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JAHRESHEFTE
DES ÖSTERREICHISCHEN
ARCHÄOLOGISCHEN INSTITUTES
IN WIEN
BAND XVII
MIT 4 TAFELN UND 237 ADHILIIUNGEN l.\[ TEXTE
WIEN
ALFRED HOLDER
19H
cc
^3G
ALLE RECHTE VORREHALi'KN'
DRUCK VON RUnOLK M. ROHREk IN BRUNN
INHALT
Seite
J. IvEIL Grabbau mit Unterweltsarkophag" aus Ephesos iTaf. IIi 133
— Aphrodite Daitis 145
— Eine neue Inschrift des C. Rutilius (jalHcus aus Ephesos 194
W. KUBITSCHEK Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian (Taf. 111
und IV) 148
— Weihung an Liber 200
A. V. NETOLICZKA Ein doppelseitiges Relief von der Akropolis (Taf. Ii . 121
A. WILHELM Urkunden aus Messene 1
BEIBLATT
Spilte
M. ABRA.MIC Archäologische Funde in Pettau 87
R. EGGER Ausgrabungen in Norikum 1912/13 5
A. GNIRS Forschungen in Pola und in der Polesana l6l
A. SCHOBER Römischer Friedhol in Au am Leithaberg 203
\V. V. SEMETKOWSKI Römische Reliefs iu St. Johann bei Herberstein in Steiermark 18.;
V. SKRABAR Die römische Draubrücke bei Pettau 155
E. WEISS Zu den Milesischen Inschriften aus dem Delphinion 2$J
Alexander Conze -73
Sachregister 277
Epigraphisches Register 2pf
\'i:rzi:iciixis der ahhi[J)L'xc;i:x
TAFELN
I. Vicryötteniltar im Akropolismuseum.
II. Sarkophag aus Ephesos.
III. Soldaleiidiplom vom Jalire 71 n. Clir. (Iiincnseilen).
IV. SoUlatendiplom vom Jahre 71 n. Clir. (.Vulicnscilcni
.ARBlLDL'NGIiN IM TK.XI !•:
Seile
Das Synhedrion in Messcne I
Beschlüsse der Messenier zu Klircn des
Aristokles IG V l, 143: .>
Brief König Antiochos III (Inschriften
aus Magnesia 18, Tafel III 2i . . . . 13
Flinders Pctrie Papyri I pl. XX 2 . . . 14.
Beschluß der Messenier zu Ehren des
Aristokles IG V i, 1432 '/.. 1 — 16 . . 75
Abrechnung über die Aclitobolensleuer
der Messenier IG V I, 1433 Z. II— 37 76
.Mysterieninschrift vi>ii .\ndania IG V I,
1390 Z. I — 17 77
Beschluli der Amphiktionen für die dionysi-
schen Techniten IG II 55 I Z. 80 — 94 . Si
Beschlüsse in Sachen des Orakels des
ApoUon Koropaios IG IX 2, 1109
z. 42-49 84
. Relief von der Akropolis 122
. Relief von der Akropolis 123
Viergötterbasis in Athen 128
Kymation der Viergötterbasis in Athen . 129
l'rofrl des Kymations der Viergötter-
basis 130
Grabbau in Kphesos. Grundriß 133
Girlandensarkophag aus Ephesos .... 134
Girlandensarkophag. Rechte Xebenscite . 135
Unterweltsarkophag aus Ephesos. Linke
Hälfte der Vorderseite 13')
Unterwellsarkophag aus Ephesos. Rechte
Hälfte der Vorderseite 137
Unlerweltsarkuphag aus Ephesos. Linke
Nebenseitc '3^
Unterweltsarkophag aus Kphesos. Rechte
Nebenseitc I3''
Altar aus Ephesos 14&
Miltelstück einer Statuenbasis aus Ephesos 195
Inschrift aus der ehemaligen .Sammlung
des Kardinals I'acc.i 20o
BEIBLATT:
tijj. Spalt,
1. Grundriß der Ausgrabungen in .Vguntum
1912 ;
2. Bronze aus Agnntum "
3. .Xusschnitt aus der Katastr.ilkarte von
Slribach "
l-iK. ^'•■'"'
4. Bronzeinschrift aus .\guntum 14
5. Die Gebäude am Melcherfcldc ( IcurniaK 150
6. Schnitt »1— w' '**
7. Das CaUnrium "•
s. Grundrill des l'rivalbades von MühUlorf 22
Fig. Spalte
9. Reliefplatte 23
10. Fragment eines Volivaltars 24
11. Porlrälkopf aus St. Pcler im HoU ... 25
12. Die Stadtmauer und späte Wohnbäuser . 27/8
13. Schnitt III — )«■ 27
14. Altar der Göttin Teurnia 29
15. Grabstein aus Gebäude II 30
16. TonUrug 29/30
17. Graballar mit schreibendem Jüngling . . 31
18. Grabaltar aus TifTen 32
19. Übersichtsplan der Grabungen am ZoU-
feld 33,4
20. Grundriß des Häuserblocks IV .... 35 6
21. Schnitt c—d (Häuserblock TV) ... 38
22. Schnitt a—b 39
23. Der Brunnen 42
24. Grundriß des Dolichenums 43/4
25. Bauinschrift des Dolichenums 40
26. Dolichenusaltar aus Virununi 47
27. Rundaltar der Juno Regina 50
28. Altarfragment 51
29. Votivstcin aus dem Dolichenum .... 51
30. Altar 51
31. Inschriftreste aus dem Dolichenum ... 51
32. Bronzelampe 52
33. Bronzene Handhabe 53
34. Tönerne Sparbüchse 54
35. Tempel des Dolichenus beim Lager von
Pfünz 55
36. Kultraum des Dolichenus </ und Mi-
thräura II in Carnuntuu] 56
37. Grabinschrift aus Virunum 59
38. Römisches Wohnhaus bei üouZe ... 62
39. Tcmpelanlage in Altenmarkt 63/4
40. Altar des Mars Augustus 65
41. Votivtafel für Jupiter Depulsor .... 66
42. Römische Wohnhäuser in Altcnmarkl . 67/8
43. Das Gräberfeld 71/2
44. Fragment eines Grabsteines 73
45. Grabmal I 73
46. Tonlarape mit Fortuna 74
47. Glasgefäße 75/6
48. Töpfe aus rotem Ton 75/6
49. Topf aus rotem Ton 77
50. Teller aus rotem Ton 78
51. Schüsseln aus rotem Ton 78
52. Töpfe aus rotem Ton 78
53- Teller aus rotem Ton ... 79
54. Henkelkrug aus rotem Ton 8u
Fig. Spalte
55. Töpfe aus scliwarzem Ton 79
56. Schalen 81
57. Schalen 82
58. Glasgcfaßc 82
59. Schalen aus rotem und schwarzem Ton . 81/2
60. Schalen und Teller aus rotem, Töpfe aus
schwarzem Ton 83/4
61. Schalen aus rotem Ton 83
62. Krug aus rotem Ton . . 84
63. Dreifuß aus schwarzem Ton 8;
64. Becher aus schwarzem Ton 85
65. Topf aus rotem Ton 86
66. Ausgrabung auf dem Panoramaberye . . 87/8
67. Raum mit Heizvorrichtung 90
68. Plan der Ausgrabung c)i/2
69. Brunnenumfriedung 94
70. Kabirenrclief 95
71. Bruchstück eines Kabirenreliefs .... 97
72. Bruchstücke eines Kabirenreliefs .... 98
72 a. Bruchstück eines Kabirenreliefs ... 99
73. Relieffragmente 102
74. Reliefbruchstück 103
75. Relieffragmenl 103
76. Kclielfragment 104
77. Relieffragment 104
"8. Relieffragment loj
7g. Relieffragmenl • 105
80. Relieffragment lo6'
81. Torso einer Silvanusstatuttte 107
82. Fragment einer weibliclien .Statuette . . 107
83. Statuette einer Nutrix io8
84. Torso eines Putto 109
85. Unterteil einer Ära iio
86. Unterteil einer Ära 117
87. Unterteil einer Ära in
88. Bruchstück einer .Ära II2
89. Inschriftfragment 113
90. Ziegelstempel 113
91. Ziegelstempel 114
92. Ziegelstempel 114
92 rt. Ziegelstempel . 114
93. Ziegelstempel n-;
94. Ziegelstempel 115
95. Ziegelstempel T15
96. Aniphorenfragment 116
97. Ziegelstempel 116
98. Ziegelstempel n6
99. Ziegelstempel 116
100. Ziegelstempel 117
l-'ig- Spalte
101. Ziegelsterapel i l8
102. Ziegelstempel llS
102 17. Ziegelstempel llS
103. Bronze.imulette luj
104. Krugdeckel aus Bronze 120
105. Bronzegegenstände 120
106. Bronzebuchslahen 121
107. Gefäßhenkel 121
108. TongefKß 122
lOQ. Fragment eines .Marmorgefaßes aus
Aquileia 123
1 10. Tonfragmente 124
111. Gefäßfragment im Mu^co Provinciale zu
Capua 124
112. Reibschale 125
113. Bruchstücke von Reibschalen 12;;
114. Bruchstück eines Räuchergefäßes ... 126
115. Gußform 127
116. Tonlampe: Eros 127
117. Tonlampe: Symplegma 128
118. Tonlampe 128
119. Terrasigillatafragracnte 129/30
120. Bruchstück eines Tonmodels 129/30
121. Terrasigillatafragmente 13 ','2
122. Terrasigillatafragment 131
123. Grabstein des A. Postumius Scneca . . 134
124. Grabstein des C. Servilius in Graz ... 135
125. Grabstein des Vicarius in Graz .... 136
126. Römische .Straße und Nekropnle in Unter-
Haidin 138
127. Basis einer Statuette 139
128. Relief .aus Ober-Petlau 141/2
129. Bronzerelief aus Unler-Haidin 143
130. Relief im Museo Kircheriano 144
131. Relieffragmcnt in Aquileia 14;
132. Relieffragment in Aquileia 140
133. Relieffragment in Aquileia 147
134. Relieffragment aus Carnuntum 148
135. Relief in Sinj 150
136. Fundkartc von Pettau '5 1/4
137. Fragment einer Relicfplatte aus Marmor 156
138. Marmorplatte mit Fragment einer Bau-
inschrift 158
139. Das Pflasterwerk und Kordonsteine am
Clivus eines Hafentores in Pola . . 161/2
140. Raum mit Marmorfliesen am Clivus eines
Hafentores in Pola 163 4
141. Die Ausgrabungen am (livu* eines Hafen-
tores in Pola ifij/li
t"'g- Spähe
142. Kcste des antiken Hafcntorcs und seiner
Weganlage 167 8
T43. Planskizze der Ausgrabungen in der
Gegend des Hafenlores im Nordeck
der Stadt 170
144. .Mittelalterliche Stadtmauer 171
145. Situation der antiken und mitlelallerlichen
Stadtmauer im Nordeck der Stadt . . 172
14^1. Situation des neuentdeckten Clivus und
seines Hafentores im Nordeck der
Stadt 172
147. Grabcippus 173
148. Grabara 174
149. .Medaillonbild 175
150. Vordersicht (A) und Profd (B) eines
antiken Baues in Pola 179/80
151. Planskizze eines antiken Baues in Pola 181/2
152. Grabungen vor der Marienkirche in
Gallcsano 183
153. Relief in St. Johann 185/6
154. Relief von einer Grabara 187
155. Relief von einer Grabara 188
156. Relief in St. Johann 189 '90
157. Relief in St. Johann 19t
158. Relief in St. Johann 193
159. Relief in St. Johann "15)0
160. Relief in Hartherg . .198
161. Relief in St. Johann . .199
162. Relief in St. Johann 202
163. Relief in St. Johann :oi 2
164. Römischer Friedhof in Au am Leiilia-
berg -0,1/6
165. Brandgrab 52, 33 207
166. Urne aus dem Brandgrab 51 209
167. Urne aus dem Brandgrab 53 210
168. Urnen aus dem Brandgrab 54 ... . 209/10
169. Bronzefunde aus dem Brandgrab 54 . . 211
170. Urne aus dem Brandgrab 22 21 1
171. Urne aus dem Brandgrab 23 212
172. Fibel aus dem Brandgrab 23 213
173. Lampen aus den Brandgräbern 35, 39 . 213
174. Sigillatascherben aus dem Brandgrab ;; 213
175. Kniefibel aus dem Brandgrab ü, . . . . 214
176. GefäBc von der Fundstelle .4 214
177. Gefäße aus den Skelettgräbcrn 24. 2;.
178.
179.
180.
Gefäße aus dem Skeletlgrab 28
Schale aus dem Skeletlgrab 4''
Flasche aus dem Kistengra1> :
216
'■"■•B-
I8l.
1S2.
i»3-
184-
186.
1S7.
188.
189.
190.
191.
192,
J93
194
19.V
19h,
197
Goldschmiick nus lii-m Kistengrab 4 . . 218
Glasbceher aus Hera Kislengrab 10 . . . 218
Fibeln aus den Kislcngräbern 10, lOrt . ::19
Bronzefundc aus den Skelett- und Kisten-
{■räbcrn II, 30, 31, 38, 4: 220
GefäiJe aus den Kistengräbern 37, 32 . 219
Kunde aus dem Kislengrab 33 220
Gefättc aus dem Kislengrab 36 . . . 221/2
Gefäße aus den Kistengräbern 47, 50 . 221/2
Fragment aus der Grabkisle I 223
Grabstein aus der Kiste 2 226
Grabstein aus der Kiste 3 227
Fragment aus der Kiste ; 228
Grabstein aus der Kiste 8 22i|
Grabstein aus der Kiste 9 230
Grabstein aus der Kiste IG 231
Grabstein aus der Kiste 10 ii 234
Grabstein ans der Kiste lud 23,
Vig. S|,:,ll,.
198. Cirabsliin aus der Kisic I 1 .1 . ... 23S
199. Fragment aus der Kiste 19 239
200. Relief aus der Kiste 11./ 239
201. <iral)inschrift aus der Kiste 19 .... 240
202. Fragment aus der Kiste 31 -41/2
203. Grabstein aus der Kiste 33 242
204. Fragment aus der Kiste 36 ;4i
205. Fragment aus der Kiste 46 244
206. Fragment aus der Kiste 46 244
207. Torso aus der Nähe der Kiste 34 . . . 245
208. Aus der Parzelle 2141/29 24I)
209. Innenseite des Mauerrechtecks siidlicli des
Grabes 1 1 i7, /i 2-19/.io
210. Mauerreste der Kislengrähcr 30, 31, 32,
33 =5';2
211. Gesimsstück aus Au 254
212. l'ilaster aus Au 2^5
21?. .Säule ans ,\u 2|;5
Das Synhedrion in ^^essene.
Urkunden aus Messene.
Bei einem Besuche des Museums zu Mavromati am Berge Ithonie sind mir
zu Anfang des Jahres igoi drei Inschriften von ungewölinlicher Bedeutung
bekannt geworden, die aus den von Themistokles Sophuhs im Auftrage der
griechischen archäologischen Gesellschaft in Messene unternommenen Ausgrabungen
stammen (IIpx/.-Lxa 1895 a. 27): erstens die Urkunde über die im Jahre 78
n. Chr. vorgenommene Feststellung der Grenze von Messene gegen Lakedaimon,
über die ich alsbald in einer Sitzung des ileutschon archäologischen Institutes in
Athen (Ath. Mitt. XXVI 120) und im Vereine Eranos zu Wien am q. Febr. 1905
berichtete und die dann W. Kolbe, Sitzungsberichte Akad. Berlin 1905 S. 61 an-
gezeigt und Ath. Mitt. XXIX 3(4 veröfFentlicIit hat; zweiti-ns Beschlüs.se der
Messenier zu Ehren des Ypa|iiiai£u; xö)V ouveopwv Aristokles. und drittens eine mit
diesen Beschlüssen in engster Beziehung stehende Abrechnung über die Ergeb-
I.ihn-slicflc ilM östorr. arihäol Injlilutrs ll.l.XVU. ,
nisse einer öx-wßoXo; efa-^opa. die ich im Wiener Eranos am 26. Jiinnor 1905 und in
einer Sitzung des ersten archäologischen Kongresses in Athen iComptcs rtnukis
du premier Congres arch^ologique 1905 p. 278) besprach und W. Kolbe, oline
damals ihren Zusammenhang zu erkennen, als „Rechenschaftsbericht über die
städtischen Einnahmen und Ausgaben" (Berliner Sitzungsberichte 1905 S. 62 f.)
erwähnt hat. Nun sind diese Inschriften von W. Kolbe in der Sammlung der
griechischen Inschriften aus Lakonien und Messenien l(i A' 1, 1431. 1432. 1433
abgedruckt worden. Eine Erläuterung der Beschlüsse zu Ehren des Aristokles
und der Abrechnung über die öx-wßoXo; scacpopä steht noch aus; sie hat nunmehr
auch das von W. Kolbe IG V i, 1433 a veröffentlichte Bruchstück einer Über-
schrift, die in zwei Zeilen Schätzungen i~l Aa|ia)vo; erwähnt, ein mir ebenfalls
schon seit dem Jahre 1901 bekanntes Verzeichnis: 'At:6Äo:-x 'P(0[),a;fe)v IG V i, 1434
und eine Inschrift aus der Gegend von Andania, eine Liste von Zahlungen ent-
haltend, zu berücksichtigen, die bisher nur durch eine in der Zeitschrift navailrjvata
vom i_v Nov. 1905 mitgeteilte Abschrift bekannt und von W. Kolbe auf Grund
meines Hinweises nachträglich p. 309 n. 1 532 abgedruckt ist. In ihren wesentlichen
Ergebnissen wird meine schon seit Jahren abgeschlossene Untersuchung durch
die neuen Funde nicht berührt.
I. Beschlüsse zu Ehren des Staatsschreibers Aristokles.
{IG V I, 1432)
Oberteil einer Platte grauen Kalksteins, vermutlich von der Basis des .Stand-
bildes des Aristokles, unten gebrochen, o'Sy'" breit, 0-96"' hoch, 018'" dick.
Die abgeschlagene obere rechte Ecke, 0-495"' hoch, 0-43 '" breit, war mir nicht
zu Gesicht gekommen; sie ist auf dem Acker des A. Oopep-^; östlicii von dem
Buleuterion oder richtiger Synhedrion (Ilpaxxtxa 1909 c. 201 ff.) der .Stadt Messene
von \V. Kolbe gefunden worden, dem ich für die freundliche Mitteilung seiner
Abschrift und für die Überlassung der nachstehend wiederholten l'hotographie
des großen im Museum zu Mavromati aufbewahrten Bruchstückes zu Dank ver-
pflichtet bin. Eine zweite Abschrift des kleinen Bruchstückes hat mir Herr
G. P. Oikonomos freundlichst übersendet und mir /.ugleich mitgeteilt, daß die
Zugehörigkeit der in den Ilpaxxiy.a der archäologischen Gesellschaft in Athen
1909 a. 204 unter den Funden seiner Grabung auf der Agora der Stadt erwähnten,
sehr be.schädigten Inschrift, auf die auch O. Kern in einer Bemerkung zu IG V i, 1432
Bezug nimmt, zu den Urkunden der ixTWjio/.os d'j'^opi zweifelhaft sei. Der archäo-
logischen Gesellschaft in Athen und Herrn (i. P. Oikonomos habe icli aucli für die
L'ikuiuk-n
2: rU'Si-liUissc lU'i- Messcnicr ;-.ii KhrcTi des ArisloUlcs K'i V I, Mj:.
Bereitwilligkeit zu danken, mit der sie mir gestattet haben, die der Abhandlung
vorangestellte Ansicht des Synhedrion aus dem angeführten Bericht zu wieder-
holen. Höhe der Buchstaben in der leider verstümmelten Überschritt iler Be-
schlüsse 0025'", sonst 0012"'; Zwischenraum zwischen den Zeilen 0008™ (Abb. :).
'E-l 'A'^äd-o'j [ispid); [iy^vc.]; r/.[-:o]'j, oö-([iixzy. .]
Eiavd'f/.oi.-'/-'j^ e:; toü; auviSpo'j; ['Ap'.aTOxÄJsoc toO ypaii|iaTio; [twv auvlopcov?]
töv 5ta'^9!'^icj|i6v Tä; öxTwpöXou £La--fopä[5 xa; ä7^o]Xoytaa|x£vci'j T^spl xtov 7i[£;ixwx6t(üv i? aCi-]
xä; ypT([^iaxtüv xal wg sxaata aöxwv si; zx £-'.TaY[|iaix x]£Xü)prjx£ xai oxi eic, oüS'ev
[aÄ/,0 y^ xaOxa ä-]
5 vxxixp(T,)xx'. xa: 7:£pl xöjv -oxocf£'.Xo|i£V(ov £x xä[; £''a-^o]pä; y^mizon no:yp7.\d'/'j'j
£V [tWI {)■£«-]
xpwi xo'j; oia/.oyLaiiCiijg -oxi xoü; ioMZ7.z -apövxo[; xai Oli]1|3i'c/U xoO axpaxxyoO xocl
cppovx[!ja[vxo;]
5-0); 030V £ax; ouvaxöv £icooiaai)-cr xä ö:f£'.Ädji£va [zxi ~6]Xe'. xocilib; xa: a'Jxoi ol
aüvEOpo'. 7x[av-]
x£c £o;xai'o'jv £V£X£v xoO xö £7x!xxy[ta £X|3L[iaai)-f;[i£[v xal] |ir) y£V£aO-ai |xtjX£ oxv£'.a|iöv
H[rjx£ £/.-]
Xs'.jijia -£p: xa-jxa; xä, siG'^opä;' Tztpl wv xa: nävxc; oi a'jv[£op]o: ä7too£;z|t£vo: xOxoO
xav x£ £7::-
lo |i£Ä£:av xa: /.aOapcioxaxa [lExi O0:(j:o'j xoO axpaxayoO £;iy/v[£x9']r/aav atecfavwaat
aijxöv Etxöv:
ya/.xsa:, (>J:',i:o; 0£ ö axpaxayö; ioojpr^'jaxo aüxio: Tiapövxwv x(ij[v -]oÄ:xäv xaxä Tipo-
awTiov OTXw; cpo-
pfj: oaxxö/z.ov ypuGOOv, aOxo: x£ ol auvcopo: x:iiäv £Owxav [aOxöj: x]äv aOxav |Jt,£xä xäg
etxövo?, xa;
£[^f^av:vövxojv xa: -Xeiovojv o:ox: xaXio; xoü ä-oSeEacila: xä; x[:|iä; !A.]p:axoxXfj
xöv ypainiaxfj xwv
auvEOptov oO xai [a]7:o5£ca|i£vou £00t£ xoi; auvEOpoi; £na:v£[aa]: 'Ap:axoxX^ etx: xäi £7c:|Ji£-
I« >.£:'a: xa: xa{)-ap£:6xax: rf' i: v/z: -£p; xä xo:vä xä; TwO/.eo; Tipäyjiaxa £[v x]e xo'jxoh;
y.a: £v xo::
/.o::xo:; Txäa: xof; 0;x£p xäv -öX:v o:o:xou|i£Vo:;, xa: £:ji£v xaxa|iövo[u;] xä; 0£00]i£va; aü-
xö)i x:[iä; Otxo xe xwv auvEOpwv xa! xoü axpaxayoO xa: E^Eaxw aüxw: axäaa: xä[v sJJxova
TlpÖ xoO äp-
•/c:o'j xoO ypa|i|iax£o; xü)V auv£Opo)v xa: £;;:ypa'|ia: iix: xo ßäiJ'pov aCixä;' 'A Ti:öX:[;]
'ApiaxoxÄ-/;
K a/./.:-/.päx£o; ypaii[iax:'^ovxa a'jvEopo:; äp£xä; e'vexcV xa: EÜvoca; a; sywv
o[:ax]£/.£t zic, aO-
2" xäv xö 0£ £:; xäv £:xdvx xa: xo päilpov ävä[X(0[i]a £Eoo:a3{)-f,n£v ex xäv xx; -ö5,£o;
£taöo(i)v [xa: IJaxto et;:-
(jzizT:^ ztS zt zy.'i Etxovx xx; xö [ia'Opov aOxög.
Urkunden aus Messcne 5
T(ov iy/i'r.wt ■/.%: rpyi'ü^wi e'O'.sCto -pövoiav sOOeüj; xoO xxv t£ -d/.'.v -/.x; "i/j; xaTo:-
xoOv-a; xOtäv 'fu[Äa-
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Ypx[J.[i£vx r.i'^ZT. iTrrj'vövxE; xöxoO xxv xvxsxpo'^xv il£jiji:d; x£ ö xv9-jr:xxo; xx- DO: j'.o; ö
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xt!)v -xvxwv c[loi^'J[^x5öv ö'x'. 2£: 5ot)";^|i£v "Api^xoxXs: 5:x xx jipoY£Yf*[i|'-^''* -xvxx xx; xxxx-
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x: xx: r£p: xoö]; -o/.:xx;, ö[n!;:(i); ci xx:] £-• zOr. -o/./.x xx: |i£ya[).a xa]x[£:pYxai>-a'. xiöv xä:
röX£'. cu|i:f Epövxtüv xxX.]
Übersetzung.
Im Jahre des [Priesters] Ag-athos, [im] sechsten [Monat]. Beschlüss[e].
I. Nachdem Aristokles, der Schreiber [der Sjnihedroi?], den Synhedroi die Be-
rechnung der außerordentlichen Steuer von acht Obolon vorgelegt und über die
[durch sie eingegangenen] Gelder Rechenschaft erstattet hat und darüber, wie die
einzelnen Beträge den auferlegten Forderung-cn zugekommen sind, und daß er
sie zu keinem [anderen Zwecke als für diese Forderungen] verwendet hat (Z. 5),
und über die von dieser außerordentlichen Steuer noch geschuldeten Summen in
dem Theater die Abrechnung mit den Bürgern, in Gegenwart auch des Praetors
Vibius, vorgenommen und dafür Sorge getragen hat, dal] die geschuldeten Gelder
der Stadt nach Möglichkeit eingebracht werden, wie auch die Synhedroi selbst
alle forderten, damit die auferlegte Forderung erledigt werde und es weder zu
der Aufnahme einer Anleihe noch zu einem Ausfall in Sache dieser Steuer-
leistungen komipe; nachdem ferner in dieser Hinsicht alle die Synhedroi seine
Fürsorge (Z. 10) und Uneigennützigkeit anerkannten und mit dem Praetor Vibius
dafür eintraten, daß man ihn durch ein ehernes Bildnis ehren solle, und Vibius
ihm in Gegenwart der Bürger persönlich einen goldenen Ring zu tragen gab,
und die Synhedroi selbst ihm dieselbe Auszeichnung nebst dem Bildnis zuerkannten
und mehrere erklärten: „Glück auf zur Annahme der Ehren durch Aristokles, den
Schreiber der Synhedroi", und er diese (Ehren) dann auch annahm:
so beschlossen die Synhedroi, Aristokles zu beloben der Fürsorge (Z. 15) und
Uneigennützigkeit wegen, die ihm hinsichtlich der öffentlichen Angelegenheiten
in dieser Sache sowohl wie in seinen sonstigen Maßnalnnen zugunsten der Stadt
eigen ist, und daß die ihm von den Synhedroi und dem Praetor zuerkannten Ehren
für alle Zeit gültig und ihm gestattet sein solle, sein Bildnis vor dem Amtsgebäude
des Schreibers der Synhedroi aufzustellen und auf dessen Basis folgende Aufschritt
einzeichnen zu lassen:
„Die Stadt (hat) den Aristokles, Sohn des Kallikrates, als Schreiber der Syn-
hedroi (geehrt) seiner Trefflichkeit und des Wohlwollens wegen, das er ihr
beständig entgegenbringt."
(Z. 20) Der Aufwand aber für das Bildnis und die Basis soll aus den Ein-
künften der Stadt be.stritten werden und er selbst soll mit der Fürsorge für das
Bildnis und de.ssen Basis betraut sein.
IL (Z. 22) Da Aristokles, der Schreiber der Synhedroi, nach Übernahme des ihm
von den Behörden und den Synhedroi anvertrauten Amtes sofort darauf bedacht
Urliunden aus Mcssene 7
gewesen ist, die Stadt und ihre I'ewohner, soviel an ilim lag, in gehöriger Weise
zu beschützen, und vor allem Fürsorge traf, daf3 die gesamte Gebarung der Stadt
von den mit der Verwaltung irgend welcher öffentlicher Gelder Betrauten (Z. 25) all-
täglich sichtbar auf einer Wand verzeichnet werde, wodurch er den rechtschaffenen
Männern ein Beispiel uneigennütziger und gerechter Amtswirksamkeit vor Augen
stellte; und er selbst, um in jeder Beziehung vor der ganzen Bürgerschaft in
seinem uneigennützigen Vorgehen über jeden Verdacht erhaben dazustehen, sich
mit der Verwaltung von Geldern weder selbst noch vermöge irgend einer Ver-
anstaltung durch andere Personen zu schaffen gemacht, sondern als Einheber
der Steuer für jede Dienstleitung und Verwaltung von Geldern rechtschaffene
Männer aufgestellt hat und der Stadt alles in der entsprechenden Ordnung hält
(Z. 30) in einer Zeit, in der in betreff vieler und schwerer Auflagen über die
Stadt Forderungen verhängt waren; da er ferner viele große Vorteile für die
Stadt von Seite der römischen Befehlshaber erwirkt hat, teils in der Stadt selbst,
teils als Gesandter, und Befehlshaber und auch zahlreiche andere Römer gastlich
bei sich aufnimmt und diese Aufwendungen aus eigenen Mitteln zum Nutzen
der Stadt geschehen läßt; und da er auch für gerechte und billige Ver-
waltung der übrigen Angelegenheiten der Bewohner der Stadt gesorgt hat, sich
würdig zeigend der ihm früher seitens der Stadt anvertrauten Amter (Z. 35), in
denen er sich trefflich benommen hat und daher von der Stadt mit Bildnissen
geehrt worden ist; und da ihm wegen all der erwähnten Verdienste der Pro-
konsul Memmius und der Praetor Vibius in Anerkennung seines Verhaltens jeder
das Recht, Gold zu tragen, verliehen haben, ebenso auch die Synhedroi, und
bei Gelegenheit ihrer einmütigen Erklärung, Aristokles sollten ob aller der er-
wähnten Verdienste angemessene Ehren zuteil werden, die Bürger alle dafür
eintraten, ihm als Ehre ein Standbild und zwei gemalte Bildnisse zuzuerkennen
(Z. 40), und es Pflicht ist, wackere, patriotisch gesinnte und mit allem Gerechtig-
keitssinne für das Gemeinwohl sorgende Männer zu beloben und durch ange-
messene Ehren auszuzeichnen:
so beschlossen die Synhedroi und der Demos, Aristokles, den Sohn des
Kallikrates, zu beloben ob seiner Fürsorge für die öffentlichen Angelegenheiten
und seiner Uneigennützigkeit mid oh sriner Billigkeit und seines Edelsinns den
Bürgern gegenüber, ebenso aueii der vielen und großen [Erfolge wegen, die er
für die Stadt errungen usw.].
Erläuterungen.
Der Eponymos scheint 'AyaO'OS geheißen zu haben; der Name kehrt vielleicht
in einer andern Urkunde aus Messene wieder IG V i, 1429 A Z. 12, falls hier
'Ayäö-ou xoO zu lesen ist, und findet sich auch sonst, z. B. IG V i, 526, Arch. Anz.
XXIII 173, IPE II 29 A Z. 17, OGI 487. Den Raum von etwa elf Buchstaben, der
nach 'Et;: 'Ayä&ou vor — ; sxtou (oder — ? ex toöi bleibt, würde tspeio; xoü Ato]; oder
ohne Zusatz des Namens der (iottheit: 'i£p£w;, jir^vö]; t)der auch: tspew;. exo'jjt füllen.
Nach dem Priester des Zeus Ithomatas und einer Ära, die wahrscheinlich die der
Schlacht von Aktion ist (vgl. O. Kaestner, De aeris quae ab imperio Cae.saris Octa-
viani constituto iriitium duxerint, diss^Lips. 1890 p. 66 ff.; 'E^^. äpy. kji 2 a. 252), rechnen
die Inschriften IG V i, 1467. 1468. 1469 aus Messene und IG V i, 1359 aus
Pherai; dazu kommt, in \V. Kolbes Sammlung fehlend, eine von St. Oikonomakis,
Ti aw^öneva 'Ibwiir^s MsaaTjvrj; xai -öv Tzip:^ (ev KaXa|jia;; 1879) a. 23 ap. 13 veröffent-
lichte Inschrift, ebenfalls aus Messene, mit der Jahresangabe Z. 4 f sioug pty'-
Der Bezeichnung- als Priester würde 'Ayait-oc in der Datierung auch entbehren und
dem Namen der Vatersname folgen können: inl 'AYaö-ou [-oö — ];. Dagegen
würde e~ou]; nicht zu entbehren sein, wenn eine bestimmte Jahrzählung: exou]s
£x-ou vorläge; doch lassen sich, soviel ich .sehe, für diese Deutung der Reste der
Überschrift und die Verweisung des Beschlusses in das sechste Jahr einer Ära keine
anderen Gründe geltend machen. Ebensowenig würde, wenn exto'j den sechsten
Monat des Jahres des 'AyaO-oj meinte, |Jir;v6e fehlen können. Die Zählung der
Monate nach achäi.scher Sitte, die das von mir Ath. Mitt. XVI 352 veröffentlichte
und der Zeit vor dem Zutritt Messenes zum achäischen Bunde zugeteilte Bruch-
stück eines Opferkalenders IG V i, 1447 noch nicht kennt, wird, wie zu erwarten,
durch die mit unserem Beschlüsse in eng.ster Bezielmng stehende Abrechnung
über die Ergebnisse der öxTii)|joXo; sfacpopä als zu ihrer Zeit in Messene üblich
erwiesen; diese Abrechnung erwähnt Steuervorschreibungen „bis zum zehnten
Monate" und die bis zum dreißigsten Tage des siebenten Monats erfolg-ten Zahlungen,
Z. 16: 7;apaTi|Ji.aaca; x6 xe e-ixptö'^v ix xäv |iaaxp£täv xa; S eTreypa'jixvxo /wp;; xö)v axpt'xwv
eu; [irf/oi Sexaxo'j und Z. 32: xoüxou -£-xo)X£ sw; sjJSdiiou xpcxxoaxä; xxÄ. Der Mangel
eines Zusatzes ließe erwarten, daß der zehnte und der siebente Monat demselben
Jahre angehören; weist auch iTieypa'jjavxo in die Vergangenheit, so läßt sich doch
nicht sagen, daß die betreffenden £-typa-.fa; bis zum zehnten Monat des vergangenen
Jahres erfolgt sind, denn ew? (^ir^vö; oby.xzou kann auch den Termin bezeichnen, bis
zu dem die nach gerichtlichem Erkenntnis und eigener Vorschreibung zu lei.stenden
Steuerberichtigungen bezahlt sein sollen. Die erhaltene Abrechnung aber ist
Urkunden aus Mcssene 9
offenbar alsbald nach Ende des siebenten Monats vorgenommen worden und es
liegt nahe, im Anschluß an sie und an Aristokles' Berichterstattung über das
Ergebnis der tl'jzopx den erhaltenen Beschluß der Synhedroi und den Beschluß der
Synhedroi und des Damos Z. 22 ff. zustande gekommen zu denken. Es ist daher
zunächst nicht gerade wahrscheinlich, daß jener Beschluß der Synhedroi oder viel-
mehr der durch ihn veranlaßte Beschluß der Synhedroi und des Damos erst aus dem
sechsten Monate des folgenden Jahres stamme. Somit war der Zweifel gerechtfertigt,
ob in den aus der Mitte der Überschrift erhaltenen Zeichen ein Zahlwort vorliegt.
Aber jede andere Deutung stößt auf noch erheblichere Schwierigkeiten. Schwerlich
kann — asx-oü zu einem Vatersnamen gezogen werden: xoO \\Kpo]Giy.-o\), da in der
Lücke nach 'Ayxö-o'j mehr Buchstaben zu erwarten scheinen. In der zweiten Hälfte
der Zeile würde der Datierung durch Angabe des Jahresbeamten, allenfalls außer-
dem des Jahres nach einer bestimmten Zählung oder des Monates, eine Be-
zeichnung der Urkunden: oiyfia oder: Söyj^ia-ra folgen können, wie z. B. REfi
XIX 92: '|rj-.piaiia, IG V 2, 268: ■bY^i'z\iyL Avtfcoviwv, Inschriften von Olympia 54:
'IlA£t(Dv 'ir/f lajia, Bull, de corr. hell. XXV 355 (besser REA V 2 1 1 ) : oöfnot. -wv 'AfistxT'.övwv.
•!j7,-^'.a[i.x 'AxtaXiaiöv OGI 326 u. s., in den Praeskripten attischer Beschlüsse ßo-jXf^;
oder 5r,[iou iirff'.(j\ix oder Ar/.p''(j(^ia-:a (W. Larfeld, Handbuch der griechischen Epi-
graphik II 659); ein Zusatz wie auvsopwv oder Jlcaaxvfwv würde nur in sehr
gedrängter .Schrift Platz finden, ebenso auch die Ergänzung oof[\>.o(.-oYpdi-^tü'/],
wenn die die Aufzeichnung eröffnenden Vermerke vo|ioYpa'.fwv in dem Beschlüsse
aus Amphissa 'E-y. ipy. 1908 u. 163 Z. 10 und vojio-.fjXaxti)v in den Beschlüssen von
Abdera Bull, de corr. hell. XXXVII 123 ff. zum Muster genommen werden dürften
(s. auch H. Francotte, M^langes de droit public grec p. 24 ff.; G. Busolt, Griechische
Staatskunde S. 462). So ist denn auch zu erwägen, ob die dem Worte Söyti* vor-
hergehenden Buchstaben nicht mit W. Kolbe auf mehrere Worte zu verteilen
sind: — c i/. -oO 5ÖY[{jia-o;; die Lücke vor Ix -coQ Söyiix-o; würde, wie schon bemerkt,
der \'atersname zu 'AyäS-ou füllen können: zkI 'AyäHo-j [toO ];, nach ix
zo'j mit 26Y[iia-o; die Überschrift der Verteilung über den Raum nach passentl
schließen. Beispiele für solche Einführung von Auszügen aus Urkunden sind in
meinen Beiträgen S. 273 zusammengestellt; so heißt es in der Inschrift aus Rhodos
Sylloge- 610 zur Einführung einer einzelnen Bestimmung aus einem umfangliciieren
Beschlüsse: sx loO '!^x'fi'j\\.7.xoi xoO i-l 'A^y^ta-pizoo \\pzx[i:-:'.0'j xs'; in der Inschrift
aus Ephesos Jahreshefte VII Beibl. .S. 44 wird ix zo'j v.'jpM^hzo^ -fY^iaiixzo; iv tm
S7,|u>) Yp26ii|iaTS'jovto; 'IlpaxXsfoo'j xtX. so zu fassen, nicht mit den folgenden Worten: zx
ooihjaö^ieva uiiip twv iv -(J) iepö) mzifpx^iwi yeivonivwv TeX£a(.iärü)v zu verbinden sein;
J.-jhrf»hertc Je» «stcrr. arcliäol. Institutes lia..\VII. 2
zahlreiche Beispiele geben die Papyri. Aus der Bezeichmiiiy als Auszug könnte
man erklären wollen, dal3 in den Beschlüssen Angaben über den Tag der Ver-
sammlung, den Vorsitzenden und den Antragsteller fehlen, müüte aber die Frage auf-
werfen, ob nicht zu erwarten wäre, daß auch unsere Überschrift, wenn sie den
Überschriften solcher Auszüge gleichartig ist. die Formel ex loö ooyiiaTOj. nicht
aber die Datierung voranstellt.
Indes scheint mir kein Zweifel darüber bestehen zu können, daß diese Auf-
fassung der Überschrift unzulässig ist. Die Einführung durch ix loü Söyiiaro?
würde, wie jene Beispiele lehren, nur vor wortgetreuer Anführung eines aus
dem größeren Ganzen ausgehobenen Teiles eines Beschlusses, dagegen auch vor
abkürzender Wiedergabe einer umfänglicheren Niederschrift nicht angebracht
sein. Das Fehlen der Angabe des Tages der Versammlung, des Vorsitzenden und
des Antragstellers reicht nicht aus, die ausdrückliche Bezeichnung als Auszug
aus einem Beschlüsse für Urkunden zu rechtfertigen, die sich beide, der Beschluß
der Synhedroi ebensowohl wie der der Synhedroi und des Damos, im Übrigen
und Wesentlichen keineswegs als Auszüge darstellen, und jene Angaben fehlen,
gänzlich oder teilweise, auch sonst oft genug in inschriftlichen Aufzeichnungen
von Beschlüssen, deren Umfänglichkeit und sorgfältige .Stilisierung beweist, daß
.sie den ausgearbeiteten Wortlaut eines Antrages oder eines diesen aufnehmen-
den Berichtes wiedergeben. So beginnt die Protogenesinschrift Sylloge 226 mit
"ESoce ßouX^t xai Sr^iiwo, dy.ioi, ohne Angabe des Monates, ol apy^ovisj xa! 01 kn-x etnav;
die Inschrift aus Oropos Sylloge 308, der Beschluß für Theopompos aus Fretria
Antiquites Helleniques 689 und zahllose andere Beschlüsse nennen zu Anfang
nur den Antragsteller, die Inschrift zu Ehren des Kleon OGI ,32g (vgl. 'Ecp. apy.
1912 G. 249) aus Aigina begnügt sich mit der Eröffnung: 'A-fy-Ü-ff. vs/y;. Seoo/i)'«'.
-^'. jjO'jXf^: xa: xw: or^ixuc usw. So offenkundig es i.st, daß solche inschriftliche Auf-
zeichnungen die Urkunden des Archivs nicht im vollen Umfange wiedergeben,
so wenig ist in einer Überschrift, wie der der Beschlü.sse für Aristokles aus
Messene, ihre Bezeichnung als Au.szug zu erwarten.
Somit bleibt als einzig mögliche Überschrift; 'Eti! 'AyäÜou [Espäo;, jir^vöjc;
EXTov). 2öy[|ixtx].
Allerdings besteht bei dieser Datierung auf den sechsten Monat des Jahres
des Agathos eine bereits erwähnte .Schwierigkeit. Da beide Beschlüsse, der der
Synhedroi und der der .Synhedroi und des Damos, derselben Ehrung dienen
und diese durch den Beschluß des Damos rechtsgültig wird, ist das Datum in
der Überschrift auf letzteren zu beziehen. Mindestens den Beschluß der .Synhedroi
Urkunden aus Mcsscnc 1 1
aber wird man mit der erlialteneii, auf S. 48 fF. behandelten Abrechnung über die
öxT())|5oÄoc dzzo^x in Beziehung zu setzen und bald nach ihrer Vorlegung ent-
standen zu denken geneigt sein, also bald nach dem Ende des siebenten Monats,
da in Z. 32 die bis zu dessen dreißigstem Tage eingegangenen Beträge ver-
rechnet sind. Somit würden zwischen der durch diese Abrechnung veranlaßten
Beschlußfassung der Synhedroi und der endgültigen Beschlußfassung des Damos
über die Aristokles zu verleihenden Ehren, wenn erstere in den achten Monat
des Jahres vor Agathos fällt, nicht weniger als neun Monate liegen. Doch kann
ein solcher Abstand nicht als ausgeschlossen gelten; die Inschrift IG II 5, 128 b
(IG II" 330; H. Francotte, Melanges de droit public grec p. 102 fF.) hat uns zwei
Beschlüsse der Athener zu Ehren des OuÄsu; llauaavtou Ofvxto; erhalten, von denen
der Ratsbeschluß Z. 29 ff. vom 2. Tage der neunten Prytanie des Jahres des
Archon Pythodelos, der Volksbeschluß Z. 47 ff. vom 37. Tage der zehnten Prytanie
stammt, der auf dem Stein vorangestellte Volksbeschluß dagegen, der, nach den
£-Ji)"jvai zustande gekommen, die endgültige Beschlußfassung darstellt, erst vom
17. Tage der dritten Prytanie des nächsten Jahres 335/4, so daß zwischen diesem
und jenem nicht weniger als fünfeinhalb Monate liegen. Die Beschlüsse der Athener
über die Belobung der Epheben und ihrer Beamten IG II 465 ff. aus dem Ende
des zweiten Jahrhunderts v. Chr. sind zumeist in der dritten Prytanie des folgenden
Jahres gefaßt, der Beschluß zu Ehren des Kosmeten IG II 405 Z. 28 ff. aber er.st
am 28. Tage der fünften Prytanie, IG II 469 Z. 49 ff. gar erst am 9. Tage der
neunten, IG II 470 Z. 31 ff. am 15. Tage und IG II 471 Z. 50 ff. am 10. Tage der
vierten Prytanie. So mag sich auch die Ehrung des Aristokles der Erledigung
seiner Rechenschaftspflicht wegen verzögert haben; auch Zufälle, die sich aller Ver-
mutung entziehen, können in den damaligen Zeiten einen Aufschub der Beschluß-
fassung des Damos verursacht haben, z. B. zeitweilige Abwesenheit des Aristokles,
der sich, wie aus Z. 31 hervorgeht, auch durch Gesandtschaftsreisen um seine
Vaterstadt verdient gemacht hat. Vielleicht fällt auch die Verleihung der Chryso-
phorie durch den I'rokonsul Memmius, die der Beschluß der Syidiedroi in Z. 30 f.
erwähnt, während der Beschluß der Synhedroi in Z. 1 i ff. nur der Schenkung
des goldenen Ringes durch den in Messene anwesenden Praetor Vibius gedenkt,
in diese Zwischenzeit (s. S. 37. 95). Auch kann Aristokles' Ehrung verschoben
worden sein, um in einer Versammlung von besonderer Feierlichkeit und Be-
deutung, z. B. kurz vor oder nach einem Feste oder in der Wahlversammltitig',
etwa anläßlich der Xiederlegung seines Amtes, vorgenommen zu werden (vgl.
Sylloge 324 Z. 19, OGI 527, IG XII 2, 64s b Z. 2 1, unten S. 24). Im sechsten Monat des
Jahres ist, wie die Mysterienschrift von Andania IG Vi, i 3()0 (Sylloge 653) Z. 1 1 6 und
II lehrt, die Wahl der Zehnmänner vorgenommen worden, die die im elften Monat
stattfindende Feier vorzubereiten und zu leiten haben. Doch wäre es bei der Dürftig-
keit der Nachrichten, die uns über das Staatsleben der Messenier vorliegen, gewagt,
auf Grund von zwei Erwähnungen dem sechsten Monat in Messene eine besondere
Wichtigkeit zuzuschreiben und sie aus der bekannten Verlegung des Anfanges
des achäischen Jahres, 2iq bis 217 v. Chr. Herbst, dann Frühjahr (G. Busolt,
Griechische Staatsaltertümer "^ S. 354: J. Beloch, Gr. G. III 2, 181 ff.), oder aus einer
Teilung des Jahres in zwei £;a|xr;Vo: (Br. Keil, Griechische Staatsaltertümer -S. 556;
G. Busolt, Griechische Staatskunde .S. 467 f.) abzuleiten.
Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, da(3 man versucht sein könnte,
den Bedenken, die sich aus der Ncniuuig des siebenten Monats in der Ab-
rechnung und des sechsten in der Überschrift der Beschlüsse ergeben, durch die
Annahme zu begegnen, da(3 der Beschluß der Synhedroi auf eine spätere Ab-
rechnung Bezug nehme, nicht auf die alsbald nach dem J-lnde des siebenten Monats
erfolgte, die wir in der Inschrift S. 48 ff. erhalten glauben dürfen. Diese gibt
über die einzuzahlenden und über die noch ausständigen Beträge: xcspl xwv noz-
ocstXofievwv i-A -ä; zh'-fopic, x(>r;|iä-ü)v, wie der Be.schluß der Synhedroi Z. 5 sagt,
Auskunft, nicht aber über die Verwendung der Gelder zur Befriedigung der
Erfordernisse, sei es daß dieser Teil des von Ari.stoklcs vorgetragenen ä.TzrAo'fics[).6i;
überhaupt nicht auf Stein oder daß er auf einem anderen, verlorenen Steine auf-
gezeichnet war. Schon die Ansehnlichkeit der noch au.sständigen Beträge, die
fast ein .Sechstel der Gesamtsumme der süatfop« ausmachen, und die Erwartung
der Ergebnisse der Steuerberichtigungen (s. unten S. 58) lehren, daß die end-
gültige Abrechnung, die nicht gefehlt haben kann, uns nicht vorliegt; jedenfalls
aber bedeutete in der Abwicklung der ganzen Angelegenheit das Ende des
siebenten Monats einen wichtigen Einschnitt, offenbar ließen .sich nach diesem
Termine die Ergebnisse der Vermögensabgabe im wesentlichen übersehen; .so
konnte Aristokles alsbald auch über die Verwendung der eingegangenen (ielder
ausschließlich zu dem Zwecke, dem sie bestimmt waren, und ihre Verteilung auf
die Forderungen der römischen Machthaber V>erichteii, mit den säumigen Stctuer-
trägern im Theater die Abrechnung über die ausständigen Beträge vornehmen,
und durch diese ganze Mühewaltung die Anerkennung der übrigen Synhedroi
und des römischen Praetors Vibius erwerben, der der Beschluß Z. 2 bis 21 Aus-
druck gibt. Bei dieser Sachlage scheint kein Grund vorhanden, den o\y.']jy.z'.'z\iit
des Aristokles, den der Be.schluß der .Synhedroi Z. 3 erwähnt, n'clit in der in-
Urkunden aus Messene
13
Schrift, die ich S. 48 ff. behandle, zu erkennen und auch den Beschluß bald nach
dem in der Abrechnung bezeichneten vorläufigen Rechnungsschluß, dem Ende des
siebenten Monats, anzusetzen.
So erweisen sich die Bedenken, die der Lesung: |tr//c; r/.-zcj entgegenzu-
stehen schienen, als hinfällig und es darf zum Schlüsse der Auseinandersetzung
darauf verwiesen werden, daß die Annahme eines gewissen zeitlichen Abstandes
der beiden Beschlüsse auch dadurch empfohlen wird, daß sie, wie ich S. 28 f aus-
führe, sich in der Begrün-
dung ihrer Anträge unter-
scheiden: der Beschluß der
Synhedroi knüpft unmittel-
bar an den Bericht an, den
Aristokles über die öxtw-
^d/.o: v.'j-^o^i nach einem für
die Abwicklung der Ange-
legenheit wichtigen vorläu-
figen Abschlüsse erstattet
hatte, der Beschluß der Syn-
hedroi und des Damos da-
gegen geht von einer all-
gemein gehaltenen Würdi-
gung seiner staatsmänni-
schen Wirksamkeit aus und
erwähnt nur andeutend seine
Bemühungen um die Durch-
führung der öxrw,iGXo; sia'f opä.
Die ersten Buchstaben der beiden Urkunden sind ausgerückt und etwas
größer gebildet. Solche Auszeichnung des Anfanges von Schriftstücken ist aus
lateinischen Inschriften längst bekannt (E. Hübner, Exempla scripturao epigra-
phicae latinae p. LXXV). Aus attischen In.schriften römischer Zeit hat W. LarfeUl
in seinem Handbuche I 2 2(. f. zahlreiche Beispiele von „Initialen" angemerkt. In
griechischen Texten älterer Zeit auf Stein, Bronze und Papyrus ist der Braucii.
der sich wohl im Zusammenhang mit der äxO-EGt; (Jahreshefte III 165; U. v. Wila-
mowitz, Arch. Jahrb. Xl\' 52; E. Korneniann, Klio IX 422) entwickelt hat, noch
kaum beobachtet. Ein Brief König Antiochos' III. aus Magnesia beginnt mit
einem ausgerückten größeren B als Anfangsbuchstaben des Wortes ,53tGiJ,£'j;. In-
3: Brief König .\ntiochos III (Inschriften aus Mafjncsia 18,
Tafel III 2,1.
•4
*^.
(.JApfAs^^ts'-J- r f r-
Schriften aus Magnesia iS, Tafel III 2 (Abb. 3), ebenso die Urkunde Flindevs Petrie
Papyri I pl. XX (2) aus dem Jahre 225 v. Chr. (Abb. 4). Aus späterer Zeit geben
Beispiele die Inschrift J. G. Milne, Catalogue general des antiquites egyptiennes
du Mus6e du Caire, XVIII p. g n. 9215 aus dem Jahre 95 v. Chr. (ohne Aus-
rückung), das SC für Asklepiades IG XIV 951 (PLM tab. XXX),
die Inschrift aus Phazimon RKG XIV 26 (F. Cumont, Studia
Pontica III 75 n. 60) aus dem Jalire 3 n. Chr. und das Monu-
mcntum Ancyranum; die Inschrift des M. lulius Apelhis aus
i-.l)idauros I(i IV 955, abgebildet in P. Kavvadias' Buch Tö
[cföv lO'j 'AaxXr;7itoO £v 'EiiiSaüpo). Tafel zu a. 279; die Vibius
.SalutarisTnschriften aus Ephesos Inscr. Brit. Mus. III 2 n. 4S1,
neu behandelt von R. Pleberdey, Ephesos II 127 ff. 188 ff., in
denen niclit nur die ausgerückten Anfangsbuchstaben neuer
Abschnitte, sondern auch innerhalb der Zeilen
die Anfangsbuchstaben neuer Sätze und außer-
dem gelegentlich gewisse Buchstaben. T und
Y, auch P, größer gebildet sind, wie nicht ganz
selten auch sonst in Inschriften der Kaiserzeit —
bekanntlich zeigen schon in hellenistischer Zeit
die Buchstaben, deren wesentlicher Teil ein ein-
ziger senkrechter .Strich ist, IKRTY*, die Neigung
diesen nach oben und unten über die Zeile zu
verlängern, vgl. IG XII 5, 872 (O. Kern, Inscrij)-
f ^^|,,[,y_ < tiones graecae, tab. 35); ferner Inschriften von
' »Yj-xi Priene 37, IPE I 2 und Inschriften aus Pergamon
267. 274. 275. 276. 361. 362. 374. 513. 522. 523.
591 ; in der Inschrift 522 .sind aufierdem im Innern
der Zeilen einzelne Buchstaben am Anfange von
Wörtern — natürlich nicht in unserem Sinne —
„groß" geschrieben (vgl. über diese .Sitte oder
Unsitte auch U. Wilckens Bemerkung Archiv f. Papyrusforschung I 133). Aluilirh
sind einzelne Buchstaben durch ihre Größe hervorgehoben in der Inschrift aus
Sardeis J. Keil und A. v. Premerstein, Bericht über eine Reise in Lydien und
der südlichen Aeolis, Denkschriften der Wiener Akademie, LIII, Abh. II S. 20
n. 27, ferner S. 51 n. 103, S. 5g n. I2i, Bericht über eine zweite Reise usw.,
Denkschriften lÄY, Abh. II S. 35 n. 64, S. 35 n. 68. In dem Epigramm aus Kymf;
4: Flinder.s Pcirie Papyri I pl. XX 2.
Urkunden aus Messcne I 5
auf den IF'jpffoviXSTi; Menekles Bull, de corr. bell. XII 36H n. 17, das der Lig-aturen
weg'en in das zweite Jahrhundert n. Chr. jjehören wird, sind die Aufang'e der
jambischen Trimeter durch größere Buchstaben hervorgehoben, die Enden durch
einen Punkt gekennzeichnet, wenn sie nicht mit den Enden der Zeilen, in denen
nicht mehr als fünf Silben stehen, zusammenfallen. Zu beachten ist, daß der %-er-
größerte Buchstabe in der Inschrift aus Messeno in Z. 22 gleichmäßig nach oben
und unten, dagegen in Z. 2 und nicht selten auch sonst mehr über die untere als
über die obere der Zeilen hinausragt, zwischen die die Buchstaben eingeschrieben
sind, also an der oberen Vorzeichnungslinie „aufgehängt" wird, wenn ich einen
Ausdruck brauchen darf, der mir vornehmlich zur Bezeichnung der Stellung des
Zeta und Xei in Inschriften guter Zeit dient (vgl. Jahreshefte XIV 24g).
Das erste Schriftstück zeigt, ohne sogenannte Präskripte, eine Einleitung,
wie sie nun auch in den Beschlüssen der Pergamener für Diodoros, den Sohn
des Pasparos, Ath. Mitt. XXXII 263 Z. 44: sijaYyii/.avcwv twv orpaTir/i'wv ei; vi,-f
pouÄr// y.a: xöv ofj|iov r.tol toO xtX., 265 Z. 11, XXXV 408 vorkommt (vgl. auch meine
Neuen Beiträge zur griechischen Inschriftenkunde I, Sitzungsber. Akad. Wien,
i66. ßd. I. Abh., S. 58).
Diese Fassung- eignet der erzählenden Berichterstattung über Verhandlungen
und Beschlußfassung durch den mit ihr betrauten Beamten. So kurz wie z. B-
in der Inschrift aus Sparta IG V i, 4: nöitoSov zoir^ax|üvou Aa[^itwvcr; •/.-/.. r.z^l
TzpczvAxi y.xl £-£/.i)-ö'/To; £-1 xs ti; UDvapy'*» ^■^- "töv 5ä(iov xx: ä;:oXoyi3a|i£vo'j y.TÄ.
oder in der Inschrift aus Trozen IG IV 756: -oO-oSov -o-.r^axjisvo'j AopxöXou loO
AzjiOjTpäTOj o-w; 2o8^( TZpoqv/ix ü-b xä; -öa:o; ^vSpoxÄs: xa: ilivwv; zy.z ^IcV£OX|iO'J
noX'jpr//:'o'.-, ^•(oid'i: -y/jx: Seoöyö-x: -ar; ajvxpx'*'-? "''•^- ™' oä|.iw'. s-xtvlaxi xxÄ. entspricht
diese Einleitung durchaus der gewöhnlichen Einführung eines Antrages durch
einen mit £-£'.5fj oder etcec anhebenden Begründungssatz, z. B. in der Inschrift aus
Gytheion IG V 1, 1144: £-£i5r; «PiXtjjiwv HeoSevou xa: HeözcVO; iI>:ät,|.iovo; xtX. -dit-ooov
£7t]oirjaavxo -ot: rs "ou; i^opou; xx: xöv oxjiov örao; ■/.-'/.. lüne solche Fassung liegt
auch der von mir Beiträge S. 2oSff. hergestellten Beurkundung IPE IV 04: BouÄx
xal ox[io; I5wxe B£ox{|io['j xoO l\piaioY£''x]ovo;, IIpövou xoO AOxsx £i;:xv[x(üv TqixYÖpx:
XJ'.xxyöpx 'i'o2{o)i 7cpo;£V''xv xxX. zugrunde. Ausgestaltet ist die erzählende Ein-
li'itung z.B. in dem Beschlüsse der Milesier Inschriften von Olympia 52 (Sylloge 314^:
-p£afi£j-xv zxpaY£vo[i£vti)v ~xpx xx; 7:6X10; xü)|i JUaaxvüov Mr^vootüpou xxX. xo: xi yp^lM^*'*
xrooovxtov £v ol; 5:£axcf£rxo (der Auftrag der Gesandten) xxX., (x;:o5övx(ov 54 xwfi 7:p£(i;i£'jxÄv
xxl £-'.axoXx|i -xpxM:Xr,a;(ovxxX., 5:aX£Y£vx(i)v 5J xx: x(T)|i :rp£a,i£'jxäv xxoXoüö-w; xoi; y-TP^IM^^"
voi;, EOo^E xor^ ouveopoc; x::6xpiatv 56|i£v Stcxi xxX.: in dem Beschlüsse der Stadt Syrakus,
den uns die in meinen Beiträgen S. iSiff. besprochene Insclirift aus Magnesia 72
erhalten hat, und, um noch ein drittes Beispiel anzuführen, in dem Beschlüsse
K. Buresch, Aus Lydien, S. log n. 50: 'Ev KaaxwXXtö 7.tl)|iif( *I>:Äa5£Ä-^£wv y£vo|uvr;;
ExxXryaiaj bizb TtjZ "(spow^ioiz y.od Ttov Äoi-tov x(')]iryTwv 7iävx(ov -/.zl ,jouÄ£'jcja|i£VO)v aOitov
ocEÄsa&a'. TÖv ÜTzipymzy. y.bzol^ äypov x-X., £9" w 7i«vt£; oi •/.(r)|u,Tai — leider bricht
hier der Stein ab. Auch auf Geschehnisse, die mit der \'erhandlung selbst nicht,
wie in diesen Fällen, unmittelbar verknüpft, aber für die Veranstaltung der
Zusammenkunft und die Entschließung der Versammlung bestimmend geworden
sind, kann in dieser Form bequem zurückgegriffen werden, z. B. Sjdloge 95 Z.33:
MaviTa -oO llax-'jw £7:'.,ilouA£ÜaavT05 Ma'j33w)J-o): xtä. I'yvwaav MuXaa£rs, oder es kann ein
allgemein gehaltener Satz vorangestellt werden, wie in dem noch zu besprechenden
Beschlüsse der Aigineten IG IV i (OGI 32g).
Die Inschrift aus Delphi aus dem Jahre 129 n. Chr. BCH XX 723 (jetzt
Fouilles de Delphes III 2 p. iii n. 102) zeigt, wie in den erzählenden Bericht
über die Verhandlung der Antrag in direkter Rede eingelegt werden kann:
tiTfifri^xiib/o-j KtTjSojvo; ioü I^Mxiipou v.od eir.öv-oc,- II. KaiJ/,Xio; Mxx£p NtxatEÜ? ävr;p rjlkt
xxl ractOEta 5;a'.f£p(üV ävaa-:p£'^öii£VOc TioÄXot; rprj ypövo;; Tizp' r)[i£rv SEtyiixta 5£5(i)X£v y.od
xad-' £va xai xotvf; Tiäo'.v v^iilv r^s xt Tipo; xöv Ilüötov EÜcEfSEtas xai xf^g jipö; ty^v TlO/iv
r^|j.ö)V £Ovo''a;- ocö xxÄw; e/ew riyo\j[ioc.t. äyopoc xo'.oO-ov Etvat tioXecxt// r;|i£X£pov ETüaivEÖEVxos
xoO ävopö; 0(:ö xoO otj|io'j xaJ napxupr^Oivxo; Eixt xoüxoos eSo^e xy, ßouX^ xaE x(7) Sr^iuo llo.
KäxD.X'.ov MaxEpa £?vai -oXeixy^v xa'. ßouXEur^/ xxX." xai eog^ev ävaypatfYjvao xy;V TioXE'.xEiav.
Ein zweiter Beschluß aus demselben Jahfe Fouilles de Delphes III 2 p. 1 1 2 n. 103
bringt einen Antrag desselben Redners in Abhängigkeit von den einleitenden
Verben: Eiar^Y'i^*!'^^''^'^ Ext^iojvo; xoö I^w-r^pcu y.y.l £'"-6vxoc Zevcxäex ZevoxXeou; -olüzr^y
elyxi fyiJiEXEpov y.xl aOxöv -oXXäxi; y;Sry SEfyi^axa Sövia: xöjv aOxoO y^tlcov £r:: xxXoxayaflLa und
läßt den Beschluß ebenso mit eSo^e r// ßouXf; xa; xö) oyjiki) eingeleitet folgen.
Und wie man äußerst verwickelte Satzgebilde an ein einleitendes et^eiSyj oder
ETiEt knüpfte (Michel 327), so schloß man solche auch an die Eröffnung mit dem
Partizipium im absoluten Genetiv; das zeigen z. B. der Beschluß aus Ejndauros
IG IV 944 und die erwähnten Beschlüsse der Pergamener. Erweiterungen wurden
insbesondere dadurch möglich, daß in den durch den absoluten Genetiv ein-
geleiteten Satz wieder solche mit e-eiSyj oder etcs; eingelegt wurden oder umge-
kehrt, daß Sätze mit E'^' oIc,, TXEpl wv oder ävD" (ov und ähnlich beginnend, weiter-
führen, von denen mit Sttw; (av) zu schweigen, die zur Überleitung von der
Begründung zum Antrage oder an dessen Schlüsse zu allgemeiner Kennzeichnung
seiner Absicht oder zur Rechtfertigung einer besonderen Maßnahme, namentlich
Urkunden aus Messcne I 7
der X'erewigungf. eingeschoben werden (bezeichnend in dem Beschlüsse der Eretrier
für Theopompos A. Rangabe, Antiquites Helleniques 68g, Z. 2^if. 51 ff.). So wird, der
Übertragung in die deutsche Sprache fast unüberwindliche Schwierigkeiten ent-
gegensetzend, in hellenistischer Zeit, wie U. v. Wilamowitz, Die griechische Literatur
des Altertums ^ vS. 157. 174 gesagt hat, „gemeiniglich der ganze EhrenbeschluÜ ein
ungeheurer Satz, den nur versteht, wer die stereotype Struktur von vorneherein
übersieht". Hie und da waren freilich auch Hellenen außerstande, die einmal
begonnene Fassung in dem ganzen langen Schriftstück festzuhalten; so geht der
Beschluß der Aigineten IG IV i (0(jl 329) nach: toO 5y,[iO'j -äaiv \i.'v/ zolz i-fJZXA-
|i£vo'.; irj. Ti,v nc/,:v -z-t:\^y.y/r/.i-'-^; ■/.-'/... y.aTX/fl-IvTo; ci y.%: K/.£wvo; xt/.. 7.a: |iiiv7.'/Tc;
und weiteren Partizipien im Genetiv plötzlich in die bequemere Konstruktion mit
dem Nominativ über, Z. 17: -öv -£ iTtavsy l^c:sö)v £v Toüto:; toi; £":£3i Sixwv "i; |i£v
rXv.'j'.xt £•"; 3'jXy>ua'.v ä.yrf(oyüi; x-/..; in dem Beschlüsse der Epidaurier IG IV 944 ist
ein Stück des Satzes vergessen (s. S. 24), von einem mit so vollendeter Nach-
lässigkeit redigierten Aktenstück wie der Inschrift aus Olympia 54 zu schweigen.
In welcher Weise nun auch die Begründung (im weitesten Sinne des Wortes)
eines Beschlusses eingeführt sein mag, immer ist die Fassung, in der der ganze
Beschluß verew'igt worden und auf uns gekommen ist, das Werk des für die
amtliche Aufzeichnung im Archiv und für jede vollinhaltliche oder abkürzende Ver-
öffentlichung verantwortlichen Beamten oder, selbstverständlich unter Mitwirkung
und Aufsicht eines solchen Beamten, das Werk des einzelnen Beteiligten, der sie
veranlaßt und ihre Kosten trägt. Daß die größere oder geringere Ausführlichkeit
dieser Verewigung nach Ort, Zeit und Gewohnheit verschieden und namentlich
durch die Rücksicht auf die Kosten bedingt ist, habe ich in meinen Beiträgen
zur griechischen Inschriftenkunde S. 356 ff. darzulegen versucht; der Gesichtspunkt,
daß uns in den Inschriften fast immer nur Kurzfassungen der Urkunden oder
Auszüge, nicht aber Abschriften der Urschriften vorliegen, erweist sich für die
Beurteilung der auf Stein erhaltenen Schriftstücke in jedem Sinne als fruchtbar,
s. auch Zeitschrift f. d. österr. Gymn. 1913 S. 674 flf. Zu meinen früheren Aus-
führungen sei bei dieser Gelegenheit nachgetragen, daß in der Bestimmung
der großen Urkunde aus Amorgos IG XII 7, 515 Z. 130 ff.: töv 5k vö^iov xovce £:va;
y.'jp'.oy £•"; TÖv -ävTa y^^öwo^j xx: 5 ypannars'j; rJiöv xvxypa'lxxw e:; tx 5T,|i6aix yp*;i|ixtx
-xvia xxi £•"; tx; oeätou;. die Wortstellung allerdings die \'erbindung von nxvTX
mit den unmittelbar vorangehendiMi Worten Et; tx Si-^iiöt.x '(pi\i\\.x-x und die
Deutung auf eine Mehrheit von Aufzeichnungen, in den Zi,[i6t.x Ypx|i(ixTa des
Archives und auch auf ausgestellten /.£'jxiü|ixtx, zu empfehlen schien, die Beziehung
Jihreshefte des Bjterr archaul. Institutes UJ. XVU. 3
iS A. WillK-lni
von -xT.x auf tgv v6|iov tövSc aber dennoch als möglich gelten nuilJ iiiul sogar als
wahrscheinlich, weil nunmehr Beschlüsse zutage gekommen sind, die die Auf-
zeichnung einer Urkunde in ihrem gesamten Wortlaut anordnen, so ein Be-
schluß aus Karthaia IG XII 5, 1061: ävaYpz'{>ai oi xö ({^Yfiaiia xTxav eü; zb Upöv -coO
'A-ö5.Xwvoc, und der von E. Fabricius Ath. Mitt. XXXVIII 37 ff. veröffentlichte
Beschluß aus Elaia (oder Pergamon?; ist doch auch OGI 332 nach A. v. Doma-
szewskis Bemerkung Philologus N. F. XXI 1 Anm. 2 als Beschluß der Pergamener
zu betrachten) Z. 37 : ävaypa'f^va'. Sl iv xai^ avi^Koi.iz St£[?o5i%]ö); xö ävxtypa-^;ov xoOSs
xoO «};T/.f;ta|iaxos; das von dem Herausgeber ergänzte Adverbium begegnet meines
Wissens zum ersten Male in einer Urkunde. Ein solches Adverbium findet sich
vielleicht auch in einer bisher nicht entzifferten Stelle des Beschlusses aus Arpaly,
den K. Buresch, Aus Lydien S. 37 ff. n. 23 mitgeteilt hat, Z. 16: -.ölz o[z xö '])-iff.'3\i%
(eher: xö ol ['^r/.f:a|ta xoos) xjjptov £3x[w st? x]ö.v «jxavxa ypovov xai äv!X7p5!-.f[TjXW
X ]ü)[i[r,x:-/.](I); £'"; Q[vi).t^-i\ XsuxoO Xi'9-&u. nicht ohne zu bemerken, daß zwischen mx-f^jX'^-
und £•"; die Lesung ..teilweise ganz unsicher'' sei; ich habe erwogen, ob nicht,
wie in dem in meinen Beiträgen vS. 263 Anm. besprochenen Beschlu.s.se aus lono-
polis (Ineboli) REG XVII 252 Z. 22: Ypa-^ijvat xe xö ']jrjcpta|ia xoOxo Stä Maxpio? eiaxrjXrjv
Xsyxö/.'.ö-ov, der mit der Aufzeichnung betraute Schreiber erwähnt sein kann. I^ie In-
schrift aus dem Delphinion in Milet .S. 177 n. 33 e unterscheidet ix 5r;|iöa'.a (ypccnnaxa),
das Archiv, dem dt-r '(px\i\xci.ztbi xf;; [iouXffi Urkunden einverleibt, und die Aufzeich-
nung der Aufteilung von Grundbesitz an die in die Bürger.schaft aufgenommenen
Kreter auf Äsuxtöiiaxa t/ olz xa'. at wval br^dpyooa'. durch obo'füX(x.y.Z!;} , in denen ich,
da es sich um die yl-r^po: der neuen oixot handelt (Piaton, X4ii. p. 740 b ff. 744 cf.;
Aristoteles, IloX. p. 1205a,,, 66b, „ 74b5, i3iQa,,), oixo-füXxxs? erkennen möchte.
Die große Mehrzahl der erhaltenen griechischen Beschlüsse älterer Zeit
zeigt bekanntlich meist verkürzt die Fas.sung, in der einzelne Redner oder eine
Behörde den Antrag eingebracht hatten. Beschlüsse der erzählenden oder „Pro-
tokoll"-Form sind dagegen noch jetzt und warcin vor allem früher in sehr geringer
Zahl erhalten; als H. .Swoboda seine Griechischen Volk.sbeschlüssse schrieb, waren
ihm (S. 4. 216 ff.) zwei Beispiele aus den Jahrhunderten vor der Kaiserzeit bekannt,
die Maus.soUosurkunden aus Mylasa Sylloge 95 und der in Olympia aufgezeichnete
Beschluß der Mile.sier Sylloge 314; so galt ihm die.se Art der Aufzeichnung als .sehr
spät und als Zeichen des Verfalls und der Entartung des UrkunchMistils. Ich vermag
bei dieser Gelegenheit nicht in eine erschöpfende Untersuchung der I-"ormen einzu-
treten, in denen Beschlü.sse im Archive aufgezeichnet und öffentlich verewigt wurden;
wir werden eine solche Untersuchung, die alle Arten amtlicher und geschäftlicher
IJrkiiiulcii aus Mcssciic 19
Aufzeichnungen zu berücksichtigen hat, von ü. Schultheß erwarten dürfen, der
in dem in Aussicht gestellten Artikel Psephisma der Realenzyklopädie die
Sachkunde und Sorgfalt bewähren wird, die seine Artikel I'vwixtj und rpa|i(iaT£r; aus-
zeichnen; doch will ich aussprechen, daß mir die „erzählende" Form der Bericht-
erstattung an sich und auch für die Verewigung auf Stein durchaus gleichbe-
rechtigt scheint mit der den Beschluß als Antrag mitteilenden und daß für ihre
Würdigung die großen pergamenischen Beschlüsse aus dem Ende des zweiten
Jahrhundi'rts wichtig sein werden, wenn sie einmal vervollständigt sich besser als
in den bisherigen Veröffentlichungen übersehen lassen. Gerade der Beschluß der
.Synhedroi von Messene zu Ehren des Aristokles ist zudem geeignet zu zeigen,
daß diese erzählende Form den Vorzug gewährt, die Erwähnung von Begebnissen,
die zwischen der Antragstellung und der Beschlußfassung liegen, in den Bericht
aufnehmen zu können.
In der Fassung des ersten Antrages konnte ein Beschluß verewigt werden,
selbst wenn die Angelegenheit durch diesen ersten Antrag noch nicht erledigt
und, wie insbesondere bei Verleihung des Bürgerrechtes, erneute Behandlung
vorgeschrieben war; in der Aufzeichnung und Veröffentlichung lag die Gewähr
für die verfassungsmäßige Erledigung aller erforderlichen Förmlichkeiten (um nur
ein Beispiel anzuführen, IG XII 8, 158). Alle Vermerke aber über die an die erste
Antragstellung anschließenden Vorgänge, über Zusatzanträge, tatsächliche Berich-
tigungen, über ein weiteres ergänzendes Verfahren, über die Ergebnisse verlangter
Abstimmung im Falle der Entscheidung über gegensätzliche Vorschläge (wie
Comptes rendus de l'Academie des inscriptions 1900 p. 254 und 'V].f. äp/. 1910
o. 18 ff. Z. 18, IG XII 3, 169. 170 u. s.), über die Wahl von Gesandten oder anderen
Beauftragten, über die Aufstellung einer Stele oder eines bildlichen Denkmals
(IG XII 7, 228 Z. 27; Festschrift für O. Benndorf S. 247), können zu einem in der
Form* des ersten Antrages mitgeteilten Beschluß nur als Zusätze zugeschrieben
werden. Beispiele haben O. Miller, De decretis Atticis p. 10 und H. Swoboda,
Die griechischen Volksbeschlüsse S. 9 ff. zusammengetragen; ich füge einige
besonders bezeichnende bei. In Faros stellte Myrmidon den Antrag, ICillos, den
Sohn des Dexiochos, zu ehren, I(i XII 5, I2m. In der XCrliandluiig über den
.\titrag trat Killos* Sohn Dexiochos mit einer l'"rklärung zu der geplanten Ehrung
seines Vaters auf (Z. 39 ff.); daher schließt sich an die Wiedergabe des auf Killos
hc/üglichin .\iitrages des Mup|i'.5(bv Eü|i£VOu folgender Zusatz: JnsXiVov 0£ y.xl Asci'oyo^
i-l |iiv -.'xi; -.■.[\.x[; zo^li 'jiT/ft^oiilvat; tioi TwatpJ aOioO l-.fr^ sO/apia-siv zw. 5ir',|i(i):. zb Zk
äpY'Jp'^"'' "c^ -'•» "V' -•"''•^"'5' >'•*■ "V' ^V3ti)-£'j:v vi]c si/.dvo; 0(I)a£;v rjiö;' o~w; oov xa; i, £'."/.t'>v
3*
flAä;:-0'j!ja -öv ävxitr^jiä-wv (Festschrift für O. Benndorf S. 244) xat -0 t{;Y^;a|ia
ävasyp^T^v s-? «jTfjÄr^v Xiö'ivr// ataÖ'sr Tiapx Trjv stxova, £7H[i£Xr^9-7]vat Ae^co/ov xaB'Oc ett-
ÄYT^^-X-'^'"- In der Inschrift aus Thera IG XII 3, 32O heißt es /.um Schluß: KXe;-
-03i)-£V7j; ^ipöj-o; ävaata; 6 KXsiToait-svou^ ÜTrl^ys-ci sx twv cocwv ävaXwasiv. Ein Beschluß
aus Ilion für — Jvtj; !.\t-:v&0 FapYaps'j; in W. Dörpfelds Troia und Ilion S. 45if.,
N. XI enthält im Antrage folgende Anordnung: Z. 20 avaYpät}>xt os xat xoSs xö
'|T(-^i!j|ia £i; jTifjXr^v ÄE'jxoü /.tihou xat ävxS-srvat £?? -0 ispöv xf,; 'AÖT^vä;, EnayyEtXäxto 5s ö
jiov)/.d[i£vo; xiov -oÄixcov xr// £ao|i£vrjV Sa-xv/// äva-öcoTOV (vgl. Jahreshefte X 60) •
£/iaO-3c: oi xa: xöv aOxöv £/:: xv]; äva9-£C£ü); x-^? oxy-rj;: es folgt eine Anordnung über
die Anweisung eines Platzes für die aufzustellende Stele durch die t£povd|iot und
über Absendung einer Gesandtschaft nach Gargara zur Mitteilung der Ehren; zum
Schlüsse wird vermerkt Z. 37: xö £t; xy^v ävab'saiv rif, n\\i.i^i i--i^-(~{zDMio tI)r/,ö5po|iOs
'Ep^Jitjxou- 6 aOxö; ^l^^i^r^ v.ot?. £7it x^; avafMasw;- 7:p£a^£uxat rjtpsÖ'Tjsav (folgen die Namen).
Sooft sich, wenn ein Antrag Förmlichkeiten vorschrieb, von deren Erledi-
gung die Gültigkeit des Beschlusses abhing, die Verewigung mit der Fassung
begnügen konnte, in der er eingebracht war: galt es irgendwelche in dem Antrage
nicht vorgesehene Begebnisse oder Ergebnisse der Verhandlung zu verzeichnen, so
konnte ihrer, wie diese Beispiele zeigen, nur in Zusätzen gedacht werden. Ein
letzter Antrag in einer Sache vermochte freilich in seiner Begründung auf den
ersten Anlaß seiner Einbringung wie auf seine ganze Geschichte bis zur schließ-
lichen Erledigung Bezug zu nehmen; so heißt es in dem Beschlüsse aus lasos
für C. lulius Kapiton Bull, de corr. hell. XI 216 f., besser REG VI 168 (vgl. auch
den Beschluß der Delpher Bull, de corr. hell. XX 723): e-£'. (nach kurzer Erwähnung
seiner Verdienste) xxÄ. -avxa x£ -.f.'.Äox£'.|i6xaxa ir.o'apzv i/ilSwxIv x£ xa! {l'Ewpt'a? S xs
5;^{jio; £7X1 xf^ xoO ävopö; (piXoxeinc'« -p03£'f wvr^asv x£:[^ir;\)':^vai aOxöv xafj xaXXi'axat; x£t|Jiars,
oder IG II 5, 630 b Z. 27: £'f' ofc äTxaatv r; auvooo; äno5£?a|i£v/; xr^v £xx£V£:av xa'. cptXo-
x'.fii'av aüxoö öiio9-u|jiaSöv TipOcßaXexo loü? Etootaovxa; aOxors xa; xaflr/z.'yOaag xijiac; und in
dem Beschlüsse aus Thera für Kleitosthenes (E. Groag, Jahreshefte X 286 ff.)
IG XII 3, 326 Z. 27: £-£ij'fr;|iTjaavxo; xaf; £7xaYY£Xca'.; xoO Tiavxö; ÖTjpat'wv 5rj|xou. So ist
auf Vorgänge, die sich in den Versammlungen während der Verhandlungen über
den Gegenstand abspielten, Bezug genommen.
Es liegt ein .Stück nicht bloß parlamentarischer Geschichte darin, daß in
Beschlüssen späterer Zeit, wie den eben angeführten, nicht .selten die Aufnahme,
die ein Antrag in der Volksversammlung findet, erwähnt, die für die .schließliche
Form der Ehrung maßgebende Meinungsäußerung des Dimiios mitgeteilt, das zu
Urkunden aus Jfcsscne 2 I
einer ungewöhnlichen Auszeichnung geradezu herausfordernde Verhalten des
Wohltäters gegenüber seinen Mitbürgern oder seine Geneigtheit, die ange-
tragenen Ehren anzunehmen, vermeldet wird. Je mehr in Zeiten der Verarmung
der Gemeinden und der großen Menge die opferwilligen Leistungen einzelner be-
deuteten, je billiger und je leerer zugleich auch die überschwenglichsten Ehren
wurden, je mehr solche sich nicht nur als eine Mahnung zu künftigen, sondern
geradezu als wirksamer Zwang zu unmittelbaren ,.beaux gestes" darstellten, in-
dem der Geehrte zumeist auch die Kosten der Ehrungen auf sich zu nehmen hatte,
die man als seinen überragenden Verdiensten unangemessen bezeichnet: desto
mehr gipfelt die ganze Veranstaltung in den Zurufen, die die Versammlung an die
Antragsteller und an den Wohltäter selbst richtet, und in des letzteren Erklärung,
die ihm zugedachten (oder zugemuteten) Ehren annehmen zu wollen. Auch für
griechische Verhältnisse gilt hinsichtlich solcher Akklamationen, was für die
römischen läng.st erkannt wurde; wie Joh. Schmidt RE I 150 mit Recht bemerkt,
„ersetzt der anonyme Zuruf im römischen Senate gewissermaßen das dem ein-
zelnen Senator mangelnde Recht der Antragstellung, sofern auf diesem Wege
im Anschluß an in der Vorverhandlung der Magistrate gemachte Mitteilungen die
Magistrate zur Einbringung einer Vorlage aufgefordert werden konnten (Th. Mommsen,
Staatsrecht III 949 ff); in der Kaiserzeit entwickelt .sich diese Akklamation der
.Senatoren, indem sie, wie die Mitteilungen, an die sie sich anschloß, die relatio, so
ihrerseits die Beschlußfassung antizipierte oder vertrat, zu einer zweiten Beschluß-
form neben dem förmlichen Beschlußverfahren, das schließlich durch jene völlig
verdrängt wurde". .Daß dieses neue, einfachere Beschlußverfahren auch in den
Ratsversammlungen der übrigen Städte des Reiches Aufnahme fand, beweist z. B.
für Tyros die puteolanische Inschrift IG XIV 830- (OGI 595). Nach PliniusPaneg. 75
erst seit Traian in den Senatsberichten der Staatszeitung verzeichnet, sind solche
Akklamationen, besonders die bei Begrüßung des neuen Kaisers üblichen, zahl-
reich von den Scriptores historiae Augustae mitgeteilt; doch sind diese Akten-
stücke mit wenigen Ausnahmen, zu denen die Verwünschungen des Commodus und
die Zurufe gehören, durch die Severus Alexander zur Annahme der Xamen Antoni-
nus und Magnus bewogen werden sollte. Fälschungen (O. Hirschfeld, Sitzungsber.
Akad. Berlin 1905 S. 936 ff.. Kl. Sehr. 689 ff.). Auf manchen Steinen erscheinen
in entsprechender Form die Wünsche für glückliche siegreiche Herrschaft und
langes Leben der Kai-er, vgl. W. Schulze, Graeca latina p. 14 und .Sitzung.sbor.
.Vkad. Berlin 1912 S. 702. Außer der schon erwähnten Inschrift aus Puteoli, aus
dem Jahre 174 n.Chr., geben uns die Inschrift der lobakchen aus Athen Sylloge
737> aus der Zeit kurz vor 178 n. Chr., der Beschluß aus Mylasa 0(il 515, zu
dessen Erläuterung Th. Reinach Bull, de corr. hell. XX 540 ff. ausführlich über
die Akklamationen handelt, die Inschrift aus Chalkis Sylloge 607 aus dem dritten
oder vierten Jahrhundert n. Chr., ferner die Protokolle der Ratsversanimlung von
Herakleopolis aus dem dritten Jahrhundert und der Volksversammlung von Oxy-
rhynchos aus der Zeit um 300 n. Chr. (U. Wilcken, Papyruskunde 1 2, S. 56 und 69)
ein anschauliches Bild von dem Hergange der Vorluuidlungen. eb(Miso einzelne
Schilderungen in griechischen Romanen, wie in dem des Chariton; auch die Acta
Sanctorum geben Beispiele, s. E. Le Blant, Les actes des Martyrs, Memoires de
l'Institut XXX (1883) p. IOC. Besondere Erwähnung verdienen die in der Ein-
leitung zum Codex Theodosianus und in dem Zeremonienbuch des Kaisers Kon-
stahtinos Porphyrogennetos verzeichneten Zurufe. Die in der christlichen Kirche
üblichen Rufe wie Küpis zXhpo't haben O. Hirschfeld und U. Wilcken, Archiv
f. Papvrusforschung III 541 auf Gewohnheiten der profanen Ekklesie zurück-
geführt. An die große Rolle, die Akklamationen in den Konzilen spielen, .sei
mit dem weiteren Verweis auf H. Geizer, AusgewäliUi^ kleine Schriften S 142 ff.
erinnert.
In griechischen Beschlüssen aus der Zeit vor der Herrschaft der römischen
Kaiser sind bisher Erwähnungen solcher Zurufe nicht nachgewiesen worden. Der
Beschluß für Aristokles bringt nun in Z. 13 das älteste Beispiel: offenbar wird in
den Worten: i|i-.pavL^4vx(ov xa; TtXsi&vtüv oiöv. y.aXw; xoO äTioSsgaaüai xä; x'.jxä;
lAptaxoxX^ xöv '(^OL^\s.af.zi'i xtov auviSpwv der Zuruf selb.st mitgeteilt, der aus der
Mitte der Versammlung der .Synhedroi heraus an Aristokles gerichtet wurde.
W. Kolbe hat geglaubt, nach xx/.wg den Ausfall der Worte lyn cppovxiaai annehmen
zu müssen; ich finde, daß zu y.xXö); der Genetiv ebenso treten kann wie zu sOys
in den Ausrufen: euye xfji; Tipoatpecsw; Lukian Btwv "päicc; 8, und eSy' w Oeatpov, e'j-
'(z Tifi -poO-uiifa; xijs e?; xb y.psrxxov Paulus Silentiarius "p]/.cppaat; xoö !zji[jWvo; v. 7
(Script, hi.st. Byz. XVII p. 49). Doch fordern die Zurufe, deren Sammlung über-
haupt erwünscht wäre, eine Untersuchung in grammatischer Hinsicht, die für
die Beurteilung der Wendung v.cOmc xoO «(CooEgaaöat xä; x:|ii; 'Aptaxo/.Äyj den Ge-
brauch des durch xoO eingeleiteten Genetivs des Infinitivs zu berücksichtigen
haben wird, über den besonders J. H. Moulton, Einleitung in die .Sprache des
Neuen Testaments (191 1) S. 343 ff. gehandelt hat. Da zu -/mm; hinzugedacht
werden kann lyv. oder lyyi iaxt (vgl. IG IV 944 Z. i ff.: xa{hr;|jievou xoö suvsSpio-j
xa: y;vo|iIvo'j 1\v^7.t.'j\i'j'j 'jr.b -Xslövidv '6v. xa/,ö); £-/ov eax; xz! 3{xa:ov xx; -oXs: xx/,.).
kann nämlich xoO x-oosEasba-. damit ebenso verbunden sein wie xvj mit dem Inlniitiv
Urkunden aus Messciie 2 3
in den von J. H. AToulton S. 345 besprochenen Stellen Luk. 17, 1: äviv^cXTÖv
i-j-: -oO -X 37.äv5a/.a |ir) eÄä-eiv und Acta lo, 25: (ö: 51 EyEVö-o toO eiasÄb-siv -iv
Il£"pov (vgl. 3, 12), _wo der Satz mit "oO einen reinen Nominalsatz darstellt, in
welchem ~b korrekter sein würde". Dazu kommt, dal3 xoO mit dem Infinitiv zu-
nächst und vornehmlich dem Ausdrucke des Zweckes gedient hat und auch in
xxÄw; -oO ä-oosraiit-at diesem Sinne dienen würde. Zu richtiger Würdigung
dieser Konstruktionen ist, wie die letzte Erörterung nicht verkannt hat, eine
gründlichere Durchforschung des gesamten Sprachstoffes nötig, als sie bisher ge-
leistet ist. Aus Ätakk. I 10, 63 will ich: iqi\^c.zz \itz' aütoO £•!; |i£30v Tf,^ -öÄew;
xa: xr^p'jcaTE toO lir^ceva svTJY/äVi'.v xxt' aO-oO -zpl [ir^ocvö; -pi'f\xa.-oz xtä. beibringen:
in dem Beschlüsse der Delier IG XI 4, 789 zeigte P. Roussel Bull, de corr. hell.
XXXI 365 Anm. die Wendung Z. 5: -£p: -Xd'jzo-j -ri'.v.-T.: :oO £0£pY'"'-"' "^'' ^tjiigv
auf und verglich damit in dem Beschlüsse IG XI 4, 776 Z. 6 ff.: -£p: -/.£:atou -oioö-
ji£vo; TTjC itpöc TO'j; i)-£0'jc E-JaEJEta;; mit mehr Recht ist dazuzustellen I(t U 624 Z. 34,
von Meisterhans-Schwyzer übersehen (183/2 v. Chr.): 2:" ö xxl ■.;:/.o-:i:|'.ojv:a: a: [i^t.x:
-oO xaTaTrafHjvx; xJt7;v oti j3:0'j Caxopov -£: Hcw:; diese Verbindung scheint mir durch-
aus geeignet auch die von iztpl tzaii-j-q-j -o'.siaO'ai mit loO und dem Infinitiv zu er-
klären. Als ältestes Beispiel der Konstruktion des Infinitivs mit dem Artikel in den
Inschriften der Sammlung P. Cauers, Delectus- gilt J. H. Moulton S. 340: ~zy. oi
TW 5t-0T:xXä{i£V TOip T£Vc2''o:p -ö Y'T^''°P '^*?-3[^ia i-i^iäXciav Tzr^.r^x-x: Xtxoopojiop xtä. in
dem Beschlüsse der Eleier für den Ringer Demokrates von Tenedos. Inschriften
von Olympia 39 Z. 39, den er wie Ch. Michel, Recueil 197 in die Mitte des
vierten Jahrhunderts v. Ch. setzt. Aber nach Ad. Kirchhoff hatte ihn schon
W. Dittenberger der er.sten Hälfte des dritten Jahrhunderts zugewiesen: dann
glaubte Th. Wiegand, Sechster Bericht über die Ausgrabungen in Milet und
Didyma (Anhang zu den Abhandlungen der Berliner Akademie 1908) S. 24
durch eine Künstlerinschrift des Aiovus'.xÄy); IAtt'.voO [MiXrjaio;] den Beweis ge-
liefert, daß dieser Bildhauer und das von ihm gearbeitete eherne Standbild des
Demokrates in Olympia, also auch der Beschluß der Eleier, „an das Ende des
dritten Jahrhunderts" gehören. A. Rehm setzt nun aber (Das Delphinion in Milet
S. 385 f| „alle Steine", auf denen dieser Künstler vork<minit. _eher nach als
vor" 200 v. Chr. Nachzutragen ist vor allem iva -oO lä o/.x Tjvx£Asa«Vf^va'. OGI ,s
/. i,i und loO r/iiv .\e,i£5:'o:w Tic x;|ia; xxÄ. änoco'jvai Sylloge 177 Z. iii.
Eingeleitet ist der Zuruf durch die Worte £|i^r/:wöv:«<)v y.xl -Xstdvwv. die
ähnlich in dem zweiten Beschlüsse Z. 37 wiederkehren: xa: qi-favii^övco»-/ na>/Tti>v
i|ioi)-u|ia5iv, öii oe: 2oihf(|i£v ApiaxoxXe: o:ä xä -foiv(fx\i\dyx r.T/-x zx; xaxacio'j; xt|iä:. Das
Wort, lins auch sonst in der g-eschäftlichcn Sprache niclit selten ist, zumeist zur
Bezeichnung" förmlich und amtlich abgegebener Erklärungen (Dittenberger, Syl-
loge III p. 207), findet sich öfter von Vorstellungen, mit denen eine größere Zahl
von Bürgern vor oder in einer Versammlung an die leitenden IJehörden heran-
tritt, so z. B. in dem Beschlüsse aus IHon Lebas-Wadd. 1743 g (Ath. Mitt.
IX 71) nach meiner Ergänzung Troia und Ilion S. 460 n. a, die einen anderen
Beschluß in H. Schliemanns Sammlung trojanischer Altertümer, beschrieben von
H. Schmidt, S. 315 n. 9057: tKf.o'f^ r.'/.e'.o'/tz töjv zoX'.-tov st^sXöovxSj im tyjv ^JouÄr^v
^aaiv Xatpsav -öv xExaYiievov in "A|3'jSo'j sOvouv ts thoci vif -oXt: xx/.. zum Muster nimmt;
ferner in den Beschlüssen aus Methana IG IV 853: /liOoSov <io:rj3a|i£Vwv v.zX. (nun
folgt eine ganze Reihe von Namen) y.x: £[i-^avtwdvxuv bnip Aeuxiou Ar/.ivviou 'Avxepeoxo;
xa: xf,c E'jo/r^iiovo; aCixoO ävaaxpo'^y);, und aus Epidauros IG I\' 944: y.y.W-mivyj zy'i
c'jVcopLO'j xa; 'f:yo\i.iyou eii-^pav'.aiioO bu'o txXeiövwv ox: xaÄtö; 'iym eax; xal ot'xatov xät 7x6Ä£i
eOcf/ysxa '(V{mt-:oz £l; aOxiv £v 7:oX/.ors 'Apcaxoßoü/'.ou, TxoioujiEvou oia -avxö; auxciö Sanäv«;
£X xoO coiou fiiO'j xa; TcXEiova; (was AI. Eraenkel in viilliger Verkennung der von
mir schon Arch.-epigr. Mitt. XX 51 bemerkten g-anz gewöhnlichen Nachstellung
der Worte xa; TtXsiova; (vgl. Z. 8) so erklärte: „e praecedentibus intellegendum xoO
5;o'j ^;'o'j: impendens vel excedentia opes suas, mutuum igitur sumpsit"!); in
dem langen, durch Anreihung von absoluten Genetiven weitergeführten Satze üst
der beabsichtigte und notwendige Zusatz zu xxÄö); l'/ov £axi xa; V.y.T.vi xä; ttöXe;,
etwa: x;|iäv xöv avopa xai; xaxaE;a(o);; x;|ia;c, schließlich ganz ausgefallen. Jene
;:/.£;ove? xwv 7ioX;xwv bezeichnen Beschlüsse von Methymna und Eresos näher (Das
Üelphinion in Milet S. 368 n. 152 Z. 1 ff. i8 ff.): Jiepä d)v a ßoXXa jcpOE[i6XXeua£
xaL Ol axpäxayo; -poxiil-E;'!; xa: xtov v.\'i.w/wi y.xl 7ip£a[i'JX£p(ov 0; -ap£OVX£; e;itjX{)'OV (vgl.
Z. 58 f.).
Von den ein Einschreiten der Menge bezeichnenden Worten habe ich
£-;'.f£p£afra; bereits in meinen Beiträgen zur griechischen ln.schriftenkunde
S. 178 ff. 314 ff. und neuerdings zur Erläuterung eines Beschlusses aus Alinda
Bull, de corr. hell. XVIII 3g in meinen Neuen Beiträgen IIJ 46 f besprochen und
einige Belege für den in solchen Wendungen zur Hervorhebung der EinmütigkcMt
nicht seltenen Zusatz 6[ioi)-u|j.a5öv beigebracht.
Zur Bezeichnung der Kundgebungen aus der Mitte der Versammlung werden
aber auch stärkere Ausdrücke als sn'^avt'^Etv und £;i;-f£p£Oi)a; verwendet. Der
Beschluß aus lasos für C.Iulius Kapiton, zu besonderer Auszeichnung £v äp/atpEiJa;;
gefaßt, REG VI 168, sagt in Z. 8: X£ Srjioc ird xr, xoO ävSpö; cftÄox:|i;a TipogE-ftov/j-jcV
X£;|U;{M;va; aöxöv xa;c xa/.X;axa;c X£:na;g, ävaxeO'/^va; 51 aJxc/0 xa: v.y.vrj., dir Beschluß
Urliiiiultn aus Messcnc 2,5
aus Ulliiit (auer- i i i Z. 23: X£ 2ä[io; ivi/.c/.iüaxTC •:■>:; ■jT^aTayc«;; Ti'.uVjizi tov jivooa;
der Antray aut Ehrung des 'Opövra; '()/.jjLO~oÄ£iTx; 'A,jX,jO'j uio; ist von den Strategen
gestellt, er wird mit lebhafter Zustimmung und der Aufforderung, die Sache
durchzuführen. begrülJt. Fi-ierlich klingt iTieucpr/^etv IG XII 3, 326 (oben S. 20), z. B.
Bull, de corr. hell. XVIII 97 Z. 4 ff.: sv Ivvdjui) iy.y.'/.rpiT. £'j-.fa|ir^ih£v:o; 'Af/£Äxo'j toO
'ryivou -oO yj|ivaa:äpy_ou, Emor^ ou-05 cftXoT£i|uo; xai jioX'jxeäw; äÄ;'i£v 7:xp' äjiiv, £coE£ tä
AsXcföjv toXe: y.~'/..; als sehr bezeichnend für den Schwindel habe ich schon Arch.-
epigr. Mitt. XX 62 eine Stelle der Inschrift aus Aspendos Lebas Wadd. 1382
(vgl. 1381 und 1383) Z. 3 f. angeführt: £T:t5£5(üx6ta eC; äywvÄ yuiivixöv yiVEU/'.cv loO
ihEälipou] 2r,vapia tpi!r/_£:X:a xa: £:; EÜ^r^iiov £XxXT([5:xv y_ap:]ax|t£VOv xr^/io'j; ~[pö; "'o: :|~-o-
5pö|i(o:. Dion v>)n Prusa sagt XL 29: at oi £-;|jor,a£;; IxatEpo-j loO tiät^iJ'Oijc ev toü nzoioio:;
xxi 10:; ^^^z■:fo•.c -öaov oia-j^Epo'Jc;: [ietz £-x:vo'jy'.-j'VG]t£va'. xx: -o/.Ävj; £'j'.;r([u'xc X(7>v [ietz |i:30u;
xai /.o'.SopJac. Das laute Vorgehen wird in ,jOäv, EX,joäv, i-'.'poi/ deutlich, z. B. Cassius
I)io LXXII 20 (O. Hinschfeld, Kleine Schriften S. 692); aus den Schilderungen von
Versammlungen in dem Romane des Chariton, von dem nun fcst.steht, daß er viel-
leicht noch neronüscher, sicher nicht viel späterer Zeit angehört, habe ich Arch.-epigr.
Mitt. XX ()2 ö 2-^|io; i^öa, ivt^örpe, £?£,j6Tja£ I i, 1 1. III 4, 17. VIII 8, 2; ErE,5ör,'jav,
ävExpay^"' ^^^ 3> '^ f-» ^7t'.|5oT(3£:c — £;z£'j-.fr,[.ioiiv-ojv VI 2, 2 beigebracht; £^(ör,7av) ol
aüvEOpoi, £(ßöryaEv) 6 S'^j.ioc, £^(£ij6r(aav), £-£-.f;ü)vrj!jav leitet in den Inschriften Sylloge 607.
737, OGI 596 die Zurufe ein. In dem Beschlüsse Bull, de corr. hell. XIV b(>\ f..
vollständiger JHS XX 74 n. 2, den in diesem Zusammenhange schon C. G. Brandis.
'Ey./.Xrpioi, RE V 2195 angeführt hat. ist Z. 5 ff. zu lesen: [y£vo|i£v]Tj; (nicht: ['ly^r'.-
aa[i£v]rj;) ok ßouÄYJc ivvijio'j, a'JV£[:Ä£]Y|i£vou y.xl toO 5t/|iou (vgl. IG II 439) £-£pÖT^aav
öH.CiiHj]i5c5öv zz:\if^'j7.: y.yil \Ki-.i)j.y:/öz% zvi ävopa xxÄ. : so heißt es auch in einer
Inschrift aus Aphrodisias. W. Kubitschek und W. Reichel, Anzeiger der Wiener
Akademie 1896 S. 11, Rl-Xi XIX 137, A Z. 13: r.p' 01; r^ ,5ouXyj xxi ö ofy|io; ErEiiÖTjSzv
•:£:|ir;f)vV/x: aO-öv xai |i£xr|XXax-/oxa: in einer Inschrift aus Mj'lasa Bull, de corr. hell.
XII II liest man Z. d: z\'i ttzvxöc xoO -/.y',iIo'j; etxLjjÖTj^w, ebenso erwähnen die Ojtra-
moasurkunden mehrmals die £7:i|jOT,a£;; untl das £-:,Jodtail-a; der |io'jXrj der Lykier und
ihrer zy.vj.fpix; besonders anschaulich wird der Vorgang VIII E Z. 10 ff.: xoO oe
£>)vo'j; il-ai»(iä!^ovxo; [liv y.t: xa: E-xtvoOvxo; xr^v |i£YaÄO'.ppo(j6vrjV stOxoO, (ö; xai npö xf,;
äpy^t£p(i)a6vTjS £'|/r|cpcai)'«t xEiiii^ xxx" exo; aOxö) xai -poECpt'av xai -op'.f'Jpav Str^vExiTj (vgl.
unten S. 38), s^atpExwi 5e JiäXiv |i£,3ouXr;|i£voi» XEi|iäv aOxiv xxX. xai xoO |icv '()Kpa|idou
:iapa'.xoij|i£vo'j xai XEyovxo; äpxEtai^a•. xai; -ap' Exaaxa OEOonEva:; xai E'^r/^t^iiEva'.; a'Jx<J>
xEtjiac;, xoO es eüvo-j; -avxöc ev xt^ äpy^ipEaiaxf, £xXr,ata £n:|i£;vavxo; a-ouifj xai e;:;j3ot,-
aajiEvou ;:poil-'j[i(i)c; izapovxo; xai xoO GEjivoxäxou rjyEiiövo: xxX. xai -äX'.v £~i|iOT,3a|i£VO'j
Jahrcshcflc .Ics ostorr. ^ircliliul. Institutes H.l. XVII. 4
TSilif^aa: rJTÖv ■/.■:/..; die Stellen hat E. Loewv, Reisen im südwestlichen Kleinasien
II 121 gesammelt; leider entbehren wir, so viele Jahre auch seit der Veröffent-
lichung von R. Heberdeys Ausgabe vergangen sind, noch immer eines Registers
und einer Behandlung der Sprache des einzigen Denkmals. Die BaufälUgkeit
der Stoa des Marktes von Tliera war Anlaß lärmender Klagen, IG XII 3, 325
Z. 34 f.: noWiy.'.c, zz ~t^': -■/); y.aixa/.s'jr^; aOtv^; xa! STiiaxeuy;; -xv5r;|i£i xaralioTyast; iysvovuo.
SchlielJlich sei noch daran erinnert, daß der schon S. 16 ausgeschriebene Bericht
über die Beschlußfassung zu Ehren des P. Catillius IMaker in Delphi Bull, de
corr. hell. XX 723 nach der wörtlichen Mitteilung des durch sisrjyrjaaiisvou ein-
geleiteten Antrages mit den Worten £:raiv£i)-£VXo; toO äv5pö; ÜjIÖ toO Stj|iou xai
[lapT'jpTjiHv-o; £-1 xouxo'.; zu dem eigentlichen Beschlüsse übergeht; diese STiatvoi
und die so häufig erwähnten [lapTupiai (s. Inscr. gr. rom. III 8g) stellen ebenfalls
Kundgebungen der Volksversammlung und Einzelner während der Verhandlung
über einen Antrag dar.
Mit wenig'en Ausnahmen gehören die erwähnten Inschriften der Kaiserzeit
an, einige aber reichen in ältere Zeit zurück und zwar gerade die, welche die
weniger starken Austlrückc für solche Kundgebungen aufweisen. Man ist ver-
sucht zu diesen auch dtTiool/cCihai zu stellen, das von der Würdigung eines Be-
richtes oder Antrages, einer Erklärung oder des ganzen Verhaltens eines Wohl-
täters durch eine Versammlung in hellenistischem Griechisch häufig ist (vgl.
Aug. Schulte, De ratione quae intercedit inter Polybium et tabulas publicas, Halle
1909, p. 69); solche Würdigung wird gelegentlich, wie einige der eben zusammen-
gestellten Beschlüsse deutlich zeigen, zu lebhaftester Äußerung der Zustimmung
und Anerkennung gesteigert. Übersieht man die Gesamtheit der Stellen, die ich
zur Erläuterung des Zurufes: -/.cumc, -o'j X/io5£;aavlao -ä; T'.|iäg IVp'.a-coxÄr) löv ypaf.inaTr/
Twv auveSpojv beigebracht habe, so wird klar, wie sehr solche immer lärmender und
aufdringlicher auftretende Kundgebungen aus der Mitte der Versammlung ge-
eignet waren, in Zeiten, in denen die Antragstellung in der Regel nur durch
die Obrigkeiten erfolgte (H. Swoboda, Klio X 331 ff. ; J. B. Bussmann, Die boo-
ti.sche Verfas.sung .S. 47; A. Rehm, Dais Delphinioii in Milet S. 372 ff.), das dem
einzelnen Teilnehmer fehlende Recht zu ersetzen und auf die Entschließung
der Versammlung Einfluß zu nehmen.
Die protokollarische Form der Buchung der Be.schlußfassung, wie sie in der
ersten der beiden Urkunden zu Ehren des Aristokles vorliegt, erlaubt in einem
einzigen einleitenden Satze den ganzen Hergang der Dinge darzustellen. An der
Spitze steht die Erwähnung der Piegebenheiten, die der Versammlung voraus-
Urkunden aus Mcsscnc 27
liegen: ciasvcy/.avTOC sf: roü; Tjvsopouc 'Api-jToxXso'jc xtX. xöv Z:oi.'\iy.y.'j[ii-/ -.iz iy.-M'ji'/.O'j
Eiacpopä; y.a: ä-o/.cyiax]uvO'j xtÄ. -/ai r.Bfl xwv -oiocfc'.Xoiisvwv ix "ä^ sia-fopä: /pr^ixattov
-ocr^aaiAEvou £v Twt i)-£x-pü)'. to'jc o'.scÄoyisiio'j; -o-l xoü; ioiM-x; xzh: der durch -isp: wv
eingeleitete Satz Z. 9 geht zu der Würdigung über, die Aristokles' Verhalten und
Verdienste bei den Synhedroi und dem römischen Praetor Vibius fanden, zu der
von ihnen angeregten Ehrung des Mannes, der Verleihung eines goldenen Ringes
und des Rechtes der Chrysophorie durch Vibius, der Anerkennung dieser Aus-
zeichnung und der Zuerkennung eines ehernen Bildnisses durch die Synhedroi, zu den
Zurufen, die Aristokles zur Annahme dieser Ehren bewegen sollen, und meldet
schließlich dessen Zustimmung; -£p: tov y.xl -xvte; 01 a'jViOpo: ä-o5£Ea|i£vo'. ■/.■:/.. £rr,-
v£-/ STfjaav sTE-^avö^a: xjtöv eixöv: yxlv.i'x'.. ( )\ii(y.'-jz os ö a-paTayö; £Ot!)pT,aa-o xj-m: ■/.-/... aÜToJ
-t 0'. auvEOpoi -'.jixv Eooj/.av auiö)'. tzv aCi-iv |i£-a ziz eixgvo;, xal EH'^xvilovTwv xa: n/.£;övtüv
2:6-: xa/.ö: toO äjtoSs^aaO-a: xä; x:|xi: 'Api^Tox/.f^ xöv Ypai^i^iaT/^ xtöv soviopwv
oO xa: ä-o5£ca(^i£vou eSoEs xo:? a'jvISpo:;. Erst nach dieser Erklärung des Aristokles
kann die förmliche Beschlußfassung vor sich gehen. Der Beschluß der Synhedroi,
d. h. des Rates (O. Schulthess, RE VII 1756; H. Swoboda, K. F. Hermanns
Lehrbuch der Staatsaltertümer III " S. 128 Anm. 1 und 3), dessen Wortlaut Z. 14
bis 21 folgt, enthält das Lob des Aristokles und die Anerkennung dauernder Geltung
der ihm von den Synhedroi verliehenen Ehren — worunter nur die Ehre der
Chrysophorie und des ehernen Bildnisses verstanden sein kann, s. S. 43 — , ge-
stattet die Aufstellung dieser £?xwv xaXxf, vor dt-m Amtsgebäude des Schreibers
der Synhedroi, bestimmt sodann den Wortlaut der Aufschrift der Basis, verfügt
die Übernahme der Kosten auf die Staatskasse und betraut schließlich den Geehrten
selbst mit der Aufsicht über die Herstellung der Bildsäule und der Basis.
Dieser Beschluß ist Z. 14 als Beschluß der Synhedroi, d. I1. des Rates, ge-
kennzeichnet; ihm folgt ein zweiter Beschluß, nach Z. 4 1 ein Bivsrhluß der Syn-
hedroi und des Damos, mit ausfülirlicher, durch ins: eingeleiteter Begründung,
an die nicht im Sinne des Antragstellers ozorjy\\-%:, sondern erzählend ISohv zur
Einführung des eigentlichen, in seinen wesentlichen Bestimmungen leider ver-
lorenen Beschlusses anschließt.
Die Veranlassung zu beiden Beschlüssen war die verdienstliche Wirksamkeit,
die Aristokles als .Schreiber der .Synhedroi und insbesondere bei der Durchtüli-
rung einer öy.iw^oK'-jZ £:a'fopx entfaltete, die durch Forderungen römi.scher Macht-
haber notwendig geworden war (Z. 30), Solche STriiayat oder ir^:-.i-(\<i.xzx (Z. 48\
wie sie auch in der Inschrift aus Tegea IG V 2, 20 Z. 16 als mehrfach — wohl in
den Zeiten Sullas — erfolgt und in dem Beschlüsse aus Sparta IG V 1, 1 1 Z. 6 (nach
4*
meiiipr Herstellung, Neue Beiträge zur griechischcMi Inschriftenkunde I S. 32 ff.)
erwähnt sind, bezogen sich nicht nur auf Zahlung ansehnlicher Geldsummen,
sondern auch auf andere Lieferungen und die Stellung von Mannschaft; die Ab-
rechnung über die öxT(j)jioXos sfa'-popot erwähnt Z. 36. 39 zum Kriegsdienst heran-
gezogene Bürger und als Ruderer verwendete Sklaven, der Beschlu{3 von Epidauros
zu Ehren des Euanthes IG I\^ 932 aus dem Jahre 72 v. Chr. Z. 44 die Forderung
von 'jioocz'M-y.:. von der F.uanthes" eiliges Einschreiten (■jJtsüaa; Z. 4.I); meine IV-iträge
S. 1 14) die Stadt befreite; wie drückend der .Stadt Hargylia die Stellung von Tru])pen
7.a~ä au[i.[A.a-/_:xv in den Kämpfen gegen Aristonikos und seine Anhänger war, lehrt der
Beschluß, den P. Foucart, Memoires de l'Academio des Inscriptions XXXVII 327 ff.
herausgegeben hat (Z. 18. 24 ff.; OGI II p. 551); mit besonderer Ausführlichkeit
berichtet der Beschluß von Gytheion I(t V i, 11 46 (Sylloge 330) Z. i\ ff.: xx! sv
-6)'. It:! B'.aoa 5s iviau-ö: (73/72 v. Chr.) Sts iS;av y^oipa £;a'.Trjaä[tsvo'. l[Ö7:Xiov t£ Aüxpw-
v.ov v.ccl Ao'J7.:ov Mapxi/.iov cvta; aOtoü Eevou; o-jc; '/.%'. O/üeoIcxvto -oic ioloii 5a;:ava|.ia3tv
(vgl. in dem Beschlüsse für Aristokles Z. 31 f.) /.xl -y.^T.-Jpy.'t-'j xo'k r.i aTpatKota;
xai "ä /,o:-x -y. sr'.iaaaoiisva biz x'jxöv ovia ixava xtX.. Z. 25: £7:ii«^«vt6; ts -cät toXsi
cE|-iö>v r^fou ro!/,Ä:o'j aiTov xa: Ko^/iou l^vyapJou i|iätt« xaiä tö s-tßäÄXov xäi tcöXsi (£[i,ö)V
-äv Tkäsav a;:ou5äv xa; '.fcÄo-::|i:av £:acV£Vxa(ievot enetuxov, Vva [ir, oiö ä äiiixipx -oXt?,
«XXä EÄKcpptaihY,, £ xai ETiE-uyov, xa: oOx £fa7)V£Vxa|X£V, und Z. 32: £v te tio; etüö Ttj-io-
xpatEo; svtauxwt Sx£ i^vtwvtos -apEyEVSTO /p£tav i/ouaa; xä; — öXsw; Siarpipoo xa: [irjö'EVÖ;
ä/./.ou 9-£/.ovxo; ouvaÄXa^ai xx/.. Über alle solche in Kriegs- und in Friedenszeiten
mit Recht und Unrecht gestellte Forderungen belehren Ciceros Reden gegen
Verres und für L. Flaccus. Zur Einhebung der Steuer, die je acht Oholen von jeder
Mine der Schätzung einzog, hatte Ari.stokles £yXoy£r; bestellt, sich seihst, um seine
Uneigennützigkeit außer Zweifel zu stellen, von unmittelbarer und mittelbarer
Beteiligung (xaxä ;:ap£Üp£C'.v 5i' ä'ÄXwv -poaw-wv) an der \'er\valtung der (ielder
ferngehalten, die öffentliche Aufzeichnung der täglichen Gebarung auf einem
xcii/o; veranlaßt, auch sonst in jeder Weise für den Schutz der .Stadt und der
Bürgerschaft gesorgt und durch sein Ein.schreiten bei den römischen Machthabern,
ihre zuvorkommende Aufnahme auf eigene Kosten, auch durch Gesandt.schaft.s-
rei.sen für die .Stadt in einer schweren Zeit vielerlei wertvolle Erfolge erreicht.
Als er nun den .Synhedroi die Berechnung (ota'jiacf'.'jjiö;) der öxx(i)[joXoi Eia-fopoc vor-
gelegt, über die Eingänge und ihre Verwendung ausschließlich zur Deckung
der verschiedenen Forderungen (iTt'.xaYiiaxa) berichtet und über die Ausstände und
deren Einbringung — nach Möglichkeit — im Theater in Gegenwart d(^s Praetors
Vibius mit d(;n Bürgern Rechnung gepflogen hatte, sahen sich dii; .Synhedroi und
t'rUuiidcn aus ^^l•sselle -9
Vibius gedrungen, ihm besondere Ehrungen für seine Verdienste zuteil werden zu
lassen, und ebenso auch die Volksversammlung. Die Begründung des Beschlusses
der Synhedroi nimmt auf diese Vorgänge der Berichterstattung über die Ergeb-
nisse der dj-^opi ausführlich Bezug und gedenkt sozusagen nur anhangsweise
seiner Bemühungen um die Verwaltung im allgemeinen. Die Begründung des
der Volksversammlung vorgelegten Antrages geht dagegen von einer Würdigung
der Wirksamkeit des Aristokles als ypa|t[ia-£u: Tör; o-jvISpwv au.s, stellt diese
unter den Gesichtspunkt der Fürsorge für den .Schutz der Stadt und ihrer Be-
wohner, legt besonderes Gewicht auf die Durchführung täglicher öffentlicher
Verrechnung der gesamten Gebarung, auf die Aufstellung geeigneter iy/.OYs:;
— ohne die Ö7.tw,3o/.o; £Ja-.fopa ausdrücklich zu erwähnen; wir erfahren aber durch
die Abrechnung Z. 32, daß diese iyXrjy=r- auf dem loi/o; die Eingänge der
.Steuern bis zum 30. Tage des siebenten Monats verzeichnet hatten. Sie berichtet
dann von seinem erfolgreichen Eingreifen zugunsten der Stadt bei den römischen
Machthabern, der gastfreundlichen Aufnahme dieser sowohl wie anderer Römer,
schlielJlich von seinen übrigen Bemühungen um gerechte Verwaltung, erwähnt die
ihm zur Anerkennung .seiner Lei.stungen in früheren Stellungen bereits zuteil-
gewordenen Bildnisse, die nun erfolgte Verleihung der Chrysophorie durch den
Prokonsul Alemmius — der nur hier genannt i.st — und den Praetor Vibius und
hebt den allgemeinen Wunsch der Synhedroi und des Damos hervor, ihn neuer-
dings, und zwar durch einen ävopix; und zwei Eixovs; Ypa--a;, zu ehren. Von dem
eigentlichen Beschlüsse, den too'E,t z'jI; GovsSpo-.; xx: xw'. ii\i.m Z. 41 einleitet. lit;gt
nur mehr der Anfang vor, das Lob des Aristokles enthaltend.
Sachlich unterscheiden sich beide Beschlüsse dadurch, daß der Ratsbeschluß
Aristokles eine stxwv yjxly.r, be.stimmt, die auf einem ^xO-pov vor seinem Amtsge-
bäude aufgestellt werd»>n soll, der Volksbeschluß dagegen einen ävopiä: und zwei
£i7.6v£; Ypa-xxf als beantragt erwähnt, also, wenn dieser Antrag durchdrang —
die betreffenden Bestimmungen liegen nicht vor — über den Ratsboschluß
hinausgeht. Hinsichtlich solcher Ehrungen mag es genügen, auf die Ausführungen
zu verweisen, die ihnen kürzlich W. H. Buckler und D. M. Robinson. Amor,
journ. of arch. 191 3 p. 35 ff- gewidmet haben. Jedenfalls bedeutet die Aufstellung
eines Standbildes (ivSptäj) eine größere Auszeichnung als die von sixovs;. und
es wird anzunehmen .sein, daß diese größere Auszeichnung die gesamte Bürger-
schaft der Messenier (Z. 3^) für Aristokles gefordert hat. als ihr der auf Aufstellung
einer y^otAyS, eixwv abzielende Antrag der Synhedroi unterbreitet worden war: daß
diese /xl/.f, £txwv, wiewohl von dem Damos in dem Beschluss.- der Synhedroi
30 A. Wilhelm
nicht die Rede ist, nicht nur ids Widmung- des Rates gelten sollte, zeiqt die
Aufschrift: 'A ~qX'.; 'AptaTOxÄf; KaXXixpÄTEo; ypan|ia-;^ov-a auviopo;; xtX. Zu beachten ist
ferner, daß der Antrag, der vor der Bürgerschaft zur Verhandlung kam, sich auf
eine umfassende Würdigung seiner Verdienste gründete, die Synhedroi dagegen
in Sonderheit Aristokles' Wirksamkeit in Sachen der öxxwpoXos efacpopä zum
Anlasse ihrer Ehrung nahmen. So stehen, auch formell durch die Art ihrer
Einführung verschieden, der eine mit dem Genetivus absolutus anhebend und bis
zum letzten Satze erzählend, der andere mit dem begründenden ind beginnend,
aber in der Einleitung des eigentlichen Beschlusses die Fassung des Antrages
verlassend, Ratsbeschluß und Volksbeschluß nebeneinander, beide unzweifelhaft
einer und derselben Ehrung dienend, die nach der Absicht des Volksbeschlusses
reichlicher ausfällt als der Beschluß der Synhedroi vorgesehen hatte.
Nach diesen vielleicht zu umständlichen Erörterungen der Form der beiden
Beschlüsse i.st zu der Erklärung ihrer Einzelheiten überzugehen. Hinsichtlich
der völlig mit der der Mysterienschrift übereinstimmenden Sprache der Urkunden
und der zugehörigen, im zweiten Abschnitte zu behandelnden Abrecliiiung ver-
weise ich auf A. Thumbs Handbuch der griechischen Dialekte S. 9g ff.
Zu Ende der zweiten Zeile bleibt nach xoO Ypx|i|iax£oc; Raum für etwa
lO Buch.staben. Doch hat der Steinmetz auch sonst am Ende der Zeilen den
Raum nicht völlig ausgenutzt; zudem ist, wie ich (iött. gel. Anz. 1898 .S. 206. 213
bemerkt habe, in .Schriftstücken hie und da gerade am Ende ihrer ersten Zeile
freier Raum gelassen, so OGI 257; .Sylloge 318 (Archives des mi.ssions scienti-
fiques IIF s^rie, III 276) nur infolge einer Tilgung. Am nächsten liegt es, zumal
W. Kolbe nach ypanixaxeo; einen senkrechten Strich erkannt hat, den er einem T zu-
teilt, zu ToO Ypaiiiia-cEo; hinzuzusetzen: xwv auv^Spwv, wenn aucli die vorhergehende
Nennung der auveSpot keinen Zweifel darüber läßt, daß Aristokles ihr Sekretär war.
Denkbar wäre ]t£xä x(T)v ifloyeMV (s. Z. 28), doch wird deren Erwähnung kaum
vermißt und überhaupt kein Zusatz von Bedeutung erwartet.
AiÄ'^a'fi^jio:, sonst von einer Abstimmung gesagt — insbesondere bei der
Prüfung der Bürgerlisten (Aristoteles tc. 'A^: 13, 5; U. v. Wilamowitz, Aristoteles
u. Athen I 31) oder der Entscheidung der Demoten über flas Alter und die Voll-
bürtigkeit der als erwachsen gemeldeten Söhne (42, i) — bedeutet hier eine Be-
rechnung, die mit der Rücksicht auf Andere und ihren Anteil vorgenommen ist
(vgl. in der Abrechnung über die Ö7.xo)|io/.o; süacpopsc Z. 1 1 : olg xa; i\ia'^ii^zxa.i xo x£'^äX(i)|Jia
-iz j-ÄpE'.o;). So bezeichnet im byzantinischen Griechisch nach Sophocles otaipr/fiaxrjS
,calculator', .rationalis' und auch .collector of revenues'.
L'rkiiiKUii aus Mrssene 3'
Mit Aristokles' lierichtnrstattuiig über die i-/.T(!),5oÄo; cia'fop.x ist der Vorg-ang
zu vergleichen, den die Mysterieninschrift Z. 48 ff. für die Rechnungslegung nach
der Mysterienfeier vorschreibt: oiav ok iKiizABalHi xöc [vj'jrf^p'.y., ä-oÄoy.aacjiHoaav
(nämlich oi -/tx-aa-ailivie; 'jk'o toO 5ä[.iO'j ntm) qi -xvroi; £v lii -pw-x'. aüvv4|ni)'.
O'JVxywyäL twv auväopwv xac Ypaqjiv a;io56vxo) xw: £n;|i£Ärytä: -apaypyjiia ypacfov-£; £-"
övö[iaxo; IX tcötiuoxoxx o'.ä-^opa ä-ö xoO xai)'ap|ioO xai ä7:ö xiov 7:po)xo[i'jaxxv xö iJTXoaxxxixöv
xai äv X'. y.Xlo tte^cC y.x: xyjV ysYsvrjiievav e^oSov xai (= xai sü nach J. Wackernagel,
Über einige Anredeformen, Programm zur Preisverteilung, Göttingen 1912 S. 28,
vgl. P. Wahrmann- Lambertz, Berl. philol. Wochenschr. 1913 S. 1144) z: av e: Xoi-4v
xx: äp:il|irj'javxio Txxpxypr^iia xwi xa^ua; xxE saxwaav uTioiixaxpo; av xt sOpiaxwvxac otO'.xoOvxec
5i7x/.a3tou xa: 3~ixi[^u'ou Spxyjiäv yiX'.äv y.y.l oi o'.xaaxxi |iTj acpxipo'jvxoj |ir,i)-£v 0: 5' ev xö)'.
7X£[i7:x(i): xa; "evxr^xoaxö): exe; xxx£axa|i£VOL £;o5'.ac;ävxo) xai Mvxaiaxpaxwt xö S'.oöjievov
aCixöj'. 5ix'.fopov E'Ij xöv !jxr.f;avov Otiö xä? uöÄio; (s. nunmehr V. Hiller von Gaertringen,
Hira und Andania, 71. Berliner Winckelmannsprogramm S. 7) opay|iä; sExx'.a-
yOJ.xi, äTxooGvxo) 5e xöj: xa|u'ai xaE o^x xa Ei TCpo£;(i)Otaa{i£va oiacpopa xxÄ. zi; xx
xaxaaxE'ja^öl-iEVx £V xw: KapvEixatwc r; 5a:xxvoü|iEva /«pLV xöv [luaxTjpt'wv xxX., Z. 5g f.:
ö 0£ xaiicxg £aov xa TcapaXa[i£t S'.a'.popov Xoitov ex xoüxwv, yp^'^^tw £V OTCEyö-r^ixxx: e:; xxv
ETX'.axE'jäv xöv £v xtöi KapvEcxatoji xx: |trj dcvay^prjaaaS-w Et; aXÄo [ir^Siv [lE/p'. av ETX'.XEXE'jO'Er
oatov XpEtx Eoxi ~oxc xxv xtöv [luaxT^ptwv ouvieXecxv, {irfik ypa'|iäx(o [itjOe:; o6y|ix 6x'. oeC
xxOxx XX 5:x-^opx de xXXo xt xaxay_pTjaaa9-x: xxX. Zu x-oX(;yt^Ea^^xt (W. Kolbe schrieb:
xx:] Xoytax|,i£VO'j, aber auch in der Mysterieninschrift steht in diesem Sinne xrtoXo-
yt^£3ilxtj vgl. die xTxoXoytx i--ipym llo|i-toou IG VII 2426 und ZEVxpyo'j xoO -(o-
xpxxo'j; 'IVjXxto'j xoO xy(i)voi)£xoi) x(ov |{x3:X£t(ov ä-oXoytx Bull, de corr. hell. XXV 360 ff.
(XXX 469 ff.) A Z. 20; in dem Beschlüsse IG II 467 zu Ehren eines Kosnieten
der Ephebeu heißt es Z. 89 f.: ETxotr^axxo ot xat xr,v dTxooEt^iv xiixwv xa: xöv xTioXoyiajiöv
£V xfjt ßouXfjt ÜTXcp xöjv xaxä xtjv äpyj;v xat TXEp: xö)V ev xtot ivtauxm: yEyovix(ov -xvxcov
xotc; EcpTjßot;. Ein sehr bezeichnender Ausdruck ist |i£xa;xoXoytaaait'at in der Stiftungs-
urkunde aus Aphrodisias REG XIX 233: (^iy; icEfvxt |it,xe äpyovxt |it^X£ tSttüxv; |iT,X£
|i£po; p,x£ 7XXV [lYjXE äp/atou jir^xE xöxo'j jiExayxyEtv f^ [lExaTioXoyt'axjihxt |iTj5i £t; EXäpov
•/pr^:jaa9xt iir^OEV xxX., offenbar von falscher Einstellung des Betrages in der Abrech-
nung zur Verschleierung einer der Vorschrift widersprechenden Verwendung. Als
Muster eines äTCoXoy:a|iö; kann der Vorgang dienen, dvv in Aigiale auf Amorgos
für die Rechenschaftslegung der £-:|i£Xjjxat der Speisung der Gemeinde und des
Agones zu Ehren des verstorbenen 'AX£ct|iaxoi; KptxoXaou durch das Gesetz I(t XII 7,
515 Z. 87 ff. vorgeschrieben wird: ixpi toO 5^ xöv äytbva ouviEXEaO-fjVat, ot E-tfiEXr^xa:
Xöyov aTioSöxojsxv xfj; 3a;:ävr^; ypä(J>avT£v £t; axvtGx; xot; x£ TipuxxvEat xa; x(i) yu|ivaaiäpxiot,
oi Ik i/.Tiil-itwaxv 3/.o~£iv zOr. |50'j/,o|1£V(')l, y.xi öitoaäToaav oi £7:t|ti/,rjXai tövos töv of/.ov
ö^ivjo[i£V A''x IIoa£:5ö) Ar,|U(-f/a- i5a:^a>/r(Xa|i£v tö äfyjp'.ov -xv tö ä7:o-EtaY|i£vov ci; ■:£ -r^v
Sr,|io{)-o;vtav xa: töv xyCoyx xtX. Häufig ist ä-oÄOYU£ai)-a: in diesem Sinne in Urkunden
aus Boiotien: IG VII 303. 3172. 4130. 4131. 4139; Leges sacrae II i p. 20Q n. 6c)
Z. 23: i-oX^yixzxaihj zb Ai\\.\\.x xrj xö aXü)|ia tüöt xoüc xax6(:Ta;. Von dem Redner
Lykurgos gab es einen ä/i:o/,oyt3|i.ö; wv 7X£TcciX''x£'jta'..
Zu Ende der Z. 3 hatte W. Kolbe statt 7i[£7:x(j)x6xo)v] ergänzt -[poat'ovxwv] :
aber vom Einlaufen „fälliger" Gelder wird Ti!T:x£tv gesagt, in Z. 32 und 34 der
Abrechnung über unsere öxxwßoXo? Eic-^of/x, in der Mysterieninschrift Z. 45: xi 5c
-•'-xovxa oia^opa ä;xö xwv [luaxr^pfwv, Z. 58 und auch sonst häufig: IG V i, 1379 Z. 16;
IG XII 2, 330 Z. 147, XII 7, 515 Z. 43. 99; Sylloge 227 Z. 172, 744 Z. 8; 'E-^r;|i.
äpy. 191 1 a, 2 f. Z. 49; Bull, de corr. hell. XXXVII 126 Z. 33; Polybios XXXI
7. 7 u. s. Über -x(j)|ia im Sinne von „Quittung" L. Alitteis, Papyruskunde I 78 f
Xwp£lv wirtl auch sonst von Geldern gesagt, die einem bestimmten Zweck zu-
fiielJen, und begegnet daher sehr oft in Stiftungsurkunden, deren Sammlung,
von mir schon vor Jahren angeregt (Reisen in Kilikien S. 153), jetzt von B. Laum
veröffentlicht wird; so heif3t es z. B. in der Inschrift aus lasos REG VI 157
(vgl. H. Hepding, Ath. Mitt. XXXV 421) von der Stiftung eines Caninius A
Z. 22 ff. B Z. 9 ff.: ävicpöaO'a: Se xal zx -vr.%7:.'T/^\k'.% oif/xpix £-"; z'o xwv vüov yopäacov
£-^' (;) ii -pÖ3ooc; x'jxiöv xs: y<jipipv. xxx)'' Exaaxov evcauxov Et; xö EÄx-.oypEbxtov xoO e'xxou
|i,r;VÖs, in der lobakcheninschrift Sylloge 737 Z. 65: xx ywpr^sxvxx ei; xooe xt; andere
Beispiele: Inschriften von Magne.sia 116 Z. 16; Bull. <le corr. hell. XVI 427 Z. 25;
R. Heberdey, Opramoas V H Z. 9 u. s. o. Über die £-;xxy[ixxx s. Z. 30 des zweiten
Beschlusses, IG V i, 1 1 Z. 7 und oben S. 27. W. Kolbe hat s:; xä £7icxx[xxx
geschrieben.
Wird in Z. 5 XE/pr^xai gelesen (der Stein zeigt statt des H ein N), so kann
der Rest des vorangehenden Wortes nur zu exeiJvx oder xoijvx ergänzt werden,
also: xal '6v. £t; oOoev [äÄXo 7J xx xoijvx (mit W. Kolbe) oder: y; eC; £X£r]va. Unstreitig
wäre aber eine bestimmtere Aussage über die Verwendung der Gelder erwünscht,
als sie in xx xoivx läge, und statt ixEfvx würde in diesem Sinne, auf i;iixxy|ixxx
bezüglich, vielmehr xxOxx erwartet werden. Daher halte ich es für wahnscheinlich,
daß statt x£xpr,xa'. dasselbe Kompositum zu lesen ist, wie in der eben ausge-
schriebenen Stelle der Mysterieninschrift Z. 60. Nach H. Sauppe wäre in dieser
x-icc/frpxQ^M allerdings „wohl nur verschrieben für x-o- oder xxxxyprjix'jild)", doch
bemerkt Dittenberger mit Recht: „nescio an ad usum sermonis, ceteroqui sane
ignotum, sed ex confusione verborum xxxx/pf^ailx'. et xvx/.bxEiv natuni refcrendum
Urkunden aus Messene 4 '
Ein Beschluß der Amphiktionen zu Ehren des Ar^nT,-p;o; \\^:z-Ap/yj 'AfW/yato;
lautet nach G. Colin, Fouilles de Delphes III 2 p. 188 n. 164 in Z. 13 ff.:
£-aL[v£3ai aOt-
ö]v y.ai 3':£'^[xvw3a'. ypuj^w '^ztziw
15 TT,: T.i^r,; £V£y.]a £-Js£p£:a;- siva: 2[£
']^p*-? 'ii^^ps''? ^^ --
]:v -ov •j-i'.pavciv -oOiov "
(TTi^aa:] Sä aO-oO y.xl äv2piäv-a /a/,-
xoOv] £V A£A'forc 7.-Ä.
Vermutlich ist Z. 15 ff. zu ergänzen:
a'j-ön £v Tai; r]£parc y;}i£pa'.; t^; II-
■jb^ixSs; '^ofijiv -öv T:£-.fxvov toOtov.
Ob die Ergänzung tt;; -xoTjS £V£x]a £Oa£|j£:ac durch das Vorkommen derselben
Wendung in anderen Ehrenbe.schlüssen gestützt wird, weiß ich nicht zu sagen
(-aijT,; £V£/.£v iptrf^i lese ich z. B. in dem Beschlüsse aus Jasos REG \'l 16S Z. 17);
doch fällt auf, daß die Aufschrift des dem Geehrten bewilligten Standbildes
Z. 22 ff. die Begründung ip^'^^i xx; £'ja£p£;xc xx: t^; £'"; tt/; TCXTpiox £v»vo;x; gibt;
.£V£xa est passe", meint der Herausgeber, doch kann der Genetiv allein als solcher
des Sachbetreffes stehen, einem Brauch zufolge, für den E. Nachmanson, Eranos IX
25 ff. Beispiele gesammelt hat; aus Schriftstellern füge ich Demosthenes IX 25
hinzu: caa: 5' £Üvo:x: 5:cövx:. xx; toOto tojvoji' £/£; tx Ät,h[ix-x txO-x (vgl. K. Brug-
mann-A. Thumb, Gr. Gr. 447). Und in Z. 15 kann xp£Tr,; x]x<;) rjüä^tx; gestanden
haben, mit Ausfall des Iota vor dem vokalischen Anlaut, vgl. meine Bemerkungen
Ath. Mitt. XXXI 91 f. 230; J. Wackernagel, Studien zum griechischen Perfektum
S. 10; E. Nachmanson, Beiträge zur Kenntnis der altgriechischen Volkssprache S. 32.
Unrichtig hat Th. Wächter, Reinheitsvorschriften im griechischen Kult
(Religionsgeschichtliche Versuche und Vorarbeiten IX 1) S. 117 Diodors Bemer-
kung XXXVI 13 über die nach römi.scher Sitte unzulässige Tracht, in der
der Priester Bx—xxr,; aus Pessinus in Rom erschien (vgl. Chr. Blinkenberg.
Archäologische .Studien .S. 110 ff.), mit Bestimmungen in Zusammenhang gesetzt,
die es verbieten, Gold in Heiligtümer zu bringen; wenn Diodor von diesem
Priester sagt: i'^öps; ok ESiHjix xa; rr^v -sp! -b a(!)[ix x/./.t,v xxtxtx£'jt,v ECTj/v/.XYni'/TjV
xx: <j-b xtüv 'P(ü[ix:'(ov äiJ-ibv ojx £-;x(üf/Ou|ü"/TjV xp-jaoOv -£ fxp t:£^xvov £Jx£v •J-£p|i£Yi>*i',
xxJ aTOÄYjV xviHwjV 2;xypjaov, ,ixaiX:/T// ä^i'xv £|i^aivo'j3xv, so ist mit den letzten Worten
ganz deutlich ausgesprochen, weshalb solch auffällig«' /fjao-fopix an einem Manne
JahrpihrflF dr< SsUrr archäol. In.lilutr, H.l. XVM ^
nicht fürstlichen Standr>s lieaiiständct wurde, llo'.r^iaiisvoc 0£ Xöyou; ird Tföv i|t[i6Ä(ov
£v -w OTjjiw xx: xb -Ä7'!)o? £i; 0£ia:oa:novtxv £|ipaÄwv y.aTXÄ'j|i.axo; |i£V Sr^iic/afou xai C£vJiov
fjCiiüö-Tj, xöv 0£ a-£q:avov £xtoX'j8-r^ ^^opEüv 0-/ Ivöj xwv Srjjiäpyuv AOXou IIo|jiTtrjtou. Von
einem anderen Demarchen auf die Rednerbühne geführt, aber durch Pompeius
von ihr unter Beschimpfungen verjagt, erhält er, nachdem dieser innerhalb
dreier Tage gestorben war, die Erlaubnis, die auch von Polybios XXI 37, 5
beschriebene heilige Tracht zu tragen: Xa[3iov x/^v cju-f/^üipr^aiv xfj? xaxsc tt^v i£pav
oxo/.T^v xaxaax£ufl; xal xt[.iYj9'£l; a^coXoyoi; ^£Vtot? O-o ttoXXwv ävopojv x£ xal yuvaixwv
-po£7r£|i'^9'rj xr,v £x --;;; T'wixr^; £-xvo5ov 7iotoij[^i£vog.
Die Bestimmungen über das yyjao'^opEv/ xof? 9'£orj werden darin begründet
sein, daß das Anlegen und Tragen von Gold und auffälligen Schmuckgegenständen
bei gottesdienstlichen Veranstaltungen im allgemeinen als unstatthaft galt und
besonderen Dienern der Gottheit vorbehalten blieb, die bei solchen Gelegenheiten
mit den Abzeichen ihrer Würde erschienen und mit der ehi-envollen Aufgabe
betraut waren, in den Festzügen die Kostbarkeiten des heiligen Schatzes zu tragen.
Der Zusatz xo'.z Ikor? zeigt, daß dieses -/piKjocfop£rv (und ax£cpavr;Cfop£rv) den Göttern
galt und daher den Bedenken entrückt war, denen das Tragen von Metallen,
Geschmeide und prächtiger Kleidung bei solchen Anlässen sonst unterlag. Sei e.s,
daß solche Au.sschließung einen Brauch ältester Zeiten, die die Metalle noch nicht
kannten, festhielt oder daß sie durch den Glauben an deren dämonischen Charakter
bestimmt war (Th. Wächter, S. 115 ff.), jedenfalls i.st schließlich das Bestreben,
würdig und schlicht vor die Gottheit zu treten, für die Geltung solcher Verbote und
die Beschränkung der xp'J30-.fopia auf gewisse Bevorrechtete entscheidend gewesen.
Zu xaxi TipdcJüj-ov Z. 1 1 vgl. die von Aug. Schulte, De ratione quae intercedit
inter Polybium et tabulas publicas, Halle 1909, p. 28 aus Polybius beigebrachten
Beispiele der Redensart xaxä -poawTiov Xoyou; uoi£la9at, außerdem z. B. XVIII 29
xvxo-f ihaX[i7)c;at xaxx -pöafOTüov; IG IV 940 Z. 16: xaxa TxpöawTiov |i£v 7xapa|iui^aaa9'at xav
-£ ioi/.z'h y.z'/..; Bull, de corr. hell. XXVII iü6 ff. C Z. 8; Monum. ant. XVIII 350
n. 2 Z. 5 ist KATOnPOCUJT abgeschrieben. Die Abhandlung von J. Rouffiac, Re-
cherches sur le caractfere du Grec dans le Nouveau Testament d'apres les inscriptions
de Priene (Bibliotheque de l'Ecole des Hautes Ktudes, Sciences religieu.ses XXIV 2),
in der über xaxx 7ipoa(i)-ov gehandelt sein soll, habe ich nicht einsehen können.
'A7coS£X£3>)x'. bezeichnet ganz gewöhnlich die Annahme irgi'udw (sicher Aus-
zeichnungen von Seite des durch sie zu Ehrenden, z. B. IG II 405 Z. 43, .Sylloge
927 Z. 14. Über die Form der acclamatio Z. 13: xa/.ö; xoö «TioSE^acilai xx; 'C'li«S
'Ap'.'ixoxXv; xxX. habe ich .S. 22 gehandelt.
Urkunden aus Mcsscnc 43
In Z. 15 ist nach i-aivlaa: "Af.axoy./.f^ er.l zi: l7ii|i£/.£''at y.od ■/.y.W-x^v.i-.x-.: in
dem Relativsatz £^' x. 'iyzi nspl xx xo:vä •cäj TtöXio; -pÄyiiaia die Praeposition
ebenso wiederholt wie in dem von U. v. Wilamowitz, Reden und Vorträge^
S. 363 besprochenen Briefe des Dexiochos an Kleon, Flinders Petrie Papyri II
p. II n. 7: xa: Tipöispov jüv ^ot y^yp^'-px -lepi Tf,; ärayo)-)';^; r.sp: r^; vjv: ä;:f/|'|ta'., und in
dem Beschlüsse der Amphiktionen aus Delphi, den H. Pomtow soeljen vervollständigt
in der Abhandlung Die delphische Archontentafel des dritten Jahrhunderts v. Chr.,
(lött. gel. Anz. 1913 S. 174 f. herau-sgegeben hat, Z. 26: -poeopJxv £v -01; äycöacv
ev otj äv ot 'A|i'f.xT6o[v£; it8-wv-L (so ist zu lesen statt mit H. Pomtow: i:ö'£a3:v).
Z. lö. Kataiiovo; wird auch sonst von Beschlüssen, Vorrechten und Ehren gesagt,
denen dauernde Geltung zukommen .soll, z. B. Polybios XXXIX 3, 9 und in den
Inschriften Fouilles de Delphes III 2 p. 27 n. 20 Z. 7: 5£5öy^9-a: -x: ;t:ö/,£; xaxxjiövo'j;
£L|i£V £V TÖv x-XT.y. '/^ö^iTi laj ävay£ypaii[j.£va; xOroi; (den TETpaTtoXEi? ) iv xw: [Epwt toO
'AnöX/.üJvo; 7xpo£2pixg xa; xt[ia;, Lebas-Wadd. 85 Z. 7, Sylloge 280 Z. 8, vgl. auch 0(il 737
Z. 12 f: xis l^isv aXXac a; £/£t xtn«; [ievelv aOxwt Stä ^iiou; verkannt scheint mir das Wort
in einem Ehrenbeschlusse aus Kula in Lydien, den J. Keil und A. v. Premerstein in
ihrem Berichte über eine Reise in Lydien und der südlichen Aiolis (Denkschriften
der Wiener Akademie, philos. hist. Kl. Bd. LIII. Abh. II.) S. 84 f nach der Ab-
schrift eines Griechen mitteilen. Die Herausgeber lesen Z. 11 ff.:
[;xoi£ra9-a: V i-t-
ihao£ xr^v iT.'.\\.tkv.'X-> xiöv ;x[poy]£ypaji[i£v[iov 7i]avxwv xö[v xa-
x' £V'.aux[ö]v x7xoS£ixv'j|i£vov |Jpa|j£uxTjV [xoO]xov 51 xxx[a
xa((a)); ^'|rjiyia|A£va; Auxi'vo) x£ xa: xor? £xy6vo:; [x'.|iä; . . .
Offenbar ist statt bi^iZz zu lesen: ;xo:£ra]>)-a(:> 5e, zumal Zeile i 1 durch die
vorschlagene Ergänzung beträchtlich länger würde als alle anderen; für die Silben-
trennung s. E. Nachmanson, Laute und Formen der magnetischen Inschriften
S. 117. Ich suche ferner in xax- in Z. 13: xax[a[i6voUs und vorher, allerdings mit
starker Änderung der nach ausdrücklicher Angabe eilig angefertigten und auch
sonst verbesserungsbedürftigen Abschrift: (£:va:) ot. War das Auge des Abschreibers
auf die vorhergehetule Zeile abgeirrt, so daß er vor 5e sinnlos xov verzeichnete?
Jedenfalls wird nur durch die Lesung: {£?va:) iii xa-[a|.i6vou;] xä^ £'|rj-.p:a|j.eva^ A'jxivo»
x£ %%'. xoi; £xyövot; [xi|iäj ein befriedigender Satz und Sinn gewonnen.
Ein £-:3xäxr;c; oder mehrere Eixtoxaxai werden bekanntlich nicht selten mit der
Fürsorge für die Herstellung eines Ehrendenknuds betraut, z. B. in drei Beschlüssen
aus Eretria, 1. für Theopompos, veröffentlicht von A. Rangabe, Antii]. Hell. II oSg
(A. Baumeister, Philologus X 300; D. Stauropullos 'E(p. äpx- 1895 o. 105), 2. für
6*
'l--oa\)-£vr^; A l'jyüX'-yj und AisyJAo: M-::oa>)-£vC)i) 'E'^. ä^y. 1907 a. 23 nach der \on
mir ebenda 1912 a. 23g gegen E. Ziebarth Berl. philol. Wochenschr. 1910 S. 6
begründeten Zusammensetzung, und 3. Sj^lloge 935; ferner in den Beschlüssen
aus Argos IG IV 558 Z. 35 und aus Erj'thrai IG XII i, Z. 5. Xiclit ohni'
(irund wurden zu diesem Zwecke Angehörige der zu Ehrenden gewählt, wie ich
kürzlich in meinen Neuen Beiträgen zur griechischen Inschriftenkunde I, Sitzungs-
ber. Akademie Wien, i6(). Bd. i. Abh. S. 62 zeigte; ich trage nach, daß der
Beschluß der Chalkidier "E-^. ipy. iSgq a. 135 zu Ehren des 'Ap^evou; XapixXeous
fünf Männer zu wählen anordnet, die für ilie Anfertigunt; und Weihung seiner efxwv
und die Verkündigung und Aufschreibung des Beschlusses zu sorgen haben, und ihnen
auch die Feststellung der Höhe des zu fordernden 15etrages überläßt (vgl. Jahreshefte
IV Beibl. .S. 21 f), sodaß sie in der Lag'e sind, durch eigene Beiträge die Kosten
für die Gemeinde möglichst zu mindern; unter diesen fünf Männern .sind vier
durch ihre Namen als Verwandte des Archenus kenntlich. Oft übernahmen die
Wohltäter auch selbst alle Kosten der ihnen zugedachten Ehrungen, so Menas in
Sestos (OGI 339), Diodoros, der Sohn des Pasparos, in Pergamon (Ath. Mitt.
XXXII 264 Z. 66), Soteles, der Sohn des Kallinikos, in Pagai (IG VII 190,
vervollständigt Jahreshefte X 17 ff., Z. 48 nach meiner Ergänzung S. 32); sie
sind dann selbst i~:Gxdi.zo!.i für ihr Denkmal geworden. Die Synhedroi der Messenier
haben Aristokles mit der Sorge für die Her.stellung des ihm zu errichtenden ehernen
Bildnisses betraut, aber — nach ihrem Beschlüsse mindestens zum Scheine, vgl. IG
XII 7, 231 — die Kosten desselben auf die Staatskasse überwiesen. So wird Ari-
stokles in der Lage gewesen sein, seine Opferwilligkeit durch eigene Beisteuer und
Berechnung möglichst geringer Kosten zu Lasten der Staatskasse zu bekunden.
Die Erläuterung des zweiten Beschlusses kann sich auf einige wenige Be-
merkungen beschränken.
Daß der Schutz der Stadt und ihrer P>ewohner, auf den Aristokles bedacht
war, in übertragenem Sinne zu verstehen ist, nicht etwa von \'orkehrungen
zur Verteidigung von Messene, wie sie Aineias in seinem Büchlein über die
Verteidigung belagerter Städte empfiehlt und die Beschlüsse aus Tomis, Sylloge
529 und Kos, Klio II 321 ff. am besten erläutern, geht aus den folgenden Aus-
führungen hervor, in denen an erster Stelle die durch seine Fürsorge erfolgte tagtäg-
liche Aufzeichnung aller Geschäfte der Verwaltung auf einem xoly^oi hervorgehoben
wird. Über solche Aufzeichnungen habe ich in meinen Beiträgen S. 254 ff. gehandelt
und verweise nun auch auf die Ausführungen von W. Rii^pi, Das Nachrichtenwesen
des Altertums mit besonderer Rücksicht auf die Römer S. 337 ff. Die Maßregel be-
Urkundi'n aus Messene 45
zweckte, die streng rechtliche Durchführung der z'.o'^o^d zu sichern, die Messenier
vor Ausbeutung und Unterschleif zu bewahren, indem allen und jedem einzelnen die
Einsicht in die Geldgeschäfte der Stadt, insbesondere in die Vorschreibung und Ab-
führung der Abgaben und in die Verwendung der eingelaufenen Gelder ermöglicht
war. Zu ETi' ä|i£pa; vgl. Herodot V i 17, xai' a|i£pav in der Mysterieninschrift Z. 109.
XeipivEiv Z. 2,5 (vgl. RK(i VI 166 Z. 10 ff.: -o'.ciav^x'. "px^si; xöjv Ü:;apy6"/T0jv
xjxor; xo'.viöv 7prj|ixt(i)v Y.xzöt, tö)'/ ytiy.'ji'rM't ~: xCixo;; /.a: [iv, ä-o5övTO)v b/ -v.z xaiH,-
y.ouacv xpovotj) und y£:p'.'j|i6c Z. 24. 27 wird von Handhabung, V'erwaltung über-
haupt und vor allem von der Verwaltung von Geldern gesagt (so auch 2'.x-
y_£'.p!»^£iv IG I 32 A Z. 19; Aristoteles izoX. 'Aih. 30, 2), s. Dittenbergers Indices zur
Sylloge p. 434; besondere Verwendungen des Wortes -/Eipiaiiö; haben neulich E. Kor-
nemann, Griechische Papyri in Gießen S. 48 und U. Wilcken, Papyruskunde I i
S. 128. 36g erörtert. Z. 26 f. aiiTÖ; ok y.OLZX Tixv ävj-ovorjXo; {(•eXcov •jnx{,yz:y: W. Kolbe
schreibt ävu:rovor|i(i);, allein das Omikron ist deutlich; ebenso ist in dem Beschlüsse
der Megalopoliten IG V 2, 515 A b Z. 30: iX£'.xoupYrjT[o;] u-äp/0)v -ä^a; /.^[xG'jpYix:
zu lesen, nicht ä/.£ixo'jpyr(X[(i);]. Kaxä ^apE-jpEa'.v Z. 28 findet sich auch in der merk-
würdigen Urkunde über einen Rechtsstreit aus Megalopolis IG V 2, 445 D Z. 6;
xaxä [irps.[\.lm 7:ap£Üp£a'.v lese ich z. B. wiederholt in dem von J. P. Mahaffy, On the
Flinders Petrie Papyri, Royal Irish Academy, Cunningham Memoirs XI p. 18 ff.
wiederveröffentlichten Papyrus 63 des Louvre, Z. 15 u. s., Sias KapEuplaew; Pap.
Brit. Mus. 44 I p. 34 Z. 13; häufig sind Verbindungen wie ^ir^xE 'i'/yr,'- |it,x£ -ap£'j-
plaEi |ir^5£|i'.ä: Sylloge 517 Z. 44, xpö;;w'. ^ izxpe'j^iae: rj'.xivtoOv usw. Zu 5t' ä/J.or/ -po-
cj(ö-ü)v vgl. IG XII 7, 139 Z. 23: xor; 7rpo5rj/.0'j|i£voi; 7zpcio6)r.o:z. "ExÄoyiic sinil als mit
der Einsammlung, Einhebung von Abgaben betraute Beamte aus dem attischen
Reiche IG I 38, I suppl. p. 59, 27b u. s. bekannt; Ey/iyc'.v (auch in der Mysterien-
inschrift Z. 45) ist terminus technicus, wie der Index der Sylloge lehrt. In Suidas'
Angabe: ö-öx£ oioi y_prj|iaxa xoü; TioXixas ECa^EpEtv, xouxou; xaxa 2'jva(i'.v 0: xo/.oüj^iEVOt
ExÄOYEr? otEYpa^ov hat man mit Recht eine Verwechslung mit den ctaypacpEi^ erkannt,
die nach den Zeugnissen der (rrammatiker innerhalb der athenischen Symmorien
die Beiträge der zur v.'s-f'jfid. Veri)flichtcten in einem 0'.i-((,%\i\ix feststellten; ungefähr
dasselbe wird auch von den i-:ff,x'fE\i ausgesagt, die daher von manchen Gelehrten
der Zeit vor Archon Nausinikos zugeschrieben werden. "Kx/oy--«. deren Aufgabe
es ist (W. Dittenberger, OGI 773 Anm. S) „vectigalia publica a civibus coUigere**,
begegnen z. B. auch auf los Ki XII 5, loui. 1004. 1005 u. s.; ein EyXoy'.aTT,; auch
in der oben S. 36 erwähnten Inschrift aus Alabanda und in Ägypten, s. zuletzt
Ch. L6crivain, Tributum, Dictionnaire des Antiquites IX 43S. In ij' Exäoxav
4Ö A. Wilhelm
\v.zo-jp-('.z-J ist XiiTO'jpyta offenbar nicht in ilor bekannten ti-chnischeii Bedeutung'
zu nehmen, sondern allgemein von öffentlicher Dienstleistung gesagt. Zur lü-
klärung der Redensart Tiapeyexa; Tat niXei oxoiyowxa. -«vxa Z. 29 hatte ich unge-
buchtes Sprachgut gesammelt, bevor ich aut'O. Lagercrantz' Abhandlung lüemcntum,
Skrifter utgifna af K. Humanistiska Vetenskaps-Sanifundet i Uppsala XI i (191 1)
aufmerksam wurde, der ausführlich über a-ot/eiov und (S. loi ff.) über axoiyerv
handelt und für die Bedeutung- die Entwicklung von „in einer Reihe stehen" zu
„in Ordnung sein" feststellt. Die Worte Z. 30 yeysvr/iievav iiiixa.yx'/ mpl TtoXXwv xal
lisyaXwv hat W. Kolbe zu dem Folgenden gezogen und vor STCtxayäv ein zz ein-
geschoben; daß sie mit dem Vorangehenden zu verbinden sind, zeigt das von
W. Kolbe übersehene Se nach xa-st'pyaaiai.
Zu xaxEipyaaTat oe izoXlx xai iisyxÄx vgl. meine Zusammenstellungen Jahres-
hefte X 22 und Wiener Studien XXIX 20, die H. Hepding Ath. Mitt. XXXV
408 und W. H. Buckler und D. M. Robinson, Amer. Jour. of Arch. 191 3 p. 42
ergänzen. Nicht bemerkt scheint, dalJ in dem Beschlüsse der Attalisten OGI 3211 Z. 8:
xa: iLoXXä [ib/ xaXi xa! cpcXavvl-pcüTxa xfjt auvoSw. uapä xwv jjaaiAewv (TC£pt)£j(:oty;a£V zu
schreiben sein wird; bei dem Übergange von einer Zeile zur anderen wird 7C£pi
ausgefallen sein, vgl. auch W. Jerusalem, Wiener Studien I 50 zur Inschrift von
.Sestos OGI 339. Die Bezeichnung der Römer, insbesondere der römischen Macht-
haber, als rjyoüjicVO'. ist in den Inschriften des zweiten und ersten Jahrhunderts
V. Chr. sehr häufig, vgl. IG II 471 Z. 52 (vgl. II 471 Z. 75), Ath. Mitt. XXXII 201
Z. IG, 262 Z. 27, XXXV 408 Z. 14, 414 b Z. 5; In.schriften von Pergamon 455. 536,
von Priene 109 Z. 102. io'< Z. 13g. iii Z. 12: IG IV 932 Z. 45; Fouilles de Delphes
111 2 p. 48 n. 48 Z. 7: KXfii x£ 'An-.pixxu6vü)v xxt xöv äXXwv 'EXXävwv x«: xwv äy£[|i£vwv
T(ü|ia:(üv: Das Rathaus von Milet S. 108 f. b Z. 12. Über die Bezeichnung der Römer
als xpaxoOvx£; handelt Br. Keil, Gott. Nachr. 1913 S. 12. 17. Ti'ö-Exat xx; iot'a; oa-ava;
£']; xä xäc -4X£o; au|icf;£povxa wird nicht im Hinblick auf Piaton, Gesetze 879 c:
£Oix£ ok v£(;) Travx: 'jnb ylpovxo; -Xr^yivxi pail'U^ojc ipy'^;v i)7:o'.f£p£;v auxi]) x:9'£|i£V(;) t^iir//
xa-JXTjV £i; yyjpÄC und Polybios VI 37, 10: de, 5' ävavopiav XLi)£xat xx: axpxxttoxtxr^v
xir/jvr^v XX xoixOxa xwv EyxXr^ixaxtov xxX. zu deuten sein, .sondern einfach: Ari.stokles
lasse diese seine eigenen Aufwendungen i]cn Interessen seiner Vaterstadt zugute
kommen; in anderen Ehrenbeschlüs.sen vermag ich die Wendung im Augenblicke
nicht aufzuzeigen. In den zu Z. 18 der Abrechnung angeführten Verbindungen
ist x''l^£'J^^x•. vom Erlegen der Beträge zu verstehen.
Die gastliche Aufnahme römischer rjyouiiEVOi erwähnt in ähnlichem Zusam-
menhange auch IG V I, 1146 Z. 17, Inscr. gr. rom. III 495 Z. 24 und der Beschluß
Urkunden aus >[csf;cnc 47
der Milesier für C. lulius Eukrates, Das Rathaus von Milet S. io8 f. b Z. 12 f.:
zx:; t£ -öv f^YOU[xev(j)v y.XioLii zz xa: ?£V''at; y.atayp(i)[Ji£VG; e{; xä zffi T.tz^'Zoz TJii-fspovra;
in den Unterschriften mancher Denkmäler berufen sich die hellenischen Stifter
auf das Gastfreundschaftsverhältnis, das sie mit den geehrten Römern, selbst mit
Kaisern, und mit anderen Fürsten und Großen verbindet, z. B. Klio V 300 (zu
der Inschrift aus Kyzikos Ath. Mitt. IX 19); Troia und Ilion S. 471 n. 05;Paton-
Hicks, Inscriptions of Cos 75; R. Herzog, Sitzungsber. Akad. Berlin 1901 S. 494;
IG IV II 35 nach meiner Ergänzung Jahreshefte XI 77 f.; Bull, de corr. hell.
XXXVI 198. Die Inschrift IG V i, 1169 aus Gytheion, einst in der Sammlung
Nani, jetzt in Prof. Dr Marc Rosenbergs Badischer Sammlung und in Heft XII
der Veröffentlichung, das mir durch die große Güte des Besitzers bekannt ge-
worden ist, n. 5 abgebildet, würde man im Hinblick auf diese und andere In-
schriften, widersprächen nicht die zu Anfang der vierten Zeile sichtbaren, neuer
Prüfung am Steine bedürftigen Reste, folgendermaßen zu lesen geneigt sein:
Mäpxov Ax":vwv Ilav-
ooüaav a viöXi^ töv Fu-
8-£[ax]ä[v] Bia[5ivo]'j-G/.i:-ä-
[v TÖv] Csvov xa: Xo:o't Vit^'^i-
[-av].
Boeckh hat erkannt, daß nach dieser Inschrift der Ort, den Ptolemaeus III
14, 32 B:iv2:va nennt, B:äc:va (oder B:aSrva?) geheißen hat; der Name scheint nicht
von B:a2a; zu trennen, ein B:ä5a; begegnet als erster Beamter der Eleutherolakonen
IG V I, 1 145 Z. 28 und 1146 Z. 15; freilich führt Bia5:vou7:oX£{ix; zunächst auf B:a£rvo;.
Ist nach Analogie der Namen, die so viele Städte in römischer Zeit auf ihren
Münzen führen ('ASpiavo-oÄsitwv X-pa-ov£tx£(üv usw., s. Head, HN- p. 926 f.), anzu-
nehmen, daß sich die Gytheiaten einem Wohltäter zu Ehren als BiaSivo-j-oXsiTa:
bezeichnet haben oder birgt sich hinter dieser Bezeichnung ein besonderes Ver-
hältnis zwischen Gytheion und Biadina Biadinupolis? Oder ist Bta5:vo'j-o/.£:iav auf
den Geehrten zu beziehen? Über die Ruinen südlich von Akriai, die auf Biäo'.va
bezogen werden, zuletzt A. J. B. Wace und F. \V. Hasluck. ABS XIV 102.
In Z. 28 ist -£-fpcv[r.]Y£ deutlich. Ebenso erscheint die Media y an Stelle der
Tenuis in r:£f.wp'.Y* "O*^' -t^'M^:-(izti in der Inschrift aus Megalopolis IG V 2,
443 ff. Z. 40. 50 (dagegen 445 D 15 nach der Abschrift -£pwbptaa); in der Mysterien-
inschrift steht bekanntlich in Z. 77 x£xX£fiiü;, vgl. Br. Keil, Ath. Mitt. XX 430;
P. Kretschmer, Kuhns Zeitschrift XXXIII 466 ff.; A. Thumb, Indogerm. Forsch.
VllI 188 und in der vierten Auflage von K. Brugmanns (iriechischer Grammatik
S. 375 Anni. I ; F. Pfister, Rhein. Mus. LXVII 201. Über £T:T,v£xit-r,aav Z. 3g s. oben
.\S A. Wilhelm
S. 24, Über die Verbindung" ävTjp äyaS'öc xai tpiAoTiaxpi; \V. H. Backler und I). ^[. Ro-
binson, Amer. Journ. of Arch. 191 3 p. 39.
Z. 35 y.xl S'.i. TX -poy£Yf/X|i(^ieva Tiavxa eTttYvovisc xtÄ. In der Inschrift aus Ivapatzedes
Ath. Min. XXXVIII 37 ff. (s. oben S. 18) wird in Z. 4 statt: [iq (ov £];:iyvoiJ; ö Sy^jio;
6 'FwHa:(i)v x-X. vielleicht: [ävi)' wv] zu lesen sein, vgl. Sylloge 329 Z. 22, IG II 5,
623 e Z. 21.
Z. 41 xi|j.£rv zeigt den aus dorischem und nordwestgriechischem Sprachgebiet
auch sonst bekannten Übergang der Verba auf — aw in solche auf — Im, s. GDI
IV 1 S. 190 (Delphi), IV 3 S. 612 (Rhodos); J. Schmidt, Pluralbildung der Neutra
S. 326 ff.; A. Thumb, Handbuch der griechischen Dialekte S. 131. 143. 192.
II. Die Abrechnung über die Achtobolensteuer.
(IG V I, 1433)
In dem Weingarten IIsipOiiO'jÄoii östlich von dem vSynhedrion in Messene ist
eine große, am rechten Rande beschädigte Kalksteinplatte gefunden worden,
rg5™ hoch, o-88"' breit, omq'" dick, die folgende wohlerhaltene Inschrift trägt
(Höhe der Buchstaben 001'" bis 0015'", Zwischenräume zwischen den Zeilen 0012'"
bis o'02'"; über die Schrift unten S. 75 ff., Al)liildung eines Ausschnittes der Zeilen
21 bis 37 S. 76):
[Kp£CT<fov]xtSos" ixxxiv iiv.'jrj: 5'Jc. zi'/.oL'/zcc. -rp'.äxovxa [ivai, cjxatTjp, oxxtö'iJOAot, ry|i.:ii)[J£Äiov.
[AaVcpovxQoo; ■ ixaxöv £; xaXxvxa, ttev-t^xovx« \vni Ic. ;i£VX£ axxT^psj. öxxü'jjoP.of.
'Ap[taxojiJa/Joo;' Siaxöaia xs'jjxpaxovxa Evvia xaXavxx. xEaaape; [ivat, £1x0^1 axaxfjps;,
Slx'ößoXot.
5 'Y'/J-iooQ- iy.oi.zby xsaaxpäxovxa ivvea xäÄavxa, SIxa axax7)p£; ulvxs, ö|joXd?.
KÄ£o<).)a':ag" Staxoata Igifjxovxa ev xaXavxa, ii£VXT;xovxa [ivat. axaxY;p, x£xpw|joAov,
3£xa yaXxoi.
Eevojv tjv xois x£x;[ix[i£vo:g sv xät '.p'jÄäo 'Po)iiat'otc' sxaxiv £i'xoa: £VV£a xa-
Xavxa. 5£xa [iva: |i:x. eixog: axaxfypE; oüo. 5pa/[iä.
10 x£'.j;aXä- ■/■'■'•^- Sixaoxxö) läXavxa. xpiäxovza |ivai 5üo, axaxT,p. ixxö)',joXoL oexa
yaXxor.
T£xv;xav S oOx £ax: 7'jvx£X£-.faXattöji£vov £v xa:; cpuXat? ofs xa: '|ia'f[^£xat xo xEtpäXwfia
xä; 0-apEto:' xpizxovxa £/ xaXavxa. xEaaapäxovxa [ivat ivvla. Sdxa axaxv)p£; 7t£VX£.
5£x'ö|JClXot.
xal 'ÜXuim'.ovtxäv XEaoapa xäXavxa. 0£xa (ivai ttevxc. olxa axax:^p£; xpef?, £vv£'d,ioXo!.
xai xö)v [iYj x£x:|xa|Ji£vo)v £7:: Aä|j.o)vo; Toj|iaE(i)v xai u7iC/au|i|j4X(ov /.(opi; xä; Tiapaxonaaia;
£n£i £ax'.
ITrkumlfii aus Messcne 4 '
Ein Beschluß der Amphiktionen zu Ehren des Ar^jiTj-pioc 'Ap'.3':xp-/ou 'Ati-r^varoc
lautet nach G. Colin, Fouilles de Delphes III 2 p. 188 n. 164 in Z. 13 ff.:
£nat[vla5c: xjz-
ö]v xsii 3TcCf;[av(üaa'. -/pujaw aTE'.fav(>)
IS r^s -x^TjC ä'vsxja sOie^sia;- srvai o\k
l]z^7.'.z ii\xi^'x:z r?;; --
]:v TÖv aiicpavov toOrov
xoöv] iv AsA-^for; xtX.
Vermutlich ist Z. 15 ff. zu ergänzen:
sivat 5f J
aüxiöL £v i«r; tjsfaic T^^[i£pxi; x:^; 11-
'jH'cäSoj '.fopsjiv xöv axe^avov xoOxov.
Ob die Ergänzung -q;, iixar^z i'vixja syasßsca; durch das Vorkommen derselben
Wendung in anderen Ehrenbeschlüssen gestützt wird, weiß ich nicht zu sagen
(Tiaor^; Svsxsv äpsx"^; lese ich z. B. in dem Beschlüsse aus Jasos REG VI 168 Z. 17);
doch fällt auf, daß die Aufschrift des dem Geehrten bewilligten Standbildes
Z. 22 ff. die Begründung dptvf^q y.xl sOaeßeiaj xa: x:^; si; xr;v -axptoa sOvoiac gibt;
„£'v£xa est passe", meint der Herausgeber, doch kann der Genetiv allein als solcher
des Sachbetreffes stehen, einem Brauch zufolge, für den E. Nachmanson, Eranos IX
25 ff. Beispiele gesammelt hat; aus Schriftstellern füge ich Demosthenes IX 25
hinzu: cpaa: 0' süvotac C'.oowoc:. xa: xoOxo xg'jvo|i' iyv. zx X7,\f.\ixzoi. xaOxa (vgl. K. Brug-
mann-A. Thumb, Gr, Gr. 447). Und in Z. 15 kann äp£XY^; "''-]''(•) £'J3£|J^;*; gestanden
haben, mit Ausfall des Iota vor dem vokalischen Anlaut, vgl. meine Bemerkungen
Ath. Mitt. XXXI 91 f. 230; J. Wackernagel, Studien zum griechischen Perfektum
.S. 10; E. Nachmanson, Beiträge zur Kenntnis der altgriechischen Volkssprache S. 52.
Unrichtig hat Th. Wächter, Reinheitsvorschriften im griechischen Kult
(Religionsgeschichtliclie Versuche und \'orarbeiten IX i) S. 117 Diodors Bemer-
kung XXXVI 13 über die nach römischer Sitte unzulässige Tracht, in der
der Priester IJaxxäxTj; aus Pessinus in Rom erscliien (vgl. Ihr. Blinkenberg,
Arciiäologische Studien .S. 'loff.), mit Bestimmungen in Zusammenhang gesetzt,
die es verbieten, Gold in Heiligtümer zu bringen; wenn Diodor von diesem
Priester sagt: i'föp&i Zk ESil-f^xx xai xr^v -£p! xö oO)\ix ä/.Är// xaxa^xsur// £;r/wXaYH£V7,v
xal \)-b xwv 'P(ü[ia»üv äO'wv oCix E-iytopou^uvr^v yj^M'so'j^i xt yap axE^avov zlyz-^ \i-t^\\v{i'^,
y.xl 3xoÄT,v äviHvTjV Oixyp'j'jov, jjaa'.Ä:xr^v actav £[i-fatvo'jaav. so ist mit den letzten Worten
ganz deutlich ausges|)rochen, weshalb solch auffallige -/p'jao-^oiitx an einem Manne
|alir«lii-flc .1p« a.tcrr. .irrhiiol. ItiHliliit.-, 11,1 XVM ^
42 A. Wilhelm
nicht fürstlichen Standes beanständet wurde. Iloir^aaiisvo: ok Xiyou; iro xcov ejißoXwv
£V TW Stj[i(|) xat TÖ TiXv^H'O; £Ü QZ'.y.OT.\xo'/im i\ipoiAw/ xxiaXunaioj |i£V Sr^io^ioy xa: ^evt'wv
T(£i(i)i)-r), TÖv OS ats-^avov ixwX'jiS-rj cfopsiv u-f' svo; xöJv 5rj(ji«p7wv A'jXo'j rio|iOT;t'oi). Von
einem anderen Demarchen auf die Rednerbülme yeführt, aber durch Pompeius
von ihr unter Beschimpfungen verjagt, erhält er, nachdem dieser innerhalb
dreier Tage gestorben war, die Erlaubnis, die auch von Polybios XXI 37, 5
beschriebene heilige Tracht zu tragen: Xaßwv x/|V ^'r^/ü^jy^iv v/jC y.y.xx xv^v Ispäv
(szoXr^y xaxaaxeufj; xat xt|i.rj9-£E; a^coXoyocs ^£vtot^ ÜTzb tzo'/Jm-/ ävopiov t£ xxl yjvatxöJv
-pozTzi[i.rfb-rj xYjV £x xfjs 'Pü)[i,r;; etixvoSov 7iotou|ji£vos.
Die Bestimmungen über das ypuao-^opstv xoi; O-Eofj werden darin begründet
sein, daß das Anlegen und Tragen von Gold und auffälligen Schmuckgegenständen
bei gottesdienstlichen Vc^ranstaltungen im allgemeinen als unstatthaft galt und
besonderen Dienern der Gottheit vorbehalten blieb, die bei solchen Gelegenheiten
mit den Abzeichen ihrer Würde erschienen und mit der ehrenvollen Aufgabe
betraut waren, in den Festzügen die Kostbarkeiten des heiligen vSchatzes zu tragen.
Der Zusatz xor? {Yeoii; zeigt, daß dieses y^putjocfopsiv (und c;x£cpavr;cpop£rv) den Göttern
galt und dalicr den Bedenken entrückt war, denen das Tragen von Metallen,
Geschmeide und prächtiger Kleidung bei solchen Anlässen sonst unterlag. Sei es,
daß solche Ausschließung einen Brauch ältester Zeiten, die die Metalle noch nicht
kannten, festhielt oder daß sie durch den Glauben an deren dämonischen Charakter
bestimmt war (Th. Wächter, S. 115 ff.), jedenfalls ist schließlich das Bestreben,
würdig und schlicht vor die Gottheit zu treten, für die Geltung solcher Verbote und
die Beschränkung der y_ptJ3o-.fop{a auf gewisse Bevorrechtete entscheidend gewesen.
Zu xaxa Tipocw-ov Z. 1 1 vgl. die von Aug. Schulte, De ratione quae intercedit
inter Polybium et tabulas publicas, Halle 1909, p. 28 aus Polybios beigebrachten
Beispiele der Redensart xaxa TipoawTiov Xoyou; 7ioi£ia!>ai, außerdem z. B. XVIII 2g
avxc'.fb-aA|iy;cat xaxä -pda(i)7:ov; IG IV 940 Z. 16: xaxx 7ip6aw7iov |i£V 7iapa[iu9Tjaatji)'at xav
X£ dSEXfäv xxX.; Bull, de corr. hell. XXVII 106 ff. C Z. 8; Monum. ant. XVIII 350
n. 2 Z. 5 ist KATOTTPOCCUT abgeschrieben. Die Abhandlung von J. Rouffiac, Rc-
cherches sur le caractere du Grec dans le Nouveau Testament d'apres les inscriptions
de Priene (Bibliotheque de l'Ecole des Hautes Etudes, Sciences religieuses XXIV 2),
in der über xaxä Tcpotjtoiiov gehandelt sein soll, habe ich nicht einsehen können.
if^7to5£X£ai)'at bezeichnet ganz gewöhnlich die Annahme irgendwelcher Aus-
zeichnungen von Seite des durch sie zu Ehrenden, z. B. IG II 405 Z. 43, Sylloge
927 Z. 14. Über die Form der acclamatio Z. 13: xaXw; xoü ä7io5£?aci)ai xotj xt|tas
'Apf3xoxXfj xxX. habe ich .S. 22 gehandelt.
Urkunden aus Messene 43
In Z. 15 ist nach tT.T.'ii'jv.: "Ap:"oy./,f, £-■ täi £7i'.|ii/.£La: xa; v.T.W-x^v.izor.: in
dem Relativsatz i-^' x: i'/j-t. Tzepl zx xoivä xx; TtiXco; iipäyiiaTX die Praeposition
ebenso wiederholt wie in dem von U. v. Wilamowitz, Reden und Vorträge^
S. 3O3 besprochenen Briefe des Dexiochos an Kleon, Flinders Petrie Papyri II
p. II n. 7: xa: -pözzooy jisv 00: 'fifpx-fx itspi -rij; ä-aytOY^; r.epl y^; vjvc äTurJYiiat, und in
dem Beschlüsse der Aniphiktioiien aus Delphi, den H. Pomtow soeben vervollständigt
in der Abhandlung Die delphische Archontentafel des dritten Jahrhunderts v. Chr.,
Gott. gel. Anz. 1913 S. 174 f. herausgegeben hat, Z. 26: .if/oeopfav iv xoi; äyösiv
£V of; av 0: 'Ä\r^:y.-.-jo[yz: -:{>wv-t (so ist zu lesen statt mit H. Pomtow: ziMx'j'.y).
Z. 1 6. Kaxa|iovo; wird auch sonst von Beschlüssen, Vorrechten und Ehren gesagt,
denen dauernde Geltung zukommen soll, z. B. Polybios XXXIX 3, 9 und in den
Inschriften P'ouilles de Delphes III 2 p. 27 n. 20 Z. 7: SeoöxS-a: xä: tiöae: xaxafiövoug
eij^iEv £v xöv äTüavxa ypövov xä; ävaYSYpsej^ijjilva; x'jxoli; (den TExpaTioXersi iv xwt Eepöt xoO
'AiiöXJ.wvo; TipoESpiag xai -'.\ixz. Leba.s-Wadd. 85 Z. 7, Sylloge 280 Z. 8, vgl. auch OGI 737
Z. 12 f : xi; |i£v ä/.Äac ä; £y£i x:|iä; (ilvsiv aüxw: 5'.ä p'.O'j; verkannt scheint mir das Wort
in einem Ehrenbeschlusse aus Kula in Lydien, den J. Keil und A. v. Premerstein in
ihrem Berichte über eine Reise in Lydien und der südlichen Aiolis (Denkschriften
der Wiener Akademie, philos. bist. Kl. Bd. LIII. Abh. II.) S. 84 f nach der Ab-
schrift eines Griechen mitteilen. Die Herausgeber lesen Z. ii ff.:
[Tio'.t'.^d-x: £V-
l^aO£ XYjV £7i:(.i£X£'.av xtov -[pOY]£Ypa^i|i£v[wv Tijävxwv xö[v xa-
x' £viaux[ö]v äüoSstxvunevov ßpajieuxTiv [xoO]xov Se xax[a
xä((«)); £'ir/^:a[i£va; Auxivw x£ xal zolq Ixyövoc; [x'.|i.ä; . . .
Offenbar ist statt v/]^xot zu lesen: 7tOt£i3] 0-a(;> 5^, zumal Zeile i 1 durch die
vorschlagene Ergänzung beträchtlich länger würde als alle anderen; für die Silben-
trennung s. E. Nachmanson, Laute und Formen der magnetischen Inschriften
S. 117. Ich suche ferner in xax- in Z. 13: xax[an6vou; und vorher, allerdings mit
starker Änderung der nach ausdrücklicher Angabe eilig angefertigten und aucli
sonst verbesserungsbedürftigen Abschrift: (sJvai) ck. War das Auge des Abschreibers
auf die vorhergehende Zeile abgeirrt, so daß er vor 51 sinnlos xov verzeichnete?
Jedenfalls wird nur durch die Lesung: (sb/x:) ok xa-[x|iövou;] xi; iirff:^\ivixc .\.'jxiv(;i
x£ xal xot; r/.YÖvot; [xt|iä^ ein befriedigender Satz und Sinn gewonnen.
Ein £-:axaxrjS oder mehrere iizKJzizx: werden bekanntlich niciit selten mit der
Fürsorge für die Herstellung eines Ehrendenkmals betraut, z. B. in drei Beschlüssen
aus Eretria, 1. für Theopompos, veröffentlicht von A. Rangabo, Antit]. Hell. II dSq
(A. liaumeister, l'liilologus X 3t.o; D. Stauropullos "E:f. ipy^. 1S95 a. lo^s). 2. für
44 A- WillK-Im
'l--(3a8-£vr;; AioyßXo'j und Alg/jjXoc 'I-irosit'Evou 'Ecf. äpy. 1907 a. 23 nacli drr von
mir ebenda 1912 a. 239 gegen E. Ziebarth Berl. philol. Wochen. sehr. 1910 S. 6
begründeten Zu.sammensetzung, und 3. Sylloge 935; ferner in den Beschlüssen
aus Argos IG IV 558 Z. 35 und aus Erythrai IG XII 1, 6 Z. 5. Nicht ohne
Grund wurden zu diesem Zwecke Angehörige der zu Ehrenden gewählt, wie ich
kürzlich in meinen Neuen Beiträgen zur griechischen Inschriftenkunde I, Sitzungs-
ber. Akademie Wien, 166. Bd. i. Abb. S. 62 zeigte; ich trage nach, daß der
Beschluß der Chalkidier 'Ecp. äpy. 1899 a. 135 zu Ehren des 'Apxevous XaptxÄeou;
fünf Männer zu wählen anordnet, die für die Anfertigung und Weihung seiner sfxwv
und die Verkündigung und Aufschreibung des Beschlusses zu sorgen haben, und ihnen
auch die Feststellung der Höhe des zu fordernden Betrages überläßt (vgl. Jahreshefte
IV Beibl. S. 21 f.), sodaß sie in der Lage sind, durch eigene Beiträge die Kosten
für die Gemeinde möglichst zu mindern; unter diesen fünf Männern sind vier
durch ihre Namen als Verwandte des Archenus kenntlich. Oft übernahmen die
Wohltäter auch selbst alle Kosten der ihnen zugedachten Ehrungen, so Menas in
Sestos (OGI 339), Diodoros, der Sohn des Pasparos, in Pergamon (Ath. Mitt.
XXXII 264 Z. 66), Soteles, der Sohn des Kallinikos, in Pagai (I(i VII 190,
vervollständigt Jahre.shefte X 17 ff., Z. 48 nach meiner Ergänzung S. 32); sie
sind dann selbst i-'.Gzi-xi für ihr Denkmal geworden. Die Synhedroi der Messenier
haben Aristokles mit der Sorge für die Herstellung des ihm zu errichtenden ehernen
Bildnisses betraut, aber — nach ihrem Beschlüsse mindestens zum Scheine, vgl. IG
XII 7, 231 — die Kosten desselben auf die Staatskasse überwiesen. So wird Ari-
stokles in der Lage gewesen sein, seine Opferwilligkeit durch eigene Beisteuer und
Berechnung möglichst geringer Kosten zu Lasten der Staatskasse zu bekunden.
Die Erläuterung des zweiten lieschlusses kann sich auf einige wenige Be-
merkungen beschränken.
Daß der Schutz der Stadt und ihrer Bewohner, auf den Aristokles bedacht
war, in übertragenem Sinne zu verstehen i.st, nicht etwa von Vorkehrungen
zur Verteidigung von Messene, wie sie Aineias in seinem Büchlein über die
Verteidigung belagerter Städte empfiehlt und die Beschlüsse aus Tomis, Sylloge
529 und Ko.s, Klio II 321 ff. am besten erläutern, geht aus den folgenden Aus-
führungen hervor, in denen an erster Stelle die durch seine Fürsorge erfolgte tagtäg-
liche Aufzeichnung aller Ge.schäfte der Verwaltung auf einem loiyos hervorgehoben
wird. Über solche Aufzeichnungen habe ich in meinen Beiträgen S. 254 ff. gehandelt
und verweise nun auch auf die Ausführungen von W. Rie|)l, Das Nachrichtenwesen
des Altertums mit besonderer Rücksicht auf die Römer S. 337 ff. Die Maßregel be-
Urkunden aus Messene 45
zweckte, die streng rechtliche Durcliführuiig der t'.'j-^o^x zu sichern, die Messenier
vor Ausbeutung und Unterschleif zu bewahren, indem allen und jedem einzelnen die
Einsicht in die Geldgeschäfte der Stadt, insbesondere in die Vorschreibung und Ab-
führung der Abgaben und in die Verwendung der eingelaufenen Gelder ermöglicht
war. Zu Itz" äj^iepa; vgl. Herodot V 117, xat' äjtspav in der Mysterieninschrift Z. 109.
\t:piZt'.'^ Z. 25 (vgl. REG VI io() Z. lo ff.: ~rAtiad-xi Tipa^ec; xwv ÜTiapyovtwv
aCiiots xoivwv 7pr;[iaTwv v.olzx xwv xetpcaivüwv zi aOior; xal \\y, ä-c5dv-wv Iv tot; xait-T,-
xouatv xpövoi;) und y£:pta|i6; Z. 24. 27 wird von Handhabung, Verwaltung über-
haupt und vor allem von der \'er\valtung von Geldern gesagt (so auch O'.x-
•/c'.p^s'.v IG I 32 A Z. 19; Aristoteles tioX. 'AS'. 30, 2), s. Dittenbergers Indices zur
Sylloge p. 434; besondere Verwendungen des Wortes ysiptajti; haben neulich E. I'vor-
nemann, Griechische Papyri in Gießen S. 48 und U. Wilcken, Papyruskunde I i
S. 128. 369 erörtert. Z. 26 f. aOiö; ok xaiä ;:äv ävuTiovörj-o; Ö'eXojv ÜTiapys'.v: W. Kolbe
schreibt ävuTiovoTjTw;, allein das Omikron ist deutlich; ebenso ist in dem Beschlüsse
der Megalopoliten IG V 2, 515 A b Z. 30: ilz:zo-jpyr,z['Ji\ O-xpy/ov r.iaccz /.'.[xovpYta:
zu lesen, nicht äÄ£f:o!jpyTjX[());]. Katä ^;ap£6p£atv Z. 28 findet sich auch in der merk-
würdigen Urkunde über einen Rechtsstreit aus Megalopolis ICi V 2, 445 D Z. 6;
xxiä |jir^5£|a'zv 7:ap£'jpcaiv lese ich z. B. wiederholt in dem von J. P. Mahaffy, On the
Flinders Petrie Papyri, Royal Irish Academy, Cunningham Memoirs XI p. 18 ff.
wiederveröffentlichten Papyrus 63 des Louvre, Z. 15 u. s., 5lx ;:a:p£'jp£CTetü; Pap.
Brit. Mus. 44 I p. 34 Z. 13; häufig .sind Verbindungen wie hTjIE ~i/yr^<. ^irjTE ;;ap£u-
plaet ^rßz^ii: Sylloge 517 Z. 44, -pd-w: t, 7i9:p£up£a£t rytxivtoOv usw. Zu Sc' aXXwv -po-
aw-wv vgl. IG XII 7, 13g Z. 23: zo'.c 7:poor;Äou|i£vo:; -poaw-o:;. 'Exaoycü sind als mit
der Einsammlung, Einhebung von Abgaben betraute Beamte aus dem attischen
Reiche IG I 38, I suppl. p. 59, 27b u. s. bekannt; £y/£Y£'.v (auch in der Mvsterien-
inschrift Z. 45) ist terminus technicus, wie der Index der Sylloge lehrt. In Suidas'
Angabe: ö-6-£ Zio'. ypr(]iaxa to'j; -oÄtia; £ta:p£p£iv, to'jto'j; xa-i 5'jva|i'.v oi xay.0'J|i£V5:
ix/.oyer; 5ceYpa'.pov hat man mit Recht eine Verwechslung mit den oia^pa^fEi; erkannt,
die nach den Zeugnissen der Grammatiker innerhalb der athenischen Symmorien
die Beiträge der zur efa-^opa Verpflichteten in einem Stxyp*!^!^* feststellten; ungotahr
dasselbe wird auch von den iji'.ypa'iEr; ausgesagt, die daher von manchen Gelehrten
der Zeit vor Archon Xausinikos zugeschrieben werden. "Kx?,oy£ü, deren Aufgabe
es ist (W. Dittenberger, OGI 773 Anm. K) „vectigalia publica a civibus colligere*^,
begegnen z. B. auch auf los I(t XII 5, looi. 1004. 1005 u. s.; ein eyäcyitcV,; auch
in der oben S. 36 erwähnten Inschrift aus Alabanda und in Ägypten, s. zuletzt
(."li. Lecrivaiii, Tributuni, Diclionnaire des Antiijuites IX 438. In V^' iy.xTtXi
4^ A. Willulm
Xsi-oupytav ist XsLTOupYtÄ offenbar nicht in do-r bekannten tcchnisciien liedeutung-
zu nehmen, sondern allgemein von öffentlicher Dienstleistung gesagt. Zur Kr-
klärung der Redensart Tkapeysta: xät :iöX£t aTo:)(oOvxa :iävia Z. 29 hatte ich unge-
buchtes Sprachgut gesammelt, bevor ich autO. Lagercrantz' Abhandlung Kl. Miiontum,
Skrifter utgifna af K. Humanistiska Vetenskaps-Samfundet i Uppsala XI 1 (igii)
aufmerksam wurde, der ausführlich über aTOtystov und (S. loi ff.) über OTOt^erv
handelt und für die Bedeutung die Entwicklung von „in einer Reihe stehen" zu
„in Ordnung sein" feststellt. Die Worte Z. 30 Y^Y^vrjjiEvav imia^&v nzpi tioXXöjv y.<xl
(ieYkXwv hat W. Kolbe zu dem Folgenden gezogen und vor iKna,'(m ein x£ ein-
geschoben; daß sie mit dem Vorangehenelen zu verbinden sind, zeigt das von
W. Kolbe übersehene oi nach xaxsipYaaxxi.
Zu xaxstpYaaxa: ok tzoaIx xai [leyäXx vgl. meine Zusammenstellungen Jahre.s-
hefte X 22 und Wiener Studien XXIX 20, die H. Hepding Ath. Mitt. XXXV
408 und W. H. ßuckler und D. M. Robinson, Amer. Jour. of Arch. 1013 p. 42
ergänzen. Nicht bemerkt scheint, dal3 in dem Beschlüsse der Attalisten OGI 320 Z. 8:
y.x; TzoXXx |.üv xaXx xaS ^iXavi)'pco;xa zfji cruvoowt Ttapöc xwv ^ocaiXiw/ <7C£pt)£jioEr;a£V zu
schreiben sein wird; bei <lem Übergänge von einer Zeile zur anderen wird n£pt
ausgefallen sein, vgl. auch W. Jerusalem, Wiener Studien I 50 zur Inschrift von
Sestos OGI 339. Die Bezeichnung der Römer, insbesondere der römischen Macht-
haber, als fiyo\)\uyo: ist in den Inschriften des zweiten und ensten Jahrhunderts
V. Chr. sehr häufig, vgl. IG II 471 Z. 52 (vgl. II 471 Z. 75), Ath. Mitt. XXXII 261
Z. 10, 262 Z. 27, XXXV 408 Z. 14, 414 b Z. 5; In.schriften von Pergamon 455. 536,
von Priene log Z. 102. io8 Z. 139. 1 1 1 Z. 12; IG IV 932 Z. 45; Fouilles de Delphes
III 2 p. 48 n. 48 Z. 7 : TxapÄ x£ 'Aji^ixxuovwv v.od xöiv aXXwv 'EXXavwv y.xl xöv aY£t|i£V(i)v
T(i)|jLatwv; Das Rathaus von Milet S. 108 f. b Z. i 2. Über die I'ie/.cichnung der Römer
als xpaxoüvx£s handelt Br. Keil, Gott. Nachr. 1913 S. 12. 17. Tiilsxa: xä? iotas oanmocc,
£15 xä xäg txoXeos au|JLq;£povx5'. wird nicht im Hinblick auf Piaton, Gesetze 879 c:
Eo;x£ Se v£([) 7:avxi Otiö -(ipo^zoc, 7:Xr|Y£vxt pai)'6|xüjc öpyr^'t uTiocflpEtv aOxiö xt{^E|.l£V(;) xijir;v
xaOxTjV £i? Y''lt'^S ^^^ Polybios VI 37, 10: dz 5' i-ioL-ioplx-t xtil'lxai xai axpaxtwxLxrjV
«ii/'jvVjV XX xo'.xOxx xwv EyxXr^iiäxfDV xxX. zu deuten sein, sondern einfach: Aristokles
lasse diese seine eigenen Aufwendungen den Interessen seiner Vaterstadt zugute
kommen; in anderen Ehrenbeschlüssen vermag ich die Wendung im Augenblicke
nicht aufzuzeigen. In den zu Z. 18 der Abrechnung angeführten Verbindungen
ist x''\>E5tha'. vom Erlegen der Beträge zu verstehen.
Die ga.stliche Aufnahme römischer rff oün^vo'. ervvälinl in ähnlichem Zusam-
menhange auch IG V I, 1140 Z. 17, Inscr. gr. rom. III 495 Z. 24 und der Beschluß
Urkunden aus Afcsscne 47
tier Milosier für C. Julius lüikrates, Das Rathaus von Milet S. io8 f. b Z. 12 f.:
-xr; T£ xtTjv Yj'oujievwv 'f'.ÄJat; is xai ?£vtx'.; y.axayjxöiiivo; £:; xa ly]; -axfloo; auji-fspov:«;
in den Unterschriften mancher Denkmäler berufen sich die hellenischen Stifter
auf das Gastfreundschaftsverhältnis, das sie mit den geehrten Römern, selbst mit
Kaisern, und mit anderen Fürsten und Großen verbindet, z. B. Klio V 300 (zu
der Inschrift aus Kyzikos Ath. Mitt. IX 19); Troia und Ilion S. 471 n. (j5;Paton-
Hicks, Inscriptions of Cos 75; R. Herzog, Sitzungsber. Akad. Berlin igoi S. 494;
IG IV II 35 nach meiner Ergänzung Jahreshefte XI 77 f.; Bull, de com hell.
XXXVI 198. Die Inschrift IG V i, 11O9 aus Gytheion, einst in der Sammlung
Nani, jetzt in Prof. Dr Marc Rosenbergs Badischer Sammlung und in Ht-ft Xll
der Veröffentlichung, das mir durch die große Güte des Besitzers bekannt ge-
worden ist, n. 5 abgebildet, würde man im Hinblick auf diese und andere In-
schriften, widersprächen nicht die zu Anfang der vierten Zeile sichtbaren, neuer
Prüfung am Steine bedürftigen Reste, folgendermaßen zu lesen geneigt sein:
Mäpxov Aatcvtov llav-
Soüastv X KoX:; twv Fu-
i)'£[at]a[v] Bix[5'.vo]L)-oX£:Tä-
[V XÖV] ^£V&V xxl TOIOV E'JEpYE-
[t«v].
Boeckh hat erkannt, daß nach dieser Inschrift der Ort, den Ptolemaeus III
14, T,2 BcävStva nennt, BiaoLva (oder B:aSrva?) geheißen hat; der Name scheint nicht
von B;äSa; zu trennen, ein Btaoa; begegnet als erster Beamter der Eleutherolakonen
IG Vi, 1 145 Z. 28 und 1146Z. 15; freilich führt BLa5;vciu-oX£:-x; zunächst auf Bixotvo;.
Ist nach Analogie der Namen, die so viele Städte in römischer Zeit auf ihren
Münzen führen ('Aoptavo-ciXc'.Twv X-rpaiovstv.iwv usw., s. Head, HN' p. 926 f), anzu-
nehmen, daß sich die Gythciaten einem Wohltäter zu Ehren als B'.aStvo'j-oÄEitat
bezeichnet haben oder birgt .sich hinter dieser Bezeichnung ein besonderes Ver-
hältnis zwischen Gytheion und Biadina-Biadinupolis? Oder i.st BLa5:vo'j7:oA£iT!xv auf
den Geehrten zu beziehen? Über die Ruinen südlich von Akriai, die auf l?;a5'.va
bezogen werden, zuletzt A. J. B. Wace und V. \V. Hasluck, AUS Xl\' loj.
In Z. 28 ist 7:£'.pp6v[i'.]Y£ deutlich. Ebenso erscheint die Media y an Stelle der
TiMuiis in rtip'.wpty^ "'"1 -£p'.(opcYÖX£? in der Inschrift aus Megalopolis IG V 2,
443 ff. Z. ((j. 50 (dagegen 44^ D 15 nacli der Abschrift 7:£ptü)ptoa): in der Mysterien-
inschrift steht bekanntlich in Z. 77 xexae^w;, vgl. Br. Keil, Ath. Mitt. XX 430;
P. Kretschmer, Kuhns Zeitschrift XXXIII 466 ff.; A. Thumb, Indogerni. Eorsch.
\'II! 18S und in der vierten Auflage son K. Urugmanns (iriechischer Grammatik
S. 373 Anm. 1 ; F. Pfistor, Rhein. Mus. LXVll 201. Über enr/^^yö'T^oav Z. 39 s. oben
48 A. Williclm
S. 24, Über die Verbindung' ävTjp dyaS'ö; xa! cfiÄoTiaxp;; W. H. Buckler und I). M. Ro-
binson, Amer. Journ. of Arch. 1Q13 p. 39.
Z. 35xal 5iä xä Tipoyeypaiiiieva Ttävta eniyvövxsj xxX. In der Inschrift au.s Kapatzedes
Ath. Mitt. XXXVIII 37 ff. (s. oben S. 18) wird in Z. 4 statt: [e? wv IJTitYVoO? 6 Sfjjios
6 T(ü|ixiwv xxX. vielleicht: [ävD' wv] zu lesen sein, vgl. Sylloge 32g Z. 22, IG II 5,
623 e Z. 21.
Z. 41 z'.\is'.y zeigt den aus dorischem und nordwestgriechischem .Sprachgebiet
auch sonst bekannten Übergang der Verba auf — äw in solche auf — ii», s. GDI
IV 1 S. iQo (Delphi), IV 3 S. 612 (Rhodo.s); J. Schmidt, Pluralbildung der Neutra
S. 326 ff. ; A. Thumb. Handbuch der griechischen Dialekte S. 131. 143. 192.
II. Die Abrechnung über die Achtobolensteuer.
(IG V I, 1433)
In dem Weingarten lIsxpo-ojÄO'j östlich von dem Synhedrion in Messene ist
eine groi3e, am rechten Rande beschädigte Kalksteinplatte gefunden worden,
1-95" hoch, 0-88 "' breit, o'iq'" dick, die folgende wohlerhaltene Inschrift trägt
(Höhe der Buchstaben 001'" bis o-oi5"', Zwischenräume zwischen den Zeilen 0012'"
bis O'oa'"; über die Schrift unten S. 75 ff., Abbildung eines Ausschnittes d(!r Zeilen
21 bis 37 S. 76):
[Kpea^ovJxtSoj* sxxtöv sr/.oa'. 2'jo xx/.avta. xpixxovxa [ivxi, axaxTjp, öxxw'iJoXoi, rjir.WjJe/.tov.
[AaV-.povx:']5o;" ixaxöv sc xaXavxa, TZiVxr^xovxx [ivai sc. r.iwxz axxxy^psg. öxxw'[jo/.ot.
'Ap[:axo]iJayJ2o;' O'.xv.öaix Xc-jsxpxxovxx evvsa xaÄavxa. xeaaape; |ivxr, si'xoat axaxyjps;,
oiy.''6poXol.
5 'rXXi'ooc' ixaxöv xe^axpäxovxa svvEa xäXavxa, Slxa axax^pe; txIvxs, djjoXos.
KX£&(X)aia;' oiaxia'.a icVjXovxx sv xäXxvia, 7i£VXT,xovxa [ivat. axaxr^p, X£xpW|joXov,
oexa yaXxo:.
Elvojv a'jv xor? x£X'.[tan£vo'.c £v xät 'fjXäo To)|i«tot;' r/axiv siV.c/a: evvia xä-
Xavxa. 5£X7. [i-va; [i'ia. irxo-j'. •;xax'^p£; 5'jo. opa/jia.
10 XctfaXä' y'X'.a OcXäoxxio xäXavxa. xp'.axov:x [ivai oüo. c;xaxr,p. öxxw'^joXo:'. osxa
•/aXxoC.
Ti/vixäv ö oüx £3X1 7'jvy.£X£'^aX«Hi)n,£vc<v ev xai; 'fjXarc of; xxi '];x'.po^£xa; xi x£cpaXoJna
xä; •j-i^z'.'JZ' xpixxovxa £/ xxXxvxa. XiO^xpäxovxx [ivz: Ivvix. olxx !jxxxf/p£; 7i£VX£.
olx'öjioXo:.
xa! 'OXu|i;iK>v:xäv xscGxpx xxXxvxa, Sexx [ivxi -£vx£, odxx c«xxxf]p£; xp£rg, £vv£'o[joXot.
xa: xwv |iTj x£Xi|iX|i£V(i)v £-; Ax[i(i)vo: 'l*o)|jia;wv xxi u7toyjH|jiXwv y.wpl; xä; TTxpxxiiixaix;
£7l£t £3X1
Urkunden aus Mcssene 49
S/.Oi.
napxT'.|ixa:a; x6 X£ i-'-y-puS-iv £■/. läv |ixaTp£iäv xx: S liicypä'^avzo X^fU töjv x/.phojv £'(o; [u,-
vö; 0£xa-oy kpoo\irf/.0'nx ipia "cxXav-a, E'xoac nvar7:£v-£, olxx atx-Y)p£; 5'jo, £v5£x'ö,jO/.o:.
xai Twv |ü; Tt|i.a3a|i£V(ov, ö'fE'.Xovxwv Se d-i\iZ'/ xa? £?a'fopä; o?; xx- a'jvxYcTx: Xc-^x/.(.)[i.a-
i-XT« TxXavxx, rr/TTjXOVTx [ivar, stxoao aixTf/p£s -£vt£.
20 x£-^xXx- ypj.'j. Z:xy.i:jM r.z'/-y^y.oyzot. s; xx/.xvüx. -svxe |ivai. cixx six-rr^ps; £c, Six'ö-
ßoXot, ö£xx yxXxoi.
Ä;:ö Toutwv irfxipclzxi i£T;jtx|i£V(i)v tx xötx £-■ Axjiwvc.;' ouo xxXxvxx, xpixxovxx i'.vxi
XiasapE?.
T^naata 'I/x[;;i]xx; xx! KxXXfaxa; cüv ÖxXwvo; stypcöv cOv -xpxniixaixr dxxio xä/.av-
25 XX, xpixxovxx pxr £::xx, Erxoai cxxxvjpE; £?;. öxxd)',jOÄoi.
A'Jxo|i£ix5 X£|i£ptou x; exExt'iixxo Ax|i''wv 3Jo xxÄxvxx, 71£vxt,xovxx |ivxr.
x£:faXx' OExxxEGsxpa xxXxvxx, [lyä., cixosi axxxf^pE? ef;. dxx(;>',joXo;.
XoiTxöv acf' oü) Se: TiEGErv xxy öxxwjJoXov EiV^opxv X-^>-* Stxxoo'.x Xc:;3apaxsvxx 5Jo
xxXxvxx, xsaaxpE; [ivxr, xpixxovxx oxxxy^pE;. o-yö^jO/.o'., oexx yxÄxor.
xoüxo'j £ta-fopx öxxw,jOÄo;- OE'.vxpiou Ivvlx [ijp'.xoE; £vxx:t/''ä:x -p:xxö:;:x £Et,xovxx
;:£vx£, o-j i-jO/sÄ,
xoüxo'j j:£;xx(üx£ ew; £,j5diiO'j xpixxo3Xä; xxiKo; ävxyEvpx-xx'. £-■ xoO lo'.yjjj 'j-.b xöiv
EyXoyEfov
GXXXXlGjAUpia XpiS/lÄCX TIEVXXXOGiX £,35o|lT,XOVXX XEOCXpX -Z^iy 0.17.0'!.
Xci'.-dv 5 OEi -Easrv |i'jptx TXEVxxxio/fX'.x £--xxGa;x biVfi^y.'jT.x ir.-i. nivx'öjioXo:.
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xoöxo'j £(v)oxpxx£uo[i£vo:;- XcxpxxoGix Sexx ev. e; yxXxor.
liExxXXxydxtüv £X£ui)-ipwv xExpxxdaix öycoTjXovtx ejxxx, 11 yx'/./.ol.
yv.fioziyyx'.i XsixoOpYouvxot;" öydoTjXovxx ev.ex, O'j'ÖjjoXo:. e; yxXxoi.
Eplxx'.; ooOXoi;- öyooTjXovxx SOo, ~£vx'ö,ioXo:.
<o £v xxxxa,5öXoi;' KpEa-^ovxtoo; X-'*'-* öy-xxxdaix l,ioo|AT(Xovxx xsrpeo^oXov.
AxV-^ovx''5o;" X'^>'* Exxxöv -£vxt,xovxx öxxfi), xpiWjJoXov, e; yx'/./.r,l.
'\p'."3xo|ixx:5oc- oioyiX'.x o-.xxo'jtx oüo, -£vx'ö,ioXot.
TXXtoo; o:t/:X:x Exxxiv £,j5o|it^xovxx £;xxx. x£xp(I),ioXov, e; x*^''-"-'"
I\Xeo(5>x?x;- x-Xix xExpxxio-.z 6-(oci,/.o'/zx. -Evx'ö,ioXo:. e: yx'/./.o'..
1. Zivwv xp'.T/tXtx E-XXXÖ31X -EvxTjXovxx ovo.
"Ax'.|ixx(i)v EvEVT/xovxx E-xx, oü'öiioXoi.
I'(»|ixi(i)v xx: 0-oa'j|i,jöX(i)v x-'"* xExpxxöatx Erxoi". XEaaxpx.
'AvE'.a-^öpiDV xx! '()Xu|i;:lov:xxv yil:x xpixxdctx xsaaxpxxovxx ivvix, nEvx'öjJoXoi.
JalirpOu-rir ,lr» »jlcrr arcliliol. Injtilulr, 11,1 XVII. -
50 A. Willulm
Übersetzung.
Talente Minen Statere Draclimen Obolen , ' , Clialkoi
obolen
(Schätzung) der Kresphontis 122 30 1 — 8 1 —
Daiphontis 106 56 5 — 8 — —
Aristoniacliis 249 4 20 — 10 — —
Hyllis 149 15 — — I — —
Kleodaia 261 50 i — 4 — 10
Der Fremden samt den in der Phyle eingeschätzten Rijnicrn:
129 II 22 I — — —
Summe 1018 32 i — 8 — 10
(Schätzung) der Gewerbetreibenden, soweit sie nielit in den l'iiyl(Mi zusammen-
gefaßt ist, für welche denn der Gesamtbetrag" der Habe berechnet wird:
31 49 15 — 10 -- —
und der Ol)' mpioniken: 4 15 13 — — —
und der unter Dämon nicht eingeschätzten Römer und der unter dem Schutz von
Verträgen Stehenden, ohne die Berichtigung der Schätzung, da sie noch bei den
[ly.'jzpBiOLi anhängig ist: 118 21 22 — 7 — —
Beträge der Schätzungsberichtigung sowohl durch Entscheidung der \iciGipsioi.i
festgestellt wie (seitens der Betreffenden) vorgeschrieben, abgeseluMi von
den Steuerjjfiichtigen, über deren Leistung noch nicht entschieden ist,
bis zum zehnten Monate: 73 25 12 — 11 — —
und (Schätzung) derer, die sich nicht eingeschätzt haben, aber zin- lüitrichtung
der außerordentlichen Steuer veri^flichtet sind, für die sich denn als Summe
ergibt: 7 50 25 — — — —
Summe 1256 5 16 — 10 — 10
Davon wird abgezogen (die Schätzung) solcher, die unter Dämon auf denselben Besitz
eingeschätzt worden sind: 2 34 ^ — — — — —
die Schätzungen der 'I-[-t]xa und Kvjj.h-y., der Grundstücke des Thalmi, mit
der Berichtigung: 8 37 21 — 8 — —
der Ao-0|i£tx des Nemerius, als deren Besitzer sich Damion eingeschätzt hatte:
2 50 — — — — —
Summe 14 i 21 — 8 — —
Rest, von dem die Acht Obolen-Steuer
einzuzahlen ist: 1242 4 30 — 2 — 10
Urkunden aus Messcnc 5'
Denare Oliolen Chalkoi
Davon hrträyt die Aclit Oboleii-Stcuer: 99.365 2 —
Davon ist eingezalilt worden bis zum dreißigsten Tage des siebenten Monats,
wie auf der Wand durch die Einhebungsbeamten verzeichnet ist:
83-574 — t Trlchalkon
Rest, der einzuzahlen ist: 15-797 5 9
Davon (sind Steuern, die) Kriegsdienstleistendcn
(zukommen): 411 — 6
(Steuern) verstorbener Freier 487 — 6
(Steuern, die) diensttuenden Handwerkern 89 2 6
(und) Rudersklaven (zukommen) 82 5 —
Unter den nicht eingezahlten Beträgen (sind Steuern)
der Kresjjhontis
Daiphontis
Aristomachis
Hyllis
KleodaVa
der Fremden
der Nichteingeschätzten
der Römer und unter dem Schutze von Verträgen
Stehenden M-4 — —
der von der Zahlung der auOerordentlichen Steuern
Befreiten und der Olympioniken 1349 5 —
Krläuterung(Mi.
Die Abrechnung zerfällt in zwei llauptteile, ilie ihrerseits wieder in Unter-
abteilungen zerfallen, und sondert die einzelnen Poston, indem sie jedem eine eigene
Zeile bestimmt und im Bedarfsfalle in einer zweiten, etwas eingerückten Zeile tort-
setzt (nur Z. 15 ist die Fortsetzung nicht eingerückt). Stärkere lünrückung zeigen
diir Zusammenrechnungen am .Schlüsse von Abschnitten, mit dem Worte xs^aXi
beginnend Z. 10. 20. 27, zur Bezeichnung di-r nach einem Abzug verbleibenden
Summe mit dem Worte Xot7i6v Z. 28 und 34, und die Berechnung der gesamten Eia^opä
Z. 30. Ausgerückt i.st die Überschrift der letzten Abteilung der Rechnung Z. 40.
Der erste Hauptteil, Z. i bis 31, enthält die v.[\.X'j'.x: (über die Bildung des
Wortes s. F. Fränkel, Zeitschrift f. vergleichende Sprachforschung XLV 170 fr.)
der zur eiacfopa Verpflichteten, gibt in Z. 20 die .Summe dieser T:|iaaia'. an, ver-
zeichni't in Z. 22 bis 27 einige in Abzug zu bringende Bt-iräge und deren Summe.
1870
4
—
"58
3
2202
5
—
2177
4
6
1480
5
6
3752
—
—
97
2
—
in /. 28 f. den verbleibenden Rest, von tleni die ö-/.tw,joXo; £ia-^opä zu entrichten
ist, und berechnet sclilie(3!ich, während bis dahin in liellenischem Geld, nach Ta-
lenten, Minen, Stateren, Drachmen, Obolen, Chalkoi, S4erechnet ist, diese; efacpopx
in Z. 30 f. nach römischem Geld in Denaren.
Der zweite Hauptteil verzeichnet in Z. ^2 f. die Summe der bis zum 30. Tage
des siebenten Monats eingegangenen Steuern, in /. 34 f. die Summe, die- noch
zur Kinzahlung verbleibt, sodann in Z. 36 ff. die Beträge, die von die.ser letzteren
Summe auf Steuerträger entfallen, die infolge besonderer Umstände die Zahlung
nicht geleistet haben, schließlich in Z. 40 bis 48 die übrigen noch nicht erlegten
Beträge in ihrer Verteilung auf die verschiedenen Klassen der Stcuerijllichtigen.
Die zur tlG'^opdi. herangezogenen Bürger von Messenc erscheinen als An-
gehörige von fünf Phylen: KpeatpovTt;, Aar.povxt?, 'Apiaxo|.iaxt?, 'l'AXtg und KXeoÄala.
Von diesen Phylen war die AseV-^ovri? bereits durch den von mir Ath. Mitt.
XVI 346 veröffentlichten Beschluß der Messenier IG \^ i, ijj.s und für Thuria
durch die Ephebenlistc Tebas-Foucart 302 (IG V i, 138O) ])ikaniit; in dieser F.phe-
benliste ist als zweite Phyle auch die 'Apcatoiiayj'; genannt. Die T/J.t'j begegnete
in der Weihin.schrift Bull, dell' inst. 1873 p. 215 (IG V i, 1450). Mit Recht ist an-
genommen worden, daß es allgemein messenische Phylen gegeben hat, ihre
Einrichtung in der Zeit der Wiederherstellung der Selbständigkeit Messeniens
erfolgt ist und, da Epameinondas die gesamte südliche Küstenlandschaft -Sparta
als Periökenland belassen hatte, ihre Ausdehnung auf das übrige Gebiet erst in
der Zeit König Philipps stattfand (Ed. Meyer, GdA II 251; E. Szanto, Ausgewählte
Abhandlungen S. 242 ff.). Nun lernen wir die Namen sämtlicher Phylen der
Bürgerschaft von Messene in der amtlichen Reihenfolge kennen; die Fünfzahl
ist vielleicht damit in Zusammenhang zu bringen, daß nach Ejihoros bei Strabon
p. 316 Kresphontes Messenien nach der Eroberung in fünf Teile teilte: 'Ecpopo? oe
xöv KpcO'f 6v-rjV, iT:s.iorj zü.z llsaarjvryv, oieÄELV <^rpiv ef? Ttivis 7k6Ä£i^ aCitr^v, ojcjxe SxevüxXapov
|i£v £v xw |i£a()) xf;; '/[üpcc^ xaüxTjs] xEtjXEvy^v änooti^xi ßaacXEtov aOxq), [£^5 Ss xxq äXXocg]
ßx^cÄEx; -i[i'\ix'., Il'iXov xa; Ttov 7.[a! M£a6>.av xal] 'ra|ji£ixtv, ■KodpyMZT. faov4|ioi)s Txavxag
xoi; Awp'.£Oc'. xoü; M£cjt^//;oü;- äyavaxxoüvxü)'/ oe xwv z\(i)pt£wv |i£xaYv6vxx [lövov xiv ilxEvu-
y.'/.oip'j'i voji'I'jx: ~OK'.-t, £'"; xoOxov ?£ x«: xoü; A'op^sa; a'jvayaycrv 7:y.vxac. Mit iler l'iiiifzahl
der Bürgerphylen von Messene wird es zusammeidiängen, daß für die Mysterien-
feier Fünfmänner und zur Verwaltung der Gelder und zur obersten Leitung Zehn-
männer bestellt werden IG V i, 1390 Z. 45 ff. 116 ff.
Die erste der Phylen ist benannt nach Kresphontes, dem Sohne des Aristo-
machos, dem der Sage nach bei der Teilung der Peloponnesos Messenien zugefallen
Urkunden aus Mcsscne 53
war und der nach ICphoros hi-i Stral)f)n p. 359, Skytnnos v. 530 als der eigent-
liche Gründer von Messene galt; die zweite nach üaiphontes, dem Gemahl der
Ilyrnetho, der Tochter des Temenos und Nichte des Kresphontes; die dritte nach
Aristomachos, dem Vater des Temenos, Kresphontes und Aristodamos; die vierte
nach Hyllos, dem Sohne des Herakles und Großvater des Aristomachos; die fünfte
nach Hyllos' Sohn, Aristomachos' Vater, den wir K/.EOoaioj zu nennen gewohnt
sind. In dieser Form wird der Name gelesen, wo er in der Überlieferung, hie und
da entstellt, erscheint, so bei Herodot VI 52. VII 204. VIII 131; Theopomp bei
Diodor IV 31. VII 16 (Porphyr. Tyr. fr. i, FHG III p. 090; Phlegon von Tralleis
ebenda p. 60;), Pausanias II 7, 6 und III 15, 10; Schul. Euripides' Androm. 24
(G. Froelich, Quatenus in nominibus hominum Doricorum propriis historici Graeci
formis dialecticis usi vel Atticam dialectum secuti sint II, Programm Insterburg
1897 p. 9. 12; F. Pfister, Rhein. Mus. LX\'1II 53). In unserer Inschrift ist an
beiden Stellen KÄso/.afx; deutlich und daher auch von \V. Kolbe beibehalten
worden, nacl» U. v. Wilamowitz' Zusatz zu der Ankündigung des Funde > Sitzungsber.
Akad. Berlin 1905 S. 03 aber ohne Zweifel KXsc/oafxs zu lesen. Man könnte versucht
sein, nach dem Stein auch die sonstige Überlieferung zu bessern, doch kehrt
in der von W. Vollgraff Bull, de corr. hell. XXXIII 175 veröffentlichten Inschrift
aus Argos, durch die uns das dem Hierophanten Mnasistratos und der Stadt
Mossene in Sachen des Opfers und der Mysterien erteilte Orakel erhalten ist,
in Z. 14 KA£o5a?5x; als Bezeichnung des Angehörigen einer Abteihuig der Bürger-
schaft von Argos wieder und derselbe Name wird auch in der In.schrift IG IV
527 Z. 18. 19. 21 erkannt (W. Vollgraff p. 184 und neuerdings Bull, de corr. hell.
XXXVII 308); freilich ist der fünfte Buchstabe an keiner dieser Stellen vollständig
erhalten. In der andern Inschrift aus Argos ist nach W. VoUgraffs freund-
licher brieflicher Mitteilung das A sicher; da ich das A auf der aus Messene eben-
falls als völlig sicher bezeichnen muß, glaube ich mich mit der Feststellung der
Verschiedenheit begnügen und an die bekannte Tatsache erinnern zu sollen, daß
A und A hie und da auch sonst in Inschriften nicht vollständig aiisgelührl und
nur durch A gegeben erscheinen und Verwechslungen von AAA auch in sorgfaltig
geschriebenen Inschriften erwiesen sind. Es ist überflüssig, Beispiele zu liringen
(s. meine Beiträge S. (12); doch will ich eilen, die Lesung des Grabgedichtes auf
Dionysia aus Kyrene zu verbe.s.sern, das D. M. Robinson, Anier. Journ. ot .\rcli.
J913 p. 170 n. 35 veröffentlicht hat, Z. 9 f.:
SOOWV 0' Iv! XOlTTj
xoOtov v/jm |i;a{)-iv [X]ü(3il-:ov eOaEJjir,;,
54 A. Wilhc-lm
niclit 0'jai)-:ov, .sondern Äotcjittov. Ich l)iMUitze tue ( iele^iMihoit /.u lu'inL'rki'n, daß
in dem p. löi f. n. ii mitgeteilten Epiyraiunie auf Piauta, ebenfalls aus Kyi't-ue,
in dem ersten Distichon
iTjV Sfxoxov jiovönaioa tlsl^ji ly.sXrjV öoz llXaüiav
vou|a(|) y.xl ioxskT) TÜ[iliog | e/^si cfihjievrjV,
nicht i)2[i]i[) iliy.£/.T',v zu schreiben ist (zu DeYj; vgl. R. Kühner-F. Blass, Ausl. (irainni.
I 1, 377; A. Thumb, Handbuch der griechischen Dialekte S. 354). Übrigens
begegnen unter den cfätpai von Argos auch AaV-.povi£r? und Trjjjievioat (W. Voll-
graff, a. a. O. p. 189); schon früher waren AaV-.fovx£r; in Mykenc ans J.icht ge-
kommen, IG IV 497. 498.
Zu den Schreibungen 56' i'jjoXol Z. 31. 38. ,}6, txevt' ißoXot Z. 34. 39. 42. 44.
48, ÖXXW' fjoXoi Z. I. 2. 10. 27. 25, 0£X' OpoXoi Z. .|. 12. 20, £TCt' OpoXd Z. 15, £VO£x'
öpoXoi Z. 17 vgl. IG II add. 834 b II Z. 70, 834 c Z. 36; Amphis bei Athen. VI
p. 224 e; Joh. Schmidt, Zeitschr. f. vergl. Sprachf. XXXll 323 f. W. Kolhes Ab-
druck und Umschrift bieten versehentlich Z. 10 öv.xo'fjoXoL
Zu diesen fünf nach den Ahnherren der Messenier benannten Phylen der
Bürger tritt noch eine sechste Phyle der Fremden, der auch Römer zugeteilt
sind: ^evojv aüv xolc T£~'.(jia|i£VOts £V xät cpuXäi 'l'(o[iaEoi;. ]is sind ortsansässige Fremde,
xaxo:y.O'jvx£; (vgl. H. Francotte, Melanges de drijit {»ublic grec ]). 202 ff.; G. Busolt,
Griechische Staatskunde S. 292 fF.). In den Ephebenlisten aus Pergamon sind die
Römer durchweg ohne Phyle aufgeführt (Ath. Mitt. XXXIII 385).
Daß die zv/ylZ7.'., die Handwerker, zum Teil in die Phylen aufgenouunen und
mit den übrigen Angehörigen der betreffenden Phyle geschätzt sind, zum J'eil
aber außerhalb der Phylen .stehen, geht aus dem folgenden Absatz Z. 1 1 hervor:
xzyyiziy o~jv. iaxi auvx£"/.£cpaJ,«twii£vov £V zot,:c, cpuXais olq xal tj^a^t'^Exat xö X£cpa>.())|ia xä;
ÜTiÄf/^to;. Die Sonderung i.st der griechischen Staat.slehre geläufig; ich begnüge
mich einige beze'chnende Stellen aus Aristoteles' Politik anzuführen, p. 1328 a
35, 1277 a 39, 1277 a 21: £v 51 xat; bX'.'(x^ylix.ic, ÖTjxa |i£V oux £v5£/£xai dvai noXi'xrjV
(ä.nb xijtr^iiäxwv •(ot.p <xl [izüih'.q, X(7)v äpymv), [jävauaciv ot iwoiy_zxy.i, TiXo'jxciOGt yäp xal
-oÄ/.o: xwv x£/_vtx(ov; den v/o-/xti xi[imy. oder ^Epc/vxs; xt|irj|ia, den s'jTiopot, werden die
ä-opo'. gegenübergestellt 1297 a 20, 1283 a 17; es folge eine Stelle aus Anaximenes'
Rhetorik p. 18 (L. SpengeP 1850): «tcö xi|ir;|i«xwv avayxafov uotT^aaaöai xas Efi'fopas
T; xoli H£V TiEvrjGt XX Gwjiaxa nxpiyeiv Efvat TCpooxexayixivov dg xobq xivSüvou?, xo'.c, ot
tiÄouxoOgl xa ypy^nax«, xo'.q 51 xtyyixy.ic ÖTiXa. Neben den xt|iTjHax« Tcap£70[i£vct, den
steuerfähigen Bürgern, steht das Proletariat (J. Marcpiardt, Römische Staatsver-
Urkunden aus Messenc 55
waltLing - II 2oi; U. v. Wilamowitz, Aristoteles und Athen II 217); so standen einst
in Rom neben den Ang-ehörigen der Pliylen, den selbständigen männlichen erwach-
senen ehrenhaften grundbesitzenden Bürgern, den Tribulen (mit Th. Mommsen,
Staatsrecht' II 388 ff. zu sprechen), dii; nicht ansässigen, lediglich steuerpflichtigen
Gemeindeangehörigen, die aerarii, und wie von diesen, wurde in Messene von
jenen xv/ylzM die gesamte Habe versteuert. Dem Zusatz: of; xai '^loc^^iZtixi xo y.t'^i/M[i.x
xic. uTiap^toj entspricht in Z. 18: of; xac auvaYsiai xscfäXioiia; beide Male bereitet xai
nach dem Relativ auf das dem (Tedanken des Hauptsatzes entsprechende Ergebnis
vor (R. Kühner-B. Gerth, Satzlehre II 255); aber schon daß an der ersten Stelle zö
Xc'^a/.o)jta mit dem Artikt^l steht, an der zweiten ■/.£'.;: äÄ(i)|ia ohne solchen, verbietet,
in beiden Sätzen denselben Sinn zu suchen. Offenbar hat zwischen den Ange-
hörigen der Phylen und den außerhalb dieser stehenden zzyyizxi in Steuersachen
ein Unterschied bestanden, den der Zusatz: ol^ xocl i^x-^'J^ztm zb X£'faÄü)|ia lä; 0-äp?io;
zum Ausdruck bringt. Für diese letzteren wird xö '/.v^i/M\ix tä? OvixpCio; in Rech-
nung gesetzt, der Gesamtbetrag der Habe (das Wort x£q;ÄXw[ta begegnet in drl-
phischen Rechnungen, z. B. Sylloge 140 Z. 17: xoc'j-x ä-iXoYt'jXiicO-a ncixl nävra^ -O'j;
vxorO'.O'j; xx; sysvs-o Xi'.faX(i)ii5c -äXaviov, [ivaC ly.a.-'. Suo, c-aT/jps; ly.oi.zi sc. ÖjjoXo! svvex.
r;|inO|JE/.iov u. s.; ÜTixp^'.; ist in dem Sinne von Habe iiu hellenistischen (iriechi.sch
gewöhnlich, vgl. z. B. Polybios II 17, 11: 'j;üxp:t; 'ft [ir^v £xaa-o:; y,v tl-pqiiix-a xai
/puio;; über die griechischen Worte zur Bezeichnung des Besitzes, insbesondere
oOaia, handelt nun R. Mirzel, Philologus LXXII 43 ff.); somit erfolgte die Bemes-
sung ihrer Steuer wohl niclit wie bei denen, die als tt(jirj|xaxa 7:ap£y6|Uvoi bezeichnet
werden können (U. v. Wilamowitz, Aristoteles und Athen II 217), auf Grund ihrer
eigenen Erklärungen, sondern auf Grund der Feststellung des Gesamtbetrages
ihrer Habe durch Beamte. Über den aerarius .sagt P. Guiraud, Etudes economi-
ques sur ranti(|uite p. 195: ,,Un grammairien ancien dit (jue la taxe etait pour
lui un inipöt de capitation; en tout cas, eile etait graduee d'apres la fortune. Seu-
lenii'Mt, comme les censeurs evaluaient parfois les biens d'une fafon fantaisiste,
il pouvait .se faire (|ue l'atn'arius füt demesurt^ment surcharge (Tite-Live IV 24).
('etait en realiti'' une peine (pi'il subissait, jusqu' ä ce que d'autres censeurs le
ramcnassent au droit coninnn..., In dem Dictionnaire des Antiquitt^s IX 430 äußert
sich Ch. Lecrivain kurz: „Les aerarii ne paient pas de capitation, niais [irob;»-
blement un trihut aggravi- [»ar les cen.sours".
Über die untiT der Ili'rrschafl der Riuner erfolgten iMnschränkungtMi der
d(>mokrati.schen Staats<)r<inungen in Hellas und die Bestellung <ler Behörden i-b
x:|irj|iäxü)v, ilen Ausschluß der unteren Kla.ssen, insbesondere der Handwerker, von
A. WiUu-lm
56
der Volksversammlung, s. m.n H. Swc.boda in K. F. Hermanns Lehrbuch der
griechischen Staatsaltertümer III'' 170 ff.
Eine besondere Stellung ist in der Liste sodann den Olympioniken einge-
räumt, auf die der dreihundertste Teil der gesamten Schätzungssumme von über
,256 Talenten entfällt. Die außerorde.nlichen Ehren, die .len Siegern in den
großen Agonen, insbesondere denen von Olympia, zuteil wurden, .sind bekannt
genug (E. Reisch, RE 1848). Der in meinen Neuen Beiträgen zur griechischen
Inschriftenkunde III (Sitzungsberichte der Wiener Akademie, philos.-histor. Kl. 17.=^
Bd., I. Abh.) 47 erwähnte Beschluß aus Tralleis Bull, de corr. hell. III 46" ver-
leiht einem Wohltäter x^iia? iaoA^J[lnlo^i und sichert ihm ausdrücklich xä? äxeXsias
xä: £■/. xoO vö^iou zu (Z. 6 und 9)- So erscheinen die Olympioniken von Messene
denn auch in dem letzten Posten der Abrechnung Z. 48 mit den ävetacpopoi ver-
bunden, den Wohltätern der Stadt, denen in Ansehung außergewöhnlicher Ver-
dien.ste' die Befreiung von den do-fopod gewährt war. In den Verzeichnissen der
Steuerpflichtigen nicht geführt, sind sie gleich diesen, trotz der bevorzugten
Behandlung, die sie sonst hinsichtlich persönlicher Leistungen genossen, zu den
außerordentlichen Steuern herangezogen worden _ allerdings, wie sich aus Z. 48
ergibt, mit geringem Erfolge.
Den Schluß dieser Aufzählung der Steuerpflichtigen bilden Römer und
andere unter dem Schutz von Verträgen stehende Nichtbürger, die „unter Danuu."
ihren Besitz nicht versteuert hatten. Augenscheinlich waren die Angehörigen
dieser Gruppe, die bereits unter Dämon zur Steuerleistung herangezogen wor.len
waren, von der neuen efacfop« befreit; daher wird auch in der Berechnu.ig des
steuerpflichtigen Gesamtvermögens v<.n der Gesamtsumme der xt|xaaEai in Z. 22
der Betrag von 2 Talenten 34 Minen in Abzug gebracht, weil derselbe Besitz
schon unter Dämon zur Steuerleistung herangezogen worden war.
Die Schätzung unter Dämon erwähnt auch eine andere Inschrift aus Me.ssene,
die W Kolbe auf dem Acker des A. ^^of^t^ etwa fünfzig Meter nördlich vom „Buleu-
terion", gefunden und IG V i, 1433=^ mitgeteilt hat. Recht, und links gebrochen,
oben mit einem Kymation geschmückt, nur .r.75'" hoch, 0-55'" breit, o^u"- d,c.k,
trägt der .Stein, an den sich unten ander.- angeschlossen haben, folgende zwei Zeilen:
'xxv ird Aa|j,tDVOS xt|iaaiav frei
~a xtiiao'.av räi M\i.M['jrjC
Ist auch eine Ergänzung der beiden Zeilen untunlich, so lehren sie doch, <laü
auch Ausweise über die Schätzung untc-r Dan.nu in ÖHentlic-hor Aufzeichnung
verewigt gewesen sind.
Urkunden aus Messene 57
Als OTCOTJitiJoÄo: küiinon alle unter dem Schutze besonderer Abmachunj^en
in einem Staate lebenden Fremden bezeichnet werden; das Wort, mit dem ich
uTOaTiovooj, uTiö-^opo; vergleiche, ist in diesem Sinne neu; W. Kolbe schreibt hier
und in Z. 46 ük'o au(^t,36Xü)v. Über ^u|i,joÄ9!t und auiXjio/.x haben U. v. Wilamowitz,
Hermes XXII 240; H. Francotte, Melanges de droit public j^rec p. 178; H. F.
Hitzig, Zeitschrift der Savignystiftung für Rechtsgeschichto. Rom. Abt. XXVIII
235 f- gehandelt; einige weitere Bemerkungen Jahreshefte XIV 216; irrig hat
kürzlich F. Dieckmann, Griechische Inschriften zur griechischen Staatenkundc
(Liotzmanns Kleine Texte 115) S. 54 in dem Beschlüsse der Athener IG II 11
Z. 1 1 f xwv 5s äXÄwv inb cu|j.ß6X(üv (statt ^«(AßoXwv) gelesen und oiy.y.: üko cujißd/.wv
„Prozesse auf Grund geschäftlicher Kontrakte" gedeutet. In ihren Verträgen
werden hellenische Staaten auch die den u:ioa'jjißo/,ot zuzumutenden Leistungen
geordnet haben; so bestimmt z. B. der Beschluß der Athener IG 11- 141 (Sylloge
118): ciziooi 5' äv 22i5o)vt(i)v o?y.oOvr£; sv i^'.owvi xa; -oXtiioöjUvoi £-;5r,|^tö)3:v xar' E]i-op:av
'Ad-rjvr;at, (iy) icsrvat aO-oug [i£-o:/.tov TipaiisaÖ-a: pjOe yopr^yöv jir^Ssva xa-xaif^ca:'. |tr^5'
£ia-.fopäv |^ir;5£[iixv i-:-{pi-fv.w. Die Verbindung der 'j-0TJ\i ;io/.o'. mit den Römern kehrt
an einer späteren Stelle der Abrechnung, in Z. 47, wieder; es werden die durch
besondere Verträge mit den Messeniern geschützten Ausländer im allgemeinen
gemeint sein und nicht etwa in .Sonderheit die Italiker (J. Hatzfeld, Bull, de corr.
hell. XXXVI 130 ff.; Th. Mommsen, Staatsrecht III i, 591 ff. 1. In dieser ihrer
besonderen Stellung wird es begründet sein, daß sie unter Dämon zur Einschätzung
nicht herangezogen worden sind. Zu beachten ist. daß die xtjiaaix der Römer und
der OTioaünpoXot: 118 Talente 21 Minen (in Z. 15 ist (ivac auf meinem Abklatsch
deutlich; W. Kolbes Abschrift bietet MNA) 22 Statere 7 Obolen, ungefähr der der
ersten und sechsten Phyle gleichkommt, die der zweiten um ein geringes übertrifft,
doch hinter der v.[\.xv.x der vierten um über 30 Talente zurückbleibt und niclit
einmal die Hälfte der it|ixat'a'. der dritten und fünften Phyle darstellt; auch so
beweist die Höhe ihrer Schätzung die Bedeutung, die den Römern und 0-030(1-
jioÄoi in Messeiie zukam. Die Leistungen der einzelnen Uürgerphylen sind, wie
dieser Vergleich lehrt, .sehr ungleich; sie schwanken zwischen über loo uml
über 261 Talenten, das Mittel ist 1776 Talente; wird auch hei der Begründung
des freien Messene — iv. xwv tuxovxtov av8p(ü;:tüv, sagt Lykurgos sehr geringschätzig
in der Rede gegi-n Leokrates 62 — möglichste (ileichheit der Pliylen an Kojjf-
zahl und Steuerkraft beabsichtigt gewesen .sein, so waren doch im Laufe der
Jahrhunderte dort so gut wie anderwärts (U. v. Wilamowitz, Aristoteles und
.\then II 166 ff.; A. Körte, Gott. gel. Anz. 1903 S. 829 f.) Verschiebungen unver-
Jahrr.lirft.- .li-. .Mrrr. arclilii.l. Inililiilr. Il.l. XVII. S
^g A. Willulm
meidlich; vor allem uird nüt cU-r VonnniKun- ansHinlichm (iruncU.c.sitzcs in der
Hand einiger weniger, und darunter aucli rümischer (ieldleutc-, /.u rechnen sein.
Die Schätzung der Angehörigen dieser Gruppe: xcov [irj xsxiiiaiilvwv ir.l M\m-
vo; Tü)(ia£iov xal 0-oao^i,iÖAü)v ist indes insofern unvollständig, als sie von der izccpa-
-t|ixaca, soweit diese noch bei den nctaxpeiai anhängig ist, absehen mu(3: ywp^« ^«^
7:apa-'4iaa-:a; ettsi saxt £V xar? naaxpsEa-.:. W. Kolbe ergänzt in Z. 14 iaxi[v]. doch ist
an dem freilich etwas beschädigten Rande nach EZTl von einem Ny auf meinen,
Abklatsch nichts zu sehen und das Ny ecpsXxuaxcxdv fehlt z. B. auch in ziTix.oxc
Z 3' vor 3(0,-, vgl. F. Sommer, Fe.stschrift zur 49- Versammlung deutscher Philo-
loge" "«^-- i" B^«^^ "'"^ S. 36 f. De" I^etrag, den die uapax'.itaac'a in allen
anderen Fällen ausmacht, auf Grund der Feststellung durch die iiaaxpstat und
eigener Vorschrift, stellt der nächste Absatz in Rechnung: üapaxinaafas x6 x£ ir.i-
y.p-Mv iv. xäv iiaaxps'.äv y.al 5 E-eypi-^avxo X'"P"-S ^^v axptxwv. Offenbar ist Txapax^iiaata
zu beurteilen wie ^o^po^pso^tix (eine upsaßsEa, die neben einer anderen hergeht
und ihren Erfolg zu vereiteln trachtet), wie T.ccpcc/_oprimicc (Kelley Rees, C:iassical
Philology II 387), 7.«pa5i5aaxaXfa (Urk. dram. Auff. S. 28 f.), 7:ap£ii7x6p£uiia, uapo.];ö,vrj,ta
usw.; das Wort bedeutet also eine besondere Schätzung neben einer anderen
und 'zuo-leich deren Ergebnis, d. h. den unter Umständen durch eine £7icxpcai5
seitens der zuständigen Behörde, der itaaxp£C^t, festgestellten Unterschied zwischen
der unzutreffenden und der zutreffenden Schätzung, wie uapaxqxov nach memer
Bemerkung Arch.-epigr. Mitt. XX 55 (vgl. H. Francotte, M61anges de droit public
grec p. 291 ff.) in der Inschrift aus Lagina Reisen in Lykien II 156 n. 134 eleu
Unterschied von Preisen bezeichnet. Die Richtigkeit mancher XL,iaaEa: war als,,
bestritten und Gegenstand einer Untersuchung geworden, die bei den [laaxpoi
anhängig gemacht war. Ihrem Namen nach mit den römischen quae.stores zu
vergleichen, „Sucher oder Eintreiber des der Gemeinde Zukommenden" (G. Busolt
in seiner im Drucke befindlichen Griechischen Staatskunde S. 487; E. Fraenkel,
Geschichte der griechischen Nomina agentis auf -xr|p usw., 1 163), sind diese
[iaaxoo; als solche auch mit der obersten Verwaltung des Gemeindegutes über-
haupt betraut und die Prüfungs- und Rechnung.sbehörde, die über die Pflichter-
füllung aller Beamten der Gemeinde und die rechtliche Führung ihre.- Geschäfte
wacht! So begegnen uns naaxpof wie in Rhodos auch in Delphi, Olympia, Messene;
ein kürzlich von H. Pomtow veröffentlichter Beschluß Delphica HI 118 (Berl.
philol. Wochenschr. .9,2 S. 443), auf eine Stiftung des Königs l.-.umenes bezüglich,
erwähnt in Z. 5 den ixaaxpcxös vöi^o, und der schon lange bekannte Beschluß Syl-
loge 306 über eine Stiftung Attalos' II. nennt -lie ihnen r<.chenschaftspfl,cht,g
L'rkuiulen aus Mcsscne 59
Unterstfllten /.a-xii.aiTp.o'., ein Ausdruck, dem in der Mysterieninsclirift von ,\ndania
^- 53- 5^ 0-ö|i7.atpo: entspricht. Das Kollegium der |iasipot', ein Ausschuß des Rates,
führt in Messene den Namen [ixazpElxi, in Olympia den Namen [ixarpäa (Inschriften
von Olympia 2: ^t^^'jov iKozivizio sv [ixcjrpäao). In der großen Urkunde aus Stym-
phalos IG V 2, 357 Z. 38 steht die Vorschrift: xa: iir^vt-ev ä|i«atf£i>tov wv |iT( -xp txv
Yp3C'f£raa[v ot'xav Tays'. läGxt. Der Betrag, den Z. 17 verzeichnet: 73 Talente 25 Minen
12 Statere 11 Obolen, ungefähr der siebzehnte Teil der Gesamtsumme von mehr
als 1 256 Talenten, stellt dar to xb ZKiy-pid-vj v.%1 S iTzs-fpi'lx'no, ywj/i; itov iy.pi-ay/, mit
Ausnahme der Steuerpflichtigen, über deren Fall noch nicht entschieden ist, £<o;
[iTjVÖ; OcXÄTOu, bis zum zehnten der zwölf (oder im Schaltjahre dreizehn) Monate
des achäischen Jahres, "ü i-cypä-^/avto kann wohl nur von der Vonschrift, die
Steuerpflichtige sich selbst durch ihr Bekenntnis auferlegen, nicht aber von der
Vorschrift gesagt sein, die ihnen andere machen, da deren Anteil und Nutzen
nicht, wie wenn von einem Kläger gesagt wird (Aischines I 16): zl[i.rj\ix iK'.Ypx'lii-
{^livoc, in Betracht kommt. ^Eiz'.ypi'^fy eia-^opxv ist bekanntlich Terminus technicus,
z. B. IG II- 141, Aristoteles Oix. II 2g, Polybios XXVI 6, 1 1 ; .so auch iTziypx-fii,
z. B. Isokrates XVII 41: zirj-^opS.;, TrpoaixyScfcrj; xasi Itipwv isi'j^pxfwi yövojiEvwv, In-
schrift aus Ilion OGI 218 Z. 56, Sylloge 118 Z. 2(1, und £-'.ypa-.f£'j; als Bezeichnung
des die Steuervorschreibung Durchführenden.
Daß neben zö zz STiixpiiMv mit Wechsel des Subjekts xx; i-V(px!^x'iz'j steht,
wozu ein Subjekt, die Steuerpflichtigen, ganz allgemein, oder vielmehr: die be-
treffenden Steuerpflichtigen, aus dem Zusammenhang entnommen werden muß,
deutet wie zz v.xi darauf, daß es sich um zweierlei Posten handelt und iiiz'^pi'^^x-no
von der i-i'fpx-^ri zu verstehen i.st, zu der sich, nach einer Vorladung vor die
[xx'jZpoi und einer Verhandlung, die Steuer[)flichtigen, deren -ijixat'x'. beanständet
worden waren, ohne Urteil freiwillig verstanden. Natürlich hat auch die £-{xp:3i;
eine z-'.jpx-^r^ zur Folge.
"K(i); [ir^vö; OExäiou wird man, da ein Zusatz fehlt, zunächst auf den zehnten
Monat des laufenden Jahres zu beziehen geneigt sein, so daß die Frist bezeichnet
wäre, bis zu der die festgesetzten Zahlungen zu leisten waren; die betreffenden
Summen würden zum Teil Iv äxaTajioXot; Z. 40 ff., unter den bis zum dreißigsten
Tage des siebenten Monats nicht erlegten (Feldern, erscheinen. Da aber in dem
Zeitwort inz-fpx'^'no ein deutlicher Hinweis auf die Vergangenheit liegt, wird
man auch erwägen, ob sw; [iy^'^bc ozy.xzo'j niclit von dem zehnten Monat des ab-
gelaufenen Jahres verstanden werden kann und es sich um die gerichtlichen
Erkenntnisse und Steuervorschriften handelt, die bis zu diesem Monat erflossen
6o A. Wilhflm
waren. Doch ist es nicht j^huiblirli, d;il.i in der i^anzcn Zeit zwisclien deiu zelinlen
Monat eines Jahres und dem achten Munate des folgXMiden Jaln^cs keinerlei Steuer-
berichtigungen durch die [iaaTf£:a: criolyt und in der vorlieLjenden Al)reclnumg'
zu verzeichnen waren; somit scheint nur liie erste Auffassung- niüg-lich, vgl.
oben S. 8.
Schließlich kommen die Leute an die Reilie, die ihn-n Besitz nicht einsrcKschätzt
haben: rwv (irj it|iaaa|i£va)v, aber zur Leistung- der ew'fopat veri)flichtet sind: ö'fst-
Xovrwv ok t)-£|iev läs eta-^iopa; (W. Kolbe: O'^srXov evosOiiiev), alc, xocl cuvaysxxi x£Cf!XÄ(ü|ia
7 Talente usw. Offenbar ist ouvayeiat xecpäXwiia von dem Ergebnisse der Berechnung,
der Zusammenfassung der einzelnen Beträge, gesagt, vgl. z. B. Dion. Hai. Ant.
IV 6, 4: £x yip xoO (juXXo-(io\i.oQ xö)V etwv toöxo auvccyetac zb Tzlfß-Oi; häufig bezeichnet
das Wort das Sammeln von Geldern, z. B. Strabon XVII p. 787: dtcp' wvuz^ al
Tzriöooco: GuYfi'foy-o -(p pxQiXtl, p. 798 ö)ax£ tä teÄtj oitüA'j'.o!. auväyExxi tx [1£V eiox'^m-
yr/.a, xx oi ilxjuvf.y.y.; so wird das Wort auch in einer durch ICrwähnung' tler S:nö\\.Oipx
merkwürdigen Inschrift aus Marion-Arsinoe auf Kypros, jetzt im Antiquariuni
zu München, Sitzungsber. der bayer. Akad. 1888 I 318 zu verstehen sein. Der
Ausdruck xtiMiiev xäq Efa^opa? ist wieder der gewöhnliche: Demosthenes g. Androtion
XXII 42 f.; mit Recht hat W. Dittenberger Syllog-e 1S7 auch in dem Beschlüsse
der Athener Ki II und II 5, 270 Z. 38 geschrieben: y.xi öis \\\h^V7.lo: £]!)£Vio xä?
£7X'.3öa£'.;, während J. Kirchner nun in der editio minor II- 505 leider auf die Lesung
Ch. Michels: y.ai fixe txoaXoI etxeJOevxo xi; imoöae'.i zurückgriff. Der Betrag, um den
es sich bei diesen Leuten, die in dem zweiten Teile der Abrechnung- Z. 4(1 als
äx''naxoi auftreten, handelt, ist ein bescheidener: 7 Talente 50 Minen 25 Statere.
Nun wird in Z. 20 f. die Summe der in Z. i bis 19 verzeichneten z'.nxoixi
gezogen (xecpa/.x wie in Inschriften aus Delphi und Boiotien, /.. \\. y] T^y.'jy. -/.z'^xhi^
BCH XXX 470 f. Z. 27; s. M. ISuttenwieser, Indogerm. Forsch. .XXVlll fi/j; .sie
beträgt 1256 Talente 5 Minen 16 Statere 10 Obolen 10 (halkoi.
Es folg-en in Z. 22 ff. Abzüge, die in drei Posten erscheinen.
An erster Stelle sind 2 Talente, 34 Minen gebucht von Steuerpflichtigim, die auf
denselben Besitz bereits unter Dämon eingeschätzt worden waren: offenbar Römer
und OTCoaü|ißoXo'., wie aus Z. 14 hervorgeht. Sie werden von dieser £Ea'fC/pa befreit
sein, weil sie bereits unter Dämon denselben Besitz versteuert liatten.
In Abzug kommen ferner die Schätzungen zweier Besitzungen des Thalon,
'I--t-/.a(?) und KxÄXc'axa genannt, und fier .AOxoitEia des Nemerius, die bereits Damion ver-
steuert hatte. In Z. 24 habe ich TIMAEIAinr KAZ -'.iiy.a'.v. 'I7i[;tc]xäg gelesen, W. Kolbe
dagegen V-'^iT-V-y. '\~\j:['j\/.7.z. Der I^uchstabe nach TT kann TT sein, wenn auch der
Urkunden aus Messcne 6 I
wagrechte Strich nur ganz wenig über den senkrechten hinausragt und von dem
zweiten senkrechten Striche gar nichts zu sehen ist. Ich erwog daher auch, ob der
Buchstabe für ein E zu nehmen sei, dem freilich sowohl der mittlere wie der
unterste wagrechte Strich fehlen, und ob der Schreiber vielleicht gezögert habe,
den Buchstaben vollständig einzumeißeln. Denn es folgt eine beschädigte Stelle
und dann ein förmliclies Loch; dal3 dieses nicht erst nach Beschreibung des
Steines entstanden ist, zeigt (in W. Kolbes Abdruck nicht ersichtlich) der Um-
stand, daU in der nächsten Zeile TPIAKOI TA auf dieses Loch Rücksicht nimmt.
Es ist daher nicht wahrscheinlich, daß der Steinmetz in Z. 24 die beschädigte,
allerdings nicht so tief ausgebrochene Oberfläche vor unil über dem Loch zur
Anbringung von Schrift benutzt habe. Nach TTP dürfte vor KAZ nur ein Buch-
stabe gestanden haben. Sollte Tt[iaatat II- und nicht -•.\iO(.r:'.7. 'I7:[-- abzuteilen s'in, so
würde die naheliegende Ergänzung Heux«; auffallen, weil die Aleppokiefer (C. Neu-
mann-J. Partsch, Physikalische Geographie von Griechenland S. 366) heute nach
A. Philippson, Der Peloponnes S. 527 und Petermanns Mitteilungen 1895 S. 273 ff.
Taf. 18 in der südlichen Hälfte der Peloj^onnesos von Kyparissia bis Kranidion fehlt;
die Sclnvarzkiefer, neugriechisch äyf/tdii£uxa, findet sich nur in Lagen von etwa 700 '"
Höhe aufwärts; übrigens brauchte ein Gut Namens Ilsuxa keineswegs in seiner
ganzen Ausdehnung mit Kiefern bestanden gewesen zu sein. Eür die andere Ab-
teilung spricht, daß der Name, der sich aus ihr ergibt: 'iKni/.x, auch sonst nach-
zuweisen ist. In der von M. Pappakonstantinu, At TpaXXst; {^A{H^-np:w 1895) a. 43
äp. 65, Tit'v. B herausgegebenen Katasterinschrift aus Tralleis wird ein äypöc 'I-7::xt;
y.%1 ^()[i^o\)Xoi angeführt; man mag auch an '.TZ-'.y.oi xXfjpo: erinnern.
Die beiden Landgüter (äypoi) des Thalon, der sonst nicht bekannt scheint,
mit Namen 'I;t-txa und KaÄ/.ioxx, stellen, samt der 7rapait|iaa;'a auf über S'/^ Talente
bewertet, den 150. Teil des gesamten eingeschätzten Vermögens der Messenier,
also einen sicherlich an.sehnlichen Grundbesitz dar. Die Tr^xopixT) des Hera-
kleides ö Aüxio^ bei Sniyrna war ein yTjStov oexaiäÄxvxov nach Philostratos Bioi
ao^ca-(Tjv II 26; die Stadt Prione bewilligte dem Megabyzos von Ephesos die
Erwerbung von Grundbesitz, der von der (irenze gegen Ephesos in minde-
stens zehn Stadien Entfernung liegen muß (Wiener Studien XXIX 1) und
nicht von den lUoiei; erkauft sein darf, im Werte xyp: taXävKOv t:[£v:£ ; Be-
schlüsse der Athener gestatten die lyxxria:; von Grundstücken bald im Werte
von 2 Talenten, bald von eimm TaU'iit, von Häusern von 500 bis 3000 Drach-
miMi. Ich vermag aus den mir vorliegenden, der Vervollständigung bedürftigen
Zu.sammenstellungen über den Wert von Grundstücken im griochi.schcn Altertum
62 A. Wilhelm
(Boeckh-Fränkel, Staatshaushaltuiit;' der Athener 1 75; \^. lU'ichsenschütz, Jicsitz
und Erwerb S. 83; P. Guiraud, La propriete fonciere en Cirecc p. 392 f.) und
eigenen Sammlungen für die Schätzung der Ausdehnung der Güter Thalons um so
weniger einen Maßstab zu gewinnen, als sich die wenigen bei Schriftstellern und
in Inschriften überlieferten Angaben auf andere Landschaften und Zeiten beziehen,
sich die Eigenart der (irundstücke unserer Kenntnis entzieht und damit gerechnet
werden muß, daß diese Ländereien, von denen die eine wohl nicht ohne Grund
KaXXtaia heißt, besonders hohen Wert besaßen. Der Athener Aristophanes hatte,
wie Lysias in der Rede ÜT.kp zw/ 'ApiaTocfavou; /pr,|i7'x(ov berichtet, ein Haus um fünfzig
Minen und Grundstücke im Ausmaß von mehr als 300 Plethren erworben, die
mehr als 4 Talente 10 Minen gekostet haben müssen, da der Wert seines gesamten
Grundbesitzes auf mehr als fünf Talente veranschlagt wird (XIX 29. 42). Läßt
man den Überschuß über diese Summe wie den der Größe über 300 Plethren
unberücksichtigt, so würde das Plethron nach A. Boeckh, Staatshaushaltung^ I 79 f.
90 Drachmen, nach B. Büchsenschütz, Besitz und Erwerb im griechischen Alter-
tum S. 83, etwa 83'/., Drachmen gekostet haben; nach J. Beloch, Cir. G. II 347
hat Lysias wahrscheinlich im Interesse seines Klienten stark übertrieben, es sei denn,
daß es sich um ein Grundstück in unmittelbarer Nähe der Stadt und in hoher
Kultur handelte. Nach einem Vorschlage, den Dion von Prusa in seinem Eüßotxöc y;
Kuvr^yög p. 233 einen Redner in der Volksversammlung di-r Eretrier machen läßt,
soll der Nichtbürger, der 200 Plethren unbebauten Landes in Bebauung nimmt
— einen offenbar sehr umfangreichen Besitz — das Bürgerrecht erhalten. Da die
Inschrift 8 aus Magnesia am Maiandros lehrt, daß dort, ungefähr um die Zeit des
Beschlusses der Priener für ]\Iegabyzos, der ayov/OQ 38 bis 100 Drachmen ko.stete,
berechnet Frh. Hiller von Gaertringen, daß für fünf Talente in Priene je nach der
Güte des Bodens 300 bis 790 cyoEvoi zu haben waren; dem Athener Pliilaios schenkten
die Priener nach dem Beschlüsse 6 Z. 22 r^; 'liOJfi ywpx; Gyolwui iy.%xbs. Auch die wich-
tige Inschrift aus Thessalien, die A. S. Arvanitopullos, Revue de philologie XXXV
132 ff. veröffentlicht und nach Homolion gesetzt hat, nunmehr aber 'E'frj[i. scpy. 191 3
G. 27 Gonnos zuweist, aus dem dritten Jahrhundert v. Chr., zeigt, wie sehr die Preise
des Bodens je nach Umständen schwankten; das Plethron der t|;cXr] yf; wird im Durch-
schnitt mit fünf Stateren bewertet, der höchste Preis ist 16, der niedrigste i Stater;
das Plethron Weinland (a|i-£Äo)v) wird einmal um 20, ein anderes Mal vielleicht um
50 Statere gekauft, vgl. dazu meine Bemerkungen über die Landlose der Ansiedler
aus Issa auf Korkyra Melaina (Dittenberger, Sylloge 933), Neue Beiträge zur grie-
chischen Inschriftenkunde, III. 'i'eil, Sitzungsberichte der Wiener Akademie Bd. 175
Urliiinclon ;uis Messenc 63
1. Abli. S. 7 ff., WO ich auf J. Marquardl, Römische Staatsverwaltung- II 22- ff. hätte
verweisen sollen. Nach A. S. Arvanitopullos S. 136 f. waren '^Oa, '(fj und VVeinland
im Altertum etwas teurer als heute. Die Ergänzung der Urkunde aus Megalopolis
IG V 2, 445 D Z. 7: -(ov StaStxaaöiviwv uXiö-ptov otaxoacwv wv [zb (iXeS-pov Spayjia! Ktwvf^-
7.ov-a] xx: ~£-paxöaLat ist mit diesen Preisen nicht zu vereinigen. Neuerdings hat die
wiclitige Urkunde aus Sardeis Amer. Jour. of Arch. igi2 p. 1 1 ff. (vgl. VV. K. Pren-
tice ebi'nda p. 526) ihren Herausgebern, W. H. Buckler und I). M. Robinson, AniaÜ
geboten, über Größe und Erträgnisse von Landlosen und Grundbesitz überhaupt
in Kleinasien zu handeln (p. s^ff.). Die Ausbeutung der Inschriften, vornehmlich
der Pacht- und Stiftungsurkunden, für die Wirtschaftsgeschichte ist eine dringende
Forderung der Wissenschaft (vgl. auch Neue Beiträge I S. ly), und wer mit land-
und staatswirtschaftlichen Kenntnissen ausgerüstet an sie herangeht, wird ihnen
vielfach belehrende Aufschlüsse abgewinnen können; ich begnüge mich besonders
auf die Pachturkunden aus Thespiai, von denen ich nur ßCH XIX 553 nenne,
und auf die Stiflungsurkunde aus Aphrodisias KVAj XIX 235 ff. zu verweisen.
Weshalb die itiiaata; dieser Ländereien des Thalon samt der iio:pai'.|ixaia in Abzug
gebracht werden, ist nicht ersichtlich. Der andere Besitz, jetzt in Nemerius' Hand,
war früher Eigentum des Damion; er wird deshalb ausgenommen, weil er von dem
früheren Besitzer bei Gelegenheit der früheren Schätzung bereits versteuert worden
war. Auf Münzen von Messene, Catalogue of the Greek Coins, Peloponnesus
\). III n. 29, die P. Gardner und R. S. Poole in die Zeit zwischen 280 und 146
V. Chr. setzen, findet sich der Name Ad!|u'(üv, der, wenn nicht auf denselben Mann,
so sicher auf einen seitK'r Vorfahren weist. In Xemcrius wird wohl tler \'ater der
beiden Brüder Nsjiepto; y.ocI Mascpxos KXoxzioi Nsuspcou hol 'l'wjiaioi erkannt werden
dürfen, denen der schon S. 28 erwähnte Beschluß der Bürger von (iythcion aus
der Zeit nach 710 v. Chr. gilt (IG V i, 1146; Sylloge 330), oder der ältere seiner
beiden Söhne; diese Gold- und Ehrenmänner, die den Gytheiaten in den vorher-
gehenden Jahren mehrere Darlehen gewährt hatten, von denen das zweite 3965
Drachmen, ein drittes 4200 Drachmen betrug, in Me.ssenien begütert zu finden,
ist nicht überraschend (vgl. G. F. Hertzberg, Cicschichte Griechenlands unter der
Herrschaft der Römer I 43') f). Ein X£|i$p'.o; auf Delos, Ende des zweiten Jahr-
hunderts v. Chr., Bull, de corr. hell. XXXVI 97.
Die .Summe dieser Abzüge im Betrage von etwas über vierzehn lalenten
ist in Z. 27 gezogen. Der erste Hauptteil der Abrechnung schließt sodann in
/.. 28 f. mit Angabc der .Summe, von iler die öxTtojioXoj eia-^opä zu entrichten ist:
12 |2 Talente (in W. Kolbes Abdruck und Umschrift ist nach teaaapxxovra am Ende
64 A. Willielra
der Zeile ouo übersehen) 4 Minen 30 Statere 2 Obolen m Clialkoi lAEKAXAAKOI
auf meinem Abklatsch deutlich; nach W. Kolbe E=AXAAKOI).
Zum Verständnis der Rechnunj^ ist auszugehen von Z. 20 f., jy ff. X'on der
Summe von
T AI S D O Ch
1256 5 16 — 10 10
werden abgezog-en 14 i 21 — 8 —
als Rest wird verzeichnet 1242 4 30 — 2 10
An zweiter Stelle liegt augenscheinlich ein Irrtum vor: niclit vier, sondern
drei Minen verbleiben; die Rechnung mit Stateren aber beweist, daß die Mine
70 Drachmen hatte, denn 35 -^- 16 = 51 ; 51 — 21 ^ 30. Zu den Sätzen, di(! in (h^r
Mysterieninschrift Z. 15 ff. für den höchsten zulässigen Wert von Kleidung und
Schmuck der Festteilnehmerinnen vorgeschrieben sind, hatte schon H. .Sauppe (Ausg.
Sehr. 271) bemerkt: „Fast sollte man meinen, daß nach der Skala: 100 Drachmen,
I Mine, 50 Drachmen, ebenso Z. 20: 2 Minen, loo Drachmen, eine Mine weniger
als 100 Drachmen gehabt habe.'' Der (ilaube, daß, wie ein Taleiit immer 60 Minen,
so die Mine auch immer 100 Drachmen gehabt hätte, ist durch delphische
Rechnungsurkunden als irrig erwiesen worden. Wie K. Bourguet, I.'administration
financi^re du sanctuaire ]jythique p. 20 ff.; Th. Reinacli, Bull, de corr. hell. XX 251.
385. XXVIII 18, L'histoire par Ips monnaies p. 99 ff.; Br. Keil, Hermes XXXII
403. XXXVII 514 gezeigt haben, lehren diese Rechnungsurkunden, daß die Mine
des äginäischen Fußes, dem Delphi folgt, 35 .Statere, -jo Drachmen hatte und
daß demnach die tatsächlichen Einheiten des äginäischen und des euböischiMi
Systems, Statere, Drachmen, Obolen, verschieden waren, die höheren Einheiten,
Mine und Talent, dagegen gleich, indem 70 schwerere äginäi.sche Drachmen,
die die Mine ausmachten, 100 leichteren euböischen I^rachmen gleichkamen und
das Talent 4200 äginäische, 6000 euböische Drachmen betrug. Alle weitere
Erörterung ist nun durch J. Belochs Ausführungen Gr. G. I 2 S. 335 ff. über-
flüssig geworden. Ich berichtige bei dieser Gelegenheit ein ärgerliches Versehen,
das sich in die Erörterung der In.schrift IG IV 924 in meinen .\ttischen Urkunden
I S. 35 einge.schlichen hat. Das Strafgeld, das die an dem „korinthischen" Bunde
König Pliilipps beteiligten Staaten für einen bei dem Aufgebot ausl)loibenden
Reiter zu zahlen hatten, ist ein f;nt|ivarov, also 50 Drachmen; der Druckfehler 30
statt 50 in Z. 12 v. u., den ich übersah, hat micli verführt auf S. 37, mit Ab-
änderung der ur.sprünglichen Fassung der Stelle, für die Zaidungen, die für den
Reiter, den Hopliten und d(,'n I.eichtbi-waffneteii zu leisten sind, das Verhältnis
Urkunden aus Messcne 65
von 3:2:1 anzugeben; die von mir erst nachträglich eingeschobenen Worte „wie
in der Inschrift aus Epidauros" sind S. 37 Z. 6 v. u. zu tilgen.
Nun ist es leicht, das Verhältnis der öxxwßoXo; ela'^opd zum ~i\).7,nx zu ver-
stehen, das sich in den in Z. 27 ff. angegebenen Zahlen folgendermaüen ausdrückt:
Summe der t'.jiaaiai, von denen die Acht Obolen-.Steuer zu entrichten ist:
T U S D O Ch
1242 4 (richtig: 3I 3o — 2 10
Betrag der Acht Obolen-Steuer: 99.365 Denare 2
In dieser Berechnung tritt für die Einheit des .Silbergeldes die römische
Bezeichnung Denar ein (§£ivap:ov geschrieben, statt des gewöhnlichen or^väpiov :
die alten griechischen Bezeichnungen des Kupfergeldes sind beibehalten (Th.
Momm.sen, Römisches Münzwesen S. 708; J. Marquardt, Römische Staatsver-
waltung* II 39).
Verwandelt man die Summe mit der Berichtigung der Zahl der Minen in
Obolen, so ergeben sich 5.216.670 Drachmen 2 Obolen = 31.300.022 Obolen. 13er
Ausdruck öx-w,jo/,c; sia'^opa kann aber nur so verstanden werden, daß von der
Mine = 420 Obolen acht Obolen Steuer zu entrichten sind, der 52"5 Teil. Ebenso
rechnet man die Prozente im Verhältnis zur Mine (Br. Keil, Anonymus Argenti-
nensis S. 271); ein neues Beispiel bringt die Urkunde der Anleihe der Milesier
bei den Knidiern, veröffentlicht von A. Rehm, Das Delphinion in Milet S. 294 ff.
n. 138, Z. 82: -öv.Oi IT); ^vä; sxxaTr^; ixaa-o'j [ir/zö; Tf,zii ö^oXoi. Auffällig ist, daü Be-
träge von mehr als sechs Obolen (sieben: Z. 15; acht: Z. 1.2. 10. 25. 27; neun: Z. 13;
zehn: Z. 12. 20; elf: Z. 17) nicht auf Drachmen umgerechnet sind und nur einmal
I Drachme verrechnet ist, Z. 9 ; dies scheint darauf zu deuten, dal3 als Einheit
für die Verrechnung der Stater betrachtet wurde. Teilt man 5.2i6.670'33 durch
52-5, so ergibt sich 99.365' 149, eine Summe, die bis auf einen unbedeutenden Unter-
schied — der Bruchteil entspricht einem, nicht 2 Obolen — der in der Rechnung
ausgewiesenen von 99.365 Denaren 2 Obolen gleichkommt.
Die Rechnung beweist zugleich die (ilcichsetzung des römischen Denars
mit der Drachme der Messenier. Bekanntlich wird die attische Drachme dem
römischen Denar gleichgesetzt (F. Hultsch, Metrologie .S. 251; J. Marquardt,
Römische Staatsverwaltung* II S. 38. 42; E. Babelon, Traite dos monnaies gr. et
rom. I 1 p. 408, Comptes rendus de l'Acadömie des Inscriptions moo p. 548; Th.
Reinach, 1,'anarchie monetaire et ses rem^des chez les anciens (irecs, Mi'moires
de TAcademio des Inscriptions XXXVIII j). 360): ich mul3 die Aufklärung den
Numismatikern überlassen.
J:il.r<»hoftc Jrj üstrrr. arcliliul. Institutos HJ. XVII. q
66 A. Wilhelm
Seltsamerweise liegen in der Rechnung- zahlri'ichc- Fehler vor. Nur eine
Reihe von Posten stimmt, Z. 23 ff.
T M S D O eil
2 34 — — — —
8 37 21 — 8 -
2 50 — — —
12 121 21 — 8 —
= 14 1 21 — 8 —
Dagegen ergeben die in den Z. i bis g verzeichneten Beträge als Summe:
1018 32 32 — 1'/^, IG
nicht, wie Z. IG steht: 1018 32 i — 8 10
Die Summe der in Z. 11 bis ig verzeichneten Beträge, in der Inschrift nicht
angegeben, ist meiner Berechnung nach:
T M S D O Ch
235 42 20 — I —
Dazu die frühere Summe, nach Z. ig:
IG18 32 1 — 8'/., 10
Die Gesamtsumme ist somit: 1254 14 21 — 9' 4 10
dagegen bietet der Stein Z. 20 ff.:
1256 5 16 — 10 10
Wird aljer statt der Z. 10 verzeiclincten die berichtigte Summe:
IG18 32 32 — i'/o 10
in Rechimng gesetzt, so ist die (xesamtsumme:
1254 14 52 — 2V2 IG
Daß in der Subtraktion Z. 27 ff. ein offenkundiger Fehler vorliegt, indem in
dem Reste eine Mine zu viel erscheint, ist bereits bemerkt worden.
Ein Widerspruch ergibt sich ferner, wimn nach Z ^2 ff. die Summe der
bereits eingezahlten Beträge
83.574 Denare i 'Irichalkon
und der ausständigen Beträge
15-797 5 Obolen g Chalkoi
ausmachen soll: 99-365 ~ Obolen
da diese Summe tatsächlich:
90-371 6 Obolen
ergibt. Es kommen zwölf Chalkoi auf den Obolos, wie in l*4)idauros, Orchomenos,
Delos dir. Keil, Ath. Mitt. XX 64 und Anonymus Argentinensis S. 272); in Z. 10
Urkunden aus j\fcsscne 67
und 20 erscheinen Posten von 10 Clialkoi. Waren bi.s zum letzten Tage des
siebenten Alonates wirklich 83.574 Denare i Trichalkon «-iiiirfzahlt, so belief sich
der Rest auf:
15.71)1 Denare i Obolos 9 Chalkoi.
Schlietilich führt die Addition der in Z. 30 bis 48 verzeichneten Summen nicht
auf 15.797 Denare 5 Obolen 9 Chalkoi, wie man nach Z. 34 f. erwarten würde,
.sondern auf 1 0.5 78 Denare 6 Drachmen 2 Obolen.
Daß Verrechnungen so bedeutender Beträge in den kleinsten Einheiten nicht
stimmen, würde aus deren Aufrechnung zu erklären und nicht auffallend sein;
die Unterschiede und Versehen in den grol3en Summen sind dagegen geeignet
zu befremden. Den Sitz der Fehler aufzuspüren, ist mir nicht gelungen; der mög-
liche (iewinn an Einsicht entspräche schwerlich der aufzuwendenden Mühe. Bei
der Umsetzung einer Vorlage, welche die Beträge in Zahlen und Wertzeichen
wiedergab und ihrerseits wieder auf andere Rechnungen zurückging, in eine In-
schrift, die alle Beträge in Worten ausschreibt, waren Irrtümer nur zu leicht
möglich; auch mir sind solche bei der Abschrift nach dem Abklatsche und in
der Berechnung nur zu oft begegnet. Auch in Rechnungsurkunden aus Athen,
Theben (IG VII 2426 Z. 18), Epidauros (s. Br. Keil, Ath. Mitt. XX 51. 59 ff), Delos
(IG XI 2 praef. p. VI, 155 u. s.), Delphi usw. sind Versehen in den Zahlen, auch
in den ausgeschriebenen Zahlworten, durchaus nicht selten, irrige Einträge auch
häufig verbessert, und wie diese Aufzeichnungen, so wird wohl auch tlie von
Me.ssene erst in unseren Tagen ernstlich nachgeprüft worden sein.
Bemerkenswert ist, daß die Wertbezeichnung bei Minen und Stateren nach dem
ersten Zahlwort steht, bei den Talenten dagegen nach dem letzten, z. B. Z. 2: sxaiöv
£? täXavTa, 7:vnrf/.ovzx (ivat t^, Z. 5: Sexa a-xxfjps; niyzt usw. Sonst werden solche
Wertbezeichnungen in Rechnungen, die alle Zahlen in Worten schreiben, vorange-
stellt, z. B. in der Urkunde aus Delphi Bull, de corr. hell. XXIV 474, II A 24 ff.:
xäXavTÄ Tcsv-Tjxovra öy.xio, (^ivai TtsviT^xovia -iTxape;, cTstxfjps; cexx dx-io. Spa-/|iT^, yo/.xci
7i£VT£ y.xl oapEixo! TptaxdatO'. dy.oc: ef;. Es kann sehr wohl an meiner unzureichenden
Kenntnis liegen, wenn ich aus Inschriften, die Wertangaben in Worten schreiben,
kein Beispiel für den eigentümlichen Wechsel der Wortfolge, den die messenische
Urkunde zeigt, anzuführen vermag, doch finde ich auch in M. N. Tods Abhandlung:
The greek numeral notation, ABS XVIII 98 (vgl. JUS XXXIII 31) k.Muen Nach-
weis. Die Vermutung liegt nahe, daß diese Wortfolge ihre Erklärung in der
Art und Weise findet, wie in der Rechnung, die der Inschrift mittelbar oder un-
mittelbar als Vorlage diente, die Summen durch Wertzeichen wiedergegeben
9*
68 A. Wilhelm
waren. Waren nur die Einer der mehrstelligen Zahl von ralent(Mi, die in jedem
Posten die Reihe eröffnet, durch T bezeichnet, so konnten die ersten Ziffern ohne
Wertbezeichnung bleiben, eine solche sich erst mit dem Zeichen der Gruppe,
das zugleich Zahl und Wertzeichen war, einstellen und doch klar sein, daß die
davorstehenden Zeichen Talente bedeuten. Solche Schreibung ist auch sonst g^anz
gewöhnlich, z. B. in Summen, die in der gewöhnlichen Einheit, in Drachmen, an-
gegeben werden. Ebenso schreibt die Rechnung aus Delphi aus dem Jahre des
Archon Dion. Bull, de corr. hell. XXIII 565 ff. Z. 6: APiii\- (i8 Statere i Drachme),
Z. 25: AAAA??Ci hin (44 Statere i Drachme 3 Obolen) und so immer. Wird eine
solche Reihe von Ziffern und Wertzeichen in Worte umgesetzt, so ist es ganz
begreiflich, daß die Wertbezeichnung erst bei den Einern ausgesprochen wird.
War dagegen in den in der Aufzählung folgenden Summen von Minen und Stateren
schon der ersten zweier Zahlen das Wertzeichen beigegeben zur Vermeidung
falscher Bewertung inmitten der Reihe, so wurde die W^ertbezeichnung schon in
Verbindung mit dieser ersten Zahl au.sgesprochen : Tcevxifjxovia |ivar e^, Sexa axaxfjpe?
Tclvxe, und brauchte bei der zweiten Zahl nicht wiederholt zu werden. Gibt die
Inschrift IG VII 2406 Z. 17 eine Summe folgendermaßen wieder: — xxJÄxvxwv xr;
060 v.ri Z(ix[yi\iä.(jrj — , so werden in der nicht die Zahlworte, sondern Zahl- und
Wertzeichen verwendenden Vorlage die verlorenen Zehner mit dem Zeichen für
das Talent verbunden gewesen und dieses Wort deshall) im Anschluß an die Zehner
ausgesprochen sein.
Übrigens darf die Frage aufgeworfen werden, ob die Zahlwörter Sexa elc.
usw. statt SV0E-/.5;, oiy.on. Siio usw., über die Br. Keil, Hermes XXXII 149; Meisterhans-
Schwyzer, Grammatik^ S. 159 ff.; Schweizer, Grammatik der pergamenischen In-
schriften S. 164 f ; E. Nachmanson, Laute und Formen der magnetischen Inschriften
S. 147; Edw. Mayser, Grammatik der Papyri, Laut- und Wortlehre S. 315; G. Hatzi-
dakis, Einleitung in die neugriechische Sprache S. 150 handeln, in die Sprache
nicht als Umsetzung der Zahldarstellung AI, All usw. in Worte eingedrungen sind.
Von den ausständigen Steuern, die sich auf fast 15.800 Denare belaufen,
kommt ein geringer Bruchteil, etwas mehr als 1070 Denare in Abzug, weil die
Zahlungen wegen Ablebens der betreffenden .Steuerpflichtigen oder besonderer
Dienstleistung wegen nicht erfolgt sind. Die Abrechnung verzeichnet in Z. 36 ff.
an erster Stelle den auf Kriegsdienstlei.stende, offenbar Freie, entfallenden Betrag
von 411 Denaren 6 Chalkoi, der ein xtp^ita von über 5-1 Talenten voraussetzt. Auf
dem Steine sind nach xotiiou die Zeichen Ell deutlich; der schräge Strich des zu
erwartenden Ny fehlt. Also wird entweder i<v)cjxpax£'jo|i£votg zu lesen sein — doch ist
UrUuiidcn aus Mcssene 69
das Wort sonst nicht bekannt; ixaTpaicUOiiävoi;, woran man zunächst denkt, steht
mit den Resten nicht in Einklanj,'- — oder getrennt: £(v> axpxiEuojAEVoi;, doch bekenne
ich, die Praeposition nicht wie in der folgenden Überschrift Z. 40: iv dxa-xßiÄo;;
unmittelbar verständlich zu finden. Auch fehlt ev in den übrigen Posten dieses
Teiles der Abrechnung. Die beiden letzten sind in Dativen gegeben: y^eipoTS/vx'.;
XeixoupYoiJVTOtg, ipixxiq SouXots, der zweite im Genetiv: iJLSiaXXayö-wv eXsuö-epwv. Zu dem
Genetiv und zu den Dativen wird man hinzudenken aa^opat und an B. Gilder-
sleeves Bemerkung zu Pindar Pyth. III 46: ävO-pw^ctatv ixü^x: vöcou; erinnern
dürfen: „ävi)pw7:otc more sympathetic than dvöpWTiwv" ; über den Austausch zwischen
dativischer und possessiver Ausdrucksweise, von denen jene „subjektiver, wärmer
und innerlicher" ist, diese „einfach objektiv ein Besitzverhältnis konstatiert",
s. W. Havers, Untersuchungen zur Kasussyntax der indogermanischen Sprachen
(Untersuchungen zur indogerm. Sprach- und Kulturwissenschaft III) 1 ff. Die Ver-
pflichtungen berühren die Lebenden, die besonderer Dienstleistung wegen ihre
sJa-^opa noch nicht bezahlt haben, mehr als die Verstorbenen, weil sie auf ihnen
persönlich haften; dagegen werden die Steuerleistungen, die den Verstorbenen
zukamen, von ihren Erben zu tragen sein. Der einfache Dativ würde demnach
wie bei dem dritten und vierten Posten, so auch, ohne £v, bei dem ersten genügt
haben; ist £v irrig zugesetzt und aipa-c'jo|i£vo:5 zu lesen? Wahrscheinlicher ist
£{v>cjxpa-£'joi.i£VOii; oder in Ell steckt EK und das Wort ist £(/.)3Tpx-£'jc|i£vo:;.
An zweiter Stelle erscheint der auf verstorbene Freie entfallende Betrag
von 487 Denaren 16 Chalkoi, der einem Timema von gegen 61 Talenten ent-
spricht. Zu iiE-aXXayoTwv vgl. R. Kühner-F. Blass, Ausf Gr. ^ II yft, 4 Anm. 3; ilie
Aspiration z. B. IG XII 3, 330 Sp. I Z. 10 xoO \isza.XXxy6zoi, in „Trostbeschlüsscn"
z. B. JHS XX 74 n. 2 Z. 7 u. s.; IG XI 4, 543 Z. 14 auvrjXXaxoxwv.
Sehr bescheiden ist die an dritter Stelle gebuchte Summe: 89 Denare
2 Obolen 6 Clialkoi; das entsprechende Timema dieser yv.poxiyyT. XEixo'jpyoOvxE;,
der Handwerker, die als solche in Dienst standen, betrug nur etwas über 4074
Drachmen. Zu Xi'.zo'jy(v.'/ kann ich nun auf die Erörterung W. lUicklors und
1). M. Robinsons Amer. Journ. of Arch. 1912 j). 57 verweisen.
An vierter Stelle sind luv die als Ruderer dienenden Sklaven Sj Denaro
5 Obolen berechnet, die einem. x''|irj|ia von etwas über 4345 Drachmen entsprochen
würden. Es wird sich bei diesen wohl um ein Kopfgeld handeln, von dem die
Abgabe in Rechnung gestellt wird (vgl. J. Marquardt, Römische Staatsverwaltung
II- 201); bei den mit nur unwesentlich höherem Betrag erscheinenden y£:poxr/va:
/.EixoupYO'JVxe; war nach Z. 1 1 — es handelt sich doch wohl um einige der auüer-
70 A. Wilhelm
hall) der Phylen stehi-iulrii -zyyl-xi — der Gesamtbetrag iler Habe, tö 7.£'^äÄ(o]i7. -cä;
ÜTixp^toj, wahrscheinlich der behördlich gfeschätzten Habe, nicht ein T;'[ir;|ix (s. oben
S. 54 f.), der Steuerbemessung zu Grunde gelegt.
In einem letzten Abschnitt Z. .joff. verzeichnet die Abrechnung iv äxaTajioXotg
(das Wort scheint neu; dxaxaiJoXIü) ist aus der delpliischen Inschrift (tDI 1804
Z. 3 bekannt) die Steuern, die noch nicht erlegt worden sind, in ihrer Verteilung
auf die verschiedenen Klassen der Bevölkerung. Vergleicht man die Schätzung
der Gruppen, der Kürze halber nur ihre Summen in Talenten, und ihre Rückstänile:
Schätzung in Talenten Rückstände in Den;iren
Kresphontis 122 1870
DaVphontis 106 1158
Aristoraachis 249 2202
Hyllis 149 2170
Kleodaia 261 1480
Fremde 129 5752
Nichteingeschätzte — 97
Römer und Schutzbefohlene 118 1424
"Aydc-fopo: und Olympioniken 4 '349
so fällt der überstarke Anteil der Fremden und der in ihre l^hyle aufgenommenen
Römer einerseits, der von den aia-^fopsci Befreiten und der Olympioniken anderseits
an den Rückständen auf.
Die ävE'.a^opta wird mit verwandten Vorrechten, der äiiXtix und äXsao'jp-
'(rp'.ot., zu denen durch einen unverhofften schönen Fund H. Hepdings noch die
äv£itcataO'[i£ta tritt (Ath. Mitt. XXXII 276 Z. 38), in Beschlüssen zu Ehren von
Wohltätern nicht selten verliehen, so z. B. IG IV 932 Z. 72, und dürfte die letzte
und höchste Stufe dieser Befreiungen bedeuten; vor der Pflicht der eüa-^opä schützte
in Athen auch die Übernahme der Trierarchie oder einer anderen Leiturgie nicht
(Lysias XI 2, 3. XIX 29; Xenophon Ol/.. 2, 6; Isaios V 41; Demosthenes XX
28. XXII 65). Vorsichtshalber pflegt übrigens die Zuerkcnnung der Freiheit von
allen Leiturgien freiwillige Dien.ste nicht auszuschließen; so heißt es in dem Be-
schlüsse aus Aphrodisias REG XIX 103 f. Z. 17: OcOoaO-at 51 aOto) \jTzb ty^s jjOuÄfjg xocl
TOö otjUou xr/v £i; zb |i£X},ov d/Xz'.-o'j^'fr^rs'.y.'i ö); ävisaüat aötiv Tzy-orfi äy.ouato'j OTtrjp£atac:, vgl.
Lebas Wadd. 407. Und in Aigiale auf Amorgos soll nach dem Gesetze IG XU 7,515
über die Stiftung des Kritolaos Z. 93 aus der Zahl xtöv E'j£py£~(öv y.%1 äÄEtTOupyr^Kov der
Vermögendste zum i-:\iz'Krp:-i^z bestellt werden, orai)[; av y.Jai xpaTiai« ?.£;T0'jpyrJ7rji.
Auch den dionysischen Techniten sind, wie die Inschrift aus Theben IG VII 2413.
Urkunden aus Mcssenc 7'
2414 lehrt, nacli \V. Dittenberger aus der ersten Hälfte des zweiten Jahrhunderts
V. Chr., durch das Schreiben eines römischen Beamten, vielleicht des Mummius
(G. Colin, Rome et la Grece p. 636; F. Poland, Geschichte des griechischen
Vereinswesens S. 1371, diese Vorrechte gewährt worden, Z. 3 ff.: ouyxwpw uji:-; liz/.zi
-oO Atovuco'j ■/.a[: eher xwv a/J.wv ö-sjöv als etwa -wv svvea Mou^Jwv (?) xx: toO £-'.tt,5£'j-
[la-o; O'j -po£TCT,-/.[af:£, ujiäj ;:a'/Tx;:aa]'.v äAc'.TO'jpYT/tou; £rva'. 7.a: äv£-iTcx9-[n£6-o'j; (vgl.
Polybios XV 24, 2) xal at£Ä]£i; xal ivetacpopo'j; iia^ijs £i(j-.fop[äc xal aüto-jj y.xi yl'jvxrxa;
xz: -£xvx xtX. Der Triumvir M. Antonius hat der oilvoooj xwv a:;ö xf^; oixoujiE'yr^; cEpovixwv
xx; '3-£-^xv£f:(I>v solche Privilegien durch das .Schreiben bestätigt, das durch den
Papyrus Classical Review VII 476 (Hermes XXXII 509) bekannt geworden und
nach J. Keils glücklichem Nachweis auch auf einem Stein aus Tralleis Jahreshefte
XIV Beiblatt S. 123 ff. verzeichnet ist, Z. 12 ff. : xxi -£p: ttov äo:-öjv /.-'/,. -:jt((ov xa:
-f'.Äxvd-pü)~a)v Tf,c xsTpx-£'j3:x; xx: ä),£;ioupYr^3:x; "xt»;; xx: xv£~i-j-xil-[i£:x; xx: tf^; -sp:
TT,v ;zx'/T,-j"jp'.v v/^yv.^'.x;, xx: xo-jÄi'x; xx! -op-^upx;. So bezeichnen sich auch die t£po-
v£rxa: in Ephesos Jahreshefte VIT Beiblatt S. 47 als x-sXEi; xx: ar;£;V^opo:; aus der
Ordnung der -£/.£a|ix-a des äv-:Ypac;:ov ebenda S. 44 (H. Steinacker, Urkundenlehre,
im Grundriß der Geschichtswissenschaft I 2 a S. 49) geht aber eine Beschränkung
der Atelie auf Sieger in den großen Agonen zu Ephesos hervor, Z. 25: Eöpovctxwv
ywpU "wv c-£-f xvo'j|i£vti)v -X [uyx/.x i]£,ixs-:x 'E'^far^x 27;(vxp:x) c. Trotz ihres Vorrechtes
sind aber in Me.ssene zur öxxWjjoXo: £:3-.fopx auch die xv£:3-.fopo: herangezogen worden,
da sie, wie auch die bereits in Z. 13 mit ihrer Schätzung besonders angeführten
Olympioniken, sonst nicht unter denen, die mit der Zahlung im Rückstande
sind, aufgezählt sein könnten; offenbar haben aber gerade sie der Forderung
gegenüber geringes Entgegenkommen gezeigt oder sie ganz verweigert. Doch
ist bei der Höhe der Summe, die auf sie entfallt, zu berücksichtigen, daß gerade
die wenigen xv£:'a'fopo: sicherlich zu den bemittelt.sten Bürgern gehört haben. Die
Sieger in den olympischen .Spielen verzeichnet G. H. Förster. Programm Zwickau
I89I. lSi)2.
III. Zeit und Hedeutum; der Achtoholcnsteucr.
In dem in Z. 36 des Beschlus.ses erwähnten ivÖ-JrtXTo; Memmius hat W. Kolbe
P. Miinmius Regulus (PIR II 36), 342; BCH XX 710) erkennen wollen, der im
Jahre 31 n. Chr. cos. suff. war, sodann als Nachfolger des Poppaeus Sabinus
Achaia, Makedimien und Moesien verwaltete (IG III 013). zu Ende der Regierung
des Gaius und zur Zeit di-s Claudius nocli in Griechenland weilte und im
Jalire 1,1 u. « hr. gestorben ist (.S. Sliebelew. AXAIKA S. 81 ff.). Ich habe diese
72 A. AVilhcIm
Gleichsetzung jederzeit für irrig und überliaupt für ausgeschlossen gehalten, dai3
die auf die cxiw^o^.c; sia-fopa bezüglichen Inschriften aus dem ersten Jahrhundert
n. Chr. stammen.
Eine Ansetzung in der Kaiserzeit ist, wie durch den Mangel jedes Hinweises
auf ihre Verhältnisse, so vollends schon durch die Rechnung nach achäischem
Gelde ausgeschlossen, die in Zeiten weist, die denen der griechischen Freiheit
näher liegen. Bekanntlich hatten die Römer die landschaftlichen Vereinigungen
der Hellenen im Jahre i [() v. Chr. aufgelöst, aber bald nachher ihre Erneuerung
gestattet (G. Colin, Rome et la Grece p. 648 ff.; Fouilles de Dclphes III 2, 139).
Daß diese Vereinigungen ihre eigene Münze brauchten, geht daraus hervor,
daß in Delphi im Jahre 1 1 7 v. Chr. bei der Feststellung der Abgänge aus dem
Besitze des Gottes, die auf Grund eines Senatsbeschlusses erfolgte, nach xaXavxa
G\j\i\ixyiy.i gerechnet wurde (BCH XXVII 107. 13S ff.). Auch die Freilassungs-
urkunde aus dem arkadischen Orchomenos IG V 2, 345 aus dem 70. Jahr einer
Ära, die nach Th. Reinach 223 v. Chr., nach G. Colin vielmehr 146 beginnt
(BCH XXVIII 7), rechnet nach dem äpyjpiov a'j]i|ia/tx4v. Und vor allem rechnet
auch die von G. Colin in diesem Zusammenhange nicht erwähnte Mysterien-
inschrift nach Talenten, ^^inen, Stateren, Drachmen (vgl. S. 64). In dem ersten
Jahrhundert n. Chr. ist eine solche Rechnung nach achäischem Gelde nicht denk-
bar (Th. Mommsen, Römisches .Staatsrecht III 711).
Bei der Schwierigkeit einer Beurteilung nach der Schrift empfiehlt es sich,
von der Orthographie auszugehen. Sowohl die beiden Beschlüsse (A) wie die
Abrechnung (B) zeigen die tadellose Rechtschreibung der besten griechischen
Zeit. Vergeblich sucht man Schreibungen, wie sie seit Beginn der Kaiserzeit
allgemein üblich sind. Niemals begegnet ei für i in den Worten, in denen die
Schulorthographie dieser Zeit et fordert: Tt|iä A 12. 13. 39; zi\i.tr/ A 40; Ti|i3taf)at
B 8. 14. 18. 22. 46; a-t|ia-(DV B 46; 7:apaTi|iaac'a B 16. 24; 'OXu|iJTtovtxdtv B 13. 45.
Niemals wird umgekehrt '. für ti geschrieben. Nie fehlt das sogenannte Iota
adscriptum, nie ist ein Iota, wie nicht selten auch in sonst sorgfältig geschriebenen
Inschriften des ersten Jahrhunderts v. Chr., fälschlich zugesetzt. Die Schreibung
des lateinischen Wortes denarius allein, oeivaptou B Z. 30, ist die minder übliche,
vgl. Th. Eckinger, Die Orthographie lateinischer Wörter in griechischen In.schriften
S. 26 und C. Wessely, Wiener Studien XXIV 99 ff. 126. Sie kehrt in dem Be-
schlüsse der Magneten für Sopatros IG IX 2, 1104 Z. 14 wieder, der in den
Worten T£i|icxpiTO;, asiTOOT^a;, astiwvtxov, xz~p!x.y.'.<T/dAioc die jüngere Orthograpliie
bietet. Jedenfalls zeigen die auf die öy.toSßoXo; ew'^opx bezüglichen Inschriften in
l'rkundcn aus Mcsscne 73
der Rf'wahrung der regelrechten Schreibung und in ihrer ganzen Sprachform
eine so große Verwandtschaft mit der aus dem Jahre 92/1 v. Chr. stammenden
Mysterieninschrift von Andania, daß sie keineswegs so sehr viel späterer Zeit
angehören können. Es ist lehrreich, einige datierte In.schriften aus Messenien
selbst und aus den benachbarten T.andschaften, namentlich Lakonien und Arkadien,
deren Steine nun in verläßlichen neuen Sammlungen vorliegen, zum Vergleiche
heranzuziehen, und zwar zunäch.st einige Texte aus dem ersten Jahrhundert des
Kaiserreiches. Von .solchen kommen in Betracht: Inschriften von Olympia 5, ein
Beschluß der Koer, der nach R. Herzog, Koische Forschungen und Funde
S. 141 ff. während der Anwesenheit des C. Caesar oder in der nächsten Zeit nach
seinem im Jahre 4 n. Chr. erfolgten Tode abgefaßt ist; IG V 2, 268, nach U. v.
Wilamowitz wahrscheinlich aus den Jahren ungefähr lo vor bis 10 nach Chr.;
ferner IG V i, 1208 und V 2, 515. 516 (zu meiner Freude ist mein Ansatz dieses
Beschlusses, Ende September 41 bis Ende September 42 n. Chr., jetzt durch
A. V. Premersteins gründliche 'Bewei-sführung, Jahreshefte XV 200 ff., be.stätigt).
Die Unterschiede, nicht nur in der Orthographie, sind augenfällig und stellen
das höhere Alter unserer messenischen Urkunden außer Zweifel. Zu einer ge-
naueren Bestimmung ihrer Zeit verhelfen Inschriften, die dem er.sten und zweiten
Drittel des ersten Jahrhunderts v. Chr. angehören. Tadellose Schreibung zeigt
der Be.schluß aus Gytheion IG V i, 1145 zu Ehren des Arztes Damiadas aus dem
Jahre 73/2 v. Chr.; in dem Beschlüsse derselben Stadt für die Brüder N£|i£fio;
und Mäxfxo; K/.oät'.o: X£|i£piou uJo; IG V i, 1146 (Sylloge 330), der einige Jahre
später anzusetzen ist, findet sich zwar So, IXacppcCTÖ-fy, r^o-Sj, aber stets vor folgendem
Vokal; 7:apa-xaav-o zeigt das Verstummen des Iota, das in augmentierten dori-
schen Aoristen auch son.st gewöhnlich ist (U. v. Wilamowitz, Arch. Anz. 1913
S. 45 zur „Chronik von Lindos" A Z. 12 äpidv/); in dem Namen ^ofjivou ist aller-
dings der im ersten Jahrhundert v. Chr. auch sonst nicht seltene Zusatz eines
Iota an unrichtiger Stelle anzuerkennen. Von In.schriften aus Arkadien ist die
der Rechnung nach dem äpy'Jp'fJV 3u|i|iayLx6v wegen bereits erwähnte Freilassungs-
urkunde aus Orchomenos aus dem Jahre 79/8 IG V 2, 345 — allerdings ein
Denkmal sehr bescheidenen Umfanges — ebenso tadellos geschrieben wie der
Beschluß der Kopayo' aus Mantineia für Xikippa IG V 2, 265 aus dem Jahre 02 i,
lier nur in der Schreibung -Etpeiv Z. 3 gegenüber eTT,pr;3£v Z. 2 ein Schwanken
zeigt; dagegen weist der Beschluß des xoiv6v der Priesterinnen der Demeter aus
derselben Stadt IG V 2, 200 aus dem Jahre 44/3, sonst gleich korrekt, bereits
regelmäßige Unterdrückung des stummen Iota auf. Unergiebig bleibt leider das
Jahrpslirrie dei a>tcrr. .ircbUol. Initilulri IIJ. .WII. ,/,
74 A. WillK-hii
Bruclistück eines Beschlusses aus Sparta I(i V i, ii aus den Zeiten einer Be-
drückung durch ETti-äyiiÄTa, das ich in meinen Neuen Beiträgen zur griechischen
Inschriftenkunde I S. 82 fF. den Jahren bald nach der Mitte des ersten Jahr-
hunderts zuzuschreiben geneigt war — ich hätte auch an die Zeiten der Herr-
schaft des L. Calpurnius Piso (J. Hatzfeld, BCH XXXIII 522) erinnern können —
während W. Kolbe an die Zeiten des M. Antonius 72 v. Chr. dachte. Um noch
einige Inschriften aus entfernteren Ltindschafteii zu berücksichtigen, hat der I^e-
schluß aus Epidauros für Euanthes IG IV 932, der das 74. Jahr der korinthischen
Ära erwähnt (meine Beiträge S. 112 ff.; P. Foucart, Journal des Savants 1906
P- 537)> gelegentliche Vernachlässigung des Iota adscriptum und die Schreibung
asfxov Z. 30 neben atTou Z. 29 aufzuweisen; dagegen ist fast ganz regelrecht ge-
schrieben der Beschluß aus Argos zu Ehren des Königs Nikomedes Euergetes
IG lY 558 (BCH XXVII 278) aus dem Jahre 114/3 v. Chr. (s. nun O. Walter,
Jahreshefte XIV Beiblatt S. 143 n. 3; P. Roussel, Revue 6pigraphique I 31), von
einigen wenigen Stellen abg-esehen, in denen das Iota adscriptum fehlt (Z. 14
vor folgendem \'okal, Z. 37. 3g). Jüngere Schreibungen dagegen — zweimal
loi^ivt^E (in Z. 12 ist das in der Umschrift irrig zugesetzte Ny ephelkystikon zu
tilgen), Y_piixc, zweimal, ic, zweimal, eTTxvyiXaxo, 'AXö^ocvSpr^a;, 'd-XzipexM, noXtixxi dreimal
(dagegen zweimal noXitai), außerdem regelmäßige Vernachlässigung des Iota ad-
scriptum — zeigt in größerer Zahl der von mir Jahreshefte X 1 7 ff . behandelte,
aus den Jahren 65 bis 57 v. Chr. .stammende Beschluß von Pagai IG VII 190,
zu dessen Lesung nun C. Latte, De saltationibus Graecorum p. 37 eine Verbesse-
rung beigesteuert hat. Selbstverständlicli ergeben solche Beobachtungen, an
Schriftdenkmälern verschiedener Orte angestellt, da überall mit den Unter-
schieden der Bildung der Schreiber und Steinmetzen und mit (h^n Unter-
schieden der an ihre Leistung gestellten Ansprüche zu rechnen ist, keine
Datierungen auf Jahrzehnte; aber für Messene selbst gibt die Mysterienschrift
mit ihren fast durchaus korrekten Schreibungen (zu beachten: aTtipav Z. 24,
■/.aXaoYjptv Z. 1 7) einen verläßlichen Maßstab. Nehmen wir dazu, daß auch
attische Inschriften, z. B. II 481 aus dem Jahre des Archon Apollodoros
(zwischen 83 und 78 v. Chr.) im Vergleiche mit II 482 aus dem Jahre des
Kallikratides (38/7), in ihren .Schreibungen ganz entsprechende Erscheinungen
der Verschlechterung zeigen, so bedarf eine Einreihung der neuen Urkunden
aus Messene, die sich in so augenscheinlichen Widerspruch mit der sonst er-
weislichen Entwicklung setzt, besonderer Beweise, die, soviel ich selien kann, nicht
zu erbringen sind.
Urkunden aus Messene
75
Ebensowenig; weist die Schrift in die Kaiserzeit. Auch sie gilt es zunächst
mit der der Mysterieninschrift zu vergleichen. W. Kolbe hat von ihr auf Tafel IV
eine Probe gegeben, ihr ein Stück des Beschlusses für Damiadas aus Gytheion
;: BcscIiluC. der Mcssenicr /.« Khreii des Aristoklcs IG V i, 143; Z. I — lö.
I(i y I, 1145 zur Seite gestellt und ]<• ein Stück lies Bt\schUisses für .\ristokles
und drr .\brochnung über dif ö/.TtojioXo; tia'fopi folgen lassen; ich teile nachstehend
von diesen beiden Urkunden uiul von der Mysterieninschrift etwas umfänglichere
Ausschnitte der von mir angefertigten Abklatsche mit. Abb. 5 zeigt den linken
I t'il d<T ersten ii> /.rili-n des Beschlusses der -Synliednii für .'Vristokles, o den
70
A. Wilhelm
linken Teil der Zeilen 21 — 37 der Abrechnung-, 7 den linken Teil der ersten
17 Zeilen der Mysterieninschrift.
Der erste Blick lehrt, daß eine Vergleichungf dieser Schriftdenkmäler, zum
Zwecke der Feststellung ihres zeitlichen Verhältnisses unternommen, auf be-
sondere Schwierigkeiten stößt. Schon der ausgezeichneten Beschaffenheit des
6: Abrcchnunt; über die Achtobolenstcucr der Messenior Ki V I, 1433 Z. 21 — 37.
Steines, seiner trefflichen Glättung und guten Erhaltung wegen erweckt die
Mysterieninschrift den Eindruck sehr sorgfältiger Arbeit und großer Gleich-
mäßigkeit der verwendeten Zierschrift. Das Bild, das die Beschlüsse für Ari.stokles
und die Abrechnung gewähren, ist ein weniger gefälliges, vor allem weil diese
Urkunden auf viel geringeren, an manchen Stellen von Anfang an Risse und
Urkunden aus Mcssene 77
Löcher aufweisenden, wenig sorgfältig" hergerichteten und obendrein auch be-
schädigten Steinen eingetragen sind; auch wirkt die Schrift anders, weil zwischen
den Zeilen, namentlich in der Abrechnung, verhältnismäßig große, in der Mysterien-
inschrift dagegen sehr bescheidene Zwischenräume bleiben und sich nach den
Zwischenräumen die schmälere oder breitere Gestaltung der Buchstaben richtet.
Trotz mangelhafter Glättung und so viel schlechterer Erhaltung ist aber bei ge-
nauerem Zusehen eine gewisse Güte der Leistung unverkennbar; der Steinmetz
Mystcricninschrift von Andania IG V I. 1390 Z. I — 17.
hat mit etwas flüchtiger, aber geübter und sicherer Hand gearbeitet, sich mit
schlichter Gestaltung der Zeichen begnügt, doch nicht selten, die Xüchternheit
gleichmäßig starker Strichführung vermeidend, die Enden der Striche betont
und verbreitert, aber auf alle absichtlich spielerischen Verzierungen und auf die
Auslösung einzelner Striche verzichtet und nur in der Überschrift des Beschlusses
für Aristokles die größeren Buchstaben auch etwas reicher ausgestattet. Von
Buchstaben, die als besonders bezeichnend gelten, weisen Alpha und Thota in
die Augen fallende Verschiedenheiten auf Die Mysterieninschrift verwendet stets
A mit gebrochenem, die beiden ersteren Urkunden dagegen A mit geradem Quer-
strich, das z. B. aucli auf der schönen Stele K i II ,s,tI aus ilem Heiligtume d'-s
78 A. Wilhelm
Dionysos in Athen aus dem Jahre 130/29 v. Chr. neben A und A, in der ..Chronik
von Lindos'- (Ch. Blinkenberg, Bulletin de 1' Academie de Danemark ic)i2
p. 316 fF.) aus dem Jahre 99 v. Chr., die überhaupt ganz schmucklcse Schrift
zeigt, und in der Inschrift aus Ilion OGI 444, abgebildet in W. Dörpfelds Troia
und Ilion, Beilage 60 zu S. 453, aus dem Jahre 73 v. Chr. steht. Theta hat in der
Mysterieninschrift einen Punkt in der Mitte, in den Urkunden über die dxxwijoXo;
z'.GZopd zeigt es einen durchgezogenen Strich. Diese Form Ö erscheint neben O
schon in der großen Liste der Proxenoi aus Olus BCH XXIV 224 ff., die der
ersten Hälfte des dritten Jahrluinderts angehört, in Inschriften aus Hyettos in
Boiotien IG VII 281 1 ff., ebenfalls aus dem dritten Jahrhundert, die auch ecUU oder
noch ECO) verwenden, in der Inschrift aus Olympia 325 aus dem Jahre 143 v. Chr.,
neben O in der oben erwähnten Inschrift aus Athen I(i II 551, in der Beitrags-
liste aus Megalopolis IG V 2, 442 und in der Weihinschrilt des Damophon IG
V 2, 539 tab. VII, ferner in dem Beschlüsse der Techniten von Argos für König
Xikomedes Euergetes IG IV 558 (114/3 v. Chr.). Es ist kaum nötig zu betonen,
daß die schmale ovale Bildung des Theta die Durchführung des Striches be-
günstigt hat, der an Stelle des älteren Punktes in der Mitte des Runds getreten
war; die verglichenen Schriftdenkmäler aus Messene zeigen alle eine gewisse
Neigung, neben dem kleineren, kreisrunden, oft hoch zwischen anderen Buch-
staben eingeklemmten Omikron, wie es der hellenistischen Schrift eignet, ein
ovales Omikron zu verwenden, das z. B. auch in den Inschriften aus Olympia 52
(Sylloge 314), vor 135 v. Chr., und 318, 169 v. Chr., begegnet; in späteren In-
schriften aus dem ersten Jahrhundert v. Chr. wiegt ein plumper wirkendes, mit
dem Kreisrund die ganze Höhe der Zeile füllendes Omikron und Theta vor. Ich
glaube bei diesem Anlaß aussprechen zu sollen, daß die wichtige Urkunde aus
Sardeis Amer. Journ. of Arch. 191 3 S. 11 ff., 526 ff. von den Herausgebern, W.
H. Buckler und D. M. Robinson, zu hoch — 306 bis 303 v. Chr. — angesetzt
worden ist; ©TTZ weisen in viel spätere Zeit als die Antigenes' I und der I Z. 2
genannte Antigonos braucht keineswegs in fürstlicher Stellung gewesen zu .sein.
Besonders bemerkenswert ist in den Beschlüssen für Aristokles und der Abrech-
nung die Form des Omega, das vielfach geradezu unserem arabischen Zeichen für
die Zahl Zwei ähnelt: 2, durch .Schreibung in einem Zuge aus dem O. entwickelt,
das in der Mysterieninschrift zumeist in drei Teile, ein unten offenes Rund und
zwei nach links und nach rechts sich verdickende Striche darunter, aufgelö.st i.st
(.s. auch meine Bemerkungen Jahre.shefte XII 121 f.). Dieselbe Form 2 begegnet
auch in der Inschrift aus Sparta IG V i, 1502, zu der M. N. Tod, A cataloguo
Urkunden aus Messenc 79
of the Sparta Museum p. 6i n. 395 ausdrücklich bemerkt: „the oj appears in the
remarkable form 2," während W. Kolbe nach H. v. Protts Abschrift n druckt,
und in der Inschrift aus Megalopolis IG V 2, 446, deren erste Veröffentlichung-
Excavations at Megalopolis p. 138 n. XXII den Buchstaben mißverständlich
durch 1. wiedergegeben hat. Sigma zeigt, meist schmal, in dem Beschlüsse
für Aristokles und in der Abrechnung die äußeren Linien parallel und wag-
recht, in der Mj'sterienschrift dagegen diese Linien auseinandergehend und zu-
meist wie auch die mittleren Linien etwas geschwungen (vgl. Inschriften von
Olympia 52). Beta tritt in jenen beiden Urkunden aus Messene hie und da mit
vergrößertem unteren Teil auf und setzt in diesem an Stelle des Halbkreises einen
weiter ausladenden Bogen über einem wagrechten Striche wie auch sonst in
Inschriften namentlich der späten hellenistischen und römischen Zeit, vgl. Fouilles
de Delphes III 2 p. 28 pl. V 2, Ath. Mitt. XXIX 152 Tafel X\T (O. Kern. In-
scriptiones graecae 38). Die Mysterieninschrift setzt im Epsilon den nach rechts
sehr verdickten kurzen mittleren Strich lose an (vgl. meine Neuen Beiträge I
S. 36, wo ich auch auf meine früheren Bemerkungen Ath. Mitt. XXIII 413 hätte
verweisen sollen) und läßt ihn gelegentlich fast zu einem Dreispitz werden. Zeta
zeigt in allen drei Dankmälern die jüngere Form Z; vgl. IG II 551, V 2, 43g
(145 v. Chr.?). IV 558 (114 V. Chr.), VII 3498, IX i, 092 mit Dittenbergers Be-
merkung. Bei My sind die äußeren Linien in der Mysterieninschrift meist parallel
und senkrecht gestellt, in den anderen beiden Urkunden dagegen die älteren
Formen mit auseinandergehenden Strichen häufig. Ny zeigt in diesen beiden
Urkunden gelegentlich tieferen Ansatz und höheres Enden des schrägen Ver-
bindungsstriches. Pei hat in allen drei Inschriften zwei gleichlange .senkrechte
Striche und fast durchaus einen beiderseits überragenden wagrechten Balken.
Xei freien, bald längeren, bald kürzeren Mittelstrich, Phei in dem Beschlüsse für
Aristokles und in der Abrechnung den senkrechten Strich oben und unten be-
trächtlich (vgl. z. B. Inschriften von Olympia 52), in der My.sterieninschrift man-
gelnden Raumes wegen nur wenig über die Zeilen geführt und, wie in der
Mysterieninschrift, stets ein sehr volles Rund.
Aus dieser Vergleichung und in Ansehung der ganzen Erscheinung, der mehr
Beweiskraft zukommt als der Beobachtung der Einzelheiten, scheint sicli für das
Altersverhältnis der Mysterieninschrift und der zusammengehörigen L'rkunden zu
Ehren des Aristokles und über die ö/.-d),loXo; sb^opx zu ergeben, daß diese trotz
des verschiedenen Bildes, das sie gewähren, der Mysterieninschrift ungefälir
gleichzeitig sein können, daß aber nichts berechtigt, sie für erheblich jüiiyer .-ils
So A. Willulm
diese anzuselion. Das Zeugnis der Schrifl weist in dieselbe Richtun,!^- wir das
der Sprache; auch der Schrift nach ist es nicht ausgeschlossen, dal.l diu beiden
Beschlüsse und die Abrechnung noch in das zweite Jahrhundert \-. Chr. liinauf-
reichen.
Schließlich seien einige Schriftdenkmäler aus der zweiten Hälfte des zweiten
und der ersten des ersten Jahrhunderts namhaft gemacht, von d^nen zugängliche
Abbildungen vorliegen, nicht als ob sie besondere \'erwandtschaft mit der
Schrift der neuen Urkunden aus Messene aufwiesen, sondern nur um ein Urteil
darüber zu ermöglichen, wie es überhaupt um die Steinschrift jener Zeiten steht.
1. Die Stele im Dionysosheiligtum zu Athen mit den Urkunden über die
Vorrechte der dionysischen Künstler IG II 551 aus dem Jahre 130/29 (vgl.
Fouilles de Delphes III 2 p. 71); man beachte, daß die .Schrift sich mehr an
die obere als an die untere Vorzeichnungslinie bindet, wie dies bekanntlich auch
die Schrift der Papyri der Ptolemäerzeit nach den Beobachtungen F. G. Kenyons,
The Palaeography of Greek Papyri p. 37, und U. Wilckens, Archiv f. Papyrusf.
I 364 (vgl. Jahreshefte XIV 248), zu tun pflegt. Abb. 8 giV)t nach meinem
Abklatsch einen Ausschnitt der Zeilen 80 bis 94.
2. Der Beschluß der Pergamener für einen Gymnasiarchen Ath. Mitt. XXIX
152 ff. Taf. XVI (nun in O. Kerns Inscriptiones graecae, tab. 38), OGI 764 aus
den Jahren 139 bis 133 v. Chr.
3. Die Untenschrift des Denkmals des C. Billienus aus Delos, jetzt in Leyden,
BCH XXXIV 538 (vgl. F. Courby, Le portique d'Antigone ou du Nord-Est,
Exploration arch^ologique de Delos, p. 40), lehrreich dadurch, daß der schlicht
gehaltenen und nicht gerade sorgfältigen, wenn auch einige roh angesetzte Zier-
striche verwendenden Weih- und Künstlerinschrift — wahrscheinlich aus den
Jahren vor 100 v. Chr. — die gefalligere, etwas gezierte Zeile folgt, die die
Wiederherstellung des bei der Plünderung von Delos 88 v. Chr. (P. Foucart,
Revue de philologie XXIII 264; W. S. Ferguson, Hellenistic Athens p. 433)
beschädigten Werkes des 'Ayxc;'«; MTjvo'.(;tXou 'E'^iatoj durch 'ApEcj-avof-o; ly.oTix
lixp'.o; meldet.
4. Die sogenannte Chronik von Lindos, deren Aufzeichnung, im Jahre
99 V. Chr. veranlaßt, schmucklose, ziemlich breite, nicht sonderlich sorgfältige
Schrift zeigt (Chr. Blinkenberg, Bulletin de l'Academie de Danemark, 1912 p. 316 ff.).
5. Der auf die Erneuerung der My.sterien zu Andania bezügliche, daher der
„Mysterienin.schrift" fast gleichzeitige .Stein aus Argos BCH XXXIII 175 ff.,
abgebildet p. 445, mit etwas gezierter Schrift: A ©.
UrUuncUn au? Mcsscne 8l
v^
S: Beschluß der Amphiktioiien für die ilionysischcii Techniten IG II 551 Z. So — 94.
6. Das Denkmal des Chairemon von Nysa, Sylloge 328, jetzt nach einem
Abklatsch abgebildet in O. Kerns Inscriptiones graecae, tab. 40, und von Frh.
Hiller von Gaertringen besprochen in W. von Diests Nysa ad Maeandrum S. 68.
7. Der Beschluß der Städte des Bundes um Ilion, herausgegeben von
A. Brückner in W. Dörpfelds Troia und Ilion S. 454 ff., Beilage zu S. 453, aus dem
Jahre 73 v. Chr. (OGI 444); bemerkenswert, da(3 A bald geraden, bald geschwun-
genen, bald gebrochenen Mittelstrich zeigt, V und TT, 2 und Z nebeneinander
stehen, Theta bald klein: o gebildet ist und .selbst übermäüig gro(3: 0.
Den Steinen mit den Beschlüssen zu Ehren des Aristoklos und der
Abrechnung über die öxTü)[ioJ.o; v.a-^opi ist keines dieser Denkmäler, lieren
Stellung in der Schriftgeschichte zu würdigen ich nicht unternehme, als gleich-
artig zur Seite zu stellen; wie U. Wilcken neuerdings in seinen meisterlichen
Darlegungen über <lie Schrift der l'apyri ausgesprochen hat (Papyruskunde 1 1
S. XXXVI ff.), erlaubt nur das einigermalJen Gleichartige Vergleichung und nur
J.-lliri-slK'flc <!.■« iljtrrr .irchliiil Instilgtr« H.l. XVII. II
82 A. Wilhelm
der Geübte wird gewisse gemeinsame Züge erfassen, die Schriftdenkmäler
derselben Zeit trotz aller unterscheidender Besonderheiten zeigen, und die
Verschiedenheit der Wirkung beurteilen können, die sich durch engere oder
weitere Schreibung, höhere und sclimälere oder breitere und niedrigere Ge-
staltung der Buchstaben im Räume, sorgfaltigere oder sorglosere, ausschmük-
kende oder schlichte Ausführung, auch abgesehen von allen Unterschieden des
Materials und der Erhaltung, für unser Auge ergeben. Worte sind zudem, so
vortrefflich auch U. v. Wilamowitz z. B. die Schrift des Timotheos- Papyrus
beschrieben hat, doch immer unzureichend, der selbst den geschulten Blick oft
verwirrenden Fülle und Eigenart der Erscheinungen gerecht zu werden und den
Gefühlen Ausdruck zu leihen, die das Urteil dessen, der sich einigermaßen
erfahren glaubt, bestimmen. Ich bin mir der gebotenen Vorbehalte nur zu sehr
bewußt, wenn ich auszusprechen wage, daß die Schrift der Beschlüsse für
Aristokles und der Abrechnung über die öxtü)[joXos do^fopä. alles in allem gerechnet
eher in ältere Zeit weist als die der Mysterieninschrift, daß sie sehr wohl auch
in deren Zeit gesetzt, aber kaum für erheblich jünger gehalten werden darf. Ich
verweise schließlich, sei es auch nur um Vorsicht in der Beurteilung aller Schrift-
denkmäler zu empfehlen, die nicht in ganzen großen Reihen stehen, wie die In-
schriften aus Athen, Delphi, Dolos, Magnesia, Priene, Milet, auf den schönen Stein
aus Samos, durch den uns das Gesetz über die Beschaffung von Brotkorn aus öffent-
lichen Mitteln erhalten ist, Sitzungsber. Akad. Berlin 1904 S. 917 ff. Taf. IX, nach
U. v. Wilamowitz' Urteil in den Anfang des zweiten Jahrhunderts v. Chr. zu setzen.
Somit trage ich auch Bedenken, diese Urkunden mit U. v. Wilamowitz, dem
sich nachträglich W. Kolbe in der -Sammlung der Zeugnisse für die Geschichte
Messeniens p. XV angeschlossen hat, der Zeit der schonungslosen Bedrückungen
zuzuweisen, die sich der Triumvir M. Antonius nach dem Frieden von Misenum
39 v. Chr. erlaubte, um das dem Sextus Pompeius für fünf Jahre zugestandene
Land möglichst zu entwerten (Appian, B C V 72. 77. 80; Cassius Dio XL VIII
36. 39, I. 46; meine Neuen Beiträge I S. 37). Selbst wenn mit der Fortdauer so
geordneter Verhältnisse, wie sie uns in der Mysterieninschrift entgegentreten,
ungewöhnlich zähes Festhalten an der guten Überlieferung des Schriftwesens
verbunden gewesen sein sollte, ist nicht anzunehmen, daß in einer Zeit allgemeinen
Niederganges und sichtlich zunehmender Verwahrlosung auch in Schrift und
Sprache fünfzig Jahre in Messene keinen merklichen Unterschied bedeuteten.
Zudem erweckt der Beschluß für Aristokles und die Abrechnung über die
ixxw^oXo; £?p'fopä, wenn auch der Ernst der Zeiten vernehmlich aus den Worten
Urkunden aus Messenc 83
Z. 30 y£y£vr^[i£vav i-:ix-{m Tief.: noKAWi xa; \\.v(yjM'i und aus der augenschei »liehen
Abhängigkeit von dem Schalten und Walten der römischen Machthaber spricht,
doch durchaus den Eindruck, daß sich Messene damals noch eines sehr leidlichen
Wohlstandes erfreute und die Bürgerschaft den an sie gestellten Forderungen
zu genügen hoffte, ohne zu äußersten Maßregeln Zuflucht zu nehmen, und
schließlich nicht ohne Zufriedenheit auf die Abwicklung der immerhin heiklen
Angelegenheit der öxxwjjoXo; zia-^opi zurückblickte. Von einer Zerrüttung der
wirtschaftlichen Verhältnisse, von Leere der Kassen, von einer Notlage, die zur
sofortigen Aufnahme von Anleihen, zur Verpfändung von Staatseinnahmen und
zum Verkaufe von Staatsgütern drängt, ist nichts zu merken, wenn auch die
Frage offen bleibt, wie die Messenier ihren Verpflichtungen nachgekommen sind,
wenn die zur Zeit des Abschlusses der Abrechnung noch ausständigen Beträge,
immerhin über 15.797 Denare, nicht eingingen. Jedenfalls vermag ich nicht zu
glauben, daß Messene im Jahre 39 v. Chr. nach allen Bedrückungen, welche die
Zeiten Sulla.s, die Kriege gegen die Seeräuber, die Herrschaft eines C. Cor-
nelius Dolabella, C. Antonius, L. Calpurnius Piso (J. Hatzfeld, BCH XXXIII
522) und die Vorbereitung des Entscheidungskampfes zwischen Caesar und
Pompeius, dann die Wirren der Zeiten des M. Brutus und C. Cassius über die
Peloponnesos gebracht hatten (G. F. Hertzberg, Geschichte Griechenlands unter
der Herrschaft der Römer I 418 fF.), sich noch in einer verhältnismäßig so
erfreulichen Lage befand; wie betrübend waren die Eindrücke, die Servius
Suli)icius auf der durch seinen Brief an Cicero (ad fam. IV 5, 4) bekannten Fahrt
im Frühjahr 45 v. Chr. beim Anblicke der verödeten Landschaften und verheerten
Städte am saronischen Meerbusen und am Isthmos von Korinth gewann! Auch
die Mysterieninschrift scheint einen Einblick in ein wohlgeordnetes, friedliches,
wohlhabendes und sorgloses Gemeinwesen zu gewähren, ganz wie die Inschrift
IG IX 2, 1109 über das Orakel des ApoUon Koropaios, die ich kürzlich Wiener
Studien XXXIV 411 ff. ihr zeitlich nahe, nämlich in die Zeit nach der im Jahre
116 V. Chr. erfolgten Wiedervereinigung der Magneten, gerückt habe; leider
habe ich in meinen Bemerkungen versäumt, auf M. Holleaux' Erörterungen
REG X 304 ff. Bezug zu nehmen, in denen die Urkunden zu Ehren der Richter
aus Kletor IG V 2, 3Ö7 und mit ihnen der größte Teil der Inschriften des
•/.aviv Tü)v MayvT(-wv den Jahren 160 bis 150 v. Chr. zugewiesen worden war. Dem
von mir vertretenen jüngeren Ansätze der Orakelinschrift, zu Ende des zweiten
Jahrhunderts, scheint mir auch die Schrift durchaus günstig zu sein; um anderen
ein Urteil über diese zu gestatten, bilde ich nachstehend Abb. 9 einen Ausschnitt des
84 A. Wilhelm
am liesten erhaltenen Teiles des Steines, Z. 42 bis 49, nach einem Abklatsch ab,
den ich der Freundlichkeit O. Kerns verdanke. Die Orakelinschrift von Korope
fallt meiner Ansetzung nach in eine Zeit, da sich Hellas von seinem völligen
Zusammenbruch in dem Kriege mit Rom 140 v. Chr. erholt hatte, sich an-
sehnlicheren Wohlstandes und, wenn auch innere und äufiere Störungen der
Ruhe nicht ganz fehlten, einer unverkennbaren Blüte erfreute (P. Perdrizet,
Bull. corr. hell. XX 492; W. S. Ferguson, Hcllenistic Athens p. 366 ff. 435) und
sich in eifriger Wiederaufnahme der alten Überlieferungen des Gottesdienstes
9: Ücschlü^SL■ in Sachen des Orakels des Apollon Kompaios ](i IX 2, 1109 Z. 42 — 4y.
und in glänzender, auch das hellenische Nationalgefühl nach schweren Demütigun-
gen stärkender Begehung der heiligen Feste gefiel. Als inschriftliche Zeugnisse
dieser äußerlichen Frömmigkeit der Zeit — ihre Gläubigkeit fand in Poseidonios
auch einen philosophischen Vertreter — dürfen die auf dem Schatzhause der
Athener in Delphi verzeichneten, von G. Colin, Fouilles de Delphes III 2 p. 1 1 ff.
erläuterten Listen der Pythaiden der Jahre 138, 128, 106, 97 v. Chr. gelten, die
auf dieselbe Feier bezügliche Inschrift aus Athen IG II 985, deren Überschrift
G. Colin, Le culte d'Apollon Pj'thien p. 137 und Fouilles de Delphes III 2 p. 58
richtig gelesen hat; die Urkunden über die in dem öffentlichen Leben so stark
Urkunden aus Mcsscnc 85
hervortretenden dionysischen Techniten, IG II 551 und II 552 mit den von
G. Colin hinzugefügten Bruchstücken BCH XXIV 93, Fouilles de Delphes III 2
p. 47 fF. 71 ff. (Dittenberger, Sylloge 930); die Beschlüsse der Athener zu Ehren
der Ergastinen IG II 5, 463 b + II. II 5, 477 + II 956 und IG II 5, 477 d (Michel
1503. 1504); vielleicht auch der große, nach W. Gurlitt. Pausanias S. 209 ff. 238 ff.
neuer besonderer Behandlung bedürftige, von mir durch zwei kleine Bruchstücke
leider nur unwesentlich vervollständigte Volksbeschluß der Athener 'E9. apy. 1884
3. 1Ö5 S. über die Wiederherstellung der heiligen und öffentlichen Bezirke, falls
er — • trotz der auffalligen itazistischen Schreibungen — seines Inhaltes und der
Verwendung der akrophonen Zahlzeichen wegen (Br. Keil, Hermes XXV 318;
Berl. philol. Wochenschr. 1890 S. 1257) als älter gelten darf als die sullanische
Katastrophe; ich gestehe erwogen zu haben, ob der Archon, dessen Name in
Z. 30 verstümmelt ist, nicht König Nikomedes Euergetes sein kann, der vom
Jahre 128/7 «der 127/6 an (A. Plassart, BCH XXXVI 408 ff.) bis 95 v. Chr.
regierte und dessen Beziehungen zu Dolos (F. Roussel, Revue epigraphique I 31),
zu Delphi (OGI 345, über die Zeit E. Bourguet, Fouilles de Delphes HI i p. 130)
und zu Argos (IG IV 558; Jahreshefte XIV Beibl. S. 143) bekannt sind. Daß der
Genetiv des Namens sonst Nty.o[tT,oo'j — aber auch in der delphischen Inschrift
X'.xojiT(5£o; — lautet, spräche nicht gegen die Ergänzung, denn in jedem Falle
liegt in [sv zCo: IkI — Joht^Sou; ipymzoz iviaurwi Z. 30 eine nach den Sammlungen von
Meisterhans-Schwyzer S. 135, die allerdings dieses Beispiel übersehen haben, in
jener Zeit weniger übliche Form vor. Die von W. S. Ferguson, Kilo VII 21S
zusammengestellte Archontenliste läßt nur die Jahre 93/2 und 103/2 (Hellenistic
Athens p. 417) ohne Eponymos, wenn man nicht bis 117/0 und 116/5 hinaufgeht.
Doch ist mir jener Schreibungen wegen ein späterer Ansatz glaublicher.
So rückt auch die Mysterieninschrift von Andania 92/1 v. Chr. in einen
größeren Zusammenhang. Das Zurückgreifen auf die gottesdienstlichen Bräuche
der Vorfahren hat auch zur Erneuerung der Satzungen der MoX-o: in Milet,
„kaum nach 100 v. Chr." Anlaß gegeben (Das Delphinion in Milet S. 277 n. 133)
und die sogenannte „Chronik von Lindos", deren Verüffentlicluing ein Beschluß
der l.iniiitT im Jahre 99 v. Chr. angeordnet hat, venlankt ebenfalls dem gesteigerten
Anteil der Zeit an der Vergangenheit eines großen Heiligtumes ihre Entstehung.
Wir erfassen die Stimmungen, in denen das Geschlecht reifte, das im Anschlüsse
an Mithradates die letzte Möglichkeit einer Rettung der hellenischen Freiheit sah.
Die zeitliche Zusammenstellung der l'rkumlen über die öxtcö^SoXo; zizr^n^i
und der Mysterieninschrift, freilich nur in weitem Spielraum der Jahre, empfiehlt
80 A. Wilhelm
ferner der Umstand, dal3 sie offenbar g-anz dieselbe Staatsordnung' xoraussetzen.
Wie in den Beschlüssen für Aristokles erscheinen in der Mysterioninschrift
(H. Sauppe, Ausgewählte Schriften S. 285 ff.) die aüveopoo und ihr ■(po:\[.[i.oi.'it6i,
der mit der Vereidigung' der „Geweihten" und der ^,Zehn" vor der Mysterienfeier
betraut ist (Z. i. 134), augenscheinlich als die leitenden Staatsbeamten; der oä|i05,
der in Phylen zerfallt (Z. 7), hat in seinen Versammlungen Fünfmänner zur Ver-
waltung der bei der Mysterienfeier eingehenden Gelder (Z. 16) und die „Zehn"
zu bestellen, denen die Leitung der ganzen Feier obliegt; für das Vorhandensein
von naatpoi beweist, daß die „Fünf" für ihre Verwaltung ÖTtöfiaatpo'. (Z. 51. 58),
d. h. den ^laatpo: rechenschaftpflichtig, genannt sind. DaÜ das die Mysterienfeier
begehende Gemeinwesen nicht Andania sein kann, sondern nur Messene, durfte
nach den Erörterungen K. Seeligers, Messenien und der achäische Bund,
Programm Zittau 1897 S. 27 und R. Meisters GDI 4689 als gesichert gelten;
schon H. Sauppe war im Hinblick auf die .stattliche Zahl von Bürgern und
Beamten, die an der Mysterienfeier beteiligt erscheinen, und die Ansehnlichkeit
der Verhältnis.se überhaupt, die für ein so kleines Gemeinwesen wie Andania
kaum glaublich ist, geneigt gewesen, in dem .Staat, der in der großen Inschrift
zu verstehen ist, Messene zu erkennen (S. 306 f.), hatte sich aber durch unter-
geordnete, später von K. Seeliger und R. Mei.ster widerlegte Bedenken von der
Zuteilung an Messene abhalten lassen. L. Ziehen hat (Leges sacrae II i p. 177)
außerdem darauf hingewiesen, daß die in den Bestimmungen Z. 45 ff. (s. unten
S. 90 f.) vorausgesetzte größere Anzahl von Bürgern, die ein xtjix|,ia |irj eJ.aaaov
-a/.avvou besitzen, nur in einem ansehnlichen Gemeinwesen, wie es Andania
niemals gewesen sein kann, denkbar ist und daß für Messene auch der offen-
kundige, nun von G. Pasquali, Atti della R. Accadeniia di Torino XLVIIl 7 ff.
erörterte Zusammenhang der Mysterienfeier mit der Neugründung der .Stadt durch
Epameinondas spricht. Endgültige Bestätigung der Zuteilung an Messene brachte
die S. 80. 92 erwähnte Inschrift aus Arges, BCH XXXIII 175. Die.ser Sachlage
trägt H. Swoboda in dem dritten Teile seiner Bearbeitung von K. ¥. Hermanns
Staatsaltertümern noch nicht Rechnung, da alle Aufschlüsse, die wir der Mysterien-
inschrift verdanken, unter der Ortsbezeichnung Andania gebucht sind. Übrigens
ist, wie die große, leider verschollene Inschrift aus Thuria IG V i, 1379 zeigt,
auch in den übrigen Städten Messeniens eine wesentlicli gleiche Ordnung der
Verhältnisse vorauszusetzen.
Ich kann aber auch nicht umhin zu gestehen, daß meine .Schätzung der Zeit
der Urkunden aus Messene bewußt und vielleicht noch mehr unbewußt dadurch
Urkunden aus Mcssenc 87
beeinflußt ist, daß uns ein glücklicher Zufall eine freilich verstümmelte und einer
genaueren Abschrift bedürftige Urkunde aus „Andania" oder „Messene" erhalten
hat, die Zahlungen verzeichnet, die mit einer öy.-o')|jC<Xo; oder einer ähnlichen
t'.o-fopi in Verbindung gesetzt werden können, und unter den Zahlern mit dem
höchsten Betrage ein ilvasiSTpato, erscheint, in dem den Mnasistratos der Mysterien-
inschrift und des Orakels aus Argos BCH XXXIII 175 zu erkennen überaus
naheliegt.
Ich kenne diese Inschrift aus einem mir übersendeten Sonderabdrucke
der Zeitschrift Umxd-i^yx:z vom 15. November 1905 (T6|xo; lA' a. 94), der über Xex
äpyx'SAoy.y.x i0pTj[iax3:, darunter einen Stein berichtet, der seinem Fundorte nach
Andania — d. h. Messene — zugeteilt werden darf; W. Kolbe war die Urkunde,
was nicht wundernimmt, bei der Sammlung des Materials entgangen; durch mich
aufmerksam gemacht, hat er erst in die Nachträge IG Vi, 1532 eine Abschrift,
die H. Koch von dem Abdrucke der ersten Veröffentlichung nahm, eingelegt.
Die Mitteilung der IIavxar//a:a, mit A gezeichnet, lautet folgendermaßen:
'0 ayjAx^yjjZ Ata,Jo/.'.iawu mr^y^ff.Xty sJ? x6 "l'TvOupY-^^"' '^s UxiodoLz, St: £t; xö ywptov
MiiO'jys'-b» «VEuplÖT/ £vtö$ «.pyxio'j vaoö TiÄac [irf''-^'-*? ^'5 ^xa-c. loO |i£-pou xa; -Xaro-j? 55 £x.
'.fipouaa £-t T/j: |icäc 5t}<£ü); 41 övö|ia-:x xp/arx. lixpx töv vxöv aOxiv £0p£8r,7xv xai X£7J/
-£XaaYixä w; xal XE''!|iava apyxtwv T^'jpywv.
(2r;|i. — IIp6x£'.xa: 7:£p: xf,; iv i)-£3£: ,,rp£|i-£'/Yj" x^; -£p:-^£p£;x; „Fxpxvx^xc"' xf^;
'Avoavta; £up£8'£:3rj; -pö |iy,v(I)v xxxx xr// £Tnax£uyjV xoO vaoü "Ayios ArjfiiQXpio; i-'.ypa'f:^;,
-£p'. TjC |iO'j £Ypx'|£v i t/.Bl i£p£Ü; xxi 5T([.io5iSiax«Xo; x. N. ryövoc xat iioO £T:£tX£ xaJ
ä'/x:'Ypa-.f;ov -po/Etpwj Xr/fö-iv uti' aOxoO ex ifj; ;:Xaxö;, O'jyl S^iu; xxl sxxyTiov. ig ;:Xä;
e^si xaxx xov x. ryovov uij'o; o"6o, TtXaxo; 0-65, 7ia-/o; 0- 15. ävaYpä-fovxa: £-' xOxf,;
£?3'^opal ::i8-av());. r^ |ji£xaYP*T^J ■'^^'^ äacpaXwv yp^IM^^"^'' ^X-'- '*'? ^?^(*-
i:xv>r/ I 11 III
.... .... A'jxoOpYo; ....
e]paa'j|ixxo;(?)MMM^ ^ $ ^ . . Z£vcxpäTT,: . . .
.Mvx:!:c;xoaxo; ,^ M A "^ . . . ila/wo: M M ^ J ^ ^ . . . . Wy.GZxy/z; J « «
M $ ^ < <
5 'I^oxXv: ^ ^ ^ (;-).. . Xa;p7>(.)v MMM ^ ^ ^ ' ' ' ^'''--^^ M ^ $ $ . .
A. Wilhelm
yirr^/.r, I II III
:VvTÖv:xo: ,?^ M J . . . . ^\ptaxcMpäTv J J J ■ ■ • Aa,u,xo; (^) J | ^ ^ ^ •
'EjTii'xaf To: ^ ^ ^ • • • ■ ^''^l^^^P . . a; M ^ ^ ^ ^ ^ . . Aaiitn;io; M M $ ^ ^ $ .
.... 5a;.(0V M M ^ [^ ] ■ ■ • Auar/tpäirj? ^ ^ ^ ^ ^ ^ .
l^|-a:^|^^^^ .... :\rfa)v (?) M ^ J ^
Auxöcppwv N\ f^ f^^ . . . .... STpOCXlOV ^ '^ ^
AJloxpctov M M ^ ^ ^ ^ EO|iapr,; J J J
^ ^ < < ... r^Kliapr^; ^ ^ ^
A
AJaiidaxpxioc ^ (0 < • • • 'Epaxt'ag
'A[;^'^j;'.-/.pa-cr;; .... Aaiiiatpaio: ^ (?) ^ ....
Api|i'jXo; M ^ ^ ^ ^ ^ ....
A P
15 'Aptatwv M ....
..(6 5£iva)-- MMMM ^ ^ ^ ^ ^
Tä cr^nera StjXoOj: xö [tev M xv]V [ic'av [xväv, xö ^ xiv svx axaxrjpa, xö ^ xoO; Se/.a
axaxT^pa;, xö xoü; tievxs atax'^px;, xö < xöv r^jitauv Gxoi.zfipx. iy.tl rXrp'.o') eOpsO'/j 7,7.1
ä^yyJ.rjq vxbq y.a.l izipx l-typx'fY; \i.k |iova xa T/vr^: . . vswv . . | . . . ta . . . | . . . xap . . .).
Ich wiederholte die Abschrift, ohne an ihr zu ändern, auch mit den P'rage-
zeichen der Veröffentlichung; um die Übersicht zu erleichtern und die Gestalt
des Steines besser zum Ausdrucke zu bringen, sind die Spalten, der Zeilenord-
nung des Abdruckes folgend, nebeneinander gestellt. Nicht aufzuklären vermag
ich die Abweichungen, die W. Kolbes Abdruck IG V i, 1532 nach H. Kochs
Abschrift bietet. Sp. I Z. 4 gibt dieser zu Ende nicht A ^, sondern A ^. Der
Name Z. 6 ist wohl nicht [Iljavxöv.xoj. sondern 'Avx(;'>vixo;. Z. 8: ein zusammengesetzter
Name, dessen zweiter Teil Sa|X(i)v wäre, ist mir im Augenblicke nicht erinnerlich.
Sp. II folgen dem Namen Xatpr^iiuv IG V i, 1532 nur zwei, nicht drei Minenzeichen.
Z. 7 offenbar EJ|j.ap[i5]a;, vgl. EC»|j,Äpr;; Sp. III Z. 11. .Sp. 11 1 Z. g gibt der mir über-
sendete Sonderabdruck nur: 'AyJwv (?) ^ ^ .^ : 1'^ V 1, 1532 dagegen: 'AyÜDV
Urkuiulen aus Messcne 89
M '^ '^ <■ • '^''''' Deutuni,'-, die das Zeichen ^ in anderen Inschriften finden
kann, ist hier nicht möglich, auch M. N. Tod, ABS XVIII 107 weiß keinen Rat.
In Z. 10 g-ibt der Sonderabdruck < < ^ - W. Kolbe: ^ ^ ^ . In Z. 14 ist in jenem
die Zahl über dem ersten ^ offenbar irrig C statt P oder, wie Kolbe stets gibt, TT.
Hoffentlich ist der Stein geborgen und wird er bald in zuverlässiger Ab-
schrift mitgeteilt. Einstweilen beansprucht er schon durch den l""undort untl diircli
die Nennung eines Mnasistratos Bedeutung, dem der höchste aller Beträge bei-
geschrieben i.st: II Minen, 15 (oder mehr) Statere. Daß es sich nicht um eine
Liste von e7:;c6-j£;; handelt, zeiget tue groiJe \''erschiedenheit der Beträge; sieht
man von drei nicht sicher gelesenen oder zu deutenden Zahlen I Z. 5 und 1 2,
III Z. 13 ab, so sind folgende Beträge gebucht:
Minen .Statere
— 30
— 28
— 27
— 25
— 21
Die Annahme liegt nahe, daß die Inschrift sJa-^opx: verzeichne, die gebuchten
Beträge also einem bestimmten Bruchteile des eingeschätzten Vermögens der
Genannten entsprechen; handelt es sich um eine öxtwJjoXo; sia-fopä, so entspricht
der höchste Betrag von 1 1 Minen 15 Stateren, der dem Namen des Mnasistratos
beigeschrieben ist, 10 Talenten, der geringste von 12 Stateren 1 260 Drachmen. Die
.Summe der in dem erhaltenen Bruchstücke verzeichneten Beträge ist, wiederum
von den drei unsicheren Posten abgesehen und von allen kleinen Werten, die
möglicherweise d(;n abgeschriebenen Zahlen folgen, 1831 Statere =: 3<>()2 Drachmen
und diese Summe verteilt sicli auf 23 Beisteuernde, so daß im Mittel aut jeden
ein eingeschätzter Besitz von 8358 Drachmen, gegen 2 Talente, enttallen wünle.
Doch ist es allein Mnasistratos' überragender Besitz, der das Ergebnis der IV'-
rechnung so günstig- .stellt; wird dieser ausgesondert, so stellt sich für die übrigen
22 Beisteuernden die .Summe auf r 131 .Statere und das Mittel des eing-eschätzti'U
Besitzes auf nur .|S52-25 Drachmen. .VuÜer Mnasistratos kommt, wenn meine Be-
J;i1ir<-.hu(l<- d.-s iisli-rr. ..rcliiu.!. Inslilutos H.IWII. Ij
len
Statere
M
inen
.Statere
I
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2
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18
2
4
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3
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3
—
IG
2
22
9
2
17
7
90 A. Williclm
rcchnuiig" richtig" ist, noch 17 der in der Liste verzeichneten Bürg'er von Messene
ein Vermögen von über i Talent zu; wenn die Mysterieninschrift Z. 45 ff. be-
stimmt, daß zur Verwaltung der Gelder, die für die Feier erforderlich sind und
bei ihr eingehen, Fünfmänner eingesetzt werden sollen, die cm iiiiy^iia von min-
destens I Talent besitzen, so mußten solche Bürger in einer gewissen Anzahl
vorhanden sein, zumal dieselben Männer zwar einzeln, aber nicht mehr als einmal
mit denselben Kollegen zum Amte berufen werden sollen: xi oi -ir.zovxoc Stä'^op«
ex xwv jiuCTTYjptwv iyXsYÖvxu &i y.a.-oi.azoi.ii-hncc, unb -oö oa|iou tüIvts, £Üa:f£p6viw ok ot äp-
yo-ntz ävävxx'. -avtsc, [irj St; xoü; aOxouj (zu beachten, nicht: xov aOxov), xt|ia|ia e/ovxa
sxaaxov jirj eXaaaov xaXävxou, y.xl xtov -/.axxaxxOivxwv -apaypa'];axo) (vgl. Hermes XLIV
51 f.) OL- yspouata xö xc'na|jia, fouauxw? Ss '/.ocl xwv sücjsveYXÄVxwv. Das stimmt durchaus
zu den Vermögensverhältnissen wenig-stens eines Teiles der Bürgerschaft von
Messene, soweit uns diese aus dem vorliegenden Bruchstücke des Verzeichnisses
ihrer Leistungen, wenn meine Deutung zutrifft, ersichtlich werden, und zu den
Vorstellungen, die wir uns von den Vermögensverhältnissen der Bürger einer
griechischen Stadt überhaupt machen dürfen (vgl. G. Busolt, Griechische Staats-
kunde in J. V. Müllers Handbuch IV 1, r' S. 187 fT.; Ed. Meyer, Forschungen
II 168, Kl. Sehr. 127 ff.; A. E. Zimmern, The greek commonwealth p. 222 ff.). Aus
Lysias' Rede ünkp xwv 'Aptaxo^avou; xpr;|ia-(j)v (XIX 45 flf.) geht hervor, daß Leute,
deren Reichtum bei ihren Lebzeiten als sehr ansehnlich galt, aber überschätzt
worden war, ein Vermögen von nicht mehr als h5 Talenten hinterließen; Aristo-
phanes, Plutos 193 betrachtet ein Vermögen von 13 bis 16 Talenten als sehr
beträchtlich. Timokrates soll mehr als 10, Onetor mehr als 30 Talente sein Eigen
genannt haben (Demosthenes XXX 10), der Bankier Pasion hinterließ ungefähr
30 Talente (Demosthenes XXXVI 5. 36; J. Beloch, Gr. G. 11 351 f.). Bekannt-
lich besaßen in Athen im Jahre 321 von 21.000 Bürgern über 12.000 weniger als
2000 Drachmen. Ein Beschluß der Ephesier, der in die ersten Jahre des dritten
Jahrhunderts v. Chr. gesetzt wird (Jahreshefte 11 Beibl. S. 47; Inschriften von
Priene XIV n. 494; Ephesos II S. 96) bestellt nach R. Heberdeys Erklärung und
Ergänzung TioÄlxat i^%\x'/y.'.oi als TipoSaveisxal v.od i-ffur^zoil; sie sollen „der — offenbar
höchsten — Steuerklasse der eEa|ivarot entnommen" sein. Der Betrag von 6 Minen,
600 Drachmen, scheint aber zu bescheiden, als daß er eine untere Grenze des Ver-
mögens darstellen könnte; die 6 Minen müßten also ein xqirjia im Sinn eines ge-
wissen Teiles des Vermögens oder vielmehr eines einbekannten jährlichen Ein-
kommens darstellen. Indes hat P. Rou.ssel kürzlich die Möglichkeit einer andern
Deutung jener Bestimmung des Beschlusses der Ephesier vertreten (REG XXVI
Urkunden aus Messene 9'
480): „Ephese vend le droit de cite ä une dizaine de personnes de naissance libre,
ä raison de six mines par tete, 1. 9 = Tzr^rpocaGd-x: -oÄiTa; lEajivafo'j; sÄc-jÖEpou; ic,
äXeoO'Epwv ^irj -aeco-jc y, oi[y.x-' ; ist dies der Sinn, so kann darauf verwiesen werden,
daß Kleomenes nach Plutarch, Kleom. 23 die Heiloten, die fünf attische Minen
erlegten, zu Freien machte (und sich so 500 Talente verschaffte) und daß nach Dions
zweiter tarsischer Rede 23 das Bürgerrecht in Tarsos um 500 Drachmen feil war.
Daß der Beschluß der Ephesier zum Zwecke der Beschaffung der Mittel, die zur
Unterstützung der Verteidiger der Feste Kapiov erforderlich sind, in der Tat die
Verleihung des Bürgerrechtes an nicht mehr als zehn Männer in Aussicht nimmt
und für diese Verleihung — nebst freier Geburt — die Zahlung einer Geldsumme
zur Voraussetzung gemacht war, legt außer der Begründung Z. 13: 5-(d]c 5' äv
et; -t'jzx ~ipo; uTzipyr^: ■/.-/.. und der Bestimmung Z. 1 5 : oüol 5' äv d-i/MT.y t.o/.'.-x:
'(v/i<j^T. y.x-x tdOi zb 'i/r,^:3[ia, ä-oYpa'ix^S-a: xta. auch der Beschluß Inscr. Brit. Mus.
401 nahe: ['Eoocsv -0'.: r,'p]T,ji£vo'.; t/. loO 07,\i.o-j ztz: zw. aizm: -oirj-^asO-a: -oÄitac -psic
£-• zx Tjji^lpovTa TOO 2tj|iou [oöyzx: (ich erwarte die Angabe einer Geldsumme) y.xzx
zb <bj^-^'.'j\ix zf^: ^oj]/.7); xtX. Die Worte sXsuO'Epous iq SAEuO-spuv kehren auch in der
Bürgerrechtsverleihung Ephesos II S. 100 n. 5 wieder, in der sie der Formel iz
iTr,] xxi ö^icit; folgen; in einer anderen Bürgerrechtsverleihung 11 S. loi n. 8
schließt sich an i/.söO-cfoJv /.xl iz £/.£u(9'£)pcüV eine nicht mehr kenntliche Bestimmung:
xö: S£ '(tyo[ivM:. Daß es sich in dem Beschluß S. 100 n. 5 um Bürgerrechts-
verleihung gegen Zahlung einer Geldsumme handle, machen trotz aller Ver-
stümmlung die Erwähnung des Geldmangels Z. 8 und die Worte: toü;] Se v£ü)-o:ac
-xpxlx^'/zx: y.z'/.. im Vergleich mit der Bestimmung der Urkunde S. 96 n. i Z. 10
wahrscheinlich; von dem Beschlüsse S. loi n. 8 ist zu wenig erhalten, als daß
ein Urteil möglich wäre; daß er, wie der Herausgeber meint, einem Arkader
(Z. I ['A(/]/.a;) gelte, ist keineswegs sicher; xö'. 2i Y£vo(i£vii): bezieht sich vermutlich
auf den zu ernennenden Neubürger. Als £;a|ivaro: tzoTSzx: würden demnach in
Ephesos die Neubürger bezeichnet worden sein, die durch Zahlung von sechs Minen
Aufnahme in die Bürgerschaft erlangten, nicht Bürger, die ein z'.\xmx von dieser
Höhe hatten, am allerwenigsten Bürger „der höchsten Steuerklasse". Entgegen
der Behauptung, daß das Wort t''nr^(ia stets „estimation, valeur totale" bezeichne
(Ch. Lecrivain, Dictionnaire des Antiquites III 508), scheint es wenigstens an
einer Stelle nur einen Teil des eingeschätzten Vermögens zu bedeuten, nämlich in
dem Beschlüsse der Stadt Minoa auf Amorgos IG XII 7, 237 (Sylloge 645, Leges
sacrae II i p. 276 n. 98) aus tiem zweiten Jahrhundert v. Chr., der anläßlich einer
Stiftung der Hegesarete in Z. 02 ff. anordnet: 6 ok 2f,|io; atpeiad'ti) itl iv zx:; ipyx:-
Q2 A. Wilhelm
fz-j'.x:; £-L|ir//L0uc ii; Mr^Tpöi'.a ävopst; 5üo xwv -oäikov xiiir^[ia syovta; |itj sAxasov 5px/[uov
cizxojiiov; J. Delamarre hat Rev. arch. XXIX 1896 p. 82 diese Summe als „un
n-venu imposable de deux. cents drachmes" gedeutet und Dittenbergers Zustim-
mung gefunden. Bei einem Zinsfuße von lo^/g, wie er in hellenistischer Zeit
üblich ist, würden 200 Drachmen jährlichen Einkommens einem Kapital von
2000 Drachmen entsprechen. Das Getreidegesetz von Samos (U. v. Wilamowitz
und Th. Wiegand, Sitzungsber. Akad. Berlin 1904 S. 917 ff.; F. Bleckmann, Grie-
chische Inschriften zur griechischen Staatenkunde, H. Lietzmanns Kleine Texte
115 n. 59) fordert A Z. 37 ff. alljährliche Wahl von zwei Bürg-ern inl zoö aicou,
die eine Habe von mindestens 3 Talenten ihr Eigen nennen: [üj iXiirj'-riy. O'jatav
Es mag gewagt erscheinen, über Veranlassung, Absicht und Zeit einer
Inschrift zu urteilen, die nichts als Namen und Zahlen bietet und nur durch
diesen Abdruck nach einem avTiypacpov bekannt ist, das ausdrücklicli als Tipoy^ei'pwg
Är/f&ev bezeichnet wird. Dennoch sehe ich keinen Grund zu bezweifeln, daß
der in Z. 4 der ensten Spalte der Liste genannte Mnasistratos der Hicrophant
ist, der, wie schon die Mysterieninschrift lehrte, bei der heiligen Feier in Andauia
einst die Hauptrolle spielte. Er hat das Kästchen, in dem die heiligen Schriften
verwahrt waren, der Stadt übergeben (Frh. Hiller von Gaertringen, Hira
und Andania S. 6 ff.), er hat den ersten Platz im hciligei) Zuge, er ist auf
Lebenszeit mit der Fürsorge für die Quelle der Hagna und für das an derselben
befindliche Götterbild betraut, hat den Schlüssel zu dem Opferstock, der an der
Quelle aufgestellt werden soll; er erhält von dem bei der Quelle nieder- oder in den
Opferstock gelegten Gelde den dritten Teil und tiußerdem die Felle der Opfertiere;
er hat mit den lepoi teil an den Opfern und Mysterien, wird mit Frau und Kindern
zu dem heiligen Mahle geladen, erhält einen Kranz, für den die Summe von
nicht weniger als sechstausend Drachmen bewilligt wird, und mit ihm im Verein
ernennen die Zehn eine Anzahl von Gehilfen für die Festfeier außer dem Kreise
der Upoi. Geradezu als Hierophanten bezeichnet ihn die Inschrift aus Argos, die
das Orakel mitteilt, das der Gott, nämlich der Apollon von Argos, der Stadt
Messene und Mnasi.stratos auf seine Anfrage hin erteilt hatte, BCH XXXIII
175 ff.; nach ihrer geschichtlichen Bedeutung hat G. Pasquali, Atti della R. Acca-
demia di Torino, XLVIII 7 ff. die Inschrift gewürdigt, die nicht richtig beurteilte
Form der Antwort ist Gegenstand einer Erörterung in meinen Neuen Beiträgen
zur griechischen Inschriftenkunde III S. 22. Nach diesen beiden Urkunden um
das Jahr 92/1 v. Chr. ein Mann in führender .Stellung und wcjhl nicht in ganz
Urkunden aus Mcssene 93
jungen Jahren, tritt uns Mnasistratos in der neuen Inschrift, wie immer sie zu
deuten sein mag, als einer der vermögendsten, vielleicht der vermögendste Bürger
von Messene entgegen; ist es auch nur eine Vermutung, daß die Zahlungen
gerade bei der Ö7,-:u),jo/.o; £i:7-jopx geleistet wurden, die uns durch die Beschlüsse
für Aristokles und die Abrechnung bekannt ist, und muß es als gleich möglich
gelten, daß die verzeichneten Beträge, z. B. bei der früheren eic^popa unter Dämon,
vielleicht auch nach einem anderen Satze, gezahlt wurden, so steht doch trotz
aller gebotenen Vorbehalte sicher, daß der Stein, der freilich von Messene nach
seinem Fundorte verschleppt sein müßte, durch die vorgetragene Erklärung einem
befriedigenden Verständnis erschlossen wird und nichts hindert, ihn in Ansehung
der Erwähnung des Mnasistratos und der Zeit der Mysterieninschrift etwa in die
Jahre 122 bis 82 v. Chr. zu rücken.
Leider ist Aristokles, der Sohn des Kallikrates, aus Messene, wie es scheint,
sonst nicht bekannt und lassen sich auch die beiden in den Beschlüssen genannten
Römer Memmius und Vibius anderweitig nicht mit Sicherheit nachweisen. Vibius
trägt einen Namen, der als Praenomen in Rom selbst, nach Th. Mommsen,
Römische Forschungen I 21. 29 und W. Schulze, Lateinische Eigennamen S. 507
Anm. 4 in älterer Zeit kaum vorkommt; zu dem Bf^io; Twjiaro;, dessen Weih-
geschenk die große Inschrift aus Delos aus dem Jahre des Demares Sylloge- 588
Z. 1 30 verzeichnet, bemerkt Dittenberger: „apud Canipanos et Sabellos illa
aetate frequens nomen, Romae certe inter nobiles quod sciam etiamtum inauditum-'.
Ein Träger des Gentilnamens ist C. Vibius Pansa, der Konsul des Jahres
43 V. Chr., der in der Schlacht bei Mutina fiel und wahrscheinlich im Jahre 48
Praetor, dann 47 6 in Bithynien, 45 in Gallia cisalpina gewesen war (P. Willems,
Le Senat de la republique romaine I p. 591. 622). Über die Memmier gibt Paulys
Realenzyklopädie IV 1753 ff. Auskunft; ich hebe, ohne in Einzelheiten einzugehen,
die Träger des Namens heraus, die aus den Jahren 150 bis 50 v. Chr. bekannt
sind, und füge einige Nachweise über Erwähnungen in Inschriften und Papyri
und auf Münzen bei. An erster Stelle ist zu nennen C. Memmius, Volkstribun
im Jahre iii, der Praetor geworden zu sein und eine Provinz verwaltet zu
haben scheint; wenigstens wurde er nach \'alerius Maximus VIII 5, 2 wegen
Erpressungen angeklagt, aber trotz dem Zeugnis des M. Aemilius Scaurus frei-
gesprochen (Cicero pro Font. 7, 14); bei seiner Bewerbung um das Konsulat
wurde er im Jahre 99 v. Chr. erschlagen. Sein Bruder L. Memmius war nach
Cicero gleichfalls als Redner bekannt. Ein L. Memmius C. f. Menenia wird als
vierter unter den fünf Practoriern im Senatus Consultum von Adramytion genannt.
94 A. Williclm
das P. Foucart in der Abhandlung La formation de la province roniaine d'Asie,
Memoires de TAcademie des inscriptions XXXVIII 338 in die Jahre nach
120 V. Chr., C. Cichorius in seinen Untersuchungen zu Lucilius S. 2 ff. in die Zeit
etwa um das Jahr iio setzt (P. Viereck, Sermo graecus p. 72 n. XV; P. Willems,
Le Senat etc., Appendix du tome I p. 693). Denselben L. Memmius erkannten schon
die englischen Herausgeber in dem As'jxto? M£(^i(jitoj Tw(.iat05 twv xr.b auvxH^tou, ev
H'Xovc aciwf^iar. xat xi[.u1t x£C|i£vo;, auf dessen im Jahre 1 1 2 v. Chr. unternommene
Reise in Aegypten sich der von P. Foucart (Melanges Boissier p. ig-j ff.)
besprochene Papyrus aus Tebtynis I p. 127 n. 37 bezieht; vielleicht ist er
einer der Brüder C. L. Memmii, die von Cicero im Brutus 36 als „oratores
mediocres, accusatores acres atque acerbi" erwähnt werden. In seiner Abhandlung
„Studien zu Münzen der römischen Republik" (Sitzungsber. Akademie Wien,
philos.-histor. Kl. 167 Bd., 6. Abh. S. 61. (55 ff.) hat W. Kubitschek Gemeinschafts-
denare mit der Legende: L. C. Memmius L. f. Gal. (dies wird ein im Stamme der
Memmier sonst nicht bekanntes Cognomen sein, S. 70) besprochen, die sehr
wahrscheinlich Brüdern gehören; Lucius hat um 91 v. Chr. Silber- und Kupfer-
münzen i)rägen lassen, der Gemeinschaftsdenar wird um 87 v. Chr. gesetzt. lün
Memmius war Quaestor des Pompeius in den Kriegen gegen die Marianer in
Sizilien und dann gegen Sertorius, zugleich Schwager des Pompeius und i.st im
Jahre 73 v. Chr. vor Sagunt ermordet worden (Plutarch, Pomp. 11, Sert. 21);
nach Th. Mommsen sind jene Münzen im Jahre 82 von den gegen Sertorius nach
Hispanien gesendeten Brüdern geschlagen worden, andere Forscher wollen sie
von der wirklich oder vermeintlich gleichzeitigen Quaestur der beiden Memmier
loslösen (darüber soeben W. Kubitschek in der erwähnten Abhandlung S. 65 f).
Fin jüngerer Memmius ist C. Memmius L. f. (P. Willems, Le senat etc. I p. 471),
der gegen 77 v. Chr. Quaestor in Hispanien, Praetor 58, 57 Propraetor in Bithynien
war, als solcher den Titel Imperator erhielt, im Jahre 56 wahrscheinlich als Zeuge
in dem Senatsbeschluß von Aphrodisias Le Bas-W^add. 1627 (P. Viereck, Sermo
graecus p. 40 n. XIX) begegnet, wegen ambitus bei seiner Bewerbung um das
Konsulat im Jahre 52 v. Chr. verurteilt sich nach Athen begab und als FVeund
des Cicero und Lucretius, als Redner und Dichter bekannt ist. Fin C. Memmius
wird im Jahre 54 und von Cicero pro Sulla 19, 55 in Verbindung mit Fau.stus
Sulla erwähnt, ein P. Memmius in der Rede pro Caecina 10, 26; schlief31ich
kennen wir einen P. Memmius als Volkstribun 54 v. Chr., einen Stiefsohn des
P. Cornelius Sulla (W. Drumann-P. Groebe, Geschichte Roms ^ II 444), einen
Konsul C. Memmius 34 v. Chr.
Urkunden aus Äfcssene 95
\'i)n keinem dieser Männer des Xamens Memmius ist eine amtliche Tätig-
keit in Makedonien und Achaia bezeugt. Daß Memmius als äv9-Ü7üaTo; und Vibius
als o-^xzoL'fi;, in Z. 36 nebeneinander genannt sind, deutet nach U. v. Wilamowitz'
Bemerkung zur Inschrift auf „tempora valde turbata" und es ist trotz früheren
Bemerkungen S. 37 wahrscheinlich, daß sie in amtlicher Eigenschaft neben-
einander standen; nach Livius XLV 29 war, als Aemilius Paullus als Prokonsul
in Amphipolis die Verhältnisse Makedoniens ordnete, auch der Praetor Cn. Oc-
tavius zugegen, und Th. Mommsen, Staatsrecht 11^ 234. 64g zeigt, daß in den
großen Kriegen der Republik häufig genug dem Konsul oder Prokonsul ein
Praetor oder Propraetor als Gehilfe beigegeben worden ist. Auf die im Anschlüsse
an P. Foucarts Bemerkungen Revue de philologie XXIII 254 ff. über ctpair^Y^?»
axpair^Y^? uTüaio; und aTpaxr^yo; dtvS'unaxoc, avS-üiia-os neuerdings öfter erörterte Frage
der griechischen Bezeichnung der römischen Befehlshaber einzugehen (P. Roussel,
Bull, de corr. liell. XXXI 339, XXXIII 521; Frh. Hiller von Gaertringen,
Inschriften von Prione iii Z. 21) ist kein Anlaß. Memmius ist als ävö-'j-XTo;
bezeichnet; vor Sulla sind die Konsuln nur ausnahmsweise, seit seiner Reform
die gewesenen Konsuln an der Verwaltung der Provinzen regelmäßig in einem
zweiten Amtsjahr beteiligt; da ein Memmius in der Liste der Konsuln in der in
Betracht kommenden Zeit nicht erscheint, ist er als gewesener Praetor oder
allenfalls auch als ein zu höheren Würden früher nicht gelangter Privatmann
mit konsularischem Heer und imperium ausgerüstet worden; ,,ini siebenten Jahr-
hundert der Stadt hat die anfänglich auf Spanien eingeschränkte Kumulation
der Praetur beziehungsweise Propraetur mit dem Prokonsulat weiter um sich
gegriffen; dem Statthalter von Asia kommt wenigstens seit Sulla diese Titulatur
ebenso zu wie den spanischen und auch sonst bsgegnet sie häufig; ja, in der
ciceronischen Zeit sind Statthalter, die auf Grund der Praetur fungieren uml sich
mit dem propraetorischen Titel begnügen, bereits selten geworden, obwohl ilios
immer noch der normale Amtstitel und die Kombination von Praetur und
Prokonsiilat in republikanischer Zeit Ausnahme geblieben ist" (Th. Mommsen.
.Staatsreclit ^ II 200. 241 f. 646 ff.; J. Marquardt, Römische Staatsverwaltung I-
317 fF.). X'ibius ist aipa-ayö; genannt, sei es als Praetor, sei es als Propraetor:
die Hellenen haben nach Th. Mommsen, Staatsrecht' II 240 f die Unterscheidung
der Magistratur und Proniagi.stratur anfangs nicht wiedergegeben, späterhin aber
die promagistratische Titulatur, tlie sich zuerst bei Polybios belegt findet, voll-
ständig übernommen, doch nicht ohne Abweichungen; so ist z. B. in der Inschrift
aus Mylasa Le Bas-Wadd. 409 (einige Lesungen verbesserte ich in meinen
96 A. Willu-lm
Beiträgen S. 313) M. Juiiius Silanus, Propractor vt)n Asia 76 v. Clir., rjzpy.xrfföi
genannt.
Unter diesen Umständen scheinen die Bezeichnungen, die der J5e.sclihiÜ für
Aristokles den beiden Machthabern gibt, für seine Ansetzung in vor- oder nach-
sullanische Zeit nicht zu entscheiden; standen der «vöüiiaTo; und der axpaxYjyo? so
nebeneinander, daß letzterer ersterem als Gehilfe beigegeben war, so müssen
besondere Verhältnisse und Aufgaben die Zuteilung veranlaüt haben.
Beachtung verdient auch, daß die beiden römischen Machthaber einfach
MImiio; und Out^io;, ein in I\Iessene ansässiger Reimer oder Italiker Ne[iipioc,
genannt sind. Den Hellenen war es zunächst ganz geläufig, Römer und Italiker
mit dem bloßen Vornamen zu nennen; dieser galt ihnen als das eigentliche Zeichen
der Persönlichkeit (Th. Mommsen, Römische Forschungen 1 24; W. Schulze,
Lateinische Eigennamen S. 507). Daß Vibius in unseren Be.schlüssen nicht als
Praenomen, sondern als Nomen zu fassen sein wird, lehrt der Name Memmius;
die Messenier werden somit von Memmius und Vibius mit iliren (ientilnamen
gesprochen haben, wie wir noch heute von Pompeius sprechen; auch der Beschluß
der Stadt Gytheion IG V i, 1146 (Sylloge 330) verfährt in der Bezeichnung der
Römer nicht gleichmäßig, wenn er Z. 13 sagt Inl MxpxiXiou, Z. i6 IIotiXcov xe
AOxptöviov y.od AsOxiov Mapxt'Xiov, Z. 22 Tctiov xe 'loiiXiov npsaßeuxav xa! JlönXiov Aüxpwvtov
Ttpsoßcuxäv xat $o6Xß:ov Tcpsaßeuxav, Z. 26 Tafc'j TaX^tou v.ocl Kofvxou Ay/aptou und
Z. 33 wieder schlechtweg Sxs Avxwvto; Txapsyevsxo. Pausanias VII 7, 8 (vgl. X 36, 6)
nennt P. Villius Tappulus irrig mit dem Geschlechtsnamen 'OxtXtog statt: OOtXXiog
und bemerkt: xoOxo y^p ^'- "wv övo|iax(i)v fjV xb iy.orilixcczcjv („der für dieses Individuum
am meisten gangbare", übersetzt Th. Mommsen, Römische Forschungen I 61;
s. auch Ephem. epigr. VII 450 ff.; J. Hatzfeld, Bull, de corr. hell. XXXVl 134 ff,
und zu Poseidonios' und Plutarchs Bemerkungen über die römischen Eigennamen
A.Bauer, Philol. N. F. I 242 ff.). Auch die.se so unförmlich klingende Nennung der
römischen Machthaber — allerdings in einer Erzählung — mag als ein Zeichen
dafür gelten, daß die Beschlüsse der Messenier zu Ehren des Aristokles und die
Abrechnung über die Ö7.x(I)ßoXo; sfa'fopoc nicht erst in das erste Jahrhundert n. Chr.
gehören können.
Der Beschluß der Synhedroi und des Damos zu Ehren des Aristokles
erwähnt selbst, daß dieser sich '(t'(^'''W^'^'^^ ETCtxayäv nzpl tioXXwv v.od |teyaX(i)V die
Verdienste erworben hat, die seine Mitbürger und die Römer Memmius und
Vibius so bereitwillig anerkennen, und läßt keinen Zweifel darüber, daß die
Ausschreibung de-r ö/.xü)|joXos eJa'fopa eben durch die Forderungen der Römer
Urkunden aus Messene 97
veranlaßt und ihnen gereclit zu werden bestimmt war. Es handelt sich demnach
bei ihr nicht um die Erhebung- einer regelmäßigen Steuer, eines Tributum, wie
es etwa Makedonien nach der Anordnung des Aemilius Paullus (Plutarch,
Aem. 28; Livius XLV i8, 7) in der Höhe von jährlich hundert Talenten zu
zahlen hatte, sondern um eine außerordentliche Steuer, eine Kriegsauflage als
„Wehrbeitrag", die erhoben wird, ohne daß in den Beschlüssen selbst von
unmittelbarer Kriegsnot die Rede wäre. Aus der Abrechnung über die öx-(o,ioÄG;
£;3-^opa geht allerdings hervor, daß ^lessenier zu jener Zeit Kriegsdienste zu
leisten hatten, Sklaven als Ruderer verwendet wurden und deshalb ihrer Steuer-
pflicht nicht nachkamen.
Es gilt nunmehr innerhalb der Jahrzehnte, in die die Urkunden allen
sonstigen Anzeichen nach zu gehören scheinen, etwa von 1 30 bis 80 v. Chr.,
die kriegerischen Verwicklungen ins Auge zu fassen, die den Römern Anlaß
geben konnten, an die Messenier — und aller Wahrscheinlichkeit nach auch an
die übrigen Hellenen — besondere Forderungen zu stellen.
Liegen auch keine Nachrichten darüber vor, so kann doch Hellas von den
Römern zur Hilfeleistung in den Nöten des Krieges gegen Aristonikos ebenso
wie Byzantion (Tacitus, Ann. XII 62) und die Städte Kleinasiens herangezogen
worden sein; ich verweise auf die Inschrift aus Halikarnassos CIG 2501, die ich
Jahreshefte XI 69 f. besprach, und auf P. Foucarts Bemerkungen in seiner Ab-
handlung La formation de la province romaine d'Asie p. 22 f. Auch die Abwehr
der Barbaren, die in den letzten Jahrzehnten des zweiten Jahrhunderts v. Chr.
Makedonien heimsuchten, wird den hellenischen Städten Opfer auferlegt haben;
der Beschluß von Lete aus dem Jahre 118 v. Chr. Sylloge- 318 führt mitten in
die Kämpfe, die im Jahre 106 v. Chr. M. Minucius den Triumph de Galleis Scor-
disceis et Besseis verschafften (CIL III suppl. 14.203*'; H. Pomtow, Philologus LIV
226. 594; E. Bourguet, Bull, de corr. hell. XXXV 171 ff.). Nach Diodors Bericht
XXXVI 8, I sind zur Niederwerfung des zweiten Aufstandes der Sklaven in
.Sizilien im Jahre 103 v. Chr. 800 Krieger aus The.ssalien, Akarnanien und Bi-
thynien verwendet worden; daß andere Landschaften in jenem Kriegsjahr eben-
falls Truppen gestellt hätten, ist angesichts der Hervorhebung dieser Abteilungen
nicht wahrscheinlich, daß aber Truppen aus hellenischen Gebieten in amleren
Jahren herangezogen worden sind, darf als recht wohl möglich gelten. Zu man-
cherlei i-:-.y.'(xi mögen in denselben Zeiten die Unternehmungen Anlaß gegeben
haben, zu denen sich ilie Römer den Seeräubern gegenüber genötigt sahen. M.
Antoniu.s, der Redner, wurde gegen sie im Jahre 103 v. Chr. mit unzulänglichen
Jahreshefte des üsterr. arcb;iol. Inslilutei IIJ. XVII. | ^
gS A. Wilhelm
Streitkräften als Prokonsul nach Kilikien entsendet, bald nach seinem Triumpho
im Jahre 102 wagten es die Piraten, sich sogar seiner eigenen Tochter in Italien
(W. Drumann-P. Groebe, Geschichte Roms- I 44 f.) zu bemächtigen; auf ihn ist
die Inschrift aus Rhodos REG XVII 210. 392 zu beziehen nach P. Foucarts Bemer-
kung Journal des Sav^ants 1906 p. 576, vgl. F. Münzer RE VII 424. Im Jahre 100,
unter dem sechsten Konsulate des Marius, ließ der Senat, laut einem Beschlüsse,
der auf dem Denkmale des Aemilius PauUus in Delphi eingezeichnet war, aber
bis auf die letzten Zeilen der griechischen Übersetzung verloren ist, Anweisungen
an die Statthalter der östlichen Provinzen zur Niederwerfung der Seeräuber er-
gehen und richtete an die freien Städte und die Könige von Aegypten, Syrien
und Kj'rene Briefe mit der Aufforderung, den Seeräubern die Häfen zu ver-
schließen und ihnen die Versorgung mit Lebensmitteln und den Verkauf der
Beute unmöglich zu machen (Bull, de corr. hell. XXI 623; P. Foucart, Journal
des Savants 1906 p. 569; G. Colin, Rome et la Grfece p. 65g). Aller Wahrschein-
lichkeit nach sind auch die Städte des hellenischen Mutterlandes zur Stellung von
Schiffen und Mannschaften und zur Tragung der Kosten der gegen die Seeräuber
gerichteten Unternehmungen herangezogen worden. Schwerer wird Hellas durch
den Krieg der Römer gegen ihre Bundesgenossen in Mitleidenschaft gezogen
worden sein, der im Jahre 91 v. Chr. ausbrach und im Jahre 88 im wesentlichen
beendet war.
Zufällig erfahren wir durch Memnon FHG III (p. 526 ff.) p. 540 cap. 2g
von einer erfolgreichen, durch Ehrengaben belohnten Hilfeleistung der Hera-
kleoten mit zwei gedeckten Tetreren in dem Kriege gegen die Marser,
Piligner und Marrukiner und ihrer Rückkehr nach elfjährigen Diensten: 'I'o)|iatot;
2c -pö; Map^ou? xat WOd'fVobq -/.od Mappouxcvous (sfl'vrj Se eia: xaOxa (nzkp Aipürfi xaxw-
■/.•/jidva raoscptov S|iopa) ouat TStpfjpecjt (so Stephanus für zz xptrjpeat der Handschrift)
v.aTÄ-ipay.tct; 'Hpax/.söJTa; a'yts.\ii'/ypm zal auY'/.axopiliöaavxE; xiv TOX£|iov y.a; noXXöiv
äp'.a-£;wv (so statt äptaisiör/ Th. Mommsen, RG'' IT 231 Anm.) äruoiMvis; i'iozvÄzn)
£-£'. Txpö; -y^v KocTpK« mv/.'j\d'j%-rpm. Die Nachricht geht vermutlich auf ein Weih-
geschenk der Mannschaft zurück, denn Inschriften solcher Weihgeschenke sind
aus der Zeit auch sonst erhalten: IG XII 8, 260 aus tiem Jahre 82 v. Chr., vgl.
IG XII I, 48 (Sylloge^ 332 und J. Hatzfeld, Bull, de corr. hell. XXXVI 121);
OGI 447, vgl. Bull, de corr. hell. XXXIII 521; IG XII 3, 104 und IG XII i, 58
(Jahreshefte III 56), ferner Bulletin de l'Academie de Danemark 1905 p. 52. Die
lirinnerung an solche Beteiligung heimischer .Schiffe und Mannschaft bei kriegeri-
schen Unternehmungen hielten auch andere Denkmäler fest: Sjjcnden für die
Urkunden aus Mcsscne 99
Kosten der Bemannung' eines Schiffes verzeichnet die Inschrift von Halikarnassos
CIG 2501 (Jahreshefte XI 09 f.); auf die glückhche Rückkehr des in Kriegs-
gefangenschaft geratenen M. Stlaccius M. f., der auf der von Caesar im Jahre 46
V. Chr. nach Libyen gesendeten Tetrere ilw-cetpa gedient hatte, bezieht sich die
Inschrift des Louvre Sylloge- 348 aus Kyzikos (Gott. gel. Anz. 1906 S. 797; F.
W. Hasluck, JHS XXIII 90). Werden die italischen Stämme von Memnon be-
zeichnet als £8-vrj ÜTzkp Aip'jr^^ xax(i)xrj|i£va Taosipwv S[iopa, so darf zur Erklärung des
auffälligen irrigen Zusatzes vielleicht angenommen werden, daß die Mappouxivo'.
mit den Maupo'JsLOi des nordwestlichen Afrika verwechselt sind oder daß in dem von
Memnon übernommenen Berichte nicht nur von den Mxppo'jxrvo:, sondern auch von
den ila-jpoöaio:, vielleicht noch von anderen Völkern, die Rede war und nach der
Nennung der Mappou-xlvoc der in Laut und .Schrift ähnliche Name der Mxupo'jaio: aus-
gefallen ist; es müßte dann eine freilich aus der Überlieferung sonst nicht bekannte
Unternehmung der Römer an der Küste Nordafrikas stattgefunden haben, zu der
nach Beendigfung des Krieges gegen Jugurtha 106 v. Chr. Anlaß gewesen sein
kann (Th. Mommsen, RG'' II 155). Da Memnon an die Erwähnung der Rückkehr
der beiden .Schiffe der Herakleoten die Erzählung des Krieges gegen Mithradates
schließt, der im Jahre 88 v. Chr. zum Ausbruche kam (|i£~3c laOt« or^ 6 ~pö; "I'(i)|ia'OUä
jjapü; iltöpaoixr, xö) Uö^no^j ,5aa'.Xer cuvEa-rj -ö).£[^ioc), werden sie in den Jahren 99
bis 88 fern von der Heimat in Diensten der Römer gestanden haben. Aufgebote
helleni.scher Städte, die an diesem Kriege teilnahmen, werden sonst nicht erwähnt;
kretische Söldner auf Seite der Römer, aber auch der Italiker zu finden (Diodor
XXX VII 17), nimmt nicht wunder. Die Dien.ste, die 'AT>cXr;7iix5rj; U'tXivo'j Iv/.al^o-
|i£Vio?, IIoÄöa-paio; lloXjapxou Kapüa-ioj, MEvIaxog Etpr^vaiou M'.Xr^aioj den Römern
nach Th. Mommsens Vermutung als vxüapyot der Schiffe ihrer Städte während des
marsischen Krieges, nach K. Klcb.s, RE II 1024 während des sullanischen, erwiesen
hatten, belohnt der bekannte Senatsbeschluß I(i XIV q^i aus dem Jahre 78 v. Chr.
Wenn aucli G. F. Hertzberg, Geschichte (Triechcnlanils unter der Herrschaft
der Römer I 417, die Peloponnesos „von den Schlägen des ersten mitln-adatischen
Krieges (88 bis 84 v. Chr.) unmittelbar kaum berührt" sein läßt, .so ist doch durch
die von ihm S. 359 besinochene Bemerkung Momnons ^2: 'Epstpfa; oi y.xi XxXxfoo;*
xai o/.TjC V/j'i'j'.'Xi ~oli "CiO MtO-paoatou ~poail-£|i£v(ov xai äXAwv nöXswv aOtw -pooywpcüvTwv
xa: [iy,v xai .Vxx£oaitiov;o)v T)rn;i>-£VTtov luX/.av £x-£|i-oua:v 0; 'Pcofiatoi -xav»/; aJKj) o'jvex-
-£ji'ir/T£; axpa-::äv und durch Appian, Miihp. 29, der zweimal lüe Aohaier und
Lakonen als peloponnesische Bundesgenossen des Archelaos nennt, gesichert, daß
es auch in iler Peloponnesos zu Kämpfen geknnunrn ist, deren Ausgang die
«5*
Lakedaimonier, die seit den Zeiten des achäisclien Bundes als Anhänj^HT Roms
erscheinen, zum Anschlüsse an Mithradates zwang (s. auch Th. Reinach, Mithra-
dates Eupator S. 138 der deutschen Übersetzung). Bekanntlich hat Sulla, für die
Führung des Kampfes ausschließlich auf die Mittel angewiesen, die er aus dem
Lande selbst gewann, auf die Schätze der Heiligtümer von Epidauros, Olympia
und Delphi seine Hand gelegt und sich schwerste Bedrückung der Bevölkerung
erlaubt (Plutarch, Sulla 12 und Lucullus 2; A. J. Reinach, Bull, de corr. hell.
XXXIV 317. 336). So brachten die Jahre 88 bis 83 infolge des Krieges imd
Sullas schonungsloser Forderungen über Hellasargen Verfall; vollends stand Asien
nach allen Leiden der mithradatischen Wirren unter dem furchtbaren Drucke der
von .Sulla auferlegten Lasten: xay.öv äorjv e^X^'^ ^i 'Ac;a sagt Appian Mtö-p. 63. Die
Not war vermehrt durch die Übermacht der mit dem Könige verbündeten .See-
räuber, die selbst während .Sullas Anwesenheit ungescheut Städte und Heilig-
tümer der Küsten und Inseln des Aegäischen Meeres plünderten, und durch die
mühsam abzuwehrenden Einfälle der Barbaren des Nordens (Livius, Epitome
LXX. LXXIV. LXXVI); bei einem allgemeinen Aufstande in Makedonien blieben
„C. Sextio praetore" nach Cicero in Pis. 34, S; nur die Dentheliaten treu; von
diesem C. Sextius meldet die Epitome des LXX. Buches des Livius: „C'. .Sextius
praetor adversusThracas infeliciter pugnavit,"Orosius weiß aberV 18, 30 von .seinem
Siege über einen Thrakerkönig 89 v. Chr. zu berichten: „isdem temporibus rex
Sothimus (?) cum magnis Thracum auxiliis Graeciam ingressus cunctos Macedoniae
fines depopulatus est tandemque a C. Sextio praetore superatus redire in regnum
coactus est." Nach Th. Mommsen, Römisches Münzwesen .S. 692 ff., P. Wehr-
mann, Fasti praetorii p. 25 und A. J. Reinach, Bull, de corr. hell. XXXIV 318
ist C. Sextius in den Jahren 89 bis 87 v. Chr. Praetor von Makedonien gewesen;
entweder ist die Bemerkung über seine Niederlage in der Epitome des LXX.
Buches des Livius, das die Begebenheiten der Jahre 96 bis 92 enthielt, an falsche
Stelle geraten, oder sie bezieht sich nach A. J. Reinach auf einen andern Einfall.
Irrig hat dieser letztere Gelehrte aus den letzten Worten der Epitome des LXXIV.
Buches: „praeterea incursiones Thracum in Macedoniam populationesque continet"
in Verbindung mit dem vorangehenden Satze, in dem von dem städtischen Praetor
A. Sempronius Asellio und seiner Ermordung auf dem Forum die Rede i.st,
herausgelesen, A. Sempronius Asellio habe diese Einfälle der Thraker zurück-
gewiesen und sei in Makedonien der Vorgänger des C. Sextius. Daß Thraker
auf König Mithradates' Betreiben xi^v -e 'Hrrsipov x«! xaXXa xä |i£/p'. r/j; Aw5(I)vr;s
y.axEopajiov, meldet Cassius Dio frg. loi (edd. Boissevain 1 p. 3 h)? ^^^ bei Gc-
Urkunden aus Messene lOI
legenheit dieser Einfälle wird der Quaestor Q. Braetius Sura, dem die Athamanen
in Larisa ein Denkmal errichteten (IG IX 2, 613), ihnen den Schutz haben an-
gedeihen lassen, dessentwegen sie ihn als awr^p« xzL zJzp-fizY,'/ feierten. Den Zug
der Skordisker, Maider und Dardaner und die Plünderung von Delphi und anderer
Heiligtümer in Hellas ( Appian, 'IXÄ. 5) setzte P. Perdrizet, Bull, de corr. hell.
XX 494 vor den siegreichen Feldzug, den Sulla gegen diese Völkerschaften im
Jahre 85/4 führte, H. Pomtow dagegen in seinen Nachträgen zu Delphica 11 93
in das Jahr 83, A. J. Reinach jüngst Bull, de corr. hell. XXXIV 320 in den
Winter 85 '4 oder das Frühjahr 84. Über die Unternehmungen, die Sullas Legat
Aulus Terentius Varro, in den Inschriften IG XII 8, 260, Sylloge- 332 und CIL III
suppl. I, 7240 erwähnt, im Aegäischen Meere gegen 85 v. Chr. leitete, handelt nun
J. Hatzfeld, Bull, de corr. hell. XXXVI 121.
Als Sulla im Frühjahre 83 Attika und dann Griechenland überhaupt verließ,
begleiteten ihn Scharen makedonischer und peloponnesischer Krieger zum Kampfe
gegen die marianisch-demokratische Partei in Italien (Appian, BC I 79). Der
zweite Krieg gegen Mithradates, von L. Licinius Murena (s. Sylloge* 332) auf-
genommen und in seinem dritten Jahre durch Sullas Eingreifen beendigt, berührte
nur Asien; als Murena eine Flotte sammelte, um sie den Seeräubern entgegen-
zustellen, wurde den Städten Kleinasiens die Stellung von Schiffen und Mann-
schaft auferlegt — so berichtet Cicero, in C. Verrem act. II, I 34, 86 ff.: decem naves
iussu L. Murenae populus Milesius ex pecunia vectigali populo Romano fecerat,
sicut pro sua quaeque parte ceterae civitates — und die römischen Machthaber
fanden so Gelegenheit, diese Verpflichtungen zu eigenem Vorteile durch Geld
ablösen zu la.ssen oder selbst ein zur Verfügung gestelltes Schiff für ihre Rech-
nung zu verkaufen (Cicero, pro Flacco 14, 32); übrigens feierten die Messenier
Murena als ihren Wohltäter IG V i, 1454. Führer in Hellas zurückgebliebener
Heerhaufen, wie C. Antonius Hybrida , und vielleicht auch C. Gabinius Capito,
belästigten nach Sullas Abzug die Städte durch ihre I-'rpressungen (G. F. Hertz-
berg I 422 f.); Statthalter von Makedonien, wie C. Cornelius Dolabella — nach
81 bis Ende des Jahres 78 oder Anfang 77 — miübrauchten, wenn auch einige
von ihnen für den Schutz gegen die Barbaren des Nordens zu sorgen wutiten. in
den folgenden Jahren ihr Amt, und Legaten, wie C. Verres im Jahre 80 v. Chr.,
eine Durchreise zu allerlei Vergewaltigungen. In den Jahren 78 bis 75 (in meinen
Neuen Beiträgen zur griechischen Inschriftenkunde, II. Teil, Sitzungsber. Akad.
Wien 166. Bd. 3. Abb., S. 11 bitte ich in Z. 20 von unten den Druckfehler
„ }S V. Chr." zu berichtigen) folgten sodann dii- Unternehmungen des P. Servilius
Vatia gegen die Seeräuber, von denen er tlen Namen Isauricus heimtrug, und
im Jahre 74 der dritte Krieg gegen Mithradates, der den Römern zu erneuter
mannigfacher Belästigung der Hellenen Anlaß gegeben haben wird. Von den
drückenden Forderungen, die nach anderen Machthabern M. Antonius, zur Nieder-
werfung der Seeräuber mit außerordentlicher Macht betraut, an die Städte stellte,
berichten die Inschriften aus Epidauros I(i IV 932 und aus Gytheion IG V i,
1146 (P. Foucart, Les campagnes de M. Antonius Creticus contre les pirates,
Journal des Savants 1906 p. 569 ff.). Seine schimpflichen Mißerfolge trugen ihm
den Spottnamen Creticus ein; im Jahre 69 konnten die Seeräuber selbst die
Plünderung von Delos wagen (Bull, de corr. hell. XXXIII 521). Schließlich
machte ihrer Macht O. Caecilius Metellus in seinem Kriege gegen die Kreter
und Pompeius, im Jahre 67 zur Befriedung des O.stens mit unum.schränkten Be-
fugnissen ausgestattet, ein Ende. Täuscht nicht der Eindruck, daß die Urkunden
über die öxxwßoXo; eia^^opä der Messenier noch Zeiten leidlichen Wohlstandes an-
gehören, so werden aber Begebenheiten des vierten Jahrzehntes des ersten
Jahrhunderts v. Chr. nicht mehr für ihre zeitliche Bestimmung in Betracht zu
ziehen sein; über die Zeiten Sullas hinabzugehen, sclieint nicht rätlich. In den
Jahren seiner Anwesenheit in Hellas, die sicherlich auch Messene schwere Schä-
digung gebracht haben, bleibt für die Wirksamkeit eines Memmius und Vibius
nicht Raum. Nach seiner Rückkehr nach Italien konnte die in den letzten Zeiten
des Bürgerkrieges ausgeschriebene allgemeine außerordentliche Umlage zu der
öxTwßoJwO; £ta-^opä in Messene Veranlassung geben. Appian, BC I 102 hat die
.schweren Folgen des Bürgerkrieges, deren Schauplatz Italien war, auch für die
außerhalb der Halbinsel gelegenen, Rom unterstehenden Gebiete mit folgenden
Worten gekennzeichnet: £5 to^oOtov kü-gö; xe Twiiatoc; -/.a! 'haXorg ÜTiaatv ö r^öXmoc,
Soe 7vpou,jr; xay.oO, -fiO'jprj 5e y.v.l zolg Oääp ir^v 'IxaXiav eö'vsaiv areaatv, apxi |i£v um
/.r,ax(T)v 7.x'. Miö-paoäxo'j y.v.1 ^üaXx TzzKoXz\i.rj\iiyQiz, cipv. 5' ÄTiopoüvio? xoO xa|Ji£i'ou Stä xä?
axäcTii; sxxExp-jyionIvoig zi'j'^opa.ic. v.oXXolI^' eO'vr; x£ yö^p Tiävxa xai ßaatXEij ögoi a6|i|iK/ot
X«: u6az:c o'jy 03«: jiövov ÜTioxcÄEr;, äÄÄä xa! Scai eocuxi? EyxEyEtptxsaav snl auvi)'r;xat?
Evopxo;, y.7.1 irsy.'. otx a'jjijiayi'av y] xiva äpExr^v a/J:i^-'i auxovojioö X£ xal ^öpwv ypm iiiXtlc,,
x4x£ T.v.'jy.'. a'jvx£/.£rv £X£).£iiciVxo xa: Otiäxciueiv, ywpa; x£ Evtat xal X'.iievwv xaxsc auvitrjxas
cj'fb'. o£5o|i£vojv ä-^ipo'mo (Th. Mommsen, RG IP 358). Ob damals, bei Gelegenheit
dieser gewaltigen Auflagen, die Sulla, zur Alleinherrschaft gelangt, in weitestem
Bereiche, der Lage der Dinge nach vornehmlich in den östlichen Gebieten,
erheben ließ, Memmius und Vibius neben und nach ihm in Makedonien und der
späteren Provinz Achaia tätig gewesen sein können, mögen die mit der Geschichte
Urliunden aus Mcssene 1*^3
ävv Zeit und dein römischen Beamtenwesen Vertrauteren entsclieiden. Jedenfalls
möchte ich bei der Ansetzung der Inschriften aus Messene über die Zeiten dieser
allgemeinen if-'^opat nicht hinabgehen. Steigt man in frühere Zeiten hinauf,
so sind vor den Jahren Sullas auch die des (". Sextius Sij bis 82 ausgeschlossen;
vor diesen liegen die beiden ersten Jahre des Bundesgenossenkrieges, in denen
sehr wohl auch in Hellas Kriegssteuern erhoben worden sein können. Vollends
aber werden die Unternehmungen gegen die Seeräuber, die sich an den Xamen
des Prokonsuls M. Antonius 102 v. Chr. knüpfen, und nach ihrem geringen Er-
folge die Maßnahmen, die durch den in Delphi gefundenen Beschluß des Senats
vom Jahre kjo \'. C"hr. bekannt geworden sind, Forderungen der Römer mit sich
gebracht haben, um so mehr, als diese damals auch den fünf Jahre währenden
zweiten Aufstand (U'r Sklavt^n auf .Sizilien niederzuwerfen hatten. Die frühere
£ia'.pGpa, die nach Z. 14 und 22 der Abrechnung STci Axjuovo; stattgefunden hatte,
würde, wenn man sie nicht in unmittelbar vorhergehende Jahre setzen will, in die
Zeiten der Bedrohung von Hellas durch die Barbaren des Nordens fallen können;
nach seinen Feldzügen gegen die Skordisker und Besser 109 v. C"hr. feierte
M. Minucius im Jahre 106 seinen Triumph über diese Völkerschaften. So scheint
sicli auch die Möglichkeit der Erwägung zu empfehlen, daß die Urkunden über
die öxtü)j3oXo; £Caq;opa der Messenier in die letzten Jahre des zweiten Jahrhunderts
gehören. Doch ist unsere Kenntnis ch-r Zeiten zu dürftig, als daß ich sie mit Zu-
versicht auf diese oder etwa auf die in meiner Darlegung erwähnten späteren Be-
gebenheiten zu beziehen wagte. Jedenfalls hat es innerhalb der Frist, in die diese
Inschriften nach allen anderen Anzeichen gehören, an Anlässen niclit gefehlt, die
die Römer zu besonderen Forderungen an die Städte des hellenischen Mutter-
landes und Messene zur Erhebung einer Achtobolensteuer nötigen konnten.
Die oben S. (15 durchgefülirle Kechnung hat ergeben, daß es sich bei dieser
ÖY.ZMpoArJi ch-fo^x um eine Steuer von ungefälir 2"/,,, eine -cV-r^xcaTTj, handelt.
Mit einer solchen „Vermögensabgabe" rechnet auch Demosthenes, wenn er in der
Rede über die Synimorien 27 sagt: Cf£p£ -{xp, exa-oaT»,v v.^ sCa-^Epstv ipst; oüxoOv
klif/.'jy-x ix/.xy-x. x/Xx äsv-yjxoaTTjV r.; ipsi, -i o'.-ÄoOv; oOxoOv Ixxtöv xa: srxos:* xai zi
ToOt' lov. 7:p6; Sixxoita; xa; yOSx;. xxiu/.cj;, äj jiaaiAsi ~x ■/p7,|ia':' äyi'-v t^asiv oOzo: ;
äXÄä tl'ö) jio'jXsatl'S otoSexätr// y,[*-x;. efaoiJE'.v, -svzaxoatx liXavia: x)X o'jt' äv eeväi/oisM-s,
O'jt', £'" y.xzxtH:-t, xz:x -v'j -cÄqio'j zx ypT,|iaTa. Eine Einhebung' iles 100. oder 3(1.
feiles der 6000 Talenti-. die das ii|irjia des Staates Atlien darstellen, gilt ihm
als verständig, eine Erhebung des 12. Teiles, deren I'>gelinis freilich immt>r nooli
ein lür den Zweck gänzlich unzureichendes wäre, als ungeheuerlich. Der Berechnung
I04 A. Wilhelm
der öxtwßoXo? efacpopa der Messenier sind die n^iaatxc, d. h. die v.\i-!,\{.OLix, zugrunde
gelegt. Piaton unterscheidet in den Gesetzen ]>. (»55 d zwei Arten von etVfopat,
je nachdem sie die Schätzung des Besitzes oder den Jahresertrag zum Ma(3stab
nehmen: ypriiiiztay £ta'.fopä; Tzipi tw xo'.vw, x£U|.i^a8-at \iky exacj-uov xr/; oüal%v evsxa
-oXÄwv XP'*^'' "''•*- ~V' e^E'CE'ov £;:txxp;t:xv ev Ypajxnaatv aTio-flpELV aYpovijiot; (puXexas,
S-w; 5v o-joiv o'jax'.v xaiv Eiccpopaiv, ÖKOzipa. xö Sr^iidaiov äv yprjcil'a'. [iouXr^xat, XP*i'^*'
xxt' sv.a'jtöv r/.x3-ov ,io'jX£uo|i£vwv, sxv x£ ToO x;[iTjiix"Oi oXo'j |i£p£i £äv -£ -yj; y£vo|X£vr;;
£<;' ivixjxöv £xx!3xc;X£ Tipoaöoo'j /top:; xwv £ti; xx aDaa:x:x x£XoiJii£vwv. Erstere Art der
Berechnung bedeutet größere Sicherheit für den die Steuer Erhebenden, letztere
größere Rücksicht auf den Steuerpflichtigen, wie Antonius in der Erklärung
auseinandersetzt, die er nach der Schlacht bei Philippi in Ephesos den Hellenen
und den Vertretern der übrigen Völker Kleinasiens (J. Marquardt, Staatsverwal-
tung * II 203) vorträgt, Appian BC V 4: Tiix; r/iuv, w av5p£; "EXXryV£;, 'AxxaXo?
ö ßaaiX£t); ujiwv Iv 5:xO-TjXxi; x-£/.t-£v xx: £'j{)-i>; a|t£''vov£; u|irv :^|X£V l^xxäXou" oOg yocp
£X£X£rx£ '^öpQ'jq 'Vx-xÄ(;), [icilrjXxiicV Ojirv, [d'/pi 5r(|tox6-(üv ävoptov xx: -xp' Ty|irv y£vo|1£V(ov
£5£rj3£ '^öpwv. £;;£: ok I5£rj3£v, oü ~p6; xx x:|itj|ixxx G|irv £7t£ilrjXan£v, w; xv ■>j|i£r; äxiv-
S'jvov 'föpov §xÄ£Yo:|Ji£V; xÄXx [lEpr^ :j;£p£;v xtov £xxaxox£ xxp-iöjv £;:£xx^a|i£v, i'vx xx! xü)V
£VXVX''(i)V XO:V(i)Vß)|X£V 0|J.rv XXA.
Die gesamte aa-^opx betrug 99.365 Denare und 2 Obolen oder gegen
20"3 Talente. Die Bedeutung dieser Summe zu würdigen, erlauben uns Nach-
richten über die Summen, die einzelne hellenische Städte und Landschaften
als Einkünfte lieferten, und über Zahlungen, die ihnen in Kriegs- oder auch in
Friedenszeiten auferlegt wurden. Magnesia am Alaiandros trug bekanntlich seinem
Herrn Themistokles nach Thukydides I 138, 5 jährlich 50 Talente; das Gebiet der
Stadt ist bisher nicht Gegenstand der Berechnung geworden, J. Beloch erklärt Gr.
G. II 31 1 die Angabe für „ohne Zweifel übertrieben", doch s. Ed. Meyer GdA III 62.
Nach Polybios XXXVI 31 berichtete Astymedes in seiner Rede vor dem römischen
Senat, daß den Rhodiern von den beiden Städten Kaunos und Stratonikeia in
Karlen jährlich 120 Talente zukamen: Tuxpx xouxwv xwv tzöazwv x|i'^oxEpwv ixxxiv
xx: e'xos: zd'/.y.YCO!, xw SyjHm -p6ao5o? £7it7LX£ xxS)' i'xxGt&v £xoj (den Athenern entrichtete
Kaunos im fünften Jahrhundert IG I 228 u. s. einen cföpoc von einem halben Talent).
Ein Städtchen wie Amiada zahlte den Pergamenern zwei Talente jährlich, .später,
vermöge des von Attalos II gewährten Nachlas.ses (OGI 751), einundeinhalb Talente.
Der Zehnte der landwirtschaftlichen Produktion im Gebiete von Tralleis wurde
im Jahre 63 v. Chr. nach Cicero pro Flacco 27, gi für goo.ooo Se.sterzen ver-
pachtet; nach J. Belochs Urteil Gr. G. II 311 „.sehr billig". König Lysimachos
Urkunden aus Mcssene I05
ließ sich von den Milesiern, wie uns die Inschrift aus dem Delphinion S. 294
n. 138 lehrt, nach A. Rehms Berechnung in den Jahren 283 und 282 v. Chr.
mindestens 25 bis 30 Talente zahlen; die Anleihe, die die Stadt bei den Knidiern
aufnahm, betrug, £;; xt,v Oi'JTspxv xa-x^oÄrjV bestimmt, 12 Talente 10 Minen; _ob
sie die einzige ist, die von Milet damals aufgenommen wurde, ob sie den Bedarf
völlig deckte, ist nicht auszumachen". Die Angabe des Diogenes Laertios II 140,
daß Eretria unter Demetrios Poliorketes erst 200 Talente jährlich, dann 150
gezahlt habe, bezeichnet J. Beloch, Gr. G. III i, 346 mit Recht als maßlos über-
trieben. Die Byzantier entrichteten nach Polybios IV 45 fiF. um 220 v. Chr. den
thrakischen Königen einen jährlichen Tribut von 80 Talenten. Die Summe, welche
ganz Makedonien jährlich nach Rom zu entrichten hatte, betrug nach Plutarch,
Aem. 28 hundert Talente; eine so kleine und arme Insel wie Gvaros hatte nach
Strabon X p. 744 den Römern jährlich 150 Denare zu zahlen.
Ungleich höhere Summen wurden durch rücksichtslose Machthaber als
Kriegssteuem von niedergeworfenen Gegnern erpreßt oder als Strafgelder ein-
getrieben. Die Zahlungen, die sich die Römer von den Karthagern, von Philipp V.,
von Antiochos III., den Aitolern — 300 Talente in sechs Jahren — und Xabis
ausbedangen, .stellen Ch. Lecrivain, Dictionnaire des Antiquites IX 431 und
J. Marquardt, Römische Staatsverwaltung- II 283 zusammen. Der Stadt Seleukeia
am Tigris legte Hermeias im Jahre 220 v. Chr. nach dem Siege über Molon und
dessen Tod eine Buße von 1000 Talenten auf, die König Antiochos III. sodann
nach Polybios V 54, 10 f. auf 150 Talente herabsetzte. Von den Abderiten for-
derte im Jahre 170 v. Chr. der Prätor L. Hortensius (IG II 423: BCH II 576 Z. 83,
584) nach Livius XLIII 4 nicht weniger als 100.000 Denare, also einen Betrag,
der den der öxiw^oÄo; iia'^opx in Messene um ein geringes überschritt, und
50.000 Scheffel Getreide. Während eine Gesandtschaft auf dem Wege zu di-m
Konsul Hostilius und nach Rom war, um für die Erfüllung der Forderung eine
Frist zu erbitten, wurde die unglückliche Stadt besetzt, die führenden Männer
hingerichtet, die übrigen Einwohner in die Sklaverei verkauft; ein Beschluß des
Senates suchte das Unrecht gutzumachen und gab den Abderiten die Freiheit
zurück. Ich verweile bei diesen Vorgängen, weil kürzlich Ch. Avezou und
Ch. Picard einen der vier Be.schlüsse der Abderiten BCH XXXVII 122 ff. in die
Zeit gegen 16S v. Chr. gesetzt haben und zwei andere, die auf den linken Seiten
desselben Antenblockes stehen, für älter, einen vierten auf seiner Vorderseite
folgetxlen für etwas jünger halten; ich gestehe, daß mir sämtliche Urkunden iler
.Schrift nach und auch ihrer Weitschweifigkeit wegen (U. v. Wilamowitz, Griechische
Jihrc, hefte des Ssterr. arcbüol. Institulei HJ. XVII. 1^
Io6 A. Wilhelm
Literatur' S. 174) jüngor scheiiuni als die Mitte des zweiti'ii Jahrhuiulerls und ich
geneigt bin, den Beschluß für ('. Apustius p. 125, der ihn Z. 36 ff. rühmt: [jiapadiov
y£v6|i£vov ~f/;] sXs'jö-epi'a; tr^i -6'/,t: r/|iö)[v xat aXXwv (oder tcoXXwv statt: twv) xpetöv
7:apa(jy£]il'£iatov iij|i£rv, in die Zeit nach dem Abzüge der Truppen des Mitliradates
zu setzen (86/5 v. Chr.), von dem (iranius Lic-iuianus p. ^^ der R(>nn(^r .Vu.sgabe
berichtet.
Mithradates heß nach Ajiiiian Miö-p. 47 den Chierti im Jahr(> .S() v. Chr.
2000 Talente abnehmen; nach Thukydides VllI 45 waren sie, obgleich ihre Insel
nur 826 k'iii- groß ist, zu seiner Zeit die reichsten der Hellenen. Dem GemiMnwesen
der Rhodier, die einst nach Polybios XXX \'l 31 aus dem llafenzi)!! allein jährlich
eine Million rhodischer Drachmen gezogen liatten, legte Cassius eine Zahlung von
500 Talenten auf; überdies trieb er nach Plutarch, Brutus 32 von der Bürg(;rschaft
8090 Talente ein. Der Provinz Asia hat Sulla bekanntlich im Jahre S| v. Chr.
nach Plutarch, Sulla 25 die sofortige Erstattung sämtlicher von den hUzten fünf
Jahren her rückständigen Zehnten und Zölle und außerdem die Zahlung von
nicht weniger als 20.000 Talenten geboten, die Lasten der £-:c-ai)[i£ia gar nicht
zu rechnen, die so groß waren, daß reiche Städte ansehnliche .Summen an-
trugen, um von ihr frei zu bleiben (Cicero, ad Att. V 21, 7: civitates locupletes
ne in hiberna milites reciperent, magnas pecunias dabant, Cyprii talenta attica
ducenta). Bekanntlich hatten diese Forderungen Sullas eine furchtbare Verschul-
dung der Gemeinden zur Folge. Von den Kretern forderte der .Senat nach Diodor
XL I im Jahre 70 v. Chr. eine Strafsumme von 4000 Talenten. Zur Strafe für
die Plünderung von Oropos (Pausanias Vll 11 f) sollten di(! Athener nach dem
Spruche der vSikj^onier nicht weniger als 50(j Talente zahlen; die drei Philosophen,
die sie daraufhin im Jahre 155 v. Chr. nach Rom sendeten, erreichten eine
Ermäßigung der Strafsumme auf 100 Talente, doch wußten sich die Athener der
Zahlung zu entziehen (G. F. Hertzberg I 241 ff.; G. Colin, Rome et la Grecc
p. 594 ff.). Nach Pausanias VII 16, 10 verurteilte L. Mummius (s. nun A. v. Premer-
stein, Jahreshefte XV 197 ff.) die Boioter an Herakleia und die Euboier 100 Talente,
die Peloponnesier den Lakedaimoniern 200 Talente als Entschädigung zu zahlen;
nach einiger Zeit verstanden sich die Römer dazu, ihnen diese Zahlungen zu
erlassen (G. Colin, a. a. O. p. 62. 64).
Mit den angeführten ungeheuren Beträgen dürfen schon im Hinblicke auf
die besonderen Veranlassungen und Umstände jener Forderungen die 20-28 Talente
der öy.zoipoXoi £?a^^opa in Me.ssene nicht verglich<;n werden, wohl aber mit den
cpopo;, die den Athenern im fünften Jahrhundert von ihren TcoÄet; zukamen, oder
Urkunden aus Messene 107
mit den 150 Talenten, die sich Brutus, seinem Freunde Cassius sehr unähnlich,
nach Plutarch, Brutus 32, von den Lykiern zahlen ließ, deren Gemeinwesen nach
Strabon XIV p. 664 f. 23 Städte, davon sechs größte, umfaßte. Nach Th. Mommsen
RG IP 385 fF. stellte „die Einnahme, welche Rom aus den Provinzen zog", über-
haupt „nicht eigentlich eine Besteuerung der Untertanen in dem Sinne, den wir
jetzt damit verbinden, sondern vielmehr überwiegend eine den attischen Tributen
vergleichbare Hebung" dar, „womit der führende Staat die Kosten des von dem-
selben übernommenen Kriegswesens bestritt; daraus erklärt sich auch die auf-
fallende Geringfügigkeit des Roh- wie des Reinertrages: das römische Arar war
nicht viel mehr als die Bundeskriegskasse der unter Roms Schutz geeinigten
Gemeinden. Was die römische Gemeinde von ihren überseeischen Untertanen
erhob, ward der Regel nach auch für die militärische Sicherung der überseeischen
Besitzungen wieder verausgabt".
Von höchstem Werte aber ist die Abrechnung über die iv.-Mfj'j/.oi ti'j-^opi
durch die Angabe des Betrages der gesamten -■.[iz-j'.x: von Messene, über 1256
Talente, zur Beurteilung und Bestätigung der berühmten Auseinandersetzung, in
der sich Polybios II 62 gegen die Behauptung des Phylarchos wendet, die Beute
der Lakedaimonier bei der Eroberung von Megalopolis im Jahre 223 v. Chr.
(II 55; Paus. VIII 27, 15; Plutarch, Philop. 5, Kleom. 25) habe 6000 Talente be-
tragen, von denen dem König Kleomenes 2000 als sein Anteil zugefallen seien:
'Ev Se -cj-o:: -piäxow |i£v xk oOx äv 9-a'j|jia'j£'.£ tt/v oiTzzip'.ocv xal r»)v ayvoixv Tf^; xo'.'/i^;
£vvo:x; 'j-.kp tt,; twv 'EÄ/.t//:7.(j)v -pxyt^ix-wv yp^rf^lxz xat ouvä(^i£(ü;; y;v näXiara Ss: tiol^x
xot; b-op'.oypx-^o:; 'jT.i^yv.'/. eyw yäp oü X^yw xa-' £X£''vo'j; TO'J; ypdvou;, ev olz ü~i "£
Töv £v MaxEcov'x paa'./iwv, It: c£ hxä/.ov b~b -d^z Tjyzyt'.xc twv -fi; i)J.r/.yjz no/iiitov
depOTjV xaTE'^ O-apTO li IIe/.g7:ovvt,3:(ov. x/.ä' ev Tof; xxif' r;[iä; xxipo:;, iv 0:; nxvTEC Sv xxi
TaOxö Xeyo'/te; \iE-(hu^'/ xxp-oO'jxt-x". coxoO^tv £05x:nov:av, cnw; ix Il£/,o-or/T,aou -137,5
£; xjxwv -wv E-i'n/.wv x*^'?'"'» cwjiaxwv 0'jy_ olö'/ ts •juvayiffjvx; tojgOto n/.f,i>'o; ypriiixTwv.
xaS otÖTi xoOto vOv oOx eJx^,, /.öyw &£ x:v: [lä/J.ov ä-0!faivi|i£8-a, cf/.ov ex xoüxwv. xf; yip
u-Jp 'Aihjvjf'wv oOy iTröpr;xE, 5cdxi xxO-' oO; xa;poi>; [uxä Or,,3aiwv £'"; xöv -pö; AaxEoa;-
(lovio-j; £V£jjX'.vov -dX£[iov, xa: nup'O'j; |iiv £?e-£ji-ov axpax'.wxa;, ixaxöv 0' £-XT,pouv xp:T,p£:;,
öx: xoxE xp-'vxvxEc x-ö xf,; x£:x;; -otsisO-xi xx; e:j xcv -ö/.ejiov E:;-^opä; ex:|u,3xvxo xt^v xe
y/opxv XTjv 'Axx:xt,v xzxaxv xxi xäc o:x:x;, C|io:io; 5e xa: X7,v ACi::xrjV oJa;av xy>X' 5^10; x6
O'Jii-xv x:|ir,|ix xf,c xc:'x; evIäitie xwv £?xx:ax:Xtwv 5:axoa:o:; xa: -£>,rn,xovxx xx/.ävxo:;. e;
wv oOx ä-Eo:xö; xv '^xvEtr^ xö ;:£pi nEXo-GWT,aitov äpx: pT,\>-iv 0::' £|ioO. xxxie 5' sxEtvoy;
xou; xa:poü; £C «Oxf^; xfj; JfEyäXr,; -öXew; 0-Ep^oX:xü); xno;fx:v6iiEvo; oOx äv x:; £:-e:v
xoX|it,je:£ -Xifto yEviaii-x: xp:xxo3:ojv, £;t£:5T, -£p qioXoyo'Jiiivdv et:: 5:dx: xx: x(bv sXEuS'^pwv
I08 A. Wilhelm
xa: löiv oouXlxiov !jW|iäi(ov xx TzXelaxa. auvlßr^ Si^'^uysiv ef; ty]v MsaTrjvyjv. (^isy^aiov 8s twv
-p0£'.prj[^i£vwv x£X(^iTjp:cv ■ oüOiVÖ; 'fxp 5v-£c 0£6T£pot. Kov 'Apxäoiov Jlavc:v£ü 0'jt£ xatä ttjV
5'jvx|iiv oux£ y.xxx tr^v -£p:o'j3;av, lo; aiiTÖ; O'j-ij '-f^/Otv, sx TioXiopxia? oi xxi Tcapaoöactüj
i/.övzc; io3-:£ [li^zt oia-foyEtv iir^Siva |iY(t£ SixxXa— r^vai paoüos |i>/5£v, 0[iw; lö Jiäv Äa'^upov
ir.'j'.rpxy |x£Tä twv awj^iaTwv xaxä tou; aOzo-j; xaipoü; xäXavxa xpiaxösia.
Man müsse sich, sagt Polybios, ülicr die Unkenntnis der wirtscliaftliclien
Verhältnisse von Hellas wundern, die in der Vorstellung zutage trt'lc, die ],ake-
daimonier hätten bei der Eroberung von Megalopolis eine Beute im Werte von
6000 Talenten machen können. Nicht nur in jener Zeit (223 v. Chr.), in der die
Peloponnesier durch die makedonischen Könige und noch mehr durch die zwischen
ihnen selbst geführten Kriege gänzlich heruntergekommen waren, sondtrn in
seinen eigenen Tagen, in denen sich alle friedlich geeinigt des höch.sten Wohl-
standes erfreuten, sei es unmöglich, aus der ganzen Peloponnesos eine solche
Summe ohne Verkauf der Menschenware aus der beweglichen Habe zu erzielen:
£; aOxtöv xwv Itotiacov X^P-S a(i)|iaxü)v; für die Bedeutung von eiziukoi. sind bezeichnend
GDI 5016 Z. 12 ff. und 1365. Seine Behauptung begründet Polybios folgendermaßen:
Hätte doch, als die Athener im Bunde mit den Thebanern den Krieg gegen die
Lakedaimonier begannen — im Jahre 378 v. Chr. unter j\rchon Nausinikos, s.
Philochoros fr. 126; Ed. Meyer, GdA V 385 f — und zum Zwecke der Erhebung
einer außerordentlichen Steuer eine Einschätzung des gesamten attischen Landes,
der Häuser und der übrigen Habe durchführten, diese Einschätzung einen Gesamt-
betrag von nur 5750 Talenten ergeben. Selbst eine übertreibende Schätzung würde
die Beute der Eroberung von Megalopolis auf nicht mehr als 300 Talente veranschla-
gen können, zumal die meisten Freien und Sklaven nach Mcssene geflüchtet waren.
Den schlagendsten Beweis für die Richtigkeit seiner Beurteilung der Verhältnisse
der Peloponnesos und für die Irrigkeit der Behauptung des Phylarchos liefere aber
die Tatsache, daß die Eroberung von Mantineia durch Antigonos (II 54, 1 1 ; Plutarch,
Aratos 45, Kleomenes 23; G. Fougeres, Mantinee et l'Arcadie Orientale p. 500 ff.)
nach Phylarchos eigener Angabe mit aller MenschenWare eine Beute von 300 Ta-
lenten ergeben habe, und diese Stadt habe an Macht und Wohlstand keiner and(n-n
in Arkadien nachgestanden, ferner sei ihre Übergabe nach einer Belagerung er-
folgt, während der niemand entwischen und nichts hinausgeschafft werden konnte.
In Kürze seien die an diese Darlegung des Polybios anknüpfenden An-
sichten neuerer Forscher über das xtitY;na wiedergegeben; auf ihre kritische Er-
örterung kann ich um so mehr verzichten, als es nur gilt, die erste streng
urkundliche Angabe über die Schätzung und .Steuerleistung einer griechischen
Urkunden aus Mcssene lOQ
Stadt, ilie uns (Uirch die Abrechnung' über die öxt(I),5oXo; sia-fopä geschenkt ist, ins
rechte Licht zu setzen (J. Beloch, Einleitung in die Altertumswissenschaft III 152).
Nach Boeckh, Stnatshaushaltung^ I 555 ff. stellt jenes xt[^irj(ia der Athener
von 5750 Talenten nur einen Bruchteil des eingeschätzten Vermögens der Steuer-
ptiichtigen dar und ist die Ets'fopa als eine Progressivsteuer aufzufassen; die 5750
Talente sollen einem Nationalvermögen von mindestens 40.000 Talenten ent-
sprechen. Dagegen wollte Rodbertus, Jahrbücher für Nationalökonomie Vlll
('''^ö?) 453 i" dem zi\).ri[ix vielmehr das eingeschätzte Volkseinkommen und in
der da'fopä, eine progressive Einkommensteuer erblicken ; seine Aufstellungen
haben allgemeine Zurückweisung erfahren. Gegen Boeckh aber ist J. Beloch
Hermes XX 237, XXII 371 und Griechische Geschichte II 451 f. mit Erfolg auf-
getreten; seiner Auffassung, daß x:'[i,T,|xa das eingeschätzte Vermögen bedeutet, das
hinter dem wirklichen immer und überall zurückbleibt, sind Eduard Meyer, GdA
V 380, Kl. Sehr. 120. 130, Handwörterbuch der Staatswissenschaften II- 674,
Ch. I.ecrivain in dem Artikel Eia-^ofx, Dictionnaire dos Antiquitös II 564 ff-, G.
de Sanctis, Atthis- p. 237, zuletzt mit Nachdruck H. Kahrstedt, Forschungen zur
Geschichte des ausgehenden fünften und des vierten Jahrhunderts S. 208 ff. bei-
getreten. Doch geht der Streit noch fort. P. Guiraud, Ea propriete fonci^re en
Grece p. 522, Etudes economiques sur l'antiquite p. 96 ff. hat sich namentlich mit
Berufung auf die Vermögensverhältnisse in Athen zur Zeit der Verfassungsände-
rung durch Antipatros (Diodor X\TI1 18, 4 f.) gegen die Deutung des -riiir^iix als
eingeschätzten Vermögens ausgesprochen und darin ein „capital imposable, le cin-
quieme du capital vrai" (p. 529) gesehen; mit Recht wendet H. Francotte, Les
finances des cites grecques p. 29, dagegen ein: „pourquoi le fisc apres avoir
penibloment recense les fortunes en-dessous de leur valeur reelle, par suite des
fraudes ou du mauvais vouloir des contribuables, se serait-il amuse ä diviser
par 5 les chiffres obtenus par lui?" Übrigens hat P. Guiraud zugeben zu mü.ssen ge-
glaubt, daß die Frage mit unseren Mittehi fast unlösbar sei. Auch C. F. Lehmann-
Haupt, Einleitung in die Altertumswissenschaft III 1 10, hält das Problem für
noch nicht genügend geklärt, so lebhaft er gegen Belochs Auffassung Stellung
nimmt, die auch E. C'avaiguac, Zeitschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
IX I ff., Histoire do l'Antiquite II 301 und J. M. Stahl, Rhein. Mu.s. LXVII 301 ff.
638 ff. bekämiifen. II. Francotte ist der Meinung „qu'il y avait au IV'= siecle, deux
esp^ces d'eisphorai: l'une, que nous appellerons fonci6re, qui n'atteignait que los
immeublcs, l'autre, que nous api)olorons completc, qui frappait tout le capital
mobilier et immobilier; le peuple, suivant les circonstances, decretait l'une ou
I lO A. Wilhelm
l'autre". A. E. Zimmern, The greek commonweiilth p. 387, heljt wie vor ihm
U. V. Wilamowitz, Staat und Gesellschaft der Griechen S. 111, die uuiTällige
Niedrigkeit des Betrages von 5750 oder 6000 Talenten hervor: „about three
times the annual revenue of the Athenian empire," schlieüt sich aber doch
denen an, die die Zahl für richtig halten, .,with a liberal margin for error, fraud
and dissimulation".
Die Behauptung, das Wort xt|irj|ia bezeichne stets „estimation, valeur totale"
(Ch. Lecrivain, Dictionnairo des Antiquites III 508), scheint sich allerdings im
Hinblicke auf die S. qi f. besprochene Stelle einer Inschrift aus Amorgos niclit
aufrecht erhalten zu lassen; glücklicherweise hat sich aber Polybios deutlich
genug ausgedrückt, um jeden Zweifel, wie er das xt[^ir;|ia der Athener vom Jahre
378 V. Chr. verstanden wissen will, auszuschließen. Nicht minder deutlich hat er
sich über die Beute der Eroberung von Mantineia 223 v. Chr. ausgedrückt: gleich-
wohl ist die Summe von 300 Talenten, die sie seiner Angabe nach geliefert hat,
bezweifelt worden. Nach G. Fougeres, Mantinee et l'Arcadie Orientale ji. 500.
502, bleibt sie stark unter der Wahrheit; Aratos, aus dessen Denkwürdigkeiten
Polybios geschöpft habe, sei bemüht gewesen, sein Vorgehen gegen die Stadt
zu entschuldigen und seinen Anteil an der Beute zu verringern. Man wird Po-
lybios' Bestreben, Aratos' Vorgehen in möglichst günstigem Lichte zu zeigen,
zugeben, seiner Polemik gegen Phylarchos aber eine wissentliche Entstellung der
Tatsachen gleichwohl nicht zutrauen. Seine Einwände gegen die maßlose Über-
schätzung der Beute von Megalopolis, angeblich 6000 Talente, sind durchaus
sachlich gehalten und auf einer einleuchtenden Überlegung aufgebaut; die An-
gaben über die Schätzung der Athener und über die Beute von Mantineia treten
mit einer Bestimmtheit auf, die volle Glaubwürdigkeit beanspruchen darf. Wenn
er mit Nachdruck von dem Historiker Kenntnis der Machtmittel und der finan-
ziellen Leistungsfähigkeit der Staaten verlangt, so dürfen wir ilin selbst über diese
hinreichend und besser unterrichtet glauben als die Geschichtschreiljcr, gegen
die er eben der Unkenntnis oder .Sorglosigkeit wegen Stellung nimmt, die sie
in dieser Hinsicht bewähren (Ed. Meyer, Kl. Sehr. 130 Anm. 3). Vor allem ist
hinsichtlich der für den Wert der Beute von Mantineia angegebenen Summe
festzuhalten, daß es sich nur um die bewegliche Habe und den Erlös aus dem
Verkaufe der Gefangenen handelt, ferner, daß nach Polybios' Aussage II 58, 12
Plünderung der Stadt und Verkauf der Freien das Los der Stadt war, nach
Plutarch, Aratos 45 aber die Eroberer toü; (liv £v5o:otxxou; x«: -pwiou? y.niv.ztvtm,
Urkunden aus Messene III
-xiox: oh /.ai yjvar/.a; Tjv2pa-o5;3avto. entsprechend dem auch sonst (vgl. z. B. Paus.
VII i6, 7} üblichen Verfahren; die Zahl der Umgekommenen und der nach Make-
donien Geschafften entzieht sich unserer Kenntnis. In den Jahren 419 und 403
V. Chr. hat Mantineia nach Diodor XII 78, 4 und Lysias XXXIV 7 gegen 3000
Bewaffnete zu stellen vermocht; G. Fougeres p. 568 ff. veranschlagt die Zahl der
Bewohner der Stadt, deren Mauern nach J. B. Bury JHS XVIII 20 einen Raum
von 1,230.247 ;;;'- umschlie(3cn. mit Einrechnung der Sklaven für jene Zeit auf
18.000, zu denen noch etwa 7000 Bewohner des Landes kommen sollen. Mit
J. Beloch, Die Bevölkerung der griechisch-römischen Welt S. 126, nehme ich an,
daß zur Zeit der Eroberung durch Aratos und Antigonos, mit Einrechnung der im
Kampfe Gefallenen, der Verbannten oder zufällig Abwesenden oder Begnadigten,
die Zahl der Einwohner der Stadt kaum mehr als 12.000 betragen hat und daß
bei dem Verkaufe der durch ihre Ergebung völlig entrechteten Mantineier in
die Sklaverei und ihrer gesamten Habe sicherlich die niedrigsten Preise erzielt
worden sind. Der Verkauf von 9000 Personen zu durchschnittlich i^/j Minen
würde 225 Talente ergeben haben, so daß nur 75 Talente für die bewegliche
Habe der Unglücklichen verblieben — waren es im ganzen 12.000, für jede Seele
nur 26V4 äginäische Drachmen; eine Summe, die äußerst bescheiden scheint;
doch ist zu bedenken, daß der Grundbesitz, der in diesen Landschaften der
Peloponnesos wie im alten Griechenland überhaupt die Grundlage der gesamten
Lebensführung bildet (A. E. Zimmern, The greek Commonwealth p. 224 ff.), bei
der Rechnung außer Spiel bleibt und daß, wenn auch nach Polybios' Zeugnis bei
dieser Belagerung kaum oinc>r der Bürger sich und seine Habe in Sicherheit
zu bringen vermochte, doch Geld und Wertgegenstände wenigstens zu einem
kleinen Teil den Eroberern entgehen konnten. Auch erinnere man sich, daß nach
Lysias III 24 der Athener Simon sein gesamtes Vermögen auf nur 250 Drachmen
eingeschätzt hatte und doch seinem Liebling Theodotos 300 Drachmen bot. Nun
verweist Polybios auf Grund des ihm bekannten Wertes der Beute von Mantineia
die Angabe, Kleomoncs und den Lakedaimoniern sei bei der Eroberung von
Megalopolis eine Beute im Werte von 6000 Talenten zugefallen, in das Reich
der Fabel; Mantineia hnl)e keiner Stadt Arkadiens an Macht und Wohlstand
nachgestanden — also auch Megalopolis nicht, das J. B. Bury, JHS XVIII 15
hinsiclitlich seiner Anlage, Ausdehnung und Bestimmung teils als Bundosstadt,
teils als Bundeshauptstadt in lehrreichen Vergleich mit Mantineia gesetzt hat; er
erklärt es für unmöglich, daß aus der gesamten Peloponnesos durch Verkauf der
beweglichen Habe, aber X*^P^» awnaTWV, ohne den Erlös der Menschenware, eine
Beute im Werte von 6000 Talenten zu erzielen sei. Das Gebiet von Mantim-iii
wird von J. Beloch, Die Bevölkerung der griechisch-römischen Welt S. 115, auf
275 l;m- veranschlagt, von G. Fougeres, Mantinee p. 124 auf 325 km'; für die
Peloponnesos ohne die Inseln berechneten jüngst A. Supan und H. P>üning (Peter-
manns Mitteilungen 163. Ergänzungsheft S. 113) 2 1.690., /w-, das Gebiet von
Mantineia macht demnach, auch wenn für seinen Umfang jene höhere Zahl in
Rechnung gesetzt wird, weniger als den sechsundsechzigsten Teil (60-74) der
ganzen Halbinsel aus. Siebenund.sechzigmal genommen würde der auf Grund einer
ganz groben Schätzung für die bewegliche Habe der Mantineier gewonnene Betrag
von 75 Talenten die Summe von 5025 Talenten ergeben, die beträchtlich unter
der Summe von 6000 Talenten zurückbleibt, die Phylarchos als Ertrag der Tieute
von .Megalopolis angegeben liatte und deren lünbringung, selbstver.ständlicli unter
gleichen Bedingungen, aus der gesamten Peloponnesos Polybios für unmöglich
erklärt. Da aber weite Gebiete der Halbinsel an Besiedlung und Wohlstand
hinter dem von Mantineia zurückstanden, andere dieses in beiden Beziehungen
übertrafen, und der für die bewegliche Habe der Mantineier, lediglich um über-
haupt irgend eine zahlenmäßige Betrachtung der Verhältnisse zu versuchen, in
Rechnung gestellte Betrag unsicher ist, kann diese Summe von 5025 Talenten
nur eine ganz ungefähre Schätzung bedeuten; so großen Spielraum sie läßt,
scheint sie mir ab(^r doch geeignet zu beweisen, daß Polybios durchaus im Reclite
war, wenn er die Einbringung von 6000 Talenten aus der gesamten beweglichen
Habe der Peloponnesier, /wp!; c(ij[iaT:wv, für unmöglich erklärte.
Für das Gebiet von Messene ergibt eine planimetrische Schätzung der ver-
mutlichen Ausdehnung einen Flächenraum von etwa 990 ktn-, der etwas mehr als
den zweiundzwanzigsten Teil (21-91) der ganzen Peloponnesos darstellt. Bei dieser
Schätzung ist angenommen worden, daß die Grenze von dem nördlichsten Gipfel
des „Gebirges von Kyparissia" (A. Philippson, Der Peloponnes S. 341), Psychro
II 15 ;;;, nach Nord nordo.st in das Tal des nördlich von Kyparissia mündenden
Flusses und jenseits über die Berge bis zur Schlucht der Neda läuft, die nach
A. Philippson S. 338 „eine geeignetere Landgrenze bildet als das leicht zu über-
steigende Gebirge von Sidirokastron", dann auf die Höhe des Berges Tetragi 1388 ;;/
(über den Namen Frh. Hiller von Gaertringen und H. Lattermann, Hira und Andania
S. 15), von dieser nach Südost der Wasserscheide zwischen Pamisos und Alpheios
folgend, dann süd- und südwestwärts über die die stenyklarische Ebene südlich
begrenzenden Höhen und vielleicht mit Einschluß der Quelle des Pamisos westlich
von Thuria an diesen Fluß; daß weiterhin der Pamisos, bis auf zehn .Stadien von
Urliunden aus Afesscne II3
seiner Mündung schiffbar und daher den Mangel eines Hafens ersetzend, die
Grenze bildet, im Süden das Meer und im Südwesten der letzte der Bäche, die
in nordwestlich-südöstlicher Richtung dem messenischen Busen zufließen, der
Skarias (nach der französischen Karte), und schließlich die die Wasserscheide
bildenden Höhen des Küstengebirges.
Eine Berechnung der Volkszahl schienen J. Beloch, Bevölkerung S. 149
die wenigen Angaben, die über die Stärke messenischer Aufgebote vorliegen,
nicht zuzulassen; doch hat er die Vermutung ausgesprochen, daß die jetzt IG V
I, 1398 abgedruckte, aus dem Jahre 246 n. Chr. stammende Ephebenliste aus
Korone der großen Zahl der Ejaheben wegen — es sind über 80 gewesen —
nicht Korone gehören könne, sondern Messene zuzuweisen sei; diese Vermutung
darf nun als um so wahrscheinlicher gelten, als auch eine andere Inschrift IG V i,
1399 nach U. v. Wilamowitz' Nachweis aus Messene nach Korone verschleppt
ist (Sitzungsber. Akad. Berlin 1905 S. 53). Die jüngst wieder von E. Ziebarth, Aus
dem griechischen Schulwesen- S. 87 befürwortete Benutzung von Ephebenlisten
zu statistischen Zwecken unterliegt freilich Bedenken, denen U. v. Wilamowitz,
Staat und Gesellschaft der Griechen S. 195 Ausdruck gegeben hat, und J. Beloch
hat nie versäumt zu betonen, daß die Zahl der Epheben, sofern der Dienst auf
die Söhne aus einigermaßen bemittelten Häusern beschränkt war, einen Schluß
nur auf die Zahl dieser zuläßt; immerhin leuchtet ein, daß die Bürgerzahl der in
der In.schrift nicht genannten Stadt, der die Liste IG V i, 1398 gehört, eine be-
trächtliche gewesen ist — wie Beloch meint, mindestens 5000. Rechnen wir für
die Zeit unserer Urkunden, nur um eine Vorstellung zu gewinnen, mit einer Zahl
von 6000 bürgerlichen Hausständen, so würde von der gesamten -LjiaaJa von mehr
als 1 256 Talenten auf jeden Hausstand unter der zweifellos nicht zutreffenden
Voraussetzung einer gleichmäßigen Verteilung des Besitzes etwas weniger als
", Talent entfallen; für die Mehrzahl der Hausstände ergibt sich eine ungleich
bescheidenere Summe, da der größere Grundbesitz stark angewachsen und die
übrige Bevölkerung verarmt gewesen sein wird. Für die heutige Eparchie Messenien
berechnen A. Supan und H. Büning, Petermanns Mitteilungen 163. Ergänzungsheft
S. 113 ff. 1642, mit den Inseln 1673/;«- und nach den Ergebnis.sen der letzten Volks-
zählung vom 27. Oktober 1907 127.991 Einwohner, 76 auf den Quadratkilometer; nach
A. Philippson, Der Peloponnes S. 575 hatte der damals mit Einschluß des heutigen
Triphyliens bis an den Alpheios reichende Nomos Messenien bei einer Ausdehnung
von 3341 km- im Jahre 1R79: 155.760, 1889 vermöge einer Zunahme, die auf den
Korinthenbau zurückgeführt wird: 183.232 Einwohner, also 55 auf den Quadrat-
Jahreshcftc des üstorr. arcb^ol. Institutes UJ. XVII. I -
1 I-l A. Wilhelm
kilometer, davon in der messenischen Niederung, deren Umlang er cinsclilii'lJlich
der Neogenhügel auf 407 /•»/- berechnet, 1879: 50.400, 1889: 58.800 {■.inwohner,
also I44'4 auf den Quadratkilometer. Auch im Altertum wird die ihrer Frucht-
barkeit wegen berühmte niessenische Niederung, insbesondere die obere libene
(62 k'in^) und die untere (155 km-), viel stärker bewohnt gewesen sein als die ge-
birgigen Teile der Landschaft, um die Wende des zweiten und ersten Jahrhun-
derts V. Chr. sicherlich weniger dicht als heute. Zu der Zeit, da Polybios schrieb,
herrschte in ganz Hellas, obgleich das Land weder durch häufige Kriege noch
durch Krankheiten zu leiden hatte, nach seinem berühmten, von Ed. Meyer, Kl.
Sehr. 138 ff. und W. S. Ferguson, Helleuistic Athens p. 373 ff. besprochenen
Zeugnis XXXVl 17 xtzol'.oIx xa: au!>vXTj|jor^v ÖAtyavypWTii'a, 5t' r]v a.'i ze tcöae:; eSrjpr^iuöiIrjCjav
7.x: ä'^of'av eivac auvißaive. Angaben des Polybios selbst, bei Strabon VII ]>. 322,
und anderer Schriftsteller, die sich auf Ereignisse etwas älterer Zeit Ijcziehen,
nämlich auf die furchtbare Bestrafung, die die Römer nach ihrem Siege über
Perseus im Jahre 168 v. Chr. über Epeiros und insbesondere über die Molosser
verhängten, die Plünderung von 70 .Städten und den Verkauf ihrer 150.000 Ein-
wohner in die Sklaverei, haben J. Beloch veranlaßt (Bevölkerung S. 195 ff.), für
den Bund der Epeirotai eine Bevölkerung von damals ungefähr 300.000 Seelen
anzunehmen oder 38 auf den Quadratkilometer; wenn er, auf Grund der im Jahre
1S86 geltenden Schätzung zusetzte: „eine Volksdichtigkeit, die der des heutigen
Wilajets Janina (39 auf den Quadratkilometer) etwa gleichkäme", so stellt sich
diese nach A. Supans und H. Bünings letzten Berechnungen, Petermanns Mittei-
lungen 163. Ergänzungsheft S. ng (vgl. S. 122) erheblich niedriger, nur 2g Ein-
wohner auf den Quadratkilometer. Wird das Gebiet von Messene auf ggo km^ ver-
an.schlagt und, da eine Vorstellung von den Verhältnissen, wie J. Beloch, Histo-
rische Zeitschrift CXI 321 ff. richtig sagt, der Zahlen nicht entbehren kann, die
Dichtigkeit, ohne Berücksichtigung der Unfreien, auf 40 — E. Cavaignac, Ilistoire
de l'antiquite II 23 glaubt für die Zeit um 480 der Auswanderung wegen nur mit
30 Bewohnern für den Quadratkilometer rechnen zu sollen — , so ergibt sich eine
Bevölkerung von 39.600 Köpfen und kommt auf jeden Kopf von der Gesamtsumme
der Schätzung der Betrag von fast 132 äginäischen Drachmen als Schätzungswert
der beweglichen und der unbeweglichen Habe. So wenig ich mich über die
Unzulänglichkeit dieser lediglich beispielsweise angestellten Berechnung täusche,
.so scheint mir doch das Ergebnis möglich und lehrreich. Auch wenn man
sich über die große Unsicherheit der Beurteilung der verwickelten Verhältnisse
unserer Zeiten und der Schätzung ihrer ungeheuren Werte keinem Zweifel hin-
Urkunden aus ATessene 11«
geben kann, wird es doch orlaubt sein, auf einige Ergebnisse der Berechnungen
des Volksvermögens europäischer Grof3staaten zu verweisen. In einem Vortrage
auf dem internationalen statistischen Kongreß in Wien 1913 hat Dr. F. Fellner
das reine \'olksvermögen von Österreich auf 8473 Milliarden Kronen, das Ungarns
auf 41-52 angesetzt; davon entfallen in Österreich, das 289 Millionen Einwohner
hat, auf den Kopf 2962 Kronen, in Ungarn, das 20-9 Millionen Einwohner
hat, 1986. Nach den Untersuchungen von K. Helfferich, Deutschlands Volkswohl-
stand 1888— 191 3 (Soziale Kultur und Volks Wohlfahrt während der ersten
25 Regierungsjahre Kaiser Wilhelms IL, S. 863 ff.) kommt von dem National-
vermögen, das auf 290 bis 320 Milliarden Mark veranschlagt wird, auf den Kopf
der Bevölkerung ein Betrag von 4500—4900 Mark; in Frankreich wird für das
Jahr igo8 ein Betrag von 7314 Frauken = 5924 Mark auf den Kopf berechnet,
in England 5100 — 5800 Mark. Bedenkt man, daß bei diesen Schätzungen des
Nationalvermögens die Werte des gesamten Grundbesitze.s, aller Gebäude und
aller Verkehrsmittel, die Erträgnisse der Bergwerke usw., der beweglichen Güter,
der Kapitalsforderungen wie der Schulden gegenüber dem Auslande einbezogen
sind, berücksichtigt man ferner den im hellenischen Altertum ungleich größeren
Wert des Geldes, so wird man nicht umhin können, obgleich für alle solche
Vergleichungen die weitestgehenden Vorbehalte zu machen sind, den Unterschied
zwischen dem Anteil des einzelnen an dem Nationalreichtum unserer Tage mit
den bescheidenen An.sätzen, die sich aus den -.:\ix'3ix: der Abrechnung über die
oy.xüprjXo- cia-^opi für die Habe der Bürger von Messene ergeben, einen durchaus
begreiflichen zu finden; staatlicher und heiliger Besitz ist in der Abrechnung
nicht verzeichnet, er ist als unantastbar von der Besteuerung ausgenommen. Einer
soeben veröffentlichten Untersuchung von E. Cavaignac, Melanges Holleaux p. 49 ff.,
die sich mit der Verteilung der Grund.steuer, genau gesprochen: ,.du principal de
l'impöt foncier sur la propriete non bätie" in Frankreich beschäftigt, entnehme
ich, (laß in dies-'m Lande .lurchschnittlich auf das Hektar eine Abgabe von 2,
auf den Quadratkilometer von ungefähr 200 Franken und bei einer Dichte von
70 auf den Kopf der BcvölkeruuR 275 Franken entfällt. In der Summe von über
1 256 Talenten, die die gesamte .Schätzung von Messene darstellt, ist außer der
Schätzung von Grund und Boden auch die der gesamten übrigen Habe inbegriffen:
die öy.-wjioXo; sJa-fopa beträgt gegen 100.000 Drachmen (Denare), so daß auf den
Quadratkilometer etwas mehr als 100 Drachmen und, wenn mit einer Bevölkerung
von jo.ooo Köpfen gerechnet winl, auf den einzelnen etwa 2';, Drachmen (Denare)
entfallen; (lal)ci darf ni.lit v.rgessen werden, daß diese Vermögenssteuer der
•5*
Messenier eine außerordentliche Auflage, keine jährliche und rogclmäUigfe war
und wie J. Beloch, Gr. G. II 452 hervorhebt, das Vc^rniögen damals einen erheblich
höheren Ertrag brachte als heute.
Um nach dieser Abschweifung zu Verhältnissen unserer Zeit wieder zu der
Angabe des Polybios über das attische zl\iri\aoc zurückzukehren, die bis zum Funde
der Abrechnung über die öxxwßoXog aatpopa der Messenier ganz allein stand, so
wird bei einem Vergleiche der 5750 Talente mit den 1256 der messenischen xqiacjtat
zu berücksichtigen sein, daß in der im ganzen etwa 2647 km^ umfassenden Land-
schaft Attika die Ebenen ohne die der Mesogeia nach J. Bclochs Schätzung, Be-
völkerung S. 57 etwa 630 ktii- einnehmen und nach Ed. Meyers Berechnung,
Forschungen II 189 ff. auch in der blühendsten Zeit des attischen Ackerbaus niemals
mehr als 25 bis 30"/^ der gesamten Fläche für den Getreidebau in Anspruch ge-
nommen geworden sind (der Bestand und Wert der Ölbaumpflanzungen entzieht
sich un.serer Kenntnis), während die messenische Niederung — ein Gebiet be-
sonderer Fruchtbarkeit • — einschließlich der Neogenhügel von A. Philippson auf
407 ktn- berechnet wird; vor allem aber, daß das Vermögen der Messenier vor-
nehmlich auf ihrem Grundbesitz beruhte, der einer genauen Versteuerung zu-
gänglich war, das der Athener aber zu einem viel beträchtlicheren Teil aus be-
weglichem Besitze und Forderungen, die sich vielfach der Schätzung entziehen
mußten. So scheinen mir die Angaben der Abrechnung über die öxtwßoJ.os efacpopa
in Messene die des Polybios über das ■:;[i,r^[ia der Athener und über Mantineia und
die ganze Peloponnesos aufs beste zu bestätigen; es wird nunmehr .Sache weiterer
Untersuchung sein, die Bedenken, welche neuerlich von P. Guiraud, E. Cavaignac
und M. Stahl gegen die Auffassung des attischen tt|ir;|ia als des eingeschätzten
Vermögens geltend gemacht worden sind, zu widerlegen.
Schließlich ist einer andern Inschrift aus Messene, IG V i, 1434, abgebildet
tab. VI, zu gedenken, die auf einem Säulchen von elliptischer Form (die Durch-
messer o*375'° und 0-23 ") mit viereckigem Kapitell (oben 0-465'" lang und 0-33 '"
breit) in wenig sorgsamer Schrift wohl des ersten Jahrhunderts v. Chr. verzeichnet
steht. Unter der größer gehaltenen Überschrift :
'A/ioAot~x 'Pdiiiatiov
steht in kleinerer Schrift ein Verzeichnis, in dem den im Nominativ aufgeführten
Namen von Römern Namen von Grundstücken im Dativ und Zahlzeichen folgen,
die, im Druck nicht völlig genau wiederzugeben, augenscheinlich Wertsummen
ausdrücken :
Urkunden aus Messcne II7
Viioi Eioulv-LOj ITpwTaiwi ■^>'S<ftMMMKT
5 Asxjio; 'Io6a:o; Aaiioai'ai tlJaystvsi'o'.;
/S^/Sy-ft H H H H
Köivtc; ACi'^Kio; I];:op:'o'j Zouaä;
''AXtr.xy.i.oe'.oii /S^/^H
Tpixapxvot; >'S^ff M M ^
Bei der Deutung- der Zahlen ging- W. Kolbe von der Voraussetzung aus,
daß H 10.000, und zwar Denare bezeichne; so ergaben sich ihm sehr hohe Beträge,
in Z. 2 z. B. 195.000 Denare. Eine andere Deutung, die nach einer Bemerkung
in den Addenda p. 3 1 1 M. N. Tod dem Herausgeber mitgeteilt hat und die ich
meinerseits unabhängig gefunden hatte, erblickt in M das auch sonst so gewöhn-
liche Zeichen für eine Mine; dann ist VS^ = 10 Minen, -ft = 5 Minen. Schwierig-
keiten bereiten die Zeichen, die am Ende der Reihe in Z. 2. 4. 9 stehen, von
W. Kolbe an der ersten und der letzten Stelle durch n wiedergegeben ; auch
ich glaube an diesen zwei Stellen dasselbe Zeichen, wenn auch nicht völlig gleich
gebildet: T und *V, erkennen zu sollen, in Zeile 4 dagegen T; nach M. N. Tod
bedeutet 'f 5 Statere oder 5 Drachmen, das eigentümliche Zeichen, das in Z. 4
den Minen folgt, 10 Statere, wie ^ auf den Steinen IG IX i, 691 und IG IV 742 das
Zeichen für 10 Drachmen ist. Unerklärt blieb das in W. Kolbes Umschrift fehlende
Zeichen 'p nach lIpiOTaiwi in Z. 2 ; ich vermute: äpyupiou. Die verzeichneten Summen
sind demnach: 19 Minen Silber (?) und 5 Statere (?), 27 Minen und 10 Statere (?),
29 Minen, 21 Minen (nach W. Kolbe: 12, doch ist unter dem zweiten M das A völlig
deutlich), 17 Minen (nach W. Kolbe, der das erste Zahlzeichen übersehen hat: 7)
und 5 Statere (?). Sie lassen sich sehr wohl, wie der Vergleich mit den -iiiT^iiaxa
des Thalon und des Nemerios zeigt, als Beträge einer s-'a-fopä begreifen, und die
einfachste Deutung für xtzcXo:kx, im Sinne des Vorschlages,' den Frh. Hiller von
Gaertringen dem Herausgeber mitgeteilt hat: „num summae a publicanis Romanis
debitae", ist „Ausstände", nämlich der s'13-.fopa:, die von jenen Besitzungen zu
zahlen waren; freilich vermag ich das Wort in dieser Verwendung sonst nicht
nachzuweisen. An sich liegt die Annahme nahe, daß eine Aufzeichnung solcher
ausständiger Beträge im Zusammenhange mit einer Aufzeichnung von Steuer-
eingängen erfolgt sei, und wiewohl die Messenier außerordentliche Steuern
wii'di'rholt erlidbcn und diTcn I">gebnisse aufgezeichnet haben werden, könnte
Il8 A. Williclm
eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür beansprucht werden, daß ihrem Gegfenstand
nach verwandte Urkunden auf eine und dieselbe Angelegenheit zu beziehen seien.
Doch rührt das Verzeichnis IG Vi, 1434 augenscheinlich von einem andern Scln-eiber
lier als die Urkunden über die öxtü)|3oXo; eb'^opa und die Schreibungen Etouevitoj,
'I'aystVcio:^ deuten auf jüngere Zeit; einer Ansetzung in der Kaiserzeit steht die
Rechnung nach Minen usw., wenn die Deutung der Zahlzeichen zutrifft, entgegen
(oben S. 72). Hinsichtlich der Bezeichnung der , Römer' sind die Bemerkungen
von J. Hatzfeld BCH XXXVI 134 ff. zu vergleichen. Der Gelegenheiten, bei denen
die Messenier sich außerordentliche .Steuern auferlegen niul.iton und Römer mit
ihnen im Rückstande bleiben konnten, sind im ersten Jalirhundcrt v. ( hr. zu
viele gewesen, als daß sich, bevor die Lernte selbst anderweitig nachgcnvicsen
werden, die Zeit dieser Inschrift näher bezeichnen ließe.
Von den Namen der Landgüter fordert iJsXXä; Beachtung". Als Tluß-
name begegnet SeXÄTjE:; nicht nur in der Troas, sondern aucli in Thesijrotien,
in Elis und in dem Gebiete von Sikyon (Strabon p. 338 ff.). Ptolemaeus III
16, 7 verzeichnet in Messenien einen Fluß ilsXa;, den man geneigt sein könnte
mit -sXXä: in Verbindung zu bringen, wenn er auch den Namen nur mit einem
Labda schreibt — dasselbe Schwanken kehrt in dem der vStadt ilsXXa'jca (lU'll
XXXI 94 fF.) wieder; vielleicht stehen der Name des Flusses SeXa; und der der
Gegend EsXXä; (vgl. z. B. ITpä;, 'E9. äpy_. 1905 a. 55 Z. 5. 8 und sonst) nebenein-
ander. E. Curtius, Peloponnesos II 183, ließ unentschieden, ob der ieXa? „der
heutige Lungobardofiuß sei oder der niinderbreite, aber längere Romanos südlich
von Gargaliano"; seine Karte Tafel V, auch C. Müller, Claudii Ptolemaei geographia
tab. 21 und R. Kiepert, Formae orbis antiqui XIII, allerdings nicht ohne ein Frage-
zeichen, teilen den Namen diesem letzteren zu. Beide Flüsse gehören der dem
Gebiete der Stadt Messene abgewendeten Westseite des Küstengebirges an. Noch
nicht beachtet scheint, daß die Karte der Fxi)editi<)ii de Morce am Westfuße des
1391 in hohen „M. Sekhi" nordwestlich von Ithome ein Dorf „Sola" verzeichnet,
nördlich von dem einen der zwei Bäche, die sich zum K'jTiaptCjaT^ci; vereinigen;
leider reicht K. Graefinghoffs Karte von Tripliylien Atli. Mitt. XXX\'I11 Tafel IV^
südlich nicht bis in diese Gegend, sie zeigt aber dcutlicli, daß des Ku-aptcarjet;
östliche Zuflüsse viel unbedeutender sind, als sie nach der französi.schen und
R. Kieperts Karte scheinen. Mit dem Namen dieses Dorfes kann demnach allen-
falls der des Landgutes SeXXäg in Verbindung gesetzt, nicht aber der Fluß SeXa;
nach ihm bestimmt werden, da dessen Mündung von Ptolemaeus unzweifelhaft süd-
lich von der .Stadt Kyparissia und dem nach ilir benannti-n Vc^rgebirge angesetzt ist.
Urkunden aus iMesscnc I I f)
Von den übrigen Namen ist «Jixysovsia augenscheinlich zu cfayö;. 'fÄy-''^? zu
stellen; für den Xamen WXt-oLyJ.Zv.x sehe man P. Grasborgers Nachweise ähnlicher
Namen, Studien zu den griecliischen Ortsnamen 8. 105, zu denen icli yojpi'ov
l\Äojn£xwv auf Thera IG XII 3, 345 Z. 18 füge. Die französische Karte verzeichnet
ein Dorf „Aloupokhori" östlich von dem etwa 8 km südlich von der Stadt Messene
gelegenen großen Dorfe IVvopoO^y..
Ich verkenne nicht, daß die vorstehenden Erläuterungen nur als ein erster
Versuch gelten können, der wirtschaftlichen Bedeutung der einzigen Urkunde
gerecht zu worden. Kundigere werden nicht zögern, den Gewinn, den die In-
schrift ver.spricht, mit sichererer Hand voll auszuschöpfen. Der archäologischen
Gesellschaft in Athen aber, die durch nun schon auf mehr als sieben Jahrzehnte
vorbildlich erfolgreicher Wirksamkeit zurückblickt, wird dieser unvergleichliche
Fund nicht nur als ein würdiger Lohn für ihre früheren Bemühungen um Messene
gelten dürfen, sondern auch als ein glückliches Vorzeichen für die Unterneh-
mungen, die sie unter Herrn G. P. Oikonomos' Leitung an der .Stätte, die .solche
Denkmäler besessen und bewahrt hat, von neuem zu beginnen gewillt i.st.
Nachträge.
.S. 11. {-".in Beispiel außerordentlich verzögerter Ehrung gibt der Beschluß
der Athener IG IP 500 aus der 8. Prytanie des Jahres des Archon Nikokles
302 I V. Chr. zu Ehren der xa^taf/yo'. des Jahres des Archon Euxenippos 305/4.
Auch der von J. Kirchner, wie ich Athen. Mitt. XXXIX 177 ff. zeige, mit Unrecht
untiT die Beschlüsse des Rates und des Volkes der Athener gestellte Beschluß
der Phyle Aigeis IGMI 656 zu Ehren der Ratsherren der Phyle im Jahre des
Archon Diotimos i.st erst am 5. Tage der q. Prytanie des nächsten Jahres zustande-
gekommen. Daß die endgültige Beschlußfassung über Ehrungen an evvo|iot ypivo:
gebunden ist, wird in den Beschlüssen des Demos und der Gerusia von .Sardeis
und des xo:vöv tiöv i-\ xv]; 'Aata; 'EXXr^vwv ausgesprochen, die mit oinom Briefe des
Kaisers Augustus aus dem Jahre 5 v. Chr. auf der schönen Stele aus Sardeis
Amor. Journ. of Arch. 1914 p. 321 ff. verzeichnet sind; es heißt Z. 37 ff.: 6 5i
2f(|i05 äTC00£;a|i£V05 aOiiv xai e; cov ex4|i:a£v änoxp'.|iäT(i)v tö a-cjoaiov aOtoO xa: £r;ii£Ä£c
xxTX|ia9-cbv £7CT)V£x«)t) (dieses Wort kehrt, zu S. 24. 36 nachzutragen, auch Z. 47. 77. 85
wieder) T[|iäv aOtiv 5£oöx!>-a'. -fj: ,io'j?.»;:, tä; |dv Tina; aO-oO £•; toü; £vv6|iou; 0-£pi£})-£:c;})-a:
Xpövo'j;, 17)7 54 ToO 5rj|ioi» et; aOiöv |ia(p>Tijp[av oeoTjXiTiaJIai 5ta toOSe xoO <i^y^-^[rs\\.x-oi Eiva:
T£ aüxöv £v Tf( xaXJ.taxTj xai ev xouxo:; ä-oSox^j; Z. 46 ff.: I^p' of; 6 2t;|io; xxa. i■r:r^'d•/\yr^
A. Wilhelm, Urliiiiidcii :ius Mcssene
xs^Häv aüxov, vüv oh cv-wv xöv evvöiiwv ypovtov xnX.; Z. 6off.: y) ysfiouaia «TioSs^aiiivrj aiixöv
exo'.vEV vOv |.t£V xöv xXrj^fj v.%1 xaS-r^y-ovia «Oxw sTiaivov Sii -oü 4ir;cpEa[iaxos [lapxup^cat Tcepi
X3 i'-iaov Tj-Or. xwv TxpsTxouawv Y£V£a8-ai npövoLav ev xoFs xaÖYjXoua'.v /pövoi?; Z. 70 f.: 01
oi Y^f'O"''"^» ^-^^ /ipoxspov i-ilv aüxöv £:xif;V£aav xal vQv expivav xG)v evvöiiwv eXfJövxwv /p6v(i)V
xat -iiifjsai aOxöv. Mit Recht verweisen die Herausgeber, W. H. Bucklcr und
D. M. Robinson, p, 34g auf den Beschlui3 des Demos von Seleukeia-Tralleis, den
M. lla--axtovaxavx:vou. At TpiXlv.c. a. 37 ap. 42 herausgab und A. Rehm, Das
Delphinion in IMilet S. 321 bespricht, Z. i f.: ivx 0£ xal Asiovior^g xliiyjIIv/. xaia^tw?,
zpovoTjaäxw r/ et:? oxs-favy^popou Mr^vooüpou jicuÄrj ev xot; ivvöiioi; XP^vo;?, und auf den
Beschluß aus Kyme für L. Vaccius L. f. Labeo in Cauers Delectus- 437 Z. 2 1 :
xwv EvvöiKov £ovx(ov -/pövwv. s. ferner C. G. Brandis, 'ExxXrjata RE V 2996. Auch
als Beispiel der |iapxupiai (oben S. 26) und der Ehrung bei Gelegenheit der dpxac-
p£a:ai (Z. 85. 107; Athen. Mitt. XXXII 257 n. 7 Z. 7, 264 Z. 68 f) sind diese Be-
schlüsse zu Ehren des Menogenes, Sohnes des Isidoros, aus Sardeis von Be-
deutung. Nach einer Vermutung, die mir A. v. Domaszewski freundlichst mit der
Berufung auf \V. Dittenbergers Nachweise zu OGI 527 mitgeteilt hat, ist in dem
von Philostratos in der Sammlung der Briefe des Apollonios von Tyana 62 (I p. 362
Kayserj mitgeteilten Beschlüsse der Eakedaimonier vor eSoEs zeXtai xe xai xij)
Sa[iip statt des unverständlichen xaiv ipyy.lv, das ich Neue Beiträge I S. 33 uiige-
deutet ließ, xat; dp/atpsacats zu lesen.
S. 36. Die Worte xa0-ap£i6xrj? xai o'xaiocjüvr; begegnen verbundi-n auch in dem
in den Ausgrabungen auf Delos gefundenen, von M. Holleaux, Archiv für
Papyrusf. V 9 ff. herausgegebenen Beschluß der von den Kretern nach Alexan-
dreia gesandten Hilfstruppen Z. 18 (Nachweise des Herausgebers folgen S. 22);
xaÖ-apE'O)? findet sich auch Athen. Mitt. XXXII 282 Z. 41, im^ii/Mi xat maxCoc, xac
xa{^apE{(og in dem Beschlüsse der Gerusia von Sardeis zu Ehren des Menogenes
Z. 55, xxO-apws v.y.l auvcpspovxw; in dem Beschlüsse der Hellenen Z. 79. 81.
S. 78. Auch U. v. Wilamowitz hat sich in seiner Besprechung der In-
schriften des Delphinion in Milet, Gott. gel. Anz. 1914 S. 8g gegen die An-
setzung der Inschrift Amer. Journ. of Arch. 191 2 p. n ff. aus Sardeis in die Jahre
306 bis 303 V. Chr. erklärt und glaubt sie „kaum noch im dritten Jahrhundert
geschrieben".
S. 98. Über die griechischen Bezeichnungen axp^xriyö; und äviloTtaxo; liandelt
nun M. Holleaux, Hermes XLIX 581 ff.
Wien. ADOLE WIEHELM
Ein doppelseitiges Relief von der Akropolis.
'Jaful I.
Im Sommer 1910 wiirtk; auf der athenischen Akropolis lieim Herausnehmen
antiker Steine aus späten Teilen der Ringmauern eine beiderseits mit Reliefs
verzierte Marmorplatte entdeckt, welche durch den Gegenstand der T^arstellungen
wie durcii den Stil das Inten^ssn in noch höherem Grade in Ans]jruch nimmt,
als es Funde an dieser Stätte an sich schon zu erregen pflegen').
Das Stück, das ich mit Erlaubnis der Leitung des Akropolismuseums ver-
öffentliche, ist aus pentelischem Marmor, die g-rößte Höhe beträgt 061'", die
größte Breite 0-38'", die Dicke 01S75'". Auf der einen Seite ist in einer Länge
von u'3 44'" die ursprüngliche Kante erhalten, die Dicke des erhaltenen, nicht
völlig glatt abgemeißelten Reliefrandes beträgt o'525"'. Von den beiden Seiten
sowie oben und unten fehlen große Stücke. Der Bruch an der der erhaltenen
Kante g-egeiiüberliegenden Seite erscheint wie abgearbeitet.
Die Platte zeigt auf der einen Seite ein Hochrelief (höchste Erhebung o-i2"'),
auf der andern ein Flachrelief (höchste Erhebung 0015"'). Dargestellt ist jederseits
Athona, ungeflügelt im Hoclirelief, geflügelt im Flachrelief
Die Athena des Flachreliefs (Fig. 10) schreitet nach links, das rechte vor-
gestreckte Bein ist verloren, dem linken nachgezogenen fehlt der Fuß und ein
Stück des Unterschenkels. Der rechte Arm, ilem die Hand mangelt, ist erhoben,
die Linke gesenkte hält den Helm.
Die Kleidung besteht aus dem schräg umgelegten, nur auf der rechten Schulter
gehefteten dorischen Pei^los, unter dem links ein kurzer und weiter, in wenige
Falten fallender Chitonärmel hervt)rtrilt. Auch am Hals, der in seinem Ansatz
noch erhalten ist, kommt der Cliitonrand in ein(>r schrägen, in ihrem \'erlaufe
nicht ganz verständlichen Linie zum \'()rsc]iein.
Der Überschlag des r'ei)los, dessen schräger in Falten gelegter Kand teil-
weise abgebrochen ist, zeigt zwei Faltengruppen, eine reichere, die ihren Anfang
von der rechten .Schulter nimmt und wahrscheinlich in einem Schwalbenschwanz
endigte, und eine einfache, von der linken Brust herabfallende. Im unteren l'eile
scheinen sich die Falten zu einem großen palmettenartigen Arrangement zwisclien
den Beinen vereinigt zu haben. Über ,Schulter und Brust liegt schildartig rund
'1 Skius, l[yxy.-.:y.i 1910 S. ;ij und 114. V^;l. K;uo, Jahrli. <!. Inst. Aiii. 1<)I1 Sp. 1 K). iqi; Sp, 230,
J.ilircslicfli- .l.'s .Isl.-ir. ..r.h;;..l. Tiutilul.-N H.l. XVH. K,
Ada von Xetolii-zka
die bogen f(")rm ig ausgeschiiittPiie
Aigis. .■111 (li'ii l'.ndt'n eines jediMi
lU>gi_'ns rollt sich eine kleine
Schlango hall) auf. Das (Jor-
goneion, das stark bcstoßen ist,
zeigt in Sclieitcln gekämmtes,
lockiges Haar. Die Aigis liän^t
nicht über dem l'e|)l()srand
lierali. sondern ist in den l'e]jlos
hineingezogen, su daß die rechte
Faltenpartie wie sonst nie bei
der gepanz(!rten Athena, über
die .\igis herabfällt. Die Gren-
zen dieser beiden Gewand.stücke
sind nicht deutlich \oneinander
abgeholieii, sondern lliel.ien in-
einandi'r: so scheint rechts ein
feil des Übenschlagsrande.s unter
der Aigis, ein Teil über der-
selben zu liegen.
Zwei kurze gedrehte Lok-
ken, die sich leicht einwärts
rollen, fallen aul' die linke l'>rust
herab. Der attische Ib-lm in der
linken Hand trägt einen lUisch,
der in eine Spirale ausläuft; er ist für einen Kopf auf so schmalen Schultern
reichlich groß au.sgefallen, auch ist nicht deutlich gemacht, wiuan ( r eig"ent-
lich gehalten wird. Der Daumen liegt nur leicht am \'isier, die übrigen ge-
krümmten Finger scheinen ins Leere zu greifen. Hinter dem linken Arm
breitet sich ein mächtiger, fast bis zu den Knöcheln reichender Fittich aus,
auch unter dem rechten Arm ist das Gefieder eines Flügels erkennbar; ein
kleines wulstartiges .Stück über der rechten Achsel flürfte dem oberen flügel-
rande angehören.
]^ie Athena in Hochrelief (Fig. ii) steht ruhig da in voller Vorderansicht,
mit ein wenig entlastetem linkem Bein. Die Arme sind vom K(jrper abgestreckt,
die linke Hand hat einst das leichtgi'raffte Kleid, dii' rechte; einen (iegonstand
lo: Relief vdii ck-r Akrüpolis
Kill donpulsciliycs Relief von der Alir()|>(ilis
gehidttMi, von dem ein dicker,
nicht recht deutbarer Ansatz
im Rehefgrunde erhalten ist.
Atliena trägt einen auf l)eidi'ii
Schuhern genestehen, offenen,
dorischen Peplos ohne Chiton
darunter, wenigstens ist an Hals
und Armen keine Spur eines
solchen zu sehen. Die Aigis
ist anders geformt als an der
früher besprochenen Figur, sie
legt sich glatt und schlicht wie
ein Kragen über Schultern und
Brust, es fehlen die stark gerun-
deten Bogen und die sich auf-
rollenden Schlangen; vorne ist
sie offen und durch das ziemlich
bestoßene Gorgoneion wie durch
eine Spange zusammengehalten.
Jederseits liegen zwei fast gerad-
linige in Spitzen endigende Lok-
ken über der Aigis. Das Ge-
wand schmiegt sich eng' um dir
Beine und bildet in deren Mitte
eine größere Faltenansammlung,
von der .sich einzelne Rippen lösen und über die Sclu-nkcl hinziehen. Der
Peplo.süberschlag zeigt in der Mitte eine breitere Falte, an ilie sich jeder-
.seils ziemlich dicht schmälere reilien. Links an den Rändern fällt der Stoff
in einem weit auseinaiidergezogenen, .schlichten Zickzack herab. Rechts
fällt der Überschlag in ähidichem Zickzackfall herab, als ob er auch hier
geschlitzt wäre.
Kin zeichnerischer Versuch, die l'lalle in ihrer \crnuiiliclien ursprünglichen
(iestalt zu rekonstruieren, zeigt, daß das links an der getUigelten Athena fehlende
.Stück, ergänzt, gerade au.sreiclit, nt-beii der Atlien.i im Hochrelief rechts nocli
ebensoviel RelielgTuiid jinziifügen als links erhalteni ist. Wir gewinnen so eine
rechteckige Platte, die oben und unten, vielleicht auch nur nuten, mit einer
der .\Un.iH,li
124 Ada von Nctolii'/.ka
Leiste abschloß, von ungefähr o-76"' Höhe und o*465"' Breite (etwa 2' ._, und i '/^, l-"uß,
das sind die Maße z. B. des Lansdowneschen Reliefs und des Reliefs der Athena
mit dem Käuzchen beim Grafen Lanckoroiiski, vgfl. Jahresh. XVI S. 30), vorne
mit einer Figur in hohem Relief in Vorderansicht, hinten in Maclireliof in Protil-
stellung verziert, eine, soviel ich sehe, neue Art der Stele.
Die doppelseitig verzierten Tafeln des V. und IV. Jahrhunderts — wie z. B. das
Relief des Echelos und der Basile (Svoronos T. XXVIII, Text S. 120 ff.) scheinen
beiderseits ein gleich hohes Relief aufzuweisen. Eine Verschiedenheit der Relief-
hohe zeigt ein archaisches Reliefbruchstück im Magazin des Akropolismusmmis
Inv. 3702 (Conze, Grabreliefs I Nr. 10 T. X i ab), das vorne einen Reiter in 0-03,
hinten eine Sphinx, in wesentlich flacherem Relief, nämlich o-oo8 Erhebung zeigt.
Zeitlich näher stünden die Maskenreliefs, von denen das Wiener Hofmuseum
ein schönes Beispiel besitzt. (Sacken, Die antiken Skulpturen T. XIX u. T(?xt S. 41
Fig. 10. Vgl. auch J. Banko, Archäolog.- epigr. Mitteilungen aus Ostern XVIII
S. 87 und Albert, Revue archeologique 1881, 2. Serie gi ff.) Es sind oblonge, quer-
gelegte Marmortafeln oder auch Scheiben, welche an der Vorderseite mit Hoch-
relief, tragischen oder komischen Masken, rückwärts mit Flachrelief, Umriß-
zeichnung oder nur mit Malerei geschmückt sind. Sie bildeten nach Schreiber
(Brunnenreliefs aus Palazzo Grimani S. 87 ff.) „ein wesentliches Glied der helle-
nistischen Hausdekoration, indem sie als Schaustücke auf Kandelaber, Pfeiler
oder in den Säulenumgängen auf die Brüstungen gestellt und drehbar befestigt
wurden. In einzelnen Fällen mögen sie auch als Anatheme gedient haben (vgl. das
herkulan. Wandbild Heibig 1469)". Dem Sinne nach haben sie freilich in ihrer
Mehrzahl mit unserem Relief nichts zu tun, da sie sich, wie Albert (a. a. O. S. 274)
ausführt, hauptsächlich auf Dionysos, in seiner doppelten Eigenschaft als Gott
des Weines und des Theaters, beziehen. Einige dürften aber auch aus dem
bakchischen Kreis herausfallen, so z. B. eine große Scheibe (a. a. O. S. ig8
Xr. 15), die vielleicht Athena, und nicht, wie Albert angibt, Nike darstellen
soll, denn diese ist mit Lanze und Schild bewaffnet und hält den Helm in
der Hand; der Revers zeigt dieselbe Figur, nur nacli dc^r entgegengesetzten
Seite gewendet. Es ist nach Albert eine Nachahmung archaischen Stils, also
eine archaistische Arbeit.
Hier wäre denn auf beiden Seiten die gleiche AtluMia. Die verschiedene
Darstellung auf unserem Relief mag sich auf verschiedene Eigenschaften der
Göttin beziehen, doch sind sie jetzt, da manches Wesentliche xon den Figuren
fehlt, schwer anzugeben. Eigentlich erscheint die (iiUtin lieiderseits mehr Iriedlich
Ein doppelseitiges Kelicf von der Akropolis I 25
als kriegerisch; auf der einen Seite trägt sie den Helm in der Hand und ist als
Athena Xike gekennzeichnet, auf der andern sehen wir sie in ruhigster Haltung
und Stellung. Bei ihr möchte man am ehesten an ein Palladion denken, doch
abgesehen davon, daß wir weder Lanze noch Schild ergänzen können, palJt das
Gewandraffen nicht zu diesem kriegerischen Idol.
Die Ausführung ist ziemlich derb und flüchtig, besonders auffällig an der
Figur des Flachreliefs, die auch in ihren Proportionen nicht ganz gelungen er-
scheint. Die Athena der anderen Seite ist in dieser Hinsicht besser ausgefallen,
wenngleich die Härten in Kontur und Modellierung auch hier unangenehm her-
vortreten. Beide Figuren gehören offensichtlich einer archaisierenden Kunst-
richtung an und verraten in ihrer ganzen Auffassung und Behandlung eine
ziemlich unsichere und ungeschickte Kopistenhand.
Wenigstens für das Flachrelief können wir auch - so glaube ich — das
Original, nach dem es kopiert wurde, feststellen. Dem Typus begegnen wir in
der sogenannten neuattischen Kunst sehr häufig. Hauser führt ihn in seinen neu-
attischen Reliefs (T. i) als Typus IV an und zählt fünf nahezu gleiche Dar-
stellungen dieser Athena*) auf, zu denen ich noeh drei hinzugefunden habe.
Vergleichen wir unsere Figur z. B. mit der Athena des kapitolinischen Puteais
(Stuart Jones, The Sculptures of the Museo Capitolino T. 29), so sehen wir, datJ
diese-*) in sehr ähnlicher Ausrüstung, Kleidung und Stellung, nur nach rechts
gewendet, erscheint, doch fehlen ihr die Flügel, die unser Künstler willkürlich
dazugefügt haben wird. Sie trägt einen geschlossenen, schrägen Peplos, unter
dem in welligen Fältchen ein Chiton hervorkommt, und eine ähnliche, hier aber
in Schuppen gegliederte Aigis mit Gorgoneion. In der rechten Hand hält sie
einen besser ausgeführten und kleiner gestalteten Helm, dessen Kamm in einen
zu langer und dünner Spirale ausgezogenen Schwanz endigt, in der linken die
Lanze, die wir, nachdem wir es mit einem ausgesprochenen Typus zu tun haben,
ohneweiters mit der rechten Hand unserer l'igur ergänzen kt'mnen. Obwohl der
Verfertiger des kapitolinischen Puteais genauer arbeitet, indem er sich in den
■-') I. Kapitolin. Puteal, Häuser a. a. O. S. 00 V. Rechteckige Platte, K.ipilul, Ilauser S. 35
N'r. 86. abgeb. The Sculptures of the Museo Capi- Nr. 45.
tolino T. 29. VI. Platte im .Museo archeologico, Mailaiul,
n. Fraj;racnt des Museo Cbiaramonti, ahj;el>. Mauser S. 3; Nr. 46 ll.anie geschultert).
Amelung,VatikanKatalogT.32 lO(Laniegeschultert). VII. Oblonge Platte der Villa Albani, Hauser
III. Relief d. Villa .\lbani. ab;;.-!.. .Miliin S. 34 Xr. 43 (Lame geschultert).
I. VII. VIII. RelicITragmcnt aus Dolos, Hullelin iSg^
IV. Runde Hasis iles Musio lorloiiia, Ilauser S. 47S I.anie geschulterli.
.1. u. O. S. 35 Nr. 44. ') R. .\rm u. Hand sowie die Kiillc ergänzt.
I 26 Ada von Xcloluzka
Proportionen nicht \ergreift, die Gewänder mit einem sorgtldtiq-eren I'alten-
arrangement wiederg-ibt, das Übergreifen der Aigis über den Mantel untl deren
Endigung beim Hals deutlich macht, ist seine Arbeit in ihrer Glätte sehr
unerfreulich. Dagegen macht die I'lacliligur unseres Keliefs mit all ihren
Mängeln einen unleugbar frischeren lundruck, di^r vielleicht noch (liireh die
Flügel verstärkt wird.
Den Typus der g'eflügelten Athena behandelt Savignoni in der Ausonia V"
S. 69 ff. Man liat lange geglaubt, daß diese Gestaltung erst in helli-nistischer
Zeit Aufnahme in die griechische Kunst g"efunden habe. Aber es stellte sich
heraus, daß auch in der archaischen Epoche speziell ionischer Kunst der ge-
flügelte Typus verwendet wurde und mehrmals sogar neben dem ungeflügelten
auf demselben Monument. Aus dem V. und der ersten Hälfte des IV. Jahrhunderts
sind uns keine Darstellungen der geflügelten Atliena erhalten und es ist be-
zeichnend, daß erst zur Zeit des neuerlichen Kontaktes zwischen asiatischen und
Festlandsgriechen unter makedonischer Herrschaft die Bedeutung Athenas als
wilde, sieghafte Naturgöttin noch einmal zum Leben erwachte. Von ila an scheint
der Typus der geflügelten Athena, wie die Münzen zeigen, wieder häufiger dar-
gestellt worden zu sein. Auch die römische Kunst hat sich seiner bemächtigt
und ihn sogar zu großen Skulpturen, wie den Kolossalskulpturen von Ostia
(Ausonia V T. 5, S. 84 u. 85) und den zwei .Statuen der geflügelten Athena von
Bulla Regia (Ausonia V S. go, 91 u. 92) verwendet. Es ist also diese Darstellung
keine seltene gewesen und der attische Künstler unseres Reliefs tat nichts
besonders Originelles, wenn er die Flügel einem damals beliebten Athenetvinis
anfügte.
Das Vorbild sah er vermutlich auf der Akrüpf)lis selbst — wir besitzen es
noch, den seit lange bekannten Vierg-ötteraltar des Akropolismuseums'). Das
Werk hat verschiedene lunschätzungen erfahren, doch scheint man jetzt darin
einig zu sein, daß es griechischer Herkunft ist. Auch F. Hauser, welcher die
Basis ursprünglich im Zusammenhang'e mit seinen „neuattischen Reliefs" brachte,
reiht sie jetzt (Österr. Jahreshefte XVI, 191 3 .S. 54, Anm. 38) mit Furtwängler
(Meisterwerke S. 204) unter die \'orbilder der Xeualtiker ein. Die außeroriientlicho
Feinheit der Arbeit, die Michaelis (Bulletino d. I. 1 860 .S. iij) und später
Furtwängler konstatiert haben, scheint ilieser Athena (s. unsere 'lafel I) '')
') Zuletzt kurz licsprochc-n von Dickins, Cata- ''i Jaf. I uiul Fiy. 12 iiai'li neuen pbolo-
loguc of Ihe Akropolismuseum S. 141 f., wo auch (;raphischcn Aufnahmen, die Professor Schradcr zur
die Literatur zu finden ist. Verfügung zu stellen so freundlich war.
Hin doppelseitiges Relief Vdii <kr Aliropnlis I27
jjegfnübor all d<'n hi-kaniiten Wiedergaben des Jypus von vornherein die Priorität
zu sicliern.
Sie ist wie unsere Figur im Schreiten nach links begriffen, den vortretenden
Ful3 auf den Boden geheftet, die Ferse des nachgezogenen ein wenig erhoben;
das Kleid, welches den Unterkörper bedeckt, wird in Vorderansicht gegeben,
der Körper in S(-hrägansicht gedreht, so dalJ die Rückenlinio und das Profil der
Hrust sichtbar wird. In der linken Hand hält die Göttin einen attischen Helm
mit einem riesigen Kamm und einem in einer Spirale endigenden Busch: wie
die Hand den Helm beim Visier faßt, ist sehr deutlich, die g-anze Armhaltung
überhaupt eine natürlichere und doch straffere als an unserem Relief und auch
an dem kapitolinischen Puteal. Die hocherhobene Rechte scheint nur mit Daumen
und Zeigefinger die Lanze gehalten zu haben, während die anderen Finger
zierlich abgestreckt waren, wie es in ungeschickterer Weise beim kapitolinischen
Puteal zu sehen ist. Da die Figur bis zur Taille schwer verletzt ist, können wir
von dem Kopfe nichts, von den Schultern nur wenig wahrnehmen, doch sehen
wir in Umrissen den schrägen Rand des Peplos und glauben auch Spuren der
Aigis zu bemerken. Der Peplos ist seitwärts seiner ganzen Länge nach offen,
seine Ränder zeigen ein reiches, zii-rlich und minuziös ausgeführtes Zickzack. An
der Figur unseres Reliefs können wir der starken \'erstümmelung wegen nicht
erkennen, ob der Peplos geschlossen oder offen war, können nur nach dem Verlauf
des seitlichen Überschlagsrandes schließen, daß er ebenfalls in die beliebten
.Schwalbenschwänze auslief. Die Falten des Überschlags sind dagegen anders
gebildet, denn während sie sich hier auf zwei voneinander g"esonderte, gleichsam
nur angedeutete Gruppen beschränken, zeigen sie an der Athena der \'iergötter-
basis eine reiche Aufeinanderfolge feinster, um ein breiteres Mittelstück arran-
gierter Falten. Die Faltenanordnung im unteren Teile des Gewandes scheint
an unserer Figur ähidich jener an der Athena der Vierg-ötterbasis g-ewesen zu
sein, .soweit es ihr entschieden lebhafteres Ausschreiten gestattete, natürlich
in viel gröberer Arbeit.
Die Ausführung der ganzen Figur der \'icrgütterbasis zeugt von großer
Delikatesse. Klar und scharf, in straffer und doch einer gewissen Weichheit
nicht entbehrender Modellierung tritt die (iestalt hervor, jede einzelne Linie
wird in ihrem X'erlaufe verständlich, und rein uml sicher sind die Konturen
gt'zogen. D'w l-'aUen sind durchaus fein und sorgfältig gemeißelt, die archai-
sierenden Züge, wenn auch etwas übertrieben, so doch geschmackvoll angebracht.
Sehr wirkungsvoll ist das Betonen der Mittelfalte im (berschlag und Rockteil
2S
Avla von NttoliozUu
des Peplos, welches in der
jMiltelf;ilti' des zart gewellten,
weich ül>er die Füße fallenden
Chitons leis(> auskliiigt. Obwohl
der Künstler sein Augenmerk
weniger auf Anmut und Natür-
lichkeit, s(ind(M'n nii'hr auf eine
archaisch anmutende Zierlich-
keit richtet und dadurch seinem
Werke einen Stempel von Ge-
bundenheit aufdrückt, entbehrt
es nicht einer gewissen origi-
ni'llcn Fi-ische, die gleicherweise
in allen Figuren dieser Basis
zum .\usdruck kommt.
Diese Verschiedenheit in
Auffassung und Arbeit kann
nicht allein in größerer oder ge-
ringerer Begabung der Künst-
ler ihren Grund haben, sondern
muß zwei verschiedenen Kunst-
richtungen entsprechen. Einer
künstleiischen, deren .Schöpfun-
gen, trotz zahlreicher Anklänge
an eine Kunst längst vergan-
gen<!r Zeiten, frisch und neu, als
Eigenes anmuten, und der eine
zweite, bloß nachahmende, die
Vorbilder mit nicht allzuviel
Geschick und Verständnis ver-
wertende gegenüberst(!ht.
Für die Zeitbestimmung der Viergötterba.sis ist in erster Linie das .schöne,
die. Leiste zierende lesbische Kymation zu verwenden, auf welchem die Figuren
einher.schreiten (Fig. 12 und 13).
Dieses Ornament ähnelt sehr jenem des Tempels der Athena Alea in
Tegea (Weickert, Das lesbische Kymation .S. 71, T. V c), den man ung(;fähr um
Vicrgöltcrbasis in Athen.
Kin doppelsciti-t'S Kc-lR-f v<.ii acr Akrc.pnlis
13: Kymalion der Vier<ir)ltcrl)asis in Alhc-n.
365 V. Chr. datiert, und ist wie dieses durchaus abhäng-ig- von der in Attika g"eg-en
Ende des V. Jahrhunderts ausgebildeten, am lireclilheion (Weickert a. a. O. T. IV)
zur Vollendung gelangten Form. Wie am Tempel der Athena Alea haben wir breite,
herzförmig- geschwungene, noch mehr allmählich zur Spitze abfallende Blätter; das
Blattfleisch ist erhaben, die von demselben gratartig sich abhebenden Rippen
sind eingetieft, doch spalten sie sich hier schon gleich zu Beginn in zwei Aste,
aus denen ein wenig weiter oben ein zweites Rippenpaar entspringt, während sich
über das Blatt vom Tegea-Kymation nur eine er.st ziemlich gegen das Ende sich
spaltende Rippe zieht. Die das Blatt umrahmende, nach unten sich etwas ver-
engende Leiste setzt sich durch eine längs des Blattes laufende Rinne und erhöhte
Ränder von ihm ab, wodurch es sich wie an dem Erechtheion-Kymation als ein
selbständiges Gebilde von ihm löst. Oben vereinigen sich die Randleisten zweier
Blätter zu einer (3se, zwischen denen das hier noch mehr als dort Geltung be-
anspruchende Zwischenblatt mit einem der Form der Öse folgenden Knauf steht,
nach unten in der Art eines kurzen gedrungenen Dolches verlaufend und in eine
noch ziemlich scharfe Spitze endigend.
Auch in der Art der Verwendung iles Kyniations als reines Ornament,
nämlich nicht mehr hängend, sonclern stehend, sind diese beiden Monumente
miteinander verwandt. Xach Weickert (a. a. ( ). ,S. - :) tritt das stehende Kym.i
zum erstenmal an dem leniiJel der Alhenci Alea auf, iloch ist es darum
sicher nicht nötig, tlie Viergötterbasis als von ihm abhängig anzusehen. Denn
wir finden schon am Theseion (Weickert a. a. O. S. 28) und an Grabstelen
aus noch früherer /,i-it (/.. B. Urunn-Bruckniann, Denkmäler T. 417) die lesbische
Welle auf dm Kopf gestellt, freilich waren dies unskulpierte Leisten, von
denen man nicht weilJ, ob sie bemalt waren (Weickert a. a. O. ~2i
JahrMlii-fl.- .Ii'j iljl.-rr arclilinl. ImtUiitrs 11,1 X\ll. |-
Ada von NetoliczUa
14: Profil des
Kymations der
Vicrgötterbasis.
Die lesbisoho Welle (Fig. 14), welche die skuli)iiTlen Blätter träo't, läßt
sich allerdings nicht bestimmter einordnen, sondern scheint in ihrer Profilierung
t'iir sich zu stehen. Der Winkel, unter dem sie beginnt (bei
hängenden Blattreihen ist dies der ]'"ul.i|)unkt), betrügt noi'li
wenig mehr als 1)0", noch wcMiiger als an der Welle des Parthe-
non (nach der Zeichnung bei Wcickert a. a. ( >. .S. y> Nr. j) und
öffnet sich nur allmählich. Sie zielit sich sehr straff herab und
ladet erst im letzten Drittel stark aus. Am Fuijpunkt ist der
Winkel wieder spitzer, als es an früheren Bauten die Regel ist.
]'"s ist also eine Form, die sich einer strengi-n Klassifizierung
nicht fügt; Weickert (.S. 31) gibt selbst an, daß seine Reihe
nicht als allgemein gültig angesehen w<Tden kann. Unsere
Welle hört nicht an ihrem Fußpunkt auf, sondern fiilirl weiter;
sie zieht sich ein und wölbt sich noch einmal, docli nicht so
stark, vor und schließt also mit einer Art niehtskulpierten
Rundstabes ab. Der Perlstab, der meist, doch durchaus nicht
immer (Weickert S. 21) die Blattreihen begleitet, fehlt.
Noch ähnlicher ist unserem Kymation das ebenfalls fein gearbeitete des
Weihreliefs aus I-'.pidauros (Brunn-Bruckmann, Denkmäler Tafid 126), weil sich
hier auch zwei Rippenpaare über das Blatt ziehen, welches der I-"orni, dem
steilen Abfallen zur .Spitze und der starken Einziehung der Ose nach ganz
dem unserer Basis entspriclit. Xur scheint das Blatt hier schon breiter als
hoch zu sein, wie auch die Umrahmung der Ose recht breit ist. Da die
Hygieia dieser Basis eine nahe Parallele einer der Musen der mantineischen
Basis darstellt (Arndt im Text zu Brunn-Bruckmann, Denkmäler Tafel 564),
die in den Jahren 370 bis 365 entstanden ist, setzt m;in dies W^eihrelief in
annähernd gleiche Zeit.
Das Kymation erlaubt uns also, die Viergötterbasis mit dem Tem])el der
Athena Alea etwa gleichzeitig anzusetzen; vielleicht dürfte man sie wegen der
.straffen, noch mehr in die Länge gezogenen und daher nicht so ausladenden
Formen sogar als ein w'enig älter ansehen.
Die zweite .Seite unseres Reliefs zeigt nicht wie flie erste ein direktes
Übernehmen eines beliebten Typus, sondern eine gewisse .Selbständigkeit des
Künstlers, die sich darin äußert, daß er ein aus Motiven verschiedener Zeiten
und Werken zusammengesetztes Ganze vor uns hinstellt. Ihre nächsten Ver-
wandten dürfte sie in Idoldarstellungen haben - etwas der Att soll \\oh\
Min dopin-lscitijjes Relief von der Akiüjiolis 131
beabsichtigt sein — wie z. lt. auf dem Telephosfries (Pergamon IIL T. XXXI 7).
Die Göttin, wahrscheinlich auch Athena (Text S. 177), ist dargestellt mit eng
zusammengeschlossenen Füßen, bekleidet mit einem Peplos, dessen Über-
schlag abw'eicheiul von unserer Figur durch einen (rürtel zusammengeschlossen
wird. Sowohl im oberen als auch im unteren Gewandteil gruppieren sich um
eine hochgezogene Mittelfalte nach beiden Seiten hin schmälere Falten, die sich
außen wiederholt zu haben scheinen. Noch ähnlicher ist ein weiteres Bruchstück
dieses Frieses (T. XXXII 4), das eine Athenastatuette darstellt. Die mittleren
I-'altengruppen oben und unten, das Hinziehen einzelner Faltenstege über den
linken Schenkel und das Wiederklingen des Arrangements an den Außenseiten,
all dies entspricht einander bei beiden Figuren. Allerdings ist der Überschlag,
der wahrscheinlich auch g-eg-ürtet zu denken ist, viel länger als an unserer Athena
und die große Aigis ganz anders geformt. Diese Art der Darstellung mit über
dem langen Überschlag gegürtetem dorischen Peplos, dessen Überfall von der
Mittelfalte aus beiderseits stufenartig abfällt, und der \Viederholung dieses
Motivs im untern Peplosteil sowie die Faltenzüg'e an den Außenseiten ent-
spricht wiederum vollständig Vorbildern des IV. Jahrhunderts, wie z. R. den
Hekatemädchen des Reliefs aus Aigina (Archäolog.-epigr. Mitteil. IV T. 3) und
dem Idol der weiblichen Statuette in Berlin (Beschreibung der Skulpturen
Xr. 586).
Bei den Hekatemädchen erscheint die Mittelfalte auch an den Außenseiten
wiederholt, was ja in den Zickzackfalten an unserer Figur ein leises Echo findet.
Allerdings ist bei allen diesen Gestalten der Überfall gegürtet: die Darstellung
dieses gürtellos herabfallenden, das Zickzack des altertümlichen, schrägen Mäntel-
chens nachahmenden Überschlags ist überhaupt selten und findet sich nur an
Werken des Übergangsstiles (z. B. Benndorf, Die Metopen von Selinunt T. X),
nur ist die Anordnung der Falten hier eine andere. Kin wenig erinnert das
Gefältel des Überschlags unserer Figur an das auf beiden Schultern genestelte
Mäntelchen der Figur 078 der Akropolis.
Das archaisierende Gefältel des Überschlags und das schuorfälligf FaltiMi-
gebilde des unteren Gewandteiles kontrastiert merkwürdig mit den schlicliten.
fast weich fallenden Zickzackfalten an der offenen Seite des Peplos: diese und
die einfach gebildete, mit dem Gorgoneion geschlossene Aigis sehen wir sehr
ähidich an AthenastatuiMi. die auf l'hidias' Arbeilen zurückgehen {?.. B. Athena
der \'illa Albani. Brunn-Bruckmann, Denkmäler Tafel 2j(>: Hopesclu- .\thena,
Furlwängler, Meisterwerke loy). Das LüpftMi des Gewandes ist ein von
132 Ada von Neloliczka, Ein liopiiclscititiis Ri-liil von c\cr .\Uiii)iolis
den Arcliaisten aus dorn archaischen Motiveiivorrat genommenes und gerne
benutztes, von ihnen jedoch in leichtere und gefälligere h'orm umgewandeltes
Motiv.
Hier aber bei Athena, zu deren Herbheit das etwas kokette Spiel mit
dem (Tewande wenig palJt, wirkt das Raffen bei dem l'Vlden des Naiv-Anmutigen
und Kindlichen der archaischen Kunst willkürlich und sonderbar.
Wir empfangen demnach von dem Relief im g-anzen den Eindruck, daß es
sich in die Reihe archaisierender Werke der Neuattiker ohneweiters einfügt,
indem es sich weder durch die Feinheit der Arbeit noch durch originelle Ideen
auszeichnet; das Resultat des Versuches, bei dem Mangel an eigener Erfindung
fremde und von überall hergeholte Ideen und Motive zu einer neuen Komposition
zu vereinen, ist ein uneinheitliches, unharmonisches Ganzes.
Das Ergebnis ist nicht ohne kunstgeschichtliches Interesse.
Hauser (Jahreshefte XVI .S. 53) kennt aus Atlien außer dem unfertigen, in
Athen gefundenen Krater mit Athena und Marsyas (Neuatti.sche Reliefs S. 71,
Nr. loi) von Neuattischem rjur ein ganz geringes Kraterfragment mit einer
Mainade, Photographien des atheni.schen Instituts n. 1997, welches bei den
Ausgrabungen des deutschen archäologischen Institutes am Westabhang der
Akropolis gefunden wurde, und hat daher bis vor kurzem angenommen, daß
Rom das Zentrum der Neuattiker gewesen sei. Doch nun entschließt cu"
sich, wenn auch schwer, auf Grund verschiedener Erwägungen, unter an-
deren jener, daß ein unfertiger Krater wold kaum jemals ins Ausland geführt
worden sein wird, dazu, Athen als Ausgangspunkt der neuattischen Kunst
anzunehmen.
Das doppelseitige Relief von der Akropolis bestätigt offenbar diese jüngste
Meinung Hausers und gibt zugleich einen neuen Hinweis darauf, daß wir die
Vorbilder dieser neuattischen Kunst vor allem in Attika zu suchen haljcu. Vor-
bild und Nachbild, beide auf der Akropolis gefunden, stehen j<^tzt (hirch einen
glücklichen Zufall im gleichen Mu.seum. Es wäre eine wichtige Aufgabe, die
archaistischen Werke aus der Zeit der griechischen Kunstblüte auszusondern
und den Dutzendarbeiten der Neuattiker gegenüberzustellen.
Graz. ADA vo.v NJ^TOLK ZKA
Grabbau mit Untcrwcltsarkophag aus Ephesos.
r.ifel IT.
lüitsprechend der antiken Sitte, welche wohl das Verbot der Bestiittunjf
innerhalb der Stadtmauern, nicht aber das (iebot der Beisetzung an eigens dazu
bestimmten Plätzen kannte, ist auch die Stadt Ephesos rings umgeben von den
(iräbern und (irabbauten ihrer Bewohner. Am dichtesten beisammen liegen sie
an den außerhalb der lysi machischen Mauer lallenden steinigen Abhängen des
Bülbül Dagh und Panajir Dagh, in langen Reihen begleiten sie die von der
Stadt auslaufenden StralJenzüge und vereinzelt sintl sie überall in den Feldern,
an den Abhängen und auf den Bergkuppen der
Landschaft anzutreffen. Der hier zu besprechende
Grabbau lag ziemlich genau nördlich der Stelle,
wo die lysimachische Stadtmauer an den schlauch-
artigen Hafenkanal stieß, wenige Meter von
dessen nördlichem Ufer entfernt, also den vielen
Grabbauten am Abhänge des Astyagu Pagos
gegenüber. Da östlich von ihm noch weitere
Sarkophage im Boden .stecken'), liegt die Ver-
mutung nahe, dalJ am Xordrande des Hafens eine
für Grabanlagen beliebte Stra(3e gegen das Meer
führte. Von mir bereits im Jahre igoy entdeckt,
wurde der Unterweltsarkophag im Herbste iifii
gehoben und unter grolJen Schwierigkeiten zur
Station Ajasoluk transportiert, von wo er in das
kais. ottomanische Antikenmuseuni in Konstantinopel gebracht werden soll. Eine
vollständige Kreilegung und genauere Untersuchung des ganzen (irabbaues mulJte
unterbleiben, weil sein Boden bereits gegen o\5 '" unter dem Grundwasserspiegel
lag und ein AusschöpfeTi des Wassers bei der grolJen Xähe des Ilafensumpfes
nicht möglich war.
Wie die Grundrißskizze Eig. 15 lehrt, handelt es sich um einen einkammerigen
l'>au, dessen Seitenwände antenartig vor die Vorderwand vorsprangen. Die Breite
iler Eingangstür bleibt unbestimmt, da die allein konstatiert!' Westseite derselben
nicht glatt endet. Widirend die aus Bruchsteinmauerwerk mit iM(">rtelverband
5"^
(irabb.iu in Ephesos. Ilrundril!.
'1 l'iilcr ihnen sei ein .\r^ /.erstörlei .Sarkiiph.i
rhl^K-lit hcrvor"ehol)eii.
/lemli.-h lohen l>.irslcllun-; ein
'34
Jiisef Keil
aufgeführten Mauern im Innern mit Marmorplattcn verkleidet waren, scheint der
Fußboden nur aus gestampfter Erde bestanden zu haben. Als Decke darf ein
Tonnengewölbe aus Ziegeln angenommen werden, dessen Schul > die /u diesem
Zwecke sehr verstärkten Seitenmauern aufzunehmen hatten-). Viele im Innern
gefundene Dachziegel legen die Vermutung nahi\ daß über der Wölbung nmli
ein Giebeldach mit Ziegelbelag angeordnet war.
Die Kammer enthielt zwei auf gemauerten 015'" hohen Stufen aufgestellte
Sarkophage, von welchen der Unterweltsarkophag schon durch seine Stellung an
der dem Eingänge gegenüberliegenden Wand als der vornehmere charakterisiert
ist. Falls ein dritter Sarkophag an der nicht ausgegrabenen Ostseite ge.standen
hat, muU er ent-
weder von we-
>i-ntlich gerin-
geren Abmes-
sungen als die
beiden anderen
iider aber un-
svmnietrisch
bis an die Ein-
gangswand her-
angerückt ge-
wesen sein, im
lO; üirlandensarkopliag iius Ephesos. Schutte fand
sich eine gröbere Anzahl gewöhnlicher Tonlampen, darunter eini^ mit eingepreßtem
Kreuzzeichen, welche die Benutzung des Grabbaus bis in die chri.sthche Epoche
hinein erweist. Der Sarkophag an der Westwand (Fig. ifi) ist .sehr zerstört und
nur an einem kleinen Stück der Rückseite bis zum oberen Rand erhalten. Seine
Maße sind außen hoch rio'", lang 2-40'", breit 113'"; innen hoch ()75"', lang 200'",
breit 0*69'". Die innere Bodenfläche i.st an der Nordseite schräg erhöht und
bildet so eine Art Polster für den Kopf des Toten. \'om J)i-ckel ist nichts er-
halten. Nur die Vorderseite und die beiden Neben.seiten zeigen Reliefschmuck,
während die Rückseite glatt belassen wurde. Auf eine o-io'" hohe glatte Leiste,
die (weil unter den Wasserspiegel fallend) auf der Photogra])hic nicht sichtbar
ist, folgt ein sehr kräftiger, gut gearbeiteter Eierstab, der f)ben von zwei feinen
-) Ähnliche Grabbauten mit Tonncnj^ewölbcn sind an dem Alihan^c des Astyagcs.Hü};cls noch
mehrere erhallen.
firabbau mit Unterweltsarkophn^ au« F.phesos
Stegen begrenzt wird. Die glatte Wand darüber ist durch vier über Palmetten
schwebende Xiken an den Ecken und an der \'orderseite durch zwei auf Posta-
menten stehende Putten verziert, die reiche Fruchtgewinde mit üppigen, in der
Mitte der einzelnen Gehänge herabhängenden Weintrauben tragen. Der Sarko-
phag gehört demnach einem im griechischen Osten sehr verbreiteten Typus an-'),
der in Ephesos be-
reits durch den viel
feiner gearbeiteten
Sarkophag des Cel-
sus in der Biblio-
thek und einen
weiteren, beim
magnesischen Tor
gefundenen, ver-
treten ist. Seine
Arbeit ist, wie die
am voll.ständigsten
erhalteneXikefigur
der Xordostecke
(Fig. 17) zeigt'),
eine handwerks-
mäßige, nur deko-
rativo, aber, wie ' '
die vor Schwierigkeiten nicht zurückschreckende Ausführung der Fruchtgirlanden
erkennen läßt, eine flotte und sichere. Als Entstehungszeit kann mit ziemlicher Sicher-
heit das zweite Jahrhundert unserer Zeitrechnung in Anspruch genommen werden.
Von weit größerem Interesse ist der zweite Sarkophag'') von der Nordwand
des (irabbaues. Er ist, wie der (rirlandensarkophag, aus dem einheimischen, leicht
bläulichen Marmor verfertigt und nur an drei Seiten mit Reliefschmuck ver-
sehen. Die Rückseite ist glatt. Die Höhe des Kastens beträgt außen 11 3'", die
Rechte Nebenseite.
') Vgl. bes. \V. Allmann, Architektur und Onia-
mcntik der antiken .Sarkophage 6l f.
') Diese wenig sorgfältig ausgeführte Figur darf
jedoch nicht allein als .Maßstab für die Beurteilung
der Arbeit des Sarkophags verwendet werden, da
sie an die nicht verzierte Rückseite stölit und offen-
sichtlich nachlässiger behandelt ist .ils die Figuren
der Vorderseite.
^) Die den hier veröffentlichten Abbildungen
18 — 21 sowie Tafel II zugrunde liegenden Photo-
graphien wurden von \V. Wilberg gleich nach der
.Vusgrabung des Sarkophags genommen. Sobald er
wieder zugänglich ist, sollen Drtailaufnahnien, welche
F.inzelheitcn besser erkennen lassen und eine genauere
stilistische Reurteibing ermöglichen dürften, nach-
getragen werden.
losef Keil
I8; L'nlerweltsarkopli.if; aus l'.plics
J.inkf Hallle der Vunlcisc-ile.
Länge 2-435 '", ^^^ Breite 114'"; die entsprechenden InnenmaOe sind 0-83'", 2()3 "',
074"'. Der von Grabräubern in viele Stücke zerschlagene Deckel hatte die Form
eines 0-35 '" hohen Giebeldaches, dessen vordere Schrägfläche einen Schuppen-
belag nachahmte und an den Ecken gelagerte Löwen als Akrotere aufwies, während
die hintere Dachfläche glatt belassen und an den Ecken mit den üblichen ein-
fachen Akroteren versehen war. Die drei Reliofseiten des Kastens sind hori-
zontal einheitlich in einen 0*34 '" hohen Sockel und einen Hauptreliefstreifen
(hoch o'79"') gegliedert, aber sehr ungleichmäßig ausgeführt. Nur die Vorderseite
ist bis ins einzelne sorgfältig gearbeitet, die Seitenflächen sind viel flüchtiger
behandelt und am Sockel, wo grobe Bukranien die feinen Eroten der Vorderseite
ersetzen, nur roh angelegt.
An der Vorderseite (Fig. 18, 19; Taf. II) ist der unten durch eine glatte,
oben durch eine fein profilierte Leiste abgeschlossene Sockel von sieben geflügelten
Eroten belebt, die eine schwere Fruchtgirlandf auf den Schultern tragen. Je zwei
der kleinen Kerle mit den kindlich-runden Körperformen, die sich unter ihrer Last
tüchtig an.strengen müssen, sind einander zugekehrt, eine Anordnung, die nur in
Gralib.iu mit I'nterwellsarkopbag au5 Eplieso^
137
UnterweltSiirkophaii aus Epliesos. ReclUc Half;
der Mitte notgedrungen eine Abänderung erfahren mußte. Die feine, sorgfältige
Arbeit des durchaus erfreulich wirkenden Frieses kommt nicht mehr voll zur
Geltung, da der untere Teil des Sarkophags durch das salzige Grundwasser stark
zerfressen worden ist. Auf der obern Leiste des Sockels stehen die Figuren des
Hauptreliefs, rechts und links von schwebenden Niken eingeschlossen, die Blumen
und I'rüchte in dem Bausch ihrer Gewänder tragen. Die Mitte ni'hmen die
einander zugekehrten Figuren eines Mannes und einer Frau ein, beide mit Chiton,
Himation und Sandalen bekleidet. Der trotz weitgehender Beschädigung sehr
charakteristische Kopf des Mannes und noch mehr das bäurisch derbe Antlitz
der Frau zeigen unverkennbare Porträtzüge. Die Gruppe rechts von der Mitte
besteht aus drei Figuren. Zur Seite eines thronenden Mannes, der nur mit einem
Mantel bekleidet ist und in der erhobenen Rechten ein Zepter hält, sitzt eine
jugentlliche Frau mit mädchenhaften Zügen und mädchenhafter Frisur in dünnem,
gegürtetem Chiton und Mantel. \'or ihnen sti-ht ein Jüngling in kurzem Chiton
und Chlamys, der durch das groüe Kerykeion in seiner Linken als Hermes
charakterisiert ist. Während er seine rechte Hand wie im (iespräche gegen
J.ihrnh.-fic .1« ;iM.Tr. arcliliol. In.lilutri IM XVM. |8
•38
Jo5ef Keil
20: Untcrweltsarkophag aus Ephesos. Linlic Nehcnseile.
(las thronende Paar vorstreckt, ist sein Ko])f den Frauen links der Mittelgruppe
zugekehrt. Dort sitzt auf einem kunstvollen Thron, dessen Sitz von Stützliguren
in der Gestalt nackter Jünglinge getragen wird, eine jugendliche Frau in feinem
Chiton und Himation, deren Haar durch eine doppelt umgeschlungene Binde
zusammengehalten wird. Sie hält einen durch Bruch undeutlich gewordenen
Gegenstand in der Linken, während die jetzt abgebrochene Rechte schief nach
links abwärts gerichtet war. Unter ihr bemerkt man am Boden einen nagel-
artigen Gegenstand sowie mehrere undeutliche Ansätze. Links hinter der
Thronenden steht eine anscheinend ebenfalls jugendliche Frau mit übei- den Kopf
Gribbau mit Unterwcllsarkoiiha^ aus hphesos
: 1 : Unlerweltsarkophay^ aus Ephesos. Reclilf Nebeiiseilc
j^ezogenem Mantel, welclK' ihr die Haiul vcrtiaulicli auf die SchultiM" legt. IJic
dritte Frau der Gruppe ist gleichfalls mit gegürtetem Chiton und Mantd bekleidet
und trägt einen sehr eigenartigen Kopfputz, der wie ein aus umgeschlungenen
Binden hergestelltes Käppchen aussieht. Ihr (iesicht ist nach rechts gedreht,
ihr Blick auf Hermes gerichtet. In keiner äußeren Verbindung mit den drei
Frauen steht das entzückend schöne schlanke Mädchen, das mit .seiner Rechten
an den Gewandbausch der .Vike greift und in der gi'senkten Linken ilrei Korn-
ähren hält. Kin ärmelloser gegürteter Chiton und ein auf der linken -Schulter
aufliegender Mantel sind seine Kleider und eine dop[)t>lte Binde hält das üppig«'
18»
140 Josef Keil
hinten in einen Knoten geschlungene und in schweren Korkzielieiiockcn über
die Schulter fallende Haar zusammen. Als Besonderheit sei bemerkt, daß diese
Figur auf einem Teppich oder auch einem Fell steht, dessen doppelter Saum
auf der Standleiste deutlich wird. Drei kleine Löcher am obern Rande des Sarko-
phagkastens dürften Stifte zur Befestigung von Kränzen aufgenommen haben.
Linke Nebenseite (Fig. 20). Der Reliefschmuck des Sockels ist nur ganz
roh angelegt. Am rechten Eck ist der Widderkopf gerade noch zu erkennen, in
der Mitte trägt ein Bukranion die Girlande; links fehlt der Träger ganz; hier ist
eine Leiste des Reliefgrundes stehen geblieben. Das Hauptfeld zeigt einen auf
wogendem Wasser schwimmenden Kahn mit drei nackten Jünglingen. Während
zwei von diesen — deutlich Nebenfiguren steif an den Rudern beziehungs-
weise am Steuer sitzen, hat sich der dritte erhoben. Sein Blick ist nach rechts
gegen das Ufer gerichtet, seine Rechte wie im lebhaftem Gespräch mit einer auf
der Nebenseite nicht sichtbaren Person vorgestreckt.'^) Die ausgelegte Schiffstreppe
(änoßccS-paj zeigt, daß jemand aussteigen soll oder daß man auf jemanden wartet,
um nach seinem Einsteigen abzustoßen. Am obern Rande ist an dieser wie an
der rechten Nebenseite ein Loch für die Verklammerung des Deckels eingemeißelt.
Rechte Nebenseite (Fig. 21). Der .Sockel ist ähnlich wie auf der linken
.Schmalseite ausgeführt, aber noch durch eine ganz roh eingehauene Rinne zer-
-stört, welche offenbar ein Bleirohr aufzunehmen hatte, das an ein in der Höhe
des Innenbodens durchgebrochenes Loch ansetzte und dort austretende Flüssigkeit
unter den Beden des Sarkophags leitete. Daß sich die Leitung dort weiter fort-
setzte, ließ sich nicht feststellen. Es bleibt daher ungewiß, ob sie mit dem Sar-
kophag als Grab überhaupt etwas zu tun hat. Es wäre ja nicht ausgeschlossen,
daß er einmal als Brunnentrog in Verwendung war, ehe er seiner ursprünglichen
Bestimmung wieder zugeführt wurde. Im oberen Streifen tritt aus einem von
zwei eigenartigen Pfeilern flankierten, gewölbten Tor eiligen Schrittes ein älterer
Mann von wildem Aussehen, mit wirrem Haar und struppigem Bart. Er ist mit
einer übergeschlagenen und gegürteten Exomis bekleidet und hält in der Linken
einen leicht gebogenen knotigen Stock, dessen verdicktes Ende vielleicht in einen
Tierkopf ausging und den man am ehesten als Kalaurops (Lagobolon) bezeichnen
kann. Sein rechter Arm ist gegen das Innere des Tores ausge.streckt, hinter
dessen linkem Pfeiler die Hand verschwindet. Durch den Anblick des plötzlich
•) Die Annahme, daß der Jüngling mil beiden hallo, scheinl mir diircli die .Stellunt; der Finger
Händen eine im Relief nicht angegebene Stange der rechten Hand sowie durch die sich ergebende
gefaßt habe und mit dieser den Kahn am Ufer fest- viel zu (lache Lage der .Stange ausgeschlossen.
Grabbau mit Unlerweltsailiophaj; aus Ephesos 14'
erscheinenden wilden Mannes aufs höchste erschreckt, prallt ein Mädchen nach
links zurück. Bei dem heftigen Ruck sind die Falten ihres übergeschlagenen und
gegürteten Chitons in wallende und wirbelnde Bewegung geraten, während der
von beiden ausgestreckten Händen erfaßte Mantel wie ein mächtiges wind-
geblähtes Segel um ihren Rücken flattert.
Die Deutung des oberen Reliefstreifens als Unterweltdarstellung, diu der
beiden Personen in der Mitte der Vorderseite auf die Inhaber des Sarkophags
und die der Gruppe rechts von ihnen auf Hermes Psychopompos vor Hades und
Persephone sind unmittelbar einleuchtend. Für die weitere Erklärung verdanke
ich den entscheidenden Hinweis, daß in dem ährentragenden Mädchen eine in
die (eleusinischen?) Mysterien Eingeweihte zu erkennen ist, meinem Lehrer
E. Reisch. Ob die um ihr Haupt geschlungene Binde auf das für die eleusinische
Hierophantentracht charakteristische cjTpG'.fiC/V^) hinweisen soll, ob mit dem Teppich
oder Fell'') unter ihren Füßen das bei eleusinischen Reinigungszeremonien ver-
wendete A:ö: 7.w5;ov") gemeint ist und ob scliließlich die Ähren in ihrer Hand das
nur den Epopten gezeigte heiligste Arkanum des eleusinischen Kultes '") andeuten
sollen, mag dahingestellt bleiben: daß das schöne Mädchen im Lockenschmuck")
eine durch die heiligen Reinigungen (•/.a9'ap|tot') unil Weihen zu vollkommener
.Seligkeit Erhobene darstellen soll, ist mir zweifellos. Die Seligen aber dachte
man sich bald in der Unterwelt selbst an einem gesonderten ~6-oj £iia£|3tov in der
Nähe des I-Lides])alastes wohnend, bald im fernen Sonnenlande am Okeanos, auf
den Inseln der Seligen, zwei ursprünglich ganz verschiedene \'orstellungen, die
aber später ineinander üborgingvn, so daß schon Plato im Gorgias (524 E) di<>
[ia-/xpo)V y/jao: im Hades ansetzt und dem Tartaros gegenüberstellt'^). Wir haben
schon früher erwähnt, daß das nach links gewendete ährentragende Mädchen in
keiner Beziehung steht zu der rechts anschließenden (iruiipe und andererseits
hervorgehoben, daß der im Kahn stehende Jüngling der linken Xebenseite nach
rechts blickt und mit jemantlem zu sprechen scheint. Denken wir uns die nur
") Stellen bei P. Foucait, Les mysturcs d'Elcu- K. Hausers ij. 287 I.
sis 176. ') H. G. Prinyshciiii, ArchSoloj;isclie Beiträge
■*) Für einen Tejipich scheint der iieinlicb /,«r (ieschichtc des eleusinischen Kults 25 f.; l'oucart,
;;eradlini(j verlaufende -Saum zu sprechen, der jedoch a. a. O. 197(1".; Häuser, a. a. O.
ein Fell nicht völliy ausschließt. Vielleicht war rechts '") Hippolytos V 8 p. 162 Uuncker --^ p. 170
von den Füßen des Mädchens, dort wo jetzt einige Crnicc; Foucart, a. a. O. 433; vgl. .auch \V. M.Ramsay.
undeutliche Ansätze stehen geblieben sind, einst ein .\nnual of the Bril. school at Athens XVHI Ulli
Widderkopf vorhanden, der das P'cU dann deutlich bis iqi2 .S. 76.
ni.'chte. Vgl. den .Sarkophag von Torrc Nova, Köm. "l Vgl. A. Oicterich, Nekyia 3X f.
.Mitt. XXV 1910 Taf. II mit den Hemerkungcn '•'; I.. Malten, Jahrbuch XXVIII 1913 S. 35 11.
14^ Jüscl Keil
dekorative Iickfigur des Sarkophags weg und die Darstflluiig lier Xebenseilc in
die Ebene der Hauptseite gerückt, so ergibt sich schlagend der Zusammenhang
zwischen Mystin und Kahn. Dann aber kann nur gemeint sein, daß der Jüngling
entweder zu dem Mädchen ins Elysion kommt oder — und das ist mir das Wahr-
scheinlichere — da(3 er sie hinüberführen soll ins Land der Seligkeit'''). Gatten, die
der Tod getrennt hatte, mochten sich so ihre Wiedervereinigung" im Jenseits ausmalen.
Da.s Gegenstück zu dieser Szene ist die der rechten Nebenseite. In jähem
Schreck prallt das Mädchen dort vor dem wilden Manne zurück, der aus dem
Torbau heraustritt. Ich lege zwei Deutungen vor, zwischen denen ich zu keiner
Entscheidunj;: gelangen konnte. Die eine betont den Gegensatz zu der Ein-
geweihten und sieht in dem Mädchen rechts eine Vertreterin der xzsXzlc, etwa
eine Danaide, die am Tore des Tartaros einen der dort hausenden wilden Un-
holde, etwa den Jäger Orion'^), oder den furchtbaren Torhüter erblickt. Es wäre
dann dem seligen Leben der Eingeweihten links das schreckliche Dasein der
Äji'jTjTo: rechts gegenübergestellt. Die andere Deutung sieht auch in dem Mädchen
rechts eine Verstorbene, die am Eing'ang' des Tartaros mit seinen Schreckgestalten
vorüber hinwandert zum Totengericht des Hades, um dann, wenn sie würdig
befunden wird wie das Mädchen links, der Seligkeit teilhaftig zu werden''').
Zwischen den beiden Bildern der Verdanminis und des seligen Lebens
Ijeziehungsweise des . Todes und der Erlösung- spielt die den größten Teil der
Vorderseite füllende Szene. Hermes, der gütige Totengeleiter, hat die Besitzer
des Sarkophags empfehlend hingeführt zum Throne des milden Herrscherpaares
der Unterirdischen, wo jetzt über ihr Schicksal in der Unterwelt ent.schieden
werden soll. Daß die Entscheidung nicht von Hades allein abhängt, zeigt die
fTebärde des Hermes, dessen Blick mit gespannter Aufmerksamkeit auf die
Gruppe der drei Frauen links gerichtet ist. Ich meine, daß wir in ihnen die drei
") Über die Vorstellung von einem Tolen- liehen Kunst v-jl. C. M. Kaufmann, Handbuch''' 295.
reiche über dem Wasser und die Fahrt dahin handeln "1 Orion als Jäycr in der Unterwelt Uommt
H. Usener, De lliadis carmine quodam Phocaico 41; allerdings nur in der Nckyia der Odyssee und auf
derselbe, Sinlllutsagen 2l4f.; L Radermachcr, Wiener dem von ihr abhängigen esquilinischcn Gemälde
Studien XXXIV 1912 .S. 31. Auf Kähnen läßt (Hclbi^, Führer 1' .S. 2G4f.; vgl. K.Müller, Die
I'roperz V 7, 59 fT. die .Seligen zum Elysion fahren. antiken Odyssee-Illustrationen I14 Anm. 4 und 146
Über das TotenschiflT auf Denltmälern, deren Er- .\nm. 2) vor. Seine allbekannte Versetzung unter die
klärung vielfach noch strittig ist, s. Usener, Sintflut- Gestirne widerstrebte einer Lokalisierung im Hades,
sagen aigfT.; vgl. auch O. Gruppe, Griech. Myth. ''■') In beiden Fällen haben wir eine Schilderung
165 1 Anm. I ; C. Hönn, Stud. z. Gesch. der Himmel- der Unterwelt mit ihren .Schrecknissen und ihren
fahrt, Progr. .Mannheim 1910 ... 8 und die dort ver- seligen .Stätten vor uns, ähnlich wie sie den Mysten
zeichnete Literatur. Ül)cr das SchifTals Symbol glück- in Eleusis in eindrucksvollen Hildern vorgeführt wurde.
lieber Fahrt zum Paradicscsgeslade in der altchrist- Vgl. zuletzt 1'. Foucart, Les myslires d'Eleusis 392 flf.
Grabbau mit Unterweltsarkophag aus Ephesos 143
Moiren erkennen dürfen, in der .Sitz<'ndpn die Spinnerin"') Klotho, rechts von ihr
Lachesis, links - mit verhülltem Haupte — Atropos. Es war eine im griechischen
Volksglauben wurzelnde Vorstellung, daß die Schicksalsgöttinnen das Leben der
Menschen von der Wiege bis zum Grabe begleiten und bei allen wichtigen Er-
eignissen desselben zugegen sind, um durch ihren Spruch den Willen des Schick-
sals kundzutun. Auch in der Unterwelt fehlen sie so wenig''), daß sie sogar
geradezu als ■/H-öviat''*) oder -/.aTaytlöv'-ai''') bezeichnet werden und keine Ent-
scheidung über das Los der Verstorbenen im Jenseits kann ohne ihre Zustimmung
getroffen werden-"). Stellen wie der Mythos am Ende der platonischen Republik
lassen vermuten, daß auch die Mysterienreligionen den Moiren, den Vertreterinnen
der unabänderlichen Weltordnung, eine Wirksamkeit im Jenseits zuwiesen-').
Auf unserem Sarkophag sind sie es, die den Urteilsspruch des Hades, der den
Eingeweihten die Seligkeit gibt, verkünden oder sanktionieren und ihm dadurch
ewige Geltung sichern. Die nächste Analogie"--) zu dieser Szene gibt das bekannte
Wandbild des Vincentiusgrabes in der Praetextatakatakombe, auf welchem die
Einführung der Vibia in die Unterwelt dargestellt ist-^). Auf hohem Sugge.stus
thront das Herrscherpaar des Totenreiches (Dispater und Aeracura); rechts führt
Hermes die von der Mustergattin Alkestis begleitete Vibia heran: links von dem
Tribunal aber stehen drei Frauen, welche die Beischrift als Fata divina bezeichnet,
die also nichts anderes sind als die Moiren des ephesischen Sarkophags.
'"; Das Attribut der linken Hand könnte wohl der bisher nicht bezeugt, doch wissen wir durch eine
Spinnrocken, der nagelartige Gegenstand unter ihrer zuerst von Skias, 'ApX- ^'f- 1894 S. 173 publizierte
rechten die Spindel sein sollen. Ein Nagel wäre Katalogin?chrift aus der Zeit der Severe, daß in
übrigens auch als Symbol der Schicksalsgöttinnen Eleusis ein Kult der Moiren bestand. Vgl. Foucart,
verständlich. Vgl. O. Gruppe, Griech. Myth. 859 a. a. O. 222 f. Bei Aristophanes, Frösche v. 448 IT.
Anm. 7. OiüVpv/os heißt Klotho bei Pindar, Isthm. führen die Moiren den Reigentanz der seligen .Mysten.
VI, 17. Plato rep. p. 617 B, läßt jede der drei '-) Verwandt ist die Rcliefdarstellung eines
Moiren auf einem 3-povo; sitzen. Sarkophagdeckels im kapitolinischen Museum (Stuart
'") Über die Moiren in der Unterwelt vgl. Jones, Kat. 314 Taf. 78 := P. Gusmann, L'art
E. Maass, Orpheus 219; 268 ff.; 286.; Dielerich, dccoratif III Taf. 107), wo die Verstorbene gleichfalls
Nekyia 87 Anm. 4: H. Dütschkc, Ravennalischc zwischen den Moiren und dem Thron des Hades
Studien 147 fl'. und der Persephone steht. Es ist jedoch dort nicht
") Hymn. orph. 43, 7; Stobaios, Ecl. I 5, 12. deutlich ersichtlich, ob die Moiren als beim Totcn-
'^) Götting. gel. Nachr. 1809 S. 128; vgl. O.Gruppe, gerichtc anwesend oder nur über Leben und Tod
Griech. Myth. J320 Anm. 9. Nachtr. entscheidend gedacht sind.
•"') Eurydikc wird durch die „crudclia Fata" ''1 Wil|iert, Die Malereien der Katakomben
(Vergil, Georg. IV 495) in die Unterwelt zurück- Roms Taf. 132 f.; Maass, a. a. O. II zu S. 219;
;;erufen. Hygin, Fab. CC7.I zählt die Verstorbenen P. Wendland, Hellenislisch-röm. Kultur 1S5 Abb. 2.
auf, welche „liccntia Parcarum ab infcris rcdicrunt". Die Frage, ob die mittlere der drei „Frauen" bärtig
Vgl. Maass, a. a. O. 286 Anm. 80. ist, braucht hier nicht erörtert werden, da sie für
•') Von den clcusinischen .Mysterien ist das den Sinn des Ganzen ohne Bedeutuni; ist.
■ 44 Josef Keil, Graliliau mit Unlerwcltsarkophaf; :iiis F.plicsos
Die I^edeutung des letzteren für die (jeschichte der antiken Kunst unil des
Kunstliandwerks soll liier nur ganz kurz gestreift werden. Er stellt von dem
Tvpus tles Girlandensarkophags aus, dem der Eroten- und Bukranienfries wie
die Flügelfiguren an den Ecken entlehnt sind. Aber die dekorativen Elemente
wurden an untergeordnete Stellen zurückgedrängt und so Platz geschaffen tür
einen breiten Reliefstreifen mit der Darstellung des 'rotenrei(;hes, uml zwar ji'nes
für die V^erstorbenen entscheidenden Augvnhlicks, da der S])ruch der Moireii ilir
Schicksal im Jenseits verkündet. Wie die durchaus einheitliche und geschlossene
Komposition dieser Darstellung sich von den aneinandergereihten Szenen der Haupt-
masse der i-ömischen Reliefsarkophage unterscheidet, so liat auch die P>eliandlung
lies Reliefs nichts zu tun mit dem zusammengedrängten Eigurenreiclitum jener
Denkmälergruppe, sondern folgt vielmehr in allem den Traditionen oder, hesser
gesagt, den Vorbildern griechischer Kunstübung. Denn wenn auch die Arbeit der
vollendeten Vorderseite der Geschicklichkeit und Sorgfalt des Bildhauers, der
auch auf die Liegefalten nicht vergaß, ein ehrenvolles Zeugnis ausstellt und
über minder gelungene Partien — man beachte den Oberkörper und die Hände
der Atropos, die rechte Schulter mit dem erhobenen Arm des Hade.s, den Thron-
sessel dieses Gottes — hinwegsehen läßt, als großen Künstler kc'mnen wir ihn
nicht in Anspruch nehmen und ihm daher auch die Erfindung der einzelnen Figuren
des Reliefs nicht zuweisen. Dies gilt schon für die großartig bewegte „Danaide",
in viel hölierem Grade aber für die wniidervolle Gruppe der Moiren und das
schöne, schlanke Mädchen, das wir oben als Eingeweihte deuteten. Es kann kein
Zweifel sein, daß hi(>r Kojiistenarbeit vorliegt und daß die Darstellung des ephesi-
schen Sarkophags in letzter Linie auf ein berühmtes Originalwerk, wohl ein Gemälde
zurückgeht. Es wird die Aufgabe weiterer Forschung sein, dieses Originalwerk
aus dem ephesischen und anderen, etwa von ihm abhängigen, Bild\verk<Mi zu re-
konstruieren und den Ort und die Zeit seiner Entstehung womöglich zu ermiltoln.
Wann der Unterweltsarkophag gearbeitet wurile, steht weder durch i'ine In-
schrift noch durch andere äußere Anhaltspunkte-*) fest. Sein Stil und seine Arbeit
scheinen ins II. Jahrh. n. (^hr., etwa in die Zeit des Antoninus Pius, zu weisen.
Smyrna. JOSEF KEIL
"; Es gelang mir in Erfahrung zu bringen, daß Dalierung würden sie schwcrlicli einen sicheren An-
in dem vor nicht allzu langer Zeit spoliierten Sarko- haltspunkt geliefert hal)cn, zumal mit der Möglich-
pbag mehrere goldene Ohrringe und ein Fingerring keil einer mehrmaligen oder doch längere Zeit an-
gefunden worden seien, doch konnte ich keines von dauernden Verwendung des Sarko])hags gerechnet
diesen Schmuckstücken mehr zustande bringen. Für die werden mul').
Aphrodite Daitis.
Im Etymologicum magiium') ist uns in der Form einer ätiologischen Er-
zählung die Schilderung eines sonst unbekannten ephesischen Artemisfestes erhalten.
Mädchen und Epheben begeben sich mit einem Bilde der Göttin auf eine Wiese
nahe der Küste des Meeres. Nachdem sie sich an Spiel und Scherz erfreut haben,
richten sie dem Bilde der Artemis aus Eppich (ssÄ'.vov) und anderen Kräutern ein
Lager her und setzen ihm Salz als -Speise vor. Da<3, während die Göttin ihr Mahl
einnimmt, auch die frohe Schar der Festgenossen ihren Schmaus hält, ist zwar
nicht überliefert, aber selbstverständlich. Nach dieser Feier hielJ, wie uns das
Ivtymologicum magnum lehrt, sowohl der Platz, wo sie stattfand, als auch die
Göttin selbst Aacr';.
Von demselben Feste ist, wie R. Heberdey scharfsinnig erkannte -|, noch
eine zweite .Spur in unserer Überlieferung vorhanden. Eine sehr merkwürdige
ephesische Inschrift, welche die Gebühren für die Ausfertigungen des städtischen
äv:".7fx-.f£rov öffentlich kundmacht, lautet Z. ig — 23: ä/,o-.;öso'j 5rjV(äp'.ovi a'. i asÄiivo-^öpo'j
5r//(ä5:ov) x'. | |ioX-oO 5r(V(aptov) z', I aKf.^c-^i^o-j 5/,v(ä,o;ov 7.', | xo3fio-.föp.O'j or,viäp:cv) x'.
Da von den angeführten kultischen Funktionen die zuerst genannten — Halophorie
und Selinophorie — jedenfalls zur Daitisfeier gehören, wird man auch die übrigen
mit Heberdey gern auf dasselbe Fest beziehen. Dagegen vermag ich ihm darin
nicht zu folgen, daß er dieses Fe.st als Plynterienfeier deutet, bei welcher das
Kultbild des Artemisions zum Meere gebracht und dort gebadet wurde. Die Stelle
des Etymologicum magnum erwähnt nichts von einem solchen Bade und schließt
durch ihre unbestimmte Fassung s/ouaa /.xl xya/.|ix \\p-i\\.:ioz einen Bezug auf das
hochheilige Tempelbild geradezu au.s. Auch die Speirophorie und Kosmophorie
können, wenn sie, wie oben als wahrscheinlich angenommen wird, zu demselben
Feste gehörten, nicht als Beweis für eine Plynterienfeier angeführt werden, da
eint- Bekleidung und Schmückung des Bildes auch für das Göttermahl stattfinden
konnte. Schlielilich scheint es mir unwahrscheinlich, daß die Göttin den Beinamen
Ax'.-i: von einem Feste erlialten hätte, bei welchem das Bad ihres Bildes die
Hauptsache, seine Speisung aber eine Nebensache gewesen wäre.
(rötterspeisungen und Götterbewirtungen (Hsooxfa'.x— (-»icciviX' sind ein vielfach
bezeugter Festbrauch antiker Religionen -i. nach welchem sogar ein verbreiteter
'j Kt. masju. |). 2j2, II fl. : v^l. H. Hcbcrilcy, O. druppc, Bursiaiis Jahrcsbcr. Suppl. 1907 S. 4101.
I:ilirc5hcftc VII 1904 -S. 210. ^) O. Gruppe, Griecli. .Mythol. 7,^ Aniii. 1;
■-) A. a. O. .S. 211; vyl. cbcmlort Beilil. .\.\; \:. Calicn hei naremberg-Saylio IV 205: 211 I.
Jahroheftr dea Siterr. arcbSol. Institutes Hd. XVII. ,„
146 Josef Keil
Monat, der Wsooxiaio;, verkürzt Aa:a:o^, seinen Namen führte '). An keine bestimmte
Gottheit gebunden scheinen sie durch den ihnen zugrunde liegenden Gedanken
der Teihiahme des Gottes an dem Opfermahle der Gemeinde für das Mysterien-
wesen bedeutsam'') und wegen ihres vorwiegend heiteren Charakters sehr beliebt
geworden zu sein. Es kann daher nicht wundernehmen, wenn in Ephesos der
Artemis Daitis jetzt auch eine Daitis Aphrodite an die Seite tritt. Ihr Name
steht auf einem kleinen, an dem Ober- und Unterprofil bestoßenen Altar aus leicht
bläulichem Marmor, h. 0-40"', br. 0-205 '", d. 0-22'", den ich im Herb.st i()i,i in den
.Substruktionsgewölben des noch unbestimmten (iebäudes nördlich vom ephesischen
Stadion auffand (Fig. 22). Wahrscheinlich haben ihn Tabakarbeiter oder pflügende
Bauern in einem benachbarten Acker entdeckt und dann an den bezeichneten Platz
gebracht. Die über Schaft und Unterprofil der Vorderseite laufende Inschrift zeigt
rohe Buchstaben des dritten Jahrhunderts n. Chr., h. o-oi8^o-()i 1 '".
'HÄ'.öowps;
xal Xxf;, äSsÄ-
■^bi y.od äocÄ-
■-^i^, \v'j'j-.-i,; y.%:
5 1163-1; Axitio-
-iv 'Ep(')~5c xai
'/.'y/yj-i '/y-'-y--
■/.pi|iaaxöv
ajjv y.7.\ 'Ss.iy.ff -7]
[lyjjxp; y.al Tp&cf;i[to)
-0) äoc]}.-^[ö')]. 'E-i<hp[ix,-
[V
Wie derSchlulJ der Inschrift zu ergän-
zen ist, bleibt fraglich. Am ehesten wird an
22: Altar aus Ephesos. ''1»^ Ortsangabe - etwa iv T(o Ispw - oder
an eine Datierung zu denken sein. Z. 4ff.
bringen den neuen Beinamen der Aphrodite und geben zugleich ein gewichtiges Zeug-
nis für die schon oben erwähnte Verbindung von Theodaisien und Mysterienkulten.
'; W. DiltciibcrKcr bei Pauly-Wissowa IV 2015. ■■) V;;l. F. Poland, ("ir. Vcrcinswescn 268; fnuppe a. a. O.
Aphrodite Diiilis 147
\'on ck-r A[)hn>(liie Daitis i>t dii' für Eplu'sos bereits bezeug-tc Apliroditt-
Epidaitis''! nicht zu trennen. Serviu^ zur Acneis I 720, der letzteren Beinamen
überliefert, erzählt zu seiner Erklärung folgende (jeschichte"): Alexis und Meliboia
liebten sich gegenseitig- und schwuren sich zu heiraten, sobald ihre Zeit gekommen
wäre. Da die Eltern Meliboia jedoch einem anderen verlobten, verließ Alexis
freiwillig die Heimat. Meliboia aber stürzte sich am Hochzeitstage vom Dach des
Hauses und floh, da sie unversehrt blieb, zur Meeresküste. Dort bestieg sie ein
Boot, dessen Taue sich von selbst lösten und das sie zu der Stelle führte, wo ihr
Geliebter gerade mit seinen Gefährten ein Mahl bereitete. Alexis erbaute der
Aphrodite einen Tempel und nannte sie AOtoiiÄTr,. weil sich die Schiffstauo von
selbst gelöst liatten, und 'E-'oa'.Tic, weil Meliboia gerade beim Mahle zu ihm ge-
kommen war.
So töricht lue hier vorgebrachte Erklärung der beiden Epitheta ist, an
ihrem Vorkommen im ephesischen Aphroditekulte darf nicht gezweifelt werden.
Aphrodite Automate ist, wie der Name sagt, die Göttin einer Liebe, die (wie jene
der Meliboia) von selbst entsteht und sich durchsetzt ohne Rücksicht auf den
Willen der Eltern und die konventionellen .Sitten, welche das Liebesleben der
jungen Mädchen im griechisch-orientalischen Kulturkreis einengten und ihr Herz
bei der Wahl des Gatten nicht allzuoft mitsprechen ließen. Nur bei den Götter-
festen waren diese Fesseln gelockert und der Jugend beiderlei Geschlechtes Ge-
legenheiten zu freierem Verkehr und zu besserem gegenseitigen Kennenlernen
geboten. Die oben angeführte .Schilderung des Festes der Artemis Daitis nennt
nur Jungfrauen und Epheben als Teilnehmer und berichtet von ihrem Spielen
und Scherzen auf der Festwiese. Die Feier der Aprodite Daitis wird ähnlichen
Charakter gehabt und manchen Liebesbund von Jünglingen und Mädchen geknüpft
haben, welche die Göttin dann als Aphrodite Daitis oder Epidaitis verehrten.
Smyrna. JOSEF KEIl.
°) O. Jessen bei Pauly-Wissowa VI 43. voluntate itaquc dcorum perfecta est, ubi amalor
') Apud Kphesios Vencrcm Automatam dixerunt niorabalur: quam cum ille parans cum sodalibus con-
vel Epidaeli(d)a. ratio autera horum nominum lalis est. vivium suscepissct, pro ipso rci cventu templum con-
.\lcliboca et Alexis amorc sc mutuo dilcxerunt et stiluit. nuod ergo sponte Tuisscnt soluti (funcs>, Auto-
iuramcnlo se adstrinxcrunt, ul cum tempus venisset, iiiatae Veneri nomcn sacravit quodijue, cum epulas
sibimct iungcreiitur. sed cum virginera parcntes alii pararet, virgo ei aqua fuisset advccta, Epidaeti(d)i
despondissciit et hoc Alexis vidisset, sponlaneum sacravit. Ich schliefie mich K. Latte, Archiv f. Re-
subiit exilium. virgo autem ipso nuptiarum die semct ligionsw. XVII 1914 S. 678 f. an, der 'E-tli'.T".; für
de tecto praecipitavit: quac cum inlaesa decidisset, "Entäaitia herstellt, ohne seine Ableitung des Bei-
in fugain convcrsa pcrvenit ad lilus ibii|ue scapham namens von einem iiti iaiiil: gelegenen Tempel der
ascendit, ex qua sponte funes soluti esse dicuntur. Göttin für richtig tu halten.
Kin Soldatendiplom des Kaisers Vespasian.
Tafel ITI und IV.
Inhalt.
I. Das neue Diplom: liishciigc Veröflem-
lichungen 1. Fundort 2. Beschreibung 3. Text 4.
Konstatierung zweier Hände 5. Schrift, Buchstaben 6.
Datum 7. Empfänger des Privilegs S. Die Heimats-
bezeichnung in den Diplomen 8 A. Die sieben
Zeugen 9. Angabe des Ortes, an dem die Original-
tal'el ausgestellt «ar 10. Die Inscriptio, jposf//«»/) 11.
II. Die Ausstattung der älteren Gruppe der
uns erhaltenen Militärdiplome : Fntwicldung eines
ständigen Zeugenbureaus seit der llavischen Zeit 12.
Früher fallweise Zusammenstellung von Zeugengruppen
aus Landsleuten 13. Rangordnung der Zeugen 14.
Diplome, auf denen mehr als ein Schreiber 'Graveuri
konstatiert werden kann 15. Hcurteilung dieser F.r-
scheinung durch Mommsen 16. Ausnutzung des von
der ersten Hand absichtlich freigelassenen Raumes 17.
Die Ausfertigung der Blankctte 18. AVann wurden
die Zeugennamen zugefügt? 10. Notwendigkeit einer
Revision der Ausstattung unseres ganzen Besitzes an
sogenannten Militärdiplomen (und Bemerkungen zum
Diplom VI; 20. Versuch einer Erklärung der ab-
schniltweisen Ausführung eines Diploms 21. Der
Aktengang 22. F.intragung des Hausstandes der Pri-
vilegierten und die Originaltafeln 23. Ort der Aus-
fertigung und Aushändigung der Diplome 24. Indi-
viduelle Verschiedenheiten von Ausschriften aus dor
nümlichen Originaltafcl 2^. 26. 27.
I. Das neue Diplom.
I. Durch eine Scheiikunj>- de.s Herrn .\rtliiir Pergv^r ist da.s Wiener Kunst-
historische Hofmuseum \or kurzem in den Besitz eines vorzüglich erhaltenen soge-
nannten Militärdiploms gelangt. Kenntnis von ihm war bereits früher in die Öffent-
lichkeit gedrungen. Die eine der beiden Tafeln (wenn man wie billig den inneren
Text als maßgebend ansieht: die zweite Tafel) war in ilrr Abschrift eines Hoch-
schülers .Stilpon Kyriakides dem (seither verstorbenem Professor Spyridion \'assis
in Athen vorgelegt worden.
Dieser hat sie dann in der "Ai:)y,vä .Will (nuij i 46 ff. \enjffentlicht, tind zwar
..{'.'./.^'■Ä; Ypäj'.iia'ji'", weil die Buchstabenfornicn ihm nicht gelrtui genug abgeschrielien
zu sein schienen. Aus dieser Publikation hat Jean Rapt. Mispoulet den Text in
den Comptes rendus der Pariser Academie des inscriptions et belles-lettres 191 2,
396 ff., aber in Kapitalschrift umgesetzt, wiederholt utid l<()innionticrt') ; von dort hat
dann R. (ag-nat in seiner Annee epigraphiquc loi- 1= Revue archeol. XIX p. 4,16)
n. 10 seine Xotiz bezogen. Endlich hat II. Dc^.ssan, dem .Mispoulet {y)^^, 1) und
Vassis von dem Fund Mitteilung gemacht hatten, in einem Aufsatz (Zu dem neuen
ägyptischen .Militärdiplomi in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung XXXII (191 i)
') Dieser Kommentar ist ohne liinlluß auf die in einigen beiläufigen Bemerkungen auf ihn mich
hier folgende Darstellung geblieben. Ich habe nur zu beziehen (ielegenheit gehabt.
Ein Soldatendiplom des Kaisers V'espasinn 149
Ri)mainst. Abteilung ,385 seiner Erwähnung getan. Sonst bin ich keiner F.r-
wähnung-, Erörterung oder N'eröffenthchung dieser Urkunde begegnet.
2. Gefunden wunlo das Diplom nach Vassis £v -.y.; r.iy.q Tf^; fJpaxixYj; -ö/,£ok
IV.'.ouiioup'c^tvr^: 'j-r, r;, 'I'goöt:/,. nach .Vngabe des Verkäufers, des Herrn Dimitri
Prowadaljeff in Paris, in der Nähe von Kawala. Gümüldschina liegt etwa auf
halbem Weg" zwischen Kawala und Dedeagatsch. ungefähr 80 //» in di-r Lutt-
linie von er.sterem entfernt. Ich habe nach einem Überblicke über die Verhält-
nisse von vornherein darauf verzichtet, von hier (Wien) aus die näheren Umstände
zu erfragen und mit dieser F.rkundigung dann etwa in die Irre zu gehen.
3. Beide Platten sind, wie das auch sonst Regel bei dieser Gattung von
Schriftmalern ist, glatt gehämmert und weder genau rechteckig noch auch gleich
geraten; ja, nicht einmal die Ränder sind genau geradlinig ausgefallen. Die von
Vassis veröffentlichte Platte mißt (150 bis i5i'5) /• (170 bis 171) tinii, ist bis iniiu
stark und wiegt 595^'. Die ihm unbekannt gebliebene Platte mil.it ii5o\s bis \^2\ '.[
(109 bis 170)»/;;/, ist nur etwa i'^ mm stark, und ihr Gewicht lieträgt nicht mehr
als 3,57,?^)-
An der Innenseite der sogenannten ersten Tafel bemerkt man rechts oben drei Flick-
stüike aufgesetzt. \ enniitlich haben Beschädigungen der Platte eine .Ausbes.serung nötig
ge^maclit. Sie kann erst erfolgt sein, nachdem die Schrift eingegraben war; denn eine der
Flicken bedeckt einen Buchstaben, nämlich das A von c/us in Zeile 3.
Eine fast halbkreisförmige Kerbe am unteren Rand der zweiten Tafel, die mit dem
gleichen Rohrerdurchmesser wie die für das Durchziehen der Urahtschnüre bestimmten
Löcher ausgeführt sein könnte, fällt auf, ohne daß sich eine Erklärung für sie mir böte.
Drei Löcher sind an den inneren Rändern des Diptychons in einer geraden Linie
disponiert, das vierte steht in der Mitte der äußeren Ränder: also ganz wie sonst bei den
älteren E,\emplaren dieser Gattung. Somit liegen die beiden Reihen mit drei Löchern
korrekt in der Mitte des Innente.xtes, eben weil an der Innern Faltungs- oder Bindungsstelle
des Diptychons. Während aber sonst bei nahezu allen Diplomen der früheren und der
mittleren Zeit, sol.inge eilen die Durchzugslöcher so disponiert werden, im Außente.xt
die Wiederholung der innengeschriebenen l'rkunde, wie immer ])arallel der schmäleren
Kandseite geschrieben, so zu liegen kommt''), daß links das einzelne Loch, rechts die Reihe
von drei Löchern ist lalso so o o), finden sich hier die Löcher umgekehrt gruppiert '), also
so , gen.iu so wie auf den Diphuneu I vom |ahie 5- und \' \(iin lahre oS. Die
') Vgl. über die namhaften Gewichic der Platten und 2000.
.'ilterer Diplome Kugcn Hormann in den Jalircsheften ') Vgl. <ias Muster bei Mommsen a. a. O. p. <)04
I 163. 167. und 200<).
■') Vgl. das Muster bei Mommsen CII, III p. <»o.^
150 \V. Kiibilsrliel;
Zeiigenlistc ist, wie üblich, auch liier nach der Bieitseilc j^cschiieben, und zwar so, daß
an der obern Linie ilas cinzelni* Loch, am unteren Rand die Weihe von drei Luchern zu
liegen kiimmt.
Clbendrein kommt die Zeugenliste auf die Rückseite der ersten (oberen) Hälfte des
Innentextes, also auf die erste Tafel zu stehen. Daß das eine seltene Ausnahme von der
L'bung sei, hat Dessau a. O. erwähnt, mit der Bemerkung, daß er nur zwei Analogien kenne:
das Diplom XLIII vom Jahre 124 = Bruce Lapidarium sepiemtrionale (1875) Taf. zu S. 7
und das Diplom Vlll vom Jahre 71 = Dessau n. 1987 mit p. 31)1 = Gradenwitz, Simu-
hncra Taf. XVII und XVIII; daß dieses zweite Diplom sachlich und zeitlich in dieselbe
Gruppe mit dem neuen Wiener Diplom gehört, mag vieUeiclit noch besonders unterstrichen
werden. Dessau bemerkt dazu trefTend: „Solche Ausnahmen sind, besonders für die frühere
Zeit, nicht zu verwundern. Solange das Innenexeniplar das llauptexeniplar, das Außen-
e.xemplar Nebenexemplar war (und das war der Fall bis auf Domitian), hatte es reichlich
soviel Sinn, das Nebenexemplar hinten anzubringen und die Urkunde vorne zu versiegeln"-'').
Man wird auch nicht aus dem Auge verlieren dürfen, daß auch noch auf Privat-
urkunden, die um einige Jahrzehnte oder selbst um anderthalb Jahrhunderte jünger sind
als das Diplom Vlll und das neue \\'iener Diplom, die Siegel der Zeugen auf dem Raum
über dem Regest untergebracht sind. Dann kamen auf jenen Urkunden, die wie die Sieben-
bürger Wachstafeln als Triptychen mit leeren Deck- oder Schutzseiten gestaltet worden
sind, nach Aufwendung der Seiten 2 (= Taf. P) und 3 (= Taf. lU) für den Innentext, ent-
sprechend dem Fortschreiten im Kodex, man darf also wohl sagen: naturgemäß, auf Taf. ID'
unter den (oder: neben den) für Siegel und Zeugennamen reservierten Streifen der Anfang
des Regestes: also die .Siegel auf die Rückseite der zweiten Tafel der Innenurkunde, ganz
wie bei den Triptychen aus dem Nachlaß des Caecilius Secundus imd wie bei der großen
Mehrzahl der Soldatendiplome.
Bei Privaturkunden hingegen, zu denen bloß zwei Tafeln (also ohne den Schutz un-
beschriebener Außenseiten) in Anwendung kamen, wählte ein ägyptischer Schreiber für den
Beginn des Innentextes, wenigstens soweit uns aus der geringen Zahl erhaltener Exemplare
ein Urteil zusteht, die für die Aufnahme der Siegel zugerichtete Tafel; er erwartete also,
daß die Siegel auf die Rückseite der ersten Hälfte der Urkunde gesetzt werden würden:
somit nicht konform der Übung der Soldatendiplome. Ich verweise auf die Freilassungs-
urkunde vom J. 221 (Proceedings of the society of biblical Archaeology XXVI 1904, 149)
oder die beiden Erklärungen über Erbschaftsantritt vom J. 170 (Revue histor. de droit
franc;. XXX 190b, 479 und 481) und die Geburtsanzeige vom J. 148 (ebd. 483 = Wilcken,
Chrestomathie n. 212'').
'•") Bedenken j;egen Dess.ius Erldärunj; erhebt die erste. Die llolzlafel von l'liil.idclphia (AVilcken
Mispoulet a. O. 338 ff. n. 463), von der ein Lichtdruck vorliegt, tr.ägt die
'') Wenn ich die Seilenzählung De Riccis Zeugenunterschriften und die Siegel auf einem be-
richtig interpretiere, steht auf ebenderselben Tafel, sonders ausgesparten Platz über dem Beginn der
die außen die Siegel mit den Zeugennamen und den Urkundenregesle. Dali diese Tafel für den Innen-
Bcginn des Regestes trägt, innen der Anfang der text die zweite ist, will also m. E. nicht viel
Urkunde; diese Tafel ist dann .nlso für beide Seiten weiter bedeuten. Obendrein rechne ich st;irli mit
Ein Soldatendiploni des Kaisers Vespasiaii
I.Tl
Wieder anders verfuliren Schreiber zu Pomj)el; dort hat, wie die W aclistafel CIL IV
Suppl. p. 382 n. 138 deutlicher als die übrigen dürftigen Vertreter pompeiunischer Diptyclien
zeigt, die erste Seite keine Schrift aufgenommen; Seiten 2 und 3 tragen das Authenticum
und auf Seite 4, also auf der Rückseite der den Schluß des Authenticum tragenden Tafel,
folgen Regest und Siegel; die Siegel sind also wieder eben dort untergebracht, wo auf den
Militärdiplomen.
Die Hauptsache an der Ausstattung der Außenseite sind nun einmal die Siegelungen;
das Regest hätte auch wesentlich kürzer ausfallen und sich auf einige Schlagwörter be-
schränken können: also im umgekehrten Verfahren gegenüber der Verkürzung des inneren
Textes, der doch durch die Siegelungen beglaubigt werden sollte, in unseren spätesten
Diplomen, z. B. dem von Lyon ILXXXVIII). das nur die allgemeine kaiserliche Konstitution
und dann statt alles übrigen bloß noch'i den Namen des Privilegierten enthält C. lulio
C. f. Decorato, ohne irgend weitere Bezeichnung.
Die beiden Drahtschlingen, die durch die Ecklöcher gezogen waren, sind sowie
die dreifache Schnur, die durch die Mittellöcher lief, samt den Siegeln und deren Schutz-
streifen verloren gegangen. Vermutlich erst bei der .Auffindung. Denn der für die Siegel
ausgesparte Raum ist blank und frei von jeder Patina, noch freier als die Innenseite des
Diploms, die nur ab und zu vom Rand her Einflüssen von außen — übrigens in geringem
L'mtang — ausgesetzt gewesen ist.
4. Der Text lautet (vgl. die Ttifcln
innen (Platte I)
Imp. Caesar \'espasiauus Aug. poiit. iiiax.
tr. pol II imp. VI p. p. cos. III
veteraiiis, i/iic iiiilitavcniiil tu clas-
se Miseticusc sitb. Sex. Liieilii< liasso,
-, qtii sena et viccua stipciiJia aut p/iira
mlriiennit et sunt deJucti I'acsli, ijito-
nun iiomii/a siit.scrip/a sunt, ipsis libe-
ris poslerisijiie eoniiii civitateui dedit
et couiihitiin cntn iixoiibiis, t/iias tiittc
■ liabiiisseiil, cum est civitas is data,
(innen IL Platte)
ant si ijiii caelibes essen t cum is, cjnas
postea diixisseut, dum taxat sing 11 li
singiilas
in iin.l IVi:
aulJen (Platte II)
/.■;//'. Caesar Vcspasianits Ang. pont. inax.
tr. pnt. II imp. 1 7 p. p. cos. III
■vcteranis, qui niililavcniut in clas-
se Miseuense,
qni seua et licena sti-
pendia ant plnra mernernnt et stDit
dedncti J'aesti, i/miinni nomina snb-
scripta sunt, ipsis liberis posier isq
eorniii civitatcm dedit et connbium
cum nxoribns qnas tnnc liabnissent,
cniu est civitas is data, ant si qni cae-
libes esseut cum is, qnas postea dn-
xisscnt. dum taxat singnli sin-
iUilas
<ior MöglichUeil, daß die Holzlafcl von Philadelphia ') Denn was noch soni>t auf dieser Tafel lu
Rest eines Triptychons ist. lesen ist, «ebört nicht zu diesem Diplom,
15- W- Kubitscliek
Es folgen nun ilie Datierung und
die sog. Inscriptio. von zweiter Hiuul
geschrieben: \on zweiter Hand:
jH>s{ilitiii) a{iitc) J{ieiii) i ' /J{iis) p{(>sitiiiii) u. </. 1 '. h/. Feh. Inip. CüL's.Aitg.lll
Febnitarias) M. < 'cc. Xer. cos.
linp.Citcsai\e) \'esp{cisiaiio) Aiig{usto) III
M. Cocceio Nerz<a(e) co(n')s(iilibtis)
". ceii/{iirio) He~benus DnUizciii Sappa{ins) )■ Hcshciuis Dithizctü f. Sappi^acus)
et
DoU's J\iliiis) eins -s d Ddcs f. eins
erste Hand: erste Hand:
Jescriptuni el recognilnni ex tabula descriptniii et reeognilinn ex labnl(a)
aeuea, quae Jixa e[s]t'^) l\oniae in Capi- acnea, qnue Jixa es/ /x'ouiae in Ca-
loliio) pilolio
zweite Hand: zweite Hand:
2" aJ arain genlis Iii/iae in /"u//n parle ai/ arant geii/is In/, in pm/in
c.xleriore, tab{nla prinm) parte exleriore, lab. I
Außerdem auf der Außenseite der ersten Platte die Namen der Zeugen, die
ihre (jetzt verlorenen) Siegel zur Beurkundung beigefügt haben:
D{eeinii) Libnrni h'n/i, l^ltilippiesis (=^ I'/ii/ippiensis)
C{ai) Sal/iis/i Creseenlis, ni{ilitis) c{o)li{(irtis) IUI pr^ ae/oriae, ecnlnria)
Anguriini oder iihnlicli), /'/tilipp(iesis)
P{iibli) Popilli Rnji, Piiiiippiesis
L{nci) Beiuedi Valcntis, Piiiiippiesis
5 L(itci) Betnedi Primigeni, Pliilippies{is)
Cn(aei) Cunteli Flori, Piiiiippiesis
C{ai) Hereunnlei Chryseroiis, Philippiesis
Die beiden Exemplare des Textes der kaiserlichen Konstitution, das aid
der Innen- und das auf der Aulienseite, unterscheiden sich also, sofern die erste
Hand allein in Betracht kommt, nur in geringfügigen Dingen, auliir da(J gewil.!
nur durch ein Versehen des Kopisten — außen der Passus sub Sex. ljui/i<i //lOX)
ausgefallen ist. Daß auf der Innenseite Zeile ,^ qne statt (//// und Zeile d niirueriiiit
'') Auf der Hronzc sieht EIT; also lial sich aus der Vorlage oder derVorinaluny ein kursives S eiiifjesililiclieii.
Ein Soldatendiplnm des Kaisers Vespasian 153
steht, zählt gar nicht; ebensowenig", duij von innen ganz ausgeschriebi-ncn Wörtern
aulJen posterisq und Uilvil abgekürzt werden und (hilj das innen mit Capilol ge-
schriebene Wort im Außenexemplar ausgeschrieben ist; um so mehr zählt, daß die
verschiedenen Abkürzungen innerhalb der Titulatur des Kaisers ganz gleich laufen.
Daß aber der zweite Schreiber sich freier bewegt, zeigt eine Vergleichung
beider Exemplare; vgl. unten S. 173 und kii-
5. DalJ sowohl die Innenseite als auch der Text der .Vußenseite der zweiten
Platte von zwei verschiedenen Schreibern eingegraben worden sind, geht aus
den hier mitfolgenden Tafeln III und IV hervor und ist oben -S. 152 auch in der
Textbeschreibung kenntlich gemacht worden.
Illusionen, denen man sonst vielleicht für die Zeugentafel nachzuhängen be-
reit wäre''), werden durch die Bemerkung zerstört, daß die linke Hälfte dieser
1-iste in toto früher als die rechte Hälfte geschrieben worden ist; so ist es ge-
kommen, daß die rechten Hälften der Zeilen 3 bis 5 aus der Linie herabgedrückt
worden sind und erst von Zeile 6 ab die gerade, ung-ebrochene Linie für beide
Zeilenhälften gewonnen worden ist.
Man wird es überhaupt als durch das Material bedingt ansehen dürfen, daß
alle Zeugennamen noch vor dem .Schlußakt der Siegelung (aufgemalt'") und) ein-
gegraben werden mußten, daß also das Eingraben des Namens der geführten
Zeugen und die Siegelung, nicht als zusammengehörige Handlung, wie sie sich
sonst eigentlich von selbst verstände"), somit für jeden Zeugen besonders, erfolgt
ist. Das war schon deshalb nicht rätlich, weil bei den unvermeidlichen Stößen
während der Fortsetzung der Arbeit des Eingrabens die etwa bereits auf-
gesetzten Siegel der (lefahr des Zerbrechens ausgesetzt waren.
6. Die Schrift ist sorgfältig, die Buchstaben sind deutlich und die Punkte
gewöhnlich klar erkennbar.
Offenes A I statt A) iniu:n Zeile 5 viccna, II caclihcx. 13 siiigiiliis. 18 labiiLi, ig quiii-.
Roiuac, ('apitol und stets (außer ARAM Zeile 20) aus der zweiten Hand; außen 5 pliiru,
y qiias, 17 ariwu und Jixa und stets (außer wiederum ÄRAM Zeile 18) die zweite Hand.
'■') Vgl. i. H. Mispoulet a. i). jqi. liunjien soll nicht ciwa Keyeii Bruns' riclilii;en Lehrsatz
'") Vgl. darülier .Momniscn CIL III p. ntjS. verstoßen werden (Kleinere Schriften II 4;\ es sei
") Vt;l. /.. B. das.\mhersl-Diptych.>n (l'roceedin^-i , unwesentlich, da(i jeder Zeuge seinen Namen selber
soc. bibl. Archaeol. 1904 Taf. 2), wo die den (heute schreibe, es kann auch einer für alle die Namen
verlorenen) Siegeln beigefügten Zeugennennungen schreiben, es kommt nur darauf an, die Namen der
(/.. B. A'jp.. l'./.ßävo; [?'A]hvw(u 63:fpa-fioa; beachte Personen zu kennen, die gesiegelt haben, um sie
die erste Per.son im Veruum!) jedesmal verschiedenen eventuell zur Rekognilion ihrer Siegel iusamnicn-
Ouktus aufzuweisen scheinen. — Mit diesen Benier- rufen zu können".
Jahre>hcrt>< Jrs üsterr. arcb;iol. Institutes H<l. XVU. 10
154 W. Kulntsclick
Die scnkifcliten Hasten erliallcii. wie dies auch sonst der Schrift aiil den lJi|)l(iiiien
(lieser Zeitlage eigentiimlicli ist, starke oder allzu starke Fußstriche, so daß man also I oder
L, wenn man vom Sinn und Zusammenhang absieht, mitunter nicht oder nur aus einer
gewissen Abschätzung der Länge dieses Fußstriches auseinander halten kann; vgl. innen
Zeile 4 LVCLLLO (I.i(cilir>), Zeile i i CVMLS (ciiii: iis), oder in der Zeugenliste häufiger
z. B. 3 B08LLLL oder 3 BHLLLB PL^SIS. Dagegen sind die ol.eren Horizontalstriche (T),
zum Unterschied vo?i anderen Diplomen, sehr kräftig und deutlich .lusgeführt.
In der Zeugentafel fällt die Tendenz auf, die obere Horizontalhaste von d und (-
hinaufzuführen: in der Schrift des ..zweiten" Schreibers das Auskrümnien des J.
Kine Ligatur zweier Buchstaben, sonst diesen Texten fremd, begegnet außen 9 N".
Punkte fehlen stets am Ende der Zeilen, auch wenn diese mit Abkürzungen schließen;
sonst innen nach n/c'raiiis 3, in 3. Liicillo 4, niiiil n, cirilaU'in M, ,-l und i//(i;.s- q. aid si i/iii 1 1,
cum II. 14 imp Caesar, 14 iit coccfio iicrvac, 1 H ncou,iiiluiii. lu aiaiu. in und ll /;;.
Außen Caesar I, VI\^) 2, qiii un<l /;; 3, viceiia, deducliy^) o, qiioniin iiininiui o, scrip/ii siiiil
ipsis 7, eoriiin 8, qiias g, est civitus und aiil si 10, Jii.Yissen/ l J, PA und ID 13, ex n>,
in 17 und 18. Setzen oder Nichtsetzen des Punktes ist abei' gewiß in einer Anzahl dieser
l^älle psychologisch zu begründen und brauclit nicht aus Betjuenilichkeit oder l'bersehen
erklärt zu werden; z. B. wenn außen und innen tiiclasse, iitcapilolin und inpoilio wie eine
Kasusform behandelt werden oder aiilsiqiii gleich einer einzigen Konjunktion samt dem
durch die Betonung mit ihr zus:immengefaßlen enklitischen Pronomen. Der Schreibgebrauch
der Inschriften, auf denen wir oft genug derlei Zusammenschreibungen begegnen, ist m. W.
darauf hin noch nicht untersucht worden. Umgekehrt findet sich der Punkt als diakritisches
Zeichen nach einer Zahl auch am linde der Zeile (innen und außen TA6 •!• oder -T- )
und nach dem Zenturitmenzeichen (außen i )), wie das .luc h .inderwäris iler l'all ist, unil
(außen 14) auch nach der Abkürzung eines Fthnikons am Zeilenende. Auch dalj iliim . l^ixat
durch einen Punkt getrennt wird, hat dieses Diplom mit anderen gemeinsam. In der Zeugen-
liste fehlt der Punkt nach dem Cognoinen ein einziges M.il. nämlich nach f/ori (Z. 6j.
7. Wie aus der cinloitendcti Inscriptio in Vorbindutig mit diT .Subscrijjtio hi^--
vorgeht, i.st der kaiserliche Erlaß vom 9. Februar 71 n. f'lir. datiert. Die kaiser-
liche Titulatur unterscheidet sich von der auf den beiden niplonien \TII und IX,
beide vom 5. April desselben Jahres, nur dadurch'-), daß die Designation des vierten
Konsulats hier fehlt, also am g. Februar noch nicht vollzogen war'''). Daß am
I.Februar 71 Vespasian noch nicht vom Konsulat zurückgetreten war, hat B.Pick
durch eine Gladiatoren -Tessera erwiesen: spieclavil) Kuileudis] Feb(riiariis) Imp.
'-; Allerdings muß, wer, wie ich (vgl. unten (icl)iele ges;imniclt hnlic, und nichl clwii l)l()li des-
S. 170), mit der Möglichkeit nicht gleichzeitiger halb, weil es mir nichl palit, lief.isse ich mich
Ausrdhrung von Inscriptio und .Subscriptio rechnet, hier nicht weiter mit dieser Möglichkeil.
sich auch auf Inkongruenz beider gefafit machen. '■') Vgl. Mommsen, Rom. Staatsreclil I' 5*<X fg-
Da ich indes bisher keine Erfahrungen auf diesem
Ein Soldalendiplom des Kaisers Vespasian 155
L'aes{are) Vespasiaiio IIII^*\ M{arco) C{octeio) N(erva) co{n)s{iilibus}, Zeitschrift für
Xumismatik XIII (1S85) 382, i. Damit gewinnen wir (nebenbei bemerkt) eine
weitere Beschränkung der Datierungsmöglichkeit von \'espasians Bauinschrift an
dem als Porta maggiore bekannten Bogenbau der Aqua Claudia CIL VI 1257
= Dessau, Inscr. sei. n. 218.
8. Das Diplom ist ausgestellt für einen Centurio Hezbenus (auf der Außenseite:
Hesbenus), Sohn des Dulazenus aus dem Stamme der Sappaei, und seinen Sohn
Doles. Was wir über den Stamm der Sappaei wissen können, die östlich von
Philippi nahe der Küste im Rhodopegebirge hausten, hat Wilhelm Tomaschek im
ersten Teil seiner Studie Die alten Thraker I [■= Sitzungsberichte Wien CXXVlll
1893) 69 zusammengetragen. Er erklärte, keine Erwähnung des Stammes auf römi-
schen Inschriften zu kennen. Eine solche war aber bekannt, seit 1841/42 „aus den
Fundamenten eines größeren römischen Gebäudes auf dem Krantzplatz" in Wies-
baden mit anderen römischen Steinen der Grabstein eines T. FLniiis Celsii[s],
felr(aiins) ex ala Scitbii[l]oritiii, cives Sappatts gehoben worden war (Brambach 1524
= CIL XIII 7580 = Riese 1502/3 := Limes XXXI 87, 7 Taf. 8, 7), mit einem
Totenmahl in Relief, wie sie — ich will nicht, daß es den Anschein habe, als
sollten seine bisherigen Behandlungen durch diese Bemerkung in ihrem Wert ge-
kürzt werden — uns auch auf thrakischem Boden so oft begegnen. Demselben
Fund gehört ein anderer (irabstein an, den Ritterling Limes XXXI 85, 4 Taf 7, 4
für „sicher älter als Vespasians Regierung- einschätzt = Brambach 1523 ^ Riese
i68ö = CIL XIII 7585 Dolaittis Esbetii /{t'liiis) ii{atioiie) ßessiis, cijitics) ex coh(prte)
IV Thracitiit. Diesen Stein, der die nämlichen Namen Esbenus und Dol - -,
wenn auch in umgekehrter Folge, in Verbindung bringt, möchte ich vor allem
anderen Zuwachs zu dem Material registrieren, das Tomaschek, Die alten Thraker
II 2 (= Sitzungsberichte CXXXI 1894) p. 9 für Esbenus („mit Ausgang wie in der
Glosse £|3r;vciL • i/.w-EX'Occ") und p. 34 für Doles (AöXr,;) zusammengestellt hat'*).
Dulazenus, vermutlich wieder mit Doles verwandt (vgl. AojXr^l^iÄjii: Tomaschek 35),
verrät ähnliche Bildung wie Diuzenus"') Diplom 1 (Tomaschek 31: „vgl. ALoyävr,;,
") So bei Pick gedruckt (stall ///i und auch nicht sieh einstellen. Prof. Drcsscl lieslälij;! auf eine An-
vnn Weynand in Pauly-Wissowa* Rcal-Kncykli.pädie frajjc, daß die Tessera die Ziffer //// (nicht III\ trägt.
VI ;649 bcanslandct. .\ngesichls der interessanten '*) Latnbertz, Glotia IV 134 möchte ich nicht
und lehrreichen Auseinandersetzungen PicUs (3S0 ff.). beipflichten, wenn er den .IW. Wiles qiii tl Esbenus
die auch weiterhin alle so wie früher in liiiltigkcit «einer Grabinschrift CIL III 80.(0 aus Rusanesci in
bleiben, ist ilieser Druckfehler in einer sorgsam durch- Kumänicn (nahe der Mündung des .Mtllusscs in die
gesehenen Uruckatheit ein beachtenswerter und nutt- Donau) als Dakrr nuffallt.
barer Heleg dafür, wie leicht derartige Verschreibungen '»l Spar/uo Üiiizeiii fiilio), Vipsciiiio Bcsso.
156 \V. KuliilscheU
gal], Divogenus, Devognatus- und p. 39) oder Derzizenus' ' 1 (licn-mann. Jahres-
hefte III 19 = Diplom CVIII) oder Auluzenus (CIL VllI 18312'*').
Alle anderen Diplome nennen, wie auch gar nicht gut anders zu ilenkeii ist,
den Empfänger des Privilegiums im Dativ. Dies ist der einzige Fall, d:il3 er im
Nominativ erscheint. Ich nehme an, daß ein Versehen oder, vielleicht richtiger
gesagt: ein unabsichtliches Abweichen von der Gepflogenheit vorliegt, dessen
Erklärung aber um so schwerer fällt, wenn man an der Meinung festhält, daß
die Diplome in jener Zeit obligatorisch waren und in Rom gewerbsmäi3ig her-
gestellt wurden. Nur einen einzigen Fall kenne ich sonst, in welchem der Emp-
fänger nicht im Dativ genannt ist. Das i.st Diplom XXV'III aus flavischer Zeit,
gerichtet an die Adresse . . Stcii C. f. Galeria Salitniini [C]liiniu, cho. II pr., im
Tiberfluß gefunden. Es fällt übrigens ganz aus der Reihe der Diplome dadurch
heraus, daß die Zeugenseite nicht beschrieben ist. Welche Rolle ihm künftig bei
der Behandlung dieser Urkunden zufallen kann, weiß ich jetzt nicht zu sagen''').
Das Elhnikon ist im Innenc^xemplar mit Sappa, im Außeiitext mit ^tipp
geschrieben. Eine andere Auffassung, als daß beidemal das Wort Sappaeus ab-
gekürzt worden ist, also z. B. daß dadurch Sappa'-") als Grundform von Sappaeus
erwiesen würde, scheint nicht zulässig zu sein, wenn auch die Abkürzung Sappa
für unrichtig oder mindestens für ungewöhnlich gehalten werden muß. Warum
der Graveur, ohne irgendwie im Raum beengt zu sein, abgekürzt hat, ist nicht
zu erkennen; aber solches Sparen beim Ethnikon ist sonderbarerweise auch in
jenen Militärdiplomen nicht selten, die sonst jedes Wort des ständigen Formulars
auszuschreiben belieben: wie ein Blick auf die uns erlialtenen Stücke zeigt, .sind
diese Abkürzungen nicht durch die Ökonomie des Raumes bedingt gewesen. Auch
auf der Münchner Diplomtafel n. XCII, deren eine Seite als Überrest einer stadt-
römischen Originaltafel-') angesehen wird (\gl. unten S. 187), sind die Heimats-
bezeichnungen fast durchwegs abgekürzt.
8 A. Es ist meines Wissens nicht von anderer Seite versiicln worilen--), die Art der
Heima tsbezeichnun;^ der Veteranen, für die die uns erliahenen soiicn.iniiten Militär-
'") Sohn des Clagissa Clagissae f. Bess(iis). ^") Wird übrigens auch nicht durch die von
'') Mticatrali Auluzeni — ualioite Tltr{a)ce iialiis Steph. Byz. und von Hesychius überlieferte Form des
in civilaU Augiisla Traianesie. EthniUons 2a-aL empfohlen.
'") Hülsen, Rom. Mitteilungen VI (1891; 333: -') Unbestimmter Zeit.
,si deve; supporre, o che il diploma non fossc mai ^^) Allerdings hat über die Soldatcnheimaten
ratificato dai lestimoni, o che i nomi, segnali con bekanntlich Mommsen in größerem Zusammenhange
inchioslro, siano spariti senza lasciare la mcnoma gehandelt Ges. .Scliiiflcn VI 41 fl. (=^ Hermes XIX
traccia". 23 fl.j.
Ein Soldalendiplom lics Kaisers Vespasian '57
diplome ausgestellt sind, zu vt-ninscli.iiilichen. Es möge eine solche Zusainmensceliung hier
gegeben werden, da durch sie, wie es scheint, dargetan wird, daß in dieser Kategorie von
Urkunden als Heimat für alle aus dem Westen und aus Europa überhaupt stammenden
Peregrinen stets ein \'olk, nicht eine Stadt genannt wird; absichtlich ausgeschlossen seien
also aus dieser Zusammenstellung
1. selbstverständlich die Praetorianer und die Lrhaniciani;
2. die nach Septimius Severus (oder vielleiciit nacli der Conslitutii) Antoninian.i)
fallenden Diplome; diese zweite Gruppe, auf anderer Grundlage aufgebaut, nennt ausn:dims-
lüs Städte; sie fiele auch sonst hier weg, weil ilie einzelnen Fälle auch entweiler unter
die Gru[)pen l oder 3 zu subsummieren sind;
3. jene, die die tria nomina (oder wenigstens Gentilnamen und Cognomen) nach
römischer Art lühren, gleichviel ob der Vatersname nach römischer Art angegeben wird
oder nicht (ihr Verzeichnis unten S. 159).
Dann entfallen auf Europa folgende Beispiele:
Britannien: [5»];/»a) XLII! 124'-^); Dohriinio) und seiner l'rau, einer .-iii7/i/t' XCVIII 105;
Britt{oni) LXX 145 — 161
Spanien: Hispaii(o) XXXII 103; Bractir(o) XXXV 1 107
Sardinien: Sunlo (innen Surd.) VI 68; Can's{io) XXVI 90; l-'ifcn!-{. .) ex Said. iSiir.
Außentext) IL 234
Corsica: Corso Viiiüc(eiio) XLVI 129
Rheinhmde: Trevir{o) Alt, u. beidn. Vorzeit V Taf. ^^^ vom J. 78; Rmiricio) XLIII 105;
Frisio LH hadrian. Zeit
Dalmatien: Desidiali VII 70; Maezeio VIII 71; Iialiiutt{ac) X\I H4; Dairrs'o) und seiner
Frau, einer Deramist{ae) XXIII 93
Pannoniae: Cornaciati) Gl vor 60; Varciano II 60; Püiiiioiiin X 71; Piinoiiii. XI 74, vgl.
die Originaltafel XCII mit !\iiin.; Juso W X5; Boio XXX\' loS und
XXXIX 114, hier zugleich mit seiner Frau, einer AqiiiiiitCiisi); Eniviisco)
LXXIV 107; Azalo LX 14S. LXI 14g. G 150. LXV 154
Thraci.i; Tliitidi) XXI 00
Bfsso XIII So. XXX gg. LXIl 15.S und die Origin.iltafel Xt 11 ; ß,-ss(o)
GVIII 138; Dipsciirto ßcggo I 52
Sappa{eus) das neue Wiener Diplom.
Cololclic. XIX 86. Der Ort ist uns sonst unbekannt. Da der V'eteran tlira-
kische Namen führt {Sailo Traibilln J.) und in der coMors) II Thracuiii
gedient hat, versteht sicii der Schluß auf eine thrakisclie Heimat. Henzen
hat den Namen in coHoiiiu) Olelicio] zerlegt = AO/,a{ou T£r)(0^ und auf
diesen thrakischen Ort verwiesen (vgl. jetzt Oberliummer bei Paulv-
Wissowa II 2401, der aber von llenzens .Aufstellung nicht .Notiz nimmt 1;
Mari|uardt 1" 315 liai <lann unnützerweise daraus eine Kolonie Oleiticos
als Gewinn gebucht und ihre Gründung vermutungsweise auf Kaiser
■^; D. i. Diplom XLIII .lus ilem Jahre IJ4 n. Clir.
158 \V. KuhilschcU
Claudius zurückgelülii t; ;uk'1i Korm-niann lifi l'auly-\\ issowa IV 350, J52
hat sie verzeichnet. Die Kolonie verbietet sich aber \ on scll).st, zumal
bei einem Überblick über dieses Verzeichnis. Mommsen liai seine urs[)rüny;-
liche Zustimmung zu Henzens Interpretation (CIL 111 p. 857J anscheinend
wieder zurückgezogen, l£ph. epigr. V p. 188. Gemeint dürfte sein, was
Ptolcmaeus 111 11, () unn-r den CTpa-rjy'at Thrakiens anführt, KotXrj-Cf/.r/-'),
imd l'linius hist. nat. 1\' 41 in 'l'hracia ncnni: Celaletac maiorcs Hacmu,
iiiiiion's Rhodopae subdili. \\^\. dazu MiiUci- 1 p. 47g seiner I'tolemaeus-
Ausgabe. Ferner Tacitus .Ann. 111 3.S CocUilclj, i>dn\--acqiic cl Ih'i und
(auf denselben Zusammenhang des Jahres Ji n. Chr. bezüglich) den
Passus einer Inschrift aus Bizye (Mommsen, K|)h. epigr. 11 p. 256, dazu
Dessau ebd. l.\ p. (>94; wieder abgedruckt bei Cagnai, Inscr. Graecac
ad res Rom. pert. I 7771 -öv KoiÄaX[Tj'^''')]'üixöv roXeiiov; sowie Valerius
Flaccus VI 81 Coelalclac (überliefert durch den Vaticanus cacia laclac),
gewiß beeinflußt durch die geschichtlichen Darstellungen jenes TidÄEilo;.
Gehen wir zum Osten des Reiches über. Unverhältnismäßig gering-'') ist überhaupt die
Zahl jener Diplome, die uns der Osten (Asien, Syrien, Ägypten) erhalten hat. Hier wird als Heimat
entweder eine Nation genannt, genau so wie im Westen: Siiros V 68, Iluraeo
XXXVII HO und Coptitiae) XVIII 86;
oder zur Nation wird noch ein Stadtnanie hinzugefügt: PInyi;. Laudic[j:a) IV 6M im Außeu-
text, während innen nur Phrygio steht"^^); Stiro üaiaseno^^) IX 71 sowohl außen als drinnen;
oder es wird bloß ein Stadtname genannt Sebaslopol.-'') XLVI 129, S'icia CIX 139
und Anazarb(o) Vjesnik XI 29 ff. \om Jahr loj; und liieher passen aus der bereits wieder-
holt — mit den Volksnamen des Westens Bcsso und Paun'unio) - angezogenen Original-
urkunde Dipl. XCII alle Namen von Veteranen östlichen Ursprungs: lAUidi{cca) zweimal,
Alaband{a) zweimal, Pliiladel{phid) und \'icnm{cdia).
Der Unterschied in der Bezeichnung der Hcimai springt deutlich ins Auge: im
kulturell zurückgebliebenen Provinzland des Westens nennt mau die gens, die natio, im
Osten den Stadtbezirk, wenn man nicht, wie namentlich in tler früheren Zeit, sich chimil
begnügt, in gewissermaßen grobschlächtiger Weise den Erdteil^"} anzudeuten. Um es
nebenbei zu bemerken: wenn uns schon der Versuch, die als Heimat genannten Städte
Laodicea, Nicaea, Philadelphia oder wie sie heißen mögen mangels eines unterscheidenden
Merkmals richtig zu bestimmen, erfolglos erscheint; oder wenn wir wohl annehmen
dürfen, daß die Feststellung der Identität eines Diomedes Artemonis f. aus dem volkreichen
'*) äpy,0|iev&tj äni 3uo|iö)V Ma'.dixTj ApooixY, •"') Im wesenllichen wird das zutrefTen, was
Ko'./.Tj-'.XT, Sana'.XT, Kopr'./.'.xr, Kx'.v'.zr," y.al Or.sf. Mommsen zu den Rhaelern und Asiurern bemerkt:
jiäv TYjv Ma'.J'.y.TjV ü-zz'.v:/,. es liabe „vielleicht kein anderes Motiv obgewaltet,
■'-) Überliefert KOIAAAHTIKON. als Geringfügiglseil und die UnbeUanntschaft der
-"(Vgl. dazu Mommsen ücs. Schriften VI 23. engeren Heimatsbezirl<e" VI 45, 2. Das mag ins-
^'') Vgl. dazu unten S. 189. besondere auch für die vielen .Aegyplii gelten, welche
^) Vgl. Mommsen, Ges. Sehr. VI 43, 3. in den Soldatcninscliriftcn (Eph. epigr. V p. lOfi)
**) Etwas anderes Mommsen ebd. VI 45, I. erscheinen.
Ein Scililatoniiiplom lies Kaisers Vcspasian 159
Laodicea^') in Plirygifii (üi])l. I\'} iiiigef:ilir fbensovicl Aussiclit bot als die des Syrers
Mathaeus Polae (oder Polai?) f. (Dipl. V), so dürfen wir nicht vergessen, daß das sogenannte
Militärdiplom seine natürliclie Ergänzung in dem Aktenhestand fand, ohne dessen Besitz
wir uns auch einen einfachen römischen Soldaten nicht denken sollten, der aus seiner
Dienstzeit in die Altersversorgung trat.
Im aber nicht den Anschein einer vvillkiirlicli einseitigen Darstellung zuzulassen, füge
ich noch das Verzeichnis aller in die (oben S. 157) dritte (',ni|ipe \er\viesenen und damit
aus der dort geordneten Beobachtung ausgeschiedenen Fälle an''-):
i/l Schon durch die 'I'ribus sondert sich ab I.. Fhirio L. f. Clu. Sabiiin Savarienxi i \
(11 um 74.
/') 0|)pida civiuni Rotnanorum oder Coloniae sind die 1 leim.itsorte in folgenden Fällen:
/.. ScxHlio Sexlili f. Puden/! S/ohis XL\"I1I i 3 (
Vahrio Valeri f. Vu/fii/ii) RnliarUa) LXXII 165
C. Tarctilio Tarsaliae ßl. HospiliUi <'arali.<: ex SurJinihn CXII 173.
Uömisches (oder latinisches!) Bürgerrecht ist, wie wir immer deutlicher sehen, kein
.Ausschließimgsgrund gegen den Eintritt in Au.xiliarverbände, v<;l. Mommsen ClI, 111 p. J014
und jetzt W iicken, ['apyruskunde I _' 1 1 u 1 |). 330; \gl. nun auch das neue Material,
das das Aintsciuittungsbuch der ala veterana Gallica auf der Hamburger Stadtbibliothek
(17Q n. Chr.) bietet. Die S. 157 (oben) aufgestellte Behauptung bezieht sich ja lediglich
auf eine peregrine Heimat.
c) In zeitlicher .Abfolge die peregrinen Heimatsstätten:
/.. Wiln-io L. f. l'tiJen/ti) Aiuyria) XIV S2
('. Julia r. f. Sahn-niwi i'hio W 83
L. Cassin ('assi f. I.an'sciihi) CHI (13
/'. lus/i'io Afii-ippac f. Cyrrli'o) oder ' V/;/;i, •>•/■/<• 1 XN\"II q.S
5 .1/. Autoiün M. f. Rufn Abn-Ilcuiii\ XXXI <)n
CLiuJio Motu f. Xnraiin Ilflvcl(ii)\ XL\ II [33
.SV.v. lulio Primi f. Piiino Tirriiio) 1,1 1 3.S
]i f. Sigillin [ ]a ex Snrti.n lA'lll 138;'! 46
lentis f. In-i/n (\i[s/iris\'f] Ll.\ 13S 140
10 ('. Valerio Aniiaei /. Scir/{niii\ ex iKiliii. \lKitmul aulUni I.Xll um 1 SJ
/,. Viilerio Cciiiieui.< f. Tarvia Opino ex l'nrsUein l.Xlll Ip) 133
ripin Spumavi f. Biauseoni Enirisiem I.WIll 1)3160
Viilerio Valeri f. Wilen/ii) Cas/r(is\. innen Cjs/.. LX.Wl 17.S
•"1 Man Kcdenke der Wurle, mit denen — aller- s. Teuiri-l-KroU, (iesoli. der rom. Literatur § 4^3, ;; ,
dings rund um anderhall) Jahrhunderte später — die Exposilio lotius mundi et ;;enlium, die e. 42 für
I'hilostralus im Leben des Polemon (gehört der ersten Phrygicn eine cin/.igc civitas namh.-ift macht: eivilalem
llälfic des zweiten Jalirlmndcils an) r.aodikcia er- imixiiiiam habere dicittir I.nodieintii, quae vcsicm
wähnt: Aao5(y.s'.a r, ävKapix.r'y-ÄiUMrpiaoixojAOxv, solam et iiomitialiim cmitlal. qiieie sie vodUur
|iSoo-fE!a |Uv, i'iva-TdiTijia il -.üyi i-i O-aXatrij (vil. LaOiiiciiuim.
soph. T 25 Anhang). Vgl. für eine noch spätere Zeit '-) Vgl. Nfnnimseii Solir. VI 4).
l(>0 W. KuliitschcU
Die gioße Mi-hrz;ilil (^jeliört den )aliien 133 bis 178 an: also einer Zeil, in der das
römisclie oder lalinische Bürgerrecht schon in weite Kicise gedrungen wai', und besonders
weit über den Kreis der geschlossenen Ortschaften in den Provinzen. Alle diese Fälle
verteilen sich ungefähr so:
\(dk Stadt
Tnrir. 7 Abirl/fii. 5
Ilclvcl. () Lariscii. 3
Opino ex Cors. 1 2 C/üo 2
Sciii. c.v T>alm. i l Ancyr. l
Eravif. 1 2 Cyn/i. 4
]i/ ex Siir. 8;
außerdem noch Gas/. 9 .■' und I j, ohne daß sich sagen ließe, welche Castra damit gemeint
sind; 9 ist übrigens ganz fragwürdig ergänzt, und 13 dürfte dem Orient angehören.
Die oben S. 157 formulierte Reobachtung wird also durch diese Übersicht neu bestätigt:
im Westen die Gens, im Osten die Polis. Nur verschiebt sich die Scheidelinie insofern,
als auch Griechenland dem östlichen Sprachgebrauch verbliebe, wogegen natürlich nichts
eingewendet werden kann; aber es ist noch gar nicht so sicher, daß der Index des CIL
im Recht ist, wenn er das thessalische Larissa hier genannt glaubt. — Die lnter[iretation
\ on Abie/lt'n{o) 5 (Momnisen denkt an Abryttos in .Mcjesien, möglich ist auch die 'A,jp£ltrjV7j.
eine Landschaft Mysiens)'*'') ist zu unsicher, tun dieses Beispiel hier mitzuvervverten.
9. Die Zeugen sind sämtlich eng-ere Landsleute des I'lmpfängefs; unter
ihnen erscheint das erstemal ein aktiver Scjldat. Sie alle bezeichnen sich als
Pliilippiesis; diese nicht ganz korrekte Fcirm ruft einem in Erinnerung, wieviel
.Seltsames gerade in den Zeugenlisten der älteren .Militärdiplome zu lesen ist;
man wird gut tun, die Vulgarismen und Gräzismoii in diesen Zeugenlisten zu
beleuchten und ihre Besonderheiten zu prüfen, ich will nur das eine hier lie-
merken, daß Diplom V = C^IL X 771 vom 22/12 68^'), das die Zeugen sänillicli im
Nominativ anführt, unter ihnen auch
L. Velina Xaii/a Anlinc(hia) an dritter .Sli'llc, und si)äti'r
L. Sccura Alexandrus, veteraniis
nennt. Schultze hat in seiner grundlegenden Studie Zur Geschichte der römischen
Eigennamen (1904) beide Zeilen in das Material einbezogen, das das Fortleben des
etru.skischen Namen- und Kulturgutes unter den Römern erweisen soll : 99 den
Velina und 370 den Secura. Ich verkmine nicht das Gewicht seiner Untersuchung
und wage nicht, den ein^n oder di-ii aDilern Namen aus der etruskischcn Um-
") Strabo XII 8, 9 C. 574 und 8, II C. 576; Die ("ileichunj^ mit Ahryttos sieht Dielil im Thesaurus
dazu Cumont in P.iuly-Wissowa R. E. Suppl. I 5; 1. Lal. I 13O offenbar als gesichert an.
riinius nat. hist. V 123: in Mysia Abrcltiui. — '"j N'uifliirchunvollkommene.Vbschriften lieUaniU.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian
i6i
klammerung herauszureilJiMi. Aber dalJ zwei Leute aus dieser anscheinend arm-
seligen Gesellschaft, die sich sonst in Syrien zu Hause fühlt, noch bis Vespasians
Zeiten, gleichviel auf welchem Wege, einen Zusammenhang mit Etrurien haben
aufrecht erhalten können, ist mehr, als ich glauben kann. Ich kann zwar nicht
erweisen, daß dieser Veteran sowie ein anderer in derselben ZeugengTuppe
genannter (.1/. Valerins Diodonis, veteraniis) Kommilitone des Empfängers, also
Veteran aus der legio I adiutrix gewesen ist. Aber alles in dieser Umgebung-
gemahnt uns an Apion, der seinem Vater nach Philadelphia im Fayüm den
reizenden, allbekannten Brief ^•'') schreibt; er sei in die Flotte von Misenum ein-
gereiht wortlen; lov. \_Zi'] |-iou 5vo[Aa 'Av-ö)v'.: Mxci|io;-"'). Das ist kein Roden für
Xational-Italiener.
Die von Schnitze zusammengestellten Beispiele für Gentilicia auf -a wird man
nach Zeit und Ort gruppieren müssen; das wird noch glaubhaft gemacht werden
müssen, daß Xameu dieser Art und ohne die Erweiterung „zu -uciis, atiiis, adiits,
aliiis, iimiiis. ariiis, asins, atiiis" '■''') unter Provinzialen und unter ehemaligen
Flottensoldaten nicht aufzufallen brauchen.
lo. Jene Bronzetafel, die in unserem Diplom als Originaltext bezeichnet wird,
war ausgestellt worden aJ aniiii gculis Itiliae. Diese Angabe stimmt zu den
übrigen aus den Jahren oS bis 71: ex tabula aeiiea, cjiiac fixa est Roiiiac in
('apitolin.
Diplom IV ;';/ ara geutis Itiliac
V /;/ iira
VI vom 22/12 oS aJ araiit geiiiis litliac Uilerc Jcxtro; an anderer
•Stelle wird die zugehörige Textzeile ausgewiesen
tübdihn II pag{ina) V hc{o) XVIII^»)
") BGU 423 — Deißmann, Licht vom Dsten-
{1909) 121 = WilcUen, Chrestomathie n. 430.
■"') Diesen und einen anderen Kall stellt Lamberiz
Glotta V (1913) 108 nebeneinander. Auch von den
Beispielen, welche er ebenda IV 140 fg. (hier zum
Teil in Wiederholung von S. 80 1 in nützlicher Zu-
sanunenstellun;; angeführt hat, gehören einige gewili
gleichfalls in dieselbe Gruppe. — Kine Entgleisung
ist V 108, 2 — Mitteis, Cbrcst. n. 239 der „Legionär
aus Apamea"; gemeint ist eine Stelle iles Papyrus
BGU 888, /.u der Gradenwiti im Archiv fiir Papyrus-
forschung M 1903) '18 IM vergleichen ist: naf i l'ii&'j
'loj/.iou Ano/.ivapf&iJ leine auch sonst in Papyrus.
J;ihri;>l<cttc des Uslerr. arcbit.il. Institutes lld.XVII.
Urkunden uns begegnende Person), STpaTtiu'O'j 3-[£{f r,;
-ptuT]ii); XiioeiiTjvtüv ixa-ovrapxiaj 'HfaxJ.[8i]iou. (b;
3ä npö TY^; i-rpaTsia; y^xViV-''-' '•''•=■ ^» (<^'e Er-
gänzung Nioivo; ist anscheinend nicht gesichert'! toO
M6t:o"j. — Das ganze Kapitel von der Ausstattung
der Rekrultn mit römischen N.imen und femer, dort
wo auch das römische Hürgeriecht beim Eintritt in
den Heeresdienst erteilt wurde, von der Einreihunj;
in die römischen Tribus harrt noch der .\un;lärung
und der Darstellung.
^•) a. a. O. 640. 342 tV.
■'") Die Zahl Will ist im InnontcNt niiht nach-
getragen worden.
lt)2 W. KubitsclitU
\'ll vom 7/3 70 /';/ podio arac gcvtis Iitliac, auf der Außenseite mit
dem Zusatz laterc dextro ante sigini{ni) Lib(en)
paiiis, und in beiden Texten mit der Anmerkung
halmhi) l pagiitia) V loc{o) XXX.W'I
Wien vom 92 7 1 jd araui gentis Iiil{iae), in podio, parle cxlciiore,
tab{ula) I
IX I in podio areae genlis Inline, in parte exteriore
\IIi I ■"" ad arani genlis Iiiliac de foras, podio siuisleriore,
lab{nla) I pag{ina) II loeo XXXXIJII
X vom x/4 71 iid arani [genlis Iii]liae.
Was uns an Ortsangaben für die Bronzetafeln der Militärprivilegien erhalten
ist, scheint ein allmähliches Fortschreiten in der Benutzung freier Wandflächen
oder Wandteile von Bauwerken anzudeuten, die sich post aedcin lovis O(ptinii)
M{axiuii) (D. III) erhoben : der Fidestempel, dann die Mauer post aedeni Fidei
p(opnli) R{oniaui) u. a., so auch die ara genlis luliae, die wir vorläufig^") nicht ge-
nauer lokalisieren kcinnen. Trifft die vorausgesetzte Absicht planmäßig fortschrei-
tender Ausnutzung der Wandflächen auch für diese Ara zu, so können die uns
mit Nummern genannten Tafeln selbstverständlich sich nicht auf eine durch-
laufende Durchzählung der Tafeln an einzelnen Wänden beziehen, sondern nur
einzelnen Tafelgruppen angehören'"). Dann wäre die rechte Seite der Ara in den
Jahren 68 {lab. II) bis 70 (/. /) benutzt worden; darauf ist man zu der pars exterior
übergegangen, also zu einer freiliegenden Seite (71, einmal lab. I) ; später (es ist
also klar, warum ich D. IX vor D. VIII angesetzt habe) auf die gleichfalls ad
foras zugängliche Seite an der linken Seite des Podiums.
II. Die Datierung wird — nur hier, und nicht wieder in irgend einem andern
Diplom — eingeleitet mit pos. im Innentext, mit p. auf dem äußeren Regest. Das
kann nur pos{itnm) sein"), anscheinend so gebraucht wie sonst propositnni, vgl.
z. B. eines der Wachstäfelchen von Alburnus CIL 111 p. 924 = Bruns, Fontes
iuris' n. 177 descriplnm et recognilnm factnni ex libello, qui propositns erat AI bin rno)
maiori - -, in qno scriptum erat id, qnod i(nfra) s{criptuui) est, und am Schlüsse
die Datierung propositns Alb{urno) maiori V Idns Febr. imp. L. Aiir. Vero III
et (Jnadrato cos., act(uni) Alb. maiori; das Edikt über die Anauni CIL V 5050 =
'') Vgl. z. U. Jordan, Topographie I 2, 58. ■"; .Sclbstvcrstän<ilicli auch von Mispoulet so
*''i Docli wohl je eine einzelne Massenenllassung aufgelöst,
umfassend.
Kin Sold.itcniliplom des Kaisers \'espasian 163
JJiLin^ n. 71) .1/. Iiiiiio Sildiio (). Siilpicic < \iiiicriito cos. hlibiis Marlis Buis in prae-
lorio cdicttiiH Ti. ( 'Uiiull dicsiiris Aiii^iis/i Genuaiiici proposiliim fitil id, qnod infra
scriptum est : das Reskrij)! an die Skaptoparener Bruns n. 90: (Datum) desctipttiui
li recogiiittiiii factinii ex libro libellonnu rcso ipinniiii a doiiiiuo n[osti ci] M. Autouio
GordiiiUK Pi<> Felicc Aug. d proprisituniiii h'niimc in pcrlicii llicniiannn Traiana-
ritni in vcrba [qinac)] i(nfra) s(cripta) s{nnt); (Jen P>cschlulj des Gemeiiiderates von
(iabii zum Gedächtnis au Domitia Augusta CIL XIV 2795 = Dessau 272 Iioc dc-
cictnm - - placnit in tabnia acrea scribi et propnni in piiblico, iinde de piano rate
legi possi/: oinis^emale in den Akten-Exzerpten des Protokolls über die Säkular-
feier des Kaisers Augustus. — X'^ergleiche ferner Caesar b. c. III 102, 2 edictiini
I'onipei nomine Ampliipoli propositnni : Cicero pro Murena 66. Phil. V 28. ad Atticum
II 21. (. VIII o. 2: oder die Stellen aus den Rechtslehrern inDirksens Manuale p. 77S
und die Hunderte» von Beispielen für p(ro)p{ositnni) im Codex Justinianus; dazu
Paul Krüger, Geschichte» und Ouelli»n des römischen Rechtes (Binding, Handbuch
I 2- H)i2) 106 fg. und besonders Theodor Mommsen. Gesammelte Schriften 11 1S4 ff.
Das .Simplex ponere ist ab und zu ähnlich nachweisbar, aber vielleicht nie
ganz analog gebraucht, vielmehr eher wie figere verwendet, das ja öfter im
gleichen Vorstellungskreise wiederkehrt: so sagt z. B. Tacitus Ann. I 7 vom
Kaiser Tiberius: ne edicluni qnidem, i/uo patres in cnriani vocabat, nisi tribnniciae
potestiitis praescriptionc posuit snb Angnsfo aceeptae; und von einem gewissen
Curtisius IV 27 posilis propalam libcllis ad libertalem meabat agrestia servitia;
vgl. Macrobius Saturn. 1 14, 13 von Cae.sars Kalenderreform: Linnnni civileni Caesar
luibitis ad Innani dimensiottibns eonstilutnm edicto palani posito publica uil^-) oder
in dem eben erwähnten Triptychon von Alburnus: qn{a)estores collegi einsdem,
posito Itoc libello, pnbticc tesinntnr; vgl. auch die» N'erfügung im Testament des
Dasiimius (Bruns' n. 117), eine Abschrift dieses Testamentes (denn so mul.i ja
wohl ergänzt werden) poui ad latus inoninicn[ti meiy^].
In den letzten Beispielen kann übrigens ponere als gleichbedeutend mit
scribere verstanden werden und es ist keine Frage, daß pnsiitnni) unseres Diploms
unerwartet für aeliini oder diduni eintritt, das wir in anderen kaiserlichen Kon-
stitutionen verwendit antreffen. F.s wird also mich zu erwägen sein, ob nicht der
'•) Bei demselben .Vutor I 1 2, I 6 /•"// viiis Sobiliur .Macriiii 11.5 lius versus lltScio ./;// ./i' UUiiiis iiixiti
in fastis qiios in a(dc Hcrciilis Musannn posiiil, cos, qiii Gr.icci cnnil proposili, in foro posiiil.
was (iocli wohl nicht bloßes Hin (erlegen bedeuten ") Vielleicht gehört hieher .luch die Wendung;
soll. Daneben, wie sonst üblich, III 17, 14 f,/i,/;/;;i in der lex Burgund. oonst. c.xtr. Iq, 3 Imne prjcdp-
de siimplibiis ab Aiilonio proposiliim. l'ropoiicre und tinncm nr>\lram in omnium noiitiain ponere pro-
poneic werden nebeneinander verwendet in der Vila ciirelis.
104 \V. Kubitsclick
Gebrauch von p"iure = scribi-rc bei den späteren Juristen " i aus d<^r Vertretung;-
von propnucrc er\v;icliseii ist oder vielmelir aus der Wrwenduug im Sinne von
, festsetzen", z. H. prciiinii oder Icgcs, IniiiUiii, i/iciii. exheredationem usw.'-')
II. Die Ausstattung der älteren Gruppe
der uns erhaltenen sogenannten Militärdiplome.
12. Als Zeugen, welche zur Beglaubigung' des vom Diplom liourkundcHen
namhaft gemacht werden und ihre Siegel auf das Dokument gesetzt haben, kehren
im zweiten Jahrhundert n. Chr., soweit möglich, die gleichen Personen wieder.
Es bestand also (wenigstens etwa in der Zeit des Kaisers Pius) eine Gruppe von
sieben und mehr Personen, die Jahre hindurch in möglichst gleicher Zusammen-
stellung Diplome unterfertigte und siegelte, beim Ausscheiden oder AbsterbcMi
eines Mitglieds sich durch Heranziehung eines Nachfolgers ergänzte und im
wesentlichen in ihrem Auftreten Ansprüche der Anciennität anerkannte. Der
Gegenstand ist ilureh Beobachtungen Eugen liormanns im wesentlichen klarer
festgestellt worden'''), einen Nachtrag dazu habe ich bei passender (xelegen-
heit gebracht"), eine eingehende Behandlung- darf von einer erneuten Unter-
suchung der Militärdiplome, die wahrlich wünschenswert genug ist, nicht ver-
absäumt werden. Mommsen hat in seiner alle wichtigen Punkte umfassenden,
klaren und eindringenden Untersuchung (CIL 111 ]). -;0;;5) darauf hingewiesen,
daß unter diesen Diplomzeugen ,,nomina non ita vulgaria; maxime Pullium in hisce
testimonii.s^ per integrum saeculum tarn frequenter redit, ut ex officina aeraria,
quae per longum tempus Pulliorum maneret, harum tabellarum partem non exi-
guam prodiisse suspicere, adhibitos autem esse ab nfrtcinae dominis in testationi-
bus praecipue libertos paternos suosque". Mommsen denkt also die Sache sich
wohl so, daß er das hauptsächliche Gewicht auf das Notariat legt, das mit der
])rivaten Diplomfabrik in Verbindung gestanden haben mag; dabei will ich weder
auf die durch dii- Vermehrung des Papvrusmaterials ziemlich akut gewordene
Frage der antiken Notariate eingehen, noch auch die X'ertretung öffentlicher
Leistungen oder Ämter durch Private erörtern; letzteres um so weniger, als das
Pachtwesen noch im zweiten Jahrhundert \ielfach über .staatliche Agenden aus-
*') Vgl. statt vieler Beispiele Codex lust. I 2, 19 mulgare .ingeführle Beispiel super cum el super
quod ex vetcribus legibus licet obscure posilis a qui- lerram suaui excommunicalionis sentenlicim poHc-
busdatn allemptabalur. reuius gehört vielmehr hielier.
**) Das von Ducangc s. v. ponerc aus einer *') J.ihrcshefte III (1900) 20.
Urkunde des J. iTr,3 als gleichbedeutend mit pro- *'t Jahrbuch für Allerlumslainile VI (I912) 369.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian 165
gebreitet war, icli vorweise z. B. auf Zolleinhebung" und auf die Hilte bei der
Münzfabrikation.
Wenn nun das Xotariatsbureau, selbstverständlich innerhalb der natürlichen
Grenzen der menschlichen Lebensdauer, bei der Ausfertitfung von Diplomen für
Veteranen und Truppenverbände im zweiten Jahrhundert eine geraume Zeit hin-
durch eine gewisse Stetigkeit zeigt, kann wohl keine Frage darüber bestehen, daß
damals die grolBe Masse notarieller oder amtlicher Bestätigungen, desciipta et rcco-
gitita f.v tabula acnca, qiiae Jixa est Rontae in iiiiiro pnst templiiiii Jivi AiigHistii
ad Miucrvatu, in Kom hergestellt worden ist.
Das älteste^") Beispiel der Wiederkehr eines Zeugen ist für Mommsen
das des P. Atinius Rufu.s, der auf Diplomen seit 74 bis 84 erscheint:*") im
Jahre 74 an fünfter Stelle als /'. Atiiii Ruß Pal., wo das letzte Wort entweder
als Tribus Pa/(atiiia\ oder als Origo aufzufassen sein dürfte, ohne daß damit die
Möglichkeit einer anderen Ergänzung in Abrede gestellt sein soll: für die Tribus
spricht die Analogie des an letzter .Stelle genannten .V. Salvi Xorbaui Fab(iaY^)
und (Plätze 2 und 4) L. Caiiiiiiti Litctilli Clii(stiiiiiiiia) Tuder sowie .SV.v. ./////'
<'. f. Fab. Italici Rniii(a). In den späteren Jahren erscheint dieser Atinius Rufus —
wir haben vorläufig keinen Grund an der Identität zu zweifeln wiederholt
neben den nämlichen Per.sonen, aber noch immer nicht in ähnlich gebundener
Reihe, in der die Zeugen dann, ein paar Dezennien lang, einander zu folgen
pflegen:
78 n. Chr. 80 82
/ .\. litini Justi S r^, I'iilii Sperati // Q. Muci Augustalis
2 C. Alfi Prisci 7 P. ]Atini Rufi .'' C Pompe! Kutrapeli
3 O. Lolli l'ietatis .'' C. I'ompeijKutrapcli /.i ('. Juli riementis
4 M. lignati Celeris /" ]Ji Semfntivi ,V L. Pulli Spt-r.iti
.5 L. Aureli Potiti // I'. Manli Laur 7 P. Atini Rufi
'/ L. Tunani .\Ia.\iiui IL' M. Stiacci Pliileti l'i V. Luoreti Modesti
" P. Atini Rufii i:< L. Pulli Janua[ri 17 P. Atini Anicrimni
*^) Alter wäre noch, aber aus der Zeit der wachsen, v»!. Dom.iszewski in den Altertumern
Landsmann-Zeugen, das Beispiel unserer heidn. Vorzeit \' Taf. 33 ^= Annic 6pi-
ij. Piibüci Cresceiitis ira Diplom VII vom J. 70 yraphique 1906 (Revue arch. IV 12:1 n. 99; Wic-
und gand in den Berichten der königl. Kunsts.immlungen
O. Foblici Crescenlis ladest, im Diplom V vom (Berlin 1014) 343.
J. 71 ; beide Diplome bezichen sich auf Veteranen *") Es versteht sich, daß auch diese Auflösuni;
d.almalinischer Abstammung. des letzten Namens zwar wahrscheinlich ist, aber
'^1 Seit Mommsen seine Abhandlung geschrieben ungefähr gleich wenig als gesichert gelten k.inn.
hat, ist noch ein Beispiel aus dem Jahre 7S zugc-
l66 \V. Kubilsehek
83 .S4 90
N ]Augustalis 7 F. Atini RuH N K). Mmi Aui,uist:ilis
U ]Eutra|ieli N y. Miici Augustalis 20 L. Piilli Verei iimli
10 ]Modesti /'/ L. Lucreti Modesti /'/ ('. I.iuieti Modesti
7 R]ufi /.i C. Juli Clementis .'' C. Pumpci Eiitrapeii
10 ]Sementivi 17 1-. Sesti Maximi /.t C. Juli Clementis
•/?]Celeris IS (). Juni Syllae ''/ (.). Vetti Ootavi
l'?]F-'risci /.'' I'. ("iirncli W i i-c undi 13 !.. I'\dli lanuari usf.
Also erscheint er für uns zuerst in den |aliren 74 und 7S, beidemal in vidlstandig
verschiedener Gruppierung von Zeugen; ebenso im Jahre 80; dann in den Jahren 82. 83. 84
mit zwei oder mehreren Zeugen wiederkehrend. Dazwischen fallen zwei Diplome Xll 85 und
XV'III 86, die überhaupt keinen Zeugen mit einem anderen Diplom gemeinsam haben; da
liegt also noch ein Geheimnis begraben, dem nachges])ürt werden sollte. Eine l bersiiht
der Koinzidenzen möge das Verhältnis der Diplom.e aus den Jahren 80. 82. 83. 84. 90
(also mit Ausschluß von 85 und 86) veranschaulichen (der Zeuge durch line Zahl ver-
treten, in kleinerer Schrift beigesetzt sein Platz innerhalb der Zeugenliste):
80 82 83 84 (>0
— ■■'47
7i :■.
8. 8.,
9:! ')i
«3-
—
—
—
'.^7
'4i
'4i
'42
'4,
'33
—
>ö,
•5.-,
lO,
ib^
16,
.6,
177
—
17.,
—
—
—
iS,.
—
'97
— 21-
Auffällig wirkt z. B.,~ daß L. Pulli Januari beidemale an letzter vStelle erscheint;
ebenso daß Q. Muci Augustalis (in viermaligem Vorkommen) nur an erster oder zweiter
Stelle begegnet. Aber damit sind Dinge berührt, die erst noch einer genaueren Unter-
suchung bedürfen, vielleicht wenn inzwischen das Material Vermehrung erfahren hat.
13. Dieser Zeit, in der dieselben Zi-uj.;en immer häufiger sich wiederholen, so daß
.sie zuletzt fast wie ein ständig'es Kollegium oder Bureau vor unseren Augen er-
Ein Soldalendipluiii des Kaisers Vespasian
167
scheinen, geht eine Periode voraus, in der die Zeugenschaft, soweit wir sehen, für
jeden einzigen Fall individuell und aus Landsleuten des Diplomierten zusammen-
gestellt wird; unsere Beobachtungen reichen aber hier vorläufig über noch nicht
zwanzig Jahre (52 bis 71 n. Chr.):
Diplom 1 Vom 11 12 52, ausgestellt Sparticn Dii::ciii f. Di,b)psciirl<i, Besso
L. Mesli L. f. Aciii. Prisci liyrrac/iiiii
L. Xii/ri Vt'iiusli liynac/ihii
C. Diiriacliiiti Aiilln Dyrraciiiui
('. Sahiiii Xedyiiü Liyrrachiui
C. Conieli Anipliali Dyrrui.itiiü
T. Poiiiponi Epaplirodili Dyrracitini
,V. .1//;// Hylae Thessaloiüciiisis,
also sämtlich aus der Provinz Macedonia stammend, in der wir somit die Heimat
dieses Bessers voraussetzen dürfen.
Diplom \' ( Mallliaio Polai f. Syros
\'I j vom 11/12 68 Ursari Tornalis f. Sardo
IV j ausgestellt für Veteranen j
I der legio I adiutrix | Dioiiteüi Artcuiouisf. I'lir\g{/] Laiidic{ed)
also eine besonders lehrreiche Gruppe, in der gleichzeitig für Angehörige verschie-
dener Provinzen die Zeugen aus engeren Landsleuten gewählt erscheinen, u.zw.:
für den Pliryger:
Ti. Julius Paidahi Sai\lyiaiuit.\
('. Juli Charmi SurdiaMi)
Ti. ('laiidi Qui{riiiu) Fidiiii Maonianii)
C. Juli C. f. ColUiiiu) Lihoiiiis) Sard(iiiiii\
Ti. Foiileins Cerialis SurdUaiiu^s
P. Gralli P. f. Ai;m{iliu) PniriiicialU's} Ipcsins
.\[. Arri Ruft Sard{iaiü\
für firn Sarden:
1>. .\lari Puutiftcülis Caralilaui
M. Slavi Pu/iolani Varalilani
I '. Ulli \S]enccionis Suicilani
L. Ciraccini Felicis Caralitani
C. Ht-n-uni Fain-Ii Carülilaiii
C. Cafsi Victoris CantliUnii
M. Aciuili Capiloiiis tri. Ic^. 1 adiii/rn:
C. Oclali Macri Carali/uiii
/,. Volcri Hcrmae CiiraliUini
für den Syrer:
('. lulius Agrippa
C. Xiiiis^"-') Snceos
L. Vi'lina Xatila
Ti. Claudius Cliacrca
L. Conu'lins Optalus
L. Seciira Alcxandrus,
M. Viilcrius Diodonis,
Apaituiu
AuliocUiia\
AutiocUiia)
Anliocitüa)
Au/ioc(iiici)
icit'ianus
tiii'rauus
**') Doch wolil als lulius zu fassen.
W. Kubilsi-hek
Diplom \'J1 vom 7/3 70, einem Veteranen der legio 11 adiutrix ausgeb>tellt:
Xeriiie Laidi f. DcsiJiati
C. Helvi Lepidi
Q. Pelroni Miisaci
L. Valcri Aculi
M. Nussi Phochi
/,. Piiblici Germulli
O. Piiblici Macciloiiis
0. Piiblici Cresceiitis
Salon i t an i
ladustiui
Süloiiil{aiii)
Saloiüliani)
Scdilani
(aus JaiiLT?, \g\. Diplom VIII)
Eine andere Gruppe bilden:
Wiener Diplom vom g/2 71 für Hcr.bciiiis DnUr^ciü f. Süpp{iiciis), Flotte wm
.MisiMium, nach Paestum deduziert;
Diplom IX vom 5/4 71 M{circo) Ihinnie f. Siiro Gurascuo, aus derselben
Flotte, nach Paestum deduziert;
VIII vom 5/4 71, Pldloii Wiuii f. McU'-jiio. ravennatische Motte, nach Panno-
nien deduziert.
für den Sappaeer:
D. Libiinii Riiji Pliilippiesi
('. Salliisti Cresceiüis
F. Popilli Rtifi
/,. ßfliu-di Valenlis
L. Hcliicdi Primigeiii
Cii. Conieli Flori
für dfu Ga rast! 11 er
Appi l'idi Praxiae Latidiccni. cq. R.
m.ch. Illlpr., l'liilipp. ('. Juli Ai^alhocli Lattdiceni
Pliilippicsis <ii. Ct'ssiCii.f.Cul.Ccsli Aiiliochcs
Philippicsis /,. Conieli Simonis Caesarea Straloii.^^)
Pliilippicsis Ti. Claiidi Epaphrodili Anlioclies
Philippicsis < '. Juli Tlieopompi Antioclies
< '. Herenniilei Chryserolis Pliilippicsis
Ti. Clandi Deuiosliienis Laiidic
für (Jl-h Mac/eiei :
7". Juli Ru/i
P. Vibi Maximi
T. Faiii Celeris
< '. Marei Procnli
P. Caeteimi Clemeiilis
P. Luri Moderali
Q. Poblici Crescculis
Salonil., cq. A'.
lipilaiir., eq. R.
ladcsliii., dce.
ladcslin., dec.
Salon.
Risiiiihiii.
ladcsl.
Diplom CII vom 30. Juni eines nicht genauer datierbaren, aber etwa in den
Anfang der Regierung Vespasians zu setzenden Konsulats (/.. Ac!ii> Ocnhiin,
'•') In meincu Uemerkuiiyeii über die Zeit der Num. Zeitsclirifl XMV (Wien i')ii,i 14 hübe icli
Deduklion einer Kolonie Vespasians nach Caesarea diesen Terminus post quem aniulührcn «nlerlassen.
Ein Soldatcndiploni des Kaisers V'espasian 169
ü. Gavin Attico), ausgestellt einem nach seiner Truppeiiangehörigkeit nicht zu
bestimmenden L. Flavin L. f. (7a. Scihiiio Savariciisi:
C. Aconi Maximi Sisc{iu)
T. Flavi Fes/t Sisc'Ja)
Sex. hivcitli Ingcimi Sirmiio)
('. Ctirti SeciinJi Sinnt io)
M. Slaliiii Sabin ! Sirm{io)
M. I.ucili Saliiniiiii Sisciia)
M. Riilili Hernuiis Sisciia)
Die Reihe wird beschlossen durch Diplom XI vom j5 5 74. ausgestellt
Wtiiiio Teilioiii /. Pciiiiioii(io), der in (iermania (nämlich sii/hrinrc, was nicht ge-
sagt ist) gedient hatte ; hier erscheinen zum ersten Male Zeugen aus verschiedenen
Landschaften vereinigt; kein engerer Landsmann wird namhaft gemacht, ein
solcher müßte denn in jenen Posten stecken, die eine Heimat zu nennen ver-
säumen.
L. i'accili L. f. Im-iiii
L. Cannnli I.iuiil/i Clii(sliiniiiia) Tiidcr
L. Juli C. f. Silrini (ari/iagiiiic)
Sex. Juli <'. Vah. Ilalici Romia)
P. Aliiii Ruß Pal{aliiia?)
C. Semproni Secuiidi
M. Salfi Xorbaui Fah{ia?\
.Vus der gleichen Zeit wie die angeführten Diplome stammen noch zwei
Zeugenlisten, in denen die Bezeichnung der Heimat überhaupt unterlassen wird,
genau so, wie dies bei den späteren Beispielen der ziemlich ständigen Ausge-
staltung eines Zeugenbureaus der Fall ist, von der oben die Rede gewesen ist:
III vom 15/6 64 und CL das einige Jahre später fällt. Man mul3, so scheint es,
zumal auch nach der buntscheckigen Liste in Diplom XL es einfach hinnehmen,
(lau die Zeugen i>dir die Protokollführer beim Buchen der Zeugennamen sich
nicht durchaus und stetig an die gleiche Regel binden. Einen Homonymus des
• ■rsten Zeugen von Diplom CI lernen wir, wie die Anmerkung im Corpus-Supple-
ment bemerkt, aus eim-r ni'-ht genauer ilatierluiren Inschrift \i>n Heliopolis kennen,
die ein L. Mtelliits L. f. I'ab. Sos.'ili^alniis] (CIL III 143873)'-) gesetzt hat. Ls scheint
mir aber, daß besser nicht an Idendität beider Personen gedacht wird, wenn auch
^■') Vgl. clcn der nordianisclicn Zeil anyi-liiiteridrn .Syria) n. 303 Trfboiiiiis Sossi.tniis. i\nmo)pfilaii.'i\
L. Treboniiis Fab. Sossi.iiiiis coloiiia Heliiipoli CIL liomo col. He'.
VI 423, dazu Prenticc (in American lixpcdition tn
Jahrcsheftc de« asterr. archdol. Institutes IM. XVM. .,.,
170 W. Kubilscliek
g'ewilJ irgend ein Zusammenhang zwischen ihnen v(iraus/,i\set/.en sein dürfte. Dinn
der z\veitg"enannte Sossianus dürfte, wie die Tribus wahrscheinlicli maclit, Bürger
von Heliopolis gewesen sein und würde dann wenig auf ein Diplom passen, das
für einen Pannonier ausgefertigt ist.
In jener Zeit, da für die Wahl der Zeugen ihre Zugehörigkeit zur Heimat
dessen üblich war, der die Zeugen führte, scheint Beständigkeit der Zeugenliste oder
wenigstens einzelner Zeugen nicht nachweisbar zu sein. XI und (11, für je einen
Pannonier, vermutlich nur um 2 oder 3 Jahrc^ auseinander liegenil. und \' uiul IX
für je einen Syrer, etwas über 2 Jahre auseinander fallend, haben keinen .\anicn
gemeinsam; bloß die Listen von VII und VIII, für Dalmatiner, durch ein Jahr \on-
einander getrennt, haben vielleicht einen Zeugen gemeinsam:
0. Pnblici Cresceiitis D. VII
0. Poblici Cresceiitis IcüIcsHiiii) D. VIII.
14. Anmerkungsweise möchte ich darauf hinweisen, da dies von anderer Seite
meines Wissens noch nicht geschehen ist, daß irgend ein Dignitätsi^rinzip für die
Anordnung der Namen innerhalb gewisser Listen maßgebend gewesen zu sein scheint.
So wie Gleichstehende es sich angelegen sein lassen, ihre Gleichwertigkeit auch
im Nebeneinander ihrer Namen zum Ausdruck zu bringen, z. B. durch Permuta-
tion *^), so wird verschiedener Rang sowohl im persönlichen Auftreten als auch
bei der Aufzählung der Xamen sorgsam zum Ausdruck gebracht. Das ist eine Sitte,
die sich bei Abstimmung und Protokollunterschrift dann bis in die Verhandlungen
der christlichen Kirche (z. P). bei Synoden und Konzilien) fortgesetzt hat.
Das Anordnen der Zeugen nach der Dignitat läßt sich m. E. bis selbst in die kliiiirii
Vcrhältnis.se verfolgen, aus denen die siebenbürgischen Wachstafeln hervorgegangen siiul;
In n. VI vom Jahr 139 gehen den anderen Zeugen voraus Maximi Veiw/i principis und
Masuri Messt dec{urioiiis) ; n. VII aus dem Jahr 142 xAppi Prodi vct(crani) leg. XIII g.;
n. XXV vom Jahr 160 Val(eri) Valeii/is c(ail.) {legiuiiis) XIII g.'-'% Cii. Vari Ajae. Ad.
hionysi r<7. leg.; ein gewisser L. Vasidius Victor erscheint stets an erster Stelle unter den
Zeugen, und zwar n. VIII 159 n.Chr., n. V 162 n.Chr. und n. I 167 n.Chr.'"). libenso
werden unter den signalores für die Abschrift des Senatsbeschlusses über das Marktrecht
'■•; Zum Geyensland vergl. meine Studien zu ilülmcrs Prolegomena p. LXXIV); 2 CIL III 6591
Münzen der röm. Republik (191 1) 59(1. aus dem ägyptischen Alexandria; zur Auslassung
^*) Otto Hirschfeld Sihsungsber. Wien LXXV'II von leg. vgl. III 12540 (gleichfalls aus Dacien)
(1877) 427 = CIL III p. 2:15: „vor g XIII g praeif.) (ausgelassen alae) II Paii.
scheint nichts gestanden zu haben"; s für ceitlurio '■>■') Die Krgänzung vou VajsiliH zu Vasiäi
CIL III 7327 und 7328 aus Thcssalonici, ähnlich Vicloris in n. III vom Jahr \(,2 srhcint also nicht
CIL VI 14 = llübner, Exempla n. 1 159 (vgl.überhau])( zulassig zu sein.
Kill ScildateneHplum des Kaisers Vespasian '7'
fies in abgeschiedenem Hergland der Byzacena gelegenen saltus Beguensis CIL VIII 270
= 11451 die beiden ersten als scrib(ae) hervorgehoben.
Zu den bisherigen Beispielen für die Ordnung der Siegelzeugen naih ihrem Rang
ist übrigens ein neues beachtenswertes in einem Ehrendekret gekommen, das die taurische
Stadt Chersonesos während ihres Jahres 154 (f)v5) beschlossen hat. 15s ist von Latyschew
im ^urnal des russischen Ministeriums für Volksaufklärung N. F. VIII (März 1907) 141 fg.
(mit Tafel) = Latyschew, Pontika (1QO9) 315 fg. veröffentlicht und vielleicht sonst nirgends
republiziert'''') worden. Wegen seiner besonderen Anschaulichkeit sei der Schluß dieses
Aktenstückes''') mit der namentlichen .Aufzählung der Zeugen hier exzerpiert:
der TTpöjTOs ap/_(OV.
und noch fünf .Männer ohne Aintstitel;
(osu-spw) ati'/w
acht Männer ohne Amtstitel;
vier Männer, jeder als dipyoiy bezeichnet,
drei .Männer, jeder ist v6[xwv ^uÄar,
ein TipoSiKO;,
i Ypa|.ij_iXT£'j: vq; [jouX-^^ ■'■'').
^''•) Vielleicht deshalb hat E. Bischoff in dem
(I912 erschienenen) XV. Halbband von Pauly-
Wissowa R.-E. 501 den Monat Herakleios nicht
auch für Chersonnesos verzeichnet. — Chersonnesos
ist von der (an der bithynischen Küste gelegenen)
Stadt Herakleia Pontike gegründet worden (vgl.
Brandis bei Pauly-Wissowa III 2262; zur Geschichte
dieses Chersonnesos jetzt E. v. Stern im Hermes L
1913, 174 fl); aus dieser .Vbleitung wird also auch
zu verstehen sein, daR der Herakleios ebcnsowie
der Monat Dionysios (Latyschew, Inscr. Ponti F.ux.
I 18; - Dittenberger, Sylloge- 326) sowohl dem
Kalender von Chersonnesos als dem „bithynischen"
(vgl. ineine K.ilcnderbücher von Florenz, Rom und
Leyden 1915 S. 98) angehört. Die Monatfolge der
beiden Kalender ist aber nicht durchaus identisch;
denn Latyschew IV 70 wird HT,vö; AuvtstO'j x[. .]
datiert; der Lykeios findet sich nun zwar im Kalen-
der von z. B. Byzantion, nicht aber in Bithynicn. —
Latyschews Monat EO[y.Xs'.o;], so IV 95 ergänzt,
muß entfallen, wenn meine (unten Anm. 58) vor-
geschlagene Ergänzung richtig ist, nach der mit
E0[ vielmehr der Name des Vaters des Athena-
priesters beginnt.
'") In Zeile 25 (g. wird genannt: 1'. 't>'/.%V}!,r,-
nap!)«voxX»ij, uiib{ 4Xaci)iiu Ndoojvo; "Oxöpco;; die
beiden letzten Woite läßt Latyschew in einer Kon-
jektur verschwinden : [II]i[pa-»]vo[y.X4ou]j. Aber
diese .\nderung ist abzulehnen, Näjwvo; zu er-
halten; "Oxöfio; wird als zweites Kognomen einzu-
schätzen sein.
'') Dieser Inschriftfund setzt uns nun auch in
die Lage, ein anderes verwandt scheinendes Bruch-
stück einigermaßen zu ergänzen. Latyschew (Inscr.
Ponti Eux. IV 95) hat darin ein „fragmentum cata-
logi nominum propriorura" gesehen und die Zeilen
6 fg. zu BaaLÄia[y.o; X.]piaT(ovo; ut[<S;,?)] er-
gänzt, das übrige unberührt gelassen. Zu lesen ist
vielmehr etwa
-0 3= 'li^tjua TO'JTO ävx-,'(:st-.ff,iiEv Ä£uy.oÄ£9-cu ZTa-
Xag xal 9-i]isy sv -ö> sr'.aajiOTäTio xä; iy.psr.iAloZ
X(57:(p' xoüt' l5o»£ ßouX^ äa|iw ßaaiJ.suo'JaÄZriAP-
3-oVou, i-so; ..., ispsto; 3= (Name) oHEY
5 (Name), jiavö; lund Tag), "fpaii-
Hais-JovTo; X-fsIloAE-^Z
Name ■ io-^a-fijavTO a aTixw' ;V=ABAZIAIZ
oallapa-ivo;- T. */.dou'.o; APlZTnNoZYl-
6;. TipStos äpxwv usw.
Geändert habe ich blol! den vom Herausgeber
als Z angenommenen Buchstaben vor floAE-^-Z in
Zeile 5. — Derselben Inschrift dürfte noch eines
uder das andere der von Latyschew unter Cherson-
nesos abgedruckten Bruchslücke angehören, z. B.
IV^ 72. 86. 96 und 97; n. 97 schließt mit xai 4
vpant|iai8'j; rr); pouXr); 'A-f4-oXij ?) und Vatersname,
ähnlich wie Zumal a. a. O. xal i -fpaiiiixTS'j; Tf,;
ßo'jXf^; 'Apfotiov "AtTivou.
172 \V. Kubitschek
Also gehen im Diploni VIII zwei Cii{itiles) R{onuiiii) voran, ilim-ii l'oli^nMi zwei
lieciiirioins) vim Jader, ilaiin drei Personon ohno Titel, xon ilciicn die letzte durcli
ihren Familiennamen iPoblioius) erraten Kil.ii, dat.l sie allen aiuleren den X'ortritt
lassen mußte; vermutlich diese letzterwähnte Person''") erscheint, zusammen mit
einem anderen Publicier, im Diplom \'IT tjleichfalls an letzter Stelle. Auch in IX
geht ein ci/(iu's) R(oiinuiiis) allen anderen Zeugen voran. Wenn in der Zeug'en-
liste des Diploms 1 der an erster Stelle verzeichnete Mann seinen \'ater und
seine Tribus (Acut.) nennt, alle anderen Zeugen aber davon absehen, so kommt
man angesichts der fast durchwegs auf Libertinen hinweisenden Namen auf lU^\^
Gedanken, daß diese Personen nicht in der für die cives iugenui in Dyrrhachium
eingeräumten Aemilia ihren Platz, sondern in ein(>r der für die zurückgesetzten
liürger bestimmten Tribus gewußt haben.
Ob das nicht vielleicht auch maßgebend war für die /eiiyen, die die Ib^lz-
tafel von Kairo nennt? hünf Zeugten mit N'aternanien und der irihns Pollia,
z. B. C. Epiiiius C. f. Pol. Bassiis, vet[eraniis) und, ihnen folgend, \ier ohne \'ater
und ohne Tribus (z. B. .1/. Antonins Longiis P////.""), vet.).
Sonst findet sich als Standesbezeichnung innerhalb di'r älteren Diplomseric;
ein TcL leg. 1 culnitric. in Diplom VI, das für einen aus ebenderselben leg. 1 adi.
Verab.schiedeten ausgestellt ist, uml zwar an drittletzter Stelle; ve/eraiiiis an vor-
letzter und letzter Stelle, nach fünf anderen mit der Origo allein bezeichneten,
also wahrscheinlich Zivilisten, um einen modtirnen Ausdruck zu gebrauchen, im
Diplom V: unter diesen mag der an erster Stelle genannte C. lulhts Agrippa
Apaiuaa wohl durch seinen Zusammenhang mit der Fürst<Mifamilie seinen bevor-
zugten Platz verdienen.
Den vornehm.sten Zeugenkreis vereinigt Diplom \'III l'lali<\ i Wiuii f.. ccti-
Inrioiii, Maezeio; das mag aus dem militärischen Rang erklärt werden, trägt aber
dann seinerseits zur Bestärkung der An.sicht bei, daß in dieser älteren Zeit die
Zeugen von Fall zu Fall gewonnen werden konnten.
Das er-stemal tritt nun, durch das neue Wiener Diplom, ein aktiver Soldat
in die Zeugenschar ein: iiniics) c{n)li{r>ylis) IUI pruieloricic). und zwar an zweiter
Stelle.
'"'') Von der ich oben S. \h-, .\nm. 4S gc- so überaus häufig auftritt (vgl. dazu Momrasen CIL
sprochen habe. III p. 2035; oben .S. 164J, u. zw. schon seit 80 n. Chr.,
•") Ob PiilliHs) oder eher Pulliiaiius) zu ver- so fühlt man sich vielleicht versucht, sich darüber
stehen sei, ist fraglich. Ich würde das überhaupt Gedanken zu machen. Indes ist kaum Aussicht auf
nicht erwähnen. Da aber unter den Zeugen der Erfolg vorhanden, auch sind in der Nähe (bei Rerytus)
späteren Klasse von Diplomen das ncntile I'uUius PiiUii nachweisl)ar Clt, TU 14392a.
Kin Soldatendiiiloin dis Kaisers Vespasian '73
15. Sdwolil im Innrn- als auch im Aul.iPiUi'xl des IIozl)iMuis-r)ii)li>ms sind
zunächst Datum
pos (innen p) a. d. I' LI. Febr. liniicii /'c/'.i //»/'. Ciicsar (innen Cacs.) W'sp.
(fehlt innen I .\ui^. III. .\[. Cocceio (innen Cnc.) A'civac (innen AVr.) es.
und die Berechtigten
ceut. (innen )•) Herlwiiiis (inm-n Hcshcii!i.s\ IhtLi-nii Siippa (innen /' Siipp.)
et Do/es f. eins,
dann auch der Standort des Originals
ad aiiiiii ,£;l';///.s- Iii/iac (innen ////.) /// padio pjiic cxtcriorc Iah. I
auf dem von der ersten Hand freigelassenen Raum, in etwas gedrängterer
Schrift und mit gedrungeneren Buchstaben, nachgetragen worden.
Genau so sind auf dem fast gleichzeitig"en Plator-l>iplom (\'1II> ebensowohl
im Außentext als innen von anderer Hand auf dem hiefür freigelassenen Raum
die entsprechenden Ergänzungen nachgetragen worden:
Non. April. Caescire Aug. f. Douütianc, Ca. I\di" ('a.'^co cos.
Plalori Veueti f. ceuliirioiii Maczii" uiul
/;; Capitolin (diese beiden Wörter sind aber auf dem Wiener Mxemplar noch
von erster Hand geschrieben) ad araiii gcii/is Iiiiiac de fnras podio siiii-
steriore lab. I pag. II Inc. XX XXI III.
Die zweite Hand auf diesem Diplom hat bereits Mommsen ("11, 111 p. 850
konstatiert. Ein anläßlich der Adriaausstellung in Wien 1913 angefertigtes Gal-
vano dieser beiden Platten, das nun in das Eigentum des Archäologischen Staats-
museums von Spalato übergegangen ist, hat mir die Richtigkeit dieser Auffassung
sinnfällig und vollauf bestätigt. Die au.sgezeichnete Abbildung in Gradenwitz'
Siniulacra zu Bruns Fontes iuris Romani antiqui Taf. XVTI veranschaulicht den
Zustand der Innenseite aufs allerbeste: Taf. X\'1II. Außenseite, reicht für unseren
Zweck allerdings nicht aus.
Mommsen hat ferner noch auf zwei anderen, mit den genannten fast gleich-
zeitigen Exemplaren Ergänzungen des Textes konstatiert, die aber nicht so umfang-
reich sind: nämlich n. VII sei im Außentext zu in podio arac gcnlis Iiiliac. was
von erster Hand herrühre, später die genauere Bestimmung des .Standortes hinzu-
gefügt worden lalcrc de.xiro ad sigiiti(ui) Lil\cri) pafris''^); und n. XII (vgl. dazu
p. 1060) ist im Außentext (die Tafel, deren Innenseite den analogen Text ver-
zeichnet hatte, ist uns nicht erhalten) der Tru])penki")riu r und der Inhaber
"') Im Inncnloxl ist dieser Ziisal/. nicht n.ichgelra(;cn «ordcii.
174 W. Kubilsclifk
der Urkuiule von zweiter Hand nachg-etragen worden: coIi(or/!s) 17 juuic/oriiiei
L. Etinio L. f. Tio{iiieiitiiia) Feroci Atjiiis Stii/c//is.
Dieses letztgenannte Diplom befindet sich in Wim luul könnt«' von mir
eingesehen werden. So kann ich Mommsens Befund'''') betreffend den Nachtrag,
wie nicht anders zu erwarti-n gewesen ist, nur bestätigen; aber icli darf ihn wohl
auch ergänzen.
Die Schritt lies Diploms ist nämlich sonst von tadelloser Re,gelmäl.iigkeit; so
auch noch in den beiden unterhalb der Durchbohrungen für die Mittel- oder Siegel-
schnur laufenden Zeilen i :; und 13. Die folgende '/eile läuft gewiü nicht nK.'hr
jiarallel. Ebenso .sind von den drei letzten Zeilen 10 und 21) genau so regelmäßig
und sauber geschrieben wie die Zeilen i bis 13: die darauf folgende Zeile 2\ in
husi IiiTi's Afiici ist auffälligerweise nicht parallel, auch nicht ganz gleich gestaltet
und nach meinem Dafürhalten .später geschrieben. Die Zeile, welche den Emp-
fänger nennt, und jene mit dem Namen des Tru])])iMik(")r]M'rs, sparsam in den
geringen, noch verfügbaren Raum eingeflickt, sind nachgetragen worden, schief
zueinander und schief zu den früher eingegrabenen Zeilen des Formulars. Aber .sie
sind immer noch früher eingegraben worden als das Datum (Zeilen 14 bis \(>}. Man
kann deutlich, denke ich, die N'erlegenlieit des (iraveurs nacliemplindcMi. der durch
das breit und sorglos in den damals leeren Raum gesetzte i--//. 17 jt. zuviel von
dem für das Datum nötigen Platz okkupiert hatte. .Sn war er gezwungen, den
Namen des zweiten Konsuls zu teilen und M. Fii/vio links und lUllnue rechts von
coli. 17 pr. anzusetzen. Im Typendruck des Corpus inscrij)tionum lassen sich derlei
Dinge nicht andeuten; ein Faksimile ist meines Wissens nirgends j)ubliziert''-i. Die
andere Tafel des Diptychons, welche dann also gleichfalls Datum, Empfänger und
Ort der Veröffentlichung von zweiter Hand bringen müßte und die Überprüfung
des Gesagten vollenden ließe, ist ja leider nicht erhalten. Der Schriftduktus ist
in allen den Zeilen, die Mommsen und ül)er diesen hinausgehend dii' obige Be-
hauptung als Nachfüllung bezeichnen, der gleiche. Es wäre also kaum zu ver-
wundern, wenn man auf den Gedanken käme, auch die Nachfüllung stamme aus
der Hand jenes (iraveurs, der das übrige Formular — selbstverständlich früher —
eingegraben hat. Und doch steht ein zweiter Schreiber vor uns. Vs verrät sich
gegenüber dem ersten durch die Neigung, die Zeilen allmählich in die Höhe oder
abwärts zu ziehen und die Buchstabenhöhe im Verlauf der Zeile ebenso allniälili<ii
etwas wachsen zu lassen.
"'•) Oder vielmehr Mommsens ersten Befund; ''''', In Hühners F-xempIa n. 822 sind liliill rlie
vgl. unten S. 175. beiden ersten /.eilen des Tnnentextes wiedcrgegel)cn.
Ein SoUIalendiplom des Kaisers Vespasian I/.S
Daraus, dal.! Moinmsen die zweite Hand nicht so weit reichen liel3, Be-
denken geg"en diesen .SchlulJ zu schöpfen, wäre unbillig. Mommsens Publikation
der sogenannten Militärdiplome in CIL III ist auf das Große und Ganze gerichtet
und hat alle früheren und gleichzeitigen Versuche tief unter sich gelassen. Das
ist in dem an Bedeutung und Umfang der Arbeitsleistung sowie an Zahl glänzen-
der Einzelerfolge selbst alle anderen von Mommsen bearbeiteten Bände"-') über-
treffenden dritten Bande eines der kostbarsten Kapitel.
Aber man darf sich dadurch nicht beirren lassen und soll nach Kräften zur
Ergänzung der gewonnenen Beobachtungen und Ergebnisse beitragen. Mommsens
Arbeit fände nicht den gebührenden Lohn, wenn wir es wie die Römer machten,
die dem Geschichtschreiber Livius die Palme gereicht und ihn wegen seiner als un-
übertrefflich empfundenen Vorzüge eigentlich ohne Nachfolger gelassen haben. Im
Gegenteil, daß ganze JMattTial muß, nachdem iMommsen uns die Wege zu seinem
Verständnis und zu seiner \'erwertung freigelegt hat, neuerdings bearbeitet werden;
daß die Illustrationstechnik inzwischen einen riesigen Aufschwung erfahren hat
und nicht bloß hinsichtlich der Treue, sondern, was sehr wichtig ist, aucli hin-
.sichtlich der Wohlfeilheit unseren sehnlichsten Wünschen immer näher kommt.
wird einer Neubearbeitung ebensosehr zustatten kommen als die inzwischen
erfolgte \'ermehrung des Materials, wenn auch diese allerdings mehr der Zahl
als dem Gewicht nach in die Wagschale fällt. Mommsen hat außerdem sein
Augenmerk hauptsächlich auf die Feststellung- dessen gerichtet, was auf den
Platten eigentlich geschrieben sein sollte, und auf die Nachforraung der Besonder-
heiten verzichtet, wie er gelegentlich auch ausdrücklich vermerkt"').
Es möge ferner noch erwogen w-erden. wie wenig leicht es fällt oder ge-
fallen ist, in diesen Bronzetafeln zeitliche Verschiedenheiten der Hände, also allmäh-
liche Eintragung des Textes anzunehmen. Mommsen hat anfangs (p. 853) nur die
Zeile 18 mit dem \amen des Empfängers als nachgetragen angesehen, erst später
p. 1960 dasselbe in betreff der Zeile 17 (coli. \'I j>r.) konstatiert. Man vergesse auch
nicht, daß Revision z. B. von ( irabstcinen in vielen Fällen ergeben hat und ergeben
wird, daß der Text, wie er heute erhalten ist. nicht aus einem einzigen Konzept
herrührt, sondern Ergänzungen und Nachträge bringt und bringen muß. Es ist
hier nicht il<r I'latz nachzuweisen, daß und aus welchen psychologischen (iründen
die erste Absclu-ift eines solchen Steines meist nicht ;iuch gleich diese zeitlichen
Unterschiede erkenni und würdigt.
"'j Der erste Band, als eine .\rl .\ntholoj;ic Zcilr.iiim, kommt liier nicht mit in Belraclit.
■ les Corpus mit Uescliriinkunj; auf einen liestimmlen '''i \'A. / li '.. S77. 1958. ij^S, Ü4.
17^ \V. KuliilsclicU
l6. Moinmseii hält alle liie von ihm bemerkten Xacliträij;e aut den Diplomen
\'ll, \'I11 und Xll für individuelle Zufälligkeiten; ,,hic vides festes ad locum ductos
exempla ante facta ad ipsas leges ita recognovisse, ut locus aut nunc ilemum ad-
scriberetur aut certe accuratius determinaretur; praeterea religiöses quosdam
homines ne veterani quidem nomen diemque missionis nisi praesentibus testibus
perscripsisse: sed ut liaec declarant scripturam seniper tactam esse ante testa-
tionem ita, ut siniul signatorum futuroruni nomina tabro traderentur incidenda,
plerumque maxime aetate posteriore, testatio eo se continuit, ut testes exempla
recognoscerent et cera imposita tabulas signis suis clauderenf (CIL 111 p. 2010).
Aber, wenn mich nicht alles täuscht, sind in diesen Fällen nicht etwa bloij
besondere Zufallserscheinung(>n zu erkennen, sondern allgemein gültige Dinge
und Ursachen vorauszusetzen. Ich kann aber unter den gegenwärtigen persönlichen
und in der allgemeinen Weltlage begründeten Verhältnissen nicht daran denken,
mir eine in allen Details zuverlässigere Vorstellung von den älteren Vertretern
dieser Gattung" durch Abgüsse, Photographien und Anfragen zu verschaffen, und
muU mich auf die Autopsie der beiden Wiener Dijjlonie für Ferox und Hezbenus
sowie auf das Berliner Diplom für Piator beschränken. Für die anderen Diplome
aus älterer Zeit, nur um solche kann o.a sich mir handeln, liegen ähnliche l>eob-
achtungen nicht vor.
Vermutlich sind dort die Unterschiede zwischen den beiden Händen niclit
so auffällig, daß sie ohne den Antrieb, der aus der Vergleichung mit Exemplaren,
wie den drei zuletzt genannten, erwachsen muß, überhaupt bemerkt werden müß-
ten. Ja, ich habe bisher bei der Besichtigung der Jantumarus-Tafel (Dipl. II) nicht
genügende Sicherheit gefunden, um mit Bestimmtheit mehr als eine Hand tätig
anzunehmen. Freilich haben wir da wieder nur die erste Tafel vor uns, auf deren
Außenseite der ganze Text der beiden Innenseiten stark zusammengedrängt
erscheint, so daß uns leicht ein wichtiger Behelf"'' 1 zur Unterscheidung der
Schreiber entgeht.
Denn wir dürfen uns nicht darüber täuschen, (hil.l die Verscliieilenheit der
IJände, wenn sie den Pinsel oder gar die Feder führen, so viel auffälliger auf
unser Auge wirkt als dort wo sie mühsam Meißel uikI Stichel in die starre
Bronze oder .Steintläche treiben; die Hand, insbesondere des gewöhnlichen Hand-
werkers, kann auf Bronze und Stein nie und nirgend jene Freiheit, Flüssigkeit
und Individualität erlangen, wie z. B. auf dem Papier oder sonst einem Stoffe,
dessen glatte Oberfläclie Schriftzüge nicht <hirch i'jnritzen und l-jndring-nn, sondern
") Vgl. unten S. 178 und 182.
F.in Soldaten diplom des Kaisers Vespasian 177
durcli leichtes rberfahren aiifnelimoii soll''''). In der Regel macht es uns keine
Schwierigkeit, auf den griechischen und lateinischen Papyri aus Ägypten die
verschiedenen Hände auseinanderzuhalten. Allerdings gehört das Erkennen dieser
Verschiedenheiten dort zum GanzcMi, und ein Instrument (eine Urkunde) hat seiner-
zeit den Kindruck der Gültigkeit eben erst aus dem vorschriftsmäUigen und sinn-
fälligen Zusammenwirken mehrerer P'aktoren gewonnen.
Es besteht also bei Ausstellung einer Urkunde für einen zweiten oder
dritten Schreiber auch nicht der geringste Grund, .seiner Schriftgewohnheit irgend
einen Zwang anzutuu. Aber auf der Bronze graviert und auf dem .Stein meißelt der
Handwerker die Buchstaben nicht so, wie er zu schreiben gewohnt i.st; er arbeitet
vielmehr schwerfälliger und von seinen Werkzeugen abhängiger, eben darum aber
auch weit eher nach einer Schablone oder einem Muster, eventuell nach einem
nicht freigewählten Master, fast so wie Rundplastik oder Relief an die Vorlage
gebunden i.st. Graveur und Steinmetz .sind vom Auftrag und von der Vorschrift
abhängig. Derselbe Mann kann, wie uns insbesondere die Diplome seit der
Mitte des zweiten Jahrhunderts zeigen, wo Innen- und Außenseite sich .so außer-
ordentlich voneinander unter.scheiden, nach verschiedenen Kanones arbeiten: er
kann also auch, wenn er einen Vorgänger ergänzend auf Bronze oder Stein einen
Nachtrag vornimmt, da er nun einmal überhaupt nicht frei zu wirken gelernt hat
oder vermag, die Schriftart (Schriftform) des ersten Schreibers, soweit ihm möglich
ist, wiederholen und will manchmal auch offenbar sie treu wiederholen, und
dadurch gewinnt das ganze Schriftwerk nach seinem Abschluß einen weit einheit-
licheren Eindruck, als ein Schriftstück auf Papier oder Ton jemals haben kann,
wenn es von mehr als einer Feder gemalt oder geschrieben worden ist").
'■'«.) Von solchem Material sagt .Seymour de Ricci [Nachtrag: Dieses Bruchstück wird samt einem zweiten
(Proceedingssoc.bib).Arch.XXVIl48i:„.\fewyears zugehörigen, in welchem d.-,s Wort f,rmam„s (oder
ago it would have been considered unwise to compare [cOH]yir„WH///s?) in ähnlicher XachahmunK der Kursiv-
scriplural forms of papyri with thosc of texls written schrift wie sancimiis das sonst einheitliche Bild, das
on such a difTerent matcrial as wood or even vellum, die Inschrift bietet, unterbricht, in einem noch nicht
but it scems now an est.ablished fact that the raaterial ausgegebenen Supplementband zu CIL VIII unter
uscd to write upon has had but little influcnce on the n. 23127 erscheinen. Professor Dessau, von dem ich
handwriting itself." Es ist nur in Ordnung, daß das mir Hinblick in den betreffenden Aush-ingebogen er-
.Selbstverst.ändliche sich zur Anerkennung durchringt. beten hahe, bemerkt dazu: „Apparet augcndae securi-
"■) Umgekehrt ist der Steinmetz des VI. Jhs., lalis cansa annot.alionem manus imperatori.aeamonachis
der die Klosterordnung der Miinche von St. Stefan tidelitcr in lapidem translatam esse. Conferri potesl.
(bei Kairuan. im Tunesischen, vgl. CIL VIII p. 19. ul monuit Diehl. .,uod in epistula imperatoris .-ilicuius
1170) einzugraben hatte, bemüht gewesen, die zur Byzantini saeculi p. Chr. IX, cuius imaginem cdidit
Vorlage gesetzte Sanktionsforrael in N.achahmung OmonI Revue arch. XIX (1892) lab-^XII. XIII
einer kursiven Schrift wiederzugeben (Taf. 23, 2 cf. p, 300, annotatio imperatoris Ugimus minio picta
in Cagnat, Cours d'epigraphic I.atine, 4. Ausgabe). — est."]
Jahreslipflc rlrj ilstorr. arcliäol. Institutps H.l ,\VII
23
178 W. KuhiUclie);
Dil- \'crschiecienlieit ilcr Hände läUt s'uli noch über cit-ii /.eii|nmki liiiiaiis verfolgen,
von dem an das Zeugenbureau ein konstantes und perennierendes zu «erden beginnt. Das
zeigt deutlich der Lichtdruck Taf. in Cagnats Cours d'epigraphie Latine * (1914),
der die Innenseite des Diploms XIV vom 20/9 82, ausgestellt an einen ex pcditibus
der cohors 1 A<iuitanorum, L. Valcrius L. f. Piidcin; A»cyi-[a), re[)roduziert. Sie macht
deutlich, daß das Datum a. d. XU k. Okiohr. | M. Larcio Magiin Pompeio Siloiic \ T. Aurelin
Oiiie/o COS. später und in kleineren Lettern eingeschaltet worden ist. Ob der Name des
Privilegierten vt)n erster oder zweiter Mand stammt, ist aus der (nicht durchaus gelungenen)
.Abbildung nicht zu erkennen. Die Publikationsstelle /); Iribiinali ('acsanim Vespasiaiii Ttith
f)omi/iciiii, wie sie nach den V\ Orten /;; Capilolio aiil der Außenseite angegeben erscheint,
ist auf der Innenseite nicht ergänzt (nachgefüllt) worden. Im ("IL ist die zweite Hand der
Innenseite überhaupt nicht konstatiert worden; ebensowenig fiii' die Autienseite, über die
ich mich aber nicht äußern k.'inn, da mir weder Abdruck noch Abbilriung ziigänglirh ist.
17. Weit leichter leitet uns eine andere Beobachtunt»': die Ausnutzung- des
Schriftraumes. Der Name des Kaisers (c7), das Exzerpt aus der kaiserlichen Kon-
stitution {b) und die Angabe, daü das Original (oder vielmehr die Publikation)
der Konstitution in Rom (oder in Rom auf dem Kapitol) nachgesehen werden
könne (c), pflegen in continuo geschrieben zu sein, nur daß natürlich (/ und b von
c durch mehrere Schriftzeilen voneinander getrennt stehen : hier zeigt sich daher
alle nur wünschenswerte Regelmäßigkeit, wie sie einem gewandten Graveur an-
steht. Das Spatium zwischen a, b und c, bestimmt für die Datierung und für die
individuelle Hälfte der Inscriptio, nämlich für die Adresse, ist \erschieden groß
gewählt und mit noch größerer Verschiedetdieit ausgenutzt worden. Wenn man
ein paar Facsimilia miteinander vergleicht, und für diesen Zweck reichen auch
die älteren mehr oder minder geglückten"*) hin, fällt wiederholt auf, wie wenig
dieser Zwischenraum auf seine Ausfüllung hin berechnet war: man erkennt, daß
der Graveur, als er a, b, c schrieb, noch nicht wußte, was oder vielmehr wieviel
zwischen ab und c kommen werde. Die Geschicklichkeit, mit der dieser Zwischen-
raum dann ausgefüllt worden ist, und die Art, wie der Graveur, aus der Not eine
Tugend machend, durch Gliederung der Anfüllung den Raum ausgenutzt hat, sind
sehr verschieden. Also wird man wohl von Vf)rnherein annehmen dürfen, daß die
am Berliner und an den Wiener Stücken gemachten Beobachtungen an jenen
übrigen Diplomen wiederholt werden können. Damit soll aber nicht etwa die
Möglichkeit ausgeschlossen werden, daß Diplome durch denselben Schreiber vom
Anfang bis zum Ende und ohne Unterbrechung geschrieben worden sein können;
"■') Die erbärmlichsten, die ich gesehen habe, sind die von Desj.irdins, die treueste Reprodulition
der Selbstdruck im Oberb.iyrischen Archiv 1845.
Ein Solilatendiplom des Kaisers Vespasian I 79
niiiii mülJte sonst ja die Zulässigkeit von Duplikaten oder äv-t-^pa-^a leugnen, die
ja nicht unbedingt auf Papier ausgefertigt sein müssen.
i8. Nun handelt es sich aber um die Erklärung dessen, daß — um diesen Aus-
druck zu wagen — Blankette angefertigt wurden, vergleichbar den Drucksorten,
die heute für amtliche Diplome oder Legitimationen aufgelegt und im Einzelfall
handschriftlich ergänzt und durch Beidruck eines Stempels oder Siegels gültig
gemacht werden; selbst die von zweiter Hand ausgeführte Beifügung des Stand-
ortes, unter Umständen begleitet auch noch von Tafel, Kolumne und Zeile aus
der dem Original der Konstitution gleichgestellten, öifentlich ausgehängten Stamm-
tafel in Rom, findet heute in der handschriftlichen Ergänzung durch die Nummer
des Legitimationsprotokolls oder Legitimationsjournals ihr Analogon. Da aber bei
der Eigenart des Titelwesens der römischen Kaiser und bei der im ersten Jahr-
hundert der römischen Kaiserzeit lebhafter als später wechselnden Zusammen-
setzung des in eine bestimmte Provinz oder Landschaft gelegten Heeres schon der
Wortlaut dessen, was als Text des Grundformulars angesehen werden soll (a, l\ [i])»
nicht für längere Zeit vorhalten kann, kann nicht etwa daran gedacht werden, daß
etwa bei günstiger Gelegenheit solche Formulare in Menge oder überhaupt in
einer den augenblicklichen Bedarf eines einzelnen, sagen wir z. B. Provinzheeres,
überschreitenden Anzahl bestellt und auf Vorrat ausgeführt worden sein können.
Damit wird man freilich rechnen müssen, daß die Entfernung der Diplomfabrik \ on
Rom und der Zeitunterschied zwischen Blankett und .Ausfüllung zu Inkongruenzen des
Datums und der Titel führen konnten (vgl. oben S. 154 .\nm. 12).
19. Als nächste Folgerung ergibt sich aus dieser Erwägung, daß wenigstens
in jenen Zeitläuften, in denen man daran festhielt, die Zeugen des Militärdiploms
aus Landsleuten des zur Entlassung gelangten oder gelangenden Soldaten zu-
sammenzustellen, die Zeugennamen nicht früher eingegraben werden konnten,
bevor der Entlassene selbst auf dem Diplom rite eingegraben war.
Also wo der missicius er.st nachträglich ins Diplomformular eingesetzt erscheint,
ist es selbstverständlich, daß ihm die Zeugennamen nicht vorausgehen konnten. Und
wenn man die Verschiedenheit der Hände auf der Zeugenseite und im übrigen Text
auf den uns erhaltenen Diplomen bisher niclit wahrgenommen hat, so ist das eben
wieder ein Beweis dafür, wie schwer wir in dieser Kategorie von Schriftdenkmälern
uns ein Urteil üb(>r die beteiligten Hände bilden können. „Possis suspicari", sagt
.Monimsen (11, III p. 20uq, „ipsorum nomina post scriptas tabulas adiectas esse, id
iiuod sine dubio in testumentis saepe evenit; sed ipsa documentn suspicionem tantum
abest, ut contirmcnt, ut testium nomina deprehendantur semper cum ipsis exomplis
l8o W. KubilschfU
.simul incisa." Aber ich bezweifle sehr, daß Mommsen recht daran getan hat. ilie Ver-
schiedenheit der Hände im Innentextgegenüber der Zeugenliste rundweg zu verneinen.
In einem Falle wenig.stens ist der Unterschied zwischen Zeugen und dem
inneren Text so groß, daß seine Herausgeber — Borniann in den (österreichischen
Jahresheften I (1898) 164 und Brun§mid im Vjesnik II (1890) — davon Notiz g-e-
nommen haben, indes ohne Folgerungen aus dieser Erkenntnis zu ziehen.
Auf einem andern Diplom (VI, für einen Sarden ausgestellt) hat Vesme für
die Zeugennamen eine spätere Ausfertigung angenommen, anscheinend ohne Schluß-
folgerungen daran zu knüpfen. Mommsen bemerkt dazu: „ipse aes recognoscens id
non observavi."' Es ist aber nicht zu erkennen, ob Mommsen schon bei der Revi-
sion der Platten Vesmes Ansicht kannte oder in Erinnerung hatte und also ihr
entgegentritt, oder aber ob er ohne solche Absicht bloß nachträgt, daß er für .seine
Person diesen Eindruck nicht empfangen habe. Auch im ersten Fall hat Vesmes
Behauptung' in einem psychologischen Grund eine gewisse Stütze. Ich glaube
daher, daß hier die erste Anschauung" eines geübten und von Mommsen selbst
sehr gerühmten Beobachters in ihrer vollständigen Unbefang"enlieit uns, denen
weder Original noch Abguß zu Gesicht gekommen sind, eher zu gewinnen v(!rmag,
zumal wenn wir dessen eingedenk sind, daß der erste Blick auch z. W. über die
Echtheit oder über den Stil einer Münze zu entscheiden pflegt.
Eine photographisciie Naciibildung der Tafel in den Atti dell' accadeinia di Toiino IX
(1873/4), zwar kein Kunstwerk, aber in allem \\ escntlichen deutlich und, wie mir scheint,
von Retusche frei j^eblieben, führt vielleicht noch weiter. Die Schrift beider Seiten, innen
und außen, ist im ganzen deutlich und korrekt, und der Text weist nicht nit-hr als i\i-n
übrigen Prozentsatz von Versehen auf, nämlich außer einigen Auslassungen und eiiui Diito-
graphie einmal lABVLA statt TABVLA (innen Zt-Ilt- Kj). \ Un dci Lesbarkeit dieser drei
Seiten entfernt sich die Zeugenseite so erheblich, daß man in einzeinctn l-"ällen zweifeln
kann, wie überhaupt zu lesen ist, und was für Buchstaben da stehen. Die Photographie
würde also die Ansicht des conte di Vesme, daß die Zeugenliste von .inderer Hand als
der übrige Text geschrieben worden ist, nur \ollauf rechtfertigen. \\ .iliicnd z. 1!. ;iiif der
Innenseite der (häufig gebrauchte) Buchstabe T stets deutlich und mit t;enü;^eiul langem (Quer-
strich geschrieben wird (ausgenommen den einzigen eben erwähnten Fall lABVLA), erscheint
in der Zeugenliste die korrekte Form iil( hl mehr als einmal, sonst stets I odi-i ~\ oder L. Zeile 7
ist eingegraben CALIIONIS • VEL • J-EC ■ I • AD || IVIAIC; das muß so viel sein als
CAPITONIS • VET ' LEG ' I ■ AD || IVTRIC!
und Mommsen bemerkt dazu: „n{jn dubitavi ponere (|uod aeraiiiis scrilieie sibi visiis est".
o
Zfeile I steht DALARI; Mommsen druckt D " ALARI und sai^t: ..litii-r.i D bis videtur
incisa esse, cum primum iusto aitius collocata esset": ich weiß aber nicht, ob nicht viel-
nrehr P aus D herauskorrigiert worden ist.
Kill Solcliitendiplijiii des Kaisers Vespasian lol
Zeile 2 MSLAVI i.Mninmscn M'SLAVIi; im Index (IL III p. 2370, wird das üen-
tiK; Slavius ohne Bedenken hingenommen, im Index X p. I055 (zli X n. 7891) wird es
als verderbt angesehen; da L dieser Zeugenliste sonst ein P oder T \ertritt, kann minde-
stens mit gleichem Rechte das Gentile Stavius vorausgesetzt werden. Wahrscheinlicher ist,
aber nicht erweisbar und daher nicht weiter für mich verwendbar, daß der Graveur ein
für ihn auf der Bronzetafel vorgemaltes F verlesen und irrig durch S ersetzt hat. Ms
braucht bloß der mittlere Querstrich durch Zufall weggewischt oder verlöscht «orden
und iler (iraveur mußte lesen, was er dann wirklich eingegraben hat.
Zeile 3 steht Enccionis statt Seneciunis; ..aerarius dum atramento scripta stilo exarat,
primam litteram praetermisisse videtur" (Mommsen). Hier, wie bei meiner Annahme für die
zweite Zeile, wird ein teilweises und rein zufälliges Verlöschen oder Abspringen der für
den Graveur aufgemalten Vorlage die leichteste Erklärung bieten.
Zeile 4 steht I ' CRAECIAII; Mommsen liest dies als L • CRAECINI.
Zeile 8 steht OCIAll ■ AVACRI; Mommsen liest hier, gewiß richtig, OCLATi • MACRI.
Diese Liste von Fehlern oder Fehlermöglichkeiten S[)richt doch deutlich dafür, daß
die Zeugenliste von einem zweiten Schreiber oder vielmehr von einem dritten, eingegraben
worden ist. Die Photographie scheint nämlich dafür zu sprechen, daß zwei Schreiber sich
in die Konsiilution selbst teilen. Am leichtesten sondert sich außen und innen die letzte Zeile
Lid arahin ,vi'lis IhUiW latcrc dcxiro ab; sonst nämlich laufen die Zeilen beiderseits gleich-
mäßig und geradlinig, außerdem mit ziemlichem Zwischenraum untereinander; die letzte Zeile
ist aber, noch dazu (jhne irgend einen ersichtlichen Grund und ohne daß Raummangel hätte
einwirken können, näher gerückt und auf der Außenseite auch schief geraten. Durch die
Raumausnutzung fallen Datum und Empfänger aus dem Rahmen der übrigen Urkunde heraus.
Eine Nachprüfung des Originals oder eines Abgusses erscheint unter diesem Gesichts-
|mnkt geboten.
Ferner läßt sich aus dem mir vurlieyeiitlen AbgulJ ni. E. feststellen, dalj die
Zeugenliste des Platur-Diploips (Vlll) in Berlin nicht von der Hand des ersten
Graveurs herstammt, wohl aber von dem zweiten Schreiber herrühren kann, der
weniger schreibfertig als der eiste gewesen zu sein scheint und sehr viel seichter
sein Werkzeug führt. In den bisherigen Ausgaben dieses Diploms ist kein L^nter-
schied zwischen Text und Zeugenschrift geltend gemacht worden.
Im Wiener Hezbenu.s-Diplom ist die Zeugenliste sicher nicht von zweiter Hand
geschrieben, deren Buchstaben andere Proportionen zeigen und ilie andersgeformte
Werkzeuge verweiuU't haben mulJ; aber sie scheint aiu-h nicht \oii der ersten Hand
herrühren zu können (vgl. die Buchstaben i. und f); ich halte es dalier auch hier
für wahrscheinlich, daß drei Hände an diesem Diplom sich beteiligt haben.
20. Durch das (iesagte dürfte_ eine neue l'ntersuchimg der älteren .Militär-
dii)lome genügend motiviert worden sein, eine Aufgabe, der mich zu unterziehen
ich wie gesagt keine Möglichkeit rinde. Sie ist gewilJ tladurch erschwert, ilal.i
l82 \V. Kubitscliek
unter allen Umständen für die Zeugen eine volle Seite aufgfespart bleibt und
anderer Text dort grundsätzlich ausgeschlossen erscheint, so daß jene Beweis-
mittel uns eher im Stiche lassen, die auf den anderen Seiten des Diploms und am
meisten auf der zweiten Seite des Innentextes uns zu Gebote stehen, nämlich
einmal das Aneinanderpassen der Schriftelemente, der Zeilenbau innerhalb der-
selben Fläche und die Inkongruenz des für die Einzelausstattung zwischen ci. />
und c ausgesparten Raumes und seiner tatsächlichen Ausnutzung.
21. Die Frage aber, wie es möglich war. oder warum es zweckmäßig erschien,
das Datum, den Empfänger und die Stammtafel nachträglich in ein Blankett ein-
zufügen, möchte ich nicht so beantwortet wissen, wie dies Mommsen mit seiner
Ausdeutung der „religiös! viri" versucht hat. Vermutlich stand der Herstellung
solcher Blankette nichts im Wege, sobald einmal das AusmaiJ der kaiserlichen
Beneficien und dann die Zahl der aus einem und demselben Heeresverband zu
Entlassenden festgestellt'"''-'), deren Auswahl aber noch nicht getroffen war. Dann
müssen wir allerdings einen etwas konijjlizierteren Aktenverkehr annehmen, als
wir vielleicht sonst geglaubt hätten. Wenn also einmal feststand, daß in dem
kaiserlichen Erlaß folgende Formeln zu lesen sein würden:
i]i(i sniil Jiniissi honesta uiissioue, qiionim nomina snbsciipta sunt 1
qiii ijiiinit et viccna stipendia auf pliivd iiuriiei'ant, qiiorinn noniiua siibscripta
sunt II. XI
veleranis — L/noruin nomina snbscripta sunt IV. V. VI
ijui vicena stipcndia aiit plura nieriicrant et sunt Jiniissi honesta niissione, qnornm
nomina snbscripta sunt VII
ijni sena et vicena stipenclia ant plura merneranl et sunt ileducti in Pannoniam
(so VIII, oder Paestnm IX und neu), cjnornni nouiina snbscripta sunt VIII,
IX und neu
qni sena et [vice]na sti[penJia au]t ptnra nurnissent, [item is qnt] ante emerita
stipen[Jia, eo ipi]od se tu expeditione belli fortiter indnstrieqne gesserant,
exanctoritati sunt, qnornm nomina snbscripta snnl X
fortiter et pie niilitia fnnctis XII "*)
'') Die Zahl der Entlassungen fesUustellen, muß und auf die Diensifähigkeit Einzelner werden wir
der kaiserlichen Regierung als der Zentralbehörde als maßgebende Faktoren dieser Entscheidung an-
vorbehalten gewesen sein. Rücksicht auf die Armee- sehen.
stände, auf die allgemeinen Bedürfnisse der gesamten ""; Dieser Passus steht auf einem Praetorianer-
Wehrmacht und auf die Höl^e der den Veteranen Diplom, das streng genommen also außerhalb dieser
gegenüber einzugehenden materiellen Verpflichtungen Betrachtung verbleiben sollte.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian 183
ipsis liberis pnshrisi/iie eoniiii alle Beispiele
i civitataii dedit et couubiimi I, II, VII, VIII, IX, X, XI,
{ hnnestam niissioiiem et civilatem dcdil et coiiiibiimi IV. V. \'I
\ ins Iribiio coiiitbi XII")
oder wie auch sonst das kaiserliche Hdikt formuliert werden mochte, und wenn
anderseits auch keinem Zweifel mehr unterlag, wie viele Chargen und Gemeine
zur Entlassung gelangen sollten, stand der Ausführung der Blankette kaum etwas
mehr im "Wege. Die Ausfüllung der Blankette konnte dann allerdings nicht vor
Einlang-en der kaiserlichen Entschließung' durchgeführt werden. Ihre möglichste
Vorbereitung aber mochte im Interesse der Parteien liegen, wie überhaupt unsere
Überlegung den dringenden Bedürfnissen des antiken Lebens, dessen Personen
doch nicht bloße Schemen gewesen sind, einige Rechnung wird tragen müssen.
Wie oft erleben wir heute, daß Prüflinge das Ergebnis des Examens schon in der
.Stunde seines Abschlusses praktisch zu verwerten hoffen, und ich erinnere mich
der Aufregung eines Bräutigams, der eine halbe Stunde vor der Trauung dem
Einlangen der Niederschrift eines (einige Tage früher gefällten) gerichtlichen
Urteils entgegensah, durch das eine frühere Ehe geschieden worden war.
Jeder Schritt, den wir von hier vorwärts wagen wollten, scheint ins Dunkle
und Ungewisse zu führen. Wir wissen, daß der -Statthalter Rekruten in die Armee
einstellt'^), und wir sehen, daß er sie entläßt:
CIL III 1078 (= Dessau 2301) veterani legiiouis) XIII gciii{iime), iii{issi) h{oue.<la)
m{issione) per Iitl{iiiiu) Bassum. Icgiatmu) Aiig{iistt) pr. pr., IdibusDccciiib.
Pontiatio et Atiliauo cos. (= 135 n. Chr.), militcs fac[ti
III II 72 veteraiiis /eg{ioiiis) XIII g., ut(ilifibiis) [/(actis) Piidenle et I'ollioiic cos.
(^= 160 n. Chr.), I ;«(/.9s/.<;)] h{onesta iii{issioiic) [per M]ai!iliiiiii Fiisc!i[iit]
l[e']g{aliiiii) Atig. Api'oiiiaiio [et] Bradna cos. (= 191 n. Chr.)
III 8180 (= Dessau 2302 [vet{eraiii) /t-]^. 17/ [Cl. p. f.. prybati [Serviayo cl
[Vam et Po]iitiait. [et Attic]o cos. '== 134 und 135 n. Chr.), [;;;. //. 111.
pe]i- (iiiftiiiiii Itt.s]tiiui [leg. Aiig.'] pr. pr. [et per le]gj{titiii) lcg{ioiiis\'^).
[i/iii siiii]t ii{iiiiicro) CCXXXIX.
Wilcken, Chrestomathie n. 463 L']etcraiioriiiii <//// iiii/itarcriiiit Hicros"-
lyiiiuis in leg. X Freteuse diiiiniissorinn twuesti missioiic .<tipciidis enic-
ritis per Sex. Heniietidiinii Caiiipanniii legiitiim .Aug. pro pnietore.
"') Vgl. die vorige Anm. niatliic n. 453.
"') Z. B, Oxyrh. VIT 1022 = Wilcken, Chreslo- "•') Der Name des Legionslejjalcn i.'st vinterdrückt.
lS4 W. KiibitsrheU
Wir besitzei\ jetzt in einer Ilolztatel in Kairo (viini 41 122 n. t'hr.) ein
authentisches Exemplar einer Missions-Urkunde. und diese ist vom praefectus
Aegypti ausgestellt und vielleicht auch unterzeiciinci; T. Halcvins Ncpos, praef.
Acg., L. Vülerio A'os/ro eqiiili tihic \'(H<nitioniiii liiniui ihiviciim ciitcrito lioiws/aiii
iiiissiniieiit Jedil'^).
Aber aus dem j^'anzen Charakter der römischen Milit.'irordnunii- ,i^(>ht hervor,
daß, sowit^ die Kriegsauszeichnungen, so auch die missio honesta nur durch den
Kaiser oder im Namen des Kaisers gowälirt werden kann. „Miltit niililem
Imperator, sed mittit per Icgciliiiii pro praotore (i\ii jjrovinciae ])raeest vel per
procuratorem provinciae praesidem" (Mommsen III p. 2016), wie denn aucli zu
verschiedenen ^^alen die missio honesta auf den Kaiser seihst ausdrücklich zu-
rückgeführt wird; z. B. XII 2230 =^ Dessau 2J13 ciiicriti /ci;'. III C'nülii(ac), hoiicxld
missioue clouali ab iiiipcr. Avlnniiw Aiigiis/o Pio. Damit, dalJ die missio honesta
ab iwper. — Angnsto gewährt wird, \erträgt sich aufs beste, daß sie per legcifniii
Atigtisli erfolgt; die Fassung auf der llolztafel steht dem streng gcMiomnicn nicht
im Wege.
22. Der .\ktengang wird also zum mindesten folgende; Stadien durchlaufen
haben:
1. Über Aufforderung des Kaisers oder aus eigener Initiative stellt der
Statthalter die Ziffern fest, die aus den einzelnen zur Ausscheidung reifen Jahr-
gängen zur missio honesta qualifiziert erscheinen.
2. Der Kaiser setzt fest, daß aus diesen für die honesta missio so und so-
viele, für Beförderungen so und soviele vorzuschlagen seien. Es ist von vorn-
herein wahrscheinlich, daß das Streben der Regierung auf möglichste Begrenzung
der honestae missiones gerichtet war.
3. Es ist Sache des .Statthalters, die geforderten Listen mit den Namen der
Soldaten einzusenden.
4. Die kaiserliche (ienehmigung wird in Erz eingegraben; aller Wahrschein-
lichkeit nach so, daß gleichviel, ob eine oder mehrere Tafeln nötig waren, der
Name des Kaisers und .seine Verfügung über die gesamte Breite des Schrift-
feldes lief und darunter in so vielen Kolumnen (pagiiuie), als erforderlich er-
schienen, die einzelnen Posten (loci) je in besonderer Zeile folgten. Eine solche
Verteilung dürfte sich besser empfehlen als etwa die Flankierung des kaiser-
''; S. de Ricci, Xouv. Revue histor. de droit fraiK,-. et i\r. XXX (l')0^) 478 — WilcUen, C;hresto-
milhie n. 457 = Bruns, Fontes iuris Rom." n. 100.
liin Soldalendiplom ilcs Kaisers Vespasian 185
liehen Dekrets durch die pagiiiac mit den Listen der Veteranen, wie sie die
Reste stadtrömischer Deihkatiwnoii seitens dor Prätorianer (z. B. CIL VI 32561
oder 32634) oder die im Jahre 195 zu Viminacium aus dem Verband der legio VII
Cl. p. f. und aus dem Heeresdienst Ausscheidenden gesetzt haben (CIL XII 14507).
Aber die Verteihing der Schrift betrifft bloß eine Nebensache und Äußerlichkeit
und darf ims hier gar nicht weiter befassen.
5. (Tloichzeitig geht eine die Disposition des Originals wiederholende Ab-
schrift an den Statthalter, der die Eingabe verfai3t hat. Irgendwie muß er ja von
der definitiven Erledigung der Aktion in Kenntnis gesetzt worden sein, und
diese Mitteilung muß von der nun abgeschlossenen und gültigen Li.ste der Namen
der privilegierten Veteranen begleitet gewesen sein. Dabei ist es ganz g-leich-
gültig-, ob diese Kopie aus dem Original des kaiserlichen Archivs oder von der
Bronzetafel, die statt des Originals als beweiskräftig angesehen wird, geflossen
ist; denn die Bronzetafel brauchte nur jenes Original genau in Text und Dispo-
sition zu wiederholen. Wir werden uns am ehesten vorstellen dürfen, daß eine
Kopie der kaiserlichen Konstitution mit Tinte oder Farbe auf der Bronzeplatte
angefertigt worden sei, die der Graveur dann einzugraben hatte. Damit ist also
auch dann, wenn das sogenannte Militärdiplom (das dem Einzelnen auszuhändigende
Diptychon) nicht in Rom hergestellt worden sein sollte, ohne w-eiteres möglich ge-
wesen zu sagen, daß die Abschrift erfolgt sei nach dem Original, das auf dem
Kapitel dort und dort, Tafel . . Kolumne . . und Zeile . . zu lesen sei.
Das ist wohl das Mindestmaß von Schreiberei, das vorauszusetzen be-
rechtigt erscheint. Zwischen Punkt 2 und 3 ist jener Augenblick gekommen,
da zwar schon der Wortlaut der kaiserlichen Konstitution in Überschrift und
genereller (iestaltung verfaßt worden sein kann, aber noch nicht bekannt ist.
waim der Kaiser sie unterschreibt und wer in die offizielle Liste aufg"enommen
worden ist.
Hiermit waren aber die zur Ausfüllung einer Urkunde der Art, die wir
als .Militär- oder — um einen meiner J'.mpfindung nach empfehlenswerteren Aus-
druck von K. G. Bruns'-*) zu gebrauchen — als Soldatendiplome bezeichnen,
nötigen Erhebungen nicht abgeschlossen, wenn der den Wohltaten des kaiser-
lichen Privilegs zugängliche Hausstand des Veteranen aucli noch aufgenommen
werden .sollte. Denn die Tafeln auf dem Kapitel und dann später post Iciiipliiiit
divi Angnsti enthielten, wie die Diplome ausnahmslos bekunden, jene qiii - - sli-
peinlia aiil pliira iiiertieniul, qnoiiiiii iioiiihui siibstiip/ii siiiif, ipsis lihciis pos/eris-
''") Kleinere Schriften II 131.
J.lhreshefte des »strrr. archUul. Institutps Md. .WII. 21
l86 \V. Kubitschek
qitc i'oniiii, oder wie das Di]ik)iii Xll fiir den Praetdriaiior F(n-ox (iioiiiiiui .syuv/f-
liitonnn, qni in pracloiio iiieo inililavcnnit, ihm iiiili/iiiii ijui in coliortibns iiovem
praeloriix et qnattuor urbaiiis siibieci). also die Namen der X'eteranen und nicht
auch di<> ihrer Familienantfehöritjen.
23. Wenn im Jahre b^ gi egales der ala Geni(>lliana, die wir in Raetia gelagert
glauben, der kaiserlichen Bonefizien würdig' i-rarhti't wordiMi sind, muß der
Helvetier Catlaiis Hanli f{ilius\, für den das Diplom III lier^cstelll worden ist,
seinen Hausstand so bekanntgogeben liaben, wie er im vorliegenden l'all formu-
liert wird:
Snbiiiae Gaiinni Jiliae nxoii eins, Helvetiae
et 1 'iudelicn f{ilio) eins
et Matericmie Jilins eins.
Das heilJt: er mulJ, falls er überhau])t auf die angebotenen Vorteile Ansprach zu
erheben beabsichtigte und daher eine Ausfertigung der Urkunde für sich wünschte
— ich halte es nicht für richtig, mit Marquardt, Staatsverwaltung II- 565, als obligat
anzunehmen, daß „jedem der Beteiligten-' ein solches Bronzediplom ausgefolgt
wurde, sondern glaube eher, daß nur, wer seine Ausfolgung begehrt und die
Ausführung bezahlt, es erhält — , den Hausstaiul eidlich bekunden, ganz so wie
//'/ .1/. Valerins M.f. Polilia) Onddiiilns enrani ae pidcseulihiis eis. qni sigualnri
eraut, testatus est inratnsqne dixit per luivcnn ()[j>lininni) .Mui.vinnnn) et gcninin
sacrati.'isituum Imp{eratoris) Caesaris Iioinitiani Ang(nsti) Gernuiniei: in uiililia sibi
L. Valerinm Valentem et Vateriam Heraelnn et Veücriani Artenüu nnines tres
s{upra) s(criJ>tos) iiatns esse eosqne in aere inci.sns civitateni Ronianani consecntos
esse benejicio eiusdem optinii prineipis. und um seine Protokdllierung ersucht haben;
so auf der Holztafel von Philadelphia''').
Von den Grundtafeln .selbst, aus denen die uns vorliegenden Diplome ab-
geschrieben zu sein behaupten {descriplnui et recognilnni), glaubt man'') zwei
Bruchstücke erhalten, die für die Anfertigung von Militärdiplomen zu einer Zeit
verwendet worden sind, da der Innentext der Diplome offenbar bereits längst
seine praktische Nutzbarkeit eingebüßt hatte. Das eine Stück, heute im Münchner
Antiquarium, trägt auf der dann für den Außentext benutzten Rückseite ein
Diplom vom Jahre 248 und wird alsf) daher erlieblirh älter sein"):
'•) Vgl. z. B. Wilckcn, Chrestomathie n. 463. den Müncliner Abh.nndlunjjcn V 184') T.-if. I, hier-
'') Vgl. z. B. Mommsen p. 897. 2007. nach Renier Taf. 12.
■') Diplom XCir = CIL V 4056 = Hefner in
lün Soldalendiploni des Kaisers Vespasian
187
COhorti oder alttC
'") gregalibus
1.-11/ jiyaesl
Bassus
s
A
LanJic
,i,'/ Laiulic
L
Bessn
iiiiio Alübüiiil
Patin
Olli Philach'l
L
AI ab a 11 d
c
Xicoin
c
Die Xameii der Soldaten, denn nur um solche kann es sich handeln, waren im
Dativ verzeichnet. Soweit das vorliegende Stück einen Schlul3 zuläßt, sind blulJ
Namen von Soldaten, nicht auch von deren Familienangehörigen, aufgenommen.
Die übliche Einschätzung dieses Stückes mag und wird richtig sein ; sie erlaubt
dann ein ungefähres Urteil über Umfang und Aussehen der .Stammtafeln /;/ iiiiiro
posl tentpliiiii iJii'i Aiit^'. aJ Miiui-iaiii.
Das andere Exemplar, in Lyon gefunden, ist seit den Schreckenstagen der
französischen Revolution von 1792 verschwunden und uns nur durch eine
augenscheinlich mangelhafte Kopie bekannt. Seine Rückseite trägt ein Militär-
diplom vom Jahre 243. Die Vorderseite"") bringt Frauen- und Männernamen, aber
soweit erkennbar, ohne Beziehung auf Militärverhältnisse oder Ethnika, es müßte
denn das in Zeile 21 überlieferti' Jioiiysoheitae^^) in Diouvsopolcilac abgeändert
werden dürfen, was ich abi-r nicht g('rad(> glaubhaft linde. Ich zweifle also
'°; So auch scholl von Renier ip. 24^ ergänzt.
Vgl. Diplom III. Möglich ist natürlich ebensogut
Ipeäilihu^i oder auch wohl [^cqiiilibti]s; das i dieser
Zeile ist, wie Hefners Abbildung zeigt, etwa
zweimal größer als die Buchstaben der folgenden
Zeilen geschrieben, so groß wie die Buchstaben der
ersten Zeile. Es ist bei diesem Stücke notwendig,
über das Corpus zu Hefners Publikation und Ab-
bildung zurückzugehen. — Die Buchstaben am
reihten Hand der Bronzcplatte gehören einer anderen
Kolumne an. Die Intervalle zwischen ihnen mögen
dann andeuten, wo Rubriken gestanden haben wie
jene links oben auf dieser l'latte. — Wie ich (rein
zufällig) wahrgenommen habe, ist für die Indices zu
CIL (samt Suppl.) nicht ein einziger Name aus diesem
Fragment exzerpiert worden
'") Diplom LXXXVIII ^- CIL Xlll 1791 =
Boissicu 34: 11. -^ Renier Taf. Iti.
*') Kein Numc auch dieser Tafel ist in irgend
einem Index von CIL oder Suppl. exzerpiert worden,
vermutlich aus MiRlr.incn gegen die Überlieferung
(oder aus Versehen? vgl. Anm. 79).
l88 \V. Kubilscbek
sehr an der Berechtigung der üblichen Beurteilung dieses Inschriftfragments,
sondern glaube vielmehr, dal3 es genau so viel oder so wenig mit den Veteranen-
tafeln zu tun hat als jenes Stück einer größeren Bronzetafel, das für das Diplom
CXII (CIL III p. 2328, 72; abgebildet Notizie d. scavi 1898, 41) vom J. 173 ver-
wendet worden ist: Rest einer „epigrafe forse onoraria" (Xissardil, über den
der Diplomschreiber quer seinen Text geführt hat.
Nicht viel anders scheint es sich mit der Innenseite einer Bronzetafel zu verhalten,
von der ein geringes Bruchstück, in Mala Mitrovica (Serbien) gefunden und von Brunämid
im \'jesnik XII (igi2) 198 veröffentlicht und abgebildet worden ist. Da die Außenseite
der Tafel die bei Soldatendiplomen übliche Umrahmung zeigt und ducli wohl Reste von
(allerdings uns sonst nicht begegnenden) Zeugennamen zu tragen scheint, möchte ich nicht
daran zweifeln, daß das Bruchstück zu einem Militärdiplom gehört.
Der Veteran der Holztafel von Phihulelphia, vet{eraiius) d/iiiissii.s Itoiicsla
uiissioue ex leg{ioiie) X Freteiise. also in einer von seinem Wohnort verschiedenen
Provinz des Reiches entlassen*-), leistet seinen Schwur ibi, d. h. Alexiaiidriae)
ad Aegyptttin, und zwar vor Zeugen und mindestens noch dem den .Schwur jiroto-
kollierenden Beamten, ex peniiissn M. Iiiiii Knfi pracfccli Aegypti, am i. Juli 94
n. Chr., über ein halbes Jahr, nachdem er am Abschluß einer mehr als 25 jährigen
Dienstzeit seinen Abschied erhalten hatte. Er schwört, nachdem er offenbar bis
dahin weder ein Bronzediplom noch überhaupt ein Diplom empfangen hat, und beruft
sich zur Erlangung der durch die kaiserlichen Privilegien garantierten Emolu-
mente auf einen generellen Erlaß des Kaisers Domitian vom Jahre 88/9*''); descrip-
tiim ei recognitum ex tabula aenca, qnac est Jixa in Caesarea Magno escenden-
iiniii scalas seciiiulas siib porticnni dexterinrem seeiis aedeni \'eueris Marmoreae in
pariete. Was er auf diesem Wege, und ob er anderes*') als ein Bronzediplom
erreichen will, weiß ich nicht. Aber er köimte es wohl auch nicht viel anders
machen, wenn er gerade auf dieses seine Absicht gelenkt hätte.
24. Und nun sind wir so weit gelangt, daß es kaum möglich scheint, die
Frage nach dem Ursprungsort der Diplome unbeachtet zu lassen.
Freilich in der Zeit, da ein mit ziemlich beständigem Personal ausgestattetes
Atelier, das zugleich als eine Art Notariatsbureau .sich seine Zwecke gesteckt hatte,
die Diplome für alle Heere ausfertigte, kann Rom als Ursprungsort überhaupt
nicht in Zweifel gezogen werden (S, 165). Dazu paßt vortrefflich, daß Bruch-
''^j Auf derselben Tafel (Exzerpt .aus einem *') Wilcken schlägt vielmehr die Annahme
anderen Stücke desselben AktenfaszikeU) qiii iiiili- vor, es handle sich um „Bescheinigung einer am
liWtriiiit Hitrosolymnis in leg. X Pictense. i. Juli 94 vor dem Präfeklen vollzogenen Epikrisis".
^') Vgl. Dessau a. a. O. (oben § l) 384.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian 189
Stücke einer (ausgemusterten oder zertrümmerten) Urtafel zu Diplomtafeln zurecht-
geschnitten werden konnten (s. oben S. 187). Auch daß meines Wissens auf den
späteren Diplomausfertigungen allemal nur eine Hand beobachtet worden ist,
wird man so in Ordnung finden.
Wohl aber darf man fragen, ob die diesem anscheinend monopolisierten
Fabrik- oder Notariatsbetriebe vorausliegenden Diplome auch wirklich in Rom
hergestellt sein müssen. Und da scheint es mir, daß das Heranziehen von Lands-
leuten als Zeugen für den einzelnen und die Herstellung von Blanketten, die erst
nach Einlangen der kaiserlichen Bestätigung ausgefertigt werden konnten, nicht zu-
gunsten der Fabrikation in Rom gedeutet werden können. Nur wer der Meinung ist,
daß jeder einzelne Veteran sein Diplom habe erhalten müssen, wird sich prinzipiell
der Ansicht verschließen, daß die Militärdiplome auch an anderen Zentren der römi-
schen oder römisch-griechischen Kultur in gültiger Weise hergestellt werden konnten.
Einen Beweis anzutreten, nach welcher Richtung immt-r hin, wäre ich nicht
in der Lage. Aber ich möchte aus der Durchsicht der Einzelstücke heraus ent-
wickeln, was nach meiner Ansicht dafür spricht, daß die Fabrikation bis auf Domi-
tian oder bis in die Regierung Vespasians hinein nicht an Rom gebunden war.
25. \'om selben Tage, nämlich 22. Dezember oS n. Chr., stammen drei
Diplome IV, V und VI, ausgestellt:
IV Dioinedi ArUiiioiiis f. Phrygio
Y Matthaio Polai f. Siiros
VI Crsaii Tonuilis f. Surdo
also wie man sieht vollkommen gleichartig textiert, so daß wir uns danach den
Habitus der ganzen Liste der aus der legio I adiutrix damals entlassenen Mann-
schaft vorstellen können. Daran ändert nichts, daß auf der Außenseite von IV die
Heimatsbezeichnung etwas ergänzt und dadurch die Person ein wenig deutlicher
determiniert ist {Phryg.Landic): diese Ergänzung — schwerlich ist etwa umgekehrt
die genauere Bezeichnung durch Weglassen von Latidic{cuo\ getrübt worden —
ist wohl über Wunsch des Beteiligten im letzten .Moment und wenigstens noch
außen zugefügt worden: etwas war für ihn damit gewiß gewonnen: viel wird
aber vermutlich damit kaum gebessert worden sein, da die Möglichkeit nicht
bestritten werden kann, daß in einem so ansehnlichen Ort wie Laodikeia die Ver-
bindung der Xamen Diomedes und Artemon noch ein oder mehrere Male habe be-
gegnen können. — Vgl. oben S. 15t) Anm. ,^i.
Von diesen drei Diplomen zeigt IV die strengste Gleichheit des Wortlautes —
und selbst in allen Abkürzungen — auf beiden Seiten: abgesehen von der genaueren
190 \V. Kubitschek
Heiniatsbestiiniming- Landic. mir noch innen legionc, auf der Außenseite legiaiii,
und in der letzten Zeile innen Iiilicic. außen Iiilia, in dem doch vermutlich der
letzte Buchstabe der Vorzeichnung (Vormalung) vor der Beendigung der Arbeit
durch den Graveur wieder verwischt worden ist. Benutzung des Textes der Innen-
seite für die Außenseite ist nicht wahrscheinlich, wenn man sich vergegenwärtigt,
wie die Arbeit mit stetem Umkehren der einen Seite vorschreiten müßte; es ist
m. E. besser anzunehmen, daß aus derselben (etwa auf Wachs, Ton, Holz, Papier)
geschriebenen Vorlage beide Seiten abgeschrieben worden seien, als daß z. B. der
Außentext aus der Innenseite oder umgekehrt geflossen sei.
V und VI unterscheiden sich von IV einmal dadurch, daß Gleichheit der Ab-
kürzungen auf Vorder- und Rückseite nicht mit der gleichen Strenge angestrebt
wird; ferner weicht VI durch Einfügen von Asiatic (bezw. innen Asialico), einem
weiteren Beinamen des zweiten Konsuls, und durch Einschaltung tles Zitats nach der
Stammtafel (innen in einer Rubrik nicht ausgefüllt) ab, um] V durch den falschen
Kasus Siiros (innen und außen) sowie durch das Fehlen von uciieu (außen und innen).
Als Ort der Ursprungstafel wird angegeben
aJ ara {araiii) geiilis Iiiliac hitere dcxiro VI
in ara gciitis Inliac (außen Iiilia) IV
ad arain V.
Diese Verschiedenheiten empfehlen, erzwingen allerdings nicht, die Annahme,
daß die drei genannten DijDlome aus drei verschiedenen Ausschriften aus dem
nämlichen Original hervorgegangen sind.
26. "Ferner stammen vom gleichen Tage die Konstitutionen VIII und IX; sie
sind sonst w'ortgleich, nur daß VIII den Veteranen der classis Ravennas, IX der
Misenatischen Flotte und dem entsprechend die Deduktion in J'aniioiiia und Paeslnm
zugedacht ist, aber beide werden wohl auf demselben Instrumentum gestanden
haben, lediglich durch die Rubriken unterschieden''''). Bei beiden Diplomen ist nahe-
zu gar keine Verschiedenheit der beiden Texte außen und innen zu erkennen, in IX
bloß Apr. und April., in VIII bloß ve/craiiis und vclcriiiii (lediglich Versehen) und
einmal is neben iis der anderen Tafelseile. Dann muß also um so mehr auffallen,
daß VIII und IX sich (gleichmäßig auf beiden Tafelseiten) unterscheiden durch
iiicriierinit und menieranl
.<:ingulis siiigiili
durch die Stellung des Dienstgrades nach und vor dem Namen
und durch die Art des Hinweises auf die Ursprungstafel (vgl. uiilen .S. i'ji).
") Vgl. Diplom XCII (hier S. 187).
Kin .Sol(iatcndi|iloni i!es Kaisers Vespasian I >) I
Xiiii kommt iiiich das neue Wiener Diplom dazu, das /war zu anderem
Termin ausgestellt ist. aber, abgesehen von den Daten (auch im Titel des Kaisers,
wo nach cns. III noch nicht (.les. IUI erscheint) und dem Namen des Empfängers
vollkommen mit di-n Diplomen VIII und IX wortgleich ist, auch in dem Ausmaß
und in der Wahl der Abkürzungen übereinstimmt. Wie sonst gleichen Innen-
und Außenseite einander, soweit dies überhaupt bei dem nicht besonders genauen
X'erfahren dieser .Schreiber zu erwarten ist: statt des Relativums qiii nach rc/cictiiis
steht auf der Innenseite ijiu; ebenso innen iniriicniiil, ferner kürzt der Außentext
ein qiitc) und litbul{a) und hat den Passus 5/(^ Sex. Liicilio Bcissn ganz ausgelassen.
-Mit VHI (gegen IX) ist gemeinschaftlich das Tempus incnicniiit.
Uer zweite Schreiber des neuen Wiener Diploms hat keinen Wert damuf j^elegt, sonder-
h'che Ibereinstimmung; beider Seiten in W'ortkiirzun;) nnd Form anzustreben: im ersten Zusatz
yio.t. (außen p), Febr. (außen Feh.), Caesar (außen Caes.), Vesf. (außen wegoelasscn), Cncceio
(außen Coc.\ Nervae (außen S'er), ceiit. (außen ? •), Hezhenii.t (außen Hesheiiiis), /". (=■ ßlitis)
nach Dulazeni stein nur im Außentext, Sappa (außen Sapp); im zweiten Zusatz Jiiliae (außen
//(/.); wie man sielit, kürzt der zweite Schreiher auf der .Außenseite stärker und öfter als auf
der Innenseite, übrigens ohne irgendwie durcli die Raumverliältnisse dazu gezwungen zu sein.
Beachtenswert erscheint unter diesen Umständen, nämlich bei der gleichen
Te.x.tierung von Präskript und Konstitution und bei dem noch stärkeren Zu-
sammenschluß der beiden Textseiten jedes tler drei Diplome, ilie Tatsache, daß
der Hinweis auf die bronzene Originaltafel in Rcmi (ähnlich wie bei der Grnpije
IV V VI, vgl. oben S. 190) verhältnismäßig individuell gestaltet wird:
Wien rtJ iirain gciitis liiliac in poJio parle exteriore (vom zweiten -Schreiber)
D. IX in poi/in arae ^i;eii/is Iiiliae parle exferiore
D. VIII iut araiii i;ei!fis Iiiliae deforaspoi/io siiiis/erinre {vom zweiten .Schreiber),
mit dem Zusatz
Wien /.//'. / I
! (von zweiter HandV
D. VIII /al\ I pag. II loe{n) XXXXUll \
D. IX trägt kein derartiges Zitat.
Daß sich der Gedanke aufdrängt, daß dieser Ortshinweis ;iuch im Diidom 1\ (ge-
funden in Pompei. jetzt im Museum von Neapel) erst von einem zweiten Schreiber hinge-
setzt worden ist, und also überhaupt untersucht werden müßte, ob niiht noch mehr von
der zweiten Hand herrührt, wird also nicht unbillig erscheinen, wenn auch .Mommsen be-
merkt: „Totum diploma eodem tempore scriptum est".
Zitate von 'rafel*"), Kolumne und Zeile sind uns bis jetzt sonst noih dreimal begegnet.
und zwar .luf Diplom III vom [ahre 64, ausgestellt für einen .Veteranen der ala Gemelliana,
■*«) BlnßKr.himne ii.ul /..-il,- nnf I>i.-Um TX, .lessen Urt.ifd nl«n « ,il,l i„ir rino Tafel umfaßt halien ma-.
192 W. Ivubitschck
\'ll vom Jahre 70, für einen \'fteranen der legio II aclimrix,
\'I vom Jaliie 68, für legio II adiiitrix, während die beiden andern aus demselben
Instrument geflossenen I)i]ilome IV und X ohne Zitat gehlieben sind.
-Mit ilem letzten Lenuna habe ieji Fassungen, wie gesag"t, von zwei verschie-
denen Daten 9. Februar und 5. April vereinigt. Ohne zur Frage .Stellung zu nehmen,
ob die gewiß meritorisch näher zu verbindenden Erlässe dieser beiden Tage
auch in formeller Beziehung enger verbunden gewesen sind und wie diese engere
Verbindung ausgestaltet worden sein mag, glaube ioli doch jedenfalls darauf hin-
weisen zu müssen, daß der Passus auf dem einen April-Exemplar viel näher zu-
sammengeht mit dem Diplom vom 9. Februar als mit dem anderen April-
Exemplar, und empfinde daher kein Bedenken gegen einen Vergleich aller drei
Exemplare; es kommt noch liinzu, daß das Februar-Diplom mit dem bezeichneten
April-Diplom auch durch die Deduktion an densellx-n ( irr und durch den
gleichen Truppenkörper enger als mit dem anderen April- Diplom zusammen-
zuhängen scheint.
Dann macht aber dieses Nebeneinander der drei Fassungen desselben Passus
doch wohl einen stärkeren Eindruck. Dann können diese Diplome nicht aus einer
und derselben Massenproduktion hervorgegangen sein und damit wird die Massen-
produktion selbst und auch die obligate Ausstellung von Militärdiplomen auf
Bronze in Frage gestellt. Eine Rettung vor diesem Schluß wäre vielleicht nur
dann möglich, wenn nicht bloß das Februar-Diplom auf eine besondere Kuntl-
machung zurückzuleiten wäre, .sondern auch beide April-Diplome auf verschiedene
Publikationen zurückzuführen sein sollten; die.se Annahme wird aber durch die
Einheit des Kommandos beider Flotten in Verbindung mit den gleichen Daten
meines Erachtens hinfällig.
27. Leider kennen wir die Fundumstände des Fel^ruar-Diploms niclit, das nun
nach mehrjähriger Wanderung in das Wiener Hofmuseum aufgenommen worden
ist. ])er internationale Antikenhandel versteht nur allzu geschickt die .Spuren
seiner Wege und Mittel zu verwischen. Xur wenn die eingangs dieses Berichtes
erwähnten Daten zu wetterer Nachforschung auf heute griechischem oder bulga-
rischem Boden benutzt würden, ließe .sich vielleicht über die Art des Fundplatzes
etwas ermitteln; man denkt ja am ehesten, auch wegen der vorzüglichen Kon-
servierung, an ein Grab, einen nicht ungewöhnlichen Fundort für Exemplare
dieser Art von Denkmälern.
Aber auch wenn nachgewiesen wäre, daß das Diplom aus einem Grabe
stammt, und wenn weiter sich nachweisen ließe, daß dieses Grab noch innerlialb
Ein SoUiatendiplom des Kaisers Vespasian 193
der l'ri)\iiiz Maieildiiicii ^t-lej^'en war"'), und wonii wir aulJcrdcm liereit wären
anzLinelimcn, daü der Hauptmann Hezbenu.s nach seiner Deduktion und noch vor
der Ausliänifuny der kaiserlichen Konstitution in seini' Heimat gereist und nicht
mehr nacli Paestum zurückgekehrt wäre, so dürfte nicht unanfechtbar auf diese
Prämissen der Schluti gebaut werden können, dal3 er den Wortlaut der Konstitution
mitgebracht und die, gleichviel auf Grund welcher Zeugnisse oder welches
Aktenzuges, erreichte Ergänzung der freigelassenen Stellen Datum, Empfanger,
Publikationsort) in Macedonien vor Zeugen, die er \or den Statthalter führte,
beschworen hat. Der Schluti wäre schon d(>shalb nicht unanfechtbar, weil andere
Diplome mit Landsmann-Zeugen, die deutlich die Spuren einer Ausfertigung zu
mindestens zwei Terminen zeigen, an oder nächst dem Orte gefunden worden
sind, an welchem der F.niiifänger des Diploms durch Deduktion seßhaft g-eworden
war. Es wird also vielmehr eine Erklärung gesucht werden müssen, die wo-
möglich allen Exemplaren dieser Art gerecht wird. Diese Erklärung scheint am
ehesten so gewoniien werden zu kc'innen, dal.l die Au.sfolgung iler Diplome nicht
obligat war, sondern dali sie vom Interessierten, der ein Exemplar dem Usus
entsprechend in Bronze zu besitzen wün.schte, bestellt und bezahlt''**) werden mußte;
die Bestellung war dann nicht an < )rt und Zeit gebunden; sie mag in manchen
oder vielen Fällen in der Heimatprovinz erfolgt sein, in die sich der Entlas.sene.
sei es zu dauerndem Aufenthalt, sei es nur, um nach Ab-chhil3 der Dienstzeit
und vor der Wahl oder der Beziehung des für den Lebensabend in Aussicht ge-
nommenen Wohnortes Verwandte und Freunde aufzusuchen, begeben hatte.
Das immerhin umständlichere \'erfahren wird etwa in ilomitianischer Zeit
dadurch abgelöst, daß dafür gesorg-t wird, daß das Bronzediptychon in Rom selbst
hergestellt und von einer Zeugengruppe verifiziert wird, deren Siegel und Namen
den Kanzleien des Reiches bald genügend geläufig sein konnten.
Wie gern und bequem wollte ich in diese Auseinandersetzung die oüsTpavo:
•/(opi; •/y./.xwv einbeziehen, wenn ich mich nur davon überzeugen könnte, daß ihre
Erklärung durch Wilcken**'') richtig- ist: „es sind einfach diejenigen Veteranen,
die erst vor kurzem entlassen, noch nicht in den Besitz der ihnen zustehenden
l^ronzetafeln gelangt; somit bilden die yop:; /x/./mv ül)erhaupt keine rechtlich
gesonderte Gruppe". WILlll-LM KUBITSCHEK
^') Denn iler Fundort l>aiiic null in Tlirakicn Stadl Abilera. in der l.ul'llinic etwa 4: l;iit cnifornt.
jjeleyen sein; (iümiildscbina ist von dem der West- '''*) S. ohen S. iSb.
ijrcnzc Thrakiens n:irhsl^elfj;encn Kiisicnorle. der "' (Irund/üjjc ilcr l'apv riiskunilr I 400.
l.nli..-,l„-lt,- ,l.s .■.^l.■rr. .lrcli:;..l In.tilul.-. IM X\ M
Kine neue Inschrift des C. kutilius Gallicus aus Ephesos.
Bei der Aufnahme der byzantinischen Stadtbefestigung- von I'^phesos im
Herbst 191 3 gelang es mir, aus einer unweit des Theaters gelegenen Mauer-
I»artie mehrere wichtige Statuenbasen mit Inschriften hervorzuziehen, die, vermut-
lich ursprünglich in der Nähe aufgestellt, später als geeignetes Baumaterial dort
Verwendung gefunden hatten. Wenn ich von diesen die Basis des C. Rutilius
Gallicus sofort veröffentliche, so geschieht es niclit nur des besonderen Interesses
wegen, das sie als neues Denkmal des vielbehandelten '), von Statins (silv. I 4)
so hoch gefeierten Stadtpräfekten verdient, sondern vornehmlich deshalb, weil
sie die aus Statins poetischer Schilderung in der verschiedensten Weise rekon-
struierte amtliche Laufbahn des vornehmen Mannes nunmehr urkundlich festlegt
und weil sie auch für das richtige Verständnis einer pannonischen Inschrift von
Bedeutung- ist. Basismittel.stück ohne Profile aus bläulichem Marmor, Höhe 0-75'",
Breite 0-573'", Dicke 0-55'". Sorgfältige schöne Buchstaben, Höhe 0-05 — 0-027.
Das lange i ist durch Verlängerung über die Zeile kenntlicli gemacht ^Fig. 23).
C. RtitiUo C. f{ilio)
Stel{laHna) Gallico
lrib{niw) nii/{itiiin) lcg(ionis) XIII
i^eininae, q{jiaestori), acdili cnriili,
5 legalo cUvi C/aiuii /i'Xiioiiis) A'l'
ApoUinaris, pr{ae/ori), legalo
proviiiciae Galaticae,
sodali Angnstali.
consuli designato
10 M. Aemilhis M. /{Hins} Pal{alina)
Pitts praef{ectiis) coli(ortis) I Iinsp{nrauririnii)
et coh(otiis) I Hisp(aiiontiii) lega/o.
') S. besonders H. F. Stobbe bei Friedländer, X. Beiheft 8. 158, vgl. O. Hirschfeld, Wien. Slud.
.Sittengesch. III' 1871 S. 404 fr.; E. Pesjardins, HI 1881 S. 268 f.; A. v. Domaszewski, .\ltert. uns.
Revue de philol. I 1877 S. 7 f.; Mommsen, CIL hcidn. Vorz. V 181 ff. u 566. Bei der Beschaffung
■V p. 786; Nohl bei Friedländer S. G. IIP 453 ff., des Literaturmaterials war mir E. Groag behilflich;
in'' 483 ff,, IV* 107 f.; Friedländer, Progr. Univ. sein die neue Inschrift bereits verwertender Artiliel
Kc'inigsberg 1880 III; Fr. Vollmer in seiner Aus- in der Neubearbeitung der Paulyschen Re.nlenzy-
gabe der Silvae 1898 S. 281 ff.; II. Dessau, Proso- klopädie II. Reihe I 1255 ff, ist unterdessen er-
pogr. imp. Rom. ITT 148 f. n. TO7; Br. Stech, Klio schienen.
Eine neue Inschrill des C. Rutilius G.illicus aus K])hesos
'95
Die Inscliritt yibt die von L. Rutilius (jallicus bis zu seiner Designation
zum Konsul bekleideten Ämter, also gerade den bisher am ungenauesten
bekannten Teil seiner Karriere. Es ist die typische Laufbahn eines Mannes
senatorischer Abstammung oder eines Ritters, der vom Kaiser den latus clavus
und damit die Anwartschaft auf die senatorischeri Ämter erhalten hat. Daß
Galliens aus ritterlicher Familie war, hat man aus den Worten des Statins
silv. I 4 V. 68f.: .genus ipse suis permissaque-) retro nobilitas" wohl mit Recht
geschlossen ^).
Ob er vor dem an erster Stelle
angeführten Legionstribunat eines der
Amter des sogenannten Vigintivirats
bekleidet hatte oder aber, wie andere
für die Senatskarriere bestimmte
Ritter, davon dispensiert worden
war*), ist deshalb nicht ganz sicher,
weil diese niederen Magistraturen in
den Inschriften nicht immer verzeich-
net werden. Die Worte des Statins
V. 71 f.: „prima togae virtus illi
quoque clarus et ingens eloquio"
werden wohl mit Recht auf seine
Tätigkeit als Sachwalter bezogen und
können schwerlich die Stellung eines
Xvir stlitibus iudicandis bezeichnen
sollen. Statius fahrt in seiner Schil-
derung der Laufbahn des Gallicus
so fort, V. ~2 iSr: ^J- M'f'-'ls'ücli einer Statuenbasis aus Ephesos.
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. . . mux innumeris exercita castris
occidua[e] prima[e]que dom[u]s et sole siib omni
pernn[r]uit iurata m.-inus, nee in otia pacis
l^ermissum laxare animos ferrumque recingi.
'1 Die Überlicfcruni; |>ennissa<|ue, die auch
Klotz (in der Teubnerausgabc- 191 1) aurnimmt, hält
Vollmer a. a. O. S. ;89 für „untadelig'.
-"i Monimsens Vermutung, daß Gallicus in Turin
liehciniatet war (zu CIL V 6988 — b990), erhält jetzt
iluroh die Angabe der Iribus Stellalina, zu der
diese Stadt gch<"i.-tc, eine wertvolle Stütze. Vcrgl.
W. Kubitschek, Imperium Romanuni iributim di-
si'riptum 1 1 7 f.
') Ch. Leoriv.iin bei Darenilierg-Sagliü III 15.;('
ig6 Josef Keil
Huiic (iakitea vigens ausa est iiicessere bello
hunc quoque perque novem timuit Pamphylia messes
Pannoniusque ferox arcuque horreiula fugaci
Armeuia et patiens Latii iam pontis Araxes.
80 Quid geminos fasces magnaeque iterata revolvani
iura Asiae? Velit illa quidem ter habere cjuaterque
hunc sibi, sed revocant fasti maiorc|ue curulis . . .
Der 13icliter erwähnt also in den einleitenden Versen nur militärische Stel-
lungen, und konnte durch die Fassung von V. 74 — 75 leicht die Meinung erwecken,
daÜ diese Stellungen militiae equestres gewesen wären und Galliens nach ihnen
vom Kaiser inter tribunicios oder aedilicios adlegiert worden sei, zumal da man
in V. 80 seit Hirschfeld'') die Umschreibung der städtischen Prätur zu erkennen
glaubte. Jetzt sehen wir, daß (xallicus nach Absolvierung seines Tribunats bei
der XIII. Legion, die damals in (jermania .superior oder eher bereits in
Pannonien (Poetovio) lag, die Quästur und tlic kuriilische Adilität bekleidete
und nach diesen Zivilämtern als Legat des Claudius das Kommando über die
damals wohl schon in Carnuntum'') garnisonierende XV. apollinarische Legion
übernahm. Für die letztgenannte Stellung besaßen wir bereits ein epigraphisches
Zeugnis, das erst durch unsere Inschrift das rechte Licht empfängt. Es i.st das
Fragment einer monumentalen Inschrift (wohl Bauinschrift) des Kaisers Claudius,
das sich im achtzehnten Jahrhundert in der Wiener Hofbibliothek befand, aber
bei deren Umbau verloren ging. Ihr durch mehrere Abschriften erhaltener
Text lautet mit iMommsens Ergänzungen im CIL III 4591:
[Ti. Claudio Dnisi f.]
[Caesarji Aiigiisfto Gennaiiico pmil. iiuix./
jlr. pol i/iuper. A'A'IY/ jpatri palriae ois. !'./
da Vipstano Gallo
C. RtiHlio Ga/lliijo
Es war allgemein angenommen worden, daß Rutilius (ia[llic]us (Z. 41 mit
dem (iönner des Statins identisch sei. Borghesi') wies ferner darauf hin, daß
Vipstanus Gallus und Galliens nicht etwa als Consules suffecti, sondern als Pro-
vinzialbeamte oder Offiziere anzusehen .seien, nnd Monimsen nahm sie dem-
=•) Bei Monimsen, Staalsr. I'' 384 Aiim. 2 und v. JJomas/.cwski, ebd. X 15; Bormann, ebd. XVIII
Kricdländer, .S. G. TV 107. 222 IT.; KiUerlinj», Rhein. Mus. LIX 1904, 62.
'^) Vfjl. Hirschfcld, .'\reh.-cpi;;. MUt- V 216 IT.; ■; Oeuvres V 303.
Eine neue iTiscIiril't des <'. Kuliliiis (iallicus aus Kphesos 197
entsprechend in das Kt)nsuliiver/.eichni.s de.s CIL III nicht aul. Renirr (bei
Desjardins a. a. O.) hielt Vipstanus Gallus für den Legionslegaten, (xallicus für
einen der Tribunen der Legion. Dem trat O. Hirschfeld*) entgegen und ver-
suchte unter Heranziehung einer Tessera consularis mit „id. Oct. M. Vipst.
C. Ru . . ." die beiden Männer als Consules suffecti zu erweisen, wobei er in der
letzten Zeile Ga[ll]o statt Ga[llic]o ergänzte.
Es kann jetzt kein Zweifel mehr sein, daß Borghesi und Kenier auf dem
rechten Wege waren und daß wir in . . . X'ipstanus Gallus den kaiserlichen
Statthalter von Pannonien (leg. Aug. pr. pr. provinciae Pannoniae), in Gallicus
aber den Kommandanten (der in Carnuntum stationierten?) legio XV Apollinaris
zu erkennen haben. Ist so die Basis aus Ephesos für die Beurteilung der
pannonischen Bauiuschrift") von entscheidender Bedeutung, so verdanken wir
dieser andererseits die Datierung der Legatenstellung des Gallicus in die Periode
der XXVII. imperatorischen Begrüßung des Kaisers Claudius, d. h. in die Zeit
vom Sommer 52 bis Oktober 54 n. Chr.
Von Carnuntum ging" (Tallicus nach Rom, um das Amt eines Prätors zu
übernehmen*").
Seine nächste Stellung war die eines Legaten der galatischen Provinz. Der
Ausdruck provincia Galatica") ist sehr bezeichnend und mit Absicht gewählt,
weil diese kaiserliche Provinz außer dem eigentlichen Galatii^n noch andere an-
grenzende Landschaften umfaßte, je nachdem die dem Reiche von Osten
drohend(^ Gefahr deren Vireinigung in der Hand eines Statthalters nötig machte
'1 Wien. .Stiul. III iSSi >.. 20« II. - Kl. Solu. von Samlcr bei ?;>.uly - Wissowa \l 2üOj f. zu-
835 1., vgl. CIL III p. 1794; Prosopogr. imp. Rom. sammcn-iestellt), so muß dies für alle in der Sladt
III 149 n. IÖ9 und 444 n. 467; W. Licbcnam, Fasli wirkenden im Gegensatz zu den in die Provinz ab-
copsularcs 78 und 83. gehenden Propräloren gelten. Vielleicht wollte Slatius
') Auf ihre Bedeutung liir die I.okalgeschichtc im Vers 80 in der Tat die von Gallicus in der Stadt
Carnunlums kann ich jetzt ebensowenig eingehen Rom verwaltete Prätur seinen beiden proprätorischen
wie auf die Persönlichkeit und den vollen Namen Legationen in Kleinasien gegenüberstellen. Bedenken
des neuen pannonischen .Statthalters. E. Ritterling gegen eine solche Auflassung erregen Stellen wie
(Arch.-epigr. Mitt. XX 1897 S. 10 Anm. 22) hat Martial XI 98, 15 (mit Friedländers Anmerkung)
sehr ansprechend [L. ficllius Publi]c(o)la Vipstanus und Cassius Dio LIII 13, 4, welche den städtischen
Gallus in Vorschlag gebracht. l'räloren ausdrücklich sechs Liktoren zusprechen. Wie
'") Daß er praetor urbanus gewesen wäre, wie viele fasces einem legatus iuridicus von Asia mit prä-
Hirschfcld aus den Worten geminos fasces (V. 80) toriscbem Range gebührten, scheint niclil überliefert
geschlossen hatte (s. o. .\nm. •;), wird durch die zu sein.
ephesischc Inschrift, in welcher die Determination ") Vgl. den der gleichen Zeit angehörigcn
urb(ano) nach pr(actori) fehlt, nicht erwiesen. Wenn ir.iTpo-o; TaXaTixf^; s-apxs'"; *-"-' .^9')' ""' ''en
Präloren in der Ivaiserzcit überhaupt zwei Liktoren richtigen Bemerkungen von C Braiulis bei l'aulv-
zur Verfügung hallen (das Belcgmatetial ist am besten Wissowa-Kroll VII 5551.
IqS Ji'scf Keil
oder uicht. Fast währeiul der g-;inzen Rogierimg-szeit des Kaisers Nero'-') war der
kriegstüchtig-e Cn. Domitius Corbulo, dem die Ordnung der armenischen Angelegen-
heiten übertragen war, kaiserlicher Statthalter von Cappadocien und GrolJg.ilatien,
welche Provinzen er nur im Jahre 62/03 an Caesennius Paetus abtrat utuI mit
Syrien vertauschte, um sie dann mit erhöhter Machtbefugnis wieder zu übernehmen.
Ihm war Gallicus, wie wir jetzt sehen, als Legat beigegeben. Wie lang er diese
Stelle versah und welcher Wirkungskreis ihm zugewiesen war, ist aus der Inschrift
allein nicht zu ersehen: nur das darf man aus dem Fehlen eines Legionsnamens
schließen, dalJ er nicht dauernd ein Legionskommando führte, liier helfen die
oben ausgeschriebenen Verse des Statins weiter. Fr hatte von unzähligen Kriegs-
diensten (innumera castra) seines Gönners gesprochen und beschreibt diese dann
in V. 70 — 79 näher, ohne dabei eine chronologische Aufzählung zu beabsichtigen '').
Wir wissen jetzt, daß sich die Worte „huiic timuit . . . Pannonius . . . ferox"' auf
sein vor der Prätur versehenes Legionskcmimando in Pannonien, die übrigen aber
auf die nach der Prätur fallende galatische Legation beziehen, und dürfen wegen
V. 76 und 78 f. annehmen, daß Gallicus an dem Feldzuge des Corbulo gegen Ar-
menien und vermutlich auch an der Finnahme von Artaxata im Jahre 59 teilnahm.
Die Erwähnung- von Pamphylien (V. 77), die als Biweis der Zugehörigkeit dieser
Landschaft zur damaligen provincia Galatica wertvoll ist"), warnt uns jedoch, seine
militärischen Leistungen allzuhoch zu veranschlagen, tlenn gerade in Pamphylien
war vom armenischen Kriege gewiß am allerwenigsten zu verspüren, l^s scheint
sogar nicht völlig ausgeschlossen, daß (Tallicus trotz der von Statius genannten
innumera castra in der jjrovincia Gahitica vorwiegend als Zivilbeamter und dann
wohl hauptsächlich als Richter tätig- war, genau wie zwei Jahrzehnte später
Ti. Julius (elsus Poleniaeanus oder A. Julius (Juadratus in der damals wieder
vereinigten großgalatischen-kappadok Ischen Provinz '').
Daß Ciallicus nach der langjährigen galatischen Mission sofort die Stelle
eines Legaten des Prokonsuls von Asia angenommen hätte, ist möglich, aber nicht
wahrscheinlich. Vermutlich ging er zuerst nach Rom und ward dort im Jahre 68
'-) Im ersten Jahre Neros ist noch Q. Petronius '•'j Es war ein inclhodisoher Fehler, bei dem
Umb(rinus) oder Umb(er) als legatus Augusti pro Dichter eine genau chronologische Anordnung der
practore von Galatien bezeugt (Cagnat IGR III 335). Kriegsdienste und Ämter vorauszusetzen.
Daß Galatien später dem Corbulo und ebenso dem ") Ebenso sind unter (ialba Galalien und
Caesennius Paetus unterstand, ergibt sich aus J'ao. P:miphylien vereinigt (Tac. hist. II 9 Galatiam ac
ann. XIII 3; et hahiti per Gulatiam Cappadocianupie Pamphyliam provinrias Calpurnio Asprenali regcndas
dilcctus und XV 6 simul Pontica et Galataruni (ialba pcrniiserat;.
Cappadocumquc auxilia Paelo «iboedirent. Vi.'l. .iin-h ''i Vgl. K. Kitterling, ]alireshert<' .\ i')07
'iroag, a. a. O. 1257 I. S. 301 fl.
Kine neue Insclirifi des (". Kutilius Gallicus aus Kpliesos 19y
in (las viiriiehmc ( olleyiuin (l(?r sodales Aug-iistalcs ki »optiert "'). Dann kehrte er
nach dem Osten zurück und iil)ernahni als legatus pro praetore jjrovinciae Asiae
die ihm vielleicht bereits aus seiner galatischen Dienstzeit vertraute jurisdiktionelle
Tätigkeit. Statins (V. 80 f.) berichtet, dalj er das neue Amt durch zwei Jahre
versah und wegen seiner Designation zum Konsul niederlegte. Ganz das Gleiche
geht aus un.serer Inschrift hervor. Als sie verfaßt wurde, war Gallicus Legat in
Ephe.sos und Consul designatus. Vermutlich war eben seine Designation zum höch.sten
Reichsamt der Anlaß, daß ihm M. Aemilius Pius. Präfekt zweier Auxiliarkohorten"),
eine Ehrenstatue errichtete, deren Basis die hier veröffentlichte Inschrift trug.
Auf die späteren Stellungen des Gallicus einzugehen, gibt diese keinen An-
laß. Dagegen muß wenigstens der \'ersuch gemacht werden, mit ihrer Hilfe sein
Geburtsjahr und seine Amter einschließlich des Konsulats zeitlich festzulegen.
Gallicus war während seiner Erkrankung nach dem Säkularfeste des
Jahres 88 und während der Abwesenheit des Kaisers Domitian im Dakerkriege
(89 n. Chr.) nicht viel über 60 Jahre alt. Seine Geburt fiele demnach aller-
späte.stens 2g n. Chr. Da er jedoch das Legionskommando der XV. Legion nach
der Wiener Inschrift spätestens 54 n. Chr. innehatte und davor noch seine
kurulische Adilität und die von dieser mindestens durch ein Jahr getrennte Ouästur
anzusetzen ist, welche man erst nach vollendetem 24. Lebensjahre übernehmen
konnte, so kommen wir auf ein etwas früheres Geburtsdatum, nämlich 20 oder 27.
Die Quästur kommt dann in das Jahr 50 oder 51, die Adilität 52 oder 53,
die Prätur frühestens 5,5 zu liegen. Darauf folgte die anscheinend q Jahre'*)
dauernde galatische Legation. Im Jahre 68 wird Gallicus zum sodalis Augustalis
kooptiert. Für seine zweijährige asiatische Legation kommen dann etwa die
Jahre Oq — 70, für das Konsulat das Jahr 71 in Betracht, ohne daß ein wenig
späterer Zeitraum für die beiden letzteren Amter ausgeschlossen wäre''').
Smyrna. JOSl-.L KEIL
'") CIL VI 1984. ") Groag, .-». a. O. 1258 erinnert daran, daß in
") Weder die coh(ors) I. Bosp(oriana) oder die von Statius V. 77 genannten neun Ernten möglicher-
Bosp(oranorum) noch die cohfors) I. llispfanorum) weise auch die pannonische Dienstzeit des G.illicus
sind uns genügend bekanni, um aus ihrer Xennung eingerechnet ist.
einen Schluß auf das Verhältnis des M. Aemilius '■') Nach dem Konsulat bekleidete (iallicus
Pius zu Gallicus während dessen Legation ziehen noch unter Vespasianus die Stellungen eines Ic-
zu können. Vgl. über erslere (die im zweiten Jahr- gatus Augusti pro praetore (ad census .iccipicndos/
hundert in Cappadocicn bezeugt ist) C. Cichorius bei in Africa und — in den Jahren 77,78 — eines legatus
Pauly-Wissowa IV 25; und K. Rillerling. Arch.- .Vugusli pro praetore in (iermania inferior. Von
cpigr. Mitt. XX 1807 S. ijq; Wien. Stud. XXIV Domitian wurde er schließlich zum praefectus urbi
1002 S. 363. ernannt (Stellen bei firoag, S. 1259 f.).
Wcihuny an Kibcr.
Platte aus weilJem Marmor, oo.) '" hoch, ()-222"' breit. o-i27"' tief. An clor Rück-
seite und an der rechten Schmalseite (nicht auch an der Unter.seite) jferauht, war
also vielleicht zur Aufstellunt;" in einer n'chtsseiti<^<Mi Itcke bestimmt. \'on der
Oberseite ist ein annähernd elliptisch umg-renztes Stück von 0-087 X odi^;'" etwa
o"oi3"' tief ausgenommen; diese (rauh belassene) Ausnehmunjr war wohl zur Auf-
nahme eines Votivstückes mit verhältnismäßig' breiter Standfläche bi'stiinmt. Eine
P'undnotiz fehlt; aber nichts steht der Annahme im Wege, der Stein stamme eben
wie das g'anze oder fast das jjanze übrig-e r,a])i(lariumM Paccas aus Ostia.
' ■i-/\/A|UiA'5oVA'UElt;i P
24: Inschrift aus der eliemalixen Simmhing des Kardinals l'ncca.
Die Vorderseite trägt in breiten Buchstaben mit flach dreieckigem Durch-
schnitt folgende Aufschrift etwa der vorsullanischen bis gracchischen Zeit:
NO • OFAUVS ■ NO • F ■ Q ■ PRO Xn{Tiiis) Ofa/iits No{ri) f(i/iits), q{uacslny). pro
SED • ET • FAMILIA • SOVA ■ UEIBERo sed et familia sona (= sna) Leihcro
DONVM • DAT MERET douum dai merclin oder -od).
Buchstabenformen: U: A einmal ohne Ouerstrich; O zu Jtnde der zweiten
Zeile vollständig erhalten, greift aber größerenteils auf die rechte Nebenseite
über. Auch nach dem ersten NO in Zeile i scheint ein Punkt zu stehen; er mag
aber, da für ihn zu wenig Platz zwi.schen den beiden O gelassen ist, nicht r(>cht-
zeitig vom Steinmetz vorgesehen worden sein.
Bloß das will ich hier noch bemerken, dal.l der q{iiLiesloy) in Zeile 1 doch
wohl am ehesten auf Ostia bezogen werden sollte; unser Wissen über Rechts-
stellung und Beamtenschaft O.stias scheint freilich vorläufig nicht über das hinaus-
gedrungen zu sein, was Dessau CIL XI\' p. 4 auseinandergesetzt hat.
Wien. Wll.m.l.M KUIill SCHl'.K
') V'i-l. Dessau CII, XIV p. 2 (insliesondere Anm. (>) und \\. ^Si.
BEIBLATT
Jilirosheftc des östcrr. arcliiiol. Institutes Hd XVII Heiblatt.
Ausgrabungen in Norikum 1912/13.
I. Aguntum (Stiibach bei Lit-nx).
Der Fund einer noch nicht veröffenOichten alt-
christlichen KuUanlage auf dem Hemabergc bei
Globasnitz, 2 Stunden sw. von der Bahnstation Blei-
burg in Unterkäniten, und die Arbeiten an der
Friedhofkirche in St. Peter im Holz (Teurnia), über
die im Beiblatte XIII igii Sp. i6l ff. und XIV
1912 Sp. 17 ff. vorläufig berichtet ist, führten dazu,
auch in Aguntum den Spuren des frühen Christen-
turas nachzugehen, welche eine Grabung von Kunst-
freunden der Stadt Lienz im Dezember des Jahres
1858 und Jänner 1859 bekannt gemacht hatten. Die
Berichte über diese Funde liegen im Buche Meyer-
Unterforcher „Die Römerstadt Agunt" S. 13 — 26
vollständig gesammelt vor. Der dort S. 23 Abb. 3
gegebene Plan bringt neben einer Grundrißskizze
Abbildungen der Mensaplatte und eines der vier
Altarsäulchen, welche diese Platte einst trugen. Wenn
auch im Jahre 1882 das Terrain durch eine Über-
schwemmung vollständig vermuhrt wurde, schien es
doch geboten, die begonnene Grabung von neuem
aufzunehmen, um wenigstens den ganzen Grundriß
festzustellen. Vom 17. Juli bis Mitte August Igl2
wurde die Stelle der alten Grabung untersucht, und
nachdem die irrtümliche lüntragung der Funde, wie
sie auf Tafel 3 bei Meycr-Untcrforcher vorliegt,
erkannt war, gelang es, eine Basilika in ihrem ganzen
Umfange aufzudecken. Ich begnüge mich hier eine
kurze Krläuterung zum Plane Fig. I zu geben, da
ich über Agunt und die kunsigcschichtliche -Stellung
der dortigen Kirche im Besondern in einer speziellen
Schrift über die norisclien Kirchen demnächst aus-
führlicher handeln werde.
Der einfache Hau, welcher über Ruinen aus klassi-
scher Zeit liegt, stellt ein üblongum von y40 "" Breite
und 29'30"Länge iminncrn, mit O'öo" (=2r') starkeu
Mauern dar. Laienraum und Presbyterium sind durch
eine Mauerung getrennt, auf der die .Schranken standen.
Diese Mauerung ist bei der Grabung 1858/59 zum
großen Teile zerstört worden, besonders in der Mitte;
die Türe, die beide verbindet, war nicht mehr zu
konstatieren, sie ist nach dem genannten Plane bei
Meyer-Unterforcher eingezeichnet. Auf den Raum für
die Geistlichkeit entfallen I2"70°' der Gesamtlänge.
Das hängt zusammen mit der eigentümlichen Ge-
staltung des eigentlichen Presbyteriums, dessen Kon-
struktion wir jetzt nach dem Fund in Teurnia verstehen.
Erhalten ist das gemauerte Halbrund mit dem .Subsel-
lium für den Bischof und die höheren Priester. Sein
Scheitel steht von der östlichen Stirnmauer l'oS" ab,
seine Achse weicht um o'30 ■" von der des ganzen
Baues aus. Die schwache (0'5O'° breit) gestelzte Rund-
mauer bildet die Lehne des Subselliums, das 0*45 "
höher ist als der F.strichboden davor. Das 5'63°'
breite Podium ist schon früher zerstört worden. Die
Rundmauer, die noch den glatten Verputz trug,
steht stellenweise jetzt l'07'° über den Marmor-
platten des Fußbodens auf. Auf dem Podium stand
ein Altar von einfacher Tischform. Die 1859 ge-
fundene Mensaplatte ist jetzt verloren, sie hatte die
gewöhnlichen Maße (zirka 0'97 X 0'53 ")• *" ^^f
Unterseite vier runde Ausnehmungen für die Trag-
säulen '). Es fanden sich sieben Stücke solcher kleinen
Schäfte (zwei obere Endstücke mit O'Oj " Durch-
messer), die mindestens auf zwei Tische schließen
l.issen. Die Endstücke haben oben ein Einsatzloch
für einen Metalldorn, am Mantel vier aufgemalte rote
Kreuze. Reste von größeren Säulchen gehören zu
den Schranken (oberer Durchmesser O'og ™). — .\ni
Nordende ist, durch eine Tür verbunden, die kleine
Sakristei angebaut (4'95 X 3''8 ")• ^™ Laienraum
') Während in dem Grundrisse bei Meyer-Unter- weiß der Originalbcricht nur von Stücken kleinerer
forcher Fig. 3 vier solcher Säulchcn eingetragen sind, S.iiilchen und das wird das richtige sein.
stehen ungcßhr in der Mitte zwei quadratische
Mauerschärte (0*6o X O'^O ") auf eine antike Mauer
fundiert, die Stützen für die Dachkonstruktion. Daß
solche auch an den Enden der Untermauerung für
die Kanzellen vorhanden waren, ist wahrscheinlich,
i: Grundriß der Aus^abungen in Aguntu
doch konnten sie nicht gefunden werden, weil gerade
diese Mauer von den früheren Ausgräbern fast völlig
zerstört worden war. Zwei Türen, eine im Norden, eine
an der Front, fuhren ins Freie. An der Innenseite der
Nordmaucr fanden sich Reste größerer .Säulen, die
zu den Fenstern gehören. Den angebauten .Sockel
an der Südwestecke vermag ich nicht zu erklären.
An der Außenseite waren Gräber angelehnt; das an
der Nordseitc besteht aus 3 dicken Marmorplatten,
die früher anders verwendet waren, die Gräber an der
Südseite sind gemauert. Das Plattengrab an der Ost-
seite war noch intakt und enthielt das Skelett ohne
weitere Beigaben. Die römischen Fundamente weiter
zu verfolgen hinderte die Ein-
sprache des Grundbesitzers. Nur
so viel konnte noch konstatiert
werden, daß die starke Nord-
Süd verlaufende römische Mauer
sich etwa 80 ■" von der Kirche
angefangen nach Norden er-
streckt.
Diese bescheidene Kirchcn-
anlage ist für uns dadurch von
besonderem Werte, daß sie uns
den komplizierteren Grundriß von
St. l'eter im Holz einwandfrei
verstehen lehrt. Das Kreuz in
diesem Grundrisse (vgl. Jahrcs-
bcfle XIII Beibl. Fig. 80) ist nur
ein I'seudokreuz, das Hauptschiff
mit dem Prcsbytcrium entspricht
genau dem Oljlongum der Agun-
liner Kirche; das in .St. Peter
wurde durch die hinzugefügten
symmetrischen Kapellen mit
ihren kleinen Vorräumen, ferner
durch die Korridore und die
Vorhalle vergrößert.
Die Kirche von Aguntum
ist ähnlich wie die in Tcurnia
durch Brand zugrunde gegangen.
Die .Säulen- und Marmortrümmer
waren alle rauchgeschwärzt und
mürbe.
Außerhall) der Kirche an
der Ostmauer fand sich im ange-
schwemmten .Schotter eine kleine
Amorfigur aus Bronze. Es ist
1912 ein Hohlguß von O'OSS"" Höhe,
unten mit einer Platte zum Auf-
stellen, auch am Rücken ist ein Loch zum Anbringen
einer .Stütze (Fig. 2). Dargestellt ist der geflügelte
Amorknabe, völlig nackt, sitzend, mit einem Frucht-
korb in der Linken, den er zu schützen trachtet vor
einem Vogel, der von seinem rechten Oberschenkel
aus nach dem Korbe schnappt. Die Arbeit ist mäßig,
das Motiv der Genreszene nicht gerade häufig. Ich
führe als Analogien an für Haltung und Körper-
Ausgrabungen in Xorikum 1912/13
bewegung des Knaben eine Bronze aus Grozon im
Jura, jetzt im Museum Saint Gennain cn Laye in
Paris, bei S. Reinacb Antiquites nationales S. 92
n. 86, dann für die Szene eine Terrakotte aus einem
Grabe bei Kertsch, veröffentlicht von Stcphani im
Compte rendu 1874 S. 23 u. Tafel I 5. Der undeut-
liche Gegenstand in der Linken des Amorknaben,
den Stephani anf eine Weintraube deutet, kann nach
unserer Bronze als Fruchtkorb erklärt werden.
Tiroler Dichters Job. Putsch üherein, der im An-
fange des sechzehnten Jahrhunderts die Ruinen
Agunts besucht hat und ,;» summo monlis iugo'
noch eine Säule aufrecht stehen sah*). Die Gra-
bungen 1913 bewegten sich zuerst in der nächsten
Umgebung der Kirche, weil zu erwarten stand, daß
sich eine Straße finden würde. Auf Parzelle 39
bei C lag in einer Tiefe von über 3'oo ■" ein
gemauertes Grab mit Sigillaten aus dem zweiten
Jahrhundert und dem Fragment einer Bronzetafel
Der ausgegrabene Kultbau darf als die Begräbnis-
kirche der Stadt Aguntum gelten und muß als solche
außerh-ilb der geschlossercn Siedlung und, da für
die späten christlichen Jahrhunderte von vornherein
eine Stadtmauer anzunehmen ist, außerhalb ditser
gelegen sein.
So war ein fester Ausgangspunkt für die Kam-
pagne des Sommers 1913 gewonnen, in der die
Umgebung der Kirche untersucht und die Stadt
Aguntum selber gefunden werden sollte. Weiteren
Anhalt bot ein Inschriflstein, den die Überschwemmung
des Jahres 1882 bloßgelegt hatte; CIL III 1 1485
besagt, daß an der Fundstelle der gemeinsame Be-
gräbnisort der Kultgenossen des Genius der Ge-
meinde Aguntum sich befand [locus se/iilliirac ciil-
lornm tjciiii muiiicipii /l_fH«/(//]. In dem .\us-
schnitt aus der Katastralkarle der Gemeinde Stribach
Fig. 3 ist die Fundstelle zirka 50" nördlich von
Parzelle 32 eingetragen?). Daß Agunt in der Um-
gebung des genannten Dorfes .Strib.ich gelegen
sein muß, eri,ibt sich außerdem aus der Angabe des
.Meilensteines CIL III 6528 ^= 11832 von der
kämtisch-tirolerischen Grenze. Auf ihm steht die
Entfernung miilia) p{assiniiii) VIII, die als von
Aguntum aus gezählt zu nehmen ist'). Über die
Lage Aguntums berichtet einzig Venantius Fortunatus
vita s. Martini IV 649 f. (= Mon. Gerra. bist. auet.
ant. IV/I p. 368) per Dravuin ilur i/er. qua sc
caslcUa siipiiuiiil, hie montana scdens in collc super-
l'il Aguoulus. Danach muß angenommen werden, daß
die Sicdelung auf einer Anhöhe lag. Mit dieser
.Vngabe stimmt die Notiz im Rcisegcdichtc des
-■: l.r,.„.>. ans Agunlum,
F'g- 4 (größte Höhe OT74™, Breite OM67 ", Dicke
durchschnittlich 0'002 "■). Die Buchstaben sind sorg-
fältig cingescbnilten, gleichmäßig O'Oi I ™ hoch und
gehören einem KHngcren zus.-immenhängenden Texte
an. Erhalten sind Stücke von zwei .\bschnittcn, die
durch ein Intervall von zwei Zeilen voneinander
getrennt sind. Die Punkte sind zwischen den Worten
unregelmäßig gesetzt. Der verstümmelte Text lautet
mit einigen Ergänzungen:
*) s. Meyer-Untcrforcher a. a. O. S. n.
') Die Begehung der Strecke vom Fundorte des
.Meilensteines nach Westen zu längs der Wege,
welche die jetzige Reichsslraße auf den nörillirh von
ihr gelegenen Hängen begleiten, ergab milia passuuni I
bei der Kirche von Nörsach, m p. V auf der Höhe
des Weilers Kapaun, m. p. VIll in Stribach.
M Miycr-Untcrforcher :i. a. t1. S. 28 f. .
R. Eg<,'er
"iofficiU) lesilimoii ....
pr']oseqiii . Ic . adqiie [Synonym von yrosdjiii
geti]tilium nunurus ad [Form von adesse
? beitevy)!!! . possis . praestant [. . . .
? quiniiiiqii}; cives siios . largl
? ,iiit]orc lanlo pliis[
discri]iHina polcras\_
]piiicylas <•[
]&js el ri'Hi? [Form von rciiiiltcie
j ]/is <7»f[
bzw. q
und endlich die Tatsache, daß das Stüclc in der
Brandschicht eines Grabes gefunden ist.
Durch die direkte Anrede ist die Deutung auf
einen Gesetzestext ausgeschlossen. Wem die Worte
gelten, d. h. wer der Verstorbene war, wissen wir
nicht, da der Name fehlt; wohl aber läßt sich
noch feststellen, wer dies offizielle Schriftstück aus-
fertigen ließ. Die Ergänzung Z. 3 gciililium darf wohl
als gesichert gelten. Wir kennen gciüiles als Ver-
cinsverbände in Norikum und Oberitalien: in Viru-
nura die geiitiles Manlicnses (CIL III 4779), in
, der Katastralkartc
Zur Bcsümmung des Charakters der Inschrift
verhelfen uns einerseits das kostbare Material, die
Bronze, anderseits die direkte Ansprache Z. 2 pro-
scqiii te Z. 4 possis '/.. 7 poteras Z. 8 praestas.
Aquileia die genlilcs Arloriani CII^ V 801, die
gcnliles veleranorum daselbst 884 und in Toscolano
(am Gardasee) die genliles Argeniae'-"). An solche Ver-
eine denke ich auch in unserem Falle und halte die Ur-
^) Ruggiero, Dizionario epigr. s. v. — Hula, AEM
XIII (l8yo) S. 99 ff.; bezüglich der gentiies Man-
licnses vgl. Waltzing, Corporations professionelle
I 223 und A. 5.
'3
Ausyraliunjjen in N'orikum 191;
14
künde für eine Zuschrift, die ein Gcntilcnverband — •
ol) von Aguntum oder einer andern Gemeinde, ist
nicht auszumachen — an einen vornehmen Aguntiner
richtete; ich führe als Analogon an den Brief der
// viri el deciirioiies Forosemjroiiicitses im CIL XI
61 13. Die Ergänzungen im einzelnen sind nur dem
Sinne nach zu geben, die erhaltenen Worte passen
sich sämtlich dem besonders aus umbrischen Denk-
mälern (vgl. CIL XI 5750) bekannten Stile ähnlicher
Ehrungen an. Z. 1 spricht von Ehrungen des Ange-
redeten: Zeugnisse der Beflissenheit, ebenso Z. 2 „dich
ehren". Z. 3 wohl von der Vollversammlung
des Vereines, etwa „Cum frequentissimus gen-
liliuin numerus aJesset". Der Anfang des
zweiten Abschnittes muß einen allgemeinen
Gedanken enthalten haben: etwa „wenn es
immer Brauch war, jeden, der seinen Mit-
bürgern in reichem Maße Wohltaten erwies,
zu ehren, haben wir um so mehr Veran-
lassung, dich auszuzeichnen, der du in so
vielen Fährnissen (Jiscriiniita) nach Kräften
(quaiilum poleras) geholfen hast und
auch jetzt wiederum deine Hilfe angedeihen
läßt (praeslas).
Das Suchen nach anderen Bruchstücken dieses
Textes war vergeblich. Auf Parzelle 34 bei /> fand
sieh wiederum zur .Seite einer Mauer ein Grab, nach
Ausweis der Sigillaten und einheimischer Keramik,
aus römischer Zeit. Von den Worten des Vcnantius
geleitel, habe ich die etwa 10 Minuten nördlich der
Basilika ansteigenden Hänge untersucht. Die Ver-
suche, die in einer Ausdehnung von fast l Kilometer
gemacht werden mußten, verliefen vorderhand viel-
leicht deshalb ergebnislos, weil gerade an dem der
Kirche direkt gegenüberliegenden Hügel, wo die
Äcker noch mit Getreide bestanden waren, nicht
gegraben werden konnte.
Allgemeiner bekannt wurde aber bisher über-
haupt das Problem von Aguntum durch die vielen
Zeitungsnotizen, die seit 191 2 regelmäßig über Funde
in Aguntum berichteten. Im Frühjahre 1912 hatte
nämlich Herr Professor P. Innozenz Ploner auf
Parzelle 40 nördlich vom Kilometersteine IIO der
Reichsstraße eine eigene Grabung begonnen, die
er auch auf Parzelle ^^ ausdehnte, wo er ein Zimmer
eines 1828 aufgedeckten Hauses bloßlegte''); schließ-
lich machte er noch weitere Versuche auf einem
Gline benannten Grundstück (Parzelle 64 Kat.-Gcm.
Untcrnußdorf), wo bei verschiedenen früheren Gra-
bungen Ruinen zutage gekommen waren'). Die
Resultate der ersten Unternehmung veröffentlichte
Prof. Ploner in einem besonderen Buche „Agunt,
die alte Kelten- und Römersladt bei Lienz in
Tirol und Prof. Ploners Ausgrabungen daselbst
(1912.)" Aus der dort gegebenen Reihe volkstüm-
licher Erzählungen buntesten Inhalts kommen für
unsere Wissenschaft nur die Stellen in Betracht, an
denen der Autor von der Stadtmauer Agunts handelt,
S. 43 ff. und Plan S. 143. Die in Frage stehende
4 : Hronzeinscbrift .lus A^ntum.
ungewöhnlich starke Mauer hat Prof. Ploner 1913
weiter verfolgt; ihren Verlauf habe ich nach eigener
-Vnschauung und seinen Berichten versuchsweise
in die Kartenskizze Fig. 3 eingezeichnet. Tat-
sache ist folgendes: eine 2*40 "■ breite Mauer, aus
unbehauenen .Steinen errichtet, zieht etwa 150" von
Nord nach Süd, in ihrer Mitte ist ein O'öo"
breiter Kanal ausgespart, der an den Toren abge-
mauert ist, an einigen .Stellen mit Knochen, sonst
mit .Schutt gefüllt war. Die Stellen, wo die Mauer
umbiegt, sind noch nicht gefunden, wohl aber Punkte
bestimmt, über die sie nicht hinausgegangen sein
kann. An beiden Seiten befinden sich Anbauten, im
') Meyer-Unterforchcr a. a. O. S. 52 ff. ') Meyer-Unterforcher S. 36 ff. i. J. 1680, 1707, 1746, 1753.
15 K. Ej;«ei l6
Westen die Reste eines Hauses, dessen Wände mit liolier Tiefe (bei />' und (') sich (iiäl<er Tandcn, möchte
feiner frühinmiseher Mannorvcrlvlciduny (jesehniücUt ich die starUe und ausgedehnte Mauer nicht als die
waren, an der Oslseitc im A!)standc von 15" zwei Stadtmauer des römischen Aguntum ansehen. Was sie
5: Die GcbSudc am Melchcrfeldi; (Tournia).
über I " dicke Mauern, von denen ich die nördliche umfing, läßt sich heute noch nicht feststellen: ihre Kr-
I913 angegraben, aber nicht weiter verfolgt habe. richtung wird, scheint es, durch das erwähnte römische
Da westlich des erwähnten Hauses noch in bclrächt- Gebäude in frühe Zeiten hinauf zu datieren sein.
17
Ausgrabungen in Norikum 1912 13
18
II. Tcurnia (St. l'eter im Holz).
Der langgestreckte Hügelrücken, auf dem das
alte Teurnia lag, schickt an seinem Ostende nach
.Süden der Drau zu einen Vorsprung aus, der auf
drei Seiten von steilen Abhängen begrenzt ist. Der
ebene Platz auf diesem Vorsprung führt die Be-
zeichnung Melcherfeld und ist heule durch den tief
eingerissenen Fahrweg gänzlich isoliert. In römischer
Zeit war er, wie die offen am Tag liegenden Mauer-
ziigc am Nordrande und die Reste der Stadt-
maier am Ostabfalle beweisen, ins Stadtgebiet mit-
einI)ezogen. Am Mcichcrfcldc waren des öfteren
Grabungsversuche gemacht worden und glaubwürdige
Zeugen wußten über den Erhaltungszustand der dort
verdeckten Ruinen günstiges zu berichten. Nach allem
stand zu erwarten, daß durch systematische Unter-
suchung ein größerer geschlossener Bezirk würde
gewonnen werden können. Die Arbeit setzte am
Südrande ein und nach etwa vier Wochen war die
Hälfte des Plateaus freigelegt; s. Gesamtplan Fig. 5.
Das Terrain fiel vor der Verbauung bereits 30 ■"
nördlich des heuligen Siidrandes steiler ab. Um Raum
zu gewinnen, wurden mächtige Substruktioncn auf-
geführt, auf denen die Räume I — III und V — VIII
liegen. Der heutige Westrand des Plateaus bildete
einst eine Art erhöhten Grat, sodaß die Räume IV
und X keine solchen Unterbauten nötig hatten. In
Kaum I und VIII wurde bis auf den gewachsenen
Boden gegraben, um das Höhenprofil zu erhalten.
Der Schnitt Fig. 6, gelegt durch die Nordmauer
von VIII («I — »«'), soll die Höhenverhältnisse zeigen:
massive gemauerte Pfeiler tragen Gewölbe, deren
Scheitel I'6o '" vom Erdboden absteht; darüber
lagert der gegossene Boden der Heizanlage (0'36 ■"
vom Gcwölbescheitel), auf diesem Boden stehen dann
die Suspensurpfeiler als Träger des Ziramerbodens
(o"8o ■" über dem Boden der Hypokausis).
Die erste Anlage — im Plan vollangelegt —
deckt den .Südrand der ganzen Breite nach und
verläuft, soweit sie ausgegraben ist, noch mit einem
Flügel an der rechten Seite nach Norden. Sic paßte
sich dem Terrain an, infolgedessen liegen die einzelnen
Räume auf verschiedenem Niveau. Am tiefsten liegen
V, VI und der langgestreckte Korridor IX, ihr
Fußboden erhebt sich zirka O'IO"" über dem Boden
der Heizung von Raum H (+ o). Die Fußböden
der vorderen Zimmerflucht I — III sind auf der
gleichen Ebene; wenn sie auch in I und II nicht
mehr erhalten sind, läßt sich ihre Höhe aus den
Jahrcslirftc tloiültorr. .ircliUiil. Initilutes 11.1. XVII lUv
Hcizpfeilem in II auf zirka -f" 0'^° " errechnen.
Am besten eihaltcn ist Raum VIII. Der erste Eslrich-
boden hat eine Höhe von -\- O'go *" über dem Null-
punkt (s. Schnitt Fig. 6). An der Nordwand des
Heizraumes stehen 10 kleine Pfeiler (0"20 ™' im
Querschnitte) in Abständen von je 0*40 " ohne
Rücksicht auf die erste Reihe der Suspensurpfeiler;
sie sind bis zur Fußbodenhöhe aufgeführt, während
die Suspensurpfeiler selber zirka O'IO ™ niedriger
sind. Die Wand zwischen ihnen, völlig unversehrt,
trägt den glatten Verputz, Tubuli waren in diesen
Zwischenräumen nicht angemauert. In Raum II
wechseln mit den kleinen Pfeilern Bänke gleicher
Breite ab. Beide dienten offenbar demselben Zwecke;
(.: Schnitt Hl — in' .
ich möchte sie für die Stützen der Hohlziegclverklci-
dung ansehen, welche die aufgehende Wand deckte.
Die Hohlziegel, die auf diesen Pfeilern oder Bänken
aufstanden, hatten keine direkte V'crbindung mit der
Hypokausis, was eine stärkere Erwärmung des Fuß-
bodens bedingte. — Vom Raum VHI führt eine
Treppe nach X (Fußbodenniveau -|- i'4i ■"), von
dort vermitteln Stufen nach IV und XI (-(- l'8l ").
Die Stufen, über die man nach Raum X gelangt,
sind irgend einmal erneuert worden und zwar
benutzte man dazu eine der Länge nach durchgesägte
Säule. Die Türschwellen sind ausgerissen.
Die einzelnen Räume unterscheiden sich vor
allem darin, daß die einen, I, H, VII und VIII, 7.u
heizen sind, alle übrigen dieser Einrichtung entbehren.
Raum I und III haben an der .Südseite Apsiden
verschiedener Spannweite vorgebaut, die in III hat
noch den Betonboden, gegen ihren linken Ansatz
zu läuft aus der Mitte des Zimmers ein .\blcitungs.
kun.al.
bl.ilt. t
Spuren baulicher Veränderungen zeigten sich
bei dem so arg zerstörten Gebäude nur in Raum VIII
und IX. Bei ersterem wurde im Laufe der Zeit ein
zweiter Estrichboden eingezogen und dabei verschüttete
man die überflüssig gewordenen Stufen der Stiege
nach X. Ferner wurde in Raum IX der Boden ge-
hoben, mit einem Plaltcnpflaslcr belegt (a, -f- fgo")
7: Das Caldarium.
und gleichzeitig eine Tür nach dem freien Platz
ausgebrochen, der zwischen den beiden Trakten liegt.
Im östlichen Teile des Platzes verläuft ein gemauerter
Kanal mit dem Gefälle nach Süden zu (Sohle
+ 0-50 ").
Für die Adaptierung des Raumes IX kann ein
Terminus post gegeben werden, da im Bauschutt
unter den Platten a sich ein Billon des Kaiser
Probus (R VICTORIA GERM Coh.' 766) fand. Alle
späteren Bauten nahmen immer mehr vom freien
Platze weg; wie sie sich an den ersten B.-iu an-
schlössen, wissen wir nicht, nur ihre Abfolge läßt
sich feststellen. Zuerst entstanden die beiden langen
Parallelmauern, die von Ost nach West streichen
und ihrerseits wieder von zwei der Zeit nach auf-
einanderfolgenden Bauten überschnitten werden. Von
diesen beiden gehört auch schon der frühere Bau sicher
erst der christlichen Ära an. Die Südmauer hat an der
Außenseile Strebepfeiler, ist zum größten Teile aus
Spolicn errichtet und lehnt sich an Raum XI an,
der scheinbar mit einbezogen ist. Der 27*20 "" lange
Imiciiraiim ist mit einem Plaltenpflaster belegt, an
ihn sclilielit sich im Osten unter rechtem Winkel
ein ausspringender Vorbau an, ähnlich wie das Quer-
haus einer frühchristlichen Basilika.
Aus noch viel späterer Zeit stammt endlich das
zweite Gebäude in schlechtester Mauertechnik, das
viillig anders orientiert ist.
Soweit der Befund der Gr.ibungen 191 2. Im
folgenden Jahre hätten sie fortgesetzt werden sollen,
mußten aber infolge Weigerung des Grundbesitzers
unterbleiben. Obschon daher kein sicherer Abschluß
erreicht wurde, möchte ich doch versuchen, wenigstens
den frühesten Bau zu deuten. Vor der näheren Be-
schreibung muß noch einmal betont werden, daß nur
selten mehr als die Fundamente erhalten sind.
Die charakteristischen Merkmale des Baues sind;
die beiden mit Apsiden versehenen ähnlichen Räume
I und III, der eine heizbar, der andere ohne
Heizanlage mit einem Abflußkanal, beide zu Seiten
eines großen heizbaren .Saales. Diese drei Räume
geben in typischer Abfolge die Anlage eines römischen
Bades, alle anderen Zimmer sind als Zubauten anzu-
sehen, die variieren können. Die vordere Flucht be-
stände also der Reihe nach aus dem Warmbad
(Caldarium I;, dem Übergangsraum (Tepidarium II),
dem Kaltbad (Frigidarium III) und einem Auskleide-
raum (Apodylerium IV).
Vom Caldarium gebe ich einen Einzelplan
Fig. 7, in dem durch Schraffen die Mauern, die
nicht hoch gingen, von den vollangelegten des Auf-
baues geschieden, durch punktierte Linien Ergän-
zungen gegeben sind. Zum Caldarium gehören ein
rechteckiger Zubau yl, die Apside B mit einer Spann-
weile von 7'go "■ und die Heizanlage. Der Raum
unter dem Fußboden ist in eine rechteckige Abteilung
von 7'6o X lO'äO"' und einen rao™ breiten Gang C
geschieden, an den sich eine Nische b anschließt.
Bei p wurde Feuer gemacht. Der 0"6o "" breite Heiz-
kanal war ülierwölbt, das rechte Widerlager 0'8o "
breit, 2'50 "■ lang ist erhalten, das linke sind wir
berechtigl in gleicher Breite zu ergänzen. Die heiße
Aus^ialiungcn in N'orikiiin 191; 13
Luft slriimt in den Gang C ein und durch den
Durchlaß d unter den Schwebeboden des großen
Zimmers. Raum C ist durch eine 0'6o "■ breite Mauer
von letzterem abgetrennt. An der Mauer stehen drei
massive Pfeiler, der erste angemauert, die beiden
andern im Abstände von O'IO", so daß zwischen
ihnen die warme Luft zirkulieren konnte. In der
gleichen Reihe steht noch ein vierter kleinerer
Pfeiler angemauert wie der erste. Gegenüber von
Pfeiler 1 und 2 fehlen weitere Stützen; in der
Südostecke war sicher nie ein Pfeiler. Diese Anord-
nung der Pfeiler schließt aus, daß eine Überwölbung
beabsichtigt war. Der Plattenfußboden halte vieiraehr
sein Lager einmal auf der Südkante von C, dann
auf einem jetzt zerstörten Sockelvorsprung an der
gegenüberliegenden Mauer. Über der Nische b tragen
die Pfeiler 5 und 6. Die massiven Pfeiler I — 3 stehen
nicht in der Mitte, sind also nicht lediglich als
Träger des Fußbodens gedacht, sondern es liegt die
Annahme nahe, sie als Stützen der schweren Bade-
wanne anzusehen, die in den Caldarien zunächst der
Feuerung ihren Platz hatte. Mit D bezeichnete ich
den soliden Mauerblock, der im Osten von der
Hauptmauer des Gebäudes im Norden von einer
senkrecht auf ihr stehenden gegen V zu zerstörten
M;iuer begrenzt ist. In der einen Ecke ist der Boden
noch erhalten, er liegt 0'6o ™ über dem Heizboden
von C. Die Begrenzung an den beiden anderen Seiten
gibt die linke Wangenmauer des Heizkanales /', dann
die zu ergänzende Nordmauer des Caldariums (auf
dem Plan punktiert). Nach Analogie der Heizanlage in
den Stabiancrthermen in Pompei (Mau, Pompci '
S. 199 f.) möchte ich vermuten, daß auf der soliden
Basis D der Kaltwasserbchälter gestanden hat, aus
dem der Kessel über der Feuerung gespeist wurde.'
Nicht zu erklären vermag ich eine viereckige Aus-
nchmung e, die etwa 0'20 "^ unter die Ebene bei D
hinabreicht. Nach unserer .Vnnahnic schnitte ihre
Fortsetzung nach aufwärts in die Nordm,iuer des
Caldariums ein, so daß durch sie eine Rohrzuleitung
gegangen sein könnte. Allein das ist reine Hypo-
these. Sicher dagegen ist, daß die Nische fr auch im
.Vufhauc zum Ausdruck kam; vielleicht stand dort
neben der Badewanne der dritte Behälter mit dem
vorgewärmten Wasser. — In der Apside B ist der
vorauszusetzende Betonboden völlig ausgciissen. In
diesem Halbrund war sonst gewöhnlich das Becken
für Waschungen (labrum) angebracht, das von einem
vielleicht in Raum A befindlichen Reservoir Wasser
zugeführt bekam.
Das Tepidarium II, ein großer Saal (l4"5oX
lO'Jo""), hatte seine besondere Heizung p von
Raum VI aus; das Frigidarium ist, wie schon gesagt,
ungeheizt. Dem Abflußkanal konnte nicht nach-
gegraben werden, weil am Südrande des Plateaus
Abrutschungen zu befürchten waren. Die Apside
(4'40 .Spannweite) hatte noch den alten Betonboden,
der zirka 0-35 ™ unter dem rekonstruierten Fußboden
von III zu liegen kommt. Nach dem Apodyterium
IV muß eine Treppe geführt haben.
Die Räume V und VI sowie IX liegen auf
gleicher Ebene und gehören ihrer Verwendung nach
zusammen; in V und VI liegen die Heizungen,
8: GrunJrill des Privatba.lcs von .MUhldorf.
IX wird als Vorratsraum für das Heizmaterial
anzusehen sein. Eine Verbindung könnte durch
eine Treppe nach Raum VII hergestellt worden
sein. VII und VIH waren zu heizen, dienten also
entweder als Wohnräume oder als -\podyterien im
Winter, wo Raum IV kaum benutzkir war. Die
.\ufmauerung M unter dem Estrich von VIII trug
vielleicht ein Reservoir für das im Frigidarium nötige
Wasser. Daß es in einem heizbaren geschlossenen
Raum untergebracht ist, ließe sich gut verstehen,
da im Freien die Gefahr des Gefriercns gegeben war.
Die Maße der eigentlichen Baderäumc I — IV
(Gesamlbrcitc außen geraessen 39'4t) "') beweisen,
daß wir eine Therme für öffentlichen Gebrauch, das
Volksbad von Teurnia, vor uns haben. Die Anordnung
23
24
der Baderäume entspricht ganz der vom Bauprogramrae
geforderten (s. v. Rößler, Westdeutsche Zeitschrift
IX 1890 S. 270 ff.). Die nächste Analogie bietet ein
Privatbad von lileincrcn Dimensionen (zirka ij'OO""^),
das Prof. Nowotny im Jahre 1898 bei Mühldorf im
Mölltale, also noch auf dem Boden des Stadtgebietes
von Teurnia ausgegraben hat') (Fig. 8). Es liegt
ebenfalls am Rande eines sonnigen Plateaus, hat ein
heizbares Caldarium A, ein ungeheiztes Frigidarium E,
aus dem ein Ableitungskanal führt; beide Räume
tragen an der Südwestscite Apsiden und flankieren
das Tepidarium, das in diesem speziellen Falle in
zwei kleinere Räume B und C abgeteilt ist. Die
Unterschiede im allgemeinen sind in der verschie-
denen Bestimmung der beiden Anlagen als Volks-
und Privatbad begründet; die Caldarien aber sind auch
dem Systetae nach verschieden konstruiert. Im Mühl-
doiferbad war die Apside 1 mit einer Heizanlage
verschen, ihr Fußboden durch massive Pfeiler gestützt
trug den Alveus, in unserem Falle ist die Apside
durch die starke Südraauer völlig vom Hauptbau
getrennt, hatte dementsprechend keine Heizung. Die
Wanne für das Warmbad liegt der Apside gegen-
über, wie in den Stabianertherraen in Pompci (Mau,
Porapei ^ S. 195) oder im Kastellbad Hüfingen
(v. Rößler a. a. O. Taf. 11 Fig. 12 und Pfrctzschner,
Die Grundrißentwicklung der römischen Thermen
Taf. IX Fig. 5).
Die Grabungen 1912 lieferten an dieser Stelle
verhältnismäßig wenig Funde. Im Schutte neben der
Stiege, die von Raum XI nach XII führt, lag das
Fragment einer o^lT)"" dicken Marmorplatte, deren
eine Seite gerauht, deren andere neben einem 0'i6"
breiten Rand einen 0'45 ™ breiten Rclicfstreifen
trägt. Das Bildfeld ist zu beiden Seiten von einem
profilierten Rahmen eingefaßt, der oben durch ein
Kyma mit einfachen Eckrosetten abgeschlossen ist.
Das Bildfeld selber ist mit
Weinlaub und Trauben in
Flachrelief gefüllt (Fig. 9).
Bei der Treppe von
Raum X nach XI ein-
gemauert fand sich das
obere linke Stück eines
Marmoraltars, jetzt im
ganzen 0*34 " hoch. Von
der Inschrift sind noch
die Anfänge der beiden
ersten Zeilen erhalten
MC. I 1 AV (Fig. 10).
An zwei Stellen der
späten Langmaucr mit den
.Strebepfeilern waren im
Abstände von ca. ZO'OO '"
.Stücke eines Marraorkopfes ganz in Mörtel eingepackt
als Mauersleine verwendet (Fig. 11). Der Kopf mißt
vom Scheitel bis zum Kinnrande 0"29™ und ist 0*25 "■
breit. Die rückwärtige Partie vom Hinterkopfe ab-
wärts ist wenig ausgearbeitet, so daß der Kopf an
eine Art Stütze angelehnt erscheint. Links ist das
Profil des Gesichtes und die Schulter mit dem Mantel
ganz erhallen, rechts fehlt die Wange mit dem Auge,
am Achselansatz ist noch die innerste Falte des
Mantels zu erkennen. An der unteren Bruchfläche
ist in der Mitte ein viereckiges Dübelloch angebracht.
; Fragrr
sVotiv,nU.i
*) s. CarinthiaXC (1900)8. 125 — 162. Der Grundriß wicderboll im Jahrb. f. Alterlumsk. III (1909) Sp. 1 13.
Ausgrabungen in Xorikum 1012/13
26
11: PortrUtkopf aus St. Peter im Holz.
rf. h. das Stück war nie viel höher wie jetzt und
wohl eher für eine Büste als für eine Statue ge-
arbeitet.
Dargestellt ist das Porträt eines Mannes in der
Vollkraft des Lebens. Das tiefliegende Auge, die
Nase, welche die Stirne fast geradlinig fortsetzt,
eine tiefe Falte von dem Nasenflügel zum Munde,
die etwas eingezogene Unterlippe, all das gibt
durchaus individuelle Züge wieder. Wange und Stirn
sind frei von Falten. Die Haare sind an der
Rückseite nur schwach angedeutet, vorne in Ilachen,
natürlichen Locken in Stirne und Schläfen herein-
gekämmt.
Ein kurz geschorener Bart deckt Kinn und
Wange, ein schwacher Schnurrbart die Überlippe. Das
Porträt gleicht keinem der bekannten Kaiscrbild-
nisse, wird also einen anderen um Tcurnia verdienten
Mann darstellen. Bezüglich des Zeitansatzes möchte
ich nicht unter das Jahr 200 n. Chr. herabgehen.
Denn die Arbeit kommt wohl am nächsten den
Kaiserty]icn des dritten Jahrhunderts; als nächste
einheimische Analogie vergleiche ich den Kopf der
Statue (sog. Maximinus Thrax) im Klagcnfurter
Museum, abgebildet bei Jaborncgg, Kärntens röm.
Altertümer Taf. I.
Im Sommer 1913, vom 12. August bis 6. Septem-
ber, wurde ungefähr ein Drittel des nördlichen Hügel-
randes untersucht und dabei die .Stadtmauer, deren
Verlauf sich deutlich im Boden abzeichnet, auf 200 "
aufgegraben. Die Arbeilen gestalteten sich äu'!crst
schwierig, weil die Ränder des Plateaus von Wald
bestanden sind, und nur dem weitgehenden Entgegen-
kommen des Pfarrers, Herrn V. Marklet, ist es zu
danken, wenn die Grabungen an entscheidenden
Stellen in solchem Maße vorgenommen werden
durften, wie es für wissenschaftliche Zwecke wün-
schenswert ist. Über die Stadtmauer werde ich aus-
lührliehei dann berichten, wenn sie in ihrem ganzen
Umfange bestimmt sein wird, vorderhand will ich
nur summarisch die wesentlichen Ergebnisse der
Kampagne mitteilen.
Die Stadtmauer verläuft zwischen Gebäude VI
und I (Plan Fig. 12) in gerader Linie von Westen
nach Osten; etwas westBch von I ist außen ein
viereckiger Turm von 4'50 X -''O "' Innenfläche und
O'go '" Wandstärke angebaut. Dann zieht sie, der
unregelmäßigen Begrenzung des Plateaus folgend,
nach Noi dosten und biegt etwa 60" von Gebäude I
in stumpfem Winkel nach Südosten ab. Der so
entstehende Bogen schließt eine Bodenerhebung von
etwa 2'00 "^ Höhe ein. Diese Knickung der Mauer
ist besonders gesichert: östlich vom Scheitel des
erwähnten stumpfen Winkels springt ein turm-
ähnlicher Vorbau aus, der ein Trapez zum Grundriß
hat; die beiden Schenkel sind durch eine nach außen
zu abgerundete 0'6o ™ starke Mauer verbunden, die
ihrerseits auf einem soliden Gußwerk aufruht. Wie
der Schnitt Fig. 13 zeigt, bildet es einen Absatz
von l'35"' Breite und ist nach Norden zu schräg
abgeböscht, außen mit kleinen Quadern verkleidet.
Von den Schenkeln zweigen Flügelmaucrn ab — die
westliche in flachem Bogen, die östliche zweimal
geknickt — die sich mit der St.adtmauer wieder
vereinigen; doch sind gerade die Stellen, wo sie
anstoßen sollen, zerstört. Die dreieckigen Zwickel
y-' und O waren mit Erdmatcrial gefüllt (bei b lag
auf einer Steinbettung ein Skelett bestattet). Soweit
diese Sicherung reicht, hat die Stadtmauer eine
geringere Stärke O'OO — roo ™ gegen die sonstige
durchschnittliche Breite von r20™. .\n der Innen-
seite stehen drei Sockel von 070 "■' Querschnitt und
eine schwache Mauer 0"45 X -"20 '".
Die Stadtmauer ist durchaus mit Bruchsteinen
und reichlich Mörtel gebaut, Ziegel fehlen vollständig.
Dagegen fand sich eine Unzahl von Kapitell- und
27
28
Säulenslückcn, Basen, Sockeln, profilieiten Platten und
endlich auch Reste cpijjraphischcr Denkmäler im
Baumaterial. Das erklärt, warum bisher so weniy
Architekturstücke bei den Grabungen zutage kamen,
auch sind diese Funde ein Zeugnis dafür, daß die
Stadtmauer erst in später christlicher Zeit errichtet
wurde, als auch Binnennorikum von Invasionen be-
dcr die ganze Breite des Baues einnimmt, dann
folgen zwei Paare von Zimmern, in I völlig sym-
metrisch angeordnet. Der Fußboden der Zimmer
AB D in I und A' — D' in II war ein grober Mörtel-
cstrich, Raum C in I halte ein Platteniiflaslcr aus
Chloritschiefertafeln, die Vorräume E E' hatten
keinerlei Bodenbelag. Die sonst in römischen Wobn-
.1 sp;ite Wohnli;
droht war. Der Bericht über die Gotenbelagerung,
welche Tcurnia in der Zeil des heiligen Severin
aushalten mußte, setzt die Befestigung der Stadt
bereits voraus (Eugipp, vila Severini c. 17 wo Teurnia
oppidum Tibnntiac heißt).
13; Schnitt in — in'.
Neben der Stadtmauer wurde auch das angren-
zende Terrain erforscht. Statt der erwarteten regel-
mäßigen städtischen Siedlung fanden sich aber nur
sechs cinzelstehendc Objekte, zwei an die Stadt-
mauer angebaut, die andern vier verstreut. Sämtliche
stammen aus später Zeit, auch ihre Mauern sind mit
Spolicn durchsetzt. Die Gebäude I und II repräsen-
tieren denselben Typus: an der Front ein Vorraum,
häusern unserer Gegenden übliche Hypokausten-
heizung fehlt durchwegs. Besser erhalten ist Ge-
bäude II. Es ist nach .Südosten orientiert, die Lang-
mauern laufen wie bei I nach rückwärts zu zusammen.
Für die .Schwellsteine sowohl wie für die vorgelegten
Stufen sind Architekturstücke früherer Bauten ver-
wendet. Die .Stufe in h' ist ein 0'30 " hohes, o"9I '"
langes Marmorgesims mit vierfach gegliedertem Profile
auf drei Seiten (Eierstab, Akanthuskonsolen mit
Blumen in den Kassetten, Zahnschnitt und wieder
Eierslab). In B' steht auf dem Eslrichboden eine
jetzt noch I'OO"" hohe, zweimal rechtwinkelig ge-
knickte Mauer, die eine Art Vestibül für die beiden
Eingänge von C und J> abtrennt; ihre eigentliche
Bestimmung vermag ich noch nicht anzugeben.
Haus III scheint ein Viereck von l2'4oX'3''5 "
gewesen zu sein, IV war eine dürftige Hütte mit
bloß zwei Zimmern, die an eine gemeinsame Rück-
wand (ll'öo™ lang) angebaut sind und sich auf
einen schmalen Mittclgang öffnen. Haus V besteht
nur aus einem einzigen Kaum von g'So X 5'75
Innenmaß.
Von den vielen Denkmälern, die der .Stadtmauer
entnommen wurden, bespreche ich nur den schönsten
Fund. Der Stein Fig. 14 war bei der Quadervcr-
29
Ausgrabiini;cn in Norikum 1912/13
30
kleidung des Gußmauerfundamentes, das die runde
Abschlußmauer des trapezförmigen Turmes trägt,
verwendet (bei a). Es ist eine Ära aus gewöhnlichem
Kalkstein, hoch im ganzen 0'4I5 ", tief zirka 0'I5 "■.
An drei Seiten läuft oben und unten ein Profil, die
Rückseite ist geglättet. Das Inschriftfcld bildet ein
Quadrat von 0'175 '", die Schrift ist die des ausgehen-
den zweiten Jahr-
hunderts. DerText,
der in allen Punk-
ten klar ist, enthält
nur den Namen der
Gottheit und den
des Weihenden,
die sonst meist üb-
liche Weiheformel
V. s. 1. m. fehlt.
Altar
Teurniae
saitclissim(ac)
.\itg{iislaci
L. Hcreiiiiiiis
Epiclcltis
Zum ersten-
iKil erscheint hier
1 curnia als Göttin
lor. Stadt, und zwar
niit den Attribu-
len saiiclissima
\iigHSla. Die Ana-
logien bieten die
cponymen Gott-
heiten norischer
Städte, von Re-
daium (bei Rosenheim zwischen Salzburg und Inns-
bruck), Celeia (Cilli) sowie der kleinen Station Atrans
im Stadtgebiete von Cilli, vor allem aber die Göttin
des alten Vorortes der Norikcr, die als Slammes-
götlin weitere Verbreitung fand. AU diese norischcn
Lokalgöttcr haben sich als Aiigustae und Aiignsli
dem römischen Kreise eingefügt
Bednitis Augiisliis
CIL III 5572 (J. 237 n. Chr.),
S 575 (J.226 n. Chr.), 5580 (J. 2 l<)
n. Chr.), 11777, ' '77''*-
Alniiit Ättgiiistiis) CIL III 5117.
Ct-Ieuj Aiigiisla
CIL in 5145 (j. 213). 5is^
(J. 215). 5i«7 (J. 211), 5I8.S
(J. 217), cf. C<7i';.i siiiiclii 5l>)2.
Norcia Aiigusia
CIL III 4806, 4807, 5123,
Noreia sancta.
5613, cf. 528
Die datierten Inschriften gehören sämtlich der
ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts an, dieser
Zeit steht auch unsere nahe.
Der Stifter L. Heicniiius Epicietus ist wohl
identisch mit dem Hcrcntiiiis Epictclus der Inschrift
CIL III 4739, die am Anfange des neunzehnten
Jahrhunderts in St. Peter im Holz gefunden und
vom damaligen Pfarrer an Kckhcl milgiteilt wurde.
Nach Kckhels Scheden steht der nunmehr verlorene
Stein im CIL publiziert:
SANCTIVS
HERENNIVS
EPICTETVS
INEO
CRATIAS- AGIT
.Xnlang und Kiule sind sicher korrupt, vielleicht
ist in /.. 1 SANCT. AVC oder SANCTISS zu losen.
Im Gebäude II, und zwar im zwei-
ten Knie der in B aufgesetzten Mauer,
war eine Platte aus Kalkstein einge-
mauert, 0"l8 "• dick, mit einem In-
schriftfcldc von 0'3<> X 0'35 "• •'**
von einem 0'o8 ■" breiten Rahmen ein-
gefaßt ist (Fig. 15). Die Rückseite ist
etwas geglättet wie gewöhnlich bei
31
32
solchen zum Einlassen in eine Mauer bestimmten
Platten. Die Inschrift selber hat durch die keltischen
Namen besonderes Interesse, die Lesung:
Aäitnma\liis- Lali (ßlius) | Moiiima • Aliii \f{ilia)
Priamo | palt(otio) v{ivo) ßeceiunt)
ist einwandfrei, die sechste Zeile s{ibi) et s(iiis) mag
später hinzugefügt sein. Moiiiiiia kommt, soviel ich
sehe, hier zum ersten Male vor, einen Mommus Alti-
begegnet vielleicht auf einer Schale des Rritischen
Museums in London CIL VII 1338, 2.
Der Zeit nach gehört die Inschrift wohl noch
ins erste Jahrhundert n. Chr.
In der Mauer, die in Gebäude I 7) und B scheidet,
steckte das Stück eines Grabaltars aus einheimischem
Marmor (Fig. 17). Das Bildfeld, 0'48 '" breit, ist von
einem profilierten Rahmen eingefaßt, den oben ein
für norischc Steine charakteristisches Kynia schlielit.
Die Darstellung' ist die geläufige des schreibenden
17: Grabaltar mit schreibendem Jüngling.
tonis f. kennen wir bereits aus einer salzburgischen
Inschrift CIL III 5523. Über Lalus vgl. Holder,
Allkeltischer Sprachschatz s. v. Dann ist noch
eigentümlich die Weglassung der Bezeichnung //-
btrliis beziehungsweise liberla bei den beiden Frei-
gelassenen, welche die einheimische übliche Vaters-
angabe beibehielten. Die Ergänzung palr(oiio) ziehe
ich dabei der epigraphisch ebenso möglichen pa.
lr(iio) vor.
Der Name des Vaters der Frau, Alu ist in den
wenigen anderen Fällen, die bekannt sind, mit
doppcl t geschrieben und hat die Genetivbildung
Allunis CIL III 4937 (Sleuerberg bei Ossiach), 4953
(jetzt Klagcnfurt), 6504 (Klagenfurt). Die Form AUni
Knaben mit Stilus und Diptychon, auch die Hallung
kehrt auf kärntnischen Denksteinen") vielfach wieder,
wie der linke Fuß auf eine Art Schemel sich stützt,
der Kopf wie sinnend leise nach vorwärts geneigt
ist. Ich werde auf diese Gruppe von Grabsteinen noch
an anderem Orte zurückkommen, wenn ich über die im
Jahre 1911 gefundene Rcli(iuienkiste (Jahreshefte XV
19 12 Bcibl. Sp. 21 f.) zu handeln haben werde.
Als Streufunde sind zu verzeichnen: ein völlig
erhaltenerllenkelkrug aus schwarzem Ton mit WcUen-
linienvcrzierung (hochO'13"', größter Umfang 0'355"',
Fig. l6), ein Bronzering, zwei Lanzen- und eine Pfeil-
spitze, Reste von eisernen Schildbuckeln, zwei Schloß-
beschläge.
•) z. B. in TifTcn (Fig. 18).
33
Ausgrabungen in Norikum 191;
34
III. Virunum (ZoUfcldj.
1. Der Häuserblock IV westlich
vom Forum.
Nachdem der Tempelbezirk und
das Korum bestimmt waren fs. den Über-
sichlsplanFig. 19), wurde die im Norden
des schon früher von Prof. Nowotny
ausgegrabenen Bäderbezirkes gelegene
Häuserinsel in Angriff genommen und
zum größten Teile während der Kam-
pagne 1912 (vom 25. September bis
7. November) aufgedeckt, die Erfor-
schung der Nordfront in den ersten
Wochen der Kampagne 1913 (vom
9. September bis II. Oktober) abge-
schlossen.
Der Plan Fig. 20 stellt den letzten
Bauzustand dar, die Reste früherer Peri-
oden sind zum Teil durch Schraffen
kenntlich eingetragen; gleich an dieser
Stelle sei bemerkt, daß nicht überall
bis zu den Fundamenten gegraben
wurde, teils um Zeit zu sparen, teils
— und das gilt besonders für die
2. Kampagne — weil der Acker nur
eine beschränkte Zeit zur Verfügung
stand.
Der Grundriß bildet ein Recht-
eck von 70-20 "■ Länge und 37-0 be-
ziehungsweise 37'10'" Breite. Die
einzelnen Fronten sind verschieden be-
handelt, im Norden und Westen durch-
brechen nur wenige Türen die Mauer-
llucht, im Süden und Osten öffnen
19: Cbersichtspljn der Grabungen
am Zollfeld.
I Iläderbczirk, ausgegraben bis 1908.
II Terapel und H,illo (191.9-1910).
III Forum (1911).
IV Iläuserblnck mit eingebautem Kad
(nij— 1913)
V— IX Weitere Hluserinscin, dem t'mfangr
nach bestimmt (1913K
X Kullbau des Dolirhenus (191.0
I ! ! i 1 f
Jahresheftc des üsterr. archäol. Institutes lld.XVII Ueiblatt.
35
R. Egger
36
äo: Grundriß des Häuserblocks IV
37
Ausgrabungen in Xorikum 1912/13
38
sich die einzelaen Räume der Straße zu, zum Teil
sind die Mauern von vornherein schwächer jjebaut
(in XV, XVII, XXI). Da die Funde in diesem
Häuserblock äußerst gering waren, anderseits uns
bis jetzt noch ausreichende Analogien römischer
Häuser in Norikura fehlen, so ist es unmöglich,
einzelne Räume nach Art des klassisch-römischen
Hauses, wie wir es durch Vitruv und die Ruinen
Pompeis kennen, zu benennen. Im allgemeinen
dürfen wir Räume ohne Estrichboden und Heiz-
vorrichlung als WirtschafLsräume oder Depots und
Stallungen ansehen, so die Eckräume I, IX, XV,
XXI, ferner XI, XIII, XVI, XXVII, XXVIII
an den Fronten und die Hofräume XIV, XXV,
XXVI.
Raum IX und XV sind an der .Straßenseite
nicht abgemauert, beim massiven Eckpfeiler von IX
Sicht noch im Niveau der Straße (zirka -|- 0'6o ■")
ein Sleinsockel mit einer Nut. Darauf saß der eine
Türpfosten, der andere fehlt. Die Türe gehört einer
Holzwand an, die den Raum abschloß. Ähnlich
dürfte es bei XV gewesen sein. Die schraffierten
Mauerstücke in XV und XXI sind ganz erhalten,
erheben sich nur wenige Zentimeter über das .Straßen-
niveau und dienten wohl ebenfalls als Unterlage von
Holzkonstruktionen.
Die Räume XVII — XX waren alle geheizt; am
besten erhalten ist Zimmer XV^III, es kann infolge-
dessen auch bestimmter benannt werden. Eine schmale
Tür führt nach Raum XVII, zwei breite zweillügeligc
Tore in den Hof. Der Fußboden (-(- I'IO") besteht
aus hartem Mörlelestrich; die Südwand ist in einer
Höhe von r20 " über der Straße, 0"65 " über dem
Fußboden dreimal durchbrochen. Die Bodenbank
dieser Öffnungen ist mit Kalksteinplatten belegt, in
denen die Rahmen für Holzläden zu befestigen
waren, die sich nach innen öffneten, und zwar hatte
das mittlere Fenster (ß'JO™ breit) einen zweiflügeligen,
die beiden seitlichen (fSo" breil) nur einen einfachen
Laden. Raum XVIII war also eine Verkaufsbude.
Bei den anschließenden Zimmern XIX und XX ist
die Südmaucr schon liefer ausgerissen, wir können
also nur vermuten, daß es auch Kaufläden waren. In
XIX ist an der Nordwand im Fußboden eine Stein-
platte (0*94 X 0'()0 ■") mit zwei Dübellöchern ein-
gelassen, am ehesten das Fundament eines Tisches
mit zwei Steinslülzcn. XIX und XX waren durch
eine Tür verbunden, bei ii kam man in den Hof.
nie ganze lange Nordfront hatte nur einen
Eingang nach IX, alle anderen Räume öffneten sich
nur auf den Hof. Die fünf kleinen Zimmer II — VI,
untereinander durch Türen verbunden, mit einem
einzigen Zugang in II, sind als Schlafräume anzu-
sehen. Alle sind heizbar, die Hypokausten stehen
durch Bogenfenster, die auf der Höhe der Schwelle
von Raum VI angebracht sind, in Verbindung,
die .Südmauer von II und III ist später angebaut.
Raum VII ist bis auf die .Südostecke zerstört, dort
ist eine schräge Abmauerung mit einem halbkreis-
förmigen Ausschnitte, welcher mit rotem Wasserbeton
ausgekleidet ist, angebracht. Raum VIII ist eine
kleine heizbare Kammer, die ebenso wie VII wohl
zum separaten Bau im Hofe gehört.
2i: Schnitt cd (H:iuserblock IV).
Die kleinen Zimmer XII und XXIV^ haben
am Fußboden weißen Mosaikbelag, in XII ist in der
Nordostecke auch noch ein Stück der Wandbemalung
erhalten. Der Fußboden ruht auf Suspcnsurjifeilern,
die mit Tonnen überwölbt sind, an allen vier Wänden
stehen die Hcizkacheln durch eine dicke Mörtel-
sehicht verdeckt. Den Boden entlang läuft ein 0'32'"
hoher Sockelstreifen in Ocker, darüber ein 0'05 "
breites weißes Band mit olivgrünen Rändern. Dann
folgen rechteckige eingerahmte Felder, das an der
Nordwand ist grünlich mit roter Marmorierung, das
an der Ostseite in grellem Rot gehalten. An der
Ecke ist je ein 0'12°' breiter Verlikalstreifen in
Ocker ausgespart.
Die Mitte des Häuserblockes nimmt ein recht-
eckiger Hof ein, dessen Slampfboden vom Westen
n.ach tasten ebenso wie die Straßen an der Nord-
und Südfront etwas ansteigt (Xivcllemcnt im Westen
des Hofes -\-0'<)1, im Gange vor Raum X -|- riö").
In der östlichen Hälfte steht ein selbständiger Bau
von 20'00 X 12'00", orientiert von Ost nach' West
mit zwei ungleich großen Apsiden (7'75 und 4'50 "
Spannweile) an der Westseite (s. auch Schnitt c— ./
I-ig- :i).
Diese Apsiden und der anschließende Teil des
t^icbäudes sind bis auf O'jO" abgetragen, im Westen
3*
39
R. Egger
40
sind noch der Fußboden und Stücke der aufgehenden
Mauern vorhanden.
Der Haupteingang gegenüber Raum XIV hat
noch die alte Steinschwelle, durch ihn gelangt man
in einen schmalen (2"05 "") Korridor, der zwei
Abteilungen ähnlichen Grundrisses von einander
scheidet; die größere (g'So X '0"6o " ohne die
Apside) hat einen groben Kstrichboden (-)-I"l7'")
und zwei Eingänge, einen vom Korridor und einen
zweiten an der Nordosteckc, die kleinere im Süden
ist in zwei Kammern geteilt, von denen jede ihren
besonderen Eingang vom Korridor aus hat. Raum
XXX ist — soweit erhalten — mit weißem Mosaik-
boden ausgestattet (-}- 1"26"'J; die Verbindungstür
mit XXXI ist angenommen. In Raum XXXI ist
alles bis auf den Boden der Heizanlage /erstört.
Die Tür nach dem Korridor bestand sicher, denn
bei c war noch ein ebenes Mauerstück erhalten, die
Unterlage (ür die Schwelle.
Ct</IUv^vJ.-
tW
■!trP-ir Xi'^
Vom Präfurnium an der Nordscite wurde der
ganze Bau geheizt. Die Heizgrube, eingefaßt von
zwei schmalen Mauern, von denen eine zerstört ist,
schneidet l'iö" tief in den Hofboden ein. Das
Heizloch ist 0'6o " breit, O'yo " bis zum Ansatz
eines Gewölbebogcns, der seinerseits eine Scheitel-
höhe von 0'35 "■ und im Mauerwerk darüber einen
zweiten Tragbogen hat (Scheitelhöhe 170 "■ über
dem Fußboden des Hypokaustums + o). Die Fuß-
böden ruhen auf gemauerten außen verputzten
Pfeilern, die überwölbt waren; wie die Bedeckung
in den Apsiden erfolgte, ist nicht mehr festzustellen.
Die heiße Luft zog von Raum XXIX nach dem
Hohlraum unter dem Korridor durch Röhren, welche
aus je zwei aneinander gesetzten lubuli bestehen.
Zwei solcher Durchzugskanäle sind Fig. 20 ein-
gezeichnet. Nach Raum XXXI vermittelte ein
0'75 ^ breiter Durchlaß die Zirkulation. Alle
Wände der Räume XXIX, XXX und XXXI,
ausgenommen natürlich die des Korridors, waren mit
tubuli verkleidet. Leider ist die Zerstörung gerade
an den entscheidenden Stellen, den Apsiden, am
gründlichsten, so daß auch bei diesem Bau die Be-
nennung der Abteilungen nicht einwandfrei ist. So
viel jedoch kann aus dem Grundrisse geschlossen
werden, daß wir eine kleine Thermenanlagc vor uns
haben. Doch will ich nicht verkennen, daß ein Ge-
bäude von solchem Grundriß auch einem technischen
Betriebe gedient haben kann; vgl. den Töpferofen
von Tarragona, l'Arquitectura romanica a Catalunya
I S. 65 Fig. 168 und 170. Aufklärende Fundstückc
fehlen gänzlich.
Wie schon bemerkt, konnte nicht ;in allen
Stellen bis zum Fundament hinab gegraben werden,
aber der Hauptsache nach ließ sich der frühere
Bauzustand klar stellen. Bevor die Therme errichtet
war, lag das Niveau des Hofes überall um zirka
0-50 "■ tiefer. Eine Säulenstellung, deren Funda-
mente in der westlichen Hälfte des Hofes nicht
ausgerissen, sondern nur verschüttet worden sind,
lief an allen vier .Seiten herum. In der Mittle war
in der Nordsüdrichtung ein platten-
gedeekter Kanal eingeschnitten. Der
Hofboden halte einen festen mit
i^'-ö'^ '^C Mörtel hergestellten Boden; bei /
'(arinij:^ war eine kreisrunde nach unten zu
^5 ■ sich verengende Zisterne (oberer
Durchmesser l'20, unterer 0'6o "",
Sohle — 2-13 '°) mit Steinen ausge-
legt. Die Portikus, die den Hof ein-
säumte, hatte verschiedene Breite, im Süden 2'90 "",
im Westen 4-30 ■". Die Südwand war zur Zeit der
ersten Anlage geschlossen, die Türen nach Raum
XVIII sind erst später ausgebrochen. Aus Schnitt
Fig. 22 geht hervor, daß der Höhenunterschied
zwischen dem Fußboden der Portikus und der
Schwelle von Raum XVIII 075 " beträgt, d. h. die
.Schwelle paßte erst zum zweiten aufgeschütteten
Hofboden (zirka -\- I'OO""). Wie die Türen ausge-
brochen sind, war auch an den Resten der Beraalung
der Südwand zu erkennen. Auch im Osten war
der Hof ursprünglich durch eine einzige Mauer
abgeschlossen. In der Folgezeit wurde Raum XIV
gegen den Hof zu geöffnet, von der abgetragenen
Mauer ist ein Rest in der .Südwestecke bei Kote
_|_ Q._Q m y„j gl,, .Schwellstein übrig gcblielien.
Wie im Hofe, so wurde auch in einzelnen
Zimmern der Boden gehoben, in Raum XVIII und
XIX um 0-35 "" (s. Schnitt Fig. 22). Raum XX
wurde bis zum Fundament untersucht. Auch da
zeigten sich die zwei Fußböden übercinamlcr, Nivel-
lements -\- I"20 und -f-O'Og"", der Fußboden des
4'
Ausgrabunjjen in Norikum 1912/13
42
Hypokaustes liegt — O'oSj ". Ursprünglich hatte
der Raum XX seinen Eingang am Westende der
Mauer n, die später bis auf Schwellcnhöhe abt;etrngen
wurde, als die Tür in die Nordostecke verlegt wurde.
Bevor noch der zweite Fußboden eingezogen war,
wurde der erste Estrich in der Nordostecke aufge-
rissen und durch die Mauer b ein rechteckiger Raum
von 2"8oX '''-"" abgemauert, der bis zum Fuß-
boden des nunmehr aufgelassenen Hypokaustes hinab-
reiehte. Seine Verwendung ist nicht klar, auf keinen
Fall war es etwa eine Heizgrube für die östlich
liegenden Zimmer. Die Tür nach XIX ist also wohl
auch erst in der letzten Bauperiode ausgebrochen
worden.
Von den geringfügigen Einzclfunden ist einzig
ein Inschriftfragment zu erwähnen. Die Platte besteht
aus feinem weißen Marmor, ist O'IO"" dick, vorne
geschliffen, jetzt hoch 0'25 "". Die drei Zeilen in
schönen mit Apices versehenen Buchstaben ergänzen
sich mit einiger Sicherheit zu dem Namen des
138 n. Chr. verstorbenen Adoptivsohnes des Kaisers
lladrian.
L. AeQ\0. Caesari
imp. CAESAR li Trai'ani
HaJr\\Hi aiig. poiil.
iimx. usw. usw.
Das Fragment lag im Schutte an der Südmaucr
des Raumes XXIX bei g: Worauf die Inschrift sich
bezog, ist nicht zu bestimmen, vielleicht bezeichnet
sie eine der Widmungen an den früh verstorbenen
Aelius Caesar, die Hadrian per loliiiii orbem an-
ordnete '").
.Spolien geflickt. Von den Bassinplatten ihoch IT2'°)
gehören die im Süden und Westen mit ihrem gleichen
Randprofil zur ersten Anlage, die beiden anderen
sind spätere Ersatzstücke. Die nach Süden gerichtete
Platte hat oben und unten einen Ausfluß, durch
ein kleines Loch in der Mitte ging einst das bleierne
Zuleitungsrohr. Das Dübelloch an der Oberfläche
diente zum Aufsetzen des Sockels mit dem Wasser-
speier. Der unter dem Slraßenkörper laufende
Kanal konnte wegen Zeitmangel nicht aufgegraben
werden. Der Brunnen ist gleich konstruiert wie die
an den Straßen Porapeis, vgl. Mau, Pompei S. 233.
Er bleibt zusammengesetzt und, da der Kärntner
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2. Der Brunnen.
Auf der Straßenkreuzung nordwestlich des Be-
zirkes IV wurde ein Brunnen aufgedeckt. Die Boden-
platten waren zum Teil noch an Ort und Stelle, die
übrigen Bestandteile lagen verstreut. Doch war es
mit Hilfe der üußkanäle für die Verklamnierungen
möglich, die ganze Anlage zusammenzusetzen. Danach
ist der Grundriß Fig. 23 gezeichnet.
röj"" unter dem heuligen Ackerboden sind die
K.ilksteinplatten im antiken Straßenboden gelegt; sie
bilden fast ein Quadrat (3"35 X S'+S"") ""'' sind unter-
einander meist mit vergossenen Eisenklammern ver-
bunden. In der Mitte ist das Pflaster mehrfach mit
Geschichtsverein den zugehörigen Grund dank dem
Entgegenkommen des Besitzers erwirbt, für Besucher
zugänglich.
3. Der Stadtplan (s. Fig. i«»*.
Die günstige Gelegenheit, daß im Herbste 1913
ein Teil der Felder br.ach lag, wurde zum .\bgren-
zcn der Häuserinseln nördlich des Tempels und des
eben vollendeten Bezirkes IV benutzt. Dabei wurden
im ganzen fünf neue Blocks ihrer Umfassung nach
bestimmt; die beiden im Osten gelegenen h.ibcn
eine Front von gö-jo"" (VI) und gO'lj™ (IX) bei
einer Breite von durchschnittlich 3870"'. Die Süd-
'") Vita Ilclii c. 7, I s/.i/Hds s.ihi- Helia W-io per luluiii urlum colossas potii iiissil leiiipKt dUtm in
itoiitifillii iirbibii<: ficri.
43
R. Egger
44
osfeckc von VI ist schon 1910 aiigcgrabcn worden
(s. Jahreshefte XIII Beibl. Fig. 68), von IX konnte
ich diesmal die NordostecUe genauer untersuchen
und eine 3'20'° ausladende Exedra konstaJicren.
Die insulae V, VI, VIII setzen die Baulinie von I
und IV fort, V reicht etwas über die Westfront der
Tempelhallc hinaus, die beiden anderen entsprechen
ist, darf wohl als eine der Hauptstraßen, wenn nicht
als die größte Virunums angesehen werden. An der
Kreuzung südlich der Inseln VIII und IX wurde
ihr Fahrdamm aufgedeckt; er ist an dieser Stelle
ungcpflastert, 4^90 ^ breit, leicht gesattelt (O'IO"")
und besteht aus einer festgestampften Packung von
Schotter mit etwas Mörtel versetzt. Die Gehsteige
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!i: GrunilriOjli-s Doliclicnu
genau den gegenüberliegenden. Die durchschnittlich
I4'50"' breite Straße, welche zwischen ihnen in
gerader Linie von Norden nach Süden zieht und uns
nun in einer Ausdehnung von zirka 435™ bekannt
zu beiden .Seiten hallen Uuinerlei Fundicrung. Was
bisher vom Stadtplane Virunums bek.innt ist, zöigt
eine bewußte Regelmäßigkeit in der Anlage, welche
nur durch die abweichende Orientierung") des Tem-
") Die Hänserinscln und die Straße sind in
der Nord-Südrichlung parallel zum östlich anstei-
genden Hügelrücken (Töltschacherberg) angelegt. Ob
der Tempelbezirk älter ist als die bisher ausgegrabenen
Häuserinseln und inmitten der neuen regelmäßigen
Stadtanlage belassen wurde oder ob er bei seiner
Gründung aus sakralen Gründen abweichend orientiert
wurde, vermag ich heule noch nicht zu entscheiden.
45
Ausgrabungen in Norikum 1912,13
46
pclbczirkcs unterbrochen wird. Den Beschluß der
Grabung 1913 machte eine Untersuchung des Terrains
nördlich der Insel IX, mit der, wie sich heraus-
stellte, die großen Quartiere nach Norden zu enden.
4. Der Kultbau des Dolichenus.
lO'ZO" von der Nordostecke der Insula IX ab-
stehend, liegt ungefähr gleich orientiert ein kleines
fast rechteckiges Gebäude von 1770 X I föc"" Fläche.
Das Bruchsteinmauerwerk ist schwach fundiert und
0'6o bis o'So"" stark. Der einfache Grundriß (Fig. 24)
setzt sich aus 4 Zimmern (I — IV) zusammen, zwei
breiteren (645 beziehungsweise 6'20"') an der Vorder-
seite, zwei schmäleren (etwa 3"50°') im Norden. Die
Zimmer unterscheiden sich voneinander durch die
verschiedene Behandlung des Fußbodens. Raum I
hat einen Mörtelgußboden, der durch das beige-
mengte Ziegelmehl den bei Bädern verwendeten
ähnlich sieht, im Raum II und IV^ ist der Erdboden
bloß festgestampft, Raum III dagegen ist mit Schie-
ferplatten gepflastert, die auf den Pfeilern einer
Hypokausis ruhen. Der Eingang lag an der Südfront
in Raum I; die Mauern a und b sind später ange-
baut und gründlich zerstört, sodaß wir ihren Zweck
nicht mehr erkennen; eher wird das auf den Estrich
von I aufgesetzte Mauerknie zu deuten sein.
Dieser unscheinbare Bau außerhalb der Zone
der regelmäßigen großen Häuserblocks erhält Be-
deutung durch die reichen Funde, die in seinem
Innern zu heben waren und uns kundtun, daß dort
eine Kullstättc für den Jupiter optimus maximus
aus Dolichc war. Bevor ich die einzelnen Funde be-
schreibe, möchte ich zusammenstellen, was bisher
an Zeugnissen für diesen orient.alischen Kult im
engeren Stadtgebiete Virunums vorhanden war; es
ist recht wenig im Verhältnisse zur Größe und Be-
deutung der Stadt, bloß drei Votivsteinc und ein
jetzt verlorenes Metallblcch '').
.1) CIL III 47894-5006 (cf. add. p. 1813) hier
abgebildet als Fig. 25. Die Platte bctnidct sich jetzt
im Lapidarium des Kärntner Geschichlsvereines unter
Nr. 68. Sic ist aus gewöhnlichem Kalkstein ge-
arbeitet, durchschnittlich O'ZI™ dick und etwa zu
zwei Drittel erhalten. Das Inschriftfeld '0'355°' hoch)
ist von einem proliliertcn Rahmen umgeben, an dem
oben und zur linken Seite O'OIä"" tiefer einspringend
ein rohbearbeiteter Rand gelassen ist, wie bei vielen
Platten, die zum Einlassen in die Mauer bestimmt sind.
In der Mitte des Inschriftfeldcs ist eine quadratische
Ausnehmung von 0'028"' Tiefe, sie diente zum Befesti-
gen eines Metallemblems. Die Fundnotiz im CIL „Am-
dorfi in fundo a septentrione monumenli Prunneriani"
ist nach Carinthia XXVIII 1838 S. 96 dahin richtig-
zustellen, daß nur der Grundbesitzer, der den Stein am
7. April 1838 beim Pflügen fand, aus Amdorf stammt.
Die Fundstelle selber ist nun durch unsere Grabung
genau fixiert, denn der Acker „nördlich vom Prunner-
denkmal" ist kein anderer als der Bezirk unseres
") Aus einem selbständigen Heiligtum etwa
Gehstunden östlich des Zollfcldcs stammt das
Jaborncgg, Kärntens römische Altertümer
25: Hauinschrift des Doüctienums.
Heiligtums, in dessen Bereich deutlich zwei Raub-
grabungcn, die eine in Raum I, die andere beim
Eingang an der Südfront nachzuweisen sind. Der
Text der Inschrift enthält in Z. 1 die Konsuln des
Jahres 189 n. Chr. und den Rest des näheren
Datums, Z. 2 die Widmung an J(upUer) oiptimiis)
iii(iixiiiius) Dolic[^heiiiis2; Z. 3 bis 6 stand der Name
des Kaisers Commodus, der später ausgetilgt wurde,
dann folgt der Stifter Bcllicus Mariiii J\ilius) und
das Objekt der Stiftung samt einer Dedikationsfor-
mel. Für die P^rgänzung liegen die Vorschläge Hett-
ners (De Jovc Dolicheno S. 37 n. 26) Z. 7 s[invfi/os]
Z. 8 iii[ssil fieri't'\ und Kans (De Jovis Dolicheni
cultu S. 54 n. 53) vor, welcher s[iJcvr./iis] aufnimmt,
Z. 8 aber, um den Raumverhältnissen gerecht zu
Nr. CCXCVni abgebildete Relief mit lupiter Doli-
chcnus und Juno Regina.
47
R. Kgger
4«
werden, ih[s(sioh<) aj(<Tii)] ergänzt. Den wahren
Charakter der Inschrift erkannte aber, glaube ich,
erst O. Cuntz, der den Stein selbst prüfte (Mitt. der
Zentral-Komra. III 1904 Sp. 163) und in seinem
Sinne möchte ich den Worttaut folgendermaßen
wiederherstellen
1 äiiobiis SUaiiis l[l
2 J{ovi) o(plimo) m{aximo) Dolic^liciio pro iiUiilc
Name des Commodus
7 Belliciis Marini ßtliiis) s[aciaiiiiiiii) cum
8 Iricliii(io) omni impeiul{io) siio iii[ssH dci J'iecil).
Nach dem Texte wie
nach der äußern Form ge-
hört der Stein zur Gruppe
der Hauinschriften, und da
wir jetzt wissen, daß er aus
unserem Heiligtume stammt,
muß der Bau scllist das epi-
graphische Denkmal erklä-
ren. Die Räume I bis IV
bilden eine Einheit, das sa-
crariura, die Frage wo inner-
halb desselben — denn spä-
tere Zubauten können nicht
in Betracht kommen — das
besonders erwähnte Tricli-
nium lag, erledigt sich durch
folgende Überlegung: das
einzige Zimmer, das durch
seine Heizanlage für ein stets
benutzbares Versammlungs-
lokal der Kultgenossen ge-
eignet war, in dem sich ferner
keine Votivgegensländc fanden, ist Raum IV. Wir
dürfen ihn als das Triclinium ansprechen, das eine In-
schrift aus Bologna (CIL XI 616) gelegentlich deut-
licher als cenatorium bezeichnet. Die Gründe, warum
das Triclinium in der Widmung eigens genannt ist,
können mehrfach sein, entweder fehlte ein solches
andern Heiligtümern, oder seine besondere Ausstattung
z. B. die .Stellung einer Hypokaustenanlage hatte effek-
tive Mehrkosten verursacht. Doch das läßt sich nur ver-
muten. Sicherer ist ein Schluß aus der Namensgebung
des Stifters; Bcilicus (vielleicht nicht Gentile) Marini
filius muß ein Peregrine sein, und zwar, wenn
26: Dolichenusaltai
aus Virunum.
K. Meyer das gerade bei A'crolircrn des Odliobenus
häufige Kognomen Marinus richtig als syrischer Her-
kunft deutet, ein Orientale.'-') Es paßte sehr gut zu
all dem, was wir über die Einführung des Dolichcnus-
kultus an anderen Orten wissen, wenn auch in Viru-
num eiEi Mann, dessen Name auf orientalischen Ur-
sprung hinweist, den Kultbau gestiftet lint.
/') CIL III 4791 cf. p. 1046 und 1S13, hier
Fig. 26. Die Inschrift") stammt aus dem ZolUeldc,
wurde zu l'runners Zeiten (2. Hälfte des 17. Jahr-
hunderts) gefunden, war eine Zeillang verloren und
befindet sich heute im Lapidarium des Kärntner
Geschichtsvereines als Nr. 98. Der Buchstabenform
nach und auf Grund des Ehrennamens der 2. Legion
gehört der Altar in die erste Hälfte des 3. Jahr-
hunderts, sein Aufsatz trägt oben noch das Dübel-
loch zum Aulsetzen einer Votivstatuette. Das In-
schriftfeld mißt 028 X 0-44"', die Legende besagt,
daß zwei Soldaten der II. italischen Legion, welche
in Lauriacum (bei Enns an der Donau) garnisonierle,
dem Gotte ihr Gelöbnis eingelöst haben.
J(ovi) olplimo) )ii(axiiiiu\ i.(olicheno)
Scveritiius
Silvia US
et Atir{elius)
Boniattis
mil[iles) leg(ionis) II
Ital{icae Sevcri{anae)
v{ohim) s{olucrunl) liaeli) l(ibentes) m(crilo).
c) Am Karner der Kirche von Hörzendorf ist
ein zweiter Altar so eingemauert, daß die Reliefs
seiner .Schmalseiten nicht mehr zu erkennen sind.
Er wurde mit anderen Antiken irgend einmal aus
dem Zollfelde dorthin verschleppt, seine Inschrift'^)
(CIL III 4790) nennt ein Ehepaar Cl(audius) Quin-
tilianus und Rutenia [S]e[c]ura als Weihende.
d) Dann fand D. I'runner auf seinen .Streifzügen
am Zollfclde ein Metallplätlchen mit der Aufschrift
l'O'D, das er als Dukatengewicht erklärte (CIL III
6015, 4). Das Stück ist heute verloren, doch handelt
es sich zweifellos um eine jener kleinen Bronzetafeln,
wie sie dem Dolichenus öfter als Votivgabe dargebracht
wurden, z.B. in Pfünz (CIL III 11926 und 11927).
Von den Funden bespreche ich zuerst die epi-
graphischen Denkmäler. Das beste Stück, der Rund-
*') Cultores Dolicheni mit dem Namen Marinus bei
Hettner a. a. O. S. 9. Die Etymologie in E. Meyers
Artikel Dolichenus in Roschers Lexikon I Sp. 1192.
'*) Fehlt in den Listen bei Hettner und Kan.
'*) Von mir im Mai 1910 kontrolliert.
49
Ausgrabungen in NoriUum 191 2 13
50
allar Fig. 27, war dereinst durch Kinwirkung des
Feuers so mürbe gebrannt, daß er bald, nach dem
er photographiert war, in Stücke zerbrach. Im Schutte
der Raubgrabung, die zu beiden Seiten der West-
mauer von Raum I deutlich zu erkennen war, steckte
auch ein Rest der viereckigen Fußplatte, in welche
der Altar eingelassen war. Das umrahmte Inschrift-
feld springt etwa um o'OiS"" ein, die Formel ist in
größeren Buchstaben außerhalb des unteren Rahmens
auf den Schaft gesetzt. Die Lesung ist in allen
Punkten gesichert: auf Geheiß des dolichenischen
Gottes stiftet das Ehepaar Claudius Rufinus und
Octavia Comsilla der Juno Regina den Altar.
Jtinoui
regiiiac
iiissii dei
Dolicheni
Cl(atiäitis) Rufinus
et Octavia
Comsilla
pro sc d{oHo) J{ederiiitl)
Juno Regina ist die 3-eö; aüvvaos des Dolichenus,
ursprünglich ebenfalls eine syrische Gottheit, der
Name Juno gibt nur die Anglcichung an den römi-
schen Götterkreis. Das Paar findet sich des öfteren
auf Inschriften CIL VI 367 (aus dem Jahre 218
n. Chr. ebenfalls iusso Dolycheni); 413 (aus dem
Jahre 244 n. Chr.) VII 98. Auch finden sich Bei-
spiele, daß von denselben Personen ein Stein dem
Dolichenus, ein zweiter der Juno regina gesetzt
ist C.VI 365, 366'°). — Das Kognomen Com-
silla ist wohl die Weiferbildung von Compse, '") ein
Frauenname, der gerade in Venetien etwas häufiger
vorkommt in Altiniim (C. V 2230), Aquileia V (1087;
II52) und P'orum Julii (V 1765.) Die Formel ex
iussu läßt vielleicht wie ähnliche e.\ praescripto oder
raonitu auf Inkubation schließen (s. Löschcke, Be-
merkungen zu den Weihgeschenken an J. D. in den
Bonner Jahrb. 107 (iqoi) S. 06 — 72.)
An der gleichen Stelle fand sich ferner das
.Stück eines kleinen Rundaltars Inv. Nr. 45 Fig. 28.
Von der Vorder- und Rückseite ist so viel erhalten,
daß man die Form sicher ergänzen kann: oberhalb
des Mitlelstückes mit der Inschrift \_l(ovi'\ o(plimo)
miaximo) D[olichetto) ist durch ein ausladendes Pro-
fil ein Schaft abgetrennt, auf dem, wie das Dübelloch
der Oberdäche zeigt, das Volivbild stand.
Besonders geformt ist das Fragment Fig. 29
Inv. Xr. 76, das im Raum IV lag: ein sechseckiger
Pfeiler mit einer viel gegliederten Ausladung in der
Witte trägt auf einer Seite den Anfang des Götter-
namens I(ovi) o(ptimo) . . . ; die Buchstaben sind noch
mit roter Farbe bemalt.
ly. Kundaltar der Juno Regina.
Im Raum II lag an der Südosteeke umgestürzt
der Altar Fig. 30. Das Inschriflfcld der Vorderseite
ist völlig abgeblättert, am Steine selber waren überall
deutlich die Spuren eines Brandes zu beobachten.
Verstreut lagen daneben verschiedene Bruchstücke
'") Vielleicht gilt auch der Stein Mölanges de la
faculti Orientale IV 19IO .S. 224 Fig. 2, der cv
iussu Junoni(s) gesetzt ist, dem Dolichenus. Die
Göttin ist, ohne im Texte der Inschrift genannt zu
Jaliroshefte dos öiterr archäol Institutes Bd. XVII Hoiblatt.
sein, im Relief abgebildet C. VI 2275.
") Doch vergleiche den Töpfernamen Comisillus
eil. XIII 10.010, 014.
R. EgK^r
52
anderer Weihungen, die ich unter Inv. Xr. 5 1 ein-
zeichnete und hier der Vollständigkeit halber erwähne
(Fig. 31). Beachtung verdient nur das Fragment 51 <?,
weil mit einiger WahrscheinlichUcit die erste Zeile
auf Marinus ergänzt werden darf; 51 b stammt wieder
von einer kleinen Säule. Wenn man die Votivsteine
des Dolicbcnus durchmustert, begegnet die Säulen-
form häufig CILIII 1302. 7761.
7»i4- 7835- 10044. VI 407.
3699. IX 2836. Kleinere Säu-
len sind als Altaraufsalz, als
Träger des Weihwasserkessels
aber auch als selbständige Votiv-
gaben im Inventar des Doli-
chenustcmpels auf dem Esquilin
bezeugt C. VI 414")- Ähnliche
Säulchen kennt auch der Kult des
... verwandten Jupiter Ileliopoli-
30 : A1t:ir. •* ' '
tanus z. B. in Carnuntum C. III
1 1 137 oder in Rom C. VI 420. Der sechseckige Pfeiler
erinnert etwas an den Aufsatz eines Altars des Jupiter
optimus maximus und der Juno regina aus Mainz (nach
einer Zeichnung in den MiJlanges Cagnat S. 274I.
Ji: Inichriftrcste aus dem Dulichcn
Riiij;s um den Altar der Juno Regina im Schutte
der Raubgrabung lagen 18 Fragmente von Rund-
skulpturen, welche sich drei Objekten zuweisen
lassen, nämlich 7 .Stück (vereinigt unter Inv. Nr. 53)
einem Rinde, und zwar sind zwei Trümmer der
Basisplatte mit je einem Huf und 5 .Stücke vom
Körper erhalten, dann 6 Fragmente von der Statue
des Dolichenus selber (Inv. Nr. 54) und schließlich
5 Teile einer größeren weiblichen Gewandfigur,
wohl der Juno Regina (Inv. Nr. 75). Der Gott war,
nach den Resten zu schließen, dargestellt als römi-
scher Krieger, seine Linke mit dem Blitze ruht auf
dem vorgestellten und gebogenen Knie auf, die em-
porgestreckte Rechte führt das Doppelbeil. Wie die
übriggebliebene linke untere Partie der Figur er-
kennen läßt, stand Dolichenus auf dem Rinde.
32: liron^ehimi"-
In Raum IV, und zwar in der Hrandschicht am
Slampfboden, wurden drei Gegenstände aus Bronze
aufgelesen Inv. Nr. 58. 59. 74: ein Zierstück viel-
leicht von einem Kandelaber, O'oSj" hoch, stellt
einen aufwärtsgebogenen Stengel dar, welcher vier
dreiteilige Blattbüschel trägt und in eine pinien-
zapfenähnliche Knospe endet; unweit davon lag die
Lampe Fig. 32. Der Ölbehälter ist kreisrund (oberer
Durchmesser OMOS"") und hat unten einen Fußring
mit zwei Zierkreisen, oben in der etwas tieferen nach
innen zu gesenkten Deckplatte drei Itleinc und ein
mittleres größeres Gußloch. Die drei Lichtschnauzen
mit erhabenen Rändern sind mit einem oben einge-
schnürten Zwischengliede angesetzt, das je eine
kleine l!)frnung eingebohrt hat. An zweien der Ringe
haftet noch die feingliedrige Bronzekette zum Auf-
") \Vie der orbicultis cum columella dieser In- uns gefundene Rundaltar eingelassen war. Über den
Schrift vorzustellen ist, ist nicht ganz evident, viel- Vergleich mit den konischen Säulen, die in den
leicht ist mit orbiculus eine kreisrunde Basis ge- Tempeln orientalischer Götter standen s. Kan a. a.
meint, in welche die Säule ähnlich wie der von O. .S. 9 u. 29 f.
53
Ausgrabungen in Norikum 1912/13
54
hängen. Schon zu den besseren Leistungen des
Kunsthandwerkes gehört Inv. Nr. 74, die rechte
Hälfte eines Handgrifles Fig. 33. Die Vorderseite
ist ausgearbeitet, die Rückseite hohl, das Stück mißt
jetzt der Breite nach im ganzen O'oSj™. Ein See-
panther hält mit der linken Pranke ein Medaillon
mit einem weiblichen Kopf. Sein Fell ist durch
Kreise mit eingestanzten Punkten, der Fisehlcib
durch Schuppen gekennzeichnet; zwischen beiden
Teilen des Mischwesens läuft von oben nach unten
ein doppelter Haarstreifen und daran stilisierte Zot-
teln. Die Schwanzflosse mit einer Mittelrippe und
Raum IV. Das Gefäß ist aus dem gewöhnlichen
grauen Ton gedreht, hat eine Höhe von OOjS"",
der größte Umfang beträgt 0*29 ", die Deckplatte ist
etwas verlieft angesetzt. Der Spalt für den Einwurf
ist zwar an der einen Seite ausgebrochen, aber
immerhin ist seine Länge noch meßbar und reicht
mit knapp O'Oa"" nur für Kleinbronzen. Da die Ein-
richtung des Opferstockes in Tempeln geläufig war''),
so dürfen wir gemäß den Fundumständen auch
unsern Fund als die Sammelbüchse des Dolichenums
ansehen. Ähnliche Stücke verzeichnet Gräven in
seiner Abhandlung über die tönerne Sparbüchse im
^^^^jg^«^;^g|gS
31: ISn
Sp.lrbüchs.
aufgebogenen Rändern ist wie ein .Steuer gebildet.
Um die Biegung des Schwanzes ist ein Bronzering
gelegt, seine fehlenden Enden waren als Stiften ge-
formt, die in Holz getrieben werden konnten. Die
Darstellung des Seepanthers ist verhältnismäßig sel-
ten"), ob ein Zusammenhang mit dem Dolichcnus-
kulle besteht, wage ich nicht auszusprechen^"). —
Alle bisher besprochenen Funde dürfen wir wohl
zum Inventarc des Heiligtums rechnen, vielleicht
gehört auch die tönerne Sparbüchse (Inv. Nr. 61)
Fig. 34 dazu, gefunden wurde sie wenigstens in der
gleichen Schichte wie die anderen Objekte in
Altertum (Jahrb. des deutsch. Arch. Inst. XVI 1901
S. 175 u. Fig. 17).
Über das ganze Heiligtum verstreut fanden sich
endlich 14 Münzen von Vespasian bis Valentinian
(s. Münzliste Sp. 57 f.).
Es erübrigt noch, einige Worte über den Bau
selbst zu sagen. Während die .Ausgrabungen gelehrt
haben, daß sich für den verwandten Mithrasdienst
in den Kultgcbäuden eine Art Typus, die Mithras-
kirche, ausgebildet hat, ist das Vergleichsmaterial
für Dolichenusheiligtümcr außerordentlich beschränkt.
Bisher wurden am Limes nur zwei solche Anlagen
'■') Keller, Die antike Tierwelt I S. 62. — Die
Komposition, daß zwei Mccrungeheuer in der Mitte
einen Schild, eine Maske, ein Medaillon halten, ist
bei Rronzehenkeln und -griffen gewöhnlich, z. B.:
Blanchet-Babölon, Calaloguc Nr. 1455; ähnlich der
schöne BronzegriflT au» Camuntum (Vignette der
Festschrift „Camuntum 1885 — 1910" S. 5). Eine Dar-
stellung des Sccpanthcrs bringt auch der Mecrgöllcr-
sarkophag in den Uffizien in Floren/.; Dütschke,
Antike Bildwerke HI S. 4g.
^") Auf dem Fragmente eines Dolichenusbronzc-
rclicfs aus Brigetio finden sich Mccrungeheuer, dar-
unter auch ein Seepanther s. Münsterberg in diesen
Jahresheften VI 1913 .8.69(1". Abbildung S. 73, Fig.35.
•') Vgl. Thodcnat bei Daremberg-Saglio s. v.
loculus.
4*
DO
R. Egger
56
aufgedeckt. Die eine, Grundriß Fig. 35, wurde im
Jahre 1888 elwa 40 Schritte südöstlich der porta
decumana des Lagers bei Pfiinz gefunden--). Der
rechteckige Bezirk von zirka 21'40 X 1800°' ist
orientiert und mit einer Mauer umfriedet; ungefähr
in der Achse des Hofraumes f20"' von der West-
maucr abstehend liegt eine nach Osten offene qua-
dratische Cella (4'8o'°'- im Innern) mit einem An-
bau; im Hofraumc stehen gemauerte Basen für Voliv-
steine. Diese Anlage gibt für unscrn Bau keine
Linken an den Kultraum anschlössen, unerforscht.
Gerade aber in der Anordnung der einzelnen Zim-
mer läge eine Ähnlichkeit mit dem virunenser Bau.
Zeitlich stehen sich diese drei Dolichcna nahe,
das in Pfünz wurde samt dem Kastell im Jahre 233
durch die Alamannen zerstört,^') die früheste datierte
Weihung in Carnuntum fällt ins Jahr 181 n. Chr.
(CIL III II 131) und 189 wurde das Kultgebäude
in Virunum gestiftet. Wie lange es benutzt wurde,
wissen wir nicht; doch hört im allgemeinen gegen
300 n. Chr. die Verehrung des Dolichenus überhaupt
auf. Auch läßt sich die Zeit, in der das Haus zer-
stört und angezündet worden ist, nicht mehr ermitteln.
36: Kultraum des DoHchc
35 : Tempel des Doliclie
Lager von Tfunz
Parallele, eher die zweite westlich des Lagers von
Carnuntum-'), Fig. 36. Da besteht der eigentliche
Kultraum aus einem fast quadratischen Zimmer
(6'10 X j^o"), dessen Boden mit Ziegelplatten aus-
gelegt ist. In der Mitte der Westwand ist eineSehaftvor-
mauerung angebracht (r23 X 0'55°';, in deren Verlän-
gerung inmitten des Raumes ein Pfeiler (o"97 X 0'68'")
steht. Während der Leiter der damaligen Ausgra-
bungen beide als Stützen für ein aufgesetztes Stock-
werk deutet, möchte ich sie m. E. lieber als Sockel
für Kultbilder oder Altäre halten und damit den Rest
der Aufmauerung an der Nordwand des Raumes I
unseres Dolichenums vergleichen. Die Grabungen in
(Carnuntum wurden seinerzeit nicht fortgesetzt, und
so blieben die Räume, die sich vorne und zur
Anhangsweise stelle ich eine Übersicht der
Münzen und Sigillaten sowie die Funde zusammen,
die teils beim Abstecken der neuen Häuserinseln,
teils außerhalb unseres Grabungsrayons zufällig
gemacht wurden. Münzen wurden im ganzen 85
aufgelesen, und zwar 38 im Terrain verstreut, 33 an
der Ostmauer des Häuserblocks VIII und 1+ im
Dolichenum; keine einzige lagerte so, daß wir aus
den Fundumständen zu chronologischen Schlüssen
berechtigt wären. Zum ersten Male aber reicht die
Münzreihe über das Jahr 375 n. Chr. hinaus, in das
früher die Zerstörung Virunums gesetzt wurde. Die
46 .Stücke, welche sich zum Teil wenigstens dem
Münzherrn nach bestimmen ließen, sind in der
folgenden Liste enthalten:
") Denkmäler des Jupiter Dolichenus zu Pfünz
und Faimingen in den Beitr. z. Anthropol. u. Urgesch.
Bayerns VIII (1889) S. 179— 201. Der Plan S. 187.
") Arch.-epigr. Mitt. XVI (1896) .S. 176— 187.
") Ein Schatzfund von Denaren, der im Bezirke
gemacht wurde, reicht von Faustina iun. bis Ale-
xander Severus und Julia Mammaea, die jüngste
Münze stammt aus dem Jahre 233 n. Chr.
57
Ausgrabimf;en in Norilvurn 1912,13
58
Nr.
Kaiser
Rückseite
Cohen'
I
GB
Nero Drusus
ti Claudius cacsar aiig p in
Ir p intp sc
8
2
3
MB
MB
Claudius
Vespasianus
4
GB
Vcspasianus
M B
Klavier
3
—
6
MB
MB
Ncrva
Hadrlanus
Salus
7
Salus aiigusli cos III sc
"357
8-9
MB
Hadrianus
_
_
10
II
GB
MB
Bill.
Antoninus Pias
Faustina iun.
Julia Domna
Julia
12
pudicilia lillllll
i6s
13
Denar
Elagabal
abnndantia aug
Abundantia
t
14
Denar
Alexander Severus
p m Ir }' XII cos III pp
.Sol
440
15
KIB
Gordi.anus Pius
acUrnilali aug
Sol
44
16
GB
Gordianus Pius
p m Ir p IUI cos II pp sc
Apollo
251
17
Denar
Gordianus Pius
romae actcrnae
Roma
314
18
GB
Decius
pms col vim aitxi
Stadtgöttin
140
19
Bill.
Gallienus
npollini coiis aug
Centaur
73
20
Bill.
Gallicnus
conservat pielaljJHi
Gallien
144
21
Bill.
G.iUienus
Dianae coiis aug XI
.■\ntilope
162
22-23
34
BiU.
KIB
Gallienus
Claudius 11
,u-ijuilas aug
Acquitas
6
-5
KIB
Claudius II
coHsecralio
Adler
46
26
KIB
Claudius 11
consecratio
Altar
50
27
KIB
Claudius II
oriens aug
Sol
186
28
KIB
Claudius II
providcnl aug
Providentia
230
29
KIB
Claudius II
virlus aug im Felde B
Virtus
3>8
30
KIB
Aurclianus
concord milit
Aurelian u. Scve-
31
KIB
Aurelianus
iovi conser 's
rina
Kaiser u. Jupiter
59
105
32
KIB
Aurc-lianus
oriens aug
Sol
158
33
KIB
Constantinus
gloria exerciius
2 Soldaten und
I Feldzeichen
245
34—35
KIB
Constanlinus
gloria exerciius suiaa^^)
idcm mit 2 Feld-
zeichen
253
36-37
KIB
Constanlius
fellemprcparalio nsis S
Kampfszene
45
38
KIB
Constantius
gloria exerciius
2 Soldaten
95
39
KIB
Constanlius
spes reipublicae
Kaiser
188
40—42
KIB
Valcntinianus
sccurilas reipublicae
Victoria
37
43
KIB
Theodosius
Salus reipublicae ///////
Victoria
io
44
KIB
Aelia Flaccilla
Salus reipublicae
Victoria
8
45
KIB
Ilonorius
Salus reipublicae im
Felde T Victoria
32
46
KIB
Arcadius
s<i/i(.\- reipublicae causa? im
Felde "f Victoria
41 Sab..t.
"; Das eine Exemplar hat SMA0.
59
R. Eugcr
60
Zu den Münzen zähle ich noch eine Seslcrz-
bronze, die durch Umhämmern auf die Form eines
Gewichtes (25'975^) gebracht worden ist^''). Vom
Kaiserkopf sind die Umrisse, von der Legende S C
zu sehen.
Während unserer Grabung f:ind ein Knecht
zirka 20 "" südlich des mittleren Korumfingiinjies das
Grabinschrift ans Virumi
Fragment einer Grabinsehiift, das als M:iuerslciii in
einem späten Gebäude verwendet war. Lesbar sind
nur noch die Reste von 3 Zeilen ,7// | ;'/ 7 I ^f ERE |
VRS VLVS • Fl( Mus) I V • F ■ S I //////.
Im Frühjahre 19 14 stieß man auf Parzelle 7 18
der Kat.-Gera. Arndorf (Besitzer vulgo Rlasibauer)
auf zwei Grabsteine, die ich nach Aufnahmen des
Herrn Slanitz vom Klagenfurtcr Museum mitteile.
Beide Platten sind aus dem gewöhnlichen Marmor
der Gegend, die eine (Tnschriflfeld 0'6oXo"5''"l
Maße der Tafel 076 X O'^**'") !*""'«■ 37 «'" einem
Ehepaare aus der weitverzweigten Kumilic der Harbii,
u. zw. den
L(ucio) Barhio
L(uci) ß,i!ioj Speralo
ei Harbiae Qluiiili) f(iliac)
Augur inac
Scx{tus) Barbius
Finiius f(iliiis) f(ccii).
Die zweite (Rahmen 0*07 tu, Inschriftfeld 0':8 X
0"29 )h) hatte ich Gelegenheit im September 1914
/u l;onlrnlIicrcn ; ihr Text lautet
MASCVLINA
MASCVLI
VIVA' F-SIBI ET
TERTIO-CVPlt
(■ CON .OPT :•
Miiscu/iiia
Musculi (filia)
Viva /(ccif) sibi cl
Tcilio Cupili (filio)
Cdlliilljrij opl{illl0)
Aus den 1 rümmern verzierter Sigillatagcfaßc
HlIi sich keine ganze Form mehr gewinnen. Da der
reiche Vorrat an dieser Ware für Virunum dereinst
besonders wird bearbeitet werden müssen, begnüge
ich mich hier die .Stempel zu verzeichnen.
Stück-
zahl
Legende
Platz
CIL XIII
lOOIO
3
I
I
I
I
CIIRTIM = Ct-rli mliVtu)
COMITIALIS
MARIHV2 F = Marittiis fiecil)
RIPANVS ? = Ripamts f(ecii)
SIIXTI M- = Scxli ut(auu)
SVOBNIKM
Boden
außen
Hoden
Boden
Boden
Boden
546
ÖI5
1274
i('37
1807
1856
IV. Colatio (tVltcnmarkt bei Windisch-Graz).
Den folgenden Bericht stelle ich nach einem
Konzepte des Herrn Dr. Hans Winkler, k. k. Notar
in Windisch-Graz, zusammen. Herr Dr. Winkler hat
alle Grabungen selbst durchgeführt, die gefundenen
Objekte restauriert und aufgenommen. Seinem nimmer-
müden Interesse für die Antiken ist es zu danken,
daß wir jetzt über die Besiedlung des Bezirkes
Windisch-Graz in römischer Zeit sichere Kunde und
für weitere Untersuchungen feste Ausgangspunkte
haben.
""; Nach einer liebenswürdigen Auskunft Prof W. Kubitscheks.
6i
Ausgraliungen in XoriUuni 1912/13
62
N'aeh den Ani;ahcn der tabula Peutingeriana
las; an der Siraße Virunum — Ccleia 45 p. m. von
Virunum und 29 m. p. von Celcia, also in der näch-
sten Umgebung von Windisch-Graz, die Station Co-
latio. Sie begegnet sonst weder in der antiken Lite-
ratur noch auf Inschriften; daß Colatio zum Ge-
meindegebiete von Celeia gehörte,
ist wahrscheinlich, aber nicht
sicher zu beweisen. Den Zug
der römischen Straße lassen die
Insehriftsteine in Douie, Gallen-
hofen und Stadt Windisch-Graz
selbst erraten (CIL III 5103 ff.).
Die genaue Lagt von Colatio
war bis jetzt nicht bekannt,
Muchar (röm. Norikum I S. 245)
identifizierte es mit Windisch-
Graz selber, C. Hiltl, der beste
Kenner des Bachergebirges,
setzte es oberhalb Windisch-
Graz an (Das Bachergebirge
S. 5), desgleichen Ihm bei Pauly-
Wissowa RE s. v. Colatio beim
heutigen Windisch-Graz. Erst
die Grabungen Dr. Winklers
haben auch in diesem Punkte
zur Klarheit geführt; heute steht
fest, daß der kleine Ort mit dem
bezeichnenden Namen Alten-
markt '/( Stunde nördlich von
Windisch-Graz identisch ist mit
der antiken Station Colatio. Die
Spuren römischer Besiedlung
fand Herr Dr. Winkler an vielen
Orten des Bezirkes. Dem Be-
richte über Colatio möchte ich
an dieser Stelle die kurze Be-
schreibung eines kleinen Wohn-
hauses, das Dr. Winkler bei
Douie auf der Parzelle 1775
der Kai. Gem. St. Ilgen am
Grundstück des vulgo PuSnik vollständig ausge-
graben hat, voranschicken. Das bescheidene Ge-
bäude (s. Grundriß l^'ig. 38) deckt eine Fläche von
l6"40 X lo"20", die umlaufende Hauptmauer ist 0'70"
stark, im Fundamente O'go". Im Osten ist der
ganzen Breite nach ein Gang vorgelegt (2'40" breit),
dessen Langmaucr vielleicht nicht hoch ging, sondern
eine Ilolzwand oder Stützen für eine durchbrochene
Front trug. Der Inncnmuro des Hauses zerfällt in
eine Diele, wenn ich diesen Ausdruck gebrauchen
darf (ij'oo X 4'90"'), und in eine 3'40'° breite Flucht
von drei Zimmern. In der Diele und im kleinen
Mittelzimmer ist Estrichboden nachzuweisen. Aus
dem mittleren Raum führt eine Tür in eine nur
0"70 ^ breite Vorratskammer, die erkerartig vorspringt.
lies \K ..hnli.ius bei Doiil.v
An der Nordseitc liegt eine Pflasterung. Daß dieser
Hau römisch war, zeigt das vorzügliche Mauerwerlv
und die dabei verwendeten Ziegel mit den Marken
PARATI und den rückläufigen Stempeln RECANO,
die wir bisher nur aus Cilli kannten (CIL 111
11864; vgl. AEM IX 1885 S. 261).
Inmitten der Ortschaft Altenmarkt wurde 1909
im Hole des vulgo Petrif ein römischer .Mtar aus
gewöhnlichem Kalkstein gefunden. Er ist 071"
63
R. Egger
64
hoch, der Schaft hat an der Vorderseite ein In-
schriftfcld von 0'2g™-, eine Tiefe von O'ig™, oben
und unten läuft eine einfache Profilicrung. Die Fin-
der sahen noch von der Inschrift 4 Zeilen, jetzt ist
nur mehr mit Mühe in der ersten Zeile der Name
der Gottheit lOM l(ovi) o{ptiiiio) m(aximo) zu er-
kennen.
Ost- und Wcstmaucr l;onvei^;icrcn etwas — letztere
ist an ihrer südlichen Ecke abj;erundct, auf zirka
I ■" noch erhalten und liegt 2'8o"' unter dem heuti-
gen Niveau. Pflaster wurde im Jlofraum nicht ge-
funden, wohl aber ein gewöhnlicher .Stampfboden.
9-60 "^ von der Wcstmaucr abstehend liegen im Sü-
den drei ro5°'- messende schwach fundierte Mauer-
Alten/aarkt Crabvncen In der O.rtschaft.
RÖAUSCHE /AavbRJJ.
MODERNI - .
holzwakde.
Papiellen;
jO- TcnipahinL-igc in -Altcnmarkt.
Dieser Zufallsfund gab Anlaß zu weiterem Nach-
forschen in der nächsten Umgebung. Die Mauerzüge
konnten nur von Fall zu Fall und auf kurze .Strecken
verfolgt werden, aber sie schließen sich am Ende doch
zu einem einigermaßen lösbaren Grundriß zusammen
(Fig. 39). Wir unterscheiden dabei eine Umfassungs-
mauer, einen trapezoiden Hofraum und in dessen
nördlichem Dritteile ein Gebäude in der Mitte. Von
der Umfassung sind drei Ecken ausgegraben ; die
Sockel in einer Höhe von etwa 0'30 bis 0'40°';
ihre Flucht läuft mit den Langmauern des Gebäudes
parallel. Zwei weitere Sockel a und ß weichen von
dieser Richtung ab. a ist innen gemauert, außen mit
profilierten Marniorstückon eingerahmt, mißt l"30"'°.
Neben diesem Fundament lag ein Akanthuskapitell,
zu dem höchstwahrscheinlich die mächtige monolithe
Säule, welche das Gewölbe der Wallfahrtskirche am
benachbarten Schloßberge stützt, gehört. Ringsherum
65
Ausgrabungen in Norikum 1912 13
66
steckten in einer Brandschichte Gefäßreste, Ziegel mit
dem Stempel CIVNITERTII (CIL III 11862). ß be-
steht aus gewöhnlichen Kalksteinen, ist etwas kleiner
(r20°-), zwei Mauerzungen je I" lang und 0"6o und
O'So" breit zweigen ab.
Das Gebäude, das ungefähr in die Achse des
Hofraumes gelegt ist, hat eine (innere) Breite von
14-45", ^'^ Längsmauem sind 0'8o und l"30'° (im
Fundamente) stark. Zur südlichen Abschlußmauer
steigt eine schräg geböschte Pflasterung an, welche
an der Seite mit Sandsteinen eingefaßt ist. Die inneren
Mauern umschließen einen um zirka O'jO™ unter dem
antiken Niveau des Hofes liegenden Stampfboden, der
von Schutt und von Estrich trüraraem des Oberbodens
bedeckt war. Dies der Be-
fund. Wir deuten ihn als
lempel mit einem Hof-
raum und derEinfriedung,
ilie beide von der übrigen
Siedlung ausnimmt. .\uch
die Funde, zu denen auch
die erwähnte Säule mit
dem Kapitell zu zählen
ist, rechtfertigen die Be-
zeichnung Heiligtum, es
sind meist Reste von Vo-
tivgaben. Zuerst ein Altar
aus gewöhnlichem Mar-
mor, hoch im ganzen jetzt O'lSj '°, mit profiliertem
Aufsatz und einem Inschriftfelde von O'Ij X 012 "j
Fig. 40. Die Widmung gilt dem Mars Augustus
Miitili) I Augittslo) I Q. Arl{ )
Kognomen und Weiheformel fehlen.
Dann eine 0'02"' dicke Marmortafel Fig. 41 in
Form einer Ädikula mit nach unten zulaufenden
-Seilen. (Höhe 0'20™, größte Breite o-li".) In der
Haltung des Gigantenkämpfers tritt Jupiter wild be-
wegt aus dem Hintergründe wie aus seinem Tempel
heraus. Der gewaltige Kämpfer schwingt in der
Rechten den Blitz, das Haupt ist unter dem Giebel
leise geneigt, der Mantel, der ganz zusammengezogen
nur die linke Schulter und den Oberarm deckte, ist
beim raschen Vorstürmen abgeglitten und will eben
nach rückwärts fallen. Die linke Hand hält kein
Attribut, die bloße Faust ist in drohender Gebärde
geballt. Zur Rechten des Gottes sitzt am Boden sein
Adler. Dem vorliegenden Typ am nächsten kommen
die Münzbilder des Jupiter Fulgurator (seit Claudius
Gothicus) und die zahlreicheren des Jupiter Propug-
Jabreihefle dei Ssterr. ;trchäol. Institutei Bd. XVII DcibUlt
40 ; .\ltar de
nator, die schon auf Münzen des Septimius Severus
erscheinen. In beiden Fällen ist Jupiter nackt mit
flatterndem Mantel, dem Blitz in der Rechten und
ohne Attribut in der Linken dargestellt. Wir sind
auch imstande, den Gott noch näher zu benennen.
Am oberen Rande der Ädikula sind links die Buch-
staben 10 ... . rechts -M-D zu lesen. Die Ergänzung
41: Votivtafcl für Jupiter I)rpulsi>r.
muß, da das Bild die Sigle D in Diolicheiio) auf-
zulösen verbietet, mit Sicherheit /o[i'i o(plimo)']
iii(ttxiiiio) dUfcitsori) oder li(epiilsori) lauten, und
da Widmungen an Jupiter dcpulsor beziehungsweise
Jupiter optimus maximus depulsor in Cilli (C. III
5160), Pettau (4018. 4033. 4034. 10871) und Um-
gebung (41 11), in der oberen Steiermark (5460.
5494) und auch auf kämtnerischem Boden (476o(?)
4786) bekannt sind, fällt die Entscheidung auf De-
pulsor nicht schwer. Das im Detail rohe Relief
würden wir auch ohne äußere Anhaltspunkte frühe-
stens in das dritte Jahrhundert setien. In diesen
Zeiten äußerer Gefahr, da der Kaiser schwerste
Pflicht der Grenzschutz geworden, sollte auch der
oberste Reicbsgott Jupiter optimus maximus das
67
R. Egger
68
AlTENMKRKT GrABVNGEN AVF PaRZ. 194.
i ! ' ' 7 i"
^
\ * w
' ■ '
r,|ra
gleiche Amt übernehmen. All die Denkmäler, die
ihm als defensor, depulsor, fulgurator und propug-
nator-') geweiht sind, spiegeln die Sorge des Jahr-
hunderts wider. Das Relief ist unseres Wissens
nach das erste epigraphisch bezeugte Bild des De-
pulsor.
I. mB
Augustus
2. mB
Aelius Caesar
3. biU.
Gallienus
4- »
„
5- ..
6-7-") ,.
"
Ferner fand sieh ein kleiner Torso mit einem
Zapfenloch am Halse, Reste von den Falten einer
Gewandstatue, drei Bronzeplatten ebenfalls zu einer
Statue gehörig, eine zweizinkigc Gabel, mehrere
Messerklingen, ein Dolch, eine Bogenfibel und fol-
gende Münzen:
Coh.'
337
355
klB
m B
Constantinus
Constans I
provideiil s c
Altar
unkenntlich
—
foilttna rediix im Felde S
Fortuna
libero p coits aug
l'anther
marli pacifero im Felde H
Mars
unkenntlich
—
genitis excrci im Felde 3!
(jenius
provid aug
Providentia
iovi \_conser\vat
Jupiter
unkenntlich
—
soll inviclo comili im Felde
T
F
-Sol
Sacra tnoiiel augg et carss
iiosir
sis im Felde B und Mond
Moncta
94
159
479
230
14—16. kl B —
Am südlichen Ende der Ortschaft konnten dank
dem Entgegenkommen des Grundbesitzers Herrn
Dechant Slandcr auf der Kat.-Parz. Nr. 194 (Wiese
und Obstgarten) Versuchsgräben gezogen werden.
") Über depnlsor s. Röscher Lexikon s. v. Ju-
piter III .Sp. 750; Ruggiero, Dizionario s. v. depulsor.
") Angeklebt ein Billon Valerians R un-
kenntlich.
69
Ausgrabungen in Norikum 1^12/13
70
Die gefundenen Mauern ergaben vier Objekte (siehe
Plan Fig. 42).
I. Die Außenmauern, O'ÖO™ durchschnittlich
stark, umfassen einen Raum von l8'30 x lö'oo™, von
den Innenräumen wurde nur eine einzige Kammer
ganz ausgegraben. An der Rückfront lagen in einem
Umkreise von einem halben Meter 63 Denare, dabei
ein Silberreifen, der in zwei gegenständige Schlan-
genköpfe endigt, wohl der Ring des Geldbeutels.
Nr.
Kaiser
Rückseite
Cohen'
I
Galba
spqr ob c{it'es) s{ervalos)
im Kranze
81
2
VitcUius
concordia p r
Concordia
5
3
Vespasianus
aititoita aiig
sitzende Frau
4
4-5
,,
cos VII
Adler auf dem Altar
60
f,
„
pon Utax Ir p cos V
geflügelter Hermesstab
151
7
„
poit Utax tr p cos V . . .
—
152—3
8
„
unkenntlich
—
—
9
Domitianus
imp XII cos XII cens ppp
Pallas <
zu 148
10
iiiip XXII cos XVI Cttis ppp
Pallas auf dem Schiff
165
II — 12
Pallas >
177
13-JG
..
Pallas <
178
17
,,
princeps mvciilutis
Salus
21 1
18—19
,,
unkenntlich
—
I73-I76(?)
20 — 21
Nerva
forluna augiist
Fortuna
28
22-23
Tralanus
cos V p p spqr opliiiio principi
Vesta sitzend
23
24
„
cos V p p spqr optimo priiic
Roma mit Victoria
27
25
„
„
Victoria
32 fr
26
„
.,
Spes
42
27—29
••
Aequitas
Fortuna
44
30-31
fort re.t pur Uli CO
91
32
,,
picl cos Vpp spqr opIiiiio priiic
Pietas
109
33
,,
p III Irp cos III p p
Abundantia
•2/
34-3;
,,
„
Concordia
■34
3''
„
/' m Irp [cos IUI p />\
Mars
'35
37
„
Hercules
139
38
„
p III Ir p s p q r
Valor
171
39—40
„
ptn Ir p cos VI pp spqr
Triptolemus
173
41
Hadrianus
cos III
Pallas
119
42
j,
Viktoria (?)
I50(?)
43
„
Fortuna
154
44
,,
Opfergeräte
189
4;
,J
Modius mit Ähren
194
46
,,
forliiiia aiig
Fortuna
240
47
,,
p in Ir p cos III
Roma
38-
48
■'
Frau sitzend mit Victoria und
einem Zweig
422
49
,,
Fortuna
428
50
„
„ im Felde sal aug
Salus
474
51")
„
vola publica
Iladrian opfernd
5«9
52
Hadrianus
cos III
—
—
''•')
Kopf nackt.
71
R. Egger
72
Xr.
Kaiser
Rückseite
Cohen'
53
Sabina
iiiiioni reginae
Juno
18
54
Pius
iiei/iiilas aiig
Acquitas
4
55
„
Hb IUI tr pol cos im
Liberalitas
l<)2
56
„
tr f'Ol
I'ax <
zu 2O5
57
"
Ir f tos II
llämlcanu-l!,
Alirei.
IliTinesstab mit
266
58—60
Faustina tnalcr
aeUrnilas
Actcrnitas
10
61
„
aiigiista
Ceres
27
62
unkenntlich
—
—
63
Aurelius Caesar
cos II
A. mit Ölzweig und Füllhorn
40
43: n
Daß diese Münzreihe mit Aurelius Caesar
schließt, ist wohl nur Zufall; obschon die Münzen
ihrem Erhaltungszuslande nach zu schließen im Feuer
waren, möchte ich den Fund nicht zu jenen rechnen,
die wir dem Markomanncneinfall verdanken. Denn
unweit fand sich eine Kleinbronze des Tetricus pater
(Rückseite pax aug, Coh. ' 84).
n. Annähernd ein Quadrat (|6'50 X iSSo""),
die Maueriing in der Mitte ist etwas schwächer,
O'jO", im Innenraum, dessen Mauern mehrfach
unterbrochen sind, lag in einer Tiefe von o-So"" ein
Marmorgewicht in Kuclienform (o'20™ Durchmesser,
0*08™ dick), dann mehrere Fibeln, darunter eine
mit der Aufschrift AVCISSA.
III. Der aufgedeckte Raum 5-40 X G'40"' hat an
der Ostseite eine angebaute Mauer, die auf 6*" ver-
folgt werden konnte. Zwischen II und III ist der
rio"" breite Zwischenraum mit Kugelsteinen ge-
pflastert. In einer Entfernung von 14"" nach Süden zu
läuft eine r30'° dicke Mauer, die später näher unter-
sucht werden wird, vielleicht haben wir in diesem
Reste einen Teil der antiken Stadtmauer gefunden.
73
Ausgrabunjien in NoriUum 1912/13
74
IV. Das Gebäude ist irjo™ lang, die Mauern
haben eine Stärke von 070™; im Räume a war in
einer Tiefe von 0'53'° der erste Estrichl)odcn, auch
Reste von tubuli fanden sich.
Im Jahre 191 1 entdeckte Herr Dr. Winkler in
der Jesovniksäge den jetzt im Grazer loanncum auf-
bewahrten, noch nicht veröffentlichten Grabstein eines
// vir iure diciindo, der dieses Amt, da keinerlei Orts-
angabe gemacht ist, in der nächsten größeren Civitas,
also in ("dein bekleidet haben wird. Durch langes Her-
45: Gralim.il 1.
umfragen kam endlich heraus, daß dieser .Stein vor
50 Jahren auf einem Kclde östlich der Landstraße,
welche von der Ortschaft Allcnmarkt nach Süden führt,
gefunden wurde. Die Fundstelle, etw-i 700" von den
römischen Resten auf Parzelle 194 entfernt, durfte in
den Jahren 19II und 1912 untersucht werden und
ergab eine Reibe von gemauerten und einfachen
Brandgräbern mit reichen Beigaben zu beiden Seiten
der modernen Straße. Kig. 43 gibt eine Terrainskizze,
in welcher die gemauerten Gräber durch römische
Ziffern von den übrigen unterschieden, ferner zwei
noch nicht fertig ausgegrabene Gebäude eingezeichnet
sind. Auf eine detaillierte Beschreibung der Einzel-
funde wurde vorderhand verzichtet, an ihrer statt
gebe ich bei jedem Grabe eine summarische Über-
sicht der gefundenen Gegenstände.
I. Die rechteckige Gräberarea Fig. 45 ist
von einer o'öo"" starken Bruchsteinmauer eingefaßt
(I7'00X I4'50 ■" außen gemessen), die noch bis zu
O'jO" hoch erhalten
ist. Die Mauer war mit
halbzylinderförmigcn
Kalksleinplatten ab-
gedeckt (loricae), acht
.Stück fanden sich an
der.Straßenseite außen,
keines in der ganzen
Länge erhalten, das
längste davon 085 ".
— Der Boden des
inneren Hofes liegt
l""untcrdera heutigen,
in der Höhe vono"50"'
über ihm lagert der
Schotler einer Über-
schwemmung. Der
eigentliche Grabbau
(5-20 X 5-50) besteht
aus zwei durch eine
0"30 " starke Mauer
getrennten Abteilun-
gen, die rückwärtige
ist nurO"! 5"" breit und
enthält den Leichen- 40: Tonlampc mit Korinna.
brand : Knochen, zahl-
reiche Stücke eines verzierten beinernen Behälters, ge-
schmolzenes Glas, Bronze und Gefäßresic. Die vordere
Kammer hatte einen Boden aus Holzbohlen, die auf
der vorspringenden Sockelmauerung auflagen. Die
Ecksteine der Kammer sind massive Marmorpfciler.
Das Grab wurde einem Munizipalbeamten der Kolonie
Claudia Cclcia bei Lebzeiten von seinen Erben errichtet.
Das besagt der Rest eines mächtigen 0"32 "^ dicken
Marmorblocks, der im Hofraum lag, Fig. 44. Maße:
größte Länge r26'", Höhe 0'8o "j davon für den
profilierten Rand 0"I2°'. Das vertiefte Inschrififeld,
von dem etwa das rechte Drittel noch da ist, zeigt
zwei /.eilen mit den schönen Buchst.ibcn des I. Jahr-
hun>leits , . . Cl,iu\dia Celtia | . . . he]r(dts v(,ivo)
75
R. Egger
76
jXeceriiiil.) Am rechten Rande ist ein Apparitor mit
dem Stabe, nach links hin der Aufsatz eines Ehren-
sessels dargestellt, welchen als Emblem ein Taubcn-
paar zu Seiten eines gehenkelten Kelches schmückt.
Liktor und Klappstuhl sind Zeichen der munizipalen
Amtsgewalt und kommen gerade öfter auf Grab-
steinen Untersteiermarks in Cilli, Petlau und einem
aus Flavia Solva (jetzt in Seckau) vor (s. A. Conze,
Rom. Bildwerke einheimischen Fundorts in Öster-
reich II Taf. XIV AB und XV dazu Text S. 8 ff.).
2 Balsamare,
2 .Schalen, Fig. 47, 1 und 4;
I Schlüssel, Nägel,
1 geschmiedeter Eisenstal) in einen
Rindskopf endigend ■"');
2 Spicgclgriffe,
2 riürtelschnallcn,
I Pinzette,
I Nadel mit Öhr,
I MB Faustina maier R conoorJia aug
sc Coh.' 212,
3 MB unkenntlich.
^m
47 : GlasgefjlQe.
8: Tupfe
Von anderen Grabsteinen fand sich nur mehr
ein Fragment mit einem Delphin und ein unbedeu-
tender Inschriftrest. Die übrigen Funde stelle ich
nach dem Matcriale zusammen:
roter Ton: I Amphore,
I Lampe mit halbmondförmigem Griff,
der zum Aufhängen durchbohrt ist. Im
Diskus ist Fortuna mit demStcuerruder
und dem Füllhorn dargestellt, Fig. 46;
II. 35°" südöstlich des ersten gelegen. Wiederum
Ijcsleht die Anlage aus einer ummauerten Area (iS""'
äußere Maße, Stärke der HofmaucrO'40'"), und einem
Mauerkern aus Gußwerk in der Mitte (6'"'), fundiert
l'OO'", noch erhalten 0'20"' über dem antiken Niveau.
Die Kammern sind bereits zerstört, das massive Funda-
ment läßt auf einen schweren 01)erbau schließen. Im Hof
wurden zwei verstreute Hillons des Philippus paler und
des Aurelian sowie eine KIB des Gallienus gefunden.
") Ebenso fanden sich solche Eisenstäbe bei der
Basis a Fig. 39 und im Tempelhof. Ähnliche aber
gebogene Stäbe mit Rindsköpfen wurden bei den
Grabungen in Gurina gefunden vgl. Meyer, Gurina
S. 56 f. und Taf. XII Fig. 19—21, und Meringcr,
Mitth. der anthrop. Gesellschaft in Wien Bd. XXI
1891, S. 143 Fig. 172, 173. Meringer deutet sie als
Feuerböcke.
77
Ausgral>iin;;cn in NoiiUiim 1912 13
III. i'licr einem l' j"" tiefen Brueh-
stcinbeU ist ein l'OOXi'öo"' messendes
Pflaster aus o'io"" dicken Schieferplatten
geleyl.
IV. Ebenfalls eine Schotterlagerung,
darüber eine Plattensetzung von 2'10"-,
darauf aufgebaut eine O'jO™ starke Mauer
mit einem O'IO"" vorspringenden Sockel.
Die innere Grabkammer hat eine Fläche
von nur l""^; sie war ausgeräumt, nur
eine Eisenschnalle und der Boden eines
Glasgefäßes blieben übrig. Die Mauer besteht ab-
wechselnd aus Granit- und Sandsteinblücken.
V. Ende Oktober igi2 wurde die Grabung
jenseits der .Straße fortgesetzt. Vom gemauerten Grabe
V war nur der Unterbau 1 "' über dem antiken Niveau
erhalten: ein Mauerkern 4'00 X 3-50"', darauf ist
eine an drei Seiten umlaufende 0'6o™ starke Mauer
aufgesetzt. Für die Innen-
fläche bleibt ein mit Mör-
tel abgegossener Raum
von 2'8o -X 2'30 "" mit einer
o'6o ■" breiten und 0*40 "
lieferen Vorstufe.
An der Rückseite ist
eine zweite Grabkammer
angebaut, übrig sind da-
von nur zwei I "* lange
Mauerzungen, der .\b-
schluß nach Nordosten fehlt. Der Boden war mit
Ziegelpflaster belegt; gefunden wurden nur drei Topfe
aus schwarzem Ton, gleich dem weiter unten auf
Fig. 60, 4 abgebildeten und einer aus rotem Ton
Fig. 48, 3-
Außerhalb der Area von I liegen an der West-
seite drei Gräber, zwei ganz erhalten, das dritte
scheint ein einfaches Erdgrab gewesen zu sein.
51 : Schüsseln aus rotem Ton.
I. Ein Quadrat von I"20" Seitenlange, die
Mauerstärke beträgt 0"35°', innen am Boden lag auf-
geschüttet der Leichenbrand, darüber im Kreise auf-
gestellt:
aus rotem Ton: 2 Töpfe Fig. 48, 2; Fig. 49,
2 Schüsseln Fig. 50, 2; Fig. 51, i,
I kleines Töpfchen Fig. 52, l;
#>
51: Tupfe aus rotem Tti
79
R. Egger
80
grauem Ton: I Schale mit Ranken und stilisierten Nägel, zwei Hügeliibcln, eine Nadel, eine gerippte
Trauben in Barbotinc Fig. 56, 2;
Sigillata: I Schale ohne Verzierung. Form
Dragendorflf n. 36;
Glas: I Ilenkelkrug Fig. 47, 2;
Bronze: 4 einfache Biigelfibeln.
2. Ein Steinring von 1 "40 ™ Durchmesser, innen
durch eine gerade SIeinsctzung in zwei ungleiche
Abteilungen geschieden, die kleinere enthält die
Beigaben: sieben kleinere Töpfe, wenigstens vier
53: Teller aus rotem Ton.
größere, davon einer sicher noch aus der Hand ge-
macht, aus Glas ein Faltenbecher, ein Balsamar mit
aufgesetzten Glasperlen; in der größeren standen
zwei Töpfe. Der eine enthielt den Leichenbrand,
der andere eine Fibel und eine MB Hadrians mit
unkenntlicher Rückseite. Das Grab muß mit einem
Hügel überwölbt gewesen sein; denn die Gefäße
standen nur 0-35 " unter dem heutigen Boden und
waren beim Planieren etwa in der Mitte abgeschnitten
worden.
3. In einer Tiefe von 170™ war der Leichen-
brand in der Erde beigesetzt. Dabei lagen Hakan,
Glasperle und folgende Münzen:
GB. Vespasian R Victoria Aiigusti Victoria
GB.
MB.
MB.
R Kaiser von der
Viktoria bekränzt
R lipx .... August . . . sc im Felde
R Jlitiis] publica sc im Felde
Fides Coh. ' n. 165 ff.
Jenseits der .Straße beim Grabbau V lagen acht
Gräber einfacher Form:
I. Eine kreisrunde Steinsetzung ohne Mörtel-
verband von einem Durchmesser von zirka I'SO",
darüber der Leichenbrand mit den Beigalien:
roter Ton:
3 Teller Fig. 50, 3; Fig. 51, 2; Fig. 53, 3,
2 Henkelkrüge Fig. 54; Fig. 52, 4,
1 Lampe ;
schwarzer Ton:
2 Töpfe, einer Fig. 55, 2,
2 Schalen, eine Fig. 57, 2;
Sigillata: I .Schale mit dem Bodenstempcl GEL*"
in der Fulisohle; zu CIL XIII 10.009,
132; Form DragcndorfT n. 25. Am
Rande sind wechselnd eine Rosette,
ein Volutenornament und eine Maske
aufgesetzt. Fig. 57, I.
Glas: I .Schale Fig. 58, 4;
1 viereckige .Schale mit Henkeln;
Ausgrabungen in Xorikura 19 12 13
82
Bronze: 2 schlecht erhaltene Fibeln,
1 Gürtelschnalle,
3 MB des ersten Jahrhunderts.
56: Schalen.
2. Eine rechteckige Einrassung 0"40°' stark, der
Innenraum (rooX 'Vi") durch eine O'zo" starke
Scheidewand in zwei Kammern geleilt. Das (irab
liegt 2"" unter dem Erdboden. In der einen Kammer
waren aus:
rotem Ton:
I Schale mit Fuß und Deckel Fig. 59, I,
I Teller Fig. 50, I,
1 Henkelkrug Fig. 52, 2,
2 Lampen (VIBIANl: Q. C. Ci;
schwarzem Ton:
1 große Urne, zertrümmert,
I Schale mit Fuß und Deckel Fig. 59, 3;
I Schale,
I vierseitige blau-
grüne Flasche mit
Falten Fig. 58, 3:
I Büchse (der Bo-
den fehlt).
In der zweiten Grab-
kammcr war nur zu finden aus
rotem Ton: i Schüssel Fig. 53, 2,
1 Teller Fig. 51, 3 ;
Bronze: 1 MB Vespasians,
2 MB unkinnllioli.
Glas :
Bein:
I
rotem Ton: I Schale mit Blattornament Fig. 60, 5,
1 Schüssel Fig. 61, 2,
2 Krüge, einer Fig. 62,
S?: .Schalen.
2 Schalen, eine mit Knochen Fig. 61, 1;
F'g- 59. 2,
2 Teller, Fig. 53, i (=Fig. 60, l)u. 6o,ö;
grauem und schwarzem Ton:
2 Töpfe mit Wellen- und Strichoma-
ment Fig. 60, 3, 4,
I Schale Fig. 56, i = Fig. 60, 2;
5S: GUiSg<-r.iüe.
Bronze: 2 norische Fibeln,
I Nadel,
I Bronzeblcch mit Scharnier,
3 MB Auguslus u.Vespasian R unkenntlich.
59: Schalen .1US rolcm iinJ s.hwariein To
3. Ein Quadrat, mit einer einfachen Trocken-
maucr abgegrenzt.
Innerhalb derselben die Beigaben aus
Jahrohefle Je» Oitcrr. nt. hini In.i^inl... Il.l Wll ll..,l,l ,
I MB Marc Aurel R l'/V//,// xr, Victoria
Coh.' 9801?):
Eisen: i Ring.
83
R. Egger
84
4. Eine rechteckige Aufmauerung mit Schiefer- Bronze: 2 Fibeln,
platten abgedeckt. Funde: l Gürtelschnalle,
schwarzer Ton: I Schüssel mit drei Füßen und 2 MB unkenntlich.
Deckel Fig. 63, 8. Ebenfalls ein Rundgrab l-jO" tief. Kinulc aus:
I Becher Fig. 64, 2, rotem Ton: I Topf Fig. 65,
I Topf Fig. 55, I ; I Hcnkelkrug Fig. 48, 1 ;
Bronze: 1 MB R unkenntlich. schwarzem Ton: 1 Becher Fig 64, I;
60: Schalen und Teltcr .-»us rotem, Ti'.pfe aus schwarzem 'l"on.
5. Der Grundriß ist nicht mehr zu rekonstruieren;
in einer Tiefe von f20"' fanden sich eine Bronze-
nadel und 3 MB mit unkenntlichen Rückseiten, und
zwar Vcspasian Hadrian und Faustina mater.
6. Auch dieses Grab, 2';o™ tief (= roo" unter
dem römischen Niveau) aus Steinen gesetzt, ist giinz-
Uch ausgeplündert.
I Henkclkrug mit aufgesetzten blauen
Glasstückchen Fig. 47, 3,
I Schüsselchen Fig. 58, 2,
I Tiegel Fig. 58, I ;
! MB Hadrians R sc .Salus.
61 : .Schalen
otcm Tc
62: Krug ;
rdtcm Ton.
7. Ein Steinkranz mit einer Schieferplatte zu-
gedeckt, O'sO"" unter dem antiken Niveau, ganz er-
halten. Funde aus
rotem Ton: I Topf glasiert Fig. 52, 3;
schwarzem Ton: I Becher:
Das Gräberfeld der kleinen Station Colatio bietet
insoferne besonderes Interesse, als es schon jetzt, da
erst ein kleiner Teil aufgedeckt ist, die Reste monu-
mentaler Grabbauten brachte. Während solche der
großen römischen Nekropolc von Briganlium z. B.
Aus-jrabungen in Norikum 191 2 13
86
fast vollständig fehlen, ünden wir hier in allen gani
die italienische Bauart wie sie uns von den Denk-
mälern der pompeianischen Gräberstraße beim Nola-
nertore'") oder von dem für diese Gegenden maß-
gebenden Kulturzentrum Aquileia'-) geläufig sind:
die von einer Mauer umhegte Grabarea (area maccrie
cincta), die Kappensteine lloricac), der Unterbau für
die Grabädikula, die Beisetzung des Leichenbrandes
in Tongefäßen. Daneben geht die einfache Bestattung
auf einer Schotterbettung oder in bloßer Erde. Die
großen Monumente sind die Familiengräber der vor-
64 : liccber
i 3chwa
nehmen Klasse, die bescheideneren folgen der alt-
einheimischen Art, nach der die GefHfie innerhalb
einer einfachen Steinselzung aufgestellt und dann,
wie in Grab 2 bei I sicher fcsl[;estellt ist, mit einem
Erdhügel überdeckt werden. Die Zeit der Gräber ist
nach den beigegebenen Münzen zu bestimmen: mit
'•) .Mau, Pompci S. 415 ff.
") Maionic.i, Mitt. der Zenlr.-Komm. XXIV,
!S.)8, S. 45 (T.
Ausnahme von denen in Grab II gehören alle dem
ersten und zweiten Jahrhundert an. — Nicht uner-
wähnt möchte ich lassen, daß in einer benachbarten
Gegend ein römisches Gräberfeld aufgedeckt wurde
mit den gleichen Grabanlagen und ähnlichen Funden,
nämlich bei St. Paul im Lavanttale •'•'). Weitere Gra-
bungen werden unser Wissen von der Station Colatio
vermehren. Schon die wenigen aufgedeckten Wohn-
häuser geben eine Vorstellung von den kleinen Ver-
hältnissen dieser Siedlung fem von den beiden Strahl-
65: Topf aus rotem Ton.
punkten römischen Lebens, -\quileia und Virunum.
Und doch hat auch sie in ihrer Mitte einen Bezirk,
der sie zum Miniaturbild jener Hauptstädte und weiter-
hin Roms selber macht: eine Kultstätte für die offi-
ziellen Gottheiten des Reiches den Jupiter optimus
maximus, den Mars Augustus und den Beschützer
der Grenze, den Depulsor. Dies kleine Heiligtum
vertritt das Kapitol Aquileias und den großen
Tempelbezirk in Virunum.
Wien, im April 1014.
RUDOLF EGGER
■") Strelli, Die Ausgrabungen auf dem Gute Meier
am Hofe bei St. Paul in Kärnten, Piogramm des
Stiftsgymnasiums St. P.aul 19II.
i-asH»^
65: Ausgrabung auf iloni Panoramabergo
Archäologische Funde in l'ettau.
I. Ausgrabungen auf dem l'anoramaberge.
Im Sommer 191 1 ließ Herr Graf Josef von
Herberslein und zu Proskau auf dem zu seinem
Grundbesitz in Petlau gehörigen sogenannten Pano-
ramaberge ') eine anderthalb Monate währende archäo-
logische Grabung vornehmen. Es war dies die erste
systematische Grabung am nördlichen Drauufer in
Petlau und somit der Anfang der regelrechten Unter-
suchung des diesseitigen antiken Stadtgebietes von
Poetovio, das sich, wie man früher meinte, nur oder
größtenteils nur am südlichen, rechten Ufer der Drau
erstreckt haben sollte. Die Resultate dieser verhältnis-
mäßig kleinen Grabung haben bereits gezeigt, daß
auch diesseits des Flusses für die Topographie von
Poetovio und für die provinziale Altertumsforschung
überhaupt noch Wichtiges zu erwarten ist. Indem
Graf Herberstein den Anfang dieser Untersuchung
veranlaßte, hat er sich den Dank der Altertumsfreunde
') Eigentlich Ferbersekhöhe, da der Panorama-
berg erst die nächste nw. Höhe ist. Vgl. F. Pischinger
in den Blättern zur Gesch. u. Hcimatk. d. Alpenländer
191 1 n. 28 S. 109 (Beil. zum Grazer Tagbl. 15. 1. 1911).
') Die Grabungen auf dem Panoramaberge
l'ettaus gesichert, der ihm um so mehr gebührt, als er
die .\bsicht hat, das Begonnene auch weiterzuführen^).
Mit der Grabungsleitung betraute Graf Herber-
stein den Unterzeichneten, der ihm hiefür wie auch
für das weitgehende Entgegenkommen in der Publi-
kation auch an dieser Stelle schuldigen Dank ab-
stattet. Ebenso danke ich herzlichst meinem Freunde
Konserv. Viktor Skrabar für seine stete Unterstützung.
Sämtliche Fundslücke kamen auf Schloß Ober-
pcttau, wo sie sich dem bereits dort befindlichen
kleinen Antikenliestand zugesellten. Fast gleichzeitig
bereicherten Neuerwerbungen, durch die Graf Herber-
stein Pcltauer Antiken vor Verschleppung in die
Fremde bewahrte, die Sammlung, die nun den t'irund-
stock für ein Antikenmuseum bildet.
Die Grabungen begannen auf der obersten Kuppe
des Panoramaberges, wo Vorjahren der Pionierhaupt-
mann Hlawa anläßlich einer übungshalber vorgenom-
menen Erdbewegung auf antike Reste gestoßen war').
wurden im Sommer 1913 fortgesetzt.
■•) Sonst fanden sich zwei Altäre CII. III 4018,
4028, einige Ziegelstempel und Lampen auf der Fer-
berSekhöhe bezw. dem Panoramaberge CIL III 1 1392,
■'393. '1308, 1201269, 141146.
89
Arcbäolouische Funde in l'ettau
90
Das kleine Plateau liegt unwcil des zum eigentlichen
I'anoramabeige führenden Fußweges (vgl. die Karte
Fig. 136 .S. 151 f.) und beherrscht diesseits und jen-
seits der Drau weithin die Gegend.
Leider war unsere Grabung durch mehrere
Reihen von jungen Obstbäumen vielfach behindert,
so daß der Arbeitsplatz schon nach einer kleinen
Probegrabung verlegt werden mußte. Was freigelegt
wurde, ergab einen länglich rechteckigen, von ziemlich
starken (0"6o — o'go" breiten) Mauern umgrenzten Raum
mit Heizvorrichtung (vgl. den l'lan in Fig. 67). Da
die Mauerzüge überall mit Ausnahme an der Nord-
ostecke weiter laufen, gehört er in einen größeren
Baukomplex, der vorläufig wenigstens unerforscht
bleibt. Es konnte auch keine Erklärung für die be-
sonders breite (O'go"") westliche Längsmauer gefunden
werden, von der aus sicherlich mehrere Quermauern
gegen Westen abzweigten. Das ausgegrabene Zimmer
scheint nur zwei Türen gehabt zu haben, eine ins
Freie an der nördlichen Schmalseite, eine an der
westlichen Langseite in die anstoßenden Räume; die
Schwellenspurcn waren im Mauerwerk noch vor-
handen. Hier im nördlichen Teil war das aufgehende
Mauerwerk stellenweise bis zu 1 "" Höhe erhalten.
Als Baumaterial hat man, wie fast überall bei den
römischen Bauten Poetovios reichlich den Draukiesel
verwendet, der, durch einen ausgezeichneten Mörtel
gebunden, ein festes Mauer\verk ergab; Bruchstein
ist spärlich benutzt. Der Estrichboden der T-förmigen
Heizung liegt durchschnittlich l'jo"" unter der jetzigen
Oberfläche. Für die .Suspensuren waren quadratische
Plallcnzicgel, die unleren 0'297XO'297"'(= 1 röm. Fuß)
und O'Ojj"" dick, die oberen 0'20 — 0'22" im Quadrate
messend und durchschnittlich CO^ö" dick, alle stem-
pellos, verwendet, die stellenweise noch in fünf Lagen
aufrecht standen. Im Heizscblauch war an den Mäuer-
chen der Mortelverpulz größtenteils wohl erhalten.
Den Fußboden über der Heizung bildete wahrschein-
lich Ziegelmosaik, da sechseckige Ziegelplättchcn in
beträchtlicher Menge ausgegraben wurden.
Einzelne Suchgräben zeigten, daß der Boden
ringsum von Mauern durchzogen ist, deren Zusammen-
hang aus dem oben angeführten (irunde nicht ermittelt
werden konnte. Die hier gemachten Funde werden
unten mit jenen des zweiten Grabungsplatzes be-
schrieben, aber besonders hervorgehoben.
Als der Arbeitsplatz am Abhang des Panorama-
berges südöstlich gegen den .Schloßberg zu verlegt
wurde (vgl. die Karte Fig. 136), zeigten bereits die
Funde des ersten Tages, daß wir auf einen Kultraum
07: K.iuni mit Hc
richtuil);.
gestoßen waren. Die /Vnlage, wie sie sich am Ende der
.Ausgrabung darbot und wie sie der Plan (Fig. 68) veran-
schaulicht, weist an und für sich keine Besonderheiten
Ql
Michail Abramic
92
auf und besieht im wesentlichen aus zwei Reihen
rechteckiger Räume A—F (G) und H—P, die sich
zu beiden Seiten einer gemeinsamen Mauer entwickeln.
Der südwestliche Abschluß ist duich die Böschung
für den Fußweg zum eigentlichen Panoraraabcrge
seinerzeit verloren gegangen, doch scheint der Raum
H schon am Rande gewesen zu sein, weil jenseits
des Fußweges der Hügel schroff abfallt. Gegen Norden
und Osten zu ist die Fortsetzung noch nicht aus-
gegraben. An der südöstlichen Front läuft ein Straßen-
Erdbewegung, zufällig in diesen beiden Räumen aus
anderen Orten aufgehäuft sein konnten. Dies wird
indes wenig wahrscheinlich, wenn noch ein anderer
Umstand, der Fund einer brunnenartigen Umfriedung
im Zimmer C, die sofort an die ähnliche Anlage im
sogenannten II. Mithraeum zu Haidin erinnert (jetzt
im .Steinsaal des Pcttauer Museums, vgl. Gurlitt,
Mitt. der Zcntralkomm. N. F. 1902 S. 21), die An-
nahme eines kleinen Kultraumcs empfiehlt. Ander-
seils isl, wie oben erwähnt, die Anlage dieses
Mi'J
T v:
'~~'- Meuerwand mit Verputz
[Strichboden
Straßenschotter
(4
;Di
Q- 1 [P
B: Plan der Ausgrabung.
zug. Da jegliche .Spur einer Heizanlage fehlt, ist es
im Hinblick auf das Klima von Pettau ziemlich aus-
geschlossen, daß die Räume ehemals zu Wohnzwecken
gedient haben. Maßgebend für die Bestimmung der
Räumlichkeiten sind also nur die Funde. Während
diese in den Räumen A — B und E — P nichts Auf-
fälliges ergaben und durchaus den üblichen in Pettau
bei Ausgrabungen zutage geförderten Antikaglien
entsprechen, sind die in den Räumen C und D ge-
fundenen Gegenstände fast durchwegs sakralen Charak-
ters, wie Reliefs, Statuenfragmente, Altäre usw. Diese
Beobachtung allein würde wenig besagen, da derartige
Objekte bei irgend einem Anlaß, z. B. einer späteren
Raumes nicht eine derartige, daß aus dem Gmndriß
bereits auf ein besonderes Bauwerk geschlossen
werden könnte. Den Zimmern C und D ist bloß gegen
die Straße zu ein schmaler Gang vorgelagert. So wird
man der Anlage sowohl wie den Funden am besten
Rechnung tragen, wenn man hier ein kleines Heilig-
tum in ursprünglich privaten Räumlichkeiten annimmt.
Der hier geübte Kultus mag möglicherweise
die Öffentlichkeit gescheut haben; auch würde dies
vorzüglich zu einigen Funden, namentlich zu den
sogenannten Kabirenreliefs, passen. Der Kultus der
Kabiren war ein Mysterienkult und hat wahrscheinlich
in den Anfangsstadien seiner Verbreitung wie die
93
Archäologisclie FunJc in Peltau
94
Religion des Mithras geheim bleiben müssen. Außer
diesen Reliefs sind noch Reste von Statuen, Reliefs
oder Inschriften anderer Gottheiten gefunden worden,
so des Liber-Bacohus, des Silvanus, der Venus, des
Aesculapius und der Hygieia, einer Nutrix, die ver-
mutlich alle daselbst Verehrung genossen haben.
Ähnliche Synkretismen von Gottheilen sind ja auch
in den Mithraeen nichts Seltenes. Leider können wir
nicht mehr bestimmen, wem ein bilinguer Altar (siehe
unten) geweiht war; auch die beiden anderen in der
Nähe gefundenen Altäre laßen das Wichtigste, die
Nennung der Gottheit, vermissen. Der elende Er-
haltungszustand der Inschriften und der Reliefs kann
nicht ein zufälliger sein, sondern drängt zur Annahme,
daß bei der Zerstörung absichtlich alles bis zur Un-
kenntlichkeit zerschlagen wurde. Dasselbe habe ich
bei den Denkmälern des sogenannten II. Mithraeums
beobachtet, im Gegensatze zu jenen im ersten, das
vermutlich bereits in antiker Zeit, weil zu beschränkt
geworden, verlassen wai und allmählich verfiel.
Wann diese allgemeine Zerstörung erfolgt sei, ob
während eines Barbarcneinfalls oder etwa infolge des
siegreichen Vordringens des Christentums, läßt sich
vorläufig noch nicht bestimmen, da diesbezügliche
Beobachtungen bisher nur in höchst vereinzelten
Fällen gemacht werden konnten. Den Ursprung der
Anlage glaube ich aus mehreren Gründen (Kabiren-
reliefs, Nennung eines j-itp^-o; is^aatcO) auf die
letzten Jahrzehnte des II. Jahrhunderts zurückführen
zu dürfen, welchen Zeitansatz auch die Kleinfunde
empfehlen, lirwähnt sei noch, daß unter den Münzen,
die vom Anfang der Kaiserzeit bis zum Ende des
IV. Jahrhunderts vertreten sind, die des Gallienus
in überwiegender Mehrzahl gefunden wurden.
Über den Bau sell)st kann nicht viel gesagt werden.
Die Mauern (Fig. 66) wurden durchschnittlich in einer
liefe von einem Meter unter dem jclzi^'cn Hoden
angetroffen, die meisten nur im Fundament, stellen-
weise waren sie sogar ausgerissen; am nordöstlichen
Teil war das aufgehende .Mauerwerk etwa bis zu
O'So" hoch erhalten. Die Struktur ist die bereits
beschriebene: vorwiegend Draukiesel in starker
Mörtell)indung. Eine Türschwelle wurde bloß in der
südöstlichen Mauer des Raumes /<', ermittelt. Der
antike F.strichboden war im Zimmer / fast gänzlich,
im Räume D teilweise erhalten. Hier ist auch der
östlichen Längsmaurr ein kleines Mäuerchcn, ver-
mutlich später, vorgebaut worden, zu welchem Zwecke,
läßt sich nicht mehr bestimmen. Ks dürfte jedoch
nidit hoch gegan;;en sein und als l'oslamenl zum
Aufstellen von Objekten, schwerlich als Sitzbank
gedient haben. In diesem Räume war auch der Mauer-
verputz hie und da erhalten und es wurden hier
.Stücke von gelber und dunkelblauer Wandmalerei
aufgeklaubt. Auf der Trennungsmauer von C und D
lag ein kleiner regelmäßig behauener Block, ebenso
im nördlichen Eck des Zimmers A' ein größerer. Wich-
tig ist die brunnenartige Anlage (Fig. 69) im Nord-
eck des Raumes C. Sie besteht aus einer etwa 1 "^
einnehmenden Umfriedung, gebildet durch drei durch-
schnittlich 0'8o™ hohe Platten aus Bachererstein; an
der vierten Stelle war sie an die Mauer angelehnt.
Im Brunnen slIIisi wurde die später beschriebene.
stark zerstörte Venusstatuette und mehrere Scherben
rohen, sehr sandreichen Geschirrs angetrofl'cn, zu-
unterst lagen Ziegelsteine, wohl von der Ab- oder
Zuleitung des Wassers. Von dem Wasserkanal selbst
fehlte jede Spur; doch muß bemerkt werden, daß das
Erdreich nicht mehr ganz unberührt schien.
Es folgt eine Beschreibung der Funde.
Reliefs und statuarische Fragmente.
1. Platte aus Bacherer Marmor (O'Olj"" dick,
O'ig" breit, 0"245°' hoch) aus drei Fragmenten zu-
sammengcsctzt, so zwar, daß nichts Wesentliches fehlt,
an der linken oberen und rechten unteren Ecke be-
schädigt; die Olieriläche stellenweise durch Sintcr-
bildungen etwas entstellt (Fig. 70). Die Darstellung
gliedert sich in drei Streifen. In der Mitte des oberen,
bogenförmig abgeschlossenen Hauptfeidos steht eine
langgewandele Frauengestall, zu der von links und
rechts je ein Reiter herankommt. Die .Vklion der Frau
95
Michael Abramic
96
ist an und für sich nicht zu erkennen, doch kann man
auf Grund anderer deutlicher ausgeführter Denkmäler
dieser Klasse voraussetzen, daß sie einen dreibeinigen
Tisch, eine Krippe oder ihren Schurz den Pferden
vorhält. Es sei gleich bemerkt, daß in der bcschrei-
70: Kat)ircnrelief.
benden Erklärung gewisse hier unscharf ausgeführte,
ehemals vielleicht durch Malerei deutlicher gemachte
Details der Einfachheit halber nach besser erhaltenen
Vertretern gleich bestimmt interpretiert werden. Bei
dem linken Reiter ist die phrygische*) Mütze sicher,
bei beiden das natterndc Mäntckhen gut zu erkennen;
an dem Reiter rechts ist noch zu ersehen, daß er
mit der linken Hand die Zügel hält. Die Pferde
schreiten über zwei walzenförmige, nach außen sich
verjüngende, formlose Massen hinweg. Wir wissen,
daß an dieser Stelle zwei liegende Gestalten oder
eine solche und ein Fisch zu er-
warten sind. An unserem Denk-
mal möchte man am ehesten zwei
Fische voraussetzen. Über den
Köpfen der Reiter ringeln sich
zwei Schlangen gegen die Mitte
zu empor. In den Zwickeln zwei
nicht näher charakterisierte Büsten
(die linlie größtenteils abgeschla-
gen), wohl Sol (1.) und Luna (r.).
In dem mit einer Art „ansäe"
begrenzten Mittelstreifen ein hen-
kelloscs Gefäß zwischen einem
Löwen und Fisch.
Im Felde darunter von 1.
nach r. zunächst drei männliche
(icstallcn in kurzem Gewand und
Mantel, der jedoch die rechte
Schulter freiläßt; die R. hallen
alle drei an der Brust. Der erste
scheint bärtig, das Gesicht des
dritten ist abgeschlagen; der mitt-
lere hat einen merkwürdig lang-
gestreckten Tierkopf. Wir wissen,
daß hier die Gestalt mit dem Widder-
schädcl vorauszusetzen ist. Dann
folgt ein aus drei zylindrischen Tei-
len gebildeterKandclabermit mond-
sichelförmiger Lampe und ein drei-
beiniger Tisch, auf dem ein runder
Ciegcnstand (wohl Brot) liegt. An
den Tisch tritt eine langgewandete
Krauengestalt heran. Am rechten
Ende die von anderen Denkmälern
bekannte Figur, welche das an einem
Baum hängende Opfertier ausweidet.
IL Rechtes oberes Stück eines ähnlichen Reliefs
aus leicht abbröckelndem Bacherermarmor (in drei
größere und ein kleines Fragment gebrochen). Höhe
0-I93"', Breite 0'15"', Dicke bis zu 0-03 ■" (Fig. 71).
Die Verteilung der einzelnen Felder entsprach wohl
ganz dem Relief I. Auch hier ist die Büste im Zwickel
*) Nach B. Schröder (Jahrbuch des archäologischen Institutes XXVII 1912 S. 344) „thrakische" Kopf-
bedeckung.
97
Archäologische Funde in Pettau
98
71: Bruchstück
Kabirenreliefs.
nicht weiter als Luna charakterisiert. Die Frauen-
Gestalt in der Mitte scheint in einem auf ihrem
Schoß ausgebreiteten Schurz für die Reiter etwas
bereitzuhalten. Der erhaltene rechts hat deutliche
phrygische Mütze, wehendes Mäntclchen und reitet
über eine formlose, fast gar nicht
charakterisierte Masse (eher Fisch
als Mensch) hinweg; über ihm die
Schlange.
Im schmalen Streifen darunter
Fisch und ein Becher, der jedoch
etwas abseits von der Mitte zu
stehen kommt, so daß in der Mittel-
achse ein anderer Gegenstand an-
zunehmen ist.
III. Sieben Fragmente einer
dritten Relieflafel, wovon sich
sechs zu einem größeren Stück
vereinigen ; an diesem ist der linke
und der obere Rand zum Teil er-
halten (Fig. 72). Breite, vom linken
Rand bis zu der durch die Frau
zwischen den Reitern gegebenen
MittcUichse O'lOj", also ursprüng-
liche 0'2I°', Höhe, soweit erhalten,
0'I53°'; durchschnittliche Dicke
Jahmheftc •!« üstcrr. archUol. Inilitulcs Md. XVII l!«i)ilalt
O'Oi;", Rückseite glatt. Material: feinkörniger vom
sogenannten Bachererstein verschiedener Marmor.
Von der Darstellung hat sich in einem oberen
Streifen die weibliche Figur in der Mitte erhalten,
die hier in langem, gegürtetem Gewand mit erhobenen
Händen eine Art Tänic hält. Von den herankommen-
den Reitern gilt dasselbe wie bei dem ersten Relief.
Deutlicher ist jedoch die unter dem linken Reiter lie-
gende menschliehe Gestalt; sie liegt mit vorgestreckten
Armen am Bauch und hat den Kopf etwas erhoben.
Vom Tische, der die -Mitte des unteren Streifens
bezeichnete, hat sich ein ziemliches Stück erhalten;
auf der Tischplatte liegt eine nicht näher bestimm-
bare Speise. Links neben dem Tisch ein schwer zu
deutender Gegenstand, Lampe oder ein Tier (Hahn?).
Dana folgt nach links zu eine Gestalt mit Tierkopf
oder -maske, welche, die Linke gegen den Tisch zu
erhoben, ihre Rechte einem links befindlichen, mit
Chiton und .Mantel bekleideten Manne reicht, der
wieder seine Hand an den Arm des ersten legt.
IV. Von einem vierten Relief hat «ich nur ein
Fragment mit dem Reiter und einem dem Streifen
darunter angehörigen menschlichen Kopf (?) erbalten.
Sogenannter Bachcrermarmor, 0'I03" hoch, O'ojj"
breit, o''024"' dick ; Rand nirgends erhalten (Fig. 72«).
Wahrscheinlich gehörte auch ein weiteres Frag-
ment, das sich bereits vor den Ausgrabungen auf
Schloß Oberpettau befand und wohl in nächster Um-
gebung des Schlosses gefunden sein wird, zu einem
7>: Brucb>tucko
K.ibircnrrlirfs,
99
Miclmel Abranii<;
fünften Kabirenrelicf. Indes sind die Reste der Dar-
stellung in zwei Streifen so gering (sicher scheinen
mir in einem Felde die Schlangen), daß eine bestimmte
Zuweisung unmöglich ist. Bachcrerstein, O'aiä"
lang, 0*1 2" hoch und bis O'OS"' dick, ringsum ab-
gebrochen.
Diese eben beschriebenen Denkmäler gehören
zu einer örtlich hauptsächlich auf die Donauländer
beschränkten Klasse von Votivreliefs eines bisher
nur wenig oder fast gar nicht bekannten Geheim-
kultus. Nachdem schon R. von Schneider (Arch.-
Epigraph. Mitteilungen XI S. 14 - l6) und E. No-
wotny (Mitteilungen aus
Bosnien und der Her-
zegowina IV S. 29 ff.)
die richtige Deutung an-
gebahnt hatten, gab erst
im Jahre 1903 Ham-
pel im Archaeologiai
Krtcsitö XXIII S. 305
bis 365 eine Zusammen-
fassung aller bis dahin
bekannten Denkmäler
dieser Art, die er 1905
ebenda S. I — 16 vervoll-
ständigte. Diese beson-
ders verdienstliche Arbeit
ist bisher nur in magyari-
scher .Sprache erschienen, so daß die Mehrheit der
Interessierten auf die wertvolle Anzeige von J. Ziehen
im Archäologischen Anzeiger 1904 S. II — 17 ver-
wiesen ist.
Mittlerweile hat sich die Anzahl der Denkmäler
vermehrt') und ihre Deutung ist einigermaßen durch
die Neufunde gefördert worden").
72 a: Bruchstück
^ines Kabirenreliefs.
*) Vgl. Arch. Ertesitö 1905 S. I16 — 124, 1912
S. 330 — 352 (Hampel), 1906 S. 39 — 44 (Hoffilier), 434
bis 436 (Teglas); Budapest Rigisi5gci VIII 1904 S. i
bis 47 (Hampel), Teglas in seiner schwer zugänglichen
Schrift AdaUlok a römaiak olombanyaszatärol (S-. A. aus
Banyäszali is kohdszati Lapok 190g), AgraraerVjesnik
VIII 1905 S. 118 ff. und 204 ff., IX 1906/7S. 196— 198
(Hoffilier); Wissenschaftliche Mitteilungen aus Bos-
nien und Herzegowina IX S. 230 ff. (Patsch); Arch.
Mitteil, des Naiionalmuseuras in Sofia Heft I 1907
S. 140 ff. (Dobrusky, in bulgarischer Sprache), Ar-
chiv für Religionswissenschaft XV 1912 S. 153 — 160
und Bull. arch. bulg. II 191 1 S. 275, 2ivta, hommage
international a l'univcrsitc d'Athencs S. 108 — 114
Die Beziehung der beiden Reiter zu den Dios-
kuren'), bezüglicherweise Kabiren scheint wohl un-
zweifelhaft, ebenso, worauf Dölger a. a. O. mit dem Hin-
weis auf Aelian Ttspl I^UHOV XV, 23 aufmerksam macht,
die des auf den Denkmälern so oft wiederkehrenden
Fisches zum Fische JionraXoj, der den samothrakischen
Göttern heilig war. Weiters ist durch mehrere der
symbolischen Tiere eine Beziehung zu der Mithras-
religion gesichert. Weniger einleuchtend ist Dölgers
Erkläiung der Frauengeslalt zwischen den Reitern
als syrischer Göttin Atargitis. Hier soll indes nur
versucht werden, ob aus den Pettauer Kabirenreliefs
nicht ein Beitrag zu ihrer Interpretation gewonnen
werden kann. Zunächst ist schon die Disposition der
einzelnen Bildfelder bei Relief I und II neuartig
und sicher von lokalen Einflüssen abhängig, da der
bogenförmige Abschluß mit den Büsten der Licht-
gottheiten in den Zwickeln z. B. auf einem wohl
gleichzeitigen Mithrasrelief in Peltau wiederkehrt.
Dann dürfte auch die liturgische .Szene im unteren
Streifen des Reliefs I und III von Interesse sein.
Die Szene ist wohl so aufzufassen, daß ein Opfer-
mahl vorbereitet wird; rechts wird das Opferlier
ausgeweidet und eine Frau macht sich am Tisch zu
schaffen, während von links drei Teilnehmer, wohl
Myslen, herankommen, von denen einer einen be-
sonderen Weihegrad einnehmen dürfte, den man nach
Analogie der Mithrasliturgie wird hier Aries benen-
nen können. Wichtiger ist der Rest der liturgischen
Szene auf Relief III; hier war vermutlich eine Be-
grüßung oder ein Vertrag zwischen dem Aries und
einem Mysten dargestellt, eine Szene, die sich — soviel
ich sehe — auf den l)isher bekannten Kabirenreliefs
nicht findet, für die aber auf die ähnliche Begegnung
zwischen Mithras und Sol auf Mithrasreliefs hin-
(Kazarow); Arch. Anzeiger 1911 .S. 366 (Filow). Toci-
lescu, Monumentele e| igrafice fi sculpturali II S. 5'7ff'
Ein kürzlich in Camuntum ausgegrabenes Bleitäfel-
chen dieser Gattung wird E. Nowotny im Limes-
heft: Der römische Limes in Osterreich publizieren.
'') Vgl. besonders J. Hampel im Arch. Ertesitö
1905 S. 116 ff., Hoffilier im Vjcsnik VIII S. 204
ff. und F. I. Dölger in der Römischen Quartalschrift,
besonders 190g S. 175 ff. und im Supplemeiilhcft
dieser Zeitschrift: IXQYC.
") Vgl. z. ]i. das lypologisch naheverwandtc und
inschriftlich als Dioskurenvotiv gesicherte Relief aus
Makri im Wiener Ilofmuseum. Auch hier zwischen
den Reitern eine Frauengestalt.
Archäologische Kunde in l'ellau
gewiesen sei (am besten wohl auf einem der Klagen-
furier Bruchstücke: Cumont, Textes et monuments
II S. 336, Fig. 213). Es ist sehr zu bedauern, daß
gerade bei diesem Relief die rechte Hälfte giößtenteils
fehlt. Diese Szene und überhaupt die ganze Dar-
Stellung der „liturgischen" Handlung auf den Weihe-
reliefs ist wohl, soweit sie sich auf die Mysten be-
zieht, eine iiijnijai; der ÖptÄ]isva der Gottheiten. In
diesem Sinne möchte ich auch die Mittclszene in dem
unteren Streifen des runden Reliefs aus Apulum er-
klären (Archacologiai Ertesitö 1905, Abb. S. 117), die
schon auf anderen .Stücken vorkommt, so Hampcl im
Archaeologiai Ertesitö 1903 no. 19 und 26, ferner auf
dem von Cumont im Bulletin
archcol. du comite des Iravcaux
1896 Taf. III und Textes et monu-
ments II Figur 493 mitgeteilten,
von Hampel anscheinend nicht be-
rücksichtigten Relief aus Gulatz
und auf dem von Kazarow im
Archiv für Religionswissenschaft
XV Tafel I, 4 abgebildeten Relief
aus Arcar. (In der Anmerkung
erwähnt Kazarow nach Dobrubsky
noch ein einschlägiges Stück aus
Svistov.) Zwei Gestalten in phry-
gischer Tracht halten vor einer
dritten, nackt dargestellten ein
Tuch oder ein hemdartiges Gewand
(Cumonts Deutung a. a. O. ist un-
genau). Worum es sich handelt, ist, glaube ich, aus dem
Relief aus Arcar ersichtlich, wo neben dem Nackten ein
Messer (keine Amphora wie Kazarow wollte) im
Boden steckt. Ich bin der Ansicht, daß hier der
liturgische Scheinmord eines Mysten und die darauf
folgende Bekleidung des gewissermaßen zu neuem
Leben aufgenommenen Mysten bildlich wiedergegeben
war, was eine kultliche Wiederholung des an dem
dritten Kabiren verübten Mordes gewesen sein mag.
Fünf in den Räumen C und D weit voneinander
gefundene Fragmente ließen sich, wie aus der Ab-
bildung ersichtlich ist, zu einem Teil eines größeren
Reliefs zusammensetzen (Fig. 73). Die Maße des so
gewonnenen Teils betragen an Länge 0'39"', größter
Höhe o^Oj", Dicke bis zu 0'045"'. Material Bacherer-
marmor. Kenntlich ist noch von links nach rechts:
Linker Fuß einer Gestalt, rechter Fuß einer langbeklei-
dctcn Gestalt, die hinter einem .Mtare stand. Von dem
Allare selbst ist noch die Basis mit dem Inschrifl-
rest ANO erhalten. Unterteil einer Figur in kurzem
Gewand, etwa von den Hüften abwärts erhalten, die
in ihrer Linken einen zylindrischen bloß mit Quer-
strichen verzierten Gegenstand mit Basis trägt, wohl
ein tragbares Räucheraltärchcn, ähnlich wie die
Nutrix auf dem jetzt im Grazer Johanneum befind-
lichen Bruchstück eines Weihereliefs aus Haidin
(Arch.-Epigr. Mitteil. XIX S. 5 Figur 4). Ihre
Rechte ist nicht zu sehen, war also wohl entsprechend
der eben erwähnten Nutrix zum Kopf erhoben, um
eine Last zu stützen. Leider genügt das Vorhandene
nicht, um eine Vorstellung des ursprünglichen Ganzen
zu ermöglichen. Auch die auf dem 0'045°' breiten
Fußstreifen befindliche Inschrift ist nur der Rest
73: Keliettr.^gmeiit«'.
eines anscheinend Längeren, auch über dem Relief-
bild auf der Kopfkiste buifenden Textes. Zu lesen
ist noch: . . . NVENIVNT V . S . SAC . SA . .
Zu ergänzen beispielsweise in qiii i)ii ...}.. .
co}ni'Citiuiil v{olo) s{tisceplo) sac{tarium) oder sai(cl-
liim) sa(craverunt. Welchen Gottheiten das Relief ge-
weiht war, ist aus dem Bilde nicht zu ersehen. Jeden-
falls war es ein Verein von göttlichen Wesen. Den
Inschriflrest auf dem Allare ANO möchte ich am
liebsten zu 5i7f]il»;o ergänzen, es könnte auf dem
Relief Silvanus, etwa mit den Nymphen und .inderen
t'iottheitcn vereinigt gewesen sein. Vor convcniunl
war wohl der Ort genannt, an dem sich die Weihenden
zu versammeln pflegten. An die civcs Romaiii qiii
in conveniuiil kann man der Zeit wegen
nicht gut denken.
Rcliefliruchstück aus Bachereimarmor, 0'13"'
hoch, o-ig"" breit und bis 0'045™ dick; gefunden im
Räume C (Fig. 74). Über einem glatten Sockclslreifen
sind Reste zweier nackter männlicher Gestalten er-
7*
I03
Michael Ahramii;
104
halten, zwischen beiden ein gelagerter Hund. Über
diesem das slabförmige Ende eines zur zweiten Gestalt
gehörigen Gegenstandes, welche Figur wahrscheinlich
Danach ist oben neben dem Panthertier, von
dem noch die Vorderbeine zu sehen sind, die Figur
des Liber-Bacchus wohl mit Thyrsus und Kaniharus
zu ergänzen; im Zimmer D gefunden.
Zu einem ziemlich hoch gearbeiteten Relief, dar-
stellend Bacchus mit dem Panther oder .Silvanus mit
dem Hund, gehört ein Fragment ebenfalls aus Bacherer-
stein mit den Resten zweier menschlicher Füße und
eines gelagerten Tieres (Fig. 76). Da linker und rechter
ein Mäntelchen trug, wovon noch Falten zwischen
den Beinen zu sehen sind. Der Hund legt die Ver-
mutung nahe, daß hier .Silvanus mit Pedum dargestclU
war. Vgl. unten.
KwnA erhaltL'n ist, war die jetzt 0'oG5'" dicUe Relief-
platte nurO'löS™ breit; Höhe, soweit erhalten, O'ot)"'.
Drei anpassende Fragmente eines Reliefs mit
giebelförmigem Abschluß. Oberfläche infolge der
Abbröcliclung des Bacherersteins stark verwittert
(Fig. 77). Breite vom linken erhaltenen Rand zur
Giebclmittc o'l6"', also ursprüngliche 0'32'"; Höhe
75: Rclieffraifnicnt.
Bruchstück (1. unlere Ecke) eines Reliefs aus
Bachererraarmor, o'iS" hoch, 0'I4"' breit, 0"045'"
durchschnittlich dick. Auf dem 0*085 ™ hohen Sockel-
streifcn Rest einer zweizeiligen Inschrift (Fig. 75):
Lib{ero) P(alri) oder P(iibliusj A[urelius?
V»7a/[is V. s. 1. m.
soweit erhalten 0'2I'", Dicke bis o'o6'". Krhallcn ist
noch der bärtige Kopf eines Gottes und links neben
ihm der Oberkörper einer weiblichen Gottheit, die mit
Chiton bekleidet. ist und über den Kopf einen Schleier
gezogen hat. Ihre von einer Schlange umwundene
Rechte hält sie vor der Brust. Dieses Attribut er-
lo.S
ArchäoloKischf Funde in l'etlau
io6
möglicht die Deutung auf Hygieia und Asklepios.
Zum Relief vgl. V. Dobrusky, Das Asklepieion in
Glava Pan^ga in Izvjestia des Archäologischen
Museums in Sofia I 1907 S. I ff. Figur 13 — 22 und
25 — 27-
Zwei Fragmente (Bacherermarmor, 0'22™ lang,
bis o'!!" hoch, durchschnitllioh o'o45 '" dick) vom
;8: Relieffragment.
rechten oberen Ecke eines Reliefs, von dem bloß
der Kopf einer männlichen Gottheit und ihre linke
erhobene Hand mit .Szepterknauf erhalten ist (Fig. 78).
Fragment (linke obere Ecke eines Reliefs) aus
Bachercrstein. Maße: 0'285"'lang, 0'I75"' hoch, 0'o82'"
dick (Fig. 79). Erhalten ist noch ein langhaariger Ko)ii
und daneben die linke Hand mit Zepterendc. Dariilicr
der für die norisch-pannonischen Denkmäler charak-
teristische geschweifte Abschluß; vermutlich war
Bacchus dargestellt.
;vj: KclieÜruKnieiit.
Relieffragment, Rand nur mehr oben vorhanden;
M.aße: 0"25'° hoch, oben 0'135'" breit, bis 0*05 ""dick
(Fig. 80). Ein geflügelter Eros, um den linken Arm den
Mantel geschlungen, stützt mit beiden .\rmen eine
Muschel. Links entsprach ihm wohl ein zweiter Eros;
in der Muschel ist ein Kopf oder eine Huste, vielleicht
der Aphrodite vorauszusetzen. Doch kann das Frag-
ment ganz gut zur Wand eines kleinen .Sarkophags
gehört haben. In diesem Falle würde die Büste des
Verstorbenen in der Muschel vorauszusetzen sein.
Auch rein dekorativ mit leerer Muschel kommt das
Motiv vor; vgl. Notizie dcgli scavi 1913 S. 300 Fig. 7.
Torso einer .Silvanusstatuette, der Kopf (war viel-
leicht bärtig) fehlt, ebenso die Beine vom Oberschenkel
abwärts (Fig. 81). Maße: 0'198"> hoch, O'lös™ größte
Breite. Bacherermarmor. Der Gott trägt bloß ein an
der linken Schulter gencsteltes Mäntelchen, das vom
80: Relieffr.iffment.
linken .Vrm herabfiel (ein Stück des herabhängenden
Teiles hat sich noch erhalten). In der Linken hält er
das Winzermesser, in der Rechten führt er das Peduni.
Zwei Stücke einer weiblichen Statuette auf
O'lO"' hoher, 0"475'° breiter und .auch 0'23™ tiefer
l'linthe, gefunden im Brunnen. Die Oberfläche ist fast
vollständig abgebröckelt. Material Bachercrstein. Höhe
des erhaltenen Teiles ohne l'linthe 0'48". Erhalten ist
die Figur etwa von den Hüften abwärts. Zu erkennen
ist noch, daß um den Unterkörper ein Mantel ge-
legt war, der um die Hüfte wulstartig gedreht, vonic
geknotet war und zwischen den Beinen in reichen
I07
Mii'liacl Atiramiö
108
Falten herabfiel; der Obcrliörper blieb frei. Links
neben der Gestalt auf der Plinthc Reste einer Stütze
und dann zweier kleiner gebildeten menschlichen
Füße. Es dürfte sich um eine Aphroditestatuette mit
dem Eros daneben handeln.
Torso einer Victoria(?) Statuette. I'.rhaltcn ist die
Figur etwa von der Mitte der Oberschenkel bis zum
Fußansatz. Maße: 0'225"'hoch, 0"245"' breit, Rück-
seite abgeschlagen (Fig. 82). Sogenannter Bachercr-
82: Fragment 1
:iblicbcn St.-ituctlc.
raarraor. Das Gewand, welches das linke Bein ganz be-
deckt, ist beim aufgestützten rechten bis zum Knie auf-
gerafft, so daß der nackte Unterschenkel heraustritt. Die
Flügel waren anscheinend nicht offen entfaltet, son-
dern hingen längs des Rückens herab. Von der linken
Flügelspitze hat sich noch ein Stück am Torso er-
halten. (Eine andere Deutung dieses Restes, etwa
als Gewandfalte, ist wenig wahrscheinlich.)
Statuette einer Nutrix, in drei Stücke gcliiochcn,
wovon der Kopf nicht unmittelbar anpaßt, aber wohl
zugehörig ist. Bachererstein. Maße: Höhe samt Kopf
o-37°', Breite o'HS"", Tiefe o-ie" (Fig. 83). Die gött-
liche Amme sitzt auf einem Thvonsesscl und reicht
einemWickelkinde ihre linke Brust. DasHaar umrahmt
wulstartig das Gesicht und ist hinten zu einem Knoten
zusammengefaßt. Die Ül)erl1ächc ist sehr mäßig be-
8j: Statuette einer Nutrix.
arbeitet und größtenteils fast bis zur Unkenntlichkeit
verstoßen. Es ist die erste frei gearbeitete Statuette
einer Nutrix in Pettau. Über die Reliefs vgl. Gurlitt
Arch.-Epigr. Mitteil. XIX S. I ff. und Rak Jahrbuch
für Altertumskunde V 191 1 .S. 176 ff.
Torso eines Putto; das obere anpassende Frag-
ment hat mehr gelitten als das untere, das eine für
Provinzialvcrhältnisse immerhin gute Arbeit (Fig. 84)
zeigt. Der Kleine hatte beide Arme erhoben und hält
sitzend den Oberkörper nach links geneigt, wodurch die
gut wiedergegebenen Falten der fettschichtigen Haut
entstehen. Kopf, Arme und Unlerbcine fehlen. Das
Motiv erinnert eher an den kleinen schlangcnwür-
109
Archäologische Funde in Pcttau
HO
genden Herakles als an die verschiedenen Gruppen
eines kleinen Knaben im Spiele mit einem Tiere.
Am nächsten scheint die Körperhaltung der des Putio
mit der Silensmaske im kapitolinischen Museum zu
entsprechen: Catalogue of the Museo Capitolino S. 317
(Stanza del Faune 8) plate 79, Heibig Führer-" I
869 S. 488. Die F.inarbeitungcn unter dem Gesäß
und ein Zapfen lassen vermuten, daß das Stück ein-
gelassen war, etwa in einen Pfeiler. Material: fein-
körniger, leicht verwitternder Marmor (nicht Bachcrer-
stein). Höhe des Ganzen 0'40'°, Breite zwischen den
Achselhöhlen Ol 7".
Inschriften.
Unterteil einer Ära aus ßacherermarmor; der
obere Teil samt der Bekrönung fehlt, das Erhaltene
zumal an den Ecken stark abgestoßen. Die Profilicrung
des Sockels ist an der Vorderseile nur teilweise, an
den Nebcnsciten gut erhalten; Rückseite roh zu-
liehauen. Höhe des Ganzen 0'53'", des Sockels :illein
8,: Tc
Außerdem wurden mehrere kleine und kleinste
Fragmente von Skulpluien und Reliefs während der
Grabung gesammelt, die, wie schon erwähnt, von einer
gewaltsamen und gründlichen Zerstörung zeugen. In-
folge der Zersetzung des sogenannten Bacherermar-
mors sind viele nicht zu bestimmen. Der Vollständig-
keit halber seien genannt: Bruchslücke von weib-
lichen Gewandstatuen, staik verscheuerter weiblicher
Kopf, Oberteil eines Knabenlorsos, Panther, wohl
zu einer Bacchusgruppe gehörig; dann weiblicher
Reliefkopf mit Blumendiadeni, Reste von Votivrcliefs
mit Säulrhcnarchitcklur; gut gearbeitet ist ein kleines
Fragment aus feinkörnigem .Marmor darstellend eine
1. Hand (o"09"' lang) mit Gewandrcsl.
Schließlich seien noch marmorne Verkleidungs-
platten, .Säulenslümpfe aus Barbarastein und von den
Werkstücken einige ilache wnnncnarligc Behältnisse
genannt.
0"20'". Breite des Sockels 04 1 5"", des aufgehenden
Teiles O'JO"", Tiefe 0"245'". Buchslabenböhe 0"028
bis O'oi™. Gefunden im Räume C (Fig. 85).
2)£p(aoTG3)
pro Siilule siia
filicieqiie et
coiiiiigis
Es fehlt leider der wichtigste Teil der Inschrift,
der Name der Gottheit und der des Dcdikanten, der
sich in griechischer Sprache als s-iTpoito; üsßaatO'j
(procurator .Kugusti) bezeichnete. Natürlich war auch
sein Name griechisch wiedergegeben, während merk-
würdigerweise die Weiheformel lateinisch verfaßt ist.
Gerade dies läßt vermuten, daß die griechische
Nauiunsgi'bung in irgend einer Bc/.ichung /.um Cha-
Michael Abramis
raktcr der Gouheil stehen konnte, der die Ära be-
stimmt war. Der fehlende Teil des Textes hätte wohl
auch einen Anhaltspunkt für die Bestimmung des
Kultrauraes, in dem die Ära gestanden ist, geboten
und man vermißt ihn daher doppelt schwer.
86: Unterteil einer Ära.
In Poelovio möchte man einen kaiserlichen Pro-
kurator am ehesten mit der Verwaltung des pnhiicniii
portorii vectigalis Illyrici in Verbindung liringcn
87 : Unterteil einer Ära.
Zwei Inschriften des sog- ersten Mithraeums in Pcttau
(C. III 14354 2<},jo) nennen uns den bekannten kaiser-
lichen Prokuralor C. Antonius Rufus, der indirekt zur
Verbreitung orientalischer Kulte im römischen Reiche
beigetragen hat, insofern es seine Zollsklaven inZengg,
Aquilcia, Atrans und Pettau sind, die die Religion des
Mithras propagieren. Da während der Verwaltung des
C. Antonius Rufus der illyrische Zoll von der Privat-
pacht in kaiserlicheRegic übergegangen ist (Hirschfeld,
Verwaltungsbcamtc^ S. 68 ff.), müssen wir die neue
Prokuralorinschrift zeitlich später datieren, jedenfalls
aber nicht zu sehr hinabrücken, da der Schriftcharak-
ter den Inschriften des I. Mithraeums sehr ähnlich ist.
Unterteil einer kleinen Ära aus Bacherermarmor,
gefunden in der Heizung am ersten Grabungsplatz
unter dem Füllmaterial. Höhe und Breite o"!!"",
Dicke 0'I4'". Rand links und rechts erhalten. Uuch-
stabenhöhe o'03'" (Fig. 86).
Heleii[a ?
v{oliim) s{olvil) l(ibens) iiitcrilo)
In der ersten Zeile Rest eines C oder R.
Unterteil einer Ära aus Bachererstein, ebenda
gefunden, wo die vorgenannte. Höhe, soweit erhalten
0'28°', Breite (Rand beiderseits erhallen) 0'34'",
Tiefe O'lSs"". Links seitlich
und auch unten ist die Be-
grenzung des Inschriflfeldes
noch kenntlich. Buchstaben-
höhe O'Oig — 0-021™ (Fig.87).
Ich ergänze beispielsweise:
Iciim
Maxiiiia [et Pclro- oder Q-isipi
nillci filis [pro
salnle sii[a et
suoni[m V. s. l. m.
Wie die Reliefs, so sind
auch die Altäre mit Inschrif-
ten bei der Zerstörung fast
zu Klcinschotter zerschlagen
worden. Beweis dessen die
zahlreichen kleinsten Bruch-
stücke mit Buchstabenresten.
Das in Fig. 88 abgel)ildetc
oai"" hohe und 0065'"
breite .Stück aus Bacherer-
marmor ist eines der größ-
ten Fragmente.
Außer diesem wurden von der Grabung ins
Museum von Obcrpellau noch drei kleinere Frag-
mente aus Machercrstein und zwei aus Barliarastein
88: liri
Archäologische Funde in Petlau
114
mit kaum miueilunt;s\verten inschriftlichen Resten
gebracht.
Fragment aus Harbarastein (weichem jMuschcl-
kalk), vermutlich von einer oben bogenförmig ab-
geschlossenen Mauerkappe. Maße: 0*31 ™ lang; die
Buchstaben o"05°' hoch (Fig. 89). Von der Inschrift
ist noch erbalten:
Claia) Iiilia
■■F)^^^
l^^M , fjj)A
^■■.■:W
iB^f ''^/^H^r
wSj^K-^^
^^^^^^^ ^nRi3
m^^
^^^BBriiii''^^iiJi
Ziegelstempel.
Auf einem O'OlS"" dicken Fragment eines Dach-
ziegels (Fig. 90)
/cYapf
Icgiioitis) I a(diulricis) f{iiii.\ l\i,lclis).
kommt dieser Legionsstcmpel in der weiteren Um-
gebung Pettaus vor, und zwar in Wien, Camuntum,
Ödenburg, Duna-Pentelc, Puszta-Füveny, Gran. Vgl.
CIL III 4655, 11345, '1347-
91 : Zicgelstenipel.
Stück eines 0'067'" dicken Ziegels (Kig. 91), wahr-
scheinlich einer Ilypokaustumplatte, mit dem Stempel
[leg XIII r l
kg(ioitis) XIII gieminae).
Stempel dieser Legion aus Pettau sind bereits
bekannt, vgl. C. III 4655 und II358: fraglich ist in
unserem Falle, ob der Stempel nicht vielleicht zu
dem ebenfalls für Pettau belegten Legionsstempel
LEG XIII CE SEVE c. II! ii;vn -chört hatte.
Ziegelschcrbe, deren Dicke sich nicht bestimmen
läßt, worauf in vertieften Buchstaben eingedrückt ist
P . AEL . P P{Hbli) Acl(i) P (. . ? . .). Der Stempel
ist anscheinend bisher unbekannt (Fig. 02).
90: Zipgclstompel.
Stempel dieser Legion aus Pettau sind äußerst
selten. Einen am rechten Drauufer in Haidin ge-
fundenen publizierte v. Premcrstein im Jahrbuch der
Zentralkommission II (1904) Sp. 186; zwei oder drei
E.\cmplare aus dem Pcttaucr Museum hoffe ich dem-
nächst zu veröffentlichen. Nach Ausweis des Corpus
Jalircslioftc de« östorr archHol. Insliliitcs IIJ. .WII lUibUtl
92 u: Zicgclstempcl.
Bruchstück, 0'055 dick, wahrscheinlich von einer
Deckplatte mit dem Stempel (Fig. O- ")
L CA
Liucij Co[.
"5
Michael Abraniic
if6
Auf einem Fragment eines O'024"' dicken Dach- Der zweite Stempel, von dem sich nur der
Anfangsbuchstabe erhalten hat, scheint den Namen
des Sklaven sjeL'eben zu haben.
zicgcls \ASCRI] ebenso auf einem zweiten, 0'03
dicken iFi;;. .13 u. 04) /cASCRIS]
93: ZiegeUtempcl.
Zum ersten vgl. den Stempel CAS • CRI aus
Pcttaus Nähe, nämlich aus Teplitz bei Varasdin
CHI 11461, zum zweiten den gleichlautenden von
Liebl Jahreshefte III Beiblatt 153 mitgeteilten aus
94 : Ziegelstempel.
Esseg. Liebl ergänzt Cass{ii) Crisp{iiii}. Vielleicht
darf man auf Grund des Amphorenstempels aus Pettau
C. III 120 10 2 Ca(. . . .) Crispinae auch auf den Ziegeln
eher den Frauennaraen Cas{sia) Crislpiiia) annehmen.
Zwei Stücke von Dachfalzziegeln, deren Stempel-
reste den beide Male in 0'025™ hohen Buchstaben
eingedrückten Namen
C • I V. • ACILS aai) luUi) Agil{i)s
95: Ziegcist. ::
ergeben (Fig. 95). Vgl. C. III 11397. »3504, Hioos,
und V. Premerstein a. a. O. n. 3.
Der Pettauer Ziegelfabrikant C. lulius Agilis
scheint auch Amphoren hergestellt zu haben ; es sind
offenbar die Initialen seines Namens, die sich auf dem
.Mündungsrand eines ebenfalls auf dem Panorama-
berg gefundenen Amphorenfragments (Fig. 96) wieder-
holen
yü ; .-VniphurcnfragnuMit.
Bruchstück eines 0^032 ™ dicken Dachziegels mit
dem .Stempel [iV-LVP in vertieften Buchstaben
(Fig. 97). Auf mehreren Stücken im Pettauer Museum
97: /iegelstcmpcl.
kommt dieser Stempel teils in denselben, teils in
anderen Abkürzungen vollständiger vor und ergibt den
Namen Clai) luli Ltipi (vgl. C. III 4678 und S. 2284).
98: Ziogclstempcl
^
Zwei Fragmente (Fig. 98 u. 99) von 0'024'" dicken
Dachziegeln mit dem Stempel
Archäologische Funde in Petlau
ii8
I . . . . - A ■ \ :r^ T ,■ ^ , , „ r-'rayraenl eines O'o;;" dicken Platten2ie;;cls mit
iVNCAN und X CAS^I ■^""<" Caslli..-'..\. *" " ^
_, .,,n...,. ,,. ziemlich stark verwischtem Stempel [c C C I- Der
Der letzte Buchstabe K scheint in Ligatur wohl eines '^ '
T zu sein. Den gleichen, aber unvollständig erhaltenen gleiche Stempel wurde bereits früher auf der Ferber-
Stempel gibt CHI 135OJ, ebenso v. I'remerstein sekhöhe gefunden. C. III 1 1 393. Vgl. auch v. Premer-
a. a. O. n. 4..
Von dem in Pettau so häufig begegnenden Stempel
des M. lunius Firmus haben sich mehrere Vertreter
in verschiedenen Variationen gefunden. Auf einem
stein a. a. O. n. 12.
0-031 " dicken Dachziegelfragment VMI-FIR. auf
einem Plattenziegclfragment (0-05 "^ dicki In-FIRm|<
ebenso auf einem anderen Stücke (FIRMl ""<i ^"f
einem 0'035'° dicken Bruchstück eines Dachziegels
Ziu^clstempel.
Zwei 0-03 " dicke Dachfalzziegelfragmente mit
den Stempeln
(mir
|tä) \r^
Vgl. C. III 4679, 11388, 11395, 1410O;,
und v. Premerstein a. a. O. n. 5 — 7.
Ebensooft findet sich fast bei jeder Grabung in
Pettau der Stempel des L. Octavius Secundus oder
Secundinus. Diesmal war er nur fragmentarisch auf
vier Dachziegelfragmenten von durchschnittlich 003°'
Dicke vertreten
OCTSECV) [l-OCT-sI (l-Oc! JoCt]
Vgl. C. III 11400, 13505, 14000.
Größeres Stück eines O'Oj " dicken Plattenziegels
(Fig. 100) (erster Grabungsplatz) mit dem Stempel
die auf Grund von vollständig erhaltenen Exemplaren
im Pettaucr Museum (MI'A) ergänzt werden
können. Dieselben Initialen auch als Marke auf
Lampen. C. III 1018424, 1201248 (Dalmatien, Pan-
nonien), 1355I6 (Pettau). Vgl. auch v. Premerstein
a. a. O. n. 15.
Zwei Fragmente von Dachziegeln (0'028'" dick)
mit Stempel in O'OGS™ hohen vertieften Buchstaben
C I H. Dieser Stempel ist wohl identisch mit dem im
C. III II396 aus Haidin mitgeteilten C I H, wo ver-
mutlich der erste Buchstabe ebenfalls ein C sein wird.
100: Zieffelstempel.
[l-vÄITrOm) " Uuci) Valien) RoiMani).
Der Xame dieses Zicgelfabrikanten begegnet hier an-
scheinend zum erstenmal: vgl. C. III 1351 1.
Fragment eines 0'038° dicken Dachziegels mi' lou: Zicitrlst.-mprl.
dem Stempe l (Fig. lOI) Fnigment eines 0029°" dicken Dachfalzziegels
(M-Nf S^ .U(.irc() rifii) Stiert oder S^verini (Kig. 102) mit dem Stempel [QSP] , Dcrsell>e auf
Zu diesem in Pettau sehrhäufigenStempcl vgl.C. 1 1401 einem Bruchstück eines OMI" hohen, oben O'OliS,
und 1350'j und v. Premerstein a. a. O. n. 8-11. unten 0-053 " breiten Kcilziegels.
«19
Michael Abrauiic
Der Fabrikant, dessen Namcnsinitiale so ofl auf
Peltauer Ziegeln sich findet, ist ungefähr auf die
Mitte des zweiten Jahrhunderts datiert dadurch, daß
auf einigen Stempeln neben den Anfangsbuchstaben
der Iria nomina auch das Konsulat des Herodes
143 n. Chr. (Herodes Attieus) angeführt ist (vgl. C. III
4686 und V. Prcmerstein a. a. O. n. 13 Sj). 188).
Q. S. P. war, wie ich demnächst zu zeigen holTe,
einer der rührigsten Pcttauer Ziegclfabrikanten; sein
Stempel findet sich auf Dachziegeln und imbrices, auf
Kcilzicgeln, auf größeren und kleineren Platten für
Heizungen usw.
Dachziegelfragmcnt (o 032" dick) mit unbestimm-
barem Stempelrest /| VJ-
KIcinfunde.
Bronzegegenstände:
Amulett, bestehend aus fünf etwa wie
zu einem Blattgcbilde angeordneten Phalli
und einem sechsten vorstehenden (Fig. 103) ;
das Ganze mit einer Öse verschen, samt
der Öse 0-033 "" hoch').
Amulett in Form einer Lunula mit
Öse, bloß mit zwei eingeritzten Strichol-
chen verziert, Durchm. 0'027"' (Fig. 1031.
Krugdeckcl in Form eines Kfeublattes,
0-05 "" breit. Zum Kmporhcben des Deckels
ist gegenüber dem Scharnier ein kleiner
Delphin angebracht (Fig. 1041.
') Vgl. Kropatschck, Zwei römische Amulette
im Römisch -Germanischen Korrespondenzblatt II
1909 S. 24 und seine Dissertation, De amulctorum
apud anlifiuos usu, Greifswald 1907; ferner die
grundlegende Abhandlung O. Jahns, Über den Aber-
glauben des bösen Blicks bei den .\ltcn fBerichte
Fibeln (Fig. 105):
Eine Kniefibel 0035'" hoch, drei Exemplare
der sog. kräftig profilierten Fibeln, zwei Fibelfrag-
mcnte vom sog. Aucissa-Typus. Eine rautenförmige,
an den Enden mit klointMi Schcibchcn verzierte
104: Krugdeckcl uusUrunzu.
Brosche, 0043™ lang, ehemals mit eingelcgiem Email-
muslcr (ähnlich dem im Jahrcshcflc XII Bcililiiü
S|). 1)4 abgebildeten Stück).
Außerdem fanden sich einige n\chr oder minder
gut erhaltene Schnallen, ein Spiegelgrifl:", zwei silberne
Fingerreifen, einige Fingerringe aus Bronze, darunter
ein Stück mit gläsernem Ringstein, etliche hübsch
X05 : Bronzegegenstände.
der sächs. Gesellschaft der Wissenschaften, pbil.-
histor. Klasse 1855 S. 98 fT,); Seligmann, Der böse
Blick II S. 196 ff. Über die Ableitung des Wortes
R. Wünsch in nbilhi II S. 2 1 9 ff. und Skulsch ebenda
■s. 398-
Archäologische Funde in l'clla
patinicrte Nähnadeln aus Bronze. Weiler ein Finyei-
ringschlüssel (Fig. 105) (O"037'° Durchm.), ein kleiner
Schlüssel, Schloßriegel, Handhaben, Nägel, einfache
.Schlüssel, Kronzeringc, eine bronzene Tülle, vermut-
lich Abschluß einer .Stange (0'043'" Durchm., o 032"'
hoch), eine .Scheibe (Durchm. 0'04) mit angelötetem
Viereck auf kurzen Stegen, wahrscheinlich ein Kreuz-
riemenhälter, Kellchenreste usw.
Von Buchstaben einer
Inschrift, die auf einem
Holzbalken aufgenagelt
waren, hat sich ein
O'Ojj"" hohes R und das
Fragment einer zweiten
Hasta erhalten ( Fig. 1 06).
Keramik:
In den Räumen C
und D fanden sich meh-
rere Scherben von gla-
sierten und unglasiertcn
helltonigen Gefäßen un-
bestimmliarcr Form, an
deren Außenwand oder
an deren Henkeln sich
.Schlangen winden. Die
gefundenen Stücke ge-
hören zu vier verschie-
denen Gefäßen; die
Schlangenlcibcr sind
ilurch |>arallclr Kin-
Ucrbungen oder durch
eingravii-ile Punkte und
Ringelohen charaktcri-
107: GofaSbenkel.
siert. Krwähncnswert ist besonders ein Fragment
des Mündungsrandes eines außen grün glasierten
Gefäßes mit Henkelansatz ; am Henkel oben ein
Näpfchen, zu dem sich eine Schlange emporringelt,
Kopf und Vorderteil des Schlangenleibes sind er-
halten (Fig. 107). Auch ein Stück des eigentlichen
Henkels (OMO™ lang, 0'03°' breit), aber nicht zum
Ansatz zugehörig, wurde gefunden.
Im Jahre 1913 wurden nordwestlich in der
Nähe wieder mehrere Scherben mit .Schlangenrcsten
gefunden, die sich zu einem Gefäß fast vollständig
vereinigen ließen (Fig. 108).
t'ber derartige .Schlangengefäße vgl. zuletzt Ober-
german.-raelischer Limes XXXV S. 94 (Faimingen),
wo Fr. Drexcl anknüpfend an ein ähnliches Bruch-
stück T;,f. Xir ;; .lie ihm belcunnlfn Stiidu- einführt;
^) Kine befriedigende F.rklUrung des Schlangcn-
gefällcs in der Hand der sog. Xyx auf dem Fries
lub ; longet.iÜ.
vgl. auch Heuberger, Vindonissa Taf. XIX. Drexcl
betont mit Hecht, daß ähnliche Gefäße auch außer-
halb des Kultes, z. B. des Sabazios oder des Mithras
Verwendung fanden, etwa bei der Totenverehrung.
Ich möchte sogar meinen, daß Schlangengefiiße auch
im Hausbalte üblich waren; so erkläre ich mir am
besten die vielen Fragmente im I'etlauer Museum
(vgl. Skiabar in Mitt. d. Zentr.-ilk. 1906 S. 18 ff.).
Hier mochte der Schlange eine apotropäisohe Be-
deutung zukommen").
Gelegentlich mochte die Schlange auch lediglich
dekorativ als Henkelschmuck verwendet worden sein,
namentlich gilt dies für die vermutlich zur Garten-
zierde benutzten Marmorgefäße (Beispiele im Vatikan,
des Pergamcncr Allars ist leider noch nicht gefunden
(Winnel'olil, .Mirrlümor von l'eru'amon III ; S I.||;, 6>.
123
Micliael Ahramii5
124
im Konsen-atorcnpalast, im städtischen Antiquarium
zu Rom und anderswo); zweifellos ist es auch bei
den Gläsern, wo die Technik selbst ein derartiges
Dekorationsmittel empfahl.
Bei einem aus Aquileia hier mitgeteilten Stück
eines Marmorgefaßes scheinen indes die Schlangen
Friedberg nebst zwei Geläßen mit Schlangen am
Mündungsrand noch ein drittes mit Schlangenhcnkeln
und mit Skorpion und einer Leiter als Appliquen
109; Fragment 1
; MarmurgcfäOes aus Aquileja.
nicht allein dekorativ (Fig. 109); es stammt aus der
Sammlung Monari und mißt in der Sehne 0'35°', in
der Höhe 0'25; Breite des Mündungsrandes O'O/".
Auch von einer anderen
Gruppe dieser Gefäße, auf denen
neben der Schlange auch noch
anderes Getier, wie z. B. Eidechse
oder Kröte, vorkommt, haben sich
einige Reste vorgefunden. Sicher
diente als Applique auf einem Ge-
fäß die in Fig. 1 10 wiedergegebene
Kidechse aus gut gebranntem, gel-
bem Ton (in der Sehne vom Kopf
zum Schwanzende gemessen oog"
lang, O'Ozz" breit, Füße abge-
brochen). Kleine eingeritzte Rin-
gelchen und rote Tupfen am gan-
zen Körper sollen die krause,
lederartige Haut des Tieres andeu-
ten. Ein anderesFragment(0"066'"
lang und O'Oj " hoch) eines grün
glasierten Gefäßes mit dem Re-
liefbild eines Löwen gehört ver- "
mutlich auch in diesen Kreis.
Für diese und ähnliche Gefäße kann die kult-
liche Verwendung wohl mit Sicherheit in Anspruch
genommen werden. So wurde im Mithraeum von
gefunden; Cumont, Textes et monuments H S. 358
Fig. 240 (vgl. auch die Schlangengefäße aus dem
Mithraeum aus Rusicade, Cumont ebenda S. 407
Lapu
F'g. 333 ""<! 334)- Auch bei dem von Holder,
Formen der römischen Tongefäße, auf Tafel VI 3
abgebildeten einhenkligen Krug aus l'ompcji möchte
Archäologische Funde in Pettau
man eine ähnliche Verwendung voraussetzen. Nach
der Zeichnung bei Holder scheinen zwei lurcharligc
Tiere an der Gefäßwand zu sitzen. Ich sah das
Stück im kleinen Museum von Pompeji bei ver-
112; Keibschale.
schlossenem Kasten und notierte mir: eidechsen-
artiges Tier und Vogel mit offenen Flügeln (?). Be-
merkenswert ist, daß auch dieses .Stück an dem
Henkel das kleine Näpfehen führt, zu dem sich
sonst die Schlange emporringelt.
113: IfruchstUckc von Koibsch'ilcn.
Ein wichtiges Fragment eines zu dieser Gruppe
gehörigen Gefäßes befindet sich im Museo Provinciale
Campano von Capua, wo ich es mit Drcxel zugleich
besichtigen konnte (Fig. III). Es stammt aus der Col-
lezione Califano und gehörte zu einem etwa O^" im
Durchmesser weiten Pithos aus unglasierteni, hell-
gelbem, gut gebranntem Ton; das Fragment selbst ist
0'22'" hoch. Unter dem Mündungsrand sind mehrere
Attribute angesetzt, die aus eigenen Modeln geformt
waren. Erhalten sind noch eine Schlange, ein Eichen-
blatt mit Eichel, darunter zwei längliche schwer zu
deutende Gegenstände (vielleicht Mandeln.'), links
ein Frosch, rechts ein Körbchen mit zwei Pinien-
zapfen, noch tiefer unten ein Lorbeerblatt, dann
weiter rechts ein Schlangenstab, weiter die Büste
des bärtigen Sabazios mit phrygischer Mütze, ferner
ein Adler auf einem Blitzbündel und schließlich
wieder ein Eichenblatt.
Reibschalen: Fast vollständig erh.iltene Reib-
schalc aus rötlichem Ton, im Innern mit kleineren
14: Rruchstück I
R;iucherj,'eräOes.
und größeren Kieselsteinchen belegt. Durchm. O'jSj™.
Gefunden am ersten Grabungsplatz in der Heizung
(Fig. 112).
Ausguß einer Reibschale aus gut gebranntem,
ockergelbem Ton; Durchmesser beiläufig 0"35'''. Im
Innern ist der Boden mit größeren Sandkörnern be-
legt; zu beiden Seiten des .\usgusses je ein Auge
(Fig- H3)-
-Vusguß eines ähnlichen Stückes, ebenfalls aus
vorzüglichem Material. Durchmesser zirka O'JO™
(Fig. 113). Am Ausgusse zwei Augen und am .\us-
lauf selbst links und rechts eine Vertiefung (Nasen-
löcher), so daß der ganze Ausguß wohl in be.ibsich-
tigtem Töpferhumor wie eine Tierschnauze, etwa
eines Schweinchens, wirkt. Neben dem Auge, das
sicher apotropäische Kraft haben sollte, Iwidcrscits
eine Stempelmarke, bestehend aus stilisiertem Zweig
und Zickzackband in rechteckigem Felde.
127
Michael Aliraniic
Rhuchcrgcfäß:
Zwei anpassende Krat;inente eines zylindrischen
Räuchergefäßes (Durchni. O'llj"") mit den charak-
teristischen in Relief umgelegten, aber auch ein-
geritzten Wellenbändern. Höhe, soweit erhalten,
O'Ogä"; gut p;cbrnnrtcr hcll>;cHicr Ton (Fig. 114).
entspricht alsi> wahrscheinlich dem von v. Vrcnier-
stein angeführten l'.xcmiilur (a. a. C). S. 186 n. 6).
Gußform:
Tonplatte, O'lja" lang, 0'I4™ breit und o'03i™
dick. Auf der einen Seite vier längliche, vertieft ein-
geschnittene Felder (Fig. 115); da diese Seite der
Platte stark angebrannt ist, diente das Ganze wohl
iio; Tonlampc: Eros.
als Gußform, etwa fürO'lOj™ lange und O'0 18 " breite
Bleistäbchen. -Xuf der andern .Seite nahe am Rand
ein Stempelrest j^VI, wohl der oft in Pettau be-
gegnende Stempel des M. lunius Firmus (C. III 4679,
11388, p. 23281J6, 11395, 1410O7), aber linksläufig.
T17; Tonl.-impc: .Symplegma.
Lampen :
Relieflampe mit runder (etwas verletzter) Voluten-
sohnauze. Auf dem Deckel Eros mit Apfel in der
Linken nach rechts schreitend. Metallisch glän-
zender Firnisüberzug. Maße: ungcfiihr O'OSS"' lang,
Durchm. des oberen Diskus 0'064"'; Boden aus-
gebrochen (Fig. 116).
Relieflampc mit stum]ifer Volutenschnauze (diese
und auch der Deckel teilweise verletzt). Dai Stellung:
erotisches Symplegma (Fig. II7). Länge 0*095 ■",
Durchm. oben O'Oy"", am Boden als Marke ein
langgezogenes P.
129
Archäologische Funde in l'cttau
130
119I Tcrrasigillutafra^iiientc.
Unlere Hälfte(Bodentcilj einer Lampe mit .Stempel
ANVS
des Pcttauer Fabrikanten ...f— ... ,. Schlechte Aus-
I Vo I IN I
führung. Länge O'oS"", Durcbm. des Diskus O'OSa".
Vgl. CIL III 13551 3 und
Fischbach, Rom. Lampen aus
Poetovio Taf. III und S. 21.
Kleine entformtc Lampe,
Guß- und Dochlloch von einem
niederen Wulst umzogen, an
dem auch die vielfach bei
Firmalampcn üblichen drei
Nuppen erscheinen. Boden
vollkommen verrieben. 006"'
lang, 0-046 ^ breit (Fig. II 81.
.Schnauze einer Firma-
lam] c mit Brennspuren.
Fragment eines Tonmodcls.
vielleicht einerLampe; O'l I '"
lang, 009 "■ breit, 0"055"'
hoch (Fig. 120). Außen glalt
abgestrichen; an der erhal-
tenen Schm.ilseitc ist ein
Strich eingeritzt zur besseren
.\nriigung des Gegcnmodels.
lahmlmlte ilei Ulterr. archäo
wii: llnichitUi'k ci
IM. .WII lleiblall
Terra sigillata (Fig. I19):
Scherbe einer Schale von der Form Dragen-
dorff 37 mit dem Stempel des C1NN[AMVS, darunter
ein stilisiertes Blitzbündel. Zu derselben Schale geh<">rt
auch die große Scherbe mit
derVicloria im Medaillon und
dem Vulcanus (D^chelette 39J.
Der Typus der Siegesgöttin
hier ist etwas verschieden
von dem sonst für Cinnamus
bezeugten (Dechelette 474).
Der aufgestützte rechte Fuß
des Vulkan ebenso auf einer
dritten Scherbe mit Wein-
blatt ; zugehörig ist sicher
auch das vierte .ibgebildcte
Fragment. Über diesen Le-
/.ouxtöpfer vgl. Dechelette I
S. 201 IT. und Knorr, Fund-
bcrichtc aus Schwaben 19 10
s. 39 tu Taf. V 10.
Ebenfalls Lezous.töpfcr,
u. zw. zur dritten Periode der
Sigillatafabrikniion dieses Or-
„„.Icl, tes gehörig, ist PATERNVS.
131
Michael Abramid
132
sigillatafragmcnte
von dem zwei anpassende Scherben einer Schale
Dragendorff 37 mit Jagdticren und dem rückläufigen
Stempel sich gefunden haben. Vgl. Dechelette IS. 187
bis igo und .S. 289 ff. Die daneben abgebildete Scherbe
mit Mündungsrand gehört wohl zu demselben Gefäß.
Fig. 121 gibt einige andere Fragmente von .Sigil-
lataware mit l'ansmaslte, Seetier, Hasen, Andreaskreuz,
Fig. 1 22 ein größeres mit mehreren Bildfeldern wieder.
Von einem Gefäß mit glatter Wandung — wohl
einem Becher — hat sich ein Bodenstück gefunden,
darauf der O'Olö™ lange Fußsohlenstempel Q . S . P.
Der Fabrikant mit diesen Anfangsbuchstaben seiner
tria nomina exportierte aus Oberitalien. Vgl. CIL
V 8115,0,, Pais 1080 j6, HI 12014481, 482, 483'°).
Eine kleine Scherbe figürlicher .Sigillata von
der schlechten gclblichroten Gattung (Darstel-
lung ganz abgescheuert) weist auf erhöhtem Strei-
fen in vertieften Buchstaben den .Stempelrest
'") Prof. Ox6, der ein Corpus italischer .Sigil-
latastempel vorbereitet, verwies mich freundlichst
noch auf Stücke in den Museen von Zürich, Lai-
bach, Klagenfurt, Graz, Deutsch-Altenburg und
Budapest. In Aquileia findet sich der Stempel
zweimal, im Innern eines Tellers (Dragendorff
Form 2) mit Masken, Delphinen und Tänien auf
der Wandung und auf einem Bodenfragment. In
Pettau selbst kam I913 auch ein Bodenstück
mit gleichlautendem Stempel zum Vorschein.
133
Archäologische Funde in Petl.iu
'3t
j_ERIANI l',i]Ui-iaiii Mi(. Außerdem noch einige Frag-
mente von Gefäßen der FormenDragendorff l6, 21 u.23.
An tönerner Ware wäre noch ein Tiejjelchen
(O'OiS"' hoch, Durehm. des Mündungsrandes 0'039'")
aus hellem, gut gebrannten Material, das Bodenstück
eines helltonigen Gefäßes (Durehm. 0*092 ") mit
Graflitorest VII DIN} V'eäiu[s?, das Köpfchen (0-039 "
hoch) eines bärtigen Mannes (Karikatur) und mehrere
Tür- oder Webegewichte zu nennen.
Glas und Bein:
Fragment einer Schale mit feinem, gesprenkelten
Muster (weiße Tupfen auf dunkelrotem Grunde, Nach-
ahmung der sog. Millefioritechnik), dann von Rippen-
schalen, Flaschen mit geriefeltem Henkel, von weißem
facettierten Glas, Stücke von Fensterglas; verschie-
dene Perlen und Armreifen aus Glas und Gagat;
gläserne und beinerne Spielmarken. Haarnadeln und
einige gedrechselte Scheiben aus Bein.
Ringstein (0"0l8"' lang) bestehend aus einem
weißbraunen Onyxoval auf gläserner dunkelblauer
Unterlage Ein Schleifstein und eine Feuersteinspitze.
II. Militärische Denkmäler.
Das wichtigste Stück des kleinen Lapidariums auf
Oberpettau ist nachfolgend erörterter, bisher nur kurz
von Luschin in den Mitt. d. Zentralkomm. 1908 S. 252
angezeigter Grabstein des A. Postumius Seneca. Der
Stein wurde samt seinem zugehörigen .Sockel im Jahre
1908 zu Unler-Haidin am Fuße des sog. zweiten Drau-
rideaus in der .Schottergrube des Gemeindevorstehers
Grahar(Parz.44;/2) anscheinend in situ gefunden. Hier
stießen die mit der Schottergewinnung beschäftigten
Arbeiter in einer Tiefe von 2'30™ auf ihn. Diese be-
trächtliche Tiefe erklärt sich wohl daraus, daß im Laufe
der Zeit der Schotter des erwähnten Rideaus herab-
kollerte und den Stein so tief verschüttete. Im Jahre
19 10 erwarb ihn Graf Herberslein für Oberpettau. Der
aus sog. Bacherermarmor gearbeitete Grabstein hat mit
dem Einsatzzapfen eine Höhe von I'Gg™, ohne diesen
von rjo™, eine Breite vono"54°' und eine Dicke von
durchschnittlich o'20"'. Auch der einfach mit dem
.Spitzhammer zubehauenc Sockel ist aus Bachcrcrstein:
er ist o'gö"' lang, 0'47°' hoch und o"68°' lief. Das
fast die ganze Höhe der Stele einnehmende Inschrift-
feld ist einfach umrahmt und von einem Giebel mit
fünfl>lättriger Rosette und zwei Palmetfen als Akro-
terien bekrönt. Der obere Abschluß ist nicht horizontal,
sondern in Form eines sehr flachen Giebels (Fig. 123).
Die nicht eben tief eingemeißelten, .schön geführ-
ten Buchslaben nehmen von einer Höhe von 0"055'"
1 (J ji.V/vii/',.
123: Grabstein des A. r. --rum:.i^ ><m., r,,
allmählich bis zu 0*045 "^ ab. Der Text der Inschrift
lautet: A{ul,is) Postumius
Sp(iiri) /{Hills) Seneca,
lioin(o) Parma
V(ter(an us ) missi{cius)
le£(ionis} XI aii(iioriim) A'.VC'l'
/)(iV) s{ilus) e{sl).
Poslumia lu-
cunda et
Primigeniiis
pcsieiunt
liberti.
135
Michael Al.rainif
136
Aulus Postumius Scncca, licimalberechligt in
Parma — mit seinem Vatersnamen gehört er in die
Reihe der Spurii filii, wohl als eines der letzten
Beispiele — hatte in der XI. Legion gedient und
sich nach seiner missio honesta vermutlich in Pettau
wie dies zum llcispiel für Norikum (Virunum) fest-
steht. Daß Seneca als Veteran mit einer der für
Pettau inschriftlich bezeugten missiones agraria oder
nummaria erst unter Kaiser Trajan (CIL III 4057
und Jahrbuch für .Mtcrtumskundc III 1909 S. 168 ff.)
124 : Grabstein des C. Scrvilius in Graz.
angesiedeil, wo er mit 85 Jahren starb. Das Fehlen
der Epitheta Claudia pia fidelis beim Namen der Legion
läßt vermuten, daß Seneca bei dieser Truppe —
wahrscheinlich in Dalmaticn — gedient hatte, bevor
sie diese Ehrenbezeichnung bekam, also vor dem
Jahre 42. Es ist somit anzunehmen, daß schon vor
Trajan, etwa um die Mitte des ersten Jahrhunderts,
eine deductio von Veteranen nach Pannonien erfolgte.
'i^yiCAKlVS
.PMVSCVL
f XVitl
nach J'etlau gekommen sei, halle ich für ausge-
schlossen. Der ornamentale Schmuck jener Grab-
stclen (Kul)itschck im erwähnten Jahrbuch .S. 172)
ist ein ganz anderer, viel reicher entwickelter als
der des Grabdenkmals des .Seneca, dessen einfache
Verzierung sehr gut zu seiner verhältnismäßig frühen
Datierung stimmt. Wie Kubitschek a. a. O. für den
Beginn des zweiten Jahrhunderts eine Gruppe von
•37
Archäologische Funde in Petlau
i3->
zusaniincn^'ehörij;en l'etlaucr Grabsteinen auf Grund
ihrer verwandten Ornamentierunjj und Architektur
erkannt hat, so lassen sich auch für das Seneca-
denktnal einige verwandte und zeitlich sicher nahe-
stehende Stücke heranziehen. Im Lapidarium des
(iraser Johanneums, das eine Reihe von Pettauer
Antiken, besonders aus früheren Jahren enthält, be-
merkte ich, daß der Grabstein des C. Servilius CIL III
10879 (Fig. 124) mit dem des Seneca fast vollständig
übereinstimmt. Da Servilius — er führt noch kein Co-
gnomen — in der Icgio VIII Augusta diente und als
Legionär starb, gehört sein Grabstein spätestens ins
Jahr 46 n. Chr., zu welcher Zeit die Legion nach
Mösien verlegt wurde. Durchaus analog ist auch der
Grabstein des Vicarius CIL III 13414 (Fig. 125); nur
sind hier Rosette und Palmetten etwas reicher ent-
wickelt. Aber der Giebel mit Roselle und Palmettcn
über dem einfach umrahmten Inschriftfeld und der
charakteristische flachgiebelige Abschluß ist allen drei
gemeinsam ").
Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß die
eben erwähnten, zeitlich nahestehenden Grabsteine
auch aus derselben Werkstatt hervorgegangen sind,
zumal in kleinen Provinzialstädten, wie Poetovio, es
nicht viele Steinmetzen gegeben haben wird, die mit
ähnlichen Aufträgen bedacht wurden. In diesen Werk-
stätten vollzog sich, bedingt sei es durch Einllüsse,
die von größeren Zentren wie Aquileia kamen, sei
es durch Wunsch und Geschmack des Bestellers,
auch bei den Grabsteinen eine allmähliche Entwick-
lung in Schmuck und Architektur, die wir glücklicher-
weise für Pettau innerhalb eines Zeitraumes von un-
gefähr 50 Jahren beobachten können und die sich
sicherlich wird für viele antike Orte nachweisen
lassen, wenn einmal der ganze Bestand an römischen
Grabsteinen gesichtet vorliegen wird.
Nebenstehendes Kärtchen (Fig. 126) soll einen
Teil der römischen Straße und die Lage der ältesten
römischen Nckropole in Untcr-Haidin veranschau-
") Professor O. Cuntr hatte die Freundlichkeit,
mich auf einige technische Details bei den Inschriften
dieser frühen Denkmäler aufmerksam zu machen. Die
runden oder halbrunden Buchstaben sind mit dem
Zirkel geschlagen und die Kreismittelpunkte sind
deutlich zu sehen. Der Buchstabe S ist durch eine
senkrechte Mittellinie vorgezeichnet und etwas nach
rechts geneigt, was Cunlz öfter an spätrepublikuni-
schen oder frühaugusteischen epigraphischen Monu-
menten (in .\quilcia z. B) beobachtet hat.
Maßstab 1 : UUBO
I Nckrnin.lc in l'ntcr H.ii.lii
30
Michael Abraraic
140
liehen. Konservator Skrahar hat teils nach den Fund-
notizen, teils nach seiner Beobachtung die Fundstellen
einiger Grabsteine in das Kärtchen eingetragen, wobei
es sich herausstellte, daß die meisten ziemlich genau
einer geraden, westöstlich verlaufenden Linie folgen.
Auch ohne Kenntnis der römischen Straße hätte man
auf Grund dieser Heobachtung hier einen Straßenzug
postuliert, der tatsächlich knapp neben der modernen
Straße Pragerhof — Pettau vorhanden ist. Femer kann
man beobachten, daß gerade die ältesten Grabsteine
hart an der Straße liegen, die zeitlich späteren be-
finden sich tiefer in den Äckern gegen Norden. An
der südlichen Straßenseite liegen ziemlich abseits CIL
III 143553, '^'" Fragment eines runden Zippus eines
Soldaten der XIII. Legion, dann CIL III 143555,
ebenfalls der Rest eines Militärgrabsteines, den ich
durch ein kleines Fragment als solchen vervoll-
ständigt habe'-i.
An der nördlichen Seite, natürlich nur so weit
ausgegraben: Der Grabstein des C. Memmius (noch
unediert) ist stark verwaschen, die Inschrift nur un-
gefähr zu erkennen; sicher ist es jedoch, daß der
Verstorbene ein Legionär war. Die Form ist sehr
einfach, etwa der des nachfolgenden C. Cornelius
Proculus ähnlich, der in der XIII. Gemina gedient
hat CIL III 14355 2. Dann folgt der des A. Postumius
Seneca, etwas abseits von der .Straße, vielleicht wegen
des Rideaus, ferner der in der Form analoge des
Vicarius P. Musculei libertus, CIL III 13414. Es
folgt der als einfache Stele mit flachgiebeligem Ab-
") Die Inschrift lautet jetzt:
D I IHis) lM(anibus)
MAVl Mlarctisj Aulrelius
C H OJ cohiorlis) [ stip.
VJC ■ A ■[ -V, ainn
Schluß gebildete Grabstein des C. Cassius Celer,
Veteranen der VIII. Legion, CIL III 10878. An
diesen reiht sich die Grabplatte des Deuso Agilis
filius CIL III 10883, '^'s nach Premerstein allerdings
erst der trajanischen Zeit angehören soll, aber ver-
mutlich älter ist; dann der des C. Servilius, Kaval-
leristen der VIII. Legion, CIL 111 10879, schließlich
der etwas spätere Grabstein der Erennia Ingenua
und ihrer mit dem Gentile lulius benannten Ange-
hörigen. Die Grabdenkmäler des Veteranen L. Gar-
gilius Felix, des Resius Restutus und der Statinia
Phoebe, dürften alle dem frühen zweiten Jahrhundert
angehören (publiziert von A. Rak im Jahrbuch für
Altertumskunde III 1909 S. 165 ff.). Die römische
Straße, um die es sich hier handelt, ist die von
Celeia kommende, welche in Haidin die Nekropole
durchschneidet, an dem ersten und zweiten Mithräum
vorüberzieht, dann das Villenviertel am Ober-Rann
mit dem neuen dritten Mithräum passiert
und auf der erst kürzlich entdeckten Brücke
die Drau übersetzte. Ich glaube, man wird
auch von dieser Straße, an der die ältesten
Mililiirgrabsteine liegen, ausgehen müssen,
um das römische Lager Poetovios zu finden.
Basis einer Statuette mit Inschrift. Ge-
funden 19 10 in Obcrpettau in der Umfas-
sungsmauer des Ledinscheggartens. Weißer,
vom sog. Bachererstein verschiedener Mar-
mor (Fig. 127). Auf der o'l85'° langen,
OMI™ tiefen und 0-048 " hohen Plinthe
sind noch die Füße einer Statuette des
Äskulap, links ein größerer Stumpf und das Stabende
des Gottes erhalten. Gesamthöhe mit Plinthe O'IO".
Die Inschriftseite ist rechts teilweise abgeschlagen.
Aesciilapio Au[gtislo
Miarcus) Messius iMcsior [prociiralor
AtigUislorum) n(ostiorum) ex volo posuil.
Der Gentilname Messius kommt in Pannonien
und Norikum nur vereinzelt vor. In den Indices des
Corpus ist ein Lucius Messius Frontinus für Cilli
C. III 5174, ein Centurio Messius Secundus in Car-
nuntum belegt C. 1 435820, zweimal begegnet der
Name in Dalmatien C. 9346, 9867; ferner in Ulmus
7420 und Troesmis 6178 6, 27.
Messius dürfte kaiserlicher Verwaltungsbcamter,
wohl der Zollstation, höchstwahrscheinlich Prokurator
gewesen sein. Das Stück kann auf dem nahen Pano-
ramaberg (vgl. das Asklepios-Hygieiarelief oben) ge-
funden und nach Oberpettau als Baumaterial über-
tragen worden sein. Vgl. CIL III 4024, 4046.
141
Archäologische Funde in Pettau
142
Auf Schloß Obcrpettau befinden sich überdies
zum größten Teil eingemauert die Inschriften: CIL III
4024, 4043, 4066, 6477, ferner die von Skrabar in den
Mitteilungen der Zentralkommission 1905 Sp. 305 ff.
publizierten Stücke und der in Wien 1897 beim Um-
bau des Palais Herberstein ausgegrabene Altar an
Silvanus Domesticus CIL III 1435930.
Das in (Fig. 128) wiedergegel)ene Relief befand
sich von jeher auf Obcrpettau; es war in der Schloß-
lich ovale und län-^lich sechseckige Schilde. Weniger
deutlich ist links neben dem ersten und unter dem
zweiten Panzer je ein Helm, dann unter dem ersten
Panzer offenbar Heinschienen Besser zu sehen ist
ungefähr in der Mitte oben ein Köcher mit Pfeil,
dahinter Lanzenspitzen, endlich scheint nahe dem
linken Rande ein gkidius wiedergegeben zu sein.
Der schmale Streifen links außerhalb des Waffen-
fiieses ist rustikaartig rauh gelassen. Die ursprüng-
muuer ähnlich wie noch jetzt einige Fragmente ein-
gemauert und wurde erst von Graf Herberstein heraus-
genommen und im Lapidarium aufgestellt. Das Stück
hat nur oben bis zur linken Ecke antiken Rand und
ist sonst überall abgebrochen; die Oberfläche des aus
Hachcrcrmarmor gearbeiteten Blocks ist stark ver-
wittert. Seine jetzige Länge beträgt r4ü5", die
Höhe O'Sö", die größte Dicke 0'3I5"; in der Mitte
der oberen Fläche ist ein großes Dübclloch aus-
gemeißelt. In einem umrahmten Felde mit dem für
norisch-pannonische Denkmäler charakteristisch ge-
schwungenen oberen Abschluß ist in nicht hohem
Relief ein Waffenfrics skulpiert. Man erkennt deut-
lich zwei .Metallpanzcr mit dem cingulum und plerygcs,
vier Arten Schilde, den Rundschild, die Pcita, läng-
liche Länge der Reliefplatte betrug l'98°', weil die
Kntfernung vom linken Rand bis zur Mitte des
oberen Abschlusses mit 0*99 "' gemessen wird; es
mochte als Verkleidung des Postaments eines grö-
ßeren Denkmals gedient haben.
Ich benütze diese Gelegenheit, um mit einem
verwandten Objekt der Kleinkunst zu schließen, das
vereinzelt in Unter-Haidin gefunden wurde, aber nicht
in Pettau verblieb, sondern ins Marburger Lokal-
museum kam (Fig. 129). Es ist dies ein o'oSö"" langes,
0045°' hohes, kaum O'OOI" dickes Bronzeblech mit
gestanztem Relief. Seitlich sind die Enden des Blech-
streifens zurückgeschlagen, so daß sie sich an der
Rückseite teilweise überdecken: aufgeschlagen würde
somit der Streifen eine Länge von etwas mehr aU
143
Michael Abramic
1.11
129: BroilziT.:i..t lUi I ;<t. ■11 ...\,u
172"" gehabt haben. Es wurde vom Haidiner Aut-
gräber Martin Vnuk neben dem Garten des Gemeinde-
vorstehers Grahar in der Josef Rozman gehörigen
Au bei Nachschürfung nach Antiken in zirka fSo"
Tiefe entdeckt. Dargestellt ist ein bärtiger nackter
Barbar, kniend, die Hände am Rücken gefesselt;
links und rechts von ihm sind Waffenslücke, offen-
bar einer gallischen Völkerschaft.
Man erkennt Schwert und Lanze, ferner den mit
dem Blitzbündel verzierten Schild, Helm und die
charakteristische gallische Trompete, endlich beider-
seits je einen Handschuh. Einzelne Details werden
wir erst nach Heranziehung eines analogen, offenbar
aus derselben Form gestanzten Blechs aus Vindo-
nissa entnehmen, zumal die Oberdächc unseres Exem-
plars ziemlich gelitten hat und stellenweise von
wilder Patina zerfressen ist. (O. Jahn, Römische
Altertümer aus Vindonissa, Mitteilungen der anti-
quarischen Gesellschaft in Zürich, Bd. IV Heft 4
Taf. I/l. Vgl. auch Reinach, Antiquit^s nationales
S. 208 n. 193 und Les Gaulois dans l'art antique
n. 45.) Hier bemerkt man, daß der Barbar keine
Kappe trägt, wie es auf dem Pettaucr Exemplar
scheinen könnte, sondern durch struppiges zurück-
gestrichenes Haar sich auszeichnet. Von dem ünter-
Icibsgürtcl allerdings, den Jahn beim Windischcr
Stück sehen will, ist leider auf unserem nichts mehr
vorhanden. Auch sind die beiden Handschuhe, die auf
Waffenfriesen ja einige Male vorkommen (Arch. Zcitg.
XVII Taf. 128, 129; Reinach, Repertoire de reliefs
II 36; auf dem Pcrgamener Relief allerdings eher
Stulpringe, Pergamcnische Altertümer II Taf. 43 und
Taf. 46, ?j vgl. auch Jahn a. a. O. S. 96), dort besser zu
sehen. Das Relief aus Vindonissa gibt auch Aufschluß
über die ehemalige Verwendung dieser Stücke, die aus
unserem Exemplar nicht ermittelt werden
könnte. Es diente wie die anderen mil-
gefundenen Bronzeblechstrcifcn als Mund-
blech einer Schwerlschcidc. Nun versteht
man auch den Zweck der zurü-kgebogcnen
Enden unseres- Exemjilars. .\m oberen,
ziemlich verletzten Rand der Vorderseite
leutet eine Linie noch die Lage des quer
'larüber gelegten metallenen .Streifens an,
iler unmittelbar am Munde der .Scheide saß.
Daß das Pettaucr und Windischer Stück
aus derselben Werkstatt hervorgingen, ist
sicher und immerhin für die .Statistik des
römischen Kunst-zewcrl^es vonWichtigkcit.
III
Anliaiijj zu den Kahiieiii cliefs.
Anhangsweise sollen einige andere, bisher un-
beachtet gebliebene in den Denkmälerkreis der provin-
zialen Kabirendarstellungen gehörige Reliefs publiziert
werden. Eines befindet sich im Museum des Franzis-
kanerklosters zu .Sinj in Dalmatien, ein anderes im
Carnuntiner Museum, zwei im Museum von Aquileia,
schließlich eines ehemals in der christlichen Abteilung
des nun aufgelösten .Museo Kirchcriano in Rom (Saal
L). Dieses letzte ist deshalb von besonderer Wichtig-
keit, weil bisher, von Aquileia abgesehen, nur zwei
U5
Archäolo^iscno Kunde in l'ellau
146
Myslcrienrtliefs auf italischem Hoden zum Vorschein
gekommen sind. Das eine gclanfjte im Kunstbandel
nach Berlin iHampcl no. 17; AFonumenti dcll' Istituto
IV 38, I; Arch. Ztg. 1854 Tafel LXV 3), das zweilc
befindet sich im Museum von Terraoina (Tnv. N'o. v**;
Hampel no. 23; Huelsen, Römische Mitteilungen III
315 — 317)- Das Relief im Kirchcriano (Fig. 130;
trägt die Inventarnumnier 9629 und dürfte, in Rom
selbst oder in der Umgebung gefunden, seit jeher
zu den .ältesten BesLänden des .Museums gehört
haben"). Es ist aus weißem, marmorähnlicbeni
Kalkstein gearbeitet, 0'I09"' hoch, O'oSl"" breit und
durchschnittlich ©"Oll" dick, gehört .also in die
Klasse der Reliefs, die nach Hampels Vermutung
vielleicht als Amulette getragen wurden. Die Rück-
seite ist glatt gegen den Rand zu abgearbeitet: die
hier vorh.andenen Mörlelspuren halte ich nicht für
ursprünglich. Die wie bei den meisten dieser zur
Dutzendware gehörigen Reliefs rohe, bloß andeutende
und daher ohne Zuhilfenahme besser gearbeiteter
Vertreter schwer zu verstehende Darstellung gliedert
sich in zwei fclder: Oben die beiden Reiter mit an-
scheinend erhobenen Händen; ihre Tracht ist nur durch
die phrygische Mütze charakterisiert. Zügel und Sattel
der Pferde sind deutlich kenntlich. Unter den Pferden
liegen zwei klotzartige Gebilde mit kugelförmigem Ab-
schluß, wohl eine äuBerst rohe und primitive Wieder-
gabe der menschlichen Gestalten, über die sonst die
beiden Reiter ihre Pferde hinwegführen. In der Mitte
lisch mit einem Gegenstand darauf; darüber Kopf der
üblichen Fraucngestalt. Zu beiden Seilen zwei schwer
zu deutende Gegenstände 1 Kopfschmuck der Pferde?).
Das Feld unten ist links verletzt; über der Bruch-
stelle Rest eines Gegenstandes (Kapitell einer Säule?),
dann wohl Lampe, Frau und Tisch, auf dem eine runde
S|ieisc liegt, schließlich nach r. schreitender Vierfüßler,
vermutlich ein Widder, nach 1. sich umwendend.
Daß auf italischem Boden (von Aquileia .als Grenz-
stadt abgesehen) bisher nur in Rom und Umgebung
Kabirenreliefs sich gefunden haben, bedarf keiner be-
sonderen Krkläning. Soldaten oder Kauf leute aus dem
Osten, die sich zu diesem Kulte bekannten, mochten
sie aus ihrer Heimat in die Hauptstadt eingeführt haben.
Das .Museum von .\quileia besitzt zwei Fragmente
viin Mysterienreliefs dieser Gattung. Das eine ist l>e-
oits bei Hampel a. a. O. unter n. 25 publiziert und wird
t^i: ReHcffragtnrnt in Atiuilri.i-
1.- .I,-« Silerr. archSol. In.liiui. - ll.l \\ II H.
") Über die Herkunft des Stückes fand ich
111 dem von Paribeni vorzüglich angelegten Inven-
irverzeichnis nichts gesagt. Auch Paribeni selbst
«ußte mir nichts Näheres mitzuteilen. Ihm und
Direktor Pigorini, welchem ich die Erlaubnis einer
photographischen .\ufnahmc des Stückes verdanke,
sei hier mein verbindlichster Dank ausgedrückt.
147
Michai-l AI. ran
148
hier nach einer neuen Aufnahme al>j>el)ildct (Ki;;. 131).
Die 0'Ol3"" dicke Marmorplatle ist 0'I2"' hoch und
OMH'" breit (vom rechten Rand bis zur Mitte des
Tisches im oberen Feld coSö", daher ursprün<;lieh
0'17°' breit). Die Darslelluny ist ziemlich klar. Im
oberen Feld ist noch erhalten: Tisch, darauf ein Fisch,
dahinter Reste der Frauengestalt, rechts die liegende
bärtige Gestalt, über die ein Reiter hinwegsetzte. Im
unteren 0"o;™ hohen Streifen: Tisch, worauf ein
Fisch (r), Frau, sitzender Mann, der ein Tier aus-
weidet, zu äußerst rechts ein Mann mit einem Fisch (?)
in den Händen.
Das zweite, ebenfalls aus weißem .Marmor gear-
beitet, ist unedierl und gehört wie das römische zu
den kleinen ehemals vielleicht am Körper getragenen
133: Kelicdiagmcnl in Aq-kia
Reliefs (Fig. 132). Der Durchmesser beträgt 0"I26'",
die Breite, soweit erhalten, 0'067"', die Dicke in der
Mitte O'OII"" und nimmt gegen den Rand zu ab. Die
Arbeit ist roh und flüchtig. Im größeren Feld er-
kennt man den linken Reiter mit erhobenem rechten
Arm; von dem Tische und der Frau in der Mitte sind
nur schwache Spuren vorhanden. Rechts ein Gebilde,
das einer Büste, wohl des Sol oder der Luna, am
nächsten kommt. Unter dem Pferde nur eine einfache
Ritzlinie über dem Bodenstrich. Im kleinen Abschnitt
ist nur ein zylindrischer Gegenstand mit Sicherheit
zu erkennen; was links und rechts beabsichtigt war,
ist aus dem Erhaltenen wohl unmöglich zu sagen.
Ursprünglich mochte das bloß angedeutete Relief
durch Malerei deutlicher gemacht worden sein.
Es ist nicht ausgeschlossen, daß noch ein drittes
unlängst ins Museum gekommenes kleines Bruchstück
in diesen Dcnknuilerkreis gehört. Die -Vusführung und
die geringe Dicke (o'Oog™) der feinkrislallinischcn
Marmorplatte würden dies empfehlen, wenn auch die
Darstellung selbst keinen sicheren Anhaltspunkt bietet
(Fig. 133). Zu sehen sind noch die Reste von zwei
nackten, weiblichen Gestalten, die, einander die Hand
reichend, an einen schräg geriefelten Altar R) heran-
treten; die erste gibt ihre rechte Hand auf den Altar.
Man denkt in erster Linie an die drei Grazien, doch
ist ihre typische Darstellung anders. In ähnlicher
Verbindung nähern sieh die drei nackten Jünglinge
auf dem KIcirelief aus Divüs (Vji'snik VriT KJOS,
134: I\flicffi;igincnl ans (. ;ir iiiiiituui.
S. 205) und Schäßburg (Arch. Krtesitö XXIII 1903,
S. 351) dem in der Mitte dargestellten Mahle. Viel-
leicht bringt einmal ein vollständiger erhaltenes Relief
die Deutung zu diesem Fragment. Rand nur unten er-
halten, sonst überall Bruch. Höhe ODÖ'", Breite O'Oj"".
Das Relief in Sinj befindet sich schon zumindest
30 Jahre im kleinen Museum des Franziskanerklosters
(ich fand es in einem Inventarverzeichnis des Jahres
1882 erwähnt, wo es die Nummer 35 führt). Über
seine Herkunft ist nichts bekannt, doch dürfte mit
großer Wahrscheinlichkeit, wenn nicht mit Sicherheit,
angenommen werden, daß es, wie fast alle Stücke der
kleinen Sammlung, aus dem nahen Aequum ((^itluk)
stammt. Die 0'OI3"' dicke I'lattcaus wcif'cm, von grau-
149
Archäiilogisrhc Fuiulc
l)lauen Adern durchzogenem Marmor mißt an Höhe
in der Mitte O'iga™, an Breite unten 0'l6'", oben
0"I55'" (Fij;. 135). Die äußerst llüchtige Ausführunj; ist
selbst für diese Klasse von Denkmälern etwas merk-
würdig und erinnert eher an eine Holzschnitzerei
als an eine Steinarbeit. Der mittlere, breiteste Streifen
gibt die übliche Darstellung der weiblichen Gestalt
zwischen den beiden Reitern wieder. Ein Tisch ist
nicht vorhanden, doch scheint die Frau (wenig-
stens ist dies für das Vorbild, das der Ver-
fertiger unseres Reliefs kopierte, vorauszu-
setzen! den Pferden in den Händen etwas
vorzuhalten, entsprechend der Szene auf dem
Relief in Camuntum (v. Schneider in Arch.-
Epigr. Mitteil. XI S. 14, Hampel n. 22); so
versiehe ich wenigstens die von der Frau aus-
gehenden zwei Streifen unter den Pferdeköpfcn.
Die Reiter sind nur mit einem Mäntelchen
versehen, die phrygische Mütze fehlt; unter
ihnen zwei liegende Gestalten, anscheinend
sich auf den Armen stützend; hinter ihnen die
Oberteile von zwei nicht näher l)estimmten
Gestalten (sonst an dieser Stelle Krieger und
Frau). Zwischen den Köpfen der einzelnen
Figuren zwei Sterne und zwei Mondsicheln.
Im Streifen darüber nimmt die Mitte ein
vielleicht mit Deckel verschlossen zu den-
kendes Gefäß ein, zu dem sich zwei Schlan-
gen cmporringeln; über ihnen je ein Stern.
In den Ecken zwei Büsten iSol und Luna).
Im unteren Streifen von links nach rechts:
Vogel mit ofl'enen Flügeln, drei Brote und
Widderkopf, dann drei dreieckige Gebilde,
femer Fisch, darüber drei mondsichcl-
förmige Gegenstände, wohl Lampen. Es
ist nicht ausgeschlossen, daß die Dreiecke
unten den Lampen oben entsprechen und mißver-
standene ursprüngliche Kandelaber sind. Drei Kan-
delaber sind offenbar auch auf dem neuen Relief
aus Almus (Bulgarien) dargestellt (.Vrchäolog. Anz.
191 1 S. 3()(j Abb. 10 und Archiv für Religions-
wissenschaft 1912 Taf. I, 8). Schließlich rechts drei-
beiniger Tisch, worauf wohl wieder ein Widderkopf.
Schließlich möchte ich noch ein Relieffragment
aus diesem Dcnkmalkrcise anführen, das Oberst
V. GroUcr in Camuntum ausgegraben und mit kurzer
Beschreibung veröffentlicht h.it. Der römische I.imcs
in Oslcrieicli VII S|v. 82 Fig. 40 Bericht des
Vereines Carnunlum 1904/05 Sp. 40 Fig. 24"). Es
ist ein O'IO"" hohes und O'oS"" breites, ziemlich
dünnes Marmorplätlchen (Fig. 135), das nur oben
und links teilweise den antiken Rand erhalten hat.
Die Darstellung hat eine besondere Wichtigkeit,
insofern der fast vollständig erhaltene der beiden
Reiter den Hammer, das Attribut der Kabiren, in
der erhobenen Rechten führt. Hinter der Frau,
zwischen den beiden Reitern, scheint die Lehne eines
Thronscssels angedeutet zu sein. Das Bild wird links
von einer Säule abgeschlossen; zwischen dieser und
dem Rand eine stehende Figur in phrygischcr Tracht,
ähnlich postiert wie auf den Mithrasreliefs Cautcs oder
Cautopates, darüber das Brustbild wohl cinerder beiden
Lichtgottheiten. In der Mitte des Giebelfeldes noch
zwei Brustbilder auf Postamenten, links eine .Schlange.
.\i|uileia.
MKT1.\EL .\BR.\MIt
'*) Vgl. die anderen ähnlichen Reliefs in Carnun-
lum, Arch.-Ep. Mitt. XI S. 14 u. 15 und Kubilschek,
Bilderallas d. carnunl. Altert, n. 41 und 40, cbensn
im „Führer" 5. Aull. 2. Ausg. S. 56, 76 und Abb. 96.
13'»: Fundkarlc vun l'ctlau.
Die beistehende, von Herrn k. u. U. (Jbcrleutnanl Philipp Cramer
anyeferlijjle Fundkarte soll die verschiedenen Grabunjjen und Fund-
pläue auf Pettauer Boden übersichtlich vereinigen. Die folgende Er-
klärung gibt ein Verzeichnis der an verschiedenen Orten erfolgten Publi-
kationen von Pettauer archäologischen Funden.
n. I., 2. Grabungen des Grafen Herberstein auf dem Panoraraaberge
191 1; vgl. dieses Beiblatt Sp. 87 ff.
2. a Ebenso vom Jahre 1913.
3. Ebenso Probegrabung vom Jahre 1907: halbkreisförmiger Ter-
raineinschnitt; an der Basis römische Mauerreste.
4. Ebenso; römische Mauerreste.
5. Probegrabung des Museumsvereines Pcttau 1912; römische
Mauerreste und Kloakenleitung, in Schraffen die römische
Straße Celeia— Poetovio — Pannonia.
6. Ebenso vom Jahre 1913; römische Mauerreste.
7. Ebenso vom Jahre 191 1; römische Mauerreste, bei * Fund einer
Brunnenfigur (Nymphel.
8. Ebenso vom Jahre 1908; keramische Funde.
9. Ebenso vom Jahre 1907; römische Mauerreste, bei * Fundstelle
eines Votivreliefs.
10. Ebenso vom Jahre 1910; römische Mauerreste.
11. Grabung des Pettauer Museumsvereines 1912; römische Mauer-
reste, Kloakenanlagen und Reste der Römerstraße.
I 2. Römisches Befestigungswerk (Jahrbuch der Zentralkommission
II 1904 S. l8g;.
13. -Vltslawisches Gräberfeld (Zeitschrift des histor. \'er. für Steiermark
19 10 S. 119 ff.l.
14. Fundstelle von CIL HI 10882.
15. Fundstelle einer römischen Dolchscheide (Jahrbuch für Alter-
tumskunde in 1909 S. 117 ff.).
16. Funde beim Hotel Osterberger (Mitteilungen der Zentralkora-
mission XXVII 1901 S. 20).
1 7. Pettauer Pranger, Grabstein mit Orpheusmvthus (CIL III
4069; Conze, Römische Bildwerke II Taf. V, VIj.
iS. Fundstelle von CIL III 10881 (Mitteil, der Zentralkommission
XVI 1890 S. 147; Archäol -epigraph. Mitteil.XV 1892 S.46,47).
19. Überreste der römischen Draubrücke, siehe Beiblatt Sp. 155 ft'.
20. Grabung Jenny 1893 (.Mitteilungen der Zeniralkomraission XII
1896 [Poetovio] S. I— 221.
21. Grabung des Marburger Museumsvereines 1910; römische Ge-
bäudeieste, spätrömische Gräber, zwei Nutricesreliefs (Jahrbuch
für Altertumskunde V 191 1 S. 176).
22., 23. Grabungen des Museumsvercines Pettau 1895, 1896, 1897.
Reste römischer Wohnhäuser; vgl. auch Mitteilungen der
Zentralkommission XXV 1899 .S. 30.
24. Ebenso vom Jahre 1913; Mithraeum, römische Gebäudereste und
spätrömische Gräber.
25. Ebenso vom Jahre 1908/9; Gebäudereste und Gräber wie bei 24.
26. Ebenso vom Jahre 1903/4 (Jahrbuch d. Zentralkommission II 1904
S. 194 ff.).
27. Ebenso vom Jahre 1905 (.Mitteilungen der Zcnlralkommission
IV 1905 S. 3ioff.i.
28. Ebenso vom Jahre 1907; römische Gebäude mit drei Mosaik-
böden (.Mitteilungen d. Zentralkommission V 1906 S. 225*).
29. Römische Kanalanlage (.Mitteilungen d. Zentralkommission XX\'
1899 ,S. 31).
30. Römischer Sarkophag, 1912.
31. Zwei Altäre aus Barbarastein 1903 4: einer mit Weihung an
den DravusAug(uslus)(Jahrl).d. Zentralkomm. II 1904 S. 2 14 [5]).
Die römische Draubrücke bei Fettau.
Im März des Jahres 1913 wurde durch die
Auffindung eines Überrestes der römischen Drau-
brücke einer der wichtigsten topographisch-archäologi-
schen Funde im Gebiete des alten Poetovio gemacht.
Professor Fcrk schrieb bereits im Jahre 1893 in
seinen „Vorläufigen Mitteilungen über das römische
Straßen wesen" (Mitt. des bist. Vereines für Steier-
mark XLI S. 223 Anm. 6), daß die römische
Straße Celeia-Poetovio die Drau in der Nähe "der
Dominikanerkasernc übersetzte und in dieser Rich-
tung auf dem heutigen rechten Drauufer im Wiesen-
grundc noch Reste von Brückenpfeilern vorhanden
sind. Tatsächlich wurden vor 17 Jahren am rechten
Drauufer in der Höhe der Kaiser-Franz-Josefskaseme
knapp am Ufer unter dem Wasser große Werk-
steine gesichtet. Der Museumsverein in Pettau be-
mühte sich damals, diese Steine zu heben, doch
erwiesen sich die zur Verfügung stehenden primitiven
Werkzeuge als zu schwach. Ein späteres Hoch-
wasser (1903) versandete die Stelle vollkommen und
erst einige Jahre später machten die Fluten der
Drau diese Steine wieder sichtbar. Bei einer Be-
gehung des Drauufers hatte ich Gelegenheit, diese
Steine bei äußerst nicdiigem Wasserstande im Jän-
ner 1912 wieder zu entdecken. Die Fundstelle (n. 19
auf dem Plane Fig. 136) liegt 580 " stromaufwärts
von der städtischen Jochbrücke am rechten Ufer der
Drau, in einer kleinen Bucht, welche durch eine
diesem Ufer vorgelagerte Sandbank entstanden ist.
Man gewahrt knapp am Ufer beiläufig 2 — 3 " unter
dem Wasserspiegel eine Menge größerer und kleinerer,
zumeist behauencr Werkstücke und eine Anzahl ein-
gerammter Piloten. Diese Reste sab im Jahre 1798
der Pettauer Bürger Leopold Schickclgruber und er-
wähnt sie nebst anderen Denkwürdigkeiten Pettaus
in einer Bauurkundc, welche er 1815 in die Funda-
mente seines neuen Weingarthauses zu Hrastovec
einmauern ließ. Ich erhielt von diesem Schriftstücke
durch die Herren Franz Osterberger und Rudolf
Wibmer Kenntnis und teile daraus wörtlich die
Stellen mit, welche auf die Trümmer der Brücke
Bezug haben. „Die großen Marmorplatten und die
in dieselben gegrabenen allegorischen Bilder lassen
roulmaßcn, daß an dieser Stelle ein kolossales Ge-
bäude gestanden sei, welches auf hölzernen massiven
l'feilcrn. die noch jetzt im Wasser in einer gleichen
Linie fortlaufend zu sehen sind, l>ebauel war." Die
folgende Ortsangabe „beiläufig 260 Klafter aufwärts
von der Draubrücke oder 30 .Schritte höher als der
gegenüberstehende zusammengefallene Turm des
Dominikanerklosters" läßt trotz ihrer nur schätzungs-
weise gegebenen mul von der heutigen Draubrücke
Keliefplatte ;
deshalb etwas zu gering angenommenen Distanz
keinen Zweifel, daß in der Beschreibung dieselben
Blöcke gemeint sind, welche 1912 wieder zu sehen
waren. Dank dem Entgegenkommen des Hataillons-
kommandanten, Herrn Oberstleutnants Appel, wurden
im Sommer 191 2 einige gewaltige Werksteine durch
Pioniere gehoben; sie brachten aber noch keinen
strikten Beweis für das Bestehen der römischen
Brücke an dieser Stelle, an welcher sie auf Grund fol-
gender Beobachtungen anzusetzen ist: einerseits ist der
'57
Die riiinisohf DinuliriickL- bt-i I'ctlau
i=;R
l.auf der römischen Straße l'ra^erhuf-Haidin bis ziii
Scbwabmühlc am Oberrann am Brunnwasser, dessen
heutiger Lauf erwiesenermaßen das römische rechte
Drauufcr war, gesichert, anderseits wurde am linken
Ufer die Fortsetzung dieser Straße vom Baugrunde
der Kaiser-Franz-Josef-Kaserne über den Marienhof
hinaus festgestellt.
Herr Hauptmann Hans Frank unterzog sich
nun über Anregung des .Muscumsvcreines in Pettau
der schwierigen Aufgabe, weitere Steine und ge-
sichtete Eichenpiloten an dieser Stelle heben zu
lassen und seine Arbeiten zeiligten einen über-
raschenden Erfolg.
Nach Hebung gewaltiger zum größten Teile
gut bearbeiteter Werksteine, meist aus Muschelkalk,
welche zum Teil mit DübcUöchern zum Befestigen
von Eisenklammem versehen waren, sowie des End-
stückes eines kleinen, geborstenen Säulenseh.iflcs aus
Marmor, von 0'38"' Höhe und 0'28'" Durchmesser und
eines durch die Einwirkung des Wassers ^eschwärzten
Eichenpiloten von 3'" Liinge mit quadratischem Quer-
schnitt (von 025 ■" Seitenlänge) fand man ein gewaltiges
Fragment einer Relicfplatte aus .Marmor (Fig. 137).
Diese hat eine Breite von noch r33 '", eine Höhe
von noch 0"8; "", ist durchschnittlich 0'20 " stark
und zeigt in einer ornamentierten Umrahmung, be-
stehend aus Astragal, Palmettcnmuster, Zahnschnitt
und Flechtseilornament den Rest einer Darstellung,
welche bisher nicht gedeutet werden konnte. Er-
halten ist nur ein gewundener Zipfel mit kleinem
Ansatz und ein kleines hornartiges Ende, zwischen
welchen Resten die Relieflinic fast mit der Bruch-
linie sich deckt. Da die 0*34 "" und 0'38 ^ breiten
Randflächen nur mit dem Spitzhammer gerauht sind
und an der schmäleren sich ein Dübbelloch vorfindet,
ferner an der Rückseite Löcher für eine Verklcm-
mung mit der Nachbarplalte durch Schwalben-
schwänze ausgemeißelt sind, so könnte das Stück zu
einer Kassettendecke gehört haben.
Der wichtigste Fund wurde jedoch erst am
15. März 1913 gemacht (Fig. 138), nämlich das Frag-
ment einer Marmorplatte von 074 '" Höhe und von
noch 0'4 — O'öj ■" Breite in einer Stärke von 0"2 ■",
welche die Teile einer vierzciligcn Kauinscbrift trägt.
Die grollen, schönen Buchstaben sind in der
ersten Zeile 0'14"', in der zweiten O'IO"", in der dritten
und vierten je 0'075™ hoch. Die Höhe des Fragmentes
von 0'74"' scheint die ursprüngliche zu sein. Oben
und unten sind noch ganz schwache Spuren <!er
l'nirahmung zu sehen.
Die ersten drei Zeilen gehören zu einer Kaiser-
tilulatur, die vierte [P]ONrE[m] sichert ohne jeden
Zweifel die Zugehörigkeit der Inschrift zur Drau-
brücke. Von den Kaisern, die eine entsprechende
Titulatur führen, kommen wohl hauptsächlich die
Herrscher von Hadrian bis .Septimius Severus oder
Sevcrus .Alexander in Betracht; an noch spätere zu
denken, — etwa an fiordianus, — verbietet der
vorzügliche Charakter der Schrift. Von den früheren
wäre nur Trajan möglich, doch ist für seine Namens-
gebung die Verteilung der Titulatur nicht günstig.
13s: .Ma
ri,l.i
Es wäre nun naheliegend, die .Meilensteine der
Umgebung von Poelovio heranzuziehen und den
Brückenbau jenem Kaiser aus dem erwähnten Zeit-
abschnitt zuzuweisen, der an Straßen und Brücken-
bauten her%'orragend beteiligt war. .\n den Straßen
aber, welche nach Osten und Nordosten führten,
fehlen sie gänzlich oder sind noch nicht gefunden
(vgl. .Mommsen in Corpus HI p. 572) und an dem
Baue oder an der Wiederherstellung der Straße
Celeia-Poctovio ist Hadrian (CIL Hl 5733, 5734.
5744 — dieser letzte Meilenstein wird von O. Cuntz
Jahrb. der Zentral-Kommission NF IV 1906 S. 103
allerdings der Route Poctovio-Flavia Solva zu-
gewiesen — ) ebenso stark beteiligt, wie Septimius
Severus (ClI, III 5735): von den anderen Kaisern
159
Viktor Skraliar, Die römische DraulirücUc l>ci l'ullau
können wir in unserem Falle absehen. Die Eryänzunj;
des Inschriflfragracntes auf den Namen Hadrians
scheint nach der (irößc der vorhandenen Buchstaben
und nach der Wortvertcilunjj ziemlich wahrscheinlich:
(31 ) [I].\1P. C[iics,v divi Traiaiii ParlliUi fil.]
(35) DIVI . [.Xervae «f/cs Traiaiius Hadrianus Aug.'\
(25 -f-^) POX[/. Utax. Irib. pol- . . cos. . . p. /'. procos. r]
(38) POXTE[hi Dravi ßiiiiiinis reslilitendum ciiravit.']
Die Ergänzung der Zeile 4 bleibt natürlich
äußerst problematisch; es kann die Erbauung einer
steinernen Brücke: PONTEM. LAPIDEVM. FECIT,
etwa mit Nennung jenes Beamten, welcher den Bau
durchführte, oder aber die Wiederherstellung einer
zerfallenen Brücke erwähnt gewesen sein. Für die
Frage der Zeil der Erbauung kann mithin nur der
glückliche Fund eines dazugehörigen Fragmentes
Aufklärung geben; in topographischer Hinsicht ist
auch das bisher (iewonnenc von nicht zu unter-
schätzender Bedeutung.
Zweifellos hat der Autor des Itinerarium Hieroso-
lymilanum die PeUauer Draubrücke gemeint, wenn
er auf der Route Aquileia-Sirmium unmittelbar nach
Erwähnung der civitas Petavione (Wess. 561, 5, 6.
Parthey-Pindcr S. 266) sagt: transis pontem, intras
Pannoniam inferiorem. Daß hier die bisher noch
nicht gefundene Draubrücke bei Ankenstein gemeint
sei, wie Pirchegger (-Der .Stadtbezirk Poetovios",
Zcitschr. d. bistor. Vcr. f. .Steierm. IX Jahrg. igii
.S. 109) wegen der Angabe der Provinzgrenze wollte,
ist wenig wahrscheinlich. Gesetzt auch, die Grenz-
angabe der Provinz beim Autor des Itinerars wäre
richtig, so brauchte deshalb das .im linken Drauufer
gelegene Stadtgebiet von Poetovio, was Ver\vaUung
und politische Zugehörigkeit betrifft, vom rcchl-
seitigen nicht getrennt zu werden.
Da auch verkohlte Pilotenresle gehoben wurden,
ebensolche bei einer kleinen Nachgrabung auf einer
der Fundstelle benachbarten Wiese in der Richtung
des vermutlichen I.aufes der Brücke in der Tiefe
von zwei Metern vorgefunden wurden, so dürfte
entweder eine ältere Jochbrücke durch eine neue
Steinbrückc ersetzt worden sein, oder es dienten die
Piloten für den Aufliau der Steinbrückc in der Form
von Pfahlrosten als Bauuntcrlage der l'feilcr. Eine
Rekognoszierungsfahrt am 2. Februar 19 14 von
dieser Stelle an das derzeitige linke Ufer hatte in
Bezug auf Sichtungen von weiteren Brückenresten
ein negatives Ergebnis und es wäre anzunehmen,
daf! im Laufe der Jahrhunderte die Drau ihr Hell
immer weiter nach Nordosten verschiib, wie wir es
ähnlich liei der Donau in Carnunlum l'indcn, so daß
möglicherweise die Fundstelle genannter .Steine,
— etwa 200'" vom heutigen linken Drauufer
entfernt, — der Platz des römischen Brückenkopfes
am linken Ufer war. Dies würde seine Bestätigung
auch d.arin linden, daß in der Linie zwischen der
Kaiser-Franz-Josef-Kasernc und unserer Fundstelle
in der Drau in ziemlicher Entfernung vom linken
Uler wiederholt Fragmente römischer Statuen und
anderer .Skulpturen, merkwürdigerweise auch Reste
von Gral)inschriften gefunden wurden, welche also
unbedingt auf dereinst festes Terrain schließen lassen.
Künftige Graliungen im Wiesengrunde zwischen der
Drau und dem Brunnwasscr werden voraussichtlich
in absehbarer Zeit uns den genauen Lauf der
römischen Brücke klarlegen, zumal obgenannles
Terrain, — wie Bohrungen ergeben haben, — in
aller Zeil von der Drau bespült wurde. Diese Brücke
hätte somit am Brunnwasscr, — das nachgewiesene
rechte römische Drauufer, — vermutlich etwas östlich
der Schwabmühle am Oberrann ihren rechlseitigen
Brückenkopf gehabt. In letzter Zeit kam tatsächlich,
etwa 60 ■" llußabwärts von genannter Mühle, im
Brunnwasser selbst, unfern seines linken Ufers —
gegenüber dem Anwesen Kreuzwirl — ein großer
Block antiken Mauerwerks zum Vorschein, welcher
möglicherweise auch mit unserer Brücke in einem
Zusammenhange steht. Auch wurde unfern von dieser
Stelle im Jahre 1904 eine Ära aus Barbarastein gefun-
den, welche dem „DRAVVS AVGVSTVS" geweiht
war (Fig. 136 n. 3I). Dieser Stein ist vermutlich un-
mittelbar am L'fer, und zsvar am rechten des Flusses
gestanden.
Die oben beschriebenen Kunde fanden im städ-
tischen Ferkmuseum ihre Aufstellung. Herrn Haupt-
mann Hans Fr.ank, dank dessen Bemühungen diese
wichtigen Funde der Drau entrissen werden konnten,
schuldet nicht nur unser Museumsverein, sondern die
Altertumswissenschaft überhaupt besonderen Dank.
Möge ihm bei den weiteren Arbeiten ein günstiges
Geschick gönnen, die noch im Drauflusse ruhenden
Teile der römischen Brücke, namentlich die fehlenden
Reste der Bauinschrift zu helicn.
I'ellau, im Felirnar I914.
VIKTfJR SKRAHAR
Forschunj'en in l'ola und in der Polesana.
Untersuchungen im nördlichen Eck der antiken
Stadt Pola.
Kinc Versuchsgrabung, die durch die bevor-
stehende Verbauung des Komplexes der ehemaligen
k. u. k. Artilleriezeugswerkstätte in Pola veranlaßt
worden war, legte im Herbst 1913 den vollkommen
erhaltenen Oberbau einer antiken Weganlage bloß,
Beiderseits wurde dieser Weg von Maucrziigen
begleitet gefunden. An der Westseile der Stralie
wurde die Fassadenmauer eines Hauses mit einem
engen Eingang (O'g™ breit) festgestellt, über den hin-
aus die Grabung sich nicht fortsetzen ließ. An der
Ostseite wurde die Straße von einem Mauerzug (nur
im Fundament erhalten) begrenzt, der den Hofraum
eines größeren Baukomplexes abschließt (Fig. 143 Vi.
139: Das Pflasterwerk und Kordonstcinc am CHvus <
die vom Nordabhange des Stadthügels zum Hafen
herunterführt (Fig. 143 L). Ihr Oberbau besteht aus
einem 2'35™ breiten Pflaslerwerk, das aus mächtigen
Kalkstcinplatten in einer Stärke von 0'2 — 0'4'" zu-
sammengefügt ist (Fig. 139). Der O'l" hohe Steig zu
beiden .Seiten des Weges ist mit einer Breite von
ra" bemessen, der die mächtigen Kordonsteine be-
reits zugerechnet sind. Fahrspuren zeigt das Pllastcr
dieser Weganlage nicht, die schon infolge ihres
starken Gelälles (iZ'ä",,,) «'» Befahren mit Fuhrwerk
ausschloß.
Jalircslu-ftc .li-s aslrri , .irrliiH.l. Inslitiito» H,1. XVII Hcililal
In ihm wurde hinler einem weiteren Mauerzug ein
reich ausgestalteter Raum mit halbrunder Apsis aus-
gegraben, der zweifellos zu den Annexen eines vor-
nehmen Gebäudes gehörte, das sich in das Areal des
Nordeckes der antiken Kolonie hineinbaute (Fig. 140).
Von zugehörigen Resten konnte die Grabung nur den
genannten Raum gewinnen, der durch seine eigenartige
Innendekoration besonders auffällt (Fig. 143 SlK't.
Zwischen zwei mächtigen, in einer Entfernung von
4"36'" parallel laufenden Mauerzügen, deren Breite
auf eine gewölbte Decke (Tonnengewölbei schließen
läßt, ist eine durch eine halbrunde Apsis gegliederte
Wand (schräg gestellt) als Abschluß eingezogen
worden. Bei dieser Adaptierung ist dem Räume
folgende Ausstattung gegeben worden. Als Boden-
belag dienten graublaue Marmorplattcn, 0"3'" breil,
0'4'° lang, zwischen denen 0'035 '" breite Stege aus
roter Marmorbreccic (rosso di Verona) eingefügt waren.
Als Rand des Bodens zieht sich an den Wänden
ein helles Marmorband fo'lG™ breit) herum. Von
der Wand- und DecUendekoration wurde im Schutt
des Raumes folgendes Material aufgefunden. Marmor-
plättchen verschiedener Gestaltung als Reste einer
Inkrustawand und profilierte Marmorleisten aus den
Sockel- und Felderabschlüsscn. Den Schmuck der
Apsiswandung deuten Stücke des Wandverputzes
mit anhaftendem Glasmosaik an, die im Schutte dieses
Raumteiles zum Vorschein kamen. Von der Decken-
dekoration des nach kampanischen Beispielen zu
einer Grotte gestalteten Raumes stammen Schnecken-
gehäuse (Murex brandaris) und die zahlreichen per-
forierten Stalaktiten, die aus dem Hauschutte aufge-
lesen werden konnten. Durch einen großen Tropf-
stein fand sich noch der lange Kupferhaken durch-
gezogen, mit dem der .Stein an der gewölbten Decke
aufgehängt war. An Baumaterial wurden hier gefun-
den: Abgerichteter Bruchstein, Fragmente von Dach-
ziegeln (tegulie) mit den bekannten Marken des
Q. Clodius .\mbrosius und Aulus Facsonius A. f.
An zerstreuten Funden nenne ich noch zahlreiche
Glasscherben, Amphorenreste.
Das hier unweit des Hafengebietes in diesem
Annexbau erhaltene Wohnhaus zählte zu den vor-
nehmen Quartieren der Colonie, die, wie pompeja-
nische Beispiele 'j zeigen, gerne an der Peripherie
der Städte entstanden, in denen einer baulichen Ent-
wicklung durch die bald nach den Bürgerkriegen bc-
') Z. B. Hausbauten aus der letzten Zeit Pompeis an der Strada delle scuole und an der Südfront der St.idt.
1^5
Korschunjjeu in Pola und in der Polesann
i66
141 : Die Austjrabungen am CTn
HafenU.res in Pula
[;onncnc Schleifung der allen Stadtmauern Kaum
gegeben worden war.
Bei dieser Feststellung möge an eine Vermutung
V. Kandlers-) erinnert werden, der in diesem Teile
Holas einen kaiserlichen Palast der Antonia, der
Gemahlin des Drusus, vermutet. Wenn auch der für
Pola bezeugte kaiserliche \y'ohnsit/, auf jeden Fall
nur außerhalb der Mauern in einer der in jüngster
Zeit erst entdeckten Herrschaftsvillcn der auguste-
ischen Zeit gesucht werden darf), so findet mit
der besprochenen Aufdeckung die Notiz. Kandlers
doch dahin eine Bestätigung, daß das Nordeck der
Kolonie nach Nicderlegung der Hafenmauer das
Hauwerk eines reichen Wohnhauses aufgenommen hat.
Konnte hier früheren Forschern, wie Kandier, noch
manche Spur seiner Baulichkeiten aufgefallen sein,
so bildet der aufgedeckte künstliche Orottcnraum
vielleicht den Icl/.len größeren BauresI ans diesem
Baukomplexe. Seine Krhallung war leider nicht mög-
lich, da derselbe von dem Neubau der Telephon-
zentrale des projektierten Hauptpostamtes in Pola be-
reits überbaut werden mußte.
Überaus wünschenswert erschien es nun, die be-
gonnene Grabung im Laufe des antiken Straßenzuges
fortzusetzen, um einerseits sein Hafentor zu erreichen,
anderseits Gelegenheit zu finden, um zum ersten
Male in Pola einen antiken Stadtmauerteil feststellen
und untersuchen zu können. So wurden im Mai 1914.
die Arbeiten in der Trasse der bereits angegrabenen
antiken Weganlage wieder aufgenommen, die lO™
unterhalb der Grabungsgrenze neuerdings aufgefunden
und nach Verfolgung in einer L.ingc von 7"° mit
ihrem antiken Torbau schließlich bloßgelegt werden
konnte (Fig. 143 -4).
Dieser Straßenzug erweitert vor allem durch
seinen 1 orlv.ui das Bild des antiken I.ageplans der
■) Notizie storiche di Pola 120I.
■') Die vornehmste und reichste N'ilia
liegt an
der llafenbucht Val Catena dei
Pohl. J.ihreshefte XI Beibl. 167.
Insel Brioni bei
107
i68
142: Reste des antiken Hafentorcs
Kolonie und gibt in seiner guten Erhaltung das
Beispiel eines der vielen Clivi des Capitoliums, die
als dessen Zugänge in die Unterstadt hcrunterführen.
Diese bestehen auch an der zweiten Grabungsstellc
aus einem mit mächtigen Steinplatten gepflasterten
Straßenkörper, in dessen Mitte als Wasserabzug ein
breiter Kanal souterrain eingebaut ist. Der Einlauf
der Niederschlagwässer erfolgt durch offen gelassene
Fugen der Pflasterung. Der Straßenzug verläuft auch
in seinem untersten Teile in nördlicher Richtung und
Irifl't mit seiner verlängerten Achse ziemlich genau
die Mitte des St.idlhügcls (Fig. 146). Dieser Punkt und
das Einhalten der mit dem Meridian zusammen-
fallenden Orientierung scheint für die Trassierung
allein maßgebend gewesen zu sein und weniger der
Verlauf der Stadtmauer, die schräg von dem Clivus
getroffen und im gleichen schiefen Winkel (75°; von
seiner in der Lichte nur 2'58"' breiten Toranlage
durchschnitten wird. Auffallend bleibt dabei die
ebenfalls aus dem rechten Winkel in die schräge
geschobene Konstruktion der Toraohse, die in der
Porta Ercole (.Schrägslellung 74", innere Breite des
Torganges 3"') ein zweites ähnliches Beispiel für
eine einbogige Pforte der frühesten Beft-sligung der
Kolonie Pola darbietet').
Anschließend an die Freilegung des Torbaues
A (Fig. 143, 145 und 146) wurde die antike Stadt-
mauer H— C soweit als möglich nach beiden Rich-
tungen hin durch eine weitere Grabung verfolgt
und festgestellt, daß sie östlich vom Hafentor gerad-
linig verläuft, während sie 3"" westlii-li von dem
gleichen Tor etwas landwärts abbiegt. Ihr Mauerwerk
ist aus gut abgerichtetem Bruchstein aufgeführt, der
an der Außenseite in gleichmäßigen Schichten in
reichlichem Mörtel versetzt ist. Der Mauerketn be-
steht aus einem Füllwerk, zu dessen Herstellung
rohe Bruchsteine in satter Mörtclbettung verwendet
sind. An der Hafenfront ist die Mauer mit einer
starken Verputzschichte (Kalkmörtel mit Zusatz von
grollkörnigem -Sand) überzogen, die sich in ^jrölicren
*) Jahreshefte XV, Beibl. 269.
l6y
Forschungen in I'ola und in der Polcsana
tyo
Flächen noch erhalten fand. Diu Mauerstärke betraut
an der Sohle 206'", die sich im Aufj^ehendcn, oberhalb
des 004'" vortretenden Sockelansatzes der Innenseite
auf i'oa'" reduziert'). Das Aufgehende der Ring-
mauer findet sich an der Toranlagc noch ara besten
erhalten. Trotz der bevorzugten Orientierung
ihres Weges hat diese wohl nur die Bedeu-
tung eines Nebentores. Ihm ist die einfachste
.\usstattung einer einbogi^en Pforte gegeben,
deren Pfeiler und Gewände aus dem gleichen
Bruchstein wie die Stadtmauer hergestellt sind.
Besondere Einrichtungen eines Torverschlusses
konnten außer einer mittelalterlichen Verlegung
des Torganges mit Ouadern und Steinschwellen
an dem Bau nicht beobachtet werden. Die
Grabungen, die in dem Räume vor dieser
einfachen Pforte vorgenommen wurden, konnten
nur späte oder mittelalterliche Anbauten fest-
stellen, die nach der Schleifung der Stadt-
mauer entstanden sind.
Ungefähr 27'" vor der antiken Mauer
und dem Hafentor, das aus der ersten Zeit
der Kolonie stammt, liegen, un-
mittelbar an die Strandlinie heran-
gerückt, Reste der mittelalterlichen
Stadtbefestigung. Diese Distanz, ver-
mehrt um die Stärke der mittelalter-
lichen Mauer, ergibt in einer Breite
von ungefähr lOO röm. Fuß eine
freie Strandiläehe, die sich vor der
antiken L'mwallung noch ausdehnte
und die später in das mittelalter-
liche .Stadtgebiet einbezogen wurde.
So erscheint nach den bisherigen
Funden an der landseitigen Front
der Stadt der Zug der mittelalter-
lichen Mauer hinter der Linie der
antiken Befestigung, während auf der
Hafenscitc die späteren Wallmauem
vom Nordeck der .Stadt an bis in
die Gegend des Forums Raum ge-
winnend vor die antike Grenze der
Kolonie gelegt wurden.
Leider war es unausführbar, die (irabung so
weit auszudehnen, daß eine Untersuchung und .Xuf-
nahmc der in umfangreichen Resten erhaltenen
llausbauten nächst des Hafentores ermöglicht worden
wäre. Immerhin konnte an der Westseile des Straßen-
zuges bis zu 1'/,'° Höhe eine aus bestem .Steinwerk auf-
geführte Mauer freigelegt werden. Hier gelangt man
durch eine breite Tür in einen an die Stadtmauer an-
gelehnten Raum G (Fig. 143), in dessen Eck ein flacher
43: Planskizz
Ausgrnbiingcit in .Icr Gc^cmkI lios Hafentores
im Xonleck der Stallt.
.4 ;intikes H:ifcntor, H—C antike Mauer, (; Kaum mit oiiicm lireitt-n I or
Ablaufscbale, // Reste eines spätantikrn Hypokaustum. KM Koste eines
ni-limcn Haues mit Alusaikscbmuck nid Marrooilliesen, L antiker StraBenkö
-ine! auf Jas Kapilol binauffahroniU-n Clivus. il-f Durchscbnilt iIcs Stra
k«rp.Ts. Die Zahlen geben die Sechöbe in Metern an.
.SIeintrog mit einem .\uslauf auf der Straße gefunden
wurde. Reicher sind die Funde aus dem Boden an
der Ostscile des l'livus. Hier ist an die Stadtmauer
ein Haus H angebaut, von dem nur ein Vorraum
'') Gleiche Mauerstärken und Bauweise für
die antike Uinwallung wurden in .\i|uileia, l'riesl
(Grabung am .\r
gestellt.
ili Riccardo) und in Fiunie fest-
tyi A. (
mit lircitcm Eingang und ein iwtilcr mit den Ziegcl-
pfeileni des Hypokauslums und seiner Heizanlayc
(Pracfurnium) freigelegt werden lionnte. Das Terrain
dieser frühzeitig zerstörten Hausbauten war schon
im Mittelalter wieder planiert worden, wobei auch
der Boden des Clivus ungefähr l™ überhöht wurde,
um eine neue Vorbauung zu ermöglichen, die noch
(i-e
>*:
■ m: Mittelalterliche SlaJtina.ier.
der antiken Orientierung folgt und zum Teil auch
ältere Fundamente benutzt. Die antike Stadtmauer
war aber damals samt ihrem Torbau schon so weil
verschwunden, daß sie überbaut werden konnte.
Zur Frage der Poleser Stadtmauern haben
die besprochenen Aufdeckungen insoferne ein be-
deutsames Material erbracht, als sich jetzt zum ersten-
mal mit voller Hestimmheit antikes Bauwerk von
gleichen, fortifikatorischen Herstellungen späterer
Zeiten unterscheiden läßt. Das angcgrabene .Stück
der mittelalterlichen .Stadtmauer (Fig. 145 /V) charak-
terisiert sich gegenüber der antiken Umwallung
"'iiiiiiiiiiiiiilt
■ 15: Situiti..!! .li-r antiken und miUelaUei liehen Stastnianer
im N'urcletk der Stadt.
A Hafentur, ß—C antike Mauer, D mittelalterliche Mauer,
/■; -/•■ ungefähre Situation der Strandlinie vor der Anschüttung
der niudernen Kiva.
RIVA FF^NC- GIUSEPPE
lil.M.lililili
150 f^
140: Siluati.ni des ncuentdei kten Clivus
l
nd seines llafentores im Nordeck der Stadt.
A-U-(
Verlauf der antiken Mauer, D—Ii-F-G Ve
einer an
tiken .Mauer, // Plateau des antiken BurlfhüKel
Stadt,
der l'olcsana
'74
H — '" durch eine sjn'ifiere Breite (3- "'1, ferner ist
ihr an der Front mit Quadern h<^'^'''"''<''^s -Mauer-
werk zumeist aus Spolien auft;efiihrt, das stadtscilig
durch einen schrägen Sockel mit schwachen Hlend-
pfcilcrn verstärkt ist (Fijj. 144). Die im Jahre 1875
beim Hau der Infanlcriekasernc unweit der jüngsten
liralningsstellc fesIgcstcUtrn .\rauern der Stadt konnten
seinerzeit nur an der Hand vorliegender Pläne zeitlich
bestimmt werden"'). Das dabei erzielte Untersuchungs-
ergebnis muß an der Hand der jüngsten Feststellungen
Huchslabenhiihe in Zeile I. o'O^y'", sonst 005°
Jetzt im Lapidarium der Arena.
P. Fapiiils}
hl ßroiitein) p{cdes) XI f . .
in ag(rum) yieäexi X\'l . . .
147: tjrabcippu.s.
nun dahin eine Korrektur erfahren, daß der das
Xordeck der mittelalterlichen Stadt bildende Afauerzug
(Fig. 146) D—E — f — G als spätere Herstellung ange-
sprochen werden muß, soweit er nicht oberhalb des
Mauerzuges (Fig. 146) A — B liegt. Letzterer bildet nach
seiner Lage zu dem entdeckten Clivustor C zweifel-
los den von hier zum Xordeck der Kolonie weiter
verlaufenden Teil der ältesten, antiken Hafenmauer.
Die Funde aus der Gegend des Hafentores be-
schränkten sich, von einem Depotfund mit drei fiüh-
mittclalterlichen Bronzekrügen abgesehen, auf folgen-
des Material:
I. (irabcippus, nur im oberen Teil erhalten, aus
Kalkstein (Fig. 147). Rechts mit Tcxtverlust abge-
schlagen, jetzt 0'45°' hoch, 0-38 "" breit, O'J," dick.
2. Grabara aus Kalkslein. Oben und ander rechten
Seitenfläche durch spätere Zurichtung des Steines als
Bauquader mit Tcxtverlust abgeschlagen (Fig. 148).
Jetzt 0'62m breit, 0'57°' dick, 0"75"' hoch. Inschrift
und Seitenflächen sind versenkt und mit profiliertcit
Rahmenlcistcn verschen. Buchstaben sind hoch in Z. 2 :
o-04;'°, Z. 3 u. 4: o'Oj™, Z. 5: O'Oöj"". Von der
Zahl null in Zeile I sind die beiden letzten Ha-
sten nur in den Fütichen erhallen. Jetzt im Lapidarium
der Arena.
IIIUI [i'/rto) Aug(usUUi)\
Bebryci Tcriliol
frairi
Catsennia ....
r(ii'j) \J\ccil)]
') l'ber die Stadtmauern im Xordeck der Stadt Pola vgl. Jahrbuch d. Zenlral-Kommission Hd. H : 1 5 rt'.
I -jh
Dir Ära dürfte wie das ül)ri<;c am Ende des
Clivus aufgefundene Steinmaterial von der frühmittel-
alterlichen Verlegung des Torganges herrühren.
3. Fabrikmarken auf Amphoren. In dem llypo-
kaustum des Hauses H wurden zahlreiche Araphorcn-
scherben festgestellt, unter denen Mündungsstückc mit
folgenden Fabrikmarken aufgelesen werden konnten:
a) IiHp(eraloris) homiliaiii, 0'0i3'" hoch').
b) C. Lackatii Bassi und Avtclhysti. Bekannte
Doppelmarke des Fabrikherm aus Fasana und seines
Töpfers. Über die Amphoren des Lackanius handeln
Jahreshefte XIII Reil.l. <); ff.
i;.,: Mcd.iillonhiUI.
c) Caslotiis). Marke eines Töpfers, dessen l<'a-
brikherr, vielleicht Laekanius, auf dem fehlenden Teil
des Mundsaumes in einer Marke genannt sein dürfte.
</) C. Laekaiti, o-OH™ hoch. Bisher unbekannter
-Stempel eines in .Südistrien bekannten Fabrikates.
f) F.pigon, 0"0l6"' hoch.
/) Leshi, 0'02"' hoch. Das Külichcn des Kuch-
Stäben L ist liis zur vollen Länge einer llasta empor-
ge/.ogcn.
4. Medaillonkopf (Fig. 14t);. Rcliefskulptur auf
einer Kalksteinplattc 08 '" breit, 0'65"' hoch, O'ia""
dick Der O'Og" hohe Medaillonrahmen ist an der
Außenseite mit Akanthuslaub bedeckt und am Steg
mit einem Aslragalslab geziert. Der Reliefkopf in
dem vertieften Medaillon ist bis auf geringe Haar-
partien und Gewandung zerstört. Das Bildwerli wurde
in dem Bauschutt vor dem Tor am Pflaster des Clivus
f;efundcn, so daß sich seine Deutung als ein Zierstück
dieses Baues und ein Bezug auf die Gottheit, der dieses
Tor geweihtwar, nicht ausschließt. Jetzt im Lapidarium
der Arena. Indes könnte in Hinblick auf den Kranz
auch an den Clipcus eines \'crstorbenen gedacht werden.
Kin in Vergctisenhcit geratenes Denkmal
aus dem römischen l'ola.
Anschließend an die mitgeteilten Gral)ungscr-
gebnisse soll hier noch ein antikes Baudenkmal
Polas erwähnt werden, das dem gleichen Gebiet der
Kolonie angehörend zwischen dem entdeckten Clivus
und dem zum Nymphacum (Karolinenquelle) führen-
den Stadttore gesucht werden muß.
Über diesen in Vergessenheit geratenen Hau
steht in einem kleinen, unbedeutenden Führer durch
die .Sehenswürdigkeiten Polas aus dem Jahre 1867
folgende Fundnotiz'); „In jüngster Zeit grub man
zwischen dem Dome und der Wasserleitung") beim
Demolieren eines Iteuses aus dem Schult hervor die
Front eines alten Gebäudes (vier Pfeiler mit einem
ionischen Architrav). Auch entdeckte man Kata-
komben mit großen steinernen .Särgen, die al)er von
') Araphorenfragmente aus der kaiserlichen Ton-
warenfabrik vom Südhange des Monte Loron (7 hm
nördl. von Parenzo) publizierte Grcgorutti in den Atti c
racm. della Soc. Istr. II 220, ferner C V 2, 81 1 2, I — 4.
In den staatlichen .Sammlungen in Pola finden sich vom
gleichen Fundort in mehreren F.xemplaren folgende Am-
phorenmarken ün Fragmenten, Marke am Mundsaum 1:
mmu(Q\
K.-.t.rikmarken auf Ampli.
1. Had(riani) Augiusli),
2. Imiperatoris) Nervae Aiiglt(sli), beide Marken
0'0I4"' hoch mit erhabenen Buchstaben eingepreßt.
A. Pogatschnig konnte letzthin am Monte Loron
die Lage dieser von der zweiten Hälfte des I. Jahrh.
n. Chr. bis Ende des II. Jahrh. blühenden Tonwaren-
fabrik durch Grabungen genau feststellen und dabei
reiches Material gew^innen, das nächstens in den Atti
e memorie veröffentlicht wird.
') A. fiareis, Pola und seine nächste Umgebung,
Tricst 1867.
^} Unter „Wasserleitung" versteht Gareis das
Brunnenhaus der Karolinenquelle (das antike Nym-
phacum).
Forschunj^en in I'ola und in der l'olcsana
17«
Vencli;ii\crn stannncn.'' Auf dasselbe Denkmal be-
ziehen sich zweifellos gelegentliche, kurze Andeu-
tungen P. Kandlers über die in den Sechzigerjahren
erfolgte Entdeckung einer antiken Porta trigemina'")
in der Gegend der Porta S. Giovanni. Weißhäupl ist
diese Erwähnung eines Poleser Tores mit drei Ein-
gängen aufgefallen, die er, obwohl die fundgeschicht-
lichen und topographischen Daten im Berichte Kand-
lers es auf keinem Falle gestatten, als eine Ver-
wechslung mit der bestehenden Porta gemina zu er-
klären vorschlägt").
Weitere Nachforschungen nach diesem jedenfalls
bedeutenden, aber sonst in der Literatur unerwähnt
gebliebenen Bauwerk verliefen zunächst resultatlos.
Xur ein alter Poleser, der Steinmetzmeister Sbisa,
konnte aus seinen Jugenderinnerungen noch mitteilen,
daß einmal bei einer Grabung in dem .Straßenkörper
der Via Kandier ein vollkommen erhaltener Torbau
bloßgelegt und nachher wieder verschüttet worden
sei. Sbisa gab weiterhin mit Bestimmtheit die Ein-
mündungsstelle der Via S. Tcodoro in die Via
Kandier als den Fundplatz an, ohne daS aber einer
im Frühjahre 1913 hier durchgeführten Tastgrabung
ein entsprechender Erfolg gegeben worden wäre. Daß
schließlich über den Verbleib des gesuchten Denk-
males doch in unbeachtet gebliebenen Fundnotizen
und Aufnahmen gute Anhaltspunkte gewonnen werden
konnten, danke ich den freundliehen Bemühungen
der Herren Dr. A. Puschi und Dr. P. Sticotti in
Triest, die aus dem handschriftlichen Nachlasse Pielro
K.nndlers schließlich hieher gehörendes Material auf-
finden und zur Verfügung stellen konnten. Dasselbe
besteht freilich auch nur aus einer kurzen Notiz'-),
die aber durch zwei ursprünglich auf einem einzigen
Blatt gezeichnete Pausen einer Üriginalaufnahme
reichlich illustriert wird. Diese exakten Zeichnungen
enthalten Grundriß, Aufriß und ein Profil und sind
von Giov. Righetli mit dem Datum „Pola, 11 25 feb-
'") Notizic storiche di Pola (aus dem Conser-
valore) 120 f.
") Jahreshefte IV, Beibl. 192.
'^) Avanzi di editizio ccrtamente amplo e memo-
rabile nel Rione fra il duumo e Porta S. Giovanni
sul Clivo che scende della porta del Campidoglio
nella direzinne del Kardo massimo e si protende al
marc. Sta nella parte inferiore della colonia dal Nin-
leo al Fori! ia quäle parle e nobilissima pel Tcmpiii
di Giove Conservatoic, poi fatto sopra il duomo,
|)cl battistero, pel Palazzo ducale, pel Teinpio d'Au-
J.iliri'sbcltv ilo <)9terr. arcliüul. Iiiatitutrs ll.l XVII ItclIjUt
brajo 1864" gefertigt. Leider wird auch hier die to-
pographische .Situationsangalie vermißt, die sich nur
aus den .\ufschriflen der Pläne, aus der zitierten,
recht allgemein gehaltenen Mitteilung Kandlers und
aus der Ortsangabe in der Fundnotiz bei Gareis an-
nähernd rekonstruieren läßt. Übereinstimmend ver-
legen diese Berichte das Denkmal in den Raum
zwischen der Infanteriekaserne und der Via Castro-
pola an die Via Kandier. Hier standen auch einmal
alte Häuser, die behufs einer Straßenregulierung
vielleicht in der Zeit um 1864 abgetragen wurden. Auf
diesem Platze kann auch der Bau mit der Front an
der Südseite der jetzigen Via Kandier vermutet werden,
da eine Entwicklung über die späte .'Vnschüttungs-
fläche der Via Castropola hinüber möglich ist, deren
antiker Zug irgend einem frühen Baukomplex nächst
des Stadttores auf der Piazza S. Giovanni ausweichend
in die Androna dell' angelo einbiegt, um durch die
Porta Gemina aus der Kolonie herauszuführen. Neben
dieser Lokalisierung, die vielleicht auch durch die
Deutung des Baues gestützt wird, soll doch die mit
Bestimmtheit geäußerte Ansicht des zitierten Augen-
zeugen nicht ganz unterdrückt werden, der die be-
treffende Grabung am westlichen Eck der Via Kand-
ier und \"ia S. Teodoro gesehen haben will. Dazu
möge eine lokale Tradition erwähnt sein, die von
einem Torbau spricht, der an derselben Stelle beim
Bau der Artilleriewerkstältc aufgedeckt worden sei
und der in einen unterirdischen Zugang des Kapi-
tols führen soll. Auch Kandlers Notiz schließt mit
dem Hinweis auf einen benachbarten Clivus, der mit
der entdeckten Weganlage identifiziert werden könnte,
die Annahme keineswegs aus, daß vielleicht auch hier
das in Frage stehende Objekt gesucht werden kann.
So wie sich zur Lage des verschollenen Bau-
werkes heute nur Vermutungen aussprechen lassen,
ebenso konnte Kandier in dem mitgeteilten Bericht
nur Andeutungen über dessen ursprüngliche Bestim-
gusto, pel Foro.
Li avanzi di i|ucsto bellissimo editizio sono
Iroppo liraitati nel Iralto scoperto per trarne sicuro
giudizio sc vada collocala fra li edifizi pubblici o
fra li privati.
Certo non c porta di Citta Ic cui mura stanno
piu remote, ni potrebbero facilmentc dirsi porte d'
ingrcsso di palazzo, piutlosto aperture di bottcghe
poste SU foro minore dccorato come fossc sala con
nichia. Vi ha spcco di aqua, derivata forse dal pros-
simo a<|ued<illo.
'79
i8o
muiij; machen, wobei er es beklajjt, daß die Gra-
bungen über die übrigen erhaltenen Teile des ver-
schütteten Bauwerkes sich nicht ausdehnen ließen.
Kinem weiteren Erklärungsversuch möge eine He-
schreibung des Bauwerkes vorangehen.
Nach dem l'lane Righcttis (Fig. 150 und 151)
scheint es festzustehen, daß eine nicht im vollen
Umfange des erhaltenen Bestandes ausgeführte Tast-
grabung eine aus Freistützen gebildete Front in jenem
Teile aufgedeckt hat, wo diese senkrecht an eine
gemauerte Wand anstößt. In dem Teile vor der
Front gliedert sie sich durch eine halbrunde Nische
wie an den luskanischen Ivapilellen eine reiche
Gliederung, die in dem darauf ruhenden Gebälk eine
entsprechende Forlsetzung findet. Über .Spuren einer
Fortsetzung des Bauwerkes in ein erstes Stockwerk
hinauf werden weder in den Plänen noch in den
Berichten Andeutungen gegeben. Daß al)cr niiiidi--
stens noch eine Freistützenordnung auf die Pfeiler-
front gefolgt ist, zeigen deren Maßverhältnisse wie
die angebaute Zisterncnanlage, die hinter einer archi-
tektonischen Wand versleckt worden war.
Über die Größe des Bauwerkes orientieren fol-
gende von den Plänen Righcltis abgenommene Maße.
'v^ /AEERES-3PIEGEL-
Vordersicht (/i) und Profil (/<) eines antiken Haues in I'ola
fr^O'ö""), während sie hinler den Freislützen gerad-
linig verlaufend zum Teil die Substruktion eines
höher liegenden Wasserbehälters bildet. Dieser be-
steht aus einem Gußwerk (opus Signinum") mit der
üblichen Wandstärke von 04"° und verfügt über eine
innere Lichte von 4'5"', die wahrscheinlich der Breite
des oblong geführten Bassins entspricht.
Die Freistützenreibe, die mindestens vier ver-
schließbare Eingänge öffnet, ist auf einer niedrigen
.Schwelle aus Quaderwerk aufgeführt und mit einem
vollen Gebälk in der Konstruktion scheilrechter Bo-
gen gedeckt. Die vornehme Architektur der den
Stützen vorgesetzten Blcndpfeilcr zeigt an den Basen
Gesamlhöhc des Erdgeschosses; j'45'", Eingänge
zwischen den Pfeilern r35" breit und 2'55'" hoch,
Blcndpfeilcr Schaft O',™ bieit, 2'55'" hoch ein-
schließlich Basis und Ka])itell, Aohsenentfernung der
Pfeiler 2'4'°.
Kandier möchte in dem Uuurest Teile aus einem
kleinen, mit Kautiäden ausgestatteten Forum, even-
tuell einen Saalbau mit Nischen sehen, ohne sich
entscheiden zu können, ob es sich um ein öffent-
liches oder privates Gebäude handelt. Sollte eine
Vermutung über die Bestimmung des 01)jektcs heule
ausgesprochen werden, so könnte man eher an ein
öflentliches Brunnenhaus denken, wofür das bauliche
") Die bezügliche originale Legende auf dem Plan Righetlis lautet zu diesem Bauteile:
calcestruzzo".
-Vasca di
i8i
i"hun"cn in l'nla iiiid in 'loi l'nle
iR;
Arranjjemenl uinl Orllii-hkeit ebenso sprirhl wie die
Reste des in ihm hoch licijend einsclHiutcii Wasser-
speichers. Jedenfalls handelt es sich um ein bedeut-
sames Haudenkmal aus antiker Zeit, dessen neuerliche
Auffindung und abschließende Untersuchung; heute
zu den ersten Aufjjalicn der lokalen Forschung' ge-
zählt werden muß.
Rest einer antiken Ölfabrik in Gallesano
bei Pola.
Anläßlich der durch das k. k. kiistenländische
Landeskonservatorenamt im Frühjahre 1914 durch-
geführten Restaurierung des romanischen Kirchleins
S. Maria Concet'.a in Gallesano zeigte sich, daß dessen
Fundamente auf den Mauern eines verschütteten Bau-
Grabunj»en in der römischen Nckropole Polas.
Kine Versuchsgrabung am Urtsausgang in der
Via Orscolo konnte mit der Feststellung abschließen,
daß dieser moderne Straßenzug annähernd der Rich-
tung der von der Tabula Peutingeriana überlieferten
Straße Pola — Nesactium — Tarsatica folgt, die bald
russ,
WIEN
il
lT)
..; ^
^
<:
f
CQ
Wisvirmm
nlikon Baues in Pola.
nach dem Amphitheater die von Pola ausgehende
antike Flavischc Straße verläßt, um am Südhang von
Val Siana die Alturc zu erreichen. Ungefähr 500
passus vom nächsten Stadttor (Porta S. Giovanni)
entfernt, wurde hier ein Familiengrab mit Stcin-
ossuarien, Glas- und Terracottagefäßcn intakt vor-
gefunden. Vor ihm wurde das aus Slcinschwellen
gefügte Sockelwerk eines kleineren Grabdenkmales
und neben ihm der untere Teil eines Grabbaues
freigelegt. Die Publikation der Funde wird vor-
bereitet.
Werkes aus antiker Zeit liegen. Zu seiner weiteren
Untersuchung wurde auf dem Platze vor der Kirche
wie längs ihrer Südfront eine kleine Tasigrabung
eingeleitet, die mit folgendem Ergebnis abschloß.
Die Kirche S. Maria Concetla steht innerhalb
der Afaucrn einer antiken Villa rustica, deren Boden
ungefähr l," unter dem jetzigen Niveau liegt. Vor
der Kirehenfront (Fig. 152) entwickeln sich jene bau-
lichen Kinrichtungen einer Ölpresse, die von der
gleichen antiken Anlage am Monte CoUisi der Insel
Brioni nur im Detail abweichen "1. In einem g'l"
Jahrbuch der Zcntralkomniissinn f. K. u. b. 1>. II, S. 1 j 11.
J83
A. Giürs, ForschuiiL'fn in I'ola iiml in der Polesana
184
breiten, sorgfällig mil Ziegeln im Fischgrälcnverband
gepflasterten Raum sind auf soliden Fundamenten die
Unterlagen der Ölpressen eingerichtet. Sie bestehen
aus einem abgewölblen Fundament, dessen Ziegel-
pflaster (Opus spicatum) als eine niedrige Kalotte sich
erhöht, an deren Peripherie ein Sammelkanal ein-
gesenkt ist. Während der erste Preßplatz (Fig. 152) y\
auf einem quadratischen Unterbau aufsitzt, ist das
Ziegelpflaster der zweiten Presse B unmittelbar auf
y-i^
Grabungen
den Boden des Raumes aufgesetzt. Als Unterbau der
zugehörigen Preßständer wird das Fundament C J)
anzusprechen sein, da die Hebelbäume des Toreular
nur von dem Platze EE aus bedient worden sein
können.
Der Abfluß des Ölwassers erfolgte vom Prcß-
platze A in einem Verbindungskanal und durch die
nächste Sammelrinne B in das außerhalb der Presse
liegende Klärbassin (Lacus), über das hinüber die
Grabung ebensowenig ausgedehnt werden konnte als
über andere Teile des Wirtschaftshofes einer Öl-
'■■) Jahreshefle XTII, Beibl. 97 (T.
[ilanlage, welche rings um den Kirchenbau noch im
Hoden verschüttet liegen.
Das bisher erzielte Grabungsergebnis gibt mit
dem Bild einer römischen Dlpresse neuerlich Zeug-
nis für die antike Ülbaumkultur in Istrien, über de-
ren Bedeutung für die Entwicklung dieses Landes
in der ersten Kaiserzeit schon an anderer .Stelle
Mitteilungen gemacht werden konnten '•'). Daß von
diesem Hauptzweig der landwirtschaftlichen Produk-
tion und der damit zusammenhän-
genden Industrie der kulturelle Auf-
schwung Istriens in den ersten
nachchristlichen Jahrhunderten aus-
schließlich abhängig war, zeigt schon
das Verbreitungsgebiet der römischen
Kolonisation, das sich im Augustei-
schen Zeitalter in Istrien mit der
Vegetationszonc des Ölbaumes auf-
ilL H fallend deckt, während die vorrömi'
sehen Siedlungen sich gleichmäßiger
über das Land verteilt haben.
(Jrabungen auf der Insel
Brioni Grande.
Die Grabungen im Gebiete der
antiken Herrschaftsvilla von Val
Catena wurden im Frühjahre 1914
nach durchgeführter Bloßlegung des
Terrassenhauses am Südgestade der
Bucht am nördlichen Hafenstrande
neuerdings aufgenommen*®). Diesel-
ben legten in der Gegend des
halbrunden Hafenbassins ein mit
vornehmen Annexen ausgestattetes Thermengebäude
bloß, dessen wertvollster Teil in dem peristylen Bau
eines Frigidariums erkannt werden konnte. Während
früher für die Luxusvilla nur eine Baufläche längs
des Hafens angenommen werden konnte, weisen die
neuen Grabungen hinter dem 'Jhcrmengebäude auf
die Entwicklung eines weiteren Bauareales, dessen
Objekte von Catena aus in der Senke zwischen Monte
Castellier und Moribuon bis gegen den Ort Brioni
sich hinzuziehen scheinen.
I'ola. ANTON GNIRS
">) Jahreshefte XI, Beibl. 167 fl".
Römische Reliefs in St. Johann bei Herberstein in Steiermark.
Die römischen Reliefs von .St. Johann bei
Herberstein in der nordöstlichen -Steiermark (pol.
Bezirk Harlberg) sind seit der Zusammenstellung in
.Muchars Geschichte der Steiermark nicht mehr ein-
gehend behandelt worden; die Notizen, welche J.
.\. Janisch im „Topographisch-statistischen Lc.sikon
von Steiermark" abgedruckt hat, kommen infolge
ihrer Flüchtigkeit und der zahlreichen Beobachtungs-
fehler nicht ernstlich in Betracht. Eine im Jahre
1908 vorgenommene Restaurierung der Pfarrkirche,
an welcher die Bildwerke eingemauert sind, machte
deren mehrere erst gut sichtbar und die photo-
graphische -Aufnahme möglich. Diese erfolgte im
Oktober 1909 und führte zu einer genaueren Durch-
sicht des ganzen Materials, deren Ergebnisse hiemit
vorgelegt werden.
I.
Die Pfarrkirche von St. Johann bei Herberstein
ist auf einem weit nach Osten vorgeschobenen Aus-
läufer des Weizer Kulm erbaut und überragt das
Tal der Feistritz, die sich durch die Herbersteinklamm
in freieres Land Bahn bricht. Schon für das Jahr
1260 ist der Bestand der Kirche überliefert, während
die heutige Form aus den Sechzigerjahren des
XVII. Jahrhunderts herrührt. Der cinschifligc Bau
ist ziemlich genau orientiert; im Westen erhebt sich
eine zweigeschossige Kingangsfront mit Dachreiter,
den Ostchor schließen 3 Seiten des Achtecks. Zwei
knapp vor dem Chore nördlich und südlich angebaute
Kapellen erwecken den Eindruck eines niedrigen
und wenig vortretenden QuerschiflTes. Der Nordscite
ist die restauricrungsbedürftige Sakristei, der Südseite
eine Loretokapcllc vorgelegt; diese mißt außen V**?'"
in der Breite, II 31'" in der Länge. Zwischen dem
Wcsibau der Empore, dem Ansatz des HauptschilTes
und der Loretokapelle bindet ein Pfeiler in die
Mauer ein, O'/j"" in der Breite, l'öl" in der Länge
vortretend, er ist bis auf eine Höhe von ungefähr
5™ vom Putz befreit, darüber beiläufig 2"" hoch
verputzt und verjüngt sich dann in die Ecklisene
zwischen Westbau und Hauptschiff. Der bloßgelcgte
Teil des Pfeilers besteht ganz aus antikem Malcriale
und zeigt mehrere Reliefs, außerdem den Ansatz
eines Rundbogens, vielleicht noch ein Rest der
romanischen Kirche. Anläßlich der Restaurierung
von igo8 wurden zwei scheunenähnliche Anbauten
an der Ost- und Westseite der Loretokapelle beseitigt,
deren westlicher die Reliefs am Pfeiler dem flüchtigen
Blick entzogen hatte.
Ferner sind Reliefs eingemauert: an der Süd-
wand der Loretokapelle, an der Ostwand der südlichen
Ouerkapelle und an der Ostwand des Chores; ein
.Stück schließlich in der Südostmauer des Tabors.
II.
Dem beschreibenden Verzeichnisse der Reliefs
ist vorauszuschicken, daß als Material durchaus ein
etwas grobkörnig-kristallinischer Marmor, vermutlich
von den Brüchen am Bachern, verwendet wurde.
Ein naiver Übereifer hat viele Beschädigungen derb
in Zement ergänzt und die Reliefs bisweilen zu
humoristischer Wirkung entstellt.
X. Die Reliefs am Pfeiler.
Oberhalb des umlaufenden Sockels, der bei der
Restaurierung mit Zementmörtel verputzt wurde,
erhebt sich die erste Reihe der verzierten Steine:
liiichkanlig aufgestellt, erwecken sie den Eindruck
von Orlhoslaten. — Die Ecke des Pfeilers bildet:
iSK
I. Kckstiick, vornuitlich eine H r.iliani, deren
andere Seiten im Mauerwerk stecken. Die Höhe des
Stückes beträgt riö"", die Breite der Vorderseite
mit dem Ornament 0*72 ", die der anderen mit
der Figur O'öo™; die stärkste Rcliefhohe mißt
ungcHihr 0'04°'. Die Oberfläche beider Seiten ist
stark abgerieben ; Zementergänzungen finden sich
besonders an der Krkkante \\nt\ den Rändern sowie
panlhi-iälinlichc l'iere sitzen, wäi'hsl ein üppiges
("icwirre von Wcinlauli, Trauben und Ranken empor
und füllt zicrtilich unregelmäßig die ganze Fläche;
Vögel, die flatternd an den Trauben naschen oder
sich auf schwankenden Ranken fcslhallon, machen
154: Kelief '
155: Uclief ■
an der Standplatte der Figur. An drei .Seiten begrenzt
eine einfache Profilleiste jedes Bildfeld, während
der Oberrand in Schwingungen gezogen ist (2 Rund-
bogen mit .S-förmigem Anschluß an die Ecken).
(?) Die Vorderseite (Fig. 154) ist durch ein lief
eingeschnittenes Ornament in ein reiches .Spiel von
Licht und .Schatten aufgelöst. Aus einem großen,
mit mehreren Schuppcnrcihcn gezierten und kunstvoll
gehenkelten Kantharos, zu dessen beiden Seiten
die Wirkung des Ganzen noch lebhafter. Am Rande
des Bechers kriecht eine Schnecke.
/)) In das Bildfeld der .Schmalseite (Fig. 15;)
ist eine (icwandfigur einkomponiert. Der H.altung und
den Formen nach scheint sie weiblich. Die Füße
fehlen, die Standplatte ist derb in Zement ergänzt.
Man erkennt, daß das linke Bein als Standbein dient,
das rechte als Spicll)ein entlastet zur Seite gestellt
ist, woraus sich auch die Bewegung des Oberkörpers
K.-licf
. J.,lK
mit der einjjezoüciifii Hüfte cikUirt. In dci un-
gewöhnlich groß geratenen linken Hand hält die
Gestalt eine Leier, auf der die Rechte mit dem
Plektron spielt. Der Blick begleitet — soviel gewinnt
man noch aus der Haltung des sehr verriebenen
Kopfes — diesen Vorgang. Vom lockigen Ilaare
fällt ein Strähn auf die größtenteils abgebrochene
rechte Schulter. Die (icwandung besteht aus einem
faltigen Unterkleid und einem ziemlich langen Mantel,
aus dem die Unterarme wie aus Ärmeln heraustreten.
Das Ornament der Vorderseite läßt sich von
anderen stciriscben Kundstätten belegen. Es sind
zwei Steine im Hofe des Schlusses .Seggau bei
Leibnitz, die in Hinblick auf Komposition und
("legenstand hieher gehören. Der eine (Knabl 21/70)
zeigt den Kantharos, aus dem der Weinstock ohne
Rücksicht auf symmetrische Anordnung der Blätter
emporsprießt. An einer Traube pickt ein Vogel.
Der andere steht in der Auffassung des fast wirr
über die Fläche verteilten Hlattw.rkes, das von
Vögeln belebt wird, und in der Bildung des
Kantharos dem K,elief von M. Johann noch nähci.
Ein drittes, das Millcllcld der Rückseile eines
Sarkophags einnehmend, von Cunt/. mit den Funden
von L'ranje lini Jahrbuch für Altertumskunde III. Band
iy09, bes. S. 20 Fig. ^(j) vcröncnllichl, wahrt nur
noch allgemeine Zusammenhänge mit dieser Gruppe:
an Stelle der freien Komposition ist hier ängstliche
Symmetrie getreten, die Belebung des Ganzen fehlt.
Alle Anzeichen weisen auf das dritte nachchristliche
Jahrhundert, während man die anderen Denkmäler
und mit ihnen auch das in Rede stehende von
St. Johann in die Mitte des zweiten Jahrhundeits
datieren kann.
Dagegen ist für die weibliche Figur der schmäleren
Seite keine direkte Parallele nachweisbar; Muchar sieht
in ihr wohl mit Unrecht Ceres. Der typischen Bildung
der oberen Umrahmung beider .Seiten werden wir auch
auf anderen Denkmälern von St. Johann begegnen.
Neben der Vorderseite von N'r. i befindet sich
in dei gleichen Schicht:
2. Löwe, einen Hirsch anfallend (Fig. IjO»
(von Muchar nicht erwähnt), ein hochkantig ge-
Stentes friesähnliches Stück, roo"" lang. 0-42 " breit,
dessen rechte untere Ecke und seitlicher Abschluß
fehlt; man hat jene derb in Zement ergänzt. Die Tier-
gestalten sind im allgemeinen nicht schlecht erhalten;
der Kopf und die rechte Vordertatre des Löwen sind
inlblge der verriebenen dbcrllächo weniger deutlich.
die Vorderbeine des Hirsches n:ich Maßgabe des
knapp reichenden Raumes mit der rechten unteren
Ecke des Reliefs in Zement ergänzt.
191
192
Die Darstellunt; überrascht ilurch ihre Leb-
haftigkeit, die wir in St. Johann nur noch auf dem
Hauptstück, dem Friese der löwenraul)cndcn Kentau-
ren, wiederfinden. Ein kräftiger Löwe springt auf die
Krupp eines im eiligsten Laufe nach rechts ent-
lUehenden Hirsches, hält sie mit seinen Vorder-
pranken (man sieht von der linken Pranke ein
kleines Stück neben dem Kopf des Löwen) und
beißt sich in ihr fest. Der .Schwanz des Löwen ist
um das linke Hinterbein geschlungen. Die weit ge-
157: Relief in St. Johann.
streckten Hinterbeine des Hirchcs verdeutlichen die
Hast seines Laufs. Ähnlich müssen auch die Vorder-
beine abgestreckt gewesen sein. Die fast wagrechte
Haltung des Kopfes verstärkt noch den Bewegungs-
eindruck. Der Reliefhintergrund enthält zwei An-
deutungen von Landschaft: links, vom Hinterteil
des Löwen überschnitten, ein palmenähnliches Gebilde
und knapp neben der rechten oberen licke ein Stück
Blatt, wohl ein Teil der Krone eines weiter rechts
anzunehmenden Baumes.
Die .■Vrbeit scheint in gewissen Beziehungen zu
dem Kentaurenfricse zu stehen, nicht allein wegen
der Lebhaftigkeit der Darstellung, sondern auch
infolge ihrer Formgebung, die sorgfältiger und
gewissenhafter scheint, als wir sie für die anderen,
wenn auch stärker beschädigten Stücke annehmen
dürfen. Ein unmittelbar zulrellendcs \'ergleiohsniatcri:il
ließ sich hier nicht beibringen.
Die beiden folgenden Steinschichten enthalten
keine Bildwerke; sie zeigen lediglich sorgfältig
bearbeitete Quaderseiten. Erst in der vierten Schicht
begegnet ein reliefgeschmücktes Eckslück und, ihm
benachbart, zur Hälfte wohl in der Mauer eingebunden,
ein auf drei Seiten profiliert gerahmter Stein mit
glattem Spiegel.
3. Eckslück, V e im u 1 1 i h von eine m G r a li-
denkraal (von Muchar nicht erwähnt); die Höhe
des Stückes mißt 0'64°', die breitere .Seite 0'4.;"",
die schmälere 0'29'"; durch den Stein gehen zwei
aufeinander fast senkrechte Brüche. Die Oberflächen
sind stark abgerieben, die Kanten verletzt, doch in
der bereits bekannten Art derb ergänzt. Da der
Stein gut im Verband des Pfeilers sitzt, muß seine
obere Lagerfläche nach innen unverletzt sein.
Das Bildfeld der breiteren Seite hat ein einfaches
Profil als Rahmen und einen geknickten Giebel als
Helciönung (Fig. 157). .'Vuf einer schwach vorspringen-
den Hodenplatte tänzelt ein lockiger Knabe nach rechts;
er wendet Oberköriier und Kopf zurück und hält mit
beiden Händen eine Flöte zum Munde. Sowohl die Ein-
lassung der Darstellung als auch diese selbst kommen
auf Reliefs steirischer Fundorte ziemlich häufig vor,
die Einfassung z. B. auf den Schmalseiten des Pettauer
Orpheusmonumentes (vgl. Conze, Römische Bildwerke
einheimischen Fundorts Taf. VI, mit der geringen Ab-
weichung, daß der obere Abschluß des Bildfeldes
reine Giebelform ohne horizontale Widerlager auf-
weist); oder an den Seitenteilen eines Reliefs am
Pfarrhaus in Hartberg (Muchar I .S. 387). Hinsichtlich
des Gegenstandes stehen nahe u. a. ein Relief am
.Schloß Seggau bei Leibnitz (Abbildungen bei Muchar!
Taf. XIII Nr. 16, Knabl Nr. 80/12 auf Taf. XVI) und
zwei Darstellungen an der Kirche in Slallhofen (West-
steicrraark, Bezirk Voitsberg), die mir wieder aus
.Muchar I Taf. XVH Nr. 1, Text S. 433 l>ekannt sind.
Die .Schmalseite (Fig. 158) trägt ein Akanthus-
ornanienl, bestehend aus dreilappigen Wurzelblättern
und einem hochgezogenen gefiederten Hauptblatte,
das nach oben zu kelchartig endigt. Die Arbeit ist
wenig fein. Zum Vergleich kann man ein Relief aus
Moosburg in Kärnten heranziehen (behandelt bei
Jabornegg- Altenfels, Kärntens römische Altertümer
.S. 165, Abbildung CCCCXX auf Beilage Nr. 12);
hier ist das Ornament nicht selbständig aufgefaßt,
sondern dient als Träger einer leichten Platte, auf
welcher eine Figur in kindlichen Formen tanzt.
'93
Römische Reliefs in St. Johann bei Herberstein in Steiermark
ig4
Die fünfte Schicht enthält neben einer großen
antiken Quader mit gerauhter Ansichtsfläche das
ReliefTragment.
4. Rest eines Tier kämpf es: Das in seinem
siebtbaren Teile O'öö" hohe und 0'45'" breite
Fragment ist teilweise in die Kirchenmauer ein-
gebunden. Der Reliefgrund, der nicht überall gleich
tief ausgehoben scheint, wird von einem glatten
Rand eingefaßt. Man erkennt trotz der vielen teils
alten, teils neuen Beschädigungen der Oberfläche den
Vorderteil eines nach
rechts emporspringenden
Pferdes; links unten,
dieses wohl überschnei-
dend, das Hinterteil eines
nach links eilenden Lö-
wen ; am rechten Rand
scheint Felsenwerk ange-
deutet. Ein direkt ent-
sprechendes Vergleichs-
stück steirischer Herkunft
läßt sich trotz der vielen
Darstellungen laufender
oder kämpfender Tiere
nicht nachweisen; diese
alle zeigen durchwegs
kleinere Abmessungen
und rühren wahrschein-
lich von (irabdenkmälern
her, wo sie als Schmuck-
band die Schrift nach
oben begrenzten. Muchar
cr^vähnt den Stein in
seiner Aufzählung nicht.
In der siebenten .Schicht, der letzten freigelegten.
Ist das größte .Stück dieser Reihe eingemauert:
5 . Großes Relief mit W e i n 1 a u b : Die
O'aj"" starke Platte mißt r64" in der Breite, und
roo" in der Höhe, Die Oberfläche ist stark abge-
rieben und teilweise verwittert; Ergänzungen in
Zement finden sich an der linken und der unteren
Profilleiste des Randes und an den beiden Enden
des die Bildfläcbe nach oben bin abgrenzenden
Rundbogenfrieses. .\us einer zweihcnkcligen, in der
.Mitte stehenden Vase verzweigen sieh nach links
und rechts in fast symmetrischer Entsprechung Äste
vom Weinstock mit Blättern und Trauben und
füllen in schwachem Relief zwei Drittel der Bild-
lläche; in deren unterem Teil springt je ein Tier
(Panther?) von der Vase weg. Einzelne Ranken
J^lirohrflr .las r,stc-ri. archi'.ol. Imtituli-« IM XVII llrilil.i
Kilii
J"
reichen mit Blättern in den ersten, dritten und
fünften Ausschnitt des Rundbogenfrieses hinein. Im
mittleren befindet sich anscheinend ein in der ge-
gabelten Ranke sitzendes Vogelnest. Links unten hat
das Relief durch Abreibungen und Sprünge stark ge-
litten, wodurch für den ersten Blick Zweifel an der
Darstellung entstehen; bei der genauen Untersuchung
zeigt sich aber die Entsprechung der rechten Hälfte.
Die Komposition erinnert in ihren Grundzügen
an ein Relief guter Zeit in Maria-Saal, abgebildet
bei Jabomegg-Altenfels auf Beilage Nr. 4 CXLI,
Te.xt S. 67. Wie sie schließlich im Lauf der Zeil
erstarrt, wird aus dem oben erwähnten streng sym-
metrischen Relief der Rückseite des vollständiger
erhaltenen Sarkophags aus Uranje ersichtlich, der an
das Ende des dritten Jahrhunderts n. Chr. gehört.
B. Die Reliefs an der Südwand der Lorettokapelle.
6. Kentauren im Kampfe mit Löwen
iF'g- 1531= I^'S Länge des friesartig komponierten
Reliefs beträgt l'94°', die Höhe 0"35'", die untere
Kante steht 2'53'" vom Boden ab. Das Relieffeld
wird allseitig von einer profilierten Leiste abgegrenzt,
der breite Rand, der diese außen begleitet, scheint
anläßlich der letzten Restaurierung der Kirche in
Zement angesetzt worden zu sein. Die Reliefhöhe be-
trägt an den stärksten Erhebungen 0*04 "". Das Stück
ist relativ sehr gut erhalten, nur stellenweise kommen
Absplitterungen, z. B. ara Unterkiefer des Löwen, vor.
Ein bärtiger Kentaur, dessen Gewand ein stark
bewegtes Löwenfell ist, hat aus einer am rechten
Ende des Bildfeldes wiedergegebenen Höhle ein
Löwenjunges geraubt und sprengt, es im linken Arm
haltend, eilends nach links davon; der ihm nach-
setzenden Löwin sucht er sich durch Steinwürfe
zu erwehren. Zwei andere junge Tiere sind in der
Höhle zurückgeblieben. Auf der linken Bildhälfte
ist der Kampf des alten Löwen mit einem jüngeren,
anscheinend bartlosen Kentauren in dem .\ugenblicke
dargestellt, da der wild anstürmende Löwe seinen
(legner auf die Vorderbeine zu werfen sucht. Der
Kentaur wehrt sich mit allen Kräften gegen den
Angriff; er preßt seinen hnken Arm um den Hals
des Löwen, der sein Maul aufreißt, und schwingt
in der hoch erhobenen Rechten eine Keule zum
Schlag gegen dessen Kopf. Die Vordcr]>ranken des
Löwen helfen mit, den Gegner zu werfen. Seinem
derart gefährdeten Genossen sprengt von links ein
bärtiger Kentaur zu Hilfe und erhebt über seinem
Haupte ein schweres Felscnstück, um im nächsten
' 13
195
A. V. Semetkowsld
196
i
Augenblick damit den Löwen von riicliwärts zu treflen.
Andeutungen von Landschaft verstärken die Wirkung
des Ganzen; so sehen wir rechts am Bildrand einen
zypressenähnlichen Baum, daneben die Löwenhohlc,
links zwischen dem ersten Kentauren und der
Kampfgruppe wieder einen Baum gleich dem vorigen
und daneben eine felsenähnliche Bildung.
Es ist ein von Kampfesleidenschaft erfülltes
Bildwerk, das wegen seiner temperamentvollen Aus-
führung sowohl unter den übrigen Reliefs* des
Fundortes als auch unter denen steirischer Herkunft
überhaupt den ersten Platz verdient. In der Kompo-
sition sind die Eigenheiten fricsarliger Anordnung
mit den Forderungen der Füllung einer kleineren,
seitlich begrenzten Fläche glücklich vereinigt. Durch
das nach links gerichtete Stürmen der Löwin und
des Kentauren mit dem geraubten Jungen sowie
durch die Stellung des bedrängten Kentauren kommt
in die Anordnung ein starkes Streben nach links,
das man sich unwillkürlich nach Art eines Frieses
weiterlaufend vorstellt; da aber wirken der erste
nach rechts sprengende Kentaur und der angreifende
Löwe als ein starker Gegenstoß, unter dessen Wir-
kung der Kampf eine besondere Verstärkung erfährt.
1 St. Johann.
Muchar erwähnt das Relief in seiner „Geschichte
der Steiermark" Band I, S. 3()l und nennt die
Arbeil „ausgezeichnet schön" ; die Abbildung bei
ihm (Taf. V, Nr. l) entspricht an einzelnen Stellen
nicht der Wirklichkeit; so gibt sie dem von links
ansprengenden Kentauren anstatt des Felsblockes
eine Art Stange in die erhobenen Hände, das an
dem Räuber des Löwenjungen wcgilatternde Gewand-
stück scheint ihm nur aus einem Gewelie zu l>cstehen,
während es infolge der am Ende eines Zipfels
deutlich gemachten Tatze als Löwenfell anzusehen
ist. Weiter wird das Relief bei J. A. Janisch
(Topographisch-statistisches Lexikon von Steiermark,
Graz, 1878—1885) Band I, S. 641 f. genannt, der fort-
während von „Minotauren" spricht, „die, mit Spießen
bewaffnet, die Löwen bekämpfen".
Wenigstens ein Teil der Komposition begegnet
an einem Fragmente einheimischer Herkunft, auf-
fallenderweisc in der Nähe von St. Johann; das
Stück ist heute in der Stützmauer nächst der Ein-
fahrt im Südwesten des zur Pfarre gehörigen Wirt-
schaftshofes in Hartberg eingemauert, wenn man
durch den Torbogen eintritt, linker Hand (Fig. 160).
Sein Nachliar ist die Inschrift CIL HI 5512.
'97
Römische Reliefs in St. Johann bei Herberslein in SIeiermark
198
Muchar bespricht es kurz auf Seite 387 unter den
römischen Denkmälern von Hartberf; als -Bruch-
stück eines Relicfgebildes von Kentauren, deren
einer den andern mit emporgestreckten Armen ver-
folgt". Die größte Breite des o'I4°' starken Frag-
mentes mißt ungefähr 0'6l5 ■", die größte Höhe
O'ä^S ", die untere Kante ist i °> von dem Boden
entfernt. Die linke obere Ecke fehlt, daneben hat
sich zu mehr als zwei Dritteln das einfache Profil
der Umrahmung erhalten. Der Unterrand ist glatt
und zeigt keine Spur irgend einer Profiliening; man
gewahrt nur auf eine kleine Strecke unter den
Hinterbeinen des Kenlauren eine .\rt Standplatte
oder Bodenstreifen. Die Reliefhöhe beträgt ungefähr
4 cm: vielfache Schichten von Kalkfarbe decken die
Oberfläche des Steines, die sich nach sorgfältiger
Entfernung der Schmutz- und Farbendecke an einigen
Stellen als ziemlich abgerieben erwies. Die Dar-
stellung entspricht dem linken Anfangsstück des
Reliefs von St. Johann: auch hier hebt der erste
heransprengende Kentaur einen Fclsblock gegen den
nach rechts enteilenden Löwen, dessen linkes Hinter-
bein samt Krupp und Schwanz noch erhalten ist;
auch der zypressenähnliche Baum fehlt nicht. Nur
hält der Kentaur den Oberkörper ein wenig schräger
nach rückwärts.
Herr Prof. Dr. Otto Cuntz, dem ich die An-
regung zu dieser Arbeit danke, machte mich auf
ein Relief im Museum von Philippeville aufmerksam,
das seiner Darstellung nach in die gleiche Klasse
gehört heröffentlicht in ,Musees de 1' Algerie"
Il'ne sirie, .Musce de Philippeville pl. IV 5, Text
S. 37). Das Relief, der 075 auf 0-52 " messende
Teil einer größeren Komposition, zeigt einen nach
links sprengenden Kentauren, in manchen Zügen dem
dritten vom Relief in St. Johann verwandt; doch er-
hebt er sich, rückwärts voii einem I.öwen stark be-
droht, mit den Vorderbeinen stärker vom Erdboden,
auch ist der Oberkörper noch mehr gc,;en den Angreifer
gedreht. Ks fehlen nicht die Andeutungen von Land-
schaft; zwei als vorschieden gekennzeichnete Bäume
erscheinen im Hintergrunde. C.scU wertet die .\rbeit
als flüchtig, aber sehr lebhaft und weist auf die Be-
ziehungen zu den hellenistischen Reliefbildcm hin.
Ich erwähne in diesem Zusammenhange noch
die Haupiscitc eines Sarkophags im Museum zu
.Marseille (besprochen von .M. Boussignes in der
Ciazette archeologique I, 1875, S. 38 zu pl. XII).
liier linden sich Ähnlichkeiten nur in den Be-
wegungen der Figuren, die Komposition kann sich
Kclief in H.irtbcrK.
mit der lebhaften Wirkung der Reliefs von St. Johann
nicht messen, denn wenn aucn ein naturalistischer
Eichbaum im Hintergrunde und verschiedene der
Natur getreu nachgebildete Einzelheiten hinzuge-
kommen sind, so vermögen diese Vorzüge doch nicht
die durch beiderseitige Entsprechung der links und
rechts den Löwen bekämpfenden Kent.iuren hervor-
gerufene heraldische Wirkung der Komposition wett-
zumachen. Wichtig sind zwei Feststellungen Boussi-
gnes; die wahr-
scheinliche
Datierung ins
zweite nach-
christliche
Jahrhundert
und die Belege
für das .\ltcr
und das typi-
sche Vorkom-
men des den
Felsblock
schleudernden
Kentauren.
Der große
künstlerische
Wert des .Stü-
ckes liegt außer in der guten, temperamentvollen Ar-
beit vornehmlich in der glücklichen Verbindung der
alten Kompositionsgesetze des Frieses mit den an
den sogen, hellenistischen Reliefs am reinsten er-
kennbaren naturalistischen Elementen landschaftlich-
genrehafter Darstellung. Von dieser Klasse her
stammt das Motiv der Felsenhöhle mit den lebhaft
bewegten Jungen. Man wundert sich, daß ein solches
Stück in jener heute abgelegenen Gegend entstehen
konnte; das Material ist sicher einheimisch. Die
Vermutung Muchars, es stamme aus einem Steinbruch
in einem Seilengraben des Kainachlales, konnte ich
nicht nachprüfen. Soweit ich in den einheimischen
Denkmälern Bescheid weiß, möchte ich eher an den
über das ganze Land verbreiteten Bacherermarmor
(jlaubcn. Auch die Frage, ob das Denkmal von
einem andern Orte hiehcr gebracht wurde, wird
sich kaum entscheiden lassen: iMuchar möchte alle
Steine von St. Johann aus der Gegend um Anger
hiehcr verschleppt wissen, vermag aber keinen strikten
Bcwci« beizubringen. Erst der Hinweis auf die
römischen .Steindenkmäler des nicht weit entfernten
Waltersdorf am SafTenbach bringt einige Klarheil:
man wird mit der .\nnabme einer Sicdelung in
13*
199
jenem landschaftlich sehr anziehenden Bereiche nicht
fehlgehen und diese dadurch für berechtigt hallen,
daß gerade auch die dortigen StcindenUmäler nicht
importiert sein können. Das große Pfeilerfragment
aus Waltersdorf (heute im Landesmuseum Joanneum
in Graz) ist aus gleichem Materiale gearbeitet wie
das Kentaurcnrelief und steht in der Auffassung des
reichen Ornamentes den Steinen von St. Johann
nahe; auf eine Erklärung des Bildschmui-kes (man
erkennt u. a. Medea auf dem Drachenwagen, einen
i6i: Kclief in St. Johann.
unter Tieren sitzenden Mann mit phrygischer Mütze)
kann hier nicht eingegangen werden.
Für die ursprüngliche Verwendung wird man
architektonischen Zusammenhang um so mehr an-
nehmen dürfen, als dieser für die in manchen Fragen
der Komposition (Verwendung des Zypressenbaumes)
nahestehenden Friese aus der Villa Hadriana bei Tivoli
(vgl. Amelung, Die Skulpturen d. vatik. Museums I,
Taf. 36, 59, 62, Text I, 348 ff., 569 ff.) erwiesen ist.
Wäre das verwandte Fragment an der Pfarr-
hofmauer von Hartberg besser erhalten, so ließe
sich daran das zeitliche Verhältnis erwägen und be-
urteilen, ob es nicht unter dem direkten Vorbilde
des Reliefs von St. Johann entstanden ist.
So können wir lediglich eine ausgezeichnete
Vorlage annehmen und das Stück in Hinblick auf
die verwandten Denkmäler in die erste Hälfte des
/.weiten Jahrhunderts n. Chr. datieren.
Nabe dem Erdboden, zwischen der mehr west-
lich gelegenen Türe der Lorettokapelle und einer
östlichen höher angebrachten Öffnung sind im .Sockel
folgende durch rohe Ergänzungen in Zement cnl-
sfellte Reliefs eingemauert:
10. Pcrseus und Andromcda (Fig. 161),
bei Muchar Taf. V Nr. 2, im Text auf .Seite 391
unter g). Janisch erwähnt das Denkmal in seinem
Lexikon I .S. 641 f.; er ist auch bei dessen Be-
schreibung wenig glücklich. Der Stein mißt 0-97 "
in der Höhe, O'jö"" in der Breite und weist im
Durchschnitt eine Reliefhöhe von nahezu 6 cm auf.
Dir profilierte, oben doppelt geschwungene Umrah-
mung ist fast unberührt, dagegen sind die Figuren
stark beschädigt. Auf einer roh ergänzten .Stand-
platte steht rechts Andromeda; die Hüftgegend ist
durch ein vor der Scham verknotetes Gewand ver-
hüllt uni\ gut erhalten, dagegen der nackte Ober-
körper, der Kopf und der rechte der an mächtige
Ringe gefesselten Arme derb in Zement ergänzt, an
dem von links nahenden Perseus, der in der aus-
holenden Rechten wohl ein -Schwert (Keule) schwingt,
Kopf, rechter Arm und rechtes Bein. Die Bewegung
des linken Beines ist nicht klar; sie geht in der Dar-
stellung des Felsens und des sich ringelnden Un-
geheuers verloren. Über den linken Unterarm hat
Perseus anscheinend ein Gewandstück geschlungen.
Neben diesem Relief sind die l>ciden folgenden
eingemauert.
11. Brustbild (Doppelporlrät) von Mann
und Frau (abgebildet bei Muchar Taf. V, Nr. 3),
hoch 0"72°'; lang r22'". Heide Köpfe sind roh in
Zement ergänzt, ebenso der Olierkörper und die
rechte Hand der die linke Bildhälfte einnehmenden
Frau. Sie ist in Vorderansicht gegeben und trägt
über einem faltigen Untergewand einen von den
Schultern herabfallenden Mantel, am Halse reiches
Geschmeide. Ihre linke Hand liegt auf der rechten
Schuller des Gatten, die rechte ruht in dessen zu
ihr hingestreckten Rechten. Der mit der Toga be-
kleidete Mann hält in der linken Hand eine Rolle.
12. Brustbilder von .Mann, Frau und
Tochter (abgebildet bei Muchar Taf. V, Nr. 2),
hoch 0"69 "", lang I '40 °". An den Köpfen der Frauen
sind größere Partien in Zement ergänzt, der bei
.Muchar fehlende Kopf des Mannes ganz neu ange-
Römische Reliefs in St. Jobann bei Herberstein in Steiermark
fügt. Sonstige Ergänzungen an den Händen des
Mannes und an der rechten Hand der ersten Frau.
Link? die eine der beiden Frauen in ähnlicher
Tracht wie auf Nr. 8, desgleichen die Frau in der
Mitte, die ihre Linke auf die Schulter des Gatten
legt. Dieser hält in seiner Linken eine Rolle, die
Rechte ist erhoben und auf die Brust gelegt.
Der schlechte Zustand dieser beiden Reliefs
macht ein genaueres Eingehen um so überflüssiger,
als sie sich in keiner Weise von der verwandten
Klasse heimischer Denkmäler unterscheiden; eine
größer angelegte Behandlung dieses Gegenstandes
wird von anderer Seite vorbereitet.
C. Ostwand der südlichen ^uerkapelle.
In der Oslwand der südlichen Querkapelle ist
0'55 ■" vom Erdboden abstehend und r20" von
der Südostkante des Querarmes entfen.t ein Fragment
im Sockel verkehrt eingemauert:
13. Hund, einen Hasen fangend (hoch
O'jg'", lang 0-44 "", bei Muchar genannt). Von links
springt ein Hund in stark markierter Bewegung gegen
den davoneilenden Hasen an und faßt diesen am
rechten Hinterlauf. Der Hase ist durch die langen
Ohren deutlieh gekennzeichnet. Muchar hielt das
angreifende Tier für einen Löwen. Ein verwandtes,
aus Solva stammendes Stück verwahrt das Lapidarium
des Joanneums in Graz (Abb. hei Knabl, „Wo stand
das Flavium Solvense des C. Plinius?", Graz, 1848
auf Tafel XXIX, Xr. 154); die Darstellung ist im
Gegensinne komponiert mit einem zweiten Hund.
D. Ostwand des Chores.
An der Ostwand des Chores sind drei Denk-
mäler übereinander eingemauert dem Sockel zunächst
die Inschrift C. I. L. III, 5499, dann
14. Brustbild eines Ehepaares in Me-
daillon (Fig. 163): Links die Frau in reicher Tracht,
rechts der Mann; Stellung und Verbindung beider Figu-
ren wie bei Xr. 8. Darüber
15. Brustbildeines
Mannes in einer Ni-
sche (Fig. 162). Auch
über diese Darstellung ist
hier nichts weiter beizu-
fügen.
In der Südostmauer
des Tabors steckt eine
rechteckige Platte von
072 " Höhe und 087 "■
Breite, oben mit einem
Bogenprofil abgeschlos-
sen, die, obwohl sehr
ponrät eines Ehepaares erkennen läßt.
Wir haben dieser katalogarligen Übersicht nichts
mehr beizufügen als den Wunsch, daß die Sicherung
der neu aufgedeckten bezw. erst gut sichtbar gemachten
Reliefs bald erfolge und daß sich die Bewohner des
in ferner Einsamkeit gelegenen Ortes des Schatzes
bewußt werden, der ihnen von altersher anvertraut ist.
Graz, Ende Februar 1913.
WALTER VON SE.METKOWSKI.
Relief in St. Joh..nn
ttert, das Doppel-
üj: Relief in St. Joh.i
Römischer Friedhof in Au am Leithaberg.
Seitdem \V. Kubilschek (Österr. Jahreshefte,
1900, Heibl. I ff.; Jahrb. f. Altertumsk. 1911, 231 ff.)
seine besondere Aufmerksamkeit auf das Leitha-
gebirge und die im Xorden vorgelagerte Ebene ge-
richtet hat, ist auch dieses bisher so vernachlässigte
Gebiet der Altertumsforschung näher gerückt »forden.
Durch Zusammenfassung der in den letzten Jahren
sich h.Hufenden Zufallsfunde und der gelegentlichen
privaten Unternehmungen — systematische Grabungen
fanden bisher in diesem Gebiete nicht statt — kann
es schon jetzt .ils sicher gelten, daß diese Gegend
in römischer Zeit eine intensive Besiedlung mit einer
Reihe von größeren geschlossenen Ortschaften auf-
wies. Dieser Umstand setzt ein reich ausgebildetes
Straßennetz voraus, das naturgemäß von den Haupt-
städten Scarabantia, Carnuntum und Vindobona seinen
Ausgangspunkt nahm. Die Itinerarien überliefern uns
auch drei Hauptstraßen, durch die diese Städte
untereinander verbunden waren. Die östlichste, die
von Scarabantia über Ulmus nach Carnuntum führt,
ist in ihrer Trasse im großen und ganzen sicher-
gestellt. Sie verläuft längs des Neusiedlersees, das
I.cithagebirge an seinem Ostrande berührend und
die Leitha in der Gegend von üruclt überschreitend,
geradewegs nach Carnuntum. Dabei muß die Zwischen-
station Ulmus dort, wo die Leitha und das nach ihr
genannte Gebirge sich am nächsten kommen, also in
der Gegend von Brück, als Sicherung des Flußüber-
ganges angesetzt werden'). Dazu stimmen auch die
F.ntfernungsangaben der Peutingerschen Tafel.
Die westlichste Straße, die von Scarabantia über
Aquae nach Vindobona, läßt sich in ihrem Verlaufe
wenigstens einigermaßen vermuten, wenn Aquae tat-
sächlich mit Baden gleichzusetzen ist.
Die dritte endlich, die von .Scarabantia über
Mutenum nach Vindobona, wird wohl ungefähr in
der Mitte zwischen den beiden anderen laufend in
ziemlich gerader Strecke diese Stadt erreicht haben,
wenn auch das Itincr. Ant. gerade für diese Strecke
verworrene und unbrauchbare Angaben über die ein-
zelnen F,ntfernungen anführt. Doch ist es wenigstens
nach der einen Angabe p. 2(j6 und wegen der natür-
lichen Beschaffenheit des Ortes durchaus gerechtfertigt,
wenn man Mutenum am Weslrande des T^eithanebirges
ansetzt'). Nun hat sich in der letzten Zeit durch
zahlreiche Funde längs des rechten Leithaufevs von
Bruck-Neudörd über .Somerein, Mannersdorf, Hof,
Au und Loretto bis Ungarisch-Brodcrsdorf eine ge-
schlossene Reihe von größeren Ortschaften festlegen
lassen, die eine am Nordabhang des Leithagebirges
hinlaufende .Straße voraussetzen. Wenn man nun
daran festhält, daß Ulmus am Ostrande, Mutenum
am Westrande dieses Gebirges zu suchen sind, so
liegt die Vermutung nahe, daß diese .Straße keine
andere Aufgabe hatte, als die beiden Städte und
damit die Zwischenstationen der beiden vorher-
genannten Hauptstraßen miteinander zu verbinden.
Unter den römischen Siedlungsstätten, die an
dieser Verbindungsslraße lagen, war diejenige bei
Au am Leithaberge bisher eine der ergiebigsten.
.Schon die Gräberfunde des Ijchrers Pndwyszinski
und die vom Mödlinger Musealverein aufgedeckten
Gebäudereste, die von W. Kubitschek (a. a. O. 231 ff )
nach sehr unsicheren und lückenhaften Angaben ver-
öffentlicht werden mußten, haben hier eine räumlich
ziemlich ausgedehnte Ansiedlung erwiesen. In den
letzten zwei Jahren haben nun im Räume des von
Podwyszinski am nordöstlichen Rande von Au
konstatierten Gräberfeldes, angeregt durch Zufalls-
funde, Grabungen stattgefunden, die zur teilweisen
Aufdeckung dieses Gräberfeldes führten. Dort, wo
die Straße von Hof das Dorf betritt (a. a. O. 232,
Fig. I, Plan), wurden nämlich im Spätherbste 1912
auf dem Baugrunde des F. X. Robitza, Kat.-
Parz. 2141/5G, bei der Anlage einer Kalkgrube und
bei der Fundamentierung der Hausmauer zwei
römische Gräber (auf nebenstehendem Plan: A, 1
und I n) freigelegt. Der rasch verständigte Vertreter
der Zcntralliommission für Denkmalpflege konnte
zwar sämtliche Fundobjekte bergen, ohne aber die
Beigaben auf die zwei Fundstellen sicher aufteilen
zu können. Diese Funde veranlaßten das niederöster-
') W. Kubitscheks Identifikation von Ulmus
mit einer größeren römischen Ansiedlung bei Bruck-
Neudorf.(a- a. O- 244) scheint mir überzeugender
zu sein als die des Obersten v. Groller mit dem
ziemlich unbedeutenden Kastell Kir.ilyüdvar (Österr.
Limes, VI 5 ff.).
') W. Kubitschek (a.a.O. 245) vermutet Mutenum
in der Gegend von Ungarisch -Brodersdorf, da dort
neben zahlreichen römischen Funden auch der .Stein
eines Ädilcn zutage kam.
205
Römischer I-Vieiiliof in Au am r^eitluibcry
206
Zeichenerldärung:
Baa-u. Mauerwerk der
Q,egenwart
— Bestehender Zaun
— Cat. Farc. /Abgrenzung
J Baureste alt freigelegt
[] Steinkistengräber
— Skelettgräber
o Brandgräber u.StreuFunde
Steinsetzungen mit
Brandgräbern.
0, ; K/.tni8<ll<T l'ri.Mn,„( m Au ,11, I.rilhi.l.rrK
207
Arnold Schober
208
reichische Landesmuseum, durch O. Menghin eine
kleine Versuchsgnibunt; vornehmen zu l;>ssen, die
zur Frcilcgung von weiteren 5 Gräbern (2, 3, 4, 5, 6)
rührte und die Konstalierung eines Bestattungsfeldes
von größerer Ausdehnung ergab. Kurze Zeit darauf
fand der Besitzer des Hauses Nr. 170 J. Robitza
bei der Planierung seines Gartens ein 7. Grab,
dessen Inventar zur Gänze geborgen werden konnte.
Durch diese Funde angeregt, begannen die drei Be-
sitzer, auf deren Gründen ein Teil des Friedhofes
liegt, den Boden nach Antiken zu durchwühlen,
wobei, wie sich später zeigen wird, manches Wesent-
liche für immer zerstört worden ist. Bei den (irä-
bern jedoch konnten die Fundumslände durch den
Vertrauensmann des nicdcrösterreichischen Landes-
museums, Alexander v. Seraczin, Ökonomieleiter des
k. u, k. Avitikalgutes Mannersdorf, der rechtzeitig
darauf aufmerksam wurde, bis auf einen Kall ge-
sichert und das Inventar von 8 Gräbern (12, 13, 14,
'5. '7> '9. >9i. 21) käuflich erworben werden.
Um der Raubgräberei Einhalt zu tun, setzte sich
A. V. Seraczin mit dem niederösterreichischen Lan-
desmuseum zwecks weiterer Grabungen in Verbin-
dung und erwirkte mit Unterstützung der
k. k. Zentralkonimission für Denkmalpflege
aus der Privatkasse Seiner Majestät des
Kaisers eine Grabungssubvention, die es
ihm ermöglichte, auch auf dem benach-
barten herrschaftlichen Gebiete mit Nach-
forschungen einzusetzen. So konnte er
>eine Untersuchungen über die Parzellen
2141/2^, 2141/57, 2147/56, 2141/29 er-
strecken und bis zum August 1914 die
Zahl der Gräber auf 55 erhöhen.
Außer auf Gräber stieß man allent-
liall>en auf Mauerwerk, das in geringer
Verschütlung 010 — 0'2o '" unter der Erd-
oberfläche zutage trat. Da die Aufmerk-
samkeit hauptsächlich auf die Aufdeckung
von Gräbern gerichtet war, ließ man dieses
Mauerwerk im Anfang unberücksichtigt,
und da auch die Bauern bei der Urbar-
macliuiig ihrer Gärten die ihnen unbe-
([uemen Mauerzüge ausrissen und das da-
durch gewonnene Material wieder verwen-
ileten, so ging vieles unwiederbringlich
verloren, was später für die Feststellung
der ^ mzen .Anlage notwendig gewesen
wäre. J'.rst als bei den Arbeiten auf
dem Merrschaftsgrund die Mauerzüge sich
mehrten, versuchte A. v. Seraczin auch auf
den durchwühlten Gebieten zu retten, was
noch zu retten war, und so erscheinen jene
Mauerzüge, die auf dem Situationsplan
(Fig. 164) in schwarzer Farbe angegeben
sind, im großen und ganzen sichergestellt.
Im Frühsommer 1914 mußte A. v. .Seraczin
die .\rbeilen wegen Kredilerschöpfung einstellen. Die
Inventare der auf Gemeindegrund gefundenen Gräber
(1 — 21, 38, 54, 55) kamen in das niederöslerreichische
Landesmuseum, die übrigen von den ärarischen Äckern
stammenden in das Kunsthistorischc Hofmuseum. Da
die Untersuchungen infolge der inzwischen eingetrete-
nen außerordentlichen Ereignisse wohl nicht so bald
werden aufgenommen werden können, so erscheint es
gerechtfertigt, die bisherigen Funde zu veröffentlichen,
Kömischer Kriedliof in Au am Leithaberg
lihnc größere Resultate, die an diesem ergiebigen Orte
später sicher zu erhoflen sein werden, abzuwarten.
Auf Anregung von W. Kuldtschek und E. Reisch
habe ich diese Aufgabe übernommen, nachdem mir
die Ausgräber O. Menghin und A. v. Scraczin ihre
Fundprotokolle wie viele Kinzelbeobaclitungen in
ich aber \V. Kubitschek und R. Kgger für mannig-
fache Unterstützung bei der Interpretation dc-r In-
schriften zu besonderem Danke verpflichtet.
I6;: Irnc aus dem lirandgral. 53.
I. iJie Gräber.
Unter din (irälii-rn lassen sich zwei Hestaltungs-
fornien unterscheiden: Hrandgräherund Skelellgräl)cr.
A. Brandjfräber.
ii) Mit Aschen Urnen. Die Urnen lagen
durchschnittlich in einer Tiefe von 0'!5 bis 0'30 '"
unter der jetzigen, also im Niveau der antiken Erd-
oberfläche. Femer sind bei drei Gräbern (52, 53, 54)
16»: Urne
Hrand^fTal» 54.
liberalster Weise zur Verlügung gestellt haben. Der
nicht mühelosen Herstellung des Situalionsplancs hat
sich der Herr k. u. k. Oberförster Karl Wondra in
Mannersdnrf unterzogen. Außer den (ienannten bin
jalireshcftc des üstrrr. arcliliol InslilMti-s Kd. .Wll Uciülatt.
noch Setzungen von Bruchsleinen ^Fig. 165) erhalten,
die die Urne halbkreisförmig umschließen. Diese
beiden heohachtungen setzen voraus, d.iß die tirab-
stälte durch einen Frdhügcl dumulus', dem die
14
Arnolei Schober
B c i (• a b e n :
1. Ton:
Schw.ir/.e Aschenurnen
Form Kiy. 166, (irab 17
Schwarze Ascheuurnen
iirm Fig. 1O7, Grab 53
Schwarze Aschenurnen
unn Kii;. 1 70, Grab 22
Gruuc Aschenurnen
orm Kijj. 168, I, Grab 54,
Graue Aschenurnen
orm Fijj. iliX, 2, Grab 54
(irauo Aschenurnen
cirm Ki^. 171, Grab 22 a
Schwiirzer leller, Form
igur 187, 3, Grab 17.
169: Bronzefunde aus ilem Hrandgrab 54-
Sleinsetzung als Hall diente, vor der Außenwelt
geschützt wurde. Die Tumuli sind allerdings schon
verschwunden, da sie infolge ihres geringen Um-
fanges von höchstens 3 bis 4 '" im Laufe der Jahr-
hunderte leicht eingeebnet werden konnten ■";. Bei
51, 52 sind noch die Stümpfe der dazugehörigen
schon im Altertum abgebrochenen Grabsteine ge.
funden worden.
2. Kronze;
Norisch - pannonische
Flügelfibeln, FormFig.169,
Grab 52, 54.
filierte Spiralfibel, Form Fig. 172,
Kräftig
Grab 23.
3 Armb.änder, 2 Beschlagleil
gelenk, 3 spindelförmige Anhänger
Blech, Fig. 169, Grab 54.
Kundkopfnägel, Gral) 52, 17.
mit .Scharnier-
durchbrochenes
dem Hrandgrab 2j.
') Über die Häufigkeit solcher Tumuli in Nieder-
öslerreich vgl. O. Menghin in den Monatsberichten
des Vereines für Landeskunde
XIV, 197 f.
von Niederösterrcieh
Römischer Friedhof in Au am Leilhahery
214
3. Eisen:
Beschlagteile für ein Holzkästchen, Grab 52, ^4.
Schlüssel, Schlüssellochblech, Fig. 169, Grab 54.
An Münzen find sich bloß im '"irab 54 ein
Claudius T, Cohen- I.
172: Fibel :ius dem Braodgrab 23.
Beigaben:
I. Ton:
Rötliche Firmenlampen ohne Stempel, Fig. 173.
I, Grab 35.
75: Kniefibel aus dem Hrandgrab >5,
b) Ohne Aschenu'rnen. Knochenbrand und Graue Firmenlampen ohne Stempel, Fig. 173, 2,
Asche sind von einer engen, kreisförmigen Ziegel- Grab 39.
Setzung überdacht und liegen in einer Tiefe von Scherben von schwarzen und grauen GcfSSen,
090 bis l'20™ unter der jetzigen F.rdoberHäche. Grab 42, 45.
;y. I.:in,i,,.n :.„. ,1..,. f.. an.lg.iil.ern .,5,
171: Siitillat.'Hcherhen .lus .lern Hr.indEral'. 5s
GefiiBr vod der Fiind-
Mrlla A.
Blöd das Grab 55, das jenseits der Straße lag und Zwei ornamentierte Sigill.itiisrherben, Fig. 174,
deshalb im Plane nicht verzeichnet ist, befand sich Grab 5-;:
in einer Tiefe von 0*50 '" unter einer Steinplatte Ji von einem Teller: Dekorationsslreiten durch
von 0"4i im Geviert. PerlenstSbe in metopcnariige Felder geteilt, in
14*
ArnoUi Schober
dem einen reiche Weinranke, in dem andern
Delphin und Girhinde;
^) von einer Schale: Aufrechlstehende männliche
Fijzur niil Chlamvs um den linken Arm.
.77: ÜefäOc
Jen Skclettgräbe
2. Bronze:
Kniefiheln mit großer runder Kopfplatte, Form
I""ig- '75. Gf«'' SS-
Fingerringe Grab 42, 45.
Gerät, bestehend aus einem hohlen Zylinder, in
dem ein nach oben zu einem Ring erweiterter Zapfen
beweglich eingepaßt ist, zu beiden
Seiten rund gebogene Haken,
Fig. 184 oben, Grab 42.
Xägel mit runden, oben slern-
fiirmig gekerbten Köpfen, Grab 55.
3. Eisen:
Messer und Ahlen, Gral> 35.
39, 45. 55-
4. M Unzen :
Claudius Gothicus, Cohen' 144,
Grab 39.
Licinius der Alt., C'ohen' G6,
Grab 45.
Die bei A gefundenen Gegen-
stände, ein hellgelber Tonnapf mit
roter Glasur (Fig. 176, l), ein
bauchiger Kessel (Fig. 176, 2) und Teile einer
Flasche aus Bronze, gehören offenbar auch zu einem
Brandgrab, da die Bauern bei der Aufdeckung dieser
Fundstelle weder Knochen noch Steinplatten gesehen
haben wollen.
B. Skclcttgräbcr.
Unter den Skelettgriibern fanden sich 11 (ir.i-
bcr, bei denen der Leichnam ohne iiußere Um-
hüllung direkt der Erde übergeben war: 24 — 2g, 38,
41,46, 48, 49. Die Skelette
lagen in einer durchschnitt-
lichen Tiefe von I"I0 bis
1 30 m unter der Erdober-
n.ichc. Alle anderen, und
zwar die weitaus größere
Anzahl, sind sogenannte
Kistengräber.
Hier wird der Leichnam
samt den Beigaben in eine
rechteckige Kammer (Kiste)
gelegt, die .aus .Steinplatten
oder großen Ziegeln zu-
.5 sammengefügt ist (vgl. Fig.
. 26. 210). Aus einem Stück ge-
Iiaucne schmucklose Stein-
sarkophage sind bloß in vier Fällen (4, 7, 13, 16)
gefunden worden. Offenbar sollen die leicht zu-
sammenfügbaren Kisten die kostspieligeren Sarko-
phage ersetzen, um so mehr, als zu ihrer Herstellung
Grabsteine und Architekturglieder von älteren Grnb-
m-ilcrii wiorlprvprwcndct wnrHon. Oiespr Vorgang ist
., I . f .11. .iu> .It-in Skcl.-ltKrat) 2v
gerade im westlichen Winkel von Nordpannonien
durchweg der gebräuchliche gewesen, wie uns zahl-
reiche gleichartige Funde aus Velm (Jahrbuch für
Alterturask. I, 1907, 119 ff.', .St. Margareten am Moos
(Mitt. d. Zcnlralkommission III. Folge 2, 1903, 240)
Komischer Kriedhof in Au
Leilhabcrj;
:iK
und Brück an der Leilh.t (Ostcrr. Jahresli. 111, 190Ü,
Deibl. 9 (T.) liezcugen. Von den Kislengräbern sind
bloß 10 a. 33, 36, 47 unversehrt ;;ehliot>en, die anderen
179: Schale
Skelettßrab 46.
waren entweder ausgeraubt oder gänzlich zerstört.
Die Maße der Kisten schwanken je nach der Größe
des zu Bestattenden zwischen 0*50 bis 2"30 »« Länge,
0'20 bis 0'8o III Breite und 0'20 bis 0"70 m Höhe.
180; l-'K-i^tche aus Arm KistcnKr.-ili 2
Die Sohle der Kiste liegt in einer durchsrhoittlichen
Tiefe von O'jO bis l"20 »i unter dem jetzigen Niveau.
Beigaben:
I. Ton:
Graue Henkclkannen, Form Fig. 177. i ; 17X, :;
i.S^. 1: Grab 1, 2. 24, 27, 2.S, 37, 3.S.
Schwarze llenkeltöpre, Form Fig. 177, 3; iS;, 2;
IS-, I; Grab 2, 7, 26, 32, 36, 49.
Schwarzer Henkelkrug, Fig. 178, I ; Gr.-ib 28.
Gelbe dreihenkelige K.mne mit gelbgrüner Gla-
sur, Fig. 177,2; Grab 25.
i.si: Goldschn
'tt-m Kistengr.
Fi
Rotes dreihcnkeliges Kiinnchcn mit gell
186, I; Grab 33.
Gelbe Henkeldaschc mit schwarzem F
zug, Fig. 180, Grab 2.
Rote Schale, Fig. 179, Grab 46.
Roter Teller, Form Fig. 187, 3: Grab
Schwarze Teller, Form Fig. 187,3; 188,3
2, 5, 19 a, 29, 31, 36, 3g, 41, 46, 50.
.Schwarzer Faltenbecher, Fig. 1S8, i;
lerGlasur,
irnisüber-
48.
«irab I.
Gnib 47.
lii: Glasbrchr
Ktstcn^.tti 10.
Fig
2. Glas:
Konischer Becher, Fig. 182, t'trah 10.
Faltcnllasche mit Spiralfaden um den ll.-ils.
186,2: Grab 33.
Kugelbccher, Fig. 187,2; Grab 36.
Kugelllasche, Fig. 188,2; Grab 47.
Ketten au« länglichen Glasperlen, Fig. 184,
U 41, 47.
S.li«:ir/i'i Vniirlng. tirab 5.
219
Arnold Sclidbcr
3. Gold- und Silberschmuck:
Fingerringe aus Silber, Grab
3«. 40.
Geknoteter Kingerring aus
Gold mit glattem Plätlchen, Fig.
181, Grab 4.
Zwei goldene Ohrgehänge mit
je der Hälfte eines Chrysopras-
kristalls in voller Fassung, I'ig.
181, Grab 4.
4. Bronze:
Armbrustscharnierfibeln niil
Zwiebclköpfen, Form Fig. 1 83, i 84.
Grab 5, 10, lOa, 25, 30, 31, 50
Gürtelschnallen, Form Fig.
1S4 rechts unten. Grab I, 2,
19 a, 30.
Endstück eines Lederriemens,
Fig. 184 links unten. Grab 30.
183: Fibeln aus den Kistcngräbe
1: Bronzi-fuiuio ans den .Skelett- und Kistengräbern II, 30. 31, 38, 42
Armringe, glatt, (irab i, t6, 33. 38, 47; aus
liraht geflocluen, Grab loa, 14.
Kirgerringc, Grab ton, 38, 41. .(7.
Siegelring mit der Darstellung eines Delphins,
Fig. 184 unten, Grab 1 1.
K.ingscluissel, Fig. 1S4 unten, Grab 38.
Ohrgehänge mit Tropfen, (jrab 8.
Nähnadel, Grab 32.
5. Eisen:
Messer, (Jrab 2, 5, 36, 46, 50, mit ßeingrifl' 24.
Ahlen, Grab 2, 5, 19 a, 30, 40, 46.
f)beres Ende eines Wagebalkens mit Gewiehts-
knopf aus Blei, Grab loa.
Beschläge für ein Holikästcben, Grab 14 n, \h.
Türangel, Grab tQ a.
185: Gefäße aus den Kistengrabern 37, 32
dem Kistongrab ^3.
Römischer Friedhof in Au am T-eithaberj
22 2
6. Münzen:
Titus, Cohen^ 74, (irab 14.
Traian, Cohen^.595, Grab 14.
Severus Alexander, Cohen- 568, Grab 40.
Philippus d. Alt., Collen^ 62, Grab 32.
Valerianus d. Alt., Collen^ 221, Grab 20.
Constantius Chlorus, Cohen' 43, Grab 10.
C. Die in den Kistengräbern in zweiter Ver-
wendung gefundenen Relief- und Inschrift-
steine.
Das Material besteht aus einem jjrobkörnigen
Sandstein, der am Leithagebirge in der Nähe von
Mannersdorf i;ebrochen wird. Bloß 17 ist aus weißem
f-eilhakalkstcin.
187: GefaBc aus dem Kistengrab j6.
Licinius d. Alt., Cohen- 20, Grab 10. i. Aus der Grabkiste I (Kig. 189). Fragment
Constantinus I, Cohen-' 253, 254, 633, Grab loa, eines Grabsteines, oben, unten und links für die
20, 46. zweite Verwendung abgemeißelt, auf der Bildtläche
Constantinopolis, Cohen- 12, 21. Grab 10 n, 33. vielfach Spuren von .Meißelhieben. Höhe 047 ■",
ilen Kistengrlibern 47,
Constanlinus II, Coheii'^ 112, 12:, 2ii, Grab
loa, II, 33.
Constans I, Cohen' 53, 54, 17'>, 69, 73, Grab i 1.
33. *(>■
Constantius II, Cohen' 210, 310, 104, Grab 14,
30, 46.
Constantius Gallus, Cohen- I, Grab loa.
Mreite 0O7 ™, Dicke o'Kj'". Von dem ursprüng-
lichen Relief sind noch die geschweiften Beine eines
Tisches und links d.mcben der Unterkörper einer
hing bekleideten weiblichen Figur erhalten. Wir
haben oflenbar den Rest einer Darstellung vor uns,
die sich in Pannonien sehr häutig findet: den mit
(laben reichbesetzten Opferlisoh, dem sieb von links
2-23
Arnold Schober
her eine Dienerin mit einer Weihgabe näherl. Ge-
wöhnlich aber entspricht dieser Dienerin auf der
einen ein Diener auf der anderen Seite (Hampel,
A nemzeti müzeum Icgr^gibb Panoniai sirtäbUi, 54,
T. 15). Diese Szene, die augenscheinlich dem in
der ganzen römischen Well so beliebten Tolenmahl
entnommen ist, beschränkt sich bis auf wenige an-
grenzende Gebiete von Miltelnoricum und Mösien
nur auf Pannonien. Da nun in dieser Provinz das
Xotenmahl bis jetzt sehr selten nachgewiesen ist
(Österr. Jahresh. XVI, 1913, 191, Fig. 132; Arch.
Erl. 1907, 315, Fig. 30), so liegt die Vermutung
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^iSr'-' -.i^ia
^"^g'^'-^y/. ->- •/-■ . '-'Sy^iiiiy -itB^^wü^^B
nahe, dal! diese Szene gleichsam als Ersatz für das
Tolenmahl in Pannonien ausgebildet wurde.
2. Aus der Kiste 2 (Fig 190). Allseits stark
gebrochener Grabstein, aus vier größeren Fragmenten
zusammengesetzt. Höhe 1 ", Breite o'63 ■", Dicke
0-15
Auf der oberen Hälfte des Steines
breiten, deutlichen Buchstaben die Inschrift:
Va^lso} Vaicae Kibcrtus) ati-
inortim) LXX li(ic) s(ilus) e(sl).
Die Ergänzung auf Vasso habe ich nach zwei
in nächster Nachbarschait gefundenen Inschriften,
nach einem Grabstein in Somerein (Mitt. d. Zentral-
kommission III. Folge 3, 1904, 256, Fig. 66 und
nach einem noch unpublizierlrn aus SL Margareten
a. M. im niederöslerreichischen Landesmuseum, ver-
sucht. Doch wäre auch Vasen nach t'll. 111 14214
möglich. Über Vaica sielic Sp. 246.
Unter der Inschrift, in den Stein eingerissen,
ist ein vierrädriger Wagen mit niederem offenem
Wagenkasten dargestellt, der von zwei in .-.ehr
flachem Relief ausgeführten l'lerden nach links
gezogen wird. Das Gespann wird von einem am
vorderen Ende des Wagenkastens sitzenden Kutscher
mit der linken Hand gelenkt, während er mit seiner
rechten eine Peitsche erhoben hält.
Diese Szene, die auch im folgenden in zwei
Beispielen wiederkehren wird, ist in der Nachbar-
schaft (z. B. .St. Margareten am
Moos; Mitt. d. Zentralkommission
III. Folge 2, 1903, 238, Fig. 5«)
häufig vertreten, auffallenderweise
aber mehr auf das Innere des
Landes beschränkt, während sie
am Limes bisher fehlt. Das auf
einem der letzten Carnuntiner
Grabsteine (Österr. Limes XII,
318, Fig. 37, 38) dargestellte Ge-
spann bietet keine Ausnahme, da
es ja von Ochsen gezogen wird
und deutlich als .Szene aus dem
Arl)eitsleben des Verstorbenen
gekennzeichnet ist. Das ruhig da-
hinfahrende Pferdegespann aber,
oft bereichert durch einen Vor-
reiter oder durch ein von einem
Diener geführtes lediges Pferd,
ist auch sonst in Pannonien (Ham-
pel a. a. O. 31, 45, Taf. II, 12)
und in anderen Provinzen, z. B.
Norditalien, so häutig, daß man nicht in allen
Fällen auf den Stand des Verstorbenen oder auf
eine alltägliche Begebenheit, wie es eine Wagen-
fahrt ist, schließen kann. Eine sichere Erklärung
dieser Szene steht noch aus; Bruno Schröder
hat in seinen Studien zu den Grabdenkmälern der
Kaiserzeit (Bonner Jahrbücher 1902, 68 {.) darzu-
legen versucht, daß diesen Wagenfahrten die Vor-
stellung von der Reise der Seele ins Jenseits zu-
grunde läge, ohne aber überzeugende Gründe dafür
anführen zu können. Olierhalb der Inschrift ist durch
zwei horizontale Linien ein schwach vertiefter, nach
rechts breiter werdender .Streifen abgegrenzt, in dessen
rechter Ecke zwei wenig hervortretende .S förmige
.Schnörkel zu erkennen sind. Es hat sich also imch
oberhalb der Inschrift eine bildliche Darstellung 1k--
22 5
Römischer Friedhof in Au am Leithaberg
runden. Nach der knappen Fassung der Inschrift
und der nur bis lum Beginne des zweiten Jahr-
hunderts üblichen Formel, liic Situs est, gehört
dieser Grabstein noch ins erste Jahrhundert.
3. Aus der KisteJ (Fig. 191). Grabstein, Höhe
f38">, Breite 0'85 "i Dicke o-lö". Erhalten ist das
ziemlich große Inschriftfeld, das von zwei
r, eisten eingerahmt ist. Der Kaum darunter
ist in seiner linken Hälfte weggebrochen,
die rechte zeigt Spuren von Meißelhicben.
Man könnte vermuten, daß hier bei der
Wiederverwendung des Stückes ein Reliel
abgehauen wurde. Oberhalb der Inschrili
hat sich der Stein gewiß fortgesetzt, doch
kann wegen der Größe des Inschriftfeldes
und der geringen Dicke des Steines kein
größerer Raum angenommen werden.
Wahrscheinlich saß hier nur mehr ein
Giebelfeld.
Severa Magiili'] antfi] yfilia) an-
{noriim) XXX hiic) s(ila) e(st) \ V<:ne-
ria (Jiliaj aii{norHm) Uli \ Am-
modia \ Mal{lius) Vccco /{ilits)
et coniiigi piosiiil).
Der Verlauf der Zeilen ist durch feine
Linien vorgerissen, unter der letzten Zeile
sind zwei solcher Linien erkennbar. Die
Buchstaben zeigen gute Formen, besonders
die runden, wie C, O, P, sind fein aos-
gefuhrt, dagegen ist die Disposition des
Raumes nicht überall klar. Am Ende der
ersten Zeile ist das N durch einen Bruch
oben beschädigt, von den beiden ligierlen
im Anfang der zweiten Zeile ist von der
letzten Hasta des N noch so viel erhalten,
daß man zunächst ohne Schwierigkeit
Magnancus lesen kann. Ein Magnancus ist
noch nicht belegt, wohl aber ein Magniacus
(Holder, Altkeit. Sprachschatz TI, 383),
ein .Magnianus (CIL III 3403, 11419, XIII
5801), ein Mogiancus (CIL III 4944). Man könnte
daher, wie ich es oben versucht habe, den Namen .luch
auf .Magniancus ergänzen. In der dritten Zeile lallt die
Gedrängtheit der Allersangalie auf, in der vierten das
Fehlen einer solchen und der freie Raum n.icli .-Xni-
modia. Diesen Namen als Konnonien zu dem vorher-
gehenden zu ziehen, verbietet die dafür ganz unge-
wöhnliche Stellung der Allersangabe. Es sind viel-
mehr zwei Personen gemeint. Oflenbar wurde bei der
Jdbrwibarte des tisterr. archäol. Inilitulei Bd. XVII Beiblatt
Anfertigung der Inschrift der Raum nach den bei-
den Frauennamen für eine spätere Hinzufügung der
Altersangabe freigelassen und dieser bei der Veneria
ausgefüllt, während es bei der Ammodia aus irgend
einem Grunde nicht dazu kam. Auch scheinen mir
die zwei letzten Zeilen mit der Dedikation später
Ur.ibstciii
Kiste
hinzugefügt zu sein, da die Buchstaben dieser Zeilen
deutlich eine andere Hand verraten als die der vor-
hergehenden. Der Name Ammodia ließ sich nicht
belegen, wohl aber CIL III 4264, 10949 Ammoda.
Ein Vecco findet sich CIL V ÜÖ44, ein Veco CIL
III 10795. Die Güte der Inschrift spricht für eine
ziemlich frühe Datierung.
4. Aus der Kiste 5 (Fig. 192). Allseits ge-
brochenes Fragment eines Grabsteines, die rechte
!27
Arnold Schober
!28
Hälfte roh iibgemeilJell. Hohe oüo "
Dicke O'lj ■".
A]iiiasisi[a ....
fM]iiri • li[berla
an]norHm [. . h. s. e.
Qulariio [./...
. ]r«s • i'/i'. \sHh et
i']oiiiu[gi f. oder /'.
Oberhalb der Inschrill sinii noch Reste eines
Reliefs erh.ilten, einige vertikale Streifen und in der
linken Ecke eine plastisch hervortretende Kontur,
die ich als Gewandfalten und als den linken Unter-
arm einer Portriitbüste erkennen möchte.
5. Aus der Kiste 8 (Fig. 193). Bis auf den
abgebrochenen untersten Teil nnd einige Beschädi-
gungen an den Rändern wolilerhaltener Grabstein.
Höhe I'So", Breite 0-62 "j Dicke 0"l8"'.
Auf der größeren unteren Hälfte die Inschrift:
Umma Tabiconis | f{ilia) an(ito-
rtim) XLV Hie) s{ila) e(sl) \ Illo
Iteiioiiis /{Hills) \ coiiiugi
tHe) f'U'ciiiiia) s{iia) p{osuil).
191: Grabstein ans der Kiste 3.
192: FragiT
Die wohlgcformlcn Buchslaben zeigen einheit-
lichen Charakter. Da in der dritten Zeile einerseits
von annoriim nur die zwei ersten Buchstaben fehlen,
anderseits sich aus dem Zusammenhang ergibt, daf!
vom Schluß der Zeile nicht mehr fehlen kann als
die Altersangabe und die stereotype Schlußformel
/;. s. e., so folgt daraus, daß auch für die anderen
Zeilen auf der linken Seile bloß eine Ergänzung
von einem, beziehungsweise zwei Buchslaben, auf der
rechten Seite eine solche von mindestens fünf Buch-
staben erforderlich ist. Der Frauenname in der ersten
Zeile wird mit einem Vokal, wohl am ehesten mit
A begonnen haben. Eine Amasisia ist zwar noch
nicht belegt, wohl aber CIL III 971, 6607, eine
Amasia. Diese Namen werden wohl auch mit Amma
("I[. III 431G — 10970, 11563 zusammenhängen.
Die Zeilen sind schön disponiert, die Buch-
slaben von guter F'orm. Daß Umrna mit dem lateini-
schen Genlilnamen Ummius (Schulze, Zur Gesch. d.
lat. Eigennamen, 24.5) zusammenhängt, ist iiiclil
siclier, eine andere Relation ist nicht zu belegen.
Gl f. ITI 4580: Atporaarus llonis f. wird ein Ilo
genannt. Zu Itedo und Tabico siehe Sp. 245 f.
überhall) der Inschrift ist eine reckteckige
Nische ausgehöhlt, deren architektonischer Ralimen
die Fassade einer Ädikula nachahmt. Glatte l'ilasler
mit einfach gekehlten Kapitellen tragen ein Giebel-
dach, dessen Tympanon mit einer Rosette geschmückt
ist; an den Enden der Gicbelschrägen erhoben sich
ungegliederte Eckakrolerien, die jetzt teilweise zer-
stört sind. In der N'ische bellndel sieli das Brust-
bild einer Frau in cinlieimischer pannonischer Tracht.
Römischer Kriedhof in Au ;\m Lcilh.iber"
-30
Das Unicrgewand ist mit grolien F'lügelfilieln an den
.Schultern festgehalten, darüber trägt sie einen Woll-
mantel aus schwerem Stoff, dessen einen Zipfel sie
mit der rechten Hand über die linke Schulter zieht.
193: Gr.-\b5tein aus der Kiste 8.
Die ungewöhnliche Kopfbedeckung, eine Pelz-
mütze mit breit aufgebogener Krempe, scheint aus-
schließlich in dieser Gegend in Mode gewesen zu
sein, da sie bisher nur auf Oenkmälern der nächsten
Nachbarschaft, auf einem Grabstein aus Brück an
der I.eitha (Arch. Krt. I890, 348, Fig. 9) und auf
einem Fragment aus St. Margareten im Moos (Mitt.
d. Zentralkommission III. Folge 2, 1903, :.)o) zu
finden war.
Was die Knlstehungszeit dieses Grabsteines
anlangt, so werden wir durch die Güte der Inschrift,
durch die Formel /;/•■ siliis est und durch die un-
riimischcn einheimischen Namen in das erste nach-
christliche Jahrhundert geführt. Dazu stimmt die
Tracht und die großen Flügelfibeln, die, wie auch
unsere Gräber (siehe Sp. 247) gelehrt haben, haupt-
sächlich im ersten Jahrhundert in Pannonicn ge-
bräuchlich waren.
6. Aus der Kiste 9 (Fig. 1941. Fragmenteines
Grabsteines. Höhe O'go™, Breite 0*46 "", Dicke 023".
19.( : Gr.ibstein .aus d«T Kiste 9.
F.rhalten ist das linke untere Stück mit einem Teile
des schwach eingetieften, von einer Leiste umrahmten
Inschriltfeldes.
[ ]
Cobro[inariis .11; . .]
h. s. t. ^1 ]
an. L li. [.•;. c. marito]
ft palr[i ]
Annika d. y. s. />.]
Arleml^iJorus :....!
l-'lat'i.t serv[i].
In der obersten Zeile sind nur schw.iche, für
die Ergänzung des hier stehenden Namens nicht
ausreichende Spuren erkennbar. In der »weiten sind
die zwei ersten Buchstaben etwas bescliädi;;!, .lo^'b
231
Arnold Schober
2,^2
Cobro sicher lu lesen. Ich habe die Ergänzung
Cobromarus nach dem Fig. 197 abgebildeten, aus
dem Kistengrab loa stammenden Grabstein, der
den gleichen Namen als Kognomen des Freilassers
aufweist, gewählt. Eine Cobromara CII. III 3598
= 10552, die erweiterte Form Cobrovomarus auf
pannonischen Silberraünzen (Holder I, 1055). Diese
195: Gralistein aus der Kiste lo.
Zeile läßt auch die Rekonstruktion der Breite der
ganzen Inschrift zu; denn nach Combromarus kann
nur mehr die Altersangabe gestanden haben, da die
zugehörige Formel h. s. e. am Anfang der nächsten
Zeile steht. In dieser stand, mit et an den vorher-
gehenden angeschlossen, der Name eines zweiten
Verstorbenen, für den ein Raum von 7 bis 8 Buch-
staben verfügbar ist. Den Schluß der vierten, die
fünfte und sechste Zeile dürfte die Dedikation des
Grabsteines an die zwei Verstorbenen von einer
Verwandten gebildet haben, deren erster Name am
Schlüsse der fünften Zeile \erloren gegangen v.w
sein scheint. Den zweiten habe ich nach CIL IIl
5056 — 10937 ^"f Amuca zu erganzen versucht.
Bisher ist die Inschrift ziemlich einheitlich, die
zwei letzten Zeilen aber unterscheiden sich auf-
fallend von den vorhergehenden. Die unsichere
Führung der Zeilen, vor allem aber die Verwen-
dung von Kursivzeichen A statt A, I' statt F, II
statt E beweisen, daß sie von einer zweiten Hand
in späterer Zeit hinzugefügt worden sind. Es
sind Sklavennamen, die nach deren Tode auf den
Grabstein ihres Herrn gesetzt worden sind. Die
gedrängten, klein liingekritzelten Buchstaben von
serv(i) lassen die Vermutung zu, daß mit diesem
Wor(e die Inschrift zu Ende war. Zu Flavis vgl.
Cir. II 3716.
7. Aus der Kiste 10 (Fig. 195). Bruchstück
eines großen Grabsteines. Höhe f;9 ""j Breite
064 "j Dicke 017'". Das Stück hat bloß auf
der rechten Seite ursprünglichen Rand, links und
unten ist es für die zweite Verwendung abge-
meißelt, oben abgebrochen. Der ursprüngliche Bild-
schmuck ist bis auf die rechten Hälften von zwei
Reliefs entfernt worden. Von dem kleinereu sind
noch die Vorderleibcr zweier Pferde erlialten, von
denen das rückwärtige in einer schmalen Kontur
hinter dem vorderen hervortritt. Die Pferde sind
mit erhobenem linken Vorderfuß, also im Schritt
dargestellt. Das fehlende Stück des Reliefs dürfen
wir uns wohl nach der auf dem Grabstein Nr. 2,
Fig. 190 abgebildeten Wagenfahrt ergänzt denken.
Das Hauptrelief stellte ursprünglich mindestens
zwei sitzende Personen in voller Figur dar. Davon
ist noch erhalten: der Unterkörper einer oflenbar
weiblichen Figur, die in einen schweren Mantel ein-
gehüllt ist und in den Händen einen weggebrochenen,
daher unkenntlichen Gegenstand hielt, von dem noch
Spuren auf dem faltenlosen Gewand erkennbar sind,
und links daneben der Rest eines Fußes und eines
Gewandslückes einer zweiten sitzenden Figur. Die
plumpen, ungegliederten Beine und die unbeholfene
Art, die Gestallen sitzend darzustellen, zeugen von
einer ziemlich rohen und primitiven Arbeit.
8. Aus der Kiste 100 (Fig. 196). Grabstein
aus mehreren Bruchstücicen zusammengesetzt. Höhe
2"43 "". Breite roi ■", Dicke 020 ■". Von der oberen
Hälfte des Steines ist ein großer Teil weggebrochen,
doch scheint in der rechten oberen Ecke die
ursprüngliche Oberseite erhalten zu sein. IMe Ober-
2?,3
Römischer Friedhof in Au am Leith:(berg
234
fläche der unteren Partie ist offenbar auch mit der
Inschrift bei der Wiederverwendung abgemeißelt
worden. Darüber ist in den Stein eine nicht allzu
tiefe, oben halbrund abgeschlossene Nische ein-
gegraben gewesen, aus der das Relief einer sitzen-
den m.^nnlichen Gestalt hervortrat. Die Figur ist bis
auf den fehlenden Kopf noch gut erhalten. Der
breite Lehnsessel mit den profilierten Stuhlbeinen
ist zu beiden Seiten des Sitzenden deutlich erkenn-
bar. Dieser selbst ist in Vorderansicht gebildet, be-
kleidet mit einem Untergewand und einem Mantel,
den er mit der Rechten über die Schulter zieht.
Die Linke hält einen nach unten breiter werdenden
Gegenstand (Geldbeutel?).
Der Typus der sitzenden oder stehenden Voll-
figur ist im Norden der Provinz sehr verbreitet. Aus
nächster Nähe stammen, aus Göttlesbrunn (CIL III
4544), aus Brück an der Leitha (Arch. Ert. 1899,
342, Fig. 1, 346. Fig. 7), aus dem L.ipidarium des
Hieronymus Beck in Erbreichsdorf iCIL III 4599;
Jahrbuch für Altertumskunde 1912, 136, Fig. 23),
aus Weigelsdorf Jahrbuch für Altertumskunde VI,
97. F"'g- •)•
Weitere Beispiele sind aus dem Gebiete von
Aquincum (Hampel a. a. O. Nr. 68, T. 21, Nr. 37,
38, T. 22, Nr. 36, 40, r. 23) und aus Intercisa
(Arch. Ert. 1906, 257, Fig. 33, 34) bekannt. Alle
diese Denkmäler gehören zum grollen Teil dem
frühen ersten Jahrhundert n. Chr. an und reichen
höchstens bis an den Anfang des zweiten Jahr-
hunderts.
Nicht bloß durch die Volltigur, auch durch den
barbarischen Stil und durch den Mangel jedes
dekorativen Details unterscheidet sich diese Gruppe
wesentlich von den gleichzeitigen Typen der Militär-
grabsteine am Limes. Wie schon H. Hofmann
(.Sonderschriften V, 68 ff.) ausgeführt hatte, ist
der Typus der Vollllgur in der ersten Kaiserzeit
den Militärgrabsteinen Illyricums durchaus fremd.
Sitzende Figuren fehlen ganz, die wenigen Beispiele
einer stehenden lassen ihre Herkunft aus dem
früheren Standpunkt der Truppe, aus Germanien,
leicht erkennen Erst mit dem beginnenden dritten
J.ihrhundert wird auch in Ilhricum auf den
Soldatengr.ibsteinen die Darstellung des Verstorbenen
in ganzer Figur häufiger und Hofmann la. a. O. 84)
nimmt dafür einen Einfluß aus dem Süden, aus der
Balkanhalbinsel her in Anspruch. Unsere Gruppe
ist daher von den vom Militär verbreiteten Typen
durchaus unabhängig und läßt ihren Ursprung nicht
von diesen ableiten. Sie ist auch zeitlich und in
ihrer Ausbreitung .sehr beschränkt und wurde bald
von den durch das Militär verbreiteten Typen yer-
drängt. Die Frage nach dem Ursprung dieser Gruppe
läßt sich bei der lückenhaften Kenntnis gerade der
iiltesten römischen Grabsteintypen nirht restlos be-
196: Grabstein .lus der Kiste 10. J.
antworten. In Noricum, Dalmatien und Oberitalien
ist die Volltigur bis auf wenige .-Vusnahmen nicht
heimisch. Dagegen ist sie in (iermanien, Gallien
und Britannien sehr verbreitet. Ein direkter Ein-
fluß dieser Provinzen auf unser Gebiet läßt sich
in diesem Falle aber nicht nachweisen. Sicher ist,
daß er nicht durch das römische Militär erfolgt ist.
da ja gerade die auf germanischen Soldatensteinen
so gebräuchliche Vollfigur auf den entsprechenden
Denkm.Mern der illyrischen Provinzen fehlt. Wenn
man aber unsere Gruppe mit den zahlreichen, in
235
Arnold Scliolier
236
der Lyonnaise gefundenen höchst primitiven Grab-
steinen der ersten römischen Zeit (Esperandieu, I.a
Gaule romainc III), die den gleichen Typus zeigen
und die sich unschwer von den alten rein Kel-
tischen Stelen dieser Gegend ableiten lassen, ver-
gleicht, so läßt sich eine auffallende Ähnlichkeit
zwischen den beiden Gruppen nicht verkennen.
Könnten da bei der Ausbildung des Typus der
Vollfigur nicht auch in Pannonjen noch alte kel-
tische Traditionen mitgewirkt haben? Die Beant-
wortung dieser Frage muß wohl noch so lange
hinausgeschoben werden, bis auch in unseren Ge-
genden größere ligurale Denkmäler aus rein kelti-
schen Schichten zutage gefördert sein werden.
9. Aus der Kiste loa (Fig. 197). Gut er-
haltener Grabstein, bloß der unterste Teil ist ali-
gebrochen und die Ränder etwas beschädigt. Höhe
a'ig"". Breite 075", Dicke 0'22 ". Die Oberseite
des Steines verläuft w:igreclit ohne architektonischen
Abschluß. Die Bildfläche ist in drei Abschnitte
geteilt, der unterste zeigt in einem schwach um-
rissenen rcclitcckigen Feld die Inschrift:
T(itiis) Flaviiis T(iii) Flavi \
Cobromari lihe'iiiis) \ Uxavil-
Itis ait(noruiii) XL \ h[ic)s (Uns) e\sl) \
Priinio t(iliiis) p(atri) p{osuit).
Die Zeilen sind vorlinicrt und gut disponiert,
die Buchstaben sorgfaltig eingehauen, liloß am F.nde
der zweiten Zeile ist der drittletzte Buchstabe wegen
Platzmangels etwas hoch gestellt. T. Flavius Cobro-
marus hat das Bürgerrecht vom Kaiser Vespasian
erhalten und führt in üblicher Weise dessen Prä-
nomen und Gentilicium, nach ihm hat auch .sein
Freigelassener diese Namen angenommen. Die Ent-
stehungszeit des Steines dürfte daher gegen das
Ende des ersten Jahrhunderts n. Chr. fallen.
Im mittleren Teile der Bildfläche ist in einem
schmalen Feld die VolUlgur eines kleinen Mädchens
herausgearbeitet, die mit einem Hemd und darüber
einem Mantel bekleidet ist, dessen Falten sie mit der
Rechten vor der Brust zusammenhält, in der Linken
trägt sie eine Traube. Links von dem Mädchen er-
scheint der Kopf eines zweiten Kindes allein. Diese
ungewöhnliche Darstellung läßt sich wohl nur auf
eine Ungeschicklichkeit des Steinmetzen allein zurück-
führen. Er hatte vielleicht den Auftrag, zwei Kinder-
gestalten in diesem Feld zu bilden; nach der Voll-
endung der ersten, blieb ihm für die zweite kein
Raum mehr übrig und so begnügte er sich mit der
Darstellung des Kopfes allein.
Das oberste Drittel der Bildfläche füllt eine tiefe,
oben halbrund abgeschlossene Nische mit dem Haupt-
relief des Gral)steines aus. Dargestellt ist in halber
Figur ein Mann und links daneben in voller Figur
ein Kn.ibe. Der Mann trägt ein Hemd, darüber ein
faltenreiches Übergewand, das auf seiner linken
.Schulter sichtbar wird und darüber einen schweren,
faltenlosen Mantel, der Knabe ein Hemd und ein
Obergewand, dessen Saum von der linken Schulter
herab umgeschlagen ist, die rechte Hand des Knaben
ist bis zur Schulterhöho erhoben. Dieses Relief
-^37
Römischer Friedhol in Au am Leithaberg
238
bietet ein Beispiel von der Vereinigung der aus
Italien stammenden Büste und der einheimischen
Vollfigur. Die Figuren, besonders aber die Köpfe,
sind in dem gleichen harten und eckigen Stil aus-
geführt, den Furtwängler (Abh. d. bayr. Akademie
XXII 502) an zahlreichen dem ersten Jahrhundert
n. Chr. angehörenden römischen .Militärdenkmälern
beobachtet hatte und der auch an der Donau bis in
die Zeit der Flavier hinein geübt wurde (vgl. H. Hof-
mann a. a. O. 33 ff.).
10. Aus der Kiste 11 (Fig. 198). Relief von
einem größeren Grabdenkmal. Höhe 2"07 "", Breite
073", Dicke o'ai"*. Die beiden Schmalseiten haben
ursprünglichen Rand, nur Teile der Ober- und Unter-
seite sind abgesprengt. Links oben ist durch den
Bruch ein 0*07 "' tiefes Zapfenloch sichtbar geworden.
Auf der Oberseite des Steines lagerte also ursprünglich
ein Gesimse.
Das Relief befindet sich auf der rechten Hälfte
der Vorderseile in einer seichten Xische mit halb-
rund geschweiftem, oberem Abschluß und stellt dar
einen bartlosen Diener in der typischen hoch-
geschürzten Kleidung. Er ist in Dreiviertelansicht
nach rechts gewendet und hält in der Rechten einen
römischen Helm mit einer aus Vogelfedern beste-
henden Crista, während die Linke sich auf den Rand
eines hohen, ovalen Schildes aufstützt, dessen Innen-
seite mit dem Schildband sichtbar wird. Zur Form
des Heimes vgl. die in Esseg (Mursa) gefundenen
Originale Vjesnik XI, XII 33 ff., Fig. C bis 8 und
die auf römischen Reliefs häufigen Beispiele dieser
Form Vjesnik a. a. O. 53 f., Fig. Ib. Zunächst
könnte man aus der Darstellung eines Dieners mit
den Waffen seines Herrn schließen, daß das Relief
zu dem reicher ausgestatteten Grabmal eines römischen
Militärs gehört hat. Dagegen spricht jedoch der
Umstand, daß bisher kein, einziger Fund uns be-
rechtigt, in Au eine militärische Station anzu-
nehmen. Vielleicht gehörte der Stein zu dem Grab-
mal eines verabschiedeten und in Au angesiedelten
Veteranen. Daß der Verfertiger das Relief nicht nach
der Natur gebildet, sondern meines Erachtcns die
ganze Figur aus einem Vorlagebuch kopiert hat'),
glaube ich aus der für pannonische Verhältnisse
ungewöhnlichen Freiheit des Stils und aus dem
trotz seiner Kompliziertheit anmutigen Bewegungs-
motiv schließen zu dürfen, Vorzüge, die das Relief
über die sonstigen Erzeugnisse unserer provinzialen
Kunst hervorheben.
Auf der rechten Schmalseite des Steines ist in
großen, gefälligen Formen der Buchstabe M ein-
gemeißelt. Er könnte vielleicht den Anfang der
Grabinschrift oder den zweiten Buchstalien der
Weihung an die Dii Manes gebildet haben.
Kür eine Rekonstruktion des ganzen Denkmals
bietet jedoch der Stein zu wenig Anhaltspunkte.
II. Aus der Kiste II a (Fig. 200). Fragment
eines Grabsteines, das auf allen Seiten für die zweite
' Daß Vorlagebücher gerade in l'annonien häufig
gebraucht wurden, bezeugen viele mythologische
Reliefs (A. Hekler, ("jstcrr. Jahreshiftc XV. 1'|I2,
18;) und einzelne auf den Grabsteinen stereotyp
wiederkehrende KüUfiguren, wie Attiden. Eroten und
Fabelwesen verschiedenster Art.
Arnold Schober
240
199: Fragment aus der Kiste 19.
Verwendung zureclitgehauen ist. Höhe O'go "', Breite
0'64 "j Dicke oiS". Am unteren Rand ist zwischen
zwei Leisten ein fortlaufender Kries von zwei inein-
ander geschlungenen BlaltranUen dargestellt, darüber
erscheint in flachem Relief ein mit Hemd und langem
Obergewand bekleidetes Mädchen nach links schrei-
tend. V.s trägt einen Schleier um den Kopf und
liält in den gesenkten Händen
merliwürdige, nach unten sicli
verbreiternde Gegenstände (Ge-
fäße, Üpfergaben?). Oberhalb
des Reliefs schien sich der
Rankenfries zu wiederholen,
wenigstens sind noch die untere
Leiste und Spuren von Ranken
erhallen.
12. Aus der Kiste 19
(Fig. 199)- Bruchstück eines
Grabsteines. Höhe 0"5 5'", Breite
o-Si"", Dicke o-iz"". Das Relief
ist bei der zweiten Verwendung
abgehauen worden. Davon ist
noch erkennbar links der Kon-
tur eines Kopfes und daneben
der oberste Knopf einer Spindel,
rechts die Spuren eines abge-
meißelten Brustbildes, dessen
linke Hand eine Sichel hält.
13. Aus der Kiste 20 (Fig. 201). In drei
Stücke zerbrochene, aber sonst wohl erhaltene Platte.
Länge O'So", Breite 0"6o "", Dicke OIO™, mit der
von drei Leisten umrahmten Inschrift:
T[e]laria Teve,geli l(iberla)
/V/[««7] I an{iioruiii) LV hiic) s{ila)
e{sl) I Sastilus 'I\iti) flliits \
[Rlenalits viiviis) /{ecilj s(il'ii et s(uis).
In der ersten Zeile ist der letzte Buchstabe
wegen Raummangels jenseits der Leisten an den
d: Relief aus der Kiste
(irabinscbrift
241
Römisclier Friedhof in Au am Leithaberg
24;
Rand der Platte gestellt, in der zweiten erscheint
nach dem ersten Wort als Interpunktion ein herz-
förmiges Blatt. Über Telavia s. Sp. 247. Sasulus
hängt wohl mit Sassus CIl- III 6010, Sassa CIL
III 11355, Saxu CIL III 11656 und Sacsio CIL III
5552 zusammen. Nach dem Charakter der Inschrift
gehört der Stein noch dem ersten Jahrhundert
n. Chr. an.
14. Aus der Kiste 31
I Fig. 202). Bruchstück eines
großen Grabsteines. Höhet '23'",
Breite CjO", Dicke 0'30'°. Die
rechte Seitenfläche scheint ur-
sprünglichen Rand zu ■ haben,
die anderen sind fjr die zweite
Verwendung > zurechtgeliauen.
Von der Inschrift ist noch .am
linken Rand erhallen:
(i S .•/
. . .' /]ilio
Darüber sind Spuren von
starken Meißelhieben erkennbar.
15. Aus der" Kiste 33
(Fig. 203). UnvoUständigerGrab-
stein.'Höhe f25"', Breite 0'4I".
Dicke 0'13 "'. Auf der recli-
len Seitenfläche ursprünglicher
Rand, die anderen für] die
Wiederverwendnng abgemeißelt:
Eicia Diiisl 'filia)]
Viva sibi [«/]
fi{lio) /■ ecit).
Die ersten Zeilen sind mit
feinen Linien vorgerissen, ^ die
Buchstaben sorgfältig eingcgr.a- ^„j: i-ra-ni.nt a
ben, die dritte ist flüchtiger. Zu
F.icia vgl. Eiiice CIL III 1342S (Ödenburg), Aicula
CIL III 7640.
16. Aus der Kiste 36 (Fig. 204)
eines Grabsteines, auf allen Seiten für die zweite
Verwendung /.urechtgehaucn. Höhe 075 ", Breite
o'54'", Dicke 0'22'". Krhaltcn ist in einem etwas ver-
tieften Feld die linke Hälfte eines s-.-hr flachen Re-
liefs, darstellend den rückwärtigen Teil eines Wagens.
Auf dem niederen Wagenkasten sind noch die Kon-
turen einer sitzenden Person sichtbar. Auch dieses
Relief muß wie Fig. 190 zu der Darstellung einer
Wagenfahrl ergänzt werden.
17. Aus einer zerstörten Kiste oberhalb
des Skelettgrabes 46 (Fig. 205). Rechte Hälfte
einer Sarkophagvorderplatte in zwei Teile zerbrochen,
aus weißem Leithakalkslein. Höhe 0'93 ", Breite
0'74 "", Dicke 02 1 ". Das Inschrififeld war mit
einem zweifach abgetieften Rand umsäumt, von der
Inschrift ist noch erhallen:
Gral stein aus der Kiste i^.
Jahreslicfte des Ssterr. archliol. InstituI« llil XVII Itpiblatt
Slisionis [ \rmisiic
[ ]h/(1 vi[va ]f(m>ai- [. . .
Fragment ]'"''•
Den Xaraen der ersten Zeile habe ich nach CIL
III 10603 (.Sisiu) auf Sisionis zu ergänzen versucht.
Der gleichlautende Mamc der zweiten und vierten
Zeile hängt vielleicht mit Germus CIL III 3054
Holder I 2010) oder mit Ilermaiscus CIL III 870
zusammen.
Die Buchslaben zeigen zwar gute Form, aber
eine unsichere Disposition; so ist in der ersten Zeile
der Zwischenraum zwischen dem ersten und dem
Ib
-4,1
Arnold Scholier
^14
zweiten Uuchslahen größer :>ls /.wischen dem zweiten
und dritten, am Schluß der Zeile sind die beiden
vorletrten ligicrl und für den letzten bleibt kaiini
mehr Platz übrig. Auffallend ist die Häufung der
Huchstaben in der Zeile 2. In normalem Abstand von-
einander stehen r, m, s und c, nun ist zwischen m
und s ein i, und zwischen s und c ein a hinein-
};eflicl;t. lüne Krklärung hierfür bietet vielleicht die
Vermutung, daß der Steinmetz, nachdem er den
Namen falsch geschrieben, später auf Verhangen des
Bestellers die Inschrift korrigieren mußte. Diese An-
nahme wird durch den Umstand "cslützt. daß dieser
mit der linken Hand ein nacktes Kinil hält. Das
Kind sitzt, von lier Seite gesehen, auf einem niedrigen
Schemel.
204: Fragment aus der Kiste 36.
Vorgang sich bei dem gleichen Namen in der vierten
Zeile wiederholt.
Rechts von der Inschrift erscheint in einem
schmalen, schwach vertieften Feld das flache, stark
verriebene Relief eines nach rechts schreitenden
Jünglings, auf dessen gesenktem Haupt ich die phry-
gische iMütze und in dessen Händen ich das pcduni
des Anis zu erkennen glaube. Auf der verloren ge-
gangenen linken Ecke der Platte wird die gleiche
Figur im Gegensinne zu ergänzen sein,
18. Aus der zerstörten Kiste oberhalb
des Skelcitgrabes 46 (Fig. 206), Bruchstück eines
Grabsteines, Höhe o"45 ■", Breite 0'46 •", Dicke o- 14 "■.
Links noch ursprünglicher Rand, sonst allseits ge-
brochen. Das Relief ist zum Teil abgemeißelt, er-
kennbar ist das Brustbild einer Frau ohne Kopf, die
205: Frjgment ans der Kiste .16.
19. Aus der Nähe der Kiste 34 (Fi^;. 207).
Torso einer lün"lin<;sstatucttc.
Kin auf der rechten .Schulter geknii]>fter, kurzer
Mantel fällt über den Rücken herab und läßt den
größten Teil der Brust frei.
M3
Römischer Friedhof in Au am r-eithabery
20. Aus einem der Versucli sgrälien in
l'arzelle 2141 20 (Fi;;. 208). Aufsatz eines Grabmals
in Gestalt einer bauchigen Flasche mit zwei Henkeln,
oben ist die Mündung durch eine kreisförmige Ein-
tiefuDg angedeutet. Unten ein 005'" tiefes, viereckiges
Zapfenloch.
Betrachten wir diese Grabsteine in ihrer Ge-
samtheit, so sehen wir, daß sie alle aus einem be-
stimmten Kreis heraus in einer bestimmten Zeit ent-
standen sind. Soweit sie sich näher datieren lassen,
gehören sie durchwegs dem ersten Jahrhundert n.Chr.
an, aber auch die zweifelhaften können nicht älter
sein als der .\nfang des zweiten Jahrhunderts. Von
den in den Inschriften verzeichneten Xamen findet
sich kein einziger römischer, sondern sie ^eliörcn
aus Spcclatus, Komogillus CIL III 12014 aus Homogus
u. V. a. m., das deminuierende -ulo- in Sasulus aus
Sassus CII, III 6010. Das masculine Cognomen
Sassula gilt bei .Schulze a. a. O. 3O9 wegen seiner
Femininform als kellisch. Keltisch sind ferner Namen
auf -marus, die besonders in unseren Gegenden
sehr häufig sind, so z B. Assedomarus (CIL III
5291), Biatumarus (CIL III 10324), Atpomanis (CIL
III 4580), Brogimarus (CIL III 13975), Magiomarus
(CIL III II 570), Sinomanis 'CIL III 11650) usw.
der Niihc »1er Kiste
durchwegs der eingeborenen Bevölkerung an. Bloß
in einem Falle auf dem (jrabstein g (Fig. 197) trägt
T. Flavius Cobromarus den regulären, römischen
Namen, neben seinem alten als cognomen, prac lomen
und gentile des Kaisers Vespaslan, derilini das Bürger-
recht verlieh. Xach ihm hat auch seiu Freigelassener
Uxavillus diese Namen .angenommen. Alle anderen
führen ihren alten einfachen Namen und sind durch-
wegs älteren Datums.
Wenn wir sie mit anderen keltischen Namen
aus Pannonien und Nuricum vergleichen, so stellen
sich die meisten als DeruinuiivbiMungcn oder I-'.r-
Weiterungen von solchen dar. .So ist z. B. Itedo durch
.Vnhängung des -Suftixcs -edo (-edu) aus Itto iCIl.
III 4784, 5242) entstanden, wie Bilicedo CIL III
1 204 aus Bilicolus). Das keltische deminuierende
-illo- findet sich in Uxavillus aus Uxavus vgl. .Surilla
(11. 111 (822 aus Surus, Spcctatilla »11. III io»)»i
Erweiterungen sind Magnitncus wie Mogiancus (CIL
III 4944\ Amuca wie Zebuca (Bud. Reg. VII 34)
und Tatuca (CIL III 5350, 4555). Einfache Eigen-
namen sind Vasso,Vecco, Illo, L^nima mit Verdoppelung
des Stammkonsonanien.
Dann gibt es Namen, wie V'aica, Tabico, Telavia,
deren Ableitung nicht recht zu erkennen ist. In
Va-ica und Tab-ico könnte zwar das kellische Suflix
-ico stecken, doch liellen sich diese N.amen auch mit
den illyrischen Namen auf -icus, die sich in l'ergestc,
Hiquenlum, im Venetischen und in Dalmalien finiien
(Schulze a. a. O. 29 II'.), in Zusammenhang bringen,
um so mehr, als gleichlautende N.imen, wie Bellicus,
sowohl in Noricum (CIL 51 23 Celeia, 5570 Kedaium)
als in Dalmalien (CIL III 0376 Salonae) vorkommen.
Namen auf -icus sind in l'annonien Khonicus (CII.
III 10741, lo77^), KricusiCII. 111 1 20i.|i(..<;, I35;2»8),
llanicus ((II. III 47ii7\ Surica (CII. III .(197) mul
16*
^47
Arnold Schober
248
in Noricum Marica (CIL III 11647), Ressicus (CIL
in 5697) belegt.
Ein anderes Zeugnis einer illyrischen Unterschicht
in unseren Gegenden könnte vielleicht ;iuch der Name
Telavia darstellen, wenn es uns erlaubt wäre, ihn
mit Telavius, dem alten von Plinius und Ptolemaeus
überlieferten Namen des Flusses Zermagna in Dalmaticn
(Holder II 1790) in Verbindung zu bringen.
D. Chronologie der Gräber.
Für die Datierung der verschiedenen Grabtypen
haben wir zw.ir wenige, aber doch hinreichende
Anhaltspunkte, um sie wenigstens in größere Zeit-
r.iumc der römischen Besiedlurg einordnen zu können.
Für die einzelnen Fundobjekte wird uns freilich das
Vergleichsmaterial so lange fehlen, bis größere Be-
gräbnisstätten in Nordpannonien aufgedeckt oder bis
wenigstens die großen Friedhöfe von Poetovio und
Emona bekannt gemacht sein werden, die uns er-
möglichen würden, die zahlreichen Einzelfunde dieser
Provinz in größere zeitliche Zusammenhänge ein-
zuordnen.
Brandgräber mit Aschenurnen.
Davon läßt sich 54 durch eine mitgefundene
Klaudiusmünze näher datieren. Wenn auch Münzen
nur ein sicheres Datum post quem geben, so können
wir mit dem Grab doch wohl nicht über die Mitte
des ersten Jahrhunderts n. Chr. hinaufgehen. Für
eine möglichst frühe Datierung spricht aber ein
anderes Brandgrab, das in der Nähe in Reintal bei
Mannersdorf anschließend an ein sehrfrühes Germancn-
grab gefunden wurde (O. Menghin a. a. O. 199) und
das genau die gleichen norisch-pannonischen Flügel-
fibeln und, was wichtiger ist, die gleichen Beschlag-
teile mit Scharniergclenken und die gleichen, spindel-
förmigen Blättchen unter seinem Fundinventar aufwies.
Aus anderen Gegenden wurden mir derartige unge-
wöhnliche Beschläge aus dem Gebiete von Poetovio
und Flavia Solva im Joanneura zu Graz und durch
O. Menghin aus Dobfichow (Piö, StaroXitnosti zeme
ceskC- Tab. LXVII 1, 17, 20) bekannt.
Die Flügelfibeln, deren Gebrauch sich fast gan?-
auf die Provinzen Noricum und Pannonien beschränkt,
waren hauptsächlich im ersten Jahrhundert n. Clir.
in Gebrauch (Almgrcn, Studien zu nordeuropäischen
P'ibelfprmen, Fig. 237, 238). Auf den Grabsteinen
dieser Zeit tragen die Frauen zur einheimischen
Tracht auch durchaus diese Fibelform. Erst mit dem
Beginne des zweiten Jahrhunderts tritt die „krallig
profilierte" Bügelfibel (Almgrcn, Taf. IV) auf, um
dann von der Mitte dieses Jahrhunderts an allgemein
zu werden. Eine solche Bügelfibel stammt aus dem
Grab 23. Am benachbarten Limes wurde diese Fibel-
form ebenfalls in Fundscliichten der ersten Hälfte
des zweiten Jahrhunderts gefunden (Osterr. Limes
11 Taf. IX, Fig. 22; IX 78 Fig. 37, 4) und des-
gleichen auch am obergerraanisch-rhätischen Limes
(0. R. L. XIV Taf. XI 67, XXIX Taf III 2, XXXV
Taf. VI 6).
Von den wenigen Urnenformen ist die weitaus-
ladende mit hoher -Schulter Fig. 168, I in den Brand-
gräbern in der frühesten Kaiserzeit von Brigantium
(Jahrb. f. .Vltertumskunde igio 37) beobachtet worden
und lä^.t sich deutlich von Urnenformen der späteren
Bronzezeit (vgl. A. Rzchak, Gefäßformen des Urnen-
friedhofes von Horkau im Jahrb. f. Altertumskunde
1910 o Fig. 5) ableiten. Die kleine, gedrückte, ohne
aufgesetzte Mündung Fig. 171, aus dem Grab 23, ist
durch die mitgefundenc Bügelfil>cl in etwas spätere
Zeit datiert.
Zu dieser (jruppe von Brandgräbern gehören
augenscheinlich die in den Kistengräbern wieder-
verwendeten Grabsteine, die, wie wir oben Sp.225n'.
gesehen haben, zum größten Teil aus dem ersten
Jahrhundert und höchstens vereinzelt aus dem .\nfang
des zweiten Jahrhunderts n. Chr. stammen.
Brandgräber oline Knochenurnen.
Münzen fanden sicli in zwei Gräbern: in 3g
eine Kleinbronze Klaudius Goticus und in 45 eine
Mittelbronze Licinius. Mit der ersteren zusammen lag
cincFirmenlampe ohneStcmpel, eine völlig gleichartige
gleichfalls ohne.Stempel slammt ausdemGrab35. Beide
Lampen sind aus grobem Material und lassen jene
.Schärfe und Sicherheit in der Form vermissen, die
den Firmalampen der ersten Kaiserzeit eigentümlich
sind (vgl. S. f-öschcke, Haltern, Mitt. der -Mtert.
Kommission f. Westfalen 1919 212; O. P'ischbach,
Römische Lampen aus Poetovio 57). Ferner gehören
zum Inventar des Grabes 55 zwei Kniefibeln mit
großer runder Kopfplattc, eine Form, die in den
Donauländein vom Ende des zweiten bis gegen
Ende des dritten Jahrhunderts n. Chr. heimisch ist
(Almgrcn, a. a. O. Fig. 246 — 248) und die auch am
obergermanisch -rhätischen Limes (f). R. L. XXXII
71, XIV T.af XII 74 n. a m.) in Fundschichlen
dieser Zeit nachgewiesen wurde. Aus diesen Kriterien
ergibt sich für diese Gruppe, .-ioweil sie wenigstens
249
Komischer Frieuhof in Au am I.cilhabcrg
250
bisher in Au beU:innt {jewordcn ist, eine Zeitdauer,
die unyerälir das dritte und den Anfang des vierten
Jahrhunderts n. Chr. umfaßt.
Skelettgräber.
Sowohl die einfachen Skelettgräber wie die
Kistengräber zeigen, was das Inventar, besonders die
Keramik anbelangt, ein durchaus gleichartiges Bild.
Die Keramik, die im Gegensatz zu den Brandgräbern
hier reichhaltig vorkommt, gehört bis auf eine ge-
firnißte Flasche 12) und zwei glasierte Kannen (25, 33)
des Alteren (32) und einer Mittelbronze Severus
Alexander (40) gehören alle in den Skeleltgräbern
gefundenen Münzen der ersten Il.ilfte des vierten
Jahrhunderts n. Chr. von Constantius Chlorus bis
Constantius II. an. Daß in 20 neben einer Klein-
bronze Constantinus I. ein Silberdenar Valerians lag.
ist nicht weiter verwunderlich, da außer Kurs ge-
ratene Silbermünzen wohl eher dem Toten bei-
gegeben wurden als gangbare. Die in 14 mit einer
Kleinbronze Constantius II. gefundenen zwei Mittel-
bronzen von Tilus und Traian beweisen nichts, da
209; Inn
ihtfcks südlich des üralu
zu der ülierall verlireitcten, dekiirationsloscn schwarzen
oder grauen Gebrauchsware, die an und für sich
zeitlos ist. Die wenigen einfachen Formen, Teller,
Menkelkannen und Henkeltöpfe sind durchaus den-
jenigen kcmlotm, die Fr. Bchn (Römische Keramik
139 IT.) unter der Keramik der Donauländer im dritten
und vierten Jahrhundert n. Chr. anlührl.
An Fibeln fand sich in diesen Gräbern aus-
schließlich die .\rmbrustscharnierfibcl mit Zwiebel-
köpfen vor, die bekanntlich (Almgren Fig. 190 — 1911
die typische Fibelforni der späten Kaiserzeit in den
Donauländern ist.
Eine genauere Zeitbestimmung jedoch bieten uns
ilic Münzen. Bis auf zwei, einer (irolSbronze Philippus
das Grab geplündert, voll Erde war und die .Münzen
leicht mit dieser in das Grab hineingestürzt sein
konnton.
Wenn wir das bisher Gesagte nocli einmal kurz
zusammenfassen, so haben wir in Au ein Gräber-
feld kennen gelernt, das vom Anfang der Romani-
sierung der kelto-illyrischen Urbevölkerung an bis in
die Mitte des IV. Jahrhunderts n. Chr. in Gebrauch
war. Die Bestattung durch Verbrennen ist bis in die
Zeil des I.icinius narhweisbai, wobei die Beisetzung
lies Knochenbrandes in Urnen auf das erste und
den Beginn des zweiten Jahrhunderts beschränkt
erscheint, während bisher wenigstens die Brandgräber
ohne Urnen der Spätzeil zugewiesen werden niuPtcn.
-\ii
Arnold Scbober
252
Zwischen den beiden Bestattungsformen klafft daher
eine Lücke, die aus den bisherigen Funden weder
durch einen Grabstein, noch durch ein datiertes Grab
geschlossen werden konnte. Wie aber in Au, so
wurden auch überall dort, wo späte KistengrUber
aus älterem Material bestanden, in Velm, St. Margareten
am ^foos, Somerein und besonders in Brück an der
Maße aufgenommen wurde. Was würde näher liegen,
als für diese auffallende Erscheinung die großen
Markomannenstürme unter Kaiser Marcus heranzu-
ziehen, unter denen die angrenzenden Donauländer
am meisten gelitten haben mußten r
Tm dritten Jahrhundert treten schon neben den
Brandgräbern ohne Urnen vereinzelt Skelcttgräber
Mauerreste und Kistengräber 30, 31, 32, ^3.
Leitha (Zitate oben Sp, 216) bloß Grabsteine aus dem
ersten oder höchstens aus dem .\ufang des zweiten
Jahrhunderts n.Chr. in zweiter Verwendung gefunden.
Grabinschriften wie fest datierte Gr.äber aus der
zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts fehlen auch
aus diesen Gegenden bisher ganz. Wir sind daher
gezwungen, sowohl für Au als für das ganze I.eitha-
gcbiet in dieser Zeit, wenn nicht eine völlige Unter-
brechung, so doch eine starke Einschränkung der
Bc^^tatlung anzunehmen, die erst geraume Zeit später
unter ganz veränderten Kormcn wiciler in gröRcrem
'32,40) auf. .-Xber erst in der Zeit der Constantine
wurde die Verbrennung wie an andern Orten, so
auch in Au durch die I.eichenljeslaltung vollkommen
verdrängt. Der Leichnam wurde seltener in Stein-
sarkophagen, sondern meistens in den billigeren, aus
Platten zusammengefüglen .Sieiiikisten beigesetzt. Kin
bequemes Material hierfür bot sich in den vielen
Grabsteinen des allen Urnenfriedhofes dar, die durch
ihre platlenartige Form sich sehr gut zur Wieder-
verwendung eigneten. Damals wurde uflenbar dieser
Friedhof teilweise zerstört uml in iliii liinciii der
-:>.^
Kömisclier Fricilhof in Au .im I.eilliaberg
254
neue Steinkistenfriedliof ungelegt. Dabei wurden die
Orabsteinc, soweit sie über der Erde crreirhbar
waren, abgeschlagen, wovon noch die bei 51—54
vorgefundenen Stümpfe Zeugnis geben. In naoh-
konstantinischer Zeit scheint der Friedhof [ilötz-
lich nicht mehr benutzt worden zu sein, da nach
Constanlius II. keine einzige Münze mehr zu Tage
kam. In dieser Zeit miifi sonach die Ansiedlung
irgend einem auliergewolinlichcn Kreignis zum Opfer
gefallen sein.
II. Die Oehäiulert-ste.
Wie schon Sp. 208 erwähnt, wurde in Au außer
den Gräbern auch ein größerer Komplex von Mauer-
zügen I Plan Fig. 164, schwarz) freigelegt. Als ich im
Juli vorigen Jahres die Grabungsställe besuchte, habe
ich allerdings den größten Teil dieser Mauern nicht
mehr gesehen, da die vier Hausgärten und der Ab-
scliniit zwischen den Garlenzäuncn und der Fried-
hof-imauer schon zngeschültet und bebaut waren. Nur
was jenseits, östlich des Zaunes, in den herrschaft-
lichen Gründen Lag, war noch offen gelassen und so
konnte ich wenigstens die Stelle des dreifachen
Kistengrabes 1 1 J, fr und die weiter südlich gelegenen
Mauerzüge untersuchen.
. Die Sohle des Grabes lag in einer Tiefe von
IMO™ aufgewachsenem Boden, der Deckel ungeßbr
0"6o "■ unter der Erdoberfläche. Auch die Sohle der
anderen KistengrUber schwankt zwischen l'io"" und
l'So"". Das .Mauerrechteck weiter südlich, soweit
es noch jenseits des Zaunes zu sehen war, besteht
aus ca. 25 — 30 ■" dicken, sehr seicht fundamentierten
Mauern, die aus flüchtig zurechtgehauenen .Steinen
in leicht lösbarem .Mörtelverband zusammengefügt
sind. .\uf der Innenseite des Mauerrechtecks befinden
sich noch an vielen .Stellen in einer Tiele von un-
gefähr 30 em von der Erdoberfläche Reste des Fuß-
bodens, bestehend aus einem beiläufig 10^11 starken
Kalkesirich (Fig. 209). Aus dem Unterschiede dieser
Tiefenlagen läßt sich also zunächst schließen, daß
das Mauerrechteck jüngeren Ursprungs ist als die
Kistengräber.
Um auch auf einer anderen .Seite Klarheit zu
bekommen, ließ ich die schon zugeschüttete Umgebung
des Grabes 30 neuerdings ausheben. Die auf dem
Plan angegebene Apside, die mit dem eben erwähnten
Rechteck zusammenhängt, war hei der Einebnung
des Terrains von den Arbeitern teilweise zerstört
worden. Doch ließ sich an den I-ängsniauern, die
zu beiden Seiten des Kistengrabes 30 laufen, er-
kennen, daß ihre Fundamentierung höher liegt als
die Sohle des Grabes. Eine während der ersten
Aushebung von den Kistengräbern 30, 31, 32 und
33 und dem dazwischenliegenden .Mauerwerk ge-
machte .\ufn.-ihnie (Fig. 210) zeigt trotz ihrer Ver-
kürzung deutlich das tiefere Niveau der Gräber. Dii-
in der Parzelle 2147 46 laufenden .Mauerzüge konnte
ich wegen des neuangelegten Gartens nicht nachprüfen,
doch war nach -Vussage der Ausgräber auch hier
die Situation die gleiche. Aus den vorhandenen,
rechtwinklig aufeinanderstellenden und miteinander
verbundenen Mauerzügen geht hervor, daß sie zu einer
größeren Gebäudeanlage gehört haben mußten, die
jünger ist als die Kistengräber. Da die Bestattung
ungef.nhr um clie Miltc des vierten (ihrliunderts aul-
stüclc
hört so müssen wir zwischen diesem Zeilpunkt und
der Neubebauung des Platzes durch ein Gebäude wohl
einen größeren Zeitraum annehmen.
Für die Datierung dieses Gebäudes haben wir bis-
her keine anderen Anhaltspunkte als einige Archi-
teklurglieder. die an den Mauern oder in deren
nächster Nähe gefunden wurden. Es kamen nämlich
oberhalb des Kistengrabes 16 vier glatte Säulen-
stümpfe und neben dem Kistengrab 46 ein kleiner
Pilaster und ein Gesimsbruchstück zum Vorschein.
Das Figur 211 abgebildete Gesimstück, auf dessen
Unterseite ein verrohter Eierstab eingekerbt ist, weist
noch Spuren ehemaliger Hemalung in roter und grüner
Farbe auf. R. F.ggcr macht mich auf ein Gesims-
fragment im Museum zu Pola aufmcrks.im, das von
D. Frey (Der Dom von Pola, Jahrbuch des kunsthist.
Institutes der k. k. Zentralkommission 1914 S. I(>f.
Fig. I") mit ilem Kämpfergesims des Poleser Domes
verglichen wird und d.is in der Tat in der Führung
Arnold Schober, Römischer Friedhof in Au am Lcithaln
!5ft
der Ziclizacklinic und in der Umslilisierung des Eies
als eine Weiterentwicklung; des Kierstabcs auf dem
Auer Stück aufgefaßt werden kann. Das an gleicher
Stelle gefundene, Figur 212 wiedergegebene Fragment
gehört zu einem kleinen freistehenden Pfeiler mit
einer kleinen Halbsäule davor, die ein einfaches Blall-
kapitell, bestehend aus
zwei fleischigen Blättern
und einer Blüte dazwi-
schen, trägt. Von den
oberhalb des Kistengrabes l6 gefundenen vier Säulen-
stümpfen, die sich nach oben stark verjüngen, tragen
zwei noch ihre glockenförmigen Kapitelle, von denen
das eine (032 '" hoch, 0'25 "" obere Plinthe), glatt
und ohne Dekoration, an den vier Ecken abgeschrägt
ist, während das andere, Figur 213 (o'ßo "" hoch,
0'20"' obere Plintbe), an den Ecken ein ungegliedertes
Blatt und in der Mitte freistehend eine vereinfachte
Blüte zeigt.
Sowohl die abweichenden Maße, wie die ver-
schiedene Gestaltung der Kapitelle lassen es als wahr-
scheinlich erscheinen, daß die beiden Säulentypen
nicht in gleicher Verwendung standen. Ourch R.
l'.gger, der mir in seine demnächst erscheinende Ab-
handlung über die frühchristlichen Kirchenbauten
Noricums {Sonderschriften des österr. archäol. In-
stitutes Hand IX) Einblick gewährte, bin ich in
der Lage, für das zweite Kapitell eine Parallele
aus der Gemeindekirche vom Hemmaberg (bei Juenna)
in Unterkärnten (a. a. O. S. 79 Fig. 80) heranzu-
ziehen, das die gleiche Auflösung des römischen
Blatlkapitells zeigt. Nach Egger wurden solche
Säulen als Tiscli- oder Ziborienstützen in den Presby-
terien der frühchristlichen Kirchen verwendet. Durch
diese Beziehungen unserer, wenn auch geringfügigen
Architekturreste zu frühchristlichen Kultbauten, wie
durch die schon jetzt erkennbare Stattlichkeit der
Gebäudeanlage werden wir zur Vermutung geführt,
daß wir es in Au mit einer frülichristlichen Basilika
zu tun haben, die gleich dem Dum von Pola und
der Gemeindekirche vom Hemmaberg nicht über das
fünfte Jahrhundert n. Chr. hinaus datiert werden
liann.
Um aber für die Ausdehnung des Gebäudes
wenigstens nacli einer Seite Iiin Anhaltspunkte
zu gewinnen, wurden in meiner Anwesenheit und
später durch A. v. Seracsin im Bereich der herr-
schaftlichen Parzelle 2141/29 einige seichte Ver-
suchsgräben gezogen, die den Nachweis erbrachten,
daß der Gebäudekoniple.x sich noch weiter nach
Osten hin erstreckt hat. In Hinblick auf die Unbe-
rührtheit dieses ganzen östlichen Teiles ist zu hoffen,
daß man in Zukunft bei sachgemäßer Gr.abung
sichere Anhaltspunkte über das Aussehen und die
Bestimmung des Gebäudes wird ermitteln können,
um so mehr als gerade für die Erkenntnis dieser
Zeit die monumentalen Quellen unserer engeren
Heimat spärlicli (ließen.
Wien. ARNOLD SCHOBER
Zu den Milesi.schen Inschriften aus dem Delphinion.
1.
Die von Kawerau und Rehm jüngst heraus-
gegebenen Inschriften vom Delphiniun zu Milet'i,
die uns eine Fülle von Nachrichten über die Ver-
hältnisse dieser Stadt im dritten Jahrhundert v. Chr.
bringen, enthalten auch wichtige Urkunden zur
griechischen Wirtschafts- und Rechtsgeschichte.
Neben der bereits früher abgesondert veröffentlichten
Inschrift über die Schulstiftung des Eudemos') ragt
in dieser Beziehung die von den Herausgebern als
..Anleihe bei Bürgern Milets" bezeichnete Urkunde
n. '47 (205 204 v. Chr.) hervor') und so darf eine
Darlegung des Inhaltes und der Tragweite unserer
Inschrift ein gewisses Interesse beanspruchen. An-
hangsweise soll dann das Urkundenbruchstück 33 c,
das bereits teilweise die Aufmerksamkeit der Histo-
riker erregt hat'i, besprochen werden.
Die zunächst genannte Urkunde n. 147 besteht
aus zwei Volksbeschlüssen und einer Xamensliste.
Die beiden ersteren nun beziehen sich auf eine .An-
leihe, welche die Stadt Milet in einer der zahlreichen
Finanzkrisen der griechischen Staaten') bei ihren
Bürgern aufnahm. Das Charakteristische ist indes,
daß nicht etwa, wie anderwärts''), Rückzahlung des
Kapitals versprochen, sondern Zahlung einer jShr-
'1 Das Delphinion in Milet von Georg Kawerau
und Albert Rehm, unter Mitwirkung von Friedrich
Freiherrn Hiller von Gaertringen, .Mark I.idzbarski,
Theodor Wiegand, Erich Ziebarth, Berlin, Reimer
1914.
-) Ziebarth, Aus dem griechischen Schulwesen,
I. Aufl. 1909, 2. Aufl. 1914; Laum, Stiftungen I, 105.
') Literatur: Wilamowitz, Göttinger Gelehrte An-
zeigen 1914 S. 103.
*) Kern, Hermes 50 S 155; Inhaltsangabe bei
Weiß, Z. .S. der .Savigny-Sl., Romanistische Ab-
teilung 35 (1914) S. 333.
^1 Büchsenschütz, Besitz und Krwerb im griechi-
schen Altertum S. 494 AT.; Riezler, Finanzen 56;
Wachsmutb, Rheinisches .Museum 40 (1885) S. 288 fT.;
Szanto, Wiener Studien 7 S. 232 AT.
'') Zusammengestellt im Dictionnairc des anli-
quitis grecqucs et romnines IV, t, 705 n. 30.
■1 Z. B. Riezler a. a. O. 66—68; Francotte,
l.es financcs des cit6s grecqucs 22 — 46, besonders
Jahresh.-fte det östrrr .-irchiiol. Institutes Bil. XVII lli-ibl:itt.
liehen Rente in Aussicht gestellt wird: statt 3600
Drachmen Einzahlung erhält man auf Lebenszeit
30 Drachmen monatlich und außerdem ein Sterbe-
geld von 150 Drachmen, während im übrigen nach
dem Tode die Stadt von der verliehenen (Z. 49:
doS'oVTo; . . . 3t-Tr;psaiou) Rente selbst betreffs der
schon angewiesenen Beträge frei wird. Als Anlaß
dazu wird angegeben Z. 7 YS-fSvyjusvTjj s-i n/.etova
Ity) y.a-a XTjf X'^P"-'' 4?5pta;, also andauernder Miß-
wachs, der die Stadt so weit gebracht habe, daß sonst
entweder eine s'.o^opi (direkteSteuer)') auszuschreiben
gewesen, oder eine Verkürzung der Gehaltsempränger
(Z. 5 Ttö^i iiiiO-oiiptov itfa'.pisEtuj) unausweichlich ge-
worden wäre. Denn die milesischen Be:imten erhalten
Bezahlung, so hören wir anderwärts vom Sold der
Lehrer") und vom vi|ji^; na'.5ovo]ux6;''), die ihre
Eigenschaft als Träger der öffentlichen Gewalt ver-
möge des Charakters des griechischen Gesetzes als
Instruktion nur für die Beamten'") der Regel nach
sicherstellt. Banktechnisch ist die Durchführung der-
art gedacht, daß sich die zukünftigen Rentner bis
8. des laufenden Monats Iluavsi'.wv (etwa Mai)") beim
R.atsschreiber (•tzo-;po:.[ni.a-.z'j; rr^; piuXf^;)'-) anzu-
melden (genauer sich einzusehreiben) haben, in dem
64 ff. (Außerordentliche Abgabe).
*") Eudemosinschrift (oben Anm. 2) Z. 50 -stax^at
ii [uaS^v -rw]! ]isv ni'.äoTptpwv kxis-.to: Jpaxi'i»
rptay.ovta, zum Inhalt Ziebarth a. a. O. 17.
•') Eudemosinschrift Z. 53 ix 5s -/.ati Ti; sn:-
5st;s'.; a-j-üv xal -x ä[>.]Xa ouvTsXsJod-a:, xaTX tov
na'.dovoji'.xöv vö(iov. x. t. X. Ziebarth a. a. O.
''^) Hcrmann-Swoboda, Griech. Staatsaltcrtümer
71, Anm. 3.
"1 Der riuavsiiütv oder Kuavsiui)-/ (wegen der-
artiger euphemistischer Änderungen, ähnlich Phygela
Tür Pygela n. 142 der Sammlung, vgl. Wilamowitz, a.
a. O. 90) ist der zweite Monat des Jahres (Hasluck,
Cyzicus 252, vgl. auch die Kalendertafel 231 und die
Bemerkungen von Rehm dasselbst , während anderer-
seits der Jahresanfang in Milet noch vor dem Jahre
288 V. Chr. auf den 21. März verlegt wurde. Rehm
a. a. O. 237 ff., Anm. 6—8, S. 8.
") Zu seinem Tätigkeitskreise gehört auch die Ver-
lesung von Anträgen in der Volksversammlung Z. 25.
^59
26o
durch Volksbeschluß dazu bestimmten Monat hundert
Slateren Gold cinz.ihlen sollen "i, den Rest aber, der
wegen des schwMnUenden Kurses zwischen Drachmen
und Goldstateren seiner Höhe nach vorläufig nicht zu
bestimmen ist"), spätestens bis zum 8. Artemision,
das ist dem letzten Monat des nach Koitoboiilos be-
nannten Kalenderjahres, zu entrichten haben. Die
Beamten der Staatsbank haben die Eingänge lür die
Stadt zu buchen (irov-xiVtSTava'. Z. i6) und den Schätz-
meistern, die wohl nur gemeinschaftlich zur Empfang-
nahme berechtigt sind, auszubezahlen '6-ffpdx£39-a'. si;
-C'j; -wv lanitöv X&fous Z. ijV^). Dies entspricht
nur zum Teil der Ausdrucksweise der Papyri, wo sich
zwar gleichfalls Sia-fpärSiv, • freilich in der Verbindung
?;a ^fy; -'A ästvÄ tfiCi.-.it.r,;, mit der Bedeutung einer
Zahlung schlechthin, wenngleich vorwiegend im Giro-
wege) findet"'), auch der Ausdruck Äo'foj für , Konto",
n.tmentlich staatliches Einnahmenkonto '•), üblich ist,
hingegen als Schlagwort für Kassenverfügungen an die
Slaatskassa „x('yi\ioi,':'-<^0'i^ verwendet wird '*), während
das unserem (Z. l6) st-oxaiV'.OTavat verwandte -/.aS-i-
STOcva'. im Sinne von Hinterlegen vorkommt ■').
Aus dem Dargelegten ergibt sich, daß es sich
um die Vornahme eines Rechtsgeschäftes zwischen
den sich dazu bereit findenden Bürgern und Bürge-
rinnen einerseits und der Stadt anderseits handeil,
dahingehend, daß einmalige Zahlung von 3600 Drach-
men den Anspruch auf eine lebenslängliche Rente
von 30 Drachmen monatlich") und eines Sterbegeldes
von 150 Drachmen erwirbt. Dies ist im Sinne der
mittelalterlichen Rechtslehre ein census vitalicius per-
sonalis-'), oder eine Leibrente in der heutigen Aus-
drucksweise, wo durch Hingabe und Empfang eines
bestimmten Kapitals, das dem Verpflichteten ver-
bleibt, das Forderungsrecht auf bestimmte Renten-
zahlungen erworben wird-'), also der gleiche Ver-
sprechensinhalt wie bei der römischen Stipulation:
decem aurcos annuos quoad vivam dare spondes
(J- 3. '5> 3)"''); freilich wird in unserer Urkunde
nicht jährliche, sondern monatliche Leistung aus-
") 8ia-fpäcf£iv de xot; sro -riis 37l|ioa£a; -:paitsSi]g
Z. 1 2 ; einige Bemerkungen über hellenische Banken
bei Beloch, Griechische Geschichte :, 340 — 353;
insbesondere betreffs der Entgegennahme öffentlicher
Gelder, Francotlc, Finances des citös grecques 130 ff.
'*) Wilamowitz a. a. O. 103, Anm. 2.
'"') Wie die Herausgeber (S. 340) bemerken, ist
der Geschäftsgang bei der F.udemosstiftung ein an-
derer, Z. 10 Eudemos zahlt an die -aiiCai, diese
liefern den Betrag to?; 6-'. t^j; 3r,iiooia; ipaTie^r;;
a!pou|i£voi; ab, welche den Betrag zu verwahren
haben.
"•) Preisigke, Girowesen 1 86 ; Wikken, O. Gr. i ,
189 fr.; Mitteis ZSS. St. 1898 S. 217. Das Einzahlen
eines Guthabens bei einer Bank heiüt O^jia-iCIstv,
F. Catt. Ycrso C0I.4, Z.28: Mitteis-Wilcken, Papyrus-
kunde 2, 2, 88.
'■) Preisigke a. a. O. 759, lOl, 188.
bedungen und betreß's der näheren Umstände auf
die Bestimmungen über Priester und die Sieger in
den Wettkämpfen verwiesen (Z. 20, 47).
Die .Summe nun, um welche die Leibrente er-
worben wird, kann von jedem Bürger für sich selbst
oder für einen anderen erlegt werden. Z. 9 ünsp
aOnöv ■/) ü-sp äXÄwv, und wie die Renlnerlisle zeigt,
hat davon eine beträchtliche Anzahl von Bürgern
Gebrauch gemacht, von 59 Personen 26. Dies ist
der eigentlich jurisliscli erhebliche Punkt der Ur-
kunde, der auch, wie wahrscheinlich, bei der .\n-
wendung Schwierigkeiten bereitet. Denn auf ihn be-
zieht sich als authentische Auslegung der Volks-
beschluß H. Nach dessen Verfügung kommt das
air/jpsaiov in allen diesen Fällen dem Einzahlenden
selber zu, solange er lebt. Erst mit seinem Tode
beginnt das Recht des anderen, mit dessen Ableben
die Verbindlichkeit der .Stadt endgültig erlischt.
'') Preisigke a. a. O. 203, Anm. 4; Oxyr. IV
710 a, Z. 2; Mitteis-Wilcken a. a. O. I, 2, 436;
Hibeh I, 67, Z. 29 Mitteis-Wilcken, I, 2, 306.
'^) P. Catt. Verso Col. 4, Z. 23; Mitteis-Wilcken
a. a. O. 2, 2, 88.
■") Jährlich also 360 Drachmen, demnach lo"/,,.
nicht etwa l2"/j, wie Wilamowitz annimmt.
^') W. Endemann, Studien in der romanislisch-
kanonistischen Wirtschaftslehre 2, 143 ff. Dort wird
auf S. 142 über eine Ansicht des Bartolus (1317 bis
'357) berichtet, wonach dieser für eine Aureus-Rentc
den Preis des Zehnfachen für angemessen gehalten
habe; dies ist der Maßstab unserer Urkunde.
'') So F. Endemann, Lehrbuch des bürgerlichen
Rechtes l ■* 11 84; vgl. auch Schuster von Bonnot,
Österreichisches Obligationenrecht- 137.
'■') Vgl. auch Pomp. D. 45, I, lO, i, u. Mitlci.s,
RPR I, i')3.
26l
Zu den Milcsischen In?chriften aus dem Delphinion
26:
Wir gelangen in die Kategorie der Verträge
zugunsten Dritter: Denn nur solche, nicht etwa ein
Vermächlnisvertrag-') kommen in Betracht, weil die
Forderung auf Entrichtung der Leibrente nicht zum
Nachlaß gehört, vielmehr von vornherein nach den
beiden Volksbeschlüssen sukzessive Entrichtung zu-
nächst an den Besteller, dann erst an den bedachten
Dritten abgemacht wird. Ein Vermächtnisvertrag liegt
hier also deswegen nicht vor, weil derjenige, auf
dessen Tod es ankommt, welcher also der testierende
Erblasser sein mü3le, nicht verspricht, sondern sich
versprechen läßt und weil die in Rede stehende
Vereinbarung nach ihrem Inhalt keine Vermächtnis-
verfügung sein kann"). Der Dritte erwirbt, romani-
stisch gesprochen, keinen Vermächtnisanspnicb, son-
dern das Aneignangsrecht''' auf den Anspruch aus
der Leibrente. Es ist nun bekannt, daß solche ent-
geltliche-') Verträge zugunsten Dritter dem klassischen
römischen Rechte unbekannt geblieben sind, hingegen
sich einige Male im hellenistischen Rechte der Papyri
finden, z. B. als ;i:3*(u-i-/.iv für den beschränkt ver-
raögensfähigen Knecht-'} des Verpächters-') oder als
Zuwendung an die Tochter des den Hof übergebenden
Bauern*^'). Freilich bleibt in allen diesen Fällen des
römischen-") und hellenistischen'-) Rechtes die eigent-
lich entscheidende Frage offen, nämlich ob dem Dritten
ein selbständiges Klagerecht erwächst, wie sie an-
gesichts unserer L'^rkunde aus Milet und ihrer be-
stimmten Formulierung (Z. 74 äiv ii rpo»-f).£-r,('.)
i äzo-^päii;, /.aiißavi-tu -.&•/ i?c5T,S xpovtav tö ilot.;-
p0'j|uvovö äT.o-;f3L:feii) gar nicht erhoben werden kann.
Mit der gleichen Beschränkung steht innerhall)
der Überliefcning des griechischen Rechtes unserer
Urkunde der Vertrag nahe, den Xuthias (I. G. A. 68,
IGV 2 n. 159) mit der Stadtgemeinde Tegea in
Arkadien abschloß ''); die Urkunde stellt sich als
Hinterlegungsbescheinigung der Verwabrungsstelle
dar und Dritte sind insofern beteiligt, als bei Ab-
leben des Deponenten seine Verwandten zur Rück-
forderung berechtigt sind, und zwar zunächst ehe-
liche Söhne, dann Töchter, hierauf außereheliche
Abkömmlinge und die übrigen Angehörigen. Davon
nicht sehr verschieden ist es, wenn griechischem
Handelsbrauch entsprechend") Lykon aus Herakleia
Schiffner, Vermächtnisertrag (1890) besonders
ff.
-'■) So nach K. Hellwig, Verträge auf Leistung
an Dritte (1899) 624.
^''} Hellwig a. a. O. 208 ff., besonders Wesen
und subjektive Begrenzung der Rechtskraft 190I'
279, 281.
'') Da es sich hier um entgeltliche Verträge
handelt, so entfallen Zuwendungen unter einem Modus,
denn dieser findet sich nur hei der Schenkung (.Mitteis,
RPR I, 200 ff., neuestens Fritz Schultz, Festgabe
für Zitelmann 1913, l ff., mit kühnen Interpolations-
annahmen). Diokletianischen Ursprunges ist C. 3, 42,
8: 4, 32, 19. Betreffend einige andere Fälle ist die
Frage nicht zu entscheiden, ob neben dem Ver-
sprechensempfänger auch der Dritte ein selbständiges
Klagerecht erwirbt, Hellwig, Verträge 33 ff. Dies gilt
namentlich von Ulp. D. 13, 7, 13 ff.; die Worte sed —
agere, die dem Dritten (Pfandschuldner und Eigen-
tümer der vom Gläubiger verkauften Sache) eine rci
vindicatio oder eine actio in faclum zum Schutze des
vom Gläubiger für ihn .lusbedungenen Auslösungs-
rechles einräumen, sind interpoliert (Hellwig a. .\. O.
3;, Faber bei Krüger). Die gleiche Ungewißheil be-
steht bei .Mex. C. 4, 65, 9. Die übrigen von Wind-
scheid § 31'j a — g. (vgl. auch Dcriibuig 2, S '*•'.
hichcr gezogenen Fülle haben mit der Krage gar
keinen Zusammenhang: Ulp. D. 3, 5, 4 gewährt aus-
drücklich nur die anßerkontraktliche a° negotiorum
gestonim, die anderen Stellen stehen wenigstens auf
der Grenze der Stellvertretung Ulp. D. 13, 5, 5. 9,
Gaius 2, 14, 28, I; zweifelhaft ist nur Ulp. D. I, 2,
I, 9, 8, dazu Mitteis, Stellvertretung 68, der den An-
spruch des Dritten .,nich( aus dem Vertrage, sondern
aus der Bereicherung" entstehen läßt.
-*) Wenger, Stellvertretung 167, Anni. I.
-') P. Str. 2, Z. 14 (217 n. Chr.'i xii it03M
juiiku-T'.xo'j oivo'j xS(ia|i'.[ov] s-^. dazu Wenger. Fest-
gabe für Bekker 82 ff.
'") Grenf. 2, 71, Col. I, Z. 17 ff. (244—248},
nach der .Vnnahme der Herausgeber und Wengcrs
a. a. O. 83, 84, Anm. 4 a — i, S. I 2.
") Siehe oben Anm. 27.
•'-) Darauf hat bereits Koschaker ZS. .•>. .m.
1908 S. 511 hingewiesen: vgl. Rabel, Elterliche
Teilung, Festschrift 535.
^■') So Brück, Schenkung auf den Todesfall 40 ff.,
nicht dagegen Thalheim ZS. S. St. 1910, S. 399,
400.
•") Denioslhenes 52, 4, 1236. sUuihar. 4» niva;
oi TjaüsPTa;, Stiv t'.{ ip-fOptov r.!>-5'.; iä'.törr,; i-o-
SoOvii ■:(;> -pojTäx-^, -piTcrov zv'i 9-svto; To'ivojia
■fpiVJ'.v xxi TÖ xsv'iÄKOv -'A ip-;upio'j, irsiTa rapi-
•fpavs'.v -Töi ?slv'. i-'ji'j'ttx: isl".
203
Egon Weiss
264
seinem attischen Bankier bei seiner Abreise nach
Libyen den Auftrag gibt, den ihm geschuldeten
Betrag einem Dritten, Kephisiades, auszuhändigen,
wie dies den Talbestand der demosthenischcn Rede
:rpö; KaXXiTi-Gv bildet 3=^).
Sehr bemerkenswert ist nun noch, wie der Ver-
trag zwischen den einzelnen Bürgern und der Stadt
zustande kommt. Die Stadt stellt die materiell aller-
dings höchst günstigen Bedingungen und der Private
hat nur die Wahl, sie anzunehmen, oder abzulehnen.
Dies erinnert an die römische lex, deren Anwendungs-
gebiet ja nicht bloß das Staatsrecht, sondern auch
das Verwaltungs- und Privatrecht ist, die aber immer
ihre ursprüngliche Bedeutung bewahrt, wonach im
Staats- und Verwaltungsrecht der an und für sich
dem Bürger überlegene Magistrat die Bedingungen
formuliert und der andere Teil darein einwilligt'"'),
insbesondere in den leges censoriae die Bedingungen
für Verpachtungen und Verdingungen regelmäßig ein-
seitig feststellt''), so daß diese, tralatizisch über-
liefert, im Sprachgebrauch die Gellung einer Rechts-
quelle beansprucht-"). Einen ähnlichen publizistischen
Charakter müssen wir trotz des gelegentlich ver-
wendeten Ausdruckes (üfioXoYOUjiivou .... '.JjYjcpia|ia-i
Z. 23 auch hier voraussetzen, sonst wäre es kaum
denkbar, daß durch Volksbeschluß II authentisch
festgestellt wird, an wen die Rente, die zugunsten
eines Dritten bestellt wird, zu Lebzeilen des Be-
stellers auszubezahlen ist. Selbst eine einseitige Ab-
änderung des Vertrages kann man darin finden, wenn
man erwägt, daß keineswegs gerade diese Auslegung
durch die ursprünglichen Bedingungen nahegelegt
war. Die Leibrente wurde vielmehr disjunktiv be-
stellt ünkp aÖKüv ij Onep äXXiov Z. 9; darin liegt, daß
sie, wenn ein Dritter genannt ist, diesem, ihrem
ganzen Umfange nach, zuzukommen hat. Noch der
Nachtragsbeschluß spricht Z. 72 einfacli davon: sav
5£ xi; STcpov ä;io-fpa'j/r/(t) öv!>|a.a. Trotzdem soll auch
in diesem Falle das oiTr^pioiov dem Besteller und
nicht dem Dritten zukommen, solange er lebt; daß
dies ausdrücklich festgesetzt werden mußte, spricht
ausdrücklich dafür, daß die derart bedachten dritten
Personen aus der Abmachung ein selbständiges
Klagerecht geltend zu machen versuchten, dessen
Umfang nunmehr durch Volksbeschluß festgestellt
werden soll.
Zum Schutze der Rentner dient eine Reihe
scharfer Strafbestimmungen, die den bedrohen, der
einen Antrag auf teilweise oder gänzliche Einstellung
der versprochenen Zahlungen (ävxsia'^opä) stellt-"'),
die Magistrate, die den Antrag einer amtlichen Be-
handlung zuführen, ebenso den ävaTäv.-r'rjj, der seiner
Pflicht zum gehörigen Ansatz der hiefür entfallenden
Post in den Staatsrechnungen und zur Ausbezahlung '")
nicht nachkommt. Allc*'i haften dem Staate und
auf^erdeni den beteiligten Bürgern, ab^e^^elien von
'-''••) Demosthenes 52, l, 1235 fl". Von anderem
Standtpunkt aus betrachtet die Rede Brück a. a. O.
77— 79-
=0) Mitteis RPR i, 150; Wlassak RPG 2, 95;
Brück, Grünbuts Z. .S. 40, 555.
•"j Das gesamte Material bei Heyrovsky, Leges
contractus(l88l).S. 2 — 14; vgl. auch Voigt, Leipziger
S. B. 1903 S. 13. Daß die Mitkontrahenten gleichfalls
Bedingungen stellen, wie bei Livius 23, 49, ist, so-
weit zu sehen, nur hier überliefert.
■''') Cicero in Verrem 2, i, 55, 143; Fragmenluni
de iure fisci § 18, Gaiu.s 4, 28.
der personlichen Rechtsfolge der Atimie, die dauert,
äo)s av ixTs(0Y]t Z. 24 auf die Summe von 1000 Sta-
teren. Auch hier also ist der zuständige Beamte,
so vor allem die ävaxd'/CTat, welche mit der An-
weisung, und die Ta|i£ai, die mit der Auszahlung
befaßt sind '-J, sämtlich als persönlich verpflichtet zu
denken, soweit die dem geschädigten Bürger zu-
kommenden 1000 Drachmen, die eine Art Vertrags-
strafe darstellen, in Betracht kommen. Es ist dies
wohl ein Ausfluß der .-intiken Auffassung von der
''"J Anders Wilamowilz ,1. a. O,, der an einen
Abzug durch Einkommens- oder Vermögensteuer
denkt.
'"') Beides hängt miteinander zusammen: Z. 59
ä[v]a-axxa; xaxax'up'IJ^siv xoüxo xö ävotXw|xa Ttpü)-
tov ]iExic xa £s[p]a; vgl. auch die Herausgeber S. 340;
Z. 21 iir, slvKi ik xoöxtflv jiy/Xä iva-ay.xvjt i^afpsotv
7:oi>}aaa3-ai y.x/..
") Besonders belrefls der -/vaxaxxat Z. 35. iav
52 |j.T, sJatpfTiotv '.■; ävaxaxxa;, äaxwjav •/.».'. vn'j'.
•'(-odiv.o;.
'■-) Vgl. die Ai.^;al)en der llcrausgcl)cr S. 340.
265
Zu den Milesischeii Ir.schriften aus dem Delphinion
266
Stellung des Beamten^''), den wir z. B. gelegentlich
als Selbstschuldner die Gewährleistungsptlicht für die
Gemeinde übernehmen sehen ").
Zuständig für die Klagen sind die sOa-uvct Z. 3 i ;
sie scheinen sie ebenso wie in Athen, sofern sie
ihnen genügend bescheinigt erscheinen '■'), an das
ordentliche Gericht (in Athen den Thesmotheten oder
Vierzigmännern) zur ferneren Erledigung abgetreten
zu haben, denn unmittelbar nachher ist die Rede
vom nt39-öv Tu)'. 5'.v.a.azrjpito:, welchen, allgemeinen
prozessualen Grundsätzen zufolge, derjenige, der den
Prozeli einleitet ■"•), zu tragen hat*"). Der Ausdruck
i'.y.ajTripiov gibt wohl einen Anhaltspunkt für die
Existenz'^) eines Geschworenengerichtes. Des näheren
fallt die dem Verurteilten auferlegte Buße — es
sind die tausend Stateren, die er dem .Staate in der
gleichen Höhe wie dem Geschädigten *'■') schuldet —
dem Kläger zu, dies besagen die Worte ~o 5e iy. Tf,j
vtaxaätxTjS stvai to'j xtjv d£xr|V -fpa|a|iivo'j Z. 34;
'•") Partsch, Griechisches Bürgschaftsrecht 357,
Anm. 6. Abgesehen von GDI 2189 Csiehe die fol-
gende Anmerkung), bringt Partsch für die Selbst-
verpflichtung der Beamten zwei Beispiele bei: das
Auftreten der delphischen Ratsmänner als npoäx-
vsiaTKi BCH 27, 78, Z. 125 und IG VII, 3172 (Ni-
karete-Urkunde). Davon ganz verschieden sind die
gelegentlich eintretenden Fiskalmulten, die besonders
oft bei Zuwiderhandeln gegen Sliftsbriefe vorkommen.
Laum, Stiftungen in der griechischen und römischen
Antike i 194 — 197.
'*) GDI 2, 2189, /.. 14 si 5s -.:; %--'.:-', ini
•/.KTaSou/.totitoi Iluppia, Z. 15 ije{([at]'iv napsx^"'"'"''
Köt S-sÄt täv wvav 'Ji is äno3i|isvot ^posiäTai 'la-i-
da; xai B&'J/.o)v v.tX ö ßsgat(0-t,p AponoxXsiäa;. Natür-
lich ist damit keineswegs eine Identität der Ver-
pflichtungen der beiden Vorsteher und des Ji6ß«'.o)TT|P
zum Ausdruck gebracht.
**) Aristoteles "4!>rjvatiuv noÄt-iia 48, ), ■;pa-.J,a;
sis jiivaxtov XsXeuxtunivov xoOvona xi [{>•' a6]x[o]ü
xal xo ToiJ cfsü^ovxoj xal xö ä8£xrj[ia ä xl äv i-fxa?.;5.
xal x£|iT/na £[it'. fpa'T^laiisvoj, fixi äv aüx(j) äcx:5,
4!3toa'. X(Ti £Ü8"JV(;)' i da Äa,;«)'/ xoOxo xal äv[axp£va];,
iav |iev xaxa-fvM, ixapad£?w3iv xi |isv t!ia xo!j Stxa-
oxal? xaxi 8yi|i[ouj, xot;] xt// yuX»|V xauxTjv atioi-
•,'0U3iv. xi ds iTjjiöo'.a tot; !>J3|io&ixa['.;, vgl. dazu
Lipsius, .Vttisches Recht 1 105, 106; Boerncr bei
Pauly- Wissowa d, 1, i; ff. ; Semeka, Plolcmäischcs
rroreRrccht 1 125 — 129; Hermann-Swoboda, Gricch.
.Siaalsallertümer 75, 125 (gegen die von A. Menzel,
älinlich fällt auch im allischen Rechte, insbesondere
bei gewissen äjio-fpa'.fai und ^^aos'.;, dem Kläger
wenigstens ein Teil der dem Verurteilten auferlegten
Geldstrafe zu'*"). Der Wegfall der dort in einem
solchen Falle vom Kläger zu zahlenden Mutwillens-
strafe bei Rücktritt oder Unterliegen im Prozesse,
des -puxavalov, das 1000 Drachmen betrug, ist hier
ausdrücklich festgesetzt. Z. 30: xi; 3j mif xoüxtov
5;xa; -^pa^saO'at .... äjtpuxavsüxou;.
Das Verfahren beginnt |isxä xi; ä-/x(U[ic-{a; Z. n.
darunter ist nach attischem Vorbild der Kaluranien-
eid ') zu verstehen, freilich heißt dort nur der Eid
des Beklagten ävxw|i03tÄ, während iler Kläger die
"potüiioaia schwört und das ganze Verfahren viel-
mehr 5iP)]i03ta genannt wird. Besonders interessant
ist nun die Bestimmung, daß von diesem Zeitpunkt
an der Prozeß in dreißig Tagen zu beenden ist"-).
Auch diese Frist ist dem attischen Recht eigentüm-
lich, wo man von Sixai i|inr|Vo;^'), Monatsklagcn
Leipziger S. B. 1910 S. 2l2fl'. vermutete .Mitwirkung
der Thesmotheten bei der Gesetzgebung).
"i) Z. B. § 40 Österr. ZPO. Jede Partei hat die
durch ihre Prozeßhandlungen verursachten Kosten
selbst zu bestreiten; vgl. auch Skedl, Österr. Zivil-
prozeßrechl 205, Anm. 30.
") Namentlich B. Keil bei Gercke-Norden 3-
397 (über sioifs'.v si; xi dtxaaxjjp'.&v) ; vgl. auch
Dikaiomata 52, und unten Anm. 71.
'^) „Die Strafbuße erhält der Kläger", Wilamo-
witz a. ;i. O. 104. Wie war die Rechtslage, wenn
mehrere Rentner durch einen Beamten geschädigt
waren? Die Urkunde gibt darauf keine .Antwort, sie
bestimmt nur, daß bei Zusammenwirken mehrerer
Schuldigen sxaaxo; xwv aixtwv pflichtig wird.
'■') Lipsius a. a. O 245.
■'") Lipsius a. a. ü. 246, doch vcrlallt die Strafe
nur bei qualiliziertem Unterliegen, das hciCt. wenn
der Kläger nicht einm.1l den fünften Teil der Richter-
stimmen für sich gewann.
■'') Meier-Schömann-Lipsius 2, 8420".
''^ Z. 32 xi; 3» xp(o!t; S'jvxsXstaS'a'. ;isxa xi;
ivx(0|ji03£a; sv T,ii4pa!; xpiixovxa.
^^) Aristoteles 'Ai>-r,vot£o)v roÄ'.xjt* 52, 2 vXrfio'iz:
Kl xa'; sisa-.'ci fsa; s' ivSpa;, 'Ä xi; i;i|i>jvou;
sisa-fou?'. 3txa; 3uolv vu^alv Exasxo;. sisl 3*i|X|ii]VG'.
r:poix4;. iäv x'.; ö^sfÄiov |irj i::oii;i, xäv xi{ in'.
dpaxuTJ 3avs£3i|uvo; if:o3Xip*j xxX.; vgl. Lipsiu.^,
Attisches Recht 1 Sj.
207
Egon Weiss
?68
sprach, und derart im Wege des abgckürzlen Ver-
fahrens zum Beispiel die Sixai spav'.xa{, xotvüjv.y.ai,
endlich die 5ixT, jrpo'.xds erledigen ließ, hingegen
DarlchenskUigen dann vom abgekürzten Verfahren
ausschloß, sofern der Zinsfuß höher als 12 v. H.
war. Es handelt sich hier natürlich nur um eine
im prozessualen Interesse des Klägers begründete
Ordnungsvorschrift, nicht einmal um eine Bindung
des Rechtsstreites an Fallfristcn, wie sie uns Gaius 4,
104 ff. für das iudicium legitimum und imperio con-
tinens mit 18 und 12 Monaten berichtet, noch viel
weniger um eine (eigentliche) Prozeßverjährung ^').
Für uns nicht ganz klar ist, da wir das übrige
milesischc Prozeßrecht so wenig kennen, der Sinn,
den wir der Wendung Z. 33 beizulegen haben: -i;
5s -fo3-S3|ua; •)-y.(,-fä"' "i"' äsi y^pöw/. Wörtlich be-
deutet dies nur, daß die Klagen zu jedem Termin
eingebracht werden können.
Hervorzuheben sind noch die Bestimmungen über
die Pfändung der Ta|ji4a'.; leisten sie nämlich trotz
Anweisung durch die Anatakten nicht, so haben sie
wie die übrigen Beamten Klage und Urteil, außer-
dem sogleich zu Lasten des öffentlichen .Säckels, den
sie natürlich zu refundieren haben, Pfändung zu ge-
wärtigen, die auf das Doppelte des von ihnen ge-
schuldeten Betrages geht^-'). Daher, weil es sich utn
die Staatskassa handelt, ist die Pfändung auch vom
Schreiber der taiita'. zu vermerken^''). Nun aber
heißt es weiter Z. 41: "i; 5s Xüasi; zvy/ ivsx'Jpw
■fivso9-at, iv -als Isai; y^pipaij, sv at; xai tolj -eXiu-
vatg TOlj £vsxupoco8-etaiv üitö zä}'/ ta|utöv Iv xiüi v6|j.(ut
ouvTSTaxTai, also sie können die .Auslösung nur an
den Tagen, daß heißt innerhalb 'jener Frist vor-
nehmen, an denen dies auch die gepfändeten Steuer-
pächter tun dürfen. Die vielfach verhandelte Frage,
ol) das genommene Pfand verkauft wurde''"), wird
hier also nicht geklärt, wohl, weil in unserem Falle
vom Gesetzgeber an Pfändung von Geld gedacht ist.
Daß übrigens für die Auslösung genommener Pfänder
Fristen bestanden, war schon Insher zweifellos, im
Zolltarif von Palmyon ist die Zahl der Tage nur
ausgefallen ■"'''), im Astynomengesetz von Pergamon
betrug sie, verbunden mit dem Institut der „.\us-
schwörung'- ^"), fünf Tage, in Gortyn in eben dieser
Verbindung drei oder sieben Tage''"), in Diospolis
wiederum fünf Tage'''). Natürlich sollen die Nach-
folger der derart in Anspruch genommenen Beamten
die Rente trotzdem weiter zahlen.
Den Rest der Urkunde bilden Piiblikations-
vorschriften Z. 59 fl'. und Anordnungen wegen der
Kostenbedeckung aus dem Fortifikationsfonds. Aus
dem bei diesem Anlasse angelegten Staatsschuldbuche
(Liste, Z. 78 — 104) ist die liohc Anzahl der .Adoptiv-
kinder interessant, auch daß der natürliche Vater in
einem solchen Falle einmal für den Entlassenen noch
durch Bestellung der Leibrente sorgt. N. 13. Dies
setzt bei dem sonstigen Rückgang der Adoption
in hellenistischer Zeit altertümliche Zustände voraus.
'■'j JI. Krüger, ZS. S. St. 1906, 372 (Besprechung
von Tuor, Die mors litis 1906;.
^'■') Z. 37: iiv i'z oi Tafitai jirj SiStöo'.v xö -sxaf-
liivov SV TY/. (op'.a|ji.evr,t r;p£pai, xä xs äXXa y-ax'
aÜTMV 0-äpX8tv xaxi xaüxä xai svsxupaaiav stvai
y.axi xö)|i ]ir, 56vx(ov ~p6; S'.n/.äa'.ov $-1 x&O xx-
{iieCou.
'■''•) Z. 40: Wegen der Mitwirkung öffentlicher
Organe bei der Pfändung Hitzig ZS. .S. St. 1905 S. 438
(zur Astynomeninschrift bei Dittenberger, Or. Gr. 483,
Z. 85); doch hat hier der Schreiber bei der Pfändung
nicht eigentlich mitzuwirken, sondern sie nur zu ver-
zeichnen, ähnlich wie bei der Epiktelastiftung (IG
^II> 3. 330) Z. 229 IT. Ei 5i xa pri ijoätäisi -.:
xmv -f£-fp!'W^'"'>"' si xä -Epiaoa xp'if*'c* {'■^ äjzodt»
iTz: 3''i).Äo-fOV, öiS'.Xixw .... xkI £-,'-fpa-.fSX(i> aOxöv
■i i-i.zzoY'>i sJs '■'■'■ '■'■>'' y.^'-vo'j -fpa|ijiaxa.
•■•') Literatur: Mitlcis-Wilcken, Papyruskunde 2,
I, 14.); Hitzig, Griechisches Pfandrecht 99 ff.; ZS.
S. St. 1905 S. 438 IV.; I'appulias, 'U £[i-paY|iaxC/;
äccfdXsia 1910 S. 174 ff.; Raape, Verfall des grie-
chischen Pfandes 112 bis 116; Dikaiomata 138;
Schwarz, Hypothek 99— 1 13.
'■'^) Dittenberger, Or. Gr. 629, Z. 110: iiv 5s
xaOxa xä [ivs]xup'/. W^?^- i"i ^•'''^'in sss^xo)
xm ^•f)p.']rjOlti>Y(i -ojXeTv.
•■'•') Dittenberger, Or. Gr. 483, Z. 85: y.al sav
Hy;!>sl5 ££cj|j,6or;xai xa ivsx'JpKsB-svxa dv Tjixspat; ttsv-
xs, ;io)Xetxo)aav ; zur Bedeutung Hitzig ZS. S. Sl.
S. 437. 483.
'■") Halbherr, Amor. Journ. .Vrch. I (I897)
S. 211, GDI 4986; Recueil Inscr. jur. grecq. 2,
325; Kolller- Ziebarth 36: y.]a/,8v 5' ävxl |iaitüpov
5uöv rpöxpixov xiv [svsxupay.]aavxa nsxp[E]ot6|isvov ■
cd Zi y.rx lU eist xaX(ov[xi at |-fp]ax(x)a'. aixöj
Hsxps8-o xs y.ai rpo-ov^xo ;cpoxixapx&v ■/.-'/..
'•'j BGU HI, 992 (Mitteis-Wilcken a. a. O. i, 2,
n. 192), f'ol. I, Z. 7 X(ov T[poxsiMvx(i)V s!g -pä:iv.
269
Zu den Milesischen Irscliriften aus dem Del|ihinion
270
Anhangsweise soll noch auf eine besonders inter-
essante Urkunde oder genauer ein Urkundcnhruchslück
aus demselben Kanüe hingewiesen werden. N. 350.
. oiisv 33 Buchstaben ia[., xaD^--. g-;-]
-rfisivi S'zz'j.:, y.al tr,-' ^svoiiivr,'/ diafpsitv ä7a-,'pal-7.i
-i Tmv övoiiäTov ■/.«• napa?C'>/xi -ö)'. -fpaiiiia-s!
-ijS ?ou/.r/j, [fva]
•j-ap/r/t) iv TOi; ?T|H03iv.;" ?oOva'. 3s TVf ■fpan-
liKTsa xö äv:£f[pa]-
5 -^iv y.ai To!; o'.voaO/.a;;, to'JJ ik -apaXapövTa; y.ata-
y_(Op''oai Et; [ti]
/,E')y.ti)|ia-:a, iy oi; y.ai ai wval •j-äpx^'JJi, |iy) siva:
äs aÜToi; "■»)[•/]
5=?0|isv/,v y.iupav ä-oJi-O-a'. |iT,äsvl soij sttöv sty.oc'.-
[£]iv [3]i
-'.; ä-o3(«"ai -pir.m: iTO)t[o]5y, f, ts m'/tj äzapos saxoj
y.ai 3£xrjv stvC«;]
y.a-:ä ts toO ä-^5o;iivc'> y.ai to'j ä-,'Opdaa'/xo; ädiy.io'j
Tf/s riÄs[ü);]
10 "Ai ^'j?.onivc)i M'.Xvji'iov Tx; 5s 'fpasä; tAv ?;y.ö)v
zai ti ÄoiTti [a'jvj-
•:s/.3:o!>a'. v.xzlx töv] g£viy.[öv] vojicv. 3i5da0-a'. 3o
a'JTOi; y.ai 3y.[s'jä-]
ptov. M'jo[u3i(0/ is TO'j; y.jsCy.Trjjisvou; -i; cixiag iv
-(«; xopiwi 3i[jaa-]
IVa: a'J[-0'');. iiOvx'. 5s y.xi] äri twv Onap/ovrojv
3-S-,'Vi«V TÖ)[y]
ii' ST[ipo)/ oiy.T|;ix-:ü)v, ijio'. s"a-,'7s[XX]ov;a'. Vva
3i -avTa svQi-]
[•^spivToi; .... -aaoriXaL xt/..
'/.. 14 ergänzt Wilamowitz G. G. A. I1114 .'^. loi.
Tmv d;p' STo; niaS-O'jvTwv.
Der gcscliichtliche Sachvcrli.iU ist von den Iler-
ausj;cl)ern ins Klare gestellt worden"';, es handelt
sich um die .'Vnsässigmachun}! von Fremden aus dem
stammverwandten Kreta, die auf dem Gebiete der
ehemals freien Stadt Myus angesiedelt werden sollen;
die bisherigen Besiedler haben den Neubürgern bis
zur Aufführung eigener Unterkünfte Obdach und Bau-
materialien (r/.S'jxpiov Z. II) zu liefern. Betreffs der
hiebe! stattfindenden l.andanweisungen ist eine dop-
pelte Aufschreibung vorgesehen, zunächst sind sie
niimlich in die 3i()|id-'.a (-fpä;i]ia-:a) einzutragen, wor-
unter nach dem .Sprachgebrauch der Urkunden sicht-
bare Aufzeichnung in einem städtischen Geb.iude zu
verstehen ist'''). Außerdem soll der Ratsschreiber
die Kopie einem andern Beamten''') abtreten, der
sie auf den Xv>7.i<t',i'x-% vermerken soll, sv 0'; y.ai
a; cövat •j-äpy.ou-'.v, also auf die weißen Bretter
schreiben, wo auch die Verkäufe, der regelmäßige
Erwerb von Liegenschaften, eingetragen werden'^).
Damit ist im Gegensatz zur Eintragung sv 3T,ji03t0'.;
eine Aufzeichnung zu vorübergehenden Zwecken ge-
meint'""'), wie sie sonst laufenden Angelegenheilen zu
dienen hat; insbesondere hören wir mehrfach davon,
daß Klagen und Urteile derart bekannt'^') gemacht
wurden; demnach wird auch in .Milel der Eintrag
der Kaufgeschäfte auf den '/.vivm^iol-x nur einem
vorübergehenden Zweck gedient haben. Es erinnert
dies an die Äußerung des Thcophrast ü I, wonach
sv'.i: 3s -po-fpä;s'.v -api -ij xy/ij -po r,;i=p(«v iit,
l/.aTzov ij sjijxovTa xaO-ii:sp "AO-y^vr,;: .... ;va
3ia|i'^;GßTjTfjoa{ ts i^ij xai ätanapt-ipacS-ai -tu ;o')Xo-
|icvi;> xai r, S'.xaito; swvTjjisvo; ^avspi; ^ toi TiXs:.
Ahnlich hören wir\-on einem griechischen Rechts-
sprich worl'''): iv Xsux(i)|ia3tv ivpä^rjj und weiter, es
sei sS'O; ^v -.x -t-pxixinsva y.oipia . . . 3rj|i03ta
sv-fpä^soS-at SV aaviji Xsuzat;. womit man bezweckt
habe, iva eI -i; air.asasa-at pouXii)i>sir, irC äisia; iyjj
vr.'JivDt Tip Xsuy.cönati. Wie diese Berichte zeigen,
wird hier jedesmal der Zweck verfolgt, eine Kund-
machung zu vorüliergehenden Zwecken, während der
'■-) Besonders .S. 196 ff. Eine Inhaltsangabc bei
Wein, Zeitschrift der Savignystiftung 35 S. m.
"'1 Wilhelm, Iteilrägc zur griechischen Tnschriflen-
urkundc :5s fl'.; wegen der l'apyri (bes. Hibeh ;<i\
vgl. Wilcken bei Milteis-Wilcken a. a. O. 1, 2, S. 306.
''') Wilaniowilz G. G. A. 1914 .S. loi nimmt an
den oivov'Xaxs; Anstoß; Kern liest nunmehr richtig:
'j'.v.Vi'ü.xv.si (Hermes 50 S. 15;). Vgl. .\. Wilhelm
(dien S. 18.
''"') Wilamowitz a. a. O. übersetzt die ilivai mit
Verpachtungen, vgl. indes das sogleich zu erörternde
R echtssprichwort.
"*') Wilhelm, Beiträge 258 ff.: vgl. ferner Kabel,
Verfügungsbeschränkungen des Verpßnders 13.
"•) Dittenberger, Syll.- 510 (.N'otsl.indsgesetr von
Ephcsos) Z. 5 a 3"iv 0: i'.xajTii xpivtuj'.v, iva-;pi-
iavTs; si; XsOxciiia 0; sisa-fw.'st;; daselbst 511 (IG
XII, 7, 3 Amorgosi Z. 48 Ti; il 3ixa; -:i; ita-fp[a-
-.fst-a; SV -Ol;] Xs'jX(ü|iZ3t: .\lhcn. 9, 407c 1 Athen)
Mr,-:pi;iov, äniu •:öiv 3'.xäiv i?,3av xi -fpa^ai.
'■') Paroemiogr.aphi Gracci 1. 40;; Bcauchet, Hi-
sloire du droit privt' de la rep. Ath. 3. 334, Anra. 2 ; I.ip-
sius, Alt. Recht 3, 740. Noch altertümlicher ist Kund-
machung durch Heroldsruf, vgl. I'heophrast a. a. O
l£t;on Weiss, Zu (ien Milesischen Iiischriflcii ;ius dem Dcliiliiuii
272
Einspruchszeil lierlieizuführen. In dem Ülierblickc
des Tlieophrnst tritt dies der äva-,'pafT, T(«v y.Tit;;iatwv
S - gegenüber, von der wir jedenfalls nicht wissen,
ob sie in Milet üblich war. Denn der Umstand, daß
yerade Landanweisungen iv -ot; 5r,|ioaiO'.; zu ver-
buchen sind, gewährt für die regelmäßigen Kauf-
geschäfte wohl nicht genügend Anhaltspunkte. Könnte
man übrigens die Urkunde genau nehmen, und glauben,
daH die milesischen >.su-/.(i)|iaTa an Rechtsgeschäften
nur die (övai ausweisen, so würde sich eine gewisse
Ähnlichkeit des Rechtszustundes mit Alexandricn
her.iusslellen, wo ja gleichfalls von der Behörde
nur Kaufgeschäfte, nicht etwa Hypotheken beachtet
wurden''-'). Indes ist natürlich das Alexandrinische
Vertragsregister ebenso wie das Stadtbuch von
Tenos"") eine dauernden Zwecken dienende äva^fa^V
die als solche unserer ICundmachungsform aul einem
ÄsiV/.cDjia entgegengesetzt ist.
Die Neubürger darben des Rechtes zur Ver-
äulierung der ihnen zugewiesenen Liegensch.aftcn bis
zum Ablauf einer zwanzigjährigen Frist'') und man
gehl wohl nicht in die Irre, wenn man dies als den
Zeitraum auffaßt, innerhalb dessen erst die Neubürger
zum vollen Genuß iluer Bürgerrechte, wozu auch das
Recht zur Veräußerung gehört, gelangen sollen, denn
auch das ius bonorum ist durch die gleiche Frist
verschränkt '-). Ein trotzdem vorgenommener Verkauf
soll ungültig sein und es erwächst gegen beide Par-
teien die Klage äSty.icu tfj; -oÄsojg, die, ebenso wie
im attischen Recht, eine jede ?T,|i03ta iiy.fj, eine Po-
pularklage ist''). Interessant ist nun, was folgt:
Z. 10 ... . la; 3e fpa:fa; tüjv Sixwv -/.ai -.a. Xotiti
suvTeXslai)-«'. ■/.a-[a TÖv] ssv'.x[öv] vdjjiov.
Ein jEvixi; viiio;, eine lex de peregrinis, ist
bisher weder im Sprachgebrauch bezeugt'') noch
auch begrifflich anerkannt"''); denn vielfach wurde
die Ansicht vertreten, daß das Gesetz sich nur an den
Bürger wendet und nur im Wege der gesetzesfreien
Kremdengcrichtsbarkeit Bestimmungen des ius civile
auch auf die Fremden Anwendung linden können.
Dies ist mit unserer Inschrift nicht zu vereinigen,
namentlich wenn man erwägt, was als möglichci
Inhalt des jsv.y.ö; vino; in Betracht kommt. Die
Inschrift sagt es nämlich unmittelbar: xäj ik Ypa^a;
-ün d:-X(7)V y.ai -ä Xoi-ä. Es handelt sich also um
eine Prozeßordnung gegen Fremde; man darf wohl
andeutungsweise auf Magnesia am Mäander ver-
weisen"''), wo nach dem Antrag einer Kommission
neue Bestimmungen, die insbesondere auch Sevoi
-/.aTOizo'J'/ts; belreden, in den vd|i(i; Ti5/.e|Jiaf.X"'-^;
aufgenommen werden sollen. Es bleibt deswegen
nicht weniger wahr, daß der Fremde am Bürger-
prozeß keinen Anteil hat. Aber es geht daraus noch
nicht hervor, daß er außerhall? des unmittelbaren
Geltungsbereiches der Gesetze steht, mit anderen
Worten, das Personalitätsprinzip, der Ausgangspunkt
der antiken Rechtsordnung, kreuzt sich mit dem
auflvommenden Territorialismus ").
'■'") Dikaiomala 149.
'") Z. B. Recueil des inscriptions juridiques
grecq. 2, 63, dazu F. Bernhöft, Z. S. vgl. Rechts-
wissenschaft 1908 S. 152 ff.
'') Der Herausgeber verweist auf Dittenbcrger
Syll.'- 229 (G. D. I. 2, 1634, Michel 199) Z. 12. t65v
3s /.ap6"/T0)v iv 'Of[xo\ivi6>i 'fäs] y.Xäp[o]v ij o'.y.iav . . .
Ii'») iSso-iü ]ii()3-svl äiTaXXoxpiö)[aat svxö; iTjetuv £i[-/.](;o:.
Hingegen muB sich die Xotiz über Landanweisungen
an Veteranen bei Appian, bellum civile 3, 2 auf
römisches Recht beziehen (toO v6|10'j xmXOov-o; svt6;
ciy.oü'.v Ettöv ä-o3i5o33-a'.).
'-) 37 d Z. 65 [6 P. Äa-,'x]a';iT[a)]aav 5s ^uÄay.v,'/
y.ai -^poupapx!«'' S.-&-/ -ap£/.[8iv-wv sTJ/.oii.
■') Lipsius, .Alt. Recht 240.
'') Vgl. die Zusammenstellung bei Hermann-
Swoboda, Staatsaltertümer 124, Anm. 5.
'"') Die Literatur bei Weiß, Studien zu den
römischen Rechtsquellen 1, Anm. I; inzwischen
ist dazu gekommen Koschaker, Berl. phil. Wochen-
schrift 1914 S. 549, 550; Wenger, Münchener S. B.
1914, S. 10, Anm. I; für das moderne Recht von
Frisch, Fremdenrecht (1910) besond. S. 3 und Spiegel,
Grünhuts Z. S. 41, 26 ff.
''') Kern, Inschriften von Magnesia 14; vgl.
Hitzig, ZS. S. St. 1907 S. 225.
'") So Wenger a. a. O.; ganz ähnlich die römische
Entwicklung, insofern auch hier das Personalitäts-
prinzip nur den Ausgangspunkt bildet; Mitteis,
RPR I, 69, Anm. 20.
Prag.
EGON WEISS
Alexander Conze.
Am 19. Juli 1914 ist in Berlin Alexander Conzo
im 83. Jahre seines arbeitsreichen Lebens sanft ent-
schlafen. Mit ihm ist der letzte Vertreter der Archäo-
logengeneration dahingegangen, die In den Sechziger-
und Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts
zuerst auf den Bahnen vorangeschritten ist, in denen
die Entwicklung der archäologischen Wissenschaft in
der Gegenwart sich bewegt. Es kann hier nicht ver-
sucht werden, eingehender zu würdigen, was Conze
für das (icsamtgebiet seiner Wissenschaft bedeutete,
aber ein Wort dankbaren Gedenkens soll auch an
dieser Stelle die Erinnerung festhalten an das, was
die archäologischen Studien in Österreich Conze ver-
danken; steht doch sein Xame an der Spitze ihrer
Annalen.
Alexander Conze (geboren 10. Dezember 1831
zu Hannover) hatte, nachdem er 1851 — 1855 seine
auf Kunst und Altertum gerichteten Studien in
Göttingen und Berlin beendet hatte, 1857 in den
Antikenmuseen von Paris und London die ent-
scheidende Anregung erhalten, die ihn bestimmte,
seine Lebensarbeit der Erforschung der griechischen
Kunst zu widmen und sich alsbald auf Studien-
fahrlen durch Griechenland und Italien 1857/8 und
1859 60 nicht nur mit dem Denkmälerbestand und
der Landschaft der Antike, sondern auch mit den
Bedürfnissen und Methoden der praktischen For-
schung vertraut zu machen. Die Arbeiten, die als
Früchte dieser Studien in den Jahren 1860 — 1868
veröffentlicht wurden, die Berichte über die Reisen
auf den Inseln des thrakischcn Meeres und auf Lesbos,
die Publikation der melischen Tongefäße (die erste
kunstgeschichtliche Erfassung einer nach Form, Stil
und Ornament genau begrenzbaren Vasengruppe 1, die
„Beiträge zur griechischen Plastik-, in der sorgfältige
Beobachtung der Einzelform als Grundlage stilistischer
und geschichtlicher Einreihung vorsichtig nutzbar ge-
macht wurde, verhalfen dem jungen Gelehrten, der
sich 18Ö1 in Göttingen habilitiert hatte und 1863 zum
außerordentlichen Professor an der Universität Halle
a. S. bestellt worden war, rasch zu Ansehen und
Geltung, so dafi er schon 1869 einen ehrenvollen
Ruf an die Wiener Universität als ordentlicher Pro-
fessor auf die neugegründete Lehrkanzel der klassi-
schen Archäologie erhielt.
J.ahr«heftc (Im .istrrr. .irchinl. Institutes B.I. XVII Bi-ilil.i
Acht Jahre hat Conze in dieser Stellung im Sinne
des Programmes, das er in seiner Antrittsvorlesung
rüber die Bedeutung der Archäologie" entwickelt
hatte, eine an Arbeitsfrucht und .\ussaat reiche Wirk-
samkeit entfaltet. Durch methodische Heranbildung
einer Schar arbeitsfreudiger und begeisterter Schüler,
unter denen Kunsthistoriker wiePhilologen zu gleichen
Teilen vertreten waren, durch aufklärende und Anteil
erweckende Einwirkung auf weitere Kreise, durch die
Herausgabe der „Wiener Vorlegcblätter" (seit 1869),
an denen seither Generationen von Archäologen ihre
Schulung empfingen, vor allem aber durch die 1876
gemeinschaftlich mit O. Hirschfeld ins Werk gesetzte
Errichtung des archäologisch-epigraphischcn Seminars,
das in gleicher Weise den Bedürfnissen der Lehre
wie der Forschung zu dienen bestimmt war, hat
er den Boden für eine reiche und gesunde Entfaltung
der den antiken Bildwerken gewidmeten und auf sie
gegründeten Studien bereitet. Zugleich aber hat er
in energischem Vorwärtsdrängen für die Erschließung
neuer .\rbeilsgebiete im Nahen und Weiten Richt-
linien und Vorbilder aufgestellt, indem er auf der
einen Seite die römischen Bildwerke einheimischen
Fundortes in den Kreis systematischer wissenschaft-
licher Betrachtung rückte, auf der andern die öster-
reichischen archäologischen Unternehmungen im Orient
durch seine Expedition nach Samothrake (1873 und
1875) einleitete und die Wiener kaiserliche Aka-
demie der Wissenschaften veranlaßte, ihn 1873 mit
der .Sammlung und Herausgabe der attischen Grab-
rcliefs zu betrauen.
Mit dem Abgang von Wien im Jahre 1877 hat
Conze das akademische Lehramt verlassen, um sich fort-
an, erst .ils Direktor des Berliner Skulpturcnmuseums,
dann (1887 — 1905) als Generalsekretär des kaiserlich
deutschen archäologischen Institutes in erster Linie
den praktischen und organisatorischen Aufgaben seiner
Wissenschaft im Museum, auf dem Grabungsfclde und
im Forschungsinstitute zu widmen. Das Berliner
Skulpturenmuscum dankt ihm seinen wertvollsten
Besilzzuwachs aus den Ausgrabungen von Pergamon
und einen musterhaften Katalog seines allen Be-
standes; das deutsche archäologische Institut aber
hat unter seiner Leitung durch die Ausgestaltung
der athenischen Zweiganstalt und die Gründung der
1 IS
Alexander Con7.c
276
römisoli-{>ernianisclieii Kuminission (1903) cicu durch
die neuen ZeitvcrhSllnissc geforderten Ausbau cr-
Ualtcn. An dem glänzenden Aufschwünge, den die
auf die römischen und vorrömischen Denkmäler ge-
richtete Forschung im Deutschen Reiche dadurch
genommen hat, daß die auf griechischem Boden er-
probte Technik der Beobachtung und Grabung den
Besonderheiten der heimischen Ausgrabungsplätze
angepaßt wurde, gebührt Conze ein wesentliches Ver-
dienst. Desgleichen hatte er führenden Anteil an allen
in den letzten Jahren immer nachdrücklicher hervor-
getretenen Bestrebungen, die darauf ausgehen, die
Resultate der archäologischen Forschung auch brei-
teren Schichten zugänglich zu machen und einen
engeren Kontakt zwischen den Fachgelehrten, den
Männern der praktischen wissenschaftlichen Arbeit
und den Lehrern der Mittelschule aufrecht zu er-
halten, eine Aufgabe, in deren Dienst er die Organi-
sation des Institutes zu stellen in erfolgreicher Weise
versucht hau
Der großen Öffentlichkeit ist Conzes Namen
vor allem durch die systematische Erforschung Per-
gamons nahegebracht worden, die er zuerst 1878 an-
gebahnt und bis 1886 mit Humnnn gemeinschaftlich
geleitet, dann ein zwcitesmal 19OO — 1912 mit Üörp-
feld und zahlreichen von ihm für die gleiche Auf-
gabe gewonnenen jüngeren Mitarbeitern mit noch
wcitcrgesteekten Zielen wieder aufgenommen und
durchgeführt hat. Hatte 1873 die Art, in der Conze
die Untersuchungen auf Samothrake ausführte und
veröffentlichte, dank der Heranziehung von Archi-
tekten und der Verwertung der Photographie einen
entscheidenden Fortschritt gegenüber früheren Auf-
nahmen antiker Stätten bedeutet, so stellte die groß-
zügige und zugleich wirklich erschöpfende Erfassung
aller Kulturreste Pcrgamons in der mit vereinigten
Kräften von Archäologen und Architekten geschaf-
fenen achtbändigen Publikation der „Altertümer von
Pcrgamon" ein neues Vorbild für die Methode auf.
nach der aus den dem Boden abgenommenen Zeug-
nissen ein volles Bild von Kunst und Leben einer
antiken Stadtgemeinschaft zu gewinnen ist.
Im Jahre 1905 entsagte Conze seiner amtlichen
Stellung, um in ileii „Ruhestand" zu treten. F.in
gütiges Geschick bat ihm Kraft und Freude zur
.Vrbeit fast bis zur letzten .Stunde seines Greisen-
alters erhalten. Das große Werk über Pergamon,
dessen Vollendung er sich zur Lebensaufgabe ge-
macht hatte, konnte er abschließend und zusammen-
fassend 1913 mit dem der „.Stadt und der Landschaft"
gewidmetem Bande bekrönen. Zu der gewaltig an-
gewachsenen .Sammlung der attischen Grabreliefs hat
er den Text bis zur letzten Lieferung noch kurz vor
seinem Tode fertiggestellt. So war ihm, wie selten
einem, vergönnt, ein gutes Stück von dem, was ihm
in jungen Jähren als Ziel und Hoffnung vorgeschwebt,
durch eigene .Vrbeit am Lebensabend erfüllt zu sehen.
Auch nach seinem Weggang von Ostencich hat
Conze die Entwicklung der archäologischen Studien
daselbst mit liebevoller Teilnahme verfolgt. Der
mannigfachen -Anregungen und^der vertrauensvollen
.\iifnahmc, die er in Wien gefunden hatte, hat er
stets mit Dankbarkeit und Wärme gedacht und er
hat die Freundschaft, die ihn mit seinen ehemaligen
Schülern und Otto Benndorf zeitlebens verbunden
hielt, auch auf den jüngeren Nachwuchs der Wiener
.Schule übertragen. Die Gründung des österreichischen
archäologischen Institutes hat er mit tatkräftiger Sym-
pathie gefördert und so das herzliche Zusammen-
wirken, in dem sich das reichsdeutsche und öster-
reichische Institut so vielfältig zusammenfanden und
linden, wesentlich begründen helfen. Er wird auch
im österreichischen Institute, dessen einziges Ehren-
mitglied aufierhalli der Reichsgrenzen er war, wie im
Leben so auch nach seinem Tode dauernd in F.hreu
gehalten werden als ein Vorbild, das im .Sein und
Tun, im Wollen und Vollbringen der nachfolgenden
Generation leiicndig vor Augen bleiben möge.
SACHREGISTKR
Die Seitenzahlen des IJeiblattcs
klinil/ gedruelit. Wilrle
X, Klassilterstellen nur in
mn Insclirifte
chtigen Fälle
Kegel
ilen cpigraphisciu
Achtuboleii s teuer in Messene 48 11'.
Adler auf Ulitzbündel auf Gefaßfragment aus Capu.i
126
Aera, aUtische. auf messenisehen Inschriften 8
Agalhos, Priester des Zeus Ithomatas 8
Aguntuni, Ausgrabungen S ß'.: Lage der antiken
Siedelung 9/.; Basilika //.: Grliber 7/., W, 13,
16; römisclie Fundamente iS; ßronzcinsclirift 70./'. ;
Mauer 14 f.; Hausreste IS
Alirentragendes Mädchen auf .Sarkophagrelief
aus Ephesos 139, 141
Akanthus auf Schmalseite eines Reliefs aus St.
Johann bei Herberstein li'-
Akklamationen auf Inschriften und Papyri 20 fT.
Altar der Basilika von Aguntum 6; Bruchstück
eines Marmoraltars aus Teurnia 24; — - der
Göttin Teurnia 29/.; Grabaltar mit Darstellung
eines schreibenden Knaben aus Teurnia 32;
Ruudalläre für Jupiter Dolichenus aus Virunum
48/., 51; — aus Colatio 62/., 65
Alten markt bei Windischgraz s. Colatio
Amor, Bronzestatuettc aus Aguntum S
Amphorenmarken aus Pola 175/.
Amulett, Bronzeamulette, aus Pettau 119; Knliiren-
reliefs als — getragen 145, 147
.Vndania, Myslerieninschrift von Andania: -Schrifl-
charaktcr 75 ff.; — im Zusammenhang des reli-
giösen Lebens um die Wende des I. Jhs. v.Chr.
Sj; Zusammenstellung mit den messenischen
Beschlüssen für Aristokles S6; Zuteilung an
Messene 86
Andromeda und Perseus auf Relief aus Sl, Johann
bei Herberstein 200
ävsij'T op'K '" Ellrenbeschlüssen 70
.\nleihc der Stadt Milet vom Jahre 205 4 v. Chr.
und ihre Modalitäten 237 ß'.
.\|ihrodilc Haitis 145 (T.; — Epidailis 147;
.\phrodiicslaluette mit Eros aus Pctiau lOf'l.
Apollon K.oropaios, Orakelinschrifl des — 83 f.
i-oXo-f I3[i6j 31
Aquileia, Bruchstück eines .Marmorgefäßes 123;
Kabirenrclief /;/6/. ; Relief mit Resten von zwei
nackten weiblichen Gestalten 147 /.
Ära gentis Juli.ae als Ausstellungsort der Original-
tafeln von Soldatendiplomon 163
A rchitekturrestc aus dem neuen Mithräum in
Pettau 109; von einer frühchristlichen Basilika
in Au am Leithabcrge 254/.;
Aries auf Kabirenrelief von Pettau 96, 100
Aristokles, Sohn des Kallikrates, Staatsschreiber
von Messene, Beschlüsse zu Ehren des — 2 ff., 93
A ris tomachis, messenische Phyle 52 f.
Armbrustscharnierfibeln aus Au am Leitha-
bcrge 219, 249
Artemis Daitis 146
Asklepios, Basis einer Asklepiosstatuette aus
Pettau 140; — und Hygieia auf Relief aus
Pettau 104
Athen, doppelseitiges Relief im -Vkropolismuseum
121 ff.; Vicrgötteraltar cbendort 126 ff.; — Aus-
gangspunkt der neuattischen Kunst 132
.'Vthena auf doppelseitigem Relief der Akropolis
121 ff.; Darstellungen in der sg. neualtisclion
Kunst 125 ff.; — auf kapitolinischem Puteal I2|;;
geflügelte — 126; auf Vicrgötteraltar der Akro-
polis 126; auf Tclephosfries 130 f.
Attis? auf Relief aus Au am I.cilhaberge 243
.\ u am Leithabcrge, römischer Friedhof 203 ff.\
Reste einer frühchristlichen Basilika 253 ff.
Aucissa- Fibeln aus Colatio 72\ aus Petlau 120
Aufsalz eines Grabdenkmals in Form einer bau-
chigen HenkclUasche aus .\u am Leithabcrge 245
.\ ufzeichnung, öffentliche, der Vcrwaliungs- und
Geldgeschäfte 44 f.
A\igcn, apotropäisch am .\usgHsse von Reibsehalcn
angebracht I2i'>
^79
Sachregister
280
Aulus Posuimius Seneca aus Parma, sein Grab-
stein in Petlau 135 ff.
Ausgrabungen in Noricum 5 ß'.; Aguntum 5.^.;
Teurnia 17 ff.; Virunum 33 ff.; Colatio 59 ff.^,
Peltau 87 ff'.; Pola 161 ff.; Gallesano bei Pola
182 ff.\ Brioni grande 1S4; Au am Leithaberge
203ff.
Ausstellungsort der Originaltafcln der Soldalen-
diplome 161 Hf.
Auszüge aus UrUvmden 9
Bacchus auf Relief aus Petlau 105
Badeanlage in Teurnia 17 ff.; bei Mühldorf im
Mölltale 2j/. ; in Virunum 59/.; auf Brioni grande
ISi
Barbar auf gestanztem Bronzerelief aus Unler-
Haidin 142 f.
Basilika in Aguntum 5 ff.; frühchristliche — ? in
Au am Leithaberge 256
Beingegenstände aus Peltau /j5; Beinbüclise aus
Colatio Sl
Beschläge, eiserne Schlo%eschläge aus Teurnia 52;
von HoUkästchen aus Au am Leithaberge 213, 220
Beschlüsse zu Ehren des Slaatsschreibers Ari-
stokles aus Messene 2 ff.
Bestattungsarten im römischen Friedhofe von
Au am Leithaberge 250 f.
Biadina 47
Bodenpreise im Altertum 62 f.
Brandgräber mit Beigaben in Colatio 73: in Au
am Leithaberge 210 ff-, 247 ff.
Brioni, Thermengebäude im Gebiete der Herrschafts-
villa Val Catena 184
Bronzegegenstände aus Teurnia 52 ; aus Virunum
52 f.; aus Colatio 76, 79, SO, 82, 84; aus Peltau
119 ff.; aus dem römischen Gräberfelde in Au am
Leithaberge 212, 215, 219 ff'.
Bronzekandclaber, Zierstück eines — aus Virunum
52
Bronzeplatlen von einer Statue aus Colatio 6S
Bronzeinschrift aus Aguntum lOf.
Bronzerelicf mit Darstellung eines Barbaren und
von Waffen 142 J.
Broschen mit Email aus Pettau 120
Brunnen in Virunum 41f.; im neuen MitlirUum in
Pettau 94; Brunnenhaus, öffentliches?, in Pola
180
Brustbilder auf Grabreliefs aus Sl. Johann bei
Herberstein 202; aus Au am Leithaberge 240,
243
Buchstaben am .'Vnfang von Inscliriflen ausgerückt
13 ff.; innerhalb der Zeilen größer gebildet 14
Bukranicn auf Sockelrelief eines Sarkophags aus
Ephesos 140
Caldarium einer römischen Badeanlage in Teurnia
20 f.; in Mühldorf im Mölltale 23 f.
("apua, Gefäßfrayment im Museo proviiicialeCanipami
125 f.
Carnuntum, Kabircnrclicf aus — 149/.: Doliilicnus-
heiügtum 55 f.
Colatio, Lokalisierung liei Altenmarkt bei Windisch-
graz 61/.; römisches Wohnhaus bei Dou2e 61/.;
Tempel mit Hofraum und Einfriedung 63 ff'.; Gc-
bäudereste(;9#; Gr'iher 73 ff'.; V\\näcV>5 ff.,75 ff.
Daitis s. Aphrodite, Artemis
Daiphontis, messenische Phyle 52
Damion aus Messene 63
Dämon, Schätzung unter — in Messene 56
Danaide? auf Sarkophagrelief mit Untcrweltsdar-
stellung aus Ephesos 140, 142
Deckendekoration eines römisclien Wohnhauses
in Püla 163
Delphin auf Bronzekragdeckel aus Petlau 119\ auf
ürabsteinfragracnt aus Colatio 75; auf Siegelring
aus Bronze 220
5'.aXo-f tan6;, Bedeutung 33
Diener mit Helm und Scliild auf Relief aus Au
am Leithaberge 237
Diodor XXXVI 13 41 f-
Dionysios, Monat in Chersonnesos und im liilhyni-
schen Kalender 171 Anm. 56
Dolch aus Colatio 68
Dülichenum in Virunum 45 ff.:, Triklinium im —
47: Volivstcine 48 ff.; Funde 52 ff'.: Koste der
Statue des Dolichenus 52; Dolichenusheiligtümer
am Limes 54/.\ beim Lager von Pfünz 55;
— in Carnuntum 55 /.
Doppelseitige Reliefs 121 II., 124
DouäSe, römisches Wohnhaus bei — 61 /l.
Ehrung durch Aufstellung von '/v5p/i-/.viss und
8l-/.ov£; 29
Eichenblatt und Eichel auf GeläfJfragmcnt aus
Capua 126
Eidechse aus Ton als Gefäßapplike 123
Einkünfte aus hellenischen Städten und Land-
schaften 104 11'.
Einleitung von Urkunden 1 5 f.
282
Eiseugegenstänile aus Tcurnia 32; aus den
römischen Gräbern von Colatio 76, 82; aus den
römischen Gräbern in Au am Leithaberge 213,
215, 220
Eisenstab, in Rindsl;opf endigend (FcuerbockJ),
aus Colatio 76 Aniit. 30
aJjcpopd, Bedeutung 109; prozentuelle Höhe der
sia'fopat 103 f.
Emailbrosche aus Petlau 120
Ephesos, Grabbau mit Sarkophagen in — 1330.;
Altar der Aphrodite Daitis 146 f.
Epidauros, Kymation eines Weihrelicfs aus — 130
iiwioxctTai mit der Fürsorge für Herstellung von
Ehrendenkmälern betraut 43 f.
ICros und Aphrodite, Statuette aus Pettau 106 f.;
— mit Apfel auf Lampe aus Petlau 128; — ,
Muschel stützend, auf Relief aus Pettau lOS f.;
Eroten mit Fruchlgirlande auf Sockelfries eines
Sarkophags aus Ephesos 13Ö
'amiliengrab, römisches, in Pola 181
eil (A;öj y.ii)5iov) auf Unterweltsdarstellung eines
Sarkophages aus Ephesos 141
ibcln aus Colatio <S7, <S-l; Bügellibeln 79, SO;
Aucissafibel 72; norische — 82; — aus Pettau
120; Flügelfibeln aus Au am Leithaberge 212,
247; Spiralfibeln 2/2; Knic\\hc\n 2 IS, 248; Arm-
brustfibeln 219, 249
ingerring, goldener und silberner, aus Au am
Leithaberge 219
isch auf Kabiren reliefs aus Pettau 100
lügclfibeln, norischpannonische, aus Au am
Leithaberge 212, 247; — auf Darstellungen
pannonischcr Grabsteine 229J.
ortuna mit Steuerruder und Füllhorn aufXonlarape
aus Colatio 75
rauengestalt zwischen zwei Keilern aufKabircn-
reliefs 94 ff., 100, 146 ff.; zwei nackte Frauen-
gcstaltcn, am Altar sich die Hände reiclicnd, auf
Relief aus Aquilcia 148
ries mit Kentauren und Löwen aus St. Johann
bei Herherstein 194 f.
risten zwischen Rats- und Volksheschlüsscn II.
Iigf.; — im griechischen ProzeKrccht 2ttü
rosch auf Gef-ißfragment aus Capua t2>i
<»abcl, zweizinkige, aus Colatio 68
Gallcsan" bei Pola, Reste einer antiken Olfabrik IS2
Ci ebäudereste, römische, in Au am Leithaberge
20s, 253 ff
Gewandbehandlung bei Alhena des doppel-
seitigen Reliefs von der Akropolis 121 f.; — auf
Viergötteraltar von der Akropolis l2Cf.; — auf
Telephosfries 130; — bei Hekatemädchen auf
Relief aus Aegina 131
Gewandfigur, weibliche, Icierspiclend, auf Relief
von St. Johann bei Herberstein IS8/.; Rest einet
— (Juno regina?) auf Relief aus Virunum 52
Gicbelrahmcn, geschwungene Form des — auf
norisch-pannonischen Reliefs 32 (Tcurnia); 141
(Pettau); 187, 190, 200 (St. Johann bei Herber-
stein); 237 (Au am Leithaberge); — geknickter
Giebel 192 (St. Johann bei Herberstein).
Glasgefäße aus Colatio 76, 79, SO, 81; aus Petlau
133; Glasfundc aus den römischen Gräbern in
Au am Leithaberge 218
Götterspeisungen 146 f.
Goldschmuck, Tragen von — 37 l-: "> den
hellenistischen Monarchien von besonderer Er-
laubnis abhängig 3g; im Gottesdienste 39 fl'.:
sakrales Verbot von Schmückt ragen 42; — aus
Grab in Au am Leithaberge 219
Grabaltar mit Darstellung eines schreibenden
Knaben aus Teurnia 32; aus St. Johann bei
Herberstein 187 f.
Grabarca, ummauerte, mit monumentalen Grab-
bauten iu Colatio 7 4 ff-; in St. Paul im Lavant-
tale 86
Grabbau mit Sarkoph.ngen in Ephesus 133 ff.
Grabdenkmäler aus Virunum 60; Typen der
Pettaucr — 136 f.; — aus Pola 173 ff'., ISl; —
in Au am Leithaberge 222 ff.
Gräber, römische, in Aguntum 7/., 10, 13, 16; in
Colatio 74 ß; in St. Paul im Lavantlalc 86; in
Unter-Haidin bei Pettau 137/.; in Pola /*'/./.;
in Au am Leithaberge 203,1}.
li rammatischcs zu griechischen Inschriltcn: Gene-
tiv des Infinitivs mit Artikel nach xaXii); bei
.•\kklamationen 22; Genetiv des SachbctrciTs 41;
Wiederholung der Präposition im Relativsatz 43;
Wechsel von Tenuis und Media 47; Wortfolge
bei Werlbezeichnungen 67 f.
Graz, römische Grabsteine im Johanncum 137
Grotte, künstliche, in römischem Wohnliause in
Pola 163/.
Gudform aus Pettau 127
Hades und Pcrscplioiio auf Sarkophngrclicf aus
Ephesos 141, 142
llafcnlor, römisches, in IVla 166 J
Siichregisler
284
Halbfigur, miiiiiiliche, aul Grabrelief aus Au am
Leithaberge 236/.
Hammer. Reiter mit — auf Kabirenrelief aus
Carnuntum ISO
Handhabe aus Bronze aus Virunum (Seepantlier
mit Medaillonliopf) 5.!'
Handwerl<er zum Teil in Phylen aufgenommen,
zum Teil außerhalb derselben 54
Harlberg, Kcntaurenrclief J90 f.
Hasen auf Sigillatascherbe aus Pettau 132; Hund,
einen — fangend, auf Relief aus St. Johann bei
Herberstein 201
Heimatbezeichnung der Veteranen in den
Soldatcndiplomen 156 ff.
Heizanlage eines römischen Hauses in Virunum
3S, 39; in Pola 170 f.; eines Bades in Teurnia
17 ff.; in Pettau 89 ß'.
Hekalemädchen auf Relief aus Aegina, Gewaml-
behandlung 131
Henkel eines Tongefälies aus Peltau mit Relief
einer Schlange 122
Henkclflasche, steinerne, als Aufsatz eines Grab-
denkmales in Au am Leithaberge 24S
Henkclkrug aus Teurnia 32
Heraklcios, Monat in Chersonnesos und im
Bithynischen Kalender 171 Anm. 56
Hermes Psychopompos vor Hades und Persephone
auf Sarkophag mit Unterwellsdarstellung aus
Ephesos 137, 141, 142
Hirsch, von Löwen angefallen, Relief aus St. Jo-
hann bei Herberstein 190 f.
Hund, einen Hasen fangend, Relief aus St. Johann
bei Herberstein 201\ — , gelagerter, bei .Silvanus?
auf Relief aus Pettau 102 f.
Hygieia und Asklepios auf Kelieffragment aus
Pettau 104f.
Hyllis, messenischc Phyle 52
Initialen in Stein- und Papyrusschrift 13 f.
Inschriften;
Griechische: Messene l ff. (Beschlüsse zu
Khren des Staalsschreibers Aristokles 2 ff.; .\b-
rechnung über Achtobolenstcuer 48 ff.); Ephesos
145 (f.; Poetovio 110; Milet 257 ff.
Lateinische: Wien(Soldalendiplom des Kaisers
Vespasian) 148 ff.; Volivstcin aus Ostia 200;
Kphcsos (Inschrift des C. Rutilius Gallicus 1 94 ff.);
Agunlum 10/.; Teurnia 24, 29 ff'.\ Virunum 41,
41, ff., 50 ff.; Colatio 62 f., 73; Poetovio 101/.,
103. 110 ff., 133 ff., 157 ff.; Poli 173 ff.; Au am
Leith.ibergc 223 ff.
Formales: Kurzfassung von Urkunden in
Inschriften 17 f.; Aufzeichnung von Urkunden
im gesamten Wortlaut 18; Bezeichnung von
Kundgebungen aus der Mitte von Versammlungen
in Beschlüssen 24 ff.; Freier Raum am Ende der
ersten Zeile von Schriftstücken 30; Initialen 13 f.
Beiträge zu Inschriften:
Griechisch :
Fouillcs de Delphes III 2 p. 18S n. 1(14 Z. 13 fl. 41
Jahreshefte VII Beiblatt Sp. 44 g ff.
IG V I 1169 47
IG V I 1434 116 f.
IG V 2 515 .1 & Z. 30 45
TG XII 7, 515 Z. 130 ff. 17 f.
Buresch, Aus Lydien 37 ff. n. 23 iS
Milet III (Delphinionl 177 n. 331' 18
Bull, de corr. hell. XIV 604 f. = Journ. of hell.
stud. XX 74 n. 2 25
Bull, de corr. hell. XXX VI! 122 ff. 105
Hebcrdey, Opramoas 10 II E Z. 12 33 f.
Heberdey-Kalinka, Bericht über zwei Reisen im
s.-w. Kleinasien (1896) 21 n. 7 34
Inschriften aus Pergamon 4IÜ 3O
l^omtow. Die Delphische Archontentafel des III.
Jahrhts. v.Chr. (Gölt. Gel. Anz. 1913; 17443
Keil-v. Preraersteiu, Bericht über eine Reise in
Lydien und der südl. Aiolis (Denkschriften
der Wiener Akademie d. W. phil.-hist. Kl.
LIII Abh. 2) 84 Z. II 43
Dittenbergcr, OGI 326 Z. 8 46
Athen. Mitteil. XXXVIII 37 f. Z. 4 48
Americ. Journ. of Arch. 1913 p. 170 n. 35 Z. 9 f.
53; p. 161 n. II 54
Wilhelm, Attische Urkunden I 35 64
'E97||i£ptj äpxaioX. 1884 S. 165 ff'. 85
Journal des russ. Minist, f. Volksaufklärung N. K.
VIII = Latyscliew, Pontica 31 5 ff. 171 f. und
Anm. 57
Latyschew, Inscr. Ponti Kux. IV 05 151 Anm. 58
Lateinisch:
Diplom VI 1 80 f.
Diplom XIX 86 157 f.
CIL III 4739 30
CIL III 4789 -(- 500') (add. p. 1.S13) 45/.
.1 ünglingsstatuctlc, Torso einer — aus Au am
Leithaberge 2^!?; drei nackte Jünglinge im Kahn auf
28.S
Sachregister
286
Surkopliay mit UiUcrweltsdarslelluiif; aus Eplicsus
140. 142
Junii rcgina als Kultgenossin des Jupiter Doli-
chenus 49; Rest einer Statue ilcr — r aus
Virunum 52
Jupiter Dolichenus, Kult in Virunum 45; Wei-
hungen an — ibid.; Reste einer Statue des — 52;
— Depulsor, Votivrelief für -- aus Colatio 05/1.
Kabirenreliefs aus dem neuen Mithräum in Peltau
94 ff.\ im Museo Kirchcriano in Rom 145; im
Museum von Aquileia 146 f.; im Museum zu
Sinj 148 f. ; in Carnuntum 149 f.
Kahn mit drei nackten Jünglingen aul Sarkophag
mit UnterweltsdarstcUung aus Ephesos 140, 142
Kalumn ieneid im milesischen Prozefirecht 266
Kandelaber auf Darstellungen der Kabirenreliefs
149; Zierstück eines Bronzekandelabers aus
Virunum 52
Kantharos, gehenkelter, mit pantherähnlichen
Tieren beiderseits und Weinrankenwerk auf
Relief aus St. Johann bei Herberstein 187 f.,
193 f.
Kapitell, Akanthus-, aus Colatio 64
Keltische Einflüsse auf pannonischen Grabsteinen
234 f.; — Namen auf Inschrift aus Teumia
31 f.; auf Inschriften aus Pannonien und Noricuni
245 ff.
Kentauren mit Löwen kämpfend, Relief aus St.
Johann bei Herberstein 191, 194 f.; Kentaur aul
Relief aus Hartberg 196
Keramische Funde aus Teumia 32; aus Colatio
75 ß'.; aus Petlau 121 ff.; aus Pola 175 f.; aus
Au am Leithabergc 210 ff., 214/., 217 f., 248,
249
Kistengräber vom römischen Friedhof in .\u am
I.eithaberge 216/., 252
Klappstuhl auf Relief aus Colatio 75
Klcodaia, niessenische Phyle ;3
Klotho s. Moiren
Knabe, llötenblascnd, auf Relief aus St. Johann
bei Herberstein 192; Vollfigur eines Knaben
neben männlicher Halbligur auf Relief aus Au
am Leithaberge 236; Torso ,ius Peltau 109
Kränze, das Tragen von — von behördlicher Er-
laubnis abhängig 4ü
Kresphontis, messenische Phyle 521'.
Kriegerische Verwicklungen in Griechenland
130 — 80 V. Chr. 97 ff.
K r i e g 3 s t e u c r n 105 fl".
Krugilcckcl aus ßronzc aus Pettau //;'
Kultgefäße mit Darstellung von Tieren 123/.
Kundgebungen der Volksversammlung und Ein-
zelner während der Verhandlungen 20 ff.
Kyraation des Viergötterallars im Akropolismuseuni
128 f.; des Tempels der Athena Alea in Tegea
128 f; stehendes — I2q: eines Weihreliefs aus
Epidauros T30
Lach es is s. .Moiren
Lampen, Tonlampe in Grabbau zu Ephesos 134;
Bronzelampe aus Virunum 52; Tonlampe aus Co-
latio 75, 81; aus Pettau 128 ß'.; aus Au am
Lcithaberge 214; Bruchstück eines Lampenmodcis
aus Pettau 129
Landschaft, Andeutung von — auf Reliefs aus
St. Johann bei Herberstein 191, 195
l.eierspiclende Frau auf Relief aus .St. Johann bei
Herberstein ISS/.
Leithagebirge, römische .Stralien und .Siedlungen
am — 204
/.Euy.ü)naTa, Eintragung von Kaufgeschäften auf —
270/
Liber-Bacchus mit Panther auf Relief aus Pettau
103/.; Weihung an Liber aus Ostia 200
Lichtgottheiten auf Kabirenreliefs aus Pettau
96, 147
Liktor und Klappstuhl auf Grabstein aus Colatio 57
Liturgische Szenen auf Kabirenreliefs aus Pettau
94 ff.
Lokalgottheitcn, norische 29/.
Löwe, gelagerte Löwen als Akroter des tiiebel-
daches eines Sarkophags aus Ephesos I3'i; — ,
einen Hirsch anfallend, Relief aus St. Johann
bei Herberstein 190/.; — , mit Kentauren
kämpfend 191, 194/.; — und Pferd 193; Relief
eines Löwen auf Tongefnß aus Pettau 123
Mädchen, vor Unhold zurückschreckend, auf Unter-
weltsdarstcUung eines Sarkophages aus Ephesos
140, 142: Vollfigur eines kleinen Mädchens mit
Traube auf Relief aus .Xu am Leithabergc 236,
239
.Mann in phrygischer Tracht auf Kabircnrelief aus
Carnuntum 150
Mantincia, Beute aus — bei der Eroberung durch
Antigonos 108, 1 10 f
HXOTpoi. juaTpstai 5S f.
Medaillonbild mit Darstellung einer Gottheit.' aus
Pola 176; mit Brustbild eines Ehepaares .lus
387
!HS
St. Johano bei Herbersteiii 202: von Secpnnlher
gehaltenes Medaillon auf Bronzchandhabe aus
Virunum S3
Megalopolis, Bericlil des Polybios 11 62 über die
Beule der Lakedairaonier bc-i der Kroberun^ von
— 107 fT.
Mcmtnius, I'rokonsul und Memmiür 71 f., 93 IT.
McmnoD, Fragm. Hist. Graec. III 540 cap. 29 98 f.
Messen e, Synhcdrion I, 3; Theater 34; Urkunde
über die Feststellung der Grenze von — gegen
l.akedaimon I ff.; Beschluli der Messenier zu Ehren
des Slaalsschreibers Aristoklcs 2 ff. ; Abrechnung
über die F.rgcbnisse einer dv.-tupoXoj sJoifOpa 48 ff.;
Ausdehnung und Einwohnerzahl des Gebietes von
— 1(3 f.; Volksvermiigen von — Il4f.
Messerklingen aus Colalio 6S
Metrologisches 64, 65, 72
Milet, Urkunde betreffend eine innere Anleihe der
Stadt — 257 ff.; Ansiedelungsurkunde für Kreter
im Gebiete von Myus 269 ff.
Militärgral) steine aus Pettau 133 ff.
Militärdiplome s. Soldatendiplorae
Mithriium, neues, in Pettau 00 ff.; Skulpturen und
Kleinfundc Oi ff.
Mithrische Tiere auf Kabircnrelicfs aus Poltau
100
Mnasistralos aus Messene 92 f.
Model, Fragment eines Lampcnmodels aus Petlau /29
Moiren? auf Unterwellsdarstellung eines Sarkophages
aus Ephesos 142 f.
Monalszählung nach achäischcr .Sitte auf Inschrift
aus Messene 8
Mosaikboden in Virunnm 38
Mühldorf im Mölltale, römische Badeanlage 23 f.
Münzen aus Teurnia 19\ aus Virunum 54, 56ff.\
aus Colatio G'i ff., 69 f., 76, 79, SO, Sl, S2, 83,
84; aus Pettau 93; aus Au am Lcithabcrge 213,
215, 221, 247, 249 ff.
Muschel, von Eros gestützt, .Tuf Relief aus Pettau
105/.
Mutenum, Ansetzung von — am Leithagebirge 204
Mysterien, Darstellung einer Eingeweihten auf
Unterweltsdarslellung eines Sarkophages aus
Ephesos 141; Mysterienhandlungen auf Kabircn-
relicfs 707; — s. Andania
Nackte weibliche Gestalten auf Relief in Aquileia
147/.
Namen, römische, bei den Griechen 96; Namen-
gebung im römischen Heere 160 f. u. Anm. 36
Nemerius 63
Xeuat tische Kunst, AthenadarstcUungen in der
— 125, 131 f; Athen als Ausgangspunkt der —
132
Neubürger, rechtliche Stellung 277./.
Nike auf Girlandcnsarkophag aus Ephesos 135; auf
Reliefsarkophag aus Ephesos T37; — s. Viclori.i
Nikomedcs Euergetes 85
•ii\io- ssvixi; 272
Noricum, Ausgrabungen 5 ß'.; norische Lokal-
gotthciten 29 ff.; Form des fiiebelrahmens auf
norischen Reliefs 192; Ornamentrahmen der
norisch-pannonischen Denkmäler 32, 141, 1S7,
190, 200, 237
Nutrix, Statuette aus Pettau 108
Ölf.ibrilc, Reste einer — in GalU-sanii bei l'oU 1S2/.
Dlirgehänge, gulilene, aus Grab in Au am Lcilha-
berge 219
Olympioniken, Vergünstigungen bei der Be-
steuerung 56
Opfermahl auf Ivabirenieliefs WO, 145 ff.; Resl
einer Opferszene auf Relief aus Au am Leilha-
berge 222/.
Orakelinschrift dos Apollon Koropaios, Da-
tierung 83 f.
Orion? auf Unterwellsdarstellung eines Sarkophages
aus Ephesos 142
Ornamentrahmen der norisch-pannonischen Denk-
mäler 32, 141, 187, 190, 200, 237
Orthographie der Inschriften aus Messenien,
Lakonien und Arkadien 72 ff.
Ostia, Weibung an Liber aus — 200
I'an nonisclie (ir,ibsteine. Typisches der Relief-
darstellungcn auf — 223, 224, 22S/., 233; —
Tracht 229
Panoramaberg s. Pettau
Pansraaske auf Sigillatascherbe aus Pettau 132
Panther von Bacchusrelief aus Pettau 103/., 109;
pantherähnliche Tiere beiderseits eines Kan-
tharos auf Relief aus .St. Johann bei Herber-
stein 187/., 193/.
Papyrus, BGU 888 161 Anm. 36
Pelzmütze mit breit aufgebogener Krempe auf
Darstellungen pannonischer Grabsteine 229
Persephonc und Hades auf Sarkophagrclief aus
Ephesos 137, 141
Pcrseus und Andromeda auf Relief aus .St. Joliaim
bei Herberstein 200
:8c,
Sachregister
290
Pettuu, Ausgrabungen auf dem Panoramaberge
87 ff.; Gebäuderest mit Heizaulage 89 f. \ Mi-
thräum 90 ff.; Fundkarle 147 f.; römische Orau-
brücke 155 ff'.; Bauinschrift von der Brücke
158 ff.; Funde 94 ff., 157 ff'.
Pfändung im milesischen Prozeßreeh l 267 f. : Fristen
für Auslösung von Pfändern 268
Pferdegespann auf Grabstein aus Au am Lcitha-
berge 224
Pfünz, Dolichenushciligtum beim Lager von — 55
Philostratos I p. 362 Kayser 120
Phylen in Messene 52 ff.
Poetovio s. Pettau
Pola, Weganlage vom Nordhange des Stadthügels
zum Hafen 161 ff.; Gebäudereste 162 f.; Funde
173 ff.; antiker Bau an der Via Kandier 176 ff.;
Nekropole 181 f.; Hafentor 166 f.; Stadtmauer
168/.; mittelalterliche Stadtbefestigung 169;
Hausbauten beim Hafentor 170/.; Funde 173 ff'.
s. Gallesano, Brioni
Polybios n 62 107 ff.
Porträtfiguren auf Sarkophagrelief aus Ephesos
137; Marmorkopf aus Teurnia 24/.; Porträt-
büsten auf Reliefs aus St. Johann bei Herberstein
200/., 202; Reste einer Porträt6gur auf Grab-
stein aus Au am Leithaberge 228; Porträtfigur
eiiner Frau in pannonischer Tracht in Nische
228/
Presbyterium der Basilika von Aguntum 6
Procurator Augusti in Poelovio UO ff.
Protokollform von Beschlüssen 18 f.
Prozeßrecht, milesisches 263 ff.
Purpurgewand als Auszeichnung 38; Tragen von
Purpur in den hellenistischen Monarchien von
besonderer Erlaubnis abhängig 39
Puteal, kapitolinisches, Alhena auf — 125
Putto, Torso aus Pettau 108/
Rahmenform auf norischen Keliefs 32, 141, 187,
190, 200, 237
Räuchergefäß aus Pettau 127
Rechnungsurkunden, Versehen in — (14 ff. ;
Wortfolge bei Wertbezeichnungen 67
Rechtsgeschichtliches zu milesischen Inschriften
257 ff
Reibscbalen aus Pettau 126
Reiter .luf Kabirenreliefs 100. 145 p.
Reliefs, doppelseitige, von der Akropolis i;iff.;
Verschiedenheit der Relief höhe auf — 124:
Kvmation eines Weihrcliefs aus Fpidauros 130;
Jahrc->h<-t'ti< Aei iisicrr. .irch:iol. Inttituirs H<l. XVII Britila
— auf Sarkophag aus Ephesos 136 ff.; — aus
Teurnia 24, 32; aus Colatio 65 J .; — aus dem
neuen Milhräura in Peltau 94 ff.; Myslerienreliefs
in Aquileia 146 ff., in Carnuntum 149, in Sinj 148;
Relieffragment von der Draubrücke in Pettau 157;
— aus St. Johann bei Herberstein 185 ff.; — aus
Au am Leithaberge 222/., 251
Religiöses Leben in Griechenland um die Wende
des l. Jhs. V. Chr. 84 f.
Rente, Gewährung einer lebenslänglichen — an
Anleihezeichner in Milet 257 ff.
Rind, Reste der Statue eines Rindes von Dolichenus-
statue in Virunum 52
Ringe, Goldringe als Auszeichnung verliehen 37ff.;
Eisenringe aus Colatio 82; — aus Petlau 120/.;
— aus .\u am Leithaberge 215, 219, 220;
Ringschlüssel aus Au am Leithaberge 220
Rom, Kabirenrelief im Museo Kircheriano 145
Römer, Bezeichnung der — als ij-fO'JjisvOi oder
•/.patO'jvTs; 46: Forderungen römischer Macht-
haber an griechische Städte 27 f.
C. Rutilius G allicus. Inschrift des — aus Ephesos
194 ff.; Laufbahn des — I94ff.; Geburtsdatum
199
Sabaziosbüste auf Geräßfragment im Museo pro-
vinciale Campano in Capua 126
Sammelbüchse, tönerne, aus dem Dolichenum in
Virunum 53 /.
St. Johann bei Herberstein, römische Reliefs 185 ff'.
St. Paul im Lav.inttale, römisches Gr.äberfeUl S'i
St. Peter im Holz s. Teurnia
Sappaei 155 f.
Sarkophage in Grabbau zu Ephesus 1341!".; Gir-
landensarkophag ebendort 134 f.; ^ mit Unter-
weltsdarstellung 135 ff.; schmucklose — im
römischen Friedhof in Au am Leithaberge 216
Säulen form der Votivsteine für Jupiter Dolichenus 5/
.Schiffstreppe auf Sarkophagrelief aus Ephesos
140
Schildbuckel, Reste eine» eisernen — aus Teurnia
32
Schlangen, apotropäisch 122; dekorativ verwendet
122/.; auf GelaQfr.agment im Museo provincialr
Campano in Capua 126; zu beiden Seiten eines
Geräßes auf Kabirenrelief in Sinj 149; auf Ka-
birenrelief aus Carnuntum 150; Schlangengeßße
aus Pettau 121 ff'.; Schlangenslab aufCiefäßfragment
aus Capua 126; Schlangenköpfc an Silberreifen
aus Colatio 70
'■ 19
291
2Q2
Schlolllieschliiyc aus Teurnia 32
Schlüssel aus Colatio 76: aus Pcttaii 12t; aus Au
am I.eitliabcrf;e 213
Sclineclie auf Relief aus St. Johann bei Ileiber-
stei» 18S
Schreibender Knabe auf Grabaltar aus Teurnia .?2
Schriftcharakter der messenischen Inschriften
75 n--
Schwert, Mundbleih einer Sclnvertsclieide mit
Reliefvcrzierung 142/.
Seepanther mit Medaillon auf Bronzehandhabe aus
Virununi S3
Seetier auf Sigillatascherbe aus Pettau 132
Seygau, römische Reliefs in Schloß — bei I^eib-
nilz 189/.
-iXs.^, Fluli in Messenc II8
IsX/.ä;, Landgut in Messene 118 f.
Servius ad Aen. I 720 147
Siegelring aus Bronze mit Darstellun«; eines
Delphins 220
Sigillatagefäße, Reste von • — aus Virunum und
Stempel 59 f.; aus Colatio 79, SO; aus Pettau
130/.; aus dem römischen Friedhofe in Au am
I.eithaberge 214/.
Silberreifen mit Selilangenköpfen aus Colatio 70
Silvanus mit Pedura auf Relief aus Pettau 102/.;
Torso einer Silvanusstatuette aus Pettau 106; —
und Nymphen auf Relief aus Pettau 102
Sinj, Kabircnrelief im Museum von — 148/.
Skclettg räb er im römischen Friedhofe in Au am
Leithaberge 216 ff.
Soldalendiplome 148 fr.; Diplom des Kaisers
Vespasian 148 ft.; Schrift 153 f.; Datierung 154 f.;
lleimatsbezcichnung der Veteranen in Soldatcn-
diplomen 156 ff.; die Zeugen iGof., 164 f.; Zu-
fiigung der Zeugennamen 179 f.; Ausstellungsort
der Originaltafeln 161 f.; Inscriptio 162 f.; Aus-
stattung der älteren — 164 fr.; Ausfertigung und
Ausfüllung der Rlankette 178 f.; der Aktengang
184 f.; Ort der Ausfertigung und Aushändigung
der Diplome 188 f.; Verschiedenheiten von Aus-
schriflen aus der nämlichen Originaltafel 189 fi.
.Spie gelgriffe aus Colatio 76 ; aus Pettau 120
.Spinnrocken und Spindel? .als Attribute der
Klolhc. auf Sarkophagrelief aus Ephesos 143 u.
Anm. 16
Stadtmauer von Teurnia 26/.; von l'ola 168/.
Statins silv. I 4 68 ff. 195 fl.
Sicinflasche mit Henkeln als Aufsatz eines Grali-
denkmals in .\\\ am Leithaberge 24.^
Stempel von Sigillatagefaßen aus Virunum 59/.;
Ziegelslempel aus DiiuäEi- 62; aus Pettau 113 ff,;
aus \'o\:\ 164; .Vmphorenstempcl aus l'ola / 75 /.;
r^ampenstempel aus Colatio 81; aus Pettau 129
Sterbegeld, Gewährung von — nebst lebens-
länglicher Rente an Anlciliczeichncr in .Milot
257 f.
.Stil der gricchisclien Volksbeschlüsse 16 f.
Strafbestimmungen zugunsten der Rentner in
der Anleiheurkunde der Stadt Milct vom Jahre
205/4 v. Chr. 263 ff.
.Strafgelder besiegter .Städte und Landschaften
105 f.
Straße, römische, in Unter-Haidin bei l'etlau 137 /.;
Straßennetz Scarabantia — Carnunlum — Vindobona
203 /.
Stribach bei Lienz s. Aguntum
Symplegma, erotisches, auf Lampe aus Pett.au
Tegea, Kymation de-; Tempels der .\tlicna .\lca
in — 128 f.
Tclephosfries, Alhena aal dem — 1 3u
Tempel in Colatio 63 ff.
Teppich? auf S.irkophagrelicf aus F.phesos 140,
141 u. .\nm. 8
Teurnia. StadtgöHin 29
Teurnia, Ausgrabungen 17 ff.; römische Badeanlagc
17 ff.; Stadtmauer 20/.; Gebäudereste 27/.; Funde
24/., 28 ff.
Theater von Messene 3)
Thermengebäude s. Bad
Tierdarstellungen auf Kultgefäßen 123/; Tier-
kampf auf Relief aus .St. Johann bei Herberstein
193
Tinr/|ia, Bedeutung ijl f., 108 IV.
Tnngcfäßc aus Teurnia 32; aus Virunum 53/.;
aus Colatio 75, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84;
aus Pettau 121 ff.; aus Au am Loilhabcrgc 210 ff.;
Tonwarenfabrik am .Mnnle Luron in l'ola I7(>
.Anm. 7
Torbau auf .Sarkophagrelief aas Fpliesos 140, 142;
Hafentor in Pola 166/.
Toten mal auf norisch-pannonischen Reliefs 223
Totenreich, Vorstellungen vom — 141 f. und
Anm. 13
Tracht auf pannonischcn Grabsteinen 228/.;
.Mystentrachl auf Sarl,o]iliagrelief ans F.jihesos
141
Triklinium im I)olirliennsl)eilit;liim /,ii\'iruninn 17
293
Saclircyislcr
291
Xürhüttr des Hades? auf SarUojihaijrclief aus
Ephesos 140, 142
Tumuli auf römischcni Friedhofe in Au am Leilha-
berge 210 f.
L'lmus, Ansetiun^ von — l)ei Bruck-Neudorf 203
II. Aiiiii. I
Untcr-Haidin bei l'ettau, römisches Gräberfeld
und StrafJe 137 f.: Uronzerelief 142 f.
Unterwcltsdarstellung auf Sarkophag aus Ephe-
sos 136 f., 141 ff.
V'al Catcna s. Briuni
Verhandlungsfristen im niilesischen l'rozefirecht
266f.
Verträge zugunsten Dritter im hellenistischen Recht
261f.
Venantius Fortunatus v. S. Martini I\' G49 fl'. 9
Verbot des Schmucktragens beim Gottesdienst 42
Vereinsverbände (gentiles) in Noricum und Ober-
Italien 12 f.
Vermögen griechischer Städte 107 ff.; Vermögens-
verhältnisse von Bürgern griechischer Städte 90 f.
Vespasian, Soldatendiplom des Kaisers — 148 ff.
Vibius 3-:pa-T|76; 93, 95
Victoria, Statuette aus Pettau 107; — und Vulkan
in Medaillon auf Sigillalascherbe aus Pettau 130
Viergötteraltar des Akropolismuscums, Athena
auf — 126 f.
Vipstanus Gallus, Statthalter von Pannonicn
196 f.
Virunum, Ausgrabungen 0*5 .//i; Häuserinseln 33ff.\
Thcrmenanlage 39/.; Funde 41; Brunnen 41 ff.;
Stadtplan 42 ß.; Kultbau des Jupiter Dolichenus
45 ff.
Vogelnest auf Relief aus St. Johann bei Herber-
stein 194
Vollfiguren, sitzend oder stehend, auf pannonischen
Grabsteinen 232,233; Ursprung und Verbreitung
des Typus 234,1.
Vorlagebücher für Reliefdarstellungen auf pan-
nonischen (irabsteinen 237 u. Aiiin. I
Volivreliefs aus Pettau '.>4ß'., 109; Votivaltäre für
Jupiter Dolichenus aus Virunum 4S ff.\ — für
Jupiter Depulsor aus Colatio 05 f.; Votivslein
für I-ibcr aus Ostia 2üO
Vulcanus und Victoria auf .Sigillatascherbe aus
Pettau 130
Währungsanomalien O4
Waffenrelief aus Pettau 141/.; Waffen nufUronzc-
relief aus Unter-Haidin 142 f.
Wagebalken, Bruchstück eines — mit Gcwichls-
knopf aus Blei 220
Wagen, vierräderiger, mit Pferdegespann und
Kutscher auf Relief aus .\u am l-eithabergc
224; Wagen auf Grabsteinen ibid.; Reste
gleichartiger Darstellungen aus .\u am Leitha-
berge 232, 241
Waltersdorf am Saffenbach, römische .Siedelung
WS f.; Reliefs aus — 199
Wand bemalung eines römischen Hauses in Viru-
num 3S; in Pola 163; im neuen Mithräuni in
Pettau 94; Wandgemälde des Vinccnliusgrabcs
in der Practextatakat;ikonibe 143
Webegewichte aus Pettau 133
Wehrbeitrag, den -Messeniern von den Römern
auferlegt 96 tV.
Weibliche Gewandfigur (Juno rcgina.'), Reste
aus dem Dolichenum in Virunum 52; weiblicher
Reliefkopf mit Blumendiadem aus Pettau 109
Wert von Grundstücken im Altertum 61 ff.
Widderkopf auf Darstellungen der Kabirenrcliefs
149; Gestalt mit — auf Kabircnrclief aus Pettau
100
Wirtschaftsgeschichtlichcs in griechischen In-
schriften 61 ff.; Volksvermögen von Messene
114 fl.; von Mantincia III ff.; von .\lhen 108,
Uli
Windischgraz s. Culatio
Zahlzeichen, griechische, 117
Zahlungen, Höhe der hellenischen Städten und
I^andschaflen auferlegten — 104 ff.
Zeugen auf Soldatcndiplomcn l'>o, 164 ff.; ihre
Rangordnung 170 f.: Zufügung der Zeugenn.imen
auf Diplomen 171) f.
Zicgelstempel aus Douie 62; .lus IVtlau 11,'^ lt.;
aus Pola 164
Zisicrnenanlagc in röniischeni Gcbiiudc in Pola
ISO. ist
Zurufe s. .\kklamalionen
EPIGRAPHISCHES REGISTER
I. (Jrtsindex.
A. Griechische Inschriften.
Andanü 87 f.
Epliesos 146
Mavromati I (T.
Messene I ff.
Mili-t 257 ff.
Poetovio (Petlau) tlO
B. Lateini.sche Inscliriftcn.
AguntuiD (Lienz) 10 ff.
Arndorf 60
Au am Leithaberge 223 ff.
Colaüo (Altenmarkt) 63, 65, 72,
74, SO, 81
Ephesos 194 ff.
Klat;enfurt 60 s. Virunum
Ostia 200
Poetovio (Pettau) 101, 102,
103, 110 ff., 129 f., 133 ff.,
157 ff
Pola 173 ff.
Teurnia (St. l'eter im Hob.) 24,
29ff.
Virunum 41, 4S ff.
Wien 148 ff., 200
2. Namen- und Wortindex der eriechischen Inschriften.
'A-j'ay-o; Up5'j; 4 Z. i ; 8
XYä]"oXt; 171 Anm. 58
"A-fituv (?) 88 ni Z. 9
ä^oüiisvoi 5 Z. 31, 32; vgl. 46
ä-fpi! 6aÄ«)vos 49 Z. 24; vgl.
60 f.
Al]oxp:a)v 88 I Z. 1 1
äxaTocßoXis 49 Z. 40; vgl. 70
äxpi-05 49 Z. 16
»
ixpair,;
II Z. 13
'A/.SJiazBaia 117 Z.8; vgl. 119
ä>a/.pf;o8-at A '/.. -,; vgl. 32
ivjpiä; 5 Z. 39
öfis'.TS'yfc: 49 Z. 48
ivr,f. sc-faS'ös xai -^i/.iitaTpts 5
Z. 40 ; vgl. 48
ävdtiTMc-0{ ;5 Z. 36
■.Vv-(Cv.-/.'v: 88
'AvT6viy.o; (?) 88 I Z. 6
dvüJtovöyjxos 5 Z. 26; vgl. 45
ÄTioäExsoü-at 4 Z. 13; 26; vgl. 42
äiio]Xo-f£Ss38-at 4 Z. 3; vgl. 31
äjtdXwJta 116; vgl. 117
'Apiaxapxo; 87 III Z. 4
'ApiaToy.?.f,; 4 Z. 14; 5 Z. 38
'Äpwxoy.X^; KaXÄixpaTS&j 4
Z. 18 f.
— 6 "fpajinatejs Twv 3uv£3p«)v
4 Z. 13; 5 Z. 22
— • 6 Y paniiatsO? [xö)v juvsäptuv ?]
4 Z. 2
— Ka/j.iy.pocTsi; i ■;(,'x\i\i.a-.V)i
-0)7 ouvodpuiv 5 Z. 42
'Apt3-o[y.]paTy); 88 n Z. 6
\p[i3T0(i]ax£s 48 Z. 3: 49
Z. 42
'ApJatMV 88 III Z. 15
'Apiaxojv 171 Anm. 58
äpX^Xüv xoO ■fP^'P'l^*''^'''? '^'''''
ouvsJptuv 4 Z. 17 f.
äxiitaxoi 49 Z. 46
Aöxo|isia 49 Z. 26
Kiivxoj Aü^iS'.oj Sr.opio'j Souaäj
117 Z.7
a-^aipstv 49 Z. 21
"A'^poäixrj s. Aaixi;
^dOpov 4 Z. 18; 20; 21
Btdätva (Biaätva!') 47
Bia[Jivo]7ioXe£xa; 47
•,'pa{i|iax£'j; xriiv ouviiptuv 4
Z-I3; 17
-,'pa|iiiaTS'j; [xöiv 3'jvi4pii)v ?] 4
Z. 2
•,'pa|inaxtCo)7 :'jvc5pcit; 4 Z. ig
-97
Epi^rapbisches Register
298
iMZii 'A(fp&dt-T| 146
iaV;fovt!]s 48 Z. 2; Aal;fv/Ti;4g
Z. 41
5ax-üXiov j^puooiiv 4 Z. 1 2
Aiji'.rTtos 88 III Z. 7
ia|i(axo? (?) 88 III Z. 6
iajiituv 49 Z. 26; vgl. 63
ia|ii3Tpa-:og 88 III Z. 15
i]ajiiaTpa-:o; 88 I Z. 12
Ax|i(av 48 Z. 14; 49 Z 21; 56
5avsi3|iö; 4 Z. 8
äsivip'.ov 49 Z. 30; vgl. 72
3iaXo-fiO(ic; 4 Z. 6: vgl. 33
5ia'{;a9i3|i6; 4 Z. 3 ; vgl. 30
5LöRo5ix]tt); 18
5'.xa;<;üv 4 Z. S
Sijiujo; 146
d'.otxslv 4 Z. 16
äö-fCliata 4 Z. I
Api(i6>.o; 88 III Z. 14
if>-OfEt; 5 Z. 28; vgl. 45;
Z. 32
sixujv xa^-it^a 4 Z. 10 f.
six&vs; fpanxai 5 Z. 39
EiooSta^Eiv 4 Z. 7; vgl. 33 I".
siao5o'. -räj toXeo; 4 Z. 20
ziazopä, 4 Z. 3, 9; 49 Z. 18
sta-.fOpd, öx-(oßoXo; 49 Z. 28
ixa3-oj = sxatspo; 5 Z.
vgl. 37
ix(itgäSE;v 4 Z. 8; vgl. 34
äX.p.Ei(ia 4 Z. 8 f.; vgl. 35
Eli-toxsÜEtv 5 Z. 22
£(i:f avrj; ' s'.; xo — ■ ij j Z.
sii;favi?eiv 4 Z. 13; 5 Z. 37;
23 f-
i(v)aTpa-:£')E33-a'. 49 Z. 36;
68 f.
«{odiä^E'.v 4 Z. 20
ini-f.-fvo)sxsiv 5 Z. 35; vgl.
ira-fpä'^S'.v 49 Z. 16; vgl. 51
citixpfvsiv 49 Z. iC
kK:iU).sM 4 Z. 9, 14; 5 Z.
vgl. 35 f.
i-isTax'/; 4 /.. 20; vgl. 4.;
äwxa-fa£ 5 Z. 30; vgl. 27
iTtltafjia 4 Z. 8; vgl. 77; 3
iTttia-fCna] 4 Z. .)
i]ri-:po-o; i:6ßfa3XiO) 110
49
Era^speo6-at 4 Z. lo; 5 Z. 39;
vgl. 24; 36
'E]jt£xapTOs 88 I Z. 7
'Epatia; 88 II Z. 12
ipixai äoäXci 49 Z. 3g
'Epcüj 146
Eü(iap[£a]a; 88
Eünap . . a; 88 II Z. 7
Eüjiapr,; 88 III Z 1 1
'H/,i6ä(upo; 146
r,|«(ap»X'.ov 48 Z. I
HocXcov 49 Z. 24
9ia]Tpov 4 Z. 5 f.
6]paaO(iaxos (?) 87 II Z. 3
SSimToci 4 Z. 6
Focioj Eiouivx'.oj 117 Z. 2
MTf.\iOi 'loüXto; 117 Z. 5
'l7c[TLi]xa 49 Z. 24; vgl. 60 f.
'I30XX'^J 87 I Z. 5
■3C.xa; 5 Z. 41, 43
■/.x3.xp£;oxa; 4 Z. 10, 14; 5 Z.
43! vgl. 35 f.
xaü-apü); xai dtxafuj 36; vgl.
120
xa3.i3xavE'.v 5 Z. 28
Aixiio; KaixäXios Mdpx&u 1 1 7
Z.3
KaXJ.txpaxr,; 4 Z. 19
KaX),toxa 49 Z. 24; vgl. 60 f.
•/.axaji&vo; 4 Z. 16; vgl. 43
xaxdjwt x;nai 5 Z. 38, 41
xaxaxpf,3a-ai 33
xaxEpYai;s3!>a'. 5 Z. 30: vgl. 46
y.3-.faXä = Summe 48 Z. 10; 49
Z. 20; 27; vgl. 60
XEtfäXtOjlX 48 Z. II; 40 Z. 18;
vgl- 55
KXso3aia 48 /.. ö; 49 Z. 44:
vgl- 53
KXsoXata s. KÄEcix-a
xpsjiasxd; 141»
Kp33y5v]:;; |.'< /. I ; Ivpä3Y0vxi;
49 ''■■ I"
\s:-ryjytivi \'l /.. 38; vgl. o.)
■>.v.-.vty;i% 5 Z. 29; vgl. 45 f.
.\v/.vjp-,'o; 87 HI Z. 2
A'jxi^pcüv 88 I Z. 10
[X]6oa-io; = Xo'.3a.toj 53 f.
A'J3ixpaxT,; 88 III Z. 8
Xöxvoj yjiXv.i:''^^ ii'i'jjoj xpE;ia-
3x4j 146
]ix3xpä!ai 49 Z. 15, i'i
Msiiji'.i; i äv9.0-axo; 5 Z. 36
;iExaX>.a-,'OX£; IXeO^spo: 49 Z. 37 :
vgl. 69
tisxa-oXo-fiJscO-a'. 31
Mvasisxpaxoj 87 I Z. 4
HÜOXTjJ 146
|i03xi5 14O
Xatj 146
Xäscov 171 Anm. 57
Nstxrj 146
NöliEpio; 49 Z. 26 ; vgl. 63
Xixta; 87 III Z. 5
isvoi 49 Z.45
ZEV0-/.paxr,j 87 III Z. 3
-/ixoa'JXaxs; 18, 2ö9 Anm. 64
ixxcößoXo; si3?opä 4 Z. 3
'OXu|in'.ovtxa'. 48 Z. 1 3; 49 Z. 4.S
ö(io8.'jna5iv 5 Z. 38 ; vgl. 24
Oö(ß'.G; c oxpaxa-,'i; 4 Z. 10. 11:
5 Z.36
O0]!?'.o; 6 T:paxa7i; 4 Z. 6
näv3U)0S 87 II, Z. 4
-apa-'.[ia3(a 48 Z. 14; 49 /.. 10,
24; vgl. 58
napsüpsot;. xaxa — / 5 Z. 28;
vgl. 45
ni-xstv: 49 Z. 28, 32, 34; 7:[s-
nxoxox«)v . .] xp'ijiäxwv 4 Z. 3 ;
vgl. 32
noix-.Xiai 117 Z. 3
noxocfSiXso^a: 4 Z. ^
-pssßsücu 5 Z. 31
rpos'.solidl^siv 34
npo8i3siia3iti; 34
npoivxsip-.sa-stsa'. ipxai 5 Z. 34
-p63P)-0'/, xaxi -. 4 Z. 1 1 ;
vgl. 42
llpixxalov 117 Z. 2
Il|'j3-.i; 41
2yy
Kpigrajibisches Rcyislcr
300
■Pc)|i«ioi 5 Z. 3;: 4S Z. 8, 14;
40 Z. 47; ilf)
l3^.atr:i;i 110
iisX/.ä; 117 Z. 3; v^l. I us 1.
i'-liia; 88 I Z.
ii|i(ov 117 Z. 3
i:-6pio; 117 Z. 7
STS^JavoOv 4 Z. 10
iTOixslv 5 Z. 29; vgl- 46
jtpaiafi; 4 Z. 10, 1 1, 17; 5 '/■.^O
i-päTwv 88 III Z. 10
juvifS'-"' 49 Z. 18; vgl. 60
lOvsJpo'. 4 Z. 2, 7, 9, 12, 14,
17, 19; 5 Z. 23, 37, 42
Ty;ya-4oi>.x:o-r/ 48 Z. 1 1
TiTpiiiJlo/.V/ 48 /.. 6; 49 Z. 40,
43
TJXväTX'. 48 Z. 1 1
-ijiäaS-ai 48 Z. 14; 49 Z. 18,
21; 49 Z. 26
T'-iiaota 49 Z. 24; vyl. 51
T'.|islv 5 Z.41; vgl. 48
-CliYjlia, Bedeutung 108 IT.
-.olyo; 49 Z. 32
Tpiy.dpava 117 Z. 8
Tpixa^.v-ov 49 Z. 53
Tp'.üjßoXov 49 Z. 41
'i'piv'-!«? 146
"rXÄi; 48 Z. 5; 49 Z. 43
ü;:apits 48 Z. 12; vgl. 55
&;i[6]ds'.fna 5 Z. 25
i>r.o<zö\ifoXo'. 48 Z. 14; 49 Z. 4*);
vgl. 57
'l>a-fsivcix 117 Z. 5; vgl. 119
tftXöiiaTp;; 5 Z. 40
Vpovti^etv, -E-p6v[Ti]-;c 5 Z. 33;
vgl. 47
V'jXk 48 Z. 8, II
Xa'.prijKov 87 II Z. 5
XaXy.sto; 140
XStpil^stv 5 Z. 25; vgl.
X[st]ptan<j; 5 Z. 24
XSipiands 5 Z. 27; 29;
XStpOTäX^ai Xi'.TO'Jp-fyO
z. 38
Xpuacj-.fC.psiv 37 11.; — -
40; 42
Xpuocpüpia 5 Z. 37
Xp'j3o-.fdpo'. 39 f.
Xiops'.v (von Gcldernj
vgl. 32
4.i
49
4 Z. 4;
•^ari^iaO'a; 4.S Z. 1 1
.. . 5a|i(ov 88 I /,. 8
3. XaiiiLii- und Wort index der lateini. seilen Inschritlen.
A<ln;im:itus I.ali (Ulius) 31
acdilis curulis 194
L. Ael]ius [Caesar, imp.] Caesar-
[is Traiani Hadr]iai)[i aug.
usw. 41
P. Aelius P(. . .) 114
M. Acmilius M. f(ilius) l'alia-
tina) Pius 194
Aesculapius Au[guslus 140
Agilis US
A]masisi[a 227
Ambrosius 164
-Vraetliystus 17S
Ammodia 225
Amuc[a 230
ara gentis Juliac 152
Artcni[idorus? 230
Atu 31
Aucissa 72
Augurina 60
Augur(inus?) 152
Aulus Facsonius A. f. ]()4
.M(arcus) Au[rclius 139 Anm. 12
)'. A[urelius;-] 103
Harbia y(uinli) flilia) .\ugcrina
60
L. Uarbius L(ucii f(iliu.s; Spc-
ratus 60
.Scx(tus) Barbius Finilus 60
Rassus 17S
Bebry.\ 174
Bellicus iMarini f(ilius) 47
L. Betuedius Primigenius 152
L. Betuedius Valens 152
Cuesennia 174
Cas(sia) Crisp(ina)? 115
Cas(sius) Crisp(inus)? 115
Castor 175
Castr{. . .) 117
Cenl(urio) 152
Ccrtus 59
Chryseros 152
(Mnn[amus] 130
Claujdia Celcia 74
Q. Clodius Ambrosius 164
Cobromarus 236
Col)ro[niarus 230
.\1. ('occcius Xcrva 152
lob(ors) I Bosp(oranoruni) 194
cohors I llisp(anorum) 194
c(o)h(ors) IUI pr(actoria) 152
Cololelic. (in Diplom XIX 86
I57f-
Comitialis 59
Comsilla 49
tonsul dcsignalus 194
conubium 151
Cn. Cornelius Florus 152
Crescens 152
Crispina? 115
CrispiPJnilla 112
Crispinus? 115
Cupitus 60
d(c|)ulsor) 66
DolfS 152; vgl. 155
deus Dolichenus 49
Doliclienus s. Jupiter
Im])(i'rator) nr)mitinnus 175
Duis[. . . 241
Dulazcnus 152; vgl. 155 f.
30I
Epigraph ischcs Register
302
Eicia Duis[. . . 241
F.picletus 29
Kpiyon. 176
ex iussu 49
Faesonius 164
FiniUis 60
Firmus 117
Flavis 230
Tdtus'i Flavius T(iti) Flavi Co-
bromari lib(ertus) 236
Florus 152
Had(rianus) Auf;(ustus) 176 A. 7
Inip.C[aesar diviTraiani Parlhici
fil.3 divi [Nervae ncpos Trai-
anus Hadrianus Aug.] 139
Helen[a"- 112
L. Herennius Epictetus 29; 30
C. Herennuleius Chryseros 152
Hezbenus Dulazeni Sappa(eiis)
152; vgl. 155
Illo 22s
Itedn 228
lucunda 134
lun(ius) Castr(. . .) 117
M. lunius Firmus 117
C(aiai lulia . . 113
C(aius) lul(ius) Agil(,!)s 115
C] Iul(iusi Lupus 116
luno regina 49
Iiupiter) o(ptiraus) . . 50
I(upiter/ o(ptimusj m(a.ximus) 63
I(i[vi optimo] iii(aximo' d(epul-
sori I 66
I(upitcr) O(ptimus) m(aximusi Do-
lic[henus 47
[I(upiter)] o(plimus) ni(axinuis)
D(olichenus) 49
luslinus 129
C. Laekanius 175
C. Lackanius Hassus 175
I.alus 31
Icgatus divi Claudi legionis) X\'
ApoUinaris I94
legalus provinciac (ialaticac Ii(.(
leg(io) I a(diutrix) p(ia) f(idclis)
113
leg(io) XI 134
lcg(io) XIII g(cmina) 114
leg(io) XIII gemina 194
leg(io) XV ApoUinaris 194
Leiber 200
Lesbius 176
Lib(er) Piater ?) 103
Liberali[s 174
Decimusi Liburnius Kufus,
Philippiesis 152
.Sex. Lucilius Hassus 1 5 1
L(ucius) Ca[. . 114
Lupus 116
Magn[i]ancus 225
Mal(lius) Vecco 225
Marinus 47, 59
Marjinus 51
Mars Augustus 65
Masculina Masculi (filia) 60
Masculus 60
Maxima 112
M(arcus) Messius Messor 140
classis Afisenensis 151
Momma Atui Tilia) 31
Im(perator) Nerva Aug(ustus)
176 Anm. 7
No(vius' Ofalius Xoivi) fiiliusi
200
Octavia Comsilla 49
L. Octavius Secundus 117
Ofalius 200
l'acslum 1 5 1
Pal(atinal 194
P. Papiu[s] Liberali[s 174
Paratus 62
Parma: domto) Parma 134
Paternus 130
Petro?]nilla 112
Philippiesis (=^ cnsis) 152
ponere =^ proponere 152; vgl.
162 f.
pons 159
P. Papillius Kufus 152
Postumin lucunda 134
A(ulus,i Piistuniius .Spiurii fiiliusi
Sencca 134
pracfl[eclus) cohiorlis) I Bospfo-
raiiorum) et co'horlis) I Hi-
splanorum 194
Priamus 3t
Prima 240
Primigenius 152, 134
Primio 236
procurator] Aug(uslorun)i 14o
provincia Galatica 194
n(uaeslor) 194, 200
Oujartius 227
Reganus 62
Renatus 240
Ripanus 59
Romae in Capilol(io) i;2
Rom(anus) 117
Cl. Rufinus 49
Rufus 152
C. Rutilius C. Hillus) SleUlatina)
Galliens 194
s[acrar(ium) 47
sac[rarium :] 102
C. Salluslius Crescens i;2
Sappa(eus) 152; vgl. 15-;
Sasulus Tiiti) filius Renatus 240
Secundus 117
Seneca 134
Severa Magn[i]anc[i] (filia^ 225
Se[verus?, Se[verinus: 117
Scxtus 59
IlIIII[vir Aug(uslalisi] i: 4
Silani 47
Silv]anus ? 101 f.
.S]isio 242
sodalis Auguslalis i<))
Speralus 60
Spurius 134
Stell latina) 194
Tabico 22S
tabula aenca 152
TelaviaTevcgcti l(ibcrla 1'ri[ma]
240
Tcrlius 60
Tcrl[ius] 174
Teiirnia s«nclissiniia'l AngU'il.i
303
Epigraphisches Register
304
TevegeUis 240
trib(unus) inil(ituini leg(i(>nis)
XIII geminae 194
triclin(ium) 47
M(arcus) Ulp(ius) Se[verus o<l.
Se[verinus 117
Umma Tabiconis f(iliaf 22S
LTrsulus 59
Uxavilliis 236
Vaica 223
Valens 152
Va]lerianus 133
I.(ucius' Valerius) Rom(anvis)
///
Vas[so] 223
Vecco 225
Vediu[s? 133
Veneria 225
Imp. Caesar Vespasianus pont.
max. tr. pot. II imp. VI
p. p. COS. III 151
Imp. Caesar(e) Vespiasianol
Aug(usto) III M. Cocceio
Nerva<^e)> cos. 152
velerani I 5 I
veter(anus) missi(rius) leg(ionis)
XI 134
Vibianus Sl
Vitalfis 103
. . .]anus lustini 129
. . .mjariis 227
CCC 118
CIH 11s
GEL^ Stempel aus Colatio 80
M. I. A HS
Q. G. C. Lampenstenipe! 81
O. S. P. 118. 132
JAiCffiSHEKTE DBS OSTERR-ARCHÄDL, INST:TLTES XVK
VIEKGÖTTER-AI.TAR IM AKROPOLISMVSI'.VM
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SOLDAXENDIPLOM VOM JAHRE 71 N. CHR
AVSSENSEITEN, OBEN DIE KRSTK PIxATTE
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036 Jahreshefte
Bd. 17
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