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Full text of "Leuze Handschrift Pappenheim"

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m 


1. Eine Handschrift des Matthäus Marschalk von 
Pappenheim zu Biberbach. 

Die Kgl. Landesbibliothek in Stuttgart ver¬ 
wahrt, und zwar unter den ehemals der Kgl. Hofbibliothek 
gehörigen Handschriftenbeständen, unter Signatur H.B. V. 
53 eine aus dem Ende des 15. oder Anfang des 16. Jahrhun¬ 
derts stammende, anonyme Pergamenthandschrift in folio, 
deren Inhalt sieh auf Augsburg, hauptsächlich auf das dortige 
Domkapitel bezieht. Herr Professor Dr. Schröder, mit 
dem ich wegen der Handschrift korrespondierte, erkannte 
sofort die Identität ihres Inhalts mit dem Inhalt derjenigen 
Handschrift, die F. A. Veith 1 ) in seiner Bibliotheca Augu¬ 
stana, Alphab. 2. (1786) S. 101 ff. beschreibt und mit meh¬ 
reren, dem Inhalt entnommenen, wie mir scheint, durch¬ 
schlagenden Gründen als ein Werk des Matthäus Marschalk 
von Pappenheim zu Biberbach, der von 1494 bis zu sei¬ 
nem Tode im Jahre 1541 Augsburger Domherr war, in 
Anspruch nimmt. Eine genaue Vergleichung der Stutt¬ 
garter Handschrift mit der Veit!»sehen Beschreibung ergab 
weiterhin das unzweifelhafte Resultat, daß wir in ihr ge¬ 
rade dasjenige Exemplar (nicht etwa nur eine Abschrift) 
vor uns haben, das Veith bei seiner Beschreibung vorlag 
und das damals, wie er ausdrücklich sagt, in der Biblio¬ 
thek des Augsburger Domkapitels sich befand 15 ). Auf wel¬ 
chem Wege die Handschrift in die Stuttgarter Hofbibliothek 

1) Vgl. über diesen gelehrten Sammler: Allgemeine Deutsche 
Biographie. Bd. 25. (1887) S. 161 f. 

2 ) Der Wechsel verschiedener Hände, den Veith für einzelne 
Steilen anführt, stimmt genau mit dem Befund in unserer Hand¬ 
schrift tiberein, 


29 * 



454 


Mitteilungen. 


kam, ließ sich bisher nicht feststellen. Alt© Signaturen 
oder sonstige Vermerke, soweit solche etwa vorhanden 
waren, sind vermutlich weggefallen, als die Handschrift 
ihres alten Einbands entkleidet und mit einem neuen, 
demjenigen vieler anderen aus der Hofbibliothek stammen¬ 
den Manuskripte gleichartigen Einbande versehen wurde. 

Der erste Teil des Inhalts, ein Verzeic h n i s der 
Augsburger Bischöfe ist (vgl. Veith, a. a. 0. S. 105) 
mit Ausnahme eines kurzen Nachtrags im Jahre 1495 ver¬ 
faßt worden. Er erstreckt sich über 13 1 / 2 Blätter, von 
denen das erste mit reichem Blumen- und Rankenwerk be¬ 
malt, die meisten andern mit den gemalten Wappen der 
betreffenden Bischöfe ausgestattet sind. Der zweite Teil, 
1 l J 2 fol. un »fassend, zählt eine Reihe von solchen Augs¬ 
burger Domherren auf, die auswärts zur Bischofs¬ 
würde emporstiegen. Der dritte Abschnitt gibt auf 
1 ij 2 fol. ein Verzeichnis der Augsburger Dom¬ 
pröpste von 980 bis 1519 jedoch ohne genaue Einhaltung 
der chronologischen Ordnung. Auch hier finden sich ge¬ 
malte Wappen vor. Auf den nächsten l l j 2 fol. folgen 
(viertens) annalenartige Aufzeichnungen unter der Über¬ 
schrift: »Excerpta ex antiquo libro in pergameno 
in liberaria B. Virginis«. Mehrere Notizen dieser, die 
Zeit von 1064 bis 1297 umfassenden, jedoch nicht chrono¬ 
logisch angeordneten annalistischen Arbeit finden sich in 
teils gleicher teils etwas verschiedener Fassung in den 
Annales Augustani minores (M.G. SS. X, 8 ff.), nämlich 
die Notizen zum Jahr 1152, 1184 1 ), 1246, 1256, 1278, 
1287*). Die Lücke, die in MG. SS. X S. 10 Zeile 8 ge¬ 
lassen ist (»ceciderunt cum eo . . . milia«) können wir aus 
unsrer Handschrift mit der Ziffer XII ausfüllen. Ein Be¬ 
rührungspunkt mit den Annales Augustani (M.G. SS. III 
123 ff.) ist dagegen nicht vorhanden. Den fünften Teil 


9 In den Ann. min. ist für die betreffende Notiz das Jahr 1183 
angegeben, 

* 2 ) In den Ann. min. ist für die betreffende Notiz daß Jahr 1288 
angegeben. 



i. Leuze, Eine Handschrift des Matthäus Marschatk. 455 

unserer Handschrift bildet, 5 1 / 2 fol. umfassend, gleichfalls 
ein annalistisches Stück mit der Überschrift: »Ex anti- 
quo libro ex liberaria sancti Mauricii, das bei 
Veith a. a. 0. S. 106—-114 gedruckt ist. Eine Vergleichung 
dieses, wiederum ohne Rücksicht auf die Chronologie an¬ 
geordneten Annalenwerks mit den Annales Augustani (M.G. 
SS. III, 123 ff.) zeigt, daß keine Beziehung hin und her 
vorhanden ist. Mit den Annales Augustani minores (M.G. 
SS, X,*8 ff.) dagegen hat es wenigstens eine Notiz ge¬ 
meinsam, nämlich die zum Jahre 1271. Gerade in dieser 
Notiz zeigt sich jedoch, daß dem Schreiber unserer Hand¬ 
schrift (bezw. seinem etwaigen Vorgänger) verschiedene 
Lesefehler mit untergelaufen sind, welche die Annales Au¬ 
gustani minores nicht aufweisen. Während der bisher be¬ 
sprochene Bestand der Handschrift, abgesehen von wenigen 
in Stück 1—3 sich findenden Nachträgen und zahlreichen 
Randbemerkungen, von derselben Hand in gotischer Mi¬ 
nuskel geschrieben ist, zeigt der sechste Abschnitt eine 
andere Hand, die sich der gotischen Cursive bedient. Er 
enthält auf 2 Blättern eine Übersicht über die Schädigungen, 
die in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts dem Domkapi¬ 
tel von der Stadt Augsburg zugefügt wurden ‘). Die 
Überschrift lautet: »In die Hylarie et sociarum eins Anno 
Domini millesimo CCCLXXXIX. Das sind die gebresten 
des capitels unser frawen, als sy hernach geschriben stand«. 
Wir haben es hier wohl gleichfalls mit einem Auszug aus 
einem Annalenwerk zu tun, dessen Fundstätte aber nicht 
angegeben ist. 

Stuttgart. Dr. O. Leuze. 

! ) In den Augsburger Chroniken geschieht dieser Schädigungen 
an mehreren Orten Erwähnung. Vgl. Chroniken der deutschen Städte 
ßd. 4 (— Augsburg ßd. 1. 1865) S. 69, 13, S. 313, 21, S. 314, 14. Bd. 5 
(= Augsburg ßd. 2) 1866. S. 27, 26. Bd. 22 (= Augsburg Bd. 3) 1892. 
8. 31, 27. 



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Mitteilungen. 


2. Domherrenverzeichnisse und Aufschwörbücher 
des Domkapitels in Augsburg. 

In Ergänzung der iNotiz des Herausgebers dieser Zeit¬ 
schrift über ein Aufschwörbuch des Domkapitels Augsburg 1 ) 
mögen hier noch weitere ähnliche Stücke des All gern. 
Reichsarchivs München besprochen werden, die des¬ 
halb besonderes Interesse verdienen, weil sie zusammen 
mit dem von Schröder angeführten ein groß angelegtes, 
systematisches Werk über die Personalverhältnisse des Augs¬ 
burger Domkapitels bilden und unter sich in engem Zu¬ 
sammenhang stehen, den freilich die Repertorien des ge¬ 
nannten Archivs nicht ohne weiteres erkennen lassen. Es 
handelt sich um folgende Stücke, die ich je mit der Sig¬ 
natur des Allg. Reichsarchivs einführe: 

I.) Augsburg, Hochstift, Literalien Nr. 859. Die Über¬ 
schrift auf der ersten Textseite des Foliobandes lautet: 
»Catalogus deren auf dem fürstlichen hochen Dombstüfft 
allhie zu Augspurg vermög deren von a. 1852 anfangendt 
vorhandenen Dorabherrenohligationen ehevor schon gewe¬ 
senen HH. Canonicorum und inhalt deren, auch des Sta¬ 
tutenbuchs und Rezessionalien in nachgefolgten Jahren auf- 
geschwohrenen Chur- und fürstlichen Persohnen, auch HH. 
Graffen, Freyherren und Graduierten«. Der Aufdruck, den 
der Bucheinband trägt »Catalogus der graduierten gnä¬ 
digen Herren von anno 1352« gibt den Inhalt nicht zu¬ 
treffend wieder. Offenbar hat der Buchbinder bei den beiden 
von ihm mit gleichmäßigem Einband versehenen Bänden, 
nämlich dem gegenwärtigen und dem unter IV anzufüh¬ 
renden, die Aufschriften verwechselt. Der Aufdruck des 
letzteren »Verzeichnis der adeligen und graduierten 
gnädigen Herren von anno 1352« gehört also dem jetzt in 
Rede stehenden Bande zu, der ein chronologisch ge¬ 
ordnetes Verzeichnis der Augsburger Domherren von 1352 
bis 1739 enthält, wobei die einzelnen, abgesehen von den 
neun ersten und einer größeren Anzahl am Schluß, mit 


i) Vgl. Bd. 1, S. 383 ff. 



2. Lenze, Domherren Verzeichnisse und Aufsehwörbflcber. 467 

den von 1 bis 488 durchlaufenden Nummern versehen sind. 
Um eine Anschauung von der Einrichtung des Verzeichnisses 
zu geben, seien hier 2 Einträge, der eine einen adeligen, der 
andere einen bürgerlichen und darum der Vorschrift 1 ) ent¬ 
sprechend graduierten Domherrn betreffend angeführt: 

foL 30. r. Nr. 173. 

»Adelmann von Adelman nsfeiden Bernhart, a°. 1498 
»am Sonlag vor St. Gallen Tag durch aufgeben 2 ) H. Bern- 
»hart Artzet verliehen.« 

fol. 28. v. Nr. 164. 

»Vergen hans Ludwig Doctor Baider Rechten Probst des 
»Stiffts zu Stuttgarten und Canzler a°. 1493 am Montag 
»nach St Matheuß deß hailigen Apostels Tag, durch ab¬ 
asterben Herrn Pangraz Meußlin ledig, und a capitulo ver* 
»liehen.« 

Den Schluß des durchaus von derselben Hand ge¬ 
schriebenen Bandes bildet ein dieselbe Zeit umfassendes 
Verzeichnis der Pröpste und Dekane mit der Überschrift 
»Designation deren auf dem fürstlichen hochen Domhstifft 
Augsburg alhier von hinnachfolgeuden Jahrgängen gewesen 
HH. Domb-Pröbsten und Dombdechanten«. 

II.) Aufschwörbücher Nr. 11. Der Bucheinband die¬ 
ses Foliobandes trägt den zutreffenden Titel: »Catalogus 
der allbie von a. 1352 aufgeschwohrenen adeligen und gra¬ 
duierten gnädigen Herren Herrn. Dieses Verzeichnis ist 
alphabetisch nach den Namen der Domherren geordnet. 
Durch Beifügung der betreffenden Nummern ist auf die 
laufende Numerierung der Domherren in dem Stück I.) 
(s. o.) verwiesen. Der Band war früher für ein Aufschwör¬ 
buch von Eychstett gehalten worden, wie aus einem mit 
Tinte geschriebenen Vermerk auf dem Einhand hervor¬ 
geht. Doch ist er im Repertorium nach seiner Zugehörig. 

1) Vgl, mein >Das Augsburger Domkapitel im M. A.« Zeitschrift 
des hist. Vereins für Schwaben und Neuburg 35. (1909) S, 5 u. 30 f. 

2 ) d. h. die Pfründe war durch Resignation des Bernbart Artzet 
frei geworden. 



Mitteilungen. 


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keit zu Augsburg kenntlich gemacht. Das Stück weist bei 
allen denjenigen Einträgen, die kein späteres als das Jahr 
1739 betreffen, dieselbe Hand auf wie Nr. I. Einträge, die 
auf spätere Jahre sich beziehen, zeigen wechselnde Hände. 
Dieses alphabetische Register wurde also nach der ersten 
Anlegung auf dem Laufenden erhalten, das chronologische 
(Nr. I) dagegen nicht. Eine wahre Fundgrube für Nach' 
forschungen über adelige und bürgerliche Familien wird 
das vorliegende Stück dadurch, daß nicht bloß (bei adeligen 
Domherren) die vier Ahnen, sondern auch diejenigen 4 Per¬ 
sonen, die beim Aufschwörungsakt die adelige Geburt bzw. 
die Promotion des Probanten zu beschwören hatten, und 
weiterhin diejenigen namentlich angeführt werden, die sich 
dafür zu verbürgen hatten, daß der betr. Domherr sich 
gegen etwaige Anfechtung seiner Einsetzung in eine Pfründe 
von seiten auswärtiger Prätendenten mit eigenen Mitteln 
verteidigen werde, ohne das Kapitel dabei in Anspruch zu 
nehmen 1 ). Es seien wiederum zwei Beispiele wörtlich an¬ 
geführt ; 

pg. 3. Nr. 173. 

»Adelmann von A d el man n s f eld en , Bernhart, a.° 
»1498 am Sontag vor St. Gallen Tag durch aufgeben Herrn 
»Bernhart Artzet verliehen. L. R. C. vom 3. Oktober 1498 
»aufgeschwohren undt nobilitatem probiert durch HH. 

»Juranten 

»Von Westerstetten Johann 

»Von Haßlang Rudolph 

»Von Weychß Wolfgang, alle drey Ritter 

»Marschalck Johann zu Biberbach, 

»nemblich daß 

»Annaten 

»Adelmann Georg sein Vatter, 

»Von Leonrod Brigitta sein Mutter 

»Von Steißlingen Margaretha 2 ) seines Vatters Muetter 

*) Vgl. mein »Das Augsb. DomkapiteL S. 31. 

2 ) In der von Schröder beschriebenen Handschrift (Archiv für 
die Geschichte des Hochstifts Augsburg Bd. 1. S. 334) wird statt Mar¬ 
garetha angegeben »Afra«, 


2. Lenze, Domherren Verzeichnisse und A nf sch wörbfi eher. 459 

»Von Vestenberg seiner Muetter Müetter. 

»Den 8. Januar 1500 ad residentem admittiert. 

»Den 5 September 1505 possess der Scholasteri gegeben 
»oder fit scholasticus. ]j. R. C. vom 16. Dec. 1523 obiit. 

»Besag Bevbrieffes 
»Bürgen 

»Von Ehenhaira Ludwig 
»Adelmann Georg der Elter. 

»Von Reychenau Johann 
»Von Mur Gilg. 

pg. 395. Nr. 167. 

»Probans Marschalck Matheuß zu Biberbach, des Röm. 
»Reichs Erb Marschalck, Doctor, a.° 1494 nach St. Johan- 
»nis deß hailigen Tauffers Tag, durch absterben Herrn Sig- 
»mund Zwins in Curia Romana impetriert. 

»L. R. C. vom 25. Jun 1494 aufgeschwohren und nobili- 
»tatem probiert durch HH. 

»Ju rauten 

»Von Züllenhart Ludwig, 

»Von Schwabsperg Georg, 

»Von Westerstetten Johann Ritter 
»Von Knöringen Wolff, 

»nemblich daß 

»Aunaten 

»Von Schwabsperg N. sein Muetter, 

»Von Neunek seiner Muetter Muetter 
»Von Knöringen N. seines Vatters Muetter. 

»Den 26. Juni 1495 ad residentiam petiert. Den 1. Oktober 
»Viertl Jahr compliert. Den 1. Juli 1496 ad Capitulum ad- 
»mittiert. Den 19. Oktober 1541 obiit. 

»Lauth Verschreibung Bürgen. 

»Von Knöringen Wolff zue Gablingen 

»Von Stein Adam zue Raunsperg [= Ronsberg] 

»Von Gereut Sigmund zue Straß [= Kreut zu Straß bei 
Neuburg a. DJ 
»Von Schwabsperg Johann 

»Besag Beybrieffes 
iidem«. 



460 


Mitteilungen. 


III. ) Augsburg, Hochstift, Literalien Nr. 861. In die¬ 
sem Folioband liegt ein Register zu Nr. II vor, das nicht 
bloß die Namen der Domherren (die ja auch in Nr. II. 
alphabetisch aufgeführt sind), sondern auch diejenigen der 
Agnaten, Juranten und Bürgen in einer fortlaufenden 
alphabetischen Reihe angibt und jeweils auf das betr. folio 
von Nr. II verweist. Durch dieses Register wird also der 
reiche Inhalt von Nr. II für familiengeschichtliche Nach¬ 
forschungen aller Art erst recht erschlossen 1 ). 

IV. ) Augsburg, Hochstift, Literalien Nr. 860. In die¬ 
sem Folioband ist ein Verzeichnis der graduierten Dom¬ 
herren enthalten, nicht ein solches der »adeligen und gra¬ 
duierten«, wie in Folge einer Verwechslung (vgl. oben zu 
Nr. I) der Aufdruck auf dem Einband lautet. In der An¬ 
lage stellt es sich als ein Auszug aus Nr. I und Nr. II dar. 
Zuerst werden (entsprechend Nr. I) die graduierten Dom¬ 
herren chronologisch, sodann (entsprechend Nr. II) al¬ 
phabetisch aufgeführt. Es umfaßt dieselbe Zeit wie Nr. I 
und ist auch von derselben Hand geschrieben, wurde also 
nach der ersten Bearbeitung nicht auf dem laufenden er¬ 
halten, und zwar weder im chronologischen noch im al¬ 
phabetischen Teil. Dem Namen jedes Domherrn ist die 
Nummer beigefügt, die er in Nr. I hat. 

Beispiel eines Eintrags: 

Chronologische Reihe, fol. 7. r. Nr. 164. 

»Probans Vergenhans Ludwig Doctor Baider Rechten 
»Probst deß Stiffts zu Stuttgarten und Cantzier a.° 1493 
»am Montag nach St. Matheuß deß hailigen Apostels Tag 
»durch absterben H. Pangratz Meußlin ledig, und a ca- 
»pitulo verliehen«. 

Alphabetische Reihe, fol. 118. Nr. 164. 

l ) Im Repertorium ist dieser Registerband zusammengefaßt mit 
2 Bänden, zu denen er gar nicht gehört: Augsburg, Hochstift, Litera¬ 
lien Nr. 859—861. Catalog der Domherren, welche im Domstift Augs¬ 
burg aufgeschworen haben, nebst einem alfabetischen Namenregister. 
1852—1739. 2 Bände und 1 Registerband (fol.). Nur nebenbei ist 
von jüngerer Hand auf das Aufschwörbuch Nr. 11 verwiesen worden. 



3, Leuze, Domherren Verzeichnisse und Aufseh wörbücher. 461 


»Probans Vergenhans Ludwig u. s. w, [wie oben bis] 
»a capitulo verliehen. L. R. C. vom 17. Juli 1493 Doeto- 
»ratuiu und legitimitatem durch 4 gezeugen probiert. 

V. ) Aufschwörbücher Nr. 2. Verzeichnis der ade¬ 
ligen Domherren vom Jahr 1360 bis 1645 mit Abbildung 
des Wappens des betreffenden Geschlechts. Da dieses 
»Wappenbuch« am angeführten Ort von Schröder erläu¬ 
tert worden ist, habe ich weiter nichts darüber zu bemer¬ 
ken. Angeführt werden muß es aber hier deshalb, weil es 
mit den andern genannten und noch zu nennenden Bän¬ 
den zusammen ein systematisches Werk bildet, obgleich 
das Ganze nicht von demselben Verfasser herrührt. Denn 
die Bände I—IV weisen eine andere Hand auf als Band 
V. Der Syndikus des Domkapitels Franz Ludwig von ßally 
ist also nicht der Urheber des ganzen Werks 

VI. ) Augsburg, Hochstift, Literalien Nr. 911. »Be¬ 
schreibung, was für Domherren 1 ) von a. 1360 usque a. 1491 
aufgeschworen mit Namen, Geschlecht, von wem das Ca- 
nonicat, erhalten, Permutation, Resignation 2 ), Bürgen, Wap¬ 
pen, Schadlos- und Bürgschaftsbriefe a no. 1 usque 116, 
darunter 91, 92 und 107 1 / 2 leer sind«. So lautet die Über¬ 
schrift dieses dünnen Foliobandes, der gleichsam die Text¬ 
grundlage zu dem Wappenbuch (Nr. V) bildet, so jedoch, 
daß der Text im Wappenbuch wiederholt wird. Die lau¬ 
fenden Nummern dieses Bandes (VI) und die Folii von - 
Nr. V (tatsächlich zugleich auch laufende Nummern, da 
auf jedem Blatt nur Ein Domherr verzeichnet ist) stim¬ 
men dem Inhalt nach bis Nr. bzw. fol. 107 genau über¬ 
ein. Von 108 ab findet eine kleine Differenz statt, so daß 
der in Nr. VI als Nummer 116 behandelte Domherr im 
Wappenbuch (Nr. V) erst auf fol. 118 erscheint. 

9 Streng genommen müßte es heißen: »was für adelige 
Domherren ... 

2 ] d. h. ob einer das Canonicat auf dem Weg des Tausches 
mit einem andern Domherrn oder durch Resignation des vorherigen 
Inhabers erhalten hat. 



462 


Mitteilungen. 


VII. ) Aufschwörbücher Nr. 3. Dieser Querfolioband 
bildet die Fortsetzung zu Nr. V und enthält die Aufschwö¬ 
rungen der Jahre 1649—1761. Titel: »Des fürstlichen 
Höchen Domstüffts Augspurg Wappenbuchs Erster Teil«. 
Die Wappen der 147 in der genannten Zeit aufgeschwo¬ 
renen Domherren sind farbig in schöner Ausführung 
wiedergegeben. 

VIII. ) Aufschwörbücher Nr. 4. Fortsetzung von Nr. 
VII. Titel: »Des fürstlichen hochen Domstüffts Augspurg 
Wappenbuchs 2. Theil.» Enthält die Aufschwörungen der 
Jahre 1762—1802, 42 an der Zahl, mit ebenso schönen 
farbigen Wappen. Der Band ist zu 4<} / a leer. 

IX. ) Aufschwörbücher Nr. 5. Titel: Register zum 
Wappenbuch über den ersten und anderen Theil« (also zu 
Nr. VII und VIII). Es ist ein Register nicht bloß der 
Probanten sondern auch der Juranten, 

Das ganze große Werk macht durchaus den Eindruck 
sorgfältiger und zuverlässiger Bearbeitung. Bei Gelegen¬ 
heit der Sammlung des Materials zu meiner Arbeit über 
das Augsburger Domkapitel habe ich ein Verzeichnis aller 
mir dabei begegnenden Angaben über die persönliche Zu¬ 
sammensetzung des Domkapitels bis ca. 1500 angelegt Die 
Stichproben, die ich zwischen diesem Verzeichnis und dem 
jetzt besprochenen Werk angestellt habe, ergaben durch- 
weg Übereinstimmung. In jeder Beziehung überholt ist, 
was die Zeit von 1352 ab betrifft, durch dieses gegen die 
Mitte des 18. Jahrhunderts angelegte und teilweise bis zur 
Aufhebung des Domstifts fortgeführte Werk das Verzeich¬ 
nis der Domherren, das sich bei Corbinian Khamm, Hie- 
rarchia Augustana Bd. 1 (1709) S. 571 ff. findet. 

Stuttgart. Dr. 0. Leuze. 

3. Alte Schulfest, im Dom zu Augsburg. 

Wohl an den meisten Domschulen bestand schon im 
hohen Mittelalter der Gebrauch, daß die ernste Arbeit und 
die strenge Zucht des Schulbetriebs um die Weihnachts-