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Full text of "Koloniales Jahrbuch"

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Fürst zu Hohenlohe-Langenburg. 

Ehrenpräsident der Deutschen Kolonialgesellschaft. 



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Koloniales Jahrbuch. 



Beiträge und Mittheilungen 

aus dem Gebiete der 

Kolonialwissenschaft und Kolonialpraxis. 



Herausgegeben 



von 



Gustav Meinecke, 

Redakteur der Deutschen Kolonialleitung. 



Achter Jahrgang. 
Das Jahr 1895. 




Berlin. 

Carl Heymanns Verlag 
1896. 



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Druck von Julius Sttteufeld in Berlin W. 



Verlags-Archiv 2450. 



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Inhalt. 



Seite 

Die Kolonialbehörden 1 

Die Kolonialgesellschaften 5 

Deutsche Kolonisationsbestrebungen in nichtdeutschen Ländern 14 

Die Agitationsgesellschaften 16 

Die katholischen Missionen 39 

Die evangelischen Missionen 42 

Postbestimmungen für den Verkehr mit den deutschen Kolonien 50 

Die deutschen Kolonien: 

I. Südwestafrika 53 

IL Kamerun 70 

in. Togo 93 

IV. Ostafrika 98 

V. Deutsch Neu-Guinea 118 

VI. Das Schutzgebiet der Marshall-Inseln . 128 

Die Boerenfrage in Südwestafrika. Von Joachim Graf Pfeil 133 

Der Kolonialrath 148 

Litteratur 153 

Die deutschen Bestrebungen an der Somali-Küste und das englisch-italienische 

Abkommen vom 5. Mai 1894. Von Chr. v. Bornhaupt .161 

Die deutsche Kolonial -Litteratur vom 1. Juli 1893 bis 31. December 1894, 

zusammengestellt von Maximilian Brose 172 

Der Wald und die Plantagen des Handeigebirges. (Bis zum Frühjahr 1895.) 
Von Forst -Assessor Eugen Krüger, früher Chef der Vermessungs- 
abtheilung zu Dar-es-Salaam . . . , 209 

Die evangelische Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten. Rund- 
schau für 1894 und 1895. Von E. WaHroth, Probst in Altona . . 234 
Die Kolonialpolitik im Reichstage 257 



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Die Kolonialbehörden. 

I. Die Kolonlalabthellnng des Auswärtigen Amtes. 

Dirigent: Dr. Kayser, Wirklicher Geheimer Legationsrath mit dem Range eines 
Eathes I. Klasse. 

Vortragende Räthe: Dr. v. Schartzkoppen, Geheimer Legationsrath, Hell- 
wig, Wirklicher Legationsrath, v. König, desgl., Sonnenschein desgl. 

Ständige Hilfsarbeiter: v. Schelling, Legationsrath, Rose, desgl., Dr. Zim- 
mermann, Konsul. 

Beschäftigt in der Abtheilung: Fischer, Kompagnieführer in der Kaiser], 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, Reiter, Referendar, Schran, Bau- 
inspektor. 

Geh. Kalkulatur: Krüger, Hofrath, Vorsteher; Tesch, Geh. exped. Sekretär 
und Kalkulator; Wassmannsdorf, desgl.; Gragert. desgl. 

Geh. Registratur: Biermann, Hofrath, Vorsteher; Schönborn, Geh. Regi- 
stratur; Schober, desgl.; Staepel, desgl.; Lang, desgl. 

IL Der Kolonialrath. 

v. Hansemann, Geh. Kommerzienrath (Berlin); Hernsheim, Direktor der 
Jaluit-Gesellschaft (Hamburg); Dr. Herzog, Wirkl. Geh. Rath, Staats- 
sekretär a. D. (Berlin); Dr. Hespers, Ehrendomherr, Professor (Köln); 
von der Hey dt, Bankier (Berlin); v. Hofmann. Staatsminister (Berlin); 
Dr. v. Jacobi, Wirkl. Geh. Rath, Staatssekretär a.D. (Berlin); Kraetke, 
Geheimer Oberpostrath und vortragender Rath im Reichspostamt (Berlin); 
Langen, Geh. Kommerzienrath (Köln); Lucas, Direktor der deutsch- 
ostafrikanischen Gesellschaft (Berlin) ; Dr. Scharlach, Rechtsanwalt (Ham- 
burg); Dr. Schroeder, Direktor der deutsch -ostafrikanischen Plantagen- 
Gesellschaft (Poggelow i. M.); J. Thormählen, Kaufmann (Hamburg); 
Vohsen, Konsul a. D. (Berlin); A. Woermann, Kaufmann (Hamburg); 
v. Palezieux, Oberst-Lieutenant (Weimar); Dr. Oechelhäuser, Geh. 
Kommerzienrath (Dessau); P. Staudinger (Berlin); Dr. v. Grimm, 
Wirkl. Geh. Rath, Ministerialpräsident a. D. (Karlsruhe). 

III. Reichs- und Landesbeamte für die deutschen Kolonien. 

Ostafrika. 

Gouverneur: Freiherr v. Schele, Oberst. Stellvertreter: v. Trotha, Oberst- 
lieutenant. Oberrichter: Eschke. 
Kommissare zur Verfügung des Gouverneurs: Major Dr. v. Wissmann, Dr. Peters. 
Bezirksrichter: Rönnenkamp und Frhr. v. Rechenberg. 
Oberster Verwaltungschef, zugleich Intendant der öchutztruppe: v. Bennigsen. 
Koloniales Jahrbach 1895. 1 



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Bureau: Vorsteher: Lamprecht. Sekretäre: Bock, Lebahn, Schneider; 
Registratur: Göhring. 

Hauptkasse: Vorsteher, zugleich Zahlmeister für die Schutztruppe: Landrent- 
meister Reich. Häberle, Buchhalter; Möller, desgl.; Jansen, desgl. 
Registratur*. Berg. 

Kalkulatur: Sandquist, Vorsteher; Hentschei, Kalkulator. 

Bauverwaltung: Gouv. -Baumeister: Wiskow. Baubeamter: Hansen, gen. 
Wilken. Feldmesser: Lammert, Forstassessor; Leopold, Messgehilfe. 

Zollverwaltung: (Die Hauptzollämter sind gesperrt, die Nebenzollämter ein- 
geklammert.) 

Dar-es-Salaam (Schungu-Bueni, Ki9siju-Kevumongao, Sindhaji, Nyensati) 
— Tanga (Moa, Tangata). — Pangani (Mkwadja). — Bagamoyo (Saadani, 
Windi, Bueni). — Kil wa (Simba-Uranga, Bungwe, Kissiwani, Scliole-Mafia). — 
Lindi (Kiswere, Mschinga). — Mikindani (Sudi). 

Zollbeamte: Zolldirektor: Höh mann. Stationskontroleur: G. Schmidt. Vor- 
steher der Hauptzollämter: Dietert, Pitsch, Heller, Broschell, 
v. Wedeil. Zollassistenten I. KL: Kärger, Ewerbeck, Reimer, 
Altner, David, Lippe, Wollenburg. Zollassistenten H. KL: Ziogen- 
horn, Firnstein, Pabel, v. Rode, Otto. 

Bezirksverwaltung: (Die Hauptämter sind gesperrt, die Nebenämter ein- 
geklammert). 

Tanga (Pangani, Masinde, Kilimandscharo). — Bagamoyo (Mkwadja, Saadani, 
Bueni). — Dar-es-Salaam. — Kilwa. — Lindi (Sudi, Mikindani). Mit 
der Verwaltung der Hauptämter sind betraut: Leue, Frhr. v. Eberstein, 
Scherner, v. St. Paul, v. Rode, v. Rtrantz. Stationschef in Tabora: 
Sigl, Hauptmann. Kartograph: Dr. Stuhlmann. Lehrer in Tanga: 
Christian Barth. 

Gouvernementsflottille: Hartog, Kapitän zur See a. D., seemännischer Bei- 
rath. Kapitäne in der Flottille: Thomaschewski, Graf Pfeil, Berndt, 
Wiebel, Stramwitz. 

Kaiserliche Sohutztruppe. Kommandeur: Oberst Frhr. v. Seh ele, Gouverneur. 
Oberführer: Major Frhr. v. ManteuffeL Kompagnieführer: Frhr. v. Eber- 
stein, Leue, Ramsay, Johannes, Fischer (kommandirt zur Dienst- 
leistung in Berlin), Herrmann, Scherner, Podlech, v. Elpons, 
Prince, Langheld, Fromm, Frhr. v. Schrenk. Lieutenants Storch, 
Mergler, Richter, Fo'nck, Eberhardt, Kielmeyer, v. Gravert, 
Böhmer, Frhr. v. Dobeneck, Nachtigal, v. Kleist, Noetel, Engel- 
hardt. Janv, v. Rappard, v. Stocki, Link, Hornung, Stentzler, 
v. Berken, Charisius, Maas, v. der Marwitz, v. Kalben, Glau- 
ning, Beringe. Chefarzt: Dr. Becker. Oberärzte Dr. Gärtner, Dr. 
Schwesinger, Dr. Berg. Aerzte: Dr. Arning, Dr. Widenmann, 
Dr. Wagner, Dr. Mankiewicz, Dr. Hosemann, Dr. Körffer, 
Dr. Simon, Dt. Preuss, Dr. Müller. 

Kamerun. 
Gouverneur: Zimmerer. Kanzler a. i.: v. Leuke. Arzt: Dr. Plehn. 
Bureau: 1. Sekretär: Geyger; 2. Sekretär: Müller; Amtsdiener: Biernalsky, 
Polizeimeister. 



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Zollverwaltung und Kasse. Zoll Verwalter: Scheffler. Kassenverwalter: 
Hering. Zollbeamte: Clauss, Romberg. Schöne. Vorsteher des Post- 
amts: Bieberstein. Ingenieur: Drees. Lehrer: Christalier, Betz. 
Maschinist auf dem Flussdampfer: Thiel. 

Schutztruppe: v. Stetten, Rittmeister, Oberführer. Hobel, Prm. Lt. 7 
Dominik, Frhr. v. Stein zu Lausitz, Sek.-Lts. 

Viktoria: Bezirkshauptmann a. i.: v. Salzwedel. Leiter des botanischen 
Gartens: Dr. Preuss. 

Kribi. Bezirkshauptmann: v. Oertzen. 

Yaünde -Station. Zenker, Leiter; Gärtner Staudt, Assistent. 

Station Lolodorf. Leiter Lübike. 

Station Edea: Pr.-Lt. v. Brauchitsch. 

Zur Verfügung: Haering, Hauptmann. 

Togo. 

Landeshauptmann: v. Puttkamer. Sekretär: v. Hagen. Arzt: Stabsarzt "Wicke. 

Lehrer: K. Koebele. Amtsdiener: Sievers, Polizeimeister. 
Zollverwaltang: Böder, Zolldirektor; Joop, Zollassistent; Gröpp, desgl. 

Schwarz, desgl. 
Führer der Schutztruppe: v. Döring, Lieutenant. 
Station Misahöhe: Leiter: Dr. Grüner. Gehilfen: Baumann und Klose. 

Südwest- Afrika. 

Landeshauptmann a. i.; Major Leut wein. Rechtsbeistand: Reg. -Assessor Köhler, 
z. Z. beurlaubt, vertreten durch Ass. v. Lindequist. Landrentmeister: 
Reichelt. Vorsteher der Bergbehörde: Berginspektor Duft. Proviant- 
meister: v. Goldammer. Offiziere: v. Fran^ois, Major; v. Estorff, 
Hauptmann; v. Sack, desgl.; v. Burgsdorff, Schwabe, v. Heyde- 
breck, Lampe, Eggers, Bethe, Volkmann, Heldt, v. Giese, Lts. 
Aerzte: Dr. Richter, Dr. Schopwinkel, 

Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie. 

Schmiele, Landeshauptmann, Mellien, Kais. Richter im Bismarck- Archipel *). 

Schutzgebiet der Marschall-Inseln. 
Landeshauptmann: Dr. Irmer, Sekretär: vacat. Bezirksarzt: Dr. Schwabe. 
Vorsteher des Bezirksamtes Nauru: Jung. 

Fostanstalten in den Kolonien. 

Kolonialgebiet. Name der Postagentnr. Name und SUnd d. Post- 
agenten etc. 

Kamerun Kamerun Bieberstein, Postsektr. 
(mit Telegraph enbetr.) 

Viktoria Pfeil, Amtsdiener. 

Kribi Thoms, Polizeimeister. 

Bibundi Backow, Pflanzer. 



*) Die übrigen Beamten des Schatzgebietes, mit dessen Leitung der Landeshaupt- 
mann Schmiele betraut ist, sind im Dienste der Neu-Qulnea-Kompagnie und werden von. 
ihr besoldet. 

1* 



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4 — 



Kolonialgetaet. 


Name der Postagentur. 


Name and Stand d. Poet- 
agenten eto. 


Togo . 


Klein-Popo 


Können, Postsekretär. 




Lome 


Kraft, Telegr.-Assistent. 


Südwestafrika 


Windhoek 


v. Gold am er, Proviant- 
meister. 


Ostafrika 


Dar-es-Salaam, Postamt 


Puohe, Postinsp. 




(mit Telegraphenbetr.) 


Bastian, Ober-Post- 

Sekretär j 
Früh auf, Postsekr.; 
Thilo, 
Rottner, „ 




Bagomoyo 


Diers, Postsekr. 




(mit Telegraphenbetr.) 


Schmunck, „ 




Tanga 


Stuckenschmidt, Post- 




(mit Telegraphenbetr.) 


sekretär. 




Lindi 


Knochen hau er, Bezirks- 
schreiber. 




Mikindani 


nicht bekannt. 




Mohorro 


Görn, Feldwebel. 




(mit Telegraphenbetr.) 






Kiiwa 


Jante, Postassistent. 




(mit Telegraphenbetr.) 






Pangani 


Leister, Postsekr, 




(mit Telegraphenbetr.) 






Saadani 


Kleine, Bezirksschreiber. 




(mit Telegraphenbetr.) 




Deutsch- 


Friedrich Wilhelmshafen 


Roh de, Rechnungs- 


Neuguinea 




beamter. 




Stephansort 


Stellwaag, Kaufmann. 




Herbertshöh 


S e n f f t , Gerichtsschreiber. 




Matupi 


Thiel, Kaufmann. 


Marschallinseln 


Jaluit 


Reiher, Hafenmeister. 



Telegraphenlinien. 

Dar-es-Salaam ) 

T» f Kabel der Eastern and South African Telegraph Company. 

Bagamoyo- » 
Saadani-Pangani- !■ Land-Telegraphenlinie. 

Tanga I 

Kamerun- ^ 
Bonnv i ^ a ^ ^ er ^ rican Direct Telegraph Company. 

Zwischen Dar-es-Salaam und Kilwa, sowie zwischen Quitta und Klein-Popo 
werden Land-Telegraphen hergestellt. 



Kamerun 



Postverbindungren. 

Wörraann-Linie, Hamburg, monatlich; African Steam Ship 
Comp, und British and African St. Nav. Comp., Liverpool, 
zweiwöchentlich. 



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Togo Wörmann-Linie, Hamburg, hin und zurück dreimonatlich; 

African St. Sh. Comp, und British and African 8t. Nav. Comp., 
Liverpool, zweiwöchentl.; Chargeurs reunis, Bordeaux, zwei- 
monatlich; Compagnie Fraissinet, Marseille, zweimonatlich. 

Südwestafrika Dampfer „Nautilus 1 ', Kapstadt, monatl. 

Ostafrika Deutsche Ostafrika - Linie , Hamburg, vierwöchentlich; 

Britisch-lndia-Linie, London, vierwöchenti. ; Messageries mari- 
times, Marseiile, monatl 

Neuguinea Dampfer des Norddeutschen Lloyd zwischen Singäpore 

und Herbertshöh achtwöchentlich. 

Marschallinseln Segelschiffe von Sydney, San Francisco, Honolulu, Yap 

und Ponape, in unregelmässigen Fristen. 



Die Kolonialgesellsohaften. 
1. Deutsche Kolonialgesellschaft fBr Südwest-Afrika. 

Gegründet am 5. April 1885 mit dem Zwecke, die von Herrn F. A. E. 
Lüderitz in Südwest- Afrika erworbenen, unter dem Schutz des Deutschen Reiches 
stehenden Ländereien und Rechte käuflich zu übernehmen und durch andere Er- 
werbungen zu erweitern, die Grundbesitzungen und Bergwerks - Berechtigungen 
durch Expeditionen und Untersuchungen zu erforschen, industrielle und Handels- 
unternehmungen, sowie deutsche Ansiedelungen vorzubereiten, geeignete gewerb- 
liche Anlagen aller Art dortselbst zu machen und zu betreiben oder durch andere 
betreiben zu lassen und das Privateigenthum zu verwerthen, und endlich die Aus- 
übung staatlicher Hoheitsrechte zu übernehmen, soweit solche der Gesellschaft für 
ihre Gebiete übertragen werden. 

Verwaltung srath. Hugo Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest, 
Durchlaucht, Slaventzitz, Vors.; Dr. juris Hammacher, Friedrich, Berlin, 
stellv. Vors.; Neubauer, Friedrich August, Geheimer Kommerzienrath, Magde- 
burg, steliv. Vors.; Dr. juris von Bleichröder, Georg, Berlin; Delbrück, 
Ludwig, Bankier, Berlin; v. Eokardstein, Freiherr, auf Prötzel; Fred Graf von 
Frankenberg auf Tillowitz; Funck, Karl, Bankdirektor, Mannheim; Heimann, 
Heinrich, Geh. Kommerzienrath, Breslau ; Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, 
Durchlaucht, Langenburg; Holländer, Eraü, Bankdirektor, Berlin; von Oppen- 
heim, Eduard, Freiherr, Generalkonsul, Köln ; Simon, Wilhelm, Geh. Regierungs- 
rath a. D., Berlin; Teichen, Senator, Vertr. d. Diskonto-Gesellsoh., Berlin; 
Wesendonck, Otto, Rentier, Berlin. 

Vorstand. Cornelius, F., Berlin; v. Hofmann, Staatsminister. Berlin; 
Weber, Oberbürgermeister a. D., Berlin. 

Hauptbevollmächtigter in Südwest-Afrika: Herr E. Hermann in Kubub 
(Südwestafrika). 

Bureau: Berlin, W., Wiihelmstr. 68. 

Telegrammadresse : Südwester. 



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— 6 — 
2. Die deutsch- ostafrikauische Gesellschaft. 

Der deutsoh-östafrikanischen Gesellschaft, welche am 27. März 1887 Korpo- 
rationsrechte erhalten hat, sind am 4. Juli 1889 die Rechte der Reichskorporation 
verliehen. Die deutsche Witu-Gesellschaft hat ihrm Besitz in Ostafrika an die 
deutsch-ostafrikanische Gesellschaft abgetreten und ist in dieselbe aufgegangen. 
Das Grundkapital beträgt gegenwärtig 6020000 Mk., nämlich 4127000 Mk. in 
Staminanteilen und 1893000 Mk. in Vorzugs anteilen. Auf die letzteren sind 
25% "gezahlt. 

1. Mitglieder des Verwaltungsrathes. Karl von der Heydt, 
Banquier, Berlin, Vorsitzender. Hugo Oppenheim, Banquier, Berlin, erster 
stellvertretender Vorsitzender. Eugen Langen, Geheimer Kommerzienrath, Köln, 
zweiter stellvertretender Vorsitzender. Sachse, Direktor im Reichspostamt, Berlin. 
Hobrecht, Wirklicher Geheimer Rath. Staatsminister a. D., Grosslichterfelde bei 
Berlin. Reuieaux, Geheimer Regierungsrath, Berlin. Der Vertreter der König- 
lichen General -Direktion der Seehandlungs-Sozietät, Berlin. Dr. A. Clemm, 
Kommerzionrath, Ludwigshafen. Dr. Carl Clemm, Kommerzienrath, Ludwigs- 
hafen. Ludwig Delbrück, Banquier, Berlin. D i 1 1 h e y , Aintsgerichtsrath, Aachen. 
Moritz Hasenclever, Remscheid. Gebhard, Konsul, Kommerzienrath, Berlin. 
Dr. Grimm, Ministerialpräsident a. D., Karlsruhe. Graf von und zu Hoens- 
broech, Haag bei Geldern. Friedrich Hoffmann, Baurath, Berlin. Klüpfel, 
FinanzaBsessor a. D., Direktor der Firma Friedr. Krapp, Essen a. d. Ruhr. Dr. C. 
A. Martins, Berlin. August Neubauer jr., Hamburg. Oechelhäuser, Ge- 
heimer Kommerzienrath, Dessau, von Sydow-Baerfelde zu Baerfelde. von 
St Paul-Illaire, Hofmarschall a. D., Fischbach i. Schi. Bergrath Dr. Busse, 
Coblenz. Prinz zu Sayn-Wittgenstein, Egern bei Tegernsee. F. Scipio, 
Mannheim. Adolph Bourjau. Berlin. 

Ständiger Ausschuss des Verwaltangsraths: Der Vorsitzende des 
Verwaltungsraths. Der erste stellvertretende Vorsitzende des Verwaltangsraths. 
Der zweite stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsraths. Ludwig Delbrück. 
Der Vertreter der Königlichen General -Direktion der Seehandlungs- Sozietät. 
Kommerzienrath Konsul Gebhard. "Wirklicher Geheimer Ratk, Staatsminister 
a. 1)., Hobrecht Baurath Friedrich Hoff mann. Adolph Bourjau. Geheimer 
Kommerzienrath Oechelhäuser. 

2. Mitglieder des Prüfungsausschusses. Bankdirektor Königs 
Köln. Freiherr S. A. von Oppenheim, Köln. W. vom Rath, Frankfurt a./M. 

3. Mitglieder des Vorstandes. Carl Bourjau, Berlin. Alexander 
Lucas, Assessor a. D., Berlin. 

Bevollmächtigter: Wilhelm Hollmann. 

Bureau: Wilhelms trasse 57 — 58. 

Telegramm-Adresse: Usagara. 

Generalvertretung in Sansibar. Hans Warnholtz, Generalvertreter. 
Theodor Schultz; Wilhelm Schmidt; Ferdinand Schultz; Georg Ähren s; Otto 
Ostermann; Ernst Nolle; Max Lutze; Carl Schmidt 

Station Bagamoyo. Hermann Schuller; Dr. Wurmbach; Josef 
M a r i a n o , Karawanserei Verwalter. 

Station Pangani. Oscar Eulert; R. Heiberg. 

Station Tanga. A. Arndt; Ferd. Schütze. 



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— 7 — 

Station Dar-es-Salaam. £. Hoffmann: W. Joost. 

Station Lindi. Christian Pfrank. 

Station Kilwa. Paul Fuchs. Lücker. 

Station Kilimandscharo. 

Nossibe (auf Madagaskar). Peter Frey; Jean Bonacker; A. Warnholtz. 

Baumwoll- Plantage Kikogwe (bei Pangani). Christian Lauterborn, 
Vorsteher; F. Meyer. 

Plantagen in Usambara Derema.: William Cowiey; Maudsley; F. 
Moritz. Plantage Nguelo: Hermann Rowehl. Kokos-Plantage Muoa. Fritz 
Fischer. R. Heitmann. 



3. Die Neu-ftuinea-Kompagnie. 

Der Zweck der Neu -Guinea -Kompagnie ist: In den Gebieten der Südsee, 
über welche Se. Majestät der deutsche Kaiser nach Inhalt der kaiserlichen Schutz- 
briefe vom 17. Mai 1885 und 13. Dezember 1886 die Oberhoheit übernommen 
hat, nämlich: in dem ,, Kaiser- Wühelms-Land", dem „Bismarck- Archipel" und allen 
anderen nordöstlich von Neu -Guinea zwischen dem Aequator und dem 8. Grade 
s. B. und zwischen dem 141. und 154. Grade ö. L. liegenden Inseln, sowie den 
nordwestlichen Inseln der Salomonsgruppe: 

1. die ihr durch den gedachten kaiserlichen Schutzbrief unter der Ober- 
hoheit Sr. Majestät übertragenen Rechte der Landeshoheit auszuüben, 
soweit diese Ausübung nicht von Beamten des Reichs kraft besonderer 
Vereinbarung gänzlich oder teilweise übernommen wird, und die dazu 
erforderlichen staatlichen Einrichtungen zu treffen und zu erhalten; 

2. kraft des ihr vorbehaltlich der Oberaufsicht der Kaiserlichen Regierung ver- 
liehenen ausschliesslichen Rechtes, herrenloses Land in Besitz zu nehmen 
und Verträge mit den Eingebornen über Land- und Grundberechtigungen 
der Kompagnie- einschliesslich der unterirdischen Bodenschätze zu 
verwerten ; 

3. der Ansiedelung und dem Verkehr im Schutzgebiet den Weg zu 
bahnen; 

4. Bodenbau, Handel and Gewerbe auf eigene Rechnung zu betreiben, 
jedoch nur soweit, wie dies zur Entwicklung des Unternehmens oder 
zur Anregung und Förderung privater Unternehmungen dienlich 
erachtet wird. 

Die Zahl der beitragspflichtigen Antheüe beträgt 1600, von denen ein Theil 
nach Bedarf und Begehr ausgegeben wird. Für die Zahlung der eingeforderten 
Beiträge sind die beitragspflichtigen Mitglieder bis zur Höhe von 5000 Mk. auf 
jeden Antheil unbedingt haftbar. Die auf der Landeshoheit beruhende Landesver- 
waltung und Gerichtsbarkeit wird von der Kompagnie ausgeübt. Im Bismarck- 
Archipel ist einem dahin committierten kaiserlichen Beamten die Ausübung der 
Gerichtsbarkeit übertragen worden. 

Direktion, von Hansemann, Adolph. Geh. Kommerzienrath, Vorsitzender 
der Direktion; Rüssel, E., Generalkonsul, 1. Stellvertreter, geschäftsfuhrendes 
Mitglied der Direktion; Lent, A., Baurath, 2. Stellvertreter, geschäftsführendes 
Mitglied der Direktion; yon Eckardstein E., Freiherr; Dr. jur. Hammacher; 



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— 8 — 

Herzog C. Staatssekretär a. D. Wirkl Geheimer Rath ; Oberbürgermeister a. D. 
"Weber; Guido Graf Henckel von Donnersmarck; Woermann, Adolf, 
Kaufmann; von Siemens, Arnold, Fabrikbesitzer. 

Revisoren: Böninger, M., Rentner; Louis Ravene, Kaufmann; Weiss- 
bach, V., Bankier. 

Direktionsbureau in Berlin (Unter. den Linden 35). 
von Beck, C, Vorsteher. Telegramm- Adresse: Guinea, Berlin. 

Landes- und Central- Verwaltung im Schutzgebiet. G.Schmiele, 
Landeshauptmann. Oberrichter mit dem Sitz in Friedrich* Wilhelmshafen; Krieger 
Referendar a. D.. Sekretär des Landeshauptmanns. Zur Ausübung der Gerichts- 
barkeit I. Instanz ermächtigt. 

Hauptstation Friedrich-Wilhelmshafen. Vorsteher : Korvettenkapitain 
a. D. Rüdiger; Dr. Wendland. 

Station Konstantinhafen. Kubary, Baumwollpflanzer. 

Station Herbertshöhe auf der Gazelle-Halbinsel: W. von Hanneken, 

Stationsvorsteher. 

Schiffe. Dampfschiff „Isabel": Fisser, Kapitän; Schuner „Senta 11 , 
Reimers, Kapitän. 

4. Jalult-Gfesellschaft. 

Errichtet am 21. December 1887, Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Hamburg. 
Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt Mk. 1,200,000.— eingeteilt in 240 Aktien, 
jede zu 5,000 Mk. Die Aktien lauten auf Inhaber. Gegenstand des Unternehmens 
ist der Betrieb von Handel und Schiffahrt mit den Inseln der Südsee. Die Gesell- 
schaft bezweckt ferner die Ausnutzung der ihr von der kaiserlich deutschen Re- 
gierung in Bezug auf das Schutzgebiet der Marschall-, Brown-, Providence- und 
Pieasant-Inseln gewährten Privilegien. Sie hat 1890 und 1891 4%, 1892 und 
1893 5% Dividende an ihre Aktionäre gezahlt. 

Aufsichtsrath. Rojbertson, H., Hamburg, Vorsitzender; Godeffroy, 

C, Hamburg; stellvertr. Vorsitzender; Bense, H. E. Hamburg; Meyer-Delius 
H., Hamburg; Böker, Robert, Remscheid. 

Vorstand. Hernsheim, F.; Scharf, C. 

Die Hauptagentur der Gesellschaft in der Südsee befindet sich auf der 
Insel Jaluit, Marschallinseln, woselbst als Hauptleiter stationirt sind: Grösser, 
H.; Hutter, E. 

Bureau: Hamburg, Artus Hof; Telegrammadresse: Mikronesia. 

5. Deutsch-Ostafrlkanische Plantagengesellschaft, 

gegründet am 24. November 1886 als Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital 
von 180000 Mk., erhöht auf 2000000 Mk., hat in Deutsch-Ostafrika Plantagen 
angelegt, um Tabak, Kaffee, Vanille und andere tropische Produkte zu kultiviren. 
Aktie ä 1000 Mk. Kapital vollgezeichnet 

Vorstand. Dr. Schroeder-Poggeiow, Rittergutsbesitzer, Berlin; Graf 
v. Hacke, Kontre-Admiral a. D., Berlin. 

Aufsichtsrath. Livonius, Vize-Admiral a. D., Vorsitzender, Berlin, 

D. Ebert, stellvertretender Vorsitzender, Berlin; Dr. Grimm, Ministerialpräsi- 
dent a. D., Karlsruhe; Eugen Graf Hohenthal, Berlin; C. v. Thüngen; 



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— 9 — 

Reichsfreiherr, Rossbach i. Bayern.; "Wilh. Graf Douglas, Karlsruhe; Georg 
Smidt, in Firma Schröder, Smidt & Co., Bremen und Kalkutta; Dr. Otto 
Arendt, Landtagsabgeordneter, Berlin; Bentier C. Grünthal, Berlin. 

Bankhans und Agenten in Sansibar: Deutseh-Ostafrik.-Ge- 
s eil schaft. Stationsvorsteher: Friedr. Schroeder in Lewa. 

Sekretär: R. Rady. Bureau: Friedrich-Wilhelm-Strasse 21, 
Berlin W. Telegramm- Adresse: Ostplanta. 

6. Karl Perrot & Co. 
Deutseh Ostafrikanisehe Seehandlung. 

Kommandit-Gesellschaft. mit dem Sitz Wiesbaden, Kleine Burgstrasse 1. 
Eröffnet am 1 Juli 1890. Gesellschafts-Capital vorerst 500 000 Mark. Zweck der 
Gesellschaft: Anbahnung von Handelsbeziehungen, Schiffahrt, Betrieb von Plan- 
tagen, Karawanen- Ausrüstung und Unternehmungen auf allen Gebieten des Ver- 
kehrswesens. Auoh wird die Gesellschaft bemüht sein, unsere evangelische Mission 
in Deutsch-Ostafrika zu fördern, den Sklavenhandel unterdrücken und auch so 
weit als thunlich wissenschaftlichen Zwecken dienen zu helfen. 

Die Hauptfactorei der Gesellschaft befindet sich in Tanga nnd ist dieselbe 
mit einem Hospiz verbunden. Die Nebenfactorei Tangoni ist augenblicklich nicht 
besetzt. Kokospalmen- und Baumwollpflanzung in Tanga und bei Ras Kasone. Haupt- 
pflanzung „Plantage Perrot" eine Stunde westlich von Tanga zwischen Mkulumusi- 
nnd Zigi-Fluss, wo Oel- und Kokospalmen-, Liberia-Kaffee und Gummibäume, so- 
wie BaumwoUe angepflanzt werden; auch befinden sich dort Versuchsgärten für 
tropische Kulturpflanzen aller Art. In Bondei bei Kwa Marimba die Liberia- 
Kaffee- Pflanzung „Schoelier". Im Hospize der Geseilschaft finden unsere Landsleute 
ein gemüthliches Heim und in der damit verbundenen Faktorei Alles< was zu 
einer Reise ins Innere erforderlich ist. 

Das Personal setzt sich wie folgt zusammen: 
in Wiesbaden: Vorsitzender und verantwortlicher Gesellschafter Karl Perrot. 
Friedrich Paetsch, Secretair, und verantwortlicher Gesellschafter, Carl 
Bin gm an n Actuar. Beirath: Gottfried Ruegger in Zürich, erster Vor- 
sitzender, Otto Möhlau in Düsseldorf, H. Vorsitzender, Consul Rudolph 
Schoeller in Zürich, Beisitzer, Dr. Albert Poensge n in Düsseldorf. Bei- 
sitzer, Carl von Reichenau Gutsbesitzer in "Wiesbaden, Beisitzer, Kasimir 
Katz, Fabrikbesitzer in Gernsbach, Factor ei Tanga: Max Mair, Vor- 
steher, Georg Martinsen Assistent, Claud Hollis Volontair. Plantage 
Perrot: Otto "Weber Vorsteher, Georg Steger Gärtner. 

7. Tabaksbaugesellschaft Kamerun. 

Jantzen, Thormählen & Dollmann. 
Kommandit-Gesellschaft mit dem Sitze in Hamburg. 
Der Zweck der Gesellschaft besteht in dem Erwerb, der Bewirthschaftung 
und Wiederveräusserung von Ländereien in Westafrika, insonderheit auch in der 
Anlage und Ausbeutung von Plantagen. Als persönlich haftende Gesellschafter 
traten in die Gesellschaft nur die Herren C. F. "W. Jantzen, J. H. P. N. Thor- 
mählen und Generalkonsul C. P. Do 11 mann, als Inhaber der Firma Jantzen & 
Thormählen ein. Alle übrigen Gesellschafter haben sich nur mit einer Kapi- 



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— 10 — 

taleinlage als Kommanditisten betheiligt und aus ihrer Mitte Herrn Heinrich Up- 
mann aus Habana zu ihrem Vertreter gegenüber den persönlich haftenden Ge- 
sellschaftern erwählt. Die Gesellschaft bat bis jetzt in Bibundi, im nördlichen 
Kamerungebiet, eine Tabakplantage angelegt ; dieselbe steht unter der Leitung eines 
längere Zeit in Togo beschäftigt gewesenen Pflanzers, Namens H. Rackow. 

8. Die Astrolabe-Kompagnie 

hat sich am 27. Oktober 1891 mit einem Grundkapital von 2 400000 M. auf Grund 
des Reichsgesetzes vom 15. März 1888 mit dem Sitz in Berlin konstituirt. Sie 
wird vor allem Tabaksbau betreiben, für den die Aussichten auf Kaiser-Wilhelms- 
Land besonders günstig sind. 

Direction in Berlin. 

Geheimrath A. v. Hansemann, Vorsitzender ; Generalkonsul Rüssel, 
1. Stellvertreter; Baurath Lent, 2. Stellvertreter als geschäftsführende Direktoren. 

Senator Joh. Achelis, Bremen; Frhr. v. Eckardstein auf Prötzel; 
Dr. jur. Hammacher, Berlin; H. Herrings, Tabakplantagenbesitzer, Berlin; 
Dr. Herzog, Wirkl. Geheimrath, Staatssekretär a. D.; Seine Durchlaucht Erbprinz 
Kraft zu Hohenlohe-Öhringen auf Slawentzitz ; Louis Ravene, Grosskauf- 
mann, Berlin ; Direktor M. Schinckel, Hamburg ; A. Wo ermann, Scbiffsrheder, 
Hamburg, als Mitglieder der Direktion. 

Revisoren. 

Baurath W. Boeckmann, Berlin; Rentier M. Böninger, Berlin; 
Bankier V. Weisbach, Berlin. 

Vorsteher des Direktionsbureaus. 
C. v. Beck. 
Bureau in Berlin: Unter den Linden 35. 

Verwaltung im Schutzgebiet 
Hauptadministration in Stephansort: Hauptadministrator Curt v. Hagen; 
Dr. Hagen, Arzt der Kompagnie. 

1. Stephansort, Tabakpflanzung; Administration wird interimistisch von 
dem Hauptadministrator C. v. Hagen geführt. 

2. Erima, Tabakpflanzung, Administrator Carl Weydig, Tabakpflanzer 
aus Sumatra. 

3. Maraga, Atapfabrik; Vorsteher C. d'all Abaco. 

4. Atapfabrik Friedrich Wilhelmshafen; Vorsteher R. Wolff. 

5. Erimahafen; Rhede und Bootshafen. 

9. L. & 0. Hansing Mrima Land- und Plantagen-Gesellschaft. 

Sitz der Gesellschaft: Hamburg, stille Handelsgesellschaft. Zweck der Ge- 
sellschaft: Ankauf und Verkauf von Grundeigenthuin in Deutsch-Ostafrika, sowie 
der Ankauf, die Anlage und die Bewirtschaftung von daselbst gelegenen Pflanzun- 
gen und Verwerthung der darauf gewonnenen Erzeugnisse. Inhaber: Ludwig F. 
H a n s i n g und Otto H. Hansing (in Firma Hansing & Co.) Vertretung in 
Ostafrika: Hansing & Co. Besitzt eine Versuchsplantage bei Bagamoyo. 



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— 11 — 

10. Deutsehe Handels- und Plantagengesellschaft der Sttdsee- 
Inseln zu Hamburg. 

Errichtet im Jahre 1878, Aktiengesellschaft, mit dem Sitze in Hamburg. 
Das voll eingezahlte Aktienkapital beträgt 2 750 000 Mk., eingetheiit in 2750 Aktien 
jede zu 1000 Mk., welche auf Inhaber lauten. Eine am 1. Oktober 1889 aufge- 
nommene Vorrechtsanleihe im Gesammtbetrage von 2 500 000 Mk. ist eingetheiit in 
2300 Stück ä Nom. 1000 Mk. und 4000 Stück a Nom. 500 Mk. auf den Inhaber 
lautende Schuldverschreibungen. Dieser Vorreohtsanleihe dienen als Sicherheit die 
der Gesellschaft gehörenden unbebauten Ländereien und Pflanzungen nebst 
Gebäuden auf Samoa, Grundstücke und Gebäude der Hauptniederlassung in Apia 
und auf verschiedenen Agenturen in Samoa, im Gesammtwerte p. 31. Dezember 
1888 von 4 582 952 Mk. 5 Pf. Die Schuldverschreibungen werden in der Zeit 
vom 1. Oktober 1895 bis 1. Oktober 1934 durch jährliche Auslosungen zurück- 
bezahlt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Handel und Schiff- 
fahrt mit den Inseln der Südsee und der Pflanzungsbetrieb auf Samoa. 

Auf sichtsrath. 

Ahlers, Jacob, Hamburg, Vorsitzender; Kayser, A., Hamburg, stellver- 
tretender Vorsitzender; Freiherr Heinrich von Ohlendorff, Hamburg; 
Peltzer, F., Hamburg; Koch, V., Hamburg, Direktor der Hamburger Filiale 
der Deutschen Bank. 

Vorstand. 

Godeffroy, C, Meyer-Delius, H., Konsul. 

Die Hauptagentur der Gesellschaft in der Südsee befindet sich in Apia auf 
der Insel Upolu, zur Samoa-Gruppe gehörig. Ausserdem besitzt dieselbe Unter- 
agenturen und Stationen in der Tonga-Gruppe, in Mioko (Bismarck- Archipel) und 
anderen Inselgruppen der Südsee. 

Bureau: Hamburg, Ferdinandstrasse 52, II. 

Telegramm-Adresse: Seehandel. 

IL Eisenbahn-Gesellschaft für Deutsch-Ostafrika 
tsambara Linie. 

Die Gesellschaft hat den Zweck, in Deutsch-Ostafrika Eisenbahnen und 
etwa dazu dienliche Hafenanlagen zu bauen und zu betreiben, bei anderen Eisen- 
bahnunternehmungen sich zu betheiligen, Lagerhäuser zu errichten, sowie Lände- 
reien zu verwerthen. Zunäohst wird sie die Linie Tanga-Korogwe bauen. Die 
erste Befahrung des Hafenanschlussgeleises bei Tanga hat am 9. Mai 1894 statt- 
gefunden, über die Strecke Tanga-Buhuri (9 km.) ist am 15. Juli der erste Zug 
gegangen. Die Einweihung der Strecke Tanga-Pongwe (15 km.) hat am 14. 
Oktober 1894 stattgefunden. Die Bauleitung ist dem Kgl. Preussischen Eisen- 
bahn-Bau- und Betriebs- Inspektor Herrn Bernhard übertragen. Das Grund- 
kapital ist vorläufig auf 2 Millionen Mark, eingetheiit in 1500 Antheile zu je 1000 
M. und 2500 Antheile zu je 200 M. festgesetzt. Die Hauptversammlung kann 
über die Erhöhung des Grundkapitals bis zu 15 Millionen Mark beschliessen. 

Mitglieder des Verwaltungs-Raths: Banquier Karl v. d. Heydt, 
Berlin, Vorsitzender. Geh. Eommerzienrath Dr. Oechelhaeuser, Dessau stellv. 
Vorsitzdnder. Kommerzienrath Dr. Carl Clemm. Ludwigshafen. Banquier Ludwig 



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- 12 — 

Delbrück Berlin. Kommerzienrath Consul Gebhard, Berlin. Moritz Hasen- 
clever, Remscheid. Baurath Friedr. Ho ff mann, Berlin. Director Ludwig 
Klüpfel, (von der Firma Fried. Krupp, Essen a./B.) Geh. Begierungsrath 
Reuleaux, Berlin. Geh. Kommerzienrath Fried. Lenz, Stettin. Justus Strandes. 
Hamburg. Adolph Voermann, Hamburg. 

Mitglieder des Prüfungs- Ausschusses: Rentier Adolph Bourj au, 
Berlin. L. F. Osterrieth, Köln. Jules van der Zypen, Köln, Deutz. 

Vorstand: Alexander Lucas, Director der Deutsch - Ostafrikanisohen 
Gesellschaft. Bureau: Berlin, "Wilhelm-Strasse 57—58. 



12. Die Usambara-Kaffeebau-ftesellschaft, 

am 7. Juni 1893 als Deutsche Kolon iaigesellschaft konstituirt, hat den Zweck, in 
Ostafrika, vornehmlich in Usambara Grundbesitz zu erwerben und zu verwerthen, 
Land- und Plantagen wirthschaft , namentlich Kaffeeplantagen, auch gewerbliche 
Unternehmungen und Handelsgeschäfte, welche damit in Verbindung stehen, zu 
betreiben. 

Das Kapital war ursprünglich auf 250000 Mk. in Anteilscheinen a 200 
Mark festgesetzt, von dem 25% bei der Konstituirung eingezahlt sind, soll aber 
laut Beschluss des Aufsichtsrathes auf 500000 Mk. erhöht werden. Gezeichnet 
waren Ende Dezember 1894 470 000 Mk., von denen 50% eingezahlt sind. 

Die Usambara-Kaffeebau-Gesellsehaft hat vorerst in Handel in Usambara 
mit der Arbeit begonnen, 4000 ha. erstklassiges Urwaldland auf 100 Jahre ge- 
pachtet und dort in einer Höhe von etwa 3000 Fuss über Meer die Pflanzung 
Büloa auf sehr fruchtbarem Boden angelegt. 

Aufsichtsrath: Oberstabsarzt d. L. Dr. H. Kleist, 1. Vorsitzender, 
Berlin; Direktor O. Kur e IIa, stellvertretender Vorsitzender, Berlin; Kaufmann O. 
"Weber i. F. J. A. Lutze, Berlin; Privatdozent Dr. Kaerger, Berlin; Bankier 
Karl Zeitzschel, Berlin; Gutsbesitzer B. Flemming, Dippoldiswalde; Dr. 
Hindorf, Berlin. 

Direktion. G. Meinecke. 

Beamte in Afrika: G. Wigand; Th. Kufahi; Becker. 

Bureau: Berlin SW., Dessauerstrasse 25. 

Telegramm- Adresse: Kaffeebau. 



13. Die Siedelnngsgesellschaft für Südwest- Afrika. 

Das Kapital der Gesellschaft soll auf 300000 Mk. gebracht werden. Mit 
der Siedelung ist im Bezirke Windhoek der Anfang gemacht; die Zahl der selb- 
ständigen Ansiedler, zum grösseren Theil mit Familie, betrug gegen Mai 1894 be- 
reits über 40. Nachdem jetzt der Friede mit "Witbooi hergestellt ist, können 
Ländereien in grösserem Umfange für die Siedelung zur Verfügung gestellt werden 
Ausser im Bezirke Windhoek wird der Gesellschaft im Bezirke von Hoachanas und 
von Gobabis die Siedelung seitens der Reichsregierung übertragen werden. Zu- 
nächst sind Ländereien im Umfange von 20000 qkm. für Siedelungsz wecke der 
Gesellschaft in Aussiebt genommen. Die Gesellschaft wird sich im Jahre 1895 
konstituiren. Bis dahin wird die Siedelung von einem Syndikat betrieben. In 



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— 13 — 

dessen Auftrage führen einstweilen die Geschäfte: Geb. Justizrath von Cuny und 
Dr. Bokemeyer. Die Geschäftsstelle der Gesellschaft ist: Linkstrasse 25, 
Deutsche Kolonialgesellschaft. 

14. Hanseatisehe Land-, Minen- und Handels-Gesellschaft 
für Deutseh-Südwestafrlka. 

Die Gesellschaft, als Deutsche Kolonialgesellschaft gegründet, hat den Zweck, 
in Deutsch-Südwestafrika nach Massgabe der dafür geltenden allgemeinen Gesetze 
und Verordnungen die Ansiedelang, den Bodenbau, den Bergbau und sonstige 
Zweige der wirtschaftlichen Tbätigkeit und des Handels zu entwickeln und zu 
fördern, sowie selbst Ländereien zu erwerben, zu bewirtschaften und zu ver- 
werten, Handel, Gewerbe, Bergbau und alle dem Handel und Verkehr dienlichen 
Unternehmungen zu betreiben, beziehungsweise sich daran zu betheiligen. Ins- 
besondere hat die Gesellschaft die Verwerthung einer Konzession der Kaiserlichen 
Regierung zum Zweck. 

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zunächst auf 2400000 Mk., einge- 
teilt in 12000 Antheile zu je 200 Mk., festgesetzt. Hiervon haben erhalten Herr 
v. Lilienthal zu Elberfeld und die South- W est- Africa-Company limited zu London 
gemeinschaftlich 11000 als voll eingesetzt geltende Antheile wegen des Einbringens 
ihrer Rechte. Die übrigen 1000 Antheile sind zu ihrem Nennwerthe gegen baar 
übernommen worden. Die erste Einzahlung von 50% d© 8 Nennwerthes dieser 
1000 Antheile ist geleistet. 

Verwaltungsrath. Cawston, London; Davis, London; Rentner Louis 
Frowein, Elberfeld; Banquier Karl von der Heydt, Berlin; Professor v. 
Lilienthai, Halle a. S.; Direktor Lucas, Berlin; Dr. Scharlach, Hamburg; 
C. Wichmann, Hamburg; A. "Wo ermann, Hamburg. 

Prüfungsausschuss : W. Böddinghaus jr., Elberfeld; Kaufmann 
"Wilhelm Grote, Barmen. 

Der Sitz der Gesellschaft ist in Hamburg. 

15. Das Zucker-Syndikat für Ostafrika 

hat sich am 25. Mai 1894 als freie Vereinigung konstituirt, und demselben Jahre zwei 
Fachleute zur Untersuchung der Zuckerverhältnisse am Pangani nach Ostafrika ent- 
sandt, welche nach eingehender Untersuchung des Zuckerrohranbaus und der 
Fabrikation, die heute durch die Araber erfolgt, im Herbste zurückgekehrt sind. Die 
Untersuchungen haben ergeben, dass die Aussichten für Anlage einer Fabrik die 
günstigsten und die Araber bereit sind , ihr gesammtes Zuckerrohr in der 
Höhe von 3—400000 Centnern jährlich, unter annehmbaren Preisen und Kontrakt 
an eine zu erbauende Zentralfabrik zu liefern. Die Kaiserliche Regierung würde 
dem Unternehmen ein ausschliessliches Recht auf die Fabrikation von mit Dampf- 
betrieb hergestellten Zucker im Panganithale ertheilen. 

Geschäftsführender Ausschuss: 

G. Bartsch, Chemiker und Ingenieur, Liegnitz; Dr. Hager, Redakteur der 

„deutschen Zuckerindustrie," Berlin; Rittergutsbesitzer Dr. Hegewald, Scher- 

meisel; G. Meinecke, Berlin; Direktor Reimann, Berlin; Banquier Schiess^ 

Magdeburg; Generalmajor a. D; v. Teich mann -Logischen, Exol, Berlin; Ritter- 



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— 14 — 

gutsbesitzer Tenge, Nieder-Barkhausen b. Bielefeld; Dr. J. Wagner, Leipzig; 
Banquier K. Zeitzschel. Berlin. 

Geschäftsstelle: Dessauer Str. 251, Berlin SW. 

16. Kainerun-Hinterland-Gesellsehaft. 

Die Gesellschaft beabsichtigt den Betrieb von Stations- und Karawanen- 
handel im Hinterlande von Kamerun und will zu diesem Zwecke den Saoaga ent- 
lang Faktoreien anlegen. Sitz der Gesellschaft ist Tempelhof-Berlin. Das Grund- 
kapital betragt Mk. 30000 und soll alsbald auf Mk. 300000 erhöht werden. 
Die erste Generalversammlung hat am 10. November 1894 stattgefunden und sind 
in derselben gewählt: 

Direktion: H. Jaeger; Tempelhof; P. Reichard, Berlin. 

Aufsichtsrath: Lieutenant a.D. E. Blümcke, Schoeneberg; Landtags- 
abgeordneter, Kfm. P. P. Cahensly, Generalsekretair, Limburg a. Lahn; Dr. 
Dettmar, Nüsse b. Moelln i. L.; Hauptmann a. D. von Hake, Tempelhof; Fa- 
brikbesitzer Willi. Georgi, Kreuzburg 0. S.; Regierungs-Baumeister H. A. Heinr. 
Müller, Berlin ; Rechtsanwalt E . Stolle, Berlin ; Forstassessor Fr. W r e d e , 
Elbingerode; Fabrikbesitzer Otto Wülfing, M.-Gladbach. 



Deutsehe Kolonisationsbestrebungen in nieht- 
deutsehen Ländern. 

1. Herman, Deutsehe Siedelungs-Gesellscliaft in Berlin. 

Aktiengesellschaft, 1000000 Mk., eingezahlt 287 000 Mk., hat Land in Rio 
Grande do Sul, Süd-Brasilien, erworben, um auf demselben Deutsche anzusiedeln. 
Das von ihr erworbene Land liegt in der Nähe von Porto Alegre, der Hauptstadt 
des Landes, hat gute Verbindungen dahin, ist fruchtbar, für Viehzucht und Acker- 
bau tauglich, hat günstige Absatz Verhältnisse und bietet somit, da auch das dortige 
vorzügliche Klima durchaus gesund ist, günstige Aussicht für das Gedeihen der 
Ansiedler. Die Gesellschaft verkauft Grundstücke in Grösse von 50 ha oder einem 
Vielfachen davon je nach Lage und Beschaffenheit derselben zum Preise von 
30—50 Mk. für das Hektar und hat bereits deutsche Familien auf ihrem Lande 
angesiedelt. Vertreter der Gesellschaft in der Siedelung : H. Soyaux in Bom 
Retiro bei Porto Alegre, Rio Grande do Sul. 

Einziger Vorstand: Kurella. 

Vorsitzender des Aufsichtsr athes. 

A. W. S ellin, Koloniedirektor a. D., Steglitz; Stellvertreter: Braus e - 
wetter, Major a. D. Bureau: SW., Dessauer Str. 25, Berlin. 



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— 15 — 

2. Die Südamerikanische Kolonisationsgesellschaft. 

Aktiengesellschaft, Kapital 500000 Mk. v besitzt in Paraguay etwa 24 
™|Legnas*) Land und hat einige Deutsche angesiedelt. Das Kolonialland liegt in 
günstiger Lage bei Itacurubi del Rosario und am Capiibari. 

Aufsichtsrath. 

Prof. Dr. Hasse, Ernst, Vorsitzender des Vereins für Handelsgeographie 
u. s.w., Leipzig; Freyer, Richard, Kaufmann, Leipzig; Lieberoth-Leden, 
Max, Bankier, in Firma A. Lieberoth, Leipzig; Mayer, Fritz, Bankier, in 
Firma Frege & Co., Leipzig; Schwabe, Otto, Fabrikant, in Firma Friedr. 
Bernh. Schwabe, Leipzig; Nagel, Philipp, Stadtrath und Kaufmann, Leipzig; 
Kor mann, Max, Rittergutspächter, Orosspössna b. Leipzig; ölenk, Adolf, 
Konsul und Kaufmann, in Firma Glenk & Weise, Leipzig; Tscharmann, 
Julius, Rechtsanwalt, Leipzig. 

Direktion. 

Dr. jur. Gentzsch, Albert, Rechtsanwalt, Leipzig, Katharinen- 
strasse 11, H. ; Prof. Dr. phil. Howard, Hermann, Landwirth, Leipzig, Felix- 
strasse 2, I. 

Bureau. 

Leipzig, Katharinenstrasse 11, IL 

3. Kolonialgesellsehaft für Paraguay zu Chemnitz. 

Die Kommandit-Gesellschaft bezweckt vom Standpunkte deutsch-nationaler 
Kolonisation aus im Anschluss an die Kolonie Neu - Germanien den Ankauf, den 
Verkauf, die Besiedelang, die Verpachtung und die Bewirtschaftung von Ländereien 
Paraguays, sowie den Betrieb derjenigen Gewerbe, welche zur Nutzbarmachung 
erworbener Ländereien erforderlich, und die Betheiligung an Unternehmungen, 
welche die Interessen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Anlagekapital 
100000 Mk., wovon 30 000 Mk. gezeichnet und eingezahlt sind. Es zerfällt in 
Antheile der Kommanditisten von je 100 Mk. und in solche stiller Gesellschafter 
bis zum Betrage von 20 Mk. herab. Die Thätigkeit der Gesellschaft hat durch den 
plötzlichen Tod Dr. Försters eine Unterbrechung erfahren, und beschränkt sich 
gegenwärtig auf die Besiedelung einer Quadrat-Legua Land in der Kolonie Neu-. 
Germanien, die von der Gesellschaft käuflich erworben wurde. Tabakbau und Vieh- 
zucht bieten vorzügliche Aussicht auf Rentabilität. 

Aufsicht srath 

Voigt, Albert, Direktor, I. Vorsitzender; Vogel, Geheimer Koinmer- 
zienrath, ü. Vors. ; R e i t h , C, Direktor der Sachs. Maschinenfabrik; Stärker, 
"William, in Firma Hermann Stärker; Herfurth, Matthee, in 
Firma Gebrüder Herfurth. Briefe und Sendungen sind zu Höhten an 
Max Schubert, Chemnitz, Waisenstrasse 5. 



•) Die Lecma = 5000 Varae, 4 0,866 M. =r 4330 Meter, 100 Varas eine Cuadra, die 
Quadratlegna hat 2500 Quadratcnadras oder 1874 Hektar. 



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— 16 — 

Die Agitationsgesellschaften. 
1. Die Deutsche Kolonialgesellschaft. 

1. Sitz der Gesellschaft. Der Sitz der Deutsehen Kolonialgesellschaft 
ist Berlin. 

IL Zwecke der Gesellschaft Die Deutsche Kolonialgesellschaft vei- 
folgt den Zweck: 

1. die nationale- Arbeit der deutschen Kolonisation zuzuwenden und die 
Erkenntniss der Notwendigkeit derselben in immer weitere Kreise zu tragen; 

2. die praktische Lösung kolonialer Fragen zu fördern; 

3. deutsch-nationale Kolonisationsunternehmungen anzuregen and zu unter- 
stützen; 

4. auf die geeignete Lösung der mit der deutschen Auswanderung zusammen- 
hängenden Fragen hinzuwirken; 

5. den wirtschaftlichen und geistigen Zusammenhang der Deutschen im 
Auslande mit dem Vaterlande zu erhalten und zu kräftigen; 

6. für alle auf diese Ziele gerichteten, in unserem Vaterland getrennt auf- 
tretenden Bestrebungen einen Mittelpunkt zu bilden. 

Präsidium. 

Ehrenpräsident: Se. Durchlaucht Fürst zu Hohenlohe-Langenbmg. 
Kais. Statthalter in Eisass-Lothringen, zu Strassburg. 

Präsident: Se. Hoheit Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg. Erster 
Vize-Präsident: Simon, Geh. Regierungsrath a. D., Berlin. Vize-Präsidenten 
in Berlin: Graf von Arnim-Muskau, Reichstagsabgeordneter, von Hofmann 
Staatsminister, Exzellenz. Prinz von Arenberg, Mitglied des Reichs- und Preuss 
Landtages. 

Vorstand. 

Ausschuss in Berlin: v. Amnion, Geh. Bergrath. von Bornhaupt, 
Rechtsanwalt von Cuny, Prof. Dr., Geh. Justizrath. Ebert, Dr., Landes- 
geologe, Gr. Lichterfelde. Harn mach er, Dr. jur., Reichstagsabgeordneter, 
Ehrenmitglied. Kurella, Direktor der Deutschen Siedelungsges. „Herman". 
Livonius. Vize-Admiral a. D., Exzellenz. Pfeil, Graf Joachim. Reichard, 
Paul. Schwabe, Ad., Vize-Konsul. Graf von Schweinitz. Vohsen , 
Konsul a. D. von Ysselstein, Regierungsrath, Charlottenburg. 

Weitere Mitglieder des Vorstandes: Albrecht, George, Vorsitzender 
der Geogr. Gesellschaft, Bremen. Arn hold, Ed., Kgl. Komraerzienrath. de Bary, 
H.Alb., Generalkonsul der Argentinischen Republik, Antwerpen. Baumann, Ad., 
Kaufmann, Frankfurt a. M. von Bennigsen, Oberpräsident, Exzellenz, Han- 
nover, Ehrenmitglied, von Bitter, Regierungs-Präsident, Oppeln. Bojunga, 
Rechtsanwalt Justizrath, Hannover. Büsing, Bankdirektor, Schwerin. Busse, 
Dr., Bergrath, Koblenz. Clemm, Dr., Kommerzienrath und Reichstagsabgeordneter, 
Ludwigshafen a. Rh. Cohn, Dr. med., Frankfurt a. M. Colin, L., Bankdirektor, 
Stuttgart. Crede, Dr. med., Hofrath, Dresden, von Drigalski-Pascha 
Generallieutenant a. D., Exzellenz, Berlin. Eschenburg, Joh. Herrn., Senator, 
Lübeck, von Fischer, Erster Bürgermeister, Augsburg, von Flottwell, 



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— 17 - 

Regierungs- Präsident a. D., Breslau, von Frankenberg-Tillowitz, Graf, 
Tillowitz i. Schi. Friederichsen, L.. I. Schriftf. der Geogr. Gesellsch., Hamburg. 
ron Grand Ry, Andr., Rittergutsbes. und Reichtagsabgeordneter, Eupen b. 
Koblenz, von Grimm, Dr., Ministerialprasident a. D, Karlsruhe. Grünewald 
Rechtsanwalt, Darmstadt. Hagens, Oberlandesgerichtspräsident, Frankfurt a. M. 
Hamm, Oberstaatsanwalt, Mitglied des Staatsrates, Köln. Hasse, Dr., Universi- 
täts-Profegsor , Leipzig. von Heeremann. Dr. Cl. Frhr., Reichstagsabg., 
Münster i. W. Heutig, Generaldirektor, Donaueschingen, von der Heydt 
Karl, Bankier, Berlin, von und zu Hoensbroech, Reichsgraf und Marquis, 
Erbmarschall im Herzogthum Geldern ,. Schloss Haag bei Geldern. Hoff mann, 
Major a. D., Karlsruhe, von Hoiningen-Huene, Freiherr, Major a. D. Ritter- 
gutsbesitzer, Gr. Mahlendorf b. Grüben (Breslau), von Hompesch, Graf, Kgl. 
Kammerherr und Rittergutsbes. , Schloss Rurich bei Cörrenzig (Rgbz. Aachen). 
Jacobi, Dr., Regiorungsrath, Stettin. Janssen, Landrath z. D., Burtscheid b. 
Aachen. Irm er, Dr., Landeshauptmann der Marshallinseln. Kretzschmar, H., 
Fabrikbesitzer, Dresden. Kulemann, Landger. Rath, Braunschweig, von 
Kupffer, Dr. Karl Wilhelm, Universitätsprofessor, München. Langen, Eugen, 
Geh. Kommerzienrath , Köln. Liebert, Oberst, Frankfurt a. 0. Lucas, A., 
Direktor der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, Berlin. Maenss, Professor, 
Magdeburg. Mehnert, Dr., Direktor, Dresden. Moll mann, Karl, Kommerzien- 
rat, Iserlohn. Nicolai, Hans, Fabrikbesitzer, Oalbe a. S. Pah de, Dr. Adolf. 
Oberlehrer, Crefeld. von Paläzieux-Falconnet, Oberstleutnant u. Flügel- 
adjutant, Weimar. Peters, Dr. Carl, Reichskommissar. Berlin. von 
Pilgrim, Regierungs- Präsident, Minden i. W. Porsch, Dr. jur., Rechts- 
anwalt und Konsistorialrath, Breslau. Ritter, Dr., Generaldirektor, Mitglied 
des Staatsrathes und des Abgeordnetenhauses, Waldenbnrg i. Schi. Sachse, Wirkl. 
Geheimer Rath, Exzellenz, Berlin. Sartori. Geh. Kommerzienrath, Kiel. Schering, 
Exzellenz, Vize-Admiral z. D., Kiel. Schmidt, Edmund, Kommerzienrath, Alten- 
burg. Schroeder-Poggelow, Dr., Rittergutsbesitzer, Berlin. Siegle, G., 
Geh. Kom.-Rath u. Reichtagsabgeordn., Stuttgart. Staudinger, Paul, Berlin, 
zu Stollberg. Udo, Graf Exz., Oberpräsident a. D., Königsberg i. Pr. Struck- 
mann, Dr., Wirkl. Geheimer Ober-Justizrath und Oberlandesgerichts -Präsident, 
Köln. Supan, Dr., Professor, Gotha, von Teicbman u. Logischen, Gen. Leut. 
a. D., Exzellenz, Berlin, von Tuch er, Frhr. Chr., Regierungsrath, Nürnberg. 
Uhl, Oberstleutnant a. D., Bamberg. Walther, Regierungs-Präsident, Dessau. 
Weber, Oberbürgermeister a. D. , Berlin, von Wedeil, Minister des Königl. 
Hauses, Exzellenz, Berlin. Weiss, Dr., Oberstabsarzt, Meiningen. Wibel, Dr. 
med., Wiesbaden. Fürst zu Wied, Neuwied. Woermann, A., Hamburg. 
Zaun, Handelskammerpräsident, Minden i. W. 

Bureau: Dr. phil. Bokemeyer, Generalsekretär. Meinecke, G., 
Redakteur. Seidel, A., Sekretär. Mertens, Wilhelm. Rechnungsfühler. 
Schroeder, Hauptmann a. D. Archivar. Brose, M., Hauptmann a. D. 
Bibliothekar. 

Abtheilungen. - 

Aachen. I. Vorsitzender: Königl. Baurath Prof. Dr. Heinzerling, 
Lousberg8trasse 34. II. Vorsitzender: Prof. Dr. v. Mangoldt. Schriftführer: 
Realgymnasiallehrer Dr. Greve. Schatzmeister: Kommerzienrath C. Delius, 
Koloniales Jahrbuch 1895. 2 



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— 18 — 

Beisitzer: Dr. Ignaz Beissel; Hanpmann a. D. F. Berndt; Ober-Regierungsrath 
von Bremer; Stiftsprobst Dr. Buschmann; Amtsgericjitsrath Dilthey; Geh. 
Kommerzienrath 0. Erckens, Präsident der Handelskammer; Pfarrer und Kreis- 
schulinspektor Küster; Kommerzienrath Bob. Kesselkaul; Professor Dr. Laves; 
Tuchfabrikant Ed. Meyer; Geh. Kommerzienrath Godfr. Pastor; Oberbürger- 
meister Pelzer; Professor D. Vauderborgt. 

Altenburg (S.-A.). I. V.: Kommerzienrath Edmund Schmidt IL V.: 
Kommerzienrath Max Köhler. Sehr.: Gymnasiallehrer Dr. Klinghardt. Scha.: 
Gymnasiallehrer Dr. Wagner. 

Amberg i. Bayern. V.: Bezirkstechniker von Stubenrauch. Sehr.: 
Hauptmann Cullmann. Scha.: Bealschulrektor Dr. J. B. Schober. 

Anger münde. V.: Kreisbauinspektor Seh erler. Sehr.: Postsekr. 
Ehrhardt. Scha.: Obersteuerkon. Schäfer. Beis.: Rektor Dammholz; Stadtrath 
Dulberg. 

Annaberg-Buchholz i. Sachsen. V.: vacat. Sehr.: vacat. Scha.: 
vacat. 

Antwerpen. I. V.: Generalkonsul der Argentinischen Republik H. Albert 
de Bary. II. Vors.: Richard Böcking, marche St. Jacques 30. I. Sehr.: 
Direktor der Allgemeinen Deutschen Schule Dr. J. P. Müller. IL Sehr.: W. 
Grote. Scha.: Ad. Mund. Bels.: Ad. Davidis; Ed. Frasch; H. Hütz; 
D. Kapp; Kaiserl. Deutsch. Vizekonsul a. D., Jul. Rautenstrauch; Aug. 
Schmitz. 

Apia. V.: H. Gebauer, Dr. B. Funk, Konsulatssekretär 0. Schlüter. 

Apolda. V.: Fabrikant Fr. Kr atz seh in Firma: Zimmermann & 
Sohn. Sehr. u. Scha.: Kaufmann Hugo Pfitzner. Beis.: Kaufmann Hugo 
Buhler; Fabrikant Emil Herrlich in Firma: Gebr. Herrlich. 

Arnstadt. V.: Prof. Dr. Leimbach, Direktor der Fürstlichen Real- 
schule. Sehr.: Gymnasiallehrer Dr. Bühring. Scha.: Kaufmann "Wolters- 
dorff jun. 

Arnswalde N/M. I. V.: vacat. II. V.: Kreisphysikus Stabsarzt Dr 
Raetzell. Sehr. u. Scha.: Kulturtechniker Seewald. 

Asohaffenburg. I. V.: Major a. D. Ludwig Kade. IL V.: Oberforst- 
rath Dr. Fürst. Sehr.: Major a. D. Dietz. Scha.: Fabrikant Ryhiner, 

Aue i. S. V. Sehr. Scha.: Kaufmann Listner, Zelle bei Aue i. S. 

Augsburg. I. V.: Prof. am Königl. Realgymn. Anton Stauber. H. 
V.: Buchhändler Theod. Lampart. Sehr.: Fabrikant C. Bullnheimer. Scha.: 
Grosshändler Carl Butz. Beis.: Rentier Herrn. Krauss; Apotheker Carl 
Wolfrum; Grosshändler Gscheidlen. 

Baileu st e dt a. H. I. V,: Kammerherr von Welck. Sehr.: vacat. 
Scha.: Bankier C. Falley jun. 

Bamberg. I. V.: Oberstlieutenant a. D. Uhl. II. V.: 1. Bürgermeister 
von Brandt. III. V.: K. Notar Büttner. Sehr.: vacat. I. Scha.: Fabrikant 
Paul Gnuva. IL Scha.: Apotheker Wenglein. Beis.: Generaldirekt. Rath 
Baehr; Forstrath a. D. Dürig; Kaufmann Ad. Frank; Privatier Gnuva; 
Domvikar von Härtung; Hauptmann Kiefhaber; Landgerichtsrath Löwenheim; 
Fabrikant Georg Krauss jun.; Fabrikant Heinrich Krauss jun.; Oberamtsrichter 
Reindl; Bezirksingenieur Schlaginweit, Fabrikant Schlesinger; Justizrath 
Dr. Schmidt. 



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— 19 — 

Barmen. I. V.: Realschuldirektor Professor Kaiser. II. V.: Oberet- 
Jieutenant Rudolph. Sehr.: Realschullehrer Dr. Fischer. Scha.: J. Erbslöh. 

Bayreuth. V.: Kgl. Studienlehrer Dr. Brunco. Sehr.: Kaufmann 
Kallenberg. Scha.: Kaufmann Bruno Müller. Beis.: Harmonienfabrikant 
Herrn. Burger; Generalarzt a. D. Dr. Stein. 

Bensheim a. d. B. V.: Weinhändler Gustav Guntrum. Sehr.: 
Cigarrenfabrikant Louis Auler jun. Scha.: Buchhändler Johs. Ehrhard. Beis.: 
Kommerzienrath Gustav Müller; Direktor Gustav Rampacher. 

Bergisoh-G-ladbaoh. I. V.: Fabrikbesitzer Hans Zanders. H. V.: 
Pfarrer Fussbahn. I. Sehr.: vacat. II. Sehr.: Kaufmann Robert Wolters. 
Scha.: vacat. Beis.: Rektor Nix; Gen.-Dir. H. Sorg in Bensberg. 

Bergzabern. V.: vacat. Sehr.: vacat. Scha.: Dr. med. Hörrner. 

Berlin. I. V.: Prinz von Arenberg, Mitgl. des Reichs- u. Preuss. 
Landtags. U. Y. : Regier. Baumeister K. Hoff mann. III. V.: Prem. Leut. 
Graf Schweinitz. I. Sehr. Fabrikbesitzer S u p f . II . Sehr, : A ssessor Dr. R o h d e 
Scha.: Kunstverleger Karl Grunert. Beis.: E. Eschmann; R. Hellgreve; 
Jul. Runge; Emil Seiberg; Verlagsbuchhdlr. Reinh. Strauss. 

Bernburg i. Anh. V.: vacat. Sehr.: Fabrikdirektor Otto Neumann. 
Scha.: Papierfabrikant Heinrich Lange. 

Beuthen 0/S. I. V.: Kgl. Bergrath Ludwig Köhler. IL V.: Kaufmann 
und Stadtrath Hugo Przckling. Sehr, und Scha.: Stadt Oberkontroleur Wilhelm 
Hoffmann. 

Bielefeld. Y.: Fabrikant Theodor Möller in Kupferhummer bei Biack- 
wede. Sehr, und Scha.: Bankdirektor Reinh. Eglinger. Beis.: Kommerzienrath 
Delius; Oberlehrer Dr. Will br and t; Rittergutsbesitzer W. v. Bor ries -Ecken- 
dorf; Landrath F. v. Ditfurth; Oberbürgermeister Bunnemann. 

Bingen a. Rh. I. Y.: vacat. IL Y. : vacat. I. Sehr.: Rentner Wildt in 
Bingerbrück. IL Sehr.: vacat. I. Scha.: vacat. H. Seh.: vacat. Beis.: vacat. 

Blankenburg a. Harz. Y.: Rittmeister von Haenlein. Sehr.: Oberlehrer 
Dr. Menzel. 

Bochum. I. Y.: Prof. Dr. phil. Be necke. H. V.: Kais. Bankvorste^er 
Althof. Sehr.: Rechtsanw. Dr. Mummenhoff. Scha.: Kaufm. Boer. Beis.: 
Gen. Sekret. Fr. Baare; Gen. Dir. Bergrath Behrens; Landrichter Bor ries; 
Gymn. Dir. Dr. phil. B röscher; Justizrath Duesberg; Fabrikbes. u. Stadtverordn, 
Flottmann; Oberbürgermeister Hahn; Bergwerksdir. Höring; Pastor u. Kreis- 
schulinsp. Kleppel; Amtsger. R. Kunst; Landger. Direktor Landschütz; Ober- 
ingenieur u. Direktor Pol lack; Chef-Redakteur Purpus; Dr. med. Robb er 8; 
Bergassesor Schäfer; Sanitäts- u. Stadtrath Schmidt; Rechtsanw. u. Notar Dr. 
jur. Schwering; Oberbergrath v. Sobbe; Buchhdlr. u. Buchdruckereibes. Ad. 
Stumpf; Büreauchef Yaupel; Apothekenbesitzer Weber. 

Bonn. I. Y.: Prof. Dr. Zitelmann, Kobienzerstr. 81. H. Y.: Prof. 
Dr. Rein. Sehr.: Fabrikbesitzer F. Soenn ecken. Beis.: Geh. Regierungsrath 
Prof. Dr. Dünkelberg; Fabrikbesitzer Franz Guilleaume; Oberst z. D. Munck. 

Brandenburg a. H. V.: Bürgermeister Hammer. Sehr.: prakt. Arzt 
Dr. B o e r n e r. Scha. : Kommerzienrath Metzenthin. Beis. : Prof. Dr. 
Müller; Rechtsanwalt B a t h e ; Kaufmann Holzapfel; Fabrikbesitzer 
K u m m e r 1 e. 

2* 



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— 20 — 

Braunschweig. V.: Landger. Eath Eulemann. Sehr.: Dr. med. 
Robert Müller, Kohlmarkt 17. Scha. : Bankier Max G u t k i n d. Beis. : Obeis 
postdirektor 3 r a e f e ; Generalmajor z. D. Lilly. 

Bremerhafen. Vors. u. Sehr.: Landrath Geiger in Lehe. Beis.: Land- 
rat Dr. Brandt in Geestemünde. 

Breslau. V.: Geh. Regierungsrath Du ring. Sehr. Dr. Otto Freiherr v. 
Boenigk. Scha.: Geh. Eommerzienrath Heinrich Hei mann, Ring 33. Beis.: 
Generalmajor Davidsohn; Regierungs-Präsident a. D. von Flottwell; ßtadt- 
rath Martius; Geheimer Medizinalrath Ponf ick; Direktor Römhild; Gotthard 
v. Wallenberg-Pachali; Fürst Hatzfeldt-Trachenberg. 

Brie? bei Breslau. I. V.: Landgerichtsrath Kirchner. I. Sehr.: Kauf- 
mann F. Heise. Scha.: Bankier Alb. Eckersdorff. 

Bromber?. I. V.: Oberlehrer Dr. Lim an. II. V. : Bauinspektor George. 
I. Sehr.: Ingenieur Heinschke. IL Sehr.: Buchhändler Johne. Scha.: Kauf- 
mann H. Lindner, Kornmarkt 6. 

Brüssel. I. V.: Yize Konsul Wunderlich, Bd. de la Senne 44. IL V.: 
Gesandtschaftskanzler C. Lentze. III. V.: Th. Mo mm in Forest. Sehr.: Hans 
Taubert, 45 mont d. L Cour. 

Büokebur?. V.: vacat. Sehr.: Rentier Scharf f. 

Bunzlau i. Schi. I. V.: Landrath v. Rosenstiel. IL V.: Regier.- und 
Schulrat Sander. Sehr.: Rechtsanwalt Schulz. Scha.: vacat. 

Burg" b. Magdeb. V. u. Sehr.: Stabsarzt Dr. Rüger. Scha.: Kreis- 
physikus Dr. Herrn s. 

Burffsteinfurt, Westf. V.: vacat. Sehr.: Rechtsanwalt Dupre. Scha.: 
Fabrikant Albert Eichhorn. Beis.: Gymnasiallehrer Da ecke; Kataster-Inspektor 
a. D. Schulz; Baron v. d. Goltz, Kgl. Amtmann zu Wettringeo bei Burg- 
steinfurt. 

Oalbe a. G. V.: vacat. Sehr, und Scha.: Fabrikbesitzer Hans Nicolai. 
Beis.: Dr. Maass. 

Oannstatt i. Württ. I. V.: Kaufmann August Scharr er. IL Y.', 
Bankier Max Harte nstein-Praetorius. Sehr.: J. Wüst. Scha.: Redakteur 
Rud. Kraut. Beis.: Redakteur Wolgang Drück; Bankier Aug, Hartenstein; 
Carl Heermann; Hans Kettner; Fabrikant Isaac Straus. 

Cassel. 1. V.: Rittergutsbes. vou LÖbbecke. H. V. : Bankier Koch. 
Sehr. Kaufmann Arndt. Scha.: Baudirektor a. D. Nehus. 

Celle. V.: Rechtsanwalt Westrum. Sehr.: vacat. Scha.: Apotheker 
Mitzlaff. Beis.: Rechtsanwalt Dr. Meyer; Fabrik-Direktor Hugo. 

Chemnitz i. S. I. V. : Stadtrath R e i t z. n. V. : Kommerzienrath Vogel. 
Sehr. Fabrikant Max Schubert, Waisenstrasse lc. Scha.: vacat. 

Coblenz. 1. V.: Kontre-Admiral a. D. v. Werner; H. V. : Reg.-Rath 
Middendorf. Sehr.: Divisionspfarrer Fabarius. Scha.: Hofbuchhändler 
K i n d t. Beis. : Oberst z. D. und Bez.-Komm. B e h m ; Bankdirektor B r o u 8 1 i n; 
Landrath und Polizeidirektor Graf v. B r ü h 1 : Reg.- Assessor Dr. F r e u n d ; Rentier 
Jordan, Gen.-Lieut. z. D. Keller; Garnisonpfarrer Montag; Oberstabsarzt 
Dr. R e d e k e r ; 1. Staatsanwalt Schuhmacher; Oberpostdirektor S c h w e r d ; 
Kommerzienrath Später. 

CÖln a. Rh. Y.: Geh. Kommerzienrath, Mitglied d. Kolonialrathes, Eugen 
Langen, von Werthstrasse 14. I. stellvertr. V.: Oberlandesgerichts-Präsident 



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— 21 — 

Wirkl. Geh. Ober-Jnstizrath Dr. Struckmann, Hohenzollernring 40. II. stell- 
vertr. V.: Oberstaatsanwalt Geh. Ober-Justizrath Mitglied d. Staatsrathes Hamm, 
Steinfeldergasse 9. III. stellvertr. V.: Geh. Kommerzienrath Gast. Michels. 
Sehr.: Ger.-Ass. J. Clemens, Magnusstr. 12 I. Scha.: W. v. Reckling- 
haus e n jr. , Saohsenring 97. Beis. : Gymnasial-Oberlehrer Prof. Dr. D i d o 1 f f ; 
Hauptmann Herold; Professor H es pers, Ehrendomherr von Karthago, Vors. d. 
Afrika- Ver. d. Katholiken: Kaufmann Heinrich Horten; Hauptmann Müller; 
Eugen Pfeiffer; Kaufmann Arthur vom Rath; Eugen van der Zypen. 

Oöalin i. Pom. I. V.: Regier. -Präs. Kammerherr Freiherr v. d. Reck. 
II. Y. : Landgerichtsrath Streuber. I. Sehr.: Gymnasiallehrer Dr. Alb. Janke. 
IL Sehr.: Hauptmann Lehmann. Scha.: Kreissparkassen-Rendant Griesbach. 

Ooswiffi. Anh. I. V.: Sanitätearzt Dr. Tölpe. II. V.: Fabrikant 
Bischof. Sehr.: Rentier Gerike. Scha.: Kaufmann E. Steinthal. 

Cottbus. V.: Landgerichtsrath Brettner, Turnstrasse 12. Sehr.: 
Gymnasiallehrer Dr. Paul Schulz. Scha.: Kaufmann V. Li er seh. Beis.: 
Gymnasiallehrer Dr. Mohr. 

Grafeid. I. V.: Handelskammerpräsident Karl Königs. II. V.: Ober- 
bürgermeister E. Küper. Sehr.: Oberlehrer Dr. Ad. Pahde, Victoriastr. 104. 
Scha.: Fabrikant Emil Dahl, Friedrich str. 35. Beis.: Major G. Bluth; Rechts- 
anwalt Dr. H. Busch; Kaufmann Hch. Müller-Brüderlin; Pfarrer 
P. Schütz. 

Grimmiteohau i. S. V. : Buchhändler Gustav Burghardt. Sehr.: 
vacat. 

Grossen a. 0. V.: Kreisphysikus Sanitätsrath Dr. Löwenhardt. Sehr.: 
Postsekretär K r a h n. Scha. : Rentmeister Kühne. Beis. : Kaufmann B u s c h jr. ; 
Postdirektor Eisermann; Apotheker Dr. Henschke; Fabrikbesitzer John; 
Steuerrath Klapproth; Rentier Kolbe; Kaufmann F. Sauermann; Major v. 
Tschudi; Amtsgerichtsrath Wachsmuth; Buchdruckereibesitzer Z eidler. 

Dansiff. I. V. : Oberlehrer A. v. Bo ekel mann, Abbeggasse7. II. V. : 
Sanitätsrath Dr. S e m on.Schr. : Lieutenant v. A n d e r t e n. IL Sehr. : vacat. I. Scha. : 
vacat. II. Scha.: Kaufm. Schaefer. Protokollf. : Konsul Alex Gibsone. 
Beis.: Geh. Kommerzienrath John Gibsone; Kaufmann Otto Wanfried; Kauf- 
mann Max Steffens; Oberregierungsrath Buhlers ; Oberstlieutenant Mertens; 
Regierungsrath Alfr. Meyer. 

Darmstadt. I. V.: Rechtsanwalt Grünewald. II. V.: Provinziai- 
direktor Geh. Rath von Marquard. Sehr. u. Scha.: Stadtverordneter Ph. Schneider 
Schwanenstrasse 29. Beis.: Kommerzienrath W, Dieffenhach; Geh. Ober-Forst- 
rath Frey; Fabrikant W. Merck; Oberamtsrichter Römheld; Geh. Obersehulrath 
Soldan; Kaufmann L. Trier; Generalmajor Generaladjutant Wernher; Oberst- 
hofmarsehall Westerwe Her v. Anthoni. 

Delitsoh. V.: Königl. Baurath Lucas. Sehr.: Reehtsanw. Dr. jur. 
H. Schulze. Scha.: Fabrikdirektor Dr. Kuntze. 

Demmin in Pom. V.: Rittmeister Dreher. Sehr.: vacat. Scha: vacat. 

Dessau i. Anh. I. V.: Regierungspräsident Walther. II. V.: Präsident 
der Handelskammer Kommerzienrath Dr. Reichardt. I. Sehr.: Gymnasial- 
Oberlehrer Dr. Weyhe. IL Sehr.: Realgymnasial-Oberlehrer Dr. Str ose. 
Scha.: Prokurist Venator. 



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— 22 — 

Deutsch-Krone. V.: Königl. Kreisschulinspektor Bartsch. I. Sehr.: 
u. Scha.: Königl. Präparandenanstalts-Vorsteher Kunst. II. Sehr.: Kgl. Amts- 
richter Schwenker. 

Dortmund. V.: Realgymn.-Dir. Dr. Aul er. Sehr.: Bergassessor Ei ch- 
meyer. Scha.: Buchhändler Hugo Dreist. Beis.: Generaldirektor Brauns; 
Handelskammersekr. Bernhardi; Konsul Hösch; Grubendirektor Kleine. 
Reichstagsabgeordneter; Generaldirektor Massenez; Brauereidirektor Dr. 
Overbeck; Landgerichtsrath Schmieding, Mitglied des Abgeordnetenhauses; 
Fabrikbesitzer Schüchtermann; Hüttendirektor Schweckendick; Baurath 
Staberow. 

Dresden. I. V.: Fabrikbesitzer H. Kretzschmar, Dresden-A.,.Serrestr. 
IL V.: Telegraphen-Direktor Mohrmann. I. Sehr.: Apotheker Krauss. 
II. Sehr.: Archivar Dr. Richter. I. Scha.: Hoflieferant A 0. Richter. 
II. Seh.: Konsul Lüder. Beis.: Kommerzienrath Collenbush; HofrathDr. med. 
Crede*; Oberst z. D. Döring; Kaufmann Flössner; Dr. med. Friedrich; 
Geh. Legationsrath von Friesen; Kommerzienrath Günther; Hauptmann a. D. 
Köppelmann; Fabrikbesitzer Dr. Kolbe; Hofrath Dr. med. Martini; Direktor 
Dr. Mehnert; Apotheker Mündel; Kaufmann Ranft; Rechtsanwalt R. Schanz, 
Kaufmann Schlüter; Kaufmann F. Schramm; Handelskammersekr etar 
P. Schulze; Kaufmann H. Stäcker; Privatus H. Voigt; Privatier Zimmer- 
mann. 

Düren i. Rheinl. I. V.; Phil. Schoeller. IL V.: Kommerzienrath 
Bücklers. Sehr.: vacat. Scha.: Rud. Schoeller. 

Düsseldorf. I. V.: Dr. Poensgen. IL V.: Kaufmann Herrn. Heye. 
Sehr.: Rechtsanwalt W. Lohe. Scha.: Fabrikbesitzer H. Klein. Beis. General- 
sekretär Dr. Beumer; Gymnasial-Oberl ehrer Dr. Crem ans; Rittmeister von 
Engelcken;B eigeordneter Hotte; Fabrikbesitzer und Kommerzienrath H. L u e g ; 
Oberregierungsrath Sehe ff er; Professor Stiller; Bürgermeister in Neuss 
Tillmann. 

Duisburg:. V.: Hüttendirektor a. D. Giesse, Mülheimerstr. 33. Sehr.: 
Dr. Hillebrecht, Josephplatz 2. 

Ehingen i. Württ. V.: Stadtschultheiss Hartmann. Sehr.: Haupt- 
mann a. D., Redakteur d. „Als. Boten" Fischer. Scha.: vacat. 

Eibenstock i. S. I.V.: Oberforstmeister Schumann. II. V.: Fabri- 
kant Eugen Dorf fei. Sehr: Schuldirektor Dennhardt. Scha.: Prokurist 
Osk. Hahn. 

Einbeck. V.: Brauereibesitzer Boden. Sehr.: Fabrikbesitzer Ad. 
Krome. Scha.: vacat. 

Eisenach. Vors.: vacat. Sehr. : Bankier Ziegler. Beis. Prof. Kühn. 

Elberfeld. V.: Landgerichts-Präsident Hücking. Sehr. : Realgymnasial- 
Direktor Dr. Börner. Scha.: Buchhändler A. Martini. 

Elbing. V. u. Scha.: Gymnasialoberlehrer Dr. Schulz. Sehr.: prakt 
Arzt Dr. med. Krause. Beis.: Major z. D. von Lossan; Dr. Nessel- 
mann. 

Ellwangen i. Württ. V.: Regierungspräsident v. Hos er. Sehr.: Fa- 
brikant Textor. 

Erfurt. I. V.: Oberstieut. a. D. Kubale. IL V. u. Sehr.: Schuldirektor 
a. D. Neubauer. Scha.: Buchhändler Neumann; Biblioth.: Kaufmann 



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— 23 — 

Teich fi scher. Beis.: Reg.-Baumeister Hessler; Dr. med. Macks; Vermess.- 
Revisor Panse; Dr. med. Reissner; Haupt-Steueramts-Rendant Schulze. 
Erlangen. V.: Prof. Dr. Carl Eheberg. Sehr.: Dr.*F. Will, Lieute- 
nant ä. D. Scha.: vacant. Beis.: Privatier Aug. Böttiger; Rektor Gust. 
Pumplün. 

Essen a. Ruhr. I. V.: Direktor Finanzassessor a. D/*Klüp fei. IL V- 
II. V.: Buchhändler Dietrich Baedeker. Sehr.: Landriehter Wilhelm Heil er- 
mann. Scha.: Bankdirektor Albert Müller. Beis.: Rechtsanwalt Altenberg. 
Ober-Ingenieur Budde; Geh. Regierungsrath Landrat Frhr. v. Hövel; Fabrik- 
besitzer Ernst Huf f mann- Werden; Bürgermeister Kerckhoff (Altendorf, 
Rheinland); Pastor Elingemann; Georg Krawehl; Dr. jr. Mummenhoff 
in Bochum; Generalsekretär Dr. Reismann; Geh. Kammerg.-Rath Scheidt- 
Kettwig; Direktor Dr. Schmidt; Regierungsbaumeister Senz in Werden 
a. Ruhr; Konsul Rudolf Waldthausen; Ober-Bürgermeister Zweigert. 

Eutin i. Oldenb. I. V.: Bürgermeister Mahls te dt. IL V.: Steuerrath 
Rodenberg. Sehr.: vacat. Scha.: Amtsrentmeister Muus. 

Finsterwalde. V.: Justizrath Hoefer. Sehr.: Fabrikbesitzer Max 
Hoffmann. Scha.: Seifenfabrikant Ad. Thierack. 

Forst i. L. V.: Fabrikbesitzer Eugen Neubarth. Sehr.: vacat. 
Frankenberg i. L. V.: Fabrikant Aug. Joens. Sehr. u. Scha.: Dr. 
phil. Assmann. 

Frankenthal, Pfalz. V.: Malzfabrikant Karl Neubronne. Sehr.: vacat. 
Frankfürt a. M. V.: Dr. med. Em. Cohn, Rossmarkt 18. Sehr.; Rud. 
Leipprand, Direktor des Hand.-Mus. Scha.: Kaufmann Adolph Baumann, 
Neue Krame 1. Beis.: Alb. Bolongaro-Crevenna; Dr. D. Cunze; Präsid. 
des Oberlandesgerichts Dr. jur. Hagen; Emil Hüttenbach; Vizekonsul 
Heinrich Mappes; Rob. Propach; Generalkonsul Otto Puls; Amtsrichter 
Dr. Schuck; Direktor Siebert; Dr. Karl Sulzbach; Stadtrath Dr. Varren- 
trapp; Kommerzienrath Jul. Wurmbach; Emil Wurmbach. 

Frankfürt a. 0. L V.: Regierungsrath von Stoessel. IL V.: Dr. 
med. Willy Harttung. I. Sehr.: Gerichtsassessor Dr. Hammer. II. Sehr.. 
Regierungsassessor Dr. Schulten-Heuthhaus. Scha.: Stadtrath Tro witsch. 
Beis.: Ingenieur Volkmann. 

Fraustadt i. P. V.: Gymn.-Direktor Dr. F riebe. I. Sehr.: vacat. 
IL Sehr.: Gymnasiallehrer Dr. Radke. Scha.: Bürgermeister Simon. 

Freibergr i- S. V.: Bürgermeister Dr. Böhme. I. Sehr,: Buchhändler 
Stettner. IL Sehr.: Prof. Dr Rachel. Scha.: Fabrikant Rob. Paessler 
i. F. Herrn. Paessler. 

Freiburff i. Brsg. V.: Universitätsprofessor Dr. Neu mann* Sehr.: 
Universitätsprofessor Dr. Grub er. Scha.: Handelskammersekretär Franz 
Schuster. Beis.: Reallehrer Braun; Landgericbtsrath Max Eisen; Privatier 
Dr. 0. Görger; Hauptmann Freiherr v. Kirchbach; Freiherr R. Goeler 
v. Ravensburg; Kaufmann H. Pampe; Buchhändler Hubert Wagner. 
Freienwalde a. 0. I. V.: Oberst z. D. von Erckert. IL V. : 
Pfarrer em. Borack. I. Sehr.: Oberstabsarzt a. D. Dr. Holzhaus en. 
IL Sehr.: Fabrikbesitzer J. Henneberg. Scha.: Buchhändler Thilo. 
Friedber? in Hessen. V.: Rechtsanwalt A. Windecker. 



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— 24 — 

Fürth in Beyern. I. V.: Kgl. Kommerzienrath S. Uli mann. IL V. : 
Fabrikant Ph. Engelhard t. Sehr. : Rechtsanwalt S. Büchenbacher. 
Scha. : Grosshändler F. E. Voit. Beis. : Lieutenant Döllner; Bankier 
F. J. Hirschmann; Kaufmann Carl Loewi; Fabrikant Carl Segitz. 

Gandersheim. V. u. Sehr.: Dr, Martin. Scha.: Stadtrath Ball in. 
Beis.: Amtmann Kreuz. 

Gelsenkirchen. I. V.: Oberlehrer E. Fritz sehe- Schalke. IL V.: 
Rechtsanwalt A. Glandorff. Schi*, u. Scha.: Kaufmann von Münchow. 

Gera R. j. L. V.: Oberbürgermeister Ruick. Scha.: Otto Maurer 
in Firma: Fiedler & Maurer. Beis.: Kaufmann Alfred Weber; Kauf- 
mann Wilh. Tetzner; Wilh. Focke sen. 

Germersheim. I.V.: Notar Forsthub er. IL V. : Major Strassner. 
Sehr.: Regts. Auditeur Th. Otto Meyer. Scha.: Einnehmer Greiff. Beis.: 
Amtsrichter Dr. Gerichten. 

Gernsbaoh in Baden. V. : Kaufmann Kas. Katz. Sehr. : F. Winter. 
Scha. : C. Greeven. 

Glossen. V.: Dr. Weiffenbach. Sehr.: Buchhändler F erb er. 
Scha. : Buchhändler Reimer. Beis. : Brauereibesitzer Ed. R ö h r 1 e , Nord* 
Anlage 38. 

Glogau. I. V.: Stadtsyndikus Kühnast. IL V.: Bauinspektor 
Storck. I. Sehr. : Landrath Pilati. IL Sehr. : Direktor Herrich. I. Scha.: 
Apotheker Dr. Walt her. IL Scha.: Divisions- Auditeur Schwabe. Beis.: 
Major Rochs; Kaufmann Schuss; Kaufmann E. Weissbach. 

Görlitz. V. : Major z. D. v. B r e d o w. Sehr. : Rechtsanwalt Prasse. 
Scha.: Dr. Fr eise. 

Göttinnen. V.: Geh.-Reg.-Rath Prof. Dr. Wagner. Scha.: Buch* 
händler Deuerlich jun. Beis. : Bankier Th. B e n f e y ; Stadtbaurath Gerber. 

Gotha. I.V.: Prof. Dr. Supan. IL V.: Kartograph Ko ff mahn. 
Sehr. : Direktor Dr. P u r g o 1 d. Scha. : Bankier Kommerzienrath S t r u p p. 
Beis.: Rentier Biedermann. 

Greifswald. V.: Prof. Dr. Rud. Credner. I. Sehr.: Professor Dr. 
Minnigerode. IL Sehr.: Lehrer Giehr, Eldena bei Greifswald. Scha: 
Prof. Dr. Cohen. 

Greiz. V.: Gymnasialdirektor Dr. Zippel. Sehr.: Postkassirer 
Richter. Scha.: Fabrikbesitzer Heinr. Kestermann. Beis.: Fabrikant 
H. Arnold; Kaufmann Ed. Koecher; Fabrikbesitzer Franz Müller; Kauf- 
mann M. Ufert; Kaufmann W. Witz; Kaufmann C. Weinmann. 

Grünbergr i. Schi. V. : Amtsrichter L e w i n. Sehr. : Oberlehrer Dr. 
Leder. Scha. : Reichsbankvorsteher Seidel. 

Gumbinnen. V. : vacat. 1. Sehr. : vacat. IL Sehr. : vacat. Scha. : 
Kreisbaumeister Kolberg. 

Hadersleben. V.: Oberlehrer Schröder. 

Hagren i. W. I. V.: Rechtsanwalt Kuhlmann. IL V.: Ingenieur 
e t z n e r. Sehr. u. Scha. : 

Halberstadt. V.: vacat. Sehr. u. Scha.: Oberlehrer Dr. Wedde. 
Beis. : Landgerichtsdirektor Heldberg; Kommerzienrath Klamroth; Bankier 
Vogler. 



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— 25 — 

Hameln. V.: Graf Görtz-Wrisberg. Sehr.: Dr. Paul Lohmann. 

Hannover. I. V.: Oberpräsident Dr. v. Bennigsen, Excellenz. 
U.V.: Graf v. Dürkheim. I. Sehr.: Rechtsanwalt Justizrath Bojunga. 
II. Sehr. : Prof. Schaefer. Scha. : Geh. Kommerzienrath G. J ä n e c k e. Beis. : 
Hauptmann v. Bärenfels; Oberstlieutenant Dulitz; Notar Dr. Freuden- 
stein; Generalmajor v. Knobeisdorf; Geh. Eegierungsrath Professor Laun- 
hardt; Bürgermeister Lichtenberg in Linden; Kaufmann Eberhard 
Mencke; Generallieutenant von Sandrart; Oberregierungsrath Thome; 
Stadtdirektor Tramm; Baurath Wallbrecht; Direktor Wallrede. 

Harburg 1 a. Elbe. V.: Oberbürgermeister Ludoving. Sehr. u. Scha.: 
Registrator Georg Eckhardt. 

Hattingen a. Ruhr. I.V.: Rektor Otto Traeger. II. V.: Post- 
direktor Hauptmann a. D. Hörn, Sehr. : vaeat. Scha. : Lehrer B u d d e. 
Beis.: Kaufmann D. Bredenbreuker; Dr. med. Schütz. 

Havelberg. V.: vaeat. Sehr.: Progymnasialrektor John. Scha.: 
Kaufmann 0. Bahn. Beis. : Generalmajor a. D. von Liebeherr; Premier- 
lieutenant von Arend. 

Hechingen i. Hohenzollern. V. : Fabrikant Ad. B a r u c h. Sehr. : 
Landrichter Stintzing. Scha. : vaeat. 

Heidelberg. V.: Prof. Dr. E. Leser. Beis.: Staatsanwalt a. D. R. 
Heubach; Rechtsanwalt E. Leonhard. 

Heilbronn. I. V.: Direktor Ad. von Marchthaler. II. V. : Fa- 
brikant Alfr. Knorr. Sehr.: Redakteur H. Schell. Scha.: Kaufmann Jul. 
Kr es s. Beis.: Oberamtsarzt Dr. Höring. 

Helmstedt. I.V.: vaeat. IL V,: Kreisbauinspektor Gähl er t. Sehr.: 
Fabrikant Fickendey. Scha.: vaeat. 

Hildesheim. I. V.: Regierungspräsident Dr. Schultz. IL V.: Land- 
gerichtspräsident Collmann. I. Sehr.: Gymnasiallehrer Dr. Sehimmelpfeng. 
II. Sehr.: Gymnasiallehrer Flöckher. Scha.: Kaufmann A. Schwemann. 
Beis.: Grossist A. Braun; Senator Dr. Gerland; Gymnasiallehrer Dr. 
Vogeler. 

Höchst a. M. V.: Mühlenbesitzer Hch. Gregory. Sehr.: Gymnasial- 
lehrer Dr. Suchier. Scha.: Fabrikdirektor Wilh. Daur. 

Höxter i. W. V. : Geh. Regierungsrath v. Metternich; Landrath z. D. 
Stell vertr. u. Sehr.: Landrath Koerfer. Scha.: Bürgermeister Leisnering. 

Hof i. Bayern. I.V.: Kommerzienrath Walter Münch-Ferber. II. V.: 
Rechtsanwalt Joseph Gleissner. Sehr, und Scha.: Appreturanstaltsbesitzer 
Georg Franz (Firma G. Franz). Beis.: Gasanstaltsbesitzer H. Baumgärtel; 
Bankier G. Eydmann; Professor Franz; Landgerichtsrath Lunz; Fabrikant 
R. Wunnerlich. 

Jever- I. V.: Pastor Gramberg. II. V.: Dr. med. Scherenberg. 
Sehr, und Scha.: vaeat. 

Ilmenau. I. V.: Kommerzienrath H. Naumann. IL V.: Fabrikant 0. 
Friedrichs. Scha.: Kaufmann H. Foerster. 

Iserlohn. V.: Kommerzienrath Carl Möllmann. Stellvertr. V.: Kauf- 
mann Arnold Nörrenberg; Oberlehrer Dr. Lenz; Fabrikbesitzer Joh. Herrn. 
Kissing. Sehr.: Dr. med. Schütte. Scha.: Fabrikbesitzer Friedr. von 



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— 26 — 

Werne. Beis.: Fabrikbesitzer Hch. Sudhaus; Kaufmann Gerhard Weyland; 
Karl Eraussoldt. 

Kaiserslautern. I. V.: Fabrikdirektor Uge\ IL V.: Fabrikdirektor 
Dr. Br immer. Sehr.: Lehrer Ph. Rodel. Scha.: Buchhändler Crusius. 
Bibliothekar: Prof. Dr. Schultz. Beis. Dr. Jacob; Prof. Laval; Bankier 
Joh. Heller; Brauereibesitzer W. Jänisch; Dr. Rubel. 

Karlsruhe. I. V.: Ministerialpräsident a. D. Dr. von Grimm, 
Kriegstr. 45. IL V.: I. Bürgermeister Krämer. Sehr. u. Scha.: Major a. D 
Karl Hoffmann, Sofienst. 13. Beis.: Baurath Baumann; Buchhändler W, 
Gräff; Geh. Rath Dr. Hardeck; Bankier Fr. Homburger; Revisor A. Käch 
Prof. Dr. Kienitz; Major a. D. Kressmann; Hofkapellmeister Lachner 
Hoflieferant Emil Lembcke; Kommerzienrath Lorenz; Stadtrath Ludwig 
Kaufmann Oertel; Fabrikant Aug. Ruh; Geh. Ober-Regierungsrath Dr. 
Schenkel; Ministerialrath a. D. Sprenger; Prof. Dr. Valentiner; Rechts- 
anwalt Dr. Weill; Baurath Williard. 

Kiel. I. V.: Geh. Kommerzienrath Sartori. II. Vors.: Senats- 
präsident Christensen. I. Sehr.: Handelskammersekretär Dr. Boyssen. 
IL Sehr.: Marine-Zahlmeister Gronemann. Scha.: Hofbuchhändler P 
Toeche. Beis.: Prof. Dr. Krimmel; Viceadmiral Schering, Exe. 

Königsberg" i. Pr. I. V.: Oberpräsident Graf zu Stolberg, Exe. 
IL V.: Prof. Dr. Carl Gar eis. Scha.: Konsul Preuss. Beis.: Konsistorialrath 
Superintendent D. Eilsberge r. 

Koethen (Anhalt). I. V.: Kommerzienrath Alfred Behr. IL V.: 
Justizrath Ferd. Behr. Sehr.: vacat. Scha.: Buchhändler Schulze. Beis.: 
Pfarrer Hille; Fabrikant Jasper; Prof. Dr. Lambeck. 

Kreuzburg i. Schi. V.: Kreisschulinspektor Dr. Werner. Sehr.: 
vacat. Scha. : Fabrikbesitzer H. Arndt. Beis. : Fabrikbesitzer G e o r g i jun. : 
Amtsgerichtsrath J a s c h i k ; Seminar dir ektor Jaenicke; Major Wellmann. 

Kreuznach. I. V.: Geo Andres. II. V.: Louis Engelsmann. 
Sehr.: vacat. Scha.: Ed. Engelsmann. 

Landau i. Pfalz. V. : Landgerichtsrath Hahn. Sehr. : vacat. Scha. : 
Gutsbesitzer Vollmer in Geilweiler Hof b. Siebeldingen. 

Landeshut i. Schi. I. V. : Landrath von P o r t a t i u s. IL V. : 
Sanitätsrath Dr. Koehler. I. Sehr.: Realgymnasiallehrer a.D. E. Wagner. 
IL Sehr. : pr. Arzt Dr. med. E. R o t h e r. Scha. : Rechtsanwalt Mandowski. 

Landshut a. d. Isar. V.: Bezirksamtmann Dessauer. I. Sehr.: 
vacat. IL Sehr.: Hauptlehrer Salisko. Scha.: Bezirksbautechniker 
R u 1 a n d. 

Langenberg (Rheinland). V. : vacat. Sehr, und Scha. : vacat. 

Lauenburff a. E. V. : Bürgermeister Menge. Sehr, und Scha. : vacat. 

Leisnig i. S. I. V.: Realschuloberlehrer Holtheuer; II. V. : Pr.- 
Lieut. Anger. I. Sehr.: Realschuloberlehrer Weissschuh. II. Sehr. 
Prem.-Lieutenant Deneke. Inf. -Reg. 139, 3. Bat. Scha.: Postdirektor 
Böttcher. 

Leopol dshall-Stassfurt. I. V.: Kommerzienrath Dr. G. Bors che 
in Leopoldshäll. IL V. : Direktor J. G Ö r z in Leopoldshall. Sehr. : Agricultur 
Chemiker L i e r k e in Stassfurt. Scha. : vacat. 



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— 27 — 

Lippstadt i. Westf. V.: Realgymnasiallehrer Dr. Venema. Sehr.: 
vacat. Scha. : vacat. * 

Lissa i. Posen. I. V.: Landrath von Hellmann, Reichstags- 
abgeordneter. U.V.: Prof. D. Nesemann. Sehr.: Pastor Linke. Scha.: 
Stadtrath und Bankvorsteher Gern dt. Beis. : Hauptmann im Inf. -Reg. 50 
Haushalter; Rittergutsbesitzer Opitz von Bober feld in Wifoslav 
bei Lissa. 

Löbau i. S. V.; Direktor der Zuckerfabrik Dr. Weiland. Sehr.: 
Kaufmann Rob. Rowland jun. Scha.: Kaufmann H E. Warnebold. 

Loetzen O.-Pr. I. V.: Gymnasiallehrer Dr. Schmidt. IL V.: 
Hauptmann Ammon. Sehr, und Scha.: Amtsgerichtssekretär Gehlhaar. 

London. I. V.: Kaufmann Hermann Schmidt. Stellvertr. V.: 
Kaufmann Oskar von Ernsthausen; Kaufmann ' E. A. Oldemeyer; 
prakt. Arzt Dr. Adolf Rasch. Sehr. : Herrn. U n g e r. Scha. : Franz Lud- 
wig, E. C. 6. Crosby Squarre. Beis.: Naturforscher Dr. sc. nat. Heinrich 
Schlichter. 

Luckenwalde. I. V.: vacat. II. V.: Rittmeister Neu haus. 
Sehr.: vacat. Scha.: Fabrikbesitzer H. Pariser. Beis.: Fabrikbesitzer C. 
W. Fährdrich jr.; Superintendent Zander; Stadtrath Zimmermann. 

Ludwigsburg i- Württ. V.: Fabrikant Ad. Feyerabend, So- 
litudestr. 46. 

Ludwigshafen a. Rh. I. V.: Reichstagsabgeordneter Kommerzienrath 
Dr. C. Clemm. II. V.: Königl. Bezirksamtmann Conrad. Sehr.: Kauf- 
mann Th. Fügen. Scha. : Reichsbank-Vorstand Karl Lichtenberger. 

LudwigBlust i. Meckl. I. V.: Oberarzt Dr. med. Willemer. 
IL V. : Premierlieutenant vonEtzel. Sehr. : Realgymnasiallehrer Dr. W i e c h - 
mann. Scha.: Hofbuchhändler Kober. 

Lübeck. I. V.: Kontreadmiral a. D. Kühne. IL V.: Major z. D. 
von Koschitzki. LSchr.: Maler Weidmann, Beckergrube 20. IlSchr.: 
Buchhändler B. Nöhring. Scha.: Kaufmann C. Reuter. Beis.: Kaufmann 
Ed. B e h n ; Oberingenieur Reiche. 

Lüdenscheid i. W. I. V.: Buchdruckereibesitzer W. Crone jr. 
IL V.: Kaufmann Wilh. Turck. I. Sehr.: Oberlehrer Breitenbach. 
IL Sehr. : Stadtbaumeister Falkenroth. Scha. : Fabrikant Walther N o e 1 1 e. 
Beis. : Fabrikant Rieh. H u e c k ; Fabrikant F. Kauert. 

Lüneburg. V. : Hof weinhändler Otto Frederich. Sehr. : Gymnasial- 
lehrer Günther. Scha.: Premierlieutenant a. D. Reiche. 

Magdeburg. I. V.: Kaufmann 0. Pilet, Fürstenwallstr. 8. U.V. 
u. I. Sehr. Prof. Maenss, Jacobstr. 5. II. Sehr.: Kaufmann P. Gericke. 
I. Scha. : Kaufmann A.Bayerdörffer. IL Scha. : Kaufmann 0. B 1 e n c k e. 
Beis.: Oberbürgermeister Bötticher; Kaufmann Fahrenhorst; Prof. 
Dr. Götze; Rentier Petersen; Kaufmann F. Ribbentrop; Rentier 
Schiaden; Kaufmann Schnädelbach; Archivar Dr. phil. Theuner ; 
Fabrikant B. Trenckman; Brauereibesitzer Wallbaum. 

Mainz. I.V.: Provinzialdirektor Rothe. II. V. : Geh. Kommerzienrath 
Michel', Präsidont der Handelskammer. Sehr. u. Scha.: Direktor Dittmar. 
Beis.: Direktor B r a n d ; Kaufmann L. F e 1 m e r ; Kaufmann P. Melchers; 
Dr. med. Wenzel. 



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— 28 — 

Mannheim. I. V. : Reichstagsabgeordneter, Gutsbesitzer Ferd. Scipio. 
IL V.: Kommerzienrath Karl Joerger, Vicepräsident der Handelskammer 
Sehr.: Dr. Emminghaus. Beis,: Präsident des Verwaltungsrats der 
Rhein. Kreditbank Eckhard; Bankdirektor Karl Funck; Kaufmann 
Bernh. Herschel; Kommerzienrath Karl Ladenburg; k. k. österr.- 
ungar. Konsul Geh. Rath Exe. Dr. Aug. Lamey; Kaufmann Mayer -Dinkel 
sen. ; Fabrikant Hermann Mohr; Kaufmann Friedr. St oll; Fabrikant 
Franz Thorbeck e. 

Marburg" i. Hessen. V. : Prof. Dr. Th. Fischer. Sehr. : Buchhändler 
Kraatz. Scha. : vacat. Beis. Kaufmann L. B ü c k i n g. 

Meiningen. V. : vacat. Scha. : Finanzrath Dreysigacker. 

Meiosen. V.: Professor Dr. Dietrich. Sehr, und Scha.: Fabrik- 
besitzer C. Rieh. Müller in Colin a. Elbe. Beis.: Betriebsinspektor Dr. 
phil. H e i n t z e ; Geh. Regierungsrath von Kirchbach; Baron von 
Miltitz auf Siebeneichen. 

Metz. V. : Landgerichtsrath S c h i b e r. Sehr. : Lieutenant Helmes, 
4. Bayr. Inf.-Regt. Scha. : Hof buchhändler S c r i b a. 

Minden i. Westf. I. V. : Regierungspräsident von Pilgrim. 
II. V. : Händelskammerpräsident Zaun. Sehr. : Prof. Dr. Stange. Scha. : 
Apotheker Sander. Beis. : Bergrath Goedecke; Hauptmann Görlitz; 
Dr. med. H a p p e 1 ; Dr. med. Schlüter. 

Mittweida. V. : Direktor Holzt. 

Mühlhausen i. Th. V. : vacat. Maurermeister G. Schäfer. 

Mülhausen i. E. I. V. : Reichsbankdirektor Fischer. Sehr. : vacat 
Scha. : Kassenkontroleur, Rittmstr. d. Landw.-Kav. Pütz, Hoffhungsgasse 15. 
Beis. : Hauptmann Freiherr v. Dobeneck u. Oberlehrer Hess. 

Mülheim a. Rh. I. V.: Real gymnasiallehr er Dr. Richter. Frank- 
furterstr. IL V. : Fabrikbesitzer E. Boecking. Scha. : Fabrikdirektor E. 
Guilleaume. Beis. : Fabrikbesitzer P. Charlier; Professor Dr. V o l - 
kenrath. 

Mülheim a. Ruhr. I. V.: Kaufmann Gerh. Küchen, Inhaber der 
Firma : Math. S t i n n e s. IL V. : Fabrikbesitzer Joseph, Thyssen. III. V. : 
Rektor E. Schnürau in Meiderich, Grosseikenhof. Schi*. : Stadtsekretär 
Reinhard Spitzer, Scha. : Kaufmann Karl Hammerstein. Bibl. ; 
Buchhändler Ewald Pungs. Beis. : Gymnasiallehrer Joh. Rössmann; 
Gymnasiallehrer Dr. Holländer; Kaufmann Gust. S t i n n e s ; Kaufmann 
Alfr. Thiel; Kaufmann Carl Mellingho ff. 

München. I. V.: Universitätsprofessor Dr. Karl Wilhelm von 
Kupffer, Gabelsbergerstr. 76. IL V.: Professor Dr. W. G$tz, Schwind- 
strasse 9. L Sehr. : prakt. Arzt Dr. K. Franke, Göthestr. 7a II. IL Sehr.: 
Professor Dr. Vogel, Briennerstr. 39. Scha..: Kaufmann Otto von 
Pf ist er, Sonnenstrasse 19. Beis.: Königl. Notar Krafft von Dolmen- 
singen; Prof. Dr. Wilh. von Miller; Kommerzienrath Rud. 1 d e n - 
bourg jr.; Privatdozent Dr. Eugen Oberhummer; Rechtskonsulent 
der bayerischen Handelsbank Wilhelm Freiherr von Pechmann; Stadtr- 
schulrath Dr. Wilhelm Rohmeder; Dr. von Schauss; Rentier Jul. 
S c heuer, m an n; Hauptmann Strassner; Major Max Zerreis s. 



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— 29 — 

Münster i. W. I. V. : Landgerichtspräsident Tbomsen. n. V. : 
Regierungsrath Schmidt-Bornagius. Sehr. * Reg.-Bath Angerer, 
Hammerstrasse. Scha. : ■ M. Sprickmann - Kerkerinck. Beis. : 
Handeiskammerpräsident, Kommerzienrath Kiesekamp; Regierungsrath, 
Eisenbahndirektor öraaf; Oberpräsidial-Rath von Viebahn. 

Neubrandenburg». I. V. : Gymnasialdirektor Dr. Saue rwein, 
II. Y. : Gymnasiallehrer Reinhard. Sehr, und Scha. : vacat. 

Neu-Ruppin. I. V. : vacat. II. V. : Landgerichtspräsident Berg- 
mann. Sehr. : Rechtsanwalt L a e m m e 1. Scha. : Rektor Garten- 
schlaeger. 

Neusalz a. 0. V. : Baumeister Jäkel. Sehr. : Ingenieur R e s c h. 
Scha. : Ratsherr und Ingenieur Schiffer. 

Neustadt a. d. Haardt. I. V. : Major a. D. Blum. II. V. : Kom- 
merzienrat Theodor Knoeckel. Sehr, und Scha. : Wilh. R o c h o 1 1 , In- 
haber der Gottschick- Witterschen Buchhandlung. 

Neustettin. I. V. und Sehr. : prakt. Arzt Dr. med. Landgrebe. 
II. V. : Rittergutsbesitzer H. Dennig-Juchow. Scha. : Rentier von 
Livonius. 

Neuwied a. Rh. I. V. ; Fabrikbesitzer Karl R e i c h a r d. II. V. : 
Herrn. Winz. Sehr, und Scha. : Frdr. S i e g e r t. 

Nienburg a. W. V. : Landrath von Buschmann. Sehr. : Rechts- 
anwalt und Notar H e n c k e 1. Scha. : Apothekenbesitzer Lilie. 

Nördlingen. V. : Kommerzienrath R o h m e r. Sehr, und Scha. : 
Hauptlehrer H ü b 1 e r. Beis. : Regierungsrath Herr mann; Kaufmann 
Kellermann; Rektor Professor Mayer; Pfarrer Pauli. 

Nordhausen. V. : Professor A n z. Sehr. : Lehrer Ad. P u 1 m e r. 
Scha. : Kaufmann D o m m i c h. 

Nürnberg. I. V. : Regierungsrath Freiherr Chr. v o n T u c h e r. II. V. : 
Kommerzienrath J. Messthaler. Sehr. : Freiherr Ph. yon Frays, 
Lieutenant der Landw. Scha.: Hof buchhändler Karl Schräg. Beis.: 
Premierlieutenant Friedrich von Purer; Kommerzienrath Friedr. von 
Grundherr; Apotheker Hermann Peters; Kaufmann Carl Sachs; 
Kommerzienrath Christian Schmidtmer; Kaufmann Joh. Ch. Stahl. 

Oberhausen i. Rheinland. I. V. : Direktor Dr. Poppelreuter. 
II. V. : Direktor Stock. Sehr. : Postsekretär Lütteringhaus. 

Oberlahnstein. I. V.: Rentier A. L es sing. II. V. : Fabrikant Th. 
Stadelmann. Sehr.: Rechtsanwalt und Notar Zils in Oberlahnstein. Beis.: 
Steuerrath Freiherr vonHammerstein; Ob erstleut. und B ezirks-Kommandeur 
Steinmann. 

Offenbach a. M. I. V. u. Scha.: Herrn. Wecker i. F. Dick & Kirsch- 
ten. U.V.: Oberbürgermeister Brink. I. Sehr.: Handelskammerpräsident 
Geh. Kommerzienrath W e i n t r a u d. II. Sehr. : Syndikus Schlossmacher. 

Offenburg i. Bad. V. : vacat. 

Oldenburg. I. V.: Oberst a. D. von Lettow-Vorbeck. II: V. : 
Oberregierungsrath Büttel. Sehr. : Landgerichtsassessor G r a e p e 1. Scha. : 
Buchhändler »Schwarz. 

Osnabrück. I. V.: Kreisphysikus , Sanitätsrath Dr. Hildebrand. 
II. V. : Regierungs- und Schulrath D i e r c k e. Sehr. : Apotheker Dr. A. d u 



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— 30 — 

M e s n i 1. Scha. : Buchhändler R. V a e g 1 e r. Beis. : Generalsekretär F. 
Stumpf; Ingenieur E. W. Witting. 

Paderborn. I. V.: vakat. U.V.: Erster Staatsanwalt Müller. Sehr, 
u. Scha.: Rektor Reissmann, Giersthor. Beis.: Freiherr von und zu Bren- 
ken auf Wever; Sanitätsrath Dr. Georg; Freiherr von Ketteler-Grin- 
gerfeld; von Köppen-Ringelsbruch; Regierungsrath Schmidts; 
Domprobst Stuckmann; Kaufmann Uli n er. 

Peine. I. V.: Amtsgerichtsrath Nie haus. II. V. : Forstmeister L u t- 
terroth. Sehr, und Scha.: vacat. 

Pforzheim. I. V. : Rechtsanwalt Gross. II. V. : Fabrikant Alb. 
Hischmahn. I. Sehr. : Landtagsabgeordneter Herrn. Gesell. II. Sehr. : 
Oberamtmann Pfisterer. I. Scha.: Fabrikant M. Haus eh. IL Scha. Fa- 
brikant Arthur R e i m a n n. Beis. : Fabrikant Ernst Unter-Ecker; Pri- 
vatier Otto Ungerer. 

Plauen i. Vogtl. V.: Hauptmann d. Reserve Georg Schmidt. Sehr, 
u. Seh.: B. Tauerschmidt. 

Posen. V.: Ober-Landesger -Senats-Präsident Müller. I. Sehr. : In- 
tendanturrat R i e m a n n. IL Sehr. : Mittelschullehrer Günther. Scha. : 
Brauereibes. Jos. Hu gg er. Beis.: Hauptmann H e 1 1 i n g ; Kommerzienrath 
Herz; Bürgermeister Kü n z e r ; Regier.-Rath M e n d e ; Sanitätsrath Dr. P a u 1 y ; 
Landmesser Sander; Ober-Regier.-Rath Kays er. 

Potsdair. V.: IL Bürgermeister R. Jaehne. Sehr. u. Scha.: vakat. 

Prenzlau. I. V. : Landgerichtspräsident He r m s. II. V. : Gymnasial- 
direktor Dr. Arnold. Sehr. : Hauptmann und Kompagniechef S a 1 b a c h. 
Seh. : vacat. Beis. : Bauinspektor C o q ui ; Steuerrat T r o j e. 

Quedlinburg 1 . I. V. : Gymnasialoberlehrer Professor A. Hynitzsch. 
IL V.: Kaufmann Joh. Brauns. I. Sehr.: Oberlehrer 0. Güssow. II. Sehr.: 
Kaufmann M. H o f f m a n n. Scha. : Kaufmann 0. W e s c h e. Beis. : Kaufmann 
R. Lepper; prakt. Arzt Dr. Steinbrück. 

Rathenow. I. V.: Königl. Landrath vonLoebell. II. V. : Bürger- 
meister Lange. Sehr. : Buchdruckereibes. Babenzien. Scha. : Zahlmeister 
a. D. Borchardt. 

Batibor. I. V. : Major Dressler. Sehr. : Dr. Geiseler, Langestr. 39. 
Scha. : Königl. Rentmeister P a e t s c h. 

Ravensburg i. Württ. V.: Landgerichtsrath Dr. Erwin Rupp. 

Recklinghausen. V.: Oberstleut. z. D. Kropp. Sehr.: Direktor 
Küpper. Seh. : Direktor Schrader. 

Reutlingen. V.: Kaufmann Ed. Moericke. Sehr, und Scha.: vacat. 

Riesa. I. V.: Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Mende. IL V.: 
Major Schmidt. I. Sehr.: Schuldirektor Bach. IL Sehr. : Kaufmann Mühl- 
mann. Scha. : Kaufmann Braune. 

Ronneburg. V. : Postdirektor Schmidt. Sehr. : Rechtsanwalt Ulrich. 
Scha.: Kommerzienrath Carl Sieb er. Beis.: Fabrikant Becker; Fabrikant 
Kruschwitz. 

Rottweil. I. V. und Scha.: Geh. Kommerzienrath M. Duttenhofe r. 
IL V.: Rechtsanwalt Feyerabend. I. Sehr.: Prof. Dr. Baltzer. IL Sehr. : 
Redakteur A. Rothschild. Beis. : Kaufmann A. F i n k ; Landgerichtsrath G ö z; 



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— 31 — 

Oberamtmann Hall er, Spaichingen, Stadrath und Landtagsabgeordneter J. 
Say er. 

Rudolstadt. I. V.: Landgerichtspräsident Dr. Trinks. II. V.: Staats- 
minister von Starck. Exe. Sehr, und Scha.: Buchhändler K. Keil. 

Ruhrort V.: Direktor Hugo Servaes. Sehr.: Rechtsanwalt und Notar 
Dr. Josef Engels. Scha.: Kaufmann Edm. Piper. 

Rybnyk i. Schi.: V.: Bergwerksdirektor Mauve. Sehr.: Mühlenbesitzer 
Schultzik. Scha.: Bürgermeister Günther. 

Saarbrücken. I. V.: Landgerichtsrath, Landtagsabgeordn. 01z em. 
IL V.: Generaldirektor Seebohm. Sehr.: Landrichter Zwicke. Scha.: 
Rechtsanwalt Doermer. Beis.; Fabrikant Richard Vopelius, Landtagsabge- 
ordneter in Sulzbach; Hüttenbesitzer Ernst Wagner; Staatsanwalt Dr. jur. 
Waldorf; von der Osten, Sekr. d. Handelsk.; Carl Kar eher, Fabrik- 
besitzer. 

Saar bürg" (Lothr.). V.: Bauinspektor von Fisenne. Sehr. u. Scha.: 
Major Kettler. Beis.: Bürgermeister Alexander; Major Müller. 

Satzungen. V M Sehr, und Scha.: Katasterkontroleur Halb ig. 

Salzwedel. V.* Gymnasialdirektor Dr. G. Legerlot z. Sehr.: Gym- 
nasiallehrer Gädeke. Scha.: vacat. 

Schlawe i. Pom. V.: Amtsgerichtsrath Eigenbrodt. Sehr.: Ober- 
lehrer Dr. Mathias Scha.: Kreisphysikus Dr. Henning. 

Schmölln S.A. I. V.: Kommerzienrath H. Donath. U.V.: Apotheker 
Reissmann. I. Sehr.: Lehrer Batuschka. II. Sehr.: Fabrikant Schim- 
mel. Scha.: Fabrikant Kühn. 

Schönebeck a. Elbe. V. : Erster Bürgermeister Schaumburg. Sehr. : 
Bergassessor Graessner. Scha.: Fabrikdirektor Dr. Frey tag. Beis.: Königl. 
Baurath Fiebelkorn; Stadtrath Dr. M o h s ; R ealprogymnasiallehr er Dr. R e h- 
dantz; Kaufmann und 2. Bürgermeister Alb. Schildener; Stadtrath und 
Architekt Thusius. 

Sohweinfurt. I. V.: Gymnasialprofessor Metzger. II. V.: Rechts- 
anwalt Breitung. Sehr. : Kaufmann W. Fischer. Scha. : Buchhändler 
Stör. Beis. : Fabrikant von B erg; Apotheker Haus; Kommerzienrath Raab. 

Schwerin i. M. I. V. : Generallieutenant z. D. v o n R a u c h. IL V. : 
Geh. Baurat J a c o b i. I. Sehr. : Oberpostdirektor Hoffmann. II. Sehr. : 
Dietrich von Oertzen. Scha. : Bankdirektor B ü s i n g. 

Siegren i. Westf. V.: Amtsrichter Munter. 

Soest. I. V.: Schulrath Fix. II. V.: Oberlehrer Fromm. Sehr.: 
Druckereibes. Tappen. Scha. : Kaufm. F. Schwellmann. 

Soldin N./M. I. V. : Rittergutsbesitzer K a r b e in Adamsdorf. II. V. : 
Amtsrichter Holschke. Sehr. : Archidiakonus B o o z. Scha. : Kaufm. Fest. 

Sommerfeld N. L. V.: praki Arzt Dr. Neumann, Sehr.: vacat. 

Sondershausen. I. V.: Rentier von Schwär tz. II. V. u. Sehr.: 
Regierungsrat B u d d e. Scha. : Hofapotheker Funke. 

Speyer. I. V. , Sehr, und Scha. : vacat. II. V. : .Königl. Studienrektor 
Ohlenschlager. Beis. : Apotheker N e 1 1 s c h. 

Stargard i. Pom. I. V. : Oberbürgermeister P a h 1 e m a n n. IL V. : 
Gymnasialdirektor Dr. Streit. I. Sehr, und Scha. : Professor Dr. Newie. 
II. Sehr. : Postdirektor Meyer. 



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— 32 — 

Stendal. V. : vacat. Sehr. : Kunst- und Handelsgärtner Otto B er t r am. 
Soha. : Bankier Gustav Hemptenmacher. 

Stettin I. V. : Regierungsrath Dr. Jacobi, Deutsche Strasse 11, II. 
II. V. : Rechtsanwalt Heinzmann. Sehr. : Solingen. Scha. : Kaufmann 
Tb. Sender. Beis- : Hauptmann G a 1 1 u s ; Hauptmann a. D. Hennigs; 
Hoflithograph Hochstetter. 

St. G-oarshausen. I. V. : Kaufmann H. H e r p e 1. II. V. : Apotheker 
Flick in Caub. Sehr. : Rechtanwalt Dr. jur. Sauer. Scha. : vacat Beis. : 
Amtsgerichtsrath von Soest; Rentmeister Grundschock. 

Strassburg i. Eis. V. : Solingen. V. und Sehr. : vacat. Scha. : 
R. L. Pfeiffer i. F. Alb. Pfeiffer. 

Stuttgart. V. : Bergrath Dr. K 1 ü p f e 1 , Neckarstr. 19. Sehr. u. Scha. : 
Redakteur Eduard Eiben (Schwab. Merkur). Beis. : Bankdirektor Colin; 
Kommerzienrath Dörtenbach; Professor Dr. jur. Huber; Privatier Karl 
Kröner; Kommerzienrath "Widenmann; Direktor Z i 1 1 i n g. 

Suhl i. Thür. V. : Fabrikbesitzer Gerh. Schilling. Sehr. : Rechtsan- 
walt Dr. W i 1 1 m a n n. Scha. : Fabrikbesitzer Karl Schlegelmilch. 

Swinemünde. I. V. : König!. Kreisbaurath Blankenburg. EL V. 
u. Scha. : Ratsherr u. Kaufmann W. Henneberg. Sehr. : Dr. med. Scheffler 
prakt. Arzt. 

Templin. V. : Bürgermeister Nitzsehke. Sehr. : vacat. Scha. : vacat. 

Tokio. Scha. : R. Lehmann, Koishikawa Doshimmachi 30. 

Trier. I. V.: Oberbürgermeister de Nys. II. V.: Karl Rauten- 
strauch, Sehr. : Kaufmann Eugen Rothschild. Scha. : Buchdruckereibe- 
sitzer Jacob L i n t z. Beis. : Ren 6 B o c h in Mettlach ; Paul Karcher in 
Ars; Regierungsassessor Dr. Lautz; Eduard Metz in Eich; A Omlor, 
Bonnevoie ; Fz. Säbel; Wilhelm S t a a d t ; Thoraas V a r a i n. 

Tübingen i. Wurtt. V. : Apotheker S c h m i d. 

Uelzen. I. V. : Kaufmann Behrmann. II. V. : Direktor Markwort. 
Sehr, und Scha. : "Weinhändler Johannes Nahnsen, in Firma : N. A. Nah n- 
s e n. Beis. : Amtsrichter Schlemm. 

Ulm a. D. V. : Rechtsanwalt Dr. S c h e f o 1 d. 

Velbert i. Rheinland. I. V. : Fabrikant v o n B r u c k. II. V. : Bürger- 
meister Thomas. Sehr, und Scha. : Notar Seidenfaden. Beis. : Fabrikant 
Faul B ä u m e 1 ; Fabrikant Emil Herminghaus; Arzt Dr. Karl Knick- 
meyer; Fabrikant Herrn. "W* i 1 1 k o p p. 

Villingen i. Baden. V. : Professor B i 1 1 r o 1 f. Sehr. : Notar F. W a 1 z. 
Scha. : Rankier H. D o 1 d , in Firma Gebr. D o 1 d. 

Waidenburg i. Schi. I. V. : Generaldirektor Dr. Ritter, Mitglied d. 
Staatsraths und des Abgeordnetenhauses. II. V. : Generaldirektor L e i s t i k o w. 
Sehr. : Fürst! Zentralverwaltungssekretär E 1 s n e r. Soha. : z. Zt. der Vorsitzende. 

Warmbrunn i. Schi. : I. V. : Dr. Jahn. II. Y. : Fabrikbesitzer Konrad 
Lange in Hermsdorf und Kynast. I. Sehr. : Dr. med. Lange. II. Sehr. : 
Buchhändler L e i p e 1 1. Scha. : Rentier I k e. Beis. : Dr. Jahn; Fabrikbes. 
F ü 1 1 n e r in Herisch dorf. 

Weimar. Ehren-Vorsitzender Oberst und Flügeladjutant von Pale- 
zieux, genannt Falconnet, Weimar. I. V. : Geh. Hofrath v. Bojanowski 
U.V.: Oberst Freiherr v. Eber st ein. I. Sehr. : Kaufmann C. A n d i n g. 



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— 83 — 

IL Sehr.: Hofbuchbinder A. Henss. Soha. : Maier E. Kammer. Beis.: 
Freiherr v. Boineburg-Lengsfeld: Rechtsanwalt Mardersteig. 

Weissenburg i. Eis. V. : Justizrath Brack. Bohr. : vacat. Soha. : 
Prem.-Iieut D e 1 i u 8. 

Wernigerode a. H. I. V.: Oberlehrer H. Fischer. II. V.: Bank- 
direktor a. D. W. D e 1 1 e. I. Suhr. : Oberstlieutenant a. D. Brandt von 
Lindau. IL Sehr. : Kämmerer H e r t z e r. Scha. : Kaufmann Paul 1 1 e n- 
berg. 

'Wetzlar. I. V. : Steuerinspektor , Hauptmann der Reserve Jung. 
II. Y. : Kreissparkassendirektor P. Sohlabach. Sehr. : Kaufmann R. S i e g e 1- 
m a n n. Scha. : Gerbereibesitzer Jul. Michel. Beis. : Major a. D. Goeschel. 
Kaufmann Aug. Raab; Kaufmann W. Tie lecke. 

'Wiesbaden. V. : prakt Arzt Dr. med. W i b e 1. II. V. : Kaiserl. 
Konsul z. D. F r e u s b e r g. I. Sehr. : Hofrat W e s t b e rg. IL' Sehr. : Lieut- 
nant v. Carnap-Quernheimb. Scha. : Kapitänlieutenant a. D. K 1 e 1 1. 
Beis. : Amtsrichter de N i e m ; Kaufmann P e r r o t ; Oberst a. D. von Po- 
r e m s k y i Konsul a. D. Enet; Major z. D. Frisch; Gen.-Major a. D. 
S c h 1 e i t e r ; Major a. D. S t e p h a n i e. 

"Wismar i. Meckl. V.: Rechtsanwalt Dr. Stichert. Sehr.: Buch- 
händler Heidmüller. Scha.: vacat. Bibl. : Kaufmann Bremer. 

Wolfenbüttel. V.: Postdirektor Pfützenreuter. Sehr.: Wein- 
händier B r u n n e r. • Scha. : Bankier Meinecke. Beis. : Kaufmann Daniel; 
Thierarzt Ritter. 

Worms a. Rh. I. V. : vacat. II. V. : Bürgermeister K ü c h 1 e r. Sehr, 
und Scha. : Professor Dr. Fritz Becker. Beis. : Mühlenbesitzer M. Baraoh; 
Geb. Kommerzienrath Dörr; Major von Heyl; A. Hopf ner; Professor Dr. 
Marx; Fabrikant Reinhart; Fabrikant A. Scherer; L. Sinzheimer; 
Stadtverordneter K. Werger. 

Würzbur?. I. V.: Rittergutsbesitzer Baron C. von Streber. II. V.: 
Universitätsprofessor Dr. Jolly, Sonnenstrasse. Sehr. u. Scha.: Buchhändler 
Herrn, Ballhorn. Beis.: Kaufmann Ott; Universitätsprofessor Dr. Baron von 
Stengel; Generalmajor a. D. von Will. 

Zerbst- I. V.: Oberlehrer Dr. Fey er abend. IL V.: Fabrikbesitzer 
Braun. Sehr. u. Scha.: Oberlehrer E. Böhnisch. 

Zittau. I. V.: Kammergerichtsrath Wa entig. II. V.: Oberlehrer 
Speck. Sehr.: Handelskammersekretär Rollfuss. Scha.: Bankvorsteher 
Schumann. 

Zsohopau. V.: Georg B odemer. Sehr. u. Scha.: R. Bellmann. 

Zweibrücken. I. V. : Pfarrer Butters. II. V. : Königl. Rechtsanwalt 
Schmidt. Sehr.: Rentner J. N. Bender. Scha.: Kommerzienrath J. B. 
Wolff. Beis.: Fabrikant Andres; Fabrikant C. Kircher; Königl. Professor 
Richter; Königl. Rath Schneider; Fabrikant R. Simon. 

Zwickau i. S. V.: Gymnasialoberlehrer Dr. Deutschbein. Sehr.: 
Rechtsanwalt S c h r a p s. I. Scha. : Fabrikant Mosebach. IL Scha. : Fabrik- 
besitzer Oscar Zinckeisen. 

Koloniales Jahrbuch 1895. 3 



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— 34 — 

2 Zentralyerein für Handelsgeographie und Förderung 
deutscher Interessen im Auslände. 

Der Verein erkennt es als seine Aufgabe, einen regen Verkehr zwischen 
den im Auslande lebenden Deutschen und dem Mutterlande anzubahnen und 
zu unterhalten, sowie über die Natur- und die gesellschaftlichen Verhältnisse 
der Länder, wo Deutsche angesiedelt sind, Aufklärung zu gewinnen und zu 
verbreiten. Auf Grund der gewonnenen Kenntnisse des Auslandes ist der 
Verein bestrebt, die Auswanderung nach den Ländern abzuleiten, welche der 
Ansiedlung Deutscher günstig sind und in welchen das deutsche Volksbewusst- 
sein sich lebendig zu erhalten vermag. Der Verein sucht durch Errichtung 
von Handels- und Schiffahrtsstationen die Begründung deutscher Kolonien zu 
bewirken. 

Vorsitzender. Dr. Jannasch, R., Berlin W., Lutherstrasse 5. 

Vorstand. Geliert, R., Direktor a. D., Berlin W., Augsburgerstr. 50 
Dr. phü. Kersten, 0., Berlin NW., Alt-Moabit 133; Schlesinger, Martin 
Generalkonsul, Berlin N, Friedrichstrasse 109; Nordenholz, F. W., Konsul 
a. D., Berlin W., Nürnbergerstrasse 4, Seil in, A. W., Koloniedirektor a. D., 
Steglitz, Humboldstrasse 2a; Dr. phil. Diercks, G., Schriftsteller, Steglitz, 
Grunewaldstrasse 4; Pape, Paul. Kaufmann, Berlin W., v. d. Hegelstrasse 9. 

Der Zentralverein steht mit folgenden handelsgeographischen Vereinen 
Deutschlands, die ehemals als Zweigvereine aus ihm hervorgegangen, in engerer 
Beziehung: 1. Verein für Handelsgeographie und Kolonisation zu Leipzig, Vor- 
sitzender Professor Dr. Hasse. 2. Württembergischer Verein für Handels- 
geographie zu Stuttgart, Vorsitzender Karl Graf v. Linden. 3. Verein für 
Handelsgeographie und Förderung deutscher Interessen im Auslande zu Jena, 
Vorsitzender Landgerichtsdirektor H. Brückner. 

Vereinsorgan ist die seit dem 7. Oktober 1879 erscheinende Wochen- 
schrift „Export". Ausserdem gab der Zentralverein von 1879 — 1881 die in 
zwanglosen Heften erscheinenden und von Dr. 0. Kersten redigierten „Geo- 
graphischen Nachrichten für Welthandel und Volkswirtschaft", sowie zahl- 
reiche Broschüren heraus. Es mögen von denselben nur erwähnt sein: „Be- 
richt über die Verhandlungen des ersten Kongresses für Handelsgeographie 
und Förderung deutscher Interessen im Auslande. Berlin 1880." „Die deutschen 
Kolonien der Provinz Rio Grande do Sul (Süd-Brasilien). Berlin 1881." „Das 
Kaiserreich Brasilien, eine geographisch-statistische Skizze von A. W. Seilin. 
Berlin 1882." „Rathgeber für Auswanderer nach Südbrasilien. Berlin 1885." 
„Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Auswanderungswesens im Deutschen 
Reiche, von A. W. Sellin. Berlin l88ü." 

Der Zentralverein veranstaltete mehrere bedeutende Ausstellungen, wie 
z. B. die deutsch-brasilianische Industrie - Ausstellung in Porto Alegre im 
Jahre 1880; die brasilianische Ausstellung zu Berlin 1882; die mexikanische 
Ausstellung zu Berlin 1884 ; die südamerikanische Ausstellung zu Berlin 18S6 ; 
die Ausstellung portugiesischer Weine zu Berlin 1888. Eine lebhafte Agitation 
entwickelte der Zentralverein für die Beschickung der Weltausstellungen zu 
Sidney und Melbourne 1879, 1880, sowie 1889, durch welche dem deutschen 
Handel der australische Markt in erfolgreichster Weise erschlossen wurde. 
Ende der siebziger Jahre brachten die Mitglieder des Zentralvereins die Mittel 



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-. 35 — 

auf, durch welche der Südseehandel, speziell der von Samoa, dem deutschen 
Unternehmungsgeiste erhalten blieb. In gleicher Weise und mit gleichen Er- 
folgen hat der Zentralverein auch für die Beschickung der Weltausstellung 
in Antwerpen 1885 agitiert. 1886 veranstaltete der Zentralverein die Deutsche 
Handelsexpedition nach dem Mittelmeer und Marokko , durch welche 
der deutsche Handel nach letzterem Lande eine kräftige Förderung erhielt, 
so dass er jetzt um das 30 fache gestiegen ist. Seit 1890 ging von dem 
Zentralverein die Begründung der „Atlaslinie" aus, welche Hamburg mit 
sämtlichen marokkanischen Häfen durch regelmässige Fahrt verbindet. 

Bureau: Zentralverein für Handelsgeographie Berlin 
W., Lutherstrasse 5. 

3. Nachtlgal- Gesellschaft für vaterländische AMkaforschnng. 

Die Gesellschaft, 1887 begründet, richtet ihr Bestreben darauf, die Er- 
forschung wie die wirtschaftliche Nutzbarmachung Afrikas zu fördern und im 
Mutterlande Theilnahme für die überseeischen Besitzungen zu erwecken. Das 
Organ der Gesellschaft bilden die monatlich erscheinenden „Mittheilungen". 
Mitglieds-Jahresbeitrag 12 Mk. 

Vorstand: Dr. H ö 1 c k , prakt. Arzt, I. Vorsitzender; C. Langer; 
Geometer, II. Vorsitzender ; Dr. Rauert, prakt. Arzt, I. Schriftführer ; 
K. Geschke, Kaufmann, II. Schriftführer ; W. M e u r e r , Zahlmeister, 
I. Schatzmeister ; H. Prehn, Zahlmeister, II. Schatzmeister. 

Beisitzer: A. Wassermann, Kaufmann ; A. Weinholz, 
Kaufmann ; M. Mittag, Fabrikbesitzer ; P. Walter, Kaufmann ; A. 
H ö 1 c k , Rechtsanwalt ; L. Schröder, Kaufmann ; K. S c hr ö d e r , Fa- 
brikbe sitzer ; W i o k e , Kaufmann ; Schmidt, Geh.-Exped.-Sekretär. 

Geschäftsstelle und Bibliothek: Berlin, W-, Unter den 
Linden 5 (M. A p e 1). 

4« Deutscher Frauenverein für Krankenpflege in den Kolonien. 

Der Zweck des Frauenvereins, welcher einen Mindest-Jahresbeitrag von 
6 Mk. erhebt, ist: 1. Die Förderung der Krankenpflege in den deutschen Ko- 
lonien, insbesondere durch Herstellung von Krankenhäusern, durch Beschaf- 
fung, Ausbildung und Unterhaltung von Krankenpflegekräften, und durch Be- 
schaffung von Gerätschaften, Heilmitteln und Werkzeugen für die Kranken- 
häuser ; 2. Förderung dar Thätigkeit der Missionen in den deutschen Kolonien 
durch Betheiligung an allen Aufgaben und Unternehmungen, welche die Lin- 
derung von Nothständen der Bevölkerung im Auge haben. 

Die Thätigkeit des Deutschen Frauenvereins für Krankenpflege in den 
Kolonien hat sich in der Weise gestaltet, dass in dem vom Kaiserl. Reichs- 
kommissariat für Ostafrika errichteten Lazaret zu Bagamoyo Pflegeschwestern 
(von dem Klementinenhause zu Hannover) ausübend thätig sind, und dass der 
Verein nach Bedarf Konserven, Weine, Fruchtsäfte und sonstige Stärkungs- 
mittel hinaussendet und schon jetzt über 30 Betten unterhält. Auch richtet 
der Verein sein Augenmerk auf die Begründung eines Sanatoriums in Ost- 
afrika, um den unter dem Tropenklima krank oder siech gewordenen Euro- 
päern Ruhe und Erholung darin zu ermöglichen. Sammlungen für diesen 

' 3* 



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— 36 — 

Zweck finden bereits statt und nimmt jedes der hier aufgeführten Vorstands- 
mitglieder gütige Spenden dankend entgegen. 

Ferner sind nach Stephansort und nach Friedrich- Wilhelmshafen (Kai- 
ser-Wilhelms-Land, Schutzgebiet der Neuguinea-Kompagnie) je zwei Pflege- 
schwestern vom Vereine hinausgesandt worden. Für das von der Reichs- 
regierung zu Kamerun errichtete Krankenhaus stellte der Frauenverein zwei 
Pflegeschwestern und die Einrichtung des Lazarettes mit Betten und allem 
Zubehör. 

Im August v. J. sandte der Verein auf Anregung des Auswärtigen 
Amtes auch zwei Pflegeschwestern nach Windhoek und äbernahm die Ein- 
richtung des Offizierlazarettes mit Betten und Zubehör. Ebenso sind der 
Reichsregierung vom Vorstande für Togo die nötigen Pflegekräffce und die 
Lazaretteinrichtung für das Nachtigal-Krankenhaus daselbst zugesagt. 2 Pfle- 
geschwestern traten die Ausreise nach Togo Mitte Oktober an. 

Vorstand. 

Frau Gräfin von Monts, geb. von Ingersleben, Excellenz, Vor- 
sitzende, Charlottenburg, Berliner Strasse 22 b; Frau Direktor im Reichspost- 
amt Sachse, Excellenz, stellvertretende Vorsitzende, W., Lützowplatz 14; 
Herr Ingenieur Wo elf er, Schatzmeister, S., Urbanstrasse 2; Herr Bankier 
von Breska, stellvertretender Schatzmeister, SW., Leipziger Strasse 45 ; Herr 
Generallieutenant von Teichmann-Logischen, Excellenz, Schriftführer, 
Ansbacherstrasse 54; Fräulein Clara Müseler, stellvertrende Schriftführerin 
W., Lützowstrasse 84 a; Frau Direktor Bourjau, W., Kleiststrasse 27; Frau 
Gräfin von Douglas, W., Bendlerstrasse 15; Frau von Hansemann, W.. 
Thiergartenstrasse 31; Frau Ministerialdirektor Dr. Kayser, Victoriastrasse 32; 
Frau Vizeadmiral Livonius, Excellenz, Ansbacher Strasse 57 I, Berlin; Frau 
Gräfin von Mirbach, Sorquitten; Frau Regierungspräsident von Neefe, 
Berlin W., Eisenacher Strasse 4; Frau Direktor Neumann, Berlin 0., Holz- 
marktstrasse 15 — 18; Martha Gräfin Pfeil, Dessau; Herr Reichs- und Land- 
tagsabgeordneter Dr. Hammacher, Berlin W., Kurfürstenstrasse 115; Herr 
Staatssekretär a. D. Herzog. Excellenz, Berlin W., Magdeburgerstrasse 2; 
Herr Wirkl. Legationsrath v. König, Ausw. Amt; Herr Wirklicher Geheimrath 
von Kusserow; Excellenz, Berlin ; Herr Marschall von Bieberstein, 
Berlin W., Siegismundstrasse 3. 

Mitglieder. 

Seine Königliche Hoheit der Grossherzog von Wei- 
mar; Ihre Königliche Hoheit die Grossherzogin von 
Weimar. 

Ehrenmitglieder. 

Johannes Clever, auf Georgshof bei Rösrath; Herr Oskar vonHoff- 
m a n n; Leipzig; Fräulein Clara von Studnitz, Dresden ; Herr General- 
lieutenant von Teichmann und Logischen, Excellenz, Berlin; Herr 
Regierungsrath Freiherr von Tucher, Nürnberg. 

5. Afrika- Verein deutscher Katholiken. 

Der Verein bezweckt : 

1. die Förderung der in Artikel 6 und 9 der General-Akte der Berliner 
Konferenz vom 26. Februar 1885 von den Signatarm'ächten übernommenen 



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— 37 — 

Aufgaben zur Erhaltung und Hebung der Bevölkerung Afrikas durch Unter- 
drückung des Sklavenhandels und der Sklaverei, 

2. die Civilisation der Neger durch Bekehrung zum Christenthum. 

Nach § 2 der Satzungen will der Verein sowohl durch die Presse wie 
durch Abhaltung von Versammlungen und, wenn erforderlich, durch Petitionen 
an die massgebenden Stellen das Interesse an den Zielen des Vereins in 
weiteren Kreisen Deutschlands wachzurufen und fruchtbar zu machen suchen, 
durch Sammlung von Beiträgen Mittel beschaffen zur Unterstützung von Expe- 
ditionen, zur Gründung von Missionen von Waisen-, Kranken- und Erziehungs- 
häusern, überhaupt zur Christianisierung der Neger und Verbesserung ihrer 
moralischen und wirthschaftlichen Verhältnisse. Der Verein umfasst gegen- 
wärtig zehn Diöcesenvereine : Köln, Trier, Paderborn, Münster, Limburg, 
Fulda, Osnabrück, Hildesheim, Rottenburg, apostolisches Vikariat Sachsen, 
ausserdem noch Zweigvereine in Berlin, Schlesien, West- und Ostpreussen, 
Elsass, Baden, Bayern. 

An der Spitze des (xesammtverein steht der Centralvorstand. Derselbe 
hat zum Ehrenpräsidenten den Kardinal Erzbischof von Köln Dr. Philippus 
Crementz und besteht aus dem Verwaltungsausschuss und den Vorsitzenden 
der Diöcesenvereine. 

Verwaltungsausschuss (Köln) : Landgerichtsdirektor Reichen- 
s p e r g e r , Vorsitzender ; Ehrendomherr Prof. H e s p e r s , Köln; 1. stell- 
vertr. Vorsitzender; Oberlandesgerichtsrath P ü n d e r, 2w stellvertr. Vorsitzender; 
Rechtsanwalt W i r t z , Schriftführer ; Kaufmann Horten, Schatzmeister. 

Vorsitzende der Diöcesenvereine. Köln : Landgerichts- 
director Reichensperger; Trier : Justizrath Müller; Paderborn : Land- 
gerichtsrath H ü f f e r ; Münster : Domkapitular R ü p i n g ; Limburg: Dom- 
dechant Walter; Fulda : Domkapitular Engel; Osnabrück : Freiherr von 
K o r f f ; Hildesheim : Bankier Pistorius; Rottenburg : Bischof Dr. von 
Reiser; Sachsen : Domstiftssenior Kutschank. 

Jedes Mitglied des Vereins zahlt mindestens 1 Mk. pro Jahr. 

Seinen Satzungen entsprechend hat der Verein während seines 6 jäh- 
rigen Bestehens zahlreiche Versammlungen namentlich in grösseren Städten, 
Köln, Aachen, Münster, Elberfeld, Barmen, Trier, Paderborn, Bonn, Freiburg, 
Koblenz, Strassburg u. s. w. abgehalten. 

Da das Deutsche Reich selbst die direkte Bekämpfung des Sklaven- 
handels und der Sklavenjagden in die Hand nahm, so konnte der Verein 
seine Thätigkeit hauptsächlich dem zweiten Theile seiner Aufgabe, der in- 
direkten Bekämpfung der Sklaverei durch Gründung von Missionen, Waisen-, 
Kranken- und Erziehungshäusern, durch Verbesserung der moralischen und 
wirthschaftlichen Verhältnisse der Neger zuwenden. 

Zu diesem Zwecke unterstützte oder gründete der Verein die Missionen. 

I. in Deutsch-Ostafrika: 

1. Bagamoyo ; 2. Mhonda in den Nguru-Bergen ; 3. Mandera in Usegua ; 
4. Mrogoro in ükami ; 5. Tununguo auf der Grenze von ükutu und Ukami ; 
6. La Longa; 7. Kilema am Kilimandscharo; 8. Kiboscho am Kilimandscharo; 
9. Dar-es-Salaam ; 10. Karema am Tanganyika; 11. Kala am Tanganyika; 
12. Uschirombo ; 13. St. Michael in Msalala ; 14. Bukumbi am Victoriasee ; 
15. Marienberg bei Bukoba. 



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— 38 — 

Fast alle diese Stationen sind zugleich mit Waisen-, Kranken- und 
Erziehungshäusern versehen, zugleich mit Werkstätten und kleinen Plantagen, 
in welchen die Kinder zur Arbeit erzogen werden. 

II. in Kamerun gründete der Verein die Stationen Tokotown am 
Sannaga, Kribi, Edea, und Engelberg im Kamerungebirge. 

m. in Togo gründete der Verein die Stationen Lome, Adjido und Togo. 

IV. auf Neupommern unterstützte er die Mission Wlawollo und Kinigunang. 

Die vom Verein gesammelten Mittel (im ganzen ungefähr 1000000 Mk.) 
wurden verwandt: 1. zur Wiederherstellung der im Araberaufstand zerstörten 
oder verlassenen Stationen; 2. zur Gründung oder Unterstützung der oben 
genannten Missionsstationen ; 3. zur Ausrüstung der Missionsexpeditionen nach 
dem Kilima-Ndscharo , nach Unyanyembe, zum Tanganyika und Viktoria-See, 
nach Kamerun, Togo und Bismarck- Archipel ; 4. zur Ausbildung deutscher 
Missionare ; 5. für den Wissmann-Dampfer (Beitrag des Vereins 25,000 Mark). 

Der Centralvorstand veröffentlicht die Berichte über die Thätigkeit des 
Vereins in der monatlich einmal erscheinenden Zeitschrift „Gott will es !" in 
München-Gladbach. 

6. Evangelischer Afrika-Verein. 

Der Evangelische Afrika- Verein macht es sich zur Aufgabe, in den 
deutsch-afrikanischen Schutzgebieten die Grundsätze christlicher Ge- 
sittung und Kultur unter der eingeborenen Bevölkerung zu fördern, um da- 
durch insbesondere ihre soziale Lage zu verbessern und an der Beseitigung 
des Sklavenhandels und der Sklaverei erfolgreich mitzuwirken. Der Verein 
hat seinen Sitz in B e r 1 i n. 

Der Hauptvorstand besteht aus 6 bis 18 Mitgliedern. Innerhalb dieser 
Grenzen wird die Zahl von der Gesamtvertretung nach Bedürfniss festgesetzt. 

Der Hauptvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen 
Schriftführer und einen Schatzmeister, sowie deren Stellvertreter. Für das 
Amt eines Schriftführers kann ein besonderer Beamter angestellt werden. 
Von der Versammlung, in welcher die Gründung des Vereins beschlossen 
worden ist, sind in den Hauptvorstand die Nachbenannten gewählt: von 
Strubberg, General der Infanterie z. D., Berlin ; Graf von Arnim- 
Mus k a u , Muskau i./L. und Berlin ; Busse, Bergrath, Koblenz ; Ludwig 
Delbrück, Bankier, Berlin ; Graf von der Groben, General-Lieutenant 
z. D., Berlin ; A. Merensky, Missions-Superintendent, Berlin ; Veit, Ge- 
heimer Kommerzienrat, Berlin ; Graf von Wintzingerode, Landes- 
hauptmann der Provinz Sachsen, Merseburg ; Steinhausen, Regierungsrat, 
Berlin. Assessor a. D. Lukas, Direktor der deutsch-ostafrikanischen Gesell- 
schaft, Berlin. Pastor Gustav Müller, Generalsekretär, Berlin, W., Worm- 
serstrasse 9. 

7. All-Deutscher Verband. 

§ 1. Der All-Deutsche Verband erstrebt Belebung der deutsch-nationalen 
Gesinnung auf der ganzen Erde, Erhaltung deutscher Art und Sitte in Europa 
und über See und Zusammenfassung des gesamten Deutschtums. 

Die Gruppen des All-Deutschen Verbandes in den einzelnen Ländern 



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— 39 — 

entscheiden im Einverständnis» mit der Hauptleitung für sich, mit welchen 
Mitteln ihren besonderen Verhältnissen entsprechend diese Ziele anzustreben sind. 
§ 2. Als die geeigneten Mittel zur Erreichung dieser Ziele erachtet 
der All-Deutsche Verband unbeschadet der in § 1 den Gruppen vorbehaltenen 
Selbständigkeit : 

1. Belebung des vaterländischen Bewusstseins in der Heimat und Be- 
kämpfung aller der nationalen Entwickelung entgegengesetzten Richtungen. 

2. Lösung der Bildungs-, Erziehungs- und Schulfragen im Sinne des 
deutschen Volkstums. 

3. Pflege und Unterstützung deutsch-nationaler Bestrebungen in allen 
Ländern, wo Angehörige unseres Volkes um die Behauptung ihrer Eigenart 
zu kämpfen haben, und Zusammenfassung aller Deutschen auf der Erde für 
diese Ziele. 

4. Förderung einer thatkräftigen deutschen Interessenpolitik in Europa 
und über See, insbesondere auch Fortführung der deutschen Kolonialbewegung 
zu praktischen Ergebnissen. 

I. Präsidium. 
Dr. E. Hasse, M. D. R., Professor, Leipzig-Gohlis. von Fischer, 
erster Bürgermeister, Augsburg, von Kardorff-Wabnitz, M. D. R. 
u. A., Landrath, Oels i. Schlesien. Graf vonArnim-Muskau, M. d. R., 
Legationsrath a. D., Schloss Muskau. 

IL geschäftsführ. Ausschuss. 
Dr. K. B e e r w a 1 d , Berlin, S.W. 61. Dr. A. F i c k , Arzt u. Priv.Dozent, 
Zürich. Ed. F r a s c h , Kaufmann, Antwerpen. Dr. A. Hugenberg, Reg.- 
Assessor, Posen. Dr. phil. A. Lehr, Geschäftsführer des A. d. V., Berlin 
W. 62. Dr. R e i s m a n n - G r o n e , General-Sekretär, Essen a. d. R. Dr. 
R u m p e , Arzt, Crefeld. Dr. Schroeder-Poggelow, Rittergutsbesitzer, 
Berlin W. 10. Dr. Siecke, Professor, Berlin N.W. 52. P. Simons, 
Fabrikbes., Elberfeld. 

m. Schatzmeister. 
Lucas, Direktor der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft, Berlin W. 41. 
Die Zahl der Mitglieder ist 5600, die Zahl der Ortsgruppen 33, und 
zwar 19 im Inland und 14 im Ausland. 

Geschäftsstelle: Berlin S.W., Genthinerstrasse 32. Geschäftsführer: 
Dr. phil. A. Lehr. 



Die katholischen Missionen. 

1. Apostolisches Vikariat Nord-Sansibar. 

Väter vom heiligen Geist. 

Die jetzt besteherden Stationen sind : 

1. Bagamoyo Hauptstation. Vorsteher P. Stephan Bauer. Personal: 
3 Priester, 10 Brüder, 11 Schwestern. Waisenhaas, Knaben- und Mädchenschule, 
Werkstätten, Plantagen (im ganzen 382 Kinder, 190 Knaben, 192 Mädchen, 



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Hospital für eingeborene Kranke, Asyl für Aussätzige, drei christliche Dörfer (110 
Haushaltungen und 60 befreite Sklaven) ; Schule in der Stadt Bagamoyo. 

2. Mandera in Useguha, Waisenhaus, Schule, neue Kirche, vier christ- 
liche Dörfer, St. Franziskus, St. Ambrosius, Warne und Madessu. 

8. Mhonda in den Nguru-Bergen, Waisenhaus, Knaben- und Mädchen«» 
schule mit ca. 130 Kindern, neue Kirche, drei christliche Dörfer, St. Feter, 
St Paul, St. Anton. 

4. La Longa, Waisenhaus, Schule, Krankenhaus, drei christliche Dörfer 
St Benedikt, Ikondoa und Outhilf. 

5. Mrogoro, Waisenhaus, Schule, 1 christliches Dorf, St Faul, kleine 
Plantagen. 

6. Tununguo an der Grenze von Ukami, Waisenhaus, Schule, 1 christ- 
liches Dorf. 

7. Kilema am Kilima-Ndscharo, Waisenhaus, Schule mit 87 Schülern, 
1 christliches Dorf mit 18 Familien. 

8. Kiboscho, neue Station bei Sultan Sina. 
Auf englischem Gebiete : 

9. Station und Prokuratur Sansibar mit grossem neuen Krankenhaus. 

10. Morabassa. 

11. Bura bei dem Stamm der Wataita. 

Die neue Anfangs 1893 errichtete Station Bura im Gebiete der Wataita 
liegt auf englischem Gebiete. Bura ist eine prachtvolle Oase mitten in einer 
öden Gegend, welche nach der Regenzeit von den Karawanen nur unter grossen 
Schwierigkeiten durchzogen werden kann. Doch erreicht man auf diesem Wege 
in viel kürzerer Zeit als anderswo das Kilima-Ndscharo Gebiet, so dass durch 
diese Zwischenstation eine leichtere Verbindung mit der Küste hergestellt ist. 

2. Die apostolische Präfektur Süd-Sansibar. 

Sankt Benediktus-Missions-Gendssenschaft 
Nachdem die erste von ihr gegründete Missionsstation Pugu von den Auf- 
ständischen zerstört worden war, ist im November 1889 eine neue Missionsex- 
pedition, an ihrer Spitze der apostolische Präfekt P. Bonifazius nach Ostafrika 
geschickt, welche sich in Dar-es-Salaam niederlioss. Am 12. Juni 1890 schifften 
sich 6 Missionare unter Führung von P. Franz Meyer, und neun Missionsschwestern 
unter Führung der Oberin Schwester Agnes Zirden nach Dar-es-Salaam ein, 
denen im Juli 1891 P. Xaver Baumann mit 3 Brüdern und 5 Missionsschwestern 
nachfolgte. Das Mutterhaus der Gesellschaft befindet sich in St. Ottilien bei 
Türkenfeld in Oberbayern. 

Die Mission zählt gegenwärtig im Brüderkloster zwei Priester und sieben 
Laienbrüder und im Schwesterklostcr zwölf Schwestern. Der Apost Präfekt 
P. Bonifazius Fleschütz, zwei Laienbrüder und zwei Missionsschwestern sind seit 
September 1890 gestorben. 

Das Hauptaugenmerk richten die deutschen St. Bendiktus-Missionare . auf 
die Erziehung der eingeborenen Jugend, vorzüglich durch Unterricht in den nütz- 
lichen Arbeiten und Gewerben der Kultur. Im ersten Jahre belief sich die Zahl 
der Christengemeinde zu Dar-es-Salaam auf 100 Seelen. Ein Christendorf ist in 
der Nähe angelegt. Apostolischer Präfekt : P. Maurus Hartmann, der sich mit 
4 Missionaren und 6 Missionsschwestern am 6. Juni 1894 in Neapel einschiffte. 



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— 41 — 

Die 6t. Benediktus-Missions-Genossenschaft setzt ihre Thätigkeit in Dar- 
es-Salaam in erfreulicher Weise fort. Das Schwesternhaas beherbergt ca. 60 
Negermädchen, welche christlioh erzogen und zu allen nützlichen Arbeiten ange- 
leitet werden. Ausserdem haben die Schwestern die Aufgabe, die Krankenpflege 
unter den Eingeborenen auszuüben. Die Missionare haben neben den Seelsorge- 
Arbeiten den Unterricht und die Erziehung von 50—60 Negerknaben zu leiten, 
welche von den Brüdern zugleich in Feldarbeiten und allerlei Handwerken unter- 
wiesen werden. Etwa eine Stunde von der Stadt entfernt haben die Missionare 
eine Schamba (Landgut) angelegt. Am Ende der Schamba ist ein kleines Neger- 
dörfchen, St. Andreas, entstanden. Reinliche Häuschen mit wohlgeflegten Gärten 
werden von chrisüishen Negerfamilien bewohnt Schildern wir einen Arbeitstag 
in der Mission. Es ist morgens 7 Uhr. Das Arbeiteglocklein, von Bruder 
Michaels kräftiger Hand gezogen, ertönt Im grossen Hofraum der Mission wird's 
rasch lebendig. Durch das Thor des Stacheldrahtzaunes strömt eine Schar nuss- 
brauner und schwarzer Gestalten, alt und jung, bunt durcheinander. Es sind die 
Männer und Jünglinge, welche entweder schon die Taufe empfangen haben oder 
den christlichen Unterricht besuchen. Sie haben zuerst in der Kirche den Morgen- 
gottesdienste beigewohnt dann eine halbe Stunde christlichen Unterricht em- 
pfangen. Nach dem Beten kommt jetzt die Arbeit Der Bruder Fridolin teilt 
die Arbeiter in mehrere Gruppen. Sodann erscheint der P. Prior und verteilt 
die Arbeit Die eine Abteilung wandert mit Bruder Sebastian in die Schmiede, 
die zweite mit Bruder Pankraz in die Schusterei, eine dritte soll unter Bruder 
Michaels Aufsicht ihre Arbeit verrichten etc. 

3. Die apostolischen Vikariate Unyanyembe , Tanganyika und 

Viktoria Nyanza. 
Weisse Väter. 

Deutsches Missionshaus in Marienthal in Luxemburg und Trier. 

I. Unyanyembe. Stationen: 1. Kipalapala bei Tabora, im Araber- 
aufstand verlassen, noch nicht wieder besetzt 2. Ushirombo zwischen Tanganyika 
und Victoria. 3. St. Michael (Wimu) in Msalala. 4. Prokuratur Sansibar. 

IL Tanganyika. Apostol. Vikar: Lechaptois. Stationen auf deut- 
schem Gebiet: 1. Centralstatdon Earema. 2, St Johann in Ufipa. 3. Eirando, 
die beiden letzteren wegen der Araber neuerdings verlassen. 4. Kala am Tan- 
ganyika; auf belgischem Gebiet: 5. St. Louis. 6. Mpala. 7. Albertville. 8. Kiban- 
ga; auf englischem Gebiet zwischen Nyassa und Tanganyika. 9. Mambwe (N. D. 
des Anges). 

nL Viktoria-Nyanza. Apostol. Vikar : Bischof Hirth. Stationen 
auf deutschem Gebiet: 1. Bukumbi. 2. Nyegezi. 3. Usambiro (verlassen). 4. 
Marienberg bei Bukoba. Die übrigen Stationen liegen auf englischem Gebiet 

4. Apostolische Präfektur Kamerun. 

Genossenschaft der Pallotiner. 

Deutsches Missionshaus in Limburg a. d. Lahn mit der Filiale Ehrenbreitstein 
Superior P. Eugelmann. 
Apostol. Präfekt: P. Vieter; Personal; 5 Priester, 9 Laienbrüder, 6 
Schwestern. Stationen: 



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— 42 — 

1. Kribi, Residenz des Präfekten. Schule, Erziehungshaus für Knaben; 
Schwesternhaus mit Anstalt für Kinder, 100 Knaben, 40 Mädchen. 

2. Marienberg (Tokotown) am Sannaga. Schule, Erziehungshaus für 
Knaben; Schwesternhaus mit Anstalt für Mädchen, ca. 100 Zöglinge. 

3. Edea an den Fällen des Sannaga. Schale und Erziehungshaus mit 
40 Zöglingen. 

4. Engelberg, Gesundheitsstation auf dem Götterberg, gegründet 1894 
in Bonjongo. 

5. Apostolische Präfektur Togo. 

Missionsgenossenschaft vom göttlichen Wort (8teyler Missionare). 
Deutsche Missionshäuser in Steyl, Neuland bei Neisse., Mödling bei Wien; General- 
superior Rektor Jansen in Steyl 
Apostol. Präfekt : P. D i e r. Stationen : 

1. Lome, gegründet 1892. Schule von 120 Kindern besucht. 

2. A d j id o , gegründet 1893. Sohule, Erziehungshaus für Knaben, 

3. Togo (Stadt), gegründet 28. August 1893. Missionsschule in Porto 
Seguro. 

6. Apostolisches Vlkariat Neupommern. 

Missionare vom Herzen Jesu. 
Deutsches Missionshaus in Salzburg. 

Das Yikariat umfasst die Admiralitätsinseln, Neupommern, Neumecklenburg 
und den deutschen Teil der Salomonsinseln. 

Apostol. Vikar : Msgr. C o u p p e , Bischof von Lero. Stationen : 

1. Centralstation Kinigunang auf der Gazellen-Halbinsel. Kapelle, 
Schule, Haus für die Missionare, Schwesternhaus, Erziehungshäuser für Knaben 
und Mädchen, 120 Zöglinge. 

2. W 1 a w o 1 1 o. Kapelle, Schule, Schwesternhaus , Erziehungshäuser für 
Knaben und Mädchen. 

3. Malagunan. 

7. Apostolisohes Vlkariat Mikronesien. 

Umfasst die Marschallinseln, die Gilbertinseln und kleinere Inselgruppen. 
Administrator: Bischof Couppe. Missionsdirektor: Professor H espers in 
Köln. 



Die evangelischen Missionen. 
1. Die Basler Mission im KamerungeMet. 

Das von der Mission besetzte Gebiet reicht an der Küste von Malimba 
im Südosten bis Bota bei Viktoria im Nordwesten. Die beiden am weitesten 
im Innern gelegenen besetzten Plätze sind Bombe oder Bakake am Mungo 
und Mangamba im Abo-Lande am Yabiang oder Abo gelegen. Ausser dem 
Südabhange des Kamerungebirges ist es das Land am Unterlauf der Flüsse 
Mungo, Abo, Wuri-Lungasi, Quaqua und Sanaga. was nach der gegenwärtigen 



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— 43 — 

Ausdehnung der Basler Mission jetzt schon als in ihre Sphäre gehörig zu be- 
trachten ist. Von den in diesem Gebiet ansässigen Stämmen sind als von 
der Mission jetzt schon erreicht namentlich hervorzuheben ausser den Dualla 
die Malimba, Bakoko am unteren Wuri und am Sanaga Bassa, Abo Bimbia*), 
Bakwiri und Bakundu. Die zwischen denselben wohnenden und unmittelbar 
angrenzenden Stämme werden naturgemäss auch als in die Sphäre der Basler 
Mission fallend angesehen, da sie nothwendig von dem durch die Basler Mis- 
sion verbreiteten Christenthum berührt werden und die Ausdehnung der Ar- 
beit auf sie nur eine Frage der Zeit sein kann und wahrscheinlich sehr nahe 
bevorsteht, hierher gehören z. B. die Elungasi, WahpaM, sowie die Stämme 
des Hinterlandes, mit denen die Missionare durch ihre letztjährigen Reisen 
in nähere Berührung getreten sind, vor allem die Nkosi u. a. 

Die Zahl der christlichen Gemeindeglieder in der Basler Kamerun- 
mission betrug am 1. Januar 1894 = 912. 

Bis jetzt bestehen fünf Hauptstationen, welche für Europäer einge- 
richtet und dauernd von solchen besetzt sind, nämlich: 

1. Bethel (Bonaku) am Kamerunfluss mit 10 Aussenplätzen ; 

2. Bonaberi (Hickory) Bethel gegenüber gelegen mit 21 Aussenplätzen, 
darunter Mungo und Bakundu am Mungofluss; 

3. Mangamba im Aboland mit 14 Aussenplätzen ; 

4. Viktoria mit 3 Aussenplätzen. Also neben den 5 Hauptstationen 
55 Aussenplätze. Von letzteren sind etwa 39 mit einem eingeborenen 
Prediger oder Lehrer besetzt und haben regelmässige Gottesdienste, 
zum Theil auch eine Schule, während die andern als Wohnorte von 
Christen oder wenigstens Taufbewerbern von Zeit zu Zeit besucht 
werden. An vielen dieser Orte ist eine kleine Kapelle oder Predigt- 
hütte errichtet, während einzelne Hauptstationen kleine Kirchen von 
solidem Material haben; 

5. Lobethal (Ndogominyi) am Sanaga mit 7 Aussenplätzen. 
Gestorben: Total: 10 Männer, 1 Frau. Von 33 ausgesandten Missionaren 

sind innerhalb 8 Jahren 10 gestorben, 14 in die Heimath zurückgekehrt. Der 
Bestand des europäischen Personals am 1. Oktober 1894 ist 22 Personen, 
17 Männer und 5 Frauen ; 4 der Missionare sind als Handwerker in Holz- und 
Eisenarbeit ausgebildet. 

Am 1. Januar 1894 waren es 44 eingeborene Gehilfen; seitdem hat sich 
ihre Zahl vermehrt. 

Schulen und Schüler am 1. Januar 1894. 

In 45 Schulen mit 88 Klassen 1497 Schüler, darunter 46 Seminaristen, 
welche zu Predigern und Lehrern ausgebildet werden : 

Kosten der Kamerunmission: 



1886 


M. f.21^1,— Pf. 


1887 


„ 42 917,68 „ 


1888 


„ 55 697,40 ,. 


1889 


„ 83 08 ,67 „ 


1890 


„ 80 312,18 „ 


Transp. : 


M. 324 188,i*3 Pf. 



*) Bimbia ist der Bezirk ; der Volksstamm nennt sich Isnbn. 



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44 — 



Transp. : 


M. 324 188,93 Pf. 


1891: 


„ 91232,06 „ 


1892: 


„106 238,40 „ 


1893: 


„141353,27 „ 




M. 653023,66 Pf, 



2. Rheinische Hission (Barmen). 

Die Missionßgesellschaffc ist im Jahre 1829 entstanden und hat infolge 
der aufopfernden Thätigkeit der Missionare überall grosse Erfolge erzielt und 
einen heilsamen Einfluss auf die Sitten der Landesbewohner ausgeübt. Wir 
haben uns hier nur mit den Stationen in den deutschen Gebieten zu be- 
schäftigen. Missions-Inspektor : Dr. A. Schreiber. 

Im Jahre 1893 betrugen die Einnahmen 427 327 M., von denen 82 455 M. 
für das südwestafrikanische Schutzgebiet, 17 207 M. für Neu-Guinea aus- 
gegeben sind. 

1. G-roBS-Naxnaland. 

Warmbad: Karl Wandres (556 Gem.-MitgL), Bietfontein: Heinr. Pabst 
338 Gem.-Mitgl.), Keetmanshoop : Tobias Fenchel (751 Gem.-Mitgl.), Berseba: 
Hermann Hegner (1040 Gem.-MitgL), Bethanien: Friedr. Heinrichs (966 Gem. 
Mitgl.), Gochas : Paul Albath (183 Gem.-Mitgl.), Hoachanas : Frdr. Jndt (300 
Gem.-MitgL), Rehobot : F. Heidmann 906 Gem.-Mitgl.). 

2. Damaraland. 

Otjimbingue : Frerk Meyer (709 Gem.-Mitgl.), Omaruru ; Ed. Dannert 
410 Gem.-Mitgl.), Omburo : Friedr. Bernsmann (62 Gem.-Mitgl.), Okombahe : 
Wilh. Schaar (2b0 Gem.-Mitgl.), Franzfontein : Heinr. Biechmann (247 Gem.- 
Mitgl.), Otyozondyupa : W. Eich (152 Gem.-Mitgl.), Okahandja: Hermann 
Möller, Gottl. Viehe (824 Gem.-MitgL), Otyosazu : J. J. Irle (337 Gem.-Mitgl.) 
Otyiha'enena : Ferd. Lang (25 Gem.-Mitgl.), Otyiombuima: Friedr. Kremer (18 
Gem.-MitgL), Wallfischbai : J. Böhm (297 Gem.-Mitgl.). 
3. Kaiser Wilhelms-Land. 

Bogadjim: Heinr. Helmich, Alb. Hoffmann; Siar: Johann Barkemeyer, 
Gustav Bergmann, Dr. W. Frobenius, Arzt ; Dampier-Insel : Adolf Dassel 
August Hanke. 

3. Finnische Missionsgesellschaft (Südwestafrika). 

Finska Missions Sälskapet. 
Die Gesellschaft arbeitet seit 1870 im . Ovamboland und hat mehrere 
Stationen besetzt. An Büchern in der Ondonga-Sprache sind gedruckt eine 
biblische Geschichte, Luthers kleiner Katechismus, die evangelischen Feier- 
tage u. s. w. Missionsdirektor Pastor C. G. Töttermann in Helsingfors. 

Stationen und Missionare: Olukonda und O n i p a : 
Rautanon und Sawola. — Ondangua: Pettinen. 

4. Norddeutsche Mlssionsgesellschaft In Bremen. 

Diese Gesellschaft arbeitet unter dem Volke der Evheneger auf der 
Sklavenküste. In dem auch nach dem deutsch-englischen Vertrage vom 1. Juli 



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— tö — 

1890 englisch gebliebenen Theil, zur Goldküstenkolonie gehörig, liegt die Haupt- 
und Küstenstation K e t a (Quitta, jetzt officiell Kwitta geschrieben), Oktober 
1894 mit sieben Missionaren besetzt, von denen einer die äusseren Angelegen- 
heiten der ganzen Mission besorgt, ein andrer die höhere Schule (sogenannte 
Mittelschule) leitet. In Keta ist auch das Diakonissenstift für Krankenpflege 
und Mädchenerziehung mit drei Diakonissen. Von den Aussenstationen liegen 
neun im englischen Gebiet, wohin von den Christen 721, von den Schülern 
330 gehören. 

526 Christen, 177 Schüler fallen auf das Evheland, in welchem die 
Gesellschaft die beiden Hauptstationen Ho und Amedschovhe hat, besetzt mit 
9 Missionaren und zwei Lehrerinnen (Oktober 1893). 11 Aussenstationen. 

An eingeborenen Gehilfen, darunter ein ordinierter und fünf in Deutsch- 
land ausgebildete, wurden 37 von der Gesellschaft beschäftigt. 

Station Ho ; Missionare Spieth, Innes, Diehl, Freybungen, Müller, Frau 
Knüsli, Frl. Tolch. 

Amedschovhe : Missionare Seeger, Schossen, Bürgi, Holzäpfel. 

Miss. Bürgi steht dem Seminar in Amedschovhe vor, das dorthin ver- 
legt ist, mit dem auch die provisorisch in Ho untergebrachte Mittelschule fürs 
Innere verbunden werden soll. 

5. Evangelische Missionsgesellsehaft für Deutsch-Ostafrika. 

Die Gesellschaft, welche ihre Missions- und Samariterthätigkeit in Ost- 
afrika 1887 begonnen hat, befindet sich in erfreulichem Aufblühen. Sie hat, 
nachdem Sansibar unter englisches Protektorat gekommen ist, ihr dortiges 
Krankenhaus nach Dar-es-Salaam verlegt, auf ihre äusserst günstig gelegene 
Missionsstation Immanuelskap. 

Seitens der deutschen Schutztruppe wird der Arzt dafür gestellt, Dia- 
konen und Diakonissen der Westfälischen Brüder- und Schwesteranstalten 
Nazareth und Sarepta bei Bielefeld üben die Pflege. Das ebendaselbst von 
Pastor C. v. Bodelschwingh eingerichte Kandidaten-Konvikt bildet 
die Theologen praktisch aus , welche in den Missionsdienst der Gesell- 
schaft treten. 

Einnahme 1893 . . . = 84 148,11 Mark, 
Ausgabe = 85 696,04 „ 

Vorsitzender: Geh. Ob.-Reg.-Rath u. kgl. Kammerherr Graf A. von 
Bernstorff, Berlin W., Rauchstrasse 5. 

Missions-Inspektor : Pastor Winkelmann, Berlin N. , Müller- 
strasse 160. 

Stationen: 
1. Dar-es-Salaam. 

Pastor Holst und Frau , Diakon Brockmeyer, Diakon Hos- 
bach, Diakon Seemann, Diakon Bokermann, Diakon M e u k o w , 
Diakonisse Friederike Schütte, Diakonisse Johanna Roggen- 
kamp. 

2. Tangra. 

Missionar K r a e m e r und Frau. 



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— 46 — 

3. Hohenfriedberg bei Mlalo in Usambara. 
Missionar Johanssen, Missionar Wohlrab, Missionar G- 1 e i s s. 

4. Hoffnungshöhe bei Kisserawe in Usaramo. 
Missionar Gr r e i n e r und Frau, Missionar Worms, Diakon Gerdes, 
Schwester Anna Krause. 

5. Bethel bei Mtai in Usambara. 
Missionar Becker, Missionar Döring, Missionar L a n g - 
heinrich. 

6. Missionsanstalt ron Neuendettelsau (Bayern). 

In Kaiser Wilhelmsland ist die Missionsanstalt Neuendettelsau thätig. 
In Simbang, 1V 2 Stunden südwestlich von Finschhafen, haben 1886 die Mis- 
sionare Flierl und Tremel die Arbeit begonnen. Ende 1889 wurde eine zweite 
Station auf den südöstlich von Finshhafen gelegenen Cretin- oder Tamiinseln 
gegründet und mit zwei Missionaren besetzt. Im Jahre 1892 wurde eine 
dritte Station auf dem ca. acht Stunden von Simbang entfernten Sattelberg 
errichtet, welche zugleich als Gesundheits-, aber auch als Missionsstation für 
die Bewohner des bergigen Inlandes, die sog. Kai, dienen soll. Der neue 
Posten ist auch jetzt noch nur von Missionar Flierl und seiner Familie be- 
setzt ; da der ihm zu Hilfe gesandte Missionar Ruppert schon nach 14tägigem 
Aufenthalt im Lande starb; doch soll mit Beginn des nächsten Jahres das 
Missionspersonal durch Nachschub weiterer Arbeitskräfte verstärkt werden. 
In Simbang befinden sich jetzt drei Missionare, eine Missionsfrau und eine 
Missionsgehilfin ; auf den Tamiinseln zwei Missionare und eine Missionarsfrau. 

In Simbang wie auf Tami ist die Missionsshätigkeit der Missionare noch 
wesentlich Schulunterricht. Derselbe wird in Simbang von circa 30 Knaben 
und Jünglingen (die sich, zunächst auf ein Jahr, zur Arbeit dortselbst ver- 
dingt haben), auf den Tamiinseln (die sehr klein und schwach bevölkert sind) 
von etwa 2o Kindern besucht. Bei der natürlichen Begabung des Volkes ist 
der Unterricht in den Elementargegenständen nicht ohne Erfolg geblieben 
auch die eigentliche Missionsthätigkeit ist aussichtverheissend, wenn auch bis- 
her Taufen noch nicht stattgefunden haben. Doch befindet sich auf Tami 
1 getaufter Knabe, Fritz Soli, der seiner Zeit von dem k. Reichscommissär 
Rose mit nach Eroupa gebracht, in Berlin getauft und in diesem Jahre 
wieder in sein Heimatland zuräckgekehrt ist. 

Missionsinspektor : J. Deinzer, Neuendettelsau. 

7. Brüdergemeine, 

Die Thätigkeit der Missionare ist ungehindert fortgegangen und das 
Jahr 1894 brachte eine Erweiterung derselben nach manchen Seiten hin. 
Zwei neue Missionare wurden hinausgesendet, so dass gegenwärtig 7 Brüder 
dort im Dienste stehen. Diese beiden zuletzt ausgesandten hatten die Er- 
laubniss erhalten, sich vor ihrer Aussendung zu verheirathen und die Braut 
eines schon dort weilenden Missionars mit hinaus zu nehmen, so dass nun ein- 
schliesslich der Frau des Missionars Meyer, der schon 1893 sich verheirathet 



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- 47 - 

hatte, auch 4 Schwestern dort arbeiten, gewiss zum Vortheil der Sache nach 
manchen Seiten hin. 

Auf der Hauptstation B u n g u e ist ein bedeutender Fortschritt unver- 
kennbar. Nicht nur sind jetzt alle nöthigen Baulichkeiten fertig gestellt, son- 
dern vor allem sind neuerdings die Besitz Verhältnisse in rechtlicher Weise 
geregelt worden. Von dem Häuptling Muakaparire haben die Missionare ein 
Stück Land, etwa 4000 Meter lang und 2—3000 Meter breit für 4—500 Mk 
erworben. Dieses Stück ist genau begrenzt, kartographisch aufgenommen 
und die Papiere sind dem Gouverneur Frh. von Schele nach Dar es Salaam zuge- 
sendet worden zur Eintragung in die dortigen Grundbücher. Diese Erwer- 
bung war um so nöthiger, als unsere Missionare auf die Bitte des Baron von 
E 1 1 z , Kommissar in Langenburg, hin, eine Anzahl befreiter Sklaven, nament- 
lich Kinder, im November 1893 aufgenommen hatten, für die es nicht nur 
Wohnung, sondern vor allem Gelegenheit zu geregelter Arbeit zu schaffen 
galt. Diese neuen Gäste haben unseren Brüdern manche neue Arbeit und 
neue Aufgaben gebracht, und die Frage : wie sie zu behandeln und zu ge- 
regelter und selbständiger Arbeit gewöhnt und erzogen werden können, ohne 
sie doch durch angewendeten Zwang einfach wieder in ein Sklavenverhältniss 
zu setzen, ist praktisch nicht ganz leicht zu' lösen. Bis jetzt aber scheint 
diese Angelegenheit zur allseitiger Zufriedenheit geordnet worden zu sein; 
die Leute bleiben gern bei unsern Missionaren, unterwerfen sich freiwillig 
den nothwendigen Stationsordnungen. Von dem ihnen bekannt gegebenen 
Recht, die Station zu verlassen, falls ihnen das Leben dort nicht zusagt, 
haben unseres Wissens nur 2 Frauen Gebrauch gemacht, die zu den Ihrigen am 
Tanganyikasee, denen sie geraubt worden waren, zurück zu kehren wünschten. 
Mehrfach hatten die Brüder Besuch von dem Stationsvorsteher von Langen- 
burg, Baron von Eltz, der bei der dortigen Bevölkerung in gutem Ansehen 
steht und einmal auch von dem Gouverneur Frh. von Schele, der sich sehr 
günstig über die Anlage von Bungue aussprach. — Dem schon früher ge- 
fassten Plan folgend schritten die Missionare im Anfang des verflossenen 
Jahres zur Gründung einer zweiten Station und zwar in der Gegend von Ka- 
raramuka, woselbst früher einmal eine Station der Freischotten gewesen war. 
Diese hatten jene Station aufgegeben und sich jenseits, südlich des Songue 
angesiedelt. Diese zweite Station, mit deren Ausbau die Missionare gegen- 
wärtig beschäftigt sind, hat den Namen Butenganio (Friede) erhalten. 
Sie liegt etwa eine Tagereise südlich von Bungue, links von dem Ki- 
bira. Es erschien den Missionaren aber auch angezeigt, die Anlage einer 
noch weiter südlich gelegenen Station ins Auge zu fassen. Da aber — na- 
mentlich klimatischer Verhältnisse wegen — hierbei äusserste Vorsicht ge- 
boten erschien, haben sie diesen Schritt zunächst nur als einen Versuch 
bezeichnet. — Bei dem Häuptling Muakaringa, am linken Ufer des Kibira, 
etwa 2 Stunden westlich vom See, fanden die 2 ausgesandten Brüder eine 
sehr freundliche Aufnahme und haben daselbst die nöthigsten Wohnräume her- 
zustellen begonnen. Die Bauten sollen aber nur ganz einfache und einst- 
weilige sein, so dass die Verlegung der Station jederzeit leicht möglich ist, 
wenn sich der gewählte Platz als unpassend erweisen sollte. Das Benehmen 
der Eingeborenen ist bis jetzt durchgängig freundlich und Vertrauen zeigend 
gewesen; von Feindseligkeiten haben die Missionare nichts erfahren. — Der 



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— 48 — 

Gesundheitszustand war ein guter und ernstere Erkrankungen sind nicht vor- 
gekommen. In Erlernung der Sprache haben die Missionare bedeutende Fort- 
schritte gemacht, so dass sie jetzt regelmässige Gottesdienste halten und 
Schulunterricht ertheilen können. Zu einer Taufe ist es im Laufe des vergan- 
genen Jahres nicht gekommen, doch zählen sie schon stets wiederkehrende 
Besucher ihrer Gottesdienste und bei manchen ist der Eindruck des verkün- 
digten Wortes unverkennbar. 

8. Gesellschaft zur Beförderung der eräug. Missionen 
unter den Heiden. 

B e r 1 i n I. 

Die aus 10 Personen bestehende Expedition dieser Gesellschaft brach 
unter Führung des Missions -Superintendenten Merensky Ende Juli 1891 von 
D'Urban auf und erreichte am 2. Oktober das Dorf des Häuptlings Muaka- 
tungila im Kondelande, wo auf dem Hügel Pipapika, 1000 Fuss über dem 
Njassa, 2600 über dem Meere die Station Wangemannshöh angelegt wurde. 
Eine zweite Station „Manow" wurde im Juni 1892, dann in einem prachtvoll 
gelegenen Gebirgsthal im Juni 1893 die dritte Station „Muakereri" gegründet, 
beide in einer Höhenlage von etwa 5000 Fuss. Auch am Njassa selbst fassten 
die Missionare Fuss, hier Hessen sie sich auf der am Nordostufer gelegenen 
Halbinsel Ikombu nieder. Auf diesen vier Stationen stehen jetzt fünf or- 
dinirte und drei noch nicht ordinirte Missionare. Die Sprache des Landes ist 
von ihnen erlernt, ja sie beschäftigen sich bereits mit Uebersetzungsarbeiten, 
dabei besitzen sie das Vertrauen des Volkes und haben bereits auf weite 
Kreise Einfluss gewonnen. 

Missionsdirektor (in Stellvertretung) ; D. Kratzenstein, 

Berlin, Georgenkirchstr. 70. 

9. EyangeL-lutherische Mission zu Leipzig. 

Die Missionsgesellschaft, welche seit 1893 mit der vormaligen Hersbrucker 
Mission in Bayern vereinigt worden ist, hat zwei Arbeitsgebiete in Afrika. 

Das eine in Deutsch-Ostafrika, wo unter den Wadschaggas am Kilima- 
Ndscharo Mission getrieben wird. Die von dem indischen Missionar Päsler 
geführte Expedition ist im Sommer 1893 über Mombas dahin abgegangen. 
Zu derselben gehören die Missionare Althaus, Fassmann, Müller und Böhme. 

Letzterer hat im Frühjahr 1894 wegen Krankheit zurückkehren müssen. 

Es sind zwei Stationen gegründet, zu Kwarango in Madschame und in 
Mamba. 

Das andere Arbeitsgebiet liegt in Britisch-Ostafrika. Dort arbeiten unter 
den Wakambas seit 1886 die fünf Missionare Hofmann, Wenderlein, Säuberlich, 
Tremel und Kämpf auf den drei Stationen Mbungu, Jimba und Ikutha. Auf 
dieser letzteren Station verstarb* am 24. Juni Miss. Will, ein anderer aber, 
Miss. Niedermeier, sah sich genöthigt, um seiner Gesundheit willen in die 
Heimath zurückzukehren. 

Missionsdirektor : von Schwartz, Leipzig. 



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— 49 — 
10« Chnrch Missionary Society. 

(Salisbury Square, London EC.) 

Die grösste und reichste der in Ostafrika thätigen englischen Missionen 
(anglikanisch), wirkt dort bereits seit 1844. 

Stationen und Missionare. 

Mamboia, Usagara : Wood und D e e k e s ; Mpwapwa mit Neben- 
station Elsokwe, Usagara : Price, Beverley, Cole, Briggs und 
D o u 1 1 o n ; Nasa, am Speke-Golf : H u b b a r d und Nickisson. 

11. The Unirersities* Mission to Central- Afrlca. 

(14. Delahay Street, Westminister, London, S.W.) 

Die anglikanische Mission, im Jahre 1860 gegründet, hat ihren Haupt- 
sitz in Sansibar und giebt etwa 300 000 Mk. jährlich für ihre Missionsthätig- 
keit aus, wovon etwa 100000 Mk. für die Mission im deutschen Schutzgebiet 
verwendet werden. RightRev. Charles Alan. 
Stationen in Usambara: 

Magila, Hauptsitz. Nebenstationen: Umba, Mkuzi, Misozwe, Msalaka, 
Korogwe. Angestellt sind 5 ordinierte Geistliche, 7 Laymen (Lehrer und 
Handwerksmeister, nur wenige davon sind Laienprediger), 2 ärztliche Missio- 
nare, 25 eingeborene Lehrer. 

Stationen im Rovumagebiet 

Masasi, Newala, Chitangali mit 5 ordinierten Geistlichen, 1 Layman, 
6 eingeborenen Lehrern. 

12. London Mtssionary Society. 

(London, 14. Blomfield St. £. C.) 

Die (anglikanische) Gesellschaft hat Urambo auf dem Wege nach dem 
Tanganyikasee angelegt, wo seit mehreren Jahren zwei Missionare thätig sind. 

13. Board of Foreign Missions of the Presbyterian ehureh of 

the United States. 

(52, Fifth Avenue, New York). 

Die Mission, welche in Gabun und Corisco thätig ist, hatte bereits im 
Jahre 1875 mit der Arbeit in Batanga begonnen und hat neuerdings ihr Ar- 
beitsgebiet in dieser vielversprechenden Gegend erweitert. Die Mission be- 
absichtigt, ihre Arbeit in Gabun allmählich einer französischen Gesellschaft 
zu überlassen und ihr Hauptgewicht auf den Eamerundistrikt und das Hinter- 
land von Batanga zu legen. Station : Batanga, Reverend G o d d u h n. 

14. Australasian Wesleyan Mission Soeiety. 

Wirkt bereits seit 1875 in Port Hunter auf Neu-Lauenburg, besonders 
mit sog. „Teachers", welche aus Samoa und Tonga stammen und in der Zahl 
von etwa 25 auf verschiedenen kleinen Stationen auf Neu-Lauenburg, an der 
Blanche-Bai, auf der Krater-Halbinsel, sowie auf der Nordküste von Neu- 
Koloniales Jahrbuch 1895. 4 



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— 50 — 

Pommern und Neu-Mecklenburg zerstreut sind. Im ganzen sind etwa 90 mela 
nesische Gehilfen beschäftigt. 

Grössere Stationen. 
Port Hunter, Kabakada an der nordwestlichen Seite der Gazelle-Halb- 
insel, und zu Raluana an der Blanche-Bai. 

15. Melanesian-Mission. 

Auf den Salomoinseln ist die von der englischen Hochkirche ausgehende 
Mission thätig (Bischof: Rev. John Richardson Selwyn D. D., Trinity College, 
Cambridge) ; die auf Isabel gelegenen Stationen : Vulavu, Sepi, Thovoama, 
Bäte, Sau, Perihudi, Tananvasi sind mit eingeborenen Gehilfen besetzt. 

16. American Board of Commisstoners for Foreign -Missions 
(Boston) and HaYaüan-Eyangeltcal Association (Honolulu). 

Die Missionare zerfallen in drei Klassen, amerikanische, hawaiische und 
Eingeborene der Marschall-, Gilbert- und Karolineninseln. Die grösste Missions- 
schule ist auf Strongs-Island (Kusaie) in der spanischen Karolinengruppe, wo 
die Eingeborenen zu Missionaren herangebildet werden. Die erste Station in 
den Marschallinseln war auf Ebon 1858 gegründet, von wo aus die Evan- 
gelisation auf den übrigen Inseln in Angriff genommen wurde. Stationen be- 
finden sich in Molwoonlap, Arno, Mille, Aur, Majuro, Jaluit, Ebon, Namerik, 
Ailinglaplap, Namo, Ujae und Lae. Auf Pleasant Island sind Kingsmill-Einge- 
borene als Lehrer thätig. 



Postbestimmungen für den Verkehr mit den deutschen 

Kolonien. 

1. G-ewöhnliohe und eingeschriebene Briefsendungren. 

1 frankiert 20 Pfg. l 
unfrankiert 40 „ j für J e 15 & (ohne M <»stgewicht). 

Postkarten (einfache) 10 Pfg. — Postkarten mit Ant- 
wort 20 Pf. 

Drucksachen, Geschäftspapiere, Waarenproben 
5 Pf. für je 50 g, mindestens jedoch für Geschäftspapiere 20 Pfg., für 
Warenproben 10 Pfg. Meistgewicht der Drucksachen und Geschäftspapiere 
2 kg, der Warenproben 250 g. 

Einschreibgebühr 20 Pfg. neben dem Porto. Rückschein- 
gebühr 20 Pfg. 

Die Postanstalten in Deutsch-Ostafrika, Kamerun, Togo, Deutsch-Süd- 
westafrika und Deutsch-Neu-Guinea vermitteln auch den Bezug von Zeitungen 
im Wege des Abonnements. 

2. Briefe und Kästchen mit Wertangabe. 

Die Werthbriefe dürfen nur Werthpapiere (Obligationen, Papiergeld 
Zinsscheine u. s. w.) enthalten. 



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— 51 — 

In die Werthkästchen dürfen ausser Schmucksachen und kostbaren 
Gegenständen Briefe oder die Eigenschaft einer Korrespondenz besitzende An- 
gaben, im Umlauf befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lau- 
tende Werthpapiere, Dokumente und Gegenstände aus der Gattung der Ge- 
schäftspapiere nicht aufgenommen werden. 

Werthbriefe : ohne Meistgewicht. 

Werthkästchen : Meistgewicht 1 kg. 

Werthbriefe und Werthkästchen zulässig nach Kamerun*). 

Meistbetrag der Werthangabe 8000 M. 

Porto für Werthbriefe je 15 g 20 Pfg. nebst einer Einschreibgebühr 
Ton 20 Pfg. 

Porto für Werthkästchen bis zum Gewicht von 1 kg 1 M. 60 Pfg. 

Versicherungsgebühr für je 240 M. 16 Pfg. 

8. Postanweisungren. 

Zulässig nach : 
» Deutsch-Ostafrika. Meistbetrag 400 M. Gebühr 10 Pfg. für je 20 M. 
mindestens aber 20 Pfg. Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen 
in Mark und Pfennig. Nur zulässig nach Bagamoyo, Dar-es-Salaam, Kilwa 
Lindi, Mohorro, Pangani, Saadani und Tanga. 
Kamerungebiet w. v. 

Nur zulässig nach Kamerun und Victoria. 
Togogebiet w. v. 

Nur zulässig nach Klein-Popo u. Lome. 
Deutsch-Neu-Guinea wie nach Deutsch-Ostafrika. Nur nach 
Friedrich-Wilhelmshafen. Ein Absender darf im Laufe von 6 Wochen nicht 
mehr als 600 M. an ein und denselben Empfänger aufliefern. 

Schriftliche Mittheilungen jeder Art auf den Postanweisungsabschnitten 
überall hin zulässig. 

4. Paokete. 
Deutsch-Ostafrika. 

a) Ueber Hamburg bis 5 kg 3 M. 20 Pfg. 2 Zolldeklarationen in 
deutsch. 

b) Ueber Oesterreich, Schweiz, Italien bis 5 kg 3 M 20 Pfg. 3 Zoll- 
deklarationen 1 deutsch, 2 französisch. 

Nur nach Bagamoyo, Dar-es-Sasaam, Kilwa, Lindi, Tanga, Pangani, 
Saadani, Mikindani und Mohorro. 

Kamerun über Hamburg. Bis 5 kg IM. 60 Pfg. 2 Zolldeklarationen 
in deutsch. Nur nach Bibundi, Kribi, Kamerun und Victoria. Wertangabe 
zulässig bis 8000 M., jedoch nur nach Kamerun und Viktoria. 

Togogebiet über Hamburg w. v. Nur nach Klein-Popo und Lome. 

Deutsch- Südwestafrika über Hamburg und Kapstadt mit 
Brit. Postdampfern bis 3 kg 5 M. 50 Pfg. Nur nach Windhoek. Ueber 
Hamburg direkt mit Deutschen Dampfern (nur auf ausdrückliches Verlangen 
des Absenders) bis 5 kg 3 M. 50 Pf., 2 Zolldeklarationen in deutsch. Die 
Dampfer fahren nur in unregelmässigen Zeiträumen. Der Abgang von Ham- 



*) Nur nach Kamerun und Viktoria. 



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— 52 — 

bürg wird in jedem einzelnen Falle durch das Post- Amtsblatt bekannt 
gemacht. 

Zanzib ar über Bremen oder Hamburg mit deutschen Postdampfern 
bis Aden. Bis 5 kg für je */» kg IM. 2 Zolldeklarationen deutsch oder 
englisch. 

Deutsch-NeuGuinea über Bremen oder Neapel. Bis 5 kg 3 M. 
20 Pf. bz. 4 M. 2 Zolldeklarationen in deutsch. 

Samoa-Inseln über Bremen direkt. Bis 5 kg 3 M. 20 Pf. 2 Zoll- 
deklarationen deutsch. Nur nach Apia. 

Ueber Neapel bis 5 kg 4 M. 2 Zolldeklarationen deutsch. 

5. Telegramme. 

Deutsch-Ostafrika je 1 Wort 7 M. 85 Pf. Kamerun (via England) je 
1 Wort 10 M. 10 Pf. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 20 Buchstaben oder 
8 Ziffern. 



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Die deutschen Kolonien. 



I. Südwestafrika. 

Wenn wir diesmal die Besprechung unserer Schutzgebiete 
mit Südwestafrika eröffnen, so geschieht dies, weil sich während 
des abgelaufenen Jahres eine Menge von Momenten aufgehäuft 
hat, welche unsere Antheilnahme in Anspruch nehmen müssen. 
Für die Eichtigkeit dieser Erwägung zeugt auch die dem 
Reichstage von dem Reichskanzler vorgelegte Denkschrift 
über das südwestafrikanische Schutzgebiet, welche 
nicht nur ihrem äusseren Umfange, sondern auch ihrem In- 
halte nach die bedeutendste unter allen Denkschriften über 
die Schutzgebiete ist. Vor zwei Jahren konnte alles, was 
über Südwestafrika zu sagen war, auf 2 1 /« Seiten untergebracht 
werden, diesmal hat die Denkschrift 147 Seiten Umfang. Viel- 
leicht wäre weuiger mehr gewesen, denn es war doch nicht 
nothwendig, das früher schon Gesagte noch einmal zu wiederholen. 
Im Grossen und Ganzen ist solchen Denkschriften zu misstrauen, 
wenn z. B. Gelehrte über die Möglichkeit des Fortkommens von 
Leuten sich äussern. Denn bei der Betrachtung eines Landes 
macht es einen grossen Unterschied, ob sie vom Standpunkte 
eines gut bezahlten, flüchtig durchreisenden Beamten oder von 
dem des Ackerbauers stattfindet, der durch seiner Hände Arbeit 
zu leben gezwungen ist. 

Den Anfang der Denckschrift bildet eine amtliche Uebersicht und 
eine Statistik in Ausdehnung von 16 Seiten, daran schliesst sich 
ein Bericht des Dr. EQndorf über den landwirtschaftlichen Werth 
Deutsch-Südwestafrikas, 79 Seiten, ein Bericht des Metreologen 
Dr. Karl Dove über die Besiedelnngsfähigkeit von Deutsch-Süd- 
westafrika, 11 Seiten, und ein Bericht des Marine-Stabsarztes a. D. 



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— 54 — 

Dr. Sander über die wirtschaftliche Lage des südwestafrikanischen 
Schutzgebietes im Jahre 1894. 

Der allgemeine Theil, welcher die Einleitung bildet, giebt 
mancherlei interessante Aufschlüsse. Darin heisst es: 

Der deutscheEinfluss reicht heute vom Oranjefluss bis 
tief ins Hereroland hinein, um nicht zu sagen bis an die Grenze 
des Ovambolandes. Denselben bis zur Nordgrenze des Schutz- 
gebiets, dem Kunene, auszudehnen, wurde durch den hartnäckigen 
Krieg gegen Hendrick Witbooi, der alle nur irgend entbehrlichen 
Truppen in Anspruch nahm, verhindert. Von West nach Ost 
reicht der deutsche Einfluss vom Meere bis zur Westgrenze von 
Britisch-Betschuanaland. Innerhalb dieses Landstriches sind zwei 
grosse Gebiete zu unterscheiden, das Namaland und das Hereroland. 

Die Ausdehnungund Festigungder deutschen 
Herrschaft ist in beiden in erster Linie der Gründung von Sta- 
tionen zu verdanken. Nach der siegreichen Niederwerfung Wit- 
boois und einem noch bevorstehenden Strafzuge gegen die Khauas- 
Hottentotten und Simon Copper, unter denen es Witbooi während 
des Waffenstillstandes gelungen war, die deutschfeindlichen Ele- 
mente gegen die deutsche Herrschaft aufzuwiegeln, zu deren Bän- 
digung sich jedoch die bestehenden Stationen bereits als hin- 
reichend stark erwiesen, ist zu hoffen, dass der Friede im Nama- 
lande dauernd gesichert sein wird und Störungen ernstlicher 
Natur nicht mehr vorkommen werden. Einzelne Vergehen, 
namentlich Viehdiebstähle, werden auch in Zukunft nicht gänzlich, 
unterbleiben. Die diebischen Hottentotten hiervon zu entwöhnen, 
wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen und noch manche Be- 
strafung erforderlich machen. Im Hererolande hat die Errichtung 
zweier Militärstationen in Otyimbingwe und Okahandya einen 
grossen Umschwung in den Verhältnissen hervorgerufen. Während 
sich die Herero bisher völlig als Herren fühlten und aufführten, 
hat sich das Verhältniss jetzt zum mindesten in den Gebieten der 
Häuptlinge Samuel Maharero in Okahandya und Zacharias in 
Otyimbingwe umgekehrt. Auch der mächtige Häuptling Manasse 
von Omaruru mit seinem ganzen Stamme, dessen Gebiet westlich 
bis nahe an die Küste und das Land der Zwartbooi-Hottentotten, 
nördlich bis ans Ovamboland und östlich bis halbwegs zwischen 
Omburo und Okahandya reicht, kann als der deutschen Regierung 
wiedergewonnen gelten. Das beste Zeichen für seine veränderte Ge- 
sinnung ist, dass er um Verleihung der deutschen Flagge und 



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— 55 — 

Errichtung einer Militärstation in Omaruru gebeten hat. Eine 
kleine Militärstation soll von Okahandya aus nach Nordosten zu 
dem mit Samuel Maharero verfeindeten Unterhäuptling Tjetjoo in 
Ovikokorero vorgeschoben werden. Hiermit ist bereits die Brücke 
geschlagen zu dem Gebiete des dritten bedeutenden Häuptlings 
des Hererolandes, des alten Eambasembi in Waterberg, dem eine 
stärkere Garnison zugedacht ist, da Waterberg der beherrschende 
Punkt des nördlichen Hererolandes ist Da er treu zu dem mit 
uns befreundeten Oberhäuptling Samuel Maharero hält, ist anzu- 
nehmen, dass er sich gegen eine solche nicht sträuben wird; 
alle Anzeichen deuten darauf hin, dass es gelingen wird, die 
Hererokapitäne für die Zwecke der Landeshauptmannschaft dienst- 
bar zu machen und durch sie die Herero unter Mitwirkung der 
ihr Ansehen stärkenden Militärstationen auf friedliche Weise unter 
die deutsche Oberherrschaft zu zwingen. 

Darunter kann aber nicht verstanden werden, dass nunmehr 
auch alle Individuen des Hererostammes mit einem Male deutsch- 
freundlich geworden sind. Die Herero bewohnen das innere Hoch- 
land, nördlich vom Swakop. Sie sind ein Hirtenvolk; fast ihre 
einzige Beschäftigung und Erwerbsquelle ist die Viehzucht, ihr 
oft recht bedeutender Reichthum sind die grossen Viehheerden. 
Für diese haben sie grosse Weidestrecken nöthig, und sie 
wohnen daher in kleinen Dörfern weit zerstreut aber ihr ganzes 
Gebiet. Im Grossen und Ganzen sind sie sesshafte Vieh- 
züchter und nur selten, im Falle grosser Futternoth, unter- 
nehmen sie mit ihren Heerden Wanderungen in andere 
Gegenden. Die Herero wachen eifersüchtig darüber, dass ihnen 
ihr ganzes Land als Weidegebiet für ihr Vieh erhalten bleibt; 
ja sie beanspruchen nicht nur das Gebiet für sich, über das ver- 
teilt ihre Dörfer liegen, also das eigentliche Damaraland, son- 
dern auch von grossen Strecken in der Nachbarschaft behaupten 
sie, dass sie ihnen gehören. Demgemäss haben sie auch der 
Niederlassung von weissen Viehzüchtern in ihrem Gebiet man- 
cherlei Schwierigkeiten entgegengesetzt und die wenigen, denen es 
trotzdem gelungen ist, dort festen Fuss zu fassen, haben vielfache 
und sehr ernstliche Belästigungen zu erdulden. Aber überhaupt 
haben die Herero das Vordringen der Weissen in Deutsch-Süd- 
westafrika mit Misstrauen beobachtet, und wenn sie auch gern 
die Vortheile und Annehmlichkeiten hinnahmen, die ihnen durch 
die Berührung mit uns, und besonders durch die Einführung 



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— 56 — 

unserer Waaren zu Theil wurden, so haben sie trotzdem die Weissen 
stets in empfindlicher Weise drangsalirt. Besonders in den letzten 
Jahren waren ihre Ausschreitungen sehr gross. Bisher haben sie 
offenbar an der deutschen Macht gezweifelt. Sie glauben an die- 
selbe nur, wenn sie ihnen sichtbarlich vor Augen geführt wird. 
Wenn damit fortgefahren wird, in die Hauptorte des Damara- 
landes kleine Truppenabtheilungen zu legen, so werden wir bald das 
ganze Land in unserer Hand und überhaupt die nöthige Sicher- 
heit haben, um unser Kolonialwerk mit grösserem Erfolge als 
bisher betreiben zu können. Kriegerische Verwickelungen mit den 
Hereros wegen dieser Besetzung ihres Landes sind jetzt, nachdem 
Witbooi niedergeworfen, nicht mehr zu fürchten. Die weitblicken- 
den einflussreichen Elemente unter ihnen erkennen, dass solche 
Verwickelungen schliesslich zu ihren Ungunsten enden würden. 
Ausserdem fürchten sie im Fall des Krieges zu sehr für ihre 
grossen Heerden, die sie vor dem Feinde nicht leicht in Sicher- 
heit bringen können. Von einem friedlichen Zusammenwirken mit 
uns haben sie dagegen manche Vortheile zu erwarten, und die 
Aussicht auf diese wird sie ebenfalls friedlich stimmen. 

Der Zuwachs der weissen Bevölkerung ist, abgesehen von 
der durch die Verstärkung der Schutztruppe bewirkten, kein sehr 
erheblicher gewesen. Die im Herbst 1893 hinausgekommenen 
Familien haben sich zum Theil in Gross-, zum Theil in Klein- 
Windhoek und Aris niedergelassen. Neuerdings haben sich einige 
mit dem deutschen Schiffe oder mit dem Nautilus über Kapstadt 
angelangte deutsche Einwanderer auf Punkten zwischen der Küste 
und Windhoek, wie in Salem, Tsaobis (Kaiser Wilhelmsfeste) Nitraai, 
Gross-Barmen , niedergelassen. Unter Zugrundelegung der Zäh- 
lungen vom 1. Januar 1894 wird sich die weisse Bevölkerung auf 
1200 Personen beziffern. 

An der Spitze der Verwaltung steht der Landeshauptmann. 
Hier ist ein Wechsel eingetreten, indem an die Stelle des bis- 
herigen Landeshauptmanns a. i. Majors von Francis durch Aller- 
höchste Kabinetsordre vom 15. März 1894 der Major Leutwein, 
(ein im Uebrigen mit den Verhältnissen ganz unbekannter Mann, 
als er nach Südwestafrika ging,) getreten ist. Da es sich als 
unmöglich erwies, von Windhoek aus alle Verwaltungsgeschäfte 
direkt zu * besorgen , so ist vom Gesichtspunkte der Decentra- 
Bsation aus eine Neuorganisation in der Weise geplant, und 
bereits vorläufig durchgeführt, dass das Schutzgebiet in drei 



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— 57 - 

Bezirkshauptmannschaften, Keetmanshoop, Windhoek und 
Otyimbingwe, getheilt ist, zu welchen voraussichtlich noch eine 
vierte mit dem Sitze in Waterberg hinzutreten wird. In den Be- 
zirkshauptmannschaften soll künftig der Schwer- und Mittel- 
punkt für die Verwaltungsgeschäfte der dieselben umfassenden 
Gebiete liegen. Ihnen sind wiederum eine Anzahl von Orts- 
polizeibehörden unterstellt, welchen die Durchführung der Gesetze 
und Verordnungen in ihren Bezirken in verträglichem Zusammen- 
wirken mit den Eingeborenenkapitänen obliegt und deren Func- 
tionen zur Zeit mit Erfolg von den Chefs oder Aeltesten der ver- 
schiedenen Militärstationen wahrgenommen werden. Die Orts- 
polizeibehörden sind, soweit es nicht für wichtigere Sachen 
die Bezirkshauptmannschaften selbst sind, in Verwaltungs- ins- 
besondere in Polizeisachen die unterste Instanz. Gegen ihre Ent- 
scheidung steht jedem die Beschwerde an den Bezirkshauptmann 
und gegen dessen Verfügung weitere Beschwerde an den Landes- 
hauptmann zu. Vor endgiltiger Durchführung dieser Organisation 
sollen aber noch weitere Erfahrungen gesammelt werden. Einzelne 
Ortspolizeibehörden haben bereits einen weiteren Ausbau erhalten, 
vor Allem diejenige in Windhoek. Dem Verweser derselben ist 
ein besonderes Polizeikorps unterstellt, welches aus einem Polizei- 
sergeanten, fünf weissen und fünf Eingeborenen-Polizisten besteht. 
Die ersteren sind meistens aus den felddienstunfähigen Mann- 
schaften der Truppe entnommen. Ein besonderes Interesse hat die 
Polizei seit ihrem Bestehen der Regelung der Dienstbotenfrage 
zugewandt. Der Erfolg ist indess ein durchschlagender bisher 
nicht gewesen. Die Beaufsichtigung des Durchgangsverkehrs und die 
Ausführung der vom Bezirkshauptmann zur Abwehr der Lungen- 
seuche getroffenen Massregeln hat die Polizei sehr stark in An- 
spruch genommen. 

In der Organisation des Gerichtswesens ist eine Aenderung 
eingetreten, indem ein Nord- und ein Südbezirk gebildet ist. Der 
die Bezirkshauptmannschaft Keetmanshoop verwaltende Berg- 
inspektor ist zum Kaiserlichen Richter des Südbezirks ernannt,' 
während sich die richterliche Thätigkeit des bisherigen Kaiser- 
lichen Richters für das ganze Schutzgebiet demgemäss auf den 
Nordbezirk beschränkt. 

Der Sitz der Bergbehörde ist in Folge der Entsendung 
des Vorstehers derselben, Berginspektors Duft, nach Keetmanns- 



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— 58 — 

hoop behufs gleichzeitiger Wahrnehmung der Bezirkhauptmanns- 
chaftgeschäfte dortselbst bis auf Weiteres nach diesem Orte verlegt. 

Neben den beiden protestantischen Missionsgesellschaf- 
ten ist im Berichtsjahre auch die katholische Missionsgesellschaft 
der Oblaten zu Valkenberg in Holland zur Ausübung der Missions- 
thätigkeit zugelassen worden. Das Feld ihrer künftigen Wirksam- 
keit liegt im Nordosten des Schutzgebiets, wo bisher noch keine 
Mission thätig gewesen ist, und wird sich vornehmlich auf die 
Stämme der Dirikos, Dimbos und Ovambukuschos erstrecken. Zum 
Zwecke der Ausbildung deutscher Missionare ist der Gesellschaft 
kürzlich die Errichtung einer Niederlassung in Fulda gestattet 
worden. 

Im Monat September 1893 ist in Gr. Windhoek eine unter 
Staatsaufsicht stehende Schule eröffnet worden. Der Unterricht 
wird von einer geprüften Lehrerin, der Tochter eines in Kl. 
Windhoek ansässigen Ansiedlers ertheilt. 

Auch der Frage einer Erziehung der zahlreichen Eingeborenen- 
Kinder in Windhoek ist bereits näher getreten ; es wird denselben bis 
auf Weiteres Elementarunterricht in der deutschen Sprache und im 
Rechnen, sowie vor Allem Anleitung zu Handarbeiten ertheilt, 
worauf bei dem gänzlichen Mangel an Hülfen für weisse Haus- 
frauen ein ganz besonderer Werth zu legen ist. 

Der bereits im Vorjahre begonnene Krieg mit dem Hotten- 
tottenhäuptling Hendrik Witbooi hat im Jahre 1894 mit 
Ausnahme eines zweimonatlichen Waffenstillstandes in den Monaten 
Juni und Juli seinen Fortgang genommen. 

Nachdem ein neuer Schub von Verstärkungsmannschaften im 
Sommer in Swakopmündung gelandet war, wurde der Hauptangriff 
auf Hendrik Witbooi gemacht, welcher sich schliesslich in das 
wilde unwegsame Terrain zwischen den Flüssen Kuisib und 
Tsaochab zurückgezogen hatte. 

Die Belagerung Hendrik Witboois in der von zwei wilden 
Bergketten gebildeten Naukluft war ein schweres Stück Arbeit für 
unsere Schutztruppe, der eine Zeit lang die Nahrungsmittel gänz- 
lich ausgegangen waren, so dass, als kurz vor dem Kampfe am 
27. August die Proviantkolonne aus der Ebene anlangte, die Mann- 
schaft bereits genöthigt gewesen war, zur Stillung ihres Hungers 
Pferde zu schlachten. Am genannten Tage erstiegen die Deutschen 
unter fortwährendem Feuer der Leute Witboois nach dreistün- 



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— 59 - 

digem Klettern die Felsen, welche rechts und links das Lager der 
Hottentotten umgaben, wobei letztere freilich jeden Fuss breit 
Boden auf das Hartnäckigste yertheidigten und sich, als ein 
deutsches Feldgeschütz auf der Höhe erschien, sofort daran 
machten, dasselbe zu stürmen. Beinahe wäre es dabei zum Kampfe 
Brust gegen Brust gekommen. In diesem Augenblicke erschien 
ausgiebige Verstärkung auf dem Platze. Jetzt zogen sie sich 
zurück, und die erste Kartätschenladung des nunmehr abprotzenden 
Geschützes mitten in den dichtesten Haufen hiuein liess sie aus- 
einanderstieben und verschwinden. Da es Witbooi gelungen war, 
nach grossen Verlusten mit einem Theil seiner Mannschaft zu 
entkommen, heftete sich die Schutztruppe unmittelbar nach dem 
errungenen Erfolge an die Fersen der Entwichenen, die hierdurch 
gezwungen wurden, sich immer wieder von neuem zu stellen. In 
den Berichten des Majors von Leutwein über die letzten Kampftage 
heisst es: 

„Am 31. August sowie am 1. September hatte sie (die Schutztruppe) 
lediglich Marschtage, stets den Spuren des Gegners folgend und 
von diesem sonst nichts wahrnehmend. Am 2. September 
wurde von 6 Uhr vormittags ab auf besonders beschwerlichem 
Wege langsam weiter marschiert. Um 11 Uhr etwa meldete der 
Führer der Spitze, Premierlieutenant Diestel, dass die Berge zu 
beiden Seiten für die Seitenpatrouillen unpassirbar wären, und 
dass es daher angezeigt erscheinen würde, wenn das Detachement 
in kleinen Abtheilungen und Abständen marschirte. Premierleut- 
nant v. Perbandt zog es mit Becht vor, das Detachement ge- 
schlossen zu halten und lediglich einen Vortrupp von 10 Mann 
unter Secondeleutenant Lampe zwischen Spitze und Hauptabtheilung 
einzuschieben. Gegen 12 Uhr kamen drei Reiter von der Spitze 
zum Theil verwundet, mit der Meldung, die Spitze sei von allen 
Seiten stark beschossen worden. Premierlieutenant v. Perbandt liess 
sofort Gefechtsstellung einnehmen und begann nun das Gefecht 
bei Garns, in welchem die Witboois ihre letzte Wasserstelle im 
Gebirge vertheidigten und daher noch eine Hartnäckigkeit ent- 
wickelten, die uns alle in Erstaunen setzte. Dank den vortreff- 
lichen Massnahmen des Premierlieutnants v. Perbandt, der tapferen 
Haltung der Mannschaften, vor Allem dank dem hervorragenden 
Beispiel sämtlicher Offiziere und vor Allem der Lieutenants 
Schwabe, Lampe und Volkmann, gelang es, in einem ununter- 
brochenen 30 stündigen Feuergefechte den Gegner, der zuweilen 



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- 60 — 

sogar ein angriffsweises Vorgehen versuchte, zurückzuwerfen. Im 
Ganzen hatte das Gefecht an Verlosten 6 Todte und mehrere 
Verwundete gekostet. Neben der Leiche des Premierleutenants 
Diestel lag ein Brief Witbooi's vom 3. September an mich, der 
folgendermassen lautete: 

Gurus, den 3. September 1894. 

„Viel edler Herr Major Leutwein, hierdurch gebe ich Ihnen 
diese Zeilen bei Ihren 5 Todten. Mein lieber edler Herr, ich 
bitte Sie, lassen Sie mich doch endlich stehen, verfolgen Sie mich 
nicht weiter. Sie sehen ja, dass ich fliehe. Ich bin doch nicht 
so schuldig für Sie. In der Hoffnung, dass Sie dies thun, bin ich 
der Kapitän Hendrik Witbooi. Ich bitte Sie, hören Sie doch mit 
dem Blutvergiessen auf, lassen Sie ferner kein Blut mehr fliessen." 

Am 4. morgens war der Feind verschwunden, die Truppe 
beerdigte ihre Todten und folgte dann von neuem dessen Spuren. 
Gegen Abend gab das Geschtttzfeuer Kenntniss, dass Witbooi bei 
dem Versuch, aus dem Gebirge herauszutreten, mit der Südab- 
sperrungsabtheilung zusammengerathen sei. Bald wurde die Truppe 
beim Betreten der Ebene des Swakopthales auf mehrere Tausend 
Meter vor sich laufender und reitender Hottentotten ansichtig. 
Premierlieutenant v. Perbandt liess Schützenlinie formiren und 
ging gegen die Flanke — die Geländeverhältnisse hatten dies so 
mit sich gebracht — des Gegners vor; doch letztere bildeten mit 
unter solcher Lage anerkennenswerther Entschlossenheit sofort 
eine Flankendeckung. Im Grase verborgen, Hessen sie die diessei- 
seitigen Schützen, ohne zu schiessen, bis auf ca. 150 m heran- 
kommen. Doch bestand die Wirkung ihres Schnellfeuers lediglich 
in einigen Streifschüssen. Nach kurzem Feuergefecht verschwan- 
den die Hottentotten in der Dunkelheit und die Truppe bezog 
auf einer seitwärts gelegenen Höhe das Nachtlager. An letztge- 
nanntem Orte traf ich am Morgen des 5. September die Truppe 
wieder und kam gerade zur echt, um noch zu sehen, wie ein 
Trupp von etwa 20 Witbooi-Reitern aus dem Südrande des Ge- 
birges hervorsprengte, durch einige Schüsse des Geschützes aber 
zurückgeworfen wurde. 

Am 4. September, Nachmittags 3 Uhr, erschien die feindliche 
Werft, vorwärts nnd seitwärts von Reitern gedeckt, auf der Fläche 
südlich des Gebirges im Vormarsch gegen den Absperrungsposten 4. 
Kurz vorher war der Hauptmann v. Sack, von Posten 1 kommend, 
mit 20 Reitern bei Posten 3 eingetroffen und hatte sich dort mit 



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— 61 — 

Premierlieutenant v. Buigsdorff vereinigt. Das Geschütz, welches 
ich auf die einschlägigen Meldungen bereits am 31. August der 
Südfront überwiesen hatte, war zu dieser Zeit im Vormarsch tob 
Posten 5 auf Posten 3. Die Witboois hatten das Geschütz bereits 
bemerkt und diese Wahrnehmung hatte genügt, sie zum Buckzuge 
zu bewegen. Um wenigstens noch einigermassen zu wirken, protzte 
dasselbe auf die weite Entfernung von 4000 Metern ab und warf 
Granaten in den dichten Haufen, der nun in voller Auflösung in 
das Gebirge zurückeilte. Am 5. morgens setzte Premierlieutenant 
v. Burgsdorff mit dem Geschütz und einigen Reitern den Kampf 
gegen die an den Südabhängen erschöpft liegenden Witboois fort, indem 
er beständig Schrapnels und Granaten in die Schluchten hinein- 
warf. Der Gegner fand die Lage jetzt unerträglich und versuchte 
sich vergeblich durch den vorerwähnten Vorstoss von 20 Reitern 
Luft zu verschaffen. 

Witbooi war, gedrängt durch die 1. und 3. Kompanie am 4. Sep- 
tember Nachmittags aus dem Gebirge herausgetreten. Von der Ab- 
sperrungsabtheilung gefasst, war er westlich in das Gebirge zurück 
gewichen und sass nun, total erschöpft und zersplittert, mit seiner 
Werft au den Südwestabhängen desselben. Oestlich davon, gleich- 
falls am Südwestrande des Gebirges und nicht minder erschöpft, 
stand die diesseitige Hauptabtheilung . . . Wie spätere Erkun- 
digungen ergaben, war Witbooi, infolge des Zurückwerfens in das 
Gebirge, bewegungsunfähig geworden, zumal er zwei bis drei 
Tage sich fast ohne Wasser behelfen musste. Von den beiden in 
seinem Bereich befindlichen Wasserstellen bot die eine nur 
spärliche Ausbeute, während die andere von drei unserer Leute 
besetzt nnd gegen die anstürmenden Hottentotten siegreich ver- 
theidigt worden war. Erst am 7. September waren die letzteren 
wieder im Stande, sich zu bewegen und begaben sich nach der 
Wasserstelle bei Tsams, wo sie nach Zurücklassung zahlreicher 
Weiber, Kinder und Vieh, die infolge Erschöpfung nicht hatten 
folgen können, am 9. September eintrafen. 

Um die Entblössung des Gebirges von Truppen wenigstens 
einigermassen auszugleichen, sandte ich unmittelbar nach meinem 
Eintreffen im Lager bei Posten 3 die verhältnissmässig noch frische 
2. Kompagnie über die Naukluft zurück in das Gebirge, mit dem. 
Befehl, den Gegner nicht über diese hinaus nördlich vordringen 
zu lassen, sich im Uebrigenaber lediglich vertheidigungsweise zu ver- 
halten. Am 9. September folgte ich mit der 1. und 3. Kompagnie eben- 



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— 62 — 

dahin, rückte bis Garns vor und gewann mit den Vorposten 
wieder enge Fühlung mit dem Feinde . . . Während des Vor- 
marsches erhielt ich von Witbooi eine Botschaft, worin er zum 
ersten Male ein ernstes Unterwerfungsangebot machte/ 4 

Während früher v. Francis einen Preis auf den Kopf Wit- 
booi's gesetzt hatte, hielt es Leutwein für gerathener, mild mit 
ihm zu verfahren und siedelte ihn und seine Leute wieder in dem 
Stammsitze Gibeon an, ob mit Erfolg, muss die. Zeit lehren. 

Ausserdem wurde von Major Leutwein im März ein Zug 
gegen dieKhauas-Hottentotten und die Franzmann-Hottentotten unter- 
nommen. Derselbe war von kurzer Dauer und endete nach der 
kriegsgerichtlichen Erschiessung des der Anstiftung zum Morde 
überführten Kapitäns der Khauas-Hottentotten, Andreas Lambert, 
mit der Unterwerfung beider Stämme, welche die deutsche Ober- 
herrschaft anerkannten. 

Die Truppe, welche sich bisher aus früheren Angehörigen 
der deutschen Armee rekrutirte, die sich durch Anwerbungsver- 
träge mit der Landeshauptmannschaft zu einer dreijährigen Dienst- 
leistung im Schutzgebiet verpflichtet hatten, ist durch Allerhöchste 
Kabinetsordre vom 3. Mai in eine Kaiser! icheTruppe umge- 
wandelt worden. Der Kommandeur derselben, Major von Fran$ois 
ist seit dem Juli 1893 beurlaubt. In seiner Vertretung ist der 
Kaiserliche Landeshauptmann a. i. Major Leutwein Allerhöchst mit 
den Fnnktionen des Kommandeurs betraut worden. 

Die Truppe, welche am 1. Juli 1893 aus 3 Offizieren, 1 Sani- 
tätsoffizier und 214 Mann bestand, hat seitdem folgende Verstär- 
kungen erfahren: Am 23. August 1893 — 2 Offiziere, 16 Mann; 
Ende Oktober 1893— 2 Offiziere; Ende März 1894 — 1 Offizier; 
am 17. Juli 1894 — 7 Offiziere, 1 Sanitätsoffizier, 1 Rossarzt, 2 
Zahlmeisteraspiranten und 210 Mann« 

Die Unterbringung der Mannschaften auf den einzelnen 
Stationen richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen. Es wird 
jedoch seitens der Truppe daran gearbeitet, eigene Stationshäuser 
zu beschaffen. Dieselben müssen meistens neu erbaut werden. 
Zum Theil gelang es der Truppe, geeignete Steinhäuser von Pri- 
vaten anzukaufen. Im Uebrigen ist die Unterbringung der Mann- 
schaften in theils von den einzelnen Kapitänen zur Verfügung 
gestellten Steinhäusern oder sonst vorhandenen geeigneten Ge- 
bäuden erfolgt. 

Während der Handel nach dem südlichen Theile des Schutz- 



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— 63 - 

gebiets durch die kriegerischen Ereignisse gelähmt wurde, hat 
derselbe seit Anknüpfung freundschaftlicher Beziehungen mit den 
Herero im Hererolande einen erfreulichen, wenn auch noch nicht 
sehr bedeutenden Aufschwung genommen. Nach Niederwerfung 
Witboois ist auch der grosse Verkehrsweg nach dem Süden und 
Südosten zu den britischen Absatzgebieten wieder geöffnet. Der 
unbedeutende Binnenhandel beschränkt sich auf den Umtausch von 
Vieh unter den Eingeborenen und zwischen diesen und den weissen 
Ansiedlern, sowie auf den Austausch von Vieh und thierischen 
Bobprodukten von Seiten der Eingeborenen gegen europäische 
Tauschwaaren von Seiten der Weissen. 

Der Frachtverkehr von der Küste, sowohl von Swakop- 
mündung, wie von Wallfisch-Bai ist — namentlich in den letzten 
Monaten — ein ganz ausserordentlich reger gewesen. Es wurde 
fast ausschliesslich die grosse Strasse über Otyimbingwe be- 
nutzt. Da viele Frachtwagen zur Beförderung von Proviant im 
Kriege gebraucht wurden, stellte sich trotz reger Beteiligung der 
Herero ein entschiedener Wagen- und Zugochsenmangel ein. Die 
Preise, welche Ende vorigen und Anfang dieses Jahres bis zu 30 
Mark für die Beförderung eines Centners von der Küste bis 
Windhoek gestiegen waren, sind bereits vor einigen Monaten bis 
auf 16 Mark herabgegangen, auf welcher Höhe sie sich bis jetzt 
gehalten haben, 

Den Ort Windhoek passirten in der Zeit vom 1. Juli 1893 
bis 1. Oktober 1894 729 Ochsenwagen mit 14923 Zugochsen. 

Die Einfuhr in Wallfisch-Bai im Jahre 1893 
repräsentirt einen Werth von 915 575 Mark, die Ausfuhr einen 
solchen von 131 060 Mark. 

Ueber die Ein- und Ausfuhr in den deutschen Häfen Swa- 
kop-Mündung nnd Lüderitzbucht sind bedauerlicher Weise keine 
genauen Angaben vorhanden, doch sind die Stationschefs in beiden 
Häfen angewiesen, künftig an der Hand der Schiffkonossemente 
Aufstellungen über die Ein- und Ausfuhr daselbst zu machen. 

Die Hauptausfuhr findet nicht zur See, sondern zu Lande 
über den Oranjefluss und nach Britisch-Betschuanaland statt. 
Leider sind auch über den auswärtigen Handelsverkehr auf dem 
Landwege keine genauen Angaben möglich. Während zur See fast 
nur Häute und Hörner verschifft werden, besteht die Ausfuhr nach 
dem Süden und Osten hauptsächlich in Schlachtvieh und Gummi, 



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— 64 — 

Wolle und Angorahaar oder Mohair, die Einfuhr in Zuchtvieh 
und wirtschaftlichen Gebrauchsgegenständen. 

Für die Ein- und Ausfuhr können von den 3 Landungsstellen 
Swakopmund, Wallfischbai und Lüderitzbucht wegen der unglück- 
lichen Lage von Lüderitzbucht abseits von dem Hauptverkehrs- 
gebiete, hinter dem dort gerade recht breiten Dünengürtel, in einer 
nahezu trinkwasser- und weidelosen Gegend und wegen der 
starken Brandungs- und durch übermässige Sandbänke verur- 
sachten ungünstigen Löschungsverhältnisse für die künftige 
Handelsentwickelung der Kolonie nur die beiden ersteren Häfen 
in Betracht kommen. 

Der Handel über Wallfischbai ist beträchtlich, aber fast nur 
Import- (Durchgangs-) Handel. Die Waaren kamen bisher zum 
grössten Theil aus Kapstadt. Da Wallfisch-Bai bis zu einem ge- 
nügenden Ausweis des Swakopmundes noch der Haupthafenplatz 
und die Hauptpoststation im Lande ist, findet beständig ein reger 
Verkehr aus dem Innern und nach dem Innern statt, sodass zu 
der festen Bevölkerung fast ein Viertel fluktuirende zu rechnen 
ist, Weisse sowohl als noch vielmehr Eingeborene. Da etwa täg- 
lich drei bis vier Wagen ankommen ausser Reitern und Fuss- 
gängern, so kann man durchschnittlich 30 Weisse, und (mit den 
nur tagsüber anwesenden Arbeitern) 120 bis 130 Eingeborene 
als Bevölkerungszahl rechnen. 

Den deutschen Küstenplatz bildet im mittleren Theil unseres 
Schutzgebiets Swakopmund, etwa 1 Kilometer nördlich von der 
Swakopmündung auf nacktem Sande gelegen. Ein Truppen- 
kommando ist dort stationirt, das im September einen Feldwebel, 
einen Unterlazarethgehülfen und sieben Mann zählte. Etatsmässig 
ist ausserdem ein Offizier und einige Mann mehr. Der grösste 
Theil der Mannschaften versieht Matrosendienste. Ausserdem 
mögen noch circa zehn bis zwölf Eingeborene am Platze sein; 
sie sind etwa zu gleichen Theilen Hottentotten und Bergdamaras. 
Die Station besteht aus drei Wellblechhäusern auf der Höhe und 
einem Holzschuppen unten am Strande. Mertens & Sichel haben 
ein kapisches Holzhaus und einen Wellblechschuppen. 

Swakopmund hat Wasser und Weide in ziemlicher Nähe. 
Das Wasser etwa 1 Kilometer ab, die Weide circa eine deutsche 
Meile entfernt bei Nonidtis. Das Vieh der Leute aus Wallfisch- 
Bai steht meist auch in Nonidas, von dem die bessere Weide zu 
dem englischen Gebiet gehört. Durch diese Nähe der Weide an 



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— 65 — 

Swakopmund ist die Fleisch Versorgung dort in der Regel gut; da- 
degen ist die übrige Verpflegung noch unsicherer und eintöniger 
als in Wallfisch-Bai. Denn in dem kleinen ,, Store" in Swakop- 
mund gehen oft genug die Konserven aus, mit deren Hilfe es 
überhaupt nur möglich ist, Abwechselung im Speisezettel zu 
schaffen. Gegen das Innere ist Swakopmund nicht wie Wallfisch- 
Bai durch einen Dünengürtel abgegrenzt, sondern die freie Namieb 
liegt dahinter. 

Der Verkehr ist in Swakopmund erheblich geringer als in 
Wallfischbai; denn der englische Dampfer aus Kapstadt legt nur 
in Wallfisch-Bai an, während Swakopmund auf die wenigen 
deutschen Dampfer beschränkt ist; zudem fehlt auch ein Postamt 
und die Möglichkeit, anders als im Ochsenwagen Unterkunft zu 
finden. Beide Orte sind nur als Landungsplätze von Bedeutung. 
Wallfisch-Bai ist der seit Anfang der weissen Besiedelung be- 
stehende Hafen und wird von der Kapkolonie upter Aufbietung 
bedeutender Mittel aufrecht erhalten. Einnahmen bringt der Ort 
der Kapregierung nur in ganz verschwindender Höhe. Vor der 
Aussendung von direkten deutschen Dampfern von Hamburg aus 
durch die Deutsche Kolonialgesellschaft ging der ganze Handel 
Deutsch-Südwestafrikas über Kapstadt, Import wie Export, Han- 
delsbeziehungen bestanden nur mit Häusern in Kapstadt. 

Die Schiffsverbindung mit Kapstadt wird nach wie vor durch 
den kapstädtischen Küstendampfer „Nautilus" bewirkt, der jetzt 
regelmässig alle fünf Wochen in Wallfischbai landet und auf jeder 
zweiten Reise, also alle zehn Wochen, Lüderitzbucht anläuft. 

Die direkte Verbindung mit Deutschland wurde durch die 
viermal während des Berichtsjahres von Hamburg nach Swakop- 
Mündung abgelassenen, von der Deutschen Kolonialgesellschaft 
gecharterten Wörmann-Dampfer aufrecht erhalten. 

Das Hauptverkehrsmittel im Schutzgebiete ist der Ochsen- 
wagen, während zur Beförderung von Personen vielfach Pferde, 
hier und da auch Reitochsen benutzt werden. Die bei weitem 
wichtigste Strasse ist der sogenannte grosseBaiweg von 
der Küste nach Windhoek. Es giebt mehrere Wege von der 
Küste nach Windhoek ; der am meisten und in der letzten Zeit 
ausschliesslich befahrene ist jedoch derjenige, welcher nach Otyim- 
bingwe führt. Der Weg ist theilweise sehr gut, theilweise ausge- 
fahren, durch die Regenwässer ausgehöhlt und der Verbesserung 
bedürftig. Die Landeshauptmannschaft sowohl, wie die Bezirks- 

Koloniales Jahrbuch 1895. 5 



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— 66 - 

hauptmannschaft Windhoek-Oytimbingwe hat der Frage der Wege- 
verbesserung ihr besonderes Interesse zugewandt Es haben Ver- 
handlungen mit den Weissen in Otyimbingwe, Windhoek, am 
Schaisttuss und in Rehoboth und ebenso mit den Hererokapitänen 
Samuel Maharero in Okahandya und Zacharias in Otyimbingwe 
sowie mit den Rohobother Bastards stattgefunden. Alle haben 
sich zu Beiträgen, die Herero auch zur Gestellung von Arbeitern 
gerne bereit erklärt. Zur Begutachtung der Frage, welcher Weg 
auszubauen und an welchen Stellen derselbe etwa zu verlegen 
ist, ist eine Wegebaukommission ernannt. Bis zur Abgabe ihrer 
Entscheidung wird durch Erhebung von 10 Mark für den vollen 
Frachtwagen, der von der Küste nach Windhoek führt, bereits ein 
Wegebaufonds angesammelt. Gleichzeitig sollen an verschiedenen 
Punkten Wasserstellen aufgemacht oder Brunnen angelegt werden. 
Nach Fertigstellung des Weges von der Küste nach Windhoek 
wird zunächst der Weg von Windhoek über das Auasgebirge nach 
Rehoboth in Angriff genommen werden. 

Die Arbeiterverhältnisse sind nicht die günstigstem 
Das beste Arbeitsmaterial bilden die Bergdamaras, indess ist 
es bei ihrer grossen Genügsamkeit schwer, sie in hinreichender 
Anzahl aus dem Felde und den Bergen, wo sie von Wurzeln, 
Honig und Wild leben, hervorzuziehen. Die Hottentotten kommen 
höchstens als Viehwächter in Betracht. Es ist zu hoffen, dass es 
gelingt, mit der Zeit die Herero, die im Ookiep-Bergwerk im 
Hinterlande von Port Nolloth als Arbeiter sehr geschätzt sind, 
auch im eigenen Lande zur Arbeit heranzuziehen. Ebenso wird 
die Verpflanzung von Ovambo-Familien geplant. Die Ovambos 
sollen sich in dem Otavi-Bergwerke als sehr gute Arbeiter bewährt 
haben. 

Einer Ansiedelung im grösseren Style sind bisher die kriege- 
rischen Ereignisse und die unsicheren Verhältnisse im Lande 
hinderlich gewesen. Trotzdem hat dieselbe sowohl im Süden, als 
auch in den mittleren Gebieten ihren Fortgang genommen. In 
dem zum Kronland erklärten Gebiete von Aais sind zwei Re- 
gierungsfarmen zu je 10 000 ha unter Zugrundelegung eines Ein- 
satzpreises von 1 Mark für den Hektar meistbietend versteigert 
worden. Ebenso sind in der unmittelbaren Nähe von Windhoek 
die der Siedelungsgesellschait überlassenen Farmen bezogen worden, 
eine weitere Anzahl ist vermessen, harrt jedoch noch der Käufer. 
Während aus Klein- Windhoek, das fast überfüllt war, verschiedene 



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— 67 — 

Ansiedler weggezogen sind, ist die Kauf- und Baulust in Gross- 
Windhoek sehr rege. Neuerdings haben sich 7 Personen zum 
Kauf von Baugrundstücken gemeldet. Ein Bebauungsplan ist für 
Gross- Windhoek bereits fertiggestellt. In Klein-Windhoek hat es 
sich der Vertreter des Syndikats für Südwest-afrikanische Siede- 
lung angelegen sein lassen, die Wasserfrage zu regeln und eine 
Neueintheilung der Grundstücke vorzunehmen. 

Die Vorbedingungen für den Gartenbau sind zwar ver- 
schieden, aber fast überall da, wo eine hinreichende Wasserzufuhr 
möglich ist, sehr günstig. Dies beweisen die grossen und herr- 
lichen Gärten der Ansiedler Ludwig und Nitze in Klein- Windhoek 
und die beiden Truppengärten in Gross-Windhoek, sowie der 
Truppengarten in Otyimbingwe. Eine Anzahl Gärten sind auf 
diesen Plätzen neu angelegt und berechtigen gleichfalls zu den 
besten Hoffnungen. Es gedeihen daselbst fast sämmtliche euro- 
päische Gemüse, sie wachsen und reifen bedeutend schneller, sind 
zum grossen Theil viel zarter von Geschmack und übertreffen fast 
durchweg die heimathlichen ganz bedeutend an Grösse. 

Von den im Lande einheimischen Gartengewächsen und Obst- 
und Beerenfrüchten sind nur wenige für den menschlichen Genuss 
überhaupt geeignet, während sie von den Europäern allgemein 
verschmäht werden. Die eine oder die andere Art dieser Früchte 
ist vielleicht noch einer Veredelung fähig; in ihrem heutigen Zu- 
stande sind sie aber wirklich nur für den Gaumen eines Wilden 
geschaffen. Von Kulturpflanzen, soweit sie dem Gartenbau ange- 
hören, werden bereits allgemein gezogen die Kohlarten, Badies 
und Bettige, Salat, Gurken, Kürbisse und Melonen, sowie alle 
Arten Buben und Zwiebeln. Auch sind bereits vielversprechende 
Versuche gemacht worden mit dem Anbau deutscher Ostbäume 
und Beerensträucher und dem Weinstock. 

Der Erhaltung des Baum- und Holzbestandes wendet die 
Landeshauptmannschait grösste Aufmerksamkeit zu. Allen Stations- 
chefs ist die Sorge hierfür besonders zur Pflicht gemacht. Für 
Windhoek und Umgebung ist eine die Schonung der Baumbestände 
bezweckende und allmählich auf weitere Gebiete auszudehnende 
Verordnung erlassen und eine besondere Forstschutzbehörde ge- 
bildet worden. Ferner ist eine Verordnung erlassen, welche die 
Verursachung der hier so häufigen Wald- und Grasbrände unter 
Strafe stellt und nur das Abbrennen des sogenannten sauren 
Grases unter gewissen Bedingungen gestattet. 



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- 68 — 

Es scheint zweifellos, dass durch das Ausputzen und Aus- 
schneiden der Bäume und die Entfernung von Schmarotzern auch 
die dortigen Holzarten, vor allem die Giraffenakazie so gezogen 
werden können, dass sie für gewisse Zwecke verwendbares Nutz- 
holz liefern. Da es aber für die Zukunft des Landes von grosser 
Wichtigkeit ist, gute einheimische oder eingebürgerte Nutzhölzer 
zu haben, so sind von der Windhoeker Forstbehörde Versuche in 
grösserem Umfange mit europäischen Holzarten begonnen worden 
und zwar mit 7 verschiedenen Arten Koniferen, 2 Arten ßobinia, 
Birke, Buche, Esche, Roth- und Weiss- Erle, Linde und Pappel« 
In einem geschützt gelegenen, tiefgepflügten, mit einer Wasser- 
leitung zum Berieseln und Sammelbassins versehenen Platze sind 
1800 Samenlöcher mit je 10 bis 12 Samenkörnern gesteckt worden. 
Sämmtliche Baumarten keimen, doch lässt sich noch nichts Ge- 
naueres über ihr Fortkommen sagen, gut gedeihen jedenfalls die 
Akazienarten, die Esche, Linde und Strandkiefer. Dass Maulbeer- 
bäume ebenso wie Wein und Feigen hier sehr gut fortkommen 
und tragen, war bereits aus den Versuchsgärten bekannt. Ebenso 
dürfte auch die Dattelpalme, die in grösserer Zahl an den Fluss- 
betten anzupflanzen ist, eine Zukunft haben. 

Der Eornbau ist bisher nur in den Flussbetten, oder am 
Rande derselben betrieben, doch wird die weisse Einwanderung 
auch hier durch Schaffung von Stauwerken und Erschliessung von 
Quellen Wandel schaffen. Allgemein sind angebaut Mais, Weizen 
und Taback, in den letzten Jahren auch Kartoffeln. Diese sind 
wegen Frost und Dürre, zuweilen auch wegen Heuschrecken- und 
Mäusefrass sehr unsicher im Ertrage; wo sie gedeihen, sind sie" 
aber von enormer Fruchtbarkeit (bis 200 Gentner auf dem Morgen) 
gesund und von gutem Geschmack. Hafer ist versuchsweise an« 
gebaut und hat schönen Ertrag gegeben; ebenso würde auch Gerste 
gedeihen. Negerhirse wird in kleinen Kulturen angebaut, gedeiht 
aber nur im Norden gut. Die Ovambo bereiten ein auch von» 
Weissen gern getrunkenes helles, leichtes obergähriges Bier daraus. 
Erbsen, Bohnen und Linsen werden auch gezogen, haben aber in 
den höheren Lagen viel von Frost zu leiden, der öfter noch im 
November und Dezember auftritt. Die Hülsenfrüchte sind im All- 
gemeinen nicht beliebt, weil sie sich bei den meist sehr harten* 
Wässern schlecht kochen lassen. 

Den Viehbestand des Schutzgebietes mit Sicherheit auch 
nur annähernd anzugeben, ist leider noch immer unmöglich. 



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— 69 - 

Das Rindvieh ist während des Berichtsjahres von der Lungen- 
seuche, die seit Jahren noch nicht erloschen ist, aber im Herbst 
vorigen Jahres mit erneuter Heftigkeit auftrat, stark heimgesucht 
worden. 

In Folge der strengen Massregeln, welche seit dem Juni dieses 
Jahres von den Behörden angewandt wurden, ist ein erfreulicher 
Bückgang der Krankheit zu konstatiren. Die schon im Jahre 1888 
erlassene Verordnung erwies sich in allen Hauptpunkten noch jetzt 
als völlig ausreichend. Insbesondere wurde von der nach § 2 
der Verordnung dem Kommissar zustehenden Befugniss, Laien als 
Sachverständige heranzuziehen, Gebrauch gemacht. Um die Mög- 
lichkeit einer steten und konsequenten Ueberwachang zu gewinnen, 
wurden von den Bezirkshauptmannschaften Windhoek und Otyim- 
bingwe in den Hauptorten ständige Sachverständigen-Kommissionen 
ernannt. Zur Zeit bestehen solche in Windhoek, Rehoboth, am 
Schaf sfluss und in Otyimbingwe. In Rehoboth und Otyimbingwe 
haben auch Eingeborene Sitz und Stimme in den Kommissionen, 
in Windhoek und am Schafsfluss nur Weisse. Die Leute haben 
sich mit grosser Freudigkeit der beträchtlichen mit diesem Amte 
verbundenen Mühe unterzogen. Sie verwalten ihr Amt als Ehren- 
amt. Die Grundsätze, nach denen verfahren wird, sind: Unter- 
suchung alles Viehes, bevor es auf den Transport gebracht wird, 
insbesondere der Zugochsen ; dreimonatliche Isolirimg im Falle der 
Erkrankung oder Verdächtigkeit. Ueber das für gesund befundene 
Vieh wird dem Transportfähr er oder Frachtfahrer eine Bescheini- 
gung ausgestellt, die überall den Ortspolizeibehörden vorzuzeigen 
und von diesen zu visiren ist. Neu ankommendes und noch nicht 
untersuchtes Vieh darf nur an ganz bestimmten, für gesundes 
Vieh unzugänglichen, Wasserstellen getränkt werden. 

Das Nähere ist durch eine Nachtrags- Verordnung vom 2. August 
d. J. und Bezirks- unb Ortspolizeiverordnungen geregelt. Die 
Hererokapitäne in Okahandya und Omaruru sind ebenfalls für die 
Verordnung interessirt und sorgen im eigensten Interesse für die 
Beobachtung derselben. Die Ausführung und Ueberwachung der 
Lungenseuchenverordnung ist auf die Bezirkshauptmannschaften 
delegirt. 

Als probates Vorbeugungmittel hat sich fast durchweg die 
Schutzimpfung gezeigt. Die strengen Massregeln in Bezug auf 
Isolirung des Viehes haben Viele — Weibse wie Eingeborene — 
bewogen, zu impfen. Eine sehr wünschenswerte Verordnung des 



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— 70 — 

Inhalts, dass nur geimpfte Ochsen zum Frachtfahren verwandt 
werden dürften, erscheint zur Zeit nicht angängig, da es für die 
Leute theilweise unmöglich ist, frisch inflzirte Lnnge oder Lungen- 
wasser zu erlangen, die Kapsche Lymphe aber vielfach verdorben 
im Schutzgebiete anlangt. Hiermit wird bis zur Errichtung eines 
für das Land ungemein wichtigen Lymphinstitutes gewartet werden 
müssen. 

Im Bergbau hat die South- West- Africa-Company während 
des Berichtsjahres ihre Vorarbeiten im Otavigebiete fortgesetzt 
und dieselben kürzlich zum Abschluss gebracht. In Folge dessen 
hat der technische Leiter, Mr. Eogers mit dem grösseren Theil 
seines Personals den Platz seiner angestrengten Thätigkeit ver- 
lassen. Während Eogers selbst mehrere kleinere Expeditionen zu 
Minenzwecken machte, hat der Generalvei treter Lieutenant Dr. 
Hartmann eine Rereisung des Kaokofeldes unternommen, um dieses 
Gebiet auf seine Brauchbarkeit, nicht nur hinsichtlich des Berg- 
baues, sondern auch in Bezug auf Handel, Weide und Ackerbau 
zu untersuchen. 

In Katyondombo, etwa 4 bis 5 deutsche Meilen ostwärts von 
Wiüdhoek, wird im Auftrage der Kolonialgesellschaft für Süd- 
westafrika von dem Buren Wiese im Verein mit dem Bergmann 
Feyton geschürft. In die Gesteinsschicht ist ein 32 Fuss tiefer 
Schacht und ein vom Fusse des Schachtes ausgehender Stollen 
von 31 Fuss Länge eingetrieben worden. Das Gestein soll fast 
ausschliesslich aus Blei- und Silbererz bestehen. Im Stollen hat 
Feyton bei 26 Fuss eine 4 Fuss starke, quer durch das Gestein 
verlaufende Asbestschicht blosgelegt. Die Fasern sind aber nicht 
über 3 bis 4 Zoll lang. In der Nähe der Hottentottenbai sind 
ebenfalls Erzfunde gemacht werden. Dieselben sollten von Sach- 
verständigen untersucht worden, üeber das Resultat der Unter- 
suchung ist jedoch noch nichts bekannt. 



II. Kamerun. 

Nachdem bereits durch das Abkommen mit. England vom 
15. November 1893 die Abgrenzung Kameruns im Nordwesten 
gegen das britische Niger-Benu6-Gebiet erfolgt war, ist nunmehr 
auch die Grenze im Osten gegen das französische Congogebiet 



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— 71 — 

durch den Vertrag mit Frankreich vom 18. März 1894 festgesetzt 
worden, der nach dem amtlichen Kolonialblatt folgenden Wort- 
laut hat: 

Art. 1. Die Grenzlinie zwischen dem Schutzgebiete von Ka- 
merun und dem Französischen Kongo soll von dem Schneidepunkte, 
wo der die bestehende Grenze bildende Breiten parallel den 15. Grad 
östlicher Länge von Greenwich (12 Grad 40 Minuten östlicher 
Länge von Paris) trifft, dem genannten Längengrade bis zu seinem 
Znsammentreffen mit dem Ngokoflusse folgen, sodann diesen Fluss 
bis zu dessen Schneidepunkt mit dem 2. Grad nördlicher Breite 
entlang gehen und von dort, sich ostwärts wendend, diesem Breiten- 
grade bis zu seinem Zusammentreffen mit dem Sangaflusse folgen. 
Sie soll dann, nordwärts gehend, auf eine Längo von 30 Kilometer 
dem Sanga folgen; von dem so festgestellten Punkte auf dem 
rechten Ufer des Sanga läuft die Grenze in gerader Richtung auf 
eiuen Punkt des Breitengrades von Bania zu, der 62 Minuten 
westlich von Bania liegt, und geht von hier in gerader Richtung 
auf einen Punkt des Breitengrades von Gasa, der 43 Minuten 
westlich von Gasa liegt. 

Von dort soll die Grenze in gerader Linie auf Kunde zu 
laufen, Kunde östlich lassend mit einer Bannmeile, welche im 
Westen durch einen mit einem Radius von 5 Kilometer gezogenen 
Kreisabschnitt bestimmt wird, der im Süden von seinem Schneide- 
punkte mit der nach Kunde führenden Linie ausgeht und im Norden 
am Schneidepunkt mit dem Längengrade von Kunde endet. Dem 
Breitengrade dieses letztgenannten Schneidepunktes folgt die Grenze 
von hier nach Osten bis zum Zusammentreffen mit dem 15. Grad 
östlicher Länge von Greenwich (12 Grad 40 Minuten östlich von 
Paris). 

Die Grenzlinie soll dann dem 15. Grad östlicher Länge von 
Greenwich (12 Grad 40 Minuten östlich Paris) bis zu seinem Zu- 
sammentreffen mit dem Breitengrade 8 Grad 30 Minuten nörd- 
licher Breite und von da einer geraden auf Lame zu laufenden 
Linie folgen, welche zur Bildung einer Bannmeile von 5 Kilo- 
meter Halbmesser für Lame westlich von diesem Punkte ausbiegt. 

Die Linie von Lame wird sodann in gerader Richtung auf 
das linke Ufer des Mayo-Kebbi in der Höhe von Bifara fortge- 
setzt. Von ihrem Schneidepunkte mit dem linken Ufer des 
Mayo-Kebbi soll die Grenze den Fluss überschreiten und in 
gerader Richtung gegen Norden, Bifara östlich lassend, bis zum 



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— 72 — 

Zusammentreffen mit dem 10. Breitengrade laufen. Sie soll diesem 
Breitengrade bis zu seinem Schneidepunkte mit dem Shari und 
schliesslich dem Laufe des Shari bis zum Tschadsee folgen. 

Art. 2. Die Deutsche Regierung und die Französche Regie- 
rung verpflichten sich gegenseitig, keinerlei politische Einwirkung 
in den Interessensphären auszuüben, welche sie einander durch 
die im vorigen Artikel festgestellte Grenzlinie zuerkannt haben. 
Seine der beiden Mächte wird demgemäss in der der anderen 
Macht vorbehaltenen Interessensphäre Gebietserwerbungen machen, 
Verträge abschliessen, Souveränetäts- oder Protektoratsrechte an- 
nehmen oder den Einfluss der anderen Macht hindern oder an- 
fechten. 

Art. 3. Deutschland bezüglich der Gewässer des Benuö und 
seiner Zuflüsse, soweit sie in der Deutschen Interessensphäre liegen, 
und Frankreich bezüglich desjenigen Theils des Mayo-Kebbi und 
der anderen Zuflüsse des Benue, welche in der Französischen In- 
teressensphäre liegen, erkennen gegenseitig ihre Verpflichtung an 
die in den Artikeln 26, 27, 28, 29, 31, 33 der Berliner Akte vom 
26. Februar 1885 aufgeführten, auf die Freiheit der Schifffahrt 
und des Handels bezüglichen Bestimmungen anzuwenden und ihnen 
Geltung zu verschaffen, ebenso wie sie dies bezüglich der Vor- 
schriften der Brüsseler Akte über die Einfuhr von Waffen und 
Spirituosen thun werden. 

Deutschland und Frankreich sichern sich beiderseitig den 
Genuss dieser nämlichen Bestimmungen zu, soweit sie sich auf die 
Schiffahrt auf dem Shari, Logone und ihren Zuflüssen und auf die 
Einfuhr von Waffen und Spirituosen in die Becken dieser Ge- 
wässer beziehen. 

Art. 4. In den beiderseitigen Interessensphären, welche in 
den Becken des Benue und seiner Zuflüsse, des Shari, des Logone 
und ihrer Zuflüsse liegen, sowie auch in den Gebieten südlich und 
südöstlich vom Tschadsee sollen die Handeltreibenden und Reisenden 
der beiden Länder bezüglich der Benutzung der Landstrassen und 
Verbindungswege zu Lande auf dem Fuss vollkommener Gleich- 
heit behandelt werden. In den genannten Gebieten sollen die 
beiderseitigen Staatsangehörigen bezüglich der zur Ausübung und 
Entwicklung ihres Handels und ihrer Industrie erforderlichen Er- 
werbungen und Anlagen denselben Vorschriften unterworfen seüi 
und dieselben Vergünstigungen gemessen. 



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— 73 — 

Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind die Landstrassen 
und Verbindungswege zu Lande in den Küstenbecken von Kamerun 
und in den Küstenbecken des französischen Kongo, die nicht in 
dem in der Berliner Akte festgesetzten konventionellen Kongo- 
becken belegen sind. 

Dagegen finden die obengedachten Bestimmungen Anwendung 
auf die Strasse Yola, Ngaundere, Kunde, Gasa, Bania und zurück, 
wie sie auf der diesem Protokoll beigefügten Karte vermerkt ist, 
sollte diese Strasse auch durch Zuflüsse der Küstenbecken durch- 
schnitten sein. 

Die Zoll- oder Steuertarife, welche von einem oder dem an- 
deren Theile aufgestellt werden, sollen hinsichtlich der Handel- 
treibenden beider Länder keinerlei verschiedenartige Anwendung 
zulassen. 

Art. 5. Zur Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das 
gegenwärtige Protokoll errichtet und ihre Unterschrift darunter 
gesetzt. 

Geschehen zu Berlin in doppelter Ausfertigung am 4. Fe- 
bruar 1894. 

Die deutschen Bevollmächtigten. 

Kayser. von Danckelmann. 

Die Französischen Bevollmächtigten: 

Haussmann. Monteil. 

Wenn sich hiernach auch nicht alle unsere Hoffnungen, be- 
treffend die Ausdehnung unserer Machtsphäre im Hinterlande von 
Kamerun nach Osten bis an die Grenze des Kongostaates er- 
füllt haben, so ist uns damit doch der grösste und beste Theil 
Adamauas gesichert. Ferner ist der Zutritt zum südlichen Tschad- 
see und der handelspolitische Zugang zum Centralsudan Deutsch- 
land auf alle Fälle sicher gestellt. Gegenüber dem bisher un- 
sicheren, durch deutche Expeditionen noch nicht erschlossenen 
Hinterland von Kamerun hat das deutsche Schutzgebiet im Ver- 
gleich mit der Grösse, wie sie selbst bei einer Durchführung des 
Abkommens von 1885 im deutschen Sinne hatte erhofft werden 
können, noch einen erheblichen Zuwachs erhalten. Das umgrenzte 
Gebiet ist 495 000 Quadratkilometer gross und kommt also Deutsch- 
land an Flächeninhalt gleich. 

Vor einem Jahre gerade waren die Verhandlungen zwischen 
Deutschland und Frankreich über die Abgrenzung des öst- 



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— 74 - 

liehen Hinterlandes von Kamerun im Gange. Die französischen 
Unterhändler Haussmann und Monteil waren noch in Berlin. Von 
Seiten des Auswärtigen Amtes war zum 27. Dezember 1893 die 
sogenannte Kamerun-Konferenz, eine Versammlung von ko- 
lonialen Sachverständigen und Freunden der Kolonieen einberufen 
worden. Der Direktor der Kolonial-Abtheilung, Wirkl. Geh. Leg.- 
Rath Dr. Kayser leitete die Verhandlungen; seine Eröffnungs- 
rede ist deshalb gegenwärtig von besonderer Bedeutung, weil in 
Bezug auf Togo jetzt auch die Frage der Abgrenzung immer 
dringlicher hervortritt und gleiche Bestrebungen im Werke sind. 
Der Vorsitzende theilte damals mit, dass Frankreich gegen das 
deutsch-englische Abkommen vom 15. August 1893 über die Ab- 
grenzung des Kamerungebietes in Berlin und London Widerspruch 
eingelegt habe. Mit diesem Einsprüche war das Abkommen in 
seinem wesentlichsten Theile gefallen. Zum ersten Male zeigte 
sich hierin, dass Grossbritannien aufgehört hatte, die führende 
Macht in den afrikanischen Fragen zu sein, noch deutlicher liess 
sich das erkennen, als der englisch-kongolesische Vertrag vom 
12. Mai infolge des französischen Einspruches aufgehoben wurde. 
Danach wies Dr. Kayser darauf hin, dass Deutschlands 
Lage bei den wirklichen Erfolgen im Hinterlande von Kamerun 
keineswegs günstig sei. Durch die Expeditionen von Mizon- 
Maistre, Ponel und andere wäre Adamaua durchzogen; auch 
wären Verträge mit Eingeborenen abgeschlossen worden. De 
Brazza sei den Sanga aufwärts mit Ausdehnung des französischen 
Einflusses systematisch vorgegangen. Demgegenüber müsse leider 
zugestanden werden, dass die deutschen Versuche, ins Hinter- 
land von Kamerun vorzudringen, mehr oder minder gescheitert 
seien. Die Expeditionen Zintgraff, v. Gravenreuth und Eamsay 
hätten den Franzosen gegenüber Erfolge nicht gezeitigt ; sie wären 
über die Küstenzone nicht hinausgekommen. Auch Freiherr von 
Stetten sei nicht in die Landstriche vorgedrungen, welche östlich 
vom 15 ° liegen. Hierin liegt der Unterschied zwischen den Fran- 
zosen und uns. Nachdem 1890 Cholet den Sanga befahren hatte, 
drangen die Franzosen mit aller Kraft in das neueröffnete Gebiet 
ein, bei uns dauerte es aber noch anderthalb Jahre, ehe die erste 
Expedition des Frhrn. v. Gravenreuth in das Kamerunbecken ge- 
langte. Den Franzosen wurden zwar mehrere Expeditionen in 
jene Landstriche (wie die von Crampel, Fourneau, Ponel u. s. f.) 
ganz oder theilweise vernichtet; sie Hessen aber nicht nach, sandten 



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— 75 — 

immer neue Expeditionen aus und erreichten ihren Zweck, 
uns in der Besitzergreifung des Landes zuvorzukommen. — Das Zu- 
rückbleiben auf deutscher Seite erklärt sich aus der allgemeinen 
Stellung des damaligen leitenden Staatsmannes zu den Kolonial- 
fragen überhaupt; nur in den dringlichsten Fällen wie beim Aufstand 
der Dahomeer in Kamerun und Hendrik Wittboois in Südwest- 
Afrika entschloss er sich zur Aufwendung ausserordentlicher 
Mittel. 

Von welchen Grundsätzen dabei die Keichsregierung ausging, 
das legte Dr. Kayser weiterhin deutlich dar. Er sagte, wir 
seien am Ende unserer Mittel angelangt. Während den Fran- 
zosen Mittel in reichem Masse aus privaten Kreisen und ans dem 
Begierungssäckel zur Verfügung ständen, sei nicht die geringste 
Aussicht vorhanden, dass der Reichstag Mittel zu Expeditionen 
im Hinterlande von Kamerun bewilligen werde. Der Afrikafonds, 
der nun noch übrig bleibe, sei auf Jahre hinaus übermässig be- 
lastet. — Zunächst muss bezweifelt werden, ob der Reichstag sich 
solchen Forderungen gegenüber ablehnend verhalten haben würde, 
denn selbst das Zentrum hat durch seinen Führer vor einem Jahre 
eine bestimmte Erklärung dahin abgegeben, dass es nicht nur 
wegen der Mission, sondern wegen der damit verbundenen na- 
tionalen und wirtschaftlichen Zwecke die Kolonialpolitik unter- 
stütze. Vor allem kann aber die Reichsregierung in solchen 
Fällen, wo es sich um eine Vergrösserung und Abrundung unserer 
Kolonieen handelt und das Ansehen des Reiches bei einem 
internationalen Wettbewerbe ins Spiel kommt, sich nicht dabei 
beruhigen, dass möglicherweise der Reichstag nicht zustimmen 
werde. Solche Forderungen sollten jedoch in der Thal aufgestellt 
und mit aller Kraft vertreten werden; gerade wenn der Reichs- 
tag kein Verständniss dafür zeigen sollte, dann fällt wenigstens 
die Verantwortlichkeit ganz auf den Reichstag. Das Reich hat 
in den letzten kolonialen Verhandlungen schon so viel Nachtheile 
erlitten, dass wir keine weiteren Einbussen vertragen können. 

Kamerun ist heute leider wegen der Vorgänge, welche zu dem 
Skandalprozess geführt haben, und die in einem, wenn auch nur 
geringen kausalen Zusammenhange stehen mit der Meuterei der 
Dahomesoldaten, die am meisten genannte aller deutschen Ko- 
lonien geworden. Nach dem Ergebniss der amtlichen Unter- 
suchung hat der Kanzler Leist am 15. Dezember 1893 an ca. 
20 eingeborenen Weibern der in die Schutztruppe für Kamerun 



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- 76 — 

eingereihten Dahomesoldaten wegen fortgesetzter Verweigerung 
der ihnen obliegenden Feldarbeit in dem Gouvernementsgarten 
Prügelstrafen bis zu 10 Hieben in Gegenwart ihrer Männer durch 
Soldaten der Schutztrnppe vollstrecken lassen. Die Weiber wie 
anch ihre Männer waren früher Sklaven des Königs Behanzin von 
Dahomey gewesen, durch den verstorbenen Hauptmann von Gra- 
venreuth freigekauft worden und hatten sieb kontraktlich ver- 
pflichtet, für die gezahlten Loskaufgelder (320 M. für Männer 
280 M. für Weiber) auf 5 Jahre nach Kamerun zu gehen und 
dort gegen freie Beköstigung, Bekleidung und Passage jede ihnen 
aufgetragene Arbeit zu verrichten. Unmittelbar an demselben 
Tage brach der Aufstand der Dahomesoldaten aus. Dieselben 
drangen gewaltsam in die Munitionskammer ein und stürmten das 
Gouvernementsgebäude. Während der Regierungs-Assessor Biebow 
von den Bebellen durch einen Schuss in die Brust getödtet wurde, 
konnten die übrigen Europäer sich durch die Flucht auf die im 
Hafen liegenden Schiffe retten. Am 19. Dezember traf dann 
8. M. H. „Hyäne" ein, mit deren Hülfe der Aufstand unter- 
drückt und die Bebellen in die Flucht geschlagen wurden. Von 
den als Gefangene eingelieferten 14 Männern und 21 Weibern 
wurden erstere gehängt, letztere nach den Im Innern gelegenen 
Stationen deportirt. Der durch den Aufstand verursachte Schaden 
an Staats- und Privateigenthum wird auf 80000 M geschätzt 

Bemerkt muss hierbei werden, dass die eingeborenen Dualla 
von Kamerun sich nicht an dem Aufstande betheiligten, sondern 
den Deutschen treu geblieben waren und bei der Verfolgung der 
Bebellen auch die meisten Gefangenen einlieferten. 

Die gegen Leist erhobene Anklage legt demselben nun zur 
Last, durch die Vollstreckung der grausamen Prügelstrafe den 
Aufstand direkt veranlasst zu haben. Dagegen hat die gericht- 
liche Untersuchung ergeben, dass nicht sowohl die Bestrafung der 
Weiber als vielmehr der Neid der Dahomesoldaten gegen die 
übrigen Mitglieder der Schutztruppe, welche neben freier Station 
auch noch Löhnung erhielten, wogegen sie selbst aus dem oben 
angeführten Grunde keine Besoldung bekamen, die Ursache zn 
ihrer Empörung gewesen sei. 

Im Laufe der amtlichen Untersuchung ist sodann ferner fest- 
gestellt worden, das Leist zu verschiedenen Malen eingeborne 
sogenannte Pfandweiber, welche seiner Obhut im Regierungs* 
gefängniss anvertraut waren, geschlechtlich gebraucht hat. Es ist 



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— 77 — 

bei der Eingeborenenbevölkerung in Kamerun althergebrachter 
Rechtsbrauch, dass für Schuldverbindlichkeiten der Männer deren 
Weiber verpfändet oder auch gepfändet werden dürfen, und diesem 
Verhältniss entsprachen die mehrgenannten Pfandweiber. 

Wegen dieser beiden Delikte wurde von Seiten des Aus- 
wärtigen Amtes gegen Leist das förmliche Disziplinarverfahren auf 
Entfernung aus dem Amte eingeleitet. Indessen hat die Kaiser- 
liche Disziplinarkammer zu Potsdam in der Sitzung vom 16. Octo- 
ber 1894 den Angeklagten betreffs des ersten Anklagepunktes frei- 
gesprochen, wegen des letzteren dagegen ihn zur Versetzung in 
ein anderes Amt von gleichem Range jedoch mit Verminderung 
des Diensteinkommens um ein Fünftel und zur Erstattung der 
baaren Auslagen des Verfahrens verurtheilt. 

Wohl selten hat die gesammte deutsche Presse ohne Unterschied 
der Partheistellung in gleicher Einmüthigkeit ihre Stimme erhoben, 
wie dies bei der Verurtheilung der dem Kanzler Leist zur Last 
gelegten Vergehungen der Fall gewesen ist, nachdem sich einwands- 
frei herausgestellt hatte, dass alles, was darüber in die Öffentlich- 
keit gedrungen war, leider nur zu sehr den wirklichen Thatsachen 
entsprochen hatte. Wenn aber diese einhellige Entrüstung der 
öffentlichen Meinung noch einer Steigerung fähig gewesen wäre, 
so hätte sie eintreten müssen gegenüber dem unbegreiflichen Spruch 
der Kaiserlichen Disziplinarkammer in Potsdam Für jedermann 
stand es fest, dass die Regierung, wenn sie sich nicht in den 
schärfsten Gegensatz zu den sittlichen Anschauungen unseres 
Volkes setzen wollte, Berufung gegen das Urtheil einlegen musste, 
und wie ein Alp fiel es von dem beklemmten Herzen der Nation, 
als man vernahm, dass dies in der That geschehen sei. Wir haben 
das Vertranen, dass der Disziplinarhof in Leipzig zu anderen 
Anschauungen gelangen wird, als die, welche in der Urteils- 
begründung der Potsdamer Kammer niedergelegt sind, und können 
daher ruhig abwarten, bis dem empörten Volksbewusstsein von 
dort die heissbegehrte Genugthuung zu theil wird. Trotz dieser 
widrigen Zwischenfälle hat sich die Kolonie günstig weiter ent- 
wickelt und berechtigt zu der Hoffnung, dass sie in absehbarer 
Zeit eine Quelle des Wohlstandes für unser deutsches Vaterland 
werde. Dieser Auffassung von der Bedeutung des Landes entspricht 
auch die diesjährige Denkschrift der Regierung über Kamerun, 
deren Schilderungen der Handels- und Kulturentwickelung von 
einer Art Begeisterung getragen sind. 



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— 78 — 

Im Schatzgebiete von Kamerun waren am 30. Juni 1894 
231 Europäer, darunter 25 weibliche und 11 Kinder ansässig, 
und zwar 153 Deutsche und 78 Angehörige anderer Nationalitäten, 
die sich auf ca. 20 Wohnplätze vertheilten. 

Gemäss den für den Regierungsarzt erlassenen Instruktionen 
wnrde das im Frühjahr 1893 neu eingerichtete wissenschaft- 
liche Laboratorium sowie das Krankenmaterial beider Hospi- 
täler in möglichst umfassender Weise zur Fortsetzung der im 
vorigen Etatsjahr begonnenen, auf die systematische Erforschung 
der Pathologie von Kamerun hinzielenden Arbeiten ausgenutzt. 
Zunächst handelte es sich dabei um Forschungen auf dem Gebiet 
der Klimatologie von Kamerun, sowie um ein mit diesen Hand in 
Hand gehendes Studium des Einflusses dieses Klimas auf die ein- 
geborene und eingewanderte Bevölkerung, sodann um die Er- 
forschung der für die Pathologie Kameruns bedeutungsvollsten 
Infektionskrankheiten. Ein Abschluss der umfangreichen Arbeiten 
konnte noch nicht erzielt werden. 

Die Hauptlandeserzeugnisse Kameruns sind jene der 
afrikanischen Westküste überhaupt und dürfen als bekannt aus 
den früheren Jahrgängen vorausgesetzt werden. Die Schwankun- 
gen der europäischen Marktpreise bedingen gleichmässig auch die 
Schwankungen der Ausfuhr. Die niedrigen Oelpreise drücken auf 
das Geschäft in diesem Artikel; aus demselben Grunde ist der 
Handel in Elfenbein nicht sehr lebhaft; grosse Vorräthe dieses 
Artikels warten in den Händen der Eingeborenen auf bessere 
Preise. Einen bedeutenden Aufschwung hat die Gummierzeugung 
genommen, in manchen Gegenden sogar auf Kosten der Oelpro- 
duktion; das Nähere hierüber ist weiter unten aufgeführt. 

Warum in den Preisen der Palmkerne, welche von der 
Westküste ausgeführt werden, so erhebliche Unterschiede herr- 
schen, kann aus der blossen Vergleichung der Waare an dieser 
Küste nicht festgestellt werden. So berichtet der Gouverneur, 
dass er nie schönere und grössere, schalen- und schmutzfreie 
Kerne mit der für den Oelgehalt so charakteristischen Färbung 
der Bruchflächen gesehen habe, wie in der den Sanagahandel be- 
herrschenden Woermann'schen Faktorei in Edea; er ist der An- 
sicht, dass diese Waare einen Vergleich mit den Erzeugnissen von 
Lagos und den Nigergebieten vollkommen aushalten könne. In 
der That scheint es, dass die Tradition eine erhebliche Eolle bei 
der Preisbestimmung mitspielt; doch besteht die Hoffnung, dass 



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— 79 — 

die Verordnung Nr. 68 vom 4. Mai 1894 zum Schutze gegen die 
Verfälschung von Landeserzeugnissen den Kredit der Kameruner 
Palmkerne bald auf die Höhe der bestbewertheten Waare dieser 
Gattung erheben wird. In Bezug auf Gummi braucht Kamerun 
die Konkurrenz anderer Kolonien nicht zu furchten, insbesondere 
nicht wegen der Beschaffenheit des aus dem Südbezirke ausge- 
führten Erzeugnisses. Die Produktion des Schutzgebiets in Gummi 
wird sich mit der Zeit noch steigern, sowohl weil seine Gewinnung 
in den bereits in Ausbeutung begriffenen Strecken eine intensivere 
werden wird, als auch weil noch jungfräuliche Waldgebiete wer- 
den eröflnet werden. Dagegen ist es zweifellos, dass bei der Art, 
wie die Eingeborenen den Gummi gewinnen, in absehbarer Zeit 
ein vollständiges Aussterben dieses Artikels durch Ausrottung der 
Gummi erzeugenden Pflanzen nothwendig eintreten muss, wenn 
nicht dagegen ganz energische Massnahmen ergriffen werden. 
Diese Frage wird voraussichtlich noch die lebende Generation 
treffen r nicht so die der Ausrottung der Elephanten, welche in 
weiterer Ferne liegt. 

Nicht ausrottbar ist in Westafrika die Oelgewinnung; die 
Leichtigkeit, mit welcher sich die Oelpalme selbst fortpflanzt, dazu 
die ungeheure Menge bisher noch nicht zur Oelherstellung heran- 
gezogener Bäume sichert diesem Artikel eine unbegrenzte Zukunft, 
zumal es kaum möglich sein wird, ein Surrogat für Palmöl, etwa 
aus thierischen Stoffen, zum gleichen Preise und mit gleicher Ver- 
wendbarkeit zu industriellen Zwecken herzustellen. 

Dagegen steht ein weiteres Fallen der Preise für Palmöl und 
-Kerne in Aussicht, weil kaum anzunehmen ist, dass die Nach- 
frage mit der sicher steigenden Produktion das Gleichgewicht 
halten wird. 

Allein selbst in diesem Falle müsste doch schon aus obigem 
Grunde daran gedacht werden, dem Schutzgebiet neue Produk- 
tionsquellen zn eröffnen, welche den Ausfall der erlöschenden oder 
entwertheten Urproduktion auszugleichen im Stande sind. Vor 
diese Notwendigkeit werden mit der Zeit sämmtliche Kolonien 
der afrikanischen Westküste gestellt werden. Die Möglichkeit, 
diese Produktionskrise zu überwinden, ist für Kamerun bereits 
gegeben und zum Theil verwirklicht. Sie liegt in einem ra- 
tionellen Plantagenbau, der zunächst sich auf das gewaltige und 
ausnehmend fruchtbare Gelände des Kamerunberges zu erstrecken 
hat, als dem der Küste nächsten Gebiete. Trotz der vielfach hef- 



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— 80 - 

tigen Brandung giebt es eine Reihe von mehr oder minder guten 
Landungsplätzen an der weitgestreckten Basis des Kamerunberges 
und eine trockene Verschiffung der Ernten wird den Plantagen 
möglich sein. 

Daneben bieten auf der dem Mungo-Flusse zugekehrten Berg- 
seite die Ausläufer der verschieden Krieks des Kameruner Aestu- 
ariums künftigen Plantagen eine Menge von Berührungspunkten 
mit natürlichen, keiner Brandung ausgesetzten Wasserstrassen. 

Um den Plantagenbau zu fördern, hat die Regierung das 
in ihren Kräften Stehende gethan und wird es auch in der Folge 
thun. In dieser Beziehung ist auf die unentgeltliche Zuführung 
von Strafarbeitern des Gouvernements an mehrere Plantagen zu 
verweisen; die Berichte über die Leistungen dieser Arbeiter lauten 
von den einzelnen Plantagen verschieden. Während zum Bei- 
spiel die Plantage in Debundscha mit denselben zufrieden ist, 
war die im letzten Jahresberichte der Kamerun Land- und Plan- 
tagengesellschaft veröffentlichte Kritik über die Strafarbeiter eine 
ungünstige. Diesem Berichte lagen jedoch nur die Erfahrungen 
aus dem Anfange der Arbeitsperiode zn Grunde, und das Urtheil, 
welches der Leiter der genannten Plantage am Schlüsse der Ver- 
tragszeit über die Arbeiter gefällt hat, berechtigt zu der Annahme, 
dass dieselben sich in ihren Leistungen erheblich gebessert haben. 

Immerhin wird nicht übersehen werden dürfen, dass man vom 
Neger, der nie vorher regelmässige Arbeit kennen gelernt hatte, 
nicht jenes Mass von Leistungsfähigkeit wird beanspruchen können, 
wie von einem seit längerer Zeit zu ordnungsmässiger Thätigkeit 
erzogenem. 

Eine weitere wesentliche Förderung des Plantagenbaues liegt 
in den Versuchen, welche die Regierung selbst mit der Anpflan- 
zung und Kultur der werthvolleren tropischen Nutzpflanzen des 
ganzen Erdballes macht. Die hierbei gemachten Erfahrungen 
geben den Plantagen reiches Material für eine rationelle Kultur 
ihrerseits und setzen sie in den Stand, die am besten sich eignen- 
den Pflänzlinge und Samen von der Regierung zu beziehen. 

Ueber die Entwickelung dieser Regierungsanstalt äussert sich 
deren Leiter Dr. Preuss wie folgt: 

„Der botanische Garten und die Versuchsplantage in Victoria 
haben sich im verflossenen Jahre den gestellten Erwartungen entsprechend 
entwickelt und vergrössert und manchen erfreulichen und wichtigen Zuwachs 
an Kultur- und Nutzpflanzen etc. erhalten. Aus Port of Spain auf Trinidad 



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— 81 — 

langte eine Sendung von Kakao, „Criollo" und „Forastero" in gutem Zu- 
stande in einem Ward'schen Kasten an, so dass 332 Bäumchen im August 
1893 ausgepflanzt werden konnten. Die besten dieser Bäumchen sind jetzt 
schon bis 1,50 m hoch und sehr kräftig gewachsen. Aus Säo Thome* erhielt 
die Plantage Samen zu verschiedenen guten Kakao-Spielarten, wie Caracas, 
Venezuela, Surinam, Criollo, welche sämmtlich gut aufgegangen sind. Aus 
Singapore langte eine Sendung von Nelkenpflanzen, Caryophyllus aromaticus, 
in gutem Zustande an, aus Port of Spain einige Pflanzen von Garcinia man- 
gostana sowie eine Anzahl von Ananaspflanzen verschiedener Varietäten, aus 
dem botanischen Garten in Berlin eine Anzahl von Obst-, Gemüse-, Arznei- 
und Farbepflanzen, darunter auch Hevea brasiliensis, aus dem botanischen 
Garten in Lagos verschiedene Ziergewächse und Nutzpflanzen, darunter Coffea 
bengalensis, Eryobotrya japonica. eine Ingwer- und eine Kakao-Spielart etc. 

Besondere Fortschritte machten Kakao und Kaffee. Die im April und 
Mai 1892 aus Samen gezogenen Bäumchen von Kakao haben zum grössten 
Theile eine Höhe von 2 m und mehr erreicht, bei entsprechender Breite der 
Kronen. Eine ganze Anzahl von ihnen hat bereits Früchte angesetzt; der 
beste trägt jetzt vierzehn fast reife, gut entwickelte Früchte, bei einem Alter 
also von zwei Jahren und einem Monat. Obgleich es den Bäumen nicht be- 
sonders dienlich ist, wenn man sie so frühzeitig Früchte entwickeln lässt, so 
sind doch die Blüthen vorläufig nicht unterdrückt worden, damit man sehen 
kann, was der Boden zu leisten im Stande ist. Besonders wurde auf die Ver- 
mehrung der im botanischen Garten schon Früchte tragenden Spielarten So- 
conusco und Guyaquil Bedacht genommen, und wurden hiervon thunlichst 
viele Früchte an Plantagen und an die Bewohner von Victoria abgegeben. 
Die letzteren suchen auf jede mögliche Weise dieses Kakaos zum Anpflanzen 
in ihren Farmen habhaft zu werden, da er so grosse Früchte hat und das 
ganze Jahr hindurch trägt. Die Versuchsplantage enthält jetzt rund 6300 
Kakaobäume wovon etwa 2600 tragbar sind. Die letzte Ernte betrug 2806 
kg. Das Kilo erzielte einen Preis von 1,30 M. 

Der arabische Kaffee (Coffea arabica), der Kaffee von den blauen Bergen 
auf Jamaica (Montanha Sul) und der Coffea maragogipe, welche im Februar 
.1892 ausgesät worden waren, trugen schon im September 1893 einzelne reife 
Beeren. Am 10. und 11. Februar 1894 stand zum ersten Male die ganze Plan- 
tage in vollster Blüthe, und jetzt sind die Bäumchen, welche zum Theil schon 
ihre volle Höhe von 2 m erreicht haben, mit Früchten dicht beladen. An 
einem der bestentwickelten Bäume zählte ich 2430 Beeren. Herr Konsul 
Spengler, der Leiter der grössten Kaffeeplantage auf Säo Thome, Monte Cafe\ 
erklärte den Kaffee für „zu schön"; ein solches Wachsthum, besonders aber 
eine solche Fruchtbarkeit seien „unnatürlich". Die Plantage enthält jetzt 
rund 10 000 Bäume der drei genannten Kaffeearten und wird in diesem Jahre 
ihre Jungfernernte liefern. 

In Kultur genommen wurden ferner eine in der Umgegend von Victoria 
einheimische Kaffeeart und Coffea bengalensis. 

Der Liberia-Kaffe, der Anfangs vorzüglich gedieh und auch eine gute 

Qualität liefert, scheint merkwürdigerweise in Victoria Krankheiten vielmehr 

unterworfen zu sein, als der arabische Kaffee. Eine ganze Anzahl von Bäumen 

ist eingegangen, während dazwischen gepflanzte Bäume von arabischem Kaffee 

Koloniales Jahrbuch 1895. 6 



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— 82 — 

völlig gesund blieben. Von dem weiteren Anpflanzen von Liberia-Kaffee, von 
welchem etwa 450 Bäume stehen, ist daher vorläufig Abstand genommen wor- 
den. Nur ein kleiner Versuch soll noch im Tieflande neben dem Kakao ge- 
macht werden, obgleich man im Allgemeinen auf Boden, auf dem Kakao gut 
gedeiht, der geringeren Rentabilität wegen keinen Liberia-Kaffee pflan- 
zen wird. 

Die Vanille, am 17. Februar 1892 als Stecklinge gepflanzt, entwickelte 
sich an den Stützbäumen von Spondias lutea sehr zufriedenstellend. Die 
kletternden Stämme haben eine Länge von 5 bis 6 m erreicht und sind viel- 
fach zurückgeschnitten und zur Vermehrung benutzt worden, Die erste Blüthe 
öffnete sich am 17. März 1894, die künstliche Befruchtung gelang durch- 
gehends, und zur Zeit trägt der eine Stamm sechs Fruchttauben, Die übrigen 
Stämme haben noch keine Blüthen entwickelt. Im Ganzen sind jetzt gepflanzt 
719 Pflanzen. Ein Theil davon hat versuchsweise als Stützbäume Stämme der 
Kigelia pinnata erhalten. 

Der Ingwer von Jamaica brachte im Januar und Februar eine reiche 
Ernte. Eine Probe davon ist zum Versandt fertig. Ein Stück Land von etwa 
einem halben Hektar ist nunmehr mit den beiden Ingwervarietäten von Kanton 
und Jamaica nebeneinander bestellt worden. Der letztere ist bedeutend 
schneller aufgegangen und jetzt viel besser entwickelt als der erstere. Eine 
dritte Spielart von Ingwer aus dem Botanischen Garten in Lagos ist gleich- 
falls in Kultur genommen worden. Das Vaterland ist China. Die Varietät 
soll besonders gut sein. 

Die Büsche von Cardamom haben eine Höhe bis 1,50 in erreicht und 
sind theils sehr kräftig gewachsen. Eine Anzahl ging während der sehr aus- 
gesprochenen Trockenheit ein und musste nachgepflanzt werden. Zur Zeit 
stehen etwa 570 Pflanzen. 

Die Bäumchen von Para-Kautschuk, Hevea brasiliensis, haben eine 
Höhe von 7 m erreicht. Sie sind ohne jede Verzweigung in die Höhe ge- 
schossen. Zwei von ihnen sind aus mir unbekannten Gründen eingegangen, 
einer ist vom Tornado umgebrochen worden. Im Ganzen stehen 11 Bäume. 

Der Ceara-Kautschuk, Manihot Glaziovii, erwies sich als ein böser 
Gast in der Plantage. Die ausserordentlich üppig entwickelten Bäume, welche 
an Schnelligkeit des Wachsthums selbst die Banane übertreffen, wurden von 
den Winden oft entwurzelt oder abgebrochen. Oefters spalteten sich auch 
die Stämme von oben bis unten in drei Theile, indem das Gewicht der drei- 
theiligen Krone besonders bei schwerem Regen zu gross wurde. Die neben- 
stehenden Gewächse wurden dadurch stets schwer beschädigt und schwebten 
in beständiger Gefahr. Ausserdem waren die Kautschukbäume die Haupt- 
träger von Schmierläusen, welche von hier aus sich überall auf den Kakao 
und Kaffee verbreiteten und ihn in der Entwickelung wesentlich aufhielten. 
In Anbetracht dieser Umstände habe ich die Ceara-Kautschukbäume bis auf 
wenige der grössten ausgerottet. Mit den letzteren sollen weitere Versuche 
angestellt werden. 

Der schwarze Pfeffer entwickelt sich üppig und ist bereits mit 
Fruchtähren bedeckt. Die Büsche tragen schon, wenn sie noch ganz niedrig 
sind und sich noch nicht an den Stützbäumen in die Höhe ziehen. 

Das Heranzüchten von nicht einheimischen Schattenbäumen für 



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- 83 — 

Kakao und Kaffee, wie Albizzia moluccana, Erythrina corallodendron etc. 
schreitet langsam vorwärts, jedoch erweisen sich einheimische Arten, z. B. 
Irvingia Barteri, Spondias lutea, sowie einzelne Repräsentanten der Papi- 
lionaceae und Mimoseae einer eingehenden Beobachtung werth. Eventuell 
ist das Einführen der in anderen Tropenländern einheimischen und üblichen 
Schattenbäume ganz unnütz. 

Die Versuchsplantage umfasst einen Flächenraum von etwa 27 Hektar. 
Die Gesammtlänge der Wege, welche natürlich in einer Versuchsplantage 
möglichst zahlreich sein müssen, da man jeden einzelnen Theil fortwährend 
unter Aufsicht und Beobachtung haben muss, beträgt mehr als 8 km." 

Es geht aus dem vorstehenden Bericht zur Genüge hervor, 
welch ausgezeichneten Boden der Kamerunberg besitzt und welche 
Zukunft demnach gut geleitete Plantagen-Unternehmungen not- 
wendig haben werden. 

Den natürlichen Verhältnissen entsprechend liegen die haupt- 
sächlichsten Plantagen des Schutzgebietes durchweg am Fusse 
des Kamerunberges. Die gross te derselben ist die der „Ka- 
merun Land- und Plantagengesellschaft", welche aus 
zwei jetzt nahezu zusammenstossenden Farmen besteht, die das 
Gebiet von Kriegsschiffbucht bis Nbamba umfassen. Das Areal 
beträgt 226ha, wovon ungefähr 180ha mit Kakao, 7 l / 2 ha mit 
liberianischem, 4,6 mit arabischem Kaffee. 7 72ha mit Feldfrüchten 
bepflanzt sind; der Eest der Fläche entfällt auf Wege, Bäche, 
Viehweide und Wirtschaftsgebäude. Ausserdem sind noch wei- 
tere 53 ha in Eodung begriffen. Die Ernte betrug im Be-' 
richtsjahre 1668 Sack Kakao mit einem Nettogewichte von 83400 
kg und 11 Sack liberianischen Kaffees im Nettogewichte von 550 
kg. Der mutmassliche Ertrag des nächsten Jahres wird ge- 
schätzt auf 2500 Sack Kakao = 125000 kg netto und 20 Sack 
liberianischen Kaffees zu 1000 kg. * Der arabische Kaffe ist erst 
im Berichtsjahre gepflanzt worden. 

Leiter der Plantagen ist Herr Teusz, der sie sozusagen aus 
dem Nichts geschaffen hat und nach bald lOjähriger Thätigkeit 
mit Stolz auf die Entwickelung derselben zurückzublicken berech- 
tigt ist. Ursprünglich war die Plantage gleichzeitig auch als Ta- 
backpflanzung betrieben worden; dies hat ihre Entwickelung we- 
sentlich gehemmt und die Gesellschalt that Eecht, den Tabakbau 
aufzugeben und ihre ganze Kraft auf Kakao und Kaffee zu kon- 
zentriren, als die lohnenderen Produkte in Anbetracht der ört- 
lichen Verhältnisse. Vizekonsul Spengler, Leiter der grossen 
Plantage Monte caf6 auf der Insel Säo Thom6, hat im Monate Fe- 

6* 



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— 84 — 

bruar 1894 gelegentlich seiner Bereisung des Kamerunberges auch 
die Teuszsche Plantage besichtigt und sich dahin geäussert, dass 
dieses Unternehmen bereits über jenes Stadium hinaus gediehen 
sei, während welchem man noch an seiner Rentabilität zweifeln 
könne. 

Die zweitgrösste Plantage ist die der Tabakbaugesell- 
schaft in Bibundi, unter Leitung des Herrn Rackow stehend. 
Sie liegt am nordwestlichen Abhänge des Kamer anberges, wahr- 
scheinlich dem mit den meisten Niederschlägen gesegneten Winkel 
des Schutzgebietes. Das dort erzeugte Deckblatt ist von feinster 
Struktur, sehr elastisch und von äusserst zarten Rippen durch- 
zogen. Soviel aus den hierfür erzielten Preisen geschlossen wer- 
den darf, müsste dieses Blatt jetzt schon den höchsten Anforde- 
rungen eines Deckblattes entsprechen. Jedoch ist anzunehmen, 
dass bei zunehmender Vervollkommnung der zum Trocknen der 
Blätter dienenden Veranstaltungen noch ein ungleich besseres Pro- 
dukt, als das bisher erzielte, gewonnen werden wird. Auch in 
Bibundi wird Kakaokultur betrieben; das gezogene Produkt hat 
bei dem Verkauf in Hamburg gute Preise gebracht. 

Die dritte Plantage liegt ungefähr 10 km von der vorigen 
entfernt und ist jetzt in zweiter Hand. Es ist die Kakao plan- 
tage von Debundscha. Von ihren ersten Besitzern wurde sie 
veräussert; sie beginnt hart am Meeresstrande, und das hier vor- 
herrschende Gestein, mit einer ungenügenden Humusschicht über- 
deckt, scheint der Entwickelung der Bäumchen nicht besonders 
förderlich gewesen zu sein. 

Genauere Untersuchungen des Bodens mehr gegen den Berg 
zu haben jedoch mächtige Humusschichten ergeben, und es ist 
nicht zu bezweifeln, dass die sorgfältige Auswahl des zu be- 
pflanzenden Bodens, wie sie der Schwede Linnell, welcher das 
Unternehmen leitet, trifft, einen späteren Erfolg des Unternehmens 
sichern wird. 

Die Bodenbeschaffenheit am Fusse des Kamerunberges 
ist überall die gleiche ; stellenweise überwiegt das Gestein, stellen- 
weise wieder die zersetzte Lava und bei jeder Plantage wird man 
auf oft kleinen Flächen eine erhebliche Verschiedenheit im Wachs- 
thum von Pflanzen finden, die scheinbar unter gleichen Existenz- 
bedingungen gezogen werden; aber das Gesammtresultat eines 
grösseren Unternehmens kann bei einigermassen praktischer Leitung 
mit Rücksicht auf die besonders guten Bedingungen, welche Boden- 



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— 85 — 

beachaffenheit und feuchtwarmes nur geringen Temperatarschwan- 
kungen unterworfenes Klima dem Pflanzer entgegenbringen, nicht 
zweifelhaft sein. 

In naher Beziehung zu den Plantagen steht die Arbeiter- 
frage. Es ist unleugbar, dass sich seit der deutschen Schutz- 
herrschaft ein erheblicher Umschwung in den Ansichten und Ge- 
wohnheiten der einheimischen Bevölkerung bemerkbar gemacht 
hat. Das besonders von dem Duallastamme gross gezogene Vor- 
urtheil, als ob Handarbeit eines Freien unwürdig sei, findet sich 
blos noch in einigen Besten vor, insofern nämlich nur wenige 
Duallas zu Bodenarbeiten oder zum Tragen von Lasten sich ver- 
wenden lassen; mit desto grösserem Eifer werfen sie sich dagegen 
auf solche Handwerke, welche wenig Muskelanstrengung erfordern. 
Es giebt daher jetzt Maurer, Ziegelarbeiter, Zimmerleute unter 
den Duallas im Ueberfluss, dagegen haben bisher nur wenige sich 
zum Schmiedehandwerk bekannt. Auch das wird mit der Zeit 
noch kommen, denn bisher war noch keine Schmiedewerkstätte in 
Kamerun, wie sie jetzt in der mit den Kaianlagen verbundenen 
Reparaturwerkstätte gewonnen ist. Abgesehen von den Duallas, 
bieten die übrigen Theile des Schutzgebiets schon jetzt genügende 
Bekrutirungsbezirke für landwirtschaftliche Arbeiter. Das Gou- 
vernement und die ihm unterstehenden Bezirksämter und Stationen 
beschäftigen eine Menge von einheimischen Arbeitern aus den 
verschiedensten Stämmen des Schutzgebiets, ebenso zum Theil die 
Plantagen. Bei den Wegebauten, welche vom Bezirksamte Vic- 
toria und Kribi ausgeführt werden, beim botanischen Garten und 
der Versuchsplantage des Gouvernements beträgt die Zahl der 
Eingeborenen über hundert an jeder Stelle. Das Angebot von 
Arbeitern ist grösser, als der Bedarf. In letzter Zeit haben wieder- 
holt Deputationen von Sannaga, die Arbeiter in beliebiger Anzahl 
anboten, beim Gouvernement vorgesprochen und gelegentlich einer 
späteren Bereisung dieses Flusses wurde der Gouverneur in den 
meisten Ortschaften, die er passirte oder in denen er sich auf- 
hielt, gefragt, ob er keine Arbeiter brauche. 

Ueber die Sklavenfrage, welche für Kamerun so gut wie 
keine Rolle spielt, wenigstens in der Küstenzone, da z. B. der 
nördliche Theil derselben mit dem Gebirge das Institut der Skla- 
verei so wenig kennt, als der südlich des Malimbaflusses gelegene, 
lässt sich aus diesem Berichtsjahre fast nichts melden. Nur soviel 
steht fest, dass das Band, welches den Sklaven an seinen Herrn 



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— 86 — 

fesselt, zum grossen Verdruss der letzteren von Jahr zu Jahr 
lockerer zn werden scheint: nicht nur, dass die Sklaven sich 
unterstehen ihre Herren bei Gericht zn verklagen, sie finden es 
sogar vorteilhafter, ihren Herrn zu entlaufen und sich bei Weissen 
zn verdingen, ohne den Arbeitslohn an ihre Herren abzuliefern, 
und letzteres allein würde den betrübten Herrn über die Treulosig- 
keit seines Sklaven zu trösten im Stande sein. 

Am Schlüsse dieses die Arbeiterfrage behandelnden Abschnittes 
mögen noch einige Worte über Erziehung von Negern in 
Europa und besonders in Deutschland ihre Stelle finden. Die 
bisher in Kamerun gemachten Erfahrungen sind ebenso, wie die 
der anderen Kolonialregierungen, zum grössten Theile ungünstige 
gewesen. Das Verhältniss der Misserfolge zu den Erfolgen beträgt 
vielleicht 10:1. Die meisten solcher Neger haben in Deutschland 
blos Dinge gelernt, die sie nicht kennen sollten, werden gewöhn- 
lich masslos verwöhnt und dementsprechend eingebildet, für ihren 
Beruf bringen sie dagegen nur ganz ungenügende Kenntnisse mit ; 
wenn dann vollends der Sohn eines Dorfschulzen (auf englisch 
heissen sie alle kings) in Deutschland als Prinz behandelt und 
mit Hoheit titulirt wurde, und als Ergebniss seiner Erziehung eine 
geckenhafte Sprachweise und gigerlhafte Manieren in seine Heimath 
mitbringt, um dann als „Radscha", wie er sich nennt, wieder im 
Schmutze der väterlichen Mattenhäuser zu wohnen, so muss es 
doch geradezu als ein Unglück betrachtet werden, dass solche 
Jungen nach Europa geschickt wurden. In Kamerun sind sie zu 
garnichts mehr gut. Mit der Zeit vernegern sie in der Heimath 
wieder, der Flaus .geht in Trümmer, die aufgekrempten Hosen 
auch, die henkeiförmig gebogenen Arme strecken sich wieder und 
das angestammte Hüftentuch tritt in seine alten Rechte ein, aber 
den verdrehten Kopf behält solch ein Unglücklicher wahrschein- 
lich sein ganzes Leben lang. Daraus ist der Schluss zu ziehen, 
dass nur, wo man von vornherein die Gewissheit hat, dass der 
Neger beständig in der häuslichen Gemeinschaft einer guten ein- 
fachen Familie untergebracht, stets beaufsichtigt und streng ge- 
halten wird, eine Erziehung, die Deutschland erspriesslich sein 
kann, und die Möglichkeit gegeben ist, dass etwas Brauchbares 
aus ihm werde. 

Beläge für obige Ansicht können hier genug gegeben 
werden; als neuestes Beispiel mag angeführt werden, dass 
ein zur Erziehung nach Deutschland geschickter , als angeblicher 



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— 87 — 

Tischler nach Hause zurückgekehrter Kameruner, der sich dem 
Gouverneur im tadellosesten Salonanzuge präsentirte, kurz nach- 
dem er beim Gouvernement Beschäftigung erhalten hatte, nächt- 
licher Weile einen Diebstahl im Gerichtslokale, oder besser gesagt, 
an der Gerichtskasse versuchte und bald im Gefängniss sass. 
Andere Kameruner, auf deren Erziehung z. B. als Maschinisten 
viel Geld verwendet worden ist, springen aus ihrer Karriere aus 
und finden als gesuchte Nichtanalphabeten leicht Verwendung in 
Faktoreien, denn Handeln ziehen sie der anstrengenderen, wenn 
auch lohnenderen Handarbeit vor. 

Es kann daher der Ansicht eines, bald ein Menschenalter an 
der afrikanischen Westküste thätigen Missionars, dass als Regel 
die Erziehung des Negers in seiner Heimath stattzufinden habe, 
nur beigepflichtet werden. 

An dem Handel des Schutzgebiets nahmen Eingeborene als 
Importeure oder Exporteure nur in geringem Masse Antheil, das 
Hauptgeschäft liegt in den Händen von 8 englischen, 6 deutschen 
und einer schwedischen Firma. 

Die Ausfuhr betrug 1893/94 4774154 Mk., und zwar wurden 
hauptsächlich ausgeführt: Palmöl, Palmkerne, Gummi elastikum, 
Elfenbein, Ebenholz und Kakao, während die Einfuhr sich in dem- 
selben Zeitraum auf 4642627 Mk. belief. 

Für den Einfuhrbandel des Schutzgebiets, der ebenso wie die 
Ausfuhr ausschliesslich durch deutsche uud englische Dampfer ver- 
mittelt wird — nur Schweden sendet bisweilen einen mit ge- 
schnittenen Bauhölzern befrachteten Segler — kamen für das 
Berichtsjahr hauptsächlich in Betracht: 

Gewebe, Reis, Salz. Tabak und andere Verzehrungsgegen- 
stände, Eisenwaaren, Instrumente, Maschinen, Holz, Glas, 
Holz- undGlaswaaren, Seife und billige Parfüms und Bier. 
Ausserdem ist Kamerun ein gutes Absatzgebiet für: 

Hüte, Mützen (Fez) und Schirme, Kurzwaaren, Lampen, 

Laternen, Petroleum, Kupfer- und Messingwaaren (Kessel 

und Draht), Lacke und Oelfarben zu Konservirungszwecken, 

Cement, Dachpappe, Theer und Kalk, Wellblech und sämmt- 

liche zum Hausbau erforderlichen Artikel, Kontor- und 

Schiffsutensilien, Möbel- und Haushaltungsgegenstände. 

Die Ausfuhr, welche rund 4800000 Mk. beträgt, hat nahezu 

bei sämmtlichen Artikeln eine ganz erhebliche Zunahme erfahren. 

Nur beim Elfenbein ist in Folge des bei dieser Waare eingetretenen 



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— 88 - 

ungewöhnlichen Preisrückganges eine Minderung der Ausfuhr zu 
konstatiren. Dagegen ist die Verdoppelung der Eakaoerzeugung 
als ein erfreuliches Zeichen des Aufschwungs der Bodenkultur 
zu begrüssen. Es besteht Aussicht, dass auch Tabak und Kaffee, 
deren Anbau sich bis hierher noch in engen Grenzen bewegt hat, 
mit der Zeit eine Rolle unter den Ausfuhrartikeln spielen werden. 
Einen grossen Platz in der Ausfuhr nimmt auch der Gumraihandel 
mit 448883 kg ein. 

Die Festsetzung des Werthes erfolgte bei der Einfuhr nach 
den Fakturen; bei der Ausfuhr wurden die europäischen Markt- 
preise zu Grunde gelegt. 

Die Werthdeklarationen der meisten Firmen stimmen mit den 
regierungsseitig gemachten Festsetzungen fast vollkommen überein, 
einige Firmen dagegen geben den Werth ihrer Ausfuhr höher an 
als hier angenommen ist, andere wieder niedriger, indem sie z. B. 
das Kilo Gummi mit nur 2, 40 Mk. ansetzen, während die letzten 
Preislisten Hamburgs für westafrikanischen Gummi 3, 60 Mk. bis 
5, 50 Mk. pro Kilo notiren. In diesem Berichte ist das Kilo mit 
durchweg 3 Mk. berechnet. 

Der Schiffsverkehr im Hafen von Kamerun vom 
1. Juli 1893 bis 30. Juni 1894 betrug 29 Deutsche Dampfer, 
65 Englische Dampfer und 2 Schwedische Segler mit zusammen 
3494 Mann Besatzung und 131342 Reg. Tons Netto-Rauminhalt. 

Zur Sicherung der Schiffahrt haben im Berichtsjahre umfassende 
Vermessungen des Kamerunflusses stattgefunden, Bojen sind neu 
ausgelegt worden, insbesondere auch bei „Pflanzungen" (plantation 
des Kolonialatlas) zur Bezeichnung eines unterseeischen Felsens. 
Die Einnahmen des Schutzgebietes betragen an Zöllen 
451 184, 71 Mk., an sonstigen Einnahmen : 114,2o6, 30 Mk., zusammen 
565391 Mk. 

Auf dem Gebiete der Landesverwaltung ist erwähnens- 
werth, dass seit April 1894 im Schutgebiete von Kamerun das 
deutsche Münz- und Gewichtssystem eingeführt worden ist. 

Der Handel im Schutzgebiete ist an der Küste vorwiegend, 
im Innern ausschliesslich Tauschhandel. Die Preisbestimmung ge- 
schieht nicht nach Geldwährung, sondern nach Waafen-Mengen 
und -Gattungen mit den verschiedensten Bezeichnungen, als : Kru, 
Beloko, Keg, Piggen, Bar, im Süden nach Dollar, — worunter 
man jedoch an keine Münze denken darf. — Der Inbegriff von 
Waaren, aus denen sich ein Kru zusammensetzt, ist je nach den 



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— 89 — 

Gegenden, je nach dem Gegenstande des Kaufes — besser gesagt 
des Tausches — verschieden. Der konservative Eingeborene 
kümmerte sich bisher wenig um die Schwankungen des europäischen 
Marktes; für einen Elfenbeinzahn von einem gewissen Gewichte 
musste er immer seine bestimmte Anzahl von Krus haben. Um 
demgegenüber doch einigermassen dem Sinken der europäischen 
Marktpreise Rechnung tragen zu können, verfiel man auf ver- 
schiedene Auskunftsmittel. Das Wirksamste war die Qualität der 
Waaren und auch die Quantität zu verringern und dergleichen 
Handhaben mehr. 

Daneben bediente man sich im Handel der englischen Maasse 
und Gewichte, sprach von Gallonen Oel, von Yards u. s. w. 

Diesem Zustande, der natürlich ist, wenn man erwägt, dass 
zur Zeit der Erklärung des deutschen Protektorates nur zwei 
deutsche Firmen acht englischen gegenüberstanden, musste mit der 
Zeit und auch schon deswegen, weil sich das ursprüngliche Zahlen- 
verhältniss durch Gründung weiterer deutscher Firmen verschoben 
hatte, ein Ende gemacht und dem Handel und Wandel im Schutz- 
gebiete ein deutsches Gepräge gegeben werden. Neben diesem 
nationalen Gesichtspunkte liegt der Verordnung noch der weitere 
zu Grunde, aus den rohen Formen des Tauschhandels heraus all- 
mählig zum Baargeldhandel zu gelangen. 

Die Verordnung bestimmt daher, dass bei Abschluss von 
Rechtsgeschäften zwischen Nichteingeborenen oder zwischen solchen 
und Eingeborenen, deren Gegenstand nach Maass oder Gewicht 
festgesetzt werden soll, nur die metrischen Maasse und Gewichte 
zu Grunde gelegt werden dürfen, sowie, dass der Werth des Gegen- 
standes eines Rechtsgeschäfts künftig hin nur in Markwährung 
ausgedrückt werden darf. Dies gilt insbesondere auch von Rechts- 
geschäften, welche in Gestalt eines Tausches zum Abschluss 
kommen und bei welchen demnach der Werth der aus- und ein- 
zutauschenden Waaren oder Gegenstände vorher in Markwährung 
festgesetzt werden muss. 

Eine Verordnung, betreffend die Längenbezeichnung der 
Handelsgewebe, enthält die Vorschrift, dass gewisse gewöhnlich 
in ganzen Stücken zum Verkauf gelangende Gewebe den Vermerk 
der Gesammtlänge des Stückes sowie die Handelsmarke der ein- 
führenden Firma tragen müssen. Sie soll sowohl den Eingeborenen 
vor Uebervortheilung als den soliden Kaufmann gegen eine unehr- 
liche Konkurrenz schützen. Aehnliche Verordnungen mit noch 



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— 90 - 

weitergehenden Bestimmungen finden sich in den benachbarten 
englischen Kolonien. 

Eine Verordnung zum Schutze gegen die Verfälschung der 
zur Ausfuhr bestimmten Landeserzeugnisse verbietet den Handel 
mit Produkten, welchen durch Zusatz fremdartiger Stoffe — wozu 
auch eingesaugtes Wasser gehört — der Schein eines höheren 
Werthes verliehen ist, ebenso von Palmkernen, welche mehr als 
5 Prozent Schalen enthalten. 

Es steht zu hoffen, dass hierdurch insbesondere Palmöl und 
-kerne des Schutsgebiets dieselben Preise erzielen werden, wie die 
beste aus anderen Kolonien der Westküste ausgeführte Waare 
dieser Gattung. 

Durch eine fernere Verordnung sind die Gebühren für das 
summarische Gerichtsverfahren erheblich herabgesetzt. Das Gouver- 
nement ist dabei von der Erwägung ausgegangen, dass die Rechts- 
pflege nicht durch die Höhe der Gebühren zu kostspielig 
und deshalb für manchen unzugänglich werden dürfe. Um 
den Einfluss des Gouvernements in Bezug auf räumliche Ausdeh- 
nung zu vermehren, sind im Berichtsjahre drei Stationen angelegt: 
Die Station Mlolo-Dorf an der grossen Handelsstrasse nach der 
Station Jaünde gelegen und zu deren Sicherung- bestimmt — beide 
Stationen sind mit Detachements der Schutztruppe besetzt — , die 
Station Ndobe am südöstlichen Ende des Bio del Bey-Gebietes, 
besetzt mit einem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit im summarischen 
Verfahren ermächtigten Beamten und die Zollstatiou an der englisch- 
deutschen Nordgrenze. 

Letztere ist ebenso wie die nebenan befindliche schwedische 
Faktorei vorläufig ein Unikum. Mitten in dem gewaltigen Sumpf- 
gebiet des Bio del Bey ist durch Abholzen der Mangrovestämme 
und durch Aufschichten des schwarzen Mangroveschlammes ein 
fluthfreier Boden geschaffen, auf welchem die aus Bambus erbauten 
Gebäude der Zollstation mit der hoch über ihnen wehenden 
deutschen Flagge dem Ankömmling wie eine Erlösung aus der 
schweigsamen Monotonie des düsteren Mangrovesumpfes erscheinen. 
Es werden bald noch andere derartige Sumpfniederlassungen ent- 
stehen, denn mit dem — Ende dieses Jahres — eintretenden Er- 
löschen des der Firma Knutson, Valdau & Heilborn verliehenen 
Handelsmonopols wird der Bio del Bey eine erhöhte Bedeutung 
für den Handel des Schutzgebiets erhalten. Der Vollständigkeit 
halber muss noch die im Mai laufenden Jahres nach Niederwerfung 



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— 91 — 

der Miangesen errichtete Militärstation Malende erwähnt werden, 
welche nach nunmehr geschlossenen Frieden wieder aufgehoben 
werden wird. 

Auf dem Gebiete des Verkehrwesens ist auch in diesem 
Jahre das Möglichste geleistet worden. 

Was zunächst den Wegebau betrifft, so wird an dem Wege 
von Viktoria nach Buea rüstig weiter gearbeitet; doch hat die 
ungewöhnlich schwere Regenzeit dieses Jahres stark hemmend ge- 
wirkt. Von Eribi nach Bipindi zum Anschluss an die Karawanen- 
Strasse nach Mlolodorf ist bereits ein 2 Tagemärsche langer Weg 
mit vielen Brücken durch den Wald geschlagen und wird wohl 
noch im Laufe dieses Jahres fertig werden. Den Wegebau leitet 
das Bezirksamt Eribi. Die Arbeitskräfte hierzu liefert der Mabea- 
stamm, welcher die ihm auferlegte Kriegsentschädigung durch Ge- 
stellung von Arbeitern, die vom Gouvernement lediglich Verpflegung 
erhalten, aufbringt. Es ist begründete Aussicht vorhanden, dass 
dieser Stamm sich an dem neuen Wege ansiedeln wird, wodurch 
diese bisher unbewohnte Gegend den für die Karawanen nöthigen 
Bedarf an Lebensmitteln wird aufbringen können. 

Eine stetige Fürsorge erfordern die bereits angelegten Wege 
in Folge der starken Eegengüsse und des raschen Verfalles der 
durch die sumpfige und wasserreiche Beschaffenheit des Landes 
notwendigen zahlreichen Brücken. Am Sitze des Gouvernements 
wurde bereits ein Theil der Holzbrücken durch solche aus Eisen 
und Gement ersetzt; bezüglich der noch vorhandenen sind die 
gleichen Massnahmen in die Wege geleitet worden. 

Die Bauthätigkeit steht im Berichtsjahre in erster Linie. 
Bauten von Easeruen, Unteroffizier- und Beamtenwohnungen sind 
theils vollendet, theils in Angriff genommen. Daneben beanspruchtet 
einen starken Aufwand von Arbeitskräften die Hafenbauten, die 
Ende dieses Ealenderjahres im grossen Ganzen vollendet sein 
werden, da lediglich noch ein verhältnissmässig kleiner Theil des 
Quais mit Erde hinterfüllt werden muss. 

Die Landungsbrücke, die Reparaturwerkstätte und das Slip 
sind vollendet Letzteres hat inzwischen seine erste Probe durch 
Aufschleppen des deutschen Dampfers „Gaiser" bestanden. 

Ein breiter cementirter und eingemauerter Weg vom Plateau 
nach dem Bootshause ist angelegt worden. 

In Folge der Zunahme des Postverkehrs und Einrichtung 
der Telegraphie wurde vom 1. April 1894 ab die hiesige Post- 



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agentur zur Hauptagentur erhoben. Es wurden bei derselben vom 
1. Juli 1893 bis 30. Juni 1894 im Ganzen 393 Posten abgefertigt. 

Die Anzahl der eingegangenen Posten betrug ungefähr 200. 

An Briefen, Postkarten, Waarenproben und Geschäftspapieren 
kamen rund 10100 Stück zur Aufgabe; hierunter waren 369 Ein- 
schreibsendungen. 

Gewöhnliche Packete wurden 138 Stück im Gewichte von 
372 kg aufgegeben, Werthpackete 4 Stück im Wertbe von 3080 Mk. 
und Geldbriefe 8 Stück mit zusammen 2705 M. Werthangabe. 

Die Zahl der eingelieferten Postanweisungen belief sich auf 
484 Stück im Gesammtbetrage von 90312 Mk. 

Ein sonderliches Bedürfniss zum Lesen scheint in Kamerun 
überhaupt nicht vorhanden zu sein. In der gesammten Kolonie 
wurden von drei Personen sechs Zeitungen und Zeit- 
schriften gehalten! Oder sollten die Beamten wegen ihrer an- 
gestrengten Thätigkeit dort keine Zeit zu geistiger Erholung 
finden? In Ostafrika werden doch wenigstens noch 387 Zeitungen 
gehalten. 

In Beziehung auf den Telegrammverkehr geben folgende 
Zahlen Aufschluss: zur Aufgabe gelangten 486 Telegramme, ein- 
gegangen waren 298 Stück. 

Aus den im Vorstehenden angeführten Zahlen und Thatsachen 
ergiebt sich, dass das Schutzgebiet im verflossenen Berichtsjahre 
einen bedeutenden Schritt vorwärts gegangen ist. Der Handel 
sowie der Plantagenbau haben einen merklichen Aufschwung ge- 
nommen, so dass Ein- und Ausfuhr zusammen die Höhe von rund 
9 Vi Millionen Mark erreicht haben. Für die Zukunft der Kultur- 
unternehmungen ist es von grossem Werth, dass die zur Klar- 
stellung der Besitzverhältnisse erforderliche Grundbuchregulirung 
erheblich gefördert ist und nach Einrichtung einer eigenen Grund- 
buchbehörde für den Bezirk Viktoria noch rascher ihrem Abschluss 
entgegeneilen wird. Das Ansehen des Gouvernements ist durch 
eine Expedition gegen Miang im weiten Umkreise gefestigt worden. 

Der Dahomeyaufstand hatte zur Folge , dass eine Kaiserliche 
Schutztruppe für Kamerun gebildet worden ist und nach bekanntem 
Muster auch Sudanesen dazu angeworben wurden, die sich aber 
wie vorauszusehen in dem ungesunden, feuchten Klima Kameruns 
nicht bewährt haben. 



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— 93 — 

HL Togo. 

Im Schutzgebiet von Togo waren am 1. Juli 1894 — 72 Eu- 
ropäer, darunter 63 Deutsche mit 5 Frauen ansässig. Der Be- 
stand derselben hat sich gegen das Vorjahr nicht wesentlich ver- 
ändert, auch hat eine nennenswerthe Ein- und Auswanderung inner- 
halb des Schutzgebietes nicht stattgefunden. 

Die Urproduktion des Landes ist von derjenigen der Ko- 
lonie Kamerun nicht verschieden. Die Ausfuhr, welche in der 
Zeit vom 1. Juli 1893 bis dahin 1894 einen Werth von 3 413 290 M. 
hatte, bestand in der Hauptsache aus Palmöl und Palmkernen, 
Gummi, Nutzhölzern, Erdnüssen und Fellen und Häuten. 

Die Einfuhr, welche sich besonders auf Spirituosen, Pulver, 
Salz, Cigarren, Geweben, Eisen- und Holzwaaren erstreckte, re- 
präsentirte einen Werth von 2 414 890 M. 

Der Plantagenbau nimmt von Jahr zu Jahr an Aus- 
dehnung zu; die Kulturen erstrecken sich auf Baumwolle, Indigo, 
Kaffee, Kakao, Tabak und Kolabäume. 

Leider sind auch im verflossenen Jahre wieder die Heu- 
schrecken in unglaublichen Mengen aufgetreten, von denen die 
Kolonie nunmehr bereits seit 2 Jahren heimgesucht wird. Sie 
verheerten das ganze Gebiet von der Küste bis ins Gebirge 
hinein, selbst über Misahöhe hinaus, so dass die erste Ernte 
dieses Jahres vollständig verloren war. Die Gefahr einer Futter- 
und Hungersnoth war für die Bewohner gross. Die europäischen 
Kaufleute hatten bedeutende Mengen Reis und Mais eingeführt, 
da vornehmlich von letzterem kein Kolben mehr zu haben war, 
und nutzten so die Nothlage bei den unverhältnissmässig hoch 
steigenden Preisen für Lebensmittel sehr gewinnbringend aus. 

Angesichts dieser Thatsache sah sich die Landeshauptmann- 
schaft veranlasst, um die Noth zu mildern und einer übermässigen 
Vertheuerung der Lebensmittel vorzubeugen, die Ausfuhr von 
Schafen mit einem Zoll von 5 M. pro Stück und diejenige von 
Mais mit einem solchen von 10 Pf. pro Kilogramm zu belegen, 

Der Schiffsverkehr ist im Allgemeinen derselbe wie bisher 
geblieben. Es liefen die Küste von Togo in der Zeit vom 1. Juli 
1893 bis dahin 1894 an 167 Schiffe mit 174 526 Tons Raum- 
inhalt. 

In sanitärer Beziehung von Wichtigkeit ist die Errichtung 
des Nachtigal-Krankenhauses in Togo. 



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_ 94 — 

Die Landesverwaltung, welche mit 19 deutseben Beamten ar- 
beitel, und der eine aus einem Unteroffizier und 4 Gefreiten und 
ca. 50 farbigen Soldaten zusammengesetzte Polizeitruppe zur Ver- 
fügung steht, beschränkt ihre Thätigkeit auf die Verbesserung 
der Verkehrszustände und die Erschliessung des Hinterlandes. So 
ist eine feste Brücke über die Lagune erbaut und dem Ver- 
kehr übergeben worden. Ferner ist Klein-Popo mit Lome einer- 
seits und Sebbe andrerseits durch Telephonleitungen ver- 
bunden worden; letztere Linie wird indessen ausschliesslich dem 
Verkehr zwischen der Landesverwaltung und den unterstellten 
Behörden zu dienen haben. 

Besondere Aufmerksamkeit widmete die Landeshauptmann- 
schaft dem Wegebau. Die von Lome aus nach dem Innern ge- 
baute Strasse ist jetzt auf 50 km bis nach Keve fertiggestellt. 
Es war an vielen Stellen die Erbauung von Schutzdämmen und 
Wasserdurchlässen nöthig. Mehrere Brücken sind aus dortigem 
Eichenholz, welches mit Holztheer überstrichen ist, gefertigt. An 
den wichtigeren Plätzen sind kleine Häuser für die Strassen- 
arbeiter errichtet. Zur Zeit baut der Leiter des Wegebau's, In- 
genieur Leuschner, an der Fortsetzung der Strasse von Keve 
durch den Urwald nach Assahun. Der Strassenbau übt bereits 
einen guten Einfluss auf den Handel aus. Die Händler aus 
Gaphe und Game sowie Karawanen aus Akposo, Adeli, Ebele, 
Kebu, Kratji u. s. w., welche früher der schlechten und sumpfigen 
Wege nach Lome wegen ihre Waaren lieber nach Kitta führten, 
ziehen sich jetzt auf der guten Strasse nach ersterem Orte. 
Allerdings wandern sie auch auf ihr trotz der Breite des Weges 
nach alter Sitte im Gänsemarsch. Auch der Import von europäi- 
schen Waaren aus Lome nach dem Innern ist in stetem Zunehmen 
begriffen. 

Besonders wichtig für die Entwicklung des Landes ist die 
vom 24. Februar 1894 datirte Uebereinkunft zwischen 
Deutschland und Grossbritannien über die Einführung eines 
einheitlichen Zollsystems für Togo und das britische Gebiet der 
Goldküste östlich vom Volta. Nach dieser Uebereinkunft bilden 
die deutschen und die östlich des Voltaflusses belegenen britischen 
Besitzungen an der Gold- und Sklavenküste ein einheitliches Zoll- 
gebiet ohne Zwischenzollgrenze, dergestalt, dass daselbst ein und 
dieselben Zölle erhoben werden, und dass die auf einem Gebiet 
verzollten Waaren, ohne einer neuen Abgabe zu unterliegen, in 



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— 95 — 

das andere eingeführt werden können. Bestimmte Zollsätze sind 
festgesetzt für Gin, Brandy, Rum, Liqueure und Spirituosen oder 
alkoholische Flüssigkeiten jeder Art (ohne Rücksicht auf den 
Stärkegrad per Liter 22 Pf.), Tabak (per Kilogramm 50), Pulver 
(per Pfund 50), Feuerwaffen (per Stück 2 Mark). Alle übrigen 
Einfuhrartikel unterliegen einem Einfuhrzoll von 4 Prozent vom 
Werth, sofern sie nicht nach einem der Uebereinkunft angefügten 
Verzeichniss von der Verzollung ausdrücklich ausgenommen sind. 
Die vertragschliessenden Mächte verpflichten sich ausdrücklich, 
sich jeder ungerechtfertigten und willkürlichen Beeinflussung der 
Eingeborenen hinsichtlich der Wahl ihrer Einkaufs- und Verkaufs- 
plätze zu enthalten, und werden Alles thun, um derartige Beein- 
flussung durch Händler oder andere Personen zu hindern. Das 
neue Zollsystem wird für die Dauer von zwei Jahren eingeführt 
und soll darüber hinaus weiter in Kraft bleiben, bis einer der 
vertragschliessenden Theile den Vertrag löst, nachdem er sechs 
Monate vorher die Kündigung ausgesprochen hat. Das Abkommen 
ist abgeschlossen worden, da es sich beiderseitig als nothwendig 
herausgestellt hat, die ungeachtet der politischen Selbständigkeit 
wirthschaftlich zusammengehörigen Gebiete unter die Herrschaft 
desselben Zolltarifs zu bringen. Es ist zu hoffen, dass die höhere 
Besteuerung der Spirituosen, des Pulvers und der Gewehre die 
beiden Regierungen obliegende zivilisatorische Thätigkeit in jenem 
Theil Afrikas fördern wird. Der Wegfall des Salzzolls wird dem 
Handel zu statten kommen. Die Erhöhung des Tabakzolls und 
die Einführung einer kleinen Abgabe vom Werth bei einigen 
wenigen Waaren sollen dagegen der Kolonialverwaltung neue 
Mittel zuführen, um die begonnenen und allseitig als die wich- 
tigsten Mittel zur Stärkung des Handelsverkehrs dienenden Wege- 
bauten mit grösserem Nachdruck weiterzuführen. 

Von den beiden Stationen Misahöhe und Bismarckburg ist 
die letztere im abgelaufenen Jahre nach Kete-Kratji verlegt 
worden, weil es besonders wünschenswerth erschien, in letzterem 
Orte eine Station zu haben, für die gleichzeitige Erhaltung von 
2 Stationen die verfügbaren Mittel aber nicht ausreichten. 

Dem Premierlieutenant v. Do er in g ist es gelungen, den Häupt- 
ling einer Landschaft, die noch 1891 dem Hauptmann Kling sich 
feindlich erwies, zur Annahme der deutschen Flagge zu 
bewegen. Premierlieutenant v. Doering war am 26. Mai mit 
14 Trägern von Bismarckburg aufgebrochen und marschirte nach 



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— 96 — 

Fasugu, wo er von dem Häuptling, einem alten Freunde der Station, 
überaus herzlich aufgenommen wurde. Obwohl er auf das 
Dringendste gewarnt wurde, weiter nördlich nach Bassari vorzu- 
dringen, da er dort kaum mit dem Leben davonkommen würde, 
brach von Doering auf und gelangte, direkt nach Norden 
marschirend, in einem starken Tagemarsch durch reich angebaute 
Gegenden nach dem Dorfe Ewakwamuri in der Landschaft Rossu. 
Der Besitz des etwa 300 Hütten umfassenden Dorfes an Bindern, 
Schafen, Ziegen, Schweinen, Hunden und — meist weissen — 
Perlhühnern war beträchtlich. Es gelang dem Führer der kleinen 
Karawane, trotz des feindlichen Verhaltens der Bewohner seinen 
Marsch fortzusetzen und nach zwei Tagereisen am Abend des 
2. Juni Bassari zu erreichen. Dasselbe besteht aus mehreren dicht 
neben einander gelegenen Ortschaften, so dass es fast wie eine 
grosse Stadt aussieht; es mag wohl 10000 Hütten mit gegen 
40000 Einwohnern zählen. Bassari gehörte ursprünglich zu Yendi, 
bat sich aber in langen Kämpfen seine Unabhändigkeit erstritten. 
Es bildet einen Hauptplatz tür Eisengewinnung und -Bearbeitung ; 
der Blasebalg steht hier keinen Augenblick still, so dass man selbst 
Nachts das durch Zerschlagen eisenhaltiger Felsstücke hervor- 
gerufene laute Pochen hört. Fortwährend werden Waffen herge- 
stellt. Auch Ackerbau und Bindviehzucht werden lebhaft be- 
trieben; Butter und Käse wurde vielfach ausgeboten, was Lieute- 
nant v. Doering bisher nirgends im Hinterland von Togo be- 
obachtet hatte. Auch hier verhielten sich die Eingeborenen 
anfangs sehr feindlich. Doch gelang es dem Geschick des Lieute- 
nants v. Doering, alsbald einen Umschlag zu seinen Gunsten her- 
beizuführen, so dass der Oberhäuptling Tagbä sich dem deutschen 
Schutz unterstellte und um die deutsche Flagge bat. Am 10. Juni 
verliess Lieutenant v. Doering Bassari und trat auf dem Wege, 
den er gekommen, den Bückmarsch an. Unterwegs wurde auch 
in Kwakwamuri die deutsche Flagge gehisst. 

Sklavenjagden und Sklavenmärkte kennt das Schutz- 
gebiet nicht. Mur ein einziger Fall von Skavenhandel 
ist, wie in der dem Reichstag zugegangenen Denkschrift 
gemeldet wird, zur Kenntniss der Regierung gekommen. 
Es handelte sich um einen von einer üaussahkarawane mitge- 
führten Knaben, der in einem Dorfe zum Kauf angeboten wurde. 
Die Eingeborenen brachten den Fall selber bei der Regierung zur 
Anzeige und der Knabe wurde befreit. Desgleichen wurden zwei 



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— 97 — 

Personen in Freiheit gesetzt, die ebenfalls von einer verdächtigen 
Hauasakarawane mitgeführt wurden. Von Haussklaven worden 
sechs losgekauft. Wie schon öfters berichtet, besteht die Sklaverei 
an der Küste nur in einem ausserordentlich milden Hörigkeits- 
verhältniss, bei dem sich die Hörigen sehr wohl befinden und 
dessen Aenderung von Seiten dieser in den seltensten Fällen ge- 
wünscht wird. Der Hörige ist in vielen Fällen Familienmitglied, 
wird vom Herrn ernährt nnd mit den Kindern des Herrn erzogen 
und diesen gleich behandelt. Sehr viele Besitzer von Hörigen, 
besonders die Plantagenbauer, würden heute mit Vergnügen ihren 
sammtlicben Hörigen die Freiheit geben, wenn ihnen damit jede 
Verpflichtung gegen dieselben abgenommen würde; der Hörige 
arbeitet nur, wenn es ihm passt, und muss doch verpflegt und be- 
zahlt werden, während bei dem Engagement von freien Arbeitern 
für die ihnen zu Theil gewordene Bezahlung eine entsprechende 
Gegenleistung an Arbeit verlangt werden kann. Soweit es sich 
um die Küstengebiete des Togogebiets handelt, wird man Sklaverei 
in nicht allzuferner Zeit nur noch dem Namen nach kennen und 
auch im Innern wird dies bei dem energischen Vorgehen der Re- 
gierung, verbunden mit der segensreichen Einwirkung der Missionen, 
welche nicht hoch genug angeschlagen werden kann, nur eine Frage 
der Zeit sein. 

Die Lage, in welche wir dnrch das Umsichgreifen des eng- 
lischen und französischen Einflusses in Westafrika, auch hier zu 
kommen drohten, hat nun in letzter Stunde die Deutsche Kolonial- 
gesellschaft bewogen, auch hier ebenso wie in Kamerun thätig ein- 
zugreifen. Es wurde ein eigenes Togo-Komite gebildet; die Kolonial- 
gesellschaft bewilligte 20000 Mark, das Auswärtige Amt stellte 
aus dem Afrika-Fonds die gleiche Summe zur Verfügung und aus 
Privatsammlungen gingen nahezu 18000 Mark ein. Eine Expe- 
dition ist ausgerüstet worden, an deren Spitze der in Togo gerade 
anwesende in Begierungsdiensten stehende Dr. Grüner trat, und 
brach am 7. November von Misahöhe nach dem Innern auf. 
Zur Zeit sind eine ganze Anzahl Expeditionen im Feld. Ferguson, 
ein schwarzer Unterhändler der englischen Regierung, schloss im 
Sommer Verträge in der neutralen Zone um Salaga ab und hisste 
die englische Flagge. Diese Mittheilungen des Afrikareisenden 
G. A. Krause wurden in No. 263 des Deutschen Reichsanzeigers 
als „unrichtige" bezeichnet und die Erklärung abgegeben, dass 
die in der neutralen Zone lebenden Häuptlinge nur verhindert 

Koloniales Jahrbach 1895. 7 



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- 98 — 

seien, sich in den Schutz einer dritten Macht. zu stellen, dass die 
deutsche und englische Regierung vor länger als Jahresfrist über- 
eingekommen seien, einen Agenten in jene Gegenden zu senden, 
der im Auftrage beider Regierungen von den Häuptlingen das 
Versprechen erheben sollte, sich nicht in den Schutz einer dritten 
Macht zu stellen und dass Mr. Ferguson (wie die englische Re- 
gierung amtlich erklärt hat) diesen Auftrag ausgeführt habe. 

Die Franzosen hatten ihrerseits in das Hinterland von Dahomey 
eine Expedition unter Fuhrung von Major Decoeur entsandt, 
welche im Oktober in Nikki Verträge abgeschlossen hat, auf 
Grund deren die Franzosen das Protektorat über Borgu oder 
Barbar beanspruchen. Die Royal Niger Company, welche schon 
1890 einen Protektoratsvertrag mit Barbar abgeschlossen hatte, 
hat nun ihrerseits den Kapitain Lugard vom Niger über Borgu 
quer durch das Hinterland von Togo angeblich nach dem Hinter- 
land der Goldküstenkolonie entsandt, um Verträge abzuschliessen. 
Wenn nicht noch in letzter Stunde unsere Expedition Erfolge er- 
ziehlt, so dürfte es uns genau so gehen wie im Hinterland von 
Kamerun. 

IV. Ostafrika, 

Bei der Beschreibung der ostafrikanischen Verhältnisse ist die 
Denkschrift des Auswärtigen Amtes zu Grunde gelegt, welche in 
Anknüpfung an frühere Denkschriften sich über alles Wissens- 
werthe verbreitet. 

Der Anblick, welchen die Bevölkerung der Kolonie 
bietet, ist bekanntlich ein sehr bunter, farbenreicher. Neben der 
eingeborenen Bevölkerung wohnen an der Küste Araber, und zwar 
Maskat- und Schihiri- Araber, Beludschen, Inder, Parsi, Syrer, 
Egypter, Türken und Europäer. 

Im Ganzen stellen die Angehörigen jeder dieser Racen auch 
eine besondere Berufsklasse dar. Der Maskat-Araber ist Grund- 
besitzer und bewirthschaftet sein Land durch Sklaven, der 
Schihiri- Araber ist Schiffer, Händler oder Karawanenftihrer, der 
Beludsche Händler, theilweise auch Landwirth, der mohamedaniscbe 
Inder ist ausschliesslich Kaufmann, Parsi kommen nur als Beamte 
des Zolls und der Post vor; Syrer sind nur in geringer Zahl 
vorhanden, und stehen meist als Dolmetscher im Dienste der 
Gouvernements; Egypter und Türken sind Kaufleute, Gastwirthe, 
Handwerker. 



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— 99 — 

Von Europäern wohnen im Schutzgebiet ausser Deutschen, 
welche die überwiegende Mehrzahl bilden, Oesterreicher, Italiener, 
Griechen und vereinzelt Angehörige anderer europäischer Staaten. 
Die Sesammtzahl der im Schutzgebiet lebenden Europäer beträgt 
rund 750. Eine Einwanderung in das Schutzgebiet findet seitens 
der angeführten Nationalitäten ununterbrochen statt. In fast 
gleichem Masse erfolgt aber auch ein Abfluss der zugezogenen 
Bevölkerung, so dass die Zahl der Nichteingeborenen sich im 
Ganzem nur langsam vermehrt. Dies hat die unerwünschte Folge, 
dass der im Lande erworbene Gewinn demselben wieder ver- 
loren geht. 

Hierzu tragen namentlich die Inder bei, welche fast den ge- 
flammten Handel mit den Eingeborenen und vor Allem auch den 
so sehr einträglichen Elfenbeinhandel in Händen haben und, nach- 
dem sie sich ein Vermögen erworben, in ihre Heimath zurück- 
kehren. 

Mit Bezug auf die Urproduktion des Landes ist das 
Gouvernement bestrebt, die Eingeborenen zu einem rationelleren 
Anbau der im Lande beimischen Pflanzen anzuleiten und hat zu 
diesem Zweck einen Wanderlehrer angestellt, der zunächst im 
Bezirke Kilwa durch Beispiel und Anleitung wirken sollte. In 
Folge der grossen Dürre und der Verheerungen, welche die im 
laufenden Jahre in fast ganz Deutsch-Ostafrika aufgetretenen un- 
geheuren Heuschreckenschwärme verursacht haben, sind die Ver- 
suche bisher ohne Ergebniss geblieben. Ans demselben Grunde 
ist mit dem Baumwoll- und Sesamsamen, welche das Gouver- 
nement und die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft unentgeltlich 
abgegeben haben, kein Erfolg erzielt worden. Alle diese Versuche 
werden aber fortgesetzt werden. 

Um die Palmkultur und die Gewinnung von Kopra zu 
fördern, ist ein Verbot der Bereitung von Tembo, einem aus der 
Kokospalme gewonnenen berauschenden Getränk, erlassen worden. 
Bei der allgemeinen Verbreitung dieser Unsitte und bei der 
Schwierigkeit, sie auszurotten, wird allerdings ein alsbaldiger Er- 
folg der Verordnung nicht zu erwarten sein. 

Um den Eautschukhandel Kilwa's, welcher zur Zeit der 
Sultansverwaltung sehr erheblich war, wieder auf seine frühere 
Höhe zu bringen, ist in« dem Hauptkautschukgebiet „Donde" ein 
militärischer Posten eingerichtet worden, um es vor den Einfällen 



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— 100 — 

der Schabrumaleute, die an der Verödung dieser Gegend Schuld 
waren, zu schätzen. 

Das Gouvernement beabsichtigt ferner, die Seidenraupen- 
zucht einzuführen und hat deshalb die Bezirksämter und die der 
Küste zunächst liegenden Stationen des Innern angewiesen, Maul- 
beerbäume anzupflanzen. Die letzteren gedeihen vorzüglich. (Die 
Rentabilität dieser Kultur wird von allen Fachleuten bestritten. 
D. Herausg.) 

Ueber die Plantagen im Bezirke Tanga berichtet das dortige 
Bezirksamt: Die bedeutendsten Plantagen im Bezirk sind die der 
Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft in Derema, Nguelo und Muva. 

Die beiden ersten, in Sfld-Usambara gelegenen Plantagen 
betrieben neben etwas Theepflanzungen den Kaffeebau. Es 
wird sowohl arabischer als Liberia-Kaffee angepflanzt. Die Plantage 
Derema wird von einem Engländer, Mr. Cowley, wohl dem be- 
wandertsten Pflanzer des Bezirks, dem zwei Europäer zu Seite 
stehen, verwaltet. Die Arbeiter bestehen aus Chinesen und Javanen, 
in neuerer Zeit sind auch eingeborene Arbeiter (Wabondei und 
Wanjamwesi) für die Plantage angeworben worden. Klagen seitens 
der Arbeiter sind sehr selten. Herr Cowley mag zur Zeit 110000 
bis 120000 Kaffeepflanzen ausgesetzt haben, die sehr gut stehen 
und zum Theil Mannesgrösse erreicht haben. Grösseren Umfang 
als Derema bat die von Herrn Rowehl unter Unterstützung meh- 
rerer Europäer geleitete Plantage Nguelo. Es sind ungefähr 
220000 Kaffeepflanzen ausgesetzt, die ebensogut als in Derema 
stehen. Das Herrn Rowehl zur Verfügung stehende Arbeiter- 
material besteht aus Javanen, Chinesen und Eingeborenen. An 
Leuten aus der Umgegend, insbesondere an Tagelöhnern, fehlt es 
zur Zeit auf Nguelo. 

Die in Nguelo wie in Derema aufgetretene Hemileiakrank- 
heit hat anscheinend keinen grossen Schaden verursacht und wird 
mit Erfolg bekämpft. 

Die Palmenplantage von Muoa steht vorzüglich und ver- 
spricht einen schönen Erfolg. Von den Heuschrecken ist der 
dortige Distrikt glücklicherweise verschont geblieben. Ausgesetzt 
sind zur Zeit an 40000 Kokospalmen. Klagen seitens der Ar- 
beiter, welche aus Eingeborenen bestehen, sind nicht vorgekommen. 
Leiter der Plantage ist der Deutsch-Amerikaner Thieme. 

In der Pflanzung der Usambara-Kaffeebauges ellschaft, 



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— 101 — 

Büloa, mögen etwa 20000 bis 30000 Kafteepflanzen ausgesetzt 
sein. Leiter der Plantage war bis vor Kurzem Herr Boekner, in 
letzter Zeit bat Herr Wiegand die Leitung übernommen. Die 
Plantage wurde bis Juli v. J. von vier Europäern und wenigen 
eingeborenen Arbeitern bewirtschaftet. Anfang August brachte 
Herr Boekner aus dem Hinterlande von Lindi 250 Arbeiter nebst 
einigen Frauen und Kindern. Von diesen Arbeitern sind später 
einige entwichen. 

Einen unerwarteten Aufschwung nimmt in der letzten Zeit 
die bei Amboni gelegene Plantage der Firma Karl Perrot & Co. 
Während die Plantage bis zum Frühjahr nur über wenige Ar- 
beiter verfügte und mit ihren kleinen Versuchen aller möglichen 
Pflanzen einen nicht ganz unbedenklichen Eindruck machte, sind 
jetzt, nachdem dem strebsamen Landwirth Weber ein grösserer 
Spielraum gegeben ist, in wenigen Monaten 8000 Liberia-Kaffee- 
pflanzen und an 18000 Kokospalmen ausgesetzt worden. Die 
Baumwolle, die bisher auf der Plantage viel, aber mit geringem 
Erfolg angepflanzt war, soll nur nebenbei als Schattenpflanze für 
den Kaffee verwendet werden. Der Kaffee scheint gut fortzu- 
kommen, auch die noch im Samenbeet befindlichen 57000 Pflanzen 
sehen sehr gut aus. Die ausserdem auf der Plantage befindlichen 
Kantschakbäume kommen nicht schlecht fort, aber anscheinend 
nicht so gut, wie der Kaffee, auf welchen ebenso, wie auf Kokos- 
palmen, der Plantagenleiter seine Thätigkeit konzentriren will. 
Die Plantagenarbeiter sind Wabondei und Wadigo; Klagen der- 
selben sind trotz der Nähe von Tanga nie vorgekommen. 

Auf der bei Tanga gelegenen, Baron von St. Paul Ulaire 
gehörigen Pflanzung wird unter Leitung eines R6union-Creolen 
vorwiegend Kautschuk gepflanzt. Zur Zeit sind an 30000 Kaut- 
schukpflanzen ausgesetzt, die recht gnt stehen; in diesem Jahre 
jedoch wegen der anhaltenden Trockenheit nicht dieselben Fort- 
sehritte, wie in den früheren Jahren gemacht haben. Die auf der 
Pflanzung befindlichen Kokospalmen haben unter den Heuschrecken 
sehr gelitten. Kaffee, Thee, Kautschuk, Vanille, sowie europäische 
Gemüse sind von den Heuschrecken nicht berührt worden. Die 
Vaniüepflanzung lässt die über diesen Versuch gehegten Erwar- 
tungen hinter sich. 

Die Tabaksplantage Lewa der Deutsch-Ostafrikanischen 
Plantagen-Gesellschaft im Bezirke Pangani hat in diesem Jahre 
eine grosse Ernte gehabt. 



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— 102 — 

Die Baumwollplantage der Deutch-Ostafrikaniscken Gesell- 
schaft in Kikogwe bei Pangani entwickelt sich unter der vor- 
züglichen Leitung ihres Verwalters Lauterborn gleichmässig gunstig 
weiter. 

Die Vanillenplantage der L. & 0. Hansing Mriraa Land- 
und Plantagen-Gesellschaft in Eitopen bei Bagamoyo hat ihren 
Bestand an Vanille um etwas vermehrt und in diesem Jahre die 
ersten Proben versandt, im nächsten Jahre ist auf eine grössere 
Ernte zu rechnen« In der Missionsstation Mrogoro sind die älteren 
Kaffeepflanzen sämmtlich durch Käfer vernichtet worden. Die 
Station ist aber bemüht, durch Neupflanzungen die Kultur des 
Kaffees wieder zu heben. 

Auf der Plantage des Herrn von Quast bei Mikindani ist 
die Baumwollkultur aufgegeben worden, weil der Er- 
trag hinter den Anbaukosten zurückgeblieben ist. Der Besitzer 
hat sich deshalb neben der schon bisher betriebenen Kultur der 
Kokospalme dem Anbau von Sesam zugewandt. 

Für die Verbesserung der Seeverbindungen ist der 
Erwerb zweier neuer Dampfer „Rovuma" und „Rufiyi", sowie 
zweier Zollkreuzer durch das Gouvernement von grosser Bedeutung. 
Leider hat die „Rufiyi" bei der Ausreise im Suezkanal eine Kolli- 
sion gehabt, musste in Folge dessen reparirt werden und dann, 
da der inzwischen heftig eingesetzte Südwestmonsun die Reise 
durch den indischen Ocean nicht gestattete, mehrere Monate in 
Aden liegen bleiben. Es ist zu hoffen, dass nunmehr nach er- 
folgter Rückkehr der „Rufiyi" sich die so sehr wünschenswerthe 
regelmässige wöchentliche Verbindung zwischen Sansibar, Bagamoyo 
und Dar-es-Salaam durch einen Regierungsdampfer wird herstellen 
lassen. Die „Rovuma", und ebenso die völlig gleichgebaute 
„Rufiyi" entspricht vollkommen den Anforderungen, welche an 
einen kleinen Regierungsdampfer in den Tropen zu stellen sind. 
Die beiden Zollkreuzer dienen zwar in erster Linie und last aus- 
schliesslich den Zwecken der Zollverwaltung, da sie aber auf ihren 
Fahrten regelmässig auch einige Zollämter berühren, so kommen 
sie als Postgelegenheit auch in Betracht. 

Die Verkehrswege zu Lande haben im letzten Jahre 
überall erhebliche Verbesserungen erfahren. Die Stationen im 
Innern benutzen den ihnen zu Gebote stehenden Einfluss, um durch 
die Häuptlinge breite fahrbare Wege bauen zu lassen und kon- 
troliren gelegentlich bei Bereisung des Bezirks die Instandhaltung 



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— 103 — 

derselben. An schwierigen Flussübergängen sind durch das Gouver- 
nement selbst Brücken gebaut worden, beispielsweise mehrere auf 
der Karawanenstrasse nach dem Kilima-Ndjaro. 

Die altbewährte Methode, den Wegebau durch die Ein- 
geborenenhäuptlinge bewerkstelligen zu lassen, ist in den Küsten- 
bezirken nicht anwendbar, weil es hier an Häuptlingen, welche 
eine genügende Macht ausüben, fehlt. Das Gouvernement hat 
deshalb hier den Wegebau selbst in die Hand nehmen müssen. 
Den unmittelbaren Anstoss hierzu gab die in Folge der Dürre des 
Jahres und der durch die Heuschrecken allenthalben angerichteten 
Verwüstungen drohende Hungersnoth. Das Gouvernement erkannte 
seine Pflicht, der Bevölkerung durch Verschaffung von Arbeits- 
gelegenheit die Möglichkeit zum Erwerbe des Lebensunterhaltes 
zu bieten. So erhielten die zumeist bedrohten Bezirke Tanga, 
Bagamoyo und Dar-es-Salaam unter Eröffnung eines Kredits von je 
10000 Mark die Ermächtigung, öffentliche Arbeiten, namentlich 
Wege, welche für das Schutzgebiet von dauerndem Nutzen sind, 
auszuführen. Während in Bagamoyo hiervon, da ein Nothstand 
noch nicht vorliegt, bisher kein Gebrauch gemacht worden ist, 
wird in Tanga, im Einverständniss mit dem dortigen Vertreter 
der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, von Tanga aus nach 
Sega eine fahrbare Strasse gebaut, welche die Fortführung der 
von der Deutsch - Ostafrikanischen Gesellschaft zur Erschliessung 
ihrer Plantagen im Handelgebirge in Arbeit genommenen Strasse 
bilden soll. Der Andrang von Arbeitern zu diesem Wege ist 
sehr stark und zeigt, dass bereits Mangel an Lebensmitteln herrscht. 
Der leitende Ingenieur beschäftigt 300 Arbeiter, eine grössere 
Zahl anzunehmen, ist bei der Art der Arbeit und der geringen 
Zahl von Europäern (einem Ingenieur und zwei Aufsehern) nicht 
möglich. 

Von Dar-es-Salaam aus wird ein 6 m breiter Weg nach den 
Pugu-Bergen unter Benutzung der zum Theil noch vorhandenen 
Spuren der alten, von dem Engländer Mackinnon angelegten 
Strasse gebaut. 

Da diese Arbeiten erst kurze Zeit im Gange sind, so können 
sie naturgemäss eine Umgestaltung des Transportwesens noch nicht 
hervorgerufen haben. Der Gütertransport findet noch wie bisher, 
entweder wo schiffbare Wasserläufe sind, auf Dhaus oder Ein- 
bäumen, oder zu Lande auf den Köpfen der Neger statt. 

Das wichtigste neue Verkehrsmittel ist die von Tanga aus- 



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— 104 — 

gehende Eisenbahn. Sie ist bis 26 km von Tanga tracirt, die 
Geleise sind bis auf 15 km gelegt Diese Strecke ist am 16. Ok- 
tober 1894 dem Verkehr übergeben worden, nachdem sie schon 
einige Zeit mit Arbeiterzfigen befahren worden ist. Der Ein- 
schnitt, der. von der Höhe von Tanga nach dem Hafen gezogen 
worden ist, harrt noch der Vollendung. Während die Strecken- 
arbeiten von Unternehmern ausgeführt worden sind, beschränkt 
sich die Thätigkeit der Eisenbahnverwaltung neben der Bfireau- 
arbeit im Wesentlichen auf die Legung der Trace und den Bau 
der Gebäude. An Gebäuden bestehen am Strande das umfang- 
reiche Direktionsgebäude, wohl das schönste und am bequemsten 
ausgestattete Haus in Tanga, die Beamtenwohngebäude, von denen 
das eine recht gut ist. Die Maschinenwerkstatt ist schon seit 
dem Winter vollendet, während das Stationsgebäude nur bis zur 
Hälfte des Rohbaues gediehen ist. 

Von einem nennenswerten Verkehr der Eisenbahn wird kaum 
vor Weiterführung der Linie nach Korogwe die Rede sein. Erst 
Korogwe bietet durch den starken Mais* und Mtamabau der Um- 
gegend Aussicht auf ständige Frachten. Die fruchtbare Gegend 
wird bald von Europäern aufgesucht werden, und überdies wer- 
den, nachdem die Bahn Korogwe erreicht hat, auch die von der 
Umgegend des Eilima-Ndjaro kommenden Karawanen in Korogwe 
die Bahn benutzen, da die Entfernung dieses Ortes von der Küste 
die Umladung der Guter lohnt. 

Auf dem Viktoria-Nyanza-See dienen zum allgemeinen 
Transport die Kanoes, und zwar hauptsächlich die gutgebauten 
Wasessekanoes, welche von den in unseren Gebieten angesiedelten 
Völkern gekauft werden. Auf Ukerewe werden mächtige Ein- 
bäume gebaut, die aber sehr schwerfällig und schlecht zu regieren 
sind, so dass sie sich nicht zu weiteren Fahrten eignen. Sonst 
werden in unserem Gebiete nur sehr ärmliche Kanoes zum Fischen 
und nur für den kürzesten Verkehr gebaut. 

An Segelbooten befinden sich augenblicklich auf dem See 
drei deutsche und zwei englische. Die drei deutschen sind im 
Besitz des Gouvernements, sämmtlich einmastig, ungedeckt, aus 
Holz gebaut und waren ursprunglich bestimmt, bei den Aufnahmen 
der deutschen Küsten des Sees als Beförderungsmittel z« dienen. 
Eine Fahrt in ihnen gehört nicht zu den Annehmlichkeiten, ist 
aber immer noch dem Transport durch Kanoes vorzuziehen. Die 
Fahrt Muanza— Bukoba dauert 4 bis 8 Tage, doch hat der „Fürst 



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— 105 — 

Wied", das grösste der Boote und der schnellste Segler auf dem 
See, allerdings anter nur günstigen Bedingungen, die Strecke ein* 
mal in 28 Standen zurückgelegt. Die Entfernung beträgt direkt 
200 km, doch muss man, da man sich nach der Küste halten oder 
von Insel zu Insel laufen muss, 300 km zurücklegen. 

Das grössere englische Boot ist als Kutter getakelt, mit einer 
Kajüte versehen, aus Stahlplatten zusammengesetzt, und kann 
ausser der Bemannung 80 bis 100 Lasten fortbringen. Es ist im 
Jahre 1891/92 durch unser Gebiet zum See transportirt und in 
Nassa zusammengesetzt worden. Es ist unstreitig das seetüchtigste 
Boot auf dem See, segelt aber sehr langsam, da es im Verhält- 
niss zu seiner Bauart zu niedrige Masten nnd zu kleine Segel 
hat» In Folge des vollständigen Mangels an Handwerkern in 
Uganda, haben die Engländer diesen Mangel noch nicht abstellen 
können. Das Boot gehört der englischen Church- Mission-Society^ 
wird aber ausschliesslich von der englischen Begierung in Uganda 
benatzt. Das der Begierung gehörige Boot, ein sehr kleines Stahl- 
boot, haben die Engländer bei ihrer letzten Expedition nach Unyoro 
nach dem Albert-See gebracht. 

Das letzte der Boote ist Eigenthum des Elfenbeinhändlers 
Stokes, aus Holzsektionen mit Stahlrippen gebaut und ebenfalls 
als Kutter getakelt, aber ungedeckt. Es ist im Jahre 1887 zum 
See gebracht worden und schon ziemlich verrottet, da es jetzt 
bald sieben Jahre auf dem See ist, stets im Gebrauch war und 
nur Wangwaner als Bemannung gehabt hat. Es kann etwa 
60 Lasten fortschaffen. 

Im Laufe des Jahres, vom 1. Juli 1893 bis dahin 1894, sind 
zwei neue Stationen zu den bisherigen hinzugekommen und 
zwar die von dem Major von Wissmann während seiner Expedition 
nach dem Nyassa-See am Nordende dieses Sees angelegte und 
nach Auflösung dieser Expedition vom Kaiserlichen Gouvernement 
übernommene Station Langenburg und die als vorgeschobener 
Posten gegen die Uhehe gegründete Station Ulanga am Flusse 
gleichen Namens. 

Die Aufgabe der Stationen des Innern ist in erster Linie 
eine militärische, sie haben für die Buhe in ihrem Bezirke zu 
sorgen und ihn vor fremden Einfällen zu schützen. Daneben 
sollen sie auch auf die Entwickelung des Landes und den Aus- 
bau der Verkehrswege einwirken. In der Rechts pflege be- 
schränken sie sich auf die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen 



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— 106 — 

den Häuptlingen, indem sie so die früher übliche Austragung durch 
die Waffen verhindern. Einer Einmischung in die inneren Ange- 
legenheiten enthalten sie sich und erreichen dadurch, dass die 
Gebräuche der Eingeborenen berücksichtigt werden und die ein- 
flussreichen Häuptlinge deutschfreundlich erhalten bleiben, ohne 
dass das Ansehen der Regierung darunter leidet. 

Eine wichtige Neuerung ist durch die Kaiserliche 
Verordnung vom 2. Mai 1894 getroffen worden. Bisher waren 
nur das früher dem Sultan von Sanzibar gehörige Küstengebiet 
sammt dessen Zubehörungen und die Insel Mafia sowie das im 
Schutzbrief der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft aufgeführte 
Gebiet, das heisst die Landschaften Useguha, Nguru, Ukami und 
Usagara als eigentliches Schutzgebiet anzusehen, in welchem nach 
den Bestimmungen des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit 
für das bürgerliche Recht die Reichsgesetze und das preussische 
Allgemeine Landrecht, für das Strafrecht das Reichs-Strafgesetz- 
buch und die sonstigen Strafbestimmungen der Reichsgesetze gelten. 
Ausserhalb dieses eigentlichen Schutzgebietes, also in der In- 
teressensphäre galt deutsches Recht nicht. Durch die neue Kai- 
serliche Verordnung ist nun die Möglichkeit gegeben, diejenigen 
Theile, für welche das Bedürfniss vorliegt, durch Einbeziehung 
in das eigentliche Schutzgebiet unter die Geltung des deutschen 
Rechtes zu bringen. Dies wird überall da zu geschehen haben, 
wo sich europäische Niederlassungen befinden. 

Die Regelung des Im mo biliar rechts war bisher auch im 
eigentlichen Schutzgebiete dem Reichskanzler und mit dessen Ge- 
nehmigung dem Gouverneur überlassen. Auch hierin hat das 
vergangene Jahr wichtige Neuerungen, welche dem Immobiliar- 
recht eine feste Grundlage geben, gebracht. Es ist eine Ent- 
eignungsverordnung erlassen worden und durch die Kaiserliche 
Verordnung vom 24. Juli 1894 ein dem preussischen Eigenthums- 
erwerbsgesetz und der Grundbuchordnung nachgebildetes Iramobi- 
liarrecht begründet worden. Es ist unter Rücksichtnahme auf die 
besonderen Verhältnisse des Schutzgebietes dem Gouverneur über- 
lassen worden, den Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Ver- 
ordnung in jedem Bezirke zu bestimmen. Dies wird davon ab- 
hängen, wie weit die Vorarbeiten durch Vermessung der Grund- 
stücke gediehen sind. In Dar-es-Salaam wird die Einführung dem- 
nächst erfolgen können. Nach Dar-es-Salaam wird Tanga an die 
Reihe kommen, weil in jenem Bezirke das Plantagengebiet Handel 



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— 107 — 

liegt. Dorthin ist ein Feldmesser gesandt worden, am das ganze 
Handelgebirge kartographisch festzulegen und die bereits vorhan- 
denen Plantagen zn vermessen. 

Die wissenschaftliche Station am Kilimandscharo, die 
mit Hilfe des Afrikafonds und mit Unterstützung der Königlich 
Preussischen Akademie der Wissenschaften und der Deutschen 
Kolonialgesellschaft Anfang 1893 gegründet wurde, hat nach Be- 
endigung der kriegerischen Unruhen eine sehr umfangreiche und 
lohnende Thätigkeit entwickeln können. Der inzwischen in die 
Heimath zurückgekehrte Pflanzenphysiologe Dr. Volkens hat ausser- 
ordentlich reichhaltige botanische Sammlungen zurückgebracht, die 
hinsichtlich der Phanerogamen die Flora des Kilimandscharo als 
festgelegt gelten lassen können. Von den meteorologischen Be- 
obachtungen liegt ein abgeschlossener Jahreszyklus vor. Dr. Lent 
hat an der Fertigstellung einer genaueren topographischen Karte 
des Gebirges, die seinen geologischen Aufnahmen als Unterlage 
dienen sollte, unermüdlich gearbeitet und dürfte mehr als die 
Hälfte der auf Sektionen bemessenen Karte von Dr. Lent fertig- 
gestellt worden sein. Leider hat ein unerbittliches Geschick den 
hochverdienten opferwilligen Forscher, der, wie seine überaus 
klaren und sachlichen Berichte über die wirthschaftliche Nutzbar- 
machung des Schutzgebiets beweisen, sicher dereinst noch einmal 
berufen gewesen wäre, die kolonialen Interessen in hohem Masse 
zu fördern, mitten in der Arbeit seiner Wirksamkeit entrissen. 
Zusammen .mit dem an die Stelle Dr. Volkens getretenen Arzt 
und Zoologen Dr. Kretschmer ist er in dem Rombogebiet das 
Opfer eines heimtückischen Ueberfalls der Eingeborenen geworden. 
Dieser wahrhaft schmerzliche Verlust hat in den weitesten Kreisen 
das lebhafteste Bedauern erregt. Ein Theil der Tagebücher des 
Dr. Lent ist von der Deutschen Kolonialgesellschaft bereits ver- 
öffentlicht worden. Für die Sicherstellung des* jedenfalls sehr 
reichhaltigen wissenschaftlichen Nachlasses von Dr. Lent sind alle 
nöthigen Anordnungen getroffen worden. Die Bearbeitung des 
reichen kartographischen Materials der Emin Paschaexpedition 
und die Herausgabe einer grossen Karte von Deutschostafrika im 
Massstab von 1 : 300000 im Anschluss an dieselbe, über welche 
Angelegenheit der vorjährige Bericht eingehend sich verbreitet 
hat und deren Erledigung der sachverständigen Hand Dr. E. 
Kieperts anvertraut ist, wurde im Laufe dieses Jahres so gefördert, 
dass die ersten Blätter dieser etwa 40 Sectionen umfassenden 



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— 108 — 

Karte, die Gebiete zwischen Mpwapwa und dem Manyarasee be- 
treffend, demnächst in den Druck gehen werden. Die hierauf be- 
züglichen Arbeiten erlitten im Sommer eine mehrroonatliche 
Unterbrechung durch die eilige Herausgabe einer grossen Karte 
im Massstab 1 : 500000, welche die geographischen Resultate der 
Nyassaexpedition des Gouverneurs Freiherrn von Schele zur Dar- 
stellung bringt. Die Herstellung dieser im wesentlichen auf den 
vorzüglichen Aufnahmen des Kompagnieführers Bamsay beruhenden 
Karte wurde mit Aufbietung aller Kräfte so gefördert, dass einige 
Abzüge derselben von der neuen Wahehe-Expedition des Gou- 
verneurs, die im September v. J. die Küste verliess, noch mitgeführt 
werden konnten. Die Eile der Herstellung gestattete es nicht, 
die überaus umfangreichen geographischen Forschungsresultate 
Dr. Stuhlmanns in Usaramo für die Karte noch vollständig aus- 
zunutzen. Dieselben müssen daher in ihrer endgiltigen Bearbeitung 
der grossen Ostafrikakarte vorbehalten bleiben, ebenso wie dessen 
allerletzte Aufnahmen im Wami- und Ulugurugebiec. Dr. Stuhl- 
mann ist auf diesen im letzten Jahre von ihm ausgeführten Bund- 
reisen in den Küstengebieten auf das eifrigste bemüht gewesen, 
alle Wissenszweige zu fördern; zahlreiche und sehr werthvolle 
ethnographische, zoologische und botanische Sammlungen sind von 
ihm hier eingetroffen. 

Der Postverkehr hat sich in der Zeit vom 1. Juli 1893 
bis dahin 1894 wie folgt entwickelt: 

Telegramme wurden aufgegeben 13047, aufgenommen 
12848 und im Durchgangsverkehr bearbeitet 14212 Stück. 
Packetsendungen ohne Werthangabe wurden aufgegeben 
980 Stück mit 2689,50 kg Gewicht, während 1662 Stück 
mit 5489,50 kg Gewicht eingingen. 
Postanweisungen wurden eingezahlt 5844 Stück im Be- 
trage von 1009489,44 Mk. und ausgezahlt 2188 Stück 
im Betrage von 310518,77 Mk. 
Die Zahl der bezogenen Zeitungen und Zeitschriften be- 
trug 387 Stück. 
Ferngespräche wurden bei den Postanstalten angenommen 
1481 Stück, während 1559 Stück von auswärtigen Post- 
anstalten angemeldet wurden. 
Die Bauverwaltung hat im abgelaufenen Jahre eine recht 
rege Thätigkeit an allen Stationsorten entwickelt. Ausser zahl- 
reichen Reparaturen und Neubauten wurden viele neue Brunnen 



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— 109 — 

angelegt, sowie auch mehrere Brücken, meist au» Holz gebaut. 
Bei Tanga, Dar-es-Salaam, auf der Nordspitze der Insel Mafia and 
auf Süd-Fanjove wurden Leuchttürme errichtet, auf deren drei 
erstgenannten bereits die Feuer brennen. Ferner wurde zur Ver- 
besserung der sanitären Verhältnisse in Dar-es-Salaam der zwischen 
diesem Platze and Upanga belegene Snmpf durch ein zweck- 
mässiges Entwässerungssystem trocken gelegt und endlich für den 
Versuchsgarten in Dar-es-Salaam eine Bewässerungs- und Be- 
rieselangsanlage in Anschlags an den bereits vorhandenen Wind- 
motor geschaffen. 

Im Laufe des Jahres hat die Auflösung des Deutschen 
Antisklaverei-Komitees stattgefunden. Im Dezember 1898 
begannen die Verhandlungen zwischen dem Gouvernement und der 
Generalvertretung des Antisklaverei-Komitees über die Uebernahme 
der dem letzteren am Victoria-Nyansa und auf dem Schire ge- 
hörigen Fahrzeuge und Materialien, sowie die Verhandlungen über 
die Uebernahme der in Bagamoyo lagernden Materialien und des 
daselbst in zerlegtem Zustande befindlichen Dampfers „Doktor 
Carl Peters." 

Der Besitz am Victoi ia-Nyanza wurde im Dezember vertrags- 
mässig angetreten mit der Massgabe, dass die Gehälter der dort 
befindlichen Angestellten des Antisklaverei-Komitees, soweit die- 
selben nicht zur Entlassung gelangten, mit dem 1. Februar 1894 
auf Reichsfonds übergingen. 

Im Januar wurden seitens des Gouvernements die in Baga- 
moyo befindlichen Materialien und der Peters-Dampfer von der 
dortigen Generalvertretung des Antisklaverei-Komitees einstweilen 
zur Aufbewahrung übernommen. Ebenso wurde im Januar der 
Schiffsführer Schambacher nach dem Schire gesendet, um die 
dortigen Fahrzeuge, Dampfer „Pfeil" mit Leichtern und Stahlbooten, 
zu übernehmen und mit dem ihm beigegebenen Personal ordnungs- 
gemäss zu verwalten. Die Einnahmen beschränkten sich zunächst 
auf zeitweilige Leichtermiethen. Am 22. April wurde der Dampfer 
„Pfeil" zu einer Fahrt nach Schiromo für 50 Pfund englisch von 
der Lakes-Kompagnie gechartert. Die Fahrt misslang, da der 
„Pfeil" für den derzeitigen Wasserstand zu tief ging. Derselbe 
kann überhaupt wegen seines Tiefgangs höchstens 4 Monate im 
Jahre auf dem Schire verwendet werden. 

Die Materialien und Fahrzeuge des Deutschen Antisklaverei- 
Komitees gingen nach den geschlossenen Verträgen nur in den 



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— 110 — 

Gewahrsam des Gouvernements über und werden von demselben 
für Rechnung und Gefahr des Komitees verwaltet. Am Victoria- 
Nyanza werden die Vorräthe an Stoffen und Esswaaren, nachdem 
eine genaue Inventarisirung stattgefunden hat, von der Stations- 
besatzung ailmälich verbraucht. 

Die am Nyanza mit übernommenen drei Segelboote finden die 
vielfachste nützliche Verwendung im Dienste der Stationen Muanza 
und Bukoba. Zur Zeit sind zwei der Boote mit Bemannung an 
Stokes so vermiethet, dass dieselben zusammen einen monatlichen 
Beingewinn von 195 Rupien abwerfen. 

Die in Bagamoyo ruhenden Materialien des Deutschen Anti- 
sklaverei-Komitees wurden in Gemässheit einer Bestimmung des 
Auswärtigen Amtes im April der Deutsch-Ostafrikanischen Gesell- 
schaft zum Zwecke der Veräusserung für Rechnung des Komitees 
übergeben. Der Dampfer „Peters" befindet sich noch im Gewahrsam 
des Gouvernements. Derselbe wurde im Mai durch Techniker des 
Gouvernements einer eingehenden Prüfung unterzogen, wobei fest- 
gestellt wurde, dass zum Ersatz der fehlenden 1 heile und Zube- 
hörstücke desselben etwa 12000 Mark erforderlich sein würden. 
Als Flussdampfer ist der „Peters" wegen seines Tiefgangs un- 
brauchbar. 

Der vom Gouvernement am Nyassa übernommene Dampfer 
mit Zubehör „Hermann von Wissmann u ist unzweifelhaft zur Zeit 
das beste Fahrzeug auf dem See. Er findet als Fracht- und 
Passagierdampfer, besonders nachdem bei Gelegenheit der Nyassa- 
Expedition seitens des Gouverneurs ein fester Fahrplan eingerichtet 
ist, die ausgiebigste Verwendung. Wie sich das finanzielle Er- 
gebniss des Dampfers bei längerer Indienstbaltung desselben er- 
weisen wird, lässt sich zur Zeit noch nicht sicher übersehen. Das 
Erträgniss desselben wird dadurch geschmälert, dass seitens des 
Herrn Majors von Wissmann aus sicherlich stichhaltigen Beweg- 
gründen den evangelischen und katholischen Missionen am See 
das Recht kostenlosen Personen- und Frachtverkehrs auf dem 
„Hermann von Wissmann" zugestanden ist. Dieses, solange wie 
der Dampfer im Betriebe bleibt, aufrecht zu erhaltende Privileg 
der Missionen soll eine Belohnung für die Dienste sein, welche die 
Missionen für die Arbeiten und Ziele des Antisklaverei-Unter- 
nehmens geleistet haben. 

Am 1. Oktober 1893 wurde auf den Innenstationen Kilossa, 
Kisaki , Masinde , Marangu Geldverpflegung eingeführt. 



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— 111 — 

Dieselbe wurde nach Fertigstellung der Station Moscbi auch auf 
diese ausgedehnt. Auf den betreffenden Stationen werden nebenbei 
zwar immer noch in kleineren Mengen Tauschartikel vorräthig 
gehalten und gegen Verrechnung des Beschaffungswertes in baar 
an Farbige und Europäer der Besatzung abgegeben, aber im 
Grossen und Ganzen erfolgt die Löhnung in Baarzahlung oder in 
Baardepositen. Europäische Händler und auch Inder oder Mrima- 
leute haben sich auf diesen Stationen als Kaufleute angesiedelt 
und besorgen die laufenden Bedürfnisse der Besatzung. Die Geld- 
verpflegung hat sich bisher gut bewährt, das Rechnungswesen ver- 
einfacht und die friedlichen Regierungskarawanen verringert. Auf 
der Station Mpapua soll Geldverpflegung eingeführt werden, wenn 
die für dort geplante Filiale der Deutsch-Ostafrikanischen Gesell- 
schaft errichtet ist. In Tabora und den Seenstationen erscheint 
die Einführung der Geldverpflegung zur Zeit noch nicht thunlich. 
Jedoch wird der Ausdehnung derselben fortwährende Aufmerk- 
samkeit gewidmet. 

Das Schutzgebiet hat im Berichtsjahre einen Zuwachs an 
Land erhalten. Ein Landstreifen südlich des Bovuma bis nahe 
an das Kap Delgado stand früher, ebenso wie der Küstenstreifen 
des Schutzgebietes, unter der- Hoheit des Sultans von Sansibar. 
Da die deutsche Regierung, zunächst nur das Land bis zum 
Rovuma in seine tatsächliche Verwaltung übernommen hatte, so 
hielten sich die Portugiesen für berechtigt, ihre Kolonie nördlich 
bis an den Rovuma stillschweigend auszudehnen und errichteten 
dort am Flusse und in dem Orte Kionga kleine Militärposten. 

In diesem Jahre wurden aber die Ansprüche Deutschlands 
geltend gemacht und am 17. Juni 1894 die deutsche Flagge in 
Kionga gehisst. Da die dortige portugiesische Lokalbehörde sich 
zum Zurückweichen nicht für berechtigt hielt, so wurde das 
Nebeneinandergehen der beiden Flaggen vereinbart, bis die Frage 
durch Verhandlungen der beiden Regierungen entschieden sei. 
Dies ist jetzt in der Weise geschehen, dass die Linie 10° 40' 
südlicher Breite vom Meere bis zum Zusammentreffen mit dem 
Bovuma die Grenze bilden soll. Eine Festlegung der Grenze 
durch geographische Sachverständige ist vorbehalten, bis dahin 
wird sie durch Kommissare der beiderseitigen Kolonien vorläufig 
bestimmt und kenntlich gemacht werden. 

Der Besitz der Rovumamündung wird es dem Gouvernement 
ermöglichen, dem gerade in jener Gegend noch blühenden Sklaven- 



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— 112 - 

handel erfolgreicher entgegenzutreten, zumal die beiden netten 
Zollkreuzer, welche vorzüglich laufen und die See halten können, 
auf ihren Kontroifahrten auch auf Sklavendaus fahnden. Aber 
auch mit diesen ausgezeichneten Httlfsmitteln wird es für die 
nächste Zeit noch schwierig sein, den Sklavenschmuggel gänzlich 
zu verhindern. Die Küste, namentlich im Süden, ist nicht mit 
einer für diesen Zweck genügenden Zahl von Posten versehen; 
sie bietet zu viele Schlupfwinkel. 

Es sind auch in diesem Jahre einer grossen Anzahl von 
Sklaven Freibriefe ausgestellt worden. Meistens handelt es 
sich dabei um Frauen und Kinder, welche weit aus dem Innern 
nach der Küste geschleppt worden sind. Diese werden, soweit 
sich ihre Bückschaffung in die Heimath nicht ermöglichen lässt, 
den Missionsanstalten zur Erziehung überwiesen. Letztere über- 
nehmen diese befreiten Sklaven gern, da sie dadurch für ihre 
Missionsthätigkeit Material erhalten. Da darin aber gleichzeitig 
eine Unterstützung der Regierung liegt, welcher dadurch die Sorge 
um die Befreiten abgenommen wird, so zahlt die Regierung für 
jedes von ihr einer Mission überwiesene Sklavenkind einen Jahres- 
zuschuss von 25 Mk. Es sind auch Erhebungen über die Zahl 
der schon früher überwiesenen Kinder angestellt und den Missionen 
die entsprechenden Summen ausgezahlt worden. 

Militärische Ereignisse sind die von dem Gouverneur 
auf seiner Expedition nach dem Nyassa*See vorgenommene Züch- 
tigung des Mafitihäuptlings Schabruma, der sich 
häufiger räuberischer Einfälle in das Hinterland von Kilwa schuldig 
gemacht hatte, ferner eine von zwei Kompagnien ausgeführte kurze 
Expedition nach Useguha gegen Bana Heri. Dieser war im vorigen 
Jahre wegen Unbotmässigkeit ausgewiesen und seines Vermögens 
verlustig erklärt worden. Anfangs dieses Jahres erschien er trotz- 
dem wieder auf seinem alten Sitze Mlembule bei Sadani und sam- 
melte dort Anhänger. Den beiden gegen ihn ausgesandten Kom- 
pagnien, welche die von ihm erbaute Borna bei Palamakala 
stürmten, gelang es zwar nicht, der Person Bana Heris habhaft 
zu werden, sie wussten aber seinen Anhang derartig zu schwächen, 
dass, zumal der als Seele der Feindseligkeiten geltende Neffe Bana 
Heris, Abdalla Heri, fiel, an eine Wiederaufnahme der Feindselig- 
keiten kaum zu denken ist. 

Auch im Süden des Schutzgebietes wurde von zwei Kompag- 
nien eine kurze Expedition unternommen, und zwar im Juli v. J. 



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— 113 — 

gegen den am Mavudjifluss bei Kilwa angesessenen berüch- 
tigten Sklavenhändler Hassan bin Omar. Es kam 
zu einem heftigen Kampfe, aber auch hier gelang die Ergreifung 
des Gegners nicht. Wohl als ein Racheakt für diesen Besuch ist 
der am 7. September durch Hassan mit seinem starken Anhange 
ausgeführte Ueberfall Eilwas anzusehen. Eine Woche vorher war 
der Gouverneur mit allen verfügbaren Truppen zu der Expedition 
gegen die Wahehe von Dar-es-Salaam abmarschirt. Hassan bin 
Omar hatte mit diesem Umstände gerechnet, er hat sich aber ver- 
rechnet, denn er und sein Anhang haben sich blutige Köpfe in 
Kilwa geholt und scheinen die Lust zur Wiederholung des An- 
griffes verloren zu haben. Bemerkenswerth hierbei war noch die 
Thatsache, dass die oberirdische Telegraphenleitung zwischen Dar- 
es-Salaam und Kilwa in der Nähe des letzteren Ortes mehrmals 
durchschnitten wurde, ein Zeichen, dass auch diese Wilden mit 
der Kultur fortschreiten und sich der Bedeutung des Telegraphen 
wohl bewusst sind. 

Im Innern haben die Militärstationen mehrfach Veranlassung 
gehabt, gegen unbotmässige Häuptlinge oder räuberische Nachbarn 
zu Felde zu ziehen. Namentlich die Wahehe kommen hierbei 
in Betracht. Diese beunruhigen fortgesetzt die Karawanenstrasse 
und die ackerbautreibenden Stämme ihrer Nachbarschaft. Be- 
sonders das Land zwischen Mpapua und Tabora, das seit Auf- 
lösung der Station Uniangwira in Ugogo ohne Besatzung ist, ist 
ihren Einfällen ausgesetzt. 

Die Sicherheit des Handels und des Ackerbaues jener Gegenden 
kann nicht eher gewährleistet werden, als bis die Wahehe gänzlich 
niedergeworfen sind. Aus diesem Grunde ist von dem Gouverneur 
die Expedition mit einer Truppenmacht von sechs Kompagnien 
ins Werk gesetzt worden. Die Expedition hatte mit ganz be- 
sonders grossen Schwierigkeiten zu kämpfen, da in Folge der 
überall, so auch in Uhehe, herrschenden Hungersnoth eine Ver- 
proviantirung im Lande absolut ausgeschlossen war und die ge- 
sammte Verpflegung für Soldaten und Träger dem Expeditions- 
korps von der Küste zugeführt werden musste. Schon vor dem 
Abmarsch der Truppen von der Küste waren am Wege Ver- 
pflegungsmagazine eingerichtet worden und später gingen noch 
immer grosse Karawanen mit Eeis und anderen Lebensmitteln ab. 
Die mit der ganzen Machtentfaltung durch den Gouverneur von 
Schele unternommene Expedition endigte mit der Erstürmung der 

Koloniales Jahrbuch 1895. 8 



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— 114 — 

befestigten Residenz Kuirenga am 30. Oktober und der Nieder- 
werfung der Wahehe, welche jedoch wieder die Nachhut angriffen. 
Eine Station ist in Kuirenga nicht gegründet worden. 

Die Hungersnoth ist entstanden durch die Dürre des 
Jahres und vor allen Dingen durch die ungeheuren Heuschrecken- 
schwärme, die nach den vorliegenden Nachrichten im ganzen 
Schutzgebiete aufgetreten sind. An einigen wenigen Stellen haben 
sie nur geringen Schaden angerichtet, weil die Ernte schon vor 
ihrer Ankunft zum Theil eingebracht war. Wo dies nicht der 
Fall war, nnd das ist in den meisten Gegenden der Fall, haben 
sie die Felder vollständig vernichtet und die Blätter der Kokos- 
palmen bis auf die Bippen aufgefressen. Nur Mhogo (Maniok) 
und Viasi (Süsskartoffeln) sind von ihnen verschont geblieben. 
Deswegen hat sich die Bevölkerung daran gemacht, auf den ver- 
wüsteten Feldern diese Früchte anzubauen". Dies kann aber für 
den Unterhalt der Bevölkerung nicht genügen. Das Gouvernement 
hat deshalb grosse Vorräthe von Reis, aus Indien kommen lassen 
und giebt ihn zum Selbstkostenpreise ab. Das Eingreifen des 
Gouverneurs war noth wendig, weil die indischen Händler unter 
Benutzung der Nothlage die Preise für die Lebensmittel be- 
reits ausserordentlich in die Höhe geschraubt hatten. Um der 
Bevölkerung aber auch das zum Ankaufe nöthige Geld zu ver- 
schaffen, bietet das Gouvernement, wie oben bereits ausgeführt 
worden ist, in den nothleidenden Distrikten Arbeitsgelegenheit. 
Ferner ist der Einfuhrzoll auf Nahrungsmittel um 50 Prozent 
herabgesetzt und der Ausfuhrzoll auf dieselben um 100 Prozent 
erhöht worden, damit das in den weniger geschädigten Gegenden, 
namentlich Kilwa, vorhandene Getreide nicht ins Ausland, sondern 
in die nothleidenden Distrikte verschifft werde. 

Die Denkschrift schliesst mit den frommen Wünschen, dass 
das grosse Landesunglück wenigstens die eine gute Seite hätte, dass 
die Bevölkerung, die in diesem Jahre durch die Noth zur Arbeit 
gezwungen wird, dadurch den Segen der Arbeit schätzen lernte. 



Die Betrachtung der Verhältnisse in Ostafrika lässt un- 
schwer erkennen, dass auch in diesem Jahre den wirtschaft- 
lichen Interessen bei Weitem nicht die Rechnung getragen ist, 
welche sie verdienen. Das Prinzip der ostafrikanischen Politik, 
militärische Macht zu entwickeln, welche in der falschen Auf- 
fassung, das Land sichern zu müssen, immer weiter um sich 



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— 115 — 

greift und stets neue Opfer erfordert, ist noch immer der störende 
Moment in der wirtschaftlichen Entwickelung des Landes. Der 
Gang der ostafrikanischen Politik lässt am ersten die Programm- 
losigkeit des Auswärtigen Amtes erkennen, welche von Extrem 
zn Extrem schwankt und daher nicht immer in der Lage ist, 
den wirtschaftlichen Interessen die so nothwendige Förderung 
angedeihen zu lassen. Als Major von Wissmann Herrn von Soden 
weichen musste, fand der erste Systemwechsel statt, wenn man 
von einem solchen reden kann, da Wissmann noch gar nicht in 
der Lage gewesen war, eine Verwaltung einzurichten. Freiherr 
von Soden pflegte vor allem die Ausbildung der Verwaltung, die 
für die ziemlich primitiven Verhältnisse viel zu kostspielig ange- 
legt und ausgedehnt wurde. Sie würde sich haben rechtfertigen 
lassen, wenn ein Aufschwung der ostafrikanischen Verhältnisse 
in Aussicht gewesen wäre, aber die Geschichte der Kolonien zeigt, 
dass nur in den seltensten Fällen, aber dann auch in über- 
raschender Weise, eine Umbildung der Verhältnisse Platz greift. 
Für Ostafrika war dies nicht anzunehmen, und darum hatte eine 
Verwaltung von vornherein sich darauf einzurichten oder, wenn 
dies mit den Mitteln der Kolonie nicht möglich war, nicht un- 
nöthiger Weise die Finanzen des Reiches in Anspruch zu nehmen. 
Dass dies nicht geschehen, sondern ein viel zu komplizirter Ober- 
bau auf einem zu schwachen Unterbau errichtet worden ist, war 
der Fehler des Soden'schen Systems. Die Unruhen im Innern und 
die Schlappen an der Küste hatten die Regierung dann in der Ueber- 
zeugung bestärkt, dass Alles in einer energischen Hand ver- 
einigt werden müsste, und Graf von Caprivi ersah für diese 
Stellung den Herrn von Schele. Es ist nicht bekannt, ob derselbe 
eine besondere Vorbereitung für seine Stellung mitgebracht hat, 
ausser vielleicht seine Zugehörigkeit zu einem vornehmen Truppen- 
theile. Graf von Caprivi hatte weder von den Bedürfnissen einer 
solchen Kolonie noch von den Mitteln und Wegen, die bei der 
beabsichtigten Entwicklung einzuschlagen waren, eine rechte Vor- 
stellung, und es ist daher nicht wunderbar, dass der von ihm ge- 
wählte Gouverneur sich hierin von seinem Vorgesetzten nicht un- 
terschied. Während auf der einen Seite die Bureaukratie, 
wie dies in der Natur der Sache liegt, sich immer mehr ent- 
wickelte, stellte die Militärverwaltung immer neue Ansprüche und 
begann ein System von Expeditionen, welches uns grosse Summen 
gekostet hat, ohne aber irgend wie zur dauernden Aufschliessung 

8* 



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- U6 - 

des Landes das Geringste beigetragen zu haben. Die Militar- 
politik feierte ihren höchsten Triumpf mit der Erstürmung von 
Kuirenga, abpr zugleich zeigte sie auch die Schwäche der ganzen 
Position, denn zur derselben Zeit fand die Empörung im Süden 
statt und wurde Kilwa von Sklavenhändlern angegriffen. Wenn 
daher der Ruf erschallt, dass eine grössere (Konzentration an der Küste 
nothwendig sei, dass ferner die Militärpolitik einer Verwaltung 
weichen müsse, welche die wirtschaftliche Lage der Kolonie vor 
allem bessern möchte, so wird diesem Wunsche nur beizustimmen 
sein. Wenn man es wirklich noch für nothwendig hält, einen 
Militär an der Spitze der Kolonie zu lassen, so sollte wenigsten&f 
der Vice-Gfouverneur aus dem Kreise der höheren Civilbeamten 
genommen werden. Denn nur dann, wenn alle Kräfte gleich- 
massig entwickelt werden, kann man ein Gedeihen der Kolonie 
erwarten. Eine einseitige Militärpolitik mag ja den unternehmungs- 
lustigen Elementen der Schutztruppe sehr gelegen kommen; für 
alle ernsthaften Kolonialpolitiker, welche aus der Kolonie etwas 
herauswirthscbaften wollen, ist sie ein Unding, das sobald al? 
möglich beseitigt werden sollte. 

Einen kleinen diplomatischen Erfolg hatte das Auswär- 
tige Amt im verflossenen Jahre zu verzeichnen und zwar gegen- 
über England und dem Congostaat. Zwischen England und deity 
Congostaat war nämlich unter dem 12. Mai 1894 ein Abkommen 
über Besitzverhältnisse am Nil getroffen worden, welches in dem 
Artikel III. folgendermassen lautet: 

Art. III. Der Unabhängige Kongostaat gibt Grossbritannien 
in Pacht zur Verwaltung, sobald es ihn besetzt, unter den nach- 
stehend festgesetzten Bedingungen und für die bestimmte Zeit 
einen 25 Kilometer breiten Landstrich, der sich vom nördlichen 
Hafen am Tanganyika, einschliesslich dieses Hafens, bis zu dem 
südlichsten Punkte am Albert Edward-See erstreckt. Diese Pacht 
wird dieselbe Dauer haben wie diejenige, welche für die westlich 
vom 30. Meridian östl. L. v. Gr. gelegenen Länder festgesetzt ist. 

Art. IV. König Leopold IL, Souverän des Unabhängigen 
Kongostaates, anerkennt, dass er in den Gebieten, die ihm in 
dem Nilbecken zur Pacht cedirt werden, keine anderen politi- 
schen Rechte hat und keine zu erwerben suchen wird, als die in 
dem gegenwärtigen Abkommen festgesetzten. Ebenso erkennt 
Grossbritannien an, dass es in dem Landstreifen zwischen dem 
Tanganyika und Albert Edward-See, welcher ihm in Pacht ge- 



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— 117 — 

geben wird, keine anderen politischen Rechte hat und keine zn 
erwerben suchen wird als die in dem gegenwärtigen Abkommen 
angegebenen. 

Durch diesen Vertrag hat zweifellos eine vollständige Aen- 
derung des durch das deutsch-englische Abkommen vom 1. Juli 
1890 geschaffenen Rechtsverhältnisses Platz gegriffen, wonach 
unsere Nachbarschaft zum Congo gewährleistet war. Unsere In- 
teressen wurden in empfindlicher Weise dnreh den Vertrag ge- 
schädigt. 

Es kann uns durchaus nicht gleicbgiltig sein, ob wir auf der 
Strecke zwischen dem Tanganyika- und AlbertrEdward-See den 
neutralen Kongostaat oder England zum Grenznachbar haben. 
Blieb England im Besitz des ihm verpachteten Landstreifens, so 
war Deutsch-Ostafrika mit alleiniger Ausnahme der portugiesi- 
schen Grenze ringsum von englischen Gebieten auf dem Festlande 
umklammert. Dieses thatsächliche Verhältniss konnte im Falle 
kriegerischer Verwickelungen von den weittragendsten Folgen 
sein. Aber man verkannte auch nicht, dass der erwähnte Ver- 
trag Deutsch-OstaMka in handelspolitischer Beziehung im höchsten 
Grade geschädigt hätte. Wenn es England gelang, mittels des 
Tanganyika-Sees und des 25 Kilometer breiten Landstreifens die 
territoriale Verbindung seiner mittleren und südlichen afrikani- 
schen Besitzungen wirklich herbeizufahren, und es gar zu dem 
am Südende auch noch am Nordende des Tanganyika-Sees einen 
Hafen gewann, so war wähl jeder Zweifel darüber ausgeschlossen, 
dass der ganze Handel in diesen Territorien und besonders der 
auf dem Tanganyika-See auf englische Kattfleute übergehen musste. 
Dass der deutsche Handel, dem die grosse Entfernung von der 
Meeresküste überall hindernd im Wege steht, gegenüber den dem 
englischen Handel so überaus günstigen Chancen, überhaupt dann 
noch zur Bedeutung und Blüthe gelangen konnte, das erschien 
schlechterdings ausgeschlossen. 

Der Einspruch, den die deutsche Regierung gegen den Ar- 
tikel 3 des Abkommens mit anerkennenswerther Entschiedenheit 
dem Kongostaat wie England gegenüber verlautbart hat, ist zur 
Befriedigung aller Kolonialfreunde von vollem Erfolge begleitet 
gewesen. Das Kabinet von St. James hat den Rückzug antreten 
und seine Bereitwilligkeit erklären müssen, den beanstandeten 
Artikel 3 ohne weiteres zu beseitigen. 



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— 118 — 

V. Deutsch Neu-Quinea. 

Kaiser- Wilhelmsland. 

Die Leitung der Stationsgeschäfte im Friedrich-Wilhelmshafen 
hat der Korvetten-Kapitän a. D. Rüdiger am 8. November 1893 
übernommen. Die nothwendige Vermehrung und Verbesserung 
der baulichen Anlagen hat in Folge von Erkrankungen der wenigen 
weissen Handwerker und der Schwierigkeiten bei Beschaffung des 
Materials nur langsame Fortschritte gemacht, im November und 
Dezember 1893 waren auch die schweren Regenfälle dem Fort- 
schritt dieser Arbeiten hinderlich. 

Das mit einem Horizontalgatter und zwei Kreissägen arbeitende 
Sägewerk konnte meist allen Bedürfnissen der Station an Bauholz 
prompt entsprechen und hat ausserdem noch an die Station Herberts- 
höhe und an den Ansiedler Kärnbach in Berlinhafen Bauholz 
abgegeben. 

Die Zahl der an der Station gehaltenen farbigen Arbeiter 
betrug durchschnittlich 245, von denen die meisten Melaneseu 
waren. 

Der Gesundheitszustand unter den Weissen war im Allge- 
meinen, mit Ausnahme der Monate November, Dezember und Ja- 
nuar, welche in Folge des feuchten Wetters in jedem Jahr un- 
günstige sanitäre Verhältnisse bedingen, befriedigend. 

Im Juli war der Gesundheitszustand ein so günstiger, dass das 
Hospital zwei Drittel des Monats hindurch keinen Kranken im 
Bestände hatte. 

In Bezug auf die Nutzholzgewinnung ist zu bemerken, 
dass der Export von Galophyllum Inophyllum sich im laufenden 
Jahre in erfreulicher Weise gehoben hat. Aus Friedrich Wilhelms- 
hafen gelangten 171, aus Konstantinhafen 132 Stämme bez. Blöcke 
zum Versandt, so dass im Ganzen 303 Stämme resp. Blöcke in 
Bremen eingetroffen sind. Die ersteren hatten nach Bremer 
Usance gemessen ein Verkaufsmass von 74 Kubikmeter, die letzteren 
von 50 Kubikmeter. Davon ist eine Anzahl bereits zu befriedigenden 
Preisen verkauft und steht weiterer Absatz in Aussicht. Eine 
Probesendung von 76 Stämmen von Afzelia bijuga, in Verkaufs- 
masse von 32 Kubikmeter, eines sehr harten Eisenholzes, das sich 
für Drechslerarbeiten eignen dürfte, ist ebenfalls in Bremen ein- 
getroffen; über dessen Verwerthbarkeit schweben zur Zeit Unter- 
suchungen. 



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— 119 — 

Bismarck- Archipel. 

Die Station Herbertshöhe, welche ausser der Anwerbung von 
Arbeitern im Bismarckarchipel hauptsächlich den Anbau von 
Baumwolle und von Kokospalmen zu betreiben hat, hatte im April 
185 ha mit Baumwolle bestellt. Wenn es die Arbeiterverhältnisse 
zulassen, sollten in diesem Jahr im Ganzen 214 ha bepflanzt und 
ausserdem 100 ha für die Anpflanzung vorbereitet werden. Der 
Ertrag an Baumwolle belief sich im Jahre 1893 auf 61 Ballen 
im Gewicht von ca. 26000 Pfund gegen 29 Ballen im Gewicht 
von 12158 Pfund im Jahre 1892; er ist also um 114% gestiegen. 
Da für die langstapelige Sea Island -Baumwolle Liverpool der 
Hauptmarkt ist, wurde der Verkauf der aus dem Schutzgebiete 
eingehenden Baumwolle in Liverpool in die Wege geleitet; für 
einzelne Partien ergab sich ein Preis von 16 d per Pfund englisch. 

Von der diesjährigen Ernte wnrden am 4. Juli 20 Ballen nnd 
am 29. August 24 Ballen im Nettogewichte von zusammen 
19 085 Pfund (V 2 Kilo) verschifft und nach Liverpool auf den 
Markt gebracht. Beide Sendungen konnten bei Eintreffen sofort 
zu hohen Preisen begeben werden, da die Qualität der Baumwolle 
in jeder Hinsicht als „eine vorzügliche" angesprochen wurde und 
daher die Nachfrage nach ihr eine rege war. Durch diese That- 
sache tritt die Anerkennung, welche das Produkt auf dem Markte 
zu Liverpool gefunden, um so mehr hervor, als die Lage des 
Baumwollmarktes zur Zeit in Folge einer in gleich hohem Grade 
noch nie dagewesenen Ueberproduktion für den Produzenten sehr 
ungünstig ist. Die gegenwärtigen offiziell notirten Preise für 
amerikanische, kurzstapelige Baumwolle nehmen den niedrigsten 
Stand seit Bestehen des Marktes ein. 

Der reger sich gestaltende Schiffsverkehr machte auch eine 
Verbesserung der Lösch- und Ladevorrichtungen zur Notwendig- 
keit. Diese Arbeiten mussten bisher mit hölzernen Landungs- 
booten bewirkt und auch der Transport der schwereren Güter 
nach dem Lager musste durch Träger ausgeführt werden; viele 
Beschädigungen und Verluste an Waaren wurden dadurch veran- 
lasst, da der Weg von der Landungsbrücke zum Lager ziemlich 
steil ansteigt und ausserdem wurden viele Arbeitskräfte in An- 
spruch genommen. Um an diesen in Zukunft zu sparen, wird eine 
Feldbahn von 300 m Länge mit einer Kurve und drei Weichen 
angelegt. Die hölzernen Landungsboote sind durch flache eiserne 
Leichter ersetzt. 



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— 120 — 

Die Anpflanzung and Pflege der Kokospalmen in den Baum- 
wollfeldern wird fortgesetzt. Die Station besass einen Bestand von 
11700 Bäumen; hiervon sind einjährig 3600, zweijährig 7600, 
dreijährig 500, ausserdem ca. 300 alte; ausgesetzt wurden 5656 
Nüsse. 

Die alte Landungsbrücke wurde im Februar 1894 von der 
See fortgerissen, es musste dafür zum Bau einer neuen geschritten 
werden. Ein neuerbohrter Brunnen gab in 6 m Tiefe gutes Trink- 
wasser. Auf der Station sind im Durchschnitt der 12 Monate von 
Juni 1893 bis dahin 1894 350 Arbeiter beschäftigt worden, fast 
ausnahmslos Melanesier. 

Am Schluss des Jahres 1893 waren unter den Eingeborenen 
der Gazellehalbinsel Unruhen ausgebrochen, die einen bedenklichen 
Umfang angenommen hatten, da es der Stationsleitung von Herberts- 
höhe nicht gelungen war, dieselben im Beginne beizulegen. Auch 
dem Landeshauptmann, welcher sich im November nach Her- 
bertshöhe begeben hatte, um durch sein Ansehen bei den aus 
seiner früheren Thätigkeit im Archipel ihm bekannten Eingeborenen, 
den Frieden wiederherzustellen, gelang es trotz aller sachdien- 
lichen Bemühungen zunächst nicht, einen Friedensschluss herbei- 
zuführen. Er fand zwar die Feindseligkeiten bei seiner Ankunft 
auf beiden Seiten eingestellt, ohne dass aber ein förmlicher Friede 
geschlossen gewesen wäre. Die Eingeborenen fühlten sich nicht 
sicher und unterliessen es daher, ihre Wohnungen wieder zu be- 
ziehen sowie die Arbeiten auf den Pflanzungen aufzunehmen; 
ebenso wenig war die Station in der Lage, die lästigen nächtlichen 
Vorsichtsmassregeln aufzuheben und von den Eingeborenen Nah- 
rungsmittel für die Stationsarbeiter auf den verlassen bleibenden 
Märkten einzukaufen. 

Der Aufforderung des Landeshauptmanns an die feindlichen 
Stämme, zum Zeichen der Unterwerfung und des Friedensschlusses 
eine bestimmte, absichtlich sehr massig bemessene Anzahl von 
Fäden Diwarra zu zahlen und an einem bestimmten Tag auf einem 
ringsum frei liegenden Hügel zur Friedensverhandlung zu 
erscheinen, wurde nachzukommen zwar versprochen. An dem 
betreffenden Tage war es aber trotz alles Zuredens und aller 
Versicherungen nicht möglich, die misstrauischen Häuptlinge der 
feindlichen Stämme zu bewegen, sich auf dem Hügel einzufinden, 
obwohl sich in dessen Nähe eine grosse Anzahl Eingeborener ein- 



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— 121 — 

gestellt hatte, offenbar nur aus dem Grund, weil sie Angst hatten 
und Verrath befürchteten. 

Der Landeshauptmann sah sich daher, nachdem S. M. Kreuzer 
„Sperber" Kommandant Korvettenkapitän von Arnoldi, Anfang 
Dezember 1893 im Schutzgebiete eingetroffen war, genöthigt, dessen 
Hülfe in Anspruch zu nehmen. Bevor die kriegerischen Operationen 
begannen, machte er zunächst nochmals den Versuch, eine Zu- 
sammenkunft mit den feindlichen Häuptlingen herbeizuführen. 
Dieser Versuch aber misslang vollständig; es fand sich niemand 
ein und auch die geforderte, in ihrem Betrag verdoppelte Straf- 
zahlung von Diwarra wurde nicht geleistet. Die Operationen 
gegen die bethörten Eingeborenen begannen am 14. Dezember 
damit, dass S. M. Kreuzer „Sperber" 60 Mann der Besatzung auf 
einer frei ansteigenden Grasebene landete, welche einige Kilometer 
Inland in dem feindlichen Distrikt Tinenavaddu eine Absperrungs- 
bezw. Aufnahmestellung einnahmen, während die in zwei Trupps 
getheilte Polizeimannschaft, deren Führung der Landeshauptmann 
bezw. der Stationsvorsteher von Herbertshöhe übernahm, von 
Norden und Süden her eine Umgehung und Umfassung der feind- 
lichen Bezirke ausführen sollte. Diese Operationen waren von 
Erfolg nicht begleitet, da die von dem Stationsvorsteher geführte 
Abtheilung der Polizeitruppe im dichten Buschwald die Eichtung 
verfehlte. Es kam indess zu mehreren kleineren Zusammenstössen 
mit den Eingeborenen, bei denen dem Feind zwar durch Zer- 
störung einiger Ansiedelungen und Vorrathshäuser einige Verluste 
zugefugt wurden, die aber eine einschneidende Wirkung nicht 
ausübten. Dagegen hatte eine Anzahl von Granatschüssen, die 
vom Bord des „Sperber" auf gut Glück in der Richtung der feind- 
lichen Distrikte auf eine Entfernung von 5 bis 7 km abgegeben 
wurden, eine unerwartete Wirkung. Ein Eingeborener wurde 
durch einen Schuss getödtet und einem anderen, welcher sich in 
Folge des von einer einschlagenden Granate erzeugten Getöses 
heftig umdrehte, durch den Schreck der Nacken derartig gelähmt, 
dass der Kopf in seitlicher Drehung stehen blieb und nicht in 
seine ursprüngliche Lage zurückgebracht werden konnte. Die 
enorme Flugweite der Geschosse, welche von den Eingeborenen 
für unbegrenzt erachtet wurde, machte einen solchen Eindruck auf 
sie, dass schon nach wenigen Tagen von allen Seiten Friedens- 
botschaften sich einstellten, welche versicherten, dass man in den 
feindlichen Dörfern eifrigst damit beschäftigt wäre, die Friedens- 



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— 122 — 

bussen zusammenzubringen. Letztere sind denn auch im Laufe 
der ersten Monate dieses Jahres gezahlt worden. Die Lage ist 
seit dieser Zeit völlig friedlich und haben die Dörfer den Plantagen- 
bau mit vollen Kräften wieder aufgenommen. 

An den Küsten von Neu-Mecklenburg sind im Laufe des 
Jahres wiederholt von den Eingeborenen Ueberfälle auf die Mann- 
schaft des mit der Arbeiter-Anwerbung beschäftigten Segelschuners 
„Senta" ausgeführt worden, welche einen blutigen Ausgang ge- 
nommen haben. Die Ursache scheint darin zu liegen, dass in 
Neu-Mecklenburg Eingeborene sich in grösserer Anzahl befinden, 
welche früher in Samoa oder Australien als Arbeiter gewesen 
sind, und dass die wiederholt verübten Ermordungen und Be- 
raubungen einzelner Händler gar nicht oder nur ungenügend be- 
straft werden konnten. Deshalb und weil bei dem Mangel eines 
ständig stationirten Kriegsschiffes die Mittel fehlen, die Einge- 
borenen in dem nöthigen Eespekt zu halten, wiederholten sich 
die Ausschreitungen. 

Einem Bericht des Landeshauptmanns über den Empfang des 
Geschäftsbetriebes derimBismarckarchipel ansässigen Firmen 
sind folgende Angaben von allgemeinerem Interesse zu ent- 
nehmen. 

Die Firma E. E. Forsayth in Ralum steht von den drei 
Firmen des Achipels insofern voran, als sie nicht blos in der 
Menge der durch den Tauschhandel mit den Eingeborenen erwor- 
benen Produkte hinter den anderen Firmen nicht zurückbleibt, 
sondern auch zwei Baumwoll-Pflanzungen Balum und Tokuka an 
der Blanche Bai besitzt, welche einen sich stetig steigernden Er- 
trag abwerfen. Die erstere ist nunmehr auf circa 283 ha ge- 
diehen, soll aber nicht weiter vergrössert werden, da die Ent- 
fernung der äussersten Anlagen landeinwärts bereits zu gross ge- 
worden ist, als dass sich dieselben ohne Vorschiebung einer 
Zweigpflanzung nutzbar bewirtschaften liessen. Es wird viel- 
mehr bereits jetzt die Baumwolle allmälich beseitigt, um das Un- 
ternehmen auf die Gewinnung der Nüsse der zwischenein ange- 
pflanzten Kokospalmen zu beschränken und um auf dem unter den 
Palmen befindlichen Grasboden Viehzucht zu treiben. Gegen- 
wärtig sind circa 20 Haupt Bindvieh vorhanden. Die sichere 
Grundlage des Unternehmens bilden die ausgepflanzten 43 000 
Kokospalmen, welche zum Theil 8 Jahre alt sind und zu tragen 
beginnen. Da eine ausgewachsene Palme etwa 80 Nüsse trägt, 



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— 123 — 

von denen 3 durchschnittlich ein Pfnnd trockene Kopra liefern, 
so kann eine solche Pflanzung ohne erhebliche Kosten circa 6000 
Tonnen Eopra ergeben. Eine kleine Eaffeepflanzang von 10 ha 
gab bisher noch keinen nennenswerthen Ertrag. 

Die Firma Hernsheim & Co. in Matupi, obwohl erheblich 
älteren Ursprungs als die Firma Forsayth ist bisher nicht in die 
Bebauung yon Grund und Boden eingetreten, sondern beschränkt 
sich ausschliesslich auf das Waarengeschäft und den Tauschhan- 
del und namentlich das erstere wird besonders gepflegt, indem 
bessere Nahrungsmittel und Getränke zum Verbrauch für Europäer 
gehalten werden. 

Segelschiffe pflegten bisher diese Waaren ebenso wie Kohlen 
für die Kaiserlichen Kriegsschiffe heranzubringen und Kopra als 
Rückfracht zu nehmen. In dieser Eichtung scheint sich nun durch 
die Einstellung des Reichspostdampfers ein Umschwung vorzube- 
reiten, indem die billige Fracht, die sichere Beförderung, sowie 
die Möglichkeit, mit Gewissheit über die Ankunft der Güter ver- 
fügen zu können, immer mehr dazu drängen, die subventionirte 
Linie zum Bezüge fast sämmtlicher Waaren aus Deutschland und 
zur Verfrachtung derjenigen Produkte, welche die Dampferbeför- 
derung vertragen, zu benutzen. 

Die Zweigniederlassung der Handels- und Plantagen- 
Gesellschaft in Mioko hat im Wesentlichen die Aufgabe, jähr- 
lich 2—300 Arbeiter für das Stammhaus auf Samoa anzuwerben 
und im Uebrigen ihre eigenen Kosten zu decken. 

Der auf Nnsa stationirte Händler Rojahn ist Anfang v. J. mit 
einem in seinen Diensten stehenden Japaner und zwei eingeborenen 
Arbeitern von Bewohnern des Kabin-Distriktes an der Nordwestküste 
von Neu-Mecklenburg erschlagen worden. Dieselben hatten ihn 
unter dem Vorgeben, ihm Kopra verkaufen zu wollen, zum Lan- 
den bewogen und ihn dann beraubt und getödtet. Seine Be- 
gleiter sollen verspeist worden sein. Eine Anzahl von Gewehren 
und Kisten mit Tauschwaaren ist den Mördern in die Hände 
gefallen. 

Die Anwerbung von Arbeitern innerhalb des Schutzge- 
bietes wird bei dem stetigen Bedarf der Astrolabe Compagnie an 
solchen fortgesetzt mit allem Nachdruck betrieben. Der Dampfer 
„Ysabel" hat behufs Arbeiteranwerbung mehrfach Reisen gemacht. 
Der Erfolg der Bemühungen an der Nordwestküste war aber nur 
gering, weil die Eingeborenen der Umgebung des Dallmannhafen, 



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— 124 — 

von Gressien- und Bertrand-Insel die Rückkehr der im Juli 1893 
angeworbenen Arbeiter erst abwarten wollten. Dieselbe Erfahrung 
wiederholte sich in Berlinhafen. Die Küste zwischen diesem 
Hafen und dem Angriffshafen ist ebenso wie die zwischen Dali- 
mann- und Berlinhafen wegen der auf dem flachen Sandstrand 
fast das ganze Jahr hindurch stehenden nordöstlichen Dünung 
sehr schwer zugänglich und ein Landen vielfach ganz unmöglich. 
Im Angriff hafen Hessen sich im Gegensatz zu den Erfahrungen 
Kapt. Dallmann's mit der „Samoa" im Jahre 1885 nur sehr wenige 
Kanus und Eingeborene sehen und jeder Anwerbeversuch miss- 
lang trotz der Mitwirkung des von der Bertrand-Insel mitgenom- 
menen sprach- und ortskundigen alten Häuptlings. Wesentlich 
besser gestalteten sich indes die Werbeerfolge im weitere Verlauf 
der Fahrt im Bismarck-Archipel. Auf sämmtlichen Reisen wurden 
zusammen 560 Arbeiter und Arbeiterinnen angeworben. 

Die Gesundheitsverhältnisse der farbigen Arbeiter sind, wie 
bereits im vorigen Heft dieser „Nachrichten" erwähnt ist. durch 
die Einschleppung der Pocken mit der „Lübeck" von Java her 
im vergangenen Jahr ungünstig beeinflusst worden. Unter den 
Melanesen der zuerst von der Epidemie ergriffenen Station 
Stephansort trat die Krankheit ziemlich heftig auf. Erima als 
nächst gelegene Unternehmung wurde demnächst ergriffen, sodann 
die benachbarten Eingeborenendörfer und auch Konstantinhafen, 
von welchen die ersteren erheblich, die letzteren in Folge that- 
kräftiger Massnahmen nur unbedeutend zu leiden hatten. Nach- 
dem im Juli die von dem Niederländischen Kuhpocken-Institut zu 
Batavia bezogene Lymphe eingetroffen war, wurde mit Impfung 
vorgegangen, später sind mit jedem Postdampfer weitere Quan- 
titäten Lymphe bezogen worden, um die inzwischen im Schutz- 
gebiet neu angeworbenen eingeborenen Arbeiter impfen zu können. 
Im November kamen einige Pockenfälle auf der Pflanzung Yomba 
vor, die nahe Zentralstation blieb aber zunächst pockenfrei. Es 
wurde hier für alle Fälle an der Ecke des Prinz Heinrichshafens 
auf der vorspringenden Landspitze an der Durchfahrt nach Siar 
ein für 10 Kranke eingerichtetes Hospital erbaut, welches mit 
dem Boot von der Station aus in einer Viertelstunde zu erreichen 
ist. Diese Vorsorge erwies sich als zweckmässig, da in der That 
auch an der Zentralstation Anfang März v. J. bei einem der 
Rückbeförderung in seine Heimath harrenden Arbeiter von der 
Station Märaga die Krankheit ausbrach. Eine sofortige Isolirung 



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— 125 — 

der verdächtigen Arbeiter bewirkte, dass sieb die Zahl der Er- 
krankungen auf drei beschränkte. Nach wiederholtem Auftreten 
von einigen vereinzelten Fällen von Varioliden an den einzelnen 
Stationen während der ersten Monate v. J konnte die Epidemie 
durch die Impfungen und der ungeachtet aller Belästigungen und 
vielfacher materieller Nachtheile energisch durchgeführten Ab- 
sperrungsmassregeln und Verkehrsbeschränkungen im Mai d. J. 
als erloschen betrachtet werden. Der Bismarckarchipel ist zum 
Glück für seine dichte und leicht erregbare Bevölkerung ganz 
verschont geblieben. Vor einer längeren Beihe von Jahren, die 
Angaben der Eingeborenen weisen auf etwa 7 Jahre hin, muss 
übrigens, wie die charakteristischen Narben einzelner Einge- 
borenen deutlich ergaben, diese Seuche schon einmal in Kaiser 
Wilhelmsland gewuthet haben. Diesmal hat sie sich nach den 
Angaben der Missionare im Süden bis zur Dorfinsel bei Kelana, 
im Norden bis auf die Dörfer am Hansemann-Gebirge verbreitet. 
Leider hat sich bei einer Bekrutirung^fahrt, welche die „Ysabel" 
im Juli v. J. nach dem Huongolf unternahm, ergeben, dass die 
Pocken unter den Eingeborenen des Gebietes von Arcona, Kap 
Bronsart und Wrangel sowie in Badenbucht in hohem Grade 
herrschten. Die Gebiete in der Umgebung von Wardenberg Point 
und bei der Dorfinsel wurden pockenfrei gefunden. 

Astrolabe Compagnie. 
Von dem Stande der Unternehmungen dieser Compagnie giebt 
folgende Zusammenstellung ein näheres Bild: 

In dem Betriebsjahr 1893, von Oktober 1892 bis September 
1893 gerechnet, war veranschlagt, bezw. für die Pflanzung vor- 
bereitet 
auf der Pflanzung Yomba eine Fläche von 100 Feldern 

n » i» Maraga „ „ „ 40 „ 

„ „ „ Erima „ „ „ 80 „ 

„ „ „ Stephansort „ „ „ 120 „ 

zusammen 340 Felder. 
Die Unmöglichkeit, rechtzeitig die nöthigen Arbeitskräfte zu 
bekommen, der sich noch geltend machende Mangel an Ataps und 
das Auftreten der Pocken mit allen durch diese Epidemie hervor- 
gerufenen Störungen des Betriebes veranlassten jedoch, dass im 
Ganzen thatsächlich nur 280 Felder abgepflanzt wurden. Ver- 
wogen wurden bei Einbringung in die Scheunen in 



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— 126 — 

Stephansort 72 400 Pfund 

Erima 41 400 „ 

Maraga 11300 „ 

Yomba 64900 „ 



im Ganzen also 190 000 Pfund, 
die sich für den Versandt auf 160000 Pfund reducirten. Von 
denselben sind 335 Packen =* 44 160 Pfund in Amsterdam zu be- 
friedigenden Preisen verkauft worden. Eine weitere Sendung von 
602 Packen = 72 000 Pfund ist im September in Bremen zum 
Verkauf gelangt. Der Rest von etwa 44000 Pfund ist im No- 
vember theilweise eingetroffen und steht im Uebrigen. Anfang 
nächsten Jahres zu erwarten. 

Der Gesammtertrag der in Europa zum Verkauf kommenden 
Ernte von 1893 stellt demnach gegen die 1892er Ernte (108 600 
Pfund) eine Steigerung um rund 47 Prozent dar. Im Betriebs- 
jahr 1894 sind nur die Pflanzungen Stephansort und Erima in 
Thätigkeit gewesen. Die Pflanzung Yomba wird geschlossen, 
weil sich gezeigt hat, dass der Boden in erreichbarer Nähe sich 
nicht für Tabakbau eignet und weil die Entlegenheit vom Zen- 
trum die Betriebsleitung erschwert Maraga ruht als Pflanzung 
und ist nur mit der Fabrikation von Ataps und zur Gewinnung 
von Blättern der Nipangpalme in Betrieb geblieben. Die im An- 
schluss an die Pflanzung Yomba s. Z. errichtete Atapfabrik in 
Friedrich Wilhelmshafen wurde im Juni d. J. vorläufig aufgehoben 
und von den dortigen Arbeitern die Mehrzahl der Station Stephans- 
ort überwiesen. Der Eest, ausschliesslich aus Miokesen be- 
stehend, verblieb auf der Station, um Bauholz zu schlagen und 
um bei den Abbruchsarbeiten auf der Station Yomba verwendet 
zu werden. 

Nach dem von dem Hauptadministrator aufgestellten Betriebs- 
plan wird sich die Gesammtzahl der in 1894 bestellten Felder 
auf 270 belaufen. Nach den eingegangenen Berichten und den 
eingesandten Proben ist das Blatt sehr edel und breit und von 
einer Type. Die Farben sind durchgängig heller als im vergan- 
genen Jahr, so dass die Erzielung eines guten Preises erwartet 
werden darf. Der Stephansorter Tabak zeichnet sich besonders 
durch sein geringes Gewicht aus. Für 1895 werden sich, falls es 
gelingt, die nöthige Anzahl guter chinesischer Feldkulis und Ja- 
vanen rechtzeitig vor der Regenzeit den Pflanzungen zuzuführen, 



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- 127 - 

wozu Aussicht vorhanden ist, die Erträgnisse auch in der Quan- 
tität wieder günstiger stellen. Stephansort würde dann seinen 
Betrieb über den Mingimfluss in der Richtung auf Konstantinhafen 
ausdehnen, wo prachtvolles Land vorhanden ist und soll diese 
Station etwa 350 Felder, Erima etwa 150 Felder anlegen. In 
der Kttstenbucht bei Erima, in welcher der Postdampfer löscht 
und ladet, ist eine stärkere Landungsbrücke erbaut worden, die 
sich gut bewährt. Eine Feldbahn ist zwischen Erimabucht und 
der Pflanzung im Betrieb und soll nach Stephansort weiter ge- 
führt werden. Der Versuch, altes, bereits schon einmal mit Tabak 
bepflanzt gewesenes Land für eine zweite Ernte in Anspruch zu 
nehmen, wird, nachdem eine umfangreiche Probe in diesem Jahr 
nach Qualität wie Quantität vorzügliche Eesultate ergeben hat, 
für die Pflanzungsperiode 1894/95 in noch grösserem Massstab 
in Stephansort auf 100, in Erima auf 30 Feldern wiederholt 
werden. 

In Bezug auf die verwendete Saat ist es von Interesse, zu 
bemerken, dass Erima 1894 mit in Stephansort gezüchteter Saat 
und mit Sumatrasaat gepflanzt hat. Die Stephansorter Saat hat 
sich gut bewährt, während die Sumatrasaat nicht gleich gut auf- 
kam. Stephansort hat ausschliesslich mit seiner eigenen Saat ge- 
pflanzt, die sich als gut erwiesen hat. 

In Bezug auf den Einfluss des Bodens auf die Qualität des 
Tabaks hat man die Erfahrung gemacht, dass der auf höheren 
Lagen gebaute Tabak schöner und besser ausfällt, als der in Nie- 
derungen gepflanzte, welcher nicht so reine Farben, weniger Oel- 
gehalt und mehr Spickel aufweist. 

Die Schiffs- Verbindung des Schutzgebietes mit Singapore 
ist Seitens des Norddeutschen Lloyd durch den zu diesem Zweck 
eingestellten Dampfer „Lübeck" (1815 Register Tons) in den plan- 
mässigen Fahrten alle 8 Wochen durchgeführt worden. 

Den Schiffsdienst innerhalb des Schutzgebietes besorgten wie 
bisher der Dampfer „Ysabel", der Segelschuner „Senta" und die 
Dampfbarkasse „Freiwald", von denen die „Senta" ausschliesslich, 
die „Ysabel" vorwiegend den Zwecken der Arbeiteranwerbung 
dienen. 

Auf der Ehede von Ralun liefen nach einer Zusammenstellung 
des Herrn Stationsvorstehers Parkinson daselbst im Jahre 1893 
19 Schiffe ein; darunter 2 Dampfer (zusammen 939 Tons). 

Die Häfen des Schutzgebietes wurden 1893 von 8l Dampfern 



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— 128 — 

und 155 Segelschiffen mit zusammen 69 153 Tons Tragfähigkeit 
und von 16 deutschen Kriegsschiffen mit zusammen 20 480 Tons 
Tragfähigkeit angelaufen. 

Die Zahl der im Schutzgebiet ansässigen Nichteingeborenen 
beträgt z. Z. 154 Männer, 25 Frauen und 119 Kinder, unter denen 
sich 97 Angehörige des deutschen Reiches befinden. 

VI. Das Schutzgebiet der Marshall-Inseln. 

Im Schutzgebiete sind am 1. Juli 1894 insgesammt 108 Nicht- 
eingeborene gegenüber 114 im vorhergegangenen ansässig gewesen. 
Davon kommen auf Jaluit allein 44, auf Nauru 8. Die Abnahme 
erklärt sich durch die im letzten Jahre erfolgte Auflösung des 
Geschäfts der amerikanischen Firma A. Crawford & Co. in San 
Francisco. 

Ueber die Höhe der Gesammtzahl der eingeborenen Be- 
völkerung des Schutzgebiets bestimmte Angaben zu machen, 
ist noch schlechterdings unmöglich. Jede zuverlässige Volkszäh- 
lung hindert das unstete Leben der Kanaken, die bald nach 
dieser, bald nach jener Insel auf Kopragewinnung und sonstigen 
Erwerb ausziehen. Jedoch darf das eine wenigstens als sicher 
angenommen werden, dass die eingeborene Bevölkerung in den 
letzten Jahren nicht wie bisher ab-, sondern zugenommen hat. 

Während die einzelnen Häuptlinge auf den verschiedenen 
Inseln bis zum Jahre 1884 in beständigen Fehden miteinander 
gelegen haben, ist die Lage im Schutzgebiete seitdem eine fried- 
liche geworden. Ohne Zweifel ist das eine Folge des Verbots 
der Einfuhr von Feuerwaffen und Pulver, das auf das stengste 
gehandhabt wird. Zwar ist nur die Insel Nauru völlig entwaffnet, 
und es befinden sich sicherlich auf den übrigen Inseln noch eine 
grosse Anzahl von Hinterladern; aber bei dem feuchten Klima 
werden die Eingeborenen kaum im Stande sein, ihre Schusswaffen 
in Ordnung zu halten, und andererseits sind sie seit dem Inkraft- 
treten des Verbots gehindert, sich die dazu gehörige Munition zu 
verschaffen. 

Im Ganzen dreht sich das gesammte Denken der Eingeborenen- 
Häuptlinge fast ausschliesslich um den Verdienst aus ihrem Kopra- 
geschäft; sie sind im Wesentlichen Kaufleute geworden, die sich 
um politische Händel wenig kümmern. 

Die Thätigkeit der männlichen Eingeborenen beschränkt sich, 



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— 129 — 

wie bereits erwähnt, in erster Linie auf das Einsammeln und die 
Zubereitung der Kopra. Sie fischen wohl auch, aber der Verdienst, 
den sie daraus ziehen, ist nicht nennenswerth. Früher trieben sie 
auch eifrig Schweinezucht; seit einigen Jahren haben sie die 
Schweine völlig ausgerottet, angeblich, weil sie den jungen Kokos- 
nussbäumen und ihrem Hauptnahrungsmittel, dem Taro, schadeten. 
Die Frauen werden mit Kochen, Mattenflechten und Segelmachen 
beschäftigt, gehen aber meistens müssig herum ; zum Gesindedienst 
sind sie nicht zu verwenden. 

Die Basse der Marshallaner mag ursprünglich eine sehr wohl- 
gebaute und kräftige gewesen sein; jetzt erscheint sie etwas 
degenerirt, doch lässt der aufrechte Gang, an den namentlich die 
weiblichen Eingeborenen von Jugend auf gewöhnt werden, sie 
kräftiger und grösser erscheinen, als sie wirklich sind. 

Die Hauptniederlassung der Nichteingeborenen ist in der 
Lagune von Jaluit auf der Insel von Jabwor. Hier befindet sich, 
wie bekannt, der Sitz der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft, 
sowie der der Jaluit-Gesellschaft in Hamburg, in deren Besitz 
seit einiger Zeit auch die Niederlassung der Firma A. Crawford & Co. 
in San Francisco übergegangen ist. 

Bei weitem die interessanteste Insel ist das fast unter dem 
Aequator liegende Nauru, dessen Felsformationen bis zu 70 m 
Höhe ansteigen. Zahlreiche Höhlen haben die Eingeborenen von 
Alters her zur Bestattung ihrer Todten benutzt. In jüngster Zeit 
ist eine solche entdeckt worden, die vom Meere aus zugänglich, 
tief unter dem Meeresspiegel eine gewaltige Felsgrotte mit einem 
Süsswassersee bildet. 

Die Urproduktion des Schutzgebiets besteht, wie bekannt, 
in der Kokosnusspalme, auf deren Nutzbarmachung für den Welt- 
markt die handelspolitische Bedeutung der Marshall-Inseln im 
Wesentlichen beruht. 

Die Gesammt-Kopraproduktion des Schutzgebiets betrug vom 
1. Juli 1893 bis dahin 1894 : 

4 767 169 englische Pfund (2 240 englische Pfund = 1 Tonne) 
gegen 5 422 345 englische Pfund im Vorjahre, 
dabei ist aber in Rücksicht zu ziehen, dass die Berechnung in dem 
letzten Jahresbericht den Zeitraum vom 1. Januar 1892 bis 
1. April 1893, also V/ 4 Jahr umfasst. Für den gleichen Zeitraum 
von 3 Monaten würden so auf das Jahr 1892|93 1084469 eng- 
lische Pfund gegen 1191792 auf fos Jahr 1893)94 kommen. Daß 



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— 130 — 

gegenwärtige Berichtsjahr würde demnach trotz des schlechten 
Ausfalls der Kopraernte in Nauru eine erhebliche Steigerung der 
Ertragsfähigkeit des Schutzgebiets an Kopra aufweisen. 

Die verhältnissmässig kleine, aber breite Insel Ebon ist an 
Kopraproduktion die reichste, dann folgen Arno und Madjuro und 
erst an vierter Stelle die Hauptinsel Jaluit, die an vielen Stellen 
zu schmal ist, um tragfähige Kokosnusspalmen aufkommen zu 
lassen. Die Insel Nauru, die sonst mit an erster Stelle zu stehen 
pflegte, ist in Folge Regenmangels bedeutend im Kopraertrage 
zurückgegangen und wird voraussichtlich im nächsten Jahre über- 
haupt keine Kopra liefern. Am wenigsten produktionsfähig sind 
bislang die nördlichen Inseln des Schutzgebiets gewesen, doch 
haben auch sie an Ertrag von Jahr zu Jahr zugenommen. Die 
Häuptlinge dort, wie auf den übrigen Inseln, haben eingesehen, 
dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, ihre Besitzungen durch 
Neuanpflanzung von Kokosnusspalmen so ertragsfähig an Kopra 
als irgend möglich zu machen. Systematisch werden freilich 
solche Neuanpflanzungen von Kokosnusspalmen vorläufig nur von 
der Jaluit-Gesellschaft betrieben. So sind die Pflanzungen auf 
Ujelang und Kili das ausschliessliche Eigenthum dieser Firma; 
diejenigen auf der Insel Likieb gehören zwar dem Deutschen 
Capelle, dem Amerikaner Ingalls und dem Portugiesen de Brum, 
kontraktmässig fällt aber die Kopraernte daselbst gegen einen 
bestimmten Preis ebenfalls an die Jaluit-Gesellschaft. Auf der 
Kili-Plantage mussten im Laufe des Berichtsjahres die Arbeits- 
kräfte in erster Linie zur gründlichen Beseitigung von Busch und 
Gestrüpp auf älteren Pflanzungen verwendet werden, und es konnten 
in Folge dessen nicht mehr als 4 ha Neukulturen mit etwa 
700 jungen Palmen bepflanzt werden. Auch auf der Ujelong 
(Providence)-Plantage mussten im Berichtsjahre sämmtliche Arbeits- 
kräfte hauptsächlich auf das Reinigen der vorhandenen Pflanzungen 
verwendet werden. Ihre Ertragsfähigkeit ist dadurch um Jahre 
näher gerückt. 

Was endlich die Likieb -Pflanzung anbetrifft, so ist dieselbe 
bereits in den Jahren 1891J92 von allem Gestrüpp gründlich ge- 
reinigt worden, so dass mit den vorhandenen Arbeitskräften nicht 
weniger als 50 ha Neukulturen mit 8 500 jungen Kokosnusspalmen 
angelegt werden konnten. 

Als Nahrungsmittel der Eingeborenen kommen in erster 
Linie die Früchte des Pandanus (Bob), des Brotfruchtbaumes, 



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— 131 — 

ferner Taro und Arrowroot in Betracht, daneben Fische und in 
der Zeit, wenn Pandanus und Brotfruchtbaum nicht tragen, die 
Kokosnuss. 

Von Viehzucht kann füglich im Schutzgebiete kaum noch 
die Rede sein, seitdem die Eingeborenen systematisch die Schweine, 
die hier sehr gut fortkommen, ausgerottet haben. Die Versuche, 
Rindvieh und Schafe auf den Marshall-Inseln zu akklimatisiren, 
sind fehlgeschlagen, weil die hiesigen Grasarten zur Ernährung 
dieser Thiere nicht geeignet erschienen. Dagegen würde es viel- 
leicht gelingen, mit Ziegen, die in den Karolinen so ausgezeichnet 
gedeihen, bessere Erfolge zu erzielen. Vortrefflich gedeiht alles 
Federvieh. Einen dürftigen Ersatz für das mangelnde Schlacht- 
vieh bieten Fische, die in grosser Menge gefangen werden, dann 
und wann Hummer, Schildkröten und riesige Kokosnusskrabben, 
die an Geschmack unseren Krebsen ähnlich, jetzt nur sehr selten 
noch zum Kauf angeboten werden. Auf einigen Inseln giebt es 
auch wilde Tauben und vereinzelte Schnepfen. Sonst mangelt 
jedes jagdbare Thier. 

Ausser Kopra und Haifischflossen ist in diesem Jahre kein 
weiteres Produkt aus dem Schutzgebiet ausgeführt worden. Der 
auf einigen Inseln befindliche Guano ist wegen seiner schlechten 
Qualität des Exportes nicht werth, und die Perlfischerei, an die 
man wohl gedacht hat, ist der grossen Meerestiefen und wegen 
des zackigen Korallengrundes schwer ausführbar, auch im Hin- 
blick auf ihren geringen Ertrag gegenüber den theuren Arbeits- 
kräften nicht lohnend genug. Auch Trepang, wie Haifischflossen 
eine Delikatesse der Chinesen, ist ebenso wie Schildpatt in diesem 
Jahre von der Jaluit-Gesellschaft nur von den benachbarten Ca- 
rolinen ausgeführt worden. 

Die Zahl der im Berichtsjahre ein- und ausgelaufenen Kauf- 
fahrteischiffe betrug 21 mit 59 Einklarirungen und 9911 Tons, 
darunter deutsche Schiffe 7 mit 25 Einklarirungen und 3384 
Tons. Für den deutschen Handel dienten : 16 Schiffe mit 49 Ein- 
klarirungen und 7010 Tons, Ausserdem waren: S. M. Kreuzer 
„Bussard" zweimal (Rundreise), S. M. Kreuzer „Sperber" einmal 
in Jaluit anwesend. Im Berichtsjahre sind 16 Posten abgegangen 
and 16 angekommen. Angekommen sind ferner 13 Segelschiffe, 
1 Dampfschiff und 2 Kriegsschiffe, während 13 Segelschiffe, 
3 Dampfschiffe und 2 Kriegsschiffe abgegangen sind. 

Per Verwaltung sind im Berichtsjahre keinerlei Schwierig- 

r 



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— 132 — 

keiten erwachsen. Die Häuptlinge baben sich in den meisten 
Fällen an die nenen Verhältnisse gewöhnt und sind bei ihrem 
verhältnissmässig grossen Einkommen zufrieden. 

Die fälligen Steuern der Fremden und die Eopraabgaben der 
Eingeborenen sind im Berichtsjahre fast überall ohne Schwierig- 
keiten eingegangen. In Nauru, das schwer unter Begenmangel 
gelitten hat, ist den Eingeborenen die Zahlung der Steuerkopra 
erlassen, den Händlern ihre fällige Abgabe auf die Hälfte herab- 
gesetzt worden. 

Besonders bemerkenswerthe Ereignisse sind im Laufe des 
Jahres 1893/94 im Schutzgebiete nicht vorgekommen. Die Ent- 
wicklung nimmt ihren ruhigen, ungehinderten Weg vorwärts, 
ohne dass es der Entfaltung grosser und kostspieliger Machtmittel 
bislang bedurfte. 



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Die Boerenfrage in Südwestafrika. 

Eine kritische Studie von Joachim Graf Pfeil 



Eine Beleuchtung der Boerenfrage dürfte in diesem Augen- 
blick gerade deswegen von Interesse sein, weil sie eines Theils 
schon seit geraumer Zeit eine wesentliche Figur im Gesammtbilde 
der südwestafrikanischen Verhältnisse darstellt, andererseits weil 
sie in dem englischen Südafrika in schnellere Bewegung gekommen 
ist, als sie seit langer Zeit aufgewiesen hat und von der Ver- 
waltung unseres Schutzgebiets keineswegs mehr aus den Augen 
gelassen werden darf. 

Der dem Boeren innewohnende ununterdrückbare Bewegungs- 
drang scheint sich seit kurzem wieder einmal mächtig in ihm zu 
regen und in edlen dichter bewohnten Gebieten des civilisirten 
Südafrikas organisiren sich sogenannte Treks, d. h. Gruppen 
wanderlustiger Bauern, die mit Kind und Kegel, mit Vieh und 
Geld ins Ungewisse hineinziehen, um sich unter Verhältnissen, 
die sie mehr nach ihrem eigenen Gefallen zuschneiden können, 
als die, unter denen sie leben, neue Existenzen zu gründen. In 
diesen Boerentreks erblickt nun sowohl die deutsche Regierung, 
als die Verwaltung des Schutzgebiets, und ebenso der chauvinisti- 
sche Theil der kolonialfreundlichen Bevölkerung Deutschlands eine 
herannahende Gefahr für unser südwestafrikanisches Schutzgebiet. 
Man scheint sich der Befürchtung nicht verschliessen zu dürfen, 
die Boeren werden, im äussersten Falle selbst unter Anwendung 
von Gewalt, in unser Schutzgebiet eindringen und daselbst, auch 
wenn sie völlig friedlich dort wohnen, einen Staat im Staate 
bilden, in allen Dingen der vorhandenen Kolonialverwaltung 
opponiren und das Element der zu erhoffenden deutschen Ein- 
wanderung aufsaugen oder verdrängen. Man glaubt sogar, nicht 
dagegen sicher zu sein, dass die Boeren sich mit den Eingebore- 
nen verbinden würden, woraus sich zuletzt vielleicht die Not- 
wendigkeit ergeben könnte, den weissen und farbigen Unterthanen 
des Landes mit den Waffen in der Hand gegenüber zu treten. 

Es wird an die Geschichte der Boeren erinnernd darauf 
hingedeutet, dass sie noch nirgends vermocht hätten, unter gesetz- 
lich geordneten Verhältnissen dauernd zu leben, und schliesslich 



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— 134 — 

dass diese Rassen eigenthümlichkeit auch unter deutscher Ober- 
hoheit bei ihnen in politisch unliebsamen Formen zum Ausdruck 
kommen würde. Wenn man den Boeren überhaupt den Einzug 
in unsere Kolonie gestatte, so würden ferner die ersten eine 
grosse Anzahl Nachzügler anlocken, die besten, ja einzigen guten 
Stellen des Landes zu ihren eigenen Zwecken in Besitz nehmen, 
was den gänzlichen Ausschluss oder doch mindestens eine erheb- 
liche Verminderung der Besied elung durch Deutsche zur Folge 
haben würde. 

Es wird ausserdem betont, dass der Boer in seiner Gesammt- 
heit ein gegenüber dem Deutschen minderwerthiger Mensch sei,- auf 
einer weit niedrigeren Kulturstufe stehe und deshalb als Kolonist 
unbrauchbar wäre; eine erfolgreiche Kolonisation sei nur mit 
Elementen eines bestimmten höheren Kulturgrades durchfuhrbar. 

Ausser diesen politisch-ethischen Gründen werden aber noch 
andere wirthschaftlicher Natur gegen die Zulassung der Boeren 
angefahrt. 

In erster Linie wendet sich die Opposition gegen den uner- 
sättlichen Landhunger der Boeren und man findet es im höchsten 
Grade unwirtschaftlich, wenn eine Familie mit einer verhältniss- 
mässig kleinen Anzahl Schafen, Rindern und Pferden ein Areal 
von vielen tausend Morgen beansprucht. Man glaubt, dass durch 
die Einbürgerung eines derartigen Wirtschaftssystems das zur 
Verfügung stehende Land binnen wenigen Jahren zur Vertheilung 
gekommen sein würde und dass damit dessen anzustrebende höchste 
wirthschaftliche Ausnützung von vornherein ausgeschlossen sei. 

Auch dem Handel wird eine wesentliche Schädigung durch 
das Boerenthum prophezeit. Mit ihrem Herzen, trotz aller Ab- 
neigung gegen die Verhältnisse in ihrer Heimath, im Kaplande 
wurzelnd, würden sie ihre Bedürfnisse von dort beziehen, ihre 
Produkte dahin absetzen, während deutsche Ansiedler selbstredend 
ihre Bedürfnisse durch Bezüge aus dem Mutterlande decken 
würden. 

Man glaubt ferner zu wissen, dass die Boeren noch heute 
der Sklaverei zugethan sind, dass sie bestrebt sein würden, diese 
in irgend einer Form wieder aufleben zu lassen, dass man durch 
ihr rohes Benehmen den Eingeborenen gegenüber sehr bald mit. 
diesen in Schwierigkeiten sich verwickelt sehen würde. 

Schliesslich heisst es, dass die Boeren, aus welchen sich die 
Treks zusammenziehen, nur besitzlose Söhne armer Familien 
seien, die nichts zu riskiren, wohl aber alles zu gewinnen hätten, 
dass man mit deren Zulassung in die Kolonie nur ein Proletariat 
böswilligster Sorte, und noch dazu Fremdlinge, sich aufbürde. 

Es wird nun zu untersuchen sein, inwieweit diese gegen die 
Boeren erhobenen Einwände gerechtfertigt sind, und ob man aus 
ihnen stichhaltige Gründe gegen die Zulassung jener im Schutz- 
gebiet herzuleiten vermag. 



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— 135 — 

Zunächst muss wohl festgestellt werden, dass die landläufige 
Auffassung, der Boer sei ein Feind aller gesetzlich geregelten 
Lebensumstände, noch auf die Nachrichten zurückzuführen sind, 
welche über ihn aus dem ersten Drittel dieses Jahrhunderts zu 
uns gelangten. 

Man darf nicht blind sein gegen den Umstand, dass diese Be- 
richte tendenziös gefärbt waren, einmal, um das politische Vor- 
gehen Englands gegen die Boeren zu vertheidigen, dann aber 
auch, um dem Missionswerk Anhänger zu gewinnen, welches sich 
in jener Zeit gern den Stempel des Martyriums aufzudrücken 
pflegte. Wir dürfen nicht vergessen, dass es hauptsächlich Living- 
stone und Philips waren, welche jene Berichte zuerst nach Europa 
sandten, und die Geschichte hat längst klar bewiesen, dass jene 
beiden ihre besonderen Gründe hatten, den Teufel recht schwarz 
zu malen. Dass nachher Nachfolger von Livingstone noch tiefere 
Schatten in das Gemälde setzten, wird Niemand Wunder nehmen, 
der noch unter dem Eindruck Livingstonescher Berichte ge- 
standen hat. 

Heute ist es natürlich leicht zu sagen, jene Vortrekers, die 
in den dreissiger Jahren das Kapland verliessen, seien unbequeme 
Köpfe, selbstherrliche Charaktere und grausame Naturen gewesen. 
Es ist leicht, die Vererbung dieser Eigenschaften voraus zu setzen 
und sich vor deren Bethätigung zu grauen. Allein es bedarf nur 
eines geringen Studiums der Geschichte jener Zeit, um mit einer 
jeden Zweifel ausschliessenden Deutlichkeit zu erkennen, dass 
nicht Neigung zur Gesetzlosigkeit es war, welche den damaligen 
Boerenexodus veranlasste. Ganz im Gegentheil, das unweiger- 
liche, hartnäckige Verlangen nach Ordnung, nach dem ihnen ver- 
weigerten Recht und der Gesetzmässigkeit, trieb jene Leute dazu, 
ihren oft grossen Besitz aufzugeben, um sich in unerforschten, nur 
von wilden Thieren und noch wilderen Menschen bewohnten Län- 
dern ein Gemeindeleben zu gründen, in welchem sie der ihnen 
unter englischer Herrschaft versagten Rechtshilfe theilhaftig 
werden konnten. Diese Rechtshilfe steht im engsten Zusammen- 
hange mit einem Punkte, aus welchem ebenfalls den Boeren hef- 
tige Vorwürfe erhoben worden sind. Ihre Stellungnahme gegen- 
über den Eingeborenen. Es ist hier nicht der Ort zu unter- 
suchen, in welcher Richtung die Anklagen jeder der beiden Par- 
teien, Boeren und ihre Ankläger, der Berichtigung bedürfen, wir 
wollen nur die Schlussfolgerung mittheilen, die eine ziemliche 
Vertrautheit mit der bezüglichen Geschichte und eingehende 
Kenntnissnahme der einschlägigen Verhältnisse an Ort und Stelle 
uns hat ziehen lassen. 

Zu einer Zeit, in welcher gegenüber allen afrikanischen Ein- 
geborenen eine völlig unbegründete und selbst schädliche Sen- 
timentalität in der Politik und im persönlichen Umgange an der 
Tagesordnung war, erblickte man in dem von dieser ungesunden 



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— 136 — 

Luft nicht angekränkelten Verhalten der Boeren gegenüber den 
Eingeborenen eine grosse Rohheit, welche in Wirklichkeit weiter 
nichts war, als die richtige Reserve des sich seiner höheren Ab- 
kunft und Veranlagung bewussten Weissen, 

In jener Zeit wurde das Sklaven-Emanzipationsgesetz zur Aus- 
führung gebracht und das Verhalten der Boeren gegenüber der 
völlig willkürlichen und rechtlosen Anwendung dieses Gesetzes 
auf ihre Haussklaven, war neues Wasser auf die Mühle ihrer 
politischen Gegner. Man beschuldigte sie, sich gegen die Ab- 
schaffung der Sklaverei energisch aufgelehnt zu haben. Wenn 
dies in einzelnen Fällen auch gewiss zutrifft, so ist doch ebenso 
gewiss, dass die grössere Majorität der Boeren selbst im Prinzip 
Gegner der Sklaverei waren, und ihr ablehnendes Verhalten gegen- 
über dem Gesetz entsprang nicht aus der Missbilligung, sondern aus 
dem begründeten Gefühl der unrechten Anwendung des letzteren. 
Noch heute liegen grosse Geldsummen unerhoben in der Kapbank. 
Sie sind das Eigentum der Nachkommen jener Leute, welche gegen 
oft nur ein Viertel der ihnen rechtlich zustehenden Entschädigung 
ihre Sklaven plötzlich entlassen und sich dadurch mit einem 
Schlage aller Arbeitskräfte berauben mussten. 

Ihr Stolz verbot ihnen, weniger zu nehmen, als ihnen zukam, 
und so verzichteten sie auf das, was ihnen im Bewusstsein des 
Unrechtes halb verschämt angeboten wurde. Man darf nicht ver- 
gessen, dass dieser Stolz auch seine gewisse Berechtigung hat. 
Unter den Boeren befanden und befinden sich Abkömmlinge der 
vornehmsten Geschlechter Europas, und in jener Zeit war ihnen 
das Bewusstsein hiervon noch nicht so abhanden gekommen, als 
ein Vierteljahrhundert später, wo das wilde Kriegsleben ihnen die 
Erhaltung ihres Kulturschliffes fast zur Unmöglichkeit machte. 
Während der späteren Kriegsjahre, während der Eroberung von 
Natal, dem Freistaat und Transvaal, haben sie allerdings im Blute 
ihrer Feinde gewatet. Allein kann man ihnen hieraus einen Vor- 
wurf machen? Die Rückkehr in die Heimat war unmöglich, des 
Prinzips wegen. Auf Schritt und Tritt drohte im neuen Lande 
ein mächtiger, zahlreicher Feind, der Heerden raubte und den 
Menschen nach dem Leben stellte. Als friedliche Niederlassungs- 
versuche an der Treulosigkeit und der Brutalität der Schwarzen, 
welche bei allen noblen Charaktereigenschaften doch Barbaren 
waren, scheiterten, griffen eben die Boeren zu den Waffen, und 
es ist klar, dass eine Entscheidung nur fallen konnte, nachdem 
die Macht der einen oder anderen Seite gebrochen war. Ueber- 
legene Kriegskunst, Feuerwaffen und das innere Bewusstsein, für 
ein Prinzip zu kämpfen, gab den Ausschlag zu Gunsten der 
Boeren. Wurden viel schwarze Krieger getodtet, so lag das an 
deren Ueberzahl und der Wirkung der Feuergewehre auf dicht- 
geschlossene Massen. Dass hier und da auch von Seiten der 
Boeren Gewaltthaten verübt wurden, soll keineswegs in Abrede 
gestellt werden, deren sind sogar noch im letzten Kriege mehrere 



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— 137 — 

von recht hässlicher Färbung vorgekommen. Es kann indessen 
nicht hieraus auf allgemeine Rohheit der Boeren gefolgert werden, 
ebensowenig wie man aus ähnlichen Vorkommnissen bei uns auf 
eine sittliche Verkommenheit unserer gesammten Nation schliessen 
dürfte. 

Ausserdem muss in Betracht gezogen werden die durch andere 
Lebensgewohnheit bedingte Verschiedenheit der Anschauungen. 
Wer wül unsere Vorfahren absolut verdammen für den offen ge- 
triebenen Sklavenhandel? Die Anschauung der Zeit rechtfertigt 
ihn, wir betrachten es als einen Fortschritt in der Kultur, ihn als 
unsittlich erkannt zu haben. Da aber, wo die Kultur nicht Gelegen- 
heit gehabt hat, Gesittung der Lebensauffassung zu verbreiten, 
darf man den vorhandenen Standpunkt nicht aus dem Gesichts- 
winkel unserer höheren Entwicklung beurteilen, sondern muss 
den Verhältnissen, aus denen er hervorgegangen, Rechnung tragen. 
Man darf mithin den Boeren nicht schlechthin verurteilen, wenn 
er den Schwarzen als ein Wesen niederer Gattung, über welches 
er durch den Besitz einer weissen Haut hoch erhaben ist, be- 
trachtet. 

In diesem Erhabenheitsdünkel liegt aber eine ziemlich wirkungs- 
volle Garantie gegen etwaige Verbindungsgelüste der ins Schutz- 
gebiet zugelassenen Boeren mit Eingeborenen. Höchstens die 
allerschlechtesten Elemente würden es über sich gewinnen, gegen 
eine Regierung, unter deren Flagge sie leben, mit den verachteten 
Eingebornen Komplotte zu schmieden Nebenhin ist die Ausfüh- 
rung eines so ungeheuerlichen Planes in heutiger Zeit selbst in 
den entlegensten Kolonien mit solchen Schwierigkeiten verknüpft, 
würde die Ausführung aller darauf gegründeten Unternehmen 
so sehr an dem Wankelmut und dem Misstrauen der Ein- 
geborenen scheitern, dass nur die mit den thatsächlichen Ver- 
hältnissen völlig ausser Berührung stehenden Kolonialschwärmer 
ernstlich die Verwirklichung derartiger Ideen furchten können. 
Demgegenüber steht die Zuverlässigkeit der Boeren auf politischem 
Gebiet. Die Erfahrung lehrt uns, dass überall da, wo sie mit 
Stimmenmehrheit eine politische Zusicherung abgegeben haben, 
sie im buchstäblichsten Sinne gehalten wurde. Es darf nicht ge- 
leugnet werden, dass unter ihnen selbst Einigkeit auf irgend 
welchem Gebiet des öffentlichen Lebens bisher noch nicht erzielt 
worden ist, daher haben Einzelindividuen sich stets der von ihnen 
gemissbilligten Kontrole zu entziehen versucht. Die Mehrheit in- 
dessen, welche die Zusicherung abgab, blieb zuverlässig. Mithin 
dürfte auf diese Eigenschaft, so auch auf die der Uneinigkeit mit 
einiger Sicherheit der Schluss aufgebaut werden, dass von Seiten 
der mit Erlaubnis und unter den Bedingungen der Regierung im 
Schutzgebiet sich niederlassenden Boeren nimmer eine Sonder- 
stellung als Staat im Staate angestrebt werden würde, resp. dass 
etwa doch eintretende Gelüste durch die völlige Unmöglichkeit 
der Herbeiführung politischer Einigkeit zu Falle gebracht werden 



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— 138 — 

dürften.*) Sind in mehreren der an die Verwaltung des Schutz- 
gebiete gerichteten Gesuchen um Erlaubnis» zur Einwanderung 
Forderungen enthalten, welchen das Verlangen nach Ausnahme- 
stellung an der Stirn geschrieben steht, so ist damit der Beweis 
noch nicht erbracht, dass bündige Versprechungen für bedingungs- 
lose Unterordnung unter die herrschende Staatsgewalt nicht ge- 
halten werden würden. Dass indessen der grössere Teil der 
Boeren die Notwendigkeit der politischen Unterordnung anerkennt 
und bereit ist, sie auszuüben, ist ersichtlich aus Verhandlungen, 
welche Schreiber dieses in Windhoek mit der Boerenkommission 
führte, welche er bis zu dem Sitz der Verwaltung unseres Schutz- 
gebietes im Jahre 1892 geleitet hatte. 



*) Für diejenigen Leser, welche in den oben angeführten Anschauungen un- 
bewiesene Behauptungen erblicken sollten, empfehlen wir das Studium der Boeren- 
geschichte : „History of the Boers in South- Africa", W. Theal. Barin wird der 
aufmerksame Leser für jede der in diesem Aufsatz ausgesprochenen Ansichten 
zahlreiche Belege finden; zum Ueberfluss sei erwähnt, dass der Verfasser einen 
ganzen Abschnitt des letzten Theiles jener Geschichte selbst mitdurchlebte und 
aus eigener Anschauung kennt, was W. Theal in so interessanter Form berichtet. 

Ebenso lässt sich auf Grund von vorliegenden Erfahrungen die Befürchtung 
entkräften, die Boeren, wenn einmal im Schutzgebiete anwesend, werden das 
deutsche Element aufsaugen. Erstens hiess es doch dem deutschen Ansiedler 
ein gar zu übles Zeugniss über Charakterstärke ausstellen, wenn ohne weiteres 
angenommen wird, er werde selbst im eigenen Lande unter eigener Regierung 
zum Boeren werden, nur weil in seiner Mitte einige Boeren sich befinden. 
Anders liegt ja die Sache, wenn der Deutsche in Landern englischer Zunge 
sich Seiner sprachlichen und landesentsprossenen Merkmale entäussert. Wo 
ihm auf fremdherrlichem Boden die wirtschaftliche und lebenspraktische 
Ueberlegenheit der anglosächsischen Basse stets vor Augen geführt wird, ist 
es kaum ein Wunder, wenn wenig oder doch nur unlogisch denkende Deutsche 
glauben, mit der Sprache und den äusseren Gewohnheiten des Stärkeren 
auch dessen wirtschaftliche Fähigkeit sich zu eigen machen zu können. Anders 
liegt der Fall gegenüber den Boeren. Hier ist der Deutsche der wirtschaftlich 
Stärkere, der an Lebensgewandheit Ueberlegene. Gegenüber dem Boeren lernt er 
sich selbst fühlen und will seine Ueberlegenheit empfinden, wie er sie gegenüber 
dem Engländer vermisst Man glaube nur nicht, dass, weil die Boeren in hellen 
Haufen aus den unter englischer Flagge stehenden Territorien ausziehen, sie des- 
wegen englischem Einfluss durchaus unzugänglich sind, die Ueberlegenheit der 
Engländer nicht auch empfinden und anerkennen. Diejenigen Boeren, welche 
unter englischer Flagge leben und überhaupt von irgend welcher Kultur angesteckt 
sind, mögen zwar innerlich noch rebellisch sich gegen die ihnen vermeintlich 
durch englische Gesetze zugefügte wirthschaftliche und politische Schädigung auf- 
lehnen, in ihrem äusseren Menschen kopiren sie den Engländer mit ebensolchem 
Eifer wie Ungeschicklichkeit. Genau dasselbe würde stattfinden, wenn der Boer 
von deutscher, anstatt von englischer Kultur beeinflusst würde. Ä.n Stelle des 
drawing room drawl und der sporting fashions würden sie den schneidigen Lieut- 
nantston und die aufgezwirbelten Schnurrbarte nachahmenswert finden. Da in- 
dessen die Kluft zwischen dem Boer und dem deutschen Kleinbauern lange so 
gross nicht ist, als die, welche ihn vom Engländer trennt, so ist eine Vereinigung 
beider Elemente durchaus nicht in den Bereich der Unmöglichkeit zu verweisen. 
Heiraten zwischen Engländern und Boeren gehören im östlichen Südafrika zu den 
Ausnahmen, wogegen Ehen zwischen Deutschen und Boeren durchaus nicht selten 
sind. Dabei zeigt sich, dass die Mischung eine recht gute ist, indem die solchen 
Mischehen entsprossenen Kinder sich meist durch auffallend kraftigen Körperbau 
und gesunde Konstitution auszeichnen. 



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— 139 — 

Selbst aber im Falle sich nach erfolgter Niederlassung von 
Boeren politische Unzufriedenheit und oppositionelle Neigungen 
einstellen sollten, so spricht die Erfahrung dafür, dass diese Regungen 
ihren Ausdruck in erneuten „Treks", soweit solche nach der 
politischen Aufteilung des Landes noch möglich sind, nicht aber 
in regierungsfeindlichen Handlungen ihren Ausdruok finden würden. 

Fast lächerlich erscheint der Einwurf, die zuerst ins Land 
kommenden Boeren würden die besten Farmen besetzen und die 
später kommenden Deutschen sich mit minderwertigem Lande 
begnügen müssen. Erstens wird der Boer mit Vorliebe die für 
die Viehzucht, der Deutsche die für Ackerbau sich eignenden 
Landstücke aufsuchen. Aber selbst da, wo Boer und Deutscher 
in Wettbewerb treten könnten, ist die Gefahr nicht so arg. Wir 
können auch hier Analogien aus dem östlichen Südafrika zum Ver- 
gleich heranziehen. Als Sir Harry Smith aufgefordert wurde, 
einen verantwortlichen Bericht über den Werth des von ihm ver- 
walteten Landes — Oranje-Freistaat — an seine Regierung ein- 
zusenden, erklärte er in seiner drastischen Sprache, das Land sei 
„a perfect owl's nest", oder ähnliche Worte desselben Sinnes. 
Heute, etwa 40 Jahre später, gilt es als das beste Weideland 
Südafrikas. So wird es mit unserem Schutzgebiet auch gehen. 
Wenn nun auch wirklich die Boeren zunächst diejenigen Farmen 
in den Weide distrikten besetzen, auf denen Wasser offen zu Tage 
tritt, so will das gar nichts besagen, denn im Lande ist Wasser 
genug, um Tausenden von Viehzüchtern die Ausübung ihres Ge- 
schäftes zu ermöglichen. Je eher die „Wasserstellen" vergeben 
und bewohnt sind, desto schneller wird sich die Notwendigkeit 
ergeben, Wasser zu schaffen. Dass dies möglich ist und wie es 
mit geringen Kosten geschehen kann, lehren uns aber die Boeren 
am besten. Zur Information tür solche Leser, die sich für den 
Gegenstand interessiren, darf ich auf meine Arbeiten in Peter- 
manns Mittheilungen 1894, Heft 1 bis 2 und „The Geographica! 
Journal", July 1893, sowie auf einen Aufsatz in der Kolonial- 
zeitung hinweisen. 

Ebenso unbegreiflich ist es, wie man der Ansicht sein kann, 
deutsches Schutzgebiet dürfe nicht mit so minderwertigen Elementen, 
wie Boeren, besiedelt werden; unsere ersten Ansiedler müssten 
aus Kreisen stammen, welche den Besitz eines höheren Grades 
innerer Kultur gewährleisten. Solche Anschauungen beweisen 
nach zwei Seiten hin die Mangelhaftigkeit der Information. Erstens 
dürfen wir uns der Thatsache nicht verschliessen, dass bisher Ko- 
lonien noch immer der Ansiedlung des sogenannten minderwer- 
tigen Elementes ihre Entstehung verdanken, ferner wollen wir 
diese Minderwertigkeit untersuchen und prüfen, in wie weit de 
Ausdruck in seinem landläufigen Sinne auf erste Ansiedler oder 
hier auf Boeren angewendet werden darf. 

Die Besiedlung eines zur Kolonisation geeigneten Landes 
wird dann auf den raschesten Fortgang und dauerndes Bestehen 



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— 140 — 

am sichersten rechnen dürfen, wenn die sich niederlassenden In- 
dividuen rasch den Verhältnissen sich anpassen und sie zu ihrem 
Vortheil verwenden lernen. Nun darf man fast wohl ausnahmslos 
die Verhältnisse in jungfräulichen Ländern als rohe, unbeholfene, 
bezeichnen, welche durch eine Kombination physischer Kraft mit 
praktischem Blick eher, als durch geschulte Logik und Fach- 
wissen, bemeistert werden können. Wiederum durften die soge- 
nannten besseren Elemente, die durch den Besitz letzterer Eigen- 
schaften auf den höheren Grad der Kultur Anspruch erheben 
können, diejenigen sein, welche auf Grund ihrer mit der höheren 
Kultur auch erhöhten Ansprüche und Lebensbedürfnisse am sel- 
tensten wahre Befriedigung in der durch die urwüchsigen Landes- 
verhältnisse bedingten Lebensweise finden würden. Diese Ele- 
mente werden daher stets trachten, einen nur zeitweiligen Auf- 
enthalt in der Kolonie möglichst einträglich zu gestalten, um die 
Früchte ihres Schaffens im Heimatlande gemessen zu können. 
Nur das minderwerthige Element wird in der Kolonie seinen dau- 
ernden Wohnsitz aufschlagen, weil es den Kontrast zwichen der 
Urwüchsigkeit der neuen Heimath und der Kultur der alten weit 
weniger empfindet, resp. sich leichter dareinfindet und deshalb 
auch in der Kolonie die Zufriedenheit zu erreichen vermag, welche 
das bessere Element, mit Ausnahmen, nur in der Heimath finden 
zu können glaubt. Wir glauben hiermit bewiesen zu haben, dass 
nicht die Träger eines höheren Grades von Kultur die einzigen 
sind, durch welche eine gedeihliche Entwicklung der Besiedlung 
des Schutzgebiets sich vollziehen kann. 

Betrachten wir indessen nun das sogenannte minderwerthige 
Element. Wer sind die Leute, welche in völlig unkultivirten 
Ländern, und zu solchen müssen wir unser Schutzgebiet rechnen, 
am besten vorwärts gekommen sind, wer hat durch das Resultat 
des eigenen Schaffens den weitesten Unterschied zwischen die 
Verhältnisse, aus denen er hervorgegangen, und seiner zeitweiligen 
Lage gebracht? Fast ohne Ausnahme der kleine Bauer, der 
Tagelöhner oder Handwerker. Zum Beweis sehe man sich in den 
englischen Kolonien Südafrikas um. Welchen Schlages waren die 
Bewohner der „Cape flats" bei Kapstadt, die Bewohner von King 
Williamstown bei Port Elizabeth, Pinetown bei D'Urban, Neu- 
Hannover bei Moritzburg, Herrmannsburg bei Greytown, Lüne- 
burg in Transvaal? Fast ohne Ausnahme entstammen die Be- 
wohner dieser Orte aus den Kreisen der kleinsten Leute Deutsch- 
lands. Viele von ihnen brachten kaum eine dürftige Schulbildung 
mit in ihre neue Heimath, kaum einer unter ihnen hatte auch nur 
den kleinsten Sparpfennig, die meisten waren für ihren Lebens- 
unterhalt auf ihrer Hände Arbeit angewiesen. Kommt man heute 
in jene Orte, so findet man eine sesshafte, zufriedene, oft sogar 
wohlhabende Bevölkerung, die jedenfalls ein grösseres Interesse 
an dem Entwicklungsgänge der Kolonie hat, als der kapital- 
kräftigere Einwanderer, der nach 20 Jahren mit oder ohne Reich- 



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x - Ml - 

thümer wieder in die Heimath zurückkehrt. Sind wir nun berech- 
tigt, die Leute, deren Fähigkeit, sich die Verhältnisse zum ma- 
teriellen Vortheile dienstbar zu machen, sich täglich beweist, als 
minderwerthige zu bezeichnen, nur weil es ihnen an Schul- und 
Fachbildung fehlt, die noch dazu meist in vorgerückten Jahren 
sich einen äusseren Schliff aneignen, den sie im Heimathlande nie 
hätten erwerben können? Ich glaube im Gegentheil, dass wir diese 
Menschen als höchst vollwerthige betrachten müssen, zumal da wir 
tagtäglich sehen können, dass wirklich minderwerthige Subjekte, 
an denen ja die weiter entwickelten Kolonien keinen Mangel 
leiden, dort ebenso verkommen, wie im alten Lande, ja oft unter 
den Standpunkt des farbigen Eingeborenen herabsinken. 

Wir können dann zunächst nicht blind sein gegenüber dem 
Umstand, dass die Regierung selbst bereits den Grund gelegt hat 
für einen reichlichen Zuzug des jetzt so heftig bekämpften Ele- 
mentes. Jeder, der mit den wirtschaftlichen Verhältnissen in 
Südwestafrika ein wenig vertraut ist, weiss, welche Zugeständ- 
nisse dem daselbst bestehenden Karas-Koma-Syndikat seitens der 
Regierung gemacht worden sind. Für solche mit den Verhält- 
nissen weniger vertraute Leser sei kurz erwähnt, dass diese Ver- 
günstigungen in dem Recht der Okkupation ausserordentlich um- 
fangreicher Länderkomplexe bestehen, ein Recht, welches nominell 
erst von den Hottentottenhäuptlingen erworben werden musste. 
Nun kann die Verwerthung dieses Rechtes in gar keiner anderen 
Weise gedacht werden, als in dem Verkauf dieses Grundbesitzes 
an Einzel- oder juristische Personen. Bei dem vollkommen wilden 
und urwüchsigen Zustande des in Rede stehenden Landes kann 
man mit völliger Sicherheit behaupten, dass europäische Käufer 
sich nur in der Minderzahl finden, dagegen gerade die Boeren 
durch die Natur des Landes in grösserer Anzahl sich anlocken 
lassen werden. Die Vermuthung ist so naheliegend, dass von den 
Geschäftsführern des Karas-Koma-Syndikats vollkommen unver- 
holen die Absicht geäussert wird, sie zum Geschäftsprincip zu 
verwirklichen und demgemäss zu handeln. Da nun einer Handels- 
gesellschaft nicht viele Vorschriften gemacht werden können da- 
rüber, an welche Personen sie ihr Handelsobjekt veräussern darf, 
welchen sie es vorzuenthalten haben, so ist es nur eine Frage 
der Zeit, wann der Boereneinzug auf die Länderkomplexe des 
Karas-Koma-Syndikats, und damit in unser Schutzgebiet, be- 
ginnen werde. Gehen wir indessen einen Schritt weiter und 
nehmen wir an, dass deutsche Ansiedler der gerühmten höheren 
Kulturstufe sich auf erkauftem Grund und Boden den ersehnten 
Wohlstand erworben haben, den zu suchen sie das Vaterland ver- 
liessen. Wer wird sie tadeln wollen, wenn sie die Früchte ihrer 
Arbeit nun doch im Vaterlande, im Kreise der von der Natur 
geschaffenen Beziehungen, in der Umgebung gediegener Kultur zu 
gemessen wünschen? Um dies zu ermöglichen, ist jedoch der 
Verkauf des Grundbesitzes geboten, dessen Werthsteigerung seit 



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— 142 — 

dem Zeitpunkt des Erwerbes durch den allgemeinen Fortschritt 
der Entwicklung der wirthschaftlichen Verhältnisse und des in 
das Land gesteckten Kapitals und der Arbeit zum grössten Theil 
den gewonnenen Wohlstand ausmachen wird. 

Wer wird der Käufer sein? Nicht der eben diesen Wohl- 
stand erst suchende deutsche Einwanderer höheren oder niederen 
Kulturgrades, auch nicht der im Lande schon wohlhabend gewor- 
dene Ansiedler, denn die Zeit, von der wir sprechen, liegt in 
nicht zu weiter Zukunft. Nur der mit genügenden Mitteln ver- 
sehene Boer, dessen Heimath das Land ist, der nichts anderes 
wünscht, als im weitesten Sinne des Wortes im Lande sesshaft 
zu werden, wird fähig und willens sein, dem europäischen An- 
siedler, dem Deutschen, den Grundbesitz abzukaufen. Und ge- 
rade weil dadurch der höchste Wunsch zweier Parteien, der An- 
schluss an die Heimath, sich erfüllt, ist um so mehr Grund an- 
zunehmen, dass der hier geschilderte Vorgang sich auch in Wirk- 
lichkeit vollziehen wird. Wie also ist es möglich, dem Boern den 
Eingang in unser Schutzgebiet zu verwehren, wenn alle getroffenen 
Massnahmen die Vorbedingung zu seiner Herbeiziehung in sich 
tragen, wenn seine Einwanderung das Ergebniss psychologisch 
tief begründeter und darum mit Sicherheit zu erwartender Vor- 
gänge ist. 

Blicken wir weiter nach Norden, so sehen wir genau die- 
selben Verhältnisse sich im Gebiet der sogenannten Damaralaud- 
Konzession wiederholen, wobei wir jedoch noch einmal auf den 
charakteristischen Unterschied zwischen Deutschen und Boer hin- 
weisen und erwähnen wollen, dass in den zu Ackerbau geeigneten 
Distrikten auch in späteren Zeiten wahrscheinlich das deutsche 
Element auf kleinem Grundbesitz vorherrschen wird. 

Da wir also den Zuzug der Boeren in unser Gebiet über- 
haupt nicht zu hindern vermögen, so sollten wir wenigstens ver- 
suchen, dass diesem Ereigniss anhaftende Gute zu entwickeln, an- 
statt lediglich seine etwaigen Nachtheile zu bekritteln. 

Als erster Vortheil der Boereneinwanderung möchten wir den 
Umstand hinstellen, das wir in den Boeren die einzigen wirklichen 
Lehrmeister für unsere deutschen Ansiedler erhalten. Wir dürfen 
uns keinen Illusionen über die Siedelungsfähigkeit der Deutschen 
hingeben. Man rühmt zwar den Deutschen nach, dass sie die 
besten Kolonisten seien, allein man muss sehr genau unterscheiden, 
in welchem Sinne dies gemeint ist. Der deutsche Tagelöhner, 
der sich auf den Farmen begüterter Besitzer so viel verdient, um 
später auf wenigen Morgen eine eigene kleine Wirthschaft anzu- 
legen, ist in der Beharrlichkeit, mit der er sein Ziel verfolgt, und 
der Sorgfalt, mit der er seine Absicht im gegebenen Zeitpunkt 
ausführt, allen Konkurrenten anderer Nationalität überlegen. Dies 
ist schon in seiner Nüchternheit, Sparsamkeit und Arbeitssamkeit 
begründet. In eben dem Masse, wie der Kleinbauer überlegen, ist 
der Deutsche höheren Kulturgrades seinen englischen und hoUäu- 



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— 143 - 

dischen Konkurrenten unterlegen. Er ist meist mit mehr Wissen 
ausgerüstet als jene, besitzt aber nicht halb soviel praktische Le- 
bensweisheit. Vollgepfropft von theoretischen Ideen, sucht er mit 
grossem Pflichtgefühl diese solange ins Praktische zu übersetzen, 
bis der Misserfolg und damit der Verlust seines Anlagekapitals 
ihn lehrt, dass er in erster Linie eine Menge zu verlernen hatte, 
ehe er daran gehen durfte, verantwortlich selbsthandelnd unter 
völlig ungewohnten Verhältnissen aufzutreten. Für beide Kate- 
gorien von Ansiedlern brauchen wir den Boer. Dieser wird dem 
völlig mittellosen Einwanderer auf seiner Farm durch Beschäfti- 
gung Gelegenheit zum Erwerb und Sammlung von Landeserfah- 
rung geben, dem „gebildeten" Ansiedler wird er praktisch vor- 
machen, was jener lernen resp. nachahmen soll, um erfolgreich zu 
wirtschaften und dadurch zum Wohlstande zu gelangen. 

Fast unnöthig erscheint es, auf den Vortheil hinzuweisen, der 
aus dem Vorhandensein einer besitzkräftigen Bevölkerung er- 
wachsen muss. Wir haben schon dargelegt, dass die Boeren 
durchaus nicht arme Schlucker, sondern meist für die Begriffe 
eines deutschen Einwanderers wohlhabend sind. Man könnte in- 
dessen, um auch hier einem nutzlosen Proletariat den Zuzug zu 
versperren, den Trekern nur dann die Erlaubniss zur Nieder- 
lassung geben, wenn sie. nachweislich im Besitze eines bestimmten 
Vermögens sich befinden. Schreiber dieses hatte mit den ihn be- 
gleitenden Boeren eine dahingehende Vereinbarung über den Nach- 
weis von 500 Lstrl., also 10000 Mark getroffen. 

Wir dürfen nicht unterlassen, auf einen anderen, nicht we- 
niger wichtigen, den Boeren günstigen Gesichtspunkt hinzuweisen. 
Es ist ihre unleugbare Fähigkeit, sich gegenüber den Eingeborenen 
unzivilisirter Länder eine herrschende Stellung zu wahren. Fast 
ununterbrochen, seitdem Südafrika zum deutschen Schutzgebiet 
wurde, sind wir daselbst in wichtigen Fragen der Eingeborenen- 
Politik verwickelt gewesen. Wir können uns das Zeugniss aus- 
stellen, die Lösung der Frage auf alle denkbare Weise angestrebt 
zu haben, müssen indessen offen bekennen, dass wir weder mit 
unserer Politik des „Gewehr bei Fuss tt , noch mit unserer aggres- 
siveren Methode auch nur nenneuswerthe Erfolge erzielt, wohl aber 
recht erhebliche Summen für militärische Verwaltung des Schutz- 
gebietes verausgabt haben. Der Grund ist ziemlich einfach und 
liegt offen zutage. Einmal haften den zur Leitung berufenen Per- 
sönlichkeiten viele der Mängel an, die wir vorher aber den Ansied- 
lern höheren Kulturgrades erwähnten. Die Herren wollen Theorien 
ins Praktische übersetzen, für welche jede Grundlage im neuen 
Lande fehlt. Sie brauchen Zeit, um sehr viel zu verlernen und 
werden meist gerade dann, wenn sie an dem erforderlichen Ziel 
angekommen sind, wieder abberufen, um vielleicht einem neuen 
Theoretiker Platz zu machen. 

Ferner zeigt uns unsere koloniale Erfahrung, dass das Streben 
unserer Kolonialbeamten »och ein viel zu persönliches ist Man 



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— 144 — 

begegnet nur zu häufig der ganz unverhohlen geäusserten Ab- 
sicht, während einiger Jahre Aufenthalt in den Kolonien Gelegen- 
heit zum Erwerb äusserer Ehren oder doch wenigstens zu Unter- 
haltung und Sport zu finden. Dass das Wohl der Kolonien durch 
Handlungen, die sich auf solche Anschauungen gründen, nicht 
gerade erheblich gefördert werden wird, bedarf kaum des Be- 
weises. 

Ferner kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass 
die Kolonialbeamten oft weniger auf Grund ihrer nachweislichen 
Befähigung gewählt werden, sondern nach dem Maasse der ihnen 
innewohnenden Fähigkeit, nach oben hin möglichst unbemerkt zu 
bleiben. Es lässt sich ja die Richtigkeit eines solchen Eindruckes 
nicht erweisen, der Eindruck bleibt aber und prägt sich wohl den 
meisten objektiven Beobachtern unserer Kolonien ein. Es ergiebt 
sich aber aus den geschilderten Umständen, dass die Kolonien 
mehr Versuchsfeld und Mittel zum Zweck, als Selbstzweck sind, 
und es darf nicht Wunder nehmen, wenn die Resultate der ko- 
lonialen Verwaltung den Vorbedingungen entsprechen. 

Auch auf diesem Gebiet, dem unserer Machtstellung gegen- 
über den Eingeborenen, glauben wir durch Ansiedelung einer be- 
schränkten Zahl von Boeren nur gewinnen zu können. Schreiber 
dieses hegt nicht den geringsten Zweifel, dass, wären eine An- 
zahl waffenfähiger Boeren im Lande und beauftragt gewesen, die 
Witboifrage zu lösen, dieser Häuptling längst aufgehört hätte, 
eine Ziffer in dem südafrikanischen Rechenexempel zu sein. Aller- 
dings nehme ich nicht an, dass seine Widerstandskraft auf dem 
Wege und durch das Mittel der schulgerechten europäischen 
Kriegskunst gebrochen worden wäre, aber wir wären ihn los, um 
soviel für militärische Versuchsoperationen im Wüstengebiet aus- 
gegebene Hunderttausende reicher und hätten die für die wirt- 
schaftliche Entwicklung des Landes durchaus erforderliche Ruhe. 
In dieser Hinsicht ist es noch nicht zu spät. Zwar scheint es 
ja, als sollten die jahrelangen Bemühungen, Witboi unschädlich 
zu machen, endlich mit Erfolg gekrönt werden, allein noch lebt 
er, und was Leute dieses Schlages vermögen, das lehrt uns die 
Geschichte Südafrikas und selbst Südwestafrikas zur Genüge. 
Witboi scheint aus demselben Holze geschnitzt zu sein, wie Jonker 
Afrikauder, und sein Geist wird seinen Körper überleben. Die 
Hottentottenstämme sind noch ziemlich zahlreich und werden zähe 
an ihren Unabhängigkeitsideen festhalten. Auch die Unterwerfung 
Witbois wird nicht dauernden Frieden schaffen, nur die gänzliche 
Verdrängung der Hottentotten oder deren Aufsaugung durch die 
Kultur in der Weise und dem Grade, wie sie sich im Kaplande 
vollzogen hat, wird dieses Ziel herbeiführen. Beides ist indessen 
nur eine Frage der Zeit. Der Hottentot ist eines jener Elemente, 
welche, gleich dem Indianer, nicht neben der Kultur existiren 
können. 

Eine weitere Gefahr droht vom Norden her durch c£e IJerero, 



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— 145 — 

Gegen diese würden wir vergeblich die Boeren ausspielen, da sie 
sehr zahlreich sind ; daher gehört diese Frage nicht in den Rahmen 
unserer Erörterung. 

Ebenso unbeachtet lassen wir den Streitpunkt, ob und inwie- 
weit Boeren oder irgend jemand berechtigt sei, von Witboi, der 
zwar mit Deutschland kein Vertragsverhältniss eingegangen ist, 
privatrechtlich giltige Abmachungen über Landkauf zu treffen. 
Wir würden die Billigung eines solchen Verfahrens, selbst wenn 
es juristisch zulässig ist, als eine unglaubliche Schwäche der Be- 
hörden des Schutzgebietes, als eine Schädigung unseres nationalen 
Empfindens betrachten. 

In Zusammenfassung sämmtlicher Einzelpunkte unserer Studie 
ergiebt sich folgendes Gesammtbild: 

Die gegen die Boeren erhobenen Einwände zerfallen bei 
näherer Betrachtung zum grossen Theil in sich selbst. Wir haben 
nachzuweisen vermocht, dass durch den Zuzug einer beschränkten 
Anzahl von Boerenfamilien dem Schutzgebiete nur Vorteile er- 
wachsen können, und finden, dass bereits in jeder Richtung die 
breiteste Grundlage für eine zahlreiche Boereneinwanderung ge* 
geben, ja, diese überhaupt gar nicht aufzuhalten ist. Demgegen- 
über steht die unerklärliche, abwehrende Haltung der Regierung 
gegen die alsbaldige Zulassung einer beschränkten Anzahl dieser 
kapitalkräftigen und landeskundigen Kolonisten. 

Nach unserer Auffassung sollte eine weitausschauende Re- 
gierung eine einmal in Fluss geratene Bewegung, die sie nicht 
zu hemmen vermag, leiten, und zwar so leiten, dass sie sich das 
jeder Bewegung mehr oder weniger anhaftende Gute zu eigen 
macht und die Nachteile nach Möglichkeit abwehrt. Die Boeren- 
bewegung ist eine solche Bewegung. Vom Transvaal, von allen 
Gegenden südöstlich und östlich unseres Schutzgebietes dringen 
die Boeren vor, ihre Niederlassung in unseren Grenzen ist nur 
eine Zeitfrage. Sollte es angesichts dieser nicht zu ändernden 
Thatsachen nicht unsere Aufgabe sein, uns der Führerschaft dieser 
Bewegung so zu bemächtigen, dass wir uns ein brauchbares Ele- 
ment kaufkräftiger Kolonisten, statt eines unter Umständen recht 
schwierigen Widersachers ins Land ziehen? Täuschen wir uns 
darüber nicht hinweg, dass, wenn der Boer sich in unserem Ge- 
biete von seiner unangenehmen Seite zeigt, dies gänzlich darauf 
zurückzufuhren sein wird, dass wir es nicht verstanden haben, ihn 
zu nehmen und durch unsere Behandlung des nicht zurückzuhalten- 
den Einwanderers seine guten Eigenschaften hervorzulocken. Wird 
uns der Boer dann unbequem, so wird es unsere Schuld sein. 
Denn nur wenn unsere Unterthanen uusere Macht fühlen und 
kennen, wie die Hottentottn das sollten, oder wenn sie uns um 
unserer Weisheit willen lieben, wie die Boeren das könnten, wer- 
den wir Herren unseres Schutzgebietes, wird Witboiland deutsches 
Land werden. 

Wenden wir das Gesagte nun wieder auf die Boeren an. 

Koloniales Jahrbuch 1895. 10 



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— 146 — 

Dürfen wir diese als minderwertig bezeichnen? Womit hat 
der Boer die in der Anwendung dieses Ausdruckes liegende Ge- 
ringschätzung verdient? Die Geschichte sowohl, als die gegen- 
wärtige Lage dieses Volkes lehrt uns, dass selbst Ereignisse von 
fast elementarer Kraft nicht vermögen, deren Selbsterhaltungstrieb 
zu ersticken. Unter den denkbar ungünstigsten Verhältnissen 
haben sich die Boeren auf ihrem zwar niederen, dennoch aber als 
Kulturstufe zu bezeichnenden Niveau erhalten und selbst dem kärg- 
lichsten Gebiet den Lebensunterhalt abgerungen. 

Sie sind nüchtern, sparsam, sie streben nach Besitz und Sess- 
haftigkeit. Geben uns die einzelnen Ausnahmefälle die Berechti- 
gung, sie als minderwertig zu bezeichnen? Niemand kennt die 
Fehler der Boeren, ihren Eigendünkel, ihren Wankelmut, ihre 
Uneinigkeit, Habgier und Ränkesucht besser als der Verfasser, 
allein dürfen wir deutsche Ansiedier von diesen oder ähnlichen 
Eigenschaften gänzlich freisprechen? Ist es weniger leicht, und 
angenehm mit dem ungebildeten deutschen Kleinkolonisten zu ver- 
kehren, weil der Boer im Umgang mit dem gebildeten Europäer 
anfänglich nur seine vielen sehr unangenehmen Eigenschaften 
herauskehrt. Wir glauben, dass in diesem Punkte beide Gattungen 
von Ansiedlern sich nichts weiter nehmen, beide aber haben in 
weitestem Umfange bewiesen, dass sie weit mehr als das gebildete 
Element die Fähigkeit besitzen, unter urwüchsigen Verhältnissen 
sich ansässig zu machen und Besitz zu erwerben; letztere haben 
gegenüber ihren deutschen Konkurrenten den Vorzug genauer 
Kenntnisse der Landesverhältnisse und verhältnissmässig bedeuten- 
der Kapitalkraft. 

Man empfindet Besorgnis gegenüber dem Landverbrauch durch 
die Boeren, die sich nur auf Grundbesitz wohl fühlen, dessen Aus- 
dehnung es unmöglich macht, den Rauch von Nachbars Schornstein 
zu sehen. Glaubt man vielleicht, dass deutsche Ansiedler das 
Gewerbe der Viehzucht auf sogenannten Kossäthenstellen auszuüben 
imstande sein werden? Viel eher sollte man doch zu dem Schluss 
gelangen, dass, weil die mit den Landesverhältnissen so genau 
vertrauten Boeren grossen Grundbesitz für durchaus nötig erachten, 
selbst da, wo sie ihn für fast umsonst erlangen können, solcher 
zum Geschäft der Viehzucht auch für den deutschen Ansiedler 
durchaus erforderlich ist. 

Ebenso unerheblich ist der gegen die Boeren erhobene Vor- 
wurf der Waldverwüstung. Fast nirgends in den von Boeren be- 
wohnten Gegenden findet sich Wald, sogenanntes Buschfeld wird 
nur im trockenen Winter von den Viehzüchtern aufgesucht, weil 
es dann mehr Viehweide enthält, als die baumlosen, im feuchten 
Sommer dem Vieh mehr zusagenden Grassteppen. Selbst aber im 
Falle, dass der Einwurf irgend welche Berechtigung hätte, wie 
sehr kann die Zerstörungssucht einiger weniger Boeren gegenüber 
den Eingeborenen ins Gewicht fallen. Käme es darauf an, den 
Baumwuchs Südafrikas zu schützen» so müssten die Eingeborenen, 



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— 147 — 

nicht aber die Boeren des Landes verwiesen werden. Dabei wollen 
wir indessen gleich das Zugeständnis machen, dass der Boer, wenn 
er auch nicht gerade zerstört, so doch nicht erhält; weder ver- 
hindert er den Eingeborenen an der Ausrottung des Baumwuchses, 
noch pflanzt er selbst in der Regel irgend etwas an, ausser einigen 
dürftigen Pfirsichbäumen. Ausnahmen kommen im Kaplande und 
in Natal jedoch vor. 

Auch den Einwand, die Trekboeren seien nur nutzloses No- 
madenproletariat, wollen wir noch entkräften. Freilich wird der 
reiche Eigenthümer grosser Farmen nicht in die Wildnis ziehen, 
allein ohne jeden und jeglichen Besitz kann man schon gar nicht 
Trekboer werden, sondern sich höchstens in dienender Eigenschaft 
einem Trek anschliessen. Der Trekboer besitzt zum mindesten 
einen Wagen und Spann Ochsen und so viel Stück Vieh oder Schafe, 
dass er aus deren Erträgen seine Fleischnahrung bestreiten kann. 
Der Vortheil des Trekens liegt für ihn hauptsächlich darin, dass 
er auf herrenlosem Lande verweilen und sein Vieh sich vermehren 
lassen, im Augenblick des Verdorrens oder der Abweidung der 
Gegend aber weiter ziehen kann. Unter geordneten Zuständen 
setzen die Besitzverhätnisse diesem der Vermehrung des Viehes 
höchst günstigen Modus erhebliche Schwierigkeiten entgegen. 

Als Schlussstück zu der Entkräftigung der gegen die Boeren 
erhobenen Einwände wollen wir noch anführen, dass es die Trek- 
boeren der Jetztzeit im allgemeinen recht gut verstanden haben, 
sich mit den Eingeborenen der von ihnen durchzogenen Länder 
zu stellen. Zu Feindseligkeiten ist es in keinem einzigen Falle 
gekommen, und überall, wo Schreiber dieses mit den Trekern in 
Berührung gekommen ist, waren letztere stets reichlich mit Arbeits- 
kräften versehen, die sie durch freiwillige Gestellung der Ein- 
geborenen gegen angemessenen Lohn erhielten. 

Nachdem wir so erwiesen haben, dass die Boeren, wenn sie 
sich auch nicht durch hervorragende Tugenden oder Liebens- 
würdigkeit im Umgange auszeichnen , doch durchaus nicht die 
minderwertigen Subjekte sind, zu welchen man sie Tendenzzwecke 
halber gerade jetzt stempeln möchte, sollen wir unter Abstand- 
nahme von allen Wünscheu für oder gegen die Boereneinwande- 
rung den Thatsachen ins Gesicht schauen, die bei der augenblick- 
lichen Sachlage mit unserem Schutzgebiet mit ersterer im engsten 
Zusammenhange stehen. 



10* 



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Der Kolonialrath. 



Derselbe begann am 7. Juni 1894 die Sitzungen seiner dritten 
Amtsperiode. Neu einberufen in den Kolonialrat sind die Herren: Greh. 
Kommerzienrat Oechelhäuser, Exzellenz Ministerialpräsident a. D. 
v. Grimm und Paul Staudinger. Die Sitzung wurde von dem 
Direktor im Auswärtigen Amt, Dr. Kayser, eröffnet, der im An- 
schluss an die in der vorigen Session von dem Kolonialrat gefassten 
Beschlüsse und gestellten Wünsche einen Ueberblick über die Ent- 
wickeln g der Schutzgebiete seit der letzten Tagung gab. Mit 
Genugthuung wurde die Verstärkung der Schutztruppe in Ost- 
afrika und Südwestafrika begrüsst und der Anerkennung des 
Vorsitzenden für die Umsicht zugestimmt, mit welcher Gouverneur 
Freiherr v. Schele für Aufrechterhaltung von Ruhe und Sicherheit 
gesorgt hat. (Das Urteil würde nach einigen Monaten wohl anders 
ausgefallen sein. D. Her.) Die Ausführungen des Herrn Oechel- 
häuser über die Bedeutung des Eisenbahnbaus für das ostafrika- 
nische Gebiet fanden allgemeine Zustimmung. Bezüglich Südwest- 
afrikas wurde aufs neue ausgeführt, wie wenig eine direkte 
Schiffsverbindung mit der Heimat zu entbehren, und dass eine 
Kabelverbindung herzustellen notwendig sei. Es wurde auch be- 
merklich gemacht, dass nach Wiederherstellung der Ruhe und 
Ordnung es nicht schwer werden würde, durch eigene Einnahmen 
aus dem Schutzgebiet (Hüttensteuer, Viehsteuer, Landverkäufe) 
die Ausgaben zu decken. Die Frage wegen Ausbildung der 
Kolonialbeamten wurde gestreift und auch das jüngste Abkommen 
zwischen England und dem Kongostaate in den Bereich der Debatte 
gezogen. 

Nach einer Pause ging die Versammlung zur Beratung des 
Entwurfs einer Grundbuchördnung für Deutsch- 
Ostafrika über. Es fand zunächst eine allgemeine Diskussion 
statt, in welcher insbesondere die Frage gestreift wurde, ob es 
angezeigt sei, den Erwerb des Grundeigentums an die Genehmigung 
des Gouverneurs zu knüpfen. Die Vorlage wurde einem Ausschuss 
zur Vorberatung überwiesen und in diesen die Herren: Staats- 
sekretär Jacobi, Ministerialpräsident Dr. v. Grimm, Dr. Scharlach 
und Direktor Lucas gewählt. Der Ausschuss hielt am 8. Juni 
früh eine Sitzung ab. 



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— U9 — 

Die Plenarsitzung an demselben Tage beschäftigte sich mit 
den von Staatsminister v. Hofmann, Dr. Scharlach, v. d. Heydt 
u. a. eingebrachten Anträgen wegen event. Abänderung der Ge- 
schäftsordnung. Bei der sehr eingehenden Diskussion, an welcher 
sich ausser den Antragstellern auch Geheimer Kommerzienrat von 
Hansemann und der Vorsitzende beteiligten, ergab sich die völlige 
Uebereinstimmung der Ansichten dahin, dass es zur Erreichung 
der von den Antragstellern verfolgten Ziele einer Aenderung der 
Geschäftsordnung nicht bedürfe. Um die Kontinuität der 
Sitzungsperioden aufrecht zu erhalten, soll die Ernennung der 
Mitglieder sich in Zukunft unmittelbar an den Schluss der vorauf- 
gehenden Periode anfügen. Ausserdem soll anstatt eines formellen 
Schlusses der einzelnen Session nur eine Vertagung eintreten, 
damit, wie dies im Jahre 1891 mit Erfolg geschehen sei, die von 
dem Kolonialrat zur Vorberatung einzelner Fragen eingesetzten 
Ausschüsse in der Zwischenzeit bis zur nächsten Einberufung ihre 
Thätigkeit fortsetzen könnten. 

In der dritten Plenarsitzung am 9. Juni Nachmittag erstattete 
die zur Durcharbeitung der Grundbuchordnung für Deutsch- 
Ostafrika eingesetzte Kommission, welche bereits am Vormittag 
eine Sitzung abgehalten hatte, durch Herrn Direktor Lucas Bericht 
über ihre Beratungen. Die Kommission hatte die Grundbuch- 
ordnung in sehr vielen, zum Theil recht wesentlichen Punkten 
umgeändert. Trotzdem fand diese so veränderte Grundbuchordnung 
keine einstimmige Annahme. Die Minderheit beanstandete in der 
Grundbuchordnung das Recht des Gouverneurs, den freien Verkauf 
eines privatrechtlich erworbenen Immobil» verbieten zu können, 
aus politischen und zivilreohtlichen Gründen. Dem gegenüber fasste 
die Mehrheit zwei Resolutionen, die den jetzigen Zustand als einen 
provisorischen und möglichst schnell abzuändernden ausdrücklich 
bezeichneten. Nach Erledigung der Grundbuchordnung wählte 
der Kolonialrat den bisherigen ständigen Ausschuss wieder und 
nach längerer Debatte zwei neue Ausschüsse, den ersten zur 
Beratung der Frage der Besiedelung der Schutzgebiete in 
Zusammenhang mit der Regelung des deutschen Answanderungs- 
wesens und den zweiten zur Beratung der Errichtung von 
Verkehrswegen in Ostafrika, insbesondere der Eisenbahn nach 
dem Seengebiete, sowie der Verbesserung der Post- und Tele- 
graphenverbindung mit Südwestafrika und der Herstellung 
eines gesicherten Landungsplatzes an der Swakop-Mündung.*) 
In den ersten Ausschuss wurden gewählt die Herren v. Jacobi 
als Vorsitzender, Dr. Schröder-Poggelow als Sekretär, Dr. Scharlach 
als Referent, ferner die Herren Karl v. d. Heydt und Staats- 
minister v. Hofmann. In den zweiten Ausschuss traten ein die 



*) Neuerdings sind in den Zeitungen Berichte erschienen, wonach die 
etwas nördlicher belegene Rock-Bai sich bedeutend besser als Swakopmündung 
eignen solle. Es bedarf jedenfalls noch einer eingehenden fachmännischen Unter- 
suchung, ehe man sich endgültig für den einen oder anderen Punkt entscheidet 



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— 150 — 

Herren Staatsminister v. Hofmann, Geheimer Oberpostrat Kraetke r 
Direktor Lucas, Geh. Kom.-Rat Oechelhäuser, Konsul a D. Vohsen, 
Dr. Scharlach und Herr Adolph Wörmann-Hamburg. Der Antrag, 
einen dritten Ausschuss zu bilden, zur Beratung der Frage, wie 
die Verordnungsgewalt der Gouverneure in den Schutzgebieten 
einzuschränken sei, um ähnlichen Vorkommnissen, wie sie z. B. 
in Kamerun eingetreten sind, von Hause aus vorzubeugen, wurde 
zurückgezogen. Direktor Dr. Kayser schloss darauf die Sitzung 
mit der Bemerkung, dass er die Session nur vertage, um sie nach 
Beendigung der Ausschussarbeiten oder sobald ein sonstiger Anlas» 
vorliege, wieder aufzunehmen. 

Die Herbstsitzung, der fast sämmtliche Mitglieder anwohnten, 
wurde am 18. Oktober, Vormittags um 10 Uhr in den Bäumen 
des Auswärtigen Amts im Beisein sämmtlicher Mitglieder der 
Kolonialabtheüung von dem Direktor derselben, Herrn Wirklichen 
Geheimen Legationsrat Dr Kayser eröffnet. Das Arbeitsprogramm 
des Kolonialrats ergab sich zum grossen Teil aus den Beschlüssen 
der Frühjahrssitzung. Die damals gewählten beiden Ausschüsse 
legten die Ergebnisse ihrer Beratungen vor. Ausserdem stand die 
Beratung der Etatsentwürfe für die einzelnen Schutzgebiete auf 
der Tagesordnung, sowie eine Denkschrift betreffend die gesetz- 
liche Regelung des Grunderwerbs und eine Denkschrift des Herrn 
v. d. Hey dt über die ostafrikanische Eisenbahnfrage. Leider sind 
die in den Zeitungen und im Kolonialblatt veröffentlichten Berichte 
über die gepflogenen Beratungen nicht eingehend genug, um ein 
ganz klares Bild zu gewinnen. In der einleitenden Bede des Vor- 
sitzenden, die einen Ueberblick über die letzten Ereignisse auf 
kolonialem Gebiete gab, war die Versicherung besonders bemerkens- 
wert, dass Freiherr von Scheleim Gegensatz zu den umlaufenden 
Gerüchten sich durchaus nicht mit Bncktrittsgedanken trage. Bei 
der Beratung des Etats von Kamerun wurde seitens der Herren 
Fürst zu Hohenlohe-Langenburg und Staudinger die Ver- 
letzung der Schifffahrtsfreiheit auf dem Niger durch die Boyal 
Niger Company zur Sprache gebracht. Herr Wo er mann riet 
von der ferneren Entsendung grosser kriegerischer Expeditionen 
in das Hinterland der Kolonie lebhaft ab, da sie die Bevölkerung 
beunruhigten, den Wohlstand und die Entwicklung der Kolonie 
schädigten, und ihr Nutzen mehr als zweifelhaft sei. 

Bei der Beratung des Etats für Togo wurde seitens des Herrn 
Staatsministers von Hofmann die Wiederbesetzung der Station 
Bismarckburg mit einem Weissen zur Sprache gebracht. Auch 
von anderer Seite wurde Bedauern über die eingetretene Aenderung 
kundgegeben. 

Der Etat von Ostafrika gab zur Erörterung der sehr 
wichtigen Frage der Vorbildung der in der Kolonie zur Verwendung 
kommenden Beamten Veranlassung. Nach dem amtlichen Bericht 
standen sich dabei zwei Meinungen gegenüber, deren eine in erster 
Linie auf eine bessere sprachliche Vorbildung, die andere auf 



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— 151 — 

Verständniss und Interesse für die wirtschaftliche und kommerzielle 
Entwicklung unserer Schutzgebiete Gewicht gelegt habe. Dieser 
Gegensatz ist selbstverständlich nur scheinbar und hätte in dem 
officiellen Bericht nicht so sehr herausgearbeitet werden sollen. 
Denn dass im Ernste jemand daran denkt, es bei einer blos sprach- 
lichen Ausbildung der Beamten bewenden zu lassen oder ihr auch 
nur eine überwiegende Bedeutung einzuräumen, ist doch wohl aus- 
geschlossen. Andererseits werden auch diejenigen, die mit Recht 
das Verständnis fiir wirtschaftliche Fragen betonen, nicht die 
sprachliche Vorbildung ganz bei Seite geschoben wissen wollen. 
Beides gehört zusammen, und es ist ganz zwecklos, abzuwägen, was 
wichtiger ist. Die Einsetzung eines besonderen Ausschusses tür 
die weitere Beratung dieser Angelegenheit lässt der Hoffnung 
Raum, dass die Frage in nicht zu langer Zeit praktisch ange- 
fasst wird. 

Die Etats der übrigen Schutzgebiete scheinen zu besonderen 
Bemerkungen keinen Anlass gegeben zu haben. 

Im Namen der Kommission zur Berathung der Auswande- 
rungsfrage berichtete Herr Rechtsanwalt Dr. Scharlach. Der 
Kolonialrat einigte sich auf folgende Resolutionen, durch die un- 
seren Kolonien die erwünschte Sonderstellung zugewiesen wird, 
deren sie bedürfen, wenn wir sie für die Aufnahme der deutschen 
Auswanderung nutzbar machen wollen: 

1. den Grundsatz gesetzlich anzuerkennen, dass die Ueber- 
siedelung von Reichsangehörigen in ein deutsches Schutz- 
gebiet unbeschadet der Kontroivorschriften für gewerbs- 
mässige Anwerbung und Beförderung von Auswanderern 
nicht als Auswanderung zu betrachten ist; 

2. besondere Bestimmungen zu dem Zweck zu treffen, um 
die Uebersiedelung deutscher Reichsangehöriger nach den 
dazu geeigneten Theilen der Schutzgebiete möglichst zu 
erleichtern, irisbesondere neben voller Aufrechterhaltung 
der allgemeinen Wehrpflicht die Ableistung derselben in 
den Schutzgebieten durch gesetzliche Anordnung zuzu- 
lassen. 

Der Weg, der mit dieser Resolution beschritten wird, kann 
nur allgemeinster Billigung begegnen, und es wäre zu wünschen, 
dass er möglichst bald zu ausgiebiger Förderung der Siedelung 
seitens des Reichs fuhren möchte. Es ist wirklich sehr bedauer- 
lich, dass auch bei einer Frage von so vitaler Bedeutung der 
Privatinitiative so gut wie alles überlassen wird. Das sollte an- 
ders werden, und wenn die Regierung, was das Beste wäre, sich 
nicht entschliessen kann, beispielsweise nach Südwestafrika, um 
einen gesunden Grund zu legen, einige hundert tüchtige, ver- 
trauenswerthe, aber unbemittelte deutsche Landwirthe mit ihren 
Familien hinauszusenden und auf gratis überlassenem Bodöh auf 
Reichskosten anzusiedeln, nachdem sie alle erwünschten Vorberei- 
tungen getroffen hat, so muss sie doch in ihrer Unterstützung der 



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— 152 - 

privaten Siedelungsthätigkeit erheblich weiter gehen als bisher. 
Dahin würde z. B. in erster Linie auch gehören, dass sie den 
Beschlüssen des Kolonialraths über die Verbesserung der 
Verkehrsverbindungen mit Deutsch - Südwestafrika 
möglichst bald praktische Folgen giebt. Es wurde allseitig aner- 
kannt, dass die von der Deutschen Kolonialgesellschaffc eingerich- 
tete drei- bis viermalige direkte Schiffsverbindung im Jahr, da sie 
dem dringendsten Bedürfhiss des Personen- und Güterver- 
kehrs vor der Hand genüge, zu erhalten und auszugestalten 
sei. Andererseits sei es eine dringende Forderung, Südwestafrika 
vom Kaplande wirthschaftlich unabhängig zu stellen und ihm die 
Möglichkeit der Gravitation nach dem Mutterlande um so mehr 
zu gewähren, als die kapländische Handelswelt naturgemäss die 
grössten Anstrengungen mache, die für sie vorteilhafte wirth- 
schaftliche Konjunktur aufrecht zu erhalten und auszunutzen. 
Eine häufigere Verbindung sei daher wünschenswerth und durch 
Ausdehnung der bestehenden deutschen Dampferlinien 
herbeizuführen. 

Dringlicher steht es mit der Postverbindung, die einer 
baldigen Verbesserung mit absoluter Notwendigkeit bedarf. An 
die Herstellung einer Kabelverbindung ist leider wegen der sehr 
hohen Kosten vorerst noch nicht zn denken. Dagegen wäre ein 
Anschluss an das Telegraphennetz eines der Nachbargebiete leich- 
ter herbeizuführen und wurde daher vom Kolonialrath warm be- 
fürwortet. Zunächst wird es nöthig sein, — und dahin ging auch 
der Wunsch des Kolonialrats — nach Massgabe der zur Ver- 
fügung stehenden Kräfte und unter Mitwirkung der Reiter der 
Schutztruppe die Herstellung eines regelmässigen Verkehrs 
zwischen den Küstenplätzen und dem Innern mit allem Nachdruck 
zu betreiben. 

Die Verwaltung der Schutzgebiete. Der Reichsanzeiger 
hat folgende Allerhöchste Verordnung vom 12. Dezember 1894, be- 
treffend die Verwaltung der Schutzgebiete, veröffentlicht: „Die 
gesammte Verwaltung der Schutzgebiete, einschliesslich der Behörden 
und Beamten, wird der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts 
unterstellt, welche die hierauf bezüglichen Angelegenheiten unter 
dieser Bezeichnung und unter der unmittelbaren Verantwortlichkeit 
des Reichskanzlers wahrzunehmen hat. Soweit es sich um die 
Beziehungen zu auswärtigen Staaten und um die allgemeine Politik 
handelt, bleibt die Kolonialabtheilung dem Staatssekretär des Aus- 
wärtigen Amtes unterstellt." Die obige Verordnung unterscheidet 
sich von der Verfügung vom 29. Juni 1890 dadurch, dass sie 
vom Kaiser und nicht vom Reichskanzler ausgeht, und dass sie 
die Unklarheiten beseitigt, welche die Caprivische Verfugung über 
die Stellung der Gouvernements zur hiesigen Zentralstelle aufweist. 
Die erste Folge dieser Verordnung war, dass der Gouverneur 
Freiherr v. Schele um seine Entlassung eingekommen ist. 



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Litterat ur. 



Aus dem Lande des Zopfes. Plaudereien eines alten Chinesen. Von 
M. von Brandt. Leipzig. Verlag von Georg W i g a n d. 1894. Der frühere 
Gesandte in China benutzt jetzt seine Mussezeit, um seine langjährigen Erfahrungen 
dem grösseren Publikum zugänglich zu machen in einer anmuthigen feuilletonisti- 
schen Form, durch welche aber bisweilen ein ernsthafter Ton klingt, besonders 
in den Sohlussworten : „Deutschland muss Weltmacht sein, denn nur als solche 
kann es darauf rechnen, auch in Zukunft die Rolle zu spielen, zu der seine Be- 
völkerungszahl und die Bildung der Nation es berechtigen. Wie immer, sind 
wir auch bei der Vertheilung der Kolonien zu kurz gekommen und es bedurfte 
eines äusseren Anstosses, um selbst einem so mächtigen Geiste wie dem des 
Fürsten von Bismarck das Abgehen von den alten Traditionen der preussischen 
nicht der brandenburgischen Politik, nahe zu legen; für die heranwachsende 
Generation aber sollten unsere Kolonien nicht ein aufgedrängter, überflüssiger Ballast 
sein, sondern eine stete Mahnung an die grösseren Zwecke und Aufgaben, die 
das deutsche Reich zu erfüllen hat. Zu vertheidigen gegen äussere Angriffe 
werden wir unsere Kolonien nicht haben, die Entscheidung über den Besitz 
derselben wird weder in Afrika noch in Asien fallen, wohl aber würde es der 
Würde des Reiches entsprechen, nicht mehr widerwillig, sondern entschlossen 
an die Organisation wie an die Ausnutzung des Besitzes zu gehen, der den Anfang 
unserer Weltmachtstellung darstellt und Niederlagen und Lächerlichkeiten zu ver- 
meiden, wie die letzten Jahre und Monate sie uns in nur zu reichem Masse 
gebracht haben. Dann wird auch anderen die Ueberzeugung kommen, dass mit 
uns als Weltmacht zu rechnen sei, und Deutschlands Wort wird gehört und beachtet 
werden, wo immer die Interessen liegen mögen, für die es gesprochen wird. 

Handbuch der Hygiene, herausgegeben von Dr. Theodor Weyi, 
Lieferung 7. „Das Klima" von Dr. Richard Assmann und „Akkli- 
matisation und Tropenhygiene" von Dr. 0. Schellong. Jena. Verlag von 
Gustav Fischer. 1894. Dieses Heft des grossen Lieferungswerkes, welches 
in 8—10 Bänden erscheinen soll, enthält eine für die kolonialen Bestrebungen 
sehr wichtige Arbeit des Dr. Schellong, welcher mehrere Jahre in Neu-Guinea gelebt 
und auf diesem Gebiete reiche Erfahrungen gesammelt hat. Nach einer Erklärung 
des Wesens und Begriffes der Akklimatisation behandelt er vornehmlich die An- 
passung an wärmere Hlimate, den Rasseneinfluss und die individuelle Disposi- 
tion. Im Grosson und Ganzen sind nach ihm die Aussichten für eine Akklimati- 
sation der Europäer, wenige Ausnahmen, wie z. B. Queensland abgerechnet, nicht 



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— 154 — 

günstig. Das Gebiet ist in neuerer Zeit vielfach von den verschiedensten Seiten 
behandelt worden, es stehen sich die Meinungen über die Möglichkeit der Akkli- 
matisation der Europäer in den Tropen ziemlich schroff gegenüber, und wenn 
man daher auch nicht allen Schlussfolgerungen Schellong*s zustimmen mag, so 
bietet die Abhandlung doch viele werth volle Angaben, besonders hinsichtlich der 
Tropenhygiene. 

Deutsoh Ostafrika in Krieg und Frieden. Von H. Herrn. Graf 
von Schweinitz. Berlin 1894. Verlag von Hermann Wal th er. Das Buch 
hat seinen Erfolg gehabt, es wirkte mehr oder weniger wie eine Bombe in dem 
zufriedenen Dasein der deutschen Colonialpolitiker, und wenn auch Manches in 
eine Beleuchtung gerückt ist, welche sich nur aus den Zeitverhältnissen erklären 
lässt, so wird das Buch doch immer für die Geschichte der hochherzig unter- 
nommenen aber recht kläglich geendeten Antieklaver ei -Bestrebungen ein werth volles 
Hülfsmittel sein. 

Jahrbuch der Naturwissenschaften 1893—1894. Neunter Jahr- 
gang von Dr. Max Wildermann. Freiburg im Breisgau 1894. Herder- 
s c h e Verlagsbuchhandlung. Das Jahrbuch erscheint auch in diesem Jahre 
wieder in gewohnter Vollständigkeit, welche so ziemlich alle Gebiete der Natur- 
wissenschaft umfasst und daher, was für Colonialpolitiker besonders wichtig ist, 
auch die Fortschritte in der kolonialen Entwicklung berücksichtigt, obwohl 
dies streng genommen, nicht in den Rahmen des Buches passt, wenn man 
das Thema nicht unter den Begriff der geographischen Forschungen und 
Reisen bringt. Aber wir sind der Verlagshandlung dafür sehr dankbar und 
möchten nur wünschen, dass andere wissenschaftliche Publikationen sich ein 
Beispiel daran nehmen, wie man jeden kulturellen Fortschritt auch unter dem 
Gesichtspunkt der Wissenschaft behandeln kann, wenn er auch direkt viel- 
leicht damit wenig zu thun hat. Zu gleicher Zeit möchten wir die in dem- 
selben Verlag erscheinende Zeitschrift „die katholischen Missionen", empfehlen, 
welche neben manchem nur für Katholiken berechneten Material doch auch 
sehr wichtige Aufsätze historischen Inhalts bringt, wie ein Blick in die 
letzen Jahrgänge lehrt. 

Kolonialgesohiohtliche Studien von Dr. Alfred Zimmermann. 
Oldenburg 1895. Schulze' sehe Hofbuchhandlung. Die Studien sind, wie 
der Verfasser in der Vorrede hervorhebt, dem Bedürfniss der Selbstbelehrung 
entsprungen und treten daher mit Recht ohne grössere Ansprüche auf Beachtung 
in die Öffentlichkeit, denn sie sind mehr oder weniger Lesefrüchte aus einer 
Reihe von ausländischen und einheimischen grossen Werken, deren Angabe 
vom Verfasser unterlassen worden ist, was für die Lesbarkeit eines solchen 
Buches vorteilhafter ist, aber es vollkommen ausschliesst, dass ein Leser sich 
noch in eine Materie, welche ihn besonders interessirt, mehr vertiefen kann. 
Gerade in einem Buche, welches kolonialgeschichtliche Studien umfasst, hätte 
das Bücherverzeichniss nicht fehlen dürfen. Der Inhalt umfasst englische 
und französische Kolonialpolitik, ein sehr interessantes Kapitel über die Koloni- 
sation Sibiriens, wo der Verfasser nach eigenen Wahrnehmungen berichten 
konnte, und einige Kolonisationsversuche aus der Geschichte der deutschen 
Kolonialpolitik. Das Buch ist im Allgemeinen für den, welcher die Schwierig- 
keiten kennen lernen will, mit welchen andere Völker auf kolonialem Gebiete 



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gerungen haben — denn eigentlich ist, merkwürdiger Weise, wenig Tröstliches 
in dem Buche enthalten — eine befriedigende Lektüre. 

Grundriss der ethnologischen Jurisprudenz von Dr. Albert Herrn. 
Post. Oldenburg 1895. Schulze' sehe Hof buchhandlung. Der Verfasser, 
welcher schon früher in seinem Werke über afrikanische Jurisprudenz, eine 
bis dahin wenig bekannte Materie systematisch zu verarbeiten, unternommen 
und das Werk, trotz mancher ihm anhaftenden Mängel glücklich durchgeführt 
hat, hat sich hier eine ungleich schwierigere Aufgabe gestellt, ein Gesammt- 
bild der ethnographischen Jurisprudenz zu entwerfen. Es giebt im Rechte der 
Völker bestimmte, zu allen Zeiten und an allen Orten vorkommende Grund- 
formen, welche in unzähligen lokalen Variationen sich wesentlich gleichartig 
wiederholen, sodass eine systematische Ordnung möglich war, auf welcher 
späterhin eine encyclopädische Darstellung weiter bauen kann. Die Durch- 
führung dieses umfassenden Werkes durch seine von grossartiger Belesenheit 
und geistiger Durchdringung des Stoffes zeugenden Arbeit angebahnt zu haben, 
ist das grosse Verdienst des Verfassers, und es ist zu hoffen, dass dadurch 
angeregt, der Stoff durch einzelne Monographien noch erweitert und vertieft 
werde. Gerade in unseren Kolonien bietet sich hierfür ein um so dankbareres 
Feld, als mit steigender Kenntniss der Landessprachen auch das Verständniss 
der Sitten und Gebräuche der Eingeborenen wächst und manche frühere An- 
schauungen von Reisenden, welche die Länder nur flüchtig durchstreiften, be- 
richtigt werden. Der erste Band enthält den allgemeinen Theil des Universal- 
rechtes der Menschheit; es sind in ihm alle Ausgangsformen des menschlichen 
Rechts zusammengestellt und damit die Grundlagen der Rechte aller Völker 
der Erde zur Darstellung gebracht. Der zweite Band enthält die speciellen 
Rechtskreise des Personenrechts, des Familienrechts, des Erbrechts, des Rache-, 
Buss- und Strafrechts, des Prozessrechts und des Vermögensrechts, soweit in 
ihnen Rechtsgedanken zum Ausdruck gelangen, welche nicht auf einzelne Völker 
oder Völkergruppen beschränkt sind. Die specielle Rechtsgeschichte der Völker 
des europäischen Kulturkreises, wie auch deren modernen Rechte sind nur in 
soweit herangezogen, als universelle Parallelen dazu Veranlassung boten. 

Eine botanische Tropenreise. Von Prof. Dr. G. H a b e r 1 a n d t. 
Leipzig. Verlag von Wilhelm Engelmann. 1893. Der Hauptinhalt dieses 
Buches ist eine Schilderung der Tropenvegetation von dem Standpunkte der 
allgemeinen Botanik aus; eine Klarlegung des Pflanzenlebens der Tropen, wenn 
es mit dem Auge des Biologen und Physiologen angeschaut ist. Dem Verfasser 
ist diese Aufgabe vortrefflich gelungen, und man kann das Buch unbedingt 
neben Häckels indische Reisebriefe stellen, zumal es auch in stilistischer 
Hinsicht hervorragt, vereinigt mit einer Anschaulichkeit der Schilderung, wie 
sie nicht häufig ist. Ein besonderer Glanzpunkt sind die Schilderungen in dem 
botanischen Garten zu Buitenzorg auf Java, wo der Verfasser die meisten 
Eindrücke aufgenommen hat; besonders werthvoll für den, welcher sich für 
die tropische Vegetation interessirt, sind die Abhandlungen über den Baum 
in den Tropen, die Lianen und Epiphyten, welche neben manchem Bekannten 
auch das Resultat neuerer Untersuchungen bringen. Das Buch, welches viele 
charakteristische Abbildungen enthält, wendet sich an einen grösseren Kreis 
naturwissenschaftlich gebildeter Leser und ist auch für diejenigen, welche sich 
mit tropischer Agrikultur befassen, vom grössten Werthe. 



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— 156 — 

Das moderne Egypten. Mit besonderer Rücksicht auf Handel und 
Volkswirthschaft. Von Theodor N e u m a n n. Leipzig. Verlag von Duncker 
& Humbio t. 1893. Egypten ist das erste muselmannische Reich,, welches 
entschieden den Weg der Reformen betreten und den Versuch unternommen 
hat, die alte erstarrte Kultur des Ostens mit der modernen des Westens zu 
vereinigen ; und in der Mitte unseres Jahrhunderts ist Egypten wieder wie 
einstens, die Hauptetappe für den Welthandel geworden. Die Ereignisse seit 
1882 und die Besetzung des alten Nillandes durch die Engländer haben es zu 
einem wichtigen Faktor in der Europäischen Politik gemacht, und obwohl die 
Arbeiten über Egypten sehr zahlreich sind, so fehlte doch in der Geschichte 
der Deutschen Litteratur ein zuverlässiges Handbuch über das moderne 
Egypten, dessen Einrichtungen und wirthschaffcliche Verhältnisse. Der Ver- 
fasser hat die Ergebnisse seiner langjährigen Beobachtungen auf Grund 
amtlicher Quellen in objektiver und unparteiischer Weise gesammelt, sodass 
das Buch sicher dazu beitragen wird, die Kenntnisse über das so hoch interes- 
sante Land und seine heutigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse 
zu erweitern. 

Neunzehn Monate Kommandant S. M. Kreuzers „Schwalbe\ 
während der militärischen Aktion 1889/90 in Deutsch -Ost- 
afrika. Aus den hinterlassenen Papieren des Korvetten-Kapitän Hirschberg. 
Kiel und Leipzig. Verl. von L i p s i u s und T i s c h e r. 1895. Das von der 
Wittwe des frühzeitig verstorbenen Kapitän-Leutnants herausgegebene Büchlein 
enthält eine Anzahl Briefe und Tagebuchblätter, welche neben bekanntem oder 
trivialem und nur für Freunde und nähere Anverwandte interessantem Material 
auch einige Beiträge über die Antheilnahme der Marine an der Niederwerfung 
des Ostafrikanischen Aufstandes bringen. Der Antheil der Marine an der Nieder- 
werfung des Aufstandes ist in den letzten Jahren weniger beachtet worden, 
obwohl — wie auch aus diesem Büchlein unwiderleglich hervorgeht — die 
ganze Aktion Wissmann's nur dadurch möglich wurde, dass die Marine ihm 
den Rücken deckte und in entscheidenden Momenten mit eingriff. 

Indische Reisebriefe. Ernst Haeckel. Berlin. Verlag von Gebr. 
Paetel. 1894. Der Verfasser ist der bekannte Jenenser Professor, welcher 
erst im vorgeschrittenen Lebensalter von 48 Jahren den „Lieblingswunsch 
seines Lebens" eine Reise nach dem tropischen Indien hat ausführen können, 
aber mit dem Enthusiasmuss der Jugend die Eindrücke schildert, welche die 
Naturreize des Tropenlebens auf ihn gemacht haben. Da Haeckel als Forscher 
ein feines Gefühl und scharfes Empfinden für die Geheimnisse der Natur 
und die Aeusserungen ihrer Schönheit besitzt, so muss die Wiedergabe 
dieser Eindrücke um so anziehender wirken, als auch die einzelnen Schilde- 
rungen stylistisch recht fein ausgeführt sind. Der Leser besitzt nach Be- 
endigung der Lektüre ein in allen Theilen klares Bild der indischen und 
speziell ceylonischen Naturüppigkeit. Das Buch, welches recht charakteristisch 
illustrirt ist, erscheint jetzt in dritter Auflage. 

Klimatologrisohe Betrachtungen über die heisse Zone. Professor 
Julius Maerker. Konstanz. Druck von Friedr. Stadler. 1894. Das 
Werkchen enthält eine Zusammenstellung der Resultate eifriger Studien in 
den Werken namhafter Forscher, wie Alexander von Humboldt, Hann, 



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— 157 - 

A. Supan u. A., neue Gesichtspunkte für sachkundige Forscher werden aber 
nicht aufgestellt. Der Verfasser ist Lehrer am Gymnasium zu Eonstanz und 
hat das Büchlein als wissenschaftliche Beilage zum Jahresprogramm dieser 
Lehranstalt herausgegeben. Dasselbe ist deshalb in erster Linie für die 
lernende Jugend bestimmt und für diese auch recht werthvoll, ohne dagegen 
das Interesse weiterer Kreise in Anspruch nehmen zu wollen. 

Ist es möglich, die Deutsche Auswanderung nach Klein- Asien 
abzulenken? Von Dr. E. Oehlmann in Hannover. Verlagsan- 
stalt und Druckerei A.-G. (vorm. J. Richter) Hamburg 1894. Das Schriftchen, 
welches in der Form eines Vortrages interessante Auskunft über die wirt- 
schaftlichen, kulturellen und klimatischen Verhältnisse Kleinasiens giebt, sucht 
mit enthusiastischer Beredsamkeit Propaganda für die Auswanderung deutscher 
Bauern und Handwerker nach diesem Lande zu machen, und zwar ladet 
es zum möglichst schnellen Beginn der Siedelung ein, weil dort augen- 
blicklich noch Kaufleute, Ingenieure und Techniker bei dem Bau der mit 
deutschem Gelde errichteten Anatolischen Eisenbahn vorhanden seien, die 
dem ankommenden deutschen Ansiedler für die erste Zeit gern mit Bath 
und That zur Seite stehen würden. Das Klima sei der Gesundheit deutscher 
Ansiedler durchaus zuträglich, auch sei bei der Fruchtbarkeit des Bodens 
nicht daran zu zweifeln, dass der Ansiedler dort ein gutes Fortkommen 
finde, und endlich würden Deutsche Ansiedler dort am wenigsten Gefahr 
zu laufen, ihres Deutschthums mit der Zeit verlustig zugehen. Wir wollen 
dem Verfasser wünschen, dass sich seine Hoffnungen realisiren lassen, 
möchten aber bezweifeln, dass eine Auswanderung nach Kleinasien so viel 
vorteilhafter sei, als nach Deutsch-Südwestafrika, das mit Bezug auf Klima 
und Kulturfähigkeit gleichfalls als ein recht günstiges Auswanderungsziel zu 
bezeichnen ist, und wo uns ausserdem alle Mittel zu Gebote stehen, um das 
Verlorengehen deutscher Sitte und Art zu verhindern. 

Die Behandlung der Afrikanischen Neffer. Von B. Herold. 
Köln a. Rh., Verlag von Paul N e u b n e r. 1894. Der Verfasser, welcher eine 
Zeit lang Stationschef im Togogebiet gewesen ist, legt in dem 30 Druckseiten 
langen Hefte seine Grundsätze dar, die ihn selbst bei der Behandlung 
der ihm unterstellten Neger geleitet haben. Seine Ansichten unterscheiden 
sich nicht wesentlich von denjenigen aller verständig Denkenden, welche 
sich für die vorliegende Frage interessiren; unter den vernünftigen Kolonial- 
beamten giebt es eben Niemand, welcher das in Kamerun und leider auch 
in Ost-Afrika gelegentlich geübte Prügelverfahren nicht verurtheilt. 

Durch Massailand zur Nilquelle. Von 0. B a u m a n n. Verlag von 
Dietrich Reimer. Berlin 1894. Die Reise des Dr. Baumann nach dem 
Viktoriasee und Urundi, welcher im Auftrage des Deutschen Antisklaverei- 
Comitees im Jahre 1891 unternahm, gehört zu den Glanzpunkten der deut- 
schen Afrikaforschung. Es ist ihm als ersten Europäer gelungen, die grosse 
Massaisteppe zu durchqueren, wobei er den Eiassisee entdeckte, die Mond- 
gebirge festzulegen und die Quellen des Nil, wenn man den Kagera als den 
Quellfluss des Viktoria -Nianza ansieht, zu durchforschen. Sein Triumphzug 
durch das Land Urundi liest sich äussernd spannend und ist ein wahres 
Kabinetstück in dem Werke, welches von der Verlagsbuchhandlung auf das 



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— 158 — 

Splendideste mit Illustrationen und Karten ausgestattet ist. In dem zweiten 
Theil des Werkes wird eine genaue physikalische und ethnographische Ueber- 
sieht des Gebietes und seiner Volksstamme gegeben, und es versteht sich 
bei Dr. Baumann, der als einer der wirtschaftlichen Bahnbrecher in Deutsch- 
Ostafrika anzusehen ist, von selbst, dass auch in den Betrachtungen üer den 
wirthschaftlichen Werth des Landes eine Menge von werthvollem Material 
angehäuft ist. In einem sehr ausführlichen Anhange werden die wissenschaft- 
lichen Untersuchungen von einzelnen Autoritäten über die gesammten 
Gesteine, Kulturpflanzen, Molluskenfauna, Insekten u. s. w. veröffentlicht, so- 
dass auch nach dieser Richtung das Buch einen bedeutenden Werth 
besitzt. 

Heber Vorkommen und Gewinnung der nutzbaren Mineralien 
in der südafrikanischen Republik (Transvaal.) Von Bergrath Schmeisser. 
Berlin 1894. Geographische Verlagshandlung Dietrich Reimer. Der 
Verfasser dieses Werkes wurde im Auftrage des Kgl. Preuss. Ministers für 
Handel und Gewerbe nach Südafrika entsandt. Bekanntlich ist in dem letzten 
Jahre ein Streit darüber entstanden, ob hinreichend Gold vorhanden sei, um 
den Goldbedarf in Münze und Industrie auf längere Zeit hinaus zu decken, 
und es war deshalb erwünscht, das die Golderzeugung in Transvaal seit der 
Entdeckung der grossen Lagerstätten am Witwatersrand einmal von ganz 
unparteiischer Seite geprüft würde. Obwohl der Verfasser nur verhältnissmäsig 
kurze Zeit in Südafrika verweilt hat, so hat er doch ein sehr umfangreiches 
und eingehendes Material beigebracht, welches jedem Interessenten ein Studium 
der dortigen Verhältnisse bedeutend erleichtern wird. Seine Ansicht geht 
dahin, dass der ganz ausserordentliche Mineralreichthum von Transvaal 
schon jetzt eine sehr grosse Bedeutung für die wirthschaftlichen Verhältnisse 
aller anderen Kulturländer erlangt hat und auf lange Dauer in der Zukunft 
sich zu erhalten bestimmt ist. Das Werk ist mit Plänen und Karten reich 
ausgestattet. 

Die perniziöse Malaria in Deutsch-Ostafrika. Von Dr. E. S t e u d e 1. 
Leipzig. Verlag von F. C. W. Vogel. 189 1. Das vorliegende Buch ist auch 
für den Laien verständlich gehalten; es behandelt besonders die perniziöse 
Form der Malaria, die fievre bilieuse hematurique der Franzosen, das nach 
dem dunkelgefärbten Urin von den Engländern sogenannten Blackwater fever, 
von dem Verfasser einfach „Schwarzwasserfieber" genannt. Diese 
Malariaerkrankung bringt in jedem einzelnen Falle die äusserste Gefahr für 
das Leben der Erkrankten mit sich, die sich bei späteren Rückfällen noch 
vermehrt. Es ist deshalb für den von der Krankheit Befallenen durchaus er- 
forderlich, dass derselbe sobald als möglich nach Europa oder wenigstens 
nach Klimaten zurückkehrt, die den Vorbedingungen für die Entwickelung der 
Malaria nicht genügen. Interesssant ist, dass auch nach den Erfahrungen Dr. 
Steudels Europäer erst nach einem Aufenthalt von y 9 — 1 Jahr in Ostafrika 
und fast nur dann an dem Schwarzwasserfieber erkrankten, wenn sie zu 
dauerndem Aufenthalt in sumpfigen Gegenden und in Wohnungen gezwungen 
waren, welche gegen die feuchten Ausdünstungen des Erdbodens keinen ge- 
nügenden Schutz boten. Das Buch ist Aerzten wie Laien, welche zu längerem 
Aufenthalt in Malariagegenden gezwungen sind, aufs Wärmste zu empfehlen. 



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— 159 — 

Amerika. Eine aligemeine Landeskunde. Von Prof. Dr. Wilheim 
Sievers. Leipzig und Wien. Bibliographisches Institut. 1894. Den 
Anlass zum Erscheinen dieses Werkes hat nach der Angabe der Verlagsanstalt 
die 400 jährige Gedenkfeier der Entdeckung Amerikas gegeben. In der 
Morgenfrühe des 12. October 1492 erblickten die Spanier unter ihrem genu- 
esischen Führer Christofer Colombo das langersehnte Land in Gestalt einer 
niedrigen Koralleninsel der Bahamagruppe. Nach ihrer Meinung war es die 
Ostküste Asiens, die sie da entdeckt hatten, und ein volles Menschenalter 
verging, ehe sich die Ueberzeugung Bahn brach, dass man es mit einem neuen 
Welttheil zu thun habe. Seit dem sind vier Jahrhunderte dahingegangen, 
eine Zeit der tiefstgehenden, von aussen eindringenden Umgestaltung und 
der rastlosen, von innen wirkenden Kulturarbeit, und Nordamerika bot im 
Jahre 1893 zu Chicago in einer grossartigen Weltausstellung ein Bild der 
hohen Kulturstufe dar, auf welche sich der ganze Erdtheil in diesem Zeitraum 
emporgeschwungen hat. So steht Amerika noch jetzt im Vordergrund des 
allgemeinsten Interesses. Das Verlangen, vom amerikanischen Erdtheil im 
ganzen etwas Ueb ersichtliches zu erfahren und etwas Einheitlicheres zu wissen 
als es von den unzähligen Monographien und Reisebriefen sowie von den 
grossen geographischen Handbüchern gegeben werden kann, war deshalb jetzt 
dringender als je zuvor. Dieses Verlangen erfüllt das vorliegende Werk im 
vollsten Maasse, indem es zunächst durch eine Skizze der amerikanischen 
Entdeckungsgeschichte in die geographische Kenntniss Amerikas einfuhrt und 
dann den Aufbau des Kontinents, seine Bodengestalt und Bewässerung, seine 
Pflanzen und Thierwelt, seine menschliche Natur- und Kulturbevölkerung, die 
Entwickelung u. Zustände seiner Staaten und Kolonien und endlich die alle 
amerikanischen Länder umschlingenden Formen des Verkehrs dem eingehenden 
Verständniss durch lichtvolle Schilderung erschliesst. Man darf ohne Ueber- 
treibung behaupten, dass es kaum ein Buch gegeben hat, aus dem man den 
Erdtheil Amerika in allen seinen Grundzügen so klar und mit so guter Ver- 
anschaulichung kennen zu lernen vermöchte, wie es dem vorliegenden. Es 
ist besonders geeignet, unklare und falsche Vorstellungen über Amerika zu 
berichtigen resp. zu beseitigen, es bietet der reiferen Jugend wie den Er- 
wachsenen eine verständliche und angenehme Lektüre, ist in jedem Kapitel 
belehrend und unterhaltend; aber bei aller Gemeinverständlichkeit bewahrt 
das Werk doch von Anfang bis zu Ende bei gewandter Darstellungs weise und 
eleganter Stilisirung eine vornehme, wissenschaftliche Haltung und kann des- 
halb nur warm empfohlen werden. 

Zum Victoria-Nyanza. Eine Antisklaverei-Expedition und Forschungs- 
reise von E. Waldemar Werther. Berlin, Verlag von Gergonne 
& C o. 1894. Das Buch von Leutnant Werther, in einem frischen und leben- 
digen Ton geschrieben, schildert die Erlebnisse, Beobachtungen und Abenteuer 
des Reisenden, welcher im Jahre 1892 eine Expedition des AntisMaverei- 
Komitees nach dem Viktoriasee führte. Auf Einzelheiten dieser Reise brauchen 
wir nicht näher einzugehen, wie wir auch die an der Ausführung der Anti- 
sklaverei-Unternehmungen geübte Kritik auf sich beruhen lassen wollen. Es 
unterliegt ja keinem Zweifel, dass manche Fehler begangen worden sind, aber 
welches Unternehmen in Afrika, dessen eigenartige Verhältnisse doch erst 
allmälig bekannter werden, wäre frei davon gewesen? Wenn uns etwas mit 



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— 160 — 

Bedauern erfüllen kann, so ist es nur die Erwägung, dass die grosse Auf- 
wendung von Geld und Arbeit am Viktoriasee dort zu einem praktischen 
Ergebnisse nicht geführt hat, und mit der Uebernahme des Materials und 
der Stationen durch die Regierung ein Stillstand eingetreten zu sein scheint. 
Von geographischer Wichtigkeit ist der unter mannigfachen Kämpfen und 
Strapazen ausgeführte Bückmarsch quer durch die Steppe nach Irangi, auf 
dem noch mehrere Seen entdeckt wurden, und dessen die Schilderung sich 
äusserst spannend liest. Dem Buche ist ein Anhang, eine grammatische Skizze 
und Vokabular des Kisukuma, von A. Seidel bearbeitet, angehängt. 



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Die deutschen Bestrebungen an der Somali- 
Küste und das englisch-italienische Abkommen 
vom 5. Mai 1894. 

Im Auftrage der Deutschen Kolonialgesellschaft bearbeitet von 

Chr. von Bornhaupt. 



Die Zeit ist nicht so fern, da man in kolonialen Kreisen sich 
mit Recht der Hoffnung hingab, dass nicht blos ein Theil der 
Küste am Golf von Aden, das Kap Guardafui und die Somaliküste, 
sondern die ganze Ostküste Afrikas bis zum Ausflusse des Rovuma 
dazu bestimmt seien, durch Deutschland der Kultur erschlossen 
zu werden. 

Durch die von dem Regierungsbaumeister Hörnecke und dem 
Herrn Claus von Änderten mit dem Grosssultan aller Somalistämme, 
Osman, und dem Sultan Jussuf Ali von Obbia im September und 
November 1885 abgeschlossenen Verträge hatte die Deutsch-Ost- 
afrikanische Gesellschaft Rechtsansprüche auf die Territorien dieser 
Herrscher und der von ihnen abhängigen Häuptlinge erworben. 
Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft hatte insbesondere durch 
die Hörnecke-vou Andertenschen Verträge, abgesehen von um- 
fassenden Handelsvergünstigungen und der Befugniss zur Aus- 
beutung von Bergwerken, die völlig freie Verfügung über die 
Ländereien, soweit sie zur Zeit nicht in Benutzung genommen 
waren, ferner das Recht auf Aufstellung einer eigenen Truppe, 
auf Anlegung von Befestigungen und Erhebung von Zöllen, das 
Recht, Kolonisten ins Land zu ziehen und den Grund und Boden, 
die Forsten und Flüsse in jeder beliebigen Weise auszunutzen, 
erworben. 

Aber auch Hoheitsrechte, insbesondere das Recht der Gesetz- 
gebung, Verwaltung und Rechtspflege hatten sich die Unterhändler 
ausbedungen. Noch im Jahre 1886 (Januar bis Mitte Mai) waren 
durch den Herrn Claus von Änderten die Gebiete südlich des Tana 
bis Mombasa für die Deutsch - Ostafrikanische Gesellschaft er- 
worben worden. 

Die Erwerbungen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft 
wurden dann noch erheblich ergänzt durch die Verträge, welche 
Dr. Jühlke im Jahre 1886 mit den südlich von Warschekh lebenden 

Koloniales Jahrbuch 1895. 11 



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selbständigen Häuptlingen abschloss. Nicht nur das Gebiet von 
Makdischu und die Djubamündung, sondern auch die weithin, bis 
zu den Grenzen des Witugebiets, sich erstreckenden Territorien 
wurden durch Dr. Jühlke, der hierbei in Kismayu Ende 1886 
seinen Tod fand, für die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft 
erworben. 

Es unterliegt keinem Zweifel, dass Deutschland in den Jahren 
1885 und 1886 durch zielbewusstes Vorgehen und nur massvolle 
Unterstützung der Bestrebungen der Ostafrikanischen Gesellschaft 
in kurzer Zeit Herr der ganzen Somaliküste, der südlich sich 
anschliessenden Küstengebiete und der dahinter liegenden, nach 
den Berichten deutscher Forscher, wie von der Decken, G, A. 
Haggemacher, Fischer u. a. unzweifelhaft sehr werthv ollen Ländereien 
hätte werden können. 

Man hat die Hörnecke-von Andertenschen Verträge vielfach 
bemängelt und ihnen auch namentlich den Vorwurf gemacht, dass 
durch sie keineswegs Hoheitsrechte auf die Deutsch-Ostafrikanische 
Gesellschaft übertragen worden seien. Letzteres ist nach dem 
bekannt gewordenen deutschen Text der Verträge nicht zu- 
treffend (vergl. Kolonialpolitische Korrespondenz Nr. 8 vom 
20. Februar 1886). Aber mögen den Verträgen auch gewisse 
Mängel anhaften, die vielleicht auf eine Verschiedenheit des deutschen 
und arabischen Textes zurückgeführt werden können, das wird 
sich schwer bestreiten lassen, dass die Urkunden ihrem Inhalte 
nach zu Okkupationen für koloniale Zwecke durchaus zureichend, 
ja bei einigermassen gutem Willen in hervorragendem Masse 
geeignet waren. 

Wenn heute nicht Deutschland, sondern Italien sich im Besitze 
des Eeiches des Grosssultans aller Somalistämme und des Sultans 
Jussuf Ali von Obbia befindet und England werthvolle Territorien 
besitzt, auf welche deutsche Ansprüche wohl begründet waren, so 
ist die Ursache hiervon jedenfalls nicht der mangelhafte Inhalt 
jener Verträge sondern ein ganz anderer. 

Deutscherseits sind nach Abschluss der Hörnecke-von Anderten- 
schen Verträge energische Versuche gemacht worden, diese Ver- 
träge praktisch zu verwerthen, an der Somaliküste festen Fuss zu 
fassen, daselbst wenigstens eine Handelsstation zu begründen. 

Es kann hier nur kurz darauf hingewiesen werden, das im 
Jahre 1886 in Allula die Flagge der Deutsch-Ostafrikanischen 
Gesellschaft gehisst wurde und im selben Jahre die erwähnte 
Expedition des Dr. Jühlke stattfand. Ferner muss der Einsetzung 
des Dr. Jühlke und nach ihm des Grafen Joachim Pfeil zu General- 
bevollmächtigten der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft für die 
Somaliküste im Jahre 1886 Erwähnung geschehen. Im selben 
Jahre wurde auch noch die deutsche Flagge am Djubastrom ge- 
hisst und fand die verheissungsvolle Umbenennung des Hafens von 
Port Durnford in „Hohenzollernhafen" statt. Das Eingreifen des 
Herrn. Dr. Peters in diese Bestrebungen fällt in das Jahr 1887. 



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— 163 — 

Noch im Jahre 1889 ging eine deutsche Expedition, die des Lieut- 
nants von Schöning, nach Allula nnd im Jahre 1890 die des 
Regierungsbaumeisters Kurt Hoffmann. Mit der letzteren, die von 
der Deutschen Kolonialgesellschaft unterstützt wurde, in Ver- 
bindung stand die Begründung einer deutschen Somaligesellschaft. 

Alle diese Unternehmungen sind aus privater Initiative ent- 
standen. Von allen ohne Ausnahme aber muss gesagt werden, 
dass sie nennenswerthe, oder gar bleibende Erfolge nicht erzielt 
haben. Deutsche Interessen sind an der Somaliküste nicht ge- 
schaffen worden und im Augenblick nicht vorhanden. 

Angesichts dieser Thatsache ist wohl die Frage nach dem 
Grunde des Misserfolgs berechtigt. Der Grund desselben ist nicht 
schwer zu ermitteln, er liegt zum weitaus gross ten Theil in dem 
mangelnden Schutz, den die privaten deutschen Bestrebungen 
seitens der Eegierung gefunden haben, in dem im Lauf der Jahre 
immer deutlicher erkennbar gewordenen Willen der Eegierung, 
abgesehen von dem deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiet, über- 
haupt keine anderen deutschen kolonialen Interessen an der Ost- 
küste von Afrika zu schaffen. 

Bezüglich der deutschen Bestrebungen an der Somaliküste hat 
das Auswärtige Amt schon im Jahre 1889 einen testen Stand- 
punkt eingenommen, indem es erklärte, dass das Reich überhaupt 
nicht in der Lage sei, ein Protektorat über die Gebiete der Somali- 
küste zu übernehmen, weil bei der kriegerischen Natur und dem 
Fanatismus der dortigen Eingeborenen sich ein solches Protektorat 
nur durch beträchtliche militärische Machtmittel aufrecht erhalten 
lasse und die hierdurch verursachten Kosten zu den zu erwartenden 
Handelsvortheilen in keinem Verhältnisse stehen würden. 

Dafür, dass das Auswärtige Amt angesichts des italienisch- 
englischen Vertrages vom 5. Mai er., durch welchen die östlich 
vom 49. Längengrade um Allula und das Kap Guardafui belegenen 
Territorien als italienische Interessensphäre anerkannt und die 
letzten deutschen Ansprüche auf diese Gebiete bedeutungslos 
werden, von dem zur Somalifrage eingenommenen Standpunkte ab- 
weichen könnte, ist nach der skizzirten Stellungnahme der Ee- 
gierung, sowie den augenscheinlich offiziösen Aeusserungen in der 
Presse (vergl. u. a. die National-Zeitung vom 20. Juni 1894) von 
vorn herein wenig Aussicht vorhanden. Dieser Umstand soll je- 
doch kein Hinderniss sein, sich gerade jetzt noch kurz zu ver- 
gegenwärtigen, wie successive in diesen Theilen Afrikas an Stelle 
der deutschen Ansprüche der italienische Einfluss getreten ist, 
und hierbei die Frage zu untersuchen, ob nicht bis zur Stunde, 
oder doch bis zum Abschluss des englisch-italienischen Vertrages 
vom 5. Mai 1894 deutsche Ansprüche auf Theile der Somaliküste 
bestanden haben, welche im deutschen kolonialen oder politischen 
Interesse zur Geltung zu bringen, auch noch gegenwärtig als Pflicht 
anerkannt werden muss. 

Gleich nach dem Bekanntwerden des englisch-italienischen 

li* 



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— 164 — 

Vertrages brachten eine grosse Anzahl deutscher Zeitungen (u. a. 
die Kölnische Zeitung, die Berliner Neuesten Nachrichien) Be- 
sprechungen über diesen Gegenstand. In denselben geschah eines 
im Jahre 1887 zwischen Deutschland und England abgeschlossenen 
Vertrages Erwähnung, nach welchem das Kap Las Gori, der 
49. Grad östlich v. Gr., als Grenze der deutschen und englischen 
Interessensphäre (des Berberagebiets) fixirt worden sei und zwar 
derart, dass das Kap Guardafui und dessen südliche Gebiete für 
deutschen Einfluss und deutsche Festsetzungen frei würden. Auch 
die Abtheilung Köln der Deutschen Kolonialgesellschaft erwähnt 
dieses Vertrages in ihrer, vom 12. Juni datirten Eingabe an den 
Reichskanzler, ebenso Herr Kurt Hoffmann in seiner Broschüre: 
„Die Wichtigkeit des Somalilandes". 

Es ist nichts unversucht gelassen worden, um die Existenz 
eines derartigen Vertrages oder eines die erwähnte Vereinbarung 
zum Ausdruck bringenden Notenwechsels glaubwürdig festzustellen 
und Einsicht in den Text der Vereinbarung zu erlangen. Insbe- 
sondere muss die Versicherung, dass dieser Vertrag in den eng- 
lischen Blaubüchern, in der Kolonialpolitischen Korrespondenz 
oder anderen Veröffentlichungen zum Abdruck gelangt sei, als 
nicht zutreffend bezeichnet werden. Da nun die überallhin und 
insbesondere auch an den maassgebensten Stellen angestellten 
Nachforschungen gleichfalls ein durchaus negatives Resultat gehabt 
haben, bleibt nichts übrig, als zu konstatiren, dass die Behauptung, 
ein solcher Vertrag sei im Jahre 1886 oder kurz vor oder nachher 
abgeschlossen worden, eine unrichtige sei. 

Existirt aber ein Vertrag des angegebenen Inhalts aus dem 
Jahre 1886 nicht, so ist zunächst ersichtlich, dass Deutschland 
auf völkerrechtlichen Verträgen basirte Rechtsansprüche auf die 
Somaliküste, auf die Sultanate Allula und Obbia niemals besessen 
hat, und dass es sich nur darum handeln kann, zu untersuchen, 
in welchem Maasse die Hörnecke-von Andertenschen Verträge von 
den inzwischen, seit dem Jahre 1886 geschlossenen internationalen 
Verträgen und erfolgten Protektoratserklärungen betroffen wor- 
den sind. 

Von den Gegnern deutscher Besitzrechte an der Somaliküste, 
insbesondere den Engländern, ist wiederholt auf die englisch- 
deutschen Vereinbarungen vom Oktober 1886 (abgedruckt im 
Jahrbuch der Deutschen Kolonialpolitik, 2. Band 1888) hingewiesen 
worden, welche in dem Notenwehsel zwischen dem deutschen Bot- 
schafter in London, Grafen Hatzfeld, und dem englischen Minister 
der auswärtigen Angelegenheiten, Lord Iddesleigh, enthalten sind 
Durch diese Verhandlungen wurde die Demarkationslinie zwischen 
der deutschen und englischen Interessensphäre durch eine Linie 
festgestellt, welche von der Mündung des Flusses Umba oder 
Wanga über den Djipe zum Ostufer des Victoriasees verlief. Da 
Deutschland sich verpflichtete, im Norden dieser Linie keine Ge- 
bietserwerbungen zu machen, keine Protektorate anzunehmen und 



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— 165 — 

der Ausbreitung englischen Einflusses im Norden dieser Linie 
nicht entgegenzutreten, wurde schon damals, gleich nach dem Be- 
kanntwerden des Vertrages, die Behauptung aufgestellt, dass 
Deutschland überhaupt auf das Recht, Gebietserwerbungen nörd- 
lich vom Wangafluss, also auch an der Somaliküste, zu machen, 
verzichtet habe. 

Diese Auffassung muss als eine unrichtige bezeichnet werden, 
denn, wenngleich diese Verträge auch Festsetzungen enthielten, 
welche sich auf Territorien an der Somaliküste, nördlich vom 
Wangafluss, bezogen (die Stationen von Kismayu, Merka, Barawa, 
Mogduschu oder Makdischu und Warschekh wurden als dem 
Sultan von Sunsibar gehörig anerkannt), so kann doch der er- 
wähnte Verzicht (wie auch beim deutsch-englischen Vertrage vom 
1. Juli 1890) einzig und allein nur auf die durch die resp. Ver- 
träge fixirten englischen Interessensphären bezogen werden und 
in keinem Fall auf Territorien, auf welche bereits deutsche An- 
sprüche bestanden. 

Dass diese Auffassung auch vom Autwärtigen Amt geteilt 
worden ist, beweist der Umstand, dass Witu im deutschen Besitz 
verblieb und Deutschland noch im Jahre 1889 (Deutscher Reichs- 
Anzeiger vom 22. November) die südlich von Kismayu gelegenen 
Gebiete unter sein Protektorat stellte. Die erwähnten Verträge 
vom Jahre 1886 haben also jedenfalls die deutschen Ansprüche auf 
die Somaliküste in keiner Weise berührt. 

Am 8. Februar 1888 schlössen Frankreich und England den 
Vertrag über Hararar. Der Text dieses Vertrages ist mitgeteilt 
im Bulletin du Comite de VAfrique Frangaise No. 6. Juniheft 1894. 
Durch diese Vereinbarung wurde die Grenze der englischen und 
französischen Interessensphäre durch eine Linie festgestellt, welche* 
von Hadu (Golf von Tadjura-Obock) über Dschaldessa nach Harar 
verlief. Die rechts von dieser Linie befindliche englische Inter- 
essensphäre wurde hierbei durch den Artikel 3 des Vertrages 
auch nach Osten abgegrenzt und bestimmt, dass sie bis Bandar 
Sijada reichen solle. 

Nach dem de Lannoy de Bisst/schen Atlas liegt zwar Bandar 
Sijada fast um einen ganzen Grad weiter nach Osten, als das Kap 
Las Gori (48° W v. Gr.), aber dieser Vertrag enthält doch eine 
gewisse Rücksichtnahme auf das Sultanat Allula, auf welches 
damals kürzlich noch deutsche Ansprüche zur Geltung gebracht 
waren. 

Die im Jahre 1889 erfolgte Protektoratserklärung Italiens 
über Obbia war die erste unzweifelhafte Verletzung deutscher 
Interessen, denn da dieses Protektorat sich auf das Gebiet im 
Norden von Warschekh (2° 30' n. B.) bis Kap Awad (5° 53' n. B.) 
erstreckte, okkupirte Italien Territorien, die von dem Herrn von 
Änderten für die Ostafrikanische Gesellschaft erworben waren. 
Nach den der italienischen Deputirtenkammer in der Session 
1890/91 vorgelegten Aktenstücken bezieht sich No. 104 auf die 



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— 166 — 

Protektoratserklärung über Obbia. Der bezügliche Vertrag wurde 
zwischen dem Sultau Jussuf Ali von Obbia und dem italienischen 
Konsul V. Filonardi bereits am 8. Februar 1889 geschlossen. Die 
Notificirung der Uebernahme des Protektorats an die Mächte er- 
folgte mittelst einer, vom 11. Mai 1889 datirten Note. Die Deutsche 
Kolonialgesellschaft hat in einer Eingabe an den Reichskanzler 
(datirt vom 17. Mai 1889) eindringlich darauf hingewiesen, wie 
sehr die italienische Protektoratserklärung über Obbia die deutschen 
Rechtsansprüche auf Allula gefährde, und welche Bedeutung es 
für Deutschland hätte, wenn in Allula eine deutsche Handels- 
station errichtet und unter den Schutz des Deutschen Reichs ge- 
stellt würde. 

Es ist bekannt, dass diese Eingabe wie die wiederholten Ge- 
suche der deutschen interessirten Kreise an das Auswärtige Amt, 
die erworbenen Rechte und Interessee zu schützen, von keinerlei 
Erfolg begleitet gewesen sind. Bald nach dem Bekanntwerden der 
Protektoratserklärung über Obbia brachte die offiziöse italienische 
„Riforma" die Mittheilung, dass diese Protektoratserklärung nach 
reiflicher Ueberlegung und nachdem man sich mit den Signatar- 
mächten des Berliner Vertrages (also auch mit Deutschland) ins 
Einvernehmen gesetzt habe, erfolgt sei. 

Wohl auf ein gleiches Einvernehmen dürfte es zurückzuführen 
sein, dass Italien noch im selben Jahre, und zwar am 15. No- 
vember 1889, die Teile der Somaliküste, welche zwischen den 1886 
dem Sultan von Sansibar zugewiesenen Stationen belegen waren, 
unter sein Protektorat stellte, dass es im April 1889 durch einen 
Vertrag mit dem Sultan der Midjartehn,*) dessen Gebiet vom Kap 
.Beduin bis Kap Awad (zwischen 8° 3' und und 5° 53' n. B.) 
annektirte, und dass es dann nachher noch sich der Küstengebiete 
südlich vom Kap Awad und der Benadirküste bemächtigte. (Vgl. 
Verhandlungen des italienischen Parlaments, „Deutsche Kolonial- 
zeitung" Nr. 20 vom 20. September 1890, „Politique Coloniale" 
Nr. 331 vom 30. Juni 1894.) 

*) Das Aktenstück Nr. 105 der der italienischen Deputirtenkammer in der 
Session 1890/91 gemachten Vorlagen enthält die italienische Protektoratserklärung 
über Allula. Der Vertrag ist abgeschlossen zwischen Osman Mahmud Jussuf, 
Sultan der Midjartehn und dem italienischen Konsul in Sansibar V. Filonardi am 
7. April 1889. Ausser Osman Mahmud Jussuf hat auch Jussuf Ali Jussuf, Sultan 
von Obbia, den Vertrag unterzeichnet Hinsichtlich der Grenzen des Gebiets der 
Midjartehn (Sultanat Allula) wird bemerkt, dass dasselbe sich vom 5° 53' nörd- 
licher Breite, der äussersten Grenze des Sultanats von Obbia, längs der Küste 
bis zum Kap Guardafui und westlich am Golf von Aden, bis Bandar Syada (Bender 
Ziadeh) 49° ö. G. erstrecke. Der Sultan Osman Mahmud Jussuf, welchem eine 
jährliche Pension von 1800 Talleri zugesichert wird, erkennt das italienische 
Protektorat über den Theil seiner Herrschaft, welcher von der Grenze des Sul- 
tanats Obbia bis zum 8° 3' nördlicher Breite (Kap Beduin) reicht, an und ver- 
pflichtet sich, hinsichtlich des übrigen Theils seines Territoriums mit keiner anderen 
Macht Verträge abzuschließen. 

Diese Protektoratserklärung ist den Mächten in einer gleichfalls vom 11. Mai 
1889 datirten Note mitgeteilt worden. 



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— 167 — 

Durch diese Protektoratserklärung ging die südliche Somali- 
küste vom Kap Beduin bis Kismayu in italienischen Besitz über, 
und es fragt sich hiernach, ob aus der Zeit bis zum englisch- 
italienischen Abkommen vom 5. Mai er. irgend welche Akte vor- 
liegen, durch welche Italien Rechtsansprüche auf das nördlich vom 
Kap Beduin belegene Küstengebiet und die Territorien um Allula 
und das Kap Guardafui erworben hätte. 

Diese Frage muss verneint werden. Es ist darauf hinzuweisen, 
dass weder aus dem deutsch-englischen Vertrage vom 1. Juli 1890, 
der bereits die italienische Interensphäre im Artikel 1 des Ver- 
trages markirte, noch aus dem englisch-italienischen Vertrage vom 
24. März 1891 sich eine Grundlage für italienische Besitzrechte 
auf jene Gebiete herleiten lässt. 

Was den letzteren, den englisch-italienischen Vertrag vom 
24. März 1891 (abgedruckt im Bulletin du Comitö de TAfrique 
franQaise Nr. 6, Juniheft 1894) anbetrifft, so erkannte derselbe das 
ganze, nördlich vom Flusse Djuba belegene Gebiet, das Sultanat 
Obbia, Ogaden, das Gallaland Erythrea, jedoch nur unter Fixirung 
der westlichen Grenze, als italienische Interessensphäre an, er be~ 
rührte daher unzweifelhaft deutsche Interessen, es fand aber eine 
Fixirung der Nordgrenze durch diesen Vertrag nicht statt. Dies 
erhellt unter anderem daraus, dass sich nördlich vom Tanafluss, 
am Golf von Aden, auch eine englische (Berbera) und eine fran- 
zösische Interessensphäre (Obock) befinden, und auf diese eben- 
sowenig, wie auf das noch östlicher gelegene Gebiet von Allula 
•der englisch-italienische Vertrag bezogen werden kann. Durch 
Verträge vom 12, August 1892 resp. vom 15, Mai 1893 hat Italien 
Auch noch die erwähnten, dem Sultan von Sansibar zugewiesenen 
Stationen gegen eine vereinbarte Abfindungssumme unter seine 
Administration gestellt 

Da ausser den erwähnten, dengesammten italienischen Kolonial- 
besitz regelnden Verträgen, welche hinsichtlich der Nordwest- 
grenze noch durch das zwischen England und Italien vereinbarte 
Protokoll vom 15. April 1891 ergänzt wurden, italienischerseits keine 
Vereinbarungen mit den europäischen Mächten oder Protektorats- 
erklärungen erfolgt sind, welche sich auf den nördlichen Theil des 
Sultanats von Allula beziehen, so erhellt, dass eine formelle Ver- 
letzung der von der Ostafrikanischen Gesellschaft auf diese Gebiete 
erworbenen Rechte erst neuerdings durch den am 5. Mai er. zwischen 
England und Italien vereinbarten, die Abgrenzung des englischen 
Berberagebiets bezweckenden Vertrag Platz gegriffen hat. 

Es würde in der That der Grossmachtsstellung Deutschlands 
nicht entsprechen, stillschweigend zu dulden, dass England heute 
Gebiete Italien überweist, die es noch vor nicht allzulanger Zeit 
als deutsche Interenssensphäre anerkannt hat. 

Wenn nun wirklich diese Territorien zu Anfang des Jahres 
1886, wie behauptet, aber sich nicht nachweisen lässt, von Eng- 
land vertragsmäßig als deutsche Interessensphären anerkannt 



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— 168 — 

worden wären, so wäre es zweifellos Pflicht, von dem durch den 
Art. 34 der Köngoakte gegebenen Protestrechte Gebrauch zu 
machen. Da indessen ein solcher Vertrag überhaupt nicht existirt, 
so ist nur zu erwägen, ob sich nicht auch auf Grund der Hör- 
neckeschen Verträge, welche sich auf diese Gebiete beziehen, ein 
Protest rechtfertigen lässt. 

So, wie die Dinge sich gestaltet haben, scheint ein Wider- 
spruch Deutschlands gegen diesen Vertrag thatsächlich nicht mehr 
am Platz. 

Zu diesem Urtheil muss man gelangen, wenn man sich die 
ganze Situation vergegenwärtigt, wie sie sich in diesem Augen- 
blicke gestaltet hat. 

Sich auf deutsche Kolonial- oder handelspolitische Interessen 
an der Somaliküste zu berufen, ist nicht möglich, weil solche, wie 
bereits erwähnt, thatsächlich nicht vorhanden sind. Liesse sich 
zum wenigsten anführen, dass seitens der Ostafrikanischen Gesell- 
schaft im Laufe der letzten Jahre noch irgend etwas geschehen 
ist, um die durch die Hörnecke- von Änderten 7 sehen Verträge er- 
worbenen Rechte praktisch zur Geltung zu bringen, so wäre die 
Sachlage vielleicht eine andere, hatte doch das Auswärtige Amt 
im Jahre 1889 von dem Beweise des Vorhandenseins deutscher 
Interessen an der Somaliküste ein Eingreifen seinerseits abhängig 
gemacht. Es ist aber thatsächlich nichts geschehen, ja, seit der 
im Jahre 1890 von dem Herrn Kurt Hoffinann ausgeführten Ex- 
pedition deutscherseits auch nicht einmal der Versuch gemacht 
worden, deutsche Interessen an der Somaliküste zu schaffen. 
Selbst nach dem Bekanntwerden des italienisch-englischen Vertrages 
vom 5. Mai er. hat die Ostafrikanische Gesellschaft, soweit be- 
kannt, zur Wahrung ihrer Rechte nichts unternommen, und dass 
von dieser Seite jetzt noch etwas geschehen könnte, scheint gänzlich 
ausgeschlossen. 

Muss eine derartige Stellungnahme der nächsten Interessentin 
in ihrer Wirkung einem stillschweigenden Verzicht auf erworbene 
Rechte gleichgeachtet werden, so haben andererseits die Verträge 
selbst ihre formelle Rechtsverbindlichkeit im Laufe der Zeit durch 
andere Umstände eingebüsst. Die Deutsch-Ostafrikanische Gesell- 
schaft hat die durch die Verträge übernommene Verbindlichkeit 
zur Zahlung der Abfindungssumme an den Sultan von Allula nicht 
eingehalten, und der Sultan von Allula hat seinerseits, allerdings 
einseitig, aber wiederholt und unzweideutig sich dahin erklärt, 
dass er sich durch die Verträge nicht für gebunden halte. Die 
erste derartige Erklärung hat der Sultan Osman schon in einem 
vom 19. März 1889 an Herrn Hörnecke gerichteten Brief (abge- 
druckt in der „Politique Coloniale" vom 5. Juni 1894, Nr. 333} 
abgegeben, und die Eröflhungen, welche Herrn Kurt Hoffmann in: 
Allula gemacht wurden, lassen doch nur die eine Auffassung zu, 
dass der Sultan sich an die durch die Verträge gemachten Zusagen 
in keiner Weise mehr für gebunden erachte. 



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— 169 — 

Von ausschlaggebender Bedeutung muss aber anerkannt wer- 
den, dass der Sultan der Midjartehn im Jahre 1889 im Vertrage, 
in welchem das italienische Protektorat über den südlichen Theil 
von Allula preklamirt wurde, sich Italien gegenüber ausdrücklich 
verpflichtet hat hinsichtlich des übrig gebliebenen Territoriums 
von Allula bis zum 49. Grad östlicher Länge v. Gr. mit keiner 
anderen Macht Verträge abzuschliessen, und dass auch gegen die- 
sen, jede offizielle Besitzergreifung Deutschlands ausschliessenden 
Vertrag kein Widerspruch erhoben worden ist. 

Erwägt man, dass Deutschland der Ausbreitung italienischen 
Einflusses an der Somaliküste niemals entgegen getreten, viel- 
mehr drei italienische Protektoratserklärungen über Territorien 
unbeanstandet gelassen hat, auf welche sich die der Ostafrikani- 
schen Gesellschaft zuständigen Verträge bezogen, dass auch gegen 
den letzterwähnten auf das Gebiet von Allula bezüglichen Ver- 
trag aus dem Jahre 1890 nicht Einsprache erhoben worden ist, 
so kann man dem Auswärtigen Amt es schlechterdings ernstlich 
gar nicht mehr zumuthen, jetzt noch zur Wahrung von Rechten 
einzutreten, die von den deutschen Interessenten selbst schon so 
gut wie aufgegeben sind, und Interessen zu schützen, die gar nicht 
existiren, und das noch mit Bechtstiteln, deren fortgesetzte Ver- 
letzung stets stillschweigend hingenommen worden ist. Dass das 
Auswärtige Amt aber unter solchen Umständen noch in zwölfter 
Stunde durch irgend etwas veranlasst werden könnte, einen ande- 
ren Standpunkt zur Somalifrage und den niemals von ihm aner- 
kannten Hörnecke-von Andertenschen Verträgen einzunehmen, als 
den durch Jahre beobachteten, ist doch wohl gänzlich ausge- 
schlossen. 

Aus der Geschichte der deutschen Bestrebungen an der So- 
maliküste lässt sich bedauerlicherweise wieder die Lehre ziehen, 
dass Kolonisationsunternehmungen stets nur dann auf Erfolg rech- 
nen können, wenn ihnen die staatliche Hilfe, und sei sie auch 
noch so gering, im richtigen Augenblick zu Theil wird, dass hin- 
gegen ein Hinausschieben dieser Hilfsleistung bis zu dem Moment, 
wo schon in die Augen springende, umfassende Interessen vor- 
liegen, oder gar die gänzliche Verweigerung staatlicher Unter- 
stützung stets zu dem Ende fuhrt, dass die mit Opfern aller Art 
erkämpften Vortheile verloren gehen oder bestenfalls anderen Na- 
tionen zu Gute kommen. Zur Begründung des Vorstehenden möge 
hier ein Ausspruch des Regierungsbaumeisters Hör necke selbst 
Platz finden, welcher in einem von ihm auf der Heimreise im 
rothen Meer Aufang Oktober 1885 verfassten, in der „Kolonial- 
politischen Correspondenz" vom 3. April 1886 No. 14 abgedruck- 
ten Schreiben enthalten ist: 

„Unsere Erfolge bei den Somalis haben wir, meiner 
Ueberzeugung nach, in erster Linie dem Auftreten der deut- 
schen Kriegsschiffe in Sansibar zu danken. Es ist an der 

ganzen Küste bekannt, resp. wird als gewiss angenommen, 



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— 170 — 

dass Said Bargasch die Protektion der Engländer genoss, 
wie dieselben sie auch überall erklärt hatten. Dass nun 
trotzdem der Sultan so schnell die deutschen Ansprüche be- 
friedigt hat, hat einen sehr bedeutenden Eindruck gemacht 
und den Deutschen ein grosses Ansehen verliehen. Es ge- 
währt dem Grosssultan offenbar Befriedigung, mit den An- 
gehörigen eines so mächtigen Volks Freundschaft geschlossen 
zu haben." 

Mit der Somalifrage und dem englisch-italienischen Abkom- 
men vom 5. Mai 1894 ist vielfach die deutscherseits schon seit 
Jahren gestallte Forderung nach einer Kohlen- und Verprovianti- 
rungsstation am Golf von Aden in Verbindung gebracht worden. 
Ohne auf Einzelheiten einzugehen, muss unbedingt die Noth- 
wendigkeit einer derartigen Station anerkannt werden, sehen wir 
doch, welchen grossen Werth die übrigen kolonisirenden Mächte 
auf den Besitz von Kohlenstationen in diesen Gegenden gelegt 
haben. Durchaus zutreffend hat sich daher die „Kölnische Zei- 
tung" über diesen Gegenstand geäussert, wenn sie in ihrer No. 
439 vom 15. Juni 1894 schreibt: 

„Mag man sagen, Deutschland sei mit Kolonien bereits 
übersättigt, ein Satz, der freilich im Hinblick auf die Zu- 
kunft Deutschlands und auf die Hast, mit der die anderen 
Mächte auch den letzten Rest der Welt in Beschlag nehmen, 
anfechtbar erscheint; es fragt sich aber, ob der Besitz jenes 
kleinen Landes am Kap Guardafui nicht auch aus anderen 
Gründen für Deutschland wünschenswerth, ja sogar nöthig 
ist. Es fehlt uns bisher zwischen dem Mutterlande und un- 
seren Kolonien in Ostafrika und Neuguinea, wie überhaupt 
zwischen Deutschland und den Ländern jenseit des Suez- 
kanals: Ostafrika, Süd- und Ostasien, Australien, Ozeanien, 
wohin wir einen sehr umfangreichen Handel treiben — jed- 
wede deutsche Schifffahrtsstation, wie sie die anderen Mächte 
dort besitzen. England hat auf diesem Wege die meisten 
Stationen: Gibraltar, Malta, Cypern, thatsächlich auch Port 
Said und Suez, ferner Perim, Aden, Zejla, Sokotra, Sansi- 
bar, die Seychellen, Mauritius, Colombo, Singapore, Honkong 
u. s. w.; Frankreich besitzt solche Stationen in Tunis, 
Obock, Madagaskar, Comoro und Beunion, in Pondichery 
und Französisch-Indochina; Italien hat sich Massaua und 
Assab, sowie die Häfen der Ost-Somaliküste gesichert. Nur 
Deutschland besitzt auf dem Wege nach Deutsch-Ostafrika 
und nach Kaiser- Wilhelmsland keine einzige Station; es ist 
deshalb im Kriege wie im Frieden auf die Stationen der 
fremden Mächte angewiesen, ohne deren freundliches Ent- 
gegenkommen die deutsche Kriegs- und Handelsmarine in 
jenen Gegenden — schon lediglich der Kohlen wegen — 
überhaupt nicht aktionsfähig wäre. 

Soll Deutschland die einzige und letzte Gelegenheit, 



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— 171 — 

eine solche Station ohne einen Weltkrieg zu erwarten, vor- 
übergehen lassen? Allula wäre als deutsche Schifffahrts- 
station vortrefflich gelegen; soll Deutschland die guten 
Rechte, die es auf dieses Land bereits besitzt, ein für alle- 
mal fahren lassen, um Italien einen ganz kleinen Dienst zu 
erweisen? Italien hat an einer Station in Allula nicht ein 
Interesse, weil es schon mehrere gute Stationen ganz in der 
Nähe besitzt. Auch würde Allula wegen seiner Lage zu 
Italienisch- Afrika für Italien leicht entbehrlich sein, es würde 
nach der neuen englisch-italienischen Grenzfestsetzung nur 
ein kleines, örtlich ganz abgelegenes Anhängsel der grossen 
italienischen Kolonie bilden." 

Wiewohl sich gegen das vorstehend begründete Anverlangen 
an sich gewiss nichts einwenden lässt, kann doch dem Vorschlage, 
die de jure wie de facto gleich zweifelhaft gewordenen, im Uebri- 
gen auch einer privaten Gesellschaft zuständigen Hörneckeschen 
Verträge zwecks Erlangung einer Kohlenstation, Italien gegenüber, 
ins Feld zu fuhren, aus den angegebenen Gründen nicht beige- 
pflichtet werden. Die Hörneckeschen Verträge müssen durch die 
seit Jahren beobachtete Stellungnahme der Regierung zu dem 
successiven Vorgehen Italiens und durch die gleichfalls seit Jahren 
nicht mehr erfolgte Bethätigung der Deutsch-Ostafrikanischen Ge- 
sellschaft für gegenstandslos erachtet werden Es liegt aber auch 
durchaus kein Grund vor, in dieser Frage ängstlich nach for- 
mellen Rechtstiteln zu suchen. Dass Italien einen grossen Theil 
«eines Kolonialbesitzes deutscher Nachgiebigkeit verdankt, ist 
ebenso unbestritten, wie dass die enge politische Verbindung 
zwischen Italien und Deutschland noch bis zur Stunde besteht. 
Es kann nicht zweifelhaft sein, dass das Interesse Italiens es vor- 
schreibt, dass das gute Einvernehmen mit Deutschland nicht ge- 
trübt werde. Diesem Interesse wird Italien zuversichtlich auf 
Wunsch Deutschlands einen Hafen an der Somaliküste, sei es 
nun den von Allula oder einen anderen geeigneten, zum Opfer 
bringen. Es kommt nun darauf an, dass deutscherseits dieser 
Wunsch geäussert werde. Dass dies möglichst bald geschehe, 
soll auch hier zum Ausdruck gebracht werden! 

Sollte es hierzu durchaus eines Titels, einer formellen Be- 
gründung bedürfen, so wird es Sache der deutschen Diplomatie 
sein, einen solchen geschickt zu ermitteln. In jedem Falle dürfte 
sich jeder andere Titel hierzu besser eignen, als die in erster 
Reihe durch die Stellungnahme des deutschen Auswärtigen Amts 
Italien gegenüber den gegenstandslos gewordenen Hörnecke und von 
Andertenschen Verträgen. 



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Die deutsehe Kolonial-Litteratur 

Tom 1. Juli 1S93 Ms 31. Dezember 1894 

zusammengestellt von 

Maximilian Brose, 

Hauptmann a. D., Bibliothekar der „Deutschen Kolonial-Gesellschaft." 1 ) 



Erklärung" der im Text vorkommenden Abkürzungen. 



A. d. H. = Annalen der Hydrographie und 
maritimen Meteorologie, Berlin. 

D. H. A = Deutsches Handels- Archiv. Berlin. 

D. K.-Bl. = Deutsches Eolonial-Blatt. Berlin. 

D. K. Z. = Deutsche Kolonial-Zeitung. Berlin. 

D. R. A. = Deutscher Reiche-Anzeiger. Berlin. 

D. Bund. f. Geog. u. Stat. = Deutsehe Rund- 
schau für Geographie und Statistik. Wien. 

D.Verk.Z.==DeutBcheVerkehrs-Zeitung.Berlin. 

GeogJahrb.=GeographischesJahrbuch.Gotha.. 

Geog.Journ. = TheGeographicalJournal. Lon- 
don (Fortsetz, der: Proceedings of R. G. S.). 

K. J. = Koloniales Jahrbuch. Berlin. 

M. a. d. Seh = Mittheilungen von Forschungs- 
reisenden und Gelehrten aus den deutschen 
Schutzgebieten. Berlin. 



N. K. W. L. = Nachrichten über Kaiser Wil- 
helms-Land und den Bismarck - Archipel 
Berlin. 

P. M. = Petermann's Mittheilungen. Gotha. 

R. G. Bl. = Reichs-Gesetz-Blatt. Berlin. 

Set. Geg. Mag. = The Scotisch Geographica! 
Magazin. Edinburgh. 

Stat. f. d. D. R. N. F. = Statistik für das Deut- 
sche Reich. Neue Folge. Berlin. 

Y. G. E. = Verhandlungen der Gesellschaft 
für Erdkunde zu Berlin. 

Z. f. Missk. u. Rüg. - Zeitschrift für Missions- 
kunde und Religionswissenschaft. Berlin. 

Z G. E. = Zeitschrift der Gesellschaft für 
Erdkunde zu Berlin. 

M. K. = Mit Earte. 



Allgemeines. 

1. Abgrenzung. Amtliches. Gesetze. 
Bechtsver h. Verfüg. Verordng.Verwaltg. 

Abkommen, das engl.-kongolesische, D. K. 
Z. 1894 S. 90, 103. 

Adler-Medaille, Rothe, Verleih, der D. 
K. Bl. 1893, S. 215. 

Allerhöchste Verordnung, betr. die in 
den deutsch Schutzgeb. von den Regierungs- 
fahrzeugen und den Regierungsgebäuden 
einzelner Verwaltungen (Lootsen- und Zoll- 
verwaltung) zu führenden Flaggen. D. 
K. Bl. 1893 S. 415. 

Allerhöchste Verordnung vom 12. De- 
zember 1894, betr. die Verwaltung der Schutz- 
gebiete (Unterstellung der gesammten Ver- 
waltungen unter die Kol. Abth.) D. K. Bl. 
1894 S. 647, vergl. Reichs-Anzeiger 14. De- 
zember 1894, No. 294 

Beamte d. deutseh. Schutzgebiete. Taschen- 
kalender für Verwaltongabeamte 1894XXVI1 
S 29. C. Heymann, Berlin. 



Beamte und Wirthsohaftspolitik. D. 
K. Z. 1894 S. 63 

B e n e k e , Dr . M. Die Ausbildung der Kolonial- 
beamten. Im Auftrage der Deutsch. KoL- 
Gesellschaft unter Benutzung amtlicher 
Quellen dargestellt. G. Heymann's Verlag 
Berlin 1894. 

Bluebooks C. 7358. Treaty Series No. 15 
1894. Agreement betw. Great. Britain and 
His Maj. King Leopold II sov. of thelndep. 
State of the Gongo rel. to East and Oentr. 
Africa. Sig. Brüssels May 12 1894. — G. 
7360. Africa No. 4 (1894). Papers rel. to 
this agreem. — G. 7549.Treaty Series 20 1894. 
Declaration as to withdrawel of Article 
ni of the agreement of May 12 1894 betw. 
Gr. Brt. and H. M. King Leopold II. Sov. of 
thelndep. State of the Gongo, sig. at Brüssels 
Juni 22, 1894. 

Booth,Johnjr. Die Prügelstrafe in den 
Kolonien. D. K. Z. 1894 S. 57. 

Brandt, M. v. Unsere Kolonien. D. Geg. 
Bl. Bremen XVII 1894 No. 3, S. 197. 

Gaprivi, Gr. v. u. die Deutsche Kolonial- 
politik. D. K. Z. 1894 S. 33. 



*) Zweite Fortsetzung des: Repertorium der Deutsch-Kolonialen Litteratur 1884— 1890. 
Bearbeitet von Maximilian Brose, Hauptmann a. D., Bibliothekar der deutschen Kolonial- 
Gesellschaft. Georg Winckelmann, Berlin 1891. 



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Allgemeines. 



173 



Convention» La Anglo-Congolaise et le 
droit international. L'Afriqae ezpl. et oivl. 
1894 XV. p. 216. 

Denkschriften zum Eni. Etat 1893J94 
Über: Südwest- and Ost- Afrika No. 48 der 
Drucksachen des Reichstages 9 Leg.-Perd. 
n Sess. 1893|94. Beilage zum D. K. Bl. 1893 
No. 23. — Togo, Kamerun und Marshall- 
Inseln No. 105 der Drucksachen u. s. w. 
Beilagen z. D. E. Bl. 1893, Kam. No. 20. 
Togo No. 24 H. J. S. 383. Dieselbe 1894J95 
über: Ost- und Südwest- Afrika, Kamerun, 
Marsh.-Inl. No. 89 der Drucksachen, 9 Leg.- 
Perd. ni. Sess. 1894J95. Beilage z. D. K. 
Bl. 1894. Togo No. 93 der Drucksachen u. 
s. w. E. S. Mittler & Sohn, Berlin 1894. 
Siehe d. einz. Schutzgeb. 

DeutsohesKolonialblatt. Amtsblatt 
für die Schutzgebiete des Deutschen Reiches. 
Herausgegeben von der Kol. Abtheilung 
des auswärtigen Amtes, 4—5 Jahrgang 
1893194. £. S. Mittler & Sohn, Berlin 1893,94. 

Deutschen Schutzgebiete, Die, Sta- 
tistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich. 
Herausgegeben vom Kaisl. Stat.-Amt. Fünf- 
zehnter Jahrgang 1894, S. 193. Pattkammer 
& Mühlbrecht, Berlin 1894. (Siehe die ein- 
zelnen Schutzgebiete.) 

Etat und die D enkschrif ten, Der, 
D. K. Z. 1893, Seite 164. 

Fief, J. du, Le partage politique de 
l'Afrique. Situation actuelle 1894. Bull, 
d. soc. royl. belg. de geg. 1894 XVIII p. 
211, 309. 

Kaerger, Dr. K. Caprivi als Kolonial- 
politiker. Zukunft, Heft vom 17. Novb. 1894. 

Kolonialbeamten, Vorbildung von, 
Export 1898 No. 12, S. 177. 

Kolonialpolitik, Die, der Regierung. 
K. J. 1893, S. 181. 

Kolonialpolitik, Die, im Reichstage. 
K. J. 1893, S. 152, 181 D. K. Z. 1894, S. 41. 
— K. J. 1894, VII S. 246. 

Kolonialrath, Der, D. K. Bl. 1893, S. 447. 

Kolonialrath, Der , Sitzungsberichte. 
D. K. Z. 1893, S. 133. Sitzung d. stand. 
Aussen. D. K. Bl. 1894 S. 371, 569. 

Kolonialrath, Der, D. K. Z. 1894, S. 90. 

Kolonialrath, Vom Deutschen, „Gott 
will es" 1894, S. 376. 

Kronen-Orden-Medaille, Verleihg. 
Dtr, D. K. Bl. 1893, S. 215. 

Nouveau partage politique, ün, 
en Afrique Occidentale. Rev. Franc. 1893 
XVIII, p. 312. 

Personalien. D. K. Bl. 1893|94. 

Reichshaushai ts-Etat, nebst Haus- 
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Nachtrags-Etat für das Etatsjahr 1893(94. 

C. Heymann's Verl., Berlin 1893. 
Reichstag 1894. Sitzungsberichte über 

die Berathungen des Kolonial-Etats für 
1894(95. (Sitz. 51-54). 

Reichstagsverhandlungen, Rück- 
blick auf die, K. J. 1894, VII 8. 291. 

Rund-Erlass des Staatssekretärs des 
Reichs-Marine-Amts, betreffend Beerdigung 
von Marine -Angehörigen im Auslande. 

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Stengel, Prf. K. v. Herrenloses Land 

in den Deutschen Schutzgebieten. K. J. 

1894 VII, S. 10. 
Versicherung des Privatgepäcks der 

Beamten und Militärs der Schutzgebiete. 

D. K. Bl. 1894, S. 122. 
Verordnung, Ergänzungs-, zu der 
. Verordnung, betreffend die Führung der 

Reichsflagge durch einheimische Schiffe, 



sowie die Ausfertigung von Musterrollen 
und Passagi erlisten vom 1. März 1893. 
D. K. Bl. 1893, S. 395. 

— betreffend Meldungen der aus den Schutz- 
gebieten nach der Heimath beurlaubten 
Angestellten. D. K. Bl. 1894, S. 335. 

— betreffend die Regelung der Verwaltung 
und Rechtsflege in den zu den Schutc- 

Sebieten nicht gehörigen Theilen der 
eutschen Interessensphären in Afrika. 
D. K. Bl. 1894, S. 265. 

Vertrag zwischen dem Deutschen Reich 
und Grossbritanniön , über Auslieferung 
der Verbrecher zwischen den Deutschen 
Schutzgebieten, sowie anderen von Deutsch- 
land abhängigen Gebieten und den Gebieten 
Ihrer Grossbritannischen Majestät. Vom 
5. März 1894. R. G. Bl. 1894, No. 44. 

Zollsätze. — Anwendung der vertrags- 
mässigen, auf die Erzeugnisse der Deutschen 
Kolon.- und Schutzgebiete. D. K. Bl. 1893, 



2. Kol .-Bestreb. Reisebeschr. 
Vermischtes. 

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Zeitschrift für die Fortschritte der Er- 
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besonderer Berücksichtigung deutscher 
Interessen. Verlags-Anstalt Weimar, Bd. 1, 
No. 1-18 1892 — Aug. 94. (Forts. : Afrika. 
Monatsschrift.) 

Ausdehnung der Dentschen Kolonien und 
Schutzgebiete. Export 1894, S. 551. 

Bau mann, Dr. 0. Topographische Auf- 
nahmen auf Reisen. M. a. d. Seh. VII 1894, 
S. 1. 

Behandlung der Neger, Zum Kapitel 
der, in West- Afrika. Afrika 1894 No. 11, 
S. 172. 

Bokemeyer, Dr. H. Der Kanzlerwechsel 
und die Deutsche Kolonial-Gesellschaft. 
D. K. Z. 1894, S. 151. 

Bornhaupt, Chr. v. Denkschrift, betr. 
die deutschen Interessen in Samoa. Für 
die deutsche KoL-Gesellschaft bearbeitet. 
K. J. 1894, VII S. 60. 

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Thätigkeit der, im Etatsjahre 1893|94. D. 
K. Bl. 1894 S. 239, 354. 

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nial-Litteratur vom 1. Januar 1891 bis 
30. Juni 1893. K. J. 1893, 8. 278. 

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les voyageurs. Bull. soc. de geg. Paris XV, 
1894 p. 228. 

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15. No. 7 p. 9. IV 1894 p. 180, 222. 

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Kolonialblatt. 

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Siehe Kolonialgesellschaft. 

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Kolonialzeitung. 

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die Nothwendigkeit eines permanenten 
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G. Heymanns Verlag, Berlin 1894. 

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Kolonial-Nachriohten. Herausgeben 
von der Kolonialgesellschaft für Paraguay. 
Chemnitz 1893 und 1894. 

Kolonialpolitik. Konservatives-Hand- 
buch, 2. vermehrte und umgearbeitete Auflg. 



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Kolonialpolitik, Die, der Regierung 

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Z. 1893, S. 133. 
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Kolonialzeitung, Deutsche, N. F.» 

6.-7. Jahrgang 1893(94. Org. d. Deutsch. 

Kolon.-Gesellschaft. In Kom. G. Heymann's 

Verlag, Berlin 1893194. 
Koloniale Kämpfe. D.K.-Z. 1893. S. 119>. 
Koloniale Rundschau. D. K. Z. 1894. 

Siehe einz. Schutzgeb. 
Koloniales Jahrbuch, Jahrg. 6—7. Siehe 

Meinecke. 
Kolonien, Kolonisation, Kol.-GeselL 

Brockhaus' Kon. -Lex. 14. Aufl. 1894. 

Bd. 4, S. 1008. Bd. 10, S. 507 ff. M. K. 
Kriegsflotte, Die, u. d. Schutz deutscher 

Interessen über See. Export 1894. S. 218. 
Lenden leid, R. v., Die Kolonisation von 

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XVI, 1894, S. 151. 
Lenz, Oscar, Die internationale Kolonial- 

Akademie. Oesterr. Monatssoh. f. Orient. 

1894, Nr. 10, S. 129. 
Martin, Dr. Friedr., Kgl. bayr. Wirkl. 

Rath. üeber die Aussichten der kolon. 

Bestrebungen Deutschi. Approb. Inaug. 

Dissert. J. Lindauer'sche Buchhandlg. 

München 1894. 
Meinecke, G. Deutscher Kolonialkalender 

1894. Nach amtl. Quellen bearbeitet u. 

herausg. 6. Jahrgang. Klinkhardt, Berlin, 

Leipzig, Wien 1894. 
— , Koloniales Jahrbuch. VI. Jahrg. Das 

Jahr 1893. Mit l Karte und einem Reper- 

torium der Kol. Litteratur vom 1, Jan. 1891 

bis 30. Juni 1893 von M. Brose. G. Heymann's 

Verlag, Berlin 1894. 
, VII. Jahrg. Beiträge u. Mittheilungen 

aus dem Gebiete der Kolonialwissen»chaft 

u. KolonialpraxiB. Erscheint in zwei Doppel- 
heften. 0. Heymann's Verlag, Berlin 1895. 
— , Zur Jahreswende. D. K.-Z. 1894, S. 1. 
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schaftl. Bl. Vin, 1894, S. 230. 
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Tour du Monde.) Bd. IX et X, 1893|94. 
Oe hl mann, Dr. E., Die deutschen Schutz- 
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F. Hirt, Breslau 1894. 
Part s eh, Dr. J., Die Schutzgebiete des 

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Lehranstalten. D. Reimer, Berlin 1893. 

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u. einer Abbild, seiner Grabstätte. F. X. 

Le Roux & Co., Strassburg i. E. 1894. 
Seiberg, E., Ausrüstung für Tropenreisen. 

Vortrag. Ztsohr. f. Ethnol., Berlin 1893. 

Verh. S. (180). 
Sevin-Desplaces, L., Explorations 

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— , Die Deutsch-Afrikanischen Schutzgebiete. 
Oesterr. Monatsschrift f. d. Orient 1894, S. 
34. Siehe d. einz. Schutzgebiete. 

Uhl, O., Die deutschen Schutzgebiete in 
ihrer wirtschaftlichen Entwicklung bis 
zum Jahre 1893. (Nach amtlichen Quellen.) 
G. Uhl, Leipzig 1894. 

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nischen, zoologischen, geologischen u. s. w. 
Inhalts aus den deutschen Schutzgebieten. 
D. K.-B1. 1894. S. 301. 

Warburg, Dr. 0. Über die wichtigsten 
Krankheiten des Kaffeebaumes u. die Mittel 
dagegen. D. K. Bl. 1894 S. 434. 

Weidmann, C, Deutsche Männer in Afrika. 
Lexikon der hervorragendsten deutschen 
Afrika-Forscher, Missionare u. s. w. Mit 
64 Porträts in Lichtdruck. B. Nöhring, 
Lübeck 1894. 

Wende, G., Deutschlands Kolonien in 8 
Bildern. Für Schulen bearb. M. 1 K. C. 
Meyer, Hannover 1894. 

Werner, Barthol. v., Die deutsche Kolonial- 
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deutsch. Kol.-Oes. zufliessen. W. Friedrich, 
Leipzig 1894. 

Wissmann, Dr. v., Major, Afrika. Schilder- 
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den Aufenthalt u. den Dienst in den Schutz- 
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1894. Vgl. Milit.-Wochenbl. 1894, Nr. 86-101. 

Zimmermann, Dr. A., Kolonialgeschicht- 
liche Studien. Schulze'sche Hof-Buchhdl., 
Oldenburg u. Leipzig 1895. 

3. Handel. Schifffahrt. Statistik. 
Verkehr. Wirtschaftliches. 

Afrikafonds, Denkschrift, betr. die Ver- 
wendung des, (Beihülfe für Förderung der 

auf Erschliessung Central-Afrika's u. and. 

Ländergebiete gerichteten Wissenschaft!. 

Bestrebungen). D. K. Bl. 1893, Beilg. z. 

No. 24. Vgl. Globus 1894, 65, S. 104. Mitth. 

d. K. K. G. Gesell. Wien 1894, S. 194. 
—.Denkschrift, betr. die Verwendung des, 

Drucksachen d. Reichstags Nr. 88. 9 Leg.- 

Perd. III Sess. 1894|95. 
Botanische Zentralstelle, Ueber die 

Thätigkeit der, im EtatBjahre 1892193. D. 

K. Bl. 1893, S. 275. 
Brüggen, v. d., Kapital und Kolonien bei 

uns. D. K.-Z.. 1894, S. 34. 
Commerce des colonies, Le, Bull. d. 

comite de l'Af. Franc. III 1893 p. 15. 
Deutschen Schutzgebiete, Die, Statist. 

Jahrbuch für das Deutsche Reich. 15. Jahrg. 

1894, S. 197. (Siehe d. einz. Schutzgeb.) 
Eisenbahnbau 's, Stand des, in Afrika im 

Jahre 1893. Mitth. K. K. G. Gesell. Wien 

1893, S. 441. 

Elfenbein, Das, Deutsche Rundschau f. 

Geg. u. Stat. 1893, XV, S- 131. 
Elfenbeinhandel in Antwerpen. Export 

1894, S. 210. 

Geogr. Handbuch zur 3. Aufl. von Andree's 
Handatlas. Mit bes Berticksicht, d. pol., 
komm. u. Statist. Verhältnisse. Velhagen 
& Klasing, Bielefeld u. Leipzig 1894. 

Gothaischer Genealogischer Hofkalender 
nebst diplom. Statist. Jahrbuch 1894. 
J. Perthes. Gotha 1894, S. 551. 

Haberland t, Prof. Dr. G., Die Man growe. 
▲us des Verf.: „Eine bot. Tropenreise 8 . 
Naturwiss. Wochenschr. 1893, S. 577. 



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Schutzgebieten. (Nach d. Stat. f. d. d. R. 
N. F. Bd. 67 u. 73.) Stat. Jahrb. 1894, 
S. 198. Siehe d. einz. Schutzgeb. 

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Bl. 1894 S. 27. Siehe d. einz. Schutzgeb. 

Handelsstatistisches und Wirtschaft- 
liches. Statist. Jahrb. f. d. deutsche 
Reich 1894. S. 196 ff. Siehe d. einz. 
Schutzgeb. 

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Soc. credit, scients. Paris 1893. 

Herold, Die Behandlung der afrikanischen 
Neger. P. Neuber, Köln a. Rh. 1894. 

Jannasoh, Dr. R., Warum die Deutschen 
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S. 563. 

Ka erger, Dr. K., Kulturpolitik in Afrika. 
D. K.-Z. 1894, S. 118, 129, 142. 

— »Zur Kultur des Kaffeebaums und des 
Zuckerrohrs. Untersuchungen des Institute 
Agronomico in Brasilien. K. J. 1894, VH, 
S. 203. 

— , Die Zuckerindustrie in Natal. K. J. 1894> 
Vll, S. 128. 

Keller, Prof. Dr. C, Das Rind und seine 
Formen in Afrika. Globus 1894, 66, S. 181. 

Kolonialwaren, Deutschlands Bedarf an, 
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Kommerzielle Entwickelung, Die, der 
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S. 658. 

Meinecke, G. Beamte und Wirtschafts- 
politik. D. K. Z. 1894, S. 63. 

Ostafrika-Linie. Stat. d. D., für 1893. D. 
K. Bl. 1894 S. 518. 

Packetsendungen, Zulassung von, bis 
10 Kg. Export 1894, S. 770. 

Poststatistik. Thätigkeit der d. Reichs- 
post. D. K. Bl. 1893, S. 579. 

Post- und Telegraphenämter 1893. 
„Gott will es. tt 1893. S. 26. 

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d. geg. com. Bordeaux 1893. p. 129. 

Schiff fahrt, Bekanntm. für die, D. K.B1. 

1894, S. XII. 

Schneiders, G., Ueber das Rentabilitäts- 
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Z. 1894, S. 76. 

Spezial-Uebersicht der Einfuhr, Ausfuhr 
und unmittelbaren Durchfuhr von Waren 
im Jahre 1892. Stat. d. D. R. N. F. 
Bd. 67. S. 252. Im Jahre 1893 Bd. 73. 
S. 294. Siehe einz. Schutzgeb. 

Statistisches v. d. Deutschen Schutzgeb. 
Deutsche Rundsch. f. Geog. u. Stat. Wien 
1894. Heft 11, S. 516. 

Stolz, C, Tropische Nutz- und Handels- 
pflanzen. Vortrag. Geog. Nach. Basel 
1894. No. 6, S 81. No. 7, S. 97. 

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Tropenpflanzer, Eine Schule für, K. J. 
1893, S. 142. _ 

Verkehre-Nachrichten. D.E. Bl. 1894. 
S. XII. 



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176 



Allgemeines. 



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Verordnung, betr. Sendungen bot., zool.. 
geolog. u. s. w. Inhalts aus den deutschen 
Schutzgebieten, D. K. Bl. 1894, S. 301. 

— , betr. Untersuchung Militärpflichtiger 
Deutscher seitens der Aerzte in den Schutz- 
gebieten. D. K. Bl. 1894, S. 335. 

Villedary, Dr., Guide sanitaire des 
troupes et du colön aux colonies. Soo. 
d'edft. scientif. Paris, rue Antoine-Dubois4. 
1893. Siehe D. K. Bl. 1894, S. 55. 

— , Hygiene coloniale, prophylaxie et traite- 
ment des prinoipales maladies des pays 
chauds. Societe d'editions scientiflques, 
Paris 1893. 



5. Mission. Schule. 

Afrika. Herausgcb. unter Mitwirkung v. 
Sup. Merensky u. Dr. Grundemann vom 
E van gel. Afrika — Verein zu Berlin. 1. 
Jahrg. 1894. 

Allgemeine Missions-Zeitschrift. Monats- 
hefte für Gesch. und theor. Miss.-Kunde. 
Herausgeb. von Dr. G. Warneck in Verb, 
mit F. M, Zahn u. Dr. Grundemann. C. 
Bertelsmann, Gütersloh. 

Association africaine des catholiques 
allemandes. Bev. Franc. 1893 XVII., 
p. 89. 

Berichte der Rhein. Mission. Herausgeb. 
vom Insp. Dr. A. Schreiber unter Mitwir- 
kung von Past. K. Krafft. Barmen. (G. 
H. Wallmann, Leipzig.) 

— über die Missionsthätigkeit in den deut- 
schen Schutzgebieten. (Kath. Miss.) Kreuz 
und Schwert 1894 S. 12 ff. Vergl. einz. 
Schutzgeb. 

Berliner Missions-Berichte. Herausgeb. 

v. Miss.-Dir. Dr. Wangemann. Buohh. d. 

Berl. Miss.-Gesellsch. Berlin. 
Brüder gemeine, Missionsblatt aus der, 

Herrnhut. 
Büttner, Dr. G. G. f. Allgem. Miss. Ztsch. 

1894, S. 88. Vrgl. Export 1893. S. 785. D. 

Rundsch. f. Geg. u. Stat. XVI. 1894, S. 

235. Ber. d. Rhn. Miss. 1894. Nr. 1 S. 24. 
Evangelische Afrikaverein, Der, D. 

K. Z. 1894. S. 132. 

— Missions -Magazin. Herausgeb. v. Miss. 
P. Steiner. Miss.-Buchhandl. Basel. 

Gemeinnüztigwirkende Gesellschaf- 
ten. Miss, in uns. Schutzgebieten. Kol. 
Kalender 1894 S. 84. Afrika 1894. Nr. 7. 
S. 105. 

Gott will es. Illustr. Kath. Ztschf. für die 
Antiskl. 'Beweg, deutsch. Zunge. Organ 
des Afrika-Vereins deutsch er Katho- 
liken. Zugleich Miss. Blätter f. Afrika 
und die Südsee-Inseln. A. Riffahrth, M. 
Gladbach 1893-94. 

Gundert, Dr. H. Die evangel. Mission, 
ihre Länder, Völker und Arbeiten. Dritte 
durchaus venu. Aufl. Vereinsbuchhdlg. 
Calw. u. Stuttgart 1894. Siehe die einz. 
Schutzgeb. 

H e s p e r s . Prof. Die katholischen Missionen 
in den deutschen Schutzgebieten. K. J. 
1893 S. 108. (Siehe d. einz. Schutzgeb.) 

— Die katholische Miss.-Thätigkeit in den 
deutschen Schutzgebieten. K. J. 1894, VH 
S. 239. (Siehe d. einz. Schutzgeb.) 

Jacobi, Dr. Reg.-R. Mission u. Koloni- 
sation. Afrika. (Evgl. Afr.- Verein) 1894 
S. 65. 

Katholisohen Missionen. Die,. Herausgeb. 
von F. J. Hutter. B. Herder'scher Ver- 
lag. Freiburg i. Br. 



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Allgemeines. 



177 



Kreuz und Schwert im Kampfe gegen 
Sklaverei n. Heidentum. Missions- and 
Unterhaltungsblatt für d. kath. Volk, insb. 
für die Afrika- Vereine u. die Mitglieder 
des Ver. Christi. Familien. Heransgeb. zum 
Wohle unserer schwarzen Brüder von 
Walter Helmes, Münster i. W. 1893. Nr. 
13-24. 2ter Jahrg. 1894. (Siehe d. einz. 
Inhalts-Verz.) 
Mission in den Schatzgebieten, Die, 
(Verz. d. in den Schatzgebieten thätigen 
Mi8s.-Gesellsch.) Die kathol. Miss. S. 84. 
Die evangel. S. 88. Deutsch* Kol. Kalen- 
der 1894 von G. Meinecke, Klinkhardt, 
Berlin, Wien, Leipzig 1894. 
Missions u. Heidenbote, Der. Neu- 
kirchen bei Moers. 
Merensky, A. Mohamedanismus und 
Christentum im Kampfe um die Neger- 
länder Afrikas. Allgem. Miss. Ztsoh. 1894 
S. 145. Sonderabdr. Buchh. der evangel. 
Miss.-Gesellsch. Berlin. 
Missionen, Ans dem Bereiche der, D. K. 

Bl. 1894 S. VU1. 
Monats-Blatt der Norddeutschen Missions- 

Gesellschaft. Bremen. 
Richter, Pfr. Die evangelischen bes. 
die deutschen Missionen in den deutschen 
Schutzgebieten. Allgem. Miss. Ztsch. 1894 
S. 433. (Siehe einz. Schutzgeb.) 
Stern v. Afrika, Der, Hlustr. Monats- 
schrift zur Verbreitung des Glaubens. 
Vereine-Organ der Pallottiner-Congregation 
Miss.-Haas Limb arg an der Lahn 1894. 
Wallroth, B. Die evangelische Mission s- 
thätigkeit in den deutschen Schutzge- 
bieten. Bundschau für 1892 u. 93. K. J. 

1893 S. 77. (Siehe d. einz. Schutzgeb.) 

— Die evangelische MisBionsthätigkeit in 
den deutschen Schutzgebieten. Rundschau 
für 1893 u. 94. K. J. 1894 VII. S. 214. 
(Siehe d. einz. Schutzgeb.) 

War neck, Dr. G. Statistische Üebersioht 
über die deutschen Missionen 1892. Allgem. 
Miss.-Ztsch. 1894 S. 85. 

— Dr. C. G. Büttner t. Allgem. Miss.-Ztsch. 

1894 S. 88. 

— Zum Gedäehtniss Th. Wangemanns. All- 
gem. Miss.-Ztsch. 1894 S.-351. 

Zeitschrift für Missionskunde u. Religions- 
wissenschaft. Heraosgeb. von Prediger 
Dr. Th. Arndt. Pfr. Dr. E. BubS u. Pfr. 
J. Happel. A. Haack, Berlin. 

6. Anthrop. Ethnogr. Sprachen. 

Berdrow, W. Der Schmied u. sein Hand- 
werk in Afrika. Das neue Ausland 1894 
S. 577. 

Frobenius, H., Ober stl. a. D. Afrika nische 
Bautzen. Eine ethnogr.-archit. Studie. 
Druck von Mondrion. Dachau u. München 
1894. 

Frobenius, Leo V., Masken der Neger. 
Vortg. geh. im Ver. für Erdkunde zu Dres- 
den am 26. Oct. 1894. V. G. E. Berlin 
1894 S. 556. 

— Hühner im Kult. Ethnol. Studie aus 
Westafrika. M. a. d. Seh. Vll. 1894 S. 
265. 

He ekel, Les Kolas africains. Monographie 
botan. chim. therap. et pharmaeol. M. 3 
Tfln. Soo. d'editions scientif.. Paris 1893. 

Meinhof. C. Fortsehritte in der afrikani- 
schen Sprachforschung. Globus 1894, 65, 
S. 196. 

— Die Geheimsprachen Afrikas. Globus 
1894, C6, S. 117. 

Koloniales Jahrbuch 1895. 



Merensky, A. Die Stellung des Weibes 
bei Neger- und Banta- Völkern. Afrika. 
(Evgl. Afr. Ver.) 1894 S. 49. 

Seminar für Orientalische Sprachen. Be- 
richt über die Thätigkeit D. D. Bl. 1893 
S. 138, 476. 

Wallroth, E. Was hat die gegenwärtige 
Mission für die Sprachwissenschaft ge- 
leistet? Allg. Miss.-Ztsch. 1891 S. 322 ff. 
1893 S. 26 ff. 



7. Araberfrage. Sklaverei (Antisklav.) 
Sklavenhandel 

Afrika. Heransgeb. unt. Mitw. von Sup. 

Merensky und A. Grundemann vom Evgl. 

Afrika-Verein zu Berlin. 1. Jahrg. 1894. 

[Verein zur Unterbringung befr. Sklaven,) 

Selbstverlg. Gen. See. Past. Müller, Berlin 

Wormserstr. 9. 
Antisklaverei-Bewegung. Aus dem 

Bereiche der; D. K. Bl. 1894 S. TX. 
Antisklaverei-Komite, Das, K. J. 1893 

S. 230. 

— Bericht üb. die Thätigkeit des, in den 
Jahren 1891 u. 92. „Gott will es". 1893 
S. 217, 249. 

— Nachweis der Einnahmen und Ausgaben 
für die beiden Jahre 1891 u. 92. D. K. 
Bl. 1893 S. 206. 

— Von der Exped d. Deutsch. D. Rundsch. 
f. Geg. u. St. Wien XV. S. 234. 

— Angriffe gegen das, Mitth. d. K. K. Geg. 
Gesell. Wien 1893 S. 617. 

Assmussen, P. Zur Bekämpfung des 
Sklavenhandels. Afr. Nachrichten. Wei- 
mar 1892 No. 1-2 S. 9. 
Bekämpfung des Sklavenhandels, Die 
staatliche Thätigkeit bei der, Oesterr. 
Monatsschr. f. Orient 1893 S. 99. 
Documents relatifs ä la repression de la 
traite des esolaves, publ. en execution 
des articles LXXXI et snivis. de l'acte 
g6n. de Bruxelles 1892—93. 2 vol. F. 
Hayez, Bruxelles 1893 et 94. 
Gott will es. Hlustr. kathol. Zeitschrift für 
die Antisk. -Beweg, deutsch. Zunge. Or- 
gan des Afrika-Vereins deutscher 
Katholiken. Zugleich Miss.-Blätter f. 
Afrika u. die Südsee- Inseln. A. Riffarth, 
M. Gladbach 1893-94. 
Katholischen Missionäre, Die, in 
Afrika als Apostel der Kultur. „Gott will 
es". 5 Jahrg. 1893 S. 161, 197, 228, 264, 
294, 327, 358, 395, 423, 460, 492, 518, 549, 
583, 616, 647, 681, 723. 
Kreuz und Schwert im Kampfe gegen 
Sklaverei und Heidentum. Missions- und 
Unterhaltungsblatt für d. kathol. Volk and 
für die Afrika- Ver eine und die Mitglieder 
des Ver. der Chritl. Familien. Heransgeb. 
zum Wohle unserer schwarzen Brüder -v. 
Walter Helmes, Münster i. W. 1893 Nr. 13 
bis 24. 2. Jahrg. 1894. (Siehe die einz. 
Inh,-Verz.) 
Merensky, A. Was soll aas unseren be- 
freiten Sklaven werden? Afrika Nr. 5 
S. 68. Berlin 1894. 
Müller, G. Die Verhandlang des Kolonial- 
rats über die Versorgung der befreiten 
Sklaven. Afrika 1894 S, 137. 
Schynse, P. Ueber die Bekämpfung des 
Sklavenhandels und der Sklavenjagden. 
„Gott will es". 1893 S. 33. 
Sklavenkind ern . üeber den Verkauf v. 

„Gott will es". 1893 S. 253. 
Sklaverei, Zur Frage der, in den deutschen 
Schutzgebieten in Afrika. D. K. Bl. 1893 
I S. 565. 

12 



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178 



Togo. 



8. Karten. 

Barth el, K. Völkerbewegungen auf der 
Südhälft© des afr. Kontinents in Richtungs- 
Hnien dargestellt 1 : 10000000. Mitth. d. 
Ver. f. Erdk. Leipzig 1893. 

Gälbler, Ed. Deutsche Kolonial-Karte. 
Afrika und die deutschen Schutzgebiete 
der Südsee. 1:16000000. G. Lang. Leip- 
zig 1894. 

Herrich, A. Weltverkehrs - Karte , 1 : 
50000000. C. Fleniming, Glogau 1894. 

Langhaus, P. Deutscher Kolonialatlas. 
Mit 80 Karten und vielen Nebenkarten. 6 
u. 7 Lfe. J. Perthes. Gotha. 

Üebersichtskarte deT Kolonien der 
Europ. Staaten. 1 : 150000000. Brock- 
haus Kon.-Lex. 14 Afl. 1894. Bd. 10. S. 
508. Bemerk. Ebenda. 



Togo. 

1. Abgrenz. Amtliches. Ges. Rechtsverh. 
Verfüg. Verordng. Verträge. 

Delimitation de la frontiere entre les 
Etablissements du B6nin et la oolonie 
allemande de Togo. Cpt. rend. Soo. d. 
geg. Paris 1893 p. 250. Vergl. Rev. Franc 
1888 XW!, p. 280, 379, 569. 

Denkschrift. iNr. 105 d. Drucksachen d. 
Reichstages 9 Leg.- Per. 11. Sess. 1893 
u. 94) D. K. Bl. 1893. Big. zu Nr. 24 S. 
15. Vergl. K. J. Id93 S. 268. 

— Drucksachen des Reichstages Nr. 93. 9 
Leg.-Per. 111. Sess. 1894-95. Beug. z. D. 
K. Bl. 1895. S. 8, 9. 

Deutschen Schutzgebiete, Die, Stati- 
stisches Jahrb. f. d. D. R. 15. Jahrg. 1894 
S. 193, 196. 

Dienstzeit. Berechnung der, d. Landes- 
beamten. D. K. Bl' 1894 S. 249. 

Etat und die Denkschriften, Der, 
D. K. Z. 1893 S. 164. 

Etat der Schutzgebiete für das Jahr 1894 
u. 95. Statist. Jahrb. 1894 S. 196. 

Fief, J. du, Le partage politique de l'Afri- 
que en 1894. Ball, de soo. royl. belg. d. 
geog. XV111. p. 333. 

Grenz-Kommission, Arbeiten der 
deutsch-französischen, D. K. Bl. 1893 S. 
274. 

Kete-Kratji, Anlage einer Station in, 
D. K. Z. 1894 S. 136. 148, 161. 

Koloniale Rundschau. D. K. Z. 1894 
S. 136, 148, 161. 

Meinecke, G. Die deutschen Kolonien. 
K. J. 1893 S. 268. 

Nouveau partage politique, ün, en 
Afrique occidentale. Rev. Franc 1893 
XVJ11, p. 321. 

Personalien. D. K. BL 1893|94. Goth. 
Hofkai. 1894. S. 526. 

Rechtspflege. Ernennung von Beisitzern 
und Stellvertretern für das Kaisl. Gericht 
des Schutzgebietes für 1893. D. K. Bl. 
1893 S. 106. — TJebersieht der gerichtlichen 
Geschäfte in Togo im Jahre 1892 ebenda 
S. 189. Dasselbe für 1892. Ebenda S. 
142 dasselbe im Jahre 1893. Ebenda S. 
141. 

Schutzerklärung, Begrenzung, Flächen- 
inhalt. Statist. Jahrb. 1894 S. 1%. 

Verfügung des Reichskanzlers, betreff. 
Doppelrechnung der Dienstzeit der in den 
Schutzgebieten von Kamerun, Togo und 
Deutsch-Ostafrika angestellten Landesbe- 
amten. D. K. Bl. 1894 S. 249. 



Verordnung des Kaiserlichen Landes- 
hauptmanns, betreffend Niederlassungen 
und Neubauten in Klein-Popo und Lome. 
D. K. Bl. 1894 S, 221. 

— , betreffend Abänderung des Gesetzes, be- 
treffend die Rechtsverhältnisse der deut- 
schen Schutzgebiete. D. K. Bl. 1894 S, 
568 

W e i d ah , Einstellung der amtlichen Thätig- 
keit des Konsulats in, D. K. Bl. 1894 
S. 215. 

2. Erforschung. Fauna. Flora. Landes- 
kunde. Reisen. 

Bismarckburg, Von der Station, D. K. 
Bl 1896 S 112 

— Entwicklung der Station. D. K. Bl. 

1893 S. 455, 5&. 

— Bilder aus, mit Blust. D. K. Z. 1894 

5, 134. 

— Bericht des Lieutenant von Döring von 
Station, D. K, Bl. 1994 S. 16, 233, 344, 
426. 

— Aufgabe der Station. Siehe Kratjl. 

Boeck, G. v. d. Jungdeutsohland in West- 
afrika. Orig. Erzählung, aus Deutsch- 
Afrikan. Missions- und Kolonialgebieten. 

6. Afl. Otto Drewitz Naehfjg. Leipzig 
1894. 

Briz Förster. Afrikanische Nachrichten. 

Ausland 1893 S. 562. 
Büttner. Dr. R. Die Forschungsstation 

Bismarckburg in Adeli. Globus 1894, 66 

S. 1. 
Comite de l'Afrique Franoaise, Bull, da, 

(Notioes divers.) III 1893 Nr. 2 p. 12, Nr. 8 

p. 12. Nr. 10 p. 16, IV 1894 p. 11, 75. 124, 

142 157, 182, 222. 
Danckelman, Prf. Dr. Frh. v. Bemerkungen 

zur Karte der letzten Reise von Hauptm. 

Kling im Hinterlande von Togo 1891-92. 

M. a. d. Seh. 1893 VI. S. 154. 
Denkschrift. (Nr. 105 d. Drucksachen d. 

Reichstages. 9 Leg.-Per. II. Sess. 1893— 

94). D. K. Bl. 1893. Blge. z. Nr. 24 S. 12 

ff. Vergleiche K J. 18*8 S.264 ff. 

— Drucksachen des Reichstages Nr. 93. 9 
Leg.-Perd. IU. Sess. 1894—95. Blge. zu D. 
K. Bl. 1895 S. 2 ff. 

Döring, Lt. v. Bericht über meinen Marsch 
von Klein-Popo nach Bismarckburg vom 
26. Juni — 14. Juli 1893. M. a. d. Seh. 

1894 VII. S. 81. Vergl. V. G. E. Berlin 
1893 S. 532. 

— Reise des Lieutenants, durch die Oti- 
Niederung. D. K. Bl. 1894. S. 448. Vergl. 
V. G. E. Berlin 1894. S. 482. 

E s c h enh a g e n , Dr. Bestimmung d. erdmag- 
netischen Elemente im Togogebiete durch 
Dr. Grüner 1892-93. M. a. d. Seh. 1894. 
Vlll S. 15. 

Fauna des Togolandes, Beiträge zur 
M. a. d. Seh. 1893. Bd. VI. S. 162 ff. 

Fief, J. da, Le partage politique de V Afri- 
que. Sitiation actuelle (1894). Gol. allem, 
de Togo. Bul. d. 1. Soc. Royl Belg. 1894 



p. 333. 
Hol 



Flora des Togolandes, Zur, M. a. d. 

Seh. 1893, Bd. VI. S. 231. 
Fortschritte in Kamerun und Togo. D. 

Rundschau f. Geg. u. St. Wien XV. S. 

235. 
Geographische Erforschungen, in 

ausBereurop. Gebieten. Von Prof. Dr. F. 

Hahn, Königsberg. Geog. Jahrb. XVI. S. 357. 
Grüner, Dr., Die astronomischen Ortsbe- 
stimmungen des Herrn, bearb. von Dr. W. 

Brix. M. a. d. Seh. 1894 VII. S. 85. 



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Togo. 



179 



Herold, Hptm. An eh 6 a. d. Togoküste. 
D. K. Z. 1894 S. 22. 

— Lome, ebenda S. 83. 

— Die Sud anlander im Norden Togos, 
ebenda S. 117. 

— Kratschi n. Bismarckburg, ebenda 
S. 153. 

Kling, B., Hptm. u. Büttner. Dr. R. 
Ergebnisse der Forschungsreisen im 
Hinterlande von Togo 1890—1892. Mit 14 
Tfln. und 3 Karten. M. a. d. Seh. 1883. 
Bd. VI. Heft 3. S. 105 ff. Siehe Inhaltsver- 
zeichuiss d. VI. Bds. 

— Le dernier voyage de, Bull. Soo. R. 
Belg. d. Geg. 18»3 p. 590. 

Koloniale Rundschau. D. K. Z. 1894. 

S. 99, 125. 136, 148, 161. 
Kolonialpolitik. Kons. Handb. 2. Aufl. 

S. 231. W. Walter. Berlin 1894. 
Kratji, Stationsanlage in, unter Aufgabe 

Bismarekburgs. DTK. Bl. 1894 S. 426. 
Krause, Jos. Ingen., Kolonisation des 

Togogebietes. Handelsdruckerei, München. 

Leusohner, F. Togo. Nacht.-Gesellschaft 

1893. Nr. 8. 
Märten s, Prof. B. v. Mollusken, gesam. 

von Dr. R. Butter im Togolande, bestimmt 

von,. Naturwiss. Wochenschrift 1893 S. 

363. Siehe M. a. d. Seh. 1893. Bd. VI S. 

216. 
Meineoke, G. Die deutschen Kolonien. 

K. J. 1893 S. 265. 
Mi Ballone. Thatigkeit der wissenschaft- 
lichen Station. D. K. Bl. 1894 S. 74. 
Naturwissenschaftlicher Gegenstände, 

Sammlung, (siehe auch unter Zoologischer 

Objekte). D. K. Bl. 1894 S. 344, 374, 555, 

609. 
Oti-Niederlassung. Siehe v. Döring, 
Part seh, Dr. J. Die Schutzgebiete des 

deutschen Reiches. Togo-Land S. 10 D. 

Reimer, Berlin 1893. 
Paul it senk e, Ph. Fortschritte d. geog. 

Forschungen und Reisen im Jahre 1893. 

D. Rundschau f. Geg. und Stat. XVI, 1894 

S. 557. 
Togoland. Deutsche Verkehrs • Zeitung 

im S. 47. 
Togo. Penetration. Rev. Franc. 1894 XIX 



p. 622, 646, 687. 
3&u "* ' 



Säugethiere aus Togoland. Naturwiss. 

Wochenschrift IX 1894 S. 137. 
Strantz, v. Die deutschen Schutzgebiete 

zu Beginn d. Jahres 1893. Oester. Monats- 

schr. f. Orient. 1893 S. 3. 
— Die deutsob.-afrikanischen Schutzgebiete. 

Oesterr.-Monatsch. f. d. Orient 1894 S. 34. 
Victor, Bericht des Herrn, über Togo. 

D. K. Bl. 1894 S. 130. 
Zoologisoher Objekte, Sammlung, aus 

dem Togogebiete. D. K. Bl. 1894 S. 191. 
Zoologische Sendung. D. K. Bl. 1893 

Zoologische Sammlung des Leiters der 
Station Bismarckburg. L. Gonradt. D. 
K. Bl. 1893 S. 388. 

3. Handel. Sohifffahrt Statistik. Ver- 
kehr. Wirthschaftliches. 

Aus- und Einfuhr siehe Statistik. 
Baumwolle ans Togo. D, K. Bl. 1893 

S. 455. 
Bekanntmachung, betreffend das Kredit- 

Sben an farbige Angestellte der Landee- 
uptmannschaft. D, K, Bl, 1893 S. 221. 
Bestimmungen über die Lagerung un- 
verzollter Waaren. D. H. A. 1894 I S. 650, 
812, 



Brücken- u. Kanalbau. Globus 1894, 

65, S. 24. 
Denkschrift. (Nr. 105 d. Drucksachen 

d. Reichstages. 9 Leg.-Per. H. Sees. 1893 

bis 94). D. K. Bl. 1893 Big. z. Nr. 24 S. 

12 ff. Vergleiche K. J. 1803 S. 264 ff 

— Drucksachen des Reichstages Nr. 93. 
Leg.-Per. HI. Sess. 1894195. Blge. z. D9. 
K. Bl, 1895 S. 2, 4, 7, 8. 

DeutsohenSohutzgebiete, Die, Stat. 
Jahrb. f. d. D. R. 15. Jahrg. 1894 S. 197, 
198. 

Gemüse, Zum Anbau europäischer. D, K. 
Bl. 1893 S. 421. — Bericht über das Ge- 
deihen europäischer Pflanzen u. Gemüse- 
arten. S. 562. Vergleiche Nacht.-Gesell. 

1893 Nr. 7- 

Ha n d e 1 des Togogebietes. D. K. Bl. 1893 
S. 523. - 1894. S. 45. 

— der deutschen Schutzgebiete. Einfuhr, 
Ausfuhr. Statistik. Jahrb. 1894 S. 197. 

— des deutschen Zollgebietes mit d. Schutz- 
gebieten, Statist. Jahrb. 1894 3. 198. 

— Hamburgs, mit den Kolonien. D. K. 
Bl. 1894 S. 27| 28. 

Hauptniederlassungen und Zahl der 
Europaer u. Deutschen, Statist. Jahrb. 

1894 S. 196. 

Herold, Pr.-Lt. Einheimische Handels- u. 
Gewerbsthatigkeit im Togogebiek M. a. 
I Soh. 1893, VI, S. 266. 

Industrie indigene. Rev. Franc. 1893, 
XVH, p. 423. 

Kaerger, Dr. K. Die Koloniale Handels- 
statistik. K. J. 1894. S. 145. 

Koloniale Rundschau. D. K. Z. 1894 
S, 99, 125, 136. 

Meinecke, G. Die deutschen Kolonien. 
K. J. 1893 S. 264 ff, 267. 

Poststatistik. D. K. Bl. 1893 S. 579. 

Post- und Telegraphenämter 1893. 
„Gott will es". 1893 S. 26. 

Postverkehr. D. K. Bl. 1894 S, 519. 

Spezial-Ueber sieht der Einfuhr, Aus- 
fuhr und unmittelbaren Durchfuhr von 
Waaren im Jahre 1892. Stat. d. Deutsch. 
Reiches. N, F. Bd. 67 S. 252. - 1893. Bd. 
73 S. 294. 

Statistik. Der im Kalenderjahre 1892 in 
das Sohutzgeb. eingeführten, bezw. von 
dort ausgeführten Waaren-M engen. D. K. 
Bl. 1893 3. 303. Dasselbe 1893 ebenda 1894 
S. 274. 

Telegraphenverbindung, Fertigstel- 
lung der, zwischen Lome und Quitta 
bezw. Klein-Popo. D. K. Bl. 1894 8. 45, 
196. 

Telephonlinien in Togo. D. K. Bl. 1894 
S. 319. 

Verkehrs-Naohrichten. D. K. Bl. 
1893 S. X 1894 S. XH. 

Verordnung, betr. Aufstellung einer 
Statistik. D. K. Bl. 1893 S. 397. 

— betr. den Geldverkehr bei den Öffentl. 
Kassen. D. K. Bl. 1893 S. 515. 

— des Kaiserlichen Landeshauptmanns, be- 
treffend das Verfahren bei Erhebung von 
Einfuhrzöllen (siehe auch Zölle). D. K. 
Bl. 1894 S. 3. 

— des KaiserliohenLandeshauptmanns, be- 
treffend Behandlung zollpflichtig. Waaren 
(siehe auoh Einfuhrzölle). D. K, Bl. 1894 
S. 369. 

— des Kaiserlichen Landeshauptmanns, be- 
treffend die Ausfuhr von Schafen u. Mais. 
D. K. Bl. 1894 S. 419. 

— des Kaiserlichen Landeshauptmanns, be- 
treffend Abänderung der Verordnung vom 
1. Oktober 1891, betreffend Lade- u. Lösch- 
gebühr. D. K. Bl. 1894 S. 446. 

12* 



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180 



Togo. 



Verordnung des Kaiserlichen Landes- 
hauptmanns, betreifend Abänderung der 
Vorschrift vom 18. Mai 1894, betreffend 
Privatniederlagen unter Zoll verschluss. D. 
K. Bl. 1894 S. 473. 

— des Kaiserlichen Landeshauptmanns, be- 
treffend Gebühren für Lagerung von 
Schiesspulver in den amtlichen Lager- 
schuppen zu Lome. D. K. Bl. 1894 S. 502 

— des Kaiserlichen Landeshauptmanns, be- 
treffend den Handel mit Palmkernen in 
Lome und Bagida. D. K. Bl. 1894 S. 567 

Wegebauten. D. K Bl. 1894 S. 585. 

Weissen Bewohner, Uebersicht über die 
am 31. Dezember 1893 im Schutzgebiete 
ansässigen, D. K. Bl. 1894 S. 148. 

Zollaufseher, Unterricht d. schwarzen, 
im Deutschen. D. K. Bl. 1894 S. 508. 

Zoll. Ausfuhr-, auf Lebensmittel. D. 
K. Bl. S. 418. Vergl. D. H. A. 1894 1 S. 701. 

Zolleinnahmen. D. K. Bl. 1893 S. 304. 
— 1894 S. 74, 130. 

Zollsystems, Uebereinkunft zwischen 
Deutschland und Grossbritannien über die 
Einführung eines einheitlichen, f. Topo 
und das Gebiet der Goldküste östlich vom 
Volta. vom 24. Februar 1894. D. K. Bl. 
1894 S. 267 Vergl. D. K. Z. 1894 S. 99. D. 
H. A. 1894 I S. 427. 

Zollunion zwischen dem deutsch. Schutz- 
gebiete Togo und der britischen Gold- 
küstenkolonie. D. K. Bl. 1894 S. 289. 

4. Geologie. Hydrographie. Hygiene. 
Klimatologie. Meteorologie. 

Denkschrift. Nr. 105 der Drucksachen 
des Reichstages 9 Leg.-Per. II Sess. 1893 
bis 94). D. K. Bl. 1893. Big. z Nr. 24 S. 12, 
14. Vergl. K. J. 1893 S. 335, 266. 

— Drucksachen des Reichstages Nr. 93 9 
Leg.*Per. III. Sess. 1894|95. Blge. z. D. 
K. Bl. 1895 S. 3, 7. 

Fisch, Dr. R. Tropische Krankheiten, An- 
leitung zu ihrer Verhütung und Behand- 
lung speziell für die Westküste v. Afrika. 
2. Aufl. Missions -Buchhandlung. Basel 
1894. 

Gesnndheitsverhältnisse. D. K. Bl. 
1894 S. 17, 132, 374. 

Hall, P. Das Jahresfest desSia inNkonya 
(Nach einem Bericht des Negerpred.). D. 
K. Z. 1894 S. 8. 

Jordan. Dr. K. F. Ueber die meteorol. Ver- 
hältnisse d. deutschen Togolandes. Natur- 
wiss. Wochenschr. 1892 S. 343. 

Kamerun nach Lome und zurück, Fahrt 
von, Aus dem Reisebr. S. M. Kbt. „Hyäne'* 
A. d. H. 1893 S. 238. 

Klimatologisches. Geog. Jahrb. Bd. XV 
S. 462. 

Kontrole durch den Reg.-Arzt. d. nicht 
in Kl. Popo anlauf. Schiffe. D. K. Bl. 
1893 S. 455. 

Krankenhaus. D. K. Bl. 1894 S. 132. 

Meinecke, G. Die deutschen Kolonien. 
K. J. 1893 S. 265, 266. 

Meteor olog. Beobach. , Deutsche Ueber- 
seeische, Bismarckburg. Vom 1. Juni 
1890 — 31. Mai 1891. Heft V S. 65. Deutsche 
Seewarte, Hamburg 1893. 

— Die Resultate der, in Bismarckburg. 
Juni 1891 — Mai 1893. M. a. d. Seh. 1894. 
VII. S. 20. 

— Bull. soc. royL belg. 1894 p. 446. 
Regenmessungen in Lome nnd Sehe. 

M. a. d. Seh. 1893 VII S. 212. 
Sio, Befahrung des, D. K. Bl. 1894 S. 14*. 



Strom zwischen Kamerun und Togo. A. d. 
H. 1894 S. 466. 

T r a b e r t , Dr . W. Einiges über den täglichen 
Gang der Lufttemperatur zu Bismarck- 
burg und des Luftdruckes z. Kamerun. M. 
a. d. Seh. VH. 1894 S. 247. 

Wicke, Stabsarzt. Gesundheitliche Ver- 
hältnisse in Togo im Jahre 1893. M. a. d. 
Seh. 1894 VII S. 201. 



5. Mission. Schule. 

Adjido, Gründung einer zweiten Ansiede- 
lung der Steyler Mission in, D. K. Bl. 
1894 S. 52. (Siehe auch S. VHI). 

Amedsohovhe, Ho, Keta, aus den Jahres- 
berichten der Stationen, Siehe Jahresbe- 



richt d. Nordd. Miss.-Gesellcshaft 

u. 1893|94. 
Briefe und Berichte aus den Stationen. 

„Gott will es." 1893. 5. Jahrg. Siehe 

Inhalts- Verz. n. 
Denkschrift. (Nr. 105 der Drucksachen 

des Reichstages. 9 Leg.-Per. II Sess. 1893 

bis 94). D. K. Bl. 1893. Belg. zu Nr. 24 

S. 15. Vergl. k. J. 1893 S. 268. 

— Drucksachen des Reichstages Nr. 93. 9 
Leg.-Per. in. Sess. 1894|95. Bei. z. D. K. 
Bl. 1895 S. 10. 

Dier, P. in Adjido. Bilder aus der Togo- 
Mission. Kreuz und Schwert, 1894 S. 
144. 

Gott will es. Miss.-Bl. für Afrika. 1893 
u. 94. Siehe Inhalt-Verz. 

G ändert, Dr. H. Die evangel. Mission, ihre 
Länder, Völker, Aibeiten. 3. Aufl. Togo. 
S. 79. 

Härtter. G. Eine Predigtreise ins Togo- 
land. Calwer Miss. Bl. 1894 Nr. 8 S. 90. 

H es per s, Prf. Die katholischen Missionen 
in den deutschen Schutzgebieten. K. J. 

1893 S. 119. 

— Kath. Miss.-Thätigkeit. K. J. 1894, VII, 
S. 243, 245. 

Jahresbericht der Nordd. Miss.-Gesell. 
für 1892|93. M. K. Monats-Blatt d. Nordd. 
Miss.-Gesell. 1893J94. Vergl. Evgl. Miss. 
Mag. 1894 S. 468. 

Koloniale Rundschau. D. K. Z. 1894 
'S. 136, 148. 

Kreuz und Schwert. Miss.- und Unter- 
haltungsbl. 1883194. Siehe Inhalt d. einz. 
Nr. 

Meinecke, G. Die deutschen Kolonien. 
K. J. 1893 S. 268. 

Missionen, Aus dem Wirkungs-Kreise der, 
in den Schutzgebieten. D. K. Bl. 1893 S. 
272. 

Missionen, Aus dem Bereiche der, D. K. 
Bl. 1894 S. VHI. 

Monatsblatt der Norddeutschen Missions- 
Gesellschaft. Bremen 1893|94. Siehe In- 
halts-Verzeichnisse. 

Neue Mission in Togo, Eine, Monats- 
blatt der Nordd. Miss.-Gesell. Brem. 1893 
S. 15. 

Richter, Pfr. Die evangelischen, beson- 
ders deutschen Missionen in den deutschen 
Schutzgebieten. Allgem. Miss.-Ztschr. 

1894 S. 435. 

Rundschau. Evgl. Miss.-Mag. Basel 1894 

S. 468. 
Schulnachrichten. D. K. Bl. 1893 S. 

472. 
Schule in Klein-Popo. D. K. Bl. 1894 S. 

130. 

— Eröffnung einer, in Lome, ebenda S. 258. 

— Annahme eines Hülfslehrers, ebenda, S. 
454. 



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Togo. 



181 



Uebersicht der Mission. Kath. Miis. 

1894 S. 71. Neuere Uebersicht. Ebenda 

S. 191. 
Unserer Ar beit, Ans, Monatschrift der 

Norddeutschen Miss. -Gesell. Bremen 1804 

Nr. 1, 4, 10, 12. Siehe Inhaltsvers. 
Unterstützung, Aufruf zur, Kath. Miss. 

1894 S. 190. 
Wallroth, E. Die evangel. Missionsthätig- 

keit in den deutschen Schutzgebieten. 

Rundschau f. 1892|93. E. J, 1863 S. 77. 
— Evgl. Miss.thätigkeit. Rundschau für 1893 

94. K. J. 1894. VII S. 214. 

6. Anthrop. Ethnogr. Sprachen. 

Brücken- und Kanalbau. Globus 1894, 65 

S. 24. 
Conradt. L, Anthropologische Aufnahmen 

in Togoland. Ztsch. f. Ethnolog. Berlin 

1894. Verhandlung. S. (164). Siehe auch 

Virchow S. (173). 
Fr oben ins, H. Der Fetischismus im 

Togo-Gebiet. Afrika. (Evgl. Afr. Ver.) 

1894 S. 81. 
Hall, P. Negerprediger in Ntshumuru, 

das Jahresfest des Sia in Nkonya. Deutsch 

von J. G. Chri staller. Evgl Miss. Mag. 

1893 S. 456. Vgl. D. K. Z. 1894 S. 8. 
Herold, Pr.-Lt. Lebensweise und Sitten 

d. Buschneger im Togo-Gebiet. V. G. E. 

Berlin 1893 S. 53. Vergl. „Gott will es", 

1893 S. 191, 231. 
Hösel, Dr. L. Die rechteckigen Schräg- 

Dachhütten Westafrikas. Verbreitung und 

Vergleichung. Mit Abbildung und Karte. 

1 : 230000C0. Globus 1894, 66 Nr, 22 S. 

341. 
Nkonya, Das Jahresfest des Sia in,. Evgl. 

Miss.-Mag. Basel 1893 S. 456. Vergl D. K. 

Z. 1894 S. 8. 



Spieth, J, Miss. Der Jehve- Dienst der 
Evhe-Neger. Mitth. Geg. Gesell. Jena 
1894 XU, S. 83. Vergl. Monatsblatt der 
Norddeutschen Miss. -Gesell. Bremen 1893 
S. 52, 75, 87. 

Steiner, P. Die religiösen Vorstellungen 
von Gott bei den Westafrikanern. Globus 
1894, 65 S. 52. 

— Geistige Wesen als Mittler zwischen Gott 
und den Menschen bei den westafrikani- 
schen Negern. Globus 1894, 65, S. 133. 

Trinkschalen aus menschl. Scbädeln im 
Hinterlande von Togo. Mitth. K. K. Geog. 
Gesell. Wien 1893 S. 443. 

Virchow, Prf. Anthropologische Aufnahmen 
in Togoland. Ztschr. f. Ethnolog. Berlin 
1894. Verh. S. (173). Siehe auch Conradt 
S. (164). 

7. Karten. 

Danokelman, Prf. Dr. Frh. v. Letzte Reise 
von Hauptmann Kling im Hinterland von 
Togo 1891—92. 3 Bl. Bl. 1. Von Bismar- 
burg bis zur Südgrenze der B o r g u-Staaten 
und bis B a s a r i. In Verbindung mit einer 
Neukonstr. d. Aufnah. von Dr. Wolf 1889 
und Dr. Rüttner 1891. Bl. 2. Von Basar i 
nach Salaga nebst Neubearbeitung der 
Reise von Salaga nach Wo 1890. Bl. 3 
VonSalaganachKintampoundzurück. 
Unter gleichzeitiger Darstellung sämmt- 
licher Aufnahmen deutscher Reisenden in 
der Umgegend von Salaga. 1 : 300000. 
M. a. d: Seh. 1893 Bd. VI Tfl. 8a-3c. Be- 
Bemerk. dazu S. 154. 

Togo. 1:400000. Brockhaus Konvers.- 
Lex. 14. Afl. 1894. Bd. 10 S. 70. 



Kamerun. 

1. Abgrenz. Amtliches. Gesetze. Kechts- 
verh. Verfüg. Verordnung. Verträge. 

Abkommen zwischen Deutsohl, und Engl, 
über die Abgrenzung der beiderseitigen 
Interessensphären in den vom Golf von 
Guinea nach dem Innern sich erstrecken- 
den Gebieten vom 15. Novb. 1893. M. K. 
D. K. Bl. 1893 S. 213, 531. 

— Deutsch-englisches, über d. Hinterland 
von Kamerun. V. G. E. Berlin 1893 S. 
529. 

— Das deutsch-englische, betrf. das Hinterland 
von Kamerun. M. 2 K. D. K. Z. 1893 S. 
162. 

— zwischen Deutschland und Frankreich 
vom 15. März 1894, betreffend die Abgren- 
zung des Schutzgebietes von Kamerun u. 
der Kolonie des französischen Kongo so- 
wie über die Festsetzung der deutschen u. 
französischen Interessensphäre im Gebiete 
des Tschadsees (mit Karte). (Extra- Nr. 
8) D. K. Bl. 1894 S. 159. Denkschrift da- 
zu ebenda S. 165. Anlagen S. 162, 177. 
Vergleiche D. H. A. 1894 I S. 702. D. K. 
Z. 1894 S. 50, 62. 

— Das deutsch-französische, das Hinterland 
von Kamerun betreifend. M. K. V. G. E. 
Berlin 1894 S. 165. 

— Zur neuen Abgrenzung, (15. März) Export 
1894 Nr. 11, S. 159, Nr. 12 S. 174, Nr. 14 
S. 203, 204. 

Alis, H. L'arrangement anglo-aüemand. 

(La mission Mizon capt. VI) Bull, du 

comite de l'Af. Franc. III 1893 Nr. 12 p. 9. 
Auf b tan d, Der, in Kameron. D. K. Z. 1894 

S. 44, 58. 
Bakoko-Aufstandes, Niederwerfung des, 

„Gott will es." 1893 S. 118. 
Beurkundung des Personenstandes, Er- 

theilung der Ermächtigung zur, an den 

Regierungsassessor v. Salzwedel. D. K. 

Bl. 1894 S, 121, 366. 
Bezirksamts, Errichtung eines neuen, D. 

K. Bl. 1893 S. 501. 
Brix Förster, der Kamerunvertrag. M. 

K. Globus 1894, 65 S. 257. 
Buea. Besuch des Gouv. in, D. K. Bl. 1893 

S. 288. — BueaBtamm, Friedensschluss 

mit dem, S. 231. 
Convention Franco - Allemande, La 

a. c. Mouv. Geog. Bru seile s XI 1894, 

24, 28. — L' Arrangement Franco- Allemand. 

Ebenda p. 20. 
Convention Franoo-Allemande, La, a. c. 

Nouvelles Geogr. Paris 1894 Nr. 4 p. 49. 

— Convention Franco-Allemande du Tchad. 

Revue Fr. Paris 1894 Nr. 184 p. 223. 
Convention, La, Franco-Allemande, rela- 
tive ä. la frontiere du Cameroun. Bull. 

d. com. de PAfr, Fran. Paris 1894 Nr. 4 p. 

18. a. c. 
Delimitation du Cameroun, La, 

Bull, du comite de PAfr Franc. IV. 1894 

p. 7. Vergleiche Rev. Franc. 1893 XVII p. 

469, 555. 
Denkschrift, betreff, den Zeitraum vom 

1. August 1892 - 31. Juli 1893. D. K. Bl. 

1893. Big. zu Nr. 20 S. 10, 13. (Nr. 105 

der Drucksachen des Reichstages 9 Leg- 

Per. IL Sess. 1893|94). Vergleiche K. J. 

1893 S. 205, 210. 

— Drucksachen des Reichstages Nr. 89 9 
Leg.-Per. III. Sess. 1894-95. Blge. z. D. 
K. Bl. 1894 S. 98, 103. 



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182 



Kamerun. 



Deutschen Schutzgebiete. Die, Statist. 

Jahrb. f. d. D. R. 15. Jahrg. 1804 8. 183, 196. 
Enfwiokelung u. Zustand des Schutz- 

geb. während des Zeitraums vom 1. Aug. 

1892 bis 31. Juli 1893. D. K. B1.I893; Big. 

zur Nr. 20. Verwaltung. Rechtspflege S. 

10, 13, 17. 
Etat und die Denkschriften, per, D. 

K. Z. 1893 S. 164. 

— der Schutzgebiete für das Jahr 1894|95. 
Statist. Jahrb. 1894 S. 196. 

Feuerwaffen. Tarif für die Lagerung v. 
Feuerwaffen, Munit. im öffentlichen Lager- 
hause v. Kam. D. K. Bl. 1893 S. 242, 285, 
403. 

Fief, J. du, Le partage politique de l'Afr. 
en 1894. Bull. d. sog. royl. belg. d. geg. 
1894 XVHI p. 222. 

Franco-German Treaty, The, and the 
Hinterland of Cameroons. w. M. Geg. 
Joul. 1894. vol. III p. 414. 

Gravenreuth-Denkmal. D. K. Bl. 1893 
S. 159. 160, 321. 

— Enthüllung des, D. K. Bl. 1894 S. 190. 

— Schiassrechnung über das, ebenda, Seite 
196. 

Grenzregulirung, Deutsch -britische, in 

Ober-Guinea. (Kamerun). D. Rundsoh. 

f. Geg. u. Stat. Wien XV S. 275. 
Grenzregulirung, Deutsch-franz., in 

West-Afrika. M. K. 1 : 8000000. D. R. 

f. Geg. v. St. XVI, 1894 S. 418. 
Grenzvertrag, Deutsch-englischer, betrff. 

das Hinterland von Kamerun vom 14. 4. 

und 15. 11. 93. M. K. D. Rundschau für 

Geg. u. St. XVI. 94 S. 225. 
Grundbuchregulirung. D. K. Bl. 1893 

S. 472. 
H u 1 1 e r , Pr. Lt. Soldatenmaterial f. Kame- 
run. Militär- Wochenbl. 1894 Nr. 62 u. 64. 
Kaianlage in Kamerun. D. K. Bl. 1894 

S. 425. 
Kamerun. Au, Houv. Geog. Bruzelles XI 

1894 p. 15. 

— Brockhaus Conv.-Lex. 14. Afl. Bd. 10 S. 
69. 70 m. K. 

Leist, Dienstinstruktion für den Leiter der 
Station Yaunde. D. K. Bl. 1893 S. 561. 

— d. Fall, Export 1894 S. 639. D. K. Z. 1894 
S. 70, 155. 

— der Prozess, Erkenntniss und Gründe der 
Potsdamer - Dicipl. - Kammer. Berl. Neuest. 
Nachrichten 1894 Nr. 560. 

— Allgem. Miss. Zeitschrift. 1894. S. 518,555. 
Lolodorf, Gründung einer Regierungs- 
station in, D. K. Bl. 1893 S. 539. 

Mabealeute, Bestrafung der, (S. Wehlau) 
Mein ecke, G. Die Abgrenzung in Kame- 
run. (Aus dei Reihe der Aufs. : «.Deutsche 
Kolonialpohtik" XXXII.) D. Verk. Ztg. 
1894 S. 143. 

— Die deutschen Kolonien. K. J. 1893 S. 
205, 210. 

— Die Kamerunkonferenz im Auswärtigen 
Amt. K. J. 1894, VII, S. 38. 

Merensky, A. Der Prozess Leist. Afrika 

1894 Nr. 11 S. 169. 
Meuterei in Kamerun, Die, „Gott will 

es" 1894 S. 39. 

— siehe unter Unruhen. 
Negociations Franco- Allemandes, 

Les, Bull, du comite de l'Afr. Franc, in 

1803 Nr. 12 S. 10. 
Negociations du Cameroun, Les, (La 

Miss. Mizon). Bull, du comite de l'Afr. 

Franc. IV 1894 p. 1. 
Partage politique, ün nouveau, en 

Afrique Occidentale. Goalition Anglo- 

Allemande contre les Francais. — Rev. 

Franc. 1893 II. p. 312. 



Pelet, P. Les frontieres du Cameroun. 
Bull. d. comite de l'Afr. Frans. HI 1893, 
Nr. 1 p. 14. 

Personalien. Goth. Geneolog. Hofkalen- 
der 1894 S. 526. D. K. Bl. 1893|94. 

Ravenstein, E. G. The Benue and the 
Anglo-German treaty of November 15, 
1893. Geog. Journ. 1894 vol. III p. 48. w. m. 

Rechtspflege, Ernenng. v. Beisitz. D. 
K. Bl. 1893 S. 144, 372. - Uebersioht d. 
gerichtlichen Geschäfte 1892 ebenda S. 
190. 

— Ernennung von Beisitzern für das Kaiser- 
liche Gericht des Schutzgebietes für 1894, 
D. K. Bl. 1894 S. 142, 618. 

— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs 
betreifend Einführung eines Eingeborenen- 
Schiedsgerichts für den Victoriabezirk, 
ebenda S. 104. 

— für den Mangambastamm, ebenda Seite 
617. 

— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs 
betreffend die Gebühren für das summa- 
rische Gerichtsverfahren, ebenda S. 367. 

— uebersioht der gerichtlichen Geschäfte 
während des Geschäftsjahres 1893, ebenda 
S. 141. 

Regierungshäuser in Kamerun. D. K. 
Bl. 1894 S. 212. 

Riebow, Ass. Ertheilung der Ermächti- 
gung zur Beurkundung des Personen- 
standes an, D. K. Bl. 1893 S. 430. 

Rio del Rey, Bauten in, D. K. Bl. 1894, 
S. 213. 

Rose, Besuch des Legationsrathes , in 
Kamerun, D. K. Bl. 1894 S. 253. 

Sohrader, F. La Convention franoo-alle- 
mande du Cameroun-Congo. a. c. Nouvel- 
les Geog. vol. X 1894 Paris (Tour du 
Monde) p. 49. 

Schutz erklärung, Begrenzung, Flächen- 
inhalt. Statist. Jahrb. für das D. R. 1894 
S. 193. 

Schutztruppe. Verordnung über die Be- 
stimmungen der Kriegsdienstzeit. D. K. 
Bl. 1893 S. 215. 

Sohutzverträge zwischen v. üeohtritz- 
Steinkirch und den Häuptlingen Fa- 
runko von Laddo und Malumfe von 
M a 1 u m f e vom November 1893, sowie 
dem mit Mukamma du Abbuben 
I s s a, Sultan von Nagaundere am 
4. Feb. 1894. D. K. Z. 1894 S. 124. Er- 
theilung der Allerhöchsten Genehmigung 
D. K. Bl. 1894 S. 400. 

Tagebuchblätter e. Deutsch, i. Kamerun. 
Neue deutsehe Rundschau. Freie Bühne, 
V. Jahrgang 1894, S. 332. S. Fischer. 
Berlin 1894. 

Traite franco-allemand, Le, relatif 
ä la ffontiere du Cameroun et du Gongo 
francais; expose des motifs; rapports de 
M. M. Chams et de Courcel. Bull, du 
comite de P Afrique Francaise IV 1894 p. 
107. 

Unruhen, Ueber die, in Kamerun. D. K. 
Bl. 1894 S. 15. 89. 128. 

Verordnung, betreffend die Auswande- 
rung der Eingeborenen des Kaiserlichen 
Schutzgebietes. D. K. Bl. 1894 S. 105. 

Verfügung des Reichskanzlers, be- 
treffend Doppelrechnung der Dienstzeit der 
in den Schutzgebieten von Kamerun, Togo 
und Deutsch-Ostafrika angestellten Lan- 
desbeamten. D. K. Bl. 1894 S. 249. 

Vohsen, E. Die nenen Abgrenzungen 
unserer Kamerun-Kolonie. Export 1894 Nr. 
12 S. 174. 

Warneck, Dr. G. Der Prozess Leist. All- 
gemeine Missions Zeitschrift 1894 Seite 518. 



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Kamerun. 



183 



Warn eck, Dr. CK Noch einmal der Fall 

Leist. Allgem. Miss. Z. 1894 S. 555. 
W auters, La question da lao Tchad et 

la Convention anglo-alleraande da 18. Nov. 

1893. Mouv. G6og. Bruxelles 1893 p. 105. 

a. o. Le traite anglo-allemand. Ebenda 

Weh lau, Ass. Ber. des, üeber die Bestra- 
fung der Mabealente. D. E. Bl. 1893 S. 
351. 

— Friedenschluss mit den Mabealeuten, 
ebenda S. 408. 

2. Erforschung. Fauna. Flora. Landes- 
kunde. Reisen. 

Abogebiet, Aas dem, D. K. BL 1893 S. 

182. 
Astronom. Ortsbestim. von Dr. Passar- 
ge im Hinterlande von Kamerun. Berech. 

von M. Sohnauder in Potsdam. M. a. d. 

Seh. 1894 VII S. 39. 
Baliland. D. K. Bl. 1894 S. 190. 
Baiinga, von der Station, (sttdl. Kam. 

Geb.) D. K. Bl. 1893 8. 309. 
Batom am Mango, Bericht des Ingeniears 

Drees über eine Reise nach der Station, 

D. K. Bl. 1894 S. 45. 
Behagle, Ferd. de. Le baasin du Tchad. 

Bull. soc. geg. comm. Bordeaux 1893 p. 

574. 1894 p. 33. 
Boeck, G. v. der, Jungdeutsohland in 

Westafrika. Orig.-Erzählung. a. Deutsch- 

afrik. Missions- and Kolonialgebieten. 6. 

Afl Otto Drewitz, Nachfolger, Leipzig 

1894. 
Boettger. Prf. Dr. 0. Eine neue Eidech- 
se von Kamerun. Mitth. d. geog. Gesell. 

Lübeck 1893 S. 89. 
Brix Förster, Afrikanische Nachrichten. 

Ausland 1893 S. 562. 
Brnnaohe, P. Le Gentre de PAfrique. 

Antour du Tchad. a» 45 gravs. et une 

carte. F. Alcan, Paris 1894. 
Bueastation. D. K. Bl. 1894 S. 72, 73. 
Camöroun, Rev. Franc. 1893. XVII, p. 578, 

(table d. mat.). XVIII, p. 570, 1894 XIX p. 

762. 
Comite de PAfrique Francaise, Bull. 

du, (Notioes diverses) in 1893 Nr. 1 p. 14, 

Nr. 2 p. 12, Nr. 3 p. 8. Nr. 4 p. 8, Nr. 5, 

p. 11, Nr. 6 p. l 1 /, Nr. 8 p. 12, Nr. 10 p. 

16, Nr. 11 p. 10, Nr. 12 p. 9. IV 1894 p. 11 

19, 31. 51, 75, 103, 141, 181, 222. 
Campofluss, Reise nach dem oberen. D. 

K. Bl. 1894 S. 553. 
Conrau, G. Ueber das Gebiet zwischen 

Mundame und Baliburg. Nach brieflichen 

Mittheilungen. M. a. d. Seh. 1894 VII S. 

99. 

- Ueber das Hinterland im Nordosten 
Kameruns. Globus 1894, 66, S. 146. 

Danckelm an, Prf. Dr. Frh. v. Bemerkungen 
zu der Routenskizze der Exp.vonH. Ram- 
say im Hinterlande von Kamerun im Jahre 
1892. M. a. d. Seh. 1893 VI S. 286. 

Deherain, H. Voyage de M. Maistre de 
l'Oubangui a la Benoue, par le Haut- 
Chari. Rev. g6n. des sciences pures et 
appliquöes. Paris 1894, Nr. 10 p. 378. 

Demanohe, G. La route du Tchad et les 

fretentions allemandes. Rev. Franc- 1893, 
1 p. 12. 
Denkschrift betreff, den Zeitraum vom 1. 
Aug. 1892 — 31. July 1893. D. K. Bl. 1893 
Blge. zu Nr. 20. (Nr. 105 der Drucksachen 
des Reichstages 9 Leg.-Per. II. Sees. 1893 
bis 94.) Vergleiche K. J. 1893 Seite 201, 



— Drucksachen des Reichstages Nr. 89 9 
Leg. -Per. Hl. Sees. 1894(95. Blge. z. D. 
K.B1. 1894 S. 81, 104. ^ 

Dibombegebiet siehe Wuri. 
Dybowski, J. La route du Tchad. Du 

Loangi au Chari. Firmin, Didot et Cie. 

Paris 1893. 
Exped. d. Deutsch. Kam.-Kom. Von der, 

V. G. E. Berlin (1893 S. 476) 1894 XXI. S. 

93, 302. 

— d. Deutsch. Kam.-Kom. Geg. Nachrichten, 
Basel 1894 X. S. 222. 

Expedition L\ de Stetten. Bull, du 
com. de l'Afr. Fr. 1893. Nr. 11 p. 10. 

— d' Ochtritz. Bull, du com. de l'Afr. 
Fr. 1893 Nr. 11 p. 10. 

Flegel, E. II giornale delPultimo viaggio 

in Aftrica Apl. 1885 - Agst, 1886. Publ. 

da G. Flegel. L 'Esplorazione oommer- 

ciale, Mil. VHI 1893 p. 293, 313, 347, 380. 

IX. 1894 p. 44, 81, 366. 
Fortschritte in Kamerun und Togo. D. 

Rundschau für Geog. und Statistik. Wien 

XV. S. 235. 
G e b e 1 i n , Sur l'historie de la göographie 

du Niger. Bull. soc. geg. com. Bordeaux 

1894 p. 180. 
Geographische Erforschungen in 

aussereuropaisehen Geb. Von Prf. Dr. F. 

Hahn, K önigsberg. Geog. Jahrb. XVI. S. 352. 
Hinterland, Im, von Kamerun (Ngaun- 

dereberge). M. Illnstr. Evgl. Miss. Mag. 

1894 S. 36. 
Hutter, Lt. Mein Aufenthalt bei den Balis 

von 1891—93. D. K. Z. 1893 S. 99. 
Inlandstationen, üeber die Lage der, 

D. K, Bl. 1894 S. 189. 
Kamerun. Brockhaus Gonv.-Lex. 14. Afl. 

Bd. 10 S. 69. 

— Deutsch. Verk.-Ztg. 1893 S. 47, 415. 

— Bilder aus, M. Hlustr. D. K. Z. 1894. 
S. 64. 

Kamerunberces, Besteigung des kleinen, 
seitens des Premierlieutenants Haering. 
D. K. Bl. 1894 S. 424. Siehe Globus 1894, 
66, S. 196. 

Kamerungebirges, Besteigung des, D. 
K. Bl. 1894 S. 288. Siehe Globus, 66, S. 
115. 

Kamerun -Komitee. Expedit, des deut- 
schen, V. G. B. Berlin 1893 S. 476. 

— und San Thome, Reisen zwischen. D. 
K. Bl. 1893 S. 578. 

Kampofluss, (südl. Schutzgeb.) Reise 

des stellvertr. Gouv. nach dem, und San 

Thomö. D. K. Bl. 1893 S. 501. 
Keller, Das Rind und seine Formen in 

Afrika. Globus 1894, 66, S. 181. 
Kiepert, Dr. R. Bemerkungen zur Karte 

des deutschen Kamerun -Komitees von Dr. 

Passarge. M. a. d. Seh. 1894 VII Seite 

41. 

— Begleitwort zur Karte d. Route zwischen 
Mundame und Baliburg. M. a. d. Soh. 
1894 VH S. 104. 

Kolonialbesitz in Afrika. Aufsätze u. 

Mittheilungen. Milit. Woohenbl. 1894. 

Blge zu Nr. 92. Alphab. Sach- u. Nam- 

Verz. II S. 19. 
Kolonialpolitik. Kons. Handb. 2. Afl. 

S. 228. H. Walter, Berlin 1894. 
Koloniale Rundschau. D. K. Z. 1893 S. 

155, 174. 1894 S. S. 27, 44, 58, 70, 86, 99, 

124, 135, 149. 161, 172. 
Löblich, Major. Kamerun und sein Hin- 
terland. Vortg. m. K. Jahresb. Ver. Erdk. 

Metz. XVI. 1893-94. S. 97. 
Lungansi, üeber die Landschaft. D. K. 

Bl. 1893 S. 522. — 1894 S. 190. 



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184 



Kamerun. 



Mangamba nach Nyasoso, Von, Eine 
Reise Baseler Missionare im Hinterlande 
von Kamerun. Mitth. Geog. Gesell. Jena 
1884 XU. S. 76. 

Meinecke, G. Die Lage in Kamerun. D. 
K. Z. 1894 S. 135. 

— Die Deutschen Kolonien. £. J. 1893 Seite 
206. 

— Kamerun. (Ans der Reihe der Aufsätze 
Deutsche Kolonialpolitik XXXI.) Deutsch. 
Verk. Ztg. 1893 S. 415. 

Miangesen. Bestrafung des Stammes der 
D. K. Bl. 1894 S. 340.504. 

— Friedensschluss mit den. Eebenda Seite 
«33. 

Möbiue, Prf. Dr. Siehe Zoolog. Sendun- 
gen. 
Nachrichten aus Kamerun. Export 1894 

S. 7. 
Ndobe, Stationsanlage in. D. K. Bl. 1894 

S. 68. 
Parts oh, Dr. J. Die Schutzgebiete des 

Deutschen Reiches. Kamerun S. 16. D. 

Reimer, Berlin 1893. 
Passarire, Dr. Bericht über die Ezped. 

des deutschen Kam. -Komitees in den 

Jahren 1893-94. Y. G. E. Berlin 1894, Nr. 

7 S. 369 m. K. 
Panlitschke, Ph. Fortsehritte der geog. 

Forschungen und Reisen im Jahre 1893. D. 

Rundsch. f. Geog. und Stat. XVI, 1894 S. 

557. 
P r e u s s , Dr. Sendungen für das Köngliiche 

Museum für Naturkunde. D. K. Bl. 1893 

S. 122. 
Rackow,H. Allerlei Heiteres und Trübes 

aus Kamerun. Nacht. Gesellschaft 1693 Nr. 

8. 
Ramsay, H. Bericht des Leiters der Süd- 
kamerun - Hinterlandsexpedition Über s. 

Reise von den Ediäf allen nach dem Di- 

bamba. (Lnngasi). M. a. d. Seh. 1893, VI. 

S. 281. — Höhenmessungen S. 289. 
Rio del Rey -Gebietes, Bereisung des, 

durch den Gouverneur. D. K. Bl. 1893 S. 

419. 
Römer, Gh. Kamerun. Land und Leute. 

M. K. 1 : 770000. Siebente ergänzte Afl. 

Missionsbuchhandlung, Basel. 
Sammlungen, naturwissenschaftliche, des 

Dr. Zenker. D. K. Bl. 1894 S. 407. 

— des Dr. Prenss ebenda S. 606. 

Stationen, Bericht des Kaiserlichen Gou- 
verneurs über die Lage der (siehe auch 
Inlandstationen). D. K. Bl. 1894 Seite 
281, 448. (S. auch unter Batom , Buea In- 
landstationen, Ndobe, Yannde, Victoria.) 

Staudinger, P. Die Expedition v. Uecht- 

ritz. D. K. Z. 1894 S. 54. 
S t e 1 1 e n , v. Pr. - Lt. Kam. • Hinterland 

Expedition. D. K. Bl. 1893 S. 422, 496, 

562. 

— Expedition ins Hinterland von Kamerun. 
V. G. E. Berlin 1893 S. 407. 

— Meine Expedition in das Hinterland von 
Kamerun. Beilage z. Münch. AUge.-Ztg. 
1893, Nr. 354, Big. Nr. 297. 

Strantz,v. Die deutschen Schutzgebiete 
zu Beginn des Jahres 1893. Oester. Monats- 
schrift für den Orient 1893 S. 6, 23. 

— Die deutsch-afrikanischen Schutzgebiete. 
Oester. Monatsschrift für den Orient 1894 
S. 35. 

— Die Edeaetation im Schutzgebiete von 
Kamerun. Das neue Ausland, Leipzig 1894 
Nr. 1 S. 7. 

Tagebuchblätter eines Deutschen in 
Kamerun. Mit einem Vorwort von Giese- 
b/eoht. Neue Deutsch. Rundschau Freie 
Bühne 1894, Heft 4, S. 332. 



Uechtritz, v. Expedition ins Hinterland 
von Kamerun. V. G. E. Berlin 1893 S. 
476. 

— die Expedition, Globus 1894, 65, Seite 
395. 

— BenuS-Expedition, Nachrichten von der, 
M. a. d. Soh. 1894, VU S. 33. 

Vi et er, P. Apostl. Präf. Aus Kamerun. 
Kreuz und Schwert. 1894 S. 146. 

Wicke, Stabsarzt. Bericht über eine In- 
formationsreise. D. K. Bl. 1893 S. 17. 

Wuri- undDibombegebiet, Bericht des 
Kanzlers Leist aus dem, D. K. Bl. 1894 
S. 15. 

Taunde, Mittheilungen aus der Station, 

D. K. Bl. 1693 S. 471. 539. 1894 S. 189. 

— Station, Nachrichten von der, V. G. 

E. Berlin 1893 S. 531. 

Zintgraff, Eng. Nord-Kamerun. Schilde- 
rung der im Auftrage des Auswärtigen 
Amtes zur Erschliessung des nördlichen 
Hinterlandes von Kamerun während der 
Jahre 1886—1892 unternommenen Reisen. 
Mit 16 Illstr. und 1 Karte. Gebr. Paetel, 
Berlin 1894. 

Zoologische Sendungen, Ueber zwei 
neue, (Zenker) für das Mus. für Natur- 
kunde. D. K. Bl. 1893 S. 506. 

3. Handel. Schifffahrt. Statistik. Ver- 
kehr. Wirtschaftliches. 

Arbeiter-Anwerbung von eingeb. Arb. 
D. K. Bl. 1893 S. 275, 294. - Arbeiterver- 
hältnisse S. 114. 

Ausfuhr von Kolonialprodukten. D. K. 
Bl 1894 S 344 

Aus- und Einfuhr. D. K. Z. 1894 S. 124. 

Auslegung einer rothen Ansegelungstonne 
vor der Mündung des Rio del Rey. D. K. 
Bl. 1894 S. 60. 

— von Tonnen auf der Rhede von Planta- 
tion. D. K. Bl. 1894 S. 519. 

Auswanderung Eingeborener. D. K. Bl. 
1894 S. 111. 

Bekanntmachung, betreffend Aufhe- 
bung der ausschliesslichen Handelsberech- 
tigungen. D. K. Bl. 1894 S. 105. 

Bevölkerung, weisse, von Kamerun. D. 
K. Bl, 1894 S. 112. 

B i b u n d i . Tabak der Pflanzung. D. K. Bl. 
1894 S. 319. 

Denkschrift betreffend d. Zeitraum vom 
1. August 1892 - 31. July 1893. D. K. 
Bl. 1893. Big. zu Nr. 20. Seite 1 ff. 5. 7. 
8. (Nr. 105 der Drucksachen des Reichs- 
tages. 9. Leg.-Per. 11. Sees. 1893-94). 
Vergleiche K. J. 1893 Seite 201ff, 207, 211. 
(Etat). 

— Drucksachen des Reichstages Nr. 69. 9. 
Leg.-Per. 111. Sess. 1894-95. Blge. z. D. 
K. Bl. 1894 S. 81, 84, 94, 101. 

Deutschen Schutzgebiete, Die, Statist. 

Jahrb. für das D. R. 15. Jahrg. 1894 S. 

197 198 
Ein- u. Ausfuhr. D. K. Z. 1894 S. 124. 
Entwickelung u. Zustand des Schutz- 
gebietes während des Zeitr. vom 1. Aug. 

1892 bis 31. Juli 1893. D. K. Bl. 1893 Big. 

zu Nr. 20. Handel, Verkehr, Bevölkerung, 

Schiffs-Verkehr S. 1, 5, 7, 8, 17. 
Gemüse, Anbau von. D. K. Bl. 1893 Seite 

421. - Nacht.-Gesell. 1893, Nr. 7. 
Hafenbauten. D. K. Bl. 1893 S. 408. 
Handel der deutschen Schutzgebiete. 

Einfuhr. Ausfahr, Statist. Jahrb. f. d. 

D. R. 1894 S. 197. 

— des deutschen Zollgebietes mit d. Sehnt z 



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Kamerun. 



185 



gebieten. Statist. Jahrb. f. d. D. R. 1894 
S. 198. 
Handel, Hamburgs, mit den Kolonien. D. 
1894 S 27 28 

— im 1.' Quartal 1894. D. K. Bl. 1894 Seite 
E. Bl. 425. 

Handelsentwickelnng, Die, des Schutz- 
gebietes. D. K. Bl. 1894 S. 585. 

Handelsniederlassungen an der afri. 
Westküste. (Berichtig.) D. E. Bl. 1893 S. 
205. 

Handelsverkehr zwischen Kapstadt und 
Walflschbai, Angra Pequena. 9. E. Bl. 

1893 S. 389. 

Hauptniederlassungen und Zahl der 
Europäer und Deutschen. Statist. Jahrb. 
f. d. D. E. 1894 S. 196. 

Eabelverbindung zwischen Bonny und 
Eameron. D. E. Bl. 1893 S. 108. 

Eaf teeplan tage, Anregung zur Errich- 
tung einer, bei Buea auf dem Eam. Geb. 
D. E. Bl. 1893 S. 434. 

— in Buea. D. E. Bl. 1894 S. 74. 
Eamerun. Brockhaus Eon.-Lex. 14. Aufl. 

Bd. 10 S. 69 ff. 

— Land- u. Plantagen-Gesellschaft. 

D. E. Bl. 1894 S. 129. 
Kolonialprodukten, Ausfuhr von, D. 

E. Bl. 1894 S. 344. 

Eoioiale Bundschau. E. E. Z. 1894 S. 

28, 59, 86. 124, 135, 161. 
Meinecke, G. Die deutsehen Eolonien. 

E. J. 1893 S. 201 ff, 207, 211. (Etat.) 
Nutzpflanzen, Sendung tropischer, 

nach Victoria. D. E. Bl. 1894 Seite 425, 

634. 
Old-Calabar, Deutschlands Handel mit, 

Export 1893 Nr. 31 S. 476, 
Poetagentur, Eröffnung einer, in Ba- 

tanga. D. E. Bl. 1893 S. 222. 
Poststatistik. D. E. Bl. 1893 S. 579. 
Post- u. Telegraphenämter 1893. „Gott 

will es". 1893 S. 26. 
Postverkehr. D. E. Bl. 1894 S. 215, 519. 
Rackow, H. Pflanzerleben in Westafrika. 

Nacbt.-Gesell. 1893 Nr. 7. 
Schiffsverkehr in Eamerun im Jahre 

1893. D. E. B. 1894 S. 337. 
Seidenraupenzucht, Gutachten d. Dr. 

Preuss über die Frage der, D. E. Bl. 1894 

S. 406. 
Sklaven- u. Arbeiterfrage in Eamerun 

Stand der, Mitth. d. E. K. Geg. Gesell. 

Wien 1893 S. 674. 
Slipbetrieb (mit Abbildung). D. E. Bl. 

1894 S. 508. 
Speoial-Uebersicht der Einfuhr, Aus- 
fahr und unmittelbaren Durchfuhr von 
Waaren im Jahre 1892. Stat. d. D. B. N. 

F. Bd. 67 S. 252. 1893 Bd. 73 S. 294. 
Statistisch« s. Goth. Geneolog. Hof- 
kalender 1894 S. 551. 

Statistik, der im Kai. -Jahr. 1892eingef. bez. 
von dort ausgeführten Waaren. D. E. Bl. 

1893 S. 301. 1893 ebenda 1894 S. 367 
Stetten, M. v. Pr. Lt. Heine Expedition in 

das Hinterland von Kamerun. Big. zur 

Allg. Ztg. München 1893. Big. Nr. 297. 
Telegraphenkabel zwischen Eamerun 

und Bonny. Deutsch. Verk.-Ztg. 1893 S. 

81. Yergl. Deutsch. Rundsch. f. Geg. u. 

St. XV. S. 331. D. E. Bl. 1893 S. 108. 
Tabak der Pflanzung Bibundi. D. K. Bl. 

1894 S. 319, 
Telegraphennetz, Anschlnss an das, 

D. E. Bl. 1893 S. 2*1. 
Verkehrs-Nachrichten. D. E. Bl. 1894 
S. Xll. 



Verordnung über die Erhebung und Rück- 
vergütung der Zölle. Abändg. des § 7. D. 
E. Bl. 1893 S. 555. 

— des Kaiserlichen Gouverneurs, betreffend 
die Einführung des deutschen Maass-, 
Gewichts- und Münzsystems. D. E. Bl. 
1894 S. 303. 

— des Kaiserlichen Gouverneurs, betreffend 
die Längenbezeichnnng der Handelsgewebe 
D. E. Bl. 1894 S. 336. 

— des Kaiserlichen Gouverneurs z. Schutze 
gegen die Verfälschung der zur Ausfuhr 
bestimmten Landeserzeugnisse. D. K. Bl. 
1894 S. 336. 

Victoria, Bericht des Kaiserlichen Vize- 
konsuls Spengler über die Anbaufähigkeit 
des Gebietes des Bezirksamtes. X). E. Bl. 
S. 282. 

Waarenverkehr, Erläuterungen zu den 
Nachweisungen über den, in Eamerun. 
D. E. Bl. 1894 S. 373. 

Wegebau. Anlegung einer Strasse nach 
Buea. D. E. Bl. 1894 S. 73. 

Zolleinnahmen. D. E. Bl. 1893 S. 300, 
301. 

Zollunion mit dem Niger Goast Protecto- 
rate D. E. Bl. 1894 S. 425. 



4. Geologie. Hydrographie. Hygiene. 
Klimatologie. Meteorologie. 

Denkschrift, betreffend den Zeitraum v, 

1. Aug. 1892 - 31. Juli 1893. D. E. Bl. 

1893. Big. zu Nr. 20 S. 4 (Nr. 105 der 
Drucksachen des Reichstages. 9. Leg.-Per. 
11. Sess. 1893|94). Vergl. K. J. 1893 Seite 
202. 

— Drucksachen des Reichstages Nr. 89 9. 
Leg.-Per. Ul. Sess. 1894|95. Blge. z. D. E. 
Bl. 1894 S. 82. 

Düsen, P. Om nordvästra Eamerunomra- 
dets geologi. (Geol. fören. förbandl. 

1894. XVI, S. 29-63 m. K. Siehe P. M. 
1894 L. B. Nr. 699. 

Entwickelung u. Zustand des Schutz- 
gebietes während des Zeitraums vom 1. 
August 1892 bis 31. Juli 1893. D. E. Bl. 
1893. Big. zu Nr. 20. Elima u. Gesund- 
heitsverh. S. 4 

Fisch, Dr. R. Tropische Krankheiten, An- 
leitung zu ihrer Verhütung und Behand- 
lung speziell für die Westküste v. Afrika. 

2. Aufl. Miss.-Buchh. Basel 1894. 
Gesundheitsberichte siehe Dr. Plehn. 
Gesundheitsstation, Anlage einer, im 

Kamerungebirge. D. E. Bl. 1894 S. 69, 
190 212. 

— bezw. Pflege, ebenda S. 280, 877, 409. 

— Eine, auf dem Götterberg in Eamerun. 
Abdr. a. Eöl. Volk. Ztg 1894. „Gott will 
es", 1894 S. 182. 219. 

Eamerun. Brockhaus Conv.-Lex. 14. Afl. 
Band 10 S. 69. 

— bis Freetown, Von, (Rio del Rey, Akwa 
Jafe, Old Calabar.) Aus dem Reisebericht 
S. M. Erz. „Falke". A. d. H. 1893 Seite 
339. 

— nach Lome und zurück, Fahrt von, Aus 
den Reiseberichten S. M. Ebt. „Hyäne". 
A. d. H. 193 S. 238. 

— Reisen zwischen Sao Thome und, Aas d. 
Rev. S. M. Erz. „Falke". A. d. H. 1893 
S. 437. 

Elima Zum, von Eamerun. Meteorolog. 

Zeitschrift 1894 S. 66. Vergl. V. G. E. 

Berlin XXI 1894 S. 175. 
Elimatologisches. Geog. Jahrb. Bd. 

XV. S. 463. 



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186 



Kamerun. 



Krankenhaus in Kamerun. D. K. Bl. 1894 

S. 289. 
Loanda - Kongomündung -Kamerun. 

Aus d. Reiseberichten S. M. Kbt.,, Hyäne" 

A. d. H. 1894 S. 34. — Loanda-Kamerun. 

Aue dem Reisebericht S. M. S. „Sperber 1 ' 

ebenda S. 385. 
Meinecke, G. Die deutschen Kolonien. 

K. J. 1893 S. 202. 
Meteorolog. Beobach., Deutsch. Ueber- 

seeische, Kamerun. Vom 1. Juli 1890 bis 

31. März 1891. Heft V S. 55. — Baliburg 

1891. Heft V. S. 93. Deutsche Seewarte, 

Hamburg 1893|94. 

— Die Resultate der, in Baliburg im Jahre 

1892 v. Pr.-Lt. Hutter. M. a. d. Seh. 1894 
VU S. 30. 

— Die Resultate der, a. Gouvernementsgeb. 
in Kamerun 1891|92. M. a. d.Sch. 1894 Vll 
S. 28. 

Mikroskopisch -bakteriologisches Labo- 
ratorium in Kamerun. V. G. £. Berlin. 

1893 S. 175. 

Plehn, Dr. Gesundheitsberichte des Reg. 
Arztes. D. K. Bl. 1893 S. 271, 380, 420. 

Regierungsarztes, Thätigkeit des, in 
Kamerun. D. K. Bl. 1894 S. 190. 

Sanatorium, Grund ung eines, (Götterberg) 
Kath. Miss. 1893 S. 247. 

Strom zwischen Kamernn und Togo. A. 
d. H. 1894 S. 466. 

Trabeit Dr. W. Einiges über den täg- 
lichen Gang der Lufttemperatur von Bis- 
marokburg uud des Luftdruckes z. Kame- 
run. M. a. d. Seh. Vll 1894 S. 247. 

5. Mission. Schule. 

Apostol. Präfectur Ka|merun. Kath. 
Miss. 1893 S. 247. 

Apostol. Präfectur Kamerun. Die 
ersten Erlebnisse eines Missionars. (P. 
Kinsele). Kath. Miss. 1894 S. 116. 

A u t e n r i e t h, Br. Ein Arbeitsjahr im Abo- 
Land. Jahresbericht d. Evgl. Miss. Gesell, 
zu Basel 1894. (79ster) S. 59. 

Baseler Mission, Die, im südlichen 
Kamerun- Gebiet. Evgl. Miss. -Mag. 

1893 S. 331. 

Bericht über die Missionsthätigkeit in den 
deutschen Schutzgebieten. (Kath. Miss.) 
Kreuz u. Schwert 1894 S. 15, 49. 

Bonner, H. Ein Hilferuf für Kamerun. 
Ansprache. Evgl. Miss.-Mag., Basel 1893, 

Briefen. Berichte aus den Stationen. 

„Gott will es u 1893, Siehe Inh.-Verz. H. 
Christ. J., Ins Innere von Kamerun. Eine 

Missionsreise. Miss.-Buchhandl., Basel. 
Denkschrift betr. den Zeitraum vom 

1. Aug.-31. July 1893. D. K. Bl. 1893 Blge. 

zu Nr. 20. S. 13. (Nr. 105 der Drucksachen 

d. Reichstages 9 Lg. -Per. n Ses. 1893/94). 

Vgl. K. J. 1893, S. 206. 

— Drucksachen d. Reichstages Nr. 89 9 Lg.- 
Per. ni Sess. 1894 1 95. Blge. z. D. K. Bl. 

1894 S. 90. 

En twicklungu. Zustand des Schutzgeb. 

von Kam. während des Zeitr. vom 1. Aug. 

1892 bis 41. Juli 1893. D. K. Bl. 1833, Big. 

za N. 20. Mission u. Schule S. 13. 
Erziehung von Kam. -Negern in Aalen 

Württemberg. D. K. Bl. 1893 S. 463. 
Evangelisches Miss.-Magazin. Herausgeb. 

v. P. Steiner; Miss.-Buchhdl. Basel. 
Go 1 1 w i 1 1 e s. Miss.-Bl- für Afrika. 1893 1 94. 

Siehe Inh.-Verz. 
Graf, C hr. Dank und Undank in Kamerun. 

Calwer Miss.-Bl. 1894. Nr. 4 S. 29. 



Gundert, Dr. H. Die Evangel. Mission, 
ihre Länder, Völker und Arbeiten. 3. Afl. 
Kamerun S. 90. 

Halbjähriger Bericht, Zweiter u. Drit- 
ter, der Kath. Mission in Kamerun und 
der Miss.-Häuser zu Limhurg a. d. Lahn u. 
Ehrenbreitenstein. Limburg a. d. Lahn. 

He sp e rs, P r f. Die katholischen Missionen 
in den deutschen Schutzgebieten. K. J. 
1893 S 117 

— Kath. Miss. -Thätigkeit. K. J. 1894, 
VH S. 242, 245. 

Jahresbericht (78.) der Evgl. Miss. 

Gesell. Basel auf 1. July 1893. S. 51, 54. 

Einnahme u Ausgabe S. 69, 76. (79) 1894 S. 

89. Einnahme u. Ausgabe S. 70, 77. 
Kameruner Missions-Kalender für 

das Jahr 1895. Herausgeb. v. Miss. -Hause 

zu Limburg a. d. Lahn 1894. 
Katholische Mission in Kamerun, Die, 

„Gott will es- 1894 S. 314. 
Koloniale Rundschau. D. R. Z. 1894 

S. 124, 136. 
Kreuz und Sehwert. Kath. Zeitsohr. 

Jahrg. 11, 1893 Nr. 13-24, Jahrg. 2,1894 

Nr. 1—12. Siehe Inh. der einz. Hefte. 
Meinecke, G. Die deutschen Kolonien. 

K. J. 1893 S. 206. 
Meinhof, Carl. Eine Missionsreise in 

Kamerun. Evgl. Miss.-Mag. Basel 1894 S. 

49, 148, 188. Vergl. Derselb. Aus der Miss. 

Arb. in K. Der Miss.-Freund, Berlin 1894 

Nr. 4 S. 49. 
Mission sarbeit in Kamerun, Aus der, 

Der Missions-Freund Berlin 1894 S. 49.. 
Missionare in Kamerun, Liste der, 78 

u. 79. Jahresb. d. evgl. Miss. - Gesell, zu 

Basel 1893. S. XIV, XV. - 1894 S. XIV, XV. 
Missionen, Aus dem Bereiche Der, D. K. 

Bl. 1894 S. VIII. 
Mission e n, Aus dem Wirkungskreise der, 

in den Schutzgeb. D. K. Bl. 1893 S. 272, 

318, 410, 503, 524. 
Missions u. Heidenbote, Der, Inh.-Verz. 

I u. II. Neukirchen bei Moers. 
Missions- Kalender, Kameruner, für das 

Jahr 1895. Herausgeb. vom Missionshause 

zu Limburg a. d. Lahn 1894. 
Missionsrundschau. Kamerun. EvgL Miss. 

Mag. Basel 1894 S. 426. 
Pallottiner, Ankunft der, in Kribi D. K. 

Bl. 1893 S. 476. 
Richter, Pfr. Die evangelischen, besonders 

deutschen Missionen in den deutschen 

Schutzgebieten. AUgem. Miss.-Ztschr. 1894 

S. 438. 
S o h o 1 1 e n, Br. Miss, in Bonaberi. Aus Kame- 
run. Ein gesegnetes Jahr. Blicke in das Ge- 
meindeleben. 78. Jahresber. d. Evgl. Miss. 

Gesell. Basel 1893 S. 51. 
Schulen, Aus den, in Kamerun. Mitth. 

d. K. K. Geg. Gesell. Wien 1893 S. 673. 
Schulen D. K. Bl. 1894 S. 112. 

— Statistische Nachr. Kath, Miss. 1894 S. 47. 

Schuler, Br. Das erste Jahr der Stat. Lobe- 
thal. 78. Jahresber. d. Evgl. Miss.-Gesell. 
Basel 1893. 8. 54. 

Stern von Afrika, Der, 111. Monatssch. 
zur Verbreitung des Glaubens. Ver-Org. d. 
Pallottiner-Congr. 1. Jahrg, Miss.-Haus Lim- 
burg a. d. Lahn 1894. 

Ueber sieht d. Mission. Kath. Miss. 1894 
S. 71. — Neuere üebersicht. Ebenda S. 191. 

Wallroth, E. Die evangelische Missions- 
thätigkeit in den deutschen Schutzgebieten. 
Rundschau für 1892 u. 93. K. J. 1893 S. 80. 

— Evgl. Miss. -Thätigkeit, Rundschau für 
1893]94. K. J. 1894, VU S. 217. 



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Kamerun. 



187 



6. Anthropologie. Ethnographie. Sprachen. 

Hinterschur«: der Bali-Frauen. Ztsch. f. 
Ethnologie 1894. Heft V Verh. S. (380.) 

H ö s el, D r. L. Die rechteckigen Sohrägdaeh- 
hütten Mittelafrikas. Verbreitung n. Ver- 
gleiohung. Mit Abbild, u. Karten 1 : 
23000000. Globus 1894, 66 Nr. 22 S. 341. 

Hutter, Lt. Kein Aufenthalt bei den Balis 
von 1891—93. D. K. Z. 1893 S. 99. 

Kamerun. Brockhaus' Kon.-Lex. 14. Afl. 
1894 Bd. 10 S. 70. 

Kurz, Einiges über Sitten u. Gebräuche der 
Bakwili. D. K. Z. 1893 S. 109. 

Heinhof, Die Geheimsprachen Afrikas. 
Globus 1894, 66 S. 117. 

Plehn, Dr P. Ueber einige auf Krankheit 
u. Tod bezügliche Vorstellungen u. Ge- 
bräuche der Dualaneger. M. a. d. Seh. 
1834 VII, S. 89. 

Religion der K amerun-Neger, Zur,. 
Mitth. d. Geg. Gesell. Jena XII, 1893 S. 91. 

Steiner, Religiöse Vorstellung von Gott 
bei den Westafrikanern. Globus 1894, 65 
S. 52. 

- Geistige Wesen als Vermittler zwischen 
Gott und den Menschen bei den westafri- 
kanischen Negern. Globus 1894. 65, S. 133. 

üechtritz v. u. Passarge, Kam. Exped. 
der Herrn. Bericht darüber v. Herrn Stau- 
dinger. Ztschr. f. Ethnologie. Verh. 1894, 
S. (134). 

Voss. J. K a p t. King Bell und King Akwa. 
Mitth. d. geog. Gesell. Lübeck 1893 S. 109. 



7. Karten. 

Abkommen zwischen Deutschland und 

Frankreich vom 15. März 1894, Karte zum, 

D K. Bl. 1894 S. 160. 
Benue, The, and the Anglo-German Treaty , 

sketch-map 1 : 16000000. Geog. Journ. 1804 

vol. HI p. 43. Bemerk, dazu p. 42. 
Gonrau, G. und Eh mann. Karte der 

Route zwischen Mundame und Baliburg. 

1 : 500,000 u. 1 : 750000. M. a. d. Seh. 1894. 

VII Tfl. 5. Bemerk, dazu S. 104. 
Dan ekel man, Pr f. Dr. Frh.v. Routenskizze 

der Exped. von H. Ramsay im südlichen 

Kamerungebiet 1892. 1 : 250000. M. a. d. 

Seh. 1893 VI Tfl. 6. Bemkg. dazu S. 286. - 

Umgebung der Yaunde-Stat. v. G. Zen- 

kerl:50000- Skizze d. Ediä-Stat. v. Lt. 

v. Brauohitsch. 1:7500 Ebenda. Tfl. 6. 
Deuts ch-Fr a n z ö s i s che Abkommen, Das, 

vom 15. März 1894. D. K. Bl. 1894 S. 159. 

Vgl. D. K. Z. 1894 S. 52. 
Deutsche Interress.-Sphäre, Die, im 

Hinterlande v. Kamerun nach dem Deutsch- 

EDgl. Abkommen vom 14. Apl. u. 15. Nov. 

1893und dem Deutsch-Franz. Abkommen vom 

15. März 1894 1 : 8 000000. D. Rundsch. f. 

Geg. u. Stat. XVI, 1894 S. 419. Bemrk. dazu 

S. 418. 
Deutschen Kamerun - Expedition, 

Ueb ersieht der Reise wege der, 1893—1894. 

1:3000000. V. G. E. Berlin 1894 Tfl. 11. 

Bemerk, dazu S. 369. 
Franco-German Delimitation, Sketch- 
map showing the, of the Gameroons. Feb. 

4. 1894. (reduced f. the Germ. off. map.) 

1 : 9000000. Geg. Joul. 1894 vol III p. 414. 

Bemk. dazu ebenda. 
Kamerun. 1 : 8000000. Brockhaus' Kon.-Lex. 

14. Afl. 1894 Bd. 10 S. 70. Bemerk, ebenda. 
— , Nach dem deutsch-engl. Abkommen vom 

14. 4. u. 15. 11. 93. 1 :8000000. D. Rund. 

f. Geg. u. St. XVI. 1894. S. 240. Bemerk. 

dazu S. 225. 



Kiepert, Dr. R. Karte von Tamerun. Die 

neue Grenze Kameruns gegen das engl. 

Niger-Benue. Gebiet. (Abkom. vom 14. Ap. 

u. 15. Nov. 1893). Aus Kieperts' D. Kol.- 

Atl. D. Reimer, Berlin 1893. 
Passarge, Dr. S. Vorläufiger Entwurf des 

Weges der Exped. des Deutsch. Kam.-Kom. 

von Yola nach Garua. 1 : 300000. M. a. d. 

Seh. 1894 VH Tfl. 4. Bemerk, dazu S. 41. 
Skizze der Kol. Kamerun zur Uebersicht 

der Abkommen zwischen dem Deut. Reiche, 

Grossbritannien u. Frankreich, sowie der 

deut. Exped. in das Hinterland. 1 : 4500 000 

D. Reimer, Berlin 1894. 
Zintgraff's Dr. E. , Reisewege, in dem 

Schutzgebiete von Kamerun 1885—1892. 

1: 1500000. Entwf. u. gez. von L. v. d. 

Veoht aus: Zintgraff, E. Nord - Kamerun. 

Gebr. Paetel, Berlin 1894. Bemrk. dazu 

ebenda S. 447. 



Südwest -Africa. 

1. Abgrenz. Amtliches. Gesetze. Rechts- 
verhältnisse. Verfüg. Verordnungen. 
Verträge. 

Abkommen zwischen Maj. Leutwein u. 
dem Häuptling Samuel Maharero. 
Vom 25. Juni 1894. D. K. Bl. 1894 S. 408. 
D. K. Z. 1894 S. 124. 

Annexion allemande. Bull. soc. gkg 
Marseille XVII 1893 p. 67. 

Bekanntmachung, betreffend das Auf- 
gebot von Landansprüchen in Süd-Nama- 
qualand D. K. Bl. 1894 S. 183. 

Bergwerksgerechtsame im südwest- 
afr. Schutzgeb. D. K. Bl. 1883 S. 284. 

Beurkundung des Personenstandes, 
Verfügung zur Ausführung der Kaiserlichen 
Verordnung, betreffend die Eheschliessung 
uud. für das südwestafrikanische Schutz- 
gebiet vom 8. November 1892. D. K. Bl. 
1894 S. 122. — .— Ertheilung einer Ermächti- 
gung dazu an den Begierungsassessor v. 
Lindequist ebenda S. 401, 650. Dasselbe 
an den Berginspektor Duft ebenda S. 650. 

Budgetkommission des Reichstages, 
Südwestafr. in der, Export 1893 Nr. 3. S. 34. 

Denkschrift, betr. den Zeitraum vom 1. Oct. 

1892 — 30 Sept. 1893. D. K. Bl. 1893 Big. 
z. Nr. 23 S. 26. 32. (Nr. 48 der Drucksachen 
d. Reichstage 9 Lg. — Per. II Sess. 1893|94). 
Vgl. K. J. 1893 S. 248, 258. 

— Drucksachen d. Reichstages Nr. 89. 9 Lg. 

— Per III Sess. 1894|95. Blge. z. D. K. Bl. 

1894 S. 105, 107, 108. 
Etat und die Denkschriften, Der, 

D K Z 1893 S 164 
Etat der 'Schatzgebiete für das Jahr 1894195. 

Statist. Jahrb. f. d. D. R. 1894 S. 196. 
Francois v., Zusammentreffen des Majors, 

mit MajorLeutwein. D. K. Bl. 1894 S 289. 
Gross -Namaqualand, Maassnahmen des 

Majors Leutwein in, D. K. Bl. 1894 S. 345. 
Grundeigenthum, Anmeldung der An- 
sprüche auf, D. K. Bl. 1893 S. 488. 
Her er os, Friedensschluss mit den. u, 

Witbooi. (Siehe auch Witbooi.) D. K. Bl. 

1893 S. 255. 

Kap C r o 8 s, Denksäule auf, D. K. Bl. 1894. 
S. 432. Marine-Rundsch. 1894. S. 357. 

Organisation, Anderweite, der Ver- 
waltung. D. K. Z. 1894 S. 58. 

Personalien. Goth. Genealog. Hof- 
kalender 1894, S. 526. D. K. Bl. 1893|94. 

Rechtspflege. Uebersicht der gericht. 
Gesch. 1&2 D. K. Bl. 18933. 145. — Ernennung 



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188 



Südwest- Afrika. 



toxi Beisitzern 1 n 2 Inst, für 1893 ebenda 

S. 556. - Hebers, für 1893 ebenda 1894 S. 

183. Ernennung der Beisitzer ebenda S. 273. 
Schiitzerklärung, Begrenzung, Flächen 

Inhalt. Statist. Jahrb. f. d. D. R. 1894 

S. 194. 
Schutztruppe. Eintreffen von Verstär- 

kungsmannschaften D. K. Bl. 1893 S, 458. 

— üeber die Landung des Truppentransp. 
a. d. Tsoakhaubmttndung. Ebenda S. 502. 

— Eintreffen von Geschützen, Ebenda S. 
458. Gefechte d. Soh. siehe Witbooi. 

— Eintreffen der Verstärkung der. 1894 48. 
D. K. Bl. 1894 S. 432. 

Schutztruppe, Verstärkung der, 
D. K. Z. 1894 S. 99, 136. - Militärische 
Besetzung des Schutzgebietes. Eebenda 
S. 124. 

— Vertheilung. Denkschrift. Drucksachen 
des Reichstages Nr. 89. 9. Leg.-Per. 111. 
Sess. 1894|95. Blge. z. D. K. Bl. 1894 S. 
110. 

— die Deutsche, für Südwest- Afrika. 4 Tfl. 
in lith. Farbendruck mit 44 Abbildungen. 
4 Offizieren und Soldaten, sowie der ver- 
schiedenen Grad- und sonstigen Abzeichen 
derselben nebst ausführlichen Erläuterun- 
gen. Moritz Ruhl, Leipzig 1894. 

Schutzverträge, abgeschlossen zwischen 
dem Interim. Kaiserlichen Landeshauptmann 
und den Häuptlingen der Khauas-Hot- 
tentotten und Betsohuanen vom 9. 
3. 94. D. K. Bl. 1894 S. 321. - Der 
Franzmann-Hottentotten vom 
19. 3. 94 ebenda S. 345. Ertheilung der 
Allerhöchsten Genehmigung, ebenda S. 401. 
Vergleiche D. K. Z. 1894 S. 124. 

— Ertheilung der Allerhöchsten Genehmi- 
gung für die vom stellvertretenden Kaiser- 
lichen Landeshauptmann mit den Häupt- 
lingen der Khauas-Hottentotten ab- 
geschlossenen, D. K. Bl. 1894 S. 401. 

Verfügung des Kaiserlichen Landeshaupt- 
manns, betreffend Errichtung eines Poli- 
zeikorps für Gross-Windhoek. D. K. Bl. 
1894 S. 251. 

Verordnung des int. Kaiserlichen Komm, 
betreffend die Einfuhr und den Vertrieb 
geistiger Getränke. D. K. Bl. 1893 Seite 
261. 

— des Kaiserlichen Landeshauptmanns, be- 
treffend die Wald- und Feldbrände. D. K. 
Bl. 1894 S. 507. 

— des Kaiserlichen Landeshauptmanns, be- 
treffend die Ernennung von Sachver- 
ständigen-Kommissionen für Lungenseuohe. 
D. K. Bl, 1894 S. 619. 

— betreffend die Bildung von zwei Amts- 
bezirken im südwestafrikanischen 
Schutzgebiete. D. K. Bl. 1894 S. 650. 

Wald- und Feldschutz in Deutsch- 
Südwestafrika. D. K. Bl. 1894 S. 610. 

Wegebesserung. D. K. Z. 1894 Seite 
161. 

Windhoek, das Kommissariat in, D. K. 
Bl. 1893 S. 255. 

2. Erforschungen. Fauna. Flora. 
Landeskunde. Eeisen. 

Auswanderung nach deutsch Südwest- 
afrika. Mittheilung des K. K. Geg. Gesell. 
Wien 1893 S. 444. 

Bethanien, Aus. D. K. Bl. 1894 S. 149. 

Boettger, 0. Eine neue Eidechse aus 
Südwest-Afrika. (Aus Abhandig. u. Ber. 
d. zool. u. authsop.-ethnogr. Mus. zu 
Dresden) N. Friedländer u. Sohn, Berlin 
1894. 



B rix Förster. Afrikanische Nachrichten. 

Ausland 1893 S. 615. 
Bülow, v. Pr.-Lt. Bericht des, über eine 

Reise in das Otavigebiet. D. K. Bl. 1893 

S. 289. 
Comite de PAfrique Francaise, Bull. 

du, (Notices diverses) 111 1893. N. 6 p. 17. 

IV. 1894 p. 11. 104, 157, 181, 222. 
Denkschrift betreffend d. Zeitraum vom 10. 

Oct. 1892 bis 30. September 93. D. K. Bl. 
1893. Big. z. Nr. 23. (Nr. 48 der Druck- 
sachen des Reichstages. 9. Leg.-Per. 11. 
Sess. 1893|94). Vergleiche K. J, 1893 S. 
237. 

— Drucksachen des Reichstages Nr. 89. 9 
Leg.-Per. 111 Sess. 1894 bis 95. Big. z. D. 
K. Bl. 1894 S. 106, 115. 

Deutsche Kolonien in Südwestafrika. 

Deutsch. Verk. Ztg. 1893 S. 47, 415. 
Deutsch-Südwestafrika. Brockhaus 

Conv.-Lex. 14. Afl. Bd. 5 S. 224 m. K. 

Bd. 10 S. 70. 
Dove, Dr. K. üeber das südliche Damara- 

land. V. G. E. Berlin 1893 S. 399. 
■— Mittheilnngen des, über das südliche 

Damaraland. D. K. Bl. 1894 S. 47. 

— Beiträge zur Geographie von Südwest- 
Afrika. P. M. 1894 S. 60, 100. 

Franc oi s, v. Bericht des Majors, über d. 
Lage in Südwest-Afrika. D. K. BL 1893 
S. 360. 

— Bericht über ein Gefecht der Schutztruppe 
mit den Witboois. D. K. Bl. 1893 Seite 
564. 

— Bericht über eine Bereisung der Kalahari. 
M. a. d. Seh. 1893 VI. S. 290. Vergleiche 

V. G. E. Berlin 1893 S. 475. — Astronom. 
Ortsbestimmungen des. Berechn. von Dr. 
Stochert ebenda S. 295. 

— Das Küstengebiet zwischen Tsoakhaub- 
mündung und Cap. Cross. M. a. d. Seh. 

1893 VI. S. 299. 
Geographische Erforschungen in 

aussereurop. Geb. Von Prf. Dr. F. Hahn 
Königsberg. Geog. Jahrb. Bd. XVI Seite 
342. 

German proteotorate in Namaqua- 
Damaraland, The, Tllustr. off. Hand* 
book of the Cape and South Africa. ed. 
by I. Noble, Cape Town 1893 p. 531. 

Hererolande, Zustände im, D. K. Bl. 

1894 S. 634. 

Hindorf , Dr. Bericht des, über den land- 
wirthschaftiiehen Werth Deutsch- Süd- 
Westafrikas. Denkschrift. Drucksachen 
des Reichstages Nr. 89. 9. Leg.-Per. 111. 
Sess. 1894|95. Big. z. D. K. Bl. 1894 S. 
121 ff. 140. 

Hoornkrans, Gefecht bei, D. K, Bl. 1893 
S. 422. Siehe Export 1893 Nr. 26 S. 404. 

— D. K. Z. 1893 S. 67, 89, 90. 108. 1894 S. 
17, 44. 

— Prise de, Rev. Franc. 1893. XV11, p. 520. 
Ka erger, Dr. K. Drei Tage in Südwest- 
afrika. D. K. Z. 1893 S. 150. 

— Buren, Engländer und Deutsche in Süd- 
afrika. Preuss. Jahrb. Bd. 77 Heft 3. 
Sonderabdruok. H. Walter, Berlin 1894. 

Kapstadt, Von, nach Kamerun. Reise- 
bericht S. M. Krz. „Falke". D. K. Bl. 
1893 S. 408. 

Keller, Das Rind und seine Formen in 
Afrika. Globus 1894, 66, S. 181. 

Khauashottentotten, Bestrafung des 
Häuptlings Andries Lambert der, und 
Friedensschi uss mit den Letzteren. Grün- 
dung von Stationen im Namalande. D. K. 
Bl. 1894 S. 319. 

Kleinschmidt, Miss, in Rehoboth, Hen- 
drik Wittbooi, zum Verständniss der 



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Südwest-Afrika. 



189 



Wirren. Globus 1894. 66, S. 148. Vergl. 

D. K. Z. 1894 S. 136. Allgem. Miss. Ztsch. 

1894 S. 526. 
Kolonialbesitz in Afrika. Aufsätze und 

Mittheilungen. Milit.-Wochenbl. 1894. Big. 

zu Nr. 92. Alphab. Sach- und Nam.- 

Verz. 11. S. 19. 
Kolonialpolitik. Kons. Handb. 2. Afl, 

S. 222. H. Walter. Berlin 1894. 
Koloniale Bundschau. D. K. Z. 1893 

S. 144, 154. 173. 1894 S. 11, 29, 44, 58, 69, 

86, 99, 124. 136, 148, 161. 171, 
Kubub, Ueber die Zerstörung von, Bericht 

des Herrn Herrmann. D. K. Z. 1894 Seite 

29. 

— Plünderung der landwirtschaftlichen 
Station, durch Hendrik Witbooi. D. K. 
Bl. 1894 S. 18. 

Lage, Zar, in Südwestafrika. D. K. Z. 
1894 S. 17, 103. 

Meineoke, G. Die Buren in Südafrika. 
(Aue der Reihe der Aufsätze: ..Deutsche 
Kolonialpolitik" XXX). D. Verk. Ztg. 

1893 S. 361. 

— Der Krieg in Südwestafrika. D. K. Z. 

1894 S. 61. 

Namalande, Gründung von Stationen im, 

D. K. Bl. 1894 S. 319. 
Naukluft, Gefecht bei, D. K. Z. 1894 S. 

148, 161, 171. 
Okahandya, Ueber einen Besuch des 

stellvertretenden Landeshauptmanns Maj. 

Leutwein in, D. K. Bl. 1894 S. 486. 
Otavigebiet. Siehe Pr.-Lt. v. Bülow. 
P a r t b c h , Dr. J. Die Schutzgebiete des 

Deutschen Reiches. Südwestafrika. S. 48 

D. Reimer, Berlin 1893. 
Paulitsohke, Ph. Fortschritte der geog. 

Forschungen und Reisen i. Jahie 1893. D. 

Rundschau f. Geg. und Stat. XVI, 1894 

Seite 558. 
Pfeil, Gf. J: Studien in Südwestafrika. 

D. K. Z. 1893 S. 95, 112. 

— Aeusserung über das Nama-Land. Mitth. 
d. K. K. Geg. Gesell. Wien 1893 S. 538. 

— South- West-Afri ca. English and German. 
(From an economical point of view). Geog. 
Journ. 1893 vol. 11 Nr. 1 p. 29 W. M. p. 31. 
Vgl. Bull. soo. g6g. Marseille XV11 1893 p. 

— Skizze von Südwestafrika. M. K. Tfl. 1. 
P. M. 1894 S. 1, 42. 

Sander, Dr. Mar. -Stabsarzt a. D., Bericht 
des, über die wirtschaftliche Lage des 
südwestafrikanischen Schutzgebietes im 
Jahre 1894. Denkschrift. Drucksachen d. 
Reichstages Nr. 89. 9. Leg.-Per. 111. Sess. 
1894195. Blge. z. D. K. Bl. 1894 S. 222, 
234, 242. 

Schinz. Prf. Dr. H. Die Vegetation des 
deutschen Schutzgebietes in Südwestafrika. 
K. J. 1893 S. 60. 

Schlimme Nachrichten aus Damara- 
land. Export 1893 Nr. 44 S. 670. 

Schreiber, Dr. A. Miss. Insp. Fünf 
Monate in Südafrika. Verlg. des Missions- 
hauses, Barmen 1894. 

Schwabe, Lt. Einiges über die Küste des 
südwestafrikanischen Schutzgebietes und 
den Verkehr an derselben. D. K. Z. 
1894 S. 165. 

Seidel, A. Die Lage in Deutsch-Südwest- 
afrika. D. K. Z. 1893 S. 107. 

— Zur Orthographie der Geogr. Eigennamen 
in Dentach-Namaland. D. K. Z. 1893 S. 
127. 

— Unser Bild. M. Dlustr. D. K. Z. 1894 S. 
120. Berichtigung S. 160. 

Stationen, Errichtung neuer, (siehe auch 
Namaland.) D. K. Bl. 1894 S. 236. 



Strantz, v. Die deutschen Schutzgebiete 
zu Beginn des Jahres 1893. öester. 
Monatsschrift für den Orient 1893 S. 25. 

— Die deutch-afrikanischen Schutzgebiete. 
Oester. Monatsschrift für den Orient 1894 
S. 35. 

SÜdnamaqualand, Aus, D. K. Bl. 1894 
S. 257. 

Südwestafrika. Aeusserungen eines in 
Südafrika lebenden Deutschen über die 
Verhältnisse im südwestafrikanischen 
Schutzgebiete. D. K. Bl. 1894 S. 324. 

Tsoakhaubmündung, Die, D. K. Bl. 
1894 S. 112, 236. 

Trognitz, Br. Landmesser. Nene Areal- 
bestimmung des Kontinentes Afrika. P. 
M. 1893 S. 220, 221. 

Viehe, Miss. Reise von, in das Kaokoge- 
biet. Bericht d. Rhn. Miss. 1894 Nr. 4 
S. 102. 

Vollmer, Edm. Was ist Lüderitzland 
werth? Koloniales A.-B.-C.-Buch. A, Sep. 
Abdr. aus Mittheilungen der Nachtigal- 
Gesellschaft 1894 Nr. 2, 3. Selbstverlag, 
Berlin 1894. 

Windhoek, Klein-Bericht des Dr. Dove. 
Ausland 1893 S. 383. 

— Eintreffen des Dr. Sander in, D. K. Bl. 
1894 S. 323. 

— Ein Besuch Samuel Mahareros in, 
Ebenda S. 114. 

— Die Bevölkerung von Gross- und 
Klein-Ebenda S. 114. 

— Ueber Gross- und Klein- Windhoek. Eben- 
da S. 636. 

Witboois, Siegreiches Gefecht d. Schutz- 
truppe mit den, D. K. BL 1893 S. 457. 
— Ueberfall von zwei Wagenzügen durch 
Hendrik Witbooi. ebenda S. 502. — Der 
Unterführer Samuel Izaak und die 
Witbooi-Krieger. ebenda S. 436. — Bericht 
d. Majors v. Francois über ein Gefecht 
der Schutztruppe mit den Witboois. eben- 
da S. 564. 

Witbooi, Kämpfe mit, D. K. Z. 1893 S. 
67, 88, 92, 108, 131, 144, 154, 165, 173. 1894 
S. 11, 29, 44, 58, 69, 86, 99, 124, 136, 148, 
161, 171. 

— Die Kämpfe gegen, D. K. Z. 1893 S. 88. 
1894 S. 164. 

— Ursprung der Kämpfe mit, D. K. Bl. 
1894 S. 454. 

— Kämpfe gegen die Witboois. ebenda S. 
148, 234, 375. 

— Ueber die letzten Kämpfe mit Hendrik 
Witbooi. Bericht des Majors Leutwein 
ebenda. Blge. zu Nr. 24. 

— Verluste der Schutztruppe, ebenda S. 636. 

— Plünderung der landwirtschaftlichen 
Station Kubub. ebenda S. 18. 

— Zusammentreffen des Majors v. Francois 
mit Major Leutwein. ebenda S. 289. 

— Major Leutweins Vorgehen, gegen, ebenda 
S. 428, 508. 

Zukunft, Die, von D. Südwestafrika. Ex- 
port 1894 S. 327. 



3. Handel. Schifffahrt. Statistik. 
Verkehr. Wirthschaftliches. 

Anbauversuche mit Nutzgewächsen. 

D. K. Bl. 1894 S. 46. 
Baumwolle in Südwestafrika. D. K. Bl. 

1894 S. 257. 
Bergbau. Denkschrift. Big. z. D. K. Bl. 

1894 S. 115. 
B o e r , Grf. Caprivi und der, Export 1893 

Nr. 25 S. 336. 



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190 



Südwest-Afrika. 



Boerenbesie'delung d deutsch. Schatz- 

geb. Export 1893 Nr. 24 S. 369. 
Bo eren in d. deutsch. Schntzgeb. Export 

1893 Nr. 28 S. 432. 

Denkschrift betreffend d. Zeitraum vom 1. 
October 1892 bis 30. September 1893. D. 
K. Bl. 1893. Big. z.Nr. 23. Viehzucht 
S. 17. Ackerbau S. 19. Bergbaus. 
22. Handel, Einfuhr, Ausfuhr. 
Verk ehr S. 23ff. Er* erbsgesell- 
schaftenS. 27 ff. (Nr. 48 der Druck- 
sachen d. Reichstags 9 Leg.-Perd. H Sees. 
1893J94V Vgl. K. J. 1893 S. 237 ff. 

— Drucksachen d. Reichstages Nr. 89 9 Leg. 
Perd. m Sess. 1894195. Bige. z. D. K. Bl. 

1894 S. 109, 111. 112. 

Deutsche Kol. - Gesell, f. Südwest- 
afrika. Geachäftsber. vom 1. April 1892 
- 31. März 1893. D. K. Bl. 1893 8. 456. - 
Vom 1. Apl. 1893. - 31. März 1894. ebenda 
1894. S. 556. 

Deutsche Siedelung im südwestafri- 
kanischen Schutzgebiet. M. K. D. E. Z. 
1894 S. 36. 

Dove, Dr. K., Bericht des, über die Be- 
eiedelungsfähigkeit von Deutsch - Süd- 
westafrika. Denkschrift. Drucksachen d. 
Reichstages Nr. 89. 9 Leg.-Perd. 111 Sess. 
1894|957lBlge. z. D. K. Bl. 1894. S. 207ff. 

Elter lein, A. v. Zur Frage des Vorkom- 
mens von Lagerstätten nutzbarer Minera- 
lien in Deutsch- Südwestafrika. Ausland 
1893. S. 481. 501, 520, 530, 548, 567. 

Frachtmengen der nach Deutsch-Süd- 
westafrika im Jahre 1893|94 von Hamburg 
abgegangenen Dampfer D. E. Bl. 1894 S. 659. 

Farmen, Verkauf von, D. K. Bl. 1894. S. 488. 
659. 

Gärtner, G. Deutsche Siedelung im süd- 
westafr. Schutzgebiete. D. E. Bl. 1894 S. 
96. 

Handel des deutschen Zollgebietes mit d. 
Schutzgebieten. Statist. Jahrb. f. d. D. R. 
1894 S. 188. 

— Hamburgs mit den Eolonien D. E. Bl. 1894 
S. 29. 

Hanseatische Land-Minen und 
Handelsgesellschaft f. Deutech-Süd- 
westafrika. D. E. Bl. 1893 S. 364. — Aus- 
zug aus den Statuten ebenda S. 399. 

Hauptniederlassungen und Zahl d. 
Europäer und Deutschen. Statits. Jahr, 
f. d, D. R. 1894 S. 196. 

H i n d o r f , Dr. Bericht des, über den land- 
wirthschaftlichen Werth Deutsch-Südwest- 
afrikas. Denkschrift. Drucksachen des 
Reichstages Nr. 89 9 Leg.-Per. III Sess. 
1894195. Blge. z. D. D. E. Bl. S. 121 ff., 
122 ff. 

— Die praktische Siedelungsthätigkeit. Aus 
dem Bericht Nr. 8. Denkschrift. Blge. z. 
D. E. Bl. 1894 S. 195. 

Hotel, Bau eines, in Windhoek. D. E. Bl, 

1893 S. 157. 
Eharaskhoma Exploring and Prospecting 

Syndicate Limited. D. E. Bl. 1893 S. 456? 
E olonistenfamilie, Aus dem Briefe 

einer nach Südwestafrika Übergesiedelten, 

D. E. Bl. 1894 S. 464. 

E u b u b. Siehe landw. Stat. u. D. E. Bl. 
1893-94. Inh.-Verz. 

— Aus dem Bericht d. D. E. f. S.W., Geog. 
Nachr. Basel 1894. X S. 346. 

— Zerstörung von, D. E. Z. 1894 S. 29. D. 

E. Bl. 1894S. 18. 
Landwirthschaftl. Station (Eu- 

bub). D. E. Bl. 1893 S. 85. 
Poststatistik. D.E.B1. 1893 Seite 579. 
Post- u. Telegraphenämter 1893. 

„Gott will es." 5 Jahrg. 1893 S. 26. 



Rindvieh, Schlachtgewicht des. D. E. 
Bl. 1893 S. 180. 

Sämereien, Sendung von, nach Süd- 
westafrika. D. E. Bl. 1894 S. 567. 

Sander, Dr. Mar.-Stabsarzt a. D., Be- 
richt des, über die wirtschaftliche Lage 
des südwestafrik. Schutzgebietes im Jahre 
1894. Denkschrift. Drucksachen d. Reichs- 
tages Nr. 89 9 Leg.-Perd. HI Sess. 1894195. 
Blge. z. D. E. Bl. 1894 S. 224 ff. 242, 



ar 



Schwabe, Lt. Einiges über die Eüste 
des südwest-afr. Schntzgeb. und den Ver- 
kehr an derselben. D. E. Z. 1894 Seite 
165. 

Specia 1-Ueb ersieht der Einfuhr, 
Ausfuhr und unmittelbaren Durchfuhr v. 
Waaren im Jahre 1892. Stat. d. D. R. N. 
F. Bd. 67 S. 252. 1893 Bd. 73 Seite 
294 

Statistisches. Goth. Geneolog. Hof- 
kalender 1894 S. 551. 

South West Africa Company. General- 
versammlung der. D. E. Bl. 1894. S. 113. 

Tsoaohanb- (Swakop-) Mündung, Die, 
Globus 1894, 65 S. 284. 

Ueb ersieht der Deutsehen u. Fremden, D. 
E. Z. 1894 S. 70. 

Üebersioht über die gesammte europä- 
ische Bevölkerung im Schutzgebiete, D. E. 
Bl. 1894 S. 192, 195. 

ürtheile von Sachverständigen üb. den 
landwirthschaftl. Werth. Denkschrift D. 
E. Bl. 1893 Big. z. Nr. 23 S. 19. 

VerkehrsNachrichten. D.E.B1. 1894 S. 

xn. 

Verordnung, betr. den Geldverkehr bei 
den öffentl. Eassen. D. E. Bl. 1893. S. 444. 

Verordnung des Kaiserlichen Landeshaupt- 
manns, betreffend den Schutz der Holz- 
bestände D. E. Bl. 1894 S. 598. 

Waarenverkehr.Statist.über den, zwischen 
Kapstadt u. Waldfisch-Bai im Jahre 1893. 
Denkschrift. Blge. z. D. E. Bl. 1894 S. 116. 

Weg everbesserungin Südwestafrika, D. 
E. Bl. 1894 S. 586. D. E. Z. 1894 S. 161. 

Windhoek, Durchgangsverkehr der Sta- 
tion, D. E. Bl. 1893 S. 255. 

4. Geologie. Hydrographie. Hygiene. 
Klimatologie. Meteorologie. 

Asterismus an Beryll, Über, aus D. 

Südw.-Afr. D. E. Bl. 1893 S. 294. 
Bartels, Beitrag zur Volksmedizin der 

Kaffern u. Hottentotten. Ztschf. f. Ethnol. 

Berlin 1893. Verh. S. (133). 
BIrincker, Ursprung des Pfeilgiftes der 

Buschmänner. Globus 1894, 66, S. 321. 
Denkschrift betr. d. Zeitraum vom 1. Oct. 

1892 - 30. Sept. 1893. D. E. Bl, 1893 Big. 
z. Nr. 23 S. 17, 24. (Nr. 48 der Drucksachen 
d. Reichstages 9 Leg.-Perd. n Sess. 1893[ 
94.) Vgl. E. J. 1893 S. 237, 246. 

— Drucksachen d. Reichstages Nr. 89 9 Leg.- 
Perd. HI Sess. 1894|95. Blge. z. D. E. Bl. 
1894 S. 107, 114, 115. 

Dove, Dr. E. Bericht des, D. E. Z. 1893, S. 
103. 

— Ueber meteorologische u. verwandte Be- 
obachtungen in Stidwestafrika. D. E. Z. 

1893 S. 124. 

— Mittheilungen über das südliche Damara- 
land. V. G. f. Erd. Berlin 1893 S. 399. 

— Beiträge zur Geographie von Südwest- 
Afrika. EUma d. Landes. P. M. 1894 S. 100. 
Vrgl. Mitth. d. E. E. Geg. Gesell. Wien 

1894 Nr 819 S 581 
Gesundheitlichen Verhältnisse, Ueber 



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Südwest-Afrika. 



191 



die, des Schutzgebietes. D. K. 81. 1894 

S. 454. 
Hindorf, Dr., Bericht des, über den land- 
wirtschaftlichen Werth Deutsch-Südwest- 

afrikas. Denkschrift. Drnoksachen des 

Reichstages Nr. 89. 9 Leg.-Perd. DI Sess. 

1894|95. Blge z. D. E. Bl. 1894 S. 123, 130, 

137. 
Kamerun bis Kapstadt, Von, (Kap Cross, 

Tswakhoub-Mündg.) Ans d. Reiseber. S. 

M. Krz. „Falke". A. d. H. 1893 S. 190, 278. 
Kapstadt nach Loanda, Von ; (Tswakhoub- 

Mündung). Ans d. Reiseber. S. M. Kbt. 

„Hyäne". A. d. H. 1893 S. 435. 
Klima, Das, in Deut seh- Süd westafrika. D. 

K. Bl. im S. 322. 
K limatologisches. Oeog. Jahrb. Bd. 

XV S. 464. 
Lazareth, Errichtung eines, in Windhoek. 

D. K. Bl. 1893 S. 462. 
Lungenseuche, Ueber den Verlauf der, 

D. K. Bl. 1894 S. 191. 

— Bekämpfung der, ebenda S. 634. 
Meteorologische Beobachtungen. D. K. 

Bl. 1893 S. 363. 
Meteorolog. Beobach., Deut. Uebersee., 

Walfischbay 1890 Heft V S. 37. 1891 

Heft VI S. 37. Deut. Seewarte, Hamburg 

1893(94. 
Regenfall in D. Südw.-Afr. D. K. Bl. 1893 

S. 255. 

— u. Klima in Deutsch Südwest-Afrika. 
V. G. E. Berlin 1893 S. 241, 530. 

Regen- u. Gewitterbeobachtungen in 

Deutsch-Südwestafrika. M. a. d. Seh. 1893 

VI S. 298. 
Reise von Kapstadt bis Kamerum. Aus 

dem Reiseber. S. M. Krz. „lalke". A. d. 

H. 1893 d. 278. 
Sander, Dr. Bericht des, aus Windhoek. 

D. K. Z. 1894 S. 86. 

— Mar. -Stabsarzt z. D., Bericht des, über 
die Wirtschaftliche Lage des südwest- 
afr. Schutzgebietes im Jahre 1894. Denk- 
schrift. Drucksachen des Reichstages Nr. 
89. 9 Leg.-Perid. in Sess. 1894|95.Blge. z. 
D. K. BL 1894 S. 218, 241, 246. 

Schenck, Dr. A. Gebirgsbau und Boden- 
gestaltnng von Deutsch -Südwestafrika. 
Vortr., geh. a. d. 10. dtsch. Geographentag. 
Stuttgart 1893. Sonderabdr. a. d. Verhandl. 
d. 10. Geographentages. D. Reimer, Berlin 
1893. 

Schwabe, Lt. Einiges über die Küste des 
südwest-afr. Schutzgeb. u. den Verkehr 
an derselben. D. K. Z. 1894 S. 165. 

Tswakhoub-Mündung. A. d. H. 1893 S. 
190. 278, 435 ff. 

Viehseuchen, Entsendung des Marine- 
Stabsarztes Dr. Sander behufs Studium 
der, in Südwestafr. D. K. Bl. 1893 S. 523. 

5. Mission. Schule. 

Bericht Üb. d. Arbeit auf unsern Miss.-Geb. 
vom Insp. Spiecker. Ber. d. Rhn. Miss. 
1894 Nr. 5 S. 136. 

— der Rhein. Mission. Barmen 1893|94. 
Denkschrift betr. d. Zeitraum voml. Oct. 

1892 — 30. Sept. 1893. D. K. Bl. 1893. Big. 
z. Nr. 23 S. 32. (Nr. 48 der Drucksachen d. 
Reichstages 9 Leg.-Perd. II Sess. 1893J94). 

— Drucksachen d. Reichstages Nr. 89 9 Leg. 
Perd. III Sess. 1894 1 95. Blge. z. D. K. Bl. 
1894 S. 109. 

Deutsche Schule in Windhoek. D. K. 

Z. 1894 S. 161. D. K. Bl. 1894 S. 586. 
Gott will es. Miss.-Bl. für Afrika. 1893|94. 

Siehe Inh.-Verz. 
Gundert, Dr. H. Die Evangel. Mission, 



Ihre Länder, Völker und Arbeiten. 3 Afl. 

Südwest-Afrika S. 102. 
Hereromission, Aus der, Ber. d. Rhn. 

Miss. 1894 Nr. 4 S. 101. 
Jahresbericht (64) d. Rhn. Miss. Gesell. 

B. Namaland S. 15. C. Hereroland S. 24 

D. Ovamboland S. 37. Barmen 1894. 
Kreuz u. Schwert. Miss.- u. Unterhalt.- 

Bl. 1893|94. Siehe lnh. d. einz. Nr. 
Missionen, Aus dem Bereiche der, D. K. 

Bl. 1894 S. VIII. 
Missions-Tidning för Finland. Helsing- 

fors. 
Nachrichten, Neuere, von der Mission. 

Rhein. Miss. Ber. 1894 S. 55. 
Nama-Mission, Aus der, Ber. d. Rhn. 

Miss. 1894 Nr. 1 S. 15. 
Ovambomission. Ber. d. Rhn. Miss. 1894 

Nr. 3. S. 72. 
Richter, Pfr. Die evangelischen, besonders 

deutschen Missionen in den Deutschen 

Schutzgebieten. Allgem. Miss. Ztschr. 1894 

S. 444. 
Rust, Miss. f. Ber. d. Rhn. Miss. 1894 

Nr. 8 S. 241. 
Schreiber, Dr. Miss. -Insp. Ueber seine 

Visitatiousreise. Ber. d. Rhn. Miss. 1894 

S. 299. Vergl. D. K. Z. 1894 S. 148. 

— Fünf Monate in Südafrika m. K. Vlg. d. 
Missionshauses, Barmen 1894. 

Schule, Deutsche, in Windhoek D. K. Bl. 

1894 S. 586. D. K. Z. 1894 S. 161. 
Seidel, A. Die Rheinische Mission in 

Deutsch -Süd westafrika im Jahre 1893. D. 

K. Z. 1894 S. 122. 
Statistisches (Verz. d. Miss. u. Stat.) 

Jahresbericht (64) der Rhn. Miss. Gesell. S. 

88, 93. 98, 113, 117. 
Wallroth, E. Die evangel. Missionsthätig- 

keit in den deutschen Schutzgebieten. 

Rundschau für 1892-93. K. J. 1&3 S. 83. 

— Evgl. Miss.-Thätigkeit. Rundschau für 
1893|94. K. J. 1894, VII S. 219. 



6. Authropologie. Ethnographie. 
Sprachen. 

Barthel, Dr. K . Völkerbewegungen auf der 
Südhälfte des afrik. Kontinents Mitth. 
Ver. f. Erdk. Leipzig 1893 S. 5. 

Berg-Damara, Vorstellung eines, durch 
Herrn G. Fritsch. Ztsch. f. Ethnolog. Ber- 
lin 1894 Verh. S. (79). 

Bondelzwarts, Von den, D.D. Bl. 1894 S. 
659. 

Brincker, P. H. Zur etymologischen Deu- 
tung des Namens „Ov-ambo". Globus 1894. 
66, S. 207. 

— Ursprung des Pfeilgiftes der Buschmänner. 
Globus 1894, 66 S. 321. 

Denkschrift, betr. d. Zeitraum vom 1. Oct. 
1892 - 30. Sept. 1893. D. K. Bl. 1893 Big. 
z. Nr. 23 S. 25. (Nr. 48 der Drucksachen d. 
Reichstages 9 Leg.-Perd. II Sess. 1893 1 94) 
Vrgl. K. J. 1893 S. 247. 

— Drucksachen d. Reichstages Nr. 89 9 Leg.- 
Perd. III Sess. 1894|95. Blge. z. D. K. Bl 
1894 S. 106. 

Hindorf, Dr., Bericht des, über den land- 
wirthschaftlichen Werth Deutsoh-Südwestaf- 
rikafl. Denkschrift. Drucksachen d. Reichs- 
tages Nr. 89. 9 Leg.-Perd. Hl Sess. 189495. 
Blge. z. D. K. Bl. 1894 S. 144, 153. 

Kaerger, Dr. K., Buren, Engländer und 
Deutsche in Südafrika. Sond.-Dr. a. Prenss. 
Jahrbücher Bd. 77 Heft 3. H. Walther, 
Berlin 1894. 

Meinecke, G. Die Buren in Afrika. (Aus 



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192 



Südwest- Afrika. 



der Reihe d. Aufsätze: Deutsche Kolonial- 
politik XXX). Deut. Verk.-Ztg. 1893 S. 361. 

Orlams von Bersaba, Von den, D. K. Bl. 
1894 S. 634. 

Sander, Dr. Mar.-Stabsarzt a. D., Bericht 
des, über die wirth schaftliche Lage des 
stidwestafr. Schutzgebietes im Jahre 1894. 
Denkschrift. Drucksachen d. Reichstages 
Nr. 89. 9 Leg.-Perd. III Sess. 1894195. Blge. 
z. D. E. Bl. 1894 S. 234 ff. 

Seidel, A. Völker und Sprachen in Deutsch- 
Südwestafrika. Globus 1893, 64, S. 77. 

7. Karten. 

Deutsch-Südwest Afrika. 1:12 000000. 
Brockhaus Conv.-Lex. 14 All. Bd. 10 S. 70. 
Bemrk. dazu. Bd. 5 S. 224. 

Farmländereien im Bezirk Windhoek. 
1 : 600000. D. E. Z. 1894 S. 36. Bemrk. da- 
zu ebenda S. 36. 

Frangois G. v., Karte der Reisen des 
Hauptm, im nördl. Damaraland u. znm 
Okavango 1891 bis 1892. 1 : 600000. M. a. d. 
Seh. 1894 Tfl. 1 u. 2. 

— Kartenblätter von Naosannabis, Gaus 
u. Gokhas. 1:300000. M. a. d. Soh. 1894 
Tfl. 3a-c. 

— Karte des südl. Theils von Deutsch-Süd- 
westafrika zwischen Gibeon-Rietfon- 
tein n. Warmbad. 1:600000. M. a. d. 
Seh. 1894 VII Tfl. 6. u. 7. 

— Die Küste von Deutsch -Südwestafrika 
zwischen Tsoakhaub-Mündung u. Cap 
Gross. 1 : 300000. M. a. d. Seh. 1894 Tfl. 8. 

Langhans, P.Joachim Grf. Pfeils Reise im 
deut.-engl. Grenzgebiet Südwestafrikas 1892 
Nach den Aufz. d. Reis , sowie m. Benutz, 
and. Quell. 1: 5O0000. Nebenkarte : Uebers. 
zu Grf. Pfeils Reise in D. S. W. Af. 1892 
1 : 500000. — 8 Höhenprofile — Querdurch- 
schnitt des Oranien-Fl. nach L. Dominicus. 
P. M. 1894 Tfl. 1. Bemk. dazu S. 11. 

Südwestafrikanisches Schutzgebiet Bl. 
1, 2, 3. 1 : 2000000. Langhans, Deutsch. 
Kol.-Atlas Nr. 15, 16, 17. J. Perthes, Gotha 
1894. 

Ost- Afrika. 

1. Abgrenzungen. Amtliches. Gesetze. 
Rechtsverhältnisse. Verfügungen. Ver- 
ordnungen. Verträge. 

Abgrenzung der deutschen und portu- 
giesischen Gebiete zwischen Mozambique 
uiid dem dentsch-ostafrikanischen Schutz- 
gebiete. D. D. Bl. 1894, S. 486. 

Abgrenzungen der Bezirke. D. E. Z. 
1894, S. 160. 

Abkommen zwischen der deutschen u. eng- 
lischen Regierung über die Festsetzung der 
Grenze zwischen dem Kilimandjaro u. 
der ostafr. Küste. D. £. Bl. 1893, S. 370. 

Allerhöchste Kabinets-Ordre, betr. 
die Kriegsdienst flagge. D. K. Bl. 1893, 
S. 427. 

Allerhöchste Verordnung, betreffend 
die Rechtsverhältnisse an unbeweglichen 
Sachen in Deutsch- Ostafrika (siehe auch 
Eigenthumserwerb) D. K. Bl. 1894 S. 389. 

Anglo-Congo arrangement. w. m. Geog. 
Journ. IV 1894, p. 54. 

Anglo-German Boundary. Siehe G. S. 
Smith. 

Bauabtheilung, Bericht der, vom 1. Jan. 



bis 1. Aug. 1894. Denkschrift. Blge. z. D. 
K. Bl. 1894, S. 73. 

Bauthätigkeit des Gouvernements D. K. 
Bl. 1894. S. 276. 

Bornhaupt, Ohr. v. Die 'deutschen Be- 
strebungen an der Somaliküste u. das 
engl.-ital. Abkou men vom 5. Mai 1894. 
Denkschrift im Auftrage d. D. Kol.-Gesell. 
bearbeitet, m. K. Berlin 1894. 

Delimitation anglo - allemande; Rev. 
Franc. 1893 XVIII, p. 188, 427. 

Delimitation (Portugal). Rev. Franc. l804 
y I v xi 633 

Denkschrift. D. K. Bl. 1893. Big. z. Nr. 23 
(Nr. 48 der Drucksachen d. Reichstages 9. 
Leg.-Per. II. Sess. 1893)94) S. 1, 5/8, 12. 
Anlage 1 u. 4. Vgl. K. J. 1893, S. 211, 216. 

Denkschrift. Drucksachen des Reichs- 
tages No. 89. 9. Leg.-Per. in. Sess. 189495. 
Blge. z. D. K. B. 1894, S. 12, 14, 73. 

Deutsch - englisches Abkommen über 
die Grenze zwischen dem KilimaNdjaro 
u. d. Küste. V. G. E. Berlin 1893, S. 404. 

Deutsch- Ostafrika. Brockhaus' Kon- 
Lex. 14. Aufl. 1892, Bd. 5, S. 221. 

Eintheilung der Stationen u. s. w. in 
Jurisdiktionsbezirke. D.K.B1. 1894. S. 495. 

Ermordung des Dr. Lent und des Dr. 
Kretschmer am Kilimandjaro. D. K. Bl. 
1894 S. 571, 622. 

Ernennung von Beisitzern der Kaiser- 
lichen Gerichte für Deutsch-Ostafrika, D. 
K. Bl. 1894, S. 99, 445. 

Etat und die Denkschriften, Der, 
D. K. Z. 1893, S. 164. 

Etat der Schutzgebiete für das Jahr 1894195. 
Stat. Jahrb. f. d. D. R. 1894. S. 196. 

Festsetzung der Grenze, zwischen dem 
Kilimandjaro u. der ostafr. Küste, Ab- 
kommen zwischen der deutschen und eng- 
lischen Regierung über die, vom 25. Juli 

1893. D. K. Bl. 1893, S. 370. Vergl. Blue- 
book, C. 7203 Treaty Series No. 14, 1893. 
M. 5Kart.-Skizz. London 1893. 

Gouvernements -Befehl desKaiserllchen 
Gouverneurs, betr. Annahme der Zwei- 
Rupienstücke bei den öffentlichen Kassen. 
D. K. Bl. 1894, S. 251. 

Grundbuch, Vermessungen zur Ein- 
richtung eines, D. K. Bl. 1893, S. 429. 

Kettler, J. J. Ein deutsch-portugiesischer 
Zwischenfall. Afr. Nachrichten, Weimar 
1894 No. 18, S. 151. 

Kilima-Ndscharo- Abgrenzung, Vertrag 
über die Deutsoh-Engl. D. Rundsch. f. 
Geg. u. St. Wien XV, S. 576. 

Kilimandjaro, Zur Lage am, nach der 
Expedition des Obersten Freiherrn von 
Schele, D. K. Bl. 1894. S. 64. 

Lentu. Kretschmer, Ermordung der deut- 
schen Naturforscher, D. K. Bl. 1894 S. 571, 
622. 

Maercker, Pr.-Lt. Kriegführung in Ost- 
Afrika. . Vortrag geh. i. d. milit. Gesell, z. 
Berlin 15. Novb. 1893. Militair-Wochenbl. 

1894. Beiheft 6, S. 149. 

Heinecke, G. Die deutschen Kolonien. 
K. J. 1893, S. 216. Schutztrupne. 

Hilitairstationon, Die, im Innern von 
Deutsch-Ostafrika „Gott will es". 5. Jahrg. 
1893, S. 134. 

Neubauten in Ostafrika (siehe auch Bau- 
thätigkeit). D. K. Bl. 1894, S. 188. 

Personalien. Goth. Geneolog. Hofkalen- 
der 1894, S. 526. D. K. Bl. 1893J94. 

Ravenstein, E. G. The recent territorial 
arrangements in Africa. w. m. Geog. Journ. 
1894 vol. IV. pag. 54. 



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Ost- Afrika. 



193 



Rechtspflege, D. K.B1. 1893, S. 104, 486. 
Uebersicht d. Geschäfte 1892, S. 487, Blge. 
zu No. 22 — dasselbe für 1893 ebenda 1894 
S. 139, 144. 

Runderlass des Kaiserlichen Gouverneurs 
an sämmtliehe Innenstationen, betreffend 
Erhebung einer Natural -Abgabe, D. 
K. Bl. .1894, S. 2. 

des Kaiserlichen Gouverneurs, betr. das 

Führender Reiohskriegsflagge und 
Reichs dienstflagge (siehe auch Kriegs- 
flagge) D. K. Bl. 1894, S. 2. 

des Kaiserlichen Gouverneurs an sämmt- 
liehe Bezirksämter und die Stationen 
Mpwapwa, Kilossa, Kisaki, Ma- 
sinde und Mosohi, betreffend eine ge- 
nauere Begrenzung der einzelnen Bezirks- 
ämter und Innenstationen, D. K. Bl. 1894, S.3. 

des Kaiserlichen Gouverneurs an alle 

Bezirksämter, Bezirksnebenämter und Sta- 
tionen, betreffend Festsetzung der Gren- 
zen der einzelnen Bezirke, D. K. Bl. 1894, 
S. 565. 

Schutzerklärung, Begrenzung, Flächen- 
inhalt. Statist. Jahrb. f. d. D. R. 1894, 
S. 194. 

Schutztruppe, Berechnung der Kriegs- 
dienstzeit. D. K. Bl. 1893, S. 214, 215. 
(Siehe S. 2). — Abänderungen der Organ.- 
Bestimmung. S. 241. — Rangliste des 
Offlz.-Korps S. 557. -~ Vertheilung der 
Schutz- undPolizeitruppe am 30. Sept. 1893, 
Blge. zu No. 22. 

Führung der Kriegsflagge seitens der, 

D. K. Bl. 1894. S. 2. 

— Organisatorische Bestimmungen für die 
Kaiserliche Schutztruppe in Deutsch-Ost- 
Alrika. D. K. Bl. 1894, S. 1. 

Abänderungen der organisatorischen 

Bestimmungen für die, D. K. Bl. 1894, S. 
266, 400. 

Bestimmungen über Bekleidung und 

Ausrüstung eines Zahlmeisters der, D. 
K. Bl. 1894, S. 266. 

Krankenlöhnung an Mannschaften der, 

D. K. Bl. 1894. S. 250. 

Verordnung , betr. Anrechnung eines 

Kriegsjahres für die an den Gefechten im 
Jahre 1893 betheiligten Deutschen, D. K. 
Bl. 1894, S. 417. 

Vertheilung der Schutz- und Polizei- 
truppe am 31. Juli 1894. D. K. BL 1894, S. 
472. Vergl. D. K. Z. 1894, S. 147. 

Impfungen bei der. Sanitätsberichte 

u. Generalsanitätsbericht. Siehe ; 4. Becker. 

üniformirung. Brockhaus' Kon.- 

Lex. 14. Aufl. 1892, Bd. 5, S. 221. M. Dl. 222. 

Die Deutsche, in Ost-Afrika und die 

Deutsche Marine. Nebst Mitth. über Organ., 
Stärke u. s. w. Nach amtl. Quellen zu- 
sammengestellt. M. Tfln. M. Ruhl, Leipzig. 

Smith, CS., oonsul, The Anglo- 
German boundary in East Equatorial Afnca. 
Proceedings of tue Brit. commission. 1892. 
W. m. Geog. Journ. 1894 vol. IV, nag. 424. 

Stationen, üeber die Bauthätigkeit in 
den, D. K. Bl. 1894, S. 276. (Siehe auch 
unter Dar-es-Saläm, Kilünandjaro, Kilwa, 
Moschi, Tabora, Tanga.) 

Tunghibai (Kap Delgado) Abgrenzung, 
D. K.-B1. 1894 S. 486. 

Verfügung des Reichskanzlers, betreffend 
Doppelrechnung der Dienstzeit der in den 
Schutzgebieten von Kamerun, Togo und 
Deutsch - Ostafrika angestellten Landes- 
beamten, D. K. Bl. 1894, S. 249. 

Verordnung des Kaiserlichen Konsuls in 
Sansibar, betr. die Ein- und Ausfuhr, so- 
wie den Handel mit Feuerwaffen und 
Koloniales Jahrbuch 1895. 



Munition innerhalb des brit. Protekt. 

Sansibar. D. K. Bl. 1893, S. 397. 
d. Kaiserl. Gouv., betr. das Verbot 

der Einfnhr u. des Umlaufs d. Mombassa- 

Rupie. D. K. Bl. 1893, S. 486. 
Ergänzungs-, in derVerordn., betr. 

Führung der Reichsflagge, D. K. Bl. 

1893, S. 444. 

des Kaiserlichen Gouverneurs, betr. 

Erhebung einer Erbschaftssteuer und 
die Regelung von Nachlässen Farbiger, D. 
K. Bl. 1894, S. 41. 

des Kaiserlichen Gouverneurs, betr. 

den Ausschank und den Verkauf geistiger 
Getränke, D. K. Bl. 1894, S. 203. 

betr. die Rechtsverhältnisse der 

Landesbeamten in Deutsch-Ostafrika, D. K 
Bl. 1894, S. 220. 

des Kaiserlichen Gouverneurs , betr, 

Eigenthumserwerb an Grundstücken 
vom 1. September 1891 (siehe auch Grund 
eigenthum) D. K. Bl. 1894, S. 250. 

des Kaiserlichen Gouverneurs , betr, 

die Enteignung von Grundeigen 
thum, D. K. Bl. 1894, S. 270. 

des Kaiserlichen Gouverneurs , betr, 

Abänderung und Ergänzung der Ver- 
ordnung vom 9. Juli 1892 über die Ein- 
führung von Feuerwaffen, D. K. Bl 

1894, S. 418. 

des Kaiserlichen Gouverneurs , betr. 

Verbot der Bereituug von Tembo (Palm- 
wein), D. K. Bl. 1894, S. 525. 

Verwaltung, Ein englisches ürtheil über 
die, von Deutsch-Ostafrika. D. K. Bl. 1894, 
S. 340. 

und Rechtspflege in Deutsch-Ost- 

Afrika, D. K. Bl. 1894, S. 144. 

2. Erforschungen. Fauna. Flora. 
Landeskunde. Reisen. 

A d a m e t z , Dr. L. Das Watussi - Rind. 
Baumann, durch Massailand, S. 351. 

Afrique Orientale allemande. 
Exploration. Rev. Franc. 1893. XVII, p. 
38, 82, 128, 275, 372, 570. 1894 XVIH. 
p. 569. XIX. p. 762. (table de mat.) 

A m b r o n n , Dr. L. Die Resultate der 
geog. Ortsbest., welche von Herrn Komp.- 
Ftihr. Ramsay auf der Exped. nach dem 
Nyassasee u. zurück 1893194 ausgeführt 
wurden. M. a. d. Seh. 1894, VII., S. 235. 

Angelvy, G. La cöte Orientale de P Afrique. 
Bull. soc. geg. comm. Bordeaux 1894. 
p. 157. 

ABmussen, P. Die Entdeckung der Nil- 
quellen. Mit Nachtr. : Aus 0. Baumann's 
Werk: „Durch Massailand zur Nilquelle" 
D. Geog.Bl. Bremen VEI. Heft 2. S. 144. 

Ax, Ueber den Heldentod des Lt., im Ge- 
fecht von Moschi. D. K.-Bl. 1893, S. 492. 

Baumann, Dr. 0. Durch Deutsch 
Massai-Land und zur Quelle des Kagera- 
Nil. Vortrag geh. 24. 11. 93 in der Gpqg. 
Gesell. Jena. Mitth. Geog.-G. Jena 1893 XII, 
S. 160. 

— Die kartographischen Ergebnisse der 
Massai-Expedition des deutschen Anti- 
sklaverei-Komites. Mit Ergänzung durch 
die Aufnahmen von Dr. G. A. Fischer, Pr.-Lt. 
Werther u. Kpt. Spring u. unter Mitwir- 
kung von Dr. B. Hassenstein u. Dr. L. Ara- 
bronn. M. K. 1 : 600000. 4 Bl. P. M. Er- 
gänzungsheft No. 111. . J. Perthes, Gotha 
1894. 

— Reise im Quellgebiet des Nil. V. G. E. 
Berlin 1893, S. 174, 365. 

13 



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194 



Ost-Afrika. 



— Nachrichten von, D. Bandseh. f. Geog. u. 
St. Wien XV S. 141, 234, 330. 

— Yom Tanganyika nach Tabora. Ans einem 
Bericht. „Gott will es". 1803, S. 180, 212. 

— Exped. dn Dr. Bull Soc. royl. belg. 
d. geog. XVn. 1893, p. 289. 

— Durch Massailand zur Nilquelle. Reisen 
und Forschungen der Mass. -Exped. d. D. 
Antiskl.-Komite in den Jahren 1891-93. 
M. 1 Orig.-Karte (1 : 1500000) und ülustr. 
nach Photogr. u. Skizzen d. Verf. D. Reimer, 

' Berlin 1894. Siehe Globus 1894, 65, S. 1, 
385. D. Rundsch. f. Geog. u. Stat. XVI, 
1894, S. 504. Geog. Joura. London vol. IT 
1894, pag. 246. 

Becker, Past. Die in den drei lotsten 
Jahren neu angefangenen Missionen der 
Brüdergemeine. Der Missions- Freund, 
Berlin 1894, S. 145, 161. 

B e y r i o h , G. Land u. Leute u. die bis- 
herige deutsche Entwicklung in Ost- Afrika. 
Y. Jahresber. der Geog.-Ges eil. Greifswald 
1890J93, S. 163. 

Borne, Dr. Georg v. d. üeber seine 
viermonatliche Reise in Deutseh-Ostafrika, 
und zwar in üsaramo, ükami, Nguru 
und üseguha. Vortrag geh. Ver. f. Erd- 
kunde. Halle 14. 11. 94. V. G. E. Berlin 
1894, S. 557. 

Bothmer, Lt. v. , Bericht des, über die 
Erstürmung der Haupttembe des Wagogo- 
Häuptling Masenta. D. K.-B1. 1893, S. 249. 

Brix Förster, Afrikanische Nachrichten. 
Ausland 1893, S. 612. 

— ..Graf Götzens Entdeckungen in Ruanda 
(Äquatorial Afrika) Globus 1894, 66 No. 23, 

8. 368. 

B u m i 1 1 e r , Dr. Das Livingstone-Gebirge. 
(Neue Forsch, d. Deut. Antiskl.-Ezped. a. 
Nyassa-See 2) P. M. 1893, S. 213. Vergl. 
V. G.E. Berlin 1893, S. 40. 

— Erläuterungen zu: Originalkarte des Nord- 
Ost-Ufers d. Nyassa-Sees von Mal. H. v. 
Wissmann. P. M. 1893, S. 213. 

Gomite de l'Afrique Francaise, 
Bull, du, (Notioes diverses.) III. 1893, No. 1, 

S, 14, No. 2 p. 12, .No. 3 p. 7, No. 4 p. 8, 
o. 5, p. 11, No. 6 p. 17, No. 10 p. 15, IV. 
1894 p. 103. 124, 157, 181. 222. 

Gourmont, R. de, Heuachreckenplage 
und Hungersnot in Ost-Afrika. »Gott will 
es." 1894, Heft 10, S. 289. 

Danckelman, Prf. Dr. Frh. v. Bemer- 
kungen zur Skizze des Geb. zwischen Bu- 
koba u. d. Ikimba-See v. Komp.-Führ. 
Herrmann. M. a. d. Seh. 1893, VI, S. 303. 

— - Die geographische Lage von Tabora. 
(Nach Vermessungen von J. Rinder- 
mann) Z. G. E. Berlin 1893, S. 305. 

De de, L. lettre de mr., Tabora -ün- 
yanyembe. Cpt. rend. Soc. de Geog. Paris 
1893, p. 441. - Voyage de, p. 380 ff. (Ujtfi). 

D e h e r i n , H. Le dernier voyage d'Emin- 
Paoha. a. o. Rev. gen. des sciences pu- 
res et appliquees. Paris 1894. No. 10, 
p.382. 

Denkschrift. D. K.-BI. 1893, Blg.z. No. 23. 
(No. 48 der Drucksachen d. Reichstages, 

9. Leg.-Perd. II,Sess. 1893 1 94.) Vergl. K.-J. 
1893, S. 211. 

Denkschrift. Drucksachen d. Reichs- 
tags So. 89. 9. Leg.-Perd. IH. Sess. 1894(95. 
Beilage «. D. K.-Bl. 1894, S. 1, 15, 76, 

De utsch -Ostafrika, Brockhaus' Kon. - 
Lex. 14. Aufl. 1892, Bd. 5, S. 220 ff. M. K. 

Dörfer u. Städtein Deutsch-Ostafrika, 
„Gott will es", 1893, S. 281. 

Emin Pascha, Nachrichten über, D. 
Rundsch. f. Geog. u. St. Wien XV. 1893. 



S. 285, 331, 381, 475, 575. — Ein Schreiben 
E. P.'s ebenda XVI 1894, S 241. 

— K. J. 1893. S. 236. 

— Die Wahrheit über, Mitth. d. K. K. Geog. 
Gesell. Wien 1893, S. 616. 

— Zum Tode, D. K.-B1. 1893, S. 275. — üeber 
das Schicksal . . ebenda S. 388. — Die 
Tochter . . ebenda S. 410. — Die letzten 
Tagebuchblatter, ebenda S. 560. — Nach- 
richten über seinen Tod. V. G. E. Berlin 

1893, S. 363, 404 - Bull. d. Soc. royl. belg. 
d. geog. XVII, 1893 p. 288, 598. — Le Mouv. 
Geog. Bruxelles X. 1893, j>. 51. 

E n gier, A. Ueber die Flora des Gebirgs- 
landes von üsambara auf Grund der von 
Herrn Karl Holst daselbst gemachten 
Sammlungen. Sep.- Abdruck aus Bot. Jahrb. 
XVIII Heft 1 und 2. W. Engelmann, 
Leipzig 1893. Vergl. D. K. Bl. 1893 S. 359. 

— üeb. die Gliederung der Vegetation v. 
Üsambara u. der angrenz. Gebiete. (Aus: 
Abhandig. d. prenss. Akad. d. Wiss.) In 
Korn, bei G. Reimer, Berlin 1894. 

— Ueber die wichtigsten Ergebnisse der 
neuern botanischen Forschungen im tro- 
pischen Afrika, insbesondere in Ost- Afrika. 
P. M. 1894. S. 203, 234. Siehe Nachtrag. 

Erforschung, Wissenschaftliche, d. Schutz- 
gebietes, D. K. Bl. 1894, S. 308. 

Expedition du Dr. O. Baumann 
dans les territoires situes entre le Victoria- 
Nyanza et le Tanganyika. L'Afrique 
expl. et civl. 1893 p. 91. — Retour du Dr. 
O. Baumann a Pangani p. 180. 

Falkenhorst, C. Jung-Deutschland in 
Afrika. Kolon. Erzählungen f. Jung u. 
Alt. 8 Bde. Alb. Köhler, Verlag-Oont. 
Leipzig 1894. 

Fitzner, Rud. Die Erschliessung des 
abflusslosen Gebietes von Deutsch -.Ost- 
Afrika. Das Neue Ausland 1894, S. 451, 467. 

F onck, Lt. Bericht über meinen Marsch 
Mpwapwa -Ugogo -Ussandaui -Irangi -Uassi- 
Ufiome - Ombugwe - Mangati -Irangi- Burungi- 
Ügogo-Mpwapwa. M. a. d. Seh. 1894, VII, 
S. 291. 

Fromm, L t, z. S. , Ber. des, üeber eine 
Rekognoscirungsfahrt nach dem Rufigi, D. 
K. BL 1893, S. 291. 

Geographische Erforschungen in 
aussereurop. Geb. Von Prf. Dr. F. Hahn. 
Königsberg. Geog. Jahrb. Bd. XVI, S. 330. 

Götzen, A. Grf. v. Briefl. Mitth. über 
seine Reise in Ost-Afrika. V. G. E. Berlin 

1894, N. 6 S. 342, N. U S. 476. 

— Expedition des Grafen v. D. K. Bl. 1894, 
S. 575, D. K. Z. 1894. S. 161. 

— Siehe Ruanda. 

Haberlandt, Dr. M. Aus Deutsch-Ost- 
Afrika, Oesterr. Monatsschr. f. d. Orient. 
1894, S. 69. 

Handel, Bilder aus, M. Illnstr. D. K. Z. 
1894, S. 38. 

Herrmann, Lt. Bericht über die Lage 
der Stationen Bukoba u. Mwansa. D. K. Bl. 

1893, S. 194, 419. 

— Bericht über die Reise von Bukoba zum 
Urigisee. D. K. Bl. 1893, S. 196. 

— Bericht des, aus Bukoba, über im Octob. 
u. Novbr. stattgehabte Gefechte. D. K. 
Bl. 1893, S. 197. 

Heuschreckenplage, D. K. Bl. 1894, S. 
406, 423, 447. 489, 660. 

Holst, G. Tanga. Ein Bild aus Deutsch- 
Ost-Afrika M. 111. Berlin, Das Neue Blatt 

1894, Nr. 27. S. 428. 

Insekten, Ueber, aus Deutsch- Ost- 
Afrika. Baumann, Durch Massailand u. s. 
w., S. 323 ff. 



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Ost-Afrika. 



195 



Johannes, Bericht des Komp. -Führ., über 
einen Kriegszag gegen den Rombostamm 
nnd die Matseharileute, D. K. Bl. 1894, S. 
403, «22. 

Kavirondo, Von der wissenschaftlichen 
Expedition Oskar Neumann b aus dem nörd- 
lichen, im Norden des Victoria-Nyansa 
(siehe auch Nenmann) D.K.B1.1894. 8.421. 

Keller, Das Rind u. seine Formen in Afrika. 
Globus 1884, 66. S. 181. 

Kiepert, D r. R. Begleitworte zur Karte 
der Nyassa-Expedition. M. a. d. Seh. 1804. 
VII. S. 296. 

Kilimandjaro, Die Exped. des Kaiserl. 
Gouvern. Oberst. Frhr. v. Schele. D. K. Bl. 

1893, S. 419. 433, 449, 490. 

— Wissensohfü. Station am, D. K. Bl. 1893. 
S. 321, 536. Vergl. V. G. E. Berlin 1893, 
S. 529. Globus 1894, 65. S. 56. D. K. Bl. 

1894, S. 143, 280, 503. Siehe Lent. 
Kilima-Ndscharo, Brookhaus, Conv.- 

Lex. 14. Afi., Bd. 10, S. 334. M. K. ebenda. 

K i 1 w a , Kämpfe bei, D. K. Bl. 1894, S. 5/2. 621. 

K i n g a n i , Der, von der Mündung bis zur 
Mafisifähre. Bemerk, z. Karte; M. 
a. d. Seh. 1893 VI. S.-303. 

K o e n i k e F. Die von Herrn Dr. F. Stuhl- 
mann in Ost-Afrika gesammelten Hydrach- 
niden des Hamburger Naturhistorischen 
Museums. Mit 3 Tafeln. Jahrb. d. Ham- 
burg. Wissensch. Anstalt, Bd. X, 2. Lucas 
Gräfe & Sillem, Hamburg 1893. 

K ö r n i c k e , Dr. F. Kulturpflanzen, gesam- 
melt v. Dr. O. Baumann. Baumano, durch 
Massalland u. 8. w. S. 295. 

Kohl, Franz Fried r. Hymenopteren 
von Herrn Dr. F. Stuhlmann in Ost-Afrika, 
gesamm. Jahrb. d. Hamburg, wissensch. 
Anstalt. Bd. X, 2 m. 1 Tfl. Lucas Gräfe & 
Sillem, Hamburg 1893. 

Kolonialbesitz in Afrika. Auf- 
sätze u. Mittheilungen. Milit.-WochenbL 
1894. Blge. zu Nr. 92. Alphab, Sach- u. 
Nam.-Verz. II, S. 19. 

Kolonialpolitik. Kons. Handb. 2. Aflg. 
S. 225. H. Walther, Berlin 1894. 

Koloniale Rundschau. D.K.Z.1893.S 
143, 156, 174. 1894 S. 12. 28, 43, 59, 70, 85 
100, 123, 134, 147, 160, 171. 

Kuirenga, Hauptstadt der Wahehe , D, 
K. Bl. 1894. S. 621. 

Kwamba. Siehe Lt. Storch. 

Langheld, Von der Deutschen Mil.-Stat. 
Neuwied auf der Insel Ukerewe im Victoria- 
Nyanza. „Gott will es a 1894, S. 186. 

— Siehe Victoria-Nyansa. 

L e n t , D r. K. Ein Ausflug nach Tawöta. (Aus 
seinem Tagebuch) D. K. Z. 1893 S. 165. 

— Bericht über die wissensch. Stat. am Ki- 
lima-Ndjaro. M. a. d. Seh. 1894 VII, S. 61. 

— Bericht über seine topograph. Aufnahmen 
am Kilima-Ndjaro. M. a. d. Seh. 1894, VII, 
S. 243. 

— Aus dem Tagebuch des, D. K. Z. 1894, S. 
38, 67, 168. 

— Tagebuch-Berichte der Kilimandjaro- Sta- 
tion. Herausgeb. v. d. Deutschen Kolonial- 
Gesellschaft Heft 1—7. C. Heymanns Ver- 
lag, Berlin 1894. 

LeRoy, Msgr. Auf dem Kilima-Ndseharo . 
(Aus dem Reiseber.) Kath. Miss. 1893, S. 
142, 167, 187, 210, 230, 253, 255. m. Dl. u. K. 

— Von Sansibar zum Kilimandscharo. Reise- 
bericht, Kreuz u. Schwert 2. Jahrg. 1894, 
S. 198, 226. 

— Au Kilima-Ndjaro. De Soye, Paris. 
Leue, Komp.-Führ., Bericht des, über die 

Exped. nach Mhonda. D. K. Bl. 1893, S. 
246. Vergl. „Gott will es" 1893. S. 389. 
Lieder, G. Beobachtungen auf der Ubena- 



Nyassa-Exped. vom 11. Novb. 1893 bis 30. 
März 1894. M. a. d. Seh. 1894, VII, S. 271. 

— Zur Kenntniss der Karawanenwege im süd- 
lichen Theile des ostafrik. Sohutsgeb. M. 
a. d. Seh. 1894 VII, S. 277. 

Livingstone- Gebirge, Das, in Deutsch- 
Ost-Afrika. Mitth. d. geog. Gesell. Jena 
XII, 1893. S. 27. 

Lugard, Gpt. F. D., The rise of our East 
Anicau Empire early before in Nyassa- 
land and Uganda. 2 vols. W. illustr. a. 
maps. W. Blackwood & Sons, London 1893. 

Märu, Aus der Landschaft, Bericht d. 
Kompagnieführers Johannes. D. K. Bl. 1894. 

Mafiti,' Unter den, „Gott will es tt 1893, 
S. 575. 

— Gefecht mit den, bei Behobeho. D. K. Bl. 
1894, S. 65. 

Marangustation, Die, amKilima-Ndsoharo 
M. 111. „Gott will es* 1894, S. 156. 

Matsoharileute, Kriegszng gegen die, 
siehe Kilimandjaro. 

Maturabi, Das Hinterland von Samanga 
u. d. Landschaft Mohoro. D. K. Bl. 1893. 
S, 493. 

Mayr, Dr. G. Formiciden von Herrn Dr. F. 
Stuhlmann in Ost-Afrika, gesamm. Jahrb. 
d. Hamburg. Wissensch. Anst. Bd. X, 2. 
Lucas Gräfe & Sillem, Hamburg 1893. 

Merensky, A. Konde-Land und Kon de- 
Volk in Deutsch-Ost-Afrika anf Grund 
eigener Beobachtungen. V. G. E. Berlin 
1893, S. 385. Vergl. Geog. Journ. London 1893 
vol. II, p. 321 w. m. 

Meinecke, G. Die deutschen Kolonien. 
K. J. 1893, S. 211 Küstengebiet, 212 Ugogo- 
u. Wahehe- Geb., 214 Tabora, 215 Victona- 
Nyanza, 231 Kilimandsoharo-Geb. 

— Tanga. Mit Karte. D. K. Z. 1894 S. 140. 

— Pangani. Mit Karte. D. K. Z. 1894 S. 154. 
Meyer, Lt. d. R., Bericht des, über seine 

Exped. nach Kawirondo. D. K. Bl. 1883, 
S. 517. Vergl. V. G. E. Berlin 1893, S. 474. 

Meyer, Dr. H. Ostafrikanische Gletscher- 
fahrten. Die Ersteigg. des Kilimandscharo 
u. s. w. Neue kleinere Ausgabe. M. 2 K. 
20 Tfl. u. 19 Txtb. Duncker & Humblot, 
Leipzig 1893. 

Mhonda, siehe Leue. 

Mohoro, siehe Matumbi. 

Moschi, Reise des Dr. Volkens nach, D. 
K. Bl. 1894 S. 308. 

Neumann's Zoolog. Reise in Deutsch-Ost- 
afrika. Globus 1893, 64 S. 184, 1894, 66 S. 
180, 292. 

— Nachrichten von der Reise O. Neumanns 
(siehe auch Kavirondo) D. K. Bl. 1894 S. 
125, 503. 

N o n do a (Kanjenje), Erstürmung der Haupt- 
tembe des Salt. Sinjanfaro, in, D. K. 
Bl. 1893 S. 491. 

Nyassasee, Expedition des Lieutenants 
Fromm zum, D. K. Bl. 1894 S. 305. 

— Bericht über die Expeditionen des Kaiser- 
lichen Gouverneurs in das Gebiet des 
Rnfidji und Ulanga, am Nyassasee 
und in das Hinterland von Kilwa, D. K. 
Bl. 1894 S. 124, 187, 224. 

Ort mann. Die Korallenriffe von Dar-es- 

Salam. Zoolog. Jahrb. Abth. f. Systematik, 

Bd. 6 S. 631. Siehe Globus 1893, 63, S. 

399. 
Pagen steoher. Dr. A. Lepidopteren ges. 

in Ost-Afrika 1888)89 von Dr F. Stuhlmann. 

Jahrb. d. Hamburg. Wissensch. Anst. Bd. 

X, 2. Lucas Gräfe & Sillem Hamburg 1893. 
Part s oh, Dr. J. Die Schutzgebiete des 

Deutschen Reiches. Ostafrika. S. 25. D. 

Reimer, Berlin 1893. 

13* 



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196 



Ost- Afrika. 



Pangani, Verhältnisse in, D. K. Bl. 1893 

S. 905. 
Paulitschke, Ph. Fortsohritte der geog. 

Forschungen u. Reisen im Jahre 1893. D. 

Rundsch. f. Geg. u. Stat. XVI 1894 S. 550. 
Peters, Dr. C, Das Kilima-Ndscharo-Gebiet 

in Ostafrika. Nordd. Allg. Ztg. Vergl. 

„Gott will es." 1893 S. 523. 
Pfeffer, Dr. G. Ostafrikanische Reptilien 

und Amphibien, gesammelt von Herrn Dr. 

Fr. Stuhl mann im Jahre 1888 und 1889. 

Mit 2 Tafeln Abbildungen. Jahrb. d. 

Hamburg. Wiesen seh. Anstalt. Bd. X, 2. 

Lucas Gräfe & Sillem, Hamburg 1893. 

— Ostafrikanisohe Fische ges. v. Herrn Dr. 
F. Stuhlmann im Jahre 1888 n. 1889. m. 3 
Tfl. Jahrb. d. Hamburg. Wissensch. Anstalt. 
Bd. X. 2. Lucas Gräfe & Sillem, Hamburg 

1893- « , w . 

Prag e r. M. Kap t. Von der Wissmannschen 

Seeen-Exped. D. K. Z. 1894 S. 106. 

Prince, Kompag. -Führ., Geschichte 
der Magwangwara nach Erzählung des 
Arab. Raschid bin Masaud u. des Fussi, 
Bruders des vor drei Jahr, verst. Sultans 
der Magwangwara Mharuli. M. a. d. Seh. 
1894, VH S. 213. 

Ramsay.Hptm. Geogr. Ortsbestimg. von 
der Route von Dar-es-Salam nach Kisaki. 
Berech, von Dr. L. Ambronn. M. a. d. Seh. 
1894 VH S. 71. — Resultate derselben ; eben- 
da S. 78- 

Höhenmessungen in Deutsch- Ostafrika. 

M. a. d. Seh7l894, VII S. 232. 

Reiohard, P. Dr. Emin Pascha ein Vor- 
kämpfer der Kultur im Innern Afrikas. 
Mit Orig.-Abbildg. v. R. Hellgrewe. 2. Afl. 
0. Spamer, Leipzig 1894. 

Reiohenow, Dr. A, Die von Herrn Dr. Fr. 
Stuhlmann in Ostafrika gesammelten 
Vögel. Jahrb. d. Hamburg. Wissensch. 
Anstalt. Bd. X, 2. Lucas Gräfe & Sillem, 
Hamburg 1893. 

— Die Vögel Deutsch -Ost -Afrikas, Mit üb. 
100 in den Text gedr. schwarz u. färb. 
Abbild., nach der Natur gez. v. A. Held. 
(Aus: Deutsch-Ost-Afrika HI Bd.) D Reimer, 
Berlin 1894. 

Richelmann, Hptm. G. Erlebnisse u. 

Eindrücke aus Ostafrika. Vortg. geh. in d. 

Geg. Gesell. Jena 3. Debr. 1883. Mitth. d. 

Geg. Gesell. Jena XU 1893 S. 165. 
Rindermann, J. Die Station Bukoba. D. 

K. Z. 1893 S. 101. 

— Arbeiten in Deutsch-Ostafrika. Mitt. d. 
K. K. Geg. Gesell. Wien 1893 S. 672. 

— Astronomische Bestimmungen auf dem 
Wege nach Tabora und von Tabora nach 
dem Victoria Nyanza im Jahre 1892. Be- 
rech, v. G. Will, M. a. d. Seh. VII 1894 
S. 66. 

Rode v., Ber. des Bezirksamtmanns, über 
seine Betheiligung an dem Zuge des Ober- 
führers Frh. v. Manteuffel. D. K. Bl. 1893 
S. 375. Vergl. Nacht. -Gesell. 1893 Nr. 7, 8. 

Rombostamm, Kriegszug gegen den, 
siehe unter Kilimandjaro u. Warombo. 

Routenaufnahmen, -"die Ramsayschen, 
während der Expedition des Gouverneurs 
zwischen der Küste von Bagamoyo bis 
Lindi und dem Nyassasee. D. K. Bl 1894 
S. 424. 

Ruanda, Expedition des Grafen v. Götzen 
zur Erforschung des, D. K. Bl. 1894. S. 372. 

Rufigi siehe Lt. z. S. Fromm, 
ammlungen, Naturwissenschaftliche, des 
Dr. Stuhlmann und Oskar Neumann (siehe 
auch unter zoologische Gegenstände) D. 
K. Bl. 1894 S. 406, 448. 



— 1 von der Emin Pascha Exped. Deut. 

Rundsch. f. Geog. u. t. Wien XV, S. 188. 
Sohele, Frh. v. Bericht des Kaisl. Gouv. 

über eine beabsichtigte Expedition in das 

Gebiet der Wabena'am ob. Ulanga. D. 

K. Bl. 1893 S. 536. 

— Berichte .des Kaisl. Gouv. üb. eine In- 
spektionsreise desselb. naeh dem südlichen 
TheUe des Schutzgebiets. D. K. Bl. 1893 
S. 560. 

— Exped. des' Oberst, siehe .Kilimandjaro. — 
Wahehe. 

Schloifer, Lt. Vortg. über seine Reise 
zum Viktoria-See. Geh. in d. Geg. Ges. 
Hamburg 4. Oct. 1894. V. G. E. Berlin 1894 
Nr. 8, S. 497. 

Schmidt, Rochus, Der südliche Grenz- 
distrikt Deutsch -Östarikas. D. K. Z. 
1893 S. 138. 

Schweinitz, Grf. Bericht über eine Fahrt 
auf dem Kagera. D. K. Bl. 1893 S. 154. 
Vergl. „Gott will es" 1893 S. 186. 

— Die Kaiserlichen Stationen Bukoba u. 
Muansa. D. K. Z. 1893 S. 121. 

— Deutsch-Ostafrika i n Krieg und Frieden. 
M. K. !H. Walther, Berlin 1894. Siehe D. 
K. Z. 1894 S. 81. 

Schynse, Pater, Astron. Breitenbestim- 
mungen auf seiner letzten Reise im Jahre 
1891. M. a. d. Seh. 1894, Vn S. 2Ö0. 

Sigl. Siehe Tabora. 

Spring' a, Capt. u. Lt. Meyer's Arbeiten 
am Victoria Nyansa. Mitth. K. K. G. G. 
Wien 1894 S. 74. 

Storch, Lt. Ber. des, über ein Gefecht bei 
Kwamba. D. K. Bl. 1893 S. 310. 

Strantz, v. Die deutschen Schutzgebiete 
zu Beginn d. Jahres 1893. Oesterr. Monats- 
schrift f. d. Orient 1893 S. 46. 

— Die deutsch-afrikanischen Schutzgebiete. 
Oesterr. Monatssch. f. d. Orient 1894 S. 37. 

Stuhlmann, F. Zoologische Ergebnisse 
einer in den Jahren 1888-90 m. Unter- 
stützung d. Kg. Akad. d. Wissenschaften 
zu Berlin in die Küstengebiete v. Ost-Afrika 
unternommenen Reise. 1 Bd. (Zusammen- 
gest. aus dem Jahrb. der hambg. wissensch. 
Anst.) m. 2 Holzschn. u. 16 Tfl. D. Reimer 
fHoefer & Vohsen) Berlin 1893. 

— Mit Emin Pascha ins Herz von Afrika. 
Ein Reisebericht von Dr. Emin in seinem 
Auftrage geschildert. Im amtliehen Auf- 
trage d. Kol.-Abth. d. Ausw. Amts heraus- 
gegeben. Mit 2 Karten von Dr. R. Kiepert 
und Dr. Stuhlmann und vielen Illustrati- 
onen von W. Kuhnert, Satt erlin u. A. 2 
Thette in 1 Band. D. Reimer, Berlin 1894. 

-- Neue Ausreise nach v Deutsch-Ost- Afrika. 
V. G. E. Berlin 1893 S 474. 

— Bericht] über eine Reise im Hinterlande 
von Bagamoyo, in Ukami u. Uluguru. M. 
a. d. Seh. 1&4, VII S. 282. 

— Forschungsreisen in Usaram o. M. a. d. 
Seh. 1894, VII S. 225. 

— Bericht über die wissenschaftl. Erforschung 
des Schutzgeb. vom 1. Juli 1893 ~ 3a Juni 
1894. Denkschrift. Blge. z. D. K. Bl. 1894 
S. 76. 

Stur an v, Dr/R. .Ueber die Molluskenfeuna 

Centralafrikas Baumann, Durch Massailand 

u. s. w. S. 297. 
Sturtz, J. u. J. Wangemann. Land und 
i Leute in Deutsoh-06t- Afrika. In 83 photogr. 

Orig.-Aufhahm. 2. Auflage. E. S. Mittler & 

Sohn, Berlin 1894. 
Tabora, Schriftwechsel des Gouvern. v. 

Deutsch-Ostafr. mit dem Wali von, über 

die dortigen Verhältnisse. D. K. Bl. 1893 

S. 225. 
- Ber. d. Lt. Prince über den Rückmarsch 



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Ost- Afrika. 



197 



der Tabora-Exped. vom 5. Feb. — 18. April 
1893. D. E. Bl. 1893 S. 266. 

— Bericht des Chefs der Station Tabora Slgl 
vom 30. September 1893. D. E. Bl. 1894. S. 6. 

— Bericht des Stationschefs Sigl in Tabora 
über einen Streifzug gegen den Häuptling 
Eandi. D. E. Bl. 1894 S. 206. 

Tiedemann, v. Pr. Lt. üeber die deutsche 
Emin Pascha-Expedition. V. Jahresb. d. 
Geog. Gesell. Greifswald 1890|93 S. 83. 

Tomquist, Dr. Alex. Fragmente einer 
Oxfordfauna von Mtaru in Deutsch- Ostafrika 
nach dem von Dr. Stnhlmann gesam. Ma- 
terial. Jahrb. d. flambg wissensch. Anstalt. 
Bd. X, 2 m. 3 Tfl. Lucas Gräfe & Sillem, 
Hamburg 1893. 

Trognitz, Br. Landmesser. Neue Areal- 
bestimmung des Kontinentes Afrika. P. H. 
1893 S. 220, 221. 

üdega, Ushirombo,. Ans, Brf. d. P. Lombard. 
„Gott will es* 1893 S. 59 vergl. D. E. Bl. 

1893 S. 94. 

Uhl, G. Emin Pascha und die deutschen 
Besitzungen in Ost-Afrika. G. Uhl, Leip- 
zig 1894. 

Ujiji, Die grosse Düngergrube, Globus 1894, 
65 S. 184. 

ülugurugebirge, Ueber das, Bericht 
des Dr. Stnhlmann D. E. Bl. 1894 S. 651. 

Victoria-Nyansa, Expedition des Korn- 

Sagnieführers Langheld am, D.K.B1.1894. 
. 14 — Bericht über seine Thätigkeit 
am, ebenda S. 124. 
Victoria-Sees, Expeditionen am Südende 

des, D. E. Bl. 1893 S. 406. 
Yolkens, Expedition zum Ügueno-Gebirge. 
V. G. E. Berlin 1893 S. 529. 

— Bericht über seine Thätigkeit am Kilima- 
Ndjaro. Sept. 1893. M. a. d. Seh. 1894 YII 
S. 57. 

— Bericht von der Kilim. Stat. über die Aus- 
sichten tropischer Kulturen. D. E. Bl. 

1894 S. 143. 

Waben a — Siehe Frh. v. Schele. 

W a h e h e, Bericht des Lieutenants Halliersch 
über einen Zusammenstoße mit den, und 
Wagogos D. E. Bl. 1894 S. 232. - Gefecht 
bei Ujansi, ebenda S. 504. — Einnahme 
von Euirenga, der Hauptstadt der Wa- 
hehe, ebenda 8. 621. 

Warombo, Ueber die Bestrafung der, D. 
E. Bl. 1894 S. 403, 622. 

Wert her, Lt. a. D. Rückmarsch vom Vic- 
toria Nyanza nach Bagamoyo. .D. E. Z. 
1893 S. 121. 

— Die Erschliessung des Innern Deutsch- 
Ostafrikas. D. E. Z. 1894 S. 2. 

— C. Waldemar, Pr. Lt. Zum Victoria 
Nyanza. Eine Antisklaverei-Expedition u. 
Forschungsreise. Mit Illustr. v. R. Hell- 
grewe u. 1 Karte v. Dr. Hassenstein 
sowie einem Anhang: „Das Eisukuma." 
Eine grammat. Skizze v. A. Seidel. Ger- 
gonne & Cie., Berlin 1894. 

Wiener, J., Forstassessor, Aus dem 
Tagebuch des, D. E. Z. 1894 S. 21. 

Wi ss mann, H. v. Die Nordostküste des 
Nyassa-See8.(NeueForsch.d.DentschenAnti- 
sklv.-Exped. a. Nyassa-See. l) P. M. 1893 
S. 212 m. E. Tfl. 14. 

— Von der Exped. d. Major v., D. E. Bl. 
1893 S. 354, 434, 452, 492, 537. 

— Exped. zum Tanganyika. V. G. E. Berlin 
1893 S. 405. 

— A. d. Bericht üb. die Seeen-Exped. an d. 
Antiskl-Eomitee. „Gott will es." 1893 S. 207. 

— Le Mai. v., Bull. d. sog. royl. belg. d. 
geog. XVII, 1893 p. 289. 

Zoologisoher Gegenstände, Sammlung, 



(siehe auch unter Sammlungen) D. E. Bl. 
1894 S. 340. 



3. Handel. Schifffahrt. Statistik. 
Verkehr. Wirthschaftliches. 

Arbeiter Verhältnisse. Bericht über die 

zur Plantagenarbeit eingeführten asiatischen 

Enlis. D. E. Bl. 1894. S. 67. 
Auslegung von Tonnen im südlichen Theile 

des Mafia-Eanals. D. E. Bl. 1894 S. 329. 
Baumann, Dr. O. Europäische Siedelungen 

in Ostafrika. D. E. Z. 1894 S. 79. 

— Der wirtschaftliche Werth des Landes. 
Durch Massailand u. s. w. S. 240 

Baumwollenkultur. D. E. Bl. 1894. S. 
447. 

Beamte und Wirtschaftspolitik. D. 
E. Z. 1894 S. 63. Siehe ; Eaerger, Zur 
Landfrage in Ostafrika, ebenda S. 122. 

Bevölkerung, Die, von Deutsch-Ostafrika. 

D. E. Bl. 1894 S. 106. 
Bevölkerung im Schutzgebiete. „Gott 

will es. u 1893 S. 36. 
Bewässerungsanlage, künstliche.. D. 

E. Bl. 1894 S. 68. 

Brehme, Oberstabsarzt Dr., Bericht über 
das Kulturland des Eilima-Ndjaro u. 
dessen klimatische u. gesundheitliche Ver- 
hältnisse M. a. d. Seh. 1894 VII S. 106. 

Conradt, L. Mannigfaltiges. Plantagen- 
wirthschaft in Ostafrika. Nord. AUg. Ztg. 
1893. Sonntags-Beilage Nr. 27. 

Dampfer, Einstellung der deutschen Ost- 
afrika — , Export 1894 S. 633. 

Derema, Von der Plantage, D. E. Bl. 1893 
S. 455. 

Denkschrift, D. E. Bl. Blge. z. Nr. 23. S. 
6 ff. 10 ff. (Nr. 48 der Drucksachen d. Reichs- 
tages 9 Leg.-Per. H Sess. 1893(94). Vrgl. 
E. J. 1893 S. 237 ff. u. Anlage 2 n. 3. 

— Drucksachen des Reichstages Nr. 89. 9. 
Leg.-Perd. m Sess. 1894|95. Beiige. z. D. 
E. Bl. 1894 S. 1. 5, 10. 19, 68, 71. 

Deutsch-Ostafrika. Brockhaus Eon- 

Lex. 14. Afl. 1892 Bd. 5 S. 221 ff. 
Deutsch-Ostafr. Gesell., Jahresbericht 

der. für 1892. D. E. Bl. 1893 S. 319; für 

1893 ebenda 1894 S. 317, 
Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft 

Brockhaus' Eon.-Lex. 14. Afl. 1892 Bd. 5 

S. 223. 
Eisenbahn, Tanga-Eorogwe. D. E. Bl. 

1893 S. 21. Vgl. V. G. E. Berlin 1893 S. 
530. D. E. Z. 1894 S. 134. 

Eisenbahn zum Victoriasee, Project 

einer. Mitth. E. E. Geg. Gesell. Wien 1893 

S. 435. 
Eisenbahngesellschaft für Deutsoh- 

Ostafrika, Deut. Verk.-Ztg. 1893 S. 444. 

— Eisenbahnen in Ostafrika. Ebenda S. 

31. 
Eisenbahn siehe Usambara-Linle. 
Elefanten, gezähmte. D. E. Bl. 1894, S. 

68. 
Elfenbein- Ausfuhr im Rechnungsjahr 

1892|93. D. E. Bl. 1893 S. 403. Siehe 

Mitth. E. E. Geg. Gesell. Wien 1893 S. 

616. D. E. Z. 1894 S. 123. 

— Nachweisung der, aus Deutsch-Ostafrika 
im Rechnungsjahre 1893 1 94. D. E. Bl. 1894 
S. 401. 

Grundbesitzes, Regelung des, D. E. Bl. 

1894 S. 252. 

Hafenordnung für den Hafen vonDar-es- 
Salam. D. E. Bl. 1894 S. 180. 

Handel der deutschen Schutzgebiete. Ein- 
fuhr, Ausfuhr. Stat. Jahrb. f. d. D. R. 
1894 S. 197. 



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198 



Ost-Afrika. 



Handel des deutschen Zollgebietes mit den 
Schatzgebieten. Statist. Jahrb. f. d. D. B. 
1894 S. 198. 

— Hamburgs mit den Kolonien. D. K. Bl. 
1894 S. 27, 29. 

Handelshäuser, Verzeichniss der in Ost- 
afrika ansässigen deutschen, D. K. Bl. 1894 
S. 585. 

Handels- u. Zollverhältnisse, Jahres- 
bericht über, für die Zeit vom 1. Juli 1893 
bis 80. Juni 1894. Denkschrift. Druck- 
sachen d. Reichstages Nr. 89. 9 Leg.-Perd. 
III Sess. 1894|95. Beilg. zum D. K. Bl. 1894 
S. 68. 

Hauptniederlassungen und Zahl der 
Europäer und Deutschen. Statist. Jahrb. 
f. d. D. E. 1894 S. 196. 

Holst, C. Der Landbau der Eingeborenen 
von TJsambara. (Bearb. v. 0. Warburg.) 
D. K. Z. 1893 S. 113, 128. 

— Kautschukgewinnung im Digolande hinter 
Tanga. D. K. Z. 1894 S. 81. 

— Die Fabrikation von Schnupftabak im 
I)igolande hinter Tanga. D. K. Z. 1894 S. 

Import deutscher Waaren. D. K. Bl. 1894 
S. 373. 

Kaerger, Dr. ix. Die künstliche Bewässe- 
rung in den wärmeren Erdstrichen und 
ihre Anwendbarkeit in Deutsch-Ostafrika. 
Ein Beitrag zur Kolonisationslehre. Ger- 
gonne & Com., Berlin 1893. 

— Zur Landfrage in Ostafrika. D. K. Z. 
1894 S. 122. 

— Die Kolon. Handelsstatistik u. der Rück- 
gang von Produktion u. Handel in DeutBch- 
Östafrika. K. J. 1894 VU S. 145. 

Kilima- N dscharo - Bahn. Brockhaus 
Kon.-Lex. 14. An. 1894 Bd. 10 S, 334. 

Kilimandjaro. Ueber die bisherige 
Verbindung des, mit der Küste. D. K. 
Bl. 1894 S. 478. 

Kilimandj arogebiete s, Vorschläge 
des Dr. Lent z. Verbesserung der Verbindung 
des, mit der Küste, (mit Karte). D. K. 
Bl. 1894 S. 599, 630, 653. 

Körnicke, Dr. F. Kulturpflanzen, ge- 
sammelt von Dr. 0. Baumann. Baumann, 
durch Hassailand u. s. w. S. 295. 

Koloniale Rundschau. D. K. Z. 1894. 
S. 71, 85, 123, 134, 147, 148. 

K r e n k e , G. Die erste deutsche Kolonial- 
bahn. Afr. Kachrichten Kr. 17. Weimar. 

Krüger, Forstassessor. Wald u. Kulturver- 
hältnisse in D. Oet-Afr. D. K. Bl. 1894 
S. 623. 

Kultur-, nicht Militärpolitik in 
Ostafrika. D. K. Z. 1894 S. 163. 

Landfragen in Ostafrika. K J. 1893 S. 
122. 

Landverhältnisse in Ost- Afrika. Deut. 
Verk.-Zeitung 1893 S. 197. 

Landwirthschaft in Deutsch-Ostafrika 
(vergl, auch wissenschaftliche Kilimand- 
jarostatfon). D. K. Bl. 1894 S. 145. 

Lent, Dr. K. Tagebuch-Berichte der Kili- 
mandj aro-Station. Herausgeb. v. d. Deut. 
Kol. Gesell. Heft 1—7. G. Heymanns Vlg. 
Berlin 1894, 

Leuchtfeuer an der deutsch-ostafrikani- 
schen Küste. D. K. Bl. 1894 S. 664. 

Lewa, Plantage. D. K. Bl. 1894 S. 253. 

Lieder, G. Zur Kenntniss der Karawanen- 
wege im südlichen Theil des ostafrikan. 
Schutzgeb. M. a. d. Seh. 1894 S. 277. 

Maulbeeranpflanzungen in Deutsch- 
Ostafrika. D. K. Bl. 1894 S. 188. 

Meineoke, G. Die deutschen Kolonien. 
K. J. 1893, S. 216 Deutsch-ostafrikanische 
Eisenb. -Gesell. (Usambara- Linie), Post- 



und Telegr. 217 Münzwesen. 219 Ein- u' 
Ausfuhr. 220 Zollwesen. 223 Handelsver- 
hältnisse. 224 Plantagenwirthschaft. 229 
Deutsche Ost-Afr. Linie. (Dampfer). 235 
Etat. 

— KultürpolitikinOstafrikaHI.u.IV. Zueker- 
verhältnisse am Pangani. D. K. Z. 1893 S. 
137, 193. 

— Wissraann's Arbeit, D. K.-Z. 1893. S. 136. 

— Die landwirtschaftliche Station Buloa. 
K. J. 1894, Vit S. 1. 

— Plantagenbetrieb in Usambara. M. K. D. 
K. Z. 1894 S. 5. 

— Zur ostafrikanischen Wirtschaftspolitik. 
D. K. Z. 1894 S. 26. 

Koetling, Dr. F. Die Zähmung afrikani- 
scher Elefanten. Berl. Tagbl. 1893 Kr. 
634. 

Kyassa, Der, und seine Bedeutung für 
Deutschland. Export 1893 Kr. 32 S. 491. 

Ostafrika-Linie, Statistik d. deutsch., 
für 1893. D. K. Bl. 1894 S. 518. 

Perlfischerei, Verpachtung der, an der 
Süd-Küste des Schutzgeb. D. K. Bl. 1893, 
S. 365. 

Pesa-Kurs. D. K. Bl. 1893 S. 455. 

Pflanzen u. Sämereien, Bericht des zum 
Ankauf von, nach Sansibar entsandten 
Forstass. Krüger. D. K. Bl. 1893 S. 409. 

Plantagenbau im Hinterlande v. Pangani 
D. K. Bl. 1894 S. 210. 

Plantagenbau am Rufldschi. Globus 1894 
65, S. 120. 

Plantagenbetrieb in TJsambara. M. K. 
D. K. Z. 1894 S. 5. 

Post, Deutsche, in Ostafrika. Deutsche 
Verk.-Ztg. 1893 S. 135, 318, 410, 474, 478. 

Post. Jahresbericht. Denkschrift. Beil. z. 
D. K. Bl. 1894. S. 71. 

Post-Packetbeförderung nach Ostafr. 
D. K. Bl. 1893 S. 349. 

Poststatistik. D. K. Bl. 1893 S. 579. 

Post- und Telegraphenämt er 1893. 
„Gott will es u . 1893 S. 26. 

Post- und Telegraphenverkehr. 
D. K. Bl. 1893. Big. zu Kr. 22. 

Postverkehr. D. K. Bl. 1894 S. 134, 153, 
187, 519, 613. 

Postverkehr, Vereinbarung, betreffend 
den, nach den Innenstationen. D. K. Bl. 
1894 S. 181. 

Richelmann, G. Die Nutzbarmachung 
Deutsch-Ostafrikas. Betrachtungen u. Er- 
wägungen. Creutz'sche Verlagsbuchhand- 
lung in Magdeburg, 1894. 

R o m b o, Ueber die Möglichkeit einer Be- 
siedelung der Landschaft, bezw. U s o h i r i 
östlich von Marangu im Kilim.-Geb. 
D. K. Bl. 1893 S. 435. 

Schweinitz, Grf. v. Das Trägerpersonal 
der Karawanen. D. K. Z. 1894 S. 18. 

Sieben, F. M. Ueber die Aussichten von 
tropischen Kulturen in Ost-Afrika u. Ken- 
Guinea. K. J. 1893 S. 1. 

S i m b a 8 i, Anlage einer Thalsperre u. Be- 
wässerung, am, D. K. Bl. 1894 S. 253. 

Spezial-Ueb ersieht der Einfuhr, 
Ausfuhr u. unmittelbaren Durchfuhr von 
Waaren im Jahre 1882. Stat. d. Deut. Reiches 
K. F. Bd, 67 S. 257. 1883 Bd. 73 S. 299. 

Statistik des ausw. Handels für 
das H— IV. Vierteljahr des Kalenderjahres 
1892. Einfuhr D. K. Bl. 1893 S. 328. Das- 
selbe Ausfuhr S. 340. - Dasselbe für 1893, 
ebenda 1894 S. 526. 

Statistisches Goth. Genealog. Hof kalen der 
1894. S. 551. 

Tanga. Entwickelung dieser Stadt und 
Umgebung D. K. Bl. 1894 S. 14. 



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Ost-Afrika. 



199 



Tanganyika, Karawanenweg zwischen 

Nyassa and, D. K. Bl. 1894 S. 547. 
Telegraphenbau, Erlebnisse beim, in Ost- 

afrika. Deut. Verk.-Ztg. 1893 S. 258, 268, 

334 344. 
T h e'e k u 1 1 u r. Siehe Allem. 3. Hartwig, 

Theekultur in Natal. 
üebersioht d. ausw. Handel? im Deutsch- 

Ostafr.-Sohutzgeb. für das Kalenderjahr 

1893. D. K. Bl. 1894 S. 526. Vrgl. D. Hand. 

Aren. 1894 I S. 932. 
Usambara-Linie, Geschäftsbericht der, 

D.K.BU893S. 561. 

— Eisenbahn, Die, Globus 1894, «6, S. 148. 

— Eisenbahnlinie*). K.B1. 1894 S. 372,607. 

— Kaffeebau-Gesellschaft. D. K. Bl. 
1893 S. 320, 427, 469, 470. 

— Niederlassung von Pflanzern. D. K. Bl. 

1893 S 538. 

Vanillen-Ernte in Ostafrika. D. K. Bl. 

1894 S. 585, 609. 
Verkehrsmittel in Ostafrika. Bericht 

des Dr. Lent D. K. BL 1894 S. 549, 575, 653. 

Verkehrs-Nachrichten. D. K. Bl. 1893 
S. X. 1894 S. XII. 

Verord. d. Kalsl. Gouv. betr. die Aus- 
übung der Perlenfischerei. D. K. Bl. 

1893 S.485. 

Wald- und Kulturverhältnisse in 
Deutsch - Ostafrika. Von Forstassessor 
Krüger D. K. Bl. 1894 S. 623. 

Warburg,O.Die Kulturpflanzen Usambaras. 
M. a. d. Seh. 1894 VII S. 131. 

Wegebau. Vorschläge des Dr. Lent zur 
Verbindung des Kilimandjaro mit der Küste 
D. K. Bl. 1894 S. 599, 630, 653. 

Werth und Entwicklungsfähigkeit der Ko- 
lonie Deutsch- Ostafrika (Bericht des Kai- 
serlichen Gouverneurs) D. K. Bl. 1894 S. 230. 

Wert her, Pr. Lt. Die Erschliessung des 
'Innern Deutsch-Ostafrikas. <D, K. Z. 1894 
S. 2. 

Wirtschaftspolitik, Zur Ostafrikani- 
schen. D. K. Z. 1894 S. 26. 

Zollämter, Verzeichnis» der, D. K. Bl. 1894 
S 372 

Zollamt, Neben-, MoaD. K. Bl. 1893 S. 96. 

Zolleinnahmen D. K. Bl. 1893 S. 3, 53, 
105. 171, 220. 284, 348, 396, 430, 516, 534. — 

1894 S. 42, 63. 182, 205, 250, 366, 419, 446, 
471, 496. 567, 619. 

Zoll- u. sonstige Einnahmen in 
Deutsch-Ostafrika in den Rechnungs- 
jahren 1892|93 u. 1893|94. D. Hand. Arch. 
1894 1 S. 932. 

Zollkreuzers, Verschiffung des ersten, 
nach Ostafrika D. K. Bl. 1894 S. 54. 

Zollverordnung. Verordnung, betreffend 
Abänderung der, D. K. Bl. 1894. S. 270,566. 
Vergl. D. H. Ar. 1894 I S. 650, 962. 

Zuckerindustrie. Die, Siehe Allgm. 3. 
Kaerger, Zuckerind, in Natal. 

Zuckerrohr, lieber Anbau und Verwerthung 
des, am unteren Pangani. D. K. Bl. 1893 
S. 521. 

Zuokersyndikat für Ostafrika. D. K. Bl. 
1894 S. 296. 

4. Geologie. Hydrographie. Hygiene. 
Klimatologie. Meteorologie. 

Becker, Dr. Chefarzt d. Kaisl. Schutztr. 
Sanitätsbericht über das Deutsch -Ostafr. 
Schutzgeb. für die Zeit vom 1. Juli 1893 
bis 90. Juni 1894. Denkschrift. Drucksachen 
d. Reichstages Nr. 89 9 Leg.-Perd. III Sess. 
1894|95 Beilage zum D. K. Bl. 1894 S. 25* 
— Generalsanitätsbericht für das Rapport- 
jahr 1893|94 ebenda S. 30. 



— Bericht des Oberarztes über Impfungen 
im Winter 1893)94 D. K. Bl. 189C S. 338. 

— über die im Berichtsjahre 1893 1 94 bei der 
Kaiserlichen Schutztrappe vorgekommenen 
Impfungen ebenda S. 485. 

Brehme, Oberstabsarzt Dr., Bericht 
über das Kulturland des Kilima-Ndjaro und 
dessen klimatische und gesundheitliche 
Verhältnisse. M. a. d. Seh. 1894 VH 
S. 106. 

Denkschrift. Drucksachen des Reichs- 
tages Nr. 89. 9. Leg.-Perd. HI Sess. 1894195. 
Blge. z. D. K.-B1. 1894 S. 5. 25, 30, 78, 79. 

Deutsch-Ostafrika. Brockhaus 7 Kon.- 
Lex. 14. Afl. 1892 Bd. 5 J. 220. 

Erdbeben in Deutsch-Ostafrika. D. K.-Bl. 

1893 S. 388. 

F e 1 k i n , R. W. The Ethnology and Climato- 
logy of Central Africa. Sonderabdr. aus 
d. Proceed. of the R. Physical Soo. Edin- 
burgh, Bd. XI 1891—92 m. 5 Karten. 

Futterer, K. Beiträge zur Kenntniss des 
Jura In Ostafrika. Ztschr. d. Deut. 
Geolog. Gesellsch. Bd. 46 1893. 

Gesundheit s Verhältnisse Deutsch-Ost- 
afrikas D. K.-Bl. 1894 S. 126, 376. 

Hoch-Üsambara, Das Klima von, Mitth. 
d. K. K. Geg. Gesell. Wien 1893 S. 443. 

Klima und Gesundheitsverhältnisse Deutsch- 
Ostafrikas D. K.-B1. 1894 S. 126. 

Klimatologisches. Geog. Jahrb. Bd. XV 
S. 464. 

— vom Kilima-Ndscharo. D. K.-Z. 1894 
S. 123. 

Lenk, Dr. H. Ueber Gesteine aus Deutsch- 
Ostafrika. Baumann. Durch Hassailand 
u. s. w. S. 263. 

Lent, Dr. K. [Jeher die Schiffbarmachung 
des Panganiflusses. D. K.-Bl. 1894 S. 497. 

— Tagebuch-Berichte der Kiiimaudjaro-Sta- 
tion. Herausgb. v. d. Deut. Kol. -Gesell. 
Heft 1-7. C. Heymanns Vlg., Berlin 1894. 

M et eor ol o g. Beobachtung., Deut. Uebor- 
see., Tanga 1892, Heft IV S. 55. — Baga- 
moyo 1892, Heft V S. 62. — Kilwa 1892, 
Heft VI S. 69. — Lindi 1892, Heft VI 
S. 79. Deutsche Seewarte, Hamburg 1894. 

Quarantäne-Ordnung für das dentsch- 
ostafrikanische Schutzgebiet D. K.-Bl. 1894 
S, 100. 

Rinderseuche D. K.-Bl 1894 S. 68. 

Rufidjistrom, Erforschung des, durch 
Lt. z. S. Fromm. Globus 1893, 64, S. 83. 

Runderlass des Kaiserlichen G ouver- 
neurs an sämmtliche Dienststellen in 
Dar-es-Saläm, sowie an die Bezirks- und 
Bezirksnebenämter, betreffend Quaran- 
täne-Ordnung. D. K.-Bl. 1894 S. 99. 

Schwefelquellen bei Tanga. D. K.-Bl. 

1894 S. 67, 111, 318. 

S t e u d e 1 , Dr . E . Die anstecken den Krank- 
heiten der Karawanen Deutsch-Ostafrikas, 
ihre Verbreitung unter der übrigen Be- 
völkerung und ihre Bekämpfung. K.-J. 
1894 S. 171. 

— Leberabscess in Deutsch-Ostafrika. Militär, 
ärztl. Zeitschr. 1893. 

— — Ueber Schusswunden des Thorax, 
komplizirt mit Lähmungen im Bereich des 
Plexus brachialis, ebenda. Vergl. D. K.-Bl. 
1894 S. 79. 

— Die perniziöse Malaria in Deutsch-Ost- 
afrika. Mit 1 Kurventafel. F. C. M. 
Vogel, Leipzig 1894. 

Vermessungsthätigkeit, Die, S. M. 

S. „Möwe" in Ostafrika 1891 bis 1893 D. 

K.-Bl. 1894 S. 651. 
Viehseuche in Deutsch- Afrika, Die, 

Afr. Nachrichten, Weimar 1892 Nr. 9]10 

S. 84. 



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200 



Ost-Afrika. 



5. Mission. Schule. 

Bau mann. Dr. 0., Ostafrikanische Schulen. 
D. K.-Z. 1894 S. 56. 

— Unsere Zeitgenossen: Mr. and Mrs. Shand. 
Skizze ans dem Missionsleben im Innern 
Afrikas. Vom Fels zum Meer 14. Jahrg. 
Heft 5 S. 195. r s , 

Bayrische Mission mit der Leipziger, 
Verschmelzung der, D. K.-Bl. 1893 3. 273. 

Becker, Past. Die in den drei letzten Jahren 
neu angefangenen Missionen der Brüder- 
gemeinde. Der Missions - Freund, Berlin 
1894 S. 145, 161. 

Bericht über die Missionsthätigkeit in den 
deutschen Schutzgebieten. (Eathol. Miss.) 
Kreuz u. Schwert 1894 S. 12, 24. 

Berliner Miss.-Berichte. Herausgeb. v. 
Miss. -Dir. Dr. Wangemann. Buch. d. 
Berl. Miss.-Gesellsch. Berlin. 

Berliner Mission in Deutsch-Ostafrika 
im Norden des Nyassa-See. Der Missions- 
Freund 1893 Beiblatt Nr. 1 -4. 

B reher, Xav. Pfr., Diekathol. Missionäre 
in Afrika als Apostel der Kultur, „Gott 
will es" 1894 S. 24. 51, 88, 118, 151, 178, 
216, 243, 282, 311, 341, 370. 

Briefe u. Berichte aus den Stationen. 
„Gott will es." 1893. Siehe Jah.-Verz. II. 

Brüder gemeine, Missions-Blatt ans der, 
1893 u. 1894. Siehe die betr. Jnh.-Verz. II , 
9, 13. — Jahresbericht 1892|93 S. 21, 31; 
32ff. 42. 1893|94 S. 28. 

— Missions- Atlas 16 Karten m. Text. Herrn- 
hut 1895. 

Denkschrift, D. K.-Bl. 1893 Blge. z. Nr. 
23 S. 9. (Nr. 48 der Drucksachen d. Reichs- 
tages 9. Leg.-Perd. II. Sess. 1893|94). Vgl. 
K. J. 1893 S. 222. 

Denkschrift. Drucksachen d. Reichs- 
tages Nr. 89. 9. Leg.-Perd. III. Sess. 1894)95. 
Blge. z. B. K.-Bl. 1894 S. 13. 

Deutsch-Ost afrika, Briefl. Mittheilun- 
gen des Br. Meyer. Miss.-Bl. der Brüder- 
gemeine 1893 S. 271. 

Deutschland und die Väter vom heil. 
Geist. „Gott will es" 1894 S. 91, 256. 

Dschagga-Mission. (Leipziger-M.) mit 
den Stationen: Kwarango, Mamba (1894). 
Evangel.-Luth. Miss. Bl. 1893 u. 1894. S. VI «f. 

Evangelisch-Lutherisches Missions- 
blatt. Für die evangel.-luthr. Miss, zu 
Leipzig unterMitwirkung von v. Schwärt z, 
Direktor d. Miss.-Anst. herausgeb. von R. 
Handmann, Missionar. Jn Kommission 
von J. Naumann'sSortiment. (C. Böhringer) 
Leipzig. 

Fortschritte d. Mission, kath. Miss. 
1894 S. 46. 

G Ott will es, Miss.-Bl. für Afrika 1893|94. 
Siehe Jnh.-Verz. 

Grassmann- Zudar, Past. Zur Geschichte 
der katholischen Missionsstationen am Tan- 
ganjika. Allgm. Miss. - Ztschr. 1894 S. 337. 

Gundert, Dr. H., Die Evangel. Mission, 
ihre Länder, Völker und Arbeiten. 3. Afl. 
Ost-Afrika S. 154. 

H e s p e r s , P r f . , Die katholischen Missionen 
in den deutschen Schutzgebieten. K. J, 
1893 S 108 

— Kath.' Miss.-Thätigkeit. K. J. 1894, VII 
S. 239, 245. 

Katholischen Missionäre, Die, in Afrika 
als Apostel der Kultur. „Gott will es u . 
1893 S. 161, 197, 228, 264, 249, 327, 358,395, 
423, 460, 492, 518, 549, 583, 616, 647, 681, 
723. Siehe: Breher. 

Kondelande, Aus dem, Berl. Miss.-Ber. 



1893 S. 275, 461, 481, 521, 538. 1894 S. 14, 

46, 205, 27T, 326, 390, 404, 459. 
Kreuz u. Schwert. Kath. Zeitschr. 

Jahrg. 1, 1893 Nr. 13-24. Jahrg. 2, 1894 

Nr. 1—12. Siehe Jnh. der einz. Hefte. 
Lent, Dr. K. Tagebuchberichte der Kili- 

mandjaro-Station. Herausgeb. v. d. Deut. 

Kol.-GeselL Heft 1—7. G. Heymann's Vlg., 

Berlin 1894. Siehe D. K.-Z. 1894 S. 6. 

(Die kath. Miss, am Kil.-Ndj.) 

— Die kathol. Mission am Kilimandscharo. 
„Gott will es tt 1894 S. 66. 

Mein ecke, G. Die dentschen Kolonien 
K.-J. 1893 S. 222 Missionsgesell, und Schul- 
wesen. 

Merensky, A., Miss. - Supert., Deutsche 
Arbeit am Nyassa, Deutsch. -Ostafrika. 
Mit Illustr. und 1 Karte. Berl. Evangel. 
Miss.-Gesellsch., Berlin 1894. 

— Mission im Kondelande (Jahresbericht). 
Berl. Miss.-Ber. 1894 S. 205. 

Missionen, Aus dem Bereiche der, D. K. 
Bl 1894 S VHI. 

Missionen, Aus dem Wirkungskreise der, 
Ost-Afrika. D. K.-Bl. 1893. S. 251, 271, 
318, 382, 433, 462, 476, 541, 569. 

Missionsgesellschaft, Aus d. Jahres- 
bericht der Evgl., für Deutsch-Ostafrika. 
D. K.-B1. 1893 S. 273. 

Missions u. Heidenbote, Der, Jnh.- 
Verz. I u. H Neukirchen bei Moers. 

Mis s i o ns thäti gke it der Brüder-Gemein. 
Jahresbericht Juli 1893194 Beilage zu Nr. 9. 
S. 26. Herrnhut 1894. 

Müller, P. Kirchliche Versorgung der 
evgl. Deutschen in Deutsch - Ostafrika. 
Afrika, (Evgl. Afr.-V.) 1894 S. 19. 

Nac.hr ich ten aus der ostafrikanischen Mis- 
sion. Im Auftrage der Evgl. Mies. -Gesell, f. 
Deutsch - Ostafrika herausgeb. von N. 
Winkelmann. Jahig.7u.8. Berlin 1893|94. 
Siehe Inhaltsverz. 

Richter, Pfr. Die evangelischen, beson- 
ders deutschen Missionen in den deutschen 
Schutzgebieten. Allgm. Miss. Ztschr. 1894 
S. 501. 

Schule, Deutsche, D. K.-Bl. 1894 S. 209. 

Schynse, Pater, August, u. seine Missi- 
onsreisen in Afrika. Herausgegeben von 
einem Freunde des Missionars. Mit dem 
Bilde P. Scnynses und einer Abbildung 
seiner Grabstätte. F. X. Le Roux & Co., 
Strassburg im Elsass 1894. 

Tanga, Die Entwicklung der deutschen 
Schule in, D. K.-Bl. 1864 S. 209. 

Uebersicht der Mission. Kath. Miss. 
1894 S. 70. — Neuere Uebersicht ebenda 
S. 191. 

Vicariat apostolique du Nyanza. 
a. c. Missions d'Afrique (d' Alger) Bull. 103. 
(Jan.-Febr. 1894) p. 238. — Vic. apost. 
du Tanganika p. 251. 

Verzeichniss der Missionare der Brüder- 
gemeine. Jahresbericht d. Brüdergemeine 
Juli. 93-94. Beilg. z. Nr. 9 des Miss.- 
Blatt S. 50 Herrnhut 1894. 

Von der Arbeit der (alten) Berl. Miss, 
am Nyassa See. Miss.- u. Heiden böte 1893 
S. 178, 206, 227. 

Wakamba-Mission. (Leipziger-M.) mit 
den Stationen: Jlmba, Mbangu, Jkutha. 
Evangel.-Lnther. Miss.-Bl. 1893 u. 1894 
S. VI ff. 
Wallroth, E. Die evangelische Missions- 
thätigkeit in den deutschen Schutz- 
gebieten. Rundschau für 1892 u. 93. K.J. 
1893 S 87 
— Evgl. Miss.-Thätigkeit. Rundschau für 

1893'94. K. J. 1894, VII S. 222. 
Wangemann, Miss.-Dir. t. Berl. Miss.- 



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Ost- Afrika. 



201 



Ber. 1894 S. 277, 390. Missions- Blatt d. 

Brüdergemeine 1894 Umschlag v. Nr. 7 S. 2. 
Wangemannshöh, Halbjahrsbericht der 

Stat., Berl. Miss.-Ber. 1894 S. 326. 
Winkelman, Insp. Die frohe Botschaft 

in Deutsch-Ostafrika. Monatsbl. f. öffentl. 

Miss.- Stunden. Heraus geb. J. Hesse. Calw. 

1894 Nr. 12 S. 177. 

6. Anthropologie. Ethnographie. 
Sprachen. 

Barthel, Dr. K, Völkerbewegungen auf der 
Südhälfte des afr. Kontinents. Mitth. Ver. f. 
Erdk. Leipzig 1893 S. 75. 

Baumann, Dr. 0. Die Völker des abfluss- 
losen Gebietes. Massai, Wandorobo, Wa- 
tatura, Wafiomi, Wambugwe, Wanyatura, 
Wassandaui. Wanderungen d. Stämme. 
Durch Massai Land u. s. w. S. 156. 

— , Die Völker der Nilquell-Gebiete. Wascha- 
seht, Watussi, Wasinja, Warundi, Wanyam- 
wesi. Durch Massailand u. s. w. S. 196. 

— , Sprachproben. Durch Massailand u. s. w. 

Bevölkerung, die. von Deutsch-Ostafrika. 

D. K.-Bl. 1894 S. 106. 

— im Schutzgebiete, „Gott will es u 1893 

S. 36. 
Büttner , Dr. 0. G., Lieder und Geschichten 

der Suaheli. Uebersetzt und eingel. von,. 

E. Felber, Berlin 1894. 
Denkschrift. Drucksachen d. Reichstages 

Nr. 89 9 Leg.-Perd. HI Sess. 1894|94. Blge. 
z. D. K.-Bl. 1894 S. 19, 79. 

Dentsch-Ostafrika, Berichte der Miss. 
Richard u. Meyer über Lebensverh., Sitt., 
Gebr. u. Religion der Eingeborenen in den 
Dörfern am Rungue. Missbl. d. Brüder- 
gemeine 1894 S. 33, 65. 

Felkin, R. W. The Ethnology and Clima- 
tologie of central Afrika. Sonderabdr. aus 
Proceed. of the R. Physical Soo. Edin- 
burgh. Bd. XI, 1891-92 m. 5 Kart. 

Halskette u. Glasperlen vom Nyassa- 
See u. die dortige Bevölkerung. Ztsch. f. 
Ethnologie Berlin 1893 Heft VI. Verh. S. (612). 

Herr mann, Komp. -Führ., Die Wasiba u. 
ihr Land. M. a. d. Soh. 1894 VII S. 43. 

Igunda. Ztsch. f. Ethnol. Berlin 1893 Verh. 
S. (477). 

Kondevolk. Ztsch. f. Ethnol. Berlin 1893. 
Verh. S. (294). 

Le Roy, Die Massai in Deutsch-Ostafrika. 
„Gott will es u 1893 S. 71, 97. 

— , Msgr. Die Bevölkerung des Kilima- 
Ndscharo. Kath. Miss. 1894 S. 210. 

Maercker, Pr.-Lt., Die Gegner der Schutz- 
truppe. — Befestigungen der Eingeborenen. 
Aus: Kriegführung in Ostafrika. Milit.- 
Wochenbl. 1894. Beihf. 6 S. 159, 164. 

Mafiti, unter den, „Gott wül es" 1893 
S. 575. 

Mambue-Völker, Ztschr. f. Ethnol. Ber- 
lin 1893 Verh. S. (294). 

Massai-Schaedel, Ztsch. f. Ethnol. Ber- 
lin 1893 Verh. S. (495). 

Massai, Die, Siehe Le Roy. 

Merensky,A., Miss. -Superint. Das Konde- 
volk im deutschen Gebiet am Nyassa-See. 
Mit Tafel XIV. Zeitsohft. f. Ethnol. 1893 
Verh. S. (294). 

— , Konde-Land u. Konde-Volk in Deutsch- 
Ostafrika. V. G. E. Berlin 1893 S. 385. 
Vgl. The Geog. Journ. London 1893 II p. 321. 

Meyer, L., Lt. d. R., Wangwana und 
Waschensi. Vortg. geh. in der Abth. Ber- 
lin d. D. K.-G. Afrika. Evgl. Afr. Ver. 1894 
S. 52, 84. 



Mg an da. Kopfmessungen. Ztschr. f. Eth- 
nol og. Berlin 1893. Verh. S. (485). 
Mkami. Kopfmessungen. Ztschr. f. Eth- 
nol. Berlin 1893 Verh. S. (485). 
Nyassa-Neger. Ztschr. f. Ethnol. Berlin 

1893 Verh. S. (485). 
Richelmann, Hptm. G. Kriegs- u . Friedens- 
bilder aus der Zeit des Araberaufstandes 

in Ostafrika 1889 nach eigenen Erlebnissen. 

Vortg. geh. 11. 6. 92 vor der Geg. Gesell. 

Jena. Mitth. Geg. G. Jena 1892 XI, S. 74. 
Schweinitz, H., Grf. v., Wanyamwesi, 

Wassukuma, Wasiba u. Wakara. Vortrag. 

Zeitschrift für Ethnolog. Berlin 1893 Heft 

VI. Verh. S. (477). 
— Kopfmessungen an Ost.-Afrikanern, insbes. 

der Seegegend. Ebenda S. (484.) 
— , Das Trägerpersonal der Karawanen. D. 

K.-Z. 1894 S. 18. 
Seidel, A. Das Kisukuma. Grammatische 

Skizze nebst Kisukuma-Deutsch u. Deutsch- 

Kisukuma Vokabularium. Sonderabdruck 

aus Werther, Zum Victor ia-Nyanza. Ger- 

gonne & Co., Berlin 1894. 
Stuhlmann, Dr. F. Ethnographisches aus 

Deutsch-Ostafrika. „Mit Emin Pascha ins 

Herz von Afrika" S. 33, 73 u. s. w. m. K. 
— , Thätigkeit in Deutsch-Ost- Afrika. Briefl. 

Mitth. Zeitschr. f. Ethnolog. 1894. Verh. 

S. (245). 
Suaheli, Verbotnes bei den, D. K.-Z. 1894 

S. 68. 
ünianjembe. Ztschr. f. Ethnol. Berlin 

1893 Verh. S. (477). 
Urambo. Ztschr. für Ethnol. Berlin 1893 

Verh. S. (477). 
Virchow Prf; Dr. Ueber Wanyamwesi- u. 

Massai-Schaedel. Ztsch. f. Ethnol. Berlin 

1893. Verh. S. (495.) 
Wag an da. Ztschr. f. Ethnol. Berlin 1893 

Verh. S. (481). 
W a g o g o , Kopfmessungen . Ztschr. f. Ethnol. 

Berlin 1893 Verh. S. (485). 
Wakara. Ztschr.? f. Ethnol. Berlin 1893 

Verh. S. (477, 481)." 
Wakonde, am Nyassa. Ztsch. f. tithnolog. 

Berlin 1893. Heft VI. Verh. (613). 
Wakukoe (Konde) Ztschr. f. Ethnol. Berlin 

1893 Verh. S. (294). 
Wakussu. Kopfmessungen. Ztschr. f. 

Ethnol. Berlin 1893 Verh. S. (485). 
Wanigonde, Ztschr. f. Ethnol. 1893 Verh. 

S. 294 
Wangoni, Ztschr. f. Ethnol. Berlin 1893 

Verh. S. (485). 
Wanyakyusa (Konde), Ztschr. f. Ethnol. 

Berlin 1893 Verh. S. (294). 
Wanyamwesi, Ztschr. f. Ethnol. Berlin' 

1893 Verh. S. 477, 485, 495, 613. 
Wanyema, Ztschr. f. Ethnolog. Berlin 

1893 Verh. S. (485). 
Warori-Völker, Ztschr. f. Ethnol. Berlin 

1893 Verh. S. (294). 
Wasiba, Ztschr. f. Ethnol. Berlin 1893 Verh. 
(S. 477, 481, 485). 

— , Die, 8iehe Dr. Weule. 

Wasinja, Ztschr. f. Ethnol. Berlin 1893. 

Verh. S. (485). 
Wassukuma, Ztschr. f. Ethnol. Berlin 1893 
Verh. S. (477, 485). ^„ *_ 

W a t us i , Ztschr. f. Ethnol. Berlin 1893 Verh. 

(S. 485). 
Weule, Dr. K. Die Bevölkerung von 
Deutsch -Ostafrika. Das neue Ausland, 
Leipzig 1894 S. 139, 209, 225. 
-, Die Wasiba. Das neue Ausland 1894 S. 

375, 395. 
Werther, Lt. a. D., Die Watatura. D. 



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202 



Ost-Afrika. 



K.-Z. 1893 S. 149. Vgl. Kreuz u. Schwerdt 
1891 S. 218. 
Zuckerkandl, Prf. Dr. Untersuchung von 
acht Schädeln. Baumann, durch Massai- 
land u. s. w. S. 360. 



7. Araberaufstand. Sklavenhandel. 

Afrika. Herausgegeben unt. Mitw. von 
Sup. Mernesky u. D. Grundemann vom Evgl. 
Afrika -Verein zu Berlin, l Jahrg. 1894. 
(Verein zur Unterbringung befr. Sklaven). 
Selbstverlag. Gen.-Sec. Past. Müller, Berlin 
Wormserst. 9. 

Antisklaverei-Bewegung, Aus dem Be- 
reiche der, D. K. Bl. IBM S. IX. 

— Komitee. Die Angriffe gegen das, D. K. 
Z. 1893 S. 115. 

Expedition. Siehe Allgm. 7, auch K. J. 

1893 S. 283. 

Busse, Bergrat h, Vom deutschen Anti- 
sklaverei-Komitee. Afr. Nachrichten Wei- 
mar S. 37, 75, 90, 127, 130, 145. 

Bwana Heris Umtriebe D. K. Bl. 1894 S. 
209. 

Denkschrift. D. K. Bl. 1893. Blge. z. Nr. 
23 S. 12. Vgl. K. J. 1893 S. 227. 

Gott will es. Kath. Zeitschrift für die 
Antisklav. Bewegung. Siehe Allgm. 7. 

Kreuz und Schwert im Kampfe gegen 
Sklaverei u. Heidenthum. Siehe Allgm. 7. 

Herensky, A. Es war Zeit: . . Afrika 
(Evgl. Afr. V.) 1894 S. 33. 

— Was soll ans unsern befreiten Sklaven 
werden? Afrika (Evgl. Afr. V.) 1894 S. 68. 

Mein ecke, GL Die deutschen Kolonien. K. 
J. 1893 S. 227 Sklavenwesen. 

Richter, J. Die Hauptjagdgebiete derarab. 
Sklavenhändler. Afrika (Evgl. Afr. V.) 1894 
S. 37. 

Runderlass des Kaiserlichen Gouverneurs, 
betreffend Mittheilung über die in Sklaven- 
Baches ergehenden Entscheidungen an das 
Internationale Bureau in Sansibar (siehe 
auch S. IX: Sklaverei und Sklavenhandel) 
D. K. Bl. 1864 S. 401. 

Sklaven. Befreiung von, in Ostafrika. D. 
K. ßl. 1893 S. 381. 

Werther, C. Waldemar, Pr. Lt. Zum 
Viktoria Nyanza. Eine Antisklaverei- Ex- 
ped. m. K. Gergonne u. Gie, Berlin 1894. 
fi bs mann, H. v. Die Nordostküste des 
Nyassa-Sees. (Neue Forsch, d. deutsch. 
Anti-Ski. Exped. a. Nyassa-See.) P. M. 1893 
S. 212 m. K. Tfl. 14. 

— Maj. Bericht über die Seeen-Erped. 
an das Antisklaverei-Komitee. „Gott will 
es" 1893 S. 207. 

— , Von den Exped. d. Majors v. D. K. Bl. 
1893 S. 354, 434, 452, 492, 637. 

— Exped. zum Tanganyika. V. G. E. Berlin 
189a S. 405. 

- Berichte des Majors , an die Ausfüh- 
rnngskommission der deutseben Antiskla- 
vereilotterie. D. K. Bl. 1894 S. 109. 144. 

— Expedition. Zur Aufklärung eines von 
Dr. Roewer in einem Bericht ausgespro- 
chenen Irrthums. D. K. Bl. 1894. S. 68. 



Vis 



8. Karten. 

Anglo-Congo arrangement, Map to illu- 
strate the, 1 : 15000000 Geog. Journ. 1894 vol. 
IV p. 55. Bemrk. dazu p. 54. 

Anglo-German Boundary. Siehe C. S. 
Smith. 

Baumann, Dr. O., Oj iginalkarten des nörd- 
lichen Deutsoh-Ostafrika, für das deutsche 



Antisklaverei-Komitee. Nach eigenen Auf- 
nahmen u. Ortsbestimmungen konstruirt. 
Mit Benutzung der englischen Grenzregu- 
lirung, der Original-Aufnahmen von Dr. G. 
A. Fischer 1885)86, Kapt. Spring u. Lt. 
Werther, bearbeitet und gezeichnet von 
Dr. B. Hassenstein. 1:600000. 4 Bl. J. 
Perthes, Gotha 1894. Bemrk. dazu P. M. 
Erg.-Heft Nr. 111. 

— Karte des Forschungsgebietes der Massai- 
Exped. des deutsch. AntiskL-Komitee. Nach 
den Orig.-Aufnahmen reduz. v. Dr. B. Has- 
senstein. 1 : 1500000, mit Nebenkarte: 
Geolog. Uebersichts-Skizze 1 : 4000000. Eth- 
nographische Skizze 1 : 5000000. D. Reimer, 
Berlin 1894. (Durch Massailand zur Nil- 
quelle.) 

Bukoba, Plan v. Der Plan des Lagers. 

(Nach einer Ogl.- Zeich. Emin Paschas). 

D. Rundsch. f. Geg. n. Stat. XVI, 1894 S. 

244. 
Buloa, Gebers. -Karte der Plantage, nebst 

den angrenzenden PI. Nguelo u. Derema. 

1 : 100000. D. K. Z. 1894 S. 5. Vegl. K. J. 

1893 S. 226. 

Danekeim an, Prf. Dr. Frh. v. Skizze des 
Geb. zw. Bukoba u. d. Ikimba-See. Nach 
Aufnah. v. Komp.-Führ. Herrmann. 1 : 250000. 
M. a. d. Seh. 1893. VI Tfl. 7. Bemrk. dazu 
S. 303. 

— Der Kingani von der Mündung bis zur 
Mafisi-Fähre. Nach Aufnah. von Lt. 
Fromm u. Kap. Wiebel 1891. 1:250000 
M. a. d. Seh. 1893 VI Tfl. 8. Bemrk. dazu 
S. 303. 

Dar-es-Salam, Uebersichts-Karte v., und 
dessen nächster Umgebung. Nach den 
Orig.-Aufh. der Vermess.-Abth. des Kaisl. 
Goov. f. D.-Of>t- Afrika gefertigt im J. 
1892|93. 1: 5000 Farbendr. D. Reimer, 
(Hoefer u. Vohsen) Berlin 1894. 

Dar-es-Salam, Hafen von. Aufgenommen 
d. S. M. Kr. „Möwe" 1891 d. Korv.-Kapt. 
von Halfern. 1 : 75000. (Seek. d. deutsch 
Admiralität Nr. 110). D. Reimer, Berlin 
1894. 

Deutsch-Ostafrika. 1:600000). Brock- 
haus Kon.-Lex. 14. Afl. 1892 Bd. 5 S. 220. 
Bemerk, dazu ebenda. 

Kiepert, Dr. R., Uebersichtskarte der Ex- 
ped. des Dr.Emin Pascha 1890-92 1 : 3000000. 
(Aus: Stahlmann, Mit Emin Pascha int* 
Herz von Afrika) D. Reimer, Berlin 1894. 

— , Karte der Nyassa - Exped. d. Gouv. 
Obersten Freih. v. Schele. Nach Aufnah. 
d. Komp.-Füh. H. Ramsay und mit Be- 
nutzung unveröff. Aufnah. von Lt. B ö h m e r , 
Komp.-Füh. Herrmann, Kpt. Prager, 
Stat.-Kontr. Schmidt IL, Dr. Stuhl- 
mann u. Anderen, unter Mithülfe von Prf. 
Dr. Frh. v. Danckelman, Dr. Max 
Limnricht, M. Moisel u. P. Sprigade. 
1 : 5<X)000 D. Reimer, Berlin 1894. M. a. 
d. Seh. 1894 VII Tfl. 9-12 Bemrk. dazu 
S. 296. 

Kilima-Ndscharo. 1 : 800 000 Brockhaus, 
Conv.-Lex. 14. Afl. Bd. 10 S. 334. Bemrk. 
dazu ebenda. 

Lent, Dr., Längsprofll des Panganiflusse«, 
auf Grund der Höhenmess. Dr. O. Baumanns, 
entworfen von, D. K. Bl. 1894 S. 498. 

— Uebersichtskarte der Küstenrouten des 
Kilimandjaro, entworfen von, D. K.-B1. 

1894 S. 478. 

— Situationsplan einer verbesserten Küsten- 
verbindung des Kilimandjaro, entworfen 
von, ebenda S. 601. 

Mansa-Bai. Aufgen. d. S. M. Kr. „Möwe" 
1892 d. Korv.-Kapt. v. Halfern. 1 : 20000. 



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Ost-Afrika. 



203 



(Seek. d. deutsch. Admiralität Nr. 121.) 

D. Reimer, Berlin 1894. 
Moa-Bai. Aufgen. d. S. M. Kr. „Möwe" 

d. Korv.-Kapt. v. Halfern. 1 : 20000. (Seek. 

d. deutsch. Admiralität Nr. 120.) D. Reimer, 

Berlin 1894. 
Missions-Atlas der Brüdergemeine. 16 

Kart. m. Text. Herausgeb. v. d. Miss. -Dir. 

4. Ev&l. Brüder-Unität. Miss. -Verw., Herrn- 
hut 1895. 
Fanganiu. Mbueni, Planskizze von, D. K. 

Z. 1894 S. 157. Bemrk. ebenda. 
Smith, C. S., The Anglo-German Boundary 

Bast Africa 1898. 1 : 2000000. Geog. 

Journ. 1894 Vol. IV p. 435. Bemrk. ebenda. — 

Nebenkarten The lower Umba 1 : 500000. 

The Kibo 1 : 1000000. 
— . The lower Umba 1 : 500000. Geog. 

Jourl. 1894 Yol IV p. 434.- Bemrk. dazu p. 

424ff. 
Stuhlmann, Dr. F. Ethnographische 

Uebersicht der Völker des aequat. Ost- 
Afrika. 1 : 3000000. (Aus: Mit Emin 

Pascha in's Herz von Afrika) D. Reimer, 

Berlin 1894. 
Tanga, der Hafen von, Aufg. d. Sr. Mai. 

Kreuzer „Möwe". 1893 1 : 7500 (Seek. d. 

deutsch. Adm. Nr. 124.) D. Reimer, Berlin 

1894. 

— Karte des Hafens von, D. K -Bl. 1894 
S 373 

— Planskizze von, D. K.-Z. 1894 S. 141. 
Bemrk. dazu ebenda. 

ümba. Siehe C. S. Smith. 

Wert her, Pr.-Lt., üebersichtskarte der 
Exped. des, in Deutsch- Ostafrika 1892 und 
1893. Nach eigen. Aufnahm, constr. Redig. 
v. Dr. B. Hassenstein 1 : 1500000. Ger- 
gonne & Cie., Berlin 1894. 

Wissmann, H. v. , Originalkarte des Nord- 
ost-Ufers des Nyassa-Sees. Nach eig. Aufn. 
fez. Jan. u. Feb. 1893 1 : 600000. Neben- 
arten: Dr. Bumillers Route 30. 1.— 23.2. 93 
1 : 120000. Bosse -Hafen. Kavser-Bucht. 
Langen-Hafen. Wied-Hafen. Ansicht, nördl. 
d. Busse-Hafens. Ans. v. Stat. Lsngen- 
burg. P. M. 1893 Tfl. 14. Bemrk. dazu v. 
Dr. Bumiller ebenda S. 213. 

Nen-Gtainea und Bismarck- 
Archipel. 

1. Abgrenzungen. Amtliches. Gesetze. 

Rechtsverhältnisse. Verfügungen. 

Verordnungen. Verträge. 

Bekanntmachung, betr. die Verlegung 
der Central Verwaltung nach Friedrich- 
Wilhelmshafen. Vom 2. Sept. 1892. D. K. 
Bl. 1893 S. 444. Vgl. N. K. W. L. 1893 8. 1. 

— betr. die Verlegung der Landesverwaltung 
nach Friedrich - Wilhelmshafen. Vom 17. 
8ept. 1892. D. K. Bl. 1893 S. 445. Vgl. 
N. K. W. L. 1893 S. 1. 

— betr. die Ernennung d. Kgl. Preuss. Ge- 
richtsreferend. Hasse zum Sekt. d. Lan- 
deshauptmanns. Vom 6. Feb. 1893. N. K. 
W. L. 1893. S 6. 

—betr. Löschung der hilfsrichterl. Befugnisse 
d. Kgl. Preuss. Gerichtsactuars Arno 
Senfft. Vom 6. Febr. 1893. N. K. U. L. 
1893. S. 7. 

— betr. die Ernennung des Stationsvorstehers 
Rüdiger zum Chef d. Polizeitrappe. N. 
K. W. L. 1894. S. 1. 

— betr. die Ernennung des Gerichtsreferendar 
Krieger zum Sekretär des Landeshaupt- 
manns. N. K. W. L. 1894. S. 1. 



— des Kaiserlichen Landeshauptmanns, be- 
treffend die Auswanderung chinesischer 
Kulis nach Australien. D. K. Bl. 1894. 
S. 185. 

Beschluss, wegen Vertheilung der richterl. 
Geschäfte im Schutzgeb. Vom 5. Febr. 
1893. N. K. W. L. 1893. S. 5. 

Beurkundung des Personenstandes, Er- 
theilung einer Ermächtigung zur, an den 
Gerichtsreferendar Krieger für Kaiser 
Wilhelmsland. D. K. Bl. 1894 S. 179. 

Deutschen Schutzgebiete, Die. Statist. 
Jahrb. f.d. D.E. 15. Jahrg. 1894. S. 195, 196. 

Ermächtigung zur Ausübung des Standes- 
amt!. Befugnisse für den Ref. Hasse. D. 
K. Bl. 1893 S. 219 

Etat u. die Denkschriften, Der., D. K. 
Z. 1893 S. 164. 

Herbertshöhe, Strafrechtspflege des Sta- 
tionsgerichtes in , N. K. W. L. 1893 S. 26. 

Kaiserliche Verordnung, betr. Geneh- 
migung der Aenderung des Statutes der 
Neu Guinea -Comp., sowie eines Zu- 
satzparagraphen. Vom 6. März 1893. N. 
K. W. L. 18Ö3 S. 7. 

Heinecke, G. Die dentchen Kolonien. K. 
J. 1893 S. 269, 271. 

Meldewesen in Kaiser Wilhelmsland. D. 
K. Bl. 1894 S. 4. 

Nachrichten über Kaiser Wilhelms-Land 
und den Bismarck-Archipel. Herausgb. im 
Aufcrage der Neu - Guinea - Comp. 1893J94. 
A. Asher & Comp., Berlin 1893|94. 

Neu -Guinea- Mark, Einführung der, D. K. 
BL 1894 S. 637. 

Personalien. D. K. Bl. 1893194. Goth. 
Genealog. Hofkalender 1894 S. 526. 

Rechtspflege: D. K. Bl. 1893. Gerichts- 
bezirke und Beisitzer für 1893 S. 217. — 
Gerichtl. Geschäfte 1892 S. 218. — Ver- 
ordnung, betr. Ausübung d. Gerichtsbark, 
erster Inst. S. 445. - Ermächtigung dazu 
für Gerichts-Ref. a. D. Maximilian Krieger 
S. 532. 

Ernennung von Beisitzern für die Kaiser- 
lichen Gerichte des Schutzgebietes D. K. 
Bl. 1894 S. 185. 

Verfügung, betreffend die Ausübung 

der Gerichtsbarkeit erster Instanz in 
Kaiser Wilhelmsland und die Stellver- 
tretung der Kaiserlichen Richter des 
Schutzgebietes untereinander, ebenda S. 184. 

uebersicht der gerichtlichen Geschäfte 

in dem Schutzgebiete während des Ge- 
schäftsjahres 1893. (siehe auch Bekannt- 
machungen), ebenda S. 183. 

Rüdiger, Korv. Kpt. a. D. zum Stellver- 
treter des Landeshauptmanns ernannt. D. 
K. Z. 1894 S. 149. 

Schutzerklärung, Begrenzung, Flächen- 
inhalt. Statist. Jahrb. f. d. D. R. 1894. 
S. 195. 

Verfügung des Landeshauptmanns, betr. 
das Meldewesen. Vom 14. Juli 1893. N. K. 
W. L. 1893. S. 9. 

— d. Reichskanzlers, betr. Abänderung von 
Bestimmungen des für das Schutzgeb. gül- 
tigen Kostentarifs für Grundbuchsachen. 
(Anlage zu der Grundbuchordnung vom 
30. Juli 1887.) Vom 19. Juli 1893. D. K. 
Bl. 1893 S. 369. Vgl. N. K. W. L. 1883 
S. 10. 

— betr. Abäuderung der Verordnung d. Landes- 
haupt, vom 22. Febr. 1887 betr. Druch- 
führung d. Gesetzes vom 4. Mai 1870 über 
Eheschliessung. Vom 21. Sept. 1893. D. K. 
Bl. 1893 S. 556. Vgl. N. k. W. L. 1893. 
S. 11. 

Verfügungen, betr. Uebertragung konsul. 
Befugnisse an die kaiserl. Richter zu Her- 



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204 



Neu-Gninea und Bismarck- Archipel. 



bertshöheu. Friedr. Wilhelmshafen K. E' 
W. L. 1894. S. 2-3. 
Verordnung, betr. die Jagd auf Paradies- 
vögel in Kaiser Wilhelmsland. Vom 27. 
Decb. 1892. D. E. Bl. 1893 S. 446. Vgl. 
N. E. W. L. 1893 8. 4. 

— betr. Veröffent). amtl. Bekanntm. in öffentl. 
Blättern. D. E. Bl. 1893 S. 445. Vgl. N. K, 
W. L. 1893 S. 3 u. 4. 

— betr. die Bekanntmachungen des Kaiser- 
lichen Gerichts zu Herbertshöhe u. 
Friedrich Wilhelmshafen. D. E. Bl. 
1894 S. 4. Vgl. N. E. W. L. 1893S..11 u. 12. 

— betr. die Ausprägung von Neu -Guinea- 
Münzen. D. E. Bl. 1894 S. 420. Vgl. N. 
E. W. L. 1894 S. 4. 

Vorgänge seit dem 22. Sept. 1892 (Persona- 
lien u. Verwaltungsangelegenheiten) N. E. 
W. L, 1893 S. 14, 38. — Dasselbe seit dem 
20. December 1893. Ebenda 1894 S. 11. 

2. Erforschungen. Fauna. Flora. Landes- 
kunde. Reisen. 

Apia, Von, nach den Marshall-Inseln, Neu- 
Guinea, den Admiralität»- u. Salomon- 
Inseln u. nach Sydney. Aus d. Reisebe- 
richt S. M. Erz. „Sperber". D. X. Bl. 1893. 
S. 406. A, d. H. 1898 S. 274. 

Bismarck- Archipel. Von der Station 
Herbertshöhe, K. E. W. L. 1893 S. 28. 
1894 S. 16. 

— Reise des Landeshauptmanns na.h dem. 
D. E. Bl. 1894 S. 74. 

Brandenburgkü8te,LDie, D. E. Bl. 1894 

S 213. 
Dailmann, Eapt. Ed. Die Lage der Tiger- 
insel und die Bewohner derselben. D. 

Geg. Bl. Bremen XVI S. 360. Vgl. E. E. 

Geg. Gesell. Wien 1894 S. 317. Globus 

1894, 65 S. 184. 
Deutsche Interessen in der Süd-See, 

Die, Oester. Monatssch. f. d. Orient 1894. 

S. 53. 
Deutsch Neuguinea und der Bismarck- 

Archipel. Das Neue Ausland, Leipzig 1894. 

Nr. 2 S. 23. 
Finsch, Dr. 0. Langhans ' Karte des 

Schutzgebietes der Neu- Guinea-Kompanie. 

Einführende Besprechung. P. M. 1893 

S. 264. 
Fead-(Abgarris-)lnseln u. Insl. d. Bou- 

gainville-Strasse. D. E. Bl. 1893 S. 235. 
Friedrich Wilhelmshafen, Von der 

Station,. N. E. W. L. 1893 S. 18. 1894 S. 13. 
Friedrich Wilhelmshafen, Der, E. J. 

1893 S. 270. 
Geographische Erforschungen in 

aussereuropäisoh. Geb. Von Prt. Dr. F. 

Hahn Eönlgsb. Geog. Jahrb. Bd XVI. 



Königsb. 
!, 306, 307, 



S. 302 v 

Geographisches. Expeditionen. N. K 
W. L. 1893 S. 42. 1894 S. 42 m. E. 

Grabowsky, F. Eine Wanderung in Bil- 
dern durch die deutschen Schutzgebiete in 
der Südsee. (Lichtbildervortrag geh. 24.11. 
92.) XV. Jahresber. d. Ver. f. Erdkund. zu 
Metz 1892J93 S. 28. 

Greffrath, H. Fortschritte der geog. For- 
schungen und Reisen im Jahre 1893. D. 
Rundsch. f. Geog. n. Stat. XVI, 1894 
S. 455. 

H e n n i n g s, P. TJeber Pilze aus Neu-Guinea, 
gas. von Dr. Lauterbach, L. Kärnb ach 
u. Dr. War bürg. Bot. Jahrb. XVHI 
1894. 

Herbertshöhe, Nachrichten aus, Export 
1894 S. 737. 

Heydrich, F. Beiträge zur Eenntniss der 



Algenflora von EaiserWilhelmsland.(Deutch- 
Neu-Guinea). Souder-Dr. a. d. Berichten 
d. Deutsch. Bot. Gesell. Jahrg. 1892. Bd. 
X. Heft 8 S. 458 mit 3 Tfln. Geb. Born- 
träger, Berlin 1892. 

Hindorf. Dr. Zwei Jahre in den deutschen 
Besitzungen auf Neu-Guinea. V. Jahresber. 
d. Geog. Gesll. Greifswald 1890ß3 S. 114. 

Eärnbach, L. Eine Bootsfahrt durch den 
Hüongolf in Eaiser Wilhelmsland. D. E. 
Z. 1893 S. 170. 

— Die bisherige Erforschung von Eaiser 
Wilhelmsland und der Nutzen der Anlage 
einer Forschungs-Station. Vortrag. H. 
Hochsprung, Berlin 1893. 

— Exploration. Rev. Franc. 1894 XIX p. 563. 
Eaiser Wilhelmsland, TJeber den Zu- 
stand der Stationen in, D. E. Bl. 1894 S. 48. 

— Brockhaus' Kon.-Lex. 14. An. 1894 Bd. 10 
S. 30. m. E. 

Kolonialpolitik. Eons. Handb. 2. Afl. 
S. 233. H. Walther, Berlin 1894. 

Koloniale Rundschan. D. E. Z. 1893 S. 
145. 1894 S. 13, 71, 125, 137, 149. 

Konstantinhafen, Von der Station, N. E. 
W. L. 1893 S. 22. 

Langhans, P. Die Brandenburg-Küste. 
Nach dem Tageouch von Dr. 0. Finsch. 
m. K. TflVL. F. M. 1894 S. 64. 

Meinecke, G. Die deutschen Eolonien. E. 
J. 1893 S. 269, 272. 

Meyer, A. B. Neuer Beitrag zur Eenntniss 
der Vogelfauna v. Eaiser Wilh.-Ld., be- 
sonders vom Hüongolf, nebst Bemerkungen 
üb. andere papuan. Vögel u. einer Liste aller 
bisher von Kais. W.-Jjd. registrirten. (Aus: 
„Abhandig. u. Ber. d. k. zoolog. u. antnrop. 
— ethnogr. Mos. zu Dresden.). R. Fried- 
länder & Sohn Berlin 1893. 

Neuguinea. Brockhaus' Eon.-Lex. 14. Afl. 
1894. Bd. 12 S. 268. (Earte Bd. 10 S. 30). 

Neu-Pommern. Eine Fahrt zu den Busch- 
bewohnern. (Brd. Gregor) Eath. Miss. 
1894 S. 44, 139. 

Part seh, Dr. J. Die Schutzgebiete des 
deutschen Reiches. Das Gebiet der Neu-Gui- 
nea-Eomp. S. 62. D.Reimer, Berlin 1893. 

Pfeil, Grf. J. Neu-Meoklenburg. m. E. P. 
M. 1894 S. 73. 

Ribbe, Reise nach Bougainville (Solomonen). 
Globus lfc94, 66 S. 133. 

Rundreise Sr. M. S. „Bussard" d. die 
Südseeschutzgebiete. D. E. Bl. 1893 S. 459. 

Salomons-Inseln. Mitth. d. E. E. Geog. 
Gesell. Wien 1893 S. 547. 

— Die,. D. Rundsch. f. Geg. n. Stat. XVI, 
1894 S. 566. 

Seidel, H. Die Salomo-Insel Malaita. m. 
E. u. Dl. Globus 1893, 63 S. 41, 62. 

— Die Admiralitäts-Inseln. D. E. Z. 1894 S. 
23 m. E. 

— Die Deutsche Salomo-Insel I sab e 1. Ebenda 
S. 104. 

Stationen der Neu-Guinea-Compagnie D. K. 

Bl. 1894 S. 48. 
Strantz, v. Die deutschen Schutzgebiete 

zu Beginn des Jahres 1893. Oesterr. 

Monatssch. t d. Orient 1893 S. 49. 
Tappenbeck, E. Die Stationen in Eaiser 

Wilhelmsland m. E. D. E. Z. 1894 S. 64, 

77,95. 
Tigerinsel, siehe Dailmann. 
Ue Der fall des Segelschuners „Senta" der 

Neu - Guinea - Compagnie. D. E. Bl. 1894 

S. 375. 
Unruhen im Schutzgebiete v. Neu-Guinea. 

D. E. Bl. 1893 S. 540. 
War bürg, 0. Plantae Hellwigianae. Bei- 
trag zur Flora v. Kaiser Wilhelmsl. Engler, 

Bot. Jahrb. XVIII 1894 S. 184. 



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Neu-Guinea und Bismarck-Archipel. 



205 



Ysabel, Von der Südspitze der Insel, (deut. 
Salom.-Ins.) D. K. Bl. 1893 S. 461. 



3. Handel. Schifffahrt. Statistik. 
Wirthsohaftliches. 

Astrolabe-Compagnie. N. E. W. L. 

1893 S. 31. 1894 S. 29. D. E. Bl. 1894 
S 50 

- Die.' E. J. 1893 S. 271. 

Arbeiteranwerbung D. E. Bl. 1894. S. 

52. N. E. W. L. 1894 S. 22. 

- Siehe: Neuguinea- Comp. 
Baumwolle u. and. Produkten, Sendung 

von,. D. E. Bl. 1893 S. 540. 
Deutschen Schutzgebiete, Die, Statist. 

Jahrb. f. d. D. R. 15. Jahrg. 1894 S. 199. 
Einfuhr der Neu-Guinea-Comp. nach Kaiser 

Wilh. Land u. d. Bis.-Arch. während der 

Jahre 1885192. (Statistische Angaben) N. 

E. W. L. 1893 S. 64. 
Gemüse, Anbau von, D.E. Bl. 1993 S. 473. 
Geschäftsbetriebes, Umfang des, der im 

Bis.-Arch. ansässigen Firmen. N. E. W. 

L. 1894 S. 19. 
Handel des Deutschen Zollgebietes mit den 

Schutzgebieten. Statist. Jahrb. f. d. D. B. 

1894 S. 199. 

— , Hamburg's, mit den Kolonien. D. E. Bl. 
1894 S. 27; 30. 

Handelsregister. Führung derselben 
durch den Kaiserlichen Richter Brandeis 
und den Gerichtsaktuar Senfft für den Be- 
zirk des Kaiserlichen Gerichts zu Her- 
bertshöhe D. E. Bl. 1894 S. 4. 

durch den Kaiserlichen Richter Hasse 

und den jeweiligen Gerichtsschreiber für 
den Bezirk des Kaiserlichen Gerichts zu 
Friedrich Wilhelmshafen ebenda S. 4. 

HerbertshQhe. E. J. 1893 S. 273. 

He r n 8 h e i m , E. Die Segelroute von Sydney 
nach der Blanche-Bai und dem Nusa-Fahr- 
wasser, nebst Küstenbeschreibung von 
Neu-Pommern, vom Eap. Gazelle bis zur 
Talili-Bai, der West- u. Nordküste von 
Neu-Hecklenburg u. von Neu-Lauenburg. 
A. d. H. 1894 S. 403. 

Eabenau - Viehzucht - Gesellschaft 
D. E. Bl. 1894 S. 346. 

Koloniale Rundschau. D. E. Z. 1894 
S. 13, 71, 136, 149, 161. 173. 

Eonstantinhafen,E. J. 1893 S. 270. 

Eopra- u. Baumwollenernte im Bis- 
marck-Archipel. D. E. Bl. 1894 S. 52. 

Heinecke, G. Die deutschen Kolonien. E. 
J. 1893 S. 269 ff. 273. 

Mittheilung d. Reichspostamtes wegen 
Austausch von Postpacketen zwischen 
Deustch Neu-Guinea u. Niederländisch In- 
dien, wegen Aenderung der Taxen d. Post- 
packete im Austausch zwischen Deutschland 
u. Deutsch-Neu-Guinea und über die Beförde- 
rung von Telegrammen von u. nach Deutsch 
Neu-Guinea. N. E. W. L. 1893 S. 13. 

Neu-Guinea-Compagnie. Brockhaus' 
Eon.-Lex. 14. Afl. 1894 Bd. 12 S. 269. 

Neu-Guinea-Holz. D. E. Z. 1894 S 136. 

Neu-Guinea-Münzen. Verordnung, betr. 
die Ausprägung von, D. E. Bl. 1894 S. 420. 
Vgl. D. H. A. 1894 I S. 701. D. E. Z. 1894 
S. 136, 173. — Einführung der Neu-Guinea- 
Mark. D. E. Bl. 1894 S. 637, 

Neu-Guinea-Tabak. Die 1893er Ernte 
der Astrolabe-Eompagnie. D. E. Bl. 1894 
S. 456. 

- D. E. Z. 1894 S. 71, 137, 161. 
Nutzhölzern, Versteigerung von, D. E. 

Bl. 1894 S. 456. 



Postpackete, Ermässigung d. Taxe für, 
nach Neu-Guinea. Export 1893 Nr. 19 S. 290. 

Poststatistik. D.E. Bl. 1893 S. 579. 

Post- und Telegraphenämter 1893. 
„Gott will es." 5. Jahrg. 1893 S. 26. 

Postverkehr. D. E. Bl. 1894 S. 519. 

Schifffahrt. N. E. W. L. 1893 S. 59. 
1894 S. 34. 

Schiffsverbin düng mit Jaluit. D.E. 
Bl. 1893 S. 508. 

Sieben, F. M. Uober die Aussichten von 
tropischenEulturen in Ost-Afrika u. Neu- 
Guinea. K. J. 1893 S. 1. 

Sp ezial-üebersichtder Einfuhr, Aus- 
fuhr u. unmittelbaren Durchfuhr von Waaren 
im Jahre 1892. Statist, d. deut. Reiches. 
N. F. Bd. 67. S. 439. 1893 Bd. 73 S. 481. 

Statistisches. Goth.-Genealog. Hofkalen- 
der 1894 S. 551. 

Stellung und Behandlung der chine- 
sischen u. malayischen Kalis. N. E. W. L. 

1893 S. 37. 

Tabak, Sendung von, der 1893er Ernte 
nach Bremen. D. E. Bl. 1894 S. 557. 

— aus Deutsch Neu-Guinea. Geog. Nachr. 
Basel 1894 S. 349. 

Tabakplantagen, Von den, der Astro- 
labe-Eomp. D. E. Bl. 1894 S. 236. 

Tappenbeck, E. Die Arbeiterverhält- 
nisse in Kaiser Wilhelmsland. D. K. Z. 

1894 S. 131. 

— Ein Viehzuchtunternehmen für Kaiser 
Wilhelmsland. E. J. 1894 VII. S. 100. 

Telegraphenlinie, Neue, D. E. Bl. 1893 
S. 473. 

Uebersicht über die im Schutzgebiete an- 
sässigen Deutschen und Fremden. D. E. 
Bl. 1894 S. 194. Vrgl. N. E. W. L. 1894. 
S. 40. 

Verfügung behufs Uebertragung E o n s u- 
larischerBefugnisse auf den Landes- 
hauptmann für das Schutzgebiet der Neu- 
Guinea-Kompagnie. D. K. Bl. 1894 S. 121. 

— auf die Kaiserlichen Richter zu Herberts- 
höhe, ebenda S. 525 u. zu Friedrich Wil- 
helmshafen, ebenda S. 546. 

— betr. Genehmigung zum Betriebe der 
Küstenfischerei. N. E. W. L. 1894 S. 3. 

Verkehrs-Nachrichten. D. E. Bl. 
1893 S. X. 1894 S. XII. 

Verordnung, betr. Errichtung eines Ar- 
beiterdepots. D. E. Bl. 1893 S. 446. Vgl. 
N. E. W. L. 1893 S. 2. 

— betr. Schliessung der Rhede vom Stephan s- 
ort für den Auslands verkehr. Vom 26. Oct. 
1892. N. E. W. L. 1893 S. 3. 

— betr. den Betrieb des Handels im Schutz- 
gebiete durch in demselben nicht einhei- 
mische Fischer. N. E. W. L. 1894 S. 6. 

Viehzucht D. E. Bl. 1894 S. 49, 346. 
Viehzuchts verhältni s ae in Eaiser 
Wilhelmsland. D. E. Z. 1894 S. 109. 



4. Geologie. Hydrographie. Hygiene. 
Kliniatologie. Meteorologie. 

Apia, Von, nach den Marshall-Inseln, Neu- 
Guinea, den Admiralitäts- u. Salomon-Inseln 
u. nach Sydney. Aus d. Reiseber. S. M. Erz 
„Sperber* A. d. H. 1893 S. 274. D. E. Bl. 
1893 S. 406. 

Bismarck-Archipel, Bericht über Häfen 
n. Fahrten im, Von Eapt. Braue, Führer 
d. Brigg „Marie". A. d. H. 1893 S. 349. 

Gesundheits Station, Errichtung einer, 
N. E. W. L. 1893 S. 29. 

Gesundheitsverhältnisse. N. K.;W. L. 
1894. S. 23, 26. 



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206 



Neu-Gninea und Bismarck-Archipel. 



- D. K. Bl. 1894 S. 49, 50, 51, 70, 378. 

Hernsheim, E. Die Segelroute von Syd- 
ney nach der Blanche-Bai und dem Nasa- 
Fahrwasser, nebst Küstenbeschreibung von 
Neu-Pommern, vom Kap Gazelle bis zur 
Talili,Bai, der West- u. Nordküste von Neu- 
Heeklenbnrg n. von Neu-Lauenburg. A. d. 
H. 1894 S 403. 

Hydrographie n. Meteorologie, Zar, 
derdeat. Postdampferroute zw. Singapore 
u. Herbertshöhe (Neu-Pommern.) A. 
d. H. 1894 S. 369. 

Klimatologische Beobachtungen. N. K. 
W. L. 1893 S. 58. 1894 S. 48. 

Meinecke, G. Die deutschen Kolonien. K. 
J. 1893 S. 272. 

Verfügung, betr. eine Abänderung der 

§aarantane- Verwaltung vom 29. Sept. 1891. 
. K. Bl. 1893 S. 327, 446. Vgl. N. K. W. 
L. 1893 S. 9. 



5. Mission. Schale. 

Apostel. Vicart. Neu-Pommern Kath. 

Miss. 1894 S. 341. 
Bergmann, Anspr. vom Miss., aus Neu- 

Gulnea. Ber. d. Rhn. Miss. 1894. Nr. 10 

S. 303. 
Berichte der Rhein. Miss. - Gesellschaft. 

Barmen 1893|94. 
Berieht über d. Arbeit auf unsern Miss.- 

Gebiet. Vom Insp. Spiecker: Ber. d. 

Rhu. Miss. 1894 S. 141. 
Gott will es. Miss. Bl. für die Südsee- 

Inseln. 1893|94. Siehe Inh. Verz. 
Gundert, Dr. H. Die Evangel. Mission, 

ihre Länder, Völker und Arbeiten. 3 An. 

Neu-Guinea S. 383. 
Hespers, Prof. Dr. Die katholischen Mis- 
sionen in deu deutschen Schutzgebieten. 

K. J. 1893 S. 120. 

— Kath. Miss.-Thätigkeit. K. J. 1894, VII 
S. 244, 245. 

Jahresbericht v. Insp. Dr. Schreiber 
Ber. d. Rhn. Miss. im. Nr. 10 S. 295. 

— (64ster) d. Rhein. Miss.-Gesell. I. Neu- 
Guinea S. 83. Barmen 1894. 

Kath. Mission im Bismarck - Archipel. 
Kath. Miss. 1893 S. 135. 

K i n i g u n an , Die Anstalten des Apost. Vicart. 
Neu-Pommern in, Kath. Miss. 1894 S. 119, 
241. 

Kirchliche Mittheilungen aus und 
über Nordamerika, Australien u. Neu-Gui- 
nea. Hrausg. v. J. Dein z er, Insp. der 
Miss.-Anst. Neuen dettel sau. 1893|94. 
Siehe Inh. -Verz. Becksohe Buchh. Nörd- 
lingen. 

Kreuz u. Schwert. Miss.- u. Unterhalt.- 
Bl. 1893|94. Siehe Inh. d. einz. Nr. 

Malaguna. Gründung der Station. Kath. 
Miss. 1894 S. 187. 

Missionen und Missionswesen. N. K. 
W. L. 1893 S. 39. 1894 S. 35. 

Missionen, Aus dem Bereiche der, D. K.- 
Bl. 1894 S. VIII. • 

Missions- und Heidenbote, Der, Inhalt s- 
Vrz. I u. II. Neukirchen b. Moers. 

Missionsrundschau. Neu-Guinea. Allg. 
Miss. Ztsch. 1894 S. 231. (ßeibl. 3 Heim- 
gang des Miss. Ar ff. Rhn. Miss. Ber. v. 
1893 S. 332.) 

— Von Prd, Dr. Luther in Oremmen. Ztschr. 
für Missionsk. und ReligionswiBS. IX 1894 
S. 34. 

Neuendettelsauer-Mission. Siehe 

Kirchliche Mittheilungen. 
Neuguineamission, Berichte aus der, 

Ber. d. Rhein. Miss. 1893 S. 331. 



Richter, Pfr. i. Rheinsberg. Die evgl., 

bes. deutschen Missionen in den deutsch. 

Schntzgeb. IV. Die austral. Kolonieen. 

AUgm. Miss. Ztsch. 1894 S. 547 ff, 553. 
Rundschau. Die Südsee. I Melanesien. 

Evgl. Miss. Mag. 1894 S. 38. 
Statistisches (Verz. d. Miss. n. Stat. 

Jahresbericht (64), d. Rhn. Miss. Gesell. S. 

92. 96, 101, 117. 
Wallroth, E. Die evangelische Missions- 

thätigkeit in den deutschen Schutzgebieten. 

Rundschau für 1892 u. 93. K. J. 1803 S. 101, 

— Evgl. Miss.-Thätigkeit. Rundschau für 
1893|94. K. J. 1894. VII S. 232. 

Warn eck. Missionsrundschau. AUgm. Miss. 
Ztsch. 1894 S. 231. 

6. Anthropologie. Ethnographie. 
Sprachen. 

Bogadjim, Ein Fest in. Bericht von Miss. 

Arff. Rhn. Miss. Ber. 1893 S. 207. Ztsch. 

f. Ethnolg. 1894. V'rhandlg. S. (200). 
Dali mann, Kap t. Ed. Die Lage der Tiger- 
insel und die Bewohner derselben. D. Geg. 

Bl. Bremen XVI S. 360. 
Jabim, Knabe aus, Deutsch Neu-Guinea. 

Photog. Abbildg. Zeitsch. f. Ethnolg. 1893. 

Verh. S. (273). Siehe D. K. Bl. 1893 S. 540. 

Globus 1894, 65 S. 23. 
Jabim-Stamme, Aberglaube unter dem, 

in Kaiser-Wilhelmsland. Mitth. d. Geg. 

GeseU. Jena XH 1893 S. 95. 
Luschan, F. v. Bericht über photog. Abbild. 

eines Knaben aus D. Neu-Guinea, in den 

Verhdl. d. Anthrop. Gesell. D. K. Bl. 1893 

S. 540. 
Meyer, A. B. und K. Parkinson, Album 

von Papuatypen. Stengel und Markart, 

Dresden 1894. 
Neu-Pommern. Die relig.- sittliche Ver- 
wilderung der Buschbewohner. (Brd. 

Gregor). Kath. Miss. 1894 S. 139. 
Pfeil, Grf. J. Neu-Mecklenburg. m. K. P. 

M. 1894 S. 73. 
Sprachliches. N. K. W. L. 1893 S. 56.] 

7. Karten, 

Admiralitats-Inseln 1 : 2,250000. D. K- 
Z. 1894 S. 24. Bemrk. dazu ebenda S. 23 ff. 

Astrolabe. Bai, Die, 1:400000. D. K. Z. 
1894 S. 96. Bemrk. dazu ebenda S. 96. 

Finsch, Dr. O. Langhans Karte des Schutz- 
gebietes der Neu Guinea-Kompanie. Ein- 
führende Besprechung. P. M. 1893 S. 264. 

Gambier, E. Wandkarte von Australien u. 
Oceanien. 1 : 8000000. 4 Bl. Farbendruck 
G. Lang, Leipzig 1894. 

Kaiser-Wilhelmsland, Bismarok-Arohi- 

Sel, Salomon- u. MarshalMnsela. 1 : 6 000000 
rockhaus, Conv. Lex. 14 Afl. Bd. 10 S. 30. 
Bemrk. dazu ebenda B. 11 unter Neu-Guinea 
u. Bd. 12 S. 268. 

Kiepert, Dr. R. Die deutschen Besitzungen 
im Stillen Ooean. Kaiser Wilhelms-Land, 
Bismarck - Archipel und Salomon - Inseln. 
1 : 3000000 mit vielen Nebenkarten. N. K. 
W. L. 1893. (Aus Kieperts D. Kol. Atlas 
Bl. 5). 

Langhans, P. Das Schutzgebiet der Neu- 
guinea-Kompanie in 6 Bl. mit 69 Neben- 
karten. 1:2000000, m. Begleitworten; 
Wirthschaftl. Grundzüge d. Schutzgebiets, 
n. Kartenquellen (Bl. 24-29 d. Kol.-Atlas). 
Justus Perthes, Gotha 1893. Siehe P. M, 
1893 S. 264. 

— Die Brandenburg Küste. Nach Aufnah. 
von Dr. Finsch 1 : 500000 P. M. 1894 Tfl. 6 
Bemrk. dazu S. 61. (Langhans, Bl. 6 



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Neu-Guinea und Bismarck- Archipel. 



207 



Beiträge zur Kenntniss der deutsch. Schutz- 
gebiete.) 
M al a i t a , Salomo-Insel. Karte von, 1 : 1075000. 

Globus 1893, 63, Nr. 3. Bemrk. dazu 

S. 41, 62. 
Neu-Hannover, Karte von, 1:550000. N. 

K. W. L. 1894 S. 43. Bemrk. ebenda. 
Pfeil, Grf. J. Durchqnerungen von Neu- 

Meoblenburg im Jahre 1888. Nach Aufnah. 

entw. v. P. L. 1:300000. P. M. 1894 Tfl. 7. 

Bemerk, dazu S. 73. — Nebenkarte : Das 

Südende von Neu-Mecklenburg 1 : 2000000. 

5 Profile. Ebenda. 
Polynesischelnselgruppen. 1:9000000 

Nr. 53 von E. Bebes' Neuer Handatlas. 

Wagner & Debes. Leipzig 1894. 



Marshall-Inseln. 

1. Abgrenzungen. Amtliches. Gesetze. 
Rechtsverhältnisse. Verfügungen. Ver- 
ordnungen. Verträge. 

Denkschrift Nr. 105 der Drucksachen d. 
Reichstages. 9 Leg.-Perd. II Sess. 1893194. 
Vergl. Jahresbericht, betr. d. Schutz- 
gebiet vom 1. Jan. 1892 — 1 Apl. 1893. D. K. 
Bl. 1893 S. 383. 

— Drucksachen d. Reichstages Nr. 89 9 Leg.- 
Perd. III Sess. 1894|95. Blge. z. D. K. Bl. 
1894 S. 258. 

Deutschen Schutzgebiete, Die, Statist. 

Jahrb. f. d. D. R. 15. Jrbg. 1894 S. 195, 196. 
Ermächtigung zur Beurkundung des 

Personenstandes an den Dr. Schmidt. D. 

K. Bl. 1893 S. 371. 
Etat und die Denkschriften, Der, 

D. K. Z. 1893 S. 164. 
Jahresbericht, betr. das Schutzgebiet, 

vom 1. Jan. 1892-1 Apl. 1893. D. K. Bl. 

1893 S. 386. Vgl. Nr. 105 der Drucksachen 
d. Reichstages. 9 Leg.-Prd. II Sess. 
1893|94 S. 20. 

Irmer, Dr. Landeshauptm., Ankunft des, in 

Jaluit. D. K. Z. 1894 S. 161. 
Koloniale Rundschau. D. K. Z. 1894 

S. 13, 161. 
Heinecke, G. Die deutschen Kolonien. K. 

J. 1893 S. 274. 
Personalien. Ooth. Genealog. Hofkalender 

1894 S. 526. D. K. Bl. 1893|94. 
Rechtspflege. Ernennung zu Beisitzern 

erster und zweiter Instanz in Jaluit. D. K. 
Bl. 1893 S. 243. — TJebersicht der gericht- 
lichen Geschäfte während 1892. ebenda S. 
244,386. 

Schutzerklärung, Begrenzung, Flächen- 
inhalt. Statistisch. Jahrb. f. d. D. R. 1894 
S. 195. 

Verordnung, betr. die Ertheilung des Rechts 
zur Führung der Reichsflagge an Ein- 
geborene. D. K, Bl. 1893 S. 443. 

— betreffend das TJeberführen von Einge- 
borenen des Schutzgebietes nach ausser- 
halb des Schutzgebietes belegenen Plätzen 
D. K. Bl. 1894 S. 186. 



2. Erforschungen. Fauna. Flora. Landes- 
kunde. Reisen. 

Apia, Von, nach den Marshall-Inseln, Neu- 
Guinea, den Admiralitäts- und Salomon- 
Inseln und nach Sydney. Aus d. Reiseber. 
S. H. Krz. -Sperber 14 D. K. Bl. 1893 S. 406. 
A. d. H. 1893 S. 274. 

Aus dem Schutzgebiete der Marshall- 
Insel. D. K. Bl. 1893 S. 96. 



Denkschrift Nr. 105 der Drucksachen d. 
Reichstages 9 Leg.-Perd. II Sess. 1893|94. 
Vgl. J ah res b er., betr. d. Schutzgebiete 
vom 1. Jan. 1892-1. April 1893. D. K. Bl. 

1893 S. 383 ff. 

- Drucksachen d. Reichstags Nr. 89 9 Leg.- 
Perd. HI Sess. 1894J95. Blge. z. D. K. Bl. 

1894 S. 253, 255. 

Deutsche Interessen in der Süd-See, Die, 

Oester. Monatssch. f. d. Orient 1894 S. 55. 
Jahresbericht, betr. das Schutzgebiet vom 

1. Jan. 1892-1. April 1893. D. K. Bl. 1893 

S. 383. (Nr. 105 der Drucksachen d. Reichs- 
tages 9 Leg.-Prd. II Sess. 1893)94 S. 18 ff.) 
Kolonialpolitik. Kons. Handb. 2te Afl. 

S. 233. H. Walther, Berlin 1894. 
Koloniale Rundschau. D. K.Z. 1894 S. 13. 
Langhans, P. Beiträge zur Kenntniss der 

deutschen Schutzgebiete. 1 Dsohalut. m. K. 

Tfl. XVII. P. M. 1893 S. 238. Vgl. D. K. 

Bl. 1893 S. 523. 
Marshall-Inseln. Brockhaus' Konv.-Lex. 

14. Afl. 1894 Bd. 11 S. 632. (Karte Bd. 10 

S. 30). 
Mein ecke, G. Die deutschen Kolonien. K. 

J. 1893 S. 274. 
Parts oh, Dr. J. Die Schutzgebiete des 

Deutschen Reiches. Marshall-Inseln. S. 79 

D. Reimer, Berlin 1893. 
Rundreise Sr. M. S. „Bussard" durch die 

Südseeschutzgebiete. D. K. Bl. 1893 S. 461. 
Strautz, v. Die deutschen Schutzgebiete zu 

Beginn des Jahres 1893. Oester. Monatssch. 

f. d. Orient 1893 S. 51. 

3. Handel. Schifffahrt. Statistik. Verkehr. 
Wirthschaftliches. 

Denkschrift. Nr. 105 der Drucksachen d. 
Reichstages. 9 Leg.-Perd. II Sess. 1893(94. 
Vgl. Jahresbericht, betr. d. Schutz- 
gebiete vom 1. Januar 1892—1. April 1893. 
D. K. Bl. 1893 S. 384. 

- Drucksachen d. Reichstages Nr. 89. 9 Leg.- 
Perd. m Sess. 1894195. Blge. z. D. K. Bl. 
1894 S. 253, 254, 255, 257. 

H a n d e 1 . Hamburgs, Mit den Kolonien. D. 
K. Bl. 1894 S. 28, 30. 

Hauptniederlassungen und Zahl der 
Europäer und Deutschen. Statist. Jahrb. 
f. d. D. R. 1894 S. 196. 

Jaluit-Gesellschaft, Das Handels- 
gebiet der, D. K. Bl. 1893 S. 523. 

•& j i goß a 275 

- Jahresbericht der, D. K. Bl. 1894 S. 376. 
Mein ecke, G. Die deutschen Kolonien. 

K J 1893 S 274 

Poststatistik! D. K. Bl, 1893 S. 579. 

P o 8 1- und Telegraphenämter 1893. 
„Gott will es.» 5 Jrhg. 1893 S. 26. 

Postverbindung mit Jaluit. D. K. Bl. 
1894 S. 642. 

Schiffsverbindung mit Jaluit. D. K. 
BL 1893 S 508 

Schiffsverkehr im Jahre 1892. D. K. 
Bl. 1893 S. 284. — Im Jahre 1893 ebenda 
1894 S. 223. 

Spezial-Uebersicht der Einfuhr, Aus- 
fuhr und unmittelbaren Durchfuhr von 
Waaren im Jahre 1892. Stat. d. Deutsch. 
Reiches N, F. Bd. 67, S. 439. 1893 Bd. 73 
S. 481. 

Statistisches. Goth. Genealog. Hof- 
kalender 1894 S. 551. 

TJebersicht über die am 1. Januar im 
Schutzgebiete ansässigen Deutschen und 
Fremden. D. K. Bl. 1894 S. 237. 

Verkehrs-Nachrichten. D. K. Bl. 
1893 S. X, 1894 S. XII. 



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208 



Marshall-Inseln 



4. Geologie. Hydrographie. Hygiene. 
Klimatologie. Meteorologie. 

Apia, Von, nach den Marshall-Inseln, Neu- 
Guinea, den Admiralität*- u. Salomon-Inseln 
und nach Sydney. Aus d. Reiseber. S. M. 
Krz. „Sperber*. A. d. H. 1893 S. 274. D. K. 
Bl. 1*3 S. 406. t _ 

Danckelman, Prf. Dr. Frh. v. Das Klima 
von Jaluit. V. G. E. Berlin 1894 XXI, S. 
539 588 

Denkschrift. N. 105 der Drucksachen d. 
Reichstages 9 Leg.-Perd. II. Sess. 1893 1 94. 
Vrgl. Jahresbericht, betr. d. Schutz- 
gebiet vom 1. Jan. 1892-1. April 1893. D. 
K. Bl. 1893 S. 383. _ 

— Drucksachen d. Reichstages. Nr. 89. 9 
Leg.-Perd. III Sess. 1894|95. Blge. z. D. K. 
Bl. 1894 S. 255, 260. 

Jaluit, (Marsh. J.) Ber. des Gapt. G. 
Piltz. Führer des Schiff. „Oscar". A. d. H. 
1894 S 70 

S t e i n b a c h , Dr. Bericht über die Gesund- 
heitsverhältnisse des Schutzgeb. der Mars- 
hall-Inseln in der Zeit vom Jan. 1892— März 
1893. M. a. d. Seh. 1893 VI S. 306. — Zum 
Klima der Marshall-Insl. nach Beobach- 
tungen in Jaluit. Ebenda S. 314. 

— Reg.-Arzt. in Jaluit, Bericht über die Ge- 
sundheitsverhältnisse u. d. Klima. Denk- 
schrift. Drucksache d. Reichstages Nr. 89. 
9 Leg.-Perd. III Sess. 1894|95. Blge. zum D. 
K. Bl. 1894 S. 260. 

— Bemerkungen über das Klima von Jaluit. 
M. a. d. Seh. 1894, VII S. 305. 



5. Mission. Schule. 

Gott will es. Miss. Bl. f. die Südsee-Inseln. 

1893194 Siehe Inh.-Verz. 
Gundert, Dr. H. Die Evangel. Mission. 

ihre Länder, Völker u. Arbeiten. 3. Afl. 

Marshall-Inseln S. 433. 
Kreuz u. Schwert. Miss.- u. Unterhalt. 

Bl. 1893|94. Siehe Inh. d. einzln. Nr. 
Meinecke, G. Die deutschen Kolonien. K. 

J. 1893 S. 274. 



Missionen, Aus dem Bereiche der. D. K. 
Bl. 1894 S. Vm. 

Missionsrundschau von Past. Dr. Luther 
in Cremmen. Ztschr. f. Missk. u. Reli- 
gionswiss. Berlin IX 1894 S. 100. 

— Evgl. Miss. Mag. 1894 S. 82. 
Richter, Pfr. I. Rheinsberg. Die evgl., 

bes. deutschen Missionen in den deutsch. 

Schutzgebieten. IV Die Austral. Kolonien. 

Allgm. Miss.-Ztsch. 1894 S. 553, 554. 
Wallroth, G. Evgl. Miss. - Thätigkeit. 

Rundschau für 1893194. K. J. 1894, VII 

S. 238. 
Warneck. Missionsrnndschau. Allgm. 

Miss.-Ztsch. 1894 S. 236. 

6. Anthropologie. Ethnographie. Sprachen. 

Denkschrift. Nr. 105 der Drucksachen d. 
Reichstages 9 Leg. - Perd. II Sess. 1893)94. 
Vgl. Jahresbericht, betr. das Schutz- 

feb. Vom 1. Jan. 1892-1. Apl. 1893. D. 
:. Bl. 1893 S. 383. 

— Drucksachen d. Reichstages Nr. 89 9 Leg. 
Perd. UI Sess. 1894|95. läge, z, D. K. Bl. 
1894 S. 254. 

7. Karten. '■ to 

lies Marshall, Groupe Eniwetok, Atoll 
Eboneto. Nr. 4593. Ooean Pacifique Nord. 
Paris 1893. 

Kiepert, Dr. R. Die deutschen Besitzun- 

fen im Stillen Ocean. Die Marshall-Inseln. 
: 3000 000. N. K. W. L. 1893. (Aus Kiepert 
D. Kol. Atl. Bl. 5.) 

Langhans, P. Beiträge zur Kenntniss 
der deutschen Schutzgebiete. Dschalut- 
Gruppe 1 : 500000. — Dschalut, auf Grund- 
lage einer Vermessung des Ing. B. Linne- 
mann 1 : 10000. — Einfahrt in den Hafen 
von Dschalut 1 : 50000. — Hauptstation der 
Jaluit-(Dschalut)Gesellschaft 1 : 5000. P. M. 
1893 Tfl. XVH. Bmk. dazu S. 238. 

Marshall-Inseln. 1:12000000. Brock- 
haas' Kon.-Lez. 14. Afl. 1894. Bd. 10 S. 30. 
Bemk. dazu Bd. 11 S. 632. ' 

Polynesische Inselgruppen. 1:9000000 
Nr. 63 aus D. Debes* Neuer Handatlas. 
Wagner u. Debes, Leipzig 1894. 



Nachtrag. 



Zu Allgemeines No. 2. 

Engler, Prf. Dr. A. Beiträge zur Flora von Af*ika. Bd. I— Vm. Abdr. Aus: Bot. 

Jahrb. Bd. XIV— XVIIT. W. Engelmann, Leipzig. 
Länder- und Völkerkunde. Jahrb. d. Naturwissenschaften 1893/94. Inh.-Verz. 

S. X u. XI. Herderscher Verlg. Freiburg i. B. 1894. 

Zu No. 6. 

Gl o atz, P. Arten und Stufen der Religion bei den Naturvölkern. Zeitsch. f. Religk. 
u. Miss.-Wissensch. Berlin 1894. S. 23, 94, 158, 218. 

Zu Ost-Afrika No. 2. 
Engler. Prf. Dr. A. Beiträge zur Flora von Afrika. Bd. I— VHI. Abdr. Aus: Bot. 
Jahrb. Bd. XIV— XVIH. W. Engelmann, Leipzig. 

Zu Südwest-Afrika No. 4. 

Dove, Dr. K. Beiträge zur Geogr. von Südwest-Afr. III Krankheitsformen des 
Landes. P. M. 1894. S. 172. 



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Der Wald und die Plantagen des 
Handeigebirges 

(bis zum Frühjahr 1895). 



Von Forst-Assessor Eugen Krüger 

früher Chef der Vermessungsabtheilung zu Dar-es-Salaam. 



Der Weg von Tanga zum Handeigebirge bietet bei Msalaka, 
einer englischen Missionsanstalt, wenig Abwechslung. 

Es ist das Bondeiland einem massig bewegten Meer, plötz- 
lich in Erstarrung gerathen, vergleichbar. Thal und Hügel wechseln 
im ewigen Einerlei ab, ebenso Schamben mit Kokospalmen und 
dunklen Mangos und Buschsteppen mit den seltsamen Affenbrod- 
bäumen. Nur zuweilen durchschneidet der Weg ein grösseres 
Dickicht, oder ziehen mächtige Wulestämme und Tamarinden das 
Auge auf sich. Rechts vom Wege allerdings, wo der Mkulumusi 
einige Regenbäche aufnimmt, welche sich ihren kurzen Weg tief 
unter mächtigen Kalksteinblöcken gerissen, in deren Höhlen sie 
fast verschwinden, befinden sich noch einige sehr dichte Busch- 
hölzer. Aber nur vereinzelt sieht man hier ältere, brauchbare 
Bäume, sonst bildet junges Stangenholz den Bestand, ein Zeichen, 
dass diese Buschwälder noch nicht lange bestehen. Es ist denn 
in der That fast das ganze Bondeiland bis Magila und darüber 
hinaus schon mehrere Male in Kultur gewesen. Dasselbe ist nicht 
nur bei den Vorbergen, sondern auch beim grössten Theil des 
inneren Handei-Grebirges, den jetzt der sogenannte Urwald bedeckt, 
der Fall, und man kann sogar meist mit ziemlicher Sicherheit 
das Ende der Kulturperiode am Alter der Hölzer erkennen. — der 
Kulturperiode, wenn man so sagen darf, denn selbst die Wadigo, 
welche jetzt, nachdem sie die sesshaften Wabondei gedrängt, von 
allen Negern der Küste noch das meiste Geschick zum Ackerbau 
zeigen, treiben doch ebenso, wie alle anderen, nach europäischen 
Begriffen einen regelrechten Raubbau. Dieser zwingt auch sie, 

Koloniales Jahrbuch 1895. 14 



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— 210 — 

nach einem kurzen Turnus, der nach der Güte des Bodens 6 — 20 
Jahre und länger beträgt, neues Land urbar zu machen. Daher 
kommt es, dass trotz der nicht übermässigen Bevölkerung, so grosse 
Strecken schon angebaut gewesen sind. Die Zahlen, welche uns 
O. Baumann aus dem Jahre 1890 über die Bevölkerungsdichtigkeit 
giebt, dürften weder für das Bondei-Land noch für das Usambara- 
Grebirge mehr zutreffen. Die Wadigo haben sich immer mehr aus- 
gebreitet, und eine Menge neuer Dörfer sind nach den Aufständen 
entstanden. Auch unter der Waschamba-Bevölkerung der Gebirge 
macht sich, nachdem Simbodja und Hungura aufgehört haben, den 
Massai als Führer zu dienen, und diese selbst gezüchtigt sind, 
ein erfreuliches Wachsthum bemerkbar. Ausserdem ist die An- 
nahme irrig, dass an der Karawanenstrasse die grössten Dörfer 
hegen müssten. Gerade am Ende der 80- er und Anfang der 90- 
er Jahre verliessen viele Neger die Ortschaften an den Strassen, 
wo sie den Plünderungen, sei es von Seiten der Aufständischen, 
sei es von Seiten der Askari am meisten ausgesetzt waren und 
bauten sich mitten in der Buschsteppe an. So kommt es auch 
jetzt noch vor, dass viele Ansiedlungen ziemlich entfernt von ihren 
Feldern liegen. Die Wadigo und Wabondei hängen überhaupt, 
wie ja die Neger im Allgemeinen, nicht so sehr an ihrem Wohn- 
sitz. Mir ist schon öfter als Grund des Verlassens einer Schamba, 
in der sich fruchttragende Kokosnussbäume befanden, angegeben 
worden, dass die Wildschweine die Aecker verwüsten! Anstatt 
nun mit ihren vorzüglichen Fanggruben und Schlageisen den 
Schweinen zu Leibe zu gehen, verlassen sie lieber den urbar ge- 
machten Boden und bauen ihre Hütten wo anders. 

An Fertigstellung der Bahn Tanga-Korogwe wird jetzt eifrig 
bis Mtendeule überall gearbeitet. Auch die zur Herstellung des 
Oberbaues nothwendigen Steine werden aus den mächtigen Kalk- 
steinblöcken, durch welche die Linie hinter Buhuri führt, gesprengt 
und gebrochen. Ob überhaupt in der Regenzeit ein Theil der 
Strecke wird fahrbar gemacht werden können, bezweifele ich sehr, 
da trotz der mehrfachen Ausbesserungen des Bahndammes, doch 
nach jedem Regen wieder neue Löcher entstehen und zuvor erst 
eine vollständige Befestigung des Dammes durch Anpflanzung statt- 
finden müsste. Ein Theil der Strecke ist allerdings schon mit 
Dornen bepflanzt, und scheint dieses sehr zweckmässig zu sein. 

Nach den letzten Nachrichten sind die Bahngeleise, aller- 
dings erst nach der Regenzeit, bis Buhuri gelegt worden. Hinter 



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— 211 — 

Buhuri bemerkt man jetzt erfreulicher Weise zahlreiche Heerden 
von Ziegen, Schafen und auch Kühen, ein Anblick, den man sonst 
nicht hatte, da die Massai es verstanden, selbst das letzte Sind 
ausfindig zu machen. 

Die Bahnroute geht dann von Mtendeule etwas südlicher, 
wie auf der Baumann'schen Karte angegeben, nahe an Ngomeni, 
dem allbekannten Ruheort, vorüber. Bald hinter Ngomeni ver- 
lässt man die projectirte Bahnstrecke, um über Mission Msalaka 
den Weg nach Sega Abdallah abzukürzen. Rechts vom Wege 
bleibt dabei die Mission Umba zurück. Es sei mir gestattet, gleich 
hier einiges über die englischen Universitäts-Missionen von Usam- 
bara, denen sich noch Magila und Korogwe anschliessen, zu sagen. 
Man hat überall den Eindruck, als hätten diese Missionen nur das 
ora und nicht das labora, besonders was Landwirtschaft anbetrifft, 
zur Devise erhoben. Gebetet wird allerdings viel, sehr viel so- 
gar, ebenso wird der Glockenstrang sehr eifrig in Bewegung ge- 
setzt. Auch die Kinder werden unterrichtet, und fast alle grösseren 
schreiben und sprechen englisch, und englische Brocken findet 
man auf Meilen in der Runde. In den deutschen Missionen wer- 
den sprachlich solche Fortschritte nicht erzielt. Das Deutsche 
wird dem Neger schwerer, sagen manche. Ich habe es nicht be- 
merkt. Arbeiten aber, was jedenfalls für den Neger das nöthigste 
ist, lernen die Zöglinge in den englischen Missionen nicht. Wie 
sollten sie es auch lernen? Schamben legen die Missionare nicht 
an, die theilweise noch nach Art der Suaheli gebauten Hütten 
werden, was Ausfuhrung und Sauberkeit anbetrifft, oft von diesen 
übertroffen. In Msalaka, wo die Eingeborenen rings herum die 
schönsten Bananen haben, holen die Missionsleute sie aus Magila 
12 km weit, wenn sie sie nicht kaufen. Selbst in Magila wird 
in Anbetracht der Anzahl von Weissen, welche dort leben, wenig 
oder garnichts geleistet. In Korogwe noch weniger, da ausser ein 
paar Bananen Alles aus dem 3 Tagereisen entfernten Pangani be- 
zogen wird. 

Die Zöglinge in den englischen Missionen gehören dabei zu 
den frechsten, unverschämtesten Gesellen, welche man weit in der 
Runde antrifft, und auch in moralischer Hinsicht haben sie meist 
durch das nur sehr äusserlich angenommene Christenthum leider 
nicht gewonnen. Ausschliesen möchte ich die Station Mkusi am 
Koreni, welche ich im vorigen Jahre besuchte, wo fleissig ge- 

14* 



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— 212 — 

arbeitet wurde und die Zöglinge sich durch Bescheidenheit aus- 
zeichneten. 

Schon vor Sega Abdallah erhebt sich das Terrain. Sega zum 
Unterschiede von dem nördlich gelegenen, ebenso benannten Ort, 
nach seinem Herrn Abdallah genannt, befindet sich auf der Spitze 
eines Hügels, der eine weite Fernsicht in das Bondei-Land ge- 
währt. Der Araber Abdallah, welcher dem Gouvernement manchen 
Dienst geleistet, lebte früher schlecht und recht, wie viele seiner 
Stammesgenossen vom Sklavenhandel. Jetzt baut er sich oben 
auf dem Berge ein festes Steinhaus, welches schon bis über den 
1. Stock vollendet ist. Leider wird er von einem Magenübel heim- 
gesucht, an dem er immer zu erkranken pflegt, wenn Fremde 
kommen. Dafür ist denn Cognac resp. Whisky das einzige Heil- 
mittel, und zwar trinkt er Cognac nur, wenn er mit mindestens 
drei Sternen versehen ist. Bei unserer Ankunft hatte sein Uebel 
bedenklich zugenommen, und als er erfuhr, unsere Lasten seien 
bereits voraus, erbot er sich in liebenswürdigster Weise, uns 
einen Knaben für die daua nach Magila mitzusenden. Der Weg nach 
Magila führt verschiedene Male durch den Mkulumusi, der hier 
gutes, für Bewässerung vorzüglich geeignetes Land durchschneidet. 

Magila selbst liegt auf einer Erhebung, an deren nordwest- 
lichen Bande sich die Mlinga und Ufinga-Berge zum Theil in 
schroffen Felsen bis zu 1200 Meter erheben. Der Mkulumusi ent- 
springt hier in vielen kleinen Quellen, welche man auf dem Wege 
nach Derema zu durchschreiten hat. 

Hat man das Quellgebiet des Mkulumusi verlassen, so gelangt 
man bald in das Gebiet des Sigi. Dieser, ein echter Gebirgsstrom, 
trennt die Vorberge von den eigentlichen Handei-Bergen wie das 
Luengera-Thal das Usambara-Gebirge von diesen. Stromschnelle 
an Stromschnelle reihend, bald in viele kleine Sturzbäche sich 
theilend, bald sich vereinigend, ein fast ununterbrochener Wasser- 
fall eilt er im raschen Lauf durch die Berge. Seine Nebenbäche 
haben fast alle denselben Charakter, und man hat unter ihnen 
einzelne, welche unter einem Winkel von 50° weit über 100 Fuss 
sich in die Tiefe stürzen. So kam ich auf dem Rückwege von 
Büloa gerade noch zu rechter Zeit, um zu verhüten, dass die Leute 
mein Pferd über einen derartigen Wassersturz, — es befand sich 
im Felsen nur eine handbreite Spalte zum Hinüberklettern — 
bringen wollten. Etwas später und ich hätte natürlich keinen 
Knochen meines braven Gauls wiedergefunden. 



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— 213 - 

Das Wasser fast aller dieser Bäche ist von vorzüglicher 
Klarheit und dabei so kühl und wohlschmeckend, dass es einen 
wahren Genuss bereitet, es zu trinken. Man weiss dies doppelt 
zu würdigen, da das Wasser an der Küste selten trinkbar ist — 
abgesehen vielleicht von Daressalam. wo die Sewa Hadji-Stiftung 
uns gute Brunnen verschafft — und man sich dort mit Soda und 
Sauerbrunnen behelfen muss. Auch einige Fische und essbare 
Crustaceen enthält er, denen die Waschamba mit Eifer nachstellen. 

Vom Sigi, Quamkuju und Derema umflossen liegen nun hier 
in einer Höhe von ca. 1000 m die Kaffeeplantagen der Deutsch- 
Ost- Afrikanischen Gesellschaft im sogenannten Msasa. 

Obgleich über diese Anlagen schon sehr viel geschrieben und 
gesagt ist, kann ich doch nicht umhin, einiges hinzuzufügen. 

Im Allgemeinen sind die Westhänge im Handei-Gebirge 
viel steiler, als die Osthänge und daher "meist für den Kaffeebau 
ungeeignet. In Derema befinden sich -J-) ungefähr 40 ha in Kultur; 
davon ist etwa IV2 ßa m ^ Thee, das übrige mit Kaffee ange- 
pflanzt. Nach Angabe des Plantagenleiters Cowley sind 87000 
Kaffeepflanzen und 4000 Theepflanzen ausgesetzt. In den Saat- 
beeten befinden sich nach meiner Schätzung über 150000 Pflanzen. 
In Derema ziehen sich die Anpflanzungen an den Seiten des in 
der Mitte belegenen Bergrückens und und in den unteren Parthien 
der östlichen Höhenzüge hin. Die steileren Kuppen am Osthang 
sind bewaldet geblieben. Ein Netz von Wegen verbindet die ein- 
zelnen Theile der Pflanzung mit meist nicht mehr als 7 ° Ge- 
fäll geschickt angelegt und daher auch für Wagen fahrbar, wenn 
nämlich breite Bohlen über die Uebergänge der Abzugsrinnen ge- 
legt werden. Einen Übelstand für Reiter haben allerdings die 
Wege, besonders in der Regenzeit: Die Abzugsgräben sind nach 
der Bergseite zu angelegt, in Folge dessen erweicht sich der 
Boden sehr, es bilden sich Höhlungen, in welche die Tiere fort- 
während durchtreten. 

Die Hänge sind mit einem Netz von Abzugsgräben versehen. 
Parallele Hanggräben, in Abständen von 10 m, bringen mit massigem 
Gefälle das Wasser in die etwas tiefer gegrabenen, steil zu Thal 
führenden Abzugsgräben, Es ist dies die alte frühere Methode 
Berghänge zu bebauen und sonst wohl ziemlich überall auf- 
gegeben. Bevor ich auf die Nachteile derselben eingehe, muss 



t) im Frühjahr 1895. 

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— 214 — 

ich hier etwas die Entstehung der Plantagen und die jetzigen 
Bodenverhältnisse berücksichtigen. Früher, vor ca. 3 Jahren bei 
Derema, bei Nguelo vor 2 Jahren, befanden sich an ihrer Stelle 
dichte Waldbestände, alte Ueberständer mit 10- bis 30jährigem 
Jungholz dazwischen, welche nur selten einem Sonnenstrahl den 
Durchlass gestatteten, Ueberall strömten Quellen zu den Neben- 
bächen des Sigi herab und durchtränkten das Land« Der Boden 
ist ein fruchtbarer roter Laterit, ein Verwitterungsproduct des 
Gneis- und crystallinischen Schiefers von oft über 1 m Mächtig- 
keit. Nach Abtrieb der Hölzer zersetzte sich unter dem Einfluss 
der Sonne und des Feuers alles Gestrüpp, geringeres Holz und 
ein grosser Teil der stehenbleibenden Baumstümpfe wurden ver- 
brannt, die starken Stämme aber zum Vermodern liegen gelassen, 
der geringe Humus, den die mächtigen Bäume mit hohem Kronen- 
ansatz und geringem Blattabfall überhaupt bildeten — von den 
tiefen Humusschichten, welche O. Baumann gesehen hat, habe ich 
nur in den Bach- und Flussthälern Spuren gefunden — Luft und 
Licht trockneten den Boden aus und beschränkten die Quellen. 
Die Parallel- und Abzugsgräben wirkten ähnlich. Nun kam plötz- 
lich ein starker Tropenregen. Das den Hang herabströmende 
Wasser wird von den Parallelgräben aufgefangen und den Abzugs- 
gräben zugeführt, in denen es, fortspülend und fortreissend, was 
ihm im Wege steht, zu Thale stürmt: nicht nur die Kaffeebäumchen, 
welche wegen Ausnutzung des Baumes möglichst dicht am Graben- 
rande gepflanzt sind, beschädigend und die Holzasche, welche zur 
Düngung des Bodens dienen sollte, mit hinfortnehmend, sondern 
auch den Hang nach 1—2 Tagen vollständig trocken liegen lassend. 
Nun braucht der Coffea arabica, der hier gebaut wird, allerdings 
nicht viel Feuchtigkeit, dass ihm aber eine gewisse Frische des 
Bodens nicht schadet, sondern nützlich ist, das zeigt das jetzige 
vorzügliche Aussehen der Pflanzen, wo das Nass dem Boden noch 
nicht ganz entzogen, wo die herumliegenden, vermodernden Stämme, 
die dichten Beständen noch eine Menge von Feuchtigkeit zuführen. 
Jedenfalls wird später auch das System der direct abführenden 
Abzugsgräben aufgegeben und damit der Regen nicht nur auf 
kürzestem Wege abgeführt, sondern auch zur Bewässerung ge- 
braucht werden müssen. 

Ja, vorzüglich sieht der Kaffee aus, im Saatbeet sowohl, wie 
in der Pflanzung: kräftige, frisch entwickelte Triebe, guter Blüthen- 
und Fruchtansatz. Schon in diesem Jahre würde die Jungfern- 



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- 215 — 

erndte, eingebracht, gar keinen üblen Ertrag liefern. Wenn nicht 
Blattkrankheit, Windbruch oder dergleichen grösseren Schaden 
anrichten und die Qualität einigermassen befriedigend ausfallt, so 
muss der Ertrag ein vorzüglicher sein.*) Gegen Windbruchgefahr 
hat man die Kaffeebäumchen an schräg gestellten Hölzchen be- 
iestigt, auch sind in Derema die steilen Hänge und Kuppen be- 
waldet geblieben. Der Beschauer sieht deshalb hier nur kleine 
Kulturflächen vor sich, nicht so in Nguelo, wo der ganze mächtige 
Berg bis zur Bananen gekrönten Spitze mit Kaffee angebaut ist. 
Sogar unter den Bananen hat man versuchsweise Pflanzen ein- 
gebracht, allerdings, wie erklärlich, mit geringerem Erfolg. Obgleich 
herumliegende bewaldete Höhen einigermassen Schutz gewähren, 
ist hier doch eine Windbruchsgefahr für den so empfindlichen 
Kaffee durchaus nicht ausgeschlossen. Bei der Neuanlage im 
Norden von Nguelo hat man denn auch schon mehr Rücksicht auf 
Windschutz genommen. Auch hier verbindet ein Netz von Wegen 
die einzelnen Theile und ebenso ein prachtvoller Waldweg die neue 
Plantage mit der alten, so daas man bequem überall hinreiten kann. 
Eine sehr schöne Fernsicht hat mau von dem Thurm des Pflanzer- 
hauses in Nguelo und eine noch bessere von dem obersten Plateau 
daselbst, auf dem sich das Negerhaus befindet. Man vermag von 
dort an klaren Tagen durch das Sigi-Thal über Pangani bis Zanzibar 
zu sehen. 

Nguelo ist grösser als Derema, ich schätze es auf 60 ha. 
Nach Angaben des Plantagenleiters sollen 200000 Kaffeebäume 
daselbst angepflanzt sein. Ich hätte nur 120000 angenommen. Als 
Pflanzweite hat man auf beiden Plantagen den geringen Abstand von 
6 Fuss gewählt, während man in Biiloa 8 Fuss nimmt. In An- 
b etracht der steilen Hänge bis 30° und darüber, auf denen Kaffee 
angepflanzt ist, würde sich dadurch der horizontale Abstand um 
ein bedeutendes verringern. Ob es praktisch ist, wie es geschehen 
soll, den Pflanzern aufzugeben, eine bestimmte Anzahl von Kaffee- 
bäumen auszupflanzen, weiss ich nicht; dazu gehören eigentlich 
doch schon geordnetere Verhältnisse. Es soll geschehen sein, dass 
die Hälfte der üblichen Pflanzweite genügen musste, um die vor- 
geschriebene Anzahl der Pflanzen einzubringen. Die Löcher zu 



*) Anmerkung des Verfassers : Nach den eingegangenen Berichten ist die 
Blattkranheit, die Hemileia vastatrix, leider nicht ausgeblieben, dagegen soll 
die Qualität eine gute sein. 



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— 216 — 

den Kaffeepflanzen werden möglichst vor der Regenzeit mit dem 
kleinen eisernen Stossspaten bei ca 60 cm Breite 60 cm tief ge- 
macht. Znm Ausheben gebraucht man eine kurzstielige, ziemlich 
schräg gestellte Hacke. Dann wird die Erde unter 4- bis 5-maligem, 
Antreten wieder eingefüllt. Die Auspflanzung der ca. 8 Monate 
alten Pflanzen geschieht während der Regenzeit. Zwanzig Löcher 
muss ein Mann am Tage machen, um seinen Verpflichtungen nach- 
zukommen. Beide Pflanzungen arbeiten mit Javanen und Chinesen 
Nguelo daneben mit Negern. So sehr es auch wünschenswerth ist; 
die einheimische Bevölkerung, wie es z. B. Büloa thut, zu den 
Arbeiten in den Plantagen zu verwenden, so .scheitert dies doch 
noch meist an der Leistungsfähigkeit derselben. Die Suaheli, Wa- 
bondei, Wadigo, Waschamba, Wasegeju und wie sie heissen mögen, 
lernen auch bald die einfache Kultur, halten es aber meist nicht 
über 14 Tage oder 4 Wochen aus. So muss Büloa 2 / 8 seiner Ar- 
beiten mit täglich wechselnden Arbeitern verrichten. — Dabei 
verfolgt der dortige Leiter den Grundsatz, nie einen Arbeiter zu 
schlagen. — Wie störend dieser stete Wechsel ist, vermag selbst 
der Laie einzusehen. Es wird hier kein Wandel eintreten, bis wir 
nach dem Beispiel der Engländer und Holländer die Lohnbücher 
obligatoriseh gemacht und das Vorschussnehmen und die unbedingte 
Freizügigkeit einschränken. Jetzt verlangt der Mann bei Antritt 
seiner Arbeit vielleicht 5 Rupien Vorschuss ; er erhält ihn, bleibt 
einen Tag und geht dann weiter und wiederholt womöglich in der 
Nachbarplantage dasselbe, bis er es für gut befindet, nach Tanga 
oder Pangani zu verschwinden. Die Bezirksämter thun wohl ihr 
Möglichstes, vermögen aber nicht immer dem Uebel zu steuern. 
Ein Zusammenhalten der Plantagen würde hier schon viel bessern. 
Hinzu kommt nun allerdings, dass bis jetzt selbst der kräftigste 
Neger beim besten Willen nicht halb so viel fertig bringt, als der 
Chinese oder Javane. Das Sprichwort „Zeit ist Geld" ist ihm 
vollständig unfassbar. Er setzt dafür sein ,,Pole pole, labda bado 
kidogo! insehallah!" langsam langsam, vielleicht ein wenig später, 
so Gott will! Ich habe lange Zeit mit den Wasaramo gearbeitet, 
welche ja wegen ihrer Trägheit in Verruf sind. Ich kann das nicht 
sagen; die Leute, bis auf die kleinen Kinder arbeiteten fleissig, 
unter steter Aufsicht sogar sehr fleissig, aber länger als 14 Tage 
hielten sie es selten aus, obgleich sie Mittags und Abends ihr Fest- 
essen „Reis" erhielten. Hier muss die Zeit, die Gewöhnung und 
die Vermehrung der Bedürfnisse Abhülfe schaffen. 



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— 217 — 

Die Saatkämpe sind an frischen geschützten Stellen, zum Theil 
an den Bachufern auf erhöhten Rabatten angebracht. Zum Schutze 
derselben werden Farrenbüsche, welche an den Abzugsgräben zu 
diesem Behufe geschont sind, beigesteckt, einerseits, um den Boden 
feucht zu halten, andererseits, um den jungen Pflänzchen Schutz 
vor der Sonne zu gewähren. In Derema sind auch Saatbeete von 
ca. 10 000 Stück Liberia-Kaffee angelegt, die nichts zu wünschen 
übrig lassen. Wie ich höre, sollen dieselben in Kikogwe ausge- 
pflanzt werden. Die Saatbeete standen meist sehr gut, oft fast zu 
dicht. In dem schon mehrfach erwähnten Büloa, welches ca. IV2 
Stunden nördlich von Nguelo gelegen, der Usambara-Kaffeegesell- 
schaft gehört, stehen die Saaten nicht so eng. Die Pflanzung wurde 
im August 1893 angelegt und ist in der kurzen Zeit das Menschen- 
möglichste geleistet worden, besonders wenn man bedenkt, wie bei 
einer ersten Urbarmachung natürlich manche der Assistenten dort 
unter Krankheit zu leiden hatten, und dass vor allen Dingen nur 
mit Negern gearbeitet wurde. . 

Ungefähr 15 ha wurden bisher abgeholzt und mit Pflanz- 
löchern versehen sein. Ausserdem sind zahlreiche Saatbeete an- 
gelegt, deren Pflänzchen eben kräftig zum Vorschein kamen. In 
Büloa fehlen die steilen Hänge, die Wasserabführungen sind des- 
halb nicht so durchgeführt, wie in den Plantagen der Deutsch-Ost- 
afrikanischen Gesellschaft, werden aber noch vervollständigt werden 
müssen. Das neue Steinhaus, in schöner Lage und praktisch an- 
gelegt, steht zum Theil schon unter Dach und muss in diesen Tagen 
fertig sein. Auch mit dem Anlegen der Wege ist man im besten 
Zuge. Herr B. beabsichtigt in dem unter dem Wohnhause befind- 
lichen Bache eine Schneidemühle anzulegen , um ev. Bretter zu 
schneiden und zu versenden. Wenn der geplante Weg nach Nguelo erst 
hergestellt ist und Herr Cowley nach Magila, wie beabsichtigt, 
einen Weg ausführt und die Bahn ihren Anschluss uach Magila 
erreicht hat, dann wäre, bei massigen Tarifsätzen für Holz, dies 
Unternehmen nicht so übel. Aber es sind hier noch so verschiedene 
„Wenn" zu überwinden, deren Beseitigung ohne Eingreifen der 
Regierung kaum jemals stattfinden dürfte. Die Pflanzungen sind 
ja allerdings gezwungen in allernächster Zeit einen für Lastesel 
gangbaren Weg bis Magila anzulegen, denn wollen sie den Kaffee 
durch Träger an die Küste bringen, so würde dies bei einem 
Trägerlohn von 3 Rupien für 50 Pfund den Kaffee, wenn die Sorte 
nicht eine sehr gute, etwas stark belasten. Am besten würde es 



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— 218 — 

aber sein, wenn der Weg so eingerichtet wurde, dass er mit Feld- 
bahn zu befahren ginge. Die Feldbahn setzt natürlich den An- 
schluss an den Bahnhof Magila und Bahnbetrieb bis dahin voraus. 
Bei richtig durchgeführtem Nivellement würde die Ausführung fast 
durchweg keine grosse Schwierigkeit haben. Das Gestein, 
krystallinischer Schiefer und Gneis ist leicht zu behandeln, und 
fast in allen Fällen können durch richtige Niveaulegung grössere 
Sprengungen vermieden werden. Der Uebergang über den Sigi 
ist bei dem an Ort und Stelle vorhandenen Stein- und Holz- 
material leicht zu bewerkstelligen. Bei einer Entfernung von 
Nguelo bis Magila von 20 km und einer angenommenen Bahn- 
strecke von 40 km würde die Anlage immerhin ihre 250 000 
Mark kosten. Bei den grossen Erweiterungen der Plantagen, 
welche in Msassa und im Norden von Nguelo in Angriff ge- 
genommen sind und den in nächster Zeit in Erwartung stehenden 
Neuanlagen dürfte diese Feldbahn sich aber schon in einigen 
Jahren rentiren. Dazu kommt, dass die Bahn für die rentable 
Bewirtschaftung der Handei- Waldungen geradezu notwendig ist. 
Schade, dass diese Anlage nicht mehr für die zum Theil recht 
guten Hölzer, welche dem Kaffee weichen mussten und welche 
jetzt vermodern, verwendet werden kann. Es sind ja von den 
Plantagen manche Stämme zu Balken, Bohlen und Brettern ver- 
schnitten worden, aber die meisten Bretter mussten doch von 
Tanga durch Träger auf die Berge heraafgeschaffb werden. Zwei 
5 m lange 1-zöllige Bretter bilden 1 Trägerlast und kosten 3 Rupie. 
Wenn man den hohen Ankaufspreis von 1 / 8 Rupie ftir den laufen- 
den Meter hinzurechnet, so muss man sich fragen, warum lassen 
die Pflanzer das gute Holz in ihrer nächsten Umgebung, dessen 
Beseitigung für sie nur vortheilhaft wäre — Hunderttausende 
gehen hier verloren — verfaulen und schaffen Holz mit grosser 
Mühe von Tanga herbei? Die gewöhnliche Antwort ist: Die 
Bearbeitung des Holzes kostet mehr, als wenn wir es von Tanga 
kommen lassen. Ausserdem haben wir kein Kiefern- resp. Fichten- 
holz zur Verfugung. Nun müsste man sich ja eigentlich als preussi- 
scher Forstmanu über dies neue Absatzgebiet freuen, wenn nicht die 
meisten Bretter aus Schweden und Finnland stammten. Was die 
Güte des Holzes anbetrifft, so haben wir allerdings kein Kiefern- und 
kein Fichtenholz, aber manche andere Stämme, die ganz gut an ihre 
Stelle treten könnten. Wäre die Bearbeitung der Hölzer wirklich 
bei rationellem Vorgehen theurer, als der Transport und Ankaufs- 



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— 219 — 

preis der überseeischen Hölzer zu stehen kommt, dann wären ja 
unsere Waldungen in Deutsch-Ostafcika ohne jeden Werth für den 
Holzhandel, denn sie würden doch an der Küste noch mit dem 
Transport dahin zu belasten sein. Wenn der Pflanzer das Holz, 
was ihm vor der Thüre liegt, verfaulen und sich Holz durch Träger 
von der Küste kommen lassen muss, weil es billiger ist, dann 
kann doch wohl von keinem Holzhandel nach der Küste mehr die 
Rede sein. Weshalb ist nun aber scheinbar das importirte Holz 
billiger, weshalb kostet die Bearbeitung so viel? Die Chinesen 
und Javanesen verstehen sich auf das Schneiden von Brettern und 
werden in den Plantagen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft 
auch dazu verwendet Der Neger lernt es auch, ich habe das in 
Kiserawe beim Missionar Greiner, in Bagamoyo in der katholischen 
Mission, wo die Missionszöglinge aus dem harten Holz der Mbura- 
Pflaume, an Güte unserem Eichenholz vergleichbar, Balken und 
Bohlen verfertigten, gesehen. Hat der Neger aber eine solche 
Fertigkeit erlangt, so entläuft er seinem Herrn, weil er glaubt, nun 
anderwärts diese Fähigkeit besser verwerthen zu können. 

Hierunter hat besonders die Mission in Bagamoyo zu leiden, 
wo Bruder Oskar alle möglichen Zimmermanns- und Tischler- 
arbeiten mit seinen Zöglingen macht. Ja, würden die Leute durch 
einen mehrjährigen Contract wie die Chinesen zu binden sein, so 
würden sie auch die nöthige Fertigkeit erlangen und verwerthen. 
Die Säge ist dem Neger sonst ein unbekanntes Instrument; er 
macht alle Arbeiten, wozu wir die Säge benutzen, mit der Axt 
und der Beilhaue. Wenn der Neger z. B. ein starkes Brett zu 
einer Thür von 2 m Länge gebraucht, so schlägt er mit seiner 
kleinen schmalschneidigen Axt einen Wule-Baum von 1 m Durch- 
messer herunter. Dann wird der Stamm mit der Axt in der 
gewünschten Länge gekürzt, und nun nimmt man an beiden 
Seiten mit der Beilhaue so viel weg, bis das Brett die gewünschte 
Stärke hat. Alles andere geht in Spähne. Welche Verwüstungen 
dabei in der Nähe der Städte, in dem mehr wie holzarmen 
Afrika, angerichtet werden, kann sich selbst jeder Niehtfach- 
mann denken. 

Ausserdem fehlen oft die richtigen Werkzeuge, und Sägen, 
wenn man sie auch kaufen wollte, man bekäme sie nicht. Ja, ich 
bin selbst oft gezwungen gewesen, den Schund der Inder zu 
erstehen, da sich unsere deutschen Firmen, wie sie sagen, mit 
solchen Lappalien nicht befassen können. Der einzige, der eine 



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— 220 — 

Ausnahme hiervon macht, ist Schiele in Tanga. Jetzt hat das 
Gouvernement in Folge dessen für seinen Gebrauch derartige 
Sachen anschaffen lassen müssen. Es fehlen aber auch deutsche 
Handwerker, um die Schwarzen anzulernen. Die meisten hier 
herübergekommenen Handwerker wollen nicht ihr Geschäft be- 
treiben, sondern den bwana kuba (den grossen Herrn) spielen 
und als Aufseher ein möglichst müheloses Brod gemessen. Und 
dann last not least ist es auch viel bequemer, sich die Bretter 
schicken zu lassen, als sich mit den Negern herumzuärgern. Ich 
will damit keinem der Plantagenleiter einen Vorwurf machen. 
Herr Böckner hat ja andererseits nur mit schwarzen Handwerkern 
in wenig Monaten sein steinernes Haus unter Dach gebracht, und 
was das sagen will bei der bekannten Feindseligkeit der Neger 
gegen jede gerade Linie, das weiss ich auch, leider nur zu gut, 
zu beurtheilen. 

Also bei Anlage einer Waldbahn mit Anschluss an Magila, 
bei Benutzung der Wasserkraft in den Handei-Bergen zu Schneide- 
mühlen und anderen Holzindustrieen, wie Fournierschneidereien, 
bei Entsendung deutscher Holzhandwerker zur Anlernung der 
Neger würde das afrikanische Holz nicht nur von den Plantagen - 
besitzern an Ort und Stelle verwerthet werden können, sondern 
für die ganze holzarme ost afrikanische Küste einen werthvollen 
Ausfuhrartikel bilden. • Wesentliche Dienste leisten, gerade in Ost- 
afrika, muss die Anlage von Imprägniranstalten. Man sieht dort in 
vielen Dingen von der Verwendbarkeit des Holzes ab, wegen der 
zerstörenden Einflüsse der Witterung und der Insekten, der Ter- 
miten. Die Schädlichkeit der letzteren wird nun zwar sehr über- 
trieben 5 dann ist aber auch die Beschaffenheit der zur Verwendung 
kommenden Hölzer vielfach schuld an ihrer Zerstörung. In der 
Saftzeit gefällte, nicht entrindete Stämme nimmt die Termite mit 
Vorliebe an, während in der Trockenzeit gefällte, richtig aus- 
getrocknete, behauene Stämme ihren Angriffen weniger ausgesetzt 
sind, zumal, wenn das Holz imprägnirt ist. Schon ein mehr- 
wöchentliches Einsalzen der Stämme leistet hier gute Dienste. So 
verwendet der Missionar Greiner, der in den Tropen schon viele 
Jahre zugebracht, mit Vorliebe derartig imprägnirtes Holz mit 
gutem Erfolg. 

Von Nguelo, wo ich mein Pferd, Hess, einen isabellfarbenen Mada- 
gaskar Hengst, der jetzt schon mehrere Jahre das Klima und alle 
Strapazen vorzüglich erträgt, begab ich mich über Herue und 



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— 221 — 

Msassa, quer durch den unbewohnten Urwald Baumanns nach 
Goua, von dort über Mbaramu, Korogwe, das Luengera-Thal und 
Ngambo nach Biiloa. Mir kam es hauptsächlich darauf an, die 
Waldparthien des Handei-Gebirges möglichst genau kennen zu 
lernen, ausserdem die aus denselben kommenden Bäche und Flüsse 
auf ihre Flössbarkeit zu untersuchen. Dass es sich bei der kurzen 
Zeit, welche ich diesen Untersuchungen widmen konnte, mehr 
darum handeln musste, einen allgemeinen Ueberblick zu gewinnen, 
versteht sich wohl von selbst Eigentlich hatte ich die Absicht 
über Schembekesa, Potue nach Mbaramu zu gehen, um die Ab- 
fallverhältnisse nach dem Kihuhu und Pangani und die Randbe- 
stände besser studiren zu können, denn es ist ja wohl klar, dass 
selbst die fachmännische Ausnutzung eines derartigen Waldcom- 
plexes nur von aussen nach innen fortschreiten kann. Die kahlen 
Westhänge veranlassten mich aber, durch den unbewohnten Ur- 
wald zu gehen, und ich will es nicht leugnen, auch die Bezeich- 
nung der Baumannschen Karte selbst, „unbewohnter Urwald", zog 
mächtig. Aber es sollte mir damit ergehen, wie mit der pfadlosen 
Wildniss im Luengera-Thal. Der Urwald war weder Urwald noch 
unbewohnt, und das Luengera-Thal war durchaus nicht pfadlos zu 
nennen. v 

Die Waldbestände, welche sich von den Vorbergen und Aussen- 
hängen in das Centrum des Handeigebirges zurückgezogen haben, 
wo sie allein die nöthige Feuchtigkeit zu ihrem Bestehen finden, 
machen dem oberflächlichen Beobachter den Eindruck, als be- 
ständen sie nur aus zwei Altersklassen, alten, zum Theil über- 
alten Ueberständen und 10- bis 30-jährigem Stangenholz. Unter- 
holz befindet sich wenig oder gar nicht darin, höchstens an Wegen, 
Bachrändern und Lücken, die ein vor Alter gestürzter Stamm ge- 
rissen. 

Die bis 50 m hohen walzenförmigen, kerzengeraden Bäume, welche 
nur oben den notwendigsten Kronenansatz haben, dulden in ihrem 
Schluss kein Unterholz, keine Bodenbedeckung, keine Schling- 
pflanzen. Mächtige Marrika- und Nyassa-Bäume von 4 m Durch- 
messer mit über 2 m breiten Wurzelansätzen, zwischen denen 
mehrere Personen bequem ihr Nachtlager aufschlagen können, 
findet man nicht selten. Sie wechseln ab mit Msese- und Msi- 
sima-Bäumen, mit sehr festem harten Holze; letzteres wird auch 
wohl Eisenholz genannt. Dann findet man die schlanken, gelb- 
grünen Mschonu-Bäume , aus deren Rinde die Neger Farbe be- 



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- 222 — 

reiten, und viele andere. Ich habe in meiner Abhandlung: die 
Nutz- und Fruchthölzer Deutsch-Ost- Afrikas, welche ich bei meinem 
kurzen Aufenthalt in den Bergen sammelte, nach ihrem Nutzen 
zusammengestellt und hoffe, diese Liste bald vervollständigen zu 
können. 

Zu bemerken ist, dass man im Korallenkalk und auch im 
Juragebirge verhältnissmässig wenig Bäume findet, die auch im 
krystallinischen Gneis und Schiefergebirge von Handei auftreten, 
dass dagegen eine ganze Anzahl und fast alle später genannten 
im Unjamwesi- und Ukonongo-Gebiete und am Tanganyika-See vor- 
kommen. Die noch vorhandenen Holzbestände und Buschwälder, 
welche vom Wildbrennen verschont sind, zeigen überhaupt in 
Deutsch- Ostafrika eine sehr verschiedene Zusammensetzung. So 
ist dieselbe z. B. im Bondei-Lande und in Usaramo eine ganz 
andere. Obgleich ja einige Hölzer selbstverständlich auch überall 
vorkommen, erschwert dieser Umstand die Aufstellung von Vege- 
tationsformationen, da auch verschiedene andere Factoren, wie die 
früheren Kulturverhältnisse, die alljährlich wiederholten Brände 
einen weitgehenden, meist unterschätzten Einfluss ausgeübt haben. 

Wie schon vorher erwähnt, sind die Vorberge und Hänge 
nicht mit eigentlichem Wald bestanden, man findet nur vereinzelte 
Hölzer. Die Bewaldung der Mlinga und Ufinga-Berge, von denen 
Baumann spricht, besteht aus einzelnen Überständern mit Busch 
und Dornwildniss dazwischen; deshalb auch der Mangel an Quellen 
und Bächen. 

Weder Sigi noch Pangani und Luengera empfangen hier 
Zuflüsse. Nur Regenwässer bilden sich, so ist auch der Niusa 
auf der Baumanschen Karte weiter nichts als eine Regenrinne. 

Schon von Msalaka an wird sehr viel Bananenbau getrieben, 
und überall in den Vorbergen, selbst an steilen Hängen sieht man 
Bananenpflanzungen. Und Bananen, unreif geröstet, oder reif in 
Kuchen verbacken, bilden einen Hauptbestandteil der Nahrung. 
Ich selbst wüsste keine angenehmere Speise, als ein gut zube- 
reiteter Bananenkuchen zu bieten vermag. Auch in den Wald- 
beständen findet man überall kleinere und grössere Gruppen von 
Bananen eingesprengt. Ja, ich habe sogar von alten Afrikanern 
die Ansicht aussprechen und vertheidigen hören, dass die Banane 
hier wild vorkäme. Diese wichtige Entdeckung, — bisher ver- 
setzte man die Heimat der Stammmutter der Banane Musa sapi- 
entium doch auf die Malaiischen Inseln, nur von der (Musa troglo- 



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— 223 - 

dytorum) mit den aufrecht stehenden Fruchtbündeln, sagten 
ziemlich unverbürgte Gerüchte, sie solle in Madagaskar und 
Guinea wild vorkommen, — beruht leider auf einem Irrthum; 
denn erstens trägt unsere Handeibanane keine aufrechten Frucht- 
bündel und zweitens entbehrt sie des notwendigen Attributes der 
wilden Musa, der keimfähigen Samen. Bekanntlich ist ja die 
Samenlosigkeit der Banane erst ein mehrhundertjähriges Züchtungs- 
produkt. 

Haben wir also nicht die Stammmutter vor uns, so ist das 
Vorkommen der Banane stets das sicherste Zeichen, dass an den 
Stellen früher Menschenhand thätig gewesen. Da die Kulturbanane 
ch sibeim Mangel an Samen nur durch Schösslinge fortpflanzt, 
kann weder Thier, Wasser, noch Wind, wie es bei anderen Pflanzen 
geschieht, die Fortpflanzung vermittelt haben. Würde das Vor- 
kommen der essbaren Banane also allein schon genügen, uns zu 
beweisen, dass wir frühere Schamben vor uns haben, so überzeugen 
uns die gleichmässigen jungen Bestände, welche die Bananen um- 
geben, noch mehr davon. 

Auch an andern Kennzeichen sehen wir, dass früher die 
Berge bedeutend mehr kultivirt sein müssen. In den Vorbergen 
erkennt man theilweise noch die früheren Beete, und die ganze 
Bodenbedeckung zeigt frühere Bebauung an. Ebenso weisen die 
einzeln stehenden stärkeren Bäume, welche mit einer gewissen 
Gleichmässigkeit über die Fläche vertheilt sind und die dazwischen 
befindliche "Dornenbildung darauf hin. Die starken Bäume sind 
die Ueberreste früherer. Waldbestände, welche sich über die Vor- 
berge bis weit nach Bondei hinein erstreckten. Das bezeugen die 
kleinen Waldinseln,, welche den Bränden widerstanden. Alles 
andere musste dem Raubbau der Neger und dem damit verbun- 
denen Wildbrennen weichen. Von der Ebene über die Vorberge, 
weit in den jetzigen sogenannten Urwald hinein erstreckten sich 
die Schamben der Eingebornen. Daher rühren die Bananenreste 
in, den Wäldern. Der Jungwuchs hat durchschnittlich ein Alter 
von 10 — 30 Jahren. Dann haben noch die nach dem Tode des 
alten Königs Kimueri von Usambara, der 1869 starb, erfolgten 
Streitigkeiten und Kämpfe zwischen Semboja und seinen Verwandten 
und die vom ersteren und seinem B,ruder Hungura herbeige- 
führten Massai-Einfalle einen grossen Theil der Handei- Berge ver- 
ödet. So soll nach Baumann das ganze Lenguera-Thal früher 
zahlreich besiedelt gewesen sein. Wie lange die entwaldeten 



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— 224 — 

Flächen wieder gebraucht haben, um sich anzuforsten, kann man 
im Einzelfalle nicht genau feststellen. Doch dürfte im Innern des 
Waldes, da die Kulturstellen meist einen nicht zu grossen Raum 
einnehmen, 10 Jahre dazu genügt haben. 

Noch einige andere Sachen zwingen zu der Annahme, dass 
der grösste Theil der Waldungen erst in den letzten 10 bis 30 
Jahren nachgewachsen ist: die geringe Humusbildung auf den 
Bergen, selbst den sanften Hängen, und vor allen Dingen den 
Bergrücken. Die Dicke der Humusschicht beträgt meist nicht über 
2 — 3 cm, selten 5 cm. Im tausendjährigen Urwald, wo Jahr- 
hunderte lang die Einwirkung der Tropensonne und der trockenen 
Winde, welche ja allerdings der Humusbildung sehr wenig günstig, 
fast aufgehoben sind, müssen sich stärkere Humusschichten bilden. 

Die Lianen, Kautschuklianen und andere, ohne die man sich 
nun einmal einen Urwald nicht vorstellen kann, verlangen Humus 
und massige Belichtung, sie fehlen daher an den Bergen fast voll- 
ständig und kommen nur in den Fluss- und Bachthälern und 
lichteren Vorwäldern vor. Wenn 0. Baumann schreibt, die Wal- 
dungen seien reich an Kautschuklianen oder überhaupt an Lianen, 
so kann er wohl nur die Bachthäler meinen, also die Grallerie- 
bestände. In den eigentlichen Plateauwäldern fehlen sie fast voll- 
ständig. 

Die starke Humusansammlung in den Thälern könnte auch, 
sofern sie nicht dem Einfluss der Bäche zuzuschreiben ist, für 
eine frühere zeitweise Freilegung der Berge sprechen. 

Es kommt die schon früher erwähnte gleichmässige Ver- 
keilung der stärkeren Bäume auf ca. 15 bis 20 m Entfernung, 
die walzenförmige Entwicklung der Stämme, das ziemlich gleich- 
mässige Alter des jungen Holzes hinzu. 

Betrachten wir einmal noch jetzt die Anlage neuer Schamben, 
wenigstens vieler in den Bergen Das schwache Holz wird ab- 
getrieben. Die älteren Bäume, welche durch ihre Härte und 
Stärke der Axt und dem Feuer zu lange Widerstand leisten würden, 
bleiben stehen. Unbewusst, oder vielmehr aus Trägheit handelt 
der Neger hier vernünftiger als der Europäer, der grosse Strecken 
Waldes kahl niederlegt, ohne in den nächsten Jahren überhaupt 
Aussicht zu haben, sie anzubauen. Wind und Sonne trocknen 
das Land aus, und wo früher prächtige Waldbestände waren, 
haben wir den Dornbusch mit allen seinen schlechten Eigen- 
schaften. 



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— 225 — 

Nur in den an und für sich feuchteren, inneren Grebirgstheilen, 
wo die Lage der Berge selbst einigen Schutz vor Sonne und den 
Wirkungen austrocknender Winde bieten, vermag der Wald das 
ausgeraubte Culturland, selbst in kurzer Zeit, wieder zu erobern. 
Die Ränder und Aussenhänge bleiben verödet, wie wir vorher 
gesehen haben. Hier, wo grössere Dörfer und Karavanenstrassen, 
die Absatz versprechen, in der Nähe liegen, wo die Plätze an und 
für sich eher und leichter zugänglich sind, hat der Neger die 
Bäume auch bei der Anlage der Schamben nur sehr vereinzelt 
stehen lassen, hat selbst die steilsten Hänge mit dem Abtriebe 
nicht verschont. 

Hier vermochte der Wald, nachdem der Neger die Kultur 
aufgegeben, nicht, das verlorene Terrain wieder zu gewinnen. Das 
Erdreich wurde von den steilen Hängen abgespült, die nackten 
Felsen traten hervor, die Bäche wurden zu B,egenwässera, und 
dichtes Gestrüpp bedeckte die Flächen. Der Neger aber wandte 
sich weiter, um andere Flächen zu kultiviren respektive der Ver- 
ödung anheimfallen zu lassen. Die ganzen Vorberge sind schon 
mehrmals und vielmals der Neger-Kultur anheimgefallen. Sehr 
tiefgründigem, feuchten, regelmässig überschwemmten Alluvialboden 
schadet ja eine solche Kultur weniger, in den Vorbergen an steileren 
Hängen, wo die Sonne, Wind und Regen ungestört einzuwirken 
vermögen, aber fast noch mehr, wie auf den sandigen Boden der 
Korallen- und Jurakalke. 

Die bei Tanga mit so grosser Mühe und Sorgfalt auf langjährig 
ausgeraubtem Kulturboden angelegte v. St. Paulsche Vanillen-Plantage 
zeigt uns allerdings auch im Korallenkalk die traurigen Folgen 
des Raubbaues. Abgesehen von dem Missgriff, die Schattenbäume 
mit der Vanille zugleich anzubauen, woran die Plantage ja aller- 
dings sehr zu leiden hat, sieht man doch deutlich, das der ausge- 
raubte Boden für Vanille nicht die nöthige Kraft und Frische mehr 
besitzt. Schon jetzt ist fast die Hälfte der Pflanzen eingegangen, 
oder im Eingehen begriffen. Die Vanille verlangt einmal frischen, 
humosen Waldboden und nicht altes, ausgeraubtes Kulturland. 
Deshalb werden wir in Deutsch-Ostafrika, wo derartiger Boden 
selten ist, mit Vanille vorläufig auch keine grossen Erfolge erzielen, 
jedenfalls bei ihrem Anbau sehr vorsichtig sein müssen. Einige 
scheinbar günstige Resultate, wie sie z. B. die Mission in Bagamoyo 
und die Plantage bei Kitopeni aufzuweisen hat, wo nach unendlicher- 

Koloniales Jahrbuch 1895. 15 



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— 226 — 

Sorgfalt und Mühe die Vanille einige Erträge liefert, dürfen uns 
hierin nicht beirren. 

Bondei-Land fehlt das Wasser, in dem mittleren Handei- 
Gebirge ist es noch reichlich vorhanden, und dass hier nicht auch 
Wassermangel eintritt, muss unser erstes Bestreben sein; denn 
der alte, so oft aufgewärmte Satz: „Ohne W asser keine Kultur", 
den müssen wir für Afrika ganz besonders beherzigen und ihn 
dahin erweitern: „Ohne Wald kein Wasser!" Die Waldlosigkeit 
Afrikas hängt aufs innigste mit der Wasserlosigkeit zusammen, die 
eine ist die Folge der andern. 

Es ist dabei keine so gewaltig grosse Fläche, welche im 
Handei-Gebirge mit eigentlichem Wald bestanden ist, mehr als 
15000 ha werden es kaum sein, also so viel, wie drei mittel- 
grosse Oberförstereien bei uns in der Ebene einnehmen. All- 
mählich müssten die zum Plantagenbetriebe ungeeigneten Vorberge 
wieder aufgeforstet werden, und dadurch würde sich der Wald- 
bestand trotz der Neuanlage von Plantagen nicht nur auf seinem 
Besitzstand erhalten, sondern noch um ein beträchliches vermehren 
lassen. Der Handei-Wald ist bekanntermassen der einzige grosse 
Waldkomplex, der sich in der Nähe der Küste befindet und event. 
für diese in Betracht kommt. Es sei nun ferne von mir. zu ver- 
langen, dass die mit grossem Fleiss und grosser Umsicht ange- 
legten Kaffeeplantagen dem Walde weichen sollten. Aber die An- 
lage der Plantagen müsste nach einheitlichem Kolonisationsplan 
geschehen. Es würden sich dabei die Interessen des Staates und 
der Pflanzer vollkommen decken. Denn dem einzelnen Pflanzer 
ist es ebenso sahädlich wie dem Gemeinwohl, steile Hänge und 
Rücken zu entwalden, grosse Flächen zusammenhängend ohne Be- 
rücksichtigung der Wasser- und Windverhältnisse vom Bestand 
zu entblössen, oder die zurückbleibenden Waldbestände durch 
Feuer zu vernichten Schuld daran ist Unkenntniss, Verkennen der 
Verhältnisse, oder das Bestreben, in möglichst kurzer Zeit mög- 
lichst viel Pflanzenmaterial in den Boden zu stopfen. Ich will 
von den jetzigen Pflanzern, deren Thätigkeit ich vorher lobend er- 
wähnt habe, vollständig absehen, aber es werden nach den erstfn 
Erfolgen mehr Leute kommen. Das Kapital wird sich des Handei- 
Landes bemächtigen. Es ist dies ja nur zu wünschen, aber vor- 
her muss in die Landankäufe Ordnung gebracht werden, die 
Grenzen müssen geregelt, das zur Kultur geeignete Land 
im Voraus bestimmt und das für den Wald notwendige festgelegt 



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— 227 — 

werden. Bisher sind sich die Interessenten über ihre Grenzen 
noch durchaus im Unklaren. Denn so brauchbar auch die Baumann , - 
sche Karte für militärische Zwecke ist, so vermag sie naturgemäss 
doch nicht zur Feststellung der Grenzen zu genügen. Vor allen 
Dingen ist es notwendig, damit dem Lande nicht die Unmassen 
Holz, welche schon jetzt den Werth von Hunderttausenden re- 
präsentieren, verloren gehen, ein geregeltes Wegenetz anzulegen, 
die Vollendung der Bahn möglichst zu beschleunigen, und wenn 
angängig, Holzindustrien, Wassersehneidemühlen, Imprägniranstalten 
einzurichten. In zwei Tagen kann man von Büloa oder Derema 
an die Küste kommen; wenn in solcher Nähe der Küste Hundert- 
tausende an Holz in einem sehr holzarmen Lande jährlich zerstört 
werden, unter Anwendung * Tausender von Arbeitslöhnen, so sollte 
das zu denken geben und wenigstens Untersuchungen veranlassen, 
ob hier nicht abzuhelfen ist. Wenn man sagt; „Ja, warten wir 
die Bahn ab u , so möchte ich dem entgegenhalten : „Wenn der- 
artig weiter gearbeitet wird, kann die Strecke bis Magila in ca. 
IV2 ki s 2 Jahren in Betrieb gesetzt werden. Bis dahin muss 
aber das Wegenetz in den Handei-Bergen fertig, bis dahin müssen 
die Besitzverhältnisse geregelt und System in die Kolonisirung und 
Bewirthschaftung der Wälder gebracht sein, sollen nicht wieder 
viele Tausende verloren gehen. Lange Jahre wird schon jetzt der 
Kaffee zu thun haben, bis er den Werth des Holzes, welches auf 
seinem Grund und Boden gestanden hat, erreicht. 

Wenn wir warten wollen, bis der grösste Theil des Waldes 
niedergelegt ist, dann ist es allerdings zu spät, und selbst mit 
Aufwendung grosser Kosten würde das Geschehene nicht rück- 
gängig gemacht werden können. Auch der Bahn wird ihje Haupt- 
einnahme für die Zukunft entgehen. 

Die Vernichtung der Wälder im Handei-Gebirge würde aber 
nicht nur an Ort und Stelle sich bemerkbar machen, durch Ver- 
siegen der Bäche und Quellen in der Trockenzeit, Zerstörungen 
durch Wildwässer in der Regenzeit und Zurückgehen der Frucht- 
barkeit, sondern das ganze angrenzende Bondei-Gebiet auch so 
weit es nicht in der Nähe des Sigi, Mkulumusi und Pangani liegt, 
hätte darunter zu leiden. Die Regenmengen in der trocknen Zeit 
würden abnehmen und das kahle Gebirge die durchschnittliche 
Jahrestemperatur nicht herabdrücken, sondern erhöben. Nun ist 
das Bondei-Land aber trotz der jahrhundertelangen Misshand- 
lungen doch noch immer das fruchtbarste der Küstenstriche, und 

15* 



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— 228 — 

es lässt sich durch regelrechte Kultur viel aus ihm herausbringen. 
Eine Einbusse hier würde sich deshalb in jeder Richtung höchst 
fühlbar machen. 

In Deutschland möchten diese Erwägungen schon genügen, 
um ein Einschreiten möglich zu machen. In Deutsch-Ostafrika, 
dessen Gemeinwohl uns doch erst in zweiter Linie berührt, muss 
aber bei derartigen Sachen, wenn sie auf Unterstützung rechnen 
sollen, schon ein directer klingender Gewinn in Aussicht stehen. 
Dieser wäre nun zwar durch das Wohl der Plantagen selbst schon 
gewährleistet, aber die Wälder bei forstlicher Bewirthschaftung 
nach Anlegung von Abfuhrwegen vermögen auch Erträge zu 
bringen. Wie die Untersuchung festgestellt hat, enthalten die 
Handei- Wälder eine ganze Anzahl vortrefflicher Nutzholzarten. 
Es giebt allerdings auch Hölzer, welche wenig oder gar keinen 
Nutzen gewähren, aber viel Platz einnehmen und deshalb allmäh- 
lich entfernt werden müssen, wie Marrika- und Niassa-Bäume. Bei 
der Bewirthschaftung kann es natürlich zuerst nur auf eine Ver- 
werthung der Bestände nach forstlichen Grundsätzen und Erhal- 
tung des Schutzwaldes auf Kuppen und steilen Hängen ankommen;, 
aber auch eine allmählige Aufforstung der kahlen Hänge der Vor- 
berge muss, wie erwähnt, ins Auge gefasst werden. Nun tritt 
aber die Frage an uns heran : „Wie ist es mit dem Transport der 
Hölzer bestellt?" denn wenn der Transport nicht möglich, haben 
die Hölzer bei allen industriellen Anlagen doch nur einen lokalen, 
sehr bedingten Werth. 

Auch jeder Nichtfachmann wird einsehen, dass im Allgemeinen 
für den Holztransport die natürlichen Wasserstrassen zunächst in 
Erage kommen. Es kann sich dabei nur um den Pangani und 
seine Nebenflüsse, den Luengera und Niusu und um das Strom- 
gebiet des Sigi handeln. Den Mkulumusi, der am Fusse der Ufinga- 
Berge entspringt, können wir vorläufig ausschliessen, da er keine 
grösseren Bestände an seinem Laufe aufweist. Der Sigi ist in 
seinem Gebirgslaufe zum Flössen sehr wenig geeignet, weil er 
fast fortwährend Stromschnellen bildet. Luengera bringt eine hin- 
reichende Wassermenge, welche dem des Pangani wenig nachsteht 
und dem Flössen keine Schwierigkeiten bietet. Auch die Begen- 
rinne des Niusu könnte benutzt werden, da ja doch der Holz- 
transport nur in der Regenzeit stattfinden kann. Es würde event. 
das ganze Süd- und Westplateau durch Luengera und Niusu ab- 
geführt werden können. Die Monate December, Januar, Februar, 



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— 229 — 

resp. die Monate der grössten Trockenheit, müssen ja so wie so 
zur Fällung und Vorbereitung, März vielleicht zum Transport an 
die Abfuhrwege benutzt werden. 

Nun steht aber dem Flössen ein sehr grosser XJebelstand 
entgegen, und der liegt nicht sowohl in der Kostspieligkeit der 
Stromregulierungen, sondern in den Hölzern selbst. Die meisten 
besitzen neben grosser Festigkeit auch eine grosse Schwere. Sie 
sinken, wie die von mir angestellten Versuche darthaten, unter, 
würden also nur a^uf Schwimmhölzern, Tragflössen oder Prähmen 
zu befördern sein; und wenn auch derartige verwerthbare, zu 
Schwimmhölzern geeignete Stämme vorhanden sind, so hat doch 
ein solcher Transport immer seine grossen Schwierigkeiten ; schon 
deshalb, weil er bedeutend grössere Anforderungen an die Wasser- 
tiefe stellt. 

Zudem verlangt der Wassertransport doch eben so gut seine 
Bringungswege, wenn auch an den direct anstossenden Berghängen 
mit Holz- und Erd-ßiesen gearbeitet werden könnte. 

Die Süd- und Westabhänge sind übrigens fast durchgehends 
so steil, dass ein Herunterbefördern der Hölzer zum Pangani und 
Luengera doch seine Schwierigkeiten hat. Dem Flössen auf dem 
Pangani selbst würden sich übrigens keine so grossen Schwierig- 
keiten entgegenstellen, und auch die Pangani-Fälle wohl zu über- 
winden sein. 

Von dem Südrand der Usambara-Grebirge kann man den 
Pangani bis über 20 km bis zum Eintritt in die Erhebungen, 
welche seine Fälle verursachen, verfolgen. Er fliesst hier ruhig, 
ohne viele Klippen, in der Ebene dahin. Von Tschogwe ca. 20 km 
aufwärts, wo die Inselbildung beginnt, bin ich mit dem Boot in 
der Trockenzeit gefahren und würde sich der Strom auch hier, 
obgleich er bedeutend an Tiefe abgenommen, zum Flössen eignen. 
Die letzten 20 km zurückzulegen bis zu den Fällen, daran hinderte 
mich seiner Zeit eine heftige Erkrankung. 

Eine Schiffbarmachung des Pangani, wie sieDr.Lerit vorschlägt, 
von der Pangani-Mündung bis Buiko halte ich, abgesehen von den 
technischen Schwierigkeiten für's erste für belanglos , da in diesen 
Theilen gerade der Pangani durch Landstriche kommt, welche für 
die Kultur meist sehr wenig geeignet sind. Der Kilimandjaro ist 
nach den stattgehabten Untersuchungen für den Plantagenbau un- 
geeignet und die Kilimandjarobauern werden wohl kaum dies Be- 
förderungsmittel benutzen. 



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— 230 — 

Es ist nämlich ein Faktor in dieser Berechnung nicht ge- 
nügend berichtet worden, dass die Waaren erst nach Korogwe 
80 km per Bahn, dann von Korogwe nach Buiko und von Marago 
zum Kilimandjaro durch Träger geschafft werden müssen. 

Der Absturz des Handeigebirges nach dem Pangani präsen- 
tiert sich meist als steile, bis 100 m hohe Klippe. Dann folgt das 
von den kahlen, steilen Hängen durch Regen abgespülte Erdreich, 
die Gebirgskette mit sanftem Fall in einem Gürtel von mehreren 
hundert Metern Breite umgebend. Darunter fallen wieder, fast senk- 
recht, Felsen ab, denen sich ein zweiter Erdgürtel, welchem noch 
einige wellenförmige Erhebungen folgen, anschliesst. Die beiden 
Gürtelparthien sind am Südhang mit Bananen und Feldfrüchten 
angebaut. Dazwischen finden sich einzelne Busch- und Waldflecken. 
Die Erdgürtel, wie die Felsparthien weisen natürlich manche Ueber- 
gänge auf, welche die Neger sehr geschickt für ihre Pfade, die 
sich in Spiralen den Hang herunterziehen, benutzt haben. In den 
Curven gehen die Pfade denn allerdings meist in einem Winkel 
von 30 bis 50° den Berg hinab, so dass man ohne tüchtigen Berg- 
stock genöthigt ist, die Hände mit zu Hülfe zu nehmen. Eine 
Strassenanlage im Thal der Mgambo Niusa oder ein Ausbau der 
Goaa-Strasse würde aber auf keine zu grossen Schwierigkeiten 
stossen. 

Der Osten bietet durch die Einschnitte, welche der Sigi und 
seine Nebenflüsse bis tief hinein ins Waldgebirge machen, der Be- 
förderung des Holzes weniger Schwierigkeiten. Einzelne Bäche 
eignen sich auch zur Anlage von Wasser-Riesen. Aber Süden, 
Osten und Westen würden für die in Frage kommenden Distrikte 
eine Beförderung zur Bahn zulassen, wenn dieselbe bis Korogwe, 
wie geplant, weiter geführt ist. Für die Osthänge genügt schon 
der Bahnhof Magila. Ich muss aber noch einmal betonen, dass 
der Holztransport nur dann rentabel und überhaupt möglich ist, 
wenn über die ganzen Distrikte nach einheitlichem Plane ange- 
legte und regelrecht ausgeführte Wegenetze die mit Riesen und 
Bringungswegen in Verbindung stehen, vorhanden sind. Selbst- 
verständlich will ich keine Chausseen, sondern Waldwege, welche 
auf die Tropenregen Rücksicht nehmen. Wenn man die Höhe der 
Holzpreise bedenkt, die in Afrika gezahlt werden müssen, so wird 
man diese Forderung ohne weitere Begründung schon für erklär- 
lich halten. Es ist aber auch erst nach Durchführung eines Wege- 
netzes möglich, die Plantagen mit Erfolg zu bewirtschaften. 



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— 231 — 

Ich habe vorhin gezeigt, dass früher ein grosser Teil der 
Berge angebaut war, nun ist in wenigen Jahren wieder Wald an 
die Stelle der Kulturen getreten ; das beweisst also, dass der Wald 
sich für die natürliche Verjüngung eignet und dass nur die nach- 
helfende Hand des sachverständigen Forstmannes dazu gehört, den 
wilden Grebirgswald in einen Gebrauchswald zu verwandeln. 

Welche Folgen eine planlose Abforstung der Handei-Berge, 
abgesehen von der vollständigen oder teilweisen Vergeudnng des 
hier so kostbaren Holzmaterials hat, habe ich schon früher er- 
wähnt. Es ist durch die in dem letzten Jahrhundert gemachten 
Erfahrungen aufs deutlichste erwiesen und jedem Kind auf der 
Schulbank geläufig. Wenn einige Theoretiker jetzt dagegen an- 
kämpfen, so muss man es eben dulden. Jedenfalls wäre es gut, 
sich die Erfahrungen der Jahrhunderte zu Nutze zu machen und 
auch dem Beispiel anderer Völker, welche Kolonien besitzen und 
seit Jahren studierte Forstleute in denslben mit zum Theil be- 
trächtlichen Kosten anstellen, zu folgen. Dies thun die Holländer 
in Java. Die Holländer sind ja sonst als Krämervolk verschrien; 
es wird also wohl nicht allein die Liebe zum grünen Wald sein, 
welche sie derartige Summen ausgeben lässt. Holländische Eisen- 
bahngesellschaften im Süden Afrikas wenden jährlich viele Tau- 
sende daran, um gewinnbringende Nutzhölzer zu züchten. Der 
Oberleiter, ein früherer preussischer Forstakademiker bezieht allein 
jährlich 1000 Pfund Sterling. Auch diesen Leuten, die doch gewiss auf 
den Gewinn sehen müssen, kann man kaum zumuthen, eine Sache 
zu unternehmen, von der sie sich nicht sichere Zinsen, wenn auch 
erst in einigen Jahren, versprechen und der bis jetzt erzielte Er- 
folg giebt ihnen Recht. Dass jede Sache ihre Zeit hat, dass im 
Anfang einige Fehl schlage bei der grössten Mühe und dem besten 
Willen und Können, nicht ausbleiben, verstehen viele nicht oder 
wollen es nicht verstehen. 

Bei andern Ländern nun, die mehr Waldungen, andere klima- 
tische Verhältnisse besitzen, würde der Verlust einiger tausend 
Hektare Waldes weniger schaden ; anders bei uns, die wir in der 
Nähe der Küste nur diese einzigen grösseren Bestände aufzuweisen 
vermögen. Man wird mir entgegenhalten, dass ich selbst betont, 
der Wald erobere auch in Afrika das verlorene Terrain wieder, 
warum sollten wir also für den Wald besorgt sein? Aber es hat 
sieh eben immer nur um vereinzelte, zerstreut liegende Nieder- 
lassungengehandelt, und ausserdem waren viele stärkere Bäume stehen 



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— 232 — 

geblieben, so dass grössere Lücken kaum im Bestände entstanden. 
Wenn mich aber Jemand auf den Kilimandjaro-Urwald verweist, 
so scheinen mir die dortigen Bestände doch vorläufig kaum für 
den Handel in Betracht zu kommen. Es wäre allerdings gut, wenn 
sie den Bedarf der demnächst zu erwartenden Kilimandjaro-Bauern 
decken könnten dafür scheint vor der Hand aber auch keine 
Aussicht zu sein, da selbst die Kilimandjaro- Versuchstation und 
unsere Militärstation bisher ihre guten Nutzhölzer von der Küste 
bezogen. So konnte man lange Zeit grosse Karawanen mit Thüren 
und Fenster beladen zum Kilimandjaro ziehen sehen. Ob nun der 
Mangel an Nutzholz oder an Handwerkern daran Schuld war, ver- 
mochte ich nicht festzustellen. Wie ich schon an anderer Stelle 
betonte, ist es auch nur erfreulich, dass die dortigen Bestände der 
Menschenhand jetzt noch etwas unzugänglich sind, denn eine Ver- 
nichtung hier, oder auch nur ein Eingreifen von unkundiger Hand 
würde doch vielleicht noch mehr Schaden anrichten, als im 
Handei-Gebirge, wenn es auch im Handei- Gebirge augenblicklich 
mehr gefühlt wird. 

Die jetzige regellose Besiedelung der Handei-Berge, die sich 
jeder Einwirkung entzieht, kann natürlich nicht auf die Dauer, 
auch im Interesse unserer Landsleute befolgt werden. Der Pflanzer, 
welcher sein Geld und seine Arbeitskraft in unsere Kolonien 
hineinsteckt, kann und muss geordnete Verhältnisse, welche ihm 
einen dauernden Genuss seiner Arbeit gewährleisten, verlangen. 
Das ganze Luengera-Thal und die daran grenzenden Vorberge, 
welche sich wie keine andern zur Kultur und auch künstlichen 
Bewässerung eignen, können mit in das Kulturnetz und die Be- 
wirthschaftung hineingezogen werden. Wie Baumann behauptet 
und wie man auch an verschiedenen Zeichen sehen kann, war das 
Luengera-Thal zum grossen Theil angebaut. Wenn es jetzt auch 
nicht mehr die pfadlose Wildniss ist, als welche es uns Baumann 
darstellt, es giebt überall in den Vorbergen kleinere Ortschaften, 
so kommt diese Bevölkerung mit ihren kleinen angebauten Flächen 
doch kaum in Betracht. Die Arbeit des Urbarmachens ist im 
Luengera-Thal bedeutend geringer, da hier vorher keine Wald- 
bestände zu verwüsten sind. 

Fragen wir nun nach der Höhe der Einnahmen, welche vor- 
aussichtlich die Waldungen einbringen, so lässt sich selbstver- 
ständlich darüber noch kein abschliessendes Urtheil fällen. Nach 
meiner Schätzung kann der Einschlag in den Handei- Waldungen 



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— 233 — 

jährlich 200000 Festmeter betragen. Dies würden nach den hier 
bezahlten Holzpreisen eine jährliche Bruttoeinnahme von 2 bis 3 
Millionen Mark ergeben. Die Unkosten, Anlage der Holzabfuhr- 
wege, Fällungs- und Betriebskosten würden dagegen auf einen 
Zeitraum von zehn Jahren vertheilt, 120000 Mk. jährliche nicht 
übersteigen und sich zudem von Jahr zu Jahr verringern. 

Ich betone hier aber noch einmal, dass ohne eine forsttech- 
nische Leitung, ohne technisch ausgebildete Beamten, jeder Ein- 
griff mehr schaden als nützen muss. Wir. können im Walde keine 
Zoologen, keine Botaniker, keine Gärtner, sondern nur technische 
Forstbeamte gebrauchen, so hoch ich auch sonst die Verdienste 
obiger Herren anschlage. 

Es ist ja in dem Vertragsabschluss mit der Usambara-Eisen- 
bahngesellschaft, soviel ich mich erinnere, eine forstmännische Aus- 
nutzung des Waldes ins Auge gefasst worden. Die Absicht war 
jedenfalls vorzüglich. Es muss nun aber auch daran gedacht 
werden, den Vertrag zu realisieren. Jedenfalls haben alle Be- 
theiligten gleiches Interesse daran, die Handei- Waldungen zu er- 
halten, so viel es nach Durchführung einer vernünftigen Besiedelung 
möglieh ist. Wer aber ergreift hier die Initiative, so lange es 
noch Zeit ist, so lange es noch etwas zu schützen giebt? 

Das Keich beabsichtigt jetzt einen deutschen Forstmann 
herauszusenden. 



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Die evangelische Missionsthätigkeit 
in den deutschen Schutzgebieten. 

Rundschau für 1894 und 1895. 

Von 

E. Wallroth, 

Probst in Altona. 



Im deutschen Togoland arbeitet neben der Bremer (Nord 
deutschen) Missionsgesellschaft noch die Baseler (vgl. Kol. 
Jahrbuch 1892, 79) Mission. 

Schon 1864 war Anum im jetzt englischen Woltalande als Missionsstation 
durch Basel gegründet aber im Juni 1869 durch die Asanter zerstört, jedoch 
im September 1881 durch den eingebornen Missionar David Asante wieder 
besetzt worden. Letzterer machte 1882 nach Epando und ins Boemland 
wichtige Reisen. Neben krassestem Fetischdienst, begegnete er dem südwärts 
drängenden Islam, fand teils Gehör, teils finsteren drohenden Widerstand und 
oft genug war sein Leben in grosser (xefabr (vgl. Jahresbericht der Baseler 
Miss. Gesellschaft 1882, S. 18 f). Anum entstand aus seinen Trümmern, und 
bald konnte etwas nördlicher in Boso ebenfalls eine Aussenstation errichtet 
werden, desgleichen sodann in Tosen und Epalemo. 

Die beiden Negerpastoren Hall und Clerk reisten 1890 von 
Anum über Kpando nach Ntshumuru, wo Hall als Missionar wohnte, 
und über Wurupong in die Landschaft Boem zum eisenschmelzenden 
Stamm der Apafo ; sie erreichten das hübsch gelegene Worawora, 
jetzt Missionsstation; in Pauko wurde ihnen das Predigen nicht 
erlaubt ; über die deutsche Kolonialniederlassung Bismarckburg 
gings nach dem unsauberen Salaga; zu Kpambi wurde gepredigt, 
zurück führte die Reise nach Anum. (Näheres im Kol. Jahr- 
buch 1891, S. 228). 

Im Nkonya-Lande hat Basel seit 1888 als Durchgangsstation 
und Stützpunkt die Orte F a k p o (Vakpo) oder Tuntunyan muj 
A m f o i Am 18. August 1888 zog der Negerpastor Hall als erster 
Missionar in die Hauptstadt Ntshumuru ein. Dies Gebiet ist ganz 
im Banne des Fetischglaubens und Zauberwesens, der Gifitprobe 
und Menschenopfer ; in Kpando (Panto) wurde damals Sklaven- 
handel getrieben. Auch der Islam machte sich stark geltend. 
Welche Gewalt das Heidentum hier hat, zeigt z B. die Beschreibung 
d^s Jahresfestes des obersten Götzen im Nkonyalande, des Sio, 



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— 235 — 

welche auch in der Kolon. Zeitg. 1894, 8 aus dem Evgl. Mis. Magazin 
abgedruckt ist. 

Der Neger Nik. Clerk liess sich 1891 mit eiuem Lehrer zu 
Worawora, Boems Hauptstadt, nieder und 1893 ist zu Gyasekan, 
südlich von Worawora eine Aussenstation errichtet worden. Natürlich 
ist der Fortschritt des Christentums hier sehr langsam und der 
starke heidnische Aberglaube umgebrochen 

Totenfeste, bei denen besonders die jungen Männer sieben Tage lang 
all ihr Pulver verknallen, kosten viel Geld und werden leider gern mitgemacht. 
Die Bevölkerung Nkonyas ist- ein Bauernvolk, hat Lebens- und Landessitten, 
welche wie eine Kaste in Indien ungemein jäh dem Christentum widerstehen; 
dennoch sind einige junge Männer aus dem Heidentum getreten und die Schüler- 
zahl des Pfarrers Hall wuchs 1891 auf 9 Der König des Landes Nkonya, ein 
Mann von etwa 45 Jahren, war kräftiger mittlerer Gestalt, mit etwas strengem 
Gesichtsausdruck arbeitet verhältnismässig viel; sitzt aber auch gerne als Bettler 
mit einem zerlumpten Ueberwurf da, und reibt an seiner geliebten Flinte herum. 
Königs Kofi Gehöft besteht nur aus einer armseligen, niedrigen Hütte; sein 
gewöhnlicher Sitzplatz ist neben dem Schafstalle, in welchem nur wenige Schafe 
sind. Der König ist verständig, einsichtsvoll, aber wegen seiner Strenge nicht 
beliebt. Das arme Volk lebt freudlos dahin und fürchtet den Tod. Der Kpando- 
König fragte einmal dem durchreisenden Missionar Joh. Müller aus Anum vor- 
wurfsvoll, warum er ihn nicht besuche? Worauf der Christenbote erwiederte: An 
seinem Halse, an Armen und Füssen seien so viele Amuletten, überall in seinem 
Hofe und unter seinen Hütten habe er Fetische ; alles zeige, dass er von Gott es- 
wort nichts annehmen wolle. 

Der Lehrer Tenkorany konnte zu Kpando den Muhamedanerhäuptling 
bewegen, eines seiner Weiber, welches er in seiner Betrunkenheit grausam 
misshandelte, wieder loszubinden. In Amfoi mehrt sich die Schülerzahl 
und der alte Häuptling Aye Yaw zu Vakpo hatte selbst die dortige Gründung 
der Station veranlasst und treulich beim Aufbau der Lehrerwohnung geholfen, 
dennoch konnte er sich von seinen Fetischen und Amuletten nicht trennen 
und starb als Heide, wengstens äusserlich vor seinem Volk ; innerlich mag es 
anders ausgesehen haben. 

Clerk zu Worawora lobt den Gehorsam der heidnischen Kinder 
gegen ihre Eltern. Der Vater ist verpflichtet, dem Sohne eine Frau zu suchen, 
die Heiratskosten zu tragen und eine Flinte zu kaufen. Nach der Verheiratung 
nimmt der Sohn eine ganz andere Stellung ein; alte Leute werden vernach- 
lässigt, nur bei ihrem Totenfest nimmt das Flintenschiessen kaum ein Ende. 
Diese Neger erzeigen den Verstorbenen mehr Liebe und Ehrfurcht, als den 
Lebenden. (Ueber den Aufsatz des Miss. W. Rottmann : Der Götze Odente, 
vgl. im Egl. Miss. Magaz. 1894, 367 f) 

In der Vorstadt Kete bei Kratje (Krakye) wimmelt es von 
muhamedanischen feilschenden Händlern und in der ganz unter der 
Herrschaft des Fetischgötzen Odente stehenden Hauptstadt Kratje 
ist noch das tiefste Heidentum. Hier war im Sommer 1894 der 
Neger Clerk, um fürs Gottesreich zu wirken. Zwar werden die 
Sklaven nicht mehr öffentlich ausgeboten, aber in den Häusern 
dauert der Verkauf noch fort. Vom König konnte Clerk wenig 
erreichen, Ausreden gabs genug ; und hinter den König versteckten 
sich die Unterhäuptlinge der Dörfer. Es war gut, dass 'der Fetisch- 
priester des Odente, welcher an den Bewohnern von Kete eine 
Gewaltthat begangen hatte, von der deutschen Behörde gefangen 
gesetzt und kürzlich erschossen wurde. Dr. Grüner hat die Um- 
gegend dadurch von einer grossen Plage befreit. Die armen 



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— 236 — 

Salagaer, d. h. Handelsleute, durchzogen jubelnd die Stadt und 
riefen : „Gott segne den weissen Mann". (Baseler Heidenbote. 1895, 
S. 25). Mit Dank erkennt der letzte Jahresbericht zu Basel dies 
entschlossene Vorgehen der Deutschen an. Die von der Geissei 
des Fetischpriesters befreiten Stämme von Vakpo bis Krakye 
haben ohne Widerrede die deutsche Flagge angenommen. Jetzt 
hat auch die Mission freie Bahn in jenen Ländern. Der durch 
die Hinrichtung des Odentepriesters von Krakye erschreckte Fetisch- 
priester in Nkonya hat auf Pfarrers Hall Rat die Gong schlagen 
und ausrufen lassen, dass von nun an Fremde nicht mehr ermordet 
und Menschenopfer abgeschafft seien, dass die Uebertreter den 
weissen Männern ausgeliefert werden sollten Die Bevölkerung 
atmet auf ! Hall durfte in Ntshumuru im Nkonya-Lande 5 Heiden 
taufen ; es sind Anfänge eines neuen Lebens nunmehr vorhanden. 
Auch essen — im Gegensatz zu den Heiden — einige Ehepaare 
aus derselben Schüssel. Clerk konnte zuWorawora im Boem- 
lande die erste christliche Ehe schliessen, in Gyeasekang 
9 Erstlinge taufen. Die Heiden sehen vielfach die Nichtigkeit 
ihres Götzendienstes ein, haben aber noch nicht die Kraft, dem 
Christentume ganz anzugehören. Die Zahl der Heidenchristen in 
diesem deutschen Gebiet, welche die Baseler in wenigen Anfangs- 
jahren getauft haben, mag etwa 70 sein. 

Das Evhe-Volk, vielleicht zwei Millionen stark, stirbt nicht 
aus sondern lebt, gedeiht und hat eine Zukunft, auch die Stämme, 
welche im Deutschen Togoland wohnen. Die Nord- 
deutschen Missionare, welche als die ersten hier die Arbeit 
begannen, die Landessprache erforschten, gaben diesem Volk die 
Heilsbotschaft. Viel hat diese Mission hier geopfert, viele Gräber 
reden deutlich ; aber im letzten Jahr starb niemand unter den Send- 
boten; nur Erholungsreisen zur Heimat mussten unternommen 
werden. Die Zahl der eingeborenen Gehilfen ist auf 43 gestiegen 
(das englische Gebiet eingeschlossen); das neue Seminar auf der 
Bergstation Amedschowhe sorgt für ihre Ausbildung und in der 
neuen Aussenstation Tove zeigt sich erwachendes Leben: 
17 Kinder besuchen die Schule und 6 Neger sind im Taufunterricht. 
In der aufblühenden Küstenstadt Lome hat der Eingeborne A. Aku 
die Arbeit begonnen, von Ho aus ist auf dem zwölf Stunden entfernten 
Agu-Berge mit einer Aussenstation das neue Werk begonnen. Auf 
der Station Ho selbst ist durch Missionar Holzäpfel ein Brunnen 
gesprengt und dadurch die herrliche, köstliche Gabe reichlichen, 
frischen, guten Wassers gegeben worden ; der erste Brunnen im 
Evheland, ein Sieg der praktischen Mission ! 

Vor Jahren wies der frühere König von Ho auf den Missionskirchhof 
hin und spottete: Euer Gott ist nicht der G-ett unseres Landes; sonst würde 
er Euch nicht so schnell hinsterben lassen. Trotz der vielen Missionsgräber 
sind die weissen Missionen geblieben. Krieg kam und verwüstete ihre Station, 
die Heilsboten kamen wieder und bauten sich von neuem an. Der alte Ho- 
König lebt nicht mehr, aber die Weissen weilen auf dem Missionshügel und 
haben eins nach dem andern zustande gebracht, was im Evheland unerhört 
war, zuletzt diesen Wunder-Brunnen. Solche Wasserquelle ist das Evangelium ! 



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— 237 — 

Mit Hilfe der Eingebornen haben die Missionare von Amedschowhe 
aus Strassen gebaut, wiederum etwas Unerhörtes fürs Evhevolk; 
aber von dieser Bergstation gehen auch im sittlichen, geistigen Sinne 
Strassen ins Heidenland hinein und schon beginnt das Evangelium 
eine Macht zu werden. 

Den Schulen haben die Missionare und die Schwestern viele 
Zeit, Liebe, Kraft gewidmet; die Zahl der Schulkinder wächst 
sichtlich. Aber die Hauptsache, die Predigt selbst, ist nicht 
vernachlässigt worden; es fanden hundert Taufen mehr, als im 
vorigen Jahre, statt ; die Gemeinden wuchsen und auch der weibliche 
Bevölkerungsteil wird durch die Mädchen arbeitsschulen und andere 
Unternehmungen in den christlichen Kreis mächtig hineingezogen. 
Wie am Adakluberge. südlich von Ho, durch Missionare ein schäd- 
licher Sumpf ausgetrocknet wird, ebenso muss der Morast des 
sittenlosen Heidentums schwinden. Möge jeder Europäern im 
Togolande dazu helfen. 

Klein-Popo wurde schon 1855 oder 1856 vom farbigen 
wesleyanischen Hülfsmissionar Jos. Dawson besucht nnd seit 
Mai 1876 vom schwarzen Prediger J E. Williams kirchlich ver- 
sorgt, steht es nun unter Pflege eines Europäers. Seitdem dieser 
Ort deutsch wurde, ging er an die deutschen Methodisten 
über; leider aber starb der deutsche Missionar Mühleder am 28/2 1894 
nach erst einundeinhalbjähriger Wirksamkeit. Wie die Brandung 
vor Klein-Popo mit ihren Haifischen nicht ungefährlich ist, so birgt 
auch das Volksleben dieses hiesigen Stammes mit dem äusseren 
Erscheinen eines misstrauischen und diebischen Benehmens viel ge- 
fahrvolles Hindernis. Die alten Sünden der sklavenverkaufenden 
Portugiesenzeit fordern noch böse Zinsen ein. Als andere wes- 
leyanische Aussenstationen sind Gr r i d j i und Porto Seguro 
neuerdings hinzugekommen. Die Gemeinde zählt 125 Glieder, es 
besteht eine Schule mit 180 Knaben und 40 Mädchen in 3 Klassen, 
daneben ist eine Bibelklasse. Die Stationskirche ist gut besucht, 
sonntäglich etwa von 200—260 Personen. In die Popo-Sprache, 
welche bis ins Dahome-Reich hinein sich erstreckt, hat der wes- 
leyanische Eingeborne J. Marschall seit 1884 das ganze Neue 
Testament und die Psalmen übersetzt und nun drucken lassen. 

Die Baseler Mission in Kamerun hat am 25/5 1895 
den Bruder Eisele und am 29/5 1895 Frau Schuler leider durch 
den Tod verloren; ausserdem gabs wiederum viel Krankheit; 
Fr. Bizer musste deshalb das Arbeitsfeld verlassen 

Die Mittelschule wurde von Bethel (Bonaku) nach 
Bonaberi (Hickory), also aut die andere Uferseite des Wuri- 
Flusses verlegt; dort steht nun ein schönes Haus mit den Schul- 
räumen nebst den Schlafräumen für die Schüler in den Neben- 
gebäuden. Aber auf dem linken Ufer herrscht bei den Leuten 
eine grosse Abneigung gegen Bonaberi am rechten Ufer, so dass 
der Wert dieses Umzuges sehr fraglich erscheint 

In den zu Bethel (Bonaku) gehörenden Orten ßonan- 



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— 238 — 

g a n d o, Yapoma, Ngoni und Yakeka und dem zu Bonaberi 
gehörenden Mbonyo wurden Erstlinge getauft; ferner konnten 
von Bonaberi aus zwei neue Orte: Bonamatumbe und Muyuka 
im Balangstamm besetzt werden. 

Sehr fröhlich gings zu Bonabela (Dido St.) bei der Kapelleneinweihung 
her; Alt und Jung, alles war wirklich unter Beteiligung vieler umwohnenden 
heibeigekommenen Christen in christlicher, herzlicher Erregung. Das anfangs 
hoffnungsvolle Bonaduma (Tokoto) bereitete hingegen viele Not. 

Hoffentlich kann die Missionsarbeit nach Beilegung der letzten 
Regelungsfragen zwischen den Baptisten und Baselern zu Viktoria 
am Kamerunberg und nachdem unter den Bakwiri friedliche Ver- 
hältnisse geschaffen sind, ungehindert fortgesetzt werden. Buea 
im Gebirge ist nun nach allen erledigten Unruhen als Gesundheits- 
station ins Auge gefasst. 

Trefflich gedeiht die Missionsarbeit am Sannagafluss zu Lobe- 
thal bei der Bakokostadt Ndogominyi; der Sonntag ist heilig, die 
Kirche gut besucht; heidnischer Tanz hört auf. Zu Malimba, am 
unteren Sannaga, erfreut sich die Schule eines besonders guten 
Besuches ; eine Kaffee- und Rübenpflanzung soll einen Teil der 
Schulkosten decken. 

Gehen wir ins Binnenland hinein nach Abo, so erfreut uns 
Mangamba durch den Fortschritt im Christentum : Die heidnische 
Verfolgung von 1893, bei welcher die Christen durch Dulden 
siegten, hat sehr genützt und die Mission befördert ; die Macht 
des Heidentums sinkt, die Christengemeinden wachsen. 

Durch das Zusammenleben im Christendorf e erwacht das Gefühl der 
Gemeinschaft; die allmähliche Erkenntnis von der Uneigennützigkeit stärkt 
das Vertrauen zu den Missionaren ; das reinlich und regelmässig angelegte 
Christendorf erweckt Nachahmung; fröhliche Willigkeit zur Mitarbeitung und 
Mithilfe an kirchlichen Aufgaben und Bauten ist vorhanden. Die vier Ge- 
meinden Mangamba, Kunang, Besungkaug und Koki haben zwei Aussenstationen 
gegründet und übernommen: Unter-Benakwasi und Nkom, den Handels- 
platz am Mabombefluss ; Lehrer Joseph Koto ist die Seele aller dieser Be- 
strebungen. — Im Bodimanlande haben die Christen einen heidnischen 
Geheimbund und im Wuri-Gebiet, südlich davon, , erschwert die häufige 
Abwesenheit der Leute auf Handelsreisen die Arbeit, iftcht leicht ist es, den 
neuen Christen Arbeitsgelegenheit als geregelte und nützliche Beschäftigung 
zu geben; der Versuch mit einer Kaffeepflanzung misslang, wahrscheinlich 
wegen ungeeigneter Bodenverhältnisse; vielleicht gelingt die zweckmässige 
Einführung von allerlei Handwerk Sehr bedauerlich ist der weite, grosse . 
ausgedehnte Schnapshandel; der Branntwein zerstört auch hier allen Fort- 
schritt, alle Kultur, durchdringt immer mehr alle Volksschichten und wird der 
mächtigste Götze im Lande ! ! ! — Die Christen müssen sich des Branntweins 
und Branntwein handeis ganz enthalten. 

Miss. F. Autenrith unternahm im Februar 1895 wieder eine 
Untersuchungsreise über die Orte Nkom, Nyanga, MFun, Lom und 
Ngab ins Nkosiland, wie im Jahre 1893 ; es war diesmal ein 
Freundschaftszug ; in Nganga wünschte der Häuptling, dass der 
Weisse bliebe ; der Etam von Ngab war ganz ausser sich vor 
Freude und begleitete die Christen nach Nkosi ; hier in Nyasoso 
fand Autenrith an Stelle des verstorbenen lieben Häuptlings Soso 
dessen Bruder, ebenfalls einen lieben freundlichen, jungen Mann ; 



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— 239 — 

Klima und Ortslage sind prachtvoll, unmittelbar vor dem wunder- 
vollen Küpe- Gebirge. — Bruder Wittwer drang nach Lokiamba 
im nördlichen Basagebiet vor, auch hier wird die An- 
legung einer Station beabsichtigt, um von da aus das südliche 
Basaland und Bodiman besser, als von Mangamba aus, zu be- 
arbeiten. So dringt das Evangelium weiter ins Land ein ! 

Die F i nn ländi s ch e Mission arbeitet im Ovambo- 
lande unter den Ovandonga und Unkuambi (Ovakuambi) ; im 
Bereich des erstgenannten Volkes liegen die Stationen Ondangua 
(oder Ondanga) n i i p a (Onipa) und Olukonda; im Gebiet 
der Unkuambi ist E 1 i m seit 1892 besetzt. Wie das Land lieberreich 
ist, so auch die Mission leidensreich; die Bevölkerung liegt in den 
Ketten der Trunkenheit, Unzucht und die grausamen, despotischen, 
launischen Häuptlinge sind für die Mission schwere Hindernisse 
Es werden 425 Schulkinder, 208 Hlg. Abendmahlsgäste, 14 Trau- 
ungen, 618 Gemeindeglieder gezählt: nämlich in Olukonda 285, 
Onipa 233, Ondangua 91, auf Elim 9. 

Leider leben die Häuptlinge Kambonde und Nehale noch 
immer in gegenseitiger Feindschaft. Getauft wurden trotzdem im 
Jahr 1894 im ganzen 41, davon am 3. Advent in Oniipa 25, auf 
Ondangua 18. Auf letzterer Station wurde eine Kirche er- 
baut, am 3. Aug. 1894 der Grundstein dazu gelegt. Hier scheint 
endlich nach mancher Störung Kühe zu sein; am 25. 6. 1890 war 
diese Station gegründet, aber 1891 musste der Missionar Pettinen 
nach Olukonda flüchten und konnte erst Ende 1892 nach Ondangua 
zurückkehren. Leider ist auf Elim am 4. 8. 1894 der treue 
Missionar Irjö Roiba gestorben, selbst der König Negumbo ver- 
misst ihn sehr und begehrt einen neuen Lehrer. — 

Im Herero oder Damaraland, wo sich die staatlichen 
Verhältnisse seit dem Friedensschluss mit Hendrik Witbooi sehr 
günstig entwickelten, hat der Oberhäuptling Samuel Maharero so- 
wie das thatkräftige Vorgehen des jetzigen Landeshauptmanns die 
Oberhoheit der deutschen Regierung zur vollen Geltung gebracht. 
Da die anderen beiden Häuptlinge Manasse von Omamru und 
Kambazembi ziemlich selbständig neben Maharero stehen und die 
Grenzen zwischen den einzelnen Stämmen sowie gegenüber dem 
deutschen Kronlande bestimmt sind, wird diese Neuordnung der 
Rheinischen Mission förderlich sein. Die vielen Garnisonen, 
auf den Missionsstationen errichtet, bereiten manchmal INot, doch 
finden die Beschwerden der Missionare immer ein offnes Ohr und 
jedesmal ist die Laune der einzelnen Häuptlinge nicht mehr ein 
schweres Hemmnis der Mission. Das arme Loos der geknechteten 
Berg-Damra (Damara) ist durch die deutsche Herrschaft wenigstens 
in Okombahe, sehr erleichtert worden und hoffentlich wirds auch 
ebenso überall geschehen. Somit wird Okombahe wiederum 
eine reine Station der Berg-Damra werden. Sehr wichtig war 
die Reise des Rheinischen Missionsinspektors Dr. Schreiber im 
Jahre 1894 ; er wohnte im Juni der Jahreskonferenz in Otjimbingue 



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— ?40 — 

bei, fand auf allen 10 Stationen die Arbeit im erfreulichen Fort- 
schritte, überall stattliche Scharen im Taufunterricht, sah aber 
auch die Schatten. 

Zu Anihab zwischen Okombahe und Franzfontein wurde eine 
Mission beabsichtigt, aber nicht ausgeführt, vielmehr im Nordosten 
des Landes unter den Bergdamra beim Häuptling Bastard Krüger 
durch Missionar Kremer geplant. Leider starb die Hausmutter 
des Seminars Augustineum, welchem Viehe vorsteht, Frau Missionar 
Viehe im Dezember 1894, ein grosser Verlust. — 

Auf Otjimbingue, wo eine Besatzung und zahlreiche Deutsche leben, 
soll ein zweiter Missionar angestellt werden. Der grosse öffentliche Weges- 
verkehr, der gute Verdienst ist vielen Heidenchristen zur Gefahr geworden 
und manches Geld wird auch hier vertrunken. Die Neigung der Ein- 
geborenen zu geistigen Getränken ist leider sehr gross. Zu Okahand ja 
löste Bruder Möller den fast erblindeten Diehl ab, der Oberhäuptling 
Samuel Maharero besuchte den Gottesdienst wenig und der Schul- 
besuch sank. In Otjosazu ging alles seinen guten Gang, ebenso 
zu Otjihoenena; Okombahes Bedeutung ist oben erwähnt. m a - 
ruru wurde als Sitzungsort des deutschen Gerichtes nach der Er- 
mordung des Engländers wichtig und Major Leutwein hat sehr geschickt die 
deutsche Oberherrlichkeit den Omaruruern gegenüber geltend gemacht. Auch 
in m b u r o verlief das Jahr ruhig, ebenso auf Otjozondjupa. wo aber 
Heuschrecken und Dürre dem Lande schadeten; auch blieb der Häuptling 
Kambazembi unfreundlich, infolge hier die Mission litt. Otjombuima, 
die junge, aber zu kleine Bergdamarastation soll wieder aufgehoben werden. 
Franzfontein hingegen, die aufblühende Namastation der Zwartboois, 
hat sich prächtig bewährt. Eine tiefgehende Erweckung ging durch die ganze 
Gemeinde, 31 konnten konfirmiert und 72 Heiden getauft werden. Leider starb 
der Häuptling Kornelius und der treffliche Gemeindeälteste Lot. — 

Nach vierzehnjährigen Unruhen und Kämpfen ist durch die 
Besiegung Hendrik Witboois im Namalande endlich Friede. 
Die alte Station Gibeon wird wieder besetzt, besonders auf 
Wunsch des Landeshauptmann 3 Major Leutwein. Missionar 
Stahlhut steht nun den vielen Leuten Hendrik Witboois hier vor. 
übrigens wird das Namaland in nicht allzu ferner Zeit ganz 
christianisirt sein; aber leider werden die letzten Striche des 
Landes seitens der Nama und Bastards an holländische Bauern 
und englische Unternehmer veräussert. So muss die Mission, wie 
sie es auf Biet fontein angefangen hat, für die Christen aus- 
reichende Ländereien ankaufen. Leider starb ganz plötzlich am 
30. 3. 1894 zu Gochas der jugendliche Miss. Rust. Auch im 
Namaland war die Reise des Inspektors Dr. Schreiber sehr er- 
folgreich und anf Keetmannshoop wohnte er der guten Prüfung 
von fünf eingeborenen Zöglingen bei. Hoachanas wurde durch 
Miss. Judt wiederum besetzt]; nordwärts von Keetmannshoop ist 
Giris als neue Aussenstation angelegt worden. Hoffentlich werden 
die Gemeinden des Namalandes sich bald selbst erhalten, wie dies 
ihnen von Dr Schreiber eindringlich ans Herz gelegt wurde. Nur 
Warmbad musste ein schweres Jahr der Dürre durchmachen 
und zn Berseba war der Streit wegen der „Kapitänschaft" recht 
störend; ausserdem ist der neue Kapitän Diedrik Goliath rettungs- 
los schwindsüchtig. Die Bastardstation Rehoboi musste noch 



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— 241 - 

eben vor Friedensschluss den ganzen Kriegsschrecken durch- 
machen; 50 Taufen fanden statt. Die Filiale der Walfischbai, 
Scheppmannsdorf, liegt nicht auf englischem, sondern auf 
deutschem Gebiete und erhielt ein neues Missionshaus, da das 
alte einstürzte. Öfters hat Missionar Böhm dem deutschen Heere 
mit Gottes Wort dienen können. — Die Rheinischen Missionare 
haben die schwierige Hottentotten (Nama) Sprache mit ihren 
„Klixen" Schnalzlauten immer mehr sich anzueignen gewusst; in 
den Schulen sind tüchtige inländische Lehrer, aber die Schulen 
selbst machen einen ziemlich ärmlichen Eindruck; der Gesang 
ist befriedigend; die Aussicht in die Zukunft erscheint gut. — 

Ostafrika. 

Rasch dehnt sich die Mission der Brüdergemeinde 
unter den Wakonde im Norden des Nyassa aus. Südwärts von 
der 1893 gegründeten Station Rungue ist als neue Rutonganio 
d. h. Friede beim Dorfe Kibatata im Lande des Mua-Kibuti 
nahe dem linken Ufer des Kabiraflusses, etwas südlich von Karara- 
muka, durch Missionar Kretschmer angelegt worden. Die in 
voriger Rundschau Kolon. -Jahrbuch 1894 S. 222 berichtete mut- 
massliche Gründung der Station Utengula, an Häuptlings Merere 
Sitz, ist bis jetzt wegen Kriegsunruhen gegen die Wahehe nicht 
zur Ausführung gelangt. Aber Missionar Richards soll noch im 
Laufe des Jahres 1895 bei Gandira, dem Sohn des Merere, in 
der nahe bei Utengura unter dem Warori-Volk die nunmehr vierte 
Station anlegen. 

Bei Kibatata ist mehr Wasser vorhanden als in Kararamuka : Lehm, 
Bauholz, Brennholz ist hier vorhanden; der Ort liegt etwa 300 m tiefer als Rungue, 
aber immer noch 1100 m hoch. Am 14./6. 1894 wurde das Stationsland aus- 
gesucht und am Sonntag 17. /6. 1894 zum ersten Mal das heilige Evangelium 
hier verkündet. 

Als dritte Station ist von den Boten Kootz und Richards 
zwischen dem Kibira und dem Mbakafluss zunächst als ein Versuch 
und als ein Vermittlungsort zum Nyassa hin, im Gebiet des 
Häuptlings Muakiringa oder Kirota vom Nyassa zwei Stunden 
geradeweges entfernt am linken Ufer des Kibira am 15. 8. 1894 
die Missionsstätte I p i a n a d. h. Gnade angelegt worden. 

Neben den notwendigen äusserlichen Bauten und Einrichtungen, welche 
hier aber einfacher und leichter als sonst hergestellt werden, ist die Mission 
vom Bruder Richards begonnen. Von Rungue nach dem südlich davon ge- 
legenen Rutenganio ist eine knappe (5—7 Stunden), von Rutenganio nach diesem 
südsüdöstlich gelegenen Jpiana eine reichliche bis anderthalb Tagereisen. Die 
Wärme hielt sich von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr auf 24—28° R., 
wird aber durch einen um 9 Uhr Vorm. sieh erhebenden Wind etwas ge- 
mildert. In der Nacht ist starke Abkühlung bis auf 13—15° R. Der Gesund- 
heitszustand der Geschwister ist bisher gut gewesen; Bruder Kootz und Frau 
haben mit vielen Kranken zu thun, deren Eiterwunden Hülfe verlangen. 
Nachmittags stellen sich regelmässig viele, oft über 50 Neger ein; selbst bei 
kleinen Kindern giebts statt der Finger und Zehen manchmal nur Stümpfe; 
auch das Haar dieser Kranken ist nicht mehr schwarz. Da ist das Evangelium 
wiederum Heilung im buchstäblichen Sinn. 

Koloniales Jahrbach 1895. 16 



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— 242 — 

Auf der Hauptstation Eungue früher Makapalile und in 
den benachbarten Dörfern wird Sonntags die frohe Christenbotschaft 
treu verkündet. Der tägliche Morgensegen und die Ansprache 
wird leichter von den Eingeborenen verstanden und benutzt. Das 
Vertrauen zu den Missionaren wächst; die Jugend kommt mit ihren 
Streitereien zu Bruder Bachmann und beugt sich allmählich unter 
die christliche Zucht. Weil die Schule nicht Bezahlung gab, 
blieben viele Knaben weg, aber trotzdem waren 30 Schüler vor- 
handen darunter aber 19 befreite Sklavenkinder. H'äsner über- 
nimmt die Singschule und sieht sich genötigt, „die eigentümliche, 
an sich nicht unangenehm klingende aber den Europäer doch be- 
fremdende Sangesweise der Eingeborenen durch deutsche Melodie 
zu verdrängen, sieht aber keinen andern Ausweg". 

Viel Not machen hier, wie bei denBerliüern I und Berlinern III, die 
befreiten Sklaven zu Rungue ; es sind Kinder, Frauen und Männer. Trotz der 
milden, nachsichtigen — wohl zu guten — Behandlung, trotzdem dass den 
Sklavinnen freie Wahl gestellt wurde, zu gehen oder zu bleiben, erfolgten 
viele Unzuträglichkeiten ; plötzlich entliefen eines Nachts mehrere und nahmen 
zwei kleine Mädchen mit, wurden aber am Songuefluss vom englischen Re- 
gierungsbeamten Jule wieder aufgegriffen u. s. w. Jedenfalls muss mehr 
Strenge obwalten und der Zügel schärfer angezogen werden. — Auch gegen 
Diebereien musste endlich thatkräftiger eingeschritten werden, umsomehr da 
auch nach heidnischer Anschauung des Kondevolkes Diebstahl strafbar ist. — 

Das Schul- und Kirchengebäude zu Rungue kam vor Beginn der Regen- 
zeit Anfang Oktober anter Dach; die nur aus Holz und Lehm aufgeführten 
Wohnungen haben sich bei jenem feuchtem Klima nicht bewährt und faulten 
verhältnissmässig schnell dahin. Die Missionsarbeit ging ihren äusserlich 
unscheinbaren Gang; die neue Glocke mit der Inschrift: „Friede auf Erden" 
sei ein gutes Zeichen, dass auch hier der Ruf des Evangeliums laden und 
werben will. 

Der Landkauf ist am 25./5. 1894 in aller Rechtsform geschlossen und 
der Gemüsegarten lieferte sehr reichliche Erträge, sodass auch noch die Station 
Rutenganio damit versorgt wurde. So gedeiht das Werk äusserlich und inner- 
lich; vieles ist erst im Beginn, aber gut Ding will Weil' haben. 

Der Baron von Eltz, friedliebend gegen die Eingeborenen, 
hat die Brüdermissionare nach Kräften unterstützt; immer hat er 
Menschenfreundlichkeit, Erzieherweisheit mit Festigkeit und Be- 
stimmtheit zu verbinden gewusst. Andererseits konnten die 
Missionare bei den Negern manchmal allerlei vermitteln und 
Richards geleitete z. B. den hartnäckigen Häuptling Muakatun 
nach Langenburg am Nyassa zur Gerichtsverhandlung. 

Die Brüder setzten die Sprachstudien eifrig fort, entdecken 
aber oft Neues, so z. B. dass Rungue eigentlich Longue gesprochen 
werden muss *, es scheint als ob die Eingeborenen kein r besitzen. 
Vieles ist indess noch zu unsicher, um fest darauf zu fussen. 

Dicht bei den Herrnhutern, der Brüdergemeinde, wohnt im 
Nordland des Nyassa die Berliner 1. Missionsgesellschaft, 
welche am 18 6 1894 ihren vortrefflichen betagten, trotzdem noch 
immer unermüdlichen Direktor Dr. Th. Wangemann verloren hat. 
Aber dem neuen Direktor Gensichen steht als Missionsinspektor 
Dr. Kratzenstein und der Bahnbrecher am Nyassa, der bewährte 
Alex Merensky zur Seite. Ich verweise auf das schöne Buch 



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— 243 — 

des letzteren : Deutsche Arbeit am Nyassa. 1894. Buchhdlg. der 
Berlin. Miss.-Ges. — 

Trotz aller Schwierigkeiten und ausgesprochenen Befürch- 
tungen dehnt dies Missionswerk sich aus und treibt tiefere Wurzeln 
als Unterpfand späteren Wachstums. Vor Fiebertod, Schlangen 
und anderen Leibesgefahren sind die Berliner Missionare gnädig 
beschützt worden. Die drei treuen Handwerker sind nach Ablauf 
ihrer Dienstzeit von Wangemannshöhe fortgezogen, Th. Nauhaus 
ging nach Südafrika, Tischler Krause und Zimmermann Rorig 
bleiben auf Wunsch des Gouverneurs Schele in Langenburg, der 
deutschen Militärstation am Nyassa, um ein Regierungsgebäude 
aufzuführen. Die deutsche Oberhoheit wurde im Kondeland mit 
Vorsicht und Milde gehandhabt, Unterdrückte fanden durch sie 
Schutz und Widerstrebende wurden bestraft. Nun zogen die einst 
verscheuchten Bakinga vom Gebirge in die Ebene hinab und 
Bakeszi (Fischer) kamen von Süden her in die Nähe der am See 
liegenden Stationen. Leider verheerten furchtbare Heuschrecken- 
Züge das fruchtbare Kondeland besonders im Januar bis Dezember 
1894 und kamen selbst in die hochgelegenen Gebirgsthäler; an 
manchen Orten entstand Lebensnahrungsmangel, wenn auch die 
grosse Fruchtbarkeit des Landes eine wirkliche Hungersnot ver- 
hütete. Trotzalledem gewann das Negervolk zu den Missionaren 
viel Vertrauen. 

Hier sei auf ein Wort hingewiesen, welches ich bei Dr. Karl Peters 
in seinem schönen neuen Werk: Das Deutsch-Ostafrikanische Schutzgebiet 1896 
S. 353 fand: „Wohl sollte man denken, dass gerade die Religion des Kreuzes, 
welche das erbarmende Wort über diesen Planeten hinausgerufen hat: Kommet 
her zu mir alle, die ihr mühsehlig und beladen seid; ich will euch erquicken, 
Macht über die Herzen dieser Armseligen (Ba-Kinga im nördlichen Theil des 
Livingstonegebirges) gewinnen wird. S. 366. Ueberall bringt die Arbeit des 
Missionars ihn in unmittelbare, menschliche Berührung mit der Bevölkerung 
eines Landes und gerade deshalb verdanken wir den Missionaren so viel 
Kenntnis über die Eigenthümlichkeiten und Sitten derselben. S. 371. lieber 
den Werth solcher Missionsarbeit im allgemeinen für die Eingeborenen Afrikas . 
selbst sind die Meinungen hin- und wieder geteilt gewesen . . . Erwidern lässt 
sich . . . dennoch hat das Christenthum seinen Siegeszug auch über die 
sämmtlichen Länder weisser Rasse gehalten, Vor dem feierlichen Geheimnis 
des Glaubensinhaltes muss diese Darstellung sich bescheiden und wir müssen 
auch dem Missionar recht geben, wenn er unbekümmert um Fragen, wie die 
aufgeworfenen, einfach dem göttlichen Gebote nachzukommen sucht: Gehet 
hin und lehret alle Völker und taufet sie u. s. w. Denn das ist der Grund, 
worauf er steht. S. 372. . . . Unfraglich ist des Missionars Eingreifen der 
wirksamste Schutz der eingeborenen Rassen gegen willkürliche Ausnutzung und 
Vernichtung. S. 373. Auch dieimKonde-Land arbeitenden evangl. Missionare, 
sowohl die altbewährte Brüdergemeinde, sowie die von Merensky dorthin 
geführten Berliner, bieten die Gewähr einer solchen allseitigen Erfassung 
ihrer Aufgabe und deshalb ist es auch vom rein kolonial politischen Standpunkt 
freudig zu begrüssen, dass beide dort von vornherein mit so grossem Nach- 
drucke vorangegangen sind!" — 

Auf Wangemannshöh hat das Gotteswort unter den umwohnenden 
Einwohnern sich Freunde erworben. Die Missionare schonten ihre Gesundheit 
nicht und machten trotz schlechter Jahreszeit manche Reise, so zu den Bakinga 
am Mbuju-Berge, zu Muaipasse und Muankenja. Brück, Hübner, Jauer waren 
hier auf der Station; wie es überhaupt gut erscheint, neuankommende Brüder 

16* 



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— 244 - 

auf der hohen Bergstation anfangen zu lassen. Auf dem Wohnhaus ist eiu 
regensicheres Grrasdach, am Nebengebäude eine Veranda. Im Kirchlein, 
welches im November 1893 eingeweiht wurde, findet seitdem regelmässiger 
Gottesdienst statt. Einmal kamen die Häuptlinge Muakatungira und Muaijande 
mit ihren Leuten, um im Gotteshause um Aufhören der Heuschreckenplage 
zu Gott zu beten. Auf den Predigtplätzen, besonders bei Bakinga, fanden die 
Missionare stets offenes Ohr; zur Kinderlehre und Sonntagsschule kamen 
Kinder, aber die sechs Weiber des Muakatungira hielten diesen Oberherrn 
vom Christenthum fern. Die Sklaven, zwar mit Liebe und Erbarmen be- 
handelt, bereiteten viel Not; die grösste Unreinlichkeit, Lügen und Stehlen 
war ihre Gewohnheit. 

Auf Manow, der zweiten Station am Kieyo-Berge, suchten die auf den 
tiefer gelegenen Stationen erkrankten Brüder Heilung, so Grieguszies von 
Ikombe. Wohl ist der Ort fast ganz fieberfrei, aber die Heuschrecken fanden 
ihren Weg auch hier herauf und Kriegsstreit zwischen dem grossen Häuptling 
Muanjabara und Muakarobos Bruder hinderte das Friedenswerk. Am 2./9. 1894 
konnte das Kirchlein eingeweiht werden und Aussenpredigt erfolgte zu Muai- 
popo, der Sonntag wurde von einigen Leuten schon geheiligt. — Auf 
der nordwärts gelegenen Station Muakareri wurde Wohnhaus und 
Kirche gebaut, sowie eine Holzbrücke über den Fluss Muateszi (Muatse, 
Nebenfluss des Lufira); Garten und Bananenpflanzung gediehen, das Kartoffel- 
feld gab guten Ertrag, so dass man von den Eingeborenen nicht mehr so sehr 
abhing. Sonntags wurde auf der Station und in einem nahen Dorf gepredigt, 
wozu sich 30 bis 50 Leute einfanden; das Weihnachtsfest sah die Kirche fertig. 

Auch am See selbst auf der Station Ikombe gehts vor- 
wärts. Miss. Schüler blieb gesund. Arbeit, auch äussere grund- 
legende, gabs vollauf. So mussten auf der nicht fruchtbaren Halb- 
insel der Station 300 Bananen angepflanzt, Ananas und Melonen- 
Bäume, ein Batatengarten angelegt werden Ein Hafen nahm viel 
Kosten und Zeit weg, war aber fürs Stahlmissionsboot „Paulus" 
durchaus erforderlich. Der Paulus löste das grosse Missionskanoe 
„Friedrich" glücklicherweise ab. Auch die nahe Halbinsel Kanda, 
Sitz des Priesters Muakinjasza, welcher heilige Rinder hütet, wurde 
mit dem Evangelium besucht, sowie andere Seeplätze. — 

Die Bakeszi, d. h. Kanuleute, Schiffer und Fischer, arm und von den, 
Wakonde früher vielleicht oft unterdrückt, haben zu den Brüdern Zutrauen; 
ihre Kranken. — im April 1894 waren es täglich etwa 100 — suchen Ikombe 
sehr gern auf. So wächst das Vertrauen zu den Brüdern; auch seitens der 
Bakinga Kiereras im nahen Gebirge, wo vielleicht noch einmal eine Station 
entsteht. — Mit den Herrnhut er Brüdern zu Rungue haben die Berliner herz- 
liches Einvernehmen und mit den deutschen Beamten zu Langenburg am 
Hohenlohe-Hafen auf der Rumbiera-Halbinsel südlich von Ikombe und Nkanda 
freundlichen Verkehr. 

In einer englischen geographischen Zeitschrift 1895, Februarheft, sagt 
Crosz : „Hier im Kondelande haben sich die deutschen Missionare niedergelassen 
und ein edles Werk angefangen. Ich kann von diesen Männern nur in 
Ausdrücken des höchsten Lobes sprechen!" — 

Nun zur ostafrikanischen oder Berlin. III. 
Mission. 

Zu Dar es Salaaui entschlief 12. 1. 94 Missionar 
Göttmann, Diakon Klein am 6. 9. 94 als Beute des Fiebers; an 
deutschen Landsleuten konnte Seelsorge und Pflege ausgeübt 
werden; doch die Hauptsache bleibt die Heidenmission. Holst ver- 
suchte sie auch zu Magogoni jenseits des Hafens. 



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— 245 — 

Auf der Hoffnungshöhe zuKisserawe verursachten 
die Sklaven auf ihrer Freistätte viele, viele Not; einer nach dem 
andern der 26 Befreiten entlief, um zu seinem früheren Herrn nach 
Kilwa zurückzukehren. Sie wollten und ertrugen nicht die äussere 
und sittlich-innere Ordnung der Station. 

Gouverneur von Schele brachte im November 1894 aus 
dem Wahehe-Feldzug 25 Frauen und Kinder nach Kisserawe, 
aber Dyssenterie brach unter ihnen aus und raffte manche dahin. — 
Andere Missionsarbeit geschah in der Umgegend, wo an vielen 
Orten der Gottesdienst von 70 Personen besucht war. Die Schule 
vom eingeborenen Gehülfen Cecil unterstützt zählte 62 Schüler, 
darunter 11 Wasaramoknaben ; am Schluss des Jahres 1894 standen 
22 Katechumenen im Taufunterricht. 

Bruder Greiner hält an einem bestimmten Tage der Woche Schauri ab, 
Besprechung über allerlei Noth und Sorge mit den Eingeborenen, wobei das 
Evangelium immer seine Stätte finden kann. Auch in der Hungersnoth war 
Kisserawe für 30 — 40 Tagelöhner Hülfsort und Erquickung. Eine grosse 
Hungersnot, Folge der schrecklichen Heuschreckenplage, breitet sich über 
Usaramo aus. Gott gebe, dass sie eine Führerin zum Christenthum und freiem 
Evangelium werde! Schwere Zeit ist für Ostafrika da! 

In TJsambara am Meeresstrand zu Tanga ist viel Stumpfsinn; 
die Sonntagspredigten hier und zu Mwenzange fanden wenig 
Gehör. Kraemer hat Kirchenlieder ins Suahili übersetzt (Nyimbo 
kisuahili kwa Tini) aber zu Nianyani musste die Arbeit ganz auf- 
gegeben werden. Um den Versuchungen zu entgehen, dürfen sich 
die jungen Christen auf dem Missionsgrundstück um die Station 
ansiedeln Mit Hilfe der ansässigen Deutschen konnte Bruder 
Krämer ein Krankenhaus erbauen, in welchem Deutsche und Neger 
z. B. kranke Massaisklaven verpflegt werden. Möge nur der 
Wandel der Europäer auch hier, wie an vielen anderen Seeorten, 
den Eingeborenen kein Ärgernis am Evangelium geben. 

Iu Hohenfriedberg (Mlalo) entwickelt Alles sich viel besser. 
Am Ostersonntag 1894 baten neun "Waschambaa- Jünglinge um die 
Taufe, aber nur fünf treuen konnte dies Sakrament am 5. 5. 94 
gegeben werden, da die übrjgen vier sich durch Verwandte wieder 
fernhalten liessen Aber später traten noch 14 der Gemeinde 
hinzu, unter ihnen vier Ehefrauen aus dem Darfe Bungoi. Auch 
das Dörflein Kwa Mknyu verspricht Frucht, 

Ausserdem wurden die Plätze Handel, Dule, Mangula, Bagai, Tene, 
öfters mit der Predigt versorgt und 13 umwohnende Knaben besuchten die 
Stationsschule, wobei die in Deutschland gedruckten Biblischen Geschichten 
(mbuli za mulungu) und eine Sammlung einheimischer Erzählungen (ushimulezi 
nawasham bala) längst entbehrten Lesestoff boten. Die Missionare Johannsen 
und Gleisz litten anfangs sehr unterm Fieber, doch wurde die Arbeit nicht 
unterbrochen und auch zu den südlich wohnenden Wambugu eine Reise 
gemaeht. Zur Anlage einer Missionsstation ist dies Ländchen zu spärlich 
bevölkert. Hingegen solls in der alten Hauptsadt Wuga geschehen. In Wuga 
war Kimueri 11., Feind der Europäer, Feind des Christentums gestorben; ihm 
folgte als Herrscher Mputa, ein anderer Sohn Sembodjas von Masinde. Miss. 
Johannsen erhielt 1892 von Kimueri II. die barsche Antwort: „Was brauche 
ich Lehrer? Ich weiss allein genug von Gott, ich weiss, dass Gott gross ist." 



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— 246 — 

Als Wohlrab im Juli 1894 den neuen Herrscher besuchte, bekam er aus 
Königsmund den Bescheid: „Wer Gottes Wort hören will, kann nach Mlalo, 
gehen, aber ich will, dass ihr euch bei uns nicht niederlasst." Im Orte Gale 
fand der Bruder freundlichere Aufnahme, aber eine Station soll doch nahe bei 
Wuga gewagt werden. So geschahs am 21. /2. 1895, dass Wohlrab, Lang- 
heinrich und Gleisz auf dem Hügel Ngazi bei Wuga die neue Heils- 
verkündigungsstätte gründeten und dem Stationschef zu Masinde, westlich 
davon, diese That meldeten. Näheres sei für die nächste Rundschau verspart. 

In Bethel (bei Mtai und nordwestlich von Mlalo) wird die 
Verkündigung des Evangeliums in den Dörfern fleissig betrieben, 
so in Bangui, Tegwa, Umlifu, Kukai, Panga, Makeyni, Kilanga, 
Mambu und Mbalu. Gleichgiltigkeit herrscht in Mtili und Kukai, 
besser ists in Mbalu. 3 Stunden von Bethel entfernt uud jetzt in 
Mtai, wo sonntäglich auch die Kinder gesammelt werden. Besondere 
Freude haben die Heilsboten an drei Aussätzigen unterhalb 
Bangui. — Auf der Station Bethel besuchen etwa 50 treu den 
Gottesdienst; die Schule hat bisher wenig Erfolg, die Taufe in 
Hohenfriedberg erschreckte die älteren Schüler. Becker, Döring 
'Langheinrich liessen aber deshalb den Mut nicht sinken und 
werden sich auch der Schule fernerhin treu annehmen. Die 
äussere Bauarbeit am Wohnhaus uuddgl. schreitet fort und all- 
monatlich ist Brüderversammlung in Hohenfriedberg zur Stärkung 
und Belehrung. Auch die sprachlichen Studien werden nicht 
unterlassen. 

Dr. Karl Peters giebt uns in seinem neuesten Werk : Deutsch-Ostafrika, 
Schutzgebiet 1895 S. 93 folgendes Urtheil: „Anmuthig am Bergabfall auf- 
gebaut, erblickt das Auge die Kirche und das Gebäude der evangelischen 
Mission für Ostafrika Hohen fr iedeberg genannt. Die ganze Mulde ist mit 
lachenden Feldern übersäet, in deren Mitte (üe Dörfer der Wasambara ein- 
gestreut liegen. In der Tiefe des Umba-Bach an den Bergabhängen wechseln 
tiefgrüne Bananenhaine mit schönen Wiesen ab, auf denen Rinder- und Ziegen- 
heerden weiden. Auf der Mission hat man Versuche mit europäischem 
Gemüsebau gemacht, welche sehr gut ausfielen. Die Kohle, Rüben und 
Suppenkräuter, welche ich selbst oben gegessen habe, waren von vorzüglicher 
Güte. Die Eingeborenen bauen Bananen. . . . Die Missionare, allen voran 
der vortreffliche Pastor Wohlrab, welche hier ihre Wirksamkeit eröffnet haben 
scheinen sehr schnell und völlig mit dem Eande und seinen Bewohnern ver- 
wachsen zu sein." — 

An den Abhängen des Kilima - Ndscharo missionieren die 
evangelisch-lutherischen Leipziger zunächst zu Kwarango 
in der Landschaft Madschame, wo eine Schule für Dschagga- 
Jungen und einzelne Erwachsenen eröffnet ist. Die Knaben lernen 
und stehlen hier und da auf dem Missionsgehöft. Im Oktober 
war hier das grosse Beschneidungsfest, an welchem auch der junge 
Häuptling Schangali teilnahm. Fassmann und Schüler ertheilen 
Unterricht und lassen sich durch solche heidnische tief einge- 
wurzelten Sitten und Umzüge nicht stören. 

In hellen Mondnächten leuchtet der Schneemantel des Gletschers Kibo 
geheimnisvoll aus dem Hochgebirge heraus und verleiht einen wunderbaren 
Anblick. In regnerischer Zeit sind die Brüder im Hause mit Spracharbeiten 



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— 247 — 

beschäftigt, sammeln am Wörterschatz der Madschamesprache*) oder tischlern. 
Zu thun giebts genug. — Das Weihnachtsfest 1894 war lieblich, die Banane 
strahlte im Lichterglanz und jetzt ist eine Glocke als das Geschenk der s'äch- 
sichen Missionsfreunde für die erste lutherische Kirche am Kilima-Ndscharo 
angekommen. 

Im grossen und ganzen sind die dortigen Eingeborenen Pflanzenesser, 
aber gewiss mehr aus Zwang als aus Neigung, weil ihnen vor Jahren die 
Wakiboscho fast alles Vieh geraubt hatten. Es mangelt also auch an Milch; 
leider wird das Fleisch und Ei des Huhns aus uns unbekannten Gründen ver- 
abscheut, ebenso Fische; aber Frauen und Kinder dürfen Heuschrecken und 
Ameisen essen, die Kinder auch Repphühner. Bei den ungeheuren Heu- 
schreckenschwärmen der letzten Monate, so stark, dass es wie heftiger Platz- 
regen prasselte, sammelten viele Weiber und Kinder dies ekelhafte Gewimmel 
in Bananenblattkörben und Tüten. — Anfangs hatten die Frauen vor den 
Missionaren grosse Scheu, jetzt gehen sie schon dicht bei der Mission vorüber, 
bleiben auch stehen und schauen erstaunt das Haus mit den offenen Zimmern 
an oder wenn sich die Kranken von „Bwana Miller" (Bruder Müller) Arznei 
„dawa" holen wollen. Nur Nuya, des Häuptlings Schangali Mutter, eine wohl- 
beleibte ältere Frau mit angenehmen gutmütigen Gesichtszügen, kommt würdig 
auf die Sendboten zu und reicht unter herzlichen Grüssen die Hand. Nuya 
war eine der Hauptgattinnen Ndeseruas,- des rechtmässigen vorigen Herrschers 
von Madschame und geniesst daher noch heut im ganzen Lande grosses An- 
sehen. Zieht sie mit gesammtem Gefolge im malerischen Zuge am Missions- 
haus vorüber, so schreitet als männlicher Beschützer der wohlbekannte, speer- 
bewaffnete Akida (eine Art Offizier) voran. 

Schangali, der Häuptling, bewegt sich nicht in der eben geschilderten 
Gesellschaft, in welcher sein jüngerer Bruder Masawe nicht fehlt, sondern be- 
sucht die Missionare allein, gekleidet wie ein Araber mit langem weissem 
Sansibarhemde und schwarzer, gestickter Weste. In der rechten Tasche hat 
er die von den Missionaren erhandelte Uhr und in der linken eine ansehnliche 
Remontoiruhr aus Tombak, die ihm der griechische Kaufmann wohl für ge- 
lieferte Lebensmittel verkauft hat. Da die auf dem Missionshügel herum- 
liegenden Steine verwitterte Lava und deshalb zum Haus- und Mauerbau zu 
weich sind, liess Schangali mehrere Tage lang viele hunderte von Arbeitern 
feste Steine aus dem Thal des Semirraflusses herbeiholen. 

Wichtig ist die Gründung der zweiten Station Mamba, östlich 
von den Katholiken, welche zu Kilema und in Marangu weilen, 
grad südwestlich von Mawka durch Missionar Pässler und Althaus 
kraft der freundlichen Beihülfe und Beratung des deutschen Kom- 
pagniefuhrers Johannes, errichtet. Mit dem Häuptling Makoko wurde 
der rechtsgiltige Vertrag abgeschlossen und nun mit Hilfe der aus 
Indien vom dortigen lutherischen leipziger Missionsfeld mitge- 
nommeuen Tamulen der Aufbau des Hauses u. s. w. begonnen. 

Diese Inder litten unterm Höhenklima am Fieber, auch fern von Indien 
am Heimweh, und verursachten manche Not, aber die Neger waren so faul 
und arbeitsungewohnt, dass diese christlichen Familien sehr nützten, besonders 
der Katechet Zacharias. 

Mambas Bevölkerung ist so gross wie die Marangus. Wir versetzen uns 
im Geist auf die neue von den fleissigen Deutschen gebaute Landstrasse, welche 
von Kiboguoto im Nordwest durch alle Landschaften quer bis Mwika im Süd- 
osten läuft. Aber kaum zehn Minuten sind wir an der Militärstation Marangu 
vorbeigekommen und stehen nun an der Stelle, wo linker Hand ein neuer 
Weg fast schnurgerade auf unsern Hügel hinauf führt. Er ist von den Maniba- 
Leuten für uns mitten durchs wildeste Gebüsch ausgeschlagen. Nach einem 



*) Kidschagga ist dem Suaheli verwandt trotz scheinbarer grosser Verschiedenheit. 
Schwer ist die Konjugation, wo die Zeiten schwer zu unterscheiden sind; schwer auch ist 
die Betonung. 



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— 248 — 

Aufstieg von fünfzehn Minuten haben wir die vorläufige Grenze unseres Ge- 
bietes erreicht. Der freigemachte eigentliche Stationsplatz, etwa 15—1600 m 
hoch gelegen, befindet sich nicht ganz auf dem Rücken des vom Hochgebirge 
sich abwärts ziehenden Höhenzuges, sondern unmittelbar darunter am west- 
lichen Abhänge. Der Boden besteht theils aus verwitterter Erde, theils aus 
ganz feinem Staube und birgt viele Steine in sich, bedarf zum Pflanzenwuchs 
der Bewässerung. Leider ist es mit dem Wasser nicht sehr gut bestellt, aber 
der Una mit seinem Nebenbach Kiruwe, welche die Grenze nach Marangu zu 
bilden und das mitten in unserer Landschaft entspringende Bächlein Kirindo 
sollen selbst in der heissen Zeit nicht austrocknen. Ein Kanal aus dem Kiruwe 
wird Wasser für Haus und Garten hergeben. Neujahr 1895 gab die ersten 
Blumen des Missionsgartens ; die europäischen Sämereien waren gut aufgegangen. 

Am 22./1. 95 schloss Lieutnant von der Marwitz, welcher deshalb nach 
der Station gekommen war, mit dem Häuptling Koimbere den Landkauf für 
die Mission rechtsgiltig ab. Besuche werden mit den Herren der Militär^ 
Station Marangu als eine Erquickung in der Abgeschiedenheit gewechselt. 
Leider standen auch die Missionare Althaus und Passler am 3 /ll. 94 auf der 
Militärstätte am Grabe Dr. Kretschmars und Dr. Lents, welche von den Ein- 
geborenen als Opfer der Wissenschaft ermordet und verbrannt wurden. Hier 
ruhen der liebenswürdige Lieutnant v. Bülow, Lieutnant Wolfram und Sergeant 
Schubert. 

Mambas B ewohner sind, besonders die Männer, von schöner, schlanker 
Gestalt, weniger wohlgestalteten Gesichtszügen; Tättowieren und Schminken 
soll den Reiz erhöhen; die Ohrläppchen werden erweitert und mit Holzpflöcken 
geschmückt. Das Kopfhaar wird möglichst kurz gehalten oder abrasiert, die 
Kleidung ist sehr einfach, aber seit Anwesenheit der Europäer durch Zeug, 
Perlen, Blei vervollständigt; rot ist Lieblingsfarbe, beliebt ist die Schnupf- 
tabaksdose aus Ziegenhorn oder einer Patronenhülse. Die Wohnungen liegen 
nach üblicher Dschaggaart alle zerstreut inmitten der Bananenpflanzungen, 
umfriedigt von Drazänen oder Baumstämmen, kegelförmig aufgebaut, im 
Oberraum mit einem Speicher versehen. Die Arbeit besteht hauptsächlich im 
Ackerbau und der Viehfütterung, denn das Vieh wird stets im Hause oder 
doch innerhalb des Gehöftes gehalten, Die Frau arbeitet, der Mann thuts 
nur dann und wann. Uebrigens haben die Dschaggaleute doch mehr Religion, 
als flüchtige Afrikareisende behaupten Es besteht ein ausgebildeter Götzen- 
und Teufelsdienst, viel Zauberei und Aberglaube. An Scheidewegen und 
Landesgrenzen macht man allerlei Gebräuche und isst Wimbi. Vor den Ge- 
höften befinden sich Zaubermittel verschiedenster Art, Dornen, umwickelte 
Stöcke, Lappen; um den Hals trägt fast jeder sein Amulet, sei's eine Thier- 
klaue, ein mit Kupferdraht umwundenes Holzstückchen; bestimmte Bäume am 
Wege heissen „Satansbäume" u. dgl. m. 

Am 25./1. 95. kamen vom Nyassa-See die Heuschrecken herbei, welche 
ganz Ostafrika so furchtbar heimsuchen, braunen Wolken gleich; überall 
steigt der Rauch der Schutzfeuer empor, überall ertönt das Schreien und 
Lärmen der Dschagga. 

Von Mamba aus machten die Missionare Päsler und Faszmann 
eine Untersuchungsreise südwärts nach dem Ugueno Gebirge, 
östlich von Dschipe See, im nördlichen Pare. 

Durch die öde Steppe gings zu den „Nashornhügeln", nach 41000 
Schritt zum Pangani-Uebergang, dann ostwärts zum Theil wieder ohne Pfad 
zur Borna des Häuptlings Ndoile, ca. 35000 Schritt; Ndoile selbst war in Ge- 
fangenschaft des Makoko, welcher etwa auf der Halbierungslinie zwischen 
Ost- und West-Usangi wohnt und zwar ist der Kimbale-B erg nordwestlich und 
der Kindorogo-B erg südwestlich gelegen. Ndoile ist Häuptling des Westen, 
Jangobi der des Osten, des eigentlichen Ugueno ; Makoko selbst ist von den 
Deutschen zum Oberhäuptling gemacht. Letzterer war mit der Anlegung einer 
Missionsstation einverstanden, zeigte auch schon den Platz ; doch konnte diese 
Angelegenheit noch nicht gleich ausgeführt werden. Nachdem ein Ausflug zu 
(Icr Westseite von Usangi gemacht und das Kirougai Thal passiert worden 



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— 249 — 

war, gings wegen eines erkrankten Tamulenknaben auf kürzestem Weg nach 
Mwanamata auf der Ostseite von Usangi zum Lager am Papyrussumpf, 31500 
Schritt, über den Panganiüb ergang bis znm Himolager 46 000 Schritt und nach 
dreistündigem Marsch, 17000 Schritt, war Mamba am 4. Juli 1894 wieder er- 
reicht. — Nord-Pare ist ein reich zerklüftetes Gebirgsland ; die in der Mitte 
befindlichen breiten Mulden werden wieder durch Hügel durchbrochen, sonst 
reiht sich Hügel an Berg in wilder Unordnung. — Die Sprache der Wasangi 
und Wagneno ist dem Kidschagga ziemlich nahe verwandt, vielleicht auch der 
der Washambaa, da die Wasangi von den Washombaa abstammen sollen. 
Auch die auffällige Begrüssungsart ist der in Usambara ganz ähnlich. (Näheres 
im Evangel Luther. Miss.-Blatt, Leipzig 1894, 440 f. 449 f. Als Karte gilt 
Pet. geogr. Mittheilgg. 1893, Taf. 7). Gott der Herr helfe hier weiter! 

Die englische Universitäten-Mission arbeitet auf deutschem Ge- 
biet in Usambara und am Rovama. Von den vier Haupstationen in Usam- 
bara ist Magila mit seiner grossen Kirche die bedeutendste. Karl Peters 
sagt in seinem neuesten oben angeführtem Werke S. 67 : „Weitaus am frucht- 
barsten sind die Gegenden am mittleren Mkulumusi zwischen Magila und der 
Missionsstation U m b a. Hier gleicht das Land streckenweise einem sorgfältig 
angebauten Garten und die University-Mission wusste sehr wohl, was sie that, 
wenn sie gerade diesen üppigen Strich zunächst in Beschlag nahm." Leider, 
hat die furchtbare Heuschreckenplage und die dadurch veranlasste Hungersnot 
auch das Missionswerk sehr behindert; aber die Missionare konnten doch die 
Eingeborenen vor dem Hungertode schützen. So zeigte diese Not doch auch 
des Christentumes Kraft. Die neue Station zu Korogwe (Kologwe) im Sigua 
d. h. Useguha-Land mit dem Lehmkirchlein unter Leitung des W. Kisby und 
dift zu Kua-Kibai unter dem hoher Bondei-Geburt entstammten Negerpastoren 
Petro Limo entwickeln sich gut und Dr. Ley übt fleissig seine ärztliche Kunst 
aus. Das Eingebornen-Krankenheim zu Magila war fast immer voll, leider 
mussten alle drei Schwestern Krankheits halber zur Küste. Viele Usambara- 
Kinder werden in der Industrie-Schule der University-Miss. auf Sansibar unter- 
richtet, um als christliche Maurer und Grobschmiede von hier aus in die 
Heimat zurückzukehren. 

Im Kovuma- Bezirk wirkte der eingeborene Pastor Cecil 
Majaliwa in Tschitangali und Miwa. Das frühere Masasi 
von den räuberischen Magwangara überfallen und zerstört ist ver- 
ödet, die alte Steinkirche und die an.deren Missionsgebäude wer- 
den von Kokospalmen und anderen Tropenbäumen überwuchert. 

Nur wenige befreite Sklaven hausen hier, ganz verwildert und obgleich 
einst getauft und von doppelter Sklaverei befreit, nun gegen christliche Er- 
ziehung und christliches Leben feindlich gesonnen. Hier hatte Maple lauge 
gewirkt; nun ist das einst blühende Thal dahin. „Die Missionare bauten die 
Niederlassung nicht wieder auf, sondern legten eine neue Station etwa eine 
Stunde entfernt am Nordfuss der Ntandi-Berge an, welche heute noch besteht. 
Die Ntandi-Berge erheben sich etwa 40 Küom. vom westlichen Abfall des 
Makonde Plateaus aus der umliegenden Steppe auf 800 m Höhe; das Klima 
ist in diesem feuchten fruchtbaren Gebiet verhältnissmässig gesund. Die 
englische Mission hatte mit den verschiedensten Anpflanzungsversuchen guten 
Erfolg." S. 338 Karl Peters a. a. 0. 

Zu Newala am Südwestabfall des Makonde Plateaus über 
den Kovuma thut sich erfreuliche Lernbegierde kund. Hier fand 
auch H. von Behr 1891 am 9/5 beim „alten, ehrwürdigen Geist- 
lichen Porter überaus freundlichen Empfang" Deutsche Kolon. 
Zeitg. 1892, 67. — Wahrscheinlich wird zu Mtarika am Lujeude, 
dem rechten Nebenfluss des Kovuma, halbenwegs zwischen Nevala 
und dem Nyassa als an einem Zwischenort eine Missionsstation 
errichtet; doch ist's portugiesisches Gebiet. Auch plant man eine 



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— 250 — 

Mission unter den räuberischen, wilden Magwangwara. Seit zwei 
Jahren ist auch dicht bei Dar es Salaam die Station Kichelwe 
unter Denys Seyiti eingerichtet, wo nun schon 161 erwachsene 
Gemeindeglieder ihre eigene Kirche sich erbaut haben. — 

Die Londoner Missions-Gesellschaft hat auf ihrer 
Station Urambo, östlich Ton Udschidschi . nicht bedeutenden 
äusseren Erfolg. Nebenbei sei bemerkt, dass die etwas nördlich 
von Udschidschi gelegene Missionsstätte Kigoma 1878 besetzt nur 
bis 1881 bestand. — 

Die Church Missionary Society suchte in Usagara nach 
Kräften die Hungersnot, jene Folge der Heuschreckenplage, zu 
mildern. In Mpuapua und dem hochgelegenen, fernblickenden 
Mamboia werden verschiedene Eingeborene getauft, auf letzterer 
Station 14. Hier konnte im Thal 1894 eine Kirche an Stelle der 
Bergkapelle eingeweiht und eine Schule errichtet werden; in den 
umliegenden Ortschaften z. B. in Mahundike, Masalis, Magubika, 
Makilindi, Berega bauen die Neger aus eigenem Antrieb Kirchlein. 
Leider verlor durch den Tod des seit 1879 in Ostafrika wirkenden 
Price im Januar 1895 diese Mission eine sehr bewährte tüchtige 
Kraft. Das eine Tagereise westlich liegende Kisokwe hat sich zu 
einer schönen Pflanzung entwickelt, um den durchreisenden Euro- 
päern einen Ruheplatz und gesunde Verpflegung zu gewähren. 
Aber neben Obst und Gemüse gedeiht hier auch die Missionsarbeit, 
wovon Kirche, Schule und Gemeinde Zeugniss ablegen. Im Mai 
1894 besuchte Cole diese Station und regte zum Kirchbau an. 

Fern yon dem gesegneten Arbeitsfeld Uganda liegt am Ukerewe-See die 
Station Nasa (Nassa). Karl Peters sagt in seinem oben erwähnten Werk S. 180 : 
„Nasa ist eine furchtbare dichtbewohnte Landschaft und es befindet sich hier 
auf einer Anhöhe am schuf reichen Ufer des Sees eine Station der Church 
Mission Society, welche besonders als Verbindungsglied zwischen der Küste 
und Uganda angelegt ist und unter den umwohnenden Schwarzen selbst fast 
gar keine Erfolge bislang gehabt hat . . . Die Bevölkerung, die Wa-sukuma 
d. h. Nordleute (auf Ki-nyamwesi) vornehmlich Viehzüchter, daneben Acker- 
bauer, geschickte Eisenarbeiter . . . ein fleissiger und strebsamer Menschen- 
schlag . . unternehmungslustig . . gehören zu den Völkern Deutsch-Ostafrikas, 
denen man eine Zukunft auch in der neuen Ordnung der Dinge mit Bestimmt- 
heit voraussagen kann. (S. 187: Die berühmte Missionsstation Mackays. 
Usambiro, wurde wegen ihrer ungesunden Lage nach Nasa verlegt). 

Aber trotz allen Heidentums, trotz Zauberei, Raub und Mord 
wurden einige Jünglinge getauft, die Durchschnittszahl der Gottes- 
dienstversammlung war im November 400 und das 1. Johannis- 
Evangelium, von Hubbard ins Ki-sukuma übersetzt, wird mit Hilfe 
der Britisch, und Ausländischen Bibelgesellschaft nun gedruckt. 

Nun zur Rheinischen Mission in Kaiser Wilhelmsland. 

Auf dem Jahresfest zu Barmen 1894 sagte der aus Neu- 
guinea heimgekehrte Missionar Bergmann unter anderem folgendes : 

„Sie wissen es ja alle wohl, wie heiss es auf Neuguinea her- 
gegangen ist. . . Da ruht in stiller Einsamkeit weitab von der Statte 
unserer Arbeit im Missionsgarten der Neuendettelsauer zu Simbang unser 
lieber Bruder Wackernagel. Im Missionsgarten zu Bogadjim schläft Schwester 
Eich, auf ihrem Grabstein stehen die Worte: „Mir ist Barmherzig- 



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— 251 — 

keit widerfahren." Neben ihr hat man unsern Bruder Arff ins Grab gesenkt. 
Auf der Insel Dampier sind drei Gräber, nämlich die der Brüder Klaus und 
Pilkuhn und der Schwester Kunze. Im Missionsgarten zu Siar ruht Schwester 
Bosch. Auf ihrem Grabe steht ein schlichtes Kreuz mit der Aufschrift Rom. 
8, 18. „Ich halte dafür, dass dieser Zeit Leiden der Herrlichkeit nicht werth 
sind, die an uns soll geoffenbaret werden.". Neben der Schwester Bosch 
finden Sie das Grab unseres Söhnchens Willy. Die Brüder Scheidt und Bosch 
sanken unter den Speeren der Eingeborenen an der Franklinbay zusammen. 
Ihre Gräber werden wir wohl vergeblich suchen. Und nun unsere Arbeit; sie 
ist ja noch unscheinbar und gering; noch ist keiner getauft; bis jetzt haben 
wir fast nur mit der Erlernung der Sprachen zu thun gehabt; jede unserer 
Missionsstationen: Bogadjim, Dampier und Siar hat ihre besondere Sprache, 
und diese Sprachen sind nicht nur wunderlich sondern ganz grundverschieden 
von einander; das ist schwer, besonders auch deshalb, weil alle Hülfsmittel 
fehlen und man die Sprache dem Volke vom Munde ablauschen muss. Schulen 
bestehen auch nicht ; so oft wir solche auch angefangen haben, immer wieder 
gingen sie auseinander; sie scheiterten an der Freiheitsliebe der Schüler. 
Und doch ist unsere Arbeit eine hoffnungsreiche; das in Schwachheit 
gepredigte. Wort hat bei vielen Heiden ein Sündenerkenntniss hervorgerufen. 
Ich werde es nie vergessen, als ich einmal einen Jüngling fragte, ob er nicht 
auch ein Gotteskind werden wolle und er mir so recht aus der Tiefe -des 
Herzens heraus antwortete: Ich will. Freilich mancher Heide bäumt sich, 
wenn man ihn an seinem alten Adam anfasst, manchem aber ist die frohe 
Botschaft ein Balsam auf das wunde Herz und wenn sie einem dabei mit 
ihren grossen schwarzen Augen anschauen, dann ists einem, als ob sie sagen 
wollten: Das ist ja gerade, was wir bewusst oder unbewusst suchen! Das ist 
die Sehnsucht nach Erlösung, frei zu werden von den Sklavenketten der 
Sünde. Wenn man das sieht, dann denkt man nicht mehr an die Noth, 
Trübsal, das Fieberelend. Dann freut man sich, dass man Missionar ist. ... 
Nach menschlicher Berechnung wird auch in Zukunft noch mancher lieber 
Bruder und manche liebe Schwester in ein frühes Grab sinken, aber das darf 
uns nicht abhalten, das Reich Gottes zu bauen und Menschenseelen zu retten. 
leb gebe meinen Brüdern auf Neuguinea gern das Zeugniss, dass sie trotz 
alles Elends des Fiebers mit Freudigkeit arbeiten." 

So der Missionar. Mit Dank müssen die Rheinischen Send- 
boten aufs letzte Jahr in Neuguinea zurücksehen. Zwar gabs viele 
selbst bedenkliche Erkrankungen aber keinen Todesfall. Bruder 
Kunze muste des Fiebers wegen in die Heimat reisen, selbst Dr. 
Frobenius war oft sehr leidend- Aber das Werk ging vorwärts. 
In der Erlernung und dem Studium der drei verschiedenen Sprachen 
wurden gute Fortschritte gemacht, die Schule begann auf Bogad- 
jim für Knaben und Mädchen getrennt, von Siar aus auf der 
Insel Ragetta und ebenso auch auf Dampier; hier besonders 
durch Dassel und Kunze. Am Ende 1894 waren in Kaiser Wil- 
helmland fünf Missionare und zwei Missionarinnen, nachdem auch 
Helmiche hinausgesandt war. 

Die Neuendettelsauer (bayerisch) lutherische Mission 
hat in Neuguinea trotz vieler Krankheitsfälle ebenfalls treu weiter 
gearbeitet. Zunächst in S im bang: Missionar Pfalzer und Vetter 
klagten über das böse Fieber, konnten aber trotzdem Schule und 
Gottesdienst halten. Leider wird die Reizbarkeit der Nerven 
durch Krankheit und die vielen Diebereien der Eingeborenen oft 
schwer geprüft. Gegen Menschen und Tiere mussten Zäune er- 
richtet werden und Diebstahl wurde stets geleugnet. Leider starb 
Bruder Ruppert, als er aus Berlin mit dem dort getauften Papua- 



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— 252 — 

jüngling Soli, welchen der Kaiserl. Kommissär Legationsrat Hose 
mit nach Deutchland genommen und mit vielem Erfolg hatte er- 
ziehen lassen, 1894 zu Simbang angekommen war. Er kam noch 
zur Gesundheitsstation Sattelberg ins Haus des Flierl, wo er 
schwer erkrankte und am 16./7. 1894 heimging. — Allmählich 
beginnen einige Eingeborene zwischen ihren Gesängen und Tänzen, 
ihren miti (religiösen Gebräuchen) und den christlichen Gottes- 
diensten zweifelnd zu unterscheiden. Auch diejenigen Knaben, 
welche in die Umgegend so nach dem Kai d. h. Gebirge und 
nach Kwalasam wieder entlassen werden, zeigen, dass Gottes Wort 
bei ihnen eine allmähliche Umbildung anbahnt. Um die drohende 
Pockenkrankheit, welche von chinesichen Kuli in Stephansort ein- 
geschleppt, sich an den Küsten Neuguineas rasch ausbreitet, fern- 
zuhalten, opfern die Jabim, Simbangs Volk, dem „bösen Wesen." 

Es wird nämlich ein Meines Boot angefertigt, auf ein grosses Boot 
gesetzt; im Dorfe dröhnen alle Trommeln, die Papua tuten, schlagen gegen 
die Häuser, um alles Schädliche zu vertreiben. Ein schäbiger Hund nebst 
etwas Taro wird aufs kleine Boot gehoben und dieses ins Meer hinaus- 
gestossen. Dem bösen Wesen wird zugerufen, es möge diese Geschenke an- 
nehmen und zu einem entfernten Ort hingehen. Alles wird billig und schlecht 
eingerichtet; manchmal erfolgt auch eine Zurücknahme der Opfergaben, weil 
diese Papua schlau sich ausdenken, dass das böse Wesen als unkörperlich 
sich mit der Seele (oder Idee!) des Opfers begnügt. 

Auf den Tami Inseln arbeitet Bamler und Tremel. Schule 
nebst Gottesdienst konnten mit abwechselndem Erfolge gehalten 
werden. Auch sprachlich gings vorwärts und das Vertrauen der 
Eingeborenen nimmt zu Der Besuch des Rheinischen Missionars 
Kunze erquickte die Einsamen; leider aber ist der Besuch der 
weissen Ameisen im Missionshaus eine grosse Plage und Tremel 
musste um der Gesundheit willen nach Australien hinüberfahren. 

Bamler schildert uns das Fest der Tago (oder Duck Duck?) Geister 
also: die schon längst angekündigten Geister sind nun endlich erschienen; ich 
wollte aber sie wären wieder fort. Tagsvorher, ehe die Tago gerufen wurden, 
sammelten die Leute alle reifen Nüsse ein; denn sowie die Tago erschienen 
sind, darf niemand mehr auf Kokusbäume steigen, die Nüsse, selbst das Land, 
gehören den Geistern. Fallen Nüsse oder Laub hinunter, muss es liegen 
bleiben; wird jemand beim Diebstahl der Nüsse oder des Laubes ertappt, zer- 
stören die Tago sein Haus. Den Frauen und Kindern lügt man vor, die Tago 
seien Geister; die Eingeweihten müssen das Geheimnis bei Strafe des Todes 
genau hüten. Die Tago erscheinen unter Schreien, Tuten und Schlagen im 
Dorf; der ganze Körper ist in Gras oder Sagoblätter so eingehüllt, dass nichts 
von ihm zu sehen ist; oben drauf sitzt eine Maske aus einem Gewebe der 
Kokosfasern, scheusslich und fratzenhaft bemalt, ein Federbusch aus Kasuar- 
federn krönt das Ganze! Es giebt böse und gute Tago, die bösen haben 
immer Steine bei sich, mit denen sie nach den Leuten werfen, welche so un- 
vorsichtig sind, beim Herannahen der Geister sitzen zu bleiben. 

Leider ist trotz Bamlers Warnung die Pockenkrankheit nach 
"Wonam, einem der Tami Inselchen, eingepflanzt, aber mit Gottes 
Hilfe durch die Missionare auf einige Hütten beschränkt worden. 
Die „Lübeck" brachte Lymphe und unter den Geimpften erkrankte 



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niemand. Nach neusten Nachrichten sind die Pocken auf Tami 
noch nicht erloschen, schreiten weiter, übergehen kein Dorf und 
hindern die Beschneidungsfeste. Dies wäre allerdings eine Wohl- 
that. Die Schule in Wonam wird auch von den Kindern des 
Eilandes Kalal fleissig besucht. 

Ergreifend ist dies Beispiol einer tiefgehenden Anhänglichkeit bis zum 
Tode. Vor vier Jahren verunglückte ein Boot mit Eingeborenen der Insel 
Rook, unter ihnen zwei Zwillingsbrüder, welche sehr an einander hingen. 
Als der eine von einer Welle weggespült war, sass der Bruder eine Weile 
still da. auf einmal sprang er auf und verlangte von den umsitzenden Männern, 
sie sollten ihn töten, da sein Bruder tot sei, wolle er nicht mehr leben; als 
sein Wille unerfüllt blieb, sprang er ins Wasser und entzog sich durch Unter- 
tauchen den Rettern. 

Sattelberg ist als Gesundheitsort auf dem Kekajalu-Berg 
nordwestlich von Simbang kürzlich errichtet worden. Die um- 
wohnenden Kai (Gebirgs) -leute machen dem Missionar Flierl durch 
ihr Lügen und Stehlen grossen Verdruss, dazu kam Rupperts Tod, 
endlich nächtliche Versuche einiger Leute aus Songamonta, die 
Station zn überfallen. Die sozialen Verhältnisse erschweren vieles: 
unter den Papua ist nicht einmal der Schatten einer Obrigkeit, 
jeder Hausvater ist König in seinem kleinen Bereich und schützt 
sich nach Kräften gegen fremde Übergriffe; die Scheu vor des 
Nachbarn Speer verhütet Diebstahl. Anders beim Missionar; der 
ist in den Augen der Schwarzen ein guter, dummer Mensch, un- 
endlich reich und als Fremder rechtlos, deshalb eine Beute fürs 
Stehlen und Betrügen. Das wurde anders, als am 25 10. 1894 
der Landeshauptmann Schmiele zur Erholung mit 13 Mann Gefolge 
nach dem Sattelberg kam; nun war Schutz und Sicherheit vor 
Überfall. Einige Gebäude, Zäune, Wege konnten mit Hilfe der 
zehn Schutzsoldaten errichtet werden. So z. B. ein Weg in nord- 
westlicher Richtung bis zum westlichen Abfall des Sattelberges. 

Der Weg dorthin fühlt vom Missionshaus etliche 100 Schritt westlich, 
dann im Bogen durch den Sattel über offenes Weideland in den Hochwald 
und in demselben sanft aufwärts 72 Stunde immer auf den Bergrücken nord- 
westlich. Nun befindet man sich 970 m hoch auf den beiden hinteren Kuppen 
des Sattelberges. Unter riesigen, zottig bemoosten Bäumen und zwischen selt- 
samen Kräutern geht der Pfad zur „Schönen Aussicht." Tief unten liegt 
niederes Bergland mit vielen Ortschaften und Pflanzungen, am nächsten Sililio, 
beinahe in Rufweite; gegenüber westwärts und nordwärts steigt dann das 
höhere mächtige Waldgebirge in einer Entfernung von 3 bis 10 Stunden zu 
Höhen von 4000 bis 7000 Fuss auf. Wahrlich ein grossartiger Anblick mitten 
in diese südlichen Ausläufer des Finisterregebirges hinein. 

Leider ist der Landeshauptmann auf der Rückreise nach Europa zu 
Singapur gestorben. 

Die Australian Wesleyan. Methodist-Mission-Society, 
welche mir nun in zuvorkommender, freundlicher Weise ihre Review 
uud Reports zusendet, hat in Port Hunter (vgl. vorige Rundschau. 
Kol. Jahrbuch 1894 S. 234) leider einige eingeborene Lehrer durch 
den Tod verloren: so den Aises Sanibalolo und Elikapo Tava, 
ausserdem erblindete der eingeborene Pastor Abishai Domolaibai. 



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Auch der kluge ernste Evangelist Beni Lelei, welcher dem 
Dr. Brown bei der Uebersetzung des St. Matthäus Evangeliums 
ins Neu-Lauenburgische (Duke of York; half, ging plötzlich 1894 
lungengelähmt heim. Mit desto grösserer Freude sieht man dem 
neuen Missionschiff Meda entgegen, welches aus Gaben vieler 
Sonntagskinder erbaut, neue Kräfte nach Neupommern u. s. w. 
hinbringen wird. — 

Von Port Hunter aus machte Missionar W. Brown im Sommer 
1894 eine Reise nach Neumecklenburg und kam von Kabakadas, 
wo Daniela Tomakait als Lehrer arbeitet, zum Dorf des Häupt- 
lings, welcher den Grafen Pfeil 1888 bei seiner Durchquerung Neu- 
meklenburgs (vgl. Peterm. geogr. Mittig. 1894 Tafel 7) angriff. 
Der christliche Bote fand hier nun gute Aufnahme und konnte 
sanft und sicher im Feindesheim übernachten. Von hier gings 
nach Kondukudu an die Nordküste und dann im Mondschein nach 
Eramau, wo der erste Neumecklenburger als Lehrer Timoti an- 
gestellt ist. Dies Dorf ist voll von Kriegern, welche früher der 
Menschenfresserei ergeben, ein Schrecken dieser Nordostküste 
waren. 15 Knaben besuchen Timoti Dorfschule; am Sonntag 
kommt der vierte Teil der Bevölkerung zum Gottesdienst und 
dann ertönen statt der früheren grauenhaften wilden Kriegslieder 
christliche Friedensgesänge. Das Missionswerk wächst sichtlich; 
bald muss ein weisser Missionar auf der grossen Insel Neu- 
mecklenburg, deren Schönheit Brown sehr lobt, angestellt werden. 

Im Neulauenburg (Duke of York) Distrikt sind 1893 
zwei neue Dörfer besetzt; 26 junge Leute erhalten in der Bezirks- 
Erziehungsanstalt Unterricht; auf Neumecklenburg sind allein 1893 
sieben (!) Dörfer der Mission hinzugefügt und die Eingeborenen 
bauen die Kirchlein und Lehrerwohnungen fast ohne Beihülfe des 
Missionsvorstandes. In diesem Bezirk giebts nun 18 Kirchen, 
ausserdem 8 Predigtplätze 505 eingeborene Mitglieder, daneben 
168 Probemitglieder, 133 Katechumenen, 956 Sonntagsschüler, 2555 
Besucher des Gottesdienstes. 

Auf Neupommern litten Lehrer und Eingeborene 1894 sehr 
am Fieber, die europäischen Missionare an der Influenza. Erfreu- 
lich aber ist das zunehmende Vertrauen der Jugend ; der Missionar 
Talatala steht im Ansehen eines ehrwürdigen Vaters und das 
Missionswerk geht still seinen Gang weiter ins Volk hinein. Mit 
Freuden konnten Missionar W. J. Chambers über Nodup und 
Rabuana (nicht zu verwechseln mit ßaluana) berichten; auch hier 
stehen Südseeinsulaner als christliche Helfer und Lehrer. Zu 
Nodup, wo der Eingeborene ßupem arbeitet, hielt Chambers mit 
seinem eingeborenen Pastoren William Taufa eine grosse Ver- 
sammlung ab, ebenso zu Matupi(t) auch die vier Häuptlinge Tobolo, 
Tobala, Tokinkin und Torrigia bezeugten ihren Glauben, einst ge- 
fürchtete Krieger jetzt christliche Gemeindeglieder. Tobobo aus 
Vanababbal gebürtig brach im September 1894 mit seinem Heiden- 



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tum, seiner Vielweiberei, lernte lesen, wurde nun getauft und er- 
zählte aus seinem früheren, wilden Leben. 

Der bekannte Zöller urteilt in seinem Werk Neuguinea S. 274 (vgl. 
Allg. Miss. Zeitschrift 1894 S. 551): „Man niuss es der wesleyanischen 
Mission nachrühmen, dass sie gebildete Leute hinaussandte und sich mit feinem 
politischen Takt gut mit der deutschen Kompagnie- Verwaltung zu stellen ge- 
wusst hat. Soll die Missionsarbeit unter solchen Halbwilden, wie die Papuas, 
Erfolg haben, so muss sie sich ein wenig deren Eigenart anbequemen. Und 
dass die mit Methodistenthum und Heilsarmee nahe verwandten Wesleyaner 
diese Kunst des Anbequemens grundlich verstehen, haben sie bewiesen." 

In Neupommern macht besonders die Schule zu Tavui 
am Stephens Kap sehr gute Fortschritte ; der Kabakada Districkt 
verlor im Katechisten Josiah Hafoka, welcher die Mission im 
Bismarckarchipel mit G. Brown zusammen gegründet hatte, einen 
sehr tüchtigen Mann. Der Kreis zählt 1895 im ganzen 33 Kirch- 
lein, 28 andere Predigtplätze, 338 eingeborene Kirchglieder, 116 
Versuchsglieder, 42 Katechumenen, 600 Sonntagsschüler, etwa 3550 
Gottesdienstbesucher. Mithin sind im ganzen: 51 Kirchen, 36 andere 
Predigtplätze, 3 weisse, 3 eingeborene Missionare, 7 Katechisten, 
41 Lehrer, 54 Schullehrer, 68 Ortprediger, 66 Klassenleiter, 841 
eingeborene Mitglieder, 284 Versuchsmitglieder, 51 Sonntagsschulen, 
107 Sonntagsschullehrer, 1549 Sonntagsschulkinder, 51 Tages- 
schulen, 1539 Tagesschüler, 175 Katechumenen, 6060 Gottes- 
dienstbesucher. 

St. Isabel, die südlichste der Salomo-Inseln hat auf ihrem 
Südende die Melanesische Mission (vgl. Aufzählung der 
Stationen im Kolon. Jahrbuch 1894 S. 236 f.) Häuptling Soga zu 
Sepi bleibt ein treuer, fast übereifriger Freund der Mission und 
seine Kanoe bringen von hier aus das Gotteswort nach Malaita 
und westwärts zu andern Inseln. Nur bezüglich der Ausschliessung 
aller Uebelthäter aus der Kirchgemeinschaft ist er als Häuptling 
zu selbstsüchtig, um eben dadurch sein Richteramt merklich 
zu heben. 

Schliesslich sei hier folgendes Wort des H. Seidel aus der Deutschen 
Kolonialzeitung 1894 S. 105 wiederholt: „Trotz des furchtbaren Ausganges 
jener katholischen Mission*) des Bischofs Epalle 1847 in der Tausendschiffsbai 
wagte die englische Melanesian-Mission in derselben Bai einen neuen Versuch 
— und er gelang. In mehreren Dörfern sind Stationen und Schulen auf- 
gethan, die mit gutem Erfolge unter den Eingeborenen wirken. Der Distrikt 
Bugotu oder Bogotu ist jetzt so beruhigt, dass, wie der Vorsteher der Mission 
Dr. Welchman schreibt, vielfach Leute „aus den Buschorten und von denen 
der Nord- und Ostseite der Insel kommen, um sich im Missionsbezirk nieder- 
zulassen." Die Zahl der Bekehrten nimmt langsam aber stetig zu und die 
Konvertiten machen sich schon äusserlich „durch die Reinlichkeit an Körper 
und Kleidung und den allgemeinen Gebrauch der letzteren" wohlthuend be- 
merklich. Auch ihr Gebahr en ist ein gesittetes zu nennen und das will bei 
den rohen Salomo-Insulanern schon viel bedeuten — Die Besucher der Tausend- 
schiffsbai landen gewöhnlich im Kakaduhafen, welcher sich zwischen dem 
Inselchen Lenekina oder Kakadu und dem Hauptlande öffnet. Die bewaldeten 



*) Vgl. Kolon. Jahrb. I, 59. (1888.) 



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— 256 — 

Berge steigen durchweg ohne vorgelagerte Strandebenen schroff zu 200 und 
300 Meter empor, so dass die „unvergleichlich schöne Bai" nur schwer zu 
grösserer Bedeutung erlangen wird. Hinter der Tamboddo Bucht erhebt sich 
auf isoliertem Hügel die Missionsstation Pivihaddi. Sämmtliche Häuser sind 
mit niedrigen Steinwällen zum Schutze gegen die Kopfjäger aus dem benach- 
barten englischen Theile des Archipels umgeben. Bei der Station Vulavu, 
dem Sitze des Dr. Welchmanu, liegt ein 24 m hohes jedenfalls gehobenes 
Korall eninselchen Green Rock oder der grüne Fels. Auf seiner schmalen 
Oberfläche, auch wosonst an den Wänden sich Platz bietet, sind überall 
Häuser erbaut; eine kleine Festung gegen die gefürchteten Menschenräuber. 
Die berühmten „Baumhäuser" auf der bewaldeten Strandzone gleichen von der 
See aus betrachtet riesigen Vogelnestern, schwanke Rohrleitern führen hinauf. 

Über die Mission auf den Marschall-Inseln ist nichts 
wesentlich Neues zu berichten. 



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Die Kolonialpolitik im Reichstage. 

Die Berathung des Etats der Schutzgebiete begann am 18. März bei 
dem Etat für Ostafrika. Der Berichterstatter Prinz von Arenberg sprach 
der Kolonialverwaltung den Dank der Budgetkommission für die so befriedigende 
Erledigung der im Vorjahre vom Reichstage gefassten Resolutionen, betr. erstens 
den Erlass eines Gesetzes gegen den Sklavenraub und Sklavenhandel und zweitens 
die Zulassung der Väter vom heiligen Geist, sowie für das energische Vorgehen in ' 
dem Falle Leist aus. Rücksichtlich der Aufstellung des Kolon ialelats sei 
von der Kommission auch in diesem Jahre kritisirt worden, dass die Gehälter der 
Beamten von Ostafrika in dem Etat dieser Kolonie, die aller übrigen Schutzgebiete 
aber in dem Etat des Auswärtigen Amtes nachgewiesen seien. Es sei das nicht 
konsequent und erschwere auch die Uebersichtlichkeit ; und es sei deshalb seitens 
der Kommission gebeten worden, dass in Zukunft alle für die Kolonialabtheilung 
gemachten Ausgaben, sachliche wie persönliche, in den Kolonialetat aufgenommen 
werden, worauf der Herr Vertreter der Koionialabtheiluug die Erfüllung dieser 
Bitte zugesagt habe. Ueber die Bevorzugung des Waarenhauses des 
Offizier-Vereins für Lieferungen nach den Kolonien sei eine befriegende 
Antwort ertheilt worden. Die in diesem Jahre wieder vorgebrachten Klagen über 
einen übermässigen Büreaukratismus und Militarismus rührten nicht nur aus 
hiesigen Kolonialkreisen und aus den Kolonien selbst her, sondern sie- hätten 
auch den Kolonialrath zu einer Resolution dahin geführt, dass in Zukunft 
entweder der Gouverneur oder sein Stellvertreter, jedenfalls aber einer von den 
Beiden, dem Zivilstande entnommen werden möge. Sehr ungünstig habe in dieser 
Beziehung das Gesetz vom 22. März 1891 mitgewirkt, welches die Schutztruppe 
vollständig selbständig machte und sie direkt unter das Kommando des Aller- 
höchsten Kriegsherrn stellte. Als dann durch die Kabinetsordre vom 4. April 
1891 die Schutztruppe unter das Marinekabinet gestellt und ganz ausser Ver- 
bindung mit dem Auswärtigen Amte gerückt wurde, habe sich dadurch eine ein- 
seitige Präponderanz des militärischen Elements herausgebildet, wie sie 
mächtiger wohl kaum gedacht werden könnte. Es sei ausdrücklich betont worden, 
dass man gegen die Personen, insbesondere auch gegen den an Charakter und 
an Fähigkeiten hervorragenden Obersten von Schele absolut keinen Tadel aus- 
sprechen wolle; die Fehler lägen eben im System, und dieses müsse korrigirt 
werden. Im einzelnen hätten sich, abgesehen von horrenden Etatsüberschreitungen, 
folgende Uebelstände ergeben. Da die Einstellung der Offiziere und Unteroffiziere 
vom Marineamt, resp. vom Marinekabinet erfolge, so gelten für dasselbe aus- 
schliesslich militärische Rücksichten, so dass es sehr oft vorkomme, dass Offiziere 
ohne die nöthigen Vorkenntnisse nach Ostafrika hinausgeschickt würden, d. h. ohne 
diejenigen Vorkenntnisse in Bezug auf Sprache, Geographie, Ethnographie, Terrain- 
aufnahme u. s. w., die sie in Stand setzten, andere als militärische Dienste zu 
Koloniales Jahrbach 1895. 17 



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— 258 — 

leisten und auch den Kulturaufgaben, die unser dort harren, gerecht zu werden. 
Ausserdem habe diese ganze Stellung der Schutztruppe einen unheilvollen Dualismus 
hervorgerufen, denn über alle Fragen, die zugleich Militär- und Verwaitungsf ragen 
seien, müsse doppelt berichtet werden, einmal an das Marinekabinet und einmal 
an das Auswärtige Amt. Allgemein sei aber die Zivil Verwaltung vollständig in 
den Hintergrund gedrängt worden. Aus diesen Ausfuhrungen habe die Kommission 
folgende Schlüsse gezogen: die Schutztruppe müsse streng in den Grenzen 
ihrer polizeilichen Thätigkeit gehalten werden, müsse auf Kriegsruhm ver- 
zichten und sich darauf beschränken, die Ordnung und die Sicherheit in der 
Kolonie aufrecht zu erhalten; zweitens müsse das Auswärtige Amt, welches dem 
Reichstag gegenüber verantwortlich sei, auch für die Verwendung und Thätigkeit 
der Schutztruppe die volle und ganze Verantwortung, und zwar nicht nur formell, 
sondern auch materiell tragen. In seiner Erwiderung habe der Herr Vertreter 
der Kolonialabtheilung zunächst die Gelegenheit wahrgenommen, den Herrn Major 
von Wissmann gegen gewisse Vorwürfe in Schutz zu nehmen, welche in Bezog 
auf seine finanzielle Wirthschaft ihm gemacht worden seien. Er habe hervor- 
gehoben, dass von den ganzen während des Buschiri-Aufstandes und sonst von 
Wissmann ausgegebenen 10 Millionen Mark im ganzen nur 10000 Mark ohne 
Beläge geblieben seien, und dass sogar dieser geringe Betrag zum Theil auf Kurs- 
differenzen zurückzuführen sei. Also die Behauptung, dass • Wissmann seiner Zeit 
unwirtschaftlich und mit einem übermässigen Aufwand an Reichsmitteln ver- 
fahren sei, sei um so unrichtiger und ungerechter, als Wissmann thatsächlioh in 
keinem Moment die nöthigen Hülfskräfte zur Verfügung gehabt habe. Die Kom- 
mission, welche überhaupt geneigt gewesen sei, die hohen Verdienste Wissmann's 
um die Kolonialpolitik und seine Tüchtigkeit anzuerkennen, habe diese Rektifi- 
zirung der gemachten Vorwürfe mit hoher Befriedigung entgegengenommen. 
(Bravo! in der Mitte) Die jetzige Stellung der Schutztruppe habe sich ganz 
naturgemäss entwickelt. Als Ostafrika zur Reichskolonie erklärt wurde, habe man 
mit Wissmann's Kondottierewesen brechen und eine regelrechte Truppe einführen 
müssen. Man habe schon versucht, Zivil- und Militäranwärter in einer Person zu 
vereinigen, der Versuch sei aber misslungen, weil die Zivilverwaltung für die 
Offiziere zu viel Schwierigkeiten geboten habe. Der Gouverneur von Schele habe 
aber nicht dem Kolonialamt, sondern nur direkt dem Reichskanzler unterstellt sein 
wollen und es infolgedessen abgelehnt, Weisungen von der Kolonialabtheilung zu 
erhalten. Da dieser Zustand unhaltbar geworden sei, so habe der Herr Reichs- 
kanzler das Abschiedsgesuch des Obersten von Schele nur befürworten können. 
Ueber die wirtschaftliche Entwicklung sei die Auffassung zwischen ihm und 
der Kolonialabtheilung ebenfalls verschieden gewesen; das wirtschaftliche 
Programm für d en Gouverneur von Ostafrika sei in wenig Worten zusammen- 
gefasst. Da nicht das Reich sondern das heimische Kapital grosse Unterneh- 
mungen in Ostafrika betreibe, so bestehe das ganze Programm darin, diese Unter- 
nehmungen nach Kräften und mit allen Mitteln zu fördern. Für das 
kleine Kapital sei noch nicht die Zeit gekommen; Plantagen könnten mit kleinen 
Mitteln nicht betrieben werden ; wo aber Land vorhanden sei zur Besiedelung mit 
Bauern, bedürfe es noch sehr eingehender Vorstudien über die meteorologischen, 
klimatischen und Bodenverhältnisse und der Herstellung besserer Verkehrs Verbin- 
dung. Vorläufig müsse das Grosskapital die Wege ebnen. Uebrigens sei die 
Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft verpflichtet, Land gegen massige 



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- 259 — 

Bedingungen an Jedermann zu verkaufen, und im Streitfalle entscheide der 
Kaiserliche Oberlichter über den Preis, sodass von einer Monopolisirung des Gross- 
kapitals, zu der sich keine deutsche Regierung hergeben würde, keine Red« sei. 
Betreffend die Verantwortlichkeit für die Etatsüberschreitung habt 
der Vertreter der Kolonialabtheilung die Erklärung abgegeben: 

es sei allerdings unter dem früheren Reichskanzler Grafen von Caprivi 
vorgekommen, dass die Genehmigung zu Expeditionen direkt von dem 
Herrn Reichskanzler an den Gouverneur und ohne vorherige Anfrage weder 
beim Auswärtigen Amt, noch bei der Kolonialabtheilung, noch beim Reichs- 
schatzamt ertheilt worden sei. 
Hiermit habe die ganze Diskussion in der Kommission ein anderes Gesicht ge- 
wonnen. Es sei klar gewesen, dass bei diesem Verhalten des Reichs- 
kanzlers Etatsüberschreitungen entstehen mussten, und dass auch dass mili- 
tärische Element in der Kolonie hervorragen musste. Die Kolonialabtheilung und 
das Marineamt hätten überzeugend dargethan, dass sie keine Schuld daran trugen. 
Die Kommission habe einmüthig gewünscht und erwartet erstens, dass 
eine Hinaussendung von Offizieren nur im Einvernehmen mit dem Auswärtigen 
Amt und auf Grund der von ihnen erworbenen nöthigen Vorkenntnisse erfolge, 
zweitens, dass die Verwaltung der Schutzgebiete unter voller und ausschliesslicher 
Verantwortlichkeit der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts und mit der 
Massgabe geführt werde, dass die Auswahl der Gouverneure ohne Rücksicht 
darauf, ob sie Zivil- oder Militärpersonen, lediglich nach ihrer Tüchtigkeit und 
Brauchbarkeit für dieses Amt erfolgen könne. 

Der Abgeordnete Richter begann seine Kritik der Kolonialpolitik mit der 
Verlesung eines Satzes aus dem Berichte des Hamburger „Ehrbaren Kaufmannes*, 
eines Kollegiums, das dort die Stelle der Handelskammer vertritt, in welchem 
Klage darüber geführt wird, dass ein zu büreaukratischer und militärischer Geist 
in der Kolonialvorwaltang vorherrsche, wodurch die Entwicklung wirtschaft- 
licher Unternehmungen behindert werde, und dass die Leistungen der Verwaltung 
zu den gemachten Aufwendungen nicht im richtigen Verhältniss stehen. Von 
diesem „Ehrbaren Kaufmann" sei 1884 die erste Anregung für den Fürsten 
Bismarck gegeben worden, Flaggen hissen zu lassen, um eine Kolonialpolitik zu 
inauguriren. Die Mitglieder dieses „Ehrbaren Kaufmann" seien an der Küste fast 
die einzigen, die ein besonders warmes Interesse für die Kolonialpolitik empfinden. 
Wenn nun ein derartiges Urtheil, wie es oben angeführt sei, selbst in Hamburg 
erfolgt, so erscheint doch die Opposition gegen die Kolonial politik gerechtfertigt, 
und in der That werde diese Politik immer unerfreulicher und kostspieliger. 

Im gegenwärtigen Etat solle der Reichszuschuss erhöht werden um 1 600 000 
Mark. Seit 1889 sei bis 91 für Ostafrika ein Betrag von 10 Millionen aus Reichs- 
mitteln dort aufgewandt worden ; in den folgenden Jahren bis 1894 werde man 
die unmittelbaren Zuschüsse auf ungefähr 14 Millionen berechnen müssen. Dazu 
kommen die Subventionen für die ostafrikanische Dampferlinie, welche man ohne 
das Schutzgebiet niemals eingerichtet hätte, mit 900000 Mk. jährlich, die Kosten 
der Marinestation mit vielleicht 300 000 Mk., die Aufwendungen für die Brief- und 
Depesehenbeförderung 2 — 300000 Mk. jährlich. Aus privaten Mitteln habe man 
10 Millionen Mark aufgebracht. Ostafrika habe dem Reich unmittelbar schon über 
30 Millionen gekostet, und die gesammten Aufwendungen aus deutschen Mitteln 
belaufen sich auf 40 bis 50 Millionen Mark. 

17* 



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— 260 — 

"Was seien nun die Leistungen Ostafrikas? In seiner Progratnmrede habe 
Fürst Hohenlohe als Zwecke der Kolonialpolitik hingestellt, den überschiessenden 
Kräften der Heimath, anstatt sie sich zu entfremden, einen neuen Raum zur Ent- 
faltung zu gewähren sowie den überseeischen Handel zu fördern. Es leben aber 
in Ostafrika nur 750 Europäer, darunter 4—500 Deutsche, zumeist Offiziere und 
Unteroffiziere der Schutztruppe und Beamte und etwa 100 Privatpersonen, d. h. 
Geschäftsleute, die den Beamten dort das Geld verzehren helfen. Für das, was 
ein Deutscher dort koste, könne man in Deutschland selbst schon eine Arbeiter- 
kolonie unterhalten. Die Geschäftsleute daselbst gehen bald aus der Kolonie weg 
und nehmen das Geld, das sie dort verdient haben, nach Deutschland zurück, 
ohne dass es der Kolonie dauernd zugute komme. Schon aus Gesundheitsrück- 
sichten können sie nur eine beschränkte Anzahl von Jahren dort bleiben. 

Nach der letzten Statistik über die Ein- und Ausfuhr in Ostafrika 
sei der "Werth der Einfuhr aus Deutschland zurückgegangen. . Er belaufe sich auf 
ungefähr 2 Millionen Mk. Man habe vor kurzer Zeit so leichthin von einem Ab- 
bruch der Verbindungen mit Argentinien gesprochen. Der Weith der deutschen 
Ausfuhr nach Ostafrika betrage kaum den vierzigsten Theil des Werthes der Aus- 
fuhr nach Argentinien, wo wir gar nichts zuschiessen. Ein Hauptartikel im 
Werthe von 220 000 Mk. seien Artilleriezünder (Heiterkeit), dahinter kommen 
190 000 Mk. für Munition, 113 000 Mk. für Gewehre, das seien die Mittel, mit 
denen man die Kultur nach Afrika trage, dann kämen für 154 000 Mk. silberne 
und goldene Münzen und endlich für 103 000 Mk. Flaschenbier (Heiterkeit), denn 
die Offiziere und Beamten wollten bei der Tropenhitze einen kühlen Trank aus 
der Heimath haben. Die Einfuhr bei uns von dort habe nur einen Werth von 
329 000 Mk., worunter für 244 000 Mk. Kautschuk und Erdnüsse seien. Er 
stimme dem „Ehrbaren Kaufmann" darin bei, dass das Vorwalten des mili- 
tärischen Geistes die Schwierigkeiten dort erhöhe, aber der militärische Geist 
allein sei nicht schuld an den Misserfolgen. Sie liegen in der Natur der Sache selbst. 

Ein Vorwalten des militärischen Geistes musste schon dadurch herbeigeführt 
werden, dass man dieses Gebiet 1889 überhaupt erst militärisch habe erobern 
müssen. Diese Eichtung sei durch das Gesetz von 1891 über die Schutztruppe 
verschärft worden. Das verdiene um so mehr Beachtung, als gegenwärtig ein 
Entwurf dem Hause vorliege, der die Bestimmungen des Gesetzes über die 
Schutztruppe von Ostafrika auf Westafrika ausdehnen will. Dies Gesetz habe 
zunächst der Dualismus in Berlin selbst geschaffen. In Ostafrika habe neben 
der Kolonialabtheilung auch das Reichsmarineamt zu befehlen. Indem man weiter 
den Begriff des obersten Kriegsherren auf die Schutztruppe ausdehnt, sei ein 
neuer Faktor hinzugekommen, die sogenannte Kommandogewalt, die man staats- 
rechtlich noch nicht zu definiren und zu begründen im Stande gewesen sei. Auf 
Grund dieser Gewalt könne man aus dem Militärkabinet heraus beliebige Offi- 
ziere der Schutztruppe ernennen, auch wenn das Reichsinarineamt oder das Kolo- 
nialamt keine Vorschläge gemacht haben, und ohne dass die Gegenzeichnung eines 
verantwortlichen Reichsbeamten erfolge. Es sei schön an sich schwer, Offiziere 
mit der nöthigen Vorbildung für die Kolonien zu bekommen. Der Direktor des 
Kolonialamts habe nun gemeint, dass er es zu erreichen suche, dass ein Offizier, 
der dorthin geschickt werde, vorher im Vermessungswesen und in Sprachen sich 
Kenntnisse erwerbe, aber er wisse ja nicht im Voraus, wer zu solchen Stellungen 
vorgeschlagen werde. 



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— 261 — 

Dieser Dualismus in Berlin setze sich in Ostafrika selbst fort. Die Schutz- 
trnppe sei materiell dem Gouverneur, personell aber dem Reichsmarineamt unter- 
stellt. So entwickele sich in Ostafrika ein Dualismus, wie wir ihn im Kleinen 
zwischen der' Gendarmerie und der Zivil Verwaltung bei uns kennen. Der Land- 
rath sei nicht der Vorgesetzte des Gendarmen in militärischer Beziehung, sondern 
nur in Bezug auf die Verwaltung, und er sei noch immer besser daran als in 
Deutsch-Ostafrika ein Gouverneur, denn er könne wenigstens seinem Gendarmen 
einen Verweis geben (Heiterkeit). Dieser Dualismus setze sich fort bei den 
einzelnen Stationen. Es müsse neben dem Militärbefehlshaber ein Zivilbefehlshaber 
eingesetzt werden, die zu einander in dem Verhältnisse stehen wie Oberpräsident 
und kommandirender General. So komme es, dass wenn ein Zivilbeamter, und 
wäre es selbst der Reserveoffizier Dr. Peters, einen Patrouillengang mit 6 Mann 
ausführen wolle, er erst einen Sergeanten oder sonstigen militärischen Vorgesetzten 
requiriren müsse, der der Befehlshaber dieses Zuges werde. 

Indem ferner die Schutztruppe ein Bestandtheil der Reichsarmee 
geworden sei, übertrügen sich alle die Eigenarten der letzteren auf die dortigen 
Verhältnisse, zunächst das Anciennitätsprincip. Es widerspreche der mili- 
tärischen Ehre, dass jemand Vorgesetzter werden könne, der ein jüngeres mili- 
tärisches Patent besitze, und wenn ein älterer Afrikaner, der in Doutsch-Ostafrika 
schon lange weilt, in seinen militärischen Graden einige Tage jünger sei als ein 
neuzugereister Offizier, so werde der letztere, obwohl er von Ostafrika vielleicht 
nicht mehr gewusst hätte, als einer von den Abgeordneten, militärischer Vor- 
gesetzter. Mit den militärischen Vorstellungen seien nun auch allerlei mili- 
tärische Reglements übertragen worden. So sollen z. B. bestimmte Vor- 
schriften bestehen für die verschiedenen militärischen Grade in Bezug auf die 
Einrichtungen ihrer Waschtoiletten. Der Hauptmann müsse eine von Marmor 
haben, der Lieutenant eine von Schiefer (Heiterkeit). In Dar-es-Salaam solle nach 
dem Berichte einer Zeitung ein Reglement erlassen worden sein über die Behand- 
lung der Europäer bei der Zollabfertigung, worin die Europäer in 3 Klassen 
getheilt werden: in bessere Europäer, gewöhnliche Europäer und Gouvernements- 
schreiber, die auf Kündigung angestellt sind (Heiterkeit). 

Wer gehe denn von den Offizieren nach Afrika? Junge wagemuthige Leute, 
die ihrer Gesundheit etwas zutrauen. Diese können nach den dortigen Ver- 
hältnissen gar nicht dauernd dort bleiben. Sie haben für Afrika kein besonderes 
Interesse, sie wollen sich nur einige Zeit dem ewigen Einerlei des Dienstes gleich 
gestellter Uhr, dem öden Garnisonleben in Deutschland entziehen. Sie wollen sich 
da nur als Militärs hervorthun, ihre Bravour zeigen, ihre Schneidigkeit und wollen 
womöglich den Rothen Adlerorden mit Schwertern zurückbringen, dem obersten 
Kriegsherrn beweisen, was sie können, um dann in Deutschland selbst an der 
Sprossenleiter des Avancements höher zu klettern. Deshalb werden Expeditionen 
veranlasst, die mehr oder weniger Erfolg haben. Entstehe ein Misserfolg, dann 
gebe es erst recht Veranlassung, eine Strafexpedition nachfolgen zu lassen (Heiter- 
keit), um die deutsche Herrschaft zu sichern. Es sei doch ganz gieichgiltig, ob 
irgend ein afrikanischer Stamm die ideelle Oberhoheit dos deutschen Monarchen 
anerkenne oder nicht. Die Hauptsache bleibe doch die wirthschaftliche Seite. 
Aber gerade darin wirken die Expeditionen überaus störend und nachtheilig. 
Unter der arabischen Herrschaft vor der deutschen Flaggenhissung solle es dort 
viel sicherer und ruhiger gewesen sein als jetzt Jetzt aber werden die Stämme 



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— 262 - 

bald hier bald dort aufgeregt; das mache Vermehrung der Schutstruppen not- 
wendig, und dadurch werde das militärische Element selbst gestärkt, die Zivil- 
Verwaltung mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt. So sei z. B. Herr von 
Soden zu der unglücklichen Zelewskischen Expedition veranlasst worden. 

Bei dem ewigen Kriegszustande sei es natürlich, dass nur Stabsoffiziere an 
die Spitze des Gouvernements getreten sind, und die Herren besorgen die Geschäfte, 
wie sie es verstehen. In Erinnerung sei noch Herr von "Wroohem, der es als 
seine Aufgabe erkannte, aus Dar-es-Salaam ein Klein-Potsdam zu machen durch 
die berühmte Hunde- und Grussordnung. Herr von Schele selbst habe eine Reihe 
von Kriegszügen unternommen, was bedauerlich sei, da er 'Monate lang vom Gou- 
vernementssitze abwesend sein musste. Die Straf ex pedition nach dem Kilimand- 
scharo habe uns nur den Tod der Herren Lent und Kretschmar gebracht. Der 
Zug nach dem Nyassa habe dem Gouverneur zwar die Kenntniss dieser Gebiete 
erschlossen, aber es sollen 30 Träger verhungert und erschöpft liegen gelassen 
worden sein. Wie Herr von Schele zu dem Zuge gegen die Wahehes 
gekommen, sei noch nicht klar gestellt. Er scheine direkt bei dem obersten 
Kriegsherrn die Genehmigung dazu nachgesucht und vom Militärkabinet den Befehl 
dazu erhalten zu haben. Der Reichskanzler Graf Caprivi habe es genehmigt, aber 
ohne die Befragung der Kolonialabtheilung und des Staatssekretärs des Auswärtigen 
Amts. Wie stark müsse der Druck von oben gewesen sein, dass der Graf Caprivi 
die Ressortverhältnisse in dieser Weise vernachlässigt habe! Der Zug gegen die 
Wahehes habe eine Etatsüberschreitung von 500 000 Mk. verursacht. Das sei so 
ziemlich alles, was dabei herausgekommen sei. (Heiterkeit.) Allerdings sei die 
Residenz des Häuptlings zerstört worden, aber die Wahehes seien heute so 
mächtig wie früher. 

Die ewigen Feldzüge in Ostafrika haben auch eine merkwürdige psycho- 
logische Einwirkung. Bei untergeordneten Offizieren habe man früher wohl 
von einem Tropenkoller gesprochen. Bei den höheren Beamten entwickele 
sich aber ein ganz besonderes Grössenbewusstsein. Sie fühlen sich 
gewissermassen als Vizekönige, und daraus sei es wohl zu erklären, dass Herr von 
Schele nicht mehr mit dem Kayser in der Kolonialabtheilung, sondern nur mit 
dem wirklichen Kaiser, dem Monarchen, verhandeln wollte. (Grosse Heiterkeit) 
Solchem Grössenbewusstsein entziehe sich schliesslich jedes Verhältntss der mass- 
gebenden Ressort Verhältnisse. Die Kabinetsordre vom 12. Dezember v. J., für die 
der Reichskanzler Fürst Hohenlohe alle Anerkennung verdiene, solle ein taktischer 
Zug gewesen sein, um Herrn von Schele eine goldene Brücke für sein Verbleiben 
im Amte zu bauen. Schliesslich sei er aber doch nicht darauf eingegangen. Aber 
der Dualismus sei durch die Kabinetsordre noch nicht beseitigt. Das Reichs- 
marineamt regele noch immer die personellen Verhältnisse der Schutztruppe. 

Wenn es nun vielleicht gelinge, das Vorwalten des militärischen Geistes 
mehr zurückzudrängen, so könne man um so ieichter aus der Scylla des Militarismus 
in die Charybdis der Büreaukratie gerathen. Es werden sich wohl junge 
Assessoren bereit finden lassen, sich dort auszuzeichnen, aber als Civilbeamte haben 
sie in der kurzen Zeit, die sie dort bleiben können, noch weniger Gelegenheit sich 
hervorzuthun als die Offiziere. Bei der kurzen Zeit, die der Beamte dort ver- 
bleibe, könne er Früchte seiner Thätigkeit materiell kaum aufweiten, er werde 
sieh daher nur bestreben, alles Techt formgerecht abzuwickeln, schöne Berichte zu 
machen, und so entstehe eine Schablonenwirthschaft. Man scheine ja jetzt auf die 



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— 263 — 

alten Afrikaner Wissmann und Peters zurückgreifen zu wollen, die ja gewiss Land 
und Leute kennen und militärische Expeditionen zu führen verstehen, aber von 
wirtschaftlichen Dingen haben sie auch kein besonderes Verständniss. Fürst 
Bisinarek hätte, als er die Kolonialpolitik inaugurirte, das richtige Gefühl gehabt, 
indem er sagte, nicht der Geheimrath und der versorgungsberechtigte Unteroffizier, 
sondern ein kaufmännisches Regiment müsse dort herrschen. Er habe den Ver- 
such gemacht, dieses Programm zu verwirklichen, aber die ersten, die ihm dabei 
versagten, seien Woermann und Thormählen gewesen. Es seien als Kolonialgesell- 
schaften, die Hoheitsrechte ausüben, nur übrig geblieben für die Marschallinseln 
die Jaluitgesellschaft und die Deutsche Neu-Guinea-Kompagnie. 

Was gebe es denn auch in Deutsch-Ostafrika für deutsche Kaufleute? Der 
ganze Handel befinde sich ja in den Händen der Inder. Nun komme dazu, dass 
der Handel dort überhaupt zurückgeht. Die Zolleinnahmen haben abgenommen, 
und wenn sie sich im laufenden Jahre gebessert haben, so habe das in der 
Erhöhung der Tarifsätze seinen Grund. Das Hauptprodukt, das die meisten Ein- 
nahmen bringe, Elfenbein, komme heute weniger in Betracht als früher. Die 
Preise seien gefallen, die Vorräthe vermindern sich. Was bleibe dann noch 
übrig, wenn das Elfenbein an Bedeutung verliere? Zum Ueberfluss sei noch die 
Heuschreckennoth entstanden, an der freilich die Kolonialverwaltung unschuldig 
sei. (Heiterkeit.) Nun setze man alle Hoffnungen auf die Eisenbahnen. Aus 
den Mitteln der ostafrikanischen Anleihe seien 2 Millionen bereits für die Tanga- 
bahn verwendet worden, aber was könne bei den Eisenbahnen herauskommen, 
wenn für einen Güterverkehr gar nicht die nöthige Transportmenge vorhanden sei? 
Die Bevölkerung im Innern sei weder arbeitslastig, noch habe sie ein Bedürfiüss 
für Produkte, die aus der Ferne zugeführt werden. Jetzt tauche das Projekt 
einer ostafrikanischen Centralbahn auf, wahrscheinlich um die Aeusserung des 
Schatzsekretärs zu ironisiren, dass man mit dem Schuldenmachen innehalten müsse ; 
denn ohne Reichsgarantie werde doch niemand sein Geld für eine solche Bahn geben. 

Die Kolonialpolitik wäre niemals so kostspielig geworden, wenn die Centrums- 
partei ihrer ursprünglichen Haltung treu geblieben wäre. (Sehr richtig! links.) 
Aber sie habe sich gewandelt, als Kardinal Lavigerie den Aufruf zur Be- 
kämpfung des Sklav enhandeis erliess. Fürst Bismarck habe dann diesen 
Gegenstand in den Vordergrund gerückt. Heute sei davon garnicht mehr die 
Rede. Nun versäume niemals der Ministerialdirektor Kayser, die Missionen 
rühmend zu erwähnen, wenn auch er glaube bemerken zu können, dass das Cen- 
trum anfange, bedenklich zu werden. Da wäre es doch zu erwägen, ob überhaupt 
die Verquickung von Kolonialpolitik und Missionswesen für beide 
Theiie vortheilhaft sei. Die Kolonialregierung erschwere sich ihre Aufgabe in dem 
Masse, wie sie sich mit religiösen Interessen verbinde. Ein interessantes Kenn- 
zeichen dafür sei das Schulwesen in Ostafrika. Während in Deutschland 
konfessionelle Schulen in jeder Weise gefördert werden, gebe es in Deutsch- 
Ostafrika nur eine konfessionslose Schule, in der gar kein Religions-Unterricht 
ertheilt werde. Während Fürst Hohenlohe in seinem Kolonialprogramm entwickelte, 
dass man das Licht des Christenthums in den schwarzen Erdtheil durch die 
Kolonialpolitik hineintragen solle, erwäge die Kolonialabtheilung ganz ernsthaft, ob 
aus Reichsmitteln auch mohammedanischer Religionsunterricht ertheilt werden 
solle, weil die Eingeborenen sonst nicht in die Schule gehen wollen in der 
Befürchtung, man werde sie dort einer anderen Religion zuführen. Der Direktor 



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— 264 — 

Kaj'ser glaube zwar, dass man nicht dazu gelangen werde, weil es doch unschicklich 
sei, aus Reichsmitteln den Mohammedanismus zu befördern (Heiterkeit), aber die 
Holländer seien davor nicht zurückgeschreckt, sie bauen in Indien und auf Java 
heidnische Tempel, weil das ein Mittel sei, die Eingeborenen für kolonialpolitische 
Zwecke gefügiger zu machen. Andererseits bestehen die christlichen Missionen 
auch selbständig ganz gut an Orten, die für militärische Hilfe selbst unerreichbar 
seien. Denn die Brüder und Schwestern verstehen es, den Eingeborenen solche 
Dinge praktisch beizubringen, die ihnen sehr nützlich sind, und es entwickele sich 
so ein friedlicher Verkehr zwischen Eingeborenen und Missionaren auch ohne 
militärischen Schutz. Vei binden sich aber die Missionen mit dem kolonialpoliti- 
tischen Regiment, so übertragen sich alle Interessengegensätze der Kolonial politik 
auch auf das Verhältniss zwischen Missionaren und Eingeborenen. Wir hätten ja 
auch gehört, dass Missionare zu den Anklägern gegen das Ueberhandnehmen des 
Militarismus gehören. 

Die Freigebigkeit, die jetzt wieder im Kolonialetat bewiesen werden solle, 
stehe in drastischem Gegensatz zu der Sparsamkeit, die man sonst übe. Für die 
Postbeförderung in Ostafrika schiessen wir 2—300000 Mark zu, und hier in 
Deutschland vermögen wir nicht die 159000 Mark zu finden, die erforderlich 
seien, um das Maximalgehalt der alten Landbriefträger im Deutschen Reich auch 
nur auf 1000 Mark zu erhöhen. (Sehr richtig! links.) Man klage über die Lehrer- 
besoldungen, über den Mangel an Richtern, es werden geringe Mehrforderungen 
abgelehnt, und doch werden mit einer Freigebigkeit ohne gleichen Zuschüsse für 
eine Politik gemacht, die immer weniger erfreuliche Ergebnisse zeitige. Die 
Erschliessung von China und Japan in grösserem Umfang habe zwanzigmal mehr 
Bedeutung als unsere ganzen Kolonien und Schutzgebiete. Schon jetzt sei die 
Ausfuhr dorthin dreizehnmal so gross, wie die nach Ostafrika. Er wolle mit dem 
treffenden Ausspruch des Grafen Caprivi schliessen: Je weniger Afrika für Deutsch- 
land, desto besser! (Beifall links.) 

Direktor der Kolonialabtheilung, Dr. Kayser, erwidert dem Vorredner, 
dass dieser sich in seiner Erwartung geirrt habe, wenn er meine, dass er die 
Kolonialverwaltung, wie sie unter dem Fürsten Hohenlohe geführt werde, damit 
am besten bekämpfen könne, dass er ihr ein abfälliges (Jrtheil der Hamburger 
Handelskammer vorhalte. Welchen "Werth die Kolonialverwaltung auf dieses Ur- 
theil lege, habe sie schon dadurch bewiesen, dass sie es selbst in ihrem „Kolo- 
nialblatt" veröffentlicht habe. Bezüglich der Kosten habe der Abg. Richter der 
Regierung vorgeworfen, dass die Kolonien mit den Kosten für die Kabel belastet 
werden müssen, trotzdem ihm auch schon in der Kommission besonders nach- 
gewiesen sei, dass dio Kabel nicht allein den Kolonien zu Gute kommen, sondern 
dass sie ausser den Kolonien, die nur zum kleinen Theil daran partizipiren, dem 
Gesammtr erkehr des Reiches dienen. Ebenso verhalte es sich mit den Dampfer- 
subventionen, denn es sei doch ganz zweifellos, dass die Kolonien wegen des 
ersten Stadiums ihrer Entwicklung nur zu einem ganz kleinen Theil an dem Ver. 
kehr der Dampfellinie theilhaben können. Noch weniger gerechtfertigt sei es, 
wenn der Abgeordnete Richter auch diejenigen Kosten der Marine auf die Kolo- 
nialverwaltung abwälzen wolle, die durch die Indiensthal tung der Stationäre an 
den afrikanischen Küsten entstehen. Es würden diese auch nothwendig sein 
wenn wir dort gar keine Kolonien hätten, weil in diesen Gegenden sehr erhebliche 
deutsche Interessen und Kapitalien vertreten sind, und weil die Reichsverwaltung 



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— 265 — 

und die Reichsmarine insbesondere die Pflicht habe, die deutschen überseeischen 
Interessen zu schützen. Sodann aber dienen^auch diese Stationäre nicht ausschliesslich 
den Kolonialzwecken. Die Stationäre vor Sansibar oder an der ostafrikanischen 
Küste hätten ein sehr viel weiteres Feld der Thätigkeit. Die westafrikanischen 
seien nicht bloss für Kamerun da, sondern für den ganzen Handel an der go- 
sammten ostafrikanischen Küste. Ans diesem Beispiel bitte er zu ersehen, ob 
die Darstellung, die der Abg. Richter gegeben, eine objektiy richtige genannt 
werden könne. Derselbe habe ferner gefragt, was diesen Kosten gegenüberstehe, 
und dabei die Rede angeführt, die der Herr Reichskanzler bei Antritt seiner Amts- 
tätigkeit gehalten habe. Es dürfte dieser Rede Gewalt antbon heissen, wenn 
angenommen werden solle, dass die Worte, „es sei erforderlich, die überschüssigen 
Kräfte der Heimath in unsere Kolonien zu übersiedeln, um sie nicht der Fremde 
verfallen zu lassen", im Augenblick sich auf ein ganz bestimmtes Gebiet beziehen 
sollten. Es sei gerade der Vorzug dieser Aeusserung gewesen, dass sie ein Pro- 
gramm enthielt, weiches freilich nicht von heute auf morgen erfüllt werden könne, 
sondern ein Programm der Zukunft sein müsse. Der Abg. Richter habe dann 
auf die Geringfügigkeit des Handelsverkehrs hingewiesen und dabei die deutsche 
Statistik zur Grundlage seiner Ausführungen gemacht, offenbar zu dem Zweck 
und aus dem Grunde, nur mit geringeren Zahlen operiren zu können, die für 
s^ine Zwecke einen besseren Eindruck erzielen sollten. Der noch im Entstehen 
begriffene Handel mit den Kolonien, die vor 10 Jahren noch absolut in keinem 
wirthschafÜichen Verband mit Deutschland bestanden haben, müsse aber natür- 
licher Weise noch unerheblich sein. Trotzdem geben die von dem Abg. Richter 
vorgebrachten Zahlen schon den Beweis eines erfreulichen Aufschwungs, weil 
heute im Handel ein Verkehr von 4 Millionen mit Ostafrika vorhanden sei, der 
vor 10 Jahren noch garnicht bestanden habe. Es würde aber gerechter ge- 
wesen sein, wenn Herr Richter an Stelle der Statistik des Waarenverkehrs von 
Deutschland aus der Kolonie diejenige des Waarenverkehrs der Kolonie über- 
haupt angeführt hätte. Dieser sei schon ein stattlicher und belaufe sich in den 
vorliegenden Jahren immerhin schon auf 15 Millionen Mark. Auch sei von ihm 
nicht erwähnt worden, dass wir uns in Ostafrika bereits im Beginn einer Periode 
des Plantagenbaues befinden. Es bestehen in Ostafrika eine Baumwollenplantage 
in der Nähe von Pangani*) eine tropische Kulturplantage bei Bagamoyo, 4 grosse 
Plantagen im Handeigebirge, wo Kaffee und andere tropische Kulturen angepflanzt 
werden. Dazu komme die Plantage Lewa. Es habe sich ferner eine neue grosse 
Gesellschaft soeben gebildet, welche in grossem Umfang diese Kulturen weiter 
fortsetzen wolle. Es sei ein Eisenbahnbau begonnen worden, der bereits jetzt 
von der Küste aus auf 24 km fahrbar sei; und es sei ein neues Unternehmen 
im Gange, welches uns den Bau einer Zentraleisenbahn in Ostafrika verschaffen 
sollte. 

Das seien wirtschaftliche Erfolge so bedeutender Art, dass selbst ein eng- 
lischer Diplomat, der sehr genau mit den kolonialen Verhältnissen seiner Heimath 
und Deutschlands bekannt sei, neulich in einem amtlichen Schriftstück, das er an 
sein Ministerium gerichtet habe, in der anerkennendsten Weise sich über die 
Entwickelung der deutschen Kolonialpolitik und über deren Erfolge ausgesprochen 



(* Das Baumwollpflanzen scheint nach den letzten Berichten aufgegeben zu sein, da 
es Eich infolge der klimatischen Einflüsse als anrentabel erwies. D. H. 



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habe; und Herr Richter könne versichert sein, dass in England kein Zweifel 
darüber bestehe, dass wir mit unserer deutschen ostafrikanischeo Kolonie bei 
weitem die englische Nachbarkolonie überflügelt haben. 

Bezüglich der Verwaltung sei immer über Bureaukratismns und Mili- 
tarismus gestritten worden ; die Hauptsache sei aber, ob ein richtiger Mann an 
der richtigen Stelle stehe. Diese tüchtigen Männer zu finden, sei ausserordentlich 
schwer, und darunter leide nicht nur die Verwaltung, sondern auch die kauf- 
männischen und wirtschaftlichen Unternehmungen, weil wir uns einen kolonialen 
Beamtenstand ebenso wie einen kolonialen Kaufmanns- und Pflanzerstand erst 
heranbilden müssen. Eine gut disziplinirte und organisirte Schutztruppe sei 
zweifellos nöthig, um Sicherheit zu schaffen und für die wirthschaftlichen Unter- 
nehmungen den Frieden zu bewahren, und die Kaiserliche Schutztruppe habe 
diese Organisation gefunden auf Grund jenes von Herrn Richter angeführten Ge- 
setzes. Das Reichsmarineamt habe sich bei der Verwendung der Schutztruppe, 
hinsichtlich der Ausgaben für dieselbe jeder Einmischung enthalten und sich 
lediglich auf das rein militärische Gebiet des Kommandos beschränkt; es sei aber 
nothwendig, wenn deutsche Offiziere und Unteroffiziere in die Truppe eintreten, 
diese in einem Zusammenhang mit der Armee zu erhalten, damit die Truppe in 
Bezug auf Disziplin und Schlagfertigkeit das leiste, was sie bisher so trefflich ge- 
leistet habe. Es sei ferner auf das Bestehen gewisser preussischer Reglements 
für die Schutztruppe, besonders auf ein Mobiliarreglement hingewiesen worden. 
Er, Redner, müsse die Existenz dieses Reglements wiederholt bestreiten und hoffe, 
dass Herr Richter nun nicht mehr mit den schwarzen und weissen Waschtischen kommen 
werde. Es sei tief zu beklagen, dass der Herr Abg. Richter für die Hingebung Tapfer- 
keit und Ausdauer und für die Mühseligkeiten, denen sich unsere Offiziere und 
Unteroffiziere in Deutsch-Ostafrika hingegeben haben, keine andere Tonart anzu- 
schlagen gewusst habe, als die des Spotts. Redner glaube aber, dass derselbe 
mit diesem allein stehen werde, und dass man auch von anderer Seite der Mei- 
nung Ausdruck geben werde, dass wir diesen Männern volle Anerkennung und 
vollen Dank schuldig sind. Was die verschiedenen Expeditionen anlange, so 
habe die beklagenswerte Ermordung der Herren Dr. Leut und Kretschmar, die 
als Opfer der Wissenschaft durch einen räuberischen Ueberfall der Eingeborenen 
umgekommen seien, mit der Nyassaexpedition nichts zu thun, auch mit der 
Kilima-Ndscharoexpedition nicht; die Waheheexpedition aber habe zweifellos das 
deutsche Prestige, das durch den Untergang Zelewski's erheblich gelitten hatte, 
wiederhergestellt. Dann wolle er noch auf eine in der Kommission gefallene 
Mittheüung zurückkommen, um Missverständnissen vorzubeugen. Man habe in 
der Kommission zuerst nicht glauben wollen, dass das Reichsmarineamt mit 
der Sache nichts zu thun gehabt habe, es sei immer wieder der Verdacht laut 
geworden, dass die Marine oder wer sonst noch dahinter gesteckt habe; und in- 
folgedessen sei von den in Frage kommenden Ressorts erklärt worden, dass der 
frühere Reichskanzler — allerdings in den Grenzen seiner Zuständigkeit — vielfach 
Anträge des Gouvernements von Ostafrika, u. a. auch den Antrag wegen der 
Waheheexpedition allein und ausschliesslich, genehmigt habe, ohne zuvor die bethei- 
ligten Ressorts zu hören. 

Sodann habe der Abg. Richter schwere Vorwürfe auch gegen die Zivil- 
beamten erhoben. Wenn einer oder der andere etwas begangen habe, so werde 
er dafür zur Rechenschaft gezogen, aber ein einzelner Fall dürfe doch nicht in 



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— 267 — 

der Weise generalisirt werden, dass, weil der eine sich als untüchtig erwiesen oder 
seine Pflicht verletzt habe, man nun so schwere Vorwürfe auf den ganzen Beamten- 
stand von Ostafrika werfen wolle, und den man in der Volksvertretung nicht in 
der Weise schildern sollte, wie es von dem Abg. Richter geschehen sei. 

Endlich sei der Herr Abgeordnete auf die Missionen zu sprechen ge- 
kommen und habe die .Regierung davor gewarnt, sich mit diesen zuweit einzu- 
lassen. Für dieses Wohlwollen sei er dem Herrn Richter dankbar, indessen lehne 
er es ab, diese Ratlisch läge zu befolgen. Er habe die Erfahrung gemacht, dass 
das Missionswesen eines der ersten Kulturelemente sei und nicht entbehrt werden 
könne. Wunderbar sei es, wenn Herr Richter den Glauben erwecken wolle, 
die Missionare ständen der Kolonialpolitik feindlich gegenüber. Das beweise nur, 
dass jener die Verhältnisse in Ostafrika nicht richtig zu beurtheilen verstehe; 
denn die Missionen beider Confessionen seien der Regierung für den ihnen be- 
wiesenen kräftigen Schutz ausserordentlich dankbar, und es sei oft genug von 
Missionaren ausgeführt worden , dass sie allein und ohne den Rückhalt einer 
kräftigen Regierung nicht im Stande gewesen wären, dem Mohamedanismus den 
Widerstand entgegenzusetzen, den sie ihm jetzt entgegensetzen könnten. Auf die 
Mittheilung von den moharaedanischen Schulen, von denen Herr Richter offenbar 
in der Absicht gesprochen habe, um die Missionsfreundlichkeit der Regierung zu 
diskreditiren, wolle er, Redner, deswegen nicht weiter eingehen, weil die Sache 
noch im Flusse begriffen sei. Davon könne das Haus sich überzeugt halten, dass 
eine deutsche Regierung keine Fonds bewilligen werde, um den Mohamedanismus 
zu unterstützen. 

Die Verwaltung könne garnicht leugnen, dass hier und da Fehler gemacht 
werden, — wir seien eben in der Kolonialpolitik noch im Lernen; aber das dürfe 
wohl die Regierung in Anspruch nehmen, dass sie in den letzten Jahren alles ge- 
than habe, um die friedliche Entwickelung der Schutzgebiete zu fördern, um 
Handel und Landwirtbschaft dort zu stärken und um allmählich darauf hinzu- 
wirken, dass die Schutzgebiete eine Quelle von Wohlhabenheit und Reichthum für 
die Angehörigen des deutschen Reiches werden. Die Regierung bemühe sich, die 
Erfahrungen älterer Kolonialstaaten zu benutzen, sie werde aber auch 
gewisse Eigenthümlichkeiten bewahren müssen, die einmal der deutschen Nation 
anhaften. In einem Volke, in dem die allgemeine Wehrpflicht die Grundlage der 
Staatsordnung bilde, werde man der Mitwirkung der Offiziere des Heeres und der 
Marine nicht entbehren können, besonders da gerade die Mitglieder des Heeres 
und der Marine es gewesen seien, denen wir bei weitem den Erwerb des grössten 
Theiles unserer Kolonien verdanken, und deren Hilfe wir jedenfalls die Erhaltung 
der Kolonien schuldig seien. 

Die Regierung werde zweitens niemals auf die wissenschaftliche Thätig- 
keit verzichten, die sie auch in den kolonialen Gebieten bethätige; und nur, weil 
Herr Richter mit so scharfen Worten die Haltung der Beamten getadelt habe, 
müsse hervorgehoben werden, wie viel gerade die Wissenschaft dem Forschungs- 
und Sammeleifer der Beamten zu verdanken habe. 

Die Regierung werde endlich auch nicht den humanen und religiösen 
Geist vermissen lassen, der in unseren Kolonien herrsche. Es sei in Ostafrika 
ausserordentlich viel geschehen, um dem Sklavenraub und Sklavenhandel ein Ende 
zu machen, und die Regierung werde fortfahren, die Missionen beider Confessionen 
in ihrem segensreichen Wirken zu fördern und zu unterstützen. Sie werde sich 



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— 268 — 

nicht zurückhalten lassen, möge auch der Abg. Richter diese ihre Bestrebungen 
mit «schweren Angriffen oder mit Spott und Hohn begleiten. 

Der Referent, Abg. Prinz von Arenberg, kommt nochmals zurück auf 
das von dem Abg. Richter bemängelte Avancement sverhältniss der zur 
Schutztruppe kommandirten Offiziere. Nach der Erklärung des Mitgliedes des 
Marineamts in der Kommission würde ein Offizier, welcher frisch nach Afrika 
käme, selbstredend nicht an die Spitze einer Expedition, auch nicht einmal an die 
Spitze einer Compagnie gestellt, sondern es werde ihm erst Zeit gelassen, die 
Verhältnisse sich anzusehen, die Sprache, Land und Leute kennen zu lernen; 
dann erst käme er in eine verantwortliche Stellung. Es sei aber thatsächlich un- 
denkbar, dass ein Mann, der in Europa Hauptmann gewesen wäre, dort auf einmal 
unter einen Leutnant gestellt werde; es würde unter solchen Verhältnissen ganz 
unmöglich sein, ältere Offiziere für Stellungen in der Schutztruppe zu bekommen. 

Abg. Graf von Arnim nimmt den Gouverneur von Schele gegen die 
Angriffe Richters in Schutz und erörtert hierbei die durch die Kabinetsordre 
vom 12. Dezember 1894 geschaffene Stellung der Kolonialabtheilnng. Diese Ver- 
fügung sei etwas halbes und stelle das Verhältniss insofern noch nicht klar, als 
die Kolonialabtheilung gewisse Entscheidungen nun selbständig zu treffen bean- 
spruche, während nur die höheren Zentralverwaltungsstellen eine gewisse Selb- 
ständigkeit haben. Zu diesen gehöre trotz jener Verfügung die Kolonialabtheilung 
nicht, sie sei vielmehr nach wie vor abhängig vom Auswärtigen Amt. Wenn 
man auch dem Kolonialamt eine gewisse Selbständigkeit gewähren und den 
Gouverneur ihm unterstellen wolle, so bleibe es immer eine unklare Situation, 
solange man sich nicht entschliesse, das Kolonialamt, das vorläufig noch vom 
Auswärtigen Amt ressortire, selbständig zu stellen, eine Frage, die im Laufe der 
Jahre gelöst werden müsse. 

Als Beweis dafür, dass Herr von Schele doch nicht bloss dem Militarismus 
gehuldigt habe, fühlt Redner die von jenem eingeführte Löhnung der Truppen in 
baarem Gelde an, während früher Tauschwaaren gezahlt wurden. Die Folge davon 
sei, dass sich Läden auf den Stationen etablirten, dass die schwarze Bevölkerung 
in den Läden allerlei Dinge sehe, die die Begehrlichkeit der Frauen wecken, und 
in dem Masse, wie die Bedürfnisse wachsen, wachse auch der Drang zur Arbeit. 
Es habe sich herausgestellt, dass überall da, wo ein derartiger Handel ins Leben 
gerufen sei, die Bevölkerung nicht den Widerwillen gegen die Arbeit zeige, wie 
ihr vielfach vorgeworfen sei. Der Herr Gouverneur habe ferner den Wegebau 
dringend empfohlen. Er gehe davon aus, dass die Stationen sehr wohl im Stande 
sind, unter Aufsicht der Askaris die Neger zur Arbeit anzuhalten; und es sei 
beobachtet worden, dass die Neger nicht widerwillig an den Wegen bauen, weil 
sie selber den Nutzen einsehen. Selbstverständlich müssen Zugthiere angeschafft 
werden, und es sei sehr zu bedauern, dass die Viehseuchen ein kolossales Kapital 
an Vieh dem Lande geraubt haben. Seit Jahren sei die Entsendung von Thier- 
ärzten beantragt worden, um die Ursache der Seuchen zu untersuchen, aber aus 
Sparsamkeit seien derartige Forderungen nicht auf den Etat gesetzt worden, um 
Herrn Abg. Richter und die anderen Herren der Linken nicht noch mehr Ver- 
anlassung zu geben, derartige skeptische Aeusserungen über die Kolonien zu 
machen, wie er es gethan habe. Da sehe man, wie falsch es sei, an der falschen 
Stelle zu sparen. Wenn die Zeitungen behaupten, dass der Oberst v. Schele in 
einem gewissen Gegensatz zu den Kolonialgesellschaften stehe, so möchte dieser 



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— 269 — 

Gegensatz nicht daher rühren, dass der Gouverneur der wirthsehafflichen Ent- 
wicklung des Landes feindlich gegenüberstehe, — ganz im Gegentheil — sondern 
daher, dass er zu verhindern wünsche, dass grosse Kapitalkonsortien aus Speku- 
lation Terrainkäufe machen, diese Terrains liegen lassen, und dann nach einer 
Reihe von Jahren diese Terrains einzeln verkauft werden. Er habe die Besorgniss, 
dass dadurch die Entwickelung des Landes aufgehalten werde und dass eine Art 
Monopol sich entwickele, was nicht gerade förderlich für die Anlage mittelgrosser 
Kapitalien sei. Bis zu einem gewissen Grade müsse Redner ihm vollkommen 
Recht geben, denn er könne nicht leugnen, dass gewissen grossen Gesellschaften, 
z. B. der ostafrikanischen Gesellschaft, Vortheile eingeräumt seien, die 
Bedenken erregen. Er weise nur auf die Usambara-Bahn-Gesellschaft, bez. 
ostafrikanische Gesellschaft hin, die das Privilegium erhalten haben, das ganze 
Terrain neben der Bahn, drei Kilometer auf beiden Seiten, überwiesen zu er- 
halten; ausserdem dürfe sie für jeden Kilometer, den sie baue, 4000 Hektar besten 
Landes noch in der weiteren Entfernung sich aussuchen. Man werde zugeben 
müssen, dass dadurch die ganze Umgebung in die Hände der Eisenbahngesellschaft 
komme und der Regierung jede Gelegenheit genommen sei, Reflektanten Plantagen- 
land zu verkaufen. Das amerikanische System, unter dem die North-Pacificbahn 
gebaut sei, sei viel verständiger gewesen, wo schachbrettförmig 10 Kilometer der 
Gesellschaft und 10 Kilometer der Regierung überwiesen wurden, so dass ein 
Preisdruck von der Regierung immer wieder ausgeübt werden konnte auf die- 
jenigen Gesellschaften, welche die Absicht hatten, das Land an der Bahn zu 
theuer zu verkaufen. Er könne daher nicht leugnen, dass das neue Bahnprojekt, 
welches dem Hause zwar nicht vorgelegt worden sei, auf Grund dessen aber aus 
dem Dispositionsfonds 100000 M. ausgegeben worden seien — das Abkommen mit der 
Deutschen Bank, so sehr er die Wichtigkeit des Baues einer Eisenbahn anerkenne 
— vielleicht würde eine Kleinbahn vorzuziehen sein — , er müsse sagen, dass 
dieses Abkommen ihm insofern Bedenken einflösse, als dadurch auch Land- 
konzessionen in Aussicht gestellt seien, die er in diesem Umfange jedenfalls 
nicht bewilligt zu sehen wünsche, und er hoffe, dass, wenn ein derartiges Bahn- 
projekt seinerzeit vorgelegt werde, eine sehr ernste und scharfe Prüfung 
vorzunehmen sein werde, ob diese Konzession in jenem Umfange der 
Deutschen Bank zu gewähren sein werden. Erstehe auf dem Standpunkt 
dass es richtiger sein würde, wenn man eine Klein- beziehungsweise Militär-Bahn 
von 150 bis 200 Kilometer Länge von Dar-es-Salam nach Ukami bauen würde 
die etwa 4 bis 5 Millionen Mark kosten dürfte, und zwar vom Reich durch 
Unternehmer, nicht durch Regierungsbaumeister, gebaut, während dieses grosse 
Projekt der Deutschen Bank mancherlei Bedenken gegen sich habe. Er komme 
auf einen Punkt, bei dem er den Herrn Regierungsvertreter der verbündeten 
Regierungen um eine Aeusserung bitten müsse, wie er sich zu der Frage zu 
stellen beabsichtige. Die Herren würden wissen, dass auf Veranlassung der 
Deutschen im Suaheli-Sultanat im Jahre 1885 das sogenannte Land Witu unter 
deutschen Schutz gestellt worden sei und den Gebrädern Denhardt — die geistigen 
Urheber dieses Vorgehens — vom Sultan erhebliche Rechte übertragen wurden. 
Unsere deutschen Gesellschaften, wie die Witagesellschaf t , siedelten sich im 
Lande an. Dieser treue deutsche Sohutzgenosse, dieser begeisterte Anhänger 
Deutschlands, der Sultan von "Wita, wurde leider im sogenannten Zanzibar- 
Vertrage vom 1. Juli 1890, der die Unterschrift des Grafen Caprivi trägt 



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— 270 — 

— England aasgeliefert, and man hielt es nicht einmal der Mühe Werth, 
dem Sultan die Abtretung zu notifiziren. Um den Schutz der Deutschen 
zu gewährleisten, die in grosser Zahl Rechtsgeschäfte abgeschlossen hatten, 
wurde in dem Art. 2 des Vertrages ausdrücklich ausgemacht, dass die Sou- 
veränetät des Landes dem Sultan erhalten bleiben solle. Er möchte die ver- 
bündeten Regierungen fragen, wie es möglich gewesen sei, dass nunmehr die 
Situation eine solche geworden sei, dass dem Sultan von Sansibar die Souveränetät 
übertragen ist und der Sultan von Witu als Gefangener nach Sansibar geführt 
worden ist. Und weiter: warum für die Gebrüder Denhärdt und diejenigen 
Deutschen, die durch Verluste aller Art wesentlich geschädigt sind, trotz wieder- 
holter Eingaben an den Grafen Caprivi nicht die mindesten Entschädigungsansprüche 
bei der englischen Regierung angemeldet worden seien. Er stelle jetzt diese 
Frage, weil nach den Aeusserungen des Herrn Reichskanzlers zu schliessen sei, 
dass er die kolonialen Angelegenheiten mit demjenigen Verständniss und derjenigen 
Energie zu betreiben beabsichtige, die in den letzten Jahren allerdings vermisst 
worden sei, wo eine Politik der Kolonialapathie geführt wurde. Er sei überzeugt, 
ganz im Gegensatz zu Herrn Abg. Richter, dass wir in der ersten zehnjährigen 
Episode die Einderkrankheiten überwunden haben und nun einer neuen Kolonial- 
episode entgegengehen, die entschieden Aussicht auf gute Erfolge verspreche. Er 
habe das feste Vertrauen, dass, wenn die Regierung vorangehe und die Apathie 
aufhöre, die wie mit einem Mehltau die jungen Kolonialbestrebungen bisher nieder- 
drückte, der Kleinmuth, der auf gewissen Kreisen Deutschlands betreffs trans- 
atlantischer Unternehmungen laste, dem stolzen Gefühle weichen werde, dass 
Deutschland berufen sei, im Interesse seiner kommerziellen und politischen Ent- 
wicklung eine "Weltmachtspolitik zu treiben und seine Weltmachtsstellung zu 
festigen. (Bravo! rechts.) 

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kays er: Es treffe durchaus zu, dass 
nach dem Art 2 des deutsch-englischen Abkommens von 1890 Deutschland sein 
Protektorat über Witu zu Gunsten Grossbritanniens zurückgezogen und Gross- 
britannien dasselbe unter voller Aufrechterhaltang der Souveränetät des Witu- 
sultans übernommen habe. Nun sei der Sultan mit seiner Protektoratsmacht in 
Streit gerathen; es haben Kämpfe stattgefunden; und das Ergebniss sei die Ge- 
fangennahme des Sultans und seine Ueberführung nach Sansibar gewesen. Er 
trete dem Grafen v. 'Arnim vollständig bei, dass die englische Regierung nicht 
berechtigt wäre, ohne weiteres von der Souveränetät des Sultans abzusehen und 
dieses Land etwa einem anderen als Sansibar einzuverleiben, oder es für eine Kron- 
kolonie zu erklären. (Hört, hört!) Er glaube auch nicht an eine Zustimmung 
der Kaiserlichen Regierung zu diesem Vorgehen, er sei aber überzeugt, dass die 
britische Regierung, wenn sie eine Veränderung in den staatsrechtlichen Zuständen 
Witus vorzunehmen gedenke, sich vorher erst der Zustimmung und des Ein- 
vernehmens der deutschen Regierung zu vergewissern haben werde. Was nun die 
Brüder Denhärdt und deren Ansprüche anbetreffe, so wolle er vorweg bemerken, 
dass sich diese beiden in der That als Pioniere ernster deutscher Arbeit in Wita 
gezeigt und infolge der Kämpfe, die nach Uebernahme des Protektorats durch 
Grossbritannien entstanden sind, auch erhebliche Verluste erlitten haben. Sie 
haben diese Verluste bei der Kaiserlichen Regierung mit der Bitte um Unter- 
stützung in England angemeldet, und diese Unterstützung sei ihnen gewährt 
worden. Da gegenwärtig Verhandlungen noch schweben, so halte er es für 



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— 271 — 

gerathen, teenn er sich auf diese Bemerkungen beschränke. In dem Grundton und 
Wohlwollen, welches der Vorredner für die Kolonialpolitik entwickelt habe, stimme 
er ihm vollständig bei und er sei ihm für beides und für die Unterstützung^ die 
er und seine Freunde von Anfang an der Kolonialpolitik gewährt haben, auch sehr 
dankbar. Auch er sei der Meinung, dass nichts thörichter wäre, als wenn die 
Eegierung in ihren Bestrebungen das Aufkommen allzu kräftiger Gesellschaften 
mit monopolistischen Tendenzen fordern wollte. Aber er glaube, diese Befürchtung sei 
vollständig unbegründet. Einerseits seien die Gesellschaften, welchen grosse Län- 
dereien gewährt sind, gar nicht in der Lage, sie alle selbst zu bewirtschaften, sie 
müssen wieder an andere abgeben. Ausserdem seien im Kolonialrath Normen in 
Vorbereitung begriffen, welche etwaigen spekulativen Tendenzen in der Weise vor- 
beugen sollen, dass man nicht so ungeheure Ländermassen in einer Gesellschaft 
anhäufe, lediglich zu Speculationszwecken ; es solle vorgeschrieben werden, dass 
gleichzeitig auch in bestimmten Zeiträumen und unter Berücksichtigung der 
bestehenden Verhältnisse diese Länder in Kultur genommen werden müssen. Ins- 
besondere sei bei den Konzessionen, die der Usambara - Eisenbahngesellschaft 
gegeben worden seien und durch die sie sehr erhebliche Ländereien erhalten habe, 
eine Bestimmung vorgesehen, die diesen Spekulationszwecken vollkommen ent- 
gegentrete. Danach sei die Gesellschaft jederzeit verpflichtet, Anträgen der Re- 
gierung auf Ueberlassung von Land zur sofortigen Besiedelung zu entsprechen. 
Die Regierung sei jederzeit in der Lage, wenn ein Siedler sich an sie wende, 
ihm Land von dieser Gesellschaft zu verschaffen. Sie müsse bei ihrem ostafrika- 
nischen Gebiet zwei Zonen unterscheiden: eine, wo lediglich grosse Plantagenarbeit 
betrieben werden könne, und eine andere, wo es auch möglich sei, kleinen 
Ansiedlem die Möglichkeit einer Existenz zu schaffen. Wir befinden uns zunächst 
noch mitten in der Erschliessung der Kolonien, noch innerhalb der ersten Zone, 
wo nur Plantagenkultur betrieben werden kann. Zweifellos seien grosse und kost- 
spielige Erfahrungen dafür nöthig, wie diese Kulturen hier angepflanzt werden 
können. Das sei die Aufgabe der grossen Kapitalgesellschaften, die wir schon 
deshalb unterstützen und fördern müssen, weil sie die Pionierarbeit verrichten für 
die nachkommenden kleineren. Nach der zweiten Besiedelungszone können wir 
mit gutem Gewissen Ansiedler noch nicht schicken. Nach weiteren erheblichen 
Forschungen bezüglich des Klimas, der Boden- und Wasserverhältnisse und nach 
Herstellung einer besseren Verbindung von der Küste nach dem Innern werden 
wir auch daran denken können, und in dieser Hinsicht sei die Regierung durch 
keinerlei Verträge und in keiner Weise beschränkt. Er gebe dem Grafen Arnim 
durchaus recht, dass, wenn Graf v. Caprivi verfügt hätte, der Gouverneur von 
Ostafrika sei ausschliesslich ihm unterstellt und die Kolonialabtheilung dürfte auf 
die ostafrikanischen Verhältnisse keinen besonderen Einfluss haben, dass er dann 
auch nicht, da er kein Kabinet habe, keine Kabinetsfrage gestellt, aber doch in 
der Voraussicht der daraus entstehenden Schwierigkeiten dem Reichskanzler 
erklärt hätte: er sei ausser Stande, eine derartige Verwaltung untet seiner Ver- 
antwortlichkeit zu führen, weil er nicht in der Lage wäre, allen Anforderungen 
zu genügen, die doch einmal an die Kolonialverwaltung von der öffentlichen 
Meinung, von der Presse, vom preussischen Rechnungshof, vom Bundesrath und 
vom Reichstag gestellt werden. Graf v. Caprivi habe aber eine solche Verfügung 
nicht getroffen, und er glaube, bei seiner sonstigen Offenheit, mit der: 
er die Verhältnisse zu behandeln pflegte, würde er das sicher nicht 



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— 272 — 

unterlassen haben. Es könne ja eine Aeossernng gefallen sein, die der 
frühere Gouverneur so verstanden habe, wie er die Sache nachher auffasste; 
jedenfalls könne er Herrn Grafen v. Arnim versichern, dass er trotz aller Bemüh- 
ungen, sich diesen Bestrebungen des Gouverneurs so weit entgegenkommend zu 
zeigen, als es möglich war, doch mehrmals in der Lage gewesen sei, auch dem 
Grafen Caprivi zu erklären, dass er unter diesen Verhältnissen nicht einverstanden 
wäre, die Geschäfte weiter führen zu können, und er habe immer die Genug- 
tuung gehabt, dass, sowie es sich uro einzelne Fragen handelte, diese Fragen 
damals in dem Sinne, wie er es für wünschenswerte und den Aufgaben ent- 
sprechend, die ihm zugewiesen, erachtete, erledigt wurden. 

Abg. v. Voll mar: Wenn man physisches und moralisches Elend beseitigen 
wolle, dann habe man im oigenen Lande genug zu thun, man brauche sich den 
Luxus von Kolonien gar nicht zu gestatten. Diese seine Stellungnahme bedeute 
aber keineswegs, dass, da doch nun einmal Kolonien gegen seinen Willen vor- 
handen seien, es gleichgültig sei, wie dort verwaltet werde. Es müsse vielmehr 
darauf geachtet werden, dass so wenig wie möglich von den Mitteln der deutschen 
Steuerzahler für die Kolonieen verwendet und dass dort zivilisatorisch vorgegangen 
werde. Von diesem Standpunkte aus gesehen scheine es, dass unsere Kolonieen 
so gut wie alles zu wünschen lassen. Es sei darauf hingewiesen worden, dass 
die Verwaltungsmaschinerie dort immer komplizirter und der Militarismus immer 
massgebender werde. Anstatt zu verwalten, habe Herr v. Schele offenbar gedacht, 
er könne unumschränkte Kriegszüge machen. Dem Reichstage habe man keine 
Mittheilungen gemacht über die Etatsüberschreitungen, die die Folge davon seien, 
sondern sich damit begnügt, die Rechnungen zur Genehmigung zu unterbreiten. 
Ein Land gewinnen und gegen den Willen der eingeborenen Bevölkerung behaup- 
ten, führe allerdings zur Anwendung von Waffengewalt; aber man sollte sie nur 
im äussersten Nothfalle und nur zur Abwehr anwenden. Entgegen der Ansicht 
des Grafen v. Arnim müsse er sagen, dass die Wahehe-Expedition so gut wie 
nichts genützt habe. Aus dem Bericht des Herrn v. Schele gehe des weiteren 
geradezu hervor, dass durch die Expedition die Wahehes gerade zu weiteren 
Raubzügen und Angriffen gezwungen worden seien, um sieb Nahrung zn ver- 
schaffen. Die Unsicherheit sei gross, der Strassenbau stocke, der Karawanenhandel 
gehe zurück, während es doch Zweck der Expeditionen sei, den Karawanenhandel 
zu schützen. Unsere Karawanenstrassen werden verlassen, und der Handel ziehe 
sich auf das englische Gebiet hinüber; und dafür geben wir grosse Summen aus! 
Die Statistik, die die Regierung über den Umfang des Handels nach Afrika mache, 
sei falsch. Die Kaufkraft der einheimischen Bevölkerung sei zurückgegangen, weil 
ihre landwirtschaftliche Produktion nicht mehr einträglich sei. Es sei nun ein 
hervorragender Afrikaforscher an Stelle des Herrn v. Schele berufen; aber es sei 
doch sehr zweifelhaft, ob er etwas ausrichten werde, so lange man nicht den 
Militarismus beseitige. Jetzt spiele die Schutztruppe in Afrika die Hauptrolle und 
seien altpreussische Militärverhältnisse dort geltend. Die Widerwilligkeit der Ein- 
geborenen rühre zum grossen TheiL daher, dass die Deutschen nicht die Landes- 
sprache verstehen; daher greifen sie zu einem wenig zivilisatorischen Instru- 
mente, um sich verständlich zu machen. Bei dem Standpunkt des Grafen Caprivi, 
dass die Schutztruppe die Rolle der Strassenpolizei in Ostafrika spiele, dürfe man 
sich über das Verhalten der Offiziere nicht wundern. Bei der Behandlung scheine 
man vielfach von dem Grundsatz auszugehen: Der Neger ist ein Thier, und frei- 



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— 273 — 

willig thut er nichts für uns. Der Fall Leist sei nicht vereinzelt, die Peitsche 
spiele in Ostafrika genau dieselbe Rolle wie in Westafrika. Man begreife jetzt, 
dass die Kompagnie des Hauptmann Fromm gemeutert habe und oh De ihn zur 
Küste zurückgekehrt sei, wenn es wahr sei, was in kolonialfreundlichen Blättern 
stehe, dass er seine Mannschaften gemisshandelt habe. Merkwürdiger Weise sei 
ihm dann eine andere Kompagnie übertragen worden. Ihm seien von einem 
Herrn, dessen Namen er, falls es gewünscht werde, nennen werde, folgende Mit- 
theilungen gemacht worden. Ein Offizier hatte zwei Diener, von denen der eine 
Muhammedaner war und nicht Schweinefleisch essen durfte. Der Offizier zwang 
ihn nun mit der Rhinozerospeitsche, es herunterzuwürgen. Ein Angestellter einer 
Plantage hatte eine Freigekaufte, d. h. ein Negermädchen, wie man es sich dort einige 
Zeit zuzulegen pflegt, und das man von einem Sklavenhändler für 100—150 Rupien 
kauft oder, wie man es jetzt wahrscheinlich nennen wird, in Kontrakt übernimmt 
Das Mädchen war nun wohl hübscher, als gewöhnlich die Negermädchen; sie zog 
die Augen eines Eingeborenen auf sich, und das gefiel diesem Beamten nicht, und 
er brach ihm zwei Rippen und einen Arm. Ein Angestellter der ostafrikanischen 
Eisenbahngesellschaft liess auf Neger, die nicht arbeiten wollten, feuern, wobei 
einer erschossen wurde. Das alles sehe unwahrscheinlich aus, und Redner würde 
es nicht gewagt haben, es hier vorzubringen, wenn nicht ein klassischer Zeuge 
dafür, dass derartige Dinge vorkommen und häufig vorkommen, in Gestalt eines 
vertraulichen Aktenstückes, das vom Auswärtigen Amt an die ostafrikanische 
Gesellschaft und Eisenbahn-Gesellschaft am 28. Oktober 1894 gerichtet sei, vor- 
handen wäre. Es enthalte als Anlage einen Bericht des stellvertretenden Be- 
zirksamtmanns von Tanga, in dem es heisse: „Schuld an dem Arbeitermangel 
ist die unvernünftige Behandlung der Leute." In dem vertraulichen Bericht 
sei femer erwähnt, dass ein Angestellter der Eisenbahn des Nachts mit 
Gewalt in die Häuser der Neger drang, um sich Weiber zu holen. Für solche 
Vergehen erfolge nur eine ganz geringe Strafe. Auf den Plantagen in Ostafrika 
finde den arbeitenden Negern gegenüber ein kapitalistisches Ausbeutungssystem 
statt, indem den Negern die Rupie zu einem höheren Werthe berechnet werde, 
als sie die ostafrikanische Gesellschaft abgebe. Eine solche Praxis finde z. B. auf 
der Plantage Muoa statt. Ferner gehöre hierher noch folgender Fall. Auf der 
Kilimandscharo-Expedition gefiel ein Negermädchen gleichzeitig einem Weissen 
und einem Neger und deshalb soll der Neger sammt dem Mädchen getödtet 
worden sein. In Togo existire noch ein vollständiger Sklavenhandel unter deutschem 
Schutze. Auf solche Art führe man keine Kolonialpolitik. 

Referent Prinz Arenberg: In der Budgetkommission seien hinreichende 
Mittheilungen von der Regierung gemacht worden, aus denen hervorgehe, dass 
betreffs der angeblichen Meuterei gegen Fromm weder diesen noch seine Truppen 
ein Vorwurf treffe. 

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kayser: Die Darstellungen des Abg. 
v. Vollmar bezüglich des Sklavenhandels bilden eine ausserordentliche Entstellung 
der Thatsachen. Er, Redner, habe nicht geleugnet, dass wir vorläufig den Sklaven- 
handel in Ostafrika noch nicht völlig unterdrücken können, dazu fehlen uns die 
Mittel, namentlich bestehe noch die Haussklaverei. Die Besitzer der grössten 
Plantagen haben noch die alte Gewohnheit, einen Theil ihrer Arbeiter gegen Lohn 
weiter zu verdingen. Das sei nicht erwünscht: aber unmöglich sei es. dass ein 
Araber in Pangani aus dem Innern Sklaven aufkaufen lasse und sie weiter ver- 
Koloniales Jahrbach 1895. 18 



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— 274 — 

dinge. Gegenüber den Vorwürfen des Abg. v. Vollmar Rei es von Werth, das 
Urtheil eines englischen Herrn darüber zu vernehmen, zumal die Engländer doch 
im allgemeinen unserer Kolonialpolitik ungünstig gegenüberstehen. Dies Urtheil 
sei im Kolonialblatt von 94 Seite 257 veröffentlicht. Hs stamme von einem nahe 
der Grenze stationirten hohen englischen Beamten. Derselbe fälle ein sehr günstiges 
Urtheil und hebe lobend hervor, dass die deutschen Behörden bemüht sind, nicht 
nur Sklavenhändler einzufangen und Sklaven zu befreien, sondern die letzteren 
auch nach der Heimath zurückzuführen. Das energische Vorgehen der Beamten 
habe es zu Wege gebracht, dass die ostafrikanische Küste von den Sklaven- 
händlern als gefährlich gemieden wurde, weil sie aufgehängt oder ins Gefängniss 
gesteckt werden. Dem Urtheil, dass die deutschen Behörden dem Sklavenhandel 
mit aller Energie und allen Mitteln entgegentreten, schliessen sioh auch die Mis- 
sionen voll an. 

Wenn alle Geschichten so wahr seien, wie die von dem Schweinefleisch, so 
sei alles nicht wahr. (Heiterkeit.) Wer die ostafrikanisohen Verhältnisse kenne, 
der wisse, dass Schweinefleisch ein so leckerer Bissen sei, dass wenn einmal ein 
Europäer in den Besitz davon komme, er sicherlich keine Zwangsmassregeln er- 
greifen werde, damit noch Schwarze das gemessen. (Heiterkeit.) Herr v. Vollmar 
habe dann das vertrauliche Actenstück angeführt. Ohne auf die Vorgeschichte 
dieses Aktenstückes einzugehen, in dessen Besitz sich eine gewisse Zeitung ver- 
mittelst Diebstahls gesetzt habe, möchte er nur folgendes bemerken: Es handele 
sich in dem Berichte des Bezirksamtmanns von Tanga um verschiedene Fälle von 
Körperverletzungen, Hausfriedensbruch u. s. w., die seitens Privatangestellter der 
Usambara-Linie begangen sein sollen. Er habe sofort, wie der Bericht zu seiner 
Kenntniss kam, hinausgeschrieben: er bitte um Auskunft über den Ausgang der 
Sache. Diese Auskunft liege vor: diese Angestellten seien theiis mit Gefängniss, 
theils mit Geldstrafe bestraft worden. Und er sei sogar überzeugt, dass in Europa 
wo doch auch soluhe Vergehen vorkommen, wo auch manchmal ein Vorarbeiter 
seine Leute nicht so behandele, wie er solle, die Strafen nicht immer so streng 
ausfallen, wie in diesen Fällen. Dann habe Herr v. Vollmar noch zwei Fälle an- 
geführt : dass in Tanga ein Eingeborener vom Unternehmer erschossen sei. Der 
Mann sei vor Gericht gestellt und freigesprochen worden. Noch vor wenigen 
Monaten habe er, um einmal ein Bild von der Gerichtsbarkeit unserer Koionial- 
gerichte den Europäern gegenüber zu erhalten, das Ersuchen an alle Kolonial- 
behörden gerichtet, die Akten einzuschicken. Sie seien geprüft worden, und die 
Regierung sei zu der Ueberzeugung gekommen, dass unsere Koionialgerichte durch- 
aus gesetzmässig entscheiden. Dann der Fall mit dem Mädchen auf der Kilimand- 
scharostation, das getödtet wurde, weil sie auch mit einem Schwarzen eine Lieb- 
schaft hatte. Der Bericht des Abg. v. Vollmar stamme nicht aus ganz lauterer 
Quelle. Um die Liebschaften des Mädchens kümmere Redner sich nicht. (Heiter- 
keit.) Die Kilimandscharostation war damals durch benachbarte Häuptlinge sehr 
gefährdet, man sah schweren Angriffen, ja dem Untergang entgegen und zu der 
Zeit habe das Mädchen zweifellos als Spionin gedient. Da es sich hier um die 
Sicherheit der Station handelte, war man zu der Ueberzeugung gekommen, dass 
hier ein Exempel statuirt werden müsste; man habe daher das Mädchen zum 
Tode verurtheilt und hingerichtet. (Rufe links: Pfui!) Wenn der Abg. v. Vollmar 
behaupte, dass die Stationen nur zum Schutze des Handels da seien, so sei dem 
doch nicht so. Dieselben sollen zu Kulturzentren überhaupt verwendet werden, 



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— 275 — 

80 dass sich zum Beispiel auch die Missionen an sie anlehnen können. Darum 
also, weil der Handel auf einer Station nicht genügend entwickelt sei, brauche 
man sich noch nicht eingehen zu lassen. Dass die Beamten sich mit Sprache, Ge- 
wohnheiten und Sitte der Eingeborenen bekannt machen, sei auch das Streben der 
Verwaltung. Auch Herr von Schele habe da eine sehr dankenswert!) e Verordnung 
erlassen, die sich auf die Sprachkenntniss der Beamten beziehe. Der Behauptung 
des Abg. v. Vollmar, dass eine doppelte Statistik geführt würde, müsse er ent- 
schieden widersprechen. Endlich habe Herr v. Vollmar für unsere Kolonial- 
politik ein Programm aufgestellt, welches laute : „Zufriedenheit der Eingeborenen 
und Deutschen, wirtschaftliche Erschliessung, kolonisatorisches Vorgehen, Schutz 
und Sicherheit für alle diese Interessen, aber nicht weiter hinaus." Nun, dies 
Programm sei nicht neu, es ist nämlich auch das Programm der Regierung 
(Heiterkeit). 

Abg. v. Salisch erwidert dem Abg. von Vollmar, dass seine Ausführungen 
doch gar zu sehr schwarz in schwarz gemalt seien. Diese Ausführungen könnten 
ja erschrecken, wenn wir nicht gewohnt wären, dass auch unsere heimischen Ver- 
hältnisse seitens des Herrn v. Vollmar und seiner Freunde in einer Weise ge- 
schildert werden, die der Wirklichkeit nicht entspreche. Wer z. B. von unseren 
militärischen Verhältnissen sich eine Vorstellung machen wollte nach den Bildern, 
die Herr Bebel zu entwerfen pflege, und nach seinen Berichten über die Soldaten- 
misshandlungen, der müsste doch glauben, dass es eine Hölle auf Erden wäre, bei 
uns Soldat zu sein, während wir doch im Gegentheil wissen, dass jeder gesunde 
und normal angelegte Mensch in unserer Armee sich glücklich fühle, und dass 
gar mancher, der als zweifelhaftes Subjekt in sie hineinkomme, einen Gewinn für 
das ganze Leben, Besserung und Befriedigung aus derselben heimbringe. Er wolle 
ja keineswegs bestreiten, dass in unseren afrikanischen Kolonien dieses oder jenes 
anders sei, als es sein sollte. Auch in Afrika würden die Geschäfte von Menschen 
besorgt, und wo Menschen seien, gehe es auch menschlich zu. Wenn sich dort 
ganz besondere Schwierigkeiten zeigten, so dürften wir denen gegenüber nicht 
vergessen, dass wir uns noch in Uebergangsverhältnissen befinden, und er möchte 
glauben, wenn wir einmal, was Gott verhüten wolle, übergehen müssten in den 
Zukunftsstaat des Herrn v. Vollmar und seiner Freunde, dann würden die Ueber- 
gangsverhältnisse doch noch schwieriger werden, als sie jetzt in Afrika sind. Der 
„altpreussische Geist", gegen den Herr v. Vollmar, weil er ihn nicht kenne, 
einen nicht verbindlichen Hinweis gemacht habe, sei nicht bloss der Geist der 
Offensive; es sei auch ein Geist der Sparsamkeit und der Gerechtigkeit, und diese 
Prinzipien werden auch in den Kolonien gehandhabt. Bisweilen seien wir wohl 
zu sparsam gewesen. Nur zwischen zwei Wegen haben wir die Wahl: Die Ko- 
lonien fahren lassen, wäre der eine; das wäre aber in den Augen der deutschen 
Patrioten ein schmachvoller Ausweg. Es bleibe uns nun der andere übrig, 
nämlich unter Bewilligung der nöthigen Mittel die begonnene Arbeit energisch 
fortzusetzen. Denn nichts sei fehlerhafter als ein Mittelweg, als halbe Mass- 
regeln. 



In der Sitzung vom 19. März führte bei der Fortsetzung der Berathung des 
Etats für Ostafrika Abg. Dr. Hasse aus, die Kolonialfreunde könnten zufrieden 
sein mit dem Umschwung, der sich in dem letzten Jahre in den massgebenden 

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— 276 — 

politischen Kreisen und Anschauungen vollzogen habe. Dieser ergebe sich aus 
der Rede des Herrn Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe vom 11. Dezember 1894 
im Vergleich zu den Kolonialreden seines Vorgängers; er ergebe sich ans der 
Kabinetsordre vom 12. Dezember 1894, aus dem gestrigen Berichte des Herrn 
Referenten und aus den wiederholten Ausführungen des Herrn Direktors der 
Kolonialabtheilung. Zu seiner Freude seien auch die Behauptungen des Reichs- 
kanzlers Grafen von Caprivi über die Finanzwirthsohaft des Majors von Wissmann 
durch die in der Kommission und von dem Berichterstatter gemachten Mitthei- 
lungen desavouirt worden. Der Abgeordnete Richter habe gemeint, dass der Fürst 
Hohenlohe in seiner Rede am 11. Dezember geäussert habe, die deutschen Ko- 
lonien sollten dazu dienen, die überschiessenden Kräfte der Heimath zu verwenden 
und ihnen einen neuen Raum zur Entfaltung zu gewähren — und im Gegensatz 
hierzu auf die geringe Zahl der in Ostafrika lebenden Deutschen hingewiesen. Der 
Herr Reichskanzler habe aber in seiner Rede nur daran erinnert, dass „schon vor 
der Begründung des Reichs einsichtige Männer darauf hingewiesen hätten, dass 
Deutschland, um sich den Wettbewerb auf dem Weltmarkt zu sichern und damit 
auch seine internationale Machtstellung zu bewahren, darauf bedacht sein müsse, 
sich neue und unabhängige überseeische Absatzgebiete zu schaffen und den über- 
schiessenden Kräften der Heimath, statt sie sich zu entfremden, einen neuen 
Raum zur Entfaltung zu gewähren." Es sei das also nur ein Zitat des Reichs- 
kanzlers, das er sich allerdings angeeignet habe. Im unmittelbaren Anschluss 
daran habe derselbe aber darauf aufmerksam gemacht, dass die bisherige Ent- 
wicklung der Kolonie doch nur einen Zeitraum von 10 Jahren aufweise, und dass 
man bei dieser kurzen Zeit mit der bisherigen Entwickelung zufrieden sein könne. 
Es wäre deshalb auch durchans ungerechtfertigt und unbillig, heute schon von 
unseren Schutzgebieten eine grosse Rentabilität zu erwarten. 

Wenn ferner der Abgeordnete Richter die Aufwendungen für die Schutz- 
gebiete mit der Zahl der dort lebenden Deutsohen vergleiche, so liege darin eine 
erneute Unbilligkeit; diese Summen könnten wohl mit den Flächen dieser 
Schutzgebiete, mit den Millionen von Eingeborenen, die dort leben, in Ver- 
gleich gestellt werden, aber in alle Wege doch nicht mit der sehr beschränkten 
Zahl der dort beschäftigten Deutschen. HeiT Richter habe vor allem den 
Unterschied zwischen Kultivationsgebiet und Kolonialgebiet nicht genügend berück- 
sichtigt. Wenn es auf ein Kolonialgebiet ankomme, in welchem Europäer dauernd 
angesiedelt werden sollen und können, dann sei es gerechtfertigt, die Aufwen- 
dungen für dieses Gebiet auf die dort angesiedelten Europäer in Vergleich zu 
stellen, wenn es sich aber um Kultivationsgebiete, wie Ostafrika, handle, in denen 
wenige Europäer einer grossen Mehrheit von Eingeborenen oder eingeführten Mit- 
gliedern anderer Völkerschaften gegenüberstehen, dann sei die Zahl dieser Europäer 
zur Beurtheilung der finanziellen Aufwendungen durchaus nicht von Belang. Um 
unsere Auswanderer ansiedeln zu können, dazu würden unsere Kolonien nicht ge- 
nügend Raum bieten. Er erblicke aber in den angezogenen Aeusserungen des 
Herrn Reichskanzlers ein Programm, welches verspreche oder mindestens die Aus- 
legung zulasse, dass die deutsche Kolonialpolitik uns auch die hierfür geeigneten 
Gebiete verschaffe. 

Für die deutschen Kultivationsgebiete könne allerdings nur das Grosskapital 
in Betracht kommen, denn Plantagen könnten nicht angelegt werden von Leuten, 
die nur über Tausende oder Zehntausende verfügen, Man solle das Grosskapital 



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— 277 — 

also nicht abschrecken, sondern es auffordern nnd ermuntern, in grösserem Masse 
als bisher in unsere Kultivationsgebiete einzuströmen und dort zu arbeiten. Es 
würde dann aber ein Gegengewicht gegen das Grosskapital erforderlich werden, 
was man indessen in den Missionen beider christlichen Kirchen sich dadurch be- 
schaffen könne, dass man ihnen auch wirthschaftlich und administrativ durch 
Ueberweisung des Eigenthums an Land einen grösseren Raum zubillige als bisher. 
Anstoss könne daran Niemand nehmen, denn es seien wojjl keine Redensarten, 
wenn die Kolonialfreunde lebhaft für die Mitarbeit der Missionen an der Kultiva- 
tion eintreten; und es möchte auch Niemand Anstoss daran nehmen können, wenn 
man soweit gehen sollte, einen mohamedanischen Religionsunterricht zu dulden. 
Wenn es durchaus nothwendig sei, das religiöse Misstrauen der Mohamedaner und 
Heiden nicht zu erregen, so sei es selbstverständlich, dass das Reich nur für den 
deutschen Unterricht Mittel gewähren werde. 

Nach allem, was man bisher gehört habe, dürfe man hoffen, dass Deutsch- 
Ostafrika in absehbarer Zeit eine sichere Rente abwerfen werde. Ob aber Kul- 
tivation oder Kolonisation als das richtige anzusehen sei, das sei zur Zeit gleich- 
gültig. Das deutsche Volk müsse sich an beiden Thätigkeiten hervorragend be- 
theiligen, denn auch für das deutsohe Volk gelte das Wort des französischen 
Kolonialpolitikers Leroy-Beaulieu: „Dasjenige Volk ist das grösste, das am 
meisten kolonisirt; ist es heute noch nicht das grösste, so wird es später das 
grösste sein." 

Ministerialdirektor Kays er kam noch einmal auf die Wissmann'sche Finanz- 
wirthschaft zurück und erklärte, dass bis auf 10000 Mark, welche zum Theil 
durch Coursschwankungen zu erklären seien, alles in Ordnung wäre. 

Abg. Bebel beginnt seine Rede mit der Behauptung, dass die Zustände in Ost- 
afrika nicht besser, sondern schlechter geworden seien, wie auch die ihnen zu- 
gegangene Denkschrift beweise. Kein Europäer könne ohne Schädigung seiner 
Gesundheit dort leben. Auch die Ansicht des Abg. Hasse, dass man zum Plan- 
tagenbau übergehen müsse, sei widerlegt durch die Nachricht, dass eine grosse 
Baumwollenplantage wegen Unrentabilität habe aufgegeben werden müssen. Ge- 
klagt werde über jährlich wiederkehrende Heuschreckenplagen und Verminderung 
des Viehbestandes. Die Ausführungen Vollmars über den Wahehezug haben von 
Herrn Kayser nicht widerlegt werden können. In Kuirenga seien bei Einnahme 
der Haupttembe, ausser 5000 Stück Vieh, 1500 Frauen und Kinder nach dem 
offiziellen Bericht gefangen genommen. Es sei eine Barbarei ohne Gleichen, wenn 
Frauen und Binder neben Thieren als Beute betrachtet werden. Was Direktor 
Kayser über die Verwaltung in Ostafrika ausgeführt habe, widerspreche völlig 
dem, was ihm, Redner, im Dezember von einem Manne mitgetheilt wurde, der 
seit Jahren zu wissenschaftlichen Zwecken die ostafrikanischen Kolonien bereise. 
Freiherr v. Schele sei niemals dort, wo er sein solle. Die fortgesetzten Züge 
würden dadurch hervorgerufen, dass bei Abwesenheit von den Stationen bedeutende 
Diäten gezahlt werden. Diese Art von Kreuz- und Querzügen werde in den 
Kolonien „Rothe Adlerorden-Jagden" genannt. Schele habe bei der Nyassa- 
Expedition 7 Leute einfach aufhängen lassen, weil ihr Häuptling auf eine Frage 
ausweichend antwortete. Das ganze Regierungssystem des Herrn v. Schele ginge 
dahin, die Inder, denen doch die Blüthe der Kolonie zu verdanken sei, aus der 
Kolonie herauszutreiben. Er habe u. a. zwei Inder aus dem Gefängniss vor- 
führen und prügeln lassen. Die Sudanesen, die den Polizeidienst versehen, seien 



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— 278 — 

ganz verkommene Subjecte, die zur Verbreitung des Baksohisohwesens viel bei- 
tragen. Nach 9 Uhr Abends dürfe sich auf der Strasse Niemand mehr sehen 
lassen, sonst müsse er Bakschisch leisten. Falle ein Weib den Sudanesen in die 
Hände, so müsse sie in anderer Weise sich auslösen. Nach einer anderen Ver- 
ordnung müssen Nachts an den Häusern Laternen brounen. Aber die schlauen 
Sudanesen löschen die Laternen aus, locken die Bewohner heraus und fordern 
ihren Bakschisch. Der jüngste Lieutnant, wenn er nur schneidig auftrete, werde 
jedem Privatmann vorgezogen. Ein tüchtiger Beamter hatte einmal Beschwerden 
an das Kolonialaint gerichtet, dieses schickte die Sache nach Ostafrika zur Unter- 
suchung, was zur Folge hatte, dass dieser Beamte zu drei Monaten Gefängniss 
verurtheilt wurde. Warum Etatsüberschreitungen vorkommen, könne man aus 
dem Beispiel ersehen, dass eine Forderung für eine Schiffswerft ausgeworfen, aber 
für ein Kasino verwandt wurde. Ein bayerischer Bierbrauer, der später an 
Delirium tremens starb, wurde als Techniker von der Bauverwaltung angestellt, 
obwohl er nicht einmal zeichnen konnte. Obwohl man in Dar-es-Salaam den vor- 
züglichsten Kalk habe, werde noch immer Cement zu Bauten genommen, der aus 
Deutschland zu theuren Preisen bezogen werde. Hunderte von Tonnen Cement seien 
von Schwarzen geöffnet worden und verdorben durch Bogen. In den kolossalen 
Gehältern, die die Beamten beziehen, liege ein Anreiz, dass Leute sich zum 
Kolonialdieast drängen, die gar keine Fähigkeiten dafür besitzen. Wir haben alle 
Ursache, grösste Sparsamkeit walten zu lassen. Wie wäre es, wenn man eine 
Deputation des Reichstages nach Afrika schickte, um die Dinge dort an Ort und 
Stelle zu untersuchen? (Heiterkeit.) Im nächsten Etat sollte ein Posten dafür 
ausgeworfen werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) 

Direktor Kays er: Der Abg. Bebel habe aus Einzelheiten sich ein Mosaik- 
bild zusammengestellt, das auf eine zwar nicht absichtliche aber dooh thateächliche 
Verdi ehung herauskomme. Aus dem Bericht über den Wahehezug gehe das 
gerade Gegentheil von dem hervor, was die anonyme Berichterstattung des Abg 
Bebel besage. Wenn der Sachverständige des Abg. Bebel glaube, dass der 
afrikanische Kalk als Cement verwandt werden könne, so versteht er nichts vom 
Bauen. Die Diäten, die bei den Zügen dem Gouverneur gewährt werden, seien 
ausserordentlich gering im Verhältniss zu der theuren Ernährung. Der Vorwurf 
gegen Frhrn. v. Schele, dass er bei der Nyassa-Expedition 7 Leute wegen einer 
unpassenden Antwort habe hängen lassen, sei mit Bezug auf den Berichterstatter 
gesagt, eine infame Lüge. Mit solchen allgemeinen Redensarten beleidige man 
einen ganzen ehrenwerthen Stand. (Bravo! rechts.) Warum nenne Abg. Bebe 
nicht Namen und Thatsachen, damit die Sache untersucht werden könne? Schon 
1890 wurde eine Verordnung gegen das Peitschen von Frauen erlassen. (Abg. 
Bebel: Ist aber doch geschehen.) Dann sei es gegen das Gesetz geschehen. Auf 
die Räubergeschichte, dass der Gouverneur v. Schele zwei Inder aus dem Ge- 
fängnisse habe vorführen und prügeln lassen, gehe er nicht ein, bis nicht alle 
Einzelheiten klargelegt werden. Nur ein einziges Mal in einem sehr schweren 
Falle sei eine Züchtigung eines Inders in Ostafrika gestattet worden. Es heisse 
doch in der kurzen Zeit sehr viel verlangen, wenn man von den Sudanesen fordere, 
dass sie schon jetzt so sein sollen wie die preussischen Beamten. Wenn es zur 
Kenntniss der Vorgesetzten komme, dass ein Sudanese einen Bakschisch nimmt, 
so werde er bestraft. Die Vorwürfe gegen unsere Gerichte in Afrika müsse er 
entschieden zurückweisen. Daraus könne man dem Baumeister keinen Vorwurf 



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— 279 — 

machen, dass er, wenn Kräfte mangeln, einmal zu nicht zünftigen Leuten greife. 
Der Zunftzwang sei in Ostafrika noch nicht eingeführt. (Heiterkeit) Ihn ergreife 
immer sittliche Entrüstung, wenn er so schwere Beschuldigungen gegen Abwesende 
höre. Was müsse der Sachverständige des Abg. Bebel für ein Charakter sein, 
wenn er es nicht wage, solche Beschuldigungen an der Stelle vorzubringen, wo 
sie untersucht werden können. Mittheilungen von solcher Seite werde die Re- 
gierung nicht berücksichtigen. Wer so schwere Anklagen gegen die im Dienste 
für Kaiser und Reich grossen Sorgen und Beschwerden sich unterziehenden 
Beamten erhebe, solle dafür mit seinem Namen eintreten, oder er sei ein Feigling. 
(Beifall rechts.) Dem Antrage auf Entsendung einer Reichstags-Deputation würde 
er von Herzen beistimmen. Als er nach Ostafrika gegangen sei, habe er Herrn 
Bamberger eingeladen, mitzugehen, der habe es aber nicht gethan, vielleicht habe 
Herr Bebel die Güte, die Reise in seiner Begleitung zu machen. (Heiterkeit und 
Beifall rechts.) 

Abg. Richter: Der Abg. Bebel habe das, was er hier vorgebracht habe, in 
allen Einzelheiten vertreten. So allgemein von oben herab, wie es der 
Ministerialdirektor Kayser that, sollte man sich doch nicht ab- 
weisend gegen derartige Anschuldigungen verhalten, zumal wenn im 
einzelnen derartige Vorgänge substanziirt und bestimmte Thatsachen angeführt 
werden. Es komme gar nicht darauf an, wer die Mittheilung dem Abgeordneten 
zustellt, denn es handele sich nicht um persönliche, sondern um sachliche, um 
allgemeine Interessen und darum, ob die Sache wahr sei oder nicht, möge nun 
derjenige, der sie dem Abg. Bebel mitgetheilt habe, mehr oder weniger Muth 
haben (sehr richtig I links). Eine Presse gebe es in den Schutzgebieten nicht, 
Vereine und Versammlungen auch nicht, weil alle, die sich dort befinden, ganz 
abhängig seien von den Beamten. So sei man auf solche privaten Mittheilungen 
angewiesen, von denen sich doch manches bewahrheitet habe, und sogar schlimmer 
als hier ausgeführt worden sei. Dass die Betreffenden hier nicht anwesend sind, 
könne kein Grund sein, die Sachen nicht vorzubringen, dafür sei ja der Direktor 
des Kolonialamtes anwesend. Wenn hier Bosch werden vorgebracht würden, so 
könne das abschreckend wirken auf Excesse und Rechtswidrigkeiten vielleicht mehr 
als das Disciplinarsystem der Aufsichtsbehörden. (Sehr richtig! links.) 

Im Allgemeinen finde er die Stimmung bei der bisherigen Kolonialberathung 
selbst unter den Freunden der Kolonialpolitik recht gedrückt. Sie stehen alle 
unter dem Eindruck, die Sache sei unerfreulicher, als sie gedacht hatten. Die 
Rechnungen werden immer kostspieliger. Selbst ein so begeisterter Anhänger 
der Kolonialpolitik wie Abg. Hasse sei über die allgemeinsten Redewendungen 
nicht hinausgekommen. Er glaube zwar, dass Fürst Hohenlohe die Kolonialpolitik 
noch ausdehnen werde, dass er womöglich Flaggenhissungen vornehmen werde. 
Aber wir haben schon so viel Nackenschläge bekommen, dass wir zu weiteren 
Flaggenhissungen gar keine Neigung haben. Die private Opferwilligkeit für 
koloniale Zwecke und das Interesse dafür sei in Deutschland so gering, dass es 
wünsohenswerth wäre, sich auf ein ganz enges Gebiet zu konzentriren. 

Ohne die Kolonien wären wir niemals zur Subventionirung der ostafrika- 
nischen Dampferlinie gekommen. Wir haben auch kein Interesse, ein selbstständiges 
Kabel nach den Kolonien zu unterhalten. Hier sollen die Kosten für die Marine- 
station nicht mitgezählt werden. Wenn wir aber beim Marineetat uns wehren gegen 
neue Kreuzer und neue Stationsschiffe, werde umgekehrt auf die Interessen der 



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— 280 — 

Kolonien hingewiesen. Er habe sich gegen das System gewandt, aber in keiner 
Weise behauptet, dass von Seiten des Marineamts Uebergriffe vorgekommen sind. 
Er habe zu den Herren vom Reichsmarineamt in Kolonialsachen mehr Vertrauen 
als zu den Herren vom Kolonialarat. Die Herren von der Marine kommen weit 
in der Welt umher und sehen in Folge dessen die überseeischen Verhältnisse 
nüchterner an als diejenigen, die aas Druckschriften oder Akten oder gelegentlichen 
Paradebesuchen (Heiterkeit) die Sache kennen. Jeder einzelne von den Herren 
möge den guten Willen haben, zu leisten, was er vermag» es könne aber nichts 
dabei herauskommen, weil die natürlichen Grundlagen eines deutschen Kolonial- 
besitzes sowohl in Ostafrika wie in Südwestafrika fehlen. Es wäre vielleicht in 
beschränktem Umfange in Ostafrika gegangen, wenn Sansibar in deutsche Hände 
gelangt wäre. Jetzt aber sei der Entwickelung des deutsch-ostafrikanischen Be- 
sitzes auch in beschränktestem Umfange jede Zukunft genommen. Der Ministerial- 
direktor Kayser habe die verschiedensten kolonialpolitischen Phasen vertreten. 
Die Kanzler kommen, die Kanzler gehen, der Ministerialdirektor gehorcht und 
bleibt bestehen. (Heiterkeit.) In der Bewilligung von Geldern für die Kolonial- 
politik müssen wir angesichts der Finanzlage und mit Rücksicht auf die Interessen 
der Steuerzahler zurückhalten. (Beifall links.) 

Abg. Schall: Abg. ßebel habe mehr Kolonialklatsch vorgebracht Die 
Landplage der sozialdemokratischen Agitation sei viel schlimmer als die Heu- 
schreckenplage in Ostafrika. Auch wir wollen, dass die Farbigen christlich und 
human behandelt werden. Auch er trage keine Bedenken, hier Mißstände aus den 
Kolonien vorzutragen. So sei in einem Artikel von Zintgraff in der „Deutschen 
Warte" ausgeführt, dass die Europäer, die in den Kolonien leben, nichts weniger 
als christliche Vorbilder seien, was die Thätigkeit der evangelischen Mission 
erschwere. Die katholischen Missionare wüssten freilich als gewandte Leute Kom- 
promisse zu schliessen, sie seien mit den Fröhlichen fröhlich, und so scheide man 
von ihnen nicht mit dem Bewusstsein, dass man ein Sünder sei, sondern dass die 
Missionare gute Kerle seien. 

Abg. Bebel: Er habe nicht behauptet, dass alles, was er angeführt habe 
wahr sei, er wollte bloss die Kolonialverwaltung veranlassen, die einzelnen That- 
sachen näher zu untersuchen, und er hoffe, dass dies auch geschehen werde. Der 
Herr Direktor stelle sich hin, um im Tone der tiefsten Entrüstung seine Behaup- 
tungen als unwahr zu bezeichnen, ohne dass er, wie er selbst zugebe, von dem 
Sachverhalt etwas wisse. Warum solle in Afrika nicht dasselbe vorkommen, was 
sich Herr Leist in Kamerun erlaubt habe? So lange der Herr Direktor die Un- 
richtigkeit der Behauptungen nicht nachweise, habe er kein Recht, diese Anklagen 
als Verleumdung zu bezeichnen. Der Gewährsmann nehme eine sehr angesehene 
Stellung ein. Er habe als Abgeordneter das Recht und die Pflicht, Beschwerden, 
die ihm zukommen, hier vorzubringen. Wenn der Herr Direktor es eine Feigheit 
nenne, dass Jemand durch einen Abgeordneten Beschwerden vorbringen lässt, so 
erinnere er ihn an den Fall Leist, wobei sich die Anschuldigungen in vollem 
Masse bewahrheiteten, ja, noch Schlimmeres zu Tage kam. Derjenige aber, der 
Anklage erhob, Dr. Valentin, musste den Reichsdienst quittiren. 

Staatssekretär Frhr. v. Marschall: Bei Beschwerden, die an das Auswärtige 
Amt gelangen, gehen wir den Dingen auf den Grund und bestrafen den Schuldigen, 
Das hat der Fall Leist bewiesen. Das knüpft sich aber an die Voraussetzung 
df?s derjenige, der Anschuldigungen erhebt, mit offenem Visir auftritt und den 



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— 281 — 

Muth hat, seinen Namen zu nennen und event. bereit ist, die Folgen zu tragen, 
die den treffen, der wissentlich oder leichtsinnig falsche Anschuldigungen erhebt. 
Abg. Bebei bringt denjenigen Personen, die ihm Ungunstiges über die Beamten 
und über die Regierung mittheilen, ein sehr grosses Vertrauen entgegen, das schon 
häufig getäuscht worden ist. (Widerspruch des Abg. Bebel.) Ich erinnere nur an 
seine Anschuldigungen im vorigen Jahre beim Militäretat. Hier handelt es sich 
für das Auswärtige Amt um ein principiis obsta. Wenn ich auf anonyme 
Denunziationen einginge, so würde ich meine Pflicht vorietzen, die darin besteht, 
pflichtgetreue Beamten zu schützen. Will Abg. Bebel, dass irgend etwas geschieht, 
so mag er seine beiden Vertrauensmänner nennen, ich werde mir die Personen 
ansehen und danach das Weitere veranlassen. Wenn er das nicht thut, mag er 
so viel er will von Vertrauensmännern reden, ich erkläre, dass seine Anführungen 
von Anfang bis Ende erfunden sind. (Beifall rechts.) 

Abg. Dr. Lieber: Wir würden in unseren Kolonien um eineQ guten Schritt 
weiter kommen, wenn der militärische Charakter in den Hintergrund gedrängt und 
die Abhängigkeit vom Auswärtigen Amte mehr betont würde. Wir glauben nicht, 
dass die katholischen Missionare in den Kolonien, die Ordensangehörige sind, Fünf 
grade sein lassen gegenüber den Europäern. Aber wollen Sie den Missionaren 
verübeln, dass sie sich einen menschlich gemeinsamen Standpunkt suchen? Sind 
denn die Missionare für die Europäer da oder für die Eingeborenen? Jede der 
beiden Missionen möge das Ihrige dazu thun, das Licht des Christenthums im 
dunkeln Welttheil zu verbreiten. (Beifall im Centrum.) 

Abg. Bebel: Die Behauptung des Staatssekretärs, dass ich mit meinen 
Gewährsmännern üble Erfahrungen gemacht hätte, ist unrichtig. Mein Haupt- 
gewährsmann ist seiner ganzen Stellung nach sehr vertrauenswürdig. Wenn ein 
Abgeordneter hier übrigens Thatsachen vorbringt, so trägt er zu einem gewissen 
Theil die Verantwortung dafür und das sollte dem Staatssekretär genügen. 

Abg. v. Bennigsen: Die Ausführungen des Staatssekretärs sind ganz recht. 
Anonyme Zuschriften dürfen nicht berücksichtigt werden. Dass der Abgeordnete 
mit dem Vorbringen von Beschwerden eine gewisse Verantwortlichkeit übernimmt, 
ist an sich richtig, aber es ist doch schwer für den Abgeordneten zu verantworten, 
wenn er hier schwere beleidigende Anklagen erhebt, die er aus zweiter Hand hat» 
und mag sein Gewährsmann sonst noch so vertrauenswürdig sein, er selbst hat 
die Thatsachen doch auch erst aus dritter und vierter Hand. Man muss es vom 
Staatssekretär nur dankbar anerkennen, dass er sich dos Gouvernemeurs v. Schele 
so warm angenommen hat. 

Abg. Richter hat eine gewisse Gedrücktheit bei den Kolonialfreunden zu 
bemerken geglaubt. Ich gehöre zu den Kolonialfreunden und habe keine Gedrückt- 
heit empfunden über die Kolonialverwaltung. In so wenigen Jahren hat niemand 
von uns in einem unentwickelten undurchforschten Lande grosse Erfolge erwartet, 
aber das kann nicht in Abrede gestellt werden, kein Land in Europa hat binnen 
so kurzer Zeit so grosse koloniale Erfolge erzielt als Deutschland. Wenn die 
Gebiete dort so werthlos wären, so wäre es doch merkwürdig, dass die Engländer 
und Franzosen so begierig nach ihnen sind. Wir haben allen Grund mit der bis- 
herigen Entwicklung zufrieden zu sein. Plantagen-, Handels-, und Eisenbahn- 
anlagen erfordern eine längere Zeit, ehe sie Rentabilität zeigen. In letzter Zeit 
hat das Kapital an den Kolonien sich immer mehr betheiligt, ich erinnere nur an 
das Konsortium von kapitalkräftigen Leuten und Gesellschaften, welches sich 



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— 282 — 

zusammengethan hat zum Bau einer Eisenbahn von der Küste nach dan Seen. 
Durch Erleichterung der Konzessionen sollte man das deutsche Kapital mehr heran- 
ziehen. (Beifall bei den Nationalliberalen). 

Abg. Richter: Ich habe gesprochen von der gedrückten Stimmung, die ich 
im Reichstage wahrgenommen habe im Gegensatz zu den früheren Verhandlungen, 
und ich fand in der That, dass die Herren unter dem Eindruck stehen: mit dem 
bisherigen Verwaltungssystem geht's nicht, wir wissen aber kein besseres und gehen 
einer unsicheren Zukunft in Betreff der Verwaltungsmaximen entgegen. Die 
Erfahrungen anderer Länder mit ihren Kolonien können für uns nicht massgebend 
sein, da es sieh dabei um andere Gebiete, um andere Zeiten und um andere 
Kulturzustände handelt Wir haben nur das koionisirt, was andere übrig gelassen 
haben, das, was andere nicht für werth hielten, um es aufzunehmen, sonst würde 
England nicht auf den Inseln geblieben sein, sondern hätte auch die Küste in 
Beschlag genommen. 

Die opferfreudigen Aufwendungen von denen Abg. v. Bennigsen spricht, be- 
ziehen sich auf zwei Eisenbahnen. Die eine wird im wesentlichen aus den Mitteln 
der Ostafrikanischen Gesellschaft gebaut, die diese auf Grund einer Anleihe 
bekommen hat, die wiederum auf der Verpfändung der Reichseinnahmen aus Zöllen 
besteht Daraus wird die Anleihe verzinst und getilgt. Was nun das grosse 
centralafrikanische Eisenbahnproject betrifft, so bestehen hier Engagements 
im Gesammtbetrage von 300000 Mark (Heiterkeit) und davon giebt das Reich selbst 
aus den Mitteln dieses Etats 100000 Mark, die Deutschostafrikanische Gesellschaft 
aus den Mitteln der Anleihe auch 100000 Mark (Heiterkeit), und so bleiben noch 
100000 Mark, die die Deutsche Bank gezeichnet hat für die Gewährung eines 
Vorrechts, wenn die grosse afrikanische Eisenbahn mit Reichsgarantie gebaut wird. 
(Heiterkeit und Beifall.) 

Abg. Graf Arnim: Abg. Richter hätte das Buch von Peters etwas gründ- 
licher lesen sollen, dann hätte er sich nach den beigegebenen Karten überzeugt, 
dass wir in Ostafrika viel Kulturländerei zu Plantagenbau und Viehzucht geeignet, 
haben. Wir Agrarier sollten danach eigentlich die Antikolonial politiker sein, aber 
wir sind dazu zu patriotisch. (Lachen links.) Wir haben eben grössere Ziele im 
Auge. Uebrigens zählen Sie doch die Häupter ihrer Lieben, Herr Richter. Selbst 
Ihr Parteigenosse der Direktor der Deutschen Bank, Herr Siemens, ist für Kolonial- 
politik eingetreten. Gehen wir ruhig vorwärts und gehen wir über die Aeusserungen, 
die hier gefallen sind, zur Tagesordnung über; wir werden noch grosse Erfolge 
haben. Ich warne davor, dass ein Gouverneur, der in Ostafrika gewesen ist, und 
dort sein Leben in die Schanze geschlagen hat, hier angegriffen und geschmäht 
wird, dass ist keine deutsche Art. Ich bedaure, dass der Gouverneur nicht 
anwesend ist Ich bin überzeugt, er hätte diese Anklagen mit wenigen Worten 
zunichte gemacht. 

Abg. Bebel: Wären die Zustände so günstig in Ostafrika, dann würde das 
Kapital sich doch dahin drängen. Vorläufig sind die Agrarier noch für die Kolo- 
nialpolitik, weil die Kolonien ihnen keine Konkurrenz machen. Wenn aber es 
wahr werden sollte, dass Südwestafrika eine grosse landwirtschaftliche Kolonie 
würde, wenn von dort zehntausende Stück Vieh nach Deutschland importirt werden 
sollten, dann wird ihre Begeisterung bald verschwinden. 

Direktor Dr. Kayser: Der Abg. Bebel kehrt das oberste Prinzip der 
Gerechtigkeit um, dass er von dem, den er beschuldigt den Beweis des Gegentheils 



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— 283 — 

erwartet. Der Abg. Richter stellt immer die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft 
als die Trägerin aller wirtschaftlichen Unternehmungen in Ostafrika hin, behauptet 
aber von ihr, dass sie 10 Millionen Reichszuschuss erhalte. Davon hat sie aber 
l 1 /^ Millionen ausschliesslich für öffentliche Zwecke verwendet, aber auch abgesehen 
von der Ostafrikanischen Gesellschaft ist 6 Millionen Privatkapital in Ostafrika 
betb eiligt. 

Der Abg. Richter habe nun über seine politischen Leistungen ein Urtheil 
gefällt und eine Bemerkung gemacht über sein Stehen und Gehen — da ihm sach- 
liche Gründe fehlen, wolle er es durch persönliche Angriffe ersetzen. Erstens 
sei das eine grosse Ueberschätzung seiner Person. Er sei kein Minister, sondern ein 
Beamter, der es sich immer zum Ruhme angerechnet habe, wenn er treu seine 
Pflicht erfüllt und seinen Posten treu verwaltet habe, wo es keine Schande war 
zu bleiben. In der Zeit, in der er das gethan habe, war Herr Richter derjenige, 
der stets eine verneinende Thätigkeit entwickelt hat. Er überlasse es der 
Gerechtigkeit, zu entscheiden, welche Thätigkeit mehr einen Vorwurf verdient. 

Abg. Richter: Alles was ich vorgebracht habe, beruht auf Thatsachen, die 
in den Commissionsverhandlungen vorgebracht sind, auch von Kolonialfreunden. 
Die ostafrikanische Anleihe von 10 Millionen Mark ist damals aufgebracht worden 
unter Umgehung des Anleihe- Bewilligungsrechtes des Reichstages durch Ver- 
pfandung der Zolleinnahmen. Von diesen 10 Millionen ruhen noch jetzt 2 1 /, 
Millionen im Portefeuille der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft und zur Er- 
höhung der Dividenden der ostafrikauischen Gesellschaft werden unsere Zoll- 
einnahmen verwendet! (Hört! hört! im Zentrum.) Der Kolonialdirektor Kayser 
hatte gestern mir gegenüber einen Ton angeschlagen, als ob er eine selbstständige 
Kolonialpolitik führe. Und daraufhin habe er ihn darauf hingewiesen, dass er 
immer nur ein gehorsamer Diener wechselnder Kanzler sei (Heiterkeit links). 

Damit schliesst die Debatte. Der Etat für Ostafrika wird nach den 
Vorschlägen der Kommission genehmigt. 



Die Fortsetzung der Berathung am 20. März begann bei dem Etat für 
das Schutzgebiet von Kamerun. 

Nachdem der Berichterstatter, Abg. Prinz von Arenberg den Reichs- 
zuschuss von 600000 M. durch die Notwendigkeit einer Reorganisation 
der Schutztruppe in Hinsicht auf die vorgefallene Meuterung derselben 
und durch die Notwendigkeit von Neubauten zur Abhülfe der dort be- 
stehenden Wohnungsnoth der Europäer erläutert hatte, bat Abg. Bebel 
die Regierung um Auskunft, ob in der Disziplinaruntersuchung gegen den 
Assessor Wehlan wegen der von ihm in Kamerun begangenen Grausamkeiten 
und Gewalttätigkeiten bereits ein Resultat vorliege. 

Direktor der Kolonialabtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kaiser er- 
widert, dass Assessor Wehlan preussischer Gerichtsassessor und nur zum Aus- 
wärtigen Amt beurlaubt gewesen sei. Mithin sei der preussische Justizminister 
noch immer vorgesetzte Behörde des Assessors Wehlan, und ihm liege deshalb 
auch die noch ausstehende Entscheidung in dieser Angelegenheit ob. Wenn 
das Haus aber erwäge, welche Haltung das Auswärtige Amt in Sachen Leist 
eingenommen habe, so dürfte die Zuversicht begründet sein, dass diese Haltung 
sich in Sachen Wehlan nicht ändern werde. 

Bei den Ausgaben, Titel: „Unvorhergesehene Ausgaben" sprach Abg. 



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— 284 — 

Dr. Hammacher über die Notwendigkeit, der Tropenhygiene eine immer 
grössere Aufmerksamkeit zu schenken. Auf der letzten Naturforscherver- 
sammlung in Wien wurde der Beschluss gefasst, dahin zu wirken, dass auch 
beim Kolonialamte des deutschen Reiches eine Zentralstelle für die wissen- 
schaftlich praktische Untersuchung der Tropenkrankheiten errichtet werden 
möge. Er habe in der Kommission diese Frage angeregt und eine ihm 
befriedigende Antwort erhalten, die dahin ging, dass die Kolonialver- 
waltung diesen Bestrebungen ihre vollste Aufmerksamkeit widme, da die Zu- 
kunft unserer Kolonien wesentlich von den gesundheitlichen Verhältnissen 
abhänge. Insbesondere habe Direktor Kayser erklärt, dass bereits in Bagamoyo 
eine Station eingerichtet sei, und dass die Kolonialverwaltung im Anschluss 
daran auch in Berlin eine Zentralstelle einzurichten beabsichtige; Verhand- 
lungen darüber seien mit dem preussischen Unterrichtsministerium im Gange. 

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kayser bestätigte die Angaben des 
Herrn Vorredners und wies besonders auf das Laboratorium des Herrn Dr. 
Plehn in Kamerun hin. 

Die Ausgaben für Kamerun werden bewilligt, ebenso ohne Debatte der 
Etat für Togo. 

Es folgt die Berathung des Etats für das südwestafrikanische 
Schutzgebiet. 

Prinz von Arenberg sprach die Hoffnung aus, dass nach Besiegung 
"Witbooi's die wirthschaftliche Arbeit dort im vollen Umfange wieder aufge- 
nommen werde, und dass das Reich es sich sehr angelegen sein lasse, die 
Landungsstelle an der Swakopmündung zu verlassen. 

Abg. Graf v. Arnim: Wir haben leider eine kostbare Zeit damit ver- 
loren, dass wir anstatt mit genügender Kraftentwicklung einzugreifen, nach 
Art der Franzosen in Tonkin das System der petits paquets in Südwestafrika 
angewendet haben, das sich in Frankreich wie bei uns bitter gerächt hat, 
das heisst : wir haben immer mit ungenügenden Kräften und Mitteln versucht, 
den Gegner niederzuschlagen, dessen Kraft wir weit unterschätzt hatten. Wir 
hätten nach dem bekannten Worte „time is money" in richtiger Erkenntniss der 
Sachlage vor drei oder vier Jahren schon eine genügende Truppenzahl hinaus- 
schicken müssen und würden dann ein ganz Theil weiter in der Besiedelung 
des Landes sein. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir bei weiteren Mass- 
nahmen auch in Westafrika die kulturelle Seite ins Auge fassen müssen und 
möchte mich dem Wunsche anschliessen, den der Herr Referent ausgesprochen 
hat, in der Swakopbai möglichst bald die nöthigen Hafenbauten anzulegen 
und wenn das nicht so schnell möglich ist, wenigstens einen festen Schutzsteg 
zum Verladen der Waaren dort einzurichten. Ausserdem möchte ich den 
Wunsch ausspreche dass der Weg von Swakopmund nach Windhoek u. s. w. 
wenn auch nicht zu einer Kunststrasse, aber doch so hergestellt werde, wozu 
Mittel im nächsten Etat einzustellen sind, dass er einigermassen fahrbar wird. 
Es müssen ausserdem Wasserstellen kenntlich gemacht werden, damit die 
Reisenden sich, wie es vorgekommen ist, unterwegs nicht verirren und 
verdursten. Es müssen auf dem Wege zwischen Windhoek und Swakop 
Stationsgebäude errichtet werden, nicht Stationen kriegerischer Art, sondern 
Stationen, in welchen Relais der Ochsengespanne u. dergl. eingestellt werden 
können. Ich komme auf eine andere Frage, die mich vorzugsweise veranlasst 



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— 285 — 

hat, das Wort zu nehmen. Das ist die Frage: Wie entwickeln sich die ver- 
schiedenen englischen Gesellschaften in unseren Kolonieen ? Sie wissen, 
dass zur Zeit, als der Herr Graf v. Caprivi am Ruder war und die Ansicht 
vertrat , je weniger Afrika, desto besser, die Engländer sich mit Hoffnungen 
trugen, dass ihnen demnächst das ganze Land zufallen würde. Die Verhält- 
nisse waren aber stärker, als die Wünsche des Grafen Caprivi, und er ward 
genöthigt, das Land schliesslich doch zu behalten und pazinziren. Selbst die 
Bemühungen der englischen Spekulanten durch grosse Verkäufe von Munition 
und Gewehren uns diesen Kolonialbesitz zu verleiden, schlugen glücklicher- 
weise fehl. Es wurde nun, da die Hoffnungen Englands gescheitert waren, 
ein anderer Weg gewählt ; es meldeten sich englische Gesellschaften, und ich 
muss, darauf habe ich schon früher hingewiesen, zu meinem Bedauern kon- 
statiren, dass der nördliche, sehr fruchtbare Theil des Landes, der Southwest 
Africa Company überlassen wurde, während der südliche Theil der Kolonieen 
das Namaqualand, in den Besitz des englischen Karaskoma-Syndikats über- 
ging. Ich höre nun ferner zu meinem grossen Befremden, dass unsere deutsch- 
südwestafrikanische Gesellschaft auf 10 Jahre mit einer englischen Gesell- 
schaft einen Vertrag abgeschlossen hat auf Ueb erlassung der Küste zur Ge- 
winnung von Guano. Dazu kommt weiter, dass eine hanseatische Siedelungs- 
gesellschaft unter der Protektion des Herrn Scharlach sich gebildet hat, 
welcher, obgleich er Kolonialrathsmitglied ist, der Konzessionirung dieser ver- 
schiedenen englischen Gesellschaften eine ganz besondere Fürsorge und ein 
lebhaftes Interesse gnwidmet hat. Diese hanseatische Gesellschaft bewirbt 
sich, geschaffen mit englischem Gelde, um Ueberlassung von Ländereien in der 
Nähe der Ländereien um Windhoek, Gibeon und Hoachanas, welche dem west- 
afrikanischen Siedelungs-Syndikat unter dem Präsidium unseres Kollegen, des 
Geheimraths Cuny, zugesprochen sind. Diese Vorgänge sind für mich im 
höchsten Masse besorgnisserregend. Ich möchte darauf hinweisen, dass die 
erste benannte Gesellschaft, welche den nördlichen Theil der Kolonie inne 
hat, einen Aufruf erlassen hat, worin sie die englischen Ansiedler zur Ein- 
wanderung auffordert. Nun ist ja allerdings im Vertrage ausgemacht, dass 
bei gleichen Ansprüchen die deutschen Ansiedler dasselbe Recht haben sollen 
wie die englischen, aber Sie werden zugeben, dass das eine kautschukartige Be- 
stimmung ist und praktisch absolut für unsere Ansiedler keine Bedeutung 
hat. Denn wenn der englische Ansiedler dorthin kommt und das Land 
besiedelt , so ist es in dem Augenblick gar nicht möglich , dass auch 
deutsche Ansiedler gleichzeitig mit demselben Gebote herantreten und dieses 
Stück Land verlangen. Was das Karaskoma-Syndikat anbelangt, so hat sich dasselbe 
wohlweisslich im südlichen Theile des Landes angesiedelt und zwar am Oranje- 
flu8s, der bekanntlich die Grenze zwischen Deutsch-Südafrika und Englisch- 
Südafrika bildet. Dadurch hat die Gesellschaft die Möglichkeit gewonnen, 
erstens den Oranjefluss zu beherrschen und zweitens Handel und Wandel mehr 
oder weniger nach der Kapkolonie abzuleiten, es heisst sogar, dass die Kom- 
pagnie alle möglichen Reglements erlasseu hat, welche den Zuzug der An- 
siedler von Süden her wesentlich erschweren. Eigenthümlich ist, dass wir 
über dieses Karaskoma - Syndikat- Abkommen absolut keine Kenntniss 
haben. Im amtlichen „Kolonialblatt" wird bloss mitgetheilt, dass erhebliche 
Land- und Minenrechte an die Karaskoma-Kompagnie abgetreten sind, und 



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— 286 — 

ich möchte den Herrn Vertreter der verbündeten Regierungen bitten, dieses 
Abkommen in seinem vollen Wortlaut mitzutheilen, damit wir wissen, woran 
wir sind. Der Direktor der Gesellschaft, Mr. Gibson, erklart, dass elf Mil- 
lionen Acker ihnen zugesprochen worden sind; wir wissen nicht, ob deutsche 
Ansiedler dort auch hingehen dürfen, wir wissen nicht, welche Gegenkonzes- 
sionen für diese grossen Konzessionen dafür seitens der englischen Gesellschaft 
uns gemacht worden sind. Vergessen wir doch nicht, dass wir Tausende von 
Deutschen haben, die nach anderen Ländern alljährlich auswandern, wir ein 
Siedlungsgebiet haben, in dem diese bei gutem Klima und mit guten Aus- 
sichten sich ansiedeln können, und angesichts dieses Thatbestandes verkleinern 
wir das Gebiet und beschränken die Auswanderungsmöglichkeit erheblich. Ich 
glaube, dass wir gut thun werden, über diese Gesellschaft und deren Thun 
ein sehr wachsames Auge zu haben and ich hoffe, dass die Regierug Mittel 
und Wege finden wird, die Gesellschaften davon abzuhalten, dass sie etwa 
ihre Macht gebrauchen, um in irgend einer Weise eine Disparität zwischen 
Deutschen und Engländern eintreten zu lassen, oder gar etwa die Macht- 
sphäre und die Hoheitsrechte der Regierung irgendwie zu beschränken. 
Wenn ich einen Blick auf Südafrika im allgemeinen werfe, so muss ich doch 
sagen, dass die Politik der Engländer in manchen Kreisen insofern eine ge- 
wisse Beunruhigung hervorgerufen hat, als die Charter- Compagnie von Cecil- 
Rhodes, die durchaus nicht das ganze Land besitzt, entschieden die Tendenz 
zeigt, ihre Machtsphäre auszudehnen. Ich begrüsse es mit ganz besonderer 
Genugthuung, dass wir den Aspirationen von Cecil "Rhodes ein entschie- 
denes Veto entgegengesetzt haben, und dass die hinter Lourenzo Marques ge- 
legenen Burenrepubliken Transvaal und der Oranje-Freistaat an der Macht Deutsch- 
lands einen unerwarteten Rückhalt gefunden haben, dass wir erklärt haben, 
dass wir den status quo aufrecht erhalten wissen wollen und einen Eingriff 
in die Burenrepublik nicht dulden werden. Unsere afrikanische Politik muss 
meiner Ansicht nach darin bestehen, den Deutschen in Südafrika denjenigen Rück- 
halt zu gewähren, der ihnen ein festes Zusammenhalten ermöglicht und 
sie veranlasst, mit den Buren, die durch Stammesgenossenschaft mit uns ver- 
bunden sind, ein enges intimes Verhältniss einzugehen. Ich möchte schliessen 
mit der nochmaligen Bitte, dass die Regierung darauf hinwirken möge, dass 
Südwestafrika den Deutschen voll und ganz verbleibe, dass Südwestafrika dem 
englischem Einfluss nicht ausgeliefert werden möge. 

Direktor Kays er: Es war im Jahre 1890/91 für Südwestafrika eine 
ernste Zeit, weil die deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika mangels 
ausreichenden Schutzes der Deutschen Regierung die Entfaltung besonderer 
Thätigkeit aufgab. Damals waren die Meinungen über Südwestafrika so 
ungünstig, dass man annahm, dass auch England nach diesem werthlosen 
Lande kein Verlangen haben würde. Von anderer deutscher Seite Geld zu 
erhalten, war damals sehr schwer. Unter diesen Umständen haben wir es 
nur begrüssen können, dass durch die Gründung der South -West -Afrika- 
Company wieder grösseres Vertrauen in unsere südwestafrikanischen Schutz- 
gebiete gebracht worden ist. Diese Kompagnie ist aus englischen Mitteln 
entstanden; es haben sich aber dabei verschiedene in der deutschen Welt 
hochachtbare Männer daran betheiligt, und ich glaube, dass wir nicht abfällig 
über diese Männer, zu denen Dr. Scharlach und Wörmann gehören, urtheilen 



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— 287 — 

sollen, wenn sie sich Mühe gegeben haben, englisches Kapital für unser 
südwestafrikanisches Schatzgebiet zu interessiren und doch dafür Sorge zu 
tragen das« die englische Expedition nicht ausschreitet und ausartet in eng- 
lische Machtgelüste. Die South- West-Afrika-Company, die ursprünglich mit 
nicht sehr erheblichen Summen gegründet war, hat unterdess ihr Betriebs- 
kapital erheblich erhöht und ich bin gar nicht zweifelhaft, dass sie, da sie 
nunmehr den Frieden für hergestellt betrachten kann, auch mit wirthschaft- 
lichen Unternehmungen vorgehen wird. Sie hat in der That die Absicht, 
Ansiedler nach Südwestafrika zu schaffen und sie würde auch ganz gerne 
deutsche Ansiedler dorthin briugen. Dass sie einen Aufruf erlassen 
hat, dass englische Ansiedler nach Südwestafrika gehen sollten, ist mir nichts 
bekannt. Die Entstehung der zweiten englischen Gesellschaft, des Kharaskhoma- 
Syndikats, dass sich im Südosten unseres Schutzgebietes gebildet, datirt schon 
seit vor dem Jahre 1887. Damals hatten wir in der Südostecke von Südwest- 
afrika Schutzverträge noch nicht abgeschlossen. Diese Gesellschaft hatte 
bereits eine grosse Expedition mit erheblichem Kostenaufwand entsendet, und 
auch mit den Eingeborenen Verträge abgeschlosssn und zum Erwerb ihrer 
Gerechtsame nicht etwa Schnaps und schlechte Gewehre, sondern 47 000 Mk. 
gegeben, und eine jährliche Rente auf mehr als 20 Jahre von noch 9700 Mk. 
zugesichert. Diese Gesellschaft war eine durchaus solide und erfreut sich 
auch der Unterstützung und Freundschaft der dortigen Missionen, und es 
wurde ihr im Jahre 1889 zugesichert, eine Bestätigung etwa in jenem Gebiet 
abgeschlossener Verträge in wohlwollende Erwägung ziehen zu wollen. Dem 
Deutschen Reiche ist später die Unterstützung von Seite dieser Gesellschaft 
als das Reich mit den Stämmen Schutzverträge abschliessen wollte, sehr 
nützlich gewesen, denn die Macht, über die wir damals verfügten, bestand in 
einem Kommissar und einem Sekretär. So lagen die Verhältnisse, als das 
Abkommen mit England 1890 geschlossen worden ist. Nun waren die Ver- 
träge, die mit den Eingeborenen geschlossen worden sind, ganz ausserordent- 
licher Art, indem ganz exorbitante Zusicherungen gemacht wurden. Das 
Karaskhoma-Syndikat hatte sich damals 67 000 Quadratkilometer von den 
70000, welche die Stämme überhaupt hatten, zusichern lasseu, so dass den 
Eingeborenen nur 3000 übrig blieben. Die Gesellschaft hatte sich ausserdem 
die gesammten Berggerechtsame in diesem Gebiete zusichern lassen und auch 
Rechte in Bezug auf Handel und Verkehr. Angesichts des Rechtszustandes 
wäre es sehr zweifelhaft gewesen, ob wir nicht trotz der sehr ungünstigen 
Lage genöthigt gewesen wären, die Konzessionen anzuerkennen. Wir haben 
daher die Gesellschaft zu einer sehr erheblichen Einschränkung ihrer Ge- 
rechtsame veranlasst. Zunächst haben wir den Landbesitz von 67 000 auf 
41 000 Quadratkilometer herabgedrückt und auch diesen grossen Rest ihr 
nicht sofort zuerkannt, sondern drei Raten festgestellt, nach denen sie das 
Land erwerben soll. Ausserdem sind die Berggerechtsame dieser Gesellschaft, 
die sie für ewige Zeiten von den Stämmen erworben hatte, auf einen Zeit- 
raum von 25 Jahren eingeschränkt und es ist Vorsorge getroffen, dass, sobald 
Bergwerke in Betrieb genommen sind, das Reich von ihnen eine Abgabe 
erhebt. Hand in Hand mit diesem vom Reich geschlossenen Vertrag hat auch 
die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika mit dem Karaskhoma 
Syndikat ein Abkommen geschlossen, weil ein Theil der Eisenbahn von Lüderiti- 



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— 288 — 

bucht nach Aus durch das Gebiet dieser Kolonialgesellschaft geht. Auch die 
Bedingungen dieses Vertrages sind keine ungunstigen. Ich habe die Hoffnung, 
dass wir das Aufkommen einer englischen Uebermacht nicht zu fürchten 
haben. Dass das Karaskhoma-Syndikat den Ansiedlern Schwierigkeiten bereiten 
werde, ist mir nicht hekannt. Der Landeshauptmann will demnächst nach 
dem Süden des Schutzgebietes reisen, um dort nach dem Rechten zu sehen. 
Ich hebe auch noch hervor, dass bei den letzten Wirren an die Stämme, wo 
jenes Syndikat angesiedelt ist, die starke Versuchung herangetreten ist, sich 
dem Hendrik Witboi anzuschliessen ; sie sind aber wesentlich in Folge der 
Thätigkeit des Syndikatsvertreters der deutschen Herrschaft treu geblieben. 

Wir wollen die Eonzessionen des Syndikats nicht verheimlichen, sie sind 
vielmehr dem Kolonialrath vorgelegt und von diesem ohne Widerspruch an- 
erkannt worden. Dass sie bisher nicht veröffentlicht wurden, liegt daran, 
dass es sich hier um Bestätigung bereits erworbener Rechte oder vielmehr 
um Herabführung derselben auf ein uns günstiges Mass handelte, während 
bei der South-West-Afrika-Company eine Entäusserung des Reiches zu Gunsten 
einer fremden Gesellschaft vorlag. Bezüglich der hanseatischen Minengesell- 
schaft ist dem Grafen Arnim ganz Unrichtiges mitgetheilt worden. Die 
hanseatische Minengesellschaft ist eine deutsche Korporation, an deren Spitze 
sich Herren wie von der Heydt, Dr. Scharlach und Woermann befinden. Die 
bemängelte Verpachtung eines Guanolagers an eine englische Gesellschaft 
bezieht sich nur auf ein ganz kleines Gebiet am Kap Kross, und die 
deutsche Gesellschaft hat dabei kein schlechtes oder die Kolonie schädigen- 
des Geschäft gemacht. 

Abg. Bebel: Wir sind immer der Meinung gewesen, dass das südwest- 
afrikanische Schutzgebiet dasjenige ist, dass infolge seiner klimatischen Ver- 
hältnisse am ehesten geeignet ist zur Kolonisation. Es seien aber noch be- 
deutend höhere Ausgaben nothig, um das Land zu entwickeln. Wir dürfen 
nicht vergessen, dass es seiner ganzen bedeutenden Länge nach von einem 
breiten Sandstreifen eingefasst ist und dass häufig dort grosse Sandstürme 
eintreten, die Bahn- und Strassen-Anlagen sehr erschweren müssen. Hendrik 
Witboi hat sich ja beruhigt; aber was wir vorausgesagt haben, ist ein- 
getreten; an seiner Stelle sind andere Gegner aufgetreten. Wenn an einem 
Orte der Kolonie ein Aufstand niedergeworfen ist, bricht am anderen Ende 
ein neuer aus; die natürliche Beschaffenheit des Landes begünstigt Aufstände 
nur zu sehr. Man hat sich von dieser Kolonie grosse landwirthschaftliche 
Erfolge versprochen. Die Denkschrift lässt aber erkennen, dass nur an 
einzelnen Theilen Viehzucht, Schafzucht möglich ist, und nur wenn ein 
grösseres Kapital zum Betriebe vorhanden ist und der Züchter kolossale 
Strecken Landes für die Viehzucht verwenden kann. Es fehlt an Wasser und 
soweit es vorhanden ist, enthält es Bittersalze, deren Wirkung ja bekannt. 
(Heiterkeit.) Unbegreiflich ist es aber, wie gerade die agrarischen Parteien 
hier im Hause, die immer nach Schutzzöllen schreien, darauf drängen, mit 
aller Gewalt eine landwirthschaftliche Kolonie hochzubringen. Ich fürchte 
sehr, dass der Hauptvortheil der Kolonie, vorausgesetzt, dass er eintreten 
wird, nicht dem deutschen Mutterlande, sondern England und seinen südlichen 
Kolonien namentlich Kapstadt zu Gute kommen werde. Da haben wir doch 
wahrlich keinen Grund, aus den Mitteln, die in Deutschland für Kulturzwecke 



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— 289 — 

fehlen, Millionen für fremde Zwecke nach Afrika zu werfen. Es wäre doch 
viel richtiger, diese Summen, die uns Südwestafrika kostet, zur Hebung der 
einheimischen Landwirthschaft zu verwenden, zur Dotirung landwirtschaft- 
licher Schulen u. s. w. 

Abg. Dr. Hammacher: Abg. Bebel meint), dass der ganze Vortheil 
unseres südwestafrikanischen Gebietes den Engländern .zu Gute kommen 
würde, weil die Walfischbai in englischem Besitz ist. Dabei übersieht er, 
dass wir neben der Walfischbai in der Swakopmündung auch'einen Landungsplatz 
gefunden haben, der noch besser ist als jener. Nun entwickelt Abg. Bebel 
eine sehr grosse Zärtlichkeit für die deutsche Landwirthschaft, es ist ihm dabei 
aber wohl nur um eine WafiFe zur Bekämpfung der Kolonialpolitik zu thun. 
Abg. Bebel sagt nun, dass weite Strecken jenes Landes für Vieh- und Woll- 
zucht geeignet seien. Deutschland ist nun aber auf jeden Fall auf den Bezug 
ausländischer Wolle angewiesen, und muss es nicht in den Wünschen jedes 
Deutschen liegen, dass, wenn wir ausländische Wolle beziehen, wir sie lieber 
aus unseren Schutzgebieten nehmen als aus|Argentinien, englischen -Kolonieen 
u. s. w. Wie das Land sich gerade für die Woll und Schafzucht eignet, da- 
für hat uns das leider von Hendrik Witboi zerstörte Herrmann'sche Unter- 
nehmen einen sehr erfreulichen Beweis geliefert. Unter allen unseren Schutz- 
gebieten ist nach meinem Dafürhalten kein einziges so geeignet, sich auf die 
Dauer selbst zu erhalten, wie gerade Südwestafrika. Die Engländer haben 
die Aufgabe in Betschuanaland bereits gelöst und brauchen kein Pfund Sterling 
mehr dazu beizutragen. Nach dem von der südwestafrikanischen Gesellschaft 
vorgelegten Plane soll man ebenso, wie in Betschuanaland einen Zoll anf die 
Viehherden legen] und angemessene Steuern vom Grund und Boden erheben. 
Geschieht das, dann sind wir nicht weit von dem Zeitpunkte entfernt, wo die 
Einnahmen aus Südwestafrika die Ausgaben decken werden. Er betrachte die 
Zukunft von Südwestafrika deshalb sowohl nach der finanziellen, wie nach 
der wirtschaftlichen Seite hin als eine überaus günstige, die Besorgniss des 
Herrn Bebel, dass die Ausgabe unseres Etats in Zukunft eine fortwährend 
steigende Richtung verfolgen werde, als eine nicht zutreffende. Dabei schliesse 
er sich aber doch durchaus den Ausführungen des Herrn Grafen Arnim an, 
dass es dringend nothwendig ist, für eine Verbesserung der Voraussetzungen 
der wirthschaftlichen Entwickelung des Gebietes zu sorgen. In erster Linie 
muss die Strasse zwischen der Swakop- Mündung, bezw. der Walfischbai und 
dem Zentralpunkt unserer Niederlassung, Windhoek, eine bessere werden. Er 
stimme auch dem Grafen Arnim darin bei, dass es von der grössten Wichtig- 
keit ist, dass seitens der Reichsregierung alles Mögliche geschieht, um der 
Entwickelung von Grund- und Bodenmonopolen in Südwestafrika die Spitze 
abzubrechen. Die Ausführungen des Direktors Kayser über das Karaskhoma- 
Syndikat hätten ihn wesentlich beruhigt. Nicht so sehr könne er den An- 
sichten des Direktors Kayser folgen, welche auf die Damara-Gesellschaft 
Bezug haben, auf die South-West-Africa- Company. Dieser Gesellschaft wurden 
seiner Zeit durch den nach seiner Ansicht auch noch jetzt zu beklagenden 
Vertrag nicht weniger als 13 500 Quadratkilometer Landes unentgeltlich über- 
wiesen. Der Reichskanzler wusste nicht, wie er dem Reichstag gegenüber 
die Besitzerhaltung Südwestafrikas vert heidigen und aufrecht erhalten sollte, 
da habe er diesen Sprung ins Dunkel gemacht und der ersten besten eng- 
Koloniales Jahrbuch 1895. 19 



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— 290 — 

tischen Gesellschaft die sehr weitgehenden, nach seiner Ansicht nicht zu 
rechtfertigenden Zugeständnisse gemacht. Hoffentlich werde es dem Aus- 
wärtigen Amte gelingen, in Zukunft bei der Vertheilung von Grund und 
Boden die Interessen der deutschen Ansiedler genügend zu wahren. 

Abg. Dr. Hasse: Ich möchte an den Direktor des Kolonialamts eine An- 
frage richten. Man ist in Deutschland doch etwas enttäuscht durch das Ende 
der blutigen Kämpfe, durch das Abkommen, das Hendrik Witbooi, den Tod- 
feind Deutschlands, schliesslich zum Staatspensionär gemacht hat. Man hat 
ihm sogar die Waffen gelassen und ihm dadarch die Möglichkeit eines neuen 
Aufstandes gegeben. Major Leutwein hat dadurch doch eine grosse Verant- 
wortung auf sich geladen. Es wird abzuwarten sein, ob Major Leutwein, dessen 
militärische Thätigkeit die allergrösste Anerkennung verdient, ebenso wie jene 
Offiziere und Soldaten, ein ebenso guter Prophet wie Soldat ist, und ob seine 
optimistischen Hoffnungen sich erfüllen werden. 

Direktor Kays er vertheidigt das Verfahren des Major Leutwein, der der 
Ansicht sei, dass man ihm eine gewisse Zeit gönnen müsse, um ein endgütigea 
Urtheil darüber zu haben, ob dieses Verfahren auch das richtige gewesen ist. 
Nun hat er zudem Hendrik Witbooi sehr günstige Bedingungen gestellt; es 
ist auch richtig, dass er ihn in den Besitz von Waffen, die er hatte, belassen 
hat. Das Verfahren des Majors Leutwein ist aber nicht etwa in dem Sinne auf- 
zufassen, wie wenn in Europa ein Sieger einer grossmüthigen Regung seines 
Herzens folgend, dem tapferen besiegten Gegner zu Ehren seine Waffen lässt; 
zum Theil war es nothwendig, dem Witbooi seine Waffen zu lassen, damit er 
sein Leben fristen kann, denn ohne Jagd können die Hottentotten nicht be- 
stehen. Nun ist auch Vorsorge getroffen, dass ihm die Munition sehr bald 
ausgehen wird, und dass eine Station im Sitze von Gibeon errichtet ist, die 
den Witbooi dauernd überwacht. Nach den letzten Nachrichten hat auch 
Witbooi bisher ein völlig loyales Benehmen gezeigt. 

Abg. Bebel ist der Ansicht, dass die Zukunftspläne, die bezuglich Süd- 
westafrikas gemacht werden, für uns nur eine abschreckende Wirkung aus- 
üben können. 

Abg. Graf v. Arnim: Der Abg. Bebel hat das Möglichste gethan, um 
die Personen, die etwa geneigt sind, nach Deutsch-Südwestafrika zu gehen, 
davon abzuschrecken. Dass er wirklich die Verhältnisse als so ganz aussichts- 
los beurtheilen sollte, kann ich eigentlich nicht glauben. Er müsstc doch, 
wenn er nur einigermassen den Dingen gefolgt wäre, z. B. wissen, dass eine 
Schiffsverbindung zwischen Swakop-Mündung und Hamburg schon besteht, 
welche nicht unwesentliche Erträge abwirft und ohne Subventionen thatsäch- 
lich im Aufblühen begriffen ist, so dass wir nicht nöthig haben, der dunklen 
Prophezeihung des Abg. Bebel zu glauben, dass wir Alles über die Kapkolonie 
verschiffen und dadurch dem Auslande die Vortheile des Aufblühens der Ko- 
lonie zuwenden müssen. Wenn der Abg. Bebel sagt, eine Eisenbahn könne 
dort niemals prosperiren, so bitte ich ihn, doch nur einen Blick auf die Städte 
von Südafrika zu werfen und zu sehen, ob nicht schon nach Praetoria und 
nacb verschiedenen anderen Ortschaften in Südafrika Eisenbahnen gebaut sind. 
Es ist das eben das alte Lied: Die Engländer können so etwas uuternehmen, 
wir nicht. Das gebe ich ja vollkommen zu, dass das Bedenken, welches ich 
vorhin dem Herrn Vorsitzenden der Kolonial-Abtheilung gegenüber geäussert 



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— 291 — 

habe, nicht geschwanden ist; das Bedenken nämlich, dass*, wenn das Karas- 
koma-Syndikat innerhalb der ihm übertragenen 41000 Qudratmeter eine Bahn 
baut, dieses der deutschen Auswanderung kaum zu Gute kommen dürfte, so 
dass ich in Bezug auf das Karaskoma-Syndikat so lange nicht beruhigt bin, 
bis wir nicht sehr genaue gedruckte Daten vor uns haben, und ich erwarte, dass 
uns diese Daten bis zur nächsten Berathung über den Etat vorgelegt werden. 

Ich will nun noch dem Herrn Geheimrath Kayser erwidern, dass der 
Grund, den er angeführt hat, um die Damara-Konvention in Südwestafrika zu 
vertheidigen, nicht stichhaltig erscheint. Der Grund ging dahin, dass die Re- 
gierung Vertrauen erwecken wollte, um Kapital ins Land zu ziehen. Um Ver- 
trauen zu erwecken, hätten wir damals sofort energische Massregeln gegen 
Witljpoi ergreifen und das Land pazifiziren müssen. Dann wäre Kapital in 
das Land gekommen. Aber durch die sehr bedenkliche Konzession an die 
englische Gesellschaft ist das Vertrauen nicht herbeigeführt worden. Der 
beste Beweis dafür ist, dass so lange die Unruhen dauerten, diese Gesellschaft 
nichts geleistet hat und zur Entwickelung des Landes absolut nichts zu thun 
vermochte. (Bravo !) 

Der Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet wird darauf 
bewilligt. 



In der dritten Lesung des Etats am 28. März 1895 erörterte 

Abg. Dr. Bachern bei dem Etat des Auswärtigen Amtes die Lage der 
katholischen Missionen im Schutzgebiet der Neu- Guinea -Compagnie. Die 
Mission werde von der die Landeshoheit ausübenden Compagnie nicht so be- 
handelt, wie man es in den afrikanischen Schutzgebieten von Seiten der Re- 
gierung gewohnt sei. Er wollte der Neu-Guinea-Compagnie nicht gerade Vor- 
würfe machen, weil dieselbe eine Erwerbskompagnie sei und ihr Augenmerk 
in erster Linie weniger auf das Wohl der Eingeborenen oder der Ansiedler, 
als auf das Herauswirthschaften hoher Dividenden gerichtet habe, aber es er- 
scheine ihm fraglich, ob es sich heute noch rechtfertigen lasse, wenn eine Er- 
werbskompagnie mit der Befugnisa zur Ausübung landesherrlicher Rechte aus- 
gestattet sei. Er wolle die Frage der Ablösung dieser Rechte und Ueber- 
tragung derselben auf das Reich hier in jeder Beziehung vorsichtig anregen, 
aber er meine, die Zeit sei gekommen, wo man im Interesse unseres Ansehens 
in jenen Gegenden der Frage näher treten solle, ob man weiterhin die Aus- 
übung eines Landeshoheitsrechts, die Reglementirung katholischer Missionen in 
ihrer hohen Kulturmission einer Erwerbsgesellschaft überlassen wolle, die weit 
entfernt davon sei, ein richtiges Verständnis» für die Art und Weise zu haben, 
in welcher diese Missionen ihre Aufgabe in jenen Gegenden erfüllen. 

Direktor der Kolonialabtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kayser muss 
mit Bedauern die Richtigkeit der Ausführungen des Vorredners zugeben. Auch 
er ist der Meinung, dass der vorgeschlagene Weg bezüglich der Uebertragung 
der Landeshoheit auf das Reich am vortheihaftesten zur Erreichung besserer 
Zustände führen würde, und stellt dahinzielende Verhandlungen in Aussicht, 

Der Etat für Ostafrika wird nunmehr ohne Diskussion genehmigt. 

Nachdem bei der Berathung des Etats für Kamerun der Abg. v. Volhnar 
nachmals aus Anlass der Fälle Leist und Wehlan einige Fragen an die Re- 
gierung gerichtet hat, und deren Beantwortung durch den 

19* 



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— 292 — 

Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staatminister Freiherrn Marschall 
von Bieberstein erfolgt ist, wird auch der Etat von Kamerun und eben- 
so derjenige für das Schutzgebiet von Togo, letzterer ohne Diskussion 
genehmigt. 

Bei dem Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet bemerkt 

Abg. Dr. Hammacher folgendes: Bekanntlich besitze das Reich im 
südwestafrikanischen Schutzgebiet sehr ausgedehnte freie, sogenannte Kron- 
ländereien, die sich zur Niederlassung für Deutsche eignen. Der jetzige 
Gouverneur, Herr Major Leutwein, dessen Verdienste um die Herstellung 
von Buhe und Ordnung im Lande allseitig anerkannt werden, stehe nun 
auf dem Standpunkte, dass es Sache des Reichs sei, die Besiedlung dieser 
Ländereien mit Deutschen in die Hand zu nehmen. Es sei das Gegenstand 
einer Erörterung gewesen mit einer privaten Siedlungsgesellsohaft, die unter 
der Mitwirkung und dem Schutz der Reichsverwaltung seit 2 Jahren sich be- 
mühe, deutsche Auswanderer unter möglichst günstigen Verhältnissen in 
Deutsch -Südwestafrika niederzulassen. Er persönlich sei der Meinung, 
dass sich das Reich wie überhaupt eine Regierung am all erwenigsten dazu 
eigne, Siedlungen und diejenigen Geschäfte, welche mit der Ansiedlung 
von Auswanderern verbunden sind, vorzunehmen. Es würde dazu ein umfang- 
reicher Betrieb gehören, insbesondere die Anstellung von Beamten, welche Er- 
kundigungen einziehen über die Personen, welche auswandern wollen, über 
deren Verhältnisse. Im Anschluss daran würde eine Regierung, die in dieser Weise 
für die Auswanderung thätig sei, ein hohes Mass von Verantwortlichkeit über- 
nehmen; eine Verantwortlichkeit, welche der Regierung berechtigte Klagen zu- 
ziehen könnte. Wesentlich aus diesem Grunde sei er der Meinung, dass die von 
Herrn Major Leutwein vertretene Politik bezüglich der Besiedlung der Reichs- 
ländereien nicht gebilligt werden könne, dass es sich vielmehr empfehle, 
auch die Besiedelung von Kronländereien in die Hände von Sied- 
lungsgesellschaften zu legen, die sich selbverständlich den Anordnungen 
der Reichsregierung und deren Aufsicht zu unterwerfen haben. Es liege ihm 
daran, in öffentlicher Sitzung des Reichstags festzustellen, wie die Kolonialver- 
waltung über diese Frage denke, und er möchte ihr dazu durch diese wenigen 
Worte Veranlassung geben. 

Der Direktor der Kolonialabtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kays er 
erwidert, Jer stimme im wesentlichen nach den ihm vom Herrn Reichskanzler 
ertheilten Instruktionen mit der Auffassung des Herrn Vorredners überein. 
Auch die Regierung sei der Meinung, dass ihr einerseits die technischen Kräfte 
fehlen, um in sachgemässer Weise ordentliches Besiedlungsmaterial beschaffen 
zu können, andererseits sei sie der Ansicht, dass eine Regierung, insbesondere 
die Kaiserliche Regierung, die Verantwortlichkeit nicht auf sich nehmen könne, 
die erforderlich sein würde, wenn sie selbst das Siedelungswesen in die Hand 
nehme. Aus diesen Gründen sei dem Major Leutwein die Weisung ertheilt, 
dass er sich künftighin eigener Siedelungen enthalten, dagegen die Siedlungs- 
gesellschaften, die sich diese Aufgaben gestellt haben, nach Kräften unter 
stützen solle. 

Mit der Genehmigung des Etats für Deutsch-Südwestafrika sind die Be- 
rathungen des Reichstags über die Schutzgebiete beendigt. 



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— 293 — 
Die Kolonial debatte am 20. Mai. 

Auf der Tagesordnung stand die erste und zweite Berathung des Ent- 
wurfs eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes 
und des Sklavenhandels. 

Abg. Rimpau erklärt, dass die nationalliberale Partei gern bereit sei, 
mit dazu beizutragen, dass der Sklavenjagd nach Möglichkeit ein Ende ge- 
macht werde. Er verkenne nicht, dass sich in Bezug auf das Sklavenwesen 
in unserer Gesetzgebung eine sehr empfindliche Lücke befinde ; denn der einzige, 
diese Materie regelnde § 234 sei keineswegs geeignet, die Sklavenhändler von 
ihrem schändlichen Gewerbe abwendig zu machen. Soine Partei begrüsse es 
desshalb mit Freuden, dass die verbündeten Regierungen ihre Vorlage von 
1891 wieder aufgenommen haben. Die Abweichungen dieser Vorlage von der 
von 1891 seien durchweg als Verbesserungen anzusehen, was sich besonders 
auf die bedeutungsvollste Abänderung beziehe, dass nämlich die Anführer und 
Veranstalter von Sklavenjagden mit dem Tode zu bestrafen seien, wenn durch 
den Streifzug der Tod eines Menschen verursacht worden sei. Die in dem 
früheren Entwurf enthaltene Bestimmung, dass in diesem Falle Zuchthaus- 
strafe nicht unter 3 Jahre eintreten solle, genüge keineswegs, um abschreckend 
auf die Sklavenjäger zu wirken. 

Was nun die Frage betreffe, ob es wünschenswerth , »eine gleiche oder 
ähnliche Resolution anzunehmen , wie dies im Jahre 1891 von Seiten der da- 
maligen Kommission beschlossen ist, nämlich dahin, dass das gesammte das Skla- 
venwesen betreffende Materie möglichst bald reichsgesetzlich geregelt werden 
möge, so glaube er, dass man in dieser Beziehung den Ausführungen der 
Motive beitreten müsse, die dahin gehen, dass auf dem Gebiet des Sklaverei- 
wesens ein schrittweises, langsames Vorgehen angezeigt sei, wenn nicht die 
ruhige und friedliche Entwicklung unserer Schutzgebiete ernsten Gefahren aus- 
gesetzt werden solle. Aus diesem Grunde erscheine auch der von Seiten des 
Zentrums im Jahre 1891 ausgesprochene Wunsch, dass auch die Haus- und 
Schuldsklaverei im Schutzgebiet möglichst ganz abgeschafft werde — so wün- 
schenswerth das auch aus moralischen Gründen erscheine — , zur Zeit unaus- 
führbar und mit den Verhältnissen in unsem Schutzgebiet unvereinbar. 

Abg. Gröber möchte vorschlagen, neben der Freiheitsstrafe auch eine 
Geldstrafe anzudrohen. Der Sklavenraub und insbesondere die Sklavenbeför- 
derung finde ja gewerbsmässig statt ; das Verbrechen finde aus Habsucht und 
zwar aus der niedrigsten, gemeinsten Habsucht statt, und dabei werden grosse 
Geldsummen von diesen Sklavenräubern und Sklavenbeförderern verdient. 
Deshalb empfehle es sich ganz besonders, von dem Strafmittel der Geldstrafe 
und zwar in ganz gehörigem und beträchtlichem Umfange Gebrauch zu machen! 
Ferner schloss er an, dass im § 1 statt „Theilnahme" „vorsätzliche Mitwirkung" 
hineingesetzt werden. 

Abgeordneter Graf von Berns tor ff hält es für wünschenswerth, wenn 
einmal ein Termin bestimmt würde, in welchem die Sklaverei überhaupt de- 
finitiv abgeschafft würde, ein Termin, über welchen hinaus sie unter keinen 
Umständen mehr geduldet würde, und zweitens, wenn jetzt die Mittel 
und Wege erleichtert würden, durch welche ein Sklave seine Freiheit er- 
werben könne. 



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— 294 — 

Was ihn am wenigsten in der gegenwartigen Vorlage befriedige, und 
wo er allerdings gern einen Antrag gestellt hätte, das sei die Frage, dass 
nur der Sklavenhandel hier verboten sei und nicht auch jeder SMavenkauf. 
Solange wir nämlich deutschen Reichsangehörigen erlauben, Sklaven zu kaufen, 
werde der Sache nicht wirksam abgeholfen werden können. Es komme auch 
der sogenannte Loskauf oder Freikauf in Betracht. Es verstehe sich von 
selbst, dass, wenn man ein Lösegeld zahle, um einen Sklaven wirklich frei zu 
machen, und weiter kein Interesse daran habe, dann eine wesentliche Ver- 
besserung eintrete, wenn aber der Sklavenkauf in der Weise geschehe, dass 
der Betreffende als freier Unterthan in seinem bisherigen Verhäitniss bleibe, 
dann habe das immer wieder den Nachtheil, dass durch diesen Freikauf der 
Sklavenmarkt erhalten werde. Am wirksamsten werden wir der Sache dann 
abhelfen, wenn wir überhaupt den Sklavenmarkt unmöglich machen, d. h., 
wenn wir die Nachfrage nach Sklaven thunlichst verhindern. Dann werde das 
Uebel hoffentlich in kurzer Zeit von selbst beseitigt werden. 

Direktor der Kolonialabtheilung im Auswärtigen Amt, Dr. Kayser, er- 
widert hierauf, dass im Jahre 1891 der Reichskanzler eine Enquete an- 
geordnet habe. Wir haben in allen unseren Schutzgebieten, in welchen Sklaverei 
vorhanden sei, nämlich in Ostafrika und an der westafrikanischen Küste, Er- 
hebungen veranstaltet, die nicht bloss von unseren Behörden und Beamten 
erfolgt seien, sondern bei denen sich auch andere Kenner der Verhältnisse, 
insbesondere auch die Missionare betheiligt haben. Keine Stimme habe sich 
damals dafür ausgesprochen, dass wir einen Termin festsetzen sollten, um die 
Sklaverei mit einem Male aufzuheben. Es sei ein ausgemachter Satz in allen 
Schutzgebieten, dass wir die Sklaverei als ein Rechtsinstitut nicht anerkennen; 
und daraus folge, dass der Sklavenraub, der Sklavenhandel, die Sklavenmärkte 
verboten seien, und dass wir mit aller Energie gegen alle strafbaren, die 
Freiheit bedrohenden Handlungen einschreiten. 

Insbesondere möchte er darauf aufmerksam machen, dass es irrthümlich 
sei, dass deutsche Reichsangehörige Sklaven kaufen könnten. Das sei unmög- 
lich, einerseits infolge der Bestimmungen des preussischen Landrechts, welche 
für unsere Schutzgebiete gelten, und in denen es ausdrücklich verboten sei, 
dass die Angehörigen des Reichs überhaupt Sklaven halten können. Es gehe 
dies aber auch ferner hervor aus den Bestimmungen des Reichsstrafgesetz- 
buchs, welches für die Deutschen, die in unseren Kolonien sich aufhalten, 
massgebend sei, weil es ganz unmöglich sei — und das habe vor einem Jahre 
Dr. Lieber hier sehr zutreffend ausgeführt — , einen Menschen in Unfreiheit 
zu bringen und in einem unfreien Zustande zu halten, ohne die Paragraphen 
des Strafgesetzbuchs zu verletzen. Endlich sei eine Bestimmung getroffen für 
. Westafrika und Togo — für Kamerun sei es nicht nöthig gewesen — , wonach 
jeder Sklave, der in den Besitz eines Nichteingeborenen übergehe, ohne weiteres 
die Freiheit erlange. Die Abänderungsvorschläge des Abgeordneten Gröber 
lägen wesentlich auf juristischem Gebiet, und er habe keine Befugniss und 
keine Ermächtigung, sich über die Stellung zu äussern, welche die verbün- 
deten Regierungen gegenüber derartigen Abänderungsvorschlägen einnehmen 
würden. Er für seine Person und vom Standpunkt des kolonialen Departe- 
ments aus betrachtet, würde gegen diese Abänderungsvorschläge besondere 
Bedenken nicht haben. 



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— 295 — 

Abgeordneter Dr. von Buchka begrüsst es mit lebhafter Freude, da«« 
die verbündeten Regierungen noch jetzt gegen Ende der gegenwärtigen 
Session den Gesetzentwurf, betreffend die Unterdrückung des Sklavenraubs 
und des Sklavenhandels, vorgelegt haben, um dadurch die im Art. 5 der 
Generalakte der Brüsseler Antisklavereikonferenz von 1890 übernommene 
Verpflichtung zu erfüllen. Zur Zeit werde der Reichstag sich damit begnügen 
müssen, dass die in dem Gesetzentwurf geregelte Materie zur Verabschiedung 
gelange, damit in diesem einen, praktisch wichtigsten, Punkte diejenigen Er* 
folge erreicht werden möchten, welche uns für unsere Schutzgebiete die Ge- 
bote der Zivilisation und des Christenthums vorschreiben. Es sei mit Recht 
hervorgehoben in den Motiven, dass die Bestimmungen des geltenden Rechts 
nicht ausreichen, um dem Sklavenhandel und dem Sklavenraub erfolgreich vor- 
zubeugen. Die Bestimmung des § 234 des Reichsstrafgesetzbuchs über Menschen- 
raub sei ungenügend; sie sei auf die Verhältnisse des Sklavenraubs und des 
Sklavenhandels nicht zugeschnitten. Auf Grund des § 4 des Reichsstrafgesetz- 
buchs könne eine Verfolgung nicht eintreten wegen eines Verbrechens gegen 
§ 234, wenn die Handlung im Auslande begangen sei, und die Strafgesetze 
des Orts, an welchem sie begangen wurde, sie mit Strafe nicht bedrohen — 
und dies treffe mindestens für das Hinterland unserer Schutzgebiete zu» 
Ferner finden die Gesetze der Einzelstaaten, welche gegen den Sklavenhandel 
erlassen seien, nämlich der Seeuferstaten Preussen, Mecklenburg, Oldenburg 
und der Hansastädte, nicht Anwendung auf die Schutzgebiete; und endlich 
wurde in genügender Weise das Bedürfniss nicht befriedigt werden durch 
eine Kaiserliche Verordnung auf Grund des § 3 Nr. 3 des Gesetzes über die 
Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete vom Jahre 1888. Die Be- 
stimmung des § 4 Absatz 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs auch auf das Ver- 
brechen des § 234 auszudehnen, würde ja angängig sein; es würde aber da- 
mit die ungenügende Bestimmung des § 234 selbst noch immer nicht ergänzt 
sein. Das Geltungsgebiet des Entwurfs solle freilich insofern nur ein be- 
schränktes sein, als es auf die Eingeborenen keine Anwendung finden solle. 
Auf der anderen Seite solle das Gesetz aber auch ausserhalb der Schutz- 
gebiete Geltung erlangen, auf Grund der Bestimmung des § 5, nach welchen 
die Bestimmung in § ö Absatz 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs auch auf die in 
diesem Gesetze vorgesehenen strafbaren Handlungen Anwendung finden solle; 
und er glaube, dass diese letztere Ausdehnung eine durchaus gerechtfertigte sei. 

Abgeordneter Molkenbuhr meint, wenn dieser Gesetzentwurf nur den 
Zweck haben solle, die Anforderungen, welche an Deutschland durch die 
Brüsseler Konvention gestellt werden, zu erfüllen, dann habe er seinen Zweck 
erreicht. Durch die Existenz dieses Gesetzes trete Deutschland auch in die 
Reihe der zivilisirten Staaten, die irgend etwas gegen die Sklaverei unter- 
nommen haben; aber damit sei es auch so ziemlich zu Ende. Denn an den 
thatsächlichen Verhältnissen werde dadurch nichts geändert. Alle diejenigen 
Missstände, welche hier und da bekannt geworden seien, werden durch dieses 
Gesetz nicht getroffen. Wenn man vor einiger Zeit von dem bekannten 
Sklavenhandel der Herren Wölber und Brohm viel zu erzählen wusste, so 
werde dieser Handel mit derartigen Gesetzen nicht getroffen werden können, 
da die Herren sagen, das, was sie treiben, sei nicht Sklavenhandel, sondern 
Arbeitsvermittlung. Alle die Bestimmungen, welche gerade in diesen Fällen 



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— 296 — 

anzuwenden seien, seien hier nicht zutreffend, und die Herren werden mit 
diesem Gesetz nicht getroffen werden können, sie würden die alten Geschäfte 
nach wie vor betreiben können. 

Es werde zwar nicht möglich sein, ein Gesetz aus dem Handgelenk zu 
schütteln, wodurch mit einem Male die alten afrikanischen Verhältnisse auf 
den Kopf gestellt werden, wodurch diejenigen Institutionen, welche dort durch 
jahrhundertelange Entwicklung entstanden seien, beseitigt werden. Das wäre 
«ine Utopie. Die Sklaverei sei in allen Fällen verwerflich, am verderblichston 
werde sie dort, wo sie gemischt werde mit moderner Kultur. Gerade die 
Sklaven, welche sich im Besitze eines europäischen Kapitalisten befinden, 
werden am allerschlimmsten unter der Ausbeutung zu leiden haben. Und 
gerade für diese Fälle, wo die Noth am grössten sei, da versage das Gesetz 
sofort. Es sei nur vom Sklavenraub und Sklavenhandel, aber nicht von der 
Sklavenhaltung die Rede, und darum können Sklaven im Dienste der Europäer 
sehr wohl ausgenutzt werden. Wenn nun auch jeder Sklave, der in den Be- 
sitz eines Nichteingeborenen übergehe, ohne weiteres als in Freiheit versetzt 
angesehen werde, so sei damit nicht gesagt, dass derjenige Sklave, der für 
einen Europäer arbeite, frei sei, weil er nicht notwendigerweise in den 
Besitz eines Europäers übergehen werde. Es könne ein Besitzer von so und 
so viel Sklaven für Rechnung eines Europäers arbeiten, und in diesem Falle 
sei der Sklave in den Dienst der sogenannten europäischen Kultur und hier 
am allerschlimmsten gestellt. Solange der Sklave für seinen afrikanischen 
Herrn arbeite, der^ möglichst bescheidene Ansprüche an das Leben stelle, 
seien die Bedürfnisse und die Magenwände des Herrn so ziemlich die Grenze 
für die Ansprüche, die einem Sklaven gestellt werden. Das falle sofort 
weg, sobald der Sklave Waarenproduzent werde; es trete an Stelle des 
Magens der Geldschrank des Besitzers, und der könne beliebig erweitert 
werden, die Profitgier sei grenzenlos. Es werde die Unterdrückung der 
Sklaven eine viel stärkere sein, und hier hätte vor allen Dingen die Gesetz- 
gebung einzugreifen. Wir haben ja unendlich viele Beispiele, dass gerade 
die kultivirten Sklavenbesitzer mit ihren Sklaven am schlimmsten umgehen. 
Wir haben das in Amerika gesehen, wo in den Südstaaten die Sklaven am 
allerschlimmsten behandelt worden seien, weil nicht mehr die rein mensch- 
lichen Eigenschaften, sondern die Berechnung für die Anstrengung mass- 
gebend werde. Werde z. B. ein Sklave mit 20 Pfund Sterling, was ja ein 
afrikanischer Preis sein solle, bezahlt, und der Sklave koste das Jahr über 
6 Pfund Sterling zur Unterhaltung, so werden, wenn er lö Pfund Werthe 
erzeuge, immer 4 Jahre erforderlich sein, ehe der Besitzer Profit daraus ziehe. 
Wisse er nun einmal die Erträgnisse auf 20 Pfund zu steigern,*« so trete bereits 
nach zweijähriger Ausbeutnng Profit ein, und deshalb werde jeder Besitzer 
darauf bedacht sein, um so höhere Profite herauszuwirthschaften, und deshalb 
seien diese Sklaven am allerschlimmsten daran, und deshalb sollten wir unser 
Augenmerk darauf richten, für diese etwas zu thun. Nun sage weder dieses 
noch sonst ein deutsches Gesetz, wer denn eigentlich Sklave sei. Es würde 
hier von der Regierungseite hervorgehoben: Sklaven im Besitze von Europäern 
haben wir nicht. In Hamburg in einer Gerichtsverhandlung habe ein Richter 
wie folgt über die Manipulationen der Firma Wölber und Brohm gesagt: 
Es sei in der Verhandlung vieles über dieJFirma Wölber undjBrohm 



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— 297 — 

vorgebracht, was dieselbe in recht eigentümlichem Licht erscheinen 
lasse und die Firma Woermann sei. mit Wölber und Brohm ziemlich 
eng liirt. Es sei so manches zu Tage getreten, was den Verdacht 
nahe lege, Wölber und Brohm trieben in der That Sklavenhandel. 
Man dürfe auf die afrikanischen Verhältnisse nun aber keine 
europäischen Begriffe anwenden; im europäischen Sinn gäbe es in 
Afrika überhaupt keine freien Arbeiter, es sei sogar als ein grosser 
Akt christlicher Liebe aufzufassen, dass die Schwarzen dem Dahomey- 
könige abgekauft seien, denn sonst wären sie dem sicheren Opfer- 
tod anheimgefallen. 

(Hört! hört! links.) 
Wenn es aber freie Arbeiter im europäischen Sinn in Afrika nicht gebe, 
was seien sie dann anderes als Sklaven? Wer nicht frei sei, sei seiner Mei 
nung nach Sklave, und man sollte dahin streben, dass nur freie Arbeiter für 
europäische Produktion dort beschäftigt werden dürfen. Dass es ein Akt 
christlicher Liebe sei, Sklaven zu kaufen und mit hohem Profit zu verkaufen, 
wie es Wölber und Brohm gethan haben, daran haben die Kaufleute wohl 
selber nicht gedacht; sie haben wahrscheinlich mehr den grossen Profit, den 
sie erreichen, als das christliche Werk im Auge gehabt, das sie dabei ver- 
richten wollten. Das müsste doch nun zunächst festgestellt werden, was 
unter „Sklave" verstanden sein solle. Wenn jeder, der nicht frei sei, ein 
Sklave sei, dann würde von vornherein die Behauptung nicht zutreffen, die 
vorhin wieder vom Regierungstisch gefallen sei; denn die Pfandweiber, die 
in Kamerun direkt im Besitz der deutschen Regierung gewesen seien, seien 
doch unmöglich als Freie anzusehen. Es sei ja das auch ein Stück Sklaverei, 
was da betrieben wurde; und es sei daher nöthig, dass hier eine Grenze 
geschaffen und ausgedrückt werden müsse, was unter Sklavenhandel zu ver- 
stehen sei. „Jeder Kauf oder Verkauf von Menschen" sollte es hier viel 
richtiger heissen. In den verschiedenen in den Anlagen zum Entwurf an- 
führten ausländischen Gesetzen, die gegen die Sklaverei gerichtet sind, seien 
überall viel weitergehende Bestimmungen, als in diesem Gesetzentwurf. Da 
sei z. B. England, welches den Kauf und Verkauf verbiete. Da sei unsere 
Nachbar kolonie des Togolandes, die Goldküstenkolonie, die sogar die Schuld- 
knechtschaft vollständig verbiete, also so weit gehe, dass selbst die preussische 
Gesindeordnung nicht einmal zulässig wäre. Wir sehen, dass Italien und alle 
übrigen Staaten viel weitergehende Bestimmungen haben. Man könnte we- 
nigstens annähernd so weit wie die angeführten Staaten gehen. Wir haben 
es vor Kurzem erlebt, als es galt, gegen Arbeiter gerichtete Gesetze zu 
machen, dass Deutschland sehr leicht bereit sei, selbst die reaktionärsten 
Staaten an Schärfe zu übertreffen. Wenn es gelte ein Gesetz zu machen, in 
dem sich einmal auch der Kapitalist verfangen könne, sollte man nicht allzu 
weit hinter den übrigen Staaten zurückbleiben. 

Deshalb möchte er, dass das Gesetz einer gründlichen Revision unter- 
worfen, womöglich in einer Kommission berathen werde, um weitergehende 
Bestimmungen aufzunehmen. 

Es sei in dem Brüsseler Akte mit Emphase verkündet: 

Einmüthig von dem festen Willen beseelt, den Verbrechen und 
Verwüstungen, welche der afrikanische Sklavenhandel hervorruft, 



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— 298 — 

ein Ziel zu setzen, die eingeborenen Völkerschaften Afrikas 
wirksam zn schützen und diesem ausgedehnten Kontinent die 

Wohlthaten des Friedens und der Zivilisation zu sichern 

Ja, wolle man einmal die Wohlthaten des Friedens und der Zivilisation den 
Afrikanern sichern, dann habe man mit viel schärferen Gesetzen vorzugehen, 
als dass bei der gegenwärtigen Vorlage der Fall sei. 

Der Direktor der Kolonialabtheilung Dr. Kays er erwidert, dass die 
Frage, ob ein Arbeitsvertrag vorliege oder ein Sklavenhandel, durch die Ge- 
setzgebung nicht gelöst werden könne, sondern eine rein thatsächliche sei, 
über die der Richter zu entscheiden habe; und der Fall, der im vergangenen 
Jahre den Gegenstand einer sehr eingehenden Verhandlung im Reichstag 
gebildet habe, würde wahrscheinlich in dem Sinne dieses Gesetzentwurfs von 
dem Richter entschieden worden sein, wenn die Möglichkeit vorhanden ge- 
wesen wäre, dass man ihn hätte an den Richter bringen können. Es lag 
eben eine Lücke in unserer Gesetzgebung vor, und diese Lücke auszufüllen, 
sei dieser Gesetzentwurf bestimmt. Nun habe der Herr Vorredner so gethan, 
als ob diejenigen unfreien Arbeiter, die sich im Dienste eines deutschen 
Unternehmens in unseren Kolonien befinden, ganz schutzlos wären. Das sei 
ganz unrichtig und beruhe auf einem Irrthum. In den verschiedenen Schutz- 
gebieten — er erinnere an die Schutzgebiete in der Südsee z. B. — seien 
sehr eingehende Arbeiteranwerbungs- und -Verwendungsverordnungen vor- 
handen und publizirt. In allen unseren Schutzgebieten aber sei es die Auf- 
gabe und Pflicht der Gouverneure, dafür Sorge zu tragen, dass die schwarzen 
Arbeiter, seien sie frei oder unfrei, in keiner Weise gemissbraucht werden; 
und er könne sogar die Versicherung abgeben, dass in dieser Beziehung 
unsere Gouverneure und Landeshauptleute oft viel strenger seien, als die- 
jenigen es wünschen, die das Risiko der Anlage eines wirtschaftlichen Unter- 
nehmens in den Kolonien auf sich genommen haben. Im übrigen müsse er es 
bestreiten, wenn behauptet werde, dass andere Staaten in ihrer Gesetzgebung 
über die Sklaverei weiter gehen als wir; es herrsche dort höchstens eine 
Kasuistik, das sei das Eigentümliche in dieser ausländischen Gesetzgebung; 
der deutsche Gesetzgeber sei kürzer nnd präziser, umfasse aber alle vom Vor- 
redner erwähnten Fälle mit. 

Abgeordneter Molkenbuhr erwidert hierauf, er wisse nicht, wie weit 
das lediglich in der Ausdrucksform liegen solle. Wenn es 2. B. in der eng- 
lischen Gesetzgebung heisse: 

Sklaven oder Personen, die als Sklaven behandelt werden sollen, 
so sei es nicht mehr nothwendig, dass sie unfrei seien, sondern die einfache 
Behandlung als Sklave reiche vollständig aus, um unter die Sklavenakte zu fallen. 

Im Gesetz für Indien wieder heisse es: 

In Sklaverei zu bringen oder solche Verfügung über sie zu treffen, 
dass sie in Gefahr kommen, in Sklaverei gebracht zu werden. 

In der Vereinigte -Staaten -Verfassung von Nordamerika heisse es, dass 
jede unfreiwillige Knechtschaft — involuntary servitude heisse es hier — als 
Sklaverei angesehen werde. 

Also überall habe man zunächst den Begriff „Sklave" festgestellt; das 
geschehe aber hier nicht, denn man spreche hier von „Arbeitern"; was denn 
eigentlich „freie Arbeiter" seien, die auf Vertrag engagirt werden? Jene von 



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— 299 — 

Wölber und Brobm engagirten Leute seien auf Vertrag engagirt worden, der 
vor einem deutschen Konsul geschlossen worden sei; der betreffende Vertrag 
sei mit Kreuzen unterzeichnet gewesen; nach Ansicht der Polizeibeamten, die 
die Kreuze gesehen haben, seien diese sämmtlich von ein und derselben 
Person gemacht worden; aber genug, der Vertrag habe vorgelegen und es 
habe sich dabei um einen sogenannten Arbeitsvertrag gehandelt und deshalb 
sei nicht mehr darnach gefragt worden, wenn die Leute als Sklaven behandelt 
würden, dass sie dann in der That auch Sklaven seien. 

Es würde hier angeführt, dass der deutsche Richter vielleicht den 
Sklavenhandel, wenn er zur Verhandlung gekommen wäre, hätte feststellen 
können. Nun, es sei ja zu einer gerichtlichen Verhandlung gekommen, und 
zwar in einem Beleidigungsprozess. Da habe man gesagt, dass der Ver- 
dacht nahe liege, dass hier Sklavenhandel bestehe; aber immerhin sei es 
als eine christliche That von dem Richter gelobt worden, dass die Firma 
Wölb er und Brohm diese einige hundert Sklaven vom König von Dahomey 
gekauft habe. 

Er möchte denn doch beantragen, dass gerade dieses Gesetz einer Kom- 
mission von 14 Mitgliedern überwiesen werde, damit wenigstens etwas zu 
Stande komme, was brauchbar sei. Dieses kurze Gesetz, wie es jetzt vorliege, 
sei als dekorative Ausstattung wohl brauchbar, aber zur Bekämpfung des 
Sklavenhandels unter keinen Umständen geeignet. Der Präsident schliesst 
hierauf die Diskussion; das Haus lehnt den Antrag des Abgeordneten 
Molkenbuhr auf Kommissionsberathung ab und tritt sofort in die zweite Be- 
rathung ein. 

Zu §. 1 Absatz 1 der Vorlage, welcher lautet: 

„Die Theilnahme an einem auf Sklavenraub gerichteten Unter- 
nehmen wird mit Zuchthaus bestraft." 
ist ein Antrag des Abgeordneten Gröber eingegangen, die Worte „Die Theil- 
nahme" zu ersetzen durch die Worte „die vorsätzliche Mitwirkung," 

Abgeordneter Dr. von Buchka spricht seine Anerkennung aus über die 
Fassung des § 1 im Gegensatz zu dem Wortlaut der Vorlage von 1891. in 
welcher die Strafverfolgung gegen einen auf Sklavenraub gerichteten „Streif- 
zug" gerichtet war. Redner hält diese Aenderung für eine glückliche, da der 
Sklavenraub zuweilen auch in anderer Weise als in Form eines Streifzuges 
verübt werde und es wünschenswerth erscheine, auch diese anderen Fälle 
durch die Bestimmungen des Gesetzes zu treffen. In gleicher Weise fühlt 
sich Redner befriedigt durch die Fassung des zweiten Absatzes des §. 1, 
welcher lautet: 

„Ist durch einen zum Zweck des Sklavenraubes unternommenen 
Streifzug der Tod einer der Personen, gegen welche der Streifzug 
gerichtet war, verursacht worden, so ist gegen die Veranstalter und 
Anführer auf Todesstrafe, gegen die übrigen Theilnehmer auf Zucht- 
haus nicht unter 3 Jahren zu erkennen;" — 
während der § 1 früher dahin lautete, dass gegen alle diejenigen, welche an 
einem derartigen Streifzuge theilgenommen haben, durch welchen der Tod 
einer der Personen, gegen die der Streifzug unternommen war, verursacht 
wurde, auf Zuchthaus nicht unter 3 Jahren erkannt werden sollte. 

In den Verhältnissen, unter welchen derartige Streifzüge zur Erbeutung 



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— 300 — 

und zum Raube von Sklaven vorgenommen werden, sei das Menschenleben 
in den Augen derer, die solche Streifzüge vornehmen, eine sehr wohlfeile 
Waare; und wenn wir diesen Unfug von Grund aus ausrotten wollen, dann 
sei es erforderlich, unter jenen ausserordentlichen Verhältnissen mit scharfen 
Strafen vorzugehen, wie auch die ausländische Gesetzgebung uns in dieser Be- 
ziehung vorangegangen sei 

Zu § 1 Abs. 2 ist von den Abgeordneten Molkenbuhr und Stadthagen der 
Antrag gestellt, die Worte „gegen die Veranstalter und Anführer auf Todes- 
strafe, gegen die übrigen Theilnehmer" zu streichen. 

Abgeordneter Stadthagen begründet den Antrag wie folgt: Er glaube, 
es sei um so berechtigter, die Todesstrafe nicht in das Gesetz aufzunehmen, 
als dasselbe, wenn es so bleibe wie es sei, thatsächlich nichts weiter als ein 
dekoratives Werk darstelle. Es erschwere ausserdem manchen Richtern, die 
schon heute mehr oder minder geneigt seien, das was wir als Sklavenhandel 
und als Theilnahme am Sklavenraub erachten, als eine Veranstaltung von 
Arbeitsverträgen anzusehen, überhaupt auf Strafe erkennen zu können. Denn 
auf Todesstrafe erkenne der Richter nicht so leicht, wie auf Strafe des Zucht- 
hauses. Ihm scheine, dass die Strafe des Zuchthauses, wenn man als Mi- 
nimum 3 Jahre nehme, gerade genüge gegenüber Verbrechen, die bislang 
leider, Dank der Rechtsprechung und nicht minder Dank der Auslegung der 
bestehenden Gesetze durch die Kolonialabtheilung, von Deutschen haben ver- 
übt werden können, ohne dass auch nur ein Haar den Betreffenden gekrümmt 
wurde. Jetzt plötzlich solle die Todesstrafe für bisher straflose Verbrechen 
statuirt werden. Wer prinzipieller Gegner der Todesstrafe überhaupt sei, 
müsse es für absolut ungerechtfertigt halten, ein dekoratives Werk, wie das 
hier, noch ein bischen dekorativer dadurch zu gestalten, dass man den Mund 
ein bischen voll nehme and die Todesstrafe hineinsetze. Thatsächlich würden 
leider, wie er die Ueberzeugung habe, nach wie vor diejenigen, die angeklagt 
werden sollten und bereits nach den bestehenden Gesetzen wegen Menschen- 
raubs angeklagt werden können, nicht angeklagt werden. Er sage : die bereits 
angeklagt werden können; die Fälle, die den Reichstag wiederholt be- 
schäftigt haben, seien theilweise solche, in denen« lediglich deshalb nicht vor- 
gegangen sei, weil gesagt wurde, nach den bestehenden Gesetzen könnten die 
deutschen Richter eine Handlung nicht bestrafen, die ausserhalb Deutschlands 
begangen sei, wenn dieselbe Handlung im Ausland nicht der Bestrafung unter- 
liege. Der Rechtsgrundsatz an sich sei richtig; die Voraussetzung aber, dass 
die gefesselten, versklavten Leute es nicht für rechtswidrig halten, gefesselt 
und versklavt zu werden, die Ansicht, dass die Versklavung dort nicht mit 
Strafe belegt sei, sei absolut unhaltbar. Man habe gesehen, wie gegenüber 
den bestialischen Rohheiten, die in unseren Kolonialgebieten vorgekommen 
seien, von deutschen Beamten selbst vorgenommen seien, allerdings ein Ver- 
fahren eingesschlagen wurde, das nicht in unserer Strafprozessordnung ge- 
regelt sei, das aber deutlich dokumentire, dass man dadurch bestrafen wollte 
und für strafbar hielt diejenigen, die derartige schandbare Handlungen vor- 
genommen haben. Die Sklaven, die in derartigen Ländern wohnen, habe man 
bis jetzt noch niemals gefragt, ob sie die Sklaverei für rechtswidrig oder für 
rechtmässig halten oder nicht. Wenn in allen den Fällen, insbesondere in 
dem Fall, den sein Freund Molkenbuhr vorhin darlegte, wo angeblich als Ar- 



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— 301 — 

beiter Leute auf die Schiffe gebracht seien, aber mit Fesseln auf deutschen 
Schiffen gehalten wurden, nachher nicht einmal eine Anklage eintrete, — alle 
diese Fälle hätte man schon fassen können, — man habe sie nicht gefasst, 
und er sage deswegen: wenn nun jetzt der Ausdruck Todesstrafe hinein- 
gesetzt sei, so sei das nur ein bischen mehr Klimpern, ein bischen mehr Lärm 
gemacht, aber es werde darum leider doch nicht anders vorgegangen werden. 
Ihm liege daran, auch in dieses Gesetz eine an sich ungerechte Strafe nicht 
hineinzubringen; und alle diejenigen, die die Todesstrafe als etwas Unsitt- 
liches, Barbarisches, vor keinem Menschen zu Rechtfertigendes erachten, bitte 
er, ihren prinzipiellen Standpunkt dadurch zu wahren, dass sie die Todes- 
strafe streichen. 

Direktor der Kolonialabtheilung Dr. Kayser bittet, den Antrag abzu- 
lehnen. Es sei auf Grund einer ganz besonderen Enquete in diesen neuen 
Entwurf gerade für dieses schwerste Verbrechen auch die Todesstrafe aufge- 
nommen worden, und zwar in Folge einer Anregung, die von sehr beachtens- 
werther Seite in der Kommission vom Jahre 1891 gegeben worden sei. Die 
Beschlüsse und Verhandlungen der Kommission seien damals an die Gouver- 
nements und Landeshauptmannschaften mit dem Ersuchen um eine Aeusserung 
übersandt worden, auch habe die Frage im Kolonialrath zur Berathung ge- 
standen, und es seien endlich auch ganz ausserordentliche Kenner gerade 
dieser Verhältnisse besonders gehört worden. Sie alle seien einstimmig der 
Meinung gewesen, und zwar insbesondere auch diejenigen Herren, die auf 
Grund der Berichte der Missionäre diese Greuel kennen gelernt haben, dass 
auf dieses schwerste Verbrechen die Todesstrafe angezeigt sei, die wir doch 
auch in unserem Strafgesetzbuch als eine gesetzliche Strafe haben. Er könne 
hier noch auf dasjenige hinweisen, was der hervorragendste Kenner auf dem 
Gebiete afrikanischer Verhältnisse in seinen Büchern geschrieben habe. Wer 
das, was der jetzige Gouverneur von Ostafrika, Major von Wissmann, über die 
Greuel des Sklavenraubs in seinen Büchern auf Grund seiner eigenen 
Anschauung berichtet habe, lese, werde in keinem Fall auch nur einen 
Augenblick im Zweifel sein, dass hier die schwerste Strafe auch die ge- 
rechteste sei. 

Abgeordneter Gröber bezeichnetes als eine auffallende Erscheinung, dass 
man von sozialdemokratischer Seite dem Gesetzentwurf in dem einen Augen- 
blick den Vorwurf mache, es sei leeres „dekoratives Beiwerk" für unser 
Reichsgesetzblatt, und im anderen Moment den Antrag stelle, man solle doch 
die Todesstrafe herausnehmen, weil es ein schweres Verbrechen an der mo- 
dernen Kultur sei, wenn man Todesstrafe androhe, sodass darüber die ganze 
gebildete Menscheit sich entsetzen müsste. Das sei ein innerer Widerspruch, 
sie zeigen damit, dass sie selbst darauf rechnen und selbstverständlich als 
Praktiker darauf rechnen müssen, es könne wegen der in der Vorlage be- 
zeichneten Verbrechen die Todesstrafe recht wohl in Anwendung kommen. 
Wenn irgendwo, so sei es doch gerade bei dem Sklavenraub und Sklaven- 
handel angezeigt, dass man mit dem schärfsten Straf mittel, dass uns zur Ver- 
fügung stehe, und das völkerrechtlich allgemein gegen solche Sklavenräuber 
in Anwendung komme, vorgehe und dieses Mittel auch den deutschen Gerichten 
zur Verfügung stellen müsse. Mit Freiheitsstrafen, mit Zuchthausstrafen gegen 
Leute vorgehen zu wollen, die gewerbsmässig grosse Raubzüge ausrüsten, um 



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— 302 — 

Hunderte von Sklaven zu rauben und dabei vielleicht Tausende von Menschen 
zu tödten, hier gegen Todesstrafe zu sprechen, habe keinen praktischen Zweck. 
Wolle man hier von der Todesstrafe absehen, so müsste man von ihr über- 
haupt absehen, — - und denjenigen, die gegen die Todesstrafe überhaupt seien, 
wolle er es ja nicht übel nehmen, wenn sie sich auch bei dieser Gelegenheit 
gegen dieselbe erklären. Sie stellen sich aber damit ausserhalb unseres Straf- 
systems und können nicht verlangen, dass die übrigen Parteien einem der- 
artigen Antrag beistimmen. 

Staatssekretär des Reichsjustizamts Nieberding glaubt versichern zu 
können, dass auf Seiten der verbündeten Regierungen gegen die durch den 
Gröber 'sehen Antrag veränderte Fassung, die den Sinn nicht ändern solle, ein 
Einspruch nicht werde erhoben werden. 

Nachdem Abgeordneter Stadthagen dem Abgeordneten Gröber noch 
erwidert, dass die sozialdemokratische Partei die Todesstrafe für eine unzweck- 
mässige und barbarische, aber nicht für die schärfste Strafe halte, wird bei 
der Abstimmung der Antrag Molkenbuhr-Stadthagen abgelehnt und § 1 in der 
durch den Antrag Gröber bestimmten Fassung angenommen. 

Zu § 2, welcher Zuchthausstrafe androht für denjenigen, welcher Sklaven- 
handel betreibt oder bei der diesem Handel dienenden Beförderung von 
Sklaven vorsätzlich mitwirkt, beantragt 

Abgeordneter Stadthagen statt der Worte: „Wer Sklavenhandel 
betreibt" zu setzen: „Wer einen Menschen besitzt oder durch ein Rechts- 
geschäft erwirbt oder veräussert". Bei diesem Paragraphen, so beginnt 
Redner die Begründung seines Antrages, werde sich zeigen, ob nur ein deko- 
ratives Zeug gemacht werden solle, oder etwas, wodurch man der Sklaven- 
jägerei, der Sklavenhaltern und der Versklavung von Menschen entgegen- 
treten könne. Er wolle den Herren zur grösseren Schmackhaftmachung des 
Antrages ins Gedächtniss rufen, dass Frankreich eine ähnliche Bestimmung 
seit 1848 habe. Es heisse da: wer einen Sklaven besitzt, kauft oder ver- 
äussert, wird so und so bestraft und verliert ausserdem die französische 
Staatsangehörigkeit. Der Hauptvorstand des evangelischen Afrika -Vereins 
wende sich, wesentlich aus demselben Grunde, vielleicht nicht aus sozialen, aber 
aus humanitären Rücksichten, gegen die jetzt bestehende Vorlage und schlage 
vor, den § 2 so zu fassen, dass bestraft werde, „wer einen Menschen erwirbt 
oder veräussert", also sehr ähnlich dem Vorschlag. Solange lediglich der 
Entwurf bestehen würde, würde man ein Gesetz schaffen, mit dem nichts 
gegen Sklaverei anzufangen sei, sobald unter der Flagge, unter dem schein- 
baren Banner des Arbeitsvertrags Sklaverei betrieben werde. Das sagen auch 
die Herren, die in Afrika wirken, sowohl seitens der katholischen, wie der 
evangelischen Mission. Trotzdem habe der Gesetzentwurf, der in seinen Mo- 
tiven zugebe, dass ähnliche Meinungsäusserungen den Regierungen zu Ohren 
gekommen seien, es nicht für gut gehalten, gegen die eigentliche Sklaverei 
vorzugehen, sondern schlage Bestimmungen vor, die bewirken würden, dass 
Deutschland auch auf diesem Gebiet hinter den Kulturstaaten zurückbleibe. 
Herr Abgeordneter Molkenbuhr habe vorher die englischen und afrikanischen 
Bestimmungen gegen Sklavenhalten vorgetragen — die Regierungsvorlage 
treffe in § 2 nur diejenigen, die einen Sklavenhandel betreiben, nicht die, 
die Sklaven halten. Was sei Sklave, wer sei Sklave? Da sage die Regierung 



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— 303 — 

vorhin durch den Mund des Herrn Vertreters der Kolonialabtheilung: das 
sei Sache der thatsächlichen Feststellung des Richters. Wozu aber mache 
man denn Gesetze, wenn man den Mangel einer Definition und einer Klarheit 
durch Hinweis auf thatsächliche richterliche Feststellung ersetzen wollte? 
Sage man doch dann lieber einfach: es wird derjenige bestraft, der nach der 
„thatsächlichen Feststellung des Richters" strafbar erscheint. Man müsse 
doch dem Richter zum allermindesten die Definition des neuen Begriffs an 
die Hand geben, und das um so mehr, als eine grosse Anzahl von Verbrechen 
die an Deutschen begangen und bereits jetzt strafbar waren und sich auf 
Sklaven- und Menschenraub bezogen, nicht verfolgt worden seien, obgleich 
diese Sklavenhändler, diese Menschenräuber bereits nach dem bestehenden 
Gesetz hätten verfolgt werden können. Wenn das Haus die Bestimmung, die 
er vorgeschlagen habe, und die also durchaus nicht sozialdemokratisch sei, 
sondern die in allen Kulturgesetzgebungen in ähnlicher Weise sich befinde, 
annehme, dann könne man davon sprechen, dass die Möglichkeit gewährt sei, 
den Sklavenhandel abzuschaffen. Er habe entsprechend der Fassung, die jene 
Herren der evangelischen Mission vorschlagen, nicht gesagt: „wer einen 
Sklaven besitzt, erwirbt oder veräussert", sondern habe müssen hinein- 
setzen: „wer einen Menschen besitzt, erwirbt oder veräussert". Denn sonst 
würde der Streit neu entstehen: wer ist Sklave? — und die Möglichkeit 
bleiben, Haussklaverei zu treiben. 

Abgeordneter Dr. von Buchka meint, der Apell des Abg. Stadthagen 
an die Sittlichkeit und das Schamgefühl des Hauses sei nicht nöthig gewesen. 
Der Zivilisation geschehe ein besserer Dienst, wenn vorläufig dieses in 
beschränktem Rahmen sich bewegende Gesetz zur Verabschiedung gelange, 
als wenn das Haus sich auf Dinge einlasse, die für die Gesetzgebung noch 
nicht reif seien. Mit einem Male tabula rasa zu machen mit der Sklaverei 
und Schuldknechtschaft, würde zu unerträglichen sozialen Verhältnissen führen. 

Abgeordneter Gröber hat einen Antrag eingebracht, in welchem er 
folgende Resolution vorschlägt: 

Die verbündeten Regierungen zu ersuchen um Einbringung eines 
Gesetzentwurfs, welcher die in den deutschen Schutzgebieten be- 
stehende Haussklaverei und Schuldknechtschaft einer ihre Beseitigung 
vorbereitenden Regelung unterwirft. 

Redner macht zunächst darauf aufmerksam, dass der Abg. Stadthagen 
in seinem soeben begründeten Antrage etwas verlange, was bei früheren 
Gelegenheiten sogar von seinen eigenen Fraktionsgenossen als unausführbar 
bezeichnet sei, nämlich die sofortige Unterdrückung der Sklaverei unter den 
Eingeborenen unserer Schutzgebiete. Wenn von Sklaverei in den Schutz- 
gebieten die Rede sei, so handele es sich nur um solche, welche noch bestehe 
unter den Eingeborenen, und er frage die Herren von der Sozial- 
demokratie, ob sie es für möglich halten, dass jene in ihrer Kulturentwick- 
lung soweit zurückgebliebenen Völker mit einem Schlage durch ein Rechts- 
gebot des deutschen Reiches gezwungen werden könnten, jede Form der 
Sklaverei abzuschaffen. Man möge nicht vergessen, dass die ganze Sklaverei 
zusammenhänge mit dem Institut der Vielweiberei und mit religiösen Auf- 
fassungen, die wir nicht kurzer Hand beseitigen können, so sehr wir es 
auch wünschen. 



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— 304 — 

Der Antrag Stadthagen wird abgelehnt, § 2 in der Fassung der Re- 
gierangsvorlage engenommen. 

Zu § 3 liegen 2 Anträge des Abgeordneten Stadthagen vor, von denen der 
erstere bezweckt, dass neben Polizeiaufsicht auch auf Verlust der bürger- 
lichen Ehrenrechte und Geldstrafe bis zu 100,000 M. erkannt werden 
kann, während der zweite für den zweiten Absatz des § 3 die Fassung vor- 
schlägt: „Auch ist auf die Einziehung aller zur Begehung des Verbrechens 
gebrauchten oder bestimmten Gegenstände zu erkennen" statt der Worte 
in der Regierungsvorlage: „Auch kann — erkannt werden". 

Ein Antrag Gröber schlägt zu Absatz 1 gleichfalls die Einfuhrung einer 
Geldstrafe von 10,000 bis 100,000 M. vor. 

Abgeordneter Stadthagen führt unter Begründung seiner Anträge aus, 
dass es ihm durchaus nothwendig erscheine, für den Handel mit Menschen- 
fleisch auch auf eine Geldbusse ab Nebenstrafe zu erkennen, und dass es an- 
gebracht erscheine, dass in jedem einzelnen Falle auf Einziehung der zur 
Begehung des Verbrechens des Menschenfleischhandels gebrauchten Schiffe und 
dergl. erkannt werden müsse. 

Inzwischen sei der eine Fall Woermann vorgekommen, bei dem sich 
ergeben habe, dass möglicherweise der Eigenthümer dieses Schiffes keine 
Eenntniss davon hatte, dass Sklavenhandel mit den Schiffen getrieben sei, 
durch die er bereits recht viel in anderer Weise verdient hätte. Da meinen 
nun aber jetzt die Herren, dass es doch besser sei, wenn man die Möglich- 
keit einer Einziehung nur lasse, sodass ein Herr Woermann unter Umständen 
frei bleiben könnte von der Einziehung seines Schiffes. Er solle, was er 
durch Menschenhandel verdient habe, behalten können und auch das Schiff. 
Diese zarte Rücksichtnahme auf Herrn Woermann sei nicht nach seinem Ge- 
schmack, um so weniger, als wieder einmal der Richter in die peinliche Lage 
komme, nun auf etwas erkennen zu können und nicht erkennen zu müssen. 
Wer Eigenthümer eines Schiffes sei und so unvorsichtig damit umgehe, dass 
es zur Begünstigung des Sklavenhandels benutzt würde, dem geschehe kein 
Unrecht, wenn ihm das Schiff unter allen Umständen konfiszirt werde. 

Staatssekretär des Reichsjustizamts Nieberding will bezüglich der 
letzten Ausführungen des Vorredners die Widerlegung dem mit den Verhält- 
nissen vertrauten Vertreter der Kolonialverwaltung überlassen. Auf die 
juristischen Anträge erwidert er, dass eine Bestimmung unnöthig sei, nach 
welcher in den in Frage stehenden Fällen auch auf Verlust der bürgerlichen 
Ehrenrechte erkannt werden könne, weil nach dieser Richtung hin bereits 
durch § 32 des Strafgesetzbuches Fürsorge getroffen worden sei Gegen die 
Einführung einer Geldstrafe in das Gesetz würden seitens der verbündeten 
Regierungen keine Einwendungen gemacht werden, Bedenken, und zwar nach 
zwei Richtungen hin müssten aber geltend gemacht werden gegen den Text 
der Anträge. Zunächst solle nach dem Vorschlage das Erkennen auf Geld- 
strafe obligatorisch sein, der Richter müsse auf Geldstrafe erkennen. Nun 
wolle er von den grundsätzlichen Erwägungen absehen, die es nicht wünschens- 
werth erscheinen lassen, den Richter in solcher Weise zu binden, in einer 
Weise, die uns auf den Standpunkt zurückführe, den im übrigen die Gesetz- 
gebung einzunehmen nicht mehr gesonnen sei, indem sie, soweit es irgend 
gehe, dem richterlichen Ermessen freie Hand lasse, ob in einem gegebenen 



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— 305 — 

Falle eine solche nebensächliche Geldstrafe eintreten solle oder nicht. Was 
er gegen den Antrag in seiner obligatorischen Form- zu moniren habe, sei, 
dass er im einzelnen Falle ausserordentlich hart und ungerecht wirken könne, 
und gerade gegen diejenigen, die am ehesten eine Bücksicht in Anspruch 
nehmen dürfen, nämlich gegen die, die nicht im Besitz eines Vermögens seien, 
aus dem die hohe Geldstrafe bestritten werden könne. Zweitens wolle der 
Antrag das Minimum der Geldstrafe auf 10,000 M. bestimmen. Hier trete 
nun nach der anderen Richtung hin wiederum eine ungerechte Folge ein. 
Vergegenwärtige man sich den Fall, dass es sich um einen Delinquenten 
handele, der zwar nicht vermögenslos sei, der aber, er sage einmal, ein Ver- 
mögen von 5000 M. besitze. Für diesen doch nicht begüterten Mann bedeute 
die Strafe, die der Richter gezwungen sei zu verhängen, die Konfiskation 
seiner ganzen Habe, während sie für einen anderen, der ein erhebliches Ver- 
mögen besitze, nur einen nicht beträchtlichen Prozentsatz seines Vermögens 
darstelle. Das sei wiederum eine Ungerechtigkeit, die man unmöglich zulassen 
könne. Und deshalb müsse er, wolle man dem Gedanken der zusätzlichen 
Geldstrafe an dieser Stelle Ausdruck geben, dringend befürworten, das in 
einer Weise zu thun, die den Richter nicht zwinge, die Geldstrafe zu ver- 
hängen, sondern die Verhängung in das richterliche Ermessen stelle. Wenn 
das Haus ausserdem das Minimum der Strafe weglasse und nur das Maximum 
bestimme, wenn es auch nach dieser Richtung den vorgetragenen Bedenken 
Rechnung trage, dann würden die verbündeten Regierungen gegen einen 
entsprechenden Beschluss keine Bedenken ihrerseits geltend machen. 

Direktor der Kolonialabtheilung Dr. Kays er weist es dem Abg. Stadt- 
hagen gegenüber mit aller Entschiedenheit zurück, dass die verbündeten 
Regierungen dem Hause einen Gesetzentwurf vorlegen könnten, der auf 
gewisse unlautere Privatinteressen Rücksicht nehme. Im Interesse der Ge- 
rechtigkeit und Wahrheit müsse er auch die Beschuldigung, die gegen Herrn 
Woermann vorgebracht sei, mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Im ver- 
gangenen Jahre haben über die Ereignisse, die sich in Weidah zugetragen 
haben, sehr eingehende Verhandlungen, nicht bloss im Plenum, sondern auch 
in der Budgetkommission tagelang stattgefunden; es seien aufs eingehendste 
alle in Betracht kommenden Thatsacheu geprüft worden. Ja, wie üblich, hat 
sogar die sozialdemokratische Partei noch eine besondere Privatenquete über 
diesen Fall veranstaltet, und merkwürdigerweise haben sich die Ergebnisse 
dieser sozialdemokratischen Privatenquete mit den amtlichen Ermittelungen 
der Kaiserlichen Regierung gedeckt. Das Ergebniss sei gewesen, dass auf den 
Herrn Woermann auch nicht der leiseste Schatten irgend eines Verdachts 
gefallen sei, dass er irgendwie an den unlauteren Vorgängen an der Dahomey- 
küste betheiligt seiu könnte. Ja, zum Ueberfluss sei sogar noch ein gericht- 
liches Verfahren eingeleitet worden gegen eine Zeitung in Hamburg, die das 
Gegentheil über Herrn Woermann behauptet hatte, und auch dieses gericht- 
liche Verfahren habe dahin geführt, festzustellen, dass auf Herrn Woermann 
nicht der geringste Verdacht falle. 

Die Abänderung des § 3, die facultative Zulässigkeit der Einziehung der 
Schiffe im Gegensatz zur obligatorischen des früheren Entwurfs, sei auf Grund 
einer neuen Berathung im Bundesrath beschlossen worden, und zwar ins- 
besondere in Folge einer Anregimg der Vertreter der Seebundesstaaten. Die- 

Koloniales Jahrbuch 1895. 20 



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— 306 — 

selben haben mit Recht darauf- hingewiesen, dass die Rhedereien, deren Sitz 
in unseren norddeutschen Häfen sich befinde, nicht verantwortlich gemacht 
werden können für alle möglichen Handlungen eines Schiffers, der weit ent- 
fernt von der Rhederei auf eigene Verantwortung irgend einen Vertrag ab- 
schliesse. Es sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass vielfach Küsten- 
schifffahrt an der westafrikanischen Küste getrieben werde, wo der Schiffer 
ganz allein auf seine eigene Verantwortung hin Verträge abschliesse, von 
denen die Rhederei absolut keine Kenntniss haben könne, und dass es deshalb 
zu ungerechtfertigten Härten führen würde, wenn man auch in solchen Fällen 
den Zwang der Einziehung des Schiffes unter allen Umständen einführen würde. 
Es sei endlich hervorgehoben worden, dass gerade die Rhederei an der west- 
afrikanischen Küste mit einer so schweren ausländischen Konkurrenz zu kämpfen 
habe, dass es durchaus nicht die Aufgabe der Regierung oder des Reichstags 
sein könne, diese schwierige Lage der Rhederei noch durch solche Bestim- 
mungen zu vergrössern, die weder praktisch noch gerecht seien. 

Abgeordneter Dr. Meyer (Halle) drückt seine Genugthuung darüber aus, 
dass der Direktor der Kolonialabtheilung die Ehre des Herrn Woermann. 
eines früheren Mitgliedes des Hauses, den alle hochschätzen, so kräftig wahr- 
genommen habe. Auf die Ausführungen des Herrn Staatssecretärs des Reichs- 
justizamts wolle er erwidern, dass man dem Richter nicht zu viel Freiheit 
verstatten dürfe, wenn man ihn nicht in Verlegenheit setzen wolle. Es sei 
eine bekannte Thatsache, dass das Urtheil der öffentlichen Meinung nicht 
allen Gerichtssprüchen, die gefällt werden, günstig sei, und nach seiner Er- 
fahrung habe die öffentliche Meinung nichts häufiger zu tadeln, als dass der 
Richter in der Strafart sich vergriffen habe, beispielsweise, dass er auf Frei- 
heitsstrafe erkannt habe, wo auf Geldstrafe hätte erkannt werden sollen, 
oder auch umgekehrt. Er sei nun ganz und gar der Meinung des Herrn 
Gröber, dass man diese besondere Art der Missethaten durch nichts empfind- 
licher treffen und durch nichts wirksamer unterdrücken könne, als durch so 
hoch bemessene Geldstrafen, dass die Lust daran verleidet würde sich derartigen 
Handlungen hinzugeben. Die Handlungen, welche hier verpönt werden sollen, 
seien undenkbar, wenn nicht wenigstens ein reicher Mann dahinter stecke, 
und wenn man diesen einen reichen Mann abschrecke, dann habe man sich 
um seine Komplizen wenig zu kümmern; denn, wo es keinen Hauptthäter 
geben könne, da werde es auch keine Komplizen geben können. 

Abgeordneter Gröber freut sich über die Unterstützung, die sein Antrag 
durch den Vorredner gefunden hat, und erklärt sich eventuell damit einver- 
standen, seinen Antrag dahin zu ändern, dass die Minimalstrafe von 10 000 M. 
beseitigt werde. 

Staatssecretär des Reichsjustizamtes Nieberding bittet diesen Eventual- 
antrag anzunehmen. 

Der Abgeordnete Dr. Meyer habe vorher als Motiv für die Notwendig- 
keit, hier das Ermessen des Richters mehr einzuschränken, den Umstand an- 
geführt, dass immer häufiger die Urtheile der Gerichle einer missliebigen 
Kritik unterworfen würden. Diese Thatsache allein könne doch keinen Grund 
abgeben, in diesem Falle von den allgemeinen Prinzipien unserer Strafgesetz- 
gebung, wonach dem Ermessen des Richters in der Würdigung der Strafbar- 
keit und des Strafmasses möglichst freier Spielraum gelassen werde, abzu- 



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— 307 — 

weichen, Er könne aber auch nicht zugeben, dass die richterlichen Urtheile 
in der That neuerdings mit mehr Grund als früher einer ungünstigen Kritik 
unterzogen würden. In der Presse sei die Kritik freilich lebhafter geworden ; 
im allgemeinen aber seien die Urtheile unserer Gerichte besser geworden, 
als sie früher waren; es habe nur die leidige Gewohnheit mehr und mehr 
platzgegriffen, in der Presse die gerichtlichen Urtheile zum Gegenstand einer 
Kritik zu machen, die häufig aus Mangel an Sachkenntniss nicht einmal zu- 
treffend sei. 

Abg. Stadthagen erklärt, gegen Herrn Wörmann persönlich den Vor- 
wurf der Theilnahme am Sklavenhandel nicht erhoben zu haben. Er habe 
den Fall Wörmann nur herangezogen, weil er es für ein falsches Prinzip halte, 
nicht unter allen Umständen auf Einziehung des Schiffes, das zum Sklaven- 
transport benutzt sei, zu erkennen. Herr Wörmann habe doch Vortheil von 
jener Strafthat gehabt. 

Abg. Prinz von Arenberg konstatirt, dass im vorigen Jahre in der 
Kommission es ausdrücklich festgestellt sei, dass es bei der Art des Schiff- 
fahrtsbetriebes an der afrikanischen Küste absolut unmöglich sei, im einzelnen 
Fall zu konstatiren, in welchem Arbeitsverhältnisse die Passagiere des Schiffes 
sich befänden, und dass es sehr leicht passiren könne, dass einmal auch Leute, 
die in einem Sklavereiverhältnisse stehen, transportirt werden. Herrn Wör- 
mann in solchem Falle das Schiff zu konfisziren, würde ungerecht und wider- 
sinnig sein. 

Abg. Dr. Meyer bemerkt gegenüber dem Staatsekretär, dass die Presse 
die öffentliche Meinung repräsentire, und auch von der Regierung, wenn es 
ihr passe, als die Stimme der Öffentlichen Meinung vorgeführt werde. 

Abg. Molkenbuhr meint, dass dem, der die Rheder schonen wolle, es 
nicht ernst mit der Unterdrückung des Sklavenhandels sei. 

Hierauf wird der Antrag Gröber angenommen, unter Beseitigung 
der Festsetzung des Minimums (indessen mit der der obligatorische Geld- 
strafe), und so modifizirt § 31. Der Antrag Stadthagen wird abgelehnt. 

Bei § 4 wird ein Antrag Gröber angenommen, wonach die bezüg- 
lichen Verordnungen in den Schutzgebieten vom Kaiser „mit Zustimmung des 
Bundesraths" erlassen werden sollen. 

Nach § 5 soll die Bestimmung des Strafgesetzbuches , wonach von 
Deutschen im Auslande begangene Verbrechen verfolgt werden „können" 
(§ 4 Abs. 2 No. 1 des St.G.B.), auch auf die in diesem Gesetze vorgesehenen 
Strafthaten Anwendung finden. 

Abgeordneter Stadthagen beantragt, die Strafverfolgung obligatorisch 
zu machen. Zur Begründung verweist er auf die Strafthaten in den Fällen 
Leist, Wehlau, Wölber und Brohm, bei denen eine Strafverfolgung nicht 
eingetreten sei. 

Direktor Dr. Kays er weist Angriffe gegen die Regierung, dass sie die vor- 
gefallenen Missethaten nicht zur Verfolgung gezogen, als unbegründet zurück. Im 
Falle Leist sei in beiden Instanzen des Disziplinarverfahrens nur eine diszipli- 
narisch verfolgbare Handlung festgestellt, dagegen anerkannt worden, dass 
der Thatbestand einer strafbaren Handlung nicht vorliege. Der Fall Wehlau 
sei noch nicht zur Entscheidung gelangt, entziehe sich also der Besprechung. 
Die gerichtliche Entscheidung sei aber, wie bereits von dem Herrn Staats- 

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— 308 — 

sekretar des Auswärtigen Amts in einer der letzten Sitzungen bemerkt worden 
sei, in die Wege geleitet. Von dem Fall Wölber und Brohm wage der Abg. 
Stadthagen zu behaupten, dass dieser Fall im vergangenen Jahre zu einer 
gerichtlichen Verfolgung hätte führen müssen, während im vorigen Jahre 
vom ganzen Hause anerkannt worden sei, dass wir eine Lücke in unserer 
Gesetzgebung haben, und dass die Regierung diesen Fall nicht vor die 
Gerichte hat bringen können. 

Die Debatte wird geschlossen. 

Der Antrag Stadthagen wird abgelehnt, § 5 wird unverändert angenommen, 
ebenso die vorerwähnte Resolution Gröber. 



Das Haus geht nunmehr über zur ersten Berathung des Entwurfs eines 
Gesetzes, betreffend die Kaiserlichen Schutz truppen für Südwest- 
afrika und Kamerun. 

Der Abgeordnete Richter beleuchtete die Konsequenz, welche das 
Gesetz über die Schutztruppe für Ostafrika habe hervortreten lassen. Es sei 
nicht genug gewürdigt worden, dass durch dieses Gesetz über die Schutz- 
truppen der Monarch als oberster Kriegsherr für die Schutztruppen hingestellt 
wird, und dass ausserdem die durch dieses Gesetz zu den Schutztruppen 
abkommandirten Personen des Heeres und der Marine für die Dauer der 
Abkommandirungen der Reichsmarineverwaltung unterstellt sind. In Folge 
dieses Rechtsverhältnisses können die Offiziere der Schutztruppen nach der 
Arty wie man das Recht des obersten Kriegsherrn auffasst — ob es staats- 
rechtlich begründet ist, will ich hier nicht weiter untersuchen — ohne 
weiteres, ohne Gegenzeichnung eines verantwortlichen Ministers, des Reichs- 
kanzlers oder seines Vertreters, für die Zivilverwaltung angestellt werden. 
Die Offiziere gehen hervor aus der Auswahl des Reichsmarineamts oder des 
Reichsmarinekabinets. Es wird also in Bezug auf diese Schutztruppen durch 
ein solches Gesetz ein Dualismus in die Kolonial Verwaltung hineingetragen. 
Es ergiebt sich daraus in Afrika selbst eine scharfe Scheidung zwischen 
Militär- und Zivilverwaltung. Einer Militärperson kann in Afrika wohl eine 
Zivilverwaltung übertragen werden von dem dortigen Gouverneur, aber nicht 
umgekehrt kann, nachdem nun die Schutztruppen der Marineverwaltung an- 
geschlossen sind, einer Zivilperson irgend eine militärische Funktion über- 
tragen werden. Das hat zur Voraussetzung, dass dort, wo man nicht dem 
Militär die ganze Zivil Verwaltung übertragen will, beispielsweise in einer 
Station, nun neben einander ein Zivilbeamter und eine Militärperson, ein 
Offizier der Schutztruppe, eingesetzt werden. So setzt sich der Dualismus 
noch weiter fort bis in jede Station hinein, in das Innere von Afrika. 

Nun ist hier schon verhandelt worden über die wunderbaren Folgen, 
die das Anciennitätsprinzip in seiner Uebertragung auf Afrika nach sich zieht. 
Es ist festgestellt worden, dass dieses Anciennitätsprinzip gerade die Folge 
eines solchen Gesetzes ist. Das nun einmal giltige Anciennitätsprinzip für 
das Heer und die Marine gestattet es nicht, dass ein Offizier, der einige Tage 
jünger ist nach seinem Patent, eine höhere Stellung militärisch bekleidet 
gegenüber dem, der ein etwas älteres Patent hat. Die Folge davon ist, dass, 
wenn nun neu ein Offizier aus Europa von Berlin hinüberkommandirt wird 



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— 309 — 

mit einem um wenige Tage älteren Patent, derjenige, der sich schon längere 
Zeit in Afrika befindet, der Erfahrungen hat, der, wie man es nennt, ein alter 
Afrikaner ist. sich diesem jung erst herübergekommenen Offizier, der ein 
etwas älteres Patent in Berlin hat, unterordnen muss. Mit einem Wort, wenn 
man sich alles das vergegenwärtigt, so wird es klar, woher die zunehmenden 
Klagen über den Militarismus in Afrika stammen. Sie rühren her von 
der Einführung dieses Dualismus, von der Einführung und der Stellung der 
Offiziere der Schutztruppe, während bis dahin die ganze Verwaltung einzig 
und allein einer Zentralbehörde und in Afrika selbst die Personen, die dort 
vom Reich kommittirt waren, dem Gouverneur unterstellt waren. Auf diese 
Weise sei es eine eigenartige Zumuthung, nun dieses Gesetz, was so zweifel- 
hafte Erscheinungen zu Tage gebracht hat, von Ostafrika durch diese Vor- 
lage auszudehnen auf Westafrika, Kamerun, Togo und Südwestafrika. Er 
schlage deshalb vor, das Gesetz dorthin zur Prüfung zu überweisen, wo die 
einschlägigen Verhältnisse schon zu sehr eingehenden Debatten in zwei 
Sitzungen Veranlassung gegeben haben, nämlich in die Budgetkommission, 
selbst auf die Gefahr hin, dass in dieser Session der Gesetzentwurf nicht zu 
Stande kommt. 

Direktor der Kolonialabtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kayser würde 
es sehr bedauern, wenn der Gesetzentwurf durch Ueberweisung an eine Kom- 
mission in dieser Session nicht zu Stande kommen sollte. Er muss ja dem 
Vorredner vollkommen darin beitreten, dass die von ihm angeführten Be- 
denken, welche sich gegen das ostafrikanische Gesetz ergeben haben, sehr 
eingehend in der Budgetkommission erörtert worden sind and dort mehrere 
Sitzungen in Anspruch genommen haben. Aber das dürfte doch zu berück- 
sichtigen sein, dass die Erörterungen und die eingehende Prüfung des ost- 
afrikanischen Schutztruppengesetzes damals zu dem Ergebniss geführt haben, 
dass die Herren der Organisation der Schutztruppe endgiltig und zum Schluss 
zugestimmt haben. Sie haben sich überzeugt, dass in unseren Schutzgebieten 
unbedingt eine schlagfertige, der Verwaltung zur Verfügung stehende Truppe 
nothwendig ist. Ob man diese Truppe Schutztruppe nennt oder Polizeitruppe, 
ist ganz gleichgültig ; ob man einen Paragraphen in das Gesetz aufnimmt, 
wonach der oberste Kriegsherr der Schutztruppe der Kaiser ist oder nicht, ist 
auch ganz ohne Bedeutung, weil schon nach dem Gesetz über die Rechts- 
verhältnisse in den Schutzgebieten dem Kaiser die oberste Schutzgewalt, 
soweit sie nicht durch das Gesetz selbst beschränkt wird, zusteht, also auch 
die oberste militärische Gewalt über die dort befindliche bewaffnete Macht. 
Der militärische Einfluss des Reichsmarineamts beschränke sich ausschliesslich 
auf die Disziplin und die Organisation. Was die Verwendung und Verwaltung 
der Schutztruppe betrifft, so liegt sie in den Händen des Gouverneurs und 
weiter in den Händen des auswärtigen Amts dergestalt, dass Konflikte zwischen 
den beiden Behörden nie vorgekommen sind und, wie wir auch nach den 
organisatorischen Bestimmungen annehmen können, gänzlich ausgeschlossen 
erscheinen. Die ganze Bedeutung des Gesetzentwurfs, wie er hier eingebracht 
ist, liegt negativ darin, dass das Budgetrecht des Reichstags absolut davon 
nicht berührt wird. Sie haben es jedes Jahr in der Hand, in Bezug auf die 
Schutztruppe ihr positives oder ihr negatives Votum abzugeben, ob eine solche 
Schutztruppe überhaupt bestehen soll, und in welchem Umfange. Der Gesetz- 



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— 310 — 

entwurf greift dieses Recht des Reichstags in keiner Weise an. Der Gesetz- 
entwurf berührt aber auch nicht das Recht des Kaisers, eine Truppe, die in 
der Kolonie sich befindet, zu organisiren und eine Verwaltung für sie einzu- 
richten, ein Kommando für sie aufzustellen und die Disziplin zu regeln* 
Der ganze Gesetzentwurf, wie er hier vorgelegt ist. hat nur die eine positive 
Bedeutung, nämlich eine gesetzliche Grundlage für die in unseren Schutz- 
gebieten befindlichen deutschen Militärpersonen in Bezug auf die Gerichts- 
barkeit und ihre Versorgung zu schaffen. 

Abgeordneter Prinz von Arenberg giebt dem Herrn Richter darin 
recht, dass die Kritik, die er hier vorgebracht hat, allerdings in der Bud- 
getkommission geübt worden sei. Herr Richter habe dem aber nicht ganz 
Rechnung getragen, dass die Kritik, die damals vorgebracht worden ist, so- 
wohl von Seiten der Kolonialverwaltung als auch von Seiten der Marine 
widerlegt worden sei. 

Abgeordneter Graf von Arnim ist der Ansicht, dass jedenfalls keine 
Eile vorhanden sei uud die Geschäftslage des Hauses sowie die Stimmung 
desselben dahin gingen, dass andere eiligere Dinge zu berathen seien, als 
diese Vorlage. 

Abgeordneter Dr. Hammach er ist für sofortige Beratung. In 
der Sache selbst habe schon Prinz Arenberg den Streitpunkt klar- 
gestellt. Es handelt sich viel weniger darum, den Gegensatz zwischen 
Militarismus und Büreaukratismus zu einem besseren Ausgleich zu 
bringen , als um die Frage , ob wir unsere Schutztruppe vorwiegend 
als eine Polizeimannschaft anzusehen haben, oder ob wir nicht viel- 
mehr mit Rücksicht auf die Entwicklung unserer Kolonien und deren der- 
malige Lage in der Notwendigkeit sind, auf die militärische Organisation 
ein entscheidendes Gewicht zu legen» In der Etatskommission ist unter diesem 
Gesichtspunkt die Frage bereits auf das eingehendste erörtert worden, und 
die grosse Majorität derselben, ja selbst die entschiedensten Vertreter der 
Meinung, dass dem Militarismus und der militärischen Organisation zu grosses 
Gewicht beigelegt würde, gelangten zu der Ueberzeugung, dass sich an dem 
jetzigen Zustand verständigerweise aus Anlass des gegenwärtigen Gesetzes 
nichts ändern lasse. 

Abgeordneter Richter bestreitet entschieden, dass in der Budget- 
kommission man in der Weise, wie es der Herr Vorredner und Herr Direktor 
Kayser darstellen, dazu gekommen wäre, diese Bedenken, die von kolouial- 
freundlicher Seite vorgebracht waren, schliesslich als grundlos zu erkennen. 
Abgestimmt ist über die Sache gar nicht. Der Referent über den Kolonial- 
etat hat Resolutionen beantragt gegen das gegenwärtig bestehende Ver- 
hältniss, hat im Verlauf der Berathung diese Resolutionen mehrfach anders 
formulirt, und als dann verlautete, dass ein neues Gesetz über Schutztruppen 
für Westafrika eingebracht werden würde, sagte man sich allseitig: wozu 
dann den Etat mit der Regelung der Frage belasten? dann giebt ja das neue 
Gesetz Gelegenheit, die Sache gründlich zu erörtern und eventuell die Ver- 
hältnisse in Ostafrika bei einem Gesetz abzuändern , das zunächst für 
Westafrika bestimmt ist. Der Dualismus bestehe , das lasse sich 
doch gar nicht leugnen; und er erinnere sich einer Aeusserung des Herrn 
Direktors Kayser, in der er sagte auf die Einwendungen, dass oft Offiziere 



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— 311 — 

hinausgeschickt würden, die nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse hätten : 
ja, wenn das Kolonialamt es vorher erführe, wen das Reichsmarineamt als 
Offiziere hinauszusenden beabsichtige, dann pflege es darauf zu drängen, dass 
die Herren erst einen Kursus im orientalischen Seminar durchmachen. Man 
möge über das Recht des Kaisers in Deutschland selbstständig zu organisiren, 
denken, wie man wolle, darum sei es noch nicht richtig, diese Verhältnisse 
einfach auf Afrika zu übertragen und dort den Dualismus ebenso herzustellen, 
wie er in Deutschland so vielfach besteht. 

Abgeordneter Prinz von Arenberg erklärt, dass die Kritik, die er an 
der ganzen Kolonialpolitik in der Budgetkommission geübt, sich zum Theil 
als übertrieben und zum Theil als nicht ganz richtig herausgestellt habe nach 
den Ausführungen dieser Herren, und dass er seine Resolution, für die auch 
andere Mitglieder der Kommission waren, in Folge dessen zurückgezogen habe. 

— Die Vorlage wird hierauf der Budgetkommission zur Vorberathung überwiesen, 
welche noch am Schluss ihrer Sitzung am 20. Mai Abends das Gesetz ein- 
stimmig genehmigte. 

Die Kolonialdebatte am 22. Mal. 

Gegenstand der Tagesordnung ist die dritte Berathung des Entwurfs 
eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung des Sclavenraubes und des 
Sklavenhandels. 

Abgeordneter Molkenbuhr kommt auf seinen beider ersten Berathung 
gestellten Antrag zurück, das Gesetz an eine Kommission zu verweisen. Ob- 
wohl er wisse, dass im Fall der Annahme des Antrages das Gesetz in dieser 
Session nicht mehr zu Stande kommen würde, habe er ihn trotzdem gestellt, 
nicht etwa weil er die Sklavenhändler beschützt sehen möchte, sondern weil 
er glaubte, dass Deutschland gezwungen sei, ein Gesetz zu erlassen, und jedes 
andere Gesetz besser sein würde, als das vorliegende. Deutschland sei ja be- 
kanntlich durch die Brüsseler Verträge gebunden, ein derartiges Gesetz zu er- 
lassen; und schlechter als das vorliegende könne wahrhaftig kein Gesetz ge- 
macht werden, weil dieses Gesetz dem Sklavenhandel gegenüber ein voll- 
ständig wirkungsloses sein werde. Die Ansicht, die er damals ausgesprochen 
habe, finde merkwürdigerweise in einem Organ Unterstützung, von welchem 
er das am allerwenigsten erwartet hätte, nämlich in der „Kreuzzeitung". 
Gerade die „Neue Preussische Zeitung" vom heutigen Tage bringe einen 
Artikel des Afrikareisenden Krause, in welchem auch dieser die Ansicht be- 
gründe, dass das gegenwärtige Gesetz vollkommen wirkungslos sein werde 
gegen den Sklavenhandel um deswillen, weil man den Sklavenhandel unter Formen 
vollziehen könne, welche durch dieses Gesetz in keiner Weise getroffen werden. 

Nun bestehe zwar ein eigenthümlicher Widerspruch zwischen den Be- 
hauptungen Krauses und den Behauptungen, welche vor einigen Jahren bei 
Berathung desselben Gesetzes gerade von der Regierung gemacht worden 
seien. Krause — und er berufe sich dabei auf die „Deutsche Kolonialzeitung" 

— behaupte, dass gerade in der Nähe vom Togogebiet in Salaga ein ge- 
waltiger Sklavenmarkt sei, wo jährlich 15 000 Sklaven verkauft werden. Sa- 
laga sei 1892 zerstört, und die Einwohner von Salaga, also wahrscheinlich 
Leute, die sich zum grössten Theil vom Sklavenhandel ernährten, seien nach 



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— 312 — 

Kete, also in einen Ort innerhalb des deutschen Gebietes gezogen. Es lasse 
sich annehmen, dass diese Leute Sklavenhandel in der alten Weise fortsetzen. 
Nun habe zwar vor einigen Jahren der Herr Direktor im Kolonialamt Kayser 
erklärt, dass es eigentlich einen Sklavenhandel gar nicht gäbe in unserem 
Gebiet, weil das Bedürfniss, fremde Sklaven zu erwerben, gar nicht vorliege. 
Er habe am 17. November 1891 unter anderem gesagt: 

Wenn man diesen Sklaven die Freiheit geben würde, so würde 
man ihnen keineswegs eine Wohlthat erweisen, wenn man nicht 
gleichzeitig auch die Sorge um den Lebensunterhalt für sie über- 
nimmt ; im Gegentheil, die Freiheit, die sie erwerben würden, würde 
nach den übereinstimmenden Mittheilungen, die uns geworden sind, 
nur die eine Freiheit sein, Hungers zu sterben. Dass wir in Togo 
und Kamerun gar nicht das Bedürfniss nach Sklavenmärkten und 
Sklavenhandel haben, ergiebt sich auch daraus, dass die Sklaven im 
Uebermass vorhanden sind, dass ihre Zahl sich genügend durch Ge- 
burten vermehrt, dass also keine Noth an Arbeitskräften für die 
freien Neger vorliegt, welche sie zwingt, sich noch ausser den 
Sklaven, die nachgeboren werden, besondere durch Handel zu ver- 
schaffen. 
Nun, wenn ein Bedürfniss nicht vorliege, sich Sklaven durch Handel zu 
erwerben, so kommen die Ausbeuter auf anderem Wege in Besitz von Sklaven 
und das sage Herr Kayser einige Sätze vorher: 

Der Uebergang für einen Sklaven von der einen Hand in die 
andere durch Tausch , Kauf oder ein anderes Rechtsgeschäft 
charakterisirt sich im wesentlichen nur als eine Art Gesinde- 
überlassung. 
Da sehe man, dass also irgend eine andere Form gewählt werde als der 
direkte Kauf, und dass der Handel, welcher durch dies Gesetz getroffen werden 
könne, nicht vorliege, dass die Sklaverei in der alten Form fortdauern werde und 
der Uebergang von Sklaven aus einer Hand in die andere sich nach wie vor 
in den alten Gleisen bewegen könne. 

Wie wirkungslos ein Gesetz wie dieses gerade für jene Verhältnisse sein 
werde, das beweise ein Vergleich mit dem Gesetze, welches für die Gold- 
küstenkolonie gelte. Die Goldküstenkolonie sei ja bekanntlich eine dem 
Schutzgebiet Togo benachbarte Kolonie. Dort sage das Gesetz: 
Wer 

1. Sklaven verkauft, tauscht, überträgt, annimmt oder gewerbs- 
mässig ankauft, 

2. Personen zum Zwecke oder in der Weise, dass sie als Sklaven 
gehalten oder behandelt werden sollen, verkauft, überträgt, 
annimmt oder gewerbsmässig ankauft, 

3. eine Person, sei es als Schuldknecht oder unter anderem 
Namen als Pfand oder Sicherheit für eine gegenwärtige, künf- 
tige oder bedingte Schuld in Knechtschaft versetzt oder über- 
nimmt u. s. w., 

macht sich des Sklavenhandels schuldig. 
Bei uns im Togogebiet sei aber diese Schuldknechtschaft in ausgedehntem 
Maasse vorhanden, wie in jener Rede des Herrn Direktors des Kolonialamts 



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— 313 — 

Kayser vom 17. Dezember 1891 zugegeben wurde, dass das ein Rechtszustand 
sei, der dort in ausgedehntestem Masse bestehe, also dass gerade durch die 
Schuldknechtschaft heutzutage noch viel freie Neger in Sklaverei übergehen 
und so der Sklavenstand nicht eingeschränkt, sondern vermehrt werde. 

Wie nöthig ein ausgedehnteres Gesetz sei, gehe auch daraus hervor, 
dass, obwohl in dem Gesetz für die Goldküstenkolonie vom 17. Dezember 
1874 der Begriff so weit wie möglich gefasst war, die Regierung der Kolonie 
es für nöthig erachtete, bereits im Mai 1875 das Gesetz noch weiter auszu- 
dehnen; also man fand das recht weit gefasste Gesetz von 1874 noch nicht 
ausreichend. In der einen Kolonie sei nun die englische Regierung und die 
Regierung der Goldküste bestrebt, der Sklaverei in jeder Weise entgegenzu- 
treten; daneben biete eine Kolonie unter deutscher Herrschaft der Sklaverei 
ein Asyl und halte jenen schmählichen Zustand aufrecht, der in Afrika be- 
seitigt werden solle, das deutsche Gebiet bilde gewissermassen ein Reservoir, 
aus dem die Sklaven in die Nachbar kolonien übergehen können. 

Ein solcher Zustand sei für Deutschland unwürdig, und darum sei die 
Ablehnung des Gesetzes nothwendig, weil dann die Regierung gezwungen 
würde, im nächsten Jahre wieder zu kommen, und das Haus Gelegenheit 
hätte, ein wirksames Gesetz gegen die Ausdehnung der Sklaverei zu erlassen 

Es sei damals von Herrn Kayser ein Bericht vorgetragen des Kaiser- 
lichen Kommissars von Puttkamer aus Togo, der in dem. Bericht vom 12. 
November 1892 sagte: 

Ich bin in der Lage, aus meinen Erfahrungen amtlich versichern 
zu können, dass Sklavenhandel im Togogebiet ebenso wenig ge- 
duldet wird oder stattfindet, wie in dem benachbarten englischen 
oder französischen Gebiet. 

Also nach Puttkammers Behauptung komme in den benachbarten eng- 
lischen und französischen Gebieten kein Sklavenhandel vor. Trotzdem sei 
festgestellt — auch von Herrn Krause in der „Kreuzzeitung" — , dass in den 
11 Monaten im Jahre 1890 in nicht weniger als 106 Fällen in der Goldküsten- 
kolonie Anklage wegen Sklavenhandels erhoben sei und 76 Verurtheilungen 
stattgefunden haben. Komme also nach Puttkamers Angaben Sklavenhandel 
nicht vor, so nenne er dasselbe Ding mit anderem Namen vielleicht Gesinde- 
übertragung, Arbeitsvermittlung. Damit sei der Deckmantel gegeben, unter 
welchen die Sklavenhändler ihr altes Handwerk fortsetzen können. 

Hier sollte man mit einem Gesetz vorgehen, das nicht so wirkungslos 
sei, wie das vorliegende; und darum würde nichts anderes übrig bleiben, als 
das heutige Gesetz abzulehnen. — Es werde ihm gesagt: er könne ja noch- 
mals Kommissionsberathung beantragen. Er stelle hiemit diesen Antrag. 
Wenn dann das Gesetz in dieser Session nicht zu stände kommen sollte, würde 
das Haus in der nächsten Session ein wirksameres schaffen können, das einen 
Theil von dem halte, was in dem Brüsseler Vertrag versprochen sei, das jene 
schrecklichen Zustände eindämme und den Völkerschaften Afrikas die Seg- 
nungen des Friedens und der Zivilisation gewährleiste. 

Nach einer kurzen aber unerheblichen weiteren Diskussion wird hierauf 
das ganze Gesetz in der Fassung der zweiten Lesung genehmigt. 

Es folgt die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend 
die Kaiserlichen Schutztruppen für Südwestafrika und Kamerun. 



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— 314 — 

Berichterstatter der Kommission Prinz von Arenberg führt aus, das vor- 
liegende Gesetz stelle sich im wesentlichen als eine geographische Ausdehnung 
des Gesetzes vom 22. März 1891 dar; und gerade weil dieses Gesetz bei den 
Verhandlungen der Budgetkommission über den Hauptkolonialetat Anlass zu 
einer sehr scharfen Kritik gegeben habe, so habe die Kommission sich in 
ihrer vorgestrigen Sitzung veranlasst gesehen, ihre damaligen Verhandlungen 
zu rekapituliren. Der Abg. Richter habe in seiner vorgestrigen Rede zwar 
die damals an der Gesammtorientirung der Kolonialpolitik geübte Kritik sehr 
genau wiedergegeben, es aber unterlassen, den weiteren Verlauf der Verhand- 
lung und namentlich deren Endergebniss hier darzustellen. 

Was nun den vorliegenden Gesetzentwurf betreffe, so habe ja die Kom- 
mission nach dem eben Vorgetragenen selbstverständlich gar keinen Anlass 
gehabt, denselben zu beanstanden. Für die Annahme desselben habe viel- 
mehr der Umstand gesprochen, dass bereits in den nächsten Tagen eine 
Anzahl Invaliden aus den Witboischen Kämpfen hier eintreffen werden. Nun 
möge man ja über die Kolonialpolitik und speziell über die Leitung derselben 
denken, wie man wolle, man werde die moralische Verpflichtung des Deutschen 
Reichs nicht bestreiten können, für diese Männer, die ihr Blut für das 
Deutsche Reich vergossen haben, resp. für ihre Hinterbliebenen zu sorgen; 
dass das eine unabweisliche Pflicht des Reichs sei, sei von der Kommission 
ohne jeden Widerspruch anerkannt worden. Es sei — nebenbei bemerkt — 
selbstverständlich, dass, wenn diese Männer, in dem Moment, wo sie engagirt 
seien, nur das allgemeine Versprechen bekommen haben, man würde auf dem 
Gnadenwege für sie sorgen, dies an ihren rechtlichen Ansprüchen absolut gar 
nichts ändere. Es komme aber hinzu, dass jetzt dieser Gnadenweg ver- 
schlossen sei, weil der Allerhöchste Fonds, der dafür in Anspruch zu nehmen 
sei, schon dermassen mit anderen Erfordernissen belastet sei, dass für diese 
nichts übrig bleibe. Die Kommission habe also ohne jeden Widerspruch dem 
Gesetze in seiner gegenwärtigen Fassung ihre Billigung gewährt. 

Er bemerke, um auf das Gesetz selbst noch einzugehen, dass es eigent- 
lich gegenüber dem Gesetz vom 22. März 1891 gar nichts neues enthalte, als 
im § 3 eine entsprechende Aenderung mit Rücksicht auf den Umstand, dass 
bei den Schutztruppen von Südwestafrika nicht bloss Offiziere und Unter- 
offiziere, sondern auch die Gemeinen dem deutschen Heere entnommen seien, 
mithin für dieselben auch zu sorgen sei in der Höhe, die man hier finde ; und 
in § 4 einige ganz verständige und auch ganz billige Uebergangsbestimmungen 
vorhanden seien. Er könne demnach nur bitten, dem Antrage der Kommission 
Folge zu geben und das Gesetz anstandslos zu bewilligen. 

Abgeordneter Richter bedauert, dass er den Verhandlungen in der 
Kommission nicht habe beiwohnen können. Die Verhandlungen haben sich auf 
das beschränkt, was der Herr Referent heute vorgetragen habe, Widerspruch 
sei bei der schwachbesetzten Kommission nicht verlautbart. Er meine auch, 
dass bei der Stimmung der Mehrheitsparteien und der Geschäftslage dieses 
Hauses es zwecklos wäre, Amendirungen in seinem Sinne zu versuchen. Er 
erachte seine Bedenken nicht für widerlegt. Aber warum solle er sich 
schliesslich die falsche Konstruktion der Kolonialverwaltung mehr zu Herzen 
nehmen, als diejenigen, die die besonderen Freunde der Kolonialpolitik seien. 

Abgeordneter Dr. Hammacher macht darauf aufmerksam, dass an der 



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Kommissionssitzung auch Freunde des Herrn Richter theilgenomnien, und 
keiner derselben Widerspruch gegen das gegenwärtige Gesetz erhoben habe. 
Er sei überzeugt, dass hierbei wesentlich die Erkenntniss massgebend war, 
dass das, was das gegenwärtige Gesetz bezwecke, mit der Organisation der 
Schutztruppe in unseren Schutzgebieten nichts zu schaffen habe. Thatsache 
sei, dass wir eine Schutztruppe in Südwestafrika und Kamerun besitzen, deren 
Offiziere und Unteroffiziere unserer Nationalität angehören. In Südwestafrikä 
seien es auch ausschliesslich deutsche Mannschaften, welche die 
Schutztruppe bilden. Bereits bei der ersten Berathung des Gesetzes habe er 
auf diesen Punkt hingewiesen als einen solchen, der uns die doppelte Ver- 
pflichtung auferlege, das gegenwärtige Gesetz noch in dieser Session zur Ver- 
abschiedung zu bringen. Es sei für die deutschen Offiziere und Unteroffiziere 
in Ostafrika durch das Gesetz von 1891 gesorgt, in Südwestafrika und Kamerun 
noch nicht. Das müsse schleunigst geschehen, so viele Mängel auch bei der 
Verwaltung in den Schutzgebieten bestehen mögen. Wir müssen insbesondere 
dafür Sorge tragen, dass auch für die 230 gemeinen Soldaten, die aus der 
Armee in die Schutztruppe von Südwestafrika übergetreten, die Rechte der 
deutschen Soldaten mit Bezug auf Pension und Invalidität hergestellt werden. 
Der Herr Abgeordnete Prinz von Arenberg habe als Referent bereits auf die 
Thatsache hingewiesen, dass unter den Strapazen und Gefechten des letzten 
Jahres eine namhafte Anzahl der Mannschaften der südwestafrikanischen 
Schutztruppe invalid geworden sei. Nach den mit denselben geschlossenen 
Verträgen seien dieselben aber lediglich auf die Gnade bezüglich ihrer Ver- 
sorgung hingewiesen. Das sei kein Zustand, den ein guter deutscher Patriot 
auch nur 24 Stunden länger aufrecht erhalten werde, als absolut nothwendig 
sei. Er appellire deshalb auch an die Gefühle der Herren auf der linken 
Seite des Hauses. Was das gegenwärtige Gesetz in der Hauptsache wolle, 
lasse sich dahin zusammenfassen; es solle dafür Sorge getragen werden, dass 
unsere invaliden Soldaten in Südwestafrika einen Rechtsanspruch auf Pension und 
Invalidengelder erlangen. Von links werde ihm zugerufen : Nicht hinschicken ! 
Aber wir stehen doch vor der Thatsache, dass unsere Landsleute dort im 
Dienst des Vaterlandes und auf höheren Befehl ihre Gesundheit und ihr 
Leben in die Schanze schlagen. Auch die linke Seite müsse deshalb freudige 
Genugthuung darüber empfinden, dass trotz der erschwerten Lage der Ge- 
schäfte es noch gelungen sei durch die schleunige Berathung der Budget- 
kommission, jetzt noch mit dem Antrag auf Genehmigung vor den Reichstag 
zu treten. Jedenfalls sei er fest überzeugt, dass der Reichstag mit grosser 
Majorität seine Zustimmung geben werde. 

Bei der Abstimmung wird das Gesetz genehmigt. 

Bei der ßerathungdes Nachtragsetats des Auswärtigen Amts(50,000 
M. zur Hilfe für die von der Heuschreckenplage heimgesuchten Eingeborenen 
Ostafrikas, 20,000 M. für Grenzregulirung gegen das Niger Coast Protectorat, 
50,000 M. für Betheiligung der Kolonialabtheilung an der Berliner Gewerbe- 
ausstellung 1886) erhielt das Wort 

Abgeordneter B e b e 1. : Es würden 50,000 M. verlangt, zur Unterstützung 
der nothleidenden eingeborenen Bevölkerung unseres ostafrikanischen Schutz- 
gebietes, die in Folge mehrfacher Heuschreckenplagen um ihre Ernte 
gekommen ist und sich in Folge dessen in ausserordentlicher Noth befindet, 



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— 316 — 

und zwar in einer Nothlage, die so gross ist, wie aus den Noten zum Spezial- 
etat hervorgeht, dass in Folge von Hungersnoth ein Theil der Eingeborenen 
starb. Nun haben wir gegen die hier geforderte Summe nichts einzuwenden. 
Wir sind im Gregentheil der Anschauung, dass, nachdem einmal das betreffende 
ostafrikanische Gebiet deutsches Schutzgebiet geworden ist, das Reich auch 
die Verpflichtung hat, für so aussergewöhnliche Nothfälle einzutreten. Er 
möchte nur bemängeln, dass die geforderte Summe nach seiner Auffassung zu 
klein ist. Er wisse nicht, wie gross die Bevölkerungszahl ist, die dabei in 
Frage kommt; nach seiner Ansicht dürfte sie an Kopfzahl mindestens so stark 
sein, wie hier Mark an Unterstützung verlangt werden. Was solle da aber 
mit einer Summe von 50,000 M. einer solchen Bevölkerung gegenüber geleistet 
werden, die in einer solchen Nothlage sich befindet, wie sie im Etat geschildert 
wird? Mag die Lebenshaltung sehr niedrig, die Erwerbung der Lebensmittel 
so billig sein, wie sie will, so wird, durchschnittlich gerechnet, auf den Kopf 
der nothl eidenden Bevölkerung 1 M. kommen, also wird, mag die Tagesration 
noch so billig sein, höchstens auf 6 bis 7 Tage ein solcher Betrag für den 
Unterhalt ausreichen. Wie kann man glauben, dass das ausreichend ist?! Er 
meine: wenn man einmal das Bedürfniss empfand, dass Hilfe erfolgen musste, 
dann solle das auch in einem Masse geschehen, dass sie als zulänglich 
bezeichnet werden kann. Weiter hält man noch für nöthig, die Ausgabe 
damit zu motiviren, dass man sagt: wir werden diese Unterstützung nur 
gegen eine gewisse Gegenleistung gewähren, insofern als wir die arbeits- 
fähigen Personen mit Wegebau u. s. w. beschäftigen. Wie kann man nun 
wieder einer durch solche Nothlage physisch herabgekommenen Bevölkerung 
dergleichen zumuthen! Da wäre es doch richtiger gewesen, diese Art der 
Motivirung wegzulassen und die Summe einfach zu fordern, wie sie gefordert 
werden muss, als blosse Unterstützung. 

Bei dieser Gelegenheit möchte er gleich eine andere Angelegenheit zur 
Sprache bringen, die in diesen Tagen die Zeitungen beschäftigt hat. Durch 
die Zeitungen geht die Nachricht, dass der Oberrichter Eschke, der in dieser 
Stellung in Ostafrika angestellt ist, wegen eines Duells, das er mit einem 
Landrath von Bennigsen gehabt hat, auf der Reise nach Deutschland sich 
befinde, um eine Festungstrafe, die er wegen dieses Duells sich zugezogen 
habe, zu verbüssen. Wir sehen also, dass der gemeinschädliche Unfug des 
Duells auch bereits nach Ostafrika gedrungen ist. Vergegenwärtigen wir uns 
nun, was das dortige Klima schon an und für sich für Unheil bei Europäesn 
anrichtet, dann können wir uns ungefähr ausmalen, wenn auch noch die Sitte 
einreisst, dass wegen einer beliebigen Differenz der Beamten untereinander 
zum Duell geschritten wird, was wir da im Laufe der Jahre für Aussichten 
haben und was wir alles erleben werden. 

Direktor der Kolonialabtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kays er erklärt 
nicht im Stande zu sein, vollständig die Gründe angeben zu können, aus 
denen der Zweikampf stattfand ; denn als der Gouverneur uns berichtete, war 
er nur in der Lage, eine Aeusserung des Oberrichters Eschke mitzutheilen — 
der Finanzchef von Bennigsen war zu der Zeit noch nicht vernehmungsfähig, 
seine Wunde war, wenn auch nicht gefährlich, immerhin schwer. Aus 
dem Bericht des Gouverneurs geht aber hervor, dass amtliche Differenzen 
keinen Grund zu diesem Zweikampf gegeben haben, sondern dass eine per- 



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sönliche Spannung, die wohl schon seit längerer Zeit dauerte, Anlass dazu 
war. Was nun den Fall selbst betrifft, so konnte eine Untersuchnung noch 
gar nicht eintreten. Die beiden Herren, die sich hier gegen das Gesetz ver- 
fehlt haben, sind nämlich beide Reserveoffiziere und unterstehen als solche 
der Militärgerichtsbarkeit nach unserer im Reiche herrschenden, von Reichs- 
tag und Bundesrath genehmigten Gesetzgebung. 

Abgeordneter Bebel konstatirt vor Allen, dass das Duell an sich zuge- 
geben worden ist. Er habe dann weiter zu konstatiren, dass einer der Be- 
theiligten ein Beamter in richterlicher Stellung ist. Der höchste Richter 
in den Kolonien, der nach seiner Stellung doch in erster Linie berufen 
und verpflichtet ist, über die Beobachtung der Gesetze zu wachen, ist 
derjenige, der sich zum Bruch und zur Verletzung der Gesetze hergiebt. 
Er thut dies, weil er neben seiner Stellung als höchster Richter auch noch 
Reserveoffizier ist und die Verflichtungen, die ihm diese Stellung auferlegt, 
ihm wichtiger zu sein scheinen als diejenigen, die er als Ober- 
richter in den Kolonien zu erfüllen hat. Das ist wieder ein Vorgang 
der die Situation, in der wir uns in Deutschland gegen wärtig befinden, recht 
drastisch beleuchtet. 

Der Nachtragsetat wurde darauf angenommen und in der Sitzung 
vom 24. Mai auch der Gesetzentwurf betreffend die Schutztruppe. 



-^s^^t^c*^**- 



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Berichtigung. 



Infolge eines Versehens ist leider der Satz in dem Artikel des Herrn 
Grafen Pfeil in Heft 1/2 „Die Boerenfrage in Südwestafrika" umhoben worden. 
Der Abschnitt auf Seite 141, beginnend mit „Wir können dann zunächst" u. s. w. 
bis zum letzten Absatz auf Seite 145, schliessend mit „Witboiland deutsches 
Land werden" bildet den Schluss der Abhandlung und folgt» hinter dem Satz 
auf Seite 147. 

D. H. 



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OtC 5 i 1993 

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