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Full text of "Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung"

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MrrrHEILüNGEN  DES  INSTITUTS 

OESTERREICmSCHE 

GESCHICHTSFORSCHUNG. 

UNTER  ItrrWIRKUNO  VON 

OSW.  REDLICH,  F.  WICEHOFF  ond  H.  R.  t.  ZEISSBBRO 

BMDIOIBT  VOV 

R  MÜHLBAGHEB. 
XVI.  BAND. 


INNSBRUCK. 

TESLAQ  DBB  WAGNER'SCHEN  UNITIBSITiT8-BUCHHANDI.DN8. 

1895. 

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DBDCK  DU  WA«NIB1CBIN  ininr..BIKSDB9CIIK«I  Di  OOilWPCK, 


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Inhalt  des  XVL  Bandes. 


8ett» 

Zar  0«9ehi6bte  dar  Um  mam  imviimAm  ^\müm  im  19.  Jalurkwidfr^ 

Von  C.  Bodenbtrg .       .       ,         i 

N^«  Fonchuvgiii  iber  cU«  finMAwig  de»  Knrkoitegi.    Von  Cr#r)iiiyd 

8««liger       .       ^ »       »       44 

Zur  EnkUhnag  dw  »ogmiMirt^  B»1ifn>i<wa  AmtriiMwui,  V^  Wilba^n 

ErbfB 97 

Zur  6«)diuig  Mettenuchi  Mch  Pari»  im  J.  16ia    Vor  Adolf  B«^?      .      116 
UiMdirte  Karolii)g«r-Diplosiif.    Yoa  Alfonf  Pof  »ab  193 

E,  Sigwod  und  PoUa  I4ia«*-1486.    Vo9  J»]ppiUf  OoU      .       .       ^     222 
Die  AaerkMumag  der  pv«g«wrf98clien  8aii«4io«  KftrU  Tt    Yoa  B»«f 

▼•  Zwiediiioek*6üdeQhoriit         276 

]>i»  Ftoniiino  Fii^^  fom  Jabre  7M  w»d  ihw  Ekneuuifpiig  dm^b  |[aiel 

dm  Gro«iOB.    Von  {)rn«i  9«ck«r 386 

üobwr  dl»  Geborbyiibr  d#i  OiwgiMdo  ).  d«Uft  9o»la.     Cnü^obf»  wa 

Foxieto  von  Vucanza  oad  Dante,  PiMrad.  XVU,  70'«9I.    Vo«  Gq»Ut 

Sovmarfoldt  .,..*,..».,,  426 
Bwtiecbiiiig  vmA  Pfrfindocuaflid  »m  dfotwehan  KOpifibof  iffi  i;i.  und  Ji.  Jabv» 

bimderi  Von  8,  Hersborg-Frftnkel  .,,..*  468 
UritondUobo  BoiMgf  «ur  Oaaobkbtn  des  Jabvw  1766.  V#n  Ma«  I^abman«  480 
£in  Brief  dot  Freibaim  von  Steint  Von  Anton  Beoker  .  ,  .  492 
Veber  die  Bentnigftbe  von  geiotaiDbMMian  Qn^en.  V«»n  Tbnod.  Lindner  601 
I>er  Wertb  dee  AngnrtnUe  iJMir  IMedfMis  (L  V^en  Adglf  Bßbanbe  646 
itar  iQrkiwba  OoMwdte  in  Pnig  19^0  nnd  dm  BriefvivM^uifl  de«  WU^^ 

kMge  not  Snltan  Omnn  H    Ven  B.  F^ret 666 

Jobnwi  Pbilipf  Ton  Ifoln^  nnd  die  ICiurienbw«er  AUümi«  vim  Wl—Wi, 

^  Von  Moria  L/»ndwebr  von  Pr^genav  »      ^       .      .     683 

Bietorisidie  Qedicbte  ans  dam  XV*  Jabicbundert.   )ßeplana  Fatarbariirr. 

HawwHgiigeben  von  Jobnnn  ffnamar  .633 

Kleine  Mittbeilijn^en: 

üeber  em  Vrt^gm^  dar  AnmUae  Ottenbomni  m  Stifte  )falk.    Von  ; 

P.  Bdnard  £.  Kat»obtbaler 126 

])ia  VeimWieiatai«  daii  E0nig9  Alfona  YOB  CMilian.   Von  Heinrich 

Otto        .        ,        •        .        ,        ,        .      \       .       ,       ,        .      128 
Uaber  dae  9.  Ciapital  der  pannon.  iegi^de  de»  teil,  Metbadii^.    Vonj. 

B,  BretboU  .  .  .  .  .  .  -    Digiiizedby^^.OOgle842 


IV 

Seite 

Zu  CoBmas.    Von  R.  F.  Kaindl 349 

Zur  Beurtheilung  der  Bulle  Johann  XIII.   für  Meissen.    Von   Karl 

Uhlirz 508 

Zur  Geschichte  der  Grafschaft  Oberinnthal.     Von  Fr.   L.  Bau  mann  518 

Zur  Biographie  dee  Annalisten  Gerlach.  Von  Alphons^äk  .  653 
Zur  Wahl  des  römischen  Königs  Alfons  von  Castilien  (1257).    Von 

Oswald  Redlich 659 

Neue  Mittheilungen  Über  die   »Sturmpetition*   der  protestantischen 

St&nde  Oesterreichs  5.  Juni  1619.    Von  A.  Hub  er  662 

Literatur  und  Notizen: 

Altmann  Regesten  K.  Sigmunds  189.  —  Bfir  M.  Der  Koblenzer  Mauerbau. 
(UhHrz)  523.  —  Ders.  Zur  Entstehung  der  deutschen  Stadtgemeinde  (Koblenz). 
(Uhlirz)  523.  —  Beitrftge,  kleinere  zur  (j^schichte,  von  Docenten  der  Leip- 
ziger Hochschule  1894  175.  —  Bemer  Festschrift  zur  7.  SÄkularfeier  der  Grün- 
düng  1191—1891.  (Uhlirz)  523.  —  Biermann  G.  Geschichte  des  Herzogthums 
Taschen  (B.  Bretholt)  692.  —  Bloch  Die  Urkunden  Heinrichs  H.  f.  Michels- 
berg  176.  ^  Blumenstock  A.  Der  päpstliche  Schutz  im  Mittelalter.  (W. 
y.  Hörmann)  140.  —  Böhmen,  Mähren  und  Schienen,  Die  histor.  periodische 
Literatur  1893.  (B.  Brethok)  157.  —  Bresslau  Erläuterungen  zu  Dipl.  Hein- 
richs II.  176.  —  Ders.  Unedirtes  Dipl.  u.  Placitum  Heinrichs  V.  und  Purpur* 
Urkunden  1  Pomposa  und  Parma  177.  ^  Bretholz  B.  Geschichte  Mährens. 
1.  Bd.  2.  Abth.  (A.  Huber)  540.  —  Brosch  M.  Geschichte  yon  England 
6.  u.  7.  Bd.  (A.  Pribram)  368.  —  Burdach  Vom  Mittelalter  zur  Reformation 
178.  —  (thronst  Brief  Hadrians  V.  180.  —  C)ipolla  Zum  Itinerar  Konrads  H. 
im  J.  1026  379.  —  Dahlmann-Waitz  (Quellenkunde  6.  Aufl.  175.  —  Davidsohn 
Fälschung  einer  päpstlichen  Bulle  180.  —  Delayille  le  Roulx  J.  C^artulaire 
g^^ral  de  P  ordre  des  Hospitaliers  de  S.  Jean  de  Jerusalem.  (R.  Röhricht) 
143.  —  Dieckmeyer  A.  Die  Stadt  C^ambral  (Uhlirz)  528.  —  Dodu  G.  Histoire 
des  institutions  monarchiques  dans  le  rojaume  latin  de  Jerusalem  1099  bis 
1291.  (R.  Röhricht)  538.   —  Ders.  De  Fulconis  Hierosolymitani  regno.  538. 

—  Ernst  A.  Denkwürdigkeiten  von  Heinrich  und  Amalie  von  Begpielin 
1807 — 1813.  (Krones)  153.  —  Eubel  FäpstL  Reserrations-  und  Provisionswesen 
180.  —  Ders.  Registerband  d.  Gegenpapstes  Nicolaus  V.  180.  —  Pocke 
Theodoricus  Pauli  186.  —  Förstemann  E.  Historische  Untersuchungen  zum 
50jährigen  Doctoijubiläum  gewidmet  von  der  Historischen  Gesellschaft  zu 
Dresden.  (L.)  133.  —  Friess  Wappen  der  Aebte  Ton  Garsten  182.  —  Fürsten- 
berg.  Urkundenbuch  6.  und  7.  Bd.  183.  —  Ganter  Bezelin  von  Villingenf  380. 

—  Q\!^^  Rudolf  T.  Habsburg  u.  die  Kaiserkrone  185.  —  Giry  Manud  de 
diplomatique  176.  —  Gundlach  W.  Heldenlieder  der  deutschen  Kaiserzeit. 
(E.  y.  Ottenthai)  357.  —  Händcke  Die  mundartl.  Elemente  in  elsäss.  Ur- 
kunden 181.  —  Hanser  K.  Frh.  Die  alte  Geschichte  Kärntens  yon  der  Urzeit 
bis  Kaiser  Karl  dem  (rrossen  neu  aus  Quellen  bearbeitet.  (J.  Jung)  136.  — 
Heyck  Geschichte  der  Herzoge  von  Zähringen  380.  —  Hirn  Tiroler  Land- 
tage 188.  —  Holder  K.  Die  Designation  der  Nachfolger  durch  die  Päpste. 
(0.  Holzer)  360.  —  Hoogeweg  H.  Die  Schriften  des  Kölner  Domscholasters 
Oliverus.  (R.  Röhricht)  539.  —  Jahr  R.  Die  Wahl  Urban  VI.  1378.  (0.  Holzer) 
147.  —  Jaksch  Die  alt.  Siegel  yon  Gurk  181.  —  Kaindl  Ver^||(||S|^p|i|>f^i^v^ 


Docomente  180.  —  Eallgeti  OL^DieTVetitachen  Stftdte  im  Mittelalter.  (Ulilirz) 
523.  —  Kindler  v.  Oberbacdsdmr  Gesohlechterbuch.  (Th.  Schön)  688.  — 
Kneer  Kaxdinal  Zabarella  185*ir  -^  Krüger  E.  Der  Ursprung  dee  Hauses 
Lothringen-Habsbuig  379.  —  Ders.  Zur  Herkunft  der  Z&hringer  380.  — 
Kruse  E.  Yerüftssungsgesohichte  der  Stadt  Presabnrg.  (Uhliiz)  523.  —  Ktiypers 
Studien  -fiber  Rudolf  d.  Kahlen  184.  —  Lindner  Th.  Deutsche  Geschichte 
unter  den  Habsburgem  und  Luxemburgern  1273—1437.  2.  Bd.  (J.  Loterth) 
366.  —  Luschin  A.  7.  Die  Handelspolitik  der  Österreichische  Herrscher 
im  Mittelalter.  (A.  Dopsch)  365.  —  Maag  Habsbnrg.  Urbar  381.  —  Maurer  H. 
Kritische  Untersuchung  der  ältesten  VerfiMsungsurkunde  der  Stadt  Freiburg 
i.  B.  (Uhlirz)  523.  —  Mayer  Baiems  Handel  187.  —  Mayer  Leben,  kleinere 
Werke  und  Briefv^echsel  des  Dr.  "Wiguleus  Hundt.  (▼.  Hofmann- Wellenhof) 
149.  —  Mayr  Generailandtag  der  Osterr.  £rbl&nder  von  1526  188.  ~  Meyer 
V.  Knonau  Jahrbücher  K.  Heinrichs  IV.  379.  •—  Mittelschulprogramme, 
historische  in  Oesterreich  für  1894.  (S.  M.  Prem)  370.  —  Mitth.  der 
Archivsection  2.  Bd.  2.  imd  3.  Hefb  182.  —  Nicoladoni  A.  Johannes  Bünderlin 
von  Linz  und  die  oberösterr.  Täufergemeinden  in  den  Jahren  1525—1531. 
(Th.  Unger)  148.  —  Osnabrücker  Gesck-Quellen  2.  Bd.  183.  —  Ottenthai 
K  y.  Begesta  imperii  ü.  919—1024.  (Uhlirz)  665.  —  Paoli  Programma  di 
paleografia  lat.  (Materie  scrittorie)  181.  —  Ders.  Le  abbreyiature  181.  — 
Philologenversammlung,  Verhandlungen  der  42.  in  Wien  1893  174.  — 
Pirenne  H.  Histoire  de  la  Constitution  de  la  ville  de  Dinant  an  Moyen-Age. 
(Uhlirz)  523.  —  Poststundenpässe  von  1496—1500  181.  —  Salchow  G.  Der 
Uebergang  der  Mark  Brandenburg  an  das  Haus  Witteisbach.  (W.  Lippert)  145. 
Schäfer  Württembergische  Geschichtequellen.  (Th.  Schön)  686.  —  Schatz 
Leopold  ni.  u.  das  grosee  Schisma  185.  —  Schaube  Kolmar  Die  Entstehung 
des  Speierer  Stadtraths.  (Uhlirz)  523.  —  Ders.  Die  Entstehung  des  Rathee 
in  Worms.  (Uhlirz)  523.  —  Schaus  Zur  Diplomatik  Luwigs  d.  B.  178.  — 
Scheffer-Boichorst  Veroneser  ZeugenverhOr  ▼.  1181  und  Beitr.  z.  d.  Regesten 
d.  stauf.  Periode  177.  —  Schlitter  H.  Die  Reise  des  Papstes  Pins  VL  nach 
Wien  und  sein  Aufenthalt  daselbst.  (Krones)  689.  —  Ders.  Pius  VI.  und 
Josef  n.  von  der  Rükkehr  des  Papstes  nach  Rom  bis  zum  Abschlüsse  des 
Concordates.  (Krones)  689.  —  Schmidt  M.  G.  Die  staatsrechtl.  Anwendung 
der  Goldnen  Bulle  bis  z.  Tode  K.  Sigmunds.  (W.  Lippert)  686.  —  Schneller 
Tirol.  Namensforschungen  und  Beitr.  zur  Ortsnamenkunde  Tirols  187.  — 
Schoop  A.  Verfassungsgeschichte  der  Stadt  Trier.  (Uhlirz)  523.  —  Schulte  A. 
Das  Stadtrecht  von  Neuenburg  i.  B.  (Uhlirz)  523.  —  Schweizer  Gesch.  des 
Zürcher  Staatsarchivs  183.  —  Seemüller  Ottokars  Oesterreich.  Reimchronik. 
(Osw.  Redlich)  676.  —  Straganz  Mitth.  aus  d.  Arch.  des  Glarissenkloeters  zu 
Brixen  179.  —  Strakosch-Ghrassmann  G.  Geschichte  der  Deutschen  in  Oeeter- 
reich-Ungam.  1.  Bd.  (J.  Jung)  352.  —  Struck  W.  Die  Schlacht  bei  Nörd- 
lingen  im  Jahre  1634.  (A.  Huber)  151.  —  Tangl  M.  Die  päpstlichen  Kanzlei- 
ordnungen von  1200—1500.  (E.  t.  Ottenthai)  361.  —  Teige  J.  Geschichts- 
quellen des  Klosters  Hradisch  bei  Olmütz  bis  1300.  (B.  Bretholz)  144.  — 
Thüna  L.  Frhr.  v.  Die  Würzburger  Hilfstruppen  im  Dienste  Oesterreichs 
1756—1763.  (A.  Dopsch)  152.  —  Uhlmann  P.  K.  Sigmunds  Geleit  für  Hus 
und  das  Geleit  im  Mittelalter.  (J.  Loserth)  682.  —  Ungarns  Geschichts- 
literatur 1890—1892.  (A.  Aldäsy)  693.  —  Wackemagel  und  Thommen  Ur- 
kundenbuch  der  Stadt  Basel.  2.  Bd.  (Oswald  Redlich)  540.  —  Wahrmund  Das 


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VI 

KitchMpatrotiAtMMhl  iA  OisUvr^oh.  (ThMiev)  6TS.  --  WalUr  Politik  Gregfon  X. 
184.  —  Weütfkh  MunintAfll  zur  Gdsehiclite  dM  Hansdft  Hftbtbttrg.  881.  — 
WiolMer  Kl.  Adtnolttl  vu  Wiiteneehaft  a.  Ün4«ni6hi  I8d.  ^  Wiegaad  Die 
iü.  UtkttAdtai  f.  8i  9li)ftlMB  tn  Strastburg  I76w  --  WiemMm  Eokard  t.  Den 
Biichof  TOii  Wortes  188.  ^  'Wintfem  L  Q«My«hte  der  ptotestantiftchen 
B^iregoiig  in  Brtiuiatt.  {k.  Hnber)  151.  —  Witte  H.  Genealog.  Unter- 
taohungen  z.  GetoM.  Lothring^M  380.  —  WVmdle  H.  y.  Dr.  Philipp  von 
WiHmdl«.  (Kvoum)  Ifte.  —  Xenia  B«raaidina.  (M.  'I\uigl)  188.  —  ZinuaeRnann 
DatwrongtfdrnMl  in  Utk.  KatU  lY.  179. 

Seite 
Drai^tfite  PknamtMng  der  BaidieeliMi  hiAtonsolMii  Koamkikon.  189 

MNceebencbl}  üblr  die  Heirauifabe  der  Monninenta  QenttMe  Wetoriia  542 
liertuwinddreiiaigete  Plenarfenammhing  dit  liCnok  toterieolnai  Ke^miMion  699 
Beodit  atar  dte  «leenBcliaitliohen  Unteinelunnngen  der  QeeeUsoiMll  Ar 

BMvBclie  QeertueMelmndR   ,.......«     701 

]tenMe«43tiftoi« 703 

HiflUrLMlM  LMideeOownieiion  Ar  (UmmmA 703 

fietiehtignng.    (&  WinkeluMMn) 381 

Nocdunak  daa  »SaAtpnaaam  <lii«triiienm«.  (A.  Dopaeh)  ....  382 
3.  F.  Mhner«  S^fwla  impeni 384 

Personalien 192 


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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutschen  Erb- 
reiches im  13.  Jahrhundert. 

Von 

C.  Rodenberg. 


A.  Bosson  hat  in  seiner  Abhandlung  ,die  Idee  des  deutschen 
Erbreichs  und  die  ersten  Habsburger*  ^)  ausgeftihrtf  dass  Budolf  I. 
und  Albrecht  I.  den  Plan  verfolgt  haben,  die  deutsche  Krone  in  ihrem 
Geschlechte  erblich  zu  machen.  So  unsicher  mioiche  seiner  Ergeb- 
nisse und  Vermuthungen  sind,  und  der  Verfasser  lässt  selbst  keinen 
Zweifel  darüber,  er  hat  doch  den  Nachweis  erbracht,  dass  jener  Plan 
nicht  nur  ezistirt  hat,  sondern  dass  auch  die  beiden  Könige  bereite 
ernsthafte  Unterhandlungen  zu  seiner  Verwirklichung  gefbhrt  haben. 
Bei  der  Dürftigkeit  und  Unbestimmtheit  der  Nachrichten  ist  es  schwer 
zu  erkeunen,  wie  sie  ihr  Ziel  zu  erreichen  gedachten.  Einmal,  im 
Jahre  1299,  scheint  Albrecht  seine  Hoffnungen,  wenn  nicht  aus- 
schliesslich, so  doch  überwiegend  auf  die  Unterstützung  Frankreichs 
gesetzt  zu  haben,  dem  dafür  die  Abtretung  von  Beichsgebiet  im  Westen 
in  Aussicht  gestellt  wurde «).  Sonst  sehen  wir  die  Könige  tiberall,  wo 
wir  Ton  ihrem  Plane  hören,  sich  lebhaft  um  die  Gunst  der  Curie  be- 
mühen, und  man  hat  den  Eindruck,  di^s  sie  die  Zustimmung  und  Hilfe 
des  Papstthnms  für  unumgänglich  gehalten  haben.  Ihre  Gegenleistung 
sollte  in  dem  Verzicht  auf  Beichsgebiet  in  Italien  bestehen,  das  mit- 
telbar oder  unmittelbar  unter  die  Gewalt  der  römischen  Kirche  kom- 


*)  Bitzungsberichte  der  Wiener  Akademie,  pbilos.-hiat.  ClaBse,  1877,  Bd.  88, 

63&.  Eine  Ei-gänzang  Mitth.  des  Inst.  VII,  156. 

*)  Busson  698  ff. 

MmheUangeii  XVL  v^  t 

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2  C.  Rodenberg. 

men  sollte.  In  der  That  wurden  dieser  damit  Yortheile  geboten,  die 
sie  wohl  veranlassen  konnten,  für  die  Aofrichtong  eines  deutschen  Erb- 
reiches im  eigenen  Interesse  einzutreten. 

Die  Wurzeln  des  Gedankens,  das  deutsche  Eönigthum  auf  eine 
neue  Grundlage  zu  stellen,  reichen  schon  in  eine  etwas  frühere  Zeit 
zurück,  und  sie  sind  nicht  in  Deutschland  zu  suchen,  sondern,  so  weit 
es  sich  erkennen  lässt,  am  Hofe  ürbans  IV.  Den  Ausgangspunkt  bil- 
deten Wünsche  und  Bestrebungen  des  Papstthums,  und  aus  ihnen  ist 
erst  allmälig  die  Idee  des  deutschen  Erbreichs  erwachsen.  Wenn  ich 
versuche  diese  Entwicklung  klarzulegen,  so  verhehle  ich  mir  nicht, 
dass  Vermuthungen  nicht  zu  vermeiden  sein  werden;  aber  eine  An- 
zahl Punkte  vnrd  sich  auch  hier  mit  Sicherheit  feststellen  lassen. 

Nach  langem  Widerstreben  erklärten  sich  im  Sommer  1263  Al- 
fons  von  Castilien  und  Richard  von  Cornwall  bereit,  vor  dem  Papste 
um  die  deutsche  Krone  zu  processiren.  um  dem  künftigen  ürtheil 
durch  Titulatur  und  Anrede  nicht  vorzugreifen,  beschloss  Urban  IV. 
am  7.  August  in  seinem  Schreiben  beide  ,in  ßomanorum  regem  elec- 
tus^  zu  nennen  i).  Diese  Entscheidung  begründete  er  des  weiteren  am 
31.  August  in  einem  an  Richard  gerichteten  Briefe.  Auf  dessen  Ein- 
wand, dass  er  schon  von  Alexander  IV.  nicht  nur  als  electus,  sondern 
auch  als  coronatus  bezeichnet  sei,  bemerkte  ürban  ^) :  tibi  non  ex  co- 
ronatione  sed  electione,  per  quam,  si  sit  legitima,  ins  solet  acquiri, 
electi  titulum  duxinius  ascribendum,  de  coronationis  actu  propterea 
mentione  non  habita,  quia  nee  electis  in  imperatorem  concorditer  in 
salutationis  alloquio  de  coronatione  aliquid  adici  consuevit,  ea  inter 
cetera,  ut  dicitur,  ratione,  quia  cum  tres  corone  tali  debeantur  electo, 
aut  pro  singulis  earum  ad  veritatem  exprimendam  esset  singularis, 
quod  absurditatem  saperet,  expressio  facienda,  vel,  quod  videtur  con- 
gruentius  et  consuetudo  approbasse  dicitur  hactenus,  pro  nuUa  ipsa- 
rum  est  coronationis  titulus  exprimendus.  Diese  Worte  entsprechen 
in  so  fern  den  Thatsachen,  als  die  Bezeichnung  coronatus  weder  im 
Titel  des  deutschen  Königs  noch  in  dem  des  Kaisers  gebraucht  wurde. 
Neu  und  auffallend  ist  aber  der  Satz,  dass  dem  erwählten  deutschen 
Könige  oder,  wie  ürban  sich  ausdrückt,  dem  zum  Kaiser  Erwählten 
drei  Kronen  zukommen.     Welche  Kronen  waren  dies? 

Die  eine  Krone  war  selbstverständlich  die  deutsche  Krone,  welche 
der  König  zu  Aachen  empfing;  denn  auf  diese  gingen  die  Worte  Ri- 


«)  Potth.  18619. 

«)  Mon.  Germ.  £p.  saec.  XIII  sei.  III,  551,  n.  561,   wo  zuerst  der  correcte 
Text  gegeben  ist;  Potth.  18633. 

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Zur  Gescliiclite  der  Idee  eines  deutachen  Erbreiches  im  Id.  Jahrli.  3 

chards.  Die  zweite  Erone  war  zweifellos  die  Kaiserkrone.  Welches 
aber  die  dritte  Erone  gewesen  ist,  bleibt  dunkel.  Auf  Friedrich  II,, 
welcher  zugleich  Eonig  von  Sicilien  und  yon  Jerusalem  war,  zurück- 
zugreifen, verbietet  sich  von  selbst.  Ebensowenig  kann  an  eine  Erone 
von  Italien  oder  Burgund  gedacht  sein;  denn  die  Erönung  eiues 
deutschen  Eönigs  in  diesen  Ländern  hatte  seit  Menschengedenken 
nicht  stattgefunden. 

Diese  Sonderbarkeit  des  Papstes,  dem  erwählten  deutschen  Eönige 
ein  Anrecht  auf  drei  Eronen  beizulegen,  dürfte  durch  eine  andere  zu 
erklären  sein.  Aus  demselben  Jahre  1263,  datirt  vom  17.  Juni,  sind 
uns  die  umfangreichen  Bedingungen  überliefert,  auf  Grund  deren  ür- 
ban  mit  Earl  von  Anjou  über  die  Verleihung  Siciliens  verhandeln 
wollte.  Hierbei  war  fQr  das  Papstthum  nichts  wichtiger,  als  eine  neue 
Vereinigung  Siciliens  mit  dem  Reiche  für  alle  ^ikunft  zu  verhüten. 
Deshalb  verlangte  der  Vertragsentwurfs),  dass  Earl  und  seine  Erben 
sich  eidlich  verpflichteten:  quod  nunquam  per  se  vel  alios  seu  quo- 
cumque  modo  procurabunt,  ut  eligantur  vel  nominentur  in  regem  vel 
imperatorem  Bomanorum  vel  regem  Theotonie  seu  dominum  Lombar- 
die  aut  Tuscie  vel  maioris  partis  earuudem  Lombardie  vel  Tuscie;  et 
si  electionem  vel  nominationem  ad  imperium  vel  ad  regnum  Boma- 
num  seu  ad  regnum  Theotonie  aut  ad  dominium  Lombardie  vel  Tuscie 
seu  maioris  partis  earum  de  ipsis  celebrari  contigerit,  nullum  huius- 
modi  electioni  vel  nominationi  assensum  prestabunt  etc.  Hier  wird 
ako  eine  bisher  unbekannte  Unterscheidung  gemacht:  dem  Bomano« 
rum  rex  wird  ein  rex  Theutoniae  gegenübergestellt  und  dem  entspre- 
chend dem  regnum  Bomanum  das  regnum  Theutoniae.  Diese  Schei- 
dung beruht  nicht  etwa  auf  Versehen  oder  Nachlässigkeit,  denn  sie  ist 
weiter  in  dem  Vertragsentwurfe  consequent  durchgeführt;  wir  begegnen 
ihr  auch  in  der  sonst  vielfach  abweichenden  Urkunde,  durch  welche 
die  bevollmächtigten  Gardinäle  1265  Earl  von  Anjou  das  Eöuigreich 
Sicilien  übertrugen  2),  und  später  erscheint  sie  wieder  in  dem  Eide, 
den  Earl  1276  Johann  XXL  leistete  s).  Die  Formulirung  ist  also  eine 
beabsichtigte  und  wohl  überlegte  gewesen.  Wenn  nun  ürban  am 
17.  Juni  1263  neben  dem  Bomanorum  imperator  und  dem  Bomanorum 
rex  einen  rex  Theutoniae  nannte,  am  31.  August  aber  dem  erwählten 
deutschen  Eönige  das  Anrecht  auf  3  Eronen  zusprach,  so  dürfen  wir 


0  Ep.  saec.  XHI  sei.  III,  513,  §  13;  Potth.  18667. 

s)  In  aemens  IV.  Bestätigang  vom  4.  Nov.  1265;  Fotth.  19434. 

*)  Bajnaldi  Ann.  eccL  a.  1276,  |  40. 

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4  0*  Rodenberg. 

in  der  dritten  uns  unbekannten  Erone  gewiss  £e  des  rex  Thentoniae 
erblicken  i). 

Aber  was  war  denn  der  rex  Thentoniae  im  Gegensatz  zum  Bo*- 
manoram  rex?  Bisher  galten  beide  Bezeichnungen  als  gleichbedeutend: 
der  rex  Theutoniae  wurde  in  Urkunden,  in  der  ofBciellen  Sprache  Bo^ 
manomm  rex  genannt.  Die  Neuerung  ürbans  war,  wie  wir  sahen, 
eine  bewusste;  aber  was  bezweckte  er  damit?  Zunächst  leuchtet  ein, 
dass  er  die  Möglichkeit  ins  Auge  gefasst  hat,  es  könne  einmal  der  rex 
Theuteniae  nicht  zugleich  Bomanorum  rex  sein.  Freilich  werden  da- 
mit seine  Gedanken  noch  nicht  klarer;  denn  für  einen  Bomanorum 
rex,  der  nicht  König  Yon  Deutschland  war,  fehlte,  wenigstens  nach 
den  bisherigen  Vorstellungen,  ein  Territorium  ,•  über  das  er  König 
sein  konnte,  es  fehlte  überhaupt  ein  Inhalt  für  seine  Würde.  Aber 
in  dieser  Bichtun^wird  doch  die  Erklärung  zu  suchen  sein.  Man 
wird  davon  ausgehen  müssen,  dass  für  Urban  die  Begriffe  Bomanorum 
rex  und  rex  Theutoniae  nicht  identisch  waren. 

Da  sich  zunächst  nicht  sagen  lässt,  was  sich  ürban  unter  einem 
rex  Theutoniae  gedacht  hat,  so  wird  man  festzustellen  suchen,  was 
für  das  Papstthum  bisher  ein  Bomanorum  rex  gewesen  war.  Dies  war 
der  deutsche  König,;  aber  nicht  jeder,  der  sich  als  solchen  bezeichnete 
und  ausgab,  war  auch  sogleich  für  die  Curie  deutscher  König  und 
Bomanorum  rex,  sondern  nur  der^  den  der  Papst  bestätigt  liatte.  Seit 
der  Zeit  Innocenz  III.  begründete  man  in  Bom  den  Anspruch  auf  die 
Approbation  des  deutechen  Königs  mit  dem  Becht  des  Papstes  auf  die 
Kaiserkrönung  ^).  Das  Papstthum  habe  das  Kaiserthum  yon  den 
Griechen  auf  die  Franken  übertragen,  und  der  Papst  verleihe  die  kai- 
serliche ^ürde  jedesmal  demjenigen,  der  zum  deutschen  König  ge- 
wählt sei.  Der  Papst  hat  also  den  deutechen  König  oder  Bomanorum 
rex  zum  Kaiser  zu  ki*önen,  aber  nur  den,  der  in  Deutschland  recht- 
mässig gßwählt  ist;  und  hierüber  zu  entscheiden  ist  Sache  des  Papstes. 
.^Natürlich  war  man  in  Bom  wenig  geneigt,  sich  auf  die  Prüfung  der 
formalen  Seite  zu  beschränken,  sondern  suchte  nur  eine  solche  Person 
als  deutechen  König  und  als  Kaiser  zuzulassen,  die  Papstthum  und 
Kirche  genehm  war.  Innocenz  III.  hat,  als  er  Otto  IV.  als  König 
.anerkannte,  nicht  nur  die  Bechtsgültigkeit  seiner  Wahl  zu  erweisen 
gesucht,   sondern   ihn   auch   als  tauglich,   idoneus,   für  sein  Amt  be- 


')  Dass  Über  die  deutsche  und  die  Bicilische  Angelegenheit  an  der  Curie 
zu  derselben  Zeit  berathen  worden  ist,  wird  berichtet  bei  ßPW.  14203. 

»)  Engelmann,  Der  Anspruch  der  Papste  aut  Konfirmation  und  Approbation 
bei  den  deutschen  Eönigswahleu  1077—1379  S.  3-1  ff. 

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Zur  GeBcHiclite  der  Idee  eines  deuttehen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.  5 

zeichnet  ^) ;  ond  um  sioh  weiter  zu  aichern ,  hat  er  anderawo  betont, 
dass  der  deutsche  König  nicht  imaitfgefordert  zur  Kai&erkrönung  kom- 
men dürfe,  sondern  nur  wenn  er  gerufen  sei.  Allein  bei  alle  dem 
wurde  doch  auch  von  curialer  Seite  nicht  bestritten,  dass  der  deutsche 
Eonig  als  solcher  bereits  ein  Anrecht  auf  die  kaiserliche  Würde  be- 
sitze 2);  und  dem  enstprechend  heisst  in  den  Schreiben  ürbans  IV.  und 
Clemens  lY.  die  Wahl  des  deutschen  Königs:  electio  regis  Bomanorum 
in  imperatorem  postmodum  promovendi^).  Für  das  Fapstthum  war 
demnach  eine  wesentliche  oder  die  wesentlichste  Eigenschaft  des  Bo- 
manorum rex,  dass  er  Candidat  für  das  Eaiserthum  war. 

Hiernach  lässt  sich  das  Wesen  des  rex  Theutoniae  bestimmen, 
den  ürban  IV.  neu  construirte.  Da  derselbe  dem  Bomanorum  rex 
entgegengestellt  wird,  kann  er  nur  ein  deutscher  Herrscher  gewesen 
sein,  der  keine  Anwartschaft  auf  die  Kaiserkrone  hatte;  und  das  hiess 
umgekehrt:  der  Bomanorum  rex  und  folglich  auch  der  Kaiser  braucht 
nicht  notbwendig  deutscher  König  zu  sein. 

Für  ürban  konnte  der  Gedanke,  die  überkommene  Verbindung 
der  Kaiserwürde  mit  dem  deutschen  Königthum  zu  lösen,  nicht  fern 
liegen.  Einmal  im  Hinblick  auf  Konradin.  Die  Anschauung,  dabs 
die  Staufer  das  königliche  Geschlecht  uud  aus  ihnen  die  deutschen 
Könige  zu  nehmen  seien,  war  noch  nicht  abgestorben.  Schon  nach 
dem  Tode  Wilhelms  von  Holland  1256  war  die  Erhebung  Konradins 
geplant,  trotzdem  er  damals  ei*st  4  Jahre  zählte,  und  im  Frühjahr 
1262  waren  in  Deutschland  neue  Anstrengungen  für  seine  Wahl  ge- 
macht worden.  Was  aber  das  Papstlhum  von  dem  Erben  Friedrichs  II. 
und  Konrads  IV.  zu  erwarten  hatte,  konnte  sich  jeder  leicht  sagen. 
Bei  den  schärfsten  Strafen  hatte  daher  sowohl  1256  Alexander  IV. 
wie  1262  Urban  IV.  die  Wahl  Konradins  verboten  *).  Dass  im  Som- 
mer 1263  die  Freunde  und  Anhänger  des  Staufers  dem  Papste  neuen 
Grund  zu  Befürchtungen  gegeben  hätten,  wissen  wir  zwar  nicht.  Aber 
so  lange  Konradin  lebte,  hatte  die  Curie  Grund  auf  ihrer  Hut  zu  sein ; 
und  wie  wenig  seine  Erhebung  für  unmöglich  galt,  bezeugen  Briefe 
Clemens  IV,  aus  dem  Sommer  1265  und  dem  Frühjahr  und  dem  Herbst 


»)  Engelmann  S.  38. 

*)  In  dem  Procesa,  den  Richard  und  Alfons  an  der  Curie  führten,  handelte 
es  sich  stets  allein  um  die  Frage,  wessen  Wahl  die  gültige  sei.  Es  verstand  sich 
von  selbst,  dass  wer  hierin  obsiegte,  auch  ein  Anrecht  auf  das  Kaiserthum  ge- 
wann.  Alfons  wiederholte  Bitte  um  die  Kaiserkrone  wurde  deshalb  abgewiesen, 
weil  «eine  Wahl  in  Deutschland  angefochten  würde;  vgl  Potth.  18272. 

s)  Potth.  18346,  18348,  19815  etc. 

*)  Potth.  16506,  18348. 

/Google 


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g  G.  Rodenberg. 

1266  ^)y  in  denen  er  mit  schwerer  Sorge  von  neuen  Umtrieben  der 
staufischen  Partei  in  Deutschland  berichtet.  Man  begreift  aber,  dass 
man  in  Born  entschlossen  war,  gegenüber  Konradin,  wenn  man  seine 
Wahl  nicht  hindern  konnte,  den  herkömmlichen  Anspruch  des  deutschen 
Königs  auf  die  Kaiserwürde  mit  allen  Mitteln  zu  bestreiten. 

Wenn  aber  Konradin  nicht  deutscher  König  wurde,  wenn  das 
Erbrecht  des  staufischen  Hauses  sich  nicht  neu  belebte,  sondern  das 
freie  fürstliche  Wahlrecht  endgültig  obsi^te,  so  drohte  dem  Papstthum 
eine  nicht  geringere  Gefahr.  Bei  der  Doppel  wähl  im  Jahre  1257  hatten 
sieben  Fürsten  das  Becht  in  Anspruch  genommen,  dass  es  ihnen  Yor 
den  übrigen  zukomme  den  deutschen  Konig  zu  wählen  und  ihre 
Stimmen  die  entscheidenden  seien;  und  so  wenig  Bichard  und  Alfons 
sonst  übereinstimmten,  sie  waren  sich  einig  darin,  dass  sie  beide  ihre 
königliche  Gewalt  aus  der  Wahl  der  Kurfürsten  herleiteten.  Blieb  es 
dabei,  bildeten  fortan  sieben  der  mächtigsten  Fürsten  ein  geschlossenes 
Ciollegium,  das  den  Beruf  hatte  Deutschland  seinen  König  zu  geben, 
so  hatte  die  von  der  Curie  geforderte  Approbation  des  Gewählten 
schlechte  Aussichten.  Man  durfte  als  wahrscheinlich  annehmen,  dass 
ein  solches  Coll^um,  eifersüchtig  über  sein  Vorrecht  wachend,  jeden 
Einspruch  und  jede  Beeinträchtigung  abweisen  und  sich  die  Nach- 
prüfung und  Bestätigung  der  Wahlen  durch  den  Papst  auf  die  Dauer 
nicht  gefallen  lassen  würde;  und  wenn  die  Deutschen  unter  sich  einig 
blieben,  so  war  die  Curie  gegen  sie  ohnmächtig.  Die  deutsche  Königs- 
wahl schien  sich  auf  diesem  Wege  Yom  Papstthum  emancipiren  zu 
müssen.  Schon  ürban  lY.  selbst  hatte  die  Erfahrung  gemacht,  dass  die 
Wähler  Yon  Bichard  und  Alfons  den  päpstlichen  Ansprüchen  keines- 
wegs günstig  gestimmt  waren.  Sechs  Jahre  lang  hatten  sowohl  Bichard 
wie  Alfons  es  abgelehnt,  den  Papst  als  Schiedsrichter  über  sich  anzu- 
erkennen. Erst  als  im  Sommer  1263  sich  der  in  Deutschland  macht- 
lose Alfons  dazu  Yerstand,  hatten  sich  auch  die  Gesandten  Bichards 
nicht  länger  geweigert,  weil  sie  andernfalls  Urban  ganz  auf  die  Seite 
Yon  Alfons  gedrängt  hätten.  Aber  sie  knüpften  ihre  Zustimmung  an 
den  Vorbehalt,  dass  wenn  sich  Bichard  dem  Bichterspruche  des  Papstes 
unterwürfe,  es  geschehe  unbeschadet  der  Bechte  des  römischen  Beichs 
und  der  Fürsten,  denen  Yornehmlich  die  Wahl  des  römischen  Königs 
zustehe  2).     Gewiss    Yiird    man   in   diesem   Vorbehalt    mehr   als   eine 


*)  Potth.  19170,  19623,  19815. 

>)  Potth.  18634:  salvis  semper  in  Omnibus  ac  per  omnia  iurisdictione ,  po- 
teafate,  officio,  auctoritate,  dignitate,  honore  ac  libertate  sacri  Romani  imperii 
eiusque  principum,  ad  quos  specialiter  spectat  Romanorum  regia  electio. 

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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.  7 

Phrase  zu  erblicken  haben:  bald  nachher  klagte  Clemens  lY.,  dass 
Deutschland  kaum  gehorche  and  dass  es  magni  sit  supercilii  1). 

Wie  die  deutschen  Verhältnisse  lagen,  kano  man  sich  nicht  wun- 
dem, wenn  sich  am  päpstlichen  Hofe  selbst  Zweifel  regten,  ob  man 
Deutschland  dauernd  unter  der  Vormundschaft  werde  halten  können, 
wie  man  es  seit  den  letzten  Zeiten  Friedrichs  IL  mit  Erfolg  yersucht 
hatte.  Dies  war  der  Ausgangspunkt  für  die  Erwägungen  Urbans. 
Er  rechnete  mit  der  Möglichkeit,  dass  in  Deutschland  einmal  ein  Herr- 
scher zur  Begierung  kommen  könne,  der  in  keiner  Weise  den  Wün- 
schen des  Papstthums  entsprach,  der  sich  aber  auch  nicht  stürzen 
liess.  Dass  ein  derartiger  deutscher  König  niemals  die  Kaiserkrone  er- 
l^pgen  könne,  war  selbstverständlich;  aber  auch  jeder  Anspruch  dar- 
auf sollte  ihm  im  Voraus  genommen  werden.  Deshalb  iheilte  ürban 
den  deutschen  König,  wie  er  bisher  gewesen  war,  in  einen  Bomanorum 
rex  und  einen  rex  Theutoniae.  Die  Würde  eines  rex  Theutoniae 
mochte  immerhin  die  Wahl  der  deutschen  Fürsten  gewähren;  wenn 
aber  der  Titel  eines  Bomanorum  rex  nichts  in  sich  schloss  als  die 
Anwartschaft  auf  die  Kaiserwürde,  so  konnte  ihn  nur  der  Papst  ver- 
leihen; denn  über  das  Kaiserthum  verfügte  er  allein.  Wurde  also 
der  deutsche  König  mit  seiner  Wahl  nicht  mehr  Bomanorum  rex,  so 
konnte  er  auch  nicht  mehr  verlangen  ohne  Weiteres  Bomanorum  im- 
perator  zu  werden.  Das  historische  Becht  der  deutschen  Könige,  dass 
sie  allein  die  Kaiserkrone  tragen  dürften,  war  beseitigt,  und  das  Papst- 
thum  konnte  dieselbe  verleihen,  wem  es  wollte. 

Es  war  dies  eine  neue  und  unerhörte  Forderung,  aber  doch  eine 
solche,  die  durchaus  in  der  Bichtung  lag,  in  der  sich  die  curialen  An- 
schauungen bisher  bewegt  hatten.  Schon  Johann  VIII.  hatte  den 
Versuch  gemacht  die  kaiserliche  Würde  nach  seinem  Ermessen  zu 
vergeben,  als  er  875  Karl  den  Kahlen  zur  Kaiserkrönung  berief,  ohne 
auf  das  Erbrecht  der  älteren  deutschen  Linie  der  Karolinger  Bücksicht 
zu  nehmen.  Jedoch  dieser  Anspruch  liess  sich  bei  dem  bald  folgenden 
innern  Verfall  des  Papstthums  und  dem  erdrückenden  politischen 
Uebergewicht  des  deutschen  Beiches  nicht  aufrecht  erhalten.  Seit  Otto 
dem  Grossen  galt  es  für  selbstverständlich,  dass  der  deutsche  König, 
welcher  in  Bom  erschien,  die  Kaiserkrone  empfing,  wenn  auch  das 
ausschliessliche  Becht  des  Papstes  ihn  zu  krönen  anerkannt  wurde. 
Mit  dem  mächtigen  Aufsteigen  des  Papstthums  seit  dem  Investitur- 
streite begann  sich  aber  das  bisherige  Verbältniss  der  beiden  Gewalten 
immer  mehr  zu  Ungunsten  der  deutschen  Seite  zu  verschieben.    Nicht 


*)  Potth.  19296,  19606. 

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g  C.  Rodenberg. 

ohne  Weiteres,  sondern  erst  auf  Grund  von  Unterhandlungen  erlangten 
die  deutschen  Könige  im  12.  Jahrhundert  die  kaiserliche  Würde.  Noch 
sehaorfer  betonten  sich  die  päpstlichen  Rechte  im  13.  Jahrhundert. 
FQr  Innoeenz  III.  war  die  Eaiserkrönung  nicht  ein  Akt,  durch  den 
der  deutsche  König  den  kaiserlichen  Titel  erwarb,  sondern  durch  den 
ihm  die  kaiserliche  Gewalt  übertragen  wurde;  und  es  war  der  Papst, 
der  ihm  diese  verlieh.  Doch  war  noch  nicht  in  Frage  gestellt,  dass 
allein  der  deutsche  König  dieselbe  erlangen  könne  ^).  Jetzt  zog  Ur- 
ban  IV.  die  letzte  Gonsequenz  der  päpstlichen  Obergewalt,  indem  er 
die  vollkommen  freie  Verfügung  über  das  Kaiserthum  für  die  römische 
Kirche  in  Anspruch  nahm.  Das  Recht  dazu  liess  sich  aus  der  curialen 
Theorie  ohne  Schwierigkeit  herleiten.  Da  es  das  Fapstthum  gewesen 
sein  sollte,  welches  das  Kaiserthum  von  den  Griechen  in  äer  Person 
Karls  des  Grossen  auf  die  Franken  übertragen  hatte,  so  konnte  das 
Papstthum  auch  diese  Ehre  den  Franken  wieder  nehmen  und  einem 
andern  Volke  zuwenden.  Das  Papstthum  hatte  es  darnach  in  der 
Hand,  sich  gegen  einen  deutschen  König,  den  es  nicht  anerkennen 
wollte,  dadurch  zu  schützen,  dass  es  einen  andern  europäischen  Herr- 
scher zum  Romanoram  rex  mit  der  Anwartschaft  auf  die  Kaiserwürde 
erhob  und  ihn  damit  zur  Hülfeleistung  verpflichtete. 

Die  Neuerung  Urbans  führte  zu  einer  Trennung  des  Kaiserthnms 
vom  deutschen  Königthum,  sie  schloss  aber  auch  eine  Trennung  der 
italienischen  Reichslande  von  Deutschland  in  sich.  In  den  Bedin- 
gungen für  Karl  von  Anjou  ^)  wird  dem  Romanorum  rex  nicht  nur  ein 
rex  Theutoniae  gegenübergestellt,  sondern  neben  beiden  erscheint 
überall  ein  dominus  Lombardiae  aut  Tuseiae,  und  dem  entsprechend 
wird  überall  zwischen  einem  regnum  Romanum,  einem  regnum  Theu- 
toniae und  einem  dominium  Lombardiae  aut  Tuseiae  unterschieden. 
Auch  in  Deutschland  war  mau  sich  der  besonderen  staatsrechtlichen 
Stellung  der  italienischen  Reichslande  wohl  bewusst:  dieselben  bildeten 
einen  Theil  des  Imperiums,  aber  nicht  von  Deutschland.  Unzweideutig 
ist  das  schon  1122  im  Wormser  Goncordat  ausgesprochen,  wo  dem 
Teutonicum  regnum  die  aliae  partes  imperii  gegenüberlreten;  und  dies 
war  auch  die  spätere  Au£Fassung.  Die  deutschen  Herrscher  pflegten  im 
13.  Jahrhundert  die  Rechte,  weiche  sie  in  Italien  ausübten,  als  Reichsrechte 
zu  bezeichnen ;  und  auch  Könige,  welche  wie  Konrad  IV.  und  Wilhelm 
von  Holland  nicht  Kaiser  waren,  nannten  ihre  italienischen  Beamten 
nicht  königliche  Beamte   sondern  kaiserliche   oder  Beamte   des  Impe- 


«)  Vgl.  S.  6. 

»)  Potth.  18567;  vgl.  oben  S.  3.  r^  i 

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Zar  Qeschichte  der  Idee  einee  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.  9 

rimiiB  1).  Da  es  also  allgemein  anerkannt  war,  dass  die  italienischen 
Beichslande  wohl  zam  Imperiam  gehörten,  aber  nicht  einen  Theil  von 
Deutschland  ausmachten,  so  war  die  einfache  Gonsequenz,  dass  wenn 
es  einen  rex  Thentoniae  gab,  der  keinen  Anspruch  auf  das  Imperium 
hatte,  er  auch  kein  Recht  auf  Italien  besass.  Mau  könnte  nun  weiter 
schliessen,  dass  umgekehrt  der  Bomaaorum  rex,  auch  wenn  er  nicht 
deutscher  König  war,  nach  ürbans  Absichten  doch  als  künftiger  Kaiser 
die  Gebiete  des  Imperiums  in  Italien  beherrschen  sollte.  Allein  die 
Bedingungen  für  Karl  von  Anjou  scheinen  einer  solchen  Annahme 
eher  zu  widersprechen  als  Unterstützung  zu  gewähren,  und  es  Hesse 
sich  ebensogut  denken,  dass  Urban  nur  dem  gekrönten  Kaiser  Rechte 
in  Italien  gestatten  wollte.  Etwas  Sicheres  lässt  sich  über  diesen  Punkt 
nicht  sagen. 

Wir  haben  uns  klar  zu  machen  gesucht,  zu  welchen  Consequen- 
zen  die  Yon  Urban  IV.  vorgeuommene  Theiluug  des  deutschen  Königs 
in  einen  Romanorum  rex  und  in  einen  rex  Thentoniae  führen  musste, 
um  daraus  auf  die  nicht  ausgesprochenen  Gedanken  des  Papstes  zu 
schliessen.  Es  wird  sich  gegen  eine  solche  Schlussfolgerung  nicht  viel 
einwenden  lassen,  da  wir  sahen,  dass  Urban  bei  der  Neuerung  seine 
bestimmten  Gedanken  ohne  Zweifel  gehabt  hat.  Aber  es  fragt  sich, 
ob  diese  Gedanken  auch  Wünsche  bei  ihm  gewesen  sind,  ein  poli* 
tisches  Programm,  dessen  Verwirklichung  er  sich  zum  Ziele  setzte, 
oder  ob  sie  nur  der  Besorgniss  entsprangen  und  allein  Vorkehrungen 
f&r  eine  Eventualität  waren,  die  er  fürchtete,  dass  nämlich  die  deut- 
sche Königswahl  dem  päpstlichen  Einfiuss  entgleiten  möchte. 

So  weit  sich  erkennen  lässt,  hat  Urban  in  dem  Process  zwischen 
Richard  und  Alfons  den  Anspruch  des  deutschen  Königs  auf  die 
Kaiserwürde  niemals  angefochten.  Nach  ihm  stritten  die  beiden 
Fürsten  um  das  Imperium,  und  dies  fiel  demjenigen  zu,  dessen  Wahl 
zum  deutschen  König  sich  nach  dem  Urtheil  des  Papstes  als  recht- 
mässig herausstellte.  Freilich  ist  es  auflFallend  genug,  dass  Urban  weder 
1263  noch  an  dem  neuen  Termin  1264  eine  Entscheidung  gefällt  hat  2), 
trotzdem  er  wohl  dazu  im  Stande  gewesen  wäre,  wenn  er  gewollt 
hätte.  Er  wollte  eben  nicht;  dies  dürfte  eine  Thatsache  sein.  Allein 
zur  Erklärung  scheint  auszureichen,  dass  er  es  mit  keinem  der  beiden 
Prätendenten  verderben  wollte,  während  noch  die  Verhandlungen  mit 
Karl  von  Anjou  über  Sicilien  schwebten;  und  jedenfalls,  wenn  wir 
nicht  die  Stelle   von   den   drei  Kronen  in  dem  Schreiben   an  Richard 


*)  BF.  4592,  4631,  4926,  4985—4987,  5023,  5034,  5086-5091,  5157. 

«)  Potth.  18634,  18931  vom  27.  Aug.  1264.  ^  t 

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10  C.  Rodenberg. 

und  die  ünterscheidang  des  rex  Theutoniae  von  dem  Bomanorom  rex 
in  dem  Yertragsentwarf  für  Karl  von  Anjou  hätten,  würde  sich 
schwerlich  jemand  die  Frage  stellen,  ob  Urban  in  dem  bisherigen 
Verhältniss  des  Papstthums  zum  deutschen  Konigthum  etwas  hätte 
ändern  wollen. 

Wohl  aber  deuten  gewisse  Anzeichen  darauf  hin,  dass  sicli  ürban 
Hoffnungen  auf  italienische  Beichslande  gemacht  hat  In  dem  Ver- 
tragsentwurf für  Earl  Yon  Anjou  wird  mehrfach  der  Kirchenstaat  genannt, 
und  zwar  so  dass  die  einzelnen  Provinzen  desselben  aufgezählt  wer- 
den; dann  wird  aber  regelmässig  hinzugefC&gt :  «und  alle  andern  Länder 
der  Kirche,  wo  sie  auch  liegen»,  oder  „und  alle  andern  Länder  der 
Kirche  in  Italien»  i).  Urban  hoffte  also  darauf  oder  wenigstens  hielt 
er  es  für  möglich,  dass  das  Papstthum  noch  mehr  Länder  in  Italien 
erwürbe;  und  es  ist  selbstverständlich,  dass  er  wie  Karl  von  Anjou 
nur  an  Erwerbungen  auf  Kosten  des  Imperiums  gedacht  haben.  Welche 
Gebiete  gemeint  waren,  lässt  sich  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  er- 
rathen.  Karl  von  Anjou  und  seinen  Nachfolgern  wird  vom  Papste 
verboten,  jemals  mit  dem  Königreiche  Sicilien  das  Imperium,  das  reg- 
num  Bomanum,  das  regnum  Theutoniae,  die  Lombardei  und  Tnscien 
zu  vereinigen  oder  sich  daselbst  öffentliche  fiechte  anzumassen  ^).  Diese 
Gruppe  von  Gebieten  wird  öfter  erwähnt,  sichtlich  um  die  Territorien 
zu  bezeichnen,  welche  zur  Zeit  das  Imperium  bildeten.  Nun  wird 
aber  von  dem  italienischen  Reichslande  immer  nur  die  Lombardei 
und  Tuscien  genannt,  und  nirgends  ist  ganz  allgemein  von  den  Län- 
dern des  Imperiums  in  Italien  die  Bede.  Nach  dem  Sprachgebrauch 
der  Curie  gab  es  dort  indessen  noch  zwei  andere  Provinzen,  die  zum 
Reiche  gehörten,  aber  unter  der  Lombardei  oder  Tuscien  nicht  ein- 
begriffen wurden,  nämlich  die  Roroagna  und  die  Mark  Treviso^). 
Gewiss  sollte  Karl  hier  nicht  erlaubt  sein,  was  ihm  in  der  Lombardei 
und  in  Tuscien  untersagt  war,   und  dass  in  dem  sehr  vorsichtig  und 


1)  Ep.  saec.  XIII  sei.  III,  511,  n.  539  I,  §  3:  seu  in  aliis  quibuscumque 
terris  aut  demaniis  sive  feudis  ipsius  ecclesie  ubilibet  constitutis;  §  10:  et  in 
omnes  alias  terras  ipsius  ecclesie  per  Italiam;  vgl.  §  17. 

»)  1.  c.  §  13. 

•)  Recht  deutlich  tritt  dies  z.  B.  in  einem  Schreiben  ürbans  IV.  vom  21.  Mai 
1264  hervor;  Potth.  18917.  Er  bestellt  hierin  den  Cardinalpriester  Martin  zum 
Rektor  in  dem  Herzogtum  Spoleto,  der  Mark  Ancona,  der  Massa  Trabaria  und 
in  den  Städten  und  Diöcesen  Perugia,  Citt^  di  CasteUo,  Todi,  Narni,  Temi  und 
Rieti,  und  ernennt  ihn  zum  Legaten  in  ducatu,  marcbia,  civitatibus,  diocesibus 
et  districtibus  predictis,  Romaniola  quoque,  Gradensi  et  Aquilegensi  patriarchati- 
bus,  illis  civitatibus  et  eaium  diocesibus  et  districtibus  exceptis  que  sunt  de  pro- 
vinda  Lombardie.  ^^  , 

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Zur  Geschi^te  der  Idee  einee  deütechen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        i\ 

umsichtig  redigirten  Vertragsentwurf  jene  beiden  Namen  aus  Versehen 
oder  durch  Zufall  überall  ausgelassen  sind,  ist  auch  nicht  anzunehmen.  Bei 
dieser  Sachlage  wird  man  eine  Vermuthung  wagen  dürfen.  Urban 
stellte  die  Bomagna  und  die  Mark  Treyiso  nicht  neben  die  übrigen 
Lander,  die  als  Theile  des  Imperiums  aufgeführt  werden,  weil  er  in 
ihnen  dem  Kaiser  oder  dem  Bomanorum  rex  nicht  das  gleiche  Becht 
zuerkannte  wie  in  der  Lombardei  und  Tuscien.  Erinnert  man  sich 
nun,  dass  ürban  auf  weitere  Territorialerwerbungen  des  Papstthums 
in  Italien  rechnete,  so  würde  der  Schluss  sein,  dass  dies  die  Bomagna 
und  die  Mark  Treviso  sein  sollten.  Wohl  hat  ürban  keinen  Versuch 
gemacht  hier  Hoheitsrecbte  auszuüben;  aber  nicht  lange  nachher, 
im  Jahre  1279,  hat  sich  die  romische  Kirche  yon  Budolf  von  Habs- 
burg die  Bomagna  abtreten  lassen. 

Wenn  aber  Urban  beabsichtigt  hat  bei  günstiger  Gelegenheit  auf 
die  Bomagna  und  die  Mark  Treviso  Ansprüche  geltend  zu  machen,  so 
hat  er  schwerlich  daran  gedacht  sie  auf  seine  neue  Theorie  zu  stützen ; 
denn  sie  liessen  sich  besser  begründen.  Für  die  Bomagna  hatte  man 
die  Urkunde  Friedrichs  II.  vom  12.  Juli  1213  ^),  in  welcher  unter  den 
der  romischen  Kirche  abzutretenden  Beichsgebieten  auch  der  Ezarchat 
Bavenna  und  die  Pentapolis^)  namhaft  gemacht  waren.  Für  die 
Mark  Treviso  musste  man  allerdings  auf  die  karolingischen  Schen- 
kungen und  ihre  Bestätigungen  durch  Otto  den  Grossen  •)  und  Hein- 
rich 11.^)  zurückgehen.  Wir  wissen  aber,  dass  man  diese  Urkunden 
noch  als  beweiskräftig  ansah  und  praktische  Consequenzen  aus  ihnen 
gezogen  hat^). 

Wir  sahen,  dass  Urban  IV.  den  Gedanken  einer  Trennung  des 
Kaiserthums  vom  deutschen  Königthum  und  der  italienischen  Beichs- 
lande  von  Deutschland  entwickelt  hat,  konnten  aber  nicht  entdecken, 
dass  er  tür  die  Verwirklichung  dieses  Gedankens  etwas  unternommen 
hätte.  Es  hat  darnach  den  Anschein,  dass  er  nur  auf  die  Sicherung 
des  Papsthums  für  die  Zukunft  bedacht  gewesen  ist,  nämlich  für  den 
Fall,  dass  einmal  ein  deutscher  König  gewählt  würde,  mit  dem  eine 
Verständigung  unmöglich   wäre,    und   dass  er  deswegen   die   Unter- 


«)  BF.  705—707. 

*)  Eb  ist  sEwar  hierunter  im  Jahre  1213  höchst  wahrscheinlich  nicht  die 
ganze  Romagna  verstanden;  nachweislich  aber  seit  dem  Jahre  1276  haben  sich 
darauf  die  P&pste  für  ihre  Ansprüche  auf  die  Romagna  berufen ;  Ficker,  Forsch. 
ZOT  Reichs-  und  Rechtsgesch.  Italiens  U,  449  und  453. 

*)  Mon.  Germ.  Dipl.  Ottonis  I  n.  235. 

*)  Stumpf  1746. 

»)  Ficker  n,  454.  (^  ] 

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12  C.  Rodenberg. 

Scheidung  des  Romanomm  rex  und  des  rex  Theutouiae  in  den  Ver- 
tragsentwurf für  Karl  von  Anjou  und  den  Satz  von  den  drei  Kronen 
in  jene  Erklärung  für  Richard  von  Cornwall  hineingebracht  hat.  Ohne 
Geräusch  und  mehr  gelegentlich,  als  etwas  Selbstverständliches,  wurde 
die  Neuerung  in  wichtige  Urkunden  hineingeschoben.  Man  konnte 
sich  später  darauf  berufen  und  vorkommenden  Falls  den  Nachweis  führen, 
dass  anerkannter  Maassen  zur  Zeit  Urbans  IV.  der  Herrscher  von 
Deutschland  einen  Anspruch  auf  die  Würde  eines  Komanorum  rex  und 
römischen  Kaisers  nicht  gehabt  habe. 

Allein  so  ganz  will  diese  Erklärung  doch  nicht  befriedigen.  Man 
kann  sich  nicht  recht  vorstellen,  dass  Urban  sich  so  ganz  auf  der 
Defensive  hat  halten  wollen,  wo  wir  bemö*keu,  dass  er  eine  Vergrösse- 
rung  des  Kirchenstaates  durch  Reichsgebiet  ins  Auge  gefasst  hat.  Dazu 
kommt  ein  psychologisches  Moment.  Nachdem  sich  einmal  dem  Fapst- 
tlium  das  glänzende  Bild  einer  freien  Verfügung  über  das  Kaiserthum 
und  einer  vollständigen  Beseitigung  der  deutschen  Herrschaft  in  Ita- 
lien gezeigt  hatte,  erseheint  es  fast  undenkbar,  dass  sich  nicht  auch 
der  Wunsch  und  das  Streben  auf  die  Erreichung  dieses  hohen  Zieles 
gerichtet  haben  sollte.  An  Unternehmungslust  hat  es  Urban  IV.  ge- 
wiss nicht  gefehlt;  dringende  andere  Aufgaben,  die  in  der  That  vor- 
lagen, und  schliesslich  sein  Tod  mögen  ihn  gehindert  haben.  Dabei 
kann  aber  bestehen  bleiben,  dass  der  Ausgangspunkt  der  ganzen  Ge- 
dankenreihe die  Furcht  vor  der  Wahl  eines  deutschen  Königs  gewesen 
ist,  der  für  das  Papstthum  unannehmbar  wäre. 

Der  Papst  konnte  wichtige  Entscheidungen  nicht  ohne  Berathung 
mit  den  Cardinälen  treffen.  Was  Urban  über  das  Kaiserthum  und 
das  deutsche  Königthum  dachte  und  was  er  wünschte  und  hoffte, 
wurde  damit  das  geistige  Eigenthum  eines  weiteren  Kreises.  Hier 
aber  formten  sich  die  Gedanken  in  dem  Kopfe  jedes  einzelnen  beson- 
ders ;  sie  wuchsen  und  veränderten  sich,  und  aus  erneuter  Betrachtung 
ergaben  sich  neue  Entschliessungen.  Wenn  nicht  alles  täuscht,  hat 
Urbans  IV.  Nachfolger  Clemens  IV.  den  Versuch  gemacht,  das  bis- 
herige Verhältniss  des  Papstthums  zum  Imperium  von  Grund  aus  um- 
zugestalten, und  zwar  in  der  Richtung,  auf  welche  Urban  hingewiesen 
hatte.  Dabei  war  es  aber  unvermeidlich,  dass  die  ursprünglichen  Ge- 
danken mit  Rücksicht  auf  die  Ausführbarkeit  und  die  einzuschlagenden 
Wege  Modificationen  erlitten  und  das  letzte  Ziel  weniger  bestimmt 
hervortrat,  sondern  die  zunächst  zu  erfüllenden  Aufgaben  in  den  Vor- 
dergrund rückten. 

Am  4.  Juni  1267  ernannte  Clemens  IV.  Karl  von  Anjou,  den 
König  von  Sicilien,  zum  servator  pacis  oder  paciarius  der  tuscischen 

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Zur  GescHichte  der  Idee  eines  deutsclieii  ErbreicHeB  im  Id.  Jahrh.        X3 

Beiclislande  ^).  Er  that  damit  etwas,  was  nach  bisherigem  Becht  und 
Herkommen  allein  dem  Kaiser  oder  dem  Bomanonun  rex  zustand. 
Um  sich  bei  Bichard  von  Comwall  und  Alfons  von  Castilien  zu  recht- 
fertigen, betonte  er  diesen  gegenüber  am  15.  Juni^),  dass  er  Karl 
nicht  zum  Beichsvicar,  sondern  zum  servator  pacis  bestellt  habe,  und 
fQgte  hinzn:  Sane  simüia  a  nostris  predecessoribus  facta  legimus, 
qne  non  solum  vacante  imperio  legitime  possunt  fieri,  sed  etiam  fluc- 
tuante.  Cantionem  tamen  ab  eo  recepimus,  quod  imperio  ordiuato  da- 
tom  sibi  deponat  officium  infra  mensem.  Das  letztere  war  richtig. 
Karl  war  das  Amt  auf  drei  Jahre  übertragen  und  mit  der  Einschrän- 
kung, dass  wenn  innerhalb  dieser  Zeit  ein  Kaiser  oder  ein  von 
der  Curie  approbirter  Bomanorum  rex  zur  Herrschuft  komme  oder 
ihm  seitens  des  Papstes  die  Ausübung  des  Amtes  untersagt  würde,  er 
dasselbe  binnen  Monatsfrist  niederzulegen  hätte.  Clemens  erkannte 
also  an,  dass  der  Kaiser,  resp.  der  Bomanorum  rex  in  den  tuscisclien 
Beichslanden  die  öffentliche  Gewalt  habe;  er  behauptete  aber,  dass 
nicht  nur  bei  einer  Erledigung  des  Imperiums,  sondern  auch  dann, 
wenn  es  zweifelhaft  sei,  wem  dasselbe  zukomme,  der  Papst  das  thun 
dürfe,  was  er  gethaii  babe,  nämlich  in  Vertietung  kaiserliche  Bechte 
üben;  ähnliches  sei  auch  von  seinen  Vorgängern  überliefert. 

Clemens  berief  sich  auf  ein  altes  Becht  des  Papstthums,  das  un- 
bestreitbar sei.  In  Wirklichkeit  aber  fühlte  er  sich  keineswegs  so 
sicher,  wie  er  sich  stellte.  Schon  dass  er  jenes  Schreiben  un  Bichard 
nnd  Alfons  schickte,  beweist  das;  und  wir  haben  andere  Zeugnisse. 
Bereite  im  November  1266  hören  wii-»),  dass  der  Papst  Karl  eine 
Stellung  in  Tuscien  zugedacht  hatte ;  jedoch  welcher  Ai-t  dieselbe  bcin 
sollte,  erfahren  wir  nicht,  trotzdem  in  den  päpstlichen  Schreiben,  die 
nach  Tuscien  gingen,  Karls  Name  seitdem  nicht  wieder  yerschwiudet. 
Am  31.  Januar  1267   sprach  Clemens  IV.  zum   ersten  Male  den  Satz 


*}  Ep.  saec.  XIII  sei.  Ul  676,  n.  662. 

»)  Martfene  II,  499,  n.  492;  Potth.  20049.  Hampe,  Konradin  138,  Not.  3 
meint,  dass  damals  noch  keine  ßesch-werden  von  Richard  oder  Alfons  eingelaufen 
seien.  Diese  selbst  können  sich  freilich  nicht  geäussert  haben,  weil  dnzu  die  Zeit 
nicht  ausreicht.  Aber  Clemens  schreibt  an  sie,  um  Lügen  (die  dreimal  erwähnt 
werden)  zurückzuweisen.  Nun  war  am  9.  Mai  oder  kura  vorher  an  der  Curie 
Über  den  deutschen  Thronstieit  verhandelt  worden,  und  in  der  folgenden  Zeit 
finden  wir  Clemens  in  lebhaftem  Verkehr  mit  Alfons.  Es  ist  daher  wahrschein- 
lich, dass  wenigstens  von  diesem  Anfang  Juni  noch  Gesandte  am  päpstlichen 
Hofe  anwesend  waren ;  und  ich  mGchfe  glauben,  dass  diese  (natürlich  ohne  Auf- 
trag) Protest  erhoben  haben.  Die  Sache  ist  nicht  ganz  gleichgiltig  wegen  der 
Frage,  ob  die  Rechtsverletzung  sofort  allgemein  empfunden  wurde, 

>}  Mart^e  U,  429,  n.  413;  Potth.  1988L 

/Google 


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14  C.  Kodenberg. 

aus,  dass  der  Schutz  des  Friedens  in  Tascien  ihm  zustehe,  isto  pre- 
sertim  tempore,  quo  Bomanum  fluctuat  imperium  in  incerto  ^).  Am 
10.  April  theilte  er  den  Florentinern  mit,  dass  er  beschlossen  habe 
Karl  in  ihren  Gebieten  zum  paciarius  generalis  zu  bestellen  ^).  Allein 
über  die  Form  scheint  er  auch  jetzt  noch  nicht  mit  sich  einig  gewesen 
zu  sein;  denn  am  23.  Mai  schrieb  er  an  den  Cardinallegaten  Simon 
in  Frankreich,  er  beabsichtige  Karl  zum  capitaneus  Tusciae  zu  er- 
nennen s).  Indessen  den  Titel  eines  capitaneus,  den  bisher  kaiserliche 
Beamte  in  Italien  führten,  hat  er  Earl  schliesslich  doch  nicht  beige- 
legt, sondern  sich  mit  der  unbestimmten  Bezeichnung  eines  paciarius 
begnügt^).  Earl  selbst  ist  weiter  gegangen  und  hat  sich  schlechtweg 
Beichsricar  genannt.  Clemens  hat  es  gewusst,  aber  nicht  verboten^). 
Offenbar  hatte  er  gegen  den  Titel  nichts  einzuwenden,  wollte  ihn  aber 
nicht  yerliehen  haben,  weil  er,  wie  sein  Schreiben  an  Bichard  und 
Alfons  vom  15.  Juni  deutlich  verräth,  Proteste  von  deutscher  Seite 
befürchtete.  Mögen  diese  ausgeblieben  sein  oder  mag  Earl  bei  einer 
neuen  Zusammenkunft  seine  Bedenken  überwunden  haben,  genug  Cle- 
mens hat  am  17.  April  1268  als  derjenige,  qui  fluctuantis  imperii 
curam  gerimus,  Earl  zum  Generalvicar  des  Beiches  in  Tuscien  er- 
nannt ®).  Davon,  dass  dies  Amt  erlöschen  solle,  sobald  es  einen  Eaiser 
im  Beiche  oder  einen  approbirten  Bomanorum  rex  gäbe,  ist  nicht  mehr 
die  Bede. 

Bei  diesem  Verhalten  ist  es  klar,  dass  Clemens  sich  völlig  be- 
wusst  gewesen  ist,  dass  er  die  Beichsrechte  verletze  und  nicht  ein 
altes  Becht  des  Papstthums  ausübe,  sondern  ein  neues  in  Anspruch 
nehme.  Freilich  die  theoretische  BegrUndnug  war  nicht  schwierig; 
und  sie  wird  in  Clemens  Schreiben  selbst  angedeutet.  Wenn  das  Im- 
perium ein  päpstliches  Lehen  war,  wie  man  in  Born  behauptete,  so 
fiel  dasselbe  bei  seiner  Erledigung  an  den  Papst  zurück  und  wurde 
von  diesem  so  lange  verwaltet,  bis  es  wieder  verliehen  war,  bis  das 
Beich  wieder  einen  Eaiser  oder  wenigstens  einen  Bomanorum  rex 
hatte.  Aber  in  der  Praxis  hatte  noch  niemand  diese  Consequenz  zu 
ziehen   gewagt.    Freilich  ein  Versuch  war  einmal  gemacht  worden: 


>)  Ep.  taec.  XIU  sei.  III,  672,  n.  658. 

«)  Martöne  II,  456,  n.  450;  Potth.  19984. 

»)  Martine  II,  472,  n.  471 ;  Potth.  20016. 

*)  Dass  Clemens  Qewicht  darauf  legte,  Earl  keinen  Titel,  der  für  kaiserliche 
Beamte  gebraucht  wurde,  gegeben  zu  haben,  erhellt  auch  aus  seinem  Schreiben 
an  Richard  und  Alfons  vom  15.  Jani  oben  S.  13. 

>)  Martine  II,  548,  n.  568;  Potth.  20188. 

•)  Martöne  II»  587,  n.  625;  Potth.  20270;  über  das  Datum  BFW.  9897. 

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Zur  Oescliiclite  der  Idee  eines  deutsclien  Erbreidies  im  13.  Jahrli.        15 

am  28.  März  1256  hatte  Alexander  IV.  dem  Bischof  Bobert  von  Yer- 
dun,  da  das  Imperium  durch  den  Tod  Wilhelms  von  Holland  erledigt 
wäre,  yice  regia  die  Begalien  verliehen^).  Allein  so  grosse  principielle 
Wichtigkeit  man  dem  Akte  auch  beilegen  mag  und  wird^),  so  han- 
delte es  sich  dabei  doch  nur  um  eine  Formalität  Dagegen  das  Ein- 
greifen Clemens  lY.  in  die  tuscischen  Reichslande  war  ein  Aufsehen 
erregendes  Ereigniss.  Seit  mehr  als  11  Jahren,  seit  dem  Tode  Wil- 
helms Yon  Holland,  hatte  Deutschland  keinen  von  der  römischen  Kirche 
anerkannten  König,  aber  keinem  Papste  war  es  in  den  Sinn  gekom- 
men in  Tuscien  Beichsbeamte  einzusetzen.  Es  war  selbst  da  nicht 
geschehen,  als  1264  der  mit  den  tuscischen  Gibellinen  verbündete 
Manfred  das  Papstthum  fast  erdrückte. 

Clemens  IV.  rechtfertigte  vor  der  Welt  die  Ernennung  Karls  zum 
paciarius  mit  den  Umtrieben  Kunradins  und  seiner  Emissäre  in  Tus- 
cien s).  Jedoch  in  Wahrheit  war  Konradin  nur  Vorwand;  denn  Cle- 
mens ist  selbst  dafür  Zeuge,  wie  wenig  gefährlich  ihm  dieser  im  Früh- 
jahr 1267  erschien.  Am  11.  Mai  theüte  er  in  einem  TertrauUchen 
Schreiben  dem  Cardinallegaten  Ottobonus  in  England  mit,  dass  König 
Karl  nach  Viterbo  gekommen  sei  und  dort  mit  ihm  über  viele  Dinge 
eingehend  verhandelt  habe,  indessen  das  Ergebniss  noch  ungewiss  sei; 
am  Schluss  heisst  es*):  , Grosse  Dinge  erzählt  das  Gerücht  von  Kon- 
radin; wir  wollen  dasselbe  nicht  unbedingt  verwerfen,  sehen  aber 
bisher  keinen  Grund  daran  zu  glauben*.  Als  der  Papst  am  23.  Mai 
ebenfalls  iu  einem  vertraulichen  Schreiben  dem  Cardinallegaten  Simon 
in  Fraukreich  seine  Absiebt  kund  gab,  Karl  zum  capitaneus  von  Tus- 
cien zu  bestellen,  bemerkte  er^):  »Viel  vrird  uns  von  Konradin  be- 
richtet, doch  wird  die  Stätte,  die  ihm  in  Tuscien  bereitet  wurde,  wie 
vrir  glauben,  ohne  Zugang  für  ihn  sein;  denu  die  Städte  der  Lom- 
bardei schlössen  durch  Vermittlung  unserer  Nuntien  mit  einander 
Frieden,  mit  einziger  Ausnahme  von  Pavia,  allein  man  hoflft,  dass  dies 


*)  Potth.  16309. 

«)  Innocenz  IV.  war  in  ähnlichen  Fällen  anders  vorgegangen ;  vgl.  Ep.  aaec. 
Xm  sei  II,  64,  n.  90;  117,  n.  155. 

»)  Potth.  19984,  19988,  20049,  20059;  Ep.  saec.  XIII  sei.  III,  677,  n.  662; 
vgl.  BFW.  14343,  14345. 

*)  Martine  n,  466,  n.  464;  Potth.  20005 :  Magna  vero  de  Corradino  fingun- 
tar,  que  licet  non  omnino  velimus  contemnere,  nuUam  tarnen  in  eis  invenimus 
adhuc  substantiam  veritatis. 

»)  Martine  11,  472,  n.  471;  Potth.  20015;  Multa  nobis  de  Conradino  di- 
cantnr,  cui  locus,  qui  parabatur  in  Tuscia  tenendos,  prout  credimus,  erit  exclu- 
sus;  dvitates  Lombardie  pacem  fecerunt  ad  invicem  nostris  nonciis  medianti- 
bus,  sola  Papia  excepta,  sed  speratur  in  proximo,  quod  ab  aliis  non  discordet. 

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16  C.  Rodenberg. 

sich  nicht  mehr  lange  von  den  übrigen  trennen  wird*.  Bald  nach 
der  Ernennung  Eatrls  zum  paciarius  schrieb  Clemens  am  16.  August 
an  den  Erzbisdiof  von  Bavenna,  seinen  Legaten  in  der  Lombardei  ^) : 
,  lieber  die  Ankunft  des  jungen  Konradin  haben  wir  seit  langem  Tiel 
gehört,  was  wir,  wie  wir  es  bisher  vermutheten,  so  als  falsch  auch 
ei-fiinden  haben''.  Hiernach  ist  sicher,  dass  für  Clemens  nicht  Konradin 
der  Grund  für  sein  Vorgehen  in  Tuscien  gewesen  ist 

Es  ist  die  Sache  so  dargestellt  worden  %  als  wenn  Karl  von 
Anjou  als  der  stärkere  dem  Papste  sein  Amt  gleichsam  abgcnöthigt 
hätte.  Gewiss  konnte  Karl  nichts  lieber  sein,  als  auf  Grund  eines 
vom  Papste  verliehenen  ßechtstitels  sich  in  Tuscien  festzusetzen ;  denn 
wie  alle  italienischen  Machthaber  vor  ihm,  welche  einen  grösseren 
Theil  der  Halbinsel  inne  hatten,  nach  dem  Besitz  der  ganzen  gestrebt 
habeu,  so  hat  es  auch  Karl  gethan;  und  in  seinen  Absichten  auf  Tus- 
cien folgte  er  den  Spuren  Manfreds.  Auch  befreite  er  die  Curie  aus  einer 
sichtlichen  Verlegenheit,  indem  er  den  tuscischen  Guelfen  das  Ueber- 
gewicht  verschaffte;  denn  er  vollführte  das,  was  Clemens  versucht, 
aber  nicht  vermocht  hatte.  Allein  er  hatte  durchaus  kein  Mittel,  den 
Papst  zu  zwingen,  dass  er  ihm  den  Titel  eines  Beichsbeamten  über- 
trug, wenn  er  nicht  wollte.  Wenn  das  Papstthum  Konradin  nicht  zu 
fürchten  brauchte,  so  war  es  in  Italien  von  niemandem  bedroht,  denn 
mochte  der  tuscische  Gibellinenbund  noch  so  heftig  die  Guelfen  in 
Tuscien  bekämpfen,  so  besass  er  doch  keine  Offensivkraft  für  einen 
auswärtigen  Krieg;  dem  Kirchenstaat  war  er  nicht  gefahrlich.  Also 
nicht  weil  die  Curie  in  schwere  Bedrängniss  gerieth,  wenn  ihr  Karl 
keine  Hülfe  gewährte,  sondern  weil  sie  andernfalls  ihre  Pläne  in 
Tuscien  nicht  durchführen  konnte,  hat  Clemens  Karl  zum  paciarius 
gemacht. 

Noch  eine  andere  Erwägung  führt  uns  dahin,  dass  sich  der  Papst 
unter  einem  Zwange  nicht  befunden  hat.  Wenn  Karl  mit  seinen 
Truppen  in  Tuscien  stand,  so  war  er.  Dicht  der  Papst  dort  der  Herr, 
und  er  liess  sich  nicht  leicht  aus  dem  Lande  wieder  entfernen.  Der 
Köüig  von  Sicilien  gebot  daun  auch  über  Tuscien;  und  was  das  hiess, 
hatte  man  soeben  erst  bei  Manfred  erfahren.  Wohl  war  Karl  mit 
dem  Papstthum,  dem  er  alles  verdankte,  politisch  befreundet;  aber  wie 
wenig  lenkbar  er  war,  wie  wenig  man  auf  seine  Dankbarkeit  bauen  konnte, 


')  Marlene  II,  518,  n.  521;  Potth.  20112:  De  adventu  iuvenis  Conradini 
multa  dudum  audivimua,  qua,  sicut  hactenus  extimavimus,  sie  et  probavimus 
eeae  falsa. 

>)  Hampe,  Konradin  135,  138. 


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Zur  Geschiclite  der  Idee  eines  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        17 

wie  rücksichtslos  er  seine  Interessen  verfolgte,  das  wusste  Clemens  am 
besten.  Unter  diesen  Umständen  hätte  man  in  der  That  erwarten 
aollen,  dass  sich  der  Papst  gegen  die  Festsetzung  Karls  in  Mittel- 
italien mit  allen  Kräften  wehren  würdet).  Aber  was  geschah  statt 
dessen?  Wenn  Karl  Tmppeu  nach  Tuscien  schicken  wollte,  so  hatte 
allerdings  die  Curie  nicht  die  Macht  ihn  daran  zu  hindern.  That  er  es 
aber  gegen  ihren  Willen,  so  besass  sie  ein  nicht  zu  verachtendes  Mittel 
g^en  ihn,  nämlich  eine  Verbindung  mit  dem  durch  ihn  angegriffenen 
deutschen  Reiche.  Allein  weder  jetzt  noch  später,  als  Konradin  in 
Italien  stand,  hat  Clemens  jemals  deutsche  Hülfe  augerufeu.  Vielmehr 
machte  er  sich  dem  Beiche  gegenüber  zum  Mitschuldigen  Karls;  er 
nahm  sogar  mit  dessen  Ernennung  zum  paciarius^)  und  der  Erklä- 
rung, dass  er  das  Becht  dazu  habe,  die  ganze  Verantwortung  förmlich 
anf  sich  und  beraubte  sich  freiwillig  des  einzigen  Bundesgenossen,  der 
ein  Interesse  daran  haben  konnte  ihm  vorkommenden  Falls  gegen 
Karl  beizustehen.  Dies  macht  es  zweifellos,  dass  Clemens  IV.  mit  Karl 
von  Anjou  vollkommen  einig  war. 

Also  freiwillig  und  aus  eigener  Initiative  schuf  Clemens  seinem 
Verbündeten  eine  Stellung,  welche  das  Papstthum  fast  in  die  Hand 
desselben  gab.  Er  muss  ein  hohes  Spiel  gespielt  haben;  denn  wer 
einen  solchen  Einsatz  machte,  rechnete  auf  ausserordentliche  Gewinne. 
Er  muss  femer  die  Ueberzeugung  gehabt  haben,  dass  beide  Mächte 
dauernd  in  gutem  politischen  Einvernehmen  bleiben  würden.  Was  sie 
zusammenhalten  sollte,  ist  wohl  ersichtlich:  ein  gemeinsamer  Qegner, 
das  deutsche  Beich ;  denn  beide  usurpirten  gemeinsam  Bechte  desselben 
in  Tuscien ;  und  dies  geschah  nicht  in  Abwehr  gegen  Konradin,  son- 
dern es  war  ein  Angriff.  Hiernach  kann  das  Ziel,  das  der  Papst  im 
Auge  hatte,  kaum  noch  zweifelhaft  sein.  Erinnern  wir  uns,  dass 
schon  unter  Urban  IV.  der  Gedanke  einer  Vergrösserung  des  Kirchen- 
staates durch  Beichsgebiet  die  Curie  beschäftigt  hat,  so  ist  wohl  nicht 
abzuweisen,  dass  Clemens  die  Erwerbung  von  Tuscien  für  die  römische 
Kirche  beabsichtigt  hat. 

')  AI«  Clemens  Karl  von  Anjou  das  Königreich  Sicilien  übertrug,  hatte  er 
sich  in  jeder  erdenklichen  Weise  dagegen  zu  sichern  gesucht,  dass  dieser  seine 
Macht  nicht  nach  Mittelitalien  ausdehnte ;  Ep.  saec.  XIU  sei.  III,  645,  n.  646  S  4, 
8;  Potth.  19434. 

«)  Wenn  es  sich  nur  um  die  Vernichtung  des  gibellinischen  Uebergewichts 
in  Tuscien  gehandelt  hätte,  so  wäre  die  Verleihung  dieses  Titels  keineswegs  un- 
nmg&nglich  gewesen.  In  dieser  Frage  entschied  die  militärische  Macht  Karl  war, 
als  er  paciarius  wurde,  bereits  Podestä,  von  Florenz,  Frato,  Lucca  und  Pistoja; 
Martine  II,  466,  n.  464;  472,  n.  471 ;  vgl.  Hampe  340.  Dieselbe  Form  hfttte  ihm 
anch  anderswo  die  Mittel  bieten  können,  um  die  Gibellinen  niederzuhalten.  j 

Mittbeaangen  XVI.  Digitized  \^  vjOOQIC 


13  ^*  Bodenberg. 

Man  wird  in  dieser  Ueberzengong  bestärkt,  wenn  man  das  frühere 
Vorgehen  des  Papstes  in  Tuscien  betrachtet  Die  Schlacht  von  Bene- 
vent  am  26.  Februar  1266,  Manfreds  Niederlage  und  Tod,  war  ein 
Schlag,  der  die  Gibellinen  von  ganz  Italien  traf.  Der  tnscische  Gibel- 
linenbund  gerieth  ins  Wanken,  nnd  Clemens  ging  sogleich  daran,  ihn 
ganz  zmn  Zosammensturz  zu  bringen.  Aber  er  versuchte  noch  mehr. 
Am  12.  Mai  1266  übertrug  er  den  beiden  frati  godenti  aus  Bologna 
Loderingo  d*  Andalö  und  Catalano  de*  Malavolti  die  Begierung  in  Flo- 
renz, cum  ....  utile  videatur  nostro  regi  consilio  ciyitatem  nostraque 
saltem  ad  tempus  aliquod  providentda  gubemari  ^).  Die  beiden  Brüder 
traten  ihre  Stelle  an,  und  das  Volk  von  Florenz  schwur  dem  Papste 
Gehorsam^);  eine  offene  Verletzung  der  Beichsrechte.  Allein  wenn 
Clemens  erwartet  hatte,  dass  sich  nun  Florenz  seinen  Befehlen  be- 
dingungslos unterwerfen  würde,  so  sah  er  sich  getauscht  ^) ;  und  hier- 
nach erst  war  er  damit  einverstanden,  dass  Earl  von  Aujou  Truppen 
nach  Tuscien  sandte  und  selbst  dorthin  ging. 

Die  Besitzergreifrmg  von  Florenz  unmittelbar  nach  der  Schlacht 
von  Benevent  wird  niemand  für  einen  Akt  der  Nothwehr  halten,  und 
die  Ernennung  Karls  zum  paciarius  war  nichts  als  eine  Fortsetzung 
der  bisherigen  Politik  des  Papstes.  Clemens  Pläne  in  Bezug  auf  Tus- 
den  erwuchsen  also  in  der  Zeit  des  höchsten  Triumphes  der  Kirche ;  und 
man  kann  sich  nicht  wundem,  wenn  in  ihm  unter  überwältigenden 
Eindrücken  die  ausschweifendsten  Hoffnungen  erweckt  wurden  und  er 
in  dem  Augenblicke,  wo  alle  Feinde  des  Papstthums  in  Italien  am 
Boden  zu  liegen  schienen,  den  Gedanken  einer  gewaltigen  Vergrösse- 
rung  des  Kirchenstaats  fasste. 

Clemens  hat  selbst  erklärt,  dass  er  ein  Recht  auf  die  Verwaltung 
von  Tuscien  nur  so  lange  habe,  wie  es  keinen  Kaiser  oder  approbirten 
deutschen  König  gebe ;  in  welcher  Weise  er  jedoch  sein  provisorisches 
Becht  zu  einem  definitiven  zu  machen  gedachte,  hat  er  nicht  ausge- 
sprochen. Indessen  wenn  er  Tuscien  dauernd  für  die  römische  Kirche 
zu  behalten  beabsichtigte,  musste  ihm  zunächst  daran  liegen,  dass  die 
Voraussetzung  und  Bedingung  seines  thatsächlichen  Besitzes  bestehen 
blieb.  In  der  That  sehen  wir,  dass  Clemens,  wie  es  schon  ürban  IV. 
gethan  hatte,  eine  Entscheidung  in  dem  Thronstreite  zwischen  Richard 
und  Alfons  immer  von  Neuem  verschoben  hat.   ürban  hatte  kurz  vor 


i)  Mart^e  ü,  321,  n.  283;  Potth.  19628. 

«)  Martine  II,  362,  n.  322;  Potth.  19722  vom  5.  Juli  1266:  Et  hec  vobis, 
fratiibuB,  in  virtute  obedientie  et  dvibus  in  virtute  precipimus  de  parendo  man- 
datis  noitris  prestiti  iuramenti. 

•)  Vgl.  Hartwig,  Ein  Menschenalter  florent.  Gesch.,  Zeitsohr.  £  Gesch.  I,  47. 


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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutachen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        \Q 

seinem  Tode  am  27.  Augast  1264  den  beiden  Bewerbern  einen  Termin 
anf  den  30.  Noyember  1265  angesetzt  i).  Als  dieser  erschien,  war 
allein  Alfbns  yertreten.  Ohne  auf  das  Ausbleiben  der  Beyollmäch- 
tigten  Richards  einzugehen,  vertagte  Clemens  am  30.  April  1266  seinen 
Spradx  auf  den  7.  Janaar  1267,  mit  der  seltsamen  Begründang,  es 
sei  angemessen  and  dem  Rechte  entsprechend,  dass  die  Parteien  we* 
nigsiens  einen  Termin  von  ihm  erhielten^).  Hier  tritt  die  Absicht 
Zeit  zn  gewinnen  fast  anverhüllt  zu  Tage,  und  es  ist  wohl  kaum  ein 
Zufedl,  dass  wenige  Tage  darauf,  am  12.  Mai  1266t  Clemens  die  Re- 
gierung von  Florenz  an  sich  nahm.  Noch  zweimal,  am  9.  Mai  1267 
und  am  18.  Mai  1268  *),  hat  er  in  dem  Frocesse  die  Fristen  verlän- 
gert, und  jedesmal  ans  Gründen,  die  als  zwingend  nicht  angesehen 
werden  können,  wenn  er  überhaupt  einen  Spruch  thun  wollte.  Schliess-^ 
lieh  ist  auch  Clemens  gestorben,  ohne  eine  Entscheidung  gefallt  zu 
haben. 

Aber  es  wäre  eine  armselige  und  gedankenlose  Politik  gewesen, 
wenn  Clemens  nichts  anderes  versucht  und  gewusst  hätte  als  Zögern 
und  Hinhalten.  Wenn  er  keinen  deutschen  König  approbirte,  so  ge- 
wöhnte man  sich  in  Deutschland  mit  einem  nicht  ^probirten  auszu- 
kommen; nur  das  Papstthum  und  seine  Ansprüche  hätten  damit 
Schien  erlitten.  Wir  haben  denn  auch  deutliche  Anzeichen,  dass 
Clemens  nach  einer  Beendigung  des  deutschen  Thronstreites  ernstlich 
gestrebt  hat. 

Die  Frage,  ob  ürban  IV.  Richard  oder  Alfons  günstiger  gesinnt 
gewesen  ist,  mag  auf  sich  beruhen;  wahrend  Alexander  IV.  Richard 
bevorzugte,  hielt  sich  Urban  IV.,  so  viel  man  sieht,  in  strikter  Neu- 
tralität. Clemens  IV.  indessen  trat  Alfons  von  AnÜEuag  an  mit  un- 
verkennbarer Abneigung  entgegen.  Wir  haben  von  ihm  ein  unda- 
tirtes  Schreiben  an  den  Erzbischof  von  Sevilla,  welches  in  das  Frühjahr 
oder  den  Sommer  1265  fällt.  Darin  giebt  er  demselben  den  Auftrag 
Alfons  zum  Verzicht  auf  das  Imperium  zu  bewegen,  von  dem  er  viele 
Lasten»  aber  keinen  Oewinn  gehabt  habe^),  und  fügt  weiterhin  die 
Worte  hinzu:  Nee  agimus  de  adversario  eins  preferendo,  qui  captivus 
ab  alio  detinetur,  sed  de  tertio  poüus  ad  exaltationem  fidei  assumendo 


0  Ep.  8»ec.  Xm  sei.  m,  622,  n.  631;  Potth.  18931. 

*)  Ep.  saec.  XIII  sei.  III,  662,  n.  653 :  etd  finitus  esset  a  dicto  predecessore 
omnis  numerus  edictomm,  decens  tarnen  est  et  iuri  consonum,  quod  unum  saltein 
a  nobis  emanet  ediotum. 

•)  Potth.  20002,  20348. 

*)  Martine  II,  137,  n.  6Q ;  Potth.  19170 :  ex  quo  multa  subiit  onera  nee  ali- 
quem  reportavit  honorem. 


Digitiz^tiy 


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20  C«  Rodenberg. 

cum  nostra,  prout  iuris  est,  Providentia,  quem  timemus  a  prindpibus 
Alemannie  contra  Denm  in  sedis  apostolice  preiudiciom  ipsiusque  regis 
et  adversarii  contemtom  non  tarn  eligi  quam  intrudi  Derjenige,  dessen 
Wahl  Clemens  fürchtete,  war  offenbar  Konradin;  und  um  dieser  Even- 
tualität zuvorzukommen,  wollte  er  die  deutsche  Krone  einem  andern 
verschaffen.  Richard  sollte  das  nicht  sein,  augenscheinlich  weil  er  als 
Oefangener  der  englischen  Barone  ihm  nichts  nützen  konnte;  Alfons 
aber  wollte  der  Papst  nicht,  aus  Gründen,  die  wir  nicht  erfahren. 
Dass  er  trotz  des  ausdrücklich  gegebenen  Versprechens  das  Reich  hätte 
Richard  zuwenden  wollen,  da  nicht  erwähnt  wird,  dass  dieser  eben- 
falls zu  Verzichtleistnng  aufgefordert  sei,  dürfte  kaum  anzunehmen 
sein;  denn  man  sieht  nicht,  welchen  Yortheil  Glemens  oder  Richard 
von  einer  Resignation  des  Alfons  hätten  haben  können,  die  sich  nachher 
als  erschlichen  herausstellte.  Alfons  hätte  sie  wohl  zweifellos  wider- 
rufeu,  und  der  Papst  häi.te  als  Betrüger  dagestanden. 

Das  wichtigste  ist,  dass  Clemens  Alfons  als  deutschen  Konig  auch 
zu  einer  Zeit  abgelehnt  hat,  wo  dessen  Aussichten  in  Folge  der  Ge- 
fangennahme Richards  verhältnissmässig  gute  schienen.  Am  6.  Sep- 
tember 1265  wurde  Richard  aus  seiner  Haft  entlassen  ^);  am  26.  Februar 
1266  erfolgte  die  Schlacht  von  Benevent,  welche  dem  Papstthum  plötz- 
lich die  volle  Freiheit  seiner  Entschliessungen  gab.  Nun  hat  sich  Cle- 
mens, wie  nicht  zu  verkennen  ist,  Richard  genähert.  Wir  bemerkten 
schon  2),  dass  er  am  30.  April  1266  für  ihn  kein  Wort  des  Tadels 
hatte,  als  er  sich  zu  der  angekündigten  Verhandlung  über  den  Thron- 
streit nicht  hatte  vertreten  lassen,  sondern  einfach  die  Sache  auf  den 
7.  Januar  1267  vertagte.  Wenige  Tage  darauf,  am  S.Mai  1266  schrieb 
er  an  seinen  Legaten  in  England,  den  Cardinal  Ottobonus,  unter  an- 
dern Folgendes  3):  Citationem  carissimi  in  Christo  filii  nostri  Riccardi 
in  regem  Romanorum  electi  cum  omni  diligentia  facias.  Nam  expedit 
modis  onmibus  imperii  negotium  terminari,  cum  multi  laborent  ad 
Corandinum  preficiendum  eidem;  quod  quanti  posset  esse  discriminis, 
ipse  vides.  Dies  Schreiben  war  ein  vertrauliches,  und  daraus  folgt 
zweierlei,  dass  es  Clemens  wirklich,  mit  Rücksicht  auf  Konradin,  um 
die  Beendigung  des  Thronstreits  zu  thun  war  und  dass  er  dazu  die 
Anwesenheit  von  Bevollmächtigten  Richards  wünschte. 

Der  Cardinal  scheint  Richard  auf  die  Wichtigkeit  der  bevorstehen- 
den Entscheidung  aufinerksam  gemacht  zu  haben;  denn  dieser  sandte 


<)  BF.  5433  g. 

»)  Seite  19. 

«)  Martine  U,  319,  n.  278;  Potth.  19623. 

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Zur  GeBchichte  der  Idee  eines  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        21 

darauf  den  ersten  Mann  seines  Hofes^  seinen  ältesten  Sohn  Heinrich^ 
an  die  Curie.  Jedoch  das  Ergebniss  der  Verhandlung  im  Frühjahr 
1267  war  wieder  eine  Vertagung:  am  9.  Mai  yerkündete  Clemens, 
dass  über  das,  was  der  BeTollmächtigte  des  Alfons  vorgebracht  hätte, 
Beweis  erhoben  werden  solle  i).  Im  übrigen  sprach  er  sich  jedoch  in 
demselben  Schreiben  über  den  König  wenig  freundlich  aus;  und  kurz 
darauf,  im  Juni  1267^),  gab  er  ihm  geradessu  zu  verstehen,  dass  sein 
Recht  das  schlechtere  sei.  Er  sandte  ihm  nämlich  eine  Anzahl  Aus- 
züge aus  den  Begesten  Innocenz  III.,  aus  Briefen  dieses  Papstes  über 
den  Thronstreit  zwischen  Philipp  und  Otto  IV.,  aus  denen  er  nach- 
wies, dass  Otto  deshalb  die  päpstliche  Bestätigung  gefunden  habe, 
weil  er  an  der  richtigen  Stelle,  in  Aadien,  und  von  der  berechtigten 
Person,  dem  Erzbischof  von  Köln,  gekrönt  sei »).  Oerade  die  Krönung, 
und  zwar  eine  formell  völlig  unanfechtbare,  hatte  Bichard  vor  seinem 
Gegner  voraus.  Was  jene  Auszüge  bezweckten,  erhellt  aus  der  fol- 
genden Stelle :  Ex  quibus  aUqua,  que  ex  eius  [Innocentii  IIL]  regestis 
coll^imus,  tibi  duximus  transmittenda,  ut  ex  eis  instructus  plenius 
rectins  tue  consulas  celsitudini  et  fidelius  ponderes,  quid  circa  impe- 
rium  petere  possis  aut  debeas,  iuris  et  facti  pariter  ignorantia  relegata; 
und  am  Schluss  des  Schreibens  spricht  der  Papst  die  Erwartung  aus, 
dass  das  Mitgetheilte  genügen  werde,  um  des  Königs  und  seiner  Bäthe 
Entschluss  zu  lenken.  Clemens  versuchte  also  1267  von  Neuem  AUbns 
zum  Verzichte  zu  bewegen.  Wir  haben  demnach  das  Ergebniss,  dass 
er,  zwar  nicht  in  Processakten,  aber  in  vertraulichen  Schreiben,  Alfons 
Ansprüche  abweist  und  Bichard  fär  den  besser  Berechtigten  erklärt, 
diesem  aber  trotzdem  die  Anerkennung  als  deutschen  König  versagt. 
Forscht  man  nach  den  Gründen  für  dies  eigenthümliche  Ver- 
halten, so  wird  man  ohne  Weiteres  sagen  dürfen,  dass  hiebei  die  gleich- 
zeitige Ernennung  Karls  von  Anjou  zum  paciarius  von  Tuscien  am 
4.  Juni  1267  mitgesprochen  haben  wird.  Dieser  Eingriff  in  die  Beichs- 
rechte  war  seit  längerer  Zeit  erwogen;  von  selbst  wurde  der  Papst 
auch  vor  die  Frage  nach  dem  künftigen  Verhältniss  zu  den  beiden 
deutschen  Throncandidaten  gestellt.  Wir  kamen  zu  dem  Schluss,  dass 
Clemens  Tuscien  für  die  römische  Kirche  dauernd  zu  behalten  gedachte. 
Gerade  wenn  er  diese  Absicht  hatte,  erklärt  sich  sofort,  weswegen  für 
ihn  Alfons  als  römischer  König  oder  Kaiser  unmöglich  war.     Dieser 


t)  Ep.  saec.  XUI  sei.  lU,  675,  n.  661 ;  Potth.  20002. 

«)  Murine  II,  496,  n.  490;  Potth.  20051;  über  die  verschiedenen  Daten 
BFW.  9792.  Das  Schriftstfick  ist  dem  päpstlichen  Caplan  R.  de  Orabazan  mit- 
gegeben, der  am  5.  oder  3.  Jnni  bei  Alfons  beglaubigt  wurde;  Potth.  20081. 

8)  Vgl.  Potth.  20031. 

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22  C).  Rodenberg. 

hatte  sich  am  Defatschland  nie  viel  gekümmert;  vor  seiner  Wahl  dardi 
die  Kurfürsten  hatte  er  sich  1256  durch  die  Pisaner,  welche  als  ne- 
gotiorum gestores  ftlr  das  Beich  auftraten,  zum  Bomanorum  rex  wählem 
lassen  ^);  er  strebte  nach  dem  Imperium  zweifellos  um  Italiens  willen, 
und  er  konnte  hier  in  Folge  der  geographischen  Lage  mit  weit  gros* 
serer  Leichtigkeit  eingreifen  als  Bichard,  welcher  den  Schwerpunkt 
seiner  Macht  in  Norddeutschland  hatte.  Mit  Alfons  also,  wenn  er 
Bomanorum  rex  oder  Kaiser  wurde,  konnte  Clemens  auf  eine  Ver- 
ständigung über  Tuscien  nur  schwer  rechnen,  weil  er  ihm  ein  Haiq;>t- 
stück  Yon  dem  Beichsgebiet  entziehen  wollte,  das  für  ihn  fast  allein 
Werth  hatte. 

Sehen  wir  nun  auf  der  anderen  Seite,  dass  der  Papst  Bichards 
Ansprüche  als  gut  begründet  hinstellte,  ihm  aber  die  Approbation 
nicht  ertheilte,  so  muss  er  diese  wohl  an  gewisse  Bedingungen  ge- 
knüpft haben,  die  vorher  zu  erfüllen  waren ;  und  man  möchte  ver- 
muthen,  dass  der  Verzicht  auf  Tuscien  der  Preis  sein  sollte.  Indessen 
so  einfach  lag  die  Sache  doch  nicht.  Jedenfalls  hat  es  sich  nidit 
allein  um  Tuscien  gehandelt,  sondern  um  viel  mehr;  denn  wir  hab^i 
bestinmite  Andeutungen,  dass  Clemens  in  Bezug  auf  das  Beich  einen 
grossen,  weit  ausschauenden  Plan  gehabt  hat.  Das  Schreiben,  in 
welchem  er  Alfons  im  Juni  1267  die  Auszüge  aus  den  B^esten  In- 
nocenz  III.  schickte,  hat  folgenden  Schluss:  Tua  vero  sublimitas  sie 
deliberet,  ut  undique  circumspiciens  rerum  ezitus  prudenter  et  fideliter 
metiatur,  cum  dilatum  diu  negotium  sie  disponere  intendamus,  ut 
per  nos  vel  per  successores  nostros  initio  prestito  finem  possit  accipere 
Deo  gratum  et  necessarium  toti  mundo.  Der  Papst  hat  den  Wunsch 
die  Angelegenheit  des  Imperiums  so  zu  ordnen,  dass  sie  ein  Ende 
finde,  wie  es  Gott  wohlgefällig  und  für  die  Welt  nöthig  sei;  aber  er 
hält  es  für  möglich,  dass  er  selbst  dazu  nur  den  Anfang  machen  wird 
und  erst  seine  Nachfolger  vollenden,  was  er  begonnen  hat^).  Also 
nicht  durch  einen  einzigen  Akt  konnte  das,  was  Clemens  vorhatte, 
vollzogen  werden,  sondern  längere  Zeit  war  dazu  erforderlich.  Man 
kann  nun  einwenden,  dass  alles  dies  in  einem  Briefe  au  Alfons  steht, 
den  der  Papst  schwerlich  zum  Vertrauten  seiner  Entwürfe  gemacht 
hat    Allein  einen  Sinn  müssen  die  Worte  per  nos  vel  per  successores 


»)  BF.  5484. 

')  Die  Wortetellung  scheint  sogar  zu  fordern,  daas  per  nos  vel  snoeessores 
nostros  mit  initio  prestito  verbanden  wird.  Bann  würde  noch  bestimmter  aus- 
gesprochen sein,  dass  der  Papst  auf  eine  sofortige  Erledigung  nicht  rechnete,  son- 
dern man  mOsste  annehmen,  dass  erst  mit  einem  künftigen  Ereigniss  die  Ver- 
wirklichung seines  Planes  beginnen  würde. 


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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutflchen  Erbreichee  im  13,  Jahrh.        23 

BosiroB  initio  presUto  etc.  doch  g^abt  haben;  und  gleichzeitig  mit 
jenem  Briefe  sandte  Clemens  an  den  Eonig  seinen  Gaplan  R.  de  Ora- 
baean,  welchen  er  bezeichnete  als  nostre  conseinm  Tolnntatis,  in  cmae 
ore  yerba  nostra  seoreta  posnimos,  qne  tibi  referet  yiya  yoce^).  Ge- 
wiss sollte  dieser  dem  Alfons  nicht  die  letzten  Ziele  der  papstlichen 
Politik  enthüllen,  aber  er  sollte  ihm  doch  gewisse  vertrauliche  ErSff- 
nnngMi  Ober  die  Absichten  machen,  welche  die  Curie  inbetreff  des 
Imperiums  hfitte,  und  ihm  yermutiitich  mittheilen,  welche  Entsch&di- 
gnng  er  für  seine  Resignation  zu  erwarten  hatte*). 

Dass  Clemens  in  dieser  Zeit  mit  Deutschland  etwas  Besonderes 
Torhatte,  erfahrt  man  auch  anderswo.  Im  Jahre  1266  hatte  er  zwei 
Legaten  dorthin  beglaubigt,  den  Cardinal  Ottobonus  für  den  Westen 
nnd  England  *),  den  Cardinal  Guido  f&r  den  Osten  und  Scandinavien  ^). 
Ottobonus  ist,  so  yiel  wir  wissen,  Oberhaupt  nicht  nach  Deutschland 
gekommen <^);  den  Ghiido  rief  der  Papst  am  8.  Mai  1267  ab*).  Am 
26.  October  1267  trieb  er  ihn  mit  einer  gewissen  Schärfe  an,  seine 
Btkckkehr  zu  beschleunigen,  indem  er  bemerkte  7):  Sane  cogimur  in 
instantis  necessitatis  articulo  ad  partes  Alemannie  generalem  destinare 
legatum,  nee  id  ulterius  differre  possumus,  existente  in  ianuis  semine 
reguli  Corradino,  qui  Tridentum  veniens  et  transire  desiderans  ad  Ye- 
ronam  tempestatis  magne  materiam  iam  in  Italic  finibus  concitavit. 
FOr  den  Papst  war  also  die  Entsendung  eines  Generallegaten,  eines 
Legaten  mit  den  weitesten  Befugnissen»),  eine  dringliche  Sache,  aber 
Guido  wollte  er  das  Amt  nicht  flbertragen  ^).     Der  neue  Legat  sollte 


<)  Mart^e  U,  488,  n.  478;  Potth.  20031.  Der  Schluis  des  Briefes  lautet: 
EixkB  igitar  Terbum  tu,  fili  carissime,  diiigenter  considerans ,  quid  liceat,  quid 
deoeat,  quid  expediat,  tuum  nohis  cito  describere  non  postponas  beneplacitnm. 
Nee  enim  imperii  quattionem  nimit  hactenus  indecenter  et  damnose  dilatam  te- 
uere poMomiiB  ampliua  in  sutpenso,  onm  eit  eins  dilatio  com  ecclesie  Romane 
lactora  et  totiuB  diBcrimine  populi  ChriBtiani. 

>)  Im  Jahre  1274  stellte  Gregor  X.  dem  Alfons  fOr  seinen  Verzicht  den 
kirchlichen  Zehnten  eeiner  Reiche  auf  6  Jabre  in  Aussicht;  Potth.  20846.  Vgl. 
Ealtenbrunner,  Actenstücke  z.  Qesch.  d.  d.  Reiches  unter  Rudolf  L  und  Albrecht  I. 
(Mittheil,  aas  dem  Tat  Archive  I.)  99,  n.  88. 

*)  Pinke,  WestfW.  ÜB.  V,  311,  n.  662  und  663. 

«)  Potth.  19182  u.  £p.  saec.  XIU  seL  III,  631,  n.  641. 

»)  BFW.  10617  a. 

•)  Potth.  20001. 

T)  Martine  n,  686,  n.  646;  PoUh.  20160. 

^  Corpus  iuris  can.  c.  2  et  4  X  (Lib.  I,  tit.  XXX)  de  offldo  legati. 

9)  Clemens  iährt  in  dem  citirten  Briete  fort:  Quapropter  discretioni  tue  per 
apostolica  scripta  mandamus,  quatinus  honori  tuo  consulens  adventum  legati  ven- 

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24  C.  Rodenberg. 

in  Deutsclüand  gegen  Eonradin  wirken,  jedoch  war  das  nicht  seine 
einzige  Aufgabe.  Am  14.  Januar  1268  schrieb  Clemens  an  Ludwig  IX. 
von  Frankreich  unter  andern  Folgendes  ^) :  Dudum  autem  in  Alaman- 
niam  misissemus  [legatum],  sed  ad  querendam  personam  idoneam  la-. 
boramus,  quam  expedit  talem  esse,  que  te  et  fratrem  diligat,  sciat, 
yelit  et  valeat,  elusis  Corradini  conatibus,  honorem  ecdesie  ad  bonum 
statum  imperii  promovere  et  insuper  viris  Ulustribus  de  imperio  con- 
tendentibus  nulla  ratione  suspecta  purum  habeat  animum,  puras  ma- 
nus;  et  quod  hie  deest,  sub  sigillo  tibi  scribirous  piscatoris.  Also 
auch  wenn  die  Versuche  Eonradins  vereitelt  sind,  bleibt  f&r  den  Le- 
gaten noch  Wichtiges  zu  thun,  und  nach  der  Construction  des  Satzes 
das  Wichtigste:  er  soll  die  Ehre  der  Eirche  so  fordern,  dass  etwas 
Gutes  für  das  Lnperium  dabei  heraus  kommt  Der  Eonig  von  Frank- 
reich und  sein  Bruder  Earl  von  Anjou  sind  dabei  interessirt;  und  der 
Papst  macht  Ludwig  weitere  vertrauliche  Mittheilungen  darüber  unter 
dem  Fischerring.  Es  stimmt  dazu,  dass  Clemens  am  3.  April  1268  an 
den  Cardinal  Simon  von  S.  Caecilia  schrieb,  er  wünsche  ihn,  wenn  er 
einverstanden  sei,  als  Legaten  nach  Deutschland  zu  schicken  ^).  Simon 
war  selbst  Franzose,  zur  Zeit  Legat  in  Frankreich,  ein  Mann,  der  bei 
Ludwig  und  Earl  in  hohem  Ansehen  stand;  er  hatte  seiner  Zeit  den 
Vertrag  mit  Earl  über  Sicilien  zum  Abschluss  gebracht.  Wenn  aber 
Earl  von  Anjou  durch  das,  was  der  Papst  in  Deutschland  plante,  be- 
rührt wurde,  so  konnte  es  nur  durch  das  Amt  sein,  das  er  Namens 
der  römischen  Eirche  im  tuscischen  Beichslande  verwaltete  3).  Also 
nicht  allein  innerdeutsche  Angelegenheiten  kamen  in  Frage,  sondern 
auch  das  Verhältniss  des  Beichs  zu  Italien. 

Die  beabsichtigte  Entsendung  eines  Legaten  unterblieb.  Am  15.  April 
1268  theilte  Clemens  dem  Eönige  von  Frankreich  mit,  dass  ihm  sein 
Caplan  und  Subdiacon  Bemard  von  Castanetum  die  Gründe  auseinander- 
setzen solle,  quare  legatio  in  Teutoniam  tantum  fuerat  prorogata^). 
Bemard  ging  dann  im  päpstlichen  Auftrage  selbst  nach  Deutschland, 
aber  nicht  als  Legat  sondern  als  Nuntius^).     Man  hat  den  Eindruck, 


turi  preveniae,  cum  longe  sit  honeetius  eum  tibi  succedere  redeunti,  quam  te 
eidem  cedere  venienti. 

0  Martine  U,  564,  n.  583;  Potth.  20222. 

^  Posse,  Analecta  Vaticana  n.  608. 

•)  Man  könnte  auch  an  die  Provence  denken,  fUr  welche  Karl  Vatsall  des 
deutschen  Königs  war.  Aber  hiervon  ist  in  den  päpstlichen  Schreiben  der  Zeit 
nirgends  die  Rede. 

«)  Martine  II,  587,  n.  623 ;  Potth.  20319. 

»)  BFW.  10617  a  flf. 

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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        25 

als  wenn  etwas  Ghrosses,  was  Clemens  versacht  hatte,   misglückt  oder 
wenigstens  vertagt  war. 

Welcher  Art  mögen  aber  die  Pläne  des  Papstes  gewesen  sein? 
Ans  einem  Schreiben  vom  7.  November  1268  an  Ottokar  von  Böhmen  ^) 
erfahren  wir  Folgendes.  Mehrere  Kurfürsten,  welche  erklärten,  dass 
man  sie  am  päpstlichen  Hofe  zum  Narren  hätte,  da  von  den  Gegen-* 
königen  weder  einer  bestätigt  noch  beide  verworfen  würden,  hatten 
wieder  einmal  einen  Tag  für  die  Wahl  eines  neuen  Königs  ausge- 
fMdirieben  und  auch  Ottokar  zum  Erscheinen  eingeladen.  Ottokar  that 
das,  was  er  schon  mehrfach  in  solcher  Lage  gethan  hatte:  er  theilte 
die  Sache  dem  Papste  mit  Anders  aber  als  in  den  früheren  Fällen 
fragte  er  zugleich  an,  was  Clemens  ihm  rathe.  In  seiner  Antwort, 
dem  erwähnten  Schreiben,  rechtfertigt  sich  dieser  gegen  die  ihm  ge* 
machten  Vorwürfe  in  längerer  Ausführung  damit,  dass  nicht  er,  son- 
dern die  Verhältnisse  die  Erledigung  des  Thronstreites  verzögert  hätten, 
und  verbietet  jede  Neuwahl.  Dann  aber  folgt  etwas  Merkwüi'diges : 
er  verwahrt  sich  auf  das  lebhafteste  gegen  die  ihm  zugeschriebene 
Absicht,  dass  er  das  Wahlrecht  der  Kurfürsten  irgendwie  mindern  oder 
beschränken  wolle.  Seine  Worte  lauten:  Nee  intentionis  ecclesie 
ipsius  aut  nostre  unquam  extitit  vel  existit  ins  eligendi,  quod  tibi  et 
eisdem  principibus  competere  non  negamus,  quoquo  modo  minuere 
aut  tibi  vel  ipsis  circa  illud  aut  eins  libertatem  in  aliquo  derogare. 
Quin  potius  in  votis  gerimus  et  cordi  nobis  est  admodum  sie  iUud 
vobis  conservare  integrum  penitus  et  illesum,  quod,  sive  alterutram 
predictarum  electionum  confirmari  sive  utramque  cassari  iustitia  cogente 
contingat,  idem  ins  perinde  omnino  imminutum  habeatis  et  liberum, 
sicat  tibi  et  illis  vestrisque  predecessoribus  competiisse  dinoscitur  ab 
antiquc*.  Premissa  quoque  si  excellentie  tue  prudentia  debito  discns- 
sisset  ezamine,  tua  etiam  dubitatio,  que  tarnen,  filialis  devotionis  signa 
pretendens  ad  paternum,  sicut  decuit,  devote  recurrendo  consilium,  in 
eo  potissime  grata  pervenit,  quod  gaudemus  et  volumus  te  in  tuis  be- 
neplacitis  ad  nos  cxmi  omni  securitate  recurrere,  quievisset.  Ottokar 
von  Böhmen  war  ein  Fürst,  welcher  an  der  Curie  ausgezeichnete  Ver- 
bindungen und  hochstehende  Freunde  hatte.  Er  hat  also  daran  ge- 
glaubt, dass  Clemens  gegen  die  Kurfürsten  und  ihre  Bechte  etwas  im 
Schilde  führe;  er  hat  dies  dem  Papste  selbst  zu  verstehen  gegeben 
und  muss  sich  dafür  einen  Vorwarf  gefallen  lassen,  dem  die  spitze 
Bemerkung  hinzugefügt  ist:  er  habe  nach  einander  für  beide  Thron- 
bewerber gestimmt;  wenigstens  einen  von  beiden  müsse  er  doch  wohl 


*)  Potth.  20497. 

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26  C  Rodenberg. 

gelten  lassen  und  könne  jetzt  nicht  einem  dritten  seine  Stimme  geben  ^). 
Offenbar  hatte  Ottokar  die  Absicht  durchblicken  lassen,  dass  er  sich 
an  einer  Neuwahl  zu  betheiligen  gedenke,  wohl  um  zu  zeigen,  dass 
er  das  Wahlrecht,  das  ihm  und  den  übrigen  Kurfürsten  bestritten 
werden  sollte,  besitze  und  auszuüben  im  Stande  sei. 

Man  wird  unter  diesen  umständen  geneigt  sdn  die  Besorgnisse 
Ottokars  trotz  der  papstlichen  Ableugnung  fQr  wohlbegründet  zu  er- 
achten, tind  das  um  so  eher,  als  sie  in  Deutschland,  wenn  nicht  all- 
gemein, so  doch  in  den  weitesten  Kreisen  getheilt  wurd<m.  Clemens 
hat  es  nämlich  für  nöthig  gefunden,  sich  auch  bei  den  übrigen  Kur- 
fürsten zu  rechtfertigen,  und  hier  erfahren  wir  noch  mehr  von  den 
Plänen,  die  ihm  nachgesagt  wurden.  Er  schreibt:  Intelleximus  enim 
quosdfim  filios  iniquitatum  super  eo  linguas  instruxisse  mendaces,  quod 
nos,  exclusis  ab  imperatoria  dignitate  ptindpibus  ad  presens  litiganti- 
bus  super  ea,  intendebamus  de  persona  nostra  iuxta  nostrum  bene- 
placitum  imperio  providere,  iure  quod  vobis  super  hoc  competit  ener- 
yato.  Talis  quippe  relatio  non  rationis  fundamentnm  haboit  etc.  >). 
Also  weder  Bichard  noch  Alfons  sollten  die  kaiserliche  Würde  erlan- 
gen, sondern  der  Papst  wollte  das  Wahlrecht  der  Kurflirsten  ausser 
Kraft  setzen  und  aus  eigener  Machtvollkommenheit  dem  Beiche  ein 
Oberhaupt  geben.  So  sagte  man ;  aber  wenn  nichts  daran  war,  wenn 
die  Sache  für  ganz  unmöglich  gelten  durfte,  warum  regten  sich  Otto- 
kar und  die  anderen  Kurfürsten  so  sehr  darüber  auf? 

Allein  trotz  guter  Beglaubigung  der  Nachrichten  drängen  sieh 
Bedenken  und  Zweifel  in  Menge  auf,  die  beseitigt  sein  wollen^  bevor 


I)  Siquidem  ignorare  non  debes,  quod  cum  in  utmmqne  dictorom  electorum 
toa  Vota,  licet  succesBive,  direxeris,  illonuu  saltem  alterutrum  velnt  efißcaz  tibi 
teriio  coDsentiendo  in  alterum  revocare  non  licet. 

>)  Bodmann,  Cod.  epistolaris  Rudolfi  306.  Das  nicht  datirte  Schreiben  ge- 
hört jeden&lls  in  diese  Zeit ;  es  ist  offenbar  von  demselben  Concipienten ,  der 
das  Schreiben  an  Ottokar  verfasst  hat,  wie  die  folgende  Stelle  zeigt: 


Bodmann. 
Unde  cum  Sit  intentionis  nostre 
iura  vestra  non  subripere  vel  eis  in 
aliquo  derogare,  quin  jmo  plenis 
et  stndiosis  aflectibus  illaconservare 
desideremus  illesa  etc. 


S.  oben  S.  25. 
Nee  intentionis  ecclede  ipsius 
aut  nostre  unquam  eztitit  vel  ezistit  ins 
eligendi  ....  minuere  aut  tibi  vel  ipsi« 
circa  illud  ...  in  aliquo  derogare. 
Quin  potius  in  votis  gerimus  et  cordi 
nobie  est  admodnm  sie  illud  vobit 
conservare  integrum  penitus  et  il- 
lesum  etc. 

V.  d.  Ropp,  Werner  von  Mainz  45,  Not.  2  will  das  Schreiben  nicht  zu  1268 
ziehen,  da  zu  den  principes  der  Zusatz  ad  quos  spectat  electio  regis  Homanoram 
fehlt.     Allem  die  Ueberschrift  ist  doch  sicher  nicht  original. 

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Zur  Geschiolite  der  Idee  einet  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        27 

man  sieh  entsdiliesst  an  die  Existens  eines  Planes  zu  glauben,  der 
auf  nichts  geringeres  hinauslief  als  auf  den  Umsturs  der  deutschen 
Verfassung. 

Zunächst  fragt  man :  weii  denn  der  Papst  etwa  hoffte  in  der  un- 
gewöhnlichen Weise  zum  Konige  machen  zu  können  ?  Hierüber  haben 
wir  eine  Andeutung.  Am  12.  März  1271  wurde  Heinrich,  Richards 
lüitester  Sohn,  als  er  nach  Viterbo  gekommen  war,  wo  sich  damals  die 
Cardinäle  während  der  Sedisvacanz  aufhielten,  von  Simon  und  Guido 
Ton  Montfort  ermordet.  Die  Annalen  von  Parma  ^)  bezeidmen  Hein- 
rich bei  der  Qdegenheit  als  filinm  eondam  regis  Bicardi  de  Anglia^ 
qui  iam  fuerat  electus  in  regem  per  ecclesiam  Bomanam.  Dass  Hein- 
rich in  Viterbo  war,  um  die  deutsche  Krone  zu  erlangen,  sagt  auch 
der  französische  Schriftsteller  Wilhelm  von  Nangis  ^) :  In  Viterbio  ye- 
nerat  ad  curiam  Henricus  filius  Bichardi  quondam  regis  Alamannie, 
et  nt  dicebatur  propter  regnum,  quod  pater  suus  habuerat,  obtinendum. 
Gtegen  den  Werth  beider  Stellen  lässt  sich  einwenden,  dass  dort  Bichard 
als  todt  bezeichnet  ist,  während  er  erst  am  2.  April  1272  starb.  Wir 
haben  es  also  nicht  mit  gleichzeitigen  Aufzeichnungen  su  thun.  Aber 
wenigstens  die  Angabe  der  Annalen  Ton  Parma  kann  einer  yiel  spä- 
teren Zeit  nicht  entstammen;  und  die  Worte,  qui  iam  fuerat  electus 
in  regem  per  eccleaum  Bomanam,  sind  so  auffiallend  in  der  Form, 
dass  sie  gewiss  das  bedeuten  sollten,  was  sie  besagen.  So  riel  darf  man 
jedenfalls  behaupten,  dass  man  sich  erzählte,  die  römische  Elrohe  habe 
Heinrich  zum  Könige  bestimmt  oder  vielleicht  gar  ernannt.  Man  dmrf 
hinzufügen,  dass  das  Verhalten  von  Clemens  IV.  damit  nicht  nur  nicht 
in  Widerspruch  steht,  sondern  vielmehr  zur  Unterstützung  herange- 
zogen werden  kann;  denn  wir  gewannen  die  üeberzeugung,  dass 
er  die  deutsche  Frage  im  Einvernehmen  mit  Bichard  zu  lösen  beab- 
sichtigte '). 

Man  erkennt  aus  der  Beschwerde  Ottokars  und  der  andern  Kur- 
fOrsten,  dass  die  Person  des  neuen  Königs  nicht  der  Punkt  war,  an 
dem  man  am  meisten  Anstoss  nahm,  sondern  die  Form,  in  der  er 
erhoben  werden  sollte,  nämlich  durch  Beseitigung  des  bisher  geltenden 
Wahlrechts.  Wenn  dies  fortfiel,  so  konnten  zwei  Möglichkeiten  ein- 
treten :  entweder  das  Papstthum  ernannte  dauernd  den  deutschen  König 
oder   die  deutsche  Krone   wurde   erblich.     Den   ersten  Fall,   dass   in 


»)  M.  G.  SS.  XVm,  683. 

«)  M.  G.  86.  XXVI»  668;  ein  etwas  abweichender  Text  Recueil  XX,  562. 
*)  Dass  der  Papst  einen  deutschen  König  einsetzen  kOnne,   hat  Gregor  X. 
vor  der  Wahl  Rudolfs  von  Uabsburg  ausgesprochen ;  s.  unten  8.  34. 

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28  C;.  Rodenberg. 

Zokanft  die  Einsetzung  der  deutschen  Könige  im  Belieben  der  Corie 
hätte  stehen  sollen,  darf  man  als  unmöglich  ausscheiden.  Es  bleibt 
der  zweite,  dass  Deutschland  mit  Hülfe  des  Fapstthums  ein  Erbreich 
werden  sollte.  Der  Gedanke  wäre  ein  ausserordentlicher  gewesen; 
aber  wir  haben  auch  unzweideutige  Worte  von  Clemens  lY.,  dass  er 
etwas  Ausserordentliches  plante.  Er  rechnete  selbst  damit,  dass  das, 
was  er  yorhatte,  sich  vielleicht  erst  unter  seinen  Nachfolgern  ver- 
wirklichen würde  1). 

Aber  welches  Interesse  konnte  denn  die  römische  Kirche  an  der 
Aufrichtung  einer  deutschen  Erbmonarchie  haben?  Man  sieht  zunächst 
nur  zweifellose  Nachtheile:  die  päpstliche  Approbation  musste  ver- 
schwinden; Deutschland  erhielt  seine  Herrscher,  ohne  dass  man  in 
Bom  mitzureden  hatte,  und  da  der  rechtmässig  erhobene  deutsche 
König  bisher  den  anerkannten  Anspruch  auf  die  Kaiserwürde  gehabt 
hatte,  so  schien  auch  das  Kaiserthum  erblich  werden  zu  müssen. 
Natürlich  konnte  zu  einer  solchen  Veränderung  das  Papstthum  nie- 
mals die  Hand  bieten;  es  hätte  vielmehr  jeden  Versuch  au&  Aeusserste 
bekämpfen  müssen.  Allein  die  Erblichkeit  der  deutschen  Krone 
braucht-e  nicht  nothwendig  die  des  Kaiserthums  nach  sich  zu  ziehen. 
Wir  kennen  die  Ideen  ürbans  IV.  Dieser  hatte  den  deutschen  König 
in  einen  rex  Theutoniae  und  in  einen  Bomanorum  rex  getheilt,  und 
als  Consequenz  ergab  sich  daraus,  dass  dann  dem  rex  Theutoniae  kein 
Recht  auf  die  Kaiserwürde  und  auf  das  italienische  Beichsland  blieb. 
Liess  sich  ein  solcher  rex  Theutoniae  schaffen,  so  war  das  für  die  rö- 
mische Kirche  nicht  nur  kein  Verlast,  sondern  ein  Gewinn,  welcher 
der  grössten  Opfer  werth  war;  und  auch  wenn  der  Preis  die  Erb- 
lichkeit der  deutschen  Krone  war,  so  fand  sie  noch  immer  gut  ihre 
Bechnung.  Sehr  wohl  konnte  also  der  Papst  in  die  Lage  kommen 
für  die  Herstellung  eines  deutschen  Erbreichs  mit  aller  Kraft  einzu- 
treten, wenn  dafür  das  deutsche  Königthum  auf  die  Kaiserwürde  und 
auf  Italien  verzichtete.  Nun  lässt  sich  allerdings  der  bestimmte  Nachweis 
nicht  führen,  dass  Clemens  sich  die  Gedanken  seines  Vorgängers  voll- 
ständig angeeignet  und  sie  weiter  verfolgt  hat;  aber  man  müsste  sich 
wundem,  wenn  es  nicht  geschehen  wäre,  wenn  er  nicht  einen  W^  zu 
dem  hohen  von  ürban  vorgezeichneten  Ziel  gesucht  hätt«.  und  seine 
italienische  Politik  scheint  doch  auch  ziemlich  sichere  Schlüsse  zuzu- 
lassen. Wir  sahen,  dass  er  recht  deutlich  erkennbare  Absichten  auf 
Tuscien  hatte;  und  er  hatte  gewiss  seine  Gründe,  als  er  selbst  zu 
einer   Zeit,    wo   Konradin   drohend   in    seiner   Nähe    stand,    niemals 


1)  Seite  22. 

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Zar  Geschiclite  der  Idee  eines  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        29 

deutsche  Hülfe  gegen  ihn  anrief:  er  wollte  eben  die  Deutschen  ans 
den  italienischen  Beichslanden  fem  halten  und  ihre  Herrschaft  daselbst 
nicht  wieder  aufleben  lassen. 

Es  erhebt  sich  indessen  noch  ein  anderer,  gewichtiger  Einwand: 
konnte  Clemens  im  Ernst  daran  glauben,  dass  sich  die  Erblichkeit  der 
deutschen  Krone  yerwirklichen  lasse?  Der  Gang  der  deutschen  Ge- 
schichte hatte  dahin  geführt,  das  Wahlrecht  der  Fürsten  immer  mehr 
za  erweitem  und  zu  kräftigen.  Ohne  eine  f5rmliche  Wahl  konnte  in 
Deutschland  niemand  König  werden;  und  längst  hatten  die  Fürsten 
beansprucht,  dass  sie  wählen  könnten,  wen  sie  wollten.  Nach  den 
Yoi^ängen  von  1257  schien  die  Königswahl  das  dauernde  Vorrecht 
eines  Gollegiums  von  sieben  Fürsten  werden  zu  sollen;  denn  in  allen 
Verhandlungen  des  Processes  zwischen  Richard  und  Alfons  war  von 
diesen  wie  vom  Papstthum  stillschweigend  oder  ausdrücklich  das  be- 
sondere Becht  der  Kurfüsten  anerkannt  worden.  Ein  Königthum,  das 
allein  auf  dem  Erbrechte  beruhte,  widerstritt  nicht  nur  der  ganzen 
bisherigen  Entwicklung  Deutschlands,  sondern  auch  dem,  was  in  Deutsch- 
land als  Secht  galt,  und  es  musste  gerade  bei  den  mächtigsten  Fürsten 
anf  den  entschiedensten  Widerspruch  stossen.  Dass  dieser  sich  hätte 
überwinden  lassen,  erscheint  uns  fast  undeukbar.  Aber  man  darf  doch 
wohl  sagen,  dass  die  Menschen  in  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  die 
Dinge  etwas  anders  ansehen  mussten  als  wir,  die  wir  den  späteren 
Verlauf  der  deutschen  Geschichte  vor  Augen  haben.  Der  Gedanke, 
dass  Deutschland  trotz  der  Wahl  im  Grunde  ein  Erbreich  sei,  wurzelte 
noch  tief  im  Empfinden  der  Menschen.  Den  Beweis  liefern  allein 
schon  die  verschiedenen  Versuche  Konradin  zum  Könige  zu  erheben, 
als  er  noch  ein  Knabe  war;  und  dieser  hat,  ohne  gewählt  zu  sein, 
es  gewagt  in  Deutschland  königliche  Rechte  auszuüben  i),  was  gewiss 
nicht  ohne  Zustimmung  seiner  Umgebung  geschehen  ist.  Es  soll  damit 
nicht  behauptet  werden,  dass  die  Herstellung  eines  reinen  Erbkönig- 
thnms  in  Deutschland  zweifellos  durchführbar  gewesen  wäre;  aber  es 
kaun  nicht  befremden,  wenn  auch  die  klugen  Staatsmänner  der  Curie 
in  jener  Zeit  an  die  Durchführbarkeit  glaubten,  wofern  Königthum 
und  Papstthum  einig  waren.  Haben  doch  auch  später  noch  die  Habs- 
burger dieselbe  Ueberzeugung  gehabt,  denen  Einsicht  in  die  deutschen 
Verhältnisse  niemand  absprechen  wird. 

Freilich  die  Frage  nach  dem  Wie  bleibt  offen,  und  es  scheint 
zwecklos  alle  in  Betracht  kommenden  Möglichkeiten  zu  erörtern.  Es 
mag  der  Hinweis  auf  die  Thatsache   genügen,   dass  alle  die  grossen 


*)  Hampe,  Eonradin  56,  108. 

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so  C.  Bodenberg. 

Verluste  an  Macht  und  an  Beehten,  welche  das  deutsche  Eönigthum 
in  den  letzten  ewei  Jahrhunderten  erlitten  hatte,  ihre  vomehmste  Ur- 
sache in  der  Feindschaft  des  Papstthums  gehabt  haben:  während  König 
und  Papst  sich  bekämpften,  konnten  die  Fürsten  gewinnen.  Wenn 
jetzt  das  PapstÜium  ein  Interesse  daran  erlangte,  nachärfickUdi  für 
das  Eömgthum  einzutreten,  so  konnte  sich  in  der  That  vieles  ändern. 
Nicht  lange  nachher  taucht  der  Satz  auf,  dass  den  Eurf&rsten  ihr 
Wahlrecht  von  der  römischen  Kirche  übertragen  sei;  derselbe  ist  1279 
von  den  Kurfürsten,  1303  von  König  Albrecht  förmlich  anericannt 
worden^);  er  kann  an  der  Curie  sehr  wohl  weit  früher  ausgesproeh^i 
sein>).  Diese  Theorie  liess  sich  gegen  die  Kurfürsten  benutzen:  das 
Papstthum,  welches  ihnen  das  Wahlrecht  verliehen  hatte,  konnte  es 
ihnen  auch  wieder  entziehen.  Allein  man  braucht  nicht  anzunehmen, 
dass  Clemens  sofort  in  der  schroffen  Weise  vorzugehen  gedachte ;  denn 
im  Juni  1267  hatte  er,  wie  wir  sahen  s),  Alfons  angedeutet,  dass  das 
Werk,  welches  er  vorhabe,  sich  vielleicht  erst  unter  seinen  Nachfolgern 
vollenden  würde.  Also  längere  Zeit  war  für  die  Durchführung  in  Aus- 
sicht genommen.  Es  kann  demnach  ein  Abkommen  auf  der  Grund- 
lage beabsichtigt  gewesen  sein,  dass  das  Papstthum  sich  verpflichtete 
Richard  und  seine  Nachkommen  zunächst  thatsächlich  in  den  erblichen 
Besitz  des  deutschen  Reichs  zu  bringen  und  darin  zu  erhalten,  wofür 
inzwischen  diese,  ohne  ihren  Rechten  förmlich  zu  entsagen,  in  Italien 
nicht  einzugreifen  und  keinen  Anspruch  auf  die  Kaiserwürde  zu 
machen  hätten.  Der  förmliche  Verzicht  seitens  des  Königthums  und 
die  förmliche  Anerkennung  der  Erblichkeit  seitens  des  Papstthums 
mochten  dann  später  in  einem  günstigen  Augenblick  nachfolgen.  Na- 
türlich sind  das  nur  Vermuthungen. 

Es  kam  uns  darauf  an  zu  zeigen,  dass  wenn  Clemens  IV.  von  gut 
unterrichteter  Seite  die  Absicht  zugeschrieben  wurde  das  Wahlrecht 
der  Kurfürsten  aufzuheben,  dies  nicht  so  undenkbar  ist,  wie  es  auf  den 
ersten  Anblick  erscheint.  Den  sichern  Nachweis,  dass  Pläne  der  Art, 
wie  sie  hier  entwickelt  sind,  an  der  Curie  wirklich  existirt  haben, 
liefert  uns  ein  Schriftstück  aus  dem  Jahre  1273.  Nach  langer  Sedis- 
vacanz  war  endlich  1271  ein  neuer  Papst  gewählt  worden,  Gregor  X. 
Dieser  berief  am  13.  April  1273  ein  allgemeines  Concil  auf  das  fol- 
gende Jahr  nach  Lyon  *).    Er  forderte  mehrere  Prälaten  auf,  über  die 


' 


0  Busßon  671 ;  LL,  H,  484. 

«)  Vgl.  nachher  das  zur  Wahl  Rudolfs  Bemerkte. 

»)  Seite  22. 

*)  Potth.  20716. 


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Zur  Geechichte  der  Idee  eineB  deuteohen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        gl 

Gegenstände,  welche  auf  dem  GoncU  zu  behandeln  wären,  Oatachten 
oder  D^ikschrifben  einzureichen  ^).  Eine  derselben,  welche  vor  der 
Wahl  Rudolfs  Yon  Habsburg  entetauden  ist  und  den  ehemaligei» 
Meister  des  Predigerordens  Humbertus  de  Bomanis  zum  Verfasser  hat, 
enthält  folgendes  Schlusscapitel  ^). 

De  corrigendis  circa  imperium.  Circa  Imperium  vacant  videtur 
constituendus  yicarins,  ad  quem  haberetur  recursus  propter  guerras  et 
casus  varios  emergentes,  vel  addendo,  quod  statueretur  cum  pace  co« 
mitatus  [?],  quod  rex  Teutonie  fieret  non  per  electionem  sed  per  suc- 
cessionem  et  esset  deinceps  contentus  xegao  illo  et  magis  timeretur  et 
magis  iüstitia  in  regno  Teutonie  servaretur.  Item  quod  in  Italia  pro- 
videretur  de  rege  uno  Tel  duobus  sub  certis  legibus  et  statutis,  habito 
eonsensu  communitatum  et  prelatorum,  et  per  successionem  regnarent 
in  posterum,  in  certis  casibus  possent  deponi  per  apostolicam  sedem; 
aliquando  enim  Lumbardi  regem  habnerunt;  yel  quod  rex  in  Lnm- 
bardia  institutus  esset  vicarias  imperii  in  Tuscia  vacante  imperio^  et 
imperatori  confirmato  et  coronato  per  apostoUcam  sedem,  et  non  aliter, 
r^pium  recognosceret  ut  yassallus.  Imperium  enim  quasi  ad  nihilum 
est  redactum,  et  a  pluribus,  quotquot  fuerunt  electi  ad  imperium  seu 
promoti,  plura  mala  sub  eorum  dominio  secuta  sunt,  et  pax  et  unitas 
tnrbata  et  strages  hominum  £EUste  et  pauca  bona  secuta;  et  alia  multa 
sunt^  que  realiter  persuadent,  ut  queratur  modus  aliquis  conveniens  ad 
{HTOvidendum  circa  hoc,  si  yaleat  inveniri. 

Humbert  entwickelt  hier  ein  ganz  neues,  aber  bereits  völlig  durch- 
gearbeitetes politisches  System.  Deutschland  soll  ein  Erbreich  werden, 
dafär  aber  sein  Herrscher  auf  Deutschland  allein  beschränkt  sein.  Die 
italienischen  Beichslande  werden  abgetrennt  und  hier  ein  oder  zwei 
Könige  mit  Zustimmung  der  Städte  und  Prälaten  eingesetzt  Dieselben 
sollen  ihre  Königreiche  auf  ihre  Nachkommen  vererben  dürfen,  aber 
unter  der  Aufsicht  des  päpstlichen  Stuhls  bleiben,  von  dem  sie  in  ge- 
wissen Fällen  abgesetzt  werden  können.  Es  wird  indessen  der  Er- 
wägung anheimgestellt,  ob  nicht  in  der  Lombardei  allein  ein  König 
einzusetzen  sei,  der  dann,  so  lange  das  Kaiserthum  erledigt  sei, 
kaiserlicher  Vicar  in  Tuscien  sei.  Der  König  der  Lombardei  erkennt 
den  vom  Papste  bestätigten  und  gekrönten  Kaiser,  aber  nur  einen 
solchen,  als  Lehnsherrn  an.  Dass  Tuscien,  welche  Begierungsform  es 
auch  erhalten  mochte,  ebenfalls  unter  der  kaiserlichen  Lehnsoberhoheit 
bleiben  sollte,  ist  als  selbstverständlich  anzusehen.  Ebenso  ist  es  eine 
stillschweigende  Voraussetzung,   dass  so  lange   kein   vom  Papste  be- 

0  Baynaldi  Ann.  ecol.  1273,  §  6. 
*)  Martöne,  Ampi.  coli.  YII,  198. 

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32  C.  Rodenberg. 

statigter  und  gekrönter  Kaiser  vorhanden  ist,  sowohl  der  König  der 
Lombardei  als  auch  der  Konig  oder  Vikar  von  Tnscien  dem  Papste 
als  dem  Lehnsherrn  des  Imperiums  unterstehen. 

Bis  so  weit  ist  der  Vorschlag  des  Humbert  klar  und  in  sich  folge- 
richtig.   Nicht  so  leicht  ist  zu  erkennen,  welche  Stellung  er  dem  Kaiser 
zugedacht  hat,   doch  liegt  das  anscheinend  weniger  in  der  Sache  als 
in  der  üeberlieferung  der  Worte.    Jedenfalls  will  er,  dass  der  deutsche 
Konig  als   solcher  kein   Anrecht    mehr  auf  die   Kaiserwürde    habe. 
Humbert  findet,   dass  das  Kaiserthum  seine  Aufgaben  schlecht  erfüllt 
hat.     Es  deswegen  ganz  zu  beseitigen,  kommt  ihm  nicht  in  den  Sinn, 
und  ein  solcher  Gedanke  wäre  seiner  Zeit  wohl  überhaupt  unfasslich 
gewesen.    Auch  erkennt  Humbert  an,  dass  der  Kaiser  propter  guerras 
et  casus  varios  emergentes  unentbehrlich  sei,  natürlich  in  erster  Linie 
fßr  das  Papstthum.     Aber  er  empfiehlt,   dass   man   sich   (wohl  einst- 
weilen) für  das  Lnperium  mit  einem  Vicar  begnügen  solle,   worunter 
eine  Person   verstanden   sein  wird,   welche  die  Pflichten   des  Kaisers 
Yomehmlich  zum  Schutze  des  Papstthums  und  der  Kirche  übernahm, 
aber   die  Ehren   und   Rechte   desselben  gar   nicht  oder  nur  in   be- 
schränktem umfange  besass.     Dass  ein  solcher  Vicar  nur  yom  Papste 
ernannt  werden   könne,    ergab  sich  von  selbst;   denn  wenn  das  bis- 
herige Keeht  der  deutschen  Könige  auf  das  Kaiserthum  fortfiel,  konnte 
der  Papst  darüber  frei  und  nach  eigenem  Ermessen  verfügen,  und  er 
konnte  wie  die  kaiserliche  Würde  so  auch  die  eines  Vicars  übertragen, 
wem  er  wollte. 

Man  kann  sich  nicht  leicht  vorstellen,  dass  ein  Mann  von  der 
Stellung  des  ehemaligen  Domiuicanermeisters  in  einem  Schriftstücke, 
das  als  Grundlage  für  die  auf  dem  Concil  zu  verhandelnden  Gegen- 
stände dienen  sollte,  derartige  Vorschläge  gemacht  hat,  ohne  sich  in 
Fühlung  mit  den  an  der  Curie  herrschenden  Anschauungen  und  Be- 
strebungen zu  wissen.  Damit  soll  nicht  gesagt  sein,  dass  er  einfach 
die  Wünsche  und  Ziele  des  Papstes  oder  einer  Partei  an  seinem  Hofe 
wiedergiebt;  aber  die  Grundgedanken  seines  Planes  können  dem  Vor- 
stellungskreise,  in  dem  man  sich  in  Born  bewegte,  nicht  ganz  fremd 
gewesen  sein,  nämlich  dass  der  deutsche  König  als  solcher  keinen 
Anspruch  auf  die  Kaiserkrone  und  auf  das  italienische  Keichsland  habe 
und  über  beides  das  Papstthum  mehr  Recht  erlangen  müsse  als  bisher. 
Das  waren  aber  Gedanken,  wie  sie  schon  Urban  IV.  ausgesprochen 
hatte;  und  mit  ihm  stimmt  Humbert  auch  darin  überein,  dass  er  als 
italienische  Beichslande  nur  die  Lombardei  und  Tuscien  nennt  i)  und 

»)  Vgl.  S.  10. 

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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        33 

die  Bomagna  und  die  Mark  Treviso  nicht  erwähnt,  als  wenn  diese 
mit  dem  Imperium  nichts  mehr  zu  thun  hätten.  Als  neu  ist  bei 
Humbert  hinzugekommen  die  Erblichkeit  der  deutschen  Krone,  wie  man 
sofort  erkennt,  ein  Zugeständniss,  das  dem  deutschen  König  die  zu- 
gedachten Verluste  erträglich  und  annehmbar  machen  sollte.  Ver- 
gegenwärtigen wir  uns  die  Entwicklung,  welche  die  Ideen  ürbans  IV. 
vom  Sommer  1263  bis  zu  Humbert  im  Jahre  1273  durchgemacht 
haben,  so  haben  die  Absichten,  welche  wir  Clemens  IV.  zuschreiben 
zu  müssen  glaubten,  nichts  Auffallendes  mehr.  Sein  Streben,  die 
Rechte  des  deutschen  Königs  in  Tuscien  zu  beseitigen,  entsprang  dem 
Verlangen  nach  einer  Vorherrschaft  des  Papstthums  in  Italien;  upd 
wenn  die  deutschen  Kurfürsten  klagten,  dass  er  ihr  Wahlrecht  au&u- 
heben  beabsichtige,  so  dürfen  wir  jetzt  nicht  mehr  bezweifeln,  dass  sie 
Grund  zu  Besorgnissen  hatten. 

Gregor  X.  war  nicht  der  Mann,  die  umstürzenden  Pläne,  welche 
ihm  Humbert  vortrug,  sich  zu  eigen  zu  machen  und  in  einer  grossen 
und  kühnen  Politik  ihrer  Verwirklichung  entg^enzaführen.  Kein 
Gedanke  beschäftigte  ihn  angelegentlicher  als  der  eines  neuen  Kreuz- 
zuges, für  den  er  die  ganze  Christenheit  zu  gewinnen  hoffte.  Nachdem 
das  staufische  Haus  ausgestorben  war,  hatte  das  Papstthum  von  dem 
ohnehin  zerrütteten  deutschen  Beiche  nichts  mehr  zu  befürchten  und 
daher  keinen  dringenden  Anlass,  den  alten  Kampf  zu  erneuem.  Eher 
hatte  es  darauf  zu  achten,  dass  es  nicht  in  die  Abhängigkeit  von 
Karl  von  Anjou  und  von  den  Franzosen  gerieth.  Die  Anträge  Phi-- 
lipps  III.  von  Frankreich  ihm  die  Kaiserkrone  zu  verschaffen,  lehnte 
Gregor  bestimmt  ab  ^).  Eine  Wiederaufrichtung  des  deutschen  Beiches, 
eine  Restauration  der  deutscheu  Herrschaft  in  Italien  innerhalb  ge- 
wisser Grenzen,  welche  zwischen  Deutschen  im  Norden  und  Franzosen 
im  Süden  der  Halbinsel  ein  politisches  Gleichgewicht  herstellten,  das 
dem  Papstthum  eine  gesicherte  Existenz  in  der  Mitte  gewährte,  ähn- 
lich wie  einst  zu  den  Zeiten  als  das  Normannenreich  in  Süditalien 
bestand,  —  das  schien  den  Interessen  der  römischen  Kirche  am 
meisten  zu  entsprechen;  und  Gregor  verfolgte  eine  solche  Politik  um 
80  lieber,  als  sie  am  vollkommensten  zu  seinem  persönlichen  Empfinden 
stimmte,  das  Gegensätze  zu  versöhnen  liebte.  Aber  auch  dieser  fried- 
liche Papst  hat  sich  den  aggressiven  Tendenzen,  welche  bisher  an  der 
Curie  geherrscht  hatten,  nicht  entziehen  können.  Sie  kommen  zu 
Zeiten   sogar  mit   einer   ungewöhnlichen  Schärfe  zum  Vorschein,     ^s 


>)  Heller,   Dentschland   und  Frankreich  bis   zam   Tode  Rudolfs  von  Habs- 
bnrg  20. 


MitthefliuiffeD  XVL  3 

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34  ^'  ftodenberg. 

madit  den  Eindruck,   dass  wenn  Gregor  Einflüssen  seiner  Umgebung 
einmal  nachgab,  er  auf  eigenen  Willen  yöl%  verzichtete  ^). 

Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  auf  die  Vorgeschichte  der  Erhebung 
Budolfs  von  Habsburg  einzugehen.  Sicher  ist,  dass  Gregor  X.  im 
Jahre  1273  den  deutschen  Kurfürsten  befohlen  hat  einen  neuen  Eonig 
zu  wählen^).  Etwas  ganz  neues  war  ein  solcher  Befehl  nicht;  denn 
in  derselben  Weise  hatte  schon  Innocenz  IV.  am  21.  April  1246  den 
Erzbischöfen  und  den  andern  deutschen  Fürsten,  welche  die  Befugniss 
hatten  den  römischen  König  zu  wählen,  die  Wahl  des  Landgrafen 
Heinrich  Baspe  von  Thüringen  anbefohlen*).  Gregor  X.  fügte  aber 
jetzt  noch  die  Drohung  hinzu:  sonst  würde  er  dem  Beiche  einen 
Herrscher  geben  ^).  Dies  Becht  hatte  sich  Innocenz  IV.  nodi  nicht 
angemasst.  Wohl  hatte  Clemens  IV.  1266  verkündigt,  dass  er  alle 
weltlichen  Fürsten,  welche  gegen  sein  Verbot  Konradin  wählen  würden. 


>)  Im  Dee.  1274  sehrieb  der  Cardiniil  UbertuB  an  König  Rudolf:  Pono  hiis 
ecciam  adicimus,  quod  licet  dominus  noster  importuna  nundorum  regis  Sycilie 
coactuB  ab  instantia  invitns  vos  reqoirat,  ut  terram  Pedemontis  yalidissimam 
imperii  partcm  Ytalie  ipsi  regi  Sjcilio  concedatis,  idemque  faciant  alii  cardi- 
nales,  nolite  tamen  aliquatenus  assentire,  sed  vos  congrue  quod  boc  facere  nop 
possitia  excusetis.  Seimas  enim  ab  ipso  domino  nostro  firmissimef  quod  excasa- 
tionem  vestram  niehil  moleste  recipietf  omn  eontra  votam  suum  hee  roget;  Red- 
lich, Wiener  Briefisamml.  (Mittbeil.  a.  d.  yatic  Archive  II)  42,  n.  38.  Der  Heraus- 
geber stellte  mir  die  Bogen  schon  vor  dem  Erscheinen  des  Buches  freundlichst 
zur  Verfügung. 

*)  V.  d.  Ropp,  Werner  v.  Mainz  72,  Not.  3;  Heller  47. 

*)  Potth.  12071 :  universitatem  vestram  monemas,  rogamus  et  bortamur 
attente,  mandantes  in  remissionem  peccaminum  ininngendo,  qnatinns  de  gratia 
Spiritus  sancti  confisi  eondem  lantgravium  in  Romanorum  regem,  in  imi>erato- 
rem  postmodum  promovendum,  cum  prefatum  imperium  ad  presens  vacare  nos 
catur,  unanimiter  absque  dilationis  dispendio  eligatis.  Als  Innocenz  IV.  Fried 
rieh  IL  1245  zu  Lyon  absetzte,  hatte  er  nur  erklärt:  Uli  autem,  quibus  in  eo- 
dem  imperio  imperatoris  spectat  electio,  eligant  libere  successorem ;  Potth.  11733, 

*)  EUenhardi  Chron.  88.  XVII,  122 :  inito  oonsilio  precepit  prindpibus  Ale 
manie,  electoribns  dumtazat,  ut  de  Romanorum  rege,  sicat  sua  ab  antiqua  et 
approbata  consuetudine  intererat,  providerent  infra  tempus  eis  ad  hoc  a  domino 
papa  Gregorio  statutum ;  alias  ipse  de  consensu  cardinalium  Romani  imperii  pro- 
videre  vellet  desolationi.  Kauclerus,  Vol.  H,  gen.  43,  Coloniao  1579,  p.  965  be- 
richtet Folgendes:  Tandem  Gregorius  X.  pontifex  praecepit  electoribus  ecclesiasti- 
cis  sub  poena  privationis  officii,  saecularibus  vero  principibos  sab  poena  excom- 
municationis,  ut  sine  cunctatione  se  resolverent  et  ecclesiae  advocatum  darent; 
alioqui  ipse  hoc  facert.  Nauclerus  hat  manchmal  gute  Nachrichten,  für  die  wir 
andere  Quellen  nicht  besitzen.  Die  Straibestimmungen,  welche  er  als  einziger 
giebt,  erwecken  Vertrauen  zu  seiner  sonstigen  Glaubwürdigkeit.  Andere  Beleg- 
stellen für  die  Drohung  Gregors  sind  mir  nicht  bekannt ;  aber  diese  selbst  scheint 
mir  auch  damit  genügend  gesichert. 


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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutschen  firbreiches  im  18.  Jahrh.        35 

bis  in  die  vierte  Generation  des  Rechts,  den  Bonianoram  rex  zn 
wählen,  beranbe^);  als  aber  1268  von  deutscher  Seite  demselben 
Papste  vorgeworfen  wurde,  dass  er  eigenmächtig  das  Reich  besetzen 
wollte,  hatte  er  gegen  eine  solche  Unterstellung  auf  das  lebhafteste 
protestirt  ^).  Gregor  X.  ist  der  erste  gewesen,  welcher  vor  aller  Welt 
den  Satz  ausgesprochen  hat,  dass  der  Papst  das  Wahlrecht  der  Eur- 
fclrsten  unter  Umständen  beseitigen  und  die  päpstlichen  Ernennung 
an  die  Stelle  setzen  könne  3). 

Die  Drohung  Ghregors  scheint  die  schon  begonnene  Wahlbewegung 
in  Deutschland  beschleunigt  zu  haben,  und  am  1.  October  1273  wurde 
Rudolf  von  Eabsburg  gewählt  Nach  der  Krönung  suchte  der  Erz- 
bischof von  Köln  im  Namen  der  Wähler  die  päpstliche  Approbation 
nach^),  aber  schnell  ist  dieselbe  nicht  gewährt  worden.  Gewiss  lag 
die  Ursache  der  Verzögerung  zum  grössten  Theil  in  der  feindlichen 
Haltung  des  Böhmenkönigs  Ottokar  and  in  den  Ansprüchen,  welche 
Alfons  von  Castilien  auf  das  Reich  machte,  daneben  aber  auch  in  den 
Forderungen  des  Papstthums.  Als  der  königliche  Kanzler  Otto  Propst 
von  S.  Wido  zu  Speier  im  December  1273  zum  ersten  Male  wegen 
der  Anerkennung  Rudol£s  an  die  Curie  geschickt  wurde,  hatte  er  keinen 
Erfolg;  aber  er  wird  ungefähr  erfahren  haben,  welche  Bedingungen 
vom  Könige  vorher  zu  erfüllen  waren.  Für  seine  zweite  Reise  an  den 
päpstlichen  Hof  wurde  er  am  9.  April  1274  mit  den  ausgedehntesten 
Vollmachten  ausgerüstet:  er  durfte  alle  Privilegie(n,  welche  Rudolfs 
Vorgänger  im  Reiche  der  römischen  Kirche  verliehen  hätten,  erneuern 
und  dazu  alles  versprechen  und  thun,  was  der  Papst  wünsche,  vor- 
ausgesetzt dass  dadurch  das  Reich  nicht  zerstückelt  würde  ^).  Rudolf 
fürchtete  also,  dass  der  Papst  eine  Abtretung  von  Reichsgebiet  ver- 
langen würde.  Davon  ist  allerdings  in  den  Unterhandlungen,  so  weit 
wir  sie  kennen,  nicht  die  Rede  gewesen ;  wohl  aber  suchte  Gregor  die 
territorialen  Rechte  und  Ansprüche,  welche  das  Papstthum  besass,  in 
jeder  erdenklichen  Weise  zu  sichern  und  vor  Eingriffen  Rudolfs  zu 
schätzen.  Am  6.  Juni  1274^)  erneuerte  der  königliche  Kanzler  die 
Urkunde  Ottos  IV.  für  die  römische  Kirche  vom  Jahre  1201  und  die 


«)  Potth.  19816. 

*)  Seite  25  u.  26. 

*)  Auch  in  Frankreich  scheint  man  damals  von  dem  Rechte  der  Kurfürsten 
gering  gedacht  und  die  Entscheidung  des  Papstes  als  das  wesentlichste  Moment 
angesehen  xu  haben;  y.  d.  Kopp  70,  Not.  2.  Vgl.  oben  S.  27. 

*)  LL.  II,  393. 

«)  LL.  II,  394. 

«)  LL.  II,  395;  Theiner,  Cod.  dipl.  dorn.  temp.  s.  sedis  I,  182,  n.  330. 


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36  C*  Rodenberg. 

Friedrichs  II.  aus  den  Jahren  1213  und  1219,  also  die  Urkunden,  in 
denen  die  mittelitalienischen  Gebiete,  welche  Innocenz  III.  occapirt 
oder,  wie  es  hiess,  recaperirt  hatte,  an  das  Papstthum  abgetreten  und 
die  Auslieferung  der  noch  nicht  recuperirten  zugesagt  war.  Femer 
beschwor  der  Kanzler  in  die  Seele  des  Königs  Budolf,  dass  dieser  nie 
von  dem  Gut  der  Kirche  oder  von  dem,  was  ihre  Yassallen  unter 
irgend  einem  Bechtstitel  inne  hätten,  etwas  in  Besitz  nehmen  oder 
angreifen  würde.  Die  anwesenden  geistlichen  Fürsten  mussten  diese 
Zusicherimgen  sofort,  die  Laienfürsten  sollten  sie  später  bestätigen 
und  Budolf  sie  vor  der  Kaiserkrönung  durch  einen  Eid  erneuern. 
Also  auch  für  Gregor  X.  standen  die  italienischen  Territorialinteressen 
des  Papstthums  im  Vordergründe,  ganz  wie  es  zur  Zeit  ürbans  IV. 
und  Clemens  IV.  gewesen  war. 

Am  26.  September  1274  erkannte  Gregor  X.  Budolf  von  Habs- 
burg als  König  an.  Die  Form,  in  der  es  geschah,  war  eine  ungewöhn- 
liche. Während  bisher  approbare  und  confirmare  der  technische  Aus- 
druck gewesen  war,  kleidete  Gregor  seine  Bestätigung  in  die  Worte 
te  regem  Bomanornm  ....  nominamus  und  sprach  an  anderen  Stellen 
Yon  der  denominatio  regia,  welche  er  Budolf  ertheilt  hätte  ^).  Er  hatte 
diesen  bis  dahin  als  in  Bomanorum  regem  electus  bezeichnet;  indem 
er  ihn  Bomanorum  rex  nannte,  gewährte  er  ihm  das,  was  die  Kur- 
fürsten nachgesucht  hatten,  die  approbatio  ^).  Es  fragt  sich  aber,  wes- 
wegen der  Papst  bei  der  bisher  üblichen  Form  nicht  geblieben  ist. 
Seine  Neuerung  war  jedenfalls  eine  überlegte;  denn,  wie  er  selbst 
sagt,  fasste  er  den  Beschluss,  Budolf  Bomanorum  rex  zu  nennen,  nach 
Berathung  mit  den  Cardinälen.  Sollte  damit  schärfer  als  bisher  oder 
milder  das  päpstliche  Approbationsrecht  zum  Ausdruck  gebracht  werden? 

Wer  eine  Milderung  annimmt  s),  ,muss  dafQr  erhebliche  Gründe 
beibringen;  denn  es  würde  gegen  alle  politischen  Traditionen  der 
Curie  gewesen  sein,  wenn  ein  gemeinsamer  Beschluss  des  Papstes  und 
der  Gardinäle  dahin  gegaugen  wäre,  nur  aus  Gefälligkeit  gegen  eine 
Person   ein  Becht   oder   einen  Anspruch   der  römischen  Kirche  abzu- 


>)  Theiner,  Cod.  dipl.  I,  186,  n.  332;  Potth.  20929:  Licet  itaque  non  sine 
causa  distulerimus  hactenas  regiam  tibi  denominatiouem  ascribere,  cum  fratnbas 
tarnen  nostris  nuper  deliberatione  prehabita  te  regem  Romanorum  de  ipeomm 
consilio  nominamus. 

*)  Engelmann  59.  Ich  sehe  nicht,  wie  man  anders  als  dieser  das  Wort 
nominare  verstehen  kann.  Was  Zisterer,  Gregor  X.  und  Rudolf  v.  Habsburg  68 
und  112  dagegen  vorbringt,  scheint  mir  verfehlt. 

*)  So  Lindner,  Deutsche  Gesch.  unter  den  Habsburgem  und  Luxemburgern 
(Bibliothek  deutscher  Gesch.)  I,  29. 


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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        37 

schwächen  oder  zu  yerdunkeln.  Ein  Zwang,  auf  Badolf  besondere 
Bücksieht  zu  nehmen,  lag  nicht  vor,  da  dieser  mit  allem  zufrieden 
war,  wenn  er  nur  die  Anerkennung  und  Unterstützung  Gregors  ge- 
wann. Und  vollends,  nachdem  die  Kurfürsten  kein  Bedenken  getragen 
hatten  in  ihrem  Gesuche  das  Wort  approbatio  zu  gebrauchen,  erscheint 
es  unmöglich,  dass  Papst  und  Gardinäle  dies  Wort  vermieden  haben 
sollten,  um  die  Empfindungen  des  Königs  zu  schonen. 

Es  bleibt  damit  nur  übrig,  dass  mit  der  Neuerung  das  päpstliche 
Approbationsrecht  verstärkt  oder  erweitert  werden  sollte.  Einige  neuere 
Forscher  haben  an  unserer  Stelle  nominare  mit  „ernennen^  übersetzt  ^). 
In  der  That  li^  in  dem  Worte  eine  Zweideutigkeit  Gewiss  würde 
in  dem  Sprachgebrauch  der  Zeit  «zum  König  ernennen '^  gewöhnlich 
heissen  in  regem  nominare.  Allein  nominare  bedeutete  doch  auch  ,  er- 
nennen* oder  ynominiren';  und  es  ist  beachtenswerth,  dass  dieses 
Wort  in  päpsüichen  Schreiben  benutzt  wird,  um  die  Thätigkeit  der 
Kurfürsten  bei  der  Königswahl  zu  bezeichnen.  Alexander  lY.  im  Jahre 
1256  und  übereinstimmend  ürban  lY.  1262  schreiben^):  mandamus, 
quatinus  prefatum  Gonradum  puerum  nuUatenus  in  regem  eligas  nee 
nomines  neque  consentias  in  eundem,  ita  quod  excommunicatus  ezistas, 
si  contra  mandatum  nostrum  facere  vel  venire  presumpseris  et  eundem 
Gonradum  nominaveris  vel  elegeris  aut  in  ipsum  consenseris;  und  diese 
Zusammenstellung  wiederholt  sich  öfter,  ebenso  die  Yerbindung  no- 
minatio  und  electio.  Wenn  Gregor  X.  in  die  Bestätignngsurkunde 
mit  dem  Worte  nominare  eine  bewusste  Zweideutigkeit  einfliessen 
lassen  wollte,  damit  man  später  mit  einem  Schein  von  Becht  daraus 
nachweisen  könne,  dass  der  Papst  Budolf  zum  Bomauorum  rex  nomi- 
nirt  habe,  so  wäre  das  etwas,  was  in  der  Geschichte  des  Papstthums 
nicht  vereinzelt  dasteht.  Man  denke  an  die  Yorgänge  von  Besan^on 
im  Jahre  1157  und  daran,  dass  ürban  lY.  stillschweigend  neben  den 
Bomanorum  rex  einen  rex  Theutoniae  gestellt  hat  Entscheidend  aber 
für  die  Beurtheilung  unserer  Stelle  ist  etwas  Anderes.  Gregor  hatte 
den  Kurfürsten  angedroht,  dass  wenn  sie  keinen  König  wählten,  er 
selbst  einen  solchen  ernennen  würde.  Wer  an  die  Bichfcigkeit  dieser 
Kachricht  glaubt,  der  muss  auch  glauben,  dass  Gregor,  als  er  mit  dem 
Worte  nominare  die  bisherige  Approbationsformel  veränderte,  eine  Er- 
weiterung der  päpstlichen  Bechte  beabsichtigt  hat  8). 

^)  Engelmann  59,  Not.  1. 

«)  Potth.  16606,  18348. 

•)  Als  Gregor  am  13.  Dec.  1274  an  Ottokar  von  Böhmen  verschiedene  Er- 
mahnungen richtete,  schrieb  er  ihm  nnter  andern :  quod  .  .  .  nos  ac  sedem  ean- 
dem,   qui  prefiito  regi  (Rudolf 0)   deesse  non  possumus,  sed  favorabiliter  ipsius 

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38  C.  Roden berg. 

Indem  ürban  IV.  den  deutschen  König  in  einen  Bomanomm  rez 
und  einen  rez  Theutoniae  theilte,  ergab  sich  die  Gonsequens,  dass  als- 
dann der  Papst  wie  den  fiomanorum  iraperator  so  auch  den  Rotna- 
norum  rez  zu  ernennen  habe  ^).  Man  kann  nun  zwar  nicht  sagen^ 
dass  Gregor  X.  nach  dem  Vorgänge  von  ürban  IV.  und  Humbert  de 
Bomanis  eine  Trennung  des  Imperiums  vom  deutschen  Reiche  bestimmt 
ins  Auge  gefasst  hat;  denn  er  bezeichnet  die  Eurfärsten  als  principes 
Yocem  in  electione  imperatoris  habentes,  und  dies  geschieht  an  Stellen, 
wo  er  das  Wort  imperator  recht  gut  hätte  vermeiden  können').  In- 
dessen sichtlich  war  der  Satz,  dass  der  Papst  eigentlich  das  Recht 
habe  die  kaiserliche  Würde  ft'ei  zu  vergeben,  an  Qregor  nicht  spurlos 
Yorübergegangen.  Diese  Vorstellung  bildete  freilich  f&r  ihn  nicht  eine 
sich  allezeit  gleichbleibende,  starke  und  lebendige  üeberzeugung,  die 
sein  Handeln  leitete;  aber  er  glaubte  doch  daran.  Indem  er  nun 
anderseits  an  der  überlieferten  Verbindung  des  deutschen  Reichs  mit 
dem  Imperium  festhielt,  erfiMste  far  ihn  die  Befugniss,  welche  er  über 
das  Eaiserthum  zu  haben  meinte,  auch  das  deutsehe  Eönigthum;  und 
so  gelangte  er  dahin,  dass  er  unter  Umständen  auch  den  deutschen 
Thron  eigenmächtig  besetzen  dürfe. 

Allein  zu  anderer  Zeit  hat  Gregor  dazu  geneigt,  den  Romanorum 
rez  nur  als  Beherrscher  von  Deutschland  gelten  zu  lassen.  Wir  haben 
zwar  keine  Nachricht,  dass  er  erklärt  hätte,  Rudolf  könne  mit  seiner 
Zustimmung  in  Italien  Regierungsrechte  ausüben  ^) ;  wir  sehen  jedoch, 
dass  er  ihm  darin  eigenmächtig  Grenzen  gezogen  hat.  Es  entsprach 
seinen  Wünschen   und  er  hat  Rudolf  selbst  angetrieben,    dass  er   die 


iustitie  adesse  proponimos  et  quasi  operi  manuum  nostrarum  porrigere  dexteram 
in  ipsiuB  de  cetero  favorabili  prosecutione  tenemur,  habere  merearis  in  taia  bene- 
pladtis  promptiorea;  Potth.  20963.  Also  den  König  Rudolf  oder  seine  iostitia 
bezeichnete  Gregor  als  opus  manaum  nostrarum ! 

»)  Seite  7. 

«)  Potth.  20969,  20994. 

>)  Immerhin  i^  aber  bemerkenswerth,  dass  in  einem  Schreiben  vom  No- 
vember 1274  ein  Rudolf  befreundeter  Cardinal  mit  Nachdruck  betont,  der  König 
müsse,  wenn  er  in  Italien  die  ihm  zustehenden  Rechte  aosüben  wolle,  sich  dazu 
der  Mitwirkung  des  Papstes  versichern.  Er  räth  ihm  Gesandte  an  die  Curie  zu 
schicken  und  fährt  dann  fort :  Hü  sedule  devocionis  suggestione  ipsum  dominum 
nostrum  efficaciter  inducere  poterunt,  ut  in  presenciarum  monitis  oportunis  Yta- 
licos  dictioni  imperiali  subiectos  inducat  et  imperiali  litterali  informacioni  iubeat^ 
intendere  et  parere  vobis  de  cetero.  Sic  enim  a  predecessoribus  vestris  Fr(ede- 
rico)  et  0(ttone)  novimus  observatum.  Weiter  empfiehlt  er  ihm  Machtboten  zu 
instruiren,  qui  mandatis  apostolicis  iulciendi  statim  Ttaliam  adire  queant;  Red- 
lich, Wiener  Briefsamml.  40,  n.  37;  vgl.  n.  36. 


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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        39 

Obergewalt  des  Beidies  in  Italien  wiederaofriehte  ^) ;  aber  Tuscien  hat 
er  dabei  anagenommen.  Man  hätte  erwarten  sollen,  dase  mit  der  An- 
erkennung Rudolfs  als  Bomanorum  rex  der  Beichsricariat  T<m  Karl 
von  Anjou  in  diesem  Lande  sofort  sein  Ende  erreichte.  Als  Clemens  IV. 
im  Jahre  1267  den  sidlisehen  König  zum  paeiarios  daselbst  «mannte, 
hatte  er  bei  Strafe  der  Excommmiication  und  des  Interdiets  bestimmt, 
dass  sein  Amt  erlSschen  solle,  sobald  es  einen  Ton  der  römischen 
Kirche  approbirten  Bomanorum  rez>)  oder  Kaiser  gäbe.  Diese  Be- 
sebranknng  war  zwar  nicht  wiederholt,  als  der  Papst  1268  Karl  zum 
BdchsYiear  von  Tuscien  machte.  Aber  sie  war  selbstverständlich;  denn 
handelte  Clemens  nicht  in  Vertretung  eines  zur  Zeit  nicht  Torhandenen 
Kaisers  oder  eines  Bomanorum  rex,  der  die  Anwartschaft  auf  das 
Kaiserthum  hatte,  so  Uess  sich  nicht  leicht  ein  Becht  construiren,  nach 
welchem  der  Papst  kaiserliche  Beamte  ernennen  könnte.  Trotzd<an 
blieb  Karl  auch  nadi  der  Approbation  Budol&  Beicharicar,  und  Gregor 
hat  weder  Excommunication  noch  Interdiet  über  ihn  rerhängi  Er 
hat  ihm  in  seinen  Schreiben  nicht  einmal  angedeutet,  dass  es  jetsrt 
f&r  ihn  Zeit  sei  sich  aus  Tusden  zurückzuziehen.  StiUsohweigend 
liees  ex  ihn  in  seiner  Stellung,  und  seine  Bemühungen  gingen  nur 
dahin,  einen  Gonflikt  zwischen  Budolf  und  Karl  zu  verhüten  s).  Es 
ist  unverkennbar,  dass  Ghregor  verlangt  hat,  Budolf  müsse  sich  in 
seinem  Verhalten  gegen  Italien  nach  den  Wünschen  des  Papstes  richten. 
Und  Budolf  hat  dch  gefügt  Als  er  1275  zur  Wiederherstellung  der 
Beichsgewalt  Machtboten  nach  Italien  sandte,  bevollmächtigte  er  sie 
nor  für  die  Lombardei,  die  Bomagna,  den  Patriarchat  Aquileja  und 
die  Hark  Treviso  *\  aber  nicht  ftr  Tuscien.  Gregor  bestellte  zu  ihrer 
ünterstütznng  einen  päpstlichm  Legaten,  womit  er  zu  ihrer  Entsen- 
dung gldchsam  seine  Zustimmung  aussinrach  und  über  ihre  Thätigkeit 
eine  Controle  ausübte. 


')  Potth.  20968,  20992,  21036  etc. 

*)  Hier  ist  natürlich  unter  dem  Romanorum  res  in  herkömmlicher  Weise 
der  Beherrscher  von  Deatichland,  Burgond  und  Italien  verstanden,  w^her  zu- 
gleich ein  Anrecht  auf  die  Kaiserwürde  hatte;  denn  imperio  vacante  nahm  Cle- 
mens die  Befdgniss  einen  paeiarios  in  Tuscien  einzusetzen  för  sich  in  Anspruch ; 
vgl  8,  13. 

•)  Redlich,  Die  Anftnge  E.  Rndolfii  L;  Mitth.  d.  Inst.  X,  361. 

*)  Fideer,  Forschungen  s.  Reichs-  u.  Redhtsgesch.  Italiens  II,  451.  In  dem 
Beglauhignngsschreiben  für  sie  bezeichnet  sich  Rudolf  nach  Francisci  Pipini 
Chron.  ap.  Muratori,  SS.  IX,  720  als  Romanorum  rex  semper  augustus,  vicarius 
sacri  Romani  imperii;  vgL  Ficker,  1.  c.  459.  Der  bessere  Druck  bei  Winkel- 
mann, Acta  imp.  ined.  ü,  86,  n.  101  hat  jedoch  statt  »vioarius«  »universis«,  was 
zweifellos  richtig  ist. 

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40  C.  Rodenberg. 

Hier  sehen  wir  wieder  den  Einflnss  der  Ideen  ürbans  lY.  und 
Hnmberts.  Man  vermisst  aber  bei  Gregor  X.  überall  die  strenge  Folge- 
ricLtigkeit  Die  Ursache  liegt  darin,  dass  er  den  Begriff  des  Boma- 
nomm  rex  nicht  mit  derselben  Schärfe  gefasst  hat  wie  ürban  lY. 
Dieser  hatte  zwischen  einem  rex  Theutoniae  and  einem  Bomauorum 
rex  geschieden ;  und  dann  besass,  wie  oben  entwickelt  ist  ^),  der  rex 
Theutoniae  kein  Recht  auf  die  italienischen  Beichslande.  Gregor  hin- 
gegen liess  den  Bomanorum  rex  in  seiner  früheren  Doppelstellui^  als 
Herrscher  von  Deutschland  und  als  Gandidaten  für  die  Kaiserkrone. 
So  kam  es,  dass  er  auf  der  einen  Seite  dem  Bomanorum  rex,  indem 
er  dessen  Wähler  als  Wähler  des  Kaisers  bezeichnete,  ein  Anrecht 
auf  das  Imperium  zusprach,  dasselbe  aber  auf  der  andern  Seite  leug- 
nete, indem  er  ihm  die  herkömmlichen  Befugnisse  in  Italien  minde- 
stens nicht  YoU  zuerkannte. 

Dieselbe  Inconsequeuz  Gregors,  oder  wohl  richtiger  die  Abhängig- 
keit von  den  Einflüssen  seiner  jeweiligen  Umgebung  bemerkt  man 
weiter  in  der  wechselnden  Haltung,  welche  er  den  italienischen  Beichs- 
landen  gegenüber  einnahm^).  Anfangs  war  er  damit  einverstanden, 
dass  die  Machtboten  Budolfs  ihre  Thätigkeit  auch  auf  die  Bomi^na 
ausdehnten.  Im  December  1275  jedoch,  als  er  von  der  Zusammen- 
kunft mit  dem  Könige  zu  Lausanne  zurückkehrend  mit  den  Cardinälen 
in  Bologna  zusammentrai^  zog  er  plötzlich  in  Zweifel,  ob  die  Bomagna 
überhaupt  zum  Beiche  gehöre  und  nicht  yielmehr  Eigenthum  der  rö- 
mischen Kirche  sei.  Damit  lenkte  er  in  die  Bahnen  der  Partei  am 
päpstlichen  Hofe  ein,  welche  eine  Yergrösserung  des  Kirchenstaats  er- 
strebte. Gregor  starb  am  10.  Januar  1276«  Mehrere  Päpste  folgten 
sieh  in  schnellem  Wechsel  Aber  die  curiale  Politik  hielt  unverändert 
das  Ziel  im  Auge,  die  Bomagna  für  die  Kirche  zu  erwerben.  Und 
jetzt  ist  ziemlich  unverhüllt  der  Satz  ausgesprochen,  dass  der  Boma- 
norum rex  ohne  Genehmigung  des  Papstthums  in  den  italienischen 
Beichslanden  keine  Bechte  ausüben  könne ;  denn  mehrfach  ist  Budolf 
bemerkt  worden,  dass  er  nicht  nach  Italien  kommen  dürfe,  bevor  er 
sich  nicht  mit  der  römischen  Kirche  verständigt  hätte*).  Schliesslich 
ist  die  Bomagna  am  14.  Februar  1279  von  Budolf  dem  Papste  Nico- 
laus III.  endgültig  überlassen  worden. 

Mit  diesen  Ausführungen  dürfte  der  Nachweis  erbracht  sein,  dass 
die  neuen  Ideen,  welche  ürban  IV.  angeregt  hatte  und  welche  später 


«)  Seite  8. 

«)  Ficker,  Forschungen  II,  452. 

8)  Potth.  21107,  21182,  21250;  Böhmer,  Acta  imp.  sei.  699,  a  999. 

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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutschen  Erbreiches  im  13.  Jahrh.        4| 

weiter  aasgebildet  waren,  zur  2^it  Oregors  X.  an  der  Curie  fortlebten 
und  fortwirkten.  Sie  liefen  darauf  hinaus,  dass  das  Papstthum  über 
die  kaiserliche  Würde  frei  yerfügen  und  die  deutsche  Herrschaft  in 
Italien  beseitigt  werden  sollte.  Als  Gorrelat  dieser  Forderungen  er- 
scheint bei  Clemens  IV.  und  Humbert  de  Bomanis  das  Zugestandniss 
der  Erblichkeit  an  das  deutsche  Eönigthum.  Wir  dürfen  darnach 
unbedenklich  annehmen,  dass  dieser  Punkt  ebenfalls  in  den  politischen 
Kreisen  der  Curie  weiter  erwogen  und  besprochen  ist  Zwar  deutet 
nichts  darauf  hin,  dass  darüber  zwischen  Gregor  X.  und  Rudolf  unter- 
handelt worden  wäre.  Aber  zu  demselben  Jahre  1279)  in  dem  Rudolf 
die  Romagna  an  die  römische  Kirche  abtrat,  berichtet  Ptolomaeus  Ton 
Lucca  ^) :  Quo  etiam  tempore,  ut  tradunt  historie,  Nicolaus  III.  cum 
Rodulpho  iamdicto  tractat  super  novitatibus  ÜEteiendis  in  imperio,  nt 
totum  impehum  in  quatuor  dividatur  partes,  videlicet  in  regnum  Ala- 
mannie,  quod  debebat  posteris  Rodulphi  perpetuari,  in  regnum  Yien- 
nense,  quod  dabatur  in  dotem  uxori  CaroH  Martelli  filie  dicti  Rodulphi. 
De  Italia  Tero  preter  regnum  Sicilie  duo  regna  fiebant,  unum  in  Lom- 
bardia,  aliud  yero  in  Tuscia,  sed  quibus  darentur,  nondum  erat  ex- 
preesum,  sed  suspicandi  satis  erat  materia.  Das  war  ein  ganz  ähn- 
licher Plan,  wie  ihn  Hnmbert  de  Romanis  Qregor  X.  vorgelegt  hatte; 
und  auch  hier  zeigt  die  Fassung  des  Berichts,  dass  die  Initiative  zu 
den  Verhandlungen  von  der  Curie  ausging.  Für  den  weiteren  Verlauf 
derselben  verweise  ich  auf  die  Eingangs  citirte  Abhandlung  von  Busson. 
Die  Idee  eines  deutschen  Erbreiches  ist  also  nicht  auf  deutschem' 
Boden  erwachsen.  Sie  ist  nicht  entstanden,  weil  die  Deutschen  ihre 
öffentlichen  Zustände  als  gänzlich  unbefriedigend  und  unhaltbar  an- 
sahen; sondern  sie  verdankt  ihr  Dasein  einer  politischen  Berechnung 
des  Papstthums.  Indem  ürban  IV.  von  dem  Romanorum  rex  einen 
rex  Theutoniae  unterschied,  führte  er  in  päpstliche  Urkunden  unmerk- 
lich eine  Theorie  ein,  welche  der  römischen  Kirche  die  Möglichkeit 
gewährte,  dem  deutschen  Königthum  die  bisherigen  Rechte  auf  die 
Kaiserkrone  und  auf  die  italienischen  Reichslande  zu  bestreiten.  Wie 
es  scheint,  that  er  dies  in  dem  Streben,  das  Papstthum  und  seine 
Interesseu  und  Ansprüche  für  den  nicht  unwahrscheinlicheu  Fall  sicher 
zu  stellen,  dass  einmal  in  Deutschland  ein  König  erhoben  würde,  der 
sich  nicht  gefügig  zeigte,  dessen  Macht  aber  auch  nicht  zu  brechen 
wäre.  Wenn  aber  die  Herrschaft;  über  Deutschland  ein  Anrecht  auf 
das  Imperium  nicht  mehr  schuf,  so  konnte  der  Papst  mit  der  Kaiser- 
krone schmücken,   wen  er  wollte;   und  die  italienischen  Reichslande, 


«)  Eist,  eed.,  Muratori  ÖS.  XI,  1188. 

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42  ^'  Rodenberg. 

dtt  sie  Tkeile  des  Imperiums^  aber  nicht  Ton  Deutschland  waren,  ge- 
riethen  gaius  unter  den  Einfluss  der  römischen  Kirche.  Was  An&ngs 
wohl  nur  eine  Massnahme  der  Yertheidigung  hatte  sein  sollen,  lenkte 
die  Blicke  der  Curie  auf  ein  Ziel,  dessen  Erreichung  die  grössten  An« 
8trengung>en  und  Opfer  rechtfertigte.  Schon  Urban  IV.  scheint  an 
eine  Erweiterung  des  Kirchenstaates  durdi  Beichsgebiet  gedacht  so 
habeOw  Sein  Nachfolger  Clemens  IV.  ist  Eum  offenen  Angriff  auf  die 
Beehte  des  Seichs  in  Italien  übergegangen;  es  geschah  unter  dem  Bin^ 
drucke  der  Schlacht  ron  Benevent  1266,  i^s  die  Kirche  über  die 
imperiale  Idee,  wie  sie  dos  staufische  Haus  vertrat,  endgültig  su  triam- 
phtren  schien.  Clemens  hat  für  das  Papstthum  kaiBerliche  Beehte  in 
Tuscien  beansprucht  und  ausgeübt;  und  bei  ihm  oder  in  seiner  Um- 
gebung ist  der  Gedanke  entstanden,  dass  man  dae  deutsehe  Kdnigthum 
für  die  päq^stlieh^i  Wünsche  und  Forderungen  gewinnen  müsse,  indem 
müia  ihm  die  Erblichkeit  zusicherte.  Als  die  Erblichkeit  aufhanchte, 
war  sie  also  gedacht  als  eine  Entschädigung  an  das  deutsche  König- 
thnm  für  die  Pr^egebung  seiner  bisherigen  Writstellung. 

Die  Zumuthnug  war  demüthigend.  Indessen  die  politischen  Zu- 
stande Deutsehlands  in  jener  Zeit  waren  derartige,  dass  Bealpolitilnr 
wie  Budolf  von  Habsburg  und  sein  Sohn  Albrecht  durchaus  bereit 
waren  auf  einen  solchen  Tausch  einzugehen;  die  Vortheile,  welche 
ihrem  Hause  und  auch  dem  deutschen  Beiche  damit  in  Aussieht  stand», 
waren  handgreiflich.  Allein  alle  Unterhandlungen  zwischen  ihnen 
usd  den  Päpsten  haben  zu  keinem  erkennbaren  Ergebniss  geführt. 
Budolf  hat  der  romischen  Kirche  die  Bomagna  abgetreten,  und  dieser 
Schritt  dürfte  mit  jenen  Plänen  in  Verbindung  stehen.  Aber  die 
übffigen  italienischen  Beiehslande  blieben  in  der  Theorie  waugstens 
unter  der  ObergewiJt  der  deutschen  Könige,  und  ebenso  haben  sich 
diese  den  iJten  Anspruch  auf  die  kaiserliche  Würde  bewahrt  Ander- 
seits ist  es  in  Deutschland  nicht  einmal  zu  einem  ernsten  Versuch 
gekommen,  das  Wahlrecht  der  Kurfürsten  abzusdiaffm  oder  auch  nur 
in  Frage  zu  stellen. 

Damit  rerlieren  die  Pläne  selbst  nicht  ihr  historisdies  Interesse. 
Die  Versuche,  sie  zu  yerwirklichen,  bilden  eine  bemerkenswerthe  Phase 
in  der  Geschichte  des  Papstthums;  und  es  ist  wohl  kein  Zu&ll,  dass 
es  zwei  französische  Päpste  waren,  welche  sie  einleiteten.  Das  firan- 
zösische  Selbstgefühl  war  so  gewachsen,  dass  es  den  bisherigen  Vorzug 
der  Deutschen,  das  Kaiserthnm  zu  besitzen,  nicht  mehr  als  schlechtweg 
selbstverständlich  hinnahm.  Durch  die  ganze  Politik  Urbaas  IV.  und 
Clemens  IV.  zieht  sich  der  Gedanke,  dass  Frankreich  der  Bivale 
Deutschlands  in  der  Vorherrschaft  des  Abendlandes  geworden  sei  und 

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Zur  Geschichte  der  Idee  eines  deutschen  Erforeiches  im  13.  Jahrh.        43 

das8  man  das  Eaisertham  mit  französischer  Hülfe  bekämpfen  müsse 
and  überwinden  könne.  Auf  diesem  Boden,  aus  dem  Bewosstsein  eines 
starken  Bückhalts  erwuchs  an  der  Curie  der  Wunsch  und  die  Hoff- 
nung, die  kaiserliche  Gewidt  in  völlige  Abhängigkeit  von  der  päpst- 
lichen zu  bringen.  Manche  und  nicht  unbedeutende  Erfolge  hat  das 
Papstthum  auf  diesem  Wege  noch  errungen,  aber  das  letzte  Ziel,  die 
freie  Verfügung  über  die  kaiserliche  Würde,  hat  es  nicht  erreicht.  Seit 
zwei  Jahrhunderten  war  dies  der  erste  grosse  Versuch  die  Prärogative 
des  Papstthums  gegenüber  dem  Eaiserthum  zu  erweitem,  welcher  ge- 
scheitert ist. 

Aber  auch  für  die  Beurtheilung  der  inneren  Zustände  Deutsch- 
lands sind  jene  Pläne  lehrreich.  Männer,  deren  Saehkenntpiiss  aud 
politische  Einsicht  unbestreitbar  gewes^i  ist,  wie  die  Päpste  und  die 
ersten  Habsburger,  rechneten  mit  dem  kurfürstlichen  Wahlrecht  nicht 
als  mit  einer  unabänderlichen  Thatsache,  sondern  glaubten,  dass  die 
Erblichkeit  der  Krone  sich  noch  verwirklichen  lasse.  Auch  wenn  wir 
ihre  üeberzeugung  nicht  theileu,  bleibt  sie  uns  doch  werthvoU  als 
Zeugniss,  wie  lebendig  noch  die  Vorstellung  war,  dass  Deutschland  im 
Grunde  ein  Erbreich  sei. 


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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  Kur- 
kollegs. 

Von 

Gerhard  Seeliger. 


I. 

Nachdem  Maarenbrecher  seine  anziehende  Geschichte  der  deutschen 
Königswahlen  veröfiFentlicht  (1889)  und  diese  eine  Seite  der  Verfas- 
sungsbildung Yon  allgemeineren  Gesichtspunkten  aus  im  Zusammen- 
hang mit  den  Momenten  der  politischen  Entwickelung  überhaupt  er- 
örtert hatte,  war  —  abgesehen  von  einem  Aufsatz  Bodenbergs ^) 
—  während  einiger  Jahre  die  Kurfürstenfrage  nicht  behandelt  worden. 
Erst  das  Jahr  1893  brachte  uns  fast  gleichzeitig  wieder  zwei  Schriften : 
die  Arbeit  eines  Anfängers^)  und  die  Studie  eines  auf  dem  Gebiete 
der  mittelalterlichen  Geschichtsforschung  längst  erprobten  Gelehrten  ^). 
Kirchhöfer  wollte  yomehmlich  über  die  bisher  geäusserten  An- 
sichten kritisch  referieren,  Lindner  dagegen  „eine  neue  und  endgil- 
tige  Lösung^  geben. 

Es  ist  gewiss  nicht  leicht,  sich  in  der  weitschweifigen  Litteratur 
der  Kurfürstenfrage  zurechtzufinden.  Kirchhöfer  hat  sich  mit  den 
älteren  Ansichten  und  mit  den  Quellen  in  gleicher  Weise  vertraut  ge- 
macht und  seine  Schrift  verdient  in  dieser  Hinsicht  volle  Anerkennung. 


')  Ueber  wiederholte  deutsche  Eönigswahlen  im  13.  Jahrhundert.    Gierkes 
Untersuchungen  z.  Staateg.  Heft  28.  1889. 

>)  Kirchhöfer,  Zur  Entstehung  des  Curcollegiums.  Halle  1893. 

')  Th.  Lindner,    Die  deutschen  Königswahlen  und  die  Entstehung  des  Kur- 
fOrstenthums.  lieipzig  1893. 

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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  Eurkollegs.  45 

Die  AuBfÜhrongen  zeigen  von  Fleiss  und  kritischer  Schulung,  aber 
die  Wissenschaft  nennenswert  zu  fördern,  vermochten  sie  nicht.  Denn 
die  umständlichen  Zusammenstellungen  der  yerschiedenen  Ansichten 

—  selbst  der  alte  Gemeiner  wird  mitunter  berücksichtigt  —  erfüllen 
noL  E.  kein  wissenschafüiches  Bedürfnis.  In  anderem  Zusammenhang 
werde  ich  auf  Manches  zurückkommen,  hier  möchte  ich  zunächst  zwei 
Punkte  aus  E.s  Buch  hervorheben.  Einmal  die  allerdings  etwas  un- 
sicher geäusserte  Vermutung  (S.  39.  44),  dass  schon  im  12.  Jahrhun- 
dert „die  grossen  Fürsten  als  solche  in  den  ersten  Stellen  das  Wahl- 
recht ausübten",  d.  h.  vor  der  Masse  der  weltlichen  Wähler  abstimmten. 
Dann  den  Gedanken,  dass  im  13.  Jahrhundert  die  Bildung  der  sieben 
Wahlfürsten  aus  dem  Bedürfiiis  nach  bestinunten  Wahlzeugen  bei  der 
römischen  Kurie  erwachsen  sei,  dass  auf  Grund  einer  päpstlichen 
Forderung  die  Zeugnisfahigkeit  einiger  Fürsten  ausgebildet  ^urde,  dass 
hierauf  diese  Zeugnisfahigkeit  ihren  Inhabern  einen  Vorrang  bei  der 
Wahl  yerschaflPt  und  endlich  den  Vorrang  in  das  ausschliessliche  Eur- 
recht  verwandelt  habe  (S.  68  ff.). 

Beiden  Annahmen  gegenüber  glaube  ich  mich  ablehnend  verhalten 
zu  müssen.  Die  erstere,  welche  ähnlich  schon  Tannert  vortrug,  ent- 
behrt einer  eigentlichen  Begründung  und  bedarf  deshalb  keiner  wei- 
teren Widerlegung.  Die  andere  geht  von  der  bekannten  Stelle  aus, 
die  sich  zuerst  im  sog.  Auetor  vetus  de  beneficiis  vorfindet  und  meldet, 
dass  die  sechs  Fürsten,  welche  die  ersten  an  der  Kur  seien,  den  König 
nach  Bom  zu  begleiten  und  dem  Papste  die  Rechtmässigkeit  der  Wahl 
zu  bezeugen  hätten.  Diese  Stelle  bringt  Eirchhöfer  mit  einer  Aeusse- 
rong  Innocenz^  vom  Jahre  1209  in  Verbindung.  Auf  Ottos  Bitten 
um  die  Eaiserkröuung  nämlich,  die  nach  der  allgemeinen  Anerken- 
nung des  Weifen  in  Deutschland  von  einem  Notar  und  einem  Ma- 
gister der  Eurie  überbracht  worden  waren,  hatte  damals  Innocenz 
zwar  huldvoll  geantwortet,  aber  die  Bemerkung  beigeftigt,  dass  in 
solchem  Falle  einem  alten  Brauche  zufolge  eigentlich  einige  der  an- 
gesehensten Fürsten  (magni  principes)  hätten  abgesandt  werden  sollen  ^). 
Der  Papst  habe  also  —  das  ist  etwa  der  Gedankengang  Eirchhöfers 

—  die  Zeugnisföhigkeit  auf  die  „magni  principes*^  beschränkt  und, 
dadurch  angeregt,  sei  bald  darauf  in  Deutschland  die  Ansicht  ausge- 
bildet worden,  dass  sechs  Fürsten  allein  diese  Zeugnisfahigkeit  besässen. 
Warum  es  sechs  und  gerade  diese  sechs  waren,  das  bietet  naturge- 
mäss  einer  Erklärung  die  gleichen  Schwierigkeiten  wie  die  Frage' 
nach  einer  Erlangung  von  Vorrechten   bei   der  WahL     Und  meiner 


*)  Vgl  Ficker-Winkelmann  6062. 

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46  G.  Seeliger. 

Meinung  aadk  sind  Eirchhöfers  diesbezügliche  Versuche  S.  71  f.  wenig 
überzeugend.  Aber  noch  ^  Weiteres  ist  hier  vor  allem  zu  betonen : 
die  Ansicht,  datt  die  Zeugnisfahigkeit  das  Kurrecht  begründet  habe, 
scheint  mir  unhaltbar  zu  sein.  Es  geht  nicht  an,  die  berührte  Aeusse- 
rung  des  Papstes  von  1209  und  bie  Bemerkung  des  Auetor  vetus  ein- 
fach auf'  dasselbe  zu  beziehen^  Der  Auetor  ^richt  von  den  notwen- 
digen Begleitern  des  Königs  auf  der  Bomfahrt,  der  Papst  von  den 
Boten,  welche  die  Wahlanzeige  und  die  Bitte  um  die  Kaiserkrönung 
überbringen.  Es  handelt  sich  also  um  Wahlzeugen,  die  bei  verschie- 
deneu Gelegenheiten  in  Bom  zu  wirken  hatten,  und  jedenfalls  ist  die 
Annahme  unstatthaft,  dass  eine  ZeugnisflUiigkeit,  wie  sie  Innocenz  im 
Jahre  1209  von  „magni  prinoipes^^  begehrte,  auf  die  sechs  Fürsten 
des  Auctor  beschrankt  gewesen  sei  Im  Jahre  1220  ward  der  Beichs- 
kanzler  mit  der  Wahlanzeige  nach  Bom  geschickt,  und  ähnliches  be- 
gegnet später.  Von  einem  ausschliesslichen  Becht  der  sechs,  bei  der 
römischeu  Kurie  allein  Zeugnis  von  der  Bechtmässigkeit  der  Königs- 
wahl ablegen  zu  dürfen,  darf  keine  Bede  sein  —  abgesehen  von  der 
höchst  zweifelhafteoi  Qlaobwürdigkeit  dieser  ganzen  Meldung  des  Auctor 
und  seiner  Nachfolger.  Damit  fallt  Kirchhöfers  Ansicht.  Die  umge- 
kehrte Eniwickelung  werden  wir  für  richtig  halten.  Nicht  eine  zuerst 
entstandene  Zeugnisfahigkeit  gewisser  Fürsten  schuf  die  Wahlvorrechte, 
sondern  die  YerÜMser  der  Bechtsbücher  leiteten  von  einem  bestehenden 
Vorrang  einiger  Grossen  bei  der  Wahlfeierlichkeit  eine  gewisse  Zeug- 
nisfilhigkeit  derselben  ab. 

Einen  durchaus  anderen  Charakter  als  Kirchhöfers  Buch  trägt  die 
Schrift  Lindners.  Hier  wird  gleichsam  ein  unermüdlicher  Kampf 
gegen  herrschende  Ansichten  geführt  Nicht  ein  Kampf,  der  «Ich  in 
einer  Einzelpolemik  verliert,  sondern  ein  E^ampf,  der  ausgefochten  wird, 
indem  Lindner  mit  Benützung  des  bekannten  Materiales  zu  einer  durch- 
aus neuen  Auffassung  vorzudringen  strebt. 

Nicht  Alles,  was  Lindner  gegen  ältere  Ansichten  vorbrachte,  soll 
hier  beq>rochen  werden.  Die  Betrachtung  der  einzelnen  Königswahlen 
veranlasste  ihn,  sich  über  manche  nur  mittelbar  mit  seiner  Theorie  zu- 
sammenhängende Frage  in  origineller  Weise  zu  äussern.  Wir  wollen 
all  diese  Erörterungen  ausser  Betracht  lassen,  gleichviel  ob  wir  sie 
für  wohl  begründet  oder  für  minder  berechtigt  halten.  Wir  wollen 
uns  auf  jene  Fragen  beschränken,  deren  Beantwortung  die  Entstehung 
des  Kurkollegs  unmittelbar  aufhellen  kann. 

Das  eine  Hauptproblem  betrifft  das  Verhältnis  von  Wahlrecht 
der  ünterthanen  und  Erbrecht  des  königlichen  Hauses.  Der  Behand- 
lung desselben   war   vornehmlich    die   schöne  Arbeit  Maurenbrechers 


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Nene  Forschungen  über  die  Entstelmng  des  Knrkollegs.  47 

gewidmet.  Lindner  polemisi^  Tielfach  gegen  diese,  er  leugnrt  z.  B. 
—  u.  zw.  m.  E.  mit  Becht  —  das  Mitwirken  der  Erbidee  bei  der  Erhe* 
bong  des  ersten  Eonrad,  er  sncht  —  und  m.  E.  mit  Unrecht  —  die 
Bedeutung  der  Forchheimer  Wahl  von  1077  f&r  die  Entwickelung  des 
freien  Wahlrechtes  abzuschwächen.  Er  bemängelt  auch  sonst  Maorett- 
brechers  Darstellung,  welche  im  Auf-  und  Abwogen  von  Erb-  und 
Wahlrecht  einen  Kampf  grosser  einheitlicher  EVinzipe  verfolgti 
er  glaubt  daf&r  die  Wahrheit  in  einer  kleinlichen,  von  augenblick- 
lieben Zwecken  diktierten  Politik  aufsuchen  zu  dürfen.  Solche  Gegen- 
sätze der  Anschauungen  berühren  wohl  manche  tiefe  Frage  der 
deutschen  Geschichtsauffassung,  manche  Frage  des  Verhältnisses  von 
Eaiserthum  und  Papstthum,  führen  aber  im  wesentlichen  nicht  zu 
einer  verschiedenen  Beurthdlung  dessen,  worauf  es  bei  einer  Gesduchte 
der  Eönigswahlen  vornehmlich  ankommt.  In  Bezug  auf  das  HJervor- 
treten  und  Zurückweichen  der  Erlndee  gegenüber  dem  Wahlrechte 
stimmt  Lindner  in  der  Hauptsache  mit  dem  überein,  was  Mauren- 
brecher als  herrschende  Ansicht  vortragen  durfte.  Nicht  hier  liegen  dem- 
nach die  strittigen  Punkte  der  Eurfürstenfrage.  Und  nicht  dies  Gebiet 
betrifft  das  wirklich  Originelle  der  Ansicht  Lindners,  sondern  das  Wahl- 
verfahren oder  vielmehr  das  Yer^ren  beim  zweiten  Theil  der  Wahl- 
handlung, beim  feierlichen  Wahlakte. 

So  mannigfach  auch  die  Anschauungen  waren,  wekhe  in  älterer 
und  neuerer  Zeit  über  die  Anfange  des  EurkoUegs  geäussert  wurden, 
darin  bestand  meist  üebereinstimmung,  dass  man  die  erste  Entstehung 
des  EurkoUegs  anknüpfte  an  eine  Veränderung  des  früher  üblichen 
Abstimmungsverfahrens.  Noch  für  das  11.  Jahrhundert  glaubte  man 
auf  Grund  zuverlässiger  Nachrichten  annehmen  zu  müssen,  dass  die 
Grossen  des  Reiches,  die  eigentlichen  Wähler,  beim  feierlichen  Wahi^- 
akte  einzeln  ihre  Stimmen  abzugeben  hatten,  und  dass  dabei  zuerst 
alle  Geistlichen  —  nut  dem  Mainzer  an  der  Spitze,  dann  alle  Welt- 
lichen, nach  ihDer  territorialen  Zusanmiengehörigkeit  geordnet,  den 
Eönig  zu  nennen  hatten.  Dieses  Verfahren  sei  später  verändert,  die 
alte  Beihenfolge  der  Abstimmenden  durchbrochen  worden,  indem 
sechs  oder  sieben  geistliche  und  weltliche  Fürsten  das  zunächst 
allerdings  bedeutungslose  Ehrenrecht  erlangten,  vor  der  Masse  der 
Wähler  als  die  ersten  die  Stimme  abzugeben.  Als  das  eine  Problem 
der  Eurfürstenfrage  ward  daher  die  Frage  nach  dem  Wie  und 
Wann  einer  neuen  Beihenfolge  der  Abstimmenden  angesehen«  Die- 
sem schloss  sich  als  zweites  an  die  Frage  nach  den  näheren  um- 
ständen und  nach  dem  eigentlichen  Grunde  der  Umwandlung  eines 
ursprünglich  bedentungsloBen  Ehreurechts  in  ein  höchat  bedeutangs- 

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48  Ö.  Seeliger. 

yoUes  Recht  der  ausschliesslichen  Wahl:  Umwandlung  des  Vor  Stimm- 
rechts in  das  Eurrecht. 

Lindner  yersuchte  nicht  eine  neuartige  Behandlung  dieser  beiden 
Grundfragen,  er  leugnete  vielmehr  die  Berechtigung  ihrer  Aufstellung 
selbst  und  wollte  auch  das  umstürzen,  was  bisher  ziemlich  allgemein 
trotz  der  Verschiedenheit  der  Losungsversuche  als  gemeinsames  Fun- 
dament galt.  Er  kam  nämlich  zum  Schlüsse,  dass  man  bisher  auch 
das  ältere  Wahlverfahren  ganz  irrig  aufgefasst  habe,  dass  nacli  been- 
deten Vorberathungen  und  nach  der  thatsächlich  erfolgten  Einigung 
über  den  Kandidaten  die  feierliche  Wahl  nicht  in  einer  Einzelabstim- 
mung der  Wähler  bestand,  sondern  im  Ausrufen  des  neuen  Königs  durch 
einen  einzelnen  Fürsten,  durch  den  Elector,  als  welcher  der  Mainzer  zu 
fungieren  hatte.  Nach  dieser  Ausrufung  hätten  die  Fürsten  nicht  ein- 
zeln abgestimmt,  sondern  einzeln  gehuldigt.  Der  feierliche  Wahlakt  zer- 
falle in  die  beiden  Sonderakte:  in  die  Electio,  welche  der  Elector,  und 
in  die  Laudatio  (Huldigung),  welche  die  einzelnen  Wähler  vornahmen. 
So  käme  die  Frage  nach  einer  Veränderung  der  Abstimmungsordnung 
nicht  in  Betracht,  weil  überhaupt  niemals  eine  Einzelabstimmung 
stattgefunden  habe.  Die  Entstehung  des  Kurkollegs  müsse  an  eine 
andere  Veränderung  angeknüpft  werden.  Da  auch  in  der  Zeit  des 
ausgebildeten  Kurkollegs,  so  folgert  Lindner  weiter,  nur  einer  der 
Fürsten  den  König  nominierte,  so  habe  die  Veränderung  des  Wahl- 
verfahrens  vornehmlich  darin  bestanden,  dass  dem  ein^n  Elector  der 
früheren  Zeit  mehrere  Electoren  an  die  Seite  traten.  Aber  nicht,  um 
gleichfalls  den  Kandidaten  ausrufen  zu  dürfen,  —  denn  es  kommt 
Liuduer  sehr  darauf  an,  das  unveränderte  Fortbestehen  des  Ausrufens 
seitens  Eines  festzuhalten  —  sondern  um  dem  Ausrufer  „in  irgend 
einer  Form**  beim  feierlichen  Akte  der  Electio  zu  assistieren  (S.  198). 
Lindner  denkt  sich  also  vermuthlich  den  Vorgang  so,  dass  die  Electo- 
ren, abgesondert  von  der  Masse  der  Wähler,  den  Ausrufer  umstan- 
den, den  sie  fär  diesen  Fall  aus  ihrer  Mitte  bestimmt  hatten.  Schon 
lange  vor  1198  mochten  dem  Mainzer  Erzbischof,  welcher  ursprüng- 
lich der  einzige  Elector  war,  Genossen  in  dieser  Art  an  die  Seite  ge- 
treten sein.  Geistliche  und  weltliche  Fürsten  haben  vielleicht  schon 
im  12.  Jahrhundert  solche  Ehrenrechte  nach  dem  Grundsatz  „was  dem 
Einen  recht,  ist  dem  andern  billig**  begehrt  und  gelegentlich  auch 
ausgeübt  Aber  die  Praxis  —  so  hoffe  ich  Lindner  richtig  verstanden 
zu  haben  ^)  —  vermochte  nicht  ein  bestimmtes  Kollegium  der  El^to- 


1)  Es  ist  nicht  immer  n&her  zu  erkennen,  wie  Lindner  das  Zusammenwirken 

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Nene  Fonchungen  Über  die  Entstehung  des  EurkoUegs.  49 

ten  auszabilden.  Theoretische  Erwägungen  fahrten  dazu,  den  drei 
geistlichen  Electoren  die  drei  weltlichen  gegenüberzustellen,  und  die 
Yom  Sachsenspiegel  abgeschlossene  Theorie  der  sechs  Electoren  — 
Böhmen  kam  erst  später  hinzu  —  wurde  im  Jahre  1257  vom  Pfalz- 
grafen Ludwig  n.  ins  Leben  eingeführt  (S.  208). 

Mit  dieser  durchaus  neuen  Ansicht  meinte  Lindner  die  Frage 
nach  der  Entstehung  des  EurkoUegs  gelost  zu  haben.  An  der  bis- 
herigen Auffassung,  so  meinte  er  S.  211,  sei  es  immer  unerklärlich 
geblieben,  wie  so  yiele  grosse  Fürsten  sich  ihres  Wahlrechtes  wider- 
spruchslos berauben  lassen  konnten.  Diese  Schwierigkeit  habe  die  neue 
Ansicht  beseitigt.  Da  die  Fürsten  niemals  eine  Stimme  bei  der  Wahl 
abzugeben  hatten,  so  war  auch  keine  Entziehung  des  Stimmrechts  nöthig^ 
Dem  Anscheine  nach  verharrte  alles  beim  Alten,  nur  dass  die  Wahl- 
verkündigung jetzt  bei  sieben  Fürsten  stand ;  das  Zustimmungsrecht, 
wie  es  in  der  Laudatio  zum  Ausdrucke  kam,  blieb  erhalten  (S.  211). 

Geständen  wir  dieser  Annahme  in  allen  Funkten  die  volle  Bich- 
tigkeit  zu,  erachteten  vrir  die  Ansicht  vom  Elector  und  von  der 
Laudatio  als  wohlbegründet  —  wir  müssten  gleichwohl  betonen:  das 
eigentliche  Problem  der  Kurfürstenfrage  erscheint  damit  nicht  gelöst. 
Die  neue  Ansicht  hat  vor  der  alten  nichts  voraus.  Ob  die  Fürsten 
sich  in  alterer  Zeit  am  Schlussakt  der  Wahl  durch  Abgabe  ihrer 
Stimmen  betheiligten  oder  nicht,  wie  immer  man  sich  die  Ausübung 
des  Ehrenrechtes  der  sechs  oder  sieben  Electoren  vorstellen  mag,  in 
jedem  Falle  bestand  die  Ausbildung  des  Kurrechts  in  der  Umwandlung 
eines  bedeutungslosen  Ehrenrechtes  in  das  bedeutungsvolle  ausschliess- 
liche Wahlrecht.  Ln  Jahre  1273  bestimmten  allein  sieben  Fürsten, 
wer  die  deutsche  Krone  zu  tragen  habe;  wenige  Jahrzehnte  vorher 
hatte  noch. der  weitere  Kreis  der  Fürsten  dieses  Becht  ausgeübt  und 
ein  engeres  fürstliches  Kollegium  nur  ein  ceremonielles  Vorrecht  beim 
feierlichen  Wahlakt  besessen.  Nach  Lindners  Ansicht  von  den  Funk- 
tionen der  Electoren  hätte  ein  Elector  den  neuen  König  1273  im 
Auftrage  seiner  sechs  Mitelectoren,  wenige  Jahrzehnte  vorher  aber  im 
Auftrage  der  zahlreichen-  Fürsten  und  Grossen  ausgerufen.  Nach  der 
älteren  wie. nach  der  neuesten  Ansicht  muss  demnach  das  Wesen  der. 
Veränderung  nicht  im  Fortbleiben  der  Fürsten  von  der  letzten  Ab- 


¥on  Theorie  und  Praxis  aufE&sst.  So  konnte  ein  Reoensent  des  Lindner'schen 
Baches  (Zeitsch.  ftlr  Kultnrg.  1,  254  f.)  der  Meinung  sein,  dass  Lindner  die 
Ausbildung  des  Kollegiums  der  Sechs  als  thatsächlich  allmählich  erfolgt  ansehe 
und  die  thatsächlichen  Verhältnisse  der  EOnigswahlen  mit  den  Theorien  des 
Sachsenspiegels  für  übereinstimmend  halte.    Vgl.  aber  S.  103  und  8.  207  f. 


Hittheilmigen  XVI.  4 

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50  .      ■  ^-  Soöligör- 

stidimung,  sondern  im  Verlust  des  eigentlichen  dieser  Handlung  vor* 
ausgehenden  Wahlrechts  aufgesucht  werden. 

Da  Lindner  von  der  Voraussetzung  ausging,  dass  seine  Leugnung 
der  Einzelabstimmung  in  älterer  Zeit  zugleich  eine  Lösung  des  ganzen 
Problemes  enthalte,  so  hat  er  die  Frage  nach  dem  Wie  und  Warum 
der  Umbildung  d^s  Ehrenrechts  in  das  Wahlrecht  eigentlich  unbe- 
achtet gelassen«  Und  wie  in  diesem  Punkte  die  neue  Aunahme  an 
sich  keine  Lösung  zu  bringen  weiss,  so  harrt  auch  die  andere  Haupt« 
frage,  die  bei  Behandlung  dieses  Gegenstandes  zu  stellen  ist,  einer 
Beantwortung.  Die  Befugnisse  der  Electoren  in  der  Zeit  vor  Aus- 
bildung des  wirklichen  Kurrechtes  fasste  Lindner  ganz  anders  auf, 
als  das  bisher  geschehen  war.  Ob  man  indessen  das  Beeht  der 
Electoren  als  Becht  der  ersteir  Stimmabgabe  ansieht,  oder  als  Becht, 
dem  Ausrufer  Assistentendienste  zu  leisten,  so  wird  doch  dadurch 
die  Frage,  warum  denn  gerade  diese  sieben  Fürsten  in  den  Besitz 
eines  Vorranges  gelaugten ,  nicht  berührt.  Die  Ansicht  Lindners  von 
den  Funktionen  der  Electoren  gestattet  demnach  die  gleiche  Ent^ 
faltung  Yerschiedenster  Kombinationen  wie  die  bisher  herrschende  An- 
nahme: die  sogenannte  Ei-zämter-,  Stammesherzog-Theorie  u.  dgl. 

Wir  kommen  darauf  noch  zurück.  Hier  sollte  nur  das  Eine  betont 
werden,  dass  Lindners  neue  Ansicht  über  das  Wahlverfahren  die  Lö- 
sung des  eigentlichen  Problemes  der  Kurfürstenfrage  nicht  enthalte,  ja 
nicht  einmal  geeignet  sei,  diese  Lösung  zu  erleichtem.  Gleichwohl 
wäre  es  verfassungsgeschichtlicb  von  grosser  Wichtigkeit^  wenn  sich* 
wirklich  die  bisherige  Annahme  als  falsch  und  Lindner»  neue  Lehre 
als  richtig  erweisen  sollte. 

Ich  halte,  um  es  gleich  offen  auszusprechen,  Lindners  Ansicht 
für  unbegründet  uud  für  unvereinbar  mit  positiven  und  unzweideutigen 
>i  ach  richten.  Der  sehr  geschätzte  Forscher  hat,  vrie  ich  glaube,  dies- 
mal falsche  Wege  betreten.  Dem  Lrrthum  aber  muss  mit  besonderem 
Nachdruck  entgegengeti'eten  werden,  weil  ihm  das  wissenschaftliche 
Ausehen  und  die  Autorität  des  Verfassers  allzu  leicht  weite  Verbrei- 
tung zusichert.  Schritt  für  Schritt  soll  daher  im  folgenden  Lindnera 
Annahme  widerlegt  und  der  Gegenbeweis  erbracht  werden. 

II. 

Den  Kern  der  neuen  Ansicht  bildet  die  Leugnung  einer  Einzel-^ 
abstimmung  bei  den  Königswahlen,  die  Annähme,  dass  bloss  Einer 
(der  Elector)  den  Kandidaten  ausgerufen,  habe  und  dass  unmittelbar 
darauf  die  Einzelhuldigung  (Laudatio)  gefolgt  sei. 


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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  Eurkollegs.  51 

Den  ersten  und  wichtigsten  Beweis  glaubt  Lindner  im  Gebrauche 
der  Worte  «laudare"  und  „collaudare^^  gefunden  zu  haben.  Bisher 
fasste  man  diese  als  gleichbedeutend  mit  „wählen^^  auf,  Lindner  er- 
klärt das  dagegen  für  irrig  und  meint,  eine  nähere  Betrachtung  der 
▼erschiedenen  Quellenstellen  zeige,  dass  die  Schriftsteller  damit  die 
Huldigung  bezeichnen  wollten.  Prüfen  wir  aber  wirklich  die  betref- 
fenden Nachrichten  1),  dann  werden  wir  finden,  dass  diese  in  Wahr- 
heit eine  Stütze  jener  Behauptung  nicht  enthalten. 

Zuerst  begegnen  die  Worte  bei  Thietmar.  Er  erzählt  Ton  der  Er- 
hebung des  Böhmenherzogs  Boleslav :  „ab  incolis  . .  introducitur  com- 
muniterque  in  dominum  laudatur^^  ^) ;  er  gebraucht  feruer  in  seiner 
Schilderung  des  Aachener  Erönungsfestes  von  936  die  Ausdrücke  ,4n 
regem  sibi  conlaudans^^  (II,  1) ;  er  berichtet  von  der  Nachfolge  Ottos  H. 
im  Jahre  973  „iterum  conlaudatur  a  cunctis  in  dominum  et  regem^^ 
(II,  44)  und  erzählt,  dass  Heinrich  II.  im  Jahre  1002  von  den  Thü- 
ringern „conlaudatur  in  dominum"  (V,  14)  und  „a  primatibus  Liu- 
tliariorum  in  regem  conlaudatur"  (Y,  20).  Auf  welche  Handlung  der 
ünterihanen  bezieht  sich  das  „collaudare"  ?  An  erstgenannter  Stelle 
meint  Thietmar  die  durch  das  böhmische  Volk  erfolgte  Erhebung  im 
allgemeinen.  In  der  zweiten  (II,  1)  ist  die  besondere  Beziehung  auf 
den  Huldigungsakt  unmöglich.  Thietmar  erzählt  nämlich,  dass  nach 
Heinrichs  I.  Tode  die  Fürsten  Otto  gewählt  und  nach  Aachen  geleitet 
hätten,  dass  dem  König  daselbst  „omnis  senatua"  entgegengekommen 
sei,  „fidem  cum  subiacione"  versprochen  und  ihn  hierauf  zum  Eönigs- 
sitz  geführt  habe,  „in  regem  sibi  coulaudans  ac  Deo  tunc  gratias 
agens".  Die  Leistung  des  Treugelöbnisses  wird  demnach  ganz  be- 
stimmt als  eine  vom  „coUaudare"  verschiedene  Handlung  hervorgehoben 
und  Lindner  (S.  75)  konnte  lediglich  infolge  des  Uebersehens  jener 
Worte,  die  von  der  Huldigung  melden,  zu  der  Annahme  gelangen, 
als  habe  Thietmar  mit  „in  regem  conlaudans^^  die  Stelle  Widukinds  II,  1 
„manus  ei  dantes  .  .^^  umschrieben.  Anders  verhält  es  sich  mit  II,  44. 
Wir  wissen  aus  Widukind  lU,  76,  dass  nach  Ottos  I.  Ableben  dem 
schon  längst  gekrönten  Nachfolger  nochmals  gehuldigt  wurde.  Nur 
auf  diese  Huldigung  können  die  Worte  Thietmars  sich  beziehen.  Ge- 
braucht also  doch  Thietmar  „collaudare^^  als  terminus  technicus  für 
„huldigen^'? — Eeinesw^.  Dem  widerspricht  die  eben  bdiandelte  Stelle, 
und  solche  Folgerung  zu  machen,  ist  auch  an  sich  unberechtigt.    Wir 


^)  Ich  behandle  dabei  zugleich  einige   von  lindner  nicht  erwähnte  Stellen, 
die  mir  begegneten. 

*)  Y,  30  n^h  der  neuen  Ausgabe  YOn  Kurze. 

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52  ^«  Seeliger. 

müssten  dann  ebenso  mit  Bücksicht  aof  die  entsprechende  Stelle  Wi- 
dukinds,  wo  es  nach  dem  Bericht  über  die  wiederholte  Eidesleistung 
heisst  „igitnr  ab  omni  populo  electns^S  den  Schluss  ziehen,  dass  Wi- 
dukind  „eligere^^  als  terminus  technicus  für  „huldigen^^  anwandte.  Bei 
Thietmar  bedeutet  eben  „collaadare^^ :  feierlich  anerkennen,  nnd  der 
Schriftsteller  will  gar  nicht  sagen,  ob  diese  feierliche  Anerkennung  in 
der  Huldigung  allein  bestand  oder  in  anderen  Handlungen.  Jeden- 
falls findet  die  Ansicht  Lindners  bei  Thietmar  keine  Stütze. 

Dasselbe  ergibt  eine  Stelle  aus  Adalbolds  Biographie  Heinrichs  II, 
die  Lindner  für  seine  Zwecke  yerwerthen  zu  dürfen  glaubte.  Die 
Sachsen  empfingen  Heinrich  zu  Merseburg  —  so  wird  berichtet*)  — 
„regi  occurrunt,  acclamatum  suscipiunt,  coUaudant,  coUaudato  manus 
singuli  per  ordinem  reddunt,  redditis  manibus  fidem  suam  per  sacra- 
menta  promittunt,  fide  promissa  regem  coronant  etc.^^  Durchaus  un- 
zweideutig heisst  es  also  hier:  die  Sachsen  coUaudierten,  und  nachdem 
sie  collaudiert  hatten,  huldigten  sie.  Bestimmter  kann  ein  Schrift- 
steller nicht  ausdrücken,  dass  er  „coUaudare"  für  eine  vom  „manus 
reddere^^  verschiedene  Handlung  halte.  Und  doch  sagt  Lindner  (S.  73) 
mit  Beziehung  auf  diese  Stelle:  „Die  CoUaudatio  ist  denmach  der 
eigentliche  Huldigungsakt,  der  aus  dem  allgemeinen  Zustimmungsruf 
sich  zu  dem  einzeln  abgelegten  Treugelöbnis  entwickelt." 

Auch  die  Worte  der  Reichersberger  Chronik  zu  1169*):  ,ex  con- 
sensu  vel  coUaudatione  omnium  principum  ...  in  regem  electum  et 
coronatum^^,  gestatten  nicht  ein  Beziehen  der  Gollaudatio  auf  die  Hul- 
digung. 

Nicht  anders  steht  es  mit  der  Bedeutung,  welche  der  Ausdruck 
„laudare"  erkennen  lasst  Bei  Wipo  findet  er  sich  für  „wählen"  im 
allgemeinen  Sinne  vor,  dann  speciell  für  „abstimmen",  ein  drittes  Mal 
für  „anerkennen"  3).  In  diesem  letzteren  Sinne  begegnet  uns  „laudare" 
bei  Donizo  ^),  beim  Mailänder  Arnulf  *)  und  in  der  Lebensbeschreibung 
des  Erzbischofs  Hberhard  von  Salzburg  ß).     Einen  ähnlichen   Wortge- 


*)  c  10  SS.  4,  686. 

»)  SS.  17,  490. 

')  c.  7.  Der  Mailänder  Erzbischof  huldigt  Konrad  zu  Konstanz  und  ver- 
spricht, dass  er  ihn  »cum  omnibus  suis  ad  dominum  et  regem  publice  laudaret. 
statimque  coronarert*,  sobald   der  König  n^ch  Italien  komme. 

*)  Vit.  Math.  II,  18  SS.  12,  683  (1056):  Hunc  Victor  regem  laudavit  papa 
recentem. 

^)  Gesi  arch.  Med.  2,  2  SS.  8,  12 :  eundem  [Konrad  Ü.]  ipsum  laudavit 
omniumque  in  oculis  coronavit  [Erzb.  v.  Mailand]. 

^)  Der  Erzbischof  »Alexandrum  papam  laudavit*  SS.  11,  81. 

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Neue  Forschungen  Über  die  Entstehung  des  Eurkollegs.  53 

brauch  läset  auch  die  Stelle  des  Marianus  zu  1002  erkennen:  „elec- 
tione  populi  laudatus  est  Mogontiae  in  regem^*  >). 

Besonders  lehrreich  sind  die  Berichte  Bertholds  und  Brunos  über 
die  Ereignisse  Yon  1077.  Eine  nähere  Betrachtung  der  Wahlvorgänge 
wird  uns  zeigen,  dass  eine  Beziehung  der  daselbst  angewandten  Worte 
,,laudare^^  und  „laudamentum^*  auf  die  Huldigung  unmöglich  sei,  dass 
Tielmehr  Bruno  „laudare^'  synonym  mit  „eligere^^  gebrauchte,  und  zwar 
mit  »^eligere^^  im  Sinne  von  „ab8timmen*^ 

In  etwas  anderer  Bedeutung  findet  sich  der  Ausdruck  in  der  Nar- 
ratio  de  electione  vor,  aber  eine  Beziehung  auf  „huldigen^^  ist  gerade- 
zu ausgeschlossen.  Lothar  wird,  so  heisst  es,  „regiis  laudibus  renitens^^ 
Yon  seinen  Anhängern  auf  die  Schultern  erhoben,  worauf  der  Mainzer 
Erzbischof  den  Eingang  in  das  Wahllokal  verschliessen  Hess,  damit 
nicht  die  über  die  Gewaltsamkeit  entrüsteten  Wähler  sich  entfernen 
und  die  draussen  harrende  Menge  herbeikomme,  welche  mit  grossem 
Lärmen  „ad  iaudem^*  des  ihr  noch  unbekannten  Königs  herbeilief. 
Die  „laus^^  kann  hier  schon  deshalb  nicht  „die  Huldigung  nach  er- 
folgter Wahl"  (Lindner  76)  bedeuten,  weil  —  wie  noch  näher  zu  er- 
örtern ist  —  die  Leistung  des  Treueides  auf  die  Grossen,  d.  i  in  der 
Hauptsache  auf  die  im  Wahllokal  bereits  Anwesenden,  beschränkt  war. 
Die  draussen  weilende  Menge  des  Volkes  eilte  daher  nicht  herbei,  um 
die  Huldigung  zu  leisten,  sondern  um  dem  von  den  Fürsten  Erho- 
benen zuzujubeln.  Mit  «laus  regis*  ist  hier  der  Zuruf  des  Volkes 
allein  gemeint. 

Auch  die  anderen  „bezeichnenden  Stellen^^  die  Lindner  anführt, 
kann  ich  nicht  als  das  gelten  lassen.  Wenn  die  Halberstädter  Bis- 
thumschronik  bei  Schilderung  der  Krönung  Philipps  sagt:  «pari  Toto 
omnium  et  consensu  acclamatione  quoque  unanimi  et  applausu  in  re- 
gem est  collaudatus',  so  darf  jedenfalls  das  « coUaudare  <*  nicht  als 
«huldigen*  gedeutet  werden.  Aber  selbst  jene  Stellen,  in  denen  „col- 
laudare^  eine  Handlung  bezeichnet,  welche  vornehmlich  oder  auch 
ausschliesslich  in  der  Huldigung  bestand,  yermögen  nichts  dergleichen 
zu  beweisen.  Die  Lehre,  die  uns  in  dieser  Hinsicht  Thietmar  gab, 
dürfen  wir  nicht  vergessen.  Wenn  Otto  von  Sanblasien  (c  45)  die 
nachträgliche  Anerkennung  des  jungen  Friedrich  H.  durch  den  Kölner 
Erzbischof  mit  den  Worten  erwähnt  „puerum  in  regem  coUaudayit^^ 
und  w^in  wir  anderwärts  erfahren,  dass  vor  Philipp  von  Schwaben 
ein  Treueid  geleistet  worden  war^),  so  ist  eben  nichts  weiter  zu  fol- 


«)  SS.  5,  555. 

«)  Chron.  reg.  Col.  Cent.  U.  1196.  ed.  Waitz  S.  159. 

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54  ^-  Seeliger. 

gern^  als  dass  Otto  mit  dem  unbestimmteren  Ausdruck  „feierlich  an- 
erkennen'^ jener  Handlung  gedachte,  Ober  die  ein  anderer  Schrift- 
steller näher  beridbtete.  Und  wenn  das  Ghroni(X)n  Venetum  von 
Ottos  IL  Anerkennung  in  Pavia  meldet  „Italici  principes  fidem  .  .  . 
facientes,  regem  ipsum  conlaudayerunt'^  i),  so  ist  auch  da  nicht  der 
Gebrauch  des  Wortes  ,,conlaudare''  für  huldigen  bezeugt.  Die  Ver- 
bindung „indem  sie  huldigten,  conlaudierten  sie''  weist  im  Qegen- 
theil  auf  eine  verschiedene  Bedeutung  hin :  coUaudare  heisst  auch  hier 
„feierlich  anerkennen"*). 

Wir  ersehen  demnach,  alles  in  allem  erwogen.:  laudare  und  col- 
laudare  haben  eine  recht  dehnbare  Bedeutung.  Laudare  wird  meist 
gleichwerthig  mit  „eligere"  angewandt  und  theilt  den  vielartigen  Ge- 
brauch dieses  Wortes,  collaudare  bezeichnet  dagegen  häufig  die  dem 
Wahlakte  nachfolgenden  Kundgebungen  und  bedeutet  überhaupt 
schlechthin  „anerkennen".  Die  mit  „collaudare*'  bezeichnete  Aner- 
kennung kann  sich  auf  mehrere  bei  solchen  Gelegenheiten  übliche 
Handlungen  zugleich  beziehen.  Dass  indessen  die  Schriftsteller  mit 
„laudare"  oder  „collaudare"  den  Akt  der  Huldigung  im  besonderen 
hervorheben  wollten,  das  anzuoehmen  liegt  gar  kein  Anlass  vor.  Wie 
man  irrte,  da  man  „laudare'*  und  „collaudare"  für  wählen  im  wahren 
Wortsinne  hielt,  so  irrte  Lindner,  da  er  die  Ausdrücke  auf  die  Hul- 
digung im  besonderen  bezog. 

Damit  ist  natürlich  die  neue  Ansicht  Lindners  noch  keineswegs 
widerlegt.  Die  Bezeichnung  „Laudatio"  für  Huldigung  muss  fallen, 
aber  auch  der  von  Lindner  aufgestellte  eigenthümliche  Begriff? 

Dass  die  Fürsten  dem  neuen  König  Huldigung  leisteten,  d.  i  ein- 
zeln die  Hand  reichten  und  Treue  gelobten,  das  ist  längst  bekannt 
und  dürfte  von  Niemand  bestritten  werden.  Aber  Lindner  brachte 
diese  Huldigung  als  einen  integrierenden  Bestandtheil  der  Wahlhand- 
lung mit  dieser  in  engste  Verbindung,  leugnete  den  Brauch  einer  Ein- 
zelabstimmung und  setzte  an  deren  Stelle  die  Einzelhuldigung,  welche 
dem  Ausrufen  des  Gewählten  durch  den  einen  Elector  gefolgt  sei.  Ir- 
rigerweise habe  man  bisher  mehrere  Nachrichten  der  Geschichtschrei- 
ber auf  die  Einzelabstimmung  bezogen,  diese  müssten  in  Wahrheit  als 
Meldungen  über  Einzelhuldigungen  gedeutet  werden. 

Es  handelt  sich  hier  in  erster  Linie  um  eine  Beurtheilung  der 
Erzählung  Wipos  von  der  Wahl  Konrads  II.  und  der  Berichte  Ber- 
tholds  und  Brunos  über  die  Forchheimer  Wahl  von  1077. 


«)  SS.  7,  30. 

«)  Vgl.  die  Ueberseteung  dieser  .Stelle  bei  Waitz  VG.  6,  170. 

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Nene  Fonchangen  über  die  Entstehung  des  Eorkollegs.  5Ö 

Lindner  sucht  die  Glaabwürdigkeit  Wipos  zu  erschattern,  iDdem 
er  —  entgegen  der  bisher  herrschenden  Ansicht  —  dessen  Anwesen- 
heit  auf  dem  Wahltage  leugnet  i).  Einen  stichhaltigen  Grund  dafür 
Termi^  ich  nicht  zu  erkennen.  Denn  die  Thatsache,  dass  Wipo  den 
Namen  des  Wahlortes  nicht  mehr  weiss,  wird  als  solcher  gewiss  nicht 
gelten  dürfen.  Wipo  hat  denselben  eben  Tergessen.  Dagegen  zeigt 
er  sich  mit  den  örtlichen  Yerhältnissen  so  vertraut,  dass  seine  per* 
sonliche  Anwesenheit  Yorauszusetzen  ist.  Das  anerkennt  auch  Lindner, 
aber  er  erklärt  es  damit,  dass  Wipo  ,jeden&lls  später  diese  üferg^ 
lände^  gesehen  habe.  Warum  erst  später?  Weil  er  den -Namen  nicht 
zu  nennen  weiss?  —  Dazu  kommt  die  bekannte  Aeusserung  Wipos 
^c  1):  „es  fand  eine  Versammlung  statt,  und  eine  gleich  grosse  er- 
innere ich  mich  nicht  vorher  gesehen  zu  haben"  —  eine  Aeusserung, 
die  bisher  stets  als  Zeugnis  von  Wipos  Anwesenheit  gegolten  hat  und  m.  E. 
trotz  der  Gegenbemerkungen  Lindners  wohl  auch  in  Zukunft  als  solche 
gelten  wird.  Denn  einen  Vergleich  dieser  Art  stellt  eben  nur  der  an, 
welcher  wirklich  zugegen  war. 

Als  Darstellung  eines  Augenzeugen  dürfen  und  müssen  wir  Wipos 
Wahlbericht  beurtheilen,  freilich  eines  Augenzeugen,  der  viele  Jahre 
spater  schrieb,  dem  manches  entfallen  sein  mochte  und  dem  insbesondere 
auch  manche  Vorgänge,  deren  Kenntnis  uns  überaus  erwünscht  wäre, 
unbekannt  geblieben  waren. 

Aber  ist  denn  Wipos  Bericht  so  verschwommen  und  widerspruchs- 
voll, wie  Linidner  behauptet? 

Nachdem  Wipo  eingehend  von  den  Berathungen  und  Verhand- 
lungen gemeldet  hatte,  die  der  formellen  Wahl  vorangegangen  waren 
und  zu  einer  Abmachung  der  beiden  Eonrade  geführt  hatten,  erzählt 
er  mit  grosser  Anschaulichkeit  den  Wahlakt  selbst  Die  Fürsten  sassen, 
das  zahlreich  versammelte  Volk  stand  umher.  Der  Mainzer  Erzbischof, 
vom  Volke  be&agt,  gab  zuerst  seine  Stimme  dem  älteren  Konrad  — 
laudavit  et  elegit  in  dominum  et  regem  atque  rectorem  et  defensorem 
patriae.  Die  Bischöfe  und  die  anderen  Geistlichen  schlössen  sich  diesem 
Spruche  ohne  Bedenken  an.  Hierauf  wählte  der  jüngere  Konrad,  der 
sich  mit  den  Lothringern  ein  wenig  berathen  hatte,  den  älteren  Vetter, 
der  alsbald  dessen  Hand  ergriff  und  ihn  neben  sich  sitzen  Hess  —  ad 
dominum  et  regem  elegit,  quem  rex  manu  apprehendens ,  fecit  illum 
consedere  sibi.  Hierauf  wiederholten  die  einzelnen  Wähler  aus  den 
einzelnen  Beichsgebieten  denselben  Wahlspruch,  das  Volk  aber  erhob 
einen  Beifallsruf  und  stimmte  der  Wahl  des  Fürsten  zu. 


»)  Vgl  8.  33  f.,  8.  82. 

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56  Ö-  Seeliger. 

Lindner  findet  diesen  Bericht  voller  Dunkelheiten  und  Schwierig- 
keiten. Auffallend  ist  ihm  besonders  der  Umstand,  dass  Wipo  den 
älteren  Konrad  nach  der  durch  die  Geistlichen  vollzogenen  Wahl  be- 
reits ,»rex^^  nennt  und  dass  Eonrad  „auch  schon  auf  dem  Throne  oder 
einem  ausgezeichneten  Sitze  sass,  als  er  den  jüngeren  Vetter  bei  der 
Hand  nahm  und  ihm  den  Platz  neben  sich  gab^^  (S.  81).  Eonrad 
muss  also  —  das  dürfte  etwa  der  weitere  Gedankengang  Lindners 
sein  —  bereits  zu  diesem  Zeitpunkte  als  gewählt  betrachtet  worden 
«ein;  was  Eonrad  d.  J.  that,  war  nicht  eine  Wahl,  sondern  die  Hul- 
digung und  „demnach  scheint  der  Hergang  bei  Eonrads  Wahl  folgen- 
der gewesen  zu  sein:  Erzbischof  Aribo  rief  ihn  als  Eönig  aus  .  .  ^ 
darauf  vollzogen  erst  die  Geistlichen,  dann  die  Weltlichen  die  Lau- 
datio" (S.  83). 

Lindner  wirft  damit  Wipo  eine  Beihe  plumper  Lrrthümer  Tor. 
Wipo  habe  die  Electio  des  Mainzers  irrigerweise  mit  der  Laudatio  zu 
einer  Handlung  vereinigt,  er  habe  weiterhin  die  Einzelhuldigung  irrig 
für  eine  Einzelabstimmung  gehalten.  Ein  solcher  Irrthum  wäre  bei 
einem  Hof  kaplan  höchst  auffallend  und  wäre  es  auch  unter  der  Vor- 
aussetzung, dass  dieser  in  Eamba  1024  gar  nicht  zugegen  gewesen 
war.  Sollte  ein  dem  Eönigshof  und  den  Staatsgeschäften  nahestehen- 
der Mann  von  einem  Wahl  verfahren  ausführlich  berichten,  welches 
dem  Staatsrecht  ganz  unbekannt  war?  —  Dazu  konunt  noch  Eines. 
Wipo  weiss  von  dem  Brauch  der  Einzelhuldigung  und  verbreitet  sich 
im  4.  Eapitel  über  die  Eonrad  11.  geleisteten  Treueide.  Zu  dem  eme^ 
Irrthum,  die  Huldigung  filr  Einzelabstimmung  gehalten  zu  haben, 
müsste  sich  also  noch  ein  weiterer  hinzugesellt  haben. 

Schwerwiegende  Gründe  könnten  allein  eine  solche  Beurtheilung 
Wipos  rechtfertigen,  und  welche  sind  es?  Ich  sehe,  um  es  kurz  zu 
sagen,  keinen  einzigen.  Wipos  Bericht  enthält  nicht  Widersprüche, 
welche  solche  Eritik  veranlassen  könnten.  Unklar  ist  nur  das  Eine, 
wann  Eonrad  d.  J.  mit  den  Lothringern  verhandelte:  ob  während  der 
Abstimmung  der  Geistlichen  oder  schon  vor  Beginn  der  Wahlhand- 
lung. Der  Wortlaut  lässt  beide  Deutungen  zu.  Aber  das  ist  für  das 
Verständnis  des  eigentlichen  Wahlverfahrens  ganz  gleichgültig.  Und 
über  diegeg  spricht  sich  Wipo  mit  einer  Anschaulichkeit  und  zugleich 
mit  einer  Deutlichkeit  aus,  die  gar  nichts  zu  wünschen  übrig  lassen. 
Lindner  sab  Schwierigkeiten,  die  thatsächlich  nicht  vorhanden  sind 
Mit  keinem  Worte  behauptet  Wipo,  dass  Eonrad  vor  Beendigung  der 
Wahlhandlung  auf  dem  Throne  oder  auf  einem  ausgezeichneten  Sitze 
sass.  Als  der  jüngere  Eonrad  dem  älteren  Vetter  die  Stimme  gab, 
reichte  dtjr  Gewählte  —  so  sagt  Wipo  —  dem  Wählenden  die  Hand 

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V 


Neue  Forachrmgen  tiber  die  Entstehung  des  Kurkollegs.  57 

und  hiess  ihn  neben  sich  sitzen.  Das  war  eine  Auszeiclmang,  das 
war  eine  Demonstration,  auch  wenn  der  ältere  Eonrad  nnr  den  ge- 
wohnlichen Fürstensitz  einnahm,  weil  ja  der  Ausgang  der  Wahl  be- 
reite entschieden  war.  —  Und  wie  die  Erzählung  dieser  Episode,  so 
bietet  ToUends  die  Titulierong  des  noch  nicht  Yon  allen  Wählern  uor- 
mierten  Kandidaten  als  König  der  Kritik  keinen  AngrifiFspunkt  dar. 
DasB  Wipo  selbst  die  Wahlhandlung  mit  der  Stimmabgabe  der  Geist- 
lichen noch  nicht  f&r  beendet  ansah,  das  ist  ja  über  jeden  Zweifel  er- 
haben und  das  wird  auch  von  Lindner  anerkannt.  Wipo  kam  dem- 
nach^ da  er  den  Kandidaten  inmitten  seines  Berichtes  über  die  Wahl- 
handlung «rex**  nannte,  mit  seinen  eigenen  Aussagen  in  Widerspruch. 
Dieser  kann  nicht  dadurch  veranlasst  worden  sein,  dass  die  Bezeich- 
nnng  „rex^^  ans  einem  irrthumsfreien  Wahlbericht  hinübergenommen 
wurde  in  die  durch  Verwechslung  von  Huldigung  und  Einzelabstim- 
mung entstellte  Erzählung  Wipos.  Denn  Wipo  schöpfte  hier  allein 
aus  eigener  Kenntnis.  Darf  unter  solchen  Umstanden  die  etwas  früh- 
zeitig angewandte  Bezeichnung  „rex^S  ^  die  Wipo  allein  verantwort- 
lich zu  machen  ist,  g^en  die  Bichtigkeit  der  weiteren  Darstellung 
desselben  Schriftstellers  ausgespielt  werden?  Das  scheint  mir  kritisch 
unstatthaft  zu  sein.  Lindner  sieht  im  Gebrauch  des  Wortes  „rex^'  an 
dieser  Stelle  das  vereinzelte  Aufleuchten  richtiger  Vorstellungen  in 
dem  sonst  von  Lrthum  arg  umsponnenen  Wahlbericht  Wipos.  Und 
doch  ist,  meine  ich,  die  Erklärung  des  an  sich  so  geringfügigen  Wi- 
derspruches überaus  einfach.  Auch  einem  weit  sorgsameren  und  pein- 
licheren Schriftsteller  mochte  es  leicht  geschehen,  den  Kandidaten  ein- 
mal vorweg  König  zu  nennen,  nachdem  ein  grosser  Theil  der  Wahl- 
handlung bereits  zu  dessen  Gunsten  entschieden  hatte. 

Im  Gegensatz  zu  Lindner  werden  wir  behaupten:  Wipos  Bericht 
ist  durchaus  klar  und  bietet  in  seiner  Darstellung  der  feierlichen  Ab- 
stimmung einer  unbefangenen  Beurtheilung  keine  Schwierigkeiten. 
Und  weiter:  dieser  in  seiner  unmittelbaren  Frische  einzige  Wahlbericht 
ist  überdies  durchaus  glaubwürdig.  Er  findet  vollste  Bestätigung  in 
den  Erzählungen  Brunos  und  Bertholds  von  der  Königswahl  des 
Jahres  1077. 

Bruno  berichtet  c.  91:  „Ex  multis,  quos  probitate  dignos  in  elec- 
tione  proposuerunt,  tandem  Bodulfum  . .  regem  sibi  Saxones  et  Suevi 
concorditer  elegerunt.  At  cum  singuli  deberent  eum  regem  lau- 
dare,  quidam  voluerunt  aliquas  conditiones  interponere  .  .  Quod  in- 
telligens  apostolici  legatus  fieri  prohibuit  .  .  ait  etiam,  si  eo  modo  quo 
coeptum    fuerat    promissionibus    singillatim    praemissis    eligeretur, 


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5Ö  ö.  Seeliger. 

ipsa  electio  non  sincera  sed  Laeresis  simoniacae  veneno  pollata  vi- 
deretur". 

Lindner  (S.  74,  83)  hält  die  mit  „laudare"  bezeichnete  Einzel- 
handlung, welche  die  Wähler  zur  AnfsteliuDg  von  Bedingungen  ver- 
anlasste, für  die  Huldigung.  Er  fühlt  sich  dazu  berechtigt,  weil  es  vor- 
.her  „elegerunt'*  heisst:  „Rudolf  war  gewählt".  Es  wurde  indessen  da- 
bei Übersehen,  class  der  gegen  den  Stimmenschacher  einschreitende  Le- 
gat unmittelbar  darauf  für  jene  Einzelhandlung,  die  Bruno  zuerst  mit 
„laudare"  bez^chnete^  das  Wort  „eligere''  anwandte  nnd  von  einer 
Verunglimpfung  der  „electio"  durch  Simonie  warnte.  Wir  ersehen 
demnach  zweierlei:  einmal  dass  Bruno  die  Ausdrücke  „laudare"  nnd 
„eligere"  synonym  gebraucht,  und  dann,  dass  die  EinzelhandlungCD, 
welche  „eligere"  und  „laudare"  genannt  werden,  zur  „electio"  ge- 
hörten, dass  das  „concorditer  eligere",  von  dem  zuerst  die  Bede  war, 
nicht  den  Abschluss  der  Wahlhandlung  bedeute,  sondern  vielmehr 
etwas  anderes.  Was  aber  gemeint  ist,  das  dürfte  nicht  schwer  zu  er- 
kennen sein.  „Ans  der  Reihe  verschiedener  Kandidaten  wählten  sie 
Rudolf'  —  das  heisst  doch  wohl,  bei  Gelegenheit  der  dem  formellen 
Wahlakte  Vorausgehenden  Vorberathungen.  Worin  das  „laudare"  und 
„eligere"  bestanden  habe,  sagte  zwar  Bruno  nicht  unmittelbar.  Aber 
auch  ohne  Hinblick  auf  die  bekannten  Yerhälinisse  von  1024  deutet 
man  unbefangen  die  auf  diese  Weise  bezeichnete  Einzelhandlung  des 
Wählers  als  Einzelabstimmung.  Zur  absoluten  Gewissheit  wird  indessen, 
diese  Annahme,  wenn  man  den  entsprechenden  Bericht  Bertholds  be« 
trachtet. 

Tandem  —  so  heisst  es  bei  Berthold  —  sane  totum  senatorum 
nee  non  populi  .  .  collegium  episcoporum  primum  .  .  nominandi  et 
eligendi  regis  dum  exspectaret  attentissime  suffragium,  dux  Aleman- 
niae  Ruodolfus  primum  a  Maguntino  episcopo  deinde  a  caeteris  in 
r^em  ab  eis  nominatus  et  electus  est.  Hos  seqüitur  sine  mora  totus 
senatus  et  populus. 

Diese  Worte  gewähren  der  Auffassung  keinen  Raum,  dass  ein 
Elector  den  Kandidaten  ausgerufen  habe,  die  Stelle  „primum — deinde*' 
weist  unzweideutig  auf  Einzelabstimmung  hin.  Ein  Satz  bei  Berthold 
allein  konnte  anscheinend  der  Auffassung  Lindners  eine  Stütze  bieten. 
Berthold  fügte  nämlich  den  oben  augeföhrten  Worten  bei:  „solita  iu- 
risiurandi  fidelitate  se  iili  omnes  in  id  ipsum  legittime  subicientes". 
Wird  dieser  Partizipialsatz  mit  „indem''  oder  „wobei"  aufgelöst,  dann 
könnte  man  in  ihm  eine  nähere  Angabe  über  die  Thätigkeit  von  „se- 
natus et  populus''  bei  der  Wahl  sehen,  diese  Thätigkeit  als  Huldigung 
charakterisiert  und  eine  gewisse  Bestätigung  der  Lindnerschen  Ansicht 

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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  Kurkollegs.  59 

auflgesprocben  finden.  Aber  diese  Üeutnng  ist  anmoglich.  Wollten 
wir  den  Satz  in  diesem  Sinne  auffassen,  dann  müssten  wir  Berthold 
entnehmen:  der  Mainzer  und  die  Geistliehen  stimmten  ab,  die  Welt- 
lichen leisteten  statt  dessen  die  Euldignng.  Sollte  Berthold  das  so 
gemeint  haben,  dann  hätte  er  einen  Unsinn  behauptet.  Aber  eine 
solche  Deutung  ist  unnöthig.  Lösen  wir  den  Partizipialsatz  mit  ,,und^^ 
auf  und  beziehen  wir  das  „omnes^^  auf  Weltliche  und  Geistliche,  dann 
erscheinen  alle  Schwierigkeiten  beseitigt.  „Rudolf  wurde  zuerst  vom 
Mainzer,  dann  von  den  übrigen  Geistlichen  zum  König  gewählt,  hier- 
auf folgten  unverzüglich  die  weltlichen  Fürsten  und  das  Volk,  und 
Alle  (Geistliche  und  Weltliche)  unterwarfen  sich  ihm  durch  Leistung 
des  Treueides^S  Eine  solche  Auffassung  scheint  mir  nicht  bloss  zu- 
lassig, sondern  unbedingt  geboten  zu  sein. 

Die  Berichte  Wipos,  Bertholds  und  Brunos  stimmen  demnach 
vollständig  überein.  Mag  man  auch  das  eine  oder  andere  Moment 
bezweifeln,  gerade  jene  Theile  der  Berichte,  die  sich  auf  die  feier- 
liche Wahlhandlung  beziehen,  lauten  gleich  klar  und  bestimmt.  Vor 
allem:  es  fand  im  elften  Jahrhundert  regelmässig  eine  Einzelab- 
stimmung statt,  an  der  sich  die  anwesenden  Fürsten  betheiligten, 
und  zwar  sprachen  zuerst  die  Geistlichen,  dann  die  Weltlichen 
den  Eürruf.  Von  einem  Recht  des  Mainzer  Erzbischofes,  den  König 
allein  auszurufen  (Elector),  ist  keine  Spur  zu  bemerken.  Der  Wort- 
laut der  Wahlberichte  von  1024  und  1077  schliesst  die  Möglichkeit 
einer  Deutung  im  Sinne  Lindners  auf  das  Entschiedenste  aus  ^).  In 
YoUer  üebereinstimmung  bezeichnen  unsere  Gewährsmänner  die  Thä- 
tigkeit  des  Mainzers  und  die  nachfolgende  Wirksamkeit  der  anderen 
Wähler  mit  denselben  Ausdrücken^). 

Wie  lagen  diese  Verhältnisse  in  späterer  Zeit? 

Lindner  nimmt  natürlich  ein  ununterbrochenes  Fortbesteheu  des 
Wahlverkündens  durch  einen  Fürsten  an.  Zwei  Zeugnisse  sollen  yor- 
nehmlich  diese  Ansicht  stützen:  die  Stelle  aus  einem  Brief  der  deut- 
schen Bischöfe  an  den  Papst  vom  Jahre  1158   und  eine  Aeussernng, 


>)  Vgl.  dagegen  Lindner  S.  85  »Der  Wortlaut  lässt  auch  die  Möglichkeit 
offen,  daes  dem  Erzbischofe  von  Mainz  die  anderen  Standesgenossen  mit  ihrem 
Beifall,  etwa  mit  allgemeinem  Zuruf,  beistimmten.« 

*)  Wipo:  »Magontinns  .  .  laudavit  et  elegit«,  »Chuono  .  .  ad  dominum  et 
r^em  elegit*,  »singuli  de  singulis  regnis  eadem  yerba  electionis  repetebant*.  — 
Bruno:  »singoli  .  .  laadare  =  eligere*.  ^  Berthold:  »primum  a  Mogontino 
episcopo,  deinde  a  caeteris  .  .  nominatus  et  eleetus  est*. 


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60  ^'  Seeliger. 

welche  lunocenz  bei  Gelegenheit   der   mit   den  Parteileuten  Philipps 
gepflogenen  Erörterungen  über  die  Doppel  wähl  von  1198  machte. 

Die  Bischöfe  sagen  ^) :  electionis  primam  vocem  Moguntino  archi» 
episcopo,  deinde  quod  superest  caeteris  secundum  ordinem  principibos 
recognoscimus. 

Lindner  stellt  zunächst  einen  Gegensatz  in  der  Bedeutung  der 
Ausdrücke  „votum*'  und  „vox"  auf.  Votum  bedeute  nicht  Einzel- 
stimme, die  Erwähnung  der  „yota  principum^^  dürfe  nicht  als  Zeugnis 
für  Einzelabstimmung  gelten,  dagegen  bezeichne  yoz  „den  Kürruf^^ 
(S.  86).  Geständen  wir  diesen  Bemerkungen  YoUe  Richtigkeit  zu, 
so  müssten  wir  gerade  auf  Grund  derselben  die  angef&hrte  Stelle  in 
einer  Lindner  entgegengesetzten  Weise  erklären.  Heisst  „yoz^  der 
Kürruf,  dann  heisst  „prima  vox^^  nicht  der  (einzige)  Kürruf,  sondern 
der  erste  Kürruf,  und  das  „quod  superest  secundum  ordinem"  weist 
auf  die  Kürrufe  hin,  die  nachfolgen.  Die  Angabe  des  zweiten  und 
dritten  Kürrufers  unterblieb  —  abgesehen  von  allem  anderen  —  viel- 
leicht schon  deshalb,  weil  diese  Reihenfolge  wahrscheiulich  nicht  zwei- 
fellos feststand.  Wir  müssen  demnach  m.  E.  —  im  scharfen  Gegen- 
satz zu  Lindner  —  wie  bisher  diese  Aeusserung  der  deutschen  Bi- 
schöfe als  ein  ganz  zuverlässiges  Zeugnis  dafür  gelten  lassen,  dass 
die  Fürsten  bei  der  Königswahl  ihre  Stimmen  einzeln  abzugeben  hatten. 

Nicht  gleich  einfach  ist  die  Widerlegung  der  Ausführungen  Lind- 
ners (S.  140  fif.),  welche  das  Dasein  des  Electors  im  Jahre  1198  dar- 
thun  wollen. 

Am  3.  Juli  1201  hatte  im  Namen  des  Papstes  der  Kardinallegat 
Guido  von  Praeneste  im  Dome  zu  Köln  Otto  öffentlich  als  König  aus- 
gerufen*). Dagegen  erhoben  die  Parteileute  Philipps  Widerspruch  in 
jenem  an  die  Kurie  gerichteten  Schreiben,  welches  als  Hallenser  Pro- 
test bekannt  ist.  Was  berechtigte  den  Legaten,  so  fragen  sie,  in  die 
deutschen  Wahlangelegenheiten  einzugreifen?  „Wo  habt  Ihr  Päpste 
es  gelesen,  wo  habt  Ihr  heiligen  Väter,  Kardinäle  der  Kirche,  es  ge- 
hört, dass  Eure  Vorgänger  oder  deren  Legaten  in  die  Wahl  der  römischen 
Könige  eingegriffen,  die  Rolle  der  Electoren  oder  die  der  Richter 
über  die  Wahl  gespielt  hätten?'*  Das  aber  habe  gegenwärtig  der 
Kardinallegat  gethan.  Entweder  habe  er  als  Elector  oder  als  Gognitor 
gehandelt  Im  jedem  Falle  sei  sein  Verhalten  widerrechtlich.  Denn 
wolle  er  es  damit  rechtfertigen,  dass  er  als  Elector  gehandelt  habe, 
dann  sei  zu  bedenken,  dass  er  allein,  bei  Abwesenheit  der  ürtheils- 
berechtigten,  Lüge  in  Wahrheit,   Verbrechen  in  Tugend  zu  verändern 

«)  Rahewin  IH,  17  ed.  Waitz  S.  150. 
2)  Vgl.  Winkelmann  1,  219. 

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Neue  FoTschongen  über  die  Entetehung  des  Kurkollegs.  Qi 

unternahm.  Eine  Bechtfertigang  mit  der  Thätigkeit  des  Gognitors  sei 
unzulässig,  weil  den  Zwiespalt  eine  freiwillige  Vereinbarung  der 
Wähler  allein  beseitigen  könnet).  Die  Antwort  des  Papstes  auf 
diesen  Protest  erläutert  noch  weiter  das,  was  wir  unter  Elector  und 
Cognitor  zu  verstehen  haben.  Innocenz  weist  den  Vorwurf  der  Fürsten 
als  unbegründet  zurück.  Der  Legat  habe  weder  die  Bolle  des  Blectors 
gespielt,  weil  er  keine  Wahl  betrieben  und  Niemanden  selbst  gewählt 
habe,  noch  die  Bolle  eines  Gognitors,  weil  er  Niemandes  Wahl  ver- 
worfen oder  bestätigt  habe;  er  habe  also  weder  ein  fürstliches  Becht 
usurpiert  (als  Elector),  noch  eines  verletzt  (als  Cognitor);  sondern  er 
habe  als  Denuntiator  fungiert,  d.  h.  im  päpstlichen  Auftrage  die  Person 
Philipps  für  unwürdig,  die  Ottos  flir  würdig  zur  Erlangung  der  Eiiser- 
krone  erklärt^;. 

Lindner  sieht  in  diesen  Erwähnungen  des  Electors  einen  Hinweis 
auf  die  bei  den  Eonigswahlen  übliche  Wirksamkeit  eines  einzelnen 
Eürrnfers.  Denn  es  sollte  hier  ofienbar  „die  bestimmte  Leistung  eines 
Einzelnen  bezeichnet  werden^S  ^^^^  Legat  müsse,  wenn  er  als  Elector 
angetreten  sein  soll,  nicht  dasselbe  gethan  haben,  was  alle  übrigen 
Fürsten  verrichteten,  er  habe  nicht  mit  ihnen  einfach  gewählt,  son- 
dern allein  die  Wahl  gemacht  (S.  141). 

Diese  Beweisführung  leidet  an  einem  entscheidenden  Fehler.  Sie 
setzt  voraus,  das  die  wirkliche  Thätigkeit  des  Legaten  einen  Anhalts- 
punkt zu  bieten  habe  für  die  Erkenntnis  der  Befugnisse  eines  Electors. 


')  Nicht  im  Wortlaut  wurden  die  Stellen  des  Briefes  oben  wiedergegeben. 
£8  sollten  die  Grundlinien  der  Ausführungen  der  deutschen  Fürsten  kräftiger 
hervorgehoben  werden,  als  das  durch. eine  ein£EU}he  Wiederholung  des  Wortlautes 
möglich  wäre.  Die  betreffenden  Stellen  lauten  (Reg.  de  neg.  imp.  n.  61,  Migne 
Patrol.  lat.  216  col.  1063  ft.):  »Ubinam  legistis  .  .  .  antecessores  vestros  .  .  se 
electionibus  immiscuisse,  sie  ut  vel  electorum  personam  gererent,  yel  ut  cogni- 
tores  electionis  vires  trutinarent?  .  .  .  Gerit  enim  vel  personam  electoris,  vol 
personam  cognitoris.  Si  electoris,  quomodo  quaesivit  opportunitatem ,  qualiter 
arbitris  absentibus  mendacio  veritatem  et  crimine  virtutem  mutaret?  .  .  .  £t  si 
cognitoris,  hanc  gestare  non  potuit.  Romanorum  enim  regis  electio,  si  in  se 
scissa  iuerit,  non  est  superior  iudex  cuius  ipsa  sententia  integranda,  sed  eligen- 
tium  voluntate  spontanea  consuenda.* 

')  Reg.  de  neg.  imp.  n.  62,  Migne  col.  1065.  Zuerst  gibt  Innocenz  den  In- 
halt der  f&rstlichen  Beschwerde  (si  electoris  —  si  cognitoris)  —  nicht  ganz  ent- 
sprechend —  wieder.  Unserem  Interesse  dient  besonders  die  Stelle :  »Praenestinus 
nee  electoris  gessit  personam . .  utpote  qui  nee  fecit  aliquem  eligi  nee  elegit  .  . ; 
nee  cognitoris  personam  exhibuit,  cum  neutrius  electionem,  quoad  factum  eli- 
gentium,  confirmandam  duxerit  aut  etiam  infirmandam ;  et  sie  ius  sibi  principum 
nullatenus  usurpavit  aut  venit  contra  iUud.  Exercuit  autem  denuntiatoris  offi- 
cium .  •* 

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62  G.  Seeliger. 

Da  der  Legat  Otto  als  König  verkündigt  habe,  so  müsse  der  Meinung 
Liadners  gemäss  dieses  Verkündigen  auch  von  Phillipps  Wählern  als 
Sache  des  Blectors  gedacht  sein.  Das  ist  indessen  nicht  der  FalL  Im 
GegentheiL  Philipps  Wähler  behaupten :  was  der  Legat  gethan  habe, 
sei  nicht  die  richtige  Wirksamkeit  eines  Electors.  Dem  Papste  wurde 
nicht  vorgeworfen,  dass  sein  Legat  sich  die  Bolle  eines  Electors  an- 
gemasst  habe,  sondern  dass  —  falls  man  dessen  Thätigkeit  mit  dem 
Hinweis  auf  die  Befugnisse  eines  Electors  rechtfertigen  wollte,  diese 
gleichwohl  der  zulässigen  Wirksamkeit  eines  Electors  widerspräche. 
Aus  dieser  Stelle  ist  demnach  lediglich  zu  folgern,  dass  nach  Auf- 
fassung der  Wähler  Philipps  die  rechtliche  Thätigkeit  eines  Electors 
anders  beschaffen  sein  müsse,  als  die  des  Legaten  im  Jahre  1201.  Aber 
dass  sich  die  richtige  Wirksamkeit  eines  Electors  nicht  auf  das  be- 
ziehe, n^was  alle  übrigen  Fürsten  verrichteten^^  das  zu  folgern  liegt 
kein  Anlass  vor.  Mit  „elector"  ist  hier  nicht  ein  besonderer  Kürrufer, 
sondern  ein  Wähler  gemeint  „Der  Legat  habe  nicht  als  Elector  ge- 
handelt, weil  er  weder  wählte  noch  wählen  liess^S  sagt  Innocenz  in 
seiner  Antwort  und  deutet  damit  auf  die  Befugnisse  der  Eönigswähler 
schlechthin. 

So  bietet  die  päpstliche  Korrespondenz  über  die  Doppelwahl  von 
1198  der  Ansicht  Lindners  keine  Stütze.  Und  an  einer  solchen  fehlt 
es  auch  sonst.  Die  einzige  Stelle,  welche  noch  allenfalls  als  Zeugnis 
für  die  Wirksamkeit  eines  Electors  im  Sinne  Lindners  gelten  kpnbte, 
ist  der  Bericht  der  Gesta  Trever.  Cont.  IV.  über  Ottos  Wahl  im  Jahre 
1198  ^):  „Adolphus  Cioloniensis  archiepiscopus  ex  consensu  Treverensis, 
habens  et  ipse  vocem  electionis  nomine  quorundaro  principum  peregre 
profectorum  ut  asserebat,  Ottonem  .  .  evocavit  atque  uuxit  in  regem 
Bomanorum'S  Gewiss  darf  man  indessen  diese  Worte  nicht  als  zu- 
verlässige Nachrichten  über  das  1198  angewandte  Verfahren  ansehen. 
Bloss  im  Namen  der  abwesenden  Wähler  lässt  hier  der  Schriftsteller 
den  Erzbischof  handeln,  nicht  auch  im  Auftrage  der  Versammlung. 
Von  der  Wahlhandlung  der  neben  dem  Kölner  Ajiwesenden  berichtet 
er  nichts.  Er  greift  ebeu  bloss  den  thätigsten  und  bedeutendsten 
Wähler  Ottos  heraus.     Hier  wie  auch  sonst  ^)  ist  aus  der  Erwähnung 


«)  SS.  24.  390. 

*)  Die  Chron.  reg.  CoL  Cont.  S.  163  meldet  auch  vom  Kölner  Erzbischof 
ȟttonem  .  .  eligit*.  Aber  sie  will  damit  nur  sagen:  er,  der  wichtigste  Gegner 
der  Staufer,  entschied  sich  ftb:  Otto,  denn  damals  fiand  —  wie  aus  der  Chronik 
selbst  zu  ersehen  —  die  eigentliche  Wahl  noch  gar  nicht  statt.  Aehnlich  ist  die 
Notiz  der  Ann.  Stad.  1196  SS.  16,  753  zu  verstehen:  »qui  (der  Kölner)  cum  suis 
complicibus  elegit  ducem  Zaringiae,  qui  noluit  acceptare.  Unde  elegit  Ottonem  ».< 

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Neue  Forschnngen  über  die  Entstehung  des  Kurkollegs.  gg 

einea  Wählers   nii^ht  oaf  die  Wirksamkeit  eines  einzigen  KOrrofers 
zu  scbliessen.     Und  wir  sind  das  zu  thun  umso  weniger  befugt,   als 
durchaus   yerständliche    und    zuverlässige   Zeugnisse   über   das   Fort- 
bestehen des  alten  Wahlyerfahrens,   der  alten  Einzelabstimmung  vor 
liegen. 

Insbesondere  Arnolds  Meldung  über  Ottos  Wahl  zu  Ealberstadt 
im  Jahre  1208  ist  hier  zu  verwerthen.  Alle  anwesenden  Fürsten,  so 
heisst  es,  wählten  Eonig  Otto,  u.  zw.  begann  der  Erzbischof  von 
Magdeburg,  welcher  die  erste  Stimme  hatte,  es  folgte  der  Herzog 
Bernhard  mit  dem  Markgrafen  von  Meissen  und  dem  Laudgrafen  von 
Thüringeu,  femer  die  anderen,  die  ein  Wahlrecht  besassen  i). 

Man  mag  Zweifel  hegen,  ob  die  Beihenfolge  der  Abstimmenden 
ganz  richtig  angegeben  sei,  aber  die  Thatsache,  dass  die  Fürsten  nach 
einander  abstimmten,  scheint  mir  unangreifbar  zu  sein.  Denn  einmal 
dürfte  wohl  Niemand  ernstlich  bezweifeln,  dass  Arnold  an  dieser 
Stelle  von  einer  Einzelabstimmung  spreche,  und  ferner  muss  es  als 
in  höchstem  Masse  wahrscheinlich  gelten,  dass  zu  Halberstadt  das  bei 
den  Königswahlen  überhaupt  übliche  Verfahren  beobachtel  wurde. 
Lindner  erhob  Einwände,  aber  ich  vermochte  nicht  sicher  zu  erkenn*- 
nen,  ob  er  bloss  Bedenken  gegen  die  bisherige  Deutung  dieser  Stelle 
hegte,  oder  ob  er  die  Glaubwürdigkeit  Arnolds  in  Frage  stellte.  S.  111 
wird  gesagt:  zu  der  Annahme,  dass  Arnold  von  einer  namentlichen 
Abstimmung  spreche,  passe  nicht  recht  der  grammatische  Bau  des 
Satzes.  S.  138  wird  Arnolds  Berichterstattung  „als  nicht  ganz  ^u-r 
verlässig*^  bezeichnet,  S.  140  aber  getrost  dieselbe  Nachricht  von  der 
„prima  vox^^  des.  Magdeburger  Erzbischofes  als  Zeugnis  für  dessen 
Wirksamkeit  als  Kürrufer  verwerthet. 

Wir  aber  können  die  beiden  Fragen,  die  zu  stellen  sind,  dahin 
beantworten,  dass  wir  Arnolds  Nachricht  als  Meldung  von  einer  Einzel- 
abstimmung ansehen  und  dass  wir  ihr  —  wenigstens  in  dieser  Hin- 
sicht —  volle  Glaubwürdigkeit  zusprechen.  Mit  Recht  hob  Lindner 
S.  140  ,,die  überraschende  Uebereinstimmung''  der  Worte  Arnolds  mit 
der  bischöflichen  Erklärung  von  1158  hervor.  Aber  diese  Ueberein-^ 
Stimmung  bietet  der  Theorie  Lindners  keine  Stütze  dar,  sie  liefert  im 


—  Wenn  Baldr.  Gest.  All?,  c.  15  SS.  8,  262  von  der  Wahl  1138  sagten:  »d.  AI- 
bero  archiepiacopuB  Conradum  in  regem  elevavit«»  so  ist  auch  daraus  gewiss  nicht 
auf  eine  Wirksamkeit  Alberos  als  Elector  im  Sinne  Lindners  zu  schliessen. 

»)  Arnold  Lubic.  VII,  13 :  omnes  igitur  principes  .  .  ,  pari  voto  et  unaniml 
consensu  Ottonem  .  .  elegerunt  ,  .  archiepiscopo  qni  primam  vocem  habere  vi- 
debatur  inohoante,  prosequente  vero  Bemardo  duce  cum  marchione  Misnense  et 
lantgiavi«  Thnnngie  cum  alüsi  ad  quoe  ele«tio  Tegis  pert^nere  videbatur. 


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64  G.  Seeliger. 

G^entheil  einen  weiteren  Beweis  für  die  Annahme,  dass  der  im 
11.  Jahrhundert  verbürgte  Brauch  noch  im  12.  und  beginnenden 
13.  Jahrhundert  fortbestand.  Den  Worten  des  Berichtes  „deinde  quod 
8Ui»erest  etc.^^  entspricht  die  Bemerkung  Arnolds  „prosequente  yero 
duce  etc.^^  Die  letztere  erläutert  die  ersteren  und  erhellt  in  wün- 
schenswerther  Art  das,  was  dort  etwa  für  unklar  gelten  könnte:  die 
Fürsten  gaben  einzeln  ihre  Stimme  ab.  Und  ab  Zeugnis  für  dieses 
Wahlyerfahren  dürfen  wir  nun  auch  die  Worte  der  Magdebui^er 
Schöppenchronik  über  Philipps  Wahl  1198  ansehen:  bischop  Ludolf 
von  Magdeborch  was  de  erste  an  dem  köre. 

So  führte  uns  eine  Durchsicht  jener  Nachrichten,  welche  über  die 
Eönigswahlen  des  11.,  12.  und  der  ersten  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts 
vorliegen,  zu  dem  Ergebnis:  es  fehlt  vollständig  an  Anhaltspunkten 
für  die  Annahme  Lindners.  Ja  noch  mehr:  eine  Beihe  von  Nach- 
richten widersprehen  derselben  rundweg  und  bezeugen  eiu  anderes 
Wahlverfahren,  bezeugen  die  Einzelabstimmung  der  anwesenden  Fürsten. 

Wie  kam,  so  möchten  wir  fragen,  imter  solchen  Umständen 
Lindner  zu  seiner  Ansicht?  Sie  kann  nicht  aus  einer  Betrachtung 
der  Quellen  erwachsen  sein,  sie  ist  vielmehr  durch  die  Vermuthung 
einer  Analogie  des  älteren  Wahlverfahrens  mit  dem  der  späteren  kur- 
fürstlichen Periode  erzeugt  worden.  Es  mussten  Zwangsdeutungen 
vorgenommen,  mitunter  Nachrichten  verworfen  werden.  Nur  auf  solche 
Weise  konnte  Lindner  zu  seiner  Yerwerthung  der  Aussagen  Arnolds 
und  Wipos  gelangen,  nur  so  konnte  er  (S.  163  ff.)  sogar  die  berühmte 
Stelle  des  Sachsenspiegels  (Ldr.  III,  57)  als  Stütze  seiner  Ansicht  von 
einer  Laudatio  und  der  Thätigkeit  des  Electors  anführen. 

III. 

Der  Huldigung  kam  unseren  bisherigen  Erörterungen  gemäss  bei 
den  Eönigswahlen  niemals  jene  Bolle  zu,  die  Lindner  für  sie  in  An- 
spruch nahm.  Aber  Huldigungen  fanden  gewiss  regelmässig  statt 
Wie  verhielten  sie  sich  in  Wahrheit  zur  Wahlhandlung?  Dieser  Frage 
ist  zunächst  unsere  Aufmerksamkeit  zuzuwenden. 

Lindner  nahm  als  selbstverständliche  Voraussetzung  au,  dass  man 
staatsrechtliche  und  lehenrechtliche  Huldigungen  zu  unterscheiden  habe, 
und  deutete  nun  die  verschiedenen  Nachrichten,  welche  mitunter  ÜEist 
gleichlauten  und  dasselbe  auszudrücken  scheinen,  bald  ab  die  eine, 
bald  als  die  andere  —  je  nach  der  Möglichkeit,  sie  auf  seine  Laudatio 
beziehen  zu  können  oder  nicht.  Die  Schilderung  Widukinds  über 
Handreichung  und  Treugelöbnis  im  Jahre  936  sah  er  als  staatsrecht- 
liche Huldigung  an,  die  Erzählung  dagegen  der  Narratio  de  electione 

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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  Kurkollegs.  ß5 

Lotharii  nnd  Ottos  von  Freising  über  den  gleichen  Vorgang,  den  Be- 
richt Wipos  über  das  Eonrad  II.  geleistete  Treugelöbnis  der  Grossen 
als  Huldigung  lehensrechtlicher  Natur.  Er  befindet  sich  hier  —  so- 
weit ich  sehe  —  im  Widerspruch  mit  Allen,  die  Gelegenheit  hatten, 
sich  über  diese  Gegenstände  zu  äussern. 

Mir  will  scheinen,  dahs  diese  Voraussetzung,  die  allerdings  Lindner 
nicht  näher  begründete,  durchaus  unzutreffend  sei  Ohne  den  Gegen- 
stand erschöpfend  behandeln  zu  wollen,  möchte  ich  doch  wenigstens 
mit  einigen  Bemerkungen  der  Frage  nach  den  wahren  Verhältnissen 
der  Huldigung  und  nach  deren  Beziehungen  zu  den  einzelnen  Wahl- 
Vorgängen  näher  zu  kommen  trachten. 

Wir  haben  Yon  den  fränkischen  Zuständen  auszugehen,  denn  die 
Huldigungen,  welche  dem  deutschen  König  geleistet  wurden,  stammen 
aus  dem  Zeitalter  der  Meroyinger  und  Karolinger. 

Schon  im  6.  Jahrhundert  musste  das  gesammte  Volk  dem  König 
oder  dessen  Boten  einen  Treueid  leisten :  fidelitatem  et  leudesamio  pro- 
mittere  ^).  Die  Karolinger  haben  die  allgemeinen  Unterthaneneide, 
die  vermuthlich  in  spätmeroyingischer  Zeit  ausser  üebung  gekommen 
waren,  neuerdings  und  mit  häufiger  Wiederholung  angeordnet.  Vier- 
mal wurde  von  Karl  d.  Gr.  eine  allgemeine  Vereidigung  der  ünter- 
thanen  befohlen,  häufig  wurden  unter  den  Nachfolgern  des  grossen 
Kaisers  von  den  Bewohnern  der  Beiche  oder  gewisser  Beichsgebiete 
Treueide  begehrt  2).  Die  Eidformeln,  nach  welchen  das  Volk  von  den 
Missi  789,  802  und  854  in  Pflicht  genommen  wurde,  sind  erhalten  % 
Ebenso  ist  der  Wortlaut  jener  Eide  bekannt,  welche  auf  den  Reichs- 
tagen zu  Quierzy  und  Gondreville  858  und  872  geleistet  wurden*) 
und  welche  die  zur  Erhebung  des  Königs  in  Pavia  876  und  in  Com- 
pi^gne  877  versammelten  Grossen  bei  Gelegenheit  der  vassalitischen 
Huldigung  zu  sprechen  hatten^). 

Der  allgemeine  Eid  der  Unterthanen  war  dem  Gelöbnis  nachge- 
bildet, das  von  Vassalien  geleistet  wurde,  ja  die  802  und  854  ange- 
wandten Formeln  sprechen  von  der  Treuverpflichtung,  die  ein  Mann 
seinem  Herrn  zu  halten  habe,  und  dürfen  geradezu  als  gleichlautend 
mit  den  Eiden  der  Vassalien  gelten.  „Die  Treue  und  Ergebenheit  aller 
Unterthanen  sollte  demnach  keine  geringere  sein,   dieselbe  Kraft  imd 


«)  Marculf  I,  40.  Vgl.  Waitz  2»,  205  ff.;  Brunner,  Rechtsgeschichte  2,  58  ff. 
«)  Waitz  3,  290  ff. ;  Brunner  2,  59. 

»)  Capit  n.  23  c.  18  S.  63;  34  S.  101;  261  c.  13  II,  S.  278. 
*)  C.  269  II,  S.  269;  C.  277  S.  342. 
»)  C.  220  ö.  100;  C.  283  S.  365. 
mttheUungen  XVI.  Digitiz^d  by  GoOglC 


66  ö.  Seeliger. 

Bedeutung  haben^^  ^)  wie  die  der  VassaUen.  Aber  gleichwohl  traten 
damit  die  auf  diese  Weise  yerpflichteten  Unterthanen  nicht  in  das 
Verhältnis  der  Vassalitat. 

Wir  müssen  Yon  der  allgemeinen  Huldigung  der  Dnterthanen  — 
soweit  ein  solcher  Ausdruck  f&r  die  Leistung  des  Treueides  überhaupt 
statthaft  ist  —  die  vassalitische  Huldigung  wohl  unterscheiden.  Die 
erstere  bestand  in  der  eidlichen  Verpflichtung  des  Volkes  vor  einem 
königlichen  Beamten,  die  letztere  in  der  mit  der  Handreichung  ver- 
bundenen Leistung  des  Treueides  vor  dem  Eonige  selbst  Allerdings 
nahm  auch  der  König  mitunter  Gelöbnisse  von  unterthanen  in  Em- 
pfang, ohne  dass  gleichzeitig  eine  vassalitische  Ergebung  stattgefun- 
den hätte.  So  858  und  872*).  Waren  es  damals  nur  Grosse,  die 
jedenfalls  sämmtlich  bereits  im  vassalitischen  Verhältnis  zu  Karl  IL 
standen  und  die  nur  längst  bestehende  Verpflichtungen  nochmals  eid- 
lich aussprachen,  so  ist  es  wohl  denkbar  —  obschon  nicht  unmittel- 
bar bezeugt,  dass  auch  die  allgemeine  Vereidigung  des  Volkes  zam 
Theile  in  Gegenwart  des  Monarchen  erfolgt  war.  Doch  wurde  des- 
halb der  scharfe  Unterschied  zwischen  allgemeinen  und  vassallitischen 
Huldigungen  nicht  aufgehoben.  Die  letzteren  mussten  dem  König  per- 
sönlich geleistet  werden,  die  ersteren  begehrten  der  königlichen  An- 
wesenheit nicht  Die  allgemeinen  Huldigungen  entbehrten  vollständig 
des  persönlichen  Charakters,  welcher  der  vassalitischen  Huldigung  eigen- 
thümlich  war. 

Im  engsten  Zusammenhange  damit  steht  ein  Weiteres.  Der  Thron- 
wechsel im  fränkischen  Beich  vollzog  sich  trotz  des  anerkannten  Erb- 
rechtes der  herrschenden  Dynastie  seit  dem  7.  Jahrhundert  unter  einer 
staatsrechtlich  durchaus  nothwendigen  Theilnahme  der  Unterthanen, 
d.  h.  der  Grossen.  Die  Grossen  übtei^  ein  gewisses  Bestimmungsrecht, 
sie  waren  in  späterer  Zeit  bei  der  Krönung  zugegen  und  sie  leisteten 
dem  neu  Erhobenen  den  Eid  der  Treue.  Dies  Gelöbnis  mochte  häufig 
allein  die  Form  sein,  in  der  die  Mitwirkung  der  Grossen  beim  Thron- 
wechsel ihren  Ausdruck  fand.  In  dem  Masse  nun,  in  welchem  die 
Grossen  des  Beiches  —  Weltliche  und  Geistliche  —  sich  dem  König 
durch  die  Handreichung  zu  ergeben  pflegten,  ward  die  Treuleistung 
beim  Regierungsantritt  eines  Königs  zur  vassallitischen  Huldigung. 
Da  im  9.  Jahrhundert  sich  alle  mächtigeren  Würdenträger  und  grösseren 
Herren  in  diesem  Verhältnis  befanden,  so  leistete  jedenfalls  die  ganze 
Versanmilung  der  Optimaten,    welche   an   der  Erhebung  eines  Königs 


1)  Waitz  3,  298. 
«)  Vgl.  oben  S.  65. 


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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  Kurkollegs.  g7 

theilnabm  oder  der  feierlichen  Erönong  beiwohnte,  dem  neuen  Herrn 
akbald  yassalitische  Huldigung:  Handreichung  und  Treueid^).  Und 
diese  Huldigung  war  eine  der  wichtigsten  beim  Thronwechsel  üblichen 
Handlungen.  Sie  wird  mitunter  geradezu  als  der  f&r  die  B^;ründung 
der  Herrschaft  entscheidende  Akt  angesehen  *).  Nach  des  ostfranki- 
schen  Königs  Ludwig  Tode  882  kamen  lothringische  .primores'  zum 
westfr&ikischen  Monarchen  „et  Yoluerunt  se  illi  commendare^^  *).  Als 
bald  darauf  der  westiräukische  König  Ludwig  starb,  wandten  sich  die 
Grossen  an  dessen  Bruder  Karlmann,  um  „illum  redpere  et  se  illi 
commendaA^S  und  huldigten  zu  Quierzy^).  Die  Lothringer,  unzufrie- 
den mit  ihrem  Könige  Zwentibold,  gingen  im  Jahre  900  zu  Ludwig 
d.  K.  über  und  unterwarfen  sich  zn  Thionville  durch  die  Hand- 
reichung^). Gewiss  ist  vorauszusetzen,  dass  eine  Tassalitische  Huldigung 
auch  da  stattfand,  wo  die  Schriftsteller  in  allgemeineren  Redewen- 
dungen nur  Yon  einer  Unterwerfung  der  Grossen  sprechen. 

Der  allgemeine  Treueid  der  breiteren  Volksschichten  aber  hatte 
seine  frühere  Bedeutung  eingebüsst.  Für  Westfranzien  lässt  eac  sich 
noch  im  Jahre  873  nachweisen^).  Ob  noch  später  allgemeine  Verei- 
digungen des  Volkes  angeordnet  wurden,  ist  nicht  zu  erkennen.  Je- 
denfalls kam  es  fortan  beim  Thronwechsel  auf  die  yassallitische  Hul- 
digung der  Grossen  allein  an.  Und  dabei  ist  zu  beachten:  Obwohl 
das  ostfränkische  Staatswesen  nicht  in'  gleicher  Weise  wie  das  west- 
frankische  yom  Lehenswesen  ergriffen  wurde,  so  scheint  doch  auch 
hier  der  Gebrauch  Eingang  gefunden  zu  haben,  dass  bei  Gel^enheit 
der  feierlichen  Erhebung  oder  der  Krönung  eines  Königs  die  Grossen 
vassalitische  Huldigung  leisteten.  Ein  Gelöbnis  der  Treue  allein  aber, 
eine  nichtvassalitische  Huldigung,  hat  bei  solchem  Anlass  offenbar  nicht 
stattgefunden. 

Die  Verhältnisse  der  spätfränkischen  Periode  wirkten  in  der 
deutschen  Kaiserzeit  nach.  Eine  allgemeine  Vereidigung  des  Volkes, 
sei  es  zu  Beginn  der  Begierung  eines  Königs,  sei  es  bei  anderer  Ge- 
legenheit, ward  nicht  mehr  vorgenommen^).  Die  Gesammtheit  der 
Unterthanen  wurde  nicht   zu   einer  Huldigung  herangezogen^  weder 


')  Vgl.  die  DartteUoDg  dei*  Vorgänge  nach  Karls  d.  E.  Tode  in  den  Ann. 
Bertin.  ed.  Waits  8.  138  f. 

*)  Ann.  Bert  8.  152. 

»)  Ann.  Bert.  8.  153;  C.  285,  IL  8.  370. 

*)  Regino  900  »in  Theodonis  villa  manibus  datis  eins  dominationi  se  subi- 
eiant*. 

*)  C.  278  c  5.  6  U.  S.  345. 

«)  Waitz  6,  391. 


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68  ö.  Seeliger. 

bei  Wahl  und  Eronung,  noch  während  des  königlichen  Umzuges  durch 
das  Reich.  Wenn  wir  mitunter  von  einer  eidlichen  Verpflichtung  wei- 
terer Volkskreise  hören,  wenn  beispielsweise  die  Kölner  Heinrich  IV. 
eidliche  Versprechungen  machten  oder  die  rheinischen  Städte  sich  eid- 
lich zum  Schutze  des  Eönigthums  yerbanden,  so  ist  das  nicht  zu  den 
regelmässigen  Huldigungsakten  der  Unterthanen  zu  rechnen^). 

Wer  leistete  also  dem  deutschen  König  Huldigung  und  in  welcher 
Art  erfolgte  diese? 

Vor  der  Krönung  —  so  erzählt  Widukind  11,1  —  haben  die 
„duces  äc  prefectorum  principes  cum  caetera  principum  mintum  manu 
congregati"  Otto  I.  auf  den  Thron  erhoben  „manus  ei  dantes  ac  fidem 
pollicentes  operamque  suam  contra  omnes  inimicos  spondentes^^  Der- 
selbe Schriftsteller  berichtet,  dass  nach  Ottos  I.  Ableben  die  Anwesen- 
den dem  schon  längst  gewählten  und  gekrönten  Sohne  nochmals  „cer- 
tatim  manus  dabant,  fidem  pollicentes  et  operam  suam  contra  omnes 
adversarios  sacramentis  militaribus  confirmantes^^  (III,  76).  Aehnlich 
meldet  Thietmar  (V,  11),  dass  nach  der  Krönung  Heinrichs  II.  zu 
Mainz  „Francorum  et  Muselenensium  primatus  regi  manus  tunc  appli- 
cans  gratiam  eiusdem  meruit^^ 

Hier  handelt  es  sich  überall  nicht  um  den  Treueid  allein,  son- 
dern um  eine  yassalitische  Huldigung,  welche  Ton  der  oberen  Schichte 
der  unterthanen  vorgenommen  wurde.  Und  das  blieb  auch  in  spä- 
terer Zeit  so.  Die  Narratio  c.  7  erzählt  uns,  dass  am  Tage  nach  Lo- 
thars Wahl  in  einer  Ptirstenversammlung  die  weltlichen  Grossen  „fide- 
litatem  tam  in  hominio  quam  sacramento  regi  domino  firmaverunt^S 
nachdem  die  anwesenden  Bischöfe  und  Aebte  schon  vorher  den  schul- 
digen Treueid,  aber  nicht  das  bisher  übliche  „hominium"  geleistet 
hatten,  auf  welches  der  neue  König  ausdrücklich  hatte  verzichten  müssen. 
Diese  Verhältnisse  stimmen  demnach  genau  mit  dem  überein,  was  Wi- 
dukind und  Thietmar  meldeten:  die  Grossen  huldigten  durch  Hand- 
reichung und  Treueid,  d.  h.  sie  leisteten  „hominium  et  fidelitatem". 
Dasselbe  berichtet  Otto  von  Freising  (Gesta  II,  3)  über  die  Huldi- 
gung, welche  sich  an  die  Wahl  Friedrichs  I.  anschloss:  „adstrictis 
igitur  Omnibus  qui  illo  confluxerant  fidelitate  et  hominio  principibus** ; 
dasselbe  fand  bei  der  Erhebung  Wilhelms  im  Jahre  1247  statt,  wo 
die  Fürsten  und  Magnaten  das  Horaagium  thaten^). 


»)  Vgl.  Waitz  6,  386  f. 

*)  Im  Lehenbrief  Wilhelms  für  Johann  von  Avesne  heisst  es  (Ficker  n.  4887») : 
cum  ipse  nobis  in  sublimatione  electionis  nostre  cum  aliis  pnncipibus  et  magna- 
tibus  .  .  .  legium  et  debitum  fecerit  homagium. 

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Neue  FoTBchongen  über  die  Entstehung  des  Kurkollegs.  g9 

Aber  auch  jene  Meldungen,  die  allein  von  einer  Fidelitätsleistung 
der  Grossen  bei  solchen  Anlässen  sprechen,  sind  gewiss  in  gleicher 
Weise  zu  deuten.  Die  oben  angeführten  Worte  der  Narratio  „fidelita- 
tem  tarn  in  hominio  quam  in  sacraniento^^  bezeugen  allein  den  auch 
sonst  nachweisbaren  Brauch  i),  dass  mitunter  mit  „fidelitas^^  beide  Akte 
der  yassalitischen  Huldigung:  Mannschaft  und  Treueid,  ausgedrückt 
werden  sollten.  So  sind  die  Bemerkungen  Pauls  von  Bemried  und 
Bertholds  zu  verstehen,  dass  die  Fürsten  nach  der  Forchheimer  Wahl 
„se  debito  fidelitatis  sacramento  subdiderunt^S  „solita  iurisiurandi  fide- 
litate  sese  illi  .  .  .  .  subicientes^^  ^).  So  auch  die  Notiz  der  Kölner 
Eönigschronik,  dass  im  Jahre  1212  zu  Mainz  Tor  Friedrich  ü.  zahl- 
reiche Fürsten  „inbeneficiati  fidelitatis  iuramentum  prestiterunt^^  ^)  — 
eine  Meldung,  mit  der  die  Mittheilung  des  Kanzlers  an  den  franzö- 
sischen König  übereinstimmt:  die  Fürsten  hätten  Friedrich  in  Frank- 
furt gewählt  und  hierauf  zur  Krönung  nach  Mainz  geleitet  ,3delita- 
tem  per  omnia  faciendo^^  ^).  Vor  allem  aber  sind  auch  hierherzube- 
ziehen  jene  Worte  Wipos  c.  4i  welche  dieser  nach  eingehender  Darstel- 
lung der  Wahl  und  Krönung  Konrads  der  „fidelitas  fiEtcta  regi^^  wid- 
met: er  halte  es  für  überflüssig  darüber  zu  sprechen,  weil  ja  der 
Brauch  immer  wiederkehre,  dass  alle  Bischöfe,  Herzoge  und  übrigen 
Fürsten,  die  „milites  primi,  milites  gregarii'^  und  alle  Freien  von  Be- 
deutung dem  Könige  den  Treueid  leisten. 

Denselben  Charakter  zeigen  die  Huldigungen,  Ton  denen  wir  ge- 
legentlich bei  Erwähnung  yon  Nachwahlen  oder  feierlichen  Anerken- 
nungen hören.  Oft  war  es  die  yassalitische  Huldigung  allein,  durch 
welche  einzelne  oder  mehrere  Grosse  gemeinsam  die  nachträgliche  An- 
erkennung aussprachen,  mitunter  folgte  sie  aber  einer  Handlung  nach, 
die  wir  als  eine  Art  von  Wahl  zu  beurtheilen  haben  ^).  Das  war  der 
Fall  zu  Merseburg  im  Jahre  1002.  Nachdem  sich  hier  die  Sachsen 
fbr  Heinrich  IL  erklärt  und  durch  ihren  Führer,  den  Herzog  Bern- 
hard, dem  neuen  König  die  „cura  regni"  übertragen  hatten,  wurde 
die  Huldigung  geleistet:  „omnes  qui  priori  imperatori  serviverant, 
Liadgero  solo  remanente,   regi  manus  complicant,  fidele  auxilium  per 


0  Bemheim,  Lothar  und  das  Wormser  Concordat  S.  67;  Waitz  6,  382. 

•)  Paul  Bernr.  X,  86;  Berthold  SS.  5,  292. 

*)  Chron.  reg.  Colon.  Cont.  III.  ed.  Waitz  8.  234.  Diese  Notiz  ist  nicht, 
wie  WaitK  N.  3  meint,  auf  die  Vorgänge  in  Frankfurt,  sondern  auf  die  in  Mainz 
zu  beziehen.  VgL  Ficker  n.  680»>. 

«)  Hüillard-Br^holles  1,  230. 

*)  Darüber  wird  im  f.  Abschnitt  näher  zu  handeln  sein. 

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70  G.  Seeliger. 

sacramenta  confirmant^^  ^).  Eine  Huldigung  fand  auch  bei  jener  Braun- 
schweiger  Nachwahl  von  1252  statt,  wo  der  sächsische  Herzog  uad 
der  brandenburgische  Markgraf  nach  vollzogener  Wahl  dem  König 
„fidelitatem  et  homagium  prestiterunt^^  ^). 

Mitunter  wird  femer  einer  Huldigung  gedacht,  wo  es  sich  um 
Designation  oder  Wahl  eines  Eönigssohnes  bei  Lebzeiten  des  Vaters 
handelt.  Indessen  scheint  in  solchen  Fällen  die  sonst  bei  feierlichen 
Erhebungen  der  Eonige  übliche  yassalitische  Huldigung  nicht  immer 
stattgefunden  zu  haben.  Ob  dem  946  designierten  Ludolf  neben  dem 
Treueid  auch  die  Mannschaft  geleistet  wurde,  ist  doch  recht  zweifel- 
haft»).  Die  oben  berührte  Meldung,  dass  Otto  II.  i.  J.  973  Treu- 
Bchwur  und  Mannschaft  wiederholt  wurde,  führt  allerdings  zur  An- 
nahme einer  Yorangegangenen,  wohl  bei  Wahl  oder  Krönung  961  er- 
folgten Huldigung.  Doch  fehlt  es  an  einer  unmittelbaren,  zuyerläs- 
sigen  Meldung  und  yielleicht  wurde  —  was  Widukind  unbekumt  blieb 
—  die  Huldigung  973  gerade  deshalb  Torgenommen,  weil  sie  vorher 
nicht  voll  geleistet  worden  war.  Heinrich  HI.  ward  bei  Lebzeiten  des 
Vaters  in  Burgund  gehuldigt  ^),  und  das  Fehlen  ähnlicher  Nachrichten 
aus  Deutschland  mag  nur  auf  einem  Zufall  beruhen.  Indessen  ist  hierbei 
die  Leistung  der  Mannschaft  nicht  bezeugt.  Jedenfalls  wurde  Heinrich  IV., 
dem  der  kaiserliche  Yater  schon  im  Jahre  1051  den  Treueid  schwören 
liess,  nicht  zugleich  die  Mannschaft  geleistet  ^).  Gaben  doch  selbst 
nach  der  zwei  Jahre  später  erfolgten  Wahl  die  Fürsten  Heinrich  III. 
nur  das  Versprechen,  dem  Sohne  zu  huldigen,  wenn  er  wirklich  Re- 
gent werde  ^).     Und   das   erfolgte  dann   nach   dem  Ableben  des  Eai- 


«)  Thietro.  V,  18.  Auch  Adalbold  (vgl.  oben  S.  52)  spricht  hier  von  einer 
Huldigung.  Ihm  schwebt  aber  eine  Wahl-  und  KrGnung^eier  vor,  wie  sie  bei 
einer  allgemeinen  Erhebung  vorkam.  ~  Vielleicht  ist  auch  die  Nachricht  Thiet- 
mars  V,  20,  dass  zu  Duisburg  Bischöfe  huldigten:  , regem  pariter  eligentes  fidem- 
que  sacramentis  firmantesc,  auf  eine  solche  einem  gewissen  Wahlakte  nachfol- 
gende Huldigung  zu  beziehen. 

«)  Cod.  Lubic.  1»  S.  168.  Fioker  n.  5068. 

«)  Die  Quellen  (vgl.  Ottenthai  131^)  sprechen  nur  vom  Treueid. 

*)  Schon  1033  wurde  dem  jungen  Heinrich  auch  Treue  gelobt,  1038  ward 
ihm  die  Herrschaft  förmlich  übertragen,  die  Huldigung  wiederholt.  Wipo  c.  30. 38. 

»)  Lambert  1052  SS.  5,  155;  Herim.  Aug.  1051  SS.  5,  129. 

^)  Herim.  Aug.  1053  S.  133  »filium  .  .  regem  a  cunctis  eligi  eique  post 
obitum  suum,  si  rector  iustus  fnturus  esset,  subiectionem  promitti  fecit*.  Im  Gegen- 
satz zur  fiblichen  Auffassung  (vgl.  Giesebrecht  2, 485 ;  Steindorff  2,  228),  dass  die  Für- 
sten ihre  spätere  Huldigung  von  der  gerechten  Regierungsweise  Heinrichs  lY.  ab- 
hängig machten,  glaube  ich  den  Zwischensatz  »si— esset*  in  anderem  Sinne 
deuten  zu  sollen.  Justus  heisst  nicht  allein  »gerecht« ,  sondern  auch  »recht- 
mässig«. 


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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  EurkoUegs  7| 

sers  1056  ^).  Von  Huldigungen  an  Heinrichs  lY.  Söhne  Konrad  und 
Heinrich  wird  uns  nichts  berichtet.  Ebenso  wenig  melden  die  Dar- 
stellungen der  Wahlen  von  1147,  1169  und  1220.  Wohl  aber  wiird6n 
im  Jahre  1196  die  deutschen  Fürsten  angehalten,  dem  jungen  neuge- 
wählten Friedrich  den  Treueid  zu  leisten.  Den  Treueid,  nicht  auch 
die  Mannschaft  Innocenz  sagte  in  einem  spateren  Erlasse :  alle  Für- 
sten hatten  damals  Friedrich  Treue  gelobt,  einige  auch  das  Hominium 
geleistet  ^).  Hinderte  in  erster  Linie  Friedrichs  Femsein  von  Deutsch- 
land an  der  Empfangnahme  der  Mannschait,  so  hat  wohl  auch  die 
Anschauung  gewirkt,  dass  in  solchem  Falle  volle  Huldigung  überhaupt 
noch  nicht  stattzufinden  habe.  Bei  Eonrads  Wahl  1237  hat  man  so- 
gar vom  Treugelobnis  abgesehen  und  sich  mit  einem  eidlichen  Ver- 
sprech^i  b^piügt,  dass  nach  des  Kaisers  Tode  dem  gewählten  Eonrad 
gehuldigt  werden  sollet). 

Diese  kurzen  Beobachtungen  lehren,  dass  in  Verbindung  mit  den 
Designationen  und  Wahlen  der  Eonigssöhne  bei  Lebzeiten  der  Väter 
nicht  regelmässig  Huldigungen  vorgenommen  wurden,  wie  sie  bei  den 
feierlichen  Erhebungen  im  Falle  einer  Thronvakanz  vorkamen.  Was 
wir  als  charakteristisch  für  letztere  in  Anspruch  nahmen,  gilt  nicht 
auch  für  die  ersteren.  üeber  die  Huldigungen  letzterer  Art  aber  hat 
uns  unsere  üebersicht  genügenden  und  sicheren  Aufschluss  verschafiPt. 
Sie  waren  stets  ein  wichtiger  Bestandtheil  jener  Handlungen,  welche 
zur  feierlichen  Erhebung  eines  Eönigs  gehörten.  Als  Mitwirkende  er- 
scheinen dabei  nur  die  oberen  Oesellschaftsschichten  der  ünterthanen : 
die  Fürsten,  die  Grossen,  wohl  alle  Jene,  die  in  unmittelbaren  amt- 
lichen oder  lehensrechtlichen  Beziehungen  zum  Eönige  standen  und 
durch  die  Handreichuug  in  das  directe  persönliche  Verhältnis  zu 
treten  hatten.  Diese  leisteten  Treueid  und  Mannschaft.  Sie  leisteten 
nur  die  vassalitische  Huldigung  und  eine  andere  Huldigung  wurde 
überhaupt  nicht  geleistet  —  wenigstens  nicht  in  der  Zeit,  da  die  un- 
mittelbaren  Städte  noch   nicht   huldigten,     unter  den  verschiedenen 


1)  Papst  Victor  veranlasste  es  »filio  pamilo  .  .  .  optimates  iürare  fadens/* 
Chron.  Gas.  IT,  91  SS.  7,  690.  Vgl.  Meyer  von  Knonau,  Heinrich  IV.  B.  1,  13. 

*)  Reg.  de  neg.  imp.  n.  29,  Migne  216  col.  1025  »concorditer  elegerunt, 
fidelitatem  ei  pene  penitus  omnes  et  qnidem  hominium  exhibentes*.  —  Vgl. 
Chron.  reg.  Col.  Cont.  II.  ed.  Waits  S.  159  Ficker  n.  511«. 

s)  Dekret  der  Wähler  Eonrads  Leges  2,  323  (Ficker  n.  4386) :  .  .  ac  etiam 
fide  data  eidem  domino  imi)eratori  sacramento  firmavimus ,  quod  prefatom  C . . 
electam  post  mortem  prenominati  patris  soi  dominum  et  imperatorem  nostrum 
habebimus . .  .  sibique  iurabimus  fidelitatem  eidem,  prout  est  moris  et  iuris  im- 
perü  sacramenta  prestantes. 

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72  G.  öeeliger. 

Handlungen  aber,  welche  bei  Wahl  und  Krönung  der  Könige  üblich 
waren,  nahm  die  Huldigung  keine  bestimmte  Stelle  ein.  In  den  Jahren 
1125,  1152  und  1247  fand  sie  nach  vollzogener  Wahl  statt  —  1125 
nachweislich  am  Tage  darauf ;  im  Jahre  936  dagegen  unmittelbar  vor 
der  Krönung,  im  Jahre  1002  und  oflFenbar  ebenso  1024  und  1212 
nach  beendeter  Krönungsfeier. 

unsere  Betrachtungen  fahrten  zu  einem  Ergebnis,  welches  Mif 
das  Schärfste  den  Behauptungen  Lindners  widerspricht.  Die  Annahme 
Yon  zwei  verschiedenen  Huldigungen  fanden  wir  unbegründet  Dass 
dieselben  Personen  zuerst  als  gemeine  Unterthanen  dem  neuen  Konige 
unmittelbar  nach  der  Wahl  Treue  gelobten,  um  bald  darauf  etwa  am 
nächsten  Tage,  nochmals  beim  Empfang  der  Lehen  als  königliche  Le- 
hensmannen  zu  huldigen,  das  ist  an  sich  unwahrscheinlich  und  findet 
in  den  zeitgenössischen  Nachrichten  gar  keine  Anhaltspunkte.  Und 
durch  Lindners  Ansicht  würden  überdies  die  historischen  Thatsachen  mit- 
unter in  einen  gar  sonderbaren  Zusammenhang  gelangen.  So  die  Vorgänge 
im  Jahre  1125.  Am  Tage  der  Wahl  übten  —  so  wäre  der  Verlauf 
nach  Lindner  zu  denken  —  auch  die  Geistlichen  die  Laudatio,  d.  h. 
sie  reichten  dem  König  die  Hand  und  sprachen  das  Treugelöbms ;  am 
folgenden  leisteten  sie  als  Empfanger  der  Begalien  —  die  Narratio 
sagt  übrigens  „pro  imperii  reverentia^^  —  nochmals  einen  Treueid, 
und  zwar  jetzt  nur  einen  Treueid,  kein  Hominium,  keine  Handrei- 
chung. Aber  hatten  sie  nicht  bereits  tags  vorher,  als  sie  die  Laudatio 
übten,  ihre  Hände  in  die  blutbefleckten  des  Königs  gelegt?  Oder  hatten 
sie  sich  dessen  schon  damals  geweigert?  —  Wir  berühren  damit  einen 
weiteren  wunden  Punkt  in  Lindners  Auffassung.  Für  seine  Laudatio, 
für  die  nichtvassalitische  Huldigung  nimmt  er  auch  das  „manus  dare^S 
die  Handreichung  in  Anspruch,  die  man  bisher  allgemein  als  Symbol 
der  vassalitiechen  Ergebung,  die  mau  eben  für  das  der  „fidelitas^^  an 
die  Seite  gestellte  „hominium^^  ansah.  Lindner  that  das  und  musste 
das  thun,  weil  einige  Berichte  über  Huldigungen,  die  sich  zeitlich  als 
Laudationen  verwerthen  Hessen,  gerade  von  dieser  Handreichung  mel- 
deten, und  da  anderseits  Wipos  Aeusserungen  über  den  Treueid  wegen 
ihrer  Stellung  nach  dem  Krönungsbericht  mit  der  Laudatio  nicht  zu 
verbinden  waren,  so  mussten  sie,  die  mit  keinem  Worte  den  lehens- 
rechtlichen Charakter  der  Huldigung  andeuten,  die  nur  vom  Treuge- 
löbais  berichten,  als  Nachrichten  über  königliche  Belehnungen  erklärt 
werden,  während  Widukinds  Darstellung,  welche  ganz  offenkundig 
die  vassalitische  Natur  der  Huldigung  von  936  bezeichnet,  als  Zeug- 
nis für  eine  nichtvassalitische  Huldigung  zu  gelten  hatte. 

Wir  dürfen  unsere  Beobachtungen  mit  der  Bemerkung  schliessen : 

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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  Kurkollegs.  73 

eine  nichtvassalitische  Huldigung  der  deutschen  Eönigswahler,  wie  sie 
Lindner  yoraussetzt,  hat  niemals  bestanden. 

IV. 

Da  uns  die  Prüfung  der  Ansicht  Lindners  über  das  Wahlyerfahren 
stets  zu  dem  gleich  negativen  Ergebnis  gefthrt  hat,  so  werden  wir 
uns  wohl  auch  jenen  Ausführungen  gegenüber  ablehnend  yerhalten, 
die  mittelbar  mit  dieser  Ansicht  zusammenhängen. 

Die  Thatsache,  dass  vollzogenen  Eonigswahlen ,  ja  vollzogenen 
Krönungen  Erhebungsakte  nachfolgten,  welche  von  den  Schriftstellern 
vielfach  mit  den  für  die  Wahlen  selbst  angewandten  Ausdrücken  be- 
zeichnet wurden  und  welche  sich  mitunter  vnrklich  in  den  bei  einer 
Wahl  üblichen  Formen  vollzogen,  diese  Thatsache  hat  langst  zu  ver- 
schiedenen Erklärungsversuchen  angeregt  Lindner  glaubte  in  der 
Hauptsache  das  staatsrechtliche  Verhältnis  der  wiederholten  Eonigs- 
wahlen damit  zu  erklären,  dass  er  sie  für  Laudationen  ansah  ^).  So 
besonders  mit  eingehender  Begründung  die  feierliche  Erhebung  Ottos  I. 
zu  Aachen  936  und  die  eigenthümlichen  Ereignisse  zu  Merseburg  im 
Jahre  1002. 

Die  Vorgänge  bei  der  Aachener  Erönungsfeier  werden  wir  in  der 
That  nicht  als  Wahl  gelten  lassen  dürfen.  Ist  doch  Otto  schon  bei 
Lebzeiten  des  Vaters  in  einer  Versammlung  der  Grossen  und  mit  Zu- 
stimmung der  ünterthauen  zum  Nachfolger  designiert  worden.  Das 
war  jener  Akt,  welcher  die  staatsrechtliche  Funktion  einer  Wahl  aus- 
geübt hatte.  Aber  anderseits  hat  die  Willensäusserung  der  ünter- 
thauen, die  zu  Aachen  erfolgte,  sich  nicht  in  den  Formen  einer  Hul- 
digung allein  bewegt.  Die  Orossen  erhoben  Otto  —  so  meldet  Wi- 
dukind  U,  1  —  auf  den  Thron,  huldigten,  geleiteten  ihn  hierauf  in 
feierlichem  Zuge  nach  der  Eirche,  wo  vor  der  Erönung  der  Mainzer 
Er^bischof  das  versammelte  Volk  befragte,  ob  „ista  electio  placeat'S  wo 
schliesslich  die  Menge  zum  Zeichen  der  Zustimmung  dieBechte  erhob  und 
dem  neuen  Herrn  zujubelte.  Die  Huldigung  ist  demnach  ein  wich- 
tiger Akt  der  Aachener  Vorgänge,  aber  eben  doch  nur  ein  Akt.  Die 
Befragung   des  Volkes   und   die  Aeusserung  einer  Zustimmung  haben 


0  8.  144  heisst  ee  allgemein :  man  kann  die  nachträglichen  Anerkennungen 
als  Landationen  betrachten.  —  Die  Halberetädter  Wahl  von  1208  nennt  Lindner 
112  allerdings  »Mittelding  zwischen  Wahl  und  Anerkennung*;  die  Yorg&ngef  die 
im  Nov.  1208  zu  Frankfort  spielten,  waren  »mehr  eine  Huldigung  wie  sie  Phi- 
lipp 1205  zu  Aachen  vollziehen  Hess*  (S.  113).  Im  Widerspruche  mit  letzterer 
AeuBsemng  scheint  mir  zu  stehen,  wenn  der  Vorgang  Ton  1205  auf  S.  110  als 
Wahl  hingestellt  wird. 

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74  G.  Seeliger. 

mit  der  Huldigung  nichts  zu  schaffen.  Also  weder  als  Wahl  noch  als 
Laudatio  ist  die  Aachener  Erhebung  zu  bezeichnen,  sondern  als  Erö- 
nungsfeier.  In  ähnlicher  Weise  fanden  offenbar  regelmässig  bei  Ge- 
legenheit der  Eönigskrönungen  Volkskundgebungen  statt ,  eine  Accla- 
mation  der  versammelten  Menge  war  —  was  man  neuerdings  manch- 
mal missYerstanden  zu  haben  scheint  —  ein  staatsrechtlich  noÜiwen- 
diger,  obschon  thatsächlich  bedeutangsloser  Akt  ^). 

Oanz  anders  yerhält  es  sich  mit  der  Beurtheilung  der  Merseburgs 
Ereignisse  von  1002.  Mit  einer  seltenen  Ausführlichkeit  schildert 
Thietmar  die  Vorgänge.  Eine  grosse  Versammlung  sächsischer  Fürsten 
empfing  ehrfurchtsvoll  Heinrich  11.  (V,  15).  Am  nächsten  Tage  brachte 
Herzog  Bernhard  in  öffentlicher  Versammlung  Heinrich  die  Wünsche 
des  Volkes  vor,  setzte  die  Bedürfnisse  und  Rechte  Aller  auseinandar 
und  fragte,  was  ihnen  zugesagt  werden  solle.  Heinrich  versprach,  sie 
zu  schützen,  und  erklärte  (V,  16) :  „Et  ut  certi  de  hiis  sitis,  quomodo 
vobis  placet,  salvo  honore  r^ni  affirmo  (quia  nou  rennuentibus  nee 
contradicentibus  hac  regali  dignitate  honoratus  appareo)  l^em  igitur 
vestram  non  in  aliquo  corrumpere  etc.'^  Jubelnder  Zuruf  des  Volkes 
antwortete  dem  König,  Herzog  Bernhard  aber  überreichte  Heinrich 
unter  erneuter  Zustimmung  der  Menge  im  Namen  Alier  die  heilige 
Lanze  und  damit  die  Herrschaft  über  das  Reich  (V,  17).    Dann  folgte 

—  Thiemar  V,  18  sagt  nicht,  ob  am  selben  Tage  —  die  Huldigung 
durch  Mannschaft  und  Treueid. 

Diesem  Bericht  entnahm  man  bisher  gewöhnlich,  dass  Heinrich 
den  Sachsen  gegenüber  Anerkennung  des  Wahlrechtes  aussprach,  und 
femer,  dass  zu  Merseburg  wirklich  eine  Eönigswahl  vorgenommen 
wurde.  Lindner  leugnet  Beides.  Heinrich  IL  habe  nichts  dergleichen 
den  Sachsen  versprochen  und  der  Merseburger  Vorgang  sei  nicht  als 
Wahl,    sondern  als  „freie  Anerkennung^^   oder   —  wie  er  später  si^ 

—  als  Laudatio  (Huldigung)  aufeufassen. 

Die  eine  Behauptung  begründet  Lindner  damit,  dass  „quia^^  nicht 
„dass'S  sondern  „weib^  bedeute;  Heinrich  erkläre  nicht,  dass  er  mit 
dem  Willen  der  Sachsen  im  königlichen  Schmucke  erscheine,  sondern 
er  erkläre,  weil  er  ohne  Widerspruch  gekommen  sei.  Lindners  Aus- 
führungen  scheinen  mir  durchaus   überzeugend  zu  sein.     Nur  möchte 


1)  So  darf  man  m.  E.  auch  nicbt  die  Nacbricht  des  Cont.  Ref.  961  »con- 
venientia  quoque  et  electione  Lothariensium  Aquis  ordinator*  (Ottenthai  299^) 
auf  eine  Wahl  beziehen  —  wie  Rodenberg  und  Waitz  6,158  —  sondern  auf  die  bei 
Krönungen  üblichen  Zustimmungserklärungen.  Das  Gleiche  gilt  von  den  Nach- 
richten über  die  Mainzer  Erönungsfeier  1198.  Auch  hier  spricht  Rodenberg  8.  13 
gleich  Winkelmann  1,  135  von  einer  zweiten  Wahl  Philipps. 


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Nene  Forschungen  Ober  die  Entstehung  des  EurkoUegs.  75 

ich  als  Inhalt  der  Affirmatio  Heinrichs  nicht  das  „qnomodo  placet^S 
sondern  das  ,,legem  .  .  non  corrumpere^^  betrachtet  sehen  und  die 
Stelle  übersetzen:  „ich  erkläre  Eurem  Wunsche  gemäss,  weil  ich  .  ., 
dass  ich  Euer  Becht  etc/^  Heinrich  hat  demnach  den  Sachsen  keines- 
wegs eingeräumt,  „dass  nur  durch  ihre  Wahl  er  das  Herrscherrecht 
aber  Sachsen  zu  erlangen  berechtigt  gewesen''  (Maurenbrecher);  Hein- 
ridi  unterzog  sich  auch  nicht  einer  Neuwahl,  denn  er  erschien  ja 
im  königlichen  Schmucke.  Der  Vorgang  zu  Merseburg  muss  anders 
beurtheilt  werden,  als  das  bisher  zumeist  geschehen  ist  —  aber  audi 
etwas  anders,  als  es  lindner  wünscht  Denn  als  Huldigung  können 
wir  die  Merseburger  Ereignisse  nidit  bezeichnen.  Hier  geschah  weit 
mehr  als  eine  Huldigung.  Dieser  ging  eine  andere  Handlung  voraus, 
eine  Willensausserung  der  Sachsen,  welche  mit  dem  Akte  der  Huldi- 
gung gar  nichts  gemein  hai  Herzog  Bernhard  handelte  im  Auftrag 
und  in  steter  Uebereinstimmung  mit  dem  versammelten  Volk,  die  Ver- 
sprechungen Heinrichs  waren  nicht  Onadenakte  des  anerkannten  Herrn, 
sondern  die  Bedingungen  der  Anerkennung.  Erst  nach  Erfüllung  der- 
selben wird  durch  Ueberreichung  der  Lanze  Heinrich  die  „cura  regni'' 
übertragen  ^).  Wenn  man  aber  die  Fra^  stellt,  ob  die  Sachsen  Hein- 
rich schon  vorher  als  ihren  König  betrachteten,  so  ist  mit  einem  siche- 
ren Nein  zu  antworten.  Darüber  lässt  Thietmar,  der  den  Merseburger 
Tag  als  „dies  quo  [Heinrich]  electus  est^^  preist,  keinen  Zweifel  be- 
stehen, das  war  die  Auffassung  der  Sachsen  selbst  Diese  behandelten 
Heinrich  naturgemäss  von  vorne  herein  anders  als  einen  beliebigen 
Beichsfbrsten,  sie  konnten  die  vorangegangene  Wahl  und  Krönung 
nicht  übersehen,  sie  wollten  diese  auch  gar  nicht  annullieren  und 
dnrdi  eine  bessere  Neuwahl  ersetzen;  sie  beanspruchten  nur  ihrerseits 
ein  gewisses  Wahlrecht  und  sie  übten  dieses  aus,  indem  sie  durch 
einen  Akt  selbständiger  Willensausserung  die  vorausgegangene  Wahl 
ergänzten.  Wir  haben  es  hier  demnach  mit  einer  jener  Nach- 
wahlen zu  Üiun,  die  uns  bald  näher  beschäftigen  sollen.  Ob  zu  Merse- 
burg das  bei  Königswahlen  übliche  Verfahren  beobachtet  wurde,  das 
ist  allerdings  eine  andere  Frage.  Die  ausführlichen  Mittheilungen 
Thietmars  lassen  mit  Sicherheit  erkennen,  dass  eine  Abstimmung  damals 
nicht  stattfand.  Das  Ausserordentliche,  dass  man  den  schon  Gekrönten 
erheben  wollte,  mag  allein  ein  Abgehen  vom  üblichen  Wahlverfahren 
gerechtfertigt  haben.  Aber  war  denn  der  Vorgang  zu  Merseburg  ver- 
schieden von  dem  zu  Mainz?     Wir  wissen   es   nicht  sieber,   weil  es 


>)  Et  ist  ein  Irrthum  Maurenbrechers  S.  82,  das  als  Huldigung  zu  be- 
zeichnen. 


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7H  ü.  See  liger. 

UU8  an  Zeugnissen  über  den  Hergang  bei  Eönigswahlen  aus  dieser 
Zeit  noch  vollständig  gebricht 

Lindner,  der  ja  ein  Abstimmen  bei  den  Eönigswahlen  leugnet, 
müsste  gerade  in  diesen  Merseburger  Ereignissen  vieles  finden,  was 
seine  Theorie  zu  stützen  geeignet  wäre.  Und  in  derThat:  obwohl  er 
eifrigst  die  Ansicht  bekämpft,  dass  zu  Merseburg  eine  Wahl  stattfand, 
obwohl  er  Heinrichs  Erhebung  in  Sachsen  lediglich  als  Laudatio  (Hul- 
digung) gelten  lassen  will  (S.  27.  29.  80),  so  erklart  er  an  anderem 
Orte  —  in  schroffem  Widerspruch  zu  eigenen  Äusserungen,  dass  der 
Bericht  Adalbolds  über  den  gleichen  Vorgang  „als  eine  allgemeine 
Beschreibung  des  bei  den  Eönigswahlen  üblichen  Hergangs^^  zu  be- 
nützen sei  (S.  73)  und  dass  Herzog  Bernhard  damals  als  Elector  fun- 
giert habe  (S.  87). 

Die  Erklärungen  Lindners  vermochten  uns  also  nicht  ganz  zu 
befriedigen.  Wohl  fanden  zu  Aachen  936  und  zu  Merseburg  1002 
Huldigungen  statt,  aber  diese  bildeten  nicht  das  Charakteristische  der 
Vorgänge.  Die  Aachener  Ereignisse  sind  als  Erönuugsfeier,  die 
Merseburger  als  Nachwahl  zu  beurtheilen. 

Die  staatsrechtliche  Bedeutung  der  Nachwahlen  muss  uns  noch 
näher  beschäftigen.  Eine  Arbeit  Bodenbergs  stellte  in  verdienstvoller 
Weise  die  betreffenden  Nachrichten  zusammen.  Weil  aber  dabei  all 
das,  was  die  Schriftsteller  mit  „eligere'^  und  „coUaudare^^  bezeichneten, 
als  wirkliche  Wahlhandlung  angesehen  und  verwerthet  wurde,  so  konnte 
m.  E.  eine  richtige  Würdigung  der  Nachwahlen  nicht  immer  erlangt 
werden. 

Bodenberg  unterscheidet  (S.  48  f.)  zwei  Arten  von  wiederholten 
Wahlen,  nämlich  solche,  welche  den  schon  bei  Lebzeiten  des  Vor- 
gängers Gewählten  in  die  Herrschaft  einzuführen  berufen  waren,  und 
femer  Anerkennungswahlen,  vorgenommen  von  denen,  die  bei  der 
Hauptwahl  nicht  mitgewirkt  hatten. 

Die  ersteren,  die  Bodenberg  S.  2  sogar  als  allgemeine  Neuwahlen 
bezeichnete,  dürfen  aber  als  Wahlen  überhaupt  nicht  gelten  Wenn 
wir  hören,  dass  die  Ereuzfahrer  auf  die  Meldung  vom  Tode  Heinrichs 
den  schon  früher  gewählten  Friedrich  II.  zu  Accon  „secundo  elegerunt 
fidelitatem  ei  iuratorium  facientes"  ^),  so  dürfen  wir  m.  E.  mit  Bück- 
sicht auf  die  ungemein  weite  Bedeutung,  welche  die  Schriftsteller  dem 


0  Gest.  ep.  Halb.  fc^S.  23,  112.  —  Ann.  Stad.  SS.  16»  353  »prineipei  tunc 
peregrini  elegerunt  filium  imperatoriB  F.«  —  Am.  Lub.  V,  27  SS.  21,  206  ,ut 
omnes  regni  primores  ibi  presentes  suramentaliter  fidem  facerent  imperatoris 
ßlio*. 


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Neue  Forachangen  über  die  Entstehung  des  Kurkollegs.  77 

Worte  „eligere^'  gaben^  nicht  aaf  eine  wirkliche  Wahl  schliessen,  son- 
dern, das  ,,&eiente8^^  als  Erklärang  des  ,,elegerant^^  auffassend,  bloss 
die  Wiederholong  des  Oelöboisses  annehmen.  YoUeuds  ist  der  Bericht 
über  die  dem  Ableben  Ottos  I.  folgenden  Ereignisse  nicht  als  Zeugnis 
einer  Neuwahl  zu  beurtheilen.  Am  Morgen  nach  des  alten  Kaisers 
Tode  haben  die  Grossen  Otto  II.  nochmals  Treue  und  Mannschaft  ge- 
leistet i)  und  —  f&gt  Widukind  hinzu  —  der  so  vom  ganzen  Volke 
nochmals  Gewählte  habe  hierauf  für  das  Begräbnis  gesorgt  u.  s.  w. 
Mit  ,,ab  omni  populo  electus^^  fasst  aber  Widukind  offenbar  nur  das 
zusammen,  was  er  Torher  mit  „manus  dabant  etc/^  schilderte.  An  ein 
wiederholtes  Wahlverfahren  zu  denken,  liegt  kein  Anlass  Tor.  Und 
so  fehlt  es  denn  auch  sonst  an  einem  Anzeichen,  dass  es  Oblich  ge- 
wesen sei,  den  schon  bei  Lebzeiten  des  kaiserlichen  Vaters  Gewählten 
und  Gekrönten  nach  des  Vorgängers  Ableben  nochmals  feierlich  zu 
wählen. 

Dagegen  sind  Nachwahlen  vorgekommen  und  von  solchen  Fürsten 
vorgenommen  worden,  die  sich  an  der  Hauptwahl  nicht  betheiligt 
hatten.  Diese  Wahlen  sind  das  Erzeugnis  jener  individualistischen 
Auffassung,  die  im  deutschen  Gemeinwesen  dieses  Zeitalters  vielfach 
herrschte.  Das  Organ  fQr  die  Geltendmachung  des  Wahlrechtes  war 
der  allgemeine  Wahltag.  Aber  er  besass  nicht  die  rechtliche  Autorität, 
um  dem  Gewählten  allgemeine  Anerkennung  zu  verschaffen.  Nicht 
Jeder  fühlte  sich  verbunden,  dem  Beschluss  des  Wahltages  folgen  zu 
müssen.  Die  Vorgänge  in  Sachsen  während  des  Jahres  1002  sind 
hiefür  besonders  charakteristisch.  Als  Markgraf  Liuthar  auf  der  Ver- 
sammlung zu  Frosa  merkte,  dass  Markgraf  Ekkehard  selbst  das  König- 
ihom  anstrebe,  unterredete  er  sich  insgeheim  mit  den  Vornehmsten 
and  bewog  sie  zum  Eide  „se  nullum  sibi  dominum  vel  regem  com- 
muniter  vel  singulariter  electuros  ante  constitutum  in  Werlo  collo- 
quium"*).  Soweit  war  man  damals  noch  von  den  Vorstellungen  ent- 
fernt, dass  eine  allgemeine  Wahl  nöthig  und  dass  der  Beschluss  dieser 
verbindlich  für  alle  Beichsunterthanen  sei.  Nicht  anders  war  die  Auf- 
fassung, welche  in  der  Zeit  hervortrat,  da  auf  Heinrichs  VI.  Bestre- 
bungen einer  Verfassungsänderung  ein  kräftiger  Bückschlag  erfolgte 
und  das  Becht  der  Unterthanen,  sich  selbst  den  König  zu  bestellen, 
bestimmter  begehrt  wurde.  Noch  galt  eine  einheitliche  Wahl  nicht 
ftUr  erforderlich.     Wenn  wir   beobachten,   dass  in  beiden  Parteilagern 


*)  Vgl.  oben  8.  68.  —  Thietmar   2,   44   Bagt    hier:   iterum    conlaudatur   a 
cnnctis  in  dominum  et  regem. 
*)  Thietmar  4,  52. 

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78  ö.  Seeliger. 

aaeh  solche  Personen  Wahldekrete  mitausferfcigten  und  gewählt  zn 
haben  erklärten,  deren  Femsein  vom  Wahlakte  wir  sicher  nachweisen 
können,  und  wenn  der  Papst  in  seinen  Erlässen  die  Wahl  nicht  nach 
den  wirklichen  Theilnehmern,  sondern  nach  den  Anhängern  der  Ge- 
wählten beurtheilte,  dann  sehen  wir  eben:  die  richtige  Ausübung  des 
Wahlrechtes  war  nicht  abhängig  von  der  Theilnahme  an  der  Wahl 
selbst,  auch  die  nachträgliche  Anerkennung  wurde  als  solche  geschätzt. 

War  ein  Fürst  von  einer  Wahl  ferngeblieben,  dann  konnte  er 
entweder,  stillschweigend  sich  dem  Beschlüsse  des  Wahltages  fügend, 
durch  die  Huldigung  seine  Anerkennung  zum  Ausdrucke  bringen  oder 
überdies  durch  einen  weiteren  besonderen  Akt  sein  Recht  der  Theil- 
nahme an  der  Eönigswahl  wahrnehmen.  Huldigungen  und  solche 
Handlungen,  die  wir  als  Nachwahlen  bezeichnen  können,  sind  —  wie 
Bodenberg  richtig  bemerkt  —  wohl  zu  unterscheiden  *).  Q^en  Ende 
des  Jahres  1204  leisteten  der  Kölner  Erzbischof  und  der  Herzog  von 
Brabant  dem  König  Philipp  den  Treueid,  aber  bei  der  Aachener 
Königswahl  im  Januar  1205  wirkten  sie  gleichwohl  jedenfalls  mit^). 
Ob  ein  Fürst  sich  mit  blosser  Huldigung  begnügte  oder  noch  in  an- 
derer Art  sein  Recht  der  Mitbestimmung  des  Königs  ausübte,  das 
hing  von  zufalligen  umständen  ab,  insbesondere  davon,  ob  eine  Mehr- 
heit von  Wählern  oder  ob  nur  Einzelne  die  Anerkennung  aussprachen. 
Im  ersteren  Falle  kam  es  naturgemäss  leichter  zu  einer  wirklichen 
Wahl  als  in  letzterem,  wo  gewöhnlich  bloss  eine  Huldigung  statt&nd. 

Und  weiter.  Nachwahlen  £EUiden  gerade  in  solchen  Zeiten  reiche 
Anwendung,  da  nach  längerer  Pause  das  freie  Wahlrecht  sich  Bahn 
brach.  So  1002,  so  in  den  Heinrichs  VI.  Tode  folgenden  Jahren. 
Nachwahlen  wollen  nicht  Neuwahlen  sein,  sie  wollen  die  vorausge- 
gangene Wahl  nicht  aufheben,  sondern  nur  ergänzen  und  nur  den 
Wahlberechtigten,  die  der  Hauptwahl  ferngeblieben  waren,  das  Recht 
wahren.  Im  Orunde  können  Neuwahlen  erst  in  einer  Zeit  stattfinden, 
da  schon  der  Grundsatz  herrschend  geworden  ist,   dass  eine  einheit- 


*)  Es  ist  kaum  immer  möglich  zu  entscheiden ,  ob  bloss  Huldigung  oder 
Nachwahl  stattfiuid.  Aber  jedenfiEills  ging  Rodenberg  in  der  Auftählong  der 
Nachwahlen  zu  weit,  weil  er  den  Aussagen  der  Schriftsteller  —  wie  ich  glaube 
—  etwas  mechanisch  folgte. 

*)  Vgl.  Rodenberg  ö.  7.  —  Dass  die  Huldigung  der  Wahl  vorangegangen 
ist,  kam  in  Italien  schon  frfiher  vor.  So  leistete  1004  der  Mailänder  Erzbischof 
Heinrich  H.  zu  Bergamo  die  Huldigung,  während  die  Wahl  etwas  sp&ter  zu  Pa- 
yia  stattüand.  Thietm.  6,  6.  Das  hängt  indessen  damit  zusammen,  dais  durch 
die  Wahl  in  Deutschland  der  König  bereits  Ansprüche  auf  die  italische  Herr- 
schaft besass. 


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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  Eurkollegs.  79 

liehe  und  richtig  vollzogene  Wahl  yerbindlich  sei  für  das  ganze  Beich. 
Daher  kennt  das  spätere  Mittelalter  nur  Neuwahlen,  die  frühere  Pe- 
riode nur  Nachwahlen  oder  wenigstens  fast  nur  Nachwahlen.  Nur 
einmal  ward  ganz  vereinzelt  schon  bei  Philipps  Wahl  zu  Aachen  im 
Jahre  1205  der  Grundsatz  einer  Neuwahl  geltend  gemacht.  Philipp 
habe  damals  —  wie  eine  Fassung  der  Kölner  Eönigschronik  durchaus 
glaubwürdig  meldet^)  —  Eönigstitel  und  Krone  abgelegt,  sich  einer 
neuen  Wahl  unterzogen  und  sei  hierauf  vom  Kölner  Erzbischof  ge- 
krönt worden.  Das  sollte  den  Fürsten  die  „libera  electio^'  gewähr- 
leisten, Philipp  aber  die  Anerkennung  einiger  mächtiger  Fürsten  und 
vor  allem  die  Krone  aus  richtiger  Hand  verschaffen. 

Der  Vorgang  von  1205  ist  überaus  bezeichnend  für  den  Werth, 
den  man  der  Ausübung  wirklicher  Wahl  beizulegen  begann.  Philipp 
war  es  nur  um  Anerkennung  zu  thun,  den  Fürsten  um  das  Wählen. 
Deshalb  wählte  der  Kölner,  obwohl  er  kurz  vorher  bereits  gehul- 
digt hatte. 

Wenige  Jahrzehnte  später  war  die  Sachlage  anders. 

Im  Jahre  1252  begehrte  Wilhelm  —  wie  wir  noch  hören  werden 
—  eine  nachträgliche  Wahl  von  jenen  Fürsten,  die  als  eigentliche 
Königswähler  galten  und  die  ihn  vorher  noch  nicht  gewählt  hatten. 
So  wurde  Gewicht  darauf  gelegt,  dass  diejenigen,  welche  für  wahlbe- 
rechtigt galten,  auch  wirklich  wählten,  nicht  durch  Huldigung  allein 
ihre  Anerkennung  aussprachen.  Damit  war  ein  weiterer  wichtiger 
Fortschritt  gegenüber  der  älteren  Auffassung  gewonnen  und  dieser 
fährte  in  raschem  Uebergang  zur  Forderung  einer  einzigen  allgemein 
rechtsverbindlichen  Wahlhandlung. 

Aber  gleichzeitig  mit  dieser  Entwicklung  musste  die  Bildung 
einer  fest  bestimmten  Wahlberechtigung  und  eines  sicher  normierten 
WahlverfEdirens  erfolgt  sein. 

V. 

Es  wurde  schon  hervorgehoben,  dass  Lindners  Ansicht  über  das 
ältere  Wahlverfahren  sich  zwar  von  der  bisher  üblichen  Auffassung 
weit  entfernt,  aber  im  Grunde  die  Hauptfragen,  die  bisher  bei  der 
Entstehung  des  Kurkollegs  gestellt  wurden,  bestehen  lässt.  Und  so 
dürfen  und  müssen  wir  trotz  der  ablehnenden  Haltung,  die  wir  gegen- 
über der  originellen  Ansicht  betreffend  Elector  und  Laudatio  ein- 
nahmen, das  Verhältnis  der  Ausführungen  Lindners  zu  den  bisher 
geäusserten  Annahmen  ins  Auge  fassen. 


1)  Rodeabergs  Einwände  S.  7  ff.  konnten  mich  nicht  Hberzeugen. 

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80  Ö.  Seeliger. 

Ib  der  Behandlung  der  beiden  Grundfragen,  die  sich  auf  die  Ent- 
stehung des  Ehrenrechts  und  auf  die  Umwandlung  des  Yorstimmrechts 
in  das  ausschliessliche  Wahlrecht  beziehen,  gehen  die  Ansichten  weit  aus- 
einander. Als  feststehend  darf  nur  gelten,  dass  im  11.  Jahrhundert 
ein  Ehrenrecht  des  Vorstimmens  noch  nicht  vorhanden,  dass  dagegen 
zur  Zeit  des  Sachsenspiegels  die  alte  Ordnung  der  Abstimmung  ver- 
ändert und  eine  Gruppe  von  Fürsten  als  vorstimmberechtigt  bekannt 
war.  Denn  die  Annahme,  Eike  von  Bebgau  habe  seine  Theorie  frei 
erfunden,  dürfte  im  Hinblick  auf  verwandte  Nachrichten  desselben 
Zeitalters  wohl  kaum  einen  Vertreter  mehr  besitzen.  Auf  die  Ergrün- 
dnng  des  Wie  und  Wann  dieser  Umbildung  aber,  insbesondere  auf 
den  Nachweis  eines  Vorstimmrechtes  im  12.  Jahrhundert  hat  man  die 
allergrösste  Mühe  verwendet.  Umsonst!  Es  fehlen  eben  nähere  sichere 
Nachrichten  über  das  Verfahren  der  Abstimmung,  und  die  Anwendung 
mittelbarer  Beweisführung  erzeugte  leicht  einen  künstlichen  Aufbau 
gewagtester  und  mitunter  willkürlicher  Kombinationen. 

Eine  wirkliche  Stütze  und  den  eigentlichen  Ausgangspunkt  aber 
far  alle  Erwägungen  dieser  Art  glaubte  man  gewohnlich  in  den  Be- 
richten über  die  Doppel  wähl  von  1198  zu  besitzen.  Man  sah  diese 
als  Zeugnisse  für  das  Dasein  bevorrechteter  Wähler  an.  ja  man  meinte, 
diese  Vorzüge  einiger  Fürsten  hätten  sich  nicht  mehr  allein  auf  das 
Gebiet  der  Ehrenrechte  beschränkt. 

Nach  zwei  Bichtungen  bekämpft  Lindner  die  übliche  Ansicht. 
Einmal  wendet  er  sich  scharf  dagegen,  dass  die  Kurie  absichtsvoll  die 
Bildung  eines  Kurkollegs  befördert  habe,  um  sich  besser  mit  einer 
geringen  Anzahl  von  Wählern  auseinandersetzen  zu  können.  Dann 
verwirft  er  die  Annahme,  dass  damals  eine  Verengerung  der  Wähler- 
gruppe zu  beobachten  sei  In  beiden  Beziehungen  scheint  mir  der 
Beweis  voll  erbracht  zu  sein.  Mit  gutem  Grund  weist  Lindner  darauf 
hin,  dass  die  Worte  „principes  ad  quos  principaliter  spectat  electio^S 
die  sich  gelegentlich  in  päpstlichen  Entscheidungen  vorfinden,  keines- 
wegs bei  der  römischen  Kurie  die  bestimmte  Vorstellung  von  beson- 
deren Wahlrechten  weniger  Fürsten  voraussetzen  lassen,  dass  der  Papst 
diese  Worte  gar  nicht  auf  die  bei  der  Wahl  Anwesenden,  sondern  auf 
die  späteren  Anhänger  Ottos  bezog  und  dass  daher  die  mehrfach  an- 
gestellten Berechnungen,  welche  Fürsten  wohl  Innocenz  gemeint  haben 
könne,  ganz  überflüssig  seien  (S.  101).  Mit  einem  Vorrecht  bei  der 
feierlichen  Abstimmung  —  und  das  soll  ja  zuerst  bewiesen  werden  — 
hat  der  von  der  römischen  Kurie  ausgesprochene  Vorrang  nichts  gemein. 

Aber  wir  dürfen  noch  weiter  gehen  und  die  Behauptung  auf- 
stellen :  Innocenz  traf  seine  Entscheidung  zu  Gunsten  Ottos  gar  nicht 

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Nene  Fonclmiigen  über  die  Entstehung  des  KurkoUegs.  gl 

auf  Ghrand  einer  Wahlprüfung,  er  wollte  ein  Urtheil  über  die  Recht- 
mässigkeit der  Wahl  überhaupt  nicht  fallen.  Immer  und  immer  wieder 
betonte  er  in  den  zahlreichen  Erlassen,  welche  die  Doppel  wähl  Ton 
1198  behandeln,  dass  er  die  Persönlichkeit  der  Gewählten  prüfen,  ihre 
Eignung  f&r  das  Eaiserthum  untersuchen  und  demgemäss  das  Urtheil 
sprechen,  den  deutschen  Fürsten  aber  das  Areie  Wahlrecht  nicht  an- 
tasten wolle  ^).  Das  ist  der  bestimmte  Bechtsstandpunkt,  den  die  Kurie 
ftiwnahin  und  den  sie  während  der  gesammten  Verhandlungen  niemals 
yerliess. 

Wie  vertrug  sich  indessen  das  von  der  Eurie  beanspruchte  Becht 
mit  der  den  deutschen  Fürsten  ausdrücklich  gewährten  Befugnis? 
Hatte  sich  die  Erhebung  eines  Königs  einmüthig  vollzogen,  dann  war 
das  Verhältnis  klar.  Da  konnte  der  Papst  den  Gewählten  verwerfen, 
ohne  das  fürstliche  Wahlrecht  irgendwie  zu  leugnen.  Aber  bei  einer 
Doppelwahl,  da  naturgemäss  beide  Parteien  die  Bechtmässigkeit  ihrer 
Aktion  in  Anspruch  nahmen?  Folgerichtig  hätte  in  solchem  Falle 
dem  Spruche  über  die  Tauglichkeit  der  Persoa  ein  solcher  über  die 
Bechtmässigkeit  einer  der  beiden  Wahlen  vorausgehen  müssen  und 
die  Prüfung  der  Person  hätte  sich  nur  auf  den  einen  rechtmässig  Ge- 
wählten erstrecken  dürfen.  Aber  wer  sollte  die  Prüfung  der  Wahl 
vornehmen?  Der  Papst?  Ein  Anspruch  der  Kurie  auf  das  Bichteramt 
über  die  Bechtmässigkeit  der  Wahlen  würde  in  Deutschland  als  ein 
tiefer  Eingriff  in  fürstliche  Gerechtsame  empfunden  worden  sein. 
Innocenz  erhob  daher  diesen  Anspruch  nicht  ^).  Als  die  Parteileute 
Philipps  nach  Ottos  Anerkennung  den  Vorwurf  unberechtigter  Ein- 
mischung in  deutsche  Wahlangelegenheiten  wider  die  Kurie  erhoben, 
da  antwortete  Innocenz,  dass  sein  Legat  weder  mitwählen  noch  einen 
Bichterspruch  über  die  Wahle^  thun  wollte,  sondern  lediglich  das 
päpstliche  Urtheil  von  der  ünwürdigkeit  Philipps  und  der  Würdigkeit 
Ottos  verkündet  habe.  Das  ist  derselbe  Standpunkt,  den  man  in  Born 
von  Anfang  an  eingenommen  hatte.  Aber  eine  solche  Entscheidung, 
getroffen  lediglich  auf  Grund  einer  Prüfung  der  gewählten  Persönlich- 
keiten und  ohne  Bücksicht  auf  das  Ei^ebnis  einer  Prüfung  der  Wahl 
selbst,  musste  wiederum  als  Verletzung  der  fürstlichen  Wahlgerecht- 
same empfunden  werden.  Die  Kurie  kam  aus  einem  Widerstreit  der 
Interessen  und  Ansprüche  nicht  heraus.  Einerseits  Anerkennung  der 
Wahlfreiheit  in  Deutschland    und   deshalb  keine  Entscheidung  über 


<)  Vgl.  z.  B.  Reg.  de  neg.  imp.  n.  21,  Migne  1020:  »ei  curaremus  fovorem 
apostolicam  impertiri,   quem  crederemus  maioribuB  stndiis  et  meritis  adiavari«. 
Ebenso  n.  33,  36,  39,  43,  44,  45  S.  1037,  1041,  1043,  1046,  1046. 
>)  Vgl.  dagegen  EirchhOfer  S.  62. 
Htttheüiingen  XVI.  6  ^  t 

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82  ^-  Seeliger. 

die  Bechttnässigkeit  der  Wahl,  anderseits  Ansprach  auf  Approbation 
der  Gewählten.  Da  sich  eine  Entscheidung  unter  gleichmassiger  Er- 
füllung dieser  Forderungen  nicht  geben  liess,  wexm  keine  einheitliche 
Wahl  vorangegangen  war,  so  &nd  schliesslich  —  nicht  yon  Anfang 
an  —  der  Papst  den  Ausweg,  dass  er  die  Bechtmässigkeit  der  Wahl 
Ottos  gegenüber  der  Philipps  gleichsam  als  selbstverständlich  zur  Vor- 
aussetzung nahm.  Aber  nicht  als  eigentliche  Begründung  des  päpst- 
lichen Entscheides  selbst,  bloss  zur  Verhüllung  des  Bruches,  den  das 
fireie  Wahlrecht  immerhin  durch  den  päpstlichen  Spruch  erfiEihren 
musste,  erscheint  nebenher  die  Behauptung,  dass  Ottos  Wahl  die 
bessere  sei. 

In  der  bekannten  Deliberatio,  welche  die  päpstliche  Meinung  aus- 
führlidi  begründet,  äussert  sich  Innocenz  über  die  drei  gewählten 
Könige.  Friedrich  II.  sei  zwar  rechtmässig  gewählt  worden,  aber 
dessen  Wahl  ungiltig,  weil  sie  eine  ganz  ungeeignete  Person  betraf; 
Philipps  Erhebung  habe  die  Mehrheit  und  die  vornehmere  Gruppe  d^r 
Fürsten  vorgenommen,  welche  ihn  auch  jetzt  noch  anerkenne^),  doch 
sei  der  Erwählte  unwürdig;  von  Otto  werde  behauptet,  dass  ihn  eine 
Minderheit  gewählt  habe,  da  aber  nachträglich  der  Wahl  ebensoviel 
oder  mehr  vornehmlich  wahlberechtigte  Fürsten  zugestimmt  hatten, 
da  weit  massgebender  als  die  Zahl  der  Wähler  die  Würdigkeit  der 
Gewählten  sei^)  und  da  Otto  für  durchaus  geeignet  befunden  werde, 
so  falle  die  Entscheidung  zu  dessen  Gunsten.  Nicht  auf  Grund  ein^ 
Prüfung  der  Wahl,  nicht  weil  Ottos  Wahl  die  bessere  sei,  neigt  sich 
die  Gunst  der  Kurie  dem  Weifen  zu,  sondern  im  Gegensatz  zum  Wahl- 
ergebnis, wie  es  der  Papst  selbst  auffasste  und  aussprach,  wird  die 
Entscheidung  getroffen  und  der  Widerspruch,  in  den  sich  die  päpst- 
liche Verfügung  mit  der  gewährleisteten  Wahlfreiheit  setzte,  nur  noth- 
dürftig  durch  den  Einweis  auf  die  nachträgliche  Vermehrung  der  An- 
hängerschaft Ottos  zu  verdecken  getrachtet. 

In  dem  für  die  deutschen  Fürsten  bestimmten  Schreiben  aber, 
welches  —  vom  1.  März  1201  datiert  —  am  3.  JuU  vom  Legaten 
veröffentlicht  wurde,  ging  Innocenz  der  Frage  nach  der  Bechtmässig- 
keit der  Wahl  vollständig  aus  dem  Wege  und  verschmähte  sogar  jenen 


1)  Reg.  de  nag.  imp.  n.  29  (Ficker-Winkelmann  5724»)  Migne  216  ooL  1026 
»cum  ipse  a  plurioribus  et  dignioribus  nit  electus  et  adhuc  plures  et  digniores 
principes  sequantur  eundem. 

*)  »cum  non  minus  idoneitas  seu  dignitas  electae  personae,  imo  plus  quam 
eligentium  numerus  sit  in  talibus  attendendus«.  a.  a.  0.  col.  1030  f.  Winkel- 
mann 1,  202  übergeht  gerade  diese  Worte,  auf  die  ich  das  grösste  Gewidit  legen 
möchte. 


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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  EurkoUegs.  gg 

undeatlichen  Hinweis  der  Deliberatio  ^).  Erst  der  Vorwurf,  dass  er 
das  Wahlrecht  missachtet  habe,  yeranlasste  ihn  zu  der  Bemerkung, 
dass  er  ja  nicht  die  Person  Ottos  auserwählt,  sondern  nur  den  an- 
erkannt habe,  welchen  die  Mehrzahl  der  Wahlberechtigten  erhoben. 
In  einem  Schreiben  an  den  Kölner,  begegnet  zuerst  diese  Begründung  ^). 
Eingehender  aber  äusserte  sich  der  Papst  darüber  in  jenem  Erlasse 
„Venerabilem",  welcher  den  Vorwurf  der  staufischen  Parteileute  zu- 
rückweisen sollte.  Der  Legat  habe  als  Denuntiator  fungiert,  nämlich 
die  Person  des  schwäbischen  Herzogs  für  unwürdig,  die  des  Königs 
Otto  für  geeignet  zur  Erlangung  des  Imperiums  erklärt,  und  das  nicht 
so  mit  Bücksicht  auf  den  Eifer  der  Wähler,  als  vielmehr  in  Erwägung 
der  Verdienste  des  Gewählten;  im  übrigen  sei  die  Mehrzahl  der  Wahl- 
berechtigten auf  Otto  übereingekommen  und  das  unrechte  Betragen 
der  Anhänger  Philipps,  die  nach  Zurückweisung  anderer  Wahlberech- 
tigter zur  Wahl  geschritten  waren,  sei  ganz  offenbar  &).  Die  Ent- 
scheidung zu  Gunsten  Ottos  wird  auch  hier  in  der  Hauptsache  nicht 
mit  der  besseren  Wahl  desselben  motiyiert,  sondern  mit  dessen  persön- 
licher Eignung.  Der  Hinweis  auf  die  Mehrheit  der  Wähler  —  mit 
„qaamyis^^  an  die  eigentliche  Begründung  angeschlossen  —  soll  ledig- 
lich den  Vorwurf  entkräften,  dass  fürstliche  Gerechtsame  verletzt 
wurden.  Ward  im  Erlass  vom  1.  März  1201  nur  gesagt:  Otto  sei 
gewählt  worden,  so  wurde  hier  an  der  entsprechenden  Stelle  beigefügt: 
von  der  Mehrheit.  Die  lauter  werdenden  Klagen  über  eine  Rechts- 
verletzung Boms  haben  offenbar  allein  diesen  Hinweis  begehrt,  die 
Kurie  sollte  gerechtfertigt  und  die  Entscheidung  mit  dem  von  Born 
immer  wieder  verkündeten  Grundsatz  der  ünantastbarkeit  des  fürst- 
lichen Wahlrechtes  in  üebereinstimmung  gebracht  werden. 

Fassen  wir  das  Verhältnis  Innocenz'  zur  Doppelwahl  von  1198 
unter  diesen  Gesichtspunkten  auf,  dann  werden  wir  von  einer  plan- 
vollen Beeinflussung  des  deutschen  Wahlverfahrens  durch  die  Kurie, 
von  einer  Verkündigung  neuer  Grundsätze  u.  dgl.  nicht  sprechen 
dürfen.     Den   Versuch   aber,   die   Worte   „ad   quos   specialiter  spectat 


*)  »Cum  .  .  Otto  vix  Bit  industrius  .  .  cum  etiam  electus  in  regem, 
ubi  debnit  et  a  quo  debuit  coronatus  et  ipse  .  .  idoneus  .  .,  nos  .  .  in  regem 
reeepimus«.    Reg.  n.  33  (Ficker- Winkelmann  5732)  Migne  col.  1040. 

*)  >Non  enim  elegimus  nos  personamf  sed  electo  ab  eorum  parte  maiori, 
qui  vocem  habere  in  imperatoris  electione  noscuntur,  et  ubi  debuit  et  a  quo 
debuit  coronato,  favorem  praestitimus«.  Reg.  n.  55  (Ficker- Winkelmann  5771) 
Migne  col.  1057.  Vgl.  auch  Reg.  n.  56  Migne  1058. 

*)  Reg.  n.  62  vgl.  oben  S.  61  »personam  reg^s  ipsius  denuntiavit  idoneam 
.  .  non  tam  propter  studia  eligentium  quam  propter  merita  electorum;  quam  vis 

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84  ö-  Seeliger. 

imperatons  electio^^  auf  eine  wirklich  bevorrechtigte  Klasse  yon  Wäh- 
lern zn  beziehen  und  diese  Wahlfttrsten  zu  bestbnmen,  müssen  wir 
nach  all  den  Erwägungen  mit  Lindner  entschieden  verwerfen. 

und  damit  kommen  vrir  auf  den  zweiten  Punkt  zu  sprechen,  der 
von  Lindner  bei  Betrachtung  der  Vorgänge  von  1198  hervorgehoben 
wurde.  Von  einer  Beschränkung  des  Wahlrechts  auf  den  neuen  en- 
geren Beichsf&rstenstand  kann  den  verschiedenen  Aussagen  der  G^ 
Schichtschreiber  und  Urkunden  gemäss  keine  Bede  sein.  Es  muss  als 
ganz  sicher  bezeugt  gelten,  dass  1198  eine  Veränderung  der  Wahl- 
berechtigung nicht  stattgefunden  hat.  Im  übrigen  darf  ich  mich  hier 
mit  einem  Hinweis  auf  Lindners  Untersuchungen  begnügen. 

Die  üeue  Beurtheilung  der  Doppel  wähl  von  1198  scheint  mir  von 
grosser  Bedeutung  für  die  EurfUrstenfrage  zu  sein.  Denn  das  schein- 
bar sichere  Ergebnis,  dass  am  Ende  des  12.  Jahrhunderts  eine  kleine 
Gruppe  von  Fürsten  mit  besonderen  Wahlrechten  ausgestattet  war,  bil- 
dete die  eigentliche  Gnmdlage  för  all  jene  Vermuthungen  und  Schlüsse, 
die  von  wahrscheinlichen  Annahmen  zu  möglichen  und  schliesslich 
mitunter  zu  unmöglichen  vorschritten  und  über  die  Ausbildung  des  Vor- 
stimmrechts im  12.  Jahrhundert  sich  entfalteten.  Den  luftigen  Ge- 
bilden geistvoller  und  nicht  geistvoller  Kombinationen  ist  jetzt  der 
reale  Boden  entzogen,  und  dasselbe  gilt  von  jener  verbreiteten  und 
oft  wiederholten  Ansicht  *),  dass  Friedrich  II.  die  in  den  Anfangen 
begriffene  Bildung  des  Kurkollegs  planvoll  zu  ersticken  versuchte  und 
thatsächlich  eine  rückläufige  Bewegung  in  dieser  Entwickelung  zu  be- 
wirken vermochte. 

Längst  freilich  mochte  die  alte,  im  11.  Jahrhundert  übliche  Bei- 
henfolge  der  Abstimmung  verändert  worden  sein,  längst  einigen  Fürsten 
das  Ehrenrecht  der  ersten  Stimmabgabe  zustehen.  Die  Berichte  über 
die  Doppelwahl  von  1198  leugnen  das  nicht.  Aber  da  keine  positive 
Meldung  aus  dieser  Zeit  vorliegt,  so  haben  wir  uns  eine  nähere  Be- 
stimmung  des  Zeitpunktes   dieser  Veränderung  durchaus  zu  versagen. 

Müssen  wir  in  gleicher  Weise  eine  Beantwortung  der  Frage  nach 
den  Grundlagen  des  Ehrenrechtes  ablehnen  ?  Gerade  das  "ist  in  der 
Litteratur  mit  besonderem  Eifer  behandelt  worden,  und  zwei  Haupt- 
ansichten, die  allerdings  manchmal  in  gewisser  Kombination  auftraten, 
stehen  einander  gegenüber:    einmal  jene,   die   das  Vorstimmrecht  auf 


|>lure8  ex  illis  qui  eligendi  regem  .  .  obtinent  potestatem  consenBisse  perhibean* 
tur  ..  et  ex  60  quod  fautores  Philipp!,  absentibus  aliis  et  oontemptis,  ipsum  eU- 
gere  praesumpserant. 

1)  Auch  Kirchhöfer  S.  92  ff.  theilt  sie. 


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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  Eurkollegs.  g5 

den  Yorangegangenen  Besitz  des  Erzamtee  begründet,  dann  die,  welche 
es  auf  die  Stammesherzoge  zurückzufahren  sucht.  Lindner  lehnt  beide 
Annahmen  ab  und  meint,  dass  bei  der  —  aus  theoretischen  Erwä- 
gungen hervorgegangenen  —  Auswahl  der  Bevorrechtigten  die  Bück- 
siehi  auf  eine  Vertretung  der  verschiedenen  Beichsgebiete  massgebend 
gewesen  (S.  203  ff.)  und  dass  wegen  der  Wichtigkeit  des  Sachsen* 
Stammes  neben  dem  sächsischen  Herzog  auch  der  brandenburgische 
Markgraf  in  das  Kollegium  der  Electores  aufgenommen  worden  sei  Wie 
indessen  territoriale  Bücksichten  das  schwabische  und  bairische  Stam-* 
mesgebiet  unbeachtet  lassen  konnten,  wie  „vom  theoretischen  Stand- 
punkte^^ aus  Baiern  zurückgedrängt  wurde,  warum  der  schwäbische 
Herzog  und  vornehmlich  die  mächtigen  Babenberger  übergangen  wur- 
den —  über  all  das  bietet  Lindner  keine  befiriedigende  Aufklärung. 

Mir  scheint  die  in  letzter  Zeit  mehr  verpönte  Erzämtertheorie  im- 
merhin die  verhältnismässig  grösste  Glaubwürdigkeit  zu  verdienen. 
Und  gerade  die  Zurückweisung  jener  Annahme  vom  Hervortreten  be- 
vorrechtigter Wähler  im  Jahre  1198  beseitigt  manche  Einwände,  die 
bisher  gegen  diese  Theorie  erhoben  wurden.  Das  zeitliche  Verhältnis 
der  Nachrichten,  die  über  das  ErzaW  einerseits  und  das  Vorstimm- 
recht anderseits  vorliegen,  gestaltet  sich  jetzt  wesentlich  anders.  Wissen 
wir  auch  wenig,  so  ist  doch  Lindners  Behauptung  (S.  181,  182,  186) 
gewiss  ungerechtfertigt,  dass  die  Vierzahl  der  Erzämter  zunächst  nicht 
einmal  feststand,  dass  je  nach  der  Anzahl  der  anwesenden  Herzoge 
„ein  Amt  für  mehrere  zerlegt  oder  auch  zwei  in  eines  zusammenge- 
zogen^^ wurden.  Dem  widerspricht  rundweg,  dass  von  der  fränkischen 
Zeit  her  die  Vierzahl  der  obersten  Hofwürden  feststand. 

Eine  Verbindung  der  Erzämter  mit  bestimmten  Fürstenthümem  hat 
im  10.  Jahrhundert  —  wie  die  Meldungen  über  die  Erönungsfeier  936 
und  über  das  Quedlinburger  Festmahl  986  lehren  —  noch  nicht  bestan- 
den. Die  vielbesprochene  Nachricht  Arnolds  dagegen  über  die  Mainzer 
Feier  1184  deutet  auf  eine  Vertheilung  der  Erzwürden  an  jene  vier 
Fürsten  hin,  welche  später  im  Besitze  derselben  nachzuweisen  sind. 
Und  da  wir  überdies  hören,  dass  der  böhmische  Herzog  schon  zur 
Zeit  Heinrichs  V.  das  Schenkenamt  versah,  so  erfahrt  die  Andeutung 
Arnolds  eine  entschiedene  Bestätigung.  Wir  können  demnach  —  theils 
mit  voller  Bestimmtheit,  theils  mehr  vermuthungsweise  —  bei  den 
späteren  weltlichen  EurfQrsten  den  Besitz  des  Erzamtes  schon  in  einer 
Zeit  erkennen,  da  wir  von  Wahlvorrechten  derselben,  ja  vom  Dasein 
solcher  Beohte  überhaupt  noch  nichts  hörten,  und  wenn  wir  —  im 
Gegensatz  zu  Lindner  S.  183  f.  —  daran  festhalten,  dass  nach  der 
Ansicht  des  Sachsenspiegels  das  Vorstimmrecht  auf  das  Erzamt  zurück- 

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gg  G.  Seeliger. 

gehe,  so  werden  wir  erklären  dürfen :  eine  Veranlassung,  diese  im  13.  Jahr- 
hundert festgewurzelte  Meinung  als  irrig  zu  betrachten,  liege  nicht  vor: 

Nicht  bloss  das  äusserliche  Moment,  dass  die  Nachrichten  über 
das  Erzamt  denen  über  das  Vorstimmrecht  zeitlich  vorangehen,  son- 
dern auch  ein  sozusagen  innerer  Grund  ist  dafür  ins  Feld  zu  führen. 
Was  liegt  näher  als  die  Annahme,  dass  die  weltlichen  Erzbeamten, 
welche  beim  zweiten  Akte  der  feierlichen  Erhebung,  beim  Erönungs- 
fest,  einen  Vorrang  genossen,  allmählich  einen  zunächst  an  sich  be- 
deutungslosen Vorzug  bei  der  Wahlhandlung  erwarben  ?  Ist  doch  ein 
Gleiches  bei  den  drei  rheinischen  Erzbischöfen  bezeugt,  welche  bei  der 
Krönung  vor  den  anderen  Standesgenossen  längst  ausgezeichnet  waren. 
Die  Gegner  der  Erzämtertheorie  vmrden  —  mitunter  unbewusst  — 
durch  Vorstellungen  von  der  späteren  Entwickelung  beherrscht  i).  Wer 
konnte  die  spätere  Bildung  voraussehen?  Willig  mochten  die  mäch- 
tigeren Herren  ihren  fürstlichen  Genossen,  die  bei  der  Erönungsfeier 
als  Erzbeamte  fungierten,  den  zunächst  ganz  wirkungslosen  Vorzug 
des  Vorstimmens  einräumen.  Halten  vrir  uns  die  ursprüngliche  und 
noch  vom  Sachsenspiegel  scharf  betonte  sachliche  Bedeutungslosigkeit 
des  Vorstimmens  vor  Augen,  daifn  wird  uns  die  Ansicht  Ton  der  Be- 
gründung dieses  Bechtes  auf  das  Erzamt  als  in  hohem  Masse  wfüir- 
scheinlich  erscheinen. 

Eine  bevorzugte  Bolle  bei  der  Erönungsfeier  hat  unserer  An- 
sicht gemäss  den  späteren  sieben  EurfÜrsten  eine  solche  bei  der  Wahl  feier 
verschafit,  und  zwar  war  es  bei  den  weltlichen  Fürsten  der  Besitz  des 
Erzamtes,  welcher  das  bewirkt  hatte.  Aber  wohlgemerkt:  das  Ens- 
amt  hat  das  Ehrenrecht  des  Vorstinmiens,  nicht  die  Umbildung  dieses 
in  das  Wahlrecht  geschaffen.  Weil  diese  beiden  Momente  nicht  ge- 
nügend scharf  auseinander  gehalten  wurden,  deshalb  schlichen  sich  m. 
E.  manche  Irrthümer  in  die  Betrachtungsweise  ein.  Auf  die  Beant- 
wortung dieser  zweiten  Grundirage  aber  ist  das  eigentliche  Schwerge- 
wicht der  Untersuchungen  zu  legen,  welche  von  der  Entstehung  des 
Eurkollegs  handeln.  Die  Entstehung  des  Ehrenrechtes  ist  ziemlich 
bedeutungslos,  der  Umwandlung  in  das  ausschliessliche  Wahlrecht 
kommt  die  allergrösste  Wichtigkeit  zu. 

Im  Laufe  weniger  Jahrzehnte  muss  die  Umwandlung  erfolgt  sein. 
Da  die  Wahlen  von  1198  anders  zu  beurtheilen  sind,  als  es  vor 
Lindner  zumeist  geschehen  ist,  so  wird  die  zeitliche  Ausdehnung  dieser 
Entvnckelung  noch  mehr  beschränkt  Bemerkten  vrir  um  die  Wende 
des  12.  und  13.  Jahrhunderts  noch   keine  Veränderung,  so   war  da- 


•)  Auch  Lindner  8.  183. 


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Neue  Forschungen  über  die  Entstehung  des  Eurkollegs.  g7 

g^en  im  Jeixre  1257  die  Bildung  eines  ausschliesslichen  Eurrechtes 
ademlich  weit  gediehen,  im  Jahre  1273  im  wesentlichen  schon  abge- 
schlossen. 

Enthalten  nun  die  Nachrichten  über  Wahlen  zwischen  1198  und 
1257  noch  nichts  von  einer  bannenden  Umwandlung  des  Wahlver- 
fahrens  und  der  Wahlberechtigung  ?  Lindner  antwortet  mit  einem  be- 
stimmten Nein  und  meint,  dass  1257  die  theoretisch  au^ebildete  Lehre 
vom  ausschliesslichen  Wahlrecht  einiger  Fürsten  gleichsam  mit  einem 
Schlage  in  die  Praxis  eingeführt  worden  sei.  Er  leugnet  insbeson- 
dere, dass  die  Wahlen  Ton  1220,  1237,  1247  und  1252  irgend  welche 
Andeutungen  eines  sich  vollziehenden  Umschwunges  enthalten,  er 
glaubt,  dass  damals  durchaus  unverändert  das  alte  WahlverfiEihren  und 
die  alte  Wi^bereohtigung  herrschten. 

Friedrich  II.  suchte  bekanntlich  die  Wahl  seines  Sohnes  Heinrich 
dem  Papste  gegenüber  als  eine  spontane  und  gegen  seinen  Wunsch 
erfolgte  Aktion  der  Fürsten  darzustellen.  Damit  übereinstimmend  be- 
richtet auch  der  Beichskanzler  nach  Bom:  „improvisum  in  filium  do- 
mini  mei . . .  vota  tam  electorum  quam  etiam  omnium  principum  et 
nobilium  Teutonice  convenerunt^^  i).  Der  hier  offen  ausgesprochene 
Gegensatz  von  „electores^  und  „principes*^  ward  zumeist  als  sicheres 
Zeugnis  dafür  angesehen,  dass  man  anfing,  aus  dem  Kreise  der  Beichs- 
fürsten  eine  kleine  Gruppe  von  besonders  berechtigten  Wählern  her- 
vorzuheben. In  ganz  anderer  Weise  beurtheilt  Lindner  den  G^en- 
satz.  Er  greift  auf  eine  frühere  Ansicht  Tannerts  zurück,  welche  dieser 
spater  wieder  aufgegeben  hatte ^),  und  übersetzt:  die  Wünsche  so- 
wohl der  Wähler  (d.  i.  der  Anwesenden)  als  auch  aller  Fürsten 
und  Edlen  (d.  L  der  Nichtanwesenden)  trafen  zusammen.  Ein 
Moment  spricht  aber  gegen  diese  Deutung  und  hebt  ihre  Möglichkeit 
auf.  Der  Kanzler  berichtet  —  wie  Friedrich  II.  —  von  einer  ganz  un- 
vermuthet  auftretenden  Handlung  des  Frankfurter  Tages,  von  einer 
Handlung,  die  nur  von  Anwesenden  ausgehen  konnte.  Der  berührte 
Gegensatz  von  „electores*^  und  „priucipes^^  darf  demnach  nicht  als 
Qegesnaaiz  „Anwesendere^  und  „Nichtanwesender^*  aufgefasst  werden. 
Indem  wir  aber  auf  die  ältere  Deutung  zurückgehen,  brauchen  wir 
nicht  an  den  unfruchtbaren  Deuteleien  theilzunehmen,  welche  in  den 
Worten  des  Kanzlers  ein  politisches  Zugeständnis  an  den  auf  Ausbil- 
dung eines  WahlkoU^  bedachten  Papst  sehen  u.  dgl.  &).     Allerdings : 

1)  Mon.  Germ.  Litt.  saec.  13  B.  1,  93. 

*)  Tannert,  Yor^timmreebt  S.  4;  dagegen  derselbe  in  Mitth.  6,  644. 
*)  Auch  EirchbOfer  94  sieht  in  dieser  Stelle  eine  Rücksicht  auf  die  An- 
Bchauangen  der  Kurie. 

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^^  G.  Seeliger. 

glaubt  man,  hier  seien  einige  Fürsten  mit  „electores^^  bezeichnet  wor- 
den, dann  muss  man  in  dieser  Stelle  den  Hinweis  auf  die  besondere 
Wahlbefugnis  Weniger  sehen,  dann  muss  man  annehmen,  dass  damals 
der  Vorrang  der  Wähler  Yor  den  anderen  Fürsten  nicht  mehr  auf  das 
Ehrenrecht  des  Vorstinmiens,  wie  es  der  Sachsenspiegel  erwähnt,  be- 
schrankt gewesen  sei.  Einer  solchen  Annahme  widerspricht  aber  nicht 
nur  der  Sachsenspiegel,  sondern  auch  andere  Meldungen,  die  ein  qua- 
litatir  gleichbeschaffenes  Wahlrecht  der  Fürsten  bezeugen  i).  Wir 
müssen  eine  andere  Erklärung  suchen,  und  wenn  wir  bedenken,  dass 
damals  noch  mitunter  die  Bezeichnung  „principes^^  in  einer  weiteren, 
über  den  eigentlichen  BeichsfÜrstenstand  hinausreichenden  Bedeutung 
angewandt  wurde,  so  werden  wir  am  besten  für  diese  Stelle  jene  Deu- 
tung annehmen,  welche  Maurenbrecher  S.  221  f.  vorgeschlagen:  mit 
„electores^^  werden  die  allein  wahlberechtigten  Fürsten  im  engeren  Sinne, 
den  nicht  mehr  wahlberechtigten  Qrafen  und  Magnaten  gegenüberge- 
stellt. 

In  dieser  Weise  gedeutet,  böten  die  Worte  im  Briefe  des  Kanz- 
lers zwar  nicht  den  oft  gerühmten  Hinweis  auf  besondere  Wahlfürsten 
aber  doch  das  Zeugnis  einer  bedeutungsvollen  Veränderung.  Denn 
noch  1198  waren  auch  Qrafen  als  vollberechtigte  Wähler  aufgetretene 
jetzt  sind  es  nur  mehr  die  wirklichen  Fürsten.  Dies  Zeugnis  allein 
könnte  allerdings  nicht  genügen,  es  müssen  andere  hinzukommen,  und 
es  gibt  solche. 

Wie  die  Nachrichten  über  die  Wahl  Heinrichs  VIT.,  so  wurde 
auch  eine  Meldung  über  Konrads  IV.  Erhebung  zu  Wien  1237  zu- 
meist als  Zeugnis  für  das  Dasein  einer  engeren  Gruppe  von  Wahl- 
fürsten benützt.  Die  Marbacher  Annalen  berichten  nämlich,  dass  die 
Erzbischöfe  von  Mainz  und  Trier,  der  König  von  Böhmen  und  der 
bairische  Herzog,  der  zugleich  rheinischer  Pfalzgraf  sei,  Konrad  ge- 
wählt haben  —  elegerunt,  während  die  anderen  in  geringer  Anzahl  an- 
wesenden Fürsten  zustimmten  —  consentientibus  ^).  In  der  That  ist 
hier  das  Hervorheben  von  vier  Crossen,  die  später  Kurfürsten  waren, 
überaus  auffallend.    Aber  die  beliebte  Folgerung  zu  ziehen,  ist  gleich- 


')  Ich  yerweiae  nur  auf  den  Vertrag  des  Magdeburgers  mit  den  branden- 
burgischen  Markgrafen  (Riedel  2»,  8 ;  vgL  Ficker,  Mittheü.  3,  58),  woraus  zn  er- 
sehen ist,  dass  der  Magdeburger  gleich  dem  Brandenburger  im  Jahre  1221  die 
Führung  einer  Wahlstimme  beanspruchen  durfte.  Femer  auf  die  bekannte  Aeu- 
sserung  des  Pfalzgraien,  der  zugleich  bairischer  Herzog  war,  vom  Jahre  1239 
(Hofler,  Albert  v.  Beham  8.  16) :  vellem  utrique  vod  renuntiare,  Tidelicet  palatii 
et  ducatus. 

«)  SS.  17,  178. 


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Neue  Forschungen  über  die  fintfltebung  des  Kurkollegs.  ^9 

wohl  imberechtigt.  Denn  daes  die  Worte  „eligere^^  and  „consentire^^ 
da,  wo  sie  in  einem  gewissen  (Gegensatz  gebraucht  wurden,  die  Aus- 
übuug  eines  bedeutungsTollen  uod  minder  bedeutuiügsTolIen  Wahl- 
rechtes ausdrückten,  ist  eine  irrige  Annahme,  welche  schon  bei  Be- 
trachtung der  Wahl  von  1198  zu  schiefen  Auffitssungen  Anlass  bot 
Wo  yielmehr  die  beiden  Worte  in  einer  gegensatzlichen  Bedeutung 
angtwaudt  erscheinen,  da  sollen  sie  gewöhnlich  nicht  eine  qualitative 
Verschied^aiheit  der  Wahlberechtigung,  sondern  eine  verschiedenartige 
Ausübung  des  gleichen  Bechtes  andeuten,  soUen  das  persönliche  Wählen 
dem  Wahlen  durch  Bevollmächtigte  oder  dem  nachtraglichen  Zustim- 
men gegenüberstellen.  In  diesem  Sinne  kann  hier  allerdings  „c6n- 
sentire^^  nicht  gemeint  sein,  aber  es  ist  durchaus  nicht  erforderlich, 
dass  der  Verfasser  der  Annalen  überhaupt  einen  Gegensatz  hervorheben 
wollte.  Und  dass  dies  wirklich  nicht  der  Fall  war,  das  lehrt  ein  Blick  auf 
das  Dekret  dieser  WahL  Sieben  Bischöfe,  der  Ffalzgraf,  der  Böhmen- 
könig, der  thüringische  Markgraf  und  der  Herzog  von  Kämth^i  er- 
klaren, Eonrad  gewählt  zu  haben,  als  „principes  qui  circa  tot  Boniani 
senatos  locum  accepimus,  qiü  patres  et  imperii  lumina  reputamur^^  ^). 
Dies  Wahldekret  widerspricht  nicht  der  Annahme,  dass  damals  Vor- 
wähler im  Sinne  des  Sachsenspiegels  thätig  waren,  weil  die  Voraus- 
setzung, hier  müsste  die  Reihenfolge  der  Abstimmung  begegnen,  ge- 
wiss f&r  unbegründet  zu  gelten  hat;  aber  es  widerspricht  in  scharfer 
Weise  jener  beliebten  Auslegung  der  Marbacher  Annalen.  Wir  wer- 
den daher  mit  Lindner  und  Maurenbrecher  die  bestimmte  Behaup- 
tung aufstellen,  dass  diese  Nachricht  als  Meldung  über  die  Fortbil- 
dung des  Kurkollegs  nicht  zu  betrachten  sei. 

Indessen  glaube  ich  etwas  anderes  dem  Wahldekret  entnehmen 
zu  dürfen.  Wir  wissen,  dass  ausser  den  in  diesem  Schriftotück  ge- 
nannten Herren,  die  sich  als  Wähler  bezeichneten,  noch  der  Patriarch 
von  Aquileja,  der  Burggraf  von  Nürnberg,  der  Markgraf  von  Baden 
und  andere  Grafen  anwesend  waren  ^).  Warum  haben  diese  das  Wahl- 
dekret nicht  mit  ausgestellt?  Das  wäre  unerklärlich,  wenn  sie  gleich 
den  oben  Genannten  gewählt  hätten.  Und  so  muss  denn  die  Be- 
obachtung, dass  alle  in  Wien  anwesenden  Grossen,  welche  dem  Beichs- 
färstenstande  angehörten,  im  Dekret  als  Wähler  auftraten,  dass  es  aber 
von  den  anderen  bloss  hiess:  „interfuerunt  et  similiter  patriarcha 
Aquileiensis  et  alii  quam  plures*^,  diese  Beobachtung  muss  m.  £.  mit 
zwingender  Nothwendigkeit  zur  Annahme  leiten,    dass  nur  die  anwe- 


t)  Legee  2,  322«  Ficker  4386. 

*)  Vgl  die  Zeugen  bei  Ficker  2215  ö. 

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90  G.  Seeliger. 

senden  Beichsfürsten  gewählt  hatten.  Was  1220  noch  nicht  recht 
deatlich  zu  erkennen  war,  das  erscheint  hier  bestimmt  ausgesprochen : 
das  Wahlrecht  ist  auf  die  Mitglieder  des  neuen  Reichsfürstenstandes 
beschrankt. 

Damit  setzen  wir  uns  mit  Lindner  in  Widerspruch,  der  für  diese 
Zeit  die  Fortdauer  eines  Wahlrechtes  der  Orafen  behauptet.  Mach- 
richten über  die  Wahl  von  1247  dienen  ihm  Yomehmlich  als  Stütze. 
Der  Papst  dankte  nämlich  mehreren  Grossen  und  darunter  auch  den 
Grafen  von  Geldern  und  Los  für  die  Mühewaltung  bei  Wilhelms  Er- 
hebung 1).  Einen  Schluss  auf  das  Wahlrecht  der  Grafen  daraus  zu 
ziehen,  scheint  mir  nicht  statthaft.  Eines  Grossen  Mühewaltung  für 
die  Erhebung  eines  Königs  setzt  sein  Wahlrecht  nicht  voraus.  Schon 
die  geleistete  Anerkennung  und  Huldigang  der  beiden  Grafen  mochte 
den  Papst  zum  Erlass  besonderer  Dankschreiben  veranlasst  haben. 
Nach  den  bestimmten  Aussagen  des  Sachsenspiegels,  der  nur  Fürsten 
als  Wähler  kennt,  nach  den  Aussagen  des  Wahldekretes  von  1237 
und  nach  dem  besprochenen  Bericht  von  1220  dürfen  wir  trotz  Lindner 
daran  festhalten:  die  Grafen  hatten  während  der  ersten  Jahrzehnte 
des  13.  Jahrhunderts  das  Wahlrecht  verloren,  welches  sie  noch  1198 
ausgeübt. 

Das  ist  das  eine  Moment,  worin  ich  Lindner  widersprechen  zu 
müssen  glaube.  Aber  die  herrschende  Ansicht  geht  ja  viel  weiter  und 
meint  Anzeichen  gesehen  zu  haben,  dass  damals  das  eigentliche 
Schwergewicht  des  Wahlrechtes  auf  sechs  oder  sieben  bevorzugte 
Fürsten  verlegt  wurde.  Die  Nachrichten  über  die  Wahlen  von  1220 
und  1237  deuteten  wir   bereits  in  anderer  Art.     Aber  die  folgenden? 

Am  26.  April  1246  erging  an  die  deutschen  Erzbischöfe  und  an 
die  anderen  wahlberechtigten  Fürsten  ein  päpstlicher  Befehl,  den 
Landgrafen  von  Thüringen  einmüthig  zum  König  zu  wählen  ^).  Daraus 
folgerte  man  häufig,  dass  der  Ansicht  des  römischen  Stuhles  gemäss 
die  deutschen  Bischöfe  kein  Wahlrecht  besessen  hätten.  Lindner  weist 
dagegen  «—  und  m.  E.  mit  Becht  —  auf  die  Ueberlieferung  dieses 
Schreibens  in  einem  Register  hin  und  auf  die  Möglichkeit  einer  bloss 
gekürzten  Angabe  der  Adressaten.  Wenn  freilich  Lindner  S.  124  eine 
zweite  Gruppe  von  Schreiben  desselben  Datums  ins  Feld  führt,  in  denen 


*)  Mon.  Germ.  £p.  2,  331,  FiGker-Winkelmann  7903:  studium  et  sollioi- 
tudinem,  qriam  in  creatiooe  .  .  regia  Rom.  illustris  babnisse  noscimini 

*)  Das  Schreiben  ist  gerichtet  an  „archiepiscopis  et  nobilibus  viiis  aliis  prin- 
cipibos  Tbeutonie  habentibus  potestatem  eligendi  Rom.  regem. *^  Diese  fordert 
der  Papst  auf  „quatinus  .  .  .  eligatis*S  Ep.  2,  120  n.  159.  Ficker-Winkelmann 
7609. 


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Nene  Forschungen  Ober  die  Entstehung  des  Eurkollegs.  91 

einzelne  Fürsten  —  und  zwar  auch  ein  Bischof  —  angefordert  werden, 
auf  eine  einmüthige  Wahl  hinzuwirken  ^),  so  ist  zu  beachten,  dass 
auch  Niehtwähler  mit  solchen  Schreiben  bedacht  werden  konnten, 
dasa  aber  jedenfalls  auf  gleichartige  Wahlrechte  der  verschiedenen 
Empfanger  nicht  ohne  weiteres  zu  schliessen  ist 

Alles  in  allem  erwogen,  werden  wir  diese  auf  die  Wahl  Hermanns 
bezüglichen  Schreiben  weder  fttr,  noch  gegen  die  Annahme  yerwerthen 
können,  dass  man  einzelnen  fürstlichen  Wahlstimmen  besonderes  Oe- 
wicht  beizulegen  pflegte. 

Zu  ähnlichen  Ergebnissen  gelangen  wir  bei  Betrachtung  der  Wahl 
des  folgenden  Jahres.  Oewöhnlich  hielt  man  die  Worte  des  Papstes 
ober  Wilhelms  Erhebung  «communivoto  principum,  qui  in  electione 
cesaris  ius  habere  noscuntur  .  .  ceteris  principibus  applaudentibus  est 
electus'  für  eine  unzweideutige  Nachricht  Yom  Dasein  einer  engeren 
Gruppe  der  Wahlfürsten«).  Lindner  S.  128  erklärt  dagegen  die 
9  applaudentes  principes*  für  die  abwesenden  und  nur  durch  Bevoll- 
mächtigte vertretenen  Fürsten,  und  mir  scheint  diese  Deutung  min- 
destens möglich  zu  sein. 

Der  päpstliche  Brief  aber  enthält  die  einzige  Aussage,  die  für 
unsere  Frage  bestimmend  sein  könnte.  Denn  die  Berichte  der  Schrifb- 
steller  vermögen  das  in  gleicher  Weise  nicht  zu  thun.  Wahrend  die 
einen  die  grosse  Masse  der  Anwesenden  als  Wähler  nennen,  ohne  die 
eigentliche  Wahlthätigkeit  von  der  kollektiven  Zustimmungserklärung 
zu  sondern,  heben  die  anderen  eine  Wirksamkeit  besonders  mass- 
gebender Wähler  hervor,  ohne  der  Mitwirkung  aller  Berechtigten  zu 
gedenken.  Wie  die  älteren  Nachrichten,  dass  das  gesammte  Volk  ge- 
wählt habe,  nicht  die  sichere  Erkenntnis  trüben  durfte,  dass  die  Grossen 
allein  wirklich  wählten,  so  vermag  auch  die  gelegentliche  Erwähnung 
der  comites,  barones  etc.  als  Theilnehmer  an  den  späteren  Wahlen  unser 
bisher  gewonnenes  Ergebnis  nicht  zu  erschüttern.  So  vorsichtig  wir 
aber  auch  in  der  Yerwerthung  der  schriftstellerischen  Nachrichten  sein 
müssen,  so  haben  wir  es  gleichwohl  als  höchst  bemerkenswerth  her- 
vorzuheben, dass  die  sächsische  Weltchronik  als  Wähler  Wilhelms  die 
drei  rheinischen  Erzbischöfe  allein  anführt  und  dabei  der  Anwesenheit 
des  Brabanter  Herzogs  als  des  einzigen  Laienfürsten  gedenkt  ^).    Damit 


>)  £p.  2,  121  n.  160,  Fioker- Winkelmann  7610:  „  .  .  procuras,  ut  electio 
.  .  nnanimiter  .  .  celebretur". 

<)  Aehnlich  ancb  noch  Eirchhöfer  S.  124. 

*)  Sachs.  WeltBchr.  397,  Deutsch.  Chr.  n,  257  »worden  to  rade  de  bischop 
van  Megence  nnde  de  van  Colne  unde  de  Tan  Triere,   dat  se  koren  van  des  pa- 


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92  G.  Seeliger. 

stimmt  die  Trierer  Bisthomsehroiuk  überein,  die  yon  Wilhelms  Wahl 
berichtet:  ,,per  memoratos  Mogontinom,  Treverensem  et  Coloniensem 
archiepiscopos  presentibns  dncibus  comitibus  et  terre  nobilibns  plnribus 
. .  in  B.  regem  sollempniter  est  electas^^  ^).  Hier  liegen  doch  Nach- 
richten von  jener  Umbildung  vor,  die  nns  bisher  von  keiner  Seite 
angedeutet  wurde.  Bestätigt  v^erden  sie  gewissermassen  durdi  die 
Meldungen,  welche  sich  auf  Wilhelms  Nachwahl  zu  Braunschweig 
1262  beziehen. 

Die  gleichzeitigen  Erfurter  Annalen  erzählen:  Wilhelm  sei  vom 
Markgrafen  von  Brandenburg,  vom  sächsischen  Herzog  und  den  übrigen 
Magnaten  dieses  Gebietes  feierlich  zum  Eonig  gewählt  worden;  zur 
selben  Zeit  habe  Qoslar  ähnliches  gethan  —  cives  Goslarienses  fecerunt 
similiter;  auch  der  König  von  Böhmen  habe  ihn  zum  SiCicheu  der  Wahl 
(in  Signum  electionis)  durch  üeberöcndung  kostbarer  Geschenke  geelirt; 
später  sei  Wilhelm  nach  Merseburg  gezogen  und  habe  die  Huldigung 
Youx  Magdeburger  Erzbischof  und  vom  Meissener  Markgrafen  em- 
pfangen ^.  Bestätigt  und  ergänzt  werden  diese  Nachrichten  von  einem 
Schreiben  des  päpstlichen  Legaten  an  die'  Bischöfe  von  Schwerin  und 
Havelberg,  welches  vom  sächsischen  Herzog  und  vom  brandenburgischen 
Markgrafen  meldet:  ^electionem  .  .  ratam  habuerunt  et  gratam  ac 
eundem  in  regem  elegerunt  unanimiter  ad  cautelam  ac  eidem  fideli- 
tatem  et  homagium  .  .  prestiterunt*^). 

Beiden  Meldungen  mass  man  gewöhnlich  ausschlaggebende  Wich- 
tigkeit zu  und  sah  daraufhin  die  Braunschweiger  Wahl  als  Vorgang 
an,  welcher  der  Entwickelung  des  Yorstimmrechts  zum  Eurrecht  den 
grössten  Vorschub  geleistet  habe.  Lindner  S.  128  ff.  und  mit  ihm 
vielfach  übereinstimmend  Eirchhöfer  S.  133  ff.  verwerfen  diese  An- 
sicht. Soweit  sie  leugnen,  dass  die  Nachricht  der  Erfurter  Annalen 
von  der  üebersendung  böhmischer  Geschenke  auf  ein  Wahlvorrecht  des 
Böhmenkönigs  zu  folgern  gestatte,  schliesse  ich  mich  ihnen  rückhaltlos 
an.     Nicht  so  ganz  bezüglich  der  anderen  Einwände. 

Lindner  folgert  nämlich:  da  die  Annalen  neben  den  beiden 
norddeutschen  Fürsten  auch  die  Magnaten  als  Wähler  erwähnen,  da 
sie  auch  von  Goslar  sagen,  es  habe  ein  Gleiches  gethan,  so  sei  ein 
besonderes  Wahlrecht  des  Sachsen  und  des  Brandenburgers  damals 
nicht  anzunehmen.     Auch   aus   dem  Schreiben  des  Legaten  sei  nichts 


veses  gebode  den  gre?en  Willekine  .  .  .  Dat  gescha  bi  Colne;   dar  ne  was  nen 
leien  vorste,  wane  de  hertoge  van  ßrabant". 

>)  Fassung  B.  der  Gest.  Trev.  Cont.  V.  88.  24,  411. 

>)  88.  16,  38.  Ficker  5066^ 

•)  Cod,  Lub.  1*    168.  Ficker  5068. 


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Neue  Fonchungen  über  die  Entstehang  des  Eurkollegs  93 

dergleichen  za  folgen!.  Denn  wenn  wir  in  demselben  hören,  dass 
norddeutsche  Städte  Wilhelm  die  Anerkennung  versagten  unter  Hin- 
weis auf  den  Sachsenherzog  und  den  Markgrafen,  die  dessen  Wahl 
nicht  zugestimmt  hatten,  so  sei  dieser  Hinweis  nicht  als  ein  Bechts- 
einwand  gegen  die  Giltigkeit  der  Wahl  zu  beurtheilen,  sondern  ledig- 
lich damit  zu  erklären,  dass  die  norddeutschen  Städte  Rücksicht  auf 
die  mächtigsten  Nachbarn  genommen  hätten. 

Ein  Punkt  dieser  Beweisführung,  u.  zw.  der  entscheidende,  scheint 
mir  nicht  stichhaltig  zu  sein.  Wir  dürfen  nicht  die  Thätigkeit  der 
beiden  späteren  Kurfürsten  einerseits  und  die  Goslars,  des  Markgrafen 
Ton  Meissen  und  des  Magdeburger  Erzbischofs  anderseits  für  gleich- 
werthig  ansehen.  Indem  das  Lindner  ohne  weitered  that,  ward  er  an 
einer  richtigen  Würdigung  der  Wahl  yon  1252  gehindert  Wenn  die 
Erfurter  Annalen  die  Wahlthätigkeit  der  beiden  Fürsten  von  derjenigen 
der  Magnaten  nicht  unterscheiden,  so  kann  das  nur  so  gedeutet  werden, 
dass  eben  —  wie  wir  schon  oben  bemerkten  —  häufig  von  Schrift- 
steilem  die  untergeordnete  Mitwirkung  weiterer  Kreise  auf  Wahltagen 
mit  derjenigen  der  eigentlichen  Wähler  zusammengefasst  wurde.  Von 
den  beiden  norddeutschen  Fürsten  wissen  wir  bestimmt,  dass  sie  zu 
Braunschweig  nicht  bloss  huldigten,  sondern  vorher  wirklich  wählten, 
yon  Goslar  ebenso  sicher,  dass  es  nur  huldigte.  Das  «similiter*  der 
Annalen  weist  demnach  lediglich  auf  eine  Aehnlichkeit  des  Vor- 
ganges hin  und  diese  Aehnlichkeit  lag  in  der  Anerkennung.  Aber 
auch  der  Markgraf  von  Meissen  und  der  Magdeburger  Erzbischof  haben 
ihre  Anerkennung  Wilhelms  lediglieh  durch  die  Huldigung  zum  Aus- 
drucke gebracht;  wie  schon  vorher  der  Braunschweiger  Herzog  sich 
mit  einer  Anerkennung  in  dieser  Form  begnügt  und  —  obwohl  zu 
Braunschweig  anwesend  —  an  der  Nachwahl  vom  25.  April  offenbar 
nicht  theilgenommen  hatte. 

Das  sind  Unterschiede,  die  wohl  zu  beachten  sind  und  über  die 
man  nicht  hinwegschauen  darf.  Warum  wählten  die  beiden  spä- 
tren Kurfürsten,  während  der  Braunscfaweiger,  der  Meissener  und  der 
Magdeburger  bloss  huldigten?  Der  Legat  sagte,  die  Wahl  sei  «ad 
cautelam*  geschehen,  womit  —  wie  Lindner  richtig  bemerkt  —  die 
Sicherung  des  Konigthums  gemeint  war.  Die  anderen  Fürsten,  welche 
Wilhelm  nachträglich  anerkannten,  brauchten  demnach  nicht  zu  dieser 
„cautela^^  eine  wirkliche  Nachwahl  auszuüben.  Der  Sachse  und  der 
Brandenburger  keten  im  Jahre  1252  entschieden  vor  den  anderen 
Standesgenossen  des  nördlichen  Deutschlands  als  Fürsten  hervor,  auf 
deren  wirkliche  Wahl  besonderes  Gewicht  gelegt  wurde. 

So  mögen  wir  Lindner  beipflichten  in  seinen  Widerspruche  gegen 

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94  ^-  Seeliger. 

die  übertriebene  Werthschätznng  der  Wahl  von  1252,  ab^  wir  müss^i 
ihm  opponieren,  da  er  diese  Nachrichten  als  anbrauchbar  ganz  yer- 
wirft,  wir  müssen  yielmehr  in  diesen  Meldungen  sichere  Zeugnisse 
daf&r  sehen,  dass  man  unter  den  fbrstlichen  Stimmen  bereits  sachlich 
bedeutsame  Unterschiede  zu  machen  begann.  Und  dem  widersprechen 
keineswegs  die  Nachrichten  über  die  der  Doppelwahl  von  1257  vor- 
ausgegangenen Vorgänge.  Denn  aus  der  Thatsache,  dass  die  rheinischen 
Städte  sich  wegen  der  bevorstehenden  Wahl  an  den  Herzog  von  Braun- 
schweig wandten,  folgt  wohl  dessen  Wahlbefngnis,  nicht  aber  eine 
Gleichartigkeit  seines  Wahlrechtes  mit  dem  anderer  Fürsten. 

Im  Gegensatz  zu  Lindner  fanden  wir,  dass  die  Eurrechte  der 
kleinen  Gruppe  von  Wahlfürsten  nicht  erst  1257  und  gleichsam  mit 
einem  Schlage  begründet  wurden,  sondern  schon  vorher  allmählich 
entwickelt  worden  waren,  dass  nicht  unvermittelt  1257  die  Lehren  der 
Theoretiker  Aufnahme  in  das  praktische  Staatsrecht  fisuiden,  sondern 
dass  schon  vorher  Theorie  und  Praxis,  in  lebendiger  gegenseitiger  Ein- 
wirkung, gemeinsam  an  einer  Beantwortung  der  Frage  nach  der  Be- 
schaffenheit rechtmässiger  Eönigswahlen  gearbeitet  hatten.  Noch  war 
1257  das  Wahlgeschäft  keineswegs  ausschliesslich  auf  die  späteren 
Kurfürsten  beschränkt,  noch  betheiligten  sich  damals  Fürsten  and 
Grosse  an  den  Vorberathungen  und  selbst  am  feierlichen  Wahlakt. 
Aber  auf  die  Stimmen  weniger  Fürsten  kam  es  allein  an.  Das  for- 
male Ehrenrecht  des  Yorstinmiens  war  zum  Eurrecht  geworden,  das 
einst  massgebende  Wahlrecht  der  anderen  Theilnehmer  dagegen  zu 
einer  bedeutungslosen  Mitwirkung  von  Statistei^  herabgesunken.  Nur 
mit  Mainz,  Eoln  und  Pfalz  liess  fiichard  von  Gomwallis  wegen  der 
Wahl  verhandeln  und  Verträge  schliessen  —  ein  sicheres  Zeugnis 
dafür,  dass  schon  vor  der  Doppelwahl  von  1257  die  Anschauung  vom 
Eurrecht  der  sieben  Fürsten  herrschte.  Bei  allen  Erörterungen  aber 
über  die  Kechtmässigkeit  der  Wahlen  von  1257  galt  es  stets  als  un- 
leugbare Voraussetzung,  dass  die  Entscheidung  sieben  bevorzugten  Wahl- 
fürsten zustehe.  Damit  war  zwar  die  Entwickelung  noch  nicht  ab- 
geschlossen, aber  der  wichtigste  Schritt  war  gethan. 

So  werden  wir  Lindners  Ausführungen  über  die  Wahlen  des 
13.  Jahrhunderts  in  manchen  wichtigen  Punkten  theilen,  im  Haupt- 
ergebnis aber  ablehnen. 

Hier  sollte  die  Eurfürstenfrage  nicht  eingehend  behandelt,  das 
Material  nicht  erschöpfend  verwerthet,  sondern  nur  das  eine  und  an- 
dere Moment  hervorgehoben  werden,  welches  wegen  seiner  Beleuchtung 
durch  neuere  Arbeiten  eine  Erörterung  herausforderte.  Es  sei  mir 
nun   schliesslich   gestattet,   die   wichtigsten  Punkte  der  Entwickelung 

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Neue  Fonohungen  ttber  die  Entstehung  des  KurkoUegs.  95 

übdrsichtiüch  zu  berühren  und  dabei  meine  subjektire  Ansicht  über  die 
Haapttragen  des  Problemes  zasammenfassend  nochmals  hervorzaheben. 

Schon  in  früheren  Jahrhunderten  ward  ein  Unterschied  zwischen 
eigentlichen  Wählern  und  minderberechtigten  Theilnehmem  an  der 
Eönigswahl  gemacht  Die  zahlreichen  Fürsten  wählten,  indem  sie 
einzeln  ihre  Willensmeinung  durch  Nomination  des  neuen  Königs 
zum  Ausdrucke  brachten,  das  yersammelte  Volk  gab  seine  Zustimmung 
durch  gemeinsamen  Zuruf  kund. 

Bei  der  Abstimmung  gingen  anfangs  alle  geistlichen  Wähler  den 
weltlichen  voran.  Das  war  nachweislich  noch  am  Ende  des  1 1.  Jahr- 
hunderts der  FalL  Im  13.  Jahrhundert  aber  war  die  alte  Beihenfolge 
yerandert:  drei  geistliche  und  drei  oder  yier  weltliche  Fürsten  ge- 
nossen das  Vorrecht,  vor  allen  anderen  die  Stimme  abzugeben.  Und 
diesen  Vorrang  bei  der  feierlichen  Wahl  scheint  der  Vorzug  geschaflPen 
zu  haben,  den  diese  Fürsten  zuerst  bei  der  Erönungsfeier  besassen. 
Wann  diese  Veränderung  erfolgte,  bleibt  unbestimmt  Vielleicht  schon 
im  12.  Jahrhundert,  vielleicht  aber  erst  zu  der  Zeit,  da  man  sich  in 
Theorie  und  Praxis  damit  beschäftigte,  wie  eine  einheitliche  Eönigs- 
wahl stattzufinden  habe.  Und  das  letztere  scheint  mir  fast  das  wahr- 
scheinlichere zu  sein.  Solange  der  Oedanke  an  erbliche  Thronfolge 
noch  nicht  vollständig  überwunden  war,  bot  die  Frage  nach  Wahl- 
recht und  Wahlver&hren  wenig  Interesse.  Erst  als  nach  Heinrichs  VI. 
Tode  und  nach  dem  Scheitern  des  grossartigen  Versuches  einer  Ver- 
&8sungsreform  das  freie  Wahlrecht  der  Deutschen  zu  ungehemmter 
and  dauernder  Entfaltung  gelangt  war,  erst  da  kamen  die  Fragen  der 
Wahlberechtigung  und  des  Wahlverfahrens  gleichsam  in  Fluss.  Das 
Problem,  wie  eine  allgemein  giltige  Eönigswahl  stattzufinden  habe, 
muaste  jetzt  gelöst  werden. 

Aber  nur  wenig  Vorbereitungen  waren  vorhanden.  Die  Unsicher- 
heit aller  Verhältnisse  zeigten  besonders  deutlich  die  Wahlen  von  1 198 
und  die  Erörterungen,  die  man  an  diese  Ereignisse  anknüpfte.  Eannt^ 
man  doch  nicht  einmal  den  Grundsatz,  dass  das  Ergebnis  einer  recht- 
mässigen Wahl  verbindlich  sei  für  alle  Unterthanen  des  Reiches.  Und 
wie  konnte  ein  solcher  Grundsatz  gelten,  da  über  Wahlberechtigung 
und  WahlverfjEduren  volle  Unklarheit  herrschte? 

Der  Individualismus,  der  sich  auch  bei  den  Eönigswahlen  breit- 
machte, konnte  nur  dadurch  überwunden  werden,  dass  über  Wahl- 
berechtigung und  Wahlverfahren  feste  Bestimmungen  getroffen  wurden. 
Eein  Beichsgesetz  erledigte  diese  Frage,  sondern  die  gewohnheits- 
massige  Bechtsbildung.  Aber  das  Bedürfnis  nach  einer  Erledigung 
war  so  stark,  dass  diese  verhältnismässig  rasch  gefunden  wurde.   Und 

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96  6.  Seeliger. 

man  schuf  dabei  dnrchaas  neue  Einrichtungen  offenbar  unter  der  Fiktion 
einer  blossen  Erneuerung  alter.  Das  hat  auch  sonst  mitunter  im 
deutschen  Yerfassungsleben  das  Einströmen  neuer  Bildungen  wesent- 
lich erleichtert  So  konnte  im  Laufe  weniger  Jahrzehnte  eine  Ver- 
fassungsbildung erstehen,  welche  eine  grundlegende  Neuerung  enthielt. 
Das  Problem,  welches  durch  das  Hervortreten  des  freien  Wahlrechtes 
am  Ende  des  12.  Jahrhunderts  aufgeworfen  worden,  hatte  seine  Ijosung 
im  ausschliesslichen  Wahlrecht  der  sieben  bevorzugten  Ftkrsten  ge- 
funden. 

Manches  im  Entwickelungsgange  dieser  Lösung  ist  unklar  und 
wird  unklar  bleiben,  aber  insofeme  lassen  sich  doch  die  Grundlinien 
desselben  deutlich  wahrnehmen,  als  wir  beobachten  zu  dürfen  glaubten^ 
dass  gleichsam  zwei  Stufen  der  Entwickelung  im  13.  Jahrhundert  zu 
unterscheiden  sind,  dass  zuerst  eine  Beschränkung  der  Wahlberechti- 
gung auf  die  BeichsfÜrsten  stattfand,  dass  daraufhin  ein  Unterschied 
in  der  Wahlberechtigung  der  Fürsten  gemacht  und  jenen,  welchen  ein 
Ehrenrecbt  bei  der  feierlichen  Wahl  —  vielleicht  schon  von  fiilher 
her  —  zustand,  ein  besseres  und  schliesslich  das  alleinige  Recht  der 
Wahl  zugesprochen  wurde; 

Diese  letztere  Bildung  hängt  mit  einer  allgemeinen  oligarchischen 
Strömung  im  deutschen  Yerfassungsleben  dieses  Zeitalters  zusammen. 
Warum  es  aber  gerade  diese  Sieben  waren,  denen  die  Gerechtsame  der 
Kurfürsten  zukamen,  das  ist  nicht  mit  ihrer  grösseren  Macht,  das  ist 
auch  nicht  mit  dem  Bedürfiiis  nach  einer  gleichmässigen  Vertretung  der 
Stämme  oder  verschiedenartiger  Reichsgebiete  im  EurkoUeg  zu  recht- 
fertigen. Die  oligarchische  Bildung  hat  vielmehr  hier  an  das  anfangs 
bedeutungslose  Ehrenrecht  des  Vorstimmens  angeknüpft.  Günstige 
Umstände  aber,  welche  wenigstens  einige  der  mächtigsten  Fürsten- 
stimmen gerade  damals  ausser  Mitbewerb  stellten,  haben  es  wesentlich 
erleichtert,  dass  widerspruchslos  die  oligarchische  Bildung  in  Anlehnung 
an  das  Vorstimmrecht  der  Sieben  erfolgen  konnte. 


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Zur  Entstehnng  des  sogenannten  Bationarimn 

Austriacnm. 


Von 

Wilhelm  Erben. 


üeber  den  landeaf&rstliclien  Besitz,  wie  er  sich  im  13.  Jahrhun- 
dert in  Oesterreich  entwickelt  hatte,  sind  zwei  wichtige  Aufzeichnun- 
gen auf  uns  gekommen.  Aber  obwohl  dieselben  seit  langem  gedruckt 
Vorliegen  —  Rauch's  »Rationarium  Austriae"  seit  hundert  nnd 
ChmePs  «Rationarium  Austriacum*'  seit  vierzig  «fahren  — ,  so  waren 
bisher  doch  nur  geringe  Versuche  zur  Yerwerthung  dieser  Quellen 
gemacht  worden.  Erst  jetzt  ist  Dopsch  an  diesen  Gegenstand  heran- 
getreten; seine  Ergebnisse  sind  in  einer  im  vorletzten  Band  der 
Mittheilungen  (14,  449  ff.)  veröffentlichten  Arbeit  niedergelegt.  Hat 
dieser  Au&atz  inir  den  Anstoss  gegeben,  die  einschlägigen  Fragen 
ins  Auge  zu  fassen,  so  weiss  ich  meine  eigenen  Ansichten  nicht  besser 
eiuzuf&hren,  als  indem  ich  an  die  Ausführungen  von  Bop^ch  an- 
knüpfe. Dopsch  hat  seine  Untersuchung,  vorläufig  auf  das  von  CSimel 
herausgegebene  Bationarium  Austriacum  i)  beschränkt  und  will  zu 
möglichst  gesicherten  Ergebnissen  über  den  Charakter  und  die  Ent- 
stehnngszeit  dieser  Aufzeichnung  gelangen  (S.  450);  seine  Untersuchung 
ftthrt  ihii  zu  dem  Schlüsse,  das  Bationarium  sei  ^das  Ergebnis  einer 
durchaus  näuen,  von  Organen  des  LandesfQrsten  planmässig  durchge- 
führten Au&ahme  des  jenem'  gehörigen  Grundbesitzes  und  der  ihm 
SEttstehendeh  Leistungen"  (S.  460);  er  ist  geneigt  anzunehmen,  dass 
im  Jahre  1258  einzelne  Vorerhebungen  stattfanden ;  den  Abschluss  der 
eigentlichen  Landesaufnahme  « die  definitive  Schlussredaktion '^  ode^  «die 
^asanunensteUung  aller  ^zelnen  Theilverzeichnisse  zu  dem  Gesammt- 

<)  Notizenblatt  5,  333  ff. 

jlitUieihiiigen  XVL  '^   (^  T 

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9g  W.  Erben. 

Bentenbuche «  setzt  er  in  die  Jahre  1262 — 1265  (S.  465).  Eine  solche  Anf- 
fassnng  von  der  EntstehuDg  des  Bationariums  leitet  von  selbst  zu  den 
politischen  Vorgängen  der  Zeit  hinüber  und  D.  hat  nicht  yersaumt^ 
aus  seinen  Ergebnissen  die  entsprechenden  Folgerungen  zu  ziehen.  Er 
sieht  in  der  Landesau&ahme  den  Torbereitenden  Schritt  zu  dem  «  Um- 
schwung in  der  inneren  Politik  Otakars*^,  der  im  Jahre  1265  zu  Tage 
trat;  nicht  nur  f&r  die  Brechung  der  von  dem  Adel  widerrechtlich  er- 
bauten Burgen  sollte  das  Urbar  ^eine  sichere,  rechtlich  begrOndete 
Basis*  bilden,  sondern  vielmehr  f&r  «eine  umfassende  Oüterrerindi- 
cation  im  Sinne  einer  sicheren  Fundirung  der  Staatsgewalt  ^^^  welche 
Otakar  siegreich  durchzuführen  vermocht  habe,  während  Eonig  Bu- 
dolfs  analoge  Bestrebungen  im  Beich  an  dem  Widerstand  der  Kur- 
fürsten gescheitert  seien  (S.  466—468). 

Die  Beweisführung,  durch  welche  Dopsch  zu  solchen  Folge- 
rungen gelangt,  geht  in  wesentlichen  Punkten  in  Uebereinstim- 
mung  mit  den  Ausführungen  vor,  welche  Lorenz  in  seiner  ,  deutschen 
Geschichte*  den  österreichischen  Bationarien  gewidmet  hai  Den  ur- 
barialen  Charakter  derselben,  zu  welchem  die  von  den  Herausgebern 
gebrauchte  Bezeichnung  nicht  gut  passt,  hatte  schon  Lorenz  her- 
vorgehoben, wenn  er  sich  auch  in  der  Wahl  des  Namens  keinen 
Zwang  anthut,  und  was  unsere  Quelle  im  Besonderen  betrifft,  so  hat 
auch  Lorenz  an  eine  Art  Landesauftiahme  gedacht,  indem  er  den  mit 
der  Herstellung  des  Verzeichnisses  Betrauten  auf  seiner  Beise  djvrch 
die  einzelnen  Viertel  des  Landes  verfolgen  will;  endlich  bringt  auch 
Lorenz,  ähnlich  wie  Dopsch,  die  Anlage  des  Bationars  in  Zusammen- 
hang mit  dem  Bestreben  der  neuen  Begierung,  in  die  durch  das  In- 
terregnum gestörten  Besitzverhältnisse  des  Landes  Ordnung  zu  bringen. 
Dieser  Uebereinstinmiung  g^enüber  liegt  der  Hauptunterschied  zwi- 
schen beiden  Auffitssungen  in  der  Zeitbestimmung,  indem  Lorenz,  ge- 
leitet durch  die  wiederholte  Erwähnung  gewaltsam  entfremdeter  Be- 
sitzungen, an  die  ersten  Jahre  der  Begierung  Otakars  denkt  i),  D.  da- 
gegen, wie  erwähnt,  die  Abfassung  in  die  Jahre  1262 — 1265  verlegt. 
D.  hat  auf  einige  chronologbche  Merkmale  hingewiesen,  die  zum  min- 
desten für  das  Ende  der  Fünfzigerjahre  zu  sprechen  scheinen  (S.461  £)« 
entscheidend  bleiben  aber  doch  auch  für  ihn  die  schon  von  Lorenz 
gefundenen  Grenzen:   die  Ei-wähnung  der  Grafen  Heinrich  von  Liech- 


0  DasB  sich,  wie  D.  S.  461  will,  L.  irgendwo  »des  näheren  für  das  Jahr 
1252*  entschieden  h&tte,  also  für  das  allererste  Jahr  von  Otakars  Herrschaft  in 
Oesterreich,  kann  ich  nicht  finden. 


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Znr  Entatehung  des  sogenannten  Rationarium  Austriacam.  99 

tenstein  und  Heinrich  Ton  Hardeck,  yon  welchen  der  eine  1265  ge- 
storben, der  zweite  nicht  Tor  1262  nachweisbar  ist  nnd  nicht  yor  1260 
diesen  Namen  gef&hrt  haben  kann,  und  die  AnfKhrang  eines  Orphanus, 
welchem  ein  Besitz  in  Chmt  verliehen  war  1).  Die  letztgenannte  Stelle 
wird  von  Lorenz  nnd  D.  auf  einen  der  beiden  Brüder  dieses  Namens 
bezogen,  welche  nach  Angabe  des  Beimchronisten  in  dem  Treffen  bei 
Staats  gefiedlen  sein  sollen;  aber  während  Lorenz,  der  genannten  Quelle 
folgend,  beide  Orphani  bei  Staats  ihren  Tod  finden  lässt  und  daher 
in  der  Erwähnung  eines  Orphanus  als  lebend  ein  Anzeichen  fibr  die 
Tor  1260  erfolgte  Abfassung  des  Bationars  erblickt,  verwirft  D.  mit 
Becht  die  Meldung  des  Beimchronisten,  um  den  primären  Quellen, 
welche  nur  Ghadalhoh  Orphanus  unter  den  GefalleDen  anführen,  den 
Vorzug  zu  geben;  indem  also  D.  die  fragliche  Stelle  auf  den  überle-» 
banden  Bruder  Sigfrid  bezieht,  erleichtert  er  sich  ohne  Zweifel  die 
Zeitbestimmung,  denn  hiemit  entfallt  das  einzige  greifbare  Moment,  das 
führ  die  Entstehung  des  Bationars  in  den  FQnfzigerjahren  vorgebracht 
worden  war. 

Es  wird  Lorenz  kein  grosser  Vorwurf  daraus  erwachsen,  dem  Be-* 
richte  des  Beimchronisten  gefolgt  zu  sein,  der  vor  30  Jahren  in  hö- 
herem Ansehen  stand  als  heute;  musste  er  demgemäss  das  Treffen  bei 
Staats  im  Juni  1260  als  terminus  ad  quem  ansehen  und  wollte  sich 
hiemit  die  Nennung  des  Grafen  Heinrich  von  Hardeck  nicht  in  Ein- 
klang bringen  lassen,  so  löste  er  den  sch^baren  Widerspruch  durch 
die  Erklärung  «dass  in  das  uns  vorliegende  Urbar  spätere  Eintragungen 
häufig  vorgekommen  zu  sein  scheinen*.  D.  hat  diesen  Gedanken  zu- 
rückgewiesen, indem  er  meint,  wenn  Lorenz,  um  seine  Hypothese  halten 
zu  können,  mit  späteren  Eintragungen  operire,  so  könne  diesem  Aus- 
kunftsmittel  doch  nur  eine  sehr  beschränkte  Möglichkeit  zuerkannt 
werden.  Es  sei  kein  Grund  vorhanden,  föhrt  er  fort  «der  etwa  hin- 
dern könnte,  die  auf  uns  gekommene  Handschrift  als  das  Original 
jener  Aufzeichnung  anzusehen*.  Sie  sei  .nun  durchaus  von  einer 
Hand  geschrieben,  offenbar  nachdem  die  Landesaufnahme  selbst  voU- 
eaideb  war,  die  Theilverzeichnisse  als  Substrat  vorlagen*.  Von  spä- 
teren Eintragungen  könne  daher  .nur  insofern  die  Bede  sein,  als  die 
Landesaufnahme  selbst  eine  gewisse  längere  Zeit^^  erfordert  habe,  so 
dass  „die  -am  Schlüsse  derselben  gemachten  Vermerke  einer  späteren 
Zeit  entsprechen^  ak  sie  die  ersten  repräsentiren^^  (S.  464). 

Es  ist  klar,  dass  D.^  indem  er  so  argumentirt,  gerade  von  dem 


')  Die  betreffenden  Stellen  stehen  in  der  Ausgabe  Cbmels  auf  S.  402  Ab- 
sala  3,  402t  ^d  3365. 

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100  W.  Erben. 

Punkt  ausgeht,  der  eben  zu  erweisen  gewesen  wäre:  von  der  Aunahme 
einheitlicher  Entstehung  des  Urbars,  Freilich  hat  er  schon  vorher. 
(S.  457  f.)  die  Möglichkeit,  dass  die  vorliegende  Quelle  mit  Benützung 
älterer  Au&eichnungen  entstanden  sein  könnte,  erörtert,  hat  sich  ihr 
gegenüber  von  vornherein  ablehnend  verhalten  und  ist  bald  s^u  jenem 
zusammenfEtösenden  Scblusssatz  gelangt,  der  die  Benützung  älterer  Vor- 
lagen läugnet  und  behauptet,  unser  Kationar  sei  „das  Ergebnis  einer 
durchaus  neuen,  von  Organen  des  Landesfürsten  planmässig  durchge- 
führten Aufiiahme  des  jenem  gehörigen  Grundbesitzes  und  der  ihm 
zustehenden  Leistungen^'  (S.  460).  Fragen  wir  uns  jedoch,  was  D.  zu 
diesem  Ausspruch  geführt  hat,  so  sind  es  einzelne  Stellen^  in  denen 
von  Zeugenaussagen  und  von  Einschätzung  die  Kede  ist.  Aber  ein- 
zelne aus  dem  Zusammenhang  gelöste  Stellen  könnten  —  auch  wenn 
sie  nicht  so  ungleichmässig  innerhalb  der  ganzen  Quelle  vertheilt 
wären,  wie  wir  bald  sehen  werden  —  niemals  ein  ürtheil  über  einheit- 
liche oder  uichteinheitliche  Entstehung  eines  Schriftwerks  begründen. 
Und  auch  die  Betrachtung  der  äusseren  Merkmale  der  überlieferten 
Handschrift  kann  bei  einer  Quelle,  die  ohne  jede  bestimmte  Form,  ohne 
Bezeichnung  des  Urhebers  und  von  unbekannter  Hand  geschrieben 
vorliegt,  nicht  ausreichen,  um  die  Einheitlichkeit  zu  erweisen.  D.  ver- 
sichert allerdings,  es  stünde  nichts  im  Wege  „die  auf  uns  gekommene 
Handschrift  als  das  Original  jener  Aufzeichnung  anzusehen'S  aber  ich 
möchte  trotz  dieser  allzu  bestimmt  hingestellten  Behauptung  die  Frage 
der  Entstehungszeit  nochmals  ins  Auge  fassen. 

Ich  greife  zu  diesem  Zwecke  zunächst  auf  die  schon  oben  er- 
wähnte Notiz  über  den  Orphanus  zurück.  Indem  D.  die  Auffassung 
Lorenz*,  womach  beide  Orphani  bei  Staats  gefallen  wären,  mit  Becht 
zurückweist,  meint  er  zugleich  in  der  Art  und  Weise,  wie  des  Orpha- 
nus Erwähnung  geschieht,  d.  h.  in  dem  Fehlen  des  Yomamens,  einen 
Hinweis  auf  die  Zeit  nach  1260  zu  finden;  „vordem,  da  noch  beide 
Brüder  lebten,  hätte  dies'^  nach  der  Meinung  von  D.  „doch  wohl  un- 
zureichend erscheinen  müssen^^  (S.  464).  Ich  würde  dieser  Ansicht  zu- 
stimmen, wenn  überhaupt  ausgemacht  wäre,  dass  an  jener  Stelle  einer 
der  ofterwähnten  Brüder,  Ghadalhoh  oder  Sigfrid,  gemeint  sein  müsste; 
die  fragliche  Notiz  verliert  aber  alle  Beweiskraft  durch  den  Umstand, 
dass  sich  die  Familie  der  Orphani  auch  in  weit  früherer  Zeit  nach- 
weisen lässt.  Ein  Archidiakon  Sigfridus  Orphanus  unterzeichnet  am 
19.  Dezember  1213  eine  Urkunde  des  Bischofs  Manegold  von  Passau  ^), 


«)  St.  Pöltener  Urkundenbuch  1,  37  nr.  24. 

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Zur  Entsiehmig  des  sogenannten  Raidonarium  Anstriacnm.  \Q\ 

ein  Sigfridos  Orphanns  ermordet  im  Jabre  1232  den  letzten  Zebinger  i) 
und  ein  Sifiridns  Orfanas,  wohl  der  eben  genannte,  erscheint  am  23.  Ok- 
tober 1234  als  2^age  in  einer  Urkunde  Herzog  Friedrich  II.  ftlr 
ZwetÜ  ').  Sind  also  jene  beiden  Brüder  nicht  die  einzigen  Trager  des 
eigenthümlichen  Beinamens,  dann  lässt  sich,  solange  wir  die  Ent- 
stehungszeit des  ürbars  nicht  kennen,  die  betreffende  Stelle  ebenso 
gat  auf  ihren  Yater  oder  auf  irgend  ein  anderes  Mitglied  der  Fa- 
milie beziehen. 

Vermag  ich  daher  diesem  von  D.  neu  aufgestellten  terminus  a  quo 
keine  Bedeutung  beizumessen,  so  will  ich,  wie  schon  erwähnt,  einigen 
anderen  von  ihm  beigebrachten  Momenten  ihren  Werth  nicht  ab- 
sprechen; die  wiederholte  Erwähnung  langjähriger  Entfremdung  ge- 
wisser Güter,  die  Einbeziehung  der  Oegend  von  Wiener  Neustadt  und 
der  Püttener  Mark  in  ein  österreichisches  urbar,  die  Erwähnung  der 
Witwe  des  Schenken  you  Habsbach,  endlich  der  Gebrauch  des  könig- 
lichen Titels  für  den  LandesfÜrsten,  sind  Merkmale,  welche  gegen  die 
ersten  Jahre  der  Otakar'schen  Herrschaft  sprechen  und  wenigstens  auf 
die  letzten  Fünfzigerjahre  hinweisen.  Aber  der  Yerwerthung  dieser 
Daten  zur  Bestimmung  der  Entstehungszeit  unserer  Quelle  steht  ein 
schwerwiegendes  Bedenken  im  Wege:  Alle  diese  Stellen  und  auch  die 
Erwähnung  des  Grafen  H.  de  Hardekke,  die  schon  Lorenz  beigebracht 
hat  und  D.  als  entscheidend  ansieht  —  alle  diese  Stellen  finden  sich 
T^eint  in  einem  einzigen,  zusammenhängenden  Abschnitt,  welcher 
nicht  einmal  den  sechsten  Theil  der  ganzen  Quelle  ausmacht^)  und 
sich  schon  äusserlich  von  den  vorhergehenden  und  nachfolgenden  Par- 
tien unterscheidet.  Während  in  diesen  die  Aufzählung  von  Ort  zu  Ort 
und  von  Amt  zu  Amt  fortschreitet  und  die  kurzen  üeberschriften, 
welche  diese  Eintheilung  zum  Ausdruck  bringen,  ausser  dem  Ortsnamen 


0  Mon.  Genn.  SS.  9,  727,  vgl.  auch  627  und  637. 

s)  Meiller  Reg.  d.  Bab.  S.  154  nr.  24. 

*)  Der  betreffende  Absohnitt  begiant  bei  Chmel  a.  a.  0.  S.  383  mit  Hie 
notantur  viUe  decimarmn  subscripte  und  schliesst  S.  403  Absatz  2  mit  aput  Sy- 
tansteten;  in  der  Handschrift,  die  im  Ganzen  61  Seiten  umüasst,  füllt  er  9V,  S. 
(1  18—220.  —  Den  übrigen  f&nf  Sechsteln  des  ürbars  hat  D.  nur  zwei  chrono- 
logische Merkmale  entnommen,  die  Erwähnung  des  Orphanus,  deren  Werthlo- 
sigkeit  ich  oben  zur  Genüge  erOrtert  habe,  und  die  Anführung  eines  Mjsawarius, 
der  zu  Rioharts  belehnt  war  (Chmel  357  letzter  Absatz);  aber  dass  diese  Stelle 
nur  auf  den  »in  jener  Zeit  besonders  heryortretenden  Landrichter  Otto  yon 
Maissau*  bezogen  werden  kOnne,  wie  D.  S.  461  will,  kann  ich  nicht  zugeben ;  es 
ist  wohl  irgend  ein  Mitglied  der  seit  dem  12.  Jahrhundert  nachweisbaren  Fa- 
milie gemeint,  aber  welches,  muss  dahingestellt  bleiben,  solange  die  Entstehungs- 
zeit des  Rationars  nicht  erwiesen  ist.  ^  j 

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102  W.  Erben. 

höclistena  den  Namen  des  Besiteers  oder  die  Herkunft  einer  Ghrappe 
von  Gütern  angeben,  zeigen  sich  in  dem  fraglichen  Abschnitt  deut- 
liche Ansätze  zu  sachlicher  Anordnung  i)  und  werden  die  einzelnen 
Absätze  desselben  durch  weitläufige  üeberschriften  eingeleitet,  in  denen 
eine  Vorliebe  für  bestimmte,  in  den  anderen  Partien  nicht  gebräuch- 
liche Wendungen  zu  bemerken  ist  ^).  Hiezu  kommt,  dass  nur  in  diesem 
Abschnitt  die  Einschätzung  einzelner  Güter  coram  domnis  oder  coram 
Y  dominis  erwähnt  wird,  welche  D.  als  stärkstes  Zeugnis  für  seine 
Ansicht  von  der  planmässigen  Landesaufnahme  hervorgehoben  hat^). 
Die  durch  solche  Umstände  wachgerufene  Vermuthung,  dass  der 
in  Bede  stehende  Abschnitt  nicht  zu  dem  ursprünglichen  Bestand  un- 
serer Quelle  gehört  habe,  findet  ihre  Bestätigung  durch  die  Verglei- 
chung  mit  dem  von  Bauch  ^)  abgedruckten  Bationarium  Austriae  aus 
der  Zeit  Budolfs.  Schon  Lorenz  hat  festgestellt,  dass  die  beiden  Quellen 
vielfach   mit  einander   übereinstimmen'^).      D.  ist    dieser  Andeutung 

0  Die  Tendenz  einer  sacbliclien  Gfmppirung  zeigt  scbon  der  erste  Absatz 
dieses  Absebnittes  (Cbmel  S.  383 1),  der  eine  Reibe  von  Ortschaften  auMblt, 
deren  Zehnten  dem  Landesfdrsten  gebOren  sollten;  in  äbnlicber  Weise  werden 
weiterbin  Grflter,  die  zu  einer  Abgabe  von  Hafer  verpflicbtet  waren,  zosam- 
mengestellt  (S.  3834) ;  bieber  gebort  aueb  das  Verzeicbnia  der  widerrecbtiicb  er- 
bauten Burgen  (8.  401,)  und  der  durch  Verpfändung  oder  auf  andere  Weise  dem 
Landesiürsten  entfremdeten  Besitzungen  (S.  402|— 403,). 

*)  Wiederbolt  findet  sieb  Hie  notantur  oder  Hie  notatur  (S.  383i,  383,,  40li), 
daneben  Hie  describuntur  (S.  383«),  inscribuntur  (S.  384«)  oder  kurzweg  (item) 
nota  (istos.  8.  401^,  402i,  4028,  402«);  in  nicbt  weniger  als  neun  dieser  Ueber- 
scbriften  sind  Relativsätze  angewendet  (383,,  383,,  3834,  384e,  401,,  401«,  401s,  4028)- 

*)  An  der  ersten  der  vier  bieftkr  in  Betracbt  kommenden  Stellen  (sie  finden 
sieb  bei  ChmeX  S.  383,  und  3838)  ist  dem  Scbreiber  des  Urbars  ein  Febler  unter- 
laufen, indem  er,  wohl  durcb  eine  Kürzung  der  Vorlage  verleitet,  statt  coram 
contra  scbrieb;  sobald  er  jedocb  den  ersten  Buchstaben  des  nftcbsten  Wortes 
d(omnis)  gescbrieben  batte,  wurde  er  des  Irrtbums  gewabr,  tilg^  contra  durcb 
Unterstreichung  und  Durcbstreicbung,  liess  d  steben  und  fubr  mit  dem  ricbtigen 
coram  domnis  weiter ;  indem  (Ülbmel  auf  die  Tilgung  von  contra  nicbt  geacbtet 
bat,  gelangte  er  zu  der  sinnlosen  Lesart :  secundum  quod  est  contra  d  coram  do- 
minis estimatum ;  Dopscb  bat  sie  auf  8.  458  nacbgedruokt,  indem  er  blos  das 
contra  d  in  contra  D  verändert;  was  er  sieb  unter  der  so  verbesserten  Stelle  ge- 
dacht bat,  vermag  ich  nicbt  einzusehen. 

«)  Rerum  Austriacarum  scriptores  2,  3—113;  bebufis  leichterer  Auffindung 
einzelner  Stellen  citire  ich  aucb  bier  nach  Seiten  und  Absätzen  (z.  B.  5,)  resp, 
Seiten  und  Zeilen,  obwobl  weder  Absätze  noch  Zeilen  bei  Raucb  gez&blt  sind. 

B)  »Wir  baben  lange  Reiben  von  Zinsen  in  den  beiden  Rationarien  mitein- 
ander verglicben«  sagt  Lorene  a.  a.  0.  1, 372  »und  fanden  eine  vollkommene 
Uebereinstimmung  in  den  meisten  Posten*.  S.  376  findet  er  die  Verwandtsdiaft 
beider  Quellen  so  gross,  dass  man  unbedenklicb  die  Angaben  über  Mfinze,  Maut 
und  Geriebt,  welche  in  dem  Otakariscben  Urbar  fehlen,  aus  dem  Rudolfinischen 
ergänzen  kOnne. 

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Zur  Enistehang  des  Bogenannten  Rationarinm  Anstnaoum. 


103 


nicht  weiter  gefolgt  and  hat  das  Badolfinische  fiationar  nur  erwähnt, 
tun  den  Gegensatz  zu  constatiren,  der  nach  seiner  Meinang  zwischen 
den  beiden  Quellen  besteht;  nur  das  Urbar  ans  der  Zeit  Budolfe  soll 
auf  ältere  Anfeeichnnngen  zurückgehen,  jenes  aus  der  Zeit  Otakars 
soll  auf  einer  planmässigen  Neuaufnahme  beruhen  (S.  459  f.)  Eine  Ver- 
gleichung  beider  Quellen  hätte  D.  zu  einer  anderen  Aufhssung  fuhren 
müssen.  Ein  grosser  Theil  der  bei  Bauch  gedruckten  Quelle,  die  ich 
fortan  mit  B  bezeichne,  fehlt  allerdings  gänzlich  in  dem  von  Chmel 
herausgegebenen  Bationarium  (A);  sowohl  am  Anfang,  wo  in  B  die 
Einkünfte  Ton  Münze,  Maut  und  Gericht  verzeichnet  sind  (S.  3 — 5s), 
als  auch  in  der  ganzen  zweiten  Hälfte  (von  S,  41,  Eii  sunt  redditus 
annone  an)  geht  B  über  den  Umfang  von  A  hinaus;  was  aber  zwischen 
diesen  Theilen  liegt,  also  der  bei  Bauch  S.  5 — 41  gedruckte  Text,  das 
berührt  sich  so  enge  mit  A,  dass  an  dem  handschriftlichen  Zusam- 
menhang der  beiden  Quellen  nicht  zu  zweifeln  ist.  Ohne  nach  be- 
sonders schlagenden  Beispielen  zu  suchen,  will  ich  probeweise  den  An- 
&ng  von  A  mit  der  entsprechenden  Stelle   von   B   zusammenstellen. 


A  (Chmel  8.  333  f.) 
In  Probstorf,  XXIIII  benef.  et  dimi- 
dium.  Item  ibidem  benef.  qaod  speetat 
ad  offidalem  ratione  o£Bcü  et  sdendam 
est  qnod  quodlibet  benef.  ibidem  solvit 
annuatim  XU  sol.  den.  et  porcam  qui 
debet  valore  dimidinm  talentum.  Ibi- 
dem tont  X  aree  solventes  X  sol.  et  XY 
den.  Ibidem  sunt  X  aree  sine  agria  sol- 
ventes dimidinm  talentum.  Ibidem  area 
nna  speetat  ad  officialem. 


B  (Rauch  8.  65  f.) 
Item  in  Probstorf  XXlIIIor  beneficia 
et  dimidinm,  qaodlibet  solvit  XII  soli- 
dos  et  porcnm  valentem  dimidinm  ta- 
lentum. Ibidem  X  aree  solventes  X  so- 
lides et  XV  denarios.  Ibidem  X  aree 
sine  agris  solventes  dimidinm  talentum. 
Insuper  unum  benefioinm  et  nna  area 
speotant  ad  ofiEicinm  ville.  Istam  villam 
habet  episcopns  Frisingensis  ex  donatione 
Romanomm  regis  Rudolfi. 


In  Vmar  .  .  . 
In  Vmar  XVIII   aree  solventes  Y 
taL  preter  LX  den.  Item  IUI  aree  sine 
agxis  solventes  XYÜl  den.  Ibidem  nova 
mnta. 


Item  in  Vrvar  XYIII  aree  solventes 
V  talenta  preter  XL  denarios.  Item 
Un.ot  aree  sine  agris  solvnnt  XYm  de- 
narios. Hanc  villam  eciam  habet  epi- 
scopns Frisingensis  ex  donatione  Roma- 
norum regis  Rndolfi. 


In  Schonna  .... 
In  SchOnna  XIII  bene£,  qnodlibet 
solvit  annuatim  X  sol.  den.  et  porcum 
valentem  dimidinm  talentum.  Ibidem 
sunt  VI  aree  solventes  dimidinm  tal.  et 
HR»  aree  solvnnt  XVÜI  den. 


Item  in  8oh6nna  XIII  beneficia, 
qnodlibet  solvit  X  solides  et  porcum  va- 
lentem dimidinm  talentum.  Sunt  et  ibi- 
dem VI  aree  solventes  dimidium  talen- 
tum et  III  aree  XVIII  denarios  et  illam 
villam  etiam  habet  episcopns  Frisingen- 
sis ex  donatione  Romanomm  regis  Ru- 
dolfi. 

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104 


W.  Erben. 


'  I)ie  £(>lgendeii  Absätze  Ton  A,  betreffend  Fiaoham^id,  Brack  Bnd 
Schwechat,  fehlen  in  B  gänzlich;  an  ihre  Stelle  tritt  hier  eine  al^e- 
meine  Bemerkung  über  die  Schenkungen  Budolfs  an  die  Freiaing^ 
Xirche;  dann  aber  fahren  beide  Quellen  Qbereinstimmend  fort: 


A  334a. 
In  Stadlwe. 
Item  in  Stadlawe  ad  Vruar  XX  tal. 
ibidem  in  redditibus  Y  taL   et  LX  de- 
narios. 

Redditos  in  Wolzendori. 
In  Wlzendoii  XQ  benef.  et  qaod- 
libet  Bolvit  U  modios  tritici  et  unum 
porcum  et  I  modimn  avene.  Ibidem  due 
aree  Bolvunt  LX  denarios,  tercia  area 
eolvitVI  denarios ;  deadvocadaVIIU  mod. 
ayene  II  pulloa  et  n  denarios. 


B  7^. 

In  Stadlowe  de  Vrnu:  ad  XXV.  ta- 
lenta.  Ibidem  in  redditibus  V  talenta 
et  LXX  denarios. 

In  Wulzendori  XU  benefida  qnodli- 
bet  solvit  II  modios  triti^  et  poreum 
et  modium  avene.  Item  dae  aree  so- 
iTunt  LX  denarios,  tercia  area  VI  dena- 
rios. 

De  advocatia  IX  metretas  avene  dnos 
pallos  et  daos  denarios.  Istam  villam 
babent  domini  de  sahcta  Graoe  ez  aa- 
tiqao. 


u.  s.  w. 


Ich  halte  es  f&r  unnöthig  weitere  und  noch  deutlichere  Beispiele 
beizubringen,  die  sich  unschwer  finden  Hessen  i);  schon  die  angeführten 
erweisen,  dass  sich  die  üebereinstimmung  nicht  nur  auf  die  Sache, 
sondern  auch  auf  die  Worte  erstreckt.  Kleine  Umstellungen,  wie  eine 
solche  gleich  unter  Probstorf  beg^net  (in  A  sind  zuerst  die  bene- 
ficia,  dann  die  areae  angezahlt,  in  B  wird  das  beneficium  quod  speo- 
tat  ad  officialem  zu  der  in  gleichem  Verhältnis  stehenden  area  ge- 
zogen), oder  Zusätze,  wie  jene  über  die  Maut  zu  ürrar  in  A,  ttber  die 
Bechte  der  Heiligenkreuzer  und  die  Schenkungen  Budolfs  an  den  Bi- 
schof von  Freising  in  B  können  den  Eindruck  des  engen  Zusammen- 
hanges, der  sich  aus  dieser  Yergleichung  ergibt,  nicht  abschwächen. 
Bedenklicher  erscheinen  vielleicht  die  zahlreichen  Differenzen,  welche 
beide  Urbare  in  Bezug  auf  die  Höhe  der  Abgaben  trotz  vorherrschen- 
der Üebereinstimmung  aufweisen.  Allein  ein  grosser  Theil  dieser  Ab- 
weichungen lässt  sich  weit  besser  durch  Schreib-  und  Lesefehler  bei 
Herstellung  der  vorliegenden  Handschriften,  als  durch  absichtliche 
Veränderung  der  Zahlen  erklären  ^)  und  ein  anderer  nicht  unbeträcht- 


0  üebrigens  verweise  icb  sohon  hier  auf  die  8.  106  Anm.  2  folgende  Ver- 
gleicbung  von  A  and  B. 

*)  Hieber  reebne  icb  die  Verwecbalung  von  LX  und  XL,  von  der  aick  gleich 
bei  der  oben  abgedruckten  Stelle  über  Urvar  ein  Beispiel  findet;  andere  ergeben 
isch  aus  Yergleichung  von  A  403  7  mit  B  31 4,  von  A  405  «  (LX  dener !)  mit  B  33  Z.  18 


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Zur  Entetehung  des  BOgenannteA  Raidonarimn  Austriacam.  IQg 

lieher  fiOlt  blos  den  Versehen  der  Editoren  zar  Li^st  ^);  Ebenso  leidet 
erklärt  sich  der  häufig  nm^hweisbare  Wechsel  in  gleichbedeutenden 


(ZL  ova)  u.  B.  w.  '  Ein  VertebeiL  anderer  Art  ist  es,  wenn  statt  LX  den.  in  A 
378s  nch  in  B  29«  XYI  den.  findet  —  Sowie  bei  LX  und  XL  die  Stellung  d^ 
X  die  Versdhiedenheit  yerursacht,  so  erklftit  sieb  dux^h  Umstellung  des  I  dass 
aas  XI  sol.  preter  X  den^  A  428  Z.  11,  in  6  31«  IX  soL  preter  X  den.  gewor- 
den ist.  —  Ffir  blossen  Irrthum  auf  der  einen  oder  auf  der  anderen  Seite  naltö 
icb  auch  die  Vertauschung  von  V  und  X,  wie  sie  sich  aus  Nebeneinanderstellung 
▼on.  A  356 1  (X  sol.  den.)  und  B  20,  (V  soL  den.)  YÖn  A  356,  {XHII  benef:)  und 
B  208  (IX=yiIII  benef.)  und  anderen  Stellen  ergibt;  in  einedi  Fall  Iftsst  si<^ 
die  Thatsache  solcher  Verwechslung  noch  durch  den  handschnfUichen.  Befund 
belegen;  untern  Talam  Terzeichnete  der  Schreiber  von  A  ursprünglich  VI  sol. 
den.;  so  druckt  auch  Chmel  S.  379 «  und  Iftsst  unbemerkt,  dass  V  durch  gleich- 
seitige Correctur  in  X  yerwandelt  ist;  die  so  hergesteUte  Lesart  stimmt  überein 
mit  B  264.  —  Als  Zeugnis  für  fehlerhafte  Wegiassung  eines  Zahlzeichens  führe 
ich  sunftchst  A  359 1  an,  wo  CV  Kftse  yerseichnet  sind,  tr&hrend  an  der  entsf^re- 
chenden  Stelle  B  16^  OCV  steht;  der  Fehler  scheint  durch  das  Abbrechen  dw 
Zeile  yerursacht  zu  sein,  das  in  A  zwischen  C  und  V  eintrifft.  Auslassung  oder 
Hinzuiügung  von  X  oder  V  findet  sich  häufige  z.  ^,.A  335^  XXXVI  den.,  B  IO4 
XXVI  den.;  A  3534  III  mod.  iaritici,  B  12,  VIII  mod.  tritioi  u,  s.  w.  —  Ich  lasse 
in  allen  diesen  Fällen  unei^tschieden,  welche  der  beiden  differirenden  Angaben 
als  die  richtige  zu  gelten  hätte,  und  auch  die  Möglichkeit,  dass  hier  oder  dort 
eine  wirkliehe  Aenderung  der  Leistungen  oder  des  Besitzstandes  die  Abweichung 
▼erursacht  hat,  will  ich  nicht  gänzlich  ausschliessen ;  ich  beabsichtige  mit  dieser 
langen  Beihe  von  Beispielen  nur  zu  zeigen,  dass  sich  eine  sehr  bedeutende  Zahl 
der  Differenzen  -  ohne  Schwierigkeit  auf  rein  mechanischem  Weg  erklären  lässt, 
dass  also  aus  der  Verschiedenheit  vieler  Zahlen  keineswegs  schon  auf  Aenderung 
der  thatsächlichen  Verhältnisse  und  auch  nicht  auf  eine  planmässige  Neuauf- 
nahme oder  Revision  der  alten  Verzeichnisse  geschlossen  werden  kann. 

')  Ich  habe  an  jenen  Stellen,  wo  mir  Verschiedenheiten  von  A  und  B  vor- 
kamen, den  Druck  von  Chmel  mit  der  Hs.  des  Staatsarchivs  (Supplement  N.  655) 
coUationirt  und  fiemd,  dass  in  sehr  vielen  Punkten  A  thatsächlich  mit  B  überein? 
stimmt  und  nur  Chmel  Fehler  begangen  hat,  z.  B.:  A  3367  in  tribus  festis  II 
den.  =  B  8«,  Chmel  III  den. ;  A  354i,  (Holenstain)  £  mod.  bise==B  22  Z.  3,  Chmel 
I  mod.  biso;  A  356?  XXUl  sehet  lini  =  B  174  XXII  et  dimidium  schoet,  Chmel 
XXm  sehet.  Zu  diesen  einfachen  Lesefehlem  von  Chmel  gesellen  sich  unrich- 
tige Ergänzungen  und  fiüsch  aufgelöste  Kürzungen :  A  335  Z.  1  auf  molendino 
X  folgt  eine  beschädigte  Stelle,  auf  der  ebenso  gut  II  (=  B  5^  XII)  als  IUI 
(Chmel  XIIII)  ergänzt  werden  kann;  A  357«  nach  XV  ein  Stockfleck,  das  unle- 
serliche Wort  wird  soL  geheissen  haben  wie  an  der  entsprechenden  Stelle  B  18 
Z.  2  ▼.  unten  und  nicht  taL  wie  Chmel  liest  u.  s.  w.  Chmel  hat  fbmer  unbe- 
achtet gelassen,  dass  sich  in  A  eine  eigenthümliche  Schreibweise  für  4%  findet; 
er  löst  V~~  regelmässig  mit  5  auf;  nachdem  sich  aus  dem  Vergleich  mit  B  die 
richtige  Lösung  ergibt,  muss  es  heissen:  A  356,  (Waidhouen)  V~  (d.  i.  4  Vi)  tai. 
(vgl  B  20a  im  taL  et  dim.  taL);  ebenda  (Jeznich)  V  tal.  (B  20t  1  HU  tal.  et 
diuL  taL)  Q.  8.  w.  —  Zu  A  408i„i4  und  421^,  hat  endlidi  Chmel  drei  ganze 
ZeüeD,  welche  am  unteren  Bande  von  £  27  ▼  nachgetragen  imd  durch  Verweis 

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106 


W.  Erben. 


Ausdrücken  (wie  z.  B.  siligo  B  23^,  g,  4  statt  framenttun  A  380i4, 
381i,  8  Q.  ».  w.;  gallinae  statt  pulli  (sehr  häufig);  oder  die  Verdeut- 
schung in  vaschaneo  B  13e,  7  statt  in  camisprivio  A  358ii,  12  n.  s.  w. 
und  die  Thatsache,  dass  an  manchen  Stellen  dieselbe  Geldsumme  in 
der  einen  Quelle  in  dieser,  in  der  andern  in  jener  Münzeinheit  nie- 
dergeschrieben wird  *) ;  ein  mit  der  Sache  vertrauter  Schreiber  konnte 
sich  in  solchen  Aeusserlichkeiten  immerbin  kleine  Abweichungen  von 
seiner  Vorlage  erlauben. 

Die  Verschiedenheit  der  Anordnung,  welche  fürs  erste  die  An- 
nahme handschriftlichen  Zusammenhangs  auszuschliessen  scheint,  steht 
meiner  Ansicht  nicht  im  Wege,  sondern  dient  ihr  vielmehr  als  neue 
Stütze.  Denn  nicht  planlos  sind  die  einzelnen  Absätze  des  Urbars  in 
A  und  in  B  durcheinandergeworfen,  die  Umstellungen  beschränken 
sich  vielmehr  zumeist  auf  die  Reihenfolge  längerer  Abschnitte,  die 
sich  mit  einzelnen  Aemtem  oder  mit  einer  Gruppe  durch  gleiche  Her- 
kunft verbundener  Güter   decken  >).     Innerhalb   dieser  Abtheilungen 

sungneiclien  auf  die  richtigen  Stellen  bezogen  sind,  ausgelaasen ;  die  erste  (De 
advocatia  Gersten  et  iam  tenet  Ditmaros)  und  dritte  (De  officio  Ottonis  de  Cell 
in  Ridmarohia)  stimmen  flberein  mit  6  37  Z.  10  und  20 ;  Die  mittlere  (Ad  sanc- 
tum  Leonhardum  notaria)  fehlt  in  6,  sowie  die  meisten  Ueberschriften  von  A.  — 
Vermnthlich  würde  eine  Collation  des  bei  Rauch  gedruckten  Textes  mit  der  Hand- 
schrift von  B  die  Zahl  der  Differenzen  noch  um  einiges  verringern. 

*)  Hiebei  wird  1  tal.  =r  8  sol.,  und  1  sol.  =  30  den.  gesetzt;  nach  diesem 
Verhältnis  ist  III  tal.  et  XXX  den.  A  336«  =  U  tal.  et  V  sol.  B  9^ ;  XVII  sol. 
den.  A  336,  =  II  tal.  et  XXX  den.  B  8«  u.  s.  w. 

*)  Ich  gebe  hier  eine  Uebersicht  der  in  den  beiden  Rationarien  überein- 
stimmenden Abschnitte,  welche  mich  zugleich  weiterer  Vergleichnngen  der  ein- 
ander entsprechenden  Stellen  überheben  wird. 


A  333|  —  334,  =  B  65  —  7,. 

A  334e  -  334,  =  B  7^  —  8,. 

A  334io,  334,1  =  B  64  —  5,. 

A  33Ö1  =  B  63. 

A  335«  —  335,  =  B  9«  -  IO5. 

A  335,0,  336,  =B  11,,  11,. 

A  336,  —  3364  =  B  Ue  —  II9. 

A  3365  =  B  94. 

A  336t  =  B  8«. 

A  353,  =B  9,. 

A  353,  =  B  6,. 

A  353,  =  B  5,  —  6,. 

A  3534  —  354«  =  B  12,  —  13,. 

A  354,  —  355,  =  B  21,  —  22,. 

A  355,  —  355e  =  B  13,  —  14,. 


A  3557  —  356,  =  B  194  —  20„. 

A  356,  —  356«  =  B  14,  —  15,  und  IS,. 

A  356t  —  357,,  =  B  174  -  19,. 

A  357,,  —  358,  =  B  15„  I54,  15«-.16e. 

A  358«  -  358,  =  B  20„  —  21,. 

A  358,,  —  359ß  =  B  16«  —  17,. 

A  360,  =  B  64. 

A  377«  —  379,  =  B  27«  —  29«. 

A  379,  —  380,  =  B  25t  —  275. 

A  380,0—382,  =  B  224—25«. 

A  382  letzter  Absatz  =  B  29„  29,,. 

A  403,  =:B  8,. 

A    403,-427    Z.    36  =  B    3I4  —  41 

Z.  22. 
A  427  Z.  36  —  428,,  =  B  29„  —  31,. 


Während  also  zu  Beginn  beider  Urbare  die  Uereinstimmnng  in  der  Ordnung 
sehr  gering  ist,  beginnt  sich  dieselbe  von  A  353  und  B  12  ange£uigen  immer 


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Zar  Entstehung  des  sogenannten  Rationarinm  Aostriacom.  \(yj 

hingegen  sind  in  A  und  B  die  einzelnen  Ortscliaften  in  gleicher  Weise 
geordnet  und  folgen  in  beiden  Quellen  die  Absätze  in  übereinstimmen- 
der Beihe.  Dieses  Verhältnis  lässt  sich  mit  der  Annahme,  die  beiden 
Bationarien  seien  unabhängig  von  einander  entstanden,  nicht  in  Ein- 
klang bringen ;  denn  bei  selbständiger  Entstehung  der  beiden  Quelleji 
müsste  auch  in  der  Anordnung  der  kleinen  Absätze  die  grösste  Ver- 
schiedenheit zu  Tage  treten.  Kann  also  die  üebereinstimmung  inner- 
halb der  einzelnen  Abschnitte  nur  durch  handschriftliche  Verwandt- 
schaft erklärt  werden,  so  ist  leicht  zu  errathen,  wie  unter  solcher  Vor- 
aussetzung dennoch  in  der  Anordnung  der  Aemter  und  sonstigen  grö- 
sseren Abschnitte  so  starke  Verschiedenheiten  entstehen  konnten.  Die 
älteren  Urbare  waren  vielfach  nicht  in  Heft-  oder  Buchform  geschrie- 
ben, sondern  auf  gerollte  Pergamentblätter  eingetragen.  In  der  Begel 
war  jedem  Amt  ein  eigenes  Blatt  bestimmt^),  dies  konnte  aber  nicht 
ansschliessen,  dass,  wo  sich  Baum  bot,  ein  Blatt  mehrere  kurze  Ab- 
schnitte aufiiahm,  oder  wo  ein  Blatt  fOr  die  Au&ählung  der  zu  einem 
Amt  gehörigen  Ortschaften  nicht  genügte,  ein  Abschnitt  auf  zwei 
Blätter  vertheilt  werden  musste.  Denken  wir  uns,  dass  eine  solche 
Bolle  loser  Blätter  zu  verschiedenen  Zeiten  zweimal  copirt  wurde  und 
dass  hiebei  die  Ordnung  der  einzelnen  Blatter  in  einem  und  im  im- 
dem  Fall  nicht  dieselbe  war,  so  erklärt  sich  auf  einfachste  Weise  so- 
wohl die  verschiedene  Anordnung  der  grösseren  Abschnitte,  die  wir  in 
A  und  B  treffen,  als  auch  die  üebereinsümmung  innerhalb  dieser 
Theile. 

Nehme  ich  also  an,  dass  A  und  B  auf  denselben  Ursprung  zu- 
rückgehen, so  mu8S,  ehe  ich  mich  auf  die  Untersuchung  dieser  ge- 
meinsamen Quelle  einlasse,  ein  Einwand  zurückgewiesen  werden.  Ob- 
wohl B  sich  ausdrücklich  auf  alte  Bücher  beruft,  in  denen  die  zur  Zeit 
der  letzten  Babenberger  herkömmlichen  Einkünfte  verzeichnet  waren  ^), 
wäre  es  doch  bei  dem  Altersverhältnis  der  beiden  Bationarien  nahe- 
liegend, B  als  eine  von  A  abgeleitete  und  durch  Zuthaten  vermehrte 
Fassung  anzusehen,  wobei  immerhin  einzelne  Abschnitte  von  A  in  B 
weggeblieben  sein  könnten.  Abgesehen  von  den  Verschiedenheiten  der 
Anordnung,  welche  sich  auf  solche  Weise  nicht  leicht  erklären  liessen. 


deutlicher  bemerkbar  zu  machen ;  das  letzte  Viertel  von  A  endlich  (von  403^  an) 
weist  von  einer  einzigen  Umstellung  abgesehen  genau  dieselbe  Anordnung  auf 
wie  die  entsprechenden  Partien  von  B. 

0  Inama-Stemegg   in  Sitz.-Ber.  der  Wiener  Ak.  ph.  higt.  El.  84,  184. 

*)  Hie  notantur  proventus  urbomm  secundnm  qnod  solvere  consueverunt 
tempore  duoum  lavpoldi  et  Fridrici,  sicut  in  registris  seu  libris  veteribus  inve« 
nitnr  B  5«. 

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108  W.  Erben. 

rerbieten  jedoch  fneherere  Stellen,  an  denen  B  richtige,  A  aber  falsche 
Lesarten  bietet,  diese  Annahme.  Hieher  gehören  eine  Anzahl  ent- 
stellt^ Namen  und  Worte,  wie  Altenpachlenge  (381  g,  statt  Altenlen- 
genpach  B  284),  TJlricus  villicus  Wilhalmi  (408i,  statt  Ulricus  filius 
Wilhalmi  B  36  Z.  14)  u.  s.  w.,  sowie  Auslassungen  welche  A  aufweist; 
so  fehlt  A  354 18  (unter  Holenstain)  die  zu  seitfrissing  gehörige  Zahl 
(B  21  letzte  Zeile  Illlor  seitfiischinge)  und  so  ist  3827  ^^^  XL VIII 
das  Wort  taL,  4256  nach  metretas  das  Wort  frumenti,  427  Z.  4  ▼  u. 
nach  XL  das  Wort  anseres  ausgefallen  (vgl.  B  25  g,  38  Z.  6  und  30 
Z.  26);  an  einer  Stelle  (354  ^g)  lässt  sich  aus  dem  Vergleich  mit  B 
(22  Z.  1)  erkennen,  dass  die  Wiederkehr  derselben  Angabe  (Illi  caseos) 
den  Schreiber  von  A  verführt  hat  einige  Worte  zu  überspringen  i). 
Schwerer  als  alle  diese  Versehen  fallt  ein  Fehler  ins  Gewicht,  der  dem 
Schreiber  von  A  in  bezug  auf  die  Anordnung  widerfahren  isi  Das 
Verzeichnis  der  von  der  Grafin  von  Raabs  dem  Landesherm  zuge- 
falleneü  Einkünfte  reicht  in  B  von  S.  16«  bis  S.  193;  dasselbe  ist 
nicht  nur  am  AnfiEwg  gekennzeichnet  durch  die  üeberschrift:  Beddi- 
tus  vacantes  de  comitissa  in  Bazze,  sondern  auch  der  Schluss  dieses 
Abschnittes  wird  deutlich  markirt  durch  die  Worte:  Hie  finem  habet 
descriptio  coi^nitisse  reddituum  (!)  deBatz;  und  dass  die  Einkünfte  der 
Gräfin  von  Baabs  in  der  That  bis  hieher  reichen,  bezeugt  auch  die 
diesem  Schlusssatz  vorhergehende  Notiz  Über  die  Vergabung  von  fünf 
Weingärten  von  Seiten  der  Gräfin.  Vergleichen  wir  mit  diesem  Be- 
fund die  entsprechenden  Theile  von  A,  so  ergibt  sich,  dass  der  in  B 
zusammenhängende  Abschnitt  Iß^  —  1%  in  A  in  zwei  Stücke  zerrissen 
iöt  (3567—35718  und  35811—3595),  so  dass  nur  der  erste  Theil  der 
hieher  gehörigen  Besitzungen  durch  die  üeberschrift  als  einstiges 
Eigenthum  jener  Gräfin  gekennzeichnet  ist,  während  der  zweite,  in  A 
Vorangestellte,  in  Ermangelung  einer  eigenen  üeberschrift  ohne  wei- 


^)  Ich  lasse  bei  diesem  Vergleich  die  üeberschriften  unberficksichtigt,  da 
sich  solche  in  B  nur  bei  den  grosseren  Abschnitten  finden,  während  wenigstens 
die  ersten  drei  Viertel  von  A  viel  reichlicher  hiemit  ausgestattet  sind;  indem 
jedoch  der  Schreiber  von  A  in  dieser  Beziehung  nicht  ganz  gleichmässig  ver- 
föhrt  und  auch  durch  Raummangel  gehindert  wird,  die  Rubra  stets  an  die  rich- 
tige Stelle  zu  setzen,  hat  er  der  Uebersichtlichkeit  eher  geschadet  als  genützt 
Chmel  hat  diese  üeberschriften  nicht  immer  an  richtiger  Stelle  eingeschaltet  und 
auch  die  Efirzungen  nicht  immer  richtig  behandelt ;  ich  begnüge  mich  anzuführen, 
dass  der  rftthselhafte  Ortsname  Ville  silnemor  (A  357(1 )  nichts  anderes  bedeutet 
als  ville  silve  nemora;  als  von  Chmel  unrichtig  gestellte  Üeberschriften  sind  zu 
veraeichnen:  in  Chundorf  335  Z.  3,  gehört  zu  334  Z.  2  von  unten,  was  durch 
sttpra  angedeutet  wird;  in  La  und  circa  (stett  infra)  La  gehören  beide  lu  354, 
nach  Perenhouen;  Advocacie  357io  gehört  zu  357  n  u.  s.  w. 

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Zur  £ntsiehuiig  des  sogenannten  Baüonarimn  Aattnacum.  X09 

teres  zu  den  mit  3568  begiimenden  Bedditos  yacantes  de  dournis  de 
Zewinge  gerechnet  werden  müsste.  Dieser  offenkundige  Fehler  von 
A  maeht  es  unmöglich,  das  jüngere  Bationar  als  eine  Ableitung  des 
alteren  anzusehen,  und  zeigt  am  deutlichsten,  dass  beide  auf  eine  ge- 
meinsame Quelle  zurückgehen  müssen. 

Für  die  Beurtheilung  dieser  gemeinsamen  Quelle  werden  mit  Sicher- 
heit nur  jene  Stellen  zu  verwenden  sein,  welche  in  A  und  B  in  glei- 
cher Weise  wiederkehren.  Ebensowenig  als  die  Zusätze  von  B,  welche 
Yon  Schenkungen  Konig  Budolfs  an  die  bairischen  Bischöfe  handeln, 
ebensowenig  kann  also  der  Abschnitt  von  A,  aus  welchem  Dopsch 
seine  chronologischen  Beweise  geholt  hat,  für  die  Entstehungs^it  der 
gemeinsamen  Quelle  massgebend  sein;  denn  sowie  jene  Notizen  von 
B  in  A  nicht  vorkommen,  ebenso  fehlt  in  B  der  genannte  Abschnitt 
yon  A  (S.  383i  —  4038).  ^^^  müssen  uns  also  zu  diesem  Zwecke  nach 
anderen  Anhaltspunkten  umsehen.  Vor  allem  drängen  sich  dem  Su- 
chenden einige  üeberschriiten  auf,  die  von  dem  Heimfall  verschiedener 
Qüter  an  den  Landesfürsten  berichten  und  hiebei  die  Namen  der  frü- 
heren Besitzer  anführen.  So  finden  sich  in  A  3563  (=B  147)  Bed- 
ditus  yacantes  de  domnis  de  Zewinge,  A  358«  (=^B  20^  9)  Bedditus 
yacantes  a  Budolfo  Mazone,  A  358ii  (=B  16e)  die  schon  erwähnten^ 
Bedditus  yacantes  de  comitissa  (in)  Bagz,  36O9  (vgl  B  64),  Bedditus 
yacantes  de  domno  Yrenfrido  de  Hintperch.  Von  den  letzten  Zebin^ 
gern  ist  Heinrich  nur  bis  1227  nachweisbar^)  und  Wichard,  der  letzte 
des  Stammes,  wird  zu  Anfang  des  Jahres  1232  meuchlerisch  ermor- 
det *].  Budolfus  Mazo  erscheint  zuletzt  im  August  1233  in  einer  Schen- 
kung für  Kloster  Zwettl '),  nachdem  er  seit  1200  nachzuweisen  ist^). 
Die  Besitzungen  der  letzten  Gräfiii  von  Baabs  kamen  noch  unter  Leo- 
pold VI.  an  den  Landesfürsten  ^).  Imfrid  von  Hindberg  endlich  scheint 
zwischen  1237  und  1239  gestorben  zu  sein<^).  Obwohl  sich  nun  die 
Erinnerung  an  die  Art  der  Erwerbung  bei  einzelnen  Gütern  ohne 
Zweifel  ein  Menschenalter  und  darüber  gehalten  haben  kann  und  wirk- 


<)  Meiller  Reg.  der  Bab.  140  nr.  218. 

>)  Vg].  die  Berichte  der  Österreich.  Annalen  zu  1232  in  Mon.  Germ.  88.  9. 
626.  627,  637  imd  727,  ferner  Meiller  Reg.  der  8alzb.  Erzbischöfe  8.  550  Anm. 
154;  schon  im  Mftiz  1232  wird  Wichard  als  verstorben  erwfthnt  Meiller  Heg.  der 
Bab.  149  nr.  7. 

»)  Fontes  rer.  Austr.  II,  3,  397. 

4)  Meiller  Reg.  d.  Bab.  8.  83  nr.  |3. 

<)  Enenkel  FOrstenbuch,  Bauch  8oriptore8  1,  248;  L^P^tt  Die  Einleitung 
afa  Jans  Enenkels  FQrstenbuch  28.  Anm.  zur.  vor.  8eite  setzt  den  Y^kauf  zwi- 
tebßA  1219  und  122L 

*}  Meiller  in  den  Denkschriften  der,  Wiener  Akademie  8,  58.  , 


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HO  ^-  Erben. 

lieh  auch  in  jenem  Absehnitt  von  A,  der  sieher  zu  Zeiten  Otakars  ent- 
standen ist,  einige  ähnliche,  ebenfalls  auf  die  Zeiten  der  letzten  Ba- 
benberger  hinweisende  Bemerkungen  anzutreffen  sind  ^),  so  wäre  es 
doch  schwer  einzusehen,  weshalb  man,  falls  das  Urbar  in  den  Ffiuf- 
ziger-  oder  Sechziger-Jahren  neu  angelegt  worden  wäre,  bei  der  Ein- 
theilung  und  Anordnung  so  starke  Rücksicht  auf  die  Herkunft  des 
Besitzes  genommen  und  nicht  lieber  jeden  Ort  in  dem  betreffenden 
Amtsbezirk  untergebracht  hätte.  Weit  verständlicher  erscheinen  jene 
üeberschriften,  wenn  wir  annehmen,  dass  die  gemeinsame  Quelle  in 
jener  Zeit,  in  der  die  angef&brten  Heimfalle  eintraten,  oder  auch  noch 
etwas  früher  angelegt  wurde;  unter  dieser  Voraussetzung  erscheint  es 
begreiflich,  dass  die  Aufzählung  der  neuerworbenen  Güter  jedesmal 
als  geschlossener  neuer  Abschnitt  dem  Urbar  angefügt  wurde. 

Von  besonderer  Wichtigkeit  für  die  Zeitbestimmung  wäre  es, 
wenn  sich  die  in  dem  gemeinsamen  Bestand  beider  Bationarien  als 
lebend  genannten  Personen  anderwärts  nachweissen  liessen.  Aber  obwohl 
gerade  der  letzte  Theil  von  A  an  Personennamen  ungemein  reich  ist,  ist 
es  mir  doch  nicht  gelungen  in  dieser  Sichtung  bestimmte  Merkmale 
aufzufinden.  Am  ehesten  möchte  ich  noch  der  Anführung  des  Ulrich 
Yon  Ghemeprunn  Oewicht  beilegen,  der  nach  Angabe  von  A  {403^) 
einige  Aecker  und  einen  Wald  im  Amt  S.  Peter  gewaltsam  in  Besitz 
genommen  hatte;  vielleicht  ist  es  derselbe  Ulrich  von  Gheme- 
brunne,  der  1208 — 1213  als  Zeuge  in  Urkunden  Leopold  VI.  für 
St  Florian  erscheint  ^j. 

Bessere  Anhaltspunkte  gewährt  die  Oeschichte  einzelner  Besitzun- 
gen, welche  in  A  als  Eigenthum  des  Landesfürsten  erscheinen,  obwohl 
sie  nachweislich  zur  Zeit  Otakars  in  andere  Hände  übergegangen 
waren.  Der  ganze  zu  der  Burg  oder  Grafschaft  Baabs  gehörende 
Besitz  wurde  1260  von  Otakar  und  Margarethe  dem  Woko  von  Bosen- 
berg  zu  Lehen  gegeben  und  blieb  in  den  Händen  Wokos  und  seiner 
Kachkommen  bis  zum  Jahre  1282  ^).  Da  an  der  Identität  der  Oüter, 
die  in  unserm  Urbar  als  Bedditus  vacantes  de  comitissa  (in)  Bagz  er- 


1)  389i,  quoddam,  feodum  quod  dox  Fridericus  contolerat  Bcolastico  Nove  ci- 
vitatiB;  40  ]|  contolerat  dnx  Fr.  coidam  militi;  402,  de  X  benef.  et  de  curia  vil- 
licali  que  advocato  oepemnt  vacare  a  domino  Wichardo  de  Zewinge  und  ähn- 
lich 4026 ;  402«  que  ceperunt  vacare  .  .  ex  morte  Stmnonis  marscalci  (6tnmo  von 
Falkenstein  ist  nach  Meiller  Reg.  d.  Bab.  S.  317  bis  1227  nachweisbar). 

*)  ÜB.  des  Lds.  o.  d.  Enns  2,  513,  553,  556,  565,  573. 

^  Die  betreffenden  Urkunden  sind  bei  Kurz,  Gestenreich  unter  den  Königen 
Ottokar  und  Albrecht  L  2,  173  ff.  gedruckt  als  Beil.  nr.  1  B,  2,  3,  4  und  18. 
Vgl.  auch  Meiller  Reg.  d.  Bab.  S.  197  Anm.  85. 

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Zur  Entatehnng  des  sogeuannten  Raiionarium  Anatriacum.  \\i 

Schemen  (A  358ii— 3695  nnd  3667— 367i8.  B  löß— lOa)^»  mit  jenen, 
die  Woko  erhielt,  nicht  zu  zweifeln  ist^),  so  kann  dieser  Theil  des 
ürban  nicht  auf  einer  nach  1260  erfolgten  Aufzeichnung  beruhen; 
es  hätte  sonst  anbedingt  diese  ganze  Herschaft  als  Lehen  der  Bosen- 
berge  bezeichnet  werden  mOssen.  Ebenso  yerhält  es  sich  mit  den 
Qütem  in  Alt-P51Ia,  Bamsau  und  Winchel,  welche  A  (Söög,  SÖös) 
ohne  Bemerkung  Über  einen  Besitzwechsel  aufzählt,  obwohl  sie  schon 
im  Juni  1253  dem  Dietrich  yon  Hohenberg  zu  Lehen  gegeben  worden 
waren  ^).  Dadurch  dass  diese  Veränderungen  in  A  nicht  berücksichtigt 
sindt  wird  die  mechanische  Benützung  einer  älteren  Vorlage  erwiesen, 
und  dass  diese  nicht  etwa  kurz  vor  1253  entstanden  ist,  zeigen 
die  beiden  Absätze,  welche  Ton  dem  Besitz  in  Kagran  und  in  Chogel- 
pmnn  handeln.  Den  ersteren  bezeichnet  A  4038  ^^^  theilweise  yer« 
pfindet^),  der  letztere  wird  ohne  Einschränkung  zu  dem  Besitz  des 
Landesherm  gerechnet  (A  3364)1  und  doch  war  Kagran  1243  in  den 
Besitz  Conrads  yon  Hindbei^  Übergegangen  ^),  Chogelprunn  aber  schon 
1231  unter  Zustimmung  Herzog  Friedrich  II.  yon  Heinrich  yon  Möd- 
ling  dem  Stift  Klostemeuburg  geschenkt  worden  ^).  Für  die  Identität 


<)  Ueber  die  Anordnung  vgl.  oben  8.  108. 

*)  Otakar  verleiht  dem  Woko :  comitiam  in  Ratz  .  .  cum  suo  iure,  seil,  pa* 
tronatum  eeclesiarum  .  .  homines  beneficiatos  feuda  in  ea  habentes,  iudicia,  ad- 
yocatias  .  .  dotes  quae  vulgariter  lippgedinge  nominantur  sive  possessiones  per 
obligationem  expositas  ...  et  omnia  alia  iura  quocumque  nomine  sint  vocata. 
nulla  oonditione  aut  ezceptione  interpoeita;  auch  das  urbar  nennt  ausser  den 
Einkünften,  die  aus  dem  Grundbesitz  fliessen,  ausdrücklich  jene  von  den  Gerichten 
und  Vogteien  (A  SSTg,  357|o  und  357, 1  =  B  I87  —  19,). 

*)  Die  Urk.  Otakars  vom  5.  Juni  1253  ist  gedruckt  bei  Chmel  Notizenblatt 
für  Osterr.  Geschichte  und  Literatur  (1843)  8.  71.  Die  genannten  Grüter  werden 
sowohl  in  der  Urk.  als  in  B  13^  —  ISio  als  Pertinenzen  von  Chrumenan  be- 
zeichnet. 

*)  obligata  sunt  decano  iudo  liest  Chmel;  die  Hs.  weist  über  do  ein  Kür- 
znngszeichen  auf,  vielleicht  ist  also  decanus  in  do  ...  zu  lesen. 

«)  Friedrich  IL  kauft  am  18.  Jftnner  1243  von  Konrad  von  Hindberg  dessen 
Antheil  an  dem  Schloss  Hindberg  und  übergiebt  ihm  dafür  u.  a.  »villam  nostram 
Chageran  tali*  iure  quo  ipeam  hactenus  possedimus  nomine  proprietatis«.  Meiller 
in  Denkschriften  der  Wiener  Ak.  8,  104  nr.  8. 

•)  Pez  Ck)d.  dipL  2,  75  nr.  126;  obwohl  Philibert  Hueberin  seiner  Randbe- 
merkung angibt,  dass  er  die  Urkunde  ex  autographo  geschöpft  habe,  so  fehlt 
doch  in  seinem  Druck  die  Datierung ;  ich  ergänze  sie,  da  die  Zeugen  gut  zu  den 
ersten  Jahren  Friedrichs  IL  passen,  ohne  Bedenken  aus  der  Urkunde,  in  welcher 
Otakar  am  2.  Dezember  1261  dem  8tift  diese  Schenkung  Heinrichs  von  MOdling 
bestätigt,  Fontes  rer.  Austr.  II,  10,  13  nr.  17;  eine  andere  Fassung  der  Confir- 
mation  Otakars  ist  gedruckt  bei  Fischer,  Merkwürdige  Schicksale  des  Stiftes  und 
der  Stadt  Klostemeuburg  2,  247.    Ueber   die  weiteren  Schicksale  des  dem  Stifte 


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JJ2  ^'  Brb^n.  . 

der  betoffepdeu  Besitzttiigen  bürgt  in  beiden  Fäflen  B,  indem  hier  die 
erwähnten  Besitzveränderongen  berücksichtigt  sind.  Der  Absatz  über 
Kagran  (B  82)  sohliesst  mit  den  Worteti:  et  illa  bona  habent  domini 
de  Ewersdorf  pro  mntatione  castri  in  Hintperch ;  das  ist  eine  amEk- 
drückliche  Bezugnahme  auf  den  Verkauf  im  Jahre  1243i  denn  die 
Herren  yon  Ebersdorf  sind  die  Söhne  jenes  Conrad  von  Hindberg,  der 
damals  seinen  Antheil  am  Schlosse  Hindberg  veränsserte  und  Elagran 
erwarb  ^).  Ebenso  ist  den  Angaben  über  Chogelpnmne  die  Notiz  bei- 
gefügt: et  illam  villatti  habet  prepositos  Nivnbergensis  (B  12  Z.  2). 

Als  frühesten  terminus  ad  quem  erhalten  wir  somit  das  Jahr 
1231  und  als  einer  der  jüngsten  noch  in  die  gemeinsame  Quelle  beider 
Bationarien  au^enommenien  Nachträge  erweist  sich  das  Verzeichnis 
der  nach  dem  Tode  Imfrids  yon  Hindberg,  also  nicht  Yor  1237  ledig 
gewordenen  Einkünfte;  in  die  ruhigen  Zeiten  Leopold  VI.  also  wird 
die  erste  Anlage  des  ürbars  zu  setzen  sein,  unter  seinem  Sohne  muss 
dasselbe  fortgeführt  und  durch  das  Verzeichnis  der  inzwischen  neu 
erworbenen  Einkünfte  vermehrt  worden  sein.  Zu  diesem  Ergebnis 
stimmt:  vortrefflich,  was  der  Schreiber  von  B  über  seine  Quelle  be- 
merkt^); sie  konnte  mit  vollem  Becht  als  Verzeichnis  der  unter  Leo- 
pold VL  und  Friedrich  IL  gebräuchlichen  Angaben  hingestellt  werden. 

In  welcher  W^ise  nun  A  und  B  aus  dieser  gemeinsamen  Quelle 
abgeleitet  sind,  lässt  sich  zwar  nicht  im  Einzelnen  constatiren,  aber 
doch  leicht  im  Allgemeinen  vorstellen  ^).  Jedenfalls  scheint  B  mit  den 
thatsächlichen  Verhältnissen  viel  mehr  in  Einklang  gebracht  worden 
zu  sein,  als  dies  bei  A  der  Fall  ist  Die  unveränderte  Aufnahme  von 
Besitzungen,  welche  längst  in  andere  Hände  Übergegangen  waren,  erweist 


geschenkten  Gutes  za  Cbogelpronn  vgl.  Fischer  im  Archiv  f.  Kunde  Osterr.  Ge- 
schichteqn.  2,  110. 

^)  Meiller  in  Denkschriften  8,  90. 
•   •    •)  S.  oben  S.  107  Anm.  1 

*)  Die  einfachste  Formel,   durch  die  sich  das  Verhältnis  dar  Handschriften 
aiasdrOcken  Hesse,  wäre  folgende: 
urbar  atis  der  Zeit  Leopold  VL   mit  Nachträgen  aus  der  Zeit  Friedrich  IL 


z 
-f-  Nachträge  a.  d.  Zeit 
Otakars 


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Zur  Entstellung  des  sogeuaiinten.  Rationarium  Austriacom.  X13 

deutlicli, .  dasB  der  Schreiber  von  A  seiner  Vorlage  mechanisch  gefolgt 
ist  und  dass  keine  Revision  der  babenbergischen  Verzeichnisse  statt- 
gefunden hat;  ganz  änsserlich  mQssen  jene  Zusätze,  welche  der.  Zeit 
Otakars  angehörten,  einer  Handschrift  des  alten  ürbars  eingefügt 
worden  sein,  ohne  dass  man  es  der  Mühe  werih  gefunden  hätte,  den 
ursprünglichen  Bestand  desselben  den  inzwischen  veränderten  Verhält-, 
nissen  anzupassen. 

Einige  Schwierigkeiten  wird  es  immer  machen,  den  ümfimg  der 
gemeinsamen  Quelle  genau  festzustellen  —  denn  es  ist  nicht  nur 
m^lich,  sondern  sehr  wahrscheinlich,  dass  auch  manche  Abschoitte 
von  A,  die  in  B  fehlen,  insbesondere  aber  grössere  Tbeile  von  B,  die 
in  A  nicht  vorkommen,  nicht  durch  Zusätze  entstanden  sind,  sondern 
der  gemeinsamen  Quelle  beider  angehören;  es  ist  zu  hoffen,  dass  eine 
umfassende  Kenntnis  und  Benützung  des  urkundlichen  Materials  auch 
hier  zu  besseren  Ergebnissen  führen  wird,  als  ich  sie  bieten  könnte^ 
Eine  sorgfältige  Vergleichung  der  verzeichneten  Abgaben  würde  es 
femer  auch  in  vielen  Fällen,  wo  A  und  B  verschiedene  Daten  bieten, 
ermöglichen  zu  entscheiden,  ob  absichtliche  Aenderungen  oder  blosse 
Versehen  vorliegen  und  auf  welcher  Seite  im  letzteren  Fall  die  Wahr- 
heit zu  suchen  ist  Aber  alle  diese  Fragen  gehen  über  den  Bahmen 
meiner  Untersuchung  hinaus;  sie  werden  den  Editor  zu  beschäftigen 
haben,  der  uns  —  hoffentlich  recht  bald  —  einen  zuverlässigen  Text 
bieten  wird,  dem  beide  Bationarien,  gleichwie  zwei  Handschriften 
einer  Quelle,  gemeinsam  zu  Grunde  gelegt  werden  müssen.  Der  Zweck 
dieses  Au&atzes  ist  erreicht,  wenn  es  mir  gelungen  ist,  die  Ansicht 
zu  beseitigen,  dass  das  ältere  österreichische  Bationar  einer  unter  der 
Begierung  Otakars  vorgenommenen  Landesaufnahme  seine  Entstehung 
verdanke,  und  wenn  ich  andere  dazu  angeregt  habe»  auf  Grund  der 
beiden  uns  erhaltenen  Bationarien  das  bisher  für  verloren  gehidtene 
Babenbergische  Urbar  wiederherzustellen.  Nur  auf  die  Folgerungen, 
welche  D.  auf  seine  Ansicht  von  der  Entstehung  des  Bationarium 
Austriacum  gebaut  hat,  muss  ich  zum  Schluss  in  einigen  Worten 
zurückkonunen. 

Was  D.  über  die  ,t)08itiven  Ziele*  der  Politik  Otakars  berichtet 
und  über  seine  „organisatorischen  Betrebungen^^  zur  Hebung  der  Land- 
wirthschafb  aus  unserer  Quelle  herauslesen  will,  verliert  den  Halt, 
sobald  meine  Auffassung  über  die  Entstehung  von  A  Anej:kennung. 
findet;  denn  die  von  D.  (S.  469)  zu  diesem  Behufe  angeführten  Stellen 
zählen  zumeist  zu  dem  Bestand  des  alten  Babenbergischen  ürbars  ^). 


1)  Die  Stelle  über  die  wüst  liegenden  Güter  in  Brunn  (A  SSla)  kehrt  wört 

MittheUiuigen  XVI.  a  \n]{> 

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114  ^-  Erben. 

Finden  sich  abo  auch  in  jenem  Abschnitt,  der  sich  als  Znsais  aas  der 
Zeit  Otakars  erweist,  einzelne  Bemerkungen  Über  yon  neuem  bebaute 
Oüter  und  Weinberge,  so  zeigt  eben  der  Vergleich  mit  den  andern 
Theilen  des  ürbars,  dass  hierin  nichts  aussergewöhnliches  zu  erblicken 
sei  Auf  eine  besondere  Einflussnahme  der  neuen  Regierung  auf  der* 
artige  Fragen  kann  somit  aus  unserer  Quelle  nicht  geschlossen  werden. 
Günstiger  steht  es  mit  den  Beyindikationsbestrebangen,  welche  D. 
besonders  betont.  Es  ist  in  der  That  aufißEdlend,  wie  häufig  gerade 
in  dem  kurzen  Abschnitt  von  A,  der  seine  Entstehung  den  SSeiten 
Otakars  verdaukt,  von  widerrechtlichem  Besitz  einzelner  Güter  und 
Einkünfte  gesprochen  wird;  am  Schlüsse  werden  geradezu  diejenigen 
zusammengestellt,  welche  sich  derartige  Vergehen  zu  schulden  kommen 
liessen  (A  4028 — 4032).  Ohne  Zweifel  hat  der  mit  der  Au&eichnung 
dieser  Stellen  Betraute  solchen  Verhältnissen  sein  besonderes  Augen- 
merk zugewandt.  Nehmen  wir  hinzu,  was  der  Notar  Heinrich  über 
den  ihm  von  Otakar  bei  seiner  Ernennung  ertheilten  Auftrag  berichtet 
(D.  S.  466)  und  ziehen  wir  auch  die  von  den  Annalen  bezeugte  Bre- 
chuug  der  Burgen,  sowie  die  einschlägigen  Bestimmungen  des  Otakar- 
sehen  Landrechtes  in  Betracht,  so  muss  ein  Zusammenhang  zwischen 
diesen  Thatsachen  anerkannt  und  aui  eine  bestimmte  Richtung  in  der 
Politik  Otakars  geschlossen  werden.  Aber  die  angeführten  Momente 
genügen  nicht,  um  von  einer  so  wohl  vorbereiteten  Güterrevindikation 
zu  sprechen,  wie  sie  D.  im  Sinne  hatte.  Otakar  mag  seinen  Schrei- 
bern imd  Beamten  Befehl  gegeben  haben,  entfremdete  landesfürstliehe 
Einkünfte  zu  verzeichnen;  seiner  Anordnung  wird  in  vielen  Fällen 
entsprochen  und  auf  Grund  dieser  Erhebungen  wird  gegen  die  wider^ 
rechtlichen  Besitzer  vorgegangen  worden  sein.  Zu  einer  allgemeinen 
Aufnahme  und  systematischen  Revision  des  landesfürstlichen  Besitzes 
ist  es  nicht  gekommen;  dafür  bürgt  die  mechanische  Art,  in  der  das 
unter  den  früheren  Landesherren  angelegte  Urbar  abgeschrieben  und 
durch  blosse  Nachträge  vermehrt,  nicht  aber  mit  den  thatsächlichen 
Verhältnissen  in  Einklang  gebracht  worden  ist 


lieh  wieder  in  B  24«;  der  Wald,  welcher  alle  vier  Jahre  16  Talente  abwerfen 
soll  (A353i),  tindet  sich  ebenso  B  9, ;  auch  die  neuen  Weinberge  in  (jrimBing 
und  Rappoltenkircheu  (A  427  Z.  41  und  381i4)  begegnen  in  gleicher  Weise  in 
B  30j  und  247,  hei  den  letzteren  auch  die  »Staatshille*,  welche  nach  D.  Otakar 
zur  Hebung  der  Weincoltor  gewidmet  haben  solL 


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Zur  Sendung  Metternichs  nach  Paris  im  J.  1810. 

Von 

Adolf  Beer. 


In  der  autobiographischen  Denkschrift,  welche  in  den  „Nachge- 
lassenen Schriften«'  (I  S.  107.  Vergleiche  S.  237  Noi  51)  abgedruckt 
ist,  erzählt  Metternich,  dass  er  sich  während  seiner  Anwesenheit  in 
Paris  im  Jahre  1810  mit  einigen  Verhandlungen  über  die  AusfUhrung 
^zelner  Bestimmungen  des  Friedensvertrages  beschäftigt  habe.  Dar- 
unter sind  Abmachungen  zu  verstehen,  welche  sich  auf  Handel  und 
Finanzen  bezogen«  Vor  seiner  Abreise  nach  der  französischen  Haupt- 
stadt wünscht  Metternich  eine  Ausarbeitung  zu  besitzen  über  jene 
Angelegenheiten,  welche  „in  commercieller  Bücksicht  für  Oesterreich  von 
wesentlichem  Interesse  sind,  da  man  vielleicht  bei  den  veränderten 
politischen  Umständen  Verhandlungen  mit  dem  französischen  Hof  zur 
Sprache  bringen  könnnte^'. 

Dem  Wunsche  Metternichs  wurde  durch  Vortrag  OdonelFs  vom 
11.  März  1810  Bechnung  getragen,  dem  eine  ausführliche  Ausarbeitung 
,,Desideranda  betitelt^'  beigeschlossen  war. 

In  der  That  kamen  in  Paris  die  commerciellen  Verhältnisse  zur 
Sprache.  Den  Anstoss  scheint  ein  Schreiben  des  Herzogs  von  Cadore 
gegeben  zu  haben.  Die  Verhandlungen  gelangten  am  30.  August  1810 
durch  eine  Handelsconvention  zum  Abschlüsse.  Metternich  übersandte 
den  Vertrag  am  5.  September  mit  zwei  Vorträgen  an  den  Kaiser. 

Der  E[aiser  übermittelte  die  Berichte  Metternichs  mit  Hand- 
schreiben vom  14.  September  1810  dem  Grafen  Wallis  mit  der  Wei- 
sung „nach  gepflogenem  Einvernehmen  mit  dem  Fürsten  Metternich^' 

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116  A.  Beer. 

ein  gemeinschaftliches  Oatachten  zn  erstatten.  Am  17.  September  er- 
statteten dieselben  einen  Vortrag,  den  Qraf  Wallis  wie  viele  andere  Schrift- 
stücke, die  er  als  Hofkammerpräsident  dem  Kaiser  überreichte,  selbst 
mundirte. 

üeber  die  handelspolitischen  Abmachungen  Mettemichs  fällte  Graf 
Wallis  ein  vernichtendes  ürtheil.  Frankreich  würde  allein  die  grössten 
Vortheile  erhalten,  legte  er  dem  Kaiser  dar,  f&r  Oesterreich  würden 
sie  in  politischer  nnd  financieller  Hinsicht  nicht  blos  lästig,  sondern 
höchst  verderblich  sein,  indem  sie  Oesterreich  in  die  grösste  Dependenz 
von  Frankreich  setzen,  dem  österreichischen  Staate  den  Speditions- 
and Gommissionshandel  zu  entziehen  drohen  und  eine  bedeutende  Ab« 
nähme  des  Transitzollerträgnisses  herbeiführen  werden,  zu  Irrungen 
und  Reibungen  nur  zu  weiten  Spielraum  darbieten  und  dadurch  in 
commercieller  und  financieller  Hinsicht  der  österreichischen  Monarchie 
eine  sehr  tiefe  und  tödliche  Wunde  schlagen  würden.  £s  sei  bedauerlich 
in  einer  so  wichtigen  und  heiklichen  commerciellen  und  financiellen 
Angelegenheit  vor  dem  wirklichen  Abschlüsse  weder  mit  dem  Hof- 
kammerpräsidenten, noch  mit  der  Finanz-  und  Kommerzhofstelle  Bück- 
spracbe  gepflogen  zu  haben. 

In  dem  ersten  Artikel  räumten  die  beiden  Segierungen  einander 
das  Recht  ein  in  allen  Handelsplätzen  Consularagenten  halten  zu  dürfen. 
Hiermit  meinte  der  Hof  kammerpräsident  werde  dem  österreichischen 
Handel  wenig  gefrommt,  der  französischen  Regierung  aber  die  er- 
wünschteste und  umfassendste  Gelegenheit  dargeboten,  das  Spiouirungs-, 
Einmenguogs-  und  Bearbeitungssystem  immer  fester  zu  begründen  und 
immer  mehr  zu  erweitem.  Die  französische  Regierung  könne  in  allen 
wichtigen  Orten,  in  Prag,  Rumburg,  Reichenberg  und  Pilsen,  in 
Brunn,  Troppau  und  Teschen,  in  Graz,  Marburg  und  Klagenfurt,  in 
Lemberg,  Pest,  Ofen,  Semlin,  Agram  und  Hermanstadt  die  Anstellung 
von  Agenten  verlangen  und  hiedurch  ihren  Endzweck  erreichen,  und 
es  bedürfe  keiner  Zergliederung,  wie  äusserst  bedenklich  das  „in  höherer 
Polizeirücksicht^^  wäre  und  welche  Nachtheile  hieraus  zu  besorgen  stehen. 
Oesterreichs  Kaufleuten  wurde  in  Fiume  gestattet  sich  unter  ihrem 
Consul  zu  versammeln  und  ihre  Waaren  in  einem  Entrepot  niederzulegen, 
jedoch  mit  der  Beachränkung,  dass  die  zu  Meer  eingeführten  Waaren 
auf  diesem  Wege  nicht  wieder  ausgeführt  werden  könnten.  Die  Waaren 
sollten  durch  die  illyrischen  Provinzen  durchgeführt  werden  dürfen 
gegen  Erlag  eines  Zolls  von  2  fl.  per  Centner,  während  der  Dauer 
des  Seekrieges  blieben  jedoch  englische  Waaren  von  dieser  Durchfuhr 
ausgeschlossen.  Dem  österreichischen  Handel  wurden  jedoch  nur  zwei 
Strassen  offen  gelassen,   dagegen  dem  französischen  Transithandel  die 

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Zur  Sendung  Metternichs  nach  Paris  im  Jahre  1810.  X17 

Donau  und  alle  Strassen  im  ganzen  Umfange  der  österreichischen 
Monarchie,  auch  wurde  eine  Begünstigung  der  Schiffahrt  der  französischen, 
italienischen  und  illyrischen  ünterthanen  auf  der  Donau  bis  nach 
OrsoYa  zugesagt 

Manche  Bemängelung  des  Vertrags  beruhte  allerdings  auf  eng- 
herziger Auffassung.  So  die  Bestimmung,  dass  Gestenreich  den  freien 
Verkehr  mit  Getreide  und  Vieh  nach  den  illyrischen  Provinzen,  deren 
Bedarf  von  fQnf  zu  fünf  Jahren  festgestellt  werden  soll,  zulassen  werde. 
Der  Hofkammerpräsident  erblickte  darin  grosse  Nachtheile:  Steigerung 
der  Oetreidepreise,  Verzichtung  auf  das  Becht  bei  yeränderten  Um- 
ständen ein  Ausfuhrverbot  zu  erlassen,  Vertheuerung  der  Fleischpreise, 
welche  auf  Steiermark  und  selbst  auf  die  Stadt  Wien  einen  um  so 
nachtheiligeren  Einfiuss  haben  werden,  als  gerade  jetzt,  wo  die  hohen 
Steuern  ausgeschrieben  sind,  erhöhte  Fleischpreise  nachtheilig  einwirken 
wfirden,  endlich  Mangel  an  Beciprodtät,  indem  die  Ausfuhr  von  Ge- 
treide und  Vieh  aus  den  illyrischen  Provinzen  in  die  österreichischen 
Staaten  nicht  bedungen  war.  Die  Salzpreise  sollten  in  lUyrien  und 
in  den  benachbarten  österreichischen  Gebieten  gleich  gehalten  und 
durch  eine  Vereinbarung  der  beiden  Begierungen  festgesetzt  werden. 
Im  Falle  eines  Friedens  mit  England  wurde  ein  Sinken  des  Salzpreises 
durch  die  Möglichkeit  der  Zufuhr  von  Seesalz  bef&rchtet,  wodurch  ein 
Ausfall  in  dem  Erträgnisse  fQr  Oesterreich  die  unmittelbare  Folge 
..wäre.  Für  gewisse  der  Industrie  nöthige  Artikel  als  Bleikohle,  Eisen 
und  Häute  war  ein  massiger  Ausfuhrzoll  vereinbart,  eine  Bestimmung, 
die  ebenfalls  angefochten  wurde.  Die  Ausfuhr  von  Häuten,  setzte 
Graf  Wallis  auseinander,  muss  verboten  bleiben,  weil  der  Mangel  an 
diesem  Artikel  bekannt  sei  und  eine  von  Oesterreich  gewährte  Zulassung 
eine  ungeheuere  Werththeuerung  der  Armeebedürfnisse  und  der  ohnehin 
schon  dermal  beispiellos  hoch  gestiegenen  Fussbedeckung,  eines  wesent- 
lichen Nationalbedüfnisses,  hervorbringen  und  den  Finanzen  abermals 
eine  durchaus  unerschwingliche  Erhöhung  der  Mititärdotation  ver- 
ursachen würde. 

Die  Besolution  des  Kaisers  auf  den  Vortrag  des  Fürsten  Metter- 
nich  Wien,  18.  September  1810  lautet:  „Den  Kurier  lasse  ich  mit  den 
angetragenen  und  mir  überschickten  Depeschen  sammt  dem  Bati- 
fikationsakt  der  einen  Convention  abgehen.  Was  die  andere  Convention 
anbelangt,  hat  sie  mir  bei  der  ersten  Darchlesung  als  für  meine 
Monarchie  verderblich  geschienen,  welches  nun  auch  der  Hofkammer- 
präsident bekräftiget.  Sie  kann  daher,  wie  sie  liegt,  nicht  ratificiert 
werden,  und  muss  also  abgeändert  werden,  oder  es  ganz  davon  ab- 
kommen.    Es   bleibt    demnach   nichts   übrig   als   den   Entwurf  einer 

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118  A.  Beer. 

andern  Convention,  die  zulässig  ist,  mit  Benützung  der  Erinnerungen 
über  die  von  Ihrem  Solin  gemachte,  nach  reifer  Ueberlegung  durch 
die  Hofkammer  verfassen  zu  lassen,  dann  Jemand  dem  Geschäfte  voll- 
kommen gewachsenen  nach  Paris  abzusenden,  der  damit,  und  mit  der 
vollen  Sachkenntniss  über  diesen  Gegenstand  ausgerüstet  den  Fürsten 
Schwarzenberg  in  der  weitem  Verhandlung  desselben  leite,  und  dem 
Kaiser  Napoleon  die  Unmöglichkeit  erweise,  oder  erweisen  lasse,  in 
der  ich  mich  befinde,  solche  Stipulationen,  als  die  von  meinem 
Minister  des  Auswärtigen  eingegangenen  zu  bestättigen.  Sollte  ihr 
Sohn  bald  in  Wien  eintreffen,  so  ist  er  dieser  Arbeit  beizuziehen; 
widrigenfalls  aber  ist  selbe,  auch  ohne  seine  Ankunft  abzuwarten, 
mir  zur  Genehmigung  vorzulegen,  und  die  nach  Paris  abzusendende 
Persem  vorzuschlagen,  in  jedem  Falle  aber  in  dieser  Sache  gleich  Hand 
an  das  Werk  zu  legen*^ 

Am  30.  September  1810  übermittelten  Fürst  Mettemich  und  Graf 
Wallis  der  kaiserlichen  Weisung  entsprechend  dem  Kaiser  einen  Ent- 
wurf, welchen  Graf  Herberstein,  die  damals  in  Handelsfragen  mass- 
gebendste  Persönlichkeit,  ausgearbeitet  hatte.  Dieser  Entwurf,  heisst 
es  im  Vortrage,  ist  in  einer  eigenen  Conferenz  vorgetragen,  sorgfältig 
beleuchtet,  in  jeder  Beziehung  mit  aller  Genauigkeit  gewürdigt,  und 
in  der  Voraussetzung,  dass  es  in  politischer  Hinsicht  nicht  angehen 
dürfte,  es  von  aller  Convention  ganz  abkommen  zu  lassen,  welches  in 
commercieller  und  financieller  Hinsicht  das  allererwünschteste  wäre« 
auch  mithin  annehmbar  und  zweckmässig  befunden  worden.  Gleich- 
zeitig wurde  die  Absendung  des  Grafen  Herberstein  nach  Paris  vor- 
geschlagen, um  bei  den  Verhandlungen  berathend  zur  Seite  zu  stehen. 
Die  kaiserliche  Entschliesung  lautete  in  einem  andern  Sinn.  „Vor  AUem'S 
schrieb  der  Kaiser  eigenhändig  am  Bande,  „ist  die  Ankunft  des  Grafen 
Mettemich  aus  Paris  oder  wenigstens  der  Effekt  der  Nichtratificirung 
der  Convention  abzuwarten.  Wenn  Graf  Mettemich  eher  zurück- 
kommen sollte,  (ist)  dieser  Gegenstand  mit  ihm  in  reifste  Ueberlegung 
zu  nehmen,  womöglich  die  Abschliesung  einer  Convention  ganz  zu 
vermeiden,  und  wenn  dieses  so  nicht  thunlich  sein  sollte,  die  Sache 
nicht  eher  auszumachen,  bis  sie  nicht  so  viel  wie  immer  möglich  zu 
unserem  Vortheil  und  mit  Vermeidung  aller  Nachtheile  für  meine 
Monarchie  beendigt  werden  könne*'. 

Der  Abschluss  eines  Handelsvertrages  kam  nicht  zu  Stande. 

I. 

Die  Denkschrift,  welche  Mettemich  von  der  Hof kammer  erhielt, 
wurde  auf  Grund  von  Beschlüssen  einer  Conferenz  ausgearbeitet,   die 

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Zur  Sendung  Metternichs  nach  Paris  im  Jahre  1810.  119 

Yor  seiner  Abreise  bei  ihm  abgehalten  wurde  und  woran  die  Orafen 
Zicby  und  Odonell  Theil  nahmen,  Letzterer  hob  die  Nachtheile  hervor, 
,,welche  daraus  entstehen  müssten.  wenn  man  YerpfiichtuDgen  mit 
Frankreich  einginge,  welche  weit  entfernt  den  gewünschten  Zweck 
hervorzubringen  vielmehr  neue  Verwicklungen  und  unangenehme  Dis- 
kussionen hervorbringen  könnten*^  Graf  Odonell  sagte  dem  Grafen 
Metternieh  wiederholt, .  dass  um  diesen  überwiegend  grossen  Nachtheilen 
zu  begegnen,  es,  wenn  kein  anderes  Mittel  sich  darböte,  besser  wäre, 
fjeder  Unterhandlung  zu  entsagen  und  inzwischen  die  Lage  der  Dinge 
nnverrückt  zu  lassen^^  Auch  nach  dem  Tode  OdonelFs  beharrte  die 
Hofkammer  bei  dieser  Ansicht  (Eigenhändiger  Vortrag  von  Wallis 
9.  Oktober  1810;  Koharj  an  die  Staatskanzlei  20.  Mai  1810). 
Die  Denkschrift  lautet  wie  folgt: 

1.  Unter  den  Verlusten  des  Wiener  Friedens  ist  der  von  Triest  und 
Fiume  nicht  nur  mit  Bücksicht  auf  den  Handel,  sondern  auch  wegen  des 
für  einen  grossen  Theil  der  innerösterreichischen  Provinzen  so  bedeutenden 
Strassenwesens  der  empfindlichste.  Nur  durch  ihre  Verbindung  mit  dem 
Innenlande  können  sich  jene  für  sich  armen  Küstengebiete,  namentlich 
Erain^  erhalten.  Es  wäre  von  höchster  Wichtigkeit  —  wenn  auch  bis 
zum  definitiven  Seefrieden  imter  französischer  auf  Kosten  Oesterreichs  er- 
haltenen Garnison  —  Triest  wenigstens  mit  einem  für  Seezwecke  genü- 
genden Bayon  und  einer  Verbindungstrasse  in  das  Innere,  die  wohl  den 
allgemeinen  Verkehrsgesetzen,  aber  keinem  höheren  Zolle  unterworfen 
wäre,  zu  gewinnen.  Zum  mindesten  wäre  diese  freie  Verbindungsstrasse 
mit  einem  niederen  Zoll  imd  das  Becht  zur  Errichtung  einer  österreichi- 
schen Conmiandithandlung  in  Triest,  die  wohl  allen  Landesgesetzen  unter- 
liegen, der  aber  ein  österreichischer  Commercialagent  vorstände,  anzustreben. 
Für  Krain  ist  diese  Verbindung  geradezu  eine  Existenzfrage. 

2.  Fast  so  wichtig  und  für  Ungarn  noch  wichtiger  wäre  die  Bück- 
gewinnung von  Fiume,  Porto  B^  und  Carlopago,  gleichfalls  in  der  Ab- 
stufung: freie  Bückgabe,  Einlegung  einer  französischen  Garnison,  Gewin- 
nung eines  Hafen-Bajons  mit  einer  freien  Verbindungsstrasse  imd  endlich 
wenigstens  diese  letztere  mit  der  Befugnis  eines  Commandithauses,  zu 
versuchen.  Gestenreich  würde  wegen  der  auch  für  Frankreich  erwünschten 
besseren  Verpflegxmg  von  Illyrien  und  Dalmatien  die  vom  ungarischen 
Landtage  für  immer  seewärts  bewilligte  freie  Ausfuhr  von  Körnerfrüchten 
aus  Ungarn  gewähren. 

3.  Wenigstens  sollte  für  diese  politisch  nun  getrennten,  aber  alt- 
verbundenen  Länder  bezüglich  des  Grenzverkehrs  eine  Uebereinkunfb  ge- 
troffen werden,  namentlich  wegen  des  Salzpreises  im  Interesse  beider 
Länder  gegen  den  Schleichhandel. 

4.  Ein  gegenseitiger  Handels-  und  2iOllvertrag  wäre  gleichfalls  er- 
wünscht, wenn  derselbe  sich  bloss  auf  Bohprodukte  aus  Italien,  Gel,  Seide 
und  süsse  Früchte  aus  der  Levante  und  anderen  Welttheilen  und  den  für 
beide  Länder  nützlichen  l'ransithandel  beschränken  würde.  Weiter  soll 
man  sich  aber  nicht  einlassen,   da  fär  Oesterreich  die  Gefahr   droht,    die 

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120  A.  Beer. 

Concdrrenz  mit  französisehen  Mannfactoren  nicht  aushalten  zn  können 
und  dadutch  die  eigene  Industrie  und  die  heimischen  Handelsverhältnisse 
durch  den  neuen  (reldabfluss  nach  aussen  untergraben  würden. 

5.  Der.  Verlust  von  Westgalizien  nöthigt  dazu,  dass  baldigst  unter 
französischer  Yermittelung  der  österreichischen  schon  lange  organisirten 
licitung  mit  der  Bedingung  überlassen  werde,  den  jährlichen  Bechnungs- 
abschluss  der  Warschauer  Begierung  mit  der  Hälfte  des  reinen  Salz- 
erträgnisses in  natura  übergeben  zu  müssen,  und  mit  der  ferneren  Be- 
dingung, dass  nach  dem  um  Wieliczka  gezogenen  Bajon  zur  wohlfeileren 
Salzerzeugung  sowohl  aus  Galizien  als  aus  dem  Warschauischen  alle  Lebens- 
bedür&isse  gegen  gleiche  Zölle  zugeführt  werden  dürfen,  dem  reinen  Sinne 
des  Wiener  Friedens  nach,  wie  denn  auch  dieser  (jegenstand  bereits  in 
einer  Nota  an  H — *  behandelt  wurde. 

6.  Hier  kann  der  wichtige  den  eigenen  französischen  Grundsätzen 
angemessene  Wunsch  nicht  übergangen  werden,  dessen  Erfüllung  der 
Warschauer  Begierung  selbst  wegen  des  vielfach  daraus  hervorgehenden 
Handelsgewinns  vortheilhafb  sein  muss,  nämlich  die  Benützung  der  Weichsel 
so  frei  als  möglich  werden  zu  lassen,  so  dass  selbst  die  Danziger  Stapel- 
rechte gemässigt  würden.  Ohnehin  wird  die  freie  Benützung  der  Weichsel 
sich  vorzüglich  auf  die  das  einzige  Handelsobjekt  jener  Gegenden  bildenden 
Bohprodukte  erstrecken,  und  hiedurch  der  üeberfluss  an  Getreide,  Holz, 
Wachs,  Salz  und  dergleichen  in  die  übrigen  Länder  ziehen,  falls  sie  daran 
Mangel  haben,  der  bei  dem  gösammten  Seehandel  (wegen  der  Gontinental- 
sperre?)  schwerer  abzuhelfen  ist 

7.  Dieser  und  die  früheren  Wünsche  bringen  den  weiteren  hervor, 
an  diesen  Seeplätzen  Commercialagenten  zum  Schutze  der  österreichischen 
Handelsinteressen,  zur  Handhabung  der  nöthigen  Ordnung  und  schliesslich 
zur  sichereren  Vermeidung  jedes  einzelnen  Anstandes  aufzustellen. 

8.  In  der  gegenwärtig  beschränkten  Lage  bleibt  für  Oesterreich  noch 
der  überaus  wichtige  Zug  nach  der  Türkei  übrig,  und  zwar  würde  es  sich 
um  die  möglichst  ausgedehnte  Benützung  der  Donau  und  Belebung  ihres 
Handelsverkehrs  handeln. 

Dieses  Moment  ist  aber  nicht  bloss  ein  Vortheil  für  Oesterreich, 
sondern  auch  für  einen  grossen  Theil  des  Continents  und,  solange  der 
Seekrieg  und  die  Seeübermacht  Englands  besteht,  vorzüglich  auch  für  das 
Handelsinteresse  von  Frankreich,  da  jetzt  die  Donau  als  einziger  Handels- 
weg nach  der  Türkei  übrig  bleibt. 

Keine  Macht  besitzt  die  Donau  in  einem  längeren  Stücke  als  Oester- 
reich und  der  mit  der  Pforte  bestehende  Handelsvertrag  bindet  Oesterreich 
dahin,  dass  es  für  diesen  Handel  keinen  höheren  Zoll  als  5%  ^^^^' 
setzen  könne ;  andererseits  sind,  je  länger  das  von  der  Donau  durchströmte 
österreichische  Gebiet  ist,  auch  die  Kosten  für  den  Uferschutzbau  grösser, 
und  dies  umsomehr  als  der  Strom  durch  die  Aufnahme  mehrerer  Flüsse 
mächtiger  wird. 

Diese  aus  der  Natur  der  Sache  hervorgehenden  Betrachtungen  machen 
es  einleuchtend,  dass  ein  billiges  üebereinkommen  im  Interesse  der  grössten 
Staaten,  die  an  dieser  Schiffahrt  theilnehmen,  ist,  und  dass  dadurch  zu 
verhindern  wäre,  dass  die  im  Besitze  der  oberen  Donau  befindlichen  Mächte, 
—  hier  wäre  besonders  Baiem  gemeint,  —  keine  der  Schiffahrt  und  diesem 

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Zur  Sendung  Metterniohs  nach  Paris  im  Jahrr  1810.  1^1 

■Handelsverkehre  ein  billiges  Verlititnis  übersteigenden  Lasten  und  Hinder- 
nisse in  den  Weg  legen. 

Nebstdem  wftre  hinsichtlich  Baiems  zu  wünschen,  dass  bei  dem  jetst 
Yorftnderten  Besitzstände  an  der  dortigen  Grenze  der  so  nothwendige  Bezog 
Yon  gewöhnlichen  Brenne-  und  Bauholz  nicht  erschwert  werde,  der  Durch- 
zug des  Osterreichischen  auf  die  Donau  an  einem  Punkte  gebrachten  Holzes, 
wo  sie  noch  im  bairischen  Besitze  ist,  nicht  belftstigt  werde.  Auch  der 
fortdauernde  Bezug  der  Porzellanerde  ist  zu  wünschen,  wie  auch,  dass  das 
fftr  die  Wiener  Porzellanfabrik  nicht  unwichtige  und  jetzt  im  französischen 
Besitze  befindliche  Hilfswerk  zu  Engelhartssell  wenigstens  pachtweise  mit 
den  möglichen  Erleichterungen  des  Bezugs  dauerhaft  der  Wiener  von 
Frankreich  selbst  in  Schutz  genommenen  und  sehr  belobten  Mutter&brik 
überlassen  werde. 

n. 

Extrait  d*une  Note  remise  4  S.  E.  M,  le  Comte  de  Metternich 
par  S.  E.  M.  le  duc  de  Cadore. 

Paris  le  26.  JuUiet  1810. 

Sa  M.  L  et  B.  desire  aussi  qü*  on  prenne  en  consideration  les  moyens 
d*accrditre  les  relations  conmieroiales  entre  lei  deux  Empires.  T.  E.  sait 
que  ritalie  est  un  des  d^bouch^s  les  plus  favorable  k  1* Industrie  autri- 
chienne.  II  n*  est  pas  dans  V  Intention  de  S.  M.  de  lui  fermer  cette  voie, 
ni  göner  sa  marche,  ni  d'arrdter  ses  progr^s,  mais  ces  premiers  rapports 
semblent  indiquer  aux  deux  sourerains  la  n^cessit^  de  combiner  les  interdte 
eommerciaux  de  leurs  peuples. 

V.  E.  Se  persuadera  ais^ment  qu'  il  ne  peut-dtre  ici  question,  ni  pour 
la  France,  ni  pour  T  Antriebe,  de  se  menager  une  balance  favorable; 
cet  avantage  si  avidement  recherchö  par  les  peuples  qui  ont  fondö  leur 
existence  politique  sur  les  bönäfices  mercantiles,  ne  conyient  point  i  deux 
grandes  Nations.  Ce  qu'elles  peuvent  d^sirer,  c'est  de  trouw  dans 
r  echange  de  leurs  produits  agricols  et  industriels  un  moyen  assur^  d*  ac- 
cröitre  chez  eile  le  mouvement  des  Capitaux  et  de  donner  une  noutelle 
actirit^  ä  tous  les  ^l^ents  de  la  prosp^ri^t^  publique:,  c'est  encore  de 
s*  affi-anchir  de  la  tutöle  on^reuse  des  peuples  commeifans  et  de  substituer 
un  conmierce  legitime  et  yraiment  utile  aux  speculations  tonjours  funestes 
de  la  contrebande. 

Je  pense  donc,  M.  le  Comte,  qu*  il  serait  ä  propos  de  convenir  d'  un 
tarif  calcul^  sur  le  principe  d*  une  parfaite  r^ciprocit6  et  d'  apr^s  lequel 
les  deux  Hantes  Puissances  admettront  de  part  et  d*  autre  quelques  nuns 
des  produits  le  leur  sol  et  de  leur  industrie. 

III. 

Vortrag  Mettemichs. 
Eure  Majestät ! 
jQeruhen   meine  Jheute   eingesandten   zwei   Verhandlungen    mit   dem 
hiesigen  Hofe  gnädigst  aufzunehmen. 

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122  A.  Beer. 

Alles  was  über  Einriclitang  einer  Faktorey  in  Fitime  bestimmt  wurde, 
biethet  dem  österreichischen  Handel  ausgedehnte  Ghances  dar,  als  wir 
Tielleicht  hoffen  konnten  zu  erhalten.  Inwiefern  die  Finanzhofstelle  diese 
Befugniss  zu  erschöpfen,  oder  sich  auf  blosse  Commandithftuser  beschrfinken 
zu  müssen  glauben  dürfte,  wage  ich  keineswegs  zu  berühren.  In  letzterem 
Falle  aber  haben  wir  auch  freye  Niederlagen  und  können  unsem  Handels- 
zug mehr  oder  weniger  regulasiren,  da  er  unter  der  Leitung  des  Consuls 
E.  M.  stehen  wird. 

Ein  (Gegenstand,  welcher  mir  im  gegenwärtigen  Augenblicke  äusserst 
unangenehme  Diskussionen  erzeugt,  ist  das  Gesetz  gegen  alle  im  Auslande 
dienenden  Franzosen,  welchem  man  sogar  eine  Ausdehnung  auf  die  Kieder- 
länder  zu  geben  versucht. 

Die  Grundsätze  des  Kaisers  über  die  ünterthansverhältnisse  sind  be- 
stimmt, und  liegen  alle,  —  so  wenig  anwendbar  sie  auch  in  ihrer  Aus- 
führung sind  —  bereits  in  den  W^orten  des  Code  Napoleon.  Die  ver- 
schiedenen schriftlichen  Yerhandlungen  —  wirklichen  Processakten  ähnlich 
—  welche  ich  über  diesen  Gegenstand  der  strengsten  Billigkeit  bereits 
hier  hatte,  und  welche  ich  Allerhöchst  derselben  bey  meiner  Rückkunft 
gehorsamst  unterlegen  werde,  können  als  ein  Beleg  zur  Rechtlichkeit 
unserer  Forderungen  und  zui*  Nichtigkeit  und  blossen  Willkülir  der  Grund- 
sätze des  französischen  Oabinets  dienen,  der  Erfolg  meiner  Benühungen 
mag  sein,  welch  immer  er  wolle. 

Die  Drohungen  und  Yortheile  gegen  Franzosen  im  Auslande  werden 
nun  im  gleichen  Masse  gegen  Oesterreich,  Bussland,  Preussen  u.  s.  w. 
ausgeführt.  Sollte  Napoleon  sie  wirklich  auch  auf  Unterthanen,  welche 
optiren,  ausdehnen  wollen,  so  gehören  in  jedem  Staate  eine  gewisse  Zahl 
Menschen  zu  einer  vollkonunenen  neutralen  (Hasse,  welche  wie  Auswürfe 
der  Gesellschaft  in  einem  mehr  oder  weniger  vogelfreyen  Stande  schweben. 
Ueber  diese  Frage  erwarte  ich  von  einer  Stunde  zur  andern  ein  ja  oder 
nein  des  Kaisers.  Dass  ich  nichts  versäume  um  ersteres  zu  erwirken, 
brauche  ich  Allerhöchst  dieselben  nicht  zu  versichern. 

Ich  erwarte  nicht  minder  meine  Abschiedsaudienz,  welche  ich  bei  Seiner 
Mi^jestät  bereits  zweimahl  verlangen  Hess,  um  augenblicklich  mein  Bück- 
reise anzutreten. 

Paris,  den  5.  September  1810.  Mettern  ich. 

IV. 

Ausführlicher  über  die  den  Handel  betreffenden  Abmachungen  ist  das 
zweite  Schriftstück,  unvollständig  abgedruckt:  Nachgelassene  Schriften  II 
S.  394. 

Bapport  de  S.  E.  M.  le  Gomte  de  Metternich  i  S.  Majeste 
J.  et  B.  Apost. 

Paris  le  5.  Septembre  1810. 

J'ai  Thonneur  de  soumettre  les  deux  Gonventions  ci  jointes  k  la 
Haute  ratification  de  Votre  Mig.  Imperiale. 

(TeUe  sur  le  transit  i  iravers  les  provinces  iUyriennes  et  sur  Tetab- 
lissement  d*un   point  commerciale  ä  Fiume  4  ^t^  redig^   dans   nn   Bens 

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Znr  Sendung  MettemiohB  nach  Paris  im  Jahre  1810.  123 

confonne  aaz  Yoeux  que  m'  avoit  exprim^  la  chambre  aalique  des  finanoes. 
Elle  les  bomait  toutefois  4  la  possibilit^  d*  etablir  des  oommaBdites.  En 
Ini  6tablissant  celle  d'  avoir  an  comptoir  compos^  de  snjets  aatrichiens,  rögi 
par  an  consol  aaixichien,  des  magazins  tenant  ä  la  factorerie,  je  me  flatte 
d'avoir  ooiarepass^  ses  esperances. 

Le  point  interessant  de  Trieste  n'  a  pas,  6i6  aecord^  par  V  Empereor, 
o^te  malheareose  Tille  etant  destin^  k  devenir  exclasivonent  an  port 
militaire,  oa  ce  qai  ^qoivaut,  ^tant  Yoa6e  ä  la  raine.  Des  considerations 
nu^eares  en  fiavear  de  Yenise  ont  port^  V  Emperear  ä  oette  detennination, 
contre  la  qaelle  ont  echon^  toates  mes  penses  et  soins. 

Les  droits  de  transit  k  travers  les  provinoes  illyriennes  ayant  et^ 
fixes  an  poids  et  ä  la  somme  de  deax  irancs  par  qaintal  je  n*ai  pü  me 
refdser  ä  la  demande  expresse  de  T  Emperear  de  fixer  ce  möme  taxe  aa 
transit  francais.  J*  ai  loi^^ems  negoci^  pour  assarer  nos  droits  d'  entrepots 
k  Vienne.  S.  M^^  daignera  troaver  dans  Tartile  Yll  qae  j*ai  atteint  ce 
bat  en  fiaisant  entrevoir  qae  noas  n*exigions  da  Commerce  fran^ais  qae 
ce  qae  noas  prelcTions  sar  nos  propres  sigets. 

L*  article  Xu  m'  k  6t6  present^  par  le  Ministre  des  relations  exteriears 
dans  le  toat  demier  moment.  Je  n*ai  va  nal  difficalt^  ä  Tadmettre; 
j'  easse  peat-ötre  d^sir^  poavoir  1*  ^tendre.  Les  donn^  n^ssaires  me  man- 
qoant  ä  ce  sajet,  j'ai  da  me  bomer  k  la  pr^ente  redaction.  I)  sera 
facile  de  lai  donner  en  saite  de  la  Convention  ane  plas  grande   latitade. 

L*  article  XlV  m*  a  caas^  le  plas  d*  embarras.  Le  ministre  des  relations 
exteriears  avait  dans  an  projet  preliminaire  insiste  sar  Tadmission  de  ce 
möme  article  soas  la  redaction  qae  Y.  M.  daigne  k  troaver  en  copie  soas 
N<>  3.  II  n'etoit  qae  trop  ais^  k  prövoir,  qae  la  France  chercheroit  k 
mettre  Toccasion  k  profit  poar  ötendre  avec  noas  des  relations  commer- 
ciales  enti^rement  k  son  avantage.  Ce  n*est  que  ma  declaration  pr^cise 
qae  je  renoncerois  piastot  k  toate  stipalation  en  favear  de  notre  commerce 
de  transit,  qae  d'acceder  k  an  arrangement  commercial  qaelconqae,  qae 
je  suis  parvena  k  61ader  toat  article  compromettant  poar  noas.  La  fin  de 
r  article  XIY  ne  dit  rien  da  toat.  II  ne  peat  jamais  y  avoir  le  moindre 
obstacle  k  etablir  avec  an  etat  qaelconqae  des  rapports  commerciaax  fond^s 
sar  le  principe  d*ane  parfaite  r^ciprocite.  Ce  n*est  pas  que  parceqae 
Celle  ci  n*  existe  pas  que  je  n'  ai  pas  admis  la  redaction  propos6e  par  Mr. 
de  Champagny. 

Le  reste  des  articies  ne  me  paroit  pas  sasceptible  des  notes  explica- 
tiyes  et  il  est  r^serv^  aa  Departement  des  finances  de  tirer  le  plas  de  parti 
possible  des  moyens  de  Commerce  que  noas  accorde  la  Convention. 

La  fin  de  1*  article  lY  relative  au  commerce  anglais  exige  an  deve- 
loppement  toat  polltique,  qui  fiait  partie  d*an  travail  etendu  et  general, 
qae  j'  aurai  1'  honneur  de  soamettre  k  Y.  1£.  k  V  ^poqae  de  mon  arriv^e 
prte  d*Elle. 

La  Convention  sar  la  lev^e  des  sequestres  est  infiniment  plus  com- 
plette  qa*on  ne  poavait  s'y  attendre.  Elle  äpaise  toat  et  exigera  de 
notre  cdte  plusiears  mesares  sar  lesqaelles  je  prendrai  la  liberte  re- 
spectaease  de  soamettre  k  Y.  M.  J.  mes  id^es  k  mon  retour. 

La  r6daction  de  la  Convention  k  ete  agr^öe  par  V  Empereur  entierement 
dans  moa  sens.    J'ai  tenu  k  prouver  d*une  maniöre  non  ^quivoque,  que 


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.oogk 


124  ^*  Beer. 

.c*e8t  ä  y.  M.  J.  et  ä  son  insistance  qae  taut  de  &iiiille8  malheureiises 
sont  redevables  ä  leur  bien  ötre.  Le  döbnt  de  Tart  n  remplit  par- 
faitement  ce  bat. 

En  me  flattant  de  la  haute  approyation  de  V.  M.  J.  je  La  prie  d'  ötre 
convaincue  qa'U  eat  öt^  impossible  d'obtenir  plus  dans  Tun  et  Tautre 
objet,  qae  je  n'ai  Thonnear  de  lai  soamettre  aajoard'hai.  II  n*a  pas 
&lla  moins  qae  la  position  generale  des  affaires  da  moment  et  1*  extröme 
patience  qae  j*  ai  mis  dans  ma  nögotiation,  poar  noas  faire  obtenir  des  stipa- 
lations  qai  noas  offrent  de  toate  maniöre  plas  d'  avantages  qa^  k  la  France. 
L'exp^rience  d*ane  longae  serie  d^ann^  doit  avoir  ccmvainoa  les  plas 
incrödales  sar  toates  les  difficalt^  qae  präsente  ce  Mt. 


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Kleine  Mittheilungen. 

Veber  ein  Fragment  der  Annales  Ottenburanl  Im  Stifte 
Melk,  In  einer  Mappe  mit  üeberresten  alter  Büchereinbäude  und 
Pergamentblätter,  die  im  Stiftsarcbiv  zu  Melk  aufbewahrt  werden, 
fend  sich  ein  Pergamentblatt  in  Folio,  2Tb  cm  hoch,  20  cm  breit, 
das  ganz  die  Anlage  alter  Annalenwerke  zeigte  und  nach  dem  Schrift- 
charakter der  ersten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  angehört.  Eine 
nähere  Untersuchung  vermochte  bald  festzustellen,  dass  dies  Blatt  den 
ersten  Theil  der  Annales  Ottenburani  Isingrimi  abbatis  enthalte  und 
zwar  als  Originalhandschrift  des  12.  Jahrhunderts,  während  bisher  nur 
zwei  Apographa  aus  dem  Anfang  des  18.  Jahrh.  bekannt  waren.  Pertz 
berichtet  in  der  Einleitung  zur  Ausgabe  dieser  Annalen  ^),  dass  diese 
im  Verlaufe  des  12.  Jahrh.  im  schwäbischen  Kloster  Ottenbeuren  all- 
mählig  aufgezeichneten  Jahrbücher,  welche  die  Jahre  1121 — 1168 
enthalten,  auf  zwei  Folioblätter  geschrieben  waren.  Aus  unbekannten 
Gründen  kamen  sie  in  das  benachbarte  Benedictinerkloster  Wiblingen. 
Dort  wurde  das  Doppelblatt  auseinander  geschnitten  und  wie  es  ja 
häufig  vorkam,  zu  Einbänden  theologischer  Werke  verwendet  Das 
zweite  Blatt  fand  Verwendung  bei  einem  Codex  s.  Augustini  de  fide, 
der  in  den  Besitz  des  Perizonius  und  durch  dessen  Vermächtnis  im 
Jahre  1715  an  die  Universitätsbibliothek  zu  Leiden  kam,  wo  es  zuerst 
Bethman  auffand  und  abschrieb,  dann  Pertz  als  Fortsetzung  der  Annal. 
Ottenbur.  erkannte,  deren  erster  Theil  ihm  schon  in  zwei  Abschriften 
bekannt  war:  die  eine  von  Bernhard  Pez  im  Kloster  Melk,  die  andere 
auf  der  königL  Bibliothek  in  Hannover.  Letztere  trägt  die  Aufschrift: 
„Ex  Wiblingensis  monasterii  ord.  S.  Bened.  bibliotheca". 

Beide  Apographa  stimmen  nach  Pertz  fast  ganz  überein ;  nur  fügt 
die  Hannoveraner  Abschrift  die  Indictionszablen  zu  den  Incamations- 


i)  M.  0.  SS.  XVII.  311.    Vgl.  Watteubach  D.  G.  4.  Aufl.  S.  298. 

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J26  Kleine  MittheUungen. 

Jahren  hinzu.  Es  ist  non  zweifellos,  dass  das  im  Melker  Archire 
befindliche  Pergamenlblatt  die  Qrandlage  ftir  die  Melker  Abschrift  war 
und  die  Originalhandschrift  fOr  die  erste  Hälfte  der  Anna).  Ottenb. 
bildet.  Das  Melker  Bruchstück  schliesst  mit  prae  (lio)  im  Jahre  1155i 
wogegen  das  Leydener  Fragment  nach  Pertzens  Ausgabe  mit  praelio 
—  wahrscheinlich  mit  (prae)  lio  —  beginnt.  Der  Schriftcharakter  ist 
in  beiden  Fragmenten  derselbe  ^). 

Die  Frage,  wie  dies  Fragment  aus  Wiblingen  nach  Melk  gekommen 
sei,  lässt  sich  nicht  mit  Sicherheit  beantworten.  Sehr  wahrscheinlich 
ist  es,  dass  Berhard  Fez  dasselbe  von  seinem  Mitarbeiter,  dem  P. 
Coelestin  Mayr  in  Wiblingen  neben  andern  Abschriften  geschenkweise 
oder  leihweise  erhalten  habe  ^).  Von  demselben  sind  im  Briefnachlass 
des  B.  Pez  noch  13  Briefe  erhalten;  zahlreich  sind  auch  desselben 
Beiträge  aus  den  schwäbischen  Klöstern  der  Augsburger  und  Kon- 
stanzer Congr^^tion.  In  einem  Briefe  heisst  es^):  Sueviam,  de  qua 
mihi  scripsisti,  mihi  quidem  reserrare  volui,  cedo  tarnen  amico  eique 
omnia  monumenta  Suevica,  Deo  dante,  et  cum  consensu  eorum,  quorum 
interest,  communicabo.  Dann  folgt:  Eleuchus  eorum,  quae  ex  Codd. 
nostris  manuscriptis  ezscripta  fuere.  —  Nr.  2.  Ottenburani  Anonymi 
fragmentum  historicum ;  libentius  plura  exspectanti  transmisissem,  sed 
plura  non  habemus. 

B.  Pez  gedachte  dies  Fragment  nebst  vielen  anderen  Schriften  aus 
süddeutschen,  besonders  schwäbischen  Klöstern  in  einer  grossen  Samm- 
lung, ScriptoresrerumGermanicarum  zu  veröffentlichen,  welche  er  seinem 
Gönner,  dem  in  Melks  Nachbarschaft  begüterten  Hofkanzler  Grafen 
Sinzendorf  widmen  wollte.  Er  hatte  nämlich  denselben  im  Jahre  1729 
zum  Congress  nach  Soissons  begleiten  dürfen  und  auf  der  Beise 
mehrere  Klöster  besucht,  deren  Bibliotheken  durchforscht  und  neues 
Material  gesammelt  ^),  Leider  hat  ein  vorzeitiger  Tod  die  Ausführung 
des  Planes  verhindert.  Es  dürfte  aber  von  Interesse  sein,  die  In- 
haltsangabe des  ersten  Bandes  dieser  Sammlung  nach  einem  von  ihm 
hinterlasscnen  Prospectus  folgen  zu  lassen^). 

Tomas  I.  1.  Ekkehardi  abbatis  Uraugiensis  chronicon  libri  quinque  ex 
cod.  £eg.  Parisiensiy  collato  cum  cod.  mon.  Zwifaltensis. 

2.  Chronicon  mon.  Neresheimensis  in  Nordgavia,  a  coaevis  continuatum 


>)  Vgl.  Pertz,  Schriftproben  SS.  XVII.  Tab.  1. 

*)  Vgl.  Katscbthaler,  lieber  Bembard  Pez  and  dessen  Briefnacblass  (Jabres-* 
beriebt  des  k.  k.  Obergym.  im  Stifte  Melk  1889)  S.  80. 
«)  Briefe  an  B.  P.  I.  Bd.  fol.  127.  IV.  Cal.  Jun.  1721. 
«)  Vgl.  Eatscbtbaler  a.  a.  0.  8.  89  ff. 
»)  Abschrift  von  Theodor  Mayr. 


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Eleme  IdttheUimgeiL  127 

ab  anno  1049  ad  haec  tempora  (bis  1629).  Praemittitor  brerlB  hiitoria 
B.  Hucbaldi,  Kyburgae  ac  Dillingae  comiÜB,  eiosdem  ooenobii  fondatoris 
auctore  incertae  aetatis. 

3.  Diplomatarium  Neresheimense.  Omnia  ex  chartis  archivi  Neres- 
heimensis  deprompta  sont,  nnde  mazima  Inx  historiae  comitam  de  Oettingen 
et  viemomm  nobiliom  gentiom  obyeniet. 

4.  Angiae  Divitia  prope  Conataatiam  annalea  a  saeo.  VIIL  osque  ad 
haec  tempora  yiciidora,  auctore  Joanne  Egone,  viro  docto  eins  loci  Frioi^e. 
Pleraqne  eins  chronici  ad  fidem  yetustissimomm  celeberrimi  huins  loci 
monmnentorom  exarata  sunt. 

5.  Necrologium  Angiense  a  saec.  VIIL  Hems  hie  rerom  Germanicarom 
theaanms  est  et  quem  Mabillonios  dum  vidit,  summi  fecit.  Accednnt 
triam  vetostissimoram  legendamm  Angiensiom  de  translatione  8.  ICarci 
Eyangelistae,  de  Hydria  ad  Aogiam  transportata,  et  de  translatione  ss. 
'sanguinis  Dominici  ezcerpta,  quatenns  ea  ad  historiam  illostrandam  facere 
yisa  sunt 

6.  Chronicon  Germaniae  Ottenbnranam  ab  anno  727  nsque  ad  an- 
nom  1112.  Insigne  et  pnrom  historiae  Francicae  et  Germanicae  mona- 
mentom.     Ex  cod.  saeo.  XXL  Ottoburano. 

7.  Chronici  Ottoborani  antiqui  iragmentam  ab  anno  1121  ad  1155. 
Ex  Wiblingensis  mon.  bibliotheca.  Accessit  relatio  legationis  Isimgrimi 
abbatis  ad  Fridericom  imperatorem  in  cansa  monasterii  soi,  qoae  nuper 
ignorantissime  prodiit  Batisbonae,  a  me  ex  originali  Charta  de- 
scripta^). 

8.  Ortliebi  abbatis,  qoi  1164  obiit,  historiae  Zwifaltensis  libri  dno. 
Ducatos  Suevioi  et  Wirtenbergensis  ex  iis  nobiles  soas  familias  egregie 
illustrabit.     Ex  coaevo  loci  codice. 

9.  Berchtoldi  abbatis  Zwifaltensis  historia  plenior  monasterii  soi  ex 
chartis  et  diplomatibas.  Opus  ad  historiam  illnstrandam  plane  singulare 
et  diu  a  me  requisitum. 

10.  Chronicon  Zwifaltense  minus  et  maius  ab  anno  538  ad  1430  ex 
coaeTis  codidbus. 

Gehen  wir  nun  an  die  Beschreibung  des  Fragments.  Das  Mate- 
rial ist  weisses,  etwas  vergilbtes  Pergament,  theilweise  von  Motten 
durchfressen,  doch  ist  der  Text  vollständig  lesbar.  Die  Vorderseite 
ist  sonst  unverletzt,  die  Bückseite  zeigt  an  den  Bändern  die  Spuren 
von  Kleister  und  der  Befestigung  an  einem  andern  Pergamentblatte; 
jedoch  ist  auch  da  der  Text  unversehrt,  während  das  Leydener  Fragment 
viel  schechter  erhalten  ist,  da  es  so  viele  Correcturen  des  Herau^ebers 
nothig  machte.  Die  Tinte  ist  gleichmässig  schwarz;  nur  5  Zeilen  des 
Jahres  1152:  celebrata  est  —  Eugenio  zeigen  dunklere  Färbung.  Ob 
mehrere  Hände  mitarbeiteten,  ist  schwer  zu  entscheiden,  da  die  Schrift 
jeden&lls  keine  grössere  Verschiedenheit  zeigt.    Es  scheint  eine  andere 


1}  Diese  Angabe  Iftsst  es  zweifellos  erscheinen,   dass  auch  Originalhand- 
sohriften  vom  Kloster  Wiblingen  an  B.  Pez  geschickt  wurden. 


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-jQQ  Eleme  Mittfaeiluiigen. 

Eand  ^2a  aein  beim  Jahre  1125,  da  die  Schrift  etwas  dunkler,  dife 
Buohetaben  etwas  plumper  sind.  Ebenso  beim  Jahre  1138,  wo  es 
cönradus  heisst,  wahrend  sonst  immer  Ednradns  steht;  die  Jahre 
1143— 1150,  womit  die  erste  Seite  abschliesst,  zeigen  dünne  und  sehr 
regelmässige  Buchstaben.  Auf  der  zweiten  Seite  scheint  fast  jedes 
Jahr  Yon.  anderer  Hand  geschrieben  zu  sein.  Basuren  zeigen  nur 
zwei  Stellen:  Nach  quinquagesimo  ad  a.  1145  ist  der  grosste  Theil 
der  Zeile  radiert  und  ausser  „abbas  singrimus^'  nichts  mehr  mit  Sicher- 
heit zu  lesen;  nach  Eugenio  ad  a.  1152i  wo  (Ottenbu)rensium  mona* 
sterium  igne  consumptum  est;  sed  per  Isingrimum  fui  Stelle  der  Basar 
r  mit  etwas  fliessender  Tinte  geschrieben  ist, 

Die  Textabschrift  von  Pez  ist  genau ;  nur  fehlisH  die  durchlaufenden 
chronologischen  Bezeichnungen.  Das  Melker  Fragment  hat  auf  der 
ersten  Blattseite  fär  jedes  Jahr  in  fünf  Bubriken  die  Jahresbezeich- 
nung, Incamationsjahr,  Indiction,  Epacten,  Concurrenten  und  Gyclos 
lunaris,  und  zwar  wurden  wohl  die  Jahre  1121  bis  1145,  für  jedes 
Jahr  eine  Zeile,  Yorausgeschrieben  und  die  Bubriken  dann  durch  Linien 
aus  freier  Hand  getrennt  Vor  jedem  Schaltjahr  steht  ein  B  (bissextilid). 
Da  nun  für  die  ersten  22  Ja^ire  nur  wenige  Daten  aufgezeichnet  wur- 
den so  blieb  der  für  die  eiuzelnen  Jahre  bestimmte  Baum  leer. 

Beim  Jahre  1147  steht  die  Fortsetzung,  welche  die  Lange  einer 
S^ile  ttberschreitet,  in  der  oberen  Zeile  beim  Jahre  1146,  nach  einem 
Verweisungszeichen.  Auf  der  zweiten  Blattseite  sind  die  Bubriken, 
welche  ein  Drittel  der  Zeile  einnehmen,  nicht  mehr  fortgeführt,  sondern 
die  chronologischen  Angaben  stehen  im  Texte;  doch  wird  der  Qyclos 
lun.  —  also  seit  1151  —  nicht  mehr  angegeben.  Es  heisst  also 
beispielsweise:  1151.  Indict  XIIII,  Epact  I,  Concurr.  VIL 

Lesearten  gegenüber  der  Ausgabe  von  Pertz  sind:  ad  a.  1149 
scolasticus.  —  ad  a.  1150  in  yicis  steht  im  Text  -^  ad  a.  1151 
Zeile  17  venderentur.  —  Zeile  26  et  de  filiis  sacerdotum  steht  über 
der  Zeile,  wahrscheinlich  yon  derselben  Hand,  über  confirmata  sunt 
—  ad  a.  1154  steht  hinter  intravit  noch  ein  mir  unlesbares  Perfect. 
ad  a.  1152  Zeile  36  und  39  est  fehlt  —  ad  a.  1154  Zeile  46  resig-, 
nata  est. 

Stift  Melk.  P.  Eduard  E.  Katschthaler. 


Die  Yerzlchtlelstung   des  Königs  Alfons  ron   Castilleiu 

Dass  Alfons  Yon  Castilien  jedenfalls  Tor  dem  14.  Oktober  1275  auf  die 
Ansprüche  yerzichtet  habe,  die  er  aus  der  Wahl  von  1257  herleitete, 


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Kleine  Mittbeilnngen.  129 

galt  Yon  jeher  als  feststehende  Thatsache;  fraglich  war  nur,  wo  und 
wann  derselbe  diesen  Yerzicht  geleistet  habe,  ob  unmittelbar  vor 
dem  14.  Oktober,  wie  Busson  (Doppelwahl  d,  J.  1257.  Münster  1866) 
annahm,  oder  bereits  während  seines  Znsaromenseins  mit  Gregor  in 
Beancaire  im  Sommer  1275,  wie  Ficker  in  den  „Mittbeilnngen  des 
Instituts  fär  osterr.  Oesch.^^  IV.  nachzuweisen  unternahm.  Freilich,  die 
Ausführungen  Fickers  waren  so  überzeugend,  dass  sie  fast  als  ab- 
schliessend gelten  konnten.  Anfechtbar  waren  sie  nur  dann,  wenn 
man  der  chronologischen  Einreihung,  welche  F.  mit  dem  wichtigsten 
Tirkundlichen  Zeugnis  für  Alfons^  Verzicht,  dem  Briefe  Gregors  an  die 
deutschen  Fürsten  (P.  21071),  Yomahm,  nicht  zustinmite,  wenn  man 
denselben  also  nicht  mit  Ficker  am  13.  September  oder  noch  besser 
mit  Lorenz,  Deutsche  Gesch.  II,  669  vor  dem  13.  September  yon 
Valence,  sondern  mit  Busson  p.  113,  dem  sich  neuerdings  wieder  Zisterer 
(Budolf  V.  H.  und  Gregor  X.  Freiburg  1891)  p.  114  angeschlossen 
hat,  am  15.  Oktober  von  Lausanne  ausgegangen  sein  liess.  Fickers 
AuffiEissung  erhielt  indessen  eine  glänzende  Bestätigung,  als  Ealten- 
brunner  in  den  „Mittheilungen  aus  dem  Vatic.  Arhiv"  I.  (Wien  1889) 
unter  n.  88  eine  Urkunde  Gregors,  dd.  Beaucaire  1275,  28.  Juli,  be- 
kannt gab,  in  welcher  der  Papst  den  auf  dem  Concil  zu  Lyon  (1274) 
beschlossenen  geistlichen  Zehnten  aus  Alfons^  Königreichen  demselben 
zur  Bekämpfung  der  Saracenen  überlässt.  Da  Gregor  bereits  im  Juni 
1274  den  magister  Fredulus,  der  damals  in  besonderer  Mission  von 
•  Lyon  zu  König  Alfons  sich  begab,  ermächtigt  hatte,  dem  König,  falls 
er  auf  das  Beich  verzichte  und  zu  einem  Kriegszug  gegen  die  Sara- 
cenen sich  bereit  erkläre,  den  erwähnten  Zehnten  zu  überlassen 
(ibid.  n.  48.  49),  so  hat  die  Urkunde  vom  28.  Juli  1275  die  Verzicht- 
leistung Alfonsens  zur  unleugbaren  Voraussetzung.  —  Merkwürdiger- 
weise ist  jedoch  seit  dem  Bekanntwerden  dieser  Urkunde  die  Frage, 
wo  und  wann  Alfons  verzichtet  habe,  statt,  wie  man  hätte  erwarten 
sollen,  eine  endgiltige  Lösung  zu  finden,  nur  noch  verwickelter  ge- 
worden.    Es  entbehrt  nicht  des  Interesses,  wie  dies  gekommen. 

Gr^r  ist  am  14.  Oktober  1275  auf  die  Verleihung  des  casti- 
lischen  Zehnten  an  Alfons  nochmals  zurückgekommen  in  der  Urkunde 
P.  21Ö83.  Dieselbe  steht  im  Registrum  Gregorii  A.  IV.  ep.  cur.  10 
und  ist  ihrem  ganzen  Wortlaute  nach  gedruckt  bei  Campi,  Storia  di 
Piacenza  II  n.  218.  Im  Begistrum  stiess  natürlich  auch  Baynald  auf 
dieselbe,  und  da  nun  die  Urkunde  Mitt.  n.  88  weder  im  Begistrum 
steht,  noch  in  dem  Codex  Vallicellianus  C.  49,  den  Baynald  neben  dem 
B^istrum  benutzte,  so  gab  einzig  die  Urkunde  des  Begistrums  (Campi  11 
n.  218)  ihm  Kunde  von  der  Verleihung  des  Zehnten  an  Alfons.   Viel- 

lüttlieUimgen  XVI.  9        ^^cf]c> 

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IQQ  Kleine  MittheUnngoi« 

leicht  ist  es  deshalb  zu  entschuldigen,  wenn  er  ad.  a.  1275  §.  16  an» 
merkt:  cui  (sc.  Alfonso)  decimae  ecclesiarum  in  sumptus  belli  Mauiici 
concessae;  de  quibus  Lausanae  pridie  idibus  octobris  h.  a.  in  regesto 
pontificio  extant  litterae.  Es  geschah  offenbar  auf  die  Autorität  Bay- 
nalds  hin,  dass  fast  sämmÜiche  späteren  Forscher  —  wenn  ich  nicht 
irre,  Ficker  selbst  —  annahmen,  am  14.  Oktober  1275  habe  Gregor 
dem  Konig  Alfons  den  Zehnten  verliehen.  Ealtenbrunner  aber  sah 
sich  unter  dieser  Vorausetzung  zwei  Urkunden  gegenüber,  durch  die  ,4n 
einem  Zeitraum  von  drei  Monaten  dieselbe  Bechtshandlung  zweimal 
Torgenommen  wurde^S  Er  strich  deswegen  Mitt.  n.  88  bezüglich  ihrer 
ßechtskrafb,  wenn  auch  nicht  als  historische  Quelle,  und  nahm  nun 
an,  der  Austausch  der  Urkunden  sei  in  Beaucaire  gescheitert,  Alfons 
habe  nur  yersprochen,  später  urkundlich  zu  verzichten;  vor  dem 
14.  Oktober  sei  er  diesem  Versprechen  nachgekommen. —  Unklar  irt 
mir  der  Standpunkt  geblieben,  den  Zisterer  in  dieser  Frage  einnimmt. 
Er  acceptiert  keineswegs  Ealtenbrunners  Prämisse,  dass  die  Urkunde 
vom  28.  Juli  nicht  rechtskräftig  sei;  trotzdem  aber  lässt  er  dessen 
Schlussfolgerung  gelten  (p.  143),  dass  die  feierliche  Besiegelung  der 
Verhandlungen  in  Beaucaire  gescheitert  sei.  Zisterer  hatte  aber  auch 
Gelegenheit,  die  Urkunde  vom  14.  Oktober  1275  in  dem,  wie  es 
scheint,  schwer  zugänglichen  Buche  von  Campi  einzusehen;  er  war 
also  bereits  in  der  Lage,  das  zu  thun,  was  ich  hiermit  thue,  nämlich 
zu  constatieren,  dass  das  Begest  derselben  bei  Baynald  1275  n.  16 
volUg  ungenau  ist,  dass  die  Urkunde  vom  14.  Oktober  lediglich  auf 
diejenige  vom  28.  Juli  Bezug  nimmt,  so  dass  die  letztere  keinesw^ 
gestrichen  werden  darf.  Man  hätte  dies  um  so  mehr  von  Zisterer 
erwarten  sollen,  da  er  gerade  an  dieser  Stelle  einem  Forscher  und 
Gelehrten  wie  Ficker  den  Vorwurf  einer  „ungenügenden  sachliohen 
Ausnützung  der  einschlägigen  amtlichen  Aktenstücke^^  macht.  —  Wie 
steht  es  nun  um  die  Urkunde  vom  14.  Oktober?  Sie  ist  keineswegs 
für  Alfons  von  Castilien,  sondern  für  Philipp  von  Frankreich  be- 
stimmt. Demselben  war  am  31.  Juli  1274  zur  Deckung  seiner  für 
das  heilige  Land  gemachten  haaren  Auslagen,  ein  entsprechender 
Procentsatz  des  Zehuten  aller  Länder  zugesichert  worden  (P.  20875). 
Da  indessen  die  Ausführung  dieser  Bestimmung  auf  Schvrierigkeiten 
zu  stossen  drohte,  änderte  Gregor  dieselbe  am  14.  Oktober  1275  eben 
durch  unsere  Urkunde  dahin  ab,  dass  die  Hälfte  des  Zehntens  aller 
Länder  an  Philipp  überwiesen  wurde.  Diese  neue  Verfügung  sollte 
auch  gegenüber  der  für  Alfons  getroffenen  Vergünstigung  den  Vorrang 
behalten.  (Porro  cum  olim  audito,  quod  Saraceni  .  .  .  regna  .  . 
Kegis  Castellae  invadere  .  .  praesumpserant,  nos  .  .  Begi  eidem  deci- 

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fileiBe  Mittheihingen.  \^\ 

mam  .  .  duxerimus  concedBidnni,  non  est  intentionis  nostrae  .  .  • 
per  depatationem  huiusniodi  concessionis  . . .  eidem  Begi  factae  ... 
aliquod  generari  praeiadicium  vel  qaomodolibet  derogari).  Wir  haben 
also  hier  die  Urkunde  vor  nns,  die  Kaltenbrunner  Mitt.  n.  109  Anm. 
▼erloren  glaubte,  und  die  Nicolaus  III.  in  Mitt.  n.  226  mit  den  Worten 
erwähnt:  litteras,  in  quibus  de  decima  regnorum  .  .  c.  i.  Chr.  f.  n. 
regis  Castellae  ac  Legionis  fit  mentio.  Ihren  wahren  Inhalt  hat 
man  bisher  nicht  gekannt,  ihn  giebt  auch  Campi  selbst  unrichtig  an 
mit  den  Worten :  Breye  di  Gregorio  X.  per  la  concessione  delle  decime 
£fttta  ad  Alfonso  re  di  Gastiglia  a  fine  di  fare  la  guerra  ai  Mori.  Die 
Bedeutung  desselben  für  unsere  Frage  liegt  auf  der  Hand.  Alfons  ist 
am  28.  Juli  1275  in  Beaucaire  der  castilische  Zehent  verliehen  worden, 
folglich  hat  er  vorher  verzichtet,  und  zwar  endgiltig  verzichtet.  An 
Fickers  AufiPassung  ist  fernerhin  nicht  mehr  zu  rQttelu. 

Offen  wird  dagegen  auch  in  Zukunft  die  Frage  bleiben,  ob  Alfons 
seinen  Verzicht  verbrieft  hat  oder  nicht.  Von  einer  Verzichtleistungs- 
urkunde spricht  bekanntlich  in  ganz  bestimmter  Weise  die  Vita  Ore- 
gorii  (Muratori  SS.  III,  1.  603:  litteras  regia  bulla  signatas  eidem  pon- 
tifici  tradidit,  in  quibus  renunciationis  huius  modi  series  con-^ 
tinetur),  wobei  indessen  der  Ausdruck  „tradidit^^  doch  wiederum  an 
die  Zeit  des  personlichen  Zusammenseins  von  Papst  und  König  in 
Beaucaire  zu  denken  nöthigt.  Ich  habe  trotzdem  in  meiner  Mono* 
gn^phie  über  die  „Beziehungen  Budolfe  v.  H.  zu  Papst  Gregor  X^' 
(Innsbruck  1895)  mich  gegen  die  Annahme  eines  verbrieften  Verzichtes 
angesprochen,  und  zwar  aus  2  Gründen.  Einmal  bin  ich  der  Mei- 
nung, dass  Gregor  von  seinem  Standpunkt  als  Richter  im  Thronstreit 
seit  seiner  En1»cheidung  vom  26.  September  1274,  deren  richterlichen 
Charakter  er  gerade  Alfous  gegenüber  nachdrücklich  betont  (vgl. 
Bodm.  p.  19),  von  diesem  formell  einen  Verzicht  gar  nicht  ver- 
langen konnte,  sondern  nur  Unterwerfung  unter  seinen  Spruch.  Zwei- 
tens aber  glaube  ich,  dass  im  Fall  eines  verbrieften  Verzichtes  Gregor 
in  seinem  Briefe  vom  13.  September  1275  (Theiner  342)  sicherlich 
auf  die  in  seinem  Besitz  befindliche  Urkunde  sich  berufen  hätte,  wäh- 
rend er  thatsächlich  nur  ein  „Versprechen^^  Alfonsens  erwähnt,  das 
derselbe  vor  wenigen  Zeugen  abgegeben  zu  haben  scheint.  (Utrum  . . 
debitum  sue  promissionis  observet,  satis  intelUgunt,  qui  rem 
sciunt).  Welcher  Art  dieses  demnach  doch  wohl  mündliche  (?) 
Versprechen  gewesen  ist,  darüber  giebt  uns,  wenn  mich  nicht  alles 
trügt,  eine  Parallel-Steile  Aufschluss,  die  bisher  unbeachtet  geblieben 
ist  In  dem  bereits  erwähnten  Briefe  an  die  deutschen  Fürsten 
(Theiner  344)  sagt  Gregor,  nachdem  er  von  Alfonsens  Bücktritt  oder 


3* 

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IQ2  Kleine  Mittheünngen. 

besser  Unterwerfimg  gesprochen:  Wenn  infolge  seines  langen  Auf- 
enthaltes in  Beaucaire  der  Erönungstermin  geändert  werden  müsse, 
so  dürfe  man  nicht  glauben,  dass  die  Angelegenheit  der  Krönung 
Budölfs  dadurch  aufs  Ungewisse  yerschoben  werde.  Sie  werde  im 
Qegentheil  beschleunigt,  „quo  expeditius  absque  contradictionis 
impedimento,  facta  nobis  super  hoc  promissione  ser- 
yata,  procedet^*.  Alfons  hatte  also  etwa  versprochen,  der  Bom£Eihrt 
Budolfs  keine  Hindernisse  zu  bereiten,  seine  italienischen  Parteiver- 
bindungen zu  lösen,  dem  Vordringen  seiner  Truppen  Einhalt  zu  ge- 
bieten. Einem  derartigen  Versprechen  widersprach  es,  wenn  er  Briefe 
an  seine  italienischen  Verbündeten  richtete  und  sie  zu  weiterem  Wider- 
stand indirekt  dadurch  ermunterte,  dass  er  seinen  Kücktritt  ableugnete 
und  sich  dabei  noch  des  Eönigssiegels  bediente.  Als  Gregor  davon 
etwa  am  13.  September  in  Valence  hörte,  war  der  Brief  an  die  deutschen 
Fürsten  bereits  im  Entwurf  fertiggestellt,  konnte  aber  nunmehr  natür- 
lich nicht  expediert  werden.  Dies  geschah  erst,  als  Alfons  auf  erneute 
Vorstellungen  Gregors  dem  Erzbischof  von  Sevilla  auf  die  ihm  zur 
Last  gelegten  Dinge  eine  „responsio  explicita  et  finalis^^  gegeben 
hatte,  die  der  Erzbischof  zu  Protokoll  genommen  hat.  Also  auch  jetzt 
nur  eine  mündliche  Erklärung  vor  Zeugen,  die  allerdings  schriftlich 
fixiert  wird.  Das  Protokoll  des  Erzbischofs  von  Sevilla  ist  dem  Papste 
vor  dem  15.  Oktober  zugegangen,  und  sie  hat  ihn  befriedigt;  denn 
wahrscheinlich  hat  er  den  am  13.  September  zurückgestellten  Brief  an  die 
deutschen  Fürsten  am  15.  Oktober  nachträglich  approbiert^).  Die  Ur- 
kunde vom  14.  Oktober  kann  hier  zum  Beweise  nicht  angezogen 
werden,  sie  hat  mit  Alfonsens  neuerlicher  Erklärung  gar  nichts  zu 
thun.  Wie  diese  Erklärung  gelautet  hat,  wissen  wir  nicht.  Möglich, 
dass  Alfons  sich  gar  nicht  dessen  bewusst  gewesen  ist,  dass  er  durch 
den  Gebrauch  des  Königssiegels  und  die  Briefe  nach  Italien,  deren 
Wortlaut  wir  gar  nicht  kennen,eines  Wortbruchs  sich  schuldig  mache. 
Doch  wie  dem  auch  sei,  soviel  ist  sicher:  als  Gregor  Anfang  September 
von  Beaucaire  schied,  da  schied  er  in  dem  Bewusstseiu,  sein  Ziel  er- 
reicht zu  haben.  Das  Nachspiel  vom  September  hat  wenig  oder  nichts 
an  der  Sache  geändert. 

Wiesbaden.  Heinrich  Otto. 


>)  Vgl.  Mitth.  aus  d.  vat.  Airch.  n.  88  Anm. 


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Literatur. 

Historische  üntersncliungen,  Ernst  Forste  mann  zum 
öOjährigen  Doctorj ubiläum  gewidmet  von  der  Historischen  Ge- 
sellschaft zu  Dresden.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1894.  VIII  und  143 
S.  80. 

Zu  Ehren  ihres  Mitbegründers  und  früheren  Vorsitzenden ,  des  als 
Germanist  (besonders  ja  durch  sein  Altdeutsches  Namenbuch)  und  Ame- 
rikanist (seine  Forschungen  über  die  Majas)  nicht  minder  wie  als 
langjähriger  Vorstand  der  königl.  öffentlichen  Bibliothek  zu  Dresden  be- 
kannten und  geschätzten  Geheimen  Hofrathes  Prof.  Ernst  Förstemann  hat 
die  historische  Gesellschaft  zu  Dresden  am  Tage  seines  50jährigen  Doctor- 
jubiläums  (Halle  11.  Juni  1844)  einen  Band  historischer  Untersuchungen 
erscheinen  lassen,  die  sich  in  bunter  Beichhaltigkeit  vom  Alterthum  bis 
zur  Neuzeit  erstrecken  und  der  Wirthschafts-,  Kriegs-,  Gelehrten-,  Kunst- 
ond  Literaturgeschichte  und  der  historischen  Geographie  in  gleicher  Weise 
zu  gute  kommen  ^). 

Theodor  Büttner- Wobst  stellt  in  seinem  Aufsatz  »der  daphnei- 
sche  Apollo  des  Bryaxis»,  die  Zeugnisse  über  diese  berühmte  Statue 
in  Daphne,  der  Vorstadt  von  Antiochia,  zusammen  (Libanius,  Ammianus 
Marcellinus,  die  Acta  S.  Artemii  martyris  t  20.  Okt.  362  zu  Antiochia), 
und  gewinnt  daraus  ein  Bild  dieses  den  Gott  als  Musagetes  im  Gewand 
der  Eitharoden  darstellenden  Kunstwerkes,  das  am  22.  Oktober  .362  beim 
Tempelbrande  mit  zu  Grunde  ging.  —  Franz  Fol  and  bespricht  die 
»öffentlichen  Bibliotheken  in  Griechenland  und  Kleinasien* 
unter  Beiseitelassung  der  grossen  Bibliothek  von  Fergamon.  Man  ist  mehr- 
fach in  der  Annahme  der  allgemeinen  Verbreitung  öffentlicher  Bibliotheken 
zu  weit  gegangen.  Durch  Zeugnisse  belegt  sind  nur  Bibliotheken  (die 
älteste,  allgemein  übliche  Form  ist  nicht  ßtßXio^xif),  sondern  ßoßXtoänjXYj, 
ßoßXo^f  ßoßXiov)  in  Athen,  Smyma,  Delphi,  Korinth,  Halikamass,  Mylasa, 
wozu  noch  die  von  Nysa  aus  dotirte,  aber  in  Rom  befindliche  Bibliothek 
der  grossen,  allgemeinen  Künstlergenossenschaft  kommt;  mit  Ausnahme 
der  letzteren  waren  es  wohl  meist  Gjmnasialbibliotheken ,  die  zum  Theil 
auch  durch  Bücherschenkungen  der  Epheben  (nach  Art  der  heutigen  Schen- 
kung durch  die  Abiturienten  an  manchen  Gymnasien)  vermehrt  wurden.  — 


0  Die  kgl.  Bibliothek  zu  Dresden  hat  unter  dem  Titel  »Ernst  Wilhelm 
Förstemanns  Schriften  and  AuMtze.  Erinneningsgabe  zum  11.  Jani  1894«  (Dres- 
den, C.  Heinrich,  1894,  18  S.  gr.  8^)  eine  bibliographische  Zusammenstellung  ver- 
öffentlicht. 


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134  Literatur. 

Arthur  Linoke  »Wo  lag  Bechten?«  erOrtert  unter  Aufv^endung  eines 
sehr  weitschichtigen  literarischen  Apparates  die  Lage  des  auf  der  Bent- 
rescht-Stele  erwähnten  Landes  Bechten,  dessen  Fürst  dem  grossen  Bamses  IL 
seine  Tochter  vermählte;  im  Gegensatz  zu  den  bisherigen  Ansichten  (Ba- 
gistan,  Ekbatana,  n.  a.)  meint  er,  sprachlich  sei  die  Deutung  auf  Baktrien, 
Baachtar,  nicht  unmöglich,  doch  spreche  mehr  für  die  Landschaft  Baga- 
dania  in  Eappadokien. —  Otto  Meltzer  bespricht  einige  specielle  Fragen 
über  »den  Eriegshafen  in  Karthago*.  Nach  seinen  meist  im  An- 
schluss  an  Beul^  örtliche  Forschungen  gewonnenen  Darlegungen  ergiebt 
sich,  dass  der  runde  Kriegshafen  (dessen  Name  Kothon  wohl  auf  seine 
künstliche  Anlage  durch  Ausstechung  der  Erdmassen  hinweist)  auf  seiner 
325  laufende  m.  betragenden  Landseite  von  Quais  umschlossen  war,  in 
die  220  Docks  mit  übergebauten  Schiffshäusem  für  ebensoviele  Penteren 
eingebettet  waren;  jedes  Schiffsbaus  diente  in  seinem  Bodenraum  zugleich 
zur  Aufbewahrung  der  Takelage.  Zwischen  je  zwei  Docks  war  eine  Zwi- 
schenmauer von  nur  30  cm.  Dicke  am  Eingange,  doch  wurde  binnenwärts 
der  Zwischenraum  naturgemäss  grösser,  die  Dockrinnenbreite  selbst  betrug 
etwa  5Vs  ^-  ^^®  Länge  40  bis  45  m.  Mitten  im  Hafen  lag  die  kreis- 
runde Insel  von  106  m.  Durchmesser  mit  dem  hohen  thurmgekrönten  Ad- 
miralitätsgebäude, die  mit  dem  Festlande  auf  der  dem  Hafeneingang  ab- 
gewendeten Seite  durch  einen  Damm  verbunden  war.  Auch  sie  war  mit 
Docks  ausgestattet,  doch  vermuthlich,  da  für  Penterendocks  der  Baum  nach 
dem  Inselinnem  zu  nicht  ausreichen  würde,  mit  solchen  für  kleinere  Kriegs- 
fahrzeuge, die  ja  neben  den  grossen  Schlachtschiffen  vorhanden  waren.  — 
Friedrich  Hultsch  handelt  über  »das  elfte  Problem  des  mathe- 
matischen Papyrus  von  Akhmim*.  Dasselbe  betrifft  die  Yerthei- 
lung  der  auf  einem  Feldgrundstück  von  bestimmtem  Um&ng  lastenden 
Abgabe  für  die  Nutzung  des  kanalisirten  Nilüberschwemmungswassers  unter 
die  drei  mit  verschiedengrossen  Stücken  betheiligten  Besitzer  des  Grund- 
stückes, während  letzteres  im  Steuerkataster  als  Ganzes  behandelt  und  ins- 
gesammt  besteuert  wird.  Durch  scharfsinnige  Herstellung  und  Interpre- 
tation des  Textes  gelingt  es  dem  Altmeister  der  antiken  Metrologie,  die 
verwickelte  Frage  klarzulegen;  sein  Aufsatz  bietet  also  sowohl  mathema- 
tisches, wie  wirthschafbsgeschichtliches  Interesse. 

Damit  verlassen  wir  das  Alterthum  und  wenden  uns  dem  Mittelalter 
zu.  Otto  Kämmel  »Zur  Entwicklungsgeschichte  der  welt- 
lichen Grundherrschaften  in  den  deutschen  Südostmarken 
während  des  10.  und  11.  Jahrhunderts«,  giebt  anschliessend  an 
seine  »Entstehung  des  österreichischen  Deutschthums«  ein  Bild  von  der  Er- 
werbung und  Ausbreitung  des  Grundbesitzes  einiger  Dynastettgeschlechter 
in  Oesterreich,  Steiermark  und  Kärnten,  so  der  Babenberger,  Ebersbei^er, 
Lambacher,  der  Grafen  von  Friesach  und  Sannthal,  der  Aribonen.  —  Max 
Manitius  »Ueber  eine  sächsische  Geschichtstradition  aus  der 
Zeit  Heinrichs  lY.«  untersucht  die  Ansicht,  dass  manche  gegen  Hein- 
rich gerichtete  Angaben  der  Annal.  Bosenfeldenses,  Disibodenbergenses, 
Helmolds  und  Alberts  von  Stade  auf  eine  verlorene,  auf  sächsischem  Stand- 
punkt stehende  Quelle  zurückgehen  sollen.  Betreffs  der  Bos.  weist  M. 
nach,  dass  bei  ihnen  von  Parteinahme  gegen  Heinrich  kaum  die  Bede 
sein  kann,  sondern   das    geistliche  Interesse    im   Vordergrund  stand,    daas 

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Literatur.  X35 

ferner,  wie  auch  Herre  (Ilsenbnrger  Annalen)  annimmt,  die  Vorlage  nar 
bis  1093  ging,  nnd  die  üebereinstimmong  zwischen  Bos.  and  Disib.  für 
die  Jahre  1105,  1106  sich  durch  Benntznng  bez.  tendenziöse  Kürzung 
der  Bos.  seitens  der  Disib.  erklftrt.  Albert  benutzte  nicht  direct  die  sftchs. 
Atlizeichnang,  die  den  Disib.  zu  Grunde  liegt,  sondern  eine  schon  wesent- 
lich Terttnderte  Fassung  derselben  in  einer  seiner  Quellen.  Helmold  folgte 
weder  der  verlorenen  sftchsischen  Quelle,  noch  den  Disib.,  sondern  einer 
andern  Darstellung,  die  zwar  auf  die  sächsische  Quelle  zurückgeht,  da- 
neben aber  einen  anderen  Bericht  yerwerthet.  Helmolds  weiterer  Bericht 
geht  auf  eine  spätere  Lokaltradition  zurück,  die  in  ganz  sagenhafter  Weise 
die  Verhältnisse  umgeformt  hat,  denn  Heinrich  ist  hier  nicht  mehr  der 
Feind  der  Sachsen,  sondern  von  der  Herrschsucht  und  Untreue  des  hohen 
Klerus  yeifolgt.  Die  sächs.  Quelle  der  Disib.  ist  yermuthlich  von  einem 
Geistlichen  yerfasst,  der  Herrand  von  Halberstadt  nahe  stand,  denn  dessen 
Schreiben  nebst  Wabiuns  von  Naumburg  Brief  bilden  den  Mittelpunkt  der 
Schrift.  —  Woldemar  Lippert  hat  nach  archivalischen  Quellen  eine  Skizze 
»über  das  Geschützwesen  der  Wettiner  im  14.  Jahrhundertc 
geliefert,  deren  erster  Theil  die  alte,  sich  mechanischer  Vorrichtungen  be- 
dienende Waffengattung  des  Femkampfes  betrifft,  die  Ballisten,  Armbrüste, 
▼on  denen  wir  die  verschiedenen  Arten  der  Bück-,  Band-,  Birsarmbrust 
auftreten  sehen.  Es  wird  dabei  zugleich  die  Stellung  der  Schützenmeister 
als  landesherrliche  Beamte,  besonders  die  Art  der  Besoldung,  besprochen; 
wir  sehen,  dass  Mitte  des  1 4.  Jahrhunderts  das  Geschützwesen  insofern  ge- 
regelt war,  als  die  landesherrlichen  Städt-e  und  Schlösser  ihren  festange- 
stellten Sehützenmeister  hatten,  der  als  Leiter  des  dortigen  Geschützwesens 
daselbst  seinen  ständigen  Wohnsitz  nahm,  gegen  Empfang  eines  bestimmten, 
theilweise  in  Naturalbezügen  gelieferten  Jahrgehaltes  eine  gewisse  Anzahl 
neuer  Armbrüste  liefern,  die  alten  ausbessern  und  den  Fürsten  auf  Heer- 
aEügen  im  Felde  dienen  musste.  Als  Gegenstück  behandelt  der  zweite  Theil 
die  Einführung  der  Feuerwaffen,  wozu  die  Wettiner,  durch  politische  Ver- 
hältnisse veranlasst,  sich  früh  entschlossen:  die  er^te  Bestallung  eines 
BüchsenmeLsters,  und  zwar  zu  Dresden  selbst,  ist  aus  dem  Jahre  1371. 
Im  Wortlaut  und  in  Begestenform  ist  eine  Anzahl  von  ungedruckten  Wet- 
tinerurkunden  für  Schützen-  und  Büchsenmeister  aus  den  Jahren  1352 
bis  1405  und  eine  Geschützgiesserbestallung  von  1449  beigegeben^).  — 
Otto  Lobeck  veröffentlicht  »den  10.  Brief  des  Flavius  Blondusc 
aas  der  25  Briefe  dieses  Humanisten  umfassenden  Sammlung  des  Cod. 
Dresdensia  F.  66,  aus  der  er  bereits  den  5.,  8.  und  9.  im  Osterprogramm 
des  Dresdner  Ereuzgymnasiums  1892  herausgegeben  hat.  Der  Brief  be- 
trifft die  Identität  von  Gallicanum  mit  dem  alten  Gabii,  die  Beste  altrö- 
mischer Wasserleitungen  (des  Anio  und  der  Alsietina)  und  das  alte  Tibur, 
anknüpfend  an  einen  Ausflug^  den  Blondus  im  Gefolge  Papst  Pius  11.  am 
7.  Sept.  1461  nach  dem  Kloster  S.  Catharina  bei  Tibur  unternahm,  bei 
welcher  Gelegenheit  die  gelehrte  Umgebung   des  Papstes   sich  über  obige 


1)  Einige  Ergänzangen  dazu  (Schützen  im  Mansfeldischen  Kriege  1362, 
Schützenmeiater  zu  Voigtsberg  1383,  zu  Weimar  1388,  besonders  aber  eine  Ur- 
kunde für  einen  landesherrlichen  Geschützgiesser  schon  aus  dem  Jahre  1388)  giebt 
L.  in  der  Zeitschrift  fßr  thüringische  Geschichte  Bd.  XVI  (1894),   Heft  2  S.  365. 


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136  Literatur. 

Gegfenst&nde  anterhielt.  Das  Stück  ist  also  von  antiquarischem  Interesse, 
doch  ist  es  fraglich,  ob  sich  das  System  zerstreuter  Einzeleditionen  em- 
pfiehlt und  nicht  eine  Gesammtpublikation  der  Blondusbriefe,  die  eher  eine 
literarische  Würdigung  des  Mannes  ermöglichen  würde,  vorzuziehen  wfire. 
Aus  der  Neuzeit  entnehmen  die  letzten  beiden  Abhandlungen  ihren 
Stoff.  Georg  Müller  entwirft  auf  Grund  von  Akten  des  Dresdner  Haupt- 
staatsarchiys  ein  knappes  Lebensbild  des  »Johann  Erhard  Kapp  als 
Professor  an  der  Universität  Leipzig*,  das  werthvoUe  neue  Züge 
zur  Geschichte  dieses  verdienten  Gelehrten  liefert.  Besonders  ist  seine  Be- 
deutung als  akademischer  Lehrer  hervorgehoben,  sind  seine  erzieherischen  Be- 
strebungen gewürdigt,  die  durch  die  Beilage,  einen  von  Kapp  1728  der 
üntersuchungskommission  der  Universitätsübelstände  eingereichten  Bericht 
über  seine  Lehrthätigkeit  und  sonstigen  Verhältnisse,  näher  beleuchtet  wer- 
den. Dabei  fallen  einige,  wenn  auch  nicht  gerade  erfreuliche  Schlaglichter 
auf  die  finanziell  dürftige  Stellung  mancher  Universitätslehrer.  —  Paul 
Bachel  „Zur  Belagerung  von  Danzig  1807",  giebt  Mittheilungen 
aus  einem  vom  Januar  bis  November  1807  geführten  Journal  seines  Gross- 
vaters, eines  Fouriers  bei  dem  Detachement  des  sächsischen  Chevauxlegers- 
regiments  Prinz  Johann,  das  dem  Corps  zugetheilt  war,  welches  Sachsen 
auf  Grund  des  Posener  Friedens  zum  französischen  Heere  stellen  musste. 
Wichtigere  Aufschlüsse  bringt  das  Journal,  dessen  bescheidenen  Werth  B. 
keineswegs  überschätzt,  nicht,  seine  Nachrichten  beschränken  sich  vielfach 
auf  die  Kleinigkeiten  des  Lagerlebens,  doch  sind  sie  immerhin  nicht  un- 
interessant als  Auflehnungen  eines  Augenzeugen,  durch  die  manches  Be- 
kannte bestätigt,  einzelnes  auch  ergänzt  wird.  So  sind  beachtenswerth  die 
Mittheilungen  über  die  Theilnahme  der  Sachsen  an  den  Kämpfen  des  12. 
und  13.  Aprils  um  die  Bousmardschanze ,  über  den  Waffenstillstand  am 
29.  April,  die  Wegnahme  des  Holms  am  7.  Mai,  den  Ausfall  am  15.  Mai, 
femer  über  die  Stimmung  unter  den  Truppen.  Die  Akten  des  Dresdner 
Hauptstaatsarchivs  und  des  Kriegsarchivs  würden  übrigens  manche  Berei- 
cherung über  die  Theilnahme  der  Sachsen  geboten  haben,  doch  lag  eine 
umfiassende  Behandlung  gar  nicht  im  Plane  des  Verfassers;  betre£&  der 
Literatur  ist  noch  hinzuweisen  auf  die  Geschichte  der  sächsischen  Armee 
von  Schuster  und  Francke  ^).  Den  Schluss  des  Buches  bildet  die  sorg- 
fältig von  Gustav  Diestel  zusammengestellte  Uebersicht  über  die  in  der 
historischen  Gesellschaft  1870 — 1894  gehaltenen  Vorträge  und  Referate. 
Der  Druck  selbst  ist  zwar  gut  und  genau,  doch  wäre  eine  vornehmere 
Ausstattung  des  Buches  als  einer  Festschrift  seitens  der  Teubner^schen  Of- 
fizin zu  wünschen  gewesen*). 

L 


Karl  Baron  Hauser,  Die  alte  Geschichte  Kärntens  von 
der  Urzeit  bis  Kaiser  Karl  dem  Orossen  neu  aus  Quellen  be- 
arbeitet   Elagenfurt  1893  (bei  F.  v.  Kleinmayr).  III  und  147  S. 


')  Ausser  Lettow  -  Vorbeck  im  IV.  Band  hat  G.  Köhler  im  IL  Bd.  seiner 
Geschichte  der  F^ungen  Danzig  und  Wamemünde  (Breslau  1893)  auch  die  Be- 
lagerung von  1807  mit  behandelt. 


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Literatur.  137 

In  behaglicher  Breite  schildert  der  Ver&sser  erst  die  „Hallstftdter 
Zeit",  worin  er  die  prähistorischen  Funde,  welche  denen  von  Hallstadt  ent- 
sprechen, fibr  Kärnten  yerzeichnet,  ebenso  die  der  „La  Töne'^-Periode,  wo- 
rauf über  die  Bevölkerung  des  Landes :  Illyrer,  Kelten,  Yeneter  (mit  Bück- 
sicht auf  Gurina  und  Umgebung)  gehandelt  wird.  Man  wird  damit  in 
Vergleich  stellen  dürfen,  was  F.  y.  Wies  er  über  die  prähistorische  Zeit 
Tirols  im  Kronprinzenwerk  und  Fr.  Stolz  in  der  Schrift  „die  Urbevöl- 
kerung Tirols,  ein  Beitrag  zur  Paläo-Ethnologie  von  Tirol"  (zweite  um- 
gearbeitete Auflage  Innsbruck  1892)  beigebracht  haben ;  beide  mit  Akribie 
und  Gelehrsamkeit,  während  der  Verfasser  meistentheils  aus  zweiter  Hand 
schöpft.  —  Es  folgt  „die  Keltenzeit".  Hiebei  erscheint  f&r  die  Geschichte 
der  Besiedlung  des  Landes  beachtenswerth,  dass  die  keltischen  Münzen 
durchwegs  an  Orten  gefunden  werden,  die  auch  in  römischer  Zeit  culti- 
viert  waren  (S.  28).  Uebrigens  sollte  bei  Behandlung  der  Niederlassungs- 
verhftltnisse  F.  LöwTs  Schrift  „Siedlungsarten  in  den  Hochalpen"  (For- 
schungen zur  deutschen  Landes-  und  Volkskunde  n,  6  Stuttgart  1888) 
nicht  unberücksichtigt  bleiben,  —  Das  dritte  Kapitel  ist  der  „Bömerzeit" 
gewidmet.  Hier  ist  die  grosse  Wende,  welche  die  Erhebung  des  Septimius 
Severus  für  alle  Donaulandschaften  bedeutet,  nicht  als  solche  erkannt.  Das 
Begiment  der  früheren  Antonine  bedeutete  das  Uebergewicht  der  civilisirten 
Landschaften  des  Beiches  (und  zu  diesen  zählte  Noricum)  über  die  bar- 
barischen; seit  Septimius  Severus  war  das  Verhältnis  umgekehrt.  Daher 
setzte  sich  Noricum  auch,  was  der  Verfasser  nicht  erwähnt,  gegen  Septi- 
mius Severus  zur  Wehre.  —  Der  Verfasser  schildert  die  römischen  Städte, 
wie  Virunum,  wofQr  ein  neueres  Werk  von  F.  Pichler  (mit  Bilderbei- 
lagen, Graz  1888)  vorliegt.  ,,Die  Erzstatue  vom  Helenenberge"  eine  grie- 
ohische  Arbeit  aus  der  Schule  des  Folyklet,  sei  es  Original  oder  Copie,  die 
seither  Bobert  v.  Schneider  zum  Gegenstand  einer  Monographie  gemacht 
hat  (Festschrift  zur  Begrüssung  der  42.  Philologenversammlung,  Wien  1893), 
hätte  wohl  eine  Erwähnung  verdient.  Es  ist  diese  Statue  ein  Denkzeichen 
an  den  regen  Verkehr,  der  zwischen  Aquileia  und  Virunum,  beziehungs- 
weise den  Eisendistrikten  Noricums  schon  in  republikanischer  Zeit  be- 
standen hat.  Der  Commentar  zu  Schneiders  Arbeit  rührt  theilweise  von 
Mommsen  und  Domaszewski  her  und  darf  von  den  Localforschem  künftig 
nicht  übersehen  werden.  —  Auch  der  Stadt  Teumia,  die  in  der  spätrömi- 
schen Zeit  zu  grösserer  Bedeutung  gelangte,  wendet  der  Verfasser  seine 
Aofinerksamkeit  zu,  indem  er  die  Angaben  der  vita  Severini  verwerthet.  — 
Es  folgt  die  ISeit  der  germanischen  Wanderungen.  Die  Gottscheer  nimmt 
der  Verfuser  zwar  nicht  mit  Zeuss  für  Vandalen,  aber  doch  für  die  von 
Procop.  I  15  und  16  erwähnten  Suaben,  während  die  besonnene  germa- 
nistische Forschung  mit  gutem  Grunde  ihre  Ansiedlung  ins  14.  Jahrh. 
verlegt.  Der  Dialekt  der  Gottscheer  ist  der  baierisch-österreichische,  aber 
ihre  Herkunft  ist  nach  der  Ueberlieferung  theilweise  eine  thüringische; 
man  müsste  auch  da  das  Becht  untersuchen,  um  nähere  Aufschlüsse  zu 
erhalten. —  Ueber  das  gegenseitige  Verhältnis  der  slavischen  und  der  deutschen 
Besiedelung  des  Landes  netzt  sich  der  Verfasser  im  vierten  Kapitel :  „Die 
Bajuvarenzeit"  mit  Kämmel  und  Krones  auseinander  und  sind  derlei  Aus- 
führungen als  von  einem  der  heimischen  Localität  Kundigen  immerhin  zu 


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138  literahir. 

beachten,  wenn  man  yielleicht  aach  an  den  Besoltaten  einiges  anszu- 
setaen  hat 

Beigegeben  sind  Abbildungen  von  prfthistorischen  Ghräberfonden  nnd 
keltischen  Münzen;  femer  zwei  Karten:  die  Bömerstrassen  und  die  Spra- 
ehengrenze  in  Kärnten  darstellend.  Im  Allgemeinen  entspricht  das  Büch- 
lein dem  populären  Zweck,  für  den  es  geschrieben  ist 

Ptag.  J.  Jung. 


Xenia  Bernardina.  Sancti  Bemardi  primi  abbatis  Claraval- 
lensis  oetavos  natales  saeculares  pia  mente  celebrantes  ediderunt  an- 
tistites  et  conyentus  Cistercienses  provinciae  Austriaco- 
Hungaricae.  4  Abtheilungen  in  5  Bänden.  Wien  1891,  in  Com- 
mission  bei  Alfred  Holder. 

Vorliegendes  Werk  ist  eine  gross  angelegte  Festgabe,  welche  die  ver- 
einigten österreichischen  Gistercienserklöster*  dem  gefeierten  Ordensheiligen, 
Bernhard  von  Clairvaux,  anlässlich  der  800.  Wiederkehr  seines  Geburts- 
jahrs (l09l)  weihten.  Der  geistige  Urheber  des  Unternehmens,  dessen 
Entstehung  und  allmählige  Ausgestaltung  im  Vorwort  zum  1.  Band  dar- 
gelegt wird,  ist  der  Zwettler  Capitular  Dr.  Leopold  Janauschek,  der  rühm- 
lich bekannte  Verfasser  der  »Origines  Cistercienses*.  Als  leitender  Ge- 
nosse trat  der  Archivar  und  Stiftshofmeister  des  Klosters  Heiligenkreuz, 
Dr.  Benedikt  Gsell,  ihm  zur  Seite. 

Der  erste  Band,  bearbeitet  von  Janausckek  und  Gsell,  CXXXVI  + 1 040  S.) 
enthält  eine  Neuausgabe  der  Sermones  S.  Bemardi  de  tempore,  de  sanctis, 
de  diversis.  Es  ist  das  eigentliche  Weihgeschenk  an  den  Heiligen,  das 
auf  streng  wissenschaftlichen  Charakter  insofeme  selbst  keinen  Ansprach 
erhebt,  als  es  lediglich  auf  der  lokalen  Gruppe  der  in  den  österreichischen 
Cistercienserklöstera  vorfindlichen  Handschriften  aufgebaut  ist.  Für  eine 
künftige  Gesammtausgabe  wird  es  immerhin  als  wertvolle  Vorarbeit  zu 
statten  kommen. 

Wir  reihen  daran  am  besten  die  Besprechung  des  letzten  Bandes,  der 
»Bibliographia  Bemardina«  (XXXVn-(-648  S.)  Hier  gelangt  der  beste 
Kenner  der  Cistercienser-Literatur ,  F.  Janauschek,  allein  zum  Wort.  Die 
Masse  des  darin  vereinigten  bibliographischen  Materials  und  der  Sammel- 
fleiss  des  Bearbeiters  wirken  gleich  verblüffend.  J.  hat  den  Stoff  chrono- 
logisch geordnet,  indem  er  mit  den  ältesten  Incunabel-Drucken  beginnt 
und  fortschreitet  bis  1890.  Ohne  den  bedeutenden  Werth  dieses  Vor- 
gehens zu  verkennen,  glauben  wir  doch,  dass  sich  eine  Gliederung  nach 
sachlichen  (Gesichtspunkten  besser  empfohlen  hätte,  für  deren  Mangel  selbst 
die  sorgfältig  gearbeiteten  Indices  nur  theilweisen  Ersatz  bieten. 

Das  für  uns  Historiker  weitaus  willkommenste  Material  ist  in  der  2. 
und  3.  Abtheilung  der  »Xenia«  vereinigt.  Erstere  enthält  in  2  Bänden 
(VIII +  561  und  511  S.)  die  mit  einer  einzigen  Ausnahme  (Stams)  durch- 
aus von  Stiftsmitgliedem  abgefassten  Handschriften-Verzeichnisse 
folgender  Klöster:  Beun  (Bibliothekar  P.  Anton  Weis),  Heiligenkreuz  (P. 
Dr.  Benedikt  Gsell),  Neukloster  in  Wiener-Neustadt  (P.  Eugen  Bill),  Zwettl 

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literator.  J59 

(Abt  P.  Stepban  Bössler),  Lilienfeld  (P.  Conrad  Schimek),  Wühering  (Ar- 
chivar P.  Dr.  Otto  Grillnberg«r),  Osseg  (Bibliothekar  P.  Bernhard  Wohl- 
moan),  Hohenfort  (Bibliothekar  P.  Baphael  Payel),  Stams  (Dr.  A.  Homack) 
und  Sehlierbach  (Bibliothekar  P.  Benedikt  Hofinger).  Zweck  des  Unter- 
nehmens war,  dasjenige,  was  bisher  nur  bruchstückweise  in  Zeitschriften 
Tertheilt  war,  theils  YÖllig  neu  gesohafien  werden  musste,  zum  erstenmal 
Tollstftndig  zu  sammeln  und  »nach  den  heute  überall  giltigen  Gesetzen  zu 
beschreiben*.  Das  Verdienst,  dass  wir  nun  endlich  vollständige  und  zu- 
sammenhftngende  Handschriften  -  Yerzeiohnisse  der  österreichischen  Cister- 
cienserklöster  besitzen,  ist  dabei  so  überragend,  dass  die  Frage  nach  dem 
Wie  an  sich  bedeutend  zurücktritt  Bringt  man  gegenüber  einzelnen 
Mängeln  den  Umstand  in  Rechnung,  dass  es  den  Bearbeitern  an  den  nö- 
thigen  literarischen  Behelfen  zur  Sicherstellung  des  Inhalts  der  Hand- 
schriften mehr  oder  minder  gebrach,  so  ist  ihre  Leistung  auch  nach  dieser 
Richtung  hin  eine  höchst  anerkennenswerthe.  Die  Hauptsache  bleibt  doch, 
dass  die  Beschreibung  der  einzelnen  Handschriften  nidit  durch  unrichtige 
Angaben  irre  führt  und  dass  sie  andererseits  möglichst  genau  und  aus- 
reichend ist;  dann  wird  der  sachkundige  Benutzer  die  Identificirung  mit 
der  gedruckten  Literatur  im  Einzelfall  leicht  feststellen  können.  Dieser 
Anforderung  dürften  aber  die  Beschreibungen  in  grossen  und  ganzen  fast 
durchaus  genügen.  Den  Handschriftenkatalogen  sind  ausführliche  Indices  bei- 
gefügt, für  deren  Anlage  zumeist  das  System  der  »Tabulae  codicum*  der 
Wiener  Hofbibliothek  herübergenommen  wurde.  Einheitlichkeit  in  Anlage 
und  Ausführung  der  Kataloge  war  von  den  Herausgebern  erstrebt  und 
zum  Theil  auch  wirklich  erreicht  Ein  wesentliches  Verdienst  gebührt 
dabei  wieder  den  beiden  Chef-Redakteuren,  denen  sich  für  diese  Partie  noch 
Dr.  0.  Grillnberger  beigesellte. 

Die  dritte  Abtheilung  der  >Xenia<  (VIII +  428  S.)  bringt  »Beiträge 
zur  Geschichte  der  Cistercienserstifte*  Renn  ^),  Heiligenkreuz,  Neukloster 
(P.  Benedikt  Kluge),  Zwettl,  Wilhering,  Osseg,  Lilienfeld  (Sekretär  P.  Pau- 
las Tobner),  Mogila  (P.  Franc.  Uryga),  Szczyrzyc  (P.  Theodor  Magiera), 
Hohenfurt,  Stams  (P.  Fortunat  Spielmann),  Schlierbach,  der  Oistercienser- 
innenabtei  Marienthal  (Adolf  Brendler)  und  Marienstein  (P.  Alex.  Hitschfel). 
Wir  erhalten  hier  Uebersichten  über  Quellen  und  Literatur  zur  Geschichte 
der  einzelnen  Klöster^  ein  Verzeichnis  aller  literarisch  thätigen  einstigen 
und  gegenwärtigen  Mitglieder  derselben  und  endlich  Abtreihen.  Mit  wenigen 
Ausnahmen  hat  man  sich  dabei  fast  durchaus  auf  die  im  Kloster  selbst 
Yorfindlichen  Quellen  beschränkt.  Der  hierin  gelegene  Mangel  macht  sich 
bei  Lilienfeld,  einem  Kloster,  dessen  Urkunden  und  Handschriften  infolge 
der  vorübergehenden  Aufhebung  seinerzeit  verschleppt  wurden  und  nur 
anvollständig  wieder  zurückgelangt  sind,  doch  recht  fühlbar.  So  wird 
8.  256  beklagt,  dass  zwei  Chartulare  aus  dem  13.  und  15.  Jahrhundert, 
die  Hanthaler  noch  benützen  konnte,  „leider  nicht  mehr  eruirbar"  sind, 
während  doch  aus  Zeissbergs  Ausführungen  in  der  Einleitung  zur  Aus- 
gabe des  Todtenbuchs  von  Lilienfeld  (Font.  rr.  A.u8tr.  II.  41  S.  12  f. 
and   18)  zu  ersehen  war,    dass   sich   beide  wohlerhalten  in  der  Hofbiblio- 


0  Wo  ich  hier  den  Namen  des  Bearbeiters  nicht  eigene  anführe,  ist  der  Ver- 
fiuBer  derselbe  wie  oben  bdm  Handschriften- Verzeichnis. 


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X40  Literatur. 

thek  beziehungsweise  im  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchiv  zu  Wien  befinden. 
Eine  Studienfahrt  nach  Wien  hätte  sich  da  wohl  yerlohnt,  zumal  sie  dem 
Bearbeiter  ausser  der  Kenntnis  der  beiden  Chartulare  noch  die  Bekanntschaft 
mit  anderen  wichtigen  Behelfen  zur  Klostergeschichte  eingetragen  hätte. 
Musste  ich  hier  einen  offenkundigen  Mangel  berühren,  so  gereicht  es  mir 
anderseits  zum  Vergnügen,  den  feinen  Takt  hervorheben  zu  können,  mit 
dem  der  Bearbeiter  derselben  Partie  über  das  Verhältnis  Hanthalers  zu 
bekannten  Fälschungen  hinweggekommen  ist.  Ueber  die  leidige  Frage  selbst 
wird  kein  Wort  verloren,  aber  Ortilo,  Pemold  und  dgl.  sind  aus  der  Beihe 
der  fär  die  Klostergeschichte  in  Betracht  kommenden  Quellen  einfach  ge- 
strichen. So  ist  einerseits  dem  Standpunkt  der  heutigen  Kritik  Genüge 
geschehen  und  andererseits  jeder  Miston  in  dem  Jubiläumswerk  vermieden. 
Zur  Abtreihe  will  ich  nur  bemerken,  dass  das  auf  Hanthaler  zurückge- 
hende Todesdatum  des  ersten  Abts  von  Lilienfeld  (5.  Nov.  1208)  unrichtig 
ist;  denn  derselbe  erscheint  noch  in  Urkunden  aus  den  Jabren  1210, 
1211  und  1212  als  Zeuge  (Meiller,  Babenberger  Begesten,  S.  104  Nr.  85, 
106  Nr.  93  und  110  Nr.  102). 

(Gemeinsam  for  die  2.  und  3.  Abtheilung  ist  noch  eines  rühmend 
hervorzuheben :  Schon  bei  der  Beschreibung  der  Handschriften  ist  auf  den 
möglichen  Nachweis  von  Schreibern  sorgsam  geachtet.  Im  3.  Theil  der 
»Xenia*  begegnen  nun  zusammenhängende  Listen  der  im  betreffenden 
Kloster  nachweislich  thätigen  Schreiber.  Es  ist  dies  nicht  nur  für  Palaeo- 
graphie  und  Kunstgeschichte  von  Interesse,  sondern  wird  auch  bei  der 
Untersuchung  der  Urkunden  aus  dem  späteren  Mittelalter  vielleicht  noch 
eingehend  zu  beachten  sein. 

Schliesslich  möchte  ich  noch  auf  die  warmen  Worte  hinweisen,  mit 
denen  Gsell  und  Janauschek  in  der  Einleitung  zur  3.  Abtheilung  (S.  V. — VI.) 
der  Pflege  der  Geschichte  in  den  heimischen  Klöstern  gedenken,  zu  deren 
Betbätigung  sie  »für  jedes  Haus  die  rechte  Zeit  und  den  rechten  Mann* 
erhoffen.  »Gewiss  aber  sollte  hiebei  auf  einen  günstigen  Zufall  nicht  ge- 
rechnet, sondern,  wenn  und  wo  immer  befähigte  und  strebsame  Oonven- 
tualen  vorhanden  sind,  woran  auch  jetzt  nicht  zu  zweifeln  ist,  denselben 
jeder  mögliche  Vorschub  geleistet  und  vor  allem  auch  unter  Opfern  dahin 
getrachtet  werden,  dass  jedes  Haus  wenigstens  einen  aus  tüchtiger  Schule 
hervorgegangenen  Archivar  und  Bibliothekar  dauernd  besitze*.  Wir  können 
diese  Darlegungen  nur  aufs  wärmste  begrüssen;  und  wenn,  wie  vnr 
glauben,  gerade  die  »Xenia  Bemardina*  und  die  durch  sie  bedingten 
umfassenden  Vorarbeiten  anregend  und  fördernd  in  dieser  Frage  sich  ge- 
staltet haben,  so  werden  wir  dies  den  erfreulichsten  Eifolgen  der  Fest- 
schrift beizählen  dürfen. 

Wien.  M.  TangL 

A.  Blumenstok,  Der  päpstliche  Schutz  im  Mittel- 
alter; Innsbruck,  Wagner,  1890,  168  S.  8^. 

Vorliegende  sehr  beachtenswerthe  Monographie  hat  das  Verdienst,  zum 
ersten  Male  ein  geschlossenes,  anschauliches  Bild  des  Entwicklungsganges 
zu  geben,  der  sich  für  den  päpstlichen  Schutzverband  durch  urkundliche 
Forschung  verfolgen  und  feststellen  lässt.     Zugleich  erweckt  es  unser  In- 

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Literatur.  141 

teresse  zu  sehen,  in  welch  inniger  Verbindung  dieses  Beohtsyerhältnis  mit 
dem  gesammten  socialen  und  rechtlichen  Leben  der  Kirche  im  Mittelalter 
stand  und  welchen  Einfluss  es  auf  die  Beziehungen  zwischen  Papstthum, 
Episcopat  und  Elosterwesen  ausübte. 

Der  YerflEtöser  bietet  zunächst  in  einer  Einleitung  eine  kurze  Dar^ 
Stellung  der  inneren  Entwicklung  und  Bedeutung  der  Schutzyerhältnisse 
im  Allgemeinen,  beschäftigt  sich  sodann  (S.  1 1  £f.)  mit  Geschichte,  recht- 
lichem Charakter  und  Urkundenpraxis  des  EOnigsschutzes,  mit  dessen  Ver- 
fall er  das  besondere  Schutzbedtirftiis  kirchlicher  Anstalten  und  die  Ent- 
stehung des  päpstlichen  Schutzes  in  Verbindung  bringt.  Wir  erfahren 
(S.  27  ff.),  wie  die  geringe  Garantie  der  bischöflichen  Privilegien  und  des 
Königsschutzes,  der  sich  bald  mit  yerwandten  Verhältnissen  wie  Immunität, 
Lehenbarkeit  zu  vermischen  begann,  die  kirchlichen  Anstalten  darauf  hin- 
wies, sich  an  den  Papst  als  eine  von  Staat  und  Metropolitanverfassung 
unabhängige,  einflussreiche  Macht  um  Schutzgewährung  zu  wenden  und  zu 
demselben,  ähnlich  wie  vorher  dem  Könige  gegenüber,  durch  Uebergabe 
oder  Gommendation  ihres  Besitzes  in  ein  dem  Lehenverbande  vei*wandtes 
Rechtsverhältnis  zu  treten,  dessen  Annahme  durch  den  Papst  im  Schutz- 
briefe beurkundet  wurde.  Der  Verfasser  veifolgt  zunächst  (S.  28  ff.  S.  40  ff.) 
dieses  Schutzverhältnis,  soweit  es  Anstalten  und  Gorpoi-ationen  betraf,  bis 
SU  seinen  ersten  Anfängen  im  8.  und  9.  Jahrhundert  (namentlich  unter 
Johann  Vlll.)  und  hebt  unter  sehr  gründlicher  Prüfung  des  ausserordent- 
lich mannigfaltigen  und  schwer  zu  behandelnden  Urkundenmaterials  die 
characteristisohen,  äusseren  und  inneren  Eigenthümlichkeiten  der  Schutz- 
briefe  hervor,  stellt  femer  ihre  Unabhängigkeit  von  den  königlichen  Schutz- 
briefen und  ihre  eigenartige  Verschiedenheit  gegenüber  den  anderen  päpst- 
lichen Diplomen^  namentlich  den  Bestätigungsurkunden  fest  und  construirt 
auf  diese  Weise  den  rechtlichen  Inhalt  und  die  innere  Bedeutung  des 
päpstlichen  Schutzes.  Hiebei  gelangt  Blumenstok  zu  folgendem  Resultat. 
Vor  Allem  constatirt  er,  dass  die  Initiative  zur  Schaffung  eines  solchen 
Schutzverbandes  anfänglich  von  Seite  der  schutzbedürftigen  Anstalten  selbst, 
nicht  aber  von  der  Curie  ausgieng,  die  den  Werth  dieses  Verbandes  für 
ihre  Bestrebungen  noch  nicht  erkannt  hatte.  Als  rechtliche  Folge  der 
Schutzergebnng  ergab  sich  zunächst  die  Bildung  einer  Art  getheilten  Eigen- 
thums,  bezw.  eines  Obereigenthums  des  Papstes,  das  aber  meist  zu  ein- 
geschränkt war,  um  für  diesen  practischen  Werth  zu  besitzen.  Der  An- 
stalt jedoch,  welche  Verwaltung  und  Besitz  behielt,  wai*  der  Vortheil  ge- 
boten, durch  Hinweis  auf  die  Autorität  des  Obereigenthümers  gewaltsame 
Angriffe  auf  ihre  Rechte,  unbefugte  Veräusserungen  u.  dgl.  hinanzuhalten. 
Das  Nutzungseigenthum  jedoch  erschien  practisch,  wie  schon  Ficker  (vom 
Reichsfürstenstande  S.  325)  hervorhebt,  als  Freiheit  von  jedem  Herrschafts- 
yerhältnisse  (freie  Abtwahl),  abgesehen  von  der  oft  vorbehaltenen  Ingerenz 
des  Papstes  bei  Veräusserungs-  und  InvestiturMlen.  Während  auf  Grund 
dieses  Schutzes  eine  Befreiung  von  der  potestas  ordinis  des  Bischofs  sel- 
tener vorkam,  musste  die  Sicherung  der  materiellen  Interessen  der  ge- 
schützten Anstalt  bald  eine  bevorrechtete  Stellung  derselben  gegenüber  der 
bischöflichen  Jurisdiction  bedingen  und  thatsächlich  gelangt  Bl.  an  der 
Hand  der  Urkunden  zur  Folgerung,  dass  man  mit  dem  päpstlichen  Schutze 
regelmässig    und    nothwendig   die  Freiheit   von  der  Strafgewalt  des  Ordi- 

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142  Literatur. 

narios  yerbandeii  eraehtet  habe.  Hinschius  (Eirchenrecht  Y.  Bd.  1.  Abth. 
8.  332)  yertritt  dagegen  neaesiens  die  Ansicht,  dasB  diese  Praxis  Ton  der 
Kurie  erst  unter  Innocenz  lY.  acceptirt  wurde.  Die  hauptsächlich  um- 
strittene Decretale  c.  12  (Innocenz  lU)  X.  de  priv.  5,  33  spricht  wohl 
eher  fdr  Blumenstoks  Ansicht ,  denn  es  wird  dort  zweimal  aus  der  blossen 
Thatsache  der  Schutzgewährung  die  üngiltigkeit  der  bischöflichen  Exoommu- 
nication  bezw.  die  Incompetenz  des  delegirten  BischoiB  gefolgert.  (YgL 
auch  Blumenstoks  Entgegnung  im  letzten  Heft  der  Sehiing*schen  Zeit- 
schrift, III,  3.  8.  355).  Bl.  berührt  weiters  auch  die  Frage,  warum  dieses 
Schutzreiiiältnift  nicht  vollständig  in  das  der  Feudalität  übergieng  (8.  87, 
116  und  165).  Ficker,  der  vielfach  und  eingehend  (vom  Beichsfiirsten- 
stande  §  225,  Eigenthum  des  Beichs  am  Beichskirohengute  §§  60 — 62) 
sich  mit  der  Frage  der  Schutzverhältnisse  beschäftigt  hat,  bringt  dieselbe 
mit  dem  Streben  des  Papstthums  nach  Herstellung  einer  kirchlich  feu- 
dalen Monarchie  in  Zusammenhang.  Blumenstoks  dagegen  angeführte 
Gründe  vermögen  uns  nicht  vollständig  zu  überzeugen,  vielfach  berühren 
sie  den  Kern  der  Ficker'schen  Theorie  nicht.  Ein  näheres  Eingehen  in  diese 
Frage,  namentlich  was  die  Investiturrechte  des  Papstes  an  geschützten 
Anstalten  und  die  mittelalterliche  Theorie  eines  allgemeinen  päpstlichen 
Lehenobereigenthums  (Jaff^,  Bibl.  rer.  Germ.  II  8.  128*  63,  II.  183.  Beg. 
Greg.  2,  13)  betrifft,  wäre  von  besonderem  Interesse  gewesen.  Blumen- 
stok  findet  den  Hauptgrund,  dass  die  Schutzverhältnisse  nicht  in  Feuda- 
lität übergingen,  in  der  Yeränderung,  die  nach  dem  11.  Jahrh.  im  Cha- 
rakter der  Schutzbriefe  infolge  Ertheilung  derselben  ohne  Commendations- 
act,  Yerallgemeinerung  der  Formeln  und  extensiverer  Interpretation  im 
Sinne  von  Exemtionsprivilegien  vor  sich  gieng.  Diese  gegen  das  Episcopat 
gerichtete  Entwicklung  wurde  auch  von  den  Päpsten  begünstigt,  die  nun- 
mehr die  Initiative  zur  Begründung  solcher  ihnen  vortheilhafter  Yerhält^ 
nisse  ergriffen  und  die  Schutzbriefe  als  einseitige  Gnadenacte  behandelten. 
AUmählig  trat  jedoch  eine  Beaction  ein,  die  zu  Entscheidungen  der  Päpste 
über  den  Unterschied  von  Schutz  und  Exemtionsprivilegien  und  unter  Bo- 
ni&z  YUI.  zu  endgiltiger  Präcisirung  dieser  Yerhältnisse,  theilweise  zu 
Gunsten  vieler  Schutzprivilegien  führte  (vgl.  S.  88,  91,  105,  135  etc.). 
Die  Festigung  des  allgemeinen  kirchenrechtlichen  Lebens  liess  diese  bald 
als  entbehrlich  erscheinen,  die  nunmehrige  Unmöglichkeit  einer  extensiven 
Interpretasion  machte  sie  unpractisch  und  so  verlieren  sich  diese  Yerhält- 
nisse gegen  das  14.  Jahrhundert,  bald  in  jenes  der  Exemtion  und  der  ein- 
fachen   Besitzbestätigung    bald   in    das    Patrimonialverhältnis    übergehend. 

BL  bespricht  schliesslich  noch  die  Erneuerung  von  Schutzbriefen  und 
den  Personenschutz,  der  von  geringerer  Bedeutung  war  (vgl.  Hinschius 
entgegengesetzte  Ansichten  L  c.  8.  331,  332  und  Blumenstoks  vermitteln- 
den Standpunkt  in  obcitirter  Entgegnung).  Am  Schlüsse  widmet  der  Yer- 
fasser  noch  einige  kritische  Bemerkungen  den  verschiedenen  in  der  Lite- 
ratur vertretenen  Ansichten.  Die  Abhandlung  ist  sehr  klar  und  sachlich 
gehalten  und  muss  ihr  angesichts  der  gründlich  durchgeführten  quellen^ 
massigen  Forschung  das  Yerdienst  zuerkannt  werden,  eine  bisher  sehr  be- 
strittene und  vielfach  missverstandene  Frage  in  grösstentheils  unanfecht- 
barer Weise  gelöst  zu  haben. 

Innsbruck.  W.  v.  Hör  mann. 


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litentiv.  143 

J.  Delayille  le  Bonlx,  Cartalaire  gen^ral  de  Tordre 
des  Hospitaliers  de  S.Jean  de  Jerusalem,  Paris,  Leroux  1894, 
CCXXX  u.  701  pp.  Fol.  max.  vol.  I  (1100—1200). 

Als  Delayille  le  Bonlz  im  Jahre  1883  seine  erste  grössere  Arbeit 
(Les  arduTes,  la  biblioth^ue  et  le  tr^or  de  V  ordre  de  S.  Jean  de  J^m- 
saiem)  veröffentlichte,  war  die  Freude  über  diese  erhebliche  Vermehrung 
des  durch  Seb.  Paoli  nur  scheinbar  erschöpften  älteren  ürkxmdenschatzes 
der  Johanniter  allgemein  und  um  so  grösser,  als  jede  sorgMtige  Prüfung 
der  Ausgabe  sicher  stellte  ^),  dass  sie  zuverlässig  und  des  Buhmes  der 
Ecole  des  chartes  würdig  sei,  welcher  der  Herausgeber  seine  Fachbildung 
verdankte.  Seitdem  hat  dieser  eine  Studie  über  den  Ursprung  des  Jo- 
hanniterordens  (1885),  das  schöne  Buch:  La  France  en  Orient  au  XIV. 
siecle  (Paris  1886,  200  SS.  8^)  und  eine  längere  Beihe  kleinerer  Abhand- 
lungen und  Mittheilungen  veröffentlicht,  welche  alle  direct  oder  indirect 
mit  den  Geschicken  der  Johanniter  in  Beziehung  stehen,  so  dass  wohl 
Niemand  berufener  war,  uns  ein  Urkundenbuch  dieses  Ordens  zu  bieten 
als  er.  Wie  der  der  Wissenschaft  so  früh  entrissene  und  unersetzliche 
Graf  Biant  im  Besitz  eines  sehr  bedeutenden  Vermögens,  frei  von  jeder 
amtlichen  Bürde,  aber  von  einem  rastlosen  Eifer  für  die  Wissenschaft  ge- 
larieben  hat  er  ausser  Bussland  und  der  Türkei  alle  Länder  Europas  durch- 
reist, ihre  Archive  und  Bibliotheken  theils  persönlich,  theils  durch  Ver- 
mittlung gelehrter  Freunde,  hoch  stehender  Gönner  und  Förderer  benützen 
können  und  eine  geradezu  erstaunliche  Fülle  von  Material  gesammelt, 
das  in  sauberster  und  zuverlässigster  Gestalt  uns  geboten  wird.  Beferent 
hat  schon  im  Specialinteresse  den  ganzen,  mächtigen  Band  (1129  Num- 
mern) sorgfältig  durchgesehen  und  kann  nur  seinen  Dank  dafür  aus- 
sprechen, dass  der  Geschichte  des  Ordens  im  heiligen  Lande  so  viel  neue 
Details  sowohl  in  Orts-  wie  Personen-Namen  erschlossen  werden,  die  eine 
eigene  Arbeit  verdienen.  Sehr  viel  steuerte  die  Bibliothek  von  Car- 
pentras  und  das  Archiv  von  Marseille  bei,  die  reichhalti^te  Ausbeute 
aber  gewährte  der  in  Alcala  de  Henares  aufbewahrte  Oopialeodez  (c  3000 
Abschriften),  welcher  dem  Grossmeister  Juan  Femandez  Heredia  seinen 
Ursprung  verdankt,  üeber  die  grossartige  Ausbreitung  und  den  Besitz- 
stand des  Ordens  nicht  minder  wie  über  die  sorgfältige  Methode  der 
ganzen  fast  2  Decennien  hindurch  auf  Ein  Ziel  gerichteten  Arbeit  belehrt 
in  eingehendster  Weise  die  Einleitung.  Wir  können  diese  Zeilen  nicht 
schliessen  ohne  den  herzlichsten  Dank  für  die  der  Wissenschaft  so  ausser- 
ordentlich werthvolle  Gabe,  deren  volle  Ausnutzung  viele  Jahre  in  An- 
spruch nehmen  wird,  und  hoffen,  recht  bald  auch  den  2.  und  3.  Band, 
welche  die  Zeit  von  1200  bis  zur  Uebersiedlung  nach  Bhodus  umfiassen 
sollen,  mit  derselben  Freude  und  Anerkennung  in  dieser  Zeitschrift  be- 
grüssen  zu  dürfen. 

Berlin.  B.  Böhrichi 


')  Vgl.  Mühlbaoher  in  den  Mittheil.  IV,  633-684;  V,  490-497. 


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144  Idteratar. 

Josef  Teige,  Zpräya  o  pramenech  döjin  kladteraHra- 
diätskeho  u  Olomonce  a2  do  roku  1300  (Bericht  fiber  die  6e- 
schichtsquellen  des  Klosters  Hradisch  bei  Olmütz  bis  zum  Jahre  1300). 
Separatabdruck  aus  dem  «Anzeiger  der  böhmischen  Gesellschaft  der 
Wissenschaften«.  Prag  1893. 

Der  Verfasser  beginnt  mit  einer  kurzen  Vorbemerkung,  in  der  er 
seiner  Genugthuung  Ausdruck  gibt,  mit  der  folgenden  Untersuchung  auch 
einen  Beitrag  zur  Frage  bezüglich  der  »Bo£ek'schen  Fälschungen*  zu 
liefern. 

Nach  Brandl,  der  im  J.  1878  (im  öasopis  matice  Morayske)  ein- 
gehend über  eine  Gruppe  dieser  Fälschungen  gehandelt  hat,  nämlich  über 
die  Fragmenta  Monseana,  wären  nicht  nur  diese,  der  Chronist  Hildegard 
und  einige  jüngere  Annalen,  sondern  auch  alle  jene  Urkunden,  bei  denen 
Boöek  bloss  angibt,  dass  sie  aus  einer  Friebek^schen  Abschrift,  aus  den 
Annales  Gradicenses,  dem  Cod.  Tischnovicensis  und  den  Akten  des  01- 
mützer  Consistorium  stammen,  ohne  aber  Signatur,  Seite  oder  Fascikel 
anzugeben,  als  Falsificate  Boöeks  anzusehen. 

T.  schliesst  sich  dem  fast  allgemeinen  Urtheile  an,  dass  der  1847 
verstorbene  mährische  Landesarchivar  Boiek  die  lückenhaft  überlieferte 
Geschichte  Mährens  durch  selbsterdachte  Fälschungen  ergänzt  hat,  glaubt 
aber,  dass  der  Umfang  der  Fälschung  einzuschränken  sei,  indem  er  einige 
Urkunden  für  das  Kloster  Hradisch,  bei  denen  Bocek  gleichfalls  nur 
Friebek  oder  Ann.  Grad,  citirt,  rettet  und  andere  als  Fälschungen  und  Inter- 
polationen altem  Datums  erweist.  Dudik  war  seinerzeit  wieder  zuweit 
gegangen  und  hatte,  weil  sich  einige  der  Friebekschen  Copien  in  alten 
Copiarien  und  anderwärts  wiederfanden,  diese  Urkunden  aus  der  Beihe  der 
Fälschungen  streichen  zu  dürfen  gemeint. 

Die  Abhandlung  selbst  zerfällt  in  zwei  Theile;  der  erste  (l  — 19) 
behandelt  die  chronikalischen,  der  zweite  (l9 — 62)  die  urkundlichen 
Quellen  des  Klosters  Hradisch. 

Das  bedeutendste  literarische  Product  dieses  Klosters  und  das  älteste 
Mährens  überhaupt  sind  die  Annales  Gradicenses  et  Opatovicenses.  T. 
gibt  in  Ergänzung  von  Palacky  (Würdigung  der  alten  böhm.  Geschichts- 
schreiber) und  Wattenbach  (Mon.  Germ.  SS.  XVII.)  eine  eingehende  Be- 
schreibung der  einzigen  Handschrift,  des  Cod.  395  der  Wiener  HofbibL 
Nach  T.  entstammt  der  Codex  vielleicht  dem  Capitel  der  Prager  Kirche, 
allwo  bereits  das  Martyrologium  und  andere  Theile  eingetragen  waren, 
kam  von  dort  nach  Hradisch,  wo  die  Historia  Alezandri  M.  hinzugefügt 
und  mit  der  Abfassung  der  Annalen  begonnen  wurde.  Die  Einführung 
von  Prämonstratensem  nach  Hradisch  unterbrach  diese  sowie  jede  Utera- 
rische Thätigkeit,  doch  der  Annalencodex  wurde  von  einigen  Benedicüner- 
mönchen  nach  dem  böhmischen  Kloster  Opatowitz  a.  d.  E.  gerettet,  wo  die 
Annalen  mit  localer  Färbung  fortgeführt  wurden. 

Eingehend  wird  auch  über  die  zwei  wichtigsten  im  Kloster  entstan- 
denen Chroniken,  über  die  Historia  de  fundatoribus,  progressu  mon.  Gra- 
dicensis  von  Johannes  Tetzel  (Teschel),  der  unter  Abt  Georg  Pavorin 
(1594  —  1608)  schrieb,    und    über    Michael    Siebeneichers    (1642 — 1680) 

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literator.  X45 

Historica  relatio  (=Bo&k8  Ann.  ms.  Grad.)  gehandelt.  Besonders  feisteres  Werk 
ist  wichtig  wegen  der  in  dasselbe  aufgenommenen    zahlreichen  Urkunden. 

Zum  Schluss  dieses  Capitels  bespricht  T.  auch  iiri  übrigen  litera" 
rischen  Ereignisse  dieses  Klosters,  kleinere  Chroniken  (18.  Jhd.),  Archiv-- 
Yorzeichnisse  (l7.Jhd.),  einen  Nekrolog,  eine  Series  abbatum  uncT  die  be- 
deutendsten zwei  Druckwerke,  Buebners  Memoriale  Saeculorum  (l75l) 
und  Piters  Dissertatio  de  mon.  Grad,  im  Thes.  abscond.  (1762),  wo  sich 
die  ftltesten  Drucke  der  Urkunden  finden. 

Der  2.  Theil  bildet  eigentlich  eine  ohronikartige  Geschichte  des 
Klosters  und  seiner  Aebte  bis  zum  J.  1300;  in  dieselbe  eingefügt  ist 
aber  zugleich  die  Untersuchung  der  sämmtlichen  (ich  glaube  84)  für 
Hradisch  bis  zu  diesem  Zeitpunkt  yerzeichneien  Urkunden  des  Cod.  dipL 
Morav.  I.— ^Y.  Hradisch  wurde  yom  m&hrischen  Fürsten  Otto  I.  und  dessen 
Gemalin  Eufemia  gegründet  und  am  3.  Februar  1078  vom  Olmützer  Bi-; 
sehof  Johann  in  Gegenwart  des  böhmischen  Herzogs  Wratislaw  eingeweiht 
Die  Gründungsurkunde  Ottos  ist  zwar  keine  Fälschung,  aber  T.  machte  es 
wahrscheinlich,  dass  keine  der  heute  yorhandenen  Ueberlieferungen,  wie 
man  bisher  meinte,  aus  dem  Original  stammt,  das  wohl  schon  1642  ver- 
loren War.  Dagegen  sind  die  folgenden  Schenkungsurkunden  unter  den 
ersten  drei  Achten  (Bo6ek  L,  Nr.  185.  194.  206.  210.  218)  Fälschungen, 
weil  in  keiner  der  chronikalisohen  Quellen  irgend  eine  Erwähnung  hieyon 
geschieht. 

Die  älteste  Originalurkunde  fQr  Hradisch  —  zugleich  wie  T.  sagtt 
Das  älteste  Original  einer  böhmischen  (yom  geographischen  Gesichts- 
punkt?) Urkunde  überhaupt  —  ist  die  Bestätigung  K.  Wladislaws  yon 
Böhmen  yom  Jahre  1160.  Diese  und  andere  Originalurkunden  erfahren 
bei  T.  eine  überaus  genaue  Untersuchung  und  Beschreibung.  Angenehm 
ist»  dass  er  zu^eich  in  den  Noten  die  fehlerhaften  Lesarten  bei  BoJ^k 
riditigstellt. 

Es  hätte  sich  yielleicht  empfohlen  'die  Resultate  der  sehr  ins  Detail 
•ingehenden,  mühsamen  Untersuchung  am  Schlüsse  kurz  zusammenzufassen. 

Den  Abschluss  8.  63 — 79  bilden  urkundliche  Beilagen  die  J.  1300 
bis  1511  betreffend. 

Brunn.  B.  Bretholz. 


Gustay  Salchow,  Der  Uebergang  der  Mark  Branden- 
burg an  das  äaus  Witteisbach.  (Hallische  Beiträge  zur  Ge- 
scluchtsforschung,  her.  yon  Th.  Lindner,  Heft  IV)  Halle,  C.  A.  Käm- 
merer, 1893.  85  S.  8^. 

kl  ahnlicher  Weise,  wie  es  schon  yon  yerschiedenen  Uniyersitäts- 
lehrem  auf  den  ihrem  Studien  naheliegenden  Gebieten  geschehen  ist,  lenkt 
Theodor  Lindner  seine  Schüler  zu  Arbeiten  über  die  letzten  Jahrhunderte 
des  Mittelalters  hin.  Bereits  sind  yier  Hefte  seiner  »Hallischen  Beiträge 
2ur  Geschichtsforschung*  erschienen,  yon  denen  das  erste  sich  mit  einem 
Beitrag  zur  Historiographie  des  15.  Jahrhunderts,  die  drei  übrigen  mit 
politischer  Geschichte  des  1 4.  Jahrhunderts,  befassen ;  mit  der  letzten  yon 
dieeen  haben  wir  ss  hier  zu  thun. 

HittheÜQiiffen  XYL  ^^^^^T^ 

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146  Literatur. 

Während  d^  Uebergang  der  Mi^k  Brandenburg  yom  witteUbadüeohen 
an  das  lazemborgische  Haas   im  Jahre  1373    aasser   der  Behandlung  in 
grösseren  Werken  nnd   kleineren  Aufisätzen   bereits   mehrfach  C^enstand 
von  Monographien  geworden  ist,  so  durch  Biedel,  Scholz,  Theoner  (letztere 
unvollendet),  entbehrte  der  50  Jahre  zurückliegende  Uebergang  der  Mark 
an  die  Witteisbacher  noch   einer  speziellen  Behandlung.     Fragen  wir  zu- 
nächst, ob  ein  besonderer  Anlass  vorlag,  diese  Vorgänge  monographisch  zu 
behandeln,    so  lässt  sich  nicht   leugnen,    dass   noch   vieles  in  diesen  ver- 
worrenen Verhältnissen  einer  Aufhellung  bedürftig  erscheint;   doch  leider 
muss   gesagt  werden,    dass  die  Fragen  durch  die  vorliegende  Darstellung 
kaum    oder  nur  unwesentlich    gefördert    sind.     Die   Schuld   hieran   liegt 
weniger  bei  Salchow,  als  darin,  dass  das  urkundliche  und   mehr  noch  das 
chronistische  Quellenmaterial   uns    vielfach   im  Stich  lässt,    dass  wir  ein- 
zelne Thatsachen  kenneni  die  aber  wiederholt  zu  dürftig  und  spärlich  sind, 
um   die   ganze  Entwicklung   erkennen  zu  lassen.     Was  zu  erreichen  war, 
ist  in  der  Hauptsache  durch  frühere  Arbeiten  (Elöden,  Voigt,  Koch,  Zicker- 
mann  xl  a.)  geboten  worden,  und  besonders  eine  Arbeit  ist,   ohne  diesen 
Titel  zu  führen,  in  ihrem  ersten  Theile  fast  schon  eine  Spezialabhandlung 
über  denselben  Gegenstand :  Heidemanns  sehr  schätzenswerther  Auf^ata  »Graf 
Berthold  von  Henneberg  als  Verweser  der  Mark  Brandenburg  1323 — 1330* 
in  den  Forschungen  zur  deutschen  Geschichte    XVU   (1877)    107  folg.  S. 
standen  keine  neuen  Quellen  zu  Gebote,  seine  Thätigkeit  musste  sich  also 
im  wesentlichen   auf  eine  Bevision  der  bisherigen  Besultate   beschränken. 
Er  scheint  auch  nicht  den  Versuch  gemacht  zu  haben,  durch  archivalische 
Forschungen   seine  Studien   zu  vertiefen;   viel  neues  hätte  er  allerdings 
auch  kaum  bringen  können,  höchstens  die  Kenntniss  einzelner  Punkte  hätte 
sieh  dadurch  erweitem  lassen.    Es  ist  überhaupt  bei  der  Lückenhaftigkeit 
des  Quellenmaterials  nicht  leicht,  die  unklaren  Verhältnisse  der  vielbewegten 
und   dabei    an    leitenden,    zielbewussten   Ideen   der   handelnden   Personen 
armen  Zeit   von  1319 — 1323    darzustellen,    da   gleichzeitig  an  den  ver- 
schiedensten Orten  Ereignisse  und  Verhandlungen  zu  berücksichtigen  sind« 
die  bald  ganz  unabhängig   von   einander  verliefen,   bald   sich  gegenseitig 
beeinflussten.     Besonders    wichtig   für   den   ganzen  Zeitabschnitt  war  die 
Stellungnahme  Herzog  Budolfs  I.  von  Sachsen,   anfangs   als  Vormund  der 
Agnes,  Waidemars  Wittwe,  und  des  jungen  Markgrafen  Heinrich,  schliess- 
lich als  Hauptprätendent  selbst.     S.  meint   (S.  14,  15),    mit  Agnes  habe 
Budolf  sich  überwerfen,    da  er  bei  der  Vormundschaft   nur  seinen  eignen 
Vortheil  gesucht  habe,   eine  Behauptung,  die  an  sich  nicht  unwahrschein- 
lich ist,   für   die  aber  Beweise   fehlen;   denn  ob  seine  Gesinnung  bei  der 
Mitnennung  seines  Mündels  ehrlich  oder  trügerisch  war,  können  wir  nicht 
wissen;    dass   er   aber   ihren  Namen  in  niederlausitzischen  Urkunden  von 
vornherein  ausliess,   war  ganz   in  der  Ordnung,    denn   hier  hatte  Agnes 
keinerlei  Herrschaftsansprüche,  da  die  Lausitz  nicht  zu  ihrem  Leibgedinge 
gehörte.     Unter   den   Gründen,    die   die  Durchführung   des  Verkaufes   der 
Lausitz  durch  Landgraf  Diezmann  an  Burchard  von  Magdeburg  vereitelten 
(S.  39  f.),   war  die   versagte  Zustimmung  Friedrichs   des  Freidigen  nicht 
mit  anzuführen,   denn   Friedrich   hat   thatsächlich   seine   Einwilligung  ur- 
kundlich erklärt,    s.  Worbs  Inventarium  dipL  Lusatiae  inferioris  Nr.  321« 
Für  die  Schilderung   der   meisanisch-magdeburgischen  Verhandlungen  von 


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literatar.  147 

1321  h&tten  die  Originale  des  Yeriarags  im  dresdner  Hauptstaatsarehiv 
und  Weimarer  Gesammtarchiy  ihm  sowohl  das  richtige  Datum  des  22.  Ok- 
tobers 1321,  wie  auch  weitere  Angaben  geliefert  ^).  Erzbischof  Borchards 
Feindsohaffc  ist  übrigens  S.  7 1  überschfttzt,  er  war  der  unter  den  Gegnern 
dee  wittelsbadiisehen  Markgrafen,  der  trotz  aller  Feindseligkeit  der  Ge- 
sinnung wegen  seiner  eigenen  Fehden  am  wenigsten  zu  einem  wirklich 
thfttigen,  nachhaltigen  Vorgehen  beflüiigt  war.  Auch  dass  seine  Partei- 
ni^me  gegen  Ludwig  wesentlich  mit  zu  seinem  Untergang  beigetragen 
haben  sollte  (S.  75),  ist  zweifelhaft;  sein  Streit  mit  seinen  Unterthanen 
ging  auf  andere  Grande  zurück  und  nur  sehr  nebensttchlich  dürfte  für 
diese  Widersacher,  die  ihn  schliesslich  yemichteten,  die  Hinneigung  zu 
dem  Brandenburger  in  Betracht  gekonmien  sein. 

Die  Arbeitsweise  des  Verfassers  ist  gewissenhaft  ^),  sein  Urtheil  ruhig, 
und  obwohl  die  Arbeit  als  bedeutsamere  Leistung  auf  dem  noch  spftrlich 
genug  angebauten  Felde  der  märkischen  Geschichtsforschung  des  14.  Jahr- 
hunderts nicht  zu  bezeichnen  ist,  so  ist  sie  immerhin  eine  brauchbare 
Prüfdng  und  bequeme  Zusammenfassung  dessen,  was  bisher  über  die 
Festsetzung  der  Witteisbacher  in  Brandenburg  bekannt  ist 

Dresden.  Wold.  Lippert. 

Eichard  Jahr,  Die  Wahl  Ürban  VI.  1378.  (Hallische  Bei- 
trage zur  Geschichtsforschung,  herausgegeben  von  Theodor  Lindner. 
Heft  IL)  Halle,  Kämmerer  1892.  94  S. 

Die  Wahl  ürban  VI.  bildet  den  Ausgangspunkt  des  grossen  abend- 
ländischen Schismas  und  ist  daher  schon  oft  behandelt  worden.  Es  handelt 
sich  um  die  Giltigkeit  oder  TJngiltigkeit  dieser  Wahl.  Der  beste  Beweis 
für  die  Giltigkeit  derselben  ist  die  unbestrittene  Anerkennung  ürban  VL 
in  der  zunächst  folgenden  Zeit.  Beinahe  ein  halbes  Jahr  yerstrieh  bis 
zur  Wahl  des  Gegenpapstes,  Clemens  VU.  (8.  April  —  20.  September). 
Die  Giltigkeit  der  Wahl  wird  heute  auch  allgemein  anerkannt;  nur  Souchon 
bestreitet  dieselbe.  Auch  Jahr  konunt  zu  dem  Resultate,  dass  die  Wahl 
ürbans  eine  giltige  gewesen  sei.  Der  Verf.  stützt  sich  hauptsächlich  auf 
die  Ton  Gayet  über  das  grosse  Schisma  yeröffentlichten  Actenstücke  und' 
behandelt  den  Gegenstand  in  vier  Abschnitten.  Im  ersten  werden  die 
Quellen  und  die  einschlägige  Literatur  recht  eingehend  behandelt;  im 
zweiten  werden  die  Vorbereitungen  zur  Wahl,  im  dritten  die  Wahl  selbst  mit 
den  tumuLtuarischen  Vorgängen,  im  vierten  endlich  die  der  Wahl  unmit- 
telbar folgenden  Dinge  geschildert  Jahr  sucht,  wie  mir  scheint,  mit 
Glück  darzuthun,  dass  die  stärkste  Partei  unter  den  Cardinälen,  die  limu- 
sinische,  den  Eizbischof  yon  Bari  schon  früher  ftir  den  päpstlichen  Stuhl 

^)  Burchards  Urkunde  und  die  ZuBÜmmungsurkunde  des  magdeburger  Dom- 
kapitels 8.  unter  den  Beilagen  meines  Buches  »Wettiner  und  Wittelsbacher,  so* 
wie  die  Niederlausitz  im  14.  Jahrhundert«  (Dresden  1894)  S.  220  f.  Nr.  3  und  4, 
und  dazu  S.  11—16  und  312. 

*)  Einige  kleine  Flüchtigkeiten  wären  bei  genauerer  Durchsicht  zu  vermeiden 
gewesen,  wie  S.  «S5  Edelweiss  statt  Edelmann,  mehrfach  (8.  32,  43)  Mühlberg 
statt  Mühldorf,  S.  54  der  Herzog  von  Habsburg  statt  Oesterreich ;  auch  die  Con- 
suln  Ton  Berlin  und  Beeskow  8.  75,  78  sähe  man  lieber  als  Rathsherm  oder 
Bathmannen  auftreten. 

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t4f{  Literatur.  ' 

in  Ansffielit  genommen  habe,  da  keine  Hoffiinng  yorbanden  war  einen,  d^ 
Ihrigen  zum  Papste  zu  machen  (S.  42  ff.).  Dies  ist  ohne  Zweifel  der  Kern- 
punkt der  Abhandlung. 

Dass  von  Seite  des  römischen.  Volkes  ein  Druck  auf  die  Oardinäle 
ausgeübt  wurde,  ist  unzweifelhaft  und  wird  auch  Ton  Jahr  öfters  betont; 
immerhin  hätte  derselbe  aber  eingehender  gewürdigt  werden  sollen.  Wenn 
auch  »die  Aufstellung  des  betreffenden  Candidaten  eine  von  äusseren  Ver- 
hältnissen gänzlich  unbeeinflusste  *  war  (8.  87)»  so  kann  man  dasselbe 
doch  von  der  Wahl  selbst  nicht  sagen. 

Im  Uebrigen  stellt  der  Verfasser  den  yerwickelten  Vorgang  in  klarer 
Weise  dar. 

Melk. 0.  Holzer. 

Nicoladoni^  Dr.  Alezander,  Johannes  Bfinderlin  Ton 
Linz  und  die  oberösterreichischen  Täufergemeinden  in 
den  Jahren  1526—1531.  Berlin,  1893»  Gärtners  Verlagsbuchh.,  8., 
VI.  n.  314  S. 

Der  Verfasser  will  den  Leser  mit  einem  Manne  bekannt  mach^i,  »der 
die.  radicalsten  religiösen  Grundsätze  seiner  Zeit  in  sich  aufgenommen  und 
zu  einem  Systen  auszubilden  versucht  hat«.  Obwohl  ausglich  selbst 
Anhänger  der  Lehren  Luthers  wendet  sich  Bünderlin  doch  von  dem  ge- 
waltigen Beformator  ab,  dessen  Kampfweise  ihm  anstössig  schien.  Darauf 
deutet  eine  Aeusserung  Bünderlins  hin,  dass  das  Beich  Gottes  nicht  bloss 
durch  Schimpfereien  begründet  werde.  Bünderlin  predigt  Tolerahz  und 
das  Evangelium  des  Geistes.  Er  ist  für  den  innerlichen  aus  dem  Grunde 
des  Herzens  kommenden  Gottesdienst,  der  keiner  äusserlicheu  Zeichen, 
keiner  Ceremonien,  keines  Sakramentes  und  keiner  Kirche  bedarf.  Bün- 
derlins  Gott  ist  der  Gott  der  Mystiker,  ein  transcendentaler  Gott, :  den 
man  nicht  mit  den  Sinnen  erschauen,  mit  ()em  Verstände  er&ssen,  der 
sich  aber  der  Intuition,  dem  innersten  Herzensgefühl,  der  frommen  sehn-: 
süchtigen  Betrachtung  offenbart.  Die  Ideen  Bünderlin?  wurden  erst  da- 
4urch  zu  einer  das  ganze  Geistesleben  der  deutschen  Nation  beachtenden 
Wirksamkeit  gebracht,  dass  die  mit  dem  Humanismus  zu  neuem  Leben 
erwachte  neuplatonische  Philosophie  sich  ihrer  bemächtigte.  Eine  Reihe 
genial  veranlagter  Geister,  ^  so  Sebastian  Frank  und  Theophrastus  Paracelsus 
nahmen  sie  in  ihr  theologisch  philosophisches  System  auf.  Insbesondere 
4er,  in  der  Bünderlinischen  Lehre  liegende  mysteriöse  Zug  war  es,  deac 
diese  Theosopheu  anregte  und  von  ihne|i  bei  Darstellung  der  tiefsten 
Mysterien  verwertet  wurde.  Unter  ihren  Händen  ist  die  Mystik  der 
Heilswabrheiten  zur  pantheistischen  Weltanschauung  geworden  und  hat 
«Is  solche  der  Philosophie  der  Benaissance  in  Deutschland  ihr  Gepräge 
aufgedrückt. 

Was  den  Lebenslauf  Bünderlins  betrifft,  so  können  wir  an  der  Hand 
der'quellenmässigen  Forschung  darthun,  dass  er  nicht  auf  Rosen  gebettet 
war.  Von  Geburt  ein  Oberösterreicher  wird  er  1515  an  der  Universität 
zu  Wien  immatriculirt  und  metamorphosirt  sich  dort  vom  einfachen  Wun- 
derl  zum  vornehm  klingenden  Bünderlinus.  .  Nach  seinen  Studien  scheint 
er  sich  seinem  Heimatlande  zugewendet  zu  haben.  Dort  treffen  wir  ih^ 
als  Prädicanten   im   Dienste    des    Herrn    Bartholomäus    von   Starhemb^. 

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literatai.  149 

l£26'lä8st  et  sich  in  Angsbnrg  tanfen  und' zwei  JaBre  spftier  trefieninr 
ihn  in  Nikolsborg.  1529  sucht  er  das  Befugiiua  aller  flüchtigen  Sektirer, 
die  Stadt  Strassbnrg  auf.  Hier  sagt  er  sich  yom  Tänferthnm  los  und  er 
beginnt  zu  Schriftstellern.  Aber  seine  Schriften  werden  als  gottlos  be- 
zeichnet und  die  Strassburger  Polizeibehörde  confiscirt  dieselben.  Bünder- 
Hns  Standpunkt  entfernt  sich  weit  YOm  l%uferthum,  vom  Lehrgebäude  der 
katholischen  Kirche  und  yon  den  Ansichten  Luthers  und  Zwingiis,  es  ist 
daher  begreiflich,  dass  er  eine  bestgehasste  Pers(ynlichkeit  war  und  yon 
allen  Sdten  heftige  Angriffe  zu  erdulden  hatte.  Bünderlin  wendet  sich 
1530  nach  Constanz,  aber  auch  dort  war  seines  Bleibens  nicht,  da  Deco- 
lampadius  gegen  ihn  und  seine  Schriften  auftrat.  Er  ergreift  neuerdings 
den  Wanderstab.  Wohin  er  sich  gewendet  hat,  ist  nicht  genau  belegt 
Muthmasslich  hat  Bünderlin  in,  Lützen  1533  d6n  Tod  aller  Ketzer  .ge- 
funden. 

Die  äussere  Ausstattung  des  Buches  ist  eine  geflQlige.  Der  Abdruck 
des  »Anhanges*  Iftsst  Einiges  zu  wünschen  übrig.  Der  Anhang  besteht 
ans  Aktenstücken,  welche  aus  Archiven  zu  Wien,  Nürnberg,  Steyer,  Frei- 
stadt und  Innsbruck  zusammengeholt  worden  sind.  Die  Afbeit  darf  als 
eine  lückenf&Uende  und  dankenswerthe  bezeichnet  werden. 

Graz«  Theod.  Unger. 

Manfred  Mayer,  Leben,  Jsleinere  Werke  und  Brief- 
wechsel des  Dr.  Wiguleus  Hundt.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte 
Bayerns  im  XVL  Jahrhundert.     Innsbruck  1892,  VIII  und  320  S.  8^- 

Wiguleus  Hundt  nimmt  in  der  bairischen  Historiographie  ungefthr 
die  Stelle  des  Wolfgang  Lazius  in  der  österreichischen  ein,  den  er  jedoch 
namentlich  durch  seine  politische  Thätigkeit  überragt.  Insbesondere  diese 
ist  es  auch,  worüber  M.  die  Selbstbiographie  Hundts  und  mehrere  spätere 
eben&lls  ungemein  dürftige  Lebensbeschreibungen  wesentlich  erweiternd 
heue  Au&chlüsse  bietet;  er  stellt  fest,  dass  Hundt  1540 — 1548  und 
1552 — 1576  dem  Hofrathe  zu  München  als  Mitglied,  1576 — 1583  als 
Präsident  angehörte,  während  derselbe  1537 — 1539  als  Beohtslehrer  an 
der  Uniyersität  Ingolstadt  und  1548 — 1551  als  Assessor  des  Beichskammer- 
gerichtes  zu  Speier  wirkte.  Hundts  Antheilnahme  an  der  Berufung  der 
Jesuiten  nach  Ingolstadt,  an  mehreren  Reichstagen,  so  auch  dem  Augs- 
burger (1555)  und  an  zahlreichen  Kreistagen  wird  auf  Grundlage  theil- 
«weise  noch  ungedruckten  Materials  erörteit,  desgleichen  werden  seine  Ab- 
stammung und  Pamilienyerhältnisse  ausführlich  besprochen  und  seine 
Adels-Linie  bis  zu  deren  Aussterben  (1668)  yerfolgt.    . 

Hundts  Bedeutung  als  Geschichtschreiber  bemüht  sich  M.  insbeson- 
dere gegen  Wegeies  Ausfährungen  in  der  »Geschichte  der  deutsehen 
Historiographie«  zu  yertheidigen  und  bespricht  die  einzelnen  Werke  des- 
selben in  keineswegs  systematischer  Anordnung.  Die  Bemerkungen  über 
,die  Mettopolis  Salisburgensis  bilden,  da  M.  keine  Handschrift  kennt,  we- 
sentlich eine  Aufzählung  der  Drucke  und  Fortsetzungen;  genaue  Quellen- 
Kachweise  sowie  eine  eingehende  kritische  Würdigung  sind  hier  ebenso- 
wenig geboteti  als  bei  den  übrigen  besprochenen  Werken;  bezüglich  der 
^Sntötehtingszeit  kommt   hidr   M.  über   yage  Yermuthungen   nicht  hiliaus. 

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150  literatnr. 

Für  das  bairisohe  »Stammenbnch«  weist  M.  156d  als  Ehtstehimgsbegbm 
nach  and  zählt  eine  Beibe  Ton  Handschriften  auf  (S.  104  spricht  IL  von 
29  Hs.  der  k.  b.  Hof-  und  Staais-Bibliothek,  führt  jedoch  thats&ohlioh 
nur  27  an),  hat  aber  bei  Besprechung  der  Drucke  das  alphabetische  Re- 
gister zum  Stammenbuche  im  Jahrbuche  der  k^  k.  herddisohen  GeselL- 
schaft  Adler  zu  Wien»  1883  S.  31 — 36  übersehen  und  die  in  einem 
Ingolstädter  Prospecte  des  Jahres  1728  gegebenen  Ausführungen  über  den 
Umfang  dieses  Werkes  yollstftndig  misyerstanden  (8.  lOO).  M.  bespricht 
femer  Hundts  bairische  und  pfälzische  Genealogie,  deren  Handschriften 
und  Drucke;  er  lehnt  sich  namentlich  bezüglich  der  Angaben  über  die 
Handschriften  im  wesentlichen  an  Bockingers  Abhandlung  »Ueber  ältere 
Arbeiten  zur  bairischen  und  pfälzischen  Geschichte*  (Abh.  d.  h.  GL  d.  k.  b. 
Ak.  d.  W.  XY.  8.  221—225),  deren  68.  Abschnitt  (8.  226.)  jedoch  c^enbar 
übersehen  wurde,  der  Angaben  über  eine  Hs.  des  16.  Jahrh.  enthält,  die 
identisch  sein  dürfte  mit  der  yon  M.  (8.  109)  erwähnten  ehemals  Ebner- 
schen  Hs.  62  zu  Nürnberg,  über  deren  jetziges  Schicksal  M.  nichts  angeben 
zu  können  behauptet.  Auch  übersah  M.  bei  Beschreibung  der  yon  ihm 
selbst  mit  40  Fol.  abgedruckten  Hs.  424  des  8taats-Archiys  zu  München 
einen  Nachtrag  Bockingers,  der  den  Umfang  der  Hs.,  die  nach  M.*s  Aus- 
führungen nur  32  Fol.  enthalten  könnte,  richtig  stellt  Die  Handschriften- 
benützung  für  die  Ausgabe  dürfte  demnach  keine  ganz  yollständige  ge- 
wesen sein. 

Da  die  Genealogie  bis  1574  reicht,  ist  M.*s  Angabe,  dass  Hundt  diese 
Arbeit  um  1573  yollendet  zu  haben  scheine  (8.  106),  ebenso  auffällig  als 
belanglos.  Zum  Schlüsse  bespricht  M.  noch  die  sogenannte  Hundtsche 
Landtafel  und  einige  kleinere  yon  ihm  herrührende  und  ihm  irrthümlich 
zugeschriebene  Werke. 

Mehr  als  die  Hälfte  der  Arbeit  M.'s  machen  die  Beilagen  aus,  als  w^che 
sich  ausser  dem  erwähnten  Prospecte  und  der  bereits  1781  yerhältnismässig 
gut  gedruckten  bairisch-pfälzischen  Genealogie,  ein  Auszug  eines  Gutachtens 
Hundts  über  die  Präcedenz  Baiems  yor  Oesterreich  (s.  Bockinger,  a.  a.  0. 8. 277), 
eine  (Genealogie  der  Freyberg  zu  Aschau  und  als  wichtigster  und  interessantester 
Theil  Hundts  Correspondenz  finden,  79  Briefe  yon  und  an  Hundt,  welche 
zwar  »mit  möglichster  palaeographischer  Treue*  abgedruckt  sind,  deren 
Benützung  jedoch  durch  zahlreiche  üngenauigkeiten  in  Interpunction  und 
Wiedergabe  wesentlich  erschwert  wird,  so  findet  sich  z.  B.  8.  237  wie, 
wol  statt  wiewol,  8.  306  quasi  statt  qua,  si,  8.  227  ynnd  schidlichen 
statt  unnderschidlichen,  8.  232  und  236  forthen  statt  forchen,  8.  242, 
Z.  3  mir  statt  nur,  8.  258  Erpochen  statt  erprochen,  8.  262  wil  £EM}hen 
statt  yilfachen,  8.  270  porrupando  wohl  statt  praeoccupando,  8.  288  der 
unyerständliche  8atz  »Videt  mihi  mala  e  minime  nolis,  8ayit  JUatio*. 
Der  Benützung  ebenso  wenig  forderlich  ist  die  ganz  prindplose  Beihenfolge 
der  Briefe;  eine  doch  unbedingt  gebotene  chronologische  Ordnung  wäre 
allerdings  schwierig  gewesen,  da  die  Auflösung  der  Daten  keineswegs 
yollkommenen  gelungen  ist:  N.  37  ist  nicht  yom  5.»  sondern  25.  Mars, 
N.  38.  nicht  yom  23.  sodem  24,  März,  63.  yom  g.  und  nicht  15.  März, 
K.  41  ist  nach  dem  28.  Juni  1570  geschrieben,  die  postscripta  des 
Briefes  N.  44  y.  24.  Juli  1570  sind  doch  wohl  nicht  yom  23.  Juli  datirt» 
N.  13,   dessen  undatirtes  Concept  zwischen    16.  und  20.  Febr.  1657    zu 

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LRwratar.  151 

«otsen  ist,  sdieint  nach  S.  225  nicht  expedirt  worden  %a  sein.  Besonders 
k&bn  ist  die  Auflösung  des  Datums  des  Briefes  N.  73»  »pridie  idibns 
Maihiae^  (!),  woxa  M.  bemerkt  »Mathias  fiült  auf  den  24.  Februar,  somit 
ist  der  Brief  7om  12.  Februar  datirt^  w&hrend  es  sieh  doch  nur  nm  die 
Iden  des  Min  oder  Mai  handeln  kann. 

Angaben  über  die  bereits  gedruckten  Briefs  Hundts  wttren  in  die 
Oorrespoadenz  einzufügen  und  die  auf  die  Ingc^iftdter  Uniyersitftt  bezüg- 
lichen Akten  des  Archiv-Conservatoriums  sowie  insbesonders  HS.  2205a 
^ler  Hof-  und  Btaata-Bibliotb^  zu  München  heranzuziehen  gewesra. 

Zu  den  zahlreichen  Anmerkungen,  welche  M.  den  abgedruckten  Texten 
beifügte,  sei  nur  bemerkt,  dass  der  S.  167  l)  erbrachte  Nachweis,  dass 
König  Albrecht  II.  keinen  Sohn  Otto  gehabt  habe,  zwar  richtig  aber  auch 
überflüssig  ist,  da  es  sich  dortselbst  um  Albrecht  L  beziehungsweise  dessen 
Sohn  Otto  handelt,  und  dass  der  S.  183,  8)  erwähnte  Erzbischof  Boprecbt 
Ycm  Köln,  ein  Enkel  König  Buprechts,  nicht  1363  sondern  1480  ge- 
storben ist 

Wien.  V.  v.  Hofmann-Wellenho£ 


P.  Laurentius  Wintera,  Geschiclite  der  protestantisclien 
Bewegunrg  in  Braunau.  Prag  1894.  Dominicus.  (IV,  74,  29  S. 
gr.  4.) 

Diese  Arbeit,  welche  aus  dem  31.  und  32.  Jahrgange  der  »Mitthei- 
lungen des  Vereines  für  (beschichte  der  Deutschen  in  Böhmen«  besonders 
abgedruckt  worden  ist,  yerdient  in  hohem  Grade  die  Beachtung  derjenigen, 
welche  sich  mit  der  Vorgeschichte  des  dreissigjährigen  Krieges  beschtf- 
tigen,  zu  dem  ja  gerade  die  Vorgänge  in  Braunau  theüweise  Anlass  ge- 
^geben  haben.  Der  Verf.,  ein  Priester  des  Benedictinerstiftes  Braunau,  hat 
manche  ungedruckte  Quellen  benützt,  welche  auf  die  Streitigkeiten  der 
protestantischen  Bürger  mit  deip  dortigen  Abte  helleres  Licht  werfen. 

Wien.  A.  Hub  er. 


Struck,  Dr.  Walter,  Die  Schlacht  bei  Nördlingen  im 
Jahre  1634.  Stralsund,  1893.  (4  Bl.  106  S.  gr.) 

Wfthread  bisher  Schüler  G.  Droysen's  mit  Vorliebe  einzelne  Ereig- 
nisse besonders  Schlachten  des  dreissigjährigen  Krieges  zum  Gegenstuide 
ihrer  Forschung  gemacht  haben,  hat  jetzt  ein  Schüler  yon  Lenz  eine  der 
icdgenreichsten  Schladiten  dieses  Krieges  einer  eingehenden  Untersuchung 
imtenK^en.  Zwar  ist  dies  schon  früher  wiederholt  geschehen  (auch 
Droysen  hat  in  seinem  »Bernhard  von  Weimar*  eine  weitlftufige  Schilde- 
rung der  Schlacht  gegeben)  aber  eine  neue  Prüfung  der  Quellen  und 
auf  Grund  derselben  eine  neue  Darstellung  war  doch  nicht  überflüssig, 
ipeü  die  Ansichten  über  den  Werth  der  Quellen  bisher  weit  auseinander 
giengen. 

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152  literator. 

In  dieser  Beziehung  dürfte  nun  der  Yio^rE  .dorohaas  das  Bi6litige  ge- 
troffen haben.  Es  scheint  doch  selbstrerständlich,  dasd  in  erster  Linie 
4ie  Berichte  der  beiden  feindlichen  Heerführer,  also  hier  des  Königs  Fer- 
dinand nnd  des  Feldmarschalls  Hom,  (nach  München  wurde  mündlich  be- 
richtet) zu  berücksichtigen  sind  and  dass,  soweit  diese  übereinstimmen 
oder  sich  wmiigstens  nicht  widersprechen,  andere  Qaellen  nur  subsidiarisch 
•herangezogen  werden  können.  Dies  ist  der  leitende  (^tssichtsponkt  des 
Verfassers,  wfthrend  Droysen  hauptsfichlich  dem  1884  yon  Weinitz  heraus- 
gegebenen Schlachtbericht  Don  Diego's  gefolgt  ist,  welcher  zwar  im  Ge- 
folge des  spanischen  Infanten,  aber  kein  Soldat  gewesen  ist  und  sich  vor 
allem  die  Verherrlichung  der  Spanier  zur  Aufgabe  gesetzt  hat 

Stimmen  wir  mit  den  methodischen  Anschauungen  des  Verf.  durchaus 
überein,  so  können  wir  freilich  seine  Arbeit  auch  nicht  ganz  befriedigend 
finden.  Eine  Hauptaufgabe  des  Darstellers  einer  Schlacht  ist  doch  die 
Feststellung  des  Erftfbeyerhältnisses  beider  Heere.  Dies  hat  aber  der  Verf. 
ganz  unterlassen  und  nur  zerstreute  Notizen  hierüber  gegeben.  Wer  sich 
über  diese  wichtige  Frage  unterrichten  wiU,  muss  andere  Darstellungen 
oder  die  Quellen  selbst  nachsehen.  Auch  die  beigegebene  Karte  yon  Nörd- 
lingen  und  Umgegend  zeichnet  sich  nicht  durch  Deutlichkeit  aus,  ja  ent- 
hftlt  nicht  einmal  das  ganze  Schlachtfeld,  indem  sie  sich  nach  Osten  zu 
wenig  weit  ausdehnt. 

Wien.  A-  Hub^r, 


Thüna  L.  Frhr.  v.,  Die  Würzburger  Hilfstruppen  im 
Dienste  Oesterreichs  1756—1763.  VIII  u.  257  S.  S».  Würzburg 
Adalbert  Stuber  1893. 

Die  yorliegende  Arbeit  ist  aus  Nachforschungen  heryorgewachsen, 
welche  zunächst  durch  familiengeschichtliches  Interesse  —  zwei  der  Vor- 
fahren des  Verfassers  waren  am  siebenjährigen  Kriege  betheiligt  —  an- 
geregt wurden.  Allmählich,  im  Verlaufe  der  Arbeit,  wurde  der  ursprüng- 
liche, beschränkte  Plan  zu  einer  Geschichte  der  Truppentheile  erweitert, 
die  der  Bischof  yon  Würzburg  wtiirend  des  siebenjährigen  Krieges  in*s 
Feld  stellte. 

Die  Kriegsereignisse,  an  welchen  die  beiden  würzburgischen  Begi- 
menter  betheiligt  waren,  sind  meist  yon  geringer  allgemeiner  Bedeutung, 
sie  bieten  yorwiegend  nur  localgeschichtliches  Interesse.  Der  wenig  be- 
langreiche Sto£f  hat  an  dem  Ver£  einen  ebenso  anspruchslosen  wie  fleissigen 
Darsteller  gefunden.  Er  hat  umfangreiche  archiyalische  Studien  gemacht 
und  eine  Menge  handschriftlichen  Materiales  gesammelt,  an  der  Hand 
dessen  er  nun  die  yerschiedenen  Schicksale  der  würzburgischen  Truppen 
während  des  Krieges  yerfolgt.  Gegenüber  der  Fülle  des  archiyalischen 
Materiales  yermisst  man  bei  dem  Verf.,  der  dasselbe  möglichst  zur  Geltung 
zu  bringen  sucht,  yiel&ch  den  sicheren  Blick  fär  die  Auswahl  des  Wesent- 
lichen. Die  Darstellung  wird  allzusehr  yon  dem  Wortlaut  der  einzelnen 
Akten  getragen  und  yerliert  sich  oft  in  ganz  belanglose  Details.  Sehr 
häufig   hätte  der  Verf.  auf  wörtliche  Wiedergabe   yerschiedener  Stücke  in^ 

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.  Literatar.  *1^ 

Texte  yemohten '  können,  irsB  der  TerstSndlichkeit  keinea^egs-  Gintrag 
gethan,  der  Darstellitng  überhaupt  aber  nur  genützt  Mtte.  Von  eiae^ 
kritiadien  Sichtung  der  ihrem  Werthe  nach  so  yersohiedenen  Quellen  iat 
leider  so  gnt  wie  nichts  zu  merken,  ein  Mangel,  der  insbesondere  docb 
recht  unangenehm  fühlbar  wird,  wo  es  sich  bei  Widersprächen  und  Dif- 
ferenzen in  den  benützten  Berichten  um  ein  bestimmtes  ürtheil  handell 
Man  Tgl.  %.  B.  die  Behandlung  des  Gefechtes  bei.  Strehla  Yom  20.  Aug. 
1760  (S.  123  ff.).  Die  Darstellung  selbst  ist  manchmal  recht  ungelenk 
und  kaum  danach  angethan^  für  den  sprOden  Stoff  Interesse  zu  wecken. 
Nichtsdestoweniger  darf  aber  das  Yorliegende  Buch  als  .bine  reicht  Terr 
dienstliche  Unternehmung  bezeichnet  werden.  Man  wird  auch  für  die  wissen- 
sdiaftliohe  Behandlung  der  Zeitverhältnisse  aus  der  fleissigen  Zusammeiit- 
stellung  eines  reichen  Materiales  mancherlei  interessante  Daten,  schöpfen 
können.  Insbesonders  erfährt  die  Geschichte  der  Beichsamiee,  in  deräa 
Reihen  die  Würzburger  vielfach  fochten,  damit  eine  er&euliche  Berei- 
cherung. Die  Thätigkeit  des  österreichischen  Staatsrathes  v.  Bori6,  deiti 
die  Vermittlung  zwischen  dem  Wiener  Hofe  und  Würzburg  zufiel,  weist 
einzelne  bemerkenswerthe  Momente  auf,  auch  auf  die  Persönlichkeit  deä 
Prinzen  von  Hüdburghausen,  des  unglückseligen  Führers  der  Beichstruppen, 
&üt  manch*  interessantes  Streiflicht. 

Bezüglich  der  im  Anhange  gedruckten  Stücke  wftre  die  Anwendung 
der  für  die  Herausgabe  neuzeitlicher  Akten  nunmehr  gang  und  gäben 
Methode  erwünscht  gewesen,  da  die  Beibehaltung  der  durch  die  Hand- 
schriften gebotenen  Orthographie  nur  störend  wirken  kann. 

Wien.  A.  Dopsch, 


Denkwürdigkeiten  von  Heinrich  und  Amalie  von  Be- 
guelin  aus  den.  Jahren  1807  — 1813,  nebst  Briefen  von  Gneisenau 
und  Hardenberg.  Her.  von  Adolf  Ernst,  Professor  an  der  königl. 
technischen  Hochschule  in  Stuttgart.  Mit  dem  Bildniss  von  Amalie  von 
B^rnelin.  Berlin,  Veirlag  von  Julius  Springer.  1892  XI  nr.  292  S.  8^. 

Die  beiden  Persönlichkeiten,  deren  Aufzeichnungen  über  eine  bewegte^ 
folgenschwere  Zeit  den  Kern  des  Buches  bilden,  sind  der .  preu^sisohe 
geheime  Staatsrath  Heinrich  von  Beguelin,  ältester  Sohn  des  1743  in 
Preussen  untergebrachten  Schweizer  Patrizier?  Niklas  Beguelins,  Legations- 
sekretärs, Prinzenerziehers  und  schliesslich  Direktors  der  Berliner  Akademie 
d.  W.  (t  1789), —  und  seine  zweite  Frau  Amalie  geb.  Gramer,  Tochter  des 
Hofraths  Gramer  zu  Glogau  (s.  15.  Mai  1798). 

Heinrich  von  B.,  geb.  zu  Berlin  8.  Aug.  1765,  hatte  in  Königsberg 
(1783 — 85)  studiert  und  1789  als  Assessor  beim  Accise-  und  Zolldepar- 
tement dee  Generaldirektoriums  eine  Laufbahn  betreten,  die  ihn  als  geh. 
Kriegs-  und  Domänenrath  und  Mitglied  des  General-,  Accise-,  ZoU^ 
Handlungs-  und  Fabriken-Departements  s.  1804  mit  dem  Minister  Stein 
in  engere  Beziehungen  brachte.  Schon  1804  zum  geh.  Ober^-Finanzratk 
befördert,  gehörte  B.  zu  den  Yertrauensmäunem  Steins,  der  ihn  besonders 
ndt  Arbeiten  über  Landesstatistik  nebenher  beschäftigte  und  dem  Kriegsrath 
Krug    zur   Seite,  an   die  Spitze   des  statistischen  Bureaus   stellte;   Staatgr    . 

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154  Lheratar. 

und  Yolkswirthschftfblibhe  Anfsfttze  (s.  1797)  bezengen  die  geistige  Bdhrig- 
keit  des  Tielbesohftftigten  Beamten,  dessen  ersten  Sohn  ans  zweiter  Ehe 
Hinister  Stein  und  Gneisenan  ans  der  Tanfe  hoben.  Mit  btcterem  war 
schon  1803  das  Ehepaar  BegneHn  bekannt  geworden,  nnd  es  entwickelte 
sich  seit  1807  ein  sehr  inniges  Frenndschaftsverhftltniss.  1806  übor- 
.siedelte  B.  mit  der  Begiernngsmasdiine  nach  Ostpreossen.  ]  807,  4.  Jinner 
folgte  die  Entlassung  Steins,  11.  April  die  Ernennung  GUieisenaos  zum 
Kommandanten  yon  Eolberg.  Von  da  ab  bieten  die  Briefe  Gneisenans  an 
B.  eine  sehr  willkommene  Nebenqnelle  der  Zeitgeschichte.  Im  JaH  1807 
kam  Stein  wieder  zurück,  R  wurde  sein  Generalsekretttr,  yoU  Begdlstening 
f&r  den  gewaltigen  Mann.  Doch  musste  er  es  erleben,  dass  bei  musr 
Beförderung  der  geh.  Ober-Finanzrath  Beyer  bevorzugt  wurde,  und  so 
verzichtete  B.  auf  deaa.  EOnigsberger  Posten  und  schied  halb  freiwillig  ans 
dem  Staatsdienste,  nicht  ohne  davon  finanziell  empfindlieh  getroffion  zu 
werden.  Erst  die  Uebemahme  des  Staatskanzleramtes  durch  Hardenberg 
(7.  Juni  1810)  brachte  B.  wieder  in  den  Staatsdienst  als  Mitglied  der 
neugeschaffenen  Finanz-Beform-Kommission  zurück.  Mit  dem  Auftrage,  die 
Zahlungsbedingungen  der  vom  Despoten  Frankreichs  Preuseen  aufgelasteten 
Eriagskontribution  an  Ort  xmd  Stelle  tu  verhandeln,  begab  sich  B.  Sept. 
1810  nach  Paris,  und  dahin  folgte  ihm  auch  Anf.  Januar  1811  seine 
Gattin.  Hier  gehörte  der  wackere  Sonderling,  Graf  Gustav  Sichlabrendorf^ 
zu  den  Befreundeten  der  Beguelins.  Im  Februar  verliessen  dann  beide 
Gatten  die  Weltstadt  an  der  Seine.  Gneisenaus  und  Hardenbergs  Eone- 
epondenz  beweist,  wie  niAe  beiden  Frau  v.  B.  stand  und  von  üaten  als 
Patriotin  geachtet  ward. 

1812  E.  lan.  ging  B.  zur  Abschliessung  der  Eontributionsverhand- 
lung  abermals  nach  Paris  ab.  Seine  Sendung  war  ehrenvoll,  aber  schwierig, 
itfit  Gneisenau,  dem  entrüsteten  Gegner  der  franzQsisch-preussiachen  Con- 
vention, wurde  Beguelin,  trotz  seiner  Achtung  vor  dem  Charakter  des 
Genannten,  gespannt,  —  Amalie  v.  B.  blieb  mit  ihm,  als  Gn.  nach  Eng- 
land abgieng,  in  Eorrespondenz,  und  die  Briefe,  die  sie  dorther  empfing, 
sind  willkommene  Situations-  und  Stimmungsbilder.  1812  (Sept.)  wurde 
Beguelin  in  das  französische  Hauptquartier  zu  Wilna  entboten,  von  wo 
er  30.  Januar  1813  zurückkehrte,  um  sich  mit  neuen  Auftrt&gen  nadi  Paris 
zu  begeben.  Um  diese  Zeit  war  Gneisenau,  aus  England  heimgekommen, 
und  begab  sich  »von  den  Segenswünschen  der  treuen  Freundin  begleitet *, 
zum  Blücherschen  Eorps.  6.  Mai  war  B.  wieder  aus  Frankreich  zurückgekom- 
men und  blieb  dann  im  Ministerium.  1814  begleitete  er  den  Staat^dcander  zum 
Wiener  Eongresse,  1815  war  er  in  NeuchAtel  thätig,  wurde  dann  €9ief- 
präsident  der  zweiten  Abtheihmg  der  Ober-Beohnungskammer  (l816)  und 
erlag  7.  Okt.  1818  einem  Schlaganüdle.  —  Seine  Frau,  an  Geist  und 
Energie  den  Gatten  überragend,  blieb  als  Witwe  mit  drei  Söhnen  nnd  drei 
Töchtern  in  beschränkten  Yerhttltnissen  zurück  und  erlebte  so  manches 
harten  Schicksalsschlag.  Eörperlich  leidend,  aber  gebtig  frisch  und  stark 
im  Dulden  schloss  die  merkwürdige  Frau  mit  71  Jahren  (1849,  20.  JaH) 
ihr  Dasein. 

Der  Hanpttheil  des  Buches  (S.  105 — 292)  enthüt  1.  die  Denkwär^ 
digkeiten  von  Heinrich  von  Beguelin  (S.  105 — 196)  und  von 
Amalie  (l99 — 292).    Jene  bieten  eine  warm  empfundene  Cftianikteriti&k 

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Literatar,  155 

■des  Fhr.  v.  Stein,  und  eine  sehr  yielaeitige  ErOrteniBg  der  Sabhlage  yom 
Tilfliter  Frieden  bis  zum  Scbluss  des  J.  1808»  worin  die  Finanzfrage  die 
Hauptrolle  spielt,  und  werden  von  Briefen  Begaelins  an  seine  Frau  aus 
den  J.  1807 — 12  begleitet.  —  Die  Derkwürdigkeiten  Amaliens 
Y.  B.  bestehen  aus  Tagebüchern,  die  auszugsweise  für  die^  Jahre  1810  — 
1816  vorliegen  und  naibantlich  die  Pariaer  Zastünde  und  die  Zeit  des 
Befr^ungskrieges  1813  beleuchten.  Von  besonderen  Interesse  ist  die 
Charakteristik  Gneisenaus  und  Hardenbergs.  Da  zeigt  sieb  am 
besten  die  feinfühlige  und  scharfblickende  Frau.  Jedenfalls  müssen  wir 
dem  Herausgeber  xmd  Biographen  dankbar  sein,  der  diese  Denkwürdig* 
keiten,  von  Drojsen,  Delbrück  und  Lehmann  bereits  in  Stich* 
proben  benützt  und  geschätzt,  den  Geschichtsfreunden  ersehbss  und  mund- 
gerecht machte. 

Denn  es  spricht  zu  uns  nicht  blos  eine  Frau  von  Herz  und  Geist, 
die  sich  inmitten  grosser  Verhältnisse  und  hervorragender  Persönlichkeiten 
bewegte,  viel  erlebte  und  nicht  wenig  das  mit  beweglichem  Auge  erkannte, 
was  unter  der  Oberfläche  der  Ereignisse  sich  abspielte,  sondern  ein  edles, 
gemüthvolles,  für  das  Gute  begeistertes  Weib,  —  das  seine  Tagebuch- 
auszüge für  die  J.  1810 — 13  mit  den  schlichten  und  um  so  mehr  über- 
zeugenden Worten  einleitet:  »Weit  entfernt  zu  glauben,  dass  meine  An- 
sichten und  XJrtheile  stets  richtig  gewesen  seien,  gebe  ich  gern  zu,  dass 
ich,  wie  andere,  irren  konnte,  und  Beschränktheit  des  Geistes,  Mangel 
an  Er&hrung  und  Menschenkenntniss  den  Gesichtspunkt  wohl  verrückten, 
aus  welchem  ich  alles  hätte  beurtheilen  kOnnen  und  sollen.  Welcher 
wahrhaft  aufrichtige  Mensch  wird  wohl  behaupten,  nie  sich  getäuscht,  nie 
thöricht  gehandelt  zu  haben?  Aber  wenn  man  nach  10  bis  20  Jahren 
Gefühle  und  Handlungen  betrachtet,  wo  Buhe  und  Wahrheit  jede  Leiden- 
schaftlichkeit verdrängt  hat,  und  man  seit  dann  noch  der  Meinung  ist, 
dass  es  ganz  so  war,  wie  man  es  damals  beschrieb,  so  kann  man,  wenn 
man  sonst  wahrhaftig  ist,  der  Darstellung  trauen,  wie  ich  glaube. 

Ich  weiss  dass  diese  Hefte  wohl  geringen  Werth  ausser  dem  der 
Wahrheit  haben,  allein  sie  sind  für  mich  eine  Beschäftigung,  um  die 
Leiden  des  Körpers  darüber  zu  vergessen  und  finden  vielleicht  noch  später 
einiges   Interesse.     Es   ist  mein  Abschied  für  diese  Welt 

Es  schien  mir  immer  leichter,  eigenes  Glück,  als  das  anderer  aa& 
Spiel  zu  setzen,  und  nur  da,  wo  Männer  wie  Gneisenau  und  Beguelin  mir 
begreiflich  machtai,  dass  man  um  das  Wohl  oder  Wehe  von  Tausenden, 
JODL  der  Gerechtigkeit  einer  guten  Sache  willen  nicht  alle  schonen  könne, 
ergriff  mich  mit  allen  geistigen  Kräften,  mit  Begeisterung  und  heisser 
Yaierlandsliebe  das,  was  so  viele  wirksam  und  erfolgreidi  durchführten. 
Ist  man  selbst  durchdrungen  von  eine  Sadie  und  fem  von  allem  eigenen 
Yortheil,  dann  spricht  man  auch  mit  Kraft,  Gott  giebt  die  Worte  ein,  und 
sie  dringen  von  Herzen  zum  Herzen,  beleben  und  überzeugen.  Hätte  loh 
niebts  als  eine  einfache^  gute  Hausfrau  und  Mutter  sein  wollen,  hätte  ich 
gewnsst  und  bedacht,  dass  man  nie  unbeschädigt,  vollends  als  Frau,  in 
die  Sp^ehen  des  Schidcsalsrades  eingreift,  so  hätte  ich,  wenn  auch  ge- 
tlUischt  in  mandien  meiner  Hoffnungen,  wie  dies  Tausenden  geschieht,  wenn 


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.10!6  .Literatur. 

/su^h    Diobt'ganK  -olme  Stürme,   doch' Mel   nüiigei^  Baretts  Lebem   gehen 

i         Qraz.  ,  Krone«. 


Dr.  Ph-ilipp  von  Worndle  zu  Adelsfried  und  Weierburg, 
l^oler  Schützenmajor  und  Landsturmhauptmann.  Ein  Lebensbild  aus 
der  Kriegsgeschichte  Tirols.  Zumeist  nach  urkundlichen  Quellen  bear- 
beitet und  mit  Unterstützung  der  Leogesellschaft  herausgegeben  von 
Heinrich  von  Wörndle.  Brizen.  Verlag  der  Buchhandlung  des 
kath.-polit.  Pressvöreines  1899,  206  SS.  8. 

Zu  den  Persönlichkeiten,  deren  Name  mit  der  Geschichte  der  tiroli- 
'Schen  Landesvertheidigung  s.  1791  und  mit  der  Tiroler  Frage  1809  bis 
1814  innig  verknüpft  bleibt,  zählt  Philipp  von  Wörndle.  Sein  Enkel  hat 
ihm  ein  biographisches  Denkmal  zugedacht  und  es  weder  an  Umsicht  und 
Fleiss  in  der  Beschaffung  des  bezüglichen  gedruckten  und  handschrift- 
lichen Materials  für  seine  Arbeit  noch  an  Wärme  und  Pietät  in  der  Ge- 
staltung des  Lebens-  und  Zeitbildes  fehlen  lassen. 

Der  erzählende  Text  gliedert  sich  in  .6  Hauptstücke.  Zunächst  sind 
es  »die  Jugendjahre*  Wömdles  und  sein  »Eintritt  in  das  öffentliche 
Leben«;  sein  »erstes  Kriegsjahr*  (1795 — 1796).  Uann  kommt  »das  Sturm- 
jahr« 1797  zur  Behandlung,  Wörndle  s.  1788  einer  der  zwölf  tirolischen 
Dicasterialadvokaten,  ein  Jahr  zuvor  bereits  verehelicht  und  Vater  von 
4  Söhnen,  befehligte  den  nordtirolischen  Landsturm  den  2.  April  1797 
bei  Spinges  und  hatte  einen  wesentlichen  Antheil  an  dem  blutigen  Ge- 
winne dieses  Kampftages,  worüber  seine  eigene  Belation  vorliegt.  »Frie- 
denszeit  und  neue  Kriegsjahre  1798 — 1800*,  wie  das  dritte  Kapitel  über- 
schrieben ist,  führen  uns  Wörndle  als  Erben  des  adeligen  Ansitzes  Weier- 
burg, ausgezeichnet  durch  die  grosse  landschaftliche  EhrenmedaiUe  für 
seine  Verdienste  als  Vaterlandsvertheidiger ,  und  neuerdings  als  solchen 
rührig  in  der  Eigenschaft  eines  Musterungskommissärs  und  Landsturm- 
kommandanten im  Oberen  Innthal  vor,  der,  mit  dem  Majortitel  entlohnt, 
aber  in  seiner  Bewerbung  um  eine  staatliche  Anstellung  minder  glücklich, 
auch  im  Jahre  1800  für  die  Landes vertheidigung  herangezogen  wird.  »Die 
Jahre  1801  — 1808  und  das  Buhmesjahr  1809*  verzeichnen  einerseits 
manche  Enttäuschungen  Wömdles,  andererseits  dessen  Thätigkeit  als  Unter- 
Intendant filr  das  Pustei*thal  und  die  Betheiligüng  Wömdles  an  dem  wech- 
selvollem Gange  der  Ereignisse  bis  zu  der  ernsten  Krise  nach  der  Schlacht 
bei  Wagram  und  Hofers  verzweifeltem  Schlussunternehmen,  das  Wörndle 
gleich  andern  Patrioten  lebhaft  beklagte.  Das  Verhängnis  des  Landes  riss 
auch  ihn  ins  Unglück.  General  Wrede  liess  seine  Rechtfertigung  nicht 
gelten  und  verfügte  die  Beschlagnahme  seines  ganzen  Vermögens  und  die 
Sperrung  der  Advokaturskanzlei  Wömdles.  Das  nächste  Hauptstück  »Aus- 
wanderung nach  Oest erreich  1810 — 1812*,  zeigt  ihn  in  hartem  Kampfe 
um  eine  neue  Existenz,  nach  langem  Zuwarten,  bevor  er  die  Genehmigung 
der  bairischen  Regierung,  auswandern  zu  dürfen  erlangte.  Schliesslich  wird 
ihm    die  Anstellung   als    überzähliger  Landrath   bei    den   Landrechten    in 

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Literatur.  1571 

Linz  zu  theiL  Der  Eintritt  Oesterreichs  in  den  Befreiungskriege  gegen 
Napoleon  fuhrt  Wömdlea  »Bückkehr  nach  Tirol*  (1813)  herbei.  Als  Lan- 
deskonunissär  Boechmann  zugewiesen,  sollte  Wömdle  bald  die  leidige  Er- 
fehrnng  machen,  dass  <ler  genannte  Vertrauensmann  des  Kaisers ,  der  die 
Begierung  über  sein  Bftnkespiel  und  Streberthum  auf  Kosten  Erzherzogs 
Johanns  und  namentlich  zu  Schaden  Hormajrs,  geschickt  zu  täuschen  ver- 
stand, dem  fremden  Verdienste  nicht  hold  war  und  jedem,  der  ihm  nicht 
zusagte,  seinen  GtoU  wirksam  nachtrug.  Das  bekam  auch  Wömdle  zu 
▼corkosten,  ^a  Boschmann  sichs  in  den  Kopf  setzte,  den  ihm  unbequemen 
Landsmann  zur  Bückkehr  auf  den  Linzer  Dienstposten  zu  zwingen,  und, 
da  Wörndle  im  ünterlande  bleiben  wollte,  seine  Entlassung  aus  ksiser* 
liehen  Diensten  herbeizuführen.  Dazu  kam  es  auch.  Wömdle  verbrachte 
seine  »letzi;en  Lebensjahre«  (1814 — 1818)  im  harten  Bingen  um  seine 
weitere  Existenz.  Lange  währte  es,  bis  er  seine  Behabilitimng  und  zwar 
als  wirklicher  Landrath  in  Linz  durchsetzte.  Neuerdinga  musste  ei,  ge- 
üiennt  von  den  Seinen,  ausserhalb  des  Vaterlandes  dienen,  und  nur  einer 
seiner  Söhne  war  beim  Ableben  des  63jährigen  Manlies  (2.  August  1*818) 
anwesiBud.  Sein-  Vdierland  ehrte  ihn  auf- der  1884  im  Oktober' zu  Inns-' 
brück  errichteten  Gedenktafel,  welche  die  wackeren  Kämpfer  von  Spingea 
verewigt.  Dem  Texte  sind  XXV  Beilagen  und  ein  willkommenes  Begister 
beigefügt  Für  die  G^eschichte  der  Landesvertheidigung  Tirols  s.  1797, 
für  die  Wechseliälle  des  Jahres  1809  und  far  die  Phasen  der  Tiroler 
Frage  1813 — 1816  finden  sich  manche  gehaltvolle  Beiträge,  die  dem  Le^ 
bensbilde  auch  den  zeitgeschichtlichen  Untergrund  bieten.  Der  Verfasser 
hat  mit  grosser  Sorget  gearbeitet  und  lässt  nirgends  Buhe  und  Mass-' 
halten  im  ürtheil  vermissen,  wie  warm  er  auch  die  Sache  des  Örossvaters^ 
vertritt.  Für  die  engeren  Beziehungen  Wömdles  zu  Hormayr,  dem  — - 
bei  allen  Charakterschwächen  —  das  Becht  zur  Klage  über  sein  Marty- 
rium als  Haupttheilnehmer  am  geheimen  Befreiungsplane  von  1813  nicht 
abgesprochen  werden  kann,  hätte  Beferent  noch  mehr  erwartet,  da  Wömdle 
zu  den  Vertrauensmännern  und  Korrespondenten  Hormajrs  zählte  und  an^ 
Boschmann  den  gemeinsamen  Antogonisten  besass.  Das'Bucb  bereichert 
die  Literatur  zur  Oesehiehte  Tirols  1797^—1816  in  willkommener  Weise. 
Graz.  "Krone». 


Die  historische  periodische  Literatur  Böhmens, 
Mährens  und  Schlesiens.  1893. 


BShmen. 

h  Die  Publieationen  der  k.  böhm.  Gösellschäft  der  Wissen* 

Schäften. 
S 1 1  z  u  n  g  s  b  e  r  i  c  ^  t  e  der  k.  böhm.  Gesellschaft  der  Wi^sei^chaften.; 
C0Ul9se  für  FhilP90p)det  Geschichte  und  Philologie  (Vöstnikikral.  öeska 
qpble&äo^tiv nänk..  Tfida  ftlosoficko-historioko-ja^kezpytna).  *-   -^    -     • 

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X58  Literatur. 

Fr,  Prusik,  PreSpurslrf  sloTnik  latinako-desk^  i  pomSr  J6ho  k  Bö- 
hemariu  ak  Nomenclatoru.  (Das  Pressbarger  latein.-bOhm.  Wör- 
terbuch und  sein  YeTbältnis  zum  Bohemarias  and  zum 
Nomenciator).  —  Ant.  Bezek,  Dya  pfispöyky,  k  d^inim  8elsk;fch 
boiü^  a  selsk^ho  poddanstyi  y  XYII.  stoleti  (Zwei  Beitrftge  zur  Ge- 
schichte der  Bauernkriege  und  der  bäuerlichen  Unter- 
thänigkeit  im  17.  Jhd.).  Ueber  die  Bauemunruhen  im  J.  1628  be- 
sitzen wir  einen  Bericht  des  Hauptmannes  auf  den  Tr&a*8chen  Gütern, 
Heinrich  Gustos,  der,  wiewohl  zeitlich  und  örtlich  auf  den  Au&tand  im 
J.  1628  im  Königgrätzer  Kreis  beschränkt,  Einblick  auch  in  die  tieferen 
Motiye  der  Bewegung  bietet,  sowie  einen  wertvollen  Bericht. in  Pedinas  un- 
gedrucktem II.  Bd.  des  Itars  Morayiae.  Femer  yerfiisste  zwischen  den 
J.  1654 — 58,  wahrscheinlich  1657  o.  1658  der  Jesuit  de  la  Haye,  Beicht- 
yater  des  Grafen  Wilhelm  Lamboj  »Considerationes«,  aus  denen  wir  sehr 
wichtige  Nachrichten  über  die  grausame  Behandlung  der  Unterthanen  er- 
fahren. Das  Original  dieser  Denkschrift,  womit  la  Haje  eine  Besserung 
der  Verhältnisse  beim  Grafen  durchsetzen  wollte,  befindet  sich  im  Staats- 
arch.  in  Wien.  Im  Anschlüsse  an  diese  Abhandlung  bietet  Bezek  biogra- 
phische Nachrichten  über  de  la  Haye.  —  Ant.  Bezek,  Tak  zyan4  »Idea 
gubemationis  ecclesiasticae ^ z öasu fijgrdinila Harraoha.  (Die  sogenannte 
Idea  etc.  aus  der  Zeit  des  Xard.  Harrach.)  Enthälf,  seinem 
Titel,  wie  der  Verf.  heryorhebt,  wenig  entsprechend,  eine  Anklage  gegen 
den  Kardinal,  der  mit  dem  Jesuitenorden  in  niohtfreundschaftlichem  Ver- 
hältnis Qtand.  Die  »Idea*  entstand  im  J.  1653.  Das  Mss.  in  der  BibL 
Chigi  in  Bom.  —  Ferd.  Tadra,  Kniha  protokolü  auditorft  pape2sk^ch 
z  konce  14.  stoleti.  (Ein  Protokollbuch  der  päpstlichen  Audi- 
toren aus  dem  Ende  des  14.  Jhd.).  kvB  einem  in  der  Prager  Ka^ 
pitelbibliothek  befindlichen  Originalprotokoll  der  » Audientia  causarum 
oontradictarum*  oder  späteren  »BotaBomana*,  publioirt  T.  nach  einer  kurzen 
Einleitung  über  die  Bedeutung  dieses  Bandes  acht  auf  Böhmen  bezügliche 
Streitfälle.  Der  Papierband  ist  1390 — 97  geschrieben  xmd  behandelt  An- 
gelegenheiten aus  den  zwei  letzten  Jahrzehnten  des  14.  Jhd.  —  Adalbert 
Noy4£ek,  Vemeschriften  aus  dem  Egerer  Archiy,  Wiewohl 
Böhmen  laut  der  goldenen  Bulle  yon  fremder  Jurisdiction,  also  auch  yon 
den  Vemgerichten  ausgenommen  war,  yersuchten  yerschiedene  Freigrafen 
und  Freistühle  auch  Eger  und  Elbogen  trotz  ihrer  Priyilegien  im  15.  Jhd. 
zu  yerfolgen.  Beweis  dafär  eine  Anzahl  Urkunden  aus  dem  Egerer  Archiy, 
die  aber  alle  erkennen  lassen,  dass  der  Streitfall  gar  nicht  yor  das  Veme- 
gericht  gehörte,  das  abgesehen  yon  der  örtlichen  Beschränkung  nur  bei 
Bechtsyerweigerung  einzugreifen  befugt  war..  —  Ferd.  Tadra,  Listaf 
yefejn^ho  not4fe  ye  XIV.  stoleti  (Briefsammlung  eines  öffent- 
lichen Notars  im  14.  Jhd.).  Die  Hs.  IV.  A.  5.  der  Plrager  üniy. 
bibL  enthält  ausser  dem  »Libellus  ordinis  iudiciarii«  eines  ungenannten 
Verfassers  und  der  »Cancellaria  officialis  Sauden  Olomueensis*  ein  Formel- 
buch, dessen  1.  Theil  Urkunden  aus  der  Zeit  der  Erzbischöfe  Amost  yon 
Pardubitz  und  Johann  06ko  yon  Vlaäim  enthält,  während  der  zweite  solche 
aus  der  Zeit  Erzb.  Johanns  yon  Jenstein  in  sich  fasst.  Besonders  die 
Briefe  der  2.  Abtheilung  sind  nicht  als  Formeln,  sondern  mit  Namen  und 
Zeitangaben   erhalten.     Dem  Inhalte   nach   betreffen   sie  meist  geistlioh» 


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litentor.  159 

Standesangelegenlieiten,  Tomehmlkh  kireUiehe  Beneficien.  ^eben  einer 
genauereA  InhaltBangabe  bietet  der  Her.  aas  dem  2.  Theil  in  vollstttndigem 
Abdmck  71  Briefe,  einige  nndatirt,  die  anderen  e.  1360 — 82  umflassend. 
—  Josef  Kalousek,  0  Hrdliökovi  rokopian^  kronice  klaätera  Tfeboosk^ko 
(üeber  Hrdliöka's  handschriftliche  Chronik  des  Klosters 
zu  Wittingau).  Hrdl.,  ein  Mitglied  des  Klosters  und  nach  dessen  Auf- 
hebung 1786  zuerst  Pfarrer  in  Wittingau,  dann  Abt  des  Cistercienser- 
Kloet^rs  in  Hohenfurt  (1787 — 90),  lebte  zuletzt  bis  1811  in  Budweis^  wo 
er  1798  den  »liber  memorabiliumc  des  Klosters  Wittingau  beendete,  das 
1387  von  den  Herren  yon  Bosenberg  gegründei  worden  war.  Die  latei- 
nisch geschrieboie  Chronik  enthält  in  ihrem  2.  Theil  1631  —  1785  beach- 
tenswerthe  Mittheilungen  über  die  grossen  Abgaben  und  Steuern,  sowie  über, 
die  Verbrennung  von  ketzerischen  Büchern  im  J.  1740  durch  die  Jesuiten. 
In  der  Chronik  ist  auch  eine  kurze  Geschichte  des  Klosters  Borovanj 
(Forbes)  enthalten.  —  Aug.  Sedldöek,  0  hubeni  lidu  a  vypdleni  veamc 
y»  15.  stoleti  (Ueber  Verheerungen  und  Einäscherungen  von 
Dörfern  im  15.  Jhd.).  Aus  den  Eintragungen  der  Landtafel  haupt-. 
sftchlich,  die  für  Böhmen  mit  wenigen  Ueberresten  erst  seit  1511  erhalten; 
ist,  lassen  sich  zum  Theile  noch  die  wüst  und  yerödet  liegenden  Dörfer 
und  Ortschaften  feststellen;  doch  erkennt  man,  dass  dieselben  in  früherer 
Zeit  noch  bei  weitem  zahlreicher  gewesen  sind.  Nach  den  ungemein  ge- 
nauen Zusammenstellungen  des  Verf.  ergibt  sich,  dass  das  am  sftärksten 
hdmgesuchte  Gebiet  der  Pilsnerkieis  war,  dann  der  Saazer,  Leit- 
meritzer  und  Bonzlauer.  Auch  im  Osten  zeigen  sich  grössere  und  kleinere 
Verwüstungsstrecken,  die  zum  Theil  auf  die  Ungamzüge  unter  Mathias 
Corvinus  zurückzuführen  sind,  theils  aber  schon  in  den  inneren  Kämpfen 
zur  Husitenzeit  ihren  Ursprung  haben.  Am  mindesten  scheint  Südböhmen 
gelitten  zu  haben.  Die  Arbeit  gewährt  einen  klaren  belehrenden  Einblick 
in  die  B<^weren  Schäden,  die  Böhmen  durch  die  Kriege  des  15.  Jhd.  er- 
litten hat.  —  Jos.  Teige,  ZprdTa  0  pramenech  dejin  kUdtera  Hradiätskeho 
u  Olomouce  a2  do  r.  1300.  Vgl.  die  Besprechung  oben  S.  144  f.  —  A. 
Bybicka,  Dodavkj  k  rozprav^  0  kn£2ich  Chrudlmsk^ch  (Nachtrag 
zur  Abhandlung  über  die  Geistlickeit  von  Chrudim).  Vg). 
SB.  der  böhm.  Gesellsohaft.  1891.  S.  288. 

Evkgq  Tom  an  9  Idtemi  Pam^tky,  duch  a  ppyaha  zii2koYa  (Der 
schriftliche  Nachlass,  der  Geist  und  Charakter  Zi2kas). 
Der  Verl,  der  sich  vielfach  mit  der  Geschichte  ^i2kas  beschäftigt  hat; 
bietet  im  ersten  Theil  dieser  Abhandlung  eine  Uebersicht  des  »literarischen 
Nachlasses c  Zi2kas;  es  ist  sehr  wenig:  einige  Briefe  yon  Zi2ka,  Urkunden, 
in  denen  er  als  Zeuge  erscheint,  das  Kriegslied  ^i2ka8,  im  ganzen  20 
Nummern;  obwohl  die  Stücke  zumeist  bekannt  und  gedruckt  sind,  fügt 
T.  eingehende  kritische  Untersuchungen  über  Zeit  und  Inhalt  einiger  Ur- 
kunden beL  Der  zweite  Theil  bildet  eine  panegyrische  CSiiarakterschilde- 
nmg  des  Husitenhelden,  den  T.  für  einen  »Demokraten  im  edelsten  Sinne 
des  Wortes*  ansieht  Die  Arbeit  ist  zugleich  ein  wichtiger  Beitrag  zur 
Geechichte  der  Husitenkriege,  abgesehen  von  dem  Standpunkt  des  Verf.  — 
Joaef  Emier,  Diplomatdf  kl4dtera  blahoslayen^  pannj  Marie  i^eholnlch 
kanoyiilku  Hdu  sy.  Augustina  y.  Boudnici  (Diplomatar  des  Marien-^ 
kloaters   A^ugustinerordens   in   Baudnitz).     Die   Hs.   im   Saud- 


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IgQl  Literatur. 

nitzer  ArcW  gehOri  dem  zweiten  Viertel  des  15.  JhcL.  an»  enth&It  die 
Gründongsurkonde  und^e  auf  die  Gründung  bezüglichen  Bestätigongen, 
femer  kgl.  Urkunden  von  Johann,  Karl  IV.  und  Wenzel  IV.  über  Besitz 
und  Freiheiten  des  Klosters  nnd  Privatnrknnden  über  Kftufe  und  andere 
G^chftfte.  Die  36  Urkunden  des  Diplomatars  werden  theils  vollinhaltlich, 
theils  im  Bögest  mitgetheilt. 

II.  Die  Publicationen  der  k.  böhm.  Akademie  der  WisBen- 

Bchaften. 

1.  Bc^zprayj  öesk^  akademie  (Abhandlungen  der  böhm. 
Akademie).  U.  Jahrg. 

TVant.  M  a  r  e  § ,  öesk^  sklo,  pi^spövky  k  döjin4m  jeho  tf2  do  konce  X YIÜY. 
stoletf'(Das  böhmische  Glas,  Beiträge  zu  dessen  Geschichte  bis  zum 
£nde  des  18.  JlEih!rhunderts).  Defr  erste  Theil  behandelt  die  ältesten  Nach« 
richten  Über  die  Glasfabrication  im  14.,  15.  und  16.  Jahrh.;  der  zweite 
Theil  sodann  die  GlasÄibrication  in  den  yerschiedenen  Hütten  Böhmens 
bis  zum  18.  Jhd-  Neben  dieser  eingehenden  Darstellung  folgen  zahlreiche, 
urkundliche  Beilagen,  zahlreiche  Glashüttenrechnungen,  Glassortenaufzeich- 
nungen,  Lohnlisten,  Inventare  etc.  —  Konstantin  Jire6ek,  Poselstvi 
republiky  Dubrovniok^  k  cisjrfovnö  KateHnS  IL  v  1.  1771 — 76  (Gesandt- 
schaft der  tte|>ublik  Bagusa  an  die  Kaiserin  Katharina  U. 
fn  den  j.  1771—^5).  Wie  der  Verf.  in  der  Vorrede  bemerkt,  beschränkt 
er  sich  nicht  auf  die  im  Titel  angefahrte  Zeitperiode,  sondern  greift  bis 
1683  zurück  und  führt  die  Geschichte  bis  zum  Ende' der  Bepublik  1808 
(resp;  181.5).  .—^  (Die  2.  Hälfte  des  .2.  Theils  yon  B.  Biegers,  Zftzeni 
kr^jsk^  r  Cech4ch,  war  mir  nicht  zugänglich.) 

2.  Vöstnik  teskS  akademie  cisafe  Frantidka-Josefa  pro  yddy, 
SloveEfnosi  a  umSnl  (Anzeiger  der  böhm.  E.  Franz- Josef- Akademie 
füi:  Wissenschaft,  Literatur  und  Kunst).  Redigirt  von  Josef  Solin. 
IL  Jahrgang.  1893- 

Wir  haben  daraus  nur  einige  wenige  wissenschaftliche  Berichte  zu 
erwähnen r  J.  L.  Pl£,  Ze  studijni  cestj  po  museich  (Von  einer  Stu- 
dienreise dur^h  die  Museen).  8.  17 — 21,  49 — 56.  Bericht  über 
die  archäologischen  und  ptaehistorischen  Sammlungen  in  Brünuy  Olmütz, 
Krakau,  in  einigen  Städten  Busslands  und  Preussens,  in  Pressburg  und 
Breslau.  —  Josef  Braniä,  Struöna  zprdva  o  posavadnim  jeho  zkoum4ni 
umSleck^h  pam4tek  Y  ji2nich  Öechäch  (Kurzer  Bericht  über  dessen 
bisherige  Erforschung  der  Eunstdenkmäler  im  südlichen 
Böhmen).  8. '  ^ß-^— 62.  Neben  einer  Anzahl  kleiner  Denkmäler  aus 
verschiedenen  Zeitaltem  werden  hier  besprochen  die  Kirche  Johanns  des 
Tädfers  in  Neuhaus,  bei  welcher  er  drei  Bauperioden  unterscheidet,  Kirche 
und  Kloster  von  Groldenkron.  —  Ladislaus  KliÖman,  Zprdva  o  oestS  po 
knihoyndch  y  Bakousku  a  N^mecku  .  .  .  za  üöelem  baddnl  o  pfedchudcich 
Husov^ch  a  hnuti  husitsk^m  vübec  (Beiseberioht  über  Forschun- 
gen in  österr.  und  deutschen  Bibliotheken  betreffs  der 
Vorgänger    von    Hus     und    der   husitischen    B^weg-ung   im 

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Literatur.  101 

allgemeinen).  S.  63 — 75.  Handschriftliche  Nachrichten  über  die 
Werke  dee  Eonrad  Waldhaoser,  Miliö  y.  Eremsier,  Jan  St^kna,  Stephan 
P^eoz,  Mathias  ▼.  Janov ;  in  der  Krakauer  Univ.  bibl.  befindet  sich  über- 
dies ein  Theil  der  Bibliothek  des  Magisters  Jan  Stikna. 

3.  Historick^  Archiv  (Historisches  Archiv). 

Als  erster  Theil  erschien  Ferdinand  Tadra,  Soudni  akta  konsistofe 
Pra2sk4  (Acta  indiciaria  consistorii  Pragensis).  I.  Theil.  Vgl. 
die  Anzeige  von  Mareä  in  Mitth.  des  Instituts  14,  S.  673. 

4.  Sbirka  pramenAv  ku  poznanlliteramiho  2ivota  v  Öech^h, 
na  Moravi  a  v  Slezsku  (Sammlung  von  Quellen  zur  Kenntnis 
des  literarischen  Lebens  in  Böhmen,  Mähren  und  Schle- 
sien). II.  Gruppe:  Correspondenzen  und  fremdsprachige  Quellen. 

I.  Bd.  List4r  Bohuslava  Hasi^insköho  z  Lobkovic  (DieCorrespon- 
denz  des  Bohuslav  Hassenstein  von  Lobkowitz)  neu  geordnet, 
ergftnzt  und  mit  Anmerkungen  versehen  von  Josef  Truhldf.  1893.  245  S. 
Die  Sammlung  enthält  199  Briefe  in  drei  Abtheilungen  geordnet:  1.  Da- 
tirte  Schreiben  (167),  2.  undatirte  Sdireiben  (26),  3.  auf  Bohuslav  be- 
zügliche, nach  seinem  Tode  geschriebene  Briefe.  Mit  Ausnahme  einer  böh- 
mischen Uebersetzung  sind  alle  Briefe  lateinisch,  172  davon  stammen  von 
Bohuslav,  27  vertheilen  sich  auf  Schott,  Schlechta,  Yictorin,  Balby,  Adel- 
mann, Stum,  Ulrich  von  Preundsberg,  Pollich  von  Meilerstatt,  Augustin 
von  Olmütz,  Sigmund  von  Lobkowitz.  Bohuslav  v.  Lobkowitz  war,  wie 
wir  aus  der  Einleitung  entnehmen,  einer  der  hervorragendsten  Humanisten 
aus  Böhmen,  geb.  1460  oder  1461,  gest.  1510.  Er  studirte  in  Italien, 
lebte  spftter  mit  Unterbrechungen  in  Böhmen  auf  seinen  Gütern,  spielte 
z^tweiÜg  am  Hofe  Wladislaws  eine  Bolle,  sollte  einmal  zum  Bischof  von 
Olmütz  ernannt  werden  und  hatte  zweimal  Aussichten  auf  den  Breslauer 
Bischofsstuhl.  Die  Briefe,  deren  erste  Ausgabe  1562 — 1570  Thomas  Mitis 
besorgte,  bieten  auch  für  die  Zeitgeschichte  Interesse.  Die  Ausgabe  ist 
mit  ausserordentlichem  Fleiss  und  grösster  Sorgfalt  gemacht. 

IIL  Mittheilungen  des  Vereines  für  Geschichte  der 
Deutschen  in  Böhmen,  ßedigirt  von  G.  Biermann  u.  W.  Hieke, 
Jahrgang  XXXI  (1892—1893). 

L.  Schlesinger,  Eine  Erbtheilungs-  und  Erbfolgeord- 
nungsurkunde Kaiser  Karls  IV.  S.  1  —  13.  Die  wichtige  Urkunde 
(datirt  Prag,  1376,  Dezember  21)  fand  sich  in  einem  fast  gleichzeitigen 
Saazer  Formelbuch  und  scheint  die  Lücko  auszufüllen,  die  man  bisher  be- 
züglich der  einzelnen  Verfügungen  K.  Karls  IV.  über  die  Theilung  seiner 
Länder  empfunden  hat. —  P.  Laurenz  Wintera,  Geschichte  der  pro- 
testantischen Bewegung  in  Braunau.  S.  13  —  42,  103 — 128, 
237 — 262.  Vgl.  oben  S.  151  die  Anzeige  von  A.  Huber.  —  H.  Gradl, 
Aus  dem  Egerer  Archive.  Beiträge  zur  Geschichte  Böhmens  und 
des  Beiches  unter  Karl,  Wenzel  und  Sigmund.  S.  42 — 53  (Fortsetzung). 
Nr.  72 — 82.     Für  die  Hussitenkriege  wichtige  Schreiben   zumeist  an  den 

JütthefluDgen  XYI.  ^^  (^  T 

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162  Literatar. 

Bath  Yoa  Eger  aus  den  J.  1420 — 1432;  darunter  eines  von  E.  Sigmund, 
1429,  Juni  24  Pressburg;  ein  zweites  von  Friedrich  und  Sigmund  Mkgr. 
Y.  Meissen  1429,  Okt  30.  Die  Bemerkungen  am  Schlüsse  der  einzelnen 
Urkunden  ersetzen  leider  nicht  ein  wenn  auch  noch  so  kurzes  Regest  — 
W.  Majer,  Eine  unechte  Urkunde  im  Eladrauer  Stadtar- 
chive. S.  53 — 63.  Es  soll  eine  auf  das  J.  1197  zurückdatirte  Fälschung 
der  echten  Urkunde  König  Wenzels  I.  für  die  Benediktinerabtei  Kladrau 
sein,  wobei  aber  der  Name  des  Ausstellers  (statt  Wenzel- Wladislaw),  des 
Empfängers  (statt  Abt  Begner-Berthold)  und  des  Notars  (statt  Johannes- 
Wilhelm)  wie  es  scheint  richtig  geändert  wurden.  Der  Herausgeber  fol- 
gert daraus  die  Existenz  eines  bisher  unbekannten  Abtes  Berthold  II.  in 
der  Zeit  zwischen  1189 — 1201.  —  Eudolf  Müller,  Die  Bau-  und 
Grabdenkmale  der  Salhausen  im  ElbethaL  S.  64 — 74.  Be- 
sprochen werden  die  Kirche  im  Orte  Schwaden,  deren  Chor  aus  dem 
14.  Jahrhundert  stammt,  und  Grabsteine  saec.  XVI.  —  B.  Huyer,  Die 
Budweis-Linzer  Pferdeeisenbahn«  S.  75 — 92,  157 — 183.  Der 
älteste  Schienenweg  in  Oesterreioh,  seit  1828  in  BentLtzung.  —  Max  von 
Wulf,  Zahlen  der  hussitisehen  Heere.  S.  92 — 99.  Ein  ileissiger, 
aber  undankbarer  Versuch  aus  allen  uns  überlieferten  Nachrichten  sowohl 
für  die  erste  Periode  1419—1424,  als  für  die  zweite  1424—1434  die 
Durchschnittshöhe  der  yerschiedenen  böhmischen  Heere  zu  bestimmen.  So- 
wohl das  Waisenheer  als  das  der  Taboriten  soll  etwa  5000  Mann  betragen 
haben,  davon  10  Procent  Reiterei.  —  Josef  Grunzel,  Ueber  die 
deutschen  Stadtrechte  Böhmens  und  Mährens.  S.  129  — 145, 
263 — 280  (Fortsetzung).  Der  zweite  Theil  dieser  Arbeit  behandelt  die 
»Innere  Bechtsgeschichte < :  die  städtische  Verwaltung  und  Gerichtsbarkeit, 
Entwicklung  und  Zusammensetzung  der  städtischen  Behörden,  das  Straf- 
recht. —  J.  M.  Klimesch,  Die  ältesten  Sitze  der  Harracher. 
S.  145 — 157.  In  dieser  Fortsetzung  werden  besprochen  Michnitz,  Hfeben 
und  Nespoding  (Mezipotoöi).  —  F.  Menöik,  Ueber  Kilian  Brust- 
fleck. S.  183 — 189.  Aus  dem  Krummauer  Archiv  wird  eine  Bittschrift  des- 
selben an  den  Fürsten  von  Eggenberg,  in  dessen  Diensten  die  Theater- 
truppe stand,  der  Brustfleck  angehörte,  und  aus  dem  Harrachschen  Archiv 
in  Wien  ein  von  B.  verfasstes  Gelegenheitsgedicht  mitgetheilt.  —  Raimund 
F.  Kaindl,  Ueber  die  angebliche  Vielweiberei  bei  den  alten 
Böhmen.  S.  189 — 196.  Der  Ver&sser  bestreitet  unter  abermaliger  Prü- 
fung der  darauf  bezüglichen  Quellenstellen,  dass  bei  den  alten  Böhmen 
Vielweiberei  bestanden  habe.  —  Val.  Schmidt,  Eine  unbekannte 
Urkunde  für  Peter  von  Bosenberg.  S.  197 — 198.  Das  Regest 
dieser  in  der  Stiftsbibliothek  von  Hohenfurtb  befindlichen  Urkunde  lautet: 
N.  V.  Bemhardsihal,  seine  Hausfrau  Judith  und  ihre  Erben  verkaufen  an 
P.  V.  Rosenberg  einen  Weingarten,  den  sie  von  Dietrich  von  Wolkersdorf 
zu  Lehen  hatten.  1329.  —  L.  Schlesinger,  Die  Gründung  von 
Karlsbad.  S.  199 — 223.  Im  Anschluss  an  den  genauen  Wortlaut  der 
endlich  aufgefundenen  Urkunde  K.  Johanns  vom  19.  März  1325,  womach 
er  16  Lahne  im  Elbogener  Thiergarten  —  es  ist  „der  spätere  Kern  des 
alten  Karlsbader  Stadtgutes*^  —  an  Cojata  von  Otnawitz  verleiht,  und 
Karls  IV.  Privileg  für  Karlsbad  vom  14.  August  1370,  neben  d^m  aber 
ein  früheres  anzunehmen  ist,  mit  welchem  Karl  den  Karlsbadem  die  Dörfer, 


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Xiiteratur.  163 

Thiergarten  und  Tr^chwitz  schenkte,  versucht  der  Verfasser  das  »Warrun 
und  Wann*  der  Gründung  der  Stadt  £.  zu  erforschen.  In  letzterer  Be* 
Ziehung  grenzt  Schlesinger  den  Zeitraum  auf  die  Jahre  1347  — 1350  ein 
and  weist  sogar  nicht  unwahrsdieinlich  1349  als  das  vermuthliche  Grün- 
dnngsjahr  nach.  Die  eigentliche  Ausgestaltung  des  Ortes  geschah  erst 
durch  die  Verleihung  des  Elhogner  Stadtrechtes  in  dem  Privileg  vom 
14.  August  1370.  —  Julius  Lippert,  Ueher  den  historischen 
Werth  der  Bezeichnungen  „2upan''  und  „2upa<'  in  der  böh- 
mischen Geschichtsschreibung.  8.  223 — 237.  Erst  durch  Palacky 
und  Schafiürik  ist  der  Ausdruck  2upa  für  den  altslavischen  Gau  (provincia, 
districtus)  und  2upan  für  den  Vorsteher  desselben  eingeführt  worden.  In 
den  siebziger  Jahren  entspann  sich  unter  den  öechischen  Gelehrten  ein 
Streit  über  dies^  Deutung  des  Wortes,  allein  trotz  der  berechtigten  Zweifel 
an  der  Identität  dieser  Begriffe  haben  sich  diese  Termini  in  der  öechi- 
schen  und  in  der  deutschen  Geschichtsschreibung  ziemlich  fest  eingebür- 
gert Das  Woi-t  2upa  hat  nicht  nur  das  irüher  im  Böhmischen  für  Gau 
gebrauchte  Wort  „kraj"  verdrängt,  sondern  man  spricht  allgemein  von  der 
altböhmischen  Zupaneiverfassung.  Indem  Lippert  diese  Frage  wieder  auf- 
nimmt, versucht  er  nachzuweisen,  dass,  was,  Böhmen  betrifft;,  speziell  in 
jener  kurzen  Zeitperiode,  da  das  Wort  ^upan  in  den  Urkunden  Böhmens 
vorkommt  (c.  20mal  von  1187 — 1310)  sich  mit  demselben  kein  Beamtentitel 
verbindet,  sondern  dass  dasselbe  in  weiterer  Entwicklung  aus  der  ursprüng- 
lichen Bedeutung  »eines  Familienvorstandes  der  alten  Hausgenossenschaft < 
eine  Kategorie  der  Bevölkerung,  „die  Landherren  im  weitesten  Sinne  des 
Wortes"  bezeichnet.  Die  Fälle  aber,  wo  Zupan  sich  vorfindet  (Ende 
des  13.  und  im  14.  Jahrh.)  lassen  erkennen,  dass  sich  damit  bloss  der 
Begriff  „Herrschaft,  Herrschaftgerechtsame,  Dominium"  verbindet,  nie  aber 
irgend  welche  Beziehung  auf  ein  Landgebiet  gemeint  sein  kann;  vielmehr 
stehen  sich  in  mehreren  Beispielen  2upa  und  provincia  direct  gegenüber. 
Von  der  Urkunde  in  den  Monseschen  Fragmenten,  wo  von  einer  „supa 
Olomutici"  die  Bede  ist,  wird  als  einer  Fälschung  mit  Becht  abgesehen.  — 
G.  Er.  Pazaurek,  Beiträge  zu  einer  Geschichte  der  Musik  in 
Böhmen.  S.  280 — 293<  Diese  erste  Abth.  behandelt  „die  Musiker  am 
Hofe  E.  Budolfs  IL*'  und  »»die  Kirchenmusik  der  Bürgerkreise",  womit  die 
Entstehung  und  Ausbildung  der  Gesellschaft  der  sogenannten  Literaten 
in  Zusammenhang  steht,  deren  sich  im  15.  Jahrhundert  in  Böhmen  eine 
grosse  Zahl  nachweisen  lässt.  —  Adolf  Hauffen,  Trost  im  Podagra. 
Ein  Beitrag  zur  Literaturgeschichte  Böhmens  im  16.  und  17.  Jahrhundert. 
S.  293 — 296.  —  A.  Wiedemann,  Zur  Kriegskunst  derHusiten. 
8.  297 — 298.  Eine  kurze  Anzeige  der  von  Berthelet  in  den  Annales  de 
Chimie  et  de  Physique  6.  8er.  XXIV,  p.  433  veröffentlichten  Abbildungen 
von  Kriegswerkzeug  wahrscheinlich  aus  der  Husitenzeit  in  einer  Münchner 
Ha.  (Lat.  197).  —  G.  Biermann,  Christian  B.  d*Elvert.  S.  299 
—  305.  Eine  biographische  Skizze  anlässlich  des  90.  Geburtstages  des 
bekannten  mährischen  Geschichtsforschers.  —  Josef  Neuwirth,  Der 
Baubeginn  der  Frohnleichnams-  und  Barbarakirche  in 
Kuttenberg.  S.  306 — 341.  Der  Verfasser  begründet  in  eingehender 
Weise  gegen  Branid,  dass  die  Gründungszeit  dieses  Baues  von  Peter  Parier 
nicht   in   und    vor  das  Jahr  1384,    sondern  frühestens    1388  gehört.   — 

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Xg4  Literatur. 

A.  Bachmann,  Der  Vertrag  yon  Wilemow  (26.  Febroar  1469)  nnd 
seine  Bedeutung.  S.  342 — 358.  Der  Verfasser  schildert  zunächst  die  po- 
litischen Verhältnisse  und  die  Lage  der  beiden  Parteien  bei  K.  Mathias 
Terfrühtem  Einfall  in  Böhmen  zu  Beginn  des  Jahres  1469,  bespricht  so- 
dann die  Motive,  die  Mathias  sowohl  als  Georg  Podiebrad  zu  dem  so  über- 
raschenden Vertrag  von  Wilemow  veranlassten  und  beleuchtet  kritisch  die 
verschiedenen  einander  so  schroff  entgegenstehenden  Berichte  über  die  da- 
selbst getroffenen  Vereinbarungen.  Trotzdem  nun  dieselben  nicht  in  Er- 
füllung gingen  und  der  Krieg  noch  im  Sommer  desselben  Jahres  wieder 
losbrach,  war  der  Vertrag  und  die  Aussöhnung  der  beiden  Könige  fQr  den 
Fortgang  der  Ereignisse  von  grösster  Bedeutung.  Die  veränderte  Beichs- 
politik  der  Häuser  Baiem,  Brandenburg  und  Sachsen,  die  Wahl  Mathias* 
zum  böhmischen  Könige,  die  Schwenkung  des  Kaisers  Friedrich  zu  Georg 
finden  allein  durch  diesen  Vertrag  ihre  Erklärung«  —  Ottocar  Weber, 
Der  Zolltarif  für  Böhmen  vom  Jahre  1737.  S.  358 — 396.  Es  ist 
der  erste  ausfuhrliche  Zolltarif  für  Böhmen,  der  hier  ungemein  genau  und 
eingehend  analysirt  und  kritisch  beleuchtet  wird.  —  Gustav  0.  Laube, 
Der  Grabstein  der  Sabina  von  Wrzesowitz  auf  der  Burg  zu 
Graupen.  S.  396 — 400.  —  Ausserdem  bietet  diese  Zeitschrift  ausführ- 
liche literarische  Beilagen  mit  eingehenden  Becensionen  und  Bücherschau. 

IV.  Fublicationen  des  böhmischen  Museums. 
Öasopis  musea  krälovstvi  öeskeho    (Böhmische  Musealzeit- 
schrift) Bedakt.:  Ant.  Truhläf.  Jahrg.  67. 

Jahresbericht  S.  1 — 45.  —  Zikmund  Winter,  Pfepych  umileck^ho 
prümislu  o  mSSiansk^ch  domech  XVI.  vöku.  (Kunstgewerblicher 
Luxus    in    den  Bürgerhäusern  des    16.  Jahrhunderts).     S.  46 

—  104.  Auf  reichhaltigem  archivalischem  Material  beruhende  eingehende 
Schilderung  der  zu  gewöhnlichem  und  besserem  Gebrauche  im  Haushalt 
vorkommenden  Gegenstände  des  Kunstgewerbes  an  Edel-  und  Unedelme- 
tallen,  Thon,  Krystall,  Glas  etc.  in  Böhmen  in  der  genannten  Periode. — 
Karel  Kadlec,  Po£4tk7  prava  autorsk^ho.  (Die  Anfänge  des  Autor- 
rechts). S.  105 — 132.  341—380.  560 — 587.  Nach  einer  Einleitung 
über  da<*  antike  und  mittelalterliche  Buchwesen  zur  Erklärung,  dass  in 
diesen  Zeiten  ein  eigentliches  Autorrecht  sich  nicht  ausbilden  konnte,  da 
dies  erst  mit  der  Vervielfältigung  der  Bücher  durch  den  Druck  zusam- 
menhängt, werden  die  Keime  des  Autorrechts,  die  Privilegien  der  Verleger 
gegen  Nachdruck  in  den  einzelnen  Ländern,  Frankreich,  England,  Deutsch- 
land, Oesterreich,  verfolgt.  —  J.  V.  Prdäek,  Cesta  Kriötofa  Haranta  z 
Pol2ic  a  vyznam  jeji  pro  historick^  pozndni  zemi  vjchodnich.  (Die  Heise 
des  Christof  Harant  v.  Pol2iee  und  ihre  Bedeutung  für  die 
historische  Kenntnis  der  östlichen  Länder).  S.  132 — 157. 
381  —  395.  Harant  (1621  hingerichtet)  unternahm  1598  mit  Hermann 
öemin  v.  Chud^nic  eine  Beise  nach  Palästina  und  Egypten  (Sinai)  und 
machte  auf  derselben  werthvoUe  Aufzeichnungen.  —  Fr.  X.  Prusfk,  0 
püvod6  öeskeho  zlomku  Evangeiia  sv.  Jana  (Ueber  den  Ursprung  des 
böhmischen  Fragmentes    des    Johannesevangeliums).    S.  158 

—  170.    395  —  407.      Eingehende  Untersuchung    über   diese   Fälschung 

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Literatur.  165 

Hankaa.  —  Chronologiclrf  pfeUed  spisA  Jaroalava  Yrchlick^bo.  (Ohron. 
üebersicht  der  Schriften  Jar.  Vrchlick^s)  1874—1892.  S.  170 
—  176.  —  Nikterö  listj  z  korrespondence  Jana  Kolldra  v  letecb  1816 
-*—  1851.  (Einige  Briefe  aus  der  Correspondenz  Johann  Eol- 
lars  ans  den  Jahren  1816 — 1851).  S.  176 — 211. —  Hugo  Töman, 
Ndkter^  zpriyy  o  pomSru  Jana  Zi2kj  k  Pra2aniim.  (Einige  Nachrichten 
über  Johann  !^i2ka8  Verhältnis  zu  den  Pragern.)  S.  212 — 224. 
Der  YerfE^sser  sucht  die  Glaubwürdigkeit  zweier  Nachrichten,  von  denen 
sich  die  eine  bei  Zacharias  Theobald  (saec.  17),  die  andere  bei  Baibin 
findet  und  die  beide  einigermassen  durch  Angaben  bei  Eneaa  Sylvius  ge- 
stützt werden,  zu  erweisen.  Sie  würden  Zi^kas  feindliche  Gesinnung  gegen 
die  Prager  im  Jahre  1422  bezeugen.  —  Ign.  B.  Madek,  Pfisp^yky  k 
obi'anä  rukopisu  Kralodvorskeho.  (Beiträge  zur  Vertheidigung  der 
Eöniginhofer  Hs.).  S.  225 — 246.  Es  handelt  sich  hiebei  hauptsächlich 
um  die  sogenannten  Blattstreifen,  die  von  Blatt  1  und  2  allein  übrig 
sind  und  bezüglich  derer  Grebauer  annimmt,  dass  aus  den  darauf  befind- 
liehen Schrifiüberresten  sich  ergebe,  dass  sie  keineswegs  von  einst  voll 
beschriebenen  Blättern  herrühren,  sondern  vom  Fälscher  in  diesem  defecten 
Zustande  mit  einzelnen  Worten  und  Wortfragmenten  beschrieben  wurden, 
um  den  Schein  der  Echtheit  hervorzurufen.  —  A.  Patera,  Desatero 
käzanie  bo2ie.  (Die  zehn  Gebote  Gottes.)  S.  246 — 247.  Ein  Frag- 
ment des  altbOhmischen  Gredichtes  aus  einer  Handschrift  der  Universitäts- 
bibliothek in  Prag  (saec.  14).  —  Otakar  G.  Paroubek,  DvS  pisne  o 
selskem  povstani  r.  1775.  (Zwei  Gedichte  über  den  Bauernauf- 
atand des  Jahres  1775).  S.  248 — 257.  Die  Gedichte  resp.  Lieder 
sind  zeitgenössisch,  das  eine  wahrscheinlich  von  Jifi  (Georg)  Paroubek 
zwischen  1786  und  1791»  das  andere  von  F.  J.  Vaväk,  Bichter  in  Milöic  (geb. 
1741,  gest.  1816)  verfasst.  — A.  Podlaha  setzt  seine  Ergänzungen  und 
Verbesserungen  zur  Biographie  der  älteren  böhm.  Schriftsteller  und  der 
alteren  böhm.  Bibliographie  fort.  S.  257  —  263.  —  V.  J.  Nov4öek, 
PHspÖvky  k  2ivotopis&m  cesk^ch  spisovatel&v  a  k  d^jinäm  literaturj  öeskö. 
(Beiträge  zur  Biographie  böhmischer  Schriftsteller  und 
zur  Geschichte  der.  böhm.  Literatur).  Aus  dem  Archiv  in  Kutten- 
l>erg  gesammelt.  S.  264 — 270.  —  Josef  Truhlaf ,  Klementinsk^  zlomky 
sbomiku  epiokych  bdsni  sv^tsk^ch  XIY.  veku.  (Die  Element.  Frag- 
mente der  Sammlung  weltlicher  epischer  Gedichte  des 
14.  Jahrhunderts).  S.  329 — 341.  —  J.  Gebauer,  Dva  düvody  pro 
odsouzenl  rukopisu  Krdlov^dvorsk^ho.  (Zwei  Beweise  für  dieUn- 
echtheit  der  Königinhofer  Handschrift).  S.  407—427.  Eine 
Erwiderung  auf  die  oben  angeführten  Ausführungen  Madeks.  —  Ign.  B. 
Maäek,  PamS^  Pfibjslavskä  XV.  viku  a  rukopis  Kralodvorsk^.  (Das 
Gedenkblatt  von  Pfibislau  aus  dem  15.  Jahrhundert  und 
die  Eöniginhofer  Hs.)  S.  428 — 449.  Ein  Versuch  Spracheigenthüm- 
Hchkeiten  der  E.  H.  durch  eine  alte  Au&eichnung  über  die  Gründung  der 
Stadt  Pfibislau,  die  sich  in  dem  städtischen  Begisterbuch  findet,  zu  be- 
legen und  zu  erklären.  —  Jindf.  Metelka,  0  desat^m  zem^pisnem  sjezdu  v 
Kömeeku.  (Ueber  den  10.  geographischen  Congress  in  Deutsch- 
land). S.  450—465.  687 — 599.  —  Jos.  Freilach,  ZmSnilo-se  klima  v 
dobi  lustorick^?  (Aenderte  sich  das  Elima  in  historischer  Zeit?) 

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\  gß  Literatur. 

S.  509 — 559.  —  V.  Kratochvll,  Prlspövek  tu  zn^osÜ  register  kra- 
loYsk^ch  z  dobj  Ferdinanda  I.  (Beitrftge  zur  Kenntnis  der  kOnigl. 
Begister  aus  der  Zeit  Ferdinands  II.)  S.  607 — 6^4.  Beschreibung 
und  Besprechung  der  im  Archiv  des  Ministeriums  des  Innern  in  Wien 
befindlichen  Hss.,  welche  die  Beihe  der  bisher  bekannten  Begisterbücher 
der  böhmischen  Kanzlei  ergänzen.  Ihre  Eintragungen  beziehen  sich  nicht 
auf  Böhmen  und  Mfthren,  sondern  auf  Schlesien,  Lausitz,  Meissen,  Eger 
und  Elbogen.  —  V.  Bezniöek,  0  pfibyslavsk^ch  knlhdch  purkrechtnich. 
(üeber  die  Pfibislauer  Burgrechtsbücher).  S.  617—619.  Be- 
schreibung einer  Beihe  von  zehn  Büchern,  yon  denen  das  älteste  mit  Ein- 
tragungen vom  Jahre  1441  beginnt,  das  letzte  solche  aus  dem  18.  Jahrh. 
enthält.  Dem  Inhalt  nach  finden  sich  alle  möglichen  Aufzeichnungen, 
Käufe  und  Verkäufe,  Privilegien,  Bechtsbelehrungen  (aus  Iglau),  Notizen 
über  den  Thurmbau  etc.  Im  2.  Bd.  als  Nr.  21  das  bereits  oben  erwähnte 
»Pfibislauer  Gedenkblatt«.  Es  sind  sog.  Begisterbücher  der  Stadt.  Sie 
werden  jetzt  in  der  Bibliothek  des  Bezirksgerichtes  aufbewahrt.  —  Aus- 
führliche literarische  Uebersichten  finden  sich  in  dieser  Zeitschrift  S.  270 
—  315,   465—493,   619  —  647. 

2.  Famatky  archaeologicke  a  mistopisn^.  (Arcbäologischeund 
topographische  Nachrichten.)  Zeitschrift  der  archäologischen 
Commission  des  böhm.  Museums  und  des  histor.  Vereines  in  Prag.  Be-* 
dakteur  Dr.  Josef  Lad.  Pic.  XVI.  Theil,  Lie£  1—5.  1893. 

Die  Zeitschrift  enthält  Abhandlungen  über  archäologische,  kunsthisto* 
rische  und  historische  Themen,  besonders  reich  sind  die  Berichte  über  prähi- 
storische Forschungen  in  Böhmen.  V.  Schmidt,  Archäologick^  y^kum 
Udoli  Svatojifsk^ho  (Ergebnisse  der  archäol.  Forschungen  im 
Georgsthal).  S.  1,  57,  113,  243.  Es  ist  das  an  Gräbern  reiche  Thal  von 
der  Burg  Libuäina  bis  Eralup.  Damit  hängt  zusammen  eine  anthropologische 
Studie  von  J.  Matiegka,  über  die  Schädel  aus  den  Gräbern  bei  Zeleznice 
(Eisenstadt).  S.  29.  —  J.  K  o  u  1  a ,  Öesk^  sklenice  z  dvomiho  musea  Vldensk^ho. 
(Böhm.  Gläser  im  Wiener  Hofmuseum)  S.  35.  —  Josef  Simek, 
Zpräva  0  Kutnohorskych  zednlcich  a  kamennicich  y  XVT.  viku  (Nach- 
richten über  Kuttenberger  Maurer  und  Steinmetzen  im 
16.  Jhd.)  S.  37.  Es  concurriren  in  dieser  Zeit  bereits  zahlreiche  italie- 
nische Baumeister  und  Maurer  mit  den  einheimischen.  —  F.  Bareä, 
Sneseni  mezi  jednotou  Bratrskou  a  stranou  pod  oboji,  je2  stalo  se  y  ML 
Boleslayi  1.  1595.  (Uebereinkomioen  zwischen  der  Brüder- 
unität  und  den  Utraquisten  in  Jg.  Bunzlau  im  J.  1595).  S.  42. 
Die  Drohung  des  Gutsherrn  Georg  y.  Lobkowitz,  eines  eifrigen  Lutheraner^, 
dem  »religiösen  Babjlon«  in  Jg.  Bunzlau  ein  Ende  zu  machen,  yeranlasste 
die  Stadt,  wo  mehrere  eyangelische  Bekenntnisse  neben  einander  existirten, 
sich  1594  aus  dem  Unterthänigkeitsyerhälinis  loszukaufen,  und  laut  eines 
im  Stadtbuch  eingetragenen  Vertrages  eine  Einigung  zwischen  den  zwei 
mächtigsten  Parteien  herzustellen.  —  Josef  §  m  o  1 1  k ,  Nälez  Plraisk^ch 
a  Mldensk^ch  grodu  u  Hlayeöniku  (Fund  yon  Prager  und  Meissner 
Groschen  bei  Hlay.  im  Chlumecerkreis).  S.  45.  Die  Prager 
Groschen  stammen  aus  der  Zeit  Wenzels  IV.,  Georgs  Podiebrad  und  Wla- 

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LItoratur.  167 

^&Ad,Yn  TL;  die  Meissner  aas  der  Zeit  Wilhelias  n.  bis  Wilhelms  III. 
(1870 — 1482).  —  V.  J.  NovÄJek,  Drobn^  zprÄTj  historioW  (Kleine 
histor.  Mittheilnngen)  8.  47»  99,  159,  323.  Der  Yerf.  bespricht  eine 
Ton  1587 — 1706  (nnr  1648  fehlt)  miunterbroehene  Kalenderreihe,  die 
sich  im  bOhm.  Landtafelamt  erhalten  hat.  Die  Kalenderreihe  rfthrt  zum 
Tkeil  aas  dem  Landtafel-,  zum  Theil  aas  dem  Kammermeisteramt  her.  ^e 
enthalt  neben  einzelnen  historischen  aaf  die  Geschiftsgebahrong  bezog  ha* 
bende  Kotizen,  die  zom  Abdrack  gelangen.  —  Fr.  Mared,  StHbmd  stolice 
TelöskÄ  (Der  silberne  Sessel  von  Telö)  S.  83.  Er  wnrde  1577 
im  Auftrag  des  Schlossherm  Ton  Tel6,  Zacharias  Ton  Hradec,  wahr- 
scheinlich in  Brunn  hergestellt.  Abbildung  im  Wittingauer  Archiv.  — 
F.  Barefi,  Hrobka  KrajifA  z  Krajku  (Die  (}ruft  der  Krajif  von 
Krajek  in  Jg.  Bunzlau)  8.  87.  —  Josef  dimek,  0  Kutnohorslrfch 
z&me£nicich  a  meäfich  XYI.  viku  (Ueber  Kuttenberger  Schlosser 
and  Schwertfeger  im  17.  Jhd.)  8.  89.  Die  Nachrichten  stammen  aus 
dem  Kuttenberger  Archiv  und  bilden  einen  Beitrag  zur  Gkschichte  der 
Zünfte  in  Böhmen.  —  J.  Houza,  0  nÄlezu  bronzA  u  star^ho  Byd2ova 
(Ueber  einen  Broncefund  bei  Altbidschow)  8.  93.  —  V.  Ada- 
mek,  Holetln,  osada  okresu  hlinecköho  (Ueber  Holetin  im  Bezirke 
Hlinsko).  Betrifft;  die  Entwickelung  der  Besitzverh&ltnisse  von  H.  von 
1374  bis  Ende  des  15.  Jhd.  —  J.  Koula.  Öesk^  dipy  z  XV.  v8ka 
(Böhmische  Pfeile  im  15.  Jhd.)  8.  139.  —  Frant.  Mared,  Mate- 
rialie  k  dijin4m  umini,  umöleck^ho  prAmjslu  a  podobn^.  (Materia- 
lien zur  Geschichte  der  Kunst,  des  Kunstgewerbes  und 
fthnL)  8.  141,  297.  Es  sind  urkundliche  Beiträge  mit  dem  15.  Jhd. 
beginnend,  die  sich  auf  Bauten  in  Böhmen  und  alles  was  damit  in  Zu- 
sammenhang steht,  beziehen.  —  Josef  oimek,  Kutnohorsk^  pflöinky  k 
dgjin^  iesk^ho  dkolsivl  (Kuttenberger  Beiträge  zur  Geschichte 
des  böhmischen  Schulwesens),  fei.  147.  Kachrichten  aus  dem 
Kuttenb.  Ai*chiv,  die  bis  ins  14.  Jhd.  zurückreichen.  —  J.  K.  HraSe, 
Pana  Ladislava  stardlho  z  Lobkovic  a  na  Led^  nad  Sazavou  instrukci 
svym  poddan^m  z  r.  1599  (Instruction  des  Herrn  Ladislav  d.  ft. 
V.  Lobkowitz  und  auf  Ledeö  für  seine  Unterthanen  aus  dem 
J.  1599).  8.  153.  Stammt  aus  dem  Cod.  XV.  des  Nachoder  Stadtarchivs 
und  entiiält  in  8  Punkten  Verfügungen  über  das  religiöse  Leben  der 
Unterthanen  in  katholischem  Sinne.  Die  Herrschaft  Ledei,  die  er  1598 
übernahm,  war  meist  von  Evangelischen  bewohnt;  Lobk.  strenger  Ka- 
tholik. —  Ed.  Fiala,  N41ez  praehistorick^ch  minci  (Fund  prähisto- 
rischer Münzen).  S.  157.  Beschreibung  einiger  Goldmünzen  aus  einem 
Fuitde  bei  Nechanic,  vergleichbar  den  bei  Podmokl  und  Strakonitz  gefundenen. 
Sie  befinden  sich  im  bOhm,  Museum.  —  F.  BareS,  Zvonafi  a  kouvafi 
mladoboleslaväti  (Glocken-  und  Zinngiesser  in  Jg.  Bunzlau). 
B.  169.  Beichhaltige  Nachrichten  aus  dem  16. — 18.  Jhd.  —  J.  Ma- 
tiegka,  Lido2rontetvl  v  pfedhistorick^  osadi  u  Knovize  a  v  pfedhistorick^ 
dobö  Tikbec  (Ueber  Kannibalenthum  in  der  prähistorischen 
Ansiedlung  bei  Knoviz  und  in  prähistorischer  Zeit  über- 
haupt). S.  285.  Der  Verf.  führt  den  Beweis  einerseits  aus  dem  Knochen- 
befond  nnd  dann  aus  den  Nachrichten  in  den  alten  Schriflstellem  und  in 
Sagen.  —  J.  L.  Pi6,  Pabdrky  rukopisn^  (Nachlese   zu   den  »Hand- 

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168  Literatur. 

Schriften^).  liidirecter  Beweis  für  die  Echtheit  der  Eöniginhofer  Hd« 
aus  alten  Abbildongen  (Mosaiken)  nnd  anderen  Erinnerungen  an  diQ 
Tartarenschlacht  bei  Olmütz  und  Hostein,  sowie  andererseits  aus  dem 
Terrain  der  »Hruba  Skala'*;  auf  welches  sich  das  Gedicht  »Zaboj*  bezieht. 
—  Theodor  Antl,  0  zäduänich  liinich  v  Tifeboni  (Ueber  Bäder- 
stiftungen in  Wittingau).  S.  313.  BetrifPt  die  alte  Sitte,  StiffcungetL 
zu  errichten  an  G^ld  und  Gütern,  die  den  Armen  für  den  Gebrauch  yon 
Bädern  zugute  kommen  sollten,  wofür  aber  die  Aimen  verpflichtet  werden, 
für  die  Seelen  der  Wohlthäter  zu  beten.  Genauere  Nachrichten  finden 
sich  über  eine  derartige  Stiftung  des  Nicolaus  Lander  in  der  ersten  Hälfte 
des  15.  Jbd.  in  Wittingau.  —  Ed.  Fiala,  Devise  naSich  mincovnlch 
ufednikü  (Die  Devisen  unserer  Münzbeamten).  S.  317.  Theils 
Devisen,  theils  Sprüche,  die  sich  auf  den  Baitpfennigen  der  Amtspersonen 
im  16.  und  Anfang  des  17.  Jhd.  finden.  —  Earel  Zamastil,  Ffisp4vkj 
k  mistopisu  krajiny  IJstecke  (Beiträge  zur  Topographie  des 
Aussiger  Kreises),  S.  319.  Zumeist  auf  Grund  des  alten  Aussiger 
Stadtbuches.  —  Ausserdem  finden  sich  »Kleine  Nachrichten c  S.  51»  107, 
163,  326  und  Literaturberichte. 

V.  Pr^vnik.  (Der  Jurist.)  Hrg.  von  der  Jurid.  Vereinigung  in 
Frag.  Red.  von  Oeorg  Fra2ak,  Jos.  Stupecky  und  Josef  TrakaL  Jahr- 
gang XXXII. 

Diese  zumeist  iuridischen  Fragen  zugewandte  Zeitschrift  enthält  im 
ersten  Hefte  dieses  Jhg.  einen  Aufsatz  von  Boh.  Bieger,  PfispSvek  k 
d&jindm  cesk^ho  kurfirstvi  a  arciöidnictvl  (Beiträge  zur  Geschichte 
des  böhmischen  Kurfürsten-  und  Erzmundschenkamtes). 
Er  behandelt  den  Plan  der  Creirung  eines  Erzhofmeisteramtes  unter  der 
Kaiserin  Maria  Theresia,  das  als  erstes  Erzamt  gelten  und  daher  der  böh- 
mischen Kurwürde  zufallen  sollte ;  dessen  Schenkenamt,  resp.  eines  der  an- 
deren weltlichen  Kurämter,  wäre  dann  der  1708  begründeten  9.  Kur- 
stimme (Braunschweig-Lüneburg,  Hannover)  übertragen  worden.  Bezüglich 
dieses  Tausches  wandte  sich  K.  Maria  Theresia  zuerst  an  die  böhmischen 
Stände,  was  dem  Verf.  den  Anlass  bietet  zu  eingehenden  Erörterungen 
über  die  Bedeutung  der  böhmischen  Kurwürde  im  Anschluss  an  die  Er- 
klärungen der  Kaiserin,  als  sie  1740  die  böhmische  Kurwürde  ihrem 
Gemahl  Franz  I.  von  Lothringen  übertrug. 

HShren. 

I.  Notizenblatt  der  bist. -etat.  Section  der  k.  k.  mähr. 
Landwirtschaftsgesellschaft.    Bed.   von  Christian   B.  d'Elverb 

Der  Jhg.  1893  (Nr.  1 — 12)  enthält  von  d'Elvert  zunächst  die 
Fortsetzung  Zur  Alterthumskunde  Mährens  und  Schlesiens 
(vgl.  Nr,  11  und  12  des  Jhg.  1892).  Aufzählung  und  Beschreibung  d« 
mährischen  Höhlen  und  der  darin  gemachten  Funde  nebst  genauer  Inhalts- 
angabe und  Kritik  der  darauf  bezüglichen  Literatur.  Von  demselben  Verf. 
Oesterreichische  Patente  und  Gesetzessammlungen  mit 
Beziehung   auf  Mähren    und   Schlesien    (Nr.    3)    und   Der   Be- 

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literator.  Jg9 

gülarclerus  in  Mfthren  und  Oesterr.  Schlesien  (Nr.  5 — 9). 
In  letzterer  Abhandlung  wird  eine  chronologische  Uebersicht  der  in  beiden 
Lfindem  bestehenden  geistUdien  Ord^  geboten  nebst  einer  Geschichte 
jedes  einzelnen  und  reichhaltigsten  Literaturnachweisen.  Für  die  Galtnr- 
gesehichte  des  19.  Jhd.  Ton  Belang  von  demselben  Verf.  Das  Entstehen 
der  QesangTereine  in  Oesterreich,  insbesondere  Mfthren 
und  Oesterr.  Schlesien  (Nr.  3).  —  Anton  Bolleder  beschliesst 
den  im  Torigen  Jhg.  Nr.  7,  9  begonnenen  Aufsatz  über  die  Aufhe- 
bung der  Halsgerichtsbarkeit  und  des  Magistrates  in  der 
Stadt  Odrau  (Nr.  1  und  2).  —  P.  Clemens  Janetschek  veröffent- 
licht (Nr.  3)  aus  dem  Archiv  des  Stiftes  S.  Thomas  in  Brunn  einen 
Brief  aus  dem  schwedischen  Feldlager  vor  Brunn  1645» 
der  von  einem  schwedischen  OfiGcier  geschrieben  ist  und  den  Eindruck  wieder«» 
spiegelt,  den  die  glückliche  Abwehr  der  Schweden  von  Brunn  verursachte, 
aucheinige  Mittheilungen  über  die  Verluste  daselbst  enthält.  —  In  mehreren 
Fortsetzungen  (Nr.  3,  4,  10 — 12)  Bilder  zur  Rechts-  und  Sitten- 
geschichte der  Stadt  M.  Trübau  im  16.  und  17.  Jhd.  wählt 
Grolig  aus  einem  reichhaltigen  G^chtsbuch  im  Trübauer  Stadtarchiv 
(1550 — 1677)  mehrere  interessante  Civil-  und  StrafrechtsfiLlle  aus.  — 
Aus  den  Bescheidbüchem  der  Stadt  Znaim  veröffentlicht  ein  Ungenannter 
mehrere  Aktenstücke,  die  sich  auf  den  Streit  bezüglich  der  Einbeziehung 
der  kgL  Stadt  in  das  » Contributionsmitleid «  in  den  J.  1667 — 8  beziehen 
(Nr.  11).  —  Femer  Hans  Welzel,  Beiträge  zu  einer  Musikge- 
schichte Brunns  (Nr.  2),  auf  das  Ende  des  18.  und  das  19.  Jhd. 
bezügliche  Nachrichten;  derselbe,  Städte  Nordmährens  im  Cod. 
dipl.  Moraviae  (Nr.  10,  12).  —  Kupido,  Bericht  über  den  ab- 
getragenen Stadt-  und  Uhrthurm  in  Stadt  Liebau.  (Nr.  lo). 
—  Lechner,  Ein  Bericht  über  die  Belehnung  des  Olmützer 
Erzb.  Jakob  Ernst  Grafen  v.  Lichtenstein  am  7.  Oct.  1739 
(Nr.  ll).  —  Klement,  Beiträge  zur  Kenntnis  des  Schul- 
wesens in  der  k.  Stadt  M.  Neustadt  im  18.  Jhd.  (Nr.  12); 
endlich  eine  statistische  Arbeit:  Peyscha,  Sterblichkeit  in  den 
grösseren  Städten  Mährens  und  Schlesiens  im  Jahre  1892. 
(Nr.  12). 

Selbständig  herausgegeben  wurden  von  der  Histor.-stat  Section  im 
J.  1893:  Johann  Loserth,  Doctor  Balthasar  Hubmaier  und 
die  Anfänge  der  Wiedertaufe  in  Mähren.  Aus  gleichzeitigen 
Quellen  und  mit  Benützung  des  wissenschaftlichen  Nachlasses  des  Hof- 
rathes  Dr.  Josef  B.  v.  Beck.  —  Christian  E.  d'Elvert,  Gedenk- 
blätter zu  seinem  90.  Geburtstage  und  ein  Anhang  hiezu: 
Zar  Feier  des  90.  Geburtstages  des  k.  k.  Hofrathes  Christian  B.  d*  Elvert. 

ErwIÜmt  sei  femer  zur  mährischen  periodisch  erscheinenden  Geschichts- 
literatur der  1893  erschienene  2.  Band  der  Chronik  der  Landes- 
hauptstadt Brunn,  v.  Dr.  Gustav  Trautenberger,  der  die  Zeit 
von  den  Luzemburgem  bis  auf  Karl  Y.  umfasst. 

II.  Öasopis  Matice  Moravske.  (Zeitschrift  der  mährischen 
Matice.)  Bed.  V.  Brandl,  F.  Bartoä.  Hauptmitarbeiter  F.  Slavik,  Dr.  F. 
Kamenicek.  Jahrg.  XVII. 

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1 70  LiterahiT. 

Josef  PekÄf ,  Kandidatarj  krdle  Pfemjsla  Otakara  ü.  na  nimeck^ 
trän  (Die  Gandidaturen  des  K.  Pfemysl  Otakar  II.  für  den 
deutschen  Thron).  8.  38 — 49,  131 — 140.  Der  Verf.  ffthrt  die  im 
▼origen  Jhg.  begonnene  Abhandlang  zu  Ende  und  gelangt  za  dem  Er- 
gebnis, dass  K.  Otakar  weder  1255  gegen  Wilhelm  y.  Holland,  noch  1256 
gegen  Alfons  von  Castilien  und  Richard  y.  Comwal,  noch  schliesslich  1273 
gegen  Bndolf  yon  Habsbnrg  als  Gegencandidat  aufgestellt  wurde,  wohl 
aber  dass  er  sich  1272 — 73  selber  Hoffimngen  auf  die  deutsche  Königs- 
kröne  gemacht  habe.  Bezüglich  der  Candidatur  im  J.  1255,  die  durch 
die  sog.  von  Bussen  zuerst  bekannt  gemachten  Gorrectoria  begründet 
wird,  sucht  P.  zu  erweisen,  dass  speciell  alle  auf  Otakar  bezüglichen 
Nachrichten  unrichtig  und  unzuyerlftssig  sind,  dass  der  Schreiber  irgend 
etwas  yon  der  Theihiahme  seines  Königs  an  der  Wahlbewegung  in  Deutsch- 
land hörte  und  sich  bei  seinem  beschränkten  Horizont  nidits  linderes 
denken  konnte,  als  dass  Ot.  selbst  der  Oandidat  sei.  Während  Otakars 
Oandidatur  im  J.  1255  seit  Bussen  fast  allgetnein  angenommen  wurde, 
waren  betreff  jener  im  J.  1 256  die  Ansichten  yon  jeher  getheilt.  Neu 
ist  Fs  Vermuthung,  dass  die  Beise  des  Kölner  Brzbischofs  nach  Prag  bloss 
den  Zweck  hatte,  den  böhmischen  König  für  die  Oandidatur  —  des  Staufers 
Konradin  zu  gewinnen.  Im  dritten  Falle  stellt  sich  P,  mit  Riedel  und 
Palackj  auf  den  Standpunkt,  dass  sowohl  die  Nachricht  der  Ann.  Ottocar. 
bezüglich  Otakars  Oandidatur,  als  die  Angaben  über  Engelberts  Reise  nach 
Prag  zu  yerwerfen  seien.  Zwar  nicht  aus  unzweifelhafben  Zeugnissen,  son- 
dern aus  yerschiedentlichen  Aeusserungen  yon  Persönlichkeiten,  die  Otakar 
nahestanden  und  mit  dessen  Intention^i  yertraut  waren,  Heinrich  y.  Isemia, 
Gard.  Simon,  B.  Bruno  y.  Olmütz,  sowie  aus  Andeutungen  in  der  Steir. 
Reimchronik  und  in  Seifrid  Helbling  sucht  P.  schliesslich  wahrscheinlich 
zu  machen,  dass  Otakar  sich  diesmal  persönlich  um  die  Königskrcme 
bemühi  habe  ^).  Die  ebenso  eingehende  wie  klar  disponirte  Abhandlung 
yerdient  yoUe  Beachtung,  wenn  auch  darin  yiel  mit  Vermuthungen  und 
Oombinationen  operirt  werden  musste.  —  Fr.  Pastrnek,  Noy^  pramea 
0  syat^m  apoätolu  sloyansk^m  Qyrilloyi  (Eine  neue  Quelle  über 
den  h.  Slayenapostel  Cyrillus).  S.  32—38,  98 — 107,  209 — 215. 
Mit  der  neuen  Quelle  ist  der  aus  Döllingers  Nachlass  yon  Prof.  Friedrich 
in  den  Silzungsber.  der  k.  Akad.  in  München  1892.  S.  393 — 442  mit- 
getheilte  und  daselbst  eingehend  untersuchte  »Brief  des  Anastasius  biblio- 
thecarius  an  den  B.  Gauderich  yon  Velletri  über  die  Abfassung  der  Vita 
cum  translatione  s.  Glementis  papae*  gemeint.  P.  druckt  denselben  yoU- 
ständig  ab  und  fügt  eine  wörtliche  böhmische  Uebersetzung  bei.  Dem 
Text  yoran  geht  eine  Uebersioht  über  die  Literatur  bezüglich  jener  Quellen 
der  Apostelgeschichte,  in  welchen  sich  die  Erzählung  yon  der  Auffindung 
der  Gebeine  des  h.  Oiemens  und  ihrer  Uebertragung  nach  Rom  findet. 
Dem  Text  folgt  nach  eine  kurze  Analyse  des  Briefes  und  eine  Polemik 
gegen  einige  Ausführungen  Friedrichs,  unter  ganz  unnöthigem  Hinweis 
darauf,  dass  Friedrich  >wie  es  scheint,  auch  in  die  Reihe  jf.ner  deutschen 
Geschiehtbschreiber  gehöre,  die  wie  Gonstantin  Höfler  yon  Yoreingenommen- 


•)  Dazu  ist  jetzt  die  Abhandlung  von  Bresslau  zur  Vorgeschichte  der  Wahl 
Rudeln  yon  Habsburg  in  den  Mitth.  des  Instituts  15,  59  zu  yergleichen. 

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ütentnr.  171 

heit  gegen  die  SlaTon  and  deren  Apostel  überwallen*.  P.  wendet  sich 
haaptsfiehliefa  gegen  den  Yersnch  Friedrichs:  1.  in  der  itaL  Legende  einen 
Ton  B.  Ganderich  herrührenden  £em  von  späteren  Zusätzen  za  scheiden, 
und  2.  die  itaL  Legende  als  Quelle  des  altslav.  Lebens  des  h.  Goostantin 
zu  erweisen,  wenigstens  in  jenem  Theile,  der  von  der  Auffindung  der 
Gebeine  handelt.  P.  erklärt  die  letztere  Quelle  als  durchaus  selbständig 
uAd  wdst  auf  die  von  russischen  Gelehrten  schon  früher  aufgeworfene 
Frage  hin,  ob  nicht  yielmehr  die  Legenda  italica  aus  dem  griech.  Original 
des  Lebens  Constantins  geschöpft  haben  dürfte.  —  Josef  Cvriek,  Knihy 
a  privo  horensk^  pfi  m&siti  Bzenoi  (Die  Bergrechtsbücher  und  das 
Bergrecht  der  Stadt  Bisenz).  S.  335 — 343.  Das  Stadtarchiv  in  B. 
enthält  ausser  emem  »Grundbuch  der  Weinberge c  (kniha  gruntovni  vino- 
hrad&)  die  Zeit  von  1572 — 1705  umfassend,  in  dem  sich  u.  a.  auch  eine 
Dienstordnung  (in  10  Punkten)  und  der  Eid  der  Hoiafe  (Hüter)  findet, 
ein  altes  Bergrecht,  das  in  seiner  jetzigen  Form  1735  vom  Syndicus  der 
Stadt  B.  J.  Hofmann  niedergeschrieben  wurde,  aber  zweifellos  auf  einer 
älteren  Aufzeichnung  beruht.  Es  besteht  aus  31  Artikeln  in  böhmischer 
Sprache.  —  Y.  Pr ase k ,  Prudnicko  kdy  odpadlo  od  diecese  Olomuck^ ?  (W  a n  n 
fiel  das  Gebiet  von  Prudnik  [Neustadt  in  Pr.  Schlesien]  von  de^ 
Olmützer  DiOcese  ab?).  S.  114 — 120.  Im  Anschluss  an  eine  frühere 
Arbeit  (ebda.  Jhg,  1891.  S.  39—43,  138 — 142)  über  die  politische  Zu- 
gehörigkeit von  P.  lu  Mähren,  resp.  zu  Troppau,  die  1337  durch  König 
Johann  v.  Böhmen  aufgehoben  wurde,  zeigt  der  VerÜEUtser  hier,  dass  der 
kirchliche  Zusammenhang  mit  der  Olmützer  Diöcese  noch  lange  erhalten 
blieb.  Aus  dem  J.  1563  rühren  die  letzten  Belege  f%br  die  Thätigkeit 
des  Olmützer  Bischofs  und  Kapitels  in  Prudnik  her;  aber  1629  erfolgt 
dort  die  Wiedereinführung  des  Katholicismus  durch  den  Administrator  des 
Brealauer  Bistums.  —  J.  Valek,  Kronika  Säzavskd  a  zpriva  jeji  k  roku 
1126  (Die  Chronik  des  Mönches  von  Sazava  und  deren  Beficht 
über  das  Jahr  1126)*  S.  238 — 244,  309—317.  Der  Verfasser  sucht 
die  staatsrechtliche  Bedeutung  der  Beden,  welche  zwischen  K.  Lothar  IL 
und  dem  böhmischen  Herzog  Sobieslav  1.  vor  der  Schlacht  bei  Kulm 
(Chlomec)  1 1 26  gewechselt  worden  sein  sollen,  völlig  zu  entkräften,  indem 
er  darauf  hinweist,  dass  dieselben  von  dem  Chronisten,  der  in  den  sieb- 
ziger Jahren  des  12.  Jhd.  geschrieben  haben  dürfte,  im  Geiste  j4^er  Zeit 
verfasst  sind,  da  K.  Friedridi  I.  in  die  Thronstreitigkeiten  der  böhmischen 
Herzoge  eingriff.  (Hermsdorfer  Hofbag  1173).  —  August  SedlÄiek,  Bozle- 
titö  kapitoly  ze  star^ho  mistopisu  a  ddjin  rodüv  (Zerstreute  Kapitel 
aus  der  älteren  Topographie  und  Adelsgeschichte).  S.  14 — 18, 
91 — 98,  194 — 198,  287 — 300.  Der  Verfasser  hat  schon  im  vergangenen 
16.  Jhg.  auf  Grund  seiner  langjährigen,  gründlichen  Studien  tfuf  dem 
Gebiete  der  böhm.-mähr.  Adelsgeschichte  mit  diesen  wertvollen  Beiträgen 
begonnen.  —  Von  selbständigen  grösseren  Abhandlungen  sind  noch  an- 
zuföhren:  J.  Byp&öek,  Josef  Chmel,  das  Lebensbild  eines  böhmischen 
Schriftstellers  und  Pädagogen  (zum  100-jährigen  Geburtstag).  S.  1 — 14, 
120 — 131,  225—231,  317—325;  F.  Bartoä,  Zwei  mährische 
Sagen  über  K.  Josef  und  Jeiminek,  S.  19—24;  F.  A.  Slavik, 
üeber  einige  untergegangene  Ortschaften  auf  der  Herr- 
schaft  Pirnitz    mit   wesentlichen    Ergänzungen    zu    Wolnys 

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172  Literatur. 

Topographie.  S.  24 — 32;  Ueber  die  literarische  Thfttigkeit 
Gregor  Wolnys  mit  einer  genauen  Würdigung  seiner  bei- 
den Hauptwerke.  S.  277— 286;  V.  Spitzner,  Eine  Studie  über 
den  Altvater.  8.  t07  — 114,  202 — 209  u.  a.  —  In  der  ständigen 
Rubrik  »ArchiVni  rozhled*  (Arcbivalisobe  Umschau)  setzt  Kameniöek, 
S.  49 — 55,  150—154,  244 — 253,  344 — 353,  die  Mittheilungen  aus 
dem  5.  u.  6.  Bde  der  mährischen  Landtagspamatkenbücher 
fort;  der  5.  Bd.  umfasst  die  Jahre  1601  — 1611,  der  6.  mit  Ausnahme 
der  J.  1621 — 1627,  während  welcher  in  Mähren  überhaupt  keine  Land- 
tagsveiiiandlungen  stattfanden,  die  Zeit  von  1612  —  1630.  —  Beichhaltige 
Mittheilungen  und  Notizen  finden  sich  unter  den  »Um61ecke  a  v&deok^ 
zpr4vj«  (Nachrichten  über  Kunst  und  Wissenschaft),  besonders  von  J.  Ja- 
nouschek  über  ältere  Kirchenbauten  in  Mähren,  und  von  F.  A.  Slavik, 
topographische  Studien  besonders  die  Umgebung  Brunns  betreffend. 

Sohlesien. 

I.  Vfatnik  Matice  Opavske.  (Anzeiger  der  Matice  in  Trop- 
pau).  Nr.  3. 

Nach  1 4jähriger  Unterbrechung  erscheint  seit  zwei  Jahren  diese  ^it- 
schrift  wieder,  deren  dritter  Jhg.  vornehmlich  historische  und  cultur- 
historische  auf  die  Geschichte  Schlesiens  bezügliche  Aufsätze  enthält.  Y. 
Prasek,  Nejstardi  zprdvy  o  Mor. Ostrava  (Die  ältesten  Nachrichten 
über  M.  Ostrau).  S.  22 — 26.  Die  Gründung  des  Doppelortes  Mähr, 
und  Polnisch  Ostrau  wird  in  Zusammenhang  gebracht  mit  der  Handels- 
strasse Troppau-Krakau.  Zur  Zeit  B.  Brunos  von  Olmütz  besteht  der  Ort 
bereits;  als  Grenzort  hatte  Ostrau  strategische  Wichtigkeit  und  scheint 
im  ]5.  Jhd.  im  Besitze  raubritterlicher  Geschlechter  einige  Bedeutung 
gehabt  zu  haben.  —  Derselbe  (S.  14 — 17)  über  »Gradice  Golensi- 
cezk^<,  in  dem  Güterverzeichnis  der  Breslauer  Kirche  in  der  Bulle  P. 
Hadrians  lY.  vom  J.  1155.  P.  bezieht  es  nicht,  wie  die  Herausgeber  des 
Codex  dipl.  Sües.  XIY.,  p.  XXI.  auf  Troppau  (alt  Holasicko  o.  Holasovsko), 
sondern  setzt  es  mit  Rücksicht  auf  die  parallele  Aufzählung  der  Kastel- 
laneien  4n  der  Bestätigungsurkunde  von  1245  gleich  dem  Gebiete  von 
Ratibor,  Kozel,  To^k  und  Opoli,  resp.  da  die  anderen  'drei  erst  später 
nachzuweisen  sind,  der  Burg  Kozel  allein.  Ein  'weiterer  Aufisatz  desselben 
Yer£  betitelt  sich  »Novj  dükaz,  2e  stare  misto  u  Fr^dku  slulo  Jamnica^ 
(Ein  neuer  Beweis,  dass  die  alte  Stadt  bei  Friedek  Jamnica 
hiess).  S.  17 — 18  stützt  sich  auf  den  Cod.  dipl.  Sil.  XIY.,  p.  112  vor- 
findlichen  Namen  Janutha.  —  Femer  Tkac,  Sagen  über  die  alte 
Stadt  bei  Friedek.  S.  18 — 21.  —  Havlas,  Ueber  die  Schloss- 
kapelle in  Friedek,  (S.21 — 22)  gegründet  von  Georg  Grafen  v. Opers- 
dorf, der  die  Herrschaft  1636  kaufte.  —  Yyhlidal,  Ueber  schles. 
Hauben  und  Mützen.  S.  3—5.  —  Parma  gibt  eine  Uebersicht  der 
Siedlungen,  Gedungen,  Fluren  etc.  im  Friedeker  Gebiet.  S.  6 — 13  u.  a. 

Wertvoll  ist  die  in  dieser  Zs.  begonnene  Uebersicht  der  schle- 
sischen  Archive;  in  Heft  2  (1892)  und  3  (1893)  wurde  mit  kurzen 
Beschreibungen    der    im    Archiv    der    Matice   befindlichen   Hss.    und   mit 

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Literatur.  I73 

Begesten  der  Urkunden  bereits  begonnen.  —  Ferner  wird  mit  der  Heri- 
ansgabe  der  Quellen  zur  Geschickte  von  Troppau  und 
Te sehen  bereits  der  Anfang  gemacht.  Die  erste  Nummer  dieser  Samm- 
lung bildet:  Sbirka  listü  posilacich  od  r.  1464 — 1709  yäbec  a  bisknpa 
Yil^ma  PrusinoTsk^ho  psan^ch  1.  1568  ZYl4§t£  (Briefe  Yom  J.  1464 — 1709 
in  allgemeinen  und  die  des  Bischofs  Wilhelm  Prusinovskj  [von  Olmütz] 
vom  J.  1568  im  besonderen)  bearbeitet  von  V.  Prasek.  (S.  1 — 82). 

IL  Publicationen  des  Vereines  für  Geschichte  und  Alter- 

thum  Schlesiens. 

Scriptores  rerum  Silesiacarum.  XIIL  Bd. (1893)  u. XIV.  Bd. 
(1894). 

Die  politische  Gorrespandenz  Breslaus  1.  Abtheilung 
1469—1479.  2.  Abth.  1479—1490.  Bearbeitet  yon  B.  Kronthal  U; 
H.  Wendt. 

Von  allgemeinem  Interesse,  besonders  aber  für  die  Ländergruppe  Böhmen, 
Mähren  und  Schlesien  ist  die  angeführte  Publication,  die  sich  in  zeitlicher  Be- 
ziehung als  eine  Fortsetzung  der  von  H.  Markgraf  im  J.  1874  im  VIU.  und 
IX.  Bd.  derScripiores  herausgegebenen  Polit.  Correspondenz  Breslaus  im  Zeit- 
alter Georgs  von  Podiebrad  darstellt.  Die  neue  Ausgabe  wurde  Terzögei*t 
durch  einen  bedeutenden  Fund,  der  in  der  Zwischenzeit  gemacht  worden  war. 
Auf  dem  Boden  des  Breslauer  Rathauses  fand  sich  der  Best  des  von  der 
Stadt  im  15.  und  in  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  geführten 
Briefwechsels  in  mehr  als  6000  Stücken,  wodurch  diese  Pablication  eine 
grrosse  Bereicherung  an  völlig  unbekanntem  Material  erhielt.  Ausserdem 
worden  die  Urkunden  und  Chroniken  des  Rathsarchivs,  der  Stadtbibliothek 
und  des  kgL  Staatsarchivs  in  Breslau,  die  Milichsche  Bibliothek  in  (Görlitz, 
welche  die  für  die  Geschichte  des  14. — 16.  Jhd.  allgemein  wichtigen  »Coli- 
lectanea«  des  Scuitetus  enthält  (die  Annales  Gorlicenses  des  Scultetus,  die 
zumeist  benützt  werden,  sind  blos  aus  den  »CoUectanea*  oft  ATillkürlich 
gekürzte  Auszüge),  das  Bathsarchiv  daselbst,  das  kgl.  sächs.  Hauptstaats- 
archiv  in  Dresden  und  andere  kleinere  Provincialarchive  benutzt.  Der 
erste  (id.)  Band,  der  die  Zeit  bis  zum  Juli  1479,  da  durch  den  Olmützer 
Frieden  der  Thronstreit  zwischen  Wladislaw  und  Mathias  beendigt  wurde, 
umfEisst,  beginnt  mit  einer  Urkande  vom  26.  März  1469,  aus  der  Zeit 
des  Wi^enstillstands  zwischen  Georg  und  Mathias  nach  dem  merkwürdigen 
Vertrag  von  Wilemov  (25.  Febr.  1469),  in  welcher  die  Breslauer  Boten 
K.  Mathias'  bevorstehende  Ankunft  in  Olmütz  dem  Bathe  anzeigen.  Der 
im  Sommer  1469  in  Böhmen,  Mähren  und  Schlesien  beginnende  Krieg 
erhält  durch  mehrere  Urkunden  Beleuchtung. 

Auch  über  den  mährischen  Krieg  im  Sommer  1470  geben  einige 
Briefe  theils  vom  böhm.  Yicekanzler,  theils  von  Sdenko  v.  Stemberg  (an 
die  Stadt  Ohnüta)  Nachricht  Nach  Georgs  Tod  (22.  März  147l),  von 
welchem  die  Olmützer  Bathsmannen  die  Stadt  Breslau  am  26.  März  ver- 
ständigten (Nr.  53)»  erfolgte  die  Wahl  des  polnischen  Prinzen  Wladislaw 
auf  dem  Kuttenberger  Landtag  am  27.  Mal  Vom  24.  Mai  bietet  Nr.  59 
ein  Situationsbild,  das  die  Breslauer  Gesandten  von  Iglau  aus  in  einem 
Bericht  an  die  Stadt  entwerfen.    Ebenso  wichtig  sind  die  folgenden  Berichte 

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X74  Literatur. 

des  Yioekanzlers  Ton  Böhmen  Jabob  y.  Jenmitz  an  die  Städte  OknütE  and 
Breslaa  über  die  Lage  in  Böhmen  aas  dem  Monat  Jani  1471.  Trotz  des 
nicht  anbedeatenden  Materials,  das  gerade  für  diese  Periode  bereits  pabli- 
cirt  ist,  bietet  also  die  Gorrespondenz  der  Stadt  Breslaa  auf  der  ganzen 
Strecke  vielfach  weitere  Aufhellung  im  Einzelnen. 

Der  Inhalt  des  zweiten  (l4.)  Bandes  bezieht  sich  entsprechend  den 
rahigen  äusseren  Verhältnissen  mehr  auf  die  innere  Geschichte  Breslaus, 
dessen  Yerwaltungs-  und  Finanzverhäitnisse,  bringt  aber  trotzdem  wert-* 
YoUe  Beiträge  zur  politischen  Geschichte  der  Zeit.  Die  Publication,  die 
sich  vollkommen  den  rühmlichst  bekannten  Arbeiten  des  Vereines  an- 
schliesst,  bildet  nunmehr  eine  wichtige  Quelle  fßr  die  deutsche  Geschichte 
in  der  zweiten  Hälfte  des  15.  Jhd.  Eine  Fortsetzung  der  »Politischen 
Gorrespondenz«  über  das  Jahr  1490  h'maus  wird  in  sichere  Aussicht 
gestellt. 

Brunn.  B.  Bretholz. 


Notizen. 

Die  Verhandlungen  der  42.  Versammlung  deutscher 
Philologen  und  Schulmänner  in  Wien  im  Mai  1893  (Leipzig, 
Teubner  1894)  sind  sehr  reichen  Inhalts,  aus  dem  wir  die  uns  näher 
berührenden  Abhandlungen  hervorheben.  W.  v.  Hartel  sprach  in  seiner 
schönen  Festrede  über  die  Begründer  des  modernen  höheren  Unterrichts- 
wesens in  Oesterreich,  den  Grafen  Leo  Thun,  Franz  Einer,  Hermann  Bonitz 
(S.  7—  20»  vgL  dazu  auch  die  Festschrift  von  S.  Frankfurter,  Graf 
Leo  Thun-Hohenstein,  Franz  Einer  und  Hermann  Bonitz),  H.  Usener  in 
sehr  anregender  Weise  Ueber  vergleichende  Sitten-  und  Bechtsgeschichte 
(S.  22 — 45),  Ferd.  Dum  ml  er  über  Kulturgeschichtliche  Forschung  im 
Alterthum  (S.  57 — 70),  V.  v.  Benner  über  den  Wert  der  Münzkunde 
fOr  den  Unterricht  an  unsem  Mittelschulen  (S.  222 — 227).  E.  Kehr- 
bach erstattet  Bericht  über  die  Veröffentlichungen  der  Gesellschaft  für 
deutsche  Erziehungs-  und  Schulgeschichte  (S.  236 — 24 1).  J.  Huemer 
behandelt  die  Sammlung  vulgärlateinischer  Wortformen  (S.  271 — 280)> 
K.  Wotke  den  Einfluss  der  byzantinischen  Literatur  auf  die  älteren  Hu- 
manisten Italiens  (S.  290—293).  Von  den  Vortiägen  der  archäologischen 
Section  und  der  Section  für  alte  Geschichte  und  Epigraphik,  auf  die  wir 
im  allgemeinen  verweisen,  mögen  speciell  genannt  werden  jene  von  M. 
Hörne s  über  die  Situla  von  Watsch  und  verwandte  Denkmäler  (S.  300 
bis  309),  F.  Kenner  über  Römische  Kaisermedaillons  (S.  315 — 322), 
P.  Viereck  über  die  Papyruspublikation  der  Berliner  Museen  (S.  353 
bis  356).  In  der  germanistischen  Section  bringt  G.  Kraus  u.  a.  (S.  363) 
die  auch  uns  interessirende  Mittheilung,  dass  die  lateinische  Albanuslegende 
nach  der  Theorie  des  »Gursus«  abgefasst  ist  und  vom  päpstlichen  Notar 
Trasmundus  herrührt,  der  eben  eine  solche  Summa  zusammengestellt  hat. 
In  der  historisch-geographischen  Section  wurden  folgende  Vorträge  gehalten: 
B.  Oberhummer  über  den  Stand  unserer  geographischen  Kenntniss  der 

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Notizen.  175 

alten  Welt  (8.  512 — 525),  eine  treffliclie  Uebersioht  der  Leistiingen,  Hinweis 
auf  die  Ziele  historischer  Geographie,  anregend  zur  Arbeit  nach  dieser  Bichtnng 
auch  in  mittelalterlichen  and  neueren  Zeiten.  0.  Lenz  Historisches  über 
die  sogenannten  Zwergvölker  (S.  525^ — 536).  A.  Nagl  Die  Numismatik 
und  ihre  akademische  Lehre  (S.  536 — 542),  ein  vortrefflicher,  nachdrucks- 
voller Hinweis  auf  Wesen  und  Bedeutung  der  Numismatik  als  Greschichte 
und  Lehre  vom  Geldwesen.  A.  Oppel  Ueber  die  Behandlung  der  Ge- 
schichte der  Erdkunde  im  Unterrichte  (S.  542 — 548).  Osw.  Bedlich 
Die  Bedeutung  der  historischen  Hülfswissenschaften  für  die  wissenschaftliche 
Forschung  (S.  548 — 553).  A.  Penek  Ueber  den  gegenwärtigen  Stand 
des  Geographie- Unterrichtes  an  deutschen,  österreichischen  und  französischen 
Mittelschulen  (8.  554—557). 

Als  Festschrift  zum  deutschen  Historikertage  in  Leipzig  Ostern  1894 
erschienen  Kleinere  Beiträge  zur  Geschichte,  von  Dozenten 
der  Leipziger  Hochschule  (Leipzig,  Duncker  und  Humblot  1894). 
8ie  enthalten:  Steindorff  Zur  Geschichte  der  Hyksos,  Cichorius  Die 
Chronologie  des  Pisistratus,  Immisch  Zur  Geschichte  der  elegischen  Kunst- 
form, 8chreiber  Bemerkungen  zur  Gauver£assung  Kariens,  Wachs- 
muth  Der  Vertrag  zwischen  Bom  und  Karthago  aus  der  Zeit  des  Pyrrhos, 
Gardthausen  Livia,  M o g k  Ueber  Los,  Zauber  \md  Weissagung  bei  den 
Germanen,  Puckert  Die  Klöster  und  Chorherrenstifte  in  der  Beichsthei- 
lungsakte  von  Meersen  (8  70)»  Hauck  Zur  Erklärung  von  Ekkehard  cas. 
s.  €ralli  c.  87,  8chmarsow  Meissener  Bildwerke  vom  Ende  des  13.  Jahr- 
hunderts, Bücher  Zwei  mittelalterliche  8teuerordnungen,  Lampiecht 
Die  8tufen  der  deutschen  Yerfassungsentwicklung  vom  14.  bis  zum 
18.  Jahrhundert,  Gess  Die  Leipziger  Universität  im  Jahre  1502,  Brieger 
Ueber  den  Process  des  Ei*zbischof»  Albrecht  gegen  Luther,  Brockhaus 
Abendland  und  Morgenland  in  ihren  Beziehungen  auf  dem  Gebiete  der 
neueren  Kunst,  Arndt  Waldecks  erste  Verwendung  im  brandenburgischen 
Dienst  1651,  Elster  Geschichte  und  Literatur. 

Die  altbewährte,  unentbehrliche  Quellenkunde  der  Deutschen 
Geschichte  von  Dahlmann-Waitz  ist  nun  in  neuer  (6.)  Auflage, 
bearbeitet  von  E.  Steindorff  (Göttingen,  Dieterich  1894)  erschienen. 
Die  verschiedenen  Ausgaben  dieses  Werkes  seit  1830  sind  bis  zu  gewissem 
Grade  ein  Spiegelbild  der  Entwickelung  der  Geschichtswissenschaft  in 
Deutschland.  Die  Vorrede  Dahlmanns  von  1838  zeigt  uns  den  Mann  wie 
er  war :  » denn  am  Ende  gehört  die  Vergangenheit  der  Gegenwart  an  und  die 
Schrift  dem  Leben*.  Dreissig  Jahre  später  bearbeitet  Waitz  das  Buch, 
dazwischen  fällt  die  Blütezeit  der  mittelalterlichen  Quellen-  und  Detail- 
forschung. Wieder  ein  Vierteljahrhundert  und  wir  sehen  doch  eine  weitere 
Vertiefung  und  zugleich  eine  Ausdehnung  der  Forschung:  neue  IGüchtungen 
werden  eröffnet  oder  stärker  angebaut,  so  die  Diplomatik,  die  verfassungs- 
und  wirthschaftsgeschichtlichen  Studien,  die  Beschäftigung  mit  neuerer 
Geschichte  bricht  sich  erfolgreich  gegen  die  Bevorzugung  des  Mittelalters 
Bahn.  Es  ist  doch  schade,  dass  die  älteren  Vorreden  diesmal  nicht  wieder 
aufgenommen  wurden.  —  Die  neue  sorgfältige  und  umsichtige  Bearbeitung 
Steindorfis    verdient   den   warmen  Dank  ^ller  Historiker.     Neben  der  uu'- 


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176  Notizen. 

gemein  bedeutenden  Yermehrang  des  Stoffes  sind  auch  mehrfache  prak- 
tische Neuerungen  eingeführt  worden,  so  besonders  im  Begister.  Vielleicht 
könnte  die  Literatur  über  Diplomatik  doch  etwas  reichlicher  bedacht  sein ; 
unter  den  Bechtsquellen  und  Verwandtem  fanden  Quellen  wie  Urbare, 
Bechnungsbücher  und  ähnliche  wohl  gar  zu  spärliche  Berücksichtigung. 

0.  B. 

Auf  die  neueste  zusammenfassende  Darstellung  der  Urkundenlehre, 
das  bedeutende  Buch  von  A.  €rirj,  Manuel  de  diplomatique  (Paris, 
Hachette  1894)  sei  yorlftufig  nur  hingewiesen;  wir  werden  darauf  noch 
eingehend  zu  sprechen  kommen. 

Gegenüber  J.  Fritz,  der  in  seinem  Au&atz :  >  Ist  die  Urkunde  Lothars  L 
von  845  für  St.  Stephan  in  Strassburg  eine  Fälschung?«  (Zeitschr.  für 
Gresch.  des  Oberrheins  N.  F.  6,  663 — 674)  die  genannte  Urkunde  Lothars 
zu  retten  suchte,  erweist  die  Abhandlung  von  W.  Wieg  au  d.  Die 
ältesten  Urkunden  für  St.  Stephan  in  Strassburg  (in  derselben 
Zeitschrift  9,  389 — 442),  eine  durch  umfassende  und  besonnene  Kritik 
mustergiltige  Arbeit,  endgiltig  die  Unechtheit  jenes  Diploms  Lothars  (Beg. 
d.  Earol.  1086)  und  der  damit  zusammenhängenden  Urkunden  Ludwigs 
des  Deutschen  (Beg.  d.  EaroL  1379)  und  des  Bischofs  Wember  I.  von 
Strassburg  (angeblich  aus  dem  Beginn  des  11.  Jahrh.)  und  legt  dar,  dass 
diese  Urkunden  von  derselben  Hand  um  die  Mitte  des  12.  Jahrb.,  wahr- 
scheinlich in  der  Kanzlei  des  Bischofs  Budolf  von  Strassburg  um  1165, 
gefälscht  wurden.  Auch  sie  gehören  also  der  Zeit  an,  in  der  —  es  genügt 
etwa  an  die  Fälschungen  von  Beichenau,  St.  Maximin  bei  Trier  oder  Eberhard 
von  Fulda  zu  erinnern  —  am  meisten  in  Urkunden  gefischt  wurde. 
Beigegeben  ist  noch  ein  Abdruck  der  Urkunde  Lothars  nach  neu  gefundenen 
Ueberlieferungen  und  eine  Facsimiletafel.  £.  M. 

Im  Neuen  Archiv  20,  125 — 176  gibt  H.  Bresslau  eingehende 
Erläuterungen  zu  den  Diplomen  Heinrichs  11.  und  behandelt 
in  diesem  ersten  Abschnitt  die  Greschichte  der  Kanzlei,  Datirungs-  und 
Itinerarfragen  in  den  Jahren  1002  bis  1007.  Von  den  vielfachen  Berichti- 
gungen bisheriger  Annahmen  mögen  hervorgehoben  werden  die  Erörte- 
rungen über  St.  1373  und  1374  für  Merseburg  (nichteinheitliche  Dati- 
rung,  durch  den  Schriftbefund  sichergestellt),  über  St.  1377  f&r  San  Sabine 
zu  Piacenza  (nichteinheitliche  Jahresangaben,  Beziehung  von  Incamations- 
jahr  einer-,  Indiction  und  wahrscheinlich  auch  Begierungsjahr  andrerseits 
auf  verschiedene  Stadien  der  Beurkundung),  über  St  1330  für  Tegemsee, 
datirt  von  1002,  aber  erst  1009  entstanden  (Neuausfertigung),  über 
St.  1410  und  1422  und  das  Itinerar  von  1005  und  1006.  —  Eine  be- 
stimmte Gruppe  von  Diplomen  Heinrichs  II.  behandelt  Hermann  Bloch 
in  seiner  Abhandlung  über  Die  Urkunden  K.  Heinrichs  II.  für 
Kloster  Michelsberg  zu  Bamberg  (Neues  Archiv  19,  603 — 663). 
Dieselben  Urkunden  hatte  Bieger  in  den  Mitth.  des  Instituts  1,  47  ff. 
untersuclit  und  war  zu  dem  Ergebniss  gelangt,  dass  von  den  9  in  Frage 
kommenden  Stücken  St.  1645,  1650,  1651»,  1652,  1677,  1731  echt, 
St.  1646  luid  1684  unecht,   St.   1706  verunechtet   seien.     Bloch    erweist 


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Notizen.  177 

nruD  wohl  mit  Becht,  dass  bei  den  zwei  haaptsftclilichsten  Diplomen,  welche 
vor  allem  das  Yerhältniss  des  Klosters  zum  Bischof  von  Bamberg  be- 
treffen, St.  1650  nnd  1684,  die  Sache  sich  umgekehrt  verhalte,  das 
erstere  eine  Fälschung,  das  letetere  die  echte  Urkunde  sei ;  Kloster  Michels- 
berg ist  nicht  eine  Gründung  K.  Heinrichs  II.,  sondern  des  Bischofs  Eber- 
hard von  Bamberg,  es  war  von  den  Bamberger  Bischöfen  abhängig,  der 
Zweck  der  in  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  entstandenen  Fäl- 
schung ist  gewesen  die  Unabhängigkeit  vom  Bischof  und  gewisse  Zehenten 
zu  erreichen.  In  Beilage  3  werden  drei  Würzburger  Urkunden  über  den 
Zehentstreit  mit  Michelsberg  abgedruckt.  —  Die  verschiedenen  »methodo- 
logischen Bemerkungen«  enthalten,  wie  Bloch  S.  606  selber  meint,  in  der 
That  »nur  Selbstverständliches«  und  es  ist  doch  vielleicht  überflüssig  ge- 
wesen mit  solchem  Aufwand  gegen  die  »Methode«  eines  vor  15  Jahren 
erschienenen  Artikels  zu  kämpfen,  um  »die  Mittel  diplomatischer  Kritik 
kennen  zu  lehren«  (S.  646).  0.  B. 

Im  Neuen  Archiv  20,  225  ff.  theilt  H.  Br esslau  ein  bisher  un- 
edirtes  Diplom  K.  Heinrichs  Y.  von  1114  Sept.  13  Speier  für  Kloster 
Pomposa  nördl.  Comacchio  und  ein  Placitum  Heinrichs  Y.  von  1118  Aug.  1 
Treviso  für  Kloster  Brondolo  mit;  in  letzterem  erscheint  der  berühmte 
Bechtslehrer  Irnerius  (Wemerius  iudex)  als  Zeuge.  —  Für  Pomposa  ist 
auch  die  Purpururkunde  Heinrichs  IV.  von  1095  Oct.  7.  ausgestellt,  die 
neuerdings  im  Staatsarchiv  zu  Modena  gefunden  wurde  und  die  Bresslau 
im  Neuen  Archiv  19,  683  ff.  beschreibt;  ebenda  S.  683  Anm.  macht 
Bresslau  auf  das  im  bischöfl.  Archiv  zu  Parma  befindliche  Purpurdiplom 
Eonrads  11.  von  1035  (St.  2664)  für  Parma  aufinerksam.  0.  B. 

P.  Scheffer-Boiohorst  veröffentlicht  im  Neuen  Archiv  19,  575 
bis  602  ein  Yeroneser  Zeugenverhör  von  1181.  Es  ist  die  Zeugen- 
aussage eines  Yinstgauers  Bichard  von  Schlanders,  der  von  K.  Friedrich 
die  Belehnung  seines  Verwandten  Adelardino  von  Lendinara  mit  Zevio  zu 
erwirken  sucht,  einem  Orte  in  der  Grafschaft  Garda,  die  damals  Heinrich 
der  Löwe  vom  Beich  zu  Lehen  besass.  Das  interessante  Document  und 
die  andern  von  Sch.-B.  aus  den  entlegensten  Orten  beigebrachten  Zeug- 
nisse beleuchten  nun  die  Geschichte  der  Beichsburg  Garda,  dieses  wich- 
tigen Punktes  für  die  italienischen  Heerfahrten  deutscher  Herrscher.  In 
der  Beilage  zeigt  Sch.-B.  die  unbezweifelbare  Echtheit  der  Urkunde  Fried- 
richs L  von  1171  Mai  7  für  Ottenbeuem  und  stellt  bei  diesem  Anlass 
S.  598  Anm.  1  die  Nachrichten  über  die  bei  Belehnungen  üblichen  Trink- 
gelder (exactiones  curiales)  zusammen.  —  Im  Neuen  Archiv  20,  177  bis 
205  brhigt  Scheffer-Boichorst  weitere  werth volle  Beiträge  zu  den  Bö- 
ge sten  der  staufischen  Periode.  In  einem  ersten  Abschnitte  zeigt 
Sch.-B.,  Ausführungen  Delisles  ergänzend,  des  genaueren  den  Zusammen- 
hang der  angeblichen  Urkunden  Friedrichs  I.  und  besonders  Heinrichs  (YII) 
von  1224  Dec.  28  (Leges  2,  254)  für  Bauffiremont  mit  echten  Urkunden 
derselben  Herrscher  (und  Budolfs  von  Habsburg)  für  Kloster  Lüders  und 
den  Erzbischof  von  Besan9on.  Weiter  spürt  Sch.-B.  mit  Erfolg  nach  den 
Urhebern  der  Fälschungen  für  die  Yenerosi  —  ein  Notar  Egidio  Bossi 
war  um  1285  hauptsächlich  dabei  betheiligt  —  und  geht  andern  nach 
llittheUanireD,  XVl.  12 

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178  Notaaen. 

diesen  Mastern  angefertigten  Falsificaten  nach  (auf  S.  195  Anm.  3  Er- 
gänzungen zu  dem  Aufsatz  über  Ceccarelli  in  Mitth.  15»  225).  Endlidi 
theilt  Sch.-B.  eine  Reihe  von  bisher  ungedruckten  Urkunden  Friedrichs  L, 
Heinrichs  VI.  und  Ottos  IV.  mit  0.  R. 

Die  Dissertation  Zur  Diplomatik  Ludwigs  des  Bayern  von 
E.  Seh  aus  (München  1894)  stellt  sich  die  Au%abe,  über  die  Urkunden 
Ludwig  d.  B.  »Einiges  ausftihrlicher  und  Einiges  anders  zu  sagen"  als 
Grauert  in  den  Eaiserurkunden  in  Abbild,  und  Lippert  in  den  MittheiL 
des  Inst.  13.  Bd.  In  der  Hauptsache  schliesst  sie  sich  ganz  an  deren 
Eintheilung  und  Resultate  an ;  bei  dem,  was  der  Verfasser  in  Nebendingen 
anders  sagt,  ist  es  fraglich,  ob  man  es  nicht  noch  anders  sagen  könnte. 
Die  grössere  Ausführlichkeit  bezieht  sich  eigentlich  nur  auf  Qrauerts  Ar- 
beit, da  er  gleich  diesem  nur  das  Münchener  Material  mit  einigen  Er- 
gänzungen aus  dem  preuss.  Staatsarchiv  in  Goblenz  benützte.  Hier  ist 
seine  Nachlese  von  kleineren  diplomatischen  Details,  welche  hauptsächlich 
die  äusseren  Merkmale  und  formalen  Bestandtheile  betreffen,  schfttzens- 
werth.  Uebrigens  soll  diese  kleine  Schrift  nur  die  Einleitung  zu  einer 
Studie  über  die  Geschichte  der  Kanzlei  Ludwigs  und  ihrer  Beamten  sein, 
welche  in  der  Archiv.  Zeitschrifb  erscheinen  wird.  M.  V. 

Vom  Mittelalter  zur  Reformation  von  Eonrad  Burdach. 
1.  Heft.  (Halle,  Niemeyer  1893).  Unter  diesem  Titel  veröffentlicht  dar 
Verfasser  Untersuchungen,  welche  aus  einer  Recension  im  Gentralblatt  für 
Bibliothekswissenschaft  (1891 )  herausgewachsen  sind.  Ausgehend  von  der 
Besprechung  eines  altdeutschen  Handschriftenkataloges  aus  dem  Nachlasse 
Adalbei*ts  von  Keller,  will  er  das  Fortleben  und  allmähUge  Absterben  der 
mittelhochdeutschen  Dichtung  verfolgen,  also  ein  rein  litterarisch-histori- 
sches  Thema,  welches  er  im  vorliegenden  ersten  Heft  bis  zum  Ausgang 
des  14.  Jahrhunderts  führt  Für  den  Historiker  ist  jedoch  der  Hauptab- 
schnitt von  Interesse,  in  welchem  sich  der  Verfasser  mit  der  Kanzlei  der 
Luxemburger  beschäftigt.  Er  behandelt  eingehend  ihre  Bestrebungen  um 
die  Aufnahme  des  römischen  Rechtes,  ihr  Verhältnis  zur  Universität,  den 
Uebergang  von  der  mittelalterlichen  geistlichen  Verwaltungsorganisation 
zum  modernen  Beamtenthum,  das  Verhältnis  zur  beginnenden  religiösen 
Bewegung  (Matthäus  von  Krakau  und  Milid  von  Kremsier)  und  insbeson- 
dere die  Anknüpfung  an  den  französischen  und  vor  allen  an  den  italie- 
nischen Humanismus  (Petrarca,  Cola  di  Rienzo)  und  im  Anschluss  daran 
die  Ausgestaltung  des  lateinischen  Stiles,  die  Aufnahme  der  lateinischen 
Dichtung  und  schliesslich  ihre  Verdienste  um  die  Handschriftensammlung 
und  das  Bibliothekswesen.  Er  kommt  zu  dem  Schlüsse,  dass  die  Kanzlei 
der  Luxemburger,  deren  geistiger  Mittelpunkt,  Johannes  von  Neumarkt, 
von  ihm  ausführlich  gewürdigt  wird,  die  eigentliche  Wiege  der  späteren 
deutschen  Renaissance  ist,  und  charakterisirt  Karl  IV.  als  den  „Vater" 
dieser  Renaissance.  Von  interessanten  Details  will  ich  noch  hervorheben: 
den  Versuch,  das  Brünner  Schöffenbuch  Johann  von  (Gelnhausen  zuzu- 
schreiben (S.  34),  den  Nachweis  der  Universitätsstudien  der  einzelnen 
Kanzleibeamten  (S.  42)  und  die  Klarlegung  der  Bedeutung  der  Augustiner 
für  die  geistige  Bewegung  in  Deutschland  (S.  98  f.).   —  Endlich  möchte 

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Notizen.  179 

ich  jeden,  der  sich  mit  dieser  Periode  beschäftigt^  auf  die  re\phen  Lite- 
ratnrangaben  aufmerksam  machen,  welche  sich  nicht  nur  auf  Deutschland 
beschränken,  sondern  sich  auch  auf  die  geistigen  StrGmungen  des  ganzen 
damaligen  Europa  erstrecken.  M.  Y. 

Eine  Berliner  Dissertation  von  Franz  Zimmermann  beschäftigt  sich 
mit  der  »Datierungsformel  in  Urkunden  Kaiser  Karls  lY.« 
and  zwar  in  dem  bis  jetzt  nur  erschienenen  1.  Theil  mit  den  »  Jahre s- 
angaben^  (Helmstedt  1889).  Der  Yerfasser  sucht  ffir  die  Epochentage, 
Aufkommen,  Anwendung,  Wortlaut  und  Stellung  der  einzelnen  Jahresan- 
gaben den  Kanzleigebrauch,  welcher  ja  gerade  unter  Karl  lY.  endlich  wie- 
der durch  feste  Normen  geregelt  wurde,  festzustellen  und  gewinnt  damit 
ein  Kriterium  für  die  Anfertigung  der  Urkunden  in  oder  ausserhalb  der 
Kanzlei,  for  Echtheit  oder  Unechtheit,  ja  sogar  f&r  die  Entstehungszeit 
von  ungenau  datirten  Urkunden.  In  der  Einleitung  spricht  er  über 
Kanzleisprache  und  Kanzleistil  unter  Karl  lY.,  welche  er  auf  das  Yorbild 
der  Urkunden  Johanns  von  Böhmen,  noch  mehr  aber  der  Kanzlei  des  Bis- 
thums  Olmütz  zurückführt,  aus  der  so  viele  königliche  Kanzleibeamte  her- 
vorgegangen sind;  leider  erwähnt  er  diese  Beobachtungen,  welche  aller- 
dings eine  selbständige  Untersuchung  beanspruchen  würden,  nur  nebenbei. 
Bemerkenswerth  ist  auch  der  Yersuch  des  Yerfassers,  abweichend  von  der 
landläufigen  Eintheilung  der  späteren  Kaiserurkunden,  dieselben  nach  den 
Yerschiedenheiten  der  Protokolltheile,  beziehungsweise  deren  Yorhanden- 
sein  oder  Fehlen  zu  scheiden.  Der  Yerfasser  verspricht,  in  einem  zweiten 
Theil  die  Tages-  und  Ortsangaben,  sowie  das  Actum  und  Datum  zu  be- 
handeln und  hiebei  auf  die  für  Karls  Urkunden  wichtige  Frage  des  Zeit- 
punktes der  Eintragung  der  einzelnen  Datirungsangaben  näher  einzu- 
gehen. M.  Y. 

P.  Max  Str'aganz  gibt  im  öymnasialprogramm  von  Hall  i.  T.  1894 
dankenswerthe  Mittheilungen  aus  dem  Archive  des  Glarissen- 
klosters  zu  Brixen,  einem  der  ältesten  Klöster  dieses  Ordens  in 
Deutschland.  Str.  veröffentlicht  35  Papsturkunden  von  Gregor  IX.  bis 
Johann  XXII.  (1238 — 1334)  in  sorgfältigem  Abdruck  mit  Berücksichti- 
gung aller  Kanzleivermerke,  bie  und  da  die  Angaben  Diekamps,  der  diese 
Urkunden  fär  seine  Abhandlungen  in  den  Mittheil,  des  Instituts  3.  u.  4.  Bd. 
benützen  konnte,  berichtigend.  S.  13  wird  auch  bei  Innocenz  lY.  der 
gleichzeitige  Gebrauch  zweier  Namensstempel  festgestellt.  An  die  Papst- 
urkunden  schliesst  Str.  noch  Urkunden  des  Cardinais  Rainald  von  Ostia 
von  1252,  der  Herzoge  Otto,  Ludwig  und  Heinrich  von  Kämten-Tirol  von 
1297  und  1306  und  Herzog  Friedrichs  lY.  von  1414  an;  bei  letzterer  ist 
1413  im  Bögest  Druckfehler,  Ad  ^  s  als  Kanzleiunterfertigung  wohl  kaum 
richtig  gelesen  ^).  Zum  Schlüsse  theilt  der  Yerfasser  eine  Schrift  „Fun- 
datio  sive  aedificatio  primaria  monasterii  s.  Elisabeth  prope  Brixinam  eius- 
demque  reformatio  atque  gubematio**  mit,  die  im  ersten  Decennium  des 
1 6.  Jahrhunderts  entstanden  ist,  aber  auf  primäre  Quellen  zurückgeht.  0.  B. 


1)  In  Anm.  3-  auf  S.  3  f.   theilt  Str.    eine  sachlich  and  sprachlich  (Bozener 
Dialect  in  Namensformen)  interessante  Urkunde  von  1242  ans  Bozen  mit.. 

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IgO  Notizen. 

R.  F.  Kaindl,  Ueber  den  Verschluss  der  pästlichen  Do- 
oumente  im  XIII.  Jahrhundert.  Bömische  Quartalschrifi  7,  492  ff. 
Der  Verf.  erläutert  an  vier  beigegebenen  Abbildungen  die  bekannte  Theorie 
Diekamps  Yom  Verschluss  der  Papstbi  iefe  und  sucht  diesen  Verschluss  a^s 
einen  ganz  vollständigen,  nur  durch  Zerschneiden  der  um  die  Urkunde 
gelegten  Schnur  zu  beseitigenden  zu  erweisen.  Dass  man  in  der  vielbe- 
schäftigten päpstlichen  Kanzlei,  wo  man  für  den  Verschluss  der  Sekret- 
briefe eine  ebenso  einÜEu^he  als  sichere  Art  längst  kannte  und  übte,  bei 
anderen  ürkundengruppen  zu  gleichem  Zweck  dieses  höchst  komplicirte 
System  ersonnen  hätte,  ist  an  sich  unwahrscheinlich.  E.  hat  aber  weiter 
nicht  beachtet,  dass  man  gerade  diese  Gratialbriefe  nach  der  BuUirung 
—  und  zwar  ganz  vorwiegend  nach  dem  Original  —  registrirte,  dass  man 
diese  erfolgte  Registrirung  auf  der  Mitte  der  Bückseite  in  einer  Weise 
verzeichnete,  die  unmöglich  durch  die  darüber  gespannte  Bullenschnur  be- 
hindert sein  konnte,  und  dass  man  endlich  die  Briefe  nach  der  Bullirung 
noch  einer  sachlichen  Ueberprüfung  unterzog,  die  wiederholt  zur  Cassirung 
und  Neuausfertigung  führte.  (Vgl.  den  Vermerk:  rebullata  de  mandato). 
Wie  übte  man  dies  alles  an  verschlossenen  Urkunden?  T. 

R.  Davidsohn  theilt  im  Neuen  Archiv  19,  232 — 235  einen  interes- 
santen Fall  mit,  der  die  Fälschung  einer  päpstlichen  Bulle  von  1216  und  ihre 
Prüfung  durch  eine  von  Honorius  III.  eingesetzte  Commission  betrifft.  — 
Im  Neuen  Archiv  20,  233  veröffentlicht  A.  Chroust  einen  Brief  Papst 
Hadrians  V.  vom  30.  Juli  1276»  wo  in  einem  eigenen  Schlusssatz  die 
Anhängung  einer  Bulle  ohne  Namensstempel  ausdrücklich  als  Brauch  der 
Päpste  vor  ihrer  Consecration  erklärt  wird.  0.  R. 

P.  Konrad  Eubel,  Zum  pästlichen  Reservations-  und 
Provisionswesen,  Römische  Quartalschrift,  8»  169  ff.  Der  Verf.  gibt 
eine  auf  gründlicher  Durchsicht  der  päpstlichen  Register  beruhende  ge- 
drängte Uebersicht  über  die  Ausbildung  des  Revervations-  und  Provisions- 
wesens von  Innocenz  III.  bis  Martin  V.  S.  182  werden  die  Rechtstitel  und 
Beweggründe,  welche  die  Curie  dabei  leiteten,  dargelegt.  Das  Verhalten 
der  durch  diese  stetig  um  sich  greifenden  Bestrebungen  der  Curie  betrof- 
fenen Parteien  wird  nur  gelegentlich  gestreift,  doch  werden  S.  178 — 180 
auch  dafür  einzelne  ganz  interessante  Beispiele  beigebracht.  Für  weitere 
dringend  ei  wünschte  Arbeiten  auf  diesem  Gebiete  wird  Eubels  Schrift  als 
treffliche  Grundlage  dienen  können.  T. 

In  der  Archivalischen  Zeitschrift  N.  F.  4,  123 — 212  veröffentlicht 
P.  Eonrad  Eubel  in  (399)  knappen  und  doch  erschöpfenden  Regesten 
den  ganzen  Regislerband  des  Gegenpapstes  Nicolaus  V. 
(1328 — 1329),  der  die  litterae  gratiae  und  executoriae  enthält,  während 
Register  der  politisch  interessanteren  litterae  secretae  und  de  curia,  sowie 
Cameralregister  nicht  mehr  erhalten  sind.  In  den  Vorbemerkungen  gibt 
der  Verf.  Nachricht  über  den  Band  selbst  (Nr.  1 1 8  der  Registerserie)  und 
"fügt  am  Schlüsse  der  sehr  dankenswerten  Publication  ein  Namenregister 
hinzu.  0.  R. 


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Notiaen.  181 

In  neueBter  Zeit  wendet  sich  endlich  die  philologische  Forschung,  ob- 
wohl vorläufig  noch  mit  kleineren  Einzeluntersuchungen,  dem  urkund- 
lichen Materiale  zu  in  der  richtigen  Erkenntnis,  welch  reiche  Quellen  ge- 
rade hier  noch  verborgen  sind;  die  Ergebnisse  kommen  indirekt  auch  der 
Diplomatik  zu  Gute.  Aus  diesem  Grunde  sei  hier  einer  im  Uebrigen  rein 
germanistischen  Arbeit  von  Erwin  Händcke,  Die  mundartlichen 
Elemente  in  den  elsftssischen  Urkunden  des  Strassburger 
ürkundenbuches  (Strassbburg  1894.  B.Heft  der  Alsaltischen  Studien) 
Erwähnung  gethan.  Als  einzige  Aufgabe  derselben  bezeichnet  der  Verf. 
das  Herausschälen  des  mundartlichen  Elementes  aus  den  genannten  Ur- 
kunden, zu  welchen  er  auch  diejenigen  des  Gartulaire  de  Mulhouse  und 
des  Bappoltsteinisohen  Ürkundenbuches  heranzieht.  Er  geht  dabei  von  der 
Annahme  einer  mittelhochdeutschen  Schriftsprache  in  den  Urkunden  aus, 
atatt  diese,  welche  bekanntlich  eine  noch  lange  nicht  entschiedene  Streit- 
ß-age  bildet,  erst  zu  beweisen,  und  lässt  daher  alle  Eaiserurkunden  und 
alle  politischen  Urkunden  unberücksichtigt,  weil  er  voraussetzt,  dass  diese 
sich  selbstverständlich  jener  Schriftsprache  bedienen.  So  kommt  es,  dass 
er  gerade  für  die  älteste  Periode  der  deutschen  Urkunden  (zweite  Hälfte 
des  13.  Jahrh.)  das  interessanteste  Resultat  schuldig  blieb.  M.  V. 

Als  zweiten  Theil  seines  Programma  scolastico  di  paleo- 
grafia  latina  e  di  diplomatica  —  der  erste  Theil  behandelt  nur 
noch  die  Paläographie  —  veröffentlicht  Gesare  Paoli  eine  eingehende 
Arbeit  über  das  Schriftwesen  (Materie  scrittorie  e  librarie.  In 
Firenze,  Sansoni  1894;  8^  152  p.),  eine  ebenso  tüchtige  Leistung  als  seine 
Paleografia  latina,  die  umso  willkommener  ist,  als  Wattenbachs  grund- 
legendes Werk  über  das  Schriftwesen  im  Mittelalter,  auch  in  seiner  2.  Auf- 
lage bereits  20  Jahre  alt,  in  manchen  Partien,  wie  in  jenen  über  Papyrus 
und  Papier,  durch  die  späteren  Arbeiten  von  Birt,  Karabacek,  Wiesner  u.  a. 
vollständig  überholt  ist  und  eine  Neuauflage  ein  frommer  Wunsch  bleiben 
zu  sollen  scheint.  Wie  Bockinger  in  seinem  baierischen  Schriftwesen  legt 
auch  Gesare  Paoli  das  Schema  Wattenbachs  zu  gründe.  Alle  Ergebnisse 
der  neuen  Arbeiten  verwertend  und  vielfach  auch  auf  eignem  Boden 
iussend  bietet  das  Buch  in  knapper  Form  eine  durchaus  verlässliche  und 
klare  Darstellung  des  mittelalterlichen  Schriftwesens,  die  beste,  welche  wir 
jetzt  besitzen.  —  In  den  Kreis  der  neuen  paläographischen  Arbeiten  Gesare 
Paolis  fällt  auch  das  Schrifteben  Le  abbreviature  nella  paleografia 
del  medio  evo  (Firenze  1891 ;  8^  39  p.),  das  von  Karl  Lohmeyer  (Die 
Abkürzungen  der  lateinischen  Schrift  des  Mittelalters. 
Innsbruck,  Wagner,  1892)  auch  ins  Deutsche  übersetzt  wurde.      E.  M. 

Von  den  in  den  Mitth.  des  Instituts  12,  494 — 504  von  Osw.  Redlich 
besprochenen  und  herausgegebenen  vier  Post-Stundenpässen  aus 
den  Jahren  1496  bis  1500  hat  das  k.  k.  Postmuseum  in  Wien,  in 
dessen  Besitz  sich  nun  diese  interessanten  Documente  befinden,  in  sehr 
dankenswerter  Weise  photolithographische  Reproductionen  herstellen  lassen, 
die  ganz  vortrefflich  gelungen  sind. 

A.  V.  Jak  seh  behandelt  als  Vorarbeit  zur  Ausgabe  des  jetzt  bereits 
in   Druck   befindlichen    Ourker  Ürkundenbuches   Die   ältesten    Siegel 

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182  Notizen. 

der  Bischöfe  und  des  Gapitels  von  Gnrk  (Mittheilongen  der 
dritten  [Archiv-]  Section  der  k.  k.  Central-Commission  für  Kunst-  und 
histor.  Denkmale  2,  127 — 14 O)  in  sorgMtiger  Beschreibung  mit  Nachweis 
ihres  Vorkommens  und  Beigabe  wohlgelungener  Abbildungen  in  Lichtdruck. 
Bearbeitet  sind  so  die  Bischofssiegel  von  Hiltebold  (1106 — 1131)  bis 
Ulrich  I.  (1221 — 1253),  die  wenigen  Siegel  der  Pröpste  von  Gurk  bis 
1240  und  des  Gapitels  bis  Anfang  des  16.  Jahrhunderts  (der  4.  Capitel- 
stempel  ist  von  1322  bis  151 1 .  nachzuweisen),  endlich  das  Siegel  der 
Gräfin  Hemma,  der  Stifterin  des  Gurker  Nonnenklosters.  0.  B. 

Die  Schrift  von  Gotfrid  Edmund  Friess,  Die  Wappen  der 
Aebte  von  Garsten  (4^  22  8.)  gibt  zugleich  eine  urkundlich  gesichtete 
Liste  der  Aebte  von  Garsten  nebst  den  wichtigsten  Daten  zu  deren  Ge- 
schichte und  ausser  den  Abbildungen  der  erhaltenen  Wappen  (das  älteste 
aus  dem  Beginn  des  16.  Jahrb.)  auch  eine  photographische  Keprodliktion 
einiger  alter  Abt-  und  Gonventsiegel. 

Hefb  2  und  3  des  2.  Bandes  der  Mittheilungen  aus  der 
dritten  (Archiv-)  Section  der  k.  k.  Centralcommission  für  Kunst- 
und  histor.  Denkmale  (Wien,  Braumüller  1894)  enthalten  neben  Auf- 
sätzen von  A.  V.  Jaksch  (vgl.  oben)  Ende,  Fragment  eines  mittelhd.  Gedichtes 
(S.  268 — 270)  und  Meli,  Das  Landgericht  Limberg  in  Steiermark  und 
dessen  kartographische  Darstellung  aus  dem  J.  1577  (S.  307 — 32 1) 
folgendes:  Das  k.  k.  Statthalterei-Archiv  zu  Innsbruck  von 
Dr.  Michael  Mayr  (S.  141 — 211 ),  eine  sehr  dankenswerthe  Neubearbeitung 
des  vom  hochverdienten  Archivar  Dr.  E.  v.  Schönherr  in  der  Archival. 
Zeitschr.  11.  Bd.  (l886)  veröffentlichten  Aufsatzes ;  erweitert  ist  besonders 
der  Abschnitt  über  den  gegenwärtigen  Bestand,  der  den  Beichthum  und 
die  Bedeutung  des  Archives  zur  Genüge  erkennen  lässt;  S.  206 — 211  ist 
der  Zuwachs  von  1877  — 1893  verzeichnet,  beinahe  3000  Urkunden,  mehr 
als  tausend  Archivalien  in  Buchform  und  gegen  1300  AktenfascikeL  — 
K  Lechner  bespricht  Die  fürst-erzbischöfliche  Bibliothek  zu 
Kremsier  (S.  212 — 240),  die  von  dem  Olmützer  Bischof  Karl  Grafen 
von  Liechtenstein  (1664 — 1695)  gegründet  und  in  neuester  Zeit  unter 
dem  Cardinal  Friedrich  Landgrafen  von  Fürstenberg  besonders  durch  den 
Zuwachs  der  Bibliothek  Augustin  Theiners  vermehrt  wurde.  L.  gibt  ein 
sehr  dankenswerthes  vollständiges  Verzeichniss  der  Handschriften,  unter 
denen  einige  Relationen  und  Miscellanbände  des  17.  und  18.  Jahrhunderts, 
ein  Pontificale  Bomanum  des  8.  Jahrhunderts  und  einige  Handschriften 
des  15.  Jahrhunderts  mit  Miniaturen  hervorzuheben  sind.  —  In  dem 
Artikel  Die  Einrichtung  eines  Archives  bei  der  k.  k.  Statt- 
halterei  in  Nieder  Österreich  (S.  241 — 270)  ist  in  anschaulicher 
Weise  der  frühere  trostlose  Zustand  der  »alten  Registratur  *  geschildert, 
dem  durch  das  thatkräftige  Eingreifen  des  Statthalters  in  Nieder- 
österreich Grafen  Kielmansegg  in  den  letzten  Jahren  ein  Ende  gemacht 
worden  ist.  Jetzt  ist  durch  Adaptirung  und  Einrichtung  entsprechender 
Räumlichkeiten,  durch  Bestellung  fachlich  gebildeter  Beamter  die  Grund- 
lage geschaffen,  auf  der  dann  durch  Gentralisirung  der  Archivalien  von 
niederösterr.   staatlichen  Behörden    ein    staatliches   Archiv   für   das   ganae 

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Notiien.  183 

Land  sich  herausbilden  soll.  —  Auf  S.  271 — 306  theilt  Freih.  v.  Helfert 
die  Aktenstücke  und  Protokolle  mit,  welche  sich  auf  die  von  ihm  angeregte,     ' 
Ton  der  Begierung    sehr    entgegenkommend   aufgenommene  Action    des 
österr.  Herrenhauses  in  Angelegenheit  des  staatlichen  Ar-> 
chivwesens  beziehen.  0.  B. 

Als  Neujahrsblatt  zum  Besten  des  Waisenhauses  in  Zürich  für  1894 
schrieb  Paul  Schweizer  eine  Geschichte  des  Zürcher  Staats- 
archive s.  Nach  trefflichen  einleitenden  Worten  über  die  Bedeutung  der 
Archive  für  Wissenschaft  und  praktisches  Leben  werden  die  einzelnen 
Stadien  in  der  Geschichte  des  heutigen  Züricher  Staatsarchivs  lehrreich 
geschildert:  das  Stadtarchiv  im  13.  und  14.  Jahrb.,  die  Erweiterung  zum 
Landschafksarchiv  vom  15.  Jahrh.  ab,  den  Zuwachs  an  Archivalien  der 
1525  saecularisirten  Klöster  und  von  anderen  Provenienzen  (u.  a.  Ur- 
kunden der  Montforter  für  Feldkirch  von  1376,  damals  von  der  Stadt  in 
Zürich  deponirt  und  heute  noch  dort),  dann  die  archivalischen  Arbeiten 
und  die  Thfttigkeit  der  Begistratur  im  17.  und  18.  Jahrb.,  endlich  die 
Einrichtung  eines  einheitlicheren  Staatsarchivs  im  Laufe  des  19.  Jahr- 
hunderts. 0.  B. 

Das  munificent  ausgestattete  Fürstenberg is che  Urkundenbuch 
hat  mit  dem  VII.  Band:  Quellen  zur  Geschichte  der  Fürstenbergischen 
Lande  in  Schwaben  1470 — 1504  (Tübingen  1891,  528  S.  und  9  Siegel- 
tafeln)  seinen  Abschluss  erreicht,  es  sind  ihm  daher  zu  guter  letzt  auf 
S.  403 — 466  Nachträge  und  Verbesserungen  in  allen  sieben  Bänden  bei- 
gefügt. F.  L.  Baumann  und  seine  Helfer  haben  es  durch  die  Sorgfalt  und 
Sachkunde  verstanden,  den  quantitativ  immer  stärker  anschwellenden  Stoff 
auch  inhaltlich  zu  beherrschen,  durch  geschickte  Zusammenstellung  das 
ausschliesslich  lokalgeschichtlich  interessante  in  den  Hintergrund  zu  drän- 
gen und  doch  übersichtlich  anzuordnen.  An  politisch  wichtigen  Stücken 
nenne  ich  das  Bittschreiben  H.  Sigismunds  von  Tirol  an  Friedrich  III. 
ihn  im  Interesse  der  Habsburgischen  Hauspolitik  zum  Herzog  von  Schwaben 
zu  ernennen  (n^  49,  vgl.  auch  einschlägige  Bemühungen  desselben  Ta9  66, 
90)»  den  Abschied  des  schwäbischen  Grafentages  von  1497  (n^  187),  und 
die  Aktenstücke  zur  Geschichte  des  Schweizerkrieges  1499  (n^  192^.  Gar 
reiche  Ausbeute  wird  der  Wirtschafts-  und  Eulturhistoriker  in  den 
zahlreichen  Weisthümem,  in  den  Fürstenbergischen  Urbaren  (bP  103.  127. 
163),  aber  auch  in  den  andern  Urkunden  finden,  so  in  der  Serie  von  Kauf 
und  Verkauf  leibeigener  Personen  (nP  5),  in  der  Sammlung  von  Urfehden 
(n<^  18),  welche  einen  unmittelbaren  Einblick  in  die  damalige  Bechtsspre- 
chung  gewähren:  Spottreden  gegen  die  Osterbeicht  werden  bereits  damals 
verfolgt  (pP  18  ^'^^);  das  Begnadigungsrecht  des  GerichtsheiTcn  tritt  uns 
menschlich  näher,  wenn  wir  oft  wiederholt  auch  dessen  Frauen  und  Töchter 
als  Fürbitterinen  fcbr  Verurtheilte  finden.  —  So  verdient  dieser  Band 
gleiches  Lob  wie  sein  Vorgänger  (VI^  Tübingen  1889),  an  den  er  sich 
chronologisch  und  in  der  Anordnung  durchaus  anschliesst.         E.  v.  0« 

Der  2.  Band  der  Osnabrücker  Geschichtsquellen  herausge- 
geben vom  bist.  Veirein  zu  Osnabrück   (Osnabrück  1894)   enthält  die  nie- 

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Ig4  Notizen. 

derdeutsche  üebersetznng  der  Bd.  15,  137  dieser  Zeitschrift  besprochenen 
Chronik  Ertmanns  und  deren  bis  1558  reichende,  ebenfalls  niederdeutsche 
Fortsetzung.  Die  Uebersetzung  hat  nach  den  ausfuhrlichen  Darlegungen 
des  Herausgebers  F.  Bunge  keinerlei  selbständigen  geschichtlichen  Werth : 
die  Fortsetzung  wesentlich  nur  für  die  Localgeschichte,  deren  Erforschung 
durch  Personen-  und  Wörterindex  unterstützt  wird.  E.  v.  0. 

Die  zahlreichen  Steitfragen  und  Zweifel  über  den  Zeitpunkt  der  Orte 
und  die  näheren  Umstände,  unter  welchen  Budolf  der  Kahlkopf  seine 
Historiae  verfasste,  sucht  H.  Eaypers  in  den  Studien  über  Budolf 
den  Kahlen  (Bodulfus  Glaber)  (Diss.  Münster  1891)  einer  Lösung 
näher  zu  bringen.  Gestützt  vor  allem  auf  die  Untersuchungen  von  Sarkur 
und  J.  Havet,  unternimmt  er  es  die  von  jenem  vermutheten  Lebensschicksale 
Budolfs  chronologisch  näher  zu  begrenzen.  Es  werden  z.  Th.  recht  be- 
achtenswerthe  Gründe  für  die  Ansicht  beigebracht,  dass  Budolf  nur  etwa 
von  1026  — 1032  in  Cluny  gelebt  habe,  der  nach  kürzerem  Aufenthalt 
in  Kl.  B^es,  der  mit  Becht  zu  1033  gesetzt  wird,  ins  Kloster  S.  Gtermain 
zu  Auxerre  gezogen  sei.  Die  Glaubwürdigkeit  des  dort  abgefassten  Theiles 
der  Historien  ist  allerdings  viel  geringer  anzuschlagen,  wie  wenn  ihm  die 
Nachrichten,  seien  es  auch  Klatsch  und  Gerüchte  gewesen,  zu  geböte  ge- 
standen wären,  welche  in  jenem  Oentralsitz  des  Mönchsthums  damals  Tag 
für  Tag  einliefen.  E.  v.  0. 

Eine  Berliner  Dissertation  von  Fr.  Walter  über  Die  Politik  der 
Curie  unter  Gregor  X.  (l894)  stellt  sich  die  Aufgabe,  von  der  ganzen 
umfassenden  politischen  Wirksamkeit  Gregor  X.  ein  einheitliches  Gesammt- 
bild  zu  entwerfen.  Verf.  bespricht  demnach  nach  einer  dankenswerthen 
Einleitung  über  die  Lage  der  Dinge  im  hl.  Land,  in  Italien  und  im  Beich 
während  der  Sedisvacanz  (1268 — 1271)  die  Bemühungen  des  Papstes  für 
das  Zustandekommen  eines  allgemeinen  Kreuzzugs  und,  in  yerbindung  damit, 
für  die  Union  der  griechischen  und  lateinischen  Kirche;  die  Pacificierung 
Italiens,  Verhandlungen  des  Lyoner  Concils,  wobei  die  Schrift  des  Domi- 
nicaners Humbertus  de  Bomanis  über  die  Aufgaben  des  Concils,  die  nach 
Ansicht  des  Verf.  auf  Gregors  eigene  Anregung  zurückgeht  und  dessen 
ganze  Orientpolitik  enthält,  eingehend  gewürdigt  wird;  endlich  die  ernst- 
gemeinten Bestrebungen  des  Papstes,  in  der  Person  Budolfs  das  Kaiser- 
thum  zu  erneuern.  Ueber  Gregors  Stellung  zur  Kaiserirage  entwickelt 
yerf.  eine  eigenartige  Auffassung.  Danach  hat  derselbe  vor  Budolfs  Wahl 
eine  bestimmte  Kaiserpolitik  mit  klarem  Progranun  nicht  verfolgt;  die 
Bewerbungen  Alfonsens  wurden  im  Interesse  des  Friedens,  diejenigen  des 
Franzosenkönig*s  hauptsächlich  im  Interesse  der  geplanten  Union  zurück- 
gewiesen, da  sich  mit  Bestimmtheit  erwarten  Hess,  dass  Philipp  als  Kaiser 
und  Führer  des  Kreuzheeres  die  auf  Ostrom  gerichteten  Absichten  Karls 
von  Siciiien  fördern  und  damit  die  mit  Byzanz  eingeleiteten  Verhandlungen 
zum  Scheitern  bringen  würde;  der  an  die  Kurfürsten  ergangene  Befehl 
zur  Neuwahl  war  lediglich  ein  geschicktes  diplomatisches  Auskunftsmittel ; 
kurz  »der  Versuch,  das  Kaiserthum  vneder  aufeurichten,  ging  in  erster 
Linie  nicht  von  der  Curie  aus*.  Erst  seit  dem  Concil  ist  Gr,  eifrig  be- 
müht,   dem  König    den  Weg   nach  Bom  zu  bahnen   durch  Verhandlungen 

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Notizen.  185 

mit  Ottokar,  Alfons  nnd  insbesondere  Karl  von  Sioilien,  dem  er  bis  dabin 
allen  erdenklichen  Vorschub  geleistet  hatte.  Die  Interessen  der  Kirche 
bat  anch  Gr.  nie  aus  den  Augen  yerloren;  die  Begegnung  zu  Lausanne 
bedeutet  einen  vollständigen  Triumph  des  Papstthums  über  das  Kaiser- 
thimi.  Des  Verf.  (^esammturtheil  über  Gr.  als  Politiker  ist  ein  durchweg 
gönstiges;  nur  in  Bezug  auf  die  italienischen  Verhältnisse  pflichtet  er 
dem  ürtheil  Bussons  bei,  der  die  Politik  des  Papstes  gelegentlich  als 
nnklar  und  verworren  bezeichnet  hat;  er  rechtfertigt,  die  Kreuzzugsidee 
ans  den  Zeitumständen,  feiert  in  Gr.  den  » Friedensfürsten  c  und  findet,  dass 
sein  Pontificat  reich  war  an  Erfolgen,  die  er  keiner  befreundeten  Macht, 
sondern  ausschliesslich  sich  selbst  verdankte.  H.  Otto. 

Die  Dissertation  von  A.  Giese  über  Budolf  I.  von  Habsburg 
und  die  römische  Kaiserkrone  (Halle  1893)  will  im  einzelnen  die 
Anffiftssung  begründen,  dass  Rudolf  während  seiner  ganzen  Begierungszeit 
ernstlich  den  Empfang  der  Kaiserkrone  beabsichtigt  und  dieses  Ziel  bei 
seinen  Verhandlungen  mit  Gregor  X.  und  seinen  Nachfolgern,  ebenso  mit 
Nioolaus  ni.  und,  nachdem  unter  Martin  IV.  eine  Pause  eingetreten  war, 
mit  Honorius  IV.  und  Nicolaus  IV.  unverrückt  im  Auge  behalten  hat. 
Der  Widerstand,  mit  dem  Budolf  zu  kämpfen  hatte,  ging  zum  Theil  von 
den  BeichsfÜrsten  aus,  indem  dieselben  vor  dem  Kostenaufwand  zurück- 
schreckten, zum  Theil  aber  auch  von  der  römischen  Curie.  Seit  dem  Tode 
Gregors  X.  machte  die  Curie  die  Ertheilung  der  Krone  abhängig  von  dem 
Verzicht  auf  die  Bomagna  und  einem  Einverständnis  mit  König  Karl  Be- 
kanntlich hat  Nicolaus  in.  in  dieser  doppelten  Hinsicht  die  Absichten  der 
Curie  erreicht.  Der  Bischof  Paulus  von  Tripolis,  der  1279  und  1280 
über  eine  Familienverbindung  der  Häuser  Habsburg  und  A^jou  verhandelte, 
wurde  durch  ein  päpstliches  Schreiben  vom  30.  Juli  1280  (Mitth.  aus 
dem  Vaüc.  Archiv  1  n.  230)  ermächtigt,  sobald  die  Verhandlungen  ein 
gewisses  Stadium  erreicht  hätten,  an  die  Curie  zurückzukehren.  Da  nun 
in  demselben  Briefe  dem  Bischof  eingeschärft  wird,  gewisse  geheim  zu 
haltende  Brife  an  Budolf  und  an  die  Fürsten,  die  ja  wohl  identisch  sind 
mit  Mitth.  n.  166  und  167,  unter  strengster  Wahrung  des  Geheimnisses 
wieder  an  die  Corie  zurückzubringen,  so  meint  Giese,  damit  habe  doch 
Nicolaus  die  in  n.  166,  167  enthaltenen  Zusicherungen  im  letzten  Augen- 
blick selbst  wieder  zurückgenommen,  einerlei  ob  man  darin  mit  dem  Verf. 
lediglich  einen  Hinweis  auf  die  Kaiserkrone  erblicke  oder  dieselben  mit 
jenem  Beichstheilungsplan  des  Papstes  in  Verbindung  bringe,  über  den 
Ptolomaeus  von  Lucca  berichtet.  Verf.  glaubt  damit  ein  gewichtiges  Ar- 
gument gegen  Bussons  Vermutungen  über  die  Idee  eines  Erbreichs  ge- 
funden zu  haben,  und  gelangt  seinerseits  von  hier  aus  zu  einer  ganz  ab- 
weichenden Beurtheilung  des  Papstes.  Dieser  habe,  ohne  jemals  ernstlich 
an  eine  Krönung  Budolfs  zn  denken,  die  Idee  der  Kaiserkrönung  als  Lock- 
mittel für  seine  Zwecke  benutzt.  Verf.  pieht  demnach  in  ihm  keineswegs 
den  »Wohlthäter«  Budolfs,  sondern  lediglich  den  »schlauen  Italiener«,  der 
Budolf  und  seine  Staassmänner  überlistet  habe.  H.  Otto. 

Aug.  Kneer,  Kardinal  Zabarella  I.  Th.  (Dissertation,  Münster 
1891)*  — ^   P.  A.  Schatz,    Stellung   Leopolds   III.    von    Oester- 

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186  Notizen. 

reich  zum  grossen  abendländischen  Schisma.  (Separatabdrackr 
ans  den  Stadien  und  Mitth.  ans  d.  Bened.  und  Cist.  Orden,  Brunn  1892). 
—  Kurt  Wiemann,  Eckard  v.  Ders,  Bischof  ▼.  Worms  1370  bis 
1405.  (Hallische  Beitr.  zur  Geschichtsforschung  herausg.  y.  Th.  Lindner. 
3.  Heft,  Halle  1893).  Alle  drei  Schriften  enthalten  Beiträge  zum  grossen 
Schisma.  Zabarella  war  ein  hervorragender  Jurist  und  spielte  auf  dem 
Oonstanzer  Ooncil  eine  bedeutende  Bolle.  Der  Verf.  fährt  die  Biographie 
vorläufig  nur  bis  1410.  In  seinem  Tractate  über  das  Schisma  zeigt  sich 
Zab.  als  Anhänger  Heinrichs  v.  Langenstein,  er  ist  ein  Vertreter  der  Lehre 
von  der  Hoheit  der  allgemeinen  Concilien  über  den  Papst.  Zab.  wurde 
nicht,  wie  gewöhnlich  angenommen  wird,  1339,  sondern  1360  geboren 
(S.  45).  -—  Schatz  kommt  in  seiner  Abhandlung  zu  dem  Resultate,  dass 
Leopold  III.  bis  zu  seinem  Tode  zwar  ein  Anhänger  Clemens'  VII.  war, 
jedoch  nicht  aus  Ueberzeugung,  sondern  aus  politischem  Interesse  (S.  3l), 
während  die  Bichöfe  der  Osterreichischen  Lande  auf  Seite  Urbans  VI. 
standen.  (S.  12).  —  Auch  Eckard  v.  Ders  hat  eine  Schrift  über  das 
Schisma  geschrieben  und  in  derselben  Urban  VI.  als  den  rechtmässigen 
Papst  yertheidigt.  Eng  befreundet  war  Eckard  mit  Heinr.  v.  Langenstein, 
der  an  ihn  auch  mehrere  Schriften  gerichtet  hat.  Im  ersten  Theile  der 
Schrift  behandelt  der  Verf.  das  Verhältnis  des  Bischofs  zur  Stadt  Worms 
und  bietet  uns  darin  einen  Beitrag  zur  Geschichte  des  aufstrebenden 
Bürgerthums.  0.  H. 

Das  1 .  Heft  der  von  Th.  Lindner  herausgegebenen  Hallischen  Beiträge 
zur  Geschichtsforschung  enthält  die  Abhandlung  von  Werner  Pocke, 
Theodoricus  Pauli,  ein  Geschichtsschreiber  des  XV.  Jahr- 
hunderts und  sein  speculum  historiale.  (Halle  1892).  F.  be- 
spricht darin  die  Werke  und  persönlichen  Verhältnisse  dieses  1416  in 
Gorkum  in  Südholland  gebomen  dem  geistlichen  Stande  angehörenden 
Geschichtsschreibers  und  liefert  nach  der  Original-Hs.  der  Bibliotheca  Bhe- 
digeriana  zu  Breslau  den  Abdruck  einiger  Partien  der  mit  dem  nicaeni- 
schen  Concile  beginnenden  und  bis  auf  Friedrich  III.  und  Sixtus  IV. 
reichenden  Kaiser-  und  Papstgeschichte,  welche  mit  einem,  wie  es  scheint, 
verlornen  Buche  über  alte  Geschieht«  als  »speculum  historiale*  den  ersten 
Theil  des  Chronicon  universale  des  Theodoricus  Pauli  bildete ;  es  sind  jene 
Theile  abgedruckt,  für  welche  sich  ein  sicherer  und  genauer  QueUen- 
Nachweis  nicht  erbringen  liess,  oder  wo  die  Art  der  Compilation  der 
Quellen  von  Interesse  ist,  so  der  Schluss  der  Kaisergeschichte  von  Karl  IV. 
angefangen,  die  Bandbemerkungen  zur  Geschichte  Budolfs  I.  bis  Karl  IV. 
und  die  Lebensbeschreibungen  der  Päpste  Nicolaus  III.,  Marün  IV.,  Hono- 
rius  IV.  und  ürban  V.  bis  Bonifacius  IX.  Als  Hauptquellen  dienten  dem 
Gompilator,  dem  schon  Papebroch  Mangel  an  Kritik  vorgeworfen  hat,  Vinc^iz 
von  Beauvais  und  Martin  von  Troppau,  neben  welchen  namentlich  auch 
Beda,  Bemardus  Guidonis,  das  Chronicon  Sampetrinum,  das  des  Johannes 
de  Beka,  Heinrich  von  Herford  und  die  Chronographie  Conrads  von  Halber- 
stadt vielfach  ausgeschrieben  sind.  Pauli  hat  das  speculum  dreimal  syste- 
matisch überarbeitet,  wie  aus  den  zahlreichen  Bandbemerkungen  erhellt, 
deren  Quellen  F.  ebenfalls  mit  Erfolg  nachzuweisen  suchte. 

V.  V.  a-W. 

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NotiEon.  187 

Da  die  Ton  E.  Maximilian  11.  von  Baiem  angeregte  Geschichte  des 
Handels  und  der  Industrie  Baiems  nicht  zum  Abschlüsse  gebracht  worden 
ist  und  nur  einzelne  Detailarbeiten  dieses  umfangreichen  Werkes  gedruckt 
erschienen,  fehlt  abgesehen  von  Zimgibls  1817  erschienenen  Akademie- 
Abhandlungen  über  den  bairischen  Handel  eine  zusammenfassende  Dar- 
steUung  dieses  Gegenstandes  noch  heute.  Wohl  ohne  diese  Lücke  aus- 
fällen zu  wollen,  bietet  Manfred  Mayers  historische  Skizze  Baiems 
Handel  im  Mittelalter  und  in  der  Neuzeit  (München  1893) 
in  freilich  gänzlich  unverarbeitetem  Zustande  und  recht  wenig  Übersicht- 
lieher  Anordnung  eine  grosse  Anzahl  vor  Nachrichten  aus  gedruckten  und 
angedruckten  Quellen,  welche  namentlich  die  Ansichten  und  Bestrebungen 
der  bairischen  Regenten  in  Bezug  auf  Handel,  Industrie  und  Landwirth- 
schafl  (insoferne  dem  Titel  der  Arbeit  nicht  ganz  entsprechend)  kenn- 
zeichnen. Den  ungleich  reichlicheren  Quellen  entsprechend  bildet  der  die 
neuere  Zeit  (bis  1825)  behandelnde  Abschnitt  den  Hauptbestandtheil  der 
Arbeit,  welche  sich  för  den  ersten  Abschnitt  (vom  8.  bis  zum  13.  Jahrh.) 
auf  wenige  Seiten  beschränkt.  Zwischen  Aussen-  und  Innenhandel,  Aus- 
und  Einfuhr  wäre  eine  strengere  Scheidung  durchzuführen  gewesen,  die 
Bedeutung  Augsburgs  als  Handelsstadt  ist  in  ungerechtfertigter  Weise 
wenig  beachtet.  Wenn  M.  S.  12  sagt:  »Bestimmungen  über  den  Vieh- 
handel enthält  das  Rechtsbuch  *  (Münchner  Stadtrecht  Ludwig  des  Baiem) 
»sonderbarer  Weise  meines  Wissens  keine*,  so  hat  den  Verfasser  sein 
Wissen  getäuscht,  da  die  Artikel  359  und  400  den  Viehhandel  betreffen. 
Die  S.  10  erwähnte  von  König  Rudolf  allen  Kaufleuten  im  Reiche  auf- 
erlegte Steuer  betraf  nicht  den  ersten  (l),  sondern  den  achten  Theil  der 
Waren ;  über  die  Virbicarii,  deren  Existenz  M.  S.  6  fraglich  zu  sein  scheint, 
bietet  Du  Gange  2.  ed.  VIII.  S.  277  s.  v.  verbicarius  Aufschluss. 

V.  V.  H.-W. 

Die  Deutung  de)  tirolischen  Ortsnamen,  welche  wegen  der  Ueberein- 
anderschichtung  der  Siedelungen  von  ürbewohnem  (Venedem,  Räto- 
Etruakem,  Kelten),  von  Romanen  und  Germanen  und  an  der  deutsch-ita- 
lienischen Sprachgrenze  auch  wegen  der  Fluctuationen  in  der  historischen 
Zeit  für  die  Landesgeschichte  ausserordentlich  wichtig,  aber  auch  in  glei- 
chem Grad  schwierig,  ja  oftmals  oft  fast  unlösbar  erscheint,  erfahrt  er- 
wünschte Förderung  durch  die  jüngsten  Forschungen  Christian 
Schnellers.  Sein  Buch:  Tirolische  Namenforschungen.  Orts- 
und Personennamen  des  Lagerthals  im  Südtirol  (Innsbruck 
1890)  bietet  mehr  als  der  Titel  besagt.  Ist  Vollständigkeit  auch  nur  für 
das  südl.  Etschthal  von  Calliano  bis  Ala  erstrebt,  so  sind  zum  Vergleich 
doch  die  Ortsnamen  des  ganzen  Landes  und  der  benachbarten  Gebiete  Ita- 
liens herangezogen.  Auf  Grund  eingehender  archivalischer  Forschungen 
sucht  der  Verfasser  inmier  die  älteste  Namensform  festzustellen;  dabei 
drängen  sich  ihm  von  allen  Seiten  historische  und  geographische  Stütz- 
punkte seiner  Auslegungen  auf,  nicht  zu  verachtende,  manchmal  auch 
weiter  ausgeföhrte  Beiträge  zur  Landesgeschichte.  Den  Schwerpunkt  seiner 
Arbeit  findet  indes  Schneller  natürlich  in  der  sprachlichen  Seite.  Wie  weit 
seine  Ergebnisse  da  als  gesichert  gelten  dürfen,  muss  der  Entscheidung  des 
Sprachforschers  überlassen  bleiben.    Dass  aber  Schneller  neben  seiner  phi- 

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188  Notizen. 

lologischen  Bildung  ein  so  gründlicher  und  feinftihliger  Kenner  von  Land 
und  Leuten,  von  der  Greschichte  und  Topographie  wie  von  den  Dialekten 
und  Sitten  Tirols  ist,  befähigt  ihn  jedenfalls  in  besonderem  Masse  für 
diese  Studien.  Viel  Licht  föllt  auf  die  einstige  Verbreitung  der  deutschen 
Sprache  im  Lagerhai,  die  Zahl  der  jetzt  noch  deutschen,  wenn  auch  verstüm- 
melt, gebräuchlichen  Hof-  und  Flurnamen  ist  Legion.  Gegen  die  bisherige  An- 
sicht wäre  nach  Schneller  überhaupt  die  Schichte  der  erst  durch  die  Grer- 
manen  begründeten  Siedolungen  in  Nord-  wie  in  Südtirol  auch  in  solchen 
Gegenden  eine  starke  und  ursprüngliche,  in  welchen  die  zahlreichen  Grä- 
berfunde und  der  fremdartige  Klang  der  Ortsnamen  vernehmlich  auf  ein 
älteres  Volk  hinzuweisen  scheinen.  —  In  seinen  letzten  Publikationen, 
den  Beiträgen  zur  Ortsnamenskunde  Tirols  (herausgeg.  vom 
Zweigveiein  der  Leo-Gesellschaft  für  Tirol  und  Vorarlberg,  2  Hefte,  Inns- 
bruck 1893,  1894)  interessirt  im  ersten  Heft  besonders  die  Hypothese, 
dass  viele  der  auf  ac  und  ag  endenden  Worte  bloss  ein  Rechts-,  Zins-, 
oder  Lehensverhältnis  ausdrücken  sollen,  picht  wie  man  bisher  glaubte, 
auf  römische  Personennamen  oder  keltische  Worte  zurückzuführen  seien. 
Das  zweite  Heft  stellt  die  Ortsnamen  zusammen,  welche  aus  lateinischen 
resp.  romanischen  Bezeichnungen  von  stehendem,  fliessenden  oder  künst- 
lich regulirten  Wasser  und  aus  jenen  der  Landschafts-  und  Bodengestal- 
tung hergeleitet  sind.  Da  ist  p.  59  Valgenein  bei  Sterziug,  das  Staffier 
und  andere  als  das  Thal  der  Genaunen  deutet.en,  weit  vorsichtiger  aus 
val-  und  unsicherm  zweiten  Stamm  erklärt.  Aber  eigentlich  weist  die 
Oertlichkeit  ja  gar  keine  Thalbildung  auf;  lenken  die  ältesten  von  Schneller 
angeführten  Stellen,  welchen  sich  auch  spätere  anreihen  Hessen  nicht  eher 
auf  ,falk*  hin?  E.  v.  0. 

.  Zur  Geschichte  österreichischen,  besonders  tirolischen  Ständewesens 
in  der  Zeit  der  grossen  Bauembewegung  (1525)  bringen  zwei  Arbeiten 
Beiträge :  J.  Hirn  behandelt  in  einem  gehaltreichen  und  anregenden  Vor- 
trage Die  Tiroler  Landtage  zur  Zeit  der  grossen  Bauern- 
bewegung (Jahrbuch  der  Leo-Gesellschaft  1893).  Mit  vollem  Recht 
wird  auf  zwei  wesentliche  Punkte  zur  tieferen  historischen  Beurtheilung 
jener  Ereignisse  auch  in  Tirol  hingewiesen :  Untersuchungen  über  die  wirth- 
schaftliche  und  materielle  Lage  des  Bauernstandes  im  15.  und  zu  Beginn 
des  1 6.  Jahrhunderts,  Erforschung  des  Verhältnisses  zwischen  Grundherren 
und  Bauleuten  im  Zeitraum  zwischen  den  beiden  Landesordnungen  von 
1525  und  1532.  —  Schon  im  März  1525  hatten  die  Tiroler  Stände  die 
Einberufung  eines  gemeinsamen  Landtages  aller  Erbländer  verlangt  und 
Erzh.  Ferdinand  dieselbe  auf  Martini  zugestanden.  Ueber  diesen  wirklich 
vom  December  1525  bis  März  1526  abgehaltenen  Generallandtag 
der  österreichischen  Erbländer  zu  Augsburg  hat  nunmehr 
Dr.  Michael  Mayrzum  erstenmale  ausführliche  und  erschöpfende  Nachricht 
aus  den  Archivalien  zu  Innsbruck  und  Wien  gegeben  (Zeitschr.  des  Fer- 
dinandeums  für  Tirol  1894,  38.  Heft).  Es  war  eine  Wiederholung  des 
Innsbrucker  Ausschusslandtags  von  1518,  aber  diesmal  ganz  aus  der  Ini- 
tiative der  Stände  hervorgegangen  und  beeinflusst  von  den  grossen  Ereig- 
nissen der  letzten  Jahre.  Die  Verhandlungen  über  ein  ausserordentliches 
Hilfsgeld,  über  Bfjstungsordnung,  Türkenhilfe  und  die  Empörungsordnung, 

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Notizen.  189 

dann  yor  allem  die  gemeinsamen  und  die  besonderen  Beschwerden  der 
ErblSnder  bilden  die  Tagesordnung  der  Yersammlung;  anter  den  letztem 
erscheinen  von  besonderem  Interesse  die  Forderung  nach  der  Predigt  des 
reinen  Evangeliums,  (vgl.  dazu  Hirn  a.  a.  0.  S.  23),  die  Klagen  gegen 
Gabriel  Salamanca  und  das  Verlangen  nach  Beform  der  Verwaltung.  Diese 
letzte  Forderung  der  Länder  wurde  der  unmittelbare  Anstoss  zu  der 
Terwaltungsorganisation  Ferdinands  in  den  Jt^en  1526  und  1527.  In 
Beilage  n.  gibt  der  Verf.  werthvolle  archivalische  Beiträge  zur  Biographie 
Gabriel  Salamancas.  0.  B. 

Unter  den  österreichischen  KlOstem  nahm  Admont  immer  eine  achtens- 
werthe  Stellung  ein.  Sein  Verhältnis  zum  geistigen  Leben  ist  in  dem 
Bach  von  P.  Jakob  Wichner,  Kloster  Admont  u.  seine  Bezie- 
hungen zur  Wissenschaft  u.  zum  Unterricht.  (Mit  Unterstützung 
der  k.  Akademie  der  Wiss.  in  Wien;  Selbstverlag  1892;  8^  216  S.)  ein- 
gehendst  »nach  archivalischen  Quellen <  geschildert.  Mit  Ausnahme  einiger 
historischer  Werke  (Vita  Gebehardi,  Ann.  Admont.)  bewegt  sich  der  Fleiss 
und  das  Wissen  der  Mönche  auch  hier  nur  auf  theolo^schem  Grebiet. 
Aber  es  wurde  auch  viel  an  Büchern  geschrieben  und  gesammelt.  Die 
Traditions-  und  Saalbücher  wie  Nekrologe  sind  nicht  unter  die  literarischen 
Leistungen  zu  zählen.  Der  bedeutendste  Gelehrte  und  Schriftsteller  war 
Abt  Engelbert.  In  der  neueren  Zeit  trat  das  Schulwesen  mehr  in  den 
Vordergrund  und  konnte  auf  tüchtige  Leistungen  hinweisen.  So  findet 
sich  in  dem  Buche  eine  Menge  interessanter  Daten  und  Notizen,  daneben 
aber  auch  recht  unbedeutende  Dinge,  wie  ein  »Inventarinm  der  sämmt- 
liehen  physikalisch-chemischen  Apparate  am  k.  k.  Lyceum  zu  Admont*  von 
1814  (S.  157 — 161)  oder  das  Verzeichnis  auch  belangloser,  von  Stifts- 
mitgliedem  geschriebener  Aufsätze  und  Artikel  Als  Anhang  ist  eine 
ansehnliche  Zahl  von  »Schreiberversen  und  Sprüchen  in  Handschriften  der 
Admonter  Stiftsbibliothek*  angefügt. 

Herr  Dr.  Wilhelm  Altmann,  Bibliothekar  und  Privatdocent  in 
Greifswald,  ist  bekanntlich  mit  der  Bearbeitung  der  Begesten  Kaiser 
Sigmunds  beschäftigt  und  wir  bringen  hiermit  seine  Bitte  gerne  zu 
weiterer  Kenntniss,  ihn  durch  Mittheilungen  über  entlegene  Stücke,  neu 
gefdndene  Urkunden  oder  über  sonstiges  Material  bei  diesem  ebenso  um- 
fangreichen als  dankenswerthen  Unternehmen  unterstützen  zu  wollen. 


Dreizehnte  Plenarsitzung  der  Badischen  histori- 
schen Kommission. 

Karlsruhe  im  Oktober  1894.  Die  13.  Plenarsitzung  der  Badischen 
histor,  Kommission  wurde  am  19.  und  20.  Oktober  in  Karlsruhe  abge- 
halten. Auch  in  diesem  Jahre  führte  infolge  andauernder,  durch  Krank- 
heit verursachter  Verhinderung  des  Vorstandes,  Geh.  Hofraths  Prof  Win- 
kelmann, der  Sekretär  Archivdirector  v.  Weech  den  Vorsitz. 

Seit  der  letzten  Plenarsitzung  ist  der  Archivdirector  a.  D.  Dr.  Frei- 
herr Both  von  Schreckenstein  (von  1883  bis  1889  ordentliches  Mitglied) 

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190  Berichte. 

gestorben.  Der  Vorsitzende  widmet  dem  Dahingeschiedenen  Worte  ehren- 
den Andenkens. 

Ausser  dem  Vorsitzenden  waren  anwesend  die  ordentlichen  Mitglie- 
der: die  Geh.  Hofräthe  Prof.  Schröder  and  Erdmannsdörffer  aus  Heidel- 
berg, die  Prof.  t.  Simson  und  Schulte  aus  Freiburg,  Geh.  Rath  Wagner 
und  die  Archivräthe  Obser  und  Krieger  aus  Karlsruhe,  Archiyrath  Bau- 
mann  aus  Donaueschingen,  Archiydirektor  Prof.  Wiegand  aus  Strassborg 
und  Prof.  Bücher  aus  Leipzig,  sowie  die  ausserordentlichen  Mii^lieder  Prof. 
Boder  aus  Rastatt,  Prof.  Maurer  aus  Mannheim  und  üniversitätsbibliothekar 
Prof.  Wille  aus  Heidelberg. 

Seit  der  letzten  Plenarsitzung  sind  erschienen:  Fester,  B.,  Begesten 
der  Markgrafen  von  Baden  und  Hachberg.  I.  Bd.  4.  und  5.  Lieferung.  — 
Koch,  A.  und  Wille,  J.,  Begesten  der  Pfalzgrafen  am  Bhein.  I.  Bd.  5. 
und  6.  Lieferung  (Schluss).  —  Cartellieri,  A.,  Begesten  zur  Geschichte  der 
Bischöfe  von  Konstanz.  II.  Bd.  1.  Lieferung.  —  Krieger,  A.,  Topographi- 
sches Wörterbuch  des  Grossherzogthums  Baden.  Zweite  Abtheilung.  — 
Kindler  von  Knobloch,  J.,  Oberbadisches  Geschlechterbuch.    1.  Lieferung. 

—  Badische  Neujahrsblätter.  Viertes  Blatt  1894.  Baumann,  F.  L.,  Die 
Territorien  des  Seekreises  1800.  —  Zeitschrift;  für  die  (beschichte  des 
Oberrheins.  Neue  Folge.  IX.  Bd.  nebsl^  den  Mittheilungen  der  Badischen 
historischen  Kommission  Nr.   16. 

1.  Mittelalterliche  Quellen-,  insbesondere  Begesten- 
werke.  Die  Schlusslieferung  des  1.  Bandes  der  Begesten  für  die  Ge- 
schichte der  Bischöfe  von  Konstanz,  welche  das  von  Dr.  Müller  (jetzt  in 
Leipzig)  bearbeitete  Register  enthält,  befindet  sich  unter  der  Presse,  und 
kann  jedenfalls  zu  Beginn  1895  ausgegeben  werden.  Von  den  durch  Dr. 
Fester  in  München  bearbeiteten  Regesten  der  Markgrafen  von  Baden  und 
Hachberg  werden  im  nächsten  Jahre  zwei,  von  dem  durch  Dr.  Cartellieri 
bearbeiteten  2.  Bande  der  Konstanzer  Regesten  wird  eine  Lieferung  zur 
Veröffentlichung  gelangen.  Da  Prof.  Schulte  sich  infolge  seiner  Berufung 
an  die  Universität  Freiburg  veranlasst  sieht,  die  Oberleitung  der  Konstanzer 
Begesten  abzugeben,  hat  diese  Archivdirektor  v.  Weech  wieder  übernommen. 

—  Infolge  der  Ernennung  des  Dr.  Albert  zum  Stadtarchivar  in  Freibmg 
ging  die  von  diesem  begonnene  Bearbeitung  des  Begisters  zum  3.  Bande 
des  Codex  dipl.  Salemitanus  an  Dr.  Isenbart  über.  —  Für  das  Stadtrecht 
von  Ueberlingen  ist  es  dem  Archivrath  Baumann  gelungen,  in  Prof.  Georg 
Oohn  in  Zürich  einen  Bearbeiter  zu  gewinnen.  Die  Bearbeitung  der  Stadt- 
rechte von  Wertheim,  Wimpfen  u.  s.  w.  hat  Geh.  Hofrath  Prof.  Schröder 
übernommen,  und  es  steht  das  Erscheinen  von  drei  Heften  für  1895  in 
Aussicht.  Den  mit  der  Vorbereitung  zur  Herausgabe  der  Stadti-echte  und 
Weisthümer  des  Oben*heins  beschäftigten  Mitgliedern  der  Kommission  hat 
sich  nun  noch  ein  Mitglied,  Archivrath  Krieger,  angeschlossen,  der  in  er- 
ster Reihe  die  im  General-Landesarchiv  verwahrten  Stücke  verzeichnen 
wird.  —  Prof.  Schulte  hat  in  der  archivalischen  Reise,  die  er  zur  Samm- 
lung von  Urkunden  und  Aktenstücken  zur  Geschichte  des  Handelsverkehrs 
der  oberitalienischen  Städte  mit  den  Städten  des  Oberrheins  im  Mittelalter 
nach  Mailand  uud  Genua  unternommen,  eine  überaus  reiche  Ausbeute  mit- 
gebracht. Eine  zweite  Reise  auch  noch  nach  anderen  Städten  Oberitaliens 
ist  für  das  nächste  Jahr  in  Aussicht  genommen. 

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Berichte.'  191 

2.  Qnellenpablikationen  zar  neueren  Geschichte.  Vom 
4.  Bande  der  Politischen  Korrespondenz  K&rl  Friedrichs  von  Baden  (i^^ebr. 
1801  bis  April  1804)  kann  nach  Mittheilung  des  Herausgebers,  Archiv- 
rath  Obser,  der  Druck  alsbald  beginnen,  so  dass  in  der  ersten  Hälite  1895 
der  Ausgabe  entgegengesehen  werden  dar£  —  Im  Stift  St.  Paul  im  La- 
yantthal  hat  Archivdirektor  y.  Weech  die  umfangreiche  Korrespondenz  des 
Fünitabtes  Martin  Gerbert  von  St.  Blasien  durchgearbeitet  Durch  das 
sehr  dankenswerthe  Entge^-enkommen  des  dortigen  Hofmeisteramtes  wird 
es  möglich,  dass  die  Eorrespondenzbände  nach  Karlsruhe  zur  Benutzung 
übersandt  werden.  Zur  Bearbeitung  wird  Dr.  Hauck  herangezogen.  — 
Auch  die  Bearbeitung  der  Berichte  der  päpstlichen  Nuntien  in  Wien  und 
Paris  aus  der  Zeit  vor  dem  Ausbruch  des  orleanischen  Krieges,  welche 
Archivdirektor  v.  Weech  auf  Grund  seiner  im  Frühjahr  1893  unternom- 
menen Durchsicht  der  betrefiPenden  Bände  im  Vatikanischen  Archiv  ab- 
schreiben Hess,  soll  so  gefördeii;  werden,  dass  das  Manuskript  der  nächsten 
Plenarsitzung  vorgelegt  werden  kann. 

3.  Bearbeitungen.  Von  dem  Topographischen  Wörterbuch  des 
Grossherzogthums  Baden,  bearb.  von  Archivrat  Krieger,  befindet  sich  die 
3.  Lieferung  unter  der  Presse,  die  4.  wird  im  Jahre  1895  zum  Abschluas 
gebracht  werden.  —  Prof.  Gothein  stellt  die  Vollendung  des  2.  Bandes 
der  Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwaldes  und  der  angrenzenden  Gaue 
im  nächsten  Jahre  in  AussichL  —  Die  2.  Lieferung  des  von  Oberstlieu- 
tenant a.  D.  Kindler  von  Knobloch  bearbeiteten  Oberbadischen  Geschlechter- 
buches ist  unter  der  Presse,  Lieferung  3  und  4  werden  1895  erscheinen. 
Die  Zeichnung  der  Wappen  ist  dem  Hofwappenmaler  Heinrich  Nahde  in 
Berlin  übertragen.  —  Die  Herausgabe  der  Siegel  und  Wappen  der  badi- 
schen Gemeinden  hat  durch  einen  Wechsel  des  Zeichners  eine  Verzögerung 
erlitten ;  der  Eintritt  eines  neuen  Zeichners,  Fr.  Held,  lässt  erwarten,  dass 
die  Arbeit  jetzt  rasch  gefördert  werden  kann.  —  Dr.  A.  Bössger  verspricht 
die  Studie  über  die  Herkunft  der  romanischen  Einwanderung  in  Baden  in 
den  Jahren  1685  fT.,  an  deren  Abschluss  er  verhindert  war,  im  Laufe  des 
Jahres  1895  zu  vollenden.  —  Die  Einreichung  einer  statistischen  Arbeit 
über  die  Bevölkerung  der  Stadt  Heidelberg  im  16.  Jahrhundert  hat  den 
Pro!  Bücher  zu  einem  Antrag  veranlasst,  welcher  eine  namhafte  Erwei- 
terung des  Gebietes  und  der  Zeit,  auf  welche  sich  eine  von  der  Kom- 
mission unter  ihre  Veröffentlichungen  aufzunehmende  statistische  Ausar- 
beitung erstrecken  soll,  in's  Auge  fasst. 

4.  Periodische  Publikationen.  Von  der  Zeitschrift  für  die 
Geschichte  des  Oberrheins,  Neue  Folge  red.  von  Prof.  AI.  Schulte  in  Frei- 
burg, befindet  sich  das  1.  Heft  des  10.  Bandes  unter  der  Presse.  Diesem 
Bande  soll  ein  Register  der  ersten  zehn  Bände  beigegeben  werden.  —  In 
den  Mittheilungen  der  Badischen  historischen  Kommission  werden  auch 
fortan  die  von  unsem  Pflegern  verfassten  Verzeichnisse  der  von  ihnen  ge- 
ordneten Archive  der  Gemeinden  (1284),  Pfarreien  (539  katholische,  238 
evangelische),  Grundherren  (25)  u.  s.  f.  veröffentlicht  werden.  —  Das  Neu- 
jahrsblatt für  1895,  welches  die  Zustände  in  der  Kurpfalz  nach  dem 
30jährigen  Krieg  behandelt,  verfasst  von  Prof.  Gothein  wird  in  Bälde  der 
Druckerei  übergeben  werden.     Für  1896    hat   die  Bearbeitung   des   Neu- 


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192  Berichte. 

Jahrsblattes  (Geschichte  des  Markgrafen  Bernhard  I.)  Privatdocent  Dr.  Fester 
in  München  übernommen. 

Ausserdem  wurde  beschlossen,  die  Konferenzen  von  Vertretern  der 
landesgeschichtlichen  Publikationsinstitute,  welche  künftig  in  Verbindung 
mit  den  deutschen  Historikertagen  stattfinden  sollen,  zu  beschicken. 


Personalien. 

Es  wurden  ernannt:  A.  Budinszky  und  Osw.  Bedlich  zu  or- 
dentlichen Mitgliedern  des  im  Ministerium  des  Innern  neu  errichteten 
k.  k.  Archivrathes ;  L,  Wahrmund  zum  ord.  Professor  für  canonisches 
Recht  an  der  Universität  Czernowitz,  A.  F.  Pribram  zum  ao.  Professor 
für  mittlere  und  neuere  (xeschichte  und  A.  ßiegl  zum  ao.  Professor 
für  Kunstgeschichte  an  der  Universität  Wien,  E.  Freih.  v.  Schwind  zum 
ao.  Professor  für  deutsches  Becht  und  österreichische  Beichsgeschichte  an 
der  Universität  Innsbruck;  V.  v.  Hofmann-Wellenhof  und  L.  Wit- 
tin g  zu  Conceptsadjuncten,  M.  Vancsa  zum  Assistenten  am  Archiv  und 
an  der  Bibliothek  des  k.  k.  Finanzministeriums,  A.'Schnerich  zum 
Amannensis  an  der  Universitätsbibliothek  in  Wien. 


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Unedirte  Karolinger-Diplome 

aus  französischen  Handschriften  herausgegeben 

von 
,    Alfons  Dopsch. 


Di^  folgenden  Ausführungen  sind  als  ein  Theil  der  Ergebnisse 
meines  Aufenthaltes  in  Paris  zu  betrachten,  wo  ich  .im  Aufträge  der 
Monumenta  Germaniae  Historica  die  für  die  Neuausgabe  der  Karolinger- 
Diplome  nöthigen  Vorarbeiten  besorgte. 

Es  gibt  wohl  kaum  ein  Gebiet  der  mittelalterlichen  Geschichte,  itir 
welches  das  urkundliche  Material  in  so  umfassender  Vollständigkeit 
publicirt  ist,  als  die  Zeit  der  Karolinger.  Innerhalb  derselben  aber 
sind  gerade  die  Urkunden,  derjenigen  Könige  und  Kaiser,  welche  das 
fränkische  Reich  in  seiner  Gesammtheit  beherrschten,  bevor  es  sich  in 
die  einzelnen  Nationalstaaten  auflöste,  eingehend  behandelt  und  unter- 
sucht worden.  Sie  aber  waren  es  vor  allem,  mit  welchen  ich  mich  zu 
beschäftigen  hatte,  da  eine  Entscheidung  über  die  Aufnahnie  der  west^ 
frankischen  Karolingerurkunden  in  die  Publicationen  der  Mon.  Germ, 
heute  noch  nicht  getroffen  ist.  Das  Interesse  für  jene  Zeit  hat  sich 
seit  dem  17.  Jahrhundert,  da  durch  die  grossartigen.  Arbeiten  der  Mau- 
riner  hiefür  eine  breite  Basis  geschaffen  wurde,  bis  in  die  Gegenwart 
herab  stets  rege  erhalten. 

Als  dann  Sickel  die  Diplome  der  ersten  Karolinger  systematisch 
zusammenstellte  ^\  hat  er  nicht  nur  die  verschiedenen  ürkundenpubli- 


*)  Acta  regam  et  imperatorum  Earolinoram :  IL  Reisten  der  Urkunden  der 
ersten  Karolinger  (761—840)  Wien  1867. 

Mittteflungen,  XVI.  DigitizeJ^yGoOglc 


X94  ^'  Bopsoh. 

cationen  zu  diesem  Zwecke  ausgebeutet,  sondern  auch  ein  reiches  hand- 
schriftliches Material  yermöge  seiner  Arbeiten  in  Frankreich  hiezu  mit 
yerwerthen  können.  Neben  und  nach  ihm  aber  ist  von  französisdier 
Seite  eine  Beihe  von  ürkundenbüchem  (Cartulaires)  herausgegeben 
worden  ^),  die  zum  grossen  Theile  auch  der  Earohngerzeit  zu  gute 
kamen. 

Die  Mon.  Qerm.  selbst  haben  diese  Arbeiten  wiederholt  gefordert, 
indem  durch  die  Reisen  von  G.  H.  Pertz  und  Waitz^  >),  in  jüngerer 
Zeit  aber  jene  W.  Arndt's ')  nahezu  das  gesammte  Material,  welches 
die  französischen  Archive  und  Bibliotheken  in  dieser  Beziehung  ent- 
halten, in  Abschriften  gesammelt  wurde.  Diesen  Apparat  der  Mon. 
Germ,  konnte  Mühlbacher  mit  benützen,  als  er  die  Begesten  sammt- 
licher  deutscher  Karolinger  neu  herausgab^);  er  hat  im  Zusammen- 
hange damit  aus  demselben  denn  auch  eine  Anzahl  bis  dahin  unbe- 
kannter Earolingerurkunden  veröffentlicht^). 

Bei  diesem  Stande  der  Forschung  konnte  fttr  meine  Arbeiten  im 
allgemeinen  die  Hoffnung,  neue  Stücke  au&ufinden,  nur  eine  sehr 
beschränkte  sein,  insbesonders  durfte  die  Möglichkeit  einer  Eruimng 
solcher  in  Originalen  oder  älteren  Copien  von  vornherein  so  gut  wie 
ausgeschlossen  betrachtet  werden.  Dementsprechend  musste  neben  der 
sichtenden  Bevision  und  kritischen  Untersuchung  des  bislang  Gelei- 
steten mein  Hauptaugenmerk  auf  die  neueren  Abschriftensammlungen 
gerichtet  sein,  welche  aus  älteren  uns  zum  grossen  Theil  nicht  mehr 
erhaltenen  Quellen  schöpften. 

Es  ist  längst  bekannt,  dass  insbesonders  auf  der  Nationalbibliothek 
in  Paris  sich  eine  nahmhafte  Anzahl  von  sogenannten  „GoUections^^ 
findet,  in  welchen  die  älteren  Geschichtsquellen  (Annalen  u.  Chroniken, 
Briefe  und  Urkunden,  Synodalbeschlüsse  und  Concilsacten  etc.)  ab- 
schriftlich gesammelt  und  zusammengestellt  worden.  Dieselben  wurden 
nahezu  ausschliesslich  im  17.  und  18.  Jahrhundert  angel^^ 

Ich  kann  mich  hier,  wenn  ich  über  dieselben  berichte,  kurz  Ce^sen, 
da  durch  die  Arbeiten  L.  Delisle's  bereits  alles  Wesentliche  festgestellt 
und  dargelegt  worden   ist.     Er  hat  nicht  nur  die  Provenienzen  und 


')  Sie  sind  verzeichnet  bei  U.  Robert,  Inventaire  des  cartulaires  etc.  im  Cabinet 
historique  23,  126  suiv.  Paris  1878. 

>)  üeber  dieselben  ist  im  Archiv  der  Gesellsch.  f.  alt.  deutsche  Oeschichtk. 
7.  o.  8.  Bd.  berichtet  worden. 

»)  Vgl.  Neues  Archiv  2,  233—299. 

*)  Die  Regesten  des  Kaiserreichs  unter  den  Karolingern  (751-^918)  Inns- 
bruck 1889. 

»)  Mittheil.  d.  Inst.  f.  österr.  GF.  7,  436  ff. 


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Unedirte  Karolinger-Diplome.  195 

EntstehiiDgageschichte  dieser  Sammlungen  bis  zu  ihrer  definitiyen 
Einverleibung  in  die  Handsobriftenabtfaeilung  der  Nationalbibliothek 
erörtert  ^),  sondern  an  anderer  Stelle  zugleich  auch  kurze,  übersicht- 
liche Inhaltsangaben  für  eine  grosse  Reihe  einzelner  „CoUections^^ 
veröffentlicht*)  und  damit  eine  zusammenfassende  Benützung  und 
Ausbeutung  derselben  zuerst  möglich  gemacht  Von  späteren  Publi- 
cationen  auf  diesem  Oebiete  ist  besonders  die  sehr  verdienstliche  Arbeit 
von  H.  Omont  ^)  über  die  äusserst  umfemgreiche  (1834  Bde.)  GoUection 
Horeau  zu  nennen.  In  jüngster  Zeit  aber  haben  dann  Langlois  und 
Stein  in  ihrem  werthvolleu  Buche  über  die  französiscen  Archive^) 
auch  den  Handschriftenbestand  der  Pariser  Nationalbibliothek  über- 
sichtlich behandelt  und  wichtige  Nachweise  der  darüber  veröffentlichten 
Literatur  g^ben,  vor  allem  auch  die  zu  Gebote  stehenden  Cataloge 
zusammengestellt. 

unter  Verweis  auf  diese  Vorarbeiten  sollen  hier  mit  specieller 
Bücksicht  auf  das  in  den  „Coliections^^  enthaltene  urkundliche  Material 
einzelne  Ergänzungen  zu  dem  bisher  Bekannten  gegeben  und  daran 
einige  Bemerkungen  geschlossen  werden,  welche  die  Uebersicht  über 
die  80  umÜEUigreichen  uud  deshalb  nicht  leicht  zu  beherrschenden 
Sammlungen  erleichtem  und  ihre  Eigenart  beleuchten  sollen,  um  eben 
daraus  zugleich  Anhaltspunkte  für  die  kritische  Verwertung  des  darin 
enthaltenen  Materiales  zu  gewinnen. 

Es  ist  fürwahr  eine  stattliche  Beihe  von  Sammlungen,  welche  in 
der  oberwähnten,  zuletzt  darüber  veröffentlichten  uebersicht  zusammen- 
gestellt erscheint  Und  doch  wird  der  Forscher,  weldier  auch  nur 
eine  annähernde  Vollständigkeit  anstrebt,  damit  nicht  das  Auslangen 
finden,  da  in  ihr  nur  die  Zahl  jener  GoUections  erschöpft;  wird,  welche 
heute  noch  in  diesem  ihren  früheren  Bestände  auf  der  National- 
bibliothek aufbewahrt  werden.  Ausser  diesen  aber  gibt  es  noch  zahl- 
reiche Sammlungen  desselben  oder  ähnlichen  Charakters,  welche  heute 
nicht  mehr  in  ihrem  ursprünglichen,  geschlossenen  Bestände  belassen 
erscheinen,  sondern  später  unter  die  allgemeinen  Fonds  (latin  oder 
&an9ais)  eingereiht  wurden,  so  zwar  dass  vielfach  eine  Zerstückelung, 
ja   sogar  Verstreuung  statt  hatte. 


>)  Le  cabinet  des  manuscrits  de  la  Biblioth^ue  Imperiale  3  vol.  Paris 
1868—81. 

«)  Biblioth^ue  de  1'  6cole  des  chartes  XXXII  (1871)  p.  237  suiv.  u.  XXXV 
(1874)  p.  266  suiv. 

*)  Inventaire  des  manuscrits  de  la  Colleotion  Moreau  Paris  1891. 

^)  Les  archives  de  V  histoire  de  France  III.  p.  853  suiv. 

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196  ^-  Dopsch. 

Ich  gebe  im  Folgenden  eine  Zasammenstellnng  mehrerer  solcher 
Sammlungen,  soweit  ich  Gelegenheit  hatte,  dieselben  ob  ihres  Inhaltes 
für  die  von  mir  behandelte  Zeit  einzubeziehen.  Vielleicht  kann  damit 
auch  für  andere  Zwecke  ein  Uebersehen  derselben  yermieden  werden. 

Es  sind  dies: 

1.  Die  Sammlung  Bouhier.  Sie  umfasst  183  Bände,  welche 
Jean  Bouhier  im  1 7.  Jahrhundert  anlegen  Hess  ^)  und  grossentheils 
einfache  Abschriften  älterer,  zumeist  burgundischer  Chartulare  enthalten. 
Die  Transscription  ist,  soweit  ein  Vergleich  mit  noch  erhaltenen  Vor* 
lagen  möglich  ist,  recht  genau  und  zuverlässig.  Ein  Gatalog  f&r  diese 
Sammlung  in  ihrem  früheren  Bestände  ist  handschriftlich  in  den  Nou- 
velles  acquisitions  n^  5448  vorhanden.  Ausserdem  sind  theilweise 
Inhaltsangaben  in  Pertz'  „Archiv**  ^)  und  in  jüngerer  Zeit  von  Delisle  ^) 
gegeben  werden. 

2.  Die  Sammlung  „Blancs  Manteaux**.  Die  88  Handschriften, 
welche  von  «dieser  Sammlung  heute  noch  auf  der  Nationalbibliothek 
aufbewahrt  werden,  wurden  vornehmlich  im  17.  und  18.  Jahrhundert 
durch  die  Benedictiner  angelegt,  in  deren  Besitz  das  alte  Kloster  der 
„Weiss-Mäntel**  (nach  dem  Gewände  der  Servitenmönche  benannt) 
schliesslich  übergegangen  war^).  Ein  Inhaltsverzeichniss  bietet  die 
Hs.  n®  5447  der  Nouv.  acqu.,  einzelne  Nummern  sind  bei  Pertz  im 
Archiv  verzeichnet  s). 

Diese  beiden  vorgenannten  Sammlungen  sind  jetzt  unter  die  fonds 
latin  und  fran9ais  aufgetheilt,  doch  lässt  sich  die  heutige  Signatur  im 
einzelnen  leicht  aus  der  im  Handschriftensaale  der  Nationalbibliothek 
vorhandenen  Concordanz  ermitteln. 

In  einem  Bande  dieses  Fonds,  dem  ms.  latin  17197  (Blancs- 
Manteaux  51),  der  Abschrifteu  von  verschiedenen  Händen  des  17.  und 
18.  Jahrhunderts  in  sich  vereinigt,  findet  sich  auch  eine  grossere  Anzahl 
von  Blättern,  welche  von  der  Hand  des  Arztes  Petrus  Louvet  (1617  bis 
1680)  geschrieben  ß),  oder  aber  von  ihm  corrigirt  und  mit  Nachträgen  ver- 
sehen wurden  ').  Sie  enthalten  Abschriften  von  sämmtlichen  Karolinger- 
Urkunden  der  Gruppe  Lyon,  für  welche  uns  bisher  jede  handschriftliche 


•)  Vgl.  darüber  Delisle  im  Cabinet  des  manuscrits  2,  266  euiv. 
»)  8,  285  ff. 
')  Cab.  des  mss.  2,  30. 
*)  Vgl.  Delisle,  Cab.  des  mss.  2,  241. 
*)  8,  284  f. 

«)  fol.  40—53  und  dann  wieder  fol.  168—170. 

')  fol.  17J  — 186;    bei  diesen  findet  sich  noch  die  ursprüngliche  Paginirung 
p.  1-32. 


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Unedirte  Karolinger-Diplome.  197 

üeberlieferung  fehlte.  Dieselben  waren  uns  nar  ans  deid  Drucke  von  L.  d'A- 
chery  i),  respective  dessen  Nachdrucken  bekannt.  D'  Achery  nun  druckte 
diese  seine  Lyoner  Urkunden  „e  schedis  Louvet",  die  von  ihm  gelieferten 
Texte  aber  stimmen  nicht  nur  in  einzelnen  Lesefehlem,  sondern,  was 
noch  entscheidender  ist,  auch  in  yerschiedenen  Lücken  genau  zu  den 
Yorliegenden  Abschriften.  Es  dürfte  somit  kaum  ein  Zweifel  obwalten, 
dass  wir  hier  die  Vorlage  d'  Achery's  vor  uns  haben  oder  mit  anderen 
Worten,  dass  in  den  obbezeicbneten,  ursprünglich  zusammengehörenden 
Blättern,  mindestens  ein  Theil  der  sogenannten  „Schedae  Louvet^^ 
wieder  aufgefunden  erscheint. 

4.  Die  Sammlung  Estiennot.  —  Dom  Claude  Estiennot,  ein 
Mauriner,  gehört  zu  der  Gruppe  der  Männer,  welche  in  der  zweiten 
Hälfte  des  17.  Jahrhundertes  jene  umfassenden  Arbeiten  zur  Geschichte 
der  Benedictiner  geschaflPen  haben.  Er  versuchte  mit  den  Aufzeich- 
nungen, die  er  gesammelt,  eine  Skizze  der  Geschichte  der  einzelnen 
Benedictinerklöster  zu  entwerfen.  Stets  hat  er  seiner  Darstellung 
einen  urkundlichen  Anhang  folgen  lassen,  in  welchem  er  einzelne 
Stücke  ganz  oder  theüweise  copirte;  vielfach  hat  er  sich  auch  nur 
mit  einem  kurzen  Auszug  oder  dem  Verweis  auf  Drucke  genug  sein 
lassen. 

Obwohl  nun  diese  seine  Abschriften  im  allgemeinen  an  Genauig- 
keit viel  zu  wünschen  übrig  lassen,  gewährt  seine  Sammlung  doch 
eine  reiche  Ausbeute,  da  er  eine  grosse  Anzahl  von  Handschriften, 
ja  sogar  auch  einzelne  Originale  benützt  hat,  welche  heute  nicht  mehr 
erhalten  sind.  Für  eine  Reihe  von  Karolingerurkunden  haben  wir 
durch  sie  überhaupt  erst  eine  handschriftliche  üeberlieferung  gewonnen, 
indem  eine  solche  bislang  gänzlich  mangelte.  Von  seiner  Sammlung 
befinden  sich  38  Bände  auf  der  Nationalbibliothek,  in  geschlossener 
Reihe  (ms.  n<»  12739—12776)  dem  fonds  latin  einverleibt,  ein  an- 
derer Theil  (3  Bände)  wurde  auf  die  Bibliotheque  de  T  Arsenal  in 
Paris  verschilfen  und  wird  dort  als  mss.  n»»  1007  —  1009  aufbe- 
wahrt. 

Diese  Papiere  Estiennot's  sind  offenbar  identisch  mit  den  „Schedae 
Es  ti  en  n  o  i^S  aus  welchen  Bouquet  eine  Anzahl  von  Karolinger-Diplomen 
gedruckt  haf^). 

5.  Das  sogenannte  „Mo nasticon  Benedictinum^^;  es  verdankt, 
wie  schon  der  Name  besagt,  seine  Entstehung  gleichfalls  den  Arbeiten 
der  Mauriner  8). 

«)  Spidlegium  veterum  aliquot  scriptoram  etc.    12,  107  ff.  2.  ed.  3,  339  ff. 
*}  Recueil  des  Historiens  des  Gaules  et  de  la  France  Paris  1738. 
.    »)  Vgl.  Delisle,  Gab.  des  mss.  2,  67. 

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198  A.  Dopsch. 

Es  stellt  ähnlich  wie  die  Sammlung  Estiennot's  Materialien  zn 
einer  Geschichte  der  Benedictinerklöster  dar,  welche  im  17.  nnd 
18.  Jahrhundert  gesammelt  wurden.  In  der  Anlage  unterscheiden  sich 
beide  unter  andern  auch  insofern,  als  Estiennot  seine  Darstellung  nach 
Diöcesen  eintheilte,  während  bei  dieser  Sammlung  die  Geschichte  der 
einzelnen  Klöster  in  alphabetischer  Reihenfolge  geboten  wird.  Wichtig 
ist,  dass  nicht  nur  die  Benedictinerklöster  Frankreichs  darin  behan- 
delt werden,  sondern  auch  mehrere  deutsche  mit  einbezogen  wurden. 
Die  ürkundenabschriften,  welche  in  den  Text  eingerückt  sind,  erweisen 
sich  als  yerläsälich,  wie  denn  diese  Sammlung  —  das  Werk  Ter- 
schiedener  Hände  und  Mitarbeiter  —  einen  viel  grösseren  Wert  fftr 
sich  in  Anspruch  nehmen  darf  als  jene  Estiennot^s. 

Tür  den  vorliegenden  Zweck  insbesonders  haben  denn  auch  die 
47  Bände  derselben  (ms.  latin  12658 — 12704)  ergiebiges  Material  ge- 
liefert, vor  allem  wohl  deshalb,  weil  bislang  davon  nur  2  Bände  be- 
nützt worden  waren.  Die  Namen  der  in  den  einzelnen  Bänden  be- 
handelten Klöster  hat  Delisle  in  seiner  verdienstlichen  Eatalogisirungs- 
arbeit  zusammengestellt  i). 

6.  Eine  Reihe  von  4  starken  Bänden  (ms.  latin  12777—12780), 
„Miscellanea  Monastica^^  genannt,  die  Abschriften  von  Urkunden  über 
verschiedene  französische  Abteien  enthalten.  Sie  wurden  nach  Delisle  ^ 
von  D.  Le  Michel,  Chantelou,  Mabillon  u.  a.  gesammelt  und  sind,  wie 
der  Vergleich  einzelner  Stücke  lehrt,  als  identisch  zu  betrachten  mit 
den  „Schedae  Mabillonii'S  aus  welchen  D.  Bouquet  eine  grosse 
Anzahl  von  Earolingerurkunden  gedruckt  hat  ^).  Eine  üebersicht  ihres 
wesentlichen  Inhalts  findet  sich  in  der  bereits  früher  erwähnten  Arbeit 
Delible's. 

7.  Eine  ganz  ähnliche  Sammlung  wie  die  vorausgehende  stellen 
die  mss.  lat.  n^  13816—13820  dar.  Auf  fol.  1  des  ersten  Bandes 
findet  sich  folgende  üeberschrift:  Collectanea  ex  chartulariis,  necrologiis 
etc.  variorum  monasteriorum  ordinis  s.  Benedicti,  quae  recensentur  or- 
dine  alphabetico.  Viele  der  darin  enthaltenen  Abschriften  *)  rühren  von 
D.  Le  Michel  her. 

Diese  beiden  Sammlungen  stammen  aus  dem  alten  Fonds  S.  Qer- 
main  des  Pres;  sie  sind  augenscheinlich  unter  den  „Schedae  bibL 
S.  Germ."  gemeint,  welche  Bouquet  wiederholt  als  Quelle  seiner  Texte 
angibt. 


1)  Bibl.  de  T  6cole  des  chartes  1867  p.  529  soiv. 

»)  ib.  636  auiv. 

»)  1.  c.  t.  VI-  IX. 

*)  Inbalteangabe  bei  Delisle,  bibl.  de  T  4cole  des  cbartes  1868,  244  soiv. 

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Unedirte  Karolinger-Diplome.  199 

üeberblieken  wir  die  grosse  Masse  der  Gollections,  za  welchen 
diese  ihnen  ähnlichen  Sammlungen  noch  hinzutreten,  so  wird  das 
Bedürfiiis  begreiflich  erscheinen,  sie  behufs  leichterer  üebersichÜich- 
keit  in  Gruppen  einsutheilen.  Sehr  richtig  hat  man  denn  auch  bisher 
schon  ans  ihrer  Gesammtheit  die  Beihe  derjenigen  herausgehoben, 
welche  nach  dem  territorialen  Gesichtspunkt  angelegt,  die  Geschichte 
der  einzelnen  Provinzen  Frankreichs  behandeln  ^).  Alle  abrigen  Samm- 
lungen aber  hat  man  gewöhnlich  als  „CoUections  diverses^^  zusammen- 
gefisisst^),  allenfalls  der  Sammlung  Moreau  und  Glairambault  eine  ge- 
sonderte StelluDg  zugewiesen'). 

Es  wird  sich  aber  die  Scheidung  dieser  GoUections  noch  weiter 
durchführen  lassen.  Als  wesentliches  Kriterium  hiefÜr  darf  m.  E.  die 
Art  und  Weise  der  Anlage  betrachtet  werden,  je  nachdem  das  mehr 
persönliche  Moment  des  Sammlers,  ader  ober  eine  bestimmte  sachliche 
BQcksichtnahme  dabei  massgebend  war. 

Die  Sammlungen  Baluze,  Bouhier,  Brdquigny,  Brienne,  Colbert, 
Deeamps,  Duchesne,  Dupuy,  Fontanieu,  Louyet  u.  a.  enthalten  Ab- 
schriften Ton  Urkunden  der  verschiedensten  Empfanger,  es  erscheint 
nicht  eine  bestimmte  Beschränkung  in  der  Ausdehnung  der  Anlage 
nach  Ort  oder  2^it  durchgeführt  Die  Sammler,  nach  welchen  diese 
GoUections  benannt  wurdeu,  haben  vielmehr,  getragen  von  einem  mehr 
allgemeinen  historischen  Interesse  alP  das  abschriftlich  zusammenge- 
tragen, was  sie  von  älteren  Geschichtsquellen  eben  erreichen  konnten. 

Anders  dagegen  verhält  es  sich  mit  der  stattlichen  Anzahl  der 
noch  übrigen  GoUections.  Sie  zerfallen  deutUch  in  zwei  Gruppen. 
Einmal  sind  es  Sammlungen  von  Urkunden  bestimmter  Empfänger, 
respective  von  Quellen,  welche  sich  auf  die  Geschichte  einer  gewissen 
Corporation  beziehen.  In  diese  Gruppe  (III)  gehören  vor  aUen  die 
Sammlungen  zur  Geschichte  der  Benedictinerklöstor,  also  das  Monasticon 
Benedietiijum,  das  Werk  Estiennot's,  die  sogen.  Schedae  MabiUonii,  die 
„Schedae  Bibl.  s.  Gennan.^\  ferner  die  CoUection  Glairambault,  insofern 
dieselbe  vorwiegend  genealogischen  Zwecken  mit  besonderer  Bücksicht 
auf  die  Geschichte  der  Ordensgesellschaften  dienen  sollte  (le  cabinet 
des  ordres)^).  Auch  diese  Handschriften  der  „Blancs-Manteaux^^  und 
mehrere  diesen  gleiche  Fonds,  welche  aber  für  diese  frühe  Zeit  ohne 
Belang  sind,  dürfen  in  gewissem  Sinne  hieher  gerechnet  werden,  wenn 


1)  Vgl.  aber  dieeelben  Delisle  in  Bibl  de  V  ^.  dee  chartes  XXXÜ,  237—290. 

*)  Deliele,  Gab.  des  mss.  2,  333. 

•)  Langlois  u.  Stein  L  c  p.  860. 

*)  Delible,  Gab.  des  mss.  II,  19  et  suiv. 


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80Ö  A.  Dopsch. 

^^.;^Qh  Tou  einem  anderen  Standpunkt  aus  besser  der^  folgenden 
Gruppfi  zugezählt  werden  möchten. 

„  >  ,In  di^se  (IV)  letzte  Gruppe '  nämlich  möchte  ich  jene  Sammlungen 
yerweiisen,  ;welche  ihr  Material  systematisch  nach  den  einzelnen  Fund- 
orten zusammenbrachten.  Bei  der  Anlegung  derselben  gieng  man 
darauf  aus,  das  gesammte  Urkundenmaterial,  welches  sich  zu  der  be- 
stimmten Zeit  in  den  einzelnen  Archiyen  vorfand,  abzuschrßiben,  um 
sq  nicht  nur  eine  Uebersicht  tiber  das  im  allgemeinen  Vorhandepe, 
eine  gewisse  Vollständigkeit  zu  erreichen,  sondern  auch  zugleich  die 
Forschung  und  Verwerthung  desselben  unabhängig  zu  machen  von  einer 
$ünsichtnahme  der  an  yerschiedenen  Orten  zerstreuten  Qriginalquellen. 

Doat  hat'  dies  in  der  nach  ihm  benannten  CoUection  für  die  Archive 
des  sjüdlichen  Frankreich  untemommeu,  ganz  allgemein  aber  wurde  das- 
selbe Princip  der  Abschriftensammsung  im  18.  Jahrh.  unter  der  Leitung 
Moreau^s  durchgeführt.  Die  Collection  Moreau,  auch  Cabiuet  des  chartes 
schlechtweg  genannt,  erheischt  deshalb  die  vornehmste  Beachtung,  um- 
somehr  als  man  sich  bei  dieser  umfassenden  Sammlung  nicht  auf  Frank- 
reich allein  beschränkte,  sondern  auch  die  in  ausländischen  Archive^  vor- 
handenen Quellen  zur  Geschichte  Frankreichs  einbezögt). 

Am  besten  ist  seinem  Charakter  nach  wohl  auch  Aä,s  Gab  in  et 
deGaignieres^)  hier  einzureihen,  welches  in  seinem  heutigen,  nicht 
mehr  vollem  Bestände,  allerdings  für  das  frühere  .Mittelalter  nur  sehr 
spärliche  Ausbeute  gewährt. 

Die  hier  versuchte  Eintheilung  der  Collectipns  ist  insofetn  idoht 
unwichtig,  als  die  Art  und  Weise  der  Abschriftnahm^  dem  -entr 
sprechend  verschieden  ist  und  wir  des  Weiteren  eben  damit  jemals 
eine  Handhabe  für  die  kritische  Beurtheilung  und  Verwertung  des  in 
^en  einzelnen  Gruppen  enthaltenen  Materiales  gewiqnen. 

Bei  den  CoUections  der  2.  Gruppe,  die  durch  das  persönliche  In- 
teresse, sowie  die  Forschungs-Richtung  und  -Gelegenheit  des  Sammlers 
charakterisirt  werden,  schliesst  sich  die  Anlage  der  Abschriften  of(, 
ja  sehr  häufig  den  jeweilig  ausgebeuteten  Quellen  an.  Wir  finden  da 
t.  B.  einfache  Abschriften  von  Chartularen  ihrem  gesammten  Umfange 
nach,  derart,  dass  wir  mit  einem  gewissen  Grad  von  Sicherheit  die 
Ausdehnung,  ja  die  Entstehungszeit  der  also  überlieferten  Quelle,  wenn 
sie  selbst  uns  auch  nicht  mehr  erhalten  ist,  zu   coniciren  vermögen; 


*)  Vgl.  die  Einleitung,  welche  Omont  Beiner  bereits  citirten  Arbeit  über 
diese  Collection  vorangeschickt  hat.  .... 

«)  Vgl.  über  dasselbe  Delisle,  Gab.  des  mss.  I,  336  et  suiv. 

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Unedirte.  Karolinger-Diplome.  201: 

dies  wird  besonders  dann  möglich,^  wenn  sich  mehrere  derartige  Gol- 
lections,  von  einander  nnabhängig,  in  der  Abschrift  einer  nnd  der-, 
selben. Quelk  begegnen.  Ein  charakteristisches  Beispiel  hiefÜr  bietet, 
die  B^constmotion  der  Pancarte  noire  von  St.  Martin  de  Tours,  Welche 
Mabille  versucht  hat  ^).  Ähnliches  wird  sich  f&r  eine  ganze  Reihe  wei^ 
terer  Chartulare,  die  heute  verloren  sind,  durchfühcen  lassen. 

'  Diese  Absphriften,  welche  einfach  eine  bestimmte  Vorlage  ab- 
klatschen, bieten  zumeist  auch  am  Beginne  eine  Quellenangabe,  einen 
direkten  Hinweis  auf  die  Vorlage  selbst;  lind  selbst  dort,  wo  dies  nicht 
der  Fall  ist,  lässt  sich  dies  mit  Leichtigkeit  aus  dem.  Charakter  der 
Textüberlieferung  erschliessen. 

Die  Sammlungen  der  3.  Gruppe,  welche  vom  Standpunkt  des 
Empfangers  angelegt  erscheinen,  weisen  gegenüber  der  bei  der  früheren 
Gruppe  vorwaltenden  Eigenart  der  Abschriftenanlange  ein  weiteres 
Moment  auf,  das  ^^hrouolbgisehe.  Vielfach  handelte  es  sich  ja  hier 
um  eine  Geschichte  des  betreffenden  Klosters,  oder  einer  Corporation; 
nnd  war  damit  von  vornherein  di^  chronologische  Behandlung  im 
allgenkeinen  geboten,  so  fand  dieses  Princip  auch  bezüglich  des  bei- 
gebrachten Urkundenmateriales  seine  Anwendung. 

Gerade  dieser  Umstand  macht  das  Frtheü  über  den  Charakter  der 
Vorlage,  aus  welcher  die  einzelne  Abschrift  genommen  wurde,  faihr 
dieselbe  nicht  direct  angegeben  wird,  oft  recht  schwierig,  da  die  Be-' 
folgung  einer  bestimmten,  eingangs  eventuell  bezeichneten  Quelle« 
leioht  durch  die  Beachtung  der  chronologischen  Aufeinanderfolge  der 
Tcprschiedenen  Urkunden  durchbrochen  werden  konnte.  Eine  definitive 
Entscheidung  wird  in  solchen  Fällen  dadurch  ermöglicht,  dass  oft  der 
Vergleich  der  in  verschiedenen  CoUectionen  enthaltenen  Abschriften 
eines  und  desselben  Stückes  einen  Anhaltspunkt  gewährt,  oder  aber 
die  Eigenart  der  Transscription  (Ueberlieferung  der  Eigennamen  und 
des  Eschatokolles,  insbesonders  Nadizeiehnung.  des.  häufig  fehlenden 
Becognitionszeichens  etc.)   einen  sicheren  Bücksehluss  zulässt. 

Am  einfachsten  und  willkommensten  für  die  kritische  Verwertung 
dßs  überlieferten  Materiales  ist  die  Abschriftenanlage  iu  den  Collections 
der  IV.  Gruppe.  Hier  wird  nahezu  durchaus  eine  bestimmte  Angal^e 
über  die  Quelle  geboten,  sei  es  nun  dass  die  Urkunden  je  eines  be- 
stimmten Fundortes  in  geschlossener  chronologischer  Beihe  aufgeführt 
werden  (Doat),  sei  es  auch  dass  das  Material  der  verschiedenen  Fund- 
orte in  eine  einheitliche  Folge  der  Zeit  nach  zusammengestellt  er- 
scheint (Moreäu).     . 


^)  La  Pancarte  noire  de  8t  Martin  de  Tours.    Paris  1866. 

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202  A-  I^opsoh. 

und  diese  Angaben  über  die  Quellenrorlage  sind  umso  wertvoller, 
als  dieselben  eatsprechend  dem  Charakter  dieser  Sammlangen  —  die 
Abschriften  wurden  meist  im  amtlichen  Auftrag  nach  bestimmten  Vor- 
schriften *)  von  Notaren  oder  Elosterarchivaren  angelegt  —  yiel&eh 
nähere  Details  über  die  Art  und  das  Alter  jener  uns  nicht  mehr  erhal- 
tenen Quellen  bieten. 

Die  CoUectionen  der  ersten  Gruppe,  Sammlungen  von  Materialien 
zur  Geschichte  der  einzelnen  Territorien,  sind  hinsichtlich  der  Ab- 
sohriftenanlage  nicht  besonders  charakterisirt ;  sie  schliessen  sich  hierin 
bald  dem  einen,  bald  dem  andern  der  in  den  andereren  Gruppen  be- 
folgten Principien  an. 

Im  allgemeinen  können  durch  eine  umfassende  Ausbeutung  aller 
yorhandenen  Sammlungen  überaus  wichtige  Resultate  gezeitigt  werden. 
Es  ist  nicht  nur  f&r  jene  Gh*uppen,  für  welche  ältere  Ueberlieferuugs- 
formen  nicht  mehr  vorhanden  sind,  vermöge  wiederholter  Abschrift 
derselben  älteren  Quelle  in  verschiedenen  CoUections,  die  Möglichkeit 
geboten,  die  ursprünglichen  Texte  wiederherzustellen,  wobei  der  Ver- 
gleich solcher  Abschriften  mit  noch  erhaltenen  älteren  Vorlagen  einen 
zuverlässigen  Massstab  für  die  Beurtheilung  jener  an  die  Hand  gibt, 
wir  gewinnen  mit  einer  so  allgemeinen  Untersuchung  zugleich  auch 
eine  gewisse  Sicherheit  bezüglich  der  relativen  Vollständigkeit  unserer 
Eeontuis  überhaupt,  da  die  wiederholte  Behandlung  desselben  Gegen- 
standes durch  eine  solche  Beihe  von  einander  unabhängiger  Abschriften- 
sammlungen die  an  sich  bestehende  Möglichkeit  des  Uebersehens  ein* 
zelner  Stücke  nahezu  ausscbliesst. 

Wie  ergiebig  eine  solche  systematische  Durcharbeitung  dieser  Gol- 
lections  ist,  erhellt  wohl  am  besten  aus  den  Ergebnissen,  welche  für  die 
Earoliugerzeit  gewonnen  wurden.  Obwohl  gerade  für  diese  Zeit,  wie  ein- 
gangs dargelegt  wurde,  das  Urkundenmaterial  wiederholt  untersucht 
und  bearbeitet  worden  war,  und  eine  bedeutende  Anzahl  von  älteren 
und  neueren  Publicationen  vorliegt,  konnte  neben  einer  in  Anbetracht 
dieser  Umstände  verhältnissmässig  grossen  Anzahl  von  bislang  gänz- 
lich unbekannten  Stücken,  insbesonders  eine  Unmasse  neuer  Ueber- 
lieferungsformen  nachgewiesen  werden.  Und  wenn  diese  sich  auch 
auf  bereits  bekannte  Urkunden  beziehen,  so  wird  der  Wert  derselben 
doch  nicht  zu  unterschätzen  sein,  da  es  sich  meist  um  Stücke  handelt, 
welche  uns  eben  nur  in  solchen  neueren  Abschriften  überliefert  sind, 
jetzt  aber  ftlr  dieselben  nicht  nur  mehr,  sondern  vielfach  bessere  und 


^)  Solche  siad  gedruckt  bei  Delisle,  Gab.  des  mae.  1,  388. 

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Unedirte  Karolinger-Diplome.  203 

za?erlasäigere  Texte  zur  Verfftgiing  stehen.  Während  bisher  für  die 
Urkunden  der  deutschen  Karolinger  nur  etwa  70  Abschriften  aus 
diesen  Collections  bekannt  waren,  besitzen  wir  nunmehr  aus  denselben 
deren  370. 

Endlich  aber  wurde  für  eine  grosse  Anzahl  von  Urkunden,  die 
wir  bis  jetzt  nur  aus  Drucken  kannten,  handschriftliche  Ueberlieferungs«- 
formen  gefunden  (für  65  Stttcke),  was  umso  erfreulicher  ist,  als  sich 
dieser  Mangel  oft  auf  ganze  Gruppen  erstreckte  (z.  B.  Lyon,  Toul,  Ge- 
rona,  Nevers  u.  a  ).  Indem  anderseits  bei  einzelnen  Sammlern  (wie  Ba- 
luze)  das  allgemeinere  historische  Interesse,  oder  aber  der  specifische 
Charakter  anderer  Collections  (so  jene  der  3.  Ghruppe)  über  das  auf 
Frankreich  bezügliche  Material  hinausgriff,  ergab  sich  auch  für  nicht 
französische  Gruppen  manch^  neues  Material.  So  mehrere  Inedita  für 
S.  Cristina  und  bessere  Texte  für  die  Gruppe  Granfelden. 

Indem  ich  nunmehr  zur  Besprechung  der  im  Folgenden  abge- 
druckten Inedita  übei^ebe,  bemerke  ich  noch,  dass  ausser  den  Col- 
lections, aus  welchen  dieselben  zumeist  stammen,  insbesonders  eine 
Reihe  you  älteren  Chartularen,  welche  bisher  zwar  bekannt,  aber 
nicht  Tollständig  durchgearbeitet  waren,   eine  neue  Ausbeute  ergaben. 

Der  freundlichen  Unterstützung,  welche  mir  bei  meinen  Arbeiten 
in  Paris  stets  in  der  entgegenkommendsten  Weise  zu  theil  wurde,  an 
dieser  Stelle  zu  gedenken,  ist  mir  eine  angenehme  Pflicht.  Besonders 
aber  sage  ich  dafür  nochmals  wärmsten  Dank  den  Herrn  L.  Delisle 
und  H.  Omont  (für  die  Bibl.  Nat),  L.  Gautier  und  Prof.  A.  Giry  (für 
die  Archives  Nat.) 

Nr.  1,  eine  Schenkung  Pippins  für  St.  Denis,  wird  durch  die 
nahezu  wortliche  Uebereiustimmung  des  Formulars  mit  einer  unter  dem 
gleichen  Datum  ausgelerugten  Urkunde  für  Fulda  (Mühlbacber  Reg.  100), 
welche  uns  noch  im  Originale  erhalten  ist,  als  durchaus  echt  beglaubigt. 
Ueber  das  Verhältnis  des  Stückes  zu  M.  101,  eine  Urkunde,  die  mit 
der  Torliegenden  in  enger  Beziehung  steht,  wird  seinerzeit  bei  der 
Qesammt-Ausgabe  des  näheren  gehandelt  werden. 

Mit  Nr.  2  ist  eine  der  ältesten  karolingischen  Immunitätsnrkunden 
gewonnen  worden.  Die  Datirung,  welche  vielleicht  schon  in  der  Vor- 
lage der  gefundenen  Abschrift,  anscheinend  ^)  einem  Chartulare,  fehlte, 
eilgibt  sich  aus  dem  Titel.  Der  vielfach  verderbte  Text  wurde  nach  dem 
Formular  mehrerer  älterer  Immunitätsprivilegien  richtig  gestellt,  insbe- 
sonders nach  M.  133  und  137,  unter  möglichster  Wahrung  der  vul- 
garen Latinität,  soweit  dieselbe  auch  anderweitig  belegt  erscheint 


»)  Eine  Quellenangabe  ist  nicht  vorbanden. 

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204  ^'  Dopsch. 

Nr.  3  tritt  mit  interessantem  Bechtsinbalte  in  die  Beihe  der  sel- 
tenen Gerichtsurkunden  aus  der  Eaiserzeit  Karls  des  Grossen.  Der 
Text  des  Chartulars,  in  welchem  das  Stück  überliefert  ist,  weist  an 
zahlreichen  Stellen  infolge  von  Nässe  u.  A.  Lücken  auf  und  ist  auch 
sonst  oft  geradezu  unleserlich ;  doch  gelaog  es  mit  Zuhilfenahme  ähn- 
licher G^richtsurkunden,  vor  allem  von  M.  63  und  238,  sämmtliche 
schadhaften  Stellen  sicher  zu  ergänzen. 

Nr.  4  war  bisher  nur  im  Begest  bekannt  (M.  760).  Eingang 
und  Schluss  dieses  Originals  sind  infolge  Beschädigung  verloren; 
leider  ist  das  Stück  in  keinem  der  vier  auf  den  Archives  Nationales 
in  Paris  yorhandenen  Chartularen  des  Klosters  enthalten,  üeber  die 
Daiirung  und  eine  eventuell  andere  chronologische  Zuweisung  als  die 
bisher  übliche  wird  seinerzeit  erst  ein  definitives  Urtheil  abgegeben 
werden  können. 

Nr.  5.  Der  Text  dieses  Zollprivilegs  ist,  obwohl  dafür  zwei  von 
einander  unabhängige  Ueberlieferungsformen  aufgefunden  wurden,  au 
vielen  Stellen  verderbt.  Die  Emendation  wurde  auf  Grund  der  „For- 
mulae  Imperiales"  ^)  und  mehrerer  ähnlicher  Privilegien  vorgenommen. 

Nr.  6.  Diese  Urkunde  galt  bisher  als  gänzlich  unl)ekannt;  doch 
ergibt  sich  bei  näherem  Zusehen,  dass  schon  Guichenon  in  seiner 
„Qistoire  de  Bresse  et  de  Bugey"  ^)  einen  allerdings  ganz  unzuläng- 
lichen Auszug  daraus  Teröffentlicht  hat. 

Das  Stück  ist  nicht  datirt,  doch  besitzen  wir  eine  damit  im  Zu- 
sammenhang stehende  Urkunde  der  burgundischen  Bischöfe  für  das- 
selbe Kloster  8).  Dieselbe  wurde  bei  der  gleichen  Gelegenheit  aus- 
gefertigt und  trägt  das  Datum:  Factum  hoc  Privilegium  auno  incar- 
nationis  dominicae  DCCCLVIITI,  indictione  YIlTegnante  Karolo  rege, 
filio  quondam  Lotharii  imperatoris ;  actum  Sisterico.  Es  steht  bei  der 
directen  Bezugnahme  unseres  Diploms  auf  die  Fürbitte  jener  Bischöfe 
nichts  im  Wege,  dieses  Datum  für  unsere  Urkunde  zu  verwerten. 

Historisch  interessant  sind  die  in  der  Narratio  enthaltenen  Daten, 
welche  auf  einen  von  Karl  nach  Saut  im  Gau  Sisteron  859  einberufenen 
Eeichstag,  respective  eine  Synode  der  Bischöfe  zu  Sisteron  schliessen 
lassen. 

In  denselben  Schedae  Louvet  (f.  50)  ist  ferner  ein  grösseres  Frag- 
ment einer  Königsurkunde  abschriftlich  überliefert,  von  dem  Guiche- 


0  Mon.  Germ.  ed.  Zeumer  p.  300—303. 

*)  Lyon  1660  p.  226. 

•)  Ein  kurzer  Auszug  Bei  Guichenon  1.  c.  p.  227;  der  volle  Text  (mit 
Datum)  in  der  Abschrift  Louvet's  cl.  Paris.  17197  f.  46*  u.  jener  Columbi's  ms.  121 
der  Bibl.  zu  Lyon  f.  118». 

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Unedirte  Earolioger-Diplome.  205 

non  ebenfalls  einen  Auszug  gegeben  hat  0.  Da  der  Eingang  und  das  ganze 
Eachatokoll  fehlt,  ist  eine  sichere  Zuweisung  vorläufig  kaum  möglich. 
Als  gesichert  kann  gelten,  dass  dieselbe  sich  auf  Aisnay  bezieht,  in- 
dem dahin  nicht  nur  die  üeberlieferung  weist  ^),  sondern  auch  in  der 
Abschrift  Louyet^s  als  üeberschrift  direct  vermerkt  wird :  de  coenobio 
Athanacensi 

Die  Erwähnung  eines  Abtes  Aurelianus  würde  mit  Bücksicht  auf 
das  vorhergehende  Stück  für  die  Zeit  Karls,  des  Sohnes  Lothars, 
sprechen.  Doch  dürften  mit  derselben  die  im  Schlusstheil  enthal- 
tenen YerfÜgnngen  über  die  Vogtei  schwer  zu  vereinigen  sein.  Un- 
bedenklich und  echt  sind  jedenfalls  die  Stellen,  welche  von  der  Be- 
stätigung der  Immunität  und  freien  Abtwahl  handeln.  Das  Stück 
als  weiteren  Theil  jener  vorangehenden  Urkunde  für  Seyssieii  zu  be- 
trachten hindert  nicht  nur  die  Üeberschrift,  sondern  insbesonders  der 
Umstand,  dass  in  jener  Urkunde  der  Bischöfe  bereits  ein  besonderer 
Abt  für  Sejssieu  genannt  wird  (Badilo),  womit  die  Textirung  dieses 
Stückes  nicht  übereinstimmt. 

Ich  sehe  vorläufig  von  der  Veröffentlichung  des  Textes  noch  ab^ 
bis  ein  weiteres  Material  zur  Verfügung  stehen  wird. 

Nr.  7.  Diese  Urkunde  Karls  ist  gleichfalls  ohne  Datum  Überliefert. 
Sie  wird  am  besten  zu  M.  1298  einzureihen  sein,  da  sie  ihrem  Inhalte 
nach  dieser  an  die  Seite  tritt  Es  ist  mit  dieser  Urktmde  die  zweite 
der  Restitutionen  Karls  gefunden,  welche  gemeinsam  durch  eine  (un- 
dathrte)  Urkunde  Lothars  II.  bestätigt  werden  (M.  1266). 

ÜT,  8  ein  Diplom  Karl  III.  für  S.  Cristina,  ist  auf  Grund  einer 
Urkunde  Karlmanns  (M.  1498)  abgefasst.  Die  aus  dieser  Vorurkunde 
übernommenen  SteUen  wurden  in  Petitdruck  gegeben.  Neu  ist  die 
Verleihung  der  freien  Abtwahl  am  Schlüsse,  eine  Stelle,  die  ihrer- 
seits wiederum  für  eine  Urkunde  Kais.  Wido's  vom  29.  iuni  892  als 
Vorlage  gedient  hat ^).  Dieses  neugefundene  Stück  ist  demzufolge  als  jenes 
Präcept  Karls  anzusehen,  auf  welches  die  Urkunde  Widos  Bezug  nimmt 

Nr.  9.  Durch  die  Auffindung  dieses  Stückes,  haben  wir  die  echte 
Vorlage  für  eine  Fälschung  auf  den  Namen  KarPs  des  Grossen  (M. 
466)  für  St.  Remy  gewonnen.  Es  wird  damit  nicht  nur  die  Ver- 
mnthung  Mühlbachers  ^),  dass  jene  Fälschung  auf  Grund  einer  echten 


»)  1.  c.  p.  227  (Aliud  Privilegium). 

«)  Die  Abschrift  Louvet's  ist  demselben  Codex  entnommen,  wie  die  vorher 
besprochene  Urkunde;  ausserdem  ist  der  Auszug  bei  Guichenon  noch  eingereiht 
unter  die  „Notices  tir^  du  cartulaire  de  V  abbaye  d'  Aisnay**. . 

s)  Cod.  dipl.  Langobardiae  587. 

«)  Sitz.  Ber.  d.  Wiener  Ak.  92,  500. 


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206  A.  Dopech. 

Urkunde  Karls  IIL  angefertigt  sein  müsse,  bestätigt,  wir  finden  that- 
sachlich  alF  die  einzelnen  Formelo,  welche  Mühlbacher  seinerzeit  aas 
der  Fälschung  als  echte  Theile  jener  ausgeschieden  hat,  in  unserem 
Diplom  vor. 

Für  das -Datum,  über  welches  Mühlbacher  einen  Ansatz  nur  rermu- 
thungdweise  geben  konnte,  besitzen  wir  nunmehr  sichere  Angaben.  Das 
gegen  denselben  vermerkte  Hindernis  des  Auftretens  Segoin^s  in  der 
Becognitionszeile  ^)  ist  damit  beseitigt.  Auf  diese  neue  Urkunde  darf 
wohl  auch  eine  Notiz  in  dem  Schreiben  des  Erzbischofs  Folco  an  den 
Papst  über  eine  Restitution  Karls  III.  an  Reims  bezogen  werden  ^). 

Nr.  10  gleichfalls  für  S.  Cristina,  ist  ob  seiner  Datirung  inter- 
essant, da  dieselbe  unsere  Kenntnis  Ton  dem  Itinerar  Karls  III.  im 
Jahre  886  in  erwünschter  Weise  bereichert.  Wir  wussten  bisher  nur, 
dass  derselbe  zu  Pavia  „nach  0«tem^^  eine  Reichsyersammlang  ab- 
gehalten habe,  ohne  dass  uns  der  Zeitpunkt  seiner  Rückkehr  nadi 
Deutschland  angegeben  worden  wäre«).  Nach  unserer  Urkunde  be- 
fand sich  Karl  —  Ostern  fiel  in  diesem  Jahr  auf  den  27.  März  — 
noch  Mitte  April  in  Pavia. 

Bei  den  Nr.  11 — 13  ist  uns  nicht  mehr  der  volle  Text  der  ein- 
zelnen Urkunden  erhalten,  sondern  lediglich  Auszüge  oder  Fragmente 
davon.  Diesselben  wurden  im  Folgenden  in  derselben  Weise  wieder- 
gegeben, wie  sie  uns  eben  überliefert  sind. 

Zum  Schusse  (Nr.  14 — 18)  sind  die  neuen  Stücke,  welche  sich  als 
Fälschungen  erwiesen,  vorläufig  in  Regesten  unter  Hervorhebung 
der  im  einzelnen  charakteristischen  Momente  angeschlossen  werden.  — 
Im  Qanzen  ergaben  sich  unter  Hinzurechnung  der  von  mir  bereits 
früher  (von  Paris  aus)  publicirten  Urkunde  Amolfs  aus  dem  Jahre 
891*),    20  neue  Karolinger-Diplome. 


Nr.  1. 

Pippin  schenkt  dem  Kloster  St.  Denis  die  villa  Essonnes,  wie  sie 

bisher  Graf  ßauho  von  ihm  zu  Lehen  gehabt  hatte. 

Orlians  766  JuU. 
Ch,  8.  XIII  LL  1158  fol  327  h  Paris  Areh,  Not. 

Pippinus  rex  Francorum  vir  illuster.     Et  quia  monente  scriptora 

ita  opoi-teat   unumquemque  constanter  preparari,  quatinus  veniente  in 

conspectu  supemi  iudicis  illam  mereatur  domini  piam  vocem  audire, 


1)  Mühlbacher  a.  a.  0.  501  An.  1. 
«)  M.  G.  13,  656. 

»)  Vgl.  Mühlbacher  nr.  1672  d— f. 
♦)  Mitth.  d.  Inst.  15,  367  ff. 


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ünedirte  Karolinger-Diplome.  207 

unde  omne«  iusti  ex  bonis  actibus  erunt  garisi.  Qua  [propter]^) 
no6  aalubriter,  at  credimoS)  oousiderantes,  [qualiter J  ^)  ex  terrenis  rebus 
qaibos  superna  gratia  nobis  [a]ffluanter  in  hoc  seculo  largire  dignata 
eat,  8al[tem]^)  Tel  in  pauperibus  ex  hoc  tribaere  deberemus,  unde  mi- 
sericordiam  altLraimi  adipiaci  yaleamos.  Ideirco  donumus  pro  anime 
noatre  remedio  yel  bone  memoria  germauo  noBtro  Carloroanuo  quon- 
dam  ad  monasterium  sancti  et  gloriosisaimi  domni  Dyonieii  marfcyris, 
ubi  ipse  predosus  corpore  requiescit,  donatomque  imperpetao  ad  ipso 
sancto  loco  esse  rolamas,  hoc  est  ?illa  nostra  nuncupante  Essona,  qui 
ponitur  in  pago  Parisyaco  super  ipso  fluTio  qui  vocatur  Essona,  cum 
Omnibus  terminis  Tel  appenditüs  suis,  ut  cum  omni  integritate  ad  ipso 
monasterio  Tel  monachis  ibidem  deserTientibus  seu  lumincuia  ipsius 
ecdeaie  procurandum  Tel  stipendia  pauperum-  ibidem  predicta  TÜla 
I^oficere  debeat  in  augmentum  et  ut  melius  delectet  ipsos  monachos 
pro  nobis  Tel  germano  nostro  seu  subsequente  progenie  nostra  die 
nociuque  domini  misericordiam  attencius  deprecare.  Igitur  predicta 
Tilla  unacum  terris  domibus  edificiis  accollabus  mancipiis  Tineis  silTis 
eampis  pratis  paschuis  aquis  aquarumTC  decursibus  mobilibus  et  iuimo- 
bilibus  ferinariis,  sicut  supra  diximus,  cum  omni  integritate,  sicut  a 
Bauhone  ^)  comite  per  nostrum  beneficium  usque  modo  fuit  possessa, 
pars  predicti  monasterii  eiusque  rectores  babeant  teneant  atque  possi- 
deant  et  ad  ipsa  casa  dei  in  nostra  elimosina  Tel  germano  nostro  us- 
que imperpetuum  absque  ullius  repeücione  debeat  esse  iure  integro  con- 
firmaia.  £t  ut  hec  cessio  firmior  habeaiur,  nos  hanc  subterfirmaTi- 
mus  Tel  de  anolo  nostro  sigillare  studuimus. 

Signum  (M.)  Fippini  gloriosissimi  regis. 

In  dei  nomine  Beddilo^^)  recognovii 

Datum  in  mense  iulio  anno  XIIUI  regni  nostri ;  actum  Aurelianis 
ciTitate  publice;  Itherius  scripsit  ieliciter. 

Nr,  2. 

Karl  der  Chr,  bestätiyt  der  Basilica  des  h.  Midard  (Soissons) 
die  van  K.  Clothar  verliehene  Immunität  p69 — 774]. 

K.  8.  XVII  ($x  eh.)  in  CoU.  aairambauU  561  f,  64t  (A,)   Rüd,  Not.  Paria. 

Carolus  dei  gratia  rex  Francorum  Tir  illuster.^)  Si  illa  beneficia, 
quae  antecessores  nostri  ad  locasanctorumpraestiteruntTelconcesserunt, 
pro  nostris  oraculis  confirmamus,  hoc  nobis  ad  laudem  Tel  stabilitatem 


»)  Tinte  abgerieben. 

^)  Von  jüngerer  Hand  (s.  XVI— XVII)  ein  c  vor  h  übergeschrieben. 

^  e  TOB  jüngerer  Hand  zu  a  corrigirt. 

^)  illnstria  A. 


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208  ^-  DopBoh. 

regni  nostri  in  dei  nomine  &)  }>ertinere  confidimns.  Igitnr  yenerabiEs 
vir  ürsio  abbas  de  basilica  pecoliaris  patroni  nostri  domini*  et  sancti 
Medardi,  ubi  ipse  preciosus  in  corpore  reqniesoit,  cl^neniiae  r^^i 
nostri  sQggessit,  eo  quod  bonae  memoriae  antecessor  nbster  Glotharins 
qnondam  rex  integram  immunitätem  de  omnibns  cortibas  yel  tüHs 
ipsius  basilicae  sanoti  Medardi  in  qaibnslibet  pagis  atqae  territorüs, 
qnicqnid  ex  munere  regam  vel  reginanim  aut  coUata  popnli  aenf  de 
cotnparato^)  yel  d^  quolibet  attracto<^)  tempore  praesente^)  possidebät, 
aut  adhue  inanteä  ibidem  erat  additum«)  vel  collatum,  concessisset;  nt 
nullus  index  publieus  ibidem  ad  causas  audiendas  yel  freda  exigenda 
bat  fideiussoris  toUendo  ^  nee  mansiones  aut  paratas  fkciendas  nee  bo- 
mines  super  terras  ipsiiis  basilicae  commorantes  distringendos^),  neque 
iiügenuos  neque  seryos^),  nee  teloneum  nee  nullas  redibitione»  ^n- 
blicas^)  requirendas  nee  expectandas  mitio^)  snpra  basiliea  sancti 
Medardi  iudiciariar  potestas  ibidem  [ingredere]  ^)  quoque  tempore  non 
deberet™),'  niäi  omnem  facultatem  ibidem  collatam^^)  pars  iam  dieta^ 
basilicae  <>)  yel  congregatio  ibidem  consistensP)  perenniter  sub  itn- 
munitiatis^i)  nomine  cum  omnis  fredus«")  oonceiBSus  deberent  pos- 
sidere.  ünde  et  ipsa  *  preceptione  suprascripto*)  principe  seu  con- 
firmatione  de  aKi6  rebus  se^)  ex  hoc  ipse  abbas  prae  manibtls°) 
habere  adfirmat  et  ipse  beneficius^)  concessus  de  eo  tempore  usque 
nunc  tamta  ipso  loco  sancto  adfert*)  esse  conservatum.  •  Sed  pro 
firöiitatis  ötudio^)  petiit  celsitudiniy)  nostrae,  ut  hoc  circa'*)  -  ipso 
sanoto  loco  pro  nostra  auotoritate  plenius  confirmare  deberemus. 
Cuius  petitione  pro  reyerentia  ipsius  sancti  loci  vel  mereedis**)  nostrae 
augmentum  ita  praestitisse  et  in  omnibus  confirmasse  cognoscite.  Pre- 
cipientes  enim  ut,  quicquid  constät  per  ipsas  praeöeptiones  [abj  an- 
tedictis^^)  principibus  de  ipsa  immunitate  «c)  de  omnibus  yillis  yel 
curtis  praedictae  basilicae  sancti  Medardi,  sicüt  superius  [est]i)  eom- 
prehensum,  inibi  fuit  concessum  yel  confirmatum  et  de  eo  tempore 
usque  nunc  conservatum,  ita  et  inantea  per  nostrum  praeceptum  ple- 
nius in  dei  nomine  confirmatum  inspectas  ipsas  praeceptiones  ante- 
cessor um   nostrorum^^)   ipso   loco  valeat  esse  conservatum®«)   et  omni 

<^)  in  dei  öomine  tufch  co^fi4in^l8  A,  ^)  oomparatum  A.  '  o)  qualibet  ad- 
auctum  A.  ,  ^)  A.  <^)  addictum  A.  0  tollenda  A.  e)  destriogendos  A.  ^)  ingfenaus 
. . .  eervus.  A.  »)  retributiones  publicatas  A.  ^)  initio  A. ;  mitio,  obwohl  hier  unge- 
wöhnlich, doch  die  berechtigtere  Emendation ;  vielleicht  ist  ein  Satztheil  ausgefallen. 
1)  de.  A.  °»)  deberent  A.  »>)  coUata  A.  <>)  dicta  basiliea  A.  P)  consisterit  A. 
q)  divinitatis  A.  »")  fructus  A.  s)  perceptione  auprascripta  A.  *)  d  A.  «)  per- 
manenter A.  '  ▼)  vereficoe  A;  ^)  A.  -  »)  firmitatum  stndium  A.  T)  öälsita- 
dine  A.  »)  certa  A.  »»)  mercede  Av  *>^)  perceptiones  antedictas  A. 

cc)  divinitate  A.  dd)  antecessoribus  nostris  A.  eej  cooBeryätu^'A.  ' 

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Unedirte  Karolinger-Diplome.  209 

tempore  maneat  inconTulsnm,  ita  ut  nnllas  iudex  publicas  nee  ad 
fireda  exigendam^)  nee  ad  eansas  audiendas  aut  fideiussoris  tollen- 
dmn  nee  mansiones  aut  paratas  f aeiendas  nee  homines  super  terras 
ipsins  basilicae  eommorantes  distringendos  neque  ingenuos  neque  ser- 
Yos  nee  teloneos^)  aeeipiendos  nee  ullas  redibitiones<^)  requirendum  nee 
exaetandum  penitus  ingredere  non  presumat  nisi  per  nostram  prae- 
eeptionem,  sieut  ab  antea  ab  aliis  regibus  antecessoribus  nostris  fuit 
confirmatum,  modemo  tempore  in  id  ^)  ipsa  basiliea  vel  deineeps  eon- 
8er?etur,  ut  monachis«)  ibidem  consistentibus  melius  deleetet  pro  stabi- 
litate  regni   nostri  domini   miserieordiam  attentius  deprecari. 

Nr.  3. 

Karl  der  Gr.  beurkundet,  dass  Abt  Fulrad  von  St.  Denis  und 
dessen  Vogt  Haimoin  in  einer  vor  ihn  gebrachten  Klage  zwei 
Mansen   in  BabaneviUa  für  St.  Denis  erstritten  haben. 

[Ächen]  806  August  17. 
Ch.  8.  XIII  LL  1156  fol.  29'  Arch.  Not,  Paria. 

[Kjarolus  Serenissimus  augustus  a  deo  coronatus  magnus  paeifieus 
imperator  Romanum^  gubernans  imperium  qui  et  per  miserieordiam 
dei  rex  Francorum  et  Longobardorum.  Cum  nos  in  dei  nomine  Aq[uis] «) 
yilla  palatio  nostro  ad  universorum  causas  audiendas  yel  recta  iudicia 
terminanda  resideremus  ibique  yenisset  Fardulfus  abba  de  monasterio 
saneti  Dyonisii  et  suus  advocatus  nomine  [Haimoinus],  Ebrehardum 
camerarium  [nostrum  i]bidem  interpellaverunt  re[petentes]  ab  eo  et 
dicentes,  eo  quod  ipse  duos  mansos  in  pago  Camotino  [in]  villa  que 
Tocatur  Babane  [uilla,  manjsum  Mairardi  et  [mansum  Tbejobaldi 
eum  omni  integ[ritate  et  eum  omnibus]  appendiciis  [eorum  in  sua  po- 
testjate  retinebat  [contrja  [rationem],  quia  ante  hos  dies  in  Carnotensi 
civitate  ante  [6un]fridum  comitem  et  [suos  seabinios]  iam  dictos  man- 
sos predicto  Haimoino  advocato  ipse  Euerardus  in  causa  saneti  Dyo- 
nisii et  Fardulfi  abbatis  reddidit  vel  revestiyit.  Et  postquam  iam 
dictus  advoeatus  legittimam  vestituram  partibus  saneti  Dyonisii  exinde 
habuit,  iterum  iam  fatus  Euerardus  potestatem  saneti  Dyonisii  exinde 
diyestiyit  et  ante  nos  exinde  confessus  fuit  yel  convinctus  apparuit  et 
per  snum  uuadium  secundum  iudicium  scabiniorum  unacum  lege  et 
fide  faeta  iam  dicto  advocato  ipsos  mansos  eum  omnibus  appendiciis 
eorum  ante  nos  in  causa  saneti  Dyonisii  reddidit  vel  revestivit.  Pro- 
inde  nos  taliter  unacum   fidelibus   nostris  id   est   Guigirico   Gunfredo 


»)  exagendum  A.  •>)  ingenuus  —  BeryuB  —  teloneus  A.        c)  retributio- 

nes  A.        d)  ad  A.        «)  ad  monaBterium  A.  ^  Komanorum  C.  «)  Die 

in  Klammem  eingeschlossenen  Stellen  sind  in  der  hs.  unleserlich. 

«"«««"»«»»  ^-  Digit,z(M,y  Google 


210  A.  Dopsch. 

Farinico  Hrotgario  Uualacaado,  itenim  Hrotgario  et  Tbeodrado,  co- 
mitibus  Hroderico  Jonatha  Gaosperto  Erotbardo  Mauronto  Hilde- 
ario  Ariuli'o  Hairardo  Picato,  abbatibns  Leodalsado  Amalberto  Tel 
Hirmino  qui  aderant  adyicem  comi[tis  pa]laidni  nostri  Tel  reliqui  qaam 
plures  Tis!  faimus  iudicasse,  ut,  qoia  ipse  Ebradus  in  presenti  astitit 
et  haue  causam  nuUatenus  potuit  denegare,  Bec  per  ullum  modum 
tradere  i  ationes,  per  quas  ipsos  mansos  legibus  habere  Tel  teuere  p[o- 
tuisset,  in]  presenti  per  suum  [uuadium  u]nacum  lege  et  fide  &cta 
[de  ipsis]  mansibus  Tel  de  omnibus  app[endiciis  eo]rum.  id  est  terris 
campis  silvis  [pratis]  pascuis  aquis  aquarum[ve  dejcursibus  seu  mau- 
cipiis  [Tel  omnia]  quecumque  ad  ipsos  mansos  [aspicere]  Tel  perünere 
Tidentar,  ad  integrum  suprascriptum  adTocatum  sancti  Dyonisii  Tel 
Fulradum  abbatem  iuTestiTit.  Propterea  iubemus,  ut,  quia  bec  causa 
sie  acta  Tel  perpetrata  esse  cognoscitur,  memoratus  Fulradud  abbas  et 
Haimoinus  adToeatus  in  causa  sancti  Dyonisii  suprascriptos  mansos 
Tel  mancipia  cum  omnibus  appendiciis  suis  habeant  eTendicatos  atque 
elidigatos  et  sit  in  posterum  inter  eos  ex  hac  re  omni  tempore  sopita 
et  definita  causatio. 

Ego  Raph[u]inu8  notarius  hoc  iudicium  [eT]endicatum  scripsl 
Datum  XVI  kal.  septembris  anno  [VI]  gloriosi  imperii  nostri  et 
XXXVIII  regni  nostri  in  Francia  atque   XXXII  in   Italia,   indictione 
XIIIl;  in  dei  nomine  feliciter  amen. 

Nr.  4. 

Ludwig  der  Fromme  nimmt  das  Kloster  S.  Maur-des-Fossis  in 

seinen  Schutz  und  verleiht  Immunität  mit  freier  Abtwahl, 

Compi^e  .  .  . 
Or,  Paf-is  Arch.  Not.  K.  9  u  5«.  (A.) 

(c.) 

praesentibus  scilicit  et  futuris,  quia  Tir  venerabilis  Benedictus  abba 
de  monasterio  qui  Tocatur  Fossatus,  quod  est  situm  in  pago  Parisiaco 
super  fluTio  Matemam,  constructum  in  honore  beatomm  apostolorum 
Petri  et  Pauli  seu  sanctae  Mariae  semperque  Tirginis,  nostram  adiens 
clementiam  obnixae  nobis  obsecrans,  ut  se  unacum  monacbis  in  eodem 
monasterio  sibi  ad  regendum  conmissis  sub  noätra  reciperemus  de- 
fensione  et  inmunitiitis  tuitione  et,  quemadmodum  ceteri  abbates  cum 
suis  monacbis  per  imperium  a  deo  nobis  diTinitus  concessum  con- 
sistant,  ita  et  illi  cum  hominibus  et  omnibus  rebus  eiusdem  monas- 
terii  subiectis  per  nostram  auctoritatem  liberius  consistere  mererentur. 
Cuius  petitionero  quam  rationabilem,  immo  deo  amabilem  esse  cogno- 
Timus  libenter  suscepiinus^)  et  per  hos  nostros  imperiales  apices  si- 
»)  8ii8cecipinni8  A. 

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Unedirte  Earolinger-Diplome.  211 

cut  petiit  ita  et  concessimns.  Proinde  Yolomas,  ut  praedictns  abba  et 
monachi  in  praedicto  monasterio  degentes  cum  rebus  quas  nunc  ha- 
bere noscuntor  rel  deinceps  iiiste  adqnirere  poterint,  sub  nostra  de- 
fensione  et  inmunitatis  tuitione  persistaDi  Et  iubemus  atque  modis 
Omnibus  decemimus,  ut  uullns  iudex  publicus  Tel  quislibet  ex  iudi- 
daria  potestate  in  ecclesias  aut  loca  yel  ^ros  seu  reliquas  possessiones 
praedicti  monasterii,  quas  moderno  tempore  inste  et  rationabiliter  pos- 
aidereTidentnr^),  in  quibualibet  pagis  et  territoriis,  quicquid  ibidem  prop- 
ter  divinum  amorem  conlatum  fuit  quaeque  etiam  deinceps  in  iure 
ipsius  sancti  loci  voluerit  diyina  pie[tas  au]geri^),  ad  causas  audiendas 
Tel  freda  exigenda  aut  mansiones  vel  paratas  iaciendas  fideiussores 
tollendos  nee  homines  ipsius  mouasterii  tarn  ingenuos  quam  et  servos 
qm^))  saper  terram  ipsius  residere  Tidentur,  iniuste  distringendos  nee 
alias  reddibitiones  ^)  aut  inlicitas  occasiones  requirendas  nlio  umquam 
tempore  ingredi  audeat  Tel  ea  quae  supra  memorata  sunt  paenitus  ex- 
igere  praeaomai  Et  quicquid  de  rebus  praefati  mouasterii  fiscus  spe- 
rare  poterat,  totum  nos  pro  aeterna  retributione  dicto  mouasterio  con- 
cedimus,  ut  perennis«)  temporibus  in  alimonia  pauperum  et  stipendia 
monachorum  ibidem  deo  famulantium  proficiat  in  augmentum.  Et 
qaando  quidem  diTina  Tocatione  supradictus  abba  vel  successores  eius 
de  hac  luce  migrav[eri]nt^)  et  quamdiu  ipsi  monachi  inter  se  tales 
in  venire  poterint,  qui  ipsam  congregatioDemsecundumregulam[8anct]i^) 
Benedicti  regere  valeant,  per  hanc  nostram  auctoritatem  et  consensum. 
licentiam  habeant  eligendi  abbates,  quatenus  ipsos  servos  dei  qui  ibidem 
deo  famulantor,  pro  uobis  et  coniuge  proleque  nostra  atque  stabilitate 
totias  imperii  nostri  a  deo  nobis  concessi  atque  conservandi  iugiter  do- 
mini  misericordiam  exorare  delectet^*  St  ut  haec  auctoritas  nostrisfutu- 
risque  temporibus  domino  protegente  valeat  inconvulsa  manere,  manu 
propria  subterfirmavimus  et  anuH  nostri  inpressione^)  signari  iussimus. 

•  Signum  (MF.)  Hludouuici  serenissimi  imperatoris.  • 

2  Signum  (MF.)  Hlotharii  augusti  invictissimi  domni  Hludouuici 
imperatoris  filius.  \ 

(C.)  •  Faramundus  ad[vicem  Fridugisi  abbatis  recog]novi  et  •  (SE 
NT.)^)  (SJ.D). 

D[ata  .  .  .  .  ]^)   anno    Christo  [propicio]^)   imperii   domni  nostri 

Hludouuici  [ ]^);    actum   Compendio   palatio   [regio];  in  dei 

nomine  [feliciter  amen]^). 


*)  das  Q  über  der  Zeile  vom  Becognosceuten  mit  blasserer  Tinte  nachge- 
tragen. ^)  Loch  in  A.  ^)  qui  nachgetragen  wie  oben.  d)  das  eine 
d  nachgetragen  wie  oben.  ^)  A.  0  delectent  A.  e)  inpraessione  A; 
das  a  getilgt  wie  oben.            ^)  Ueber  die  tiron.  Noten   vgl.  Sickel  Beg.  326. 


14* 

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212  A.  Dopsch. 


Nr.  6. 


Ludtoiff  der  Fromme  nnd  Lothar  verleihen  dorn.  Kloster  Nantua 
ZoUfreiheü.  [825—830]. 

K.  (EsUemot)  $.  XVH  (ex  eh)  d.  12740  p.  338  (A.) 
K.  8,  Xni  (ex  eh.)  in  Baluze  41  f.  68  (B.J 

In  nomine  domini  dei  et  Balvatoris  nostri  Jesu  Christi.  Hludouui- 
cus  et  Hlotharius  ^)  divina  ordiuante  Providentia  [imperatores  augusti]  ^). 
Omnibus  episcopis  abbatibus  ducibus  comitibus  vicariis  teloneariis  cente- 
nariis  actionarüs  et  omnibus  rem  publicam  administrantibus  seu  ceteris  fide- 
libus  sanctae  dei  ecclesiae  et  nostris  tam  praesentibus  quam  fiituris  notmn 
sit,  quia  monachi  Nantoachis  monasterii<:),  quod  est  constructum  in 
honore^)  sanctiPetri  principis  apostolorum  in  pagoLugdunensi®)  GalUae, 
postalaveront  mansuetudinem  nostram,  nt  [theloneum  de]^)  carris  et 
quibusconque  yehiculis  ubicunque  per  imperinpi^  nostmm  discurren* 
tibus  necnon  et  de  dnabus  navibus  per  Bodanum  et  Segonam^)  flu- 
yios  seu  et  per  cetera  flumina^)  yictualia  fratrum^)  deferentibus,  unde- 
cunque  fiscus  theloneum  exigere  poterat^),  in  nostram  elemosinam 
Ulis  concederemus.  Quorum  i)  precibus  ob  amorem  dei  et  reyerentiam 
ipsius  sancti  loci  libentissime  [annuent^s]  ^)  authoritatem  nostram  Ulis 
concedimus.  Quapropter  praecipimus  atque  iubemus°^),  ut  saginata 
carra  vel  quaelibet  vehicula,  [quae]^)  per  quaecunque  loca>»)  ob  utili- 
tatem  yel  necessitatem  iam  dicti  monasterii  eiusdemque^)  congrega^ 
tionis  ibidem  deo  deservientisP)  discurrunt,  ad  quascunque  ciyitates 
castella  aut  portus  venerint,  nullus  iudex  publicus<i)  neque  quilibet 
exactor  iudiciariae  potestatis^)  theloneum  de  rebus  ^)  aut  hominibus 
qui  [eas]^)  prerident^)  aut  ripaticum  aut  portaticum  ^)  aut  salutaticum 
aut  rotaticum^)  aut  travaticum  aut  pulveraticum  aut  ullum  occursum^) 
yel  censum^)  siye  ullam  redhibitionem  y)  accipere  yel  exigere  audeat, 
sed  liceat  absque  iniusta^)  contrarietate  *»)  saginata  carra  ^^)  vel 
quaelibet  alia  vehicula ^^)  et  predictas  duas  naves  atque  homines,  qui 
eas  prevident^^)  cum  bis  quae  deferunt  per  imperium  nostrum   libere 


»)  Ludovicufi  et  Lotarius  B.        ^)  de,  AB.        c)  monasterium  Nantuacbis  B. 
<*)  honorem  B.  ®)  Lugduni  A,  Lugdunensis  B.  0  regnum  A.         e)  Sago- 

nam  B.  *»)  fluia  B.  ^j  de.  A.         ^)  de.  B.  i)  Quorum  —  concedimus 

de.  ß.  °*)  praecepimus  atque  concessimus  A;  atque  iubemus  de,  B.  ^)  da- 
nach discurrentia  AB.  <>)  eiusdem  B.  P)  servientibus  A,  deservientibus  B. 
4)  princeps  statt  iudex  publicus  AB.  ')  potestaü  B.  «)  homine  B.  ^  com- 
prehendent  A,  provident  B.  ")  portatitium  B.  ▼)  rocassioum  B.  ^)  ob- 
cultum  A,  ocultum  B.  >)  sensivum  B.  y)  redimitionem  B.  >)  intenta  A. 
»»)  contestatione  AB           ^^)  herea  B.  cc)  victualia  B.         dd)  provident  AB. 

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Unedirte  Karolinger-Diplome.  213 

atqne  secure  transire.'  Et^)  si  aliqoid  acceperint  aut^)  aliquid  mer- 
cati'fderint  Tel  Tendiderint,  nihil  ab  eis  exigatur.  Et  ut^)  auctoiitas^) 
nosira  fiituris  temporibns  inviolabilem  obtiueat  firmitatem,  de  anulo 
nofltro  subter  iussimos  sigillari®). 

Nr.  6. 

Karl,  der  Sohn  Lothars  L,  bestätigt  auf  Grund  einer  Schenkung 
des  Äbtes  Aurdianua  die  von  Aisnag  erfolgte  Chründung  des 
Klosters  Seyssieu.  [859] 

K.  (LoHvet)  8.  XVn  (ex  eh.)  et,  17197  f,  40  Bibl,  Not,  Paris  (A,) 
K,  (ColumbiJ  v,  1671  (ex  eod,)  ms.  121  Bibl  zu  Lyon  (B) 

In  nomine  domini  nostri  Jesu  Christi  dei  aetemi  Karolas  di- 
vina  ordinante^  Providentia  rex,  Lotharii  quondam  piissimi  et  incliti 
filins.  Si  enim  quod  ad  servoram  dei  qnietem  pertinet«^),  devotissima 
BoIUcitndine  et  regali  Providentia  procuramns,  ad  emolumentam  animae 
nostrae  vel  ad  aetemam  beat'tadineoi  capessendam  hoc  procol  dubio 
pertinere  confidimos.  Idcirco  notum  sit  omnibus  fidelibus  sanetae  dei 
eeclesiae  et  nostris  praesentibus  scilicet  et  faturis  atque  deo  dispensante 
snccessoribos  nostris,  qoia  post  pacem  atqne  paterni  regni  divisionem 
com  fratribns  nostris  Hludonico  videlicet  et  Hlothario  miserante  do- 
mino^)  celebratam  congregari  iossimns  populmn  qui  in  nostram  par- 
tem  venerat,  in  pago  Sisterico  in  loco  qui  dicitur  Saltns  cum  sacris 
pontificibus  et  regni  nostri  prineipibus,  ut^)  communi  tractatu  ea  quae 
in  qoibuslibet  ordinibns  eeclesiae  minus  utilia^)  constare  videbantur, 
ob  incuriam  negligentium  aut  propter  civilis  belli  transactam  violen- 
tiam  iuvante  Christo  in  melius  reformaremus^)  et  quae  eatenus  bene 
oonstiterant,  regali  Providentia  bonorifloentius  complecteremur  °>)  et 
firmius  roborare  studeremus.  Dum  ergo  talibus  invigilamus  atque  di- 
vinam  serenitatem^^)  iugiter  crescere  augerique  devotissime  optamus, 
sollicite  requirentibus  qualiter  commissum  nobis  a  deo  populum  con- 
grue  ac  decenter  pio  regimine  gubernaremus,  inter  cetera  innotuerunt 
nobis  venerandi  pontifices  pervenisse  ad  conventus  sui  notitiam,  qua- 
liter Aurelianus  venerandus  abbas  nostri  monasterii  Athanacensis  ^) 
divino  tactus  amore,  ut  supernae  hereditatis  portionem  a  domino  con- 
sequi  mereretur,  ex  quibusdam  rebus  quas  a  parentibus  pio  studio 
quaesivit  pieque  impetravit,  omnipotentem  deumP)  elegerit  heredem 
easdemque  res  pro  rei  firmitate  invice  Christi  Bemigio   venerabili  ar- 


•)  quia  AB.  ^)  vel  ß.         «)  de,  A.         ^)  autoritas  AB.        «)  subter  — 

sigillari  de.  B.  0  ordinatione  B.            e)  pertinere  B.            ^)  misericordia 

4omini  B.            »)  in  A.            ^)  utilea  AB.           i)  reformarentur  B.          "")  com- 

plecteremuB  B.  ^)  Berritatem  B.          o)  Athanatensis  B.         p)  dominum  B. 

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214  -A..  Dope  eh. 

chiepiscopo  eo  scilicet  tenore,  ut  idem  TeneranduB  archiepisoopus  viro 
yenerabili  Aureliano,  qni  loco  abbatis  praeesse  ac  prodesse  debeat, 
monacbisque  inibi  habitantibas  promptissima  yoluntate  per  testa- 
mentani  iirmissimam  tradiderit  ea  scilicet  ratione,  ut  in  praediotis 
rebus  in  pago  Lugdunensi^)  non  longe  a  Rhodano  fiuyio  in  loco 
cuius  vocabulum  est  Saxiacus,  idem  veneraudus  Aurelianus  cum  mo- 
nachis  in  honore  omnipotentis  dei  et  veneratione  beatissimi  Bene- 
dicti  confesssoris  Christi  sanctorumque^)  martyrnm  Florentini  atque 
Hilarii  monasterium  aedificaret  monachosque  ibidem  institueret^  qui 
et  diyinam  in  iam  dicto  loco  exercerent  militiam  et  pro  totius  ecclesiae 
statu  divinam  implorare  clementiam  decertarent.  His  ergo  se- 
renitatis  nostrae  auribus  patefactis  suggesserunt  clementiae  culminis 
nostri  memorati  pontifices,  ut  quoddjim  Privilegium  supramemorato 
coenobio  in  honore  omnipotentis  dei  et  veneratione  beatissimi  Bene- 
dicti  confessoris  martyrumque  Florfntini  et  Hilarii  consecrato  con- 
cedere  dignaremur,  quod  ipsi  episcopi  facerent  de  sua  subscriptione, 
sanctorum  patrum  exempla  sequentes  roboraremus  <5)  hoc  in  eodem*) 
privilegio  statuentes,  ut  possessiones  quas  praedictus  Aurelianus  abbas 
pro  rei  firmitate  Remigio  archiepiscopo  et  idem«)  venerandus  archiepis- 
copus  omnipotenti  deo  et  beatissimo  Benedicto  sanctisque  martyribus 
obtulit  vel  quas  in  eodem  loco  ex  donatione  fidelium  divina  pietas 
augere  voluerit,  nullius  unquam  terrenae  potestatis  iugo  subiaceant^, 
sed  ad  solius  dei  servitium  memoratus  Aurelianus  abbas  et  monachi 
sui  vel  successores  eorum  io  venturis  generationibus  in  omnibus,  sicut 
in  eodem  test^imento  insertum  est,  teneant^).  Quorum  iustissimis  pe- 
titionibus  pro  divini  cultns  amore  ac  animae  nostrae  emolumento 
aurem  libentissime  accommodavimus  et  quidquid  in  eodem  privil^o 
sacratissimi  antistites  constituerunt  et  subscripserunt,  consentimus  et 
confirmamus  .  .  . 

Nr.  7. 
Karl,  Sohn  Lothars  i.,  restituirt  der  Kirche  von  Lyon   die  der- 
selben widerrechtlich  entrissene  villa   Courtenay,  [856 — 862] 
K  (Louvet)  8.  XVII  (ex  ch,)  d.  17197  fol  174'  Paria  Bibl.  NaU 
In  nomine  domini  nostri  Jesu  Christi  dei  aetemi.  Earolus  divina 
ordinante  Providentia  rex,  piissimi  quondam  Hlotarii  augusti  et  incliti 
filius.     Decet   regalem   celsitudinem    tanto   libentius   fidelium   snorum 
precibus  annuere,   quanto  eos  prospexerit  in  suis  obsequiis  ferventiores 
atque  suis  utilitatibus  devotiores.     Quam   ob  rem  notum   sit  omnibus 
fidelibus  sanctae  dei  ecclesiae  et  nostris  praesentibus  scilicet  et  futuris, 

*)  Lugdunense  B.  ^)  et  sanctoram  B.  ^)  roborarent  B.  ^)  de, 

A.  ^')  isdera  B.  ^  subiacerent  B.  b)  teneatur  B. 

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ünedirte  Earolinger-Dipiome.  215 

qaod  Bemigins  Tenerabilis  archiepiscopns  nostram  humiliter  postulayit 
clementiam,  quatenus  ob  mercedis  futurae  remanerationem  et  etiam 
temporalis  regui  stabilitatem  res  quasdam  ab  ecclesia  sibi  commissa 
per  insolentiam  subtraetas  nostra  benignitate  restitueremus  ac  restitu- 
tionem  nostro  praecepto  roboraremus.  Cuius  pre^ibas  utpote  rationa- 
bilibus  et  nostro  statni  utilibus  assensnm  praebentes  hos  apices  nostrae 
sablimitatis  fieri  decrevimus,  per  quos  statuentes  reddimas  et  confirmamus 
sanctae  ecclesiae  Lugdunensi  Gurtenacutn  yillam  cum  ecclesiis  ibi  con- 
stitntis  et  omnibtis  sab  integritate  apenditiis  suis  cum  mancipiis  utrius- 
qne  sexus  campis  yineis  pratis  silvis  pascuis  aquis  aquarumve  decur- 
sibus  exitibus  et  regressibus  quaesitis  et  inexquisitis  et  omnibus  adia- 
centiis  ad  habendum  tenendum  possidendum  commutandum  ac  quid- 
quid  Yoluerint  reetores  ipsius  ecclesiae,  secundam  canonicam  auctori- 
tatem  libera  in  omnibus  et  per  omnia  potestate  faciendum.  Ut  con- 
stitntio  in  posterum  firmior  habeatur,  manu  propria  subscripsimus  et 
anoli  nostri  impressione  signari  decrevimus. 

Nr.  8. 

Karl  IIL  bestätigt  dem  Kloster  S.   Cristina  Besitz,  Inquisitions- 
rechte  sowie  Ahgabenfreiheit  und  verleiht  freie  Äbtwahl, 

880  Februar  12. 
K.  8.  XVll  (ex  Veten  cod.  me.Jm  Baluze  17  f.  233  Bibl  Not,  Paria. 

In  nomine  sanctae  et  individnae  trinitatis.  Karolus  divina 
fayente  dementia  rex.  Si  antecessorum  concessa^)  privilegia  ma- 
xime  divinis  locis  etiam  ^)  nostra  auctoritate  solidamus,  procul  dubio 
id  ipsum  nobis  ad  aetemam  remunerationem  plurimum  prodesse  con- 
fidimus.  Ideoque  noverit  omnium  fidelium  nostrorum  praesentium  sci- 
licet  et  futurorum  industria,  quia  nos  tarn  divino  tacti  inatinciu  quam 
sempitemae  retributionis  compulsi  intuitu  ad  repropiüandum  nobis  nostrisque 
parentibuB  caelestem  regem  et  dominatorem  omnium  beatae  Virginia  et  martyris 
Cristinae  ooenobium  in  Italico  regno  constructum  haud  procul  a  carte  reg^a,  •  ubi 
yenerabilis  abba  Trasoaldas  praeesse  videtur  cum  omnibus  qui  sub  cura  et  ditione 
ipsiuB  sunt  famulis  Christi  cuuctis  [que]  ^)  •  rebus  et  familiis  ad  eundem  locnm 
respicientibus  sub  nostram  mundeburdum  et  perennem  tuitionem  sascepimus  <i). 
Confirmamus  quoque  sollempniter «)  et  per  hanc  nostrae  auctoritatis  paginam 
corroboramus,  quicquid  eidem  •  monasterio  in  rebus  mobilibus  et  immobilibus 
a  tempore  constitntionis  suae  usque  in  praesens  ex  dono  priscorum  regum  regi- 
narumque  tarn  antecessorum  quam  propinquorum  nostrorum  seu  et  Karlomanni 
fratris  nostn  aut  aliorum  quorumlibet  ♦  largitione  collatione  vel  qualicunquc 
oblatione  divina  pietas   contulit  aut  dignabitur   largiri  in  posterum,  ut  habeant 

•)  concessu  he,  l>)  diuii    hu.  c)  de.    hs.  d)  suscipimus  hs. 

«)  sollempnitter  he. 

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216  A-  Dopa  eh. 

illud  atque  possideant  fEkmali  Christi  iure  qaieto  ac  pacifico  sub  nostrae  immu- 
nitatis  protectione  inlaesi  iugiter  permanentes  et  pro  •  statu  regni  deum  sup- 
plicantes  omni  nostra  heredumque  noatrorum  ac  successorum  molestatione  •  re- 
mota.  Volumus  deniqne,  ut  quotienscunque  •  habuerint  opus  de  rebus  aC  ük- 
milüs  eiusdem  monasterii,  tanquam  de  dominicatiB .  nostris  per  publicos  actores 
et  exactores  inquisitio  fiat.  Illud  quoque  •  interdicimus,  ut  in  domibus  et  • 
cellulis  eiusdem  monasterii  ex  hoc  nunc  et  m  posterum  nullus  mansionaticum 
teloneaticum  ripaticum  aut  aliquas  publicas  functiones  exigere  audeat  nullamque 
in  commenditis  ^)  eorum  liberis  ac  servis  masseriis  libellariis  aldionibus  contra 
leges  inferat  violentiam  aut  eos  potestative  distringere  aut  pignorare  praesumat. 
ünde  hoc  nostrae  auctoritatis  praeeeptum  fieri  iussimus,  per  quod  de- 
cernimus  atque  iubemus,  ut  sicuti  Earlomanni  fratris  nostri  aliorumque 
antecessorum  nostrorum  eis  collatum  est  auctoritate,  ita  firmum  et  stabile 
permaneat.  Addidimus  etiam  et  nos,  ut  si  divina  Yocatione  abbas  illorum 
ab  hoc  seculo  migraverit,  habeaut  potestatem  inter  se  eligendi  abbatem. 
Si  quis  autem  contra  hanc  iussiouem  nostram  refragare^)  temptaverit 
aut  eam  irrumpere,  auri  libras  triginta  persolvat,  medietatem  palatio 
nostro  et  medietatem  praedicto  coenobio.  Et  ut  firmum  permaneat, 
propria  manu  firmavirnus  et  anulo  nostro  iussimus  sigillari. 

Signum  Earoli  Serenissimi  regis. 

Hemustus«)  notarius  advicem  Liutuuardi  <i)  recognovi. 
Data®)  pridie  idus  februarii  anno  incarnationis  domini  nostri  Jesu 
Christi  DCGGLXXX^,  indictione  XIII,  anno  regni  serenissimi  regis  in 
Francia  IUI,  in  Italia  I. 

Nr.  9. 

Karl  III.  restituiri  der  Kirche  von  Reims  genannte  Besitzungen. 

Metz  884  Juni  30. 
K.  ».  Xni  (ex  eh.)  in  Baluze  46  f.  249,  Bibl.  Not.  Paris. 

In  nomine  sanctae  et  indiyiduae  trinitatis.  Earolus  divina  favente 
dementia  imperator  augastus.  Si  nos,  qui  imperial!  magnitudine  prae- 
lati  sumus,  necessitates  ecclesiarum  dei  ad  petitiones  venerabilium 
praesulum  nostro  relevamus  invamioe  et  res  subtractas  redintegramus^) 
et  nostra  auctoritate  reddendo  restauramus,  id  nobis  ad  aetemam  vitam 
feliciter  obtinendam  profuturum  liquido  credimus.  Ideo  noverit  omnium 
sanctae  dei  ecclesiae  fidelium  nostrorumque  praesentium  scilicet  et  fu- 
turorum  industria,  qualiter  nos  pro  amore  dei  et  veneratione  beati  Be- 
migii  eximii  confessoris  Christi  ad  petitionem  Folconis  Remorum  archi- 


*)  comenditis    Tis.  ^)  refrangere  ä«.,   emendirt  nach   der  Urk.  Kaiser 

Widos  (Cod.  Longob.  587).  «)  Neruulfus  ha,  <*)  Lintimardi  hs. 

«)  datum  hs.  0  MCCCLXXX  hs.  b)  reintegramus  hs. 


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Unedirte  Karolinger-Diplome.  217 

episöopi  reddiditaiüs  sanoto  Bemigio  quasdam  res  olim  subtractas,  ?ide- 
licet  in  dncata  Toringorum  locom  nnncupatom  Scanmstat  et  Morthns 
necnon  et  Adlistat^)  cum  omnibus  ad  se  iuste  et  legaliter  pertinen- 
tibos.  InBuper  reddidimus  sancto  Bemigio  eiusque  rectoribus  in  pago 
Riboariense  yillas  nuncupatas  Cobas  et  Promere  et  quicquid  ad  eas 
iuste  et  legaliter  pertinere  yidetur.  Praeterea  reddidimus  sancto  Be- 
migio in  pago  Bostinse  in  comitatu  Bleainse  Tillas  nuncupatas  Bema 
et  Biscofesheim  et  quicquid  ad  ipsas  legaliter  pertinere  Tidetur.  ünde 
et  hoc  nostrae  auctoritatis  praeceptum  exinde  fieri  iussimus,  per  quod 
decemimus  atque  sancimus,  ut  nostris  successorumque  nostrorum 
temporibus  praefatae  res  ad  praescriptum  sanctum  locum  perpetua  sta- 
büitate  iuTiolabiliter  permaneant  nullusque  habeat  potestatem  exinde 
aliquid  minuere  vel  subtrahere.  Et  ut  haec  auctoritas  pleniorem  in 
dei  nomine  obtineat  firmitatem  et  per  futura  tempora  verius  credatur^) 
et  diligentius  observetur,  manu  propria  subter  eam  firmavimus  et 
anuli  nostri  impressione  assignari  iussimus. 

Signum  Earoli  Serenissimi  imperatoris. 

Segoinus  notarius  advicem  Liutuuardi  archicancellarii  recognovi. 

Data  II  kal  iul.<^)  anno  ab  incamatione  domini  DCCCLXXXIIII, 
indictione  U,  anno  vero  regni  domni  Karoli  augusti  VIII,  imperii 
autem  IIII;  actum  Metis;  in  dei  nomine  feliciter. 

Nr.  10. 
Karl  HL  verleiht  dem  Kloster  S,  Cristina  Marktrecht. 

Pavia  886  April  15. 
K.  8,  XVII  (ex  reffistro  pritnUgiorum  civitatum  Papiae   foL  68)  in  BaUuse 
14  f.  63  Bibl  Not,  Paris, 

In  nomine  sanctae  et  individuae  trinitatis.  Carolus  diyina  favente 
gratia  imperator  augustus.  Conperiat  omnium  fidelium  nostrorum 
praesentium  et  futurorum  solertia,  qualiter  Trasoaldus  dilectus^)  noster 
de  monasterio  quod  est  constructum  in  honore  sanctae  Cristinae,  de- 
precatus  est  clementiam  nostram,  ut  per  auctoritatis  nostrae  praeceptum 
ei  licentiam  donaremus  publicum  [mercatum]«)  fieri  in  praescripto 
monasterio  sanctae  Gristinae.  Cuius  petitioni  ob  amorem  domini  nostri 
Jesu  Christi  et  pro  mercedis  nostrae  augmento^  memores  etiam  ser- 
vitii  ipsius  concessimus  ita  fieri.  Praecipientes  ergo  iubemus,  ut  nul- 
lus  comes  nee  yicecomes,   sed   neque   vicarius   nee   centenarius   neque 


•)  Leeung  unsicher,  da  die  Hs.  hier  sehr  undeutlich.  t>)  creditur  ha, 

c)  iulii  hs,  d)  dillectus  hs.  «)  Lücke  in  der  /».,  nach  der  am  Rande 

der  Abschrift  (tou  derselben  Hand)  eingetragenen  Bemerkung:  vacat,  bestand 
dieselbe  bereits  in  dem  Chartular,  das  als  Vorlage  diente.  f)  augusto  hs, 

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218  ^'  Dopsch. 

decanus  sculdassius  vel  quisquam  ex  iadiciaria  potestate  de  re  publica 

exactor  hoc  contradicere  praesamat  ant  teloneum^)    vel   aliquam  pu- 

blicam  redibitionem  exigat,   sed   per    hos    nontrae   auctoritatis   apices 

mimitus,  quicquid  inde  ad  parfcem  fisci  sperare  potuerat,  totum  prae- 

scriptus  abbas  Trasoaldus  ad  suam  recipiat  partem.     Et  ut  haec  nostra 

auctoritas  largitionis  nostrae  firmior  habetur  et  per  futura  tempora  a 

fidelibus  uostris  yerius  credatur  et  diligentius  observetur,  manu  propria 

nostra  subter  confirmamus  et  anuli  nostri  impressione  assignari  iussimus. 

Signum  domini  Caroli  serenissimi  imperatoris. 

Amalbertus  notarius  advicem  Lutuardi   archicancellarii  recognovi 

Data  XVII  Kai.  mai.^)  anno  ab  incarnatione  domini  nostri  Jesu 

Christi  DCCCLXXXVI,  anno  vero  domini  Caroli  serenissimi  augusti  VI, 

indictione  IIII;  actum  Papiae;  in  dei  nomine  feliciter  amen. 

Fragmente  und  Auszügen- 
Nr.  11. 

Ludwig  der  Fromme  für  St.  Genis-des-Fontaines,      819. 
K,  8.  XVII  (ex  archivo  monasterii  sancH  Genmi  in  dioecesi  Helenensi)  coli. 
Baiuze  117  fol.  80  Bibl.  Nat.  Paris, 

In  nomine  domini  dei  et  salvatoris  nostri  Jesu  Christi.  Ludo- 
vicus  diyiua  ordinante  Providentia  imperator  augustus.  Si  erga  loca 
etc.  Innotuit  clementiae  nostrae,  quod  quidam  vir  religiosus  nomine 
Sentimirus  super  serie  regia  construxit  a  fundamentis  quoddam  mona- 
sterium  in  pago  Elnense  in  honore  yidelicet  et  veneratione  sancti 
Qenesii  martyris  Christi,  quod  appellabat  Fontanas  etc.  Anno  VI  im- 
perii  domni     LudovicL 

Nr.  12. 
Ludwig  der  Fromme^)  für  St.  Auhin.  [839—840] 

Angeführt  unter  den  „Capitüla  regum  Francorum**  •)    im  eh.  8.  XII  fol.  4  n» 
V  m8.  no  745  Bibl  Angers. 

*)  telloneum  ?is.  ^)  datum  decimo  septimo  kallen.  maii  ?ts. 

*)  AaBser  den  hier  angeführten  Stücken  findet  sich  in  verschiedenen  Hand- 
schriften, besonders  aber  in  den  älteren  Archiv-Repertorien  för  St.  Denis  (Archives 
Nationales  LL  1184—1188)  eine  Anzahl  von  Urkunden  verzeichnet,  die  angeblich 
von  Karl  d.  Gr.,  Ludwig  d.  Fi-,  und  anderen  älteren  Karolingern  ertheilt  wurden,  that- 
sächlich  aber  der  späteren  Karolingerzeit  zugehören  (Karl  d.  Kahlen,  Ludwig 
d.  Stammler  u.  A.).  Diese,  sowie  eine  Reihe  weiterer  solcher  Regesten,  für  welche 
sich  der  gleiche  Nachweis  zwar  nicht  erbringen,  Aehnliches  aber  vermuthen  liess, 
wurden  hier  nicht  berücksichtigt. 

*)  Diesem  muss  das  Stück  trotz  des  Titels  rex  unzweifelhaft  zugeschrieben 
werden  mit  Rücksicht  auf  Ebroin.  Er  wurde  wahrscheinlich  839  Bischof  von 
Poitier«  (vgl.  Sickel  Reg.  S.  370)  und  ist  858  gestorben. 

<)  Unter  dieser  Aufschrift  sind  a.  a.  0.  acht  Karolingemrkmiden  verzeichnet, 
die  Texte  von  vier  derselben  (n®  III— VI)  aber  in  der  Hs.  nicht  mehr  vorhanden. 

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Unedirte  Karolinger-Diplome.  219 

Preceptum  Hlndovici  regis  impetratum  ab  Ebroino  PictavenBium 
episcopo  de  confirmatioue  rerum  beati  Älbini  et  ordinis  in  ipsius  mo- 
nasterio  constitati. 

Nr.  18. 
Lothar  IL  für  Cruas.  [863—69]^) 

K,  8.  XVII  coH,  Languedoc  44  fol.  164'  Bibl.  Not  Paris, 

Loihaire  roi  de  Lorraine  et  A-^re  de  reropereur  Louis  donna  ä 
Bostaiog  arcbev^qne  d^Arles  T  adniinistration  de  Tabbaye  de  Cruas 
dans  le  Yivarais  pays  qu^il  eut  en  partage. 

Nr.  14.  Aeques  778. 

Karl  der  Grosse  (Kardus  dei  gratia  Francorum  et  Longohardorum 
rex)  schenkt  auf  dem  Zuge  gegen  die  barbarischen  und  ungläubigen 
Völker  zur  Befreiung  der  Christen  in  Spanien  begriffen  dem  Abt 
Otho  und  dessen  Mitbrüdem  das  Land  „inter  duos  fluvioe  Gauaros 
a  volle  fonHs  salsi  ad  eonfluentes^^  mit  der  Bestiiftmung^  dass  hier 
ein  Kloster  zu  Ehren  Johannes'  des  Täufers  [SordeJ  errichtet 
werde,  die  Anzahl  der  Mönche  auf  12  beschränkt  sein,  und  die- 
sdben  keinem  Bischöfe  seines  Reiches,  sondern  nur  dem  Abt  und 
dem  römischen  Papst  unterstehen  sollen. 
Actum  Aquis  Augnstis  anno  regni  nostri  decimo. 
K.  a.  Xni  Bahuf  46  f.  423  Bibl  Not.  Paris, 

Nr.  15.  Achen  809. 

Karl  der  Grosse  schenkt  den  Mönchen  von  St.  Valery ,  wdchefi 
seine  Vorfahren  mehrere  Ländereien  und  Herrschaften  geschenkt 
hatten,  die  VUlen  TiUoyan,  BousseviUarn  und  Nibes  im  Gau  Vidmau 
und  verleiht  den  Ijeuten  derselben  Abgabenfreiheit  für  den  Handel 
in  Frankreich  und  jenen  nach  England,  Schottland,  Aquitanien, 
Allemannien,  Irland  und  Norwegen. 

I^  Paulos  diaconus  et  secretarius  recognÖTi  et  subscripi.  Datum 
Aquisgrani  palatio ;  anno  ab  incarnatione  domini  octingentesimo  nono, 
indicüone  nona^  praesidente  Romanae  sedi  papa  Leone,  in  nomine  do- 
mini nostri  Jesu. 

K,  V.  1633  {nach  dem  angebt.  Or.)  CoU.  Fieardie  68  f.  245  n^  15  Bibl.Nat.  Paris. 


1)  Am  Kande  der  Hs. :  an.  863.  —  Anscheinend  ist  der  Name  des  Bischofes 
Ton  Arles  yerschrieben»  da  Rotlandus,  der  Yorg&nger  des  Rostagnus  (vgl.  Dnchesne, 
fEMtes  episcopaux  de  V  ancienne  Gaule  1,  254.)  erst  am  19.  Sept.  869  starb  (Ann. 
Beriiniani  aociore  Hincmaro  SS.  rer.  Germ.  Schulausgabe  G.  Waitz  S.  106), 
Lothar  IL  aber  um  diesen  Zeitpunkt  bereits  tot  war  (t  8.  August  869).  —  Als 
terminus  a  quo  wird  sich  unter  diesen  Umständen  die  Theilung  des  Reiches 
Karrs,  des  Sohnes  Lothars  (t  863)  empfehlen,  durch  welche  Lothar  IL  in  den 
Bentz  jener  Gebiete  kam.    Vgl.  Mühlbacher  Reg.  n»  1263  b. 

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220  ^-  Dopsch. 

Nr.  16.  Crvr  Aprü]^) 

Karl  d.  Gr.  schenkt  dem  Kloster  St,  Gerri  auf  Bitte  der  Mönche 
und  des  Abtes  Ghmdemirus  genannte  Besitzungen  cum  decimis  et 
primitiis,   sowie  cum  oblationibus  et  servitiis  ^pwd  debent  ad  se- 
niorem  facere. 
Actum  est  hoc  ex  praecepto  Caroli   regis   qui^hoc  dontun  fecit 

monasterio  Gerrensi,  qui  erat  destructum  a  paganis.  8.  Fredoli  comitis 

S.  Guidonis  S.  Berengarii  et  alii  multi  testes. 
Astremirns  presbyter  rogatns  a  rege  scripsit. 
K.  8,  18  CoU.  Moreau  1  f.  13  Bihl  Not.  Paris, 

Nr.  17.2) 
Karl  der  Grrosse,  welcher  zu  Ehren  des  A.  Florentius^  nachdem  er 
viel  von  dessen  Wundem  gehört  hatte  und  durch  den  zu  diesem 
Zweck  berufenen  Abt  Albald  über  das  Leben  dieses  in  Baiem  ge- 
borenen Märtirers  unterrichtet  worden  war,  zu  Glomna,  der  Ruhe- 
stätte desselben  ein  Kloster  [St.  Florent-de-BaumurJ  (marmo- 
reum  eleganli  opere)  erbatU  und  dotirt  hatte,  bestätigt  auf  Bitte 
Abt  Arnulfs,  des  Nachfolgers  Albaids,  jenen  Besitz,  und  verleiht 
Immunität  sowie  Zollfreiheit  für  4  Schiffe, 

K,  8.  XVII  (Ducheme)  „ex  earHs  S,  FlorenUi  Salmurekais"  Baluze  41  f.  101 
K.  8.  XVm  (ex  eh,)  cdU.  Housseau  1  n«  18,   Bibl  Not.  Paris. 

Nr.  18  8).  817  Mai  28. 

Ludwig  der  Fromme  bestätigt  auf  Bitte  des  Abtes  Audacher  von 
Cormery  laui  der  von  diesem  vorgelegten  Urkunde  Kaiser  Karls 
die  von  den  hochedlen  Brüdern  Mainard  und  Mainerius  behufs 
Klostergründung  dem  Abte  übertragene  Zelle  Villeloin  und 
schenkt  derselben  in  Anbetracht  ihrer  Armuth  aus  dem  Besitze 
von  Cormery  die  Villen  Spaniacus  uud  Baniolus  sowie  andere 
genannte  Güter  im  Gau  von  Tours. 

Ego  Audacher  abba  hanc  concessionem   fieri  deprecatus  snm  et 
libenti  animo  firmayi     [Zeugen.] 


')  Das  Stück  selbst  ist  nicht  datirt.  Doch  findet  sich  auch  am  Rande  der 
Abschrift  von  derselben  Hand  die  Bemerkung :  vers  V  an  777  unter  Verweis 
auf  eine  damit  in  directem  Zusammenhange  stehende  Privaturkunde  des  Qraten 
Fredolus  (ib.  fol.  11);  diese  aber  hat  folgende  Datirung:  Data  authoritate  Ssta 
in  mense  aprili  anno  IX  regnante  Carole  rege.  Vgl.  dazu  eine  andere,  fthnliche 
Fälschung  für  dasselbe  Kloster  Mühlbacher  n^  479. 

«)  Vgl.  die  Notiz  bei  Sickel,  Regesta  2,  327  L  208.  Die  Stelle  über  die 
Immunitat  weist  echtes  Formular  auf. 

»)  Vgl.  Sickel  Reg,  440  Spur.  Villalupense  u.  Mühlbacher  no  982. 

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Unedirte  Karolinger-Diplome.  221 

Data  mense  maio  Y.^)  Eal.   iunias  anno  Uli  regnante  domino 
Hlndovico  serenissimo  imperatore  iubente  Audrico^). 
K.  8.  XVII  eoü,  Dueheme  66  f,  309  (A) 

3  K. «.  XYIU:  m  CoU,  Rousseau  1  n^  24,  «o  25  u.  in  d.  17129  p.  5  (B,  C,  D) 
BüilL  Nat.  Faris. 


^)  iV  Eal.  A.  1>)  Es  folgen  eine  Reihe  griechischer  Buchstaben,  die 

anscheinend  schlecht  nachgezeichnet,  keinen  Sinn  ergeben. 


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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436. 

Von 

Jaroslaw  Goll. 


III.  Die  Kandidatur  Sigmund  Korybuts. 

Bei  der  Abberufung  Eorjbuts  aus  fiöbmeu  im  Jahre  1423  an- 
gelangt, wirft  Stanislaw  Smolka  (Skizzen  I.  S.  242)  einen  Blick  auf 
das,  was  folgte,  und  findet  dabei  das  rechte  Wort,  um  zu  erklären, 
warum  trotz  der  in  Eesmark  (1423)  eingegangenen  Verpflichtung,  die 
ja  aufrichtig  gemeint  war,  in  den  nächsten  Jahren  kein  polnischer 
Eriegszug  gegen  die  Hussiten  zustande  kommen  sollte:  es  wäre  dies 
ein  Erieg  „in  fremdem  Interesse *"  gewesen. 

Einer  anderen  Auffassung  der  polnischen  Politik  in  den  Jahren 
1 423 — 1 430  begegnen  wir  in  einem  gehaltYoUen  Aufsatze  von  A.Lewicki, 
in  dem  manches  wichtige  Quellenstück  zimi  erstenmal  zur  richtigen 
Verwertung  gelangt.  Der  Verfasser  wirft  ,  einen  Blick  auf  die  Politik 
Sigmunds  gegen  Polen*  (so  lautet  der  Titel  jener  Abhandlung  im 
Archiv  für  österr.  Gesch.  Bd.  68,  1886)  und  sieht  (wenn  wir 
von  Becht  und  Unrecht  sprechen  sollen)  alles  Recht  auf  Seiten  Polens, 
alles  Unrecht  auf  Seiten  Sigmunds,  und  zwar  von  Anfang  (1423)  an. 
Das  Resultat  der  Untersuchung  wird  zum  Schluss  so  zusammengefiEtöst: 
Die  Polen  haben  die  in  Eesmark  eingegangene  Verpflichtung  erfüllen 
wollen,  sie  haben  bis  1429  einigemal  gerüstet;  wenn  sie  aber  nicht 
dazu  kommen  konnten,  die  Hussiten  zu  bekriegen,  so  hat  dies  niemand 
anderer  als  E.  Sigmund  und  zwar  mit  Absicht  bewirkt  . .  Für  die 
Jahre  1423  und  1424  sei  dieser  Verdacht  sehr  begründet,  für  die 
folgenden  ganz  gewiss.  Uebrigens  sei  diese  Politik  Sigmunds  von 
seinem  Standpunkt  aus  ganz  richtig  gewesen.    Er  hätte  die  polnische 

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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  223 

Hilfe,  80  habe  er  nicht  ohne  Grund  gefürchtet,  za  theuer  bezahlen 
können,  mit  dem  Verluste  der  böhmiBcfaen  Krone  oder  doch  Schlesiens. 

Diese  Auffiissung  von  Sigmunds  Politik  hat  vielfach  den  Beifall 
anderer  gefunden.  Erst  jünght  (1893)  hat  A.  Sarnes  (Witold  und 
Polen  1427  — 1430  Altpreussische  Monatsschrift  Band  30) 
die  Präge  aufgeworfen,  ob  denn  alle  Schuld  an  seiner  zweideutigen 
PoUtik  Sigmund  allein  zuzumessen  wäre  und  ob  auch  die  polnische 
Politik  in  der  böhmischen  Frage  nicht  zweideutig  gewesen  sei,  ins- 
besondere von  1428  an.  Und  in  der  That  dürfte  eine  andere  Auffitö* 
sung  der  Politik  Polens  und  Sigmunds  zulässig  oder  selbst  geboten 
sein,  die  Recht  und  Unrecht  nach  beiden  Seiten  hin  vertheilt,  oder, 
wenn  wir  uns  nicht  zu  Bichtern  aufwerfen  wollen,  eine  andere  Erklä- 
rung derselben  versucht.  Findet  'doch  Lewicki  selbst,  dass  »das 
fireundschaftliche  Wohlwollen,  das  Wladislaw  für  Sigmunds  hussitische 
Politik  in  dem  Jahre  1423  und  1424  an  den  Tag  gelegt  hätte",  später 
ein  Ende  genommen  habe. 

Das  Folgende  soll  keine  in  das  Einzelne  gehende  Polemik  bilden, 
im  Einzelnen  hat  man  ja,  wie  angedeutet,  von  Lewicki  genug  zu  lernen. 
Es  handelt  sich  vielmehr  um  den  Zusammenhang  des  Oanzen.  Dass 
auch  im  Jahre  1428  (und  zwar  in  den  ersten  Monaten)  ein  Feldzug 
gegen  die  Hussiten  geplant  und  darüber  zwischen  Sigmund  und  Wla- 
dislaw unterhandelt  wurde,  ist  eine  Thatsache  (vgl.  ÜB.  I  S.  604), 
über  die  kein  Streit  entstehen  kann.  Wie  ist  es  aber  zu  erklären,  dass 
auch  diesmal  nichts  zustande  kam?  Die  Antwort  ergibt  sich  erst 
aus  der  Auffassung  der  ganzen  Politik  Sigmunds  in  diesen  Jahren. 
Uebrigens  glaubt  Lewicki  gerade  für  das  Jahr  1428  früher  unbekannte 
Quellen  zu  Gunsten  der  Auffassung ,  die  sich  ihm  aus  der  Geschichte 
der  vorhergegangenen  Jahre  ergeben  hatte,  in  die  Wagdchale  legen 
zu  können,  die  zugleich  die  Kichtigkeit  derselben  bestätigen  sollen, 
etwa  wie  die  Probe  bei  einer  Bechnung.  Sind  aber  diese  Quell^i  wirk- 
lich das,  wofür  sie  ihr  Herausgeber  hält?  Es  wird  zum  Schluss  nöthig 
sein,  auf  diese  Frage  zurückzukommen  und  näher  einzugehen. 


Dadurch,  dass  E.  Sigmund  den  Breslauer  Schiedsspruch  aufgab 
und  den  am  Melnosee  geschlossenen  Frieden  anerkannte,  gewann  er 
ausser  Korybuts  Abberufung  auch  die  Aussicht  auf  die  Kooperation 
der  Polen  gegen  die  böhmischen  Ketzer,  seine  und  der  Kirche  Be- 
bellen *).     Die   preussische  Frage  schien   gelöst,   er  konnte  sich  voU- 

')  Es  erinnert  an  die  fr&nkiscbe  Formel  »infideUs  noster  et  Franconun«, 
wenn  E.  Sigmund  die  Böhipen  als  »seine«  Rebellen  bezeichnet  Einmal  lesen 
wir  sogar  (CW.  536):  rebelles  nostri,  qui  dilecti  sunt  nostri  subditi. 


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224  Jaroslaw  Goll. 

ständig  der  böhmiBchen  widmen.  Sigmund  entwarf  sofort  einen  ge- 
radezu glänzenden  Plan.  Vor  allem  sollten  sich  die  nächsten  Nach- 
barn die  Hand  reichen,  er  selbst,  sein  Schwiegersohn  Albreeht  von 
Oesterreich^  der  neue  Kurfürst  von  Sachsen  Friedrich  und  Wladislaw 
von  Polen.  Sigmund  hatte  von  ihm,  der  in  Eesmark  auch  den 
abwesenden  Grossfürsten  vertrat,  bindende  Zusagen  erhalten,  die  selbst 
die  HoffiiuDg  auf  seine,  ja  vielleicht  der  beiden  Fürsten  persönliche 
Theilnahme  nicht  ausschlössen  i).  Das  Beich  sollte  Kardinal  Branda 
in  Bewegung  setzen.  Selbst  die  persönliche  Betheiligung  K.  Erichs, 
des  Trägers  der  drei  nordischen  Kronen,  wurde  erwartet. 

Der  schöne  Plan  blieb,  wie  mancher  andere,  der  von  K.  Sigmund 
herrührte,  nnausgefährt.  Warum  ?  Die  öffentliche  Meinung  in  Deutsch- 
land war  geneigt  ihm  alle  Schuld  zuzuschreiben,  gegeu  ihn  wendet  sich 
später  auch  der  ünmuth  der  Kurie ;  Sigmund  selbst  hätte  nicht  ungern 
die  Verantwortung  dem  wiederversöhnten  Freunde,  dem  Polenkönig, 
überlassen,  dieser  ihm:  dies  alles  mit  mehr  oder  weniger  Recht  uud 
Unrecht  Den  Herzog  von  Oesterreich,  den  nächsten,  und  den  König 
von  Schweden,  den  entferntesten,  abgerechnet,  hat  bei  den  anderen 
Theilnehmern  der  Eifer  früher  oder  später  nachgelassen ;  in  Deutsch- 
land war  von  Anfang  an  keiner  vorhanden,  wobei  die  Verstimmung 
der  Fürsten  wegen  des  Ausgangs  des  Krieges  in  Preussen  mitgewirkt 
haben  mag^).  K.  Wladislaw  Hess  es  an  Vorbereitungen  zu  dem  ver- 
sprochenen Feldzug  nicht  fehlen,  obgleich  sich  in  der  Bevölkerung 
Unlust  zu  demselben  verspüren  Hess  ...  An  Stelle  der  grossen  kriege- 
rischen Kombination  traten  aber  im  Jahre  1423  —  friedliche  Unter- 
handlungen. 

Der  Oedanke  durch  polnische  Vermittlung  zu  dem  Ziele  d.  h.  zu 
der  Versöhnung  der  Böhmen  und  der  Kirche  zu  gelangen,  war  nicht 


<)  Dass  die  persönliche  Theilnahme  der  beiden  FQrsten  oder  eines  von  ihnen 
nicht  bestimmt  und  bindend  zugesagt  war,  erhellt  ans  dem  Schreiben  Sigmunds 
(ÜB.  I,  S.  295;  Reichstags- Akten  VIII,  285)  und  Wladislaws  selbst.  Wladislaws 
Schreiben  an  die  Eurftlrsten  vom  18.  April  1423  DB.  I,  289  jfinden  wir  auch  in 
CW.  S.  585 ;  hier  steht  der  bessere  Text,  namentlich  an  der  Stelle :  contra  quos 
(die  Uussiten)  dndum  prefato  domino  Sigiemundo  per  notabiles  nunccios  nostros 
(prenotabiles  amicos  nostros  ÜB.  I,  291)  obtulimus  subsidia,  que  tunc  a  nobis 
distulit  recipere,  forte  commoditatem  contra  ipsos  adhuc  prestolando  meliorem.  ^  * 
Mit  Unrecht  sieht  darin  Lewicki  eine  Anspielung  auf  die  Erzählung  yon  Dlugosz 
zum  Jahre  1419  (IV,  234),  die  ja  von  einer  persönlichen  Zusammenkunft  der 
Könige  berichtet  Die  »notabiles  nuncdi*  sind  Zbigniew  Olesnicki  und  Johann 
Tamowski,  die  im  Jahre  1421  in  der  That  K.  Sigmund  Hilfe  gegen  die  Böhmen 
angeboten  haben,  aber  wir  wissen,  um  welchen  Preis. 

»)  Reichstags- Akten  VIII,  297. 

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E.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  225 

neu.  Bereits  im  Jahre  1421  hat  Martin  Y^  indem  er  den  Entschloss 
Wladislaws,  die  ihm  Ton  den  Eetzem  angebotene  Krone  nicht  anzu- 
nehmen belobte,  seine  Vermittlung  zugelassen,  sofeme  dadurch  die 
Bückkehr  der  Böhmen  zu  dem  Gehorsam  der  Kirche  herbeigef&hrt 
werden  könnte  i).  Als  sich  dann  im  Jahre  1422  das  Gerücht  ver- 
breitete, Sigmund  Koiybut  sei  mit  des  Papstes  Genehmigung  nach 
Böhmen  gegangen,  ist  dieser  dem  Gerüchte,  das  ja  der  Wahrheit  nicht 
entsprach,  ebenso  entschieden  entgegengetreten^),  wie  entschieden  er 
Witolds  Programm  verwarf,  und  dennoch  hätte  er  sich  auch  damals 
den  GrossfÜrsten  in  der  Weise,  wie  früher  Wiadislaw,  als  Vermittler 
gefallen  lassen,  wenigstens  zur  Einleitung  der  ersten  Schritte  ^).  Das 
Becht  und  die  Pflicht  seine  und  der  Kirche  Rebellen  zum  Gehorsam 
au  bringen  kam  allerdings  an  erster  Stelle  Sigmund,  dem  Erbherm 
Böhmens,  dem  Komischen  Könige  und  Vogte  der  Earche  zu;  aber 
warum  sollten  andere  abgewiesen  werden,  wenn  ihre  Bemühungen 
Erfolg  versprachen?  Der  Papst  hat  in  dieser  Beziehung  seine  Gesin- 
nung vor  Sigmund  nicht  verhehlt^),  sollte  doch  dessen  Erbrecht  auf 
Böhmen  dabei  keinen  Abbruch  erleiden  und  beides  erfolgen,  die 
Bückkehr  der  Böhmen  zu  der  Kirche,  aber  auch  des  Königs  Gehorsam. 
Es  war  Martin  V.  sehr  unangenehm,  wenn  das  Gerede,  das  nicht  ver- 
stummen wollte,  ihm  feindliche  Absichten  gegen  Sigmund  zuzuschreiben 


»)  Martin  V.  an  Wladislaw,  5.  Sept.  1421  Codex  Ep.  saec.  XV.  II,  S.  127: 
AccepimuB,  quantam  diligcnciam  ac  solicitadinem  Tua  Serenitas  pro  reduccione 
Wjclefifltamm  ad  obediendam  Romane  ecclesie  et  unitatem  fidei  catholice  vig^- 
lanter  impenderit  ipsosque  contempserit  cum  eoram  erroribuB  acceptare  .... 
Damit  kann  nur  die  bereits  in  Worany  ertheilte  Antwort  gemeint  sein.  Weiter 
folgt  die  Mahnung:  quatinus  prout  laudabiliter  ineepit  (Tua  Celsitudo),  ita  per- 
severare  velit  .  .  .  nee  aliqua  pacta  ineat  cum  dictis  hereticis,  si  que  forsan  ve- 
lint  tecum  facere,  nisi  prius  ad  fidem  catholicam  convertantur  vel  saltem  talem 
ac  tantam  seenritatem  habueris  de  ipsoram  conversione  ad  fidem,  quod  nulla- 
tenus  ipsa  Serenitas  possit  in  aliquo  remanere  decepta  ... 

*)  Martin  an  Branda,  6.  Juni  1422  a.  a.  0.  8.  150:  .  .  .  nunquam  yoluimus, 
ut  ipse  dox  Bohemos  aliqua  condicione  susciperet  in  protecdonem  suam  et  alie* 
num  regnum  occuparet.  Suadebamus  ei  certe,  ut  cum  illis  in  errore  manenti- 
bus  non  contraheret  amiddam  nee  aliqua  pacta  iniret,  sed  hec  nostra  suasio 
non  Tolebat  (so  ist  statt  t alebat  zu  lesen),  ut  illos  defenderet  contra  fideles  . .  • 

>)  S.  das  Schreiben  des  Papstes  an  Witold,  Rom  den  21.  Mai  (ÜB.  I,  208) : 
Si  salutem  et  reducdonem  Bohemorum  desideras,  .  .  .  eos  nullis  tuis  yiribus  pro- 
tectus  horteris,  ut  ad  .  .  .  apostolice  sedis  legatum  .  .  .  mittant  et  se  humiliter 
submittant  correcdoni  et  dispoddoni  sue,  a  quo  poterunt  etiam  ad  nos,  d  ex- 
pediens  inerit,  cum  securitate  transmitti. 

^)  Martin  Y.  an  Sigmund,  19.  Juni  1422  ÜB.  I,  213:  Quamquam  quacun- 
que  yia  recte  reducerentur  heretid  ad  veritatem  et  debitum  cultum  dei,  non 
posset  a  nobis  et  ecdesia  reprobari. 

MitUieUoiigen  XVL  DigitizIcftDy  GoOglc 


226  Jaroslaw  Goll. 

schien  ^).  Aber  der  anfangliche  Unwille  über  Eorybnts  Sendung  hat 
dennoch  später  Hoffiiungen  Platz  gemacht,  die  allerdings  nicht  in 
Erfüllung  gehen  sollten;  man  konnte  fast  sagen,  der  Papst  habe  nach- 
traglich Witolds  Programm,  in  der  Art,  wie  es  ihm  vorgelegt  worden 
war,  gebilligt.  Erst  als  E.  Sigmund  es  verlangte,  hat  anch  Martin  V. 
die  Abbemfnng  Eorybuts  gefordert*). 

Unsere  allerdings  nicht  reichlich  fiiessenden  Quellen  berichten 
nichts  von  Schritten,  die  Eorybat  während  seines  Aufenthaltes  in  Böh- 
men im  Sinne  jenes  Programms  unternommen  hätte.  Erst  jetzt  nach 
seiner  Abberufung  sollte  das  Versäumte  nachgeholt,  in  Böhmen  alles 
wieder  in  den  alten  Stand  versetzt  werden,  zu  Qunsten  der  Eirche 
und  Sigmunds,  und  zwar  durch  Vermittlung  der  beiden  Fürsten, 
denen  die  Hussiten  die  Erone  angeboten  hatten.  Der  Vorschlag  gieng 
von  Polen  aus  und  wurde  von  Sigmund  angenommen.  Begreiflich  ist 
das  eine  wie  das  andere;  was  konnte  man  nach  den  bisherigen  Er- 
£ährungen  von  einem  Feldzug  erwarten?  Und  Wladislaw  wäre  auf 
diese  Weise  der  Verpflichtung,  die  auf  ihm  lastete,  ledig  geworden  ^). 


I)  Martin  V.  an  den  Mainzner  Erzbischof  den  29.  Juli  1422  Cod.  Ep.  b. 
XV.  IS.  152:  Er  solle  dem  Verdacht  »de  alienacione  regni  Bohemie«  entgegen- 
treten: .  .  .  Unum  in  corde  nostro  semper  fixum  propositum  füit,  ut  Bohemi 
heretici  reducantur  ad  greminm  ecclesie  aut  exterminentor  omnino,  ...  de  alie- 
nacione autem  illins  regni  .  .  .  nullum  umquam  feeimus  verbum  nee  potest  ul- 
)um  minimam  Signum  apparere^  propterea  valde  miramur,  unde  apud  aliqnos  de 
nobis  orta  sit  illa  suspido. 

>)  Wie  aus  dem  Schreiben  des  Papstes  an  Branda  (a.  a.  0.  S.  155)  hervor- 
geht, hat  Sigmund  darum  durch  diesen  gebeten.  Die  päpstlichen  Schreiben  an 
Wladislaw  und  Witold  (LC.  UN.  115  und  Cod.  Ep.  saec.  XV.  U  S.  157),  datirt 
am  19.  November,  gewähren  eine  reichlich  bemessene  Frist;  Korybut  sollte  bis 
längstens  zwei  Monate  nach  Empfang  der  Schreiben  durch  die  Adressaten  Böh- 
men geräumt  haben.  Wenn  nun  der  Prinz  noch  vor  dem  Datum  des  ihm  von 
König  Sigmund  ausgestellten  Geleitbriefes  (31.  März)  d.  h.  wie  aus  einem  Schrei- 
ben äiiskas  (AÖ.  III,  302)  vom  26.  März  hervorgeht,  vor  dem  eben  genannten 
Tage  das  Land  verlassen  hat,  so  wollte  er  vielleicht  die  vom  Papste  gesetzte 
Frist  nicht  überschreiten.  —  In  dem  päpstlichen  Schreiben  an  die  beiden  Fürsten 
heisst  es :  quod  inique  et  inpie  factum  (Korybuts  Auftreten  in  Böhmen)  aliquam- 
diu  tolimus  nee  ad  ulteriora  processimus  expectantes  reduccionem  heretioorum, 
ad  quem  finem  nobis  asserebatur  illum  esse  transmissum  ...  In  einem  gleich- 
zeitigen Schreiben  an  Friedrich  von  Brandenburg  (a.  a.  0.  S.  158)  sagt  der  Papst: 
.  .  .  quia  nobis  per  nonnullos  ex  servitoribus  et  benevolis  prefatorum  regis  et 
ducis  asserebatur  eundem  Sigismundum  fuisse  transmissum  causa  reduccionis  pre- 
dictorum  hereticorum,  stetimus  expectantes  eventum  ...  Zu  den  »benevoli^ 
kann  Friedrich  selbst  gehört  haben. 

3)  S.  das  undatirte  Schreiben  Sigmunds  an  Wladislaw  (CW.  S.  599).  Es  ist 
gegen  Ende  Juni  —  der  Johannistag  wird  als  eben  verflossen  bezeichnet  —  ver- 
fasst  (Lewicki  8.  358).    Alle  hier  berichteten  Thatsachen  sind  richtig.    In  Kes- 


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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  227 

Nach  Korybüts  Abgang  yon  Böhmen  tritt  wieder  ^i2ka  hervor  ^), 
aber  bald  begann  aach  der  schon  früher  erwartete  Krieg  zwischen 
den  Pragern  und  Taboritön.  Nochmals  gelang  die  Versöhnung  in 
dem  Lager  vor  der  Burg  Konopischt,  wo  sich  die  Heere  beider  Parteien 
wie  zur  Schlacht  ^gefunden  hatten,  und  wo  es  beinahe  zur  Schlacht 
gekommen  wäre;  es  War  wohl  (bestimmte  Daten  sind  uns  nicht  Über- 
liefert) im  Mai  1423.  Und  hier  ist  es  wahrscheinlich  auch  gewesen, 
dass  der  Abgeordnete  des  Polenkönigs  Siestrzeniec  von  Bandin  die 
Heere  und  ihre  Führer  antraf;  mit  diesen  hat  er  sich  dann  nach  Prag 
begeben  *). 

Wir  kennen  den  Wortlaut  des  königlichen  Schreibens,  das 
Siestrzeniec  den  Führern  der  Hussiten  übergeben  sollte.  Es  ist  wort- 
reich und  schwülstig,  aber  es  hat  Wärme  und  Schwung.  Der  König 
von  lithauischer  Abstammung  spricht  alsSlave  zu  dem  verwandten  slavi- 


mark  war  mit  Wladislaw  der  24.  Juni  als  Termin  zum  Einbrach  in  Böhmeil 
vereinbart  worden ;  später  (bald  nach  dem  22.  April  DB.  I.  297)  ist  auf  Wunsch 
der  Gesandten  Eonrads  von  Mainz,  die  auch  in  Eesmark  gewesen  waren  (vgl. 
R.- Akten  VIII,  284),  ein  anderer  Zeitpunkt,  der  Jakobstag  (25.  Juli),  bestimmt 
worden.  Das  geschah  in  Easchau.  Bald  darauf  (vielleicht  noch  im  April)  kamen 
Wladislaws  und  Witolds  Gesandte  mit  dem  Vorschlag,  »quod  ingressum  contra 
Hossitas  in  Bohemiam  deberemus  isto  anno  differre;  speraretis  enim  (so  sagt 
Sigmuxid  später),  si  nobis  plaoeret,  ipsos  hereticos  per  modum  concordie  posse 
reducere  ad  obedienciam  s.  r.  ecclesie  .  .  .  ac  eciam  dedicionem  nostram  .  .  .* 
Sigrmund  gieng  darauf  ein,  aber  die  Verantwortung  überliess  er  den  beiden  Fürsten. 
Der  Feldzugsplan  galt  auch,  weiterhin  noch  als  feststehend,  in  Polen  wurden  Vor- 
bereitungen auch  dann  noch  getrofien,  aber  der  Glaube,  es  werde  dazu  kommen, 
nnd  wohl  auch  der  Wunsch  schwanden ;  später  fand  jeder  die  Ausrede,  die  ihm 
passte. —  Das  Schreiben  Sigmunds  ist  die  Antwort  auf  ein  Schreiben  yon  Wladislaw 
(LC.  U,  N.  126,  vgl.  Lewicki  S.  361).  Der  Eingang  wird  durch  einige  Verbesse- 
rungen verständlicher  und  hat  etwa  zu  lauten:  Nam  hiis  rebus^  que  in  presen- 
darum  vertuntur,  sie  V.  persuasit  Fraternitas,  ut  inde  potuerit  tolli  gravis  soli- 
citudo,  que  arctante  brevitate  (statt  hortante  brevis)  temporis  non  deesset^ 
commodoains  (statt  comodio  sius)  enim  dilacione  .  .  .  negocia  singula  pertrans- 
ibunt.« 

>)  Vgl.  zu  ^iäkas  letzten  Jahren  auch  die  Abhandlung  von  H.  Toman  in 
den  SB.  der  B.  Gesellschaft  der  Wiss.  1893. 

*)  £inen  ausführlichen  Bericht  über  Siestrzeniecs  Reise  enthält  ein  Schreiben 
Wladislaws  an  Witold  CW.  S.  600^603.  Siestrzeniec  ist  keine  hervorragende, 
aber  auch  keine  unbekannte  Persönlichkeic  (Prochaska  hat  ihm  eine  seiner  Skizzen 
gewidmet);  ich  möchte  ihn  eher  als  Boten  denn  als  Gesandten  bezeichnen.  In 
Böhmen  angelangt,  hat  er  »ezercitus  utriusque  partis  videlicet  Hussitarum  et 
Thaboritarum  in  campis«  gefunden.  Die  Berathungen  in  Prag,  die  folgten, 
dauerten  9  Tage ;  die  Taboriten  hat  dabei  wohl  Schwanberg  vertreten,  da  2i2ka 
damals  anderswo  beschäftigt  war.  Die  beiden  Fraktionen  der  Taboriten  waren 
geblieben^  aber  so,  dass  sie  sich  vertrugen. 

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228  Jaroslaw  Goll. 

sehen  Volke;  die  Betonung  der  nationalen  Momente  gibt  dem  in 
Wladislaws  Namen  verfassten  Schreiben  ein  fast  modernes  Gepräge  ^). 
Es  appellirt  an  den  Patriotismus  der  Böhmen:  soll  das  Land  durch 
den  Zwiespalt  zwischen  den  Anhängern  der  Neuerungen  und  den  Ge- 
treuen des  alten  Glaubens  noch  langer  leiden,  soll  die  böhmische  Nation 
durch  Fremde  endlich  doch  bezwungen  werden  und  zu  Grunde  gehen? 
Der  König  will  den  Einbruch  der  ^katholischen"  Könige  und  Fürsten, 
der  Yon  allen  Seiten  droht,  beschwören,  er  bietet  seine  Vermittlung 
an  und  wird  sich  für  den  günstigen  Erfolg  verbürgen :  aber  die  Hus- 
siten  sollen  die  Sache,  für  die  sie  bisher  gekämpft  und  gesiegt,  auf- 
geben; ist  sie  doch  bereits  in  Konstanz  gerichtet  und  verurtheilt 
worden;  sie  mögen  zu  dem  Glauben  der  Väter  zurückkehren  und  sich 
der  Kirche  unterwerfen  . . .  ^).  Mit  kluger  Vorsicht  schweigt  jedoch 
das  Schreiben  yon  dem,  was  weiter  folgen  sollte,  von  der  Aussöhnung 
mit  Sigmund.  Nicht  ünaufrichtigkeit  gegen  ihn  ist  es  wohl  gewesen, 
die  es  gebot,  sondern  die  Erinnerung  daran,  dass  die  Unterhandlungen 
sich  im  voiigen  Jahre  an  diesem  heiklen  Punkte  zerschlagen  hatten. 
In  der  religiösen  Frage  mussten  die  Magister  der  Universität,  die  als 
IJnterrichtsanstalt  kaum  noch  fortlebend  als  Instanz  in  Glaubenssachen 
sich  behauptete,  gehört  werden.  Sie  haben  ihr  Gutachten  in  einem 
Schreiben  an  K.  Wladislaw  abgaben ;  am  6.  Juni  1423  (hier  erhalten 
wir  endlich   ein  bestimmtes  Datum)   hat   es  im  Namen   der  übrigen 


1)  Die  Anrede,  die  Siestrzeniec  in  dem  Lager  (bei  Eonopischt)  gehalten  haben 
will,  erinnert  an  die  Leitartikel  heutiger  Tagbl&tter. 

>)  Lib.  Cancell.  11  N.  57,  von  dem  Herausgeber  und  dann  auch  yon  Pro- 
chaska  unrichtig  in  das  J.  1421  yersetzt.  Die  richtige  Jahreszahl  hat  erst  Le- 
wicki  festgestellt.  Prochaskas  Parafrase  (VII,  276),  die  ja  eine  andere  Situation 
(1421)  im  Auge  hat,  gibt  den  Sinn  des  schwülstigen  Stückes  oft  unrichtig  wie- 
der. Wenn  z.  B.  der  König  zur  Eintracht  ermahnt,  so  meint  er  damit  den  Aus- 
gleich der  beiden  grossen  Hauptparteien  des  Landes,  der  Hussiten  und  der  Ka- 
tholiken, und  nicht  etwa  die  Aussöhnung  der  gemässigten  Utraquisten  mit  den 
Taboriten.  Die  falsche  Auffassung  (f&lsch  wäre  sie,  auch  wenn  das  Schreiben 
dem  Jahre  1421  angehören  möchte)  Prochaskas  klingt  auch  bei  Lewicki  nach 
(S.  365  und  370).  Lewicki,  obgleich  ein  Apologet  der  polnischen  Politik,  thut 
hier  Wladislaw  Unrecht.  —  Die  Hauptstelle  lautet:  der  König  ermahnt  die 
Böhmen,  qnatinus  .  .  .  s.  Romane  unice  et  indubitate  ecdesie  Katholice  tob 
Telitis  conformare  (so  ist  statt  confirmare  zu  lesen)  non  presumentes  ad  tan- 
tum  de  vestris  Tel  Testrorum  magistrorum  interpretacionibus  scripturarum  et 
allegacionibus  quibuscunque,  etenim  in  sacro  Constanciensi  condlio  . . .  presens 
negocium  tanto  datum  est  ezamini,  ut  non  oporteat  quemquam  amplius  de  Te- 
ritate  facti  dubitare,  .  .  .  animadyertentes  eciam  sanctorum  patrum  et  doctorum 
Titas,  qui  ante  huius  opinionis  yiam  .  .  .  claruerunt,  recedentes  quoque  ad  (ad 
ist  wohl  zn  ergänzen)  predecessorum  Testrorum  ritum  et  consuetudinem ,  quos 
non  licet  (in)  posterum  condempnare. 

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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  229 

Eiistian  Ton  Prachatitz,  einst  des  Johannes  Huss  Freand,  einer  der 
gemassigtesten  unter  den  ütraqnisten,  unterzeichnet  ^).  und  dem  scheint 
auch  der  Inhalt,  wenn  wir  denselben  aus  dem  Wortschwall  heraus- 
heben, zu  entsprechen.  Die  Magister  fordern  eine  ,  Audienz*,  um  die 
erkannte  Wahrheit  zu  yertheidigen,  aber  auch  um  Belehrung,  wenn 
man  ihnen  einen  Irrthum  nachweisen  sollte^),  zu  empfangen.  Es 
wird  hier,  wenn  ich  nidit  irre,  ein  Ausgang  angedeutet,  den  schliesslich 
die  Eompaktaten  herbeif&hren  sollten:  an  dem  Kelche  festhaltend,  er- 
klaren sich  die  Magister  zu  einer  billigen  Verständigung  über  die  yier 
Artikel  bereit »). 

Schwieriger  war  die  politische  Frage,  ich  meine  damit  die  Aner- 
kennung Sigmunds,  zu  behandeln.  Dem  königlichen  Schreiben  und  wohl 
auch  der  Lage  der  Dinge,  die  er  Tor&nd,  entsprechend,  Termied  es 
Siestrzeniec,  auch  als  er  die  Hussiten  geneigt  fand  Wladislaws  Ver- 
mittlung anzunehmen,  gerade  auf  das  Ziel  loszugehen,  sich  auf  den 
Bath  beschränkend,  sie  mochten  einen  einjährigen  Waffenstillstand 
eingehen  und  zwar  ,mit  allen  ihren  Feinden*,  ohne  jedoch  E.  Sig- 
mund ausdrücklich  zu  nennen.  Dies  erregte  aber  Bedenken:  durften 
sie  es,  ohne  Witold,  .ihren  Herrn •,  befragt  zu  haben?  Merkwürdiger- 
weise wäre  demnach  die  vor  kurzem  eingetretene  Wendung  der  Dinge 
in  Böhmen  noch  nicht  allgemein  bekannt  geworden.  Oder  wollten 
die  Führer  der  Hussiten^)  und  namentlich  die  Ptager  sie  nicht  sehen? 
Es  wurde  beschlossen  zur  Fortführung  der  Unterhandlungen  an  E. 
Wladislaw  Gesandte  abzuordnen,  Wilhelm  Eostka  und  den  Prager 
Bürger  Wenzel  Straboch^),  die  auch  in  Siestrzeuiecs  Gesellschaft 
die  Heise  antraten,  aber  dann  unterbrachen,  als  ihnen  ein  Schreiben 
▼on  Witold,  das  in  ihre  Hände  gelangte,  die  Augen  ofinen  konnte,  da 
der  Grossfürst  sich  selbst  und  Wladislaw  darin  als  Bevollmächtigte  Sig- 
munds bezeichnet  hatte.    Die  Gesandten  kehrten  nach  Prag  zurück; 

0  CW.  8.  694. 

*)  errorem  quoque  ex  scripturis  Banctis  auctoritate  efficaci  vel  invincibiH 
racione  d  quis  ostenderit.  Dies  bedeutet  eine  Koncession  im  Yergleicli  zu  dem, 
was  das  6c1ireiben  der  Magister  an  Witold  (November  142))  verlangt. 

*)  Die  Magister  erinnern  daran,  dass  die  Gommunio  sub  utraque,  wie  ja  die 
Eoetnitzer  Synode  zugegeben,  der  Einsetzung  durch  Christus  und  der  Praxis  der 
ersten  ^rche  entspireche.  Warum  sollten  sie  also  (das  wftre  der  freilich  nicht  so 
bestimmt  ausgesprochene  Folgesatz)  den  Kelch  au%eben?  Dann  wird  der  König 
gebeten  zur  Kenntnis  zu  nehmen,  »qualiter  sua  universitas  .  .  .  parata  est  qua- 
tuor  articulos,  quos  tenet,  probare,  iustificare  et  in  singulis  concementibus  eos- 
dem  exhibere  se  ad  omne  medium  equitatis. 

^  Bohuslaw  von  Schwanberg  war  am  3.  Juni  nicht  mehr  in  Prag  anwesend 
(Tomek  IV,  279). 

«)  Straboth  CW. 

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230  Jaroslaw  GoU. 

sie  sollten  in  einigen  Tagen  den  Siestrz^niec  wieder  einholen.  Dieser 
wartete  der  Verabredung  gemäss  vom  24.  Juni  bis  zum  1.  Juli,  musste 
aber,  als  sie  nicht  kamen,  den  Heimweg  allein  antreten.  Witolds 
Sekretär,  dessen  Ankunft  das  Schreiben  des  Grossfärsteu  gemeldet 
hatte,  befand  sich  damals  in  Mähren,  ist  aber  dann,  wie  es  scheint, 
nach  Prag  gar  nicht  gekommen^). 

Die  mit  den  Hussiten  von  K.  Wladislaw  eingeleiteten  Unter- 
handlungen hatten  zunächst  keiuen  Erfolg,  aber  iü  Bohnen  gestalteten 
sich  alsbald  die  Verhältnisse  ffir  Sigmund  insofern  günstiger,  als 
zwischen  den  gemässigten  Utraquisten  und  den  radikalen  Taboriten 
blutiger  Krieg  ausbrach,  den  diesmal  Johannes  ^i2ka,  indem  er  sich  der 
Stadt  Eöniggf  ätz  bemächtigte,  eröffnete.  Neben  dem,  was  die  beiden  hus- 
sitischen  Parteien  sonst  schied,  scheint  es  hauptsächlich  immer  die  Frage 
gewesen  zu  sein,  ob  mit  der  Kirche  und  ihren  Anhängern  Unterhand- 


i)  A.  Lewicki  (8.  368)  bemerkt:  »Befremdend  ist  es,  dass  die  Böhmen  den 
GrossfQrsten  trotz  der  Abberufung  Eorybuts,  trotz  des  harten  Bescheides,  den  er 
ihnen  nicht  lange  vorher  (etwa  im  April)  gegeben  hatte,  .  .  .  noch  immer  ftlr 
ihren  eigentlichen  Herrn  ansahen,  und  dass  man  überhappt  in  Böhmen  noch 
nicht  zu  wissen  schien,  dass  Witold  sie  aufgegeben  habe.  Die  Abberufung  Eo- 
rrbuts  muss  also  nicht  in  der  Form  und  Bedeutung,  wie  man  es  gewöhnlich  an- 
nimmt, geschehen  sein.  *  Die  Bemerkung  mag  richtig  sein,  doch  nicht  in  allem, 
was  hier  gesagt  wird.  Dem  Siestrzeniec  hatten,  wie  das  Schreiben  Wladislaws 
CW.  S.  602  erzählt,  auf  seiner  Reise  nach  Prag  einige  Herren  »partes  Hussita- 
rum  metu  tenentes«  den  Wink  gegeben,  Sigmund  nirgends  ausdrücklich  zu 
nennen.  »Et  addiderunt,  quod  Fratemitas  Vestra  (Witold  ist  gemeint)  nullatenus 
hoo  panderet,  quod  ipsos  vellet  deserere«  •  .  .  Jene  befremdende  Thatsache,  dass 
man  in  Prag  die  Lage  der  Dinge  nicht  kannte  oder  nicht  kennen  wollte,  steht 
demnach  fest,  aber  daraus  ergibt  sich  zugleich,  dass  jener  »harte  Bescheid«  Wi- 
tolds im  Mai  noch  nicht  in  den  Händen  der  Prager  gewesen  sein  kann.  Es  ist 
damit  das  undatirte  Schreiben  Witolds  an  die  Böhmen  ÜB.  I,  S.  286  gemeint, 
das  nach  Palack^  bereits  im  März,  nach  Lewicki  aber  etwas  später  (etwa  im 
April)  verfasst  worden  wäre.  Es  ist  indessen  ohne  Zweifel  noch  jüngeren  Da- 
tums. Wie  aus  seinem  Inhalt  hervorgeht,  haben  sich  die  Böhmen,  wohl  erst 
nach  Empfang  jenes  Schreibens  von  Witold,  das  ihnen  bereits  die  Augen  öfinen 
konnte  (S.  oben  S.  230),  bei  diesem  entschuldigt,  dass  sie  an  ihn  keine  Gesandten 
abordnen,  und  ihn  dabei  gebeten  zu  kommen  und  persönlich  die  Regierung  so 
flbemehmen.  Darauf  erst  haben  sie  dann  jenen  harten  Bescheid,  der  keinen  Zweifel 
mehr  gestattete,  erhalten.  Es  war  dies  von  Seiten  der  Böhmen  ein  letzter  Ver- 
such das  angeknüpfte  Verhältnis  festzuhalten,  der  aber  misslang.  In  Witolds 
Schreiben  wird  Sigmund  ausdrücklich  König  von  Böhmen  genannt:  gratanter 
(nicht  gratulanter,  vorher  fehlt  ein  Wort)  cum  ser.  principe  Domino  Boma- 
norum,  Ungarie,  Boemie  Rege  .  .  .  concordiam  inivimus.  Etwas  weiter  ist  wohl 
»dum  id  a  nobis  optaretis«  (statt  optatis)  zu  lesen.  Bei  der  Versöhnung  mit 
der  Kirche  und  mit  Sigmund  zugleich  ist  Witold  auch  fernerhin  zu  vermitteln 
bereit. 

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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  231 

hingen  angeknüpft  werden  dürfen  und  sollen,  an  der  sicli  der  Kriegs- 
brand entzündete.  Als  dann  ^i2ka  nach  Mähren  und  weiter  nach 
Ungarn  abzog,  kam  eigentlich  das  zustande,  was  die  polnische  Ver- 
mittlung zunächst  hätte  herbeiführen  sollen:  die  Katholiken  und 
Ütraquisteu  verständigten  sich  so  weit,  dass  sie  nicht  nur  einen 
Waffenstillstand  schlössen,  sondern  auch  auf  dem  gemeinschaftlichen 
Landtag  eine  gemeinschaftliche  Regentschaft  einsetzten,  dies  alles  ohne 
die  Taboriten  oder  vielmehr  gegen  sie.  Mit  Sigmund  wurde  unter- 
handelt, zwar  noch  nicht  um  seine  Anerkennung  durch  die  Utraquisten, 
wohl  aber  um  eine  , Audienz",  da  den  Verabredungen  der  Parteien 
gemäss  die  religiöse  Frage  vor  der  politischen  den  Vortritt  haben  sollte. 
Im  K.  Wladislaws  Schreiben,  das  Siestrzeniec  überbrachte,  ist 
das  tragische  Moment  der  böhmischen  Geschichte  zum  Ausdruck  ge- 
kommen: es  sollte  der  religiöse  Zwiespalt  die  nationale  Einheit  spren- 
gen. Der  Landtagsbeschluss  vom  1.  November  1423  enthält  aber  ein 
Programm,  dessen  Ausführung  jene  Gefahr  abgewendet  hätte.  Die 
katholischen  und  utraqmstischen  Herren  sollten  aus  der  Mitte  der 
beiden  Parteien  für  die  verabredete  Audienz  Schiedsrichter  wählen  mit 
dem  Rechte,  durch  ihren  Spruch  den  religiösen  Streit  definitiv  zu  ent- 
scheiden. Da  die  Utraquisten  sicherlich  den  Sieg  ihrer  Theologen 
voraussetzten,  so  haben  sie  dabei  die  Begründung  einer  utraquistischen 
Nationalkirche  in's  Auge  gefasst.  Schwieriger  ist  es  zu  b^eifen, 
dass  die  Katholiken  darauf  ohne  Vorbehalt  eingehen  konnten;  viel- 
leicht erwarteten  sie,  die  Unterhandlungen  mit  Sigmund  würden  die 
Audienz  auf  andere  Grundlagen  stellen  ^). 


1)  Die  Begrfindang  einer  utraquistischen  Nationalkirche,  das  war  noch  später 
das  Programm,  an  dem  die  Utraquisten  bei  den  ünterhandlnngen  mit  dem  Basler 
Konzil  sehr  lange  festhielten,  das  sie  aber  schliesslich  doch  aufgeben  mnssten. 
Die  Tragweite  des  Landtagsbesohlasses  vom  Jahre  1423  tritt  in  dem  deutschen 
AnsKoge  bei  Palack]^  (G.  von  Böhmen  in,  2.  S.  342)  nicht  genügend  hervor.  Das 
Original  s.  im  Ardhiv  Öesk;^  III,  240.  Die  Hanptstelle  (die  Uehersetznng  ist  nicht 
gani  leicht)  mOchte  etwa  lauten:  Bei  jener  Audienz  sollen  die  Herren  beider 
Parteien,  sowohl  diejenigen,  die  jenen  heiligen  Wahrheiten  anhängen,  als  auch 
diejenigen,  die  ihnen  widerstreben,  sich  andere  aus  den  St&dten  und  Rittern, 
jede  Partei  nach  Belieben,  aber  nur  aus  unseren  Lftndem,  Böhmen  und  M&hren, 
beigesellend,  gegenw&rtig  sein  und  beisitzen  und  einträchtig  (jednostajn^  podle 
BY^ho  Hdn)  der  Partei  (hier  sind  die  Theologen  gemeint)  beipflichten,  die  stich- 
baltigere  Gründe  aus  der  heil.  Schrift  vorbringen  wird,  und  dabei  soll  es  bleiben, 
nnd  wir  sollen  beiderseits  es  annehmen,  halten,  behaupten  und  dem  Spruch  ge- 
mäss vertheidigen  und  in  Schutz  nehmen.—  Ist  mit  »jednostajnö*  ein  einheit- 
licher Spruch  gemeint,  dann  ist  freilich  die  Fügsamkeit  der  Katholiken  leichter 
za  begreifen. 

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232  Jaroelaw  GolL 

Nie  sind  die  beiden  grossen  Parteien  des  Landes,  die  Katholiken 
und  die  Utraquisten,  einander  so  nahe  gekommen  wie  damals.  Es 
war  dies  ein  Versuch  den  religiösen  Zwiespalt  zu  überwinden,  bä  dem 
der  Hochadel,  die  böhmischen  Herren,  f&r  die  andere  Interessen  neben 
den  religiösen  (und  bei  vielen  wohl  mehr  als  diese)  in  die  Wagschale 
fielen  1),  die  Führung  hatten  und  den  Ausschlag  gaben.  Um  jenen 
Preis  hätten  sich  die  utraquistischen  Herren  das  Königthum  Sigmunds 
ge&llen  lassen*). 

E.  Sigmund  ist  auf  die  Unterhandlungen,  die  nun  auch  mit  ihm 
begannen,  (zwei  katholische  Herren  hatten  im  Namen  ihrer  Partei^) 
die  schwierige  Aufgabe  übernommen,)  obgleich  er  die  Tragweite  des 
Landtagsbeschlusses  erkannte^),  nicht  ohne  Hoffnung  auf  Erfolg  ein- 
gegangen. Auch  dem  Polenkönig  war  Ton  ihm  dabei  eine  Bolle  zu- 
gedacht worden;  er  sollte  für  die  Audienz  die  Theologen  stellen^)  und 
auch  weltliche  Gesandte  nach  Brunn  senden,  denn  dort,  abo  in  einer 
E.  Sigmund  gehörigen  Stadt,  sollten  die  Audienz  und  dann  auch  die 
Unterhandlungen  mit  ihm  selbst  stattfinden.  Das  gab  Sigmund  sofort 
zu,  dass  vor  allem  die  religiöse  Frage  und  zwar  auf  einer  , Audienz* 
zur  Sprache  kommen  solle,  und  das  hätte  auch  der  Legat,  der  sich 
damals  bei  ihm  in  Ungarn  befand,  bewilligt  Aber  eine  Audienz,  wie 
sie  die  Parteien  vereinbart  hatten,  wie  hätte  er  eine  solche,  ohne  die 
Autorität  der  Kirche  zu  schädigen,  billigen  dürfen?  Es  sollte  noch 
viel  mehr  christlich  Blut  fliessen,  ehe  sich  dieselbe  mit  den  Eetzem  zu 
unterhandeln  entschloss.  Die  Audienz,  die  Eardinal  Branda  im 
Jahre  1423  zugestanden  hätte,  hätte  doch  nur  ihre  Unterwerfung  in 
einer  milderen  Form  bedeutet  ^),  während  E.  Sigmund,  wie  es  scheint, 
eine  Disputation,  die  die  Parteien  zu  nichts   verpflichtete,   nicht  ver- 


1)  Unter  den  Theilnehmem  des  Landtages  befand  sich  auch  Gzenko  von 
Wartenberg,  w&hrend  Ulricli  von  Rosenberg  sich  fernhielt,  aber  doch  zu  den 
zwölf  »Hauptleuten*,  die  gewählt  wurden,  gehörte. 

*)  Im  April  1424  haben  die  böhmischen  Gesandten  vor  Witold  erklärt  (CW. 
8.  633),  der  »Audienz«  hätten  Unterhandlungen  folgen  sollen  »pro  facienda,  ha- 
benda  et  condadenda  concordia,  pace  et  unione  perfecta  inter  ipsum  regem  Hun- 
garie  et  partem  nostram,  ut  per  amplius  regnum  Bohemie  per  insultus  hostium 
non  destraatur.* 

')  In  qua  convencione  (gemeint  ist  der  Prager  Landtag  im  Oktober  1423) 
conclusum  fuit,  quod  pars  regis  Hangarie  apud  eundem  regem  effioere  et  dispo- 
nere  debuit,  quod  aodiencia  amicabilis  dari  debuit  parti  nostre  a.  a.  0. 

*)  S.  sein  Schreiben  an  Rosenberg  ÜB.  I,  308. 

A)  ÜB.  I,  326.  Was  hier  sonst  noch,  gesagt  wird,  bedeutet  wohl,  dass  sich 
Wladislaw  für  die  Einhaltung  des  von  Sigmund  zu  gewährenden  Geleitsbriefes 
hätte  verborgen  sollen. 

*)  Audiencia  causa  pie  informacionis  hereticorum  ÜB.  I,  310. 

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K.  Sigmund  und  Polen  1419-1436.  233 

weigert  hatte  ^).  und  so  mnssten  schliesslich  auch  diese  ünterhand» 
langes,  die  sich  lange  hinzogen,  ohne  Erfolg  yerlanfen. 

Der  aufgeschobene  Feldzug  sollte  im  Jahre  1424  zustande  kom» 
men.  So  wollte  es  Tor  allem  der  Papst;  auch  wenn  etwa  andere 
Fürsten  sich  nicht*  betheiligen  möchten,  sollten  Wladislaw  und  Witold 
gegen  die  Ketzer,  die  da  ärger  sind  ab  die  Türken,  aufbrechen^). 
Wladislaw  entzog  sich  der  Verpflichtung,  die  er  bei  der  VersShnung 
mit  Sigmund  eingegangen,  keineswegs,  aber  keiner  Ton  beiden  liess 
sich  durch  das  Drangen  des  Papstes  zu  übereilten  Schritten  verleiten, 
so  lange  sich  Hoflbung  zeigte  das  Ziel  auf  friedlichem  Wege  zu  er- 
reichen. Selbst  Zbigniew  Olesnicki,  seit  1423  Bischof  Yon  Erakau, 
gewiss  kein  Freund  der  Böhmen,  konnte  diese  Mässigung  nicht 
tadeln»). 

Im  März  1424  kamen  zu  E.  Wladislaw  (Gesandte  ^)  der  ütraquisten 
d.  h.  der  Prager  und  der  mit  ihnen  Terbündeten  gemässigten  Partei 
Johannes  Wrbata  von  Orlice  und  der  bekannte  Magister  Peter  Payne^ 
der  Engländer,  um  von  ihm,  da  die  mit  Sigmund  geführten  Unter- 
handlungen, durch  seine  Schuld  allein,  wie  yon  ihnen  behauptet  wurde, 
nicht  gelungen  waren^  die  Abhaltung  einer  Audienz  zu  erwirken,  und 
zwar  in  einer  Stadt  Mährens,  die  sic^  nicht  in  der  Gewalt  der  könig- 
lichien  Partei  befand;  es  wurden  dafür  Mahrisch-Neustadt  (Uniiow) 
und  Kremsier  in  Yorsdilag  gebracht,  also  SIMte,  die  den  ütra- 
quisten gehörten.  Schon  daraus  ist  zu  ersehen,  dass  die  für  Sigmund 
nicht  ungünstige  Stimmung,   die   im  Herbst  eingetreten  war,   nicht 


I)  8.  den  von  ihm  angebotenen  Geleitsbrief  LG.  I  N.  4 :  edam  magistraUter 
et  «colaBtioe.  Damit  stimmt  das  Schreiben  Sigmunds  an  Wladislaw,  wie  den 
Bedenken  der  Krakauer  Theologen,  die  sich  xa  kommen  weigerten,  zu  begegnen 
wfire  (a.  a.  0.  II  N.  151),  doch  nicht  ganz  überein. 

»)  ÜB.  I,  321. 

*)  Sein  Schreiben  an  Martin  V.  (GW.  606)  beneht  sich  zwar  anf  die  frü- 
heren Unterhandlungen,  zeigt  aber  doch  seine  Gesinnung. 

^)  Bei  DlagOBz  finden  wir  ein  bestimmtes  Datum,  den  2b,  Mftrz.  Da  aber 
bereits  am  31.  d.  M.  K.  Sigmund  einen  zur  Fortsetzung  der  Unterhandlungen 
nOthigen  Geleitsbrief  (GW.  S.  822)  ausstellt ,  so  sind  sie  wohl  etwas  früher  ge- 
kommen. Seine  Erzählung  ist  auch  hier  nur  theilweise  richtig  (vgl.  Lewicki 
S.  374).  Br  Iftsst  die  Gesandten  sofort  Korybut  die  Krone  anbieten.  Dies  ist  nun 
allerdings  geschehen,  aber  später.  Dagegen  hat  K.  Wladislaw  den  Böhmen  auch 
später  keine  solche  Antwort  ertheilt,  wie  wir  bei  Dlugosz  lesen :  neque  ducem 
Sigismundum  Eoributh  missurum,  neque  suffiragia  aliqaa  se  illis  laturum,  donec 
reüctis  pestiferis  erroribus  et  fidem  catholicam  et  unicum  summum  pontificem 
profiteantur  et  recognoscant  .  .  .  Also  um  diesen  Preis  hätte  er  ihnen  Eorybut 
zum  Könige  gegeben!  Dlugoszs  Erzählung  ist  ein  neuer  Beweis,  wie  geflthrlich 
es  wäre  sidi  seiner  Führung  allein  zu  überlassen. 

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234  Jaroslaw  Goll.      . 

atigehalten  hatte.  Dagegen  wurde,  was  die  , Audienz*  selbst  betrifft, 
weniger  als  vordem  verlangt.  Als  im  Jahre  1421  Witold  eine  Dispu- 
tation vorschlug,  lautete  die  Forderung,  ihr  gQnstiger  Ausgang  solle 
den  Grossf&rsten  zur  Annahme  des  Kelches  verpflichten,  der  Landtags- 
beschluss  vom  1.  November  1423  verpflichtete  dazu  die  Katholiken 
Böhmens;  der  von  den  Gesandten  im  März  1424  überbrachte  Antrag 
stimmt  mit  dem  überein,  was  im  Sommer  1423  die  Prager  Magister 
in  Yorsdilag  gebracht  hatten:  die  ütraquisten  wollten  den  Irrlehren 
entsagen,  die  man  ihnen  etwa  auf  Qrund  der  Schrift  und  der  Väter 
(auch  das  bedeutet  eine  Koncession)  nachweisen  möchte.  Das  war  eine 
andere  Sprache  als  Peter  Payne  im  Jahre  1421  in  Krakau  geführt 
hatte.  Die  Ütraquisten  forderten  jetzt  durch  die  beiden  Gesandten 
für  ihre  Magister  Freiheit  dcä  Wortes,  sie  versprachen,  die  Schieds- 
richter zu  hören  und  ihre  Belehrung  anzunehmen.  Wer  sollte  aber 
die  Schiedsrichter  bestellen?  Wir  wissen  nicht,  wie  der  Antrag  der 
Gesandten  in  diesem  wichtigen  Punkte  lautete.  Wahrscheinlich  sollten 
dies  erst  weitere  Verhandlungen  feststellen  . .  .  Jedenfalls  war  hier  ein 
fester  Ausgangspunkt  für  diese  gegeben  ^). 

Obgleich  die  Böhmen  es  nicht  forderten,  setzte  doch  K.  Wladis- 
law  Sigmund  von  allem  sofort  in  Kenntnis.  Die  Käthe  des  letzteren 
trugen  erst  Bedenken  auf  neue  Unterhandlungen  einzugehen,  indem 
sie  befürchteten,  dass  die  Böhmen  nur  Zeit  gewinnen  und  den  gegen 
sie  geplanten  Feldzug  vereiteln  wollten,  aber  schliesslich  brachte  diese 
Bedenken  die  Mässigung  zum  Schweigen,  die  die  Forderungen  der 
Ütraquisten  zeigten,  und  dies  um  so  eher  ab  auch  der  Legat  weitere 
Unterhandlungen  4urch  polnische  Vermittlung  billigte.  Noch  weiter 
gieng  in  seinen  Hoffiiungen  König  Sigmund  selbst,  der  sich  bereit 
erklärte,  dem  König  Wladislaw  Vollmacht  auch  zu  Unterhandlungen 
über   seine   Anerkennung   zu   ertheilen  %      Mit  seinem  Willen   und 

>)  Ucber  den  Antrag  des  bGbmischen  Gesandten  sind  wir  nur  durch  die 
Note  unterrichtet,  die  von  Wladislaws  Gesandten  den  Räthen  K.  Sigmunds  vor- 
gelegt worden  ist  und  deren  Sohlnsssatz  lautet  (ÜB.  I,  325) :  quam  audienciam 
com  haboerint,  parati  sunt  audire  auditores,  et  si  quid  ex  evangelio  et  scriptoriB 
sanctorum  patrum  contra  eos  aut  errorem  ipsorum  doctum  seu  difBnitum  fnerit, 
eroendacionem  volunt  occipere  condignam;  volunt  tarnen,  quod  ipsorum  mag!- 
stri  et  alii  docti  in  predicta  audiencia  audiantur.  lieber  die  Schiedsrichter  ist 
hier  nichts  näheres  angegeben.  Dass  da  kein  bestimmter  Antrag  vorlag,  scheint 
aus  den  Einwendungen,  die  von  Sigmunds  Räthen  gemacht  wurden,  hervorzu- 
gehen: si  nos  voluerimiis  dare  nostros  iudices,  sicut  debemus,  illi  nollent,  si  illi 
suos,  non  noUemus,  sicut  nee  debemus  .  .  .  Tomek  (J.  äü^ka  S.  188)  vermuthet, 
die  Auditoren  hätte  E.  Wladislaw  bestellen  sollen  .  .  . 

*)  Zwischen  der  Antwort  der  Räthe  Sigmunds  ÜB.  1,  329,  es  sei  über  die 
Audienz  zu  verhandeln  und  den  mfindlichen  Aufträgen  des  Königs,  die  er  den 

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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  235 

Wissen  wurden  die  Unterhandlungen  sofort  fortgesetzt,  indem  König 
Wladislaw  nach  Frag  einen  Boten  schickte,  um  für  die  Audienz  einen 
anderen  Ort,  er  brachte  Breslau,  Schweidnitz,  Liegnitz  und  Glatz  in 
Vorschlag,  und  einen  festen,  unüberschreitbaren  Termin  zu  fordern; 
als  solcher  wurde  das  Pfingstfest  (11.  Juni)  bezeichnet;  seine  Annahme 
sollte  zugleich  den  Prüfstein  abgeben,  ob  es  die  Böhmen  ernst  meinen. 
Im  Jahre  1423  hatte  es  Siestrzeniec  den  Böhmen  verschwiegen, 
dass  K  Wladislaw  ihnen  seine  Vermittlung  im  Einverständnisse  mit 
Sigmund  antrage,  im  Jahre  1424  verschwiegen  es  wahrscheinlich  bei 
ihrer  Ankunft  die  böhmischen  Gesandten,  däss  ihre  Partei  an  eine 
Versöhnung  mit  Sigmund  nicht  mehr  denke.  Den  wahren  Zweck 
ihrer  Gesandtschaft  wollten  sie  erst  dem  GrossfÜrstenj  zu  dem  sie  sich 
nach  Lithaüen  begaben;  offenbaren;  sie  fanden  ihn  in  Przelom  bei 
Grodno^  wo  ihnen  «m  26.  April  ein  anderer  Empfang  zu  Theil  wurde, 
als  sie  wohl  erwartet  hatten.  Die  Gesandten  erklarten,  sie  und  ihre 
Auftraggeber  würden  nie  Sigmund  als  ihren  Herrn  tmd  König  aner- 
kennen, nie  und  nimmer  ,in  aller  Ewigkeit*,  und  schlössen  mit  der 
Bitte,  Witold  möge  ihnen  Sigmund  Korybut  als  König  geben; 
ihn  hätten  sie  zu  wählen  beschlossen,  ja  sie  hätten  ihn  bereits  ge- 
wählt. Die  Antwort  lautete  abweisend  in  jeder  Beziehung  und  un- 
freundlich in  der  Form:  die  Böhmen  mögen  sich  der  Kirche  und  K. 
Sigmund  unterwerfen,  ihn  aber,  den  Grossfürst^n,  mit  .weitereu  Bot- 
schaften verschonen^).  Von  Lithaüen  zurückgekehrt,  trafen  Vrbata 
und  Payne  in  Polen  einen  dritten  Gesandten«  Johannes  Walkun  von 
Adlar,  der  am  7.  Mai  dem  König  dieselbe  Bitte  vortrug  und  dieselbe 
abweisende  Antwort  empfieng,  nur  in  weit  freundlichere]:  Votjn,  wie 
denn  Wladislaw  auch  jetzt  noch  bereit  war'  die  Unterhandlungen  über 
die  Audienz  fortznseteen  ^). 


R&then  Wladislaws  mitgab  und  die  wir  aus  dem  Schreiben  des  letzteren  an  Wi- 
told kennen,  besteht  kein  Widerspruch.  In  diesem  war  auch  von  den  politischen 
Unterhandlungen  mit  den  BGhmen  die  Rede,  auf  die  sich  Sigmund  Hoffnung 
machte,  die  aber  den  Legaten  nichts  angiengen. 

»)  Wenn  wir  in  Witolds  gleichlautenden  Berichten,  die  er  an  Wladislaw  und 
Sigmund  richtete  (ÜW.  S.  633),  den  vollen  Wortlaut  der  Anrede  und  der  Ant- 
wort finden,  so  ist  das  vielleicht  so  zu  erklären,  -dass  den  (xesandten,  die  am 
25.  April  abends  ankamen,  der  Woi-tlaut  der  ersteren  abgefordert  worden  ist; 
Witold  hätte  dann  seine  Antwort  vorbereiten  lassen. 

•)  Ausser  dem  Kredenzbrief  für  Wladislaw  (CW.  S.  640)  erhielt  Walkun 
noch  einen  anderen  för  Korybut  (Cancellaria  Prag.  Ms.),  ganz  unbedeutenden 
Inhalts.  —  Dass  auch  Sigmund  weitere  Verhandlungen  billigte,  scheint  eine  erst 
am  27.  Mai  1424  für  Wladislaw  ausgestellte  Vollmacht  (Cod.  £p.  sec.  XV.  II. 
8.  175)  SU  beweisen. 

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236  Jaroslaw  Qoll. 

Zum  drittenmale  waren  im  Laufe  eines  Jahres  Unterhandlungen, 
deren  gQnstiger  Erfolg  den  Feldzug  tlberfiüssig  gemacht  hatte,  miss- 
Inngen. 

Sigmund  Eorybut  erliess  sofort  ^)  nach  seiner  Ankunft  in  Böhmen 
an  K.  Sigmund  und  Herzog  Albrecht,  seinen  Schwiegersohn  und  künf- 
tigen Nachfolger,  dem  dieser  vor  kurzem  Mähren  übergeben  hatte, 
einen  Absagebrief,  in  dem  er  sich  als  des  Königreiches  Böhmen  und 
der  Markgrafschaft  Mähren  « geforderten  und  erwählten*  König  bezeich- 
nete. (Gefordert  hatte  ihn  nur  eine  der  hussitischeu  Parteien,  wahrend 
die  andere,  j^iSk&  mit  seinen  Anhängern  und  die  Taboriten,  sich  weder 
an  den  Unterhandlungen  mit  Wladislaw  von  Polen  noch  an  seiner 
Berufung  betheiligt  hatten.  Als  Korybut  Ende  Juni  in  Böhmen  ein- 
traf, fand  er  die  Hussiten  im  Kriege  gegen  einander  begriffen.  Erst 
im  September  wurde  auf  dem  Spitalfelde  Yor  Prag  ein  Ausgleich  ge- 
schlossen, der  ihm  aber  die  Anerkennung  als  König  oder  Begent  durch 
2i2ka  und  die  Taboriten  nicht  eintrug.  Es  wurde  nur  ein  gemein- 
schaftlicher Zug  nach  Mähren  gegen  Albrecht,  der  auf  dem  Kri^- 
schauplatz  an  K.  Sigmunds  Stelle  die  persönliche  Führung  übernom- 
men hatte,  verabredet;  Tor  Ueberschreitung  der  Grenze  ist  2i2ka 
gestorben.  Er  hat  wohl  keinen  der  Versuche,  die  seit  Korybuts  Regent- 
schaft (1422)  b^^nnen  hatten,  um  eine  Versöhnung  mit  der  Kirche, 
ja  mit  K.  Sigmund  herbeizuführen,  gebilligt;  der  letzte  Friede  mit  den 
Pragern  ist  Yon  ihm  widerwillig  und  ohne  Glauben  auf  Bestand  ge- 
schlossen worden.  So  gross  sonst  der  Verlust  war,  sein  Tod  konnte 
einen  Gewinn  nicht  allein  für  Korybut,  sondern  auch  für  den  Hussi- 
tismus  bedeuten  >). 

Die  Zukunft  des  Hussitismus  und  des  böhmischen  Volkes  (ich 
muss  darauf  zurückkommen]  hieng  davon  ab,  ob  es  gelingen  werde 
eine  utraquistische  Nationalkirche  zu  begründen  und  ihr  Anerkennung 
zu  verschaffen.  Die  Grundlage  dazu  hätte  ein  Ausgleich  mit  den 
Katholiken  des  Landes  gebildet,  der  Art,  wie  ihn  die  Beschlüsse  des 
Oktoberlandtags  des  Jahres  1423  zu  versprechen  schienen«  Durch 
friedliche  Propaganda  waren  die  Katholiken  nicht  zu  gewinnen;  die 
Einheit  des  Landes  Hess  sich  am  ehesten  durch  das  Uebergewicht  der 
einen  oder  der  anderen  Partei  wiederherstellen  und  erhalten;  es  fiel 
den  Hussiten  zu,  wenn  sie  unter  einander  einig  waren.  Dies  zeigte 
sich  auch  im  Jahre  1424,  als  dem  Frieden  vor  Prag  der  zwischen 
den  Katholiken  und  ütraquisten  zu  Zditz  geschlossene  Vertrag  folgte, 

<)  Mitte  Juli  befond  sich  der  Absagebrief  in  den  Händen  K.  Sigmunds. 
Reiohstags-Akten  VUI,  365. 

«)  Vgl.  Palack^  G.  v.  B.  lll,  2  S.  373. 

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K.  Sigmund  und  Polen  1419^1436.  237 

ähnlichen  Inhalts,  wie  der  Landtagsbeschloss  des  vorhergegangenen  Jahres, 
aber  mit  dem  Unterschiede,  dass  diesmal  die  Unterhandlungen  mit 
K  Sigmund  ausblieben.  Sollte  etwa  der  Vertrag  von  Zditz  die  Grund- 
lage Itbr  das  böhmische  Eönigthum  Eorybuts  bilden? 

Auf  die  Frage,  ob  Sigmund  Eorybut  sich  je  ernstlich  Hofihung 
auf  (Gewinnung  der  Krone  gemacht  habe,  gestatten  die  Quellen  keine 
bestimmte  Antwort;  Yermuthnngen  sind  unschwer  au&ustellen,  aber 
nicht  leicht  zu  begründen.  Nach  dem  weiteren  Verlauf  zu  schliessen, 
hat  er  die  Hoffiiung,  wenn  er  sie  etwa  nach  seiner  Ankunft  gehegt, 
später  aufgegeben.  Als  nämlich  der  blutige  Zwiespalt  zwischen  den 
beiden  hussitischen  Parteien  sich  wieder  einstellte,  während  der  Frie- 
densstand zwischen  den  Prägern  und  Katholiken  noch  yerblieb,  wurden 
alsbald  (Mai  1425)  mit  K.  Sigmund  Unterhandlungen  angeknüpft,  die 
Korybut  billigte  ^) ;  selbst  als  die  Hussiten  sich  im  Herbst  1426  wieder 
versöhnten  und  nach  ihrer  Versöhnung,  die  diesmal  länger  anhalten 
sollte,  eine  bedeutende  Anzahl  von  katholischen  Herren  und  Bittem 
mit  Sigmund  Eorybut  und  beiden  hussitischen  Parteien  einen  Waffen- 
stillstand eingiengen  und  dabei  den  Kelch  auf  ihren  Gütern  freigaben: 
auch   dann  folgten  Unterhandlungen  mit  K.  Sigmund*).    Beidemale 


^)  Auf  den  bevorstehenden  Tag  xn  Brunn  besieht  tioh  das  nndatirte  Schrei- 
ben Sigmnnds  an  Wladislaw  (LC.  I  N.  62  =  U6.  I  S.  380) ,  in  dem  (die  Stelle 
kommt  bei  der  Datirong  in  Betracht)  informavit  statt  informabit  zu  lesen  ist 
(vgl.  gegen  das  Ende  des  Schreibens  insinoavirnus).  Haschek  von  Waldstein,  ein 
herrorragendes  Mitglied  der  Utraquistenpartei,  hatte  die  Gnade  des  EGnigs  ge- 
sucht und  geionden;  es  geschah  ehestens  in  der  zweiten  Hälfte  des  Februar 
1425  und  wird  in  dem  Schreiben  als  bereits  geschehen  yorausgesetzt  Sein  Bei- 
spiel und  sein  Rath  erweckten  in  K.  Sigmund  Hoffiiungen,  die  er  in  jenem 
Schreiben  also  aussprach:  Nos  .  .  .  singulis  baronibas,  nobilibus,  civibos  et 
communitatibas  regni  Bohemie  de  parte  adyersa  indiximus  terminum  super  feste 
8.  Qeorgii  proximo  (28.  April)  ad  Brunam  yeniendi  litteris  nostri  salyicondoctns 
ipsis  in  forma  debita  desuper  destinaiis.  ()uibus  sie  yenientibus  speramus  iuxta 
specificacionem  dioti  Hankonis,  quod  multos  reperiemus  ad  yeniam  et  multis 
alüs  modis  congruis  ad  nostram  obedienciam  attrahemus  ...  Es  scheint  dem- 
nach, Sigmund  habe  erwartet,  er  werde  es  mit  einzelnen  Reuigen  zu  thun  haben. 
Die  Utraquisten  kamen  aber  nach  Brunn  als  Vertreter  der  ganzen  Partei,  Kory- 
but mitgerechnet,  wie  dieser  in  seinem  Schreiben  an  Witold  (Mftrz  1426  CW.  717) 
erzfthlt.  (Der  Text  ist  comipt,  nobilium  steht  an  unrechter  Stelle.)  Wenn  es 
in  den  yon  F&Uxkf  citirten  Annalen  (B.  G.  y.  B.  III,  2  S.  389)  heisst:  sed  fere 
nihil  est  per  eos  ibidem  determinatum,  so  wird  dies  durch  Eorybuts  Schreiben 
best&tigt  und  erläutert.  Die  Gesandten  der  Utraquisten  begaben  sich  yon  BrOnn 
zu  Sigmund  nach  Ungarn,  der  schliesslich  erklärte :  non  ea(m)  (gedruckt  e  a :  be- 
zieht sich  auf  audiencia)  posse  dare,  sed  sedi  apostolice  .  .  .  hoc  licere. 

*)  Palack^  G.  y.  B.  III,  2  S.  398  ff.  Kostka,  der  hier  genannt  wird,  war  der 
yertraute  Rathgeber  Eorybuts,   wenigstens   während  seiner  ersten  Regentschaft 

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238  Jarotlaw  Goll. 

gelangte  man  bis  zu  der  Frage,  ob  der  König  die  Audienz,  wie  sie 
von  den  Hussiten  verlangt  wurde,  gewähren  will,  beidemale  hielt  er 
sich  dazu  ohne  Billigung  der  Kirche  nicht  für  berechtigt.  Im  Juni 
1426  erklärte  der  in  Deutschland  anwesende  Legat  Orsini  alle  weiteren 
Unterhandlungen  mit  den  Ketzern  f&r  unstatthaft  i). 

Schon  während  der  Unterhandlungen  mit  Sigmund  hatte  sich 
Korybut  nach  einem  anderen  Ausweg  umgesehen,  indem  er  auf  jenes  Pro- 
gramm Witolds  zurückgriff,  das  er  wahrend  seiner  ersten  Regentschaft 
im  Jahre  1422  hätte  durchführen  sollen.  An  den  OrossfÜrsten  wandte 
er  sich  im  März  1426  mit  der  Bitte,  er  möge  zwischen  den  Böhmen 
und  dem  Papste  vermitteln,  damit  dieser  ihnen  die  oft  erbetene  Audienz 
bewillige.  Das  Schreiben  scheint  erfolglos  geblieben  zu  sein,  aber 
nicht  lange  darauf  fand  sich  ein  anderer  Vermittler,  derselbe,  der  sich 
dieser  Aufgabe  schon  froher  unterzogen  hatte,  König  Wladislaw. 

Wenn  der  König  im  Jahre  1424  der  ganzen  Welt  betheuerte, 
Sigmund  Korybut  sei  gegen  seinen  Willen  nach  Böhmen  gegangen, 
so  entsprach  es  diesmal  der  Wahrheit;  auch  hat  er  seinem  Neffen  den 
eigenmächtigen  Schritt  nie  verziehen.  Seiner  im  vorhergegangenen 
Ja^re  übernommenen  Verpflichtung  kam  Wladislaw  im  Sommer  1424 
dadurch  nach,  dass  er  polnische  Hilfstruppen  in  Mähren  einrücken 
liess,  wo  sie  aber,  da  Herzog  Albrecht  die  Kooperation  mit  ihnen  zu- 
rückwies, nicht  lange  verblieben^).  Bisr  dahin  war  das  Verhältnis 
beider  Könige  zu  einander  durchaus  freundschaftlich:  wie  ist  das  be- 
leidigende Benehmen  Albrechts  zu  erklären?  Kaum  anders,  als  dass 
die  feierlichen  Betheuerungen  Wladislaws  in  Erinnerung  daran,  dass 
auch  die  erste  Anwesenheit  Korybuts  in  Böhmen  von  ähnlichen 
Versicherungen  begleitet  war,  doch  nicht  Oberall  Glauben  fanden. 
Der  Herzog  mag  den  polnischen  Hilfstruppen  misstraut  haben,  mit 
Unrecht,  was  den  König  betrifft,  der  sie  schickte,  nicht  ganz  mit  Un- 
recht, was  diese  selbst  anbelangt ;   haben   doch    viele,    die   gegen   die 


(1422).  Wenn  ihn  Sigmund  zu  den  »leichten«  Menschen  rechnet,  60  ist  das  da- 
durch zu  erklären,  dass  Kostka  dem  Ritterstande  angehörte  (vgl.  levis  nuncius 
CW.  628) ;  auch  hat  dann  seinem  Wunsche  gemäss  der  erste  Baron  des  Landes, 
Ulrich  von  Rosenberg,  die  Vermittlung  übernommen.  Dass  sich  in  Wien  zur 
Zeit  des  Reichstags  (März  1426)  auch  Gesandte  Korybuts  und  der  Hussiten  be- 
fanden oder  doch  hinbegeben  sollten,  erfahren  wir  aus  einem  Schreiben  an  Wi- 
told  [März  1426  CW.  718). 

')  Orsini  an  E.  Sigmund,  Nürnberg  Juni  1426  Reichstags  -  Akten  Vill,  49  L 

')    DlugoBzs   Erzählung    wird   hier   glücklicherweise    bestätigt    durch   ein 

späteres  (1434)   Schreiben  Wladislaws  an   Sigmund   (Cod.  £p.   saec,   XV,   IL  8. 

263)  und  namentlich  durch  seine  Beschwerdeartikel  gegen  diesen  vom  Jahre  1430 

CW.  909. 


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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  239 

Ketzer  angeworben  waren,  es  vorgezogen  mit  Eorybnt  diesen  zn  Hilfe  zu 
kommen  . . .  Indess  einen  Bruch  zwischen  Wladislaw  und  Sigmund 
hat  dies  alles  nicht  heryorgemfen  und  hei  den  verschiedenen  Kriegs- 
planen, die  in  der  nächsten  Zeit  aufgestelt  wurden,  hat  mau  immer 
auch  mit  Polen  gerechnet,  das  sich  aber  auch  jetzt  nicht  beeilte  zu 
Gunsten  Sigmunds  Opfer  zu  bringen,  die  sein  eigenes  Interesse  nicht 
forderte  >).  Nach  der  Zurückweisung  der  einmal  gestellten  Hilfe  konnte 
man  um  so  eher  warten,  als  auch  Sigmund  selbst  sich  persönlich  vom 
Kriegsschauplätze  am  liebsten  fernhielt  Schwieriger  war  es  dem 
Drängen  der  Kurie  auszuweichen  und  schon  desw^^  musste  es  will- 
kommen sein,  als  der  Papst  selbst  unter  dem  Eindrucke  des  grossen 
Hussitensieges  bei  Aussig  auf  den  Gedanken  zurOckgriff,  durch  pol- 
nische Vermittlung  die  siegreichen  Ketzer  in  den  Schoss  der  Kirche 
zurückzufahren,  wozu  allerdings  die  Anregung  von  Korybut,  der  bei 
Aussig  mitgekämpft  und  mitgesiegt  hatte,  gekommen  war.  Ein  Schreiben 
des  Prinzen  (wir  wissen  nicht,  an  wen  es  gerichtet  war)  ^)  befand  sich 
im  Oktober  in  den  Händen  des  Papstes,  den  Wunsch  nach  Unterhand- 
lungen durch  polnische  Vermittlung  aussprechend,  und,  als  Martin  V. 
den  Konig  Wladislaw  aufforderte  sich  dieser  Aufgabe  wieder  zu  unter- 
ziehen, fand  er  bereitwilliges  Gehör.  Ein  Gesandter  des  letzteren 
gieng  nach  Bom,  um  dort  (es  war  wohl  noch  im  Jahre  1426)  in 
öffentlicher  Audienz  Martin  V.  die  Vermittlung  seines  Herrn  anzu- 
tragen ^),  und  im  Jahre  1427  wurden  in  Krakau  am  königlichen  Hofe 


1)  Andreas  von  Regensborg  erzählt,  im  J.  1426  habe  der  KflmlMKger  Reichs* 
tag  die  Au&tellung  von  vier  Heeren  beschlossen»  des  vierten  durch  den  König 
von  Polen  and  den  Deutschen  Orden,  allerdings  mit  dem  Beisatz :  ut  audivi.  An- 
dere haben  es  wiederholt,  da  man  ja  in  der  Regel  dieser  Quelle  gegenüber  die 
kritische  Skepsis  auch  da  für  unnOthig  hält,  wo  sie  am  Platze  wäre.  Die 
Vorschläge  der  Kurfürsten  (Reichstags-Akten  VIII,  469)  widerlegen  jene  Erzäh- 
lung, wie  Lewicki  (S.  393)  richtig  bemerkt,  ohne  aber  zu  beweisen,  dass  sich  der 
KOnig  selbst  »erboten  habe,  seine  Truppen  mitwirken  zu  lassen.«  Die  Kurfürsten 
(nur  das  wird  gesagt)  stellen  es  K  Sigmund  anheim,  ob  er  den  König  von  Polen, 
der  sich  oft  zur  Bekriegung  der  Ketzer  bereit  erklärt  habe,  auffordern  wolle 
oder  nicht.    Es  war  dies  also  keine  verletzende  Zurückweisung. 

')  Ist  es  nicht  jenes  Schreiben  Korybuts  an  Witold  (März  1426)  gewesen? 
Kaum,  denn  da  wird  der  Grossfürst  selbst  gebeten  die  Vermitthmg  zu  übernehmen, 
in  dem  Schreiben  aber,  das  der  päpstliche  Brief  (DB.  I,  474)  erwähnt,  war  die 
Rolle  dem  Könige  zugedacht  Der  Papst  trug  sie  beiden  an,  aber  nur 
Wladislaw  ist  darauf  eingegangen.  Es  stimmt  dies  mit  der  ablehnenden  Hal- 
inng  überein,  die  Wiltold  seit  1424  den  Böhmen  gegenüber  einnahm  und  auch 
in  der  Folge  bewahrte. 

*)  In  der  Anrede  (Cod.  Ep.  sec.  XV.  11  S.  202)  sagte  der  Gesandte:  herum 
(der  Böhmen)  legati  ad  regem  nostrum   venere  pacem  veniamque  potentes  sub 


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240  Jaroslaw  Goll. 

Gesandte  aus  Böhmen,  Korybnts,  der  Prager,  ja  der  Taboriten  erwartet, 
als  sich  die  Nachricht  von  dem  Sturze  des  Prinzen  Terbreitete.  Sein 
Versuch  die  Hussiten  mit  der  Kirche  zu  versöhnen  hatte  die  Prager 
in  zwei  Gruppen  gespalten,  den  Fortgang  der  Unterhandlungen  yer- 
eitelt  und  ihren  Urheber  der  Freiheit  beraubt  ^). 

Hat  E.  Sigmund  in  dem  Neffen  Wladislaws  von  Polen  seinen 
Bivalen,  den  böhmischen  Gegenkönig  gesehen  ?  Aus  den  Quellen  geht 
es  nicht  hervor  und  Eorybut  selbst  trat  als  solcher  auch  nach  seinem 
Siege  bei  Aussig  nicht  auf.  Eher  kann  man  vermuthen,  der  Eöuig 
habe  die  Wiederherstellung  der  polnischen  Oberhoheit  in  Schlesien 
befürchtet,  und  so  wird  es  begreiflich,  dass  er  die  Hilfe  d^  Polen  zu 
Gunsten  des  durch  die  Einfälle  der  Hussiten  leidenden  Landes,  als  sie 
von  ihnen  angeboten  wurde,  zurückwies^).  Dass  aber  die  Kurie  vor 
dem  Sturze  Korjbuts  sich  bereit  erklärte  mit  diesem  und  den  Böhmen, 
die  doch  auch  «seine*  Bebellen  waren,  durch  polnische  Yermittlang 
zu  unterhandeln  und  zwar  ohne  ihn  froher  zu  befragen,  das  hat  Sig- 
mund mit  Becht  als  Kränkung  empfunden.  Wir  sind  jedoch  nicht 
berechtigt  anzunehmen  (ein  glaubwürdiges  Sicugnis  findet  sich  dafür 
nirgends^),   der  Papst  habe  früher  oder  später  demjenigen,   der  die 


certis  modis  et  fonna,   ut  Tue  Sancütati  ad  partem  per  nos  exponetor.    Die  im 
Jahre  1424  angefangenen  Unterhandlnngen  sollten  also  fortgesetdst  werden. 

1)  Witold  au  den  Hochmeister  CW.  8.  773.  —  Nach  Grfinbagen  (8.  108) 
wäre  Sigmund  Eorybut  im  Jahre  142b*  bereit  gewesen  sich  gegen  die  hussitischen 
Intransigenten  auch  mit  den  Schlesiem  zu  verbinden.  Aber  aus  den  von  ihm 
oitiiien  Quellen  geht  es  nicht  hervor.  In  Glatz  sollte  vor  Michaeli  eine  Zusam- 
menkunft der  Schlesier  und  böhmischen  Herren  der  königlichen  Partei  stattfin- 
den, aber  nicht  aller  katholischen  und  hussitischen.  Eher  scheinen  die  nächsten 
Anhänger  Korybuts,  wie  Eolstein  und  Kostka,  nach  seiner  Gefangennahme  an 
eine  Verbindung  mit  den  Schlesiem  gedacht  zu  haben.  Von  ihnen  ist  aber  der 
eine  im  September  bei  dem  misslungenen  Versuch  in  Prag  einen  Umschvrung 
herbeizuffihren,  umgekommen,  während  der  andere  gerade  damals  seine  Freunde 
verrieth. 

>)  Dies  geschah  auf  dem  Fürstenkongresse  zu  Luck  (1429).  HB.  II.  S.  16 
und  CW.  910. 

<)  Der  bekannte  Brief  Gregor  Heimburgs  an  Albrecht  Achilles  (1469),  der 
Martin  V.  (im  Jahre  1421  ?)  den  Plan  einer  Theilung  Böhmens  zuschreibt,  kann 
auch  nach  dem,  was  Brandenburg  (Excurs  IV)  —  er  will  die  Frage  offen  lassen  — 
sagt,  nichts  beweisen.  Im  Jahre  1421  ist  Martin  V.  gerade  in  diesem  Punkte 
den  umlaufenden  Gerüchten  au&  entschiedenste  entgegengetreten.  So  in  dem' 
Schreiben  an  den  Erzbischof  von  Mainz  (Juli  1422  Ck)d.  £p.  saec.  XV  II  8.  162) : 
de  alienacione  ,  .  .  ilius  regni  .  .  .  nullum  unquam  fecimus  verbum  nee  potest 
uUum  minimum  signum  apparere,  pröpterea  valde  miramur,  unde  apud  aliquos 
de  nobis  orta  sit  illa  suspicio.  Vgl.  auch  das  Schreiben  Martins  an  Witold 
(Mai  1422  ÜB.  II,  207):  nee  huius  regni  estimacio  tanti  est  nee  esse  debet  apud 

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K.  Sigmtmd  nnd  Polen  1419—1436.  241 

Husfliten,  durch  friedlidie  Vermittlung  oder  durch  Waffengewalt,  in 
den  Schoss  der  Kirche  zurückführen  würde,  als  Preis  und  Lohn  die 
böhmische  Erone  zugedacht  oder  Sigmund  selbst  habe  diesen  Ausgang 
gefürchtet;  was  aber  früher  mit  seinem  Wissen  und  im  Einyerständ- 
nisse  mit  ihm  geschehen  war,  das  sollte  jetzt  gleichsam  hinter  seinem 
Bücken  sieh  vollziehen.  War  er  denn  nicht  mehr  der  Bomische  König, 
der  Ejrohe  Vogt  und  Böhmens  Erbherr?  i).  Wenn  der  Papst  es  jetzt  zu 
Tergessen  schien,  so  wissen  wir,  warum  es  geschah.  Es  war  dies  seine 
Antwort  darauf,  dass  Sigmund,  der  von  England  kommenden  Anre- 
gung folgend,  die  beschleunigte  Berufung  des  Konzils  befürwortete. 
Audi  als  mit  dem  Sturze  Korybuts  ein  wichtiger  Faktor  w^^el,  hat 
Martin  V.  dessen  Plan  nicht  völlig  aufg^eben.  Der  Niederlage  bei 
Aussig  im  Jahre  1426  folgte  im  Jahre  1427  die  Niederlage  bei  Tachau, 
dann  begannen  die  grossen  Hussitenzüge  in  die  Nachbarländer.  Woher 
soUte  noch  Hilfe  kommen,  wenn  nicht  von  Polen?  In  der  That  war 
im  Jahre  1428  weder  von  dem  Beiche  noch  von  dem  Bömischen  König 
etwas  zu  erwarten. 

Sigmunds  kri^^sche  Unternehmungen  gegen  die  Hussiten  waren 
von  keinem  Glück  begleitet  und  gewiss  hat  er  das  Ungemach,  das  ihn 
traf,  mitverschuldet.  Wenn  aber  seine  Gegner  oder  die  schnell  fertige 
öffentliche  Meinung  ihn  anklagten,  er  habe  nicht  gesi^,  weil  er 
nicht  habe  siegen  wollen,  oder  die  Erfolge  anderer  absichtlich  vereitelt, 
aus  Ungunst  gegen  diejenigen,  die  sonst  die  Ehre  des  Ketzersi^es 
davongetragen  hatten,  so  kann  man  sich  diese  Vorwürfe  als  Ausdruck 
der  MisBstimmung,  welche  die  vielen  und  schmählichen  Misserfolge 
ond  Enttäuschungen  hervorrufen  mussten,  erklären,  aber  dieselben 
sollten  doch  von  späteren  Geschichtsschreibern,  denen  ja  die  Gründe 
für  eine  solche  Parteinahme  ferne  liegen,  nicht  ohne  weiters  wieder- 
holt oder  noch  bestinunter  gefasst  werden.  Am  unbilligsten  wäre  es, 
ihm  die  Schuld  an  dem  Misslingen  der  Beichszüge  aufbürden  zu  wollen; 
sie  zeigten  eben  mehr  als  anderes  den  tiefen  Verfall  des  Beiches  und 
hätten  kaum  einen  anderen  Ausgang  gehabt,  wenn  die  Untemehmun'- 

considerati  principis  prudenciam,  ut  pro  eo  velis  iuvare  hereticoB,  aliena  per  in- 
ittriam  oecapare  .  .  . 

*)  Im  J.  1422  hatte  Martin  V.  an  Sigmund  geschrieben  (ÜB.  I  8.  213): 
Keque  .  .  .  quisquam  poteat  veraciter  dicere,  qnod  auctoritate  nostra  quispiam 
Christianus  prinoeps  in  officio  reducendorum  hereticorum  Tue  Sublimitati  prela- 
tos  sit.  Seimus  enim  hoc  ad  te  principaliter  pertinere  et  propter  Romani  im- 
perü  dignitatem,  et  quia  tna  interest  regnum  tuum  recuperare  .  .  .  Qaamqaam, 
fili  carissime,  quacunque  via  recte  reducerentur  heretici  .  .  .  non  posset  a  nobis 
et  ecclesia  reprobari.  Sed  nos  in  hac  causa  semper  te  principem  fecimus,  ut  par 
ftnt  .  .  . 


MittbeUimgeD  XH.  16 

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242  Jaroslaw  Goll. 

gen  des  Königs  und  der  Fürsten  besser  ineinander  gegriffen  hätten. 
Gegen  König  und  Beich  hatte  sich  im  Jahre  1420  Prag  bdiauptet. 
Dann  folgten  Sigmunds  Miederlagen  unter  dem  Wyschehrad  und  bei 
Deutschbrod.  Sie  scheinen  auf  ihn  einen  so  tiefen  und  bkib^iden 
Eindruck  gemacht  zu  haben,  dass  er  sich  persönlich  in  der  Folge  vom 
Kriege  möglichst  zurückhielt.  Das  treibende  Element  in  der  Bdräm- 
ptung  der  Hussiten  ist  die  Kirche;  dem  König,  so  scheint  es,  fehlt 
doch  schon  der  Glaube  an  den  Erfolg  der  Waffengewalt.  Dafär  erwacht 
bei  ihm  und  erhält  sieh  trotz  der  Enttäuschungen,  die  er  audi  hier 
verkosten  musste,  die  Hoffiiung,  es  werde  doch  schliesslich  ein  fried-^ 
lieber  Ausgleich  gelingen.  Und  war  es  denn  nicht  sein  Land,  dess^i 
König  er  sich  nannte,  in  dem  er  auch  jetzt  noch  seiue  Getreuen  beiass, 
das  durch  den  Krieg  litt?  Endlich  haben  sich  Sigmund  und  die 
Hussiten  doch  gefunden. 

Sigmunds  Yielgesebäfbigkeit  entsprang  seiner  Natur,  entsprach 
aber  auch  den  Verhältnissen.  Er  durfte  Ungarn  nicht  Temaehläsfligen 
und  die  Türkengefahr  war  oft  nicht  weniger  dringend  als  die  Husedten- 
noth.  Aber  auch  hier  war  ihm  das  Glück  nicht  hold.  Im  Sommer 
1428  erlitt  er  die  Niederlage  bei  Golubac,  in  der  Zawiseh  von  G«rbow, 
der  Diener  zweier  Herren,  den  Tod  fand.  Dem  Papste  scheint  es  aber 
nicht  unwillkommen  gewesen  zu  sein,  dass  Sigmund  gerade  damals 
von  den  Türken  in  Anspruch  genommen  wurde;  es  bot  sich  ihm  ein 
Grund  oder  ein  Vorwand  dar  den  Römischen  König  bei  Seite  schie- 
bend den  König  von  Polen  an  seine  Stelle  zu  setaen  ^).  Bereits  Ende 
Juli  ertheilte  er  dem  Erzbischof  von  Gnesen  und  dem  Bischof  von 
Krakau  den  Auftrag  Wladislaw  zur  Bekämpfung  der  Hussiten  zu  ver- 
mögen ^),  später  wurde  von  der  Kurie  der  Beschluss  gefasst  nach  Polen 
einen  besonderen  Nuntius,  den  Dominikaner  Br.  Andreas  zu  senden^ 
als  Träger  einer  Bulle,  die  den  König  zum  Kriege  gegen  die  Hussiten 
aufrief,  ihm  aber  zugleich  so  weitgehende  Vollmacht  zu  Unterhand- 
lungen mit  ihnen  ertheilte,  wie  sie  bisher  wohl  kein  Fürst  von  dem  päpst- 
lichen Stuhle  erhalten  hatte.  Aehnliche  Aufträge  und  ähnliche  Voll- 
machten waren  auch  dem  Grossfürsten  zugedacht;  waren  doch  beide, 
wie  es  in  einem  die  Bulle  begleitenden  Schreiben  Martins  V.  an  Wla- 


^)  In  der  gleich  zu  besprechenden  Bolle  wird  der  ertheilte  Aufbrag  mit  den 
Worten  begründet :  presentim  cum  .  .  .  Romanorum  regem  yarüs  oocapationibas 
dittractam  modo  videamus,  cui  huiusmodi  commissio  propter  mntiiam  inter  ipmun 
et  te  amicitiam  grata  omnino  esse  debebit. 

*)  Die  gleichlautenden  Schreiben  des  Papstes  s.  in  Cod.  Ep.  s.  XV  I,  67 
lind  II,  214. 


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E.  Sigmund  ond  Polen  1419—1436.  243 

diiskifw  heisst,  „eine  Seele  in  zwei  Körpern^  i).  Als  aber  der  Nuntius 
in  Pelen  eintraf,  liatte  dies  Wort  seine  Gilügkeit  verloren,  denn  Zwie- 
spalt drohte  da,  wo  frttlier  Eintracht  gdierrscht  hatte. 

Dlugoez  (IV,  375)  berichtet,  Br.  Andreas  sei  während  des  Fürsten- 
koBgresses  (Janmur  1429)  naeh  Luck  gekommen  und  habe  daselbst 
dem  König  von  Polen  eine  Bulle  und  ein  Schreiben  P.  Martins  Y. 
überreiflbt,  deanm,  Wortlaut  er  dann  mittfaeilt  Die  Bulle  (ihr  Inhalt 
ist  bereits  angegeben  worden)  ist  bei  Dlugosz  unvollständig  (Bomae 
apod  s.  Apostolos,  OaL  Ootobris),  das  Schreiben  unrichtig  datirt 
(Bomae  apud  s.  Apostolos,  Gal.  Octobris,  Pontificatus  nostri  anno  tre* 
deeimo).  Daas  beide  an  demselben  Tage  desselben  Jahres  ausgestellt 
werdem  sind,  geht  ans  ihrem  Inhalt  unzweifelhaft  hervor. 

Palack^  (B.  G.  III,  2.  S.  503)  hat  sich  an  die  Datirung  des 
Schreibens,  die  wir  bei  Dlugosz  lesen,  gehalten  und  darnach  beide 
Stfteke  dem  J.  1430  zugesprochen  nnd  bei  diesem  Jahre  verwertet; 
ihm  ist  Lewicki  in  seinem  Index  gefolgt.  Dass  aber  das  Pontifikats- 
jahr  in  dem  Schreiben  einer  Berichtigung  bedarf,  und  dass  diese  anno 
undecimo  d.  h.  1428  lanten  müsse,  beweist  mit  vollkommenster 
Siehedidt  ein  in  dem  Codex  £p.  saec.  XY.  II.  S.  220  nach  dem  noch 
vcMrfaandenen  Originid  abgedrucktes  Schreiben  desselben  Papstes  an 
Bischof  Zbigniew  dieses  Datums  (1.  Okt.  1428),  das  auf  jene  Bulle 
nnd  anf  ihren  Träger  ausdrücklich  Bezug  nimmt  ^).  Aber  das  Schreiben 
Martins  an  den  Bischof  von  Erakau  kann  uns  noch  einen  anderen 
Dienst  lösten,  nämlich  die  Frage  entscheiden  helfen,  ob  jene  von  Le- 
widd  im  Archiv  für  österreichische  Geschichte  und  dann  auch  in  dem 
Codex  Ep,  saec.  XY.  veröfFentliditen  Quellen  wirklidi  echt  sind. 

Dieselben  sind  Musterstücke  einer  ars  diotandi  des  15.  Jahrhun- 
dertea.  Sind  sie  echt,  d.  h.  nicht  erst  zu  diesem  Zwecke  verfasst,  dann 
sifid  sie  im  Laufe  des  Jahres  1428  entstanden,  etwa  in  der  Zeitfolge, 
die  ihr  Herausgeber  vermuthet  Der  Inhalt  dieser  sieben  Schreiben  ist, 
wenn  wir  uns  auf  die  Hauptpunkte  beschränken,  fönender:  Martin  Y. 
überhäuft  den  E.  Sigmund  (nach  Lewicki  Anfang  April)  mit  den  bit- 


1)  Quoniam  .  .  .  te  et  .  .  .  Ducem  lithuaniae  .  .  .  unam  animam  in  duo- 
bofl  ccrporibuB  reputamus,  similes  literas  eidem  scripsimaB  et  eimilem  dedi- 
muB  &ciütatem.  —  Yielleicbt  war  der  Witold  ertheilte  Auftrag  doch  nicht  völlig 
gleiehlautoid. 

>)  prout  in  litteris  nostris  superinde  confectis  plenioB  continetur.  Und  zum 
ScbloM:  Ceterum  ad  eos  principes  mittimus  .  .  .  Androam  cum  litteriB  oportn- 
nis,  quarum  in  presentibus  copie  incluse  sunt,  quem  velis  in  agendis  dirigere  ei- 
demque  consulere  et  asBistere  ...  Ob  der  Nuntius  wirklich  erst  im  Januar  1429 
angekommen  ist,  mag  dahingestellt  bleiben. 

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244  Ja r 08 law  Qoll. 

tersten  VorwOrien  darüber,  dass  er  die  Greael  der  Kussiten  »o  lange 
dulde  und  nichts  unternehme.  Er  möge  sich  endlich  aufraffen  ^-  si 
suspicionis  nodum  ^)  evadere  anhelas  (1).  —  Sigmund  (nach  dem  3.  Juni) 
entschuldigt  sich :  von  der  einen  Seite  werde  Ungarn  von  den  Türken 
bedrängt,  von  der  anderen  von  den  Eossiten,  die  in  das  Land  feind- 
lich eingefallen  wären.  Sigmund  selbst  hat  am  3.  Juni  (gemeint  ist 
die  Schlacht  bei  Qolubac,  deren  Datum  sonst  nicht  überliefert  ist)  von 
jenen  eine  Niederlage  erlitten.  Der  Papst  möge  den  König  von  Polen 
zur  Mithilfe  aufrufen  (2).  —  Der  Papst  (25.  Juli  1428  ^)  erfüllt  diese 
Bitte  (3).  —  Wladislaw  (August  1428)  freut  sich,  dass  Sigmund  end- 
lich aus  dem  Schlafe  erwache.  Er  selbst  halte  seine  Ejriegsmacht  gq^ 
die  Ketzer  bereit,  habe  auch  einigemal  (iteratis  vicibus)  anderen  Fürsten 
und  Herzogen  (principibus  et  ducibus),  die  es  verlangten,  Hilfe  ge- 
währt, obgleich  dies  Sigmund  missfiel ;  nur  durch  Sigmunds  Schreiben 
sei  er  von  einem  Feldzuge  gegen  die  Hussiten  abgehalten  worden 
(ab  eorum  invasione  semotus).  Dieser  beschuldige  ihn,  er  wolle  sein 
Gut  sich  aneignen  (suum  usurpare  Patrimonium).  Der  Papst  möge  E. 
Sigmund  ermahnen,  in  seinem  Vorhaben  auszuharren  (4).  —  Wladis- 
law (Aug.  1428)  ersucht  Sigmund  ihm  anzuzeigen,  wo  und  wann  der 
Einbruch  in  das  Eetzerland  geschehen  solle.  Er  selbst  werde  dann  den 
Böhmen  einen  Absagebrief  schicken  (5).  —  Sigmund  (September  1428) 
möchte  gern  mit  aller  Macht  gegen  die  Hussiten  ziehen ;  aber  ihm  sei 
es  nicht  gegeben  ihnen  zu  widerstehen;  sein  eigenes  Unglück  dürfte 
auch  Wladislaw  Schaden  bringen  und  die  Türken  könnten  inzwischen  in 
Ungarn  eindringen.  Wladislaw  möge  allein  den  Feldzug  unternehmoi, 
Sigmund  ertheilt  ihm  die  Vollmacht  alle,  die  ihm  als  Bömisdien  König 
unterstehen,  zur  Theilnahme  aufeurufen  (mandare),  die  Ungehorsamen 
aber  zu  strafen.  Im  Ketzerlande  soll  Wladislaw  befugt  sein,  was  er 
an  Städten  und  Burgen  erobert,  für  sich  und  seine  Erben  zu  behalten 
(6).  —  Wladislaws  Absagebrief  an  die  Hussiten  (7).  — 

Der  Herausgeber  dieser  Stücke  will  ,für  die  volle  Authenticitat 
ihrer  Form  nicht  einstehen  ** ;  ihr  Inhalt  aber  « trage  den  vollen  Stempel 
derselben  an  sich''.  Zugegeben,  es  handele  sich  nur  um  den  Inhalt, 
obgleich  die  scharfe  Scheidung  von  Inhalt  und  Foim  nicht  leicht  durch- 
zuführen wäre,  zum  Inhalt  gehört  doch  die  Behauptung  Wladislaws, 
er  habe  öfters  anderen  ,  Fürsten  und  Herzogen^^  Hilfe  gewährt.  Dies 
ist   aber,  nicht  geschehen  und   der  König   kann   es   nicht  behauptet 

^)  In  dem  folgenden  Stück  ist  demnach  ab  omni  suspidone  denodatnm 
zu  lesen. 

>)  Dieses  Datum  haben  nämlich  jene  Schreiben  des  Papstea  an  den  Erel»- 
Bchof  von  Gnesen  und  den  Bischof  von  Erakau.     (S.  242  Anm.  2.). 

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E.  Sigmund  and  Polen  1419—1436.  245 

habeiL  Und  die  Vollmacht,  die  Sigmund  in  dem  vorletzten  Stücke 
dem  Polenkönig  ertheilt  haben  soll  —  „ein  sonderbarer  Einfalles  ruft 
Lewicki  selbst  (S.  408)  ans,  „ein  sonderbarer  Einfall,  der  im  Mnnde 
jedes  anderen  Bömischen  Königs  unmöglich  und  dnrch  den  auch  der 
Brief  selbst  verdächtig  erscheinen  möchte'^  Unmöglich  ist  es  wohl 
anch  im  Munde  Sigmunds!  Es  ist  kaum  nöthig  weitere  Einwände 
dieser  Art  vorzubringen.  Aber  auch  andere  unzweifelhaft  echte  Doku- 
mente werden  diese  Musterstücke  kaum  in  ihrer  Mitte  dulden;  ist  es 
denn  wahrscheinlich,  dass  der  Papst,  als  er  am  25.  Juli  1428  den 
beiden  polnischen  Prälaten  den  Auftrag  gab  ihren  König  zum  Kriege 
gegen  die  Hussiten  zu  bewegen,  es  unerwähnt  gelassen  hätte,  dass  er 
sich  auch  an  diesen  selbst  unmittelbar  wende,  ist  es  möglich,  dass  er 
in  der  Bulle  vom  1.  Oktober  1428  oder  in  dem  Begleitschreiben  sich 
nicht  auf  die  Bitte  Sigmunds,  Wladislaw  zur  Bekämpfung  der  Hus- 
siten aufimfordem,  berufen  hätte?  Dafür  lesen  wir:  der  Bömische 
König  hat  anderes  zu  thun,  er  wird,  als  Dein  Freund,  nichts  dagegen 
haben.  Das  heisst  doch,  den  Bömischen  König  lassen  wir  bei  Seite, 
um  den  brauchen  wir  uns  nicht  zu  kümmern.  So  war  es  anch  im 
Jahre  1426  gewesen;  erst  als  Sigmund  protestirte,  fand  damals  der 
Papst  etwas,  was  als  Entschuldigung  gelten  sollte.  Die  echten  Doku- 
mente beweisen,  dass  Martin  Y.  im  Jahre  1428  sich  mit  Wladislaw  ohne 
Sigmund  zu  verständigen  wünschte,  den  Masterstücken  des  Krakauer 
Formelbuches  zu  Folge  wäre  alles  (das  Beleidigende  dabei  mag  auf 
Rechnung  der  Form  gesetzt  werden)  doch  nur  mit  Wissen  und  Willen 
des  Bömischen  Königs  vereinbart  worden.  Das  eine  schliesst  das 
andere  aus.  Die  Musterstücke  (sie  sind  nicht  ohne  Geschick  verfa^st) 
bestätigen  nur,  was  wir  auch  sonst  wissen,  dass  es  in  Polen  Sigmunds 
Feinde  gab,  die  zugleich  Feinde  der  Hussiten  waren. 


IV.  Witolds,  Wladislaws  und  Sigmunds  letzte 

Jahre. 

Nach  dem  Frieden  am  Melnosee  gestaltete  sich  das  Verhältnis 
zwischen  Lithauen  und  Preussen,  zwischen  Witold  und  dem  Deutschen 
Orden  sehr  fireundschaftlich.  Hier  hatte  Lithauen  seine  Aufgabe  ge- 
löst; es  hatte  seinen  alten  Besitzstand  behauptet,  der  Orden  dagegen 
darauf  verzichtet  sein  Gebiet  auf  Kosten  Lithauens  nach  Osten  aus- 
zudehnen. Wie  bei  früheren  Friedensschlüssen,  so  war  auch  im  Jahre 
1422  durch  den  Vertrag  der  Streit  nur  in  der  Hauptsache  geschlichtet 
worden  und  alles  andere   späteren  Unterhandlungen  vorbehalten  ge- 

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246  Jaroelaw  Goll. 

blieben.  Als  nun  diese  begannen  —  es  galt  eine  Grenzberichtigong 
darchzuftthren  —  gieng  das  QeschäfL  was  Lithaaen  betrifft,  gut  rom- 
statten,  was  aber  Polen  anbelangt,  so  zeigte  sich  alsbald,  dass  hier 
die  frühere  Feindschaft  auch  nach  dem  Frieden  fortbestehe,  zngleidi 
aber  anch,  dass  trotz  der  Union  die  Interessen  Litbanens  und  Polens 
sich  nicht  vollständig  decken.  Das  verschiedene  Verhältnis  zu  dem 
Deutschen  Orden  trübte  auch  die  persönlichen  Beziehungen  der  beiden 
Fürsten  zu  einander,  da  Wladislaw  den  Vermittlungsversuchen  des 
Orossftlrsten,  der  zum  Nachgeben  drängte,  hartnackigen  Widerstand 
entgegensetzte,  so  dass  dieser  seinen  bisherigen  Einflnss  auf  den  König 
einzubüssen  schien.  Gewiss  muss  Witold  als  die  bedeutendere  Per- 
sönlichkeit gelten,  aber  so  unbedeutend  und  überall  von  anderen  ab- 
hängig, wie  er  oft  geschildert  wird,  ist  Wladislaw  sicherlich  nicht  ge- 
wesen ^).  Es  zeigt  sich  auch  hier,  dass  im  geschichtlichen  Leben  eine 
grössere  Bedeutung  als  den  Personen  den  Verhältnissen  zukonnne,  in 
die  sie  eintreten,  so  wie  den  historischai  Traditionen,  die  auf  sie  über- 
gehen ^).  Wladislaw  hatte  sich  seiner  lithauischen  Heimat  nicht  ent- 
fremdet, hier  steht  er  aber  als  König  von  Polen,  während  bei  Witold 
der  Grossfürst  von  Lithauen  zur  Geltung  kommt.  Eben  weil  sie  tiafiar 
liegenden  Ursachen  entsprang,  schien  die  Spannung  beider  Fürsten  die 
Union  Polens  und  Lithauens  in  ihren  Grundlagen  zu  bedrohen,  als 
Witold  im  Sommer  des  Jahres  1429  erklärte,  wenn  es  zum  Kriege 
käme,  dann  solle  der  König  auf  ihn  nicht  rechnen.  Der  Krieg  aber, 
vor  dem  Witold  warnte,  wäre  ein  Krieg  mit  K.  Sigmund  ge- 
wesen, denn  auch,  was  das  Verhältnis  zu  ihm  betrifft,  giengen  ihxe 
Wege  auseinander.  Für  Witold  war  mit  der  Anerkennung  des  Frie- 
dens, der  ihm  Lithauen  und  Samogitien  zusprach,  die  frühere  Freund- 
schaft mit  Sigmund,  wie  sie  vor  1420  bestanden  hatte,  vollständig 
und  bleibend  wiederhergestellt,  die  Aussöhnung  des  letzteren  mit  Wla- 
dislaw wurde  aber  bald  durch  gegenseitiges  steigendes  Misstrauen  ge- 
trübt. Auch  gab  es  zwischen  Polen  und  Ungarn  Streitpunkte,  die 
durch  ältere  Verträge  nur  vertagt  von  Zeit  zu  Zeit  wieder  auftauchten, 
so  namentlich  das  Verhältnis  der  Moldau  zu  beiden  Beichen,  das  für 
Sigmund  bei  seinen  Türkenkriegen  in  Betracht  kam.  Dazu  gesellten 
sich  nun  jene  von  Jahr  zu  Jahr  sich   hinziehenden  Unterhandlungen 


*)  Eine  für  Wladislaw  sebr  günstige  Auffassung  seines  Verhältnisees  sd 
Witold  finden  wir  bei  Lewicki.  Vgl.  auch  den  Anzeiger  der  Krakauer  Akademie 
der  Wissenschaften  Mai  1890  und  Lewickis  Abhandlung  in  der  Altpr.  Monats- 
schrift Bd.  31. 

*)  Gegen  Prochaska,  der  fistst  überall  nur  Intriguen  sieht,  haben  sich  mit 
Recht  Lewicki  and  Sames  aasgesprochen. 

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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  247 

xwisolim:!  Polen  und  dem  Orden,  deren  Erfolglosigkeit  frühere  Ver- 
wii^elnng^i,  die  der  Friede  des  Jahres  1422  gelöst  zu  haben  schien, 
meder  herbeizuf&hren  drohte,  und  die  E.  Sigmund  auch  direkt  an- 
giengen,  da  er  jetzt  noch  als  Eigenthtkmer  der  schon  längst  an  den 
Orden  y^^kanften  Neumark  galt^). 

Der  Fürstenkongress  zu  Luck  in  Wolhynien,  wo  im  Ja- 
nuar 1429  Sigmund,  Wladislaw  und  Witold,  so  wie  Gesandte  des 
Dmrtschen  Ordens  zusammentraten,  hat  zu  den  bisherigen  Streitpunkten 
eiaeii  neuen  hinzugdttgt,  der  fOr  Polen  gefahrlicher  werden  sollte  als 
aUe  anderen.  Sigmand  bot  dem  Gros^fÜrsten  die  Eönigskrone  an, 
dieser  war  bereit,  sie  aus  s^er  Hand  anzunehmen,  Wladislaw,  der 
Obeiharr  Ton  Lithauen,  gab  seine  Einwilligung.  Aber  seine  polnischen 
Batfae'  erkannten  sofort  die  Gefahr  und  nach  dem  Eongress  hat  auch  der 
Eönig  dem  Projekte  einen  eben  so  hartnackigen  Widerstand  entge* 
gengesetot,  wie  dem  Ausgleich  mit  dem  Orden,  während  Witold,  durch 
den  Widerstand  gereizt,  an  ihm  nicht  minder  zähe  festhielt,  obgldeh 
ihn  ia  früheren  Jahren  der  Glanz  der  Eönigskrone  -  denn  Si^nnd 
hat  ihm  diese  in  Luck  nicht  zum  erstenmale  angeboten  —  nicht  ge- 
reizt hatte.  Der  Eongress  bedeutet  einen  Sieg  Sigmunds;  sein  Pro- 
jekt, kaum  angestellt,  steigerte  die  Verstimmung  Wladislaws  und  Wi- 
tolds  zum  Zwiespalt,  seine  Durchführung  schien  den  Zerfall  der  ün^on 
Polens  und  Lithauens  bewirken  zu  sollen.  Es  ist  ja  möglich,  dass  Wi- 
told so  weit  nicht  hätte  gehen  wollen,  wir  wissen  aber,  mit  welchen 
Plänen  sich  Sigmund  trag,  als  im  Jahre  1430  die  Erönung  bevor- 
stand; er  wollte  Witold  nach  vollzogener  Erönung  den  Abschluss  eines 
bleibenden  Bundes  zwischen  Lithauen,  dem  Deutschen  Orden,  sowie 
den  Eronen  Ungarn  und  Böhmen  vorschlagen^). 

Zu  all  dem,  worin  Wladislaw  und  Witold  sich  in  jenen  Jahren 
unterschieden  und  auseinander  giengen,  gehörte  auch  ihr  Verhalten 
zu  den  Hussiteu. 

Witold,  einst  der  „erwählte  Eönig*^  der  Böhmen,  hatte  diese  nach 
Eorybnts  Abberufung  « verlassen ' ;  er  hatte  sich  mit  E.  Sigmund  voll- 
standig    versöhnt.     Anders    gestalteten    sich    die    Dinge    in    Polen. 


1)  Eni  im  September  1429  ist  das  Verhältnis  Sigmnnds  zur  Neomark  voll- 
ständig geltet  worden.    J.  Voigt,  Erwerbung  der  Neumark  8.  201. 

>)  Cod.  £p.  saeo.  XV.  U,  8.  247.  Dem  Reiche  sollte  das  neue  Königreich 
nicht  einverleibt  werden.  Aus  der  a.  a.  0.  gedruckten  Instruction  für  Si^unds 
Gesandte,  die  im  Jahre  1430  die  Krone  nach  Lithauen  bringen  sollten,  geht  her- 
vor, dass  mit  WitcM  fiber  das  Bündnis  bis  dahin  nichts  vereinbart  war,  ja  dass 
er  da«  neue  Projekt  Sigmunds  wahrscheinlich  noch  gar  nicht  kannte. 

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248  Jaroslaw  Goll. 

Das8  68  hier  eine  förmliche  Hnssitenpartei  gegeben  hätte  oder  dass 
wenigstens  die  hussitischeu  Ideen  einen  Theil  der  politiaeh  massge- 
benden Kreise  ergriffen  hätten,  das  alles  ist  zwar  behauptet  worden  ^), 
aber  ohne  genügende  B^ründnng.  Dagegen  lassen  sich  eben  in  diesen 
Kreisen  Gegner  Sigmunds  nachweisen  und  zwar  auch  nach  seiner  Aus- 
söhnung mit  Wladislaw,  Freunde  Korybuts,  die  es  blieben,  auch  als 
er  sidi  gegen  den  Willen  des  Königs  zum  zweitenmale  nach  Böhmen 
begab,  später  auch  Widersacher  Witolds,  der  sich  mit  dem  Deutschen 
Orden  befreundete  und  die  Hand  nach  der  von  Sigismund  angebotoüen 
Krone  ausstreckte:  das  waren  die  «Schaffranzen*,  Johannes  Szafraniec, 
der  Kanzler,  seine  Verwandten  und  sein  Anhang,  zu  dem  auch  der  Vize- 
kanzler Oporowski,  ^der  Doktor*,  gehörte.  Von  anderen,  die  Sigmund 
nicht  trauten,  Polens  Abrechnung  mit  dem  Orden  nichc  für  abgeschlossen 
hielten,  der  Erhebung  Lithauens  zum  Königreiche  sich  widersetzten, 
unterschieden  sie  sich  dadurch,  dass  sie  erst  halbverdeckte,  dann  ziem- 
lich offene  Beziehungen  zu  den  böhmischen  Ketzern  unterhielten.  Im 
Jahre  1430  hat  Witold  in  einem  langen  Schreiben  an  Wladislaw  *) 
den  Schaffranzen  ihr  Sündenregister  yorgehalten:  bereits  im  Jahre  1424 
hätten  sie,  und  namentlich  der  Kanzler,  Sigmund  Korybut  mit  Oeld 
versehen,  als  er  sich  nach  Böhmen  begeben  habe  .  .  .  Wir  können 
hier  der  Aussage  des  Gegners  Glauben  schenken,  denn  was  hätte  es 
dem  Grossfürsten  genützt,  wenn  er  seinem  Vetter  unwahres  berichtet 
hätte?  Auch  wird  jetzt  für  uns  das,  was  wir  bereits  kennen,  nur 
noch  begreiflicher.  Der  Kanzler  ist  es  wohl  gewesen,  der  den  König 
vermocht  hat,  die  Vermittlung  zwischen  dem  Neffen  und  dem  päpst- 
lichen Stuhle  zu  übernehmen,   er  hat  vielleicht  später  um  seine  Be- 


•)  Das  letetere  von  Sarnes  S.  127.  —  Anders  Caro  IV,  27.  Warum  sollen 
es  aber  vor  allem  eigennützige  und  unlautere  Motive  gewesen  sein,  von  denen 
sich  der  Kanzler  und  seine  Partei  hätten  leiten  Ifusen? 

»)  CW.  N.  1352  S.  826—830.  Es  ist  ohne  Jahreszahl.  Der  Herausgeber 
gibt  diesem  Schreiben  Witolds  mit  Unrecht  das  Jahresdatum  1429,  statt  1430 
(21.  Mai).  Dass  es  diesem  Jahre  angehört,  zeigt  der  ganze  Inhalt.  Ich  begnüge 
mich  nur  auf  eines  ausdrücklich  hinzuweisen.  Der  Grossfürst  erzählt  unter  an- 
derem, vor  zwei  Wochen  habe  ein  Diener  Korybuts,  Jakubowski  mit  Namen,  in 
Krakau  für  seinen  Herrn  30  Pferde  gekauft.  Und  darauf  hätte  Wladislaw  erst 
nach  einem  Jahre  geantwortet?  In  einem  vollständig  datirten  Schreiben  des  Kö- 
nigs  vom  14.  Juni  1430  (N.  1315)  lesen  wir  nämlich  die  Entschuldigung,  es  sei 
ohne  sein  Wissen  geschehen,  ein  Beweis,  dass  auch  das  Schreiben  des  GroesfÜrsten 
N.  1352  im  Jahre  1430  verfasst  worden  ist.  Dasselbe  gilt  aber  auch  von  den 
folgenden  Stücken  N.  1353,  1355,  1356,  1358.  Vgl.  auch  Codex  Bp.  saec.  XV.  U 
N.  180. 


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E.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  249 

firemng  sich  bemülit  ^)^  er  hat  aber  auch  schon  vor  seiner  Befreiung 
YeiiMndnngen  mit  Böhmen  unterhalten'). 

Der  Vertraaensmann  der  Schaffiranzen  in  Böhmen  ist  damals 
Dobeslaw  Pachala  von  Wengry  gewesen  oder  geworden,  ein 
Pole,  der  sieh  den  Hussiten  angeschlossen  hatte.  Einst  hatte  er,  ähn- 
lich wie  andere  seiner  Landslente,  dem  König  Sigmund  gegen  die 
Tflrken  gedient,  ab  aber  im  Jahre  1410  der  Krieg  mit  dem  Orden 
berorstand,  ist  er  mit  Zawisch  Ton  Garbow  in  die  Heimat  surückge- 
komnen,  um  an  dem  Feldzuge  theilzonehmen.  Zu  den  Städten  des 
Qrdfinslandes,  in  die  nach  der  Schlacht  ron  Tannenberg  Ton  dem  Sieger 
Beeatznngen  gelegt  wurden,  gehörte  Rheden,  wo  der  Böhme  Johannes 
Sokol  Yon  Lamberg  den  Oberbefehl  erhielt.  Nach  seinem  Tode  trat 
Pnehala  an  seine  Stelle;  ^iika  gehörte  damals  zu  der  Besatzung i^). 
Audi  in  dem  nächsten  Kriege  gegen  den  Orden  (1414),  zu  dem  sich 
Theiln^mer  aus  Böhmen   in  einer  noch  grösseren  Anzahl  gemeldet 


')  Im  Januar  1428  erhielt  K.  Sigmund  aas  Böhmen  die  Nachrioht,  dass 
Wladislaw  und  Witold  üch  des  gefangenen  Korybut  annehmen.  Witold  hat  es 
dann  in  Abrede  gestellt  (LC.  I.  N.  115);  dies  schliesst  aber  spätere  Bemühungen 
des  Kanzlers  oder  seiner  Partei  nicht  aus. 

«)  In  ÜB.  I  8.  604  lesen  wir  ein  Schreiben  K.  Wladislaws  an  Konrad  von 
Oels  (1.  April  1428),  in  dem  er,  wie  Lewioki  (Swidrigello  S.  400)  meint,  dem 
Herzog  gemeldet  hfttte,  er  bereite  sich  vor,  den  Schlesieni  gegen  die  Hussiten, 
die  damals  in  dem  Lande  hausten,  zu  Hilfe  su  kommen.  Ich  kann  dies  in  dem 
Schreiben  nicht  finden.  Dei  König  ersucht  um  nähere  Nachrichten,  wo  die  Hus- 
siten stehen  und  wohin  sie  ziehen,  und  zeigt  an,  er  lasse  nicht  nur  in  Polen, 
sondern  selbst  in  Lithauen  und  Rothrussland  rflsten.  Warum?  Es  wird  in  dem 
Sohreiben  nicht  ausdrücklich  gesagt,  aber  ich  glaube,  dass  schon  damals  in  Polen 
Befürchtungen  entstanden  waren,  die  Hussiten  könnten  die  Grenze  überschreiten ; 
fftr  diesen  Fall  woUte  man  vorbereitet  sein.  Wenn  nun  gleich  darauf  mit  den 
Führern  der  Hussiten,  zu  denen  auch  Puchala  und  Friedrich  von  Ostrorog,  »der 
Fttxtt  von  Reussen«  (ÜB.  I,  602)  gehörten,  (Witold  hat  später  den  Schraffiranzen 
daraus  einen  Vorwurf  gemacht)  in  dem  Lager  von  Reichenbaoh  Unterhnndlungen 
gepflogen  wurden,  so  hatten  sie  wohl  keinen  anderen  Zweck,  als  den  Einfall  der 
Huanten  in  das  polnische  Gebiet  zu  verhindern.  Diese  hatten  damals  keinen 
Gmnd  Polen  zu  schonen.  Die  Stelle  in  dem  königlichen  Schreiben,  auf  die  es 
asikommt,  lautet,  der  Herzog  möge  wissen  lassen :  quis  inter  eos  dux  belli  est  vel 
cui  ipeorum  velut  seniori  intendunt,  ut  ista  nos  non  lateant  et  ut  aliam  eorum 
quanüibet  ditpositionem  cognoscamus  et  sciamus,  si  ezigat  necessitas,  quae 
loea  firmare  vel  ipsis,  ubi  possimus,  obviare.  Das  klingt  doch  wie 
die  Sprache  desjenigen,  der  den  Besuch  des  Feindes  im  eigenen  Lande  erwartet ; 
ebenso  heisst  es  weiter,  der  König  biete  seine  iJnterthanen  auf,  »ut  essent  pa- 
rati  oecorrere  ipsis  in  locis  opportunis.«  —  Ich  bin  auf  dieses  Schreiben  auch 
deewegen  näher  eingegangen,  weil  Lewicki  auch  hier  Vorbereitungen  zu  einem 
Fddzug  erblickt,  den  dann  Sigmund  vereitelt  habe. 
•)  Dlugosz  IV,  12. 

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250  Jaroslaw  Goll. 

hatten,  darunter  aach  Wilhelm  Kostka  von  PoBtnpic,  hat  Pachala 
sich  hervorgethan.  Wie  Sigmund  Eorybut  ieb  er  wohl  schon  damals 
mit  böhmischen  Eriegsmännem  in  Berührung  gdoommen«  Den  Prinzen 
hat  er  dann  nach  Böhmen  begleitet,  wohl  schon  im  Jahre  1422^). 
Auf  seinem  Zuge  besetzte  dieser  in  MlUiren  die  Stadt  Uniezow  (Mah- 
risch Neustadt);  hier  hat  er  zum  erstenmale  das  Abendmahl  unter 
beiderlei  Gestalt  emp&ngeu.  Diese  Stadt  scheint  nun  Eorybnt,  als  er 
nach  Böhmen  sich  begab,  Puchala  übergeben  zu  haben.  Später  nach 
des  Prinzen  Abberufung  weigerte  sich  dieser  Unicaow  dem  E^önig 
Sigmund  auszuliefern,  auch  als  Witold  es  be&hl^).  So  gewann  er 
eine  selbststandige  Bedeutung  neben  Sigmund  Eorybut,  die  er  anch 
nach  dessen  zweiter  Ankunft  und  nach  seinem  Sturze  behielt.  Im 
Jahre  142S  wird  er  unter  den  Führern  der  Hussiten,  als  sie  in  Schlesien 
einfielen,  genannt.  Seine  Entlassung  aus  der  Haft  seheint  einige*  Mo» 
nate  später  Sigmund  Eorybut  vor  allem  ihm  verdankt  zu  haben»;  von 
Puchala  begleitet  und  gleichsam  unter  seinem  Schutze  stehend  kam  der 
Prinz  im  Oktober  142&^)  nach  Mähren  und  von  da  nach  Odran,  einer 
festen  Stadt  in  dem  Gebiete  von  Troppau,  deren  sich  die  Hussiten 
wahrscheinlich  schon  im  Jahre  1426  bemächtigt  hatten^).  In  Luck 
hat  dann  E.  Sigmund  von  Wladislaw  gefordert,  er  möge  Puchala  zur 
Bückkehr  nach  Polen  auffordern,  und  dies  ist  ihm  audi  zugesagt 
worden  ^).  Indess  sind  auch  dann  Eorybut  und  Puchala  in  Odrau  ge- 
blieben, die  weitere  Entwickelung  der  Dinge  abwartend,  die  erst  Ton 
dem  Verlaufe  des  Fürstenkongresses,  dann  aber  von  dem  Ergebnis  der 
in  Pressburg  mit  den  Hussiten  gepflogenen  Unterhandlungen  abhieng. 


I)  Vgl.  die  Insiniktion  für  den  Gesandten  des  DeotBohen  Ordens  vom  Jahre 
1431  (Cod.  Ep.  LI,  S.  270),  die  allerdings  eher  fQr  das  J.  1424  sprechen  mOchte ; 
doch  fliessen  hier  die  erste  und  zweite  Ankunft  Korybuts  (post  hano  oblacionem 
et  eciam  ante)  zusammen. 

*)  8.  das  nndatirte  Schreiben  Witolds  an  einen  tragenanaten  Ritter  (CW. 
S.  t049)t  nadi  des  Heransgebers  Vermuthung  Puchala  oder  Peter  Poli^.  Vgl. 
LC.  UN.  126  (Wladislaw  an  Sigmund),  allerdings  wenn  wir  V  sn  Vniciow  und 
P  zu  Puchala  ergftnzen.  Puchala  war  bei  Witold  in  Liihauen  gewesen  und  hatte 
dort  den  Auftrag  erhalten  die  Stadt  E.  Sigmund  aussuUefera ;  als  er  aber  mit 
dem  Sekretär  des  Grossfarsten  Bartholomäus  nach  Mähren  kam  und  es  nidit 
that,  wiederholte  Witold  seinen  Befiehl  schriftlich  (C.  W.  8.  1(H9).  —  Im  Jalm 
1429  befand  sich  Puchala  in  Mfthren  ÜB.  I,  385. 

')  Die  irrthOmliche  Angabe,  Sigmund  Eorybut  sei  bereits  im  September 
1427  entlassen  worden,  findet  doh  zuerst  bei  Theobald.  8.  Tomek  IV,  414^  V^ 
ÜB.  I,  646. 

*)  Qrünhagen  112. 

«)  Sigmund  an  Witold,  Juli  und  August  1429  (JW.  S.  850  und  860. 

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E.  Sigmund  nnd  Polen  1419—1436.  2f)l 

Die  Qefangennahme  Eorybnts  und  die  Auflösnng  seiner  Partei, 
die  einige  Monate  später  der  miaslungene  Versnch  sieh  Prags  zu  be- 
mfiohtigen  herbeif&hrte^  bei  dem  Hynek  Ton  Kolstetn  fiel  und  Eostka 
sidi  TOD  ilir  abwandte,  mnsste  die  Hinneigung  zu  Polen  da,  wo  diese 
outer  den  Hnssiten  noeh  bestand,  abechwSchen.  Aber  die  abgerissenen 
Fiden  wurden  bald  wieder  angeknüpft,  wohl  hauptsächlich  durch 
Puehalas  Bemühungen,  wobei  dem  uns  bereits  bekannten  Siestrzeniec 
die  Bolle  des  Zwischentrigers  zufiel.  Während  des  EinfiaUes  der  Hus- 
öten  in  Schlesien  fanden  im  Lager  von  Beiohenbach  (April  1428)  mit 
ihren  Führen,  zu  denen  auch  Puehala  gehörte,  Unterhandlungen  statt, 
deren  Inhalt  wir  bestimmt  nicht  kennen  i),  und  später  im  Oktober 
sollen  «die  Ketzer  eine  Botschaft  bei  K.  Wladislaw  gehabt*  und  ihm 
die  Bitte  um  freien  Durchzug  in  das  Ordensland  Torgetragen  haben  >). 
Und  so  kam  es>  dass  Siestrzeniec  nach  Luck  zur  Zeit  des  Kongresses 
kommen  and  hier  gleichsam  als  Gesandter  der  Hnssiten  auftreten 
dvrfte,  aber  nicht  um  zu  bitten,  sondern  um  zu  warnen  und  zu  drohen, 
za  warnen  vor  der  Wiederherstellung  der  Freundschaft  mit  K.  Sig- 
mund und,  wenn  die  Warnung  nicht  helfen  möchte,  zu  drohen,  die 
Hussiten  würden  fortan  bei  ihren  Einfallen  und  Raubzügen  an  der 
pokusehen  Grenze  nicht  Halt  machen^). 

In  Böhmen  hat  Korybuts  Fall  die  damals  unter  den  hussitischen 
Parteien  bestehende  Eintracht  nicht  nur  nicht  gestört,  sondern  eher 
befestigt.  Das  Reichsheer  floh,  ohne  den  Feind  abzuwarten,  und  ein 
beträditlicher  Theil  der  katholischen  Herren  Hess  die  Waffen  ruhen 
und  schloss  Verträge  mit  den  Gegnern.  Diese  Herren  haben  es  auch 
zustande  gebracht,  dass  die  Hussiten  sich  entschlossen  zu  K.  Sigmund 
zu  kommen,  um  mit  ihm  zu  unterhandeln^).  Dem  Fürstenkongress 
zn  Luck  folgte  im  April  1429  der  Hussiteukongress  zu  Pressbnrg  und 

»)  Vgl.  oben. 

*)  Der  KomthuT  fon  Thom  an  den  Hochmeiiter   15.  Oktober  CW.   8.  803. 

•)  Auch  daran  erinnert  Witold  in  seinem  Schreiben  CW.  828.  Unrichtig 
sagt  Saraes  8.  120,  »die  Schaff  ranzen  hätten  es  nach  Luck  gemeldet«.  Wi- 
told f&gt  hinzu:  Nos  vero  non  contremuimus  dizimasqne  domino  regi  Romano- 
mm  hoc  iptnm  et  Yobis  et  dicebamus:  quia  malus  est  iste  homo  Szeczuecs  (d. 
k.  Siettneniec),  legacio  eins  est  nequissima  .  .  Allerdings  meint  der  QrossfÜrst, 
dies  aUes  sei  im  BinTerstandnisse  mit  den  Schaffranzen,  die  in  Look  nicht  an» 
wesend  waren,  geschehen. 

^)  Die  Vorrerhandlungen  hatten  vor  dem  Kongress  begonnen  und  gelangten 
Bach  demselben  zum  Abschluss.  Auf  der  Rückreise  nach  Ungarn  begriffen,  schrieb 
£.  Sigmund  am  6.  Februar  1429  an  den  Hochmeister  (CW.  813):  Uff  hewte  .  .  . 
begegneten  uns  boten  von  unsirn  getruwen  usz  Behemen,  di  uns  in  eren  briffen 
schreiben,  wie  die  Thabomer  und  Ketczer  us  Behemen  nu  den  tag  mit  uns  czu 
leisten  u%enomen  .  .  .  haben. 

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252  Jaroslaw  Goll. 

später,  im  Jali,  die  zweite  Beise  Prokops  nach  Ungarn.  Der  anmit- 
telbare Erfolg,  ein  kürzer  Waffenstillstand  ^),  war  an  sich  geringfügig, 
und  dennoch  ist  damals  der  Weg  gefunden  worden,  auf  dem  spater 
der  Ausgleich  mit  Kirche  und  König  gelingen  isollte.  In  Qlaubens- 
sachen  zu  entscheiden,  das  masste  sich  Sigmund  auch  jetzt  nicht  an, 
aber  er  wies  die  Hussiten  nicht  mehr  an  den  Papst,  aondem  an  das 
bcTorstehende  Konzil  und  diese  Instanz  ist  auch  Ton  ihnen,  obgleich 
unter  Kautelen  von  weittragender  Bedeutung,  angenommen  worden. 
Allerdings  von  der  Verständigung  mit  der  Kirche,  von  der  Aussöh- 
nung mit  Sigmund  war  man  noch  weit  entfernt,  doch  wäre  die  Khift 
zwischen  dem  Konige  und  den  Hussiten  mit  einem  Schlage  zu  über- 
brücken gewesen,  wenn  er  selbst  —  Hussite  geworden  wäre.  So  über- 
raschend es  klingen  mag,  so  ist  es  doch  nicht  unglaublich,  dass  sie 
in  P^ressburg,  am  8.  April  1429,  Sigmund  dazu  aufgefordert  haben  luit 
dem  Versprechen,  zu  ziehen,  wohin  er  werde  wollen,  und  alle  seine 
Feinde  zu  bezwingen^).  Ist  der  Gedanke  dem  Kopfe  Prokops  ent- 
sprungen, dann  war  er  aufrichtig  gemeint  Prokop  nahm  damiüs  die 
erste  Stelle  ein,  er  hielt  die  hussitischen  Parteien  zusammen,  eben  w^ 
er  sich  von  2i2ka  durch  seine  mildere  Natur  unterschied  —  ein 
Schlachtenlenker,  der  als  Priester,  der  er  blieb,  selbst  das  Schwert 
nicht  führte  und  kein  Blut  vergoss ;  er  theilte  nicht  2i2kas  gleichsam 
persönlichen  Hass  gegen  K.  Sigmund,  der  von  diesem  wie  eine  Erb- 
schaft*) auf  seine  »Waisen*  übergangen  war. 

Die  Aufforderung  der  Ketzer,  selbst  Ketzer  zu  werden  soll  wie 
eine  Beleidigung  den  Zorn  des  Königs  geweckt  haben;  gewiss  haben 
sie,  wie  einst  von  Witold,  so  jetzt  von  ihm.  Unmögliches  gefordert 
Aber  jene  Zumuthung  machte  weitere  Unterhandlungen  nicht  unmög- 
lich, bei  denen  sich  dann  doch  immer  wieder  bei  Sigmund  Hoffnung 
auf  Erfolg  regte.  Die  öffentliche  Meinung  hat  damals  an  die  Mög- 
lichkeit einer  Vereinbarung  des  Königs  mit  den  Hussiten,  die  ihm 
ihre  unbezwingbare  Heeresmacht  zur  Verfügung  gestellt  hätten,  j^laabt 
und  diesem  Glauben  in  Gerüchten,  dieselbe  sei  zustande  gekommen, 
Ausdruck  gegeben.    In  Polen   begegneten  sich  diese  Nachrichten  mit 

*)  8.  die  beiden  theilweise  gleichlautenden  Schreiben  Sigmunds  an  Witold 
und  Wladislaw,  27.  und  30.  Juli  1429  (CW.  8.  845  und  S.  860 ;  rgl  Besold  Tll, 
11).  Das  undatirte  Schreiben  Sigmunds  an  den  GrossförBten  CW.  S.  823,  das  der 
Herausgeber  dem  April  1429  zuweist,  ist  erst  nach  jenen  beiden  Schreiben  anzu- 
setzen, bei  deren  Abfassung  noch  nicht  bekannt  war,  welcher  T^min  Ar  den 
Waffenstillstand  gelte.  Die  »prior  littera  nostra*  ist  eben  das  Schreiben  Tom 
30.  Juli. 

»)  ÜB.  II,  24. 

«)  Tomek  IV,  430. 

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E.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  253 

Beförchtimgeii,  die  der  Pressbuiger  Zusammeukunlt  yorangiengen,  sie 
begleiteten  und  nach  ihr  wiederkehrten  ^).  Man  hat  yon  Sigmund  das 
erwartet,  wozu  sich  später  K  Wladislaw^  ak  er  sieh  gegen  den  Orden 
mit  den  Eetsem  verbündete,  entschliessen  sollte.  Jene  Gerüchte  dürften 
demnach  mehr  gewesen  sein  als  ein  von  den  Schaffiranzen  ausgestreutes 
Gerede;  haben  sie  doch  den  Einfluss,  den  sie  in  Böhmen  gewannen, 
dazu  zu  verwenden  gestrebt,  um  den  Ausgleich  der  Hussiten  mit  dem 
König  zu  hintertreiben  ^),  ähnlich  wie  diese,  wenn  wirklich  Siestrzeniec 
in  Lack  in  ihrem  Namen  zu  sprechen  befugt  war,  den  König  von 
Polen  gerne  von  erneuerter  Freundschaft  mit  Sigmund  abgehalten 
hätten.  Wie  einst  mit  Witold,  so  verband  jetzt  mit  Wladislaw  oder 
doch  mit  der  Eanzlerpartei  die  Hussiten  «der  Hass  gegen  Sigmund *': 
wie  hätten  sich  die  Dinge  weiter  gestalten  können,  wenn  dieses  Band 
gerade  in  dem  Augenblicke  sich  gelöst  lätte,  in  dem  man  in  Polen  einen 
Eri^  mit  dem  Orden  und  mit  Sigmund  zugleich  für  möglich  hielt  ^)? 
Es  ist  begreiflich,  dass  man  in  Polen  damals  nicht  mehr  daran 
dachte,  vde  in  früheren  Jahren,  zwischen  Sigmund  und  den  Hussiten 
zu  yermitteln,  und  dass  auch  die  Zusage  Puchala  abzuberufen  unerfüllt 
blieb.  Er  durfte  nach  Polen  kommen,  er  ist  damals  von  dem  Könige 
empfangen  worden,  während  Korybut  in  Odrau  blieb  und  mit  Prokop, 
wahrscheinlich  als  dieser  von  seinem  zweiten  Besuche  aus  Pressburg 
zurückkehrte,  in  Sowiuec  bei  Olmütz  zusammentraft).  Puchala  und 
Korybut  haben  sich  dann  in  Schlesien  an  dem  Kriege  gegen  die  An- 
hänger Sigmunds  gleichsam  im  Auftrage  des  Königs  von  Polen  be- 
theiligt, wobei  sie  aus  Polen  selbst  Zuzug  erhielten,  beide  hab3n  sich 
dem  Hussitenheere,  das  im  Frühjahr  1430  in  Sohlesien  einfiel,   ange- 


1)  IL  Sigmund  an  den  Hochmeister,  3.  Mai  (CW.  S.  823);  Wladislaw  an 
Witold  Cod.  Ep.  III,  S.  501;  Witold  an  Wladislaw  (CW.  S.  834);  Sigmund  an 
Witrfd  (CW.  8.  828.)    Vgl.  ÜB.  II,  26  und  Bezold  III,  19. 

*)  Im  Jahre  1480  (CW.  S.  828)  ersfthlt  Witold,  Siesttzeniee  sei  im  Auftrage 
der  Schaffiraozen  einigemal  bei  den  Ketzern  gewesen  »prius  tarnen,  quam  cum 
domino  Bomanorum  rege  in  Pressburg  convenissent,  eosdem  inducens  et  ipsis  siia- 
dens,  ne  se  cum  domino  Romanorum  rege  nnirent  aut  aliquas  pads  treugae 
inirent. 

»)  CW.  S.  826. 

*)  Sigmund  an  Witold  (Juli  1429  CW.  S.  850):  iam  audivimus,  quod  Pu- 
chala Sit  in  Polonia  constitntus,  civitas  autem  Odra  nobis  minime  tradita  est, 
sed  de  illa  nobis  et  subditis  nostris  undique  et  cottidie  magna  dampna  inferun- 
tur.  —  Und  sp&ter  (30.  August  a.  a.  0,  S.  860):  percepimus,  quod  Puchala  post 
graciam  sibi  a  domino  rege  Polonie  factam  sit  ad  Odram  reversus  ...  et  qua- 
liter  in  absenda  sua  dticem  Sigismundum  in  Odra  relinquerit,  qui  ,  .  .  cumPro- 
copio,  Thaboritamm  capitaneo,  in  castrum  Sowiniecz  (gedr.  Sowmiecz)  con- 
▼enit .  .  . 


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254  Jaroslaw  Gol). 

schlössen.  Und  dennoch  dörften  wir  vom  einem  förmlichen  BQndni«e 
Polens  mit  den  Uussiten  nicht  sprechen,  noch  den  Einflnss,  den  die 
Kanzlerpartei  in  Böhmen  besass,  überschätzen,  da  trotz  des  Wider- 
standes der  Waisen  die  Unterhandlungen  mit  Sigmund  immer  -wieder 
angeknüpft  worden  sind  i).  Aber  auch  zwischen  diesem  und  Polen 
war  es  zn  keinem  offenen  Brache  gekonmien;  überall  finden  wir,  als 
das  Jahr  1429  zn  Ende  gieng,  unklare  Verhältnifise  und  halbe  Ver- 
suche die  bestehenden  Verwicklungen  zu  lösen.  Unverändert  blieb 
aber  der  Zwiespalt  zwischen  Wladislaw  und  Witold,  trotzdem  der  König 
auch  in  diesem  Winter  als  Gast  des  OrossfQrsten  nach  Lithaoen  haan. 

Schon  im  Herbst  1429,  als  die  Hussiten  in  die  Lausitz  einfielen, 
wurde  ihr  weiteres  Vordringen  in  die  Neumark,  ja  nach  Preussen  er- 
wartet ^).  Für  *das  nächste  Frühjahr  war  die  Wiederkehr  dieser  Ge- 
fahr zu  befürchten  und  frühzeitig  wandte  sich  der  Hochmeister  mit 
einem  Hilfsgesiiche  an  K  Wladislaw,  ohne  von  ihm  eine  bestimmte 
Zusage  zu  erlangen,  trotzdem  das  Verhältnis  Polens  zum  Orden  sich 
einigermassen  gebesseii  hatte  und  der  Grossfürst  während  des  Königs 
Besuch  in  lithauen  die  Bitte  unterstützte  s). 

In  der  That  haben  die  Hussiten  zu  Anfang  des  Jahres  1430  die 
Bitte  um  freien  Durchzug  gegen  Preussen  erneuert,  diese  aber  mit  der 
Drohung  begleitet,  sie  würden  sonst  Polen  selbst  als  Feinderiand  be- 
trachten^). Da  es  doch  nicht  angieng  die  Bitte  zu  gewahren,  so 
musste  man  sich  auf  ihren  Besuch  gefasst  machen.  Im  März  1430 
rückten  die  Hussiten  in  Schlesien  ein  mid  immer  dringender  wurde 
die  Gefahr,  je  mehr  sie  sich  der  Grenze  näherten,  ja  die  Invasion 
Polens  schien  bereits  zu  beginnen^  als  am  Ostersonnti^  (16.  April)  eine 
Abtheilung  die  Grenze  überschreitend  Czenstochau,  das  Kloster  und 
die  Wallfahrtskirche,  überfiel  und  ausplünderte*).   Aber  der  erwartete 

•)  CW.  S.  862,  870,  871,  872,  873.  Auch  hier  finden  wir  die  vewöhjiUche 
Stimmung  Prokops  beeeugt.  Auch  Eostka,  sonst  ein  Anhänger  Polens  und  Eo- 
rybute,  hat  die  Unterhandlungen  gef5rdert.  I^idit  ohne  Absicht  hat  Witold  da^ 
von  den  E.  Wladislaw  in  Eenntnis  gesetst  (€W.  S.  876). 

<)  Toeppen  Akten  h  525. 

«)  Witold  an  den  Hochmeister,  1.  Januar  1430  CW.  8.  887.  Der  Hoch- 
meister hatte  einen  Vertrag  Ober  wechselseitige  Hilfe  gegen  die  Hussiten  in  Vor- 
schlag gebracht. 

*)  Witold  an  den  Hochmeister,  ]].  Februar  1430  a.  a.  0.  8.  890* 

»)  Ausser  dem  oft  berührten  Schreiben  Witolds  an  E.  Wladislaw  (CW.  N. 
1352)  erwähnt  den  Ueberfall  auch  ein  anderes  (undatirtes)  an  die  polnischen 
Herren  gelichtetes  Schreiben  des  GrossfQrsten  (CW.  N.  1358);  dass  auch  dietes 
dem  Jahre  1430  angehört,  geht  unzweifelhaft  daraus  hervor,  dass  in  demselben 
der  letete  Besuch  des  Eönigs  in  Lithauen  in  Erinnerung  gebracht  wird  mit  den 
Worten:  Dixerat  .  .  .  nobis  ...   rex  Polonie,   dum  apud   nos  fiierat  Ld^uanie. 


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E.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  255 

fibfanu^  erfolgte  dann  doch  nicht  und  die  Führer  der  Kussiten  haben 
das  Gesdiekene  durch  eine  besondere  Botschaft,  die  sie  zu  dem  König 
sandten,  entscbnldigt,  zugleich  aber  um  Freigebung  der  vier  Artikel 
d.  h.  des  Hossitismus  in  Polen  gebeten  i).  Indess  so  lange  die  Böhmen 
in  Schlesien  bUeben,  schien  die  Gefahr  nicht  völlig  beseitigt,  zumal 
räch  auch  damals  das  Gerik^ht  regte,  K.  Sigmund  sei  mit  den  Hiissiten 
?mehnt  und  der  Zug  gegen  Polen  geschehe  in  seinem  Einverständ- 
nisse^). 

hieme  prozime  preterita :  petunt  nos  Thaborite,  ut  eos  cum  eorura  ezercitibus  per 
regnmn  nostrum  Felonie  contra  te  vel  contra  Pmsiam  transire  permittamos.  Vgl. 
damit  die  Nachschrift  des  Schreibens  Witolds  v.  11.  Februar  1430  (a.  a.  0.  S. 
891)  1:  Auch  sagte  uns  ...  der  berre  Konig  osu  Polan,  do  her  ken  uns  ozu 
Garthen  was,  das  di  Keczer  von  ihm  . .  ,  beg^ert  hetten,  daz  her  en  dirleubin 
snlde  durch  seine  landt  csu  csiehen  off  euch  adir  off  uns  .  .  .  E.  Wladislaw 
hatte  Grodno  am  29.  Dezember  1429  (s.  das  Schreiben  Witolds  an  den  Hoch- 
meister, 1.  Januar  1430  a.  a.  0.  S.  887)  verlassen.  —  Auch  die  Relation  des 
päpstlichen  Nuntius  Andreas  (CW.  S.  855—858)  ist  dem  Jahre  1430  zuzuweisen : 
ent  in  diesem  Jahre  ist  er  nach  Italien  zurückgekehrt  (vgl.  Ck>d.  £p.  saec.  XV, 
1 8.  6^  Seine  Erzählung  lautet :  Hussifce,  qui  Sileeiam  .  .  .  eo  tempore  occupa- 
bant,  dam  et  furtim  ingressi  regnum  Felonie  quoddam  fornosissimum  monaste- 
rinm  spoliarunt,  ablato  auro  et  argento  in  magna  summa.  Eram  ego  proiimus 
iUo  monasterio  ad  sex  miliaria.  —  Das  Datum  (16.  April  1430)  finden  wir  bei 
Ohigosz  (lY,  899),  der  aber  den  Ueberfall  mit  dem  Hussitenzug  nach  Schlesien 
nicht  in  Zusammenhang  bringt,  da  er  diesen  fälschlich  unter  dem  Jahre  1429 
bringt  Diesen  Irrthum  bemerkt  Sames  (Anhang:  Zur  Kritik  des  11.  Buches  der 
Histflria  Polotaiae  8.  174),  glaubt  aber,  wie  andere,  eben  deswegen  den  Ueberfall 
in  das  Jahr  1429  versetzen  zu  müssen.  Nach  Dlugosz  wäre  der  UeberfiEill  von  Qzen- 
stochau  das  Werk  einiger  polnischer  Edelleute  gewesen  »assumptis  ex  Bohemia, 
Meravia  et  Silesia  latromibus«.  Wahrscheinlich  haben  sich  diese  mit  einer  hus- 
ntisohen  Schar  veorbunden.  Gerade  am  16.  April  erhielt  Witold  von  K.  Wla- 
dislaw (wie  jeaer  dem  Hochmeister  berichtet  CW.  S.  898)  ein  Schreiben  mit  der 
Nachricht,  »das  die  Thabor  mit  heresmacht  iccund  nicht  mer  deene  drei  meilen 
von  den  grenozen  seines  landes  werden.* 

^)  Relttfcion  des  Nuntius  CW.  S.  857.  Die  Boten  der  Hussiten  sind  wahr- 
8(^i]riieh  von  Wladislaw  in  Kaiisch  empfangen  worden.  Darauf  beriehf  sich 
wohl  das  SdtreibeB  des  Grosafttrsten  an  diesen,  14.  Juni  1430  (Cod.  Ep.  H,  S.  243), 
in  dem  es  heisst:  De  illis  autem  nuncciis  hereticorum,  qui  apud  vestram  Sereni- 
tatem  enmt  in  Kalis,  nobis  nichil  penitus  resoripsit,  quamquam  vobis  plerisque 
rioibos  pro  eadem  scripeissemus.  Damals  ist  es  wohl  auch  gewesen,  dass  dem 
KOnig  die  Bitte  um  Freigebung  der  vier  Artikel  vorgebracht  worden  ist.  Siehe 
Witt^ds  Schreiben  an  die  polnisdACn  Herren  CW.  S.  837. 

*)  Am  16.  April  schrieb  Witold  dem  Hochmeister,  man  sage,  die  Hauptleute 
der  Tkboriten  wftren  bei  Sigmund  in  Pressburg  gewesen  und  » das  sie  von  dannen 
gerichte  uff  das  reich  zu  Polan  czoegen«  (CW.  S.  898).  Vgl.  auch  Witolds  Schreiben 
N.  1352,  in  dem  (S.  827)  der  Inhalt  eines  kurz  vorher  (wohl  den  15.  Mai  1430 
vgL  a.  a.  0.  8.  831)  von  Wladislaw  erhaltenen  Schreibens  reproduciri  wird.  Wie 
dieses  Gerücht  entstand,  darüber  belehrt  uns  Sigmunds  Schreiben  an  Witold  vom 

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256  Jaroslaw  Goll. 

Erst  die  Hussiteugefahr  bewirkte  eine  gewisse  Annäherung  zwi- 
schen Wladislaw  und  Witold,  und  der  in  Polen  noch  anwesende  Nun- 
tius Andreas  bemühte  sich  zwischen  beiden  eine  völlige  Versöhnung 
herbeizuführen,  so  dass  sie  ihre  Streitkräfte  zum  Kriege  gegen  die 
Hussiten  (das  entsprach  ja  seiner  ursprünglichen  Aufgabe)  vereinigen 
sollten  ^).  Wiederholt  richtete  der  König  dringende  Hilfsgesuche  an 
den  Grosstürsten  '),  aber  die  Polen  hätten  wohl  auch  damals  den  hohen 
Preis,  den  dieser  forderte,  nicht  bezahlen  wollen,  und  dies  wäre  die  Ein- 
willigung zu  seiner  Krönung  gewesen.  Der  Zwiespalt,  den  diese  Frage 
hervorgerufen  hatte,  bestand  und  wuchs  uud  es  schien,  dass  jeder 
Tag  den  Ausbruch  des  Krieges  zwischen  Polen  und  Lithauen  bringen 
könnte^).     Zunächst   entspann   sich   aber   zwischen  Witold  und   den 


12.  April  1430  (CW.  8.  895),  das  zugleich  beweist,  dass  auch  N.  1353  und  1355 
dem  Jahre  1430  angehören.  Hier  erfahren  wir,  dass  vor  der  Niederlage,  die  die 
in  Ungarn  eingefallenen  Waisen  bei  T^mau  erlitten,  einige  mährische  Herren, 
die  zu  den  Utraquisten  gehörten,  K.  Sigmund  aufgefordert  haben  die  vier  Ar- 
tikel freizugeben.    VgL  CW.  S.  899. 

1)  Seine  Relation  ist  nach  Humanistenart  auf  den  Effekt  berechnet  und  des- 
wegen nicht  völlig  verlftsslich,  namentlich  wenn  zu  AnfEmg  des  Jahres  1430  die 
Versöhnung  zwischen  Wladislaw  und  Witold  als  nahezu  vollzogen  und  ihre  Ver- 
einigung gegen  die  Hussiten  als  bevorstehend  geschildert  wird.  Oder  wenn  es 
von  den  Rüstungen  Wladislaws  gegen  die  Hussiten  und  der  Pltinderung  vou  Czen- 
stochau  heisst:  fecit  statim  parari  exercitus  contra  Hussitat,  adeo  ut  in  pau- 
cissimis  diebus  ad  centum  et  quinquaginta  milia  equitnm  Polonomm 
dicitur  fuisse  congregata.  Sed  et  dux  magnus  longe  maiorem  numerum  ezer- 
cituum  convocans  voluit  adversus  Hussitas  irmere. 

*)  Zuerst  wird  ein  solches  Hilfsgesuch  erwähnt  in  dem  Schreiben  Witoldt 
an  den  Hochmeister  vom  11.  Februar  1430  (CW.  S.  890).  Witold  will  damals 
geantwortet  haben,  er  werde  helfen,  wie  jeder  gute  Christ  dem  andern  beistehen 
soll,  womit  er  zugleich  an  die  Verpflichtung  Wladislaws  auch  dem  Orden  zu 
helfen  hinwies.  Das  zweite  Hilfsgesuch  erhielt  Witold  am  8.  April  (a  a.  0. 
S.  894).  Gleichzeitig  ersuchte  Wladislaw  auch  den  Orden  um  Hilie  und  gab 
endlich  die  schon  früher  von  ihm  verlangte  Zusage.  Die  Antwort  Witolds  kennen 
wir  nicht,  aber  am  15.  April  1430  (a.  a.  0.  S.  897)  hat  er  dem  Hochmeister  ge- 
schrieben,  er  werde  helfen,  wenn  alles  zwischen  ihnen,  ihm  und  dem  König  ein 
gutes  Ende  nehmen  werde,  sonst  werde  er  keine  Hilfe  senden  noch  selbst  zu 
Hilfe  kommen.  Ein  neues  Hilfsgesuch  des  Königs  traf  am  16.  April  ein  (CW. 
S.  898).  Witold,  der  damals  an  das  Einverständnis  der  Hussiten  mit  K.  Sigmund 
glaubte,  benachrichtigte  davon  sofort  den  Hochmeister  und  fhigte  zugleich:  ob 
wir  im  halfen  sullen  wider  die  Ketczer  adir  nicht,  sintemale  her  uns  so  nedert 
und  beschämet  und  vor  sein  eigen  haben  weide. 

>)  Im  Juni  standen  die  Hussiten  wieder  in  Schlesien ;  ihre  Boten  sollten  lu 
K.  Wladislaw  kommen  (CW.  S.  834).  Witold  bot  damals  dem  Hochmeister  seine 
Hilfe  an  und  fragte,  ob  er  die  Tartaren  schicken  oder  selbst  kommen  solle;  er 
rüste  auch  deswegen,  um  gegen  einen  Angriff  der  Polen  vorbereitet  zu  sein  (a.  a. 
0.  S.  906.) 


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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  257 

Scfaa£Franzen  ein  Kampf  um  die  Person  des  Königs  ^),  wobei  der  Gross- 
fbrst  seine  Beschwerden  and  Klagen  gegen  sie  nnd  Wladislaw  auch 
den  polnischen  Magnaten  und  Prälaten  vorl^te  ^).  Er  mag  in 
diesen  Kreisen  persönliche  Freunde  besessen  haben,  aber  in  dem  Wi- 
derstände gegen  Lithauens  Erhebung  zum  Königreiche  waren  die 
Polen  einig,  obgleich  die  mit  den  böhmischen  Ketzern,  mit  Puchala 
und  Sigmund  Korybut  unterhaltenen  Beziehungen,  die  der  OrossfUrst 
mit  Nachdruck  hervorhob  und  rügte,  kaum  allgemeinen  Beifall  finden 
konnten  3).  Da  aber  Witold  auch  jetzt  auf  die  Krone  nicht  verzich- 
tete, so  rückte  die  Gefahr  des  Krieges  und  damit  die  Auflösung  der 
Polen  und  Lithauen  verbindenden  Union  immer  näher. 

Den  8.  September  sollte  in  Wilna  die  Krönungsfeier  stattfinden; 
die  Gäste  waren  bereits  geladen,  darunter  der  Hochmeister  des  Deut- 
schen Ordens  und  der  Grossfürst  von  Moskau ;  die  Kronen  für  Witold 
und  seine  Gemahlin  waren  augefertigt ;  von  Frankfurt  an  der  Oder 
sollten  unter  der  Führung  des  Erzbischofs  von  Magdeburg  die  Gesandten 
Sigmunds  die  Beise  antreten  ^) ;  die  Krönungsurkunde  und  andere  Do- 
kumente, die  sich  auf  die  künftige  Weltstellung  Lithauens  bezogen,  wur- 
den vorausgeschickt;  sie  sollten  aber  an  ihren  Bestimmungsort  nicht  ge- 
langen. In  der  Neumark,  also  auf  fremdem  Gebiet  wurden  die  üeber- 
bringer  derselben  von  den  Polen  überfallen  und  die  Urkunden  ihnen  ab- 
genommen. War  das  nicht  bereits  der  Beginn  des  Krieges?  An  den 
Grenzen  des  Ordenslandes  sammelten  sich  die  polnischen  Truppen  und 
der  König  forderte  von  dem  Hochmeister  der  grossen  Gesandtschaft 
Sigmunds  den  Weg  durch  das  Ordensgebiet  zu  verschUessen ...  Da 
wurde  doch  den  Betheiligten  vor  dem,  was  bevorstand,  bange.  Der  Gross- 
fiirst  war  allerdings  zu  weit  gegangen,  um  jetzt  zurückzutreten,  ob- 
gleich auch  er  sich  dabei  nicht  wohl  fühlte,  doch  der  Hochmeister  Paul 
Bussdorf  hatte  die  Zusage,  nach  Wilna  zur  Krönung  zu  kommen  nur 
zögernd  gegeben  und  ungern  erfüllt  Auch  die  Polen  betrachteten  den 
Krieg  nur  als  das  letzte  Mittel:  wer  konnte  die  Folgen  absehen?   Die 


»)  ffieher  gehören  Witolds  Schreiben  an  Wladislaw  CW.  N.  1353,  1352, 
1355,  1356,  nach  der  richtigen  Datirung  vom  15.  und  21.  Mai  und  vom  13.  und 
15.  Juni  1430. 

»)  CW.  N.  1358.  Zur  Datirung  vgl.  N.  1416  (Witold  an  den  Hochmeister, 
15.  Juni  1430). 

s)  Bestimmt  ist  es  in  den  Quellen  nicht  berichtet,  aber  Witold  rechnete  da- 
mit. Auch  verlangte  er,  dass  seine  Anklageschriit  der  Stadt  Krakau  mitgetheilt 
werde. 

**)  Die  Krone  Böhmen  sollten  dabei  Herzog  Przemko  von  Troppau,  Püta  von 
Öastolovic  und,  wie  es  scheint,  auch  Ulrich  von  Rosenberg  vertreten  (Dlugosz  lY, 
402,  Cod.  Ep.  8.  XV.  II,  S.  252,  CW.  S.  930). 

MittheUimgeD  XVI.  17     C^r^r^n]^ 

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258  Jaroslaw  Goll. 

Kröuungsfeier  wurde  au%eschoben  und,  was  im  verflossenen  Winter 
nicht  hatte  gelingen  wollen,  das  kam  jetzt  zustande,  als  Wladislaw, 
von  dem  die  ersten  Schritte  ausgegangen  waren  ^),  abermals  in  seine 
lithauische  Heimat  kam,  die  persönliche  Versöhnung  der  beiden 
greisen  Fürsten.!  Nicht  einmal  den  Anspruch  auf  den  Eönigstitel  war 
Witold  genöthigt  au&ugeben;  er  sollte  ihm,  wie  es  scheint,  doch  zu 
Theil  werden,  aber  in  einer  Weise,  die  den  Bestand  der  Union  nicht 
bedrohte.  AA  die  Unterhandlungen  darüber  begannen,  verliessen  den 
80jährigen  Grossftirsten  die  körperlichen  Kräfte.  Er  starb  am  27.  Ok- 
tober 1430. 

Darin  stimmen  ältere  und  neuere  Geschichtsschreiber  überein: 
Witold  ist  ein  bedeutender  Herrscher  gewessen.  Aber  worin  bestand 
seine  Bedeutung?-  Wohl  vor  allem  und  eigentlich  darin,  dass  er  trotz 
der  Union  mit  Polen,  die  er  nicht  geschaifen,  sich  als  Fürst  von  Lithauen 
behauptete,  dass  trotz  der  Union  kein  gewaltsamer  Bruch  in  der  €te- 
schichte  Lithauens  eintrat.  Dem  Orden  gegenüber  ist  der  alte  Besitz- 
stand, im  Osten  die  bisherige  Machtstellung  Lithauens  oder  yielmehr 
des  lithauischen  Beiches  erhalten  worden.  Gerade  in  seinen  l^izten 
Jahren,  wie  früher  in  den  ersten,  hat  Witold  dem  Osten  seine  Aufinerk- 
samkeit  zugewendet,  uud  dazu,  jetzt  wie  damals,  brauchte  er  Frieden 
und  Freundschaft  mit  dem  Orden.  Seiner  Krönung  sollten  sowohl  der 
Hochmeister  als  auch  der  Grossfürst  von  Moskau  beiwohnen.  Auch  hier, 
im  Osten,  wurde  der  alte  Besitzstand,  wie  ihn  die  Yorfahren  Witolds 
gewonnen,  behauptet,  aber  die  Machtsphäre  Lithauens  reichte  noch 
weiter;  man  kann  sagen,  dass  Witold  in  seinen  letzten  Jahr^i  auch 
über  den  Theil  von  Bussland,  der  zu  seinem  Reiche  nicht  gehörte,  die  He- 
gemonie bis  weit  nach  Norden  ^)  zugefallen  war.  Trotz  der  Union  war 
und  blieb  Witold  der  Grossfürst  von  Lithauen;  um  diesen  Preis  hat  er  diese 
Union  anerkannt,  sich  in  die  Lage  der  Dinge,  wie  sie  die  Berufung 
Jagellos  auf  den  polnischen  Königsthron  geschaffen,  gefügt  Die  li- 
thauischen Motive  gaben  den  Ausschlag  sowohl  in  dem  Verhältnisse 
von  Polen-Lithauen  zu  dem  Orden  3),  als  auch  in  den  Beziehungen  zu  den 


*)  Gegen  Prochaskas  Annahme,  es  sei  diese  Wendung  durch  einen  Sturz  der 
Schaffiranzen  herbeigeführt  worden,  so  dass  der  massgebende  Einfiuss  auf  Olesnicki 
übergangen  wäre,  hat  sich  mit  Hecht  Sames,  gegen  Dlugoszs  Darstellung,  in  der 
dem  Bischof  die  Hauptrolle  zufUllt,  A.  Lewicki  (Swidrygello  S.  471)  aasgesprochen. 

>)  A.  Barbaschew  Witowt  1410—1430  (Petersburg  1891)  S.  263.  An  diesem 
sowie  dem  älteren  Werke  desselben  Verfassers,  das  von  Witold  vor  1410  handelt, 
sind  eigentlich  nur  die  reichen,  obgleich  theilweise  überflüssigen  Anmerkungen 
und  Beilagen  wertvoll;  selbständige  Forschung  ist  hier  nicht  zu  finden. 

')  Was  Toeppen   (Akten,   Vorrede  8.  XIV)   von  Polen   und  Preuasen   sagt, 


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E.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  259 

Hussiten  ^).  und  hier  begann  auch  der  Konflikt  der  letzten  Jahre ; 
das  war  eben  die  Frage,  ob  es  so  bleiben  soUe.  Die  Stellung,  die 
Witold  einnahm,  entsprach  eigentlich  nicht  den  Verträgen,  auf  denen 
lithauens  Union  mit  Polen  beruhte.  Die  Unterhandlungen,  die  in 
seinen  letzten  Tagen  begannen,  hätten  vielleicht  eine  Abänderung  der- 
selben bewirkt.  Da  trat  sein  Tod  dazwischen.  Er  kam  zu  früh,  so 
dass  der  Zwist  ungelöst  blieb,  der  Krieg  zwischen  Polen  und  Lithauen, 
der  zu  Witelds  Lebzeiten  drohte,  dann  doch  ausbrach,  wobei  dieses 
den  Deutschen  Orden  zum  Verbündeten  haben  sollte;  es  war,  als  ob 
der  Strom  der  Geschichte  sich  zu  Witelds  ersten  Jahren  zurückgewandt 
hätte.  Aber  an  seine  Stelle  war  Swidrigello  getreten,  einer  der 
jüngeren  Brüder  Jagellos,  der  in  früheren  Jahren  versucht  hatte 
Witold  zu  stürzen  und  selbst  zur  Herrschaft  zu  kommen.  Jetzt  be- 
gehrten ihn  die  Lithauer,  deren  Selbstbewusstsein  in  dem  Streite  der 
letzten  Zeit  gewachsen  war,  zum  Fürsten  und  Wladislaw,   der  sich  in 


gilt  auch  von  dem  Orden  and  Läthauen,  zwischen  ihnen  bestand  weniger  eine 
nationale  Feindschaft,  als  eine  solche,  die  auf  historischen  Thatsachen  beruht 
J)  Sehr  energisch  wird  dies  von  A.  Prochaska  in  seinen  spfttoren  in  der 
Zeitschrift  Przewodnik  VIII  u.  XI  abgedruckton  Aufsätzen  betont.  Es  würde  dem 
eigentlich  nicht  widerstreben,  wenn  wirklich  das  Verhalten  Witolds  zu  den  Hus- 
siten  aus  seiner  kirchlichen  Politik  zu  erklären  wäre,  d.  h.  seiner  Bestrebung  die 
griechische  Kirche  mit  der  katholischen  zu  vereinigen.  Einen  von  Garo  ausge- 
sprochenen Gedanken  weiter  ausführend,  sagt  Sames  (S.  108):  »Die  hussi tische 
Bewegung  schien  Witold  offenbar  eine  emeato  Gelegenheit  zur  Verwirklichung 
seiner  Absichton  zu  bieten.  Wichen  doch  die  hussitischen  Lehren  und  Gebräuche 
nicht  gar  so  weit  von  denen  der  griechischen  Kirche  ab.  Und  gelang  ihm,  so 
folgerte  Witold,  eine  Annäherung  der  beiden  Religionsgemeinschaften,  glückte 
ihm  ftsmer  die  Erwerbung  der  böhmischen  Krone  und  die  Beruhigung  Böhmens, 
so  würde  der  Papst  ohne  Zweifel  seinen  Unionsbestrebungen  entgegen  kommen.« 
Für  das  alles,  was  hier  gesagt  wird,  finden  wir  in  den  heute  bekannten  Quellen 
keine  Anhaltspunkte.  Eher  dürfte  man  behaupten,  Witold  habe  sich  mit  den 
Böhmen  trotz  des  Kelches,  trotz  ihres  Zwiespaltes  mit  der  Kirche  ein- 
gelassen; ohne  diesen  wäre  seine  Stellung  einfacher  und  leichter  gewesen. 
Allerdings  hat  Witold  erkannt,  dass  dieser  Zwiespalt  durch  Gewalt  nicht 
fiberwunden  werden  könne;  er  riet  dem  Papste  mit  den  Hussiten  zu  unter- 
handeln; ob  sie  durch  Koncessionen  zu  gewinnen  wären,  darüber  hat  er  sich 
nicht  geäussert.  Die  Unionsbestrebnngen  Witolds  fallen  in  die  Zeit  des  Kon- 
stanzer  Konzils;  später  hören  wir  von  ihnen  nicht  viel.  Der  Widerstand  gieng 
hier  von  den  , {Schismatikern*  aus.  —  Palack^  (Döjiny  III,  2  8.  119)  spricht  von 
dem  Gedanken  eines  grossslavischen  Reiches  mit  einem  Glauben,  einer  Kirche 
unter  dem  Zeichen  des  Kelches;  aber  diese  Idee  sollen  Einzelne  unter  den  Hus- 
siten gehabt  haben,  während  dem  Grossfürsten  die  Fähigkeit  und  politische  Bil- 
dung, eine  solche  Idee  zu  fassen,  abgesprochen  wird.  Hier  wird  Witold  gleich- 
sam ein  Vorwurf  daraus  gemacht,  dass  ihm  Pläne  und  Gedanken  fremd  geblieben 
sind,  deren  Existenz  unter  den  Hussiton  auch  noch  zu  beweisen  wäre. 


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260  JaroslaV  Gol). 

ihrer  Mitte  und  in  ihrer  Macht  befand,  gab  nach.  Der  Bruder,  dem 
er  früher  bo  oft  verziehen,  hat  es  ihm  auch  jetzt  mit  Undank  ge- 
lohnt. .  .  .  Auch  dieser  Krieg  ist,  kaum  angefangen,  durch  einen  Waffen- 
stillstand, und  zwar  auf  zwei  Jahre  (1431 — 1433)  unterbrochen  wor- 
den. Vor  seinem  Ablauf  ist  Swidrigello  in  dem  eigentlichen  Lithauen 
durch  Sigmund,  Witolds  Bruder,  gestürzt  worden  (1432).  Die  Polen 
hätten  sich  bereitwillig  mit  jenem  versöhnt,  wenn  er  nur  sein  Bündnis 
mit  dem  Orden  hätte  lösen  und  sich  mit  ihnen  gegen  diesen  verbinden 
wollen,  sein  Nachfolger  hätte  am  liebsten  das  Verhältnis  zum  Orden 
festgehalten,  wie  es  in  Witolds  letzten  Jahren  bestanden  hatte,  der 
Orden  selbst  gab  sich  aber  Mühe,  beide  OrossfÜrsten  unter  einander 
zu  versöhnen,  um  sie  beide  als  Verbündete  gegen  Polen  zu  behalten. 
Noch  nannte  sich  Swidrigello  Grossfürst  und  die  russischen  Land- 
schaften des  lithauischen  Beiches  waren  ihm  geblieben.  An  dem 
Kriege,  der  zwischen  ihm  und  Sigmund  um  den  Besitz  des  eigent- 
lichen Lithauens  geführt  wurde,  hat  sich  der  Livländische  Zweig  des 
Ordens  als  sein  Verbündeter  betheiligt  und  Wladislaw  hat  den- 
jenigen von  den  beiden  Grossfürsten,  den  er  als  solchen  anerkannte 
(das  war  Sigmund),  unterstützt,  doch  so,  dass  der  Waffenstillstand 
zwischen  Polen  und  dem  Deutschen  Orden  auch  jetzt  noch  fort- 
bestand. Als  der  Krieg  im  Jahre  1433  auch  zwischen  ihnen  wie- 
derbegann, standen  gegen  einander  Polen  und  das  eigentliche  Li- 
thauen auf  der  einen,  der  Deutsche  Orden  und  Swidrigello  auf 
der  anderen  Seite.  Der  Orden  hatte  Schismatiker  zu  Bundesgenossen, 
nicht  nur  diejenigen,  über  die  Swidrigello  herrschte,  sondern  auch  seine 
Verbündeten,  zu  denen  auch  der  GrossfQrst  von  Moskau  gehörte  i).  Einst 
hatte  der  Orden  nach  der  grossen  Niederlage  vor  der  Christenheit  die 
Klage  erhoben,  in  den  Beihen  seiner  Gegner  hätten  Schismatiker  und 
heidnische  Tataren  gestanden,  jetzt  konnte  ihn  der  Vorwurf  treffen, 
er  stehe  auf  Seiten  des  Schismas  in  einem  Kriege,  von  dem  es  abzu- 
hängen schien,  wo  in  Osteuropa  die  Grenzen  der  beiden  Kirchen,  der 
griechischen  und  der  laternischen,  und  der  beiden  Kulturen  der  christli- 
chen Welt  sich  begegnen  sollen.  Lithauens  Anschluss  an  Polen  hatte  zu- 
gleich einen  Sieg  der  katholischen  Kirche  bedeutet,  nicht  so  sehr  über 
das  Heidenthum,  dessen  Tage  gezählt  waren,  als  über  das  Griechen- 
thum,  dem  jenes  sonst  zugefallen  wäre. 

In  dem  eigentlichen  Lithauen  hatte  bisher  eine  sonst  unbekannte 
Toleranz  geherrscht;  jetzt  wurde  das  Heidenthum  nicht  mehr  geduldet. 


i)  Das  Nähere  hier,  wie  an  anderen  Orten,  s.  bei  Lewicki. 

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E.  Sigmund  and  Polen  1419-  1436.  261 

das  Qriechentham  zwar  ni(dit  gewaltsam  unterdrückt,  aber  doch  zu- 
rückgedrängt; nur  diejenigen  lithauischen  BojareU;  die  sich  zu  der  ka- 
tholischen Kirche  bekannten,  sind  dem  polnischem  Adel  gleichgestellt 
worden.  Die  katholische  Propf^nda  in  die  russischen  Landschaften, 
über  die  er  als  Orossf&rst  von  Lithauen  gebot,  zu  tragen,  daran 
konnte  Witold  nicht  denken,  aber  die  politische  Union  forderte  die 
kirchliche.  Das  hat  Witold  erkannt  und  darum  die  Förderung  der- 
selben in  sein  Programm  angenommen,  darin  übrigens  dem  Zuge  des 
Jahrhunderts  folgend.  Mit  Hilfe  des  neuentstandenen  polnisch-lithau- 
ischen  Beiches  sollte  diese  »alte  kirchliche  Bebellion '^  ^)  in  dem  sla- 
Tischen  Osteuropa  nicht  zwar  gewaltsam  unterdrückt,  aber  doch  über^ 
wunden  werden,  ein  Unternehmen,  über  dessen  Durchführbarkeit  die 
Zukunft  entscheiden  sollte.  War  jetzt,  als  die  russischen  Landschaften 
unter  Swidrigello  sich  ablösten,  dies  alles  nicht  in  Frage  gestellt? 
So  wenigstens  wollte  Zbigniew  Olerinicki  die  Stellung,  die  Swidrigello 
einnahm,  aufgefasst  wissen  >),  so  hat  Dlugosz  die  Dinge  dargestellt,  so 
haben  auch  Neuere  «den  Au&tand  Swidrigellos '  erklärt,  nämlich  als 
die  Opposition  des  orthodoxen  Bussenthums  gegen  den  katholischen 
Westen.  Und  gewiss,  wie  die  Kriege  Polens  mit  dem  Orden  der  Qe- 
schichte  des  Antagonismus  zwischen  dem  Deutschthum  und  Slaventhum  ^), 
so  gehören  auch  diese  Ereignisse  einem  grösseren  Zusammenhange 
an^);  doch  werden  solche  Sätze  und  sozusagen  Formeln  der  wirk- 
lichen Fülle  des  geschichtlichen  Lebens  selten  gerecht.  Was  ins- 
besondere Swidrigello  betrifft,  so  kommt  dabei  in  Betracht,  dass  er 
selbst  Katholik  war  und  blieb,  und  dass  er  sich,  wie  vor  ihm 
Witold,  für  die  kirchliche  Union  erklärte,  obgleich  er  die  poli- 
tische Verbindung  Lithauens,  die  russischen  Landschaften,  die  ihm 
dann  blieben,  mitgerechnet,  mit  Polen  lösen  wollte.  Und  darin 
dürfte  auch  die  treibende  Idee  seines  Au&tandes  zu  suchen  sein,  in  der 
Reaktion  gegen  die  politische  Union.  Was  das  Königsprojekt  Sig- 
munds, was  der  Konflikt  Witolds  mit  Polen  in  seinen  letzten  Jahren 
vorbereitet  hatte,  das  gedieh  jetzt  zur  Beife;  und  Swidrigello  hat  von 

')  Dia  vetema  Graecorum  rebellio  —  so  heiest  es  in  einem  Schreiben  Wla- 
dislaws  y.  J.  .1418. 

>)  Vgl.  sein  Schreiben  an  Cesarini  1432  Codex  Epist.  sec.  XV.  II,  S.  287, 
eines  der  werthyollsten  Stücke  dieser  Sammlung.  Die  Kopie,  die  als  Vorlage 
diente,  ist  undatirt  and  nennt  weder  den  Verfasser  noch  den  Adressaten.  Das 
Fehlende  hat  der  Herausgeber  ergänzt. 

*)  Mit  der  von  Toeppen  ausgesprochenen  Beschränkung. 

4)  Es  ist  gewiss  von  Bedeutung,  dass  1432  »die  Ruthenen«  in  Lithauen 
durch  Wladislaw  und  Sigmund  den  dortigen  Katholiken  gleichgestellt  worden  sind 
(Cod.  Ep.  m,  528).    Sie  verdankten  es  dem  »Aufstand«  Swidrigellos. 

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262  Jaroslaw  Goll. 

Witold  auch  seine  Freunde  geerbt,  den  Deutschen  Orden  and  den  Rö- 
mischen König. 

Der  Hochmeister  Paul  Bussdorf  ist  kein  Liebling  der  Geschichts- 
schreibung; den  einen  erscheint  er  als  Bänkeschmied,  den  anderen  als 
Feigling.  Indess  ist  seine  Politik  ebenso  gut  oder  vielmehr  noch  besser 
aus  den  Verhältnissen  zu  erklären,  als  aus  seinen  persönlichen  Eigen- 
schaften. Den  Niedergang  des  Ordens  hat  die  grosse  Niederlage  des 
Jahres  1410  nicht  erst  verursacht,  sondern  geoffenbart  und  beschleu- 
nigt. Der  Orden  hatte  sich  überlebt,  seitdem  es  keine  Heiden  in 
seiner  Nähe  mehr  gab;  es  war  nicht  ohne  eine  gewisse  Berechtigung, 
wenn  König  Wladislaw  einmal  vorschlug,  man  solle  ihn  nach  C^^rn 
verpflanzen.  Woran  aber  der  Orden  vor  allem  krankte,  war,  wie  be- 
kannt, die  innere  Disharmonie  im  Preussenlande.  Die  Bevölkerung, 
die  er  selbst  durch  seine  Kolonisation  gepflanzt  hatte,  empfand  seine 
Herrschaft  immer  mehr  als  Last  und  wollte  sich  ganz  ihren  lokalen 
Interessen  hingeben,  während  der  Orden  den  Traditionen  seiner  Ver- 
gangenheit sich  nicht  entziehen  konnte.  Noch  immer  bestand  der 
Zusammenhang  mit  Deutschland,  dem  Beiche,  so  wie  mit  dem  deutschen 
Fürstenthum  und  Bittdrthum,  ohne  indess,  wie  das  Jahr  1422  gezeigt 
hatte,  genügenden  Schutz  gegen  den  übermächtigen  Nachbarn  zu 
bringen.  Aber  es  wäre  doch  ein  gewaltsamer  Bruch  mit  der  ganzen 
Vergangenheit  des  Deutschen  Ordens  gewesen,  wenn  der  Hochmeister 
diesen  Zusammenhang  mit  Kaiser  und  Beich  freiwillig  aufgegeben 
hätte.  Es  war  nun  Sigmund,  der,  wie  im  Jahre  1421)  so  auch  jetzt 
nach  Witolds  Tode  den  Orden  zum  Kri^e  gegen  Polen  antrieb.  Wie 
hätte  auch  dieser  ruhig  zusehen  sollen,  da  von  diesem  Kriege  der  Be- 
stand der  ihn  drückenden  polnisch-lithauischen  Union  abzuhängen 
schien!  In  Polen  empfand  man  die  Theilnahme  des  Ordens  als  einen 
Bruch  der  Verträge  und  war  durch  die  Art  der  KriegsfÜhrung  (sie 
erinnerte  an  die  einstigen  i^Beisen*'  in  das  Heidenland)  erbittert,  und 
zwar  nicht  allein  gegen  den  Orden  selbst,  sondern  auch  gegen  K. 
Sigmund,  den  man,  wie  im  Jahre  1422,  mit  Becht  als  Miturheber  des 
Krieges  betrachten  konnte.  Er  stand,  wie  früher  mit  Witold,  so  jetzt 
mit  Swidrigello  in  Verbindung;  selbst  das  Königsprojekt  war  noch 
nicht  ganz  au%egeben.  Eine  andere  Stellung  als  das  Oberhaupt  des 
Beiches  nahm  dagegen  der  Papst  ein.  Die  Kurie  hatte  sich  ent- 
schieden gegen  jenes  Projekt  ausgesprochen  und  nahm  jetst  um  so 
entschiedener  Partei  für  Polen,  je  ungünstiger  sich  nach  dem  Zusam- 
mentritt des  Konzils  und  durch  Sigmunds  Bömerzug  das  Verhältnis 
ms  zu  diesem  gestaltete.  Im  Jahre  1432  bat  Eugen  IV.  K.  Wladislaw 
die  Erhebung  einer  Steuer  von  der  polnischen  Geistlichkeit  bewilligt 

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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  263 

and  swar  zum  Kriege  gegen  die  Tataren,  die  Schismatiker  und  —  die 
böhmischen  Ketzer.  Als  aber  im  Jahre  1433  der  Kri^  wieder  aus- 
brach, finden  wir  die  Hussiten  als  Polens  Bimdesgenossen  auf  der- 
selben Seite  wie  den  Papst. 

Die  Korie  hatte  in  den  letzten  Jahren  oft  die  Hoffiiang  ausge- 
sprochen, der  König  Ton  Polen  werde  die  ketzerische  Rebellion  der 
Böhmen  unterdrücken,  sei  es  allein  und  gleichsam  an  Stelle  K. 
Sigmunds,  sei  es  im  Verein  mit  ihm.  Als  im  Jahre  1431  Julian 
Cesarini  noch  einmal  die  Christenheit  zu  dem  so  unnützen  Kreuzzug 
g^en  die  Hussiten,  der  dann  noch  schmählicher  als  die  vorhergegan- 
genen endete,  aufrufen  sollte,  forderte  Martin  V.  den  Polenkönig  auf, 
er  möge  alles  vergessend,  was  sie  schied,  K.  Sigmund  Beistand  leisten. 
Auch  diesmal  hat  die  Kurie  umsonst  gemahnt,  ohne  dass  dadurch  ihr 
Langmutii  erschöpft  worden  wäre.  Statt  des  Zuges  gegen  die  Ketzer 
wurde  noch  einmal  der  Versuch  wieder  angenommen,  sie  durch  fried- 
liche Vermittlung  mit  der  Kirche  zu  versöhnen. 

Im  März  1431  kamen  nach  Krakau  die  Taboritenpriester  und 
Feldherren  Prokop  und  Bedfich,  Mag.  Peter  Payne  und  Wilhelm 
Kostka  von  Postupic;  mit  ihnen  kamen  auch  Puchala  und  Sigmund 
Korybut  ^).  In  der  Königsburg  wurden  sie  von  VHadislaw  in  G^en- 
wart  der  polnischen  Prälaten  und  Magnaten,  so  wie  der  Magister  der 
Universität  empfangen.  Eine  formliche  Disputation  der  Art,  wie  die 
Hussiten  so  oft  gefordert,  ist  es  wohl  nicht  gewesen:  nicht  die  vier 
Artikel  selbst  scheinen  den  eigentlichen  Gegenstand  der  Unterhand- 
lungen gebildet  zu  haben,  sondern  vielmehr  die  Frage,  auf  welchem 
Wege  die  Versöhnung  der  Hussiten  mit  der  Kirche  herbeizuführen 
waxe,  wobei  der  König  sich  als  Vermittler  bei  der  Kurie  anbot  und 
es  wohl  auch  an  Ermahnungen  sich  derselben  zu  unterwerfen  nicht  fehlen 
liess.  Aber  es  war  nicht  die  Kurie,  sondern  das  Konzil^),  mit  dem 
die  Hussiten  unterhandeln  wollten,  und  das  erklärten  sie  auch  jetzt, 
übrigens  bereit,  sich  auch  dabei  der  Vermittlung  Wladislaws  zur  Er- 


1)  Dlugosz  lY,  437  erzählt  die  Böhmen  selbst  hätten  um  Erlaubnis  nach 
Erakan  zu  kommen  gebeten.  Tomek  und  Lewicki  nehmen  dagegen  an,  die  An- 
regung  dazu  sei  von  Polen  ausgegangen,  wohl  mit  Recht.  Vgl.  Wladislaw  an 
Sigmund  (Raczy^ski  Cod.  Dipl.  Lith.  S.  387):  als  ich  die  Bussen  von  Beheim  zu 
mir  kommen  lassen.  —  lieber  Puchalas  Anwesenheit  in  Krakau  Grünhagen  S.  205. 

s)  Dass  die  Polen  an  Unterhandlungen  der  Hussiten  mit  dem  von  ihnen 
weder  beschickten  noch  anerkannten  Konzil  nicht  dachten,  geht  auch  aus  Wla- 
dislaws Bericht  an  Sigmund  hervor,  in  dem  dieses  nicht  erwähnt  wird:  obtuli- 
mus  nos  ...  ad  omnes  fatigas  et  expensas  tarn  apud  8.  D.  N.  papam  et  Roma- 
nam  eoclesiam,  quam  etiam  apud  Frat.  Vram.  et  alios  prinoipes  ÜB.  II,  206. 

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264  Jaroslaw  Coli. 

langoiig  der  nöthigen  Gteleitsbriefe  za  bedienen,  doch  ohne  sich  von 
vornherein  dem  Spruche  der  Väter  bedingungslos  zu  unterwerfen.  Indess 
Papst  und  Konzil  standen  einander  schon  damals,  bevor  noch  der 
ofifene  Zwiespalt  zwischen  ihnen  sich  einstellte,  feindlich  g^enüber. 
Sollte  mit  dem  Konzil  unterhandelt  werden,  so  war  dadurch  zugleich 
der  Vermittler  gegeben,  nämlich  König  Sigmund,  ftir  den  sich  auch 
bald  darnach  der  Prager  Landtag  trotz  des  Widerspruchs  der  Waisen  ent- 
schied, und  damit  war  auch  der  erste  Schritt  zu  seiner  Anerkennung 
gethan.  Allerdings  über  die  ersten  Schritte  kam  man  diesmal  noch 
nicht  hinaus  und,  was  zunächst  folgte,  war  der  eben  berührte  letzte 
klägliche  Versuch,  zu  dem  die  Kirche  das  Beich  bewogen  hatte,  das 
Hussitenthum  mit  Waffengewalt  zu  unterdrücken. 

In  dem  Behemsteiner  Vertrag  (1430)  war  den  Hussiten  zugestanden 
worden,  es  werde,  wenn  sie  zu  der  versprochenen  Audienz,  deren  Ab- 
haltung dann  die  Kurie  verboten  hat,  kommen  würden,  das  Interdikt 
nicht  beobachtet  werden;  im  Jahre  1431  ist  es  wegen  ihrer  Anwesen- 
heit in  Krakau  beobachtet  worden;  so  wollte  es  der  Bischof^  Zbigniew 
Olesnicki,  obgleich  andere  im  Bathe  des  Königs  sich  dagegen  aus- 
sprachen. Unter  den  Hussiten  mag  dies,  wie  Dlugosz  berichtet,  ün- 
zuMedenheit  erregt  haben.  Wenn  nun  Sigmund  Korybut,  der  von 
Krakau  ohne  bei  seinem  königlichen  Oheim  Gnade  und  Versöhnung 
gefunden  zu  haben  schied  ^),  damals  oder  bald  darauf  sich  mit  Swidri- 
gello  in  Verbindung  setzte  und  für  ihn  unter  den  Hussiten  Freunde 
warb  ^),  während  die  Unterhandlungen  derselben  mit  den  Polen,  so  weit 


*)  Palack^  Annahme  (G.  v.  6.  III,  2  S.  511),  Eorjbut  sei  damals  in  den 
geheimen  Rath  des  Königs  aufgenommen  worden,  ist  irrig.  Dlugosz  sagt  nur, 
der  Prinz  sei  während  seiner  Anwesenheit  in  Krakau  dem  Bischof  oft  im  Rathe 
des  Königs  entgegengetreten.  Dlugoszs  Brzählung,  die  Erbitterung  Korybuts  habe 
sich  insbesondere  gegen  Olesnicki  gewendet,  wird  durch  des  letzteren  Schreiben  an 
Cesarini  bestätigt. 

«)  Vgl.  Palack^  III,  3  S.  109,  Caro  IV ,  27,  sowie  Bezold  (III,  121), 
der  richtig  bemerkt,  dass  sich  von  einem  thatsächlichen  Ergebnis  dieser  Beae- 
hnngen  nichts  entdecken  lasse.  Vgl.  auch  Lewicki  S.  83.  —  Aus  dem  wie  be- 
kannt in  böhmischer  Sprache  verfassten  Schreiben  Swidrigellos  (29.  April)  ist 
ersichtlich,  dass  der  erste  Schritt  von  Korybut  ausgegangen  war  und  dass  dieser 
dem  Fürsten  »Hilfe  gegen  seine  Fein  de  <  (die  Polen  werden  nicht  ausdrücklich 
genannt)  angeboten  habe,  und  zwar  zugleich  im  Namen  Prokops  und  anderer. 
Dass  dem  Grossfürsten  Korybuts  Botschaft  sehr  willkommen  war,  geht  aus  seinem 
gleichzeitigen  (24.  April)  Schreiben  an  Russdorf  hervor,  das  wir  leider  nur  in 
Kotzebues  (Switrigail  Leipzig  1820  S.  54)  Auszug  kennen.  Ob  er  sich  weiter  mit 
den  Hussiten  einlassen  werde,  das  machte  er  aber  von  der  Einwilligung  K.  Sig- 
munds abhängig,  und  dieser  hätte  sie  gewiss  nicht  verweigert,  wenn  nur  die  * 
im  Mai  1431  zu  Eger   über   die  Beschickung   des  Konzils  geführten  Unterhand- 

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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  265 

unsere  Qaellen  berichten,  aufgehört  zu  haben  scheinen,  so  ist  es  ver- 
lockend  anzunehmen,  es  habe  unter  den  Hussiten  ein  Umschwung  zu 
Ungunsten  der  Polen  stattgefunden  oder  es  sei  eine  Spaltung  dersel- 
ben eingetreteu,  wobei  die  Waisen  als  die  Freunde  Polens,  die  Tabo- 
riten  und  namentlich  Prokop^)  als  Freunde  der  orthodoxen  Bussen 
anzusehen  wären.  Dass  die  Taboriten  in  der  That  nicht  ohne  weiters 
als  Polenfreunde  anzusehen  sind,  ist  bereits  bemerkt  worden;  und 
dennoch  wäre  eine  solche  Annahme  ge¥ragt  Die  allerdings  nicht 
aUzu  reichlichen  Quellen  scheinen  yielmehr  eine  andere  Erklä- 
rung zu  fordern.  Die  christliche  Welt  war  dainals  gleichsam  in  zwei 
Parteien  getheilt,  an  deren  Spitze  Konzil  und  Papst  standen.  Auf 
der  einen  Seite  sehen  wir  den  Römischen  König,  den  künftigen  Kaiser, 
auf  der  anderen  Polen,  das  im  Jahre  1431  das  Konzil  weder  aner- 
kannt, noch  beschickt  hatte.  FOr  den  Papst  haben  sich  die  Griechen, 
die  Schismatiker,  ftkr  das  Konzil  die  Böhmen,  die  Ketzer,  entschieden. 
Die  fOr  Sigmund  günstigere  Stimmung,  die  unter  den  Hussiten  nach 
äiSkas  Tode  sich  bemerkbar  macht,  hat  dabei  wohl  mitgewirkt,  die 
Beschickung  des  Konzils  war  zum  Theil  das  Werk  des  Königs,  der 
dadurch  seinem  letzten  Ziele,  der  Anerkennung  durch  die  Hussiten, 
näherkam.  Unter  diesen  kam  es  nun  nicht  so  sehr  auf  die  Prager  und 
die  gemässigten  ütraquisten  an,  die  nach  Korybats  Sturz  im  Hinter- 
grunde stehen,  wie  auf  die  beiden  taboritischen  Parteien,  die  über 
stehende  Feldheere  verfügten.  Bei  den  Waisen,  der  in  Olaubenssachen 
gemässigteren   Partei,   hält  die  Abneigung  gegen   Sigmund   an,   bei 

langen  günstig  geendet  hätten.  —  Im  Jahre  1432  hat  Olesnicki  die  Schreiben 
Swidrigellos  in  lateinischer  üebersetzung  nach  Basel  gesendet,  am  za  zeigen, 
welche  Ge&hr  eine  Yerhindung  der  böhmischen  Ketzer  mit  den  schismatischen 
Rassen  bringen  könnte :  non  tantam  timendam  erit  ab  una  parte  de  hereticis 
Bohemie ,  .  .  .  sed  magis  ab  hereticis  et  scismatids  Rnthenis  fidem  Grecorum 
Bectantibus,  qai  inter  se  videntur  de  mnltis  articulis,  videlicet  commonione  utri- 
usque  speciei;  paupertate  cleri  et  aliis  maltis  superstidonibas  concordate  cum 
Bohemis,  et  sunt  unius  ydiomatis.  —  Hier  wird  das  Vorhandensein  einer  beson- 
deren Sympathie  zwischen  dem  Hussitenthura  und  den  orthodoxen  Ruthenen  nicht 
behauptet,  sondern  der  Eintritt  derselben  geftlrchtet  Eine  bolche  Sympathie  wird 
übrigens  nicht  selten,  auch  TOn  Palack;^  (vgl.  dagegen  Caro  IV,  27),  jedoch  ohne 
genügende  Begründung  angenommen.  Noch  wdter  gehen  neuere  russische  Hi- 
storiker, die  in  dem  Hussitenthum  geradezu  die  einst  von  den  Slavenaposteln  in 
den  böhmischen  Ländern  gepflanzte,  dann  trotz  der  Unterdrückung  doch  fortlebende, 
und  schliesslich  wieder  emporgekommene  morgenländische  Orthodoxie  erblicken 
wollen.  Neu  ist  diese  Idee  nicht,  da  sie  bereits  im  17.  Jahrhundert  Paul  Stransky 
▼ortrag,  dessen  Respublica  Bojema  den  Neueren  in  Ermangelung  anderer  als 
Quelle  dienen  muss. 

*)  Lewicki  behauptet,  nicht  nur  Korybut,  sondern  auch  Prokop  und  Bedftch 
seien  nach  ihrer  Rückkehr  von  Erakau  die  eifrigsten  Anhänger  Swidrigellos  gewesen.   ^ 

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266  Jaroslaw  Goll. 

Prokop,  dem  Haupte  der  eigentlichen  Taboriten,  die  Bereitwilligkeit 
mit  ihm  zu  unterhandeln  und  sich  zu  verständigen,  und  so  mag  er 
auch,  als  er  verstimmt  Erakan  verliess,  in  Swidrigello,  Sigmunds  Ver- 
bündeten, eher  ^en  Freund  als  einen  Feind  gesehen  haben. 

Es  ist  nicht  unglaublidi,  dass  Prokop,  wie  QrossfOrst  Witold  im 
August  1430  erfuhr  und  dem  Hochmeister  berichtete  ^),  damals  er- 
klärt habe,  „er  wolle  sterben  oder  das  Königreich  Böhmen  mit  dem 
Römischen  König  zu  einer  guten  Eintracht  bringen*',  und  es  ist  ge- 
wiss auch  sein  Werk  gewesen,  wenn  im  Jahre  1431,  als  das  Kreuz- 
und  Beichsheer  bereits  «vor  dem  Walde*  lag,  die  „Taboriten^^  K 
Sigmund,  der  ja  den  unnützen  Zug  nicht  hervorgerufen  hatte,  in  ihr 
Lager  zum  „redlichen  Teidingen^*  ^)  einluden,  wie  er  denn  auch  noch  im 
Jahre  1432  mit  ihm  im  Briefwechsel  stand  . .  .  AUerdings  zeigt  das 
Bild  nicht  immer  scharfe  und  feste  Linien,  die  wir  erwarten  und  so- 
zusagen fordern,  überall  sind  vielmehr  Schwankungen  zu  bemerken; 
so  haben  gerade  die  Taboriten,  als  im  Jahre  1431  nach  dem  Siege 
die  Unterhandlungen  wieder  aufgenommen  wurden,  länger  als  die  Waisen 
der  Beschickung  des  Konzils  widerstrebt,  und  im  Jahre  1432  war  es 
derselbe  Landtag,  der  im  September  in  Kuttenbex^  die  nach  Basel 
bestimmte  Botsdiaft  wählte  und  einen  Absagebrief  an  den  Deutschen 
Orden  ^)  erliess,  der  dem  Polenkönig  Schutz  nicht  allein  gegen  diesen, 
sondern  gegen  alle,  die  ihm  ein  Unrecht  zuf&gen  möchten,  verspraeL 

Das  auf  diese  Weise  verlautbarte  Bündnis  ist  mit  den  Polen  im 
Sommer  1431  in  Pabianice,  wo  sich  der  königliche  Hof  befand,  und 
zwar  wahrscheinlich  von  Johannes  öapek  von  San  und  Otik  von 
Loza^)  abgeschlossen  worden,  die  damals  als  Hauptleute  der  Waisen 
und  der  Taboriten  in  Schlesien  standen.   Auch  ist  diesmal  den  Hussiten 


»)  CW.  S.  923. 

«)  ÜB.  II,  238.  Vgl.  Bezold  UI,  143. 

')  Mon.  Concil.  I,  276.  In  dem  Absagebrief  werden  nur  die  »capitanei  com- 
munitatum  Orphanoram  et  Tbaborensiam«  Öapek  von  San  und  Otto  von  Lon 
mit  Namen  angeführt,  hinter  ihnen  stehen  aber  die  »ceteri  barones,  milites,  cli- 
entes,  rectores  civitatum  et  tota  conmiunitas  regni  Bohemiae  et  marohionatos 
Moraviae*.  Damach  ist  auch  der  Sohlasssatz  za  ergänzen:  Data  in  Montibus 
Cnthnis  in  communi  congregatione  capitaneomm  communitatom  (Orph.  et  Tab., 
baronum  .  .  .  Moraviae)  legi  divine  adherentinm. 

*)  DlugOBz  IV,  472  bringt  keine  Namen.  Nach  Tomek  (IV,  531)  wftre  neben 
den  beiden  Hauptleuten,  die  allein  der  spätere  Absagebrief  nennt,  auoh  Prokop 
in  Pabianice  gewesen,  den  Dlngosz  (TV,  492)  ohne  jene  su  erwähnen,  als  An- 
führer der  Taboriten  und  Waisen  betrachtet,  wohl  anrichtig,  weil  sonst  sein  Name 
in  dem  damals  mit  den  Schlesien!  abgeschlossenen  Vertrage  (Grünhagen  S.  228) 
vorkommen  machte.  —  Tomeks  Annahme,  die  Hussiten  seien  in  Pabianice  im 
Juli  gewesen,  wird  durch  (Jod.  £p.  s.  XV.  I,  75  bestätigt 


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K.  Sigmund  and  Polen  1419—1436.  267 

ein  besserer  Empfang  zu  Theil  geworden,  als  das  Jahr  zuvor,  da  wäh- 
rend ihrer  Anwesenheit  am  königlichen  Hoflager  das  Interdikt  nicht 
beobachtet  wurde,  und  zwar  mit  Billigung  der  polnischen  Prälaten 
mit  Ausnahme  Olefoickis,  die  hinter  dem  Konzil,  das  den  Böhmen  f&r 
Basel  dasselbe  Zugeständnis  gemacht  hatte  ^) ,  nicht  zurückbleiben 
konnten. 

Während  die  Hussiten  in  Polen  weilten,  ist  in  Rom  die  Bulle «) 
▼er£EUBst  worden,  die  dem  Erzbischof  von  Gnesen  die  Vollmacht  er- 
theilte  mit  den  böhmischen  Ketzern  ohne  Einhaltung  des  Interdikts 
zu  unterhandeln  und  dieselben,  wenn  sie  ihre  Irrlehren  abschwören 
wollten,  in  den  Schoss  der  Kirche  aufzunehmen.  Die  Berufung  der 
Hussiten  nach  Basel  hat  aber  Eugen  IV.  dem  Konzil  zum  Vorwurf 
gemacht;  und  in  der  That,  wie  konnte  dieses  unter  nicht  ungünstigen 
Bedingungen  mit  denjenigen  unterhandeln,  die  die  Koetnitzer  Synode, 
auf  deren  Beschlüssen  seine  eigene  Stellung  ruhte,  verdammt  hatte? 
Kicht  unterhandeln  wollte  der  Papst  mit  den  Ketzern,  sondern  nur 
die  Beuigen  in  'Gnaden  aufnehmen.  Aber  diese  „Reduktion^'  der  Hus- 
siten durch  polnische  Vermittlung  wäre  ihm  gerade  damals  höchst 
willkommen  gewesen,  da  er  dadurch  dem  Konzil  zuvorgekommen  wäre. 
Es  schien,  als  ob  sich  zwischen  diesem  und  dem  Papste  ein  Wettstreit 
uin  die  Ketzer  entspinnen  sollte  —  eine  für  diese  vortheilhafte 
Wendung,  die  aber  von  ihnen  nicht  benützt  worden  ist  Auch  die 
Polen  haben  von  der  neuen  Vollmacht  keinen  Gebrauch  gemacht; 
die  Bulle  scheint  aber  dazu  beigetragen  zu  haben,  dass  sie  das  mit 
„den  Böhmen^^  gegen  ,,die  ganze  Welt  und  namentlich  die  Deutschen^^ 
geschlossene  Bündnis  nicht  nur  nicht  geheim  hielten,  sondern  ohne 
Scheu  selbst  überall  verkündeten. 


1)  Desw^en  ist  auch  Lewickis  Meinung  (S.  132)  unbaltbtti,  Olelnicki  habe 
dadurch,  dass  er,  als  die  Böhmen  nach  Krakau  kamen,  das  Interdikt  beobachten 
Hees,  für  das  Konzil  demonstrirt.  Bei  Dlugosz  wird  die  Schilderung  des  Kon- 
fliktes, der  deswegen  zwischen  dem  Bischof  und  dem  König  sowie  den  übrigen 
Prälaten  entstand,  zur  Hauptsache.  Dass  den  Krakauer  ^Klerus  zur  Nichtbeobach- 
timg  des  Interdikts  der  Kastellan  Michalowski  aufgefordert  habe ,  geht  aus  der 
Verlautbarung  des  Vikars  Cod.  Ep.  sec.  XV,  I,  57  hervor.  Sollte  wirklich  der 
Künig,  wie  Dlugosz  erzählt,  den  Böhmen  den  Besuch  von  Krakau  widerrathen  haben  ? 
Das  Ganze  zeigt  übrigens,  dass  Zbigniew  doch  nicht  in  den  letzten  Jahren 
Wladislaws  so  allmächtig  war,  wie  oft  behauptet  wird.  Es  ist  kaum  zu  zweifeln. 
dass  er  das  Bündnis  mit  den  Hussiten  nicht  gebilligt  hat 

«)  24.  Juli  (Raynald  1432  N.  10).  In  der  Bulle  heisst  es:  nos  cupientes,  ut 
dicti  heretid  per  quoscunque  ad  conyersionem  veritatis  catholice  fidei  reducan- 
tur.  —  Das  Konzil  machte  dann  dem  Papste  zum  Vorwurf,  dass  er  einem  Ein- 
seinen, dem  ErzbiBchof  von  Gnesen  gewähre,  was  er  »der  allgemeinen  Kirche* 
d.  h.  dem  Konzil  verweigere.    Mon.  Concil.  II,  247. 

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268  Jaroslaw  Goll. 

Dieses  Bündnis  ist  eigentlich  zu  spät  gekommen.  Es  hätte  der 
Lage  der  Dinge  in  den  ersten  Jahren  der  Hussitenkriege  entsprochen 
oder  man  hätte  jetzt  in  Böhmen  die  polnische  Kandidatur  wieder 
aufnehmen  müssen  ^).  In  Basel  scheint  man  einen  solchen  Bückschkg 
gefürchtet  zu  haben;  wenigstens  war  dort  einige  Monate  später  das 
Gerücht  verbreitet,  die  Kurie  beabsichtige  die  böhmische  Krone  von 
Sigmund  auf  Wladislaw  zu  übertragen^).  Wenn  nun  dasjenige,  was 
möglich  schien,  dann  doch  nicht  eintrat  und  jenes  Bündnis  die  Be- 
deutung, die  es  anfeuigs  zu  haben  schien,  dann  doch  nicht  erlangte, 
so  ist  es  wohl  hauptsächlich  durch  den  Widerspruch  zu  erklären,  in 
dem  es  zu  der  Lage  der  Dinge  sich  befand,  wie  sie  sich  in  den  letzten 
Jahren  und  namentlich  seit  der  Beschickung  des  Konzils  durch  die 
Böhmen  gestaltet  hatte,  üebrigens  war  das  Verhältnis,  in  dem  das  Konzil 
und  Polen  zu  einander  standen,  keineswegs  ein  geradezu  feindliches 
und  das  Konzil  selbst  vermied  alles,  was  es  dazu  hätte  bringen 
können.  Trotz  der  Anklagen  des  Ordens  und  K.  Sigmunds  wollte  es 
ähnlich  wie  auch  die  Kurie  jenes  Bündnis  mit  den  Hussiten  nicht  sehen 
und  nahm,  indem  es  zwischen  Wladislaw  und  dem  Orden  vermittellte,  zu 
ihrem  Streite  eine  neutrale  Stellung  ein.  und  auch  das  bedeutendste 
Mitglied  der  böhmischen  Gesandtschaft,  der  Priester  Prokop,  hat  sieb, 
bevor  diese  im  Jahre  1433  Basel  verliess,  auf  einen  ähnlichen  Stand- 
punkt gestellt,  während  Kostka  sich  der  Polen  eifrig  gegen  den  Or- 
den annahm  s). 


1)  Für  Palackys  Behauptung  (III,  3  S.  54),  die  EosBiten  hätten  in  Pabia- 
nice  »die  Anträge  in  Betreff  einer  engeren  staatlichen  Verbindung  der  König 
reiche  Böhmen  und  Polen  erneuert«,  finde  ich  in  den  Quellen  keine  Bestätigung 
—  Vgl.  auch  was  Qrünhagen  S.  235  ff.  über  die  Bedeutung  des  Bündnisses  sagt ; 
nur  ist  zu  bezweifeln,  dass  es  damals  in  Böhmen  eine  »panslavistische  Partei« 
unter  Puchalas  und  Eorjbuts  Führung  gegeben  habe. 

s)  ÜB.  II,  351.  Vgl.  auch  S.  339.  Dass  eine  solche  Absicht  wirklich  be- 
stand, ist  allerdings  dadurch  nicht  bewiesen.  Die  »bullae  concessae  super  facto 
regni  Bohemiae*  (Mon.  Conc.  U,  518),  TOn  denen  Sigmund  nach  seiner  Ankunft 
in  Basel  sprach,  betrafen  wohl  die  durch  die  Polen  zu  vermittelnde  »Reduktion* 
der  Hussiten. 

')  Mon.  Conc.  I,  351.  Prokop  erklärte,  die  Böhmen  würden  die  Polen  zur 
Beschickung  des  Konzils  auffordern,  damit  sie  sich  selbst  gegen  die  Anklagen 
des  Ordens  vertheidigen  könnten;  wenn  sie  nicht  kommen,  so  mag  das  Konzil 
thun,  was  es  für  gut  finden  werde.  —  Vor  der  Abreise  der  Böhmen  kam  von 
Prag  die  Nachricht,  »quia  condescenderunt  (sc.  rex  et  Swidrigal)  in  dominos  Bo- 
hemos«  (Petri  Zatecensis  Liber  diumus  351 ;  Segovia  MC.  II,  346).  Was  Caro  IV, 
49  dagegen  oder  vielmehr  gegen  Prokop  vorbringt,  ist  nicht  gerechtfertigt.  Nic^^t 
die  Böhmen,  sondern  die  Legaten  haben  im  Sommer  1435  in  Brunn  gesagt: 
»quoniam  hec  simt  nobis  nova«.  Polnische  Gesandte  waren  in  Prag  im  Februar 


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E.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  269 

Wenn  wirklich  Prokop  von  Basel  nach  Böhmen  geschrieben  hat, 
in  den  nächsten  Monaten  alle  Züge  über  die  Landesgrenze  zu  unter- 
lassen ^),  so  hat  gerade  das  Feldbeer  der  Taboriten,  das  seit  März  1433 
in  Oberschlesien  stand,  die  Weisung  nicht  befolgt.  Aber  es  hat  dann 
trotz  des  Bündnisses  den  Polen  seine  Mithilfe  verweigert,  ja  der  An- 
föhrer  desselben,  der  Priester  Bedf ich,  soll  geradezu  erklärt  haben,  er 
würde  lieber  Swidrigello  zu  Hilfe  ziehen ').  Als  dann  im  Sommer 
nach  Ablauf  des  Waffenstillstandes  der  Krieg  ausbrach,  hat  neben  von 
Puchala  geworbeneu  Soldnern  sich  nur  das  Feldheer  der  Waisen  an 
dem  Feldzug  nach  Preusseu  betheiligt »).  Es  ist  dabei  bis  an  das  Meeres- 
gestade gekommen,  dorthin,  woher  einst  der  heilige  Adalbert  die  Fahrt  nach 
der  Märtyrerkrone  angetreten  hat^).  Eine  hussitische  „Beise^^  in 
das  Ordensland  —  das  war  die  Folge  des  verspäteten  Bündnisses  mit 
den  Polen. 

Im  Juli  1433  hat  Prokop  der  Kahle  in  Prag  eine  Apologie  des 
Krieges   vorgetragen  und  dabei  zur  Entschuldigung  jener  grässlichen 


und  dann  auch  im  Juni  1433,  jedesmal  während  der  Landtag  versammelt  war. 
Möglich  ist  aber,  dau  jenes  Schreiben,  das  in  Basel  im  April  1432  eingetroffen 
war,  SU  viel  sagte ;  von  Swidrigellos  Gesandten  erfahren  wir  wenigstens  im  Jahre 
1433  nichts.  Jedenfalls  ist  nichts  daraus  geworden.  —  Zu  Ende  des  Jahres  1431 
ist  Ton  Swidrigello  ein  Bote  nach  Böhmen  zu  Prokop  geschickt  worden  (Kotze- 
bue  61). 

>)  Ghrfinhagen,  Geschichtsquellen  der  Hussitenkriege  SS.  rerum  Sü.  VI;  127. 

*)  a.  a.  0.  127.  Die  Taboriten  unternahmen  dann  (im  April)  einen  Zug 
nach  Ungarn  durch  polnisches  Gebiet,  und,  wie  man  sich  in  Schlesien  erzählte, 
im  Einvernehmen  mit  der  polnischen  Regierung,  was  doch  nicht  unmöglich  ist, 
obgleich  in  Krakau  der  Kastellan  und  der  Bischof  Anstalten  trafen,  um  es  zu 
▼erhindem  (Cod.  Ep.  II,  S.  316;  vgl.  Dlugosz  IV,  495,  wo  allerdings  auch  ein 
Befehl  des  Königs  erwähnt  wird). 

^  Wenn  den  Hussiten  von  Gnesen  und  anderen  Städten  400  Paar  Schuhe 
geliefert  wurden  und  in  dem  Schreiben,  das  es  berichtet  (Ss.  Sil.  VI,  129),  ge- 
sagt wird,  »das  ist  nicht  wondir,  sy  haben  fil  barfnser  brudir  undir  en*,  so  folgt 
dfflraus  noch  nicht,  dass  das  6—7000  zählende  Waisenheer  aus  »meiste  barfussen 
Leuten  beständen  habe,  wie  Caxo  lY,  54  behauptet.  Dass  Öapek  in  dem  Feld- 
znge  doch  etwas  mehr  zu  bedeuten  hatte  als  ein  gewöhnlicher  SöldnerfÜhrer, 
zeigen  die  Urkunden  (Voigt  VII,  637,  Lewicki  373). 

«)  Bitschin  8s.  rerum  Pruss.  m,  502.  Sollte  sich  das  Muster  zu  der  Schil- 
derung, wie  öapek  in  die  Fluten  springend  ausruft,  nur  diese  hätten  seinem 
Zog  ein  Ziel  gesetzt,  nicht  irgendwo  in  der  antiken  rhetorischen  Literatur  finden, 
in  der  der  Feldherr,  der  bis  an  den  Ocean  gekommen  ist,  ein  beliebtes  Thema 
abgibt?  Vgl.  C.  Morawski  De  rhetoribus  latinis  (Abb.  der  Krakauer  Akademie 
1892).  —  Dlugosz  IV,  507.  Hat  Dlugosz  nicht  jenen  gekannt  ?  Einige  Einzelheiten, 
wie  jene,  dass  die  Zahl  derjenigen,  die  in  den  Wellen  den  Ritterschlag  em- 
pfiengen,  200  betragen  hat  und  dass  Cagek  zu  ihnen  gehörte,  haben  Spätere  hin- 
zugefögt.  Vgl.  Voigt  VII,  637. 

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270  Jaroslaw  Goll. 

Feldzüge  in  die  Nachbarländer  geltend  gemacht,  dass  sich  ohne  diese 
das  Konzil  kaam  zu  Unterhandlungen,  die  zum  Frieden  ftihren  selten, 
entschlossen  hätte.  Der  Zug  der  Waisen  war  aber  auch  in  dieser  Bezie- 
hung verspätet  und  nutzlos.  Der  ütraquismus  hätte  dieses  Feldheer 
an  einer  anderen  Stelle  gebraucht,  wohin  es  auch  Capek  sofort  nach 
seiner  Bückkehr  aus  Polen  fährte,  nämlich  in  dem  Lager  vor  Pilsra. 
Davon  schien  das  Schicksal  des  Eatholicismus  in  Böhmen  abzuhängen, 
ob  sich  dieser  sein  Hauptsitz  behaupten  werde.  Pilsen  hat  sich  be- 
hauptet und  die  Utraquisten  haben  dann  ihre  Hauptforderung,  die 
Alleinherrschaft  des  Kelches  im  Lande,  nicht  durchgesetzt  Indess  ist 
auch  diese  Belagerung  zu  spät  gekommen.  In  jenen  Zügen  über  die 
Grenze,  die  mit  der  Heerfahrt  der  Waisen  abschliessend  hat  sich  die 
Kriegsmacht  des  Hussitismus  in  ihrer  Gewalt  gezeigt,  aber  zugleich 
zersplittert.  Die  AUeinherrschafk  des  Ütraquismus  hätten  nur  recht- 
zeitig errungene  entschiedene  Siege  in  dem  traurigen  inneren  Bürger- 
kriege gegen  die  Katholiken  begründen  können;  aber  dieser  stockte 
und  als  jeue  Züge  aufhörten,  hat  die  gemässigte  Partei,  hat  nament- 
lich der  utraquistische  Adel  im  Verein  mit  den  Katholiken  bald  nach 
Au%ebung  der  Belagerung  von  Pilsen  die  Kraft  der  Feldheere  bei  Lipan 
gebrochen.  Und  dennoch  ist  dann  hartuäckig  jene  Forderung  bis  zum 
Abschluss  der  Kompaktaten  immer  wieder  aufgestellt  worden.  Dass 
die  durch  das  Konzil  repräsentirte  Kirche  in  dieser  Sache  nicht  nach- 
geben musste,  dass  Böhmen  wenigstens  zum  Theil  katholisch  blieb, 
das  war  ihr  grosser  Erfolg  und  um  diesen  Preis  konnte  sie  sich  zu  den 
Konzessionen,  die  sie  gewährte,  herbeilassen. 

Während  die  Belagerung  von  Pilsen  noch  dauerte,  hat  K.  Sig- 
mund mit  den  Waisen  und  Taboriten  Unterhandlungen  angeknüpft  i), 
deren  Erfolg  —  das  scheint  seine  Absicht  gewesen  zu  sein  —  rasch 
seine  allgemeine  Anerkeunung  in  Böhmen  herbeigeführt  hätte,  denn 
auch  Prag  und  der  utraquistische  Adel  hätten  nicht  lange  zögern 
können,  wenn  die  Parteien,  die  über  die  Feldheere  verfügten,  Yoran- 
gegangen  wären.  Und  diese  selbst  wären  erhalten  geblieben,  auch 
für  ihn  und  das  Königthum  —  eine  Wendung,  die  K.  Sigmund  um 
so  erwünschter  erscheinen  musste,  je  ungünstiger  sich  sein  Verhältnis 
zu  Polen  gestaltete. 

^)  Palack^  a.  a.  0.  8.  155.  Jene  Unterhandlungen  waren  bereits  im  Zuge, 
als  K.  Sigmund  erfahr,  dass  sich  in  Böhmen  ein  Bündnis  des  Adels  beider  Par- 
teien gegen  die  Feldheere  yorbereite.  Der  König  beschloss  »das  eine  sn  thnn 
und  das  andere  nicht  zu  lassen*  (S.  sein  Schreiben  an  Rosenbeig,  April  1434 
AÖ.  I,  38).  —  Auch  später  soll  sich  Sigmund  mit  der  Absicht  getragen  haben« 
die  Reste  der  Taboriten  gegen  seine  Feinde  zu  verwenden;  nnr  stammt  diese 
Nachricht  aus  einer  ziemlich  unsicheren  Quelle  (MC.  I,  629). 

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E.  Sigmund  and  Polen  1419—1436.  271 

Der  Krieg  zwischen  dem  Orden  und  Polen  schloss  im  Jahre  1433 
mit  einem  Waffenstillstände  aaf  12  Jahre.  Es  war  wie  im  Jahre  1422 : 
Sigmund,  nunmehr  gekrönter  Kaiser,  erkannte  den  Vertrag  nicht  an. 
Aber  die  Polen  hatten  dies  vorausgesehen  und  die  Annahme  einer 
Klausel  durchgesetzt,  die  zwar  förmlich  und  ausdrücklich  die  Trennung 
des  Ordens  vom  Kaiser  und  dem  Beiche  nicht  aussprach,  aber  die  Konse- 
quenzen des  unausgesprochenen  Satzes  zog:  der  Vertrag  sollte  trotz 
der  Einsprache  des  Kaisers  Geltung  behalten.  Der  Hochmeister  hatte 
ungern  den  Ejrieg  augefangen,  aber  auch  ungern  die  Waffen  nieder- 
gelegt; er  hatte  nicht  ungern,  dem  Gebot  des  Kaisers  folgend,  die- 
selben wieder  ergriffen.  Aber  mächtiger  als  Kaiser  und  Hochmeister 
war  der  Wille  der  preussischen  Bevölkerung,  der  Städte  und  der  Eitter- 
Schaft  Der  G^nsatz  der  Nationalität,  der  Preussen  und  Polen  schied, 
war  hier  nicht  so  mächtig  wie  in  Böhmen;  die  lokalen  Interessen 
forderten  den  Frieden. 

Der  Vertrag  blieb  in  Ejraft  und  die  Verhandlungen  üb^  den 
Abschluss  eines  „ewigen*^  Friedens  begannen.  Ihr  Ende  hat  K.  Wla- 
dialaw  nicht  mehr  erlebt;  im  Sommer  1434  i»t  er  nach  fast  öOjähriger 
B^erung  gestorben.  Ihr  Anfang  hatte  Polen  die  Union  mit  Lithauen 
gebracht,  ihr  Ende  die  Gefahr  ihrer  Auflösung  abgewendet;  allerdings 
nicht  vollständig.  Es  galt  noch  die  von  Swidrigello  beherrschten  rus- 
sischen Landschaften  wiederzugewinnen. 

K.  Sigmund  hat  der  Kirche  ein  grosses  Opfer  gebracht,  indem 
er  ihr  in  den  Unterhandlungen  mit  den  Böhmen  den  Vortritt  liess. 
Seine  Anerkennung  durch  die  Hussiten  verzögarte  sich  dadurch  bis 
zum  Jahre  1436.  Wäre  sie  früher  erfolgt,  dann  hätte  sich  Sigmund, 
wie  er  es  oft  in  Aussieht  stellte,  vielleicht  zu  dem  Kriege  gegen  Polen 
wirklich  entschlossen.  So  sollte  aber  auch  in  seinen  letzten  Jahren 
die  That  den  Worten  nicht  entsprechen. 

Zwischen  dem  Elaiser  und  Polen  entspann  sich  ein  Kampf,  der 
mit  den  Waffen  der  Diplomatie  geführt  wurde  und  mit  seiner  Nieder- 
lage enden  sollte.  Den  Widerspruch  gegen  den  Waffenstillstand  aufgebend, 
wollte  Sigmund  wenigstens  bei  dem  Abschluss  des  Friedens  nicht 
unberücksichtigt  bleiben,  ja  er  wollte  dabei  die  führende  Rolle 
übernehmen,  hauptsächlich  aber  Swidrigello  nicht  fallen  lassen.  Der 
Kaiser  verlangte  nicht  mehr  von  dem  Orden,  dass  er  zu  Gunsten  dieses 
Fürsten  die  Waffen  wied^  ergreife,  aber  die  Waffenruhe  (das  forderte 
er  von  Polen)  sollte  sich  auch  auf  ihn  erstrecken  und  während  der- 
selben ein  von  ihm  selbst  zu  berufender  Kongress  aller  Betheiligten, 
Swidrigello  mitgerechnet,  zusammentreten.  Was  Sigmund  auf  diese 
Weise  zu  erreichen  hoffte,  war  wohl  die  Erhaltung  des  Zustandes,  wie 


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272  Jaroalaw  Goll. 

er  eben  jetzt  bestand,  für  alle  Zukunft,  nämlich  der  Ablösung  der  rus- 
sischen Landschaften  Ton  Polen-Lithauen. 

So  viel  erreichte  K.  Sigmund,  dass  im  Sommer  1435  die  Ge- 
sandten des  Ordens,  des  jungen  Polenkonigs  und  Swidrigellos  zu  ihm 
nach  Brttnn  kamen,  zwar  noch  nicht  zum  Friedenskongresse,  aber 
doch  um  über  das  Zustandekommen  desselben  zu  unterhandeln. 
Was  der  Kaiser  vor  allem  verlangte,  war  der  Waffenstillstand  fOr 
Swidrigello;  dagegen  boten  die  Polen  eine  Zusammenkunft  ihres  Kö- 
nigs mit  Sigmund.  Sie  wollten  beides  verhindern,  die  Waffenruhe 
und  den  Kongress,  ohne  sie  indess  ausdrücklich  abzulehnen,  und  das 
iöt  ihneu  schliesslich  auch  gelungen,  indem  sie,  unter  fortwährenden 
Unterhandlungen  mit  dem  Kaiser,  Zeit  gewannen,  so  dass  sich  in- 
zwischen das  vollziehen  konnte,  was  sich  auf  dem  Kriegsschauplatze 
vorbereitete,  und  sie  gewannen  Zeit  auch  dadurch,  dass  sich  die 
Unterhandlungen  der  Böhmen   mit  dem  Konzil  so  lange  hinzogen  ^). 

Am  1.  September  1435  haben  bei  Wilkomierz  Swidrigello  und  der 
Landmeister  von  Livland,  der  sich  trotz  des  Waffenstillstandes  an  dem 
Kriege  betheiligte,  von  den  Lithauern  und  Polen  eine  entschiedene 
Niederlage  erlitten ;  der  GrossfÜrst  floh,  der  Landmeister  fiel,  Sigmund 
Korybut,  der  seinem  Oheim  zu  Hilfe  gekommen  war,  wurde  verwundet 
und  hat  dann  in  der  Gefangenschaft  auf  Befehl  des  GrossfÜrsten  Sig* 
mund,  eines  wilden  und  grausamen  Mannes,  einen  unritterlichen  Tod 
gefunden:  er  hätte  ein  besseres  Los  verdient *) 


^)  Sigmund  befürchtete,  vielleicht  nicht  ohne  Grund,  die  polnischen  Ge- 
sandten könnten  auf  diese  Unterhandlungen  stGrend  einwirken,  doch  kommt  da- 
bei auch  in  Betracht,  dass  er  durch  Aeassenmg  solcher  BefQrchtungen  die  Le- 
gaten zu  grösserer  Nachgiebigkeit  antreiben  wollte  (Mon.  Con.  I,  757).  Es  war 
dies  in  Stuhlweissenburg  (Ende  1435).  Allerdings  waren  jene  Beftkrchtongen 
nicht  ungerechtflertigt ,  wenn  Kostka  wirklich  einen  Brief  solchen  Inhalts  aas 
Polen  erhalten  hat,  wie  der  Kaiser  den  Legaten  erzfthlte  (a.  a.  0.  689).  War 
es  der  Fall  und  hat  Kostka  den  Brief  Meinhard  von  Neuhaus  mitgetheilt,  dann 
war  er  kein  Freund  der  Polen  mehr  oder  ein  schlechter  Menschenkenner.  Vgl. 
Lewicki  S.  267.  —  Sigmund  sah  ganz  richtig,  was  ihm  oder  vielmehr  Swidrigello 
drohte.  Bereits  im  März  1435  hat  er  dem  Hochmeister  geschrieben,  er  solle 
keinen  Frieden  schliessen,  »wann  die  Polen  doruff  geen,  das  sy  uns  und  den  orden 
scheiden  und  .  .  .  den  groszfursten  (Swidrigello)  on  unser  und  euer  hilff  gantz 
verderben.«  Allerdings  hat  der  Kaiser  damals  zugleich  versprochen,  er  werde, 
wenn  die  Polen  nicht  nachgeben,  ihnen  den  Krieg  ankündigen  und  zwar  noch 
in  diesem  Sommer  (mit  unser  selbs  person).    Livl.  ÜB.  YIII,  542. 

*)  Dlugosz  IV,  473  erzählt,  die  Böhmen  hätten  im  Jahre  1432  in  Pubianice 
sich  umsonst  bemüht,  für  Korybut  die  Gnade  seines  königlichen  Oheims  zu  er- 
bitten. Vgl.  das  Schreiben  der  polnischen  Herren  an  die  Ungarn  1438  Cod.  Kp. 
sec.  XV.  I,  99:  et  quidem  primum  dominus  in  regno  hoc  privatus,   demum   de 


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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  273 

Durch  die  erlitiene  Niederlage  wurde  Swidrigellos  HerrBchafb  in 
dem  lithauischen  Russland  erschüttert,  aber  noch  nicht  beseitigt  Der 
Orden  aber  konnte  mit  dem  Abschluse  des  Friedens  nicht  mehr  zögern ; 
als  das  Jahr  zu  Ende  gieng,  ist  derselbe  zustande  gekonmien.  Polen 
gewann  eine  nicht  bedeutende  Gebietserweiterung,  aber  jene  Klausel, 
die  den  Zusammenhang  Preussens  mit  Kaiser  und  Beich  au&uheben 
schien,  ist  aus  dem  Waffenstillstandsrertrag  des  Jahres  1432  in  die 
Friedensurkunde   des  Jahres    1435   herübergenommen   worden  i).    In 


mibuB  regni  com  suis  perpetue  proscriptos  est,  pro  gratia  sibi  obtinenda  quantae 
eztonc  humiliationes,  quot  diTersorum  prineipum  supplicationes  aooeaserunt,  haec 
tarnen  omnia  nü  profecerunt  ...  In  diesem  Schreiben  wird  weiter  erwähnt,  mit 
Korybut  seien  auch  Ungarn  gefangen  worden,  die  auf  Befehl  des  Kaisers  (prout 
in  litteris  ipsius,  quas  habemus  et  earum  copias  vobis  transmittimus,  colligitur) 
Swidrigello  zn  Hilfe  gezogen  waren.  Caro  (FV,  153)  hält  es  nicht  fttr  unwahr- 
scheinlich, Korybut  sei  mit  Wissen  und  Willen  K.  Sigmunds  zu  seinem  Oheim 
gekommen.  Nach  Dlugosz  IV,  562  hat  Swidrigellos  Heer  aus  Russen  und  Tar- 
taren,  aus  Böhmen  und  Schlesien!  bestanden.  Hat  auch  diese  K.  Sigmund  ge- 
schickt? Allerdings  ist  Dlugosz  hier  nicht  ganz  zuverlässig,  noch  weniger  aber 
jene  polnische  Relation,  deren  Unzuverlässigkeit  Hildebrand  (VIII.  Vorrede,  vgl. 
Lewicki  353)  nachgewiesen  hat.  Weder  hat  Korjbut  in  der  Schlacht,  wie  Dlugosz 
sagt,  den  Oberbefehl  geführt,  noch  hai  er  sich,  wie  die  Relation  erzählt,  ein 
ganzes  Jahr  in  Preussen  aufgehalten,  um  dann  mit  den  Deutschen,  als  seinen 
Hilfsgenossen,  Swidrigello  zu  Hilfe  zu  kommen  und  in  der  Sehlacht  eine  grosse 
Wagenburg  zu  errichten.  Wir  wissen  eben,  dass  die  Wagen  vor  der  Schlacht 
fortgeschickt  worden  sind.  Der  Verfasser  jener  Relation  besetzt  aber  seine 
Wagenburg  mit  »echten  und  angeblichen«  Hussiten,  (tam  veri  quam  simulati 
Hnssitae  et  Bohemi),  wobei  er  mit  den  »angeblichen*  diejenigen  meint,  die 
Korybut  in  Preussen,  wo  er  ihn  ein  ganzes  Jahr  9  6xercitatum  causa«  festhält, 
auf  litissitische  Weise  eingeübt  hätte  —  dies  alles,  um  zu  beweisen,  dass  jener 
Ketzer  Korybut  eigentlich  in  das  Schuldbuch  des  Ordens  gehöre!  (Vgl.  Hilde- 
brand a.  a.  0.)  Korybut  ist,  wie  aus  andern  Quellen  hervorgeht,  allerdings  erst 
nach  Preussen  und  von  dort  über  Livland  zu  Swidrigello  gekommen ;  das  übrige 
ist  aber  eine  Zuthat  der  Relation.  —  Gestützt  auf  die  Angabe  von  Dlugosz, 
Swidrigellos  Heer  habe  auch  aus  Böhmen  und  Schlesiem  bestanden,  lässt  Palack^ 
(III,  3  8.  203),  auch  »einige  Hussitenrotten  aus  Böhmen  und  Schlesien«  an  der 
Schlacht  theilnehmen,  was  Dlugoszs  Worte  allerdings  noch  nicht  beweisen.  —  Ueber 
die  Todesart  Korybuts  berichtet  Dlugosz;  er  sei  ertränkt  worden;  doch  erwähnt 
er  dann  noch  die  Version,  er  sei  an  seinen  Wunden  gestorben,  sei  es  an  ihnen 
selbst,  sei  es,  weil  man  ihnen  Gift  eingegossen  hätte.  Dass  Korybut  gewaltsam 
gestorben  ist,  bestätigt  jenes  Schreiben  der  Polen  v.  J.  1438  (a.  a.  0.  S.  99) :  adeo 
rigide  eztitit  proceassum  contra  ducem  illum.  .  .  .  ut  etiam,  dum  in  quodam 
bellioo  impetu  in  manus  belligerantium  gentium  reg^s  nostri  et  regni  incidisset, 
extreme  mortis  horrendae  supplicio  manibus  eorundem  vitam  terminavit. 

1)  Die  Klausel  sollte  aber  auch  für  Polen  gelten;  und  damit  hat  sich  der 
Hochmeister  entschuldigt  (Voigt  VII,  682).    Nicht  ganz  ohne  Grund. 

Mittheflangen  XVL  18    ^  j 

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274  Jarofllaw  Goll. 

Deutschland  erregte  dieser  Friede  eine  ähnliehe  Entrüstung  und  Ver- 
stimmung wie  der  des  Jahres  1422 ;  auch  die  Eomthure  der  dentsdben 
Balleien,  die  in  Frankfurt  zusammenkamen,  erklärten  sich  gegen  den- 
selben. Aber  Kaiser  und  Beich  hatten  för  den  Orden  und  das  Land 
Preussen  noch  weniger  gethan  als  im  Jahre  1422 ;  warum  sollte  dieses 
die  Lasten  des  Krieges  weiter  tragen? 

K.  Sigmund  verlangte  auch  nach  der  Schlacht  bei  Wilkomierz, 
der  Orden  solle  gerüstet  bleiben  und  keinen  definitiven  Frieden  ein- 
gehen. Er  wies  dabei  auf  den  bevorstehenden  Abschluss  der  mit  den 
Böhmen  geführten  Unterhandlungen  hin.  Bald  werde  er,  Gott  sei 
gelobt,  so  schrieb  er  dem  Hochmeister  am  6.  November  143öi  Herr 
im  Lande  sein  und  dem  Orden  „trefflicher  und  anders  als  bisher^^ 
helfen  können  ^).  Es  ist  kaum  glaublich,  dass  Sigmund  die  gegebene 
Zusage  so  rasch  erfüllt  hätte,  wie  schnell  er  sie  gab,  auch  wenn  jene 
Unterhandlungen  wirklich  so  bald,  wieer  sich  und  dem  Orden  Hofihung 
machte,  ihr  Ende  erreichthätten.  Aber  ihre  Beschleunigang  lag  aus  mehr 
als  einem  Grunde  in  seinem  Interesse  und  deswegen  hat  er  den  Böhmen 
gegenüber  auch  in  kirchlichen  Dingen  schwer  einlösbare  Verpflich- 
tuDgen  übernommen,  um  sie  zur  endlichen  Annahme  der  Kompaktaten 
zu  bewegen.  Dabei  liess  aber  Sigmund  den  geplanten  Friedenskongress 
nicht  fallen.  Er  sollte  um  Pfingsten  1436  in  Prag  tagen,  gleichsam 
zur  Feier  des  zwischen  der  Kirche  und  den  Böhmen  geschlossenen 
Friedens  und  seines  Einzugs  in  die  Hauptstadt,  und  dabei  sollten  die 
Legaten  des  Konzils  und  die  Böhmen  d.  h.  wohl  der  böhmische  Landtag 
die  EoUe  der  Vermittler  übernehmen  ^).  Selbst  als  die  mit  Entrüstung 
aufgenommene  Nachricht  angelangt  war,  der  Friede  sei  bereits  ge- 
schlossen, auch  dann  befahl  K.  Sigmund  dem  Hochmeister  die  Ge- 
saQdten  zu  schicken  und  dieser  konnte  nicht  umhin  zu  gehorchen. 
Aber  die  Polen  verweigerten  ihnen  das  Geleite ;  sie  wollten  von  einer 
Revision  des  Vertrags  nichts  hören.     Darin  bestaud  ihr  Erfolg,  darin 


^)  livl.  ÜB.  VIII,  619.  Dasselbe  sagt  dann  Sigmand  in  einem  Schreiben 
an  Swidrigello,  1.  Febmar  1436  (Kotzebue  S.  129). 

*)  Das  hatte  Sigmund  bereits  in  Brunn  im  Sommer  1435  vorgeschlagen. 
Wie  er  am  3.  Angnst  an  Swidrigello  schrieb  (Lewicki  S.  376),  h&tten  sich  die 
Böhmen  selbst  dazu  angetragen.  Die  Unterbandlungen  über  den  Kongress  wurden 
auch  im  Jahre  1436  fortgesetzt  und  dabei  von  Sigmund  der  bestimmte  Termin 
(Pfingsten)  vorgeschlagen.  S.  sein  Schreiben  v.  1.  Februar  (Kotzebue  130),  wo 
ee  heisst:  Boemi  se  ad  hoc  (nämlich  zur  Mediation)  iuxta  inandata  nostra 
promtissimos  offerebant.  Es  war  dies  auf  dem  Tage  zu  Stuhlweisenburg.  —  Aucb 
wenn  die  Polen  nicht  kommen  (so  lautet  das  Schreiben  weiter),  so  sollen  doch 
Swidrigello  und  der  Orden  ihre  Boten  senden,  um  zu  berathen :  quo  modo  et  qua 
forma  nos  efFectualiter  adiuvare  et  temeritati  adversariorum  obviare  poterimna. 

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K.  Sigmund  und  Polen  1419—1436.  275 

Sigmunds  Niederlage:  der  gegen  seinen  Willen  geschlossene  Friede 
blieb  trotz  seines  Widerspruches  in  Kraft  und  erhielt  in  der  nächsten 
Zeit  die  noch  fehlende  Ratifikation.  So  war  es  auch  im  Jahre  1422 
gewesen,  aber  damals  haben  sich  die  Polen  die  Anerkennung  des 
Friedens  erkaufen  müssen;  jetzt  war  es  nicht  mehr  ndthig. 

K.  Sigmund  hatte  Polen  ohne  Krieg  schwer  geschädigt,  ab  die 
von  ihm  geplante  Erhebung  Lithauens  zum  Königreiche,  für  einige 
Zeit  wenigstens,  die  Verbindung  desselben  mit  Polen  löste.  Den  Krieg 
haben  dann  für  ihn  der  Orden  und  Swidrigello  geführt  Ihre  Nieder- 
lage ist  aber  auch  seine  Niederlage  gewesen.  Vielleicht  wäre  der  Aus- 
gang ein  anderer  gewesen,  wenn  er  selbst  rechtzeitig  in  den  Krieg 
eingetreten  wäre.  Das  war  eben  seine  Art,  mehr  zu  wollen,  als  aus- 
zuführen, mehr  zu  versprechen,  als  zu  halten.  Aber  seine  Politik  ent- 
sprang und  entsprach,  doch  auch  der  Lage,   in  der  er  sich  befand  ^). 


>)  Im  J.  1436  aehrieb  Bussdorf  an  den  Deutschmeister,  am  den  Abscbluss 
des  Friedens  zu  entschuldigen,  der  Kaiser  habe  Hilfe  in  eigener  Person  zu- 
gesagt; aber  dann  sei  nichts  geschehen,  »vielleicht  seiner  vielen  Geschäfte  wegen* 
(Voigt  VII,  686). 


18* 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction 
Karls  VI.  durch  das  deutsche  Reich. 

Von 

Hans  V.  Zwiedineck-SUdenhorst 


Za  den  meistberufenen  und  am  häufigsten  nach  Form  und  Inhalt 
untersuchten  und  besprochenen  Staats-Ürkunden  gehört  ohne  Zweifel 
jene  Erklärung,  die  Kaiser  Karl  VI.  am  19.  April  1713  vor  den  ge- 
heimen Bäten  und  Würdenträgern  seines  Hofes  zum  Zwecke  der  Fest- 
stellung der  Erbfolge  in  seinen  Ländern  abgab  und  notariell  auf- 
nehmen Hess.  Dieser  Staatsakt,  dem  bei  seiner  weiteren  verfassungs- 
mässigen Behandlung  der  Charakter  einer  „Sanctio  pragmatica'^  bei- 
gelegt wurde,  gilt  im  österreichischen  Staatsrechte  als  das  „erste  ge- 
meinsame Staatsgrundgesetz  aller  Länder  der  österreichisch-ungarischen 
Monarchie^S  ja  es  wird  vielfach  die  Ansicht  festgehalten,  dass  durch 
denselben  eine  Bealunion  zwischen  den  Ländern,  die  das  Haus  Habs- 
burg vom  deutschen  Reiche  zu  Lehen  hatte,  und  seinen  ausserhalb 
des  Beichsverbandes  stehenden  Besitzungen  hergesteUt  worden  sei.  Sie 
vermag  sich  wohl  nicht  auf  den  Wortlaut  der  kaiserlichen  Erklärung 
vom  Jahre  1713  zu  stützen,  der  hiezu  keinen  Anlass  gibt,  sondern 
legt  das  Hauptgewicht  auf  die  Beschlüsse  der  Landtage  über  die  ihnen 
vorgelegte  Successsions- Ordnung,  namentlich  auf  die  ungarischen  Ge- 
setz-Artikel von  1722 —  23.  Diese  bestimmten,  dass  der  Erbe  oder 
die  Erbin  des  österreichischen  Hauses,  die  von  den  übrigen  Königreichen 
und  Ländern  nach  der  von  ihnen  angenommenen  Primogenitur-Suc- 
cession  anerkannt  werden,  auch  als  König  von  Ungarn  anerkannt  und 
gekrönt  werden  sollen.  Die  ungarische  Krone  habe  demnach  stets 
derjenige  Erzherzog  von  Oesterreich,  gleichviel  ob  er  männlichen  oder 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanotion  Karls  VI.  277 

weibliclien  G^eschledites  sei,  zq  tragen,  der  in  den  übrigen  Erb-Eönig- 
reichen  nnd  Ländern  durch  die  neue  Erbfolge-Ordnung  dazu  berufen 
ist;  nur  darf  von  diesen  weder  durch  Theilung  noch  sonstwie  ein  Ge- 
biet losgelösst  werden  und  sie  haben  mitsammen,  gleichzeitig  und  mit 
Einschluss  des  Königreiches  Ungarn  sowie  der  zu  diesem  gehörigen 
Nebenländer  eine  vererbliche  Besitzmasse  zu  bilden  ^).  Diese  Gesetz- 
Artikel  wurden  von  Karl  VI.  als  König  von  Ungarn  genehmigt;  eine 
Vereinbarung  darüber  mit  den  übrigen  Königreichen  .und  Ländern 
£and  jedoch  nicht  statt,  obwohl  sie  vorher  von  Seite  der  österreichischen 
Regierung  in  Aussicht  genommen,  auch  vom  niederösterreichischen 
Landtage  angeregt  worden  war.  Man  hatte  mittlerweile  durch  die 
Verhandlungen  des  niederösterreichischen  und  des  Tiroler  Landtages 
die  Ueberzeugung  gewonnen,  dass  weitere  Beratungen  der  Successions- 
Ordnung  zu  nachdrücklicher  Betonung  der  ständischen  Hechte  und 
Freiheiten  ftübren  würden  und  konnte  Bedenken  tragen,  dazu  noch 
besondere  (Gelegenheit  zu  bieten.  Es  dürften  dabei  nicht  so  sehr  Be- 
soifpdsse  vor  einem  neuerlichen  Anwachsen  der  ständischen  Macht 
massgebend  gewesen  sein,  als  die  Bücksicht  auf  die  Stellung  der  deut- 
sehen Erbländer  zum  Reiche,  dessen  Verfassung  durch  das  neue  Haus- 
gesetz nicht  berührt  werden  durfte.  Denn  unter  allen  Garantien,  die 
der  Kaiser  seiner  pragmatischen  Sanotion  zu  schaffen  strebte,  war 
keine  so  wichtig  und  nothwendig  als  die  des  Reiches,  die  von  der 
BeichsTersammlung  ausgesprochen  werden  musste.  Ohne  sie  waren 
die  Zusagen  der  fremden  Mächte  nahezu  wertlos;  ihre  Einmischung 
in  die  deutschen  und  österreichischen  Verhältnisse  nach  dem  Tode  des 
Kaisers  hätte  bei  allen  Garanten  des  westphälischen  Friedens  durch 
den  Hinweis  auf  die  Notwendigkeit,  die  Beichsverfassung  vor  Störungen 
zn  bewahren,  einen  legalen  Boden  erhalten. 

Die  Geschichte  dieser  Garantie  genauer  kennen  zu  lernen,  schien 
mir  anstrebenswert,  seitdem  ich  mich  mit  den  staatsrechtlichen  Er- 
scheinungen beschäftigt  habe,  die  sich  einerseits  als  notwendige  Folgen 
des  dreissigjährigen  Krieges  darstellen  und  anderseits  als  die  Elemente 
für  die  nationale  Organisation  der  neuesten  2^it  erkannt  werden  müssen. 
Es  sind  Jahre  um  Jahre  vergangen,  ohne  dass  ich  mich  zu  dem  Ent- 
schlüsse aufraffen  konnte,  das  allmählig  gesammelte  Material  zu  ordnen 
nnd  zur  Grundlage  einer  zusammenhängenden  Darstellung  zu  machen. 
Der  Abschluss  meiner  ,  Deutschen  Geschichte  im  Zeiträume  der  Grün- 
dung des  Preussischen  Königthums*"  hat  den  entscheidenden  Anstoss 
dazu  gegeben,  mich   über  diese   Angelegenheit   ins   Klare   zu   setzen. 


1)  Bidermann,  Gesch.  der  Gesammtstaatsidee  II.  Abthlg.  S.  53—54. 

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278  Hans  y.  Zwiedineck-Südenhorst. 

und  ich  erlaube  mir  daher,  in  den  folgenden  Blättern  die  Ergebnisse 
jener  Studien  zusammenzuBtellen,  die  ich  zur  Beantwortung  der  Frage 
angestellt  habe,  unter  welchen  Umständen  die  Anerkennung 
der  pragmatischen  Sanction  Earls  VI.  durch  das  deut- 
sche Reich  durchgeführt  werden  konnte? 

I. 

Vorauszugehen  hat  eine  Untersuchung  der  Stellung,  die  ?on  den 
ffihrenden  deutschen  Staaten,  namentlich  von  Preussen,  Eur-Sachsen 
und  Baiern  zur  österreichischen  Erbfolgeordnung  eingenommen  wurde, 
seitdem  der  Tod  des  einzigen  Sohnes  des  Kaisers^  des  E^rdierzogs 
Leopold  (f  1716)  und  der  Mangel  weiterer  männlicher  Nachkommen- 
schaft der  pragmatischen  Saoction  eine  von  Jahr  zu  Jahr  steigende 
Bedeutung  verlieh.  Die  Vererbung  des  gesammten  Habsborgisdien 
Besitzes  auf  einen  männlichen  Erben  wäre  selbstverständlich  gewesen 
und  hätte  von  keiner  Seite  eine  Anfechtung  erfahren  können.  Das 
Recht  einer  Tochter  Earls  VI  auf  die  Herrschaft  in  sämmtUchen  dem 
Reiche  zugehörigen  Eönigreiohen  und  Ländern  konnte  bestritten  werden. 
Es  war  gar  nicht  zu  vermeiden,  dass  sich  die  europäische  Politik  diestf 
Frage  bemächtigte,  dass  nicht  nur  von  einzelnen  Mächten  Versoclie 
gemacht  wurden,  die  Wahl  des  Gemahls  f&r  die  Ebbsburgische  Erb- 
tochter zu  beeinflussen,  sondern  dass  auch  die  Vor-  und  Naekteile 
einer  Teilung  der  H^bsburgischen  Hausmacht  in  Erwägung  gezogen 
wurden. 

Am  g-enauesten  sind  wir  über  die  Ebltung  Preussens  unterrichtet, 
die  von  den  wechselnden  Allianzen  und  geheimen  Verträgen,  in  denen 
die  Diplomatie  jener  Zeit  ihre  grössten  Erfolge  suchte,  nach  verschiedenen 
Richtungen  geleitet  wurde.  Das  Preussische  Staatsarchiv  enthält  nämlich 
ein  recht  ansehnliches  Eonvolutvon  Aktenstücken,  die  sich  ausschiesslich 
auf  die  österreichische  Succession  beziehen  (R.  XI.  186  b). 

Die  ersten  Berichte,  die  uns  darin  aus  Wien  vorliegen,  verdienen 
insofeme  einige  Beachtung,  weil  sie  die  Auffassung  erkennen  lasa^ 
die  über  den  Schritt  des  Eaisers  am  Wiener  Hofe  vorherrschend  war. 
Der  preussische  Resident,  Rat  Mörlin,  schreibt  am  23.  April  1713 
über  den  „vor  drei  Tagen  im  geheimen  Rat  förmlich  gefassten  Schlass, 
die  Succession  betreffend:  Die  verwitwete  Eaiserin  Amalia  ist,  wie 
leicht  zu  ermessen,  über  diesen,  allerhand  DifQcultäten  unterworfen 
gewesenen  Ausspruch,  wodurch  nunmehr  das  Successionsrecht  det 
beiden  von  dem  Eaiser  Josephe  erzeugten  Erzherzoginnen  festgestellt, 
sehr  erfreut  und  dieses  zwar  um  so  viel  mehr,  weil  man  zweifeln 
wollte,  dass  Ihre  Eaiserl.  Majestät  auf  dergleichen  Art  so  bald  etwas 
Gewisses  resolviren  würden^'. 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanotion  Karls  VI.  279 

Die  Sache  habe  vor  Ankunft  der  Kaiserin  ^)  erledigt  werden  müssen, 
weil  sonst  die  vier  Erzherzoginnen  ^)  des  Banges  halber  nicht  hatten 
ansammenkonimen  können.  Man  beschäftigte  sich  am  Hofe  bereits 
mit  Vermatongen  über  die  Heirat  der  ältesten  Tochter  des  Terstorbenen 
Kaisers  und  nannte  den  kursächsischen  und  den  kurbaierischen  Prinzen 
als  zukünftigen  Gemahl  derselben.  Bei  Savoyen  herrsehen  zu  viel 
Bedenklichkeiten. 

Am  26.  April  erstattete  Moriin  ausführlichen  Bericht  über  den 
Vorgang  am  19.  d.  M.:  ,,Es  haben  Ihre  £[ais.  MajestiLt  Dero  geheime 
Bäte  zusammenberufen  lassen  und  ihnen  Selbst  proponieret,  dass  Sie 
es  nötig  zu  sein  erachteten,  dasjenige,  was  wegen  der  Succession  in 
dem  Hause  Oesterreich  kurz  vor  Ihrer  nach  Spanien  angetretenen 
Beise,  den  12.  Sepi  1703,  abgehandelt,  beschworen  und  in  ein  formliches 
Instrument  gebracht  worden,  anjetzo,  da  von  den  dazumahl  gegen- 
wärtig gewesenen  geheimen  Bäten  nur  noch  zwei,  nämlich  der  Fürst 
von  Mansfeld  und  der  Ghraf  von  Seilern  lebeten,  von  neuem  für  gültig 
zu  erklären,  welche  eidlich  bestärkte  Disposition  dann  darin  bestünde, 
dass  nach  Ihrem  Absterben  und  Erlöschung  ihrer  Descendenz  weiland 
Dunes  Herr  Bruders  Maiti  mann-  und  weibliche  Nachkommen  suece- 
dieren  sollten.  Hierauf  hat  der  Ghraf  von  Seilern  die  Successionsacte, 
die  man,  was  den  wahren  Inhalt,  ratione  der  Erbfolge  concemiert, 
bisher  geheim  gehalten,  von  Wort  zu  Wort  abgelesen  und  Ihre  Maiti 
haben  declarieret,  dass  die  sämmtliche  anwesende  Bäte,  ob  Sie  schon 
sonst  beeidiget,  nichts,  so  in  dem  geheimen  Bat  vorgehet,  zu  propalieren, 
diesfalls  doch  Ihrer  Pflicht  erlassen  sein  sollen  und  es  öfientlich  sagen 
könnten,  dass  die  Successions-Ordnung  in  dem  Hause  Oesterreich  auf 
solche  Art  regulirt  und  festgestellt  sei^^ 

In  dieser  Darstellung  liegt  wohl  ein  unumstösslicher  Beweis  für 
die  Bichtigkeit  der  zuletzt  von  Bachmann  ^)  verteidigten  Behauptung, 
dasss  Karl  VI.  durch  die  pragmatische  Sanction  an  dem  Pactum  mutuae 
saccessionis  von  1703  gar  nichts  geändert  hat,  dass  somit  in  diesem 
bereits  die  Erbfolge  nach  Mannesstämmen  mit  Einschluss  der  diesen 
zugehörigen  weiblichen  Descendenz  vorgesehen  war.  Die  Kaiserin- Witwe 


0  Kaiserin  Elisabet  Christine  befiEind  sich  damals  auf  der  Reise  von  Barce- 
lona nach  Wien,  nachdem  sie  die  Statthalterschaft  von  Catalonien  an  Gnido 
Starhemberg  abgegeben  hatte. 

*)  Der  beiden  Kaiser  Schwestern  Maria  Elisabet  und  Maria  Magdalene  und 
Joeephs  Töchter  Marie  Josepha  und  Marie  Am  alle. 

•)  Die  pragmatische  Sanction  und  die  Erbfolgevertügungen  Kaiser  Leopolds  I. 
8.  A.  aus  der  Jurist  Vierte\jahr88chr.  26.  Bd.  1.  2.  Dagegen :  Seidler,  Studien 
zur  Geschichte  und  Dogmatik  d.  österr.  Staatsrechtes.  S.  51. 

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280  HanB  v.  Zwiedineck-Südenhorat. 

Amalie  ist  gewiss  eine  verlässliche  Zeugin  fär  die  Bedeutang,  die  dem 
Pactum  beigelegt  werden  muss,  ihre  Zufriedenheit  mit  der  neuerlicb^i 
kaiserlichen  Erklärung  wäre  ganz  unverständlich,  wenn  sie  jemals  die 
Meinung  gehabt  hätte,  dass  ihre  Töchter  den  Töchtern  Karls  VL 
vorgehen  könnnten.  £s  ist  deshalb  auch  ganz  begreiflich,  dass  dem 
Staatsakte  vom  19.  April  1713  von  den  fremden  Mächten  vorläufig 
gar  keine  besondere  Aufmerksamkeit  beigelegt  wurde.  Erst  die  Land- 
tagsverhandlungen  des  Jahres  1720  regten  das  Interesse  derselben 
wieder  stärker  an.  Der  preussische  Bat  Eonrad  Oanngiesser,  der 
damals  die  Geschäfte  am  Kaiserhofe  versah,  erhielt  am  4  Mai  von 
seiner  Begierung  den  Auftrag,  die  Beschüsse  der  in  Wien  versammelten 
Landstände  wegen  der  künftigen  Erbfolge  zu  erkunden  und  zu  melden, 
welche  Yorkehrungen  in  der  gleichen  Absicht  in  Böhmen  und  Ungarn 
getro£Fen  werden.  Er  antwortete  am  13.  Mai,  „dass  das  Kaiseriiche 
Testamentum  und  Conclusum  noch  nicht  zu  bekommen  sei.  Hingegen 
zeiget  das  hiebei  befindliche  Convocations  -  Schreiben  zum  jüngst 
gehaltenen  Landtag,  dass  diese  Constitution  und  Verfassung  in  vim 
sanctionis  pragmaticae  et  Legis  perpetuo  valiturae  nachdem  solche  bei 
versammelten  öffentlichen  Landtagen  angenommen  und  erkennet, 
publiciert  werden  soUe.^^  Die  Stände  haben  es  abgelehnt,  diese  Con- 
stitution wegen  der  Erbfolge  und  die  mit  allen  österreichischen  Erb- 
und  Königreichen  und  Ländern  vorgeschlagene  „gemeine  Yerbindung^^ 
mit  einem  Eide  zu  bekräftigen.  Sie  seien  dem  Kaiser  und  seinen 
Erben  ohnehin  als  treue  ünterthannen  verpflichtet  und  jenes  gehe  wider 
ihre  Privil^^.  Wenn  es  aber  andere  Königreiche  und  Länder  thun, 
würden  sie  sich  dessen  auch  nicht  entbrechen. 

üeber  die  Yoi^änge  bei  der  Huldigungscommission  in  Schlesien 
erstattete  C.  F.  de  Palmencron  am  23.  Oktober  d.  J.  ausführlichen 
Bericht  Unter  den  zur  Yerlesung  gebrachten  Documenten  sind  auch 
die  Benunciationsakte  der  Erzherzogin  Maria  Josepha  vom  19.  August 
1719,  des  Königs  von  Polen  und  seines  Sohnes  vom  1.  Oktober  d.  J. 
aufgezahlt;  doch  war  es  nicht  möglich,  von  dem  Wortlaut  der  13 
Schriftstücke  Kenntnis  zu  nehmen,  da  sie  sofort  nach  der  Yerlesung 
wieder  eingewickelt  und  verschlossen  wurden. 

Eine  neuerliche  Aufforderung  seiner  Begierung,  ihr  das  neue 
österreichische  Erbfolgegesetz  in  authentischer  Form  vorzulegen,  beant- 
wortete Canngiesser  am  6.  Nov.  1720  mit  dem  Hinweise  auf  die  That- 
sache,  dass  es  zur  Zeit  noch  nicht  abgeschlossen  vorliege.  „Dann 
ob  zwar  selbige  in  Schlesien  dergestalt  angenommen  worden,  wie  sie 
die  Stände  in  Oesterreich  zum  faveur  der  jungen  Erzherzoginnen 
genehm  geheissen,  so  ist  doch   der  Landtag   in    Böhmen   noch  nicht 

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Die  Anfirkennong  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VL  281 

zum  finde,  der  in  Ungarn  gar  nicht  ange£Euigen,  so  dass  man  noch 
nicht  wissen  kann,  ob  es  dabei  dorchgehends  bleiben  wird  oder  nicht  ?^' 

Berichte  über  die  böhmischen,  ungarischen,  innerösterreichischen 
und  höchst  bemerkenswerten  tirolischen  Verhandlangen  liegen  nicht  vor. 

Vom  Jahre  1724  an  beg^nen  wir  der  Pragmatischen  Sanction 
bereits  wiederholt  ab  Gegenstand  intimen  diplomatischen  Verkehres 
svrischen  Preossen,  England  and  Frankreich,  nachdem  der  Kaiser  auf 
dem  Kongresse  ron  Gambrai  den  Versach  gemacht  hatte,  ihre  Anerkennung 
durch  die  Grossmächte  in  offizieller  Form  durchzusetzen. 

König  Friedrich  Wilhelm  L  fühlte  sich  damals  vom  Wiener  Hofe 
zurückgesetzt  und  namentlich  durch  die  Nichtbeachtung  seiner  Ansprüche 
bei  Gelegenheit  des  russisch-schwedischen  Friedensschlusses,  die  er  dem 
Einflüsse  Oesterreichs  zusehrieb,  geschädigt,  während  seine  Beziehungen 
zu  England  seit  dem  Vertrage  Yon  Charlottenburg  (10.  Oktober  1723) 
an  Vertraulichkeit  gewonnen  hatten.  Unter  diesen  Umständen  konnte 
in  Berlin  unmöglich  eine  Geneigtheit  herrschen,  die  Bestrebungen  des 
Kaisers  zu  unterstützen.  Friedrich  Wilhelm  suchte  im  Gegenteil  bei 
England-Hannover  die  GeßUirlichkeit  der  yom  Kaiser  für  die  Erbfolge- 
ordnung verlangten  Garantie  besonders  hervorzuheben.  Am  6./17. 
März  1724  meldete  Wallenrodt  aus  London :  „Es  hat  Mylord  Towshend 
in  der  höchsten  Confidenz  mir  gesagt,  wie  er  Nachricht  hätte,  dass 
der  Graf  Starhemberg  ^)  in  commissis  mitbringen  würde,  den  englischen 
Hof  zu  disponiren,  dass  wenn  die  Kaiserin  nicht  einen  Prinzen  bekommen 
sollte,  England  mit  dem  Kaiser  concurriren  möchte,  dass  alle  vom 
Kaiser  besitzende  Lande  an  Seine  älteste  Tochter  kämen.  Allein 
Mylord  Towshend  setzte  hinzu,  dass  der  Kaiser  solches  bei  England 
nicht  verdient  und  also  [England]  sich  darin  nicht  meliren  würde.^^ 
Auf  diese  Anzeige  hin  hat  Wallenrodt  offenbar  den  Auftrag  erhalten, 
das  englische  Cabinet  von  einem  vereinzelten  Vorgehen  in  dieser 
Angelegenheit  abzuhalten,  denn  am  3./14.  April  lesen  wir  in  seinem 
Berichte:  „Ich  habe  Mylord  Towshend  gestern  bestens  vorgestellt  alle 
die  höchst  erleuchtete  Saisons,  so  Ew.  Königl.  Majestät  allergnädigst 
angeführet,  dass  man  sich  nicht  praecipitiren  müsse,  die  Succession  der 
kaiserlichen  Erblande  bei  ermangelnder  männlicher  Posterität  auf  seine 
älteste  Tochter  zu  bringen.*  Starhemberg  dränge  sehr,  Mylord  Walpole 
habe  jedoch  auf  die  Unwahrscheinlichkeit  der  Zustimmung  des  Hauses 
Bourbon  hingewiesen.  Towshend  ist  bereit,  dem  Könige  von  allen 
diesbezüglichen  Vorfallen  Nachricht  zu  geben,  will  jedoch  den  Kaiser 
nicht  abschlägig  bescheiden,  sondern  dilatorisch  behandeln. 

*)  Conrad  Sigmund  Anton  (Jraf  von  Starhemberg,  1717  Principalgesandter 
in  Regenflbmg,  seit  1720  Botachafter  am  grOMbrittanischen  Hofe. 

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282  Hans  v.  Zwiedineck-Südenhorst. 

Mit  diesem  Berichte  krenzte  sich  eine  am  28.  März  an  Wallenrodt 
gerichtete  Instraction,  in  der  die  Stellung  Prenssens  zu  der  Suceessions- 
frage  ausf&hrlich  erörtert  wurde. 

,,Das8  des  Kaisers  Intention  sei,  die  Succession  von  allen  Seinen 
Erbkönigreichen  und  Landen  bei  ermangelnder  Männlicher  posterit&t  auf 
Seine  älteste  Tochter  zu  bringen,  das  hat  mau  schon  lange  spüren  können. 
Es  ist  aber  dieses  ein  Werk  von  sehr  weitem  und  grossem  Aussehen, 
dann  zu  geschweigen,  dass  annoch  die  Frage  ist,  ob  zu  solchen  König- 
reichen und  Landen,  wann  der  Kaiser  keine  Prinzen  hinterlässt,  sich  nicht 
auch  andere  Praetendenten  angeben,  auch  ob  die  Lande  selbst  eine  Erz- 
herzogin zur  Königin  und  Nachfolgerin  in  der  Regierung  annehmen  werden 
und  ob  darüber nicht  doch  allerhand  Unruhe  und  Streit  ent- 
stehen möcht,  So  kommt  auch  dieses  dabei  in  consideration,  dass  derjenige, 
welchem  der  Kaiser  solche  Seine  älteste  Tochter  zur  Gemahlin  gibt,  zugleich 
auch  absolut«  wird  Kaiser  werden  wollen,  und  überlassen  wir  des  Lord 
Towsbend  reifen  üeberlegung,  ob  man,  in  allen  diesen  grossen  Veränderungen, 
so  in  dem  Hause  Oesterreich  bevorstehen,  sofort  in  Alles,  wie  es  der 
Kaiser  gutfindet,  mit  entriren,  oder  nicht  vielmehr  dabei  auch  hingegen 
darauf  bedacht  sein  wollen,  was  die  Erhaltung  der  EvangeUsdien  Religion 
und  die  Wohlfahrt  des  gemeinen  Wesens  in  Europa  dabei  erfordern.  Am 
Kaiserlichen  Hofe  regieret  jetzo  eine  grosse  Ambition  und  Begierde  nach 
einer  despotiquen  Authorität  im  Reich,  sowohl  in  Religions-  als  politischen 
Sachen,  der  Reichsstande  Praerogativen  und  Freiheiten  werden  zu  Wien 
fast  vor  nichts  mehr  geachtet,  der  Kaiser  bindet  sich  nicht  im  Geringsten 
mehr  an  seine  Gapitulation  und  andere  Fundamentalgeseize  des  Reichs. 
Die  Justiz  wird  zu  Wien  nicht  mehr  nach  dem  Recht,  sondern  nach  den 
Absichten  und  der  Convenienz  des  Kaisers  Interesse  administriret,  und 
thut  der  Kaiser  unter  dem  Verwände  Seines  KaiserL  Amts  und  der 
höchsten  Jurisdiction  iro  Reich  Alles,  was  er  will.  In  summa,  wofern  die 
bisherigen  Maximen  des  Kaiserl.  Hofes  femer  fortgehen,  und  mit  der  Zeit 
nicht  eine  Remedirung  darin  erfolgen  sollte,  so  wird  der  Kaiser  bald 
eine  ganz  neue  Regierungsform,  wobei  so  wenig  die  Evangelische  Religion^ 
als  der  Stände  Freiheit  bestehen  kann,  im  Reich  einführen.  Solches  aber 
zu  redressiren  scheinet  nichts  diensamer  noch  zur  Zeit  zu  sein,  als  dass 
man  sich  gegen  den  Kaiser,  Seiner  Succession  halber  zu  nichts  engagire, 
sondern  den  casum  seines  Absterbens,  welcher  ohnedem  so  nahe  noch  nicht  zu 
sein  scheint,  abwarte,  da  aldann,  nicht  nur  vor  die  Religion  und  das 
gemeine  Beste,  sondern  auch  vor  beider  Häuser  Brandenburg  und  Braun- 
schweig Interesse  ohne  Zweifel  noch  allemahl  viel  Gutes  zu  bedingen  sein 
wird,  wenn  man  der  ältesten  Erzherzogin  zu  einer  so  grossen  Succession 
in  allen  österreichischen  Erblanden  und  Ihrem  alsdann  habenden  Gemahl 
zu  der  Kaiserl.  Krone  verhelfen  will.  Wenn  man  aber  sich  jetzo  sofort 
dazu  erklärt,  so  hat  man  fürs  Künftige  gebundene  Hände  und  würde  es 
der  Kaiserl.  Hof  Ihre  königL  Maj.  in  England  nachgehende  wenig  Dank 
wissen,  sondern  in  Seinem  bisherigen   Train  immerhin  continuiren    .... 

Die  Ansicht,  dass  sich  England  und  Preusseu  die  Uarantie  der 
Successionsordnung  theuer  bezahlen  lassen  müssen,  kehrt  in  spateren 

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Die  AnerkennuDg  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  283 

an  Wellenrodt  gerichteten  Weisungen  immer  wieder.  Als  es  ruchbar 
wird,  dass  der  Kaiser  dem  Könige  von  England  die  Belehnung  mit 
Bremen  und  Verden  anbiete,  äussert  sich  das  Berliner  Kabinet  am 
9.  Mai:  , Dieser  Punkt  ist  Ton  einer  so  grossen  Wichtigkeit  fQr  den 
Kaiser,  dass  England  und  Wir  gegen  solche  Garantie  nicht  nur  die 
Belehnung  mit  unseren  schwedischen  Conqueten,  sondern  auch  Alles, 
was  wir  nur  sonst  dagegen  verlangen,  vor  dem  Kaiser  stipuliren 
könnten.»  England  beruhigte  den  König  durch  die  Versicherung, 
daae  es  die  Verhandlung  dieser  Angelegenheit  auf  dem  Kongresse  von 
Cambrai,  den  Preussen  nicht  beschicken  durfte,  unter  keiner  Bedingung 
zulassen,  sich  überhaupt  von  Preussen  nicht  separiren  wolle,  wogegen 
es  von  diesem  erwarte,  dass  es  sich  auch  „zu  nichts  engagire.* 

Im  September  wurden  neuerlich  Erklärungen  dieses  Inhaltes 
zwischen  den  beiden  Mächten  ausgetauscht,  nachdem  Friedrich  Wilhelm 
gegen  England  misstrauisch  geworden  war.  Abermals  wurde  von 
prenssischer  Seite  darauf  hingewiesen,  dass  durch  die  Garantie  „die 
schon  so  sehr  praedominirende  Macht  des  Hauses  Oesterreich  auf  ewig 
stabiliret  und  alle  Occasion  aus  Händen  gegeben  werde,  die  Freiheit 
der  Reichsstände  und  die  evangelische  Beligion  im  Beich  von  der 
Sklaverei  und  Oppression  zu  retten,  so  der  Kaiserliche  Hof  jetzo 
suchet  und  woran  die  Kaiserliche  Ministri  mit  allen  Kräften  arbeiten. ^^ 

In  derselben  Zeit  suchte  Preussen  in  dieser  Angelegenheit  auch 
die  Verständigung  mit  Frankreich  und  erhielt  am  17.  Oktober  durch 
Chambrier  aus  Paris  die  Mitteilung,  dass  der  Herzog  von  Bourbou 
aU  Nachfolger  des  Herzogs  von  Orleans  in  der  R^entschaft,  und  der 
Leiter  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Graf  von  MorviUe,  in  Ueber- 
einstimraung  mit  Preussen  und  England  vorzugehen  gedenken  Dass 
der  Prinz  von  Lothringen  die  beste  Aussicht  habe,  als  künftiger  Gatte 
der  Erzherzogin  Maria  Theresia  „alle  Königreiche  und  Länder^^  zu 
erhalten,  war  am  französischen  Hofe  bereits  bekannt. 

Das  kursächsische  Kabinet  widmete  der  pragmatischen 
Sanction  seit  der  Vorlage  derselben  an  die  österreichischen  Länder 
grössere  Aufmerksamkeit.  Die  Berichte  der  Wiener  Gesandtschaft 
enthalten  eingehende  Mittheilungen  über  die  Verhandlungen  mit  den 
Ständen  ^).  Im  November  1725  fanden  in  Warschau  „Beratschlagungen 
in  Beziehung  auf  die  künftige  österreichische  Erbfolge,  insonderheit 
die  Verträge  von  Wien  und  Hannover  und  die  daraus  hervorgehende 
Gestaltung  der  europäischen  Angelegenheiten^^  statt,  in  denen  jedoch 
die   Rücksicht  auf  die   Thronfolge    des   sächsischen    Kronprinzen   in 


1)  Königl.  Sachs.  Haupt-Staatearchiv.  3330  (1720—1722). 

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284  Hans  y.  Zwiedineok-Südenhorst. 

Polen  alle  anderen  Bedenken  beherrschte.  Des  Grafen  Ton  Flemming 
Ansicht  tritt  nns  aus  einem  Memoire  entg^en,  das  er  im  Auftrage 
des  Eurfürsten-Eönigs  über  die  wichtigsten  politischen  Fragen,  za 
denen  damals  das  sachsisch-polnische  Kabinet  Stellung  nehmen  musste, 
verfasst  hat  ^).  Der  Minister  bezeichnet  in  der  Einleitung  die  Aufgabe^ 
die  ihm  gestellt  worden  war:  „J^  obeis  aux  Ordres  du  Boy  de  dire 
mon  sentiment  sur  les  trois  points  propsoes  dans  la  dernifere  Conference, 
savoir  1.  La  succession  en  Pologne,  2.  La  succession  aux  pais  here- 
ditaires  de  V  Empereur,  3.  Le  choix  ä  faire  entre  les  deux  partis, 
qui  se  forment  en  Europe,  ou  de  rester  neutres.^^ 

Der  im  vorliegenden  Falle  unser  Interesse  zunächst  berührende 
zweite  Punkt  findet  folgende  Erörterung: 

,,Par  rapport  ä  la  succession  de  V  Empereur,  j'  ay  dit  souvent,  qu*  il 
falloit  nous  faire  un  Principe  de  caresser  tout  ce  qui  est  sujet  de  1'  Em- 
pereur,  ponr  nous  rendre  ä  tout  6vennement  ces  peuples  affection^s;  et 
lorsque  le  bruit  courroit,  que  1*  Empereur  negocioit  la  garantie  de  quel- 
ques Pnissances  des  dispositions  qu*  il  a  fait  dans  sa  succession,  j*  ay 
dit,  qu'  il  falloit  parier  ä  1*  Empereur  et  luy  demander  pourquoy  il  ne- 
gocioit cette  garantie?  Que  si  les  mesures  prises  avec  les  Etats  de  ses 
pays,  et  les  renonciations  que  nous  autres  ayons  faites,  ne  sufßsoient  pas, 
on  qu'  il  craignoit  quelque  chose  des  Puissances  etrangeres,  il  deyoit 
nous  le  dire;  c*  auroit  ete  la  un  procedö  honnette,  et  en  meme  tems 
nous  aurions  et^  inform^s  de  toutes  les  intentions  de  V  Empereur,  sur- 
quoy  nous  eussions  pu  nous  regier.  J*  ay  dit  encore,  que  les  ouvertures 
que  nous  ferions  Mre  ä  cet  egard  k  d*  autres  Cours,  seraient,  ou  inutiles 
ou  dangereuses;  inutiles,  puisqu*  aucune  Puissance  ne  s*  angägera  aTec 
nous,  si  nous  ne  luy  faisons  sa  convenance  et  son  interet  particulier,  ce 
que  nous  ne  saurions  faire,  in  nostro  rerum  statu;  dangereuse,  puisque 
les  Cours  aux  quelles  nous  nous  ouvririons,  ayant  plus  ä  esperer  de 
r  Empereur  que  de  nous,  et  ayant  pour  luy  plus  de  consideration  que 
pour  nous,  ne  manqueroient  pas  de  luy  donner  part,  de  la  confidence  que 
nous  leur  aurions  faite,  afin  de  se  faire  par  lä  un  merite  aupres  de  luy. 

Je  ne  sais  si  nous  avons  deja  fait  negocier  sur  cette  affaire,  qui 
nous  doit  tenir  ä  coeur,  ni  quel  succ^s  cette  negociation  peut  avoir  eu, 
ni  s'il  en  a  ete  donne  part  ä  T Empereur;  quoiqu'il  en  soit,  il  semble, 
que  r  Empereur  a  destine  deux  Archiduchesses  aux  Princes  Espagnols, 
je  ne  sais  s'  il  fait  reflexion  sur  nous  pour  la  cadette,  du  moins  cela 
est-il  incertain :  la  conduite  qu'  on  a  tenue  en  demier  lieu  4  Prague 
envers  le  Prince  de  Lorraine,  doit  faire  juger,  qa'on  songera  ä  luy  pr6- 
färablement  ä  nous,  et  la  prompte  accession  de  Duc  de  Lorraine  au  traite 
de  Vienne  fait  voir,  qu'il  ne  n^glige  rien  pour  maintenir  F  Empereur 
dans  ces  dipositions. 

Si  le  double  mariage  entre  TEspagne  et  le  Portugal  a  lieu,  T  Em- 
pereur ne  pourra  marier  qu'une    de  ses    Archiduchesses    en    Espagne,    et 


»)  Ebenda.  3303  Varsovie  le  25.  Octobre  1725. 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  285 

si  Don  Oarlos  obtient  la  preference  snr  le  Prince  de  Lorraine  poor 
r  Archiduchease  ain^,  celnycy  aura  demoins  la  poisnöe;  et  qoant  ä  la 
cadette  la  G.  de  Baviere  a  la  verite  souboonne  qu'  eile  nous  est  destinee, 
et  ce  seroit  en  effet  le  droit  du  jea;  mais,  autant  que  je  sais»  nous  n*en 
ayous  encore  aacone  asseorance. 

n  8^  agira  donc  de  faire  bien  nous  conditions  poor  avoir  part  4  la 
saccession,  ayant  qae  d*acoeder  au  Trait^  qne  rEmpereor  nous  propose; 
mais  tont  ce  que  nous  pouTons  esperer  ce  sera  d'obtenir  T  archiduchesse 
cadette,  et  la  part  qui  luy  sera  destin^. 

Mais  si  nous  nous  flattons  de  profiter  encore  d'avantage  par  les 
troubleSy  que  peutetre  la  ligue  de  Hannovre  medite;  il  faudra  aussi 
fidre  nos  conditions  avec  la  Ligue.  Ainsi,  si  nous  accedons  au  Trait^  de 
HannoTre,  II  s*  agira  ^galement  de  bien  faire  aupararant  nos  conditions 
par  raport  4  la  succession  de  V  Empereur  n'  j  ayant  aucun  doute,  que 
la  ligue  ne  fasse  des  dispositions  pour  le  partage  de  cette  succession. 
Enfin  tout  d^end  de  choix  que  le  Boy  fera,  et  k  quoy  il  se  determinera 
par  rapport  aux  deux  partis  que  se  forment  en  Europe. 

Das  Resultat  der  Beratschlagungen  bewies,  dass  das  sächsische 
Eabinet  yorlaufig  die  Politik  der  freien  Hand  einzuhalten  und  die 
pragmatische  Sanction  noch  nicht  zum  Gegenstande  einer  besonderen 
Action  zu  machen  gewillt  war.  In  der  Besehlussfassung  vom  13.  Nov^ 
wird  erklart:  „De  notre  c6te  nous  pourrons  fair  connoitre  ä  V  Empereur 
r  interet  que  nous  ayons  d^  ^tre  attachez  ä  luy,  et  en  mSme  temps  les 
raisons  que  nons  ayons  de  m^nager  le  Party  contraire.  Nous  pourrons 
en  memo  temps  foire  connoitre  a  PAngleterre  les  raisons  d' interet 
qne  nous  ayons  d^  etre  attachez  aux  Protestans  et  en  m§me  temps 
Celles  de  m^nager  les  Catholiques^^ 

Im  März  1727  kommt  Flenmiing  nochmals  auf  die  Successions- 
frage  zu  sprechen.  Er  findet  in  ihr  die  Veranlassung  zu  Entscheidungs- 
ansprüchen an  den  Kaiser,  macht  aber  über  die  Beschaffenheit  derselben 
keine  Andeutung.  „Par  rapport  a  la  Succession  de  V  Empereur  il 
est  seur  que  1'  Electeur  de  Saxe  peut  faire  beaucoup,  car  si  V  Empereur 
le  menage,  aussi  bien  que  P  Electeur  de  Bayi^re,  et  les  porte  tous 
deux  sous  des  conditions  raisonables  a  renoncer  non  seulement  de 
nonyeau  k  cette  Succession,  mais  aussi  ä  la  Luy  garantir,  il  n'  as  pas 
tant  besoin  de  la  garantie  des  entres  pour  cette  Succession  ^).  Die 
Besolution  des  Königs  geht  jedoch  auf  diese  Erwi^ungen  gar  nicht 
ein,  sondern  beschäftigt  sich  nur  mit  der  allgemeinen  europäischen 
Lage  und  deren  Einfluss  auf  die  sächsische  Politik.  Er  neigt  noch 
immer  der  Verständigung  mit  dem  Kaiser  zu  imd  hofft  yon  der 
Vermittelung  zwischen  der  kaiserlichen  und  der  englischen  Partei 
grosse  Vorteile  für  Sachsen. 

1)  Ebenda.  Varsovie  le  13.  Mai-s  1727. 

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236  Hans  y.  Z wiedineck-Südenborst. 

Eine  wesentliche  Aenderung  der  Situation  im  Beiche  wurde  durch 
die  Annäherung  Preussens  an  den  Kaiser  herbeigeführt,  die  im  Vertrage 
von  Wusterhausen  (12.  Oktober  1726)  angebahnt  worden  war  und 
Eude  1728  zu  einer  festen  und  formlichen  Allianz  führte.  Es  ist  hier 
nicht  die  Gelegenheit,  um  auf  die  Entstehungsgeschichte  derselben  naher 
eingehen  zu  können,  es  genügt  die  Erwähnung  der  Thatsache,  dass 
Friedrich  Wilhelm  an  der  Seite  des  Kaisers  die  Ansprüche,  die  er  in 
Mecklenburg,  Ostfriesland,  namentlich  aber  hinsichtlich  der  Jülich' 
Berg'schen  Erbschaft  erhob,  besser  zu  wahren  vermeinte,  als  durch 
ein  weiteres  Verharren  bei  England-Hannover,  das  ihn  geringschätzig 
behandelte  und  mit  leeren  Versprechungen  hin-  und  herzog.  Die 
Regierung  des  Kaisers  bedurfte  der  Mitwirkung  Preussens  aber  ganz 
besonders  zur  Erlangung  der  Garantie  des  Reiches  für  die  neue  Suo- 
cessionsordnung,  die  bei  fortgesetztem  Widerstände  des  mächtigsten 
Reichslandes,  an  den  sich  die  übrigen  Gegner  der  pragmatischen 
Sanction  anschliessen  konaten,  gänzlich  ausgeschlossen  gewesen  wäre. 
Es  ist  daher  sehr  begreiflich,  dass  Oesterreich  sich  alle  Mühe  gab, 
diese  Allianz  zu  Stande  zu  bringen.  Graf  Friedrich  Heinrich  von 
Seckendorft,  der  seit  1826  als  kaiserlicher  Gesandter  in  Berlin  wirkte, 
verstand  es,  das  Vertrauen  Friedrich  Wilhelms  zu  gewinnen  und  d^n 
kaiserlichen  Hof  zu  jenen  Zusagen  zu  bestimmen,  die  der  König  als 
Preis  für  die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  verlangte. 
Schon  im  Sommer  1727  meldete  er  nach  Wien,  dass  der  König  in 
keiner  anderen  Weise  zu  befriedigen  sei,  als  durch  Zugeständnisse  in 
der  Jülich-Berg^schen  Erbschaftsfrage  ^).  Als  kurze  Zeit  darnach  d&r 
der  Vicepräsident  und  nachmalige  Präsident  des  Reichshofirates  Graf 
Johann  Wilhelm  von  Wurmbrand  in  besonderer  Mission  nach  Berlin 
entsendet  wurde,  nachdem  er  vorher  fast  alle  deutschen  Höfe,  auf  deren 
günstige  Gesinnung  man  in  Wien  rechnen  zu  können  glaubte,  besucht 
hatte,  überzeugte  auch  dieser  sich  von  der  Notwendigkeit,  den  König  von 
Preussen  auf  die  kaiserliche  Seite  zu  bringen,  wenn  die  Absichten  des 
Kaisers  am  Reichstage  erreicht  werden  sollten.  In  der  umfangreichen 
Korrespondenz  zwischen  Wurmbrand  und  Seckendorff,  die  als  eine 
Folge  jenes  Berliner  Aufenthaltes  des  ersteren  erscheint^),  wird  diese 
Ansicht  wiederholt  auf  das  Entschiedendste  ausgesprochen.  So  in 
einem  Schreiben  vom  8.  Juni  1728:  „Hat  der  Kaiser  Preussen  nicht 
auf  seiner  Seite,  so  möchte  ich  wohl  wissen,  was  vor  Chur-  und 
Fürsten  im  Reich  im  Stande  seien,  ohne  Darschiessung  überschwänglicher 

*)  Seckendorffe  Bericht  aus  Berlin  vom  3.  Juni  1727  im  Wiener  Staatsarchiv. 
')  Im  reichsgräflich  Wurmbrand-Stuppach*8chen  Haus-  und  Familienarchiv 
zu  Schloss  Steyersberg  (Niederösterreich). 


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Die  Anerkenntmg  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  287 

Summen  Ihm  zu  assistiren.  Und  wann  auch  eothane  grosse  Subsidien 
gegeben  werden  könnten,  so  zeiget  doch  die  vorjährige  Erfahruog, 
wohin  die  Gelder  von  denen  meisten  angeordnet  worden  und  dass  man 
nicht  weniger  als  im  Stand  gewesen,  einem  ankommenden  Feind  den 
Kopf  zu  bieten.  Was  es  mit  denen  Ereisrerfassungen  für  eine  Bewandtnis 
hat,  wissen  Euer  Excellenz  am  besten.  Dass  ich  also  mit  E.  E.  ganz 
einig  bin,  was  massen  die  genaueste  Allianz  mit  Preussen  das  einige 
Mittel  sei,  pro  pace  in  Imperio  tuenda  et  conservatione  der 
gemachten  Successionsordnung,  so  finde  ich  auch  bei  denen 
Conditionibus  keine  Bedenken  .  .  .  ."  ^)- 

Diese  Erwägungen  konnten  ihre  Wirkung  nicht  Terfehlen 
und  bestimmten  die  leitenden  Persönlichkeiten  am  kaiserlichen  Hofe, 
dem  Allianzprojekte  zuzustimmen,  das  Graf  Seckendorff  mit  Friedrich 
Wilhelm  vereinbart  und  am  23.  Dezember  in  die  Form  eines  geheimen 
Traktates  gebracht  hatte.  Im  12.  Artikel  desselben  versprach  der 
Eönig  von  Preussen,  dass  er  den  Besitz  aller  und  jeder  Erbkönig- 
reiche und  Länder,  so  Ihro  kaiserl.  und  königl.  Majestät  anjetzo 
innehaben,  und  zwar  nach  der  unter  dem  19.  April  1713  erklärten 
Suceessionsordnung  Deroselben  und  Dero  Erbfolgern  auf  ewig  mit 
allen  Kräften  garantieren,  auch  ansonsten  mit  Ihro  kaiserl.  und  königl. 
Majestät  in  der  genauesten  Einverständnis  und  in  und  ausser  Reichs 
f&r  einen  Mann  stehen  woUe'^  Friedrich  Wilhelm  erfasste  die  neue 
Pflicht,  die  er  im  guten  Glauben,  auch  die  Macht  seines  eigenen  Hauses 
dadurch  zu  befestigen,  auf  sich  genommen  hatte,  mit  dem  ganzen 
Eifer  seiner  feurigen  Seele  und  trat  mit  der  ihm  eigenen  Vehemenz 
für  die  Sache  des  Kaisers  im  Reiche  ein.  Ein  nicht  zu  unterschätzender 
Beweggrund  fQr  diese  neue  Richtung  seiner  Politik  lag  auch  in  der 
stets  wachsenden  Abneigung  gegen  die  englisch-hannoversche  Yerwandt- 
sebaft,  die  durch  den  Konflikt  mit  dem  Kronprinzen  noch  gesteigert 
worden  war.  Die  Reise  an  eine  Reihe  deutscher  Fürstenhöfe,  auf  der 
sich  Friedrich  zu  dem  bekannten  Fluchtversuche  entschloss,  war 
hauptsächlich  dem  Zwecke  gewidmet,  für  den  Kaiser  im  Reiche 
Stimmung  zu  machen  und  die  Gurantie  der  pragmatischen  Sanction 
zu  sichern.  Es  war  dies  umso  wichtiger,  als  im  Herbste  desselben 
Jahres  die  Kriegspartei  in  Frankreich  Oberwasser  erhielt  und  für  den 
kommenden  Sommer  den  Plan  zu  einem  Feldzuge  entwarf,  der  die 
,«Di8membrierung    Oesterreichs^^    zur    Folge    haben    sollte  s).      König 

»)  Auf  die  folgenden,  sehr  bemerkenswerten  Aeusserungen  Wurmbrands 
hoffe  ich  denmftchst  in  einer  ausftlhrlichen  Darstellung  der  politischen  Bedeutung 
dieses  Mannes  zurfickkommen  zq  können. 

>)  JOroysen,  Preuss.  Politik  IV.  3.  S.  118  u.  ff. 

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288  Hans  y.  Zwiedineck-Südenhorst. 

August  Ton  Sachsen- Polen  trat  mit  dem  Projekt  einer  neuen  Association 
an  Prenssen  heran,  deren  Aufgabe  es  -wäre,  die  ,3&lftiice  zwischen 
beiden  Parteien  zu  halten".  Friedrich  Wilhelm  wies  ihn  aber  sehr 
energisch  ab  und  gab  auch  in  Dresden  zu  yerstehen,  dass  durch  seine 
Allianz  mit  dem  Kaiser  und  die  Verbindung  beider  mit  Bussland  das 
Beich  vor  allen  Angriffen  Ton  Seite  der  ,,Se?illaner^^  gesichert  werden 
könne. 

Die  Besorgnis  vor  einem  aUgemeinen  europäischen  Kriege  minderte 
sich  im  Frühjahre  1731,  als  Spanien  sich  nach  dem  Tode  des  Herzogs 
von  Parma  mit  dem  Kaiser  über  die  Ordnung  der  italienischen 
Angel^enheiten  vorübergehend  verständigte  und  England  den  Wiener 
Vertrag  vom  16.  März  mit  dem  Kaiser  schloss,  in  dem  es  gegen  den 
völligen  Verzicht  des  letzteren  auf  die  Ostendische  Compagnie  die 
Garantie  der  pragmatischen  Sanction  gewährte.  Frankreich  war  dadurch 
für  den  Augenblick  isolirt,  suchte  jedoch  die  durch  die  pragmatische 
Sanction  und  Preussens  Anwartschaft  auf  Jülich- Berg  in  ihren  Interessen 
gefährdeten  Höfe  von  Baiern,  Sachsen  und  Kurpfalz  um  so  enger  an 
seine  Politik  zu  ketten.  Preussens  Anschluss  an  den  Kaiser  war  dah^, 
zum  mindesten  für  die  deutschen  Angelegenheiten,  noch  immer  von  der 
grössten  Tragweite,  ja  es  war  die  unerlässliche  Voraussetzung  für  die 
Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  durch  das  Beich,  deren  der 
Kaiser  nicht  entraten  zu  können  glaubte. 


Am  12.  April  1731  wurde  in  der  Wiener  geheimen  Konferenz 
festgestellt,  dass  der  Zeitpunkt  gekommen  sei,  die  Garantie  der  Erb- 
folgeordnung vor  das  Beich  zu  bringen  ^),  am  25.  Juni  legte  die 
Konferenz  in  einem  von  Bartenstein  verfassten  Vertrage  das  Actions- 
programm  vor^).  Es  werden  darin  die  an  die  wichtigsten  deutschen 
Höfe  bestimmten  besonderen  Gesandtschaften  namhaft  gemacht;  es 
wird  die  Beihenfolge  der  zu  beschickenden  Höfe  aufgestellt  und  eine 
Klassification  der  unbedingt  verlässlichen,  der  zweifelhaften  und  der 
„widrigen^^  Stände  gegeben.  Bemerkenswert  ist  es,  dass  in  den 
Instructionen  der  Gesandten  ganz  besonders  daraufhingewiesen  wird, 
wie  sie  dem  Einwurfe,  dass  die  Garantie  der  Beichsverfassung  wider- 
spreche, zu  begegnen  hätten.  Zunächst  ist  zu  betonen,  dass  die 
Kräftigung  des  Erzhauses  die  Buhe  Deutschlands  sichere,  dass  hingegen 

1)  E.  u.  k.  Staatsarchiv.  Koni.  Prot.  50.  »Quarto  wegen  des  Commissions- 
Decretes  1.  Was  zu  communiciren  ?  2.  wegen  der  Garantie  der  Erbfolgsordnong. 
Man  meinet  man  solle  jetzund  die  Garantie  bringen,  in  Chorhaus  kein  contara- 
dictorem.     In  ftrstl.  Collegio  werde auswirken?* 

>)  Beilage  I. 


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Die  Anerkennong  der  pragmatiBchen  Sanction  Karle  VI.  289 

eiu  „Anstoss^^  der  Beichsyeriassang  za  gewärtigen  sei,  wenn  der  Zer* 
gliedemng  der  Erbländer^^  nicht  bei  Zeiten  vorgebeugt  würde.  Die 
Erhaltung  der  geistlichen,  sowie  aller  kleineren  Stande  hange  Ton  der 
Macht  Oesterreichs  ab.  Dann  ist  aber  auch  darauf  hingewiesen,  dass 
die  Feststellung  seiner  Erbfolgeordnung  zu  den  Privilegien  des  Hauses 
Gestenreich  gehöre,  die  demselben  vor  sechshundert  Jahren  durch  das 
Reich  erteilt  worden  seien  ^). 

Ein  grosser  Erfolg  der  kaiserlichen  Diplomatie  war  die  Gewinnung 
des  Eurfbrsten  Elemens  von  Köln,  des  Bruders  Karl  Albetts  von 
Bayern.  Letzterer  hatte  sich  alle  Mühe  gegeben,  den  jungen  Lebemann, 
der  seit  einigen  Jahren  seinen  fröhlichen  Hofhalt  in  Bonn  installirt 
hatte,  zur  Wahrung  der  Interessen  des  Hauses  Witteisbach  zu  bewegen 
und  ihn  in  der  Gktrantiefrage  auf  seine  Seite  zu  bringen.  Herr 
Klemens,  der  damals  von  den  beiden  Plettenberg,  dem  Grafen  Ferdinand 
und  dem  Freiherm  Friedrich  Christian,  geleitet  wurde,  stellte  seinen 
persönlichen  Vorteil  jedoch  höher  als  den  seiner  Familie,  von  der  er 
nichts  zu  erwarten  hatte.  Sein  verschwenderisches  Leben  Hess  ihn 
den  Wert  des  Geldes  besonders  hoch  schätzen  und  nötigte  ihn,  auf 
¥ermriirung  seiner  Einkünfte  bedacht  zu  sein.  Da  es  bekannt  war, 
dass  der  Kaiser  für  die  Garantie  seiner  Successionsordnung  jedes 
Opfer  zu  bringen  bereit  war,  so  zeigte  er  sich  nicht  abgeneigt,  seine 
Stimme  im  kurfürstlichen  Collegium  gegen  einen  entsprechenden  Preis 
zu  verkaufen.  Schon  1726  war  ein  Traktat  zwischen  dem  Kaiser  und 
ihm  geschlossen  worden,  durch  den  er  in  die  kaiserliche  Partei  im 
Beiche  eintrat;  die  Vervollständigung  desselben,  mit  besonderer  Bück- 
sicht auf  die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  durch  den 
Beichstag,  wurde  jetzt  von  den  kaiserlichen  Gesandten  in  Angriff 
genommen.  Den  Zumutungen  des  bayerischen  Hofes  gegenüber  zeigte 
sich  der  Kölner  gerade  nicht  schroff  ablehnend,  aber  doch  ausweichend 
und  mit  Bedenken  aller  Art  widerstrebend.  Auf  eine  am  28.  Mai  1731 
vom  Kurfürsten  Karl  Albert  an  seinen  Bruder  gerichtete  Aufforderung, 
die  durch  die  pragmatische  Sanction  bedrohten  Bechte  der  Witteisbacher 
ZQ   schützen,  liess  er   am    1.   Juli   mit  der  Erklärung  antworten,  er 


0  Zu  diesen  wurde  damals  namentlicli  auch  das  »Privilegium  Caroli  V.< 
gefüllt,  dem  zufolge  die  vom  Hause  Oesterreich  erworbenen  Bechtslehen  »nullo 
casu  von  dem  Erzhause  kommen  hönnen,  bis  dasselbe  gänzlich  ausgestorben  und 
der  uHimus  possessor,  nulla  etiam  saperstite  femina  Archiducali,  darüber  nicht 
disponirt  hat*.  Die  Privilegia  Austriaca  wurden  1726  in  der  Mimsterial-Conferenz 
eingehenden  Erörterungen  unterzogen,  als  man  sich  mit  dem  Projekte  einer 
feierlichen  Belehnung  der  Erzherzogin  Maria  Theresia  mit  den  Reichslehen  be- 
•diäftigte. 

iatth.nm>r>n  XVl.  Oigitize'AyGoOgle 


290  Hans  ▼.  Zwiedineck-Südenhorst. 

glaube  nicht,  dass  der  Kaiser  die  Garantiesacke  vor  das  Beich  bringen 

werde,  bevor  er  der  Stimmenmehrheit  im  alten  CoUegium  aicher  sei. 

Der  Bruder  möge  dann  eröfihen,  wie  die  „Majora"  rerhindert  werden 

könnten.     „Wann  nicht  hierauf  ein  gewisses  Fundament  zu  machen, 

80  sehe  ich  nidht,    was   unsere   Widersetznng   helfen   kann,   und   da 

ohnedem    das   Beichsconclusum    passiret,    so    würden   wir   niohtB  su 

gewarten  haben,  als  Hass  und  Verfolgung  und  wir  können  wohl  nicht 

so  bald   vergessen,   was   unseren   Herren    Vätern   und   Herreu   Onde 

widerfahren,  da  Sie  Sich  vom  Beich  separirt  haben,  ....  der  Henr 

Bruder  beliebe  mir  in   unserem  engsten   Vertrauen  eine  ausführliche 

Erläuterung  zu  geben,  worin  die  Bechte  unseres  Kurhauses  bestehen  ^).^ 

Karl  Albert  erwiderte  am  18.  d.  M.,  die  „Majora^'  seien  f&r  den 

Kaiser    nicht    vorhanden,    wenn   Köln   gegen    diesen    stimme,    denn 

Böhmen  könne   in   causa   pure   propria   nicht   stimmen;   dann    stehe 

Bayern,    Pfalz,    Köln,    Sachsen    g€^en    Mainz,    Trier,    Brandenburg, 

Hannover.     Das  Beispiel  einer  rücksichtslosen  Opposition  im  kurf&rst- 

lichen  CoUegium   werde   auch   den  Fürstenrat  ermuntern  in  gleicher 

Weise  vorzugehen,   und   dann   könne   der  Kaiser  kein  Gonclusum   zu 

seinen  Gunsten  zu   Stande  bringen^).    In  einem  weiteren   Schreiben 

vom  17.  August  wurde   angeführt:   „Wenn   die   Garantie   der   oater^ 

reichischen  Erbfolge  noch  bei  Vorhandensein  eines  männlidien  Erb^i 

verlangt  worden  wäre,  so  hätte  man    gewusst,  zu  wessen   Favor  man 

darauf  eingehe,  während  man  es  jetzt  blinderweise  für  einen  unbekannten 

Successor  thun  müsse.     Die  Benuntiation  Bayerns,  von  der  die  anderen 

Kurfürsten  bei  diesen  Unterhandlungen  Erwähnung  machen,  wird   als 

nicht  zu  diesem  Falle  gehörig  auf  die  Seite  gesetzt     Es  handelte  sieh 

jetzt  um  die  Garantie,  das  sei   eine  Beichssache  und  damit  habe  die 

Benuntiation,  die  eine  bayerische  Privatsache  sei,  nichts  zu.  thun  s). 

Bayern  ahnte  nicht,  dass  Köln  bereits  mit  dem  Kaiser  sidi 
abgefunden  hatte  und  im  Begriffe  war,  den  Vertrag,  durch  den  es 
seine  Abstimmung  in  der  Garantiesache  an  den  Willen  des  Kaisers 
baud,  abzuschliessen.  üeber  die  Bedingungen  desselben  belehrt  uns 
der  Vortrag  der  geheimen  Konferenz,  richtiger  Bartensteins  im  Namen 
des  Prinzen  Eugen,  vom  19.  August*).  Der  Kaiser  versprach  dem 
Kurfürsten  für  seine  Stimme  das  reiche  Bistum  Lüttich  oder  das 
Deutschmeistertum  und   bis   zur  Erledigung  'eines   dieser  Beichalehen 

0  Eönigl.  Staatearcbiv  in  München.    Sammelband,  Garantie  der  pra^^mat. 
banction  19./11. 
>)  Ebenda. 
')  Ebenda. 
«)  Beilage  11. 


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Die  Anerkemning  der  pragmaiiaolieii  Sandion  Karls  VI.  291 

eine  jfthiiidie  Sabyentum  and  eine  Anzahlung  von  200,000  Qulden* 
Oraf  Plettenberg  erhielt  die  Herrschaft  Eosel  im  Fürstentum  Oppeln, 
die  vorher  dem  rassischen  Minister  MentschikofF  zugedacht  war  utid 
die  Zusicherung  einer  kaiserlichen  Anstellung,  wenn  er  wegen  seiner 
dem  Kaiser  geleisteten  Diensie  bei  seinem  Kurfürsten  in  Ungnade 
fiallen  sollte.  Drei  Jahre  nach  dem  Abschlösse  dieses  Traktates,  itls 
Herr  Klemens  bs  einträglicher  gefunden  hatte,  mit  Frankreich  in 
Geschäftsverbindung  zu  treten,  musste  diese  Schadloshaltang  Pletted- 
bergs  thatsächlich  in  Erfüllung  gesetzt  werden.  Sein  Bruder  wurde 
mit  Geld  abgefertigt.  Für  die  Geheimhaltung  der  ganzen  Abmachuhg 
wurden  besondere  Vorkehrungen  getreten.  Die  Konferenz  begrün4et 
die  grossen  Auslagen,  die  sie  dem  Kaiser  zur  Bewilligung  vorschläl^ 
durch  die  besondere  Wichtigkeit  der  Reichsgarantie,  durch  welche  qie 
österreichische  Erbfolgeordnung  zu  einem  Beichsgeaetz  erhoben 
wurde,  „so  dass  wer  darwider  zu  handeln  sich  unter&ngen  würde, 
eo  ipso  für  einen  Beichsfeind  zu  achten  stünde.^^ 

Man  begnügte  sich  auf  bayerischer  Seite  nicht  mit  der  Beein- 
flussung des  dem  Kurfürsten  so  nahestehenden  Hofes  von  Bonn, 
sondern  richtete  sein  Augenmerk  auch  auf  die  Pfalz  und  liess  durch 
diese  auf  den  Kurfürsten  von  Mainz  für  die  Ablehnung  der  Garantie 
wirken.  Der  kurbayerische  Geheimrat  v.  Wilhelm  gieng  im  Juli  in 
besonderer  Mission  an  den  Pfalzischen  Hof  und  setzte  daselbst  den 
Plan  auseinander,  den  man  bayerischerseits  auf  dem  Reichstage  zu 
verfolgen  vorhatte.  Die  Instruction  vom  2.  August  erwähnt  die 
Familieninteressen  gar  nicht,  sondern  stellt  die  Schritte,  die  Bayern 
im  kurfürstlichen  Gollegium  gegen  die  Garantie  einzuleiten  gedachte, 
als  ScKutzmassregeln  für  die  gefährdete  Beichsverfassung  dar.  Durch 
die  von  Oesterreich  verlangte  Garantie  der  kaiserlichen  Erklärung 
vom  19.  April  1713,  in  der  die  Untrennbarkeit  der  Beichsländer  von 
dem  Königreiche  Ungarn  und  allen  anderen,  nicht  zum  Beiche 
gehörigen  Besitzungen  des  Hauses  Habsburg  ausgesprochen  ist, 
würde  das  Beich  gezwungen,  den  Nachfolger  des  Kaisers,  wer  er 
anch  immer  sein  möge,  gegen  jeden  Feind  zu  verteidigen,  der  eines 
seiner  Erbkönigreiche  und  Länder  angreife.  Dies  widerspreche  dem 
Art.  VI  der  Wahlkapitulation,  in  dem  es  heisst,  dass  das  Beich  durch 
die  Bündnisse,  die  der  Kaiser  seiner  eigenen  Lande  wegen  schliesse, 
^fUnbeschädigt'^  bleiben  müsse.  Ausserdem  sei  das  Wahlrecht  der 
Kurfürsten  nach  erfolgter  Garantie  kaum  mehr  aufrechtzuhalten. 

„Wir  lassen  derentwegen  jedem  reichspatriotischen  Gemüt  sonderlich 
aber  denen  Kurfürsten  zu  erwegen  über,  wo  es  auf  diese  Weis*  mit  Ag- 
noscier-  und  Gewehrung  mehr  erläuterter  Kais.  Erbfolge  hinkommen,  und 


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292  Hans  V.  Zwiedineck-Südenhorst. 

ob  nicht  hiedorch  das  völlige  Systema  Imperii  mit  aller  so  tiieaer  erworbener 
Teutscher  Freiheit,  nicht  weniger  das  von  so  vielen  saeculis  her  ununter- 
brochen auf  das  heiligste  conservirte  Wahlrecht  auf  einmal  gänzlich  um- 
gekehrt, man  dessen  frei  begeben  und  was  mithin  dann  denen  Kurfürsten, 
wenigst  einen,  die  keine  Königliche  Krön  tragen,  an  distinguirter  Würde, 
Ehre,  Dignität  und  Ansehen,  falls  das  vortrefflichste  und  einzige  Kleinod 
des  Wahlrechtes  abgenommen,  oder  denen  selbigen  endlich,  wann  es  wohl 
geratet,  den  Consens  zu  geben,  blos  nur  pro  forma  in  das  Künftige 
zugestanden  würde,  annoch  übrig  verbleiben,  und  wie  bei  solcher  vor- 
zusehen seiender  Beschaffenheit,  sonderlich  in  der  Kurfürsten  Mächten 
sein  könnne,  wider  ihre  obhabende  schwere  Beichspflicht  auf  eine  solche 
Art  selbst  in  ihren  und  des  ganzen  Römischen  Reichs  Umsturz,  zu  unsäg- 
licher und  nicht  mehr  ersetzlichen  Praejudiz  Ihrer  Nachfolger  und  Häuser 
einzuwilligen  und  mittels  solcher  Gewehmng  contra  quocunque  das  Reich 
in  die  unausweichlich,  ewig  dauernde  Verbindlichkeit  zu  setzen,  dass  neben 
den  Verlust  ihrer  Freiheit  und  Wahlrechts  selbiges  in  allen  Kriegen,  so 
der  österreichischen  Königreiche  und  Länder  wegen  mit  Veränderung  der 
Zeiten  und  Läufen  sich  immer  ergeben  mögen,  können  und  werden,  contra 
quoscunque  mitlaufen  müsste  ^y* 

Während  Wilhelm  noch  in  Schwetzingen  mit  den  Pfalzern  kon- 
ferirte  und  bereits  den  Entschluss  Bayerns  kundgab,  sich  auf  keinen 
Fall  einem  Majestätsvotum  der  ReichstagscoUegien  unterwerfen  zu 
wollen,  wurde  noch  der  kurf.  Oeheimrat  und  Hofratspräsident  Maximilian 
Oraf  von  Seinstein  nach  Mainz  beordert,  um  daselbst  in  Erfahrung 
zu  bringen,  ob  sich  —  wie  Graf  Kuefstein  in  Mannheim  geäussert 
hatte  —  der  EurfÜst  dem  kaiserlichen  Hofe  bereits  verpflichtet  hätte. 
Das  Ergebnis  war  fOt  Bayern  keineswegs  erfreulich:  Mainz  blieb  der 
kaiserlichen  Partei  treu.  In  Sachsen  hat  man  ebenso  wie  in  Bayern, 
um  mit  den  Benuntiationen  nicht  in  allzu  auffallenden  Widerspruch 
zu  kommen.  Bedenken  staatsrechtlicher  Natur  gegen  die  Garantie 
geltend  gemacht.  Sie  stützten  sich  auf  ein  Gutachten  Heinrichs  von 
Bünau  des  Jüngern,  des  Verfassers  der  Deutschen  Reichs-Historie,  der 
seit  1722  in  Beziehungen  zum  sächsischen  Ministerium  stand  und  bereits 
den  Titel  eines  Geheimrates  führte.  Er  verfasste  eine  „Erörterung  der 
Zwey  Frageo:  Ob  den  Reichsständen  anzurathen  die  angesonnene 
Garantie  über  die  Sanctionem  pragmaticam  wegen  der  Succession  im 
Hause  Oesterreich  von  Reichswegen  zu  übernehmen?  und  ob  in  dieser 
Sache  die  Majora  schliessen  ?"  ^).     Da  heisst  es 

,,§  I.  Die  Sanctio  Pragmatica,  welche  Ihre  Kais.  Miy.  wegen  der 
Succession  in  den  Königreichen  und  Provintzen  des  Hauses  Oesterreich 
gemacht,  und  die  vom  Reich   verlangte   garantie   derselben   ist   anzusehen 


«)  München  Staatsaroh.  19./11. 

«)  Königl.  Sache.  Hanpt-Staatearch.  Nr.  2871. 


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Die  Anerkennuig  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  293 

als  der  grGsste  Staatsstreioh  des  Hauses  Oesterreicb,  sogleidi  aber  aaoh 
als  der  schlüpferigste  Tritt,  den  das  Beich  thnn  könne.  Denn  ein  Printz, 
der  die  gesamte  Oesterreich.  Königreiche  und  Erblande  beisammen  besitzet, 
wird  allemahl  ein  Guididatiis  Imperii  sein,  den  das  Beich  nicht  vorbeigehen 
kann,  wo  es  nicht  wagen  will,  dass  selbiges  etwas  unternehme,  dadurch 
die  ganze  Beichs-Form  geändert  oder  auch  eine  völlige  Zerüttung  desselben 
veranlasset  werde/' 

§  lY. Wenn  die  Beichs-Stände  die  Garantie  übernehmen,  so 

machen  sie  das  Kaisertum  beinahe  erblich,  und  setzen  den  kaiserl  Hof 
in  Stand,  das  Teutsche  Beich,  wie  die  Krone  von  Ungarn  und  Böhmen, 
gelichsam  zum  Heiratsgut  zu  machen.  2)  werde  die  Freiheit  zu  wählen, 
worauf  die  Freiheit  von  Teutschland  selbst  beruhet,  sehr  eingeschränket, 
fEur  welches  edle  Kleinod  gleichwohl  das  Teutsche  Beich  so  viele  Secula 
durch  alle  mögliche  Sorgfalt  angewendet 

Man  möge  nicht  mit  den  Türken  drohen.  Bei  ernster  Ga£fthr  wird 
das  Beich  die  östeir.  Länder  gerade  so  unterstützen,  wie  es  Venedig  oder 
Polen  unterstützt,  wenn  sie  angegriffen  werden.  Dieser  Beistand  darf 
aber  nicht  zur  Schuldigkeit  werden. 

Die  Wahlfreiheit  ist  die  Grundlage  der  Beichsverfassung,  es  muss 
die  Möglichkeit,  gewählt  zu  werden,  auch  einer  andern  Familie  gewahrt 
bleiben.  Durch  die  sanctionirte  Vereinigung  und  Unteilbarkeit  aller  österr. 
Länder  wird  diese  Wahlireiheit  wesentlich  beschränkt.  Die  Kurfürsten 
haben  aber  nach  der  neuesten  Wahlcapitulation  die  Pflicht,  darüber  zu 
wachen,  dass  der  Kaiser  eich  keine  Suocession  oder  Erbschaft;  des  Beiches 
anmaase.  Was  die  Frage  der  Vota  majora  betrifft,  so  ist  die  Abstimmung 
darnach  wohl  häufig  in  Anwendung  und  als  bequemes  l^ttel  zu  einem 
Schluss  zu  komen  anerkannt,  es  gibt  aber  kein  Beichsgesetz,  durch  welches 
der  Beschluss  der  Majorität  fOr  alle  FäUe  bindend  gemacht  wird. 

^^Insonderheit  bestunden  sie  auf  dem  Beichstage  A.  1613)  dass  in 
Dingen  die  Beichs-Constitution,  Executions-Ordnung,  Gulden-Bull  und  der- 
gleichen anbelangend,  die  Majora  nicht  statt  haben  können.'*  Vid.  Acta 
Comitialia  apud  Londorpium  T.  1.  p.  138  Sub  rubrica:  Auszeichnung 
eüioher  Fälle  wegen  nicht  Zulassung  der  Majorum. 

Bünau  beschäftigte  sich  auch  in  einem  besonderen  Excurse  „Nach- 
richten von  den  Königreichen  und  übrigen  Erbländem^^  mit  dem 
Primogeniturrecht  in  Oesterreich  und  der  Frage  der  Unteilbarkeit  der 
Habsbui^chen  Länder.  Was  die  weibliche  Erbfolge  betrifipt,  so  findet 
er  foL  25: 

»§  XVn.  Wenn  man  nun  über  die  Bechtmässigkeit  und  Beständigkeit 
derselben  eine  Untersuchung  anstellen  wollte,  so  würden  fiimemblich  diese 
3  Punkte  zu  erörtern  seyn:  l)  Der  Consens  und  Zufriedenheit  aller  Per- 
sonen in  der  Familie,  die  bereits  ein  Jus  quesitum  zur  Succession  haben. 

2)  Die  Zufriedenheit  der  Stände  in  denen  diversen  Königreichen  und 
Provintzen,  in  welche   diese  neue  Beiohsfolge    statthaben    solL     Und    zum 

3)  die  noüiwendige  Einwilligung  und  Bestätigung  vom  Böm.  Beich, 
wegen  des  Königreichs  Böhmen  und  der  übrigen  Oesterreichischen  Pro^ 
vintzen,    mit   Ansehen  der   dem  Bömischen  Beich   zustehenden  Oberherr- 

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294  Hans  V.  Zwiedineok- Südenhorst 

Schaft  and  Lehnbarkeit.  Wobej  der  Beiohs-Stände  Einwillligung  desto 
nöthiger  ist,  weil  Ihro  Kayserl.  Maj.  in  propria  causa  dabey  interessirt 
sind  und  es  hier  darauf  ankömmt,  ob  etwan  über  Lehn,  die  sonst  dem 
Beich  heimfielen,  disponiret  worden,  als  wozu  vermöge  der  neuesten  Ca- 
pitnlation  der  Stände  Consens  ausdrücklich  erfordert  wird.« 

Der  Aufsatz  „Von  denen  Oesterreichischen  Vorrechten  der  Unteil- 
barkeit, weiblicher  Erbfolge  Linealiscfaer  Succession  etc  überhaupt, 
als  besonders  Widerlegung  derer  so  rubricirten  Reflexions  d'on  Fatriote 
Allemand  sur  la  Demande  de  la  garantie  etc.^^  setzt  auf  IIV^  BU. 
auseinander,  dass  das  Recht  der  Unteilbarkeit  der  österreichischen 
Lander  in  keiner  Weise  erfahrungsgemäss  begründet  sei.  Wenn  auch 
das  Privilegium  Fridericianum,  auf  welches  man  sich  beziehe,  eine 
Bestimmung  zu  Gunsten  der  Primogenitur  utriusque  sezus  enthalte, 
so  könne  dieselbe  doch  nicht  auf  die  nachher  hinzugekommenen  Länder, 
wie  Kärnten,  Tirol,  einen  Teil  von  Schwaben  angewendet  werden. 
In  Böhmen  sei  nach  der  Qoldenen  Bulle  überhaupt  nur  die  männliche 
Primogenitur  legitim ;  bei  Mangel  derselben  falle  das  Land  dem  Reiche 
anheim.  Ueber  die  Frage,  ob  in  der  Garantiesache  die  Mehrheit  der 
Stimmen  iu  den  Beichscollegien  entscheide,  liegt  ein  Gutachten  des 
Freiherm  Bernhard  v.  Zech  (Sohnes  des  1720  verstorbenen  Ministers 
und  Schriftstellers  gleichen  Namens)  vor,  in  dem  gesagt  wird,  „es 
sei  kein  Reichsgesetz  vorhanden,  welches  einen  Stand  praecise  verbinde, 
sich  schlechterdings  denen  Majoribus  zu  conformiren,  vielmehr  solches 
der  freien  Stimm-  und  Gerechtigkeit  derer  Stände  gewiss  sehr  nach- 
theilig fallen  werde,  sogar  dass  auch  in  dem  Insirumento  Pacis  West- 
phalicae  Art,  V,  §  50  gewisse  Fälle  benennet  sind,  da  die  Majora 
nicht  gelten  soUen.^^ 

Gestützt  auf  die  Ausführungen  Bünaus  und  Zech^s  konnte  der 
Verfasser  eines  „Promemoria  au  sujet  des  ordres  que  S.  TAi6.  doit 
donner  a  spn  Conseil  Prive  sur  les  quels  il  formera  les  instructions 
pour  Ratisbonne^^  zu  dem  Antrage  gelangen:  „Le  Ministre  de  S.  Mtd 
ne  manquera  pas  de  protester  contre  tonte  conclusion  etablie  sur  une  plur- 
alite  de  suffrages  roenagee  par  des  negociations  particuli^res,  sans  que 
V  on  ait  preablement  songd  a  les  combiner  avec  les  loix  et  les  droits 
de  r  Empire  et  a  son  priucipal  interet,  et  aussitöt  qu'  il  aura  fiait 
sa  protestation  en  forme,  con9ue  dans  des  ternies  mesurez,  mais  precis, 
et  qu'  eile  sera  registr^,  il  sortira  de  la  Chambre  et  ne  retoumera 
plus  ä  r  hotel  de  ville**  ^). 

In  dem  Conseil,  das  in  Gegenwart  des  Kurprinzen  am  14.  August 
in    Dresden    stattfand,    wurde    als   Zweck    der   Ehe    des   Kurprinzen 

1)  Königl.  SAchB.  Haupt-Staatsarch.  2871. 

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Die  Anerkennong  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  295 

Dwt  einer  Tochter  Joae£9  I.  einbekannt,  „d'  acqiierir  k  la  posteritö  des 
aTantages,  plus  on  moins  ^ignez,  soiTant  les  cas  qui  ponrraieiit 
arriver,  et  en  particulier  les  droits  ä  nne  snccession  oonmd^rable, 
snppos^  qne  V  Bmperear  Regnaat  rint  ä  mourir  sans  heritieres  mäles/^ 
Die  Benuntiationen,  die  bei  der  Vermählung  stattgefunden  haben, 
seien  kein  Hindernis  dieser  Bestimmungen,  es  könne  ihnen  unmöglich 
ein  höherer  Wert  beigemessen  werden,  als  dem  Vertrage  zwischen 
Josef  und  Karl  (pactum  mutuae  successionis),  das  von  dem  letzteren 
▼erletzt  worden  sei,  obwohl  er  davon  Nutzen  gezogen  habe,  indem  er 
die  italienischen  und  niederländischen  Besitzungen  erwarb.  Es  wider- 
spreche dem  Interesse  des  Königs  und  seines  Hauses,  die  Garantie  zu 
gewähren ;  er  habe  auch  aus  seiner  Haltung  keinen  Nachteil  zu  befdrchten, 
da  die  Majorität  in  den  BeichscoUegien  nicht  gross  sein  werde  ^). 
Bemerkenswert  ist  die  hier  zum  erstenmal  aufgestellte  Behauptung, 
die  pragmatische  Sanction  stehe  im  Widerspruche  mit  dem  Pactum 
von  1703,  eine  Ansicht,  die  nach  dem  Tode  Karls  VI.  ziemlich  allgemeine 
Verbreitung  gefunden  hat  und  bis  in  die  jüngste  Zeit  anerkannt  wurde. 
Seit  der  Veröffentlichung  der  neuen  Successionsordnung  waren  nunmehr 
schon  18  Jahre  verflossen,  während  welcher  weder  Bayern  noch 
Sachsen  zu  der  Erkenntnis  des  ihren  Gemahlinnen  widerfahrenen 
Unrechtes  gelangt  waren.  Es  kam  ihnen  erst  zum  Bewusstsein,  als 
die  Aussichten  des  Kaisers  auf  männliche  Nachkommen  immer  mehr 
verschwanden  und  die  weibliche  Nachfolge  an  Wahrscheinlichkeit 
gewann. 

Die  Bemühungen  des  kaiserlichen  Gesandten  Grafen  von  Waldstein, 
in  den  Gesinnungen  des  sächsischen  Kabinets  einen  Umschwung 
hervorzurufen,  waren  gänzlich  erfolglos,  sie  trugen  ihm  nur  eine  sehr 
rücksichtslose  Behandlung  von  Seite  des  Ministers  Marquis  de  Fleury 
ein,  an  den  der  König  ihn  gewiesen  hatte.  Fleury  fragte  den  Grafen 
nach  dem  „Surplus^^  und  den  im  kaiserlichen  Schreiben  nicht  erwähnten 
weiteren  Bedingungen.  Als  Waldstein  antwortete,  dass  er  nicht 
Weiteres  zu  proponiren  habe,  meinte  Fleury:  „Er  sehe  wohl,  dass 
der  Graf  mit  ihm  nicht  entriren  wolle,  er  würde  daher  den  König 
bitten,  ihn  von  dieser  Commission  zu  entheben.  Der  Graf  möge  sein 
Haus  meiden  und  sich  mit  ihm  in  nichts  mehr  einlassen  ^).  Dieser 
Vorfall  musste  die  Regierung  in  Wien  in  ihrer  Ansicht  bestärken, 
dass  auf  Sachsen  in  der   Garantiesache   nicht   zu   rechnen   sei,    wenn 

*)  Egl.  Sftcbfl.  Haapt  Staatsarch.  3360.  AuMtze,  die  Europ.  Ang<»legenheiten, 
insonderheit  die  pragmat.  Sanction  Karls  VI.  betreffend  (1730—1731). 

*)  Königl.  Prenss.  Staatsarch.  Relation  des  Generabnaiers  Grafen  Truchsesa 
ddo.  Dresden,  26.  September  1731. 

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296  Hans  V.  Zwiedineck-8üdenhorBi. 

das  „Sorplus^S  auf  das  Fleury  gewartet  hatte,  nicht  sehr  aosgieb^ 
und  dem  grossen  Fusse,  auf  dem  man  in  Dresden  und  Warschau  zu 
leben  pflegte,  entsprechend  ausgefallen  wäre.  In  einem  Vortrage  vom 
11.  September  klf^  Bartenstein  über  die  „Falschheit^*  des  kur sächsischen 
Hofes  und  setzt  hinzu,  dass  auch  der  König  von  Freussen  sich  ron 
derselben  bereits  überzeugt  habe.  Seine  Freundschaft  für  Friedrich 
August  sei  nicht  mehr  so  gross,  dass  sie  das  Hindernis  der  Aussöhnung 
zwischen  Preussen  und  England  bilden  werde,  die  dem  Kaiser  sehr 
am  Herzen  liege.    Aber  auch  Bayern  müsse  verloren  gegeben  werden. 

»Graf  Franz  Stahremberg  hat  am  4.  d.  M.  aus  München  berichtet, 
>wa8  ihm  auf  den  wegen  der  Garantie  dero  Erbfolgs-Ordnung  gethanen 
Vortrag  für  eine  Antwort  von  dem  Kurfürsten  in  Bayern  ertheilt  worden, 
mithin  sich  angefragt,  ob  er  bei  vermerkender  Festbestehung  bei  der  ihm 
ertheiiten  vridrigen  Antwort  ohne  weiteren  Aufenthalt  seine  Reise  nach 
Salzburg  fortsetzen,  oder  noch  einige  Zeit  zu  München  abwarten  und  femer 
weitere  Vorstellung  dem  Kurfürsten  thun  solle?  Nun  ist  Ew.  Kaiserl.  Ma- 
jestät sonder  Zweifel  allergnädigst  erinnerlich,  dass  man  nie  was  Besseres 
von  dem  Kurbayerischen  Hof  bei  dessen  dermaligen  bekannten  Beschaffen- 
heit sich  vorstellen  können.  Und  nach  allem,  was  man  ohnedem  von 
dessen  Verknüpfung  mit  Frankreich  und  Absichten  auf  Ew.  Kaiserl.  Ma- 
jestät Erbländer  zum  Voraus  gewusst  hat,  und  was  sich  täglich  mehrers 
bestätiget,  ist  sich  vemünfkigerweis  keine  Hoffnung  zu  machen,  dass  des 
Grafen  Franz  von  Stahrmberg  Vorstellungen,  wie  gegründet  sie  auch  im- 
mer sein  möchten,  etwas  fruchtbares  auswirken  werden*. 

In  Kurpfalz  dagegen  schienen  sich  die  Dinge  zum  Besseren 
wenden  zu  wollen;  Oraf  Harrach  konnte  in  Köln  darauf  hinweisen, 
dass  der  Pfalzer  auf  die  Oeltendmachung  der  älteren  Praetensionen 
des  Hauses  Witteisbach  bereits  verzichtet  hatte.  Um  so  mehr  glaubte 
man  in  der  Jülich-Berg^schen  Sache  vom  Kaiser  erpressen  zu  dürfen. 
Gerade  in  diesem  Punkte  aber  konnte  Oesterreich  sich  nicht  weiter 
binden,  als  es  schon  ohnehin  geschehen  war.  Graf  Kuefstein,  der 
Ende  September  nach  Mannheim  zurückkehren  sollte,  erhielt  daher 
eine  neue  Instruction,  in  der  ihm  aufgetragen  wird,  den  kurpfalzischen 
Hof  von  seiner  Absicht,  die  Jülich-Bergische  Erbfolge  mit  der  Garantie 
der  österreichischen  Erbfolgeordnung  zu  vermischen,  abzubringen. 

In  dem  Vortrage  an  den  Kaiser  vom  1.  Oktober  wird  empfohlen, 
die  Anwesenheit  des  Kurfürsten  von  Mainz  in  Wien  dazu  zu  benützen, 
um  denselben  von  der  Unbilligkeit  und  Unthunlichkeit  des  pfalzischen 
Antrages  in  solcher  Weise  zu  überzeugen,  „dass  man  sich  wegen  derer 
gegen  Preussen  obhabender  Verbindlichkeiten  nicht  niehreres  bloss, 
noch  zu  schädlichem  Argwohn  Anlass  gebe/^  Man  wusste,  dass  Kur- 
bayern „sich  schmeichle,  hiedurch  ein  Mittel  gefunden  zu  haben^  um 

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Die  Anerkennang  der  pragmatbohen  Sanction  Karls  VI.  297 

wegen  derer  darQber  anhoffender  GbUiBioneii  die  bereits  in  Händen 
habende  Plmalitat. deren  Stimmon  Ew.  Kais.  Majest&t  wieder  ohnnütz 
zu  machen.  Bei  welchen  Umständen  weniger  schädlich  zu  sein 
geschioien  hat^  wann  man  des  burptabnschen  voti  sich  nidit  sollte 
Tersichern  können^  als  wenn  eüiem  solchen  Antrag  hiesigerseits  die 
Hände  geboten  würden,  wodurch  obiges  derer  Debelgesinnten  Intent 
ehm  Yerschnb  enthielte.^'  Der  Kaiser  approbirte  diese  Meinung  der 
EoBfereiMi  und  y^rordnete,  dass  Qraf  Euefttein  von  „allen  Absichten^* 
wohl  informirt  und  veranlasst  werde,  den  Kurfürsten  Ton  Mainz  bis 
nach  Linz  oder,  soweit  er  es  für  nötig  fände,  zu  begleiten  und  sieh 
dann  erst  nach  Mannhein  zu  begeben.  Dadurch  sollte  verhindert 
werden,  dass  der  kurpfälzische  Minister,  Baron  Franke,  der  sich  damals 
ebenfalls  in  Wien  befand,  zu  viel  £influss  auf  den  Mainzer  erhalte  ^). 
Der  Eonig  von  Preussen  durfte  um  keinen  Preis  kop£9cheu 
gemacht  werden,  denn  es  war  klar,  dass  sein  Abfall  das  ganze  Projekt 
zu  scheitern  bringen  könnte,  während  man  auf  die  Stimme  von 
Eurp£alz,  dessen  Ansehen  und  Verbindungen  nicht  so  weit  giengen, 
als  die  Preussens,  nötigenfalls  verzichten  durfte.  Ein  Vortrag  vom 
3.  Oktober^)  beantragte  daher  noch  weiters: 

»Gleichwie  vermöge  des  geheimen  Beferats  vom  ersten  dieses  Ew. 
Kais.  Matt,  allerhöchster  Dienst  zu  sein  erachtet  worden,  die  geheime 
Kueflfsteinidche  Instruction  dem  Grafen  von  Seckendorff  per  extensum  ab- 
schrifflich  mitzutheilen,  also  hat  man  nicht  minder  für  nöthig  angesehen, 
ihm  Grafen  von  Seckendorff  eine  Abschrift  der  anderwftrtigen  ostensiblen 
Euffsteinischen  Instruction,  wie  auch  eine  Abschrift  der  dem  Freiherm 
von  Francken  gegebenen  Antwort  zukommen  zu  lassen;  und  dieses  zwar 
um  so  mehrers,  als  man  in  sichere  Erfahrung  gebracht  hat,  dass  des 
Francken  Anherkunft  just  zu  einer  Zeit,  wo  der  EurfCbrst  zu  Mainz  sich 
auch  allhiw  ein&nd,  sehr  vieles  Aufsehen  erwecket  habe.  Und  eben  aus 
dieser  Ursach  ist  man  bedacht  gewesen,  vorermeldte  Instruction  und  Ant- 
wort also  zu  fiASsen,  dass  sie  bei  Preussen  dazu  dienen  köndten.  Euer 
Eais.  Htt.  Entfernung  yon  der  Ihro  zugemuteten  Garantie  Erneuerung  an 
Tag  zu  legen,  hingegen  es  anderseits  nicht  anscheinen  möchte,  als  ob  eben 
diese  Entfernung  die  Absicht,  Preussen  hierunter  zu  begünstigen ,  zum 
Grund  hätte.« 

Die  beiden  Schriftstücke  werden  auch  dem  Grafen  von  Plessenberg 
zugesendet,  damit  er  denselben  Gebrauch  davon  mache,  wie  er  hier  dem 
Eurf.  Y.  Mainz  gegenüber  gemacht  wurde. 

Es  war  übrigens  auch  Ursache  vorhanden,  mit  dem  Verhalten 
Friedrich  Wilhelms  zufrieden  zu  sein,  denn  er  hatte  nicht  nur  für 
seine  Person  bereits  die  Erklärung  gegeben,  ohne  eine  Gegenerklärung, 


«)  Wien.  Staatuarch.  Vortr.  51. 
*)  Ebenda. 


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298  Hajis  y.  Zwiedineck-Südenhorsi 

wie  sie  der  König  von  England  als  KnrfQrst  ?on  Bramucliweig- 
Hannover  erhalten  hatte,  der  Garantie  am  Beiehstage  anzustimmen^), 
sondern  auch  bei  den  verwandten  nnd  Preussen  nahestehenden  Höfen 
daf&r  Schritte  gethan.  An  die  Markgrafen  ?on  Bayrent  und  Anspaeh, 
die  Hersoge  von  Sachsen-Gotha,  Sachsen-Eisenach,  Württemberg, 
Brauns(d)weig-Wolffenbüttel  und  die  Fürsten  von  Anhalt  giengen 
Aufforderungen  ab,  sich  in  der  Gkirantiesache  an  Preussen  aazusehliessea. 
In  der  Begründung  wird  vor  Allem  das  Beichsinteresse  hervoigehoben : 

»Man  bat  allerhand  Nacbricbt,  dass  an  verschiedenen  Orten  in-  und 
ausser  dem  Teutschen  Reich  das  Abseben  gefübret  würde,  nach  des  jetst 
regierenden  Römischen  Kaisers  Mtt.  ohne  Hinterlassung  Mttnnlicher  Leibes- 
Erbeu  erfolgendem  tödtlichem  Hintritt,  welchen  Gk>tt  4er  Höchste  in  Gna- 
den verbüten  und  abwenden  möge,  ermeldte  Sanctionem  pragmaticam  nicht 
zum  Effekt  kommen  zu  lassen,  sondern  die  Österreich.  Erb  -  Königreiche, 
Provinzen  und  Lande  unter  die  Praetendenten,  welche  sieb  alsdann  dazu 
finden  möchten,  anmasslicb  zu  verteilen. 

Was  nun  aber  dem  gesammten  Teutschen  Beich  aus  einer  solchen 
Dismembration  mebrbesagter  Oesterreichiscber  Erbkönigreiche,  Provinzen 
und  Lande  vor  Unheil  und  Gefahr  zuwachsen  und  was  vor  Krieg  und 
Blutvergiessen  daraus  entstehen  würde,  wenn  diejenigen,  welche  dergleichen 
Vorsatz  haben,  auch  nur  attentiren  sollten,  denselben  zu  bewerkstelligen, 
solches  werden  Euer  etc.  un<l  nach  dero  hohen  Begabnus  leicht  von  Selbst  er- 
messen und  derowegen  nebst  Mir  den  wohl  gegründeten  Schluss  machen, 
dass  ein  jeder  Teutscbpatriotiscb  gesinnte  Fürst,  welcher  es  mit  sich  selbst^ 
wie  auch  mit  des  Teutschen  Beiches  Wohlfahrt,  Conservation  und  Sieher- 
heit  treu  und  redlich  meint,  nicht  anders  thun  könne  und  werde,  als  zn 
oberwäbnter  Garantie  zu  stimmen*  '). 

Der  patriotische  Ton,  den  Friedrich  Wilhelm  anschlug,  fand 
Anklang  und  WiederhalL  Dies  geht  aus  den  Worten  hervor,  mit 
denen  der  Markgraf  Georg  Friedrich  Ejirl  von  Bayrent  sein  Einver- 
ständnis mit  Preussen  am  15.  Oktober  kuod  gab: 

>Die  Beibehaltung  gesammter  dermalen  bei  einander  stehender  Erb- 
königreichen, Provinzen  und  Lande  muss  allerdings  dem  deutschen  Reiche 
dasjenige  Lnstre  vermehren  helfen,  welches  auf  einer  Seite  das  Gleichge- 
wicht in  Europa  erhält,  auf  der  andern  Seite  das  Erzherzogliche  Haus  in 
den  Stand  bestand iglich  fortsetzet,  dem  Erbfeind  christlichen  Namens  den 
Lust  und  die  Kraft  zum  Anfall  der  Christenheit  zu  benehmen.  Dagegen 
eine  Zergliederung  nichts  anders  denn  diejenige  Schaden,  Unruhe  und  Miss- 
helligkeiten mit  sich  führende  Absichten  befördern  hilft,  welche  zu  unter- 
brechen einen  jeden  patriotisch  gesinnten  Beichsstand  angelegen  sein 
muss  *  5). 

•)  Meldung  Seckendorffs  vom  8.  Juli.    Wien  Staatsarchiv. 
•)  Preusa.  Staatearchiv.  Oesterr.  Succession. 
•)  Ebenda. 

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Die  Anerkeniiiiiig  der  pragmatischen  SanctioD  Karls  VI.  299 

Nicht  geringe  Unrohe  rief  dagegen  in  Wien  die  Nachricht  hervor, 
daaa  der  Earfttrst  von  Eöki  «ch  im  Oktober  zum  Besuche  seines 
Braders  nach  München  begeben  werde.  Oraf  Harrach  hatte  zwar  den 
Vertrag  mit  Köln  geschlossen  und  nach  Wien  gesendet,  aber  man 
tränte  dem  lockeren  Erzbischofe  su,  dass  er  trotzdem  im  letzten 
Angenblicke  vom  Kaiser  wieder  ab&Uen  könne.  Die  geheime  Konferenz 
sciihig  am  13^  Oktober  revschiedene  Vorsichtsmassregeln  dagegen  vor. 

Im  Falle  als  die  Reise  des  Kurfürsten  von  Köln  weder  zu  hinter- 
treiben noch  KU  verschieben,  auch  der  Graf  von  Plettenberg  nicht  im  Stande 
lei,  seinen  Herrn  nach  München  zu  begleiten,  werde  es  nöthig  sein,  dass 
d^  Knrköln^  Comitialgesandte  Freih.  von  Plettenberg  sich  gleichzeitig  wie 
sein  hoher  Prinzipal  nach  München  begebe.  Das  Gkurantiegesdiäfk  dürfe 
aber  wegen  des  Vorwandes  des  Abganges  der  Kölnischen  Stimme  nicht 
▼erschoben  werden  »weilen  ansonsten  gar  leicht  ofterwfthnte  Reis  zum 
Deckmantel  der  Nichtbefolgung  der  im  Tractat  enthaltenen  Zusagen  dienen 
konntec. 

Die  dem  Freiherm  von  Plettenberg  versprochenen  20000  fl.  sollten 
erst  nach  Auswechlung  der  Ratificationen  oder  erst  nach  abgelegtem  Voto 
in  puncto  der  Garantie  der  Erbfolgeordnung  angezahlt  werden ;  damit  aber 
die  Zurückhaltung  der  »vertrösteten  Gnad*  die  Plettenberg  nicht  irr  und 
kahsinnig  mache,  hat  man  sich  entschlossen,  den  Wechselbrief  auf  20000  fl. 
dem  Harrach  znzosenden 


Ein  Zwischenfall  sehr  ernster  Art  bereitete  sich  aber  in  Begensburg 
selbst  durch  die  Parteinahme  des  Corpus  Evangelicorum  fUr  ihre 
Glaubensgenossen  in  Sakburg  vor,  die  unter  dem  seit  4.  Oktober  1727 
regierenden  Erzbischofe  Leopold  Anton  Freihem  von  Firmian  harten 
Bedrängnissen  ausgesetzt  waren.  Diese  hatten  schon  im  ersten  Jahre 
der  neuen  Begierung  begonnen  und  seither  zu  wiederholten  Ruhe- 
störungen geführt,  die  von  Seite  der  erzbischöflichen  Behörden  und 
Truppen  nicht  mehr  hintangehalten  werden  konnten.  Durch  die 
Bateendang  einer  Kommission  in  die  aufgeregten  Pflegschaften,  die 
am  15.  Juli  1731  ihre  Thatigkeit  in  Werfen  begonnen  hatte,  waren 
die  Zofetande  nicht  gebessert  worden,  es  erwies  sich  viel  mehr,  dass 
die  Zahl  der  Bauern,  die  sich  zur  evangelischen  Lehre  bekannten,  in 
fortwährendem  Steigen  begriffen  war,  dass  durch  die  von  der  Kommission 
eingeleiteten  Inquisitionen  der  Qlaubeuseifer  und  die  Widerstandskraft 
der  Landbevölkerung  in  überraschender  Weise  gehoben  wurden,  so 
dass  gar  nicht  daran  gezweifelt  werden  konnte,  die  Bauern  seien  auf 
den  Punkt  gebraeht,  die  Glaubensfreiheit  mit  Qewalt  zu  erzwingen. 
Der  Erzbischof  stellte  sowohl  bei  Kurbayern,  das  ihm  nach  der  Kreis- 
ordnung als  kreisausschreibender  Beichsstand  zur  Hilfeleistung  ver- 
pflichtet  war,  als   auch   beim   Kaiser   das   religiöse    Moment  in   den 

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300  HanM  ▼.  Zwiedineck-Südenhorst. 

Bintergruud,  bezeichnete  das  Auftreten  seiner  Unterthanen  als  Autstand 
und  Bebellion  und  verlangte  militärische  Assistenz.  Am  16.  August 
wurde  die  Salzburgische  Angelegenheit  in  einer  geheimen  Konferenz 
zu  Wien  behandelt,  nachdem  ein  von  erzbischöflicheu  Abgeordneten 
übergebenes  Memoriale  gelesen  worden  war.  unter  dem  Vorsitze  des 
Prinzen  Eugen  nahmen  ausser  den  standigen  Mitgliedern  der  Konferenz, 
dem  Obersten  Hofkanzler  Orafen  Philipp  Ludwig  Wenzel  yon  Sinzendorf^ 
dem  Hofkammerpräsidenten  Grafen  Gundacker  Thomas  von  Starhemberg 
auch  noch  der  Beichshofratspräsideut  Graf  Johann  Wilhelm  von 
Wurmbrand,  der  Beichshofiratsvizepräsident  Freiherr  Johann  Adolf 
von  Metsch,  der  oberste  Kanzler  von  Böhmen  Graf  Franz  Ferdinand 
von  Kinsky  und  der  Hofkriegsratsvizepräsident  Graf  Lothar  Josef 
Dominik  von  Königseck  daran  Anteil.  Man  einigte  sich  dar&ber,  dass 
es  zu  viel  Aufsehen  erregen  würde,  Truppen  aus  Italien  nach  Salzburg 
marschieren  zu  lassen;  man  müsse  sich  mit  jenen  begnügen,  die 
aus  den  Erbländem  gezogen  werden  könnten.  Der  Erzbischof  sei 
„dehortatorice^^  aufeufordem,  die  gravamiua  civilia  seiner  Unterthanen 
abzuthun.  Die  am  Beichstage  anwesenden  kaiserlichen  Minister  seien 
in  dieser  Sache  besonders  zu  instruiren,  die  Heranziehung  von  Kur- 
bayem  als  kreisausschreibenden  Standes  noch  zu  verschieben  ^). 

Nichts  konnte  dem  Kaiser  zu  der  Zeit,  da  die  Garantie  seiner 
Successionsordnung  am  Beichstage  durchgebracht  werden  sollte,  un- 
gelegener kommen,  als  eine  neue  Beligionsstreiitigkeit,  die  den  Mitgliedern 
des  Corpus  Evangelicorum  Anlass  geben  konnte,  die  Beilegung  derselben 
zur  Vorbedingung  ihrer  Zustimmung  zur  Garantie  zu  machen.  Es 
lag  also  im  Interesse  des  Kaisers,  die  Bedeutung  der  Salzburger 
Unruhen  möglichst  herabzudrücken  und  den  Ausgleich  zwischen  dem 
regierenden  Fürsten  und  seinen  Unterthanen  zu  befordern.  Vor  Allem 
aber  musste  er  selbst  sich  eines  durchaus  korrekten  Vergehens  befleissen 
und  die  Autorität  des  Beiches  gegenüber  dem  Erzbischofe  waren.  Herr 
Leopold  Anton  verstand  es  nicht,  den  Wünschen  des  Kaisers  entgegen 
zu  kommen,  sein  Patent  vom  30.  August  befriedigte  die  evangelischen 
Stände  so  wenig,  als  seine  Unterthanen,  die  ihre  Agenten  in  Begensburg 
hatten  und  dort  erklären  Hessen,  dass  sie  nichts  begangen  hätten,  was 
einem  Aufruhr  oder  Bebellion  ähnlich  scheine,  indem  sie  nichts  Anderes 
suchten,  „alsentweder  die  Gewissensfreiheit  oder  das  beneficium  emigrandi^^ 

Die  kaiserliche  Kommission  in  Begensburg  meldete  dies  nach 
Wien  und  setzte  hinzu,  sie  habe  den  Salzburgischen  Gesandten  auf- 
gefordert.  Beweise   dafür  beizubringen,  „dass  sich  die  Sache  zu  einem 


*)  Wien  Staatsarchiv.    Konferenz-Protokoll. 

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Die  Anerkennang  der  pragmfttigcheii  Sanddon  Karls  VI.  QQl 

formlichen  An&tand  oder  Sedition  qnaUficire^S  wodurch  den  A.  C. 
Terwandten  die  Gelegenheit  benommen  werden  könne,  ein  Beligions- 
gesohäfb  daraas  zn  machen,  dieser  habe  sich  aber  mit  dem  Abgang 
derer  dasn  erforderlichen  Bescheinigungen  entschuldiget^)/'  Am  26. 
September  berichtete  sie,  es  scheine 

»dass  die  A.  C.  Verwandten  sich  der  Saltzburg.  Tumultuanten  eifrig 
annehmen  werden,  indem  sie  mit  dem  ohnlftngat  von  dannen  abgereisten 
knrbrandenburgischen  Gesandten  von  Broich  kurz  yor  seinem  Abzug  eine 
Conferenz  gehalten  und  ihn  ersuchet,  es  bei  seinem  hohen  Herrn  Princi^ 
palen  in  die  Wege  zu  richten,  damit  dieser  zu  solchem  Ende  intercedendo 
oder  auf  andere  diensame  Weise  mit  beitreten  mOge.*  Der  holländische 
Minister  habe  Tersichert,  »dass  ein  gleiches  yon  seinen  Herrn  Principalen 
und  mehr  anderen  auswärtigen  Mächten  geschehen  werde*  ...  Es  werde 
daher  »Salzburg.  Seits  auf  solche  Mittel  zu  gedenken  sein,  wodurch  zu 
förderst  die  Zusammenrottinmg  gehindert,  und  hernach  die  grayamina  po- 
litica  ernstlich  und  ohne  Ansehung  der  Personen  aus  dem  Weg  gerftumet, 
absonderlich  aber  das  beneficium  emigrandi  allen  und  jeden  Singulis  yer- 
stattet  und  per  litteras  patentes  ofiferirt  und  dardurch  allem  denjenigen 
sorgfiütig  ausgewichen  werde,  woraus  eine  Ueberfahrung  des  Beligions- 
Friedens  könnte  erzwungen,  mithin,  wo  nicht  zu  innerlichen  Unruhen, 
doch  zum  wenigsten  zu  harten  Bepressalien  gegen  die  hin  und  wieder 
unter  A.  C.  Verwandten  Landesherm  zerstreute  Catholicos  Anlass  genom- 
men werden.*  Das  Salzburgische  Patent  sei  zu  diesem  Zwecke  aber  durch- 
aus unzureichend. 

An  demselben  Tage,  an  dem  das  kaiserliche  Eommissionsdekret 
in  Begensburg  zur  Diktatur  kam,  am  19.  Oktober,  erneuerte  die 
Konunission  ihr  Verlangen,  dass  den  eyangelischen  „Clamanten^^  durch 
eine  yom  Erzbischofe  ausgehende  Erklärung,  das  Jus  emigrandi  nicht 
schmalem  zu  wollen,  .,das  Maul  gestopft  werde'). 


Das  Kommissionsdekret  yom  18.  Oktober^),  mittelst  dessen  der 
kaiserliche  Prinzipalconmiissarius  Ferdinand  Frobenius  Landgraf  zu 
FQrstenberg  die  Garantie  der  in  Gopie  beigelegten  Erbfolgeordnung 
Tom  19.  April  1713  yom  Reichstage  yerlangte,  bezieht  sich  auf  den 


')  Wien  Staatsarchiv.  Regensburger  Principal-CommissioDB- Akten.  Fasz.  56  e. 

t)  Ebenda.  —  Dem  Berichte  liegt  eine  Rechtfertignngsschrifb  des  Magistrates 
yon  Begensbuig  gegen  die  yon  kaiserlicher  Seite  erhobene  Anklage  bei,  dass  die 
Begentburger  Bflrger  und  Geistliche  die  Salzbnrger  zur  Emigration  angereizt 
h&tten.  Dies  wird  gel&ngnet-,  jedoch  zugegeben,  dass  Emigranten  verpflegt  und 
weiterbefördert  wurden. 

*)  Wien  Staatearchiv.  Reichstags-Dictata  de  Annis  1730  et  31  Tomus  LIV. 
Qedmckt  sammt  Beilagen  im  Fabers  ,,Europ.  Staats-Cantdey**  LXIV.  Theil  Cap.  XT. 
p.  514  u.  ff. 

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302  Hans  T.  Zwiedineck-SüdenborBt. 

mit  England  geschloaaenen  Traktat  vom  16.  März  d.  J.,  duidi  den 
d^  Friede  neuerdings  gesichert  worden  sei,  and  bezeichnet  die  durch 
einen  allgemeinen  Beichsschlnss  zu  gewährende  Garantie  der  öster- 
reichischen Erbfolge  als  eine  weitere  Bürgschaft  für  die  Buhe  und 
den  Wohlstand  des  Beiches.  Der  Kaiser  habe  die  Zuversicht,  dass 
„gleichwie  die  Macht  Seines  Erzhauses  forthin  zur  Vormauer  der 
Christenheit,  anbei  dazu  dienen  würde,  die.  Freiheit  Europas  und 
bevorab  des  Ihm  so  hoch  angelegenen  Vaterlandes  gegen  alle  fremde 
Angriffe  und  widrige  Unternehmungen  kräftiget  zu  vertheidigen,  also 
auch  ein  jeder  patriotisch  gesinnte  Beichsstand  unschwer  erkennen 
und  beherzigen  werde,  dass  von  unzertrennlicher  solcher  Macht  seine 
selbst  eigene  nebst  der  allgemeinen  Sicherheit  und  Wohlfahrt  abhänge/^ 

»Ihre  E.  Mig.  wftre  hierunter  um  keine  Vergrösserung  dero  Ertz- 
hauses,  sondern  um  die  allgemeine  ungeschmälerte  Erhaltung  derer  von 
Gott  Ihro  verliehenen  und  dermahlen  besitzender  Erb  Königreich  und  Lan- 
den für  sich,  dero  Erben  und  Nachkommen  beiderlei  Geschlechts  zu  thun, 
wogegen  um  so  weniger  einiges  Bedenken  obhanden  sein  könnte^  als  die 
Erbfolgsordnung,  deren  Gewährung  anverhoffet  würde,  in  dero  Ertzhaus 
seit  etwelchen  Jahrhundert  mit  des  Reichs  Yorwissen  erworbenen  kund- 
baren privilegiis  und  Freiheiten,  auch  dessen  Erbsverträgen  bestens  ge- 
gründet wäre,  annebens  durch  die  darauf  sich  beziehende  und  hierunter 
gleichfalls  anschlüssige  eidliche  Verpflicht-  und  respve.  Acceptationsurkun- 
den  bestärket,  auch  mittels  mannigfaltiger  sowohl  von  auswärtigen  Mächten, 
als  von  denen  vornehmsten  Ständen  des  Beichs  insbesondere  bereits  ge- 
leisteten Garantien  dergestalten  befestiget  sich  befänden,  dass,  wann  zu  so 
vielen  sich  geheiligten  Banden  der  menschlichen  Gemeinschaft  annoch  ein 
gewühriger  Beichsschlnss  käme,  nicht  leicht  Jemand  etwas  dagegen  zu  un- 
ternehmen sich  getrauen  würde«   .... 

Als  Beilagen  wurden  dem  Dekrete  angeschlossen  und  auch  durch 
den  Druck  veröffentlicht:  der  Text  der  pragmatischen  Sunction  und 
die  Benunciationen  des  Kurprinzen  Friedrich  August  von  Sachsen*Polen 
und  seines  Vaters,  betreffend  das  Erbrecht  der  Erzberzogip.  Maria 
Josepha  vom  1.  Oktober  1719,  und  des  Kurprinzen  Karl  Albert  von 
Bayern  und  seines  Vaters  Max  Emanuel,  betreibend  das  Erbrecht  der 
Ei'zherzogin  Maria  Amalia  vom  10.  Dezember  1722. 

Während  der  sechs  Wochen,  die  zwischen  der  Mitteilung  des 
Oommissionsdekretes  und  der  Verhandlung  über  dasselbe  verstrichen 
mussten,.  wurde  von  Seite  der  Gegner  der  Garantie  kräftigdt  dagegen 
agitirt  und  namentlich  auch  durch  die  Presse  zu  wirken  versucht 
Das  grösste  Aufsehen  machte  eine  Flugschrift  in  französischer  Sprache, 
die  in  schärfster  Form  gegen  die  pragmatische  Sanction  des  Kaisers 
polemisirte.  Ein  Schreiben  aus  Begensburg  vom  6.  Dezember  enthalt 
darüber  folgende  Andeutung:  „Vorgestrige  Post  hat  den  meisten  yon 

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Die  Anerkennung  der  pragmiÜBchen  Sanction  Karls  VI.  3()3 

bäMgen.  Heiren  Beiehstagagesandten  ein  iranzösiechee  Impressum  von 
3  Bögen  unter  unbekannter  Hand  and  Siegel  mitgebracht,  wofür  ein 
jeder  24  Kreuzer  Porto  zahlen  mOssen,  weilen  es  heisst,  dass  es  ausser 
Teutschland  herkomm,  wie  dann  zu  solchem  Ende  das  Wort  Ällemagne 
auf  die  Gou?erten  gedruckt  werden,  der  Titel  aber  heisst:  Reflexions 
d^  un  Patriote  Allemand  impartial  sur  la  demande  de  garantir  la 
praj^piatique  sanction  Imperiale.  Ich  habe  noch  kein  Exemplaire  davon 
zu  lesen  bekommen  können,  so  riel  aber  vernommen,  dass  der  Autor 
dieser  Pi^ce  den  Kaiserlichen  Bespect  ziemlich  ausser  Auge  gesetzet, 
und  was  die  Sache  selbst  betrifft,  demselben  schlechterdings  alles  Becht 
abspridit,  über  seine  liänder  zu  disponiren,  das  einzige  Patrimoine 
austriaque,  wie  es  genannt  wird,  ausgenommen,  worunter  die  Vorder-* 
österreichischen  Provinzen,  Steiermark,  Grain,  Kämdten,  Tyrol  nicht 
einmal  mitbegriffen  sein  sollen.  Mit  Kurzem,  es  soll  der  ganze  Inhalt 
dieser  Schrift  so  odios  sein,  dass  nichts  Aergeres  gedacht  werden 
kann  und  in  fine  wird  noch  zu  bedenken  gegeben,  in  was  f&r  einen 
blutigen  Krieg  das  Bdmische  Beich,  falls  es  die  Garantie  quaestionis 
übernehme,  mit  der  mächtigen  Krone  Frankreich  geraten  würde,  als 
welche  durch  solenne  Tractaten  verbunden  wäre,  la  libertä  du  Corps 
(Jermanique  zu  souteniren,"  Am  13.  Dezember  wird  der  Bericht 
fortgesetzt:  „Von  dem  vor  8  Tagen  erwähnten  französischen  Impresso 
sind  seither  mehrere  Ezemplaria  an  einige  Buchhändler  geschickt 
worden,  sie  dürfen  aber  solche  nicht  ausgeben,  weilen  dessen  Inhalt 
allzu  anzüglich  ist  Denn  der  Autor  dieser  Pi^ce  wollte  gerne  aus 
der  Historie  vorstellen,  dass  die  Natur  und  Constitution  der  von  dem 
Hans  Oesterreich  jetzo  besitzenden  Länder  dergleichen  Pragmatique 
nicht  zuliesse,  sondern  dass  durch  solche  die  Gesetze,  Gewohnheiten, 
Gebräuehe  und  Privilegien  aufgehoben  würden;  absonderlich  was  die 
Niederlande,  Mayland,  Neapolis  und  Sicilien  anbetreffe,  darüber  und 
über  deren  modum  succedendi  disponirte  der  Bastatt-  und  Badensche 
Frieden;  U];igam  bekäme  nach  Abgang  des  Österreich.  Mannesstammes 
sein  Wahlrecht  wieder  und  Böhmen  wäre  als  ein  Churfürstentum 
nach  der  Goldenen  Bull  keiner  weiblichen  Succession  fähig  oder 
unterworfen.  Die  Indivisibilitfe  wäre  im  Haus  Oesterreich  nicht  her- 
gebracht, wesshalb  exempla  von  Maximiliauo  I.  und  Ferdinando  I., 
dann  ein  pactum  familiae  zwischen  Philippe  III.,  König  in  Spanieu^ 
und  Erzherzog  Ferdinand  in  Steyermark,  auch  diese  Theilung  mit 
seinem  Bruder  angeführt  werden.  Das  jus  primogenitorae  ersteckte 
sich  nur  auf  das  Patrimonium  Austriacum,  wie  man  es  nennet,  wozu 
die  Vorderösterreichischen  Provinzien  nicht  einmal  gehörten,  und  die 
existence  des  Privilegii,  so  das  durchlauchteste  Erzhaus  von  Friderico  I: 

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304  Hans  ▼.  Zwiedineck-Südenhorst. 

de  anno  1156  hat,  wird  gar  in  Zweifel  gezogen.  Zu  gültiger  Ein- 
fUirang  in  der  intendirten  Successionsordniing  desideriret  der  Antor 
femer  aller  dabei  interessirten  Theile,  auch  der  sämmtliohen  Stande 
und  ünterthanen  von  jeder  Provinz  freie  consensus,  die  Ihre  Eaiserl. 
Mtt.  dem  Reich  zeitlieh  und  nicht  ex  post  zur  Erwägung,  ob  kein 
Fehler  dabei  wegen  etwa  dagegen  eingeigter  Protestatioii,  wie  in 
Ungarn  obwalte,  vorlegen  sollte  ^).'^  Das  Impressum  soll  in  Lüttich 
gedruckt  und  von  Brüssel  aus  versendet  worden  sein:  dass  es  von 
Bayern  veranlassst  worden  sei,  konnte  Niemandem  zweifelhaft  bleiben, 
da  die  darin  ausgeführten  Anschauungen  sich  nut  denen  des  Freiherro 
von  Unertel,  denen  wir  noch  begegnen  werden,  nahezu  decken. 
Dieser,  der  die  Stelle  eines  kurbayerischeu  Eonferenzministers  bekleidete, 
und  der  geheime  Bat  und  Freisingische  Kanzler  von  Breidlohn  (Preidlon) 
kamen  zur  Abgabe  der  bayerischen  Vota  nach  Begensburg. 

Schon  vor  dem  Erscheinen  der  „Beflexions'^  war  die  kaiserliche 
Gesandtschaft  über  die  Stellung,  die  Eurbayem  der  Garantie  gegenüber 
einnehmen  würde,  unterrichtet.  Baron  Philipp  Heinrich  v.  JodocL 
der  derselben  angehörte,  berichtete  nach  Wien,  wie  er  sich  den 
bayerischen  und  sachsischen  Einwürfen  gegenüber  verbalten  wolle. 

»Man  hfttte  sich  von  wegen  Böhmen,  Oesterreich  und  Burgnnd  in  bei- 
den höheren  Collegiis  gegen  die  bayer.  Protestation  mit  angehängter  De- 
duction,  von  denen  in  den  Zeitungen  viel  Wesens  gemacht  wird,  folgen- 
dermassen  reprotestando  zu  verwahren.  Man  liesse  die  gegentheilige  an 
sich  unstatthafte  Protestation  sowohl  als  angefügte  Deduction  auf  ihrem 
bekannten  Unwert  beruhen,  und  wollte  bis  man  sich  in  der  letzteren  not- 
dürftiglich  ersehen  haben  würde,  deren  Inhalt  per  generalia'  krftftigst  con- 
tradicirt  und  mit  ausdrücklichem  Vorbehalt  der  weiteren  Notdurft  die  Ge- 
sandtschaften ersucht  haben,  sich  daran  keineswegs  und  um  so  weniger 
zu  kehren,  je  bekannter  es  sei,  dass  die  angebrachte  vermeintliche  argu- 
menta et  rationes  allerdings  unbegründet,  allenfalls  aber,  wann  auch- sel- 
bige einige  Attention,  wie  doch  nicht  sei,  verdienten,  so  gehörten  doch 
selbige  ad  petitorium  und  erforderten  eine  oberrichtliche  Cognition,  wozu 
der  Ort  hier  aufm  Beichstag  nicht  sei,  dahingegen  gehe  die  allergnftdigst 
angesonnene  Garantie  einzig  und  allein  in  das  possessorium,  welches  nach 
allen  geist-  und  weltlichen  Rechten  mit  dem  peiitorio  nicht  zu  vermischen 
sei.  Man  wollte  dannenhero  die  Gesandtschaften  ersucht  haben,  sich  durch 
die  gegenseitige  nichtige  Einstreuungen  von  Eröffnung  deren  von  ihren 
Principalen  empfangenen  Instructionen  nicht  abhalten,  noch  im  Votiren  irr 
machen  (zu)  lassen.  Wäre  es  aber  Sach,  dass  die  Protestation  bloss  und 
allein  wider  die  in  protocoUis  liegende  mehrere  Stimmen  und  Abfassung 
des  sich  daraus  ergebenden  Schlusses  gerichtet  und  etwa  aus  dem  falschen 
principio,  als  ob  es  hier  um  jura  singulorum  zu  thun  wttre,  wo  die  ma- 


*)  Beide  Schreiben  im  Reichsgräfl.  Wurmbrand'ßchen  fiLauearchive  zu  Steye 
berg.    Reichssachen  Litt.  S. 

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Die  Anerkennnng  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  305 

jora  ex  praxi  et  observantia  Imperii  keinen  Platz  hfttten,  hergeleitet  wer- 
den wollte,  80  konnte  man  Ton  selten  Böheimb,  Oesterreich  und  Burgond 
per  generalia  protestiren  und  yorstellen,  l''^  dass  das  assertam  de  jnri- 
hos  Singnlomm  nnerweisslich  und  nicht  zu  begreifen  sei,  worin  der  Chor- 
hftoser  Bayern  und  Sachsen  angebliche  Gerechtsame  bestehen,  oder  woraaf 
selbige  gegründet  werden  wollten,  sondern  vielmehr  offenbar  am  Tag  liege, 
dass  die  angesonnene  Garantie  weder  zu  Vermehrung  Ew.  Kais,  und  Ka- 
thol.  Maitt.  und  Ihres  durchleuchtigsten  Erzhauses  Macht  noch  viel  weniger 
zu  jemands  Beleidigung  oder  Nachteil,  sondern  allein  dahin  angesehen 
sei,  dero  besitzende  und  you  Gott  yerliehene  Erbkönigreich  und  Landen, 
nach  denen  in  dem  durchl.  Erzhaus  höchst  rühmlichst  errichteten  und  Yon 
saeculis  her  continuo  usu  et  observantia  bestätigten  statutis  et  pactis  in 
künftigen  Zeiten  unzertrennlich  beisammen  zu  erhalten.  Welches,  wie  es 
das  sieherste,  ja  gleichsam  das  einzige  Mittel  wäre,  den  allgemeinen  Buhe- 
und  Wohlstand  im  geliebten  Teutschen  Vaterland,  ja  das  Aequilibrium 
Europae  selbsten  beizubehalten  und  zu  befestigen,  also  werde  dahingegen 
2^^  kein  Beichstag  mehr  mit  Frucht  oder  Effect  angestellt  werden  können, 
wann  das  gegenteilige,  gefährliche,  auf  eine  gänzliche  Zerrüttung  der  bis- 
her so  sorglich  als  mühsam  erhaltenen  Teutschen  Beichs  Verfiassung  ab- 
zielendes Ansinnen  Platz  greifen  und  die  Gültigkeit  deren  mehreren  Stim- 
men in  einer  so  offenbar  billigen  und  gemeinnützlichen  Sach  angefochten 
werden  wollte.  Man  versehete  sich  dannenhero  zu  den  übrigen  Gesandt- 
schaften, dass  dieselben  wegen  eines  jeden  Stands  darunter  kundbarlioh 
mit  unterlaufenden  eigenen  Interesse  mit  dem  durchl.  Erzhaus  causam 
communem  machen,  das  jus  pluralitatis  yotorum  gegen  allen  widrigen  Ein- 
griff und  Unternehmen  kräftiglioh  vertheidigen  helfen  und  nicht  zugeben 
würden,  dass  wegen  etlicher  weniger  Ständen  unbefugten  Dissensus  die 
bisherige  löbl.  Beichstags-Verfiassung  auf  einmal  übern  Haufen  geworfen 
und  fürs  Künftige  zu  grösseren  Zerrüttungen  Thür  und  Thor  geö&et 
werde  ^). 

Die  Mitglieder  der  kaiserlichen  Gesandtechafk,  zu  der  ausser  dem 
Prinzipalcommissär  Grafen  von  Fürstenberg  und  Baron  Jodoci  auch 
noch  der  Beichshofrat  v.  Kirchner  gehörte,  einigten  sich  darüber, 
dass  Oesterreich  bei  der  Verhandlung  der  Garantie  im  Fürstenrate 
das  Präsidium  an  Salzburg  abzugeben  habe,  „um  wegen  unparteiischer 
Conclusion  den  üebelgesinnten  jeden  Vorwand  zu  nehmen/^ 

Eursachsen  trat  nicht  so  schroff  wie  Bayern  auf  und  kehrte  in 
seineii  Einwendungen  gegen  die  Garantie  bei  den  Beligionsverwandten 
(als  solche  galten  trotz  der  Clonversion  des  EurfÜrsten-Eönigs  noch 
immer  die  Evangelischen)  weniger  staatsrechtliche  Bedenken  als 
ütilitätsgründe  hervor.     Der  Gesandte  von  Schöuberg  erklärte: 

Es  sei  eine  Sach  von  grosser  Wichtigkeit,  welche  eine  reife  Erwä- 
gung und  vorgängige  Gommunication  unter  den  Ständen  des  Beichs  desto 
mehr  erforderte,   je  weiter  aussehend    dieselbe  sei,    indem  es  nicht  inner 


1)  Wien,  Staatsarch.  Oeaterr.  Gesandtsch.  in  Regensburg.  85.  1731.  30.  Okt. 
MittbeUungen  XVI.  Digitzl^by  VJi^Oglc 


306  Hans  ▼.  Zwiedineck-Südenhorst. 

den  Gränzen  des  Beichs  bleiben,  sondern  auf  alle  kaiserliche  ausser  Beichs 
gelegene  Lande  sich  erstrecke,  mithin  das  Reich  bei  allen  Vorfällen  und 
veränderlichen  Oonjuncturen,  welche  dermalen  unmöglich  alle  im  Vorhin- 
ein abgesehen  werden  könnten,  mit  auswärtigen  Mächten  committiren, 
folglich  anstatt  verhoffender  Buhe  allerlei  geiUhrlichen  Weitläufigkeiten  ei- 
poniren  dürfe.  Es  sei  dannenhero  schwer  und  nicht  wohl  begreiflich,  dass 
man  sogleich  in  eine  solche  Generalität  hineingehen  sollte,  ohne  Yorher 
mit  einander  zu  überlegen  und  zu  wissen,  was  dann  das  Beich  und  dessen 
Stände  sich  dagegen  zu  versehen  hätten.* 

Württemberg  machte  Schwierigkeiten  wegen  der  Anwartschaft 
des  Erzhauses  Oesterreich  auf  Württemberg  und  wollte  diese  aus  der 
Garantie  ausgeschieden  haben.  Graf  Kuef stein  wurde  durch  einen 
„aus  der  Historie  und  actis  publicis  zusammengetragenen  Unterrichte^ 
in  den  Stand  gesetzt,  mündlich  und  schriftlich  am  Stuttgarter  Hofe 
solche  Aufklärungen  zu  geben,  die  dieselben  bewegen  würden,  seine 
Bedenken  am  Reichstage  nicht  zum  Ausdruck  zu  bringen.  Auch  wurde 
der  Reichshüfrat  angewiesen,  den  „wegen  der  bekannten  Gräfiiitzin 
Arrestirung  entstandenen  Handel^^  in  der  Stille  abzuthun,  da  man 
sich  den  Herzog  dadurch  besonders  verbinden  könne.  Man  war  in 
Wien  der  ganz  richtigen  Ansicht,  es  sei  am  bebten  die  Verhandlung 
in  Regensburg  möglichst  abzukürzen  und  sich  auf  detaillierte  Wider- 
legungen der  zu  erwartenden  Contravota  nicht  einzulassen.  Desshalb 
erhielten  die  Anträge  des  Baron  Jodoci,  die  von  der  Prinzipalcoramission 
formuliert  wurden  ^),  auch  nicht  die  Zustimmung  der  geheimen  Konferenz, 
üeber  Köln  konnte  man,  da  der  Kurfürst  das  Votum  am  25.  November 
bereits  unterschrieben  hatte,  beruhigt  sein.  Es  wurde  die  Vorsorge 
getroffen,  den  Mainzer  Gesandten  mit  der  Abgabe  der  Kölner  Stimme 
zu  betrauen,  damit  der  FreiheiT  von  Plettenberg  nicht  genötigt  sei, 
seinen  Herrn,  der  in  München  von  der  Gegenpartei  beständig  umrungen 
wurde,  zu  verlassen.  Es  hat  damals  in  München  zwischen  dem 
Kölner  Kurfürsten,  dem  Baron  Unertel  und  dem  Grafen  von  Törring- 
Tattenbach  scharfe  Auseinandersetzungen  gegeben  ^),  noch  behielten  aber 
die  Plettenberg  bei  dem  Prinzen  die  Oberhand,  sie  kämpften  um  ihre 
Stellung,  da  eine  Wendung  ihres  Herren  zur  bayerischen  Seite  ihren 
eigenen  Sturz  zur  Folge  haben  musste. 


Am  18.  Dezember  fanden  Sitzungen  in  beiden  oberen  Räten  des 
Reichstages  statt,  in.  denen  die  österreichische  Successionsordnung  zur 


»)  Wien,  Staatearch.  Princ.-Cöön.  56  c  7.  u.  11.  Dezember  1731. 
*)  Ebenda.    Berichte  Harrache  vom   25.  November  u.    17.  Dezember  1731. 
Dazu  Beilage  III. 


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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  307 

Veriumdiüiig  kam.  Wir  können  aus  den  zahlreichen  Voten,  die  im 
knrftlTsttichen  und  forstlichen  CoUegium  abgegeben  wurden  und  zum 
Teile  gleichlautend  waren,  da  die  weltlichen  Kurhäuser  auch  im 
Fürstenrale  Stinuneu  besassen,  nur  die  bedeutungsvolleren  und  inhalt^- 
reieheren  heryorheben;  denn  das  Protokoll  des  Fürstenrates  —  lOB 
engbeschriebene  Folioseiten  —  würde  für  sich  allein  eine  stattliche 
Denkschrift  geben  und  dabei  eine  Ueberzahl  von  Phrasen  und  wertlosen, 
meist  unaufrichtigen  Loyalitätsbeteuerungen  einer  Nachwelt  überliefen;, 
die  daran  selbst  nicht  Not  leidet.  Vor  allen  anderen  das  besonders 
weitläufige  bayerische  Votum,  dieses  behandelt: 

1.  Den  Tractat  mit  England.  2.  Die  Behauptung,  dass  von  der  un- 
zertrennten  Macht  des  Erzbauses  Oesterreich  die  Sicherheit  und  Buhe  des 
Reiches  abh&nge,  3.  dass  es  sich  um  keine  Vergrösserung,  sondern  nur  um 
Anerkennung  schon  bestehender  Rechte  bandle,  4.  dass  die  (rarantie  Nie<- 
mandem  zum  Schaden  oder  zur  Beleidigung  gereiche,  5.  dass  die  Vermei- 
dung dieser  Vorsicht  zur  Zerrüttung  des  Reiches  führen  könne. 

Ad  1)  Dxurch  die  Abänderung  des  5.  Punktes  des  »vierfachen  Londi- 
nischen  Bündnisses  *  und  den  Beitritt  des  Königs  von  Spanien  zu  diesem 
Frieden  seien  die  Besitzungen  des  Kaisers  in  Italien  und  den  Niederlan- 
den vor  einem  Anstosse  auswärtiger  Mächte  geschützt,  so  »dass  nicht  zu 
sehen,  wie  einesteils  eine  grössere  Sicherheit  ausfindig  zu  machen  sei,  oder 
warum  andernteils  noch  hierüber  jetzo  von  dem  Böm.  Reich,  nachdem  ohne 
dessen  Vorbewusst  und  Goncurrenz  mit  auswendigen  Mächten  lang  genug 
darüber  gehandelt  worden,  dieser  Königreich  und  Länder  halber  eine 
weitere  Grewährung  ausgestellt  werden  sollte*. 

Die  Garantie  des  Reiches  für  ausländische  Länder  contra  quoscunque 
sei  ein  sehr  bedenkliebes  Unternehmen,  da  man  ohne  Kenntnis  der  allen- 
falls zu  erhebenden  Prätensionen  nicht  wissen  könne,  mit  welchen  Potenzen 
man  zu  ihun  haben  werde  und  in  was  für  auswärtige  Kriege  man  wegen 
solcher  Länder  verwickelt  werden  könnte,  die  in  keinem  nezu  mit  dem 
Reiche  stehen  und  von  denen  sich  dasselbe  keines  Nutzens  je  gewärtigen 
kann.  In  demselben  Sinne  habe  auch  der  kurfürstliche  CoUegialtag  zu 
Regensburg  am  19.  Juli  1630  den  Reichskrieg  in  Italien  abgelehnt,  als 
nadi  AUeben  des  Herzogs  Vincenz  von  Mantua  durch  Einmischung  der 
Krone  Frankreich  und  der  Republik  Venedig  die  Rechte  des  Reiches  auf 
Mantoa  und  Montferrat  gefährdet  waren,  aus  der  kurfürstlichen  Erklärung 
gehe  deuUicb  hervor,  »dass  man  sich  der  italienischen  Länder  halber  die 
Kriegsbürde  an  Seite  des  Reichs  nicht  auflegen,  noch  auch  sich  mit  aus- 
wendigen Mächten  derenthalben  vermischn  lassen  wollet.  Aehnlich  ver- 
halte es  sich  mit  dem  Burgimdischen  Kreis,  dessen  man  sich  1668  trotz 
seines  lebhaften  Anbaltens  nicht  weiter  angenommen,  als  dass  Kur-Mainz 
und  Kur-Cöln  nacbbarliche  Vermittlung  aufgetragen  wurde.  Der  burgun- 
di^che  Kreis  sei  seit  seiner  Einführung  wesentlich  verkleinert,  da  sich  die 
7  niederländischen  Provinzen  davon  getrennt  und  Frankreich  grössere  Teile 
dayon  erworben  habe,  so  dass  die  dem  Kaiser  verbliebenen  Gebiete  den 
Kreis  k^um  mehr  repräsentiren  können,  jedenfalls   das  Reich  den  Nutzen 


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308  Hanfl  V.  Zwiedineck-Südenhorat. 

von  ihm  nicht  haben  kann,  wegen  dessen  die  Einfiihrang  doch  stattge- 
fdnden  habe.  Die  Garantie  der  Niederlande  würde  eine  gefährliche,  immer 
dauernde  Verbindlichkeit,  »welche  fast  im  Grund  einer  beständigen  Dienst- 
barkeit nicht  ungleich  sehen  will*  mit  sich  föhren. 

Als  anno  1603  Ihrer  Kais.  Maj.  Vorfahren  wegen  des  Krieges  in  Ungarn 
die  Beichshilfe  nachgesucht  »und  dessen  Sohützung  für  gar  keine  fremde 
oder  ausländische  Feindesnot  und  Ge&hr,  sondern  für  des  heiL  röm.  Beiches 
eigenes  androhendes  letzteres  Unheil,  Verderb :  und  Untergang  geachtet  und 
angesehen  haben,  man  solcher  ungehindert,  dero  zu  yemehmen  gegeben, 
was  gestalten  die  Hülfen  von  dem  Reich  alleinig  pro  defensione  patriae 
vermeint  seien,  mit  der  Erinnerung,  dass  das  Königreich  Hungam  ein 
absonderliches  Königreich  und  fOr  der  Deutschen  Vaterland  gar  nicht  zu 
nehmen;  dann  obschon  gesagt  werde,  dass  der  Hungarische  Krieg  conse- 
quenter  das  heil.  röm.  Beich  mit  angehe,  dieweil  es  der  Gefahr  nahe,  so 
wolle  doch  ein  Unterschied  in  dem  gemacht  sein,  was  einen  per  conse- 
quentiam  oder  principaliter  berühren  thue,  und  dass  Er  nicht  in  einem, 
wie  im  andern  Fall  verbunden  sei.* 

Was  die  deutlichen  Länder  betrifft,  so  seien  dieselben  als  zum  Beiche 
Gehörige  lehnbare  Lande  durch  die  Beichtverfassung  für  den  Fall  der  Be- 
fehdung geschützt,  es  hätte  sich  auch,  wie  das  die  Geschichte  von  einigen 
hundert  Jahren  beweise,  noch  niemals  ein  Beichsstand  geweigert,  zur  Ver- 
teidigung derselben  Leib  und  Leben  zu  lassen.  Da  nunmehr  von  Seite 
des  Erbfeindes  ein  Einfall  in  die  Länder  überhaupt  nicht  zu  befürchten 
sei,  so  hätten  dieselben  alle  erdenkliche  Sicherheit  »aus  sich  Selbsten.* 
Wollte  der  Kaiser  aber  das  Königreich  Ungarn  auf  die  Dauer  dem  Schutze 
des  Beiches  unterstellen,  so  hätte  er  dieses  aus  Dankbarkeit  för  die  Unter- 
stützung mit  Geld  und  Blut,  die  ihm  das  Beich  zur  Erhaltung  des  Königreichs 
durch  mehr  als  200  Jahre  gewährt  hat,  dem  Beiche  »zuwenden*  müssen.  Da 
man  sich  hiezu  jedoch  auf  kaiserlicher  Seite  niemals  verstehen  wollen,  so 
sei  es  um  so  befremdlicher^  dass  »wo  dieses  Königreich  grösstenteils  aus 
unwidersprechlicher  Beichshilf  in  jetzmahlig  besten,  und  allem  menschlichen 
Vermuten  nach  dauerhaftigen  Stand  wider  den  Erbfeind  gesetzt  worden, 
jetzt  nun  auch  gesammte  Stände  dessen  eine  ewige  Grewährung,  und  was 
man  bishero  aus  freiem  ungezwungenen  Willen  gethan,  sich  zur  Schuldig- 
keit auf  alle  künftige  Zeiten  zum  Dank  alles  bisher  bezeugten  werkthä- 
tigen,  so  gut  ersprossenen  Willens  aufsetzen  lassen,  und  dieselbe  sich  und 
ihre  Unt^rthanen  blos  zu  dem  Ende  gänzlich  exhauriren  sollen,  damit  ein 
künftiger  dermalen  unbekannter  Successor  und  dessen  Folgern  dieses  und 
aller  übrigen  Oesterreichichen  Königreich  und  Lande  sicher  über  sicher  seie, 
und  auf  was  Art  er  auch  zu  dieser  Succession  kommen,  wie  ihm  auch  es 
mit  dem  thun  der  Begierung  gefallen  oder  gei*aten  möchte,  die  Sorg,  Gefahr 
und  der  Last  dem  Böm.  Beich  und  dessen  Kurfürsten,  Fürsten  und  Ständen 
mittels  abhabender  ewigen  Gewährung  seinerseits  sorglos  verbleiben  möge. 

Ad  3)  Die  Ansicht,  dass  es  sich  bei  dieser  Garantie  nicht  xxm  eine 
Vergrösserung,  sondern  um  Erhaltung  der  mit  des  Beiches  Vorwissen  seit 
etwelchen  hundert  Jahren  erworbenen  kundbaren  Privilegien  und  Freiheiten 
handle,  »will  man  zwar  gegenwärtig  dahin  und  an  sein  Ort  gestellt  sein 
lassen,  weil  dem  Böm.  Beich  von  solchen  mit  dero  Vorwissen  erhalten  s&n 
sollenden  Privilegiis    (ausser  was  hievon  in  gedruckten  Büchern   öfTentlioh 


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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  309 

pro  et  contra  einkommt)  eigentlich  nicht  Mehreres  erinnerlich  sein  wird, 
als  was  Torhin  bei  dem  Kammergericht  und  femer  auf  dem  Begensparger 
Beiehstag  anno  1654  hierwider  in  causa  exemptionis  Ton  dem  iGbl.  Stifb 
Bamberg  ihrer  Güter  in  dem  Herzogtom  Kftmten  halber,  dann  auch 
denen  beiden  Stiftern  Trient  und  Brixen  moyirt  worden.«  und  dabei  habe 
man  Yor  Augen  gehabt,  dass  das  Haus  Oesterreioh  diese  Gebiete  legitime 
modo  erworben  und  keines  Mitstandes  Becht  verkürzt  habe,  der  etwa  mit 
einem  »gleichmftssigen*  Privilegium  versehen  sei.  So  (wie  mit  den  von 
kaiserlicher  Seite  berührten  Privilegien  und  Freiheiten)  verhalte  es  sich 
auch  mit  den  dem  kaiserl.  Oommissionsdecret  angeschlossenen  Beilagen 
(daronter  befanden  sich  die  Erbverzichtserklttrungen  Carl  Alberts  vom 
10.  Dec.  1722),  welche  »ganz  keine,  geschweigens  eine  Gewährung  contra 
quoscunque  et  in  aetemum  enthalten,  daher  nicht  gehörig  sind  und  gegen- 
wärtig keines  particulam  Interesse  oder  Becht  zu  untersuchen,  sondern, 
nachdem  die  vielberührte  Cktrantiesach  ad  totum  Imperium  gediehen,  und 
Kais.  Allerh.  Intention  nach  vor  jetzo  res  communis  totius  Imperii  werden 
soll,  vielmehr  die  Frage  ist,  was  in  Ansehung  dieses  grossen  Corporis  seinen 
Fundsmental-Gesetzen,  Verfiissungen  und  wirklichen  Zustands  einerseits 
Beehtens,  notwendig,  nützlich  und  ratsam  sein  möge  oder  nicht.« 

Bei  der  Beratung  dieses  Gegenstandes  könne  die  quaestio  an?  von 
der  quaestio  quomodo?  auf  keinen  Fall  getrennt  werden  und  es  müssen 
die  aus  der  Gewfthmng  möglicherweise  entstehenden  Folgen  um  so  ein- 
gehender erwogen  werden,  als  Art.  6  der  Wahlcapitulation  dem  Beiche  die 
Begutachtung  aller  Bündnisse,  die  der  Kaiser  auch  für  seine  auswärtigen 
Länder  schliesen  würde,  gewahrt  hätte.  Das  Beich  wisse  nunmehr  von  einer 
zu  solchen  Bündnissen  gegebenen  Einwilligung  nichts,  es  seien  ihm  daher 
auch  die  Zugeständnisse  nicht  bekannt,  die  in  denselben  an  die  fremden 
Mächte  gemacht  wurden. 

Ad  5)  sei  nicht  abzusehen,  warum  aus  der  Ablehnung  der  verlangten 
Garantie  eine  so  grosse  Zerrüttung,  ein  »Umsturz  der  innerlichen  Yer- 
fiissung€  erwachsen  solle.  Es  hätten  die  Vorfahren  des  Kaisers  niemals 
eine  solche  Forderung  gestellt  und  trotzdem  befinde  sich  der  Kaiser  jetzt 
im  Besitze  von  Neapel,  Sicilien,  Mantua  und  Mailand,  Ungarn  sei  in  solchen 
Grenzen  wieder  hergestellt,  dass  es  als  eine  wahre  Vormauer  der  Christen- 
heit zu  betrachten  sei,  und  zu  allen  diesen  Erwerbungen  habe  das  Beich 
mü  Gut  und  Blut  » und  willkürlichem  guten  Willen  aus  innerlicher  Beichs- 
oonstitntionsmässiger  Verbündnis  in  aller  Freiheit«  beigetragen. 

Nach  einer  weitläufigen  Becapitulation  aller  Nachteile,  welche  dem 
Beiche  durch  die  Garantie  in  Aussicht  stehen,  erklärt  Bajem,  dass  es  sich 
auf  die  Beantwortung  der  quaestio  an?  nicht  einlassen  könne,  ohne  durch 
Erledigung  der  quaestio  quomodo?  alle  üblen  Folgen  vom  Beiche  abge- 
wendet zu  haben. 

Es  sei  SU  reiflicher  Erwägung  hinreichend  Zeit  vorhanden,  da  des 
Kaisers  Gesundheit  und  Jahre  noch  keine  Aenderung  der  Verhältnisse  so 
bald  erwarten  lassen.  Der  Kurfürst  setze  voraus,  dass  auch  seine  Mit- 
stinde  zu  weiterer  Beratung  geneigt  sein  werden,  da  er  selbst  nichts 
Anderes,  als  »jedes  Beichsstands  Gerechtsame,  dann  die  reine  Conservation 
des  Böm.  Beichs  wertesten  Vaterlandes  Freiheit  und  Wohlfahrt  in  deutsch 
patriotiBohem  Gemüt  zu  Zweck  und  Absehen  habe.« 

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310  Hans  ▼.  Z  wiedineck- Sftdenhorst. 

Eur-Sachsen:  Es  sei  die  anjetzt  verlangte  Garantie  eine  dergestalt 
wichtige,  des  gesammten  Beichs  Wohl  and  Wehe  so  genau  angehende 
Sache,  dass  die  onnmgängliche  Notdnrfb  erfordere  sich  znförderst  über  die 
Bedingung  und  deren  Mitteln,  wie  einesteils  der  intendirte  auf  des  Beichs 
Wohlfahrt  dem  Angaben  nach  einig  and  allein  gerichtete  Endzweck  dadurch 
erhalten,  andemteils  aber  auch  denen  ratione  modi  vorkommenden  Schwie* 
rigkeiten  abgeholfen  werden  könne,  zu  vernehmen,  ehe  und  bevor  mau 
über  die  Frage:  ob  die  verlangte  Garantie  zu  bewilligen?  sich  näher  heraus 
zu  lassen  haben,  da  hienftchst  solche  auch  auf  andern  mit  dem  Beioh  keine 
Gonnezion  habende  und  weit  entfernte  Lande  erstrecket  werden  sollte,  so 
stehe  zu  befi&rchten,  dass,  im  Falle  hierunter  nicht  alle  Vorsicht  gebraucht 
wurde,  dem  Beich  gar  sehr  praejudiciret,  solches  in  imendliche  Kriege 
verwickelt,  auch  gar  leicht  statt  der  verhofften  Buhe,  Sicherheit  und 
Friedens  in  grosse  Unruhe  versetzet  werden  dürfte.  Wie  solches  alles  Ihrer 
Kais.  Matt.  Selbsten  von  Ihre  Königl.  Matt,  in  Polen  in  einem  besonderen 
Schreiben  bereit«  angezeiget  worden. 

Wannenhero  bei  diesem  und  sehr  vielen  in  dem  vortreff'lichen  Kurbayr. 
Yoto  weitläufiger  ausgeführten  erheblichen  Umständen,  worauf  man  sich 
beliebter  Kürze  halber  beziehe,  Ihre  Kön.  Matt  in  Polen  zuversichtlich  ver- 
hoffen wollten,  man  würde  die  Sache  der  vorwaltenden  äussersten  Wichtig- 
keit nach  zuvörderst  hinlänglich  überlegen,  über  deren  Bedingnisse  und 
Mittel  sich  näher  vernehmen,  auch  ehe  und  bevor  solches  geschehe  und 
die  vorkommende  Bedenklich-  und  Schwierigkeiten  gehoben,  mit  dem 
Concluso  keineswegs  voreilen  ult.  reserv. 

Eurpfalz  wendet  sich  gegen  die  einseitige  Erörterung  der  quaestio 
an?  und  verlangt,  dass  mit  dieser  auch  die  quaestio  quomodo?  in 
Verbindung  gebracht  werde.  Dadurch  sollte  eine  mildere  Form  der 
Abstimmung,  wie  sie  Bayern  und  Sachsen  gewählt  hatten,  in  Anwen- 
dung kommen;  im  Wesentlichen  war  das   Votum  jedoch  ablehnend. 

Kur-Brandenburg:  Es  gereichte  zu  Ihrer  Böm.  Kais.  Mi^estftt 
unsterblichen  Nachruhm,  dass  dieselbe  nach  dero  gewöhnlichen  höchst  zu 
preisenden  Prudenz  und  Weisheit,  wovon  Sie  währender  dero  beglückten 
Kais.  Begierung,  welche  Gott  der  höchste  bis  zu  denen  spätesten  Zeiten 
erlängem  wolle,  auch  insonderheit  dero  unermüdete  Sorgialt  dahin  er- 
strecket, wie  durch  Befestigung  der  in  ihrem  Durchleuchtigsten  Erzhaus 
eingeführten  und  von  deroselben  unter  dem  19.  April  1713  erklärten 
Erbfolgs-Ordnung  das  aequilibrium  von  Europa  erhalten  und  denen  viel- 
fältigen unglückseligen  Zerrüttungen,  Kriegen  und  Blutvergiessen,  welche 
aus  einer  höchstgedachtem  Erzhause  zustossenden  Trenn-  und  Zergliederung 
entstehen,  und  insonderheit  das  werte  Vaterland  deutscher  Nation  treffen 
und  dasselbe  in  Feuer  und  Flammen  setzen  konnte,  kräftigst  vorgebaut 
werden  möchte. 

Ein  jeder  deutsch-patriotisch  gesinnte  Kurfürst,  Fürst  und  Stuid  des 
Beichs  würde  auch  Ihrer  Böm.  Kais.  Matt,  darunter  erweisende  reiohs- 
väterliche  Vorsorge  mit  dem  allerverbindlichsten  Dank,  erkennen  und 
hoffentlich  zu  seiner  selbst  eigenen,  auch  des  gesammten  teut8<dien  Beichs 
Gonservation,  Interesse  und  Besten  keinen  Anstand  noch  Bedenken  finden» 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  31 1 

in  die  Garantie,  so  Ihre  Böm.  Kais.  Matt,  über  oberwähnte  Erbfolge- 
Ordnung  Yom  geaainmten  teutschen  Beich  yerlangten,  zu  consentiren,  aller- 
masaen  dann  Ihre  Eönigl.  Matt,  in  Preossen,  Sein  allergnädigster  Herr,  dero 
Yotum  hiemit  von  ganzem  und  willigem  Herzen  dazu  ertheilet  haben 
wollten,  auch  bedürfenden  Falls  zu  wirklicher  Praestirung  solcher  Garantie 
das  Ihrige  als  ein  getreuer  Kurfürst  des  Reichs  und  Ihrer  Böm.  Kais. 
Matt,  und  dero  durchleuchtigsten  Hauses  ganz  ergebenster  Freund  mit 
willigster  Darsetzung  Guts  und  Bluts  zu  leisten  und  beizutragen  nicht 
ermangeln  würden. 

Staatsrechtliche  Motive  nahmen  Bamberg  und  Würzburg, 
wo  der  Beichsvizekauzler  Graf  Friedrich  Karl  v.  Schönbom  regierte, 
in  die  Begründung  ihres  Votums  auf.  Das  Beich  hätte  in  Anbetracht 
„der  offenbaren  Bechte  und  niemahlen  genung  zu  erkennenden  Verdienste 
des  Erzhauses^^  diesem  die  verlangte  Garantie  seiner  Erbfolgeordnung 
antragen  müssen,  „allermassen  niemand  ohnwissend  sein  könne,  dass 
bei  g^enwärtiger  Beschaffenheit  der  Welt-Mächten  ohne  unzertheilie 
Zasänunenhaltung  der  österreichischen  Macht  das  teutsche  Wesen, 
sonderbar  aber  die  Corona  Italiae  und  die  dortigen  ßeichslehen^  woran 
dem  heil.  Beich  doch  so  viel  gelegen,  ohnmöglich  würden  sicher  und 
geschützt  sein,  welches  mit  weit  tieferem  Grund,  was  dero  hungarische 
Krone  beträfe,  eben  also  zu  besorgen  und  zu  betrachten  kätne  und 
nicht  zu  verneinen  wäre,  gestalten  an  der  mächtigsten  Beschützung  der 
hnnganschen  Christen  Vormauer  wahrhaftig  kein  guter  Christ,  über- 
haupt aber  kein  aufaichtiger  Teutscher  zweifeln  könne,  welcher  die 
heutigen  Umstände  des  innerlichen  teutschen  Wesens  und  die  Gelegen- 
heit des  heil.  Rom.  Reichs  allerortigen  Landen  und  Lehen  in  gebührende 
Sorge  und  Erkenntnis  ziehen  möchte.^^ 

Braunschweig-Zell  (zugleich  Kur-Braunschweig- Hannover) 
hob  hervor,  dass  der  Kaiser  in  seinem  Coramissionsdekret  versichert 
habe,  „dass  dero  wegen  der  Erbfolge  gemachte  und  dem  Reich  com- 
munizierte  Verordnung  nicht  auf  die  Vergrösserung  des  durchL  Erz- 
hauses Oesterreich,  noch  auf  Jemands  Nachtheil  oder  Beleidigung, 
sondern  auf  Erhaltung  des  Ruhe-  und  Wohlstandes  in  Europa  und 
mithin  sonderlich  im  Reich  angesehen  sei.^^ 

Im  kurfürstlichen  Collegium  stellte  Mainz  auch  noch  die  Frage, 
ob  die  quaestio  quomodo?  besonders  zu  behandeln  wäre,  was  mit  6 
gegen  3  Stimmen  abgelehnt  wurde.  Die  Reassumirung  der  Deliberation 
wurde  f&r  den  7.  Januar  anberaumt.  Die  geschäftsordnungsmässige 
Behandlung  im  Reichstage  erforderte  noch  den  offiziellen  Ausspruch 
des  Abstimmungsergebnisses  in  den  drei  CoUegien  und  die  Zusammen- 
fassung aller  drei  Gesammtvoten  zu  einem  Reichsschluss.  Jetzt  kam 
die  Frage  der  Anwendung  der  einfachen  Majorität  zur  Entscheidung; 

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312  HanB  V.  Zwiedineck-Südenhorat. 

die  Opposition  bemühte  sich  daher,  den  Kurfürsten  Yon  Mainz,  der 
als  Erzkanzler  für  Germanien  aus  den  Eurstimmen  ein  Votum  electorale 
zu  formulieren  hatte,  davon  zu  überzeugen,  dass  er  nicht  berechtigt 
sei,  dies  auf  Qrund  einer  Majorität  zu  thun.  In  diesem  Sinne  war 
auch  die  Mainzer  Directorial-Gesandtschaft  thätig,  in  der  die  beiden 
Preiherm  von  Otten,  Vater  und  Sohn,  ihr  falsches  Spiel  trieben. 
In  Wien  hiess  es,  Harrach  habe  diesen  zu  viel  vertraut;  die  Wohl* 
gesinnten  müssten  nun  die  Instanzen  wegen  der  Publizierung  des 
Votums  verdoppeln,  Graf  Kuefstein  wurde  sofort  zu  dem  alten 
Pfalzer,  der  auf  dem  Stuhle  von  Mainz  sass,  etnsendet,  um  gegen 
dessen  eigene  Beamte  seinen  Einfluss  geltend  zu  machen,  „denn  der 
Salzenhofen  versteht  nichts,  der  Fehringer  ist  zaghaft,  des  Moskopf 
Betragen  zweifelhaft/^  Euefstein  durfte  bis  zur  Abfassung  des  Reichs- 
schlusses Mainz  nicht  mehr  verlassen^),  um  das  Garantiegeschäft 
nicht  aufzuhalten,  durfte  man  die  Otten  nicht  abberufen  lassen  und 
musste  sich  schliesslich  herbeilassen,  ihnen  eine  jährliche  Pension  von 
2000  fl.  in  Aussicht  zu  stellen  ^).  Auch  die  Zulassung  der  böhmischen 
Stimme  im  Eurfürstenrate  wurde  beanständet,  weil  sie  in  „propna 
causa^^  abgegeben  wurde.  Da  griff  Friedrich  Wilhelm  vom  Preussen 
wieder  mit  grosser  Energie  ein,  indem  er  den  Gesandten  v.  Danckel- 
mann  (Earl  Friedrich?)  beauftragte,  für  die  Zulassung  zu  votieren 
und  die  kaiserlichen  Minister  in  allen  ihren  Forderungen  nach  Möglich- 
keit zu  unterstützen. 

»Was  Baiem  und  Sachsen  betrifit  »so  scheint  ihr  ganzes  Absehen  dahin 
gerichtet  zu  sein,  dass  sie  bei  dieser  Garantiesache  die  quaestionem  An?  bei 
Seite  setzen  und  durch  die  quaestionem  quomodo?  das  ganze  Werk  in 
weitläufige  und  unüberwindliche  Difficulteten  verwickeln  wollen,  wohingegen 
Ihr  aber  mit  unseren  votis  Euch  dahin  vernehmen  zu  lassen,  dass  man 
die  quaestionem  An?  da  des  Reichs  Wohlfahrt  solches  ohnumgänglich 
erforderte,  billig  shnpliciter  festsetzen,  die  quaestionem  quomodo  aber  in 
generalen  terminis  fassen  und  einschliessen  möchte,  bis  der  casus  selbst 
nach  göttlichem  Willen  und  Verhftngnus  exiätirete,  und  alsdann  nach  Be- 
wandtnus  und  Gelegenheit  der  sich  dabei  zeigenden  umstände  die  weiteren 
mesures  von  gesammten  Reichs  wegen  zu  Vollstreckung  dessen,  was  jetzo 
überhaupt  resolviret  werden  wird,  genommen  werden  könnte*'). 

Die  Zuvorkommenheit  in  der  Garantiesache  hinderte  den  Eönig 
aber  nicht,  in  der  Salzburger  Angelegenheit  um  so  energischer  anzu- 
treten. Er  verlangte  im  Corp.  Evang.  sogar  die  Anwendung  von 
Repressalien  gegen  die   katholischen  ünterthanen  der   evangelischen 

»)  Wien,  Staatsarch.  Vortrag  vom  16.  Dezember  1731. 

2)  Ebenda.    2.  Jänner  1732. 

')  Preuss.  Staatsarchiv.  Oesterr.  Succession. 


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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VL  313 

Stande,  nachdem  das  am  13.  November  an  den  Kaiser  erlassene 
„Vorstellnngssehreiben^^  keinen  Erfolg  zu  haben  schien.  Die  Prinzipal- 
commission  m  Begensbnrg  that  Alles,  am  heftigere  Reibungen  zu 
vermeiden;  sie  hatte  in  einem  ausführlichen  Schreiben  an  den  Kaiser 
vom  20.  November  auseinandergesetzt,  dass  das  Salzburgische  Patent 
vom  31.  Oktober  dem  Art.  IV  des  Westf.  Friedens  widerspreche. 
Strafen  dürften  überhaupt  nur  gegen  diejenigen  angewendet  werden, 
die  sich  an  des  Herrn  Erzbischofs  Person  oder  sonst  in  strafbaren, 
wichtigen  politischen  Händeln  vergriffen  haben.  Die  Wiener  Regierung 
liess  auch  sofort  in  Begensburg  erklären,  dass  die  vom  Kaiser  dem 
Erzbischofe  zur  Verfügung  gestellten  Truppen  „pro  compescendis 
motibus,  nicht  aber  um  Jemanden  in  der  Gewissensfreiheit  zu  bedrücken^^ 
abgegangen  seien.  Sehr  verstimmend  wirkte  in  Wien  jedoch  eine 
Meldung  der  Begensburger  Gesandtschaft  vom  11.  Dezember,  dass  sie 

»von  dem  Ghur-Braunschweigischen  Gesandten  von  Hugo  im  Vertrauen 
vermahnt  worden  sei,  Sie  möchte  verhüten,  dass  bei  vorwährenden  Deli- 
berationen  Über  die  gegenwärtige  Materie  catholischerseits  sonderlich  Saltz- 
burgs  unter  vorschützenden  Beligionshändeln  eines  oder  das  andere  einge- 
worfen oder  unternommen  werde.  Gommissio  Cae.  habe  derentwegen  dem 
Salzburg.  Gesandten  die  Notdurft  vorgestellt  und  dieser  selbige  wohl  be- 
griffen, dass  bei  dem  Corpore  Evangelicocum  ein  project  unter  der  Hand 
sei,  denen  Eönigl.  Engelländischen  und  preuss.  Höfen,  item  anderen  aus- 
wärtigen Potenzen  absonderlich  denen  Generalstaaten  ernstlich  zu  erkennen 
zu  geben,  ob  nicht  auf  den  Fall,  da  die  Bepräsentationes  bei  ihrer  kais. 
Majestät  deren  Salzb.  Emigranten  halber,  keine  statt  haben  oder  den  ver- 
langten Effect  nicht  findet  sollten,  nötig  sein  werde  auf  kräftigere  Mittel 
zu  gedenken  und  gegen  alle  unter  ihrer  Botmässigkeit  stehende  Gatholische 
per  modum  repressaliarum  auf  gleiche  Weise  zu  verfahren  und  dieselbe 
zu  zwingen,  dass  sie  auch  mitten  in  der  Winterszeit  ohne  Geld  xmd  Lebens- 
notdurft das  Land  räumen,  die  Kinder,  so  unter  1 2  Jahren  wären,  zurück- 
lassen und  andere  schwere  Verordnungen  als  Gefängnis,  ja  Leib-  und 
Lebensstrafen  über  sie  ergehen  lassen  sollen.  Es  haben  auch  einige  darauf 
angetragen,  bei  Ablegung  der  Votorum  super  quarantia  Sanctionis  präg- 
maticae,  pro  conditione  sine  qua  non  darauf  zu  bestehen,  dass  dergleichen 
enorme  Bedrückungen  femer  nicht  mehr  möchten  geduldet;  oder  sich  auf 
ein  weitschichtig  Versicher-  und  Verheissungs-Compliment  gesteifet  werde. 
Commissio  glaubt  nötig  zu  sein,  dass  denen  Salzburg,  eztravagirenden 
Dingen  ein  End  gemacht  und  Ihr  der  Gommission  an  Hand  gegeben  werde,  was 
Sie  deswegen  allda  zu  thun  oder  denen  A.  C.  Verwandten  zu  sagen  habe«  ^). 

In  der  Ministerialkonferenz  vom  27.  Dezember  meinte  Sinzendorff, 
„es  wäre  eine  schwere  Sach,  der  Beligion  nicht  zu  nahe  treten  und 
nach  den  Beichsgesetzen  sich  zu  richten/^  Man  verhandelte  über  die 
Absendung  eines  Vertrauensmannes  nach  Salzburg  und  bequemte  sich 

^)  WieiL  Staatsarch.  Prinoip.  Deput.  f.  56  c. 

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314  Hans  y.  Zwiedineck -Södenhorst. 

sogar,  dem  Erzbischofe  zu  erklären,  dass  sein  Patent  dem  westfälischen 
Frieden  widerspreche,  und  von  ihm  zu  yerlangen,  dass  er  „die  Hand 
den  willigen  Emigranten  biete,  nicht  den  coactis  ^y^  Am  13.  Jänner 
wurde  neuerdings  ausgesprochen,  man  müsse  dem  Erzbischofe  beibringen, 
dass  er  durch  seinen  übertriebenen  Eifer  der  katholischen  Sache  schade. 
Er  kenne  die  Beichsverhältnisse  zu  wenig.  Am  18.  d.  M.  legte  die 
Konferenz  dem  Kaiser  die  Besultate  einer  Beratung  vor,  zu  der  Qraf 
Seckendorff  aus  Berlin  erschienen  war.  Er  überbrachte  Punktationen 
des  Königs  von  Preussen. 

» Zufolge  des  ersteren  Puncts  bittet  sich  der  König  von  Preussen  eine 
vertrauliche  Nachricht  von  denen  in  und  ausser  Reichs  wohlgesinnten  Mftcbten 
und  Stän<len,  so  es  aufrichtig  mit  Ew.  Kais.  Mtt.  meinten,  zu  dem  Ende 
aus,  damit  auch  er  seines  Orts  zum  gemeinsamen  Nutzen  mit  denselben 
vollkommen  sich  einverstehen  möge.« 

Bei  Eurbayem  und  Kursachsen  alle  Hoffnung  verloren.  Sachsen  ÜEhcht 
die  Feindschaft  zwischen  England  und  Preussen  an  und  hoflft,  eine  oder 
die  andere  Macht  auch  mit  dem  Kaiser  zu  entzweien.  Man  musss  in 
England,  wie  in  Preussen  die  Intriguen  aufdecken,  Bayern  verdächtigt  den 
Kaiser  bei  den  katholischen  Beichsständen  unter  dem  Verwände,  »als  ob 
Allerhöchstdieselben  denen  Protestierenden  zu  viel  beilegten.«  Um  diesen 
Verdacht  zu  zerstreuen,  muss  Preussen  mit  seinen  kathol.  Stiftern  sehr 
behutsam  umgehen.  Bayern  hat  die  Verbindung  des  Kaisers  mit  Preussen 
bei  dem  Kurf  v.  Köln  dazu  benützt  um  diesen  vom  Kaiser   abzubringen. 

Trotzdem  darf  man  die  Protestierenden  an  ihren  namentL  durch  den 
westpbäL  Friedensschluss  erworbenen  Rechten  nicht  beeinträchtigen. 

»Und  ist  annebenst  nicht  in  Abrede  zu  stellen,  dass  der  Erzbischof 
von  Salzburg  in  den  gegen  seine  Unterthanen  verhängt-  und  verkündeten 
Verordnungen  —  allzuweit  gegangen  sei:  wie  dann  dessen  Verfahren  von 
Ew.  Kais.  Mtt.  in  vielfUltigen  Besoripten  misbilligt  worden.  * 

Man  darf  aber  anderseits  auch  nicht  Salzburg  in  kurbayerische  Hände 
fallen  lassen.  Es  ist  dahin  zu  wirken,  dass  der  Erzb.  sich  mit  den  Pro- 
testierenden hinsichtlich  des  Triennii  freundschaftlich  vertrage,  und  dies 
muss  er  allein  dem  Kaiser  danken. 

Die  Emigration  der  Salzburg.  Unterthanen  darf  aber  nicht  den  Schein 
einer  gewaltsamen  Austreibung  haben,  da  sonst  die  Protestierenden  zu 
keinem  Ausgleiche  geneigt  sein  werden. 

Beste  Mittel,  die  Mehrheit  der  Stände  für  den  Kaiser  zu  gewinnen 
und  sie  von  gefUhrlichen  Verbindungen  mit  Frankreich  abzuhalten,  wäre 
die  gütliche  Beilegung  der  Iülich-Berg*schen  Erbangelegenheit. 

Der  König  v.  Preussen  müsste  vermocht  werden  auf  Düsseldorf  und 
den  zwischen  den  katholischen  Stiftern  liegenden  District  zu  verzichten, 
wofür  sich  wohl  eine  Entschädigung  an  Einkünften  erwirken  liesse. 

»Wiezumahlen  aber  weder  Dero  Dienst,  noch  Willen  sein  kann^  bei 
dem  König  in  Preussen  das  mindeste  gegründete  Mistrauen  zu  erwecken, 
als  ob  Ew.  KaiserL  Mtt  von  denen  gegen  ihm  übemonunenen  Verbindlich- 


1)  Wien,  Staatsarch.  Vorträge  51. 

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Die  Anerkennniig  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  315 

keiten  sieh  za  entienien  soobtoi;  da  beTorab  vielgedaehter  König 
in  Preussen  sich  bisanhero  so  devot  und  patriotisch  in 
allen  Vorfallenheiten  bezeugt  hat;  als  wird  der  Graf  von  Secken- 
dorff  mit  vieler  Behutsamkeit  hierunter  zu  Werk  zu  gehen  haben  und  sich 
ehender  wegen  obgedachten  Vergleichs  über  das,  was  beschehen  ist,  kein 
weiterer  passus  thun  lassen,  bis  «nicht  er  Graf  von  Seckendorff  bei  dem 
König  von  Preussen  unter  Wiederholung  derer  kräftigster  Versicherungen 
von  der  hiesigen  Standhaftigkeit  deztre  ausgeforscht  haben  wird,  ob  sich 
nicht  mittelst  Ourland  oder  sonsten  ein.  Expediens  finden  lasse,  um  Düssel- 
dorf und  den  dazu  gehörigen  District  von  dem  Ueberrest  des  Herzogtums 
Berg  abzusondern.«  Quoad  hoc  placet  Vndt  dass  nie  änderst  als  durch 
Vermitlung  geschehe.     [Bandglosse  von  der  Hand  des  Kaisers.] 

So  war  es  also  bereits  zweifelhaft  geworden,  ob  man  die  dem 
Könige  gemachten  Zusagen  werde  halten  können;  der  Keim  des 
Konfliktes,  der  Friedrich  Wilhelms  letzte  Lebensjahre  verdüstert  und 
seinem  Sohne  den  Anlass  gegeben  hat,  die  Garantie  der  pragmatischen 
Sanction  zu  verlaugnen,  war  vorhanden,  wenn  er  auch  vorläufig  noch 
verborgen  blieb. 

Am  7.  Janner  hatte  Salzburg  im  fürstlichen  Gollegium  das  Gon- 
clusum  promulgirt,  am  11.  folgte  das  Conclusum  Electorale,  das  Conclusum 
Commune  beider  höheren  BeichscoUegien,  das  C!onclu8um  Collegii 
civitatensis,  das  Conclusum  trium  Coll^orum  S.  B.  Imperii  und  die 
Foroinlierung  des  Beichsgutachtens  ^).  In  allen  drei  Erklärungen 
wurde  betont,  dass  die  Garantie  geeignet  sei,  die  Ehre  und  Hoheit 
des  Beiches,  die  Beichsverfassung  und  die  Freiheit  jedes  einzelnen 
Standes  zu  schützen  und  zu  sichern,  und  die  Verpflichtung  des  Beiches 
aasgesprochen,  die  durch  die  Successionsordnung  vom  19.  April  1713 
berufene  männliche  oder  weibliche  Descendenz  des  Kaisers  in  dem 
Besitze  der  Erbkönigreiche,  Provinzen  und  Lande,  die  der  E^er 
dermalen  innehat,  gegen  jeden  Angriff,  woher  er  immer  kommen 
möge,  zu  vertheidigen. 

Kurpfalz,  das  sich  zu  einem  Ausgleiche  mit  dem  Kaiser  nicht  die 
Hände  binden  wollte,  war  in  der  Sitzung  vom  11.  Jänner  nicht 
vertreten;  der  pfälzische  Gesandte  hatte  sich  krank  gemeldet  und 
Korbajem  zur  Abgabe  seiner  Stimme  autorisirt  ^).  Im  Mai  d.  J.  wurden 
durch  einen  Baron  von  Schleiniz  Annäherungsversuche  von  Kurpfalz 
gemacht.  Bei  den  Mitteln,  die  angegeben  wurden,  um  den  Kurfürsten 
für  den  Kaiser  zu  stimmen,  spielt  das  „Fräulein  Taxis^^  die  Hauptrolle, 
ohne  dessen  Einverstäadnis   vom  Kurfürsten   nichts   zu   erreichen   sei. 


«)  Sämmtliche  Beschlüsse  bei  Faber,  Reichs-Oantzley.  XXIV.  Th.  p.  560—573, 
*)  PreusB.  Staatsaxehiv.  Oesterr.  Soccession.  Bericht  DanokelmamLs. 

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316  Hans  y.  Z wiedineck-Südenhorst. 

Sie  will  sich  als  Kürf&rstin  deolariren  lassen  and  die  ton  ihr  gesammelten 
Schätze  sichern  ^). 

Bayern  hatte  gegen  die  Yerlantbarung  des  CSonclasams  in  beiden 
Bäten  Protest  angemeldet  und  darnach  den  Saal  verlassen.  In  dem 
Proteste  wurde  die  Abgabe  der  böhmischen,  beziehungsweise  öster- 
reichischen und  burgnndischen  Stimme  beanstandet,  die  Giltigk^t  der 
Majora  bestritten  „als  auch  in  Sonderheit  erklärt,  dass  Se.  Kurftirstl.  Durch- 
laucht Yon  Bayern  sich  zwar  der  Kaiserlichen  Intention  nicht  ganzlich 
entziehen  wollten,  sich  aber  auch  gemüssigt  fanden,  zu  erkennen  zu 
geben,  dass  sie  an  diesem  Verfahren  und  denen  Clonclusis,  auch  daraus 
fliessenden  Beichsgutachten  und  Schlüssen  nicht  den  geringsten  Theil 
nehmen,  noch  sich  in  eine  Verbindlichkeit  setzen  lassen  konnten. 
Vielmehr  müssten  sie  wider  eine  solche,  dem  Reiche  höchst  beschwerliche 
Last,  so  doch  endlich  auf  einzelne  Stände  fiel,  und  durch  Geld-  und 
Volkbeitrag  zum  Buin  ihrer  Lande  gereichte,  sich  auf  das  Förmlichste 
verwahren  und  alle  Competentia  ein  für  allemal  sich  vorbehalten^.^' 
Eursachsen  hat  sich  damals  dem  bayerischen  Proteste  angeschlossen, 
ein  Jahr  später  aber,  bei  Ausbruch  des  polnischen  Erbfolgekri^es,  um 
die  Unterstützung  des  Kaisers  für  die  Ansprüche  Friedrich  Augusts  11. 
auf  die  polnische  Krone  zu  erlangen,  die  pragmatische  S%nction  nach- 
träglich anerkannt. 

Oesterreich  und  Burgund  antwortete  auf  den  Protest  nur  in  Hin- 
sicht der  eigenen  Simmenabgabe.  Aus  den  Votis  der  grossen  Mehrzahl 
der  Stände  sei  hervorgegangen,  „dass  das  Garantie-Geschäft  keinesw^ 
vor  eine  das  durchl.  Erzhaus  und  dessen  Vortheil  betreffende,  sondern 
vielmehr  vor  eine  solche  Sache  anzusehen  sei,  worin  des  teutschen 
Beichs  Ehre,  Hoheit,  Ansehen  und  Buhestand,  ja  das  Aequilibrium 
von  Europa  selbst  grossentheils  abhänge.^' 

Salzburg  als  Director  des  Fürstenrates  erklärt,  „man  hätte  in  der 
ganzen  Sache  nichts  Anderes  gethan  als  was  das  Officium  directoriale 
mit  sich  bringe,  wie  man  zu  Folge  dessen  nach  denen  im  ProtocoU 
liegenden  Majoribus  das  Conclusum  verfasst  und  allerseits  ad  monendnm 
zu  belieben  gestellt  hätte,  das  ProtocoUuni  selbst  und  die  darin  ent- 
haltenen Vota  hätte  man  nicht  anders,  als  über  beide  quaestiones  an? 
et  quomodo?  verstehen  können,  glaubte  auch  nicht,  dass  ee  bei  Jeman- 
dem einen  andern  Verstand  gehabt  haben  würde.^^    Darauf  schritt  das 


1)  Gräfin  Yiolaatha  Yon  Thum  und  Taxis  wurde  1733  vom  Kalter  sor 
ReichsfÜrstin  erhöhen,  ohne  dass  dies  eine  Aenderung  in  die  pifilziache  Politik 
gebracht  hätte. 

s)  Gedruckter  Auszug.    Das  Original.-ProtokoU  ist  weiti&aflger  stilisirt 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  3X7 

Directoriiim  zur  gewöhnlichen  Be-  und  Correlation,  aus  denen  der 
Beichsschluas  und  das  Beichsgutachten  hervorgiengen. 

Noch  in  derselben  Nacht  vom  11.  auf  den  12.  Jänner  reiste  Graf 
Harrach,  der  das  böhmische  Votum  im  EurfÜrstenrat  geführt  hatte, 
mit  der  Nachricht  von  dem  Verlaufe  der  Sitzungen  nach  Wien  ab, 
den  darauffolgenden  nahm  Baron  Kirchner  das  Beichsgutachten  mit 
sich,  das  am  3.  Februar  vom  Kaiser  sanctioniert  und  dadurch  zum 
Beichsgesetz  erhoben  wurde. 

Am  Tage  vor  diesem  bedeutungsvollen  Akte,  am  2.  Februar  richtete 
Karl  VL  ein  Dankschreiben  an  den  König  von  Preussen  wegen  seiner 
Verwendung  für  die  Garantiesache  auf  dem  Beichstage.  Friedrich 
Wilhelm  schrieb  auf  das  Original  folgende  Erledigung  mit  eigener 
Hand:  „Solle  sehr  obligirt  antworten  und  wünsche  nichts  mehr  als 
noch  mehr  Proben  ablegen  von  der  Anhänglichkeit,  die  ich  vor  den 
Kaiser  und  vor  das  Haus  Oesterreich  i).  Am  26.  April  gab  der  König 
seinem  Gesandten  iu  Begensburg  den  neuerlichen  Auftrag: 

»Wenn  die  dissentirenden  Kurforsteii  nochmals  eine  diesbezügliche 
Erklärung  abgeben  wollen,  so  ist  dies  nicht  zu  gestatten,  »sondern  viel- 
mehr ein  so  ungewöhnliches,  zur  Verkleinerung  des  gesammten  Reiches 
gereichendes  Unternehmen  sofort  in  behörigem  Maasse  zu  ahnden  und  dabei 
zu  declariren,  wie  das  gesammte  Beich  solches  nicht  anders,  als  eine  offen- 
barlich  attentirte  Infringirung  eines  Beichsgesetzes  und  als  eine  Sache 
ansehen  könnte  und  würde,  durch  welche  das  gemeinschaftliche  Band,  so 
das  Haupt  mit  denen  Gliedern  und  diese  unter  sich  verknüpfe,  ein^i 
Anstoss  litte.« 

Die  Besiehungen  zwischen  Oesterreich  und  den  dissentirenden 
Kurfürsten  waren  nach  den  Abstimmungen  am  Beichsti^e  sehr  gespannt. 
Man  führte  durch  Flugschriften  den  in  Begensburg  begonnenen  Kampf 
fort,  der  nach  dem  Tode  des  Kaisers  in  offenen  Krieg  übergieng. 
Ee  kann  nicht  Aufgabe  dieser  Darstellung  sein,  die  einzelnen  Erschei- 
mongen  desselben  weiter  zu  verfolgen.  Nur  einige  charakteristische 
Vorkommnisse  und  Aeusserungen  von  beiden  Seiten  -mögen  noch 
Erwähnung  finden. 

In  einer  geheimen  Konferenz  vom  2.  Februar  war  bereits  die 
Frage  aufgeworfen  worden,  wie  sich  die  kaiserlichen  Gesandten  mit 
den  Mimstern  der  dissentirenden  Fürsten  zu  betragen  hätten.  Die 
Antwort  war:  sie  sollen  keinen  vertrauten  Umgang  mit  diesen  pflegen. 
Starhemberg  setzte  hinzu:  „Nicht  nur  keine  Vertraulichkeit,  sondern 
Kaltsinnigkeit  und  Entfremdung »).  Welche  Instructionen  darüber 
nach  Begensburg  gegangen   sind,   erfahren   wir   aus   einer   amtlichen 

1)  Preoss.  Staatsarch.  Oesterr.  Succession.  23.  Februar. 
«)  Wien,  Staatsarchiv.  Konf.  Prot.  Vortrage  54. 

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318  HanB  ▼.  Zwiedineck-Südenhorst. 

Verlantbarung,  die  der  Prinzipaleomiiiissär  Graf  Fürstenberg  den 
übrigen  Mitgliedern  der  Gommission  am  23.  Februar  geheim  erliess. 
Er  berichtet  darüber  nach  Wien:  Auf  die  Anfrage, 

»ob  und  was  l'^^*  wegen  Refutirung  der  hiebevor  gedruckten  französischen 
Reflexions   sur  la  Garantie  de  la  Sanctioi?   pragmatiqne   zu  thun? 
2do  ^ie  Dero  Kais.  Gommission   so   wohl   als   Dero   alihiesige  Eönigt 
Chur-Böheim :  und  Oesterr.  (^esandts^aften  wegen  des  Umgangs  mit 
denen  widrigen  Ohurfürstl.  ihrer  in  dieser  Gewäbrungssach  auf  eine 
unerlaubte  Art  abgelegten  Stimmen  halber  zu  verhalten?  Was 
ßtio  Wegen  gedachter  Ohurfürstl.  Gesandten  wider  die  Majora  und  aus- 
ge&llene  Beichs-Gutachten  so  vermessentlidi  gethane  letztere  Ein- 
würfe vorzukehren  und  wie  sich  endlichen 
Quarto  gegen  die  sich  in  diesem  Werk  wohlgezeigte  Gesandtschaften 
ratione   der   allergnädigsten   Kaiserl.   Danknehmigkeit  herauszulassen   sein 
möchte? 

Als  hätten  E.  E.  u.  Cath.  Matt,  allergnädigst  für  gut  befunden  über  erst* 
erwähnte  Punkten  Dero  allergnädigste  Kais.  Entschliessung  im 'meiner  geheimen 
Belehrung  dahin  bekannt  zu  machen :  dass  BatiKme  primi  dieses  sehr  boshafte 
Scriptum  auf  alle  Weis  werde  vnderlegt  und  zu  seiner  Zeit  das  nötige  mir 
hiei*über  anbefohlen  werden.  Wegen  des  Puncti  secundi  aber  bekannt  sei, 
dass  es  bei  dieser  Angelegenheit  nicht  um  die  Freiheit,die  Stimmen  abzulegen, 
zu  thun  (welche  E.  Kais.  Mit.  niemals  im  geringsten  zu  kränken  verlangte), 
sondern  dass  die  drei  widrig-gesinnte  Kurfürsten  gegen  Treuen  und  Glauben 
und  was  sonsten  in  societate  humana  sacro-sanctum  gehandelt  haben, 
mithin  Ursach  über  Ursach  obhanden  wäre,  nicht  nur  E.  K.  u.  K.  Cath. 
Matt.  Böhmischen  und  Oesterreichischen  Gesandtschaften,  sondern  auch  Dero 
£^ais.  Principal-Gommission  allen  Umgang  mit  besagten  drei  EurfÜrstl. 
Ministris  zu  untersagen,  als  welches,  ungehindert  die  Ministri  ihrer  Prin- 
cipalen  Befehl  vollziehen  müssen,  öfters  gegen  jene  zu  geschehen  pflege; 
jedoch  um  keinen  Anlass  zu  mehren  Bewegungen  und  anderen  schlimmen 
Folgen  zu  geben,  so  sei  Dero  allergnädigster  Befehl,  dass  Dero  Kais,  und 
übrige  Gesandtschaften  insgesammt  alle  freundwillige  Zusammenkünften  in 
ihren  Wohnungen  sowohl,  als  bei  anderwäi-tigen  Tractamenten  und  Gesell- 
schaften mit  besagten  dreien  kurfürstl.  Gesandten  meiden,  und  bei  denen 
Bat-Gängen  sich  gegen  diese  fremd  und  kaltsinnig  bezeigen  sollen;  Wann 
aber  erstbesagte  Gesandte  bei  mir  oder  bei  E.  K.  Mt.  Gon-^üonmiissario 
um  den  Zutritt  wegen  obhabenden  Anbringen  sich  geziemend  anmelden 
würden,  dass  sodann  ihnen  solches  nicht  verweigert,  sondern  sie  angehört 
und  ihre  Vorträge,  wann  selbige  in  gebührenden  Worten  und  Schranken 
verfasset  sind,  zu  berichten  übernommen  werden  mögen, 

ad  Tertium  walte  zwar  bei  E.  Kais.  u.  Cath.  Matt,  kein  Zweifbi,  dass 
in  dieser  Sach  die  mehrere  Stimmen  ihre  Giltigkeit  haben,  zu  weleheito 
Ende  Sie  dann  auch  das  Gutachten  gnädigst  angenonmien  und  genehmet 
hätten;  Weilen  aber  doch  mehrbesagter  Gesandten  widriger  Einwurf  bei 
denen  wohlgesinnten  Kur-  und  Fürstl.  Gesandtschaften  grosse  Empfindlich- 
keit und  Verwirrung  erwachet,  so  hätten  dieselbe  gnädigst  beschlossen, 
an  Kur-Mainz  sowohl,  als  an  Kur-Brandenburg  und  Kur-B|>aunschweig  zu 
schreiben,   um  Dero   allseitige  Meinung   und  Bat  zu  vernehmen,    welchem 


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Die  Anerkonnung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  3X9 

BMh  £.  Kais.  u.  Cath.  Matt  Dero  Princifwl-Commission  das  weitere  aller- 
gnftdigst  anbefohlen  wurden. 

Wie  dann  auch  4*°  dieselbe  wegen  der  Kaiserl.  Erkenntlichkeiten 
gegen  die  sich  hierinfalls  wohlgezeigte  Gesandtschaften  mir  hiemächsten 
Dero  allergnftdigste  Entschliessung  zu  wissen  machen  würden.  Ausser 
dasB  ich  indessen  den  Kur-Mainzischen  Beichs-Directorem  Freiherm  von 
Otien  versichern  könne,  dass  E.  Kais.  Mtt.  die  gebotene  Extension  des 
Beichs-Hofrats-Decreti  auf  seinen  Sohn  allergnftdigst  beschlossen  hätten. 

Gleichwie  nun  quoad  primum,  tertium  et  quartum  E.  Mtt.  allergnftdigste 

Entschliessung zu  gewärtigen,  indessen  auch  E.  Kais.  Mtt.  dem 

letzteren  Graf  Metschischen  Schreiben  nach  die  wirkliche  Dictatur  und 
Befolgung  Dero  kais.  allergnädigsten  Batificatorii  bereits  zu  höchsten  Händen 
gekommen  ist,  als  muss  ich  nur  ratione  puncti  secundi  aliunterthänigst 
belichten,  dass  Ich  nicht  ermanglet,  mit  Dero  Oesterreichischen  Gesand- 
sehall Mich  wegen  des  Umganges  mit  denen  widrigen  Gesandten  behörig 
zu  besprechen,  welche  dann  der  unmassgeblichen  allerunterthänigsten 
Meinung  gewesen,  dass  nebstdem,  dass  sie  vor  ihrer  Instunz  noch  nichts 
die&erwegen  erhalten,  es  dermalen  einen  grossen  Lermen  allhier  abgeben 
worde,  wann  diese  öffentliche  Bezeigung  schon  anjetzt  ruchbar  werden 
sollte,  dazumalen  aber  Baron  von  Jodoci  verwichenen  Montag  öffentliche, 
s<^on  vorher  angekündete  Gesellschaft  gehalten,  und  davon  die  widrig 
gesinnte  kurfärstl.  Gesandte  nicht  hätte  ausschliesen  können,  noch  weniger 
die  schon  vor  einigen  Tagen  zugesagte  Erscheinung  auf  gestern  zu  einer 
Mahlzeit  bei  dem  Kur-Säohsischen  Gesandten  wieder  zu  revociren  vermögt, 
jedoch  wegen  vorgefallener  Geschäften  vor  seine  Person  sich  entschuldiget, 
und  nur  seine  Frau  dahin  hatte  gehen  lassen.  Mich  anbelangend,  da  werde 
die  sonsten  in  dem  Fasching  bei  mir  zu  halten  pflegende  Gesellschafben 
f&r  diesmal  zu  Evitirung  dergleichen  Mit-Einfindung  der  widrig  gesinnten 
Gesandtschaften  unterlassen  und  E.  Kais.  u.  Cath.  Mtt.  ferneren  aller- 
grnftdigsten  Befehl  in  allerunterthänigsten  Gehorsam  erwarten,  indessen  aber 
Dero  Oesterreich.  Gesandtschaft  in  ihrem  heutigen  Bericht  enthaltenen 
ohnmassgeblichen  allerunterthänigsten  Meinung  wegen  solchen  dermaligen 
vOlEgen  Umgangs- Auf  hebung  nicht  wohl    widersprechen   können.  *  .  .  .  ^). 

Als  im  Jahre  1734  aus  Anlass  des  polnischen  Erbfolgekrieges 
der  Feldzug  am  Bhein  gegen  Frankreich  vorbereitet  werden  musste, 
machte  der  kaiserliche  Hof  einen  Ausgleichversuch  mit  Bayern.  Feld- 
marschall Graf  Eönigseck  wurde  nach  München  entsendet,  um  die 
Bedingungen  einer  Verständigung  zu  besprechen,  kehrte  jedoch 
nnverrichieier  Dinge  nach  Wien  zurück,  weil  die  Ansprüche  Bayerns, 
das  sich  bereits  zu  tief  in  das  Studium  seiner  vermeintlichen  Rechte 
eingelassen  hatte,  auf  nichts  weniger  als  auf  die  Teilung  der  Habs- 
bnrgischen  Besitzungen  abzielten.  Karl  Albert  hat  vor  dem  Eintreffen 
Xonigsecks  die  Gesichtspunkte  festgestellt,  von  denen  man  bayerischer- 
seits  auszugehen  habe,  wenn  der  kaiserliche  Minister   die    Frage   der 


*)  Wien.  Staatsarchiv  Princ.  Commisiion  fosc.  57  a. 

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320  Hans  V.  Zwiedineek-Südenhorst. 

pragmatischen  Sanction  in  Anregung  bringen   sollte.     In   dem   noch 
erhaltenen  Memoire  lautet  der  betreffende  Abschnitt: 

ad  3)  Dieser  Punkt  ist  der  wichtigste  und  eben  aus  dieser  ürsach  mit 
grösster  Behutsamkeit  zu  tractiren  und  sich  in  nichts  herauszulassen,  wann 
aber  von  dem  Kais.  Gesandten  mit  grösserem  Nachdruck  auf  die  Edirung 
der  Churbayer.  Rechten  und  Oommunicirug  der  Deduction  sollte  ange- 
drungen werden,  haben  meine  ministri  auf  zweifisM^he  Entschuldigungsart 
solche  zu  beantworten,  nttmlich 

|mo  cii^g  ^|)er  diesen  puncten  ich  mir  Selbsten  und  alleinig  nach 
Befund  der  Sachen  die  etwan  nötig  findende  Erleuterung  zu  geben  vor- 
behalten 

2ten8  (1^39  nicht  wohl  zu  begreifen,  wie  der  Kais.  Hof  anjetzo  einige 
Achtung  der  bayßr.  Bechten  bezeiget,  nachdem  selber  zuvor  Alles  ver- 
worfen, bei  dem  Reich  mit  der  pragmatica  ohne  Attendierung  der  Unter- 
suchung des  quomodo  fortgefahren,  ja  sogar  im  Voraus  versichert,  diese 
Erbfolgungs- Ordnung  gereiche  Niemandem  zum  Nachtheil;  da  ich  aus 
purem  egard  gegen  seine  Kais.  (Mtt.)  mich  in  alleinigen  Beichsprincipien  auf- 
gehalten, imd  nicht  allein  den  gar  leicht  zu  probieren  seienden  Ungrund 
der  Fundamenten  obbesagter  Pragmatic  dem  Böm.  Reich  nicht  entdeckt, 
sondern  auch  von  eignen  Recht  stillgeschwiegen  und  mich  vergnügt,  vermög 
öffentlicher  Protestation  hierinfalls  auf  ewig  verwahrt  zu  verbleiben. 
Demnach  hätte  aus  purem  respect  gegen  Kais.  Matt,  so  moderat  geführten 
Veto  vielmehr  einigen  Dank  verdient  zu  haben  verhofft,  da  doch  ein  ganz 
Widriges  erfahren  müssen,  und  der  bestmeinende  Glimpf  mit  grossem 
Undank  angesehen  worden,  also  zwar  dass  man  alle  Mittel  erdenkt,  um 
nur  mein  Haus  bei  dem  Reich  verhasst  zu  machen,  meine  wohlvermeinte 
Gedanken  für  schädliche  Franz.  principia  ausgeschrien,  ja  die  churbayer. 
Rechte  als  eine  Chimäre  tractiert,  überall  ausgerufen,  als  werden  sie  nie- 
malen können  in  Vorschein  kommen 

Er  wünsche  dem  Hause  Oesterreich  aufrichtigst  männliche  Erben. 
Einem  dritten  Fremden  gegenüber  wolle  er  sich  nichts  vergeben  und  von 
seinen  Rechten  niemals  abstehen.  »Wann  man  also  zu  einem  Endlichen 
kommen  will,  ist  einmal  kein  anderes  Mittel,  als  aus  den  zweien  ohnedem 
ein  Geblüt  habenden  Häusern  eines  zu  machen,  durch  mehrmalige  (Ver- 
einigung?) der  Rechten  und  des  Geblüts  eine  immerwährende  gute  Ver- 
ständnis einzuführen  und  endlich  hiedurch  dem  Rechte  und  der  Natur 
genug  zu  thun;  allseitige  Länder  durch  dieses  Mittel  zu  erfreuen,  das 
teutsche  Vaterland  durch  solche  Erhaltung  ihrer  alten  pur  teutschen 
Patrioten  zu  trösten.  .  .  . 

Was  die  Länder  des  Don  Carlos  betrifft,  so  möge  einzig  darauf  hin- 
*gewiesen  werden,  dass  diese  erst  zu  erobern  seien.  Auch  von  Schwaben 
solle  man  nicht  reden,  sondern  versichern,  dass  man  nach  des  Kaisers 
Tode  die  kurbayer.  Rechte  dem  Beschirmer  aller  Rechte  überlassen  müsse. 

Sich  auf  nicht  Weiteres  einlassen,  den  Discurs,  wenn  nötig,  abbrechen  ^). 

Aus  den  hier  niedergelegten  Ansichten  geht  hervor,  dass  der 
bayerische   Kurfürst    damals   bereits   entschlossen   war,    seine   Rechte 

1)  Manchen.  Staatsarchiv  413/33. 

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Die  Anerkennang  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  321 

auf  die  Erbfolge  in  den  österreichischen  Landen,  wenn  nötig,  mit  den 
Waffen  in  der  Hand  zu  vertreten  and  dass  die  Reichsgarantie  der 
pragmatischen  Sanction  seine  Opposition  nicht  im  geringsten  za 
beschräncken  vermocht  hatte. 


Die  Bedeutung  der  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction 
durch  das  deutsche  Beich  ist  nicht  in  deren  unmittelbaren  Folgen 
zn  suchen:  wir  wissen,  dass  sie  den  Ausbruch  des  Erbfolgekrieges, 
dem  Karl  VI.  vorbeugen  zu  können  geglaubt  hatte,  nicht  zu  hindern 
vermochte:  sie  hat  auch  auf  das  Resultat  desselben  gewiss  keinen 
ersichtlichen  Einfluss  genommen.  Immerhin  darf  jedoch  angenommen 
werden,  dass  die  Verweigerung  der  Garantie  durch  das  Reich  die 
Bildung  des  österreichischen  Staatsgebietes,  zu  der  die  pragmatische 
Sanction  dis  formelle  Grundlage  geschaffen  hat,  dermassen  erschwert 
hätte,  dass  die  Wege  kaum  abzusehen  sind,  auf  denen  sie  hätte  erreicht 
werden  können.  Ohne  sich  in  gewagte  Conjuncturen  einzulassen, 
kann  man  doch  behaupten,  dass  die  Verhandlungen  in  Regensburg 
auf  die  übrigen  europäischen  Mächte  einen  nachhaltigen  Eindruck 
gemacht  und  ihr  Verhalten  gegen  das  Haus  Habsburg  während  der 
letzten  Regierungsjahre  des  letzten  Kaisers  aus  diesem  Hause  mitbestimmt 
haben.  Das  deutsche  Reich  hat  sich  in  denselben  mit  dem  Kaiserhause 
solidarisch  erklärt,  es  hat  die  Notwendigkeit  des  Bestandes  einer 
österreichischen  Monarchie  anerkannt  und  mit  diesem  in  nicht  miss- 
zuverstehender  Deutlichkeit  den  Bestand  des  Reiches  in  Verbindung 
gebracht.  Die  Garantieerklärung  kann  als  der  erste  Bündnis- 
vertrag des  deutschen  Reiches  mit  Oesterreich  angesehen  werden; 
denn  der  Reichstag  behandelt  den  Besitzstand  des  Hauses  Habsburg 
als  eine  für  sich  bestehende  Macht,  für  deren  Erhaltung  das  Reich 
in  seinem  eigenen,  wohlverstandenen  Interesse  einzutreten  hat.  Ganz 
besonders  zu  bemerken  und  gewissermassen  symptomatisch  für  die 
weitere  Entwickelung  der  Beziehungen  zwischen  dem  alten  Reichskörper 
und  dem  neuen  Ostreiche,  das  sich  von  dem  ersteren  abgezweigt  hat, 
ist  die  Rolle,  die  Preussen  bei  diesem  Bündisvertrage  zukommt.  Ohne 
die  Zustimmung  des  mächtigsten  Reichsstandes,  der  durch  seine  militärische 
Kraft  bereits  das  Gewicht  einer  europäischen  Grossmacht  besass,  wäre 
die  Garantie  gewiss  nicht  zu  Stande  gekommen.  Preussen  hat 
also  den  wesentlichsten  Anteil  an  diesem  ersten  Bünd- 
nisvertrage, der  auf  der  Erkenntnis  beruht,  dass  beide  Staaten 
durch  eine  harmonische  Politik,  durch  eine  verständige  Begrenzung 
ihrer  Au%aben  und  ihrer  Machtsphären  die  eigenen  Interessen  am 
zweckmässigsten    fördern    und     den    übrigen    europäischen    Mächten 

Mittheilungen  XVI.  Digitized  by2?13<^OglC 


322  Hana  v.  Zwiedineck-Südenhoret. 

gegenüber  ihre  vollste  Unabhängigkeit  wahren  können.  —  Wie 
eigentümlich  durch  die  Politik  Beziehungen  zwischen  Ereignissen 
hergestellt  werden,  die  wenig  oder  gar  keinen  inneren  Zusammen- 
hang haben,  dafür  gibt  die  Yerquickung  der  Salzburger  Emigra- 
tion mit  der  pragmatischen  Sanction  einen  neuen  Beleg,  der  in 
dem  Kapitel  „Humor  in  der  Geschichte^^  ganz  gut  seine  Stelle 
finden  kann.  Ohne  das  zeitliche  Zusammentreffen  der  B^ensbni^r 
Garantieverhandlungen  mit  den  im  Salzburger  Erzstifte  entstandenen 
Beligionsstreitigkeiten  wäre  es  gewiss  nicht  zur  Emigration  im  grossen 
Stile  gekommen,  und  wenn  der  König  von  Preussen  nicht  ein  so 
wichtiges,  unentbehrliches  Element  der  von  der  Wiener  Begierung  in 
Bewegung  gesetzten  Kräfte  gewesen  wäre,  würden  alle  Berufungen 
auf  das  Instrum en tum  Pacis  wenig  genützt  haben.  Die  kaiserlichen 
Begimenter  hätten  die  Pässe  und  Strassen  besetzt  und  der  Salzburger 
Erzbischof  hätte  seine  Unterthanen  —  katholisch  machen  können, 
ohne  dass  ihm  ein  Haar  gekrümmt  worden  wäre.  Ihren  eigenen 
evangelischen  Unterthanen  haben,  wie  ich  seinerzeit  nachgewiesen 
habe,  weder  Karl  VI.  noch  bcine  grosse  Tochter  die  Auswanderung 
gestattet,  für  sie  haben  die  ßeichsgesetze  nicht  dieselbe  Wirksamkeit 
gehabt,  wie  für  die  Salzburger;  denn  als  die  protestantische  Bewegung 
sich  über  das  Gebirge  nach  Oberösterreich,  Steiermark  und  Kärnten 
verbreitete,  war  die  pragmatische  Sanction  schon  garantirt  und  als  die 
Bewegung  unter  Maria  Theresia  an  Lebhaftigkeit  zunahm,  stand  Preussen 
wieder  im  schroffsten  Gegensatze  gegen  Oesterreich.  Dass  aber  die 
grosse  Kaiserin  nicht  den  Beruf  in  sich  fand,  ihrem  Widersacher  die 
Bekruten  ins  Haus  zu  senden,  kann  man  ihr  nicht  verübeln. 


Beilagen. 
I. 

Konferenz- Vortrag  an  den  Kaiser  5.  Juni   1731. 

(K.  u.  k.  Staatß-Archiv.  Konf.-Vortr.  50). 

AUergnädigster  Kaysser  und  Herr, 

üeber  jenes  was  in  dem  Referat  vom  17*^°  hujus  einkombt,  wurden 
zu  folge  Euer  Kay.  Maytt.  ausdrücklichen  Allergnädigsten  Befehls  in  der 
den  15^°  ejusdem  gehaltenen  Ministerial  Conferenz  noch  weiters  diejenige 
puncten  überlegt,  welche  die  auswürkung  der  guarantie  dero  Erbfolgs- 
Ordnung  vom  Gesambten  reich  betreffen  und  in  dem  Referat  vom  31*** 
Vorigen  Monaths  bereits  berühret  in  der  damals  fürgewesten  Conferenz  aber 
specific^  nicht  erwogen  worden  waren. 


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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  "323 

Gleich  wie  nnn  eine  von  Ewer  Kay.  May.  zu  mehrmahlen  resolvirte 
sach  ist»  dass  dieser  wichtige  ponct  an  denen  Hoffen  vorbereitet,  keine 
z^t  hierander  yerabsaumet  nnd  zu  solchem  ende  die  vornehmere  Teutsche 
Hoff  fast  auff  gleiche  weiss,  als  mit  anfang  des  leztverflossenen  Jahrs  in 
ansehong  des  Sevilianischen  Tractats  beschehen  ist  beschicket  werden  sollen; 
also  hat  man  hierbey  weiters  in  berathschlagong  gezogen:  Primö  wer  dann 
«ygentlich  und  an  was  für  Hoffe  abzugehen  habe?  Secundö  welche  Höff 
früher  oder,  späther  zu  beschicken  seyen?  Tertiö  was  dero  abschickenden 
Ministris  mitzugeben  ?  Quartö  wie  dieselben  zu  instruiren  seyen  ?  und  was 
endlichen  Quintö  zum  Behuff  dieser  Geschäffts  weiters  zu  beschehen  habe? 

Quoad  punctum  primum  ist  gleichfahls  eine  von  Ewer  Kay.  Maytt. 
bereits  determinirte  Sach,  dass  sammentliche  Ohurf&rstliche  und  die  vor- 
nembste  aus  denen  forstlichen  Hoffen  derentwegen  zu  begrussen,  und  sogar 
auch  jene  nicht  vorbey  zu  gehen  seyen,  von  welcher  üblen  absiebten  man 
zum  Voraus  gewiss  ist;  welches  sich  dann  auff  Ghur  Bayeren  und  Ghur- 
sachsen,  wie  auch  auff  Schweden  und  Dännemark  ratione  deren  im  fürst- 
lichen Collegio  habender  Votorum  haubtsächlichen  verstehet;  und  hat 
seithero  die  Oesterreichische  Gesandtschafft  zu  Begenzpurg  in  dem  unter 
dem  12^  dieses  erstattetem  Bericht  eingerathen,  dass  auff  den  Erz- 
Bischoffen  von  Salzburg  hirunter  nicht  vergessen  werden  möchte,  als  an 
dessen  Comitial-Gesandten  zu  verspühren  wäre,  dass  sein  fürstlicher  Prin- 
cipal gewunschen  hätte,  zur  zeit,  als  wegen  des  Sevilianischen  Tractats  die 
SsÄcb  in  Bewegung  wäre,  von  Ewer  Kay.  Maytt.  mit  einer  absonderlichen 
Beschickung  gleichfahls  beehret  zu  werden« 

So  viel  nun  die  an  jeden  Hoff  abzusendende  Ministros  anbetrifft,  hat 
die  gehorsambste  Conferenz  die  sach  folgender  gestalten  ausszutheilen  ver- 
maint,  dass  Graff  von  Seckendorff  nebst  dem  preussischem  auch  die  fürstlich 
Sächsische  Hoffe  der  Emestinischen  Linie,  den  Wolffenbüttlichen,  die  An- 
haltische, wie  auch  die  Bayreuth-  und  Anzpachische  Hoffe  zu  besorgen, 
inngleichen  den  König  in  Schweden  bey  seiner  herüberkunfft  zu  besprechen 
hätte.  Und  weilen  er  Graff  von  Seckendorff  bey  Gelegenheit  der  ihme 
des  Sevilianischen  Tractats  halber  auffgetragenen  handlung  anhero  berichtet 
hatte,  dass  zwar  alle  diese  Hoffe  verlangen  trügen,  dass  auch  für  Sie  eine 
abschickung  gewidmet  würde,  gleichwohlen  aber  wegen  erspahrung  derer 
Unkosten  nach  der  band  lieber  seheten,  wann  durch  schrifftliche  Oorrespon- 
denz  die  sach  gerichtet  würde;  zu  welchem  ende  damahls  einige  hand- 
schreiben  ihme  Graffen  von  Seckendorff  zugeschicket  worden;  als  ist  dem 
selben  mittelst  des  scripti  Vom  ^)  bereits  anbefohlen  worden, 

dass  er  auch  aniezo,  was  er  zu  solchem  ende  an  Oreditiven  oder  hand- 
schreiben  nöthig  haben  möchte?  ingleichen,  wo  er  glaubte  das  seine  per- 
söhnliche  gegenwart  erforderet  würde?  oder  wo  er  hingegen  durch  schreiben 
die  sach  zu  richten  sich  getrauete?  ganz  fürdersamb  und  specific^  anhand 
geben  solle.  Ingleichen  hat  vielgedachter  Graff  von  Seckendorff  bei  solch 
vor  einem  Jahr  fürgewesten  Handlung  die  Bayreuth-  und  Anspachische 
Hoffe  nach  dero  gerechtesten  willens  meynung  durch  die  Correspondenz 
zwar  vorbereitet,  die  Beschickung  Selbsten  aber  ist  durch  den  Graffen  von 
Kaffstein  beschehen.     Auff  welche  weiss  man  auch  derzeit  das  werk  umb 


')  Auch  in  der  Vorlage  leergelassen. 

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324  Hans  y.  Zwiedineck-Südenhorst. 

desswillen   anzagreiffen   vermeinet  bat,    weilen   man  solcher  gestalten  der 
Seckendorffs  person  an  denen  orthen,  wo  er  die  beste  bekandtschaffb  hat, 
sich  nnzlich  bedienen  zu  können  vermeinet  hat,  ohne  dass  nmb  desswillen 
er  Seckendorff  nöthig   bette,   sich   von   dem  König  in  Preossen   allzulang 
zu  entfernen ;  als  welches  dero  allerhöchstem  Dienst  in  andere  weeg  nach- 
tbeilig    seyn   könnte.     Und    gleich   wie   erst   als   dann  wann  Vilgedacbter 
Seckendorff  den  König  in  Schweden   besprochen   und  was  er  dis£alls  aas- 
gerichtet berichtet   haben    wiid,    sich   weiters    ergeben   mass,    ob  an  ihn 
qnoad  baec  piacet  König  Yon  Schweden  währender  seiner  anwesenheit  zu  Cassel  noch  jemanden 
Tn^dS^?  widi'tfg'^^^^'^^^^^®^  nöthig  oder  rathsamb  seye,  also  hat  die  gehorsambste  Conferenz 
negotiation  nötig  darfürgchalten,  dass  dermahlen  genang  seye,  dass  er  Seckendorff  besagten 
UcheS  aoIh'Siund- König  auf  der  heraussreiss    bespreche,    und  mit  dem  erforderlichen  hand- 
lich 80  vui  undt  schreiben  zu  solchem   ende   versehen,   der  Überrest  aber  pro  re  rat&  nach 

wies   sein  kao  ''ö      .       j        f,     ,        , 

ncgocira.       scm  dcs  Seckcndorffs  einlauffendem  Bericht  besorget  werde. 

Der  Graff  von  Kuff stein  hat  nach  der  gehorsambsten  Conferenz 
ohnmassgebigem  ermessen  Chur  Maynz,  Chur  Pfalz,  Würtemberg  und  die 
übrige  Geist-  und  Weltliche  fürstliche  Hoffe  zu  besuchen,  wo  er  vor  einem 
Jahr  sich  eingefunden;  ausser  dass  man  geglaubet  hat  Chur-GöUen,  Chur 
Trier,  Bamberg,  Würzburg,  Fulda,  und  wo  nöthig  auch  den  Bayreutisch 
und  Anspachischen  Hoff  dem  Graffen  Friederich  von  Harrach  unter 
anderem  aucb  umb  desswillen  aufizutragen,  weilen  nicht  undiensamb  zu 
seyn  erschienen  hat,  dass  ermelter  Graff  von  Kuffstein  bey  der  vorhabenden 
anherokunfft  des  Ohurfiirsten  von  Maynz  sich  hier  wider  einfinde.  Aus 
eben  diser  ursach  ist  auch  für  besser  erachtet  worden,  dass  nacher  München 
piacet  et  hör.  und  Salzburg  jemand  anderer  abgehe;  wessfalls  der  Graff  Franz  von 
Stahrenberg  in  Vorschlag  gekommen  ist. 

Ob  am  Chur- Sächsischem  Hoff  diese  Verrichtung  dem  Graffen  von 
Waldstein  auffzutragen  seye?  ist  man  umb  desswillen  angestanden, 
weilen  man  daselbsten  empfinden  dörffte,  wann  nach  dem  Beyspiel  anderer 
Hoffe  nicht  insbesondere  jemand  dahin  abgeordnet  würde.  Und  obwohlen 
vom  dortigen  Hoff  nichts  gutes  zu  erwarten  ist:  So  hat  jedoch  nicht 
rathsamb  erschinen,  von  hieraus  demselben  zu  einer  gegründeten  Klag, 
als  ob  er  aUzugering  von  Ewer  Kny.  Maytt.  geschäzet  würde,  anlass  zu 
geben.  Gleichwie  aber  hin  widerumb  erwogen  wurde,  dass  an  jene  Hoffe, 
wo  ein  Kayserl.  minister  bereits  vorhanden,  keine  absonderliche  abschikung 
geschehe;  wie  dann  auch  der  König  in  Preussen  nicht  verlangen  wird, 
dass  ausser  des  Seckendorffs  noch  ein  absonderlicher  Kaiserlicher  Gesandter 
dises  Geschäffts  halber  zu  Berlin  sich  einfinde ;  also  hat  man  schliessliohen 
darfürgehalten,  dass  man  sich  respectu  des  Chur-Sächssischen  Hoffs  gar 
wohl  begnügen  köndte,  den  Graffen  von  Waldstein  hierüber  zu  instruiren ; 
Doch  hat  man  umb  mehrerer  Vorsichtigkeit  willen  von  obigem  anstandt 
den  Graffen  von  Seckendorff  zu  dem  ende  nachricht  zu  geben  vermeinet, 
damit  er  eines  theils  des  Königs  in  Preussen  Gedanken  hierüber  vernehmen 
und  anderen  theils  denen  abseifen  des  Chur  Sächsischen  Hoffs,  wie  bereits 
zum  öffleren  beschehen,  über  des  hiesigen  Hoffs  vorgeschüzte  verächtliche 
Bezeugungen  führenden  obnstatthafiten  Klagen  umb  so  gegründeter  zu  be- 
gegnen im  stand  seyn  möge. 

Es  verbliebe  dannenhero  allein  der  Dähnisch  und  HoUnstein  Gottor- 
pische  Hoff  zu  beschicken   übrig,    wo   so   viel   den   lezteren   betrifft,    der 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  325 

gehorsambsten  Conferenz  genimg  zu  seyn  geschienen  hat,  dem  Eurzrock 
das  behörige  derentwegen  anzubefehlen.  Den  ersteren  hingegen  belangend 
wurde  von  der  gehorsambsten  Conferenz  in  Betrachtung  gezogen,  dass 
primö  Frankreich  sich  all-  erdenkliche  bewegung  gebe,  umb  Dännemark 
mit  Schweden,  Beede  aber  sich  ganz  genau  zu  verknüpffen,  auch  mit  diser 
absieht  bereits  zimblich  weit  gekommen  seye;  dass  Secundö  wann  wegen 
der  Schlesswickischen  anligenheit  ein  expediens  platz  finden  solle,  zu  dessen 
bewürkung  die  anweesenheit  eines  dem  werckh  gewachsenen  ministri  er- 
fordert werde ;  und  dass  endlichen  tertiö  dessen  absendung  nunmehro  umb 
so  mehrers  rathsamb  und  erforderlich  zu  seyn  scheint,  alss  abseiten  Bussland 
der  von  Brackel  in  bälde  daselbsten  sich  einfinden  dör£Pte. 

Man  ist  solchem  nach  des  ohnmassgebigsten  dafürhalltens,  dass  zwar 
in  jenem  Fall^    da   der  König   von  Dännenmarck   nach   vorbeygegangenem 
Crönnungsact,  wie  verlauten  will,  in  dem  HoUsteinischem  eintreffen  sollte,  Jjn*®,j|^®trr^h?n" 
dem  Graffen  von  Seckendorff  gleichfalls  auffgetragen  werden  köndte,    eine  zuschicken   auf 
excursion  dahin  zu  machen  und  theils  wegen  der  guarantie  dero  Erbfolgs-  und^  we^**^ 
Ordnung  das  erforderliche  anzubringen,   theils  auch  jenem  einen  Vorschub  J^®|j^*j^.  ^  ^^^^^^ 
zu  geben,    was  etwann  wegen  ausfündigmachung  eines  expedientis  in  der  verlangt,  werdt 
Schlesswickischen   restitutionssach   nach  massgab  dero  lezteren  ihme  hier- '^n/erenz  *ehisr 
über  zugekommen  befehlen  möchte  beschehen  können;   unter  einsten  aber  iJ^®"^  Vorschlag 

°  thnn,     wer    zn 

hat  man  geglaubet  beidermahligen  umbständen  dero  dienst  zu  erheischen,   schicken  were. 
dass  ein  eygener  Minister  an  den  Dänischen  Hoff  abgeordnet  werde.  «)  unieserUch. 

Und  dises  ist,  was  die  gehorsambste  Conferenz  bey  dem  ersteren 
punct  in  erwegung  gezogen  hat.  Bey  dem  zweyten,  nemblich  was  für 
Hoffe  früher  oder  später  zu  beschicken  seyen?  Kan  dieselbe  nicht  unan- 
gemerket  lassen,  dass  primö  von  Chur  Maynzischem  Hoff  der  anfang  in 
alleweeg  zu  machen  seye,  wann  andei*st  der  Churfürst  der  gebrauchenden 
Baad-Chur  halber  nicht  Selbsten  das  widerspiel  verlangen  solte;  Secundö 
wird  sich  der  Graff  von  Seckendorff  wegen  des  bey  denen  Königen  in 
Schweden  und  Dänemark  zu  thun  habenden  anwurffs  nach  der  Zeit  ihrer 
Herauskunfft  zu  richten  haben;  sonsten  aber  wäre  tertiö  sowohl  in  an- 
sehung  beeder  diser  hoffen,  alss  in  ansehung  Chur  Bayren  und  Chur  Sachssen 
die  sach  also  anzuschicken,  dass  bey  ihnen  wegen  der  vom  gesambten 
reich  anverlangten  guarantieleistung  der  hiessigen  Erbfolgs- Ordnung 
ehender  kein  anwurff  beschehe,  biss  mann  nicht  der  beystimmung  derer 
majoram  in  beeden  höheren  reichs  Collegijs  allschon  versichert  seyn  wird ; 
und  dieses  zwar  aus  ursach  weilen  obgleich  so  viele  geheiligte  Band  beede 
lezterwehnte  Churhäusser  zu  gedachter  guarantieleistung  unlaugbahr  ver- 
binden, dannoch  unschwer  vorzusehen  ist,  dass  Sie  sich  daran  nicht  kehren. 
Vielmehr  zu  des  werks  hintertreibung  mit  der  französischen  beyhülff  all- 
mdglichs  anwenden  werden.  Welchem  nach  nur  als  dann  zu  hoffen  ist, 
dass  selbe  ihre  wiedrige  absiebten  in  etwas  dörfften  verbergen  wollen,  wann 
sie  sich  überstimmet,  mithin  ausser  standt  sehen  werden,  das  hiesige  so 
billiche  Verlangen  zu  hintertreiben,  als  in  welchem  fall  sie  vermuthlich  ist  gahr  wou  von 
bedenkwi  tragen  dörfften,  ohne  frucht  und  nutzen  bei  jezigen  urabständten  wogeS^und^^pr^ 
sich  noch  mehrers  bloss  zugeben.  ^i^  es. 

In  ansehung  des  dridten  puncts  fSllt  weiter  nichts  zu  eriimem  vor, 
alss  dass  dero  abschickende  ministri  zu  vordert  mit  denen  erforderlichen 
Creditiyen  aus  dero  reichs  Canzley   versehen  werden   müssen,    welches   in 

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326  Hans  y.  Zwiedineck-Südenhorst. 

der  den  21*^  hajns  gehaltenen  reichs  Oonferenz  dem  Graffen  von  Metsoh 
und  Befer^idario  von  Schnappauff  bereits  bedeutet  worden,  und  sobald  als 
Ewer  Keyserl.  Maj.  über  dem  ersteren  punct  gegenwärtigen  Referats  dero 
AUergnädigsten  entschluss  geschöpfet  haben  werden;  wird  man  besagtem 
Graffen  von  Metscb  die  Listam  dero  auszufertigen  habender  Creditiven, 
und  auf  wen  selbe  jedenorths  zu  lauten  haben,  unverzüglich  mit  zutheilen 
unermanglen.  Hiemächst  aber  hat  auch  rathsamb  zu  sein  geschienen,  in 
diessen  dero  Erzbausses  höchst  wichtiger  anliegenheit  besondere  Hand- 
schreiben besagt-  dero  ministris  mitzugeben,  in  deren  entwerffung  man 
zu  vorderst  nach  eines  jeden  Chur-  und  fürsten  bisherigen  Betrag,  sodaon 
nach  dessen  mehr  oder  wenigeren  Yermögenheit  und  endlichen  nach  denen 
etwann  bei  einem  jeden  insbesondere  eintreffenden  umbständten  sich  zu 
richten  vermeinet  hat,  wie  dann  einesweyls  die  handschreiben  an  die 
Könige  in  Preussen,  Schweden  und  Dännemark  für  den  Graffen  von  Secken- 
dorff,  an  Chur  Maynz  und  Chur  Pfalz  für  den  Graffen  von  Euffstein  und 
an  Chur  Trier  und  Chur  Chöllen  für  den  Graffen  Friderich  von  Harrach 
Piacot.        sub  num.  1.  2.  3.  4.  5.  6  und  7™°  hiemeben  anschlüssig  seynd. 

Der  vierte  punct,  nemblich  wie  die  jnstructionen  dero  ministrorum 
zu  lauten  habe?  ist  der  wichtigste  und  kombt  es  disfalls  theils  auf  die 
gründe,  so  zu  unterstüzung  dero  Verlangens  hin-  und  wieder  anzuziehen 
seynd,  theils  auff  die  ablehnung  derer  wiedriger  unterbauung  und  theils 
darauff  an,  wie  etwann  über  denen  da  und  doiien  besorglicher  und  von 
anderweitigen  materien  herrührenden  anstössigkeiten  ermeldt  dero  ministri 
zu  belehren  seyn  möchten.  Zwar  wird  es  bey  denen  gutgesinnten  und 
die  allgemeine  wohlfarth  beherzigenden  ständten  keine  sonderliche  mühe 
kosten,  die  selbe  zur  bestimmung  zu  Vermögen;  zumahlen  leicht  begreiff- 
lich  ist,  dass  gleichwie  von  erhaltung  dero  durchleuchtigsten  Erzhausses 
dermahligen  macbt  und  ansehens  die  gleiche  waagschal  von  Europa  und 
die  bevestigung  dessen  ruhestandts  überhaubt  abhanget,  also  insonderheit 
die  Verfassung  des  Teutschen  reichs  einen  gewaltigen  anstoss  zu  be£fthren, 
annebenst  die  gefährlichste  innerliche  Zerrüttungen  zu  besorgen  seyn 
würden,  wann  nicht  denen  auff  die  Zergliederung  dero  getreuester  Erb- 
länder und  abänderung  der  in  dem  Durchleuchtigstem  Erzhauss  herge- 
brachter Erbfolgs-Ordnung  abzielenden  ungerechten  absiebten  in  Zeiten 
und  zulänglich  vorgebogen  werden  sollte.  Dieses  last  sich  überhaubt  bei 
denen  gutgesinnten  ständten  anziehen,  und  wird  im  Churförstlichen  CoUegio 
bey  Chur  Maynz,  Chur  Trier,  Chur  Brandenburg,  und  Chur  Braunschweig, 
im  fürstlichen  aber  nebst  denen  Stimmen,  so  iezt  erwehnten  Churfürsten 
darinnen  zukommen  und  eine  ergäbige  anzahl  aussmachen,  auch  bei  Salz- 
burg, Bamberg,  Würzburg,  Aichstett,  Speyr,  Costanz,  Augsburg,  Passau, 
Triendt,  Brixen,  Bassel,  Chur,  Fulda,  Kempten,  denen  Sächssischen  Hausseren 
der  Emestinischen  Linie,  Culmbach,  Ansbach,  Wolffembüttel^  Hessen  Darm- 
statt, Baaden  Baaden  und  Baaden  Durlach,  HoUf^tein  Gottorp,  Fürsten  von 
Anhalt,  Herzogen  von  Lothringen,  und  denen  jungem  reichs-fürsten,  dise 
anligenheit  ohne  das  keinen  anstand  finden.  Womebst  denen  Catholids 
doch  nur  mundlich  und  nie  schrifftlich  beygebracht  werden  kan,  was  ohne 
des  Erzhausses  Macht  das  Catholische  Weesen  im  Teutschen  Reich  für  ein 
aussehen  gewinnen  würde;  denen  Schwächeren  Ständten  aber  ist  mit 
gleicher  Behutsambkeit   begreifflich   zu  machen,    dass   ihre   selbst  eygene 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  YI.  327 

erhaltong  yon  dem  flor  dero  Darchleuchtigsten  Erzhausses  abhänge,  als 
ohne  welchem  sie  von  denen  Mächtigeren  nach  and  nach  unfehlbahr  würden 
onterdmcket  werden.  Wie  dann  auch  vermuthlich  dem  Seckendorff  nicht 
schwer  fallen  kau,  die  fürstlich-Sächasische  Hausser  der  Ernestinischen 
Linie  zu  überzeugen,  dass  wann  das  Ghurhauss  Sachsaen  mit  seinen  weit 
aassehenden  absiebten  auslangen  sollte,  sie  sich  in  der  aussersten  Gefahr 
der  unterdrackung  in  bftlde  sehen  würden.  Bey  Chor  Bayeren  und  Ghur 
Sachssen  hat  man  sich  anzustellen,  als  ob  an  ihrer  Beystimmung  von  darumben 
nicht  gezweifflet  würde,  weilen  die  bekandte  obhabende  Verbündlichkeiten 
ein  solches  erheischeten.  Ein  gleiches  ist  auch  dei  Chur  Collen  und  Chur 
Pfalz  anzuziehen ;  Und  gleich  wie  man  am  letzterem  Boff  auff  die  Bezahlung 
derer  ruckständiger  Subsidien  sonder  Zweiffei  dringen  wird:  also  hat  die 
gehorsambste  Conferenz  vermeinet,  dass  dem  GrafPen  von  Kuffstein  mit* 
gegeben  werden  köndte,  sothane  Bezahlung  in  dem  fall,  da  andurch  zu- 
folge des  Tractats  von  1726  solch  Churfürstlichen  voti  sich  zu  versicheren 
wäre,  ohnbedenklich  zu  versprechen;  Doch  dass  er  sich  zur  abführung 
derer  jnteressen  pro  praeterito  nicht  einzuverstehen  und  disem  antrag 
möglichst  auszuweichen  hätte;  wie  dem  besorglichen  Vorwurff  wegen  der 
Zwingenbergischen  sach  der  Graff  von  Kuffstein  zu  begegnen  habe,  ist 
derselbe  durch  das  ihme  mitgetheilte  leztere  reicbs-Hoffraths  gutachten 
zur  genüge  belehret  worden.  Und  zum  fall  nur  bewürket  werden  köndte, 
dass  dem  das  publicum  seinem  privat-jnteresse  nachsezenden  Graffen  von 
Wieser  die  Hände  hierinnfEihls  nicht  gelassen  wurden:  So  stündte  wohl 
zu  hoffen,  dass  man  endlichen  am  Ohurpflüzischen  Hoff  begreiffen  würde 
wie  man  hiessigerseits  mit  allem  glimpf  und  ohne  mindester  übereylung 
in  Sachen  furgegangen,  und  dessen  was  erfolget,  von  obhabenden  Obrist 
Richterlichen  Ambtswegen  sich  nicht  entschütten  können,  untereinsten  aber 
dem  Chur  PflOzischen  Hoff  den  legalen  weeg  angedeutet  habe,  wie  sowohl 
dessen  als  des  vorigen  Besizers  etwann  habende  Gerechtsame  unverkürzet 
erhalten  werden  können. 

Vom  König  in  Schweden  wird  vermuthlich  die  Bheinfelssische,  von 
dem  König  in  Dännemark  aber  die  schlesswickische  anligenheit  beschwer- 
weiss  angezogen  werden ;  wegen  der  lezteren  ist  Graff  von  Seckendorff  ohne 
das  erst  unlängst  zur  genügen  instruieret  worden;  wegen  der  ersteren 
aber  beruhet  es  auff  der  erstattung  des  von  der  eygends  nidergesezten 
Deputation  erwartenden  gutachtens  auff  dessen  beschleunigung  mithin  zu 
dringen  seyn  dörfffce. 

Was  die  ablehnung  derer  besorglicher  einwendung-und  unterbauungen 
anbetrifft,  da  kan  nicht  schwer  fallen,  allem  deme  was  circa  justitiam  der 
hiesigen  Erbfolgs-Ordnung  dörfffce  in  zweiffei  gezogen  werden  wollen, 
standhaft  zu  begegnen;  Indeme  bekandt  ist,  dass  obmerermelte  Erbfolgs- 
Ordnung  in  denen  Dero  Erzbauss  durch  die  jeweilige  Bömische  Kayser 
von  beynahe  Sechshundert  Jahren  her  mit  Vorbewust  deren  Ständten  des 
reichs  und  zwar  in  denen  lezteren  Zeiten  mit  aussdrucklicher  einwilligung 
deren  Churfürsten  ertheilten  auch  ursprünglich  titulo  onerosissimo  er- 
worbenen ganz  besonderen  privilegijs  und  freybaiten,  ingleichem  in  denen 
nach  der  Hand  errichteten  und  bishero  beständig  beobachteten  pactis  gen- 
tiHtijs  Augustae  Domus  gegründet  ist.  Und  da  noch  über  das  Chur 
Maynz,    Chur   Trier,    Chur   Collen,    Chur    Bayeren,    Chur    Sachssen,    Chur 

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328  Hans  V.  Zwiedineck-Südenboret. 

Brandenburg,  Chur  Pfalz  und  Chur  Braunschweig  theils  durch  feyrlich  er- 
richtete Tractaten  und  theils  durch  beschworene  Verzichts  acceptations 
jnstrumenta  zur  leistung  dieser  nemblichen  quarantie  ohnlaugbar  verbunden 
seynd,  so  kan  ohne  fidem  publicam,  als  das  einzige  vinculum  humanae 
Societatis  zu  zernichten,  ohnmöglich  in  anstandt  gezogen  werden,  dass 
Ewer  Kay.  Majtt.  zu  dero  höchst  erleuchtesten  erklährung  optimo  maximo 
jure  befugt  gewesen;  Nicht  minder  ist  nach  allem,  was  oben  angeführet 
worden,  unschwer  darzuthun,  dass  ausser  jenen,  welche  mit  ungerechten 
Vergrösserungs-gedanken  schwanger  gehen,  ein  jeder  patriotischer  Beichs 
Standt  sein  ejgenes  jnteresse  bey  leistung  solcher  quarantie  von  darumben 
finde,  weilen  andureh  denen  die  allgemeine  Zerrüttung  nach  sich  ziehenden 
ungerechten  Unternehmungen  ein  sicherer  riegel  yorgeschoben  wird;  wo 
im  wiedrigem,  wann  der  für  die  hiessige  Erbfolgs-Ordnung  streitenden 
unlaugbahren  Gerechtigkeit  ungehindert  dieselbe  gleichwohlen  solte  ange- 
tastet werden  können,  nirgends  kein  Sicherheit  mehr  zu  finden,  mithin 
die  ganze  Beichs-Yerfassung  gar  bald  zu  grund  gehen  dörfFte.  Und  da 
dem  mehreren  theil  Europae  an  unzertrennter  Beysammenhaltung  dero 
Erbländer  merklich  viel  gelegen,  indeme  ansonsten  die  Übermacht  des 
Hausses  Bourbon  durch  kein  gegengewicht  inner  denen  behörigen  schranken 
gehalten  werden  kan;  als  ist  Menschlicher  weiss  nicht  zu  befahren,  dass 
wann  nebst  all-denen  jenigen  Mächten,  so  nicht  minder  durch  Tractaten, 
als  durch  ihr  eygenes  jnteresse  zur  quai*antie  Dero  Erbfolgs-Ordnung  ohne 
das  gehalten  seynd,  annoch  des  reichs  bestimmung  hinzu  kombt,  solchen- 
fals  niemand  sich  getrauen  werde,  dargegen  etwas  zu  regen;  dass  also 
jenen,  welche  auff  die  beybehaltung  der  allgemeinen  ruhe  zuvorderst  an- 
zutragen pflegen,  aus  dieser  nemblichen  absieht  zum  meisten  daran  gelegen 
ist,  dass  in  zeiten  denen  wiedrigen  ungerechten  Unternehmungen  vorgebogen 
werde:  So  man  in  Sonderheit  bei  denen  ständten  wird  gelten  zu  machen 
haben,  welchen  Franckreich  einige  zaghafftigkeit  dörffte  beybringen,  und 
die  aus  solchem  impegno  erwachsende  weitlaufßge  folgen  für  höchst  be- 
denklich darstellen  wollen. 

Und  gleichwie  endlichen  unschwer  vorzusehen  ist,  dass  bey  dieser 
gelegenheit  von  Ewer  Kayserlichen  Maytt  zukünftiger  disposition  wegen 
vermählug  dero  Durchleuchtigsten  Erb  Tochter  hin  und  her  anregung  be- 
schehen  dörfPte,  herentgegen  nicht  rathsamb  seyn  will,  mit  deme  was 
articulo  primo  Secretissimo  vom  Hauss  Bourbon  enthalten  ist,  hervor  zu 
rucken:  Also  hat  man  umb  denen  so  ein-  als  andererseits  besorglichen 
anstössigkeiten  auszuweichen,  Dero  abschickende  Ministros  hierüber  aufi* 
gleiche  weiss  zu  jnstruiren  vermeinet,  als  der  Graff  Wenzl  von  Sinzendorff 
bey  gelegenheit  des  betreibenden  Beytritts  derer  General  Staaten  instruiret 
worden,  mit  dem  Beysaz  jedoch,  dass  sie  hiervon,  bevor  man  nicht  an 
sie  käme,  keine  anregung  zu  thun  hätten. 

Welchem  allem  zu  folge  dann  die  jnstruction  für  den  Graffen  von 
Euffstein  nach  dem  anschluss  sub  numero  octavo,  das  Besciipt  an  Gra£fen 
von  Seckendorff  aber  nach  ausweiss  des  numeri  noni  zu  papier  gebracht, 
an  bey  denen  selben  mit  gegeben  worden  ist,  sich  möglichst  dahin  zu 
bearbeiten,  der  anverlangten  Beystimmung  halber  eine  schriftliche  Ver- 
sicherung von  denen  Hoffen,  wo  man  ihnen  das  geschäfit  auffgetragen  hat 
zu  erhalten.    Die  übrige  noch  abgängige  jnstructionen  wird  man  ehemög- 

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Die  Anerkennung  der  pragmaidschen  Sanciion  Karls  VI.  329 

liehst  gleichfalls  auffsetzen  und  den  Graffen  von  Harrach  dahin  MiweiB8en,j!jJ{^^"^|^^^;^ 
dass  sobald  als  der  reichsschloss  über  das  Commissions-Decret  vom  21  maytig  ^efast  undt 
jüngsthin  zu  standt  gebracht  seyn  wird,  er  die  ihme  fiirgeschriebene  Hoffe  q^ 'aegen°  bid! 

Der  fünfte  und  letztere  pnnct  nemblich  was  zum  behufif  dieses  ge-umb  wo  er  was 
schftfPts  weiter  zu  beschehen  habe?  Bestehet  vomemblich  in  deme,  dass  esTiiadem  zu 
man  die  wanckelmütige  Hoffe  durch  beyhülff  anderer,  so  gut  gesinnet  können. 
seynd,  und  mit  jenen  in  yerti*aulichem  yemehmen  stehen,  zu  recht  bringe. 
Unter  dise  wankelmütige  Hoffe  Feynd  zu  zehlen,  Chur  Collen,  Ohur  Pfalz, 
Würtemberg  und  Hessen  Gassei.  Bey  denen  ersten  beden  ist  zu  hoffen, 
dass  des  Churfürsten  von  Maynz  gute  ofßcia  etwas  erspriessliches  fruchten 
dörfften.  Wegen  Würtemberg  ist  der  König  in  Preussen  und  bei  Hessen 
Cassel  Engelland  zu  hülff  zu  nehmen:  Wie  dann  überhaubt  die  gehor- 
sambste  Oonferenz  des  allerunterthftnigsten  darfürhaltens  ist,  dass  gleichwie 
an  Chur-Maynz  un«l  Preussen  von  der  vorhabenden  Beschickung  der  meisten 
Teutschen  Hoffen  bereits  eröfihung  beschehen  ist,  also  ein  gleiches  auch 
dem  Eobinson  und  Dieden  gemeldet  und  von  ihnen  anverlanget  werden 
könne,  dass  zufolge  des  von  König  von  Engelland  als  Churfürsten  aus- 
gestellten acts  er  der  König  nicht  nur  mit  denen  in  beeden  höheren  reichs- 
Collegijs  habenden  votis  das  hiessige  gesuch  mit  unterstützen  helffen, 
sondren  auch  andere  Ständte  des  reichs,  mit  welchen  er  in  vertraulicher 
verstftndtnuss  stehet,  zur  beystimmung  zu  vermögen  suchen  solle:  wor- 
nebet  man  bey  dem  Bobinson  und  Dieden  gelten  zu  machen  geglaubt  hat, 
dass  hiesiger  seits  umb  nur  des  reichs  einwilligung  in  die  Spanische  Be- 
sazongen  zu  beschleunigen,  von  diesem  punct  der  anfang  gemacht  und 
derselbe  mit  dem  punct  der  quarantie  Dero  Erbfolge- Ordnung  nicht  ver- 
mischet worden  ist.  Gleichwie  nun  hierdurch  Ewer  Kay.  May.  wie  auff- 
ricbtig  dieselbe  derer  Besatzungen  halber  das  Werk  zu  befördern  ver- 
langten, sattsamb  an  tag  gelegt  hätten;  als  wäre  nicht  mehr  als  billioh, 
dass  nachdeme  Allerhöchst-Dieselbe  dem  innhalt  des  dritten  Articuls  ein 
vollständiges  genügen  Ihrerseits  geleistet,  alseiten  des  Königs  in  Engelland 
all-deme,  was  den  zweyten  Tractats-Articul  betreffete  oder  sonsten  dahin 
einschlüge,  ein  gleichmässiges  genügen  bescbehete:  worvon  nunmehro  der 
erstere  effect  in  der  von  dorthero  erwartenden  mitwürkung  zur  erhaltung 
der  goarantie  dero  Erbfolge- Ordnung  vom  gesambten  reich  billich  anver- 
hoffet  würde.  Darmit  man  aber  von  Engelland  mit  leeren  werten  hier- 
unter nicht  abgespeiset  werden  möge;  so  wird  darauff  zu  dringen  seyn, 
dass  man  seinerseits  specific^  sich  vernehmen  lassen  möge,  an  welchen 
Hoffen  man  dem  Werk  einen  Vorschub  zu  geben  gedenke?  auf  was  weiss? 
und  wie  man  hierunter  mit  Ewer  Kay.  May.  di  concerto  furzugehen  an- 
trage? Welcher  gelegenheit  dann  nach  der  gehorsambsten  conferenz  er- 
messen man  sich  foglich  bedienen  kan,  umb  wegen  der  vorseyenden  hand- 
lang mit  Chur  Sachsen  den  Englichen  Hoff  etwas  näher  auszunehmen. 
In  Sonderheit  aber  wird  instanz  zu  machen  seyn,  dass  da  Engelland  wegen 
derer  in  Sold  habender  zwölff  Tausend  Hessen  am  Gasselischen  Hoff  eine 
so  grosse  Hand  hat,  Frankreich  hingegen  sich  alle  erdenckliche  bewegung 
gibt  umb  gedachten  Hoff  sich  völlig  zu  verknüpffen  man  sowohl  wegen 
Derer  obhabenden  Verbindlichkeiten  als  des  eygenen  jnteresse  halber  be« 
dacht  sein  möge,  solchen  Hoff  von  Franckreich  ab  und  für  das  gemeinsame 


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330  Hans  y.  Zwiedineck-Südenhorst. 

Systema  herbeyzabringen.  In  welcher  Conformitftt  noch  weiters  ftlr  rath- 
samb  befunden  worden,  dass  nebst  denen  dem  Bobinson  und  Dieden  zu 
beschehen  habenden  Yorstellangen  auch  dem  Graff  Philipp  Kinzky 
mittelst  des  nomeri  Decimi  zugeschrieben  weide:  Deme  man  untereinsten 
in  num:  ündecimo  pro  notiti&  et  Directione  mitzutheilen  vermeinet  hat, 
was  seit  dem  letzteren  an  ihn  erlassenen  Bescript  in  der  Handlung  mit 
Spanien  weiters  färgefallen  ist.  Es  beruhet  jedoch  alles  auff  Ewer  Kay. 
intoto!*Su-i?in.^p.  Maytt.  höchsterlcuchtetem  entschluss. 

Wien  den  25.  Juny  1731. 

Job.  Christoph  Bartenstein  m.  p. 


II. 

Konferenz- Vortrag  vom  19.  August  1731. 
(K.  u.  k.  Staatsarchiv.  Vortr.  50). 

Allergnädigster  Eayser  und  Herr 

Es  hat  der  öraff  Priederich  von  Harrach  unter  dem  4***  diesses  eine 
sehr  wichtige  geheime  Belation  nebst  dem  Project  eines  zwischen  Ewer 
Eayserl.  Maytt.  und  dem  Churfürsten  zu  Collen  in  Vorschlag  gebrachten 
Tractats  und  derer  dazu  gehörigen  articulorum  secretorum,  wie  auch 
eygenhändigen  Churfiirstlichen  Schreibens  und  postcripti  anhero  ein- 
gesandt: worüber  aller  höchst:  dieselbe  mein  Prinzen  Eugenij  von  Savoyen 
und  des  Graff^n  Gundacker  Thomas  von  Stahremberg  guttftchtliche  meynung 
in  höchster  geheim  abzuforderen  sich  allergnädigst  gefallen  lassen.  Bevor 
aber  noch  solch :  guttächtliche  meynung  allerunterthttnigst  erstattet  werden 
kondte,  lieffe  die  zweyte  Harrachische  Belation  vom  1 1^^  hujus  sambt 
einem  zimblich  verbesserten  auffsatz  des  auf  das  tapet  gekommenen  eygen- 
händigen Churfürstlichen  Schreibens  hier  ein,  mittelst  dessen  ein-  und 
anderer  vorhin  gehabter  haubtanstandt  gänzlichen   hinwegznfailen  schinen. 

Umb  also  nun  die  allergnädigst  abgeforderte  guttächtliche  meynung  über 
die  von  dem  Graffen  Friederich  von  Harrach  mit  beeden  Plettenberg  gar 
wohl  eingeleitete  Handlung  zu  eröffnen:  So  wird  zuvorderst  für  unnöthig 
erachtet,  Ewer  Eayuerl.  Maytt.  überhaubt  mit  mehreren  hier  vorzustellen, 
wie  nutzlich  und  nöthig  für  dero  allerhöchsten  dienst  seye,  den  mit  so 
vielen  ansehnlichen  Stifteren  versehenen  Churfürsten  von  Collen  von  denen 
Chur  Bayrischen  absiebten  abzuziehen  und  sich  und  dero  Erzhaus  auf  das 
engeste  zu  verknüpfen.  Wohin  letzbesagte  absiebten  abzielen  und  wie 
meisterlich  Frankreich  zu  seinem  wiedrigem  intent  dererselben  in  allen« 
zumahlen  reichs  fürfallenheiten  sich  zu  bedienen  wisse,  ist  Ewer  Eayserl. 
Maytt.  aus  sovielen  unzweiffelhafPten  nachrichten  unverborgen,  und  hat  sich 
seit  dem  mit  Engelland  unter  dem  ]  ^^^  martij  diesses  jahrs  geschlossenen 
Tractat  noch  mehrers  an  Tag  geleget.  So  hat  auch  vor  wenigen  jähren 
die  erfahrung  sattsamb  gezeiget,  dass  ohne  die  unirte  Churfürsten  wenig- 
stens zum  theil  herbey  zubringen,  fast  in  keiner  reichs  sach  umb  dess 
willen  fortzukommen  wäre,  weilen  diesselbe  im  Chur  und  fürstlichen  Col- 
legio  so  viele  stimmen  hatten,  dass  ihnen  nicht  schwer  fallen  kondte,  bey 

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Die  Anerkennniig  d«r  pragmatischen  Sanotion  Karls  VI.  331 

der  bekandten  beechaffenheith  anderer  Teatschcn  Hoffen  entweder  die  reichs- 
tagsberathscblagongen  zu  sistiren,  oder  die  majora,  auch  gegen  dero  reichs- 
yfttterliche  intention  nach  eygenem  wünsch  aoszawürken.  Dieseem  fast  auf 
das  höchste  angestiegenem  übel  ist  zwwc  einigennassen  dadurch  abgeholffen 
worden,  dass  man  hiesigerseits  mittel  and  weeg  gefonden  hat,  zuvorderst 
dem  Churfärsten  von  Majnz  die  äugen  zu  eröffnen,  hiemfichst  auch  den 
König  in  Engellaad  als  ChurfÜrsten  zu  Braunschweig  Lünenburg  auff  die 
gute  Seiten  herbeyzubringen.  Wordurch  dann  nebst  denen  in  der  Wolffen- 
büttlischen  regierung  und  am  Würtembergischem  Hoff  sich  zugetragnen 
zimblich  günstigen  Verttuderungen  die  sach  eine  andere  gestalt  im  reich 
zu  gewinnen  angefangen  hat,  und  zeigen  eben  die  ungemein  grosse  be- 
wegungen,  so  sich  seit  solcher  zeit  Frankreich  und  dessen  übel  gesinnter 
anhang  im  reich  gibt,  wie  gewaltig  denenselben  ihre  wiedrige  concepten 
andurch  verrücket  worden,  allein  obwohlen  sich  die  Sachen  seit  etwelchen 
Jahren  in  Teutschland  nicht  wenig  gebessert  haben;  so  ist  jedoch,  umb 
derer  majorum,  zumahlen  im  Churfürstlichen  CoUegio  verlftsslich  versichert 
zu  seyn,  von  gantz  besonderem  grossem  nutzen,  dass  man  sich  mit  Chur 
Collen  genau  verknüpfe.  Der  letztere  reichsschluss  über  das  Oommissions 
Beeret  vom  21.  mi^i  kan  hiervon  zu  einer  prob  dienen,  und  erhellet  anbey 
ans  der  von  Churpfaltz  dem  Graffen  von  Kuffstein  in  dem  punct  der 
guarantie  dero  Erbfolg-Ordnung  ertheilten  resolution,  dass  änderst  als 
durch  Chnr-Maynz  und  durch  Chur  Collen  den  ChurfÜrsten  von  Pfaltz  zu 
gewinnen  wenig  Ho&ung  übrig  seye.  Nun  ist  aber  Ewer  Kaiserl.  Maytt. 
von  der  gesambten  gehorsamsten  Conferenz  zu  mehrmahlen  vorstellig  ge- 
macht worden,  wie  viel  der  allgemeinen  ruhe  und  wohl&rth  überhaubt 
ond  dero  giorwürdigstem  Ertzhaus  insbesondere  daran  gelegen  seie,  dass 
die  guarantie  dero  Erbfolgsordnung  von  dem  gesambten  reich  übemohmen 
und  geleistet  werde:  als  wordurch  die  praeparatori^  ausbedungene  special- 
guarantien  einen  festen  grund  gegen  die  ansonsten  besorgliche  in&actionen 
derer  auch  noch  so  feyrlich  geschlossener  Tractaten  erlangen,  und  beede 
Chur-Hftusser  Bayeren  und  Sachsen  ihren  wiedrigen  absiebten  einen  zimblich 
versicherten  riegel  vorgeschoben  sehen :  wie  dann  zum  öfteren  bereits  an- 
gemerket  worden,  dass  beede  jetztermeldte  Churhäuser  zu  rectificiren  keine 
ho&ung,  sondren  das  eintzige  mittel,  umb  sie  im  zäum  und  inner  denen 
behörigen  schranken  zuhalten,  seye,  dass  ihnen  die  media  nocendi  be- 
nohmen  werden:  So  in  ansehung  Chur-Bayeren  nicht  füglicher  beschehen 
kan,  als  wann  Chur-CöUen  darvon  getrennet  wird:  ohne  welchem  der 
Churfürst  von  Bayeren  so  übel  er  gleich  gesint  seyn  möchte,  etwass  zu 
ontemehmen  sich  nicht  leicht  getrauen  dörffte.  Man  ist  dannenhero  circa 
quaestionem  an?  nemblich  dass  Chur  Collen  zu  gewinnen  sehr  ersprislich 
seie  keineswegs  angestandten  und  ist  der  Graff  Friederich  von  Harrach beydiscridceindt 
biUich  zu  loben,  dass  er  von  denen  ihme  durch  den  Baron  Plettenberg,,iP[|g"'^^P'j^5',;',^,„ 
beschehen  eröffiiungen  anlass  genohmen  hat,  die  Sachen  so  weit  zu  bringen,  t^nd  fahi  selben 
als  sie  dermahlen  bereits  gebracht  worden  seind.  ^^ 

Gleichwie  es  aber  in  dergleichen  handlangen  meinstentheils  vielmehr 
aaff  das  quomodo?  als  auff  das  an?  ankombt,  also  hat  man  auch  disses 
letztere  seiner  Wichtigkeit  nach  za  erwegen  absonderlich  sich  angelegen 
seyn  lassen,  und  darbey  theils  die  von  Chur  Collen  anerbothene  Zusagen, 
und  theils  die  dargegen  sich   auszudingen   vermeinte   vortheil  in  betracht 

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332  Hans  y.  Zwiedineck-Südenhorst. 

gezogen,  anoh  ein  and  anderes  gegen  die  im  tractat  vom  jähr  1726  bereits 
einkommende  bedingnassen  gehalten. 

Die  abseiten  Obar  Collen  anerbethene  Zasagen  übersteigen  weit  jene 
Verbindlichkeiten,  worza  gegen  Ewer  Eajserl.  Maytt  diesser  Charförst 
mittelst  des  tractats  von  1726  sich  anheischig  gemacht  hat,  and 
seind  an  sich  also  beschaffen,  dass  fast  nicht  abzunehmen  ist,  wie  ein 
mehrers  hiesiger  seits  anverlangt  werden  solte.  Das  eintzige,  wass  diess- 
falls  desiderirt  werden  kOndte,  ist,  dass  in  dem  nuffsatz  des  eygenhändigen 
Schreibens  der  GhnrfQrst  von  Bayeren  speciatim  von  seinem  Braderen  nicht 
wie  Harrach  pro  meliori  esse  gewunschen  hatte  benennet  worden,  man 
hat  aber  nicht  vermeinet,  dass  umb  desswillen  sich  au£&ahalten  rathsamb 
wäre;  aus  ursach,  weilen  ohne  evidenter  mala  fide  gegen  die  übernohmene 
Verbindlichkeiten  zu  handien,  auch  nach  dem  dermahligen  auffsatz  Chor 
Collen  dem  hiesigen  intent  sich  nicht  entziehen  kan ;  und  eine  etwas  mehr 
oder  weniger  starke  expression  kein  mehrers  'Versichertes  vinculum  ist,  als 
wann  ohnedem  die  sach  so  klar  und  deutlich  ausgedruckt  sich  befindet, 
dass  ohne  denen  wörteren  gewalt  anzuthun,  die  dahero  entspringende 
nembliche  obligenheith  in  einigen  zweiffei  nicht  gezogen  werden  mag:  wie 
dann,  da  in  dem  eygenhändigem  schreiben  der  Churfurst  gegen  alle  jetz- 
und  zukünftge  absiebten,  so  dero  successionsordnung  oder  der  unzertrenn- 
lichen beysammenbehaltung  sammentlicher  dero  ErbkOnigreich-  und  Lflnder 
entgegen  lauffen  möchten,  sich  auf  dass  kräftigste  verbindet,  andui'ch  nicht 
nur  die  von  der  letzteren  Vermählung  herzuleiten  vermeinte  spruch  sondren 
auch  die  praetensa  antiqua  jura  domus  Bavaricae  ausgeschlossen  werden. 
Zu  dessen  mehrerer  bekräfbigung  für  nicht  undiensamb  erachtet  worden, 
wann  in  fine  articuli  tertij  post  verba  gegen  jedermann  die  Wörter 
beygesetzet  würden:  so  diesselbe  unter  wass  vorwandt  es  im- 
mer seyn  möchte,  anzufechten  sich  anmassete:  welcher  beysatz 
jedoch  ebenfalls  nicht  just  für  nöthig,  sondren  allein  für  ersprieslich  an- 
gesehen, mithin  dem  Harrach  aufzutragen  vermeinet  worden,  dass  wann 
er  eine  schwürigkeit  hierunter  vermuthen  solte,  er  lieber  mit  dem  articul 
wie  er  da  ligt  schlechterdingen  sich  zu  befriedigen  hätte.  Dann  sonsten, 
wie  gemeldet,  in  dem  tractats  auffsatz  nichs  vergessen  worden^  wass  immer 
mittelst  tractaten  umb  den  anderen  paciscirenden  theil  sich  genau  zu  ver- 
knüpfen, ausbedungen  werden  kondte.  Und  seind  die  neuerdingen  aner- 
bottene  zusagen  wegen  Unterstützung  der  guarantie  dero  Erbfolgsordnung 
auff  dem  reichstag,  wegen  herbeybringung  anderer  Hoffen,  wegen  kräfftigster 
Wiedersetzung  gegen  alle  wiedrige  absiebten,  von  weme  sie  inn-  oder  ausser 
reichs  herrühren  möchten,  wegen  der  zukünfftigen  Komischen  Eönigswahl, 
wegen  beförderung  eines  Vergleichs  in  der  Güloh-  und  Bergischen  erb- 
folgssach,  wegen  anständiger  abthuung  der  Mecklenburgischen  anliegen- 
heith  und  wegen  gänzlicher  beystimmung  auff  reich-  Creyss-  und  Wahltagen 
solch-  wichtige  additamenta  zu  deme,  wass  im  tractat  von  anno  1726 
ausbedungen  worden,  dass  man  sich  darmit  hiesiger  seits  zu  befriedigen 
all-  erdenkliehe  ursach  hat,  und  nur  zu  wünschen  ist,  dass  sie  so  heilig 
gehalten  werden  möchten,  als  sie  in  dem  Tractatsauffsatz  nachdrücklich 
versprochen  werden. 

Belangend  hiemächst  die  vortheile,  so  man  andererseit  hinwiederumb 
sich   auszudingen   vermeint,   ist  zwar  zum    öffteren   Ewer  Kayserl.  Mayst. 

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Die  Anerkennung  der  pragmatiechen  Sanction  Karls  VL  333 

bereit«  vorstellig  gemacht  worden,  wie  wenig  dero  allerhöchstem  interesse 
gemäss  seje,  dass  die  ansehnlichste  Erz  und  Hoch  Stifter  Prinzen  zufallen, 
so  aus  m&chtigen  Ghur  oder  fürstlichen  Haussem  entsprossen  sind.  Die 
Beichsverfassung  leidet  hierdurch  einen  nicht  geringen  anstoss,  und  da  so 
viele  Stifter  in  Bayrischer  Prinzen  Händen  allschon  sich  befinden,  auch 
der  Churfürst  aus  Bayern  ihr  bruder  seine  wiedrige  absiebten  gar  nicht 
berget,  so  ist  umb  so  mehrers  bedenklich  ihnen  zu  einem  noch  grösserem 
Zuwachs,  und  bevorab  zu  einem  Bisthxunb  von  solcher  Wichtigkeit  als 
Lüttich  ist,  verhülfflich  zu  sein.  Und  wurde  hierbey  nicht  ausser  acht 
gelassen,  dass  es  bei  denen  Ghur  Göllnischen  Zusagen  haubtsächlich  darauff 
ankombt,  wie  sie  künfbighin  erfället  werden  möchten?  wo  die  vom  ver- 
gangenen habende  erfahrung  nicht  allzuvieles  vertrauen  erwecken  solte: 
herentgegen  die  hiesige  gegenversprechen  lauter  solche  realitäten  in  sich 
begreiffen,  welche  Chur  Collen  entweder  in  instanti  oder  in  Bälde  zu 
gutem  zu  kommen  haben.  Allein  obwohlen  solche  bedencken  von  sehr 
grosser  erheblichkeit  seyn  würden,  wann  dermahlen  die  ürag  wäre,  ob 
einem  Prinzen  vom  Churhauss  Bayeren  zu  ansehnlichen  stifteren  allererst 
zu  verhelffen  rathsamb  seyn  könne?  oder  wann  es  bey  Lüttich  auff  eine 
neue  zusag,  und  nicht  vielmehr  aufT  die  blosswärtige  erftillung  dessen, 
wass  schon  im  jähr  1726  versprochen  werden  ankäme;  80  hat  man  hin- 
gegen bey  lezterzehlten  umbständen  nicht  finden  können,  dass  nachdeme 
man  Ghur  Göllen  bereits  so  mächtig  worden  lassen,  und  dessen  herbey- 
bringung  so  grossen  nutzen  schaffen  kan,  der  plan  eines  solchen  tractats 
einem  sonderlichem  anstandt  unterworffen  wäre,  wo  Ewer  kayserl.  Mayst. 
sich  derer  Stiffter  halber  ehender  zu  wenigerem,  dann  za  mehrerem,  als 
Sie  vorhin  verbunden  waren,  anheischig  machen,  der  andere  paciscirende 
theil  aber  so  ergebige  neue  Zusagen  thut;  worauss  man  also  hierunter 
dass  augenmerk  haubtsächlich  gerichtet  hat,  bestundte  in  deme,  dass  mau 
sich  des  efiects  derer  Ghur  Göllnischen  gegenzusagen  noch  vor  erfüUung 
derer  hiesigen  versprechen  mehrers  als  im  Tractat  vom  anno  1726  nicht 
beschehen  ist,  versicheren,  anbey  denen  besorglichen  künftigen  infractionen 
wenigstens  in  dem  haubtpunct  nemblich  der  guarantie  dero  Erbfolgsord- 
nung mittelst  des  auswürkenden  reichschlusses  einen  riegel  vorschieben 
möchte.  Und  gleichwie  zu  hoffen  ist,  dass  jetzt  besagter  reichsschluss  ehen- 
der, als  die  erledigung  des  Bisthumbs  Lüttich  erfolgen  werde;  also  hat 
man  unter  einstem  den  Graffen  Friederich  von  Harrach  dahin  zu  instruiren 
vermeint,  dass  er  sich  möglichst  angelegen  seyn  lassen  solte,  respectu 
derer  gleich  an&ngs  abseiten  Ghur  Göllen  anverlangter  200  m  fl.  einen 
solchen  Zahlungstermin  auszudingen,  dass  noch  vorhin  vielgedachter  reichs- 
schluss zum  Standt  kommen  möchte.  Die  jährliche  Subsidia  an  Ghur 
Colin  einzustehen  hat  man  von  darumben  einiges  bedenken  nicht  getragen 
weillen  sie  auff  die  überkommung  von  Lüttich  oder  dem  Teutschmeister- 
thumb  restringirend  sind,  mithin  nach  allem  menschlichem  ansehen  eine 
kurtze  zeit  zu  dauren  haben.  Und  obige  gleich  anfangs  auszuzahlen  kom- 
mende 200  m  fl.  kondten  in  ansehung  derer  neuerdingen  übernohmener  hoy  disen  aiien 
Chur  CöUnischer  praestandorum  und  in  betracht  des  dahero  erwarteten  dera°und  apprS' 
nutzens  ebenfalls  keinen  sonderlichen  anstandt  haben.  Es  bleibet  solchem 
nach  bei  denen  abseiten  Ghur  Göllen  hinwiederumb  auszudingen  vermeinten 
vortheilen  allein  nachfolgendes  anzumerken  übrig,  dass  da  articulo  secundo 

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334  Hans  y.  Zwiedineck-Südenhorst. 

tractatas  Ewer  kayserl.  Maysa.  sich  reciproce  gegen  Ghur  Collen  verbm- 
den,  dessen  absiebten  in  allen  begebenbeithen  zu  befördern  und  hiemILchst 
stipuliret  wird,  dass  wann  ein  tbeil  seiner  Zusag  kein  genügen  tb&te,  der 
andere  zur  erföllang  der  seinigen  gleichfalls  nicht  gehalten  sejn  solte, 
nicht  unbillich  zn  be£EÜiren  stondte,  dass  zum  fall  Chor-Oöllen  oder  drai 
Hertzogen  Theodor  bey  noch  mehreren  Stifteren  künftighin  nicht  anhand 
gegangen  würde,  eben  dahero  anlass  genohmen  werden  dörffte,  sich  derer 
im  Tractat  übemohmener  Verbindlichkeiten  Chnr  Göllnischer  seits  anwie- 
derumb  zn  entziehen.  Und  diesses  wäre  der  hauptanstandt,  so  sieh  bey 
dem  den  4.  Augosti  von  dem  Graffen  von  Harrach  eingesandtem  Proje<^ 
äusserte.  Es  ist  aber  deme  durch  den  nachgehends  unter  dem  ll.  diessee 
anhero  geschickten  neuen  auffsatz  guten  theils  abgeholffen  worden.  Zwar 
wäre  fireylich  besser  gewesen,  wann  der  Churfmrst  keine  mehrere  Stifiter 
als  Lüttich  oder  dass  Teutsohmeisterthumb  ambiren  zu  wollen  sich  posi- 
tive anheischig  gemacht  hätte.  Allein  da  diesses  nicht  wohl  zu  hoffen  ist. 
so  wäre  hiemächst  der  Antrag  dahin  zu  machen,  dass  wenigstens  er  Ghur- 
fürst  sich  zu  erklären  hätte,  dero  mitwirkung  in  ansehung  keines  anderen 
stiffts  als  Lüttich  oder  des  Teutschmeisterthumbs  anzuverlangen,  und  für 
keinen  unterbruch  des  tractats  zu  halten,  wann  in  anderen  begebenbeithen 
Ewer  kayserl.  Mayst.  dero  mitwürkung  ihme  versagen  selten.  Nach  sokh^ 
idöe  ist  nun  einiger  massen  dass  letztens  eingesandte  Project  des  eygen- 
händigen  Churfürstlichen  Schreibens  eingerichtet;  doch  äuusert  sich  darbey 
etwelche  dunckelheith  in  deme,  dass  wie  die  worte  da  liegen  dahero  in- 
feriret  werden  dörffle,  ob  hätten  Ewer  kayserL  Mayst.  in  dem  &11,  da  vor 
Lüttich  ein  anderes  Hoch  StifPt  erlediget  wurde,  dero  mitwürckung  d^n 
Churfärsten  angedeyhen  zu  lassen:  welcher  dunckelheith  dardurch  absu- 
hocpUcetUodtist^elffen  getrachtet  worden,  dass  post  verba:  auff  ein  oder  andere 
^inde^rST^höchrt^*^^^*®^  beygeruckot  wurde:  es  seye  gleich  dass  sie  vor  oder 
notig.         nach  dem  Bissthumb  Lüttich  in  erledigung  kämen. 

Uebrigens  kau  man  sich  zwar  allen&lls  mit  des  Churfürsten  ange- 
bothener  eiklärung,  dero  mitwürkung  weder  für  sich  noch  andere  bei  an- 
deren StifPteren  fiir  eine  aus  dem  Tractat  entspringende  Verbindlichkeit 
anzusehen,  begnügen.  Wann  jedoch  der  Graff  von  Harrach  es  in  die  weeg 
leiten  köndte,  dass  gegen  überkommung  Paderborn  der  Hertsog  Theodor 
sich  dessen  begebte,  wass  wegen  des  Bissthumbs  Augspurgs  in  dero  Hand- 
schreiben vom  3.  November  1726  einkombt:  8o  würde  andurch  der  ponct 
derer  Stifter  in  weit  besseren  standt  gebracht,  als  er  nicht  nach  denen 
in  vorgedachtem  jähr  übemohmenen  Verbindlichkeiten  sich  befände.  Soite 
aber  er  Graff  Harrach  darmit  auszulangen  nicht  für  thunlich  achten,  so 
wäre  dass  augenmerk  dahin  zu  richten,  dass  bey  zu  seiner  zeit  erfolgen- 
piacct.  ^^T^  abtrettung  des  Stiffts  Paderborn  ermeldter  Hertzog  Theodor  nicht  ohne 
dero  Zuthun  darzu  gelange,  innzwischen  aber  wegen  Augspurg  ein  be- 
ständigen obachtsames  aug  getragen  werde. 

Die  übrige  änderungen,  so  bey  dem  vom  Graffen  von  Harraoh  einge- 
sandten auffsatz  gemacht  worden,  seind  nicht  essential  und  werden  ver- 
muthlich  bey  Chur  Collen  keinen  anetandt  finden.  Und  bestehen  dieselbe 
vomemblich  darinnen,  dass  allerhöchst  deroselben  die  qualität:  Herr  and 
Herscher  dero  Erbkönigreich  und  Länder:  beygel^^t  worden, 
und  man  sich  annebenz  in  dem  punct  derer  Stifter  derer  nemblioben  t^- 

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Die  Auerkennung  der  pragmatisohen  Sanction  Karls  VL  335 

minorom  zu  bedienen  beflissen  hat,  welche  in  denen  anno  1726  an  Ohnr 

Collen  und  Chor  Bayeren   erlassenen  Handschreiben   allschon   eingeflossen, 

mithin  als   unanstössig   gegen   libertatem   electionis  Canonicae   angesehen 

worden  seind.     Welchem  nach  soviel  den  tractat  selbsten   anbelangt,    ein 

mehreres  bej  dessen  aofbatz  anzumerken  nicht  förgefallen  ist,  als  was  die 

in  num.  primo  befindliche  mariginalnoten  answeissen:   und   hat   man   an- 

nebenst  die  nrsachen  derer  gemachten  weniger  anmerkungen  auff  arth,  wie 

selbe  denen  Plettenberg  beyznbringen   für   diensamb    erachtet  worden,  in 

gewisse    sub  nnm.  secondo   anschlüssige    anmerkungen    eingetragen ,    den  pUtcet  dises  na- 

Grafiki  von  Harrach  aber   mittelst   des   Handschreibens    sub   num.    tertio        "^^'' 

hierüber  zu  instruiren  vermeint. 

und  diesses  ist,  wass  bej  dem  auffsatz  des  Tractats  zu  erinnern 
standte.  Es  äusseren  sich  aber  in  gegenwärtiger  ftirfallenheith  noch  meh- 
rere fragen,  so  dero  allerhöchste  entscheidung  erheischen.  Und  Primo  zwar 
ist  zu  überlegen,  wie  es  mit  der  dem  Graffen  von  Harrach  zuzusendenden 
nOthigen  vollmacht,  item  mit  der  künfPtigen  Batificationsuhrkundt  zu  halten 
seyn  möchte?  Dass  die  vollmacht  ihme  Harrach  ohne  weiterem  Verzug 
durch  den  nächst  abgehenden  Courier  zuzukomen  habe,  kondte  einigem  an- 
standt  nicht  unterworffen  seyn,  umb  willen  dero  dienst  erheischet  dass  der 
schluss  des  Tractats  erfolge,  bevor  noch  Chur  Collen  bey  Chur  Bayeren 
sich  einfinde:  wie  dann  eben  aus  der  ursach  der  Qraff  von  Harrach  ab- 
sonderlich indtruiret  worden,  wie  er  sich  wegen  des  Churfürsten  abreiss 
nacher  Westphalen  zu  verhalten,  anbey  zu  verhüten  habe,  dass  andurch 
dem  geschafft  selbsten  kein  schädlicher  Verzug  zuwachse.  Es  bestundte 
also  die  schwürigkeit  allein  in  deme,  wie  und  durch  wen  die  Vollmacht 
und  mit  der  zeit  die  Batificationsuhrkundt  auszufertigen  seye?  Dan  ob- 
wohlen  einiges  misstrauen  gegen  die  übrige  Conferenz  Ministros  diessorths 
nicht  platz  findet,  so  hat  man  sich  jedoch  erinnert,  dass  beede  Pletten- 
berg gleich  anfimgs  der  handlung  ausdrucklich  sich  ausbedungen,  auch  im 
nahmen  Ewer  kayserlichen  Mayst.  durch  mich  Prinzen  Eugenium  von  Sa- 
vojen  die  Versicherung  erhalten  haben,  dass  nur  ein  eintziger  Conferenz- 
jninister  in  dass  secretum  annoch  hieneingezogen  werden  würde.  Und  ist 
annebenst  leicht  zu  ermessen,  dass  wann  der  vorseyende  Tractat  Chur 
Bayeren  oder  Chur  Sachsen  kundt  werden  sollte,  die  Plettenberg  in  höch- 
ster gefiahr,  in  des  Churfürsten  von  Collen  ungnade  zu  verfallen,  sich  be- 
finden, wenigstens  der  canal  würde  abgeschnitten  werden,  hinter  so  viele 
geheimnusse,  welche  sie  bey  nicht  gäntzlich  verlierendem  vertrauen  bey 
denen  übrigen  unirten  Churfürsten  zu  entdecken  im  standt  seind  führohin 
zu  kommen.  Man  hat  also  das  beste  zu  seyn  vermeint,  wann  Gi-aff  Har- 
rach zur  Unterschreibung  des  tractats  mittels  des  Handschreibens  sub 
nom.  quarto  begwaltiget,  mit  der  zeit  aber  die  Ratification,  gleich  es  an- 
derwärts gewöhnlich  ist,  mit  alleiniger  beydruckung  dero  Secret  Insiegels  Hoc  piacet  wegen 
und  dero  selbst  eygener  allerhöchsten  unterschriffl  ausgefertiget  werde,  werft  S^*ch^rad- 
Womebst  man  auch  aus  eben  dieser  ursach  bedacht  gewesen  ist,  clem^'^J^pJ^^y^'^^^™^* 
Graffen  von  Harrach  in  dem  femer  weiteren  handschreiben  sub  num.  5^ 
fürzuschreiben,  wie  er  denen  künftighin  sich  hoffentlich  besser  anlassen- 
den Chur  Cöllnischen  ausserungen  eine  natürliche  färb  hier  anzustreichen, 
und  wass  er  denen  Plettenberg  über  der  von  ihnen  gethanen  anfrag,  wie 
si^  nemblich  Chur  Collen  in  ansehung  seiner  mitunirten  Churfürsten  der        Piacot. 

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336  Hans  V.  Zwiedineck-Südenhorst. 

communication   halber   zu   betragen   haben   möchte?    an   handt   zn  geben 
hätte. 

Secondö  hat  ohnnmbgänglich  nöthig  zu  seyn  geschienen,    mit  absen- 
dnng  des  schon   so   ofit   und   lang   vertrösteten  entscholdigungsschreibens 
dero  obrist  Hofmarschallens  wegen  dessen,  wass  derer  Fiocchi   halber  bey 
der  Osnabruckischen  belehnung  sich  zugetragen  hat,  längers  nicht  zu  ver- 
weilen; und  zwar  umb  so  mehrers,  als  in  modo  ohnstreitig  gefehlet  wor- 
den, und  das3  entschuldigungsschreiben  gar  füglich  in  unpraejudicirlichen 
terminis  sich  einrichten   lässt,   annebenst  Ewer  kayserl.  Mayst.   nicht  un- 
bekannt ist,  wie  von  Chur  Bayeren  der  hierbey  sich  geäusserte  Verzug  als 
eine    geringschätzung    bey    seinem    Bruderen    ausgedeutet   werden    wolle. 
werdt  dass  notig  Welchem  uach  auff  eine  oder  andere  arth  wegen  entwerffung  diesses  ent- 
Hof  cinzior  aub^  schuldigungsschreibcns  gantz  gemessene  befehl  ohnmassgebigst  zu  ertheilen 
fehlen.        wären. 

Tertiö  ist  für  diensamb  erachtet  worden,  den  Graffen  von  Harrach 
von  der  zweydeutig-  und  Unzulänglichkeit  der  Churpfälzischen  Resolution 
in  puncto  der  garantie  dero  Erbfolgsordnung  mittelst  des  Handschreibens 
sub  num.  sexto  zu  dem  ende  zu  belehren,  damit  er  zufolge  der  articulo 
tertio  des  vorseyenden  tractats  enthaltener  Chur  Cöllnischen  zusag  in  letzt- 
gesagten Hoff  dringe,  dass  zu  rectificirung  derer  in  besagter  Besolution 
einkommender  anstössiger  puncten  von  derselben  all:  diensahme  gute  ef- 
piacef.  ficia  bey  Churpfaltz  angewendet  werden  mögen.  Und  gleich  wie  femers 
und  quarto  der  Graff  von  Seckendorff  von  dem  in  der  Churpfölzischen  re- 
solution  wegen  Gülch  und  Berg  enthaltenen  und  in  sehr  unanständigen 
terminis  gefasstem  praeliminar-punct  ohne  dass  zu  instruiren  ist;  also  hat 
man  demselben,  umb  allem  bey  Preussen  zu  besorgen  stehenden  miss- 
brauch in  Sachen,  so  diesse  häckliche  materie  betroffen,  vorzubauen,  un- 
tereinsten  auch  von  deme  zu  verständigen  vermeinet,  waz  hiervon  im  trac- 
tat  mit  Chur  Collen  einkombt;  ohne  jedoch  von  dem  Überrest  des  Trac- 
tats das  geheimnus  noch  zur  zeit  zu  eröffnen,  sondern  vil  mehr  ihme  zu 
wissen  zu  thun,  dass  man  annoch  in  terminis  unverflüiglicher  vorschlage 
versire  und  das  allergenauiste  Secretum  diessfalls  ohnnmbgänglich  erfor- 
derlich seye.  Weichein  und  anderes  dann  vermög  des  sub  num.  septimo 
piacct.  ündt  ist  hier  neben  anschlüssigen  Handschreibens  zu  befolgen  angetragen  worden 
"^''^  ist.  Quintö  Ist  nicht  anzustehen,  dass  beede  Plettenberg  untereinstem,  als 
sie  Ewer  kayserl.  Mayst.  dem  Chur  Fürsten  zu  Collen  und  dem  gantzen 
Vatterland  durch  den  Vorschub,  so  sie  gegenwärtiger  handlung  geben, 
einen  nicht  geringen  dienst  leisten,  auch  auff  ihre  privat  convenienz  ge- 
sehen haben  dörfften:  wo  zu  vorderst  billich  ist,  dass  ihnen  eine  schrifft- 
liche  Versicherung  auff  verlangen  ertheilet  werde,  dass  Ewer  Kayserl.  Maysi 
in  dem  fall,  da  Sie  wegen  des  tractats  in  ihres  Principalen  ungnade  ver- 
fielen, dies  selbe  anderwärts  versorgen  weiten :  wie  man  dann  in  dem  her- 
nach anzuführendem  ostensiblem  handschreiben  an  Harrach  dass  behörige 
derentwegen  mit  einfiiessen  zu  lassen  vermeinet  hat.  Der  eintzige  anstandt, 
so  hierbey  sich  äusseren  möchte,  bestundte  darinnen,  dass  die  Plettenberg, 
um  sich  nur  hier  einzunistlen ,  als  ob  sie  in  des  Chur  Fürsten  ungnad 
verfallen  wären,  mit  heimblicher  einverständtnus  sein  des  Chur  Fürsten 
sich  anstellen  dörfften.  Es  lässt  sich  aber  diessem  anstandt  durch  den 
auffsatz  der  anveriangten    Versicherung   und   zumahlen  dardurch  abhelffen, 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VI.  337 

dass  die  arth  der  versorgong  darinnen  nicht  ansgedrackt  wird,  mithin 
Ewer  kajserL  Maytt,  die  hände  frey  behalten,  die  versorgong  also  einzu- 
liohten,  dass  sie  andnrch  keine  mehrere  media  nocendi  überkommen.  Mit 
diesser  yersicherong  aber  (als  welche  an  sich  viel  mehr  eine  schadlosshal-  piacot. 
tong  dann  Vergeltung  ist)  dörfffcen  sie  die  Plettenberg  sich  schwerlich  be- 
Medigen;  and  da  mithin  Sextö  benandt  ist,  dass  vielgedachte  Plettenberg 
h&y  dem  Chor  Fürsten  alles  vermögen,  so  will  auff  deren  recompens  von 
nun  an  zu  gedencken  omb  so  mehrers  nöthig  seyn,  als  ansonsten  von 
ihnen  der  schluss  des  Tractats  besorglich  verzögert  und  eo  ipso  zn  nicht 
gemacht  werden  dörffte.  Nun  ist  Ewer  Kayserl.  Maytt.  sonder  zweiffei 
allergnftdigst  erinnerlich,  dass  der  Gra£f  von  Plettenberg  bey  der  mit  dem 
KofTstein  vor  einem  jähr  gehabten  Unterredung  den  fingerzeig  auff  das 
dem  Menzikoff  ehedessen  gewidmetes  leben  gegeben,  man  auch  damahls 
darfürgehalten  habe,  dass  umb  ihn  Plettenberg  mehrers  zu  vinculiren  die 
recompens  vielmehr  in  immobiliis,  als  in  proportionirten  geld  Summen  zu 
bestehen  habe,  doch  eine  so  ansehnliche  recompens  änderst  nicht  als  nach 
genongsahm  erworbenen  Verdiensten  statt  haben  könne.  Gleichwie  aber, 
zum  fall  der  tractat  zu  standt  käme  der  Oraff  Plettenberg  jenes,  worzu  er 
sich  damahls  anerbothen,  erfüllet  hätte,  also  köndte  solchen  falls  circa 
quaestionem  an  ?  nemblich  dass  die  dem  Menzikoff  vermeint  gewesste  gnad 
ihme  zu  gutem  zu  kommen  habe,  kein  anstandt  seyn ;  herendgegen  äusserten 
sich  bey  dem  quomodo  zweyerley  bedencken,  dass  eine  wegen  der  Zeit, 
und  das  andere  wegen  der  arth,  wie  mit  der  donation  es  anzuschicken, 
dass  die  sach  geheim  verbliebe.  In  ansehung  der  Zeit  kan  der  donations 
brieff  bei  erfolgender  tractatsunterschrifft  dem  Graffen  von  Plettenberg  umb 
dessvnllen  nicht  wohl  behändiget  werden,  weilen  bekandt  ist,  dass  ein  jeder 
tractat  erst  durch  die  auswechslung  derer  Batificationsuhrkundten  die  er- 
forderliche consistenz  erlange.  Darmit  aber  offberwehntem  Graffen  von 
Plettenberg  aller  zweiffei  diessfails  benohmen,  und  er  vielmehr  angefrischet 
werde,  den  schluss  des  Tractats  möglichst  zu  beschleunigen;  So  ist  dass 
ezpediens  in  verschlag  gekommen,  dass  in  einem  ostensiblem  handschrei- 
ben  an  Harrach,  ohngefähr  auff  die  in  numero  octavo  enthaltene  arth  und 
weiss  nebst  obiger  auff  die  anderwärthige  Versorgung  im  fall  der  Chur 
Fürstlichen  ungnad  lautender  Versicherung,  auch  die  noch  fernere  Versi- 
cherung ertheilet  werden  köndte,  dass  bei  erfolgender  auswechslung  derer 
ratificationsuhrkundten  der  donationsbrieff  ikme  Gi-affen  von  Plettenberg 
untereinsten  würde  behändiget  werden.  Die  arth  belangend,  wie  die  do- 
nation geheim  zu  halten  wäre,  da  ist  in  Vorschlag  gekommen,  den  zum 
behuff  des  Menzikoff  bereits  auffgesetzten  donationsbrieff  durch  den  ge- 
heimen weeg  omisso  doratarij  nomine  umb-  und  den  nahmen  des  dona- 
tarij  durch  eine  vom  Secreto  verständigte  vertraute  hand  hinein  schreiben 
zu  lassen.  Womach  sodann  die  herrschaft  Selbsten  dem  schein  nach  zu 
dero  geheimen  cassa  gezogen  und  die  proventus  von  dort  aus  dem  Graffen  hoc  piacet  üDdt  isi 
von  Plettenberg  in  so  lang  verabfolgt  werden  köndten,  biss  er  Selbsten  Sms  der donatioM- 
aeiner  anständigkeit  zu  seyn  erachten  würde,  sich  für  deren  besitzer  aß-^borencto^nomine 
zugeben :  welcher  verschliß  vor  einem  jähr  von  dem  Kuffstein  anband  ge-  durch  die  camer 
geben,  und  von  dem  Plettenberg  für  sehr  diensam  erachtet  worden  ist.      gefertigt  werden! 

Hierdurch   nun  würde   zwar   viel  gedachter  Graff  Plettenberg  befrie- 
diget:   es    verbliebe    aber  noch  übrig,    auch  auff  seines  vetters  des  Baron 

MittheUanffen  XVI.  Digit^gd  by  VJi^OglC 


338  Hans  Y.  Zwiedineck-Südenhorst. 

Plettenbergs    recompens   zu   gedencken:    zumahlen    diesser   in   betreibong 
des  geschäffis  sich  sehr  eyffrig  bezeuget  hat,  auch  ansonsten  verschiedene 
gute  eygenschaften  und  zumahlen    viele  gelehrsamkeit  besitzet.     Diessfalls 
nun  wird  es  sonder  zweiffei  auff  ein  geld  quantum  de  presenti,   und  auff 
eine  jährliche  pension  pro  iuturo   ankommen.     Wie    gern   man   sich    nun 
gleich  dero  mit    so    schweren    ausgaben  ohne  das  beladenes  aerarium  mit 
derley  namhafftem  und  ausserordentlichem  last  verschonen  wolte;  so  seindt 
jedoch  die  zeitumbstftndte  also  beschaffen,  dass  eine  ohnumbgängliche  noth- 
wendigkeit  zu  seyn  scheinet,    zu    einem   so   essential  und  heylsamen  end- 
zweck  als  die  unzertrennliche   beybehaltung  dero  Ertzhauses   dermahligen 
macht  ist,  all-mögliches  anzuwenden,  und  ehender  in  all  anderen  ausgabs- 
rubriquen  als  hierunter  etwass  zu  erspahren:   massen   einmahl  von  deme, 
dass  dero  sammentiiche  Erb  Königreich-  und  Länder  beysammen  yerbleiben 
und  unzertrennter  auff  dero  descendenz  kommen,  nicht  nur  dero  Erbkönig- 
reich- und  Länder,  und  des  Catholischen  weesens  im  reich,    sondern  auch 
der  gesambten  Ghristenheith  heyl,  wohlfarth  und  ruhestsndt  abhanget:  wor- 
za  aber  kein  mehrers   versichertes    mittel  erdacht  werden   mag,    als    dass 
nebst  denen  ohne  dass  sich  ausbedungenen  Special  guaranüen  die  hiessige 
ErbfolgBordnung  durch  einen  reichsschluss  bestärket,  mithin  zu  einem  reichs- 
gesätz  dergestalten   gemacht   werde,    dass   wer  darwieder  zu  handien  sich 
in  rciiqao  toto  Pia- unterfangen  wurde  eo  ipso   f£br  einen   reichsfeind  zu  achten  stündte.     Da 
"^komend?^  unge!^ '^^^  ^^  gcwinnung   dos  Chur  Fürsten   von  Collen   an    solch   glücklichen 
schiossener iiuidt- erfolg  uicht  wohl  gczweiffclt  werden  mag:    So  hat  man  zu  obiger  ausgab 
weyi  von  gegen,  clnzurathen  nicht  anstehen  können,  doch  gut  zu  seyn  geglaubt,  dass  zwar 
^^^eri^riMg'" ^®^    auswechslung    derer   Ratificationsuhrkundten   ein   geld  quantum   dem 
was  sowohl  dem-  Barou  Plettcnbcrg  zu  erlegen,  dieses  aber  so  viel  sich  thun  lässt  zu  mo- 
lis  nAchma^'in  dcrireu    uud   lieber  der  jährlichen  pension  etwass   beyzulegen  wäre.     Wie 
'zu' geben  ^'wSi*^^  *^®^  sowohl  dicsso  pcusion,  als  jenes  geldquantum  sich  zu  belaoffen 

welches  morgen  habe  ?    darüber  wäre  gut  gewesen,    wann  Harrach   des  Plettenbergs   mey- 
thcn  ^m^en^kaa!  nuug  auszunchmeu  gesuchet  hätte  und  kombt  fär  anjetzo  auf  dero  aller- 
Cari  Dl.  p.      mildeste  determinirung,  wie  alles  übrige,  lediglich  an. 
Wien,  den  19.  August  1731. 

Johann  Christoph  Bartenstein. 

m. 

Konferenz-Vortrag  vom  14.  Dezember  1731. 
(K.  u.  k.  Staatsarchiv  Vortr.  60). 

AUergnädigster  Kayser  und  Herr! 

Den  zwölfften  diesses  ist  die  nebenanschlüssige  geheime  Harrachische 
Relation  und  Post  Scriptum  hier  eingeloffen:  worinnen  vomemblich  nach- 
folgende vier  materien  einkommen:  als  nemblichen  primö  wass  zwischen 
ihme  Harrach  und  dem  Francken  vorbeygegangen,  Secundö  die  fallstricky 
so  dem  Chur -Fürsten  zu  Collen  am  Chur  Bayerischen  Hoff  geleget  werden, 
tertiö  die  mittel,  so  die  übelgesinnte  anwenden,  umb  dass  guarantie  ge- 
schafft theils  zu  verzögeren,  tbeils  zu  hemmen;  und  endlichen  quartö  die 
von  dem  Plettenberg  bey  dem  Chur  Braunschweigischen  voto  gemachte 
anmerckung. 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  8anction  Karls  VI.  339 

Quoad  primum  ist  zwar  des  Ora£fen  von  Harrach  auch  hierinnfalls 
bezeugter  Eyfer  zu  beloben.  Weilen  er  aber  dem  Franoken  mehr  gutes 
zuzutrauen  scheinet,  als  man  hierzu  hiesiger  seits  nicht  ursach  hat;  so  hat 
nöthig  geschienen,  ihme  Harrach  in  conformität  der  vor  Ewer  kayserl. 
Mayst.  vorhin  gut  geh^issenen  id^  alle  immer  erdenckliche  cautelen  ein- 
zubinden, umb  hierinnfalls  der  sach  weder  zu  yiel  noch  zu  wenig  zuthun : 
mit  angeheffteten  ausführlichen  Unterricht  alles  dessen,  was  mit  dem 
Francken  hier  yorbeygegangen  ist:  als  woraus  er  sonnenklar  zu  ersehen 
hat,  dass  alle  von  dem  Francken  ihme  beschehene  Öffnungen  schon  vor- 
ISngst  hier  zum  Vorschein  gekommen,  allein  wann  man  weiters  in  ihn 
Francken  dringen  wollen,  jederzeit  ohne  würkung  geblieben  seind. 

Quoad  secundum  hat  man  nachmahlen  dem  Harrach  zu  wissen  zu  thun 
vermeint,  dass  Ewer  kayserl.  Mayst.  für  sicherer  halten,  wann  der  Chur 
Maynzisclie  zur  abiegnng  des  Chur  Cöllnischen  voti  substituiret  wird,  als 
wann  der  Baron  Plettenberg  tempore  adeo  critico  lang  yon  seinen  hoh^ 
Principalen  abwesend  seyn  solte. 

Quoad  tertium  hat  man  aus  der  letzt  eingeloffenen  Eelation  dero 
Oesterreichischen  Gesandschaft  zu  Begenspurg  ersehen,  dass  der  Jodoci 
nicht  undeutlich  dahin  antrügt,  dass  Chur  Bayrische  votum  punctatim  ad 
Protocollum  zu  wiederlegen,  mithin  in  die  merita  causae  auff  dem  reiohs- 
tag  sich  einzulassen.  Und  gleichwie  vorhin  daz  guarantiegeschäfft  zimb- 
lich  hat  übereylet  werden  wollen,  also  stehet  nunmehro  nicht  unbillich  zu 
besorgen,  dass  man  denen  auffzugen  derer  übelgestimmten  allzu  yiel  platz 
geben  dörffte.  Da  nun  eines  wie  das  andere  gleich  schädlich  ist,  so  hat 
man  sich  angelegen  seyn  lassen,  den  i  echten  mittelweeg  dem  Harrach  für- 
zuschreiben, und  specific^  solchen  hey  jedem  punct  worzu  seine  Belation 
und  Postscriptum  anlass  gegeben,  auszuweissen. 

Endlichen  ist  quoad  quartum  des  Piettenbergs  anmerckung  über  die 
im  Chur  Braunschweigischen  yoto  einkommende  clausul  nicht  ungegründet,  pUeet  in  totoUndt 
mithin  allerdings  nöthig  den  Bobinson  und  Dieden  hierüber  gleichfalls  zu  ^t  robioson^imd 
sprechen.    Welchemnach    dass   handschreiben    an   Harrach    also   entworflfen  ^^^J  JS^^m 
worden  wie  der  anschluss  des  mehreren  ausweiset.     Jedoch  beruhet  alles        reden. 
auf  Ewer  kayserl.  Mayst.  allergnädigsten  genehmhaltung. 

Wien,  den  14.  December  1731. 

Johann  Christoph  Bartenstein. 

Beilage  IV. 
A. 

Verzeiclinis  yon  Flugschriften  und  Abhandlungen,  die  sich  mit  der 
Beichdgarantie  der  pragmatischen  Sanction  beschäftigen. 

In  alftibetischer  Ordnung. 

Acta   publica  ....  die  Succession  in   denen,   österreichischen  Erblanden 
betreffend.   1732.  (München.  Hof-  u.  Staats-Bibl.  Austr.  1  f.) 

Analyse  courte  et  yeritable  des  reflexions  d*un  se  disant  Patriote  Alle- 
naand    et-impurtial    sur   la  demande   de   Ja   garantie   de   la   sanction 

Digilg^ctby  VJI^OQIC 


340  Hans  y.  Zwiedineck-Südenhoret. 

pragmatique  de  rEmperenr  emanöes  et  divulgöes  le  4^^  Decemb^ 
1731  a  Batisbonne,  addressöe  par  un  Patriote  Allemand  desinteresse 
en  fonne  de  lettre  et  d*  avertissement  Salniairs  an  Busdit  Anthenr 
des  reflexions  sVs  ^-  2^-  (Münclien.  Staatsarchiy.) 

Des  Pragmatischen  Archivs  Erstes  Stück.  Oder:  Gründliche  historische 
Nachricht  von  der  Sanctio  pragmatica  .... 

(Frankfurt  und  Leipzig  1741.) 

Desselben  Zweytes  Stück.  (München.  Staatsarchiv.) 

(Dresden,  königl.  Bibl.  H.  Germ.  D.  257.) 

Standhafte  Behauptung  der  von  Ihre  Bömisch-Kays.  Majestät  bej  Dero 
durchl.  Ertz-Haus  Oesterreich  festgestellten  Erbfolgs-Ordnung  Und 
desshalber  von  dem  Bömischen  Beich  Uebemommener  Garantie 
MDCCXXXII.  Sign.  A-L.         (Preuss.  Staatsarchiv  BXL  u.  186.6.) 

Gründlicher  Beweis s:   dass   in   Garantie-Sachen   Die   Pluralitas  Yotorum 
Auf  dem  Beiehs-Tag,    Zu  Abfassung   eines   allgemeinen  Oonclusi  und 
Beichs-Schlusses,  statt  habe.    Anno  MDCCXXXII.  7.  Bll.  2^. 
(Steyersberger  Arhiv.) 

(Fabers  Europ.  Staats-Cantzley  59.  Th.  p.  673,) 
Gründlicher   Beweiss,    dass    durch   Guarantirung    der   Allerdurchlaucht. 
Oesterr.  Erbfolge   die  AUgem.  Wohlfahrt   des   heil.  Böm.  Beichs  vor- 
trefflich befestiget  werde.  4.  Bll.  4^. 

(Sachs.  Haupt-Staats-Arch.  2871/60.) 
Examen  des  reflezions  d*un  Patriote  Allemand  Impartial  sur  la  demande 
de  la  Garantie  de  la  Pragmatique  Imperiale  1732. 

(München.  Staats-Arch.  386/10.) 
Unparthejische  Gedancken  über  das  Bezeigen  des  Chur-Bajerischen  Hofes. 
MDCCXXXV.  32  S.  4^. 

(München.  Hof-  u.  Staats-Bibl.  Bavar.  3000.  IX.  3.) 
Meditatio  ad  August.   Imperatoris  Boman.   Caroli  VI.  Sanctionem  Prag- 
maticam  de  ordine  succedendi  .  .  .  ejusque  guarantiam  generalem  ab 
Imperio  .  .  . 
Ex  officina  publica.  1732.  (München.  Staats-Arch.  386/10.) 

Beflexiones,  an  majora  in  Comitiis  puncto  Successionis  Austriaeae 
obtineant.     (Faber.  Europ.  Staats-Cantzley.  60.  Th.  p.  444 — 455.) 

Beflexions  d*un  cosmopolite.  [Aus  dem  Haag]  22  p.  4^ 

(München.  Staats-Arch.  386/10.) 
Beflexions    d'  un   patriote   Allemand   impartial   sur   la   demande   de    la 
garantie  de  la  pragmatique  Imperiale.  17  p.  4^. 

(Wien.  Staats-Arch.  Begensbg.  Prin.  Comon.) 
Remarques  sur  T ordre  de  la  Succession  etablies  dans  les  Pays-heredi- 
taires   de  la  maison   d'Autriche   autrement   nomm^   la  Pragmatique 
Sanction.       (Faber,  Europ.  Staats-Cantzley  60.  Th.  p.  455 — 473.) 
Struvis  B.  G.  Discursus  de  successione  foeminea  im  Begna  et  provincias 
Austriacas  occasione  sanctionis  pragmaticae. 
Jenae,  Anno  1733  u.  1743. 

(Dresden.  Königl.  Bibl.  H.  Austr.  418.  4.  5.) 

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Die  Anerkennung  der  pragmatischen  Sanction  Karls  VL  34]^ 


B. 

Handschriftliche  Abhandlung  über  denselben  Gegenstand 
im  Münchener  Staats- Archiv  1). 

In  chronologischer  Ordnung. 

Dedacüo  juridica.  De  sanetione  Pragmatica  et  ordine  Bnccessionis.    (386/5.) 

Dedactio  Kationnm  contra  ploritatem  Totoruin.  (386/10.) 

Gründlicher  Beweiss  dass  in  Qarantiesachen  die  Pluralitas  votornm  auf 
dem  Beichs-Tag  zu  Abfassung  eines  allgemeinen  Oonclnsi  und  Schlusses 
statthabe.  (386/10.) 

Dedactio  alle  österreichische  Privilegia,  dann  den  Gegensatz  wider  die 
Sanctionem  Pragmaticam  und  hiebe!  ausgefallenen  Beichsschluss  be- 
tr^eni  [Spätere  Notiz:  Von  Freyherm  von  ünertl].  (386/6.) 

Notata  die  Oesterreichische  Privilegia  und  Guarantie  betreffend.     (386/24.) 

Kurzer  Begriff  vom  durchlauchtigsten  Haus  von  Oesterreich  Fundamental 
Bationen,  worauf  die  Erbfolge  gegründet  und  was  diesem  hingegen 
von  dem  durchlauchtigsten  Haus  von  Bayern  entgegen  gesezet  werden 
könne.  (386/25.) 

Deductionesüber  die  Oesterreichische  Pragmatic.  1736.7  Convolute.  (396/27.) 


')  Ueber  den  Beginn  der  litterarischen  Th&tiffkeit  der  Eurbajerischen  Re- 
gierung in  Sachen  der  österreichischen  Succession  bringt  ein  Bericht  der  Princ. 
Common,  in  Regensbnrg  am  22.  Aug.  1732  folgende  Notiz:  „In  München  wird 
seit  einigen  Wochen  unter  Direction  des  Eurbair.  Ministers  v.  Unertl  durch  zwei 
^lehrte  Advocaten  und  noch  andere  mehr  an  einer  Deductio  jurium  Bavaricorum 
m  Successionem  Austriacam  gearbeitet.**  Man  hoffe  dadurch  den  EurfÜrsten  von 
Eöln  dem  Eaiser  abwendig  machen  zu  können. 


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Kleine  Mittheilungen. 

ücber  das  9.  Capltel  der  pannonischen  Legende  des  heil. 
Methodlus.  Allgemein  nimmt  man  an.  dass  die  Erzählung  im  9.  Ca- 
pital der  sog.  „pannonischen  Legende  vom  heiL  Methodius*^  sich  auf 
eine  in  Baiern  abgehaltene  Synode  beziehe.  Zuerst  hat  diese  Ansicht 
Dümmler  ausgesprochen,  als  er  die  von  Miklosich  aus  dem  Bussischen 
ins  Lateinische  besorgte  Uebersetzung  der  Vita  commentirte  ^).  Da 
bezeichnete  er  (S.  190}  die  Versammlung,  von  der  im  genannten  Ca- 
pitel  die  Bede  ist,  als  eine  Synode  der  bairischen  Geistlichkeit,  die  im 
Herbst  des  Jahres  871  in  der  Angelegenheit  des  Methodius  stattfand 
und  von  welcher  uns  unsere  Legende  ausschliesslich  Kunde  gebe.  Als 
anwesend  auf  derselben  werde  ein  König  erwähnt,  unter  dem  wir  uns, 
—  sagt  Dümmler  —  da  Karlmann  bei  Lebzeiten  seines  Vaters  nie 
den  Königstitel  fährte,  nur  Ludwig  den  Deutschen  denken  können^ 
welcher  im  October  871  von  Frankfurt  nach  Baiem  zurückkehrte. 

Neuerdings  hat  sich  Dümmler  dahin  ausgesprochen,  dass  „Metho- 
dius wahrscheinlich  im  Winter  870  zu  871  vor  eine  bairische  Synode 
geschleppt  wurde''  und  dass  dieselbe  „vermutlich-'  in  Begensburg  ab- 
gehalten wurde,  wo  in  Gegenwart  K.  Ludwigs  des  Deutschen  am 
Schlüsse  des  Jahres  870  eine  Beichsversammlung  stattfand  2).  Wäh- 
rend sich  aber  aus  dieser  und  anderen  Darstellungen  der  unsichere 
Charakter  der  Ueberlieferung  erkennen  lässt,  schreibt  Dudik  mit  voller 
Bestimmtheit:  „Er  (der  Biograph  Methods)  sagt,  dass  der  Salzburger 
Metropolit  Adalwin  und  mit  ihm  die  bairischen  Bischöfe  Ermenrich 
von  Passau,  Hanno  von  Freisingen  und  noch  andere  im  Herbste  des 
Jahres  871  in  Gegenwart  des  Königs  Ludwig   eine  Synode  abhielten, 


»)  Archiv  f.  Kunde  österr.  Geschichtsquellen  (1854)  13,  145  ff. 
2j  Gescbichte  des  ostfr&nkischen  Reiches  (2.  Aufl.)  2,   377  u.   Noi  1  i.  £. 
zu  S.  376. 


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Ueber  das  9.  Cap.  der  pannon.  Legende  des  h.  Methodius.  343 

um  die  Massregeln  zu  besprechen,  die  sie  gegeu  den  „gewissen  Grie- 
chen und  Philosophen"  .  .  .  ergreifen  sollen"  1). 

Das  berichtet  aber  der  Biograph  nirgends,  vielmehr  lesen  wir  im 
9.  Cap.  folgendes:  „Hernach  aber  (d.  h.  nach  Methods  Bückkehr  aus 
Kom  im  Jahre  869)  regte  der  alte  Uebelthäter,  der  Neider  alles  Guten 
und  Gogner  der  Wahrheit  gegen  uns  das  Herz  des  Feindes  des  Mäh- 
rerkonigs  und  aller  Bischöfe  auf.  [und  sie  sagten :]  „Du  lehrst  in  un- 
serem Reiche".  Er  aber  [Methodius]  erwiderte:  „Wenn  ich  mich  über- 
zeugte, dass  es  euch  gehört,  würde  ich  weichen,  allein  es  ist  des  hei- 
ligen Petrus.  Ja,  in  Wahrheit,  wenn  ihr  in  eurer  Anmassung  und 
eurer  Gier  die  alten  Grenzen  gegen  die  Kirchengesetze  überschreiten 
und  die  göttliche  Einrichtung  hindern  solltet,  so  seht  euch  yor,  dass 
ihr  nicht  euer  Hirn  verspritzt,  indem  ihr  euch  anschickt  mifc  euren 
knöchernen  Schädeln  einen  eisernen  Fels  zu  durchbohren".  Da  sagten 
jene:  „Durch  dein  zorniges  Gerede  wirst  du  dir  üebel  zuziehen".  Dieser 
antwortete:  „Ich  scheue  mich  nicht  auch  vor  Königen  die  Wahrheit 
auszusprechen.  Ihr  aber  möget  immerhin  euren  Willen  gegen  mich 
durchsetzen,  bin  ich  doch  nicht  besser  als  jene,  welche  ihr  irdisches 
Leben  unter  vielen  Martern  verloren,  weil  sie  die  Wahrheit  gesprochen 
haben."  Da  aber  jene  nach  langem  Gerede  nichts  mehr  zu  antworten 
wusflten,  sagte  der  König:  „Ermüdet  mir  meinen  Method  nicht,  er  be- 
ginnt ja  schon  zu  schwitzen,  als  ob  er  am  Ofen  stünde".  Da  sagte 
dieser :  „Ja  Herr,  einen  schwitzenden  Philosophen  fragten  einst  Leute, 
was  schviritzst  du  so?  Er  aber  erwiderte  ihnen:  Mit  Dummköpfen 
musste  ich  mich  herumzanken".  Nachdem  man  also  über  diese  Sachen 
sich  gestritten  hatte,  gingen  jene  auseinander,  ihn  aber  schickten  sie 
zu  den  Deutschen  (in  Suebos)  uud  hielten  ihn  zwei  und  ein  halbes  Jahr 
zurück"  2). 

In  dieser  Darstellung  ist  weder  über  Ort  und  Zeit  der  Versamm- 
lung, noch  über  die  einzelnen  Theilnehmer  an  derselben  eine  genaue 
Bestimmung  zu  finden.  Wenn  man  sie  gleichwohl  nach  Baiem  ver- 
legen zu  müssen  glaubte,  so  boten  sich  dafür  allerdings  mehrere  An- 
haltspunkte. Zunächst  der  Umstaud,  dass  in  der  Conversio  Bagoario- 
rum  et  Carautanorum  die  Nachricht  enthalten  ist,  dass  bald  nach 
Methods  Bückkehr  nach  Pannonien  der  dortige  Erzpriester  Bichbald, 
der  eigentliche  Verwalter  des  Salzburger  Metropoliten  in  der  panno- 
nischen   Kirchenprovinz,    weichen   und    nach   Salzburg   zurückkehren 


1)  Mährens  allgemeine  GeBchichte   1,  215.    Im  Summariam  (S.  195)  wird 
die  Versammlung  ausdrücklich  als  „Salzbarger  Synode  vom  J.  871*^  bezeichnet. 
«)  Archiv  für  österr.  Gesch.  160. 


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344  Kleine  Mittheiliingen. 

rousste.  War  in  Panuonien  keine  Möglichkeit  mehr  gegen  den  neuen 
Erzbischof  vorzugehen,  so  musste  er  wohl  nach  Baiem  gebracht  wor* 
den  sein,  wenn  man  ihn  vor  eine  Versammlung  von  Bischöfen  stellte. 
Hiebei  aber  an  Mahren  zu  denken,  schien,  obwohl  dessen  Zugehörig- 
keit zum  Bischofssprengel  allgemein  anerkannt  ist,  mit  Bücksicht  auf 
die  politischen  Verhältnisse  ausgeschlossen  i). 

Sehen  wir  auch  von  der  Frage  ab,  wo  es  für  Method  leichter 
war  zu  wirken,  in  Pannonien,  wo  Salzburg  seit  dreiviertel  Jahrhun- 
dert festen  Fuss  gefasst  hatte,  oder  in  Mähren,  wo  durch  Constantins 
mehrjährige  Thätigkeit  der  Boden  für  die  slavische  Kirchenordnung 
bereits  bearbeitet  war,  so  geht  es  doch  gewiss  nicht  an,  den  ganzen  Zeit- 
raum 869 — 874  für  die  Fortführung  des  von  den  mährischen  Apo- 
steln im  Jahre  863  begonnenen  Werkes  als  gleichmässig  ungünstig 
und  ungeeignet  anzusehen.  Fast  in  jedem  Jahr,  besonders  aber  869, 
870,  871  ändern  sich  in  Mähren  die  politischen  Verhältnisse. 

Wir  wissen  aus  Methods  Vita,  dass  bald  nach  Cyrills  Tode  (14.  Fe- 
bruar 869)  der  FQrst  Eocel  an  den  Papst  nach  Rom  sandte,  um  sich 
Methodius  und  dessen  Schüler  zu  erbitten.  Dass  aber  diese  Gesandt- 
schaft nicht  von  ihm  allein  ausging,  beweist  am  sichersten  die  That- 
sache,  dass  Papst  Hadriau  das  Empfehlungsschreiben,  mit  dem  er  Me- 
thodius entliess,  an  Bastislaw  und  Eocel  (in  dieser  Beihenfolge  wer- 
den sie  genannt)  gemeinsam  richtete  ^).  Der  Papst  hätte  keine  Veran- 
lassung gehabt,  Methodius  in  erster  Linie  dem  Mährenherzog  zu  em- 
pfehlen, wenn  er  dessen  Gesinnung  und  Pläne  nicht  gekannt  hätte 
oder  an  eine  erfolgreiche  Thätigkeit  Methods  in  Bastislaws  Beich  vor- 
läufig nicht  zu  denken  gewesen  wäre.  Aber  Mähren  war  ja  eigentlich 
das  Land,  in  welches  die  slavischen  Geistlichen  zuerst  gekommen 
waren,  und  Bastislaw  der  Fürst,  der  sie  aus  Griechenland  berufen 
hatte.  Trotz  der  ungünstigen  Verhältnisse  hatte  er  sie  drei  und  ein 
halbes  Jahr  in  seinem  Lande  gegen  die  Geistlichkeit  anderer  Natio- 
nalität geschützt  und  der  Aufenthalt  in  Mähren  wurde  im  Jahre  867 
bloss  unterbrochen,  damit  die  Slaven  vom  Papste  die  Weihe  für  ihr 
ferneres  Wirken  erlangten.  Und  dass  jetzt  im  Jahre  869  die  politi- 
sche Lage  in  Mähren  eine  Bückkehr  Methods  unthunlich  machte,  kann 
man  eigentlich  nicht  behaupten. 

Im  Jahre  864,  kurze  Zeit  nach  der  Ankunft  der  Griechen,  musste 
sich  Bastislaw  nach  einem  unglücklich  geführten  Kriege  dem  Franken- 


>)  S.  Dudik  a.  a.  0.  214, 

3)  Nicht  aber  auch  an  Swatopluk,  wie  Dudik  (a.  a.  0.  S.  190)   ungenau 
angibt;  der  Brief  ist  im  8.  Capitel  der  pann.  Legende  erhalten. 


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Ueber  das  9.  Cap.  der  pannon.  Legende  des  h.  Methodius.  345 

könige  allerdings  unterwerfen;  er  stellte  Geiseln  und  leistete  f&r  Le- 
benszeit den  Treueid.  Allein  die  Buhe  des  Friedens  ertrug  er  nicht 
lange.  Schon  im  Jahre  866  war  er  bereit  den  aufrührerischen  Sohn 
E.  Ludwigs  im  Kampfe  gegen  den  Vater  zu  unterstützen  ^),  Zu  Be- 
ginn des  Jahres  869  musste  Prinz  Karlmann  mehrmals  nach  Mähren 
ziehen  und  Kastislaw  bekriegen.  Die  Fuldaer  Ännalen  berichten  zwar 
TOM  Tcreinzelten  Si^en,  aber  richtiger  dürfte  sein,  was  die  westfrän- 
kischen Jahrbücher  melden,  dass  diese  Züge  gegen  Mähren  „keinen 
oder  wenig  Nutzen"  brachten.  In  der  That  entstand  auch  die  Noth- 
wendigkeit,  in  einem  Sommerfeldzug  mit  einem  grossen  Heer  die  ge- 
sammten  slavischen  Nachbarn,  die  Sorben,  die  Böhmen  und  die  Mahrer 
nochmals  heimzusuchen,  und  der  deutsche  König  war  entschlossen,  per- 
sönlich den  Ejrieg  gegen  Bastislaw  zu  leiten.  Doch  erkrankte  er  un- 
mittelbar vor  dem  Ausmarsch  gefährlich,  musste  das  Gommando  an 
seinen  jüngsten  Sohn  Karl  abtreten  und  wie  der  Annalist  sagt  „Gott 
den  Ausgang  der  Sache  anbefehlen."  Der  Erfolg  war  denn  auch  nicht 
entscheidend;  Ton  einer  Unterwerfung  Rastislaws  kann  diesmal  nicht 
die  Bede  sein.  Es  scheint,  dass  ein  eigentlicher  Friede  überhaupt  nicht 
geschlossen  wurde. 

Um  diese  Zeit  war  aber  Methodius  bereits  in  Pannonien,  und  es 
ist  doch  durchaus  wahrscheinlich,  dass  Kastislaw  sich  beeilte,  die  gün- 
stige Lage  nach  dem  Abzug  des  fränkischen  Heeres  zu  benutzen,  um 
nun  auch  in  Mähren  den  slavischen  Gottesdienst  einzuführen,  wozu 
Method  Ton  Born  aus  die  ausdrückliche  Ermächtigung  mitbrachte  ^). 
Mit  welchem  Erfolge  aber  Methodius  diese  Neuerung  in  Mähren  durch- 
führte und  von  welcher  Seite  sich  ihm  dort  Widerstand  entgegen- 
setzte, vrissen  wir  nicht;  wir  nehmen  bloss  wahr,  dass  nach  kaum 
einem  halben  Jahre  Bastislaw  und  sein  Neffe  Swatopluk,  dessen  Ver- 
hältnis zu  Methodius  auch  in  der  Folgezeit  nie  recht  innig  wurde,  in 
heftiger  Feindschaft  einander  gegenüber  standen.  Anfang  870  hul- 
digte Swatopluk  dem  Prinzen  Karlmann,  bald  darauf  lieferte  er  diesem 
seinen  Oheim  Herzog  Bastislaw  gefangen  aus,  und  Mähren  fiel  fast 
ohne  Schwertschlag  in  die  Hände  der  Franken.  Mai  oder  Juni  870 
meldete  K.  Ludwig  d.  Deutsche  seinem  Bruder  Karl  nach  Attigny,  er 


•)  Dümmler  2,  152. 

>)  N08  aatem  statuimus,  Methodium  ...  in  partes  vestras  mittere,  .  .  .  ut 
Yos  edoceret  quemadmodum  rogastis  libros  in  vestram  lingnam  interpretans  ee- 
cnndum  omnia  ecclesiae  praecepta  plane  cum  sancta  missa  id  est  cum  liturgia 
et  baptismo,  sicuti  Conatantinus  philosophus  .  .  .  coepit.  Pann.  Leg.  c.  8. 
(Arch,  160). 

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346  Kleine  Mittheilungen. 

sei  endlich  von  eiDem  seiner  grSssten  Feinde,  vom  Winden  Baatiz, 
befreit  ^). 

Id  diesen  Zusammenhang  gehört  nun  —  umnittelbar  nach  Ba- 
stislaws  Sturz  und  in  die  kurze  Zeit  des  guten  Einvernehmens  zwischen 
Swatopluk  und  Earlmann  —  Methods  Gefangennahme,  die  wir  nach 
Mähren  zu  verlegen  haben.  Das  bezeugt  ausdrücklich  der  Biograph, 
indem  er  alles  Unheil,  das  nun  über  Methodius  ausbrach,  der  verän- 
derten Gesinnung  des  „mährischen  Königs*^  zuschreibt.  Damit  kann 
nur  Swatopluk  gemeint  sein. 

Man  hat  an  dem  Ausdruck  „rex^*  an  dieser  Stelle  vielfach  Anstoss 
genommen.  Die  officiösen  Fuldaer  Annalen  sprechen  allerdings  immer 
bloss  von  einem  „Herzog"  (dux)  der  Mährer.  Aber  in  anderen  gleich- 
zeitigen und  späteren  Schriftwerken  wird  sowohl  Bastislaw,  als  besou^ 
ders  dann  Swatopluk  sehr  oft  als  „rex"  bezeichnet^). 

Mit  Dadik  (a.  a.  0.  S.  310  N.  1)  die  Lesart  „antiquus  inimicus 
.  .  .  incitavit  cor  hostis  Morawici  regis^^  in  „.  .  .  Germanici  regis"  zu 
verändern,  dazu  ist  um  so  weniger  Grund  vorhanden,  als  hiedurch 
der  Sinn  der  Stelle  und  der  Ausdruck  selber  nur  um  so  schwieriger 
würde  3). 

Müssen  wir  also  mit  Dümmler  und  anderen  unter  dem  „rex  Mo- 
ravicus"  zu  Beginn  des  Capitels  den  Mährerherzog  Swatopluk  ver- 
stehen, dann  liegt  es  doch  aber  am  allernächsten  in  dem  „rex",  wel* 
eher  in  die  Debatte  eingreift,  dieselbe  Person  wie  oben  zu  sehen,  also 
Swatopluk  und  nicht,  wie  man  allgemein    annimmt,   E.  Ludwig   den 


«)  Dümmler  2,  295. 

*)  Rastislaw  wird  in  den  Ann.  Bertin.  (M.  6.  SS.  1«  455)  u.  bei  Hincmar  (1, 499) 
reguluB,  in  den  Ann.  Hildesheim.  (3,  46)  rex,  Swatopluk  bei  Regino  (1,601,  606) 
u.  Widukind  (3,  426)  rex  genannt,  ebenso  in  dem  Schreiben  P.  Stefans  VI.  (vgl. 
Wattenbach,  Beitr.  zur  Geschichte  der  christlichen  Kirche  in  Mähren  u.  Böhmen 
S.  27.  43).  —  Daas  Swatoplak  im  Cap.  10  mit  einem  Titel  (knöz)  bezeichnet 
wird,  der  im  lateinisch,  mit  „princeps**  wiedergegeben  werden  kann,  ist  eigent- 
lich kein  Widerspruch  gegen  dos  vorhergehende  „rex".  Uebrigens  ist  auf  die 
Titulaturen  in  der  Legende  nicht  viel  Gewicht  zu  legen ;  in  Cap.  13  steht  einmal 
„imperator"  und  bald  darauf  „rex'^  f^r  dieselbe  Person;  in  Cap.  16  ist  ein 
Häuptling  der  Ungarn  als  „rex**  bezeichnet. 

')  Ich  möchte  auch  DQmmlers  Ansicht  (2,  377,  N.  2),  dass  der  „hostis 
Moravici  regis**  natürlich  E.  Ludwig  der  Deutsche  sei,  nicht  beipflichten; 
eher  Hesse  es  sich  auf  Earlmann  beziehen.  Vielleicht  ist  aber  die  dritte  Person 
gan?  aus  dem  Spiele  zu  lassen  und  „cor  hostis,  (s  c  i  L)  Moravici  regis^S  zn  lesen. 
Der  Biograph  oder  dessen  Quelle  ist  doch  unter  jenen  slavischen  Geistlichen  zu 
suchen,  die  bald  nach  Methods  Tode  nicht  ohne  Zuthun  Swatopluks  ans  Mähren 
vertrieben  wurden  und  daher  mit  Fug  und  Recht  den  „Eönig  der  Mährer**  ihren 
Feind  nennen  konnten. 


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Ueber  das  9.  Cap.  der  pannon.  Legende  des  h.  Methodius.  347 

Dentschen.  Ohne  Zweifel  passen  doch  auch  die  Worte:  „Ermüdet  mir 
meinen  Methodius  nicht  .  .  /^  besser  auf  den  mährischen  Herzog,  als 
auf  den  fränkischen  König. 

Dann  entfallt  aber  der  zweite  zwingende  Grund,  diese  Disputation 
bereits  auf  bairischen  Boden  und  erst  in  die  Zeit,  da  Ludwig  nach- 
weislich in  Baiem  weilte,  zu  verlegen.  Vielmehr  ist  die  Annahme 
naheliegend,  dass  dieselbe  in  Mähren  selbst  abgehalten  wurde.  Das 
Land  war  damals  den  Franken  völlig  ausgeliefert  „Von  niemandem 
gehindert^^  zog  Earlmann  hinein,  setzte  iu  die  festen  Plätze  bairische 
Grafen  ein  und  ordnete  alles  nach  seinem  Belieben  ^).  Das  war 
denn  auch  der  geeignete  Augenblick  um  sich  Methods  zu  bemächtigen, 
indem  man  ihn  zunächst  zu  einer  allgemeinen  „Disputation*^  auffor- 
derte, an  der  bairische  Bischöfe,  deren  zahlreiches  Erscheinen  ange- 
sichtiS  der  Wendung,  die  die  Dinge  hier  genommen  hatten,  nicht  auf- 
fallen kann,  sodann  Herzog  Swatopluk  und  wohl  auch  Prinz  Earl- 
mann theilgenommen  haben.  „Veritatem  loquar  coram  regibus**  sagt 
Method. 

Schliesslich  lässt  sich  noch  anfuhren,  dass  der  Ausdruck  am  Ende 
des  Capitels:  illum  vero  miserunt  in  Suebos  —  unter  den  Suebi  sind 
nicht  die  Schwaben,  sondern  die  Deutschen  im  allgemeinen  zu  ver- 
stehen, sagt  Dümmler  selbst  —  verständlicher  klingt  für  eine  Fort- 
führung aus  Mähren,  denn  aus  „Begensburg*^ 

Merkwürdig  ist  nun,  dass  der  Biograph,  der  sich  in  diesem  einen 
Capitel  so  genau  unterrichtet  zeigt,  wie  man  es  fast  nur  bei  einem 
Zeitgenossen  voraussetzen  kann^),  von  den  weiteren  Schicksalen  Me- 
thods in  Deutschland,  für  die  wir  eine  andere  Quelle  haben,  nichts 
weiss. 

Als  nämlich  Johann  VIII.  am  Ende  des  Jahres  872  Papst  ge- 
worden war,  entsandte  er  den  .Bischof  Paulus  von  Ancona  nach 
Deutschland  und  Pannonien,  hauptsächlich  auch  wegen  der  Angele- 
genheit Methods  und  des  pannonischen  Bisthums.  Aus  den  Instruc- 
tionen für  den  L^aten  ^)  erfahren  wir  die  Namen  der  Method  feind- 
lichen Bischöfe;  es  waren  Adalwin  von  Salzburg,  Ermanrich  von 
Passau  und  Anno  von  Freising;  wir  lesen  darin,  dass  Methodius  grau- 
sam durch  Schnee  und  Begen  geschleppt  wurde,  dass  er  im  Kerker 
lag,  Faustschläge   erdulden   musste,   ja   dass   ihn  Ermanrich   mit   der 


*)  Vgl  Ann.  Fuld.  870  (M.  G.  SS.  1,  382). 

*)  VgL  Martinow,  S.  Methode  apötre  des  Slaves  in  der  Revue  des  questions 
bistoriques  28,  378. 

>)  VgL  Ewald,  die  Papstbriefe  der  brittischen  Sammlung  im  N.  Archiv  5, 
302  ff. 


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348  Kleine  Mittkeilungen. 

Peitsche  bedrohte,  als  mau  Um  vor  ein  GoDcilium  der  Bischöfe 
schleppte^).  Von  alle  dem  sagt  uns  Methods  Biograph  nichts,  wohl 
kaum  aus  Rücksicht  auf  die  Person  Methods,  sondern  weil  er  von  den 
Vorgängen  ausserhalb  Mährens  keine  Kenntnis  hatte.  Er  weiss  nur 
genau,  wie  lange  der  Erzbischof  fern  blieb,  und  wie  vom  Hörensagen, 
dass  vier  der  schuldigen  Bischöfe  bald  gestorben  seien.  Dann  geht 
der  Biograph  gleich  wieder  auf  die  Ereignisse  in  Mahren  und  Pan- 
nonien  über,  und  erzählt  in  unmittelbarer  Aufeinanderfolge  die  Ver- 
treibung der  deutschen  Geistlichen  aus  Mähren  imd  Methods  Bück- 
kehr dahin,  obwohl  zwischen  beiden  Ereignissen  ein  ziemlicher  Zeit- 
raum liegt. 

Aus  diesen  Instructionen  ersehen  wir  zugleich,  dass  der  Papst  das 
Benehmen  der  Bischöfe  gegen  Method  aufs  schärfste  verurtheilte,  dass 
er  ihnen  ihre  Grausamkeit  und  das  Unwürdige  der  Behandlung  Me- 
thods vorhalten  liess.  Er  berufb  sie  alle  nach  Rom  zur  Verantwor- 
tung und  excommunicirt  zwei  von  ihnen.  Wenn  nun  in  der  Instruc- 
tion für  König  Ludwig  von  Method  selber  nirgends  die  Rede  ist,  so 
mag  auch  das  als  ein  Beweis  dafür  angeführt  werden,  dass  Ludwig 
an  diesen  Versammlungen  nicht  theilgenommen  hat;  der  Papst  hätte 
sonst  kaum  ein  Wort  des  Vorwurfes  unterdrückt. 

Prüfen  wir  zum  Schluss  noch  die  chronologische  Folge  dieser 
Ereignisse.  Noch  vor  dem  Monat  Mai  870  wurde  Rastislaw  gefangen 
genommen.  Bald  darauf,  jelenfalls  noch  im  Sommer  dieses  Jahres 
dürfte  dann  Methodius  nach  der  Disputation  aus  Mähren  fortgebracht 
worden  sein.  Die  Vita  sagt,  er  sei  2V8  J&hre  in  Deutschland  zurück- 
gehalten worden ;  das  führt  auf  den  Schluss  des  Jahres  872  oder  An- 
fang 873.  Papst  Johann  VIII.  wurde  am  14.  December  872  gewählt. 
Die  Ankunft  des  Legaten  B.  Paul  von  Ancona  in  Deutschland  gehört 
vor  Adalwins  Tod,  der  am  14.  Mai  873  eintrat.  Wir  dürfen  an- 
nehmen, dass  der  Papst,  der  als  Archidiacon  der  römischen  Kirche 
schon  unter  seinem  Vorgänger  Hadrian  11.  durch  die  Botschaften  aus 
Mähren  und  Pannonien,  von  denen  der  Biograph  spricht,  von  Me- 
thods Schicksal  erfahren  haben  wird,  die  Absendung  Pauls  von  An- 
cona gleich  unter  den  ersten  Regierungsgeschäften  vornahm,  und  dass 
Methodius   schon   in  den  ersten  Monaten   des  Jahres  873  seine  Frei- 


1)  Es  ist  keineswegs  zulässig,  dieses  Concil  mit  der  Disputation  zu  identi- 
ßciren,  weil  man  nicht  glauben  kann,  dass  sich  solche  Dinge  in  Mähren  zuge> 
tragen  haben  sollten,  inmitten  der  slavischen  Bevölkerung.  Während  des  2V2- 
jährigen  Aufenthalts  in  Deutschland  wird  Methodius  wohl  vor  mehrere  bischöf- 
liche Versammlungen  gebracht  worden  sein. 


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Zu  Oosmas.  349 

heit  wiedererlangte,  vielleicht  genau  2Vs  Jftlure  nach  der  Oefangen- 
nahme,  wie  es  der  Biograph  meldet. 

Wenn  der  Papst  in  einer  der  Instructionen  sagt,  Methodius  werde 
bereits  „per  tres  annos^^  von  seinem  Sitze  ferngehalten,  so  kann,  wie 
auch  früher  schon  angenommen  werden  musste  1),  das  dritte  Jahr  nicht 
als  voll  gelten. 

Der  päpstliche  Legat  hatte  auch  den  Auftrag,  Methodius  nach 
seiner  Befreiung  zu  Swatopluk  zu  geleiten  „sive  bella  pretendant,  sive 
inimicitias  congerant^*  ^).  Es  vnirde  hier  als  Subject  „episcopi"  ergänzt; 
doch  ist  es  nicht  wahrscheinlich,  dass  der  Papst  überhaupt  angenom- 
men habe,  die  Bischöfe  würden  Methodius  zuerst  freilassen  und  ihn 
dann  mit  Ejrieg  bedrohen.  Es  ist  hier  wohl  der  Krieg  gemeint, 
der  seit  dem  Jahre  871  zwischen  Earlmann  und  Swatopluk,  deren 
Freundschaft  nur  von  sehr  kurzer  Dauer  war,  geführt  wurde  und  von 
dem  man  in  Bom  auch  Kenntnis  gehabt  haben  wird.  Aber  späte- 
stens im  April  des  Jahres  873  begannen  schon  die  Friedensunterhand- 
lungen  ^)  und  wenn  auch  noch  nicht  damals,  sondern  erst  im  Som- 
mer 874  der  eigentliche  Friede  zwischen  Ludwig  und  Swatopluk  ge- 
schlossen wurde,  so  ist  es  doch  zweifelhaft,  ob  in  der  Zwischenzeit  der 
Krieg  ernstlich  wieder  ausbrach.  Der  westfränkische  Hincmar  bringt 
eine  Nachricht,  wonach  man  dies  annehmen  sollte,  die  besser  unter- 
richteten Fulduer  Annalen  wissen  nichts  davon.  Es  liesse  sich  denken, 
dass  das  Erscheinen  des  päpstlichen  Legaten  und  die  damit  zusam- 
menhängende Freilassung  Methods  zu  Beginn  des  Jahres  873  die  Be- 
endigung des  Krieges  beschleunigten« 

Brunn.  B.  Bretholz. 


Zu  Cosmas.  Im  40.  B.,  S.  545  der  Histor,  Zeitschrift  führt 
Loserth  den  Beweis,  dass  die  Ansicht,  Cosmas  sei  Autor  der  Versus 
de  s.  Adalberto  „Quatuor  immensi^S  unberechtigt  sei.  Aus  der 
folgenden  kurzen  Betrachtung  wird  es  sich  wohl  zur  Genüge  ergeben, 
dass  Cosmas  jene  poetische  Lebensbeschreibung  nicht  verfasst  haben 
kann. 

unter  den  Gründen,  denen  zu  Folge  Adalbert  Prag  verliess,  zählen 
Canaparius  und  Brun  übereinstimmend  auch  die  Priesterehe*)  auf. 
Cosmas  hatte  unzweifelhaft  die  beiden  Biographien  vor  sich;  vergebens 


«)  Huber,  Geschichte  Oesterreichs  1,  106,  N.  1. 

*)  Vgl.  Ewald  a.  a.  0.  S.  303  d. 

«;  Dttmmler  2,  375. 

*)  Canap.  c  12,  Brun  c.  11  Mon.  Germ.  8ö.  IV.  586,  600. 

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350 


Kleine  Mitiheiluiigeii. 


würde  man  aber  bei  ihm  an  jener  Stelle  ^),  wo  er  die  Ursachen  der 
Unzufriedenheit  Adalberts  aufzählt,  eine  Bemerkung  über  die  Priester- 
ehe suchen.  Er  spricht  hier  nur  „de  inobedientia  et  negligentia  cleri'S 
und  dieses  thut  er  mit  Bedacht,  denn  er  lebte  mit  einer  geliebten 
Frau  und  war  Familienvater  ^).  Wie  lautet  aber  die  betreflfende  Stelle 
in  den  „Versus"?     Da  lesen  wir  im  c.  X: 

.  .  .  Altera,  tum  sacris  altaris  namque  ministris 
Consimili  more  connubia  multa  licere  •  .  ^). 

Das  hat  Gosmas  sicher  nicht  geschrieben,  und  somit  ist  er  auch 
nicht  der  Autor  der  „Versus."  Uebrigens  hat  Cosmas  auch  über  den 
Sklavenhandel,  welcher  in  Böhmen  schwunghaft  betrieben  wurde, 
geschwiegen ;  offenbar,  weil  er  mit  den  Rechtsverhältnissen  des  Landes, 
nach  denen  der  Sklavenhandel  frei  stand  ^),  besser  vertraut  war,  als 
Canaparius  und  Brun.     In  den  „Versus"  lesen  wir  aber: 

Tercia,  quod  plures  in  Christo  quosque  fideles 
Promptus  Judeus  semper  rendebat  avarus  .... 

Die  Thatsache  steht  längst  fest,  dass  Gosmas  die  Lebensbeschrei- 
bung Adalbert«  von  Canaparius  ausgeschrieben  hat.  Es  ist  aber 
wohl  ebenso  sicher,  dass  er  auch  die  Bearbeitung  der  Vita  von  Brun 
kannte. 


Canaparius: 

A)  c.  7.  Post  mortem 
vero  episcopi  non  longe 
ab  urbe  Praga  factus  est 
conventus  desolatae  ple 
bis  una  cum  principe 
illius  teiTae;  et  fit  dili- 
gens  conquisitio  .... 

B)  c.  1 2.  Prima  et  velut 
principalis  causa  propter 
plures  uxores  unius  viri; 
seeunda  propter  detes- 
tanda  conjugia  clerico 
rum;  tertia  propter 
captivos  et  mancipia  chri 


Brun: 

c.  8.  C<0nveniunt  dux 
terrae  et  maior  popu 
lus,     et    pro    elevando 
pastore  varias  sententias 
ducunt  .... 


c  11.  Populus  autem 
erat  durae  cervicis  (I); 
servus  lididinum  factus 
miscebatur  cum  cognatis 
et  sine  lege  cum  uxori- 
bns  multis  (II).  Manci- 
pia christiana  perfidis  et 


Cosmas: 

Ii  25.  Quem  dux  Bo- 
leslaus  et  eins  optima- 
tes  .  .  .  .  adducunt  in 
medium   atque    inquiunt 


L  29.  multa  oonquestos 
de  infidelitate  et  nequi- 
tia  populi  (I) ;  de  incesta 
copula  et  super  illicita 
discidia  inconstantis  con- 
jugii  (II);  de  inobedi- 
entia et  negligentia  cleri 


*)  Lib.  L  c.  29  Mon.  Genn.  SS.  IX.  52. 

*)  Chron.  Lib.  II.  c.  43  u.  51  Mon.  Germ.  SS.  IX.  123,  125. 

»)  Font  rer.  Bob.  I.  320. 

*)  Vergl.  Jireöek,   Das  R«cht  in  Böbmen  and  M&hren,   Prag  1866,  I.  S.  72. 

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Zu  Cosmas. 


351 


stianorom,  qnos  mercator 
Jadaens  infelici  aaro  eme- 
rat  emptosque  tot  episco- 
pas  redimere  non  potaii 


Jadaeis  vendebant;  dies  1  (III);  de  arrogantia  et 
festos  confasa  religione  intoUerabili  potentia  co- 
mitum  .(IV). 


observant,  dies  vero  ieiu- 
niorom  voluptatibas  ya- 
cantes  omnino  non  Ga- 
rant. Ipsi  clerici  palam 
oxores  dnoont,  contra- 
dicentem  episcopnm  ini- 
quo  odio  oderont  (HI); 
et  sab  tatela  qai  faerant, 
contra  ipsam  maiores 
terrae  excitaverant  (IV). 

Trotzdem  unsere  Parallelstellen  nicht  wörtlich  übereinstiramen, 
ist  es  doch  klar,  da^s  Cosmas  in  denselben  auf  Bruu,  nicht  aber  auf 
Canaparias  zurückgeht.  Vor  allem  kann  dieses  iu  Bezug  auf  die  unter 
B  zusammengestellten  Citate  nicht  abgewiesen  werden.  Die  Misstände, 
welche  Cosmas  anfßhrt,  nennt  zum  Theil  nur  Brun;  und  insofern 
Cosmas  dieselben  wiederholt,  führt  er  sie  in  derselben  Beihenfolge 
an  (I — IV).  Vfarum  er  über  den  Sklavenhandel  und  die  Priesterehe 
schweigt,  ist  oben  erläutert  worden. 

Czernowitz.  B.  F.  Kaindl. 


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Literatur. 

G.  Strakosch-Orassmanu,  Geschichte  der  Deutschen 
in  Oesterreich- Ungarn.  Erster  Band  (von  den  ältesten  Zeiten 
bis  zum  Jahre  955).  Mit  einem  Sachregister.  Wien  1895.  Verlag  von 
C.  'Konegen. 

Von  diesem  Werke  wird  in  einem  Prospectus,  den  die  Verlagshand- 
lung ausgibt,  gerühmt,  dass  »die  Darstellung  ausschliesslich  auf  Grund- 
lage der  Quellen  und  der  einschlägigen  Specialforschungen  aufgebaut  und 
von  den  neueren  Bearbeitungen  der  österreichischen  Geschichte  völlig  un- 
abhängig sei.*  Dasselbe  versichert  der  Verf.  in  der  Vorrede  mit  der  Mo- 
tivierung, dass  die  vorhandenen  Darstellungen  der  österreichischen  Ge- 
schichte insgesanunt  mehr  oder  weniger  zum  Zwecke  des  academischen 
Unterrichts  geschrieben  seien.  Es  sei  aber  »von  ausserordentlicher  Wich- 
tigkeit nicht  blos  in  gelehrter  Hinsicht,  dem  deutschen  Volke  in  Oester- 
reich-Ungam  seinen  gesammten  geschichtlichen  Lebensgang  in  ausführ- 
licher Weise  darzustellen  und  zu  schildern,  wie  sich  die  nationalen,  poli- 
tischen und  culturellen  Verhältnisse,  die  heute  sein  Dasein  bestinomen, 
entwickelt  haben.* 

Sieht  man  näher  zu,  so  unterscheidet  sich  der  ganze  Aufbau  des 
Werkes  wenig  von  dem  der  östeneichi sehen  Geschichte  bei  M.  Büdinger 
oder  A.  Huber.  In  der  Conception  tritt  insofern  eine  Unklarheit  zu  Tage, 
als  der  Verf.  eine  Geschichte  der  Deutschen  in  Oesterreich  zu  schreiben 
unternimmt,  in  diesem  Bande  aber  zum  grösseren  Theile  von  den  Ger- 
manen daselbst  gehandelt  ist.  Man  hätte  daher  erwartet,  dass  der  Verf. 
über  die  Begriffe  »Germanen*  und  »Deutsche*  sich  des  Näheren  ausliesse. 
Wie  stehen  denn  die  Marcomanen,  die  Vandalen,  die  Gothen,  Gepiden,  Lan- 
gobarden zum  heutigen  Deutschthum  in  unserer  Monarchie?  Wobei  aller- 
dings eine  gewissenhafte  Rücksichtnahme  auf  Fickers  »Erbenfolge  der  ost- 
germanischen  Eechte*,  namentlich  die  im  Frühjahr  1893  ausgegebene  erste 
Hälfte  des  zweiten  Bandes  von  Nöthen  gewesen  wäre;  so  besonders  bei 
der  Behandlung  der  Langobarden,  dann  der  alpinen  Verhältnisse  in  den 
ehemals  rätischen,  sowie  den  südlich  anstossenden  Gebieten,  z.  B.  Fleims, 
für  das  der  Verf.  die  Studie    von  Sartori  (Ferdinandeumszeitschnft  1892) 

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Literator.  353 

in  einem  Nachtrag  anfährt  (S.  365).  S.  267  f.  werden  die  Langobarden 
als  »ein  zQ  den  Saeben  gerechneter  Volksstamm*  bezeichnet;  wobei  sich 
Jeder  denken  kann,  was  er  will;  die  Bajuvaren  aber,  als  die  ehemaligen 
Marcomanen,  sind  auch  Sueben  (S.  12);  worin  liegt  also  die  specifische 
Differenz  zwischen  Langobarden  und  Bainvaren?  Von  der  Gestaltung  des 
Rechtes  der  beiden  Stämme  und  den  daraus  zu  ziehenden  Schlüssen  lässt 
Yerü  keine  Kenntnis  merken;  obwohl  er  einmal  den  Aufsatz  Fickers  im 
zweiten  Ergänzungsbande  der  »Mittheilungen*  citirt,  ist  ihm  die  Be- 
deutung der  dort  entwickelten  Grundsätze,  sowie  der  darauf  aufgebauten 
»Erbenfolge*  völlig  entgangen. 

Ist  dies  schon  ein  Cardinalfehler  des  Buches,  so  nicht  weniger  der 
etwas  unklare  Standpunkt  des  YerfEissers  dem  »Deutschthum*  gegenüber. 
Nach  S.  453  wird  in  Vorarlberg  das  Ohr  eines  Deutschösterreichers  oder 
eines  Norddeutschen  durch  den  süsslichen  Erlang  der  Sprache  nicht  gerade 
angenehm  berührt;  S.  450  wird  sehr  proleptisch  vom  »frommen  Lande« 
Tirol  gesprochen;  S.  472  wird  das  »gemüthliche  faule  Stillleben  der  Salz- 
burger Gelehrten*  (saec.  IX)  gerügt.  Von  dem  Deutschthum  in  der  Dias- 
pora hält  Verf.  nicht  viel.  So  äussert  er  S.  247  über  die  (angeblichen) 
Goihenüberreste  am  Brenner  (er  meint  » Gossensass  *,  das  man  aber  auch 
schon  seit  bald  20  Jahren  anders  deutet):  »irgend  eine  geschichtliche  Be- 
deutung haben  diese  Trümmer,  falls  sie  thatsächlich  bestanden,  ebenso- 
wenig, als  etwa  heute  das  deutsche  Dorf  Timau  in  Yenetien*  ...  S.  453 
über  die  Anknüpfungen  der  alemannischen  Klöster  in  Oberitalien:  »Doch 
haben  die  guten  Schwaben  an  ihrem  italienischen  Besitz  ebensowenig  Freude 
erlebt,  als  die  heutigen  Deutschen  an  ihren  italienischen  Werthpapieren.  * 

WiLhrend  Baiuvaren  und  Alemannen,  wie  man  sieht,  mehr  von  oben 
herab  behandelt  werden,  steht  der  Verf.  der  »grossen  slavischen  kirch- 
lichen Bewegung*,  welche  die  Salzburger  aus  ihrem  gemüthlichen  faulen 
Stillleben  emporrüttelte  (S.  472),  der  slavischen  Ansiedlung  in  Istrien,  die 
»zum  Verdruss*  der  »italienischen  Grossgrundbesitzer*  erfolgte  (S.  42 1), 
dem  »schönen  Lande*  Böhmen  »mit  seiner  manchmal  wild  aufischäumen- 
den  BoYölkerung*  (S.  523)  fast  sympathischer  gegenüber.  Noch  besser  er- 
geht es  den  Ayaren:  «das  Yolk  hat  meines  Erachtens  eine  viel  zu  un- 
günstige Beurtheilung  erfahren*  (S.  417).  Die  ältesten  Zeugnisse  über 
die  Anwesenheit  von  Juden  in  den  deutschösterreichischen  Ländern  wer- 
den wiederholt  registriert  (S.  432  und  467)»  hingegen  die  »antisemitische* 
Bew^ung  durch  das  ganze  Buch  hin  bekämpft  (man  Tgl.  z.  B.  S.  90)» 
sogar  »die  Märchen  vom  jüdischen  Bitualmord  in  modernen  Winkelblätt- 
ehen* an  den  Haaren  herbeigezogen  (S.  252);  so  dass  nur  zu  verwundern, 
wenn  die  Stelle  bei  Amminn  XXII,  5,  5  nicht  zu  einer  Polemik  gegen 
Kaiser  Marc  Aurel  benützt  wird.  Dafür  ist  S.  398  bei  YorfÜhning  der 
irisch^i  Glaubensboten  Graf  Taaffe  erwähnt,  S.  1 1 6  von  einer  ,römi8chen 
Nationalitätenpolitik'  die  Rede  u.  s.  w.  Der  Verf.  steht  auch  sonst  durch- 
aus auf  dem  Standpunkt  bekannter  »demokratischer*  Journale;  so  wenn 
er  sich  S.  96  über  eine  Massnahme  Kaiser  Constantins,  die  Au&ahme  von 
Yandalen  auf  römischen  Boden  lustig  macht,  »die  sich  zwar  in  einer  kai- 
serlichen Kanzlei  als  eine  recht  pfiffige  Idee  ausnehmen  mochte,  in  Wirk- 
lichkeit aber  sehr  schlimme  Folgen  gehabt  hat*  ;  oder  wenn  er  anf  der 
letzten  Seite  dieses  Bandes  über  den  Sieg  Ottos  bei  Augsburg  spottet  »als 

UittheUuogen  XVI.  Digitizec^ly  VJV^Oglc 


354  Literatur. 

jenen  in  allen  patriotischen  Lese-  nnd  Erbauungsbüchem  von  guien  und 
schlechten  deutschen  Dichtem  verherrlichten  Kampf*. 

Sehen  wir  nach  diesen  Proben  historisch-politischen  Verständnisses 
anf  die  Solidität  der  Einzelforschnng,  so  lässt  diese  manches  za  wünschen 
übrig.  Das  erste  Buch  behandelt  »die  Germanen  in  den  Donauländem 
zur  Bömerzeitc  (bis  488  n.  Gh.).  Der  Verfasser  konnte  dabei  durch  die 
Güte  Prof.  E.  Bormanus  noch  den  im  Juli  1894  geschriebenen  Oommentar 
Mommsens  zu  einer  neugefundenen  Inschrift  vom  Jahre  316  (jetxt  Ar- 
chäol.  epigr.  Mitth.  XVII  S.  108  ff.)  benutzen.  Wer  aber  glaubte,  es  sei 
die  Litteratur  durchaus  mit  solcher  Grenauigkeit  verwerthet,  würde  sich 
täuschen.  Für  die  Geschichte  des  grossen  Germanen*  und  Sarmatenkrieges 
unter  M.  Aurel  ist  eine  zu  Thibilis  (beim  heutigen  Annüna)  in  Numidien 
neuerdings  gefundene  Inschrift  (Bevue  arch^l.  1893  8.  396)  von  Bedeu- 
tung, weil  nach  derselben  (im  Jahre  169?)  der  frühere  Statthalt^  von 
Arabien  und  nachherige  von  Britannien  Q.  Antistius  Adventus  als  >le- 
g(atu6)  Aug(usti)  at  praetenturam  Italiae  etAlpium  espeditione  Germanica* 
angestellt,  also  zur  Abwehr  des  Völkersturmes  auf  dem  linken  Flügel  der 
römischen  Vertheidungslinie  (Italien,  Bätien,  Noricum)  ebenso  eine  ausser- 
ordentliche Maasregel  getroffen  wurde,  wie  auf  dem  rechten  Flügei,  wo 
zunächst  der  bisherige  Statthalter  Yon  Britannien  Sex.  Calpumius  Agiicola, 
nach  ihm  der  Oonsular  M.  Claudius  Fronte  (in  Moesia  superior  und  Dacien) 
das  Ck>mmando  übernahm,  was  dann  eine  dauernde  Erhöhung  des  Militär- 
etats und  damit  auch  der  BangsteUung  des  jeweiligen  Statthalters  von 
Bätien  und  von  Noricum  einer-,  von  Dacien  andererseits  zur  Folge  hatte. 
Im  Oentram  commandirte  Kaiser  Marcus  persönlich,  neben  ihm  die  prae- 
fecü  praetorio,  von  denen  Macrinius  Vindex  (den  der  Verf.  S.  47  >Pro- 
praetor*  nennt)  im  Kampfe  fiel.  Einzelne  Phasen  des  Krieges  sind  neuw- 
dings  mehrfach  erörtert  worden  im  Anschlüsse  an  die  Besprechung  des 
Begenwunders,  das  auf  der  Antoninssäule  dargestellt  ist,  sowie  eines 
solchen,  das  in  der  litterarischen  üeberlieferung  erwähnt  ist;  darüber 
haben,  nachdem  E.  Petersen  eine  Auseinandersetzung  über  die  Scenen  der 
Siegessäule  gegeben  (Mitth.  des  röm.  Instituts  IX  S.  78  ff.),  A.  Hamaek 
und  A.  V.  Domaszewski  im  Laufe  des  Jahres  1894  ihre  Ansichten  ausge- 
tauscht und  der  Verfasser  hätte  wenigstens  von  den  Darlegungen  Peter- 
sens ebenso  Notiz  nehmen  können,  wie  er  über  die  Neuaus^'abe  der  Bild- 
werke an  der  Antoninssäule  S.  550  (Nachtrag)  abspricht.  Dass  die  Völker- 
schaft der  Cotini  von  K.  Marcus  nicht  wie  Dio  sagt  vernichtet,  sondern 
vielmehr  in  Pannonia  inferior  (um  Cibalis  und  Mursa  herum)  angesiedelt 
wurde,  hat  aus  den  Prätorianerlisten  des  dritten  Jahrhunderts,  welche 
»cives  Cotini  ex  provincia  Pannonia  inferiore*  nennen,  Gh.  Hülsen  im 
Bullet,  oomunale  1894  p.  225  ff.  dargelegt;  also  giengen  aus  diesen  an- 
gesiedelten Leuten  römische  Prätorianer  hervor,  wie  später  aus  den  pan- 
nonischen  Vandalen  ein  Stilico ;  aber  es  zeigt  sich  auch,  dass  wir  uns  über 
die  Art  und  Weise  solcher  Ansiedlungen,  indem  man  das  Colonatssystem 
damit  in  Zusammenhang  brachte,  vielfach  eine  feilsche  Vorstellung  gebildet 
hatten.  Doch  konn  dem  Verf.  aus  der  Nichtbenutzung  dieser  entl^enen 
Litteratur  kein  Vorwurf  erwachsen,  da  das  betreffende  Heft  des  » Bulletino  ^ 
ausgegeben  wurde,  als  das  Buch  von  Strakosch  schon  im  Drucke  war  ^). . — 

*)  Die  Vorrede  datirt  vom  25.  Oktober  1894  und  »das  iast  35  Bogen  starke 

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Litemtnr.  355 

Die  Yerwendnng  yon  Trappen  ans  Paimoiiien  im  Pariherkrieg  des  L.  Veras, 
die  Mommsen  im  f&nften  Band  seiner  römischen  Geschichte  noch  dahin- 
gestellt Hess,  ist  aas  der  oben  citirten  Inschrift  des  Q.  Anügtias  Adyen- 
tos  nonmehr  erwiesen.  Dieser  commandirte  im  Orient  die  leg.  II  adia- 
triz,  die  ihr  Hauptquartier  in  Aqoincam  hatte.  Dafiir  zog  M.  Aorel  für 
den  Germanen-  and  Sarmatenkrieg  Detachements  der  Legionen  von  Nami* 
dien  (III  Aagosta),  Jadaea  (X  Fretensis)  and,  wenn  der  Utterarisohen  lieber- 
liefenmg  über  das  Begenwander  in  dieser  Beziehang  za  trauen  ist,  auch 
aas  Cappadocien  (XII  ftilminata)  heran.  Hamack,  dem  0.  Hirschfeld  mit 
seinem  Bath  zur  Seite  stand,  ist  daf^r  (Berl.  Sitzungsber.  1894  S.  628  ff.)* 
waa  Domaszewski  (Rhein.  Museum  1894  S.  612  ff.)  gegen  die  Möglichkeit 
einer  Detachirung  aus  Cappadocien  als  einer  Grenzprovinz  anführt,  scheint 
mir  an  und  für  sich  nicht  stichhftltig,  wenn  auch  zu  beachten  ist,  dass 
der  interpolirte  Brief  des  Mai'C  Aurel  an  den  Senat  die  leg.  XII  folminata 
nieht  nennt. 

Die  Yertheidigung  Italiens  unter  Marc  Aurel  kann  in  Vergleich  ge- 
stellt werden  mit  der  gegen  Septimius  Seyerus,  femer  der  gegen  Maximi- 
nas (Thrax)  im  Jahre  238,  worüber  die  neugefundene  Inschrift  Dessau 
inscript.  Lat.  sei.  n.  1188  (hiezu  Domaszewski  im  Westd.  Eorrespondenzbl. 
1892  8p.  230  ff.)  weiteren  Aufschluss  gegeben  hat.  Um  die  Mitte  des 
3.  Jahrhunderts  begannen  neuerdings  die  Ein^e  der  transalpinen  Bar- 
baren, gegen  die  Italien  dauernd  wehrhaft  gemacht  werden  musste,  wie 
die  Befestigung  yon  Verona  und  selbst  Bom  zeigt;  was  bis  ins  5.  Jahr- 
hundert n.  Chr.  auch  den  gewünschten  Erfolg  gehabt  hat.  Indem  der 
Verfasser  diese  Zeiten  behandelt,  ergibt  sich  im  Ganzen  kaum  etwas  Neues. 
Hier  und  da  findet  man  brauchbare  Notizen,  wie  etwa  S.  57  über  die 
transdanubischen  Posten  der  Bömer  seit  M.  Aurel;  S.  192  ff.  über  den 
rOmisoh-germanischen  Zwischenhandel ;  oder  eine  unbewiesene  Behauptung, 
z.B.  dass  das  municipium  Aelium  Cetium  mit  dem  im  Nibelungenlied 
vorkommenden  Zeiselmauer  identisch  sei  (8.  173,  vgl.  8.  412).  In  den 
Arohaeol.  epigr.  Mitth.  XV  (1892)  75  bemerkt  Nowotny,  dass  die  Lage 
Yon  Cetium  noch  nicht  festgestellt  sei:  »sicher  scheint  nur,  dass  es  ein 
alter  Ort  am  Ausgange  des  Traisenthales  war.«  (Nachträglich  ersehe  ich, 
dass  allerdings  auch  Kenner,  die  Römerorte  zwischen  der  Traun  und  dem 
Inn  (W.  Sitzungsber.  1878)  S.  43  (Separatabdr.)  Cetium  mit  Zeiselmauer 
zusammenstellt.  Im  Corp.  insc.  Lat.  wird  es  nach  Mautem?  verlegt)  — 
Sonst  bieten  die  Beminiscenzen  aus  der  Bömerzeit,  die  unter  Karl  d.  Gr. 
wach  werden,  für  den  Alterthumsforscher  mancherlei  Interesse. 

Das  zweite  Buch,  das  »die  Entstehung  des  Deutschthums  in  den  Ost- 
alpen« (von  488  bis  955  n.  Chr.)  betitelt  ist,  behandelt  den  Untergang 
der  germanischen  Staaten  in  den  Donaulandschaften ;  die  Einwanderung  der 
SIstod;  die  LaDgobarden  (yomemlich  im  Friaul  und  im  »Trentino«);  die 
Baiem  unter  den  Agilolfingem  und  die  Franken  (551 — 788);  die  Herr- 
schaft Karl  d.  Gr.;  die  deutsche  Besiedlung  und  Cultur  in  den  Ostalpen- 
Iftndem  (von  814 — 911);  die  deutschen  Kämpfe  gegen  die  Slaven  (814 
bis  91 1);  die  Magyaren  (bis  955). 


Buch  ist  binnen  drei  und  einhalb  Monaten  fertig  gestellt  worden*  (S.  V.)    Das 
in  Betracht  kommende  Heft  das  »Balletino*  wurae  im  September  ausgegeben. 


Digiti; 


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356  Literatur. 

Der  Ausgang    der   germanischen   Reiche   wurde    mit  Benützung  der 
Neuaasgabe  der  »Antiquissimi    auctores*  und  mit  Beihilfe  L.  Hartmann*8 
(vgl.  Einl.  S.  V)  beschrieben,  wobei  einige  bisher  unbeachtete  Nachrichten 
hervorgezogen  und  in  den  richtigen  Zusammenhang  gebracht  sind.  In  den 
Capiteln   über   die  Langobarden   und    die  Baiem  tritt  die  Unkenntnis  der 
Oeographica  jener  Gegenden  hervor;  der  hässliche  Zeitungsausdruck  »Tren- 
tino*  wird  regelmässig,  aber  dermassen  unbestimmt  gebraucht,    dass  man 
nicht  weiss,  ob  der  Verf.  von  ganz  Wälschtirol  (mit  oder  ohne  Ampezzo?) 
oder  blos  vom  Stadtgebiet  von  Trident  (wie  weit  reichte  dies?)  redet,  was 
vielleicht  nicht  für  Zeitungsschreiber,  aber  für  Historiker  einen  Unterschied 
ausmacht     Der  vortreffliche   Chr.  Schneller,   dessen   neueste  Fublicationen 
vom  Verfasser  wenn  nicht  gelesen,  so  doch  citirt  sind,  hat  vor  bald  einem 
Menschenalter  über  dies  » Trentino  ^  einige  Schriften  verfasst,  die  man,  wie 
es  scheint,  wieder  in  Erinnerung  bringen  muss;  ja  wenn  einer  gründlich 
zu  Werke  gehen  will,   muss  er  auf  die  im  Jahre  1840  erschienene  Schrift 
Giuseppe  Frapportis :  Della  storia  e  della  condizione  del  Trentino  nelF  an- 
tico  e  nel  medio  evo  zurückgreifen,  da  Frapporti  das  »Trentino*  erfunden 
hat,  und  kann  hiezu  L.  Steub,  Kleinere  Schriften  III  S.  24  ff.  oder  dessen 
Bhaet.   Ethnologie    8.    68   f.    vergleichen.     Weitere   Litteratur  verzeichnet 
H.  J.  Bidermann,   die  Nationalitäten  in  Tirol  und  die  wechselnden  Schick- 
sale ihrer  Verbreitung   (Forschungen   zur  deutschen   Landes-   und   Volks- 
kunde I,  Heft  7.  Stuttgart    1886).    —    Auch    der   proleptische  Ausdruck 
»Tirol*  hätte  möglichst  vermieden  werden  sollen,  jedenfalls  aber  Bezeich- 
nungen wie  das  »nordöstliche*  oder  das  »nordwestliche*  TiroL  Das  Jjand 
»im  Gebirge*  wurde  und  wird  nach  Thalschaflen  abgetheilt:  Unterinnthal, 
Zillerthal,    Oberinnthal,   Wippthal,   Pusterthal,   Vintschgau   sind    allgemein 
verständliche  Begriffe;  ebenso  im  Süden  die  Valsugana  (nicht  »Valsugana- 
thal*  wie  S.  364  steht),  der  Nonsberg  (Val  di  Non,  im  Altertum  Anaunia 
oder  Thal  der  Anauni)  u.  s.  w.     Das  Brixenthal   liegt  nicht  »östlich  von 
Eufstein*  (S.  44 o);  man  sagt  nicht  »der  Engadin*  (S.  518).    Die  Breonen 
werden   zur  Zeit  Theoderich's   kaum  »Städte*  (S.  387)   überfallen   haben. 
Aguntum  lag  nach  S.  258  bei  Linichen,  nach  S.  263,  316  und  320  bei 
Lienz;    die    Distanz    zwischen    beiden   Orten    beträgt    einige    40  Million. 
S.  Valentins   Tempel   bei  Venantius  Fortunatus   wird   S.  263    kategorisch 
in  die  Gegend  von  Brisen,    nicht  von  Meran   gesetzt,    ohne   dass   die  für 
Andere  massgebenden  Gründe  erwogen  wären.    Eher  lässt  sich  hören,  wenn 
S.  319  f.   die   bei  Paulus   diaconus   IV,    38    erwähnten   Orte    Zeglia  und 
Medana  (Medaria)  im  Nordosten  von  Cormons  angesetzt  werden;  der  Verf. 
wenigstens   hofft   damit    »dem   litterarischen   Froschmäusekrieg,   ob   unter 
jenen   zwei   von  Paulus   diaconus   genannten  Namen  Windisch-Matrei  und 
Cilli  zu  verstehen  sei  oder  nicht,  sowie  allen  daraus  gezogenen  Folgerungen 
für  die  Weltgeschichte  im  allgemeinen   und  für  die  Untersteiermarks  und 
der  Slovenen   im  besondei*en  ein  Ende  gemacht  zu   haben*.  —  Hingegen 
über  die  bei  Cilli  gelegenen  Orte  Sachsenfeld  und  »Franz*  (das  Miklosich  als 
einen  »Frankenort*  erkannt  hat;  vgL  A.  Peetz,  Die  Bömerstrasse  über  den 
Dranberg   in  Krain.     Beil.  z.  Allg.  Zeitung  1894  Aug.  16),    die    als  An- 
siedlungen  der  Karolingerzeit  gelten  und  als  solche  einen  wichtigen  Ver- 
kehrsweg   deckten,    wird   man  im  Buche   ebensowenig   etwas    finden,    wie 
über  Sachsenburg  und  Frantschach  in  Kärnten. 

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literatur.  357 

In  dem  Capitel  über  die  Einwanderang  der  Slayen  werden  auch  (man 
weiss  nicht  warum?)  deren  Einfalle  in  die  Balcanhalbinsel  behandelt,  wobei 
eine  aosfohrliche  Geschichte  des  Slaventoms  auf  der  Balcanhalbinsel  für 
ein  Bedüi-ihis  erklftrt  wird  (8.  310)>  ohne  dass  der  Verf.  von  Fallmerayer, 
Hopf,  Boesler,  Müllenhoff,  E.  Jirei^k  Notiz  ninmit.  S.  221  ist  eine  Stelle 
des  Martinas  Yon  Braeara  für  die  Einwanderang  der  Slaven  in  das  Donau- 
gebiet  yerwerthet.  Für  die  slavische  Besiedelang  von  Krain  masste  Alfons 
Müllner's  auf  tüchtiger  Landeskenntnis  beruhendes  Buch  über  »Emona* 
(Laibach  1879)  herangezogen  werden.  Für  das  Pasterthal  die  fleissigen 
Arbeiten  yon  Aug.  Unterforcher  ^).  Die  Schrift  Yon  Krones  über  die  >Be- 
siedelung  der  Steiermark«  Yei*sohm&hte  der  Verf.  zu  benützen.  Für  Ober- 
und  Niederösterreich  lag  Eaemmel's  Arbeit  vor;  Differenzen  Hessen  sich 
»bei  selbständiger  Behandlung  desselben  Stoffes  ebensowenig  wie  gelegent- 
liche üebereinstimmungen  verhüten«  (S.  435). 

Eaemmels  Buch  leistete  denn  auch  für  die  Earolingerzeit  gute  Dienste, 
während  zugleich  Mühlbacher's  Begesten  und  andere  Arbeiten  fleissig  her- 
angezogen sind.  Hingegen  vermisst  man  die  Benutzung  mancher  werth- 
Yollen  Specialarbeit;  z.  B.  Chlingensperg-Berg,  Das  Gräberfeld  von  Beichen- 
hall in  Oberbayem  (Beichenhall  1890),  das  die  Gontinuitaet  des  Salzbetriebes 
in  Yorrömischer,  römischer,  baiuvarischer  Zeit  im  Einzelnen  erweist  und 
auch  auf  die  Hallstätten  Inner-Norikums  Licht  wirft;  woran  dann  die 
Abhandlung  von  Inama-Stemegg,  Zur  Yerfassungsgeschichte  der  deutschen 
Salinen  im  Mittelalter  (Wiener  Sitzungsber.  1886)  sich  anschliesst.  E. 
Bichter*8  Yorzügliche  Arbeiten  über  das  Salzburger  Gebiet  scheint  der  Verf. 
erst  fär  den  nächsten  Band  seines  Werkes  sich  angespart  zu  haben.  0. 
Bedlich's  in  der  Zeitschrilt  des  Alpenvereins  (l890)  publicirte  Studie 
,,Ein  alter  Bischofsitz  im  Gebirge«  (Säben-Brixen)  gibt  meines  Erachtens 
über  den  Gang  der  Dinge  in  einem  grossen  Theile  des  heutigen  Tirol  weit 
besseren  Aufschluss,  als  der  Verf.,  der  diesen  Aufsatz  nicht  kennt. 

Es  rächt  sich  da  der  Hochmuth^  den  der  Verf.  den  Leistungen  seiner 
Yoi^^änger  gegenüber  durch  das  ganze  Buch  hin  offen  zur  Schau  trägt; 
ohne  dass  übrigens  bei  dieser  Art  »selbständiger  Forschung <  Yiel  Nennens- 
werthes  herausgekommen  wäre. 

Prag.  J.  Jung. 


W.  Gundlach,  Heldenlieder  der  deutscheu  Eaiser- 
zeit,  aus  dem  Lateinischen  übersetzt,  au  zeitgenössischen  Berichten 
erläutert  und  eingeleitet  durch  Uebersichten  über  die  Entwicklung 
der  deutschen  Geschichtschreibung  im  X.,  XI.  und  XU.  Jahrhundert 
zur  Ergänzung  der   deutschen  Literaturgeschichte.     Erster    Band: 


*)  Von  A.  Unterforcher  liefen  folgende  Arbeiten  vor:  »Romanische 
Namenreste  aus  dem  Pasterthale*.  Leitmeritzer  Gymnasialprogramm  1885.  »Bei- 
trat zur  Dialekt-  und  Namenforschung  des  Pusterthales*.  Ebenda  1887.  »Beiträge 
und  Berichtigongen  zur  slavischen  Namenforschung  aus  Ostpusterthal«  und  Präto- 
romanisches  aus  Tirol*.  Jahresber.  des  Staatsgymn.  in  Eger  1890.  »Zur  slavi- 
schen Namenforschung  in  Tirol«  und  »Rätoromanisches  aus  Tirol*.  Ebenda  1892. 
»Rätoromanisches  aus  Tirol*.   Ebenda  1893. 


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358  Literatur. 

Hrosvithas   Ottolied.     Innsbruck,  Wagner,   1894.   8»  XXXI  und 
654  S. 

Der  etwas  Iftnglioh  geratbene  Titel  verräth  bereits  die  Ziele  des  Ver- 
fassers; die  Vorrede  erläutert  dieselben  ausftibrlioher.  Gundlach  will  die 
geistige  und  sittliche  Atmosphäre  (p.  XVIII)  oder  wie  er  sich  ein  ander- 
mal (p.  XXVIII)  ausdrückt,  Bildung  und  Gesittung  der  deutschen  Kaiser- 
zeit kennzeichnen,  und  zwar  durch  eine  Betrachtung  der  zeitgenössischen 
Geschiohtsohreibung  vom  nationalliterarischen  Standpunkt  aus,  er  will  mit 
seinen  Ausführungen  eine  Ergänzung  der  deutschen  Literaturgeschichte 
liefern,  indem  er  unter  Literatur  »alle  durch  das  Mittel  der  Schrift  über- 
lieferten G^isteserzeugnisse,  soweit  bei  ihrer  Entstehung  die  Phantasie  ent- 
scheidend eingewirkt  hat*  versteht,  und  daher  mit  Recht  rügt,  dass  die 
bisherigen  Literaturgeschichten,  gerade  z.  B.  jene  Scherers  die  wichtigsten 
Denkmale  der  deutschen  Literatur  jener  Zeiten,  und  zwar  auch  poetische, 
Yomehm  ignoriren,  weil  sie  in  lat.einischer  Sprache  abge&sst  sind.  In 
diesem  Sinne  ist  die  literargeschichtliche  Betrachtung  zugleich  ein  wich- 
tiges Hilfsmittel  für  die  Erkenntnis  der  geistigen  Strömung,  des  geistigrai 
Gehaltes  und  damit  auch  der  Geschichte  einer  Zeit.  Gundlach  verfolgt 
speciell  geschichtliche  Zwecke  bei  seiner  Arbeit,  sie  soll  zugleich  ein  ün- 
terrichtsbuch  für  die  Universität,  eine  Einführung  ins  historische  Studium 
sein :  die  literarische  und  kulturgeschichtliche  Uebersicht  der  wichtigsten  Ge- 
schichtsquellen der  deutschen  Eaiserzeit  soll  för  den  Historiker  das  werden, 
was  dem  Beflissenen  des  römischen  Rechtes  die  Institutionen  neben  den 
Pandekten  sind.  Damit  diese  Einfuhrung  von  einfachem  zu  schwierigem 
und   verwickeltem  Verhältnissen   vorschreite,   beginnt  er  mit  dem  X.  Jh. 

Um  diesem  Doppelzweck  zu  genügen,  stellt  G.  einerseits  poetische 
Werke  in  den  Mittelpunkt,  anderseits  aber  begnügt  er  sich  nicht  mit 
einer  literarischen  und  historischen  Würdigung  dieser  sowie  der  übrigen 
gleichzeitigen  Greschichtswerke,  welche  Werth  und  Stellung  der  erstem  er- 
messen lassen;  da  diese  Quellen  in  weitem  Kreisen  nicht  oder  nur  unge- 
nügend bekannt  sind,  übersetzt  er  vielmehr  das  Mittelstück  vollständig, 
von  den  übrigen  Historikern  ausgewählte  Partien:  durch  solche  zweck- 
mässige Zusammenstellung  des  literarisch  und  historisch  wichtigsten  will 
er  ein  treffenderes  und  übersichtlicheres  Bild  der  deutschen  Kaiserzeit 
geben  als  das  durch  die  umfangreiche  Sammlung  der  Geschichtschreiber 
der  deutschen  Vorzeit  —  deren  Absicht  ja  auch  nicht  ganz  dieselbe  ist 
—  ermöglicht  ist. 

Man  wird  diese  Intentionen  Gundiachs  nur  durchwegs  billigen  können. 
Es  besteht  das  Bedürfnis  nach  einer  specifisch  nationalliterarischen  Wür- 
digung der  alten  deutschen  Geschichtschreiber;  nicht  weniger  muss  ein 
Werk  hoch  willkommen  geheissen  werden,  welches  nicht  blos  den  ange- 
henden Historiker,  sondern  auch  weitere  Kreise  der  Gebildeten  in  die 
Geschichtschreibung  sowie  in  die  bewegenden  Fragen  jener  2ieit  mit  kurzen 
aber  getreuen  und  plastisch  wirkenden  Strichen  einführt  Dtaxi  eignet 
sich  ausgewählte  Uebersetzung  umsomehr,  als  die  Kenntniss  des  Lateins 
und  die  Vorliebe  für  diese  Sprache  in  unverkennbarem  Bückschritt  ist. 

Freilich  steigen  auch  durch  die  Verbindung  so  verschiedener  Absichten 
die  Schwierigkeiten  der  Ausführung. 

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[iteratar.  35g 

Für  die  natiosallitararische  Würdigung  begreift  sich  ohne  weiten,  dass 
»Heldengedichte«  in  den  liiitelponkt  gestellt  werden  und  ebenso  daes  Werke 
in  gebundener  Bede,  welche  sprachlich  grössere  Schwierigkeiten  bereiten,  bei 
der  Uebersetsung  bevorzugt  weixlen.  Für  die  historische  Einführung  aber 
seheint  mir  solcher  Vorgang  bedenklich.  Mag  im  vorliegenden  Fall  Gund- 
lach  in  den  beigegebenen  Erlftuterungen  auch  bestimmt  auf  alle  Umstftnde 
hinweisen,  welche  den  geschichtlichen  Werth  des  Ottoliedes  beeintrftchtigen : 
wer  alle  diese  Quellen  nur  aus  den  Mittheilungen  dieses  Budies  kennt,  wird 
unwillkürlich  geneigt  sein,  jenen  Autor  für  den  wichtigst^a  xu  halten,  von 
dem  am  ausführlichsten  gehandelt,  der  vollständig  übersetet  wird.  Das 
Bild,  welches  der  Leser  von  den  übrigen  zeitgenössischen  Geschichtschrei- 
bern empfkngt»  wirkt  neben  jenem  der  Gandersheimer  Dichterin  doppelt 
unruhig  durch  die  Disposition,  welche  Gundlach  seinem  Buch  gegeben. 
Er  behandelt  nftmlich  als  Einleitung  p.  3 — 204  >die  deutsche  Geschicht- 
schreibung im  Zeitalter  der  sächsischen  EMser«,  p.  207 — 404  enthalteti 
unter  dem  Titel  »Hrosvithas  Ottolied«  eingehende  Würdigung  Hrosvithens 
und  ihrer  Werke  sowie  von  Gelehrsamkeit,  Kunst,  Glaube  und  Sittlichkeit 
jenes  Zeitalters,  bringen  endlich  Uebersetzungen  aus  ihren  Leg^iden, 
Dramen  und  (vollständig)  jene  des  Ottoliedes.  Dann  folgen  auf  p.  407 — 624 
»Erläuterungen«.  Während  bereits  im  ersten  Abschnitt  Liudprand,  Widu- 
kind,  Thietmar  von  Merseburg,  und  die  Biographien  Mathildens  und  Adel- 
heids, Bruns  von  Köln,  Udalrichs  von  Augsburg,  Bemwards  von  Hildes- 
heim, endlich  die  Fortsetzung  der  Chronik  Beginos  und  der  Quedlinburger 
Jahrbücher  besprochen,  Uebersiohten  des  Inhaltes  der  einzelnen  Quellen 
und  auch  kleinere  Bruchstücke  in  wörtlicher  üebersetzung  geboten  werden, 
bestehen  die  »Erläuterungen«  aus  umfangreicheren  nach  einzelnen  Bubriken 
gmppirten  Uebersetsungen  zumeist  aus  den  bereits  im  ersten  Abschnitt  be- 
handelten Autoren:  vor  allem  aus  Widukind  und  Liudprand,  etwas  weniges 
auch  aus  Bather  und  aus  der  Vita  Johannis  abb.  Gbrziensis. 

Erseheint  unter  den  »Erläuterungen«  ein  Abschnitt  »Italien  vor  der 
deutschen  Eroberung«,  so  hätte  Berücksichtigung  des  Benedictus  des.  Andrea 
und  des  Ohr.  Salemitanum  dem  Bild  manch  satten  Farbenton  hinzugefügt; 
zieht  man  das  Leben  der  Kaiserin  Adelheid  von  Odilo  und  ein  Werk  Bathers' 
in  den  Kreis  der  Betrachtung,  so  dürfen  auch  Flodoard  und  Bicher  nicht 
mit  Stillschweigen  übergangen  werden.  Aber  auch  vom  kulturhistorischen 
Standpunkt  aus  scheint  mir  einseitige  Bevorzugung  Hrosvithens  nicht  be- 
rechtigt zu  sein,  10  dankbar  man  an  sich  Gundlach  für  die  leichtere  Zu- 
gftnglichmachung  ihrer  Werke  und  für  die  gelungene  Würdigung  derselben 
sein  muss. 

Auch  die  Erörterungen  über  die  andern  Quellen  bieten  des  Anregenden 
genug:  z.  B.  die  Ausführungen,  dass  die  schon  vielfach  bemerkte  Ueberein- 
stimmung  zwischcA  Hrosvith  und  Widukind  und  auch  mit  einigen  Nachrichten 
in  Liudprands  Antapodosis  auf  eine  gemeinsame  Weisung  Wilhelms  von 
Mainz  zurückgehe,  sind  gewiss  weiterer  Erwägung  würdig,  wenn  mir  auch 
die  Yermuthung  wie  und  dass  Wilhelm  den  Liudprand  beauftragt  habe, 
zu  sicher  vorgetragen  erscheint.  Dasselbe  möchte  von  der  Art  und  Weise 
gelten,  wie  die  Stellungnahme  dieses  Erzbischofs  gegen  Born  und  Kaiser- 
ihum  behauptet  wird.  Es  ist  erklärlich,  dass  das  Streben  nach  kurzer, 
den  Anfänger  packender  Fassung   manche  Aussprüche  allzu  bestimmt  er- 

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360  Literatur. 

scheinen  lässt;  ähnlich  dürfte  auch  die  aus  diesen  practischen  Bücksichten 
nebst  »aller  entbehrlichen  Fachgelehrsamkeit*  (p.  XXXI,  aber  dann  gehört 
auch  die  Erörterung  p.  153 — 156  nicht  ins  Buch)  über  Bord  geworfene 
Anführung  der  einscÜägigen  Literatur  im  Verein  mit  der  Selbstfindigkeit 
des  Verfassers,  wie  sie  namentlich  das  Vorwort  zeigt,  beim  weniger  unter- 
richteten Leser  den  Eindruck  hervorrufen,  als  ob  all  die  vorgetragenen 
Ansichten  Gundlachs  neu  wären. 

Manche  Behauptungen  fordern  den  Widerspruch  heraus.  So  wenn  p.  8 
der  Ausdruck  eine  Urkunde  vollziehen  vom  Vollziehungsstrich  im  k.  Mo- 
nogramm hergeleitet  wird^  während  das  cartam  complere  doch  bei  der  Be- 
urkundung überhaupt  eine  grosse  Rolle  spielt.  —  Wenn  p.  102  von  einem 
Sachsenhimmel  Widukinds  gesprochen  wird,  beruht  das  auf  Miskennung 
der  kirchlichen  Anschauungen.  —  P.  1 1 2  Anm.  1  wird  der  Leich  De  Heinrico 
noch  auf  die  Aussöhnung  Ottos  und  Heinrichs  von  Baiem  bezogen,  vgL 
jedoch  meine  Begesten  n®  102*.  —  P.  180  ist  Bruns  Verhalten  während  des 
üngamkrieges  955  nur  unvollständig  motivirt.  —  Die  Beziehung  der  Verse 
1479 — 1483  des  Ottoliedes  (bei  G.  2957 — 64)  auf  das  Weihnachtsfest  961 
scheint  mir  sehr  fraglich.  —  Der  Excurs  über  Ursachen  und  Veranlassung 
des  Aufstandes  von  953  p.  513 — 518  entscheidet  die  Frage  nicht;  in  der 
Beweisführung  unterlaufen  allerlei  Irrthümer:  dass  sich  Otto  951  schon 
wesentlich  auf  das  Begiment  der  Bischöfe  stützen  wollte  (p.  515),  ist  doch 
ein  Anachronismus;  den  italienischen  Königstitel  (516)  führt  Otto  nicht 
einmal  während  des  Aufenthaltes  in  Italien  in  allen  Urkunden^  was  G. 
wahrscheinlich  im  Auge  hat:  die  Datirung  nach  a.  r.  in  Italia  hört  auf 
mit  dem  Ueberschreiten  der  Alpen  (vgL  Beg.  n^  207,  208)»  also  schon 
lange  vor  dem  entscheidenden  Magdeburger  Tag. 

Auf  die  Uebersetzung  ist  grosse  Sorgfalt  verwendet,  namentlich  auf 
die  der  gereimten  Stücke,  G.  legt  auch  grosses  Gewicht  darauf  sie  im 
Ausdruck  frei,  aber  dem  Gedanken  genau  anschmiegend  zu  gestalten.  So 
viel  ich  sehe,  ist  sie  durchaus  selbständig  und  unabhängig  von  jener  in 
den  Geschichtschreibem  der  deutschen  Vorzeit,  doch  fand  ich  bei  Stich- 
proben auch  Stellen,  wo  diese  genauer  nicht  nur  im  Worte,  sondern  auch 
im  Sinne  ist;  so  ist  in  Widukind  III,  18  (audito  rege)  auf  p.  505  ein 
fisdscher  Gedanke  hineingelegt  worden;  die  Charakterschilderung  Geros 
Widukind  LEI,  54  ist  auf  p.  523  wohl  nicht  ganz  sinngemäss  wieder- 
gegeben. Oefter  stört  in  Vers  wie  Prosa  burschikoser  oder  gesuchter, 
jedenfalls  unpassender  Ausdruck.  So  p.  190:  der  Tod  trat  ihn  an,  p.  360 
V.  278:  deuchten,  p.  433  der  Beim:  Gottesmann-Johann,  p.  510  Gegenreiterei, 
p.  525  einen  Eopf  kürzer  gemacht,  p.  533  in  Liebe  verschossen  —  ein  Italiener 
weiss  im  Affect  würdiger  zu  sprechen  — ;  geradezu  geschmacklos  ist  p.  4 1 4 
von  Schöffen:  auspauoken,  p.  478  hirsutus  =  Struwwelpeter. 

Innsbruck.  K  v.  OttenthaL 


Karl  Holder,   Die  Designation  der  Nachfolger  durch 
die  Päpste.     Freiburg  (Schweiz),  Veith,  1892.  8^  113  S. 

So  lange  die  Papstwahl  noch  nicht  strenge  geregelt  war,  lag  es  nahe» 
dass  der  jeweilige  Papst   für   den  Fall   seines  Ablebens   einen  Nachfolger 

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Literatur.  QQl 

emp&hl,  damit  Streitigkeiten  yermieden  würden.  Ans  einem  Decret  des 
Papstes  Symmachns  (498-514)  geht  hervor,  dass  dies  in  den  Anfllngen 
der  Kirche  die  gewöhnliche  Art  der  Nachfolge  war.  Diese  Empfehlung 
eines  Nachfolgers  ist  die  Designation  im  weiteren  Sinne.  Die  zweite  Art  ist 
die  Designation  im  engeren  Sinne  oder  die  Ernennung.  Felix  IV.  (526 — 530) 
brachte  diese  zuerst  in  Anwendung;  er  ernannte  den  Archidiacon  Bonifatius 
zu  seinem  Nachfolger.  Aber  diese  Anordnung  stiess  auf  den  Widersland  des 
derus  und  des  Senats  und  es  wurde  auch  ein  Grieche,  Dioskur,  gewählt. 
Als  dieser  jedoch  bald  starb,  wurde  doch  Bonifatius  anerkannt.  Dieser 
setzte  wiederum  den  Diacon  Tigilius  zu  seinem  Nachfolger  em,  widerrief 
jedoch  später  diese  Anordnung.  Dies  sind  die  beiden  einzigen  Fälle  ron 
Ernennungen. 

Den  eigentlichen  Höhepunkt  erreichten  die  Designationen  in  der  Zeit 
nach  Gregor  YII. ;  beinahe  durch  hundert  Jahre  hindurch  bestieg  immer 
der  vom  jeweiligen  Papste  empfohlene  Nachfolger  den  päpstlichen  Stuhl. 
Die  Art  und  Weise,  wie  Victor  IIL  seinen  Nachfolger  Urban  11.  den  Car- 
dinälen  emp&hl,  erinnert  sogar  sehr  an  die  Designation  im  engeren  Sinne 
(S.  54).  Durch  diese  Art  der  Nachfolge  wurde  jene  Stabilität  der 
päpstlichen  Bestrebungen  möglich  gemacht,  die  auch  zum  Siege  derselben 
geftihrt  hat. 

Von  Alexander  lU.  ab  hörten  die  Designationen  allmählich  auf,  da 
die  Papstwahl  ohnedies  geregelt  war.  Als  Cölestin  III.  einen  dahin  zie- 
lenden Versuch  machte,  yerhielten  sich  die  Cardinäle  ablehnend.  Auch 
unter  den  Päpsten  selbst  gewann  diese  Anschauung  die  Oberhand ;  Paul  IIL 
wies  das  Ansinnen,  einen  Nachfolger  zu  wählen  zurück,  während  Plus  IV. 
die  Bestellung  eines  Nachfolgers  als  unzulässig  erklärte.  An  die  Stelle 
der  Designationen  »treten  allgemeine  Ermahnungen  über  die  nachfolgende 
Wahl,  welche  der  sterbende  Papst  an  die  Cardinäle  richtete«  (S.  91).  Im 
Ganzen  sind  uns  zehn  bis  zwölf  Designationen  gut  bezeugt  (vgl.  S.  103). 
Was  die  kirchenrechtliohe  Seite  der  Sache  anbelangt,  sei  hier  nur  erwähnt, 
dass  die  Mehrzahl  der  Canonisten  die  Designation  im  engeren  Sinne  als 
uncanonisch,  die  blosse  Empfehlung  jedoch  als  erlaubt  erklären. 

Als  Anhang  gibt  der  Verf.  einen  Excvrs  über  Bischofsdesignationen 
and  kommt  zu  dem  Resultate,  dass  dieselben  gegen  das  Eirchenrecht 
seien.  Erst  seit  etwa  zehn  Jahren  ist  man  auf  die  Designationen  durch 
die  Päpste  mehr  au&nerksam  geworden.  Es  ist  ein  Verdienst  des  Verf. 
alles  auf  den  Gegenstand  Bezügliche  zusammengetragen  zu  haben,  nur  hätte 
er  es  wohl  unterlassen  können  solche  Fälle  ausführlich  zu  behandeln,  die 
keine  stricte  Beweiskraft  haben  (z.  B.  S.  45,  70,  74,  77). 

Melk.  0.  Holzer. 


M.  Taugl,  Die  päpstlichen  Eanzleiordnungen  von 
1200—1500.    Innsbruck,  Wagner,  1894.     8«  LXXXI  u.  461  S. 

Der  Verfasser,  welcher  sich  schon  durch  mehrere  Aufsätze  über  die 
päpstliche  Diplomatik  und  Verwaltung  bekannt  gemacht  hat,  will  mit  der 
Torliegenden  Sammlung  einen  Codex  diplomaticus  cancellariae  apostolicae 
geben,    d.  h,  eine  Sammlung  der  vom  Papst   oder   auch   vom  Vicekanzler 

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362  Literatur. 

erlassenen  Verordnungen  von  Yorsohriften  über  Einrichtang  und  Geschäfls- 
fahrang  der  Kanzlei.  Es  bandelt  sieb  also  zonäcbat  um  ein  Uilfsbncb  für 
die  in  den  letzten  Jabren  lebbafter  betriebene  Untersacbong  des  päpst^ 
lieben  ürkundenwesens ;  wie  aber  die  nilbere  Darlegung  des  Inbaltes  er- 
geben wird,  ist  die  Sammlung  aucb  für  den  Canonisten  und,  für  die  Qe- 
scbicbte  des  Papsttbums  überhaupt  von  Wertb. 

Die  zeitlichen  Grenzen  dieser  Sammlung  sind  durch  die  Begierung 
Coelestins  III.  und  durch  den  Tod  Alexanders  VI.  gegeben  (1191 — 1503). 
Unter  Coelestin  UI.  verfasste  der  päpstliche  Kämmerer  und  Kanzleiver- 
walter  Kardinal  Cencius  den  berühmten  Liber  censuum,  in  welchen  er 
auch  die  ersten  uns  bekannten  Verordnungen  über  das  Kanzleiwesen 
aufiiabm.  Der  Endtermin  war  Tangl  durch  den  Zeitmangel,  der  &8t  alle 
Forscher  im  Angesicht  der  römischen  Schätze  bezwingt,  aufgenöthigt. 
Wie  er  selber  bemerkt,  wäre  der  richtige  Abschluss  das  Trientner  Ooncil 
gewesen;  indessen  tritt  allerdings  seit  dem  16.  Jh.  die  Kanzlei  an  Be- 
deutung immer  mehr  zurück  gegen  die  Datarie  und  das  Secretariat. 

Die  natürliche  Basis  fär  den  Inhalt  dieser  Sammlung  ist  durch  den 
Liber  cancellanae,  durch  die  in  der  Kanzlei  geführte  amtliche  Codification 
der  dieselbe  betreffenden  Erlässe  und  Vorschriften  geboten.  Geschichte 
und  Bedeutung  des  L.  canc.  darzulegen,  ist  eine  der  Aufgaben,  welchen 
sich  Tangl  in  der  Einleitung  zu  seiner  Ausgabe  mit  ebensoviel  Gründ- 
lichkeit als  Geschick  und  Erfolg  unterzogen  hat.  Sowie  ich  irüher  (in  der 
Einleitung  zu  den  Begulae  cancellariae)  die  von  Erler  (bei  der  Ausgabe 
des  Liber  canc.  des  Dietrich  von  !Nieheim)  vorgetragene  Anfossung  dieses 
Amtsbuches  rectificiren  konnte,  so  hat  Tangl  auch  meine  AusfUhmngen 
durch  weitere  Entdeckungen  und  allseitigere  Untersuchung  weit  überholt 
und  wie  ich  sehr  gerne  zugebe,  theilweise  auch  berichtigt.  Er  hat  die 
Frage  wie  ich  glaube  im  wesentlichen  erschöpfend  gelöst.  Den  Kern 
bildete  ein  bereits  um  1200  fQr  die  Kanzlei  aus  dem  Liber  censuum  ab- 
geschriebenes Provinciale;  dieses  Verzeichnis  aller  Bisthümer  gab  dem 
Kanzleibuch  für  mehr  als  ein  Jahrhundert  den  Namen,  obwohl  sich  schon 
frühzeitig  mit  demselben  andere  Aufzeichnungen  verbanden,  so  die  Amts- 
eide, dann  eine  Formelsammlung  (als  Vorlage-  und  Nachsehlagewerk  für 
die  Abfassung  der  Privilegien) ;  von  dieser  weist  Tangl  in  mühesamer  aber 
überzeugender  Deduotion  nach,  dass  sie  bereits  um  1228  bestand,  aber 
unter  Innocenz  IV.  gründlich  revidirt  und  bedeutend  vermehrt  ward;  unter 
Alexander  IV.  kam  das  erste  Taxregister  dazu;  mit  Nicolaus  III.  beginnen 
die  ersten  eigentlichen  Kanzleiordnungen. 

Die  Neuerungen  und  Verbesserangen  der  päpstlichen  Verwaltung 
unter  den  avignonesischen  Päpsten  machten  sich  auch  hier  geltend.  Es 
entstehen  getrennte  Quatemi  (später  auch  als  Liber  bezeichnet)  cancellariae 
für  die  Taxordnung  und  für  die  erst  aufgekommenen  Begulae  cancellariae. 
Das  Provinciale  selbst  wurde  durch  Eintragung  neuerlassener  Constita- 
tionen  vervollständigt,  bald  aber  auch  —  vermuthlich  unter  Clemens  VI. 
oder  Innocenz  VI.  —  durch  ein  neues  Heft,  den  Quatemus  albus,  ergänzt, 
welches  die  der  geänderten  Geschäftspraxis  entsprechenden  Formulare  für 
Gnadenverleihungen,  die  mit  dieser  Geschäftspraxis  zusammenhängenden 
(kmstitutionen,  so  namentlich  die  wichtigen  P&ündenreaervaiionen,  aber 
auch  andere  Kanzleioonstitutionen  enthielt.    Auf  Befehl  Urbans  VI.  worde 

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Literatur.  36S 

das  ProYinoiale  und  der  Quatemas  albus  1380  durch  Dietrich  Yon  Nieheim 
unter  dem  Titel  Liber  oancellariae  I.  und  n.  abgeschrieben ;  die  Gopie  des 
erstem  entdeckte  Erler  in  Paris,  die  des  letztem  fand  Tangl  in  der  Bibl. 
Barbenni  in  Bom.  Die  letztere  ist  die  wichtigere,  weil  sie,  wie  Tangl  erweist, 
yon  1423  bis  1560  als  offioielles  Exemplar  in  der  Kanzlei  fortgeführt 
wurde:  sie  ist  der  früheste  uns  noch  im  Original  erhaltene  Liber  can- 
oellarime. 

Da  die  Kanzleiregeln  und  das  Taxbuoh  schon  anderweitig  yeröffent- 
üeht  waren,  so  konnte  sich  Tangl  ganz  wesentlich  auf  jene  beiden  andern 
Theile  des  Kanzleibuches  beschränken.  Mit  gutem  Fug  liess  er  auch  aus 
diesen  jenen  Stoff  beiseite,  welcher  wohl  einst  für  die  practischen  Zwecke 
der  Kanzlei  wichtig  war,  nicht  aber  heute  unsere  Kenntniss  von  der  Kanzlei 
zu  yennehren  yermag,  wie  z.  B.  eben  die  zahlreichen  und  langen  Beser- 
vationsbuUen.  Ich  glaube  sogar,  er  hätte  noch  um  eiuen  Schritt  weiter- 
gehen, und  auch  auf  den  Abdruck  des  Bisthumsyerzeichnisses  yerzichten 
dürfen.  Diese  Libri  cancellariae  erschöpfen  aber  nicht,  was  uns  an  Kanzlei- 
yerordnuagen  erhalten  ist.  Tangl  zog  mit  Erfolg  auch  die  päpstlichen 
Begister  und  andere  Documentensammlungen  zur  Ergänzung  heran.  Er 
gibt  zum  Schluse  auch  eine  Beihe  von  Gesetzentwürfen,  welche  zwar  nie 
zur  Ausführung  gelangten,  aber  in  das  Wesen  und  Treiben  der  Curie 
überhaupt  und  jenes  der  Kanzlei  im  besondem  sehr  lehrreichen  Einblick 
gewähren.  Es  sind  das  die  geplanten  Beformationes  curiae,  wie  sie  gele- 
gentlieh des  Basler  Goncils  vorgenommen,  durch  Pius  IL,  Sixtus  lY.  und 
in  einem  Augenblick  der  Erschütterung  sogar  von  Alezander  VI.  berathen 
wurden. 

Mit  Becht  hat  Tangl  den  Stoff  nicht  in  der  durch  Nachträge  und 
Zusätze  in  Verwirrung  gerathenen  Beihenfolge  der  beiden  Kanzleibücher, 
sondern  systematisch  angeordnet :  I.  Provinciale,  IL  Juramenta  (der  Kanzlei- 
beamten), lU.  Constitutiones,  IV.  Formulae,  Y.  Beformationes.  Die  Aus- 
gabe macht,  soweit  ohne  eine  Nachprüfung  der  benutzten  Handschriflien 
ein  abschliessendes  Urtheil  möglich  ist,  einen  durchaus  günstigen  Eindruck. 
Sowohl  die  Beschreibung  der  grundlegenden  Handschriften,  als  die  Editions- 
weise zeigt  Gründlichkeit,  aber  auch  einen  gesunden  Sinn  für  das  practische : 
gewissenhafte  Wiedergabe  des  besten  Textes  vereint  sich  mit  dem  Bestreben 
die  Documente  möglichst  leicht  lesbar  und  gut  verständlich  zu  machen. 
Ich  meine  das  einmal  yon  der  geschickten  Handhabung  der  Textkritik, 
noch  höher  aber  ist  die  Fülle  sachlicher  Erläuterungen  anzuschlagen,  welche 
uns  der  kundige  Verfasser  theils  in  der  zusammenfassenden  Darstellung 
der  Kanzleiyerhältnisse  in  der  Einleitung,  theils  in  den  sorgflllltigen  Vor- 
bemerkungen und  Fussnoten  zu  den  einzelnen  Abtheilungen  und  Stücken 
gibt;  ein  Namen-,  Wort-  und  Sachregister  erleichtert  deren  Verwendung 
für  andere  Zwecke.  Durch  Beherrschung  seines  Stoffes  wird  Tangl  ein 
sicherer  Führer  für  die  Benutzer  der  Kanzleiordnungen. 

Um  noch  einiges  im  besondem  zu  bemerken,  sei  nur  nebenbei  auf  die 
yorsichtige  Bestinunung  der  Entatehungszeit  der  einzelnen  Becensionen  des 
Proyinciale  und  auf  die  scharfisinnige  Altersbestimmung  der  verschiedenen 
Fassungen  der  Amtseide  hingewiesen.  Namentliche  Hervorhebung  verdient, 
was  T.  für  die  Formulae  geleistet  hat,  welche  übrigens  wohl  folgerichtiger 
als  IL  Abtheilung  eingereiht  worden  wären.    Er  hat  diese  Formelsammlung 

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364  Literatur. 

ins  richtige  Licht  gesetzt,  indem  er  das  Alter  der  einzelnen  Formeln  nnd 
den  theilweise  davon  unabhängigen  Zeitpunkt,  in  welchem  die  einzelnen 
Gruppen  ins  Formelbuch  aufgenommen  wurden,  feststellt.  Er  hat  dazu 
den  mühsamen  aber  auch  sichern  Weg  eingeschlagen  für  den  ftltem  Theil 
(n^  1 — lOO)  Expeditionen  entsprechenden  Inhaltes  aufzusuchen  und  hat 
so  zugleich  die  practische  Anwendung  dieser  Formulare  erweisen  können; 
dankenswerth  ist  es  weiter,  dass  bei  den  später  theilweise  abgeänderten 
Formeln  stets  üebereinstimmung  oder  Abweichung  von  der  altem  Fassung 
gekennzeichnet,  und  so  die  Entwicklung  der  ganzen  Formel  veranschau- 
licht ist. 

Von  den  Kanzleiverordnungen  dürfte  etwa  die  Hälfte  überhaupt  zum 
erstenmal  veröffentlicht  sein;  für  manche  der  schon  bekannten  ist  durch 
Heranziehung  eines  bessern  oder  reichem  handschr.  Apparates  erspriess- 
liches  geleistet,  so  z.  B.  für  die  mehrfach  behandelte  Verordnung  Nicolaus  III. 
über  die  litterae  legendae.  Grerade  bei  dieser  Abtheilung  war  Vollständig- 
keit anzustreben,  aber  am  schwersten  zu  erreichen.  Beim  Formelbuch  hat 
sich  T.  mit  Recht  blos  an  die  in  den  offiziellen  Kanzleibüchem  aufge- 
nommenen Muster  gehalten;  Berücksichtigung  der  vielen  von  Eanzlei- 
beamten  zu  ihrem  privaten  Grebrauch  angelegten  und  heute  noch  in  allen 
Bibliotheken  verstreuten  Sammlungen  hätte  die  Untersuchung  mehr  verwirrt 
als  gefördert.  Bei  den  auf  die  Eanzleiführung  bezüglichen  Constitutionen  da- 
gegen ist  natürlich  jede  wichtig,  auch  wenn  sie  aus  was  immer  für  Gründen 
nicht  in  den  Liber  cancellariae  eingetragen  wurde.  Das  war  öfter  der 
Fall,  wie  eine  p.  LXII  gegebene  Liste  unuufßndbarer,  obwohl  von  andern 
Päpsten  citirter  Constitutionen  ergibt.  Eine  andere  Schwierigkeit  bei  der 
Auswahl  liegt  vielleicht  in  der  allmähligen  Ablösung  gewisser  ursprünglich 
auch  dem  Vicekanzler  unterstehender  Aemter  aus  dem  Bahmen  der  Kanzlei, 
seitdem  sich  dieselbe  so  fest  in  die  4  Bureaux  schied,  so  z.  B.  um  von 
den  Auditores  rotae  zu  schweigen,  bei  den  Auditores  litterarum  apostoli- 
carum,  bei  den  Advocati  und  Procuratores,  bei  den  Begistratores  supplica- 
tionum  und  auch  bei  den  Referendaren,  endlich  bei  den  Secretären.  Letztere 
hat  Tangl  zu  selbständiger  Bearbeitung  gänzlich  ausgeschieden;  bei  den 
andern  Beamtenklassen  scheint  der  Grad  ihres  Zurücktretens  in  der  Kanzlei 
massgebend  gewesen  zu  sein;  sowie  aber  dieselben  auch  in  der  Kanzlei- 
reform Alexanders  VI.  noch  einbezogen  erscheinen,  hätten  sie  auch  hier 
wohl  bis  zum  Schluss  gleich  berücksichtigt  werden  können.  Nach  Notizen 
welche  ich  mir  seinerzeit  gemacht,  wären  ausser  den  Privilegien  für  die 
Auditores  Botae  von  Johann  XXII.  Cod.  Vat.  4990)  und  seinen  Nachfolgern 
(Bull.  Rom.  ed.  Taurin.  4,  708;  5,  207,  319)  noch  in  Betracht  zu  ziehen: 
Eugen  IV.  Constitutiones  de  audientia  litterarum  contradictarum  » (bereutes  in 
terris«  Florenz  1434  Febr.  8  im  Cod.  Casenat.  D.  V.  48  f.  3 ;  Innocenz  VIII. 
Quod  (?)  scriptores  ultra  taxam  quicquid  accipere  debeant,  »Nuper  non  sine 
grravi  molestia*,  gedruckt  in  Bullae  diversomm  pont.  a  Johanne  XXn.  usque 
ad  Julium  HI.,    ex  bibl.  Ludov.  Gomes  epi.  Samensis,   Rom  1550  p.  19. 

Von  den  Reformvorschlägen  sind  natürlich  nur  die  auf  die  Beseitigung 
der  Kanzleimis&bräuche  bezüglichen  Partien  abgedruckt;  sie  besitzen  aber 
allgemeineres  Interesse,  da  schon  seit  dem  12.  Jahrh.  diese  üebelstände 
besonders  zu  Spott  und  Hohn  Anlass  gaben. 


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Literatur.  3g5 

Entstellt  ist  das  Buch,  besonders  die  Einleitung,  durch  zahlreiche,  mit- 
unter auch  störende  Druckfehler.  An  bequemer  Benutzung  hätte  es  noch 
gewonnen,  wenn  bei  den  oft  langen  Constitutiones  und  Formulae  die 
Nummer  an  den  Kopf  der  Seite  gesetzt  worden  wäre ;  ich  weiss  allerdings 
aus  eigner  unliebsamer  Erfahrung,  dass  der  Herausgeber,  welchem  der 
ganze  Stoff  bereits  im  Manuscript  geläufig  word,  auf  solche  Dinge  leicht 
yergisst. 

Innsbruck.  E.  v.  Ottenthai. 


Die  Handelspolitik  der  österreichischen  Herrscher 
im  Mittelalter.  Vortrag  gehalten  in  der  k.  Akademie  der  Wissen- 
schaften von  A.  Luschin  y.  Ebengreuth.  Wien,  Tempsky  1893, 
8^  29  S. 

Mit  der  vorliegenden  kleinen  Studie  hat  der  Verfasser  die  Aufmerk- 
samkeit auf  ein  ebenso  interessantes,  wie  bisher  ungepflegtes  Gebiet  der 
österr.  Geschichte  gelenkt.  Er  zeigt,  wie  urspiünglich  der  Handel  in 
Oesterreich  zumeist  von  fremden  Kaufleuten  betrieben,  diesen  nahezu  frei- 
gegeben war,  insbesonders  die  Begensburger  den  Donauhandel  beherrschten. 
Eine  Aenderung  trat  ein,  als  seit  der  Erhebung  OesteiTcichs  zum  Herzog- 
thum  (1156)  die  Herrscher,  um  die  Interessen  ihres  also  selbständig  ge- 
wordenen Landes  zur  Geltung  zu  bringen,  immer  mehr  und  mehr  eine 
territoriale  Handelspolitik  befolgten.  Dies  wurde  von  Bedeutung,  als  der 
Landhandel  Deutschlands  mit  Venedig  aufblühte,  anderseits  aber  durch  die 
Erwerbung  der  Steiermack  (1192)  wichtige  Communicationswege,  aufweiche 
jener  zum  Theil  angewiesen  war,  in  den  Machtbereich  der  österreichischen 
Herzoge  kamen.  Nun  lässt  sich  schrittweise  durch  das  ganze  13.  Jahr- 
hundert ein  zielbewusstes  Streben  derselben  veifolgen,  den  einheimischen 
Kaufoiann  (durch  Erlass  von  Handelsverboten  für  fremde,  Stapelrechte  etc.) 
auf  Kosten  des  fremden,  den  Nahverkehr  auf  Kosten  des  Eemverkehres 
(progiessive  Distanzzölle)  zu  begünstigen.  Für  die  wirtschaftlichen  Erfolge 
dieser  Handelspolitik  ist  das  Emporblühen  Wiens  zu  einer  der  reichsten 
Handelsstädte  im  Reiche,  ein  mächtiger  Aufschwung  auch  der  übrigen 
österreichischen  (Land-)  Städte  nicht  minder  charakteristisch,  als  die  Münz- 
funde in  den  benachbarten  Ländern  und  die  prohibitiven  Münzverordnungen 
einzelner  ungarischer  Herrscher  zur  Abwendung  der  ihnen  von  dieser  Seite 
her  drohenden  wirtschaftlichen  Gefahr. 

Mit  der  Erwerbung  Kämthen's  (1335)  und  noch  mehr  der  Tirol's 
(1363)  tritt  die  Handelspolitik  der  österreichischen  Herzoge  in  eine  neue 
Phase.  Die  Beherrschung  des  Handels  nach  Italien  ist  nunmehr  ihr 
HaaptzieL 

Leider  hat  der  Charakter  dieser  Ausführungen  es  dem  Verfasser  des 
ebenso  inhaltreichen  als  geistvollen  Vortrages  unmöglich  gemacht,  auch 
auf  die  Handelspolitik  der  österreichischen  Herrseher  im  späteren  Mittel- 
alter des  näheren  einzugehen. 

Jeden&Us  dürfte  die  grosse  Aufmerksamkeit,  welche  die  äussere  Po- 
litik derselben  von  Budolf  IV.  ab,  ja  schon  seit  Albrecht  II.  den  politischen 
Constellationen  in  Oberitalien    zuwendet,    nach   der  Ansicht   des  Bef.  zum 


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366  Literatur. 

Theile  auch  ihre  Begründung  finden  in  den  verlockenden  Aussichten,  die 
sich  eben  auf  Grund  jener  Erwerbungen  der  habsburgischen  Handelspolitik 
nach  dieser  Richtung  hin  eröffneten.  Man  wird  im  allgemeinen  der  An- 
sicht des  Verf.  beipflichten  dürfen,  dass  der  österr.  Handelspolitik  der 
späteren  Zeit  jene  Actualil&t  abgehe,  welche  sie  vordem  auszeichnete;  es 
war  dies  vornehmlich  durch  die  nun  folgenden  Lttndertheilungen  bedingt, 
wie  der  Verf.  richtig  hervorhebt.  Allein  es  entbehrt  die  Handelspolitik 
der  Habsburger  auch  dann  nicht  so  mancher  zlelbewussten  Aensserung. 
Die  Hebung  des  Inlandverkehrs  mittelst  Durchbrechung  der  Yerkehrs- 
schranken  innerhalb  der  einzelnen  Länder  ^),  die  Begünstigung  Triest*8  als 
Handelsstadt  durch  nachdrückliche  Betonung  eines  darauf  abzielenden 
Strassenzwanges  ^)  waren  ebenso  Ziele  derselben,  als  sie  anderseits  darauf 
hinzuwirken  suchten,  dass  der  Handelsgewinn  des  fremden  Eaufiaoannes 
dem  Lande  selbst  zu  Nutzen  werde.  Die  Weisung  E.  Friedrichs  vom 
17.  Juli  1478  an  den  Hauptmann  und  Yitzthum  von  Triest,  darauf  zu 
sehen,  dass  die  Fremden,  welche  in  Triest  Handel  und  Gewerbe  trieben, 
ihr  Gut  in  Laimobiliarbesitz  daselbst  festlegen  sollten  &),  ist  hiefür  ein 
charakteristisches  Beispiel.  Auch  der  Abschluss  von  Handelsverträgen  mit 
dem  Ausland,  soweit  dieselben  z.  B.  die  Aufhebung  des  für  den  Handel 
so  schädlichen  Rechtes  der  Grundruhr,  oder  die  Offenhaltung  und  Sidie- 
rung  der  Handelstrassen  auch  für  den  Fall  einer  kriegerischen  Complica- 
tion  der  beiden  verti'agschliessenden  Mächte  bezweckten^),  dürfen  hier 
genannt  werden. 

Hoffentlich  wird  der  hiezu  in  jeder  Hinsicht  berufene  Fachmann  sich 
darüber  in  der  Folge  noch  einmal  vernehmen  lassen. 

Wien.  A.  Dopsch. 

Theodor  Lindner,  Deutsche  Geschichte  unter  den 
Habsburgern  und  Luxemburgern  1273 — 1437.  IL  Bd.  Von 
Karl  IV.  bis  zu  Sigmund.  Die  allgemeinen  Zustände.  Stuttgart, 
Cotta  1893. 

Nachdem  sich  Th.  Lindner  läng^  als  ein  vortrefflicher  Kenner  der 
oben  genannten  Zeitperiode  erwiesen,  ihre  Quellen  bis  in*s  Einzelne  herab 
untersucht  und  grössere  Partien  der  luxemburgischen  Periode  dargestellt 
hat,  erhalten  wir  in  dem  vorliegenden  Bande  eine  Gesammtdaratellung  der 
Zeiten  von  Karls  IV.  Anfügen  bis  zum  Ausgang  Kaiser  Sigmunds.  In 
der  Vorrede  betont  der  Verf.,  dass  ihm  vornehmlich  daran  lag,  die  poli- 
tischen Dinge  in  kürzerer  Fassung  zu  erzählen  und  die  allgemeinen  Zu- 
stände mehr  hervorzuheben.     Diese  Absicht   hat   er   vollkommen   erreicht. 


I)  Vgl.  das  Priv.  Herzog  Albrechts  lll.  fQr  die  Laibaoher  (1389)  bei  Richter 
in  Klun'8  Archiv  247  n®  16  und  daa  Mandat  K.  Friedrichs  vom  15.  Juli  1478  an 
den  Hansgrafen  zu  Graz  über  die  Rechts-Parität  der  Triestiner  mit  den  anderen 
österr.  ünterthanen,  Cod.  dipl.  Istr. 

»)  Urk.  K.  Friedrichs  vom  28.  März  1489.    Cod.  dipL  Istr. 

*)  Ibd.  Dies  bietet  doch  (zu  Luschin  S.  18  Anm.  17)  eine  gewisse  Analogie 
zu  der  venetianischen  Handelspolitik. 

<)  Vgl.  den  Vertrag  mit  Baiein  (1375)  gedr.  bei  Kurz,  Oesterreichs  Handel 
in  älteren  Zeiten  S.  425. 


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LHentor.  3g7 

Analog  dem  ersten  ist  aach  der  zweite  Band  in  drei  Bücher  gegliedei*t: 
Im  ersten  behandelt  er  die  Zeit  Karls  IV.,  im  zweiten  die  Wenzels  und 
Baprechts,  im  dritten  den  Kaiser  Sigmund.  Mit  einer  trefflichen  üeber- 
sieht  über  die  Zostitnde  nnd  die  VerFassmig  des  Reichs  in  der  Mitte  des 
14.  Jhdts.  hebt  die  Darstellung  an.  Die  AnflUige  Karls  lY.,  seine  Erzie- 
hung, seine  erste  politische  Thätigkeit  wird  wesentlich  auf  Grundlage  der 
Vita  Karoli  geschildert,  wobei  yielleicht  etwas  zu  grosses  Gewicht  auf  die 
zweifellos  übertriebenen  Selbstanklagen  Karls  gelegt  ist.  Dessen  Charak- 
teristik ist  nach  jeder  Seite  zutreffend.  Es  folgt  die  Darstellung  der  Er- 
werbung und  Behauptung  der  Herrschaft  (1347 — 1350),  der  Beziehungen 
zu  den  einzelnen  Stfiaden  des  Beichs  (1350 — 1354),  der  Kaiserkrönung 
und  der  Zustände  Italiens  (1347 — 1355),  das  Gapitel  über  die  goldene 
Bulle  und  die  Beiehstage  von  Kümberg  und  Metz  (1356),  die  Wirksam- 
keit Budolfi  des  Stifters  (1357—1365),  die  Fahrt  nach  Burgund  und 
der  zweite  Bomzug  (1365 — 1370)>  die  Erwerbung  der  Mark  Branden- 
burg (1361—1373)  und  die  Wahl  Wenzels  und  Karls  Tod  (1373—1378). 
Die  Erzählung  ist  überall  eine  streng  sachgemttase.  Auch  da»  wo  er  Karls 
Thfttigkeit  in  zusammenfassender  Weise  schildert  (S.  98),  wird  man  dem 
Verf.  zustimmen.  Die  Bedeutung  der  Luxemburgischen  Herrschaft  für  die 
Entwicklung  der  deutschen  Literatur  in  Böhmen  und  Mähren  wird  zwar 
knapp,  aber  doch  ausreichend  dargestellt.  Bei  Miliö  von  Kremsier  war 
die  Bulle  Gregors  XI.  (Bajn.  Ann.  Eccl.  1374,  34)  nicht  zu  übersehen. 
Wie  die  Darstellung  (S.  97)  vorliegt,  erscheint  Gregor  XL  in  einem  zu 
hellen  und  freundlichen  Lichte. 

Im  zweiten  Buche  finden  wir  den  Verf.  bei  dem  Gegenstande  wieder, 
den  er  grossentheils  schon  in  seiner  Beichsgeschichte  unter  König  Wenzel 
geschildert  hat.  Hier  wird  der  Ursprung  des  grossen  Schismas  (1378 — 1383) 
und  die  Erwerbung  Ungarns  durch  Sigmund  (137  8 — 1387)  geschildert.  Die 
folgenden  Gapitel  sind  den  inneren  Zuständen:  Fürsten,  Bittem,  Bauern, 
das  Bürgerthum  und  die  Beichsstädte,  Städtebündnisse  und  Städtekrieg 
gewidmet«  Die  Absetzung  Wenzels  und  die  Anfänge  Ruprechts  werden 
auf  Grundlage  der  Materialien  in  den  Beichstagsacten  saohgemäss  erörtert 
Die  Gapitel  über  das  innere  Leben  nehmen  mit  Becht  einen  breiter^i 
Baum  ein,  als  dies  in  älteren  Büchern  der  Fall  ist. 

Im  dritten  Buche  handelt  der  Verf.  zunächst  von  der  Wahl,  den  Anftogen 
und  der  Persönlichkeit  Sigmunds,  dem  Constanzer  Concil  und  den  Zu- 
ständen im  Beich  von  1414 — 1418.  Eines  der  besten  Gapitel  ist  der 
Abschnitt  über  den  Magister  Hus.  Man  kann  nicht  leicht  die  Bedeutung 
dieses  Mannes,  seine  Abhängigkeit  von  Wiclif,  seinen  Prozess  und  alles, 
was  damit  zusammenhängt,  kürzer  und  sachgemässer  schildern  als  es  hier 
geschieht.  Zu  S.  311.  315  wäre  zu  ssgen,  dass  es  nicht  allem  der  kirch- 
liche Gesichtspunkt,  sondern  auch  der  warme  nationale  Ton  in  Wiclifs 
Schriften  war,  der  Hus  anzog.  Richtig  ist^  was  über  den  Geleitsbrief 
gesagt  wird.  Zu  dem,  was  über  die  Predigten  Huasens  bemerkt  wird, 
wären  noch  die  Einleitungen  zu  meiner  Ausgabe  der  lateinischen  Predigten 
WicliÜB  heranzuziehen  gewesen.  Wenn  Hussens  Predigten  wirkten,  ist 
nicht  zu  übersehen,  dass  es  W.'s  Worte  sind,  die  er  in  den  Mund  nimmt. 
Sehr  richtig  ist,  was  über  die  Taboriten  gesagt  wird.  Nur  hätte  auch 
da  S.  322  und  323  noch  deutlicher  gesagt  werden  müssen,  dass  auch  die 

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368  Literatur. 

dort  angeführten  taboritischen  Lehren  bis  auf  die  Einzelnheiten  herab 
Lehren  Wiclifs  sind  und  in  letzter  Linie  auf  der  Idee  der  Wiederher- 
stellung des  altchristlichen  Lebens  ruhen.  Ein  gelegentlicher  Blick  auf 
die  husitischen  Sympathien  in  den  Nachbarländern  schon  in  den  ersten 
Zeiten  des  Husitismus  wird  vermisst.  Sachgemäss  ist  die  Schilderung 
des  husitischen  Kriegs.  Der  Binger  Kurverein  wird  in  seiner  rechten  Be- 
deutung gewürdigt.  Wie  wenig  der  Cardinal  Heinrich  von  Winchester  den 
Weg  freundlicher  Verhandlungen  vei'schmäht,  um  nut  den  Taboriten  zum 
Frieden  zu  kommen,  ist  auch  aus  Palackys  ürkk.  Beitt.  I,  545  zu  entnehmen. 
Die  Personen,  die  er  zu  den  Verhandlungen  aussucht,  sind  nicht  schlecht 
gewählt:  Prokop  von  Eladrub  und  yomehmlich  Simon  von  Tischnow  waren 
einst  selbst  eiirige  Wiclifiten.  Die  folgenden  Abschnitte  betreffen  das 
Basler  Concil,  den  böhmischen  Ausgleich  1433 — 1436,  die  Veme,  das 
Entstehen  der  neuburgundischen  Macht,  die  Beziehungen  zwischen  Habs- 
bürgern  und  Wittelsbachem,  Wettinem  und  ZoUem  und  die  Verhältnisse 
in  NorddeutschlancI,  die  letzten  Jahre  Sigmunds  und  dessen  Bedeutung. 
Am  Schluss  seines  gehaltvollen  »Bückblickes  und  Ausblickes  kündigt  L. 
eine  allgemeine  deutsche  Greschichte  an,  die  denn  auch  in  der  Zwischenzeit 
erschienen  ist. 

Graz,  Weihnachten  1894.  J.  Loserth. 


Geschichte  von  England.  Von  Moritz  Bro seh.  Bd.  6  u.  7. 
684,  576  S.    Gotha,  Perthes  1890,  1892. 

Das  vorliegende  Werk  bildet  die  Fortsetzung  der  vortrefflichen  Ge- 
schichte Englands,  die  Lappenberg  und  Pauli  in  der  Heeren-Uckert*schen 
Sammlung  erscheinen  Hessen.  Pauli  hatte  die  Darstellung  bis  zur  Ge- 
schichte der  Tudors  geführt.  Die  Fortsetzung  des  Werkes  war  —  zumal 
für  jeden  des  Englischen  unwissenden  deutschen  Leser  —  ein  dringendes 
Bedürfnis,  denn  es  mangelte  an  einer  gut  geschriebenen  nicht  allzu  breiten, 
unparteiischen  Schilderung  der  englischen  Geschichte,  da  Bankers  gross 
angelegtes  und  von  bestinmiten  Gesichtspunkten  aus  geschriebenes  Werk 
dem  Bedürfnisse  einer  leichten  und  raschen  Einführung  nicht  ganz  ent- 
sprach. Brosch  hat  sich  daher  ein  grosses  Verdienst  erworben,  indem  er 
es  unternahm  die  Geschichte  des  Inselreiches  seit  den  Tagen  der  Tudors 
zusammenfassend  zu  schildern  und  er  hat  dies  mit  ausgiebiger  Verwer- 
thung  der  Besultate  der  ausserordentlich  eindringenden  Quellenforschung 
der  letzten  Jahrzehnte  gethan.  Dieses  Verdienst  wird  man  ihm,  wenn 
man  nicht  ungerecht  sein  will,  zugestehen  müssen.  Dass  ihm  manche 
Quelle  und  manche  Monographie  entgangen  ist,  dass  er  manch*  schwer  zu 
beschaffendes  Werk,  obgleich  er  von  dessen  Existenz  wusste,  nicht  einsehen 
konnte,  dass  er  in  Folge  dessen  ein  oder  die  andere  Thatsache  nicht  ganz  richtig 
schildert,  wird  jeden  billig  Denkenden  begreiflich  erscheinen  und  fWt  auch 
bei  der  Fülle  des  Gebotenen  nicht  in's  Gewicht.  An  die  Beurtheilung 
derartig  umfassender  Werke  darf  man,  ohne  ungerecht  zu  sein,  mit  solchen 
Forderungen  nicht  herantreten.  Was  man  dagegen  fordern  muss  und  kann, 
ist  eine  der  Bedeutung  der  verschiedenen  Perioden  entsprechende  Ver- 
theilung   des  Stoffes,   eine   scharfe  Charakteristik   der   leitenden  Pei'sonen, 

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lateratar.  369 

HerYorhebung  des  WesentUchen,  anparteiisohes  ürtheil  and  eine  den  zu 
schildernden  Personen  und  Dingen  angepasste  Darstellung.  Die  letzte  Eigen- 
schaft entbehrt  das  Werk  von  Brosch  nicht,  die  vielfachen  Angriffe,  die 
B.  sich  diesbezüglich  gefiallen  lassen  musste,  hält  Bef.  nicht  für  berechtigt. 
Dass  mancher  nicht  eben  passender  Vergleich  mit  modernen  Verhältnissen 
die  Lectfire  stOrt,  dass  manche  Wortbildnng  mislnngen  ist,  soll  nicht  ge- 
leugnet werden;  allein  im  grossen  und  ganzen  ist  B's.  Schreibweise  eine 
einfache,  klare  nnd  gewiss  nicht  schlechtere,  als  jene  der  Mehrzahl  der 
besseren  deutschen  Bücher.  Auch  das  Lob  des  Strebens  nach  Unpartei- 
lichkeit neird  man  B.  nicht  absprechen  kOnnen.  Vorge&ssten  Meinungen 
oder  aufdringlicher  Betonung  politischer  (Besinnung  ist  Bef.  niemals  bei 
R  begegnet.  B.  yerhehlt  nicht  seine  Sjmpatie  für  die  liberalen  Bestre- 
bungen gewisser  Personen,  allein  er  übersieht  auch  die  Fehler  der  liberalen 
Staatsmänner  nicht  und  vrird  den  Verdiensten  der  GonseryatiTen  gerecht. 
Mangelhaft  wird  man  dagegen  —  zumal  im  ersten  Bande  —  die  Ver- 
theilung  des  Stoffes  nennen  müssen.  Es  dürfte  B.  ergangen  sein,  wie 
vielen  anderen,  erst  im  Laufe  der  Darstellung  wurde  er  gewahr,  dass  er 
anfangs  des  Guten  zu  viel  gethan.  So  erscheint  bei  ihm  Heinrich  Vlll. 
weit  ausführlicher  geschildert  als  Elisabeth.  Zumal  die  letzten  Begierungs- 
jahre Elisabeths  finden  bei  B.  durchaus  nicht  die  genügende  Berücksich- 
tigung. Was  der  Verfasser  in  diesem  Zusammenhange  über  die  Kunst  und 
Literatur,  über  Handel  und  Gewerbe^  über  die  sociale  Bewegung  der  elisa- 
betheischen  Zeit  mittheilt,  ist  ausserordentlich  dürftig  und  ermöglicht  dem 
einzuführenden  Leser  keineswegs  eine  klare  Vorstellung.  In  diesen  Punkten 
hätte  bei  entsprechender  Verwerthung  der  vorhandenen,  leicht  zu  beschaf- 
fenden Literatur  um  ein  beträchtliches  mehr  geleistet  werden  kOnnen. 
Und  wenn  es  dem  Verf.  an  Baum  gebrach,  dann  wäre  es  zweckmässiger 
gewesen,  wenn  B.  auf  die  Verwerthung  der  venetianischen  Berichte  zum 
Theil  und  selbst  ganz  verzichtet  hätte,  denn  irgend  eine  wesentliche  Ver- 
mehrung unserer  Kenntnisse  verdanken  wir  den  recht  zahlreichen  Gitaten 
aus    diesen  Belationen  —  im  Texte   und   in  den  Anmerkungen  —  nicht. 

Der  zweite  Band,  der  die  Geschichte  Englands  im  Zeitalter  der  Stuarts 
schildert,  ist  besser  componirt  als  der  erste,  wenngleich  auch  in  diesem 
Falle  die  letzten  Stuarts  zu  Gunsten  der  beiden  ersten  benachtheiligt  er- 
scheinen. 

Auch  in  Bezug  auf  die  Characteristik  der  leitenden  Personen  und  auf 
die  Hervorhebung  des  Wesentlichen  kann  B*s.  Darstellung  hohen  Anfor- 
derongen  nicht  ganz  genügen.  Es  mangelt  B.  weniger  an  Gestaltungsgabe 
als  an  Sicherheit  in  der  Beurtheilung  der  einzelnen  Personen.  B.  stellt 
dem  Leser  kein  fertiges  Bild  der  massgebenden  Persönlichkeiten  vor  Augen, 
weil  er  selbst  nicht  mit  ihnen  ganz  fertig  geworden  ist.  Dazu  kommt, 
dass  B.  durch  seine  nüchterne  Auffassung  und  durch  seinen  Skepticismus,  — 
vortheilhafte  Eigenschaften  für  den  Forscher  —  an  der  lebendigen  Grestaltung 
der  Personen  und  Ereignisse  gehindert  wird.  Was  B.  von  Heinrich,  Elisabeth, 
von  den  Kails  und  Jakobs  sagt  ist  im  wesentlichen  richtig;  aber  von 
keinem  dieser  Herrscher  hat  er  ein  vollkommenes  Bild  entworfen,  bei 
jedem  fehlt  ein  oder  der  andere  wichtige  Zug,  dessen  Ausserachtlassung 
eine  richtige  Erfassung  des  Characters  seitens  des  Lesers  sehr  erschwert. 
Für  religiöse  Fragen  hat  B.  kein  richtiges  Verständnis;  weder  der  schot- 

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370  Literatur. 

tische  Presbyterianismus  noch  der  engliche  Puritanismas  treten  scharf  genug 
hervor;  der  einzufahrende  Leser  wird  mit  einer  Fülle  von  Einzelheiten 
vertraut  geiaacht,  aber  er  bleiM  im  Unklaren  über  das  Wesentliche  der 
Fragen. 

Wie  man  sieht^  hat  auch  der  Bef.  so  manches  an  dem  Werke  B's. 
auszusetzen,  allein  diese  Bedenken  können  nur  deshalb  erhoben  werden, 
weil  man  mit  den  strengsten  Anforderungen  an  B.  herantritt.  Der  allzu 
scharfe  Tadel,  der  von  mancher  Seite  gelegentlich  des  Erscheinens  des 
ersten  Bandes  ausgesprochen  wurde,  hat  B.  glücklicher  Weise  nicht  ab- 
geschreckt sein  Werk  fortzusetzen ;  er  hat  vielmehr  so  manche  Aussetzung 
seiner  Kritiker  beherzigt;  die  Geschichte  der  Stuarts  ist  besser  geschrieben 
und  mit  zweckmässigerer  Vertheilung  des  Stoffes  abgefasst,  als  das  Zeit- 
alter der  Tudors.  Hoffentlich  lässt  sich  B.  auch  weiter  in  seinem  Wirken 
nicht  abhalten,  sein  Buch  ist,  wie  es  vorliegt,  unter  allen  Umständen  ein 
überaus  nützliches;  und  solange  keine  bessere  vorliegt,  auch  die  beste 
zusammenfassende  Darstellung  der  englischen  Geschichte  in  deutscher 
Sprache  ^).  A.  Pribram. 

Die  historischen  Programme  der  österreichischen 
Mittelschulen  für  1894. 

Auf  ungedrucktem  Materiale  beruhen  vornehmlich  folgende  Arbeiten: 
Beiträge  zur  Geschichte  Tirols  von  Max  Straganz  (Gymnasium 
in  Hall).  I.  Mittheilungen  aus  dem  Archiv  des  Clarissenklosters  zu  Brixen. 
Vgl.  MittL  des  Instituts  16,  179.  —  Herzog  Friedrichs  Flucht 
von  Oonstanz  nach  Tirol  von  J.  Zösmair  (Gymnasium  in  Inns- 
bruck). Bekanntlich  hat  Herzog  Friedrich  IV.  von  Tirol  dem  Papst  Jo- 
hann XXm.  am  20.  März  1415  die  Flucht  aus  Constanz  ermöglicht.  Dem 
Herzoge  folgte  Acht  und  Bann,  er  suchte  vergebens  zu  unterhandeln  und 
musste  sich  am  5.  Mai  1415  dem  König  Siegmund  zu  Constanz  ergeben. 
Dieser  Hess  sich  nun  in  den  Vorlanden  huldigen,  setzte  Vögte  ein  und  ver- 
schleuderte die  Güter  der  Habsburger,  um  seine  Taschen  zu  fällen. 
Friedrich  blieb  als  Geisel  in  Constanz,  indes  Siegmund  auf  längere  Zeit 
nach  Frankreich  reiste.  Inzwischen  huldigte  Tirol  dem  herbeigerufenen 
Herzog  Ernst,  der  auch  Theile  von  Vorarlberg  an  sich  zog.  Die  zweideutige 
Haltung  des  Bruders  und  die  eigene  üble  Lage  bewog  Friedrich  am 
30.  März  1416  zur  Flucht  nach  Tirol  —  über  Feldkirch,  Bludenz,  den 
Arlberg  und  Landeck  nach  Meran.  Der  längere  Aufenthalt  im  Oetzthale 
(und  in  Flaurling)  ist  Sage.  Zwischen  Friedrich,  der  seine  Eechte  zurück- 
haben, und  Ernst,  der  das  Gewonnene  für  sich  behalten  wollte,  kam  es 
nun  zu  Verhandlungen  in  Brixen  anfangs  Mai  1416)  wo  man  sich  aber 
nicht  einigen  konnte,  so  dass  der  Bischof  Ulrich  von  Brixen  und  Peter 
V.  Spaur  im  Namen  der  ganzen  Landschaft  unter  sich  einen  für  Friedrich 

1)  Erst  nach  AbfasBung  dieser  Besprechung  bekam  Ref  den  dritten  Band 
des  Brachen  Werkes  zu  Gesichte.  Derselbe  umfasst  die  englische  Geschichte  von 
1713—1789;  er  ist  besser  als  der  erste,  aber  weniger  gut  als  der  zweite  gerathen. 
Fehler  und  Vorzüge  des  Werkes  sind  die  gleichen,  wie  bei  den  beiden  ftüheren 
Bänden.  Die  Arbeitskraft  des  Verfassers  ist  zu  bewundem,  freilich  wäre  eine 
grössere  Vertiefung  zumal  bezüghch  der  inneren  Fragen  zu  wünschen  gewesen 
und  mit  einem  etwas  langsameren  Tempo  nicht  zu  theuer  bezahlt. 


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literatnr.  37 1 

ungünstigen  Vertrag  snr  Schlichtnng  der  Dilferenien  schlössen.  Ernst 
gkng  anf  keine  Yordchlige  Friedrichs  ein,  da  der  Adelsbnnd,  besonders 
Ulrich  y.  Starkenberg,  för  ihn  war  and  sogar  Meran  zu  übemunpeln  ver- 
snchte.  Im  Juni  kam  es  zn  offener  Fehde  zwischen  den  feindlichen  Brü- 
dern, der  die  Waffenstillstftnde  von  Bozen  nnd  Eropfsberg  (bei  Brizlegg) 
ein  Ende  machten,  worauf  dann  unter  Yermittlnng  des  Papstes  Martin  Y. 
anch  ein  Aasgleich  mit  K.  Siegmand  zustande  kam.  Z.  benützte  zu  seiner 
interessanten  Darstellung  angedruckte  Akten  im  Statthalterei-Archiy  zu 
Innsbruck  und  im  Stadtarchiv  zu  Feldkirch.  —  Zur  Yerhaftung  des 
Landgrafen  Philipp  von  Hessen  1547  von  Gustav  Turba 
(Bealschule  im  2.  Bezirke  Wiens).  Die  üble  Lage  der  Schmalkaldner 
beWog  den  Landgrafen  Philipp  1546  zu  Unterhandlungen,  allein  der  Kanzler 
Granvelle  rieth  dem  Kaiser  davon  ab.  Nun  steckte  sich  Philipp  hinter  seinen 
Schwiegersohn  Moriz  yon  Sachsen,  der  aber  g^^en  den  KuifÜrsten  Johann 
Friedrich,  den  »Digkwambs*,  vorgehen  und  Philipp  zur  Bundeshilfe  be- 
stimmen wollte,  weshalb  sich  die  Unterhandlungen  zerschlugen.  Karl  Y. 
verlangte  übrigens  völlige  persönliche  Unterwerfung  und  Aucdieferung  der 
Festungen  des  Landgrafen.  Bei  Mühlberg  wurde  1547  Job.  Friedrich 
gefangen,  Moriz  spltter  zum  Kurfürsten  erhoben.  Dieser  hielt  dann  in 
Leipzig  eine  Zusammenkunft  mit  Philipp  wegen  der  Unterwerfung,  die  auf 
Gnade  und  Ungnade  erfolgen  sollte.  Philipp  schwankte,  liess  sich  aber 
am  2.  Juni  zu  den  deutschen  »Nebenartikeln*  im  Lager  vor  Wittenberg 
herbei,  die  T.  S.  29  nach  dem  Wiener  Original  abdruckt,  während  Lanz 
und  Druffel  nur  ungenügende  Copien  vor  sich  gehabt  Die  Fürsten  hatten 
darin  für  den  Landgrafen  nur  Sicherstellung  gegen  Tod  und  ewiges 
Gefängnis  verlangt.  Am  19.  Juni  1547  erfolgte  in  Halle  der  Fussfall  des 
Landgrafen  vor  Karl  Y.,  wo  aber  der  Kaiser  Philipps  Haftnahme  durch 
Alba  verfugte.  Im  Anhange  sind  die  Briefe  des  Bischofs  Granvelle  an 
die  röm.  Königin  Maria  vom  20.  (theilweise)  und  vom  21.  Juni  1547 
abgedruckt,  S.  31  wird  die  bei  Lanz  2,  589 — 595  fehlerhaft  gegebene 
Darstellung  Granvelles  über  die  Yerhandlungen  und  die  Gefangennahme 
Philipps  vom  Juli  1547  verbessert.  Sämmtliche  Urkunden  stammen  aus 
dem  geh.  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchiv  in  Wien.  —  Die  Lateinschule 
in  Schlaggenwald  (l554 — 1624).  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der 
Beformation  von  Ad.  Horöiöka  (Neustädter  deutsches  Gymnasium  am 
Graben  in  Prag).  Zu  einer  kurzen  Darstellung  der  politischen  Ereignisse 
bis  zur  Schlacht  am  weissen  Berge  und  der  Schicksale  der  Schule  in 
Schlaggenwald  bei  Elbogen  druckt  der  Yerf.  aus  dem  Gemeindearchive  zu 
Schlaggenwald  und  aus  den  Archivalien  des  Yereines  für  Geschichte  der 
Deutschen  in  Böhmen  11  Actenstücke  ab,  darunter  die  Bestallungs- 
arkunde des  Bectors  Johann  Hauer  (25.  März  1599),  Conrectoris  Instruction 
vom  19.  Juli  1618,  das  Bibliotheksinventar  der  Schlaggenwalder  ev.  Schule, 
das  Memoriale  des  Baccalaureus  B.  Jahn  (1627?),  den  Abschied  des 
P&rrers  S.  Fischer  (4.  April  1590)  und  mehrere  Schreiben  des  Bathes 
der  Stadt  Schlaggenwald  (l590,  1593).  —  Zur  Geschichte  des 
Schwedeneinfalls  in  Vorarlberg  im  Jahre  1647  von  Gebh. 
Fischer  (Staatsgymnasium  in  Feldkircb).  Nach  dem  ersten  Einfalle  der 
Schweden  in  Yorarlberg  im  April  1632  hatte  das  Land,  obwohl  öfters 
bedroht,  Buhe   bis   zum  Herbst  1646,   wo   sich  Schweden  und  Franzosen 

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372  Literatur. 

den  Grenzen  näherten.  Dagegen  waren  die  Yertheidigongsanstalten  in 
Vorarlberg  bei  der  Unftlhigkeit  des  Obersten  Aescher  und  der  schier  bei- 
spiellosen Uneinigkeit  der  Stände  ganz  unzulänglich;  an  Geld  fehlte  es 
überall.  Die  vorarlbergischen  Stände  waren  so  verblendet,  dass  sie  selbst 
eine  Hilfe  der  Begierung  (600  Mann),  die  von  Innsbruck  nach  Bregenz 
geschickt  worden,  zurückwiesen.  Nun  rückten  die  Schweden  unter  Wrangel, 
Königsmark  und  Mortaigne  heran  und  nahmen  mit  10.000  Mann  und 
24  Kanonen  am  4.  Jänner  1647,  wahrscheinlich  von  Ortskundigen  ge- 
führt, die  Klause  und  Bregenz  ein,  besetzten  am  18.  Jänner  auch  Feld- 
kirch und  schwärmten  bis  gegen  Bludenz  und  den  Luziensteig.  Im  März 
zog  Wrangel  nach  Böhmen  ab,  aber  die  Schweden  hielten  noch  Neuburg 
besetzt,  das  sie  erst  später  den  Kaiserlichen  übergaben;  eine  kleine  Ab- 
theilung schwedischer  Beiter  wurde  im  Bregenzerwalde  (von  Weibern!) 
angerieben.  Eine  neue  Gefahr  nach  dem  Treffen  von  Zusmarshausen  im 
Mai  1648  gieng  glücklich  vorüber.  F.  benützte  zu  seiner  tüchtigen  Arbeit 
zahlreiche  ungedruckte  Acten  aus  dem  Statth.-Archive  zti  Innsbruck  und 
in  den  Archiven  von  Bregenz,  Feldkirch  und  Hohenems.  —  Die  fran- 
zösische Invasion  in  Kärnten  i.  J.  1809.  Nach  den  Invasions- 
aoten.  0.  die  Lage  Kärntens  während  der  Anwesenheit  der  Feinde 
(U.  Theil,  Schluss  des  Programms  von  1892)  von  Josef  Hamberger 
(Oberrealschule  in  Klagenfort).  Erzählt  auf  47  Seiten  die  Kämpfe  in 
Kärnten  anfangs  Juni  1809,  als  F.-M.-L.  Ohasteller  von  Tirol  aus 
nach  Kärnten  vordrang,  um  sich  der  Armee  des  Erzherzogs  Johann  in 
Ungarn  anzuschliessen.  Das  Gefecht  bei  Klagenfurt  am  6.  Juni  öffiiete 
ihm  den  Weg.  Nun  folgte  eine  schwere  Bedrückung  des  Landes  durch 
den  General  Busca,  die  grosse  Erbitterung  erzeugte.  Die  Verwaltung  durch 
den  Intendanten  de  Bremond  gieng  darauf  aus,  die  Landeseinkünfte  für 
Napoleon  auszubeuten.  Dazu  sind  im  Anhange  3  ungedruckte  Actenstücke 
des  franz.  Intendanten  und  ein  Tableau  über  den  Zustand  und  die  Ein- 
künfte des  kämtnerischen  Aerariol-Bergwesens  vom  Landesbuchhalter 
Schiller  vom  30.  Mai  1809  mitgetheilt.  Theilweise  im  Texte  abgedruckt  ist 
die  Vorstellung  der  Landesadministration  in  Sachen  der  öffentlichen  Gassen 
an  Bremond.  —  Antheil  Salzburgs  an  der  Volkserhebung  im 
Jahre  1809  von  Paul  Prybila  (Gymnasium  in  Salzburg).  Die  Kämpfe 
der  Tiroler  fanden  auch  bei  den  Bewohnern  des  salzburgischen  Gebirgs- 
landes  mannhafte  Unterstützung.  Bauchenbichler  organisierte  den  Land- 
sturm, J.  V.  Pichl  wurde  k.  Generalcommissär.  Allein  sie  richteten  im 
Mai  1809  wenig  aus,  weil  F.-M.-L.  Jelladö  nicht  kräftig  eingriff.  Besser 
gieng  es,  als  im  Juni  Anton  Wallner  Obercommandant  der  Landesver- 
theidigung  im  salzburgischen  Gebirge  wurde  und  in  Weissbach  seinen  Sitz 
aufschlug.  Dagegen  that  die  General-Landesadministration  unter  dem  Bi- 
schöfe von  Chiemsee  Grafen  Zeil-Trauchburg  nichts.  Die  Landstürmer 
unterlagen  dem  General  Deroj  bei  Tazenbach.  Bei  der  dritten  Erhebung 
im  Herbste  hatten  wieder  WaUner  und  Panzl  den  Hauptantheil,  von  einer 
vierten  Erhebung  wollten  die  Pinzgauer  nichts  mehr  wissen,  wofür  die  im 
Anhang  aus  dem  (bereits  von  Sohallhammer  ausgebeuteten)  Ms.  des  Be- 
gierungsraths  Feiner  abgedruckte  Antwort  der  Viertelleute  zu  Saalfelden 
an  B.  Haas  vom  4.  Nov.  1809  zeugt.  Wallner,  über  den  die  verdienst- 
liche»  aber  wenig   gewandte  Arbeit  manches  Detail  bietet,    starb  bereits 

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Literatur.  373 

1810  in  Wien.  —  Piero  Soderini  profngo  a  Bagusa.  Memorie 
e  documenti  da  G.  Gelcich  (nant.  Schiüe  in  Bagusa).  Der  florentinische 
Bebell  und  »Schismatiker*  Soderini  flüchtete  sich  1512  nach  Bagosa  und 
verbarg  sieh  in  einem  alten  Castell  an  der  Bucht  von  Yaldinoce,  welches 
im  Liehtdnioke  abgebildet  ist.  Den  Anhang  des  hübschen  Aaüsatses  bilden 
folgende  (lateinische)  Docnmente  aus  dem  Archive  zu  Bagusa:  Antwort  des 
Senats  von  Bagosa  auf  eine  Beclamation  des  P.  Julius  II.  (wegen  Soderini) 
vom  8.  Oct  1512  und  ein  Schreiben  des  Senats  an  den  Dogen  von 
Venedig  vom  gleichen  Tage,  ein  Brief  Julius  lY.  13.  Nov.  1512,  Schreiben 
des  Senates  von  Bagusa  an  Soderini  7.  Mai  1513»  ein  Schreiben  Soderinis 
an  den  Senat  von  Bagusa  (Bom,  21.  Mai  1513),  ein  Brief  des  Bruders 
Soderinis,  des  Cardinais  Eranz  v.  Soderini,  an  den  genannten  Senat  und 
dessen  Antwort  (7.  Mai  und  17.  Juni  1513). 

Abhandlungen  zur  Geschichte  und  Cultur  des  Alterthums  auf  Grund- 
lage des  Gedruckten:  Bemerkungen  zur  Chronologie  der  Pente- 
kontaetia  von  Karl  Frank  (Gymnasium  zu  Mährisch-SchOnberg), 
wichtig  fär  die  Geschichte  des  Themistokles.  —  Die  erste  philip- 
pische Bede  des  Demosthenes  nach  Veranlassung,  Gedan- 
kengang und  Zweck  untersucht  von  E.  Schmied  (Gymnasium  in 
Hom,  N.-Oe.).  —  Die  Sage  von  Hero  und  Leander  in  der  Litte- 
ratur  und  Kunst  des  classischen  Alterthums  von  Fr.  Köpp- 
ner  (Gymnasium  in  Komotau).  —  Griechische  Münzen.  I.  TheiL 
Der  Osten,  von  V.  v.  Benner  (Comm.  Beal-  und  Obergymnasiimi  im 
2.  Bez.  Wiens)  mit  1  Tafel.  Beschreibt  die  Stücke  der  Münzensammlung 
der  Anstalt  (Asien,  Balkanhalbinsel,  Macedonien  und  die  Diadoohenreiche), 
nftmlich  Münzen  aus  dem  griechischen  Alterthum  mit  Ausschluss  der  rö- 
mischen Kaisermünzen.  —  Beiseskizzen  aus  Italien  und  Grie- 
chenland von  W.  Eymer  (d.  Gymnasium  in  Budweis).  Hübsche  Beise- 
eindrücke  (aus  eigenen  Tagebüchern)  mit  besonderer  Bücksicht  auf  das 
Historische,  für  Schüler  berechnet.  —  Das  palatinische  Pomerium. 
Begriff  Lage  und  Form,  von  Friedr.  Weber  (Gymnasium  zu  Brüx). 
Der  Begriff  des  Pomerium  (von  den  Alten  als  pone  oder  post  murum 
=moerum  erkl&rt)  hat  zu  verschiedenen  Zeiten  geschwankt;  ursprünglich 
ist  es  eine  Linie,  die  das  bebaubare  Stadtgebiet  einschloss,  dann  bedeutet 
es  den  unbebaubaren  Baum  innerhalb  der  Mauer,  nie  aber  einen  solchen 
ausserhalb  derselben.  Die  Bezeichnung  hängt  zusammen  mit  dem  Grün- 
dungsritus  römischer  Städte  durch  das  Ziehen  der  Furche.  Auch  die  Form 
desselben  war  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  verschieden,  so  d&ss  das 
Pomerium  der  palatinischen  Stadt  gewiss  nicht  die  (Gestalt  eines  regulären 
Vierecks  oder  Kreises  hatte,  da  jedenfalls  zwischen  der  höher  am  Berge 
laufenden  Mauer  und  dem  Pomerium  Parallelismus  herrschte.  W.  pole- 
misiert im  Einzelnen  gegen  die  Ansichten  Mommsens  und  Nissens.  — 
Unter  den  erhaltenen  Handschriften  der  Germania  des 
Tacitus  ist  die  Stuttgarter  Handschrift  die  beste,  von  J. 
Hol  üb  (Fortsetzung;  Gymnasium  zu  Weidenau  in  Schlesien).  —  La 
milizia  Bomana  secondo  Tacito  da  B.  Adami  (it.  Com.-Gymna- 
sium  in  Triest),  63  S.,  Fortsetzung  folgt.  —  Bealien  in  Virgils 
Aeneis  von  Franz  Kunz  (Gymnasium  zu  Wiener-Neustadt).  —  üeber 
die   Naturales   quaestiones   des   Philosophen   Seneca  von  K. 

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374  Literatur. 

Wünsch  (öyiimasium  in  Prag-Neustadt).  —  De  oarmine  panegyrico 
Pseado-Tibulliano  scripsit  Stephanus  Ehrengruber  (Y.  Fort« 
Setzung;  Gymnasium  zu  Eremsmünster),  Fortsetzung  folgt  —  Jenseits 
der  Bhipäen.  B.  Ultima  Thule.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  des 
Bemsteinhandels  yon  Georg  Mair  (Gymnasium  in  Villach).  Untersucht 
nach  seiner  Methode  die  Nordlandfahrt  des  Pytheas  und  corrigiert  dessen 
Itinerar  und  die  Beiseberichte.  Thule  kann  nur  das  heutige  Island  sein, 
das  damals  Ton  Gelten  bewohnt  war.  Duin  verbreitet  er  sich  nochmals 
über  die  Fahrten  des  kühnen  Massalioten  in  der  Ostsee  (die  M.  bis  an 
die  Newa  ausdehnt)  und  gibt  im  Anhange  einen  Nachtrag  zu  seiner  vor- 
jährigen Progrrammarbeit.  —  Die  sarmatischen  Berge,  der  Berg 
Peuke  und  Karpates  des  Claudius  Ptolemaeus.  Ein  Beitrag 
zur  Geschichte  der  Völkerwanderung.  I.  Theil  von  Anton  Kräli£ek 
(d.  Bealschule  in  Eremsier).  Die  Bhipäen  (nach  K.  Zeuss  ==  Earpathen,  vom 
slav.  ripi  iip  ^  Berg)  sind  nach  ihrer  Lage  durch  die  histor.  Angaben 
nicht  fest  bestimmt.  Bei  Ptolemaeus  heissen  die  westlichen  Earpathen 
sarmatische  Berge,  angeblich  nach  den  alten  (arisch-slavischen?)  Sarmaten; 
E.  aber  glaubt  darunter  die  Gebirgsgruppen  des  Neograder-  und  Ostrowsky» 
gebirges,  des  ungarischen  Ei*zgebirge8,  der  Liptaiuer  Alpen,  der  grossen 
und  kleinen  Fatra  bis  zu  den  Westbeskiden  verstehen  zu  dürfen.  Eine 
Fortsetzung  dieser  mehr  in  das  Gebiet  der  histor.  Geographie  gehörigen 
Arbeit  folgt.  —  Wie  verhielt  sich  die  christliche  Eirohe  in 
den  ersten  6  Jahrhunderten  gegenüber  der  griechisch- 
rOmischen  Geistesbildung?  (Fortsetzung)  von  A.  Hirtl  (fb.  Enaben* 
Seminar  in  Graz),  56  S.,  Schluss  folgt. 

Mittelalter  und  neuere  Zeit,  Gultur-  und  Eunstgeschichte:  L  Zur 
Bischofweihe  des  hl.  Virgilius  von  Salzburg.  IL  Zur  Ru- 
pertusfrage. III.  Theo  delinde,  von  Fr.  Fasching  (Realschule  in 
Marburg  a.  D.).  Der  hl.  Virgilius,  der  Apostel  der  Earantanen,  kam  745 
nach  Salzburg.  Er  war  nach  dem  Jndiculus  Amonis  zuerst  wohl  nur  Abt 
von  St.  Peter,  leitete  zwar  die  Diöcese,  war  aber  noch  nicht  geweiht. 
Noch  757  unterschreibt  er  sich  in  einer  Urkunde  des  Herzog  Tassilo  als 
abbas,  während  er  767  in  der  Dotierungs^ge  des  Salzburg  zugehörigen 
Stiftes  Oetting  schon  energisch  gegen  den  Stifter  Gunthar  auftritt.  In  der 
Zwischenzeit,  wahrscheinlich  760,  düifte  seine  Weihe  erfolgt  sein.  — 
Alois  Huber  wollte  aus  den  Angaben  der  Breves  Notitiae  das  Zeitalter 
des  hl.  Rupert  in  eine  frühere  Zeit  hinaufrücken  (Mitte  des  6.  Jahr- 
hunderts, während  er  696  erst  nach  Baiem  kam),  weil  er  die  Zeit  der 
beiden  Placita  wegen  der  Eirche  zu  Puoren  oder  Buorun  (Michaelbeuem) 
irrig  deut.ete;  dieselben  &llen  vielmehr  zu  791  und  799,  da  das  arste 
Placifum  nicht  unter  Glodwig  HI.,  sondern  nur  unter  Earls  d.  Gr.  Sohne 
Ludwig  gewesen  sein  kann.  —  Theodelinde,  seit  589  Authoris  Gemahlin, 
kann  nach  F.  (gegen  Büdinger)  nur  die  Tochter  oder  Stieftochter,  aber 
wahrscheinlich  ersteres,  des  Herzogs  Garibald  von  Baiem  und  der  frän- 
kischen Prinzessin  Waltrade  gewesen  sein.  Die  Agilolfinger  scheinen  übri- 
gens mit  den  Merowingem  verwandt  zu  sein.  —  Textkritisches  zum 
Investiturprivileg  Galixtus  U.  von  R.  Graf  Nostitz-Rieneck 
(Privatgymnasium  Stella  matutina  in  Feldkirchj.  Den  Text  des  Wormser  Con- 
cordats  im  Cod.  Paris,  lat.  9631  (in  MG.  Constitutiones  1,  161  nicht  benütit) 

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Litemtor.  375 

besprechend  yerneint  der  Yerf.  die  Frage,  ob  die  Worte  der  Urkunde 
»absqae  omni  exactione*  als  Interpolation  anzusehen  seien.  —  Die  Herren 
Ton  Landstein  von  Jakob  Stippl  (Gymnasium  in  Eger)  mit  einem 
Plane  der  befestigten  Burg  Landstein  an  der  bOhm.-mtthr.-niederösterreidi. 
Grenxe;  behandelt  die  Geschichte  der  Witigcmen  ron  Landstein  Tom 
12.  Jahrhundert  bis  gegen  das  15.  Jahrhunderts  auf  Grund  des  gedruckten 
Qaellenmaterials  (Schluss  folgt).  —  Cipro  nella  storia  medioeyale 
del  Commercio  LoTantino  (Schluss),  von  B.  Mitroviö  (it.  Oberreal- 
sdiule  in  Triest).  —  Die  romanische  Kirchenbaukunst  in 
Kftrnten  von  Fr.  G.  Bann  (Gymnasium  in  Elagenfurt),  18  S.,  bespricht 
die  wichtigsten  Bauten  dieses  Stiles  in  Kärnten  (Domkirche  in  Gurk, 
St.  Paul,  IfiUstatt);  das  TOijfthrige  Prograomi  kann  als  Fortsetzung  dieser 
Arbeit  gelten.  —  Der  Egerl&nder  Bauernhof  und  seine  Einrich- 
tung von  J.  Neubauer  (Schluss,  Oberrealschule  zu  Blbogen  in  Böhmen). 

—  Die  Hofnamen  des  Burggrafenamtes  in  Tirol  von  J.  Tar- 
ne 11  er  (Gymnasium  in  Meran),  Fortsetzung:  Obermais*L4nan,  Untermais, 
Burgstall,  Girg^zon,  Marling  S.  61  — 111  mit  zahlreichen  wichtigen  Noten. 

—  Ursachen  und  Verlauf  der  Kriegsereignisse  in  Böhmen 
im  Jahre  1484  Ton  Anton  Bielohlawek  (Gymnasium  zu  Braunau  in 
Böhmen).  Auf  Grund  der  gedruckten  Quellen  werden  die  Ereignisse  in 
Böhmoi  vom  Kampfe  bei  Taus  bis  zur  Schlacht  von  Lipan  dargestellt 
und  Palaokys  Ansichten  in  manchem  Punkte  corrigiert  oder  besser  er- 
Iftntert.  Das  Conoil  von  Basel  suchte  zwar  1433  eine  Yerstindigung  mit 
den  Husiten,  aber  ohne  Zugeständnisse  zu  madien,  und  gewann  auch 
den  Adel  für  sich,  dem  der  demokratische  Charakter  der  Bewegung 
zuwider  war.  Die  Husiten  belagerten  dagegen  Pilsen.  Schon  auf  dem 
Martinilandtag  1433  wurde  ein  vom  Adel,  namentlich  von  Meinhard 
T.  Nenhaus  abhängiger  Landesverweser  eingesetzt,  und  unter  dem  Ein- 
flnss  des  Adels  erfolgte  die  Annahme  der  Compaktaten  und  deren  erste 
Bestätigung  zu  Prag  am  30.  Nov.  1433f  allein  diese  befriedigten  nicht 
und  die  extremen  Husiten  verlangten  sogar,  dass  die  Kirchenversammlung 
auch  den  Katholiken  die  Communion  unter  beiden  (Gestalten  gebiete.  Eine 
Einigung  konnte  daher  nicht  erzielt  werden,  am  15.  Jänner  1434  ver- 
liessen  die  Basler  Gesandten  Prag.  Der  Landtag  schickte  wohl  den  Martin 
Lapa£  nach  Basel,  aber  der  Adel,  der  Frieden  haben  und  seine  Herrschafk 
behaupten  wollte,  trat  direkt  mit  der  Kirche  in  Verbindung ;  Pilsen  wurde 
von  aussen  mit  Geld  unterstützt  und  verproviantiert  Kaiser  und  Concil 
waren  bei  der  Starrköpfigkeit  der  Husiten  zum  Kampfe  entschlossen, 
UMdi  V.  Bosenberg  wurde  Bevollmächtigter  des  Kaisers  in  Böhmen. 
An^mgs  Mai  1434  kam  es  zu  blutigen  Kämpfen  in  Prag,  die  zu  Gunsten 
des  Adelsbundes  ausfielen;  da  hoben  die  Husiten  die  Belagerung  von 
Pilaen  auf  und  zogen  gegen  Prag,  in  dessen  Nähe  dann  am  30.  Mai  1434 
(bei  Lipan)  die  Entscheidung  erfolgte.  —  Die  griechischen  Ge- 
lehrten zur  Zeit  der  Eroberung  Constantinopels  1453  von 
Joh.  Urwalek  (Gymnasium  in  Baden).  Spricht  1.  von  der  Anregung 
zwD  Studium  der  dassischen  Litteratur  und  besonders  des  Griechischen 
in  Italien  vor  1453,  dann  2.  von  der  Uebersiedlung  griechischer  Gelehrter 
zur  Zeit  der  Eroberung  (1453)  und  3.  von  den  italienischen  Städten  (be* 
sonders  Florenz  und  Bom),  welche  zu  dieser  Zeit  griechische  Grel  ehrte  auf- 

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376  Literatur. 

nahmen  (44  8.).  —  Franz  II.  Bäköczy.  Ein  Lebens-  und  Charakter- 
bild von  Julias  Miklaa  (I.  d.  Gymnasium  in  Brunn),  48  S^  eine 
hübsche  Darstellung  auf  Grund  des  gedruckten  Materials  mit  einzelnen 
selbständigen  Bemerkungen  und  einer  Stammtafel  der  Bäköczjs.  —  Der 
falsche  Demetrius  in  der  Dichtung  (Fortsetzung)  von  A.  Popek 
(Gjrmnasium  in  Linz),  Schluss  folgt.  —  Oesterreichs  Stellung  zur 
polnischen  Insurrection  und  dritten  Theilung  Polens  Ton 
August  Milan  (Oberrealschule  im  3.  Bez.  Wiens).  Gibt  unter  Benützung 
der  neuesten  Actenpublicationen  ein  übersichtliches  Bild  von  den  Verhand- 
lungen Oesterreichs  mit  Bussland  und  Preussen  1794 — 95  in  der  polmschen 
Angelegenheit.  Oesterreich  und  Preussen  befolgten  seit  1792  eine  widrige 
Beutepolitik,  als  im  Frühjahr  1794  der  polnische  Aufstand  ausbrach; 
Eosciuszko  rechnete  auf  Oesterreichs  Beistand.  Allein  dieses  war  nach  dem 
Einmarsch  der  Bussen  und  Preussen  entschlossen,  sieh  ebenfalls  in  Polen 
eine  »Entschädigung*  zu  holen,  da  man  gegen  Frankreich  keine  Erfolge 
zu  erzielen  yermochte.  Zunächst  dachte  Thugut  an  die  Wegnahme  Krakaas, 
allein  die  Preussen  besetzten  diese  Stadt  am  15.  Juni  1794;  der  nicht 
rechtzeitig  instruierte  österr.  Hauptmann  Lanfrej  trägt  keine  Schuld  an 
dem  Verluste  der  Stadt  (S.  29).  Nun  verständigten  sich  Oesterreich  und 
Bussland,  der  König  von  Preussen  musste  die  Belagerung  von  Warschau 
aufgeben,  Suwarow  warf  sich  in  diese  Stadt  und  bändigte  die  polnische 
Insurrection.  Neue  Verhandlungen  fährten  dann  zum  Theilungsvertrag 
vom  3.  Jänner  1795,  während  Preussen  bald  darauf  mit  Frankreich  den 
Frieden  von  Basel  schloss.  Um  einen  Krieg  mit  Preussen  zu  vermeidoi, 
willigte  Oesterreich  in  die  Abtretung  eines  Theiles  von  Masovien  und  des 
Gebietes  von  Krakau  (ohne  die  Stadt)  an  Preussen,  worauf  am  24.  Okt 
1795  die  betrefifenden  Oonventionen  abgeschlossen  wurden.  —  Die  Krem- 
sierer  Inschriften  von  Georg  Scheck  (d.  Gymnasium  in  Kremsier), 
druckt  und  erläutert  die  Inschriften  an  kirchlichen  und  weltlichen  Baut^ 
von  Kremsier  vom  16.  Jahrhundert  bis  zur  Gegenwart  für  populäre 
Zwecke  (33  S.).  —  L*Archivio  della  Oomunitä  di  Ossero  per 
cura  del  prof.  St.  Petris  (Gymnasium  in  Oapodistria),  verzeichnet  die 
dort  erhaltenen  Urkunden  und  Acten  von  der  Mitte  des  15.  Jahrhunderts 
bis  1668  (35  S.,  Fortsetzung  folgt).  —  Notizie  storiche  interne 
ai  pittori  Lampi  von  L.  Bosati  (Gymnasium  in  Trient),  FortsetEung 
und  Schluss. 

Biographisches  und  Verschiedenes:  Monge,  der  Begründer  der 
darstellenden  Geometrie  als  Wissenschaft.  Eine  mathematisdi- 
historische  Studie  von  F.  J.  Obenrauch  (d.  Landesrealschule  in  Brunn), 
2.  Theil;  Fortsetzung  folgt.  —  J.  W.  L.  Gleim,  der  Freund  und  Dichter 
der  Jugend  von  Jaro  Pawel  (Bealschule  im  1.  Bez.  Wiens),  ein  Auszug 
aus  einer  grösseren  Arbeit  mit  Biographie  Gleims  und  hübscher  Zeit- 
charakteristik (Schluss  folgt).  —  Chr.  Gotthilf  Salzmann  von  E. 
Breyer  (Landeslehrerseminar  in  Wiener-Neustadt),  40  S.,  von  S.  18  ab 
Biographie  des  berühmten  Pädagogen.  —  Joh.  B.  Premlecfaner 
(1731 — 1789)  und  seine  Lucubrationes.  Eine  Studie  zur  Literatur- 
geschichte aus  den  Zeiten  Maria  Theresias  von  A.  Niederegger  (Privat- 
gymnasium der  Jesuiten  zu  Kalksburg).  —  Heinrich  Hackel,  eine 
biographische   Skizze   von   J.   Knöpf  1er    (Gymnasium   in  Freistadt).   — 

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Literatur.  377 

Die  Charaktere  TheophrastSi  La  Bray^res  und  Babeners 
Yon  K.  Müllner  (Privatrealschule  Speneder  in  Wien).  —  Katalog  der 
theresianischen  Münzensammlung  von  Franz  Prix  (Gymnasium 
Therebianum  in  Wien),  rOm.  Münzen,  113  Nummern.  —  Die  Peter- 
mandrsche  Messersammlung  (Fachschule  und  Yeräuchsanstalt  für 
Stahl-  und  Eisenindustrie  in  Steyr);  sie  zählt  3408  Nummern,  darunter 
ethnographisch  interessante  Erwerbungen,  besonders  die  Waffen,  welche 
Baron  Lnhof  auf  der  Weltreise  Ses  Erzherzogs  Franz  Ferdinand  von  Nord- 
am^ka  mitbrachte  (mit  3  Tafeln  und  mehreren  Abbildungen).  -~  Die 
keramische  Sammlung  der  k.  k.  Fachschule  in  Znaim  von 
E.  Freytag  (Fachschule  für  Keramik  in  Znaim),  mit  erkl&rendem  Text 
des  Verzeichnisses  und  einer  Abbildung.  —  Die  Bibliothek  der  n.-ö. 
Landesrealschule  in  Waidhofen  an  der  Ybbs  von  F.  Buff 
(Realschule  zu  Waidhofen  a.  d.  Y.),  Schluss  folgt 

IMagogisches  und  Schulgeschichte:  Der  historische  Unterricht, 
ein  Hauptzweig  des  Erziehungsunterrichtes  und  des  viel- 
seitigen Interesses  von  W.  Nowak  (Gymnasium  in  Kaaden).  — 
Das  Q-ymnasium  eine  Erziehungsanstalt  von  F.  Spielmann 
(Gymnasium  Yincentinum  in  Brixen).  —  Das  Gymnasium  des  Orga- 
nisations-Entwurfes und  unser  heutiges  Gymnasium  von 
J.  Holzer  (Gymnasium  in  Mähr.-Trübau).  —  Die  Astronomie  und 
mathematische  Geographie  an  Bealschulen  von  G.  Schilling 
(d.  Bealsohule  in  Olmütz).  —  Geschichte  des  n.-Ö8terr.  Landes- 
Bealgymnasiums  in  Waidhofen  an  der  Thaya  in  den  ersten 
25  Jahren  seines  Bestandes  (1870 — 1894),  1.  Theil  mit  einem 
Yerzeichnis  der  Schüler,  die  in  jener  Zeit  daselbst  studierten,  von  K. 
Seh  mit  (Gymnasium  in  Waidhofen  a.  Th.). 

Aus  geographischen  Wissensgebieten:  Die  Ostsudeten,  1.  Theil  von 
K.  Berger  (Bealschule  in  Jftgemdorf)  mit  1  Karte  (Fortsetzung  folgt).  — 
Bemerkungen  über  Gewitter  und  deren  Classification  von 
K.  Prohaska  (L  Gymnasium  in  Graz).  —  Die  meteorologischen 
Yerhältnisse  Vorderindiens  von  H.  Fr.  Fiby  (Landesrealschule 
in  Znaim),  29  S.  mit  Tabellen.  —  Die  klimatischen  Yerhältnisse 
von  Bielitz  nach  20-jftrigen  meteorologischen  Beobachtungen  von  Karl 
Kolbenheyer  (Gymnasium  in  Bielitz).  —  Die  meteorologischen 
Yerhältnisse  von  Weidenau  und  Umgebung  im  Jahre  1893 
von  J.  Beidinger  (Gymnasium  zu  Weidenau  in  Schlesien).  —  Die 
meteorologischen  Yerhältnisse  von  Eger  im  Jahre  1893  von 
Ottomar  B.  v.  Steinhaussen  (Gymnasium  in  Eger)  mit  übersichtlichen 
Tabellen,  18  S.  —  Meteorologische  Beobachtungen  in  Leit- 
meritz  1.  Juli  1893  bis  30.  Juni  1894  von  J.  Maschek  (Bealschule  in 
Leitmeritz).  —  Osservazioni  meteorologiche  in  Lussinpiccolo 
e  Lussingrande  da  A.  Haraöid  eM.  Budinich  (naut.  Schule  in  Lussin- 
piccolo.). —  L*intuizione  nelTinsegnamento  della  geografia 
von  B.  Dannesberger  (Gymnasium  in  Bovereto).  —  Eine  Ferien- 
reise durch  Bosnien  und  die  Hercegowina  von  A.  Sturm 
(Gymnasium  in  Bied),  44  S. 

Aus  slavisch  geschriebenen  Schulprogrammen:  Aristoteles*  Staat 
der   Athener    (histor.   Theil)   von   Emil    Paszkiewicz    (Arystotelesa 

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378  Literatur. 

Konstitacya  Aten,  Gz^di  historyczna ;   Gymnasinin  in  Sambor),  Fortsetzung 
folgt.    —    Die    Staataverrechnung   in   Athen   von    Fr.    Kviöala 
(St4tnl  üHovini  v  Athenich;  böhm.  Gymnasium  in  Kremsier).  —  Kaiser 
Tiberius  im  Lichte  neuerer  Forschung  von  M.  Lit  jnski  (Cesarz 
Tyberiusz  w  swietle  nowoczesnych  badao ;  poln.  Oberrealschule  in  Lemberg), 
Fortsetzung.  —  Geographische  Skizze   der  Pilgramer  Bezirks- 
hauptmannschaft von  Fr.  Safränek  (ZemSpisn^  ndstin  hejtmanstvi 
Pelhfimovsk^ho ;   b.  Gymnasium  in  Filgram).  —  Zur  Geschichte   der 
Stadt  Pilgram  von  W.  PetrA  (E  d^jinim  mista  Pelhf imova ;  b.  Gym- 
nasium in  Pilgram),  eine  hist.-stat.  Skizze.  —  Die  Chronik  der  Bern- 
hardiner Patres  zu  Tarnöw   von  Jan  Leniek   (Eronika  00.  Ber- 
nardynöw   w   Tamowie;   Gymnasium   zu   Tarnöw  in   Galizien),    8.  15    fg^ 
wird  ein    Abschnitt   aus   dieser  lat  Chronik:   »Suecorum   irruptio  1655* 
abgedruckt«  —  Die  Beschwerden  und  Gesuche  der  schlesischen 
Stände    1790   und    1791    von   W.  Hampl   (Stäftnosü  a  24dosti   stavxi 
slezskych  r.   1790  a  1791;    b.   Bealschule   in   Bakonitz),    benutzte    Unge- 
drucktes aus  dem  k.  u.  k.  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchiv  und  der  kais.  Hof- 
kanzlei  in   Wien.    —    Studien    über    die   Bedeutung    der    Zeit- 
schrift »Monitor*  in  der  2.  Hälfte  des   18.  Jahrhunderts  von 
B.  Koppens  (Ze  stud\jöw  nad  znaczeniem  czasopisma  »Monitor*  w  drugiej 
polowie   wieku   XVIII.,    Privatgynmaaium   der  Jesuiten   in   Bakowice   bei 
Chyröw).  —   Ueber   die   Körperpflege    an   den    österr.   Mittel- 
schulen von  J.  Sallaö   (0  tilesn^  v^chow^  na  stfednich  v  Bakousku; 
b.  Gymnasium  in  Beichenau)  mit  Tabellen.  —  Die  Schulen  der  Stadt 
Teltsch  v(m  W.  Martinek  (Skoly  mista  Telöe;  b.  Bealschule  in  Teltsch). 
—  Die  Geschichte  des  k.  k.  Obergymnasiums  in  Leitomischl, 
zur  Feier  des  25-jährigen  Bestandes  verfasst  von  J.  StSp4nek 
(Dijiny  c.  k.  vyddiho  gymnasia  v  LitomySli.  Na  oslavu  dv&t&padesatilet^ho 
trv^  napsal  J.  St.;  böhm.  Gymnasium  in Leitomischl),  325  Seiten,  behandelt 
auch  die  Vorgeschichte  der  Anstalt   und  bringt  mehrere  Abbildungen  von 
Oertlichkeiten  und  Personen  (Eu3ebia  v.  Pemstein),  die  für  die  Schule  von 
Bedeutung  sind.    —    Erinnerungsschrift  zum  zehnjährigen  Be- 
stand  der  Anstalt   von  J.   Tüma  und  J.   Klv4na   (Pamöf   desite- 
let^ho  trväni  üstavu.    Sestavili  etc.,  b.  Gymnasium  zu  Ungarisch-Hradisch 
in  Mähren).  —  Erinnerungsschrift  des  k.  k.  böhm.  Gymnasiums 
in    Budweis     für    die     ersten    25    Jahre    seines    Bestandes 
(1868 — 1893)  von  J.  Machäöek  (Pam&ti  c.  k.  6esk^ho  gymnasia  v  Öes. 
Bud^jovicich  za  prvnich  25  let  jeho  trväni  1868  —  1893;  b.  Gymnasium  in 
Budweis).  —  Kurzer  geschichtlicher  Abriss   der  Entstehung 
und  Entwicklung  des  Privatgymnasiums  der  P.  P.  Jesuiten 
in    Bakowice    bei    Chyröw    1883 — 1894    von   J.    Krysa   (Krötkie 
zebranie   wainiejszych   szczegötöw    dotyczacych  rozwoju  Gimnioyimi  privat- 
nego  0  0.  Jezuitöw  w  Bakowicach  pod  Chyrowem  1883 — 1894;  Jesuiten- 
gymnasium   in  Bakowice   bei   Chyröw).   —    Die    Argiver   Ebene    von 
S.  Butar  (Argivska  ravnica;  Gymnasium  in  Laibach).  —  Der  Palatin. 
Eine  topographische  Studie  von  L.  Brtnicky   (Palatin.    Pojednanl  topo- 
grafick^;  b.  Gymnasium  in  Eöniggrätz),  Fortsetzung.  —  Geographisches 
Zeichnen  (Fortsetzung)  von  A.  Yuöetiö  (Geografsko  crtw&e,  Gymnasium 
in  Baguaa).  —  Meteorologische  Beobachtungen  in  Beichenau 

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literakur.  379 

a.  E.  im  Jahre  1893  von  J.  Salla£  (Meteorologickäho  pozorov&ni  rokm 
1893  V  Bychnoyi  n.  K»  b.  Gymnasium  in  Beiehenan  a.  K.). 

Innsbruck.  S.  M.  Prem. 


Notizen. 

Zu  den  in  den  Mitth.  des  Instituts  15,  169  f.  angezeigten  Abhand- 
lungen hat  Gipolla  im  29.  und  30.  Bd.  der  Atti  della  B.  accademia 
delle  seienze  di  Torino  zwei  Nachträge  geliefert.  Die  für  das  Itinerar 
Eonrad  11.  im  J.  1026  interessante  Urkunde  Stumpf  1911  erklärt  0.  nach 
eingehender  Prüfung  nochmals  für  Original»  ¥rodurch  die  von  mir  yer- 
suchte  Erklärung  von  in  episcoparico  wohl  ausgeschlossen  wird.  Die  zuerst 
Yon  Mühlbacher  und  neueriich  yon  C.  aus  einem  Yercelleser  Codex  ge- 
druckten Verse  über  eine  Schenkung  Earl  IQ.  för  Yercelli  hat  0.  nun 
paläographiach  untersucht  und  schreibt  sie  unter  Hinweis  auf  ein  beige- 
fügtes Facsimile  dem  Ende  des  10.  oder  dem  11.  Jahrh.  zu,  ohne  jedoch 
sein  ürtheil  über  ihre  Glaubwürdigkeit  zu  ändern.  W.  E. 

Eine  angebliche  Missethat  Eaiser  Heinrichs  IV.  In 
Meyer  y.  Enonaus  iareffUohe  » Jahrbücher  <  hat  sich  ein  Missyerständniss 
eingeschlichen,  das  bei  der  grossen  Autorität  dieses  Werkes  leicht  weitere 
Ereise  ziehen  könnte  und  deshalb  hier  berichtigt  werden  möge.  Im  Excurs 
über  die  Ursachen  des  sächsischen  Auüstandes,  Bd.  2,  862,  wo  die  Angaben 
der  Annales  s.  Disibodi  zusammenge£ftsst  sind,  heisst  es  unter  anderem: 
»Eine  Geschichte  in  Brunos  G^chmack  von  der  scheusslichen  durch  den 
Eönig  per  concubinarios  id  est  h^reticos  herbeigeführten  Schändung  einer 
uniea  et  dilecta  domini  sponsa  folgt  darauf*.  Der  Wortlaut  der  angezo- 
genen Stelle,  (SS.  XYn,  6)  ist  aber  folgender:  Unicam  et  dilectam  domini 
spoüBam  quam  redemit  de  inimioo  preciosi  sanguinis  sui  precio  quantum 
in  ipso  fuit,  per  concubinarios,  id  est  hereticos,  polluere  et  obfuseare  veritus 
non  est,  dum  spiritualia  ecclesiae  officia  .  .  .  efBceret  venalia.  Die  ver- 
gewaltigte Nonne  lebt  also  auch  nicht  in  der  Phantasie  des  Annalisten; 
gemeint  ist  natürlich  die  durch  Simonie  entweihte  Eirche.         S.  H.  F. 

Seitdem  Aloys  Schulte  1889  in  dieser  Zeitschrift;  10,  208  ff.  an- 
knüpfend an  kurz  yorher  erschienene  Arbeiten  von  W.  Gisi  und  E.  Erüger 
einen  Hauptpunkt  in  der  Frage  über  die  Herkunft  der  Habsburger,  näm- 
lich die  Identität  Guntrams  des  Beichen  (Acta  Murensia)  und  des  952 
yemrtheilten  Grafen  Guntram  beleuchtet  hatte,  ist  eine  Beihe  weiterer 
Schriften  erschienen,  die  sich  mit  der  Abstammung  der  Habsburger,  und 
damit  in  Zusammenhang  mit  jener  der  Zähringer  und  der  Herzoge  von 
Lothringen  beschäftigen.  In  erster  Linie  sind  da  fernere  Arbeiten  von 
Emil  Erüger  zu  nennen.  Zunächst:  Der  Ursprung  des  Hauses 
Lothringen-Habsburg.  Das  Haus  Metz  oder  das  Geschlecht  der 
Matfridinger.  (Wien,  Verlag  des  Verfassers,  Druck  von  C.  Grerolds  Sohn 
1890).  Er.  Tersueht  den  Nachweis,  dass  die  im  11.  Jahrh.  auftretenden 
Ghvfen  Yon  Metz,  seit  1047  Herzoge  von  Lothringen,  auf  das  alte,  in 
Lothringen  mächtige  und  reich  begüterte  Geschlecht  der  Matfriedinger  zu- 

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380  Notizen. 

räokgehen,  dessen  Ahnherr  Matfried  Graf  von  Orleans  bis  828  einer  der 
einflussreichsten  Männer  am  Hofe  Ludwigs  d.  Fr.  gewesen  war.  Dürfte 
dieser  Nachweis  doch  wohl  gelungen  sein,  so  werden  wir  aber  bezüglich 
des  andern  Hauptpunktes  sehr  zurückhaltend  sein  müssen:  bezüglich  der 
Erklärung  des  Zusammenhangs  der  Lothringer  des  11.  Jahrh.  mit  dem 
elsässischen  Hause  der  Etichonen  (Qrafen  von  Eg^sheim).  Er.  will  durch 
Liutgard,  Tochter  des  lothringischen  Grafen  Wigerich  von  Bietgau,  und 
ihre  Heirat  in  erster  Ehe  mit  dem  Metzer  Grafen  Adalbert  (gest.  944), 
in  zweiter  mit  Eberhard  von  Egisheim  (gest.  966)  die  Verbindung  her- 
stellen. —  In  einer  weiteren  umfangreichen  Arbeit  Zur  Herkunft  der 
Zähringer  (Zeitschr.  f.  Gesch.  des  Oberrheins  N.  F.  6.  u.  7  Bd.  1891, 
1892)  vertritt  Kr.  mit  Heranziehung  alles  erreichbaren  Materials  die  schon 
von  ihm  und  von  W.  Gisi  ausgesprochene  Ansicht,  dass  die  Häuser  Habs- 
burg und  Zähringen  gemeinsamen  Ursprungs  sind  und  zwar  von  dem  oben 
genannten  Grafen  Guntram  strammen,  einem  Etichonen  und  Grafen  im  Breis- 
gau (gest.  nach  973),  dessen  Identität  mit  Guntram  dem  Reichen  Er.  durch 
neue  Momente  sehr  wahrscheinlich  macht.  Im  zweiten  Theil  seiner  Arbeit 
untersucht  Er.  den  Besitz  des  reichen  schwäbischen  Geschlechtes  der 
Alaholfinger,  welches  Mitte  des  10.  Jahrh.  ausstarb  und  dessen  Miterben 
neben  den  späteren  Grafen  von  Yeringen  und  Nellenburg  auch  die  (nach 
Erügers  Annahme)  erste  Gemahlin  Guntrams  und  damit  dessen  Nach- 
kommen, die  Zähringer  und  Habsburg  waren.  —  Erüger  hatte  bereits 
Bücksicht  zu  nehmen  auf  die  Erörterungen  von  Heyck  Geschichte 
der  Herzoge  von  Zähringen  563  ff.  (l89l)  und  auf  das  Büchlein 
von  Hubert  Ganter,  Bezelin  von  Yillingen  und  seine  Vor- 
fahren (Lahr,  Schauenburg  1891).  Bezelin  oder  Berthold  von  Yillingen 
(gest.  1024)  ist  der  Yater  Herzog  Bertholds  I.  von  Zähringen,  der  Stamm- 
vater des  badischen  Fürstenhauses  und  als  solcher  von  Ganter  zum  Mittel- 
punkt seiner  fieissigen,  ab  und  zu  freilich  durch  unnötiges  Beiwerk  be- 
lasteten Arbeit  gemacht.  Erüger  und  Ganter  sind  einig  über  den  gemein- 
samen Ursprung  der  Zähringer  und  Habsburger,  nicht  einig  über  die  Art 
der  Abstammung  im  einzelnen  und  über  den  Grafen  Guntram.  Hejck 
will  nur  durch  Bertholds  (Bezelins)  Gemahlin^  also  nur  in  weiblicher  Linie 
Abstammung  von  Guntram  annehmen.  —  Endlich  hat  jüngstens  Hein- 
rich Witte  Genealogische  Untersuchungen  zur  Geschichte 
Lothringens  und  des  We s tri chs  (Jahrbuch  der Gesellsch.  f. lothring. 
Geschichte  und  Alterthumskunde  5.  Bd.  2.  Abth.  1893)  veröffentlicht,  die 
zum  Theile  denselben  Gegenstand  wie  Erügers  »Ursprung  des  Hauaes 
Lothringen-Habsburg  <  behandeln.  Bedauerlicher  Weise  hat  Witte  diese 
Arbeit  Erügers  gar  nicht  gekannt,  wie  ihm  auch  Erügers  andere  Abhand- 
lungen erst  während  des  Druckes  bekannt  wurden  und  in  einem  Nachtrag 
(S.  107)  als  für  die  Frage  nach  dem  Ursprung  der  Habsburger  und  Z&h- 
ringer  »auf  unerwiesenen  Yoraussetzungen*  beruhend  kurz  abgelehnt 
werden.  In  seiner  Arbeit  kommt  aber  W.  in  Bezug  auf  die  Herkunft  der 
Lothringer  Herzoge  zum  selben  Resultat  wie  Erüger:  Abstammung  von 
den  MatMedmgem.  Allein  W.  will  dann  durch  die  Heirat  Eberhards  von 
Egisheim  mit  der  Erbtochter  des  (nach  ihm  letzten)  Matfriedingers  Adalbert 
(gest.  944)  die  elsässischen  Etichonen  in  Lothringen  ein  neues  Geschledht 
begründen  lassen,   dem  die  späteren  Herzoge  von  Lothringen  entsprossen. 

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Noüien.  331 

Hier  bedarf  es  noch  der  Auseinandersetzling  mit  den  Annahmen  Krügers; 
ob  eine  befriedigende  Einigung  zu  erreichen,  ist  sehr  zu  bezweifeln,  scheint 
doch  z.  B.  die  sichere  Deutung  einer  Hauptquelle,  einer  Aufzeichnung 
auf  dem  Bücken  der  Urkunde  Papst  Leo  IX.  für  Kloster  Altorf  yon  1049 
Nov.  28,  sehr  schwierig.  —  Im  übrigen  enthftlt  Wittens  Arbeit  wertvolle 
Untersuchungen  über  den  Zusammenhang  der  Lothringer  mit  den  Grafen 
Yon  Werde  Landgrafen  im  Elsass,  den  Herren  yon  Ochsenstein,  den  Grafen 
von  Leiningen  und  besonders  denen  von  Saarbrücken,  deren  Besitz  und 
Verzweigung  erörtert  wird;  die  Luxemburger  und  Ardenner  Grafen  haben 
mit  den  Lothringer  Herzogen  verwandtschafüich  nichts  zu  thun.     0.  B. 

Im  Verlage  von  F.  Tempsky  (Wien-Prag  1893)  ist  eine  Stamm- 
tafel zur  Geschichte  des  Hauses  Habsburg  von  Franz  Weih- 
rieh  erschienen.  Sie  hat,  wie  schon  Grote  in  seinen  » Stammtafeln < 
(1877)  es  mit  Kecht  forderte,  die  Descendenzen  in  verticaler,  die  Genera- 
tionen in  horizontaler  Bichtung  in  ein  unverrückbares  Liniensjstem  ge- 
bracht, wodurch  der  ganze  Stammbaum  und  seine  Glieder  ihre  feste  Stellung 
erhalten  und  erst  eine  richtige  und  anschauliche  Uebersicht  erreicht  wird. 
Am  Bande  sind  die  Generationen  durch  fortlaufende  Zahlen  bezeichnet. 
Vorausgeschickt  sind  alphabetische  Verzeichnisse  der  Glieder  des  Hauses 
Habsburg,  der  Görzer  und  Jagellonen.  Wünschenswert  wären  wohl  ein 
paar  einleitende  Worte  über  die  benützten  Vorlagen  und  eine  vollständigere 
Erklärung  der  angewandten  Zeichen.  Die  Vorlagen  waren  wohl  nicht 
immer  neuesten  Datums,  daher  Fehler,  von  denen  wir  auf  einige  uns 
gerade  aufgestossene  zur  Verbesserung  hinweisen  wollen :  König  Budolf  L 
wurde  1.  Oct.  1273,  nicht  29.  Sept.  erwählt,  seine  zweite  Gemahlin  hiess 
Elisabeth,  nicht  Agnes;  die  Heirat  seines  Sohnes  Albrecht  mit  Elisabeth 
von  Görz-Tirol  &nd  im  November  1274  statt,  die  seiner  Tochter  Katharina 
mit  Otto  von  Niederbaiem  war  im  Mai  1279,  das  Beilager  Gutas  mit 
Wenzel  IL  von  Böhmen  im  Januar  1285;  Bischof  Hartwig  von  Brixen 
starb  1039,  nicht  1048.  Bei  einer  zweiten  Auflage  ist  eine  genaue  Be- 
viflion  nothwendig.  Die  Ausstattung  der  Stammtafel  ist  sehr  hübsch,  der 
Preis  niedrig  (l  fl.  20).  0.  B. 

Der  in  Historiker-Kreisen  schon  seit  langem  erwartete  Neudruck  des 
Habsburgischen  Urbars  liegt  endlich  im  14.  Band  der  Quellen  zur 
Schweizergeschichte,  herausgeg.  von  Budolf  Maag  (Basel,  Geering  1894) 
vor.  Da  dieser  Band  aber  nur  den  Text  des  Urbars  enthält  und  ein  zweiter 
mit  ausführlicher  Einleitung,  anderem  zugehörigen  Material,  einer  Karte, 
Begister  und  Glossar  nachfolgen  wird,  kann  jetzt  auf  diese  vielversprechende 
Publikation  nur  hingewiesen,  eine  einlässlichere  Bespi*echung  aber  erst  nach 
Vollendung  der  ganzen  Arbeit  gebracht  werden.  B.  Th. 


Berichtigung. 

In  dem  Aufsatze  über  die  Goldprägungen  Friedrichs  II.  (Mitth.  Bd.  XV) 
habe  ich  S.  407  aus  Anlass  des  auf  den  Augustalen  dieses  Kaisers  er- 
scheinenden Adlers  und  seines  möglichen  Vorbilds  gesagt,  dass  der  Adler 
auf  römischen  Münzen  nicht  vorkomme,  indem   ich   der  bezüglichen  Mit- 

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382  Notizen. 

theilang  eines  Archfiologen  von  Fach  ohne  Weiteres  vertrauen  zu  dürfen 
glaubte.  Aber  jene  Mittheilung  war  eine  irrthümliche.  Herr  G^eimrath 
Pertsch  in  Gotha  hatte  die  Güte  mir  nachzuweisen,  dass  der  Adler  auf 
römischen  Eaisermünzen  gar  nicht  selten  ist  und  dass  er  namentlich  auf 
den  in  Antiochia  geprägten  Stücken,  z.  B.  Hadrians,  die  auf  tier  Vorder- 
seite den  lorbeergeschmückten  Kopf  des  Kaisers  und  auf  der  Bückseite  oft 
einen  Adler  mit  ausgebreiteten  Flügeln  zeigen,  ziemlich  dieselbe  Gestalt  hat 
wie  auf  den  Augustalen  Friedrichs.  So  hat  denn  auch  die  von  H.  Pertsch 
geäusserte  Yermuthung  vieles  für  sich,  dass  gerade  solche  antiochenisohe 
Münzen,  die  sich  in  Syrien  häufig  finden,  dem  Kaiser  auf  seiner  Kreuz- 
fahrt in  die  Hand  gekommen  sein  mögen  und  von  ihm  als  Vorlage  für 
seine  Augustalen  benützt  wurden. 

Heidelberg,   15.  Febr.  1895.  E.  Winkelmann. 


Nochmals  das   „B^tionarium  Austriacum^'. 

Im  letzten  Hefte  dieser  Zeitschrift  hat  W.  Erben  einen  Aufsatz  (»Zur 
Entstehung  des  sogenannten  Bationarium  Austriacum^  S.  97  ff.)  veröffent- 
licht, der  zum  Theil  gegen  meine  Ausführungen  über  den  gleichen  Gegen- 
stand (ebd.  14,449  ff.)  gerichtet  ist.  Die  Art  und  Weise,  wie  Erben 
meinen  Aufsatz  gefasst,  oder  darzustellen  gesucht  hat,  nöthigt  mich,  zur 
Feststellung  des  Sachverhaltes  und  Präcisirung  meines  Standpunktes 
Folgendes  zu  bemerken. 

Das  sog.  Bationarium  Austriacum  war  bis  auf  Lorenz  so  gut  wie 
unbenutzt  geblieben.  Da  er  zum  erstenmale  daran  gieng,  aus  dieser 
Quelle  Material  für  die  Beurtheilung  der  Finanzlage  Oesterreichs  unter 
K.  Otakar  zu  gewinnen,  suchte  er  gegenüber  dem  Herausgeber  derselben 
zugleich  nachzuweisen,  »dass  die  Aufzeichnung  in  die  ersten  Jahi*e  von 
Ottokars  Begierung  gehöre*. 

Der  Zweck  und  das  Ziel  meines  Aufsatzes,  der  sich  wie  alle  For- 
schung an  das  bisher  Geförderte,  in  diesem  Falle  also  naturgemäss  an 
Lorenz  anschloss,  war,  entgegen  seiner  Auffassung  darzuthun,  dass  die 
Aufzeichnung  in  eine  spätere  als  die  von  ihm  angenommene  Zdt  gehöre. 
Indem  ich  neue  und  weitere  Argumente  für  deren  chronologische  Be- 
stimmung nachwies,  gewann  dieselbe  eben  mit  dieser  Ansetzung  in  eine 
spätere  Zeit,  wie  ich  ausführte,  eine  wichtige  Bedeutung  als  historische 
Quelle  für  die  Beurtheilung  der  Politik  Otakars.  Die  Schlussfolgerungen, 
welche  ich  aus  der  charakteristischen  Eigenart  einer  Beihe  von  Einizra- 
gungen  hinsichtlich  der  politischen  Bedeutung  dieser  Quelle  zog,  verliehen 
dem  Umschwung  in  der  inneren  Politik  Otakars,  auf  den  (im  Sinne  einer 
Einschränkung  des  bis  dahin  übermächtigen  Adels)  Lorenz  zuerst  auf- 
merksam gemacht  hat,  erst  rechte  Begründung  und  volle  Beleuchtung,  sie 
boten  anderseits  eine  bedeutsame  Erklärung  für  den  Aufstand  des  Adels 
in  Oesterreich  vom  Jahre  1265. 

Der  Umstand,  dass  mein  Hauptaugenmerk  darauf  gerichtet  war,  die 
Bedeutung  dieser  Aufzeichnung  als  historischer  Quelle  zu  ergründen  und  sie 
als  solche  zu  verwerten,   brachte  es  mit   sich,    dass   ich   ihrem  Verhältnis 

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Notizen.  383 

zu  ähnlichen  Aa^ichnnngen  der  vorangehenden  un«i  folgenden  Zeit  weniger 
Beachtung  widmete. 

Erben  hat  nun  gerade  in  diesem  Punkte  eingesetzt,  er  geht  von  dem 
äusseren  Verhältnis^  den  formellen  Beziehungen  zu  diesen  aus,  das  was 
für  mich  Hauptsache  war,  steht  für  ihn  in  zweiter  Linie.  Wir  wussten, 
dass  aus  der  Zeit  der  letzten  Babenberger  ähnliche  urbariole  Aufzeichnungen 
einst  vorhanden  waren;  es  war  bekannt,  dass  auf  ihnen  das  unter  K. 
Rudolf  angel^^  österr.  Urbar  basire.  E.  gieng  nun  darauf  aus,  durch 
eingehende  Yergleichung  der  beiden  uns  noch  erhaltenen  Urbare,  unserer 
Aufzeichnung  und  des  rudolfinischen  Urbars,  eine  gemeinsame  Quelle  dar- 
zuthun,  eben  jenes  babenbergisohe  Urbai*,  das  uns  sonst  direct  nicht  mehr 
erhalten  ist. 

Die  Art  und  Weise  nun,  wie  er  meine  Bemerkungen  nach  dieser 
Seite  hin  dargestellt  hat,  ist  mir  im  Sinne  objectiver  Forschung  nicht 
recht  verständlich  geworden.  Er  stellt  die  Sache  so  dar,  als  ob  ich  auf 
dieses  Quellenverhältnis  überhaupt  nicht  aufmerksam  geworden  wäre«  ins- 
besonders  von  der  Beziehung  der  hier  in  Frage  stehenden  Aufzeichnung  zu 
dem  verschollenen  babenbergischen  Urbar  keine  Ahnung  gehabt  hätte.  Und 
doch  habe  ich  in  meinem  Aufsatz  (S.  457)  ausdrücklich  auf  jenes  Urbar 
>aus  der  Zeit  der  letzten  Babenberger  (Leopold  VI.  und  Friedrich  II.)* 
hingewiesen,  sowie  auf  den  Umstand  dass  man  dasselbe  »in  späterer  Zeit 
unter  König  Budolf  bei  ähnlicher  Veranlassung  als  Grundlage  verwertete*. 
Speciell  aber  habe  ich  in  unmittelbarem  Anschluss  daran  erklärt,  wir 
»dürfen  somit  im  allgemeinen  annehmen,  dass  ein  gleicher  Vorgang  auch 
bei  der  Anlegung  unseres  Urbars  beoabachtet  worden  ist*. 

Diese  bestimmten  Aeusserungen  meinerseits  hat  E.  bei  seiner  Darstel- 
lungsweise nicht  so  wie  es  sich  gebührt  hätte,  berücksichtigt,  er  hat  stets 
nur  jene  spätere  Stelle  meines  Aufsatzes  citirt,  wo  ich  in  der  Folge  meine 
Auflassung  dahin  präcisirte,  dass  dieser  Auflehnung  doch  auch  eine  neue 
Landesaufnahme  vorangegangen  sein  müsse.  Ich  stellte  mir,  als  ich  diese 
Ansicht  aussprach,  die  Sache  so  vor,  dass  im  allgemeinen,  wie  ja  auch 
naturgemäss,  jene  älteren  Aufzeichnungen  als  Grundlage  benützt,  zugleich 
aber  eine  umfassende  Keurevision  des  landesförstlichen  Besitzes  durchgeführt 
worden  sei.  Und  zu  dieser  Annahme  föhlte  ich  mich  umsomehr  bewogen, 
als  ich  auf  eine  bisher  unbekannte  Nachricht  aufmerksam  machen  konnte, 
durch  die  Solches  als  Absicht  Otakars  für  jene  Zeit  direct  urkundlich 
bezeugt  wird. 

E.  hat  auf  Grund  seiner  Vergleichung  dieses  und  des  rudolfinischen 
Urbars  die  Uebereinstimmung  eines  grossen  Theiles  dei-selben  festgestellt, 
was  ja  bei  dem  Charakter  derartiger  Aufzeichnungen  von  vornherein  ziem- 
lich wahrscheinlich  war.  Diese  übereinstimmenden  Theile  seien  als  m- 
sprünglicher  Bestand  jenes  älteren  babenbergischen  Urbars  anzusehen.  Für 
die  Entstehungszeit  dieses  letzteren,  welcher  E.  näherzutreten  suchte,  konnte 
er  nichts  anderes  feststellen,  als  bisher  schon  bekannt  war. 

Mehr  Bedeutung  als  diesem  darf,  wie  ich  gern  zugebe,  einem  anderen 
Ergebnis  der  Forschungen  E/s  zuerkannt  werden.  Er  hat  bei  jener  Ver- 
gleichung zugleich  aus  dem  Gesammtbestonde  der  vorliegenden  Quelle 
einen  Theil  ausgeschieden,  der  sicher  in  der  Zeit  Otakars  neu  hinzuge- 
kommen ist.    Anderseits  hat  er  auch  gezeigt,  dass  in  jenen  anderen  Theilen 

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384  Notizen. 

verschiedene  Vermerke  sich  finden,  die  mit  den  Verhältnissen  der  ota- 
karischen  Zeit  nicht  in  Einklang  stehend  eben  auf  jene  frühere,  die  baben- 
bergische  Zeit  wiesen.  Daraas  darf  mit  Recht  gefolgert  werden,  dass 
jenes  ältere  babenbergische  Urbar  hier  thatsächlich  viel&ch  nur  ausge- 
schrieben wurde.  Es  muss  somit  auch  meine  frühere  Aufhssung  dahin 
berichtigt  werden,  dass  die  vorliegende  Aufzeichnung  nicht  als  Ergebnis 
einer  »durchaus  neuen*  Landesaufnahme  zu  betrachten  sei. 

Ob  wir  aber  mehr  als  dies  sagen  dürfen,  ob  wirklich  das  otakarische 
Urbar,  mit  Ausnahme  jenes  nunmehr  neu  hinzugekommenen  Theiles,  nur 
ein  Abklatsch  des  älteren  babenbergischen  sei,  wie  E.  will,  möchte  ich 
nicht  entscheiden,  zumal  die  von  E.  als  ausgeschlossen  beti'achtete  Mög- 
lichkeit einer  Benützung  des  otakarischen  durch  das  spätere  rudolfinische 
Urbar  doch  noch  nicht  sicher  ausgemacht  ist. 

Thatsache  ist,  dass  sich  einzelne  Fälle  urkundlich  nachweisen  lassen, 
in  welchen  zur  Zeit  Otakars  eine  solche  Neurevision  des  landesfürstlichen 
Besitzes  statthatte,  Thatsache,  dass  Otakar  selbst  an  die  dazu  berufenen 
Organe  solche  Aufträge  ertheilte. 

Was  die  von  mir  aus  dem  otakarischen  Urbar  gezogenenen  Schluss- 
folgerungen betrifft,  so  ist  zu  bemerken,  dass  dieselben  durch  die 
Ergebnisse  des  Aufsatzes  E.'s  gar  nicht  berührt  werden,  da  jene  Stellen, 
auf  welchen  dieselben  basiren,  eben  dem  Theil  angehören,  der  in  der  Zeit 
Otakars  sicher  neu  hinzugekommen  ist. 

Wenn  E.  auch  gegen  diese  Einwendungen  erhebt,  indem  er  ihre  Be- 
deutung —  die  Bichtigkeit  gibt  er  zu  —  herabzudrücken  sucht,  so  brauche 
ich  auf  eine  Widerlegung  derselben  zu  Gunsten  meiner  Ergebnisse  umso 
weniger  einzugehen,  als  für  sie  die  Greschichte  Otakars  überhaupt,  im 
Zusammenhange  betrachtet  spricht,  je  mehr  aus  ihr  an  inneren  Beziehungen 
sich  unserer  Kenntnis  erschliesst. 

Wien.  A.  Dopsch. 


Indem  ich  mich  beehre  anzuzeigen,  dass  ich  im  Einverständnisse  mit 
den  Testamentsexecutoren  J.  F.  Böhmers  die  Leitung  der  Neubear- 
beitung der  Begesta  imperii  an  Herrn  Professor  Dr.  Engelbert 
Mühlbacher  zu  Wien  übertragen  habe,  danke  ich  Allen,  welche  mich 
bisher  so  vielfach  bei  jener  Aufgabe  unterstützten^  und  ersuche  sie,  auch 
meinem  Nachfolger  die  gleiche  wohlwollende  Beihülfe  zu  Theile  werden 
zu  lassen. 

Innsbruck,  im  März  1895.  Julius  Ficker. 


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Die  Promissio  Pippins  vom  Jahre  754  und  ihre 
Erneuenmg  durcli  Karl  den  Grossen 


von 

Ernst  Sackur. 


Die  bisherigen  Untersuchungen  über  die  sogenannten  Verspre- 
chungen Pippins  und  Karls  des  Grossen  haben,  wenn  ich  nicht  irre, 
das  Resultat  ergeben,  dass  sowohl  die  Nachrichten  der  Vita  Stephani 
als  die  der  Biographie  Hadrian  I.  in  vollem  umfange  als  echt  anzu- 
nebmen  sind.  Die  letzten  Bearbeiter  der  schwierigen  Frage  über  den 
Inhalt  der  Zusagen,  die  die  fränkischen  Könige  den  Päpsten  machten, 
Kehri)  und  Schaube»),  haben  die  ünantastbarkeit  der  üebei^lieferung 
theils  erwiesen,  theils  vorausgesetzt.  Ich  bekenne,  dass  ich  auf^em- 
selben  Standpunkt  stehe,  wenn  ich  auch  die  Schwierigkeiten,  die  ge- 
rade bei  dieser  Annahme  sich  bieten,  auf  ganz  andere  Weise  zu  be- 
seitigen gedenke. 

Bekanntlich  sind  die  Probleme,  die  noch  ihrer  Lösung  harren, 
folgende. 

Das  Papstbuch  berichtet  uns  in  der  Vita  Stephani,  Pippin  habe 
Stephan  11.  in  Ponthion  versprochen,  exarchatum  Bavennae  et  reipublice 
iura  seu  loca  reddere  modis  omnibus.  Wo  in  den  Papstbriefen  der 
folgenden  Zeit  oder  im  Liber  pontificaUs  auf  die  Zusagen  des  Franken- 
königs Bezug  genommen  wird,  handelt  es  sich  stets  um  Bestitutionen 
von  Städten  und  Ortschaften   im  Exarchat.     Dagegen  giebt  die  Vita 

^)  Die  sogenannte  EarolingiBche  Schenkung  von  774,  Historische  Zeitschr. 
Bd.  70  (1893),  S.  385  ff. 

s)  Zur  Verständigung  über  das  Schenkungsversprechen  von  Eiersy  and  Rom, 
Histor.  Zeitschr.  Bd.  72  (1894)  S.  193  ff. 

MitthtUtuiffen  XVI.  Digiti8lä  by  GoOglC 


386  Ernst  SackuT. 

Hadriani  c.  41 — 43  als  Inhalt  eines  Versprechens,  das  Pippin  zu  Kiersy 
gegeben  habe,  ausser  dem  Exarchat  eine  Grenzlinie,  die  in  weiterem 
umfange  um  die  bekannten  Grenzen  des  Exarchats  herumgeht,  eine 
Grenze,  die  durch  die  Ortsnamen  Luni  (mit  Corsica),  Surianum,  Monte 
Bardone,  Berceto,  Parma,  Beggio,  Mantua,  Monselice  imischrieben 
wird ;  ausserdem  die  Provinzen  Yenetien  und  Istrien,  sowie  die  Herzog- 
thümer  Spoleto  und  Benevent.  Die  Frage  ist,  wie  diese  Angaben  mit 
den  oben  erwähnten  der  Vita  Stephani  und  den  Papstbriefen  in  Ein- 
klang zu  bringen  sind;  im  engsten  Zusammenhang  damit  steht  die 
Frage  nach  der  Bedeutung  der  angeführten  Grenzumschreibung  im 
Norden  des  späteren  Exarchais. 

In  der  Vita  Hadriani  wird  erzählt  —  man  muss  leider  immer 
wieder  auf  den  Wortlaut  dieser  Quelle  zurückkommen  — ,  der  Papst 
habe  Karl  den  Grossen  774  in  Bom  gebeten,  ut  promissionem  illam, 
die  sein  Vater  Pippin,  Karl  selbst  und  sein  Bruder  Earlmann  mit  den 
fränkischen  Grossen  dem  römischen  Stuhle  iu  Kiersy  gemacht  habe, 
pro  concedendis  diversis  civitatibus  ac  territoriis  istius  Italic  provinciae 
et  contradendis  beato  Petro  eiusque  omnibus  yicariis  in  perpetuum 
possidendis,  adimpleret  in  omnibus.  Als  Karl  sich  die  promisaio  vor- 
lesen Hess,  billigte  er  und  seine  Grossen  omnia  quae  ibidem  erant 
adnexa.  Aus  freien  Stücken  liess  er  nunmehr  aliam  donationis  pro- 
missionem ad  instar  anterioris  anfertigen,  ubi  concessit  easdem  civi- 
tates  et  territoria  beato  Petro  easque  praefatp  pontifici  contradi  spo- 
pondit  per  designatum  confinium,  sicut  in  eadem  donationem  coutdnere 
monstratur,  id  est:  a  Lunis  cum  insula  Corsica,  deinde  in  Suriano, 
deinde  in  Monte  Bardone,  id  est  in  Verceto,  deinde  in  Parma,  deinde 
in  Regio ;  et  exinde  in  Mantua  atque  Montem  Silicis  simulque  et  Uni- 
versum exarchatum  Bavennantium,  sicut  antiquitus  erat,  atque  pro- 
vincias  Venetiarum  et  Istria;  necnon  et  cunctum  ducatum  Spolitinom 
seu  Beneventanum. 

Die  Echtheit  des  Eemes  dieses  Berichtes,  der  von  Früheren,  so 
H.  V.  Sybel  und  Martens,  in  Bausch  und  Bogen  verworfen  wurde,  hat 
ScheflFer-Boichorst  i),  wie  heute  fast  allgemein  anerkannt  wird,  bewiesen. 
Aber  Scheffer  beobachtete  einen  Widerspruch  zwischen  der  Concession 
von  civitatibus  ac  territoriis  istius  Italiae  provinciae  und  der  Gebiets- 
umschreibung. Die  ista  Italia  provincia  umfasse  nach  damaligem 
Sprachgebrauch   den  Exarchat  und  den  Ducat  von  Bom;   in   weitem 

^)  Mittheilungen  des  Instituts  für  österr.  Geschichtsforschung  Bd.  V,  S.  206  ff. 
Fttr  die  übrige  Literatur  verweise  ich  auf  die  dankenswerthe  Zusammenstellung 
bei  Kehr,  Histor.  Zeitschr.  70,  S.  388,  n.  1.  Ich  glaubte  mich  im  Citieren  auf 
die  letzten  und  wichtigsten  Arbeiten  beschränken  zu  dürfen. 


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Die  Promiflsio  Pippins  vom  Jahre  754  etc.  ,»        387 

üm£Euig  nmschreibe  aber  das  Confiniam,  das  zunächst  an  diesem  Begriff 
zu  messen  wäre,  den  Exarchai  Mithin  müsse  die  Grenzlinie  wenigstens 
später  interpoliert  sein.  Aber  so  wenig  gegen  diesen  Beweis  in  formaler 
Hinsicht  bisher  vorgebracht  werden  konnte  —  denn  alle  Versuche,  die 
Bezeichnung  ista  Italia  provincia  anders  als  das  damalige  oströmisehe 
Italien  zu  deuten,  sind  nichts  ab  Nothbehelfe  —  so  wenig  ist  die  Schef- 
fersche  Beweisführung  doch  vollständig.  Es  musste  bewiesen  werden,  wann 
in  dem  Zeitraum  von  wenigen  Jahrzehnten,  der  für  die  Fälschung  zu 
Gebote  stand  ^),  die  Curie  oder  ein  curialistischer  Interpolator  gerade  am 
Erwerb  dieser  Oebietstheile  ein  Interesse  hatte.  Bezüglich  der  ganzen 
Provinzen  ist  von  anderer  Seite  bereits  gezeigt  worden,  dass  die  Aufzäh- 
lung eben  gerade  bis  zum  Jahre  774  passt^),  dass  diese  Länder  später  zu 
verschiedene  und  abweichende  Schicksale  hatten,  um  von  einem  Fälscher 
zusammen  dem  Papste  vindidert  zu  werden;  aber  der  Widerspruch, 
der  anscheinend  zwischen  der  Qrenzlinie  und  dem  Begriff  der  ista 
Italia  provincia  besteht,  ist  nicht  gehoben  worden.  Liegt  also  zwei- 
fellos hier  eine  Schwierigkeit  vor,  die  der  Aufklärung  bedarf,  so  ist 
auf  der  andern  Seite  doch  die  Annahme  einer  partiellen  Interpolation 
sehr  unwahrscheinlich,  nachdem  die  grosse  Masse  des  Berichtes  als 
sicher  echt  nachgewiesen  und  der  Beweis  für  die  spätere  Einschiebung 
der  Grenzlinie  unvollständig  geblieben  ist 

Es  lug  nun  nahe,  nachdem  alle  Bemühungen,  die  Schwierigkeiten 
durch  Annahme  einer  Fälschung  zu  heben,  zu  keinem  befriedigenden 
Resultat  geführt  hatteu,  von  der  Echtheit  der  drei  Capitel  der  Vita 
Hadriani  auszugehen  und  eine  positive  Lösung  zu  versuchen.  Mehrere 
Möglichkeiten  boten  sich  da,  die  scheinbaren  Divergenzen  der  V.  Hadriani 
und  der  übrigen  Quellen  zu  beseitigen.  Es  wäre  denkbar,  dass  die  Vita 
Stephani  und  die  Vita  Hadriani  sich  auf  ganz  verschiedene  Verspre- 
chungen resp.  Verträge  bezögen.  Man  könnte  femer  annehmen,  dass 
allerdings  der  Bericht  der  Vita  Hadriani  unanfechtbar  sei,  dass  Karl 
eine  derartige  Urkunde  ausgestellt  hätte:  aber  weiss  man  nicht  von 
Urkundenfälschungen  im  Mittelalter  genug,  um  zur  Vermuthung  ge- 
bracht zu  werden,  man  habe  Karl  eine  erweiterte  oder  gefälschte  Ur- 
kunde seines  Vaters  zur  Bestätigung  vorgelegt,  der  seinerseits  nur  das 
wirklich  versprochen  habe,  was  die  Vita  Stephani  erzählt? 

Es  ist  Eehrs  Verdienst,  dass  er  den  ersten  positiven  Lösungs- 
versuch    unternommen     hat.     Er     schlug     den     einen     oben    ange- 

0  Deswegen,  weil  der  Cod.  Luc,  in  dessen  Text  bereits  die  Gebietsumschrei- 
bnng  steht,   dem  Ende  des  8.  oder  dem  An&nge  des  9.  Jahrbunderts   angebört. 

*)  Die  folgenden  AnsfÜbrongen  ergeben  weiter  eine  Menge  von  Momenten 
fb  die  Richtigkeit  unseres  Bericbtes. 


26* 

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388  Ernst  Sackur. 

deuteten  Weg  ein:  das  in  der  Vita  Hadriani  berichtete  Versprechen 
von  Kiersy  bezöge  sich  auf  einen  Theilungsvertrag  zwischen  Pippin 
und  Stephan,  der  für  den  Fall  der  Eroberung  des  Langobardenreiches 
in  Kraft  treten  sollte,  während  die  eigentliche  Promissio  Pippins  nur 
die  Restitution  im  Exarchat  bezweckt  hätte.  Die  Eehrsche  Hypothese 
hat  dann  in  jüngster  Zeit  den  Beifall  Doves  ^)  und  Schnürers  ^)  ge- 
funden. Das  soll  uns  ebensowenig  hindern,  im  weiteren  Zusammen- 
hang ihre  Haltlosigkeit  nachzuweisen,  als  die  Anregung  anzuerkennen, 
die  Kehr  der  weiteren  Forschung  dadurch  gegeben  hat 

Die  zweite  Möglichkeit  einer  Erklärung  hat  Schaube*)  bevorzugt; 
nach  ihm  wäre  Karl  eine  gefälschte  Urkunde  seines  Vaters  zur  Be- 
stätigung vorgelegt  worden.  Aber  wenn  Schaube  in  seiner  kurzen  Aus- 
führung ausdrücklich  ablehnt,  die  Frage  au  fond  von  neuem  zu  behandeln, 
so  ist  das  eben  sein  Fehler  gewesen.  Er  würde  an  der  Hand  der  Quellen 
die  psychologische  Unmöglichkeit  eingesehen  haben,  die  darin  liegt, 
dass  Karl  und  die  fränkischen  Grossen  ein  Actenstück,  wie  die  Pro- 
missio Pippins,  das  in  der  ganzen  politischen  Gorrespondenz  der  Zeit 
eine  so  hervorragende  Bolle  spielt,  das  Karl  selbst  nicht  nur  als  Knabe 
unterschrieben,  sondern  nach  seinem  Begierungsantritt  sogar  der 
Curie  gegenüber  ausdrücklich  gebilligt  hatte,  —  dass  sie  es  so  wenig 
kannten,  dass  sie  eine  so  grobe  Fälschung,  einen  so  plumpen  Betrug 
einfach  hinnahmen. 

Sind  also  m.  E.  die  bisherigen  positiven  Lösungsversuche  als 
missglückt  anzusehen,  so  hat  man  doch  eine  Möglichkeit  bisher  nicht 
berücksichtigt:  nämlich  die,  dass  beide  Quellen,  die  Vita  Stephani  und 
V.  Hadriani  einander  überhaupt  nicht  widersprechen,  dass  es  nur 
einer  richtigen  Interpretation  und  erneuten  Betrachtung  im  histori- 
schen Zusammenhange  bedarf,  um  zu  erkennen,  dass  weder  von  zwei 
Promissionen  die  Bede  sein  kann,  noch  von  einer  ürkundenfabchung; 
dass  femer  die  von  Scheflfer  hervorgehobene  Schwierigkeit  fortfallt, 
die  auch  Kehr  nicht  beseitigt  hat,  wenn  man  von  den  Gesichtspunkten 
ausgeht,  die  wir  im  Folgenden  entwickeln  werden. 

l 

Wer  eine  historisch-kritische  Frage  dieser  Art  zu  lösen  gedenkt, 
wird  nicht  umhin  können  sie  im  Zusammenhang  mit  den  2ieitereig- 
nissen   zu   betrachten.     Ich   lege   mir   die   Frage   vor:    wie   war    der 


1)  Corsica  und  Sardinien  in  den  Schenkungen  an   die  Päpste,   Mflnchener 
Sitzungsber.,  Phil.-hiator.  Kl.  1894  S.  194. 

')  Die  Entstehung  des  Kirchenstaates,  Köln  1894. 
•)  ffistorische  Zeitschr.  Bd.  72,  193  ff. 


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Die  Promifldo  Pippins  yom  Jahre  754  etc.  389 

politische  Zustand  Italiens,  als  Stepban  U.  nach  dem  Frankenreich 
ging?  Welche  Interessen  hatte  der  Papst  zu  vertreten?  Was  konnte 
er  nach  Lage  der  Dinge  wünschen,  was  konnte  überhaupt  geschehen  ? 

Als  Stephan  II.  sich  im  Jahre  754  entschloss,  den  fränkischen 
Eonig  in  sein  Interesse  zu  ziehen,  hatten  die  Langobarden  sich  unter 
ihrem  Könige  Aistulf  Bayennas  und  des  Exarchats  bemächtigt  ^) ;  das 
ganze  byzantinische  Italien  war  in  grSsster  Gefahr.  Schon  wurde  Rom 
und  der  Ducat  bedroht  ^) ;  Yenetien  und  Istrien  fielen  in  die  Hände  der 
Langobarden  oder  standen  ihnen  offen  ^).  Es  konnte  kein  Zweifel  sein, 
dass  Aistulf  die  Eroberung  und  Vereinigung  ganz  Italiens  erstrebe. 
In  Spoleto  stürzte  er  den  ihm  unbequemen  Herzog  Lupus,  der  gegen 
den  Konig  Partei  ergriffen  hatte,  und  nahm  das  Land  unter  eigene 
Verwaltung*).  In  Benevent  folgte  zwar  751  auf  Herzog  Gisulf  II., 
den  Günstling  und  Anhänger  König  Liutprands,  dessen  Sohn  Liutprand ; 
aber  das  war  ein  unmündiger  Knabe,  der  unter  der  Regentschafi;  seiner 
Mutter  Schoenberga  stand  ^)  und  zweifellos  den  Einheitsbestrebungen 
Aistnlfe  nicht  im  Wege  war. 

Der  Papst  und  die  Politik  der  Curie  wurde  durch  den  Umschwung, 
der  sich  seit  dem  Jahre  751  in  Italien  yoUzog,  aufs  tiefste  berührt. 
Die  Verwaltung  Roms  und  des  Ducats,  der  aus  dem  sogenannten 
römischen  Tuscien  und  der  Gampagna  bestand,  waren  längst  in  die 
Hände  des  Papstes  gerathen®).  Der  kaiserliche  Dux  war  mehr  eine 
Nebenfigur').  Die  Wirren,  die  zwischen  Gregor  IL  und  dem  ost- 
römischen Kaiser  ausbrachen,  hatten  gezeigt,  um  wie  viel  näher  die 
Römer  dem  Papste,  als  dem  Kaiser  standen^).  Die  Abwehr  der  Lan- 
gobarden und  der  politische  Verkehr  mit  ihnen  war  seit  langer  Zeit 

1)  AuBf&hrlicher  darüber  t.  Sybel,  Die  Schenkungen  der  Karolinger  an  die 
Pfkptite,  El.  Schriften  lU,  69  ff. 

<)  Vita  Stephani  a  17,  Liber  pontific.  ed.  Duchesne  I,  444. 

*)  Vgl.  die  späte,  aber  wohl  auf  gute  Quellen  zurückgehende  Notiz  des 
Chron.  Salemit.  c.  2,  SS.  III,  471 :  Per  idem  tempuB  Euthicius  Romanorum  pa- 
tricius  se  Ajatulfo  tradidit,  simulque  Comiaculam  atque  Ferrariam  seu  et  Istriam 
pngnando  optinuit.  Allerdings  scheinen  Yenetien  und  Istrien,  wenn  sie  überhaupt 
beide  erobert  wurden,  nicht  im  Besitz  der  Langobarden  geblieben  zu  sein. 

4)  Oelsner,  Pippin  S.  119;  Jenny,  Qesch.  des  Uerzogthums  Spoleto  S.  69. 

^  Vgl.  Bethmann  und  Holder- Egger,  Langobardische  Regesten,  N.  A.  III, 
276;  Oelsner  S.  444;  Hirsch,  ü  ducato  di  Benevento  ('fraduzione  di  M.  Schipa 
1890)  p.  100. 

«)  Diehl,  Etudes  sur  1' administration  byzantine  p.  332;  W.  Sickel,  Die 
Verträge  der  Päpste  mit  den  Karolingern,  D.  Zeitsch.  für  Geschichtswissensch. 
Bd.  XI,  306  f. 

»)  Armbrust,  Die  territoriale  Politik  der  Päpste  (Göttingen  1885)  S.  59  ff.; 
W.  Sickel  a.  a.  0.  S.  315. 

•)  W.  Sickel  a.  a.  0.  S.  312  f.  ^  . 

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390  Ernst  SaokuT. 

Aufgabe  des  römischen  Bischofs  geworden  i).  Er  schien  allein  fähig, 
die  Feinde  Borns  abzuwehren^).  Aach  im  Exarchat  hatte  der  Papst 
bereits  mehr  zu  bedeuten  als  der  kaiserliche  Statthalter.  Als  EOnig 
Liutprand  742  gegen  Bavenna  und  den  Exarchat  vorging,  wandten 
sich  der  Erzbischof  und  der  Patricius  an  Papst  Zacharias  mit  der 
Bitte,  ftb:  sie  beim  Langobardenherrscher  einzutreten.  Mit  Jubel 
wurde  er  in  Bavenna  empfangen,  er  erschien  als  der  Hirt,  der  seine 
Schafe  aus  drohender  Gefahr  befreit  Noch  während  die  byzantinische 
Verwaltung  bestand,  hatte  Zacharias  bereits  Becuperationen  ver- 
lorener Theile  des  Exarchats  zu  Gunsten  der  Kirche  begonnen.  Er 
liess  sich  nämlich  die  im  Jahre  739  dem  hl.  Petrus  von  König 
Liutprand  entrissenen  vier  tuscischen  Städte  Ameria,  Orta,  Polimar- 
tium  und  Blera  mit  Nami,  Osimo,  Ancoua,  Umana  vom  Lango- 
bardenkönige ausdrücklich  als  Eigenthum  der  Kirche  zusprechen*). 
Kein  Wunder,  dass  mit  dem  Sturze  der  griechischen  Behörden  in 
Bavenna  Stephan  als  der  beiiifene  Vertreter  der  Landeshewohner  und 
als  Bepräsentant  und  Nachfolger  der  kaiserlichen  Begierung  den  Lango- 
barden gegenüber  auftreten  konnte.  Unermüdlich  versuchte  er  König 
Aistulf  zur  Herausgabe  seiner  Eroberungen  zu  veranlassen.  Das  Inter- 
esse der  Curie  am  Exarchat  war  um  so  grösser,  als  der  römische 
Stuhl  hier  ausgedehnte  Ländereien  besass^). 

Aber  nicht  nur  die  Befreiung  des  Exarchats  war  die  beständige 
Sorge  Stephans  II.  Die  Occupation  von  Venetien  und  Istrien,  die 
Einverleibung  Spoletos  und  die  Abhängigkeit  Benevents  erhöhten  die 
Gefahr  des  Papstes,  der  seine  eigene  Herrschaft  über  kurz  oder  lang 
zu  verlieren  fürchten  musste.  üeberall  lagen  auch  hier  zerstreute  Güter 
und  Patrimonien  der  Kirche.  Die  ganze  vorhergehende  Geschichte 
hatte  gezeigt,  wie  wichtig  die  politische  Stellung  dieser  Gebiete  für 
den  römischen  Stuhl  war. 

Venetien  und  Istrien  hatten  schon  in  der  römischen  Elaiserzeit 
eine  besondere  Provinz  gebildet  und  waren  wahrscheinlich  in  bjzan- 


1)  Diehl,  a.  a.  0.  p.  332  f.  335.  Die  langobardischen  Bischöfe  mussten  dem 
Papste  versprechen,  daf&r  zu  wirken:  ut  semper  pax,  quam  deos  diligit  inter 
rempublicam  et  nos,  hoc  est  gentem  Langobardorum,  conservetur  (über  diur- 
nuB  p.  81). 

*)  Liber  diumus  ed.  v.  Sickel  p.  53:  quos  non  virtus  armorum  humiliat, 
pontificalis  increpatio  cum  consecratione  inclinat. 

»)  V.  Zachariae,  Lib.  pont.  I,  p.  426  ff. ;  vgl.  den  Brief  Gregors  III  von  740, 
Epist.  Langob.  nr.  16,  EE.  III,  708. 

*)  Vgl.  P.  Fahre,  De  patrimoniis  Romanae  ecciesiae  (Paris  1892)  p.  84; 
Armbrust,  Territoriale  Politik  S.  45 ;  Schwarzlose,  Die  Patrimonien  der  röm.  Kirche, 
BerL  Diss.  1887,  S.  32. 

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Die  Promissio  Pippins  Yom  Jahre  754  etc.  391 

iinischer  Zeit  unter  einem  magister  militom  vereint  ^).  Mit  Istrien 
verband  Venetien  ausser  einer  langen  gemeinschaftlichen  politischen 
Geschichte  vor  allem  der  Umstand,  dass  sie  im  Patriarchen  von  Grado 
ein  gemeinsames  kirchliches  Oberhaupt  hatten.  In  der  Constitution 
Gregors  III.  von  731,  in  der  die  Amtssprengel  der  Bischöfe  von  Grado 
und  Friaul  geschieden  wurden,  bezeichnet  der  Papst  Venetien  und 
Istrien  ausdrücklich  als  nostra  confinia  im  Gegensatz  zu  den  finibus 
Langobardorum,  die  dem  Bischöfe  von  Friaul  zugewiesen  wurden^). 
Mag  der  Papst  sich  hier  nur  mit  der  römischen  Herrschaft  im  Gegen- 
satz zur  langobardischen  identifizieren,  so  fehlt  es  doch  auch  sonst 
an  Belegen  für  nähere  Beziehungen  dieser  Gebiete  zum  römischen 
Stuhl  nicht  In  den  Wirren,  die  der  Bilderstreit  in  Italien  hervorrief, 
stellten  sich  die  Milizen  der  Pentapolis  und  Venetiens  auf  Seiten  des 
Papstes  und  verweigerten  dem  Exarchen  den  Gehorsam  ^).  Ueberall 
wählte  man  sich  damals  eigene  Duces  in  Italien  an  Stelle  der  griechi- 
schen; in  Venedig  erhob  das  Volk  seinen  ersten  Dogen  ^).  „Und  so 
waren  alle",  wie  es  im  Papstbuch  heisst*),  „um  die  Unabhängigkeit 
des  Papstes  und  ihre  eigene  bemüht",  ein  vortreflFlicher  Beweis  für  die 
Interessengemeinschaft  zwischen  dem  römischen  Stuhle  und  verschie- 
denen griechischen  Gebieten  Italiens,  für  das  geheime  Einverständnis 
zur  Beseitigung  der  griechischen  Herrschaft,  und  als  der  Papst 
schliesslich  mit  der  kaiserlichen  Begierung  wieder  ausgesöhnt  war  und 
der  Exarch  Eutychius  nach  der  Einnahme  Ravennas  durch  Liutprand 
739  ab  Flüchtling  in  Venetien  weilte,  konnte  der  Papst  den  vene- 
tianischen  Dogen  und  den  Patriarchen  von  Grado  zum  Kampf  gegen 
die  Langobarden  auffordern  ^).  Diese  Provinzen,  Venetien  und  Istrien, 
waren  also  dem  Schutze  des  römischen  Stuhles  längst  empfohlen,  der 
durch  den  Besitz  eines  istrischen  Patrimoniums  lebhaft  an  der  Erhal- 
tung des  alten  Zustandes  interessiert  war  7) ;  sie  standen  kirchlich  und 


0  H.  Cobn,  Die  Stellung  der  byzantiniachen  Statthalter  S.  10  ff.;  Lentz, 
Das  Verbältnis  Venedigs  zu  Bjzanz  (Beil.  Dies.  1891)  S.  2. 

*)  £E  III,  p.  705:  tociaa  Veneti^  et  Istri^  qu^  noatra  sunt  con- 
finia. Zinse  aus  Venetien  und  Istrien  an  den  römischen  Stuhl  werden  Cod. 
Carol.  nr.  53  (776—780),  EE.  III,  590  erwähnt. 

»)  Vita  Gregorii  II,  L.  pont.  I,  404. 

*)  Vgl.  Lentz  S.  4,  der  allerdings  darin  nicht  eine  gegen  Bjzanz  selbst 
gerichtete  Bewegung  sieht. 

»)  V.  Gregorii  II,  a.  a.  0.  p.  404:  spementes  ordinationem  exarchi  sibi 
omnes  utique  in  Italia  duces  elegerunt;  atqne  sie  de  pontifids  deque  sua  in- 
mnnitate  cuncti  studebant;  Hartmann;  Byzantinische  Verwaltung  S.  23. 

•)  VgL  die  Briefe  EE.  IH,  702. 

^  Fahre  a.  a.  0.  p.  85. 

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392  Ernst  Sackur. 

politisch  dem  Papste  in  einer  Weise  nahe,  dass  in  dem  Augenblick, 
in  dem  sie  der  Gewalt  der  Langobarden  zu  unterliegen  drohten  oder 
unterlagen,  kein  anderer  als  der  Papst  berufen  war,  ihre  Interessen 
wahrzunehmen. 

Nicht  minder  eng  waren  die  Beziehungen  zu  den  langobardischen 
Eerzogthümem  Spoleto  und  Benevent  geworden.  Auch  hier  hatte  die 
Kirche  Grundbesitz  i).  Die  Interessengemeinschaft  beider  Theile  lag 
aber  vor  allem  in  der  gemeinsamen  Tendenz  sich  von  der  Langobarden- 
herrschaft zu  emancipiem.  Als  im  Jahre  728  Liutprand  und  der  Exarch 
dem  Papste  feindlich  gegenüberstanden,  war  die  Sache  des  letzteren  die 
der  Herzöge  von  Spoleto  und  Benevent  ^).  739  rebellierte  Trasamund 
von  Spoleto  und  fand  Schutz  in  Rom;  die  Folge  war  ein  Heereszug 
Liutprands  gegen  den  Ducat.  Eratque  magna  turbatio  inter  Bomanos 
et  Langobardos,  quoniam  Beneventini  et  Spoletini  cum  Bomanis  tene- 
bant,  heisst  es  im  Papstbuch  ^).  Die  Herzöge  hatten  einen  Vertrag 
mit  der  römischen  Kirche  gegen  den  König  geschlossen^).  Zwar 
wurde  Trasamund  geopfert,  als  Zacharias  mit  Liutprand  Frieden  schloss^), 
aber  die  Thronfolge  des  Herzogs  von  Friaul,  Batchis,  führte  zum  ofiben 
Bruch  zwischen  Spoleto  und  Benevent  auf  der  einen,  dem  Könige  auf 
der  andern  Seite  ^);  dafür  spricht  schlagend  ein  Verbot  des  Königs 
Batchis  vom  Jahre  746,  ohne  Auftrag  des  Königs  Boten  nach  Rom, 
Bavenna,  Spoleto,  Benevent,  den  Reichen  der  Franken,  Baiem  und 
Alemannen,  nach  Rätien  und  dem  Avarenlande  zu  senden^.  Spoleto 
und  Benevent  standen  also  zusammen  mit  dem  Papst,  dem  Exarchen 
und  den  Franken  auf  der  Liste  der  Reichsfeinde.  So  war  nach  Aistulfis 
Regierungsantritt  die  Einverleibung  Spoletos  ein  Schlag,  der  den  Papst 
empfindlich  treffen  musste,  und  in  Benevent  dürfte  die  Nachfolge  des 
jungen  Liutprand  vor  der  Hand  den  politischen  Einfluss  des  Königs 
gesichert,  den  des  Papstes  vollständig  verdrängt  haben  ^). 


<)  Ueber  die  Patrimonien  in  Spoleto  vgl.  Armbrust  S.  44  f. ;  Fahre  p.  74  u.  83 ; 
Ueber  die  beneventanischen  Armbrust  S.  48. 

«)  Vita  Ghregorii  U,  1.  1.  p.  407. 

»)  V.  Zachariae  1.  1.  p.  426. 

*)  Cod.  Carol.  nr.  2,  EE  HI,  478. 

»)  V.  Zachariae,  1.  1.  p.  427. 

^)  Hirsch-Sohipa,  ü  ducato  die  Benevento  p.  96. 

7)  Ratchis  Leges  c.  9.  (M.  G.  LL.  IV,  190) :  Si  quis  iudex  aut  quisquam  homo 
missum  suum  dirigere  presumpserit  Roma,  Rayenna,  Spoleti,  Benevento,  Francia, 
Baioaria,  Alamannia,  Ritias  aut  in  Avaria  sine  iussione  regis  animae  suae  incurrat 
periculum  et  res  cius  infiscentur.  Derselbe  Ratchis  hatte  nach  c  13  einen  förm- 
lichen Passzwang  für  Romreisende,  die  sein  Gebiet  berührten,  eingeführt. 

^)  Vgl.  Hirsch-Schipa,  II.  ducato  di  Benevento  p.  103. 


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Die  PromiBsio  Pippins  Tom  Jahre  754  etc.  393 

Man  stelle  sich  nun  die  Lage  des  Papstes  Tor:  die  rönusche  Be- 
▼ölkerong  Italiens  war  anscheinend  schutzlos  den  Langobarden  preis- 
gegeben. Von  Norden,  Osten  und  Süden  war  der  Ducat  vom  lango- 
bardischeu  Beiche  lun&sst  und  bedvohi  Es  war  Pflicht  g^en  das 
romisch-griechische  Volk,  wie  Pflicht  der  Selbsterhaltung,  wenn 
Stephan  sich  jetzt  als  Mittelpunkt  aller  Bömischgesinnten,  als  Ver- 
treter der  romanischen  Interessen  gegenüber  dem  Barbarenthum  fühlte. 
Wiederholt  bat  Stephan  den  König  pro  universo  exarchato  Bavennae 
atque  cunctae  istius  Italiae  proyinciae  populo,  also  für  den  gesammten 
Exarchat  und  überhaupt  die  ganze  byzantinische  Provinz  Italien.  Da- 
neben gingen  nun  noch  die  Versuche  der  Byzantiner  her,  durch  di- 
plomatische Unterhandlung  Aistulf  zur  Herausgabe  Bavennas  und  der 
dazu  gehörigen  Städte  zu  bewegen  1),  und  Stephan  stand  bereits  mit 
Pippin  in  Verkehr,  als  ein  kaiserlicher  Gesandter  dem  Papst  den  Be- 
fehl überbrachte,  seinerseits  dem  Langobardenkönige  die  Forderungen 
der  griechischen  Begierung  vorzutragen.  Obgleich  die  fränkischen 
Abgesandten  schon  eintrafen,  um  Stephan  abzuholen,  wollte  er  doch 
noch  einen  persönlichen  Versuch  im  Auftrage  des  Kaisers  bei  Aistulf 
machen;  aber  der  Langobardenkönig  liess  ihm  sagen,  er  möchte  es 
nicht  wagen,  vor  ihm  noch  ein  Wort  auszusprechen:  petendi  Baven- 
natium  civitatem  et  exarchatum  ei  pertinentem  vel  de 
reliquis  reipublicae  locis,  quae  ipse  vel  eins  praedeces- 
sores  Langobardorum  reges  invaserant*).  Mochte  nun  die 
kaiserliche  B^erung  etwa  zuletzt  nur  noch  die  Bückgabe  des  Exarchats 
oder  eines  Theiles  desselben  zur  Forderung  erhoben  haben,  so  sehen  wir 
aus  den  eben  citierten  Worten,  dass  der  Papst  jedenfalls  schon  mehr 
verlangt  hatte,  ausser  dem  Exarchat  die  übrigen  loca  der  alten  Provinz, 
die  Aistulf  und  seine  Vorgänger  occupiert  hatten.  Die  byzantinische 
Begierung  mochte  damals  mit  der  Bestitution  des  zuletzt  Besessenen 
zufrieden  sein;  die  Macht,  die  in  ihr  italienisches  Erbe  eintrat,  musste 
auch  die  alten  Ansprüche  des  Erblassers  im  Prinzip  aufriehmen. 

Die  zuletzt  citierte  Stelle  zeigt  uns  also,  dass  der  Papst  Aistulf 
nicht  etwa  nur  die  letzten  Eroberungen  abnehmen  wollte,  sondern 
dass,  prinzipiell  wenigstens,  seine  Absicht  von  AnfEmg  an  auf  höheres 
gerichtet  war;  auf  eine  Bestitution  des  byzantinischen 
Italiens  in  einem  umfange,  den  es  vor  den  Eroberungen 
der   späteren   Langobardenkönige   hatte.     Es  ist  nun  klar. 


^)  y.  Stephani  0.  17,  p.  445 :  ob  recipiendum  Ravennantium  orbem  et  dyi- 
tates  ei  pertinentes. 

»)  V.  Steph.  0.  21,  p.  446.  Durch  diese  Stelle  und  die  weiteren  Erörterungen 
wird  ▼.  Sjbel,  kl.  Sehr.  III,  81  widerlegt 

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394  Ernst  Sackur. 

dass  damit  der  Papst  auch  einen  bestimmten  Termin  setzen  mnsste,  Ton 
dem  er  die  Yergrösserung  des  Langobardenreiches  als  unrechtmässig 
betrachtete.  Er  muss  die  Restitution  alles  dessen,  was  von  der  und 
der  Zeit  an  den  Oströmem  entrissen  worden  war,  oder,  was  auf  das- 
selbe herauskam,  eine  bestimmte  Grenze  gegen  die  Langobarden  yer- 
langt  haben. 

Man  wird  begreifen,  dass  Aistulf  derartige  Forderungen  des 
Papstes  mit  Energie  zurückwies.  Da  nun  auch  Byzanz  nicht  im  Stande 
war,  seine  Ansprüche  militärisch  zu  stützen,  blieb  Stephan  beim  Verfolg 
seiner  eigenen  Politik,  die  ihn  zwang,  auswärts  eine  Stütze  zu  suchen. 
Kein  anderes  Volk  konnte  da  in  Betracht  kommen  als  die  Franken, 
die  früher  schon  von  der  römischen  Kirche  gegen  dieselben  Bedränger 
angerufen  worden  waren,  seit  uralter  Zeit  die  Erbfeinde  der  Lango- 
barden^). Hatte  Stephan  die  Erbschaft  des  römischen  Reiches  und  seiner 
Ansprüche  den  Langobarden  gegenüber  angetreten,  so  sollte  Pippin 
diese  Ansprüche  bei  Aistulf  durchzusetzen  suchen,  womöglich  durch 
diplomatische  Intervention,  im  Nothfalle  mit  Waffengewalt 

Wir  können  annehmen,  dass  der  Papst  dem  Frankenkönige  die 
Situation  in  Italien,  die  Bedrängnis  der  Kirche  schilderte,  seine  Ver- 
pflichtung und  sein  Becht,  für  die  yon  Aistulf  und  seinen  Vorgängern 
eroberten  byzantinischen  Qebiete  einzutreten,  wie  er  bezw.  der  hl. 
Petrus  allein  noch  im  Stande  sei,  diese  Qebiete  zu  schützen.  Er  wird, 
als  er  die  FriedensYorschläge  Pippin  überreichte,  alle  seine  Wünsche, 
auch  die  extremsten,  notiert  haben;  nach  Lage  der  Dinge  musste  er 
ausser  dem  Exarchat  in  seiner  alten  Ausdehnung,  an  Venetien  und 
Istrien  erinnern.  Er  wird  schliesslich  yon  Spoleto  und  Beneyent  ge- 
sprochen und  die  Oefahr  auseinander  gesetzt  haben,  in  der  er  selbst 
sich  befinde.  Wie  stellte  sich  nun  der  Frankenköuig  zu  dem  Anliegen 
des  Papstes? 

Nach  der  Vita  Hadriani  hätte  sich  der  Papst  pro  concedendis 
diversis  civitatibus  ac  territoriis  istius  Italiae  provindae  an  den  König 
gewandt.  Er  hätte  in  Kiersy  eine  Urkunde  ausgestellt,  die  Karl  in 
einem  Diplom  erneuerte,  das  dem  Papste  diese  Gebiete  sicherte  und 
zwar  innerhalb  der  oben  angeführten  Qrenzlinie,  den  Exarchat,  Venetien 
und  Istrien,  Spoleto  und  Beneyent.  Wir  sehen  schon:  die  Betrachtung 
der  damaligen  politischen  Lage  hat  nichts  an  dem  Inhalt  dieses  Ver- 
sprechens  auszusetzen.     Aber   die   Vita  Stephani   erzählt  nur,  Pippin 


»)  Ueber  die  Feindschaft  der  Langobarden  und  Franken  noch  vor  der  Ein- 
wanderung der  ersteren  vgl.  Procop,  De  hello  Gothico  IV,  c.  26 :  8tt  Wj  Aopff opofÄooi 
co6<  oftot  KoXtjututitooc  o5to^  hw^fyjsvo^  fueu  Ueber  ihre  späteren  Kriege  genfkgt 
es  auf  Paulus  Diaconus  zu  verweisen.  • 

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Die  Promissio  Pippins  vom  Jahre  754  eta  395 

hätte  dem  Papste  in  Ponthion  versprochen,  exarchatom  Bavenne  et 
reipnblice  iura  seu  loca  reddere  modis  omnibus.  Dann  hätte  Pippin 
in  Eiersy  sämmtliche  fränkischen  Grossen  versammelt  und  mit  ihnen 
beschlossen,  was  er  una  cum  eodem  beatissimo  papa  decreverat,  perficere. 
In  den  Berichten  beider  Quellen  sah  man  bis  jetzt  einen  Widerspruch, 
auch  die  Papstbriefe  enthielten  nichts  von  so  grossen  Zusagen.  Nichts 
deute  sonst  auf  ein  so  grosses  Versprechen.  Wie' konnte  Pippin  Dinge 
versprechen,  die  er  nicht  besass  ?  fragte  man.  Die  Lösung  der  Schwie- 
rigkeiten schien  um  so  hoffnungsloser,  je  mehr  sich  die  üeberzeuguug 
von  der  Echtheit  unserer  Berichte  befestigte. 

Hier  setzte  Kehr  ein,  mit  dessen  Hypothese  wir  uns  jetzt  ein- 
gehender zu  beschäftigen  haben. 

IL 

Wie  schon  oben  bemerkt,  trennt  er  das  von  der  Vita  Stephani 
angeblich  behandelte  Bestitutionsversprechen  von  einem  angeblich  zu 
Kiersy  geschlossenen  Theilungsvertrage,  der  im  Fall  einer  Eroberung  des 
Langobardenreiches  durch  Pippin  in  Kraft  treten  sollte.  Die  Linie  Luni 
bis  MoDselice  theile  das  Beich  in  zwei  Hälften,  was  südlich  dieser 
lag,  sollte  der  Papst  erhalten.  Diese  Stücke  seien  daher  in  der  Ur- 
kunde Pippins  und  später  Karls  aufgezählt.  Beide  Quellen  behandelten 
also  ganz  verschiedene  Dinge;  von  dem  Theilungsvertrage  sei  sonst 
nicht  die  Bede,  weil  Pippin  ja  nicht  das  feindliche  Land  unterworfen 
habe  und  somit  der  angenommene  Fall  nicht  eingetreten  sei. 

Zeigen  wir  zunächst  die  Unvereinbarkeit  dieser  Annahme  mit  unsem 
Quellen.  Kehr  trägt  den  Gegensatz  zwischen  beiden  Urkunden  bereits  in 
die  Vita  Hadriani,  was  von  seinem  Standpunkte  ganz  consequent,  von 
dem  des  unbefangen  prüfenden  Historikers  durchaus  unstatthaft  ist.  Es 
handelt  sich  um  folgende  Stelle:  der  Papst  ermahnt  Karl,  ut  promissio- 
nem  seines  Vaters,  die  dieser  mit  seinen  Söhnen  und  den  fränkischen 
Grossen  dem  Papste  Stephan  macht,  quandoFranciamperrexit,  pro  con- 
cedendis  diversis  civitatibus  ac  territoriis  istius  Italiae 
provinciae  et  contradendis  beatoPetro  eiusque  omnibus 
vicarüs  in  perpetuum  possidendis,  adimpleret  in  omnibus.  Als  Karl 
ipsam  promissionem  quae  in  Francia  in  loco  qui  vocatur  Carisiaco 
facta  est,  sich  vorlesen  liess,  billigte  er  alles  imd  liess  aliam  dona- 
tionis  promissionem  ad  instar  anterioris  anfertigen,  ubi  concessit 
easdem  civitates  et  territoria  easque  praefato  pontifici 
contradi  spopondit  per  designatum  confinium.  Für  jeden 
Leser  war  bisher  gar  kein  Zweifel  darüber,  —  schon  die  Aufnahme 
derselben  Worte  durch  den  Autor  beweist  das  schlagend  —  dass  die 
die  Urkunde  Karls  bezeichnenden  Worte  sich  auf  die  fast  gleichlau- 

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396  Ernst  Sackur. 

tendeu  yorhergehenden  beziehen,  in  denen  kurz  der  Inhalt  des  Ver- 
sprechens Pippins  angegeben  wird.  Nach  Kehr  liegt  die  Sache  anders; 
er  tilgt  das  Eomma  hinter  perrexit:  Stephan  geht  nach  Francien 
allerdings  pro  concedendis  etc.,  aber  über  Pippins  Versprechen  selbst 
erfahren  wir  hier  gar  nichts.  Auf  dieses  aber  beziehen  sich  die  Worte 
ubi  concessit  easdem  civitates  etc.  Hier  handelt  es  sich  nun  m.  £. 
nicht  darum,  was  man  allenfalls  mit  Mühe  aus  einem  Actenstück  her- 
auslesen kann,  sondern  um  das,  was  der  Autor  mit  klaren  Worten  hat 
sagen  wollen:  und  das  ist,  dass  Earl  das  eben  vorhin  mit  denselben 
Worten  characterisierte  Versprechen  Pippins  erneuerte,  dass  er  easdem 
civitates  et  territoria,  wiePippin,  dem  hl  Petrus  und  seinen  Nachfolgern 
gelobte,  dass  dieselben  civitates  et  territoria  in  der  ista  Italia  pro- 
vincia  und  gleichzeitig  per  designatum  confinium  liegen.  Mag  selbst 
der  Autor  —  was  ich  nicht  glaube  —  pro  concedendis  etc.  mit  per- 
rexit verbunden  haben,  so  legt  er  doch  Stephans  Beise  eben  als  Zweck 
unter,  was  nach  seiner  Auffassung  Pippin  versprochen  hatte.  Hieran 
giebt  es  nichts  zu  rütteln  und  zu  deuteln,  und  es  ist  überflüssig 
mehr  zu  thun,  als  den  klaren  Wortlaut  der  Stelle  dem  unbefangenen 
Leser  nochmals  vorzulegen.  Handelt  es  sich  aber  beide  Mal  um  den- 
selben Act,  so  ist  der  Eehrschen  Beweisführung  schon  dadurch  der 
Boden  entzogen. 

Da  nach  Eehr  in  den  Worten  quando  Franciam  perrexit  pro 
concedendis  nur  der  Zweck  der  Beise  Stephans  angegeben  wird,  nicht 
das  eigentliche  Versprechen  Pippins,  so  kann  er  es  sich  versagen 
auf  das  Verhältnis  der  betreffenden  Stelle  zur  Vita  Stephani  ein- 
zugehen. Im  andern  Falle  würde  er  die  Entdeckung  gemacht  haben, 
dass  die  Worte  der  V.  Hadriani  pro  concedendis  diversis  civitatibus 
ac  territorüs  istius  Italiae  provinciae  ausgezeichnet  der  Angabe  der 
V.  Stephani  entsprechen,  nach  der  Pippin  versprach,  exarchatum  Ba- 
venne  et  reipublice  iura  seu  loca  reddere  modis  omnibus.  Denn  da 
ista  Italia  provincia  synonym  mit  dem  Begriff  der  respublica,  der  ost- 
römischen Provinz  Italien  ^),    ist,   da  ferner  iura  et  loca,  civitates  et 


1)  Was  die  Ausdehnung  der  ista  Italia  provincia  betrifit,  so  hat  Eehr  m.  £. 
Recht,  wenn  er  diesen  Begriff  nicht  nur  auf  den  Exarchat  und  den  Ducat  be- 
schränken will,  aber  er  selbst  beschränkt  ihn  doch  richtig  auf  das  ostrOmische 
Italien,  und  darum  passt  er  auf  keinen  Fall  zu  seiner  Erklärung  der  Grenslinie. 
Bezeichnen  die  Worte  aber  das  oströmische  Italien,  so  können  sie  auch  Venetien 
und  Istrien  umfassen,  wie  sicher  wohl  in  Vita  Stephani  c.  15,  p.  444:  Stephan 
suchte  bei  Pippin  Hülfe  pro  universo  exarchato  Ravennae  atque  cunctae 
istius  Italic  provinciae  populo,  wo  neben  dem  Exarchat  vor  allem  die 
von   den  Longobarden   angegriffenen  Provinzen  Venetien  und  Istrien,   f&r  die 

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Die  Promissio  Pippins  yom  Jahre  754  etc.  397 

territoria  (Stadtgebiete)  durchaus  synonym  neben  einander  gebraucht 
werden  1),  so  bedürfte  es  schon  gewaltsamer  Interpretationskünste,  um 
eine  Dirergenz  in  der  Auflassung  des  pippinischen  Versprechens  durch 
die  Autoren  der  beiden  Viten  zu  statuieren. 

In  der  Y.  Stephani  wird  uns  von  einer  Versammlung  der  Grossen 
in  Eiersy  erzahlt,  die  durch  ihre  Zustimmung  das  Versprechen  von 
Ponthion  staatsrechlich  perfect  machte  —  die  in  Eiersy  ausgestellte 
und  Ton  den  Grossen  unterschriebene,  in  der  Vita  Hadriani  erwähnte 
Promissio  soll  etwas  ganz  anderes  bedeuten!  Qleich  nach  dem  Tode 
Pippins  ermahnt  Stephan  IIL  dessen  Nachfolger  Karl  und  Earlmann, 
das  Versprechen,  das  sie  mit  dem  Vater  gegeben,  zur  Ausführung  zu 
zu  bringen  >)  —  als  Earl  nach  Bom  kommt,  legt  ihm  der  Papst  nicht 
etwa  diese  Promissio,  sondern  einen  angeblichen  Theilungsvertrag  zur 
Erfüllung  Yor,  der  aber  merkwürdiger  Weise  auch  promissio  genannt 
wird!  Was  Karl  yerpflichten  konnte,  diesen  Theilungsvertrag,  von 
dem  seither  nie  die  Bede  war,  zu  erneuern,  ist  dabei  viel  weniger 
leicht  zu  ersehen. 

In  der  Vita  Hadriani  spitzt  sich  die  Erzählung  zu  auf  die  Er- 
f&llung  der  im  Frieden  Ton  754  und  später  757  Ton  Desiderius  über- 
nommenen Restitutiousyerpflichtungen,  die  die  Franken  auf  Grund 
der  Promissio  von  754  durchsetzen  sollten  —  nicht  diese  Promissio, 
um  die  sich  alles  dreht,  legt  man  Earl  vor,  sondern  einen  Theilungs- 
vertrag, der  mit  der  eigentlichen  Promissio  nichts  zu  thun  hat,  von 
dem  kein  Mensch  bisher  etwas  weiss,  der  für  den  Fall  der  Eroberung 
des  Reiches  in  Kraft  treten  soll  —  und  in  dem  Augenblick  der  Erobe- 
rung unerfüllt  bleibt.  Wir  erfahren  von  einem  Theilungsvertrag,  der, 
wo  auch  auf  ihn  angespielt  wird,  niemals  als  pactum,  sondern  stets 
als  promissio,  donatio  und  ähnlich  characterisiert  wird<^). 


Stephan  IL  bei  Pippin  Schutz  sucht,  in  Betracht  kommen.  Den  Versuch  Doves 
S.  188.  189  ista  Italia  provinda  allgemein  als  Italien  in  geographischem  Sinne 
zu  £u8en,  kann  ich  nur  fOr  einen  Nothbehelf  halten. 

>)  Ein  schlagendes  Beispiel  Cod.  Garol.  nr.  19,  p.  520:  omnia  videlicet  pa- 
trimonia,  iura  etiam  et  loca  atque  fines  et  territoria  diversarum 
civitatum  nostrarum  reipublice  Romanorum.  Ich  denke,  das  genügt, 
am  zu  zeigen,  dass  die  Ausdrücke  der  Vita  Stephani  und  V.  Hadriani  durchaus 
auf  dasselbe  gehen. 

>)  Cod.  CaroL  nr.  44,  p.  559. 

*)  £ine  Schwierigkeit  der  Eehrschen  BeweisfÜhrug,  die  Schaube  hervorhob, 
vermag  ich  dagegen  nicht  so  hoch  zu  veranschlagen.  Nach  Kehrs  Ansicht  brauchte 
nur  die  Theilungslinie,  nicht  aber  die  ohnedies  bekannte  südliche  Grenze  des 
Langobardenreiches  angeführt  zu  werden ;  dann  hätte  aber  nach  Schaube  Spoleto, 
das  754  zum  Langobardenreiche  gehörte,  nicht  besonders  au%ef&hrt  zu  werden 

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398  Ernit  Saeknr. 

Ja,  wird  man  sagen,  das  ist  allerdings  eine  Menge  ron  Unbe- 
greifliehkeiten,  aber  die  wesentliche  Frage  ist  doch  die,  wie  eine 
derartige  Hypothese  sich  in  den  historischen  Zosammenhang  einreiht 
Sehen  wir,  wie  es  damit  steht. 

Da  mnsste  man  denn  zunächst  wahrscheinlich  machen,  dass 
fiberhanpt  ein  Thetlungspkn  bezüglich  der  Lombardei  auftauchen 
konnte.  Aber  weder  historisch  noch  psychologisch  hat  Kehr  diese 
Idee  plausibel  machen  können;  im  Gegentheil,  wer  die  Dinge  im 
Zusammenhang  und  au  der  Hand  unserer  Quellen  verfolgt,  wird  sich 
von  der  Unwahrscheinlichkeit  des  Eroberungsgedankens  bald  über- 
zeugen. Weder  Pippin  noch  Karl  haben,  ab  sie  nach  Italien  kamen, 
an  die  Eroberuug  des  Langobardenreichs  gedacht,  ja  nicht  entfernt 
sie  gewünscht. 

Was  wollte  denn  der  in  hülfloser  Ohnmacht  Schutz  suchende  ^) 
Papst  vom  Frankenkönig?  Friedensrermittelung:  ut  per  pacis  foe- 
dera  causam  beati  Petri  et  reipublice  Bomanorum  disponeret  Pij^in 
sollte  den  Frieden  zwischen  den  Körnern,  die  der  Papst  vertrat  und  den 
Langobarden  vermitteln,  er  sollte  im  Nothfalle  den  Gegner  durch 
Waffengewalt  zwingen,  den  Beclamationen  des  Papstes  Gehör  zu 
schenken.  Die  Lage  ist  die:  der  Papst  vertritt  die  Ansprüche  des 
römischen  Reichs  zu  Gunsten  seiner  Person  und  stützt  sich  dabei  auf 
die  bewaffnete  Autorität  der  Franken.  Aber  sowohl  Stephan  als  Pippin 
erwarten  durchaus,  dass  eine  friedliche  Interventioo  der  Mnldschen 
Macht  genügen  wird.  Wiederholt  schickt  Pippin  Gesandte  an  Aistulf 
propter  pacis  foederaoder  ut  tantummodo  pacifice  propria  restitueret 
proprüs^).  Und  zwar  noch  während  der  Anwesenheit  des  Papstes  im 
Frankenreich.  Als  alles  vergeblich,  rüstet  Pippin  zum  Kriege,  aber 
auch  jetzt  werden  von  unterwegs  noch  mehrfach  Botschaften  an  Aistulf 
geschickt  mit  der  Bitte,  ut  pacifice  sine  ulla  sanguinis  effusione 
propria  sancte  Dei  ecclesie  reipublice  Bomanorum  reddidisset ').  Jetzt 
erst,  als  auch  dies  erfolglos,  rückt  Pippin  weiter  und  schliesst  Aistulf 
in  Pavia  ein.  Nun  sollte  man  glauben,  müsste  der  Papst  sehr  entzückt 
sein,  denn  nun  kommt  er  ja  bald  in  den  Besitz  der  ihm  vertrags- 
mässig  gesicherten  Hälfte :  nein,  er  bittet  Pippin,  dock  ja  nicht  weiter 


brauchen.  Ich  lege  darauf  jedoch  keinen  Werth,  sondern  stimme  da  mit  Dove 
überein. 

')  Vgl.  Theophanis  Chronographia  ed.  de  Boor  I,  402;  Fredegari  Contin. 
c.  36,  SS.  rer.  Merov.  II,  183. 

»)  V.  Stephani  c.  31  ff.,  p.  449;  vgl.  auch  Fredeg.  Cont.  c  36,  SS.  rer* 
Merov.  II,  183. 

•)  y.  Stephani  l  L  p.  449. 


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Die  Promissio  Pippins  Tom  Jahre  754  etc.  399 

zu  gehen  und  auf  alle  Fälle  zu  sorgen,  ut  pacif  ice  causae  finirentur  ^). 
Pippin  gehorcht,  es  kommt  zum  Frieden  atque  in  scripto  foedere 
pactum  adfirmantes  inter  Bomanos,  Francos  et  Langobardos  . .  .  Der 
Frankenkonig  nimmt  Geiseln  von  den  Langobarden  und  Aistulf  yer- 
spridit  in  eodem  pacti  foedere  per  scriptam  paginam,  se  ilico  reddi- 
turum  civitatem  Bayennantium  cum  diyersis  ciyitatibus. 

Man  sieht,  was  der  Papst  yon  Pippin  wollte:  eine  friedliche  Inter- 
vention*). Um  Qottes  Willen  keinen  Krieg,  sagt  der  Papst;  allen- 
falls lasst  er  zu,  Aistulf  zu  schrecken.  Und  Pippin  ist  unermüdlich, 
die  Sache  im  Frieden  beizulegen,  und  diese  beiden  Leute  sollen  an 
eine  Eroberung  gedacht  und  sich  bereits  schriftlich  in  den  Baub  ge- 
theilt  haben!  Es  kommt  noch  ein  anderes  hinzu.  Wie  Einhard  be- 
richtet s),  widersetzten  sich  die  fränkischen  Grossen  zum  Theil  aufs 
hartnäckigste  der  Heerfahrt  nach  Italien.  Schwerlich  hatten  sie  eine 
andere  Vorstellung,  als  dass  es  lediglich  einen  Zug  ihm  Interesse 
einer  ihnen  ziemlich  gleichgültigen  Macht,  der  Curie  gelte  ^),  worüber 
Stephan  selbst  ihuen  übrigens  keinen  Zweifel  gelassen  hattet).  Sie 
opponierteu,  eben  weil  für  sie  oder  das  Frankenreich  kein  Nutzen  und 
kein  Vortheil  dabei  war. 

Es  scheint  nicht  einmal,  dass  Pippin  überhaupt  auf  die  Sache 
eingegangen  wäre,  wenn  er  nicht  bis  zum  letzten  Augenblicke  gehofft 
hätte,  die  Sache  ohne  Schwertstreich  zu  ordnen. 

Dieselben  Gesichtspunkte  wie  Pippin  vertrat  Karl,  als  er  den 
Bitten  Hadrians  I.  Folge  leistete.  Er  schickt  wiederholt  Gesandte  an 
Desiderius  mit  der  Aufforderung,  die  entrissenen  Städte  pacif  ice  zu- 
rückzugeben ^),  er  verspricht  aus  eigener  Tasche  noch  Gold  und  Silber 


«)  V.  Stephani  p.  460. 

*)  Vgl.  die  zutreffenden  Ausführungen  v.  Syhels,  El.  Sehr.  III,  99. 

•)  Vita  Karoli  c.  6. 

*)  VgL  auch  W.  Sickel  a.  a.  0.  S.  319,  der  ehenfalls  gänzlich  von  der 
Broberungtidee  absieht.  Dove  a.  a.  0.  S.  199  sagt  von  der  Opposition,  sie  sei 
ansehnlich  und  bedrohlich  genug  gewesen,  »dass  Pippin  alle  Ursache  hatte,  das 
Ziel  seines  Unternehmens  bei  der  Ausführung  so  bescheiden  zu  stecken,  als  die 
Ehre  znliessc.  Dove  meint  doch  nicht  etwa,  die  fränkischen  Ghrossen  hätten  nur 
g^gen  grosse,  aber  nicht  gegen  kleine  Eroberungen  resp.  Yortheile  der  Franken 
opponiert?  Es  ist  doch  selbstverständlich,  dass  die  Opposition  nur  einem  beute- 
losen Zug  im  Interesse  der  Curie  gegolten  haben  kann. 

^)  Schon  vor  s.  Reise  ermahnt  Stephan  brieflich  die  fränkischen  Grossen, 
at  nuUa  interponatur  oocasio,  ut  non  sitis  adiutores  ad  obtinendum  filium 
nostrum  .  .  .  Pippinum  .  .  .  pro  perficienda  utilitate  des  hl.  Petrus;  vgl.  Cod. 
Oarol.  nr.  5,  p.  488. 

«)  V.  Hadriani  c.  26  ff.,  1.  1.  p.  494. 

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400  Ernst  Saokur. 

im  Werthe  yon  14.000  Goldsolidi  ^).  Schon  auf  dem  Heereszuge  be- 
griffen, fordert  er  den  König  auf,  pacifice  die  Städte  wiederzugeben, 
er  bittet,  er  möchte  ihm  wenigstens  drei  Geiseln  geben  pro  ipsis  resti- 
tuendiscintatibus,  dann  wolle  er  ohne  Schwertstreich  sofort 
mit  seinen  Truppen  wieder  umkehren')!  Stellen  wir  uns  somit 
auf  den  Standpunkt  der  Quellen,  so  müssen  wir  sagen,  dass  alles 
durchaus  gegen  die  Absicht,  einen  Kampf  bis  aufs  Messer  mit  dem 
Gegner  zu  führen  spricht.  Nur  mit  Widerstreben  zogen  sowohl  Pippin 
als  E[arl  in  den  Krieg;  man  sieht,  den  beiden  Königen  ist  die  Sache 
höchst  lästig,  sie  würden,  ich  weiss  nicht  was  geben,  wenn  sie  die 
Angelegenheit  des  Papstes  in  Frieden  ordnen  könnten.  Stephan  selbst 
wünscht  das  Aeusserste  vermieden  zu  sehen  und  räth  zum  Frieden, 
Und  dieser  widerstrebende  König,  den  die  Grossen  zu  verlassen 
drohen,  wenn  er  für  den  Papst  das  Schwert  ziehe,  und  dieser  Papst, 
der  wenn  es  irgend  geht,  Blutvergiessen  vermeiden  will,  sollen 
die  Eroberung  eines  ganzen  Landes  als  nahe  Eventualität  ins  Auge 
gefsisst  haben! 

Aber  nehmen  wir  selbst  an,  beide  hätten  an  die  Möglichkeit  dieses 
Falles  gedacht,  was  in  aller  Welt  konnte  Pippin  bewegen  einen  der- 
artig unvernünftigen  Theiluugsvertrag  mit  dem  Papste  zu  schliessen? 
Pippin  könnte  ihm  den  früheren  byzantinischen  Besitz  eingeräumt, 
er  könnte  auf  diesen  ein  Becht  des  Papstes  anerkannt  haben:  aber 
könnte  man  verstehen,  dass  ein  einsichtsvoller  Politiker  ein  Land, 
das  er  erobert,  eine  politische  Einheit  durch  eine  völlig  willkürliche 
Linie  ^)  ohne  Noth  in  zwei  Theile  zerreisst,  zu  Gunsten  einer  Person, 
fElr  deren  blosse  Existenz  er  das  Schwert  gezogen?  Als  Karl  der 
Grosse  die  Lombardei  erobert  hatte,  war  sein  erstes,  dass  er  Theile 
des  Exarchats,  die  der  römische  Stuhl  schon  besessen  hatte,  dem  Erz- 
bischofe  von  Bavenna  gab,  offenbar,  weil  er  den  Papst  nicht  als  unmittel- 
baren Nachbarn  dulden  wollte,  und  Pippin  soll  die  Gefälligkeit  besessen 
haben,  ihm  noch  einen  willkürlich  abgerissenen  Fetzen  langobardischen 
Landes  zu  allem,  was  er  ihm  sonst  verspricht,  dazuzuschenken ! 

Wir  fragen,  welche  Veranlassung  konnte  vorliegen  das  Langobarden- 
reich in  dieser  willkürlichen  Art  zu  theilen.  Die  Theilungslinie  führt 
zuerst  über  den  Apennin  nördlich  nach  Berceto,  von  da  nordöstlich  nach 
Parma;  von  Parma  im  stumpfen  Winkel  südöstlich  nach  Beggio,  dann 


1)  y.  Hadriani  c  28. 
«)  C.  30,  p.  496. 

')  Kehr  vergleicht  sie  mit  einer  Demarcationslinie ;  aber  ich  weiss   nicht, 
was  ich  mir  in  unserem  Falle  darunter  denken  soll. 

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Die  Promiflsio  Pippins  yom  Jahre  754  etc.  401 

wieder  steil  nordostlich  hinauf  nach  Mantua,  um  von  da  in  ostlicher 
fiichtong  in  Monselice  zu  enden. 

Diese  so  bizarre  Linie  meint  Kehr,  sei  keine  historische  Linie, 
sie  könne  nur  eine  willkürliche  Theilungslinie  sein.  Ich  meine  nun 
im  Gegentheil,  diese  Grenzumschreibung  kann  nur  eine 
historische,  durch  die  Macht  der  Umstände  gewordene 
sein.  Denn  die  Grenze  ist  nicht  nur  auffallend  unregelmässig;  sie 
darchschneidet  die  Provinz  Emilia.  Es  war  aber  doch  die  Begel,  bei 
Ländertheilungen  sich  an  die  alten  Provinzialgrenzen  zu  halten.  Mit 
verschwindeuden  Ausnahmen  ist  das  bei  den  zahllosen  Gebietsyer- 
änderungen  der  Merovingerzeit  stets  geschehen  ^),  und  wer  eine  Linie 
wie  die  unsere  als  Theilongslinie  erweisen  will,  hat  zu  zeigen,  weshalb 
man  in  diesem  Falle  von  der  Begel  abwich,  er  hat  die  Anomalie  zu 
erklären  >).  Weshalb  verlangte  der  Papst  diese  Grenze?  Die  Antwort 
darauf  ist  uns  Kehr  schuldig  geblieben.  Ich  meine  also,  vom  aprio- 
ristischen  Standpunkte  ist  diese  Linie  eben  keine  Theilungslinie,  son- 
dern im  G^entheil  eine  historische.  Die  Linie  giebt  an,  dass  zu 
irgend  einer  Zeit  hier  eine  durch  die  Macht  der  Verhältnisse  hervor- 
gerufene Grenze  lief. 

Nun  haben  wir  bereits  oben  gesehen,  dass  allem  Anschein  nach 
Stephan  II.  die  Herausgabe  langobardischer  Eroberungen  innerhalb  einer 
bestimmten  Grenze  gefordert  hat  Ist  uns  nun  unter  den  Zusicherungen 
Pippins  eine  derartige  bisher  unerklärte  Grenzlinie  überliefert,  so  ist 
schon  bei  oberflächlicher  Betrachtung  der  Schluss  sehr  naheliegend,  dass 
diese  überlieferte  Grenzlinie  die  vom  Papste  geforderte  ist.  Der  Beweis 
würde  zwingend  sein,  wenn  wir  wahrscheinlich  machen  könnten,  dass 
das  Confinium  der  Vita  Hadriaui  in  der  That  alten  Grenzverhältnisse 
zwischen  Byzantinern  und  Langobarden  in  Oberitalien  entsprach  s),  dass 
diese  Linie  in  der  That  einmal  die  Langobarden  von  den  Byzantinern 


')  Man  vergleiche  nur  die  zahlreichen  Karten  im  Atlas  von  Longnon.  So 
oft  sich  im  Frankenreich  die  Grenzen  verschieben,  das  Prinzip  ist  unverkennbar, 
bei  jeder  Theilung  die  alten  rOmischen  Provinzialgrenzen  zu  wahren.  Wo  durch 
die  Macht  der  Umstände  —  es  ist  verschwindend  selten  -  einmal  eine  Provinz 
getheilt  wird,  sehen  wir  bei  dem  nächsten  Theilungsact  die  willkOrliche  Theilungs- 
linie sicher  beseitigt. 

>)  Sollte  man  vermuthen,  dass  durch  die  langobardische  Eroberung  die  alten 
römischen  Provimdalbezeichnungen  und  Orenzen  verschwunden  seien,  so  verweise 
ich  auf  die  Nomenolatur  des  Liber  pontificalis  und  vor  allem  auf  die  Provinzial- 
liate  bei  Paulus  Diaconus. 

')  Der  Gedanke  an  alte  Grenzverhältnisse  ist  freilich  nicht  ganz  neu;  vgl. 
Simson,  Jahrb.  Karls  d.  Gr.  I,  167;  Malfatti,  Imperatori  e  papi  II,  101.  Aber  es 
war  leicht  für  Kehr  8.  418  deren  Andeutungen  zu  widerlegen. 

Hittheilniigen  XVI.  Dig,  J§  by  GoOglc 


402  firnst  Saoknr. 

trennte.  In  der  That  kann  es  meines  Eradbtens  gar  keinem  Zweifel 
unterliegen,  dass  wir  in  der  Vita  Hadriani  die  Grenze  der  alten  Italia 
proyincia  nach  den  ersten  langobardischen  Eroberungen  bis  etwa  in 
die  Begierungszeit  Autharis  yon  uns  haben,  der  mit  erneuten  Kräften 
gegen  die  den  Oströmem  gebliebene  Provinz  vorging. 

Den  frühesten  Beweis  ftlr  eine  bestimmte  Abgrenzung  des  den 
Oströmem  gebliebenen  Besitzes  in  Oberitalien  gegen  die  Langobarden 
finde  ich  bei  Johann  von  Biclaro.  Hier  wird  wiederholt  berichtet, 
dass  zur  Zeit  Autharis  die  Langobarden  die  terminos  oder  fines  Italiae 
occupant  ^),  das  heisst  natürlich  der  Provinz  Italien,  da  sie  auf  der 
italienischen  Halbinsel  längst  sassen.  Ausdrücklich  wird  dann  zum 
5.  Jahre  des  Kaisers  Mauricius  (587?)  bemerkt:  Bomani  per  Franco- 
rum  adiutorium  Langobardos  vastant  et  provinciae  Italiae  par- 
tem  in  suam  redigunt  potestatem.  Jene  provincia  Italia  ist  das  Gebiet 
des  ftcapxoc  Tcojiyj^  ^tot  ^IzaXioQ,  wie  der  Exarch  Anfang  des  7.  Jahr- 
hunderts von  Gregorius  Cyprius  bezeichnet  wird'),  zu  dessen  Amts- 
bezirk damals  die  Provinzen  ürbicaria,  Gampania,  Galabria,  Annonaria 
und  Emilia  gehörten  ^).  Damals  war  die  letztgenannte  Provinz,  deren 
Trümmer  mit  der  annonarischen  den  späteren  Exarchat  bildeten, 
bereits  auf  unbedeutende  Beste  zusammengeschrumpft^). 

Die  allmähliche  Losreissung  grosser  Stücke  der  Emilia  nach  der 
ersten  B^renzung  gegen  die  Eindringlinge  fallt  in  die  zwei  Jahr- 
zehnte von  etwa  585  bis  c.  605.  Seit  der  Mitte  der  achtziger  Jahre 
beginnt  der  Ansturm  der  Langobarden  gegen  die  Grenzen  der  Italia 
provincia,  seit  dieser  Zeit  begegnen  zuerst  die  Exarchen  von  Bavenna  ^). 
Vergleichen  wir  nun  unsere  Grenzlinie  mit  dem  Bilde,   das  wir   uns 


^)  Ed.  Mommsen,  A  A.  XI,  216:  Longobardi  in  Italia  r^em  sibi  ex 
0UO  genere  eligunt  vocabulo  Autharic,  cuius  tempore  et  milites  Romani  omnino 
sunt  caesi  et  terminoB  Italiae  Longobardi  sibi  occupant;  p.  217:  Antharic  Lon- 
gobardorum  rex  cum  Romanis  congressione  facta  superat  et  caesa  mnltitudine 
militum  Bomanorum  Italiae  fines  occupat. 

>)  Ed.  Geker,  1890,  p.  28  ff. 

^  Der  Begriff  der  Italia  provincia  umfasste  seit  Constantin  den  Amtsbezirk 
des  vicarins  praefecti  Italiae  im  Gegensatz  zu  dem  des  vicarius  praefecti  Romae. 
Vgl.  De  Vit,  Onomasticonl  II,  605.  Dieser  Vicariat  von  Italien  war  jedoch  schon 
vor  der  Gothenzeit,  vielleich  404  bei  der  Verlegung  der  Residenz  nach  Ravenna 
aufgehoben  worden,  vgl.  Mommsen,  Ostgoth.  Studien,  N.  Arch.  XIV,  461.  Ueber 
den  Zustand  Italiens  von  der  Besiegung  der  Gothen  bis  zum  Einfall  der  Lango- 
barden vgl.  die  sogen.  Pragmatica  8anctio  Justiniani  (LL  V,  175)  und  A.  Gau- 
denzi,  Sui  rapporti  tra  V  Italia  e  V  impero  d'  Oriente  ira  gli  anni  476  e  554  d.  C.  I 
(Bologna  1886),  118  ff. 

<)  Gregorius  Cyprius  p.  32. 

*)  Hartmann,  Byzantin.  Verwaltung  S.  9. 

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Die  PromisBio  Pippina  vom  Jahre^764  etc.  403 

nach  aosem  dürftigen  Nachrichten  Ton  dem  Zustande  des  nach  der 
Erobemng  Alboins  in  kaiserlichem  Besitz  gebliebenen  südöstlichen 
Theils  Ton  Oberitalien  zu  machen  haben,  so  bemerken  wir  yor  allem, 
dass  dieses  Oebiet  nach  Nordosten  durch  die  Linie  Padua,  Monselice, 
Mantua  begrenzt  war^).  Ausdrücklich  wird  uns  berichtet^),  dass 
Alboin  an  diesen  Feetungen  Torüberziehen  musste,  ohne  sie  zu  nehmen. 
Aber  Mantua  und  Monselice  spielten  noch  weiter  in^den  Kämpfen  zwi- 
schen Ostromem  und  Langobarden  eine  grosse  Bolle.  Als  nämlich 
unter  Authari  die  Langobarden  gegen  diese  Theile  der  byzantinischen 
Herrschaft  wieder  vorgingen,  concentrierte  sich  lange  Zeit  der  E[ampf 
um  die  angeführten  Orenzstadte.  Mantua  fiel  zuerst,  wurde  dann  Ton 
den  Bömem  wieder  erobert  3)  und  kam  schliesslich  mit  Padua  und 
Monselice  Anfang  des  7.  Jalirhunderts  dauernd  in  den  Besitz  der 
Langobarden.  Somit  scheint  ganz  sicher,  dass  die  Linie  Mantua — Mon- 
selice bis  auf  Authari  yon  den  Ostromem  behauptet  worden  war. 

Dasselbe  können  wir  für  die  Gebiete  von  Parma  und  Beggio  mit 
ziemlicher  Sicherheit  nachweisen.  Wir  erfahren  gelegentlich  der  ersten 
Langobardeneroberungen  über  diese  Orte  freilich  nichts^);  nur  weiter- 
reichende Betrachtungen  können  da  zum  Ziele  führen. 

Piacenza  muss  jedenfalls  sehr  früh  in  die  (Gewalt  der  Langobar- 
den gekommen  kein^).    Auch  Cremona   muss  beim  Begierungsantritt 


^)  Schon  ▼.  Sickel,  Privileginm  Ottos  L  bemerkt  S.  135:  »ao  mögen  auch 
historische  Beminiscenzen  mitgewirkt  haben,  wie  dass  Mantua  und  Mon- 
selice auf  der  einstigen  Grenze  zwischen  langobardischem  und 
byzantinischem  Gebiete  lagen«.  Merkwürdig,  wie  nahe  man  der  rich- 
tigen AufEassung  war,  ohne  den  entscheidenden  Schritt  zu  thun. 

*)  Pftolos  Diac.  IL,  c,  14 :  Igitnr  Alboin  Vincentiam  Veronamque  et  reliqoas 
Venetiae  dritates,  ezceptis  Patavinm  et  Montemsilicis  et  Man- 
tua m  cepit. 

•)  Vgl.   die  Briefe  des  Exarchen  Epist.  Austras.  nr.  40,  41,  EE.  m,  145  ff. 

^)  Was  Weise,  Italien  und  die  Langobardenherrscher  von  568—628  (Halle 
1886)  und  Schmidt,  Aelteste  Geschichte  der  Langobarden,  Leipziger  Diss.  1884, 
8.  70  aus  Paul.  Diac.  II,  c.  26:  Interim  Alboin  .  .  .  inyasit  omnia  usque  ad 
Tnsdam  praeter  Romam  et  Rayennam  etc.  schliessen,  dass  damals  (571)  auch 
Parma,  Piacenza,  Modena,  Reggio  dauernd  langobardisch  wurden,  ist  irrig,  da  es 
sich  hier  nur  um  einen  Verheerungszng,  keine  dauernde  Eroberung  handelt. 

»)  Wenn  die  Urk.  Karls  lil.  ▼.  883  fOr  Albert  de  Ruzzulo,  (Troja,  Cod. 
dipl.  Langob.  I,  nr.  5 ;  BOhmer-Mühlbacher  nr.  1606),  in  der  Yomrkunden  Alboins 
and  s.  Nachfolger  ftbr  die  GhrafiBchaft  Piacenza  erwfthnt  werden,  echt  wäre,  könnte 
man  rielleicht  daraus  beweisen,  dass  Piacenza  schon  von  Alboin  erobert  wurde. 
Dieses  Argument  muss  wegfiEdlen,  nachdem  Mühlbacher,  Die  Urkunden  Karl  in., 
Wien  1879,  8.  149,  sich  fOr  die  Unechtheit  ausgesprochen  hat,  wenn  auch  echte 
Vorlagen  benütst  wurden.   Fttr  die  Mhe  Eroberung  Piacenzas  spricht  aber  1.  die 

Digitiz26»y  VjOOQIC 


404  Ernst  Saokur. 

Autharis  langobardisch  gewesen  sein,  denn  zwischen  Piaoenza  nnd 
Brescello,  das  ebenfalls  in  langobardischem  Besitz  war,  am  Po  gelegen, 
hätte  die  Stadt  weder  auf  die  Daner  sich  halten  können,  noch  wäre 
zu  begreifen,  dass  die  Langobarden  nicht  längst  danach  gestrebt  hätten^ 
den  wichtigen  festen  Platz  zu  nehmen  i).  Auf  der  andern  Seite  scheint 
aber  Brescello  —  nur  vorübergehend  hatten  sie  Classe  erobert  —  die 
letzte  Etappe  der  Langobarden  gewesen  zu  sein;  denn  einmal  wirft 
sich  der  von  den  Langobarden  zu  den  Bomern  überg^angene  Herzog 
Droctulf  gerade  auf  Brescello,  die  Grenzfeste  der  Grafschaft  Parma 
am  Po,  die  er  nahm  und  gegen  den  heranrückenden  Authari  verthei- 
digte  ^),  während  wir  Belege  für  Kämpfe  um  Parma  und  Beggio  eben- 
falls erst  seit  der  Zeit  Autharis  haben  ^),  Von  Berceto,  das  am  Fusse 
des  Monte  Bardone  an  der  grossen  Strasse  ron  Parma  über  Luni  nach 
Tuscien  lag,  wissen  wir,  dass  es  noch  in  der  zweiten  Hälfte  des 
7.    Jahrhunderts    in    römischem    Besitze    war^).     Um    dieselbe    Zeit 


N&he  Yon  Payia  und  das  yoUst&ndige  Schweigen  unserer  Quellen  über  die  Ein- 
nahme Piacenzas,  2.  dass  die  späteren  Langobardensagen  auf  sehr  frühen  Besitz 
gerade  Piacenzas  hinweisen;  vgl.  Hist.  Langobard.  Benev.,  SS.  rer.  Langob.  p.  597; 
De  adventu,  nomine  et  legibus  Langobard.  p.  598.  3.  In  den  693  od.  594  ver- 
fassten  Dialogen  Gregors  I.  (Opp.  ed.  Bened.  H,  296),  geschrieben  m  einer  Zeit, 
als  Mantua,  Parma,  Reggio,  Piacenza  u.  a.  0.  vorübergehend  von  den  Römern 
zurückerobert  wurden,  heisst  es  von  Piacenza:  in  hac  modo  Romana  civitate. 
So  spricht  Jemand,  der  Piacenza  nur  als  langobardische  Stadt  kannte. 

*)  Cremona  wird  nach  Paul.  Diac.  IV,  c.  28  von  Agilulf  erobert,  aber 
völlig  verkehrt  ist  der  Schluss,  dass  es  bis  dahin  in  ungestörtem  römischen  Be- 
sitz gewesen  wäre  Die  Neueren  (Weise,  Schmidt)  verkennen  s&mmtlich  den 
lückenhaften  Character  der  Quellen  des  Paulus  Diaconus. 

>)  Vgl.  das  Epitaphium  des  Droctulf  bei  Paul.  Diac  III,  c.  19.  Vorher  hat 
Paulus  c.  18  das  Epitaph  in  seiner  Weise  benützt  und  dabei  den  schlagenden 
Beweis  geliefert,  dass  ihm  ganz  und  gar  nicht  zu  trauen  ist.  Er  missversteht 
seine  Quellen  und  phantasiert  sich  etwas  zurecht,  bei  der  Lückenhaftigkeit  und 
Zufälligkeit  seines  Materials  ist  das  argumentum  ex  silentio  bei  ihm  nicht  an- 
wendbar und  seine  Darstellung  im  Einzelnen  geeignet,  ein  ganz  falsches  Bild 
der  Dinge  zu  geben,  wenn  man  ihm  nicht  durch  andere  Quellen  oder  allgemeinere 
Erwägungen  zu  Hülfe  kommt. 

•)  Vgl.  die  Briefe  des  Exarchen,  Episi  Austras.  nr.  40.  41,  EE.  III,  145  ff.; 
Paul.  Diac.  IV,  c.  20. 

*)  VgL  Paul.  Diac.  V,  c.  27:  Grimoald  per  Alpem  Bardonia  Tusciam  in- 
gressus  nescientibus  omnino  Romanis  .  .  .  super  eandem  civitatem  inruit 
.  .  .  Sicque  eandem  urbem  deieoit,  ut  usque  hodie  paudssimi  in  ea  comma* 
neant  habitatores.  Waitz  ei  klärt  Alpem  Bardonia,  was  also  eine  Stadt  war,  mit 
Bardi ;  das  ist  jedoch  falsch.  Paul.  Diac.  VI«  c.  58  wird  erzählt,  König  Liutpraad 
habe  in  lumma  .  .  Bardonis  Alpe  monasterium  quod  Bercetum  dicitnr  erbaut. 
Da  nun  femer  Bardi  gar  nicht  an  der  Strasse  nach  Tuscien  lieg^   sondern  das 


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Die  Promissio  Pippins  Tom  Jahre  754  etc.  405 

rückte  dann  allmählich  die  Grenze  nach  Osten  vor.  Unter  Bothari  war 
Mitte  des  7.  Jahrhunderts  die  römische  Grenze  bis  zur  Scoltenna, 
einem  Flusse  östlich  von  Modena  zurückgeschoben  i).  DamaU  fiel  wahr- 
scheinlich Modena,  das  von  Botharis  Enkel,  König  Euuipert,  wieder- 
hergestellt wurde  <).  Etwas  später  ab  gegen  Modena  folgte  der  Ver- 
stoss gegen  die  von  den  Bömem  behauptete  Strasse  nach  Tuscien, 
gegen  Berceto').  Weitere  Yorstösse  erfolgten  unter  Liutprand,  unter 
dem  Bologna  fiel,  bis  Aistulf  den  si^preiehen  Vormarsch  mit  der  Ein- 
nahme Bayennas  krönte. 

Betrachten  wir  das  etappenmassige  Vordringen  der  Langobarden 
nach  Osten,  so  scheint  in  der  That  die  Linie  von  Monselice  über 
Mantna,  Panna,  Beggio  nach  Berceto  bis  auf  die  Zeit  Autharis  fest- 
gehalten worden  zu  sein.  Erst  von  dieser  Zeit  an  beginnt  der  Kampf 
um  diese  Grenze  und  das  stete  Zurückweichen  der  Byzantiner.  Es  soll 
dabei  keineswegs  bestritten  werden,  dass  zeitweise  die  Langobarden 
schon  früher  Fortschritte  über  diese  Grenzlinie  hinausgemacht  hatten. 
Sie  haben  zuerst  die  Wasserstrasse  des  Po  benützt,  um  in  das  Innere 
der  byzantinischen  Prorinz  zu  dringen  und  kamen  in  das  That  bis 
nach  Classe,  das  sie  einnahmen,  aber  der  Verstoss  zu  Lande  über 
Parma,  B^gio,  Modena  ging  erst  allmählich  ron  statten. 

Lässt  sich  somit  die  Identität  der  in  der  Urkunde  Pippins  garan- 
tierten Westgrenze  mit  der  ehemaligen  Grenzscheide  zwischen  lango- 
bardischem  und  römischem  Besitze  wahrscheinlich  machen,  so  ist  der 
Schluss  unausbleilich,  dass  wir  in  der  Urkunde  Pippins  die  yom  Papste 
geforderte   alte   Grenze  der  Byzantiner   vor   uns   haben*).     Weniger 


heutige  Beroeto,  ao  folgt,  dass  dieses  die  zerstörte  Stadt  war.    Vgl.  auch  Ficker, 
Forschungen  II,  330  n.  4. 

1)  Paulus  Diac.  IV,  c.  45. 

>)  Carmdn   de  synodo  Tidnensi  ed.  Waitz  p.  246:    semidiruta  nuncupata 
Motina  nrbe  pristino  decore  restituit. 

>)  S.  S.  404,  Anmerk.  4. 

«)  Es  beweist  gar  nichts  gegen  unsere  Annahme,  wenn  sp&ter  noch  Gebiets- 
theile  jenseits  dieser  Grenze  in  den  Händen  der  Römer  waren.  Der  Papst,  der 
ein  fest  begrenztes  Gebiet  filr  sich  fordert,  musste  nothwendig  die  vagen  Grenz- 
Verhältnisse  abrunden,  auf  einiges  verzichten,  anderes  in  Ansprach  nehmen.  Sicher 
hat  der  byzantinische  Staat  zu  jeder  Zeit  an  der  Fiction,  Gebiete  zu  besitzen,  die 
inzwischen  occupiert  worden  waren,  festgehalten,  genau  so  wie  es  viele  Franzosen  * 
giebt,  die  Elsass-Lothringen  immer  noch  zu  Frankreich  rechnen.  Die  Curie  besass 
auch  gar  nicht  die  Mittel,  in  einem  bestimmten  Jahre  den  status  quo  noch  bis 
in  alle  Einzelheiten  festzustellen,  und  wäre  sie  in  der  Lage  gewesen,  so  wäre  es 
einfach  thöricht  gewesen,  diesen  zum  Massstabe  der  Forderungen  zu  machen.  Sie 
konnte  sich  naturgemäss  nur  an  eine  abgerundete  Grenzlinie   halten,    wie   sie 

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406  Ernst  Sackur. 

leicht  ist  dag^en  zn  ermitteln,  weshalb  der  Papst  die  Fortsetzung 
dieser  Ghrenzlinie  über  den  Apennin  bis  nach  Loni  an  der  dem  Magra- 
flasse  entlang  f&hrenden  BSmerstrasse  forderte,  zugleich  mit  Luni  die 
Insel  Gorsica. 

Zunächst  unterliegt  es  keinem  Zweifel,  dass  die  alte  Grenze  yon 
Tusden  und  Ligurien  gemeint  ist,  die  ursprünglich  dem  Magraflusse 
entlang  lief,  wie  man  sich  auf  der  Eiepertschen  Karte  von  Altitalien 
überzeugen  kann.  Bei  Paulas  Diaconus  selbst  wird  Luni  noch  als 
tuscische  Stadt  bezeichnet  i).  Verlangt  Stephan  also  die  tuscisch- 
ligurische  Grenze,  so  muss  er  Tuscien  ebenfalls  gefordert  haben.  Und 
dafür  spricht  allerdings  manches.  Kaxl  der  Grosse  übertrug  wahr- 
scheinlich wahrend  seines  romischen  Aufenthalts  787  dem  Papste  einen 
nicht  unbedeutenden  Theil  des  damals  longobardischen  Tusciens,  zuerst 
Suana,  ToscaneUa,  Viterbo,  Bagnorea,  dann  Bosellae  und  Populonium 
in  der  Nähe  des  heutigen  Piombino  ^).  Das  spricht  dafür,  dass  die  Curie 
auf  Grund  eines  früheren  Versprechens  Ansprüche  auf  das  Land  hatte. 
Wir  wissen  femer  Ton  einem  Vertrage  Karls  und  Hadrians,  in  dem 
der  Papst  —  wie  es  scheint  —  gegen  einen  Verzicht  auf  Tuscien  und 
Spoleto  sich  mit  den  Zinsen  dieser  Gebiete  begnügte,  die  bisher  an 
den  langobardischen  Hof  nach   Payia  gezahlt  wurden  s).    Auch   die 


yielleioht  anoh  von  der  byzantiniBchen  Verwaltong,  wenn  auch  fictive  festge- 
halten wurde. 

*)  IV,  c.  46. 

«)  Cod.  Carol.  nr.  79,  p.  611;  80,  p.  613;  84,  p.  620. 

•)  Gewährleiatet  durch  die  Archivalnotiz  bei  Pflng-Harttong,  Iter  Ital.  p.  85 
und  M.  G.  Constit.  p.  24:  Caroli  Magni  oonyentiones  inter  ipsum  et  Adrianum 
papam  I.  super  censu,  qui  solvebatnr  in  palatio  regia  Longobardorum  ratione 
Tuscie  yel  ducatus  Spoletani.  Femer  im  EQudoyicianum  v.  817  und  Ottonianum 
V.  962  bei  Sickel,  Privileg  Ottos  L  p.  175  u.  180  u.  Lamprecht  S.  140.  Ludwig 
und  Otto  bestätigen  Schenkungen  Pippins  und  Karls  an  den  römischen  Stuhl; 
necnon  et  censum  et  pensionem  seu  ceteras  dationes  que  annuatim  in  palatium 
regis  Longobardorum  inferri  solebant  sive  de  Tuscia  Langobardorum  siye  de 
ducatu  Spoletino,  sicut  in  suprascriptis  donationibus  continetur  et  inter  sanete 
memorie  Adrianum  papam  et  domnum  et  genitorem  nostrum  Earolum  impera- 
torem  convenit,  quando  idem  pontifez  eidem  de  suprascriptis  ducatibus,  id  est 
Tuscano  et  Spoletino  sue  auctoritatis  preceptum  confirmavit  etc.  Der  ganze  Zu- 
sammenhang scheint  zu  lehren,  dass  hier  nur  ein  Act  vorlag,  die  Convention 
zwischen  Karl  und  Hadrian,  die  den  betreffenden  Passus  enthielt.  In  diesen  Ur- 
kunden war  aber  Bezug  genommen  auf  &ltere  Pippins  und  Karls,  die  zwar  mit 
der  Sache  im  Zusammenhang  standen,  in  denen  aber  keinesweg^s  von  den  Zinsen 
Tusciens  und  Spoletos  die  Rede  gewesen  zu  sein  braucht.  Der  Concipient  des 
Hludovicianums  hat  nur  die  Convention  Karls  und  Hadrians  vor  sich  gehabt  und 
irrig  auf  analoge  Privilegien  Pippins  geschlossen,  so  dass  auf  diese  Weise  sich 
die  schwierige  Frage  erledigt,  wie  Pippin  über  Zinse  aus  Tuscien  und  Spoleto 

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Die  Promissio  Pippins  vom  Jahre  754  etc.  407 

Bezugnahme  auf  frühere  Urkunden  Pippins  und  Karls  in  diesem  In- 
strument   deutet    auf   ein    Versprechen    Pippins    bezüglich    Tusciens. 

Darf  man  somit  annehmen,  dass  Tuscien  in  die  Promissio  mit 
aufgenommen  wurde,  so  wird  man  fragen,  mit  welchem  Bechte  oder 
auf  Grund  welcher  Bechtsansprüche.  Sehen  wir  yon  Spoleto  und  Be- 
neyent  ab,  deren  eigenthümliche  historische  Beziehungen  zum  rö- 
mischen Stuhle  den  Anspruch  seitens  der  Curie  erklaren,  so  handelt 
es  sich  —  was  nicht  scharf  genug  betont  werden  kann  —  um  die 
Rechtsnachfolge  des  Papstes  in  der  Herrschaft  über  die  ista  Italia  pro- 
yincia.  Fordert  Stephan  das  alte  oströmische  Gebiet  innerhalb  der 
Ghrenze  vom  Monte  Bardone  bis  Monselice,  dazu  Venetien  und  Istrieu, 
so  wird  er  Tuscien  eben&lls  als  ehemaliges  römisches  Besitzthum  be- 
ansprucht haben. 

Nun  ist  Tuscien,  soweit  wir  aus  unseren  Quellen  Schlüsse  ziehen 
können,  schon  unter  Alboin  yon  langobardischen  Detachements  durch- 
zogen und  yerheert  worden  i).  Man  schildert  uns  später  yon  römischer 
Seite  die  schrecklichen  Verwüstungen  der  Barbaren  bei  ihren  Eriegs- 
zügen;  es  kann  sich  das  yor  allen  Dingen  nur  auf  Tuscien  beziehen, 
wie  Städte  niedergeworfen,  Kirchen  zerstört,  wie  die  Aecker  brach 
gel^  wurden  und  die  Bewohner  auseinanderstoben  ^).  Noch  unter 
Gregor  I.  liegen  offenbar  Fiesole  s)  und  Populonium^)  in  Trümmern. 
Aber  es  scheint  ebenso  sicher,  dass  einzelne  Städte  entweder. nie  yon 
den  Langobarden  wirklich  erobert  wurden  oder  doch  bald  nachher 
wieder  sich  zu  selbstständiger  Stellung  erhoben.  Im  Frühjahr  592 
b^annen  erst  die  Feindseligkeiten  gegen  Suana,  das  bis  dabin  der 
kaiserlichen  Begierung  treu  geblieben  war  ^),  ebenso  war  im  Jahre  603 
die  Haltung  Pisas,  jener  nordtuscischen  Seestadt,  yoUkommen  zweifel- 
haft^).    Mögen  nun  grosse  Gebiete  des  flachen  Landes  yon  den  Lan- 


yerfügen  konnte.  Denn  die  Doyesche  Lösung  (S.  196)  erledigt  sich  mit  dem 
Nachweis  der  Unbaltbarkeit  der  Eehrschen  Theorie.  Aber  eines  ist  aus  dem 
Vertrage  E[arls  und  Hadrians  zu  schliessen,  dass  nämlich  —  insofern  auf  Ur- 
kunden Pippins  darin  Bezog  genommen  war  —  der  Anspruch  auf  tuscische  Zinse 
schon  in  seine  Zeit  hinaufreichte  und  dass  somit  die  Annahme,  Tuscien  sei  in  der 
Promissio  inbegriffen  gewesen,  gestützt  wird. 

i)  Paul.  Diac.  11,  c.  26 :  Interim  Alboin  electis  (so  zu  emendieren  für  eiectis) 
militibus  inyasit  omnia  usque  ad  Tusdam.  Das  Gros  des  Heeres  blieb  yor  Pavia 
liegen,  das  Alboin  belagerte. 

*)  Vgl.  Greg.  L  Dial.  III,  o.  38. 

•)  Greg.  L  Episi  X,  44. 

«)  Greg.  I.  E^ist.  I,  15;  DiaU  III,  c  11. 

»)  Greg.  I.  Epist.  II,  30. 

^  Epist.  Xin,  33.  Vgl.  WoUsohack,  Die  Verhältnisse  Italiens,  insbesondere 

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408  Ernst  Sackur. 

gobarden  occupiert  oder  doch  ihrer  bisherigen  Bewohner  beraubt  ge- 
wesen sein,  einzehie  Städte  verwüstet,  andere  erobert,  so  hatten  sich 
andere  Theile,  wie  der  Osten  und  Süden  des  Landes  ^)  wenigsteus  bis 
ans  Ende  des  6.  Jahrhunderts  zu  halten  vermocht,  andere,  wie  Pisa 
eine  selbständige  Politik  behauptet.  Man  gevnnnt  so  den  Eindruck, 
dass  die  Provinz  eine  noch  unsichere  Stellung  eionahm,  eine  Befeeti* 
gung  der  langobardischen  Herrschaft  innerhalb  bestimmter  Grenzen 
noch  nicht  erfolgt  war,  und  man  würde  begreifen,  wenn  von  ost- 
römischer Seite  die  politischen  Verhältnisse  noch  keineswegs  als  defi- 
nitive aufgefasst  worden  wären  ^). 

Stellte  sich  der  Papst  nun  einmal  auf  den  Staudpunkt,  die  alten 
Ansprüche  der  Byzantiner  wieder  au&unehmen,  so  versteht  mau,  dass 
er  auch  Tuscien  in  seiner  ganzen  Ausdehnuug  verlangte.  Es  kam  dazu, 
dass  die  dauernde  Herrschaft  der  Curie  in  Mittelitalien  nur  gesichert 
schien,  wenn  die  geforderten  Qebiete  möglichst  zusammenhäugend 
blieben.  Die  Aufgabe  des  grösseren  Theiles  von  Tuscien  würde,  da 
Bom  von  dieser  Seite  gerade  beständig  in  Bedrängnis  war,  die  Haupt- 
stadt um  nichts  gegen  die  Langobarden  geschützt  haben.  Das  erste 
Programm  einer  curialen  Territorialpolitik  in  Italien  musste  noth- 
wendig  Tuscien  umfassen,  mochte  das  Becht  noch  so  zweifelhafter 
Natur  sein;  im  andern  Falle  wäre  das  geradezu  eine  Aufforderung 
gewesen,  von  dieser  Seite  her  Bom  immer  von  neuem  zum  Object  der 
Offensive  zu  machen.  Der  Papst  war  aber  so  vorsichtig  auch  die 
Insel  Gorsica  zu  fordern.  Es  ist  das  auch  wieder  sehr  charaeteristisch. 
Denn  gerade  diese  ehemals  byzantinische  Insel,  auf  der  der  römische 
Stuhl  Patrimonien  besass  3),  war  nach  wiederholten  Einfallen  der  Lan- 
gobarden seit  dem  Ende  des  6.  Jahrhunderts  im  achten  definitiv  in 
ihren  Besitz  übergegangen^).  Dass  diese  der  tuscischen  Küste  vor- 
gelagerte Insel  im  Anschluss  an  die  tuscisch-ligurische  Grenze  in  der 
Promissio  Pippins  erwähnt  wird,  ist  ebenso  bezeichnend,  als  dass  da.s 
entfernte  Sardinien,  das  niemals  in  den  Besitz  der  Langobarden 
gelangte^),  in  unserm  Zusammenhange  nicht  in  Betracht  kam.  Ver- 
langte der  Papst  Tuscien,  so  gehörte  Corsica  unter  allen  umständen  dazu. 

der  Langobarden  nach  dem  Brietwechsel  Gregors  I,  16.  Jahresbericht  des  nieder- 
Österr.  Landes-Beal-  und  Obergymnasimns  Hom  1888,  S.  22 

»)  V.  Gregorii,  üb.  pont.  I,  312;  Paul.  Diao.  IV,  c.  8. 

')  Eine  tuscische  Münzstätte,  Lucca,  tritt  erst  auf  den  Münzen  Aistolfii  anf ; 
vgl.  Engel  et  Semire,  Trait^  de  numismatique  I,  34. 

»)  Vgl.  Cod.  Card.  nr.  60. 

*)  Vgl.  Dove,  De  Sardinia  insula  p.  39 ;  ders.,  Corsica  and  Sardinien  in  den 
Schenkungen  an  die  I^pste  a.  a.  0.  S.  210. 

*)  Dove  S.  209. 

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Die  Ph)miBBio  Pippins  vom  Jahre  764  etc.  409 

Der  Papat  erhob  also  Ansprüche  auf  die  alte  oströmisohe  Provinz 
Italien  südlich  der  eben  behandelten  Grenzlinie  von  Lani  über  den 
Apennin,  Berceto,  Parma,  Be^o,  Mantua  and  Monselice,  ausserdem 
Yeneti^i  und  Istrien.  Damit  lösen  sich  in  erster  Beihe  die  Schwierig- 
keiten, die  die  Auslegung  der  Vita  Hadriani  bisher  bot  Man  braucht 
zn  gewaltsamen  Auslegungen  der  ista  Italia  proTincia  seine  Zuflucht 
nicht  mehr  zu  nehmen.  Pippin  Terspricht  die  dvitates  et  territoria 
....  per  designatum  confinium  id  est  etc.,  simulque  et^)  Universum 
exarchatum,  sicut  antiquitns  erat,  (also:  ,in  seiner  alten  Ausdehnung*, 
was  jetzt  verständlich  wird)  atque  provindas  Venetias  et  Istria;  dazu 
(necnon  et)  d.  h.  ausser  diesen  Qebieten  der  Italia  provinda  Spoleto 
und  Benereni.  Natürlich  g^bt  uns  der  Biograph  Hadrians  die  Ur- 
kunde nur  stark  abgekürzt  wieder;  sowohl  die  Worte  easdem  dvitates 
et  territoria  (Stadtgebiete)  als  der  Character  des  Hludovicianum  und 
Ottonianum  schdnen  darauf  hinzuweisen,  dass  in  dem  Diplom  selbst 
die  betreffenden  Stadtgebiete  innerhalb  der  erwähnten  Qrenze  nament- 
Ueh  angeführt  waren.  Auf  der  andern  Seite  werden,  wo  in  der  Vita 
Hadriani  Provinzialnamen  stehen,  diese  auch  im  Text  der  Urkunde 
gestanden  haben. 

Betrachten  wir  nun  von  unserem  Standpunkte  aus  die  Vita  Ste- 
phani,  die  Pippin  versprechen  lasst,  exarchatum  Bavenne  et  reipublice 
iura  seu  loca  reddere  modis  omnibns,  nachdem  vorher  als  Zweck  der 
Bitte  Stephans  bei  Pippin  angegeben  ist:  pro  univerao  exarchato  Ba- 
vennae  atque  cunctae  istius  Italiae  provinciae  populo,  so  ist  zunächst 


0  Kehr  führt  8.  414  eine  Reihe  von  Stellen  an,  aus  denen  hervorgehen 
soll,  da88  aimulque  et  nicht  »und  damit  denn  zugleich <,  wie  ächeffer  überBetzte, 
heisst.  QewisB  ist  es  richtig,  dass  nicht  gerade  der  zweite  Begriff  in  den  ersten 
eingeschlossen  sein  muss,  aber  dass  es  auch  geradezu  videlicet  heisst,  beweist  ja 
schlagend  die  öfter  dtierte  Urkunde  Pauls  I.  f&r  Ravenna  y.  759  (Fantuzzi,  Mon. 
BaTenn.  V,  214;  J.  E.  2342).  Auf  S.  401  n.  2  ffthrt  Kehr  selbst  aus  V.  Zach.  c.  2 
eine  Stelle  an :  Hie  invenit  totam  Italiam  provindam  valde  turbatam,  s  i  m  u  1 
et  ducatum  Romannm,  wo  doch  simul  et  offenbar  gleich  una  cum  ist,  eine  Stelle, 
die  er,  als  er  S.  414,  n.  2  schrieb,  anscheinend  vergessen  hatte.  Simul  oder 
simulque  et  heisst  im  mittelalterlichen  Latein  so  gut  »und  damit  denn  zugleich*, 
wie  im  classischen.  In  unserm  Falle  correspondieren  die  Satzglieder  simul(que) 
et  .  .  .  atque  und  sind  beide  durch  -que  (simulque)  aufs  engste  an  das  Confinium 
reep.  den  Begriff  der  Italia  provincia  angeschlossen.  Dagegen  hat  necnon  et  trotz 
der  gegentheiligen  Behauptung  Kehrs  eine  andere  Bedeutung;  hier  wird  ein 
neues  Satzglied,  ein  fremder  Begriff,  durch  eine  starke  Copulat^Vpartikel  ange- 
schlossen. Vgl.  hier  Lamprecht,  Die  röm.  Frage  S.  105,  dessen  weitere  Ausfüh- 
rungen ich  allerdings  ablehne.  Für  uns  ist  übrigens  die  Hauptsache,  dass  die 
Grenzlinie  dvitates  ac  territoria  istius  Italiae  provinciae  umschloss. 

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410  Ernst  Sackur. 

unschwer  zu  erkennen,  dass  beide  Wendungen  dem  Sinne  nach  yoU- 
kommen  gleich  sind.  Wir  haben  nun  oben  bereits  coüstatiert,  dass 
damit  ebenfalls  die  civitates  et  territoria  istios  Italiae  provindae  der 
y.  Hadriani  übereinstimmen,  die  in  derselben  Quelle  dann  durch  die 
ausfOhrlichere  Aufzählung  näher  erläutert  werden:  so  dass  darQber 
nicht  der  leiseste  Zweifel  herrschen  kann,  dass  in  der  Vita  Stephani 
genau  dieselbe  Promissio  wie  in  der  Vita  Hadriani  gemeint  ist  Es 
wäre  nur  zu  erklären  wie  es  kommt,  dass  in  dem  Bericht  der  Yita 
Stephani  der  Exarchat  im  Vordergründe  steht,  der  grosse  Best  des 
Versprechens  gar  nicht  oder  nur  in  der  Wendung  reipnblice  iura  seu 
loca  wiederg^eben  erscheint. 

Denn  ich  weiss  wohl,  dass  viele  daran  Anstoss  nehmen  werden, 
in  dem  Bericht  der  Vita  Stephani  das  grosse  Länderversprechen  wied^- 
zuerkennen.  Wenn  nun  in  der  Vita  Stephani  an  dieser  Stelle  der 
Exarchat  in  den  Vordergrund  gestellt  und  alles  übrige  gleichsam 
nur  nebensächlich  behandelt  wird,  so  ist  zu  bedenken,  dass  die 
Lage  des  Exarchats  in  erster  Beihe  Stephan  zur  Aufnahme  der  ost- 
römischen Politik  führte,  dass  der  Exarchat  vorher  im  Mittelpunkte 
aller  Erörterungen  steht  und  dass  auch  nachher  die  Restitutionen  im 
Exarchat  begannen.  Wenn  wir  nun  weiter  beobachten  werden,  dass 
die  Curie  sich  vor  der  Hand  mit  Becuperationen  im  Exarchat  begnügte, 
wenn  wir  wissen,  dass  die  Vita  Stephani  zu  einer  Zeit  geschrieben 
ist,  in  der  Becuperationen  nur  in  diesem  ehemals  byzantinischen  (Ge- 
biete in  Betracht  kamen,  so  ist  es  durchaus  selbstverständlich,  dass 
bei  einer  kurzen  und  summarischen  Erzählung  neben  dem  Exarchat 
nur  reipublice  iura  seu  loca  erwähnt  werden,  dass  neben  dem  Exarchat 
alles'  übrige  von  nur  untergeordneter  Bedeutung  erscheint.  Der  Autor 
der  Vita  Hadriani  hatte  offenbar  die  Urkunde  Karls  selbst  vor  sich 
oder  doch  verlesen  hören,  der  der  Vita  Stephani  hatte  nur  eine  ganz 
allgemeine  Kenntnis  von  dem  Inhalt  des  Versprechens  Pippins,  er 
weiss,  um  was  es  sich  hauptsächlich  handelte,  und  hatte  in  dem  Zu- 
sammenhange, in  dem  er  die  Dinge  darstellte,  nicht  die  geringste  Ver- 
anlassung auf  mehr  einzugehen,  als  in  der  äusseren  Politik  der  Sicit, 
wie  vrir  noch  sehen  werden,  thatsächlich  in  Frage  stand.  Es  konmit 
doch  auf  den  Zusammenhang  an,  in  dem  die  Dinge  geschrieben  sind. 
Der  Biograph  Stephans  U.  stellt  sie  aber  überhaupt  nur  vom  Standpunct 
der  äusseren  politischen  Lage  dar;  für  ihn  konnte  die  Ptomissio,  die 
ein  Territorialprogramm  enthielt,  das  weit  über  die  augenblicklich  ge- 
steckten Ziele  hinausging,  nur  noch  soweit  in  Betracht  kommen,  als  sie 
den  Exarchat  betraf,  auf  den  es  zunächst  auch  der  Papst  nur  abgesehen 
hatte.    In  diesem  Zusammenhange  musste  dem  Autor  der  übrige  Inhalt 

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Die  Promiasio  Pippins  vom  Jahre  754  etc.  41t 

der  PromiBsio  nebensächlich  erscheinen;  hätte  er  genauer  davon  sprechen 
wollen,  so  hätte  schon  ein  besonderer  Anlass  daf&r  dasein  mOssen,  der 
zu  sein^  Zeit  gänzlich  fehlte,  den  aber  der  Biograph  Hadrians  I.  774 
hatte,  als  Karl  wirklich  das  Langobardenreich  eroberte.  Auch  nicht  der 
Schatten  eines  Beweises  lässt  sich  aus  der  Darstellung  der  Vita  Stephani 
gegen  den  Bericht  der  Vita  Hadriani  entnehmen;  hier  war  Veranlassung 
die  Promissio  in  ihrer  ganzen  Ausdehnung  Yorzuftlhren,  in  dem  Zu- 
sanmienhaug  der  Vita  Stephani  würde  ein  derartiger  Bericht  befremden. 

m. 

Naehd^n  wir  so  durch  eine  Betrachtung  der  politischen  Verhält- 
nisse im  Jahre  754  die  Möglichkeit  einer  Promissio,  wie  sie  uns  die 
Vita  Hadriani  bietet,  und  durch  eine  genaue  Quelleninterpretation  den 
materiellen  Inhalt  der  Promissio  festgestellt  haben,  handelt  es  sich 
darum,  zur  weiteren  Sicherung  unserer  Resultate  die  rechtliche  Seite 
der  Frage  näher  zu  erörtern. 

Da  muss  man  sich  nun  zunächst  yon  dem  Qedanken  freimachen, 
die  juristische  Bedeutung  eines  derartigen  Actenstückes  allein  durch 
wortliche  üebersetzung  der  formelhaften  Wendungen  dem  Verständnis 
näher  bringen  zu  können.  Wir  haben  da  mit  zwei  Mängeln  zu 
kämpfen,  die  gerade  dem  Mittelalter  anhaften,  der  Unfähigkeit  in  Bezug 
auf  scharfe  juristische  Unterscheidungen  überhaupt  und  dem  Unver- 
mögen, ihnen  durch  die  Sprache  Ausdruck  zu  geben.  Die  stereotypen 
Formeln,  mit  denen  man  operiert,  vermochten  feine  Distinctionen  und 
subtilere  Begriffe  auch  dann  nicht  wiederzugeben,  wo  man  schärfer 
gedacht  hatte.  In  vielen  Fällen  hat  zwischen  zwei  contrahirenden 
Mächten  noch  der  Wunsch,  wenigstens  zu  einem  vorläufigen  Abschluss 
zu  kommen,  dazu  geführt,  sich  in  den  Vertragsurkunden  mit  allge- 
meineren Wendungen  zu  begnügen,  in  andern  wird  auf  der  einen 
oder  andern  Seite  der  Hintergedanke  nicht  gefehlt  haben,  die  Unbe- 
stimmtheit dehnbarer  Begriffe  noch  später  ftir  besondere  Zwecke  aus- 
zunützen. Wenden  wir  diase  Bemerkungen  auf  unseren  Fall  an,  so 
wird  man  mit  Begriffen  wie  promittere,  dare,  concedere,  promissio, 
donatio  so  wenig  anfangen  können,  als  es  feststeht,  dass  der  Biograph 
Hadrians  I.  die  Worte  bunt  durcheinander  oder  nebeneinander  ge- 
braucht, offenbar  in  dem  Bewusstsein,  dass  keines  genau  den  Sinn 
trifft,  den  er  hineinlegen  will,  und  in  dem  Bestreben,  durch  ELäufung 
verwandter  Ausdrücke  der  eigentlichen  Bedeutung  näher  zu  kommen. 
Ob  er  sich  selbst  darüber  ganz  klar  war,  müssen  wir  auch  noch  in 
Frage  ziehen.  Aber  gerade  darum  erwächst  für  den  Forscher  die  Auf- 
gabe, durch  Betrachtung  der  Ursachen  der  Promissio  Pippins  und  ihrer 
Folgen  hinter  ihren  Sinn  und  ihren  Zweck  zu  kommen. 

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412  Ernst  Sackur. 

Wenn  Pippin  dem  Papste  versprach,  ihm  die  ehemals  byzantini- 
schen, jetzt  im  Besitz  der  Langobarden  befindlichen  Gebiete  Italiens, 
dazu  Spoleto  und  Beneyent  zu  übergeben,  so  ist  daraus  folgendes  zn 
entnehmen.  Einmal  handelte  es  sich  nur  um  Lander,  die  augen- 
blicklich Ton  den  Langobarden  oceupiert  waren  ^)  —  derDucat  von  Born, 
wo  der  Papst  längst  Herrschaftsrechte  ausübte,  ist  nicht  g^umni  Die 
Urkunde  enthielt  also  keine  Oeneralanerkennung  in  der  Erbfolge  des 
oströmischen  Staatswesens  in  Italien«  Sie  beschrankte  sich  auf  die 
Anerkennung  dessen,  was  der  Papst  zur  Zeit  nicht  besass,  jedoch  be- 
anspruchte, sie  war  somit  aus  momentanen  Verhältnissen  henrorge- 
gangen  und  direct  gegen  die  Langobarden  gerichtet  Da  jedoch  das 
Schriftstück  yon  den  beiden  Söhnen  Pippins  und  den  fränkischen 
Grossen  unterschrieben  wurde,  erhielt  es  einen  über  den  Augenblick 
hinausreichenden,  staatsrechtlichen  Character.  Das  heisst  so  Tiel:  das 
fränkische  Beich  erkennt  die  Ansprüche  der  Curie  gegen  die  Lango- 
barden dauernd  an,  auch  wenn  die  politischen  umstände  im  Augen- 
blick nicht  gestatten,  sie  vollständig  zu  realisieren.  Wenn  man  da» 
in  die  Form  eines  Versprechens  Pippins  kleidete,  so  hatte  dass  seinen 
Grund  darin,  dass  Pippin  die  Unterhandlungen,  beziehungsweise  den 
^rieg  gegen  die  Langobarden  für  den  Papst  führte,  an  seine  Beamten 
somit  die  eventuellen  Abtretungen  zu  erfolgen  hatten.  Damit  nun 
Pippin  diese  Gebiete  nicht  für  sich  behält  oder  etwa  den  Griechen 
ausliefert  —  eine  Gefahr,  die  thatsächlich  einmal  sehr  nahe  war  — 
muss  er  dem  Papste  ausdrücklich  versprechen,  sie  dem  hl.  Petrus  zu 
übergeben.  Die  Promissio  Pippins  erfüllte  also  einen  doppelten  Zweck : 
sie  war  gleichzeitig  gegen  die  Langobarden  und  die  Byzantiner  ge- 
richtet. Sie  garantierte  dem  Papst  ein  Becht  auf  die  Eroberungen 
der  ersteren,  und  Pippin  verpflichtet  sich  im  gegebenen  Falle,  sie 
nicht  den  Byzantinern,  sondern  dem  römischen  Stuhle  auszuliefern. 
Keineswegs  war  damit  die  Voraussetzung  ausgesprochen,  dass  Pippin 
sofort  alle  Ansprüche  der  Curie  erfülle,  sonst  wäre  es  nicht  nöthig 
gewesen,  der  Urkunde  durch  die  Unterschriften  der  beiden  Prinzen 
einen  perennirendeu  Character  zu  verleihen.  Auch  war  man  an 
der  Curie  viel  zu  klug,  um  nicht  die  Schwierigkeiten  einer  voll- 
ständigen Bealisierung  zu  durchschauen.  Ob  man  es  sich  nun  in 
Kiersy  leichter  vorstellte,  als  es  thatsächlich  war,  jedenfalls  rechnete 
die  Curie  von  vornherein  mit  der  Möglichkeit,  nur  einen  Theil  ihrer 
Wünsche  durchsetzen  zu  können.    Pippin  wurde  nicht  für  den  Augen- 


M  Auch  ein  vortrefflicher  Beleg  ftlr  die  Unanfechtbarkeit  unseres  Berichtes; 
wie  hätte  ein  späterer  Fälscher  das  fertig  bringen  können? 

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Die  Prontüfsio  Pippins  vom  Jahre  754  etc.  413 

blick,  wohl  aber  der  fränkische  Staat  f&r  die  Gtesammiheit  der  päpst- 
lichen Ansprüche  yerpflichtet. 

Wirft  man  nnn  die  Frage  auf,  was  Pippin  bewegen  konnte,  dem 
Papste  gegenüber  sich  in  der  angedeuteten  Weise  zu  verpflichten,  so 
ist  in  erster  Reihe  wieder  zu  bemerken,  dass  es  sich  um  eine  gegen 
die  Langobarden,  die  alten  Feinde  der  Franken^),  gerichtete  Politik 
handelte.  Pippin  mochte  von  yomherein  die  Einungspolitik  der 
Langobarden  mit  dem  grössten  Misstrauen  und  ünmuth  verfolgen. 
Während  Karl  Martell  und  König  Liutprand  mit^nander  in  Frieden 
gelebt^),  hatte  sich  das  Verhältnis  zu  den  Franken  unter  König 
Ratchis  wieder  verschlimmert  >).  Seit  Papst  Zacharias  den  Kronraub 
Pippins  legitimiert  hatte,  war  nnn  vollends  der  fränkische  Hof  auf 
die  Unterstützung  der  Curie  hingewiesen;  es  wäre  Undankbarkeit 
gewesen,  hätte  Pippin  den  Papst  754  im  Stich  gelassen.  Er  verdankte 
ihm  die  Krone  und  sollte  ihn  jetzt  seinen  Bedrängern  preisgeben? 
Beruhte  nicht  schliesslich  seine  Anerkennung  mit  auf  dem  Ansehen  des 
hL  Petrus  und  seiner  Nachfolger?  Dass  Pippin  den  Papst  nominell 
als  Rechtsnachfolger  der  Byzantiner  in  den  von  der  Curie  genannten 
Gebieten  anerkannte,  kann  doch  nicht  auffallen,  da  die  Alternative  im 
Augenblick  nur  die  war,  ob  die  Langobarden  oder  der  römische  Stuhl 
diese  Gebiete  besitzen  sollten.  Vor  allen  Dingen  aber  spielte  hier  das 
Element  des  Glaubens  eine  grosse  Rolle  ^).  Pippin  that  allerdings 
mehr;  er  sagte  seine  augenblickliche  Vermittelung  und  Hilfe  zu;  er 
versprach  diese  Gebiete  auch  auszuliefern  —  aber  die  Voraussetzung 
war  die,  dass  er  sie  bekam,  und  da  das  Yon  Tomherein  sehr  zweifel- 
haft war,  sollte  die  Rechtsrerpflichtung  eyentuell  auf  seine  Nachfolger 
übergehen.  Sicherlich  hat  man  die  Sache  damals  nicht  in  allen  ihren 
Consequenzen  übersehen,  vor  allem  Pippin  nicht,  der  unter  der  Sug- 
gestion des  hl.  Petrus  handelte;  schwerlich  hat  er  klug  und  mit 
weitem  Blick  gehandelt.  Aber  die  Verpflichtung,  die  er  übernahm, 
galt  zunächst  nur  für  alle  Fälle,  vrar  hypothetisch  gedacht :  wenn  sich 
die  Dinge  so  entwickeln  sollten,  dass  Pippin  in  der  Lage  wäre,  die 
und  die  Territorien  den  Langobarden  abzunehmen,  verspricht  er  sie 
dem  Piqiste.     Darin  lag  allerdings  eine  Anerkennung  der  Ansprüche 


<)  Vgl.  darüber  G.  Tamasiia,  Langobardi,  Franchi  e  chieea  Bomana, 
Bologna  1888. 

*)  Martena,  Politische  Geschichte  des  Langobardenreichs  unter  König  Liut- 
prand, Heidelberg  1880. 

*)  Vgl  BatchiB  Leget  c.  9  (LL.  lY,  190). 

«)  Das  hat  W.  Siekal  a.  a  0.  8.  319  t  gnt  betont 

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414  Ernst  Saoknr. 

der  Curie  überhaupt,  die  mit  Leichtigkeit  weitere  Conjieqaenzeu  aus 
der  dehnbaren  Fassung  der  Urkunde  ziehen  konnte,  als  Pippin  etwa 
zur  Zeit  auf  Grund  der  mündlichen  Erörterung  annehmen  musste. 
Hier  handelt  es  sich  aber  darum:  war  diese  Verpflichtung  für  Pippin  nach 
seiner  Voraussicht  so  drückend,  dass  man  schwer  begriffe,  dass  er  eine 
derartige  Promissio  auch  unter  den  obwaltenden  Umstanden  gegeben  ?  Ich 
meine,  durchaus  nicht  Der  Papst  verhandelte  ja  mit  den  Langobarden 
noch  Yom  Frankenreiche  aus  auf  einer  ganz  anderen  Basis;  und  die  Vor- 
aussetzung der  Realisierung  waren  immer  die  geeigneten  politischen 
Umstände,  die  der  Papst  nicht  in  der  (Gewalt  hatte  und  die  mehr  oder 
weniger  yon  Pippins  gutem  Willen  abhängig  waren,  die  er  anerkennen 
und  die  er  ableugnen  konnte,  wenn  er  wollte.  Ln  Qegentheil,  die 
Promissio  liess  den  Franken  so  viel  Freiheit,  dass  der  Curie,  wie  wir 
sehen  werden,  von  ihrem  gaaizen  Programm  fast  nichts  herauskam. 
Es  war  eine  ideale  Forderung,  an  einen  concreten  Fall  so  geknüpft, 
dass  mit  der  Veränderung  der  factischen  Verhältnisse  sie  ihre  recht- 
liche Basis  zum  guten  Theile  verlor.  Man  glaubte  an  der  Curie  offen* 
bar  besonders  klug  zu  handeln,  wenn  man  die  formale  Anerkennung 
der  curialen  Territorialansprüche  seitens  der  Franken  mit  den  con- 
creten Verpflichtungen  Pippins  gleichsam  in  einem  Paragraphen  ver- 
band, aber  dabei  wurde  eine  juristische  Monstrosität  geschaffen,  die  im 
entscheidenden  Momente  unfiruchtbar  bleiben  musste.  Konnte  das 
Pippin  auch  nicht  voraussehen,  so  war  doch  ganz  klar,  dass  die  Er- 
füllung der  Promissio  mehr  oder  weniger  in  seiner  Hand  lag  und 
nicht  leicht  für  ihn  zu  einer  drückenden  Verpflichtung  werden  konnte. 
Ein  Versprechen,  für  dessen  Erfüllung  kein  Termin  und  keine  Bedin- 
gung gesetzt  ist  und  das  eventuell  auf  die  Erben  weitergeht,  also 
nicht  einmal  zu  Lebzeiten  des  Versprechenden  erfüllt  zu  werden  braucht, 
gewährt  dem  Empfanger  sehr  wenig  Bechte,  noch  dazu  wenn  er  der 
materiellen  Zwangsmittel  entbehrt 

Mit  dieser  Würdigung  stimmen  nun  die  folgenden  Ereignisse  voU- 
siändig  zusammen.  Aistulf  hatte  sich  kaum  nach  Pavia  geworfen,  wo 
Pippin  ihn  belagerte,  als  Stephan  II.,  der  Papst  selbst,  zum  Frieden 
drängte.  Er  dachte  also  zunächst  gar  nicht  daran,  die  Dinge  zum 
Aeussersten  zu  treiben  und  die  Erfüllung  aller  seiner  Wünsche  anzu- 
streben. Damit  war  aber,  wie  wir  sehen  werden,  der  Bealisieruug 
und  absoluten  Verpflichtung  Pippins  ein  f&r  alle  Mal  der  Boden  ent- 
zogen. Aistulf  liess  sich  in  Unterhandlungen  ein,  die  schliesslich  zu 
einem  Friedenscongress,  auf  dem  die  betheiligten  Mächte,  Langobarden, 
Franken  und  Bömer  vertreten  waren,  führten.  Hier  nun  beschränkte 
sich  das  positive  Ergebnis  für  den  Papst  lediglich  auf  die  Heransgabe 

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Die  PromiMio  Pippins  Tom  Jahre  754  etc.  415 

BayennaB  com  diyenis  civitatibus  ^),  die  tpis  spater  bei  einer  andern 
Gtel^^enlieit  in  der  Vita  Stephani  genannt  werden.  Nicht  entfernt  hat 
Stq^han  die  beanspruchte  alte  Grenze  durchgesetzt  Sicher  ist  in 
diesem  Vertrage,  wie  wir  ans  einer  späteren  Mitiheilung  Stephans  IIL 
wiss^i,  Ton  Yenetien  und  Istrien  die  Bede  gewesoi^):  aber  diese 
Lander  blieben  in  byzantinischem  Besitz  >)  und  wurden  damit  curia- 
listischen  Beclamationen  in  unabsehbare  Feme  entrQckt.  Wenn  Tnscien, 
Spoleto  und  Benerent  bei  d^i  Verhandlungen  überhaupt  genannt 
wurden,  so  wurde  sicher  an  ihrem  Verhältnis  zu  Aistulf  nichts  ge- 
ändert Erst  nach  Aistulfs  Tode  757  erhoben  sich  Spoleto  und  Bene- 
yent  wieder  und  traten  durch  Vermittlung  des  Papstes  in  den  Schutz 
des  Frankenkönigs. 

Der  Papst  begnügte  sich  also  yor  der  Hand  mit  einem  kleinen 
Theile  der  von  ihm  beanspruchten  Territorien,  und  dem  Versprechen 
Aistulfs,  den  Besitz  der  römischen  Kirche  und  die  dem  oströmischen 
Beiche  yerbliebenen  Gebiete,  yor  allem  Venetien  und  Istrien,  nicht 
mehr  anzugreifen^).  Pippin  stellte  Stephan  eine  Urkunde  über  die 
yon  Aistulf  yersprochenen  Städte  aus^)  und  erledigte  so  durch  eine 
Schenkungsurkunde  einen  Theil  der  Promissio.  Er  übernahm  weiter 
die  Garantie  für  die  Aufrechterhaltung  des  Vertrages,  den  er  nnter- 
zeichnete,  seitens  der  Langobarden^). 

Die  Curie  war  gewillt,  das  Pactum  f&r  die  Zukunft  zu  respectieren, 
das  nochmals  erneuert  wnrde,  als  Pippin  756  genöthigt  war,  Aistulf 
zur  Erfüllung  seiner  Zusagen  mit  den  Wa£Pen  zu  zwingen '').  Noch  772 


<)  Vita  Steph.  II.  c.  97,  1.  1.  p.  451;  sehr  allgemein  und  schlecht  unter- 
riditet  Fredeg.  Contin.  c.  37,  p.  184:  quicquid  contra  Bomanam  eccletiam  vel 
sedem  apostolicam  contra  legis  ordine  fecerat,  plenissima  solutione  emendaret. 

*)  Vgl.  den  oben  dtierten  Brief  Stephans  IIL  a.  a.  0. :  quoniam  in  nostro 
I>acto  generali,  quod  inter  Romanos,  Francos  et  Longobardos  dignoscitur  prove- 
nisse,  et  ipsa  vestra  Istriaram  provincia  constat  esse  confirmata  atque  annexa 
aimulqne  et  Yenetiarum  provincia.  D.  h.  also  ganz  allgemein,  Venetien  und 
Istrien  wurden  in  den  Frieden  ausdrücklich  mit  aufgenommen.  Da  sie  aber  fortan 
in  byzantinischem  Besitze  sich  befinden,  so  wird  das  im  Frieden  stipuliert  worden 
sein,  nicht  etwa  wurden  sie  dem  Papst  zuerkannt,  wie  Schnürer  S.  53  annimmt. 

*)  YgL  Lentz  S.  13.  Ein  kaiserl.  consul  et  dux  Venetiamm  provinciae  wird 
im  Briefe  Johanns  von  Grado  an  Stephan  ni.  (768—772),  EE.  III,  713,  genannt. 

*)  Fredeg.  Contin.  c.  37:  ut  .  .  .  ulterius  ad  sedem  apostolicam  Romanam 
et  rempnblicam  hostiliter  nunquam  accederet. 

>)  YgL  Die  darauf  bezüglichen  Stellen  der  Correspondenz  Stephans  11.  bei 
Lamprecht,  Die  römische  Frage  S.  79. 

•)  Vgl.  den  Brief  Stephans  III.  v.  768—772,  EE.  III,  715  und  Weiland, 
Zeitsch.  f.  Kirchenrecht  XVn,  386. 

*)  V.  Stephani  c  46,  p.  453:  Et  denuo  oonfirmato  anteriore  pacto. 

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416  Ernst  Sacknr. 

erklärte  Hadrian  I.  den  BeTollmachtigten  des  Königs  Desiderim:  in 
ea  foederis  pace,  quae  inter  Romanos  et  Langobardos  confirmata  est, 
studebo  permanendum  ^).  Aber  man  hatte  auch  in  der  Zwischenzeit 
keineswegs  dieHoffiiung  aa%egeben,  gel^ntlich  mit  Hülfe  der  Franken 
in  den  Becnperationen  im  Exarchat  fortanfahren.  Venetien  and  Istrien 
kamen  freilich  nicht  mehr  in  Betracht '),  Tuacieu,  das  Stammland  des 
Desiderius,  kam  sicher  nach  seinem  Begierongsantritt  nicht  mehr  in 
Frage,  Spoleto  and  Beneyent  hatten  freiwillig  nach  AistulfiB  Tode  dem 
römischen  Stahle  and  den  Franken  gehnldigt^):  indes  die  Bestitotiou 
des  Küstenstrichs  von  Bayenna  an  —  woza  erst  756  Gomacchio  kam^) 
—  bis  zum  Jesiflnsse  war  doch  nur  eine  Abschlagszahlang,  mit  der 
man  sich  so  lange  begnügte,  als  die  politische  Lage  es  nöthig  machte. 
Die  Papste  waren  zwar  durchaas  nicht  gewillt,  ohne  Noth  den  Frieden 
au&  Spiel  zu  setzen,  nur  lässt  ihre  Correspondenz  keinen  Zweifel,  dass 
sie  keine  Qelegenheit  vorüberzulassen  gedachten,  die  Becnperationen 
im  Exarchat  auszudehnen,  zunächst  ohne  Verletzung  der  allgemeinen 
Friedensacte  ^),  durch  privates  üebereinkommen  mit  den  Langobarden. 
So  hat  Desiderius,  der  757  in  tumultuarischer  Weise  sich  auf  den 
Thron  von  Favia  schwang  und  der  Unterstützung  des  Papstes 
und  der  Franken  bedurfte,  die  Bestitution  von  Bologna  0),  Faenza, 
Imola  und  Ferrara  im  Norden,  von  Osimo^),  Ancona  und  Umana  im 
Süden  des  bisher  abgetretenen  Gebietes  versprochen  ^)  und  Stephan  II. 
hat  wenigstens  Faenza  mit  Bagnacavallo  und  Cavello,  so  wie  den  Ducat 
von  Ferrara  mit  Beschlag  belegt  ®).  Der  Papst  forderte  in  dem  Briefe, 
in  dem  er  Desiderius  dem  Frankenkönige  empfiehlt  und  dessen  Ver- 
sprechungen mittheilt,  Pippin  auf,  ihn  anzuhalten,  die  Ansprüche 
des  Pq)stes  vollständig  zu  erfüllen  ^o).    Aber  Desiderius  verweigerte 

')  V.  Hadriani  I,  p.  487. 

>)  Ihr  staatsrechtliches  Verhältnis  wird  von  Stephan  III.  (EE.  ILI,  715)  ans- 
drücklich  auf  das  pactum  generale  zurückgeführt. 

•)  Cod.  Carol.  nr.  11. 

*)  V.  Stephan!  c.  46. 

')  Cod.  Carol.  nr.  1 1 :  Wenn  Desiderius,  wie  er  versprochen,  die  Rechte  des 
Kirchenstaats  plenius  restitnere  et  in  pacis  quiete  cum  ecdesia  Dei  et  nostro 
populo,  sicnt  in  pactibus  a  tna  bonitate  confirmatis  oontinetur, 
permanserit  cum  universa  sua  geste,  soll  Pippin  seinen  Wunsch  erfüllen. 

*)  Dessen  Gebiet  unter  Liutprand  von  den  Langobarden  erobert  war; 
V.  Gregorii  IL,  p.  405. 

')  Von  Liutprand  erobert;  a.  a.  0. 

«)  Cod.  Carol.  nr.  11,  p.  506;  V.  Steph.  c.  49,  p.  455. 

•)  V.  Stephani  c.  51. 

'°)  Cod.  Carol.  nr.  11:  ut  reliquas  dvitates,  loca,  fines  et  territoria  atque 
patrimonia  et  saltora  in  integre  sanctae  ecclesiae  reddere  debeat. 


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Die  Promissio  Pippins  vom  Jahre  764  etc.  417 

nicht  nur  die  Herausgabe  yon  Imola,  Bologna,  Osimo  und  Anoona, 
die  er  yersprochen,  er  rückte  sogar  unter  grossen  Verheerungen  in 
päpstliches  Gebiet  ein  ^).  Auf  diese  Verhältnisse  beziehen  sich  die 
Briefe  im  Codex  Garolinus,  in  denen  beständig  an  das  Versprechen 
Pippins  erinnert  wird  und  die  Pflicht,  die  Kirche  und  die  römische 
BeTölkerung  und  die  ganze  Provinz  gegen  die  Langobarden  zu  ver- 
tiieidigen,  die  plenariae  justitiae  der  Kirche  zu  schützen  und  auszu- 
führen. Als  Karl  und  Karlmann  dem  Vater  gefolgt  waren,  erinnerte 
sie  Stephan  IH  sehr  ernstlich  an  die  Pflicht,  für  die  Erfüllung  der 
plenariae  iustitiae  beati  Petri  entsprechend  ihrem  Versprechen  zu  sorgen  >). 
Sie  hatten  auch  bald  erklärt,  dass  sie  auf  dem  Boden  der  promissio 
Terharren  würden'). 

Man  hat  sich  gewundert,  dass  in  der  ganzen  Gorrespondenz,  ebenso 
wie  in  der  Vita  Stephani  II,  immer  nur  von  Bestitutionen  im  Exarchat, 
nie  Ton  dem  angeblichen  grossen  Länderversprechen  die  Bede  ist.  uns 
ist  das  YÖllig  begreiflich  und  selbstyerständlicL  Der  Friede  von  Pavia 
war  fortan  die  Grundlage  der  ganzen  päpstlich-langobardisehen  Politik 
geworden.  Was  bis  auf  die  Zeit  Karls  des  Grossen  geschah,  war  nichts 
als  Folge  der  damaligen  Abmachungen;  lediglich  Becuperationen  im 
Exarchat  waren  Object  der  politischen  Kämpfe,  üud  wenn  die  Curie 
niemals  die  alte  Grenze  von  Luni  nach  Monselice  fordert,  so  rührt 
das  daher,  weil  sie  noch  viel  geringere  Ansprüche  zur  Zeit  nicht  durch- 
setzen konnte  und  in  den  allgemeinen  Bezugnahmen  auf  die  Promissio 
speziellere  Forderungen  überhaupt  vermieden  werden.  Die  Promissio 
enthielt  eben  in  dem  Theile,  dessen  Ausführung  zunächst  in  Betracht 
kam,  nichts  als  Zusagen  bezüglich  der  Becuperationen  im  Exarchat 
Der  römische  Stuhl  hätte  sich  aber  überhaupt  gern  mit  der  An- 
erkennung des  pactum  generale  von  754  begnügt,  wenn  die  Lango- 
barden nur  gewollt  hätten.  Die  Aggressive  des  Desiderius  nöthigte 
die  Päpste  immer  wieder  an  die  Vermittlung  der  Franken  zu  recur- 
rieren  und  sie  thaten  das  natürlich  nicht,  ohne  beständig  an  die  Pro- 
missio zu  erinnern,  die  Grundlage  aller  fränkischen  Verpflichtungen, 
mochte  ihre  vollständige  Bealisierung  für  den  Augenblick  auch  aus- 
geschlossen sein. 

Desiderius  kam  nicht  nur  den  Verpflichtungen  nicht  nach,  die 
er  dem  Papste  gegenüber  übernommen  hatte,  er  riss  grosse  Theile 
des   Exarchats   von   neuem   los  und   rückte   gegen  den  Ducat  vor^). 


0  Cod.  Carol.  nr.  17,  p.  515. 
«)  Cod.  Carol.  nr.  44,  p.  559. 
*)  Cod.  Carol.  nr.  45,  p.  562. 
*)  Vita  Hadr.  c.  18,  p.  491  f. 
Mittheflimgen  XVL  Digitizg^byCjOOglC 


4l8  Ernst  Sackur. 

Spoleto  und  Beneveut  geriethen  sofort  wieder  in  Abhängigkeit  yom 
Langobardenherrscher  ^),  nicht  ohne  dass  die  Curie  in  diesen  Oebieten 
eine  starke  Partei  itlr  sich  behielt  Aus  Istrien  und  Venetien,  die  unter 
kaiserlichen  Beamten  standen,  drangen  ebenfalls  Klagerufe  gegen  die 
Langobarden  nach  Born  ^). 

Die  politische  Situation  war  somit  bald  nach  dem  Begierungs- 
antritt Hadrians  ähnlich  der  des  Jahres  754.  Für  die  Franken  bestand 
auf  Grund  des  allgemeinen  Schutzyersprechens,  das  sie  der  römischen 
Kirche  gegeben,  und  der  Friedensgarantie  von  754  die  Verpflichtung 
weiter,  den  Besitzstand  des  hl.  Petrus,  die  iustitiae  S.  Petri  zu 
schützen.  Ausserdem  konnte  man  an  die  Zusagen  der  von  Karl  eben- 
falls unterzeichneten  Promissio,  die  noch  zu  erfüllen  wären,  an- 
knüpfen. Basch  entschlossen  erinnerte  Hadrian  Karl  den  Grossen 
an  diese  Pflichten  und  forderte  ihn  auf  nach  Ttalien  zu  kommen  s). 
Nur  ungern  unterbrach  der  Frankenkönig  den  Feldzug  gegen  die 
Sachsen  und  griff  zu  den  Waffen  zu  Gunsten  des  römischen  Stuhles. 
Jedenfalls  stärkten  schon  die  ersten  Erfolge  die  Position  des  Papstes, 
indem  die  Spoletiner  ihm  huldigten*).  Desiderius  wurde  in  Pavia 
eingeschlossen,  monatelang  dauerte  bereits  die  Belagerung,  da  erschien 
Karl  kurz  vor  Ostern  774  mit  grossem  Gefolge  und  zahlreichen  Heer- 
scharen vor  Bom. 

Der  Papst  erschrak  &).  Er  fürchtete  offenbar,  Karl  habe  bereits 
Frieden  geschlossen,  ohne  auf  ihn  Bücksicht  zu  nehmen.  War  doch 
die  Gelegenheit  jetzt  da,  auf  die  alten  Wünsche  der  Curie  zurückzu- 
kommen, in  Anbetracht  der  neuen  Lage  die  Bestrebungen  Stephans  II. 
wieder  au&unehmen!  Die  Langobarden  hatten  den  Frieden  von  754 
gebrochen;  der  Papst  war  wieder  frei.  Aber  Hadrian  hatte  sich  ge- 
täuscht: Desiderius  sass  eingeschlossen  in  Pavia,  noch  war  nichts  ent- 
schieden. Man  begreift,  dass  er  Karl  jetzt  die  Urkunde  des  Vaters, 
die  er  selbst  vor  zwanzig  Jahren  als  Knabe  mitunterschrieben,  die 
der  König  brieflich  schon  gebilligt  hatte,  zur  Erneuerung  vorlegte. 
Dass  die  Spoletiner  eben  wieder  dem  Papste  als  ihrem  Herrn  gehuldigt 
hatten,  musste  in  ihm  vor  allem  den  Wunsch  erregen,  den  Franken- 
könig  von    neuem   für   dieses   Verhältnis   zu   verpflichten  ß).     Gewiss 


•)  Vgl.  Cod.  Carol.  nr.  30,  p.  536. 

«)  Ep.  Langob.  nr.  19,  KE.  III,  712. 

8)  V.  Hadr.  c.  26,  p.  494. 

*)  V.  Hadr.  c.  32,  p.  495. 

^)  V.  Uadr.  c  35,  p.  496:  in  magno  stupore  et  extasi  deductus. 

•)  Jenny,  Spoleto  S.  84. 

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Die  Promissio  Pippins  vom  Jahre  754  etc.  41^9 

konnte  Karl  bei  den  dringenden  Bitten  Eadiians  ^)  die  Neaanafertigaog 
der  pippiniachen  Urkunde  nicht  ablehnen;  hatte  diese  doch  durch  die 
Unterschriften  der  beiden  Eönigssöhne  und  der  fränkischen  Grossen 
einen  perennierenden,  staatsrechtlichen  Character  erhalten  und:  hatte 
er  doch  schon  brieflich  die  pippinische  Promissio  von  neuem  anerkannt. 
Die  neue  Urkunde  wurde  ad  instar  anterioris  ausgefertigt,  das  heisst 
doch  wohl,  mit  Ausnahme  der  nothwendigen  persönlichen  Aenderungen 
in  wörtlicher  Uebereinstimmung  mit  der  des  Vaters.  An  Stelle  Pippins 
versprach  jetzt  Karl  dem  hl.  Petrus  die  Restitution  der  alten  oströmi«^ 
sehen  Provinz  Italien,  sowie  Spoleto  und  Beneveni 

Welche  Bedeutung  hatte  die  Urkunde  jetzt  in  ihrer  Erneuerung 
gewonnen? 

Zur  Zeit  des  Untergangs  der  byzantinischen  Herrschaft  in  Italien 
hatte  die  Forderung  des  Papstes,  in  allen  ihren  Rechten  und  Ansprüchen 
an  ihre  Stelle  zu  treten,  einen  guten  Sinn.  Jetzt  nach  zwanzig  Jahren, 
während  deren  der  römische  Stuhl  durch  den  Erwerb  eines  Theiles  des 
Exarchats  zu  einer  politischen  Macht  Italiens,  wie  jede  andere^  gewordeu 
war,  nachdem  der  Paveser  Frieden  einen  Ausgleich,  zwischen  den  be- 
theiligten Mächten  herbeigef&hrt,  war  offenbar  ein  Anspruch  auf  die 
Erbschaft  seitens  der  Curie  sinnlos  geworden.  Man  kann  wohl  im 
Augenblick  des  Ablebens  des  Erblassers  Ansprüche  auf  die  Uniyersal- 
erbscbaft  erheben,  aber  wenn  man  sich  erst  einmal  mit  den  andern 
Praetendenten  geeinigt  hat,  kann  man  doch  schwerlich  zwanzig  Jahre 
später  noch  einmal  aus  denselben  Motiven  die  Universalerbschaft  bean- 
spruchen. Das  Motiv,  das  Pippin  hatte,  die  Ansprüche  Stephans  11.  zu 
legitimieren,  fiel  also  für  Karl  fort,  für  den  die  Erneuerung  der  Urkunde 
lediglich  zu  einer  traditionellen  Pflicht  wurde.  War  nun  die  Ausführung 
des  pippinischen  Versprechens  von  den  augenblicklichen  politischen  Um-: 
ständen  abhängig  gewesen,  so  musste  Karl  in  seinen  Verpflichtungen 
umsomehr  entlastet  werden,  als  die  Voraussetzung  der  pippinischen  Zu- 
sagen inzwischen  fortgefallen  war,  als  er  mit  der  Erneuerung  der  Urkunde, 
die  er  brieflich  schon  anerkannt  hatte,  nur  eine  mehr  oder  weniger  formelle 
Pflicht  erfüllte.  Mag  uns  der  Biograph  Hadrians  I.  in  nicht  miszuver- 
stehender  Absichtlichkeit  versichern,  dass  Karl  propria  voluntate,  bono  ac 
libenti  animo  die  Urkunde  seines  Vaters  erneuert  habe,  dass  er  und  seine 
Qrossen  einen  schrecklichen  Eid  schwuren,  sese  omnia  conservaturos, 
dass  er  die  Urkunde  pro  firmissima  cautela  et  aeterna  nominis  sui  ac 


<}  y.  Hadr.  c.  41 :  constanter  eum  deprecatus  est  atque  ammonuit  et  paterno 
affectu  adhortare  atuduit  .  .  daneben  nimmt  sich  c.  42  das  Et  propria  voluntate 
etwas  merkwürdig  aus. 

Digitizg7«y  CiOOglC 


420  firnst  Sackur. 

r^ni  Francorum  memoria  propriis  suis  manibus  auf  dem  Alter  des 
hL  Petras  niederlegte^  so  verschweigt  er  uns  doch  nicht  die  grosse 
üeberredongskunst,  die  Hadrian  anwandte^),  so  hat  doch  das  alles 
keinen  grosseren  Werth  als  den  einer  formellen  Ceremonie  gehabt,  so 
lange  die  politischen  Umstände  das  einzig  ausschlaggebende  waren, 
so  ist  doch  durch  die  Erneuerung  der  Urkunde  ein  neuer  rechtlicher 
Zustand  nicht  geschaffen  worden.  Die  Curie  liess  alte  Ansprüche 
niemals  verjähren,  und  dennoch  machte  sie  ihre  Massnahmen  stets 
von  den  augenblicklichen  politischen  Ereignissen  abhängig.  Neben 
einer  noch  so  energischen  Betonung  der  Tradition  und  noch  so 
weitgehenden  theoretischen  Forderungen  ging  eine  politische  Ent- 
wicUung  her,  in  der  die  Päptse  sich  als  ebenso  kluge,  gemässigte 
Staatsmänner  bewiesen,  wie  sie  theoretisch  ihre  Forderungen  mit 
allen  Mitteln  des  Himmels  und  der  Hölle  grundsätzlich  zu  wahren 
suchten.  Wenn  Karl  der  Grosse  auch  in  noch  so  fei^Ucher  Form 
das  Versprechen  des  Vaters  bekräftigte,  so  folgte  noch  nicht,  dass  er 
selbst  es  zur  Ausführung  brachte,  wenn  die  politische  Lage  es  nicht 
erlaubte  oder  es  ihm  unbequem  war.  Man  kann  bei  den  vielfEU^hen 
Ermahnungen  seitens  des  Papstes,  die  nöthig  waren,  sogar  annehmen, 
dass  Karl  sich  volle  Freiheit  ausdrücklich  gewahrt  hat.  Die  Urkunde 
hatte  zudem  perennierenden  Werth,  und  nahm  sich  geradezu  wie  ein 
ewiger  Protest  aus  gegen  die  reale  Wirklichkeit. 

Bekanntlich  stürzte  Earl  die  Dynastie  des  Desiderius  und  machte 
sieh  an  seiner  Stelle  zum  Langobardenherscher.  Man  hat  die  Thatsache, 
dass  er  das  Land  nicht  einÜEUsh  zum  Frankenreiche  schlug,  sondern 
nur  durch  eine  Art  Union  damit  verband  durch  das  Bestreben  be- 
gründet, der  Nothwendigkeit  zu  entgehen,  das  Versprechen  von  Bom 
zu  erfüllen.  Aber  man  sieht  nicht,  wie  gerade  dieser  Umstand  ihn 
hätte  von  einer  derartigen  Verpflichtung  freimachen  sollen,  wenn  sie 
für  ihn  absolut  bestand.  War  denn  die  Integrität  des  Langobarden- 
reiches durch  irgend  ein  Staatsgesetz  garantiert?  Wie  hätte  man 
dann  Aistulf  oder  Desiderius  zumuthen  können,  grössere  Theile  desselben 
abzutreten?  Bichtig  ist  es,  dass  die  Eroberung  des  Beiches  die  poli- 
tischen Zustände  Italiens  in  einer  Weise  änderte,  dass  die  Erfüllung 
der  Promissio  thatsächlich  zur  Unmöglichkeit  wurde.  Aber  das  hat 
mit  der  besonderen  staatsrechtlichen  Stellung  zum  Frankenreich  nichts 
zu  thun;  es  waren  die  politischen  Verhältnisse  überhaupt,  von  denen 
die  Erfüllung  des  Versprechens  jederzeit  abhängig  war.    Man  konnte 


*)  CoüBtanter  enm  deprecatus  est  atque  ammonuit  et  patemo  affiecta  ad* 
hortare  studuii  ^  , 

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Die  Promisdo  Pippins  Tom  Jahre  754  etc.  421 

darüber  zweifelhaft  sein,  wie  weit  sie  eine  Kealisierong  der  papstlichen 
Wünsche  znliessen,  der  Papst  und  der  König  waren  sehr  yerschiedener 
Auffassung,  aber  dass  das  Versprechen  stets  nur  einen  relatiyen  Wert 
hatte,  darüber  ist  man  yon  den  Zeiten  Stephans  ü.  an  an  der  Curie 
niemals  im  Zweifel  gewesen. 

und  nun  yergegenwärtige  man  sich  den  Umschwung,  den  die 
Eroberung  Karls  in  ganz  Italien  herrorrief,  um  zu  verstehen,  dass  die 
historischen  Ereignisse  jede  Möglichkeit  raubten,  die  Promissio  zur 
Ausführung  zu  bringen.  Während  f&r  Karls  lombardisches  Beich  die 
Existenzbedingungen  jetzt  dieselben  waren  wie  für  das  des  Aistulf  oder 
Desiderius,  fiel  für  die  Herzöge  Yon  Spoleto  und  Beneyent  nicht  nur 
jedes  Interesse  an  der  römischen  Schutzherrschaft  fort,  sie  traten  viel- 
mehr sofort  in  schroffen  Gegensatz  zu  der  mit  den  Franken  allürten 
Papstgewalt  ^),  da  sie  ihrerseits  jetzt  f&r  die  Herstellung  der  Lango* 
bardenmacht  kämpften.  Wie  stark  der  politisch-langobardische  Ge- 
danke in  Karl  lebte,  erhellt  am  besten  daraus,  dass  er  sofort  in  die 
FoBstapfen  seiner  langobardischen  Vorgänger  trat  und  den  Papst  aus 
dem  Exarchat  zu  verdrängen  suchte,  indem  er  die  Hoheitsrechte  des 
Erzbischofs  von  Bavenna  hier  anerkannte  ^).  Die  Feinde  des  römischen 
Stuhls  konnten  jetzt  höhnen:  .Was  nützte  es  Euch,  dass  das  Lango- 
bardenvolk  vernichtet  und  dem  Reiche  der  Franken  unterworfen  ist? 
Nichts  von  dem,  was  versprochen  wurde,  ist  erfüllt,  ja  sogar  das,  was 
dem  römischen  Stuhl  von  Pippin  verliehen  wurde,  ist  wieder  fortge- 
nonimen  worden*.  In  Spoleto  und  Benevent  intriguirte  der  neue 
Langobardenkönig  genau  so  wie  seine  Vorgänger  langobardischen 
Stammes  gegen  den  Papst  ^).  Die  Beneventaner  vereinigten  sich  mit 
den  Griechen  und  rissen  Stücke  der  Campagna  und  des  Ducats  an  sich^). 
In  Istrien  erhoben  sich  die  Griechen  gegen  einen  Bevollmächtigten 
des  Papstes,  der  den  üblichen  Zins  für  den  hl.  Stuhl  einzog,  in  der 
Bef&rcbtung,  man  möchte  das  Land  in  die  Hände  der  Franken  spielen^). 
Konnte  die  Lage  des  Papstes  trauriger  sein?  Dieselbe  griechisch- 
römische Bevölkerung,  zu  deren  Schutz  gegen  die  Langobarden  sein 
Vorgänger  Stephan  in  die  Bechte  des  byzantinischen  Staates  einzutreten 
wünschte,  wandte  sich  jetzt  gegen  den  Papst!  und  dabei  sollte  die 
Erfüllung  von  Ansprüchen  möglich  sein,  die  auf  diesen  alten  histori- 


>)  Cod.  CaroL  nr.  57,  p.  582. 

>)  Cod.  Carol.  nr.  49,  p.  568;  Simson,  Jahrb.  Karls  d.  Grossen  I,  212. 
>)  Cod.  Carol.  nr.  56,  p.  580.   Herzog  Hildiprand  kam  sogar  779  nach  dem 
Frankenreiche,  nm  Karl  zu  huldigen,  Simson  I,  332. 
^)  Cod.  CaroL  nr.  61,  p.  588;  nr.  64,  p.  591. 
»)  Cod.  Carol.  nr.  62,  p.  689.  r^  T 

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422  Ernst  Sackur. 

sehen  Voraussetzungen  beruhten  ?  Italien  war  ausser  Band  und  Band. 
Für  Karl  aber  gab  es  nur  eine  Altematire.  Entweder  er  nahm  die 
Politik  der  Langobardenkönige  in  allen  ihren  Consequenzen  auf  oder 
er  gab  seine  Broberung  dem  Spiel  der  entfesselten  Kräfte  Italiens  preis. 

Er  musste  langobardisehe  Politik  treiben.  Denn  dass  eine  Macht 
ohne  materielle  Mittel,  wie  der  römische  Stuhl  damals  nicht  die  erste 
politische  Macht  in  Italien  werden  konnte,  musste  bald  allen  klar 
werden.  Aus  eigener  Kraft  konnte  der  Papst  sich  überhaupt  nicht 
halten;  das  hatte  die  Geschichte  des  ganzen  Jahrhunderts  gezeigt.  Die, 
für  die  er  wirken  wollte,  verliessen  ihn.  Der  Boden  schwand  ihm  unter 
den  Füssen. 

Der  Papst  war  trotz  aller  Klagen  klug  genug,  um  nicht  unmög- 
liches zu  fordern.  Man  musste  sich  einmal  der  historischen  Nothwen- 
digkeit  fügen,  und  in  der  That  hat  der  Papst  späterhin  Karl  für  den 
römischen  Stuhl  nur  noch  soweit  yerpflichtet,  als  ihm  der  Schutz  der 
römischen  Patrimonien  oblag. 

Man  muss  sich  schon  weit  yon  einer  historischen  Auffassung  ent- 
fernen, wenn  man  hier  Ton  einem  Treubruch  Karls  des  Grossen  spricht 
Hier  rächte  sich  die  Unnatur  einer  dauernden  Verpflichtung,  die  auf 
ganz  bestimmte  politische  Verhältnisse  basiert  war,  nur  unter  einer 
bestimmten  politischen  Combination  überhaupt  realisierbar  war.  Das 
Versprechen  war  Ton  vornherein  in  seinem  ganzen  umfang  bei  dem  Fehlen 
der  alten  Voraussetzung  mehr  oder  weniger  formell  geworden,  und  die 
Ausführung  jetzt  erst  recht  an  die  Gunst  der  politischen  umstände 
gebunden.  Dass  die  Zeit  dafür  nicht  da  war,  als  Karl  das  Lango- 
bardenreich eroberte,  scheint  die  Geschichte  dieser  Zeit  zu  lehren. 

unter  Karl  war  so  zum  ersten  Mal  ein  im  Jahre  754  berechtigter 
Anspruch  trotz  der  fehlenden  Voraussetzungen  als  integraler  Bestand- 
theil  curialistischer  Hechte  in  eine  Bestätigungsurkunde  aufgenommen 
worden.  Das  hat  sich  in  der  Folgezeit  immer  wiederholt,  ohne  dass 
diese  Bechtsansprüche  damit  ihrer  Erfüllung  näher  gekommen  wären. 
Karl  erkannte  die  Unmöglichkeit,  die  Ansprüche  der  Curie  durchzu- 
führen, und  diese  hat  sich  schliesslich  gefügt:  Ludwig  der  Fromme, 
Otto  I.  und  Heinrich  IL  haben  den  ganzen  Apparat  früherer  Ver- 
sprechungs-  oder  Schenkuilgsurkunden  schon  bestätigt,  ohne  sich  etwas 
dabei  zu  denken  und  ohne  irgend  eine  Verpflichtung  nach  dieser  Seite 
anzuerkennen  ^).  Die  Eroberung  der  Lombardei  durch  Karl  war  der 
kritische  Zeitpunkt  in  der  Wandelung  des  Werthes   dieser  Beurkun- 


»)  Vgl.  Th.  V.  Sickel,  Privilegium  Ottos  I,  S.  162  f. 

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Die  Promissio  Pippins  vom  Jahre  754  etc.  423 

dangen :  in  der  yerschiedenen  Auffassung  der  Promissio  von  774  und 
ihrer  Ausführungsmoglichkeit  liegt  das  Qeheimnis  des  anfangs  ziemlieh 
feindseligen  Verhältnisses  zwischen  Karl  und  Hadrian.  Unmöglich 
konnte  der  Realpolitiker  Ansprüche  ohne  Weiteres  anerkennen,  die 
ganz  andere  politische  Verhältnisse  zur  Voraussetzung  hatten,  während 
Hadrian  erst  durch  die  Macht  der  umstände  von  der  Unmöglichkeit 
ihrer  Bealisierung  überzeugt  werden  musste. 

Wir  sind  am  Ende.  Es  hat  sich  uns  ergeben,  dass  ein  Zweifel  an  der 
Thatsache  einer  so  grossen  Promissio,  wie  die  Vita  Hadriani  sie  schildert, 
unberechtigt  ist,  und  dass  auf  Grund  der  Quellen  die  Einzelheiten  dieser 
Zusagen  mit  allem,  was  wir  sonst  wissen,  sich  wohl  in  Einklang  bringen 
lassen.  Stephan  11.  entwirft  ein  grossartiges  politisches  Programm  der 
Curie,  indem  er  den  Anspruch  auf  die  Rechtsnachfolge  der  Byzantiner 
in  Ober-  und  Mittelitalien  erhebt  und  den  Umfang  der  Italia  provincia 
in  ihrer  weitesten  Ausdehnung  feststellt.  Es  gilt  programmatisch  nicht 
nur  die  letzten  Eroberungen  der  Langobarden  zurückzugewinnen,  son- 
dern alles,  was  von  einem  gewissen  Zeitpunkt  an  und  innerhalb  einer 
bestimmten  Grenze  von  den  Königen  von  Pavia  erobert  worden  war, 
soll  dem  römischen  Stuhle  zufallen.  Der  Moment,  in  dem  Aistulf 
die  letzten  Reste  römischer  Herrschaft  in  Oberitalien  vernichtete  und 
Rom  selbst  bedrohte,  war  der  geeignete  Moment,  die  Franken  zum 
Eingreifen  in  die  italienischen  Verhältnisse  und  zur  Anerkennung  des 
Territorialprogramms  der  Curie  zu  gewinnen,  denselben  Pippin,  der 
dem  römischen  Stuhl  seine  Herrschaft  verdankte,  den  gläubigen  Sohn 
des  hl.  Petrus.  Pippin  kam;  aber  der  Papst,  der  von  vornherein  an 
eine  sofortige  Realisierung  des  ganzen  Programmes  gar  nicht  gedacht 
hatte,  war  vor  der  Hand  mit  der  im  Frieden  von  Pavia  erreichten 
Abtretung  eines  Theiles  des  Exarchats  zufrieden,  mit  dem,  was  zuletzt 
von  byzantinischer  und  päpstlicher  Seite  vom  Langobardenkönige 
immer  wieder  vergeblich  gefordert  worden  war,  und  die  politischen 
Verhältnisse  der  nächsten  zwanzig  Jahre  gestatteten  nicht  weit  über 
diese  Ansprüche  hinauszugehen.  So  sehr  die  practische  Politik  der 
Curie  sich  auf  einem  realen  Boden  bewegte  und  schon  wegen  der 
seitens  der  Langobarden  beständig  drohenden  Gefahr  sich  bescheiden 
musste,  so  wenig  hatte  man  doch  die  grosse  Promissio  und  die  Ver- 
pflichtung der  Franken  vergessen.  In  einem  geeigneten  Augenblick 
wurde  Karl  dem  Grossen  dieses  Programm  zu  erneuter  Anerkennung 
vorgelegt  Aber  der  vollständige  Umschwung,  den  die  Eroberung  des 
Langobardenreiches  hervorrief,  machte  die  aus  bestimmten  politischen 
Voraussetzungen  hervorgegangene  Promissio  vollends  unerfüllbar.  Sie 
wurde  zum  Theil  durch  andere  Abmachungen   zwischen  Hadrian   und     j 

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424  Ernst  Sackur. 

Karl  ersetzt,  und  die  Trümmer  des  grossen  Programms  fristeten  mit 
den  ergänzenden  Goncessionen  Karls  seither  ein  dürftiges  Dasein  in 
den  Pacten  der  Kaiser  und  Päpste. 

Qross  war  der  Erfolg  jener  Territorialpolitik  Steplians  IL  also 
nicht;  aber  es  war  ein  welthistorischer  Moment,  als  der  Papst  die 
Franken  für  die  Durchführung  seiner  Bestrebungen  gewann,  welt- 
historisch, weil  in  diesem  Moment  der  Wendepunkt  der  Weltge- 
schichte lag.  Und  deshalb  wird  es  immer  das  Interesse  des  Geschichts- 
forschers beanspruchen,  was  Stephan  bezweckte,  als  er  Pippins  Hülfe 
gegen  die  Langobarden  anrief,  und  was  Pippin  dem  Papste  damals 
versprochen  hai 


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lieber  das  Geburtsjalir  des  Cangrande  I.  della  Scala. 
Kritiscles  zi  Femto  im  VIcnu  mi  Dnfit  Paral  XVII,  70—81. 

Von 

Gustav  Sommerfeldi 


Nach  der  fast  einstimmigen  Annahme  der  Yerouesischen  Histo- 
riker des  16.  und  17.  Jahrhunderts  Saraina,  Panvinias,  Moscardi,  Corte 
o.  8.  w.  ist  Cangrande,  Dante's  Freund  und  Schützer,  im  Jahre  1291 
geboren.  Einige  Angaben  der  ursprünglichen  Quellen  wollen  sich 
mit  dieser  in  den  genannten  Werken  feststehenden  Tradition,  die  in 
der  Paduamschen  Chronik  der  Cortusi  und  in  dem  Fortsetzer  des 
Parisio  da  Cerea,  der  jedoch  schwerlich  Zeitgenosse  ist,  eine  Art  Be- 
stätigung findet,  nicht  recht  in  Einklang  bringen  lassen.  G.  Grion 
ist  daher  schon  im  Jahre  1871  ^)  mit  gewichtigen  Gründen  gegen  die 
üeberlieferung  aufgetreten.  Seine  Hypothese,  1280  sei  das  Geburts- 
jahr des  Yeronesen  hat  freilich  eine  allseitige  Anerkennung  nicht  ge- 
funden. 

Neuerdings  ist  zweimal  über  den  Gegenstand  eingehend  gehandelt 
worden,  ron  H.  Spangenberg*),  der  sich  im  Sinne  der  älteren  Mei- 
nung entscheidet  und  von  N.  De  Claricini  Dompacher*),  welcher  zu 
einem  mehr  im  Sinne  Grion^s  liegenden  Besultate  gelangt 

Als  feststehender  Punkt  bei  Bestimmung  des  Lebensalters  f&r 
Cangrande  kann  vorerst  das  Todesdatum  gelten.   Als  solches  bezeichnen 


<)  G.  Grion,  Cangrande  amioo  di  Dante  (in  II  Propagnatore  IV,  2, 
p.  395—428). 

>)  H.  Spangenberg,  Cangrande  L  della  Scala.  Berlin  1892.  p.  4  ff. 
und  p.  200  £ 

*)  N.  De  Claricini  Dornpacher,  Qnando  naoqoe  Cangrande  L 
della  Scala  con  altre  notizie  sulla  soa  giovinesza.    Padua  1892.  69  p.     ^  t 

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426  Gustav  Sommerfeldt 

die  Quellen  tibereinstimmend  den  22.  Juli  1329  *).  Auseinander  gehen 
sie  darin,  auf  welche  Zahl  von  Jahren  es  Cangrande  gebracht  habe. 
Bei  einiger  Zuverlässigkeit  der  Ueberlieferung  werden  wir  immerhin 
auf  ein  Alter  von  etwa  38  bis  40  geführt  werden,  also  für  das  Ge- 
burtsjalir  auf  den  Zeitraum  von  etwa  1289  bis  1291. 

Dieser  Fixierung  nun  steht  eine  Reihe  schwerwiegender  Bedenken 
entgegen.  Wäre  Cangrande  1291  geboren,  so  wllrde  er  beim  Tode  seines 
Vaters  —  dieser  starb  am  3.  September  LSOl  — ,  erst  10  Jahre  ge- 
zählt haben.  Wie  aus  dem  noch  erhaltenen  väterlichen  Testamente 
vom  6.  Januar  1301  hervorgeht  ^^j,  wurde  Cangrande  damals  unter 
Obhut  und  Vormundschaft  seines  Bruder  Bartolomeo  gegeben,  der  dem 
Vater  in  der  Herrschaft  folgte »).  Die  Form,  in  der  das  Testament 
ausgestellt  ist,  lässt  erkennen,  dass  Cangrande^s  nächstälterer  Bruder 
Alboino  ihm  im  Alter  nicht  unwesentlich  voraus  war.  Diesem  wird 
im  Gegensatz  zu  Cangrande  die  Verfügung  über  sein  Vermögen  still- 
schweigend eingeräumt.  Es  ist  daher  nicht  unwahrscheinlich,  dass 
Alboino,  der  ursprünglich  für  den  geistlichen  Stand  bestimmt  war, 
und  dessen  wir  schon  am  18.  März  1289  urkundlich  als  Kanonikers 
der  Kirche  zu  Verona  und  «morantis  in  litterarum  studio"  daselbst 
gedacht  finden^),  im  Jahre  1301  das  Alter  von  25  Jahren  über- 
schritten hatte.  Welcher  Unterschied  also  im  Lebensalter  Caugrandes 
gegenüber  seinen  Brüdern  Bartolomeo  und  Alboino! 


*)  Im  allgemeinen  vergl.  A.  M  e  d  i  n ,  La  rasa  di  Treviso  e  la  motte  di  Can- 
grande L  della  Scala  (Arcbivio  Veneto  31,  1—32;  371—422). 

*)  Gedruckt  bei  G.  Verci,  Storia  della  marca  Trivigiana  VI,  (Venedig  1787). 
Documenti  p.  92  —96.  Der  massgebende  Passus  (p.  96)  lautet :  » Ttem  relinquimus 
predictum  dominum  Bartholomeum  filium  nostrum  tutorem  predicto  filio  nostro 
fratri  suo  domino  Cani magno,  et  rogamus  eum,  quod  ipsum  et  sua  bona,  et  do- 
minum Alboinum  fratrem  suum  filium  nostrum  gubemet  et  regat,  pront  de  ipso 
confidimua  et  speramos*. 

")  Bartolomeo  ist  seit  1291  mit  Konstanze,  Tochter  des  Fürsten  Konrad  von 
Antiochien,  eines  Enkels  Kaiser  Friedrichs  II.  verheirathet.  Annales  Veronenses 
de  Romano,  ed.  C.  CipoUa  in  Antiche  Cronache  Veronese  (Monum.  storici 
pubbl.  dalla  deputaz.  Veneta  Ser.  3.)  T.  1.  p.  440;  seit  10.  October  1293  wird  er 
als  Mitregent  neben  seinem  Vater  Alberto  erwähnt.    Vgl.  Ebenda  p.  442. 

*)  Verci  a.  a.  0.  III,  Documenti  p.  156.  Nach  dem  Syllabus  potestatnm 
Veron.  (ed.  C.  Cipolla  a.  a.  0.  p.  401—402)  erhielt  Alboino  dann  am  29.  Sep- 
tember 1298  die  Ritterwürde  und  heirathete  gleichzeitig  Catbarina,  die  Tochter 
des  Mailänder  Capitans  Matteo  Visconti.  Claricini  Dornpacher*8  Ausfüh- 
rungen a.  a.  0.  p.  52—56  über  das  muthmassliche  Lebensalter  der  Brüder  Barto- 
lomeo und  Alboino  dürften  sich  in  allen  wesentlichen  Punkten  als.  zutreffend 
erweisen. 

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Ueber  das  Geburtsjahr  des  Cangrande  I.  della  Scala.  427 

Ein  ganz  erheblicher  Zweifel  an  der  Bichtigkeit  der  Veronesischen 
Tradition  entsteht  jedoch  durch  folgende  zwei  Umstände:  Bereits  am 
20.  Juni  1294  wird  unserm  Cangrande  eine  Tochter  des  den  Scaligerii 
befireundeten  Bardelone  de'  Bonacossi,  Gebieters  yon  Mantua,  als  Gattin 
zugeführt,  ferner  empfangt  Gangrande  wenige  Monate  darauf  in  feier- 
licher Form  durch  seinen  Vater  Alberto  den  Ritterschlag.  Was  die 
erstere  Thatsache  angeht,  so  beweist  die  betreffende  Chronistenstelle  ^) 
jeden&lls  so  viel,  dass  man  1294  in  Verona  mit  Cangrande  als  heirats- 
fähigem Spross  des  Signorengeschlechtes  rechnete,  eyentuell  wird 
etwas  mehr  daraus  gefolgert  werden  können  (vergl.  unten  p.  439). 
Voraus  bemerkt  sei,  dass  der  im  Jahre  1294  geschlossene  Ehepact 
—  ein  solcher  zum  mindesten  muss  damals  zustande  gekommen 
oder  vielmehr  vorausgegangen  sein,  weil  sonst  die  erwähnte  Chro- 
nistenstelle keinen  Sinn  hat  —  zur  Heirath  möglicherweise  nicht  ge- 
führt haben  könnte.  Im  allgemeinen  ist  nämlich  nur  Kunde  auf  uns 
gelangt  von  einer  Ehe,  die  Cangrande  erheblich  später  mit  Johanna 
von  Antiochien,  einer  Schwester  der  oben  (S.  426  Anm.  3)  erwähnten 
Gemahlin  seines  Bruders,  eingegangen  ist^). 

Zu  geringe  Bedeutung  scheint  6.  Bolognini  in  einer  unlängst 
veröffentlichten  Kritik ')  der  Werke  Spangenberg's  und  Claricini's  jenem 


I)  Annales  Veronenses  de  Romano  a.  a.  0.  p.  442—443:  »Item  eodem  anno 
et  mense  die  dominica  20.  Junii  filia  domini  Bardeloni  de  Bonacossis  capitanei 
Mantue  venit  Veronam  ad  filium  domini  Alberti  de  la  Scala,  qui  vocabatur  Canis 
magnus,  quia  debet  ease  uzor  sua*.  Die  von  G.  Orti  Manara  (Verona  ]842  fol.) 
herausgegebene  Cronaca  inedita  dei  tempi  degli  Scaligeri,  ein  geringwerthiges 
Prodoct  späterer  Yeronesischer  Gescbiohtsscbreibung«  das  man  im  Neuen  Archiv  der 
Gesellschaft  f&r  ältere  Deutsche  Geschichtskunde  XX,  p.  466  ff.  näher  behandelt 
findet,  giebt  p.  11  die  gleiche  Nachricht  zum  Jahre  1 288  unter  Verwahrung  gegen 
die  Richtigkeit  der  Jahresbezeichnnng.  Nichts  destoweniger  hat  der  Chronist  an 
jener  Stelle  aus  den  die  richtige  Angabe  enthaltenden  Annales  de  Romano  ge- 
schöpft, freilich  vielleicht  durch  Vermittlung  zweiter,  nnselbstAndiger  Quelle. 
Vgl  Neues  Archiv  a.  a.  0.  p.  473—474. 

»)  Vgl.  Spangenberg  a.  a.  0.  p.  15—16.  Diese  Ehe  wird  wie  auch 
diejenige  Bartolomeo*s  zu  dem  Zweck  geschlossen  sein,  einen  legitimen  Zusam- 
menhang der  Scaliger  mit  dem  untergegangenen  Geschlechte  der  Staufer  zu  be- 
grdndeo.  Die  Heirath  soll  nach  T.  Saraina,  Le  historie  e  fatti  de'Veronesi. 
Verona  1542.  p.  24  auf  romantischem  Wege  durch  Entfahrung  Johannas  zu  stände 
gekommen  sein  und  war  eine  entschieden  unglückliche,  wohl  auch  kinderlose. 
Vgl.  die  Chronik  der  Cortusi  (Murat.  XII,  851):  »EJjecta  domina  Joanna  de  pro- 
genie  regis  Antiochiae,  ex  vili  foemina,  quae  ante  se  prostituit,  filioe  procreavit*. 
Johanna  starb  anscheinend  1352,  nach  einer  Notiz  des  Nekrologiums  bei  Bian- 
colinif  Notizie  storiche  delle  chiese  di  Verona.  Verona  1761.  V,  1,  p.  220; 
vgl  Verci,  Storia  della  marca  Trivigiana  VII,  p.  71. 

»)  G.  Bolognini  im  Archivio  Storico  Italiano  6.  Serie  T.  XUI,  p.  146—147. 

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428  Gustay  Sommerfeldi 

Ehepact  beizulegen  and  die  Beweiskraft,  welche  der  Nachricht  abgesehen 
Yon  weiteren  Schlussfolgerangen  innewohnt,  zu  anterschatzen.  Wenn 
es  sich  bei  einem  Ehepact  am  eine  blosse  Formalitat  handelte,  am  ein 
papillarisches  Verfahren,  das  daza  dienen  sollte  die  Yortheile  einer 
engsten  Allianz  mit  den  Bonacossi  zu  sichern,  weshalb,  müssen  wir 
dann  fragen,  wählte  man  Cangrande  and  nicht  dem  erheblich  älteren 
Alboino  della  Scala?  Der  geistliche  Stand  des  letzteren  wird  amso 
weniger  ein  Hindemiss  gebildet  haben  als,  wie  vorhin  (S.  426  Anm.  4) 
gesagt  ist,  Alboino  vier  Jahre  daraaf  in  der  That  geheirathet  hai 
Sodann  die  Ertheilang  des  Bitterschlages  an  Cangrande.  Sie  wird 
yon  den  beiden  für  diese  Dinge  zuTcrlässigsten  Quellen,  dem  Syllabus 
potestatum  Veronensium  und  den  Annales  Yeronenses  de  Bomano  für 
den  11.  November  1294  bezeugt^).  Cangrande  wäre  damals,  seine 
(}ebart  im  Jahre  1291  voraosgesetzt,  dreijährig  gewesen.  Noch  dazu 
erhielt  er  die  erwähnte  Würde  an  jenem  Tage  in  Verein  mit  seinem, 
wie  wir  wissen,  viel  älteren  Bruder  Bartolomeo.  Mag  nun  der  Bitter- 
schlag dem  letzteren  in  recht  spätem  Alter  ertheilt  sein  und  unserm 
Cangrande  sehr  früh,  die  Verleihung  der  Bitterwürde  an  einen  dreijährigen 
Knaben  wäre  ein  Vorgang,  wie  er  in  Lombardien  um  diese  Zeit  sonst 
nicht  nachweisbar  ist  und  ganz  vereinzelt  dastände.  An  den  Höfen 
Oberitaliens,  so  auch  an  demjenigen  der  della  Scala,  werden  in  dem 
ersten  Theile  des  14.  Jahrhunderts  durchgehends  Erwachsene  —  auch 
solche  meist  nur  im  Falle  besonderer  Verdienste  —  zu  Bittem  ge- 
schlagen. Da  ein  Zweifel  an  der  Bichtigkeit  obiger  Tradition  aus- 
geschlossen scheint,  bleibt  nur  der  Ausweg,  Misstrauen  in  die  Vero- 
nesischen  Angaben  betreffend  das  Oeburtsjahr  Cangrande's  zu  setzen. 
In  ähnlicher  Weise  wird  Bedenken  erweckt,  wenn  wir  das  an- 
gefahre  Alter  uns  vergegenwärtigen,  welches  Alberto  della  Scala  zu 
der  Zeit,  die  hier  in  Betracht  kommt,  erreicht  haben  muss.  Im  Jahre 
1294  hatte  er,  wie  aus  den  Angaben  mehrerer  Quellen  gefolgert  werden 
kann '),  bereits  25  Jahre  über  Verona  geherrscht  (selbständig  seit  dem 


0  Beide  Qaellen  sind  Ton  Cipolla  a.  a.  0.  ediert  Vgl  p.  400  und  444. 
Aus  dem  Syllabus  potesi.  ist  die  Nachriebt  in  die  Veronesiiche  Chronik  des 
Boninsegna  de*Mitoooli  (hrsg.  von  Verci,  Storia  della  maroa  Trivigiana  YII, 
p.  153)  übergegangen.  Die  ZasammensetEang  dieser  Chronik  ist  Ton  mir  Neues 
Archiv  XX,  p.  476—477  n&ber  nachgewiesen  worden.  Hier  möchte  ich  noch  den 
bis  1306  reichenden  Theil  charakterisieren  als  einen  dürftigen,  immerhin  ezacten 
Aaszug  aas  dem  Syllabos  potestatam,  dem  einzekie  Nachrichten  yon  offenbarem 
Werth,  die  in  andern  Chroniken  fehlen,  beigemengt  sind.  Von  einer  derartigen 
Nachricht  werden  wir  unten  in  besonderem  Falle  Gebrauch  zu  machen  haben. 

*)  Fortsetzer  des  Parisio  da  Cerea  (Murai  YIII,  641);  Syllabus  potestatum 

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lieber  das  Geburt^ahr  des  Cangrande  L  della  Scala.  429 

Jahre  1277)  und  der  SjUabus  potestatom  Yeronensium  beseichnet  ihn 
bei  seinem  Tode  im  Jahre  1301  ausdrücklich  als  .aetate  proyectus'  ^). 
Andrerseits  wird  auch  Verde  de*  Salizzoli,  die  gemeinsame  Mutter  der 
drei  Brüder,  welche  am  25.  December  1305  ihrem  Oatten  ins  Grab 
folgte '),  hoch  betagt  gewesen  sein.  Sie  hinterliess  aus  ihrer  Ehe  mit 
Alberto  ausser  den  genannten  Söhnen  noch  drei  Töchter,  und  von 
zweien  derselben,  Eonstanze  und  Katharina,  ist  es  überliefert,  dass  sie 
bei  Lebzeiten  der  Matter  zweimal  sich  yerheiratet  haben. 

Wesentlich  auch  dürfte  der  Umstand  erscheinen,  dass  Cangrande 
am  27.  Februar  1808  —  Bartolomeo  war  nach  kurzer  Herrschaft  im 
Jahre  1304  yerschieden  — ,  urkundlich  ab  Begent  und  Gapitan  über 
Verona,  vereint  mit  seinem  Bruder  Alboino,  auftritt  >).  Die  Wahr- 
nehmung dieses  yerantwortungsYollen  Amtes  setzte,  wie  nicht  bezwei- 
felt werden  kann,  erreichte  Yolljährigkeit  yoraus.  Diese  aber  trat 
nach  Italienischem  Rechte  mit  25  Jahren  ein.  Ein  solches  Alter  zum 
mindesten  muss  Cangrande  damals  gehabt  haben.  Andrerseits  wäre 
es  recht  auffallig,  wenn  dem  jungen  Prinzen  nicht  schon  yorher,  ehe 
er  das  Amt  antrat,  Gelegenheit  geboten  wäre  seine  Fähigkeiten  zu 
erproben  und  sich  in  der  Behandlung  politischer  Dinge  geschickt  zu 
erweisen. 

£s  dürfte  kaum  angehen  einige  diesbezügliche  Nachrichten,  welche 
sich  bei  Yeronesischen  Historikern  finden,  mit  Spangenberg  ^)  in  das 
Gebiet  der  Sage  und  , Fabelei*  zu  yerweisen.  Nur  ob  die  Betheiligung 
Cangrandes  an  den  öffentlichen  Angelegenheiten  Veronas  seit  dem 
Tode  Bartolomeos  (1304)   gerade  in  der  festen  Form   stattgefunden 


Veron.  a.  a.  0.  p.  404 ;  AnnaleB  de  Romano  a.  a.  0.  p.  461 ;  Ferreto  Yon  Vicenza 
(Mural  IX,  1022). 

>)  SyllaboB  potest.  a.  a.  0.  p.  404. 

s)  Annales  de  Romano  p.  468.  Spangenberg  a.  a.  0.  p.  7  und  p.  15 
Anm.  1  seist  den  Tod  Weihnachten  1306  an.  Der  Annalist  hat  aber  lediglich 
dem  Gebrauche  der  Indiddon  folgend  ein  Factum  des  Jahres  1305  dem  nftchsten 
Jahre  1306  beigef&gt.  Das  ergiebt  sich  daraus,  dass  er  anmittelbar  darauf  Er- 
eignisse aus  dem  Februar,  Mftrz  u.  s.  w.  des  Jahres  1306  registriert  Claricini 
a.  a.  0.  p.  27  und  Bolognini  in  der  erwähnten  Recension  nehmen  ebenfaUs 
infolge  Missverst&ndnisses  jener  Stelle  1306  ab  Todesjahr  an. 

*)  Rousset,  Supplement  ä  Dumont,  Corps  diplomatique.  Amsterdam  1739. 
1,  2  p.  60.  (Vgl.  im  allgemeinen  A.  Carli,  Istoria  della  dttä  di  Verona.  Ve- 
rona 1796.  Bd.  rV,  p.  179).  Zu  Friedensyerhandlongen  mit  Fresco  von  Este  wird 
dort  ein  Bevollmächtigter  Ton  Alboynus  della  Scala  et  Canis  grandis  frater 
penes  eum  Verone  generalis  capitaneus  ernannt.  Spangenberg 
a.  a.  0.  p.  16  Anm.  3  bezieht  sich,  um  das  Factum  der  Ernennung  sicher  zu 
stellen,  auf  weit  spätere  Urkunden,  aus  den  Jahren  1310  und  1311. 

*)  VgL  Spange nb er g  a.  a.  0.  p.  7,  besonders  Anm.  2.  (^  ] 

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430  Crusiav  äommerfeldt. 

hat,  welche  Saraiua  in  seinem  Geschichtswerke  glaubhaft  machen  will  ^), 
kann  zweifelhaft  bleiben. 

Was  wenigstens  die  Seite  der  äusseren  Beziehungen  Veronas  um 
diese  Zeit  angeht,  so  ist  durch  das  übereinstimmende  Zeugniss  der 
Modenesischen  Chroniken  des  Bonifacio  Morano  und  des  Alessandro 
Tassoni^)  sowie  des  Bolognesischen  Chronisten  Matteo  de'Ghffoni^) 
sicher  gestellt,  dass  Caugrande  selbst  schon  in  der  ersten  Hälfte  des 
Jahres  1299  in  Angelegenheiten  der  Bolognesen,  die  mit  ihren  Yer- 
bannten  sowie  mit  den  diese  unterstützenden  Städten  der  Bomagna 
in  Streit  lagen,  interveniert  hat.  Eine  Beihe  von  Urkunden  aus  dem 
April  bis  Juni  1299  sind  erhalten  und  bezeugen,  dass  eine  Vermitt^ 
lung .  damals  durch  die  Schiedsrichter  Matteo  Visconti  und  Alberto 
della  Scala,  von  denen  der  letztere  jedoch  durch  BeyoUmäohtigte  sich 
vertreten  liess,  stattgefunden  hat.  Die  Aufgabe  der  Schiedsrichter  er- 
ledigte sich  dahin,  dass  sie  am  4.  Mai  1299  einen  Frieden  Bolognas 
mit  dem  von  Maghinardo  di  Susinana  geleiteten  Buude  der  Städte  der 
Bomagna  zu  stände  brachten  und  darauf  am  9.  Mai  die  vertriebenen 
Bolognesischen  Qhibellinen  mit  den  einheimischen  Geschlechtem  aus- 
söhnten ^). 

Alberto  della  Scala  hatte  sein  persönliches  Erscheinen  zur  Schlich- 
tung der  Angelegenheit  am  24.  April  1299,  aus  Gründen,  die  in  der 
Urkunde  nicht  uäher  angegeben  werden,  versagt  und  mit  Wahrneh- 
mung der  ihm  zufallenden  Fanctionen  einen  seiner  Vertrauten,  den 
Bechtsgelehrten  Boninesio  de^Paganoti  beauftragt^).  Dessen  Name 
begegnet  uns  bei  den  Verhandlungen  in  Bologna  selbst  freilich  nicht, 
vielmehr  werden  in  den  Urkunden  wiederholt  Bartholomeus  de  Farina 
decretorum  doctor  und  Nicolaus  de  Begio  notarius  in  der  Eigenschaft 
von  „ ambaxiatores *  und  ,oratores'  des  Alberto  della  Scala  genannt^). 

In  diesen  beiden  Männern  werden  wir  den  Beirath  zu  sehen  haben, 
welcher  Cangrande  bei  Erledigung  der  von  den  Chroniken  berichteten 
Augel^genheit  zur  Seite  gestauden  hat.   Cangrandes  Name  wird  in  den 


>)  Sarai  na,  Le  historie  e  fatti  de' Veronesi  p.  24. 

')  Ausgabe  von  L.  Vischi,  T.  Sandonnini  u.  0.  Rasolli  (Monumenti 
di  Btoria  patria  dellc  provincie  Modenesi  XV).  Modena  1888.  p.  87  (die  3  er- 
haltenen Modenesischen  Originalchroniken  werden  von  jener  Ausgabe  im  Parallel- 
druck gegeben). 

•)  Matteo  de*  Gri£foni  (Muratori  SS.  XYIII,  132). 

*)  Lünig,  Codex  Italiae  diplomat.  Frankfurt  1732.  III,  203-208  und  IV, 
43—62.  Vgl.  Verci,  Storia  della  marca  Trivigiana  IV,  Documenti  p.  122—123; 
126—129;  136-140. 

»)  Urkunde  bei  Verci,  a.  a.  0.  FV,  p.  136—137. 

«}  Lüpig  a.  a.  0.  IV,  46;  51  u.  60.    Verci  IV,  p.  135. 

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XJeher  das  Geburt^ahr  des  Cangrande  L  della  Scala.  431 

ürkimden,  die  eben  nur  die  juristische  Form  der  Sache  ins  Auge 
fkssen,  nicht  genannt  Das  kann  weiter  nicht  auffallen ;  die  erwähnten 
Notizen  der  durchaus  zuverlässigen  Chroniken  beweisen  das  £!rforder- 
liche  mit  Sicherheit^).  Mag  Gangrande  damals  zu  repräsentativem 
Zweck  durch  seinen  Vater  entsandt  sein,  mag  er  eine  directere  Rolle 
in  der  Entscheidung  der  Bolognesischen  Streitigkeiten  gespielt  haben, 
wir  sehen  ihn  in  einer  wichtigen  Angelegenheit  selbständig  auftreten 
und  müssen  ein  Alter  bei  ihm  voraussetzen,  das  mit  der  Qeburt  im 
Jahre  1291  unvereinbar  ist. 

Nicht  ganz  so  sicher,  jedoch  hinreichend  glaubhaft,  ist  die  Ueber- 
lieferuDg  für  ein  zweites  Factum,  das  mit  Bezug  auf  Cangrande  fOr 
1299  berichtet  wird.  Der  eifrige  Forscher  Yeronesischer  Geschichte 
Onufrius  Panvinius  schreibt  zu  diesem  Jahre  ^):  ,  Albertus  princeps 
exalum  Maotnanornm  precibus  excitatos  pretorem  Yeronensem  et  filium 
suom  Bartholomeum  cum  ingentibus  copüs  Mantuam  misit,  qui  urbem 
iugressi  et  proelio  commisso,  Tasinum  Bonacosum  Mantuanorum  prin- 
cipem  urbe  ejecerunt  et  ejus  fratrem  Bardelonum  vinctum  Yeronam 
adduzere,  urbeque  Mantua  secundum  exulum  voluutatem  constituta, 
Yeronam  reversi  sunt.  Cum  quibus  copiis  Canis  Franciscus 
tertius  filius  Alberti  principis  Yerona  egressus  in  Forum  Julium 
venit,  urbesque  Feltrium  et  Bellunum  dedentibus  se  populis  in  po- 
testatem  red^it".  Dass  dieser  Bericht  des  Panvinius  bei  dem  etwas 
früher  noch  schreibenden  Torello  Saraina  seine  ergänzende  Bestätigung 
findet^),  möge  vorerst  bemerkt  sein. 

Um  über  den  eigentlichen  Werth  dieser  Notizen  des  Panvinius 
abschliessend  urtheilen  zu  können,  muss  auf  die  eigentlichen  Quellen 
zurückgegriffen  werden.  Leider  sind  dieselben  spärlich  und  lücken- 
haft. Nur  aus  gelegentlichen  Aeusserungen  einzelner  Cbronisteu,  mehr 
jedoch  aus  den  Urkunden,  erfahren  wir,  dass  Yerona  an  den  Ange- 
legenheiten Friauls  damals  lebhaft  interessiert  und  betheiligt  war. 
Schon  die  engen  Beziehungen,  in  denen  Yerona  zu  Trient  stand, 
seitdem   dieses  im   Jahre    1279   das   Paduanische   Joch   abgeschüttelt 


>)  Qegen  die  Notiz  der  Modenesi sehen  Chronist en  mOchte  Spangenberg 
a.  a.  0.  p.  5  Anm.  2  eine  Stelle  der  Annales  de  Romano  a.  a.  0.  p.  456  ver- 
werthen.  Ea  ist  ihm  jedoch  entgangen,  dass  dieselbe  indirect  nur  das  von  dem 
Modenesen  Gesagte  bestätigt.  Es  heisst  nämlich  »lata  fuit  sententia  per  dominum 
capitaneum  Mediolani  de  voluntate  domini  Alberti  de  la  Scala«.  Alberto  hat 
also  auch  nach  den  Ann.  de  Romano  sein  Schiedsrichteramt  nicht  direct  ausgeübt 
£r  hat  sich  eben  durch  Bevollmächtigte,  speciell  wohl  durch  seinen  Sohn  Can- 
grande vertreten  lassen. 

*)  Ol  Panvinius,  Antiquitatum  Veronensium  libri  VIIL  Padua  1648  p.  205. 

^  Saraina  a.  a.  0.  p.  23. 

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432  Gustav  Sommerfeldt 

hatte  ^),  nöthigten  zu  gelegentlichem  Hinübergreifen  in  die  Verhält- 
nisse der  benachbarten  Landschaft.  Herzog  Meinhard  von  Kärnten — 
Tirol  hatte  es  durch  fortgesetzte  Bedrückungen  yerstanden  das 
Bisthum  Trient,  dessen  Schirmyogt  er  war,  yollig  in  seine  Gewalt  zu 
bringen  *).  Als  er  im  Jahre  1295  unter  Hinterlassung  von  drei  Söhnen 
Otto,  Ludwig  und  Heinrich  starb,  setzten  diese  die  Politik  des  Vaters 
mit  Glück  fort,  obwohl  ihnen  König  Adolf  von  Nassau  feindlich  ge- 
sinnt war  und  sie  Ende  1296  selbst  mit  der  Reichsacht  belegte.  Unter 
dem  Eindruck  dieses  Ereignisses  wohl  gingen  die  Herzöge  mit  dem 
Veroneser  Gebieter  Alberto  della  Scala  ein  feierliches  Bündniss  ein  3), 
das  freilich  nur  kurzen  Bestand  hatte. 

Als  Albrecht  von  Gestenreich  nach  der  Schlacht  von  Göllheim 
den  Deutschen  Königsthron  bestieg,  erhielten  die  Kärntnischen  Herzöge 
Yon  diesem  ihrem  nahen  Verwandten  wirksame  Unterstützung,  welche 
so  weit  ging,  dass  sie  auf  einem  Tage  zu  Nürnberg  am  23.  December 
1298  zu  Beichsyerwesern  für  Friaul  und  Istrien  ernannt  wurden^). 
Dieses  Ereigniss  wird  einen  (Gesinnungswechsel  bei  Alberto  della  Scala 
herbeigeführt  haben.  Dieser  erscheint  fortan  als  Helfer  und  Verbün- 
deter des  Bischof  yon  Trient,  Filippo  de^  Bonacossi,  der  ausser  Landes 
flüchtig,  seinen  Sitz  seit  längerer  Zeit  bei  den  Verwandten  in  Mantua 
aufgeschlagen  hatte.  Die  Fehde  begann  alsbald  und  wurde  drei  Jahre 
hindurch  mit  wechselndem  Erfolge  geführt,  indem  die,  Veroneser 
schliesslich  Biya  eroberten  und  sich  einer  Anzahl  Castelle  der  Umge- 
gend bemächtigten,  auch  die  den  Herren  da  Gastelbarco,  Verbündeten 
der  Herzöge  yon  Kärnten,  gehörigen  Ortschaften  Ala  und  Ayio  yer- 
brannten  ^). 

Abwechselnd  freundlich  und  feindlich  waren  die  Beziehungen  des 
Scaligers  auch  zu  den  übrigen  Grenznachbaren  dieser  G^end,   dem 


0  Vgl  Chronicon  Patavinum  (Muratori,  Antiquitates  Italicae  IV,  1148)  und 
Urkunden  yom  4.  und  7.  October  1279  bei  Y erci,  Storia  della  marca  Trivigiana 
III,  Documenti  p.  53—55. 

*)  A.  Jäger,  Geschichte  d.  landatftndischen  Verfassung  Tirols.  Innsbruck 
1881.  I,  p.  156—159. 

*)  J.  Egger,  Geschichte  Tirols.    Innsbruck  1872.  p.  327. 

<)  K.  Tangl,  Handbuch  der  Geschichte  des  Herzogthums  K&rnten.  Klagen- 
furt 1864.  Bd.  IV,  p.  722—723  nach  E.  M.  Lichnowsky,  Geschichte  des  Hauses 
Habsburg  Bd.  H,  Regesten  Nr.  158. 

*)  Annales  de  Romano  a.  a.  0.  p.  461—463.  Sy Ilabus  potesi  Yeroiv  a.  a.  0. 
p.  404—405.  Der  für  Trient  yerh&ltnismässig  günstige  Frieden  kam  durch  Ver- 
mittlung des  Bischofs  Siegfried  yon  Chur  am  29.  December  1301  zu  stände.  Ur- 
kunde bei  Ronsset,  Supplement  I,  2,  p.  8—11.  Vgl.  Egger,  Geschichte 
Tirols  I,  p.  328—329. 

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lieber  das  Geburt^ahr  des  Cangrande  L  della  Scala.  433 

Paiariareheu  you  Aqoileja  und  dessen  Lehnsmann,  dem  Bischof  von 
Feltre  und  Bellnno,  femer  zu  dem  in  die  Angelegenheiten  Friauls 
nicht  selten  verwickelten  Grafen  Albert  ü.  yon  Gorz — Tirol,  und  zu 
den  Herren  da  Camino,  die  seit  1283  in  Treviso  herrschten  ^),  und 
im  Laufe  der  Jahre  das  Capitanat  über  Feltre  und  Belluno  hinzu- 
erworben hatten  ^).  Die  Herrschaft  der  da  Camino  in  den  letzteren  zwei 
Orten  stand  allerdings  auf  wenig  festem  Fusse,  da  beide  Städte  streng 
genommen  ein  Eigenthum  des  Bischofs  von  Feltre  und  Belluno  bildeten, 
der  auch  gelegentlich  seine  ihm  darauf  zustehenden  Rechte  geltend 
machte  '). 

Was  nun  die  Entsendung  Cangrandes  nach  Friaul  bewirkte, 
dürfte  weniger  die  oben  erwähnte  Fehde  mit  den  Herzögen  von  Kärnten 
gewesen  sein  als  Tielmehr  ein  unvorhergesehenes  Ereigniss. 

Am  28.  Februar  1299  war  der  Patriarch  von  Aquileja,  der  ener- 
gische Baimondo  della  Torre,  welcher  26  Jahre  hindurch  mit  fester 
Hand  die  Angel^enheiten  Friauls  geleitet  hatte,  unerwartet  gestorben. 
Das  benutzte  der  erwähnte  Graf  von  G^rz,  dem  es  längst  um  Erwei- 
terung seiner  Macht  nach  Süden  hin  zu  thun  war  ^),  um  seinem  Sohne 
Heinrich  das  Capitanat  über  Friaul  übertragen  zu  lassen,  ungeachtet 
dasselbe  durch  König  Albrecht  an  die  Herzöge  von  Kärnten  ja  ver- 
geben war.  Wie  die  Annales  Forojulienses  berichten*),  fand  jene 
üebertragung  am  19.  März  1299  «in  prato  Campoformii **  statt.  Er- 
klärlicherweise war  die  Wahl  keine  einheitliche  und  besonders  das 
mächtige  üdine  weigerte  sich  Truppen  des  Görzers  bei   sich   aufzu- 


>)  Yerci,  Storia  della  marca  Trivigiana  III,  Documenti  p.  1 02-- 104.  S. 
Bonifacio,  Storia  di  Trivigi.    Venezia  1744.  p.  233. 

•)  Vgl.  im  allgemeinen  F.  di  Manzano,  Annali  de  Friuli.  Udine  1860.  III, 
p.  209  ff.  Gerardo  da  Camino  wird  urkundlich  am  7.  November  1291  wenigstens 
als  Capitan  über  Belluno  erwähnt.  Verci  a.  a.  0.  IV,  Documenti  p.  12.  Am 
8.  Juli  1299  schreibt  Papst  Bonifaz  YIII.  schon  an  denselben  Gerardo  und  seinen 
Sohn  Rizzardo  als  »nobilibus  yiris  G.  de  Camino  et  R.  ejus  fllio  Tervisine,  Feltrensis 
et  Bellunensis  civitatum  capitaneis  generalibus«.  Bulle  in  Registres  de  Boniface  VIII. 
publ.  par  G.  Digard,  M.  Faucon  et  A.  Thomas  (Biblioth^ue  des  Cooles 
firan9aiae8  etc.  2.  s^rie  IV)  Paris  1890.  T.  II,  p.  444. 

»)  Vgl.  die  Urkunden  vom  Juli  und  October  1286  bei  Verci  a.  a.  0.  III, 
Documenti  p.  126-129  und  133—135. 

*)  Er  hatte  erst  kürzlich  im  Jahre  1297  mit  dem  Patriarchen  von  Aquileja 
eine  heftige  Fehde  geführt.  Vgl.  J.  Bianchi,  Documenta  historiae  Forojuliensis 
saeculi  XIII.  (Archiv  für  Kunde  Oesterreichischer  Geschichtsquellen  XXVI,  p.  287 
Nr.  792). 

»)  Annales  Forojulienses  (Mon.  Germ.  SS.  XIX,  p.  208).  Vgl.  die  Urkunden 
bei  Bianchi,  Documenta  bist.  Forojuliensis  a.  a.  0.  p.  297  ff.  r^  T 

lfitth<«l.D(«D  XVL  DigltzäJjbyi^OOgle 


434  GustaY  äommerfeldi 

nehmen  ^).  Das  ftthrte  zum  Kriege.  Graf  Heinrkdi  rüstete  im  Joni 
desselben  Jahres  ein  ansehnliches  Heer,  dem  auch  Gerardo  da  Camino 
and  ein  Graf  von  Oettingen  sowie  die  Mehrzahl  der  Castellane  Friaols 
sich  beigesellten  und  zog  gegen  Udine  zu  Felde,  das  er  belagerte^. 

Offenbar  war  es  ein  geschicktes  Benutzen  der  Situation,  daes  der 
Scaliger  in  jenem  Momente  gerade,  wie  Panyinius  berichtet,  in  die 
Angelegenheit  eingriff.  Die  ghibellinische  Partei  der  Castiglione  zu 
Belluno,  erhielt  damit  zugleich  die  Hiilfe  gegen  ihre  gnelfischen  Widw- 
sacher,  um  welche  sie  den  Alberto  della  Scala  im  Jahre  zuvor  ange- 
gangen hattet). 

Gangrande  hatte  damals  die  Mission  in  Bologna,  yon  der  oben  die 
Bede  war,  soeben  beendet.  Alberto  stellte  ihn,  wenn  die  Ueberljeferung 
richtig  ist,  yor  eine  grossere  Au%abe,  entsandte  ihn  eben  mit  bewaff- 
neter Macht^  um  die  Interessen  Veronas  in  Friaul  wahrzunehmen  und 
dem  Annexionsgelüsten  des  Gorzers  entg^^nzutreten.  Die  Interrention 
erfolgte,  wo  am  leichtesten  Erfolg  möglich  war^  in  Feltre  und  Bellnno, 
dessen  Bischof  sich  durch  das  Vorgehen  der  Grafen  Ton  Götz  beun- 
ruhigt fühlte,  üeber  den  Ausgang,  den  die  Angelegenheit  genomm^i 
hat,  erfahren  wir  nichts  Bestimmtes.  Ende  September  1299  faraf  jedoch 
der  neue  Patriarch  von  Aquileja,  Pietro  Gerra,  bisher  Erzbischof  von 
CSapua,  in  jener  Gegend  ein^),  und  er  fand  in  dem  kriegslustigen 
Grafen  Meinhard  yon  Ortenburg  einen  ausgezeidmeten  Beistand^). 
Die  Fehde  setzte  sich  als  eine  solche  zwischen  dem  Patariarchat  Aquileja 
und  dem  Gebieter  Treyisos,  Gerardo  da  Camino  noch  während  des 
Jahres  1300  fort^),  ohne  zu  besonderem  Ergebniss  zu  führen.  Feltre 
und  Belluno  scheinen  ihre  bisherige  yerhaltnismässig  unabhängige 
Stellung  behauptet  zu  haben  7). 

<)  YgL  B.  M.  De  Bubeis,  Monumenta  ecclesiae  Aquil^ensis  (Aigentinae 
1740),  p.  802-804. 

*)  Annales  Forojalienses  a.  a.  0.  p.  208. 

•)  VgL  Veroi  a.  a.  0.  II,  p.  174—175  und  die  dort  gegebene  Berufung 
auf  Bellunesische  Quellennachrichten. 

*)  Seine  Ernennung  durch  Boni£eLs  YIIL  datierte  yom  8.  Juli  1299.  Begistres 
de  Boni£ice  YIIL,  pubL  Digard,  Faucon  et  Thomas  II,  p.  444. 

^)  Annales  Forojulienses  a.  a.  0.  p.  209.  Ygl.  Tangl,  Handbuch  der 
Geschichte  des  Herzogthums  Kärnten  II,  p.  750. 

^  Syllabus  potest.  Yeronensium  a.  a.  0.  p.  403  und  Annales  de  Romano 
a.  a.  0.  p.  459.  —  Ein  Schreiben  des  Grafen  Albert  von  Görz,  wohl  aus  dem 
Jahre  1300,  gedruckt  bei  De  Rubeis  a.  a.  0.  p.  805,  bot  Yermittlung  in  dieser 
Fehde  an.    Der  Friede  kam  am  7.  November  zu  stände. 

^  Die  Annahme  Vereins  a.  a.  0.  II,  p.  220,  dass  Feltre  und  Belluno  im 
Jahre  1299  dem  Gerardo  da  Gamino  zur  Unterstützung  des  Grafen  von  Qörz 
Heeresfolge  geleistet  hätten,  dürfte  einer  Begründung  in  den  Quellen  entbehren. 

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Ueber  das  Geburt^ahr  des  Cangrande  I.  della  Scala.  435 

AuffallenS  könnte  es  immerhin  seheinen,  weshalb  sich  Alberto 
delk  Seala  der  Angelegenheit  in  Friaul  niöht  entweder  selbst  ange- 
nommen oder  seinen  waiFengeUbteren  Sohn,  Bartolomeo  entsandt  habe. 
Der  Ghrond  waren  zweifellos  die  näheren  heimischen  Sorgen.  An  der 
erwähnten  Stelle  des  Panvinius  ist  schon  die  Bede  ron  Angelegenheiten 
Mantaas  im  Jahre  1299.  Aus  zeitgenössischen  Quellen  er&hren  wir 
darflber  noch  Oenaueres.  Die  zuverlässigen  Annales  Mantuani,  welche 
leider  bei  1299  abbrechen,  berichten  zum  8.  Februar  1299  *)  von  einem 
Eingreifen  Alberto^s  della  Scala  in  die  Mantuanischen  Wirren.  Ein 
erstes  Erscheinen  genügte  nicht,  um  die  herrschenden  de' Bonacossi, 
die  unter  sich  selbst  in  Fehde  geraäien  waren,  zur  Buhe  zu  bringen. 
Die  Bewegung  wurde  so  bedrohlich,  dass  sie  das  Ohibellinenthum  iii 
Mantua  sowohl  ab  in  dem  verbündeten  Verona  gefährdete^).  Daher 
brach,  gef&hrt  von  Bartolomeo  della  Scala  und  von  Botisella  de^  Bona- 
ooBsi  —  dieser  war  von  seinen  Verwandten  aus  Mantua  vertrieben, 
^ach  Verona  geflüchtet  —  am  1.  Juli  1299  ein  Heer  direet  in  die 
-Stadt  ein  und  machte  dem  Streit  ein  Ende,  indem  es  nach  heftigem 
Kampfe  den  genannten  Botisella,  der  auch  Ouido  genannt  wird,  als 
Capitan  Mantnas  einsetzte  ').  Den  Namen  des  Bartolomeo  als  Führers 
der  Truppen  hat  ausser  Panvinius  auch  die  vorhin  schon  genannte 
€hronik  des  Boninsegna  de*  Mitooolj  aufbewahrt  ^).  Es  liesse  sich  leicht 
nachvreisen,  dass  die  Angaben  des  Panvinius  bezüglich  Mantuas  auch 
in  den  andern  Einzelheiten  durchaus  correct  sind. 

Wieviel  übrigens  dem  Veroneser  Signore  an  der  Mantuaner  Sache 
gelegen  wmt,  ergiebt  sich  daraus,  dass  Alberto  sich  am  19.  Juli  1299 
gelegentlich  zu  peräönlicbem  Aufenthalt  nach  Mantua  begeben  haf^). 
Ihn  besch^tigten  aber  auch  die  Angelegenheiten  Veronas  selbst  damals 
aufs  ernsteste.     Er  fühlte  sich  dort  am  eigenen  Herde  bedroht,   denn 

Die  uns  hier  beschäftigende  Stelle  des  Panvinius  hat  Verci  recht  wohl  schon  be- 
achtet, sie  aber  mit  weniger  zutreffenden  Angaben  späterer  Lombardischer  Hi- 
•storiker  in  ZuBammenhang  gebracht  und  daher  irrig  dem  Jahre  1297  zugetheilt, 
wo  aidi  die  Nachrickt  nun  niebt  einrdhea  liess,  was  dann  Verci,  offenbar  mit 
Unrecht,  veranlasste  die  ZuYerlftssigkeit  derselben  überhaupt  in  Zweifel  ssu  ziehen. 
Vgl.  Verci  a.  a.  0.  II,  p.  170  u.  175. 

0  Annales  Mantuani  (Mon.  Germ.  SS.  XIX,  p.  31). 

»)  Nach  den  Angaben  der  Annales  Veron.  de  Romano  a.  a.  0.  p.  456  und 
des  Sjllabus  potestatum  Veron.  a.  a.  0.  p.  403. 

*)  Annalee  de  Romano  a.  a.  0.  p.  456.  Ueber  das  Datum  des  Sieges  vgl. 
die  Urkunden  bei  C.  d'Arco,  Storia  di  Mantova.  Mantua  1871—1872.  IIT, 
p.  152  und  die  Urkunden  ebenda  I,  p.  183—185,  nach  welchen  letzteren  Botisella 
seine  neue  Würde  schon  am  2.  Juli  antrat. 

«)  Bomasegnade*  Mitoooli  bei  Verci,  Storia  della  marcaTrivigiana  VII,  p.  154. 

*)  Annales  Veron.  de.  Romano  a.  a.  0.  p.  456.  >^  j 

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436  Gustav  Sommerfeldt. 

am  24.  Mai  dieses  Jahres  war  es  in  Verona  zu  einer  bedenklichen 
Verschwörung  gekommen^  die  gegen  die  della  Scala  persönlich  ge* 
richtet  war  und  ron  Alberto  nur  mit  Mühe  unterdrückt  werden 
konnte  ^).  Auch  beunruhigten  unausgesetzt  die  Angelegenheiten  des 
Westens,  wo  sich  gerade  1299  die  Guelfen  zu  gemeinsamem  Ansturm 
gegen  den  Mailänder  Gapitan  Matteo  Visconti  erhoben  und  den  Mark- 
grafen Azzo  Ton  Este  herbeigeholt  hatten,  der  sich  ihnen  mit  ansehn- 
licher Truppenmacht  im  Juni  anschloss^).  Diese  Umstände  lassen  es 
mehr  als  erklärlich  erscheinen,  dass  Alberto  1299  weder  selbst  Friaul 
aufsuchte  noch  seinen  Sohn  Bartolomeo  beauftragte.  Beide  waren  in 
Verona  und  Mantua  erforderlich,  um  yielfachen  Eyentualitäten,  die 
zu  drohen  schienen,  die  Spitze  zu  bieten. 

Panyinius  der  in  bezug  auf  die  Vorgänge  in  Mantua  und  Friaul 
sich  gut  unterrichtet  zeigte,  hat  jedoch  auch  Kenntniss  von  einigen 
erheblich  früheren  Ereignissen^  die  auf  Cangrande  bezug  haben.  Zum 
Jahre  1293  findet  sich  bei  ihm  die  Notiz  8)  «Parma  civilibus  disseu- 
sionibus  yexata  ab  Alberto  Scaligero  Veronae  principe  Bubeorum  au- 
xilio  obtenta  est  Veronensiumque  ditioni  adjuncta.  Canis  Franciscus 
ejus  tertius  genitus  urbis  principatum  pro  patre  obtinuit*.  Claricini 
in  seiner  citierten  Abhandlung  hat  von  dieser  sowie  auch  der  früher 
erwähnten  Stelle  bereits  Gebrauch  gemacht*).  Da  er  aber  es  unter- 
lassen hat,  den  zu  Grunde  liegenden  Thatsachen  näher  nachzugehen, 
ist  ihm  der  Irrthum  in  der  Jahresangabe,  den  Panvinius  hier  auf- 
weist, entgangen.  Die  fragliche  Bewegung  in  Parma  ist  statt  1293 
ins  Jahr  1295  zu  setzen.  Wir  müssen,  um  in  diesem  Punkte  Gewiss- 
heit zu  erhalten,  wiederum  weiter  ausholen. 

Der  Friede  vom  Mai  1299,  welchen  wir  erwähnten  und  den  Can- 
grande in  Bologna  als  Vertreter  seines  Vaters  vermittelte,  war  der 
vorläufige  Endpunkt  einer  Reihe  von  Verwickelungen  gewesen,  die 
seit  Februar  1293,  nämlich  seit  dem  Tode  des  Markgrafen  Obizzo  U. 
von  Este  jene  östlichen  Gegenden  beständig  in  Unruhe  versetzten. 
Azzo  VIIL  von  Este,  welcher  sammt  seinen  Brüdern  Aldoyrandino  und 
Francesco  das  Erbe  des  yerstorbenen  Vaters  angetreten  hatte,  war  mit 


>)  Syllabus  potest.  Yeron.  a.  a.  0.  p.  402.  Annalefl  de  Romano  p.  456. 
Das  Datum  nennt  Boninsegna  de*  Mitocoli  a.  a.  0.  p.  154.  Vgl.  im  allgemeinen 
die  Abhandlung  C.  C  i  p  o  1 1  a ,  Una  congiura  e  un  giuramento  in  Verona  al  tempo 
di  Alberto  I.  della  Scala.   (Archivio  Veneto  XXIX  p.  49—63). 

»)  Chronicon  Estense  (Muratori  SS.  XV,  344—347).  Vgl.  Urkunde  vom 
16.  Juni  1299  bei  Lünig,  Codex  Italiae  diplom.  FV,  59—62. 

»)  Panyinius  a.  a.  0.  p.  203.    Vgl.  Saraina  a.  a.  0.  p.  22. 

*)  Claricini  a.  a.  0.  p*  43—44. 

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Ueber  das  Gebortsjahr^des  Cangrande  I.  della  Scala.  437 

dem  alteren  derselben  sogleich  in  Streit  gerathen.  Aldoyrandino  war 
An£Euig  Juni  zuerst  nach  Bologna,  dann  nach  Padna  geflüchtet. 
Daraus  war  ein  hartnäckiger  Krieg  entstanden,  in  den  neben  den 
am  meisten  betheiligten  Städten  Bologna  und  Padua  auch  die  Gom- 
munen  Modena,  Parma  und  Beggio  verwickelt  erscheinen. 

Während  es  in  Modena  zum  Kampfe  kam  und  die  Partei  des 
Markgrafen  Azzo  alsbald  siegte,  so  dass  dieser  yon  der  Stadt  Besitz 
ergreifen  konnte  1),  blieb  in  Parma  alles  ruhig,  wenigstens  hören  wir 
nichts  yon  einer  kriegerischen  Bewegung.  Erst  Mitte  Juni  1295 
brachen  zwischen  dem  Bischof  yon  Parma  Obizzone  di  San  Vitale, 
einem  eifrigen  Ouelfen  und  Anhänger  Azzo's,  und  den  yon  dem  Edlen 
Guido  da  Corrigia  geleiteten  Bürgern  Conflicte  aus.  Der  Bischof 
wurde  infolge  dessen  am  23.  August  yertrieben  und  zugleich  eine 
Bolognesische  Besatzung  in  die  Stadt  aufgenommen.  Zur  Sicherung 
der  Buhe  musste  weiter  ein  Theil  der  Anhänger  des  Bischofs  Parma 
räumen,  die  Hauptmasse  der  Ouelfen  wurde  endlich  in  einem  am 
13-  December  erfolgenden  Tumulte  verjagt  *).  Markgraf  Azzo,  der 
sofort  am  14.  December  den  Vertriebenen  zu  Hülfe  zog,  konnte  nichts 
ausrichten.  Die  Bolognesen  standen  schon  seit  dem  31.  Juli  1295 
mit  Parma  in  geregeltem  Vertragsyerhältniss  und  Hessen  jetzt  sowie 
bei  den  weiter  sich  anschliessenden  Angriffen  Azzo^s  ihren  Schützlingen 
angemessene  Unterstützung  zu  Theil  werden. 

lieber  Hilfe,  welche  Parma  auch  sonst  erhielt,  berichten  die  Annales 
Parmenses,  unsere  Hauptquelle  flir  diese  Angelegenheit'):  «Item  altera 
die  adyeniente,  scilicet  die  Mercurii  [14.  December  1295]  multitudo 
maxima  hominum  yilarum  et  terrarum  predicti  domni  Oaidonis  de 
Corigia  et  amicorum  ejus  de  citra  Padum  quam  ultra  Padum  ye- 

nerunt  Parmam  in  auzilium  de  »Viva  chi  vinze*  — Item  die 

loyis  sequenti  domnus  Albertus  Scotus  dominus  Placentie  quendam 
säum  nepotem,  bene  ut  decuit,  associatum  misit  in  succursum  communis 


')  Cronache  Modened  (ed.  Vischi,  Sandonnini  und  Raselli  a.  a.  0. 
p.  83).  AnnaleB  Veron.  de  Romano  a.  a  0.  p.  441.  Annales  Parmenses  mn^ores 
(Mon.  Germ.  SS.  XVIII,  711).  Ferreto  von  Vicenza  (Muratori  IX,  979).  Chronicon 
Regiense  (Muratori  XVIII,  13). 

»)  Annales  Parmenses  a.  a.  0.  p.  716.  Ferreto  von  Vicenza  a.  a.  0.  973 
(er  nennt  den  Führer  der  Parmenser  irrig  Matteo  da  Corrigia).  Annales  Veron. 
de  Romano  a.  a.  0.  p.  446  und  447.  Chronicon  fistense  (Muratori  XV,  343). 
Rieobaldo  von  Ferrara  (Muratori  IX,  144).  Zum  Jahre  1294  hatten  die  Annales 
Parmenses  (a.  a.  0.  p.  713)  noch  berichtet,  dass  Parma  dem  Markgrafen  Azzo 
eine  Hil&tmppe  f!br  den  Kampf  gegen  Padua  stellte.  Der  Irrthum  des  Panvinius 
bezüglich  der  Jahresangabe  ist  daher  zweifellos. 

9)  Annales  Parmenses  m^ores.  (Mon.  Germ.  SS.  XVIII,  718).  /^^^^r^T^ 

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438  Gustav  Somm^rfeldt. 

Farme;  et  die  seqnenti  milites  de  Mediolano  similiter  Parmam  yene- 
runt  in  semtium  civitatis  Farme;  et  die  dominico  sequenti  100  mi- 
lites de  Bononia  yenerunt  Farmam  in  seryitinm  civitatis  Farme*.  Die 
Yeronesische  Hilfesendnng  thut  hier  der  Chronist  stillschweigend  ab 
—  ihm  gehören  die  Veronesen  wohl  zu  jenen  ,amici  Guidonis',  von 
deren  Betheiligung  er  gesprochen  — .  Dass  eine  von  Verona  gesandte 
Hilfsmannschaft  damals  mit  zur  Stelle  gewesen  sein  muss,  ist  allein  schon 
aus  dem  Umstände  zu  folgern,  dass  Verona  mit  den  hier  genannten 
Qhibellinenstadten  Fiacenza  und  Mailand  das  engste  Vertragsverhalt- 
niss  unterhielt  und  an  dem  Siege  der  ghibellinischen  Fartei  in  Farma 
lebhaft  interessiert  war.  Dies  erklärt  auch  zur  Genüge  die  Entsendung 
Cangrande^s  dorthin,  über  welche  Fanvinius  und  Saraina  berichten. 
Die  Fartei  der  de^Bossi,  die  in  der  Stelle  des  Fanvinius  als  auf  Seite 
Alberto^s  della  Scala  stehend  Erwähnung  findet,  bildete  einen  Theil 
der  in  Farma  siegreich  bleibenden  Anhänger  des  Guido  de  Gorrigia. 
Die  Annales  Farmenses  nennen  wenigstens  den  Guglielmo  de'Bossi 
ausdrücklich  unter  den  im  Kampfe  vom  13.  December  zu  Gunsten 
Guido^s  eintretenden. 

An  der  genannten  Stelle  fahrt  Fanvinius  zum  Jahre  1293  dann 
unmittelbar  fort:  ,Quo  tempore  idem  Canis  Begium  etiam  Lepidi  civi- 
libus  discordiis  fessum  volentibus  civibus  obtinuit*.  Ausführlicher 
schreibt  Saraina  (a.  a.  0.  p.  22):  ^Sopragionse  un^altra  Ventura,  che 
li  Bezani  discordi  sicome  erano  gli  Farmeggiani,  la  parte  battuta,  che 
erano  li  Sanguenazzi,  hebbe  ricorso  al  signor  Cane  con  V  offerta,  come 
gia  fecero  li  Bossi,  ä  quali  dando  orecchia  guadagnoe  la  signoria  di 
Bezo,  nela  maniera  come  quella  di  Farma  **.  Hier  hat  sich  in  die  den 
Notizen  des  Fanvinius  und  Saraina  zu  Grunde  liegende  Quelle  ein 
Fehler,  scheint  es,  eingeschlichen. 

Der  wirkliche  Hergang  ist  ein  anderer.  Die  Beggianer  Chronik 
des  Sagacio  da  Gazata  berichtet  zum  Jahre  1293,  dass  dem  Mark- 
grafen Azzo  ,data  fuit  civitas  Bhegii  in  consilio  generali  in  perpe- 
tuum*  und  zum  April  1294  dass  Beggio  demselben  zum  Kriege  gegen 
Fadua  Beiter  und  Fussoldaten  sandte,  welche  zwei  Monate  hindurch 
dienten  ^).  Zu  Unruhen  und  zum  Kriege  mit  Azzo  kam  es  trotzdem 
Ende  1295  und  das  Jahr  1296  hindurch.  Ferreto  deutet  die  Vor- 
gänge in  seiner  Chronik  an  mit  den  Worten  „Festis  eadem  Bh^inos 
afflixit,  multi  quoque  nobiles  proscriptione  damnati  sunt^^^),  und  die 
genannte  Beggianer  Chronik  bietet  genaue  Details  «).   Aber  der  durch- 

0  Chronicon  Regiense  (Moratori  XYIH,  13). 

»)  Ferreto  von  Vioenza  (Muratori  IX,  979). 

•)  Chronicon  Regiense  a.  a.  0.  14.  j<^  i 

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lieber  das  Greburtsjahr  des  Cangrande  I.  della  Scala.  439 

schlagende  Erfolg  der  OUbellinen,  speciell  des  Cangrande,  Yon  dem 
Panvinins  und  Saraina  schreiben,  hat  nicht  stattgefunden.  Mar^af 
Azzo  behauptete  sieh  in  der  Gewalt  über  die  Stadt  nnd  am  5.  Jnli 
12d7  kam  es  zu  einer  fmnliehen  Versöhnung  zwischen  ihm  und  den 
im  Yoijahre  ans  Beggio  yertriebenen  ghibellinischen  Geschlechtern. 
Panyinius  ist,  was  den  Yoigang  an  sich  betrifft,  wie  wir  sehen,  ganz 
im  Bechte,  er  hat  sich  aber  über  das  Schlussergebnis  des  Kampfes 
irriger  Auffassung  hingegeben. 

Sehen  wir  nun  aus  den  ganzen  obigen  Darlegungen  ein  Schluss- 
ergebniss,  so  werden  wir  mit  einigen  Beserraten  zugeben  können,  dass 
PanTinius  alles  in  allem  zuTcrlassiges  Material  bietet  und  über  die 
Vorgänge,  yon  denen  er  berichtet,  so  gut  orientiert  war  als  man  es 
bei  einem  so  spat  schreibenden  Autor  irgend  nur  erwarten  kann,  seine 
Aagaben  in  der  Grundlage  jedenfalls  Glauben  verdienen.  Die  Vero- 
neaische  Quelle,  welche  ihm  vorlag,  war  allerdings  eine  einseitige.  Sie 
sprach,  wie  es  scheint,  nicht  von  der  Rolle  Bologna's,  der  in  bezug 
auf  die  Vorgange  in  den  genannten  beiden  Communen  doch  am  meisten 
betheiligten  Stadt,  sie  berichtete  auch  in  einem  Falle  über  einen  Sieg 
d^  Ghibellinen^  wo  ein  solcher  gar  nicht  stattgefunden  hatte,  sie  war 
aber  genau  in  bezug  auf  die  engeren  Angel^enheiten  Veronas.  Dazu 
gehörte  in  erster  Linie  die  Theilnahme  Gangrande's  an  den  Kämpfen 
in  Friaul,  Parma  und  Beggio.  Diese  Betheiligung  wird  als  beglau- 
bigte Thatsache  gelten  können,  da  alles  für  die  Angabe  des  Panvinius 
spricht,  nichts  aber  gegen  sie.  Warum  vor  allem  sollte  der  jugendliche 
Prinz,  welcher  1299  als  selbständiger  Acteur  in  Bologna  Frieden  stiftend, 
in  Friaul  kämpfend  auftritt,  nicht  vier  Jahre  vorher  in  Parma  und 
Beggio  eine  Bolle  gespielt  haben,  welche  die  Ausführungen  des  Pan- 
vtnius  ihrem  wesentlichen  Inhalte  nach  rechtfertigt? 

Bechnen  wir  vielmehr  noch  die  oben  p.  427  erwähnte  Thatsache 
der  Ertheilung  des  Bitterschlages  an  Cangrande  am  11.  November 
1294  hinzu,  die  frühzeitige  Heirath,  den  Antritt  des  verantwortungs- 
vollen Amtes  als  Capitan  von  Verona  im  Anfange  des  Jahres  1309 
und  die  übrigen  erwähnten  umstände,  so  bleibt  kein  Zweifel,  wir 
haben  es  bei  den  angegebenen  Nachrichten  des  Panvinius  und  Saraina 
mit  Thatsachen,  keiner  Fabel,  zu  thun;  Cangrande  ist  damals  schon 
den  Kinderschuhen  entwachsen  und  eine  verhältnismässig  ausgereifte 
Personliehkeit.  Er  ist  nicht  1291  geboren,  wie  eine  ungenaue  Ueber- 
liefemng  uns  Glauben  machen  will,  sondern  erheblich  früher. 

Abzuweisen  bleibt  höchstens  noch  die  Vermuthung  des  späten 
Veronesischen  Geschichtsschreibers  Carli  ^),  welcher  annahm,  nicht  Gan- 


^)  Carli,  Istoria  della  cittä  di  Verona  lY,  p.  110. 

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440  GüBtav  Sommerfeldt. 

grande  sondern  sein  Bruder  Bartolomeo  habe  in  Parma  und  Beggio 
die  von  Panyinius  und  Saraina  berichtete  Unternehmung  geleitet  Für 
eine  solche  Yermuthung  fehlt  es  an  directerem  Anhalt,  und  die  1299  in 
Bologna  und  Friaul  gespielte  Bolle  rechtfertigt  für  sich  allein  betrachtet 
schon  die  Folgerungen,  welche  wir  in  obigem  betreffend  die  Jugend- 
zeit Cangrandes  glaubten  ziehen  zu  müssen. 

Auch  dürfte  der  umstand  kaum  entscheidend  ins  Oewicht  fallen, 
dass  Panvinius  in  einer  bald  darauf  zum  Jahre  1297  folgenden  Notiz 
(p.  203)  einem  Irrthum  wiederum  sich  hingiebt,  indem  er,  übrigens 
übereinstimmend  mit  Saraina  (a.  a.  0.  p.  22)  und  den  späteren  Hi- 
storikern della  Corte  ^)  und  Moscardi  ^),  bezüglich  Yicenzas  Einnahme 
durch  Alberto  della  Scala  und  Uebemahme  der  Gewalt  über  diese 
Stadt  durch  Gangrande  berichtet.  Hätte  ein  solches  Ereigniss  damals 
stattgefunden,  so  würde,  scheint  es,  Ferreto  in  seiner  Chronik  davon 
gesprochen  haben.  Wahrscheinlich  li^t  bei  den  Yeronesischen 
Historikern  Verwechslung  mit  Vorgängen  aus  dem  Jahre  1299  vor. 
Damals  hatte  in  der  That  Alberto  della  Scala  seine  Hand  bei  den 
Angelegenheiten  Vicenza^s  im  Spiele  und  ist  im  Einverständnis  mit 
dem  Vicentinischen  Podesta  Niccolö  da  Lucio  eine  üeberrumpelung 
der  Stadt  versucht  worden »). 

Nachdem  wir  durch  einen  Beweis  gewissermassen  ex  oppositis  die 
Irrigkeit  der  Veronesischen  üeberlieferung  in  Bezug  auf  das  Geburts- 
jahr Cangrandes  nacl^ewiesen  haben,  müssen  wir  uns  den  specielleren 
Quellenzeugnissen  zuwenden.  Wiederholt  angedeutet  ist  schon^  dass 
der  Fortsetzer  der  Veronesischen  Chronik  des  Parisio  da  Cerea  das 
Jahr  1291  überliefert  Er  giebt  selbst  das  Datum  der  Geburt  an,  den 
9.  März  des  Jahres  1291  %  Blosse  Ableitungen  aus  diesem  Fortsetzer 
sind,  wie  von  mir  in  anderem  Zusammenhange  „Neues  Archiv^^  94, 
p.  466  ff.  zu  zeigen  versucht  ist^),  der  sogenannte  Chronist  des  Orti 

1)  G.  della  Corte,  L'hiBtoria  di  Verona.    Verona  1694.  X,  p..  579  ff. 

^  L.  Moscardi,  Historia  di  Verona.    Verona  1668.  Band  IX,  p.  206. 

*)  Ferreto  sagt  freüicli  auch  über  diesen  Vorgang  nichts.  Vg).  jedoch  An- 
nales civitatis  Vicentiae  Nicolai  Smeregli,  ed.  F.  Lampertico  in:  Scritti  storici 
e  letterarii.  Florenz  1883.  p.  295.  Femer  hat  der  Fortsetzer  der  Chronik  des 
Rolandino  (Muratori  Vlll,  426)  zum  Jahre  1299  die  charakteristische  Nachricht: 

»Millesimo  eodem fuit  condemnatus  dominus  Albertus  de  la  Scala  ultimo 

supplicio  mortis  ad  petitionem  domini  T^sonis  de  oampo  Sancti  Petri«.  VgL  im 
übrigen  auch  S.  Castellini,  Storia  della  cittä  di  Vicenia.  Vicenza  1783  ff. 
IX,  p.  49. 

*)  Fortsetzer  des  Parisio  da  Cerea  (Muratori  VIII,  641)  zum  Jahre  1312 
,natu8  fuit  1291  nono  Martii  et  fuit  staturae  magnae* . 

»)  G.  Sommerfeldt,  Zur  Kritik  Veronesischer  Geschichtsquellen  Th.  L 
(Neues  Archiv  für  ältere  Deutsche  Geschichtskunde  1894,  p.  466—480).  Auf  das 

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lieber  du  Geburmahr  de«  CaDgrande  I.  della  Scala.  44]^ 

Manara  and  die  Chronica  illorum  de  la  Soala.  Ihr  Zeagniss  —  sie 
nennen  beide  1291  ^),  ohne  Angabe  des  Datums,  der  eine  unterm 
Jahre  1312,  der  andere  bei  1311  —  ist  ohne  Bedeutung  und  kommt 
f&r  unsere  Untersuchung  gar  nicht  in  Betracht  Der  Angabe  des  ge- 
nannten Fortsetzers  nun  steht  ^e  Quelle  von  erheblicherem  Ansehen 
en^^egen.  Die  Paduanische  Chronik  der  Cortusi  schreibt  zum  Jahre 
1329  beim  Tode  Cangrandes:  „obiit  aetatis  suae  anno  quadragesimo 
primo^*').  Unser  Scaliger  müsste  darnach  im  Jahre  1289  geboren 
sein.  Da  ein  Fehler  in  der  Textüberlieferung  an  sich  nicht  ausge- 
schlossen wäre,  habe  ich  den  von  Muratori  f&r  seine  Ausgabe  der 
Cortusi  nicht  benutzten  Codex  der  Münchener  Hof-  und  Staatsbibliothek 
Clm  95  eingesehen.  Diese  Handschrift  ist  in  klaren  Zügen  (saec.  16) 
geschrieben  und  bietet  genau  übereinstimmend  (also  auch  in  Buch- 
staben, nicht  Zahlen)  den  Muratori^schen  Text  Spangenberg  möchte 
an  einen  Irrthum  des  Chronisten  beziehungsweise  des  Abschreibers, 
glauben,  der  „undequadragesimo^^  statt  „quadragesimo  primo'^  hätte 
schreiben  wollen  s).  Claricini  will  corrigieren  „quinquagesimo  primo^^  ^). 
Zu  derartigen  Aenderungen  dürfte  ein  eigentlicher  Anlass  nicht  vor- 
li^en,  da  in  Fällen  wie  der  obige,  wo  es  sich  um  Altersbegrenzungen 
handelt,  Irrthümer  der  Chronisten  das  G^ebene,  etwas  Landläufiges, 
mochte  man  sagen,  sind.  Der  Fortsetzer  des  Parisio  da  Cerea  sowohl 
als  die  Chronik  der  Cortusi  haben  sich  geirrt  und  Cangrande  jünger 
sterben  lassen  als  er  nach  allem,  was  wir  von  ihm  wissen  und  sonst  über- 
liefert ist,  gewesen  sein  kann.  Da  beide  Chronisten  in  ihren  Angaben 
unter  sich  noch  differieren,  so  werden  wir  einfiM^  beide  zu  verwerfen 
haben« 

Wir  dürfen  das  mit  umso  grösserer  Zuversicht  thun,  als  sich  uns 
von  anderer  Seite  ein  durchaus  sicherer  Führer  in  der  hier  beschäfti- 
genden Frage  darbietet.     Ferreto  von  Yicenza,  der  Chronist,  hat  ein 


AbhftngigkeitfverhältniBB  der  Cronaoa  inedita  dei  tempi  degli  Scaligeri  von  dem 
Fortsetzer  des  Parisio  hat  übrigens  auch  Claricini  a.  a.  0.  p.  7  aufmerksam 
gemacht;  dasselbe  wird  auch  von  Bolognini  in  der  erw&hnten  Recension,  die 
doch  im  übrigen  dorchlireg  den  Ausf&hrungen  Spangenberg's  beipflichtet,  p.  137 
unumwunden  zugegeben. 

1)  Oronaca  inedita  etc.  p.  11.  Chronica  illorum  de  la  Scala  (ed«  Cipolla, 
Antiche  Cronache  T.  I,  p.  501).  Der  von  Cipolla  für  Herausgabe  letzterer  Chronik 
verwandte  Codex  (vgl.  p.  501  Note  2)  nennt  das  Jahr  1290.  Cipolla  hat  das- 
selbe, sicher  mit  Reoht,  in  den  Text  nicht  aufgenommen,  sondern  1291  gesetzt 
Es  ist  vermuthlioh  blosser  Fehler  des  Abschreibers. 

s)  Chronik  der  Cortusi  (Muratori  XII,  851). 

*)  Spangenberg  a.  a.  0.  p.  203. 

*)  Claricini  a.  a.  0.  p.  57.  ^  j 

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442  Gustay  Sommerfeldt. 

ausf&hrliches  Gedicht  «De  Scaügerorom  origine*  hinterlassen,  das  Ende 
1328  und  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  1329  verfasst  ist  und  eine 
Reihe  der  werthvollsten  Aufschlüsse  über  Cangrande*s  Jugend  darbietet^). 
Das  Gedicht  ist  dem  Scaliger  selbst  gewidmet  und  zwar  in  der  be* 
stimmten  Absicht  dch  die  Gunst  des  Yeronesischen  Gebieters  zu 
sichern,  dem  eben  damals  die  Herrschaft  über  das  lange  bekämpfte 
Padua  zugefallen  war.  Aus  diesem  Umstände  ist  mit  Becht  in  dar- 
stellenden Werken  gefolgert  worden,  dass  Ferreto  sich  zutreffender  An- 
gaben über  das  Vorleben  Cangrande's  in  diesem  Gedichte  mit  beson- 
derem Eifer  befleissigt  habe. 

Es  würde  zu  weit  fähren,  in  dieser  Studie  alle  einzelnen  Angaben 
des  Dichters  im  Wortlaut  wiederum  zu  citieren.  Dafür  muss  auf  die 
kritischen  und  erschöpfenden  Darlegungen  bei  Grion  (p.  397  ff.)  und 
bei  Claricini  (p.  8  bis  38),  verwiesen  werden.  Was  die  Festsetzung 
des  Tages  der  Geburt  Gangrande's  anlangt,  der  für  uns  eine  Neben- 
frage  bildet,  da  es  uns  in  erster  Linie  genügt,  wenn  wir  das  Jahr 
derselben  mit  ausreichender  Sicherheit  zu  bestimmen  yermögen,  so  ist 
g^n  Bolognini  (a.  a.  0.  p.  148)  daran  festzuhalten,  dass  die  Liber  II, 
Vers  206  erwähnte  Gonstellation  ,,Gancro  fugiente  Leonem  tunc  in- 
gressus  eras  u.  s.  w.*,  welche  uns  neun  Monate  vor  die  Geburt  Can- 
grande^s  versetzt,  nicht  in  freier  Phantasie  des  Dichters  ihren  Ursprung 
hat  Man  muss  nach  den  Sitten  der  damaligen  2Seit  urtheUen,  die  im 
Anstellen  astrologischer  Beobachtungen  sorgsam  war  und  Wahrneh- 
mungen, die  irgend  darauf  Bezug  hatten,  bedeutendes  Gewicht  beilegte. 
Es  wäre  für  die  Dichtung  Ferreto^s  ein  erheblicher  Fehler  gewesen,  und 
er  hätte  gegen  die  Anschauungen  seiner  Zeit  Verstössen,  wenn  er  in 
diesem  Punkte  nicht  durchaus  zutreffende  Angaben  geliefert  hätte. 

Zur  Bestimmung  der  Zeit  der  Geburt  selbst  gewährt  einen  ganz 
festen  Stützpunkt  Lib.  HI,  V.  69,  wo  es  heisst,  dass  die  Sonne  ,Dionei 
confinia  mensis*  durchmessen  habe,  es  also  Ende  April  war,  als  Verde 
de^Salizzoli  den  Tag  der  Geburt  herannahen  fühlte*).     Gldch  darauf 


>)  Von  Muratori,  88.  T«r.  Ital.  IX,  1198  ff.  veröffentlicht,  dann  anft  neue 
von  Orti  Manara,  Cenni  storici  e  doenmenü  che  risguardano  Cangnuide  I. 
Verona  1853.  In  kurzem  will  C  i  p  o  11  a  für  eine  kritische  Aasgabe  des  Gedichtes, 
das  vorlfiuig  nur  in  mangelhafter  handschrifthoher  Uebedieferang  vorliegt,  sorgen, 
in  Band  U  seiner  »Antiche  Cronadie  Veronesi«. 

>)  Da  das  Gedicht  Ferreto^s  in  Aosdrucksweise  und  Ideenkreis  sich  aufb  engste 
der  Aeneis  Vergips  anschliesst,  so  ist  nicht  sa  zweifeln,  dass  hier  unter  »Dio- 
neus  mensis*  der  Monat  April,  derjenige  der  Venus  gemeint  ist.  Ansf&hrUcheree 
hierüber  s.  bei  Claricini  a.  a.  0.  p.  13  Anm.  2,  wo  er  gegen  Grion  (p.  398) 
polemisiert,  der  in  Dioneus  eine  Anspielung  auf  Diana  erkennen  wollte  und 
daher  Mai  annahm.    Als  Monat  der  Venus  wird  der  April  geradezu  bezeichnet 

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Ueber  daa  Geburtigahr  des  Cwignutde  L  della  Scala.  443 

in  Ten  70  wird  im  HinUiek  auf  dasselbe  Ereigniss  gesagt  «Agenorei 
torrebat  viscera  ianri*.  Die  Pracession  der  Nachtgleiehen  hat  in  der 
Yerschieboiig  des  Frühlingspnnktes  vom  13.  Jahrhundert  bis  heute  nur 
gmnge  Yaranderung  gebracht  Die  Differenz  betragt  f&nf  Tage.  In 
dem  Jahre  1280  ist  die  Sonne  am  16.  April  in  das  Sternbild  des 
Stieres  g^reta:i.  Sollten  wir  f&r  die  Geburt  Cangrande's  eines  der 
benachbarten  Jahre^  wäre  es  selbst  1290  oder  1291,  in  Anspruch 
nehmen  müssen,  so  macht  das  für  das  erwähnte  siderische  Ereigniss 
einen  verschwindend  geringen  Zeituntersdiied  aus.  Cangrande  ist 
demnach,  wie  in  keiner  Weise  bezweifelt  werden  kann,  im  April  und 
zwar  wegen  der  Bezeichnung  «torrebat  yisoera  tauri*  in  der  zweiten 
HsUfte  dieses  Monats  geboren. 

Für  das  Jahr  der  Geburt  gewährt  einen  Anhalt,  allerdings  noch 
nicht  einen  recht  ncheren,  Lib.  II»  V.  104—121.  Dort  spricht  Ferreto 
Yon  der  am  26.  Oetober  1277  erfolgten  Ermordung  Mastino's  ^),  des 
älteren  der  beiden  della  Scala,  die  zur  Zeit  über  Verona  herrschten. 
Alberto,  der  jüngere  Regent,  weilte  damals  als  Podestä  in  Mantua. 
Ehe  Ferreto  daYon  spricht,  wie  Alberto  nach  Verona  zurückkehrt  und 
an  den  fordern  Mastino's  Bache  nimmt,  schiebt  er  vier  Verse  ein, 
die  ong^ähr  besagen,  Tag  auf  Ti^  sei  dahingegangen,  «maximus  ut 
nasci  posset,  qui  fortibus  armis  u.  s.  w.*,  es  dem  Vater  noch  zuvor 
thäte.  Dieser  Einschub  an  jener  Stelle,  soll  er  einen  Sinn  haben, 
kann  nicht  auf  ein  fem  liegendes  Ereigniss  gehen,  sondern  dient  dazu 
den  Leser  auf  die  als  bevorstehend  gedachte  €toburt  Cangrande^s  — 
dieser  ist  natürlich  dort  gemeint  —  vorzubereiten.  Andernfalls  müssten 
wir  annehmen,  dass  der  Dichter  einen  ursächlichen  Zusammenhang 
zwischen  Mastino's  Ermordung  und  der  zu  erwartenden  Gebart  Gan- 
grande's  habe  andeuten  wollen,  was  kaum  angehen  möchte.  Die  dann 
Vera  167  ff.  gegebene  Schilderung  des  häuslichen  Glückes  des  Alberto 
(»et  sexu  dives  utroque  natorum,  turbaque  potens  surgente  nepotum*) 


in  Aasonii  Eclogae  X,  2,  4  (ed.  Schenkl  in  Mon.  Germ.  Anct  Antiq.  V): 
»Fetifemm  Aprilem  yindicat  alma  Venus*,  eine  Stelle,  die  bisher,  so  auch  von 
CInricini,  nicht  beachtet  zu  sein  scheint.  Grion  a.  a.  0.  hat  übrigens  an  sich 
gans  Recht,  wenn  er  die  Worte  »confinia  mensis«  auf  den  Anftbng  eines  Monats 
beziehen  mOchte,  da  onmittelbar  vorher  (Vers  66)  auf  das  vorangegangene  FrQh- 
lingsäquinoctium  angespielt  wird.  Ich  würde  die  Geburt  Cangrande's  Ende  März 
oder  Anfiuig  April  ansetsen,  wenn  nicht  »torrebat  viscera  tauri«  zu  bestimmt 
auf  die  Zeit  nach  dem  15.  April  hinwiese. 

<)  Das  Datum  nach  Annales  Veronen.  de  Homano  a.  a.  0.  p.  419  und 
Syllabns  potest  Yeron.  a.  a.  0.  p.  397.  Parisio  da  Cerea  (Mon.  Germ.  SS.  XIX,  17) 
nennt  abweichend  den  17.  Oetober  1277.  ^  ^ 

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444  GuBtay  Sommerfeldt. 

und  der  mit  Bezug  auf  Cangrande  angewandte  Ausdruck  «nondum 
genitus  patrio  sub  amore  latebas*  (Vers  174)  können  den  Eindruck 
nur  verstärken,  dass  die  Zeugung  Cangrande's,  welche  dann  in  Vers 
206  ff.  ausführlich  beschrieben  wird,  ein  Act  war,  der  sich  vielleicht 
etliche  Monate  oder  ein  Jahr  oder  noch  etwas  später  nach  der  Bück- 
kehr Alberto^s  aus  Mantua  abspielte,  nicht  aber  erst  nach  vielen 
Jahren.  Ein  Zwischenraum  von  13  Jahren,  wie  wir  ihn  bei  Bichtig- 
keit  der  Yeronesischen  Tradition  voraussetzen  müssten,  ist  nach  der 
ganzen  Anlage  des  Gedichtes  undenkbar. 

Von  geradezu  grundlegender  Bedeutung  sind  darauf  die  Verse, 
mit  welchen  Ferreto  Lib.  IV.  einleitet:  «Excitat  interea  (d.  h.  wahrend 
die  im  Buch  III.  mit  allen  Einzelheiten  geschilderte  Geburt  Cangrande's 
vor  sich  geht)  Patavos  jam  saeva  trahentes  bella  furor  u.  s.  w.* 
Ferreto  beginnt  eine  gegen  die  Veronesen  gerichtete  Bew^ung  zu 
schildern,  welche  in  Padua,  nicht  lange  nachdem  dieser  Stadt  die  Ein- 
nahme der  auf  dem  Grenzgebeit  beider  Communen  gelegenen  Festung 
Cologna  geglückt  war,  zum  Ausbruch  kam  und  in  deren  Verlauf  dann 
ein  heftiger  Krieg  entbrannte,  dessen  einzelne  Details  mitgetheilt 
werden.  Es  ergiebt  sich,  dass  wir  einen  wichtigen  und  entscheidenden 
Anhalt  zur  Bestimmung  der  Zeit  von  Gangrande's  Geburt  besitzen, 
wenn  wir  den  von  Ferreto  ausführlich,  aber  ohne  Angabe  eines  Datums, 
erzählten  Krieg  irgend  einem  Jahre  mit  Sicherheit  zuzuweisen  ver- 
mögen. 

Dass  nun  an  jener  Stelle  mit  der  Eroberung  Golognas  diejenige 
vom  21.  December  1278  gemeint  ist,  welche  das  Resultat  grosser  An- 
strengungen war,  die  von  den  vereinigten  Guelfen  der  Lombardei  in 
jenem  Jahre  gegen  Verona  gemacht  waren  i),  steht  ausser  Frage  und 
wird  allseitig  zugegeben.  Grion  *)  und  ausführlicher  Glaricini  >)  wissen 
über  die  von  Ferreto  berichteten  Thatsachen  an  der  Hand  anderer 
Quellen  manche  genaueren  Aufschlüsse  beizubringen :  sie  schildern  aus- 
ftlhrlich  die  Bemühungen  Alberto's  della  Scalla  die  erlittene  Schlappe 
im  Jahre  1279  wieder  gut  zu  machen.  Dieser  stärkt  die  eigene  Po- 
sition, erweckt  Uneinigkeit  im  Bunde  der  Gegner  und  bringt  ein- 
zelne derselben  zum  Abfall;  dann  im  Januar  1280  greift  er  die  isolierte 
Paduanische  Streitmacht  bei  Cologna  an  und  bringt  ihr  eine  empfind- 


*)  Den  Wortlaut  des  von  den  gaelfischen  Communen  am  28.  November  1278 
geschlossenen  Vertrages,  der  sich  in  ungewöhnlich  scharfer  und  energischer 
Form  gegen  Verona  richtete,  s.  bei  Mnratori,  Antiq.  Ital.  IV,  409—412. 

>)  Grion  a.  a.  0.  p.  399. 

»)  Claricini  a.  a.  0.  p.  16—17.  ^  . 

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Ueber  das  Gebturtq'ahr  des  Oangirande  L  della  Scala.  445 

liehe  Niederlage  bei  ^).  Die  Folge  der  Errungenschaften  des  Alberto 
ist  dann^  wie  die  genannten  Autoren  ganz  mit  Recht  annehmen,  der 
grosse  Yeronesisch-Paduanische  Eampf^  den  Ferreto  in  Lib.  IV  be- 
schreibt, und  der  Anfang  Mai  1280  seinen  An&ng  nimmt  Anders 
ortheilt  Spangenberg*).  Nach  seiner  Meinung  geht  das  Ton  Ferreto 
Berichtete  nicht  auf  1280,  sonders  ist  auf  eine  yiel  spätere  Zeit,  wohl 
1290,  zu  yerlegen.  Er  stützt  sich  für  seine  Behauptung  auf  eine  Notiz 
der  Chronik  der  Cortusi'),  welche  zum  Jahre  1290  berichten:  „Tero- 
nenses  iterato  Toluerunt  accipere  Vicentiam  Paduanis.  ünde  per 
Paduanos  captus  fuit  dominus  Leonardus  comes  Yicentinus  et  mortuus.'* 
Ferreto^s  Worte  „Excitat  interea  u.  s.  w/^  seien  „auf  den  Zwischen- 
raum zwischen  zwei  grossen  Kriegen  zu  beziehen,  von  denen  der  erste 
durch  sein  Hauptmoment,  die  Katastrophe  von  C!ologna,  charakterisiert 
wird". 

Diese  Ausl^ung  der  Dichterstelle  hat  einiges  Verlockende,  kann 
aber  unmöglich  richtig  sein.  Al^esehen  von  dem  Ausdruck  des  Ferreto 
,jam  saeva  trahentes  bella^S  der  doch  nur  auf  Ereignisse  passt^ 
welche  sich  dem  vorher  Behandelten  unmittelbar,  nicht  nach  Verlauf 
von  elf  oder  zwölf  Jahren  anschliessen,  stehen  auch  wichtige  Quellen- 
zeugnisse direct  entgegen.  Ferreto  selbst  hat,  was  Spangenberg  über- 
sehen zu  haben  scheint,  in  seinem  Hauptwerke,  der  Chronik,  über  jenes 
von  den  Cortusi  berichtete  angebliche  Attentat  der  Veronesen,  das 
freilich  1290  überhaupt  nicht,  sondern  höchstens  1291  stattgefunden 
hat,  ausführlich  berichtet^).  Darnach  hat  es  sich  1291  um  eine  interne 
Angelegenheit  Vicenzas  gehandelt.  Jener  Leonardus  comes  Vicentinus, 
der  von  Ferreto  sowie  andern  Quellen  Beroaldus  bezugsw.  Beroardus 
genannt  wird,  versuchte  Vicenza  vom  Joche  Padoas  zu  befreien  und 
hatte  zu  dem  Zweck  vielleicht  auch  Verhandlungen  nach  auswärts 
angeknüpft  — ,  wir  können  darüber  jedoch  bei  dem  Schweigen  Ferreto's 
schwer  urtheilen  — .    Er  wurde  auf  blosse  Verdächtigung  hin  von  dem 


<)  Für  diese  Dinge  ist  Hauptquelle  das  zuverlässige  Chronicon  Patavinum 
(Muratori,  Antiq.  ItaL  IV,  1148). 

«)  Spangenberg  a.  a.  0.  p.  203—204. 

«)  Moratori,  SS.  XII,  776. 

*)  Ferreto  von  Vicenza,  Historia  rerum  in  Italia  gestamm  (Moratori  SS.  IX, 
984).  Konnte  sonst  ein  Zweifel  sein,  ob  das  von  Ferreto  und  von  den  Cortusi 
Berichtete  eine  und  dieselbe  Thatsache  betrifft,  so  erz&hlen  beide  Chronisten 
übereinstimmend  (die  Cortusi  gleichfiEÜls  nun  mit  Jahresangabe  1291),  dass  bald 
darauf  Giordano  di  Seratico,  der  Schwager  des  getöteten  comes  Vicentinus  in 
einem  Strassenkampfe,  der  der  Befreiung  Vicenzas  galt,  aber  gleichÜEills  nur 
ein  Vicentinischer  Putsch  war,  von  ähnlichem  Geschicke  wie  Beroaldus  be- 
troffen sei.  ^  j 

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**6  Öuatav  Soamerfeldt 

w«dea  a««te -«,  beruhtet  Fmeto  gerilchtw««  _  «fi»«^ 
aod  graowm  hingerichtet »)  8*"«»«"«»       geGugagate 

^^     '**  tnegemcheo  Ifasanlmieii  oder  Äe- 

')  Ferreto  von  Vicena  a.  a.  0  ^fu-     n       ■  -j^ 

'^n^  T"*"""""-  ""^'^  vn^  '^"^  SL^rtm'^ 

»itM»  •umno  dolore  projedt«    Pi„»  yJ!        u "'**'  ***  P~*"  *"** 

den  Annale.  Veron.  dfClno  t^  a  S^t  "^"*'"*  *'^»«  "*^  ^«^ 
richtong  de.  Come.  Beroardu.  in  h1„  t  ^'  ^  ^^^-  P"  *^-**0)  fiel  die  Hi^ 
de«  Augurt  deMelbeTS."*  S  Tv  i"^''  ''^'^^  «^e, Schwag« i. 
Chronioon  Patavinna  (Mowtori.  i!l  "^''•'f  J»h«*«iig»be    wiH   d««li<h. 

oote^tete  Fori«  J^^^SÄX  *^ 'lV">  *^*^  «-«- 
(Muratori  88.  VüL  383)  rubriH^rTT  w    .  ***  ***"  ••  marehia  Tanimm 

Je.  nur  darin  ^nr(i:trt«  er  "^t^Ä*- "'^  '-™ -"^  ^^'  «»«*  »- 
Padnanischen  PodertA.Li.te  Bnmt  n„  p  r**«"f*  ™*  Zugrundelegung  der 
Ende  Juni  jeden  Jahre.  Z  W  Paduanuche  Podeatä  pflegte  «in  Aint 

ß^meint  »t  Mitw^^e^c^rü'  "^  **•"  '"  Wirklichkeit  a^Wer  1». 
Annale.  Veron.  de  B^Z.o  nu^lt"  JT"'^^««  ^^^  wird  «n  de. 
Seratico,   und  zwar  auch  nur       Tl     ^  ^'^  ^"'^^  ^  «^*«'  * 

jenen  Beroardo  conte  di  VicenzTV  J^*"**"  ***  *"*^*"'  ^^^P^-  Deber 
unterrichtet  da.  PriTÜe»  ffBnT'p  j^    .     angesehenrten  Edlen  dieMr  Stadt, 

S.ria  d.^  ^^"".  D^eii  7.«"-  ^"«"'*  ''-^  ^  ^"'^ 

P.  292^^3"^BeSflÄ  S"^^«^—  ^-  I^a.pertico  ..0. 
n-tico  .circa  festun.  t  F^i^^J^^' ^^'^^  i^- J«-.  Giorda«>di8. 

12ÖOvondenAnnali.tengenani^t^"  ^t  e^^?'"  ^'  '*'^'  ^'*^'  *"-"^' 
Vicentini.*en  Pode^LLZl^^lT  ^'^' ^'' ^"^^  V*r«hiebung  der 
der  Stadt  Padna  zum  Jahre  S^tenlt  .J'*':!  *^*'"  ^'^"•*«' «^  ^«»^ 
«ffmlich  die.  Amt  dort  iTwirSkfu Tl  i*"^™^«»  de-F«««baldi  hat 
Kolandino  a.  a.  0.  883)  follS^  V  '^'  *'"^«*'*  ('»'•  ^'>'*«^  *» 
ni«e  überhaupt  iJ^J^h^^^sf  ^'^  ^  '""  ^«^  ^•««>«-'  «»«Jten  Ereig- 

Vicen«.  noch 'die  Dar.teU„ng  Ve  "•.  fH"  ti."'"'  '"  """"^  '' 
1290  ein  Kriejr  «wi^jh«»  P«j5.  j  t  '  *•  *•  <^-  P-  11Ö-116.  Die  Rnge,  ob 
-^bt  einmallgrrelJ  «taägefanden  habe,  findet  riTdort 

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lieber  das  Öeburmahr  des  Cangrande  I.  della  Scala.  447 

^'•^  «  haupt  einem  Yoi^hen  gegen  auswärtige  Feinde,  etwa  gegen  Verona, 

b-^  -s  war  keine  Bede.  Anch  die  übrigen  Chronisten  wissen  nichts  von  einer 

kriegerischen  Bewegung,   die  sich  1290  oder  1291  gegen  Verona  ge- 

rj.^;.    kehrt  hatte.   Die  von  Ferreto  in  seinem  Qedicht  gegebene  Schilderang 

:*  m    passt  eben  in  kein  Jahr  ausser  1280.     Zu  Misshelligkeiten  zwischen 

--xw    Padna  und  Verona  ist  es  seit  dem  Kriege  von  1280   erst   wieder  im 

_  F     April  1292  gekommen,  infolge  einer  Grenzverletzung,  die  damals  von 

.3^    den  Paduanem  begangen  wurde,  welche  auf  Veronesischem  Gebiet  ein 

,. .     befestigtes  Gastell  anlegten  i).    Dieses  ZerwQr&iss  scheint  aber  so  un- 

^  ^    bedeutend  gewesen  zu  sein,  dass  es  nicht  einmal  zu  einer  kriegerischeu 

^  V     Action  führte  und  gelangte  am  17.  Februar  1294  zum  Abschlüsse). 

,jg  Die  genannte  Vermutiiung  Spangenberg's   ist   daher   in   keinem 

Punkte  haltbar  und  also  abzuweisen.   Jene  Eriegsereignisse,  die  Ferreto 

in  dem  Gedichte  so  ausführlich  erzählt,  haben  sich  wirklich  im  Jahre 

1280  abgespieli    Wir  erhalten  von  unserem  Autor  ein   farbenreiches, 

in   voller  Frische   gehaltenes  Bild   von   den  Vorgangen   im  SoBmer 

j^      1280  und  wir  finden  dies  Bild  Strich  für  Stridh  wieder  im  cfar  durch 

.  .      Muratori  herausgegebenen   Paduanischen  Chronik  cum  Jahre  1280  ^)) 

nur  ist  die  Sprache  dort  eine  einfachere,  die  Worte  sind  prunklos. 

Was  das  einzelne  angeht,  so  tritt  bei  Ferreto  am  AnfEmg  der 
Bewegung  in  Padua  eine  Seherin  aof^  welche  weissagend  die  Jugend 
anspornt.  Sie  sieht  in  dem  neugeborenen  Spross  („nobile  germen 
r^  venit  ab  his^^)  des  Veronesischen  Geschlechtes  einen  zweiten  Achilles, 
der  „iteram  Phrygios  superabit  Marte  nepotes^  und  ruft  der  noch 
zögernden  Mamwdhafi;  zu  (Vers  22 — ^26): 

„Nunc  a^ra  Juventus 
Tolle  moras  bellumque  para,  dum  proditus  infans 
Vagit  adhuc  tener  in  cunis  atque  ubera  lactat, 
Nee  vires  habet**. 

Könnten  wir  diese  Verse  ohne  weiteres  historisch  verwerthen,  so 
wäre  die  Frage  anch  im  einzelnen  gelöst  Vergnügte  sich  das  Eind 
in  der  Wiege  zu  der  Zeit  als  jene  Aufforderung   erging,   so  w^den 


>)  SyllabuB  poiest  Veron.  a.  a.  0.  p.  399.  Chronicon  Patavinom  a.  a.  0.  1151. 

*)  Vgl.  Annalee  de  Romano  a.  a.  0.  p.  442  und  Chronicon  PataTinum  a.  a.  0. 
1 152.  Der  Sjllabus  potest.  p.  400  nennt  den  6.  April.  Im  Mai  desselben  Jahres 
1294  finden  wir  die  Commnnen  Padoa  und  Verona  vereint  gegen  Murkgraf  Aaau) 
zu  Felde  äeben.  Vgl.  den  Fortsetsser  der  Chronik  des  Rolandinus  bei  Graevius, 
Theeanras  VI,  1  p.  161—162. 

*)  Ohronieon  Patavinom  a.  a.  0.  1 148.  Der  definitive  Friede  zwischen  Verona 
und  Padua  kam  damals  im  Jahre  1280  am  2.  September  zu  stände.  Urkunde  bei 
Lünig,  Codex  Italiae  diplom.  IV,  587—588. 

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448  GnstaT  Sommerfeldt. 

wir  aaf  den  1.  Mai  1280  Terwiesen.  An  jenem  Tage  &8ste  man  in 
Padua  den  entscheidenden  Entschloss  zum  Kampfe  nnd  holte  das  mehrere 
Jahre  hindurch  verwahrt  gewesene  Carroccio  hervor  i).  Aber  die  Verse 
115  bis  118  belehren  uns  eines  Anderen: 

,,Nesci8  ignara  futurum 
Quid  tibi  fata  parent     Hac  est  de  stirpe  vocandus 
Dux  tibi,  quem  misero  nondum  pater  optimus  orbi 
Prodidit". 

Die  Worte  quam-prodidit  können  nicht  anders  gedeutet  werden,  als 
dass  der  Knabe  damals  nicht  am  Leben  ist  Die  von  Orion  (a.  a.  0. 
p.  401)  vorgeschlagene  Emendation  ,,tandem''  statt  ,fnondum^'  ist  kaum 
wahrscheinlich,  und  wenn  auch  zuzugeben  ist,  dass  die  bei  „prodidit** 
weiter  anschliessenden  Verse  in  der  Gtestalt  wie  sie  vorliegen,  heillos 
verderbt  sind,  so  ist  doch  soviel  zu  erkennen:  Ferreto  selbst  ^k>- 
strophiert  gewissermassen  die  anstürmenden  Qegner.  Er  malt  sich  den 
Eindruck  aus,  den  es  auf  diese  macht,  wenn  er  ihnen  die  Schwierig« 
keit  ihres  Unterfangens  vor  Augen  stellt,  sie  auf  die  Unmöglichkeit 
verweist  den  starren  Gesetzen  des  Fatums  gegenüber  etwas  auszurichten. 
Das  Entscheidende  eben  ist  —  darin  stimme  ich  Spangeuberg  durchaus 
bei^)  — ,  dass  die  Verse  22  bis  25  Worte  einer  Seherin  sind.  Diese 
spornt  das  Volk  zu  desto  grösserem  Eifer  an,  indem  sie  von  einem 
Ereigniss,  das  erst  die  nahe  Zukunft  bringen  wird,  Mittheilung  macht, 
gleich  als  sei  es  damals  schon  Thatsache. 

Ist  aber,  wie  wir  darnach  annehmen  müssen,  Gangrande  am  1.  Mai 
1280  noch  nicht  zur  Welt  gekommen,  so  wird  für  uns  seine  Greburt 
überhaupt  um  ein  Jahr  hinausgerückt,  denn,  wie  oben  (p.  443)  aas 
directen  Angaben  des  Dichters  gefolgert  ist,  fiel  die  Geburt  in  den 
April.  Da  wir  oben  zugleich  sahen,  dass  nur  die  zweite  Halfle  des 
April  in  Betracht  kommen  konnte,  da  erst  seit  dem  16.  April  die  Sonne 
in  der  Ekliptik  das  Sternbild  des  Stieres  durchmass,  so  können  wir 
nunmehr  mit  Gewissheit  endgiltig  sagen,  dass  Gangrande  in  der  zweiten 
Hälfte  des  April  1281  geboren  ist. 

Dem  etwaigen  Einwände,  dass  vielleicht  noch  an  das  Jahr  1280 
statt  1281  zu  denken  sei,  da  die  Bewegung  in  Padua  am  1.  Mai 
losbrach,   also   nur  um  einen  Tag  später  als  aus   den  Angaben  des 


*)  Chronicon  Patavinum  (Muratori,  Antiq.  Italicae  IV,  1148).  Der  eigent- 
liche Feldzug  begann  erst  am  12.  Mai.  Vers  60  ff.  in  Buch  IV  von  Ferreto^s 
Gedicht  weist  in  nicht  misszuverstehender  Weise  auf  die  damals  stattgehabte  An- 
wendung des  Carroccio  hin. 

«)  Spangenberg  a.  a.  0.  p.  204.  ^  , 

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i 


Ueber  das  Gebtirtajahr  des  Cangrande  L  della  Scala.  449 

Dichters  in  Buch  III  bezüglich  der  Geburt  Cangraude's  äusaerBten 
Falls  SQ  scbliessen  anginge,  kann  leicht  begegnet  werden.  Jene 
ciiderteu  Verse  115  bis  118  des  yierten  Buches  beziehen  sich  nicht 
mehr  auf  den  1.  Mai,  sondern  auf  den  12.  Mai,  denn  erst  an  diesem 
Tage  kam  es  zum  Auszug  gegen  Verona  nach  Angaben  des  Ghronicon 
Pata?inum  ^). 

Von  den  übrigen  Stellen,  die  aus  dem  Gedichte  zur  Bestimmung 
des  Alters  unsers  Sealigers  herrorzuheben  waren,  kommt  keine  den 
oben  behandelten  Versen  an  Wichtigkeit  gleich.  Das  gewonnene  Er- 
gebniss  kann  höchstens  noch  weitere  Befestigung  erfahren. 

Von  Vers  169  bis  zum  Schluss  des  Liber  IV  wird  das  allmähliche 
Heranwacteien  Cangrande's  geschildert,  seine  Jugendspiele,  seine  Er- 
ziehung, seiue  ersten  Friedens-  und  Eriegsthaten  bis  hin  zur  Eroberung 
Vicenzas  im  Jahre  1311.  Wir  kounen  das  Fortschreiten  GangrandeV 
£Ei8t  Jahr  f&r  Jahr  yerfolgen.  Die  Worte  schon,  mit  denen  Ferreto 
die  Schilderung  einleitet:  »Jam  tibi  signiferis  occurrens  motibus 
annns*)  creyerat*  schliessen  sich  ungezwungen  der  Yon  uns  g^ebenen 
Interpretation  an,  mit  Vers  186  werden  wir  dann  in  das  dritte,  mit 
Vers  276  in  das  siebente  Lebensjahr  des  Sealigers  versetzt. 

Schwieriger  ist  die  Erklärung  von  Vers  347  bis  349,  wo  von  des 
Vaters  Alberto  Tode  gesagt  wird,  dieser  sei  eingetreten,  als  Cangrande 
schon  «yertice  fratribus  aequus*^  war  und  « annua  jam  geminis  referens 
duo  tempora  lustris*.  Bechnete  Ferreto  hier  das  Lustrum  zu  fünf 
Jahren,  und  hatte  Gangrande  damals,  wie  die  Worte  zu  ergeben 
scheinen,  zweimal  je  zwei  Lustren  zurückgelegt,  so  zählte  er  gerade 
20  Jahre.  Da  Alberto  am  3.  September  1301  starbt),  so  trifft  diese 
Bezeichnung  auch  zu  bis  auf  vier  Monate,  die  Cangrande  älter  war, 
wenn  er  Ende  April  1281,  wie  wir  gefolgert  haben,  geboren  ist.  Auf 
dieses  Alter  passen  auch  die  unmittelber  darauf  folgenden  Veröe 

»Optabas  majora  sequi  custode  remoto; 
Imberbis  tarnen  ac  puerilem  exutus  amictum 
Pubertate  tenus,  nee  dum  tibi  forüter  aetas 
Venerat  armorum  aut  belli  tentare  tumultus*. 

Er  hatte  die  Zeit  der  Pubertät  erreicht,  war  jedoch  noch  bartlos.  Die 
Wendung  „nee  dum  tibi  fortiter  aetas  u.  s.  w."  braucht  nicht  Argwohn 


*)  Vgl.  oben  p.  448,  Anm.  1. 

*)  So  wird  statt  des  im  Texte  stehenden  »annis*  zu  lesen  sein,  da  >  signiferis  < 
aof  »motibus«  bezogen  werden  muss  and  mit  den  signiferi  motus  wohl  die  Ver- 
änderungen im  Thierkreise  bezeichnet  werden  sollen. 

*)  VgL  Spangen berg  a.a.O.  p.  6  Anm.  l  und  Claricini  a.a. 0.  p.  28, 

Mittheilangen  XVI.  Digitze^Sy  VjrOOglc 


450  Gustav  Sommerfeldt. 

zu  erwecken,  da  ein  solcher  Ausdruck  auf  einen  zwanzigjährigen  ganz 
wohl  noch  anwendbar  ist,  und  der  Dichter  hier  den  Nachdruck  auf  das 
Wort  „fortiter^^  zu  legen  scheint.  Ueber  die  WaiSenübungen  des  Gan- 
grande unter  Leitung  des  ihm  vom  Vater  g^benen  Lehrmeisters  ist 
in  den  unmittelbar  vorangehenden  Versen  von  Ferreto  aosAbrUch 
gehandelt 

Die  Verse  389  bis  391  führen  uns  dann  an  das  Sterbebett  der 
Mutter  Qaugrandes.  Oben  (p.  429  Anm.  2)  ist  von  mir  gezeigt,  dass 
Verde  de'  Salizzoli  Weihnachten  1305  starb  (nicht  1306,  wie  Spangen- 
berg und  Glaricini  annahmen).  Ferreto  beschreibt  den  Seidiger  zur 
Zeit  des  Todes  der  Mutter  als  „pubescentibus  annis  jam  roseas  signante 
genas  lanugine  prima'S  Kann  man  einen  Jüngling  Ton  24  Vs  Jahren 
—  das  war  Gangrande  unserer  Rechnung  nach  damals  —  deotlidier 
kennzeichnen? 

Aufibllend  muss  immer  bleiben,  dass  Ferreto,  nachdem  er  jene 
Thatsache  vom  Jahre  1305  berichtet  hat,  uns  in  Vers  404  bis  405 
wieder  nach  früher  zurückversetzt.  „Ter  senaque  messis  yenerat^ 
(vorausgesetzt  Richtigkeit  der  Textüberlieferung),  sagt  er  dort  von  Gan^ 
grande  und  spricht  von  „incipiens  gradu  leviore  juventus^^  Damit 
kann,  da  „messis^'  in  solcher  Zusammensetzung  nadi  Ferreto's  Sprach- 
gebrauch immer  Jahr  bedeutet  ^),  nur  die  Vollendung  von  Gangrande's 
achtzehntem  Lebensjahre  gemeint  sein.  Es  ist  daher  eine  an  sich  ganz 
berechtigte  Vermuthung,  wenn  Glaricini^)  meint,  dass  Ferreto  sich  in 
den  Versen  389  ff.  einer  Täuschung  in  bezug  auf  den  Zeiipunkt  des 
Todes  der  Verde  de*  Salizzoli  hingegeben  habe  und  etwa  das  Jahr  1303 
mit  Bücksicht  auf  dies  Ereigniss  irrthümlich  im  Auge  hatte.  Aber 
welch*  v^kehrtes  Beiwort  würde  dann  Cangrande  in  Vers  390  erhalten 
haben!  War  Gangraude  nach  des  Dichters  Annahme  jünger  ab 
18  Jahre,  so  ist  jener  Ausdruck  „lanugine  prima^^  in  bezug  auf  „roseas 
genas^^  unzutreffend,  selbst  wenn  man  besonders  frühzeitige  Entwicklung 
des  Körpers  als  dem  Süden  charakteristisch  in  Betracht  zieht  Die 
Deutung  Claricini^s  ist  also  nicht  möglich.  Der  Dichter  hat  vielmehr 
in  Vers  404  bewusst  in  der  Zeit  zurückgegriffen,  wahrscheinlich  zu 
dem  Zweck  die  in  den  Versen  406  bis  408  angedeutete  Heirath  Gan- 
grande's,  von  der  uns  das  Datum  leider  nirgends  überliefert  ist  %  dem 


1)  Bolognini  a.  a.  0. 

*)  Glaricini  a.  a.  0.  p.  27  und  31. 

^  Nach  Ferreto  kam  die  Heirath  jeden&Us  vor  dem  Tode  Bartolomeo's, 
also  vor  dem  8.  März  1304  zustande.  Die  Nachrichten  Saraina's  und  deUa  Corte*«, 
welche  das  Jahr  1308  nennen  (vgl.  auch  Spangenberg  a.a.  0.  p.  202,  dessen 
dort  gegebene  Auslegung  einer  weiteren  Stelle  aus  Ferreto's  Gedicht  mir  unm5g- 

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Ueber  das  Geburt^ahr  des  Cangrande  I.  della  Scala.  45  ^ 

Lobgedicht  einzuflecbten,  ehe  er  in  Vers  408 — 409  von  dem  Tode 
Bartolomeo's  handelt,  der,  wie  wir  genau  wissen,  am  8.  März  1304 
eintrat^).  Die  Stellen  des  Gedichtes,  welche  dazu  dienen  könnten, 
einzelnes  aas  dem  sonstigen  Jagendleben  Cangrande^s  noch  au&ohellen, 
dürfen  hier  f&glich  unberücksichtigt  bleiben,  da  sie  nichts  oder  wenig 
tfir  die  uns  interessierende  Frage  abwerfen. 

Wenden  wir  uns  nnn  in  kurzer  Betrachtung  noch  Dante  zu,  dessen 
hier  in  Bücksicht  kommendes  Zeugniss,  obwohl  wir,  durch  den  Gang 
unserer  Untersuchung  veranlasst,  es  zuletzt  erwähnen,  an  erster  Stelle 
zu  stehen  verdiente.  Es  handelt  sich  um  die  interessante,  hartum- 
strittene Stelle  Parad.  XVD,  70—81: 

>Lo  primo  tuo  rifugio  e  il  primo  ostello 

Sarä  la  cortesia  del  gran  Lombarde, 

Che  in  su  la  Seala  porta  il  santo  uccello, 

Che  in  te  Bkjrä  si  benigne  riguardo 

Che  del  fare  e  del  chieder,  tra  voi  due, 

Fia  prima  quel  che  tra  gli  altri  ^  piü  tardo. 

Con  lui  vedrai  colui  che  impresso  fde, 

Nasoendo,  si  da  questa  Stella  forte, 

Che  notabili  fien  Topere  sue. 

Non  se  ne  son  le  genti  ancora  accorte, 

Per  la  novella  etä;  ch^  pur  nove  anni 

Son  queste  ruote  interne  di  lui  torte*. 

Die  grosse  Zahl  der  hier  schwebenden  Controversen  hat  Scartazzini  in 
seiner  Ausgabe  der  Divina  Commedia  mit  Glück  in  die  Beantwortung 
von  zwei  Hauptiragen  zusammenfassen  können :  erstens,  von  wie  vielen 
Scaligern  spricht  Dante  in  jenen  Versen?  und  zweitens,  wer  ist  der 
„gran  Lombardo^^  des  Verses  71^)?     Was   die  erstere  Frage  angeht, 


lieh  Bcbeint)  sind  daher  üälsch.  Zu  retten  wären  sie  nur  in  dem  Fall,  dass  man 
annimmt,  Ferreto  habe  in  Vers  408  eine  andere  Ueirath  als  die  mit  Johanna  von 
Antdochien  gemeint,  über  welche  Saraina  und  della  Corte  zum  Jahre  1308  be- 
richten. Sollte  Cangrande  im  Alter  von  etwa  18  Jahren  —  das  wäre  ungefähr 
1299  —jene  Tochter  des  Bardelone  de*Bonacossi  geheirathet  haben,  von  der 
oben  (p.  427)  erwähnt  ist,  dass  sie  dem  Scaliger  1294  zum  Zweck  der  Heirath 
zugeführt  wurde,  so  wäre  die  Schwierigkeit  vollständig  gelöst. 

')  Claricini  a.  a.  0.  p.  30  Anm.  1. 

«)  G.  A.  Scartazzini,  La  Divina  Commedia  di  Dante  Alighieri  riveduta 
e  commentata.    Leipzig.  1882.  Bd.  III,  p.  466. 

*)  Es  sei  gestattet  dieser  Disponierung  des  hochverdienten  Gelehrten  mit 
einem  Einwand,  wiewohl  derselbe  vielleicht  zum  Theil  nur  Berechtigung  hat,  zu 
begegnen.  Verfahren  wir  so  wie  es  Scartazzini  a.  a.  0.  thut  und  legen  wir 
den  Tollen  Nachdruck  ganz  auf  die  Ermittelung  des  »Gran  Lombardo*,  so  kann 
es  geschehen  —  wir  sagen  absichtlich  es  kann  geschehen,  dass  die  chronolo- 
gische  Erörterung,   die   über   die    »nove  anni«    zu  kurz   kommt     Da  aber   die  ^ 


452  Gustav  Ödmmerfeldt. 

80  entscheidet  sich  Scartazzini,  die  Worte  „con  lui  vedrai*^  unter- 
Buchend,  und  die  Lesart  „colui''  des  Dionisi  ablehnend,  dahin,  dass 
zwei  Yerschiedene  Scaliger  gemeint  seien  und  wir  werden  ihm  bei- 
piflichten  müssen.  Nicht  leicht  dagegen  ist  es  sich  in  der  Frage  zu 
entscheiden,  wer  mit  dem  „Gran  Lombardo^*  gemeint  sei.  Die  wesent- 
lichsten darüber  vorgebrachten  Vermutungen  entwickelt  Scartazzini^) 
kurz,  wägt  dann  die  Berechtigung  der  einzelnen  ab  und  schliesst  damit, 
derjenigen  Meinung  beizutreten,  welche  bisher  schon  die  meisten  Be- 
kenner  gefunden  hat,  dass  nämlich  Bartolomeo  della  Scala  gemeint  sei 

Was  sich  dagegen  vorbringen  lässt,  haben  die  Oegner  dieser 
Identificirung  des  öfteren  betont  >).  Die  hervorragend  friedlichen 
Charaktereigenschaften  Bartolomeo^s,  seine  Nachgiebigkeit  gegenüber 
gewissen  früheren  Gegnern  Veronas  sind  es,  welche  die  Anwendung 
des  Wortes  „Gran  Lombardo^^  auf  ihn  aus  dem  Munde  eines  Dante 
wenig  wahrscheinlich  machen.  Wesentlich  für  die  Auffassung  der 
ganzen  Stelle  ist  vor  allem  aber  auch,  welchen  Sinn  man  mit  der 
Zeitangabe  „nove  anni  son  queste  ruote  u.  s.  w.^*  in  Vers  80—81 
verbindet.  Da  bis  auf  Grion  unbestritten  die  Meinung  galt,  dass  Can- 
grande  1291  geboren  sei,  so  entschied  man  sich  leicht,  dass  dort  neun 
reguläre  Sonnenjahre  gemeint  seien,  diese  rechnete  man  der  Geburts- 
zeit Cangrande^s  zu  und  erhielt  damit  das  Jahr,  in  dem  Cacciaguida, 
der  Ahnherr  Dante^s,  diesem  angeblich  die  an  jener  Stelle  des  Gedichtes 
vorkommenden  Voraussagen  gemacht,  ihm  sein  Schicksal  in  der  Fremde, 
speciell  die  gütige  Au&ahme,  welche  er  am  Hofe  zu  Verona  finden 
werde,  verkündigt  hat. 

Dieses  Verfahren  ist  jetzt  unmöglich,  da  wir  gesehen  haben,  dass 
Cangrande  im  April  1281,  also  zehn  Jahre  früher  geboren  ist  Die 
Bechnung  würde  nicht  auf  1300  sondern  auf  1290  führen.  Nun  hat 
schon  unter  den  alten  Dantecommentatoren  über  den  Sinn  jener  „nove 
anni^^  und  der  „ruote  intomo  di  lui  torte^^  nichts  weniger  als  Ueber* 
einstimmung  geherrscht  Viele  haben  sich  dahin  ausgesprochen,  dass 
an  jener  Stelle  Marsjahre,  nicht  Erdenjahre  zu  verstehen  seien.  Wir 
setzen,  um  nur  eine  Autorität  zu  nennen,  die  betreffende  Erklärung 
Benvenuto's  von  Imola  hierher:  „Et  assignat  causam  che  queste  ruote 


letzteren  für  den  Aufbau  der  Divina  Commedia,  meinen  wir,  von  massgebender 
Bedeutung  sind,   bo  muss  diese  Controverse  im  Vordergrunde  behandelt  werden. 

1)  Scartazzini  a.  a.  0.  III,  p.  469—470. 

')  Siebe  z.  B.  Grion  a.  a.  0,  p.  413—414.  Claricini  wird,  wie  er  p.  58 
seiner  Schrift  bemerkt,  die  ganze  Frage  nächstens  in  einer  eigenen  Monograplüe 
untersuchen.  Er  will  sich  in  dem  Sinne  entscheiden,  dass  Cangrande  selbst  mit 
dem  »Ghran  Lombardo«  gemeint  sei  ^  t 

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Ueber  das  Gebnrtiy'ahr  des  Cangrande  I.  della  Scala.  453 

scilicet  Martiales,  son  torte  intomo  di  lai  pur  nove  anni,  et  intellige 
de  anniB  Maitialibas,  ita  quod  novem  faciunt  decem  et  octo;  tarnen 
aliqnanto  minus ;  nam  Mars  in  duobns  annis  percurit  Zodiacom  minos^S 

Ehe  wir  auf  Einzelheiten  eingehen,  vergegenwärtigen  wir  uns  im 
allgemeinen  die  Situation,  in  welche  uns  Gesang  17  versetzt.  Dante 
befindet  sich  im  Marshimmel,  den  er,  von  Beatrice  begleitet,  schon  in 
Gesang  14  betreten  hat.  Cacciaguida  hat  ausfdhrlich  von  sich  selbst 
und  den  alten  Zeiten  in  Florenz,  die. so  viel  besser  gewesen  seien, 
gesprochen.  Dante,  der  von  Schauer  und  Ehrfurcht  geblendet  ist, 
fasst  sich  allmählich  und  von  Beatrice  dazu  ermutigt,  fragt  er  den 
Ahnherrn  nach  dem  Geschicke,  das  er  selbst  zu  erwarten  habe.  Die 
„Santa  lampa^S  wie  Cacciaguida  in  Vers  5  des  Gesanges  genannt  wird 
(„quella  luce  stessa*'  heisst  er  bald  darauf  in  Vers  28,  nl&  l^ce'^  ^ 
Vers  136)  willfahrt  dem  Wunsche  und  giebt  Dante  genaue  Aufschlüsse. 
Die  oben  citierten  Verse  gehören  dazu.  Betrachten  wir  sie  genauer. 
Unter  „il  santo  uccello^'  ist  der  Reichsadler  zu  verstehen.  Dass  dieser 
von  den  Scaligem  als  Abzeichen  schon  geftthrt  wurde,  ehe  im  Jahre 
1311  die  Ernennung  Alboino's  und  Cangrande's  zu  Beichsvicaren  er- 
folgte, ist  nicht  sieher  bezeugt,  kann  aber,  da  die  Veroneser  Signoren 
sich  und  ihrem  Anhang  mit  Vorliebe  die  Bezeichnung  „pars  imperii^^ 
bei  den  verschiedensten  Gelegenheiten  lange  vor  1311  beilegten,  was 
auch  urkundlich  nachweisbar  ist,  als  wahrscheinlich  gelten.  Das  ,;Si 
da  questa  Stella  forte'^  in  Vers  77  ist  zweifellos  auf  den  Planeten  Mars 
zu  beziehen  i).  Nicht  so  fraglos  dürftie  es  sein,  ob  Dante  dem  Mars 
einen  höheren  Einfluss  schon  auf  die  Geburt  Cangrande's  habe  zuweisen 
wollen  oder  nur  sagen  wollte,  dass  dieser  Himmelskörper,  seitdem 
Cangrande  zur  Welt  gekommen  war,  dessen  Lebensweg  bestimmt  habe. 
Der  Schwerpunkt  der  Untersuchung  aber  liegt  in  Vers  80 — 81.  Was 
ist  dort  unter  den  „queste  ruote"  zu  verstehen?  Doch  wohl  die  Kreise, 
welche  Mars  beschreibt  In  ähnlicher  Weise  wird  unten  in  Vers  136 
von  .queste  ruote''  mit  unzweifelhafter  Beziehung  auf  Mars  gesprochen, 
dessen  Hinmiel  Dante  dort  verlässt,  um  sich  in  Gesang  18  dem  Jupiter- 
himmel zuzuwenden. 

Wollte  Dante  an  der  erstgenannten  Stelle  die  Drehung  des 
Himmelsgewölbes  im  allgemeinen  bezeichnen,  so  hätte  er  den  Ausdruck 
„queste  giri"  oder  einen  ähnlichen,  nicht  aber  „queste  ruote"  gewählt 
So  lässt  es  sich  durch  den  grösseren  Theil  der  Divina  Commedia 
hindurch  verfolgen. 


>)  Vgl.  Dante's  genauere  Ausfthmngen  über  Mars  im  Convivio  II,  cap.  14 
(Bd.  I,  p.  145—146  ed.  G.  Giuliani).  ^.  ^ 

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454  Gustav  Sommerfeldt. 

Sind  wir  demnach  in  diesem  Funkte  unserer  Sache  sicher,  so 
schrumpft  die  Frage  dahin  zusammen:  sind  die  „nove  anni^*  dieser 
„ruote^^  solche  des  Mars  oder  ist  die  Deutung  zulässig,  dass  Cacciaguida 
sagen  will,  die  Völker  wüssten  noch  nichts  von  Cangrande  wegen 
dessen  Jugend,  weil  nämlich  erst  jene  „ruote'S  ^^  soviel  ausmachen 
wie  neun  Erdenjahre,  sich  um  ihn  gelegt  hätten?  Ich  stehe  nicht 
an  zu  behaupten,  dass  die  Entscheidung  im  ersteren  Sinne  ausfallen 
muss.  Es  wäre  eine  gezierte  Ausdrucksweise  und  würde  nicht  in  die 
Feierlichkeit  der  Situation  passen,  die  Dante  bei  jener  Weissagung 
umgiebt,  wenn  Cacciaguida  von  dem  eben  erfolgten  Hinweise  auf  Mars 
ablenkend  seinem  Enkel,  der  noch  weiter  gespannt  ist  die  wichtigsten 
Weissagungen  zu  hören,  die  gegebene  Zeitbestimmung  durch  Bezug- 
nahme auf  irdische  Zeitgrenzen  eigens  verständlich  zu  machen  suchte. 

Das  letztere  ist  auch  nicht  der  Fall  in  der  wichtigen  Stelle 
Paradies  XVI,  35—39.    Cacciaguida  sagt  dort  von  sich: 

>A1  parte  in  che  mia  madre  ch*^  er  santa, 

S'alleviö  di  me  ond*era  grave 

AI  SUD  Leon  Cinquecento  cinquanta 

E  treuta  fiate  ^)  venne  questo  fuoco 

A  rinfiammarsi  sotto  la  sua  pianta*. 

580  also  oder  (bei  Zugrundelegung  der  abweichenden  Lesart)  553  Jahre 
rechnet  Cacciaguida  bis  auf  seine  Geburt  Wie  er  femer  in  Vers  139 — 140 
des  15.  Gesanges  erzählt,  hat  er  unter  Kaiser  Eonrad  gedient  und  von 
diesem  den  Bitterschli^  empfangen: 

>Poi  seguitai  lo  imperador  Currado, 
Ed  ei  mi  cinse  della  sua  milizia*. 

Die  Erklärung  ist  daher  nicht  schwer.  Da  es  klar  ist,  dass  an  jener 
Stelle  Eonrad  III.,  der  Staufer,  gemeint  ist,  was  hier  aus  Baumrück- 
sichten nicht  näher  nachgewiesen  werden  kann,  so  verweist  uns  die 
Dantestelle  auf  die  Zeit  gegen  Mitte  des  12.  Jahrhunderts.  Dazu 
passen  die  erwähnten  580  resp.  553  Jahre  vortrefflich,  nur  dürfen  wir 
sie  nicht  als  Erdenjahre,  sondern  müssen  sie  als  Planeten-,  eben  als 
Marsjahre  nehmen.  Dem  umstände,  dass  in  dem  erwähnten  Vers  38 
der  Ausdruck  „fiate"  statt  „anni"  gebraucht  ist,  dürfte  eine  wesent- 
liche Bedeutung  nicht  beizulegen  sein,  vielmehr  der  Zufall  bei  Dante 
zu  Gunsten  dieser  andern  Ausdrucksweise  entschieden  haben. 

Eann  an  der  behandelten  Stelle  mit  „questo  fiioco"  nichts  anderes 
als  Mars  gemeint  sein,   so  entfällt  für  uns  zugleich  die  Veranlassung 

0  Nach  anderer  Lesart,  die  viel  für  sich  bat:  >B  tre  fiate«.  Vgl,  8car- 
tazzini  in  seiner  Ausgabe  Bd.  ül,  p.  425, 

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Ueber  das  Gebnrttjahr  des  Oangraade  I.  della  Scala.  455 

in  XYII,  Vers  8 1  t,qiie8te  ruote^  (die  von  ^^qoesta  stella  forie^*  des  Verses  77 
berYorgebracht  werden),  abweiebend  zu  interpretieren.  Dante  lässt 
also  wirklieb  in  Vers  76  ff.  den  Abnberm  Gaedaguida  eine  Aeussenmg 
thnn,  ans  der  sieb  folgeriebtig  ergiebt,  dass  Mars  von  der  Gebart 
Cangrande^s  an  gereebnet  neunmal  seinen  Lauf  yoUendet  baben  werde, 
wann  Dante  am  Hofe  zn  Verona  erscbeint,  um  dort  angenommen  zu 
werden.  Die  Frage  bleibt:  welcbe  Ausdehnung  bat  ein  Marqabr  bei 
Dante?  Dure  Beantwortung  wird  zusammenfallen  mit  einer  Unter» 
suohiing  über  den  Stand  der  astronomischen  Kenntnisse  Dante's 
Qberbaupi 

Dass  der  Autodidact  Dante  die  Angaben  des  Ptolomeus  gekannt 
bat,  ist  selbstverstandlicb,  abar  aueb  die  Arabischen  Bearbeiter,  vor 
allem  der  Abnagest,  dürften  ihm  nicht  ganz  fremd  gewesen  sein,  aueb 
wird  er  bereits  zwischen  wi^urer  und  sinodischer  ümlau&zeit  der 
Planeten  zu  scheiden  gewusst  haben. 

Um  den  Gegenstand  nicht  ausf&brliober  erörtern  zu  müssen,  sei 
auf  die  lehrreichen  Abbandlungen  Lubin's  im  „Propugnatore^'  ^)  und 
Mascetta^s  im  „Giomale  Dantesco^^^)  verwiesen.  An  diesen  beiden 
Stellen  wird  die  astronomische  Eenntniss  Dante's  mit  Bezug  auf  den 
Planeten  Venus  darzulegen  gesucht^). 

Dante^s  Meinung  betreffs  des  Marsumlaufs  findet  sidi  von  ihm 
selbst  ausgesprochen  im  Gonvivio^).  Damach  hätte  Mars  „ungefähr 
zwei  Jahre^^  ftlr  einen  Umlauf  gebraucht  Auch  findet  sich  im  Almagest, 
d^  die  sinodische  Umlau&zeit  zu  Grunde  legt,  eine  dem  Richtigen 
sehr  nahe  kommende  Notiz,  indem  dort  circa  686  Erdentage  einem 
Marsumlauf  gleich  gesetzt  werden.  Dass  Dante  bei  jener  Stelle  des 
Convivio  die  Bestimmung  des  Almagest  vor  Augen  gehabt  hat,  liesse 
sieh  ganz  wohl  annehmen.  Indessen  gehen  seine  astronomischen 
Kenntnisse  an  anderen  Stellen  vielmehr  auf  Brunetto  Latini  ^)  zurück, 


1)  A.  LubiD,  II  cerchio  che,  secondo  Dante,  fi»  parere  Venere  aerotina  e 
mattutina,  secondo  i  due  diversi  tempi  (II  Propugnatore  N.  S.  V  (1892)  p.  1—85). 

>)L.  Mascetta,  11  pianeta  Venere  e  la  cronologia  Dantesca  (Giornale 
Dantesco  1,  314—319). 

*)  Fflr  die  allgemeine  Seite  des  uns  beschäftigenden  Gegenstandes  vgl. 
G.  y.  Bezold's  Aufsatz  Aber  »Astrologische  Geschichtsconstruction  im  Mittelalter* 
(Deutsche  Zeitschrift  für  Geschichtewissenschaft  VIII,  p.  29—72,  besonders  p.  42  ff.). 

*)  Dante,  Convivio  II,  oap.  16  (Bd.  I,  p.  151  ed.  Giuliani). 

»)  Brunetto  Latini,   Les  Livree  dou  Tresor,  publ.  par  P.  Chabaille. 

Paris  1863  p.  129:  »Mars va  par  tous  les  XII  signee  en  ll  ans  et  I  mois 

et  XXX  jors  et  parfet  et  accomplist  son  cours  en  II  anz  et  demi  po  s*en  &ut*. 
Die  Aenderung  XX  statt  des  widersinnigen  in  der  Handschrift  überÜeferten  XXX, 
dflrfte  sich  ihrer  Einfachheit  wegen  am  meisten  empfehlen.  j 

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456  Gustav  Sommer feldt. 

den  Floreutiniscfaen  Landsmann,  welchem  er  soviel  Anregung  Ter<- 
dankte.  Hatte  er  in  jenem  Gesänge  17  des  Paradieses  sich  Bninetto's 
Bestimmung  Ton  der  Dauer  eines  Marsumlaufes  zu  eigen  gemadit,  so 
würde  er  eine  Marsnmdrehung  zu  2  Jahren,  1  Monat  und  20  Tagen 
augesetzt  haben. 

Diese  Ziffer  auf  die  obigen  Verse  Dante^s  angewandt,  ergiebt  £Ekr 
neun  Marsumlaufe  die  Zahl  von  7020  Erdenjahren,  mithin  fast  genau  19 
reguläre  Sonnenjahre.  Dass  auf  einen  Jüngling  Ton  19  Jahren  — 
ein  solcher  müsste  eben  Gangrande  zu  der  Zeit,  ds  Dante  nach  Verona 
kam,  gewesen  sein  — ,  die  Worte  des  Dichters  „non  se  ne  son  le  genti 
ancora  accorie  per  la  novella  eta^^  recht  gut  passen,  ist  klar,  und 
von  1281,  dem  Jahre,  das  wir  für  Cangrande's  Geburt  ermittelt  haben, 
bis  zu  dem  Jahre,  welches  als  das  fictive  Datum  der  Divina  Commedia 
gilt,  1300,  dem  Jahre  des  Säcularjubiläums  zu  Bom,  sind  es  gerade 
19  Jahre.  Die  Frage  dürfte  entschieden  sein,  wenn  wir  auf  die 
Autorität  Lubin's  ^)  hin  noch  hinzufügen,  dass  Dante  in  bezug  auf 
Mars  ebenso  wie  für  Venus  nicht  das  wahre  Planetenjahr  zu  Grunde 
gel^  hat,  sondern  die  sinodische  ümlaufszeit 

Auf  die  Consequenzen  einzugehen,  welche  das  von  uns  gewonnene 
Ergebniss  für  die  allgemeine  Chronologie  der  Divina  Commedia  sowie 
für  ihre  Composition  im  einzelnen  mit  sich  bringt,  müssen  wir  uns  an 
dieser  Stelle  versagen.  Auch  über  den  „Gran  Lombardo^^  ausführlicher 
als  es  hier  geschehen  ist,  zu  handeln,  dürfte  sich  später  einmal  Gele- 
genheit ergeben.  Hat  Dante  jenen  Ausdruck  nicht  etwa  in  abstractem 
Sinne  aufgefasst  wissen  wollen,  sondern  einen  bestimmten  Signore 
Verona's  damit  angedeutet,  so  bleibt  es  trotz  allem,  was  darüber  gesagt 
ist,  wohl  am  wahrscheinlichsten,  dass,  wie  Boccaccio  und  Manetti  schon 
vermuteten,   Alberto  della  Scala,    der  Vater  Cangrande^s  gemeint  ist. 


*)  Lubin*8  Anzeige  der  Schrift  Claricini^s  im  Alighieri  IV,  p.  71—72. 


Nachwort.  Während  die  obige  Abhandlung  im  Druck  sich 
befand,  hat  G.  Salvemini,  anknüpfend  an  Bolognini's  von  mir 
p.  427  und  öfter  erwähnte  Recension,  im  Archivio  Storico  Italiano  XIV, 
p.  319—322  dem  Gegenstand  eine  kurze  Betrachtung  gewidmet.  Br 
möchte  die  Bedenken  beseitigen,  welche  sein  Vorgänger  in  bezug  »uf 

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Ueber  das  Gebort^ahr  des  Cangrande  I.  della  Scala.  457 

den  fon  ihm  geglaubten  umstand  geauasert  hat,   dass  Cangrande  im 
AUer  von  drei  Jahren  den  Bittersohlag  erhalten  habe. 

Salyemini  beraft  sich  auf  eine  Wahrnehmung,  die  er  betreffs  Er- 
theilung  der  BitterwQrde  zu  Florenz  angestellt  hat  und  die  auf  das 
Jahr  1388  (!)  1>^^  bat.  Unter  Zuhilfenahme  eines  nicht  gerade 
schwerwiegenden  Citates  aus  Bartolo  di  Sassoferrato  folgert  er  dann 
ziemlich  direct,  „che  la  dignita  cayalleresca  poteva  esser  data  anche  ai 
bambini,  e  che  nou  c^  h  nulla  di  strano  nella  caTelleria  concessa  nel 
1294  a  Cangrande^^  —  Ich  hoffe  an  anderer  Stelle  mich  über  den 
Gegenstand  aasftlhrlicher  äussern  zu  können,  möchte  jedoch  schon  hier 
darauf  hinweisen,  dass  vor  allem  die  Frage  aufisuwerfen  ist,  was  in 
Verona  am  Schlüsse  des  13.  Jahrhunderts  üblich  war  und 
zweitens  was  in  der  erst  seit  kurzem  aus  Deutschland  zugewanderten 
Familie  della  Scala  damals  Brauches  war.  EndEch  wäre  zu  unter- 
suchen, ob  der  „Grosskaufinann^^  Alberto  della  Scala  in  der  Bürger- 
schaft eine  Stellung  derart  einnahm,  dass  seine  Söhne  überhaupt  mit 
Prinzen  von  Geblüt  sozusagen  in  Wettbewerb  gesetzt  werden  konnten. 
Ehe  nicht  in  diesen  Fragen  eine  Entscheidung  herbeigeführt  ist,  wird 
die  Sache  gemäss  der  Auffassung  Bolognini's,  die  mit  Glaricini^s  ent- 
sprechender Ausführung  und  dem  oben  p.  428  von  mir  Gesagten  sich 
deckt,  anzusehen  sein. 


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Bestecliung  und  Pfründenjagd  am  deutsclien 
Königsliof  im  13.  und  14.  Jahrhundert. 

Von 

S.  Herzberg-Frflnkel. 


In  einer  anziehenden  kleinen  Studie  hat  Hans  Delbrück  neulich 
die  Legende  von  der  , guten  alten  Zeit'  beleuchtet  und  an  den  Aus- 
sprüchen hervorragender  Männer  gezeigt,  wie  die  laudatores  temporis 
acti  ihr  sittliches  Ideal  in  einer  weit  zurückliegenden  Vergangenheit 
suchen,  die  wiederum  von  ihren  sittenstrengen  Zeitgenossen  als  eine 
Periode  des  Niederganges  verschrieen  wird  i).  Wer  sich  auch  nur 
einigermassen  ernstlich  mit  Geschichte  befasst,  weiss  allerdings  sehr 
wohl,  dass  die  Menschen  einst  anders,  aber  darum  noch  nicht  besser 
waren,  und  dass  in  jedem  Zeitinhalt  Vorzüge  und  Mängel  einander 
bedingen.  Dennoch  wird  selbst  der  Historiker  erstaunt  sein,  in  einer 
Zeit  von  überwiegend  landwirthschaftlioher  Kultur,  an  der  Wende  des 
dreizehnten  und  vierzehnten  Jahrhunderts,  Züge  einer  Erwerbsgier  zu 
finden,  die  alle  Schranken  der  Pflicht  und  Schicklichkeit  durchbricht. 
Und  solche  Züge  überraschen  umsomehr,  ab  sie  gerade  in  den  höchsten 
Schichten  der  Gesellschaft  begegnen:  in  Kreisen,  an  die  sich  heute 
nicht  einmal  der  Verdacht  heranwagt,  in  der  unmittelbaren  Umgebung 
des  Herrschers,  im  königlichen  Bathe  und  in  der  königlichen  Kanzlei. 
Je  schwerer  es  ist  Vorgänge  dieser  Art  actenmässig  zu  erweisen,  desto 
werthvoUer  und  belehrender  ist  die  Kenntniss,  die  wir  aus  einigen 
der  Zeit  Albrechts  I.  und  Heinrichs  VII.  angehörigen  Documenten 
gewinnen. 


«)  PreuBs,  Mrbücher  71  (1893).  ^  j 

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Beetechung  und  Pfründei\jagd  am  deutechen  Königshof  etc.  459 

• 

Das  erste  enthüllt  uns  einen  formlichen  und  erfolgreichen  Be- 
stechungsTersuch;  die  Schuldigen  sind  keine  geringeren  als  Oraf  Guido 
von  Flandern,  zwei  Vertraute  Albrechts  und  der  Reichskanzler  Eberhard 
von  Stein.  Und  es  handelte  sich  nicht  um  nebensachliche  Angelegen- 
heiten. Der  Oraf  spielte  eine  der  Hauptrollen  in  jenen  flandrisch- 
hennegauischen  Verwicklungen,  die  während  der  ganzen  zweiten  Hälfte 
des  dreizehnten  Ji^hunderts  den  Nordwesten  des  Beiches  mit  endlosen 
Fehden  erf&Uten  und  eine  Zeit  lang,  durch  ihre  Verflechtung  mit  dem 
Gegensatz  zwischen  England  und  Frankreich,  die  ganze  europäische 
Politik  beherrsditen.  Graf  Guido,  dessen  Besitzungen  vom  Beiche 
lehenrührig  waren,  suchte  in  seiner  schwierigen  Lage  die  An^kennung 
Albrechts  zu  gewinnen.  Aber  Albrecht  setzte  als  Bundesgenosse 
Frankreichs  die  Politik  seines  Vaters  fort  und  stellte  sich,  wie  Budolf^ 
auf  die  Seite  Johanns  Ton  Hennegau.  Es  ist  nicht  nothwendig  an 
dieser  Stelle  auf  die  Einzelheiten  dieses  Verhältnisses  einzugehen;  es 
genügt,  dass  am  26.  Februar  1299  in  Speier  eine  Sitzung  des  könig- 
liehen Ho^erichtes  stattfand,  in  welcher  auf  Anfrage  des  Hennegauers 
der  Spruch  gefallt  wurde,  dass  alle  Bechtssprüche  und  Processe  Budolfs 
in  Ejrafl;  zu  bleiben  hätten,  wenn  nicht  Beweise  und  Urkunden  vor- 
gebracht würden,  die  jene  Rechtssprüche  umzustossen  und  zu  nichte 
zu  machen  geeignet  seien  ^).  Während  aber  Johann  von  Avesnes  im 
Bechtsgang  noch  einmal  den  Sieg  anstritt,  hatte  sein  Gegner 
Guido  bereits  ein  wirksames  Gegenmittel  vorbereitet,  indem  er  den 
Eigennutz  zweier  Bathgeber  Albrechts  und  des  Beichskanzlers  Eberhard 
zu  Hilfe  rie£  Vier  Tage  vor  der  Gerichtssitzung,  am  22.  Februar, 
warb  sich  Guido  die  drei  einflussreichen  Männer  zu  Freunden;  am  Tage 
des  ürtheils  selbst  liess  er  sich  ihre  G^^nbriefe  ausstellen. 

Der  eine  von  ihnen,  Graf  Eberhard  Ton  Eatzenellenbogen,  ist  ein 
Mann  von  weitbekanntem  Namen,  der  drei  Konigen  zu  dienen  und 
dabei  doch  vor  allem  seinen  eigenen  Vortheil  zu  wahren  verstand. 
Zu  Bndolfe  Zeiten  gehörte  er  jenem  Kreise  von  Herren  an,  die  das 
enge  Vertrauen  ihres  ehemaligen  Standesgenossen  besassen.  Ellenhard 
nennt  ihn  einen  Getreuen  und  Freund  des  Königs,  die  Beim- 
chronik  schildert  ihn  als  einen  angeseheneu  und  Budolf  ergebenen 
Herrn'),  und  das  ürkundenbuch  der  Grafechaft  Katzenellenbogen  ist 
voll  von  Beweisen  des  Wohlwollens,  die  er  vom  ersten  Habsburger 
empflng  *).    Noch  höher  schien  ihn  das  Schicksal  zu  heben,  als  Adolf 

i)  Böbrnw,  Reg.  Albrechts  148.    Eluit,  Hisi  Hollandiae  II,  1007. 
>)  Reimohronik  (Aufgabe  der  Monom.  Germ.)  1, 423  V.  32340  ff.,  32445  fL,  32538. 
*)  Wenck,  Heas.  Landesgesch.  I,  Eatienelhibog.  Urkundenb.  43  ff.,  daeu  Sauer, 
Cod.  dipl.  Nassoicos.  ^  ^ 

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460  S.  Herzberg. Frankel. 

TOn  Nassau,  sein  Schwestersohn,  den  Thron  bestieg.  Die  Ernennung 
zum  Landvogt  rechts  das  Bheines  blieb  nicht  der  einzige  Gewinn,  den 
ihm  die  Gunst  der  Lage  bescherte ;  sein  Rath  wurde  gern  gehört  und 
befolgt.  Das  wusste  man  im  Beiche  und  suchte  die  Freundschaft  des 
mächtigen  Mannes ;  aber  es  zeigte  sich  bald,  dass  er  nach  dem  Grund- 
satze do  ut  des  behandelt  werden  wollte.  1292  kaufte  sich  Johann 
von  Brabant  die  guten  Dienste  Eberhards  um  200  Pfund  jahrlicher 
Beuten,  die  um  2000  Pfund  abgelöst  werden  sollten,  wofür  dann  der 
Graf  von  Eatzeiielinbogen  Stadeck  von  Brabant  zu  Lehen  nahm  *). 
Und  als  im  Jahre  1294  das  Bündniss  zwischen  dem  Beiche  und  Eng- 
land abgeschlossen  wurde,  hielt  es  König  Eduard  für  angemessen, 
seinem  Dank  für  die  Mitwirkung  Eberhards  auf  eine  ähnliche  Weise, 
durch  ein  in  die  Form  eines  Lehens  gekleidetes  Geldgeschenk*)  Aus- 
druck zu  geben:  er  habe,  schreibt  er,  durch  seine  Gesandten  von 
der  eifrigen  Bemühung  Eberhards  um  den  Vertrag  mit  England  gehört, 
danke  ihm  für  die  erwiesenen  Dienste  und  bitte  ihn,  das  begonnene 
Werk  in  gleichem  Geiste  fortsusetzen.  In  klingende  Münze  umge- 
wechselt bedeutete  der  Dank  nichts  anderes  als  500  Pfund  Sterling; 
die  eine  Hälfte  sollte  ihm  nach  Ablegung  des  Treugelöbnisses,  das  ihm 
die  englischen  Gesandten  abzunehmen  hätten,  ausgefolgt  werden,  die 
andere  erst  dann,  wenn  Eberhard  für  die  Burgen  Homburg  und 
Steinheim,  die  er  von  niemandem  zu  Lehen  zu  tragen  behauptete,  dem 
englischen  Könige  die  Huldigung  geleistet  haben  würde.  Diese  Form 
der  Belohnung  setzt  natürlich  längere  Verhandlungen  voraus  b),  und 
wir  werden  schwerlich  fehlgehen^  wenn  wir  annehmen,  dass  sie  nicht 
vom  König,  sondern  vom  Grafen  gewählt,  dass  sie  nicht  aus  freier 
Gnade  gegeben,  sondern  ausdrücklich  bedungen  worden  sei.  Sicherlich 
ist  die  Auszahlung  der  500  Pfund  nicht  etwa  einer  modernen  Ordens- 


*)  Butkens,  Trophäe  du  duch^  de  Brabant,  I,  Preuves,  129.  Cupientes  ut 
ad  id  quod  nobis  hactenuB  volontarie  ezhibuit  de  caetero  ex  debito  teneatur» 
ipsom  in  nostrom  hominem  duzimus  conquirendom.  Fflr  die  lehnreohtliche 
Beurtheilung  dieses  VerhältnisBes  wird  wohl  der  lothringiBche  Gebrauch,  der 
Grafen  alt  Mannen  von  Grafen  kennt  (Ficker,  Vom  Heerschilde,  136)  massgebend 
gewesen  sein. 

»)  Rymer,  Foedera,  I,  2,  139  und  141;  Sauer,  Cod.  dipl.  Nassoieus  697. 

*)  Auch  die  gleichzeitigen  Briefe  Eduards  an  zwei  andere  Männer,  die  beim 
Abschlass  der  Verträge  mit  dem  deutschen  König  und  dem  Earf&rsten  von  Köln 
mitgewirkt  hatten,  Hertrad  von  Merenberg  und  Archidiacon  Wicbold  TOn  Köln, 
denen  eine  günstige  £^ledigung  ihrer  vom  englischen  Gesandten,  Bischof  von 
Durham,  befürworteten  Anliegen  in  Aussicht  gestellt  wird  (Rymer,  ibid.,  138,  139) 
lassen  vermuthen,  dass  wir  in  den  Versprechungen  der  englischen  Unterhändler 
einen  Gegendienst  f^r  die  Unterstützung  der  deutschen  Staatsmänner  su  sehen  haben, 

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BestechuDg  und  PfrQndenjagd  am  deutacben  Königshof  etc.  461 

rerleihang  nach  dem  Abschloss  eines  Vertrages  zu  vergleichen,  denn  die 
Beziehungen  des  Grafen  zum  englischen  Hofe  werden  damit  nicht  ab- 
geschlossen, sondern  erst  fester  geknüpft;  wie  zwei  Jahre  vorher  der 
Herzog  von  Brabant  so  gedachte  ihn  jetzt  Eonig  Eduard  durch  den 
Lehenseid  unwiderruflich  zu  binden,  , damit  er  fürder  pflichtgemäss 
äiue,  was  er  bis  dahin  freiwillig  gethan  habe^^  Der  alterihömlichen 
Formen  entkleidet,  stellt  sich  diese  Belehnung  als  eine  Soldzahlung 
dar,  deren  Entstehungsgrund  in  dem  Einfluss  Eberhards  auf  König 
Adolf  und  die  Beichspolitik  zu  suchen  ist. 

]tfan  sollte  meinen,  dass  Eberhards  Bolle  ausgespielt  gewesen  sei, 
als  er  selbst  bei  Göllheim  in  Gefangenschaft  gerieth  und  sein  könig- 
licher Neffe  Krone  und  Leben  auf  der  Wahlstatt  liess.  Doch  es  kam 
anders«  zum  Theil  durch  König  Albrechts  ritterliche  Gesinnung,  zum 
Theil  durch  die  Klugheit  des  vielgewandten  Grafen.  Dürfen  wir  der 
Erzählung  Johanns  von  Yictriug^)  Glauben  schenken,  so  hatte  sich 
Eberhard  vor  der  Wahl  Adolfs  vom  Erzbischof  von  Mainz  zu  einer 
täuschenden  Sendung  an  Albrecht  missbrauchen  lassen  und  hielt  sich 
deshalb  in  Scham  und  Furcht  dem  Herzog  ferne,  der  ihn  jedoch  in 
Gnaden  au&ahm  und  ihm  den  üebertritt  zum  Nassauer  als  .  eine 
natürliche  Folge  ihres  nahen  Verwandtschaftsverhältnisses  nicht  weiter 
verargte.  Der  männliche  Freimuth,  mit  dem  Eberhard  ab  Gefangener 
die  Vorwürfe  des  Erzbischofs  von  Mainz  zurückwies.  2)  —  er  habe  als 
treuer  Diener  seines  rechtmässigen  Herrn  einen  guten  Kampf  gekämpft 
—  scheint  ihm  das  Herz  des  Siegers  völlig  gewonnen  zu  haben,  denn 
er  erfreut  sich  bald  nachher  seiner  Gunst  und  Freundschaft.  Alsbald 
bethefligte  er  sich  wieder  lebhaft  an  den  Acüonen  der  hohen  Politik 
und  befestigte  seine  Stellung  so  umsichtig,  dass  er  das  alte  Spiel  fort- 
setzen und  seinen  Einfluss  neuerdings  für  Geld  und  gute  Worte  ver- 
handeln konnte.  Wir  haben  gesehen,  dass  er,  als  Graf  Guido  von 
Flandern  seine  Hilfe  in  Anspruch  nahm,  sich  erweichen  liess  und  ihm 
»eine  Unterstützung  zusagte.  Der  Vertrag»)  war  nach  bewährten 
Mustern  gearbeitet:  dem  Grafen  von Katzenellnbogen  wurden  lOOPftmd 
jährlicher  Einkünfte  zugesichert,  zu  diesen  sollte  er  weitere  200  Pfund 
Renten  aus  seinem  Allodialgut  schlagen  und  die  gesammten  300  Pfund 
vom  Grafen  Guido  zu  Lehen  nehmen.  Für  die  200  Pftmd  jedoch,  die 
aof  solche  Weise  in  das  Eigenthum  des  neuen  Lehnsherrn  übergingen, 
zahlte  dieser   seinem  Manne  2000  Pfund,    das  heisst  den  vollen,   wie 


«)  Böhmer,  Fontes,  I,  330,  33). 
»)  Ibid.  338. 

«)  Klait,  Hist.  Holl.  II,  1000  vom  22.  Febr.;  Gegennrkunde  Eberhards  vom 
26.  Febr.  1299. 


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452  ^'  Herzberg-Fr&nkeL 

damals  üblich,  auf  das  Zehnfaehe  des  Eriaragnisses  berechneten  Werth 
des  Bentengates  aus.  Mit  anderen  Worten :  Eberhard  erhielt  ein  (Geld- 
geschenk von  2000  Pfund  haar  und  eine  Jahreerente  von  100  Pfund, 
wofür  er  die  Lehenshuldigung  leistete  und  dem  Grafen  Ton  Flandern 
in  Allem,  insbesondere  aber  in  seinen  Angelegenheiten  am  Eonigshofe 
treu  zu  dienen  verspradi,  wie  es  einem  rechten  Vasallen  geziemt. 
Brief  und  Gegenbrief  versicherten  die  Uebereinkunft  mit  allen  Förm- 
lichkeiten des  Rechtes. 

Wie  Eberhard,  so  trug  auch  der  zweite  Schuldgenosse,  Albrecht 
von  Klingenberg,  einen  im  ganzen  Beiche  b^ühmten  Namen  ^).  Er 
stammte  aus  einem  ihurgauischen  Geschlechte  von  angesehenen  Mi- 
nisterialen. Sein  Bruder  Heinrich  war  Protonotar  Budolfs,  in  den 
letzten  Jahren  des  Königs  der  leitende  Kopf  der  Kanzlei  und  einer 
der  massgebeudsten  Staatsmänner  Deutschlands  gewesen,  ohne  über 
den  Staatsgeschäfken  den  Vortheil  sein^  Familie  zu  vergessen^);  seit 
1293  sass  er  auf  dem  bischöflichen  Stuhle  von  Konstanz.  Als  ein 
Getreuer  des  Hauses  Habsburg  und  erbitterten  Gegner  Adolfs  besass 
er  ein  natürliches  Anrecht  auf  König  Albrechts  Vertrauen,  das  denn 
auch,  wie  es  scheint,  ihm  und  seiner  Familie  in  vollem  Masse  zu 
theil  wurde.  Der  zweite  Bruder,  Dlrich,  war  Vogt  von  Sigmuringen 
und  Wangen^)  und  scheint  ebenfalls  dem  König  nahe  gestanden 
zu  haben.  Dass  Albrecht  von  Klingenberg  ebenso  wie  Heinrich  zu 
König  Albrecht  vertrautere  Beziehungen  unterhielt,  ist  demnach  an 
sich  wahrscheinlich  und  ergibt  sich  überdies  aus  den  Zeugenreihen  der 
königlichen  Urkunden  und  aus  seiner  Belehnung  mit  der  Beichsvogtei 
über  die  Stadt  Constanz;  dass  er  auch  persönlich  oder  durch  den 
bischöflichen  Bruder  Einfluss  auf  den  Gang  der  Geschäfte  ausübte, 
erfahren  wir  aus  der  vorliegenden  Schenkung  des  Grafen  von  Flandern^). 

')  Zwei  Geschlechter  des  Namens  Klingenberg  haben  sich  in  der  deutschen 
Geschichte  bekannt  gemacht,  ein  fränkisches,  dessen  Stammsits  bei  Wertheini 
am  Main  lag,  und  ein  schwäbisches  im  Thurgau.  In  beiden  kommt  um  diese 
Zeit  der  Name  Albrecht  vor;  der  fränkische  Albrecht  findet  sich  nach  Neugart, 
Episcop.  Constantiensis  I,  2,  222  noch  1299,  der  schwäbische  bis  ins  14.  Jahrh. 
hinein.  Doch  ist  es  nicht  zu  bezweifeln,  dass  unser  Albrecht  der  Schwabe  ist, 
der  in  der  Umgebung  Albrechts  häufig  genannt  wird,  dessen  Bruder  Ulrich  ein 
Ritter  des  Königs  heisst  und  bei  der  Erledigung  wichtiger  Familienangelegenheiten 
als  Zeuge  und  Vertrauensmann  erscheint  (Acta  inedita  ed.  Winkelmann  II,  192, 
193,  754),  während  der  Franke  dem  Hofe  fernsteht.  Ueber  die  schwäbischen 
Klingenberg  vgl,  Regesta  episcop.  Constant.  11,  (unter  Bischof  Heinrich)  und  die 
dort  angegebene  Literatur. 

»)  Pupikofer,  Thurgau  I,  517. 

•)  Winkelmann,  Acta  ined.  II,  754  u.  1081. 

*)  Kluit  II.  1002,  von  1299,  26.  Febr. 

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Beitechung  und  Pfrflndei^lagd  am  denticlMn  Königshof  etc.  453 

Fonn  nnd  Zweck  dieser  Sch^ikaug  sind  ähnlich  wie  im  Falle  des 
örafen  von  EatEenellnbogen,  nur  data  der  Elingraiberger  nicht  so 
hodi  eingeschatat  wird;  er  miiaa  fttr  eine  Jahresrente  Ton  100  Pfand 
die  Hnldigong  und  das  Ven^eechen  der  ünterstfttzung  kiiten^  sMA 
also  um  2000  Pfund  hinter  Bberhard  zorÜGk.  Der  dritte  im  Bunde^ 
der  Beichskanzler  Eberhard  Ton  Stein^  ist  ein  Mann  Ton  unbekannter 
Yergangraheit  Sein  Qeschledit  lasst  sieh  nicht  näher  bestimmen; 
sein  Au&teigen  ssur  Macht  wie  seinen  Bfiektritt  Tom  Amte  können 
wir  nur  mit  unsicherem  Blicke  beobachten  ^).  Wahrscheinlich  ist  er 
ein  (Gesinnungsgenosse  der  knrfibrstlichen  Partei,  ein  Gesdiöpf  oder 
dodi  ein  Anhänger  des  Eczbi8eho&  von  Mainz.  Nach  dem  Siege 
Albrechts  Ober  die  rheinischen  EnrflKrsten  Terscbwindet  Eberhard  aus 
den  Urkunden,  obgleich  er  noch  unter  Heinrich  YII.  am  Leben  war, 
und  räumt  einem  schwäbischen  Nachfolger  den  Platz;  man  darf  also 
mit  Grund  vermuthen,  dass  er  gestOrzt  wurde,  weil  die  Partei  unteriag, 
auf  die  er  sich  stützte,  und  dass  er  im  Vertrauen  seines  königlichen 
Hmrm  nicht  die  oberste  Stelle  einnahm.  Damit  hangt  es  vielleicht 
zusammen,  dass  Graf  Guido  ihn  am  kärglichsten  bedachte,  während 
ein  in  der  vollen  Gunst  des  Königs  stehender  Kanzler  ihm  alä  der 
werthvollste  Gehilfe  hätte  ersdieinen  müssen  ^)«  Eberhard  erhielt  nichts 
in  haaren  Gelde  und  nur  die  Hälfte  der  Jahresrente  die  seinen  Ge^ 
noDsen  zugesichert  wurde,  50  Pfund.  In  der  Form  der  Schenkung  trat 
eine  nothwendige  Abweichung  ein;  da  Eberhard  seines  geistlichen 
Standes  w^n  lehensunfUiig  war,  so  musste  die  Pfründe  das  Lehengut 
ersetzen.  Die  50  PAind  sollten  ihm  so  lange  ausbezahU;  werden,  bis 
der  Graf  ihm  eine  gleichwerÜiige  Pfründe  verliehen  oder  verschafft 
haben  würde.  Daftkr  leistete  der  Kauzler  zwar  nicht  Mannschaft,  aber 
er  versprach  wie  die  anderen,  dem  Grafen  mit  Bath,  Gunst  und  Hilfe 
in  seinen  Angelegenheiten  am  Hofe  gewärtig  zu  sein. 

Wir  sind  in  der  seltenen  Lage,  feststellen  zu  können,  dass  die 
.Handsalbe*  ihre  Wirkung  nicht  verfehlte:  ohne  Zweifel  durch  das 
Zusammenwirken  der  drei  mächtigen  Männer  ist  es  dahin  gekommen« 
dass  eine  am  25.  April  1209  in  Boppard  abgehaltene  Gerichtssitzung 
zu  Gunsten  des  Flanderers  ausfiel:  das  Hotgericht  erklärte,  die  am 
26.  Februar  gestellte  ^)  Bedingung  für  die  Aufhebung  der  Rechtssprüche 


1)  Vgl.  Miith.  d.  Instit  Ergänzungsband  I,  260. 

>)  Gegenurkonde  Gberbards  mit  der  Urkunde  des  Grafen  1299,  26.  Febr.» 
bei  Winkehnann  Acta  inedita,  II,  754. 

*)  Man  könnte  yermuthen,  dass  schon  im  Sprache  vom  26.  Februar  die 
Hand  der  Bestochenen  zu  spüren  und  das  Urtheil  yom  25,  Afuril  durch  die  Klausel 
»wenn  nicht  Beweise  und  Urkunden  vorgebracht  wurden,  die  jene  Rechtssprüche 

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464  S,  Herzberg-Fränkel.  . 

Rudolfs  sei  erfüllt;  auf  Grund  ^ea  vorgelegten  Schied8q)rachs,  den 
Gottfried  von  Brabant  und  Johann  von  Dampierre  gefiUlt  hätten,  seien 
alle  Bechtssprllche  aufzuheben,  die  Johann  von  Hennegau  gegen  Guido 
von  Flandern  erstritten  habe  i).  Auf  wessen  Seite  das  Becht  war,  ist 
f&r  uns  gleichgiltig;  nur  darauf  kommt  es  an,  ob  zwischen  den  Geld- 
spenden des  Grafea  und  der  plötzlichen  Sinnesänderung  des  Hof- 
gerichtes ein  mrsächlicher  Zusammenhaog  besteht  Und  das  dürfte 
schw^lich  zu  bestreiten  sein,  besonders  da  die  politische  Lage  keine 
Erklärung  des  Umschwungs  zu  bieten  scheint,  denn  der  plötzliche  Tod 
des  jungen  Grafen  von  Holland,  der  für  Johann  von  Hennegau  den 
Anlass  zu  einer  gegen  König  Albrecht  feindseligen  Hiiltnng  wurde, 
trat  erst  später,  im  Oetober  1299i  ein. 

Das  ist  das  Actenmafcerial,  welches  gegen  die  Beschuldigten  vor- 
liegt. Frag^  wir  nun,  was  eigentlich  geschehen  ist,  prüfen  wir  Art 
und  Mass  ihrer  Schuld,  so  versteht  es  sich  von  selbst,  dass  unser 
Urtheil  den  besonderen  Verhältnissen  jener  Zeit  Rechnung  trag^i 
muss.  Dadurch  wird  es  aber  wesentlich  gemild^.  Abstract  betrachtet, 
fiitellt  sich  jene  Handlung  als  eine  der  hässlichsten  Vergebungen  gegen 
die  öffentliche  Moral  dar:  drei  sehr  hoch  gestellte  Männer  lassen  sieh 
durch  einen  Mi^naten  von  mehr  als  fürstlicher  Macht  bestechen  und 
helfen  um  schnöden  Geldes  willen  die  Entscheidung  des  oberstes 
Beichsgerichtes  zu  seinen  Gunsten  wenden.  Doch  eben  daa  für  unser 
Gefühl  Abstossendsie,  die  Verderbniss  der  Justiz,  erscheint  in  einem 
etwas  anderen  Lichte,  wenn  man  bedenkt,  dass  das  Reichshofgericht 
niemals  und  am  wenigsten  an  der  Wende  das  13.  und  14.  Jahrhun- 
derts eine  reine  Justizbehörde  im  modernen  Sinne  war.  Von  jeher 
hatten  sich  die  Verhandlungen  des  deutschen  Reichstags  gerne  in  den 
Formen  des  Gerichtsverfahrens  mit  Umfrage  und  Urtheil  bew^  und 
politische  Unternehmungen,  wie  Eriegszüge,  sind  nieht  selten  in  dies^ 
Form  beschlossen  worden.  Allerdings  war  das  Hofgericht  iioch  immer 
und  vor  allem  der  höchste  Gerichtshof^  an  den  der  allgemeine  Rechtszug 
ging  und  vor  dem  die  Grossen  des  Reiches  Recht  gaben  und  nahmen. 
Aber  längst  dahin  waren  die  Zeiten,  da  ein  starkes  £önigthum  die 
Streitigkeiten  der  Fürsten  und  Magnaten  noch  hie  und  da  ab  Rechts- 
fragen behandeln  konnte,  je  mehr  es  von  dem  guten  Willen  der 
grossen  Herren  abhängig,  jemehr  es  auf  Parteibildung  angewiesen  war, 


umzüstössen  geeignet  seien*   vorsichtig   vorbereitet  sei.    Dann   wäre  aber  der 
Hennegauer  —  und  vielleicht  auch  der  Gerichtshof  selbst  —  arg  getäuscht  worden« 
denn   der  Spruch  wurde  von  Johann  erstritten;   er  muss  sich  also  damals  als 
Sieger  betrachtet  haben. 
0  Kluit  H,  1006. 

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Bestechung  und  Pfründeiyagd  am  deutschen  KOnigshof  etc.  4(55 

desto  häufiger  yerwandelten  sich  die  Beehtsfragen  in  Machtfragen,  die 
nieht  nach  juristischen  Grundsätzen,  sondern  nach  den  politischen  Bedürf- 
nissen des  Augenblicks  gelost  werden  mussten.  Solcher  Art  war  die 
flandrische  Angelegenheit:  mochten  die  Streittheile  das  geltende  Lehn- 
recht mit  noch  so  viel  juristischer  Spitzfindigkeit  für  und  wider  aus- 
spielen; f&r  den  Spruch  des  Königs  und  des  Ho%erichts  waren  Gründe 
ganz  anderer  Natur  entscheidend.  Man  wird  abo  auch  denjenigen,  die 
ein  ürtheil,  wie  es  ihren  Wünschen  und  Interessen  entsprach,  zu  er- 
zielen trachteten,  nicht  eine  Beehtsbeugung  sondern  die  eigennützige 
Beeinflussung  der  Beichspolitik  vorwerfen  dürfen.  Was  aber  den  Grad 
der  Schuld  betrifft,  so  sind  offenbar  die  beiden  Tornehmen  weltlichen 
Herren  mit  anderem  Masse  als  der  Beichskanzler  zu  messen. 

Der  fränkische  Graf  und  der  schwäbische  Bitter  waren  nicht  in 
amtlicher  Stellung;  keine  der  zahlreichen  Urkunden  Adolfs  oder 
Albrechts  bezeichnet  den  Grafen  von  Eatzenellnbogen  als  einen  könig- 
lichen Bath  ^)  oder  Hotbeamten,  und  Albrecht  von  Elingenberg  ist  ein- 
fach der  Bitter;  nur  dass  sein  Bruder  Ulrich  ausdrücklich  ab  Bitter 
des  Königs  Albrecht  berezeichnet  wird,  gestattete  auch  einen  Schluss 
auf  seine  Stellung.  Das  Band,  das  den  Grafen  wie  den  Bitter  an  das 
Oberhaupt  des  Beiches  fesselte,  war  also  nur  die  allgemeine  Treupflicht 
des  Unterthanen  gegen  den  König,  des  Vasallen  und  des  Bitters  gegen 
den  Herrn.  Ob  diese  Treue  schon  durch  die  erkaufte  Unterstützung 
fremder  Interessen  verletzt  wird,  wenn  nicht  damit  zugleich  eine  offen- 
bare und  bewusste  Schädigung  des  Herrn  verbunden  ist,  möchte  ich 
bezweifeln,  und  selbst  wenn  der  Herr  geschädigt  wurde,  darf  man  im 
Sinne  der  Zeit  mit  den  Schuldigen  nicht  allzustreng  ins  Gericht  gehen. 
Zwar  hatte  die  Vasallenschaft  noch  nicht  jeden  Inhalt  eingebüsst,  wie 
sich  gerade  aus  unseren  Urkunden  ergibt,  denn  dem  Herzog  von 
Brabant,  dem  König  von  England,  dem  Grafen  von  Flandern  war 
es,  indem  sie  sich  den  Grafen  von  Katzenellnbogen  oder  den  Bitter 
von  Klingenberg  zum  Lehnsmann  warben,  sicherlich  nicht  um  die 
lehenrechtliche  Abhängigkeit  seines  Gebietes,  sondern  um  die  Bin- 
dung seines  Gewissens,  also  um  eine  innere,  sittliche  Wirkung,  zu 
thun.  Aber  im  Ganzen  hatte  eine  Entwicklung  von  Jahrhunderten 
den  moralischen  Werth  des  Lehnsverbandes  tief  herabgedrückt,  auch 
die  Ministerialität  war  bedenklich  angefault;  wenn  Vasallen  und 
Dienstmannen  ihren  Eid  nicht  allzu  ernst  nehmen,  so  werden  wir 
mehr  den  Geist  der  Zeit  als  den  Einzelnen  zur  Bechenschaft  ziehen 


1)  Die  Reimchronik  nennt  den  Grafen  einen  Rath  Rudolfs,  (I,  423,  V.  32340  ff.), 
womnter  aber  nicht  ein  Rath  im  strengen  Sinne  zu  verstehen  ist. 

MittheUangeD  XVI.  DigitizegOY^OOglC 


4t56  ^-  Herzberg-Fränkel. 

müssen.  Wie  der  Einäuss  der  beiden  Männer  auf  die  Geschäfte  des 
Reiches  nicht  auf  einem  Amte,  sondern  auf  ihrem  persönlichen  Ver- 
faältniss  zum  König  beruhte,  so  muss  auch  ihre  Handlungsweise  nicht 
vom  juristischen,  sondern  yom  moralischen  Gesichtspunkt  beurtheilt 
werden.  Von  jenem  aus  sind  sie  freizusprechen,  jedenfalls  stehen  ge- 
wichtige Milderungsgründe  auf  ihrer  Seite,  von  diesem  aus  sind  sie  auf 
das  entschiedenste  zu  verdammen.  Denn  sie  haben  ihre  persönliche 
Vertrauensstellung  benützt,  um  Geld  zu  machen,  sie  haben  ihren  Ein- 
fluss  verkauft  —  ein  Treiben,  dessen  ünwürdigkeit  uns  am  klarsten 
entgegentritt,  wenn  wir  es  in*s  Moderne  übersetzen,  wenn  wir  uns 
vorstellen,  ein  kleiner  deutscher  Fürst  —  das  war  etwa  die  Stellung 
Eberhards  — ,  der  die  Freundschaft  des  Kaisers  geniesst,  lasse  sich  für 
seine  Liebesdienste  von  einem  seiner  Mii^ürsten  oder  gar  von  einem 
fremden  Herrscher  bezahlen.  Das  verstösst  so  grob  gegen  Anstand 
und  Ehre,  dass  es  sicherlich  auch  der  Moral  des  dreizehnten  Jahr* 
hunderts  widerspradi. 

Eine  ganz  andere  Stellung  nimmt  der  Reichskanzler  ein;  er  ist 
Beamter  und  wird  vereidigt,  in  seiner  Eigenschaft  als  Torstand  der 
Reichskanzlei  und  wohl  auch  schon  damals  als  königlicher  Rath.  Das 
erstere  wenigstens  ist  uns  sicher  überliefert:  Hdjmch  YII.,  Albreohts 
unmittelbarer  Nachfolger,  musste  gestatten,  dass  seine  Kanzleibeamten 
dem  Erzbischof  von  Mainz  den  Eid  leisteten;  wüssten  wir  es  nicht 
daher,  so  wäre  der  SeUuss  aus  der  Natur  des  Amtes,  wie  aus  den 
Eidesformeln  der  siciliscfaeu  Kanzleiordnungen  zwingend  genug.  Dass 
der  Eid  keine  blosse  Formalität  war,  dass  er  vielmehr  eine  ernste  Be- 
deutung hatte,  ist  unzweifelhaft  —  wohin  wäre  man  auch  gekommen, 
wenn  man  dem  Gewissen  des  Beamten  eine  ebenso  freie  Bewegung 
gestattet  hätte  wie  dem  Gewissen  des  Lehnsmannes.  Da  die  Rathe 
Heinrichs  YII.  ihrem  Herrn  den  Eid  schwören,  leistet  ihn  der  eine 
mit  Vorbehalt  der  Treue,  die  er  dem  Kön^  von  Frankreich  schuldet, 
der  andere  nünmt  die  Herren  aus,  denen  er  näher  verpflichtet  ist  ^) 
—  ein  Versprechen  das  man  so  sorgfaltig  abgrenzt,  ist  sicherlich  als 
strenge  bindend  zu  betrachten.  Auch  der  Einwand,  dass  die  Ent- 
scheidung über  die  politischen  und  gerichtlichen  Angelegenheiten 
genau  genommen  nicht  in  die  Befugniss  des  Kanzlers  gehöre,  dass  er 
also  in  diesem  Falle  nicht  in  Amtssachen  bestochen  worden  sei,  halt 
nicht  Stich,  denn  zweifellos  wurde  der  Reichskanzler  seit  Jahrhunderten 


0  Bönnigea,  Acta  Heinrid  VII,  6 :  Idem  per  Hugonem  .  .  .  faerunt  ezcepte 
fidelitates  aliorum  domioorum,  qoibus  primo  tenetur ;  item  dominuB  Aymarus  de 
Pertiea  in  preatatione  iuramenti  soi  predicti  excepit  regem  Franeiae  primum 
dominum  suum. 

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ßestechong  unci  E^ttiide^jagci  am  deutschen  Königshof  etc.  467 

r^elmässig  weniger  in  der  Kanzlei  als  in  Staatsgeschäften  verwendet, 
auch  kennt  das  Mittelalter  keine  scharfe  Abgrenzung  der  Competenzen, 
so  dass  alles  was  der  Kanzler  als  Vertranensmann  des  Königs  thut, 
als  eine  Amtshandlang  angesehen  werden  mnss.  So  verfQgt  denn  auch 
eine  sicilische  Kanzleiordnung  aus  der  zweiten  Hälfte  des  13.  Jahrhun* 
derts,  dass  der  E^nzler  keine  Geschenke  annehme,  sei  es  aus  Anlass  der 
Drkundenausfertigung,  sei  es  aus  Anlass  irgend  eines  anderen  Geschäftes  ^). 
Nicht  minder  irrig  wäre  es,  das  Yerhältniss  des  Reichskanzlers  zum  Grafen 
mit  den  erlaubten  Procurationen  oder  Sollicitationen  zu  vergleichen, 
ans  denen  sieh  die  Kanzleibeamten  des  15.  Jahrhunderts  einen  Neben- 
erwerb machten.  Auch  dieser  Missbrauch  —  denn  dass  der  Beamte,  der 
an  der  Ausfertigung  der  Urkunden  theil  hat,  fdr  gute  Bezahlung  die 
Vertretung  einer  Partei  übernahm,  war  nichts  als  ein  Missbrauch  —  ist 
nur  aus  dem  tiefen  Stande  der  öfientlichen  Moral  zu  erklären,  aber  die 
Duldung  die  ihm  zu  Theil  ward,  kann  sich  niemals  auf  die  Erledigung 
einer  Angel^nheit  von  allgemeinem  öffentlichen  Interesse  wie  die  flan- 
drische Frage  erstreckt  haben.  Ueberdies  sprechen  manche  Anzeichen 
dafür,  dass  man  im  13.  Jahrhundert  strenger  dachte:  Friedrich II.  verbot 
ausdrücklich  den  Beamten,  die  den  Verkehr  der  Kanzlei  mit  dem  Hofe 
yermittelten,  jede  Anwaltschaft  für  die  Parteien ;  die  Käthe  und  Notare 
mussten  schwören,  dass  sie  sich  auf  keine  Weise  zur  entgeltlichen  Vertre^ 
tung  von  Privatinteressen  herbeilassen,  ja  sogar  alles  unverzüglich  zurück- 
stellen würden,  was  sie  etwa,  ohne  zu  wissen,  dass  der  Spender  ein  Ge- 
schäft am  Hof  habe,  angenommen  hätten  >).    Und  Kaiser  Heinrichs  VIL 

')  Cancellarias  nichil  prorsus  pro  se  vel  pro  suis  nee  per  se  nee  per  suos 
aut  quoslibet  alioe  sive  racione  litterarum  sive  cuiuscanque  negocii  promovendi 
recipiet,  esculentit  et  poculentis  exceptis  in  quantum  iura  permittunt,  eed  erit  regia 
provisione  contentua.     Winkelmann  Acta  inedita  I,  744. 

«)  Friedrich  II.  für  den  Kanzler :  Ceterum  yolumus  et  mandamus  tibi  quatenufl 
singulos  nuncios  quos  ad  curiam  nostram  continget  te  mittere  in  futurum,  facias 
saeramenta  prestare  quod  venientes  ad  curiam  nostram  nonnisi  curialia  negocia, 
pro  qnibus  mittuntar,  ezpediant,  de  quibns  [übet]  priyatis  negociis  nullam  amnino 
proeuradonem  ad  peticionam  oblaciones  aliquatenus  exeroendo,  pena  a  transgres«^ 
soribna  de  periurio  immittenda.  Winkelmann,  Acta  ined.  I,  735.  Eid  der  consiliarii, 
ibid.  738.  Ego  etc.  iuro,  quod  nichil  per  me  vel  per  alium  manualiter  nee  in 
promisso  recipiam  in  curia  vel  extra  curiam  in  legacione  conetitutus  ab  aliquibus, 
qui  qualiacnnque  negocia  Tel  cauBas  in  curia  habuerint  vel  habituros  eos  speravero, 
dum  presentes  faerint,  vel  ab  aliis  pro  parte  ipsorum,  et  Bi,  antequam  ecivero 
aliqnod  negodum  tractaturum  vel  caasam  habitorum,  aliquid  ab  eo  recepero, 
deinde  [cum]  presens  in  curia  vel  per  aliquem  negocium  tractaverit  vel  causas 
liabuerit  incontinenti  restituere  tenebor,  preter  esculenta  et  poculenta  que  non 
producuntor  ad  namerum  et  quantitatem.  Zum  Schlüsse  heisst  es  dann:  Notarii 
iun»bunt  omnia  et  singula  supradicta  preter  ea  que  ad  consilium  pertinent  et 
ad  officium  iudioatus. 

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468  ^-  Herzberg-Fränkel. 

Bäthe  yersprachen^  ihren  Herrn  nach  besten  Wissen  und  Gewissen  zu 
berathen,  ohne  Bücksicht  auf  Freundschaft,  Gefahr  oder  Geldgewinn  ^). 
Kurz,  man  mag  die  Sache  wenden  wie  man  will,  man  mag  auf  die 
Anschauungen  der  Zeit  die  sorgföltigste  Bücksicht  nehmen,  so  wird 
man  doch  den  Schluss  nicht  abweisen  können,  dass  der  Kanzler  gegen 
rechtliche  und  sittliche  BegrifTe  Verstössen  und  mit  dem]£influss,  den 
ihm  seine  hohe  Stellung  gewährte,  einen  sträflichen  Missbrauch  getrieben 
hat,  denn  er  hat,  uneingedenk  der  Pflicht,  selbstlos  das  Wohl  des 
Königs  zu  fördern,  aus  eigennützigen  Beweggründen  auf  die  Wandlung 
in  der  flandrischen  Politik  eingewirkt  Dass  viele  andere  nicht  besser 
waren  als  er  —  wir  kommen  auf  dieses  Moment  noch  zurück  —  mag 
ihn  einigermassen  entschuldigen,  aber  entlasten  kann  es  ihn  nicht. 

Einen  nicht  viel  weniger  unerquicklichen  Eindruck  gewinnen'  wir 
von  dem  im  Innern  der  königlichen  Kanzlei  herrschenden  Geiste  aus 
einer  Beihe  von  Briefen,  die  uns  im  Formelbuch  des  Bischofs  Johann 
von  Strassburg  aufbewahrt  sind^).  Der  Bischof  hatte  den  Weg  zum 
Fürstenthum  durch  die  Kanzlei  König  Albrechts  genommen  und  der 
grosse  Einfluss,  den  er  als  Kanzler  erwarb,  scheint  nicht  nur  auf  seinem 
Amte,  sondern  auch  auf  seiner  persönlichen  Bedeutung  beruht  zu^haben. 
Diesen  Einfluss  minderte  selbst  der  Sturz  der  Habsburger  nicht,  denn 
auch  unter  Heinrich  YII.  bewahrte  Bischof  Johann  eine  weit  über  das 
Mass  seiner  realen  Macht  hinausreichende  Stellung  als  ehrlicher  Makler 
zwischen  dem  König  und  den  Herzogen  von  Oesterreich.  Dass  ein 
solcher  Mann  über  alles  unterrichtet  sein  wollte,  dass  er  rege  Bezie- 
hungen zu  den  Hofbeamten  nicht  minder  als  zum  Hofe  unterhielt, 
darf  uns  nicht  Wunder  nehmen.  Ein  Denkmal  dieser  Beziehungen  ist 
das  erwähnte  Formelbuch,  aber  ein  Denkmal,  das  der  königlichen 
Kanzlei  keineswegs  zum  Buhme  gereicht,  denn  es  lehrt  uns  den  Pfrün- 
denbettel ihrer  Notare  in  seinen  unwürdigsten  Formen  kennen. 

Der  königliche  Notar  Otto  war  wie  alle  seines  gleichen  bemüht, 
eine  einträgliche  Pfründe  zu  erlangen,  aber  da  das  Angebot  von  Be- 
werbern grösser  war  als  die  Nachfrage,  rief  er  die  Unterstützung  seines 
GoUegen  Nicolaus  an.     Dieser  stand,  wie  es  scheint,  mit  dem  Bischof 


')  Et  ei  consilium  ab  eis  super  aliquo  idem  dominus  rex  postolaverit,  illud 
dabiint  quod  eis  magis  videbitur  expedire  domino  regi  ad  honorem  ipsius  regis 
et  imperii  omni  amicitia  lucro  et  periculo  postpositis.  DOnniges,  Acta  Hein- 
rici  VII,  6. 

*)  Hs.  der  Wiener  Hofbibliothek  Nr.  410,  f.  12>  Nr.  87,  88,  89;  f.  13  Nr.  90 
gedruckt  bei  Chmel,  Handschriften  der  Hofbibl.  II,  340,  Nr.  40;  341,  Nr.  41,  42; 
342,  Nr.  43;  überdies  Nr.  91—94,  ungedruckt.  Die  Handschrift  gehört  noch  dem 
14.  Jahrhundert  an,  doch  ist  der  Text  sehr  verderbt. 

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Bestechung  and  Piründenjagd  am  deutschen  Eönigshof  etc.  4g9 

yon  Strassburg  in  vertrautem  Verkehre,  dessen  Ursprang  unschwer  zu 
entdecken  ist,  da  Johann  1305-— 1306  Bischof  von  ESchstätt  gewesen 
war,  und  Nicolaus  uns  als  Schatzmeister  von  Eichstätt  ^)  genannt  wird. 
In  der  That  erwirkte  Nicoluus  von  dem  Eirchenf flrsten  das  Versprechen, 
sich  bei  nächster  Gel^enheit  des  Notars  Otto  erinnern  zu  wollen^). 
Für  die  gnädigen  Gesinnungen  des  Bischofs  dankte  der  Notar  mit 
öberschwänglichen  Worten,  aber  nicht  mit  Worten  allein ;  schon  firüher 
hatte  er  den  Vielumworbenen  durch  Mittheilung  von  Neuigkeiten  vom 
K5nigshofe  zu  gewinnen  versucht,  jetzt  gab  er  ihm  in  Uebereinstim- 
mong  mit  Nicolaus  den  Kath  zur  Eaiserkronung  zu  kommen,  und 
versprach  ihm  über  die  Vorgänge  am  Eönigshof,  da  gegenwärtig  nichts 
zu  melden  sei,  durch  den  nächsten  Courier  Nachricht  zu  geben  s). 

Die  Gel^enheit,  das  Wohlwollen  des  Bischofs  zu  ei7)roben,  kam 
mit  dem  Tode  des  Domcustos  von  Strassburg  Heinrich  von  Freiburg, 
der  während  Eönig  Heinrichs  Romfahrt  zu  Padua  verschieden  war 
und  zwei  kirchliche  Beneficien  verwaist  hinterlassen  hattet).  Aber 
durch  Ottos  Rechnung  drohte  kein  Geringerer  als  der  Reichskanzler 
einen  dicken  Strich  zu  machen,  da  er  seinem  fürstlichen  Freunde  für 
eine  dieser  Pfründen  den  Cleriker  Alexander,  den  Sohn  eines  am 
Eonigshofe  mächtigen  Edelmannes  empfahl^).  Dieses  Fürwort  erhielt 
ein  schweres  Gewicht  durch  die  hohe  Stellung  des  Fürsprechers,  der 
überdies  mit  seinem  Amtsvorgänger  in  so  enger  Freundschaft  lebte, 
dass  er  selbst  erklärt,  die  Welt  urtheile  mit  Recht:  was  der  eine  von 
ihnen  wolle,  das  wolle  auch  der  andere^).  Dem  Cleriker  Alezander 
kam  wohl  auch  seine  Herkunft  zustatten,  denn  seine  Familie  muss 
von  nicht  geringer  Bedeutung  gewesen  sein,  wenn  der  Eanzler  einem 


*)  Böhmer  Regesten  Heinr.  VII,  S.  256. 

*)  Notar  Nicolaus  an  Bischof  Johann,  Chmel  II,  342.  Nr.  43 :  Scripsit  mihi 
dudnm  vestra  reverenda  patemitas,  quod  supplicationem  quam  vobis  porrexi 
fidudaliter  pro  cariesimo  socio  meo  Ottone  notario  regia  Romanorum  cum  opor- 
tonitae  Tobia  exaudire  velletis  liberaliter  et  libenter.  Nunc  autem  quia  per 
mortem  bone  memorie  . . .  cuBtodis  ecclesie  vestre  vobis  patet  focultas  etc. 

•)  Anhang  Nr.  1. 

*)  Vgl.  die  Briefe  an  Johann  Anhang  Nr.  2  und  3  und  des  Kanzlers  Heinrich, 
Bischofs   von  Trient,   Schreiben   an  denselben  Chmel,  II,  341,  Nr.  41 :    ...  sup- 

plicamos quatenns unam  de  duabus  ecclesiis  que  vobis  vacant 

per  mortem  honorabilis  viri  domini  H.,  Alexandro  derico  nato  domini  B  .  .  .  . 
conferre  dignemini  et  velitis.  Dass  dieser  H.  der  Domcustos  von  Strassburg  ist, 
wird  zwar  nicht  ausdrücklich  gesagt,  geht  aber  aus  dem  Zusammenhang  der 
StQcke  unzweifelhaft  hervor. 

•)  Vgl.  die  in  der  vorigen  Anmerkung  angezogene  Stelle. 

*)  Brief  des  Kanzlers  Heinrich :  Oreditur  enim  per  totum  mandum  sicnti  est, 
quod  meum  velle  sit  et  vestrum.  ^^  1 

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470  S-  Heraberg. FrÄnkel. 

Manne  wie  dem  Bischof  von  Strassburg  in  Anasieht  stellen  konnte, 
dass  der  Vater  seines  Schützlings  dnrch  eifrige  Fördemng  der  Ange- 
legenheiten Johanns  am  Hofe  dem  Wohlthäter  des  Sohnes  vergelten 
werde  ^).  In  dem  Cleriker  Alexander  war  also  dem  Notar  Otto  ein 
gefahrlicher  Nebenbuhler  erwachsen.  Allerdings  standen  zwei  Pfründen 
zar  Verfügung;  aber  man  konnte  dem  yon  vielen  Seiten  in  Ansprach 
genommenen  Kirchenfürsten  doch  nicht  wohl  zumuthen,  dass  er  beide 
nach  Wunsch  des  Königs  und  des  königlichen  Hofes  besetze.  Otto 
empfehlen  hiess  also  Alexander  beseitigen,  zwischen  beiden  Bewerbern 
entbrannte  daher  ein  Kampf  um  die  Gunst  derselben  Beschützer.  Der 
Sieg  blieb  dem  Notar:  so  hohe  Verbindungen  der  Vater  Alexanders 
haben  mochte  —  dem  Einfluss  der  Schreiber  und  dem  Gemeinsinn  und 
Corpsgeist  der  Kanzlei  war  er  nicht  gewachsen.  Was  Briefe  schreiben 
und  sich  verwenden  konnte,  vom  König  bis  herab  zu  den  Notaren, 
wurde  aufgeboten,  um  die  vom  Kanzler  halb  aufgegebene  Position  für 
Otto  zu  retten.  König  Heinrich  selbst  eilte  auf  den  Wahlplatz,  indem 
er  den  Bischof  bat,  dem  Notar  Otto,  dem  er  durch  Nicolaus  bereits 
Hoffnungen  gemacht  habe,  eine  der  erledigten  Pfründen  zu  verleihen, 
non  obstantibus  literis  aliis  pro  quocunque  tibi  missb,  per  quas 
memorato  derico  nostro  nullum  impedimentum  volumus  generari*), 
mit  anderen  Worten,  ohne  sich  an  die  Fürsprache  des  Kanzlers  für 
Alexander  zu  kehren.  Der  Kanzler  selbst  wiederrief,  wenn  auch  in 
einer  Form,  die  ihm  keine  allzu  schwere  Demüthigung  auferlegte:  er 
schrieb  dem  Freunde  lobende  Worte  über  Ottos  Verdienste  und  seine 
Ergebenheit  gegen  König  und  Kanzler,  und  bat  ihn  sehr  angelegentlich 
und  dringend,  um  Gottes,  des  Königs,  des  Notars  Nicolaus  und  der 
ganzen  Kanzlei  willen,  dem  Bewerber  eine  der  freigewordenen  Pfründen 
zu  übertragen;  was  den  Brief  zu  Gunsten  Alexanders  betreffe,  so  sei 
es  nicht  des  Schreibers  Absicht  gewesen  dem  Notar  Otto  ein  Hinderniss 
zu  bereiten  ^).  Thatsächlich  bedeutete  dies  natürlich  eine  Zurücknahme 
der  ersten  Empfehlung,  und  wie  es  scheint,  lag  dem  Kanzler  viel  daran, 
den  Verstoss  gegen  die  Gollegialitat  der  Kanzlei  gut  zu  machen,  denn 
er  wünschte  die  Verleihung  in  eine  Form  gekleidet  zu  sehen,  die  es 
offenbar  machte,  dass  der  Schritt  auf  seine  Verwendung  zurückzuführen 


0  Ebenda :  Scientea  qnod  pes  hoc  ipsum  dominum  B.  in  ooria  domini  nostri 
regis  babebitifl  in  vestris  negotiis  fidelissimum  et  assiduum  promotorem, 

»)  Cbmel,  II,  340,  Nr.  40. 

8)  Brief  des  Kanzlers  an  Jobann,  Cbmel,  II,  341  Nr.  42;  Scientes  quod 
int^ntionis  non  existit  quod  per  literas  nostras  quas  prins  pro  filio  domini  B.  vobis 
Bcripsiraug,  eidem  Ot.  pro  quo  sincero  rogamus  afi'ectu  aliquod  obstaculum 
irrogetur, 

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Bestechung  und  Pfrfinde^jagd  am  deotschen  Eönigshof  etc.  471 

gei  ^).  Ueberdiea  erhuierte  der  Notar  NicolauB  den  Bischof  ?on  StrasB^ 
barg  noehmals  an  das  gegebene  Yerspreehen  ^),  ein  anderer,  als  Notar 
H.  beseiehneter  Amtsgenosse  rief  Johanns  Onade  für  Otto  an  nnd 
erklärte  ihm,  dnreh  Gewährung  der  Bitte  werde  sich  die  ganze  Kanzlei 
geehrt  f&hlen^).  EndUeh  ergriff  Otto  selbst  das  Wort  zu  einem 
deslütJiigen  Ctesuch  an  den  Bischofs),  und  wandte  sich  zugleich  an 
die  Notare  des  Bischofs  yon  Strassburg  ^),  indem  er  sie  unter  Anrofong 
der  alt^i  Kameradschaft*)  und  unter  der  Yersicfaeraug  seiner  Oegen- 
ditiiste  beschwor,  sich  bei  ihran  Herrn  f&r  ihn  einzusetzen  und  ihm 
den  günstigen  Erfolg  durch  einen  Eilboten  melden  zu  lassen.  Die 
Häbel  wurden  also  Yon  yerschiedenen  Seiten  angesetzt;  ob  das  Ergebniss 
die  Mähe  gelohnt  hat,  ist  uns  nicht  Überlieft  ^). 

Was  an  diesem  Briefwedisel  dem  heutigen  Leser  zunächst  auf- 
faUt^  das  ist  neben  der  demüthigen  Form  des  Gesuches  das  bedenUiehe 
Yerhältaiss,  in  das  ein  hoher  Beamter  der  wichtigsten  BeichsbehSrde 
durch  Begehren  und  Gewähren  der  Pfründe  zu  einem  Beichsfürsten 
gelangt,  der  zwar  rechtlich  ein  Untergebener  des  Königs,  thatsächlich 
aber  ein  halb  selbständiger,  seinen  eigenen  Interessen  nachgehender 
Beicfaefürst  ist  Dass  wir  jedoch  bei  der  Beurtheilung  solcher  Dinge  den 
modernen  Menschen  vollständig  verleugnen  müssen,  lehren  die  Thatsachen : 
si&d  es  dodi  drar  König  selbst  und  sein  Beichshanzler,  die  den  Notar 
mit  allen  Mitteln  in  die  moralische  Abhängigkeit  von  Bischof  Johann 
zu  bringen  bemüht  sind.  Die  Gründe  liegen  auf  der  Haud.  Das  Wirth« 
s^afts-  und  Steuersystem  war  noch  zu  wenig  entwickelt,  zu  wenig  auf 


1)  Ebenda:  Affeetantei  quatenos  predieto  Ot.  unum  de  huinemodi  benefieiis 
.  .  .  adeo  liberaliter  ex  spedali  yestra  benivolentia  conferatis,  quod  idem  Ot. 
.  .  .  precei  nostras  aibi  sentiat  profuisse. 

s)  Vgl.  den  oben  S.  468.  Anm.  2  angeführten  Brief  des  Nicolaua  an  Johann. 

«)  Anhang  Nr.  II. 

<)  Anhang  Nr.  lll. 

^)  Anhang  Nr.  IV.,  hier  wird  der  Brieftdireiber  zwar  notarius  H.  genannt, 
aber  der  offenbare  Zusammenhang  mit  den  übrigen  Schreiben  zwingt  zu  der 
Annahme,  dass  der  auch  sonst  recht  nachlässige  Schreiber,  dem  an  den  Namen 
wenig  lag,  H.  für  0.  geschrieben  habe. 

«)  Die  Bedeutung  der  antiqua  societas  ist  nicht  klar ;  da  der  Brief  an  die 
Gesammtheit  der  Notare  gerichtet  ist,  so  bezieht  sich  des  Wort  nicht  auf  einen 
Einzelnen  sondern  auf  die  Strassburger  Kanzlei.  Am  nächsten  liegt  die  Yer« 
miXtbung,  Otto  habe  in  Strassburg  seine  Sporen  verdient  und  sei  durch  Johann 
in  die  kaiserliche  Kanzlei  gekommen,  dann  ist  es  aber  verwunderlich,  dass  ein 
ftir  seine  Bewerbung  so  günstiger  umstand  in  keinem  der  Bitt-  und  Fürbittbriefe 
erwähnt  wird. 

»)  Anhang  Nr.  IV. 

«)  Vgl.  Anhang  S.  476.  ^  . 

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472  S.  Herzberg. Fränkel. 

Qeld  gestellt,  als  dass  eine  eigentliche  Besoldong  der  Beamten  möglich 
gewesen  wäre.  Taxen  und  Spateln  bildeten  den  grössten  Theil  der 
Einnahmen,  und  sie  reichten  sicher  nicht  f&r  die  Bedürfiiisse  einer  an- 
standigen LebensftQirang  aus.  Da  musste  man  «ich  helfen  wie  man 
konnte ;  es  kommt  yor,  dass  ein  verdienter  Eanzleibeamter  trotz  seines 
geistlichen  Standes  durch  ein  Lehen  entlohnt  wird.  Gtewohnlieh  aber 
waren  sie  auf  Pfründen  angewiesen,  und  sie  griffen  sn,  wo  und  wann 
sich  die  Gelegenheit  bot.  Dem  König  stand  f&r  die  Versorgimg  der 
Hofgeistlichkeit  das  Becht  der  ersten  Bitten  zu,  das  heisst,  er  hatte 
das  Becht  der  Designation  eines  Bewerbers  ffir  das  erste  seit  seinem 
B^erungsantritt  frei  gewordene  Beneficium  an  jedem  Stifb  oder  Kloster 
im  Beiche.  Das  ist  eine  der  Krücken,  auf  denen  die  deutsche  Ver- 
waltung ging;  dass  sie  sich  auch  dieser  Stütze  nicht  ungehindert  bedienen 
durfte,  dass  der  in  den  Kirchen  lebendige  Geist  corporativer  Selbstän- 
digkeit der  Ausübung  des  königlichen  Bechtes  alle  erdenklichen 
Schwierigkeiten  in  den  Weg  wälzte,  versteht  sich  bei  dem  damaligen 
Zustande  des  Beiches  von  selbst.  Indessen  wurde  das  Becht  der  ersten 
Bitten  von  Beichswegen  mit  uugewohnter  Energie  yertheidigt,  haupt- 
sachlich wohl  deshalb,  weil  seine  Behauptung  im  eigensten  Interesse 
der  Kanzleibeamten  lag.  Die  Formularbücher  aus  der  Zeit  der  ersten 
Habsburger  sind  reich  an  Beispielen  solcher  ersten  Bitten,  auch  von 
Urkunden  dieser  Art  sind  nicht  wenige  erhalten  und  der  drohende  Ton, 
mit  dem  zuweilen  die  l^ichtbeachtung  der  Bitte  gerügt  wird,  beweist 
welchen  Werth  man  in  der  Kanzlei  auf  die  Erhaltung  dieser  Ein- 
nahmsquelle legte.  Zu  den  ältesten  Bellen  der  BegisterfÜhrung  am 
deutschen  Hofe  gehört  bezeichnender  Weise  ein  Libellus  primariarum 
precum  aus  der  Zeit  Ludwigs  des  Baiem  ^).  Allein  die  Zahl  der  auf 
solche  Art  erlangten  Pfründen  scheint  den  Anforderungen  nicht  genügt 
zu  haben,  da  ja  auch  die  übrige  Hofgeistlichkeit  und  wer  sonst  gute 
Verbindungen  hatte  die  Hände  danach  ausstreckte,  so  dass  den  Notaren 
nur  der  Ausweg  übrig  blieb,  den  wir  sie  mit  Genehmigung  und  Unter- 
stützung ihres  obersten  Herrn  einschlagen  sehen:  der  Ausweg  des 
Pfründenbetteb  bei  geistlichen  Fürsten.  Dass  König  und  Kanzler 
einen  solchen  Zustand  duldeten,  geschah  wohl  nur,  weil  sie  ihn  nicht 
ändern  konnten;  sicherlich  war  es  nicht  ihre  Meinung  dem  Bewerber 
mit  ihrem  Fürwort  zugleich  einen  Freibrief  für  den  Missbrauch  seines 
Amtes  mit  auf  den  Weg  zu  geben.  Und  doch  lag  die  Versuchung  den 
Mächtigen,  in  dessen  Hand  die  Entscheidung  gegeben  war,  wenn  nöthig 
selbst  auf  Kosten   der  Gewissenhaftigkeit  zu  gewinnen,   zu   nahe,   um 


*)  Oefele,  Scriptores  Rerum  Boicarum  I,  735.  ^  , 

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Bestechung  and  Pfründenjagd  am  deatechen  Eönigshof  etc.  473 

nicht  wu^sam  zu  sein.  In  dem  Verctprecben  des  Notars,  den  Bischot 
mit  Neuigkeiten  vom  Eonigshofe  zu  bedienen,  liegt  allerdings  noch 
k^  Brach  aber  doch  schon,  wenn  der  Ausdruck  erlaubt  ist,  eine 
Entweihung  des  Amtsgeheimnisses,  das  f&r  einen  Eanzleibeamten 
doiq^elt  unantastbar  sein  musste  —  es  ist  kaum  glaublich,  dass  die 
Grenze  niemals  übersdiritten  worden  sei  Und  wenn  der  eine  Notar 
aufrecht  blieb,  so  strauchelte  der  andere,  denn  die  gleichen  Verhält- 
nisse erzeugten  die  gleiche  Gelegenheii 

Ueberhaupt  darf  man  es  als  sicher  annehmen,  dass  die  hier  ge- 
schilderten Vorfalle  nidit  die  einzigen  und  wohl  auch  nicht  die 
schlimmsten  ihrer  Art  waren.  Die  sorgfaltig  abgewogenen,  alle  Hinter- 
pforten und  Mentalreserrationen  absperrenden  Ausdrücke  der  früher^) 
angeführten  sicilischen  Eanzleiordnung  —  der  Kanzler  wird  weder  f&r 
sich  noch  f&r  die  Seinigen,  noch  in  eigener  Person,  noch  durch  die 
Seinigen  oder  durch  andere  Personen  in  Amtssachen  etwas  annehmen 
—  weist  auf  eine  reiche  Erfahrung  in  allen  Schlichen  der  Gorraption 
zurück.  Von  Innocenz  III.  wird  gerühmt,  dass  er  yor  Allem  bemüht 
gewesen  sei,  die  Käuflichkeit  aus  der  römischen  Kirche  zu  bannen, 
deshalb  habe  er  rerordnet,  dass  kein  Beamter  seiner  Kurie,  (für  Amts- 
handlungen) etwas  fordern  dürfe,  mit  Ausnahme  der  Schreiber  und 
Bullatoren,  denen  jedoch  bestimmte  Taxen  voi^eschrieben  worden  seien; 
alle  sollten  ihre  Amtspflicht  unentgeltlich  erftQlen  und  nur  freiwillige 
Spenden  mit  Dank  entgegennehmen  ^).  Dieser  Bericht  gestattet  keinen 
Zweifel,  dass  jene  Ton  Innocenz  bekämpfte  .Pest*  sich  nicht  auf  Misse- 
thaten  Einzelner  beschrankte,  sondern  ein  tief  eingewurzeltes  üebel 
war;  wie  wenig  die  Bemühungen  des  grossen  Pi^Mstes  Ton  dauerndem 
Erfolge  gekrönt  waren,  ist  bekannt  genügt).  Die  deutschen  Verhält- 
nisse werden  durch  die  hier  mitgetheilten  Thatsachen  hell  beleuchtet: 
der  Kanzler  Eberhard  und  seine  Genossen  hätten  sich  ihre  Bestechung 


0  S.  466,  Anm.  1.  Vgl.  auch  die  Joramenta  der  pftstliohen  Beamten  bei 
Tangl,  Die  pftpstlichen  Eanzleiordnangen,  33  ff. 

')  Gesta  Innocentii  III.  bei  Baluze,  Epist.  Ixmocentii  III.  L.  II,  Band  I,  8.  17, 
Nr.  41 :  Inter  omnee  itaqne  pestes  habuit  venalitatem  exosam,  cogitans  qualiter 
eam  posset  a  Romana  eoclesia  exstirpare.  8tatim  ergo  fecit  edictnm  ut  nuUus 
officialium  curiae  suae  quicquam  exigeret  praeter  soloe  scriptores  et  bullatores 
quibus  tamen  certum  modum  praefixit,  districte  praecipiena  at  singuli  sunm 
officinm  gratis  impenderent,  receptari  gratanter  si  quid  eis  gratoiter  donaretur.  Die 
Kenntniss  dieser  Stelle  verdanke  ich  der  Freundlichkeit  des  Herrn  Prof.  Dr.  Tangl. 

3)  Einen  sehr  interessanten  Fall,  der  zeigt,  auf  welche  Weise  im  14.  Jahr- 
bandert  um  die  Gunst  einflossreicher  Männer  an  der  Curie  mit  Geld  und  Ge- 
schenken geworben  wurde  erzählt  Tangl,  Taxwesen  der  päpstlichen  Kanzlei, 
MittheiL  d.  Instit.  13,  65.  ^  , 

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474  S-  Herzberg-Fränkel 

sicber  nicht  mit  Brief  und  Siegel  bescheinigen  lassen,  wenn  sie  von 
der  Entdeckung  grossen  Schaden  oder  grosse  Schmach  hätten  be- 
fürchten müssen  ^).  Auch  spater  ist  es  in  Deutschland  nur  sehr  äll- 
mälig  besser  geworden :  wenn  der  Verdacht  der  Bestechung  sich  selbst 
an  die  Throne  heranwagt,  so  moss  der  Schaden  weit  um  sich  gefiressen 
haben.  Und  noch  im  18.  Jahrhundert  sind  Minister,  die  mit  oder  ohne 
Vorwissen  ihrer  Herren  von  auswärtigen  Mächten  besoldet  werden, 
keine  unerhörten  Erscheinungen.  Bestimmte  Fälle  im  Einzelnen  an-^ 
zuführen,  wird  allerdings  nur  demjenigen  mc^lich  sein,  der  mit  der 
Geschichte  einer  Zeitperiode  genau  vertraut  ist,  da  solche  Dinge 
sich  im  Halbdunkel  abzuspielen  pflegen.  Dass  aber  die  ö&nÜiche 
Moral  damals  auf  einer  nicht  eben  hohen  Stufe  stand,  ist  kaum  zu 
bestreiten. 

Schwieriger  ist  es  den  Gründen  dieser  Erscheinung  nachzugehen, 
die  sich  natürlich  nur  vermuthen,  nicht  aotenmässig  erweisen  lassen. 
Wie  war  es  möglich,  dass  Beamte  und  Männer  in  hohen  Stellungen 
sich  ilires  Banges  und  des  königlichen  Vertrauens  so  oft  unwürdig 
zeigten?  Die  heute  so  beliebte  Begründung  durch  die  wirthschaft- 
lichen  Verhältnisse,  die  ja  auch  in  den  Grenzen  ihrer  Berechtigung 
im  Vorstehend^!  versucht  worden  ist,  reicht  doch  nicht  völlig  aus. 
Es  ist  freilich  nicht  zu  bezweifeln,  dass  deir  Beamte  auf  Nebenein- 
nahmen angewiesen  war,  und  man  begreift  leicht,  dass  von  ihm  im 
Allgemeinen  keine  volle  und  bedingungslose  Hiugebung  an  den  Beruf 
verlangt  werden  konnte,  da  seine  Existenz  nicht  auf  sein  Amt  ge- 
gründet war^).  Aber  das  erklärt  noch  nicht  die  rücksichtslose  Ver- 
läugnung  der  Pflicht  zu  Gunsten  des  VorÜieils,  das  erklärt  nicht  die 
Unlauterkeit  im  Staatsleben,  während  im  Privat-  und  Geschäftslebeh 
die  sittlichen  Anforderungen  nicht  nachweisbar  geringer  waren  als  in 


0  Aus  dem  früheren  Mittelalter  sind  mir  ähnliche  Fälle  nicht  bekannt, 
aber  sie  mögen  vorgekommen  sein.  Dass  der  Gedanke,  es  sei  unrecht  staatliche 
Angelegenheiten  nach  Gunst  zu  entscheiden,  jener  Zeit  fern  war,  zeigt  die  Art  der 
Nennung  von  Intervenienten :  auch  später  suchte  man  Freunde  zur  Vertretung  seiner 
Sache  am  Hofe  zu  gewinnen.  Vgl.  Redlich  Mitth.  aus  d.  Vatic.  Arch.  II,  210, 
Brief  eines  Notar  Johanns  von  Hennegau  an  den  Vertreter  seines  Herrn  in  der 
flandrischen  Streitsache,  derselben,  deren  Fortsetzung  wir  kennen  gelernt  haben : 
Procures  eciam  advocatos,  videlicet  dominum  comitem  de  Fnrsteuberoh,  buroh- 
gravium  de  Nurenberch  et  alios  sive   alios,  qnos  habere  potueris  melioret. 

^  Vgl.  Schmoller,  Der  deutsche  Beamtenstaat  des  17.  und  18.  Jahrh.  Jahrb. 
fQr  Gesetzgebung,  1894  und  Acta  Borussica  I,  Einleitung,  besonders  117  ff.  Aus 
unseren  Ausführungen  ergiebt  sich,  dass  Schmoller  den  Verfall  der  Beamten- 
moral zu  spät  ansetzt.  Man  kann  nicht  aus  der  Geldwirthschaft  und  aus  dem 
Materialismus  des  15.  Jahrh.  erklären,  was  schon  im  13.  vorhanden  war. 

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BestechuDg  und  Pfiründenjagd  am  deutschen  Königshof  etc.  475 

der  Gegenwart.  Hier  scheint  vielmehr  die  Auflösung  des  Staaisbegriffes^ 
die  Behandlung  der  öffentlichen  Institutionen  als  nutzbarer,  dem  Yor- 
theil  des  Inhabers  gewidmeter  Kechte,  die  um  die  Wende  des  13*  und 
14.  Jahrhunderts  in  Deutschland  noch  sehnellere  Fortschritte  als  in 
anderen  Landern  machte,  YerhängnissToll  eingewirkt  zu  haben.  Das 
Reich  war  nicht  mehr  das,  was  im  Mittelalter  den  Staat  aunnacht,  die 
Territorien  waren  noch  nicht  das,  was  unsere  Zeit  als  Staat  bezeichnet. 
Die  Deutschen  ftLhlten  sich  als  eine  Nation  und  hatten  ein  Ya^rland 
—  man  denke  an  das  mächtige  Aufflackern  des  Nationalgetühls  bei 
Bndolfs  burgundischem  Feldzug  von  1289  —  aber  es  fehlte  ihnen 
eben  der  Staat,  dem  man  nicht  allein  durch  Gefühle,  sondern  durch 
bestimmte,  klar  umschriebene  Pflichten  verbunden  ist.  Die  staatlichen 
Rechte  waren  unter  verschiedene  Herren  zersplittert;  Landgerichte, 
Vogteien,  Zölle,  Abgaben  wurden  wie  Landgüter  vertauscht  und  ver- 
kauft, so  dass  der  Gegensatz  des  öffentlichen  und  Privatrechts  zwar 
nicht,  wie  man  oft  behauptet,  aufgehoben,  aber  sehr  verdunkelt  war. 
Der  Fürst  ist  noch  nicht  Staatsoberhaupt,  sondern  nur  ein  sehr  mäch- 
tiger Herr,  dem  der  sittliche  Rückhalt  eines  unpersönlichen  Interesses 
fehlt  und  der  eben  deshalb  mit  seiner  nach  allen  Seiten  ausgreifenden 
Hab-  und  Herrschgier  als  die  Verkörperung  zügelloser  Selbstsucht 
erscheint.  Das  lässt  sich  am  besten  durch  den  Hinweis  auf  das  Eur- 
fÜrsten-Collegium  deutlich  machen.  Das  Stimmrecht  ist  den  Fürsten 
und  Kurfürsten  nicht  zu  ihrem  Nutzen,  sondern  zum  Nutzen  des 
Reiches  gegeben  und  in  der  sogenannten  deutschen  Eaiserzeit  erfüllt 
es  auch  trotz  aller  Mängel  seine  eigentliche  Bestimmung,  schon  weil 
die  grosse  Zahl  der  Wahlberechtigten  das  Einzelinteresse  zurückdrängt 
Vom  13.  bis  ins  18.  Jahrhundert  wird  es  dagegen,  wie  bekannt, 
keineswegs  jenem  Zwecke  gemäss  ausgeübt,  sondern  gänzlich  in  den 
Dienst  der  Wähler  gestellt,  woran  auch  die  Anläufe  zur  Herstellung 
eines  ständischen  Reichsregimentes  nichts  zu  ändern  vermögen.  Während 
aber  die  Kurfürsten  des  17.  oder  18.  Jahrhunderts  ihre  Stimmen  in 
der  Regel  doch  im  Interesse  ihrer  bereits  zu  Staaten  gewordenen  Terri- 
torien abgeben,  scheinen  ihre  Vorgänger  im  14.  Jahrhundert  sich  nur 
von  persönlichem  Eigennutz  leiten  zu  lassen,  indem  sie  ihr  Votum  für 
einige  Burgen,  für  eine  vortheilhafte  Heirath,  oder  gar  für»  schnödes 
Geld  verkaufen.  Diese  Strömung  ist  so  mächtig,  dass  die  Krone  selbst 
von  ihr  ergriffen  wird;  seit  der  König  sich  aus  einem  Staatsoberhaupt 
in  den  Inhaber  bestimmter  Rechte  und  Ansprüche  verwandelt  hat,  ist 
er  genöthigt  dieselben  Wege  wie  die  Fürsten  zu  wandeln  und  diese 
Rechte  und  Ansprüche  rücksichtslos  zu  mehren  und  durchzusetzen. 
Das  Streben  nach  der  Gründung  einer  Hausmacht,  die  Spaltung  zwi- 

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476  S.  Herzberg-FrÄnkel. 

scben  dem  Beichsinteresse  und  dem  persönlichen  Interesse  des  Königs 
sind  nicht  aaf  das  böse  Beispiel  der  Habsbarger  noch  auf  den  realisti- 
schen Geist  der  Zeit  zurückzuf&hren,  sondern  sie  folgen  mit  Noth- 
wendigkeit  aus  jener  Umwandlung.  Freilich  ist  es  uns  beute  offenbar, 
dass  die  Selbstsucht  der  Fürsten  unbewusst  höheren  Zwecken  der 
historischen  Entmcklung  diente,  indem  sie  den  modernen  Stuat  heraus- 
arbeiten half;  aber  die  Zeitgenossen  sahen  nicht  das  Ziel,  sondern  den 
Weg,  auf  ihre  ö£fentliche  Moral  musste  daher  das  von  oben  g^ebene 
Beispiel  yerderblich  wirken.  Der  Deutsche  des  18.  Jahrhunderts  sah, 
dass  selbst  sein  allmächtiger  und  gefQrchteter  Landesherr,  wenn  er 
nicht  zufallig  ein  Mann  von  besonderer  Nichtswürdigkeit  war,  sein 
persönliches  Wohl  dem  des  Staates  unterordnete;  der  Deutsche  des 
14.  Jahrhunderts  sah,  dass  der  Fürst,  ja  selbst  der  König,  wenn  sie 
auch  persönlich  rechtschaffen  uud  wohlwollend  waren,  in  politischeu 
Dingen  ein  weites  Gewissen  hatten  und,  wie  es  schien,  ihren  eigenen 
Vortheil  über  Alles  stellten.  Wie  sollten  nun  die  Beamten  und  Batb- 
geber  der  Grossen  anders  handeln?  Warum  sollten  sie  in  dem  all- 
gemeinen Wettbewerb  um  Macht  und  Besitz  schüchterner  auftreten 
als  ihre  Herren? 

Mit  dem  Hinweis  auf  diese  Zustände  ist  die  Frage,  die  uns  be- 
schäftigt, freilich  noch  nicht  beantwortet  und  sie  ist  auch  im  Bahmen 
dieser  Erörterungen  nicht  zu  beantworten,  denn  sie  ist  ein  Theil  des 
grossen  geschichtlichen  Problems  der  Umgestaltung  der  öffentlichen 
Moral  in  den  letzten  Jahrhunderten,  das  hier  nur  flüchtig  gestreift 
werden  konnte.  Wir  haben  nur  den  Massstab  für  die  Beurtheilung 
der  vorliegenden  Fälle  gesucht  und  glauben  sagen  zu  können,  dass 
die  Männer,  deren  Handlungen  betrachtet  und  zergliedert  worden  sind, 
sicherlich  keine  Tugendhelden  waren  und  der  theoretischen  Moral, 
selbst  wie  sie  damals  war,  nicht  genügten,  dass  man  jedoch  zu  ihren 
Gunsten  anführen  darf,  sie  seien  nicht  schlechter  als  ihre  Zeit  gewesen. 


Anhang. 

Die  folgenden  Briefe  geboren  zu  der  S.  467,  Anm.  2  angeführten 
Serie,  sie  dürften  ungedruckt  sein,  wenn  sie  nicht  etwa  in  Bosenkränzers 
Biographie  Bischof  Johanns  von  Strassbnrg  —  einem  Buche,  das  ich  selbst 
durch  die  Yerlagsbandlung  nicht  erhalten  konnte  —  mitgetheilt  sind. 
Zeitbestimmung  und  Reihenfolge,  die  übrigens  för  unsere  Zwecke  wenig 
bedeuten,  ergeben  sich  aus  folgenden  Erwägungen:  die  Briefe,  die  sich 
auf  die  Strassburger  Pfründen  beziehen,  sind  selbstverständlich  sofort  nach 
dem  Tode  ihres  Inhabers,  des  Domcustos  H.  geschrieben  worden.  Leider 
ist  es  mit  den  mir  zu  Gebote  stehenden  Hilfsmitteln  nicht  möglich  das 
Datum    des  Todes    genau   zu   bestimmen.     Nach   gütiger  Mittheilung   des 

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Bestechung  und  PfrOndeigagd  am  deutschen  Königshof  etc.  477 

Directors  des  BezirksarcMys  für  Unterelsass,  Herrn  Prof.  Wiegand,  kommt 
der  im  Formelbnch  mit  dem  Anfimgabuchstaben  R  bezeichnete  Domcustos 
Heinrich  von  Freiborg  am  12.  Ootober  1310,  also  yor  Beginn  der  Bom- 
&hrt  zum  letzten  Mal  urkundlich  vor;  sein  Nachfolger  Konrad  von  Kickel 
ist  erst  am  8.  Juni  1313  nachzuweisen;  zwischen  beiden  Nachrichten 
klafiPt  eine  breite  Lücke.  Heinrich  von  Freiburg  ist  zu  Payia  gestorben, 
wohin  er  wahrscheinlich  doch  erst  im  Gefolge  Heinrichs  VE.,  also  nicht 
▼er  April  1311  gelangt  ist,  und  vor  der  Kaiserkrönung  (29.  Juni  1312)i 
da  Heinrich  noch  König  genannt  wird.  Diese  Briefe  wurden  ohne  Zweifel 
gleichzeitig  Yom  Notar  Otto  expedirt;  der  Brief  des  Notars  H.  wurde 
ebenso  wie  die  von  Ghmel  publicirten  des  Königs,  Kanzlers  und  Notars 
Nicolaus  früher  geschrieben  als  Ottos  eigenes  Gesuch  und  als  sein  Brief 
an  die  Strassburger  Notare;  dadurch  rechtfertigt  sich  die  Anordnung  der 
Briefe  H,  HI,  IV. 

Den  Brief  I  halte  ich  für  die  Antwort  des  Notars  Otto  auf  das 
Schreiben  des  Bischofs,  das  auf  die  erste  allgemein  gehaltene  Empfehlung 
des  Notars  Nicolaus  für  Otto  mit  einer  ebenso  allgemein  gehaltenen  Zusage 
eingegangen  war  ^).  Dazu  stimmt  der  Ton  des  Briefes  am  besten,  der 
schwerlich  ein  Dankschreiben  für  die  bereits  erfolgte  Ernennung  sein  kann, 
da  eine  solche  Thatsache  wohl  bestimmte  Erwähnung  gefanden  htttte.  Allen* 
falls  könnte  er  auch  die  Entgegnung  auf  ein  späteres  uns  nicht  erhaltenes 
Schreiben  des  Bischofs  sein,  welches  dem  Notar  die  Pfründe  um  die  er 
sich  bemühte,  in  Aussicht  stellte.  Doch  liegt  kein  Grund  für  die  Annahme 
vor.  Damit  rückt  der  Brief  an  die  Spitze  der  Serie.  Für  die  Datirung 
verwerthbar  wäre  die  Aufforderung  an  Johann  zur  Krönung  zu  kommen  ^) 
(sicherlich  zu  Kaiserkrönung,  nicht  zur  lombardischen  vom  6.  Jan.  1311), 
womit  der  erste  Brief  und  damit  die  ganze  Briefreihe  gegen  1312 
zu  gerückt  würde,  wüssten  wir  nicht,  dass  die  Krönung  mehrmals  ver- 
schoben worden  ist  Auch  kann  die  Auffindung  des  Todesdatums  jenes 
Domherrn  die  ganze  Berechnung  umstossen. 

I. 

Der  königliche  Notar  Otto  dankt  dem  Bischof  Johann  von  Strass-^ 
bürg  für  seinen  gnädigen  Brief,  verspricht  ihm  Nachrichten  vom  Hofe 
und  räth  ihm  zur  bevorstehenden  Krönung  zu  kommen. 

Beverendo  domino  suo  et  benefactori  precipuo  domino  Johanni  vene- 
rabili  Arg(entinenBi)  episcopo  suus  Otto  regalis  cancellarie  clericus  nichil 
quam  se  totum.  Letificavit  me  humilem  et  indignum  non  modicum  ve- 
strarum  transmissio  litterarum,  designans  me  ad  hoc  vestre  gratie  memo- 
ralibus  insidere.  Quid  ergo  retribuet  domino  suo  in  regali  curia,  sua  id 
quod  est  creatura  certe  voluntate  pro  facto,  quia  heu  aliud  iam  non  potest, 
de  qua,  queso,  ut  ^)  vestra  ezuberans  pietas  contentetur.  Ad  presens  alia 
nova  in  regali   curia  nisi  que  prius  vobis   scripseram   non   habentur,    sed 


«)  Vgl.  S.  468.  Anm.  2. 

')  Wenn  Nr.  I,  wie  ich  annehme,  die  Antwort  auf  den  im  Schreiben  des 
Notars  Nioolaus  8.  468,  Note  2  erwähnten  Brief  Johanns  ist,  so  wären  auch 
NicolauB  Worte :  Scripsit  mihi  iam  dudom  vestra  patemitos  zu  beachten ;  doch 
ist  dodom  zu  mibestimmt,  es  kann  auch  »vor  wenigen  Monaten*  bedeuten. 

')  ut  von  anderer  Hand  nachgetragen.  j 

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478  ^-  Herzberg. Fränkel. 

ea  qae  proxime  em^rserint,  per  proximum  nuncinm  vobie  scribere  per 
ordinem  non  omittam.  Ad  coronationem  venire  propter  cansaa  aliqnaa 
yobis  et  ecclesie  vestre  proficuas»  si  licet  consulere,  qnod  eüam  magister 
Kicolaus  fideliter  consnlit,  nullatenas  omittatis.  Bogo  eüam  vestram  be- 
nignitatem,  nt  memor  mei  esse  dignemini,  prout  vestra  permisit  michi 
gratia  tempore  opportuno.     Datum  etc. 

II. 

Der  (königliche)  Notar  H,  bittet  den  Bischof  (Johann  von  Strass- 
hurg)^  dem  Notar  Otto  eine  durch  den  Jod  des  Domcustos  von  Strass- 
bürg  erledigte  Pfründe  zu  verleihen. 

Beverendo  in  Christo  patri  tali  episeopo  H.  talis  notarios  etc.  ad 
qneyis  obsequiosa  genera  se  paratum.  Licet  non  credam  fore  necessariun, 
tarnen  nt  affectom  omnium  plenius  cognoscatis,  patemitatem  vestram  exoro 
hnmiliter  et  devotCi  quatenus  iuxta  magistri  N.  reqnisitionem  noebt) 
dilecto  socio  Otto(ni)  connotario  nostro  de  aliquo  beneficiomm,  que  vestre 
provisioni  ex  morte  quondam  .  .  custodis  Arg(entini)  vacant  ad  presens 
velitis  favorabiliter  providere,  in  quo  non  solum  ego,  sed  et  tota  cancellaria 
se  reputabit  plurimum  honoratam.     Datum  etc. 

IIL 

Der  königliche  Notar  Otto  bittet  (den  Bischof  Johann  von  Strass- 
bürg)  um  Verleihung  einer  der  durch  den  Tod  des  Domcustos  (von 
Strassburg)  erledigten  Pfründen. 

Pater  reverende,  domine  graciose,  ac  benefactorum  precipue !  Premisso 
meo  fideli  ac  humili  servicio,  ego  vester  Otto  nullius  alterius  creatura  nisi 
vestri,  rogo  vestram  pietatem  humiliter  et  devote  ut  precipue  propter  demn 
et  ad  magistri  N.  vestri  devotissimi  clerici  peticionem  vobis  pro  me  iam 
dudum  fusam,  de  cuius  etiam  exauditione  vestris  michi  litteris  spem  de- 
distis,  unum  de  beneficiis  que  vobis  ex  morte  .  .  custodis  ecclesie  vestre 
qui  Padue  diem  clausit  extremum  michi  vestre  creature  ut  per  vos  crea- 
torem  incrementum  honoris  et  boni  amplioris  accrescat,  de  vestre  benigni- 
tatis  solita  gracia  conferatis,  in  eo  deo  honorem,  regi  reverentiam,  magistro 
N.  satisfactionem  et  michi  gratiam  facietis.  Yalete  et  me  reddite  in  petitis 
huiusmodi  primitivum.     Datum  etc. 

IV. 

Der  königliche  Notar  Otto  bittet  die  Notare  (des  Bischofs  ran 
Strassburg),  die  vom  König,  Kanzler  und  andere  für  ihn  beim  Bischof 
von  Strassburg  eingelegten  Fürbitten  zu  unterstützen  und  ihm  im  FaUe 
eines  günstigen  Erfolges  durch  eifien  Eilboten  Nachricht  zu  geben. 

Dilectis  dominis  suis  et  amicis  talibus  notariis  H.  ^)  talis  notarius, 
nichil  aliud  quam  se  totum.  Amiciciam  vestram  de  qua  non  modicam  gero 
fiduciam  rogo  omni  qua  valeo  precum  instantia  et  affectu  ex  intimis  oupiens 
exaudiri,  quatenus  petitiones  per  dominum  regem  et  dominum  cancellarium 


*)  Statt  0. 

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Bestechung  und  Pfiründenjagd  am  deutschen  Königshof  etc.  479 

et  alias  domino  meo  Arg(entiiiensi)  episcopo  pro  me  porreetas  dignemini 
efficaciter  promovere,  pront  in  litteris  sibi  missis  poteritis  informari.  Et 
81  aliqaa  michi  in  biis  fecerit  gratiam,  litteras  huiusmodi  per  fidelem  et 
scelerem  noncium,  non  apad  exhibitorem  presentiom,  snb  vestris  expensis, 
qtiAS  et  nuncio  laboris  precium  solvam  largiflue,  ad  regalem  curiam  trans- 
mittatis,  memores  societatis  antiqne,  que  apud  me  nunquam  tepescet,  et 
quod  hoc  pei-petois  servitiis  erga  vos  volo  libentius  promereri,  de  quo 
vobis  sit  indubitabilis  certitudo.  Yalete  et  in  promotione  mea  et  littera- 
nun  si  se  facultas  abtnlerit  expeditione  ac  ipsarum  transmissione  non  tardetis, 
alter  alteram  ezpectando  ^).     Datum  etc. 


0  Statt  expediendo? 


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Urkundliche  Beiträge 
zur  Gescliichte  des  Jahres  1756. 

Von 

Max  Lehmann. 


In  meiner  Schrift  Friedrich  der  Grosse  und  der  Ursprung  des 
siebenjährigen  Krieges  (Leipzig  1894)  habe  ich  nachzuweisen  gesacht, 
dass  1756  der  Kri^  sowohl  von  Friedrich  wie  von  Maria  Theresia 
mit  Eroberungsabsichten  begonnen  wurde:  Friedrich  begehrte  Sachsen 
und  Westpreussen,  Maria  Theresia  Schlesien.  Wie  zu  erwarten  war, 
ist  diese  Thesis,  so  weit  sie  Friedrich  betrifft,  auf  das  lebhafteste  be- 
stritten worden  ^) ;  doch  ist,  so  viel  ich  sehe,  ein  wichtiger  Theil  der 
fridericianischen  Legende  bereits  von  allen  Seiten  preis  gegeben. 
Niemand  bezweifelt  mehr,  dass  Oesterreich  später  als  Preussen  be- 
gonnen hat  zu  rüsten.  Aber  auch  so  werden  die  Acteustücke  Beach- 
tung finden,  die  ich,  dank  der  Güte  Arneths,  dem  h.  u.  k.  Haus-, 
Hof-  und  Staats-Archive  entnehmen  durfte  und  im  Folgenden  mit- 
theile. Nr.  1  und  2  sind  Schreiben  des  Geheimen  Cabinets-Secretars 
Baron  Koch  aus  dem  Mai  1756i  das  eine  an  die  Kaiserin,  das  andere 
an  den  Staatskanzler  Eaunitz.  Der  Yeriasser  kannte  den  preussisehen 
König  und  sein  Heer  genau  genug,  um  die  Gefeihren  eines  preussisehen 
Ueberfalls  zu  würdigen;  daher  bat  er,  wenigstens  einige  Voisichts- 
massregeln  zu  ergreifen.  Vergebens :  weder  Maria  Theresia  noch  Kauniis 
wollten  ihrem  Widersacher  einen  Verwand  geben ;  um  die  Hindemisse, 
auf  die  das  französisch-österreichische  Offensiv-Bündniss  stiess,  aus  dem 
Wege  zu  räumen,  sollte  Friedrich  mit  dem  Odium  des  Angreifers  be- 
lastet werden.    „Wir  haben^S  schreibt  Kaunitz  am  12.  Juni,  „ihm  nicht 


0  S.  meine  Selbstanzeige  in  den  Göttinger  Gelehrten  Anzeigen  1895  Febmar. 

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Urkundliche  Beiträge  zur  Geschichte  des  Jahres  1756.  4^1 

die  geringste  Ombrage  g^eben  und  sogar  die  gewöhnlichen  Gampements 
[in  Böhmen  und  Mähren]  einstellen  lassen^S  Erst  als  es  über  jeden 
Zweifel  erhaben  war,  dass  Preussen  rüste,  wurde  —  am  6.  Jnli  —  in 
Wien  eine  Commission  eingesetzt,  die  über  Gegenmassregeln  beratheu 
sollte.  Am  8,  und  9.  Juli  hielt  sie  ihre  ersten  Sitzungen ;  das  darüber 
angenommene  Protokoll  wird  unten  an  dritter  Stelle  mitgetheili 

1.  Des  Geheimen  Cabinets-Secretärs  Baron  Koch 
„Geheimer  Vortrag  an  der  Kaiserin  Königin  Majestät**, 
Ohne  Datum  i). 

Allergnftdigste  Kayserin  und  Frau,  Fraul 

Die  Anzahl  gesamter  in  denen  hieraussigen  Erblanden  befindlichen 
regolirten  Trouppen^)  bestehet  aus  25  Regimentern  zu  Fuss  von  4  Ba- 
taillons, auss  einem  von  dreyen  und  aus  10  Bataillons  mit  Einbegriff  des 
Siebenschönischen,  aus  17  Cuirassiers-Begimentem,  aus  10  Dragoner  und 
ans  9  Hussaren. 

Von  solchen  liegen:  in  Hungam,  Siebenbürgen,  dem  Banat  und 
SlaTonien  6  Begimenter  zu  Fuss  (nebst  9  Bataillons),  14  Ouirassiers-, 
8  Dragoner-  und  7  Hussaren-Begimenter.  In  denen  Teutschen  Landen 
aber  22  zu  Fuss  zu  4  Bataillons,  6  zu  dreyen  und  dem  Siebenschönischen 
Bataillon;  drey  Curassiers-,  zwai  Dragoner-  und  anderthalb  Hussai'en-Begi- 
menter. 

Von  In£EUiterie  scheint  gar  nicht  rathsam  aus  Hungam  und  denen 
aDgrenzenden  Landen  was  hinweg  zu  ziehen,  ausser  höchstens  zwei  Batail- 
lons von  Teutschmeister  nebst  beeden  Grenadiers-Compagnien,  und  auch 
diese  nicht  änderst,  als  sie  würden  durch  eben  so  viele  in  Garnison  zu 
dienen  annoch  fähige  Invaliden  abgelösst. 

Yen  Cavallerie  scheinet  müssen  am  wenigsten  ein  Teutsches  und  ein 
Hnssaren-Begiment  in  Siebenbürgen,  zwischen  dem  Banat  und  Slavonien 
eines,  und  in  Hungam  Selbsten  ein  Hussaren  und  vierthalb  Teut^che  ge- 
lassen werden.  Die  Anzahl  derenselben  scheinet  bei  dermahligen  Umständen 
eher  zu  wenig  als  übersetzet,  nachdem  in  Hungam  sowohl  als  in  Croat- 
nnd  Slavonien  an  Missvergnügten  es  gar  nicht  fehlet;  die  Acatholische 
überhaupt  und  ein  grosser  Theil  deren  Batzen')  es  ebenfalls  seynd;  das 
kürzlich  in  dem  Generalat  in  Groatien  und  auf  sichere  Art  auch  in  Slavonien 
ansgebrochene  Feuer  unter  denen  Aschen  etwa  noch  glimmet;  auch  gar 
nicht  unmöglich  endlichen  ist,  dass  wegen  des  bey  seinen  Glaubens- 
genossenen oder  habenden  oder  zu  finden  verhoffenden  Anhangs  der  Lust 
den  König  von  Preussen  ankommen  dörffce,  eine  Diversion  in  Hungam 
vorzunehmen.  Und  endlichen  muss  die  Helffte  wenigstens  eines  Guirassier- 
oder  Dragoner-Regiments  (dessen  andere  Helffte  in  die  nächste  Hungar. 
Oespanschaft  verlegt  werden  könnte)  zu  Ew.  Mt.  aUunterthänigste  Bedienung 
alhier  seyn.   Verblieben  solchem  nach  von  gesamter  Cavallerie  zum  ander- 


*)  Wie  die  folgende  Nummer  zeigt,  etwa  am  16.  Mai  1756  überreicht 
>)  Vgl.  meine  oben  angeführte  Schrift  S.  112. 
*)  Raizen. 

Mmheiltrofen  XVI.  Digitize(3iyGoOgle 


482  Mb,x  Lehmanii. 

weilagen  Gebrauch  18  Tentsche  nnd  fünf  Hossaren-Begimenter.  An  In- 
fimterie  lasset  die  hiesige  Besatzung  nicht  wohl  sich  Yermindem,  nach 
I.  Oe.  ^)  kan  nicht  weniger  als  5  Bataillon^,  nach  0.  Oe.  ^)  nicht  weniger 
als  einen  oder  zwejen  gelassen  werden.  Musten  dahero,  wann  auch  ein 
Bataillon  von  Teutschmeister,  nebst  beeden  Grenadiers- Compagnien,  zu 
Ablösung  von  Waldeck  anhero  und  die  andere  nacher  0.  Oe.  gezogen 
wurde,  von  einem  deren  alda  stehenden  jungen  Begimenter  eine  Bataillon, 
in  L  Oe.  aber  kan  von  Harrach,  Molcke,  Braun  und  Ahrenberg  auch  eine 
zurückgelassen  und  die  fünfte  alda  zu  verbleiben  habende  Bataillon  von 
Maguire  aus  Tyrol  genommen  oder  l^riest  von  einem  Bataillon  Granitzer 
besetzt  werden. 

Vorhanden  wären  auf  solche  Art  zur  Eintheilung  zwischen  Böheim 
und  Mähren  in  allen  14  Regimenter  Infanterie  zu  4  Bataillons,  12  zu 
dreyen,  und  der  SiebenschOnische  Bataillon  nebst  53  Grenadiers-Compag- 
nien.  In  der  That  aber  zu  denen  Operationen  mehrers  nicht  als  53  Gre- 
nadiers-Compagnien  und  81  Bataillons,  weilen  die  vierte  Bataillon  von 
denen  zwölf  Bgmtm  theils  zu  Besatzung  und  einem  kleine  Biserva  vor 
alle  sich  ereignen  kommende  Yor&llenheiten,  theils  in  der  Absicht  zuruCK- 
behalten  wären,  um  sowohl  die  übrige  zu  denen  Operationen  gewidmete 
so  stärker  ausrucken  zu  machen,  als  das  ganze  Jahr  hinduroh  die  Werbungen 
in  ihren  Stationen  fortsetzen  zu  können. 

81  Bataillons  zu  550  Köpfen  gerechnet,  machten  44.500^) 

53  Grend.-Comp.  pro  100 5.300 

22  Teutsche  Oavallerie-Bgtr.  zu  800       ....   17.600 
und  7  Hussaren  zu  600 4.200 

81.700*). 

Da  jedoch  ^)   zu  Anfang  der  Campagne   einen  Abgang   von   ungefeÜr 
3000  Mann  bey  der  In&nterie,  und  von  1600  Mann  bey  der  Gavallerie  an 
unberitten  oder  sonst  abgängiger  Mannschaft  haben,  mithin  das  Totale  zur 
Operation  bestehen  dörfte,  und  zwar  die  Infanterie  aus  56.800 
und  die  Gavallerie  aus       ....     .     .     20.200 

zusammen  als  aus  77.000  M«, 
die  mit  10.000  Irregulirten  allenfalls  verstärket  werden  könnten. 

Und  dieses  scheinet  dtfs  Meiste,  so  bei  dermahliger  Verfassung  (nicht 
ohne  grosse  Mühe)  zusanmiengebracht  werden  kunte,  auch  zu  Formirang 
einer  considerablen  Armee  wieder  einen  so  mächtigen  Feind  als  der  König 
zwar  zureichend,  nicht  aber  zu  zweyen,  zu  Vernehmung  einer  offensiven 
Operation,  wären.  Nebstdeme  die  Trouppen  sehr  weit  auseinander  gestreut 
liegen,  sonderlich  die  Gavallerie,  und  auch  alsdan,  wan  die  Armee  einsmahls 
beysammen,  vornehmlich  aber,  bevor  sie  beysammen,  ein  nahmhaftes  Gorpo 
zu  Defendirung  oder  in  Mähren  oder  in  Böheim  zurückgelassen  werden 
müste,  in  der  Ungewissheit,  wohin  seines  Orts  die  feindliche  um  so  vieles 
näher  concentrirte  Macht  sich  wenden  dörfte. 


*)  Inner-Oesterreich. 

«)  Obw-Oeeterreich. 

•)  Offenbar  verschrieben  für  49.500. 

<)  In  der  Vorlage  corrigirt  aus  71.600. 

^)  Zu  ergangen:  »die  ibmiee*. 


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Urkundliche  Beiträge  zur  Geschichte  des  Jahres  1756.  483 

Zu  ZosammensetKung  einer  grossem  Armee  bliebe  nichts  übrig  (ausser 
wenig  Tausend  Irregnlirten),  die  doch  nnumgänglkh  oder  von  Ew.  Kay. 
May.  eigenen  oder  von  fremden  Tronppen  zn  seyn  scheinet,  um  ein  baldig 
^üokliohea  Ende  dem  Krieg  zn  madien  nnd  ohne  welchen  selben  anzn« 
fiuagen  nicht  geringen  Bedenken  unterworfen  wäre,  nachdem  der  Bussische 
Beystand  allein  darzu  nicht  zuluigte  ^)  und  etwa  auch  Preussen  eine  Yer* 
stfijrkung  von  Hessen,  Wolfenbüttel  und  Hanover  überkomen  kunte,  im 
Fall  Frankreich  nicht  auch  seines  Orts  oder  wieder  Preussen  selbst  oder 
doch  wieder  Hanover  agirte. 

Zu  Formirung  einer  zweyten  Armee  wttren  wenigstens  40  biss 
50.000  Mann  nöthig.  Von  Ew.  Kay.  May.  regulirten  eigenen  Tronppen 
kanten  nichts  als  ein  Tbeil  deren  Niedei^dischen  oder  ein  Theil  deren 
Wellischen  gezogen  werden. 

Die  Ersteren  wären,  so  vil  mir  wissend,  completer  als  die  zweyte^ 
auch  mit  der  Feld-Equipage  mehrers  versehen,  nachdem  sie  diese  jkhr 
hindurch  campirt  haben.  Zweiffle  jedoch  sehr,  ob  bei  dermahligen  Um« 
standen  Ew.  Kay.  May.  so  leichtlich  entschliessenlich  werden,  einen  Theil 
davon  herauszuziehrai,  in  so  lang  besonders  als  Ho&ung  Yorhanden,  eine 
Diversion  an  Preussen  durch  Franckreidi  zu  machen,'  zu  welchen  sodan  ein 
Theil  deren  Nieclerltodischen  nebst  denen  Pftllzischen  stossen  könnten. 

Sobald  Neapel  dem  Defensif-Tractat  ^)  beygetretten  und  von  den 
Coneerto  wieder  Preussan  mit  ist,  scheinet  unbedencklidier,  wan  5  B^*> 
menter  zu  Fuss,  nebst  dem  Dragoner-Bgmt,  aus  Italien  zu  ziehen:  Nebst* 
deme  aber  eine  so  gar  grosse  Verstärkung  selbe  allein  eben  nicht  macheten, 
so  dmiket  mir,  es  lasse  sich  wegen  des  Niederländischen  so  wenig  als 
wegen  deren  Wellischen  ein  eigentlidier  Entschluss  derzeit  poeh  fessea, 
bevor  mit  Franckreieb  man  näher  des  Königs  von  Preussen  wegen  tm. 
ßtand  gek<mimen^). 

Und  weiten  endlichen  auch  eine  Augmentation  bey  den^i  hiesigen 
Tronppen  Ew.  May.  vornehmen,  mittels  200  Mann  und  Pferden  bey  jedem 
Begiment  zu  Pferd   und   mittels   4    Compagnien   bey  jedem   zu   Fuss^   so 

knnde *)  aus  Abgang  der  Leuthen  selbe  zu  stand  zu  bringen,   wan 

eine  Möglichkeit  auch  wäre,  mit  denen  dazu  erforderlichen  Pferd  und 
Geldern  auszukommen.  Beede  letztere  wurden  sieh  doch  immerdar  leichter 
noch  als  die  Leuth  etwa  finden.  Bathete  dahero,  die  Angmentation  blos 
bey  der  Cavallerie  vorzunehmen,  als  an  welcher  ohnedem  ein  Abgang 
respectu  der  Infonterie  ist;  in  Ansehung  der  Infemterie  aber  mit  fremden 
in  Sold  nehmenden  Tronppen  (als  mit  Würzburgern,  Würtenberger  und 
etwan  mit  Bayern)  sich  auszuhelffen. 

All  Obiges  führe  in  der  Absicht  kürtzlich  an,  um  in  aller  Unter- 
thänigkeit  darzuthun,  wie  beschwer-  nnd  bedencklich  meines  mindesten 
Ermessens  es  seye,  den  Krieg  annoch  heur  anzufangen,  und  wie  unmöglieh) 
ferderist  eine  zweyte  Arme6  annoch  heur  zusammen  zu  bringen:  nachdem 
mit  Fronekreich  der  geheime  Tractat  noch  nicht  geschlossen,  mithin  auch 


1)  S.  memo  Schrift  S.  28. 

*)  Vom  1.  Mai  1756. 

*)  S.  meine  Schrift  S-  33  ff. 

<)  Nicht  leserlich.  ^  ^ 

Digiti^^y  LjOOQIC 


484  Uax  Lehmann. 

Ew.  May.  noch  nieht  wissen,  ob  selbe  ^)  Antheil  an  dem  Krieg  wieder 
Prenssen  werde  nehmen  wollen;  mit  Bassland  Selbsten  nichts  Standhaftes 
noch  concertirt ;  von  sehr  vielen  za  einem  ofiensiTen  Krieg  TomikehTend^ 
Anstalt-en  sehr  yiele  noch  manglet;  wegen  denen  zu  einem  so  kostbahren 
Krieg  nnentbehrlichen  grossen  Auslagen  kein  Sistema  noch  gefasset;  weniger 
auf  Instandsetzung  deren  Niederland-  und  sonderlich  deren  Wellischen 
Trouppen  nichts  noch  veranstaltet;  endlich  auf  eine  bey  denen  hiesigen 
vorzunehmende  Yermehrung  nicht  einmahl  gedacht,  geschweigen  Hand  an- 
gelegt worden. 

Das  Pressanteste  bey  dermahligen  umstünden  wftre  meines  mindesten 
Ermessens  dahero: 

Erstens  den  mit  Franokreich  geschlossenen  Defmsif-Traotat  auf  das 
eheste  publiciren  zu  machen,  weilen  solches  den  König  von  Preussen  mekr 
als  ein  Mal  nachdenken  machen  wird,  der  Erstere  Ew.  May.  anzuMen; 
mithin  Alleriiöchstdieselbe  Zeit  gewinnen,  mit  minderer  Gefahr  in  BOheim 
sowohl  als  in  Mähren  sich  zu  verstärken,  den  geheimen  Tractat  mit 
Franokreich,  wo  nicht  zu  Stand,  doch  ihre  diesfi&hlige  Gesinnung  ins  Klare 
zu  bringen,  endlichen  die  disseits  zu  machende  Yeranstaltungen  mit  so 
mehrerer ^)  und  Bequemlichkeit  v<»zukehren. 

Zweytens  die  Begimenter  in  Böheim  sowohl  als  in  Mähren  d. 
Ersten  Augusti  beysammen  campiren  und  unter  dem  Pretezt  der  Qnartier- 
Ablöeung  von  denen  nächst  in  Hungam  liegenden  Gavallerie-Begimenten 
zwey  nacher  Böheim  und,  wo  nicht  zwey,  doch  eins  nacher  Mähren  auf- 
brechen zu  lassen. 

Drittens  die  weiters  entfernte  untereinstens  näher  heraufrueken 
und  in  zwey  differenten  Orten,  die  eine  unweit  den  Mährischen,  die  andere 
unweit  den  Oesterreichischen  Gränitzen  campiren  zu  lassen. 

Viertens  Oavallerie  sowohl  als  In&nterie  beständig  fortwerben  za 
lassen,  ohne  darauf  zu  sehen,  ob  sie  complet  oder  superoomplet  seynd, 
unter  dem  Vorwand,  Ew.  May.  weiten  auch  bey  Dero  Ann6e  die  Super- 
numerarii^)  einfahren,  in  der  That  aber  um  die  Augmentation  der  B^- 
menter,  wann  einsmahls  dieselbe  absolviret,  so  geschwinder  zu  Stande  sa 
bringen. 

Fünftens  das  Nehmliche  auch  mit  denen  in  Italien  stehoidan  B^- 
meutern  zu  thun;  an  Pferden  aber  vorjetzo 

Sechstens  bloss  1500  bis  2000  St.  theils  zu  Ersetzung  des  ent- 
zwischen  sich  ergebenden  Abgangs,  theils  zu  einigem  Uebersdiuss,  insgesamt 
jedoch  ausserhalb  denen  Erblanden,  zu  bestellrai;  um  die  in  denen  Erb- 
landen befindliche,  auf  den  Fall  zur  wärklichen  Augmentation  es  kommet» 
so  näher  an  der  Hand  zu  haben.  Nebst  deme  in  sich  sehr  ungewiss  ist, 
ob  sodan  Hanover  auf  preussisches  Ansinnen  zu  Ew.  May.  Dienst  deren 
einige  durch  sein  Gebieth  durchlassen  würde. 

Siebentens  die  in  denen  Erblanden  vorhandene  diensttaugliche  in 
der  Stille  beschreiben  und  den  Verboth  weg^  deren  Pferden  Ausfuhr  von 
nun  an  zu  publiciren. 


^)  Die  Franzosen. 
>)  Nicht  leserlich. 
»)  8.  meine  Schrift  8.  5.  r^  i 

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Urkundliclie  Beiträge  zur  Geschichte  des  Jahres  1756.  435 

Achtens  rar  Zeit  des  Oampameiits  eine  proportionirte  Anzahl  von 
Feldstücken,  die  dem  Temehmen  nach  &st  alle  aUuer  seynd,  nehst  einigen 
Haubitzen  dahin  zu  schicken,  damit  Braun  und  Picoolomini  ^)  einige  Artillerie 
gleich  anfangs  bay  der  Hand  haben,  wofeme  Prenssischer  Seits  ein  gllher 
Bin&U  in  das  Land  bescfaehete. 

Neuntens  in  der  Stille  sich  erkundigen,  ob  gesamte  Begimenter, 
besonders  die  von  der  OaTallerie  in  Hnngam  nnd  die  von  der  Infanterie 
in  I.  u.  0.  Oe.,  mit  Feld-Beqoisiten  Tersehen ;  die  nehmliche  Auskunft  auch 

Zehentens   in  Ansehen  derer  Irregulirten  einzuhohlen.     Endlichen 

Eilftens  von  Grafen  Chotek')  eine  Speeification  abforderen:  wie 
Tiele  zu  Besatzungen,  dan  zu  Bewachung  der  Magazinmi  zu  gebraudiMi 
seynde  Invaliden  in  denen  L&ndem;  desgl^chn  wie  viele  darbey  anzu- 
stellende, ab  aerario  eine  Pension  geniessende  Ofßciers  vorhanden,  um 
auch  deren  selben  bey  ausbrechendem  Krieg  sich  bedienen  zu  können. 

All  dieses  liesse  meines  mindesten  Ermessens  ohne  sehr  grosse  Un- 
kosten, auch  ohne  besondere  Geschrey  und  Aufsehen  sich  veranstalten  und 
vorbereitete  zugleich  unendlich  Vieles,  so  bey  einem  ausbrechenden  Krieg 
von  überauss  grossem  Nutzen  wftre  und  zu  Sicherheit  derer  Lftader  ge- 
reiehete. 

Mstlerweil  sehete  man,  wie  die  Welt-Sachen  sich  anltessen,  ob  der 
Krieg  zwischen  Franckreich  und  England  fortdauren  werde,  auch  ob 
Franckreich  einigen  Theil  und  auf  was  Weisse  an  dem  wieder  Preussen 
nehmen  wolle^  um  hiernach  die  weitere  Massnehmungen  auch  diesseits 
machen  zu  können. 

Gienge  es  nach  mdnem  geheimen  Wunsch,  so  komenten  zu  mehrerer 
Bedeckung  deren  Lftnder  mehrere  Trouppen,  sonderlich  an  Gavallerie  und 
zwar  diesen  Sommer  noch,  nacher  Böheim  und  Mähren  zu  stehen  und 
wurde  all  üebriges  den  Winter  hindundi  zubereii^t,  die  Operation  selbstn 
i^>er  biss  ktofUges  Frühjahr  ausgestellet,  mit  Russland  entzwischen  alles 
und  in  so  weit  es  nöthig  und  nach  Beschaffenheit  der  alda  findenden  Ge- 
sinnung nützlich,  auch  mit  Franckreich  verabredet,  um  mit  so  mehrerem 
Nachdruck  von  allen  Seiten  gleich  anfangs,  wan  es  doch  seyn  solle,  zu 
openren. 

Franckreich  muss  den  grossen  Werth  des  bei  Zustandkommung  des 
geheimen  Tractats  ihme  zukommenden  Yortheils  allzuwohl  erkennen,  um 
der  Unternehmung  wieder  Preussen  entgeg^i  zu  seyn,  möchte  aber,  wie 
aus  des  La  Yille  entworfenen  Antwort  ^)  seheinet,  dass  nicht  allzuviel  an 
Geldes  ihm  koste,  und  möchte  sonderlich,  dass  der  König  nicht  öffentlich 
Antheil  an  dem  Krieg  nehme.  Ew.  Kay.  May.  allerhöchsten  Diensts  ist 
dargegen  meines  mindesten  Ermessens,  dass  nebst  dem  Geld-Baytrag 
Franckreich  auch  werkthfttig  mit  operire,  um  vor  beständig  mit  Preussen 
sich  abzuwerfPen.  Wünschte  dahero  wohl  sehr,  dass  die  dritte  Arm^  aus 
Franzosen  und  PfUltzem  bestünde,  zu  denen  ein  Theil  der  Niederländischen 


0  Die  Oberbefehlshaber  in  Böhmen  und  Mähren. 

>)  Gemeint  ist  wohl  Johann  Karl  Gh.,  Kanzler  des  Dir^ctormn  in  pubUcia 
0l  cameroKbus. 

»)  S.  Ameth  4,  404.  445.  r^^^^T^ 

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486  Max  LehmaniL 

siosseu  kniite,    wofeme  die  Operation   omnittelbahr  wieder  Preusseli  und 
mcht  wieder  HiEmover  gerichtet  wSre. 

Wä!k*e  aber  Franckreich  darzu  nicht  zu  bewegen,  so  wäre  meines  min- 
destens Ermessens  zu  überlegen,  anf  was  YOr  eine  andere  Weiss  die  dritte 
Armee  erstens  zusammen  zu  bringen,  zweitens  in  was  yor  einer  Qegend 
dieselbe  zu  operiren  hätte  und  endlichen  drittens  ob  ohne  Zusammen- 
bringung einer  dritten  xmd  zwar  einer  ergiebigen  Armee  mit  Busslands 
Bey hülfe  allein  der  Krieg  wieder  Preussen  zu  unternehmen  seje,  als  welcher 
sehr  gefllhrlich  ausschlagen  kunte,  wofeme  man  ^)  eine  gegründete  Hothung 
hätte,  mit  dermassigem  Nachdruck  den  Krieg  zu  fuhren,  dass  selber  in 
einer  oder  höchstens  zwey  Gampagnen  zu  End  sein  müsste. 

Bussland  scheinet  in  der  besten  Disposition  zu  sejn,  zugleich  aber 
i^uhitzigy  und  in  die  hiesige  Situation  nicht  genug  einzugehen.  Wird 
also  nicht  geringe  Kunst  brauchen,  eine  so  beschaifene  Antwort  durch 
Esterhazi^)  der  Gzaarin  zu  geben,  die  in  der  nehmlichen  Gesinnung  die 
Gzaarin  noch  mehrers  bevestige  und  auf  die  Gedanken  dieselbe  nicht  yer- 
fallen  mache,  als  man  all  zu  sehr  vor  Preussen  diesseits  sich  förchte, 
durch  anständige  Ursachen  ihr  jedoch  begreiffen  mache,  der  beederseitigen 
Interesse  Ew.  Kay.  May.  sowohl  als  des  Ihrigen  zu  seyn,  den  Winter 
hindurch  annoch  still  zu  sitzen  und  sich  dessen  beederseits  zu  denen  vor- 
zukehrenden Anstalten  zu  Nutzen  zu  machen. 

Befindeten  sich  jedoch  einsmahls  mehrere  Trouppen  in  Böheim  und 
Mähren  und  der  Krieg  von  Ew.  May.  vestiglich  resolviret,  so  glaubete,  es 
wäre  sich  diesseits  gar  nicht  darwieder  zu  setzen,  vielmehr  zu  wünschen, 
dass  der  Lust  der  Gzaarin  ankomme,  im  Winter  noch  zu  brechen,  weilen 
Ihre  Armee  viel  weniger  als  die  Preussische  durch  die  Kälte  leiden,  keine 
Conquöten  auch  Preussen  wider  selbe  im  Winter  machen  kunte,  der  die 
Preuss.  aber  durch  eine  Winter-Campagne  mercklich  abmatten  würde, 
mithin  mit  so  mehrerm  Success  im  Frübjahr  mit  diesseits  ausgerasteten 
Trouppen  operirt  werden  kunte. 

Vor  allem  wünschte  endlich,  dass  oder  dem  Grafen  Neipperg  ^)  oder 
einem  anderen  erfahrnen  General  (wan  doch  aus  Beysorg  des  Secreti 
Gr.  Braun  darvon  noch  nichts  wissen  soll)  die  Obsorg  aufgetragen  wurde, 
einen  der  Gzaarin  vorzulegenden  Operationsplan  zu  entwer£fen,  worzu  jedoch 
niemand  tauglicher  als  Braun  wäre,  wenn  änderst  Ew.  Kay.  May.  annooh 
entschlossen,  Dero  eigene  Arm6e  ihme  anzuvertrauen. 

Und  noch  mehrers  fast  wünschte,  dass  dem  Grafen  von  Königsegg'^) 
anbefohlen  würde,  unter  einem  andern  Verwand  die  in  Holland  aofku- 
bringen  hoffende  Anticipation  von  zwey  Millionen  so  bald  möglich  zu  Stand 
zu  bringen,  dem  Grafen  von  Ghotek  aber  auch  seines  Orts  um  mehrere 
sich  umzusehen,  die  anjetzo  ihm  gar  nicht  schwer,  bey  einem  einsmahls 
ausgebrochenen  Krieg  um  sehr  viel  härter  au&ubringen  seyn  werden. 

Ersterbe  in  aller  getreuester  Unterthänigkeit 

Koch. 

<)  Zn  ergänzen:  »nicht«. 
*)  Oeatenreichi  scher  Gesandter  in  Petersburg. 
')  Präsident  des  Hofkriegsraths. 

*)  Karl  Ferdinand  K.,  Präsident  des  Münz-  und  Bergwesens-Directoriums, 
später  der  Hofkammer.  j 

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Urkundliche  Beitrftge  zur  Geschichte  des  Jahres  1756.  4g7 

2-  Schreiben  des  Geheimen  Cabinets-Secretära  Baron 
Koch  an  den  Staatskanzler  Grafen  Kaunitz.    Ohne  Datum^). 

Die  Kaiserin  habe  ihm  »la  note«*)  geschickt,  die  er  ihr  vorgelegt 
»il  y  a  prös  de  dix  jours«.     Er  schickt  sie  beifolgend  im  Original  3). 

>J'ai  remarque  en  bref  ce  qui  ponrrait  ötre  le  plus  pressant,  et  si 
nous  n'y  prenons  bien  garde,  il  nous  coütera  peut-6tre  (dans  la  posiüon 
präsente  de  nos  troupes,  avec  tr^s-peu  de  cavalerie  en  Boheme  et  Morayie, 

Sans  un  plan  m^me   d^fensif  de *)  ou  les  assembler  en  cas  d*  une 

invasion  subite  du  roi  de  Prusse)  et  si  nous  n*y  prenons  bien  garde,  dis-je, 
il  nous  coütera  peut-ötre  plus  de  peine  ä  le  döloger  de  la  Boheme  ou 
de  la  Moravie,  de  ce  que  nous  croyons,  qu*il  poun-ait  nous  en  ooüter  ä 
reprendre  la  Sil^ie*  .  .  . 

3.  Protokoll  über  die  am  8.  und  9.  Juli  1756  gehaltenen 
Berathungen  der  kaiserlichen  Rüstungs-Commission. 

Praes.  Comite  a  Kauniz-Bittberg  *),  a  Neipperg«),  ab  Haugwiz^), 
a  Salaburg^),  Beferendario  a  Binder^),  Oons.  Aul.  et  OfQciali  du  Beyne 
de  Malechamp  et  9.  Julii  Cons.  AuL  et  offioiali  de  Dom  ^^). 

Protocollum  der  Zusammentrettung,  so  den  8^^  Julii  1756  in  der 
Staats-Canzley  und  den  9*«»  ejusdem  in  Ihro  Maytt  des  Eaysers  Aller- 
höchsten Gegenwarth  in  der  Burg  über  die  bey  den  dermahligen  königL 
preussischen  Eriegsveranstaltungen  zu  ergreiffende  Maassnehmungen  ge- 
pflogen werden. 

Zuforderist  wurde  Ihro  Maytt.  der  Kayserin  Allergnädigstes  Billet^^) 
abgelesen,  yermög  welches  die  yorerwehnte  Zusammentrettung  anbefohlen 
worden. 

Es  geschähe  zugleich  von  der  Allerhöchsten  Absicht  umständliche 
Erwebnung,  dtss  in  diesen  Zusammentrettungen  alles,  was  bey  den  der- 
mahligen Umstanden  zu  veranstalten  dienlich  seyn  könte,  an  Hand  gegeben, 
in  gemeinschaftliche  Deberlegung  gezogen  und  der  Allerhöchsten  Entschei- 
dung vorgelegt,  solchergestalt  aber  der  diensamste  Weeg  eingeschlagen 
werden  solte,  die  Staats-,  Militär-  und  Finanz-Maassnehmungen  dergestalt 
mit  einander  zu  vereinbahren,  dass  eines  dem  anderen  die  Hände  bieten 
und  ein  jedes  Departement  von  den  anderseitigen  Verfügungen  die  erforder- 
liche Nachricht  ohne  Zeitverlust  erhalten  könne. 

Sodann  wurde  in  Vorschlag  gebracht  und  aller  Seits  vor  gut  befunden, 
dass  zu  denen  Zusammentrettungen  nur  der  Staats-Eeferendarius  und  ein 
Staats-Official  gezogen,   die  Protocolla  in  möglichster  Kürze  und  puncten- 

0  Bei  Kaunitz  eingegangen  am  26.  Mai  1756. 

«)  Die  vorstehende  ürkimde. 

«)  Vorhanden  ist  nur  eine  Abschrift. 

*)  Lücke. 

B)  Staatskanzler. 

•)  Präsident  des  Hoikriegsraths. 

T  Präsident  des  Dheciorium  in  publicia  et  catneraUbm, 

^)  Präsident  des  General-Kriegs-Commissariats. 

^  Geheimer  Staats-Referendar. 

i^  Geheime  Staats-OfQciiüe. 

")  S.  Ameth,  Maria  Theresia  5,  467.  ^  ^ 

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488  Max  Lehmann. 

weiss  yerfasset,  einem  jeden  fordersamst  zur  Einsicht  und  dienlich  befin- 
denden Erinnerung  zugesendet,  demnächst  Ihro  Majti  zur  Allerhöchsten 
Entscheidung  übergeben  und  einem  jeden  das  Originale,  um  hieraus  das- 
jenige, was  seines  Orts  zu  yerfögen  ist,  zu  ziehen  und  anzumercken,  über- 
schickt werden  solte.  Wobej  man  zugleich  den  Sonntag  zur  gewöhnlichen 
ZusammenkunfOb  bestinunet  und  sich  vorbehalten  hat,  dass  ein  jeder,  wann 
was  Wichtiges  und  Eilfertiges  vorfiele,  eine  ausserordentliche  Zusammen- 
trettung  veranlassen  könne. 

Nach  diesen  Verabredungen  ist  man  zu  einigen  General-Deliberandis 
geschritten  und  hat  sich  über  die  folgende  Puncten  vereiniget. 

imo  j)iQ  eigentliche  Summ  der  Geld-Erfordemussen  könne  nicht  vor- 
gesehen noch  bestimmet  werden;  so  vieles  aber  seye  gewiss,  dass  die 
Wohlfarth  und  Bettung  der  Monarchie  erfordere,  die  k.  k.  Trouppen  in 
so  guten  und  zahlreichen  Stand  und  zwar  je  ehender  je  besser  zu  sezen, 
als  es  möglich  ist.  Es  wäre  also  sehr  dienlich,  über  die  Becrutir-, 
Bemontir-,  Magazins-,  Pontons-,  Fuhrwesens-  und  Artillerie-Erfordemussen 
die  vorlaufige  Tabellen  der  Kosten  zu  entwerffen,  damit  sich  wegen  der 
Geld-Aufiiahmen  darnach  gerichtet  werden  könne. 

So  viel  nun  die  Becrutir-  und  Bemontirung  anbetrifit,  so  wurde  die 
Auskunfit  gegeben,  dass  der  in  den  Teutschen  Erblanden  verlegten  Infiui- 
terie  wenig  Mannschaft  am  completen  Stand  abgehe  i),  dass  die  Land- 
Stände  nächstens  4000  Becruten  stellen  würden,  dass  man  hiermit  nicht 
nur  den  Abgang  ersezen,  sondern  einem  jeden  Infanterie-Begiment  26  Muin 
Ueber-Complete  zutheilen  und  vor  die  Gavalerie  1300  Mann  aussuchen 
könno,  dass  die  Cavalerie  sich  fast  complet  befinde,  dass  mit  der  Pferd- 
Lieferung,  so  im  Augusto  und  October  geschehen  soll,  der  Abgang  an 
dem  Friedens-Fuss  völlig  ersezet  werde,  dass  man  über  dieses  die  Teutsohe 
Gavalerie-Begimenter  auf  900  Pferd  zu  sezen  entschlossen,  dass  zu  dem 
Ende  bereits  2000  Pferd  bestellet  seyen  und  zu  Ende  Novembris  geliefert 
werden  selten,  dass  auch  die  Werbung  der  Mannschafit  allschon  anbefohlen 
seye,  dass  aber  solche  langsam  von  Statten  gehe,  dass  dahero  die  dien- 
same  Verordnungen,  um  die  Werbung  möglichst  zu  beförderen,  bereits  er- 
gangen, dass  zu  der  erwehnten  Bimonta  bereits  500"^  fl.  dem  Kriegs- 
Comissariat  angewiesen  seyen ;  dass  die  Tabellen  von  allen  übrigen  Erforder- 
nüssen bald  möglichst  entworffen  werden,  dass  aber  zu  Beybehaltung  dee 
Secreti  einiger  Anstand  genommen  werden  müste,  dass  inzwischen  der  im 
Jahr  1753  verfertige  Aufisaz  zum  beyläufQgen  Ueberschlag  dienen  könne. 

2^  Bey  den  jezigen  umständen  auf  Erspahrungen  fürdencken  und 
dienliche  Ausgaben  als  überfiüssig  ansehen  zu  wollen,  wäre  die  größte 
Verschwendung,  und  wann  gleich  dermahlen  etliche  Millionen  vergeblich 
ausgegeben  würden,  so  seyen  doch  solche  vor  nichts  zu  rechnen,  wann 
man  die  Wohlfarth  und  Gefahr  der  Monarchie  dargegen  haltet. 

3^^^  Keine  Potenz  könne  aus  den  ordinarie  Einkünften  einen  Krieg 
führen,  und  sehr  wenige  wären  vermögend,  aus  solchen  die  Kriega^Prae- 
paratorien  zu  bestreiten.  Wolte  man  auch  die  Bezahlung  der  Besoldungen 
einstellen,   auf  die  Idee  eines  subsidii  praesentanei  verfallen  oder  andere 


1)  Desto  stärker  war   das   Manco   bei   der   übrigen   Infonterie.    S.    meine 
Schrift  S.  22.  . 

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urkundliche  Beitrftge  zur  Geschichte  des  Jahres  1756.  4g9 

dergleichen  Mittel  ergreiffen,  so  würde  hiermit  nicht  viel  geholfen,  das 
Oeschrej  yermehret,  der  Credit  nud  die  Circulation  gehemmet,  und  müsten 
daher  dergleichen  Mittel  auf  den  lezten  Nothfall  verspahret  werden.  Es 
bestehe  also  die  grOste  Bessource  in  dem  in-  und  ansiftndiachen  Credit, 
und  könne  solcher  nicht  hoch  genog  getrieben  werden,  da  YorlilafBg  darauf 
tu  rechnen  seye,  dass  man  an  Extraordinario  wohl  10  bis  12  Millionen 
des  Jahrs  braachen  dörfte.  Habe  man  aber  das  Glück,  ans  einem  Defensiy- 
einen  Offensiy-Erieg  zu  machen,  so  würde  Vieles  erspahret  und  reichlieh 
ersezet,  was  man  in  Zeiten  an  die  gute  Anstalten  verwendet. 

4^0  Der  auswärtige  Credit  seye  hambtsftohlich  in  den  Niederlanden, 
in  der  8chweis,  zu  Hamburg  und  in  Genua  zu  suchen  und  hiezu  die 
Grarantie  und  der  Credit  der  Stände  zu  gebrauchen;  wobey  es  nicht  darauf 
ankomme,  welchen  Fundum  man  desfalls  verschreibe,  da  ohne  dem  die 
Schulden  in  Friedens-Zeiten  erst  zu  bezahlen  und  alsdann  ein  neues  Systema 
zu  flössen  seye.  Wie  aber  der  Credit  recht  zu  etabliren,  sol<^s  verdiene 
eine  reife  und  besondere  üeberlegung,  und  dOrffte  den  Ständen  sonsten 
nicht  mögHch  seyn,  eine  nahmhaffte  Summ  baaren  G^eldes  aufisubringen ; 
dann  der  Lermen  eines  Kriegs  würde  sich  bald  ausbreiten  und  viele  Beutd 
versperren. 

5to  Währender  Zeit,  als  an  Etablir-  und  Findung  des  Credits  gear- 
beitet wird,  seye  auf  die  pressanteste  Ausgaben  und  auf  die  ohnverzüg- 
liche  Aufbringung  etlicher  Millionen  baaren  Geldes  fürzudencken.  Es 
wäre  also  vor  allen  Dingen  zu  constatiren,  wie  viel  von  denen  Grafen 
Koenigsegg,  Haugwitz  und  Choteck  inner  kurzem  herbey  geschaffet  werden 
könne. 

Sodann  müsse  man  in  den  Niederlanden  die  lotterte  (T  emprunte 
forisezen  und  von  den  vorräthigen  Geldern  gleich  eine  ganze  oder  halbe 
Million  Gulden  entweder  in  natura  oder  in  Wechsel,  wobey  man  nehmlich 
am  meisten  spahret,  kommen  lassen. 

Da  des  Eaysers  Mtt.  der  heutigen  ^)  Zusammentrettung  beyzuwohnen 
allergnftdigst  geruhet  haben,  so  wurden  fordersamst  die  gestrige  Ver- 
abredungen in  gehorsamsten  Vortrag  gebracht,  solche  von  Ihre  Maytt. 
allermildest  begnehmet,  sodann  zu  den  Special-Deliberandis  geschritten 
und  biebey  zur  Grund-Begel  gesezet:  dass  des  Königs  in  Preussen  der- 
mahlige  Veranstaltungen  sowohl  aus  Offensiv-  als  Defensiv-Absichten  her- 
rühren könten,  dass  also  die  Vorsicht  und  die  Wohlfarth  der  Monarchie 
erfordere,  sich  auf  alle  Fälle  vorzusehen  und  es  nicht  bey  halben  Maass- 
nehmungen  bewenden  zu  lassen,  dass  bey  solchen  bedencklichen  umständen 
die  sonst  diensame  Erspahmngen  nicht  beobachtet  werden  könten;  und 
dass  sich  vor  dermahlen  bey  den  Militär-  und  Oameral- Veranstaltungen 
so  zu  benehmen  seye,  als  wann  der  Krieg  würcklich  seinen  Anfang  ge- 
nommen hätte. 

Diesem  zufolg  ist  die  Allerhöchste  Entsehliessnng  dahin  ausgefallen,  dass 
imo   eine  zahlreiche   Arm^e   in  Böhmen    und   Mähren   baldmöglichst 
versamlet  werden  und  in  verschiedenen  Lagern,  auch  in  so  lang  als  es  die 
Witterung  verstattet,  campiren  solte. 


<)  Gemeint  ist  der  9.  Juli. 

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490  }IL9,z  Lehmann. 

Was  nun  für  Begimenter  zu  dieser  Armee  aas  Hungam,  Oesterreich 
und  den  übrigen  Erblanden  zu  ziehen  seyen,  desfalls  hat  der  Feldmarschall 
Graf  Yon  Neipperg  einen  Entwurff  verfertiget  und  sich  yorbehalten,  solchiea 
zu  Allerhöchsten  Händen  zu  übergeben. 

2^^  Die  Begimenter  zu  4  Bataillonen  selten  nur  mit  drey  Bataillons 
und  den  zwey  Grenadier-Compagnien,  folglich  mit  1800  Mann  complet  in 
das  Feld  marchiren  und  aus  diesen  3  Bataillons  nur  2  formiret  werden, 
welche  zwey  Staabs-Officiers  bey  sich  behielten,  und  könnte  ihnen  allenfalls 
der  dritte  von  denen  angestelten  oder  aggregirten  zugegeben  werden. 

3tio  Die  zurückbleibende  vierte  Bataillons  wttren  zu  Garnisonen, 
Becrutirung,  Convois  etc.  zu  gebrauchen,  und  bey  deren  Eintheilung  müste 
darauf  gesehen  werden,  dass  sie  in  solche  Länder  und  Städte  verleget 
würden,  welche  ihnen  am  nächsten  seyen. 

4^  Auf  diesen  Fuss  selten  die  Ordres  zum  Marchiren  baldmöglichst 
an  die  Begimenter,  und  zwar  an  die  am  weitesten  entlegene  am  ersten,  aus- 
gefertiget  ^)  und  hiebey  zum  Yorwand  gebrauchet  werden,  dass^  weilen  der 
König  in  Preussen  aus  noch  unbekanten  Absichten  verschiedene  Lager, 
und  z.war  zum  Theil  nahe  an  den  disseitigen  Gränzen,  würcklich  versamle, 
Ihre  Maytt.  gleichfalls  vor  gut  befunden  hätten,  einige  Observationa-  und 
Exercirungs-Oampements  formiren  zu  lassen. 

5^  Solcher  gestalten  hätten  die  zwey  Lager,  so  man  in  Hungam  zu 
Baab  und  Eitsee  halten  wollen  ^),  nicht  weiters  statt,  und  selten  an  dem 
lezteren  Ort  die  Begimenter,  die  der  Weeg  dahin  trifft,  sich  nur  etliche 
Tage  aufhalten. 

6^  Die  aus  Hungam  und  anderen  entfernten  Erblanden  zum  Lager 
nach  Böhmen  oder  Mähren  abgehende  Begimenter  selten  währendem  ihrem 
Marsch  campiren. 

^mo  Seyen  die  erforderliche  Befehle  baldmöglichst  zu  erlassen,  dass 
von  allen  Begimentem  der  Croaten,  Warasdiner,  Sclavonier  und  übrigen 
irregulairen  Trouppen  ein  Bataillon  und  die  Grenadier-Compagnie,  mithin  in 
allem  11.800  Mann,  sich  in  den  Marsch  nach  Böhmen  oder  Mähren  sezra 
selten.  Wobey  ihnen  nicht  zu  verhalten,  sondern  zum  Voraus  zu  bedeuten 
wäre,  dass  ihre  Ablösung  nicht  im  Augusto,  sondern  erst  gegen  Ende 
Octobris  künfitigen  Jahrs  erfolgen  könne. 

8^^  Wären  denen  in  Böhmen  und  Mähren  commandirenden  Generalen, 
dem  Feldmarschall  Grafen  Braun  und  Fürsten  Piccolomini,  die  ohnge- 
säumte  Ordres  zuzusenden,  dass  sie  ihre  unterhabende  Trouppen  zusammen- 
ziehen und  campiren  lassen  sollten. 

9110  Das  Böhmische  Ck)rps  seye  ohnvei*züglich  mit  4  zunächst  gelegenen 
Cavalerie-,  dann ^)  Infanterie-  imd  2  Hassaren-Begimentem  zu  verstärcken. 

10°^^  Beyde  Lager  in  Böhmen  und  Mähren  wären  nach  dem  Beispiel 
und  Vorgang  des  Königs  in  Preussen  mit  Artillerie,  Magazins,  Pontons 
und  anderen  Kriegs-  und  Feld-Bequisitis  ohne  Zeitverlust  und  hinläng^ch 
zu  versehen. 


<)  Die  MarBchbereitachafta-Ordree  sind  am   12.  Juli,   die  ersten  vdrklichen 
Marschbefehle  am  16.  Juli  ergangen. 

»)  Sie  sollten  am  1.  August  gebildet  werden. 

»)  Lücke.  ^  T 

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XJrkandliche  Beitrftge  zur  Geschichte  des  Jahres  1766.  491 

1  imo  g^ye  in  Zeiten  auf  Herbeybringung  der  Fonrage,  besonders  aber 
darauf  forzudencken,  dass  in  denen  Böhmischen  Greysen,  so  über  der  Elbe 
und  der  Feindesgefahr  am  meisten  aosgesezt  liegen,  der  Yon-ath  an  6e- 
traid,  Haber,  Heu  und  diensttauglichen  Pferden  am  ersten  angekaufft  und 
allenfalls  nicht  daraof  gesehen  werde,  wann  solches  etwas  teuerer  zu  stehen 
komme. 

l2mo  Weilen,  wo  nicht  alle,  doch  die  meiste  Trouppen  den  Winter 
über  in  Böhmen,  Mähren  und  allenfalls  in  den  nächst  angränzenden  Landen 
verbleiben  solten,  so  seye  auch  auf  deren  Verpflegung  in  Zeiten,  unter 
anderen  aber  auch  darauf  färzudencken,  dass  die  Ausfuhr  des  Benöthigten 
in  Böhmen  und  Mähren  verbotten  werde. 

23tio  jgt  in  Erinnerung  gebracht  worden,  das  es  den  meisten  Offi- 
cieren,  besonders  aber  von  der  Oayalerie,  so  am  schlechtesten  stünden, 
sehr  schwer,  ja  ohnmöglich  fallen  würde,  sich  die  unumgänglich  nöthige 
Pferde  und  Feld-Equipage,  zumahlen  in  der  Eil,  wo  alles  teuerer  bezahlt 
werden  müste,  anzuschaffen.  Es  dörffte  also  über  den  schon  Torlaufßg 
allergnädigst  bewilligten  Vorschuss  einer  Bmonathlichen  Ghige  erforderlich 
seyn,  denen  bedürfftigsten  Officiers  und  besonders  denen  Lieutenants  und 
Fähndrichs  mit  einem  weiteren  zulänglichen  Vorschuss  oder  Beyhülffe  aus 
den  Begiments-Oassen  beyzuspringen. 

14*0  Seje  bereits  allergnädigst  anbefohlen  worden,  dass  die  Regi- 
menter die  Weiber  zurücklassen  solten.  Damit  aber  gleichwohlen  wegen 
dieser  einige  Vorsehung  geschehe,  so  seye  weiters  zu  verordnen,  dass  diese 
in  ihren  bisherigen  Quartieren  fernerhin  Tach  und  Fach  zu  geniessen 
haben  solten. 

1 5^  Wäre  der  gemessene  Befehl  zu  erlassen  und  darüber  zu  halten, 
dasB  nicht  nur  die  (xeneral-M^jors,  sondern  auch  noch  die  Feldmarschall- 
Lieutenants  bey  den  Trouppen  campiren  solten.  Wobey  zugleich  von  einer 
Bagage- Verordnung  Anregung  geschehen. 

16^  Was  fär  Generals  bey  der  Arm^e  in  Böhmen  und  Mähren  an- 
zustellen seyen,  auch  wo  in  diesen  Landen  die  Campements  formiret 
werden  solten,  damit  eines  mit  dem  anderen  die  Communication  unterhalte 
und  nicht  abgeschnitten  werden  könne,  desfalls  haben  des  Kaysers  Maytt. 
Sich  die  Allerhöchste  Entscheidung  annoch  vorbehalten. 

Wienn  den  9.  Julii  756.  Kaunitz-ßittberg  i). 


*)  Am  Rande  der  letzten  Spalte:  , Place t.  Frantz*. 


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Ein  Brief  des  Preilierrn  von  Stein, 

Von 

Anton  Becker. 


Nach  der  Achterklär ang  durch  das  Decret  Napoleons  aus  Madrid 
vom  16.  Dec.  1808,  welches  Freiherr  von  Stein,  der  am  24  Novemher 
desselben  Jahres  seinen  Abschied  als  Minister  erhalten  hatte,  in  Berhn 
in  den  ersten  Tagen  des  Jänner  1809  erhielt^),  suchte  er  so  schndl 
als  möglich  ein  gesichertes  Asyl  zu  erreichen.  Er  reiste  am  5.  Jänner 
von  Berlin  ab  über  Sagan,  Bunzlau,  Löwenberg  bis  Buchwald,  wo  er 
am  9.  Jänner  ankam  und  am  folgenden  Tage  Briefe  seiner  Frau  nebst 
einem  Passe,  den  diese  von  dem  österreichischen  Gesandten,  Herrn 
von  Bombelles,  erhalten  hatte,  empfing.  Damit  überschritt  er  die 
Grenze  und  schrieb  von  Trautenau  an  seinen  Jugendfreund,  den  GrafSan 
Odonell,  und  an  den  Grafen  Stadion  mit  der  Bitte,  für  ihn  vom  Kaiser 
in  dessen  Staaten  ein  Asyl  zu  erwirken^).  Dann  begab  er  sich  nach 
Prag;  hier  erhielt  er  zunächst  eine  vertrauliche  Mittheilung  des  Grafen 
Odonell,  dann  eine  amtliche  Verständigung  von  Stadion,  dass  der 
Kaiser  ihm  ein  Asyl  gern  gewähre;  er  »wünsche  jedoch,  dass  Stein 
die  Hauptstadt  von  Mähren,  Brunn,  zum  Aufenthaltsorte  wählen  möge, 
da  Prag,  der  Sammelplatz  vieler  durch  das  Unglück  der  Zeiten  brot- 
oder  dienstlos  gewordenen  Personen  und  aller  preussischen  Civil-  und 
Militärbeamten,  grösstentheils  sehr  achtbarer,  aber  nicht  selten  un- 
vorsichtiger Leute,  ihm  die  wünschenswerthe  Buhe  nicht  gewahren 
würde '  s).  Noch  Ende  Jänner  reiste  Stein  nach  Brunn,  wo  er  im 
Kreise  der  Seinen  bis  Mitte  Juli  1809  lebte. 


»)  Pertz,  Das  Leben  des  Freiherm  v.  Stein  (Berlin  1850)  II,  319. 
«)  ibid.  324. 

•)  ibid.  325.  ^  t 

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Ein  Brief  des  Freibenm  von  Stein.  49S 

Man  liat  geklagt,  dass  wir  über  keine  2ieit  von  Steins  Leben 
80  mangelhaft  unterrichtet  sind,  wie  gerade  über  die  seines  Brünner 
Aufenthaltes  ^);  man  fand  es  bedauerlich,  wenn  auch  nicht  überraschend, 
dass  sich  aus  dieser  Zeit  so  wenig  Nachrichten  von  ihm  ßnden  und 
erklarte  es  damit,  dass  er  es  yermuthlich  für  unvorsichtig  hielt  Briefe 
zu  schreiben*). 

Mit  Bücksicht  darauf  erscheint  es  mir  nicht  unpassend,  einen  Brief 
Steins  aus  dieser  Zeit,  der  mir  im  Archiv  des  k.  k.  Ministeriums  dee 
jnnem  in  Wien  zuhanden  kam,  zu  veröffentlichen;  derselbe  ist  an 
geheimen  Kriegsrath  Eunth  gerichtet,  der  nicht  bloss  Steins  Geld- 
angelegenheiten besorgte,  sondern  auch  sich  lebhaft  bemühte,  durch 
Vermittler  auf  die  fhmzösischen  Machthaber  zu  seinen  Ounsten  ein- 
zuwirken^), und  lautet  f olgendermassen : 

Brunn,  am  7.  Mai  1809. 
Noch  sind  wir  ruhig  hier,  und  durch  grosse  Streitkräfte  geschützt 
—  Bin  grösseres  Uebergewicht  erhält  bei  mir  der  Gedanke,  die  Wan- 
derungen zu  endigen  und  hier  alles  abzuwarten,  was  das  Schicksal 
ausspricht  und  auch  Ihm  mich  zu  überlassen,  wenn  er  hier  mich  er- 
reichen sollte.  Denn  ich  glaube  sein  Hauptzweck  war,  mich  zu  ent- 
fernen und  andere  zu  schrecken,  da  dieser  erreicht  ist,  so  hat  die  Sache 
für  ihn  weiter  kein  grosses  Interesse  mehr.  Und  wass  kann  am  Ende 
mir  für  grosses  Unheil  zugefügt  werden,  indem  kein  Grund  vorhanden 
ist  zu  besonderer  persönlicher  Misshandlung.  Sollten  die  grossen  und 
edelen  Zwecke,  die  man  hier  mit  so  ausserordentlicher  Anstrengung 
und  Aufopferung  zu  erringen  strebt,  nicht  errungen  werden,  so  gestehe 
ich,  so  bleibt  nichts  mehr  zu  erwarten  übrig  und  mein  ganzes  Leben 
wird  in  einem  trüben  Hinbrüten  unter  Vergangenheit  und  Gegenwart 
und  in  Verrichtung  der  animalischen  Functionen  bestehen^^  ^). 

Dieser  Brief  ist  nach  zwei  Seiten  hin  von  grossem  Interesse; 
zunächst  durch  den  grossen  Optimismus,  den  hier  Stein  mit  Bücksicht 
auf  sein  Verhältnis  zu  Napoleon  zum  Ausdruck  gibt;  dann  durch  die 
Bcöignation,  mit  der  er  sein  Schicksal  erwartet. 


<)  8eeley,  Stein,  Sein  Leben  und  seine  Zeit.  Deutsch  v.  Emil  Lehmann. 
(Gotha  1885)  II,  309. 

*)  ibid.  310. 

•)  Perti  II,  341. 

4)  Archiv  d.  k.  k.  Minist,  d.  Innern  1809.  Nr.  28  &8C.  137.  Ich  ergreife  an 
dieser  Stelle  die  Gelegenheit,  Herrn  Archivdirector  Dr.  Thomas  Fellner,  sowie 
Herrn  Dr.  Bich.  Schuster  für  die  UebenswQrdigc  Unterstützung  meiner  Arbeiten 
im  obigen  Archive  meinen  verbindlichsten  Dank  auszusprechen. 

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494  Anton  Becker. 

Was  das  erstere  anbelangt,  so  ist  dieser  Optimismus  mn  so  auf- 
fallender als  darin  noch  immer  jene  Ansicht  zur  Geltuug  kommt,  die 
Stein  selbst  ausgesprochen  hat,  als  er  unter  der  Einwirkung  der  Yer* 
öffentlichung  seines  aufgefangenen  Briefes  im  Moniteur  sein  Ent- 
lassungsgesuch am  18.  October  1808  beim  Könige  eingebracht  hatte, 
nämlich  dass  Napoleon  sich  beruhigen  werde,  wenn  der  König  ihn 
seines  Postens  enthebe  ^).  Nun  war  aber  seit  dieser  Zeit  schon  soviel 
gegen  Stein  Feindliches  von  Seite  des  französischen  Kaisers  geschehen, 
dass  man  annehmen  könnte.  Stein  habe  diese  Ansicht  fallen  lassen« 
Zwar  lässt  sich  das,  was  unmittelbar  nach  der  Veröffentlichung  jenes 
fatalen  Briefes  geschah,  noch  ganz  als  Begründung  Ton  Steins  Ansicht 
anfuhren.  Wenn  Stein  den  Brief  Napoleons  an  Soult  vom  10.  Sep- 
tember 1808  ^)  gekannt  hätte,  würde  er  ihn  nur  in  seiner  Meinung 
bestärkt  haben.  Selbst  die  Drohungen  der  Franzosen  und  der  fran- 
zösisch Gesinnten  in  Berlin,  dem  Grafen  Glotz  gegenüber,  bei  dessen 
Durchreise  nach  Erfurt,  sowie  deren  Gewaltmassregeln  gegen  die 
Freunde  Steins  wie  Herrn  v.  Troschke,  die  Erklärung  Champagnys  in 
Erfurt,  dass  Stein  unmöglich  im  Amte  bleiben  könne,  der  heftige  Aus- 
fall Napoleons,  wie  es  Stein  ungestraft  wagen  könne,  solche  Gesin- 
nungen zu  äussern^),  liessen  sich  in  diesem  Sinne  deuten.  Allein 
soviel  hatte  nun  Stein  selbst  gesehen,  dass  das,  was  er  in  seinem  Ent- 
lassungsgesuch  für  „wahrscheinlich^^  hielt,  sich  nicht  bewahrheitete; 
denn  Napoleon  beschäftigte  sich  trotz  des  spanischen  Krieges  lebhaft 
mit  Stein;  ich  bin  sogar  der  Ansicht,  dass  der  Kaiser  gerade  in  Spanien 
den  Plan  gefasst  hat.  Stein  zu  vernichten^),  nicht  so  sehr  um  ein 
Beispiel  zu  statuieren,  sondern  weil  er  —  man  muss  sagen  instinct- 
massig  —  die  Geföhrlichkeit  Steins  fühlte.  Hatte  er  auch  durch  sein 
Feldherrntalent  die  spanischen  Scharen  geschlagen  und  zurückgeworfen, 
erschien  auch  für  den  Moment  der  spanische  Krieg  beendet,  so  hatte 
doch  Napoleon  mit  seinem  scharfen  Blick  die  Gefahrliclikeit  dieses 
Volkswiderstandes  erkannt,  wenn  er  auch  in  seinem  Bulletin  vom 
13.  November  1808  ^)  aus  Burgos  sagt,  das  diese  erregten  Volksmassen 


«)  Pertz  II,  260. 

«)  Correspondence  XVI,  503.  ,J*ai  demand^,  quMl  (Stein)  iP&t  chasaö  da 
Minist^re,  sans  quoi  le  roi  de  Prasse  ne  rentrera  par  chez  lui.  De  plus  j*  ai  fait 
mettre  le  sequestre  sur  les  biens  en  Westphalie*. 

»)  Pertz  II,  258. 

*)  Gegenüber  Seeley,  der  der  Aneicht  ist,  dass  Napoleon  von  An&ng  an 
darauf  dachte. 

*)  ,11  faudrait,  que  les  hommes  comme  M.  de  Stein,  qui  a  döfeut  des  troupes 
de  ligue,  qui  n'  ont  per  resister  k  nos  aigles,  m6ditent  le  sublime  projet  de  levet 

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Ein  Briet  des  Freiherrn  von  Stein.  495 

regnlären  Trappen  wenig  Widerstand  leisten  könnten.  Aus  diesem 
Bulletin  liest  man  formlich  den  Gedankengang,  der  Napoleon  auf  Stein 
brachte.  Als  Minister,  der  sich  einem  eventuellen  Anschlüsse  an  Oester- 
reich  mehr  als  günstig  zeigte  und  der  auf  den  König  Einfluss  genug 
besass,  um  ihn  vielleicht  zu  einer  Theilnahme  an  dem  bevorstehenden 
Kriege  zu  veranlassen,  war  Stein  von  Napoleon  am  selben  Tage*) 
unmöglich  gemacht  worden,  an  welchem  Prinz  Wilhelm  in  Paris  die 
Convention  unterzeichnete,  durch  welche,  wie  der  Moniteur  bemerkte, 
„alle  zwischen  Frankreich  und  Preussen  noch  bestandenen  Misshellig^ 
keiten  beigelegt  worden  waren^^  ^).  Des  Staates  Preussen  war  man 
also  ziemlich  sicher.  Wie  geföhrlich  konnte  aber  eine  „Erhebung  der 
Massen^^  in  Norddeutschland,  wo  es  ja  allerorts  gährte,  an  geheimen 
Gesellschaften  nach  Versicherung  französischer  Spione  kein  Mangel 
war,  gerade  in  dem  Augenblicke  werden,  wo  der  Krieg  mit  Oesterreich 
▼or  der  Thüre  stand,  besonders  dann,  wenn  man  in  diesen  Volksauf- 
stand unter  guter  Leitung  ein  gewisses  System  brachte.  Und  wer  war 
hiezu  geeigneter  als  Stein,  der  in  Westphalen  seine  Güter  besass,  der 
überall  unter  dem  Landadel,  wie  an  den  Höfen  Beziehungen  hatte  und 
der  in  dem  aufge&ngenen  Briefe  meint,  es  sei  rathsam  die  täglich 
zunehmende  Erbitterung  in  Deutschland  zu  nähren.  Stein  musste  also 
ganz  unschädlich  gemacht  werden.  So  kam  die  bekannte  Achts» 
erklärung;  wenn  Napoleon  jemanden  zum  Feinde  Frankreichs  und  des 
Rheinbundes  erklärte,  so  war  dies  gewiss  weder  für  den  Betreffenden 
eine  blosse  Drohung,  noch  für  andere  nur  ein  Schreckmittel ;  besonders 
hätte  die  Stelle :  „Der  besagte  Stein  wird  überall,  wo  er  durch  unsere 
oder  unserer  Verbündeten  Truppen  erreicht  werden  kann,  persönlich 
in  Haft  gem)mmen^^  ^),  Stein  überzeugen  können,  dass  es  Napoleon 
nicht  bloss  darum  zu  thun  war,  ihn  „zu  entfernen  und  andere  zu 
schrecken^^  Doch  scheinen  gerade  die  Umstände,  unter  welchen  Stein 
Yon  dem  Decrete  in  Kenntnis  gesetzt  wurde,  mildernd  auf  dessen  Auf- 
fassung eingewirkt  zu  haben.  Der  neue  französische  Gesandte,  Herr 
Y.  St.  Marsan,  sandte  nämlich  bei  seiner  Ankunft  in  Berlin  durch  einen 
guten  Bekannten  Steins,  den  holländischen  Gesandten  v.  Goldberg, 
das  Decret  demselben  zu,  mit  dem  Bedeuten,  dass  er  alle  Beziehungen 
zu  Preussen  abbrechen  müsse,   wenn  er  Stein  noch  in  Berlin  treffe; 


les  masges,  fussent  t^moins  des  malheors  qa*  alles  entminet  et  du  peu  d'  obstacles 
que  cette  resource  peut  offrir  ä  des  troupes  rögl^s.    Seeley  IT,  240. 

»)  8.  September  1808. 

«)  Moniteur  vom  10.  September  1808. 

*)  Pertz  n,  319.  »Le  dit  Stein  sera  saisi  de  sa  personne  partout  oii  il  pourra 
Itre  atteint  par  nos  troupes  ou  celles  de  nos  alli^s«. 

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496  Anton  ßecker. 

falls  er  gleich  abreise,  nehme  er  an,  er  sei  bereits  abwesend  ^).  Stein 
hat  yermathlich  ans  dieser  privaten  Bücksicht  St  Marsans  den  Schluss 
gezogen,  dem  er  in  seinem  Brief  Ausdruck  gibt.  Dazu  kam  noch  ein 
Brief  des  Fürsten  Wittgenstein,  den  Stein  in  Prag  am  20.  März  1809 
erhielt  Es  war  die  Antwort  auf  die  Aufforderung  Steins,  sich  über 
zwei  Briefe  zu  erklären,  die  Wittgenstein  an  ihn  und  Goltz  geschrieben 
und  worin  er  sich  die  Fortsetzung  eines  chiffiierten  Briefwechsels  ver- 
beten hatte;  diese  Briefe  waren  im  Moniteur  gleichzeitig  mit  der  Achts- 
erklärung abgedruckt  worden.  Wittgenstein  meint  in  diesem  Briefe, 
er  vermuthe,  dass  die  Beschlagnahme  der  Güter  nicht  lange  dauern 
würde,  Stein  hätte  nicht  Berlin  verlassen,  sondern  ruhig  dort  bleiben 
sollen,  da  man  seine  Auslieferung  nicht  gefordert  haben  würde;  Na- 
poleon hätte  durch  die  Massregel  gegen  ihn  eigentlich  die  Beförderer 
eines  neuen  österreichischen  Krieges  zu  schrecken  beabsichtigt  *).  Das 
war  nun  die  Ansicht  an  der  Stein  festhielt,  trotzdem  er  von  der  ge- 
nauen und  strengen  Achtvollstreckung  sowie  an  dem  Schicksale  seiner 
Freunde  und  seiner  Schwester,  welche  nach  dem  misslungenen  Döm- 
bergischen  Aufstande  nach  Frankreich  als  Gefangene  gehen  musste, 
Kenntnis  hatte.  Andere  theilten  nicht  diese  Meinung;  vor  allem  nicht 
die  österreichische  Regierung,  welche  yon  dieser  Stimmung  Steins 
Kenntnis  hatte;  man  liess  ihm  einen  „nicht  amtlichen  vertraulichen 
Wink^^  geben,  „sich  über  das  Schicksal,  welches  ihm  bevorstehe,  nicht 
zu  täuschen,  sondern,  wenn  die  Gefahr  sich  nähere,  ihr  auszubiegen^^ '). 

Noch  auffiülender  als  dieser  Optimismus  erscheint  die  Resignation, 
die  gewissermassen  dah  Leitmotiv  dieses  Briefes  bildet,  besonders  wenn 
man  bedenkt,  dass  eine  solche  Stimmung  bei  Stein  weder  vor  noch 
nachher  nachweisbar  ist  Doch  ist  auch  sie  begründet,  sobald  man 
eine  Beihe  von  Umständen  ins  Auge  fasst 

Stein  war  schon  als  Minister  einer  der  eifrigsten  Parteigänger  des 
österreichischen  Krieges  gewesen^).  Als  er  nun  im  Jänner  1809  in 
Prag  weilte,  erhielt  er  von  zwei  Seiten  Andeutungen,  welche  in  ihm 
den  Glauben  erweckten,  dass  mau  iu  Oesterreich  beabsichtige,  ihm 
eine  Bolle  in  dem  bevorstehenden  Kampfe  zuzuweisen.  Zuerst  schrieb 
Gentz,  der  damals  als  Privatmann,  aber  immer  in  der  regsten  Ver- 
bindung mit  den  einflussreichsten  Personen  in  Prag  lebte,  am  28.  Febr. 
1809  an  Stein,  dass  er  sich  freue,  „dass  die  österreichische  Regierung 


')  ibid.  321. 
«)  ibid.  330. 

')  Archiv  d.  Minist.  Innern.  Hager  an  Ezh.  Rainer,  Ofen»  den  13.  Mai  1809. 
*)  Wertbeimer,   Geschichte  Oesterreich  und  Ungarns  im  ersten  Jahrzehnt 
19.  Jahrhunderts  II,  266,  Pertz  II,  205  ff. 


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Ein  Brief  des  Freihenm  von  Stein.  497 

den  Auftrag  an  die  Behörden  erlassen  habe,  Stein  mit  der  grössten 
Aoszeidmong  zn  behandeln  und  fahrt  dann  fort :  „Alle  die,  welche  noch 
wissen,  auf  welchem  W^e  Heil  nnd  Bettung  zu  finden  wäre  —  wenn 
sie  gleich  längst  daran  verzweifelt,  dass  man  es  auf  diesem  Wege  suchen 
werde,  —  verehren  in  Eu.  Excellenz  den  Patriarchen^  das  Oberhaupt 
ihrer  Kirche ;  aus  diesem  Standpunkte  habe  ich  wenigstens,  und  haben 
die,  welche  mit  mir  gleich  denken,  Sie  schon  seit  mehreren  Jahren 
betrachtet;  die  letzten  Begebenheiten  haben  unserem  Glauben  das  Siegel 
au%edrQcki  —  Und  ich  meines  Theils,  erkläre  hier,  dass,  wenn  es 
mir  heute  gelänge,  Eu.  Excelleuz  die  Dictatur  (im  eigentlichen,  alt« 
römischen  Sinne  des  Wortes)  über  alles,  was  zur  Bettung  von  Deutsch- 
land unternommen  werden  müsste,  zusprechen  zu  lassen,  ich  morgen, 
mit  meinem  Tagewerk  zufrieden,  über  den  Ausgang  und  über  die 
Zukunft  beruhigt,  die  Welt  yerlassen  wollte"  i).  Am  24.  Februar 
schrieb  ihm  Stadion  amtlich:  „Dass  der  Kaiser  sich  freue,  in  seinen 
Staaten  einen  Minister  aufzunehmen,  der  eben  sosehr  durch  die  seinem 
Könige  geleisteten  Dienste  als  durch  das  für  ihn  daraus  geflossene 
Unglück  ausgezeichnet  sei;  Stadion  fügte  hinzu,  ihm  persönlich  sei  es 
lieber,  Stein  in  grösserer  Nähe,  nur  eine  kleine  Tagereise  von  Wien, 
als  in  der  Entfernung  von  Prag  zu  wissen"^).  Nichts  ist  daher  na- 
türlicher, als  das  Stein  die  Erwartung  hegte,  zu  irgend  einer  Thätig- 
keit  berufen  zu  werden.  Er  hatte  in  Brunn  angelangt  eine  Denk- 
schrift über  die  preussischen  Verhältnisse  geschrieben  und  sie  Ende 
Februar  an  Stadion  geschickt  3);  allein  Woche  auf  Woche  yergieng, 
ohne  dass  ihm  von  der  österreichischen  Begierung  eine  Aufforderung 
Kogekommen  wäre,  weder  die  nach  Wien  zu  kommen,  noch  auch  die, 
eine  besondere  Mission  zn  übernehmen.  Das  war  für  den  thaten- 
lustigen  Mann,  der  jetzt  Müsse  genug  hatte  seine  Ideen  auszuarbeiten, 
eine  harte  Enttäuschung,  so  zur  Unthätigkeit  verdammt  zu  sein.  Als 
der  Krieg  erklärt  war,  suchte  er  am  17.  April  um  die  Erlaubnis  an, 
nach  Wien  kommen  zu  dürfen  ^).  Dieser  Brief  kreuzte  sich  auf  seinem 
Wege  mit  einem  von  Gentz  gleichen  Datums,  welcher  diese  Erlaubnis 
enthielt  und  worin  (}entz  sein  bisheriges  Schweigen  dadurch  zu  ent- 
schuldigen sucht,  dass  er  zu  erkennen  gibt,  er  könne  sich  das  Be- 
nehmen des  Wiener  Hofes  nicht  erklären^).  Thatsächlich  bleibt  es 
auch  für  uns  unerklärlich;   die  Verwendung  von  Steins  Energie  und 


«)  Parti  U,  331  t 
«)  Pertz  II,  325. 
»)  ibid.  357. 
*)  ibid.  358. 
*)  ibid.  359. 

Mittheilongen  XVI.  Digitize32yGoOgle 


493  Anton  Becker. 

Fähigkeiten,  sowie  seines  Einflusses  in  Norddeutschland  wäre  für  den 
Krieg  von  unberechenbaren  Folgen  gewesen.  Es  ist  dies  um  so  auf- 
feilender, als  die  österreichische  Regierung  an&ngs  die  Absicht  hatte, 
mit  der  Err^^ung  der  Gemüther  in  Norddeutschland  zu  rechnen  *). 
Ob  Vergesslichkeit  oder  die  Furcht,  das  Volk  zum  Selbsthandeln  zu 
ermuthigen,  wie  Seeley  meint  ^),  diese  Absicht  unausgeführt  Hessen,  ist 
nicht  gewiss.  Die  Verstimmung  Steina  über  seine  gezwungene  Un- 
thätigkeit  zeigt  sich  schon  in  dem  Antwortschreiben  an  Gentz  vom 
20.  April.  Er  wolle  sich  nicht  vordrängen,  man  habe  ja  nichts  für 
ihn  thun  wollen,  ihm  nur  den  „Gebrauch  des  Feuers  und  Wassers^^ 
erlaubt  Das  Schweigen  der  österreichischen  Begierung  habe  seine 
Meinung  bestätigt,  dass  seine  Lage  es  fordere,  sich  ruhig  zu  verhalten 
und  nicht  die  zudringliche  lästige  und  zwecklos-thätige  Rolle  eines 
nach  der  Wiederherstellung  seines  Zustandes  jagenden  Emigranten  zu 
übernehmeu.  Er  kann  aber  nicht  umhin,  am  Schlüsse  Winke  zu  geben, 
wie  es  gelingen  könnte,  Preussen  zur  Theilnahme  am  Kriege  zu 
bewegen  ^), 

Diese  Verstimmung  Steins  steigert  sich  immer  mehr,  wie  aus  dem 
Brief  an  den  geh.  Staatsrath  von  Schön  vom  30.  April  ^)  zu  ersehen 
ist  „Wir  leben  in  den  Zweiten  der  Aufopferung  und  des  Märtyrerthums 
und  man  muss  sich  dieser  Anforderung  nicht  entziehen^*.  Aus  Preussen 
hörte  er  auch  wenig  Erfreuhches.  Freiherr  von  Troschke  schrieb  ihm 
aus  Ostrowe  in  Preussiseh-Schlesien  am  28.  April  1809^):  „Officiell 
ist  es,  dass  nicht  nur  der  Adel,  wie  das  vorige  mal . .  .  (unleserlich)  . . . 
sondern  der  General-Landessturm  aufgeboten  wird.  Welche  Sununen 
wird  dieses  wieder  in  Berlin  kosten,  wenigstens  werden  13  Cavallerie- 
Regimenter  aufgestellt  werden  müssen.  Der  ganze  Ackerbau  wird 
liegen  bleiben  müssen;  ebenso  wahr  ist  es,  dass  sich  Bürgerkriege 
zwischen  den  Deutschen  und  Polen  entspinnen.  Es  ist  schon  zu 
blutigen  Scenen  gekommen,  Bürger  gegen  Bürger  haben  gefochten, 
es  sind  Menschen  geblieben.  (Auf  einem  kleinem,  von  einem  anderen 
Brief  abgeschriebenen  Zettel):  Vor  ungefähr  36  Stunden  ereigneten 
sich  Dinge  und  folgten  Veränderungen  allhier,  die  jederman  in 
Staunen  setzten;  die  Feindseligkeiten  haben  ihren  An&ng  genommen, 
jedoch  Dato  nicht  in  unserem  Lande,  sondern  auf  anderen  Punkten, 
die  ich  jetzt  nicht  zuverlässig  erfahren  habe.     Vorgestern  abends  be- 

0  Vortrag  Stadions  v.  27.  September  1808  Wertheimer  L  c.  II,  267. 

«)  Seeley  II,  308. 

•)  Pertz  II,  363—4. 

*)  ibid.  365. 

»)  Archiv  d.  Minist,  d.  Innern.     1809  Nr.  28  fasc.  137. 


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Ein  Brief  des  Freiherrn  von  Stein.  499 

nachrichtigte  der  Prinz  von  Pontecorvo,  sonst  Bemadotte  genannt, 
unseren  König  officiellement,  dass  die  Bussen  gemeinschafüich  mit  den 
Polen  in  Galizien  eindringen  und  der  Kaiser  dieser  Nation  sich  folglieh 
zum  Alliierten  des  firanzösischen  Kaisers  declariert  habe.  (Im  Briefe): 
Hier  kommt  alles  wieder  auf  den  alten  Fleck;  die  Militarexeesse  fangen 

Ton  neuem  auf  dem  alten  Fusse  an;  noch  ist  der  braye  Ob.  L.  G n 

noch  nicht  zurück  und  schon  hat  sich  ein  neuer  Aufstand  ereignet. 
Die  Spaltung  muss  bleiben,  so  lange  man  die  Cionscription  nicht  ein- 
fahrt, weil  nur  solche  zum  Dienste  kommen,  welche  eine  Verein^ng 
nicht  bewirken  können.  Bei  den  jetzigen  Aushebungen  sieht  man  nach 
d^n  Zollmass,  und  läast  geschickte  Leute,  wenn  sie  das  Mass  nicht 
haben,  zurück.  Wir  leben  ohne  alle  Kraft  und  Energie,  jeder  sucht 
seinen  Posten  zu  verlieren  oder  schimpfb,  wenn  es  nicht  nach  seinem 
Kopfe  geht  und  dies  ist  dann  natürlich  yon  der  vortheilhaftesten 
Wirkung*'. 

So  ist  es  erklärlich,  dass  Steins  Verstimmung  immer  sich  steigerte; 
den  Höhepunkt  derselben  lesen  wir  in  dem  Briefe  vom  7.  Mai  an 
Kvnth;  sie  scheint  den  ganzen  Monat  Mai  angehalten  zu  haben;  einen 
Nachklang  finden  wir  in  dem  Briefe  an  denselben  vom  21.  Mai  ^):  „Da 
ich  von  allen  öffentlichen  Geschäften  entfernt  bin,  so  habe  ich  nnr 
einen  Wunsch,  den  der  Ruhe^.  Damit  war  aber  auch  diese  Resignation 
zu  Ende.  Mochten  vielleicht  der  Sieg  von  Asparn  und  der  Geist  der 
Bevölkerung,  dessen  Zeuge  Stein  war  und  den  er  nicht  genug  zu 
rühmen  weiss,  dazu  beigetragen  haben.  Der  Misserfolg  der  Schlacht 
bei  Wagram  zwang  ihn  zwar  in  Troppau  ein  sicheres  Asyl  zu  suchen, 
war  abiT  nicht  im  stände,  ihm  diese  muthige  und  zuversichtliche 
Stimmung  zu  benehmen.  Als  gegen  Ende  Juli  die  Nachricht  von  der 
englischen  Expedition  kam,  da  arbeitete  er  mit  einem  wahren  Feuer- 
eifer an  dem  Projecte  einer  Erhebung  Deutschlands  und  setzte  seine 
Plane  dem  Prinzen  von  Oranien  und  Qentz  in  rasch  aufeinander 
folgenden  Briefen  auseinander,  bis  der  Wiener  Friede  diesen  Unter- 
handlungen ein  Ende  machte. 

So  erscheint  dieser  Brief  als  ein  Belegstück  für  eine  Krise  im 
Seelenleben  Steins,  die  im  starken  Contrast  steht  zu  dessen  thätiger 
und  zielbewusster  Natur ;  Dank  seiner  Energie  hatte  er  sie  rasch  über- 
wanden; den  Kopf  hängen  zu  lassen,  dazu  war  Stein  nicht  geeignet. 

Noch  einmal  während  seiner  Verbannung  kehrte  Stein  nach  Brunn 
zurück.  Es  war  unmittelbar  vor  dem  Frieden.  Graf  Laszansky  meldet 
am  1 1.  October  1809  Steins  Ankunft  an  Hager  und  fragt  an,  „ob  sein 


«)  Pertz  n,  620  f. 

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500  Anton  Becker. 

Briefwechsel  beobachtet  werden  soll  oder  nur  derjenige  der  bei  den 
Spitälern  zurückgebliebenen  französischen  Emplojers^S  welch'  letztere 
Massregel  er  empfiehlt  Hager  berichtet  darüber  am  27.  November 
1809  in  Ofen  an  den  Kaiser,  der  am  22.  December  1809  das  Acten- 
stück  folgendermassen  erledigte:  „Solange  Baron  Stein  sich  nicht 
durch  sein  Benehmen  verdächtig  macht,  ist  kein  Ghrond  vorhanden,  in 
seinen  Briefwechsel  Einsicht  zu  nehmen.  Sie  werden  dagegen  dem 
Hauser,  den  ich  einer  späteren  Anzeige  zufolge  bereits  nach  Brunn 
beordnet  habe,  durch  den  Grafen  Laszansky  auftragen  lassen,  die 
Ciorrespondenz  der  bei  den  Spitälern  in  Brunn  oder  sonst  zurückge- 
bliebenen französischen  Emplojers  und  derjenigen  Einwohner,  auf 
welchen  der  Verdacht  einer  näheren  Verbindung  mit  den  Franzosen 
ruhte  und  die  ihm  der  mährische  Gouverneur  zu  bezeichnen  hat,  zu 
beobachtend^  ^).    Das  war  nach  dem  Wiener  Frieden  i 


>)  Archiv  d.  Ministeriums  d.  Innern.     1809  Nr.  28  fagc.  137.    Hauter  war 
ein  mit  der  Briehnanipulation  sehr  vertrauter  und  darin  oft  verwendeter  Mann. 


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Ueber  die  Herausgabe  von  geschiclitliclieii  öuellen. 

Von 

Theodor  Lindner. 


üeber  die  Art  und  Weise,  wie  historische  Stoffe  herauszugeben 
sind,  ist  öfters  geschrieben  und  gesprochen  worden.  Dennoch  scheint 
es  mir  nicht  überflüssig,  eine  einschlagende  Frage  zu  erörtern,  die 
▼ielleicht  die  wichtigste  von  allen  ist,  aber  am  wenigsten  berücksichtigt 
zu  werden  pflegt. 

Die  meisten  Vorschläge  und  Gutachten  beziehen  sich  auf  die 
äussere  Gestaltung  der  Texte,  Orthographie  und  was  damit  zusammen- 
hängt, auf  Anordnung  und  kritisches  Beiwerk.  Davon  will  ich  um- 
soweuiger  reden,  als  ich  bereits  Gelegenheit  gehabt  habe,  diese  For- 
malien für  einen  besondem  Zweck  zu  behandeln  ^). 

Meine  Absicht  ist  vielmehr,  zu  untersuchen,  wie  weit  der  Heraus- 
geber verpflichtet  und  berufen  ist,  in  der  Ausgabe  selbst  den  Inhalt 
der  veröffentlichten  Stücke,  mögen  sie  urkundlichen  oder  erzählenden 
Characters  sein,  entweder  gleich  für  Forschung  und  Darstellung  zu 
verwerthen  oder  für  die  Verwerthung  mehr  oder  minder  vorzubereiten 
und  herzurichten.  Diese  Frage  beschäftigt  mich  schon  lange  und  ist 
mir  immer  wieder  entgegengetreten.  Daher  hielt  ich  es  schliesslich 
für  Pflicht,  meine  Ansicht  auszusprechen,  auf  die  Gefahr  hin,  dass  sie 
vielleicht  wenig  Anklang  findet. 

Ich  will  keineswegs  alle  Publikationen  durchgehen  und  ihnen 
etwa   eine  Censur   ertheilen;   ich   vermeide  es  sogar,    irgend  eine  zu 


*)  BeitimmuDgen  über  die  Heransgabe  der  Geschichtsquellen  der  Prormz 
Sachsen.    Halle  1891. 


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502  Theodor  Lindaer. 

nennen.  Eine  solche  Besprechung  würde  einmal  zu  weit  f&hren,  ausser- 
dem könnte  die  Erörterung  im  Einzelnen  leicht  zu  dem  Irrthum  Tcran- 
lassen,  als  wollte  ich  über  irgend  ein  Werk  den  Stab  brechen,  während 
es  in  anderen  Beziehungen,  die  hier  nicht  in  Betracht  kommen,  Yor- 
trefflich  und  der  höchsten  Anerkennung  werth  sein  kann.  Ich  ver- 
kenne auch  nicht,  dass  so  manche  Quellenwerke  den  hier  auszu- 
führenden Wünschen  entsprechen.  Lediglich  eine  grundsätzliche  Er- 
örterung sollen  diese  wenigen  Zeilen  bringen. 

unbestritten  wird  wohl  der  Satz  anerkannt,  dass  jede  Veröffent- 
lichung von  quellenmässigen  Schiiftsachen  in  erster  Stelle  bestimmt 
ist,  Material  für  die  Forschung  zu  beschaffen.  Streit  kann  erst  dar- 
über entstehen,  wie  dieses  dargeboten  werden  soll. 

,    Die  Entscheidung  wird  sich  danach  richten,  in  welcher  Form  der 
Stoff  am  tauglichsten  ist,   um  seinen   eigentlichen  Zweck  zu  erfüllen. 

Die  Forschung  soll  versuchen,  der  Thatsächlichkeit  am  nächsten 
zu. kommen,  sie  möglichst  rein  zu  erkennen.  Je  weniger  sich  zwischen 
den  Forscher  und  seinen  Stoff  ein  Medium  schiebt,  desto  leichter  und 
unbeirrter  wird  er  seiner  Aufgabe  nachgehen  und  genügen.  Das  erste 
Gebot  einer  Herausgabe  muss  demnach  sein,  alles  zu  vermeiden,  was 
eine  Ablenkung  von  dem  einfachen  Selbsterkennen  bewirken  kann. 
Dem  Beschauer  muss  das  Object  ohne  jede  Zwischenschiebung  zugäng- 
lich gemacht  werden;  er  soll  selber  sehen,  nicht  durch  die  Brille 
Anderer.  Er  wird  ausserdem  das  Geschaute  am  selbständigsten  auf- 
nehmen und  beurtheilen,  wenn  Niemand  zur  Seite  steht,  der  ihm  sagt 
und  erklärt,  was  er  sieht.  Dabei  ist  freilich  vorauszusetzen,  dass  der 
Betreffende  gelernt  hat,  zu  sehen  und  aufzufassen,  doch  das  ist  bei  einem 
Gelehrten  selbstverständlich,  und  die  Quellenwerke  sind  für  die  Gelehr- 
samkeit berechnet.  Für  den  Unterricht,  die  Erziehung  zur  Forschung, 
mögen  eigens  dazu  bestimmte  Bücher  sorgen,  die  uns  hier  nichts 
angehen. 

Wer  die  obigen  Sätze  zugiebt,  wird  vielleicht  auch  zugestehen, 
dass  jeder  Commentar,  jede  Kritik  der  in  den  Quellen  enthaltenen 
Angaben,  jede  Beurtheilung,  ob  diese  richtig  sind,  jede  Zusammen- 
fassung der  Ergebnisse  nichts  anderes  sind,  als  solche  fremden,  zwischen 
Auge  und  Object  künstlich  eingeschobenen  Gläser.  Daraus  ergiebt 
sich  der  einfache  Schluss,  dass  sie  nicht  nur  überflüssig,  vielmehr 
sogar  schädlich  sind,  und  zwar  meine  ich,  sie  sind  es  nicht  allein  fS^ür 
die  üngelehrten  und  Ungeübten,  sondern  auch  für  den  wohlgeschulten 
Historiker.  Ich  wenigstens  bekenne  offen,  dass  ich  mir  bewusst  bin, 
bei  allem  Streben  nach  selbständigem  Urtheil  oft  genug  \m  For- 
schungen in  Quellenwerken  durch  die  begleitenden  Bemerkungen  und 

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Ueber  die  Heraoagabe  yod  geschichtlichen  Quellen.  503 

ErUnterongen  des  Herausgebers  mit  ihm  zu  unrichtigen  Schlüssen 
yerf&hrt  worden  zu  sein. 

Das  bedarf  wohl  einer  weiteren  Ausfährung. 

Wie  wir  Menschen  einmal  sind,  unterwerfen  wir  uns  leicht  einer 
Autorität,  theils  aus  guten  theils  aus  minder  guten  Gründen.  Wenn 
uns  ein  anerkannter  und  hochgeschätzter  Gelehrter  sagt,  diese  Stelle, 
die  du  hier  liest,  ist  so  oder  so  zu  fEkssen,  wird  oft  das  Bewusstsein 
Ton  seiner  Bedeutung  uns  bewegen,  ihm  ohne  weiteres  zu  folgen. 
Andem&lls  kommt  die  eigene  Schwachheit,  die  Bequemlichkeit  ins 
Spiel,  die  abrath,  sich  noch  zu  bemühen,  wenn  bereits  ein  tüchtiger 
Mann  seinen  Scharfsinn  aufgeboten  hat.  Aber  bei  aller  Achtung  vor 
grossen  Gelehrten  darf  bei  der  Forschung  keine  Autorität  gelten,  und 
es  liegt  im  wissenschaftlichen  Interesse,  die  Einwirkung  einer  solchen 
zu  yermeiden,  wo  es  nicht  unbedingt  nothwendig  ist,  sie  hereinzu- 
ziehen.  Und  ebensowenig  ist  es  rathsam,  Gedankenträgheit  zu  fordern. 

Wer  nun  bemüht  ist,  sich  fremden  Einwirkungen  zu  yerschliessen, 
hat  bei  dem  Studium  von  Quellenpublikationen,  die  bereits  vom  Heraus- 
geber auf  ihren  Inhalt  hin  erläutert  sind,  eine  doppelte  Arbeit  zu  ver- 
richten, einmal  den  ürstoff  durchzuforschen  und  zu  ergreifen,  zweitens  die 
Ausführungen  des  Editors  zu  prüfen,  und  ich  weiss  wirklich  nicht,  welche 
von  beiden  die  schwierigere  ist  Jedenfalls,  wenn  die  erstere  Aufgabe  die 
Hauptsache  und  der  eigentliche  Zweck  der  Quellenwerke  ist,  erleidet  sie 
durch  weitergehende  Beithaten,  wenn  nicht  eine  Beeinträchtigung,  min- 
destens eine  Erschwerung.  Sicher  ist  das  der  Fall,  wenn  die  ganze  Edition 
so  angelegt  ist,  dass  in  ihr  die  Thätigkeit  des  Herausgebers  beherrschend 
herrortritt.  Dann  kann  er  den  selbständigsten  Benutzer  unter  seinen 
Bann  zwingen  oder  er  nöthigt  ihn,  erst  mit  besonderer  Thatkraft  und 
einer  durch  den  Stoff  selbst  nicht  erforderten  Mühe  die  aufgezwungenen 
Fesseln  nicht  zn  beachten  oder  abzustreifen.  Je  eingehender  die  Be- 
arbeitung ist,  desto  gefährlicher  wird  sie  und  desto  grösseren  Gegen- 
druck erfordert  sie.  Zugleich  trübt  sie  den  Blick,  der  kaum  ganz  un- 
be£Euigen  bleibt ;  nicht  nur,  dass  er  mit  seinem  Vormund  falsch  sehen 
kann;  er  wird  auch  leicht  verhindert,  selber  noch  zu  ergreifen,  was 
Jenem  entgangen  ist. 

Selbstverständlich  will  ich  es  nicht  für  verwerflich  erklären,  die 
Schriften  der  vorangegangenen  Gelehrten  zur  Berathong  heranzuziehen. 
Wenn  auch  jede  tiefere  Untersuchung  gleichsam  von  neuem  wieder 
gemacht  werden  muss,  wird  nicht  nur  die  Arbeit  der  Vorgänger  dank- 
bar benutzt  werden,  sondern  das  zu  thun,  ist  geradezu  Pflicht.  Doch 
hier  liegt  die  Sache  anders!  Vorarbeit  und  Quellenstoff  sind  mit 
einander  verquickt,   also   das   Veränderliche,    Vergängliche,    was   dodwTp 


504  Theodor  Lindner. 

auch  die  gelehrteste  Arbeit  ist,  mit  dem  bleibenden,  stets  dasselbe 
seienden,  zu  einer  Einheit  yerbunden.  Jedes  Ding  muss  seine  rechte 
Stelle  haben ;  Forschung  and  Forschongsstoff  gehören  nicht  in  Einen 
Zusammenhang,  da  sie  ganz  yerschieden  yon  einander  sind.  Werden 
sie  mit  einander  verflochten,  dann  entsteht  ein  Doppel-  oder  Zwitter- 
wesen, dessen  Bestandtheile  schwierig  zu  unterscheiden  sind.  Der  ur- 
kundliche Gharacter,  den  der  Qrundtext  hat,  erstreckt  sich  leicht  auch 
auf  die  gelehrte  Begleitung,  so  dass  diese  etwas  Ton  jenem  Autoritatiren 
erhält,   was  ihr  nicht  gebührt  und  für  die  Folgezeit  schädlich  wirkt 

Vielleicht  wird  man  einwenden,  dass  nicht  alle,  die  Oeschichte 
treiben,  ohne  jede  Hilfe  nach  den  Quellen  arbeiten  können  und  einer 
Stütze  bedürfen.  Besser,  man  lässt  sie  schwimmen  und  sehen,  ob  sie 
Ton  selbst  durchkommen,  oder  untergehen,  als  dass  sie  an  den  Strick 
genommen  einer  Führung  gehorchen  müssen. 

Meine  Meinung  geht  demnach  dahin,  dass  jede  Quellenpublikation 
sich  aller  Zuthaten  enthalten  soll,  die  die  Auffassung  irgendwie  be- 
einflussen, welcher  Art  sie  auch  sein  mögen.  Daher  halte  ich  auch 
Einleitungen  für  bedenkUch,  soweit  sie  das  Ergebniss  der  Publikation 
zusammenfassen  und  erörtern.  Nichts  liegt  ohnehin  naher,  als  dass 
Yon  Vielen  nur  sie  gelesen  und  ausgebeutet  werden,  während  die  Be- 
legstücke kaum  einen  flüchtigen  Blick  erhalten.  In  allen  Fällen  ent- 
springt Ausgaben  solcher  Art  nur  zu  leicht  der  Nachtheil,  dass  sie 
nicht,  wie  ihr  Zweck  ist,  die  Forschung  fördern,  sondern  sie  in  ihrem 
sicheren  Hafen  fest  und  matt  legen.  Was  einmal  der  Herausgeber 
gesagt  und  festgestellt  hat,  erbt  sich  fort  und  fort  Er  hat  gewisser- 
massen  für  alle  Zeiten  das  massgebende  und  entscheidende  Wort. 

Es  mag  sein,  dass  der  in  der  Gegenwart  entstehende  Schaden 
nicht  allzu  gross  ist,  aber  er  wächst  mit  der  Zukunft,  und  wenn  ich 
mich  nicht  täusche,  wird  der  kommenden  Geschlechter  zu  wenig  ge- 
dacht Die  grossartigen  Publikationen,  die  jetzt  im  Gange  sind,  sollen 
doch  auch  für  ferne  Zeiten  brauchbar  und  werthvoll  bleiben,  sonst 
würden  sich  die  oft  gewaltigen  Kosten  und  die  Mühe  wenig  lohnen. 
Wie  misslich  wird  es  dann  sein,  wenn  yielleicht  nach  einem  Jahr- 
hundert die  Historiker  auf  Tritt  und  Schritt  über  Angaben,  Behaup- 
tungen und  Commentare  stolpern,  die  längst  überwunden  und  haltlos 
geworden  sind.  Wie  sehr  haben  sich  schon  in  den  letzten  Jahrzehnten 
auf  so  manchem  historischen  Gebiete  Anschauungen  und  Kenntnisse 
derart  verändert  und  gemehrt,  dass  das  Meiste,  das  noch  vor  kurzem 
ganz  brauchbar  erschien,  völlig  veraltet  ist.  Jeder  Commentar  aber 
trägt  in  sich  die  Gefahr,  wertblos  Werdendes  als  echtes  Gut  fernen 
Zeiten  aufzuzwingen«  ^  t 

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Ueber  die  Horansgabe  Yon  gescliicbtliolien  Quellen.  505 

Anden  liegt  die  Sache,  wenn  der  Qaellenstoff  ganz  rein  und  nur 
in  seiner  natürlichen  Einfachheit  gegeben  ist  Ein  solches  Werk  wird 
kaum  oder  sehr  viel  schwerer  veralten  und  stets  leicht  und  bequem 
nutzbar  sein. 

Eine  derartige  Editionsweise  hat  noch  eine  Reihe  anderer  Vortheile. 
Zunächst  lässt  sich  ein  Quellenwerk  ohne  jede  Schwierigkeit  erganzen, 
wenn  neuer  Stoff  gefunden  ist;  er  wird  eben  einfach  als  Nachtrag 
gedruckt  mit  leichtester  Verweisung  und  damit  bleibt  das  Quellenwerk 
immer  auf  der  Höhe.  Wie  soll  man  es  aber  machen,  wenn  das  Grund- 
werk mit  allerhand  anderen  Beifügungen  belastet  war?  Es  bleibt 
dann  nichts  übrig,  als  zum  ersten  Commentar  immer  neue  zu  schreiben, 
die  ihn  berichtigen,  erganzen  und  schliesslich  nach  einiger  Zeit  wiederum 
der  Zurechtstellung  bedürfen,   weil  sie  an  derselben  Erankeit  leiden. 

Ferner  wird  der  Umfang  der  Bücher  erheblich  gemindert,  und 
dadurch  verringern  sich  auch  die  Kosten.  Mit  demselben  Aufwände 
lassen  sich  statt  eines  mehrere  Werke  herstellen.  Je  billiger  der  Preis, 
desto  leichter  die  Verbreitung,  die  ihrerseits  wieder  einigen  Ersatz  fUr 
die  Auslagen  bringt.  Die  Quellenyeröffentlichungen  sind  oft  so  theuer, 
dass  der  einzelne  Gelehrte  und  kleinere  Bibliotheken  auf  ihre  An- 
schaffung bald  verzichten  müssen,  gewiss  zum  eigenen  Schaden  der 
Werke,  wie  zu  dem  der  Wissenschaft. 

Noch  kostbarer  als  das  Geld  ist  die  Zeit.  Je  mehr  die  Au%aben 
des  Herausgebers  beschränkt  werden,  desto  schneller  kann  er  seine 
Arbeit  durchführen.  Nicht  allein,  dass  auch  dadurch  der  nöthige  Geld- 
aufwand abnimmt,  die  Wissenschaft  wird  aus  einem  rascheren  Er- 
scheinen den  grössten  Nutzen  ziehen.  Die  lebenden  Gelehrten  haben 
ein  gewisses  Anrecht  darauf,  möglichst  von  den  neuen  Veröffentlichungen 
ihrer  Zeit  die  Früchte  zu  gemessen.  Manches  grosse  darstellende  Werk 
muss  Jahrelang  stocken  oder  ganz  versiegen,  weil  die  ihm  Nahrung  spen- 
dende Quelle  langsam  und  tropfenweise  fliesst,  da  sie  gar  zu  gründlich 
gebohrt  wird.  Einem  sorgfältigen  Forscher  wird  ohnehin  nicht  die 
Mühewaltung  erspart,  daneben  selber  seinen  Stoff  zu  sammeln,  aber 
wenn  er  weiss,  dass  ein  gleiches  mit  grossen  öffentlichen  Mitteln  unter- 
stütztes Unternehmen  im  Gange  ist,  wird  er  darauf  verzichten,  ihn 
vorher  zu  verwerthen,  in  der  Besorgniss,  dass  ihm  manches  dennoch 
entgehen  könnte  und  er  so  weniger  Vollkommenes  schaffen  würde. 
Diese  Verhältnisse  bringen  noch  einen  weiteren  Nachtheil  mit  sich. 
Sobald  ein  grosses  Quellenwerk,  das  besonders  auf  ausgedehnten  archi- 
valischen  Forschungen  beruht,  für  irgend  eine  Periode  beginnt,  wird 
dieser  ganze  Zeitabschnitt  für  die  Forschung  zum  guten  Theil  ver- 
schlossen,  weil  jeder  Bearbeiter  warten  muss,  bis  die  neuen  Aufklä- 


neuen  Äumia-     j 

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506  Theodor  Lindner. 

rangen  kommen.  Erstreckt  sich  ihr  Bekanntgeben  über  lange  Jahre 
oder  geschieht  es  sprungweise,  so  dass  Lücken  entstehen,  dann  ist  jede 
andere  Weiterarbeit  für  die  betreffende  Zeitreihe  znm  Stillstand  yer- 
urtheili  Gewiss  will  gut'  Ding  Weile  haben  und  braucht  seine  Zeit, 
aber  es  ist  von  Uebel,  wenn  sie  länger  ausgedehnt  wird,  als  durchaus 
nothwendig  ist 

Aus  allen  diesen  Gründen  halte  ich  eine  möglichst  abgekürsie 
und  von  allem  nicht  durchaus  erforderlichen  Nebenwerke  entlastete 
Weise  der  Herausgabe  für  die  beste. 

Jede  Ueberlieferung  ist  lückenhaft  und  bedarf  der  Ergänzung 
und  Auslegung.  Diese  ist  yon  der  Forschung  zu  geben,  nicht  von  der 
Edition.  Die  Herausgeber  machen  oft  die  Fehler,  welche  früher  die 
Museen  an  den  Denkmälern  der  antiken  Kunst  begingen,  indem  sie 
den  Torso  ergänzten.  Heute  stellen  wir  ihn  in  die  Sammlung,  wie 
er  ist,  und  die  Wissenschaft  will  nichts  anderes,  als  das  unbeein- 
trächtigte Studium  der  Gegenstände  in  der  Gestalt,  wie  sie  über- 
kommen sind.  Genau  in  derselben  Weise  ist  von  den  Geschichts- 
quellen Alles  fernzuhalten,  was  nicht  mit  ihrem  natürlichen  Zustande 
zusammenhängt.  Dieser  bt  nur  zu  reinigen  yon  den  zufalligen  Makeln 
und  Flecken,  die  ihm  etwa  anhaften.  Der  Text  ist  nach  den  besten 
Grundlagen  sorgfaltig  zu  geben  und  in  Orthographie  und  Interpunktion 
entsprechend  den  fast  allgemein  anerkannten  und  angewandten  Begeln 
zu  gestalten.  Die  Einleitung  darf  nur  enthalten,  was  mit  dem  Texte 
unmittelbar  in  Beziehung  steht.  Sie  hat  also  über  die  Herkunft  der 
handschriftlichen  Grundlagen  und  deren  Wesen  und  Geschichte  zu 
berichten,  und  Alles  anzuführen,  was  dazu  gehört.  Bei  erzählenden 
Quellen  werden  auch  die  Nachrichten  und  Nachweise  über  den  Ver- 
fasser zu  bringen  sein.  Auch  die  zuyerlässig  festgestellten  Ableitungs- 
yerhältnisse  zu  yerfolgen,  kommt  dem  Herausgeber  zu.  Ebenso  ist  bei 
Urkunden  Echtheit  oder  Unechtheit  zu  erörtern ;  auch  die  Zeitordnung 
yon  undatierten  Stücken  mag  untersucht  werden.  Die  Anmerkungen 
sollen  etwa  schwierige  Worte  erläutern,  die  Orts-  und  Personennamen 
feststellen  und  über  sie  diejenige  Auskunft  geben,  welche  lästiges 
Nachschlagen  erspart  Ebensowenig  ist  etwas  einzuwenden,  wenn  bei 
einzelnen  Nachrichten  auf  die  darüber  yorhandene  Litteratur  verwiesen 
wird,  wenn  damit  der  Benutzer  lediglich  einen  Fingerzeig  erhäli  Register 
und  nöthigenfalls  Glossen  dürfen  gleichfalls  nicht  fehlen.  Es  ist  eben 
Alles  zu  leisten,  was  zur  Bequemlichkeit  in  Aeusserlichkeiten  dient 
und  überflüssige  Mühe  des  Suchens  ersparen  kann.  Natürlich  lässt 
sich  nicht  eine  einheitliche  Schablone  für  alle  Editionen  entwerfen, 
yon  denen  jede  ihre  Eigenthümlichkeit  zu  haben  pflegt,  nur  das  Eine 

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lieber  die  Herausgabe  Ton  geschichtlichen  Quellen.  507 

Grandgesetz  ist  zu  beachten:  nichts  beizofdgen,  was  den  Leser  in 
seinem  Urtheil  über  die  behandelten  historischen  YorgaugCf  über  Bich- 
tigkeit  oder  Irrthümlichkeit  der  Darstellung  beeinflussen  und  beein- 
trächtigen kann. 

Ich  yerkenne  nicht,  dass  mein  Vorschlag  der  Editionsthatigkeit 
ein  g^tes  Theil  yon  dem  abspricht,  worauf  sie  manchmal  am  stolzesten 
ist.  Sie  wird  —  allerdings  nur  scheinbar  —  zur  handwerksmassigen 
Arbeit  herabgedrückt,  und  es  ist  gewiss  wenig  erfreulich,  der  subjeetiveu 
Begabung  arge  Schranken  auferlegen  zu  müssen.  Doch  die  Wissen- 
schaft darf  jedes  Opfer  fordern!  Ich  gebe  gern  zu,  dass  dem  Her- 
ausgeber nicht  immer  die  Arbeit  erspart  werden  wird,  die  ihm  bei  dem 
üblichen  Verfahren  obliegt;  denn  ein  Einarbeiten  in  die  Zeit,  in  welche 
die  Edition  fallt,  bleibt  unentbehrlich.  Doch  steht  ja  stets  ein  Ausweg 
ofien.  Qanz  unbenommen  ist  es  natürlich,  die  Ergebnisse  der  eigenen 
dabei  angestellten  Forschung  und  Prüfung  in  Abhandlungen  oder 
Büchern  niederzulegen,  nur  müssen  sie  getrennt  bleiben  von  der  Text- 
ausgabe. Diese  soll  gelten  für  alle  oder  längste  Zeiten,  während  jene 
Begleiter  dem  Schicksal  aller  forschenden  Litteratur  anheim  fallen. 
Das  Subjective  darf  nicht  das  Objective  verwirren,  der  Herausgeber 
nicht  die  Erzeugnisse  dahingegangener  Zeiten  und  Personen  zu  seiner 
eigenen  Leistung  umstempeln.  Die  Sprache  der  alten  Denkmäler  soll 
allein  vemehmlich  sein,  nicht  übertont  werden  durch  moderne  Klänge. 


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Kleine  Mittheilungen. 

Zar  Beurthellnng  der  Bulle  Johanns  XIII.  für  Meissen. 

In  der  ^»Geschichte  des  Erzbistums  Magdeburg  unter  den  Kaisem  aus 
sächsischem  Hause^^  habe  ich  S.  153  (Exkurs  VI.)  die  unter  dem  Namen 
des  Papstes  Johann  XIII.  überlieferte  Bulle  fUr  Meissen  (Jaff^^Löwenfeld 
Eeg.  pont.  b9  3724,  CD.  Saxoniae  regiae  II,  1,  5  n^  4  und  I,  1,  243  no  7) 
zwar  in  ihrer  heutigen  Gestalt  als  Fälschung  anerkannt,  aber  doch  ange- 
nommen, dass  am  2.  Jänner  968  eine  Bulle  Johanns  für  Meissen  aus- 
gefertigt worden  sei,  welche  dann  als  Vorlage  für  die  Fälschung  gedient 
habe.  Ich  habe  nach  dem  Vorgange  Dümmlers  (Jahrb.  Ottos  I.  p.  432) 
den  schon  von  Gersdorf  a.  a.  0.  fQr  diese  Annahme  beigebrachten 
Gründen  noch  den  Hinweis  auf  die  dem  Kloster  Hersfeld  am  selben 
Tage  ertheilte  BuUe,  mit  welcher  das  Meissner  Stück  im  Text  sowohl 
als  im  Proto-  und  EschatokoU  übereinstimmt,  hinzugefögt.  Gerade  diese 
Uebereinstimmung,  in  welcher  ich  eine  wesentliche  Stütze  für  die 
Annahme  der  Ausfertigung  einer  echten  Bulle  fUr  Meissen  erblickte, 
hat  Y.  Ottenthai  in  durchaus  gegensätzlichem  Sinne  yerwertei  Nach 
seiner  Darstellung  (Mittheil.  10,  611  ff.)  wäre  am  2.  Jänner  968 
keineswegs  auch  eine  Bulle  für  Meissen,  sondern  nur  die  für  Hersfeld 
ausgestellt  und  später  eben  mit  Benützung  der  letzteren  die  Meissner 
Urkunde  angefertigt  worden.  Denn  die  Uebereinstimmung,  auf  welche 
ich  ein  besonderes  Gewicht  legen  zu  können  meinte,  ist  nach  y.  Otten- 
thals Ansicht  „eine  unlautere.  Der  Gleichlaut  erstreckt  sich  nämlich 
auf  Puncte  welche  nur  für  Hersfeld  passen,  und  auf  Einzelheiten 
welche  nicht  in  zwei  selbständigen  echten  Bullen  ganz 
gleich  wiederkehren  können,  da  bei  den  bezüglichen  Abschnitten 
Benützung  des  einen  Originals  für  das  andere  ausgeschlossen  ist'^ 

Die  Frage  ist,   wie  man   sieht,   nicht  allein  im  Hinblick  auf  die 
Wichtigkeit  der  besprochenen  Urkunde,    sondern   auch   vom  rein  me- 

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Zar  BeurtheilnDg  der  Bulle  Johanns  XIII.  f!b:  Meissen.  509 

thodisclien  Standpunkte  ans  so  bedeutsam,  dass  man  sich  einer  Prüfung 
des  Beweisganges,  den  y.  Ottenthai  eingeschlagen  hat,  nicht  zu  ent- 
ziehen vermag.  Bevor  wir  in  die  Untersuchung  eintreten,  wird  es  sich 
empfehlen,  in  Kürze  die  üeberlieferung  beider  Stücke  abzuhandeln. 
Das  Original  der  Hersfelder  Bulle  ist  verloren  (Hx),  sie  ist  uns 
nur  in  zwei  jetzt  im  königl.  preussischen  Staatsarchiv  zu  Marburg 
befindlichen  Einzelabschriften  erhalten  1).  Die  eine  derselben  (HJ, 
welche  nach  Form  und  Vollständigkeit  den  Vorzug  verdient,  versucht 
den  Urkundencharakter  wenigstens  insoweit  zu  wahren,  als  der  Ab- 
schreiber sich  der  Diplomenschrifb  des  ausgehenden  zehnten  oder  be- 
ginnenden eilften  Jahrhunderts  mit  gutem  Geschicke  bedient  und  die 
Unterschriften  in  drei  Spalten  angeordnet  hat,  an  deren  Spitze  Kaiser 
Otto  der  Orosse,  Bischof  Gerhard  von  Faenza  und  der  Patriarch 
Baodald  von  Aquileja  stehen.  Das  Monogramm  Christi  steht  ebenso 
wie  bei  Pflugk-EEarttung  Specimina,  Bullae  maiores  tab.  VIII.,  vor  der 
Datumsformel.  Die  zweite  Kopie  (H  2)  dürfte  aus  der  ersten  abgeleitet 
sein,  ist  in  Bücherschrift  ausgefertigt  und  bietet  die  Unterschriften  in 
fortlaufender  Folge.  Auch  das  Original  der  Meissner  Fälschung  (My) 
ist  uns  nicht  mehr  erhalten,  wir  besitzen  nur  eine  Abschrift  in  einem 
Transsumt  vom  2.  April  1250  (My^)  und  eine  andere  in  dem  Magde- 
burger Ohartular  LVII  (Myg) '),  deren  gegenseitiges  inhaltliches  Ver- 
hältnis in  dem  angeführten  Abdrucke  Gersdorfs  genau  und  deutlich 
dargestellt  ist.  Myg  geht,  jedenfalls  auch  auf  das  Original  der  Fäl- 
schung zurück,  weist  aber  eine  weitergehende  Interpolation  auf,  indem 
die  in  My^  vorliegende  Fassung  durch  mehrere  dem  DO.  I.  406  und 
DO.  IL  184  entnommene  Sätze  erweitert  worden  ist.-  Die  von  Gers- 
dorf a.  a.  0.  134  n^  156  abgedruckte  Vidimationsklausel  gibt  über 
das  Aeussere  der  Fälschung  keinen  bemerkenswerthen  Aufschluss,  da- 
gegen ist  aus  der  mir  zur  Verfügung  stehenden  Abschrift  des  Escha- 
tokolls  von  My^  zu  ersehen,  dass  das  Monogramm  Christi  der  Datie- 
rung nachgestellt  ist  und  von  zwei  kaiserlichen  Monogrammen  gefolgt 
wird,  einem  Titelmonogramm  von  der  Form  des  unter  Otto  III.  vom 
Notare  Her.  G.  gebrauchten  s)  und  einem  Mamensmonogramm,  wie  es 
von  Otto  IL  verwendet  wurde.    Man  hat  also  im  Transsumte  von  1250 


i)  Herrn  Professor  Dr.  Paul  Kehr  bin  icli  fQr  Abscbrifben  und  Facsimües 
beider  Copien  zn  verbindlichem  Danke  yerpflichtet. 

^  lob  babe  für  gütig  gew&brte  Auskünfte  und  Mittbeilangen  über  beide 
Ueberlieferungsformen  dem  Herrn  geheimen  Archivrath  y.  Mülverstedt,  prenss. 
Staatsarchiyar  in  Magdeburg,  und  Herrn  Regierungsrath  Dr.  Otto  Posse  in  Dresden 
aufs  wärmste  zu  danken. 

»)  Vgl.  Kehr  Urkunden  Ottos  TIT.  S.  111  Anm.  1.  r^  1 

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510  Kleine  Mittheiluiigen. 

alle  drei  Schrifizeicheu,  die  an  ihrem  rechten  Platze  in  der  Abschrift 
unbequem  gewesen  wären,  nach  der  Datierung  zusammengCatelU. 

Mit  Hilfe  der  hier  gebrauchten  Bezeichnungen  wird  es  nunmehr 
möglich  sein,  den  Unterschied  zwischen  y.  Ottenthals  und  meiner  Auf* 
fassung  graphisch   zu  veranschaulichen.    Dem  Schema  v.  Ottenthals: 
Hx  stelle  ich  ein  anderes  entgegen:  Hz  Hx 

/\  I  I 

/    \  II 

Hl  My  Hl  My 

I    /^x  /\ 

H«    Myi  My,  H,       My,  My, 

Ottenthai  geht  in  seiner  Beweisführung  yon  dem  Texte  aus  und 
schreitet  in  sorgsamer  Untersuchung  bis  zu  den  UnterschrUben  vor, 
die  er  als  „ausschlaggebend  f&r  die  Verwerfung^^  bezeichnet.  Damit 
hat  er  insoferne  einen  Maugel  meiner  ersten  Untersuchung  aufgedeckt, 
als  ich  damfils  die  Erörterung  der  diploaistisehen  Merkmale  über  d^ 
Betrachtung  des  Inhalte»  nnd  des  geadüä^äkiiext  Zasammenbangea 
▼emadilSflsigt  hatte.  Es  wird  daher  am  Platze  sein,  diese  Lücke  aus- 
ztifüllen  und  zugleidi  das  wichtigste  Beweisstück  des  (Gegners  zuerst 
zu  erledigen.  An  zwei  Dingen  nimmt  y.  Ottenthai  vornehmlich  An- 
stoss,  erstens  daran,  dass  in  zwei  Bullen  die  Unterschriften  in  gleicher 
Folge  angeordnet  sind,  und  zweitens  daran,  dass  die  Unterschriften 
in  beiden  den  gleichen  Wortlaut  haben,  selbst  da  wo  ersichtlich 
Fehler  in  der  Lesung  der  originalen  Unterschrift  vorliegen,  wie  in: 
Aufredus  (H  und  M  statt  Uuicfredus)  episcopus  Verdecenbis  (H, 
Verelecensis  M,  statt  Verdunensis)  ^),  Gastrenensis  (Hi^^^My,,  ,, 
Castranensis  Hg),  Erfemarius  Antias  (H,  =My,,  2,  Ancias  H^,  statt 
Auconitanus).  „Eine  derartige  Uebereinstimmung  der  Zeugenreihen'^ 
fahrt  V.  Ottenthai  fort,  „  kann  nie  und  nimmer  durch  blossen  Zufall 
entstanden  sein,  sondern  nur  durch  Benutzung  der  Zeugenreihe  der 
einen  Urkunde  durch  die  zweite  Urkunde.    Das  setzt  bei  autographen 


1)  Da  Dammler  Jahrb.  Ottos  I.  8.  431  die  Richtigkeit  der  von  Stumpf  vorge- 
schlagenen Emendation  in  Frage  gestellt  hat,  so  habe  ich  mich  diesbezüglich  an 
Herrn  Hofrath  v.  Sickel  nach  Rom  gewandt,  der  die  Güte  hatte,  namentlich  in 
Veroli,  an  das  am  ersten  gedacht  werden  konnte,  nachforschen  su  lassen,  ob  nicht 
etwa  Kunde  von  einem  Bischof  Anfredns  überliefert  sei.  Ein  im  Jahre  1863  (?) 
zusammengestelltes  Bischofsverzeichnis,  dessen  Anfang  der  Herr  Sindaco  der  Stadt 
Veroli  mitzutheilen  so  freundlich  war,  weist  allerdings  mehr  Namen  auf  als  die 
Kataloge  bei  Ughelli  Italia  sacra  1,  1386  ff.  Cappelletti  Chiese  d'  Italia  6,  6^*9 
Gami  Series  episcoporum  p.  738,  doch  kommt  ein  Aufredus  nidit  vor.  Das  Bistum 
Antium  ist  schon  zu  Anfang  des  6.  Jahrhunderts  eingegangen.  Somit  bleiben 
Stumpfs  Verbesserungen  ohne  Einwand  bestehen. 

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Zur  ßenrtbeilung  der  Bulle  JoliaimB  XlIL  ftlr  Meissen.  511 

Unterschriften  Fälschung  yorans.  Da  aber  H  in  jedem  Fall  die  Priorität 
▼or  M  besitzt .  . . .,  so  kann  kein  Zweifel  sein,  dass  H  die  Vorlage 
Tonl^M)  dass  die  Meissner  Bulle  auf  Grundlage  der  Hersfelder  gefälscht 
sei^^  Das  wäre  in  der  That  ein  ,,zwingender^^  Beweisgaug,  wenn  nur 
die  beiden  Grössen,  mit  denen  y.  Ottenihal  rechnet,  genauer  bekannt 
wären;  gerade  diejenige,  aber  auf  die  es  uns  ankommt,  das  Original 
der  Hersfelder  Bulle,  oder  wie  wir  es  bezeichnen,  Hx  fehlt  uns.  Es 
wäre  allerdings  yon  yomeherein  nicht  unmöglich,  Hx  ganz  ausser 
Rechnung  zu  stellen,  da  mau  sich  wohl  yorstellen  könnte,  dass  der 
Meissner  Falsarius  lieber  die  schöne  und  deutliche  Gopie  als  das  durch 
wunderliche  Schnörkel  und  Buchstabenyerbindungen  schwer  leserliche 
Onginal  bei  seiner  Arbeit  yerwendet  hätte.  Vergleichen  wir  abw 
darauf  hin  My^  mit  H^,  so  machen  wir  zuerst  die  Wahrnehmung, 
dass  in  H^  der  Name  des  Patriarchen  Buodald  yon  Aquileja  an  der 
Spitze  der  dritten  Spalte,  in  My  dagegen  an  der  seinem  Bange  ent- 
sprechenden Stelle  steht.  Zwar  hat  y.  Ottenthai  die  Bedeutung  dieser 
Differenz  abzuschwächen  yersucht,  aber  was  er  zu  diesem  Behufe  ins 
Treffen  fQhrt,  hätte  allenfalls  bei  der  Annahme,  dass  der  Meissner 
Fälscher  das  yerlorene  Hersfelder  Original  benutzt  habe,  Bei£EJl  finden 
können,  yerliert  jedoch  erheblich  an  Gewicht,  wenn  wir  My  aus  H^ 
ableiten  wollten.  Denn  dass  der  Fälscher  „auf  Grund  der  aUbekaimteii 
heryorragenden  Stellung  dieses  KirehenfÜrsten  eine  selbständige  Aen- 
derung^^  yorgenommen  haben  könnte,  will  ja  v.  Ottenthal  selbst  nicht 
ernstlich  behaupten,  und  die  Vermuthungen,  welche  er  über  ein  Ver- 
sehen des  Fälschers,  aus  dem  sich  in  My  die  richtige  Stellung  ergeben 
hätte,  austeilt,  fallen  weg,  da  uns  ja  H^  erhalten  ist.  Wäre  H^  yon 
dem  Fälscher  benützt  worden,  so  hätte  er  ohne  Frage  die  Namen- 
liste in  derselben  Reihenfolge  geboten,  wie  er  sie  yorfand.  Aehnlich 
verhält  es  sich  mit  den  Monogrammen.  Diese  welche  jedenfalls  im 
Originale  yorhanden  waren  (ygl.  Jaffe-L.  Beg.  pont.  n^  3717.  Kleimayrn 
Juyayia  Anh.  184  n^  69),  fehlen  in  H^  und  H,,  dagegen  bietet  uns, 
yne  bemerkt,  My^  die  Nachzeichnung  zweier  Handmale,  woraus  also 
folgt,  dass  dieselben  auch  in  My  zu  sehen  waren.  Dass  nun  der 
Fälscher  die  Monogramme  eigenmächtig  angebracht  und  so  einen 
Mangel  yon  H^  beseitigt  haben  sollte,  würde  auf  eine  Umsicht  und 
diplomatische  Kenntnis  schliessen  lassen,  welche  mit  dem  Verfaliren 
mittelalterlicher  Falsarii  im  allgemeinen  (ygL  Ficker  Beitr.  zur  Ur- 
kundenlehre 1,  26)  und  dem  der  Meissner  insbesondere  nicht  im  Ein- 
klänge stände.  Viel  besser  dürfte  es  der  Fälscherart  entsprechen,  dass 
er  an  der  gleichen  Form  der  Monogramme  des  Vaters  und  des  Sohnes 
in  seiner   echten  Vorlage  Anstoss  nahm,   und  dem  alten  Kaiser  ein 

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5X2  Kleine  Mittheilungen. 

reicher  verziertes  Handmal  gönnen  wollte,  wobei  er  natürlich  euien 
Missgriff  machen  musste,  indem  er  hiefÜr  die  Form  der  Monognunme, 
welche  Her.  C.  unter  Otto  III.  gebrauchte,  zu  Hilfe  nidim  i).  Sprechen 
beide  Unterschiede  gegen  die  alleinige  Benützung  von  H^,  so  ist 
vollends  Hg  als  Vorlage  ganz  ausgeschlossen,  da  abgesehen  von  klei- 
neren Differenzen  *)  die  Unterschrift  Udalrichs  von  Bergamo  in  H, 
ganz  fehlt,  in  My^  dagegen  aufgenommen  ist 

Wir  kommen  also  zu  dem  Ergebnis,  dass  für  My  weder  H^  noch 
Hg  als  Vorlage  gedient  haben  kann,  dass  der  Fälscher  vielmehr  ein 
Original  einer  ßuUe  Johanns  XIII.  vor  sich  gehabt  haben  mnss. 
Läugnen  wir  nun  die  Existenz  einer  mit  dem  Hersfelder  Stücke  im 
EschatokoU  ganz  übereinstimmenden  Bulle  für  Meissen,  so  müssen  wir 
annehmen,  dass  der  Fälscher  einerseits  dieselben  Lesefehler  gemadit 
hat  wie  der  Hersfelder  Gopist,  anderseits  manches  richtiger  wieder- 
gegeben hat,  oder  wir  müssen  annehmen,  dass  er  sowohl  Hx  als  B^ 
benützte  und  dabei  einerseits  kritisch  verfuhr,  indem  er  die  Fehler 
und  Mängel  von  H^  an  zwei  Stellen  dem  Original  entsprechend  ver- 
besserte, anderseits  aber  schwere  Versehen  von  H^  aufnahm.  Die 
letztere  Erklärung  wäre  so  erkünstelt,  dass  wir  wohl  auf  sie  verzichten 
dürfen,  bleiben  wir  aber  bei  der  ersten  Annahme,  von  welcher  ja  auch 
V.  Ottenthai  ausgeht,  dass  nämlich  sowohl  der  Hersfelder  als  auch  der 
Meissner  das  verlorene  Hersfelder  Original  (Hx)  benützt  haben,  so 
stehen  wir  der  Thatsache  gegenüber,  dass  der  eine  dieselben  Lesefehler 
gemacht  haben  muss  wie  der  andere.  Denn  in  Hx  wird  sich  Wicfirid 
von  Verdun  nicht  als  Aufredus  Verdecensis  (Hj,  Verelecensis  MyJ 
unterschrieben,  Erfemarius  von  Ancona  sich  nicht  als  Antias  bezeichnet 
haben.  In  der  That  sind  solche  gleichartige  Lesefehler  verschiedener 
Personen  nicht  ausgeschlossen.  Schon  Sickel  (Acta  Karolinorum  1,  380) 
hat  darauf  hingewiesen  und  in  palaeographischen  Uebungen  kehren 
noch  heute  wie  in  den  alten  Chartularen:  dementia  statt  dementia, 
indusa  statt  indusa,  Silurim  stat  Siluestri  u.  ä.  immer  wieder^).     So 


*)  Vgl.  auch  das  Titelmonogramm  in  einer  anderen  Meissner  F&lachang 
DO.  L  sp.  449,  welches  im  wesentlichen  dieselbe  Form  zeigt.  Auch  hier  fehlt 
das  S  und  ausserdem  noch  das  o  über  dem  rechten  Querbalken.  Merkwürdifr 
genug  dass  auch  Her.  C.  sich  bisweilen  die  gleiche  Unterlassung  zu  Schulden 
kommen  liess,  vgl.  Kehr  a.  a.  0. 

*)  Der  Patriarch,  der  RadoUus  genannt  wird,  ist  in  H«  zwischen  Anton 
von  Bresda  und  Dietrich  von  Metz  eingeordnet;  in  der  Datierung  steht  in  Ht 
bliodecarii. 

')  Selbst  die  Abschriften  unserer  Bulle  liefern  uns  ein  BeispieL  In  H,  lau- 
tet der  Name  des  Patriarchen  von  Aquileia  Radolfus,  in  dem  auf  dem  Maximiner 

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Zur  Beuriheilung  der  Bulle  Johfums  XIU.  für  Meissen.  5]^  5 

konnte  sowohl  der  Hersfelder  wie  der  Meissner  aoic  in  au,  nerdun 
in  uerdec  oder  uerelec,  das  abgekürzte  anconit  in  andas  verlesen. 
Zwar  hat  sich  y.  Ottenthai  über  den  Vorgang,  wie  diese  Ueberein- 
Stimmung  zwischen  H^  und  My  entstanden  sein  soll,  nicht  deutlich 
ausgesprochen,  da  er  aber  davon  ausgeht,  dass  der  Meissner  das  Hers- 
felder Original  benutzt  habe,  so  glaube  ich,  dass  wir  in  Bezug  auf 
die  Möglichkeit  solcher  gemeinsamen  Lesefehler  einer  Meinung  sind. 
Doch  trenne  ich  mich  von  ihm  in  der  Ansicht,  dass  solche  gleich-* 
artige  Lesefehler  verschiedener  Personen  ebensogut  wie  bei  einer  Vor- 
lage auch  bei  den  gleichen  autographen  Unterschriften  zweier  Bullen 
vorkommen  können,  d.  h.  dass  dieselben  Lesefehler  stattfinden  konnten, 
wenn  der  Hersfelder  in  seinem  Kloster  das  Original  von  Jaff^-L.  Beg. 
poni  n^  3723  abschrieb  und  der  Meissner  die  in  seinem  Domstifts- 
archiv vorhandene  Bulle  vom  gleichen  Tage  und  mit  den  gleichen 
Unterschriften  als  Vorli^  f&r  sein  Machwerk  benützte  i). 

Wir  sehen  also,  dass  der  Wortlaut  der  Unterschriften  sich  mit 
der  Annahme,  für  Mj  sei  Hx  benützt  worden,  nur  schlecht  vertragt, 
dass  die  Benützung  von  H^  sich  als  unwahrscheinlich^  die  von  H,  als 
ganz  ausgeschlossen  erweist,  dass  dagegen  die  Schwierigkeiten  sich 
beseitigen  oder  doch  wenigstens  auf  das  geringste  Mass  beschränken 
lassen,  wenn  wir  neben  Hx  noch  ein  Mx  annehmen.  Durch  dieses 
Ergebnis  werden  aber  auch  die  Einwände  entkräftet,  welche  v.  Otten- 
thal  aus  dem  Umstände  zu  erheben  versucht,  dass  in  H  und  M  die- 
selben Zeugen  und  abgesehen  von  der  einen  Ausnahme  des  Patriarchen 
von  Aquileja  auch  in  derselben  Reihenfolge  eingetragen  sind.  Ganz 
gewiss  hat  v.  Ottenthai  darin  Recht,  dass  in  der  altern  Zeit  noch 
nicht  jene  Regelmässigkeit  in  Betreff  der  Unterschriften  geherrscht 
hut,  wie  in  den  späteren  Jahrhunderten.  Aber  daraus  folgt  noch 
nicht,  dass  überhaupt  zwei  Bullen  gleichen  Datums  nicht  dieselben 
Unterschriften  aufweisen  dürfen.  Auch  die  vom  selben  Tage  datierte 
Bulle  für  S.  Maximin  bei  Trier  (Jaff^Löwenfeld  Reg.  pont.  n^  3722, 
Beyer  Mittekhein  ÜB.  1,  286  n<>  231)  hätte  gegen  diese  Möglichkeit 


Gbartnlar  saec  XIII.  berahenden  Abdruck  yon  Jaflf<6-L.  Reg.  3722  im  Bfittelrhein. 
ÜB.  1,  287  wird  er  BadolftiB  genannt. 

<)  Uebereinstimmnng  und  Diflferenz  an  Stellen  yon  geringerer  Bedeutung, 
welche  ▼.  Ottenthai  S,  616,  617  anführt,  fibergehe  ich,  da  diese  Fälle  entweder 
alf  Fehler  der  Ueberlieferong  gelten  können  oder  fiberhaupt  keine  selbständige 
Bedeutung  haben,  wie  Laucanensis  statt  La^icanensis  (Labico,  nicht  Laviensis 
wie  ▼.  Ottenthai  will),  Arinensis  statt  Arimensis  (in  H,  abgekfirzt  Arimns,  in  H, 
Armnf),  Audane  (Mxj)  Ausiniane  (M|)  statt  Ausiniane,  oder  die  Wiedergabe  der 
Untenchriftfformeln. 

mtUiefliiiicen  XVI.  DigitizedaS  ^OOg IC 


5 14  Kleine  Mittketlungen. 

nicht  angeführt  werden  dürfen,  da  in  ihr  wenigstens  dem  erhaltenen 
Wortlaute  nach  you  autographen  Unterschriften  gar  nicht  die  Bede 
sein  kann  und  nur  einzelne  hervorragende  Bischöfe  angeführt,  di^ 
übrigen  mit  der  Formel  et  aliis  compluribus  abgethan  werden^). 

Dass  aber  in  beiden  Bullen  die  gleichen  Unterschriften  in  der- 
selben Reihenfolge  wiederkehren,  ist  durchaus  nicht  „im  höchsten  Grade 
bedenklich'^  Wir  besitzen  nicht  mehr  die  Originale  der  S.  Maximiner 
und  der  Hersfelder  Bulle,  können  daher  nicht  nach  den  äussern  Merk- 
malen die  Art  ihrer  Entstehung  und  Vollziehung  feststellen.  So  bleiben 
uns  zwei  Möglichkeiten.  Entweder  hat  man  die  Beinschriften  der 
Bullen  für  Hersfeld  und  Meissen  in  die  Synode  mitgebracht  und  Yerr 
lesen,  wie  das  bei  S.  Maximin  der  Fall  gewesen  sein  dürfte,  oder  die- 
selben wurden  erst  nach  der  Synode,  die  zwischen  dem  25.  itnd 
31.  Dezember  abgehalten  worden  war'),  angefertigt  Im  ersten  Falle 
konnte  man  beide  Beinschriften  zusammen  dem  Papste  zum  Ein- 
schreiben des  Beneyalete,  den  Kaisern  zur  Vollziehung  der  Mono- 
gramme, den  Bischöfen  zur  Unterschrift  vorlegen,  oder  aber  man  liess 
sie  nach  der  Synode  circulieren,  wie  das  spater  bei  den  Gardinab- 
unterschriften  geschah '),  ein  Vorgang  der  dann  auch  im  zweiten  Fall« 
eingehalten  werden  konnte.  Bei  der  einen  wie  der  andern  Art  der 
Unterfertigung  konnten  sich,  wenn  nicht  zufallige  Versehen  vorkamen, 
die  gleiche  Beihenfolge,  die  gleiche  Schrift  und  der  gleiche  Wortlaut 
der  Unterschriften  in  beiden  Urkunden  ergeben.  Dass  in  My  der 
Patriarch  von  Aquileja  an  rechter  Stelle  steht,  in  H^  dagegen  die 
dritte  Spalte  einleitet,  ist  ganz  belanglos.  Denn  entweder  hatte  Hx 
das  richtige  und  es  liegt  uns  ein  Fehler  des  Abschreibers  vor,   oder 


>)  Scriptum  per  manus  Stephani  scriniarii  b.  Romanae  ecclesiae,  lectum  in 
synodo  Roma  habita,  assedentibuB  divis  imperatoribus  Ottone  magno  filioque 
eius  equivoco,  anno  imperii  maiorlB  VI,  minoris  I.  ConsedentibuB  viris  venera- 
bilibuB  Petro  Bavennatie  ecclesie  archiepiscopo  et  Budolfo  Aquilegiensi  patriarcha 
nee  non  episcopiB  Italids,  Uuidone  scilicet  Silve  Candide  ecclesie  episcopo,  et 
Romane  ecdeBie  bibliotecario,  Marino  Beneventano,  Grefs^rio  Mediolanense, 
Hubaldo  Parmense,  Leone  CremonenBe,  Antonio  Briziense;  Ultramontanis  autem: 
Theoderico  MetenBe,  Lantuuardo  Mindonense,  Otkaro  Spirense,  et  aliis  compla- 
ribuB  in  eccleBia  beati  Petri  apostolorum  principis.  Bene  valete.  Data  IV.  non, 
januarii  per  manum  Sicconis  episcopi  anno  dominice  incai-nationis  967,  indiciione  XI. 
Man  bemerkt,  dass  hier  im  EschatokoU  steht,  was  in  der  Hersfelder  und  Meissner 
Bulle  in  die  narratio  aufgenommen  ist. 

1)  Dümmler  Jahrb.  Ottos  L  p.  431  Jaff(§- Löwenfeld  Reg.  pont.  p.  472. 

>)  Kaltenbrunner  im  Mittheil.  1,  389,  Diekamp  ebenda  3,  580;  Pflugk- 
Harttung  in  Löhers  Archiv.  Zeitsoh.  6,  62  ff.  hat  etliche  Beobachtungen  Ober 
Synodalbullen  zusammengestellt. 

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Zur  Beurtbeilung  der  Bolle  Johanns  XltL  ftir  Metssen.  515 

es  war  bei  der  Unterfertigang  von  Hx  eine  vereinzelte  TTnregelmäsöig- 
keit  geschehen. 

Wurde  mit  der  vorstehenden  Erörterung  der  Nachweis  erbracht, 
dass  das  EschatokoU  der  Hersfelder  und  der  Meissner  Urkunde  mit 
der  Annahme,  es  sei  ausser  der  Hersfelder  auch  eine  Bulle  vom 
2.  Jänner  968  fär  Meissen  ausgefertigt  worden,  wohl  vereinbar  sei, 
dass  namentlich  die  Unterschriften  diese  Möglichkeit  nicht  so  unbe- 
dingt ausschliessen,  wie  v.  Ottenthai  annimmt,  so  erübrigt  es  noch  zu 
untersuchen,  ob  die  TTebereinstimmung  im  Texte  so  ,unlauter^  ist,  wie 
V.  Ottenthai  es  darstellt,  ob  Formel  und  Inhalt  der  Urkunden  in  der 
Tbat  nur  filr  Hersfeld,  nicht  aber  fUr  Meissen  passen. 

In  diesem  Abschnitt  seiner  Untersuchung  gibt  v.  Ottenthai  aller- 
dings zu,  dass  eine  so  nahe  Uebereinstimmung  wie  sie  zwischen  Hx 
und  Mx  geherrscht  haben  müsste,  auch  bei  Kanzleiausfertigungen 
möglich  war,  er  nimmt  aber  vornehmlich  daran  Anstoss,  dass  die 
Fassung  von  H  nur  für  ein  Kloster  verwendet  werden  konnte,  dagegen 
fär  ein  Bisthum,  also  fär  Meissen,  ausgeschlossen  sei.  Keinen  Augen- 
blick stehe  ich  an,  ihm  in  dieser  Beweisführung  Recht  zu  geben  und 
zuzustimmen.  Zwar  was  er  bezüglich  des  Wortes  monasterium  bemerkt, 
könnte  nicht  ganz  stichhältig  erscheinen.  Denn  monasterium  wird 
gerade  im  sächsischen  Gebiete  zu  jener  Zeit  auch  für  die  bischöflichen 
Kirchen  gebraucht  i).    Aber  es  erscheint  mir  doch  sehr  fraglich,   ob 


')  Ich  fQhre  etliclie  Stellen  hiefÜr  an:  Thangmari  Vita  Bomwardi  cap.  18 
SS.  4,  766  cum  maioribuB  natu  nostrae  congregationis  et  aliqaibua  primariis  de 
nostro  monasterio.  Thietmari  Chron.  8,  c.  38  qui  in  monasterio  Ferdensi  sub 
episcopo  eiusdem  loci  Erpone  in  clerioatu  educatus.  Thietmar  (Chron.  6,  c.  38) 
Iftast  den  Erzbischof  Tageni  von  sich  zum  Könige  sprechen :  Est  in  monasterio 
meo  quidam  frater  nomine  Thietmarus.  DO.  II.  161,  162 :  Otto  II.  schenkt  ob  luge 
fidaleque  servitium  sanctae  Mersebnrgensis  aecciesiae  venerabiÜB  episcopi  Kisalharii 
einen  Hof  ad  monasterium  saperius  praelibatum  in  honore  sanctorum  martymm 
Laurentii,  Romani  consecratum.  DO.  IIL  163  ftlr  das  Bisthum  Zeitz :  ad  monaste- 
rium 8.  Petri  principis  apostolorum  in  cuius  honore  ipse  episcopatus  in  loco  Zitizi 
dicto  constmctus  est  ...  .  eidem  iam  prescripto  monasterio  in  proprium  tradi- 
dimos.  (Das  Register  zum  Diplomata-Bande  sub  verbo  monasterium  reicht  fQr 
unaem  Zweck  nicht  aus.  Ich  nehme  die  Gelegenheit  wahr,  um  etliche  stOrende 
Versehen  im  Namensregister  des  zweiten  Bandes  zu  berichtigen.  Unter  Gerbert 
(demum  Sylvester  II.  papa)  sind  der  Kanzler  Bischof  Gerbert  von  Tortona, 
Bischof  Gisilbert  von  Bergamo  und  Gerbert  von  Aurillac  zusammengeworfen, 
dagegen  sind  die  Erwähnungen  des  Bischofs  Widerold  von  Strassburg,  dessen 
Namen  italienische  Schreiber  zu  Widroaldus,  Widraldus,  Guitdroaldus  verun'» 
staltet  haben,  an  drei  Stellen  vertheilt,  ohne  dass  durch  einen  Verweis  die 
Identität  ersichtlich  gemacht  wäre.    Ceso  episcopus  im  Placitam  DO.   II.  260 


51 6  Kleine  MittheUangen. 

dieser  provinziale  Gebrauch  in  eine  päpstliche  Urkunde  Eingang  hätte 
finden  können,  wir  müssten  denn  an  eine  Beihe  von  Missyerständ- 
nissen  glauben,  die  etwa  von  der  an  den  Papst  gemachten  Eingabe 
ihren  Ausgang  genommen  hätten  und  dann  nicht  blos  zur  Aufnahme 
des  Wortes,  sondern  auch  zur  Verwendung  der  Klosterformel  geführt 
hätten.  Das  ist  aber  ein  Weg^  den  ich  nicht  betreten  mochte  und 
der  auch  kaum  zur  Wahrheit  f&hren  würde.  Wie  aber  wenn  wir 
unter  monasterium  doch  nur  ein  Kloster  verstünden?  Allerdings 
entbehren  wir  eines  andern  Zeugnisses  dafttr,  dass  Otto  der  6r. 
in  Meissen  vor  dem  Bisthume  ein  Kloster  des  h.  Johannes  errichtet 
habe.  Aber  wir  sind  über  die  Vorgänge  bei  der  Einrichtung  des 
Magdeburger  Erzsprengeis  nicht  so  genau  und  in  allen  Einzelheiten 
unterrichtet,  dass  wir  diese  Vermutung  kurzer  Hand  abweisen  können. 
Wir  werden  doch  zu  beachten  haben,  was  ich  schon  früher  hervor- 
gehoben hatte,  dass  nach  DO.  I.  366  dem  Boso  die  Wahl  zwischen 
Merseburg  und  Zeitz  gelassen,  nur  der  eine  durch  seine  Option  frei- 
werdende Bischofsitz  zur  Verfügung  des  Erzbischofs  gestellt  wurde. 
Daraus  kann  man  doch  schliessen,  dass  bei  Meissen  bereits  ein  An- 
spruch bestand,  den  Otto  als  selbstverständlich  und  bekannt  nicht 
weiter  erwähnen  Hess.  Wir  werden  femer  zu  beachten  haben,  dass 
die  Errichtung  eines  Klosters  in  Meissen  sich  recht  gut  verstehen 
lässi  War  dieser  Ort  zum  Sitze  eines  Bistums  ausersehen  und  das 
auch  vom  Papste  anerkannt,  standen  aber  im  J.  967  dem  Kaiser  vor- 
läufig nicht  zu  beseitigende  Hindemisse  bei  der  Ausführung  seines 
Magdeburger  Planes  entgegen,  so  ist  es  recht  wohl  denkbar,  dass  Otto 
der  Gr.  schon  vor  seiner  Bomfahrt  für  eine  kirchliche  Einrichtung  in 
Meissen  Sorge  getragen  hatte,  welche  zunächst,  wenn  auch  mit  be- 
scheidener Kraft,  der  Ausbreitung  des  christlichen  Glaubens  dienen 
und  später  leicht  in  ein  Domkapitel  umgewandelt  werden  konnte.  Dasa 
dann  Otto  I.  diesem  Kloster,  das  auf  einem  in  politischer  wie  missio- 
narer Beziehung  so  bedeutenden  und  am  weitesten  vorgeschobenen 
Posten  eine  schwere  und  wichtige  Aufgabe  zu  erfüllen  hatte,  Vorrechte 


(S.  d09)  ist  eine  Person  mit  dem  Bischof  Dietrich  von  Metz,  der  von  Johannes 
diaconuB  (Chron.  Venetum  SS.  7,  28)  als  Cesso  episcopus  Mettensis  im  Berichte 
über  die  Sarrazenenschlacht  vom  J.  982  erwähnt  wird.  Die  an  letzterer  Stelle 
vorgeschlagene  Emendation  von  Cessone  in  Rossani  ist  nicht  nothwendig,  da  ja 
Ceso  als  Name  eines  kaiserlichen  Nuntius  auch  anderweitig  vorkommt,  also  wohl 
italienische  Koseform  fQr  Theoderich  ist.  —  Dncange  Glossarium  5  (1885),  457  bringt 
nnr  wenige  Stellen  bei  und  scheidet  nicht  zwischen  dem  Münster  als  Bauwerk 
und  der  kirchlichen  Gemeinschaft). 

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Zur  Beurtheilung  der  Bulle  Johanns  XIII.  fQr  Meissen.  517 

und  AuBzeiclmimgen  zu  yerscliaffeii  wusste,  steht  im  Einklang  mit 
dem  Ernste  und  der  ruhigen  Thatkraft,  mit  welcher  der  grosse  Kaiser 
die  Sicherung  und  Christianisierung  dieser  Grenzgebiete  seit  Jahren 
betrieben  hatte. 

Nehmen  wir  diese  Auslegung  der  Urkunde  an,  der  ich  selbst  auf 
S.  60  meines  Buches  Ausdruck  gegeben  habe  und  die  ich  jeden&lls 
für  richtiger  halte  als  die  S.  52  angenommene  Beziehung  auf  ein 
Bistum,  so  lösen  sich  alle  Schwierigkeiten  und  es  lässt  sich  auch  leicht 
und  bestimmt  die  Interpolation  durch  den  Vergleich  mit  der  Hers- 
felder Bulle  abgrenzen.  Jedenfalls  fallt  in  dieselbe  auch  der  von  mir 
(Exkurs  YI.)  noch  in  Schwebe  gelassene  Satz  i).  Ob  die  Bezeichnung 
Borchards  ab  episcopus  schon  im  Originale  stand,  oder  ob  auch  sie 
dem  Falscher  zuzuweisen  ist,  konnte  fraglich  erscheinen,  ich  glaube 
aber  dass  wir  sicherer  gehen,  wenn  wir  auch  diesen  Titel  als  inter- 
poliert bezeichnen.  Es  ist  doch  zu  beachten,  dass  in  der  Narratio 
Borchard  nur  als  yir  yenerabilis  bezeichnet  wird,  ebenso  wie  in 
DO.  I.  366  der  dann  zum  Bischof  von  Merseburg  erhobene  Boso.  Beide 
werden  also  eine  ähnliche  Stellung  eingenommen  und  Burchard  kann 
sich  wie  Boso  durch  seine  Bemühung  in  eadem  Sclavorum  gente  ad 
deum  convertenda  den  Anspruch  auf  eine  höhere  kirchliche  Würde 
in  diesen  Oebieten  erworben  haben. 

Wenn  ich  also  einer  mehr  konserrativen  Beurtheilung  des  lehr- 
reichen Falles  zuneige,  so  hat  mich  dazu  nicht  allein  das  günstige 
Ergebnis  der  bisherigen  Erörterung  bewogen,  sondern  auch  der  Um- 
stand, dass,  wenn  die  Existenz  einer  Bulle  für  Meissen  gelaugnet  wird 
und  wenn  man  nicht  dem  blinden  Zufall  weiten  Spielraum  gewähren 
will,  dem  Meissner  Fälscher  ganz  ungewöhnliches  Oeschick  zugesprochen 
werden  müsste,  das  gerade  er  und  seine  Genossen  sonst  nicht  bewiesen 
haben.  Beziehungen  Meissens  zu  Hersfeld  so  naher  Art,  dass  die 
Meissner  Oeistlichen  mit  dem  grossen  Archivbestand  dieses  Klosters 
ganz  genau  vertraut  gewesen  sein  konnten,  sind  nicht  zu  erweisen; 
auch  y.  Ottenthal  konnte  nur  anführen,  dass  Hersfeld  durch  die  Ein- 
yerleibung  Memlebens  Besitzungen  in  den  slavischen  Orenzgebieten 
erhalten  hatte,  woraus  ja  noch  nicht  ein  naher  und  vertrauter  Ver- 
kehr mit  Meissen  zu  erschliessen  ist  Die  Meissner  müssten  Archiv- 
reisen und  Forschungen  nach  modemer  Art  angestellt  haben  mit  dem 


')  Ich  mache  darauf  aufmerksam,  dass  der  Abdruck  Stumpfs  an  dieser 
Stelle  ungenau  ist.  Stumpf  hat  da  nur  das  unvollständige  B  (H,)  benutzt,  in 
A  (H|)  steht  richtig  nisi  ab  abbate  monasterii  fuetHt  intUatus  atU  hospiHo  forUuse 
receptUB  infra  terminos  ipsius  monasterii  nihil  suo  libitu  etc.  r^^^r^T^ 

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518  Kleine  Mittheilungen. 

Zwecke,  eine  Bulle  vom  2.  Jänner  968  aufzufinden,  wie  sie  ihnen  am 
besten  gepasst  hat,  während  sie  doch  bei  ihren  andern  Fälschungen 
sich  durchwegs  an  Vorlagen  hielten,  die  ihnen  in  ihrem  eigenen  Ar- 
chive zu  Gebote  standen.  Wie  genau  mussten  sie  da  auch  über  die 
Anfange  ihres  Bistums  unterrichtet  sein  und  wie  ernst  müssten  in 
unserm  Falle  dieselben  Männer  ihre  Aufgabe  genommen  haben,  denen 
wir  das  wunderliehe  Spurium  DO.  I.  437  verdanken,  in  dem  sie  Otto  I. 
zum  Jahre  948  als  Kaiser  bezeichnen  und  den  Burchard  mit  über- 
schwänglicher  Auszeichnung  behandeln! 

üeberblicken  wir  am  Schlüsse  angelangt  den  dargelegten  Beweisgang. 
Die  vermeintlich  »zwingenden  Gründe',  welche  die  Uebereinstimmung 
zwischen  der  Meissner  Fälschung  und  der  Hersfelder  Bulle  nicht  durch 
Benützung  einer  echten,  am  2.  Jänner  968  dem  Johanneskloster  zu 
Meissen  ertheilten  Urkunde,  sondern  nur  durch  Herübemahme  aus  dem 
Hersfelder  Stücke  erklären  lassen  sollten,  haben  bei  näherer  Betrach- 
tung ihre  nach  dem  ersten  Anschein  so  unmittelbar  wirksame  Kraft 
eingebüssi  Yermissten  wir  einen  Beweis  für  die  Benutzung  des  Hers- 
felder Archivs  durch  die  Meissner  und  fanden  wir,  dass  die  Urkunde, 
abgesehen  von  den  Interpolationen,  sich  wohl  mit  unserer  Kenntnis 
des  geschichtlichen  Vorganges  verträgt,  so  glaube  ich  auch  trotz  der 
scharfsinnigen  und  wohl  geordneten  Untersuchung  meines  Freundes 
daran  festhalten  zu  dürfen,  dass  in  der  That  am  2.  Jänner  968  zwei 
Bullen  ausgehändigt  worden  sind,  eine  für  Hersfeld  (Hx)  und  eine  für 
Meissen  (Mx).  Dagegen  habe  ich  die  Auslegung,  welche  ich  früher 
der  letzteren  gegeben  habe,  in  dem  oben  dargelegten  Sinne  abzuändern. 

Wien.  Karl  Uhlirz. 


Zur  Geschichte  der  Grafschaft  Obcrinnthal.  A.  Huber 
schliesst  seine  1882  erschienene  Untersuchung  über  die  Grafischaft 
Oberinnthal  1)  mit  den  Worten:  „Es  erscheint  daher*)  am  wahr- 
scheinlichsten, dass  die  Grafschaft  im  Oberinnthal  südlich  vom  Fem 
und  vom  Schamitzer  Walde,  aufwärts  bis  Finstermünz  reichend,  länger 
als  die  übrigen  tirolischen  Orafschaften  in  Lehensabhängigkeit  von 
den  Herzogen  von  Baiem  geblieben  ist,  dass  aber  die  gräflichen  Bechte 
zersplittert  und   an  verschiedene  Herren  namentlich  die  Grafen  von 


»)  Arcbiv  für  österreichische  Geschiebte  63,  650—64. 
«)  Weil  der  Herzog  von  Baiern   1291  als  Oberl  hensherr  von  Hörtenberg 
erscheint. 

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Zur  Geschiebte  der  Grafschaft  Oberinnthal.  519 

Eschenloch,  die  Ghrafen  ton  Eppan^  rielleicht  auch  die  Weifen,  manche 
geistKche  Besiteongen  aber  an  die  betreffenden  Kirchen  oder  deren 
Vögte  verliehen  worden  sind*'. 

Auch  Joeef  Egger  *)  ist  1898  nicht  über  die  Inhabung  der  Ober- 
innthaler  Grafschaft  durch  die  Weifen  hinausgekommen.  Nach  ihm 
▼ererbten  die  Weifen  dieselbe,  genauer  gesagt  die  Lehenshoheit  über 
die  Theile,  in  die  sie  die  Weifen  zu  Gunsten  verwandter  Edelge- 
Bchlechter  in  unbekannter  Zeit  zerschlagen  hatten,  an  die  Staufer.  Auch 
die  Lehenslioheit  der  Markgrafen  von  Burgau  über  die  aus  der  Ober- 
innthaler  hervorgegangenen  Grafschaft  Hortenberg  bringt  Egg^  mit 
den  Staufem  in  Beziehung,  indem  er  annimmt,  dass  dieselbe  von  diesen 
an  ihre  Verwandten,  die  Grafen  Berg-Burgau  gegeben  worden  sei. 

Versuchen  wir  auf  einem  andern  Wege  den  dunkeln  Verhaltnissen 
der  Oberinntiialer  Grafschaft  näher  zu  kommen.  Bgger  stand  bereits 
vor  dem  W^,  den  ich  im  folgenden  als  richtig  darzuthun  versuchen 
werde,  denn  er  erkannte,  dass  an  unserer  Grafschaft  auch  ein  Graf 
Gottfried  Antheil  gehabt  hat;  wir  werden  sehen,  dass  dieser  Graf  in 
der  That  der  Inhaber  der  öffentlichen  Gewalt  im  Oberinnthal  ge- 
Wesen  ist. 

Chraf  Ulrich  von  UUen  hatte  1240  die  Vogtei  im  Oetzthal  und 
1241  grosses  Erbgut  in  der  Pfarrei  Silz  und  im  ganzen  Innthal  von 
der  Sin  aufwärts  bis  Elnstermünz  und  im  Oetzthale  bis  Vent  und 
Timmeisjoch.  Dieser  allodiale  Besitz  kam  von  ihm  durch  Kauf  an 
Friedrich  II.  Als  Zugehör  desselben  werden  ausdrücklich  genannt:  die 
neue  Burg  St.  Petersberg,  die  Güter  des  Grafen  Ulrich,  die  innerhalb 
dee  Waldes  Schamitz  und  des  Fem  gelegen  waren,  und  Imst  Diesen 
Besitz  hat  Konradin  an  seine  Mutter  und  seinen  Stiefvater,  den  Grafen 
Heinhard  von  Tirol  1266  vertauscht  Verbunden  war  mit  ihm  min* 
destens  in  Imst  „omnis  districtus  et  jurisdictio^S  ein  Ausdruck,  der 
kaum  etwas  anders  bezeichnen  soll  als  die  sämmtlichen  Grafenrechte  ^). 

Am  St  Petersberg  und  Auenstein  im  Oetzthale  hatte  1259  auch 
Jota,  die  Erbtochter  des  letzten  Grafen  von  Marstetten,  Gottfried, 
Becfate  ratione  hereditaria,  zu  denen  ausdrücklich  auch  iurisdictio  ge- 
hörte 3).  Vier  Jahre  vorher  aber  erschienen  auch  die  Grafen  von 
Kirchberg  ab  „domini^*  der  Burg  St.  Petersberg  und  eines  Maierhofes 
za  Silz«). 


1)  Ergftnzangaband  d.  Z,  IV.  394—99. 

*)  Die  Belege  a.  bei  Haber  a.  a.  0. 

*)  Hormayr,  Gk>ldene  Chronik  von  Hohenscbwangan  75. 

*)  Hormayr,  Werke  11,  94. 

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520  Kleine  Mittheilongen. 

1281  und  1286  erscheint  im  Oberinnthal  auch  eine  Grafschaft 
HörtiBnberg;  dieselbe  besassen  „ab  antiquo^'  die  Orafen  yon  Eschenlohe, 
nicht  aber  als  Eigenthnm  oder  als  Lehen  des  Reiches,  sondern  auf- 
fallender Weise  als  Lehen  von  den  Markgrafen  von  Burgau ;  auch  die 
namengebende  Burg  dieser  Grafschaft  war  nicht  Eigenthum  der  Grafen 
von  Eschenlohe,  sie  trugen  dieselbe  bis  1291  vom  Herzoge  Otto  von 
Niederbaiem  zu  Lehen,  vordem  waren  sie  damit  von  den  Voriahren 
dieses  Herzogs  belehnt  gewesen.  Mit  der  Grafschaft  Hörtenberg  war 
auch  Güterbesitz  verbunden,  genannt  wird  solcher  in  Zirl,  Beut,  Ober- 
hofen,  Bietz  und  Hatting^). 

Im  Oberinnthal  haben  wir  also  im  13.  Jhdt  staufischen,  yon 
Graf  Ulrich  von  ülten  herrührenden  Besitz  und  vermischt  mit  dem- 
selben solchen  der  Grafen  von  Marstetten  und  Eirchberg  und  endlich 
solchen  der  Grafen  von  Eschenlohe,  die  ihn  von  den  Mar^prafen  von 
Burgau  und  den  Herzogen  Ton  Niederbaiem  zu  Lehen  tragen;  mit  all 
diesem  Besitze  waren  die  Grafenrechte  oder  doch  „iurisdictio"  ver- 
bunden. Er  gibt  sich  sonach  als  Nachfolger  der  einstigen  GrafisKshaft 
im  Oberinnthale  zu  erkennen. 

Die  Frage  ist  nun,  wie  dieser  Besitz,  wie  diese  Grafenrechte  an 
diese  Inhaber  des  13.  Jhdts.  gekommen  sind.  Ich  glaube,  von  den 
1213  erloschenen  Markgrafen  von  Bonsberg  2). 

Diese  machtigen  Dynasten  besassen  nachweisbar  im  Oberinnthal, 
ja  auch  im  Yintschgau  und  um  Meran  Besitz;  sie  schenkten  dem 
Kloster  Ottenbeuren,  dessen  Eastvögte  sie  schon,  als  sie  noch  Frei- 
herm  von  TTrsin  hiessen,  gewesen  waren,  Güter  zu  Niederthai  und 
Sölden  im  Oetzthale,  zu  Eortsch  im  Yintschgau  und  zu  Passlan  bei 
Meran;  auch  die  schönen  Besitzungen,  die  Ottenbeuren  bis  1293  in 
Silz  gehabt  hat,  kamen  vermuthlich  von  ihnen  an  dieses  Eloster'). 
Es  ist  nur  Zufall,  dass  wir  von  diesen  ursin-ronsbergischen  Gütern 
im  Oberinnthale  erfahren;  hätten  die  Bonsberger  sie  nicht  an  Otten- 
beuren vergabt  und  hätte  nicht  die  Chronik  dieses  Elosters  ihrer  ge- 
dacht, so  wüssten  wir  nicht  das  mindeste  von  ihnen;  dass  der  rons- 
bergische  Besitz  im  Oberinnthale  in  Wahrheit  aber  viel  grösser  gewesen 
ist,  verräth  uns,  glaube  ich,  die  Thatsache,  dass  König  Philipp  die  ihm 
vom  Bisthume  Begensburg  zu  Lehen  hingegebene  provinciola  Brutes  (Prutz 
oberhalb  Landeck)  an  den  comes  Gotfridus  um  100  Mark  Silber  ver- 


1)  Die  Beweise  8.  bei  Haber  a.  a.  0. 

')  Ueber  dieses  Geschlecht  vgl.  Baumann,  Geschichte  des  Allgftns  I,  485—96. 

8)  Mon.  Genn.  Sciipi  XXIII,  617,  620,  621,  630;  Hormayr,  Geschichte  von 

Tirol  II,  569. 


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Zur  Geschichte  der  GrafiM^haft  Oberiimthal.  521 

setzt  hat  ^),  denn  dieser  Graf  ist,  wie  sein  in  diesen  Oegenden  seltener 
Name  lehrt,  eben  der  als  trener  Anhänger  dieses  Königs  bekannte 
Markgraf  Gottfried  von  Bonsberg.  Für  diesen  Mann  aber  hatte  diese 
Pfimdschaft,  die  soweit  von  seinem  Sitze  entfernt  war,  keinen  hohen 
Werih  gehabt,  wenn  nicht  in  ihrer  Nahe  bereits  ein  namhafter  rons- 
bergischer  Besitz  sich  ausgedehnt  hatte,  zu  dessen  VergrSsserung  und 
Abmndung  sie  sehr  geeignet  erschien.  Ich  halte  desshalb  den  dor* 
tigen  Besitz  der  Grafen  von  ülten  und  Eschenlohe  für  ursprünglich 
ronsbergisch,  und  zwar  muss  er  dies  schon  in  der  ersten  Hälfte  des 
12.  Jhdts.  gewesen  sein,  weil  an  ihm,  namentlich  an  der  Feste 
St.  Petersberg  auch  die  um  1130  von  den  Ürsin-Bonsbergem  abge- 
zweigten Grafen  von  Marstetten  Antheil  gehabt  haben.  Dieser  Antheil 
kam  nach  dem  Tode  des  letzten  Marstetters  aus  ursinischem  Geschlechte, 
wie  schon  gesagt,  an  seine  Tochter  Juta  und  von  ihr  an  ihren  Gemahl 
Berthold  von  Neifen,  den  Stammyater  eines  jungem  Marstetter  Grafen- 
hauses. 

Ebenso  wissen  wir  bereits,  dass  1255  Grafen  yon  Eirchberg 
Herren  der  nach  unserer  bisherigen  Erörterung  damals  im  Besitze  der 
Stauf^  und  der  Marstetter  befindlichen  Burg  Si  Petersberg  gewesen 
sind.  Der  Ursprung  dieses  Besitzes  ist  räthselhaft.  Wir  wissen  zwar, 
dass  Graf  Otto  von  Kirchberg-Brandenburg  mit  dem  eben  genannten 
Berthold  von  Neifen  gemeinsamen  Besitz  in  Bannacker  bei  Augsburg 
1251  hatte,  der  an  sie  von  dem  Grafen  Gottfried  von  Marstetten  ge- 
diehen ist  >),  und  haben  aus  dieser  Thatsache  zu  schliessen,  dftss  dieser 
Graf  Otto,  wie  Berthold  von  Neifen,  ein  Schwiegersohn  des  Marstetters 
Gottfried  gewesen  ist.  Damit  aber  wird  der  Eirchberger  Besitz  der 
Burg  Si  Petersberg  nicht  erklärt,  denn  die  beiden  Grafen  von  Kirch- 
berg, die  diese  Burg  1255  innehatten,  Konrad  und  Eberhart,  waren 
nur  Vettern  dieses  Grafen  Otto  und  mit  dem  letzten  Marstetter  Gott- 
fried nicht  verschwägert.  Da  jedoch  Graf  Ulrich  von  Ulten  merk- 
würdiger Weise  St.  Petersberg,  das  ja  von  ihm  an  die  Staufer  verkauft 
worden  war,  trotzdem  auch  dem  Bisthum  Brixen  verschenkt  hat^), 
und  da  Bischof  Brano  von  Brixen  ein  Bruder  der  eben  genannten 
Kirchberger  Konrad  und  Eberhart  war,  so  ist  es  wahrscheinlich,  dass 
dieser  Bischof  seinen  Anspruch  auf  Si  Petersberg  seinen  Brüdern  ab- 
getreten hat  und  dass  diese  sich,  freilich  nur  vorübergehend,  in  den 
thatsächlichen  Besitz  dieser  Feste  gesetzt  haben. 


1)  Mon.  Boica  29«,  518. 

')  Meyer,  Urkundenbuch  der  Stadt  Augsburg  I,  11. 

»)  Hormayr,  Werke  II,  114.  DigitizedbyGoOglc 


522  Kleine  Mittbeilnngen. 

Die  Oberinnthaler  Besitzungen  aber,  welche  bei  der  Abzweigung 
des  Marstetter  Zweiges  der  Ronsberger  Hauptlinie  verblieben  sind, 
kamen  nacb  dem  kinderlosen  Tode  des  Markgrafen  Berthold  an  seine 
Schwestern  Irmengard,  die  Gemahlin  des  Grafen  E^o  von  ülten,  und 
Udilhild,  die  Gemahlin  des  Grafen  Ulrich  von  Berg.  Erstere  erhielt 
bei  der  Erbtheilung  im  Oberinnthale  den  Besitz,  den  spater  ihr  Sohn, 
Graf  Ulrich  von  Ulten  gehabt  hat,  Udilhild  aber  ohne  Zweifel  die  Lehens- 
hoheit über  die  Grafischaft  Hörtenberg,  die  sie  auf  ihren  Sohn,  den 
Markgrafen  Heinrich  von  Burgan,  vererbt  hat  Auch  die  Lehenshoheit 
über  die  Burg  Hortenberg  scheint  mir  von  den  Bonsbergem  herzu- 
rühren; sie  wird  bei  der  Erbtheilung  an  die  Gräfin  Irmengard  ge- 
kommen sein.  Ist  dem  so,  so  gehörte  sie  zu  den  Gütern,  die  inner- 
halb der  Schamitz  und  des  Fems  Graf  Ulrich  von  Ulten  den  Staufem 
verkauft  hat;  sie  kam  dann  aus  Eonradins  Erbe  an  den  Herzog 
Heinrich  von  Niederbaiem,  den  Vater  des  Herzogs  Otto,  der  bis  1291 
Lehensherr  der  Burg  Hörtenberg  gewesen  ist. 

Als  eigentliche  Fortsetzung  der  Grafschaft  Oberinnthal  erscheint 
die  nach  Hortenberg  benannte,  deren  Malstätte  bei  Stams  1282  gewesen 
ist^);  die  übrigen  mit  Imst  und  St.  Petersberg  verbundenen  Juris- 
diktionsrechte aber  sind  nichts  anderes  als  Absplitterungen  von  dieser, 
sind  Immunitaten.  Eine  solche  mag  auch  Prutz  gewesen  sein,  weil 
dieses  Gebiet,  wie  gesagt,  1205  „provinciola"  betitelt  wird*). 

Nach  dieser  Untersuchung  gehorte  bis  1213  die  Grafechaft  im 
Oberinnthale  den  Markgrafen  von  Bonsberg.  Da  diese  aber  Schwaben 
waren,  so  konnten  sie  nicht  wohl  eine  Grafechaft  im  Gebiete  des 
baierischen  Rechtes  persönlich  verwalten,  sie  verliehen  sie  deshalb 
„ab  antiquo^*  den  baierischen  Grafen  von  Eschenlohe,  behielten  aber 
den  grSssten  Theil  des  mit  ihr  verbundenen  Besitzes  ftir  sich  und  er- 
wirkten für  diesen  die  Immunitat. 

Wann,  wie  und  von  wem  aber  die  Ronsberger  diese  Grafischaft 
erhalten  haben,  bleibt  ganz  dunkel;  jedenfalls  bekamen  sie  dieselbe 
nicht  von  den  Weifen.  Diese  waren  zwar  in  der  Mitte  des  12.  Jhdts. 
auch  im  Oberinnthal  innerhalb  der  Schamitz  und  des  Fems  begütert, 
so  nachweislich  am  Flüsschen  Leutasch,  zu  Motz,  Stams,  Silz,  Dormits, 
Inzing  und  im  Oetzthale  zu  Oetz  und  Lengenfeld  ^ ;  aber  damals  be- 


«)  Huber  a.  a.  0.  663. 

*)  Dieses  Gebiet  sollte  1205  von  Bischöfe  Eonrad  von  Regensburg  zurflck- 
gelöst  werden  (Mon.  Boica  29»,  518);  es  scheint  aber  in  WirklicÜeii  auch  damals 
ronsbergisch  geblieben  zu  sein,  weil  der  Besitz  des  Grafen  Ulrich  von  Ulten  1241 
bis  Finstermfinz  reichte. 

•)  Huber  a.  a.  0.  651.  Pr-iorrT^ 

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Zur  Geschichte  der  Graftchafb  Oberinnthal.  523 

Sassen  die  BoiLsberger,  weil  ja  auch  ihre  um  1130  abgetreimte  Mar- 
stetter  Linie  an  ihren  Oberinntibaler  Gütern  und  Hoheitsrechten  An- 
theil  hatte,  diese  schon  längst  Zudem  berechtigen  die  Angaben,  aus 
denen  wir  Weifengut  am  Oberinne  kennen  lernen,  nicht  zu  der 
Annahme,  dass  mit  demselben  Grafenrecht  oder  Immunität  verbunden 
gewesen  sei 

München.  Fr.  L.  Bau  mann. 


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Literatur. 

Neuere  Literatur  Ober  deutsches  Städtewesen. 

V. 

16.  Eallsen  Otto,  Die  deutschen  Städte  im  Mittel- 
alter. I.  Gründung  und  Entwickelung  der  deutschen 
Städte  im  Mittelalter.     Halle  a.  S.  1891.     8^  X-f  710  SS. 

17.  Pirenne  H.,  Histoire  de  la  Constitution  de  la  ville 
de  Dinant  an  Moyen-Age.     Gand  1889.     8^  VI +119  SS. 

18.  Dieckmeyer  Adolf,  Die  Stadt  GambraL  Verfassungs- 
geschichtliche Untersuchungen  aus  dem  zehnten  bis  gegen  Ende  des 
zwölften  Jahrhunderts.     Bielefeld  1890.     8^,  82  SS. 

19.  Kruse  Ernst,  Verfassungsgeschichte  der  Stadt 
Strassburg  besonders  im  12.  und  13.  Jahrh.  In  West- 
deutsche Zeitschrift  fär  Geschichte  und  Kunst.  Ergänzungsheft  I 
(1884),  S.  1—64. 

20.  Schoop  August,  Verfassungsgeschichte  der  Stadt 
Trier  von  den  ältesten  Immunitäten  bis  zum  J.  1226,  ebenda 
S.  67—162. 

21.  Schaube  Kolmar,  Die  Entstehung  des  Speierer 
Stadtraths.  In  Zts.  für  Geschichte  des  Oberrheins  N.  F.  1  (1886), 
445  ff. 

22.  Schaube  Kolmar,  Die  Entstehung  des  Bathes  in 
Worms.    Ebenda  N.  F.  3  (1888),  257  ff. 

23.  Maurer  H.,  Kritische  Untersuchung  der  ältesten 
Verfassungsurkunde  der  Stadt  Freiburg  i.  B.  Ebenda 
N.  F.  1  (1886),  170  ff. 


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literatar.  525 

24.  Schalte  Alois,  Das  Stadtrecht  von  Neuenbürg 
im  Breisgau.     Ebenda  N.  F.  1  (1886),  97  flf. 

25.  Festschrift  zur  VIL  Säkularfeier  der  Gründung 
Berns  1191-1891.    Bern  1891,  .4«, 

26.  Der  Koblenzer  Mauerbau.  Bechnungen  1276—1289 
bearbeitet  von  Dr.  Max  Bär,  k.  Archivar.  Leipzig  1888.  Publicationen 
der  Gesellschaft  für  rhein.  Geschichtskunde  V.  8^  VII  + 146  SS.  mit 
einem  Plane. 

27.  Bär  Max,  Zur  Entstehung  der  deutschen  Stadt^ 
gemeinde  (Koblenz).  In  Zeitschr.  der  Savignystiftung  12  (1891), 
Germ.  Abth.,  S.  1  ff. 

Einen  Versuch  die  Ergebnisse  der  stftdtegeschichtlichen  Einzelforschung 
zusammenzufassen  und  in  gemeinverständlicher  Darstellung  auch  der  Kenntnis 
weiterer  Kreise  zu  vermitteln,  hat  Kallsen  (16)  gemacht.  Allzu  aus- 
führliche Erzählung  vermag  aber  darüber  nicht  zu  täuschen,  dass  der  Ver- 
fasser es  nicht  verstanden  hat/  die  Hauptpunkte  einer  gemeinsamen  Ent- 
Wickelung  hervorzuheben  und  so  in  die  Darstellung  Einheit  und  einen 
bestimmteren  Zug  zu  bringen. 

Eine  auch  für  die  allgemeinen  Fragen  sehr  lehrreiche  und  ergiebige 
Darstellung  hat  der  mit  der  deutschen  Literatur  über  den  Gegenstand  vGllig 
vertraute  belgische  Professor  H.  Pirenne  von  der  Verfassungsgeschichte 
Dinants  (l7)  gegeben.  Gerade  diese  Stadt  zu  wählen,  bot  sich  ihm  ein 
äusserer  Anlass  dadurch,  dass  Stanislas  Bormans,  der  Herausgeber  des  Cartulaire 
de  la  commune  de  Dinant,  ihm  seine  Aufzeichnungen  zur  Verfügung 
stellte.  Daneben  kam  dem  Verfasser  auch  das  von  Remacle  veröffentlichte 
Inventaire  des  archives  communales  de  la  ville  de  Dinant  zu  statten. 
Waren  die  QueUen  auch  in  Folge  der  Verluste,  welche  die  Plünderung 
und  der  Brand  von  1466  mit  sich  geführt  hatten,  unvollständig,  so  reichten 
sie  doch  aus,  um  die  Entwickelung  der  Verfassung  darzustellen  und  das 
ist  um  so  erfreulicher  als  die  Yerfassungseinrichtungen  Dinants  sich  klar  und 
genau  erkennen  lassen,  so  dass  wir  ein  deutliches  Bild  jener  eigenartigen 
städtischen  Entwickelung  erhalten,  die  sich  innerhalb  des  Bisthums  Lüttich 
zum  Theil  in  üebereinstimmung  zum  Theil  in  Widerspruch  mit  der  flan- 
drischen vollzogen  hat. 

Schon  in  vorrömischer  Zeit  war  Dinant  bewohnt  und  sehr  früh  Hessen 
der  Erzreichthum  des  Landes,  die  ausgezeichnete  Thonerde  des  Maasthaies 
eine  Metallindustrie  entstehen,  aus  deren  ergiebiger  Quelle  der  Beichthum 
der  Stadt  floss.  In  merovingischer  Zeit  wird  der  Ort  als  Münzstätte,  in 
einem  Heiligenleben  des  10.  Jahrh.  als  emporium  angeführt,  aus  dem 
11.  Jahrh.  stammt  dann  jene  merkwürdige  Aufzeichnung  über  die  Rechte 
des  Grafen  von  Namur  in  Dinant,  deren  grosse  Bedeutung  für  die  Ge^ 
schichte  des  Städtewesens  uns  veranlasst,  etwas  länger  bei  der  Auslegung, 
die  ihr  P.  gegeben  hat^  zu  verweilen.  Wauters  und  nach  ihm  Waitz  haben 
als  späteste  Zeitgrenze  das  Jahr  1070,  in  welchem  Kaiser  Heinrich  IV, 
die  gräflichen  Rechte  zu  Dinant  an  das  Bistum  Lüttich  übertrug,  ange-» 
nommen,  P.  vermag  diese  Grenze  bis  zum  J.  1047  zurückzuschieben.    Die    . 

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526  Liieratar. 

Urkunde  ist  uns  vor  allem  deshalb  wichtig,  weil  sie  uns  die  Bechte  eines  Grafen 
in  einer  Stadt  zeigt,  noch  bevor  das  Amt  in  die  HSnde  eines  Bischoä  über- 
gegangen ist,  und  im  Verein  mit  der  Festsetzung  der  Grafenrechte  in  Toul  uus 
wichtige  Anhaltspunkte  zur  Beurtheilung  des  deutschen  Burggrafenamtes 
an  die  Hand  gibt.  Wir  vermögen  zu  erkennen,  dass  der  Graf  in  drei- 
facher Eigenschaft  auftritt  als  Grundeigenthümer,  Vogt  geistlicher  Stifter, 
öffentlicher  Beamter  und  diese  dreifache  Eigenschaft  ihrem  verschiedenen 
Ursprünge  gemftss  sorgfältig  scheidet.  Von  einer  vierten  Funktion  als 
Gemeindeherr  ist  in  der  Urkunde  nichts  gesagt  und  wir  dürfen  von  ihr 
nach  den  früheren  Bemerkungen  absehen.  Irgend  ein  Antheil  der  Ge- 
meinde an  der  Verwaltung  der  villa  lässt  sich  nicht  erkennen,  alle  Bechte 
welche  die  spätere  Gemeindebehörde,  dann  der  Bath  üben,  ruhen  in  des  Grafen 
Hand  und  zwar  beruft  er  sich  bei  der  Verfügung  über  die  Almende  klipp 
und  klar  auf  die  königliche  Gewali  Diese  Gewalt  übt  er  nicht  in  der 
ganzen  Stadt  sondern  nur  in  einer  H&lfte  derselben,  während  die  andere 
dem  Bischof  von  Lüttich  und  dessen  advocatus  untersteht.  Wir  haben 
also  hier  dieselbe  Theilung  der  Ortsherrschaft,  wie  wir  sie  auch  sonst  z.  B. 
in  Cambrai  und  noch  bis  in  das  13.  Jahrhundert  hinein  in  Marseille 
finden.  Die  Bewohneir  der  gräflichen  villa  werden  als  die  familia  des 
Grafen  bezeichnet,  womit  aber  keine  hofrechtliche  Unterordnung  gemeint 
sein  kann,  von  der  uns  in  der  Urkunde  keine  Spur  begegnet ;  diese  Leute 
des  Grafen  werden  unterschieden  von  denen  des  Bischofs.  Wenn  nun  P. 
annimmt,  in  der  Urkunde  sei  die  Exemtion  der  bischöflichen  villa  von 
der  Gerichtsbarkeit  des  Grafen  ausgesprochen,  so  muss  ich  dagegen  mein 
Bedenken  äussern.  Zwar  wird  in  DO.  UI.  16  die  Immunität  auch  für  den 
Besitz  in  Deonanto  beurkundet,  aber  es  scheint  mir,  dass  der  Graf  von 
^amur  sich  darum  nicht  gekümmert  hat  Ich  glaube,  dass  er  mindestens 
die  hohe  Gerichtsbarkeit  über  die  ganze  Stadt  beansprucht  und  gerade  zur 
Begründung  dieses  Anspruches  die  Urkunde  herausgegeben  hat  i).  Daneben 
erkannte  er  nur  die  hofrechtliche  und  niedere  Geiichtsborkeit  des  bischöf- 
lichen Vogtes  an.  Das  Gericht  des  Grafen  war  aus  seinen  Münzem  ge- 
bildet. Den  unvermeidlichen  Eompetenzstreitigkeiten  der  beiden  Gewalten 
machte,  wie  bemerkt,  Heinrich  IV.  im  J.  1070  ein  Ende.  Durch  diese 
Vedügung  wurde  der  Graf  von  Namur  auf  seinen  Besitz  beschränkt  und 
musste  die  öffentlichen  Functionen  an  den  Vogt  abgeben,  während  an  die 
stelle. des  gräflicihen  Ministerialen  der  bischöfliche  villicus  trat,  die  Münzer 
aber  als  Schöffen  beibehalten  wurden^).  Trotz  der  Vereinigung  unter 
einem.  Stadtherm  erhielt  sich  die  Trennung  der  Bevölkerung  und  ist  bis 
ins  15.  Jh.  erkennbar. 

Ueber  die  bischöfliche  Stadtverwaltung  sind  wir  des  näheren  nichs 
unterrichtet  und  können  nur  im  allgemeinen  feststellen,  dass  der  Vogt 
immer  mehr  von  der  Stadtherrschaft  zurückixitt,  die  Vogtei  ihren  ver- 
waltenden und  richterlidien  Charakter  verliert  und  sich  zu  einem  militä- 
rischen Lehensamte  umbildet,    während   der  villicus   (maire)   an   Einfluss 


1)  Waitz  Urk.  p.  23.  OmniB  villa  communiter  debet  tria  per  annnm  cen- 
tenariä  compladta,  in  quibus  monetarii  comitis  tantum  judices  debent  esse  de- 
lictorum. 

*)  Damit  iet  zu  vergl.  die  Urkunde  für  Toni  Waite  p.  15  n"  8. 

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Litemtitf.  527 

gewinnt  and  seit  dem  Anfang  des  13.  JalirhunderU  als  der  einzige  biscböf- 
liche  Beamte  in  der  Stadt  zu  gelten  hat. 

In  diese  Periode  fiQlt  auch  die  ümmanening,  die  Umbiidong  der 
alten  Centene  zur  Banlieae,  überhaupt  die  Erweiterung  der  yilla  zur  Stadt, 
ein  Vorgang  der  durch  die  rasohe  und  mächtige  Entfiiltung  des  Handels 
im  12.  Jahrh.  befördert  wird.  Da  die  Bewohner  des  benachbarten  Huy 
sich  Yom  Metallgewerbe  zur  Tucherzeugung  wandten,  fiel  für  die  Kupfer- 
schmiede von  Dinant  die_  nachbarliche  Konkurrenz  weg,  die  ihnen  erst 
sp&ter  wieder  durch  die 'Kupferwwke  von  Bouyignes  in  gefahrdrohender 
Weise  entstand.  Sie  brachten  es  in  ihrem  Gewerbe  zu  hoher  Vollkommen- 
heit und  selbst  zu  künstlerischer  Vollendung  (Dinanderie)  und  schon  zu 
Beginn  des  12.  Jh.  erscheinen  Erzeugnisse  ihrer  Kunstfertigkeit  im  Handel 
Ihren  Verkehr  leiten  sie  zuerst,  dem  allgemeinen  Zuge  folgend,  über  den 
Bhein,  in  Goslar  und  Köln  kaufen  sie  ihre  Bohproducte,  in  Köln  yer- 
fraehten  sie  die  fertige  Waare  nach  England,  und  wenn  auch  späterhin 
Brügge  der  Stapelplatz  für  ihren  überseeischen  Verkehr  wird,  so  halten 
sie  doch  die  Beziehungen  zu  der  rheinischen  Metropole  aufrecht. 

Der  Beichthum  der  sich  in  Folge  dieser  ausgebreiteten  Gewerbe-  und 
Handelsthätigkeit  ansammelte,  begünstigte  die  Bildung  eines  Bürgerstandes. 
Zuerst  im  J.  1152  werden  neben  dem  Klerus  die  burgenses  erwähnt,  die 
fortan  den  grössten  Einfluss  auf  die  Entwickelung  der  städtischen  Ver- 
fassung nehmen  und  an  die  Stelle  der  alten  Münzer  treten,  die  zuerst 
ihr  Vorrecht  des  Schöffentiiums  verlieren,  seit  1227  ganz  aus  dem  Schöffen- 
koll^  Yerschwinden.  Der  bischöfliche  Moire,  bisher  ein  Ministeriale,  wird 
nunmehr  aus  den  Büigem  genommen.  Diese  selbst  sind  reiche  Leute,  die 
ihr  Vermögen  in  Grundbesitz  angelegt  haben.  Das  Schöffenkolleg  verändert 
allerdings  seinen  ständischen  Charakter  und  muss  auch  seine  Becht- 
sprechung  ^.die  consuetudo  fori  Dionensis  anpassen«  aber  seine  yerfas- 
songsmässige  Stellung  gegenüber  dem  Bischof  als  Stadtherm  bleibt  un- 
yerändert^  die  Besetzung  des  Schöffenstuhles,  die  Ernennung  des  Maire 
bleiben  immer  ein  Vorrecht  des  Bischofs  und  darin  liegt  ein  wesentlicher 
Unterschied  zwischen  den  Lütticher  und  den  flandrischen  Städten.  Maire 
und  Schöffen  übernehmen  auch  die  freiwillige  Gerichtsbarkeit,  vor  ihnen 
findet  die  Uebertragung  von  beweglichem   und  unbeweglichem  Gute  statt. 

Sind  nun  Maire  und  Schöffen  auch  Bürger,  so  können  wir  doch  nach 
dem  G^esagten  in  ihnen  nicht  Organe  einer  selbständigen  Gemeindeverwaltung 
erblicken;  einem  solchen  begegnen  wir  erst  in  den  jurati,  die  zum  ersten 
male  1196  unter  der  Begienmg  des  städtefreundlichen  Bischofs  Albert 
de  Cuyk  vorkommen  und  sich  in  den  Kämpfen,  welche  in  den  Jahren 
12ai— 1256  ^wischen  Stadt  und  Bischof  geführt  wurden,  siegreich  er- 
hielten. Ihre  Befugnis  ist  die  Wahrung  des  Friedens  und  die  Pinanz- 
verwaltung  der  Stadt  und  durch  ihr  Hinzutreten  zu  den  Schöffen  entsteht 
der  Bath.  Auch  darin  liegt  ein  Gegensatz  gegen  die  flandrischen  Städte, 
in  welchen  das  Schöffenkolleg  die  Leitung  der  Bürgerschaft  fortbehält  und 
zum  freigewählten  Organe  derselben  umgebildet  wird.  In  Dinant  dagegen 
stellen  sich  die  jurati  neben  die  Schöffen  und  verdrängen  sie  allmählich 
ganz  ans  dem  anfangs  gemeinsam  besetzten  Bathe.  Steht  sonach  der 
kommunale  Charakter  der  jurati  und  des  Bathes  fest,  so  ist  nicht  minder 
aieher,   dass  sie  keinen  Zusammenhang  mit  den  alten  Gemeindevorstehern 

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528  litetatur. 

haben  und  dass  sie  erst  entstanden,  als  die  Bürgerschaft  stark  genug  war, 
sich  gegenüber  der  bischöfiibhen  Stadtbehörde  selbständige  Begelang  ihrer 
Angelegenheiten  zu  erwerben  nnd  zu  sichern,  nnd  als  diese  Angelegen- 
heiten so  bedeutsam  wurden,  dass  eben  ihre  selbständige  Verwaltung  der 
Bürgerschaft  begehrenswerth  und  nothwendig  erschien.  Wahrscheinlich 
gleichzeitig  mit  den  Geschworenen  treten  die  beiden  magistri  in  die  Ver- 
fassung ein. 

Die  weitere  Ausbildung  dieser  Errungenschaften  wird  durch  die  im 
13.  Jh.  sich  vollziehende  soziale  Gliederung  der  Bürgerschaft  beeinflusst. 
Wie  in  allen  Städten  tritt  uns  der  Gegensatz  von  Arm  und  Beich  ent- 
gegen und  bestimmt  der  Unterschied  in  Besitz  und  Vermögen  die  politi- 
schen Bechte  der  Einzelnen.  Aus  der  Bürgerschaft  erheben  sich  die  bur- 
genses  im  engem  Sinne,  gleich  den  poorters,  oüosi,  ledichgangers  anderer 
Städte  durch  Beichthum  ausgezeichnet  und  zur  Verwaltung  der  öffenidichen 
Angelegenheiten  be&higt,  sie  stellen  den  Maire  und  die  Schöffen.  Ihnen 
gegenüber  steht  die  in  der  Hauptsache  aus  Gewerbetreibenden  zusammen- 
gesetzte communitas.  In  dieser  bilden  eine  Gruppe  die  für  die  Bedürf- 
nisse der  städtischen  Bevölkerung  arbeitenden  Gewerbe,  die  communs 
mestiers  9*on  dist  de  desos  le  mostiers;  von  ihnen  scheidet  sich  das 
Handwerk,  dem  Dinant  seine  Stellung  im  Grosshandel  verdankt,  das  der 
Messingschläger,  der  batteurs.  Die  ersteren,  deren  Vereinigungen  offida 
heissen,  möchte  P.  aus  dem  Hofrechte  ableiten.  Ist  ihm  nun  darin  Becht 
zu  geben,  dass  man  die  Fri^e  über  die  ehemalige  Stellung  der  Hand- 
werker nicht  nach  einer  Formel  lösen  kann  und  dass  man  die  einzelnen 
Gewerbe  für  sich  betrachten  muss,  so  glaube  ich  doch,  dass  für  seine 
Annahme  ein  rechter  Grund  nicht  vorliegt.  Das  Wort  officium  nöthigt, 
wie  ja  heute  allgemein  anerkannt  ist,  keineswegs  zur  Annahme  hofrecht- 
lichen Ursprunges,  wenn  es  denselben  auch  nicht  ausschlieft.  P.  selbst 
hat  nun  früher  darauf  aufimerksam  gemacht,  dass  in  der  Urkunde  des 
Grafen  von  Namur  von  einem  Hofrechte  keine  Spur  ist,  und  doch  finden 
wir  in  derselben  Bäcker,  Bräuer  u.  a.  vorausgese^.  Für  die  Verfassungs- 
geschichte der  Stadt  ist  die  Frage  ohne  Belang,  da  auch  diese  Gewerbe 
im  1 3.  Jh.  das  Hofrecht  bereits  überwunden  hatten.  Von  vornherein  schliesst 
P.  hofrechtlichen  Ursprung  der  batteurs  aus,  welche  auch  niemals  ein  offi- 
cium bildeten,  sondern  in  einer  fratemitas  vereinigt  waren,  die  im  J.  1255 
mit  Beseitigung  einiger  schädlichen  Auswüchse  vom  Stadtherm  bestätigt 
wurde. 

Bei  diesem  Anlass  berichtigt  Pirenne  die  einseitige  Darstellung,  welche 
H^naux  von  der  Stellung  der  Landesherm  in  dem  Kampfe  der  Gewerke 
gegen  die  plutokratische  Herrschaft  der  otiösi  gegeben  hat.  Während  EL 
die  Landesherm  aus  Grundsatz  auf  Seite  der  städtischen  Plutokraten  gegen 
die  Demokraten  stehen  lässt,  weist  P.  nach,  dass  die  Stadtherm  an&ngs 
sich  auf  die  Seite  der  Gewerbe  stellten,  um  das  plutokratische  Begiment, 
das  nicht  allein  die  communitas  von  allem  Antheil  an  der  Stadtverwaltung 
ausschloss,  sondern  sich  auch  gegen  die  Stadtherrschaft  und  die  Geistlich- 
keit allerlei  Uebergriffe  erlaubt,  zu  brechen.  Erst  als  die  Demokraten 
sich  die  gleichen  Fehler  zu  schulden  kommen  Hessen,  traten  die  Landes* 
herm  auch  gegen  sie  auf.  Dieser  Vorgang  vollzieht  sich  auch  in  Dinant. 
Die  batteurs  trennen  sich  hier  später  von  der  communitas  und  gehen  zu 


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literator.  529^ 

den  bourgeois  über,  denen  sie  durch  ihren  Beichthom  nahestanden,  sie 
beobachten  also  das  gleiche  Verhalten  wie  die  Weber  in  den  Tuchhandels- 
stftdten.  Während  aber  an  andern  Orten  diese  Kämpfe  mit  dem  Siege 
nnd  der  ansschliesslichen  Herrschaft  eines  der  beiden  streitenden  Theile 
endeten,  wurde  in  Dinant  durdi  die  ausgleichende  Verfassung  von  1348 
den  bourgeois,  batteurs  und  mestiers  conununs  gleicher  Antheil  an  der 
Stadtverwaltung  zugesprochen.  Sie  schloss  die  vom  Ende  des  12.  Jlh 
beginnende  Entwickelung  in  befriedigender  Weise  ab.  Die  bischöfliche 
Stadtbehörde,  Maire  und  Schöffen,  war  vom  Bathe  ausgeschlossen,  die  Vor- 
stände der  drei  Gruppen,  die  tiers,  bildeten  zusammen  mit  den  beiden 
maistres,  die  erst  seit  dem  Anfang  des  16.  Jh.  den  Titel  bourgmestres 
fahren,  einen  engem  Bath. 

Die  Geschworenen  wurden  aU^ährlich  von  der  Bürgerschaft  gewählt, 
das  passive  Wahlrecht  war  grundsätzlich  nur  an  den  Besitz  des  Bürger- 
rechts geknüpft,  da  aber  die  Würde  Ausgaben  und  Zeitverlust  mit  sich 
brachte  und  die  Bathsherm  nicht  besoldet  waren,  so  vrar  immerhin  für 
die  Theilnahme  am  Bath  ein  gewisses  Vermögen  erforderlich,  und  es  konnten 
nur  Begüterte  in  denselben  gelangen.  Der  Bath  wählte  die  tiers  und 
die  maistres,  die  verdienten  Meister  traten  dann  in  den  Bath  ein,  um  die 
Ueberlieferung  in  der  Verwaltung  festzuhalten.  Die  Befugnisse  des  Bathes 
waren  dadurch  beschränkt,  dass  in  allen  wichtigeren  Angelegenheiten  die 
gesammte  Bürgerschaft  nach  ihren  drei  Kurien  befragt  werden  musste  und 
selbst  die  Verwendung  des  Stadtsiegels  an  ihre  Zustimmung  geknüpft  war. 
In  kleinerem  Kreise,  aber  nach  unten  weiter  ausgedehnt  und  besser  begründet, 
bestand  also  dasselbe  Verfahren,  das  uns  Tacitus  von  den  Germanen  be- 
richtet: de  minoribus  rebus  principes  Consultant,  de  maioribus  omnes,  ita 
tamen  ut  ea  quoque  quorum  penes  plebem  arbitrium  est,  apud  principes 
pertractentur.     (Germania  c.  ll). 

Von  allgemeiner  Bedeutung  ist  die  Darstellung  des  Gerichtswesens 
in  Dinant.  Wir  haben  schon  vorhin  erwähnt,  dass  die  Schöffen,  im  (Gegen- 
satz zu  den  flandrischen  Städten,  von  der  Antheilnahme  an  der  Stadt- 
regierung zurückgedrängt  wurden,  doch  blieb  ihnen  die  Gerichtsbarkeit 
und  zwar  sowohl  die  civile  als  die  criminelle,  sie  haben  die  juridiction 
de  la  loi.  Neben  dieser  aber  entsteht  unabhängig  vom  Landesherm  und 
vom  Landrechte  eine  Gerichtsbarkeit  des  Bathes,  juridiction  de  la  franchise 
ou  des  Statuts.  Sie  erstrekt  sich  auf  den  Friedensbruch,  auf  Vergehen 
gegen  die  Statuten  und  auch  auf  das  Privatrecht,  wo  sie  mit  der  juri- 
diction de  la  loi  konkurriert.  Die  Gewalt  des  Bathes  erstreckt  sich  über 
die  franchise,  das  eigentliche  Weichbild,  hinaus  auf  das  linke  Maasufer 
imd  über  die  chatellerie,  die  erst  im  15.  Jh.  erscheint,  ein  Gebiet  von 
grösserem  Umfange,  une  sorte  de  grande  avouerie  placi^e  sous  la  protection 
de  la  ville.  Sie  hatte  wesentlich  militärischen  Charakter,  die  Bewohner 
genossen  des  Schutzes  der  Stadt,  hatten  aber  die  Pflicht,  dieselbe  bei  einer 
Belagerung  mit  zu  vertheidigen  und  sich  im  Kriegsfall  unter  das  Banner 
der  Stadt  zu  schaaren.  Für  uns  ist  sie  von  Interesse,  weil  wir  da  eine 
alte  Einrichtung  im  Drange  der  Zeit  wieder  aufleben  sehen. 

Trotz  dieser  freien  Entwickelung  der  Bathsverfiassung  bleibt  die  SteU 
lung  des  Bischofs  von  Lüttich  als  Stadtherm  bestehen.  Er  behält  neben 
der  joyeuse   entröe   die  ZoUgefWe,   die  Bussen  des   Schöffengerichts  und 

Mittheilnofen  XVL  Dig.tizec^  VjOOglc 


530  Literatur. 

theilweise  auch  des  Bathsgerichts,  sowie  zahlreiche  Abgaben  und  seinen 
Herrenbesitz.  Seine  Rechie  nimmt  der  maire,  der  seit  dem  15.  Jh.  majeor 
genannt  wird,  als  Vorsitzender  des  Schöffenstnhles  wahr. 

Das  letzte  Kapitel  ist  der  Entwickelang  Yon  (bewerbe  und  Handel 
gewidmet,  wir  lernen  den  Wohlstand  der  Stadt»  ihre  Stellung  in  der 
Hanse  kennen.  Den  Schluss  macht  die  Darstellung  des  Kampfes,  den  die 
Stadt  gegen  die  Herzöge  von  Burgund  führt,  der,  aus  der  Eifersucht 
Dinants  gegen  das  aufstrebende  Bouyignes  entstanden,  mit  der  Einnahme 
und  Plünderung  der  Stadt  durch  Karl  den  Kühnen  am  28.  August  1466 
endet.  Ein  kurzer  Anhang  unterrichtet  ans  über  die  weiteren  Schicksale 
der  städtischen  Verfassung  bis  zu  ihrer  Umgestaltung  im  J.  1751. 

Ein  ungleich  farbigeres  Bild  gewährt  die  Geschichte  der  uralten  Bi- 
schofstadt Cambray.  Mit  gutem  Geschick  hat  Dieckmeyer,  trotzdem  er 
sich  im  Vorworte  abiUlig  über  die  Bechtshistoriker  äussert,  die  Haupte 
punkte  der  Verfassangsentwickelung  herausgehoben  und  mit  seiner  Schrift 
einen  verdienstlichen  Beitrag  zur  deutschen  Städtegeschichte  geliefert,  der 
um  so  mehr  Interesse  beansprucht  als  Cambrai  das  einzige  hervorragende 
und  sicher  beglaubigte  Beispiel  der  nordfranzösischen  Commune  auf  deut- 
schem Beichsboden  bildet.  Die  Stadt,  eine  alte  römische  Ansiedelung,  ver- 
dankt ihre  Bedeutung  der  im  6.  Jahrh.  erfolgten  Verlegung  des  Bischof- 
sitzes von  Arras  und  dem  Schutze,  den  sie  als  der  einzige  grössere  be- 
festigte Ort  des  Kammerichgaues  den  Bewohnern  gegen  die  Einfiele  der 
Normannen  und  Ungarn  bot.  Bäumlich  entwickelte  sie  sich  um  die  älteste 
Befestigung,  das  Kastell,  das  unter  Bischof  Dodilo  (887 — 904)  erweitert 
wurde,  während  die  andern  Stadttheile  durch  eine  hölzerne  Landwehr  ge- 
schützt waren,  die  erst  Gerard  II.  (1076 — 1092)  durch  eine  Mauer  ersetzte. 
Die  ältesten  Nachrichten  über  die  Verfassung  Gambrais  reichen  in  das 
erste  Drittel  des  10.  Jh.  zurück.  Kastell,  Münze,  Abgaben  sind  zwischen 
dem  Bischof  und  der  Abtei  S.  Gery  getheilt,  welch  letztere  von  dem 
König  einem  Grafen  zu  Lehen  gegeben  ist.  Wir  haben  also  eine  ähnliche 
Theilung  der  Stadt  vor  uns  wie  in  Dinant,  nur  dass  Graf  Isaac  nicht 
unmittelbarer  Inhaber  der  öffentlichen  Gewalt  ist  wie  der  Graf  von  Namar. 
Die  Gewaltthätigkeiten  Isaacs  brachten  den  Bischof  und  die  Bewohner  in 
eine  gar  üble  Lage,  aus  der  sie  Otto  I.  befreite,  da  er  im  J.  948  die  Abtei 
S.  G^ry  und  mit  ihr  die  zugehörige  publica  functio  vel  exactio  dem  Bistum 
übertrug  (DO.  I.  lOO).  Auf  die  Dauer  aber  war  durch  die  Beseitigung  des 
bireme  dominium  keine  rechte  Besserung  erzielt,  weil  der  Bischof  doch 
seine  Gewalt  einem  Laien  übertragen  musste,  der  ihm  neue  Verlegenheiten 
bereitete.  Der  Bischof  hatte  zu  seinem  Vertreter  den  Oastellan  besteUt, 
der  bisher  wohl  schon  in  der  bischöflichen  Hälfte  militärische  und  richter- 
liche Befugnisse  geübt  hatte,  dessen  Gewalt  nunmehr  über  die  ganze  Stadt 
ausgedeht  wurde,  und  der  als  Nachfolger  des  alten  Grafen  die  Stellung 
eines  Burg-  oder  Stadtgrafen  einimmt,  er  ftlhrt  die  bischöfliche  Lehens- 
mannschafb  an,  leitet  als  Vogt  die  Verwaltung  der  bischöflischen  Güter 
und  übt  namentlich  während  der  Sedisvakanz  fast  unumschränkte  Gewalt 
aus.  In  solcher  Ausstattung  mit  Gütern,  Einkünften  und  Bechten  lag  die 
Verlockung  zu  Uebergriffen  aller  Art.  Die  Kastellane  des  10.  Jahrhunderts, 
Burgherrn  von  Lens,  nützten  denn  auch  ihre  Macht  in  j^licher  Weise 
aus  und  die  Bischöfe  vermocht<en  sie  nicht  daran  zu  hindern.    Erst  unter 


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litaratnr.  ^  53  J 

Gerard  I.  be^finnt  der  Entseheidtingskampf,  der  mit  der  YerdrttnguBg  doB 
Kastellans  Hugo  durch  die  Bisehöfe  Lietbert  und  Gerard  II.  endet.  Als 
im  J.  1103  der  unterlegene  Hugo  wieder  zum  Kastellan  bestellt  wurde, 
mnsste  er  das  Amt  mit  wesentlich  geschmälerten  Befugnissen  übernehmen, 
der  Vorsitz  im  Schöffengericht  ging  an  einen  praepositus,  pr^YOst,  die 
Verwaltung  der  bischöflichen  Güter  und  der  Vogtei  an  den  vicedominus  über. 

In  diesen  Kämpfen  um  die  Stadtherrschaft  kam  das  für  die  städüche 
Entwickehmg  bedeutendste  Element  auf,  die  cives.  Sie  unterscheiden  sich 
▼on  den  easati  oder  domestici,  den  Ministerialen  des  Bischofq,  erscheinen 
als  reiche  Leute,  die  nur  in  loser  Abhängigkeit  vom  Bischof  leben«  haben 
Grandbesitz  und  lassen  ihre  Viehherden  im  Walde  Atrevasia  weiden.  Ob 
.sie.  Nachkommen  der  alten  Beichsunterthanen  sind,  wie  Dieckmejer  will, 
wird  sich  bei  der  langen  Dauer  der  bischöflichen  Stadtherrschafb  kaum 
nachweisen  lassen,  ist  auch  von  geringerem  Belang.  Sie  müssen  viele  Be- 
drückung von  Seite  der  Kastellane  erfahren,  für  sie  bedeutet  dessen  Ent- 
fernung die  Freiheit  und  in  der  That  gelingt  es  ihnen  nach  dessen  Besei- 
tigung, zu  selbständiger  Theilnahme  an  der  städtischen  Begierung,  an  der 
Berathung  und  Entscheidung  städtischer  Angelegenheiten  auBiusteigen.  Dies 
vollzog  sich  aber  nicht  auf  gesetzmässigem  oder  gewohnheitsrechtlichem 
Wege,  sondern  unter  schweren,  zwei  Jahrhunderte  erfüllenden  Kämpfen, 
in  denen  sich  die  Bürgerschaft  auch  nicht  einer  schon  vorhandenen  Ein- 
richtung wie  etwa  des  aus  ihr  besetzten  Schöffenstuhls,  dem  gewiss,  ein  be- 
stimmender Antheil  an  der  städtischen  Verwaltung  zukam,  bediente,  sondern 
sich  eine  eigene  Form  in  der  Commune  schuf,  jener  merkwürdigen  Bil- 
dung, mit  der  Cambrai  den  nordfränzösischen  und  flandrischen  Städten 
voraneilte  ^). 

Die  Bürger  von  Cambrai  hatten  schon  gegen  Bischof  Berenger 
(956  —  962)  eine  conspiratio  geschlossen,  aber  diese  war  ebenso  vorüber- 
gehend wie  die  gegen  B.  Grerard  II.  im  J.  1077  beschworene  Vereinigung, 
welche  zuerst  als  communia  bezeichnet  wird.  Erst  beim  dritten  Anlauf 
gelang  es  den  Bürgern  durch  Ausnützung  einer  zwiespältigen  Wahl  im 
J.  1 102  von  B.  Walcher  die  Anerkennung  und  Verbriefung  ihrer  Commune 
zu  erlangen.  Da  uns  diese  Urkunde  nicht  erhalten  ist,  so  sind  wir  über 
die  Organisation  dieser  Communia  nicht  unterrichtet,  doch  geht  aus  den 
Geschichtserzählungen  hervor,  dass  sie  auf  Antrieb  der  cives  eingerichtet 
wurde,  während  die  Ministerialen  erst  in  sie  eintraten.  Mannigfache  Aub- 
schreitungen  führten  ihre  Auflösung  und  die  Vernichtung  des  Bechtsbriefes 
durch  Heinrieh  V.  im  J.   1107  herbei. 

Trotzdem  gaben  die  Bürger  nicht  nach,  mindestens  zu  An£Büig  der 
Begierung  des  Bischofs  Nicolaus  (1136 — 1167)  finden  wir  sie  wieder  zur 
Communia  vereinigt  und  diese  übt,  obwohl  von  Konrad  111,  und  Friedrich  I. 


*)  Wenn  maa  auch  den  zeitlichen  Vorrang  Cambrai's  zugibt«  so  lässt  sich 
darauB  doch  nicht  wie  Hegel  Städte  und  Gilden  2,  32  ff  will,  schlechthin  an- 
nehmen, »dass  die  Commune  neuer  Art  nicht  zuerst  in  Frankreich,  sondern  im 
deutschen  Keiche  entstanden  ist«.  Das  hat  doch  nur  seine  Richtigkeit,  wenn 
man  sich  an  das  äussere  Moment  der  Reichegrenze  hält,  innerlich  betrachtet 
ffe)|ört  diese  Einrichtung  doch  ganz  dem  nordfranzösischen  Rechtskreise  an. 
Vgl.  Luchaire  Les  communes  Fran9ai8e8  p.  137  ff. 

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532  •  Literatur. 

verboten,  Ton  den  Bischöfen  bekftmpfty  dauernden  Einfloss  auf  die  stftdti- 
sehen  Angelegenheiten.  Deatlich  vermögen  wir  jetast  ihre  Ziele  zu  er- 
kennen :  die  Auflegung  von  Steuern  und  die  Bildung  eines  über  alle  Ein- 
wohner der  Stadt  ausgedehnten  Friedensgerichtes.  Es  ist  ein  selbstbe- 
wusstes  Yorschreiten  <ler  Bürgergemeinde  zur  selbständigen  Erledigung 
ihrer  Finanzsachen  und  zur  Eroberung  der  Stadt.  Trotz  aller  Hindemisse 
war  der  Bestand  der  Commune  so  fest  und  gesichert,  dass  sie  im  J.  1184 
von  Kaiser  Friedrich  I.  ein  Privileg  erhielt,  in  dem  das  änstössige  Wort 
communia  durch  das  besser  klingende  pax  ersetzt  ist.  Der  Verfasser  der 
Gesta  pon^.  liess  sich  aber  dadurch  über  die  Niederlage,  welche  die  geist- 
liche Stadtherrschafb  erlitten  hatte,  nicht  täuschen:  cives  .  .  .  eliminato 
communiae  nomine,  quod  semper  abominabile  existit  sub  nomine  pacis  .  .  . 
Privilegium  sua  voluntate  et  seditione  plenum  reportaveruni  Als  Zweck 
der  Commune  erscheint  vor  Allem  die  Ueberwachung  des  Friedens  in  der 
Stadt  und  Bannmeile,  daraus  folgt  besonderer  Gerichtsstand  und  Aus- 
schluss jedes  andern  Gerichtes  aus  der  Stadt.  Das  Friedensgeiicbt  urtheilt 
zunächst  über  Friedensbruch,  konkurriert  aber  auch  in  schweren  Fällen 
mit  dem  Schöffengericht.  Man  erkennt  die  Gleichartigkeit  mit  dem  Gericht 
des  Bathes  in  Dinant.  Es  gibt  einen  zweifachen  Frieden,  den  starkem 
in  der  Stadt,  den  geringem  in  der  Bannmeile,  die  Strafgelder,  deren  Hälfte 
dem  Bischof  zufällt,  zieht  ein  bischöflicher  Justitiar  ein,  dem  Friedens- 
gericht •  ist  auch  die  Civilgerichtsbarkeit  übertragen.  An  der  Spitze  der 
Commune  stehen  sechs  Geschworene  und  ein  pr^vost,  die  Commune  hat 
das  Veräammlungsrecht  und  als  Versammlungsort  dient  ihr  die  domus 
pacis,  sie  gewinnt  auch  Einfluss  auf  das  Steuerwesen  und  verschafft  den 
Bürgern  eine  wesentliche  Einschränkung  ihrer  Kriegspflicht,  ist  aber  nicht 
im  Stande,  sich  als  selbständige  militärische  Macht  zu  bethätigen. 

Der  Bischof  erlahmte  nicht  in  seinem  Kampfe  gegen  die  Communia. 
Im  J.  1185  bereits  erliess  Boger  ein  Stadtrecht,  welches  zwar  die  Commune 
anerkennt,  aber  die  Gewalt  des  Bischofs  durch  ein  eigenthümliches  Schutz- 
verhältnis zu  erweitem  sucht,  seine  Rechte  durch  Einsetzung  eines  iudex 
episcopi,  des  spätem  bailli,  schützt  und  die  Kompetenz  des  Schöffengerichtes 
wahrt.  Abgeschlossen  wurde  der  Streit  aber  erst  durch  das  im  J.  1227 
von  Bischof  Gottfried  gegebene  Stadtrecht.  Die  schon  1201  von  Otto  IV. 
verbotene  Kommune  wurde  nun  ganz  beseitigt,  an  die  Spitze  der  Stadt 
trat  ein  Schöffenrath  von  14  jährlich  gewählten  Mitgliedem  mit  zwei 
prevosts. 

Wenden  wir  uns  von  der  Westgrenze  des  Reiches  dem  Innern  zu, 
so  richtet  sich  unsere  Aufmerksamkeit  zuerst  auf  die  Städte  der  Rhein- 
Länder.  Zwei  ältere  Untersuchungen  von  Emst  Kruse  (19)  über  Strass- 
burg  und  Schoop  über  Trier  (20)  erwähnen  wir  nur  kurz.  Beide  stehen 
noch  auf  dem  hoÄrechtlichen  Standpunkte,  namentlich  füi*  Kruse  ist  das 
erste  Strassburger  Stadtrecht  noch  ein  wesentlich  hofrechtliches  Dokument 
und  steht  die  Stadtregierung  durch  Ministerialen  sicher,  wovon  aber  das 
Gegentheil  durch  Baltzer  nachgewiesen  wurde  ^). 


*)  Ministerialität  und  Stadtregiment  in  Strassburg  bis  zum  J.  1226.   Strass- 
burger Studien  2  (1884),  53  ff. 

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Uteratur.  533 

In  zwei  Abhandlangen  hat  Kolmar  Sobaube  die  Entstebong  des 
Batbes  in  Speier  und  in  Worms  dargestellt  und  damit  eine  gute  Ueber- 
sicbt  der  ftltem  Yerficissungsgescbicbte  beider  Städte  verbanden.  In  der 
ersten  Abhandlung  bezieht  er  in  der  bekannten  Urkunde  Philipps  (Speierer 
Urk.  n^  20),  in  der  dieser  den  Bürgern  das  Becht  zur  Wahl  Yon  zwölf 
Geschworenen  verleiht,  die  Worte  secundum  Ordinationen!  H.  felicis  memorie 
auf  Heinrich  YI.  wie  das  schon  Hegel  AUgem.  Monatsschrift  1854,  181 
gegen  Arnold  gethan  hat.  Die  Urkunde  lässt  auch  keine  andere  Deutung 
zu  und  ganz  vergebens  müht  sich  Köhne  p.  276  ff.  ab,  die  verfehlte 
Deutung  Arnolds  auf  Heinrich  Y.  zu  begründen.  Mit  leichter  Mühe  konnte 
Scbaube  in  seiner  Gegenschrift  die  Haltlosigkeit  dieses  Yersuches  nach- 
weisen. Mit  aller  Bestimmtheit  dürfen  wir  für  Speier  die  Anerkennung 
der  Geschworenen  (des  Bathes)  durch  eine  nach  Anordnung  Heinrichs  YL 
erlassene  Yerf&gung  Philipps  annehmen. 

Wichtiger  ist  Schaubes  zweite  Abhandlung  über  Worms.  Auch  hier 
erklärt  er  sich  gegen  die  namentlich  von  Arnold  vertretene  Ansicht  sehr 
früher  Entstehung  des  Bathes.  Derselbe  ist  aber  nicht  wie  in  Speier  un- 
mittelbar durch  königliche  Yerfügung,  sondern,  ,aus  dem  Friedensgerichte 
im  An&nge  des  13.  Jh.  infolge  der  durch  den  erneuten  Bürgerkrieg  ge- 
steigerten Selbständigkeit  der  Stadt  durch  Usurpation  entstanden^  Im 
Zusammenhang  dieser  Entwickelung  verlieren  die  Bedenken,  die  man  gegen 
die  bekannte  Urkunde  Kaisers  Friedrich  L  vom  20.  October  1166  erhoben 
haty  sehr  an  Gewicht,  ja  Scbaube  tritt  gegen  Stumpf  geradezu  für  die 
Echtheit  ein.  Dagegen  hat  sich  nun  Köhne  p.  257  f.  ausgesprochen  und 
ihm  hat  Scbaube  in  seiner  mehrerwähnten  Schrifb  p.  31  f.  erwidert  Es 
kann  nicht  meine  Sache  sein,  aa  dieser  Stelle  die  Gründe  für  imd  wider 
genau  zu  erörtern  und  abzuwägen,  ich  muss  mich  vielmehr  begnügen,  mit 
kurzen  Worten  den  Stand  der  Frage  zu  bestimmen.  Da  erscheint  es  mir 
nun  sicher,  dass  Scbaube  in  der  That  die  bisherige  Anschauung  stark  er- 
schüttert hat  und  dass  man  hinfort  die  berühmte  Urkunde  für  städte- 
geschichtliche Forschung  zu  verwerthen  haben  wird.  Die  Einwendungen^ 
welche  K.  aus  dem  Inhalt  abgeleitet  hat,  sind  nicht  stichhältig  und  ich 
stinome  vollständig  der  Widerlegung  Schaubes  a.  a.  0.  p.  33  zu.  Dagegen 
haben  weden  Scbaube  noch  Köhne  die  diplomatische  Seite  der  Frage  mit 
genügender  Klarheit  behandelt,  hier  besteht  eine  Lücke,  welche  durch 
erneute  Untersuchung  auszufüllen  ist.  Ich  bemerke  gleich  an  dieser  Stelle, 
dass  ich  auch  die  nach  der  bestehenden  Lehrmeinung  zweite  klassische 
Fälschung  deutscher  Städtegeschichte,  das  Kölner  Weisthum  von  1169, 
inbaltli6h  für  echt  halte  und  mich  weder  durch  Bichthofens  Kritik  der 
innem,  noch  Tannerts  Besprechung  der  äusseren  Merkmale,  noch  durch  Liese- 
gangs wundersame  Erklärung  der  Beweggründe  der  Fälschung  ^)  überzeugen 
lassen  konnte.  Wie  die  Sache  heute  steht,  so  ist  über  Stumpfs  haupt- 
sächlich auf  den  Zeugenreihen  ruhenden  Beweis  hinaus  wesentlich  Irenes 
gegen  die  Echtheit  beider  Urkunden  nicht  beigebracht  worden,  dagegen 
sind  wir  sowohl  über  die  diplomatischen  Erfordernisse  einer  Fälschung,  als 
auch  über  die  inhaltliche  Bedeutung  der   beiden  Urkunden  in  vielem  an- 


0  Bichthofen  in  ForachuDffen  8,  61,  Tannert  in  Mittheil,  aus  dem  Kölner 
Stadtarchiv  1,  55,  Liesegang  in  Zts.  der  Savignystifkung  Germ.  Abth.  11,  54. 


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534  Literatur. 

derer  Meinung  als  vor  35  Jahren,  da  Stampf  seine  Abhandlung  zur  Kritik 
deutscher  Städteprivilegien  yeröffentiichte  ^).  In  der  Hauptsache  stellt  sich 
ja  bei  beiden  Urkunden  die  kritische  Frage  nicht  anders  als  bei  den  Pri- 
vilegien Rudolfs  I.  für  Wien. 

Die  Gründungsurkunde  der  Stadt  Freiburg  im  Br.  hat  H.  Maurer 
(23)  zum  Gegenstande  einer  kritischen  Untersuchung  gemacht  und 
sie  im  Anschlüsse  daran  neuerdings  abgedruckt  Die  älteste  Ver- 
fassung der  Stadt  ist  uns  in  zweifacher  Gestalt  überliefert  in  der  er- 
wähnten Urkunde,  in  welcher  Herzog  Konrad,  und  in  einem  1187 — 1190 
Terfassten  Botel,  in  dem  Herzeg  Berthold  IH.  als  Gründer  bezeichnet  wixd. 
Ohne  Hegels  gleiche  Ansicht^)  zu  kennen,  nimmt  nun  Maurer  an,  dass 
die  Urkunde  nicht  in  dem  an  ihrem  Eingang  stehenden  Jahre  1120  aus- 
gestellt sei,  sondern  dass  die  Stadt  in  diesem  Jahi*e  Ton  Berthold  HL  mit 
Einwilligung  seines  Bruders  Konrad  gegründet  worden,  die  Beurkundung 
aber  erst  nach  seinem  Tode  (1122)  erfolgt  sei^).  Der  Botel  wurde  erst 
in  späterer  Zeit  yerfasst  und  weist  daher  eine  Minderung  der  Bechta  der 
Stadtherm  sowie  den  Einfluss  des  schwäbischen  Landrechtes  auf.  Aus 
dem  Vergleich  mit  der  Stadtrechtsurkunde  für  Kenzingen  weist  dann 
Maurer  in  Uebereinstimmung  mit  Hegels  erwähnten  Ausführungen  nach, 
dass  die  ursprüngliche  Ausfertigung  nur  die  fünftehn  ersten  Artikel  und 
den  Schluss  enthalten  hat,  während  Artikel  16 — 55  als  spätere  Einschal- 
tung zu  betrachten  sind.  Auf  Grund  der  Urkunden  entwirft  nun  M.  eine 
kurze  Darstellung  der  älteren  Verfassung  der  Stadt  Freiburg.  Seine  Ein- 
theilung  der  Bewohner  in  drei  Erlassen:  Kaufleute,  burgenses  und  urbani 
vermag  ich  nicht  anzunehmen,  da  die  Urkunde  die  Ausdrücke  mercatores, 
burgenses,  urbani,  ciyes  ganz  gleichbedeutend  gebraucht.  Wir  haben  auch 
in  Freiburg  nur  zu  scheiden  zwischen  Bürgern  und  Nichtbürgem,  in  der 
Bürgergemeinde  bilden  dann  Reichthum  und  Erwerbsart  andere  unter- 
schiede. Auch  darin  vermag  ich  M.  nicht  zuzustimmen,  dass  unter  con« 
suetudinarium  et  legitimüm  ius  omnium  mercatorum  praecipue  autem 
Ooloniensium,  nach  welchem  jede  quaestio  et  disceptatio  inter  burgenses 
entschieden  werden  soll,  das  Kölner  ,Handelsrecht'  zu  vorstehen  sei.  Ich 
glaube,  dass  der  Umfang  dieses  Rechtes  weiter  zu  ziehen  ist  und  dass 
wir  eine  Ausführung  dieser  allgemeinen  Bestimmung  eben  in  der  Kn- 
schaltung  zu  finden  haben.  So  werden  wir  es  am  besten  mit  Frensdorff 
(Lübeck  S.  52)  als  ,das  Becht  der  Städter^  zu  fassen  haben,  ,die  nach  ihrer 
vornehmsten  und  eigenthümlichsten  Einwohnerklasse  bezeichnet  sind'  *). 
Mit  den  ständischen  Verhältnissen  beschäftigt  sich  ein  zweiter  Au&atx  des- 
selben Verfassers.  Dass  die  coniuratores  fori  der  Urkunde  nicht,  wie 
Gothein  will,  eine  Gilde  darstellen,  sondern  nichts  anderes  als  der  ge- 
schworene Gemeindeausschuss   sind,   hat  v.  Below  in  Jahrb.  für  National- 


*)  Vgl.  auch  Arnold  Geschichte  des  Eigenthums  p.  XX. 

>)  Aligem.  Monateechrift  1854  p.  707. 

^  Eine  andere  Auffassung  vertritt  Hevck  Gesch.  der  Herzoge  von  Zähringen 
S.  583  ff. 

*)  Wie  weit  sich  ührigens  das  Sonderrecht  der  handeltreibenden  Bürger  er- 
streckte, erhellt  aus  dem  Privileg  Herzogs  Leopold  VI.  für  die  Reffensbuiger, 
Rechte  und  Freiheiten  der  Stadt  Wien  1,  1  no  1.  Von  solchen  AusnaJbmsbestim- 
mungen  wie  sie  hier  IIb:  Fremde  gegeben  wurden,  kann  natürlich  bei  einer  stän- 
digen Ansiedelung  nicht  die  Rede  sein. 


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Literatur.  535 

OkoBomie  3.  F.  3»  67  nachgewiesen  ^).  Einen  lehrreiohen  Beitrag  zur 
Glescfaicbte  der  Yerbreitong  des  Ereibnrger  Stadtrechts  liefert  Schalte  (24), 
er  macht  da  auf  die  Abänderungen  aufinerksam,  welche  sich  bei  der  Ver- 
wendong  desselben  im  Elsass  daraas  ergaben,  dass  die  elsässischen  Städte 
sam  Reiche  gehörten,  Freibarg  aber  landesfiirstliche  Stadt  war. 

Eine  Anzahl  verdienter  Forscher  hat  sich  zar  Heraasgabe  einer  Jabi- 
länmsschrift  vereinigt  (25),  welche  in  gediegener  Aasstattang  mit  Karten, 
Plinen  and  Abbildangen  allerdings  eine  werthvoUe  Festgabe  bildet  Die 
Vertheilong  des  Stoffes  aof  mehrere  Verfasser  hat  aber  doch  mehr£Ache 
Wiederholangen  im  Gefolge^  wie  sie  sich  bei  solchem  Verfahren  nicht  yer- 
nteiden  lassen.  Für  anseren  Zweck  kommen  vornehmlich  die  Abhandlangen 
Bodt^s  über  Berns  Bürgerschaft  and  Geselbchaften,  Karl  Geisers  über 
die  Verfassung  des  alten  Bern  and  Zeerleders  aasserordentlich  sorg- 
Mtige  Erläaterong  der  Bemer  Handfeste  in  Betracht.  Die  erste  Ansie- 
deiang  erfolgte  dareh  Locatio  and  Verleihang  von  Bürgerlehen,  der  König 
besieht  von  den  einzelnen,  wie  in  Freibarg  in  gleicher  Grösse  ansgethanen 
Hofstätten  einen  Zins,  der  die  Befreiang  von  jeder  andern  Erhebnng  zar 
Folge  hat  Die  äassere  Entwickelang  der  Veifassnng  geht  aaf  die  um- 
wandlang  der  Stadt  za  einen  Staat  hinaas,  darin  liegt  ja  die  besondere 
Eigenart  der  Bemer  Ver&ssangsgeschichte.  Im  Innern  vollzieht  sich  die 
Entwickelang  gleichartig  der  in  andern  Städten,  ursprüngliche  and  haapt- 
sächliche  Bedingung  des  Bürgerrechtserwerbes  ist  der  Grandbesitz  inner- 
halb der  Stadtmaaer.  Die  anter  dem  Gesammtnamen  der  cives  zasammen- 
gefasste  Bevölkerang  spaltet  sich  in  zwei  Klassen,  die  maiores  and  minores, 
die  ersteren  and  mit  ihnen  das  aristokratische  Regiment  der  Bnrglehens- 
träger  anter  dem  adeligen  Schaltheiss  werden  zurückgedrängt  von  der 
übrigen  Bürgerschaft,  die  ihre  Stärke  in  zünftischer  Vereinigung  und 
Gliederung  findet  Mit  der  Befestigung  der  Stadt  und  der  zunehmenden 
Wehrhaftigkeit  der  Zünfte  verliert  dias  anfangs  so  wichtige  Ausbürgerthum 
an  Bedeutung  und  erhält  die  Verfassung  immer  mehr  demokratischen 
Einschlag,  wenn  es  auch  zu  einem  eigentlichen  Zunftregiment  niemals  ge- 
kommen ist,  Schultheiss  und  Bath  vielmehr  stets  bemüht  waren  ,den 
Zünften  zu  wehren*.  Im  17.  Jh.  machen  sich  die  nichtbürgerlidien  Be- 
wohner mehr  und  mehr  bemerkbar  und  damit  fkUt  der  Beginn  einer  Ver- 
fassungsumbildung im  aristokratischen  Sinne  zusammen.  Im  J.  1643 
scheidet  sich  die  Bürgerschaft  in  regimentsffthige  Bürger,  die  im  J.  1651 
zum  erstenmale  als  Patrizier  bezeichnet  werden  und  in  nicht  regiments- 
filhige  oder  ewige  Einsassen.  Diese  aristokratische  Verfassung,  welche 
übrigens  durch  eine  ausgezeichnete  Verwaltung  gestützt  wurde,  erreichte 
ihren  Höhepunkt  im  17.  Jh.  Erst  im  J.  1852  wurde  die  folgerichtige 
Scheidung  zwischen  Bürger-  und  Einwohnergemeinde  vorgenommen.  An 
der  Spitze  dieser  Bürgerschaft  stand  Anfangs  ein  Zwölferrath  mit  einem 
Schultheiss,  seit  1295  ein  kleiner  und  ein  grosser  Bath  von  200  Mit- 
gliedern. Das  Wachsthum  der  Stadt  hatte  eine  Mehrung  und  Abspaltung 
der  Aemter  zur  Folge,  daneben  wurden  eigenartige  Einrichtungen  in  den 
Kollegien  der  Heimlichen  und  der  Sechzehner  geschaffen.  Schweizerische 
Stadtgeschichten   sind   stets   voll   von   liebenswürdigen,    fröhlichen   Zügen 


')  Vgl  aach  Keotgen  in  Gott.  Gel.  Anzeigen  1893,  555. 

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536  Literatur. 

eines  reich  und  ofb  bis  zum  wonderlicben  Ueberschwang  entwickelten 
bürgerlichen  Lebens,  viel  davon  kommt  auch  in  der  vorliegenden  Fest- 
schrift, namentlich  in  den  Mittheilungen  Bodt's  zum  Ausdruck. 

Eine  werthvoUe  Gabe  bot  die  Gesellschaft  för  Rheinische  Geschichts- 
kunde in  ihrer  fünften  Publikation,  in  welcher  der  k.  Archivar  M.  Bär  (26) 
die  Bechnungen  über  den  Koblenzer  Mauerbau  aus  den  Jahren  1276 — 1289 
veröffentlichte,  die  zuerst  von  Lamprecht  W.  L.  2,  513  f.  verwerthet  worden 
waren.  Der  Herausgeber  hat  den  Bechnungen  eine  Einleitung  voraus- 
geschickt, die  reich  an  lehrreichen  Mittheilungen  ist.  Die  älteste  Be- 
festigungsanlage war  das  römische  Kastell,  das  zuerst  gegen  die  Mosel  hin 
durch  Einbeziehung  der  um  S.  Florin  entstandenen  Ansiedelung  erweitert 
wurde.  Im  12.  und  13.  Jh.  wurde  die  Stadt  gegen  den  Rhein  hin  aus- 
gebaut, hier  bildeten  das  Castorstift  und  die  Niederlassung  des  deutschen 
Ordens  den  Kern  der  neuen  Vorstädte,  die  eben  um  die  Mitte  des  1 3.  Jahr- 
hunderts durch  den  neuen  Mauerbau  geschützt  werden  sollten.  Während 
zu  dem  alten  Mauerbau  Beitragspflicht  nicht  allein  der  umliegenden  Ge- 
meinden sondern  auch  recht  entfernter  anderer  Städte  bestand,  war  man 
bei  diesem  Baue  lediglich  auf  die  Leistungen  der  Anrainer  und  der 
Körperschaften,  welchen  das  sichernde  Werk  besonders  zu  gut  kam,  sowie 
den  Ertrag  des  im  J.  1259  vom  Trierer  Erzbischof  Arnold  bewilligten 
üngelds  (assisia)  angewiesen.  Der  zu  Anfang  der  fOnfeiger  J^re  des 
13.  Jh.  begonnene  Bau  wurde  in  Folge  des  der  Bürgerschafb  feindseligen 
Verhalten  des  Erzbischofs  Heinrich  unterbrochen  und  erst  im  J.  1276 
wieder  aufgenommen.  Eben  über  die  mit  diesem  Jahre  beginnende  Bau- 
periode, in  welcher  das  Werk  mit  allem  Eifer  betrieben  wurde,  liegen  uns 
auf  elf  Pergamentrollen  die  Rechnungen  vor.  Die  Bürgerschi^  hatte  sich 
dazu  bequemen  müssen,  neben  der  Stadtmauer  auch  eine  erzbischöfliche 
Burg  in  der  Stadt  zu  bauen.  Daraus  mussten  sich  allerlei  Verdriesslich- 
keiten  ergeben,  welche  auch  durch  die  im  J.  1278  durchgeführte  Theilung 
des  Ungelds  nicht  beseitigt  wurden,  vielmehr  im  Zusammenhang  mit  den 
politischen  Bestrebungen  der  Bürger  im  J.  1281  zu  offenem  Widerstände 
derselben  und  zur  Verhinderung  des  Burgbaus  fiihrten.  Ein  im  J.  1282 
getroffener  Schied  verhinderte  nicht  den  Ausbruch  offenen  Kampfes,  der 
im  J.  1283  unglücklich  für  die  Bürger  endete.  Nachdem  Ruhe  und  Ord- 
nung wieder  hergestellt  waren,  setzte  man  den  Mauerbau  fort,  nunmehr 
unter  alleiniger  Leitung  eines  Bürgers,  während  früher  die  Führung  der 
Baukasse  einem  Kleriker  und  einem  Laien  anvertraut  war.  Im  J.  1289 
erfolgte  eine  neue  Unterbrechung  und  erst  im  J.  1298  wurde  das  Werk 
wieder  aufgenommen  und  1306  beendet.  Der  bauliche  Charakter  des 
Werkes  und  seine  Anlage  sind  auf  Grund  der  erhaltenen  Reste  und  der 
Rechnungen  von  dem  Baurathe  Mäckler  erforscht  woixlen,  der  das  Er- 
gebnis seiner  Untersuchung  in  einem  Plane  veranschaulicht  und  auch  viel 
zu  den  erläuternden  Anmerkungen  beigetragen  hat.  Letztere  geben  gute 
Erklärungen  der  technischen  Ausdrücke  in  den  Rechnungen,  von  denen  ich 
aber  eine  nicht  zu  bestätigen  vermag.  Das  Wort  bastelle,  bainstelle  vnrd  S.  48 
mit  dem  französischen  bätir  zusammengebracht.  Es  ist  doch  nichts  anderes  als 
eine  Zusammmenstellung  mit  dem  mhd.  stal,  welche  sich  die  mannigfiEM)hsten 
Umänderungen  gefallen  lassen  musste  und  zum  mindesten  in  Oesterreich  und 
Baiem  noch  heute  zur  Bezeichnung  starker  Pfähle  oder  Balken  vollkommen 

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Literakir.  537 

«blich  ist.  (Lexer  Mhd.  Wb.  1,  285  nnd  2,  1130,  Scbmeller  2,  745,  Gastelli 
Nieder(tot.  Wörterb.  p.  70  und  Wiener  Jahrb.  der  Literatur  120,  120,  Höfer 
El^rmoL  Wörterb.  1,  82;  2,  304)  ^).  Was  die  Reohnangen  in  wirthschafte- 
geschichtlicher  Beziehung  ergeben,  ist  in  besondem  üebersichtsiabellen  über 
Münzwerth,  Löhne,  Preise  o.  a.  znsammengestelli  Von  geschichtlichen  Angaben 
findet  sich  in  den  Rechnungen  nur  eine,  aas  der  herrorgeht,  dass  die  Koblenzer 
sich  im  J.  1277  mit  den  Kölnern  an  der  Einnahme  yon  Worringen  be- 
theiligt haben.  Einen  besondem  Abschnitt  der  Einleitung  hat  B.  der 
Darstellung  der  Yer&ssungskämpfe  gewidmet,  welche  ja  auf  die  Baufüh- 
rung  mehrmals  Einfluss  geübt  haben.  Die  eigentliche  Stadtbehörde  be- 
steht anfangs  aus  Sehultheiss  und  Schöffen,  zu  ihnen  treten  vereinzelt  der 
von  dem  Erzbischof  eingesetzte  iudex,  femer  milites  und  auch  cives,  letztere 
kommen  zuerst  1254  in  den  die  Stadt  betreffenden,  seit  1290  auch  in 
den  Gerichtsurkunden  Yor.  Die  cives  bilden  die  universitas,  neben  der 
seit  1276  consules  erscheinen.  Zuerst  1282  bedienen  sich  die  Schöffen 
nicht  mehr  des  Stadtsiegels,  sondern  eines  eigenen  Schöffensiegels,  mit  dem 
auch  Urkunden,  an  denen  die  Bürger  betheiligt  waren,  besiegelt  wurden. 
Gegen  diese  der  Verbreiterung  der  stttdt  Verwaltung  entsprechende  An- 
gliederung  an  die  Stadtbehörde  hatten  die  Erzbischöfe  nichts  einzuwenden, 
als  aber  der  Bath  sich  selbständige  Rechte  anmasste,  begann  der  Kampf,  dessen 
Verlauf  wir  oben  kennen  gelernt  haben  und  der  mit  dem  Verzicht  der 
Bürger  auf  die  Wahl  eines  Ratzes  endete.  Erst  von  Heinrichs  U.  Nach- 
folger Diether  erhielten  die  Bürger  im  J.  1300  die  Genehmigung  der  von 
ihnen  vorgelegten  Statuten,  laut  welcher  mit  Ausschluss  des  Schultheissen 
aus  Rittem,  Dienstmannen,  Schöffen  und  andem  Bürgern  ein  aus  29  Mit- 
gliedern bestehender  Rath  gewfthlt  wurde  (Beilage  IL)  Der  Rath  geht 
also  aus  der  Gemeinde  hervor,  steht  zuerst  im  Gegensatz  gegen  den  Stadt- 
henm  und  dessen  Stadtbehörde,  wird  aber  dann  nach  der  Niederwerfung 
des  ersten  selbstftndigen  Versuches  und  nach  dem  Verzicht  der  Bürger 
von  dem  Stadtherm  bewilligt  und  anerkannt.  Zur  Ergänzung  dieser  Dar- 
steUung  hat  Bftr  in  einem  andem  Aufsatz  die  älteste  Verfassung  der  Stadt 
behandelt  (27).  B.  hat  sich  da  bemüht,  die  Anwendbarkeit  der  Theorie 
Sohms  an  einem  bestinunten  Falle  zu  erweisen.  Darunter  leidet  die  sonst 
verdienstliche  Ausführung.  Das  Kreuz  ist  ihm  das  äussere  Zeichen  der 
Beschlagnahme,  dieses  ,Marktkreuz'  findet  sich  auch  im  Stadtsiegel,  dazu 
führt  er  aber  selbst  an,  dass  Kurtrier  das  Kreuz  im  Wappen  führt,  so 
werden  wir  denn  doch  im  Stadtsiegel  eher  das  Emblem  des  Stadtherrn 
sehen  müssen  als  das  so  fragliche  Fron-  oder  Marktkreuz.  Auch  die  Ge- 
riditsverfassung  ist  dadurch  recht  verwirrt  worden.  Das  Gericht  ist  auch 
B.  als  Stadtgericht  ein  Marktgericht,  wird  dann  aber  während  der  Markt- 
zeit ausgesetzt  und  ist  ,auch  nicht  für  die  Bedürfnisse  des  Marktes  von 
erzbischöflicher  Seite  gegründet,  also  kein  hofirechtliches'  sondern  das  alte 
OffentHohe  Gericht,   d.  h.  es   ist  älter  als   der  Markt.     Von  Interesse   ist 


1)  Ich  führe  etliche  Formen,  wie  sie  mir  in  den  Wiener  Stadtrechnungen 
des  15.  nnd  16.  Jahrhunderts  begegneten,  an:  pookstal,  pastel,  pestail,  pestale, 
pestal,  peestal,  pastailU  es  mir  davon  auch  ein  verbum  gebildet:  1501  f.  111  den 
zann  gepastalt.  In  der  BQrgerspitalsrechnung  1566  f.  154'  heisst  es:  die  päställ, 
die  man  wölf  nennet.  Daneben  findet  sich  auch  remstal  (Stadtrechnung  1441  f.  59, 
1441  f.  1040.  (-^  T 

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538  literatar: 

der  Hinweis,  dass  die  Wirtbsc^aftsgemeinde  EoblenK  sidi  nicht  mit  der 
Bürgergemeinde  deckt,  sondern  noch  mehrere  Dörfer  ai;n8ohlies6t  und  dass 
das  Burding  der  erstem,  obwohl  es  für  den  Stadtbezirk  einzelne  Kom- 
petenzen an  die  Stadtbehörde  and  sp&ter  den  Bath  anflassen  mosste,  sich 
als  Bauding  forterhalten  hat.  Die  Lebensmittelpolizei,  die  Aufsicht  über 
Mass  und  Gewicht  besitzen  die  Schöffen,  wie  B.  meint,  ,kraft  Marktrechte', 
wie  wir  besser  sagen  werden,  in  ihrer  Eigenschaft  als  Inhaber  stadtherr- 
licher Gewalt 

Wien.  E.  Uhlirz. 

Gaston  Dodu,  Histoire  des  institations  monarchi- 
ques  dans  le  royaume  latin  de  Jerusalem  (1099—1291). 
Paris,  Hachette  et  Co.  1894,  1  vqI.  8^  XIV,  381  SS. 

Gaston  Dodu,  De  Fulconis  Hierosoljmitani  regne. 
Parisiis,  Apud  Hachette  et  Socios  1894,  1  voL  8^  VIII,  72  SS. 

Die  erste  der  genannten  Schriften  enthält  zunächst  eine  Uebersicht 
der  Chroniken,  Bechtsquellen  und  Urkunden,  die  Ar  die  Geschichte  der 
Entwicklung  der  Verfassung  des  Königreichs  Jerusalem  yon  grösserer 
Wichtigkeit  sind,  und  behandelt  in  6  Abschnitten,  deren  jeder  mit  einer 
Zusammenfassung  der  gewonnenen  Resultate  schliesst:  den  Staat,  die  cha- 
racteristischen  Eigenschaften  des  Königthums,  den  Kriegsdienst,  die  Finanz- 
ordnung, die  Gerichtsgewalt  und  die  Stellung  des  Königthumes  zum  Klerus ; 
daran  schliesst  sich  eine  Stammtafel  der  Könige  und  ein  Register.  Der 
Verfasser  kennt  die  einschlägige  Litteratur;  wir  möchten  nur  noch  auf 
die  Urkundensammlungen  von  Strehlke,  Prutz  und  Perlbach,  die  Begesten 
über  Karl  I.  und  II.  (von  Sicilien;  Yon  Min.  Biccio,  Ilgens  Schrift  über 
Konrad  von  Montferrat,  die  Ausgaben  des  Ekkehard  und  der  Gesta  Ton 
Hagenmejer,  die  den  Lesern  dieser  Zeitschrift  bekanntei|  Untersuchungen 
Paul  Bichters,  die  Studie  de  Mas  Latries  über  die  Grafen  Yon  Jaffa  hin- 
weisen. Da  es  bis  jetzt  an  einer  vollständigen,  dem  augenblicklichen 
Stande  der  Forschung  entsprechenden  Geschichte  des  lateinisch^i  König- 
reiches Jerusalem  fehlt,  so  sind  dem  Verfasser  kleine  Details  entgangen, 
welche  nur  aus  päpstlichen  Briefen  und  Chroniken  erkennbar  sind,  hin- 
gegen sind  die  Assisen  erschöpfend  benutzt  und  verarbeitet  woiden.  Die 
Formen  Besaina  (Bas  el-ain),  Sanguin  (Imad  ed-din  Zenki),  Siraoon  (Asad 
ed-din  Schirkuh),  Quevillier  (Khevenhiller)  wären  zu  vermeiden  gewesen. 
Jeden&Us  ist  das  Buch  für  alle,  die  mit  der  Geschichte  der  Verfassung 
des  Königreichs  Jerusalem  sich  beschäftigen  wollen,  werthvoU,  ja  gradezu 
unentbehrlich. 

Die  Studie  über  König  Fulco  von  Jerusalem  behandelt  nicht  die 
ganze  Gecfchichte  seiner  Begierungszeit,  sondern  nur  hervorragende  Ab- 
schnitte, am  gründlichsten  die  Zeit  vor  seiner  Krönung.  Unter  anderem 
möge  hier  noch  nachgetragen  werden,  dass  auch  Pavie,  L'Anjou  dans  la 
lutte  de  la  chreti^nte  contre  Tislamisme,  Angers  1880  I,  15 — 28  über 
Fulco  gehandelt  hat,  dass  wir  eine  hoch  interessante  Urkunde  Fulcos 
vom  10.  Febr.  1138  besitzen,  über  die  Martin  im  Journal  asiat  1888 
Xü,  471—490  und  1889,  XIII,  33 — 79  zu  vergleichen  ist  und  der  Elfen- 

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litenliir.  539 

bdindeckel  eines  kostbaren  Psalterinms  (früher  in  Grrenoble,  jetzt  im  British 
Moseom  zu  London)  K6nig  Falco  darstellt^  wie  er  die  sechs  Werke  christ- 
licher Barmherzigkeit  ausübt  (da  Sommerard,  Les  arts  da  moyen  ftge. 
Album,  S^rie  II,  planche  19). 

Berlin.  E.  Röhricht. 


EL  Hoogeweg,  Die  Schriften  des  Kolner  Domscho- 
lasters,  späteren  Bischofs  Yon  Paderborn,  und  Kardinal- 
bischofs Yon  S.  Sabina  Oliver us.  Tübingen  1894.  (Biblioth* 
des  literar.  Vereins  in  Stuttgart  Bd.  OCII.)  CLXXXIII,  352  8.,  8^ 

Der  Verfasser  Yorliegender  Schrift  ist  den  Lesern  durch  seine  Studie 
über  den  ftinften  Kreuzzug  und  eine  Reihe  kleinerer  Untersuchungen  über 
das  Leben  und  die  Schriften  Olivers  genügend  bekannt  und  als  sorgfälüger 
Forscher  legitimirt,  so  dass  die  von  Ficker  und  Böhmer  längst  gewünschte 
Ausgabe  der  Werke  Olivers  nicht  von  berufenerer  Hand  hätte  besorgl.  werden 
können.  Diese  Erwartung  wird  auch  bestätigt  durch  die  vorliegende 
Arbeit,-  so  dass  wir  sie  mit  gutem  Gewissen  empfehlen  können  und  freudig 
begrüss  n.  Wir  vermissen  weder  etwas  in  dem  reichen  handschriftlichen 
Apparat,  noch  in  der  Aufführung  der  zu  erwähnenden  Drucke  und  der 
einsdilägigen  Litteratur;  die  jedem  der  einzelnen  Theile  vorausgehenden 
xmd  beigegebenen  Bemerkungen  zeugen  von  Sadikenntniss  und  Sorgfalt. 
Die  Ausgabe  bietet  uns  zunächst  zwei  bisher  ungedruckte  Tractate:  De- 
Bcriptio  Terre  sancte  (p.  1 — 24),  welche  allerdings  nur  eine  Wiederholuog 
des  Eugesippus-FreteUus  ist,  und  eine  Historia  de  ortu  Jerusalem  et  ejus 
variis  eventibus  (p.  25 — 79),  dann  die  bereits  (aber  sehr  mangelhaft) 
herausgegebene  Historia  regum  Terra  sancte  (p.  80 — 158)  und  Historia 
Damiatina  (p.  1 59-290),  darauf  folgen  Olivers  Briefe  (p.  285 — 316),  zwei 
Briefe  Innocenz  IIL,  die  auf  Oliver  sich  beziehen  (p.  319 — 321;  vergl. 
Potthast  Nr.  3063  u.  3286)  und  das  Register  (p.  323—352).  Wir  no- 
tiren  am  Schluss  einige  Kleinigkeiten,  die  nur  bei  der  Leetüre  aufgefallen 
sin'l.  Auf  p.  98  Zeile  19  lies:  terram;  Ain-Dtchalud  (nicht  Aingalud) 
ist  (p.  139  Note  2)  nicht  mit  der  Föns  Tubaniue,  sondern  mit  Ain 
Tnbaun  (so  richtig  p.  164  Note  4)  zu  identifizieren;  das  Beifort,  oder 
Beaufort  der  Kreuzfahrer  (p.  167  Note  2)  hiess  bei  den  Moslimen  Schakif 
(nicht  Sakif)  Amun,  auf  p.  189  Note  1  sind  2  Druckfehler  (Beitrr.  und 
Malilk)  stehen  geblieben,  der  Sohn  Bohemunds  lY.  (nicht  Balderius  IV.) 
von  Antiochien  Bajmund  (p.  234  Note  l)  ist  nach  Gestes  18  (Ann.  de 
Terre  Sainte  436)  schon  1213  ermordet  worden,  das  Castrumalbum  ist 
(p.  235  Note  2)  Safitha,  aber  nicht  Safed  (p.  245  Note  1  u.  268  Note  4, 
wo  aber  falsch  die  Ziffer  3  steht);  König  Leo  von  Armenien  starb  (p.  250 
Note),  vrie  wir  jetzt  sicher  wissen,  in  den  ersten  Tagen  des  Mai  1219. 
Dem  Danke  gegen  den  Herrn  Hoogeweg  für  die  schöne  Ausgabe  schliessen 
wir  den  gegen  den  Stuttgarter  hochverdienten  Verein  an,  ohne  dessen 
Entgegenkommen  der  erstere  gewiss  Schwierigkeiten  gefunden  haben  würde. 

Berlin.  R.  Röhricht 


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540  Litexatar. 

Bretholz  Berthold,  Geschichte  Mährens.  I.  B.  2.  AbtL 
(Bis  1197)  Brunn,  1895.    Winiker  (8.  XIII— XVUI;  121—360). 

Die  2.  Abtheilung  dieses  Bandes  ist  auf  die  erste,  welche  wir  IS«  138 
der  »Mittheilungen*  besprochen  haben,  in  verhältnissmässig  kurzer  Zeit 
gefolgt.  Auch  in  der  hier  behandelten  Periode  hat  der  Verl  noch  mit 
der  Dürftigkeit  der  Quellen  zu  kämpfen,  so  dass  er  vielfach  nicht  eine 
Geschichte  Mährens  sondern  nur  eine  Geschichte  Böhmens  mit  besonderer 
Berücksichtigung  Mährens  geliefert  hat.  Er  hätte  sich  daher  wohl  theil- 
weise  kürzer  fassen  sollen,  weil  es  ihm  sonst  auch  unmöglich  werden 
dürfte,  das  ganze  Mittelalter  in  einem  Bande  zu  behandeln.  Davon  ab- 
gesehen zeigt  auch  diese  Abtheilung  die  Vorzüge,  welche  wir  schon  bei 
der  Anzeige  der  ersten  hervorgehoben  haben.  Die  Darstellung  ist  klar,  die 
Resultate  der  Forschungen  Dudik*s,  der  diese  Periode  in  den  Bänden  II — lY. 
behandelt  hat,  der  Bearbeiter  der  Jahrbücher  des  deutschen  Beiches  und 
Anderer  sind  mit  Geschick  verwerthet.  Dabei  hat  er  auch  die  Quellen 
selbst  gewissenhaft  benützt  und  sich  ein  selbständiges  ürtheil  gewahrt, 
wie  dies  besonders  bei  der  Darstellung  der  Zeit  von  906  bis  1029  her- 
vortritt. 

Wien.  ^^  A.  Hub  er. 

ürhundenbuch  der  Stadt  Basel.  Heransg.  von  der  histor. 
und  antiqnar.  Gesellschaft  zu  Basel.  2.  Band  bearb.  von  Rudolf 
Wackernagel  und  Rudolf  Thommen.  Basel,  B.  Beich  (vormals 
C.  Detloff)  1893,  521  S.  4^  Mit ,  Abbildungen  Oberrheinischer  Siegel* 
2.  Reihe. 

Dieser  zweite  Band  des  vortrefflichen  ürkundenwerkes,  dessen  ersten 
Theil  wir  in  dieser  Zeitschrift  12,  514  ff.  angezeigt  haben,  umfasst  die 
Jahre  1268  bis  129Ö.  Unter  der  stattlichen  Menge  von  mehr  als  700  Stücken 
aus  diesem  Zeitraum  überwiegt  immer  stärker  unbekanntes  Material  das 
bisher  gedruckte.  Die  Editionspiincipien  sind  dieselben  geblieben  wie 
beim  ersten  Bande  und  es  darf  in  dieser  Hinsicht  wohl  auf  unsere  Be- 
merkungen darüber  am  angeführten  Orte  verwiesen  werden.  Ich  möchte 
nur  das  eine  betonen,  dass  mir  die  Beigabe  etwas  reichlicherer  paläogra- 
phisch-diplomatischer  Bemerkungen  und  sachlicher  Erläuterungen  bei  einem 
localen  ürkundenbuch  auch  heute  noch  ebenso  wünschenswerth  erscheint, 
wie  vor  vier  Jahren. 

Die  Jahre  1268 — 1290  entsprechen  beinahe  ganz  der  Hegierungszeit 
Budolfs  von  Habsburg.  Von  diesem  selbst  bringt  der  Band  zwar  keine 
neuen  Urkunden,  wohl  aber  bessere  Drucke  nach  den  Originalen.  Sonst 
finden  wir  jedoch  manches,  was  die  weitere  Zeitgeschichte  berührt  Ueber 
die  Sammlungen  des  Lyoner  Ereuzzugszehnten  kommt  wieder  neues  Detail- 
material für  die  Baseler  Diöcese  zu  Tage,  vgl.  n.  166,  176,  337,  354,  356, 
435,  584.  Unter  anderem  ergibt  sich  daraus,  dass  Erzbischof  Jakob  von  Embrun, 
der  von  Gregor  X.  im  October  1275  als  Collector  fiir  Deutschland  bestellt 
worden,  Ende  November  sich  in  Basel  aufhielt  (n.  176)  und  dass  Bischof 
Heinrich  von  Basel  zu  Lausanne  von  dem  Papste  selbst  das  Kreuz  genommen 

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Litentar.  541 

hat  (b.  337).  Ein  paar  Stüdce  beiarelfen  das  Yerhältniss  Basels  zu  andern  süd- 
westdentschen  Städten  (n.  99,  15S).  Für  diese  Beziehnngen  nach  aussen 
mochte  übrigens  vielleicht  mancher  Benutzer  mehr  Stoff  erwartet  haben.  Es 
tritt  eben  noch  mehr  als  im  ersten  Bande  hier  das  innere  Leben  der  Stadt 
und  ihrer  nächsten  Umgebung  in  den  Vordergrund.  Die  Zunftnrkunden 
der  früheren  Jahrzehnte  finden  ihre  Fortsetzung  in  den  Ordnungen  für 
die  Weber  und  Leinewftter  von  1268  (n.  9,  deutsch,  die  ältesten  deutsch 
geschriebenen  Urkunden  des  Werkes  sind  im  1.  Bd.  n.  393  von  1261, 
Bündniss  zwischen  Basel  und  Strassburg,  und  n.  430  von  1264 — 1269, 
Zunflurkunde  für  die  Gärtner),  sodann  für  die  Maurer,  Gipser,  Zimmer- 
leute, Fassbinder,  Wagner,  Wanner  und  Drechsler  von  1271  (n.  77,  eben- 
falls deutsch).  Zwei  Stücke  von  1274  und  1277  (n.  146  und  219)  sind 
Vergünstigungen  der  Bischöfe  von  Basel  für  Klein-Basel,  dessen  Bürger 
ihre  Stadt  noch  »buwen  und  vesten*  mussten.  Aehnlich  wird  dem  Kloster 
Elingenthal  von  Bischof  und  Bath  die  ümmauerung  seines  ganzen  Besitzes 
gestattet,  der  nur  durch  einen  Canal  von  Klein-Basel  getrennt  war  (n.  247). 
Im  Jahre  1289  bestätigt  und  ordnet  Bischof  Peter  die  Satzungen  der 
Hausgenossen  (Münzer,  n.  658).  In  n.  307  von  12H0  treffen  wir  auf 
eine  von  Cluny  aus  angeordnete  Regelung  des  Almosenwesens  im  Kloster 
8t.  Alban. 

Die  grosse  Masse  des  Materials  betrifft  natürlich  privatrechtliehe  Ver- 
hältnisse und  ist  für  die  Local-  und  Gulturgeschichte  Basels  nach  jeder 
Richtung  von  Bedeutung.  Eine  Seite  mOge  hier  besonders  hervorgehoben 
werden:  die  Entwickelung  der  Baseler  Urkunde.  Die  Urkunden  dieser 
letzten  Jahrzehnte  des  1 3.  Jahrhunderts  zeigen  uns  auch  in  Basel  deutlich 
die  wachsende  Bedeutung  des  bischöflichen  und  erzpriesterlichen  Officialates 
und  des  städtischen  Rathes  als  jener  öffentlichen  SteUen  und  Autoritäten, 
an  die  man  sich  wegen  Beurkundung  von  Rechtsgeschäften  der  verschie- 
densten Art  wandte.  Eine  so  starke  Ausdehnung  dieser  öffentlichen  Be- 
urkundung privater  Rechtsgeschäfte,  wie  sie  um  dieselbe '  Zeit  für  Strass- 
burg  durch  Schulte  (in  der  Einleitung  zum  3.  Bd.  des  Strassburger  ÜB.) 
nachgewiesen  worden  ist,  finden  wir  in  Basel  allerdings  nicht.  Auch  hat 
sich  nicht  wie  in  Strassburg  ein  ganz  ständig  angewandtes  Fo*mular  für 
gewisse  häufig  wiederkehrende  Urkundenarten  wie  Käufe,  Erbleihen  u.  s.  w. 
herausgebildet,  und  an  ein  Verfahren,  wie  es  Schulte  an  dem  Strassburger 
privatrechtlichen  Urkundenstoff  durchgeführt  hat,  konnte  lür  Basel  nicht 
gedacht  werden.  Aber  auch  hier  bildet  die  Officialats-  und  die  Raths- 
urkunde  von  ungei^lhr  1270  an  immer  mehr  einen  charakteristischen  Ein- 
schlag des  Stoffes,  immer  merkbarer  dringt  durch  die  erst ere  das  canonistisch- 
römisfehrechtliche  Gefüge  und  Formelwerk  in  das  Urkundenwesen  und 
entsprechende  Anschauungen  in  das  Rechtsbewusstsein  ein. 

Das  Namenregister  sowie  das  von  Adolf  Socin  bearbeitete  Glossar 
Tind  Sachregister  sind  mit  dankenswerthester  SorgfEdt  ausgeführt.  Eine 
sehr  willkommene  Beigabe  ist  der  hübsch  ausgeführte  Stadtplan,  der  die 
im  1.  und  2.  Bande  vorkommenden  Localitäten  von  Basel  und  seiner 
nächsten  Umgebung  zur  Darstellung  bringt.  Wenn  in  demselben  auch 
die  Namen  dieser  Localitäten  eingetragen  wären  und  man  nicht  jedesmal 
das  Verzeiohniss  S.  530,  531  zu  Rathe  ziehen  müsste,  hätte  die  bequeme 
Benütabarkeit  des  Planes  entschieden  gewonnen.    Eine  weitere  werthvoUe 

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542  Literatur« 

Zugabe  aach  zu  diesem  Bande  bildet  endlich  die  Fortsetzung  der  »Abbil- 
dungen oberrheinischer  Siegel«,  zwei  Tafeln  (XV  und  XYI).  YertretMi  sind 
darauf  das  Siegel  des  Bischofs  Peter  von  Basel  (l 286-— 1296),  die  Amts- 
siegel des  erzpriesterlichen  und  des  bischöflichen  OfQcials,  Siegel  der 
Johannitercomture  von  Neuenburg  und  Sulz,  des  Beichsvogtes  Hartmann 
von  Baldeck  und  «eines  Untervogtes. 

Die  Ausstattung  ist  als  die  gleich  stattliche  und  gediegene  wie  l)eim 
ersten  Bande  zu  rühmen.  —  Den  so  rüstig  thätigen  Herau^bem  wün- 
schen wir  neuerdings  erfolgreiche  Fortführung  ihrer  mühevollen  Arbeit. 

Wien.  Oswald  Bedlieh. 

Jahresbericht  über  die  Herausgabe  der  Monumenta 
Germaniae  historica. 

Die  2 1 .  Plenarversammlung  der  Centraldirection  der  Monumenta  Ger- 
maniae historica  wurde  vom  4.  bis  6.  April  1895  in' Berlin  abgehalten. 
Durch  eine  Beise  wurde  €^h.  Justizrath  Brunner,  durch  Unwohlsein  Seine 
Exe.  Greheimerath  v.  Sybel  an  der  Theilnahme  verhindert  Prof.  Weiland 
war  uns  nach  kurzer  Mitwirkung  am  5.  Februar  durch  den  Tod  entrissen 
worden.  Anwesend  waren  Prof.  Bresslau  aus  Strassburg,  Prof.  Dove  aus 
München,  Geheimerath  Dümmler,  Geheimerath  v.  Hegel  aus  Erlangen, 
Prof.  Holder-Bgger,  Hofrath  Maassen  aus  Innsbruck,  Prof.  Mommsen,  Prof. 
Mühlbacher  aus  Wien.  Prof.  Scheffer-Boichorst  und  Geheimerath  Wattenbach. 

Im  Luife  des  Jahres  1894/95  erschienen  in  der  Abtheilung  Auetores 
antiquissimi:  Chronica  minora  saec.  IV.  V.  VI.  VIL  ed.  Th. 
Mommsen  II,  2  (=A.  a.  XI,  2);  Chronica  minora  saec  IV.  V.  VI. 
VU.  ed.  Th.  Mommsen  ÜI,  1  (— A.  a.  XIII,  l).  In  der  Abtheilung 
Leges:  Leges  Visigothorum  antiquiores  ed.  Zeumer;  Hinc- 
marus  de  ordine  palatii  ed.  Krause.  In  der  Abtheilnng  Epi- 
stolae:  Epistolae  saeculi  XIII  e  regestis  pontificum  Bomanorum 
selectae  ed.  Bodenberg  lU;  Epistolarum  tom.  U  p.  II  Gregorii 
papae  Begistrum  L.  X — XIV  ed.  L.  Hartmann;  Epistolarum  tom.  IV 
aevi  Karolini.  U  ed.  E.  Dümmler. 

Von  dem  Neuen  Archiv  der  Gesellschaft  Band  XX,  herausg.  von 
Bresslau. 

In  der  Sammlung  der  Auetores  antiquissimi  sind  nach  Gildas 
und  Nennius  demnächst  die  Chroniken  Beda's,  die  mehr  litterarischen  als 
wirklichen  Quellenwerth  besitzen,  als  Fortsetzung  des  3.  Chronikenbandes 
zu  erwarten. 

In  der  Beihe  der  Scriptores  hat  der  Druck  des  S.Bandes  der  SS. 
rerum  Merovingicarum  begonnen  und  ist  so  eifirig  gefördert  worden,  dass 
wir  über*s  Jahr  seine  Vollendung  gewärtigen  dürfen. 

Der  3.  abschliessende  Band  der  Schriften  zum  Investiturstreit  ist 
insoweit  vorbereitet,  dass  der  Druck  in  diesen  Tagen  beginnen  kann. 
Der  30.  (und  letzte)  Folioband,  welcher  wegen  der  sehr  schwierigen,  auch 
die  spätere  Thüringer  Geschichtschreibung  umfassenden  Voruntersuchungen 
über  die  darin  aufzunehmenden  Erfurter  und  Beinhardsbrunner  Chroniken 
längere  Zeit  hatte  ruhen  müssen,  wird  gegenwärtig  weitw  gedruckt  Jeden- 
falls  wird   daneben   im   nächsten  Winter  der  Druck  des  31.  JBandes  mit 

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Lüemtar.  543 

den  von  Holder-Egger  und  snin  Theil  von  Simonsfeld  bearbeiteten 
italienischen  Choniken  des  13.  Jahrb.  anlangen,  für  welche  eine  Reise  des 
Herausgebers  nach  Wien  im  Febmar  tmd  Mttrz  einige  Ergänzungen  des 
Materials  lieferte. 

Yon  den  Handausgaben  werden  die  Annales  Einhardi  und  Laorissenses 
maior.  von  Dr.  Kurze  im  Mai  unter  die  Presser  kommen  und  Toi*aus- 
sichtlich  noch  in  diesem  Jahre  erscheinen.  Eine  Ausgabe  der  Erfurter 
Geschichtsquellen  des  12.  — 14.  Jahrhunderts  beabsichtigt  Holder-Egger 
sodann  folgen  zu  lassen. 

In  dem  1.  Bande  der  Deutschen  Chroniken  hat  der  Druck  des  von 
Dr.  Kraus  in  Wien  bearbeiteten  Brudistückes  der  Silvesterlegende  be- 
gonnen. An  dem  weiter  zur  Ergänzung  der  Kaiserchronik  bestimmten 
Annoliede  arbeitet  Prof.  BOdiger.  Der  Druck  von  EnikeVs  Fürstenbuch, 
fttr  welches  wir  Dr.  Priebsch  eine  Yergleichung  der  Cheltenhamer  Hand- 
schrifb  verdanken,  soll  im  Mai  wieder  aufgenommen  werden.  Für  den  6., 
den  österreichischen  und  bayerischen  Chroniken  gewidmeten  Band  hat 
Prof.  Seemüller  in  Innsbruck  im  vergangenen  Sommer  auf  den  Münchener, 
Wiener,  Klostemeuburger  und  anderen  benachbarten  Bibliotheken  Hand- 
schriften benutzt  und  ist  sodann  in  den  Osterferien  nach  London  gereist, 
wo  sich  u.  a.  fl&r  die  Chronik  Hagen*s  eine  Handschrift  mit  eigenthüm- 
lichen  Zusätzen  gefunden  hat.  Diese  Vorstudien  werden  durch  eine  weitere 
Beise  nach  Linz,  Zwettl,  Schlierbach  und  Klostemeuburg  vervollständigt 
werden  müssen.  Die  Arbeiten  an  der  Sammlung  der  politischen  Sprüche 
nnd  Lieder  in  deut^her  Sprache  nehmen  unter  Leitung  des  Prof.  Bot  he 
in  Göttingen  ihren  Fortgang. 

In  der  Abtheilung  Leg  es  ist  der  2.  Band  der  Capitularia  regum 
Francorum  fertig  gedruckt,  Begister  und  Einleitung  sollen  demnächst  der 
Presse  übergeben  werden.  Der  Herausgeber,  Dr.  Krause,  ist  zur  Zeit 
damit  beschäftigt,  die  Handschriften  des  Benedictus  Levita  in  Born  für 
den  3.  Band  zu  vergleichen.  Für  die  grosse  Ausgabe  der  Leges  Visigo- 
thorum  hat  Prof.  Zeumer  im  März  die  schon  länger  geplante  Beise  nach 
Paris  ausgeführt,  für  die  abermalige  Bearbeitung  der  einst  von  Merkel 
herausgegebenen  Lex  Baiwariorum  steht  die  Gewinnung  einer  neaen  Kraft 
in  Aussicht. 

Der  Druck  des  2.  Bandes  der  Constitutiones  imperatonun  war  bis 
zum  51.  Bogen  fortgeschritten,  als  er  durch  den  Tod  des  Professors 
Weiland  jählings  unterbrochen  wurde.  Da  derselbe  das  Munuscript 
jedoch  zum  grössten  Theile  druckfertig  hinterlassen  hatte,  so  kann  trotz 
dieses  schmerzlichen  Yerlustes  die  Vollendung  fortschreiten,  indem  sein 
Mitarbeiter  Dr.  Schwalm  bei  der  Drucklegung  durch  Prof.  Scheffer- 
Boichoröt  und  Dr.  Schans  unterstützt  wird.  Für  den  3.  Band  bis  1313 
nnd  zum  Theil  auch  für  den  4.,  die  Dr.  Schwalm  bereits  früher  über- 
tragen worden,  bat  dieser  auf  Beisen  nach  den  Niederlanden  und  Nord- 
frankreich, sowie  nach  Italien  ein  reiches  Material  gesammelt. 

Die  Urkunden  Kaiser  Heinrich^s  II.  (und  des  Königs  Arduin), 
sind  durch  Prof.  Bresslau  und  seinen  Mitarbeiter  Dr.  Bloch,  dem  sich 
seit  Kurzem  Dr.  Martin  Meyer  als  weiterer  Hülfsarbeiter  zugesellt  hat,  so 
weit  gefördert  worden,    dass   der  Druck   nunmehr  begonnen  hat  und  un- 


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544  Citerator. 

unterbrochen  fortlaufen  kann.  Einige  italienische,  französische  und  mittel- 
deutsche Archive  lieferten  dafOr  noch  werthvoUe  Nachträge. 

Für  die  Earolingerurkunden  unternahm  Prof.  Mühlbacher 
im  September  eine  Reise  nach  der  Schweiz  und  dem  Bhein,  um  die  nicht 
versandten  Stücke  an  Ort  und  Stelle  nachzuprüfen.  Sein  Mitarbeiter 
Dr.  Dopsch  hielt  sich  vom  December  1893  bis  October  1894  in  Paris  auf, 
wo  er  besonders  die  grossen  Cartulare  der  ehemaligen  geistlichen  Stiftungen 
planmässig  durchzunehmen  hatte.  Die  Archive  der  Departements,  für 
welche  die  Zeit  nicht  mehr  reichte,  blieben  einer  spftteren  Beise  vor- 
behalten. Zunächst  hat  sich  in  der  2.  Hälfte  des  März  Dr.  Dopsch  nach 
Italien  begeben,  um  in  einem  längeren  Aufenthalte  so  viel  vrie  möglidi 
zu  erledigen.  Seine  neuen  Funde  werden  vorläufig  in  den  Mittheilungen 
des  Osterreichischen  Institutes  in  Wien  veröffentlicht. 

Da  die  von  Böhmer  einst  begründeten  Begesten  als  eines  der  unent- 
behrlichsten Hülfsmittel  für  die  Diplomata  in  unvermindertem  Werthe  fort- 
bestehen, so  wurden  für  die  staufische  Fortsetzung  derselben  Dr.  Schaus 
als  Mitarbeiter  des  Prof.  Scheffer-Boichorst  Mittel  zu  einer  Forschungsreise 
bewilligt. 

In  der  Abtheilung  Epistolae  erschien  der  durch  Prof.  Boden- 
berg in  Eiel  vollendete  3.  abschliessende  Band  der  päpstlichen  Begesten 
des  13.  Jahrb.  Dr,  Hartmann  in  Wien  beendigte  den  Druck  des  Textes 
des  Begistrum  Gregorii  nebst  einigen  Anhängen.  Die  Begister,  für  welche 
Hr.  Wenger  in  Wien  die  Vorarbeiten  gemacht  hat,  und  die  Einleitung 
werden  noch  einige  Monate  erfordern.  Der  4.  Band  der  Epistolae,  welcher 
ausser  Alchvin  nur  noch  mit  einigen  Ausnahmen  die  Briefe  aus  der  Zeit 
Karls  des  Grossen,  sowie  die  des  Dungal  und  Claudius  aufnehmen  konnte, 
liegt  mit  den  von  Dr.  Hampe  angefertigten  Begistem  vollendet  vor.  Auch 
der  5.  Band  befindet  sich  schon  an  vielen  Punkten,  namentlidi  durch 
Dr.  Hampe,  in  Vorbereitung.  Zur  Benutzung  der  von  aller  Versendung 
ausgeschlossenen  englischen  Handschriften  soll  derselbe  im  Sommer  nach 
England  gehen  und  gleichzeitig  dort  fär  andere  Abtheilungen  arbeiten. 

In  der  Abtheilungen  Antiquitates  steht  das  Begister  zum  2.  Bande 
der  Necrologia  Gtermaniae  noch  immer  aus.  Der  Druck  des  3.  Bandes 
der  Poetae  aevi  Carolini  ist  im  Januar  wieder  aufgenommen  worden:  mit 
ihm  gedenkt  Dr.  Traube,  durch  andere  Aufgaben  in  Anspruch  genonunen, 
seine  Thätigkeit  für  die  Mon.  Germ,  zu  beenden«  Fiü:  den  4.  Band, 
welcher  mit  dem  Beste  der  karolingischen  Zeit  auch  einen  Theil  der 
ottonischen  zu  verbinden  gestattet,  ist  Dr.  von  Winterfeld  als  Mitarbeiter 
eingetreten. 

Für  das  Neue  Archiv  wird  der  21.  Band  insofern  eine  neue  Beihe 
erö&en,  als  es,  von  nun  an  50  Bogen  stark,  besser  denn  bisher  als  Werk- 
stätte unserer  Arbeiten  allen  vielseitigen  Bedür&issen  gerecht  werden,  kann. 


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Der  Werth  des  Augustalis  Kaiser  Friedrichs  TL. 

Von 

Adolf  Sohaube. 


I.  Kritik  der  Aasftlhrungen  Winkelmanns.  1.  Allgemeines.  2.  Ein  Schreib- 
fehler und  seine  Folgen.  3.  Der  Ansatz  des  Silberwerthes.  4.  Verrechnung  der 
Prägekosten  und  des  Schlagschatzes.  5.  Höhe  der  Gebühr  bei  Prägungen  f^r 
private  Rechnung.  6.  Das  gesetzliche  Werthverhältnis  der  uncia  tarenorum  und 
der  uncia  augustalium.  7.  Ansatz  des  sizilischen  Pfundes  und  des  Tari.  8.  Be- 
rechnung des  Durchschnittsgewichts  des  Augustalis.  IL  Positiver  Theil.  9.  Er- 
mittelung des  wahren  Gewichts  der  sizilischen  Unze  und  ihrer  Theile.  10.  Er- 
mittelung des  Metallwerthes  der  Goldunze  und  ihrer  Theile.  11.  Ermittelung 
des  Kosten-  und  Nennwerthes.    12.  Tabelle  und  Bemerkungen  zu  den  Ergebnissen. 


1.  In  der  anziehenden  Abhandlung  über  die  Goldprägungen  Kaiser 
Friedrichs  IL,  die  E.  Winkelmann  in  diesen  Blättern  veröffentlicht 
hat  1),  hat  er  als  Historiker  ein  besonderes  Gewicht  darauf  gelegt,  den 
Werth  der  friedericianischen  Goldmünzen  zu  bestimmen;  mit  Recht 
hebt  er  hervor,  dass  es  gelte,  durch  solche  Vermittelung  einen  festen 
Massstab  fOr  die  Beurtheilung  der  Zahlenangaben  auf  den  verschie- 
densten Gebieten  der  öffentlichen  Verwaltung  wie  des  wirthschaftlichen 
Lebens  zu  gewinnen  ^).  So  gründlich  und  mühsam  nun  auch  die 
Untersuchung  geführt  ist  8),  so  interessant  manche  ihrer  Ergebnisse 
sind,  so  muss  doch  behauptet  werden,  dass  gerade  die  Ergebnisse,  die 
sich  auf  den  von  dem  Verf  selbst  als  besonders  wichtig  bezeichneten 


«)  XV,  401-440. 

«)  S.  431. 

•)  Eine   sehr  sorgfältige  Studie  wird   sie  in   der  bist.  Zeitschr.  74,  S.  169 


genannt. 

MittheUmigen  XVI.  Digi^d  by 


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546  Adolf  Schaube. 

Punkt  beziehen,  der  Sicherheit,  die  der  Verf.  für  sie  zu  erreichen 
wünschte,  damit  sie  ihm  und  anderen  ftir  künftige  Arbeiten  als  feste 
Grundlage  dienen  könnten,  nur  allzusehr  entbehren.  Schon  ein  prü- 
fender Blick  auf  die  von  Winkelmann  am  Schlüsse  seiner  Abhandlung 
gegebene  tabellarische  Zusammenstellung  der  hauptsachlichsten  Bech- 
nungsergebnisse  genügt,  um  diese  Thatsache  ausser  Zweifel ^zu  stellen. 
Der  Gehalt  an  Feingold  ist  hier  für  die  uncia  augustalium  (mit 
18,28  Gr.)  geringer  angegeben  als  für  die  uncia  tarenorum  (mit 
18,37  Gr.);  noch  mehr  bleibt  ihr  Gewicht  und  damit  ihr  Gehalt  an 
Silber  hinter  dem  der  uncia  tarenorum  zurück  (21,69  Gr.  Gewicht 
gegen  27,12  Gr.);  dabei  soll  aber  ihr  Metallwerth  um  1,28  M.  höher 
gewesen  sein  als  der  der  uncia  tarenorum  (52,88  gegen  51,60  M.). 
Das  ist  ein  unleugbarer  Widerspruch,  den  der  YerL  übersehen  hat, 
offenbar  in  der  Freude  darüber,  dass  die  Probe,  der  er  seine  Ergebnisse 
unterworfen  hat,  zu  stimmen  schien  i).  Wenn  ich  diese  Freude  auch 
zerstören  muss,  so  bin  ich  doch  überzeugt,  dass  der  Verf.  der  erste 
sein  wird,  die  Aufdeckung  der  Irrtümer,  die  ihm  untergelaufen  sind, 
willkommen  zu  heissen;  oft  genug  schon  hat  er  bewiesen,  dass  es  ihm 
allein  um  Feststellung  der  Wahrheit  und  nicht  um  Festhaltung  der 
eigenen  Meinung  zu  thun  ist. 

2.  Ich  beginne  mit  einem  Fehler  trivialster  Art,  der  sich  iu 
Winkelmanns  Berechnung  des  Metallwerthes  des  Augustalis  einge- 
schlichen hat.  Nach  seinem  Ansatz  enthielt  der  Augustalis  neben 
4,57  Gr.  Feingold  0,585  Gr.  Feinsilber.  Indem  Winkelmann  nun  das 
Pfund  Feinsilber  zu  48  Mark  rechnete,  also  rund  auf  100  Gr.  10  Mark, 
auf  1  Gr.  0,10  Mark,  wollte  er  die  0,585  Gr.  Feinsilber  offenbar  mit 
0,05  M.  in  Ansatz  bringen;  in  Wirklichkeit  hat  er  sie  aber  infolge 
eines  lapsus  calami  mit  0,50  M.  in  Ansatz  gebracht  ^).  Damit  ist  der 
Werth  des  Feinsilbers  zwanzigmal  so  hoch  genommen,  als  Winkelmaon 
ihn  hat  ansetzen  wollen,  der  Metallwerth  des  Augustalis  um  45  Pfennige, 
der  der  uncia  augustalium  um  1,80  M.  höher  geworden,  als  es  nach 
den  sonstigen  Aufstellungen  Winkelmanns  der  Fall  gewesen  wäre. 

Der  Schreibfehler  hat  nun  auch  weitere  Folgen  nach  sich  gezogen. 
Um  das  Ergebnis  auf  seine  Bichtigkeit  zu  prüfen,  zog  Winkelmann 
die  Angabe  der  Münzerordnung  heran,  nach  der  das  Metall  der  uncia 
augustalium  der  Begierung  auf  27  Tari  18  Gran  zu  stehen  kam. 
Natürlich  stimmte  die  Probe  nichi  Nicht  ahnend,  dass  der  Qnmd 
in  der  Tücke  des  Objekts  zu  suchen  sei,   glaubte  er  die  Fehlerquelle 


')  Mittheü.  XV,  437. 
«)  S.  435. 

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Der  Werth  des  AugnstaJis  Kaiser  Friedrichs  IL  547 

in  den  Yorausseiizungen  der  Bechnung  erblicken  zu  müssen  und  kon- 
jizierte  XXVIII  statt  XXVII  Tari  i),  wodurch  die  unerwünschte  Diffe- 
renz allerdings  ziemlich  vollständig  beseitigt  wurde.  Selbstyerständlich 
entfallt  nunmehr  nach  Aufdeckung  der  wahren  Fehlerquelle  jeder  Grund 
zu  der  yorgenommenen  Aenderung  an  dem  überlieferten  Texte. 

Es  entfallt  ferner  jetzt  schon  eine  allgemeinere  Folgerung,  die 
Wiukelmann  ziehen  zu  können  geglaubt  hat  In  Folge  jenes  Irrthums 
nimmt  er  den  Unterschied  zwischen  Metallwerth  und  Verkehrswerth 
der  uncia  augustalium  auf  nur  2,48  M.  an,  während  er  denselben 
Unterschied  bei  der  uncia  tarenorum  auf  3,77  M.  berechnet  hat. 
Danach  hätte  sich  also  die  kaiserliche  Regierung  bei  der  Ausprägung 
der  Augustalen  mit  einem  viel  kleineren  Gewinne  als  bei  Prägung  der 
Goldtari  begnügt  und  die  sonst  bei  ihr  deutlich  genug  hervortretende 
FiacaUtät  der  „höchst  wünschenswerthen  Gleichheit  im  Yerkehrswerthe 
der  beiden  Unzenarten^^  zum  Opfer  gebracht  ^).  Auch  das  hat  nur  der 
Schreibfehler  verschuldet;  ohne  ihn  würde  Winkelmann  den  Unterschied 
zwischen  Metall-  und  Verkehrswerth  der  uncia  augustalium  auf  4,28  M. 
berechnet  und  damit  also  keinen  Grund  zu  der  Annahme  einer  bei  der 
Prägung  der  Augustalen  vorliegenden  Abweichung  von  den  sonstigen 
Begierungsmazimen  des  Kaisers  gefunden  haben. 

3.  Ich  würde  den  Schreibfehler  schwerlich  so  leicht  entdeckt  haben, 
wenn  ich  nicht  zuerst  auf  einen  zweiten  Irrtum  des  Verfassers,  einen 
Irrtum  methodischer  Art,  aufinerksam  geworden  wäre.  Winkelmann 
setzt  das  Pfund  Feinsilber  mit  dem  Werthe  von  48  M.  an,  d.  h.  mit 
dem  Marktpreis,  den  das  Silber  am  Tage  der  Niederschrift  des  bezüg- 
lichen Abschnitts  seiner  Abhandlung  (nach  eigener  Angabe  am  24.  No- 
vember 1893)  besass^).  Dass  dieser  Preis  ein  sehr  unsicherer  sei, 
bemerkt  Wiukelmann  selbst;  wie  konnte  er  dann  aber  hoffeu,  auf  so 
unsicherer  Grundlage  zu  sicheren  Ergebnissen  zu  kommen?  Wenn  er 
nun  zwanzig  Jahre  früher  an  seine  Untersuchung  herangegangen  wäre, 
als  der  Preis  des  Silbers  noch  ein  weit  höherer  war?  Es  ist  klar, 
dass  es  unmöglich  ist,  bei  einer  wissenschaftlichen  Untersuchung  dieser 
Art  sich  auf  den  schwankenden  Augenblickspreis  des  Weltmarktes  zu 
stützen.  Man  bedenke,  dass  es  sich  u.  a.  darum  handelt,  zu  ermitteln, 
zu  welchem  Preise  die  kaiserliche  Münze  unter  Friedrich  IL  das  Silber, 
dessen  sie  zur  Ausprägung  ihrer  Goldmünzen  bedurfte,  erstanden, 
welchen  Gewinn  die  Begierung  aus   diesen  Prägungen  gezogen   hat. 


')  8.  437. 

«)  S.  436,  438. 

»)  y.  433.  n        1 

DigitizegJj)fVjOOQlC 


548  Adolf  Schaube. 

wie  das  Werthverhältnis  verschiedener  LegieruBgen  zu  beurtheilen  ist. 
Dafür  kann  doch  nichts  anderes,  als  der  Silberpreis  der  damaligen 
Zeit  als  massgebend  angesehen  werden,  der  Silberpreis,  wie  er  ans 
dem  damals  herrschenden  Werthyerhältnis  von  Silber  und  Gold  abzu- 
leiten ist.  Wenn  ich  Goldmünzen  yerschiedener  Zeiten  mit  einander 
vergleiche,  so  kann  ich  das  nur  in  der  Weise  thun,  dass  ich  die 
ausser  dem  Feingold  in  ihnen  enthaltenen  Elemente  nach  dem  Werth- 
verhältnis, in  dem  sie  zu  ihrer  Zeit  zum  Golde  standen,  abschätze. 

Winkelmann  rechnet  also  mit  einer  Werthrelation  zwischen  Gold 
und  Silber  von  29 : 1,  während  das  unseren  Währungsverhältnissen 
noch  zu  Grunde  liegende  Werthverhältnis  bekanntlich  15V2'1  ^^' 
Im  Mittelalter  aber  war  dies  Verhältnis  ftlr  das  Silber  noch  erheblich 
günstiger.  Schon  Soetbeer  hat  im  Jahre  1880  das  Endergebnis  einer 
längeren  Untersuchung  über  diesen  Gegenstand  dahin  gezogen,  dass 
im  ganzen  und  durchschnittlich  genommen,  sich  die  Werthrelation 
vom  13.  bis  15.  Jahrhundert  innerhalb  der  Grenzen  von  10  bis  11:1 
gehalten  habe  ^).  Einige  Jahre  später  hat  er  seine  Ansicht  insofern 
etwas  abgeändert,  als  er  nunmehr  fQr  die  Zeit  vom  9.  bis  zum  Anfang 
des  16.  Jahrhundei*t8  in  Europa  annahm,  dass  es  sich  im  grossen  und 
ganzen  zwischen  den  Grenzen  von  12 : 1  und  10 : 1  bewegt  habe  ^). 
Schon  vor  ihm  hatte  Blancard  ein  Werthverhältnis  von  12,5 : 1  ange- 
nommen und  seinen  Berechnungen  zu  Grunde  gelegt  3);  indessen  hat 
ein  anderer  französischer  Forscher,  March^ville,  auf  Grund  umfassender 
und  genauer  Prüfung  des  in  Betracht  kommenden  Materials  neuerdings 
für  die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  eine  Werthrelation  von  10 : 1  be- 
rechnet^). Auf  die  Details  kann  natürlich  an  dieser  Stelle  nicht  ein- 
gegangen werden;  ich  begnüge  mich  mit  dem  Hinweise  darauf,  dass 
im  Jahre  1252,  als  in  Florenz  die  Prägung  von  Goldmünzen  begann, 
das  Werthverhältnis  in  dieser  Stadt  auf  10,7 : 1  stand  ^)  und  dass  Be- 
rechnungen, die  ich  für  den  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  angestellt 
habe,  in  ihrem  Ergebnis  eher  unter  als  über  das  Niveau  von  10 : 1 
geführt  habend).     Danach  halte  ich  es  für  gerechtfertigt,  für  die  Zeit 


1)  Soetbeer  A.:  Edelmetallproduktion  in  Petermann^s  Mittheilungen.  £r- 
gän2.-Bd.  13,  Gotha  1880  Nr.  67,  S.  120. 

2)  Materialien  zur  Erläuterung  der  wirthschattlichen  EdelmetallverhältniBse. 
2.  Ausg.  Berlin  1886  S.  21. 

*)  Blancard,  L.  in  seinen  Aufeätzen  in  der  Revue  numism.  und  dem  aas  diesen 
erwachsenen  Essai  sur  les  monnaies  de  Charles  I,  Comte  de  Provence.   Paris  1879. 

*)  Annuaire  de  la  soci^t^  de  numism.  Ann^e  1890  p.  158. 

*)  Pagnini :  Della  Decima.  T.  I,  tavola  4.  Lisb.  e  Lucca  1765/6 ;  dasu  Soetbeer, 
Materialien  S.  22. 

*)  VgL  hiezu  nunmehr  auch  die  Abhandlung  von  K.  Th.  v.  Inama-Stemegg : 

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Der  Werth  des  Augustalis  Kaiser  Friedrichs  II.  549 

der  Ausprägung  yon  Augustalen,  die  1231  begann,  für  das  Werth- 
Verhältnis  yon  Qold  und  Silber  den  runden  Betrag  von  10 : 1  zu 
Grunde  su  legen  und  danach  das  Pfund  Feinsilber  mit  139,2  M.  an- 
zusetzen. Sollten  wir  wider  Erwarten  damit  irren,  so  dass  etwa  einer 
Relation  yon  11:1  der  Vorzug  zu  geben  wäre,  so  würde  sich  der  Fehler, 
den  yyir  gemacht  haben,  immerhin  nur  auf  2  V2  Pfennig  für  das  Gramm 
Feinsilber  belaufen,  wuhrend  Winkelmanns  Ansatz  des  Silberwerthes 
gegenüber  dem  unsrigen  einen  entsprechenden  Unterschied  yon  18  Pfen- 
nigen bedingt.  Mit  seinem  Ansatz  des  SilberwerÜies  hat  Winkelmann 
den  MetallwerÜi  der  uncia  augustalium  um  40  Pfennige,  den  der  uncia 
tarenorum  um  1,30  M.  zu  niedrig  berechnet. 

4.  Ein  weiterer  Irrthum  Winkelmanns  liegt  in  der  Verrechnung 
der  Prägekosten  yor.  Nach  der  Angabe  der  Münzerordnung  kam  der 
Regierung  die  Unze,  wenn  sie  sich  aus  Augustalen  zusammensetzte, 
auf  27  Tari  18  Gran,  und  falls  sie  durch  Goldtari  gebildet  wurde, 
auf  28  Tari  %  Gran  zu  stehen,  während  sie  in  beiden  Fällen  natür- 
lich zum  yoUen  Nennwerthe  der  Unze,  also  zu  30  Tari,  ausgegeben 
wurde.  Falb  Priyate  für  ihre  Rechnung  Augustalen  oder  Goldtari 
yon  der  kaiserlichen  Münze  prägen  Hessen,  so  hatten  sie  an  Präge- 
kosten auf  die  Unze  4V2  Gran  zu  yergdten  und  ausserdem  eine  Ab- 
gabe yon  15  Va  Gran  an  den  Fiskus,  im  ganzen  also  1  Tari,  zu  ent- 
richten. Winkelmann  erblickt  nun  in  jener  ersten  Angabe  der  Münzer- 
ordnung den  Metallwerih  der  Unze  und  bezeichnet  die  Differenz 
zynschen  diesem  Werthe  und  den  30  Tari,  dem  ümlaufswerthe  der 
Unze,  als  den  Vortheil,  den  die  Regierung  aus  der  Prägung  gezogen 
habe.  Daraus  berechnet  er  nunmehr  den  Verkehrswerth  der  Unze, 
indem  er  ausser  dem  Metallwerthe  und  dem  der  erwähnten  Differenz 
gleichgesetzten  Gewinn  der  R^erung  ausserdem  noch  die  Unkosten 
der  Prägung  in  Rechnung  setzt  1).  Winkelmann  hat  dabei  den  Wider- 
spruch übersehen,  der  darin  liegt,  dass  ja  dann  die  Unze  zu  einem 
höheren  Betrage  als  mit  30  Tari  ausgegeben  sein  mdsste ;  er  hat  über- 
sehen, dass  nach  seiner  Auffassung  die  Prägekosten  nothwendig  in  der 
Differenz  zwischen  dem  yon  der  Münzerordnung  angegebenen  Metallwerthe 
und  dem  I^ominalwerthe  der  Unze  mit  enthalten  sein  müssen.  Es  ist 
also  yon  seinem  Standpunkt  aus  auch  nicht  zutreffend,  den  ganzen 
Betrag  dieser  Differenz  als  Gewinn  der  Regierung,  als  Schlagschatz 
zu  bezeichnen.  Hält  man  aber  letzteres  für  richtig,  wie  ich  es  thue 
und  unten  begründen  werde,  so  darf  man  doch  die  Prägekosten  eben- 

Die  Goldwährung  im  deutschen  Reiche  während  des  Mittelalters  in  der  Zeitschr. 
fftr  Social-  und  Wii-thschaftsgesch.  III,  19. 

*)  S,  434,  ^  T 

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550  Adolf  Sohaube. 

sowenig  ausserhalb  dieser  beiden  Faktoren  suchen,  dann  sind  sie  viel- 
mehr in  der  Angabe  des  ,yalet^  der  Munzerordnung,  in  der  Angabe, 
wie  hoch  der  Begierung  die  Unze  geprägter  Goldmünzen  zu  stehen 
kam,  mit  enthalten;  wir  haben  es  dann  nicht  mit  der  Angabe  des 
reinen  Metallwerthes,  sondern  der  des  Eostenwerthes  der  Unze  zu  thun. 
Jedenfalls  musste  also  bei  Winkelmann  die  besondere  Verrechnung 
der  Prägekosten  unterbleiben;  um  den  Betrag  derselben  (39  Pfennige) 
hat  er  demnach  den  Yerkehrswerth  der  Unze  zu  hoch  angesetzt. 

Noch  eine  weitere  Ungenauigkeit  ist  bezüglich  des  Ansatzes  des 
Gewinnes  der  Begierung  bei  der  Berechnung  des  Yerkehrswerthes  der 
uncia  tarenorum  untergelaufen.  Für  die  2  Tari  weniger  %  Gran  der 
Münzerordnung,  die  er  als  Gewinn  der  Begierung  ansieht,  bringt  er 
den  vorher  von  ihm  in  Höhe  von  1,72  M.  ermittelten  Metallwerth  des 
Goldtari  in  Ansatz,  während  doch  klar  ist,  dass  sich  die  Angaben  der 
Münzerordnung  nur  auf  den  Yerkehrswerth,  den  Nennwerth,  beziehen 
können.  Wenn  dieser  Werth  auch  noch  nicht  ermittelt  war,  so  liess 
sich  dieser  Mangel  doch  durch  eine  einfache  Bechnungsoperation  aus- 
gleichen ^).  Der  Fehler  fällt  um  so  mehr  auf,  als  sich  Winkelmann 
in  dieser  Beziehung  nicht  konsequent  geblieben  ist,  da  er  bei  der  uncia 
augustalium  ganz  richtig  mit  dem  Nominalwerth  des  Goldtari,  den  er 
zu  1,84  M.  ansetzt,  gerechnet  hat  Die  2  Tari  2  Gran  hier  sind  mit 
3,88  M.,  die  1  Tari  19  Va  Gran  dort  mit  nur  3,38  M.  berechnet  2);  die 
Differenz  beträgt  also  50  Pfennige,  während  sie  nur  25  hätte  betragen 
dürfen.  Hätte  Winkelmann  in  beiden  Fällen  dasselbe  Prinzip  der 
Berechnung  angewandt,  so  wäre  er  zu  einer  genauen  Uebereinstimmung 
des  Yerkehrswerthes  beider  Unzen  gar  nicht  gelangt. 

5.  Bezüglich  der  Höbe  der  Abgabe,  die  bei  Goldprägungen  für 
private  Bechnung  zu  entrichten  war,  hat  Winkelmann  eine  zweite 
Korrektur  der  Münzerordnung  für  nothwendig  erachtet,  da  ihm  diese 
Abgabe  im  Yergleich  zu  dem  Gewinne,  den  die  Begierung  aus  der  Gold- 
prägung für  eigene  Bechnung  zog,  zu  niedrig  erschien.  Er  vermuthet, 
dass  statt  grana  15  ^{2  zu  lesen  sei  tarenum  unum  grana  lö^lg '). 
Indessen  kann  man  nicht  sagen,  dass  Winkelmann  mit  dieser  Konjektur 
glücklicher  gewesen  wäre  als  mit  der  ersten.  Zunächst  hat  er  nicht 
bemerkt,  dass  diese  beiden  Konjekturen  sich  unter  einander  durchaus 
nicht  vertragen.  Wenn  der  Metallwerth  der  uncia  augustalium  nach 
der  ersten  Konjektur  28  Tari  18  Gran,   der   Gewinn  der  Begierung 


«)  Vgl.  unten  S.  561. 

2)  S.  437  und  434. 

»)  Ebenda  und  421  A.  1.  r^  1 

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Der  Werth  des  Aagnstalis  Kaiser  FriedricliB  IL  55X 

demnach  (ich  sehe  hier,  da  ich  mich  auf  den  Boden  Winkelmanna 
stelle,  von  der  Differenz  wegen  der  Prägekosten  ganz  ab)  nur  1  Tari 
2  Gran  betragen  haben  soll,  wie  sollte  da  die  Regierung  bei  priyaten 
Prägungen  einen  Betrag  von  fast  doppelter  Höhe  (1  Tari  16%  Gran 
Entschädigung  fQr  entgangenen  Gewinn  und  4%  Gran  Prägekosten,  also 
2  Tari  im  ganzen)  haben  erheben  können?  Wie  hätte  sich  ein  Kauf- 
mann dazu  yerstehen  sollen,  der  Münze  Metall  im  Werthe  yon  28  Tari 
18  Gran  zu  liefern  und  dann  noch  2  Tari  zuzuzahlen,  um  dafdr 
4  Augustalen  im  Nominalwerthe  von  30  Tari  zurückzuerhalten?  Der 
Eaufmann,  der  in  der  Münze  für  seine  Rechnung  prägen  liess,  sollte 
doch  keinen  Verlust  erleiden.  Dieser  Umstand  spricht  gegen  die 
zweite  Konjektur  Winkelmanns  aber  auch  dann,  wenn  wir  von  ihrer 
Unvereinbarkeit  mit  der  ersten  absehen.  Denn  der  Metallwerth  der 
uncia  tarenorum  belief  sich  auf  28  Tari  %  Gran;  hatte  der  Private, 
der  für  eigene  Rechnung  prägen  liess,  2  Tari  für  die  aus  Goldtari 
bestehende  Unze  an  den  Fiskus  zu  eutrichten,  so  erlitt  er  dem  Nominal- 
werih  der  Unze  gegenüber  einen  wenn  auch  nicht  allzuerheblichen 
Verlust,  den  auf  sich  zu  nehmen  er  indessen  keinerlei  Veranlassung 
haben  konnte.  Uebrigens  wird  die  Unhaltbarkeit  der  zweiten  Konjektur 
Winkelmanns  meines  Erachtens  schon  durch  den  vollen  Wortlaut  der 
betreffenden  Stelle  der  Münzerordnung  selbst  dargefchan:  Consuevit 
curia  recipere  pro  qualibet  uncia  tam  tarenomm  quam  augustalium, 
que  laboratur  in  predictis  siclis,  grana  15 '|2-  Verumtamen  mercator, 
qui  facit  laborari  aurum  suum  in  siclis  ipsis,  preter  grana  quindecim  et 
medium  debet  solvere  alia  grana  4^|a  pro  qualibet  uncia  .  .  .  pro 
expensis,  que  fiunt  in  labore  uncie  cuiuslibet  etc.  Es  müsste  also  das 
tarenum  unum,  das  Winkelmann  ergänzen  will,  an  zwei  verschiedenen 
Stellen  dieses  Abschnitts  der  Münzerordnung  ausgefallen  sein.  Ja  noch 
mehr.  Es  wird  weiter  bestimmt,  dass  der  Kaufinann  die  Wahl  haben 
solle,  ob  er  die  4^|a  Gran  Prägekosten  zahlen  oder  die  nothwendigen 
Ausgaben  lieber  aus  eigenen  Mitteln  bestreiten  wollte ;  und  ausdrücklich 
wird  wiederum  hinzugefügt:  Et  tunc  non  debet  curie  4  predicta 
grana  et  ^l,,  set  quindecim  grana  et  medium  tantum  pro 
qualibet  uncia,  et  mercator  ipse  facit  expensas  de  suo  proprio  ^). 
Damit  entfallt  für  die  Richtigkeit  der  Vermuthung  Winkelmanns 
auch  jede  äussere  Möglichkeit.  Bei  der  Beurtheilung  der  Höhe  des 
Gewinnes,  den,  wie  die  Regierung,  auch  der  Kaufmann  machte,  der 
für  eigene  Rechnung  prägen  liess,  müssen  wir  uns  hüten,  einen  mo- 
dernen Massstab  anzulegen.     Mit  unseren  Begriffen   verträgt  sich  die 


*)  Acta  Imperii  ed.  Winkelmann  I,  766. 

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552  Adolf  Schaube. 

Berechnung  eines  so  erheblichen  Schlagschatzes  bei  der  Aosprägong 
Yon  Goldmünzen,  wie  er  sich  aas  den  Angaben  der  Münzerordnnng 
unzweideutig  ergiebt,  überhaupt  nicht.  Und  nun  erwäge  man,  dass 
der  Zinsfnss,  dass  überhaupt  jede  Art  des  Gewinns,  mit  dem  der  Kauf- 
mann rechnete,  im  13.  Jahrhundert  ganz  erheblich  höher  war  als  in 
unseren  Tagen  und  man  wird  an  einem  Gewinn  yon  etwa  3%  Prozent, 
den  der  Kaufmann  machte,  der  auf  eigene  Rechnung  Augustalen  prägen 
liess,  nichts  Auffälliges  mehr  finden. 

6.  Für  die  Untersuchung  ist  die  Yergleichung  des  Werthes  des 
Augustalis  mit  dem  des  Goldtari  von  erheblicher  Wichtigkeit.  Ein 
Augustalis  wog  6  Tari  und  hatte  einen  Nominalwerlh  von  ^l^  Gold- 
unze ==»  7  ^la  Goldtari;  das  geht  aus  den  Angaben,  die  wir  aus  dem 
13.  Jahrhundert  hierüber  besitzen,  mit  Sicherheit  hervor.  Die  Frage 
ist,  ob  auch  der  innere  Werth  des  Augustalis  ein  entsprechender  war 
und  ob  er  nicht  mehr  oder  minder  von  dem  inneren  Werthe,  den 
T^la  Goldtari  besassen,  abwich.  Winkelmann  hat,  um  diese  Frage 
beantworten  zu  können,  einen  langwierigen  Weg  einschlagen  zu  müssen 
geglaubt,  einen  Weg,  der  dabei  doch  zu  einem  gesichertem  Ergebnis 
nicht  geführt  hai  Er  kommt  zu  dem  Besultat,  dass  für  die  uncia 
augustalium  und  die  uncia  tarenorum  völlige  Gleichheit  des  Goldgehalts 
beabsichtigt  gewesen  sei;  jene  hätte  18,28,  diese  18,37  Gramm  an 
Feingold  enthalten. 

Schon  am  Eingang  haben  wir  hervorgehoben,  dass  dieses  Besultat 
dem  von  Winkelmann  für  den  Metallwerth  gewonnenem  Ergebnisse 
widerspricht  Winkelmann  hat  nicht  erkannt  i),  dass  uns  ja  die  An- 
gaben der  Münzerordnung  selbst  in  den  Stand  setzen,  das  g^enseitige, 
gesetzmässige  Verhältnis  der  uncia  augustalium  und  der  uncia  tare- 
norum in  Bezug  auf  Goldgehalt  wie  Metallwerth  mit  voller  Klarheit 
und  Genauigkeit  festzustellen.  Demgemäss  bin  ich  auch  gar  nicht  der 
Meinung,  die  Winkelmann  bei  Beginn  seiner  Abhandlung  äussert  2), 
dass  die  Ueberlieferung  zur  Lösung  unserer  Aufgabe  nicht  ausreiche; 
ich  behaupte  vielmehr,  dass  wir  bei  wenigen  Münzen  des  Mittelalters 
so  genaue  zeitgenössische  Angaben  haben,  wie  gerade  beim  Augustalis 
und  dass  wir  in  diesem  Falle  einer  Untersuchung  der  Münzen  selbst 
gar  nicht  bedürfen,  um  zu  einem  zuverlässigen  Ergebnis  zu  gelangen. 
Immerhin  ist  auch  letztere  Untersuchung  der  Kontrolle  wegen,  die  sie 
ermöglicht,  nicht  ohne  ihren  besonderen  Werth. 

Die  uncia  augustalium,  in  4  Augustalen  ausgeprägt,  wog  24  Tari, 
während  die  uncia  tarenorum,   die  zu  30  Goldtari  ausgeprägt  wurde, 

»)  Mittheil.  XV,  428. 
')  S.  402. 

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Der  Werth  des  Aagustalis  Kaiser  Friedrichs  II.  553 

aach  30  Tari  wog.  Dem  Mindergewicht  der  uncia  augustaliam  stand 
aber  ein  zunächst  relativ  erheblich  stärkerer  Qehalt  an  Feingold  ge- 
genüber; zur  Prägung  der  Augustalen  wurde  20  ^Is  karätiges,  zur  Prä- 
gung der  Gh)ldtari  nur  16  ^Is  karätiges  Gold  verwendet,  während  die 
Legierung  in  beiden  Fällen  mit  zwölflöthigem  Silber  erfolgte. 

Daraus  folgt,  dass  die  uncia  augustalium  unter  ihren  24  Gewichts- 
tari  20^12  Tari  Feingold  enthielt;  die  uncia  tarenorum  dagegen  musste 
mit  ihren  24  +  6  Gewichtstari  16  ^Is  Tari  Feingold  +  ein  Viertel  dieses 
Betrages,  also  4^|i2i  i^  Summa  20^|i3  Tari  Feingold  enthalten.  Damit 
stehen  einander  20^|i2  ^^  d^^  uncia  augustalium,  20^|i2  in  der  uncia 
tarenorum  enthaltene  Tari  Feingold  gegenüber  imd  wir  haben  damit 
schon  das  wichtige  und  interessante  Ergebnis  gewonnen,  dass  nicht 
völlige  Gleichheit  des  Goldgehalts  der  beiden  Unzen  beabsichtigt  war, 
dass  noch  weniger  der  Goldgehalt  der  uncia  augustalium  hinter  dem 
der  uncia  tarenorum  um  ein  Geringes  zurQckblieb,  sondern  dass  die 
in  Augustalen  ausgeprägte  Unze  die  in  Goldtari  ausgeprägte  um  ein 
Quantum  Gold  im  Gewichte  von  *|i2  Tari  übertraf,  dass  also  der  ein- 
zelne Augustalis  i|4g  Tari  =  12|3  Gran  Feingold  mehr  enthielt,  als 
die  ihm  im  Verkehrs  werth  entsprechenden  7^(2  Goldtari. 

Der  etwas  grössere  Goldgehalt  der  uncia  augustalium  hat  nun 
freilich  gar  nichts  AufiTälliges,  da  bei  ihrem  geringeren  Gewicht  ihr 
Silbergehalt  ein  sehr  viel  niedrigerer  war  als  der  der  uncia  tarenorum. 
Auf  die  24  Gewichtstari  der  uncia  augustalium  entfallen  3^(2  Gewichts- 
tari zwölflöthigen  Silbers,  oder-  wenn  wir  dasselbe  gleich  in  seine  Be- 
standtheile  zerlegen,  ^l^  Tari  Kupfer  und  ^ij^  Tari  Feinsilber.  Auf 
die  24  +  6  Gewichtstari  der  uncia  tarenorum  entfallen  7  %  Tari  zwölf- 
löthigen Silbers  +  ein  Viertel  dieses  Betrages:  ^^^  +  '^^lia  =  ^^^lis  ^^^^ 
zwölflöthigen  Silbers,  das  sind  ^%^  Tari  Kupfer  und  345|^^  Tari  Fein- 
silber. Wenn  wir  uns  nur  mit  dem  Feinsilber  beschäftigen,  so  stehen 
also  einem  Silbergehalt  von  ^^^|4g  Tari  der  uncia  augustalium  ^^^[48  ^^^ 
der  uncia  tarenorum  gegenüber;  letztere  übertraf  die  erstere  2,74  mal 
an  Silbergehalt;  die  uncia  augustalium  enthielt  4^^|48  Gewichtstari  an 
Feinsilber  weniger  als  die  uncia  tarenorum,  sodass  der  einzelne  Augu- 
stalis ungefähr  um  1  Tari  3  Gran  an  Silbergehalt  hinter  den  seinem 
Verkehrswerthe  entsprechenden  7  ^[2  Goldtari  zurückblieb. 

Stellen  wir  diese  Ergebnisse  der  Uebersichtlichkeit  wegen  in  einer 
kleinen  Tabelle   zusammen,   so  enthielten  in  Gewichtstari  ausgedrückt 
die  uncia  augustalium      die  uncia  tarenorum 
an  Feingold:     20«|i8  20%2 

an  Feinsilber:     2^%q  7%s 


an  Kupfer:  -^^[43  2^8  rr^orrT^ 


554  Adolf  Schaube. 

So  steht  bei  der  uncia  augustaliuin,  yerglichen  mit  der  uncia 
tarenorum,  einem  Plus  Ton  ^j^g  Oewicbtstari  in  Qold  ein  Minus  von 
4®|i6  Tari  im  Silber  und  1**|48  Tari  in  Kupfer  g^enüber,  was  ihrem 
geringeren  Gewicht  Ton  6  Tari  entspricht.  Diesem  geringeren  Gewicht 
entspricht  natürlich  auch  ein  geringerer  Metallwerth ;  denn  das  erheb- 
liche Minus  an  zwölflöthigem  Silber  wird  selbstverständlich  durch  das 
kleine  Plus  an  Gold  beiweitem  nicht  ausgeglichen.  Legen  wir  dem 
Minus  an  Silber  mit  Rücksicht  auf  die  l'^|48  Tari  in  Kupfer  den  ge- 
ringen Betrag  yon  ^l^g  zu,  so  erhalten  wir  4^^148  =4^|i2  Tari  in  Silber. 
Reduzieren  wir  diese  auf  Gold,  indem  wir  die  Werthrelation  von  10 : 1 
zu  Grunde  legen,  so  würde  sich  ein  Betrag  von  **)i8o  =  ii|,4  Tari  in 
Gold  ergeben.  Wenn  wir  davon  noch  das  Plus  von  ^l^,  Tari  in  Abzug 
bringen,  so  gelangen  wir  zu  dem  Ergebnisse,  dass  der  Metallwerth  der 
uncia  augustalium,  in  Feingold  berechnet,  hinter  dem  der  uncia  tare- 
norum um  ^|24  =  \  Tari,  das  sind  7  ^1^  Gran  zurückblieb,  dass  also 
der  einzelne  Augustalis  den  ihm  im  Verkehrswerthe  gleichgestellten 
7  ^|2  Goldtari  gegenüber  um  i  ,875  Gran  Feingold  minderwerthig  war. 

7.  Auch  die  Art  und  Weise,  wie  Winkelmann  die  Zurückführung  der 
im  sizilischen  Königreich  gebräuchlichen  Gewichte  auf  unser  Gewichts- 
systen  vorgenommen  hat,  kann  ich  nicht  für  zuverlässig  genug  erachten  ^). 
Er  ist  von  dem  Durchschnittsgewicht  des  Augustalis  ausgegangen,  das  er 
aus  dem  thatsächUchen  Gewicht  einer  erheblichen  Zahl  von  Augustalen 
ermittelt  hat ;  offenbar  hat  er  keine  Mühe  gescheut,  um  in  den  Besitz  einer 
möglichst  grossen  Zahl  thatsächlicher  Gewichtsangabe^  zu  gelangen  und 
die  Untersuchung  in  dieser  Beziehung  auf  eine  möglichst  gesicherte 
Grundlage  zu  stellen.  Er  hat  dann,  Blancard  folgend,  dem  so  ermit- 
telten Durchschnittsgewicht  ein  Prozent  als  Ersatz  dessen,  was  den 
Münzen  durch  Abnutzung  verloren  gegangen  sei,  zugerechnet.  Auf 
diesem  Wege  gelangt  er  dazu,  die  Unze  zu  26,73,  das  Pfund  zu 
320,76  Gr.  zu  bestimmen.  Winkelmann  meint  nun  selbst,  dass  dieses 
Ergebnis  noch  nicht  als  unbedingt  richtig  gelten  könne,  hält  es  viel- 
mehr wegen  der  starken  Annäherung  dieser  Werthe  an  des  altrömische 
Pfund  für  in  hohem  Grade  wahrscheinlich,  dass  das  Goldpfund  des 
sizilischen  Königreiches  mit  dem  altrömischen  Pfunde  von  325,44  Gr. 
identisch  gewesen  sei,  woraus  sich  für  die  Unze  dann  ein  Gewicht 
von  27,12  Gr.  ergeben  würde.  Dass  das  nur  eine  Hypothese  ist,  ver- 
kennt Winkelmann  auch  selbst  nicht,  doch  meint  er  eine  Stütze  f&r 
dieselbe  darin  gefunden  zu  haben,  dass  das  Gewicht  des  Goldtari  that- 
sächlich  dem  des  dreissigsten  Theiles  der  so  ermittelten  Unze  (0,90  Gr.) 


»)  8.  414—416. 

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Der  Wertli  des  Augustalis  Kaiser  Friedrichs  IL  555 

entsprochen  habe.  Mir  freilich  will  es  scheinen,  dass  diese  Stütze 
noch  erheblich  unsicherer  ist  als  das,  was  durch  sie  gestützt  werden 
soll  Die  Zahl  der  Goldtari  nämlich,  für  die  Winkelmann  Gewichts- 
angaben besass,  war  nur  eine  ziemlich  beschrankte  uud  nimmermehr 
wäre  es  möglich  gewesen,  aus  diesen  Stücken  allein,  die  theils  einfitche, 
theils  mehr£Eiche  Tari  darstellen,  ein  bestimmtes  Durchschnittsgewicht 
abzuleiten.  Ihr  Gewicht  bewegt  sich  innerhalb  der  Grenzen  Von  3)74 
und  0,93  Gr.  und  6  von  den  11  Stücken,  die  Winkelmann  anführt, 
halten  sich  innerhalb  der  engeren  Grenzen  von  1,25  bis  1,43  Gr. 
Dass  damit  nichts  zu  machen  ist,  liegt  auf  der  Hand.  Dass  es  sich 
erklärt  aus  der  Thatsache,  dass  diese  Goldtari  nicht  zugezahlt,  sondern 
zugewogen  zu  werden  pflegten,  damit  bin  ich  mit  Winkelmann  voll- 
ständig einverstanden.  Einverstanden  bin  ich  auch  damit,  dass  nur 
das  im  Gewichte  leichteste  unter  diesen  Stücken  (mit  0,93  Gr.)  als 
ein  einfacher  Goldtari  anzusehen  ist  ^).  Aber  auch  das  Gewicht  dieses 
einen  Stückes  stimmt  mit  dem  postulierten  Gewichte  nicht  völlig 
überein;  Winkelmann  sieht  es  als  einen  zufällig  gut  gemessenen  Gold- 
tari an  und  beruft  sich  im  übrigen  auf  einige  salemitaner  Stücke  der 
normannischen  Zeit  im  Gewichte  von  0,83  bis  0,90  Gr.  und  eine  Gold- 
münze Karls  I.  im  Gewichte  von  0,86  Gr.«),  Das  sind  doch  alles 
recht  unsichere  Dinge,  und  von  einem  auf  diesem  Wege  ermittelten 
Durchschnittsgewichte  des  Goldtari  Friedrichs  II.  lässt  sich  gar  nicht 
reden.  Daraus  lässt  sich  also  sicherlich  eine  Stütze  dafür,  dass  die 
sizilische  libra  noch  das  altrömische  Pfund  gewesen,  nicht  zurecht- 
zimmern. 

8.  Endlich  bin  ich  aber  auch  mit  der  Ermittelung  des  Durch- 
schnittsgewichtes des  Augustalis  durch  Winkelmann  (auf  5,30,  genauer 
5,297  Gramm)  nicht  ganz  einverstanden.  Von  den  37  Gewichtsaugaben, 
über  die  Winkelmann  verfügte,  bewegt  sich  die  grosse  Masse  zwischen 
5,25  und  5,30  Gramm  3);  gänzlich  fallen  aus  diesen  Bahmen  heraus 
ein  Exemplar  mit  nur  4,93  Gewicht,  2  Exemplare,  deren  Gewicht  auf 
5,504  und  endlich  eins,  dessen  Gewicht  sogar  auf  5,796  angegeben 
wird.  Während  Winkelmann  nun  das  stark  mindergewichtige  Exem- 
plar wegen  seiner  offenbar  erheblichen  Abnützung  bei  der  Durchschnitts- 
berechnung bei  Seite  gelassen  hat  ^),  was  ich  an  sich  durchaus  billige, 


»)  S.  426. 

*)  S.  422  und  426. 

*)  Ich  setze  neben  das  Gewicht  die  Zahl  der  Exemplare  in  Klammem: 
5,30  (6),  5,29  (2),  5,28  (6),  5,27  (1),  5,26  (6),  5,25  (7).  Dazu  je  ein  Exemplar 
mit  5,32;  5,24;  6,22;  5,18  Gr.     Vgl.  Winkelmann  S.  411  f. 

*)  S.  414  A.  4.  r^^^^T^ 

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556  Adolf  Schaube. 

hat  er  jene  drei  über  das  Mass  hiaausgehenden  Angaben  in  die  Be- 
rechnung einbezogen,  obwohl  er  sich  wenigstens  bei  dem  gewichtigsten 
Exemplar  nicht  enthalten  konnte,  der  Gewichtsangabe  ein  Fragezeichen 
hinznzuf&gen  ^).  Sehr  merkwürdig  ist  es  nun,  dass  diese  drei  Exem- 
plare sämtlich  aus  London  stammen;  gerade  yon  den  4  Exemplaren, 
die  das  Britische  Museum  überhaupt  nur  besitzt,  sollen  drei  ein  Ge- 
wicht haben,  das  alle  anderen  sonst  bekannten  Exemplare  weit  hijiter 
sich  lässt  Der  Zufall,  der  hier  seine  Hand  im  Spiele  haben  müsste, 
erscheint  so  sonderbar,  dass  man  es  gewiss  zunächst  vorziehen  wird, 
einen  Irrtum  in  der  Gewichtsangabe,  einen  Fehler  der  Wage  oder  des 
Wägenden,  anzunehmen.  So  wird  es  sich  empfehlen,  die  4  Londoner 
Exemplare  von  der  Durchschnittsberechnung  wegen  des  Zweifels,  den 
die  in  drei  Fällen  yon  dem  Normalen  stark  abweichende  Gewichts- 
angabe hervorrufen  muss,  ganz  auszuschliessen.  Wir  nehmen  an,  wir 
kannten  diese  Angaben  gar  nicht;  es  bleibt  dann  immerhin  noch  die 
stattliche  Anzahl  von  32  Wägungen  übrig.  Die  auf  dieser  Grundlage 
vorgenommene  Berechnung  ergibt  für  den  Augustalis  ein  thatsächliches 
Durchschnittsgewicht  von  5,27  Gramm;  mit  Bücksicht  auf  die  einge- 
tretene Abnutzung  muss  man  natürlich  einen  Zuschlag  machen,  um 
zu  dem  ursprünglichen,  gesetzlichen  Durchschnittsgewicht  des  Augustalis 
zu  gelangen. 

9.  Unter  der  eben  angegebenen  Modifikation  des  Durchschnitts- 
gewichts  des  Augustalis  würde  ich  prinzipiell  Winkelmann  auf  der  ersten 
Strecke  des  Weges,  den  er  zur  Bestimmung  des  sizilischen  Gewichts- 
systems eingeschlagen  hat.,  zu  folgen  bereit  sein ;  wenn  man  den  Anschluss 
an  das  römische  Pfund  verwirft  (womit  ich  einen  Zusammenhang  dem 
Ursprünge  nach  noch  nicht  geleugnet  haben  will),  so  muss  dieser 
Weg  in  der  That  zu  einem,  wenn  auch  nicht  unbedingt,  so  doch  im 
wesentlichen  sicheren  Ergebnis  flihren.  Man  würde  sich  bei  einem 
solchen  Ergebnis  bescheiden  müssen  und  auch  konneu,  wenn  es  nicht 
einen  noch  zuverlässigeren  Weg  gäbe,  der  uns  zwar  nicht  durch  die 
Münzen  selbst,  aber  durch  bestimmte  und  durchaus  zuverlässige  zeit- 
genössische Angaben  gewiesen  wird. 

Ich  mache  zunächst  auf  folgende  Stelle  der  Münzerordnung  auf- 
merksam :  Marcum  argenti,  secundum  quod  in  regno  utimur,  est  pondns 
unciarum  8  ad  unciam  argenti,  que  uncia  ponderat  plus  quam  uncia 
auri  in  decima  pai-te,  et  sie  quodlibet  marcum  argenti,  quod  ponderat 
uncias  8  ad  uncias  argeati,  ponderat  uncias  8  et  tarenos  24  ad  ra- 
cionem  uncie   auri  2).     Die  Mark  Silber,   in  8  Silberunzen   zerfallend, 

»)  S.  412  oben. 

«)  Acta  Imperii  ed.  Winkelmann  I.  p.  766.  r-^  t 

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Der  Werth  des  AugostaUs  Kaiser  Friedrichfl  II.  557 

wog  also  S%  Goidunzen;  die  Unze  Silber  wog  um  ^j^o  mehr  als  die 
Qoldunze;  giengen  auf  die  Goldunze  30  Tari,  so  giengen  33  Tari  auf 
die  Unze  Silber. 

Es  handelt  sich  also  nur  noch  darum,  ob  wir  ermitteln  können, 
welcher  Mark  man  sich  damals  im  Königreich  Sizilien  bediente.  Und 
über  diesen  wichtigsten  Punkt  erhalten  wir  nun  eine  durchaus  bQndige 
und  zuverlässige  Auskunft  durch  den  Florentiner  Balducci  Pegolotti, 
dessen  Pratica  di  Mercatura  im  Jahre  1339  abgeschlossen  worden  ist  1). 
Sein  Buch  ist  für  die  Münz-,  Mass*  und  Gewichtsverhältnisse  des  Mittel- 
alters, Italiens  natürlich  im  besondern,  eine  überaus  wichtige  Quelle 
und  ich  fürchte  nicht,  dass  man  meinen  wird,  seine  Angaben  über  die 
in  Sizilien  geltenden  Gewichte  könnten  nicht  als  massgebend  angesehen 
werden,  da  sie  nicht  der  Zeit  Friedrichs  II.  angehören.  Gewichte  sind 
Aenderungen  nicht  so  leicht  unterworfen  wie  Münzen;  Karl  Yon  Anjou 
hat,  wie  wir  bestimmt  wissen,  an  dem  überkommenen  G^wichtssystem 
nichts  geändert,  obwohl  für  ihn  eine  Veranlassung  zu  solcher  Aende- 
rung  am  ehesten  noch  yorhanden  gewesen  wäre,  und  ebensowenig 
spricht  auch  nur  das  geringste  Anzeichen  dafür,  dass  seine  Nachfolger 
im  Königreich  Sicilien  bis  zur  Zeit  Pegolotti's  eine  solche  Aenderung 
vorgenommen  haben. 

In  ausführlicher  Weise  vergleicht  Pegolotti  das  in  Sizilien  geltende 
Gewichtssystem  mit  den  Systemen  der  wichtigsten  Handelsplätze,  die  für 
den  Verkehr  der  Italiener  in  Betracht  kamen.  Er  gibt  zunächst  die 
Grundzüge  des  Systems  selbst:  Li  20  grani  sono  in  Gicilia  1  tari,  e 
gli  30  tari  sono  in  Gicilia  once  1  a  peso  d*  oro,  e  tari  33  sono  once  1 
in  Gicilia  a  peso  d^argento;  in  genauer  Uebereinstimmung  also  mit 
den  erwähnten  Angaben  der  Münzerordnung.  Unmittelbar  darauf 
fahrt  er  fort:  E  rispondono  in  altre  Terre  come  dirä  qui  appresso; 
bei  der  nun  folgenden  Vergleichung  mit  den  an  anderen  Handels- 
plätzen geltenden  Gewichtssystemen  aber  stellt  er  an  die  Spitze: 
33  tari  =  once  1  in  Cologna»). 

Damit  haben  wir,  was  wir  brauchen.  Das  Gewicht  der  Kölnischen 
Mark  steht  fest;  es  betrug  233,8  Gramm,  das  Gewicht  der  Kölnischen 

<)  Die  Begründung  dieses  Zeitansatzes  habe  ich  in  den  JahrbQchern  für 
Nationalökonomie  und  Statistik,  Band  LX  (1893)  S.  56,  Anm.  3  gegeben. 

>)  Bei  Pagnini,  Della  Decima  e  di  varie  altre  gravezze.  Lisboa  e  Lucca  1766, 
tom.  III  p.  103.  Ein  Einwand,  der  möglicherweise  erhoben  werden  könnte,  sei 
hier  gleich  abgewehrt.  Man  könnte  vielleicht  meinen,  dass  die  obige  Angabe 
Pegolotti*8  nur  eine  ungefähre  sei.  Dem  widerspredhen  aber  die  genauen  Angaben 
in  der  Tabelle  Pegolotti's  selbst;  z.  B.:  Tari  34  e  grani  13  =  once  1  in  Parigi 
d'aigento;  tari  31  e  grani  13  Vs  =once  1  in  Siena.  Auch  ist  es  sicher  nicht  zu- 
föllig,   dass  gerade  der  Vergleich  mit  dem  Kölner  Gewicht  an  der  Spitze  steht,  j 

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568  Adolf  Schaube. 

Unze  also  29,225  Gr.  Diese  Unze  ist  auch  die  sizilische  Silberunze, 
die  33  Tari  wog;  auf  einen  Tari  entfallen  also  0,8856  Gramm. 
Da  die  sizilische  Goldunze  30  Tari  hatte,  so  ergiebt  sich 
för  sie  ein  Gewicht  von  26,568  Gr.  und  für  das  aus  12  Unzen 
bestehende  sizilische  Goldpfund  ein  Gewicht  you  318,81  Gr.  Obwohl 
dies  Ergebnis  einer  weiteren  Bestätigung  nicht  bedarf,  so  ist  es  doch 
von  Interesse,  zu  vernehmen,  dass  die  noch  heute  in  Sizilien  bei  Gold- 
schmieden üblichen  Gewichte,  das  Pfund  von  317,37,  die  Unze  von  26,45, 
der  Tari  von  0,88  Gr.  nur  sehr  geringfügige  Abweichungen  von  dieswi 
Werthen  zeigen  *). 

Da  der  Augustalis  6  Tari  wiegen  sollte,  so  entfielen  bei  genauer 
Ausprägung  auf  ihn  5,3136  Gramm.  Dies  Ergebnis  passt  vortrefflich 
zu  dem  oben  aus  32  Exemplaren  ermittelten  thatsächlichen  Durch- 
schnittsgewicht von  5,27  Gr.;  die  Differenz  stellt  den  Betrag  dar,  der 
auf  Abnützung  zu  rechnen  ist. 

10.  Auf  Grund  der  neu  gewonnenen  Grundlagen  lässt  sich  nun- 
mehr durch  einfache  AusfÜhrurg  der  Bechnung  der  Metallwerth  der 
beiden  Unzen,   sowie  der  des  Augustalis  und  des  Goldtari  feststellen. 

Die  uncia  tarenorum  enthielt  unter  30  Gewichtstari  20*|i2  Tari 
Feingold  (68  Prozent),  also,  da  ein  Tari  0,8856  Gr.  wog,  18,081  Gr. 
Feingold.  Bechnet  man  i  Gr.  Feingold  =^  2,78  M.,  so  ergiebt  sich 
danach  für  die  uncia  tai-enorum  ein  Metallwerth  in  Gold  von  50,265  Mark. 

Sie  enthielt  ferner  7*|ig  Tari  oder  24  Prozent,  das  sind  6,38  Gramm 
Feinsilber.  Nehmen  wir  zwischen  Gold  und  Silber  die  Belation  10:1 
an,  rechnen  also  auf  1  Gr.  Feinsilber  0,278  M.,  so  ergiebt  sich  für 
die  uncia  tarenorum  ein  Metallwerth  in  Silber  von  1,77  M. 

Da  der  Best  von  2^%g  oder  8  Prozent  Kupfer,  das  sind  2,12  Gr. 
kaum  den  Zuschlag  von  1  Pfennig  rechtfertigen  würde,  so  erhalten 
wir  damit  den  Metallwerth  der  uncia  tarenorum  mit  52  M. 
3  Pfennigen.  Auf  den  normal  ausgeprägten  einzelnen 
Goldtari  würde  danach  ein  Metallwerth  von  1,73  Mark 
entfallen. 

Die  uncia  augustalium  enthielt  unter  24  Gewichtstari  =  21,254  Gr. 
20^18  Tari,  das  sind  85,4  Prozent  Feingold  =  18,15  Gramm;  dieses 
in  ihr  enthaltene  Quantum  Feingold  hat  einen  Metallwerth  von  50,46  M. 

Sie  enthielt  ferner  2^®|i6  Tari  =  11  Prozent  Feinsilber.  Während 
ihr  Eupfergehalt  (^l^  Tari  =  3,6  Prozent)  so  gering  war,  dass  er  f&r 
die  Werthberechnung  gar  nicht  in  Betracht  kommen  kann,  hatten  die 
2,34  Gramm  Feinsilber,  die  den  2^\q  Tari  entsprechen,  einen  Metall« 
werth  von  0,65  M. 

1)  Winkelmann  S.  414.  ^  , 

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Der  Werth  des  Augustalis  Kaiser  Friedrichs  IL  559 

Danach  ergiebt  sich  für  die  uncia  augustalium  einMetall- 
werth  von  51,11  M.,  während  auf  den  einzelnen  Augustalis 
als  den  vierten  Theil  derselben  ein  Metallwerth  von 
12,78  M.  entfällt. 

Mithin  blieb  die  uncia  augustalium  an  Metallwerth  hinter  der 
uncia  turenorum  um  92  Pfennige,  der  einzelne  Augustalis  hiuter  den 
7  *|^  Qoldtari,  denen  er  im  Werthe  gleichgesetzt  war,  um  23  Pfennige 
zurück,  das  sind  etwa  1,7  Prozent. 

Für  die  Unze  reinen  Qoldes  endlich  würde  sich  ein  Werth  von 
73,86  M.,  für  den  einzelnen  Tari  ein  Werth  von  2,46  M.  ergeben. 
Danach  sind  also  \  Tari  an  Feingold,  die  wir  oben  als  Differenz 
zwischen  dem  Metallwerthe  der  uncia  augustalium  und  der  uncia  tare- 
norum  ermittelt  hatten,  gleich  92  Pfennigen  und  die  Rechnung  stimmt. 

11.  Es  bleiben  uns  noch  die  Fragen  nach  dem  Kosten  werthe  und 
dem  Yerkehrswerthe  der  sizilischen  Ooldunze  und  ihrer  ausgeprägten 
Theile  zu  beantworten. 

Das  uns  hiefflr  zur  Verfügung  stehende  Material  besteht  einmal 
in  der  oben  angeführten  Stelle  der  Münzerordnung,  die  die  Höhe  der 
von  Privaten,  die  für  eigene  Rechnung  prägen  Hessen,  zu  erhebenden 
Beträge  festsetzt:  15 ^{2  Oran  Abgabe  an  den  Fiskus  und  4^|s  Gran 
als  Ersatz  für  die  Prägekosten,  falls  nicht  etwa  Bestreitung  der  er- 
forderlichen Ausgaben,  Lieferung  der  Materialien  u.  dgL  durch  den 
Auftraggeber  selbst  erfolgte;  zweitens  in  folgenden  Bemerkungen,  die 
am  Schluss  der  Münzerordnung  im  allgemeinen  und  des  die  Aufschrift: 
,De  sicla  Messaue^  tragenden  Passus  im  besonderen  stehen^): 

Uncia  tarenorum  auri  siele  yalet  ad  sumptum  tareuos  28  et 
duas  partes  unius  granL 

Uncia  augustalium  valet  ad  sumptum  tarenos  27  et  grana  18. 

Was  bedeutet  zunächst  ,valet  ad  sumptum^  ?  Winkelmann  bezieht 
es  auf  den  Metallwerth  der  Unze  ^),  doch  scheint  es,  dass  er  die  Bei- 
fügung ,ad  sumptum^  nicht  beachtet  hat.  ,Die  Unze  kommt  der  Münze 
in  Bezug  auf  den  Aufwand  zu  stehen^  so  hätte  man  sich  schwerlich 
ausgedrückt,  wenn  es  sich  nur  um  den  Einkaufspreis  des  Metalls  ge- 
handelt hätte.  Es  handelte  sich  für  die  Münze  um  Feststellung  des 
Gewinnes,  der  an  die  Regierung  abzuführen  war ;  wesentlicher  als  die 
Differenz  zwischen  Einkaufspreis  und  Nominal  werth  und  von  prak- 
tischer Bedeutung  fQr  sie  musste  die  Differenz  zwischen  dem  Nominal- 
werthe  und  dem  Selbstkostenwerthe  der  Unze  sein.  Auf  diesen  Eosten- 
werth  also  meine  ich  den  Ausdruck  ,Yalet  ad  sumptum^  beziehen  zu 

^)  Acta  Imperii  I,  767. 
*)  8.  434. 

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560  Adolf  Schaube. 

müssen,  den  Begriff  ,Eostenwerth^  nicht  in  modemer  Feinheit,  sondern 
nur  als  die  aus  dem  Einkaufspreise  and  der  Gesammtheit  der  unmittel- 
baren Herstellungskosten  gewonnene  Summe  genommen.  Auch  würde 
ich  diesen  am  Schluss  der  Münzerordnung  angegebenen  Kostenwerth 
nicht  gerade  als  eine  völlig  unveränderliche  Grosse  angesehen,  eher 
als  einen  Durchschnittswerth,  den  die  Beamten  der  Münze  von  Messina 
aufgestellt  haben,  um  ihrerseits  einen  festen  Anhalt  zu  haben. 

In  unserer  Auffassung  des  ,valet  ad  sumptum^  werden  wir  auch 
dadurch  bestärkt,  dass  die  Differenz  in  den  Metallwerthen  der  uncia 
tarenorum  und  uncia  augustalium  nicht  übereinstimmt  mit  der  Differenz, 
die  die  Werthe  der  beiden  Unzen  an  dieser  Stelle  der  Münzerordnung 
aufweisen.  Die  Differenz  in  dem  Kostenwerth  der  beiden  Unzen, 
2^13  Gran,  erweist  sich  als  wesentlich  niedriger  als  die  Differenz  ihrer 
Metallwerthe.  Das  würde  sich  daraus  erklären  lassen,  dass  die  Kosten 
der  Prägung  der  Augustales  wesentlich  höher  waren  als  för  die  Prä- 
gung der  Goldtari.  Bei  den  Augustales,  die  nicht  zugewogen  wurden, 
die  mit  ihrem  feststehenden,  zuverlässigen  Werthe  von  Hand  zu  Hand 
gehen  sollten,  war  ein  ganz  anderer  Grad  von  technischer  Sorgfalt, 
Kunst  und  Exaktheit  und  damit  auch  ein  grösserer  materieller  Aufwand 
erforderlich  als  bei  der  Prägung  von  Göldtari,  bei  denen  es  wesentlich 
nur  auf  die  Richtigkeit  der  Legierung  ankam ;  mit  Becht  hebt  Wiokel- 
mann  ,bei  diesen  die  Eohheit  der  Arbeit,  die  sehr  von  der  der  Augu- 
stalen  absticht,  besonders  hervor  ^).  Nun  könnte  man  meinen,  dass 
die  Regierung  dauu  für  die  Ausprägung  von  Augustalen  von  Privaten 
eine  höhere  Prägegebühr  erhoben  haben  müsste.  Das  geschah  indessen 
nicht,  vermutlich  weil  man  an  dem  seit  Alters  feststehenden  Satze 
(consuevit  curia  recipere)  nicht  gern  ändern  wollte,  dann  aber  auch, 
weil  der  Gewinn  der  Regierung  auch  so  noch  hoch  genug  blieb  und 
weil  mau  wohl  durch  Gewährung  eines  etwas  höheren  Gewinnantheils 
Private  veranlassen  wollte,  ihr  Gold  lieber  in  der  neu  geschaffenen 
Goldmünze  ausprägen  zu  lassen  als  in  den  altherkömmlichen  und 
deshalb  im  Verkehr  zunächst  noch  beliebteren  Goldtari.  Liess  die 
Regierung  auf  eigene  Rechnung  prägen,  so  hatte  sie  bei  der  Prägung 
von  Augustalen  immer  noch  einen  etwas  höheren  Gewinn  als  bei  der 
Prägung  von  Goldtari.  Dass  man  den  Metallwerth  der  uncia  augusta- 
lium nicht  ganz  unerheblich  niedriger  ansetzte  als  den  der  uncia 
tarenorum,  würde  sich  also  daraus  erklären,  dass  man  von  vorneherein 
auf  die  höheren  Prägekosten  Rücksicht  nahm  und  bei  eigener  Prägung 
auch  noch  einen  um  ein  Geringes  höheren  Gewinn  machen  wollte  als 


»)  S.  425,  vjfl.  auch  424.  ^  ^ 

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Der  Werth  des  Angottalift  Kaiser.  Friedrichfi  II.  561, 

bei  der  Prägung  der  Ooldtari.  Treffen  diese  Anaftihrongen  das  Bjchtige,. 
80  wird  man  nur  f&r  die  oncia  tarenomm  den  Eostenwerth  dadurch 
ermitteln  dOrfen,  dasa  man  ihrem  Metallwerthe  die  von  Privaten  er- 
hobene Prägegebühr  von  4^1^  Gran  zuschlägt  Ist  die  Gebühr,  was 
an  sich  nicht  unwahrscheinlich,  zu  hoch  gegriffen,  so  kann  das  doch 
wohl  nur  eine  Kleinigkeit  ausmachen,  da  den  Eaufleuten  das  Becht 
der  unmittelbaren  Bestreitung  der  erforderlichen  Ausgaben  eingeräumt 
war.  Für  die  uncia  augustalium  dürfen  wir  nicht  so  verfahren,  weil 
bei  dieser  die  Prägekosten  höher  gewesen  sein  müssen;  ihren  Eosten- 
werth  köhnen  wir  nur  durch  Abzug  der  aus  der  Münzerordnung  sich^ 
ergebenden  Differenz  im  Betrage  von  2\  Gran  von  dem  Eostenwerthe 
der  unciJa  tarenomm  ermitteln. 

Der  Nennwerth  oder  Verkehrswerth,  der  ja  für  beide  Unzen  gleich 
hoch  normiert  war,  ergiebt  sich  dann  in  einfacher  Weise  daraus,  dass 
wir  dem  Eostenwerthe  (Metallwerth  und  Prägekosten)  der  uncia  tare- 
norum  den  Schlagschatz,  d.  h.  die  Differenz  zwischen  dem  Nennwerthe 
von  30  Tari  und  dem  von  der  Münzerordnung  ang^ebenon  Eosten- 
werthe von  28  Tari  «jg  Gran  zuschlagen. 

Danach  ist  also  die  uncia  tarenorum  oder  600  Gran  Nenn- 
werth =52,03  Mark  (Metallwerth)  +  4  ^la  Gran  Nennwerth  (Präge- 
gebühr) +  39  ^[3  Gran  Nennwerth  (Schlagschatz).  Es  sind  also  556  %  Gran 
Nennwerth  =  52,03  M.,  so  dass  auf  einen  Gran  Nennwerth  0,0935  M. 
entfallen. 

Nun  ergiebt  sich  alles  andere  leicht.  Die  Prägegebühr  mit 
A%  Gran  Nennwerth  betrug  42  Pfennige,  der  Schlagdchatz  mit 
39*]8  Gran  Nennwerth  3,68  M.  auf  die  uncia  tarenorum.  Der  einzelne 
Goldtari  hatte  einen  Nennwerth  von  1,87,  die  uncia  tarenorum  einen 
solchen  von  56,13  M. 

Dieser  Werth  war  auch  der  Nennwerth  der  uncia  augustalium. 
Ihr  Eostenwerth  aber  war  um  2%  Gran,  das  sind  25  Pfennige,  ge- 
ringer als  der  der  unda  tarenorum;  er  betrug  bei  dieser  52,45  Mark, 
bei  der  uncia  augustalium  also  52,20  M.  Der  Fiskus  machte  bei  der 
Prägung  von  Augustalen  einen  Gewinn  von  3,93  M.  auf  die  Unze. 

Der  einzelne  Augustalis  endlich  hatte  demnach  bei  einem  Metall- 
werthe von  12,78  M.  einen  Eostenwerth  von  13,05  M.  und  einen 
Nennwerth  von  14,03  Mark,  während  sein  Aequivalent  in  Goldtari 
(=r7i|g  Tari)  bei  einem  Eostenwerthe  von  13,11  einen  Metallwerth 
von  13,01  M.  besass. 

12.  Der  bequemeren  Uebersicht  wegen  stelle  ich  nunmehr  noch 
die  Ergebnisse  für  den  Goldtari,  den  Augustalis,  das  Aequivalent  des-. 

Mitthenanffen  XVI.  DigtzeiS/ v^ji^OglC 


562 


Adolf  Schaube. 


selben  gleich  T^lg  Goldtari,  die  uncia  tarenorom  und  die  uncia  anga- 
stalinm  tabellarisch  zusammen. 


Gewicht 
in  Gr. 

Goldgehalt 

Sübergehalt 

MetaU- 
werth 
inM. 

Kosten- 
werui 
inM. 

Nenn- 
werth 
inM. 

Tarl: 

0,8856 

0,603  Gr.  = 
1,675  M. 

0,213  Gr.  = 
0,059  M. 

1,73 

1.748 

1.87 

7»/,  Tari: 

6,642 

4,52  Gr.r^ 
12,565  M. 

1,595  Gr.  =r 
0,44  M. 

13,01 

13,11 

14,03 

Au^^ostalis: 

5,314 

4,54  Gr.= 
12,615  M. 

0,585  Gr.  = 
0,16  M. 

12,78 

13,05 

uncia  taren.: 

26,568 

18,08  Gr.= 
50,26  M. 

6,38  Gr.  = 
1,77  M. 

52,03 

52,45 

56,13 

uncia  august.: 

21,254 

18,15  Gr.= 
50,46  M. 

2,34  Gr.  = 
0,65  M. 

51,11 

52,20 

Am  bedeutendsten  ist,  äusserlich  genommen,  die  Abweichung  meiner 
Ergebnisse  von  denen  Winkelmanns  bezüglich  des  Metallwerthes 
der  beiden  Unzen,  also  gerade  bezüglich  des  wichtigsten  Punktes;  er 
stellt  sich  bei  der  uncia  augustalium  um  1,77  M.  niedriger,  bei  der 
uncia  tarenorum  dagegen  um  0,43  M.  höher,  als  Winkelmann  be- 
rechnet hatte.  Damit  ist  zugleich  das  gegenseitige  Werthyerhältnis 
der  beiden  Unzen  das  umgekehrte  geworden,  als  Winkelmann  ange- 
nommen hatte;  nicht  die  uncia  augustalium  war  1,22  M.  mehr  werth, 
wie  die  uncia  tarenorum,  sondern  umgekehrt,  die  uncia  tarenorum 
hatte  einen  um  92  Pfennige  höheren  Metallwerth  als  die  uncia  augu- 
stalium. Damit  stimmen  die  Angaben  der  Münzerordnung  überein; 
die  Aenderungen  Winkelmanns  an  derselben  haben  sich  als  nicht 
stichhaltig  erwiesen.  Als  nicht  begründet  haben  wir  auch  das  Zurück- 
gehen Winkelmanns  auf  das  altrömische  Pftmd  erkannt;  durch  den 
Kachweis,  dass  die  sizilische  Silberunze,  die  die  Goldunze  um  ^\^Q  an 
Gewicht  übertraf,  mit  der  Kölnischen  Unze  identisch  gewesen,  glauben 
wir  die  Berechnung  der  Gewichte  des  sizilischen  Königreiches  auf  eine 
völlig  sichere  Basis  gestellt  zu  haben;  das  auf  Grund  der  zahlreichen, 
durch  das  Verdienst  Winkelmanns  für  den  Augustalis  beigebrachten 
Gewichtsangaben  ermittelte  Durchschnittsgewicht  dieser  Goldmünze 
haben  wir  in  besteir  Uebereinstimmung  mit  dieser  Basis  gefunden. 
Dagegen  müssen  wir  zugestehen,  dass  auch  unserem  Besultat  eine  ge- 
wisse Unsicherheit  anhaftet  wegen  der  Berechnung  des  Silberwerthes: 
es  ist  zuzugeben,  dass  die  von  uns  angenommeue  Werthrelation 
zwischen  Gold  und  Silber  von  10 : 1  von  der  bei  den  Edelmetallkäufen 
der  Münze  wirklich  in  Geltung  gewesenen,  sei  es  nach  oben  oder  nach 
unten  hin,  abweichen  kann.    Indessen  ist  diese  Fehlergrenze  nicht  zu 

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Der  Werth  des  Angiutalifl  Kaiaer  Friedrichs  II.  553 

wdt  za  aEiehen;  selbst  bei  der  nncia  tarenoram  mit  ihrem  bedeutenden 
Silbergehalt  würde  der  Fehler  nipr  0,16  M.  betragen,  wenn  wir  die 
Werihrelation  bis  auf  11:1  hinanfrücken  wollten. 

BeEüglidb  des  Nennwerthes  der  beiden  Unzen  oder  ihres  Yerkehrs- 
imtfaes,  wie  Winkdmann  ihn  bezeichnet,  weicht  mein  Ergebnis  in  der 
Weise  ab,  dass  es  das  Winkelmann^sehe  um  77  (76)  0  Pfennige  über- 
tri£Et  Man  sollte  eigentlich  eine  stärkere  Abweichung  erwarten;  dass 
sie  nicht  eingetreten  ist,  liegt  daran,  dass  die  mandierlei  Irrthümer  der 
Winkelmann^schen  Berechnung  sich  zum  Theil  in  entgegengesetzter 
Richtung  bewegen  und  so  ausgleichend  gewirkt  haben. 

Die  Fehlerquelle,  deren  Vorhandensein  wir  bei  Berechnung  des 
Metallwerthes  festgestellt  haben,  muss  natürlich  die  Berechnung  des 
Nennwerthes  in  gleicher  Weise  beeinflussen.  Eine  zweite  Unsicherheit 
li^  aber  hier  noch  insofern  vor,  als  es  zweifelhaft  ist,  ob  sich  die 
Prägegebühr,  die  bei  priyater  Prägung  erhoben  wurde,  mit  den  wirk- 
lidien  Prägekosten  deckte.  Dass  es  nicht  der  Fall  war  bei  der  Aus- 
münzung von  Augustalen,  dass  hier  yielmehr  die  Kosten  höher  waren 
als  die  Gebühr,  glauben  wir  nachgewiesen  zu  haben;  deshalb  haben 
wir  auch  zur  Berechnung  des  Nennwerthes  der  uncia  augustalium  diese 
Gebühr  nicht  herangezogen.  Die  altherkömmliche  Pragegebühr  war 
ursprünglich  nur  für  die  uncia  tarenorum  angesetzt,  und  zwar  wahr- 
scheinlich ein  wenige)  zu  hoch.  Um  diesen  höheren  Betrag  würde 
also  der  von  uns  berechnete  Nennwerth  zu  verringern  sein;  wenn  es 
sich  hier,  bei  einer  Prägegebühr  yon  42  Pfennigen,  um  10  Pfennige 
handeln  sollte,  so  ist  das  jedenfalls  schon  sehr  hoch  griffen. 

Ghrosser  würde  der  Fehler  sein,  wenn  unsere  Auffassung  des 
valet  ad  sumptnm  der  Münzerordnung  sich  als  irrig  erweisen  sollte; 
dann  würden  etwa  40  Pfennige  von  unserem  Nennwerthe  in  Abzug 
zu  bringen  sein;  indessen  halte  ich  diese  Befürchtung  für  völlig  aus- 
geschlossen, schon  weil  dann  die  Verschiedenheit  der  Differenz  zwischen 
dem  wirklichen  Metallwerthe  der  beiden  Unzen  von  der  Differenz 
zwischen  den  beiden  Angaben  der  Münzerordnung  für  das  ,valet  ad 
samptum^  ganz  unerklärbar  sein  würde. 

Üo  glaube  ich  annehmen  zu  können,  dass  ich,  selbst  den  ungün- 
stigsten Fall  gesetzt,  bei  der  Angabe  des  Nennwerthes  möglicherweise 
bis  zur  Grenze  von  etwa  26  Pf.  bei  der  uncia  tarenorum,  von  etwa 
16  Pf.  bei  der  uncia  augustalium  zu  hoch,   oder  nach  der  anderen 


0  Dies  Schwanken  bat  darin  seinen  Grund,  dass  W.  den  Verkehrswerth 
der  unc.  tar.  mit  56,37,  den  der  una  aug.  mit  55,36  angiebt.  8.  440. 
«)  Vgl.  ob.  8.  660. 

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564  Adolf  Scbaube. 

Seite  bis  zur  Grenze  yon  etwa  10  Pf.  zu  niedrig  abgekommen  sein 
könnte.  Wenn  ich  diese  möglicheu  Fehlergrenzen  ansdrücklioh  aner- 
kenne, so  scheint  mir  doch  keine  ausreichende  Veranlassung  yorzu- 
li^^,  an  meinem  Ergebnis  selbst  eine  Aenderung  yorzunehmen. 
Bezüglich  des  einzelnen  Augustalis  yerringert  sich  diese  Fehlergrenze 
naturgemäss  auf  den  yierten  Theil. 

um  mit  einer  allgemeinen  Bemerkung  zu  schliessen,  so  möchte 
ich  meine  Meinung  dahin  aussprechen,  dass  Kaiser  Friedrich,  als  er 
die  Prägung  der  Augustalen  anordnete,  damit  die  Einführung  eines 
neuen  Münz  Systems  nicht  beabsichtigt  hat;  nach  wie  yor  wird  genau 
in  derselben  Weise,  nicht  bloss  yon  Priyaten,  sondern  yon  der  Begie- 
rung  selbst  nach  Unzen,  Tari  und  Gran  gerechnet  Danach  theile  ich 
auch  die  Anschauung  Winkelmanns  nicht,  dass  Friedrich  ü.  damit  die 
Goldwährung  des  sizilischen  Königreichs  in  Verwirrung  gebracht  habe; 
ich  kann  auch  kein  Unding  darin  sehen,  däss  nun  zwei  gesetzliche 
Zahlungsmittel  neben  einander  yorhanden  waren  ^),  deren  Einheiten 
im  Werthyerhältnisse  yon  1:7^|8  gestanden  hätten.  Die  Neuerung 
Friedrichs  bedeutet  für  den  Verkehr  einen  Fortschritt  zum  Besseren, 
eine  Erleichterung;  während  die  Goldmünzen  des  Königreichs  bisher 
nur  nach  ihrem  Gewicht  kursieren  konnten,  sobald  es  sich  irgend  um 
grössere  Beträge  handelte,  waren  nunmehr  trefflich  ausgeprägte  Gold- 
münzen yorhanden,  deren  Werth  ein  genau  bestimmter  und  yoU- 
kommen  zuyerlässiger  war,  so  dass  die  einfache  Zuzählung  durchaus 
genügte.  In  dieser  blossen  Thatsache  lag  ein  Vortheil,  der  dadurch 
nicht  aufgehoben  wurde,  dass  die  alten  Münzen,  die  man  zuwägen 
musste,  im  Gebrauch  blieben.  Und  was  das  Werthyerhältnis  der  beiden 
Münzen  anbetrifft,  so  muss  man  seine  Aufmerksamkeit  eben  in  erster 
Linie  auf  die  Bechnungseinheit  richten.  Diese  war  die  Goldunze  und 
nicht  der  Tan;  durch  die  Ausmünzung  yon  Viertelunzen  und  Achtelr 
unzen  konnte  die  Bechnung  nach  Unzen  nicht  in  Verwirrung  gebracht 
werden.  Auch  die  Meinung  scheint  mir  nicht  ausreichend  begründet, 
dass  die  neue  Goldmünze  sich  niemals  recht  eingebürgert  habe;  he* 
sitzen  wir  doch  Beweise,  dass  der  Augustalis  in  den  sechziger  Jahren 
des  13.  Jahrhunderts  selbst  in  Frankreich  stark  im  Umlauf  war,  und 
als  eine  Erinnerung  an  die  Goldmünzen  seines  Vorgängers  ist  ee  zu 
betrachten,  wenn  Heinrich  VII.  im  Jahre  1311  f&r  Mailand  die  Aus- 
prägung yon  Augustarü  anordnete^). 


1)  S.  439;  vgl.  404,  417,  429. 

*)  y.  Inama-Stemegg  a.  a.  0.  24.    Im  Übrigen  vgl.  die  eigenen  Angaben 
Winkelmanns  8.  430  f. 


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Der  Werih  des  Aogustalis  Kaiser  Friedrichs  II.  565 

Im  übrigen  bin  auch  ich  der  Meinung  Winkelmanns,  dass  für  die 
Art  der  Gestaltung  der  nenen  Goldmünzen  die  imperialistischen  Ten- 
denzen des  Herrschers  massgebend  gewesen  sind;  nur  hat  sich  die 
Begierong  am  dieser  Tendenzen  willen  bei  der  Ausprägang  yon  Augu- 
stalen  kein  finanzielles  Opfer  auferlegt,  vielmehr  hat  sie  die  Gelegenheit 
benutzt,  um  ihren  Gewinn  bei  der  Goldausmünzung,  wenn  auch  nicht 
gerade  in  erheblicher  Weise,  noch  weiter  zu  steigern. 


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Der  türkische  Gesandte  in  Prag  1620  und  der 
Briefwechsel  des  Winterkönigs  mit  Sultan  Osman  IL 

Von 

H.   Forst. 


Im  ersten  Bande  seines  bekannten  Werkes  ,,Tilly  im  dreissig- 
jährigen  Kriege"  hat  Onno  Klopp  den  Text  eines  Briefes,  welchen 
Pfalzgraf  Friedrich  V.  als  König  von  Böhmen  unter  dem  12.  Juli 
1620  an  den  Sultan  Osman  II.  richtete,  nach  einer  gegenwärtig  im 
kgL  Staatsarchive  zu  Osnabrück  vorhandenen  Abschrift  veröffentlicht  ^). 
Dieselbe  findet  sich  in  einem  Aktenheft,  welches  noch  Abschriften  von 
vier  anderen  auf  die  Verhandlungen  der  Pforte  mit  Friedrich  und  den 
böhmischen  Ständen  bezüglichen  Schriftstücken  enthält  Es  ist  auf- 
fallend, dass  0.  Klopp  die  letzteren  nicht  beachtet  hat,  obwohl  die- 
selben, soviel  ich  sehe,  bis  jetzt  nirgends  veröffentlicht  sind.  Daher 
dürfte  es  gerechtfertigt  erscheinen,  wenn  ich  den  ganzen  Inhalt  des 
Heftes  den  Fachgenossen  zur  Prüfung  vorlege  in  der  Hoffiiung,  damit 
wenigstens  einen  Anstoss  zu  weiteren  Nachforschungen  in  den  grösseren 
Archiven  zu  geben. 

Das  angeführte  Aktenheft  gehört  zu  der  Korrespondenz,  welche 
der  aus  der  Geschichte  des  böhmischen  Aufstandes  bekannte  ehemalige 
Statthalter  Wilhelm  Slawata  während  seines  Aufenthalts  in  Bayern 
in  den  Jahren  1621 — 1623  mit  dem  Grafen  Franz  Wilhelm  von 
Wartenberg,   Obersthofmeister    des  Kurfürsten   Ferdinand   von   Köln, 


>)  0.  Klopp,  Tillj  im  dreissigjährigen  Kriege  (Stuttgart  1861)  Bd.  I. 
S.  519.  Der  dreissigjährige  Krieg  bis  zum  Tode  Gustav  Adolfs  (Paderborn  1891) 
Bd.  L  S.  516  ff.  r^  T 

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Der  tOrkisohe  Geuuidte  in  Prag  1620  etc.  567 

f&hrte^).  Graf  Wartenberg,  geboren  1593i  war  der  alterte  Sohn  des 
Prinzen  Ferdinand  yon  Bayern  (Bruder  Herzog  Wilhelms  V.)  ans  dessen 
morganatischer  Ehe  mit  Maria  yon  Peti«nbeck  ^).  Zum  geistlichen  Stande 
bestimmt,  erhielt  Franz  Wilhelm  schon  in  firüher  Jngend  die  Propstei  Alt- 
Oetting  und  andere  Pfründen,  trat  aber  nach  yollendeten  Studien  in 
den  Staatsdienrt  und  bekleidete  am  Hofe  des  Herzogs  Maximilian  das 
Amt  des  Präsidenten  der  Rathscollegien,  bis  er  1621  yon  Maximilians 
Bruder,  dem  obengenannten  Kurfürsten  Ferdinand,  als  Obersthofmeister 
nach  Bonn  berufen  wurde.  Spater,  im  Jahre  1620^  bestieg  er  den 
bischöflichen  Stuhl  yon  Osnabrück,  zeigte  sich  als  energischen  Vor- 
kämpfer der  Qi^enreformation,  wurde  1633  yertrieben,  1648  wieder 
eingesetzt,  erhielt  ausserdem  das  Bisthum  Begensburg  und  starb  1661. 
Nach  seinem  Tode  wurden  seine  in  Osnabrück  yorhandenen  Brief- 
schaften, darunter  die  vorliegende  Korrespondenz  mit  Slawata,  yon 
dem  Osnabrücker  Domkapitel  in  Verwahrung  genommen  und  yerblieben 
im  Archive  des  Kapitels  bis  zur  Säkularisation  des  Hochstifts  im 
Jahre  1803;  damals  kam  das  Archiv  des  Kapitels  zum  grössten  Theile 
in  den  Besitz  der  hannoverschen  B^erung  und  wurde  schiesslich  dem 
Archive  der  Landdroetei  zu  Osnabrück  (dem  jetzigen  kgL  Staatsarchive 
daselbst)  einverleibt^). 

Slawata,  der  im  Jahre  1620  glücklich  aus  Böhmen  entkommen 
und  dann,  woU  im  Auftrage  Kaiser  Ferdinands  II.,  nach  Bayern  ge- 
gangen war,  hielt  sich,  wie  seine  Briefe  zeigen,  abwechselnd  in 
München  und  Passau  auf.  In  München  scheint  er  Franz  Wilhelm 
kennen  gelernt  zu  haben.  Als  letzt^er,  wie  oben  erwähnt,  nach 
Bonn  gegangen  war,  begann  zwischen  beiden  ein  lebhafter  Brief- 
wechsel, der  sowohl  Fragen  der  Politik  wie  personliche  Angel^en- 
heiten  behandelt.  Slawata  pflegte  regelmässig  Abschriften  der 
ihm  aus  Wien  zukommenden  politischen  Nachrichten  an  Franz 
Wilhelm  zu  senden,  und  letzterer  erwiederte  mit  ähnlichen  Mitthei- 
lungen. Viele  der  mir  yorliegenden  Briefe  Slawatas  enthalten  über- 
haupt nur  den  Hinweis  auf  die  beigefügten   „Avisen^^;   letztere  sind 


')  Dieser  Umstand  ist  0.  Elopp  entgangen,  weil  das  Begleitschreiben  Slawatas 
sich  früher  in  einem  anderen  Aktenfascikel  befand  als  die  vorliegenden  Abschriften. 

*)  Vgl.  B.  A.  Goldschmidt,  Lebensgeschichte  des  Kardinal-Priesters 
Franz  Wilhelm,  Orafen  von  Wartenberg,  FQrstbischofis  yon  Osnabrück  und  Re- 
gensburg (Osnabrück  1866)  8.  3  ft'.,  sowie  den  Aufsatz  von  U.  M  eurer  in  den 
»Mittheilungen  des  historischen  Vereins  zu  Osnabrück«  Bd.  X.  (Osnabrück  1875) 
S.  250  ff. 

*)  Eine  für  die  »Publikationen  aus  den  preussischen  Staatsarchiven*  be- 
stimmte  Ausgabe  der  politischen  Korrespondenz  Franz  Wilhelms  befindet  sich  in 
Vorbereitung.  /--^  t 

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1568  H-  *'o»-flt- 

leider  zum  grSssten  Theil  jetzt  nicht  mehr  yorhanden.  Anfangs  wurde 
die  Korrespondenz  in  deutscher  Sprache  gefiihrt;  seit  dem  August  1622 
aber  tritt  an  deren  Stelle  die  italienische.  Den  Anlass  zu  diesem 
Wechsel  scheint  eine  Etikettenfrage  gegeben  zu  haben.  Slawata  war 
nämlich  im  Jahre  1621  von  Ferdinand  IL  in  den  Beichc^rafienstand 
erhoben  worden  und  beanspruchte  nun  die  Anrede  ,,Hoch*  und  wohl* 
geborener  Grafts  während  Franz  Wilhelm  ihn  nur  „Wohlgeborener 
Graf'  titulieren  wollte.  Wohl  um  diese  Schwierigkeit  zu  umgehen, 
wählte  zuerst  Franz  Wilhelm  für  seine  Briefe  das  Italienische  mit  der 
einfallen  Anrede  ^JUustrissimo  signore'S  nnd  Slawal»  antwortete  dann 
in  gleicher  Weise.  Sowohl  bei  den  deutschen  wie  bei  den  italienischen 
Briefen  Slawatas  ist  der  Text  von  Sekretären  geschrieben;  nur  die 
Unterschrift  zeigt  Slawatas  eigene  Hand. 

Die  uns  hier  beschäftigenden  Aktenstücke  über  die  Unterhand- 
lungen der  Pforte  mit  Eonig  Friedrich  uud  den  böhmischen  Ständen 
hat  Slawata  während  eines  vorübergehenden  Aufenthaltes  in  Wien  mit 
einem  vom  26.  September  1622  datierten  Briefe,  der  ausserdem  noch 
eine  Anzahl  anderer,  g^enwärtig  nicht  mehr  vorhandener  Beilagen 
hatte,  an  Franz  Wilhelm  geschickt;  sie  scheinen  also  Slawata  selbst 
erst  um  diese  Zeit  mitgetheilt  worden  zu  sein.  Um  die  Fr^e,  in  wie 
weit  sie  als  authentisch  anzusehen  sind,  zu  lösen,  müssen  wir  zunächst 
untersuchen,  wie  weit  ihr  Inhalt  mit  anderweitig  vorliegenden  Nach- 
richten sich  in  Einklang  bringen  lässt. 

Wir  wissen,  dass  nicht  bloss  die  Nebenländer  der  böhmischen 
Krone,  Mähren,  Schlesien  und  die  Ober-  und  Niederlausitz,  sondern 
auch  die  mit  Ferdinand  unzufriedenen  protestantischen  Stände  von 
Ober-  und  Niederösterreich  sich  dem  Aufstande  aiigeschlossen  hatten, 
dass  ferner  im  Königreich  Ungarn  eine  starke  Opposition  g^^ 
Ferdinand  hervorgetreten  war  und  dass  der  Fürst  von  Siebenbüi^n, 
Bethlen  Gabor,  dies  benutzt  hatte,  um  in  Ungarn  einzufallen.  Während 
die  böhmischen  Stände  ein  Bündniss  mit  Bethlen  Gabor  schlössen,  die 
Absetzung  Ferdinands  aussprachen  und  den  Pfalzgrafen  Friedrich  zum 
Könige  wählten,  fand  Ferdinand  Hülfe  bei  König  Philipp  III.  von 
Spanien  und  Sigismund  von  Polen;  letzterer  gestattete,  dass  Ferdinands 
Offiziere  in  Polen  Schaaren  von  Kosaken  anwarben  und  mit  diesen  in 
Ungarn  und  Böhmen  einfielen.  Da  aber  ein  grosser  Theil  von  Ungarn 
damals  unmittelbar  unter  türkischer  Herrschaft  stand  und  der  Fürst 
von  Siebenbürgen  türkischer  Vasall  war,  so  hatten  beide  kri^führenden 
Theile  das  grösste  Interesse,  die  Pforte  für  sich  günstig  zu  stimmen. 
Der  kaiserliche  Gesandte  in  Konstantinopel,  Freiherr  v.  Mollart,  be- 
mühte sich,  die  türkischen  Staatsmänner  zu  wohlwollender  Neutralität 

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Der  tQrkische  Gesandte  in  Prag  1620  etc.  569 

und  womöglich  zum  Einschreiten  g^n  Bethlen  zu  bewegen.  BeÜilen 
seinerseits  sachte  sich  bei  der  Pforte  za  rechtfertigen  und  die  Er- 
laubnis zur  Annahme  der  ihm  von  den  Ungarn  angebotenen  Königs- 
würde  zu  erhalten;  die  Osmanen  selbst  in  den  Kampf  hineinzuziehen, 
erachien  ihm  bedenklich.  König  Friedrich  und  seine  Bathgeber  aber 
sahen  bald  ein,  dass  die  ihnen  zu  Gebote  stehenden  Streitkräfte  nicht 
ausreichten,  um  dem  Kaiser  und  dessen  Bundesgenossen  die  Spitze  zu 
bieten,  und  dass  es  zunächst  darauf  ankam,  jenem  die  polnische  Hülfe 
zu  entziehen.  Friedrich  sandte  desw^ren  im  Jannuar  1620  einen 
diplomatischen  Agenten,  namens  Bitter,  nach  S^nstantinopel,  um  Ver- 
bindungen mit  der  Pforte  anzuknüpfen.  Bitter  traf  dort,  von  einem 
Gesandten  der  ungarischen  St&nde  begleitet,  im  April  ein  und  erhielt 
eine  Audienz  bei  Sultan  Osman  II.  Dieser  antwortete  günstig  auf 
Bitters  Anbringen  und  ordnete  den  Tschausch  Mehemet  Aga  an  Friedrich 
ab.  Der  Tschausch  kam  am  3*  Juli  in  Prag  an  und  wurde  am  5.  von 
Friedrich  in  feierlicher  Audienz  empfangen^). 

Hier  setzen  nun  die  yon  Slawata  mitgetheilten  Aktenstücke  ein. 
Das  erste  derselben  ist  als  die  Anrede  bezeichnet,  welche  der  Tschausch 
bei  der  Audienz  hielt  Inhaltlich  stimmt  es  mit  einem  deutsch  abge- 
fassten,  Ton  Oindely  auszugsweise  mitgetheilten  Berichte,  der  sich  im 
kgL  bayrischen  Staatsarchive  zu  München  befindet,  im  wesentlichen 
überein,  giebt  aber  die  Versprechungen  des  Türken  in  Bezug  auf 
Waffenhülfe  genauer  an:  der  Tschausch  erklart,  sein  Herr  sei  bereit, 
den  König  Friedrich  auf  Verlangen  mit  60.000  Mann  zu  unterstützen 
und  ausserdem  ein  Heer  von  400.000  Mann  gegen  Polen  zu  senden, 
um  diesen  Staat  ftir  die  Einfalle  der  Kosaken  in  Böhmen  zu  bestrafen. 

Darauf  folgen  in  dem  Aktenhefte  die  Briefe  des  Sultans  und  des 
Grossveziers  an  König  Friedrich  und  die  Stände  der  vereinigten  sieben 
Provinzen:  Böhmen,  Mähren,  Schlesien,  Ober-  und  Niederlausitz, 
Ober-  und  Kiederösterreich.  Beide  Briefe  sind  vom  30.  April  1620 
datiert.  Der  Sultan  schreibt,  dass  er  durch  Friedrichs  Boten,  sowie 
idnrch  die  Berichte  Bethlen  Gabors  von  der  Erhebung  der  Provinzen 
gegen  den  Tyrannen  Ferdinand  und  von  der  Wahl  Friedrichs  ver- 
nommen habe,  dass  er  das  Vorgehen  der  Stände  billige  und  seinen 
Diener  Mehemet  Aga  beauftragt  habe,  sich  über  den  Stand  der  Dinge 
zu  unterrichten;  er  fordert  den  König  und  die  Stände  auf,  eine  feier- 
liche Gesandtschaft  an  ihn  zu  schicken  ^).     Gleichen  Inhalts  ist  das 


*)  Gindelj,  Geschichte  des  dreiasigjährigen  Krieges  Bd.  III,  S.  161, 178—181. 
*)  Nach  der  Angabe  yon  Senckenberg.  (H&berlinB  Neuere  tentsche  Reichs- 
Geschichte  Bd.  24  S.  473)  hat  Slawata  dieses  Schreiben  des  Soltang  in  seine  ^ 

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570  H.  Forst. 

Schreiben  des  Grossveziers ;  dasselbe  enthält  ausserdem  die  Mittheilung, 
dass  der  Pascha  Ton  Ofen  angewiesen  sei,  f&r  die  zn  erwartende  Ge- 
sandtschaft in  jeder  Hinsicht  Sorge  zu  tragen,  insbesondere  auch  die 
Aufträge  der  Gesandten  zu  prüfen  und  etwa  nothwendige  Ergänzungen 
zu  bezeichnen,  damit  die  Verhandlungen  nachher  um  so  rascher  zum 
Ziele  geführt  werden  können. 

Das  vierte  Schriftstück  ist  ein  langer,  in  21  Artikel  getheilter 
Bericht,  ohne  Datum,  über  Verhandlungen  des  Tschausch  mit  den 
böhmischen  Grossen.  Der  Berichterstatter  bindet  sich  an  keine  sach- 
liche Ordnung,  sondern  erzählt  abwechselnd  yon  Staatsgeschäften  und 
yon  Einzelheiten  des  geselligen  Verkehrs.  Zweimal  (Art.  2  und  17) 
findet  sich  die  Angabe,  dass  die  böhmischen  Stände  sich  zu  einem 
jährlichen  Tribut  von  700.000  Thalem  an  die  Pforte  bereit  erklärt 
hätten.  Auch  auf  die  Verhandlungen  mit  Bethlen  Gabor  geht  der 
Bericht  ein;  danach  haben  die  Böhmen  200.000  Thaler  für  Bethlen 
angewiesen  und  verlangen  dagegen  ungarische  und  türkische  Hül&- 
truppen  gegen  Sachsen  und  Bayern,  sowie  einen  Einfall  in  Eämthen 
und  Steiermark  (Art  6,  10—15).  Mit  besonderer  Ausführlichkeit  ver- 
weilt der  Berichterstatter  aber  bei  den  Gesprächen  des  türkischen  Ab- 
gesandten mit  den  böhmischen  höchsten  Beamten.  Ausführlich  schil- 
dert er,  wie  bei  einem  Trinkgelage  der  Türke  nach  der  Sitte  seines 
Landes  sich  dem  Oberstburggrafen  Berka  zum  Sohne  anbot  und  dafür 
nur  das  Eingeständnis  verlangte,  dass  Kaiser  Ferdinand  zur  Hölle 
verdammt  sei,  was  Berka  bereitwillig  bekräftigte  (Art.  4).  Noch 
blasphemischer  lautet  eine  Aeusserung  des  Grafen  Thum  (Art  19). 
Der  Türke  lässt  sich  auch  von  dem  Oberstlandrichter  Budowec  das 
Fenster  zeigen,  aus  welchem  die  kaiserlichen  Statthalter  hinausgeworfen 
worden  waren,  und  ertheilt  aus  diesem  Anlass  grausame  Rathschläge, 
welche  Budowec  dankend  entgegennimmt  (Ai-b  20).  Ueberhaupt  be- 
müht sich  der  Berichterstatter,  den  Hass  der  Böhmen  gegen  den  Kaiser 
mit  den  lebhaftesten  Farben  zu  schildern.  Dass  er  selbst  zu  den 
Gegnern  des  Aufstandes  gehört,  beweist  namentlich  seine  bittere  Ver^ 
wünschung  Thums  (Art.  19). 

An  fünfter  Stelle  endlich  folgt  in  Slawatas  Abschriften  der  von 
0.  Klopp  veröffentlichte  Brief  Friedrichs  an  den  Sultan. 

Zunächst  fällt  hierbei  auf,  dass  die  vier  ersten  Stücke  in  italieni- 
scher Sprache  geschrieben  sind,  der  Brief  Friedrichs  dagegen  in  lateini- 
scher.    Femer   wird   nur  bei  dem  Briefe  des  Sultans  der  italienische 


Memoiren  aufgenommen.    Leider  ist  mir  die  von  Jire6ek  besorgte  Ausgabe  dieser 
Memoiren  nicht  zugänglich.  ^  1 

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Der  türkische  Qesaiidte  in  Prag  1620  etc.  571 

Text  ausdrücklich  als  Uebersetzang  bezeichnet,  nicht  aber  bei  dem 
Briefe  des  Grossyezirs  nnd  bei  der  Bede  des  Gesandten.  Italienisch 
sind  aach  die  Zwischenbemerkungen,  welche  die  einzelnen  Stücke  mit 
einander  yerbinden.  Nun  war  das  Italienische  damals  Diplomaten- 
sprache in  gleichem  Maasse,  wie  heute  das  Französische;  es  ist  daher 
wohl  anzunehmen,  dass  die  höhten  bShmisdien  Beamten  gleich  Slawata 
jener  Sprache  mächtig  waren  und  sich  derselben  für  den  Verkehr  mit 
dem  Ttbrken  bedienten,  sowie  dass  letzterer  eine  italienische  Üeber- 
Setzung  von  dem  Briefe  des  Sultans  entweder  mitgebracht  hatte,  um 
dieselbe  mit  dem  Original  zusammen  zu  überreidien,  oder  sie  in  Prag 
selbst  anfertigte.  Ebenso  ist  bei  dem  Schreiben  des  Qrossreziers  der 
italienische  Text  für  eine  Uebersetzung  zu  halten,  obwohl  der  Ab- 
schreiber dies  nicht  ausdrücklich  sagt.  Nur  bei  dieser  Annahme  ist 
es  erklärlich,  dass  in  beiden  Schreiben  zuerst  das  Jahr  nach  türkischer, 
dann  aber  das  yoUe  Datum  nach  christlicher  Zählung  angegeben  ist; 
wir  haben  hierin  eine  Zuthat  des  Debersetzers  zu  sehen. 

Der  Inhalt  der  Schriftstücke  giebt  keinen  Anlass  zu  Bedenken 
gegen  die  Echtheit.  Zwar  hat  man  auf  kaiserlicher  Seite  an&ngs  die 
türkische  Gesandtschaft  für  einen  yon  Bethlen  in  Sinne  gesetzten 
Schwindel  gehalten  ^) ;  dass  diese  Annahme  aber  unrichtig  war,  bewies 
der  glänzende  Empfang,  welchen  die  darauf  yon  Eonig  Friedrich  an 
die  Pforte  abgeordnete  feierliche  Gesandtschaft  in  Eonstantinopel  fand, 
und  das  Bündnis,  welches  infolge  dessen  zu  Stande  kam.  Nur  ein 
Punkt  erscheint  dabei  zweifelhaft.  Nach  den  Angaben  des  yierten 
Schriftstückes  haben  die  böhmischen  Stände  sich  zu  einem  jährlichen 
Tribut  an  die  Pforte  bereit  erklärt,  und  dasselbe  Versprechen  giebt 
König  Friedrich  in  seinem  Briefe  an  den  Sultan.  Dagegen  berichten 
die  kaiserlichen  Diplomaten  aus  Eonstantinopel,  dass  in  dem  Bündnis- 
yertrage  die  Pforte  keinen  jährlichen  Tribut,  sondern  nur  yon  fünf 
zu  fünf  Jahren  eine  Gesandtschaft  mit  Geschenken  yerlangt  habe  ^). 
Nun  ist  kaum  anzunehmen,  dass  die  Pforte  auf  einen  bereits  aus- 
drücklich zugestandenen  Jahrestribut  nachträglich  yerzichtet  haben 
sollte;  anderseits  ist  es  aber  möglich,  dass  die  kaiserlichen  Diplomaten 
in  diesem  Punkte  ungenau  unterrichtet  waren.  Ausserdem  hat  der- 
jenige, welcher  die  vorliegenden  Aktenstücke  zusammenstellte,  schwer- 
lich das  nach  Eonstantinopel  gesandte  Originalschreiben  yor  sich 
gehabt,  sondern  nur  ein  in  Friedrichs  Kanzlei  yerbliebenes  Goncept, 
welches  yielleicht  bei  der  Ausfertigung  abgeändert  wurde. 


i)  Gindely  III,  S.  156. 

«)  Gindely  III,  S.  183.  ^  t 

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572  H.  Forst 

Dicfs  fjUbrt  Ulis  endlieh  aof  dieFr^ge,  wie  deiin  Slawatae  Gewährs- 
mann zur  Kenntnis  der  vorliegen  Aktenstücke  kam  und  ob  sich  noch  an 
anderen  Orten  Abschriften  derselben  nachweisen  lassen.  Hurter  fährt  eine 
im.  österreichischen  Staatsarchire  vorhandene  «Abschrift  des  Sdireibens 
des  Grossvezirs  an  den  Pfalzgrafen  vom  30.  April  1620*  an^);  dies  passt 
auf  das  dritte  der  vorliegenden  Aktenstücke.  Gindely  ferner  hat  im 
bayerischen  Staatsarchive  einen  Brief  Friedrichs  an  den  Sultan  vom 
12.. Juli  1620  gefunden^).  Wir  wissen  nun,  dass  nach  der  Schlacht 
am  weissen  Berge  sowohl  die  Ean^lei  Friedrichs  wie  diejenige  seines 
Ministers,  des  Fürsten  Christian  von  Anhalt,  in  die  Hände  der  Sieger 
gefallen  war.  Die  Papiere  Christians  nahm  Herzog  Maximilian  von 
Bayern  an' sieh;  das  Archiv  Friedrichs  dagegen  liess  der  Kaiser  durdi 
^wei  Beichshofrathe  durchforschen;  dabei  fimden  sich  auch  die  Akten 
der  Unterhandlung  mit  den  Türken^).  Aus  diesen  müssen  also  die 
<lrei  ersten  und  das  fünfte  der  Vprlieg^iden  Schriftstücke  stammen; 
das  vierte  dagegen  dürfte  ein  von  einem  kaiserlichen  Kundschafter 
erstatteter  Bericht  dein. 

Auffallend  ist  es  nur,  dass  in  den  zahlreichen  von  bayerischer 
Seite  gegen  Friedrich  veröffentlichten  Flugschriften,  welche  gerade 
seine  Yerbindung  mit  den  Türken  eingehend  behandeln,  von  den  vor- 
li^nden  Aktenstücken  kein  Gebrauch  gemacht  wird,  soviel  ich  sehe. 
Dass  ausser  Slawata  und  Franz  Wilhelm  niemand  von  dem  Briefwechel 
Friedrichs. mit  dem  Sultan  Kenntnis  erhalten  hätte,  ist  doch  nicht  an- 
zunehmen, ebensowenig  aber,  dass  die  bayerischen  Staatsmänner  und 
Publicisten  aus  persönlicher  Bückßicht  für  den  geächteten  Pfalzgrafen 
davon  geschwiegen  haben  sollten.  So  bleiben  nur  zwei  Erklärungen 
möglich :  entweder  fürditete  man,  der  vorliegende  Text  von  Friedrichs 
Schreiben  an  den  Sultan  stimme  nicht  mit  der  nach  Konstantinopel 
gelangten  Ausfertigung  überein,  seine  Veröffentlichung  würde  also  dem 
Pfalzgrafen  Anlass  geben,  die  bayerische  Regierung  der  Fälschung  «u 
beschuldigen  —  oder  man  trug  auf  kaiserlicher  Seite  Bedenken,  die 
Pforte  durch  Veröffentlichung  der  Briefe  zu  verletzen. 


*)  Hurter,  Geschichte  Kaiser  Ferdinands  IL  und  seiner  Eltern,  Bd.  VIII, 
S.  227,  Anm.  149. 

*)  Gindely  Bd.  HI,  S.  190,  erste  Anmerkung.  Diese  Anmerkung  scheint 
allerdings  an  fsüscher  Stelle  zu  stehen  und  vielmehr  zu  8.  181  zu  gehören:  denn 
in  dem  vorliegenden  Texte  des  Briefes  ist  nur  das  Eintreffen  des  türkischen  Ab- 
gesandten in  Prag  erwähnt.  Nach  freundlicher  Mittheilung  des  kgl.  Geheimen 
Staatsarchiyes  zu  München  hat  sich  die  von  Gindelj  angeführte  Abschrift  unter 
den  dortigen  Beständen  bisher  nicht  wieder  auffinden  lassen. 

»)  Hurter  VUI,  S.  607.  .  r^       >     i 

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Der  türkische  QMandte  in  Prag  1620  etc.  573 

Das  mir  zu  Gebote  stehende  Material  reicht  zur  Lösung  dieser 
sich  erhebenden  Fragen  nicht  aus;  ich  muss  mich  begnttgen,  den  Brief 
Slawatas  nebst  der  Beilage  nachstehend  zum  Abdruck  zu  bringen. 

1622,  September  26.  Wien  i). 
Graf  Slawata  an  Graf  Franz  Wilhelm  von   Wartenberg. 

(Original  im  Staatsarchive  zu  Osnabrück,  Abschnitt  1,  Nr.  45). 

»Illustrissimo  signore. 

Due  lettere  gratiosissime  di  Yostra  Serenitä  lUustrissima,  una  de  gli 
19  d*Agosto  h^)  Taltra  di  11  corrente  mi  sono  con  Tordinario  passato 
insiemß  capitate.  Bingratiando  molto  a  V.  S.  Jll.>^  di  si  viva  memoria 
che  di  me  retiene,  della  quaie  dalla  parte  mia  pu6  ben  star  anco  assicu- 
rato  (!),  solo  la  supplico  d*  haver  mi  per  iscuso,  che  questi  giomi  passati 
habbia  tralasciato  due  o  tre  ordinari  di  scriTcrle,  il  che  ha  caggionato 
alcune  mie  continue  occupationi,  oh' in  questa  Corte  mi  sono  venute  per 
le  mani,  si  anco  che  fuora  dell*  avisi  ordinarii  non  haveva  materia  di  man- 
darle  altre.  Ho  spedito  le  mie  cose  assai  bene,  il  che  dalle  copie  allegate 
piü  ä  pieno  intendera^).  Hora  me  ne  parte,  piacendo  ä  Dio,  domani  di 
qua  SU  le  poste  versö  Possau,  di  la  andarö  k  trovar  ä  Ettning  Y  illustris- 
sima  signora  mia  madre  h  la  mia  consorte  et  insieme  con  loro  ritornarö 
alla  patria,  prima  alli  raiei  beni  di  Neuhaus,  et  di  lä  ä  Praga,  et  iyi 
atienderö  d*essercitar  grofficii  dell  giudice  magiore  et  dell  presidente 
della  Camera  di  quell  regno,  et  aspettarö  con  il  debito  desiderio  la  venutä 
di  Sua  Maestä  Gesarea,  porche  S.  M.  h  risolutissima  di  voler  dal  convento 
di  Batisbona  venir  se  ne  k  Praga  et  fetmarsi  iyi  almeno  un  par  d*anni, 
et  in  che  maniera  constituirä  il  governo  di  quell  regno,  il  tempo  lo  chiarir^. 

Mando  ä  V.  S.  Jll.™*  Tordine  di  S.  M.  Cesai*ea  che  questi  giomi  ö 
uscito  per  bandir  fuora  di  Moravia  gli  Anabatisti,  dei  quali  parechi  mille 
utriusque  sexus  si  ritrovano  ^).  Mando  anco  copia  d*  una  relation  di  quelle 
che  pässö  con  queP  ambasciator  dell  Turco,  che  all  tempo  dell  Fedenco 
puochi  mesi  avanti  qu6lla  segnalata  yittoria  ora  ä  Praga,  et  se  bene  hormid 
Biä  cosa  yechia,  con  tutto  ciö  penso  che  non  le  diarä  fastidio  di  leger  la. 
Similmente  mando  una  copia  degrarticoli  conclusi  nella  passata  dietä 
in  Hungeria^).  Quello  che  di  Ungheria  superior  si  scrive,  dalla  inclusa 
intenderä^).  Et  con  questo  raccomandandomi  alla  disiderata  gratia  di 
V.  S.  Jll.™*,  le  prego  da  nostro  signore  Iddio  ogni  süo  cöntento.  Di 
Vienna  li  26  di  7^"^®   1622. 

Di  V.  S.  Jll.«»a 

servitore  affetüssimo 

G.  Slavata  m.  p.* 

"  ^  .    ■       ■ ,   .  i 

*)  61awata  war  damals  nach  'W'ien  gereist,^  weil  der  Kaiser  ihm  di6  Statt- 
halterschaft yon  Mfthren  angetragen:  hatte,  er  selbst  abei?,  vie  es  scheint,  licft>er 
ia  seine  frühere  Stellung  zurückkehren  wollte.  ', 

*)  Hier  .wie  Überhaupt  habe  ich  dieorthogTaphischen  £igenthümlichkeiten 
der  Vorlag  nach  Möglichkeit  beibehalten.  .     .    .  .    . , 

^  Diese  Beilagen  fehlen.  Ueber  die  Austreibung  der  WiedeHAufe^  yflfl.' 
Gindely  Bd.  IV,  a  565 >  ,  :  ..   :    ,.r,..  j 

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574  H.  Forst 

Beilage. 

La  propositione  dell' ambasciador  Turco  fatta  li  5  di  Loglio  ao.  1620 
nella  dtU  di  Praga  in  castello,  nella  prima  udienza  del  Palatino  alUhora 
rh  di  Bohemia,  de*  Calyini  offiiiali,  conti,  baroni,  nobili  e  molti  altri. 

»Arücolo  pnmo 

Serenissimo  rö  di  BoeBoa«  n  mio  potentissimo  invittissimo  e  clemen- 
tissimo  imperaiore  8alnta  amichevole  la  Serenitä  Yostra.  II  simiie  fk  la 
aastitä  del  beato  muffti  il  hozza,  il  sopremo  vezir  bassa,  il  kiisla  agasi  e 
tntü  gl*  altri  bassa  salatano  e  prosperano  felicissimo  poesesso  a  Yostra 
Serenitä  ä  (I)  questo  suo  regno,  e  luonga  vita  e  yittoria  contro  gli  snoi 
nimici. 

Secondo  articolo. 

Essendo  stato  il  mio  potentissimo  imperatore  informato  dall*amba- 
sciador  del  Ferdinande,  che  V.  Ser.^  non  hä  piü  il  possesso  di  questo 
regno,  anzi  hä  informato  *1  mio  clementissimo  imperatore  fieilsamente,  che 
tatto  questo  regno  s*ha  reso  humilmente  all*  ubbidienza  del  Fernando,  e 
hann*  mandato  via  V.  6er>,  di  piü  ch*  hanno  fatto  priggioni  tutti  qnelli 
che  sono  stati  caggione,  che  lui  ^  stato  fatto  rh  di  Boemia,  et  hanno  lor 
mandato  all  Feinondo,  il  quäle  farä  lor  dare  Li  piü  crudel  morte  che  si 
pu6  imagginare,  e  per  questo  effetto  manda  me  suo  humillissimo  servitore 
con  questa  legatione  per  informarmi  della  verit^.  Onde,  seremissimo  r^, 
sia  lodato  Iddio  che  i^ovo  *1  contrario  di  quella  falsa  informatione,  ch*  era 
stata  data  da  parte  di  quel  buggiardo  di  Fernando  al  mio  clementissimo 
imperatore,  e  perciö  Y.  Ser>  ispedisca  quanto  prima  ambasciadori  da  tutte 
le  sette  provincie  e  gli  mandi  con  esso  meco  al  mio  potentissimo  imperatore, 
acciö  possa  effettuare  il  tutto  quanto  la  BerM  Y.^  disidera  per  far  restar 
in  una  faccia  oscura  quelli,  ch*  hann*  detto  falso  inganando  *1  mio  poten- 
tissimo imperatore,  il  quäl  non  mancherä  di  castigargli. 

Articolo  terzo. 

II  mio   potentissimo   imperatore   s*offerisce  con  ogn*  affettionata  ami- 

citia,  et  amorevolmente  gli  fä  saper,  che  chi  sarä  amico  del  r^  di  Bohemia, 

sarä  anco  amico  del  mio  potentissimo  imperatore,  et  all*ihcontro  chi  ssik 

nimico  del  r^  di  Boemia,  sar4  il  mio  potentissimo  imperatore  suo  nimico. 

Articolo  4*^. 

Promette  il  mio  potentissimo  Cesare  *1  agiuto  alla  Ser>  Y.^  ogni 
Yolta  che  gliene  sar4  di  bisogna  ^\ßQ  combattenti  tutti  ä  cavallo,  quali  si 
truovano  gia  *ntomo  gli  confini  di  Buda,  e  come  Y.'^  SerM  li  vorrä,  havra 
loro  subito. 

Articolo  b^. 

Havendo  int«so  *1  mio  clementissimo  imperatore  d*  alouni  ambasciadori 
degni  di  fede,  che  si  ritmovan*  alla  splendida  porta  de  la  M>  Sua,  che 
la  6er>  Y.^  h  pencipe  ch*os8erYa  le  promesse  e  la  parola,  per  questo*! 
mio  potentissimo  imperatore  desidera  far  una  infinita  pace  con  esso  ki 
coli*  aggiuto  di  Dio,  la  quäl  havrä  da  durar  insin*  al  fin  del  mondo,  e  non 
una  pace  di  vint*  o  trent*  anni,  poiche  una  terminata  pace  di  qualche 
tempo  ö  falsissima  pace,   chMnganna  una  e  Taltra  parte,  jn&  la  indeter* 

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Der  ttirkisobe  G^es&ndte  in  Prag  1620  etc.  575 

minata   pace   h   queUa  che   da   allegrezza   cosi  all*  anima  com*   al   corpo, 
qnaiido  *1  popolo  vive  in  nna  oonsolata,  tranquilla  e  santa  paoe. 

Sesto  articolo. 

Habbiamo  inteso  ch'  i  Polakbi  üimo  de*  danni  alle  provincie  di  Y.  Ser>, 
ai  com*  ban*  fatto  i  Eosakbi  alle  terre  del  noatro  potentissimo  imperatore; 
perö  sia  piü  che  sicura  8er>  V.'^,  che  qoanto  prima  Terra  *1  mio  impe- 
ratore e  far^  un  potentissimo  essercito  di  qoattro  oento  mille  combattenti 
per  andar  contra  Polaochi  et  insegnargli  con  6bi  bann*  da  £are.  £  percio 
YJ^  S6r>  non  se  ne  pigli  1*  altro  &6tidio,  poicbe  *1  Polacoo  hayra  adosso 
la  sna  ruoina  (1)*. 

Seguita  la  lettera  dell*  imperator  Tnrco  interpretata  eta 
»Sultan  Osman  per  la  gratia  del  grand  Iddio  in  cielo  imperatore  e 
sultano  Ottomanno,  Iddio  in  terra,  invittissimo  e  potentissimo  Oesare»  r^ 
de*  tatti  gli  r^  del  mondo,  sommo  imperatore  e  monarca  del  mondo,  com- 
mandator  de*  tatti  li  r^  e  rö  de  72  regnami,  possessore  dall*  Oriente  insin* 
all*  Occidente,  gran  imperatore  dell*  impero  (!)  Greco  e  potentissimo  pren- 
cipe  della  nobilissima  natione  di  Persia  et  Armesiia»  trionfattor  di  Gie- 
rusalemme  e  di  tutta  la  Giudea  etc.  —  Amico  carissimo  r^  di  Bohemia, 
insieme  con  tutte  Tonite  sette  proYincie,  Bobemia,  Moravia»  Silesia,  Lu- 
satia  inferior*  e  superiore,  Aastria  inferiore  e  superiore,  con  tutt*  i  baroni, 
nobili,  maggiori  e  minori,  che  sono  sottoposti  alla  Corona  di  Bobemia, 
nostri  fedeli  diletti.  Essendo  comparso  inanzi  la  potentissima  et  altissima 
M^  N"^  il  Yostro  corriere  mandat**  ä  noi  coUe  lottere  htimilli  e  desiderate 
mandar*  ^mbasciadori  alla  splendiasima  porta  della  M^  N"  con  intentione 
tale,  d*haYer  la  gratia  e  clemenza  nostra  con  buona  pace  et  amidtia,  si 
come  del  tntto  il  nostro  fedelissimo  amico  e  vasallo,  il  Betlebem  Gabor, 
prencipe  di  Transilvania  n*  hä  dato  piena  informatione,  qoanto  che  desi- 
derate, noi  habbiamo  colla  clemenza  e  gratia  nostra  sentito  et  hayuto 
gran  gusto  e  piacere,  che  tutte  quelle  provincie  con  il  regno  di  Bobemia 
Bon  unite  insieme,  e  si  doglion^  e  lamentano  della  crudeM  e  ürannia  del 
Fernando,  atteso  che  non  vi  yuol  mantener  quel  che  y*  hä  promesso,  per 
quest*  ancora  yoi  yi  uete  liberati  dalla  sua  tirannia,  et  bayete  eletto,  creato 
e  Goronato  nuoyo  rä,  cioö  il  Friderico  Palatino  di  Bheno  et  elettore  del 
Impero,  e  del  tutt*  bayete  scacciato  *l  Fernando  da  quel  regno  di  Bohemia 
qnesto,  diciamo  ch*  bayete  fatto  molto  bene,  poicbe  *8endo  lui  stato  man- 
cator  della  sua  promessa  e  parola,  che  cosa  s*  bayeva  di  aspettar  da  una 
persona  cieca,  orba  e  da  Dio  segnalata,  com*  lui  ö?  Non  altro  ch*ogni 
male.  Per  questo  noi  non  yi  mancheremo  colla  nostra  clemenza  e  potenza 
e  particolarmente  al  nostro  carissimo  rö  di  Bohemia  Federigo,  d*agiutarlo 
con  gente  e  con  tutto  quelle  che  potra  desiderare,  se  per  sorte  *1  Fer- 
nando lo  yolesse  molestare ;  benche  qua  alla  M^  N'*  il  suo  ambasciadore 
hä  proposto  molte  cose,  le  quali  noi  teniam*  per  schiette  buggie,  contro 
1*  yostro  r^  e  contra  di  yoi  altri  baroni  e  nobili,  che  yi  siate  resi  alla 
sua  ubbidienza,  la  quäl  cosa  noi  *8teniam*  a  creder,  che  cosi  presto  yi 
siate  resi  di  nuoyo  all*  ubbidienza  del  detto  Fernando,  non  essendo  poca 
cosa  di  far  un  r^  nuoyo  e  puoi  ritomar  al  primo.  £  percio  commandiamo 
bor*  al  nostro  fedelissüno  seryitore  Mehemet  Aga,  legato  per  la  posta, 
accioche  si  possi  informare  di  tutta  la  yeritä,  il  quäle  come  sarä  arriyato, 

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576  H.  Forst. 

spedite  lo  qnanto  prima  per  beneficio  vostro  et  acoompagnatelo  colli  vostri 
ambasciatori  da  tutte  le  sette  provinoie,  accioche  come  saranno  arrirati 
avanti  la  presenza  della  M*^  N'*  et  haveranno  proposto  tutto  '1  negotio, 
e  sar^  anco  ä  soddisfattione  nöstra,  noi  ancora  colla  clemenza  nostra  si 
eompiaeeremo  esservi  amici  e  far  con  voi  una  indeterminata  pace,  e  vi 
YOgUamo  teuere  con  quelli  ch'hanno  sotto  *1  loro  dominio  statin  regni  e 
paesi.  Pero  tutto  quello  che  vi  farä  di  bisogno  in  questo  yostro  impor- 
isokie  negotiO)  n^  intenderete  minutamente  dal  mandato  nostro  legato  et 
anco  di  quello  che  vi  scriye  fedelissimente  nostro  servitore  sopradetto 
vesir  AUi  Bassa,  poiche  tutto  quello  che  yi  scriye,  h  tutta  la  nostra  cle* 
mentissima  volontä  e  commandamento.  Data  nella  residenza  nostra  im- 
periale in  Oonstantinopoli  Tultimo  giome  del  mese  Aprile,  Tanno  della 
fede  noetra  del  nostro  profeta  S^  Machumetto  mille  e  yinti  novo,  e  di 
Christo  Giesü  1620«. 

Segue  la  lettera  del  sopremo  vesir  Alli  Bassa. 
»Alli  Bassa  suppremo  vesire. 

Illustrissimo  r^  di  Bohemia,  insieme  con  tutt*i  confederati  paesi, 
Bohemia,  Morayia,  Silesia,  Austria  con  tutti  li  generosi  baroni  nobili  di 
tutte  quelle  provincie,  che  sou  sottoposte  alla  Corona  di  Bohemia,  nostri 
molt*  amatissimi  andci.  Havendo  noi  inteso,  che  desiderano  mandar  am- 
basciatori  alla  Maestä  del  nostro  invittissimo  imperatore,  si  come  per  il 
corriere  loro  capitan  Henrigo  ^),  il  quäle  colle  lettere  delle  Sügnorie  Vosia^ 
mandato  ä  noi  et  accompagnato  con  una  persona  qualificata  dalla  parte 
del  Betlehem  Gabor,  prencipe  di  Transilvania,  amico  fedelissimo  e  vasallo 
del  nostro  potentissimo  imperatore,  habbiamo  ben  inteso  la  buon  intentione, 
che  felicemente  desidenmo  *1  negotio  loro  con  ogni  prospero  fine.  Qual* 
mente  tutte  quelle  provincie  insieme  con  il  regno  ci  sono  unite  in  una 
buona  e  giusta  intentione,  e  ci  son'  liberati  dalla  tyrannia  di  Fernando, 
di  quel  orbo  e  cieco,  dico  ch*  han  fatto  molto  bene,  poicho  lui  non  meritö 
d'haber  11  regno  di  Bohemia,  et  hä  ancor  piacciuto  aUa  M^  del  nostro 
clementissimo  imperatore,  ch'  havete  discacoiato  lo  via,  e  dove  '1  nostro  im- 
peratore vi  puö  agiutare,  lo  far&  con  la  sua  gratia  e  potenza.  Con  cio 
sia  che  desiderate  mandar  ambasciatori  alla  splendidissima  Porta  del  nostro 
potentissimo  imperatore,  cosi  dal  rö  di  Bohemia,  come  da  tutte  le  sette 
provincie,  da  tutti  gli  maggiori,  minori,  ricchi,  poveri,  grandi  e  piccoli, 
e  desiderate  haver  V  amicitia  del  nostro  potentissimo  imperatore,  e  vol^ 
mandar  Y  ambasciatori  co*  presenti,  con  intentione  per  poter  trattar  il 
negotio  vostro  et  ottener  quanto  desiderate,  eioö  li  commandamenti  per  il 
hassk  di  Buda  nostro  carissimo  iratello :  dico  che  la  serenissima  Porta  del 
nostro  clementissimo  imperatore  ö  sempre  aperta,  et  ogn*uno  che  verrä, 
sarä  sempre  ben  venuto,  poiche  la  parola,  fede,  promesse  sue  non  State 
sempre  verissime,  e  mai  non  rifuter^  persona  nissuna,  sia  quäl  si  voglia, 
che  desidera  venir  ala  Maestä  del  nostro  potentissimo  imperatore,  e  pepolo 
hora  per  le  Signorie  Vostre  la  M^  Sua  hä  scritto  e  mandato  commanda- 
menti al  bassa  di  Buda  suo  fedelissimo  ministro   e   vicario,    qualmente  1 


<)  Der  pfölzische  Agent  Heinrich  Bitter,  vgl.  Hammer-Purgstall,  Geschichte 
des  Osmanisehen  Reiches  Bd.  U,  S.  774.   Hmrter  VlII,  S.  227.  Gindely  III,  8.  178. 


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Der  türkische  Gesandte  m  Prag  1620  etc.  5^7 

rö  di  Bohemia  nostro  molt'  carissimo  amico  con  tutt'i  suoi  paesi  e  pro- 
vincie  mandan  ambasciatori,  et  arrivati  che  sarann*  ä  Buda  colli  suoi  pre- 
senti,  cosi  alli  ambasciatori  com*  k  tutta  la  sua  famiglia  siano  fatti  gran- 
dissimi  honori  e  proyisione  di  tutto  quello  che  gli  sarä  di  bisogno,  tanto 
de  Tittovagli  quanto  di  quäl  si  yoglia  altra  cosa.  Di  piü  saran*  accom- 
pagnati  con  persone  d^importanza  sin'  alla  splendida  Porta  della  M^  del 
nostro  clementissimo  imperatore,  e  la  paoi  s*  abboccaranno  colla  M^  Sua, 
e  com'  havran*  presentato  i  presenti,  all'  hora  si  scriveranno  e  si  faran'  i 
stabilimenti  d'una  perpetua  pace,  la  quäl  havr4  di  durar  con  agiato  di 
Dio  sin*  al  fin  del  mondo.  £  puoi  alla  rituornata  de*  detti  ambasciatori 
saran  accompagnati  di  nuovo  con  quella  realt^  e  fedeltä,  che  ne  anco  un 
minimo  pelo  del  capo  lor  casherä  (I),  insin  che  sian  arrivati  alle  SS.  V/®. 
Perö  ricerchiam*  amorevolmente  da  puoi,  ch*il  nostro  Mecheraet  Aga,  al 
quäle  *1  nostro  potentissimo  imperatore  manda  in  questa  legatione,  com*  che 
sarä  arrivato,  non  sia  molto  tratenuto,  anzi  tantosto  con  lettere  e  con 
gl*  ambasciatori  sia  quanto  prim  ^)  ispedito,  accioch*  il  servitio  e  negotio 
lor  possa  haver  Tintento  suo,  per  poter,  dico,  tutto  quel  regno  colle  sue 
uniti  provincie  viyere  in  buona,  quieta  pace  e  haver  sempre  buona  cor- 
rispondenza  colla  M.^  del  nostro  invittissimo  e  clementissimo  imperatore. 
Imperoche  di  nuovo  diciamo,  che  quando  saranno  arrivati  gl*  ambasciatori 
regii  k  Buda,  all*  hora  tutto  quello,  che  s*hayera  da  ti*attare  con  (I)  M.^ 
del  nostro  potentissimo  imperatore,  si  consultarano  coll^  illustrissimo  bassa 
di  Buda,  accioche  mancando  qualche  cosa  e  punto,  senz*  il  quäle  non  si 
possa  far  di  manco,  all*  hora  gli  detti  ambascadori  scriveranno  al  r^  suo 
signore,  nostro  carissimo  amico,  non  essendo  lontano,  acciö  le  cose  si 
possin*  accommodare,  ch'il  negotio  vada  inanzi,  puoi  mandar  gli  detti 
ambasciatori  alla  splendida  Porta  con  ogni  fermezza,  si  come  di  questo  con 
nostro  molto  diletto  prencipe  di  Transilvania  Betlehem  Gabor,  il  quäle  hä 
maneggiato  tutto  questo  negotio,  debbino  con  quello  trattar  uniyersi  insieme 
di  tal  maniera,  che  siano  tutt*  insieme  confidenti  e,  dopo  haver  fatto 
questo,  possin  venir  una  volta  ad  un  benedetto  fine.  E  con  questo  il 
nostro  carissimo  r^  di  Bohemia  con  tutta  la  Corona  et  unite  provincie,  con 
tutti  gl*  habitanti  salutiamo  carissimamente  per  mUle  volte  etc.  Data 
nella  residenza  del  nostro  potentissimo  imperatore  di  Constantinopoli, 
1*  ultimo  del  mese  d'Avrile,  anno  della  nestra  fede  del  nostro  profeta 
S.*^'  Machometto  mille  vinti  nove,  e  di  Christo  Giesu  1620*. 

La  trattatione  delli  ribelli  Bohemi  falla  con  il  Turco  contra  Sua  Maesta 

Cesarea  e  contra  la  fede  cattolica. 

»Primo  articolo:  Li  Bohemi  Calvin!  hanno  dett*  all*  ambasciator  del 
Gran  Turco,  piü  presto  ch*  habbiano  di  rendersi  all*  imperatore  Fernando, 
che  voglion*  di  tutto  *1  cuore   renders*  al   potentissimo   imperatore  Turco. 

2^^.  II  Turco  legato  hä  dimandato  ™|7oo  talleri  intieri  *1  tributo  da 
Bohemi  (ogn*  anno)  e  dall*  altre  provincie;  lor  gl*  hanno  promesso  tutto 
quello  ohe  sarä  piacere  della  M.^^  Sua  potentissima,  purreche  lor  yoglia 
essOT  amico  e  protettore. 


^  »sia  quanto  prim«  durchstrichen.  ^^  ^ 

MittheUanffen  XVI.  Digitized  b^f^OOgle 


578  ä-  I'orBt 

3^.  Publicamente  alla  tavola  et  in  altri  laoghi  *1  legato  Torco  dioeva, 
che  rimperatore  h  un  Schelm,  cieco,  orbo,  tradittor  e  cane.  Li  CalYini 
Bohemi  ofßciali  yideyano  et  haveyano  grandissimo  gosto. 

4^.  n  conte  della  Torre  convitö  T  ambasciator  Torco  e  quello  del 
Betlehem  Gabor  ä  cena,  e  sedendo  alla  tavola,  Y*era  *1  burgravio  Berca, 
il  gran  cancelliere  Buppa,  il  Poppel  de'  Bischowthein  maggiorduomo  del 
regno,  il  conte  de  Mansfeldt  e  quello  della  Torre  con  altri  direttori,  il 
legato  Turco  fecö  un  brindes  al  burgravio  Berca,  priegandolo  che  lo  voglia 
accettare  per  suo  figliuuolo  e  d'  essergU  carissimo  signor  padre,  inchiudendo 
perö  una  conditione  in  quel  brindes.  II  burgravio  gl*  hk  risposto,  che  non 
era  degno  d*esser  padre  d'un  ambasciator  di  tanto  potentissimo  impera- 
tore,  mä  '1  servitore,  tuttavia  poiche  cosi  piace  alla  sua  signoria  illustris- 
sima,  cosi  sia ;  quel  ch*  appartien*  alla  conditione,  vorria  volentieri  sapendo. 
n  Turco  seguitö  e  disse :  » Jo  son  nato  Turco  e  voglio  viver  e  morir  Turco ; 
con  tutto  cio  io  credo,  che  tutti  quelli,  che  credono  in  Christo,  tutti  si 
possin  salvare,  sia  ch'esser  si  voglia,  eccetto  1  Fernando,  quel  maladetto 
cieco  e  sanguignio  tiranno  cane,  sende  lui  caggione  de*  molt'  danni,  morti 
e  spargimento  die  sangue  de*  taute  milla  persone,  per  questo  *1  diavolo 
porterä  '1  Fernando  all  profondo  dell*  infero  e  la  1*  abbruggierä  e  lo  tor- 
menterä  in  perpetuo  per  i  suoi  misfatti.*  II  burgravio  Berca  rispose: 
»Molto  volentieri,  e  buon  per  gli  faccia  *1  mio  carissimo  signor  figliuolo, 
e  mai  m  *ä  stato  brindes  tanto  caro,  come  questo,  e  Dio  faccia,  che  cosi 
avvenga  al  Fernando  nostro*  nimico  mortale.     Amen,  amen,  amen*. 

5*^.  11  legato  Turco  persuadeva  e  protestava  alli  Bohemi,  ch*  a  nis- 
suna  maniera  non  si  debbino  ne  vogliano  sottomettersi  al  Fernando,  e 
quando  dubbitassero,  che  fossero  debboli,  il  suo  potentissimo  imperatore 
non  mancher^  d' agiutargU,  si  come  lor  promesse  subito  ™|go  combatenti, 
(il  che  nel  quart*  articolo  della  propositione  si  comprende),  e  di  piü  diceva, 
ch*  il  Betlehem  Gabor  hk  commandamento  del  suo  potentissimo  imperatore 
di  farsi  r^  d*üngaria,  puoi  andar  subito  contra  la  Maestä  del  Fernando 
in  agiuto  d*  Bohemi. 

6^.  II  Betlehem  Gabor  hä  fatto  dir  alli  Bohemi  per  il  suo  ambascia- 
tore,  che  ringratiino  Iddio,  ch*  hau  fatto  et  acquistato  la  sua  amicitia,  da 
che  si  vede  *1  gran  beneficio,  che  gl*  hä  fatto  diventar  *1  Turco  dalla  parte 
loro,  e  quastato  1*  amicitia,  ch*  il  Fernando  haveva  con  il  Turco  e  suo  gran 
signore. 

7^.  II  bui'gravio  quella  sera,  che  cenö  il  Turco  in  casa  del  conte 
della  Torre,  disse:  >Jo  so,  ch*il  Fernando  darebbe  volentieri  cinquanta 
mille  ducati  d*oro,  per  haver  la  mia  testa;  mä  io  darö  ducento  mille 
ducati  e  piü  in  agiuto  del  pagamento  de*  nostri  soldati,  acoioche  con  tanto 
maggior  euere  possin*  persequitar  il  Fernando  sin  all*  ultima  sua  rovina, 
e  lo  farö  volentierosissimo,  accioche  *1  diavolo  lo  porti  in  ultima  dis- 
peratione*. 

Octavo  articolo:  II  legato  Turco  glie  rispuose:  »Meritamente,  poiche 
sono  tutti  mancatori  di  fede,  di  parola  e  di  promesse  questa  della  casa 
d*Austria,  si  come  e  stato  Bidolfo  e  Matthia,  tutti  buggiardi  e  di  quel, 
ch*hanno  promesso  alli  nostri  potentissimi  imperatori  Ottomanni,  sempre 
han  mancato,  e  perciö  son  tutti  falsissimi  e  buggiardi  della  casa  d*  Austria  *. 

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Der  türkische  Gesandte  in  Prag  1620  etc.  579 

9^.  Pablicamente  il  burgrayio  diceva  al  Turco  legato:  »Questa  *n 
gratissima  e  tirannissima  casa  d*Au3tria  ä  stata  sempre  la  ruoina  (!)  di 
Bohemia,  poiche  con  loro  falsissime  prattiche  Spagnuole  havevano  vendato 
*1  regno  e  la  nostra  carissima  patria  ä  Spagnnoli,  e  d*  un  regno  libero  hanno 
fatto  perpetna  e  continna  servita,  e  percio  *1  benedetto  Dio  non  hk  volnto 
patire  piü  tanta  tirannia  e  crudeltä,  e  cosi  per  sua  misericordia  hä  illu- 
minato  *1  nostro  intelletto  e  gl*  nostro  occhi,  ch*  habbiamo  preso  V  arme 
contro  *1  Fernando  e  tutta  la  oasa  sua  d*  Austria,  e  mille  volte  piü  volen- 
tieri  si  sometteremo  al  dominio  del  Tarco  sno  potentissimo  imperatore 
ch'alla  tirannia  Spagnuola*. 

10"*^.  11  Betlehem  Gabor  fece  dir  alli  Bohemi,  che  non  sole  vnor 
esser'  nimico  della  M.^  Cesarea  die  Fernando  de  di  tntta  la  casa  d*  Austria, 
mk  anco  di  qnelli  che  faranno  e  saranno  con  Ini,  e  che  Dio  mantenga 
pur  il  nostro  potentissimo  imperatore  Turco. 

IP.  L' imperatore  Turco  vuor  in  tutte  le  maniere,  che  li  Bohemi  si 
lighino  insieme  in  una  perpetna  confederatione  col  Betlehem  Gabor,  et 
6880  ancor  si  vuol  legar  et  unir  con  tutti  k  dispetto  e  ruina  de  tutti  gli 
Pftpisti  et  altri  inimici  d*  Ongaria  e  di  Bohemia. 

12^.  I  Bohemi  han  mandato  ä  donar  all  Betlehem  Gabor  ducento 
millia  talleri,  ringratiandolo  della  sua  cordialissima  affettione,  che  porta 
al  regno  di  Bohemia  et  a  tutti  grEvangelici  Christiani. 

13^.  I  Bohemi  hanno  priegato  Tambasciator  Turco  et  il  Betlehem 
Gabor,  che  debbino  mandar  Turchi,  Ongari  e  Tartari  contra  *1  paese  del 
serenissimo  duea  di  Baviera  per  ruinarlo;  la  quäl  cosa  il  Turco  e  Betlehem 
Gabor  promesse  di  farlo. 

14^.  II  medesimo  han  pregato  contra  *1  paese  del  serenissimo  elettore 
di  Sassonia,  nominando  ambidue  serenissimi  prencipi  cani,  tradittori,  sce- 
lerati,  pessimi  vicini  e  nimici  mortali  e  falsissimi,  e  Taltre  ingiurie  in- 
finite con  grandissime  minaccie,  dicendo:  >Gli  castigaremo  colla  potenza 
del  Turco«. 

15.  I  Bohemi  hanno  pregato  Betlehem  Gabor,  che  mandasse  un 
essercito  in  Stiria,  Carinthia;  lui  disse  che  lo  farä  con  Turchi  et  Ongari, 
e  promesse  di  ruinar  tutto  quant*  ö  delF  imperatore. 

1 6^.  II  legato  Turco  hä  detto  al  grau  cancelliere  de*  Buppa :  » Signore, 
mandate  via  i  Papisti  dal  regno  vivi  6  morti,  altrimenti  sarete  traditi  et 
in  continua  guerra,  non  havendo  mai  pace  ne  requie.«  II  detto  Kuppa 
rispuose:  »Quest*  ö  vero,  signore,  cosi  faremo.«  E  ringratiava  1  Turco 
del  buon  consiglio,  che  li  dava. 

17.  I  Bohemi  hanno  mandato  in  compagnia  dell*  ambasciator  Turco 
sette  ambasciatori  da  tutte  le  sette  provincie  per  trattar  il  negotio  loro  e 
del  tributo  promesso  all*  imperatore  Turco,  i  quali  ambasciatori  hayeyan 
di  trattar  il  tutto  in  Buda,  puoi  k  Costantinopoli,  havendo  ^[700  talleri 
intieri  1*  anno  promess*  il  tributo. 

•  18^.  Quando  *1  burgrayio  Berka  si  ralegrö  del  brindes,  ch*il  Turco 
gli  fece  per  le  maledittioni  ch*  hä  biasimato  la  persona  di  S.  M.^  Cesarea, 
il  conte  della  Torre  rispuose:  »Iddio  m*  ö  testimonio,  che  mi  dispiace  k 
sentir  dir  male  contra  *1  imperatore;  ma  puoi  che  lui  stesso  hk  voluto 
cosi  per  gli  suoi  consigli  Gesuitici,  cosi  ne  sia  e  cosi  ne  habbia  la  per- 
ditione,  e  la  ruina  sua  procede  da  lui,  noi  non  siam*  in  colpa^. 

Digiti^gr*y  dOOglC 


680  H.  Forst 

19**.  Doppo  haver  detto  1  conte  della  Torre  questo,  fece  empir  tre 
biccbieri  di  vino,  poi  fece  portar  un  grande  bicchier  voto,  et  8*  h4  voltato 
yerso  V  ambasciator  Turco  e  gV  h4  mostrat*  i  tre  biccbieri  pieni  di  yino  e 
gli  diese:  »Signore  ambasciatore,  il  primo  6  in  sanitä  del  suo  potentis- 
simo  imperatore,  il  secondo  in  sanit4  del  nostro  clementissimo  r^,  il  terzo 
in  sanitä  del  serenissimo  Betlebem  Gabor.  *  Puoi  gVb^  votati  tutti  tre 
nel  biccbier  gi'ande,  e  oosi  fece  an  brindis  al  Tnrco,  dicendoli:  >Si  come 
questi  tre  biccbieri  sono  miscbiati  in  uno,  e  piü  non  si  sä,  qaal  sia  stato 
r  primo  ne  T  ultimo,  mk  suolamente  di  vede  nn  solo  bicchiere  pieno  di 
yino,  cosi  io  questo  comincio  in  nome  della  Santissima  Trinita,  essende 
'n  quella  tre  persone  et  nno  solo  Dio,  cosi  faccia  la  sua  gratia,  cbe 
qnesti  tre  potentati  siano  uniti  in  an  cuore,  nna  intentione  et  in  una 
volonte,  trionfattori  contro  gl'  inimici  lor'  adversari,  e  con  questo  faccio  an 
brindis  a  V.  S.  111™^«  Cotale  confederatione  fece  *1  conte  della  Torre, 
ch'il  diavolo  lo  fiäccia  morir  in  mano  del  boia. 

20.  articolo.    II  yeccbio  Budowetz  il  giomo  della  prima  udienza  nel 

rituomar  menö  T  ambasciator  Turco  alla  sala  del   castello,   onde  *1  Turco 

cercö  e  pregö  di  yeder  il  luogo,   da   dove   furon  i  signori  buttati   fnora 

delle  finestre.     II  Budowetz  lo  menö  in  cancellaria  e  glie  moströ  *1  luoco. 

II  Turco   guardö  e  considerö   Taltezza,   puoi   rivoltö   verso  '1  Budowetz  e 

gli  disse:  »Che  questo  luogo  non  sia  alto,  veramente  non  si  puö  negare, 

e  mi  maraviglio,  com  'non  siano  restati  morti,  o  fors'  bavran  usato  qualcbe 

stregarie.*     II   Budowetz   gVhä   risposto:    »Si,    signore,    poiche    la   fede 

de'Papisti  h  tutta   costrutta  di   stregarie*    (aggiungendo)    »anzi   di   piü, 

signore,  furon  lor  tirate  anco  dell*  archibuggiate,  e  pur  non  toocö  nissuno«. 

II  Turco  replicö:   »Non  diss'  io,  cb'havranno  fatto  delle  stregarie.     Perö 

il  castigo  ö  stato  poco  ä  tali  tradittori  della  vostra  patria,   poiche  hanno 

meritato  peggio,  e  quando  questo  succedesse  al  mio  imperatore,  cosi  com'  ä 

voi  signori,   che  siete  stati  traditi  dalli   yostri  nimici,   farebbe  lor  dar  la 

piü  crudel  morte,  ch' imaginär  si  potesse,   si  com'  ogni  giomo  pigliar  an 

ditto  e  con  le  tanagli'  accese  di  fuoco  romper  e  bruggiarlo  dalla  mattina 

insin  alla  sera,   continuando  '1  martiro  in  tal  guisa  per  tante   settimane, 

fin  che  tutto  il  corpo  si  consumasse  dalli  tormenti«.    II  Budowetz  rispuose 

al  legato  Turco  ringratiandolo  del  suo  buon  consiglio  e  sentenza,  con  dir : 

»Che  se  mai  un'altia   yolta  capiteranno  in  nostra  mano  simili  tradittori, 

com'  h  stato  il  Slawata,    Smezanski,   Michna  e  Filippo    (si   come   speramo 

di  hayergli),  trattarem  lor  'ä  questo  modo,  che  V.  S.  ci  consiglia*.     Puoi 

montaron'  in  carozza,    et  il  Budowetz   come   comissario   1' accompagnaya  e 

ragionando  coli  Turco  gli  disse:  »Signore,  noi  signori  Bohemi  siamo  risoluti 

di  non  accettar  mai  piü  '1  dominio  di  questa  maledetta  casa  d'  Austria,  e 

piü  presto  che  patir  questo,   ci  yogliam  lasciar  tagliar  tutt'insieme   colle 

moglie  et  i  figliuuoli  k  fil  di  spada ;  perö  speramo,  ch'  il  suo  potentissimo 

imperatore  sarä  bastante  di  far  resistanza  contr'  il  nostro  'nimico  Fernando, 

il   quäle  ö  mancator    di    fede   e   di   parola  e  qualche   promette    mai   non 

attende,  per  quest'  ancora  potentissimo  imperatore  suo  signore  non  si  fidi 

delle  false  e  buggiarde   parole  di  Fernando*.     II  Petro  Miller  rispuose  al 

Budowetz :  »  Signore,  non  importa,  se  '1  imperatore  Turco  c  'agiuterä  ö  non ; 

basta  che  noi,    piü   presto  che  sottometterci  al  Fernando,    supplicarem'  al 

diavolo,  che  venga  in  agiuto  nostro,  g'iä,  siamo  risoluti*. 

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Der  türkische  Gesandte  in  Prag  1620  etc.  581 

21^.  II  Turco  rispaose:  ȣ]  vero,  signore,  noi  sappiam'  molto  bene, 
qoal  can*  h  il  Fernando,  e  yoi  altri  signori  non  dubittiate  di  nuUa. 
Speditemi  pur  qnanto  prima  coli' ambasciatori  da  tntte  le  sette  proyincie, 
puoi  lasciate  far'  ä  me,  quando  sarö  ritomato  al  mio  potentissmo  im- 
peratore  *. 

Seqoita  1  lettera  di  Federigo,  scritta  all*  imperator  Turco  li  12.  di 
Luglio  Anno  1620. 

»Nos  Fridericos  Dei  gratia  Bohemiae  rex,  comes  Palatinus  Bbeni,  sacri 
Bomani  imperii  princeps  elector,  Bayariae  duz,  marchio  Moraviae,  dux  Lucem- 
burgi  et  Silesiae,  marchio  superioris  et  inferioris  Lusatiae  etc.  Potentis- 
sime  et  invictissime  Ottomannorom  imperator,  domine,  domine  soltan  Osman, 
amice  et  vicine  noster  magnificentissime.  YJ^^  M.^i^  potentissimae  dominus 
legatus  in  nostra  residentia  Pragensi  3.  Julii  iam  currentis  anni  millesimi 
sezcentesimi  vigesimi  comparuit,  quem  non  solum  libenter  Tidimus,  verum 
etiam  cum  maxima  animi  laetitia  et  consolatione  ex  potentissimae  YJ^^  JiiM^ 
benignissimis  supremique  yesir  AUi  Bassa  humanissimis  ad  nos  nostrique 
regni  barones  et  nobiles  datis  litteris  intelleximus,  quibus  modis  poten- 
tissima  Y/^  Maiestas  a  nostris  officialibus  tempore  transacto  missas  litteras 
susceperit,  in  quibus  cum  gemitibus  et  lachrimis  totius  populi  ac  pro- 
yinciarum  afflicti  regni  Bohemiae  contra  horrendam  Ferdinandi  crudeli- 
tatem  grayamina  sua  ezposuerunt;  ad  haec,  quae  auxilia  potentissima 
y.r»  jj^tas  nobis  contra  eum  missurum  clementer  se  declarayit  atque  pro- 
misil  Eam  ob  rem  agimus  potentissimae  Y/^  M.^^  graüas  immortales, 
dein  precamur  atque  obseroramus,  ut  dignetur  potentissima  V.'*  M.**^ 
hosti  nostro  aperto  Ferdinande  Cesari  efßcaciter  inhibere,  ne  ulterius  nos 
offendat.  Econtra  nos  regnumque  nostrum  ac  proyincias  offerimus  cum 
potentissima  Y.'^  M.^  perpetuam  pacem  optimamque  correspondentiam 
habituroSy  et  ad  armayacationem  (!)  ^)  nostrae  amicitiae  cum  nostris  legatis 
singulis  annis  preciosa  munera  et  omnia,  quae  ad  tributum  sunt  neces- 
saria,  ad  potentissimae  Y.^^  M.^^^  beneplacitum  et  satisfactionem  missuros. 
Quod  potentissima  V.'^*  M.**»  ex  nostris  legatis,  quos  breyi  sumus  able- 
gaturi,  prolixius  percipiet.  Nos  regnumque  nostrum  Bohemiae  ac  pro- 
yinciae  in  potentissimae  Y.'"  M.*^  perpetua  fide  ac  devotione  permane- 
bimus.     Datum  in  arce  nostra  regia  Pragae  12.  Julii  A.o  1620*. 

II  fine: 
Tutto  questo  S>  11^  Cesarea  hk  hayuto  nel  tempo   della   ribellione. 


<)  In  der  vorliegenden  Abschrift :  armayacationem.  Ein  solches  Wort  findet 
sich  in  den  mir  zu  Gebote  stehenden  Wörterbüchern  nicht.  Yacatio  hat  im 
Mittellateinischen  die  Bedeutung  »andenckinge*  (Dieffenbach  Glossarium  Latino- 
Germanicum  p.  604),  0.  Klopp  (Tilly  I  S.  519)  liest  daför  »amplificationem*, 
übersetzt  jedoch  neuerdings  (Der  dreissigjährige  Krieg  1  S.  516)  »zur  Erweisung 
unserer  Freundschaft). 


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Johann  Philipp  von  Mainz 
und  die  Marienburger  Allianz  von  1671—1672. 

Von 

Moriz  Landwehr  von  Pragenau. 


L  Kurmainzische  Politik  1668—1671  (März). 

Die  nachfolgende  Arbeit  i)  stellt  sich  die  Aufgabe,  die  Geschichte 
der  Marienburger  2)  oder  besser  der  Provisionalallianz  ^)  von  1671 — 72 
möglichst  genau  zu  behandeln,  eines  in  mehreren  Beziehungen  merk- 
würdigen Bundes,  welcher  die  Aufgabe  hatte,  da  die  allgemeine  Beichs- 
verfassung  am  Begensburger  Beichstag  nicht  vorwärts  kam^  unter- 
dessen die  mächtigsten  BeichsfÜrsten  zu  einer  Theilverfassung  zu  ver- 
einigen, welche  gleichsam  ein  Bild  der  Allgemeinen  sein  sollte*). 

Eine  der  Hauptstützen  dieses  Bundes  war  Johann  Philipp  von 
Schönborn,  Kurfürst  von  Mainz  und  Erzkanzler  des  Beiches,  ein  Mann, 
über  den  sich  eine  Meinung  zu  bilden  schwer  ist,  ebenso  hoch  gerühmt 
von  den  einen,  wie  geringgeschätzt  von  den  andern.  1647  hauptsächlich 
durch  französischen  Einfluss  auf  den  Sitz  von  Mainz  erhoben,  hatte  er 
durch  seine  weitreichenden  diplomatischen  Beziehungen  einen  Einfluss 
erworben,   der  es  auch  auswärtigen  Mächten  wünschenswerth  machte, 

*)  Sie  entstand  auf  Anregung  des  Herrn  Professoi-s  Pribram  und  beruht  auf 
den  Acten  des  k.  u.  k.  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchivs  in  Wien,  sowie  des  mit 
diesem  vereinigten  Theils  des  ehemaligen  Erzkanzlerarchivs. 

2)  So  nannte  sie  Guhrauer,  Kurmainz  in  d.  Epoche  von  1672  (Hamburg  1839). 

•)  So  in  den  Acten  (Relat.  confer.  26.  I.  1672.  Kais.  Archiv.  Mogunt).  Sonst 
wird  sie  noch  genannt:  foedus  provisionale  defensivum  (Relatio  17.  VI.  1672). 
Particularfoedus  defensivum  (Kaiser  an  Grana,  1.  V.  1671)  und  Particularprovi- 
flionsallianz  (Kurmainz  an  Kurtrier,  2.  III.  1672),  etc. 

*)  Ausspruch  des  Kurfürsten  von  Mainz  bei  Grana,  3.  Juni  1671.  Vgl.  unter  S.  595. 

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Johann  Philipp  TOn  Mainz  etc.  533 

ihn  zum  Freimde  zu  haben  ^).  Nicht  wenig  mochten  dazu  seine  tole- 
ranten kirchlichen  Ansichten  beitragen,  welche  ihn  auch  Einfluss  an 
protestantischen  Höfen  gewinnen  liessen.  Wie  in  religiösen,  so  wünschte 
er  auch  in  politischen  Dingen  überall  die  Gegensätze  auszugleichen, 
eine  Annäherung  zwischen  den  feindlichen  Parteien  herbeizuführen, 
▼er  Allem  aber  Deutschland  den  Frieden  zu  erhalten,  gewiss  grosse 
und  ideale  Ziele,  denen  aber  doch  auch  er  selbst  mehr  in  der  Theorie 
als  Praxis  nachstrebte;  er  wollte  sie  in  den  grossen  europäischen  An- 
gelegenheiten erreichen,  ohne  sie  doch  in  den  kleinen  Verhältnissen 
seines  eigenen  Landes  verwirklichen  zu  können^). 

Er  war  der  Gründer  oder  doch  einer  der  hervorragendsten  Gründer 
des  Beinbundes  von  1658,  über  dessen  Natur  und  Ziele  die  Meinungen 
weit  auseinandergehen  3).  Sicher  wird  man  behaupten  dürfen,  dass 
diese  Allianz  den  französischen  Einfluss  auf  Deutschland,  wenn  auch 
wahrscheinlich  gegen  den  nrspünglichen  Willen  des  Stifters,  begün- 
stigte, und  demgemäss  stand  Johann  Philipp  als  Vorsitzender  des 
Bundes  bei  Ludwig  XIV.  in  hohem  Ansehen.  Wie  die  Verhältnisse 
damals  li^n,  war  er  darauf  angewiesen,  sich  wenn  möglich  die  Gunst 
des  Königs  zu  erhalten,  und  darauf  wird  doch  wohl  der  Sturz  Boine- 
bnrgs,  seines  ersten  Ministers,  zurückzuführen  sein  ^) ;  dafür  erhielt  er 
Frankreichs  Unterstützung  in  der  Erfurter  Angel^enheit  Dass  er 
aber  dennoch  durchaus  kein  blinder  Anhänger  der  Franzosen  war, 
zeigt  die  Thatsache,  dass  er,  eben  als  Ludwigs  XIV.  Truppen  gegen  . 
Erfurt  zogen,  über  die  Garantie  des  burgundischen  Kreises  in  einem 


>)  Mazarin  war  gegen  ihn  mit  Schmeicheleien  überaus  freigebig.  Von  den 
yielfachen  Aussprüchen,  welche  die  hohe  Meinung,  die  er  seinen  Zeitgenossen  ein- 
flÖBste,  zeigen,  sei  hier  nur  der  Templers  aus  dem  Jahr  1670  (Pribram,  Lisola, 
Leipzig  1894.  8.  508,  Anm.  2)  erwähnt. 

•)  VgL  N.  Müller,  Die  sieben  letzten  Kurfürsten  von  Mainz  1846  (etwas 
belletristisch). 

»)  Siehe  die  Urtheile  bei  Guhrauer,  Kurmainz  I,  89—92;  Auerbach,  La 
diplomatie  finui9aise  et  la  cour  de  Saxe  (Paris  1887)  p.  119.  198;  E.  Joachim, 
Entwicklung  des  Rheinbundes  (Leipzig  1886)  S.  90  f.,  212  f.,  243,  445,  501,  503  f.; 
Köcher,  Gesch.  von  Hannover  und  Braunschweig.  (Pablicationen  aus  d.  preuss. 
Staatsarchiven  Bd.  20)  I,  195—202;  Pribram,  Beiträge  zur  Gesch.  d.  Rheinbunds 
(Sitzungsber.  der  Wiener  Akad.  Bd.  115)  113  f.,  160  f.;  Ch^ruel,  Histoire  de 
France  sous  le  minist^re  de  Mazarin,  III,  127.  129  f. ;  Erdmannsdörfier.  Deutsche 
Gesch.  (Oncken*sche  Sammlung)  I,  293  ff.,  316—19.  —  Droysen,  Gesch.  d.  preuss. 
Politik  in,  2  S.  383-413;  lU,  3.  8.  9  ff.  12. 

*)  Pufendorf,  De  reb.  gest.  Friderici  Wilhelmi,  (Prankfurt  a.  0.  1695)  X,  §  79 ; 
ßchunck.  Beitrage  zur  Mainzer  Gesch.  (Frankfurt  1788—91)  Bd.  I,  64;  N.  Müller, 
150  ff.,  Guhrauer  L  Buch.  Auerbach  149-200.  bes.  161  ff.         Dgitzed by  vji^OQIc 


584  Moriz  Landwehr  Ton  Pragenaa. 

geheimen  EinTemehmeu  mit  Spanien  stand  ^).  Dennoch  blieb  auch  in 
der  nächsten  Zeit,  wenigstens  äusserlich,  ungetrübte  Freundschaft 
zwischen  den  beiden  Fürsten,  wenn  auch  yielleicht  die  allzngewaltig 
sich  erhebende  Macht  Frankreichs  Johann  Philipp  mit  geheuner 
Besorgnis  erfüllt  haben  mag. 

Noch  liess  er  sich  von  deni  französischen  Gesandten  Grayel  zu 
dem  Vertrag  ?om  28.  Februar  1667  ^)  drängen  und  trat  auch  in  das 
am  28.  October  desselben  Jahres  definitiv  geschlossene  Kölner  Collecti?- 
bündnis  ein^),  aber  bald  zeigte  sich  der  Stimmungswechsel,  welcher, 
wohl  schon  früher  vorbereitet,  infolge  des  Devolutionskrieges  sich  in 
ihm  vollzog.  Er  war  über  das  Vorgehen  Ludwigs  XIV.  tief  erbittert  *), 
nur  wagte  er  keinen  offenen  Widerstand,  so  lange  sieb  kein  Mächti- 
gerer fand,  an  den  er  sich  anlehnen  konnte.  Diese  Bedingung  schien 
erfüllt,  als  am  23.  Januar  1668  die  TripleaUianz  geschlossen  wurde  ^), 
und  fortan  trat  auch  die  Aenderung  seiner  Gesinnung  immer  deut- 
licher hervor. 

Hatte  er  sich  schon  bei  den  Verhandlungen  w^en  Verlängerung 
des  Bheinbundes  missgünstig  gezeigt^)  und  schon  im  November  1667 
seine  Geneigtheit  kundgegeben,  sich  mit  den  Holländern  und  andern 
Neutralen  zu  verständigen,  sich  mit  Schweden  des  näheren  zu  vernehmen 
und  in  den  braunschweigischen  Vertrag '')  einzutreten,  so  verhandelte  er 
im  Anfang  des  Jahres  1668  ernstlich  um  die  Aufnahme  in  das  letzt- 
genannte Bündnis,  doch  ohne  Erfolgt) ;  er  knüpfte  zugleich  durch  seinen 
bei  dem  Friedenscongreds  zu  Aachen  befindlichen  Neffen  Melchior  von 
Schönbom  Verbindungen  mit  den  Niederlanden  an.  Dieser  sollte  dem 
staatischen  Bevollmächtigten  Beveming  andeuten,   der  Kurfürst  wolle 


*)  Auerbach  175. 

«)  Du  Mont,  Corps  universal  diplomatique  VII,  1  S.  13  f. 

>)  Köcher  533  f.,  540,  Mignet,  Negociations  relatives  k  la  success.  d*£s- 
pagne  II,  40. 

*)  Guhrauer  I,  95  ff.     Vgl.  Erdmannsdörffer  I,  515. 

s)  Kanke,  Eng].  Gesch.  4,  322  ft.,  der  Beitritt  Schwedens  April/Mai  1668 
(5.  Mai  stat.  nov.).     Lefövre-Pontalis,  Jean  de  Witt  (Paris  1884)  1,  450—58,  476. 

^)  Ch^ruel,  Ligue  du  Rhin  (S^ances  et  travaux  de  V  Acad.  des  sciences  mo- 
rales  et  pol.,  Janv.  1885,  Vol.  123)  54  f.  59  f. 

')  Köcher  680  f.  Der  Vertrag  ist  vom  22.  August  1667.  Vgl.  Köcher  534  «F., 
gedruckt  bei  Du  Mont  VII,  1,  57  f.,  Mörner,  Kurbrandenburgs  Staatsvertrfige 
(Berlin  1867)  S.  318  ff. 

8)  Vgl.  Köcher  581,  586  f.  Königsmaxk  an  Johann  Philipp  Jan.  1668 
Johann  Philipp  an  seine  Gesandten  in  Köln  17.  III.,  deren  Antwort  29.  IIL; 
Johann  Philipp  an  Brandenburg  2.  IV.,  Johann  Friedrich  v.  Hannover  an  Johann 
Philipp  25.  II.,  Antwort  des  Letztem  21.  111.,  Rückantwort  9.  IV.  1668.  Er»- 
kanzler  Archiv,  Friedensacten.     Fase.  64. 


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Joh^in  Philipp  von  Mainz  etc.  535 

dahin  arbeiten,  dass  die  rheinischen  nnd  andern  Kur-  und  Fürsten, 
womöglich  das  ganze  Beich,  mit  den  Staaten  ein  Garantie-  und  De- 
fensioDsbündnis  schlössen  ^).  Die  gleichen  Ziele  zeigt  ein  «Project  zu 
einer  üniversalverfassung  und  Garantie  des  gemachten  Friedens- 
schlusses* ^),  worin  die  Aufstellung  einer  Armee  von  20.000  Mann  zu 
Fuss  und  4000  zu  Pferde  vorgeschlagen  wird.  Wenn  auch  nähere 
Auhaltspunkte  fehlen,  so  ist  doch  sicher,  dass  Johann  Philipp  bereits 
damals  Versuche  machte,  sich  mit  den  Mächten  der  Tripleallianz  zu 
verständigen  3),  doch  ohne  dass  diese  einstweilen  näher  darauf  ein- 
giengen. 

Indessen,  wenn  auch  nicht  sogleich  auf  diesem  Wege,  war  Johann 
Philipp  entschlossen,  sich  auf  andere  Weise  von  Frankreich  unab- 
hängig zu  machen,  denn  so  scheint  mir  doch  die  Sache  zu  stehen, 
weit  mehr,  als  dass  Ludwig  XIV.  ihn  fallen  liess*).  Doch  wie  dem 
immer  sei,  er  wusste  sich  in  kurzer  Zeit  mit  dem  Kaiser  ins  Einver- 
nehmen zu  setzen  und  stand  ihm  in  der  Frage  der  Bömermonate  aufs 
kräftigste  bei  ^).  Wie  er  sich  so  an  dem  Kaiser  einen  Bückhalt  zu 
schaffen  suchte,  so  schloss  er  am  23.  März  1668  einen  Bund  mit  Baiern 
und  am  28.  October  desselben  Jahres  mit  Trier  und  Lothringen  die  Lim- 
burger Allianz,  für  welche,  ein  Zeichen  der  veränderten  Sachlage,  die 
Approbation  und  Protection  des  Kaisers  eingeholt  werden  sollte.  Diess 
dürfte  mit  eine  der  Au%aben  gewesen  sein,  mit  denen  Dr.  Gudenus  an 
den  Kaiser  gesandt  wurde  ^,)  und  unmittelbar  nach  dem  Abschluss  des 


0  Johann  Philipp  an  Melchior  SchOnbom  25.  IV.  1668.  Der  obige  Passus 
ist  Ewar  im  Oncept,  welches  ich  allein  kenne,  durchgeBtrichen ;  dass  aber  doch 
ein  ähnliches  Anbringen  an  de  Witt  kam,  zeigt  Lef^vre-Pontalis,  Jean  de  Witt  II,  10. 
Der  obige  Brief  Erzk.  Archiv.  Friedensacten.  Fase.  65;  ein  ebendort  (Fase.  64) 
liegendes  »Project  einer  Allianz  zwischen  Kur-  und  Fürsten  des  Reiches  und  den 
Herrn  Qeneralstaaten*  vom  Jahre  1657  zeigt,  dass  Johann  Philipp  die  Bestre- 
bungen jenes  Jahres  wieder  au^riff.  Ueber  jene  Verhandlungen  von  1656—57 
vgl.  Joachim  118—142,  Köcher  222  f. 

*)  Erzk.  Arch.  Friedensacten.  Fase.  64. 

»)  Auerbach  340. 

*)  80  Ppmponne,  M^moires,  1,  193—4.  Gehrke,  Johann  Philipp  von  Mainz 
etc.  (Rostok  1888)  S.  10  £L  Siehe  dagegen  Leibniz  (Werke  herausgeg.  von  Onno 
Klopp,  I.  Serie,  II.  Bd.S.  149  ff.).  In  den  Anfang  1668  fällt  auch  der  Aufstand  des 
durch  französische  Hilfe  emporgekommenen  Reifi'enberg  in  Mainz.  N.  Müller  154—59. 

>)  Schriftstücke  darüber  Kais.  Arch.  Kriegsacten  Fase  193. 

«)  Creditiv  24.  VIII.  1668.  Das  Datum  der  Allianz  28.  X.  1668.  In  einem 
der  drei  Exemplare,  die  sich  Erzk.-Arch.,  Friedensacten.  Fase.  66  finden,  steht  das 
Datum  25.  X.,  Ratification  Lothringens  28.  VIL  1669.  —  Der  Bund  mit  Baiem 
war  nur  die  Erneuerung  eines  schon  1664  geschlossenen  Vertrags.  Die  Verhand- 
lungen darüber  ßinden  in  Regensburg  statt.     Acten  am  angem.  (^^\j^ 


l\^\JVLC 


586  Moris  Landwehr  Ton  Pragenaii. 

Bandes  giengen  Gesandte  der  drei  verbündeten  Fürsten  nach  Wien  i). 
Die  folgenden  Monate  waren  ausgefüllt  durch  Bemühungen,  eine  Kur- 
fürstenversammlung  zustandezubringen  und  die  Aufnahme  Böhmens 
in  den  Eur?erein  zu  erreichen.  Diesen  Absichten  galt  die  Reise  des 
Obermarschalls  Melchior  Schönborn  nach  Berlin^),  sowie  die  uach 
Dresden  5),  doch  war  der  Widerstand  gegen  den  zweiten  Yorschkg, 
der  offenbar  den  Zweck  hatte,  der  österreichischen  Partei  im  Kur- 
collegium  die  Stimmenmehrheit  für  alle  Fälle  zu  sichern,  so  stark, 
dass  der  Kaiser  selbst  Yon  dem  weiteren  Betreiben  des  GoUegialtags 
abrieth^).  Noch  weniger  gelang  es,  beim  Reichstag  den  «punctus  se- 
curitatis*  rasch  zu  fördern^),  so  dass  bei  den  geringen  äusserlichen 
Erfolgen  all  dieser  Versuche  die  französische  Partei  es  noch  für  mög- 
lich hielt,  Johann  Philipp  wieder  zu  gewinnen^),  wahrend  er  schon 
auf  halbem  Weg  war,  in  die  Tripleallianz  einzutreten.  Die  anfanglich 
recht  kühle  Haltthg  de  Witts  gegenüber  dem  Bundesanerbieten  Johann 
Philipps  scheint  sich  später  geändert  zu  haben;  namentlich  dem  kaiser- 
lichen Gesandten  im  Haag,  Lisola,  gegenüber,  der  von  Trier  und  Lothringen 
dringend  gebeten  worden  war,  über  ihre  Verbindung  mit  dem  Kaiser  und 
der  Tripleliga  zu  verhandeln,  sprach  sich  de  Witt  günstig  aus,  und  Lisola, 
der  die  Sache  eifrig  unterstützte,  sandte  im  Februar  1669  ein  Allianzproject 
nach  Wien  7).  Im  Mai  dieses  Jahres  richtete  Johann  Philipp  an  den 
Kurfürsten  von  Brandenburg  die  Aufforderung  zum  Miteintritt,  doch  ohne 
Erfolgt).  Ohne  sich  jedoch  dadurch  abschrecken  zu  lassen,  beschloss 
er,  sobald  sein  Bath  Jodoci  mit  befriedigenden  Nachrichten   aus   dem 


*)  Risancoart,  der  lothringische  ministre  de  reqadtes,  yon  Mainz  Qreifen- 
klau.    Ueber  die  geheimen  Ziele  des  Bundes  Gohrauer  I,  98  f. 

*)  £inen  EUnweis  darauf  enthftlt  das  Schriftstück:  Eurbrandenburgische 
Erklärung  auf  die  Punota,  welche  .  .  W.  FQrstenberg  angebracht.  Erzk.  Arch. 
Friedensacten.  Fase.  66.  Die  Reise  fiel  in  den  November  1668.  YgL  Anerbach  340. 

^  Creditiv  4.  II.  1669.  Erzk.  A.  Correspond.  Fase.  47.  Auerbach  a.  a.  0. 

«)  Instruction  f&r  Bischof  Wilderich  von  Wien  za  einer  Gresandtschafb  an 
Eurmainz  16.  XII.  1669.  Creditiv  13.  I.  1670  (in  simili  an  Eurtrier),  Eais.  Arch. 
Mognnt.  Fase.  5. 

')  E.  Th.  Gemeiner  Gesch.  der  Offentl.  Verhandlungen  des  •  .  Reichstags 
(Nürnberg  1794)  3,  107—281.  —  Am  9.  Juli  (nach  Pribram,  Lisola  496,  Anm.  2, 
am  9.  Mai)  1669  schloss  Johann  Philipp  eine  neuerliche  Erbvereinignng  mit  dem 
Eaiser  als  EOnig  von  Böhmen.  Eais.  A.  Mog.  F.  5. 

^  Gubrauer  I,  98.  —  Urkund.  u.  Actenstücke  zur  Gesch.  des  Eurt  Friedr. 
Wilh.  V.  Brandenburg  XII,  882. 

^  Pribram,  Lisola  464  f.    Das  Project  vom  7.  11.  1669  ebenda  465  A.  2. 

»)  Johann  Philipp  schrieb  zweimal,  doch  kenne  ich  nur  die  Antwort  Friedrich 
Wilhelms  l./ll.  VI.  1669.  Dies  und  das  nächstfolgende  Citat  aus  Erzk.  Arch. 
Friedensact.  Faso.  66.  (Tripleallianz).  ^,g,^,^^^  ^^  V3^0gle 


Jobann  Philipp  TOn  Mains  etc.  5g7 

Haag  zurück  wäre,  einen  neuerlichen  Versuch  zu  unternehmen  ^).  Er 
sandte  denn  auch  Ende  März  1670  seinen  Ne£Fen  Melchior  und  Dr. 
Bertram  an  den  sächsischen  und  Yon  da  an  den  brandenhurgischen 
Hof).  Zwischen  Johann  Philipp  und  dem  Kurfürsten  Johann  Georg  II. 
von  Sachsen  hatte  schon  seit  Beginn  des  Jahres  (1670)  eiu  lebhafter 
diplomatischer  Verkehr  stattgefunden  3),  und  so  war  der  Boden  für  die 
Gesandten,  welche  am  2.  April  in  Dresden  eintrafen,  bereits  einiger- 
massen  vorbereitet. 

Trotzdem  hatten  sie  dort  bedeutende  Schwierigkeiten  zu  über- 
winden, namentlich  stand  ihnen  der  französische  Resident  im  Wege. 
Schliesslich  aber  erhielten  sie  doch  einen  günstigen,  wenn  auch  etwas 
allgemein  gehalteneu  Bescheid  und  reisten  am  15.  April  von  Dresden  ab  *). 
Den  Hof  von  Berlin  fanden  sie  bei  ihrer  Ankunft  (18.  April)  in  sehr 
ungünstiger  Stimmung  5),  sie  wurden  auch  sehr  schnell  (21.  April) 
abgefertigt,  obwohl  sich  Johann  Philipp  in  seinem  Bestreben,  den 
Kurfürsten  von  Brandenburg  zu  gewinnen,  zu  dem  merkwürdigen  Aus- 
kunftsmittel verstieg,  Frankreich  den  Eintritt  in  die  Tripleallianz  frei- 
stellen zu  wollen  ^).  Das  Anbringen  bestand  darin^  man  solle  sich  so 
einrichten,  dass  man  bei  unverhofiFtem  Nothfall  sich  in  corpore  inter- 
ponieren  könne,  wenn  Streitigkeiten  bei  den  benachbarten  Kronen 
entstünden,  man  möge  alle  geistlichen  und  weltlichen  Füisten,  die  es 
wünschten,  aufnehmen  und  Böhmen  als  KurfQrstenthum  anerkennen. 
Auch  sei  es  nöthig,  Zeit  und  Ort  (wohl  des  zu  veranstaltenden  Kur- 
fürstentags)  zu  bestimmen  7).  Femer  ist  zweifellos,  dass  auch  über 
die  Tripleallianz  berathen  wurdet).    Der  ganze  Versuch  war  schlecht 


')  Jodoci  war  (wenigstens  war  dies  der  Yorwand)  wegen  der  von  den  Nie- 
derlanden angebotenen  Vermittlung  zwischen  Kurmainz  und  Kurpfalz  nach  dem 
Haag  gegangen;  Johann  Philipp  an  Friedr.  Wilh.  12.  II.  1670  und  5.  IlL  1670. 

>)  Sie  reisten  vor  dem  26.  März  ab,  denn  in  dem  an  diesem  Tag  ausge- 
stellten Recreditiv  für  den  Bischof  Wilderich  (Kais.  A.  Mog.  Fase.  6)  werden  sie 
als  schon  abgeschickt  erwähnt. 

*)  Berichte  Blums  (des  kaiserlichen  Gesandten  in  Dresden)  vom  Februar 
und  März  1670.    Kais.  A.  Reichskanzlei.    Berichte  aus  Dresden,  Fase.  1. 

*)  Berichte  der  beiden  Gesandten  vom  4.,  8.  und  16.  April  1670  aus  Dresden, 
Erzk.  Arch.  Friedensaci  Fase.  66.   Tripleallianz. 

»)  Goess  (kais.  Gesandter  in  Berlin)  an  Grana,  31.  III.  1670.  Kais.  Arch. 
Kiiegsact.  Fase.  195. 

•)  Johann  Philipp  an  seine  Gesandten  31.  III.  1670.  (Erzk.  A.  wie  oben). 

T  »Die  von  Kurmainz  den  andern  Kurfürsten  gethane  Proposition  .  .  .* 
Ebenda ;  das  einzige  authentische  Schriftstück  über  den  Inhalt  der  Vorschläge. 

•*)  Goess  an  den  Kaiser  25.  IV.  1670.  —  28.  IV.  theilt  er  mit,  die  mainzi- 
schen Gesandten  hätten  auch  ein  Particulnrbündnis  vorgeschlagen.  Urkunden 
und  Actenstücke  etc.  XIV,  1,  450.    Anderes  bei  Guhrauer  I,  l^S  J^\J,^OQ\q 


588  Moriz  Landwehr  von  Pragenau. 

gelungen,  bei  Eursachsen  hatte  man  nur  einen  halben  Erfolg  errungen 
und  bei  Kurbrandeuburg  eine  ganz  unzweifelhafte  Niederlage  erlitten  ^). 

Die  Verhandlungen  mit  Sachsen  wurden  nun  umso  eifriger  fort- 
gesetzt. Kurfürst  Johann  Qeorg  sandte  ßurkersrode  nach  Würzburg  >), 
Bamstorf  an  den  Kaiser.  Da  aber  dieser  in  Wien  infolge  des  star- 
ken französischen  Einflusses  nichts  ausrichtete  s)  und  auch  er  selbst 
den  Kurfürsten  von  Brandenburg  nicht  umzustimmen  vermochte*), 
so  war  er  entschlossen,  allein  mit  Johann  Philipp  zusammenzutreffen  *). 

um  diese  Zeit  erklärte  sich  Kaiser  Leopold,  dem  Drängen  Spaniens 
nachgebend,  bereit  das  von  den  Seemächten  geforderte  Bündnis  mit 
Mainz,  Trier  und  Lothringen  zu  schliessen  und  ernstlich  über  den 
Eintritt  in  die  Tripleallianz  zu  verhandeln^).  So  wurde  Walderndorf 
noch  im  Juni  1670  an  Johann  Philipp  abgesandt;  doch  zeigte  sich 
dieser,  wohl  durch  die  französischen  Truppen  ansammlungen  an  den 
Grenzen  eingeschüchtert,  zwar  zum  Eintritt  in  die  Tripleallianz,  nicht 
aber  zum  Separatbündnis  bereit  7).  Indessen  veranstaltete  er  damals 
die  Conferenz  zu  Schwalbach,  wo  ausser  ihm  selbst  und  dem  Kur- 
fürsten Karl  Kaspar  von  Trier,  mit  dem  er  seit  Beginn  des  Jahres 
durch  eine  Erbverbrüderung  verbunden  war »),  der  staatische  Besident 
in  Frankfurt,  der  sächsische  Bath  Gerstorf,  Boineburg  mit  Leibniz  und 
wohl  auch  Bisaucourt  zusammentrafen^).  Die  Entrevue  muss  nach 
dem  12.  Juli  fallen  und  dürfte  um  den  20.  des  Monats  beendigt  ge- 
wesen sein  *®). 

Genaueres  über  den  Lihalt  der  Verhandlungen  habe  ich  nicht 
ausfindig  machen  können;   sie  drehten   sich  um   den  Eintritt  in  die 


0  Wie  sehr  man  das  in  Mainz  empfand,  zeigt  ein  Brief  Beilstein-Mettemichs 
an  Grana  1.  V.  1670.    Kais.  A.  Eriegsact.  Fase  195. 

«)  Recreditiv  vom  26.  IV.  1670.  Erzk.  A.  Correspond.  Fase  47.  Sein 
Gespräch  mit  Gravel,  Guhrauer  I,  112—115. 

>)  Auerbach  346  f. 

*)  Sie  trafen  bei  der  Leipziger  Messe  (3.-7.  Y.  1670)  zusammen.  Blums 
Berichte,  Leipzig,  4.,  6.,  7.  Mai  1670. 

*)  Blum  22.  V.  1670.  Der  sachsische  Rath  Qerstorf  war  bei  Johann  Philipp, 
welcher  sich  in  allen  Reichsfragen  als  mit  dem  Kaiser  einig  erklärte. 

*)  Sein  Brief  an  Pötting  (seinen  Gesandten  in  Spanien)  18.  VI.  1670. 
Lisola  500. 

^)  Bericht  Walderndorfs  vom  11.  VlI.  1670.    Pribram,  Lisola  501. 

«)  Diese  wurde  geschlossen  20.  IL  1670.  Schriftstücke  darüber  Erzk.  Arch. 
Friedensaci  Fase.  66, 

»)  Vgl.  Guhrauer  I,  118  ff.  Blum  11.,  22.  VIL  1670.    Auerbach  347. 

^^)  Das  erste  Datum  zeigt  ein  Creditiv  für  Schönborn  an  Karl  Kaspar  nach 
Schwalbach ;  dieser  soll  erst  über  die  Zusammenkunft  Bescheid  holen.  Das  zweite 
macht  ein  Bericht  Blums  vom  3.  VIII.  1670  wahrscheinlich. 

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Johann  Philipp  von  Mainz  etc.  589 

Tripleallianz,  nm  die  Garantie  von  Lothringen  und  um  die  Unordnun- 
gen im  kurfärrtlichen  GoUegium.  Im  Zusammenhang  mit  diesen  Be- 
rathungen  sind  Leibnizens  .Bedenken' i)  entstanden,  eine  geistreiche 
und  in  vielfacher  Hinsicht  interessante  Schrift,  deren  Wichtigkeit  man 
aber  doch,  wie  ich  glaube,  überschätzte,  indem  man  sie  als  das  Pro- 
gramm der  mainzischen  Politik  betrachtete.  Die  Uebereinstimmungen 
mit  dem  nachmaligen  Vertrag,  welche  Guhrauer  ^)  anführt,  könnte  man 
auch  mit  so  manchem  andern  deutschen  Vertrag  jener  Zeit  finden, 
und  andererseits  sind  schwerwiegende  Widersprüche  vorhanden.  Wäh- 
rend die  „Bedenken"  von  dem  Eintritt  in  die  Tripleallianz  abrathen, 
bemühten  sich  sowohl  Mainz  als  Trier  auch  später  um  den  Eintritt, 
erst  als  diese  Aussicht  geschwunden  war,  gieng  man  ernstlich  an  die 
Einrichtung  der  deutschen  Provisionalyerfassung,  und  als  sie  zustande- 
kam, sah  sie  ganz  anders  aus,  als  Leibniz  gewünscht  hattte.  Mainz  und 
Trier  drangen  (gegen  die  in  den  „Bedenken"  vertretenen  Ansichten)  im 
Anfang  der  ernsten  Verhandlungen  so  sehr  auf  Einschluss  der  Hol- 
länder, dass  der  Kaiser  es  kaum  abzuwehren  vermochte,  sie  verlangten 
auch  die  Aufnahme  von  Schweden  und  Dänemark,  Dinge,  welche  die 
Allianz  unmittelbar  zu  einer  europäischen  Politik  gedrängt  hätten, 
während  die  „Bedenken"  sie  bedeutend  beschränken  und  auf  Deutschland 
allein  Bezug  nehmen.  Ich  glaube,  die  „Bedenken"  sind  eben  Ideen 
Leibniz-Boineburgs,  Johann  Philipp,  wenn  er  überhaupt  Kenntnis  von 
der  Schrift  erhielt,  gieng  seinen  eigenen  Weg,  ohne  sich  an  sie  zu 
kehren.  Die  , Bedenken'  inaugurieren  also  nicht  eine  neue  Periode 
von  Allianzbestrebungen,  sondern  die  schon  lange  vorher  begonnenen 
Verhandlungen  werden  in  dem  gleichen  Sinne  wie  früher  fortgesetzt. 
Trotz  der  dringenden  Abmahnung  Boineburgs  giengen  Gesandte  der 
drei  verbündeten  Fürsten,  Jodoci  (Mainz),  Risaucourt  (Lothringen)  und 
und  Lincker  von  Luzenwick  (Trier),  nach  Wien,  um  die  Au&ahme 
ihrer  Herrn  sammt  dem  Kaiser  in  die  Tripleallianz  sowie  das  Special- 
bündniss  zu  betreiben  >).  Die  erstere  Angelegenheit  schien  in  der  That 
in  Fluss  zu  geratheo,  namentlich  durch  das  Drängen  Lisola's,  der  auf 
ein  feierliches  Versprechen  des  Kaisers  gegenüber  Johann  Philipp,  die 


0  Leibniz'  Werke  (herausgeg.  von  Onno  Klopp)  I,  1,  193—263.  —  Vgl.  die 
Urtheile  bei  Guhrauer  I,  118  ff.  Bresslau,  Leibniz  als  Politiker  Zeitechr.  für 
prenss.  Gesch.  etc.  VIL  337.  Gebrke  Johann  Philipp  etc.  15  f.  Auerbach  358—60. 

>)  Kurmainz  I,  141—147. 

•)  Die  Gesandten  reisten  27.  oder  28.  August  ab  (Guhrauer  I.  132)  und 
können  also  noch  keine  Kunde  von  dem  UeberfiiU  des  Grafen  Fourille  vom 
26.  Aug.  gehabt  haben,  durch  den  die  Eroberung  Lothringens  eingeleitet  wurde. 
Haussonville,  Hist.  de  la  r^union  de  la  Lorraine  k  la  France  (Paris  1859)  III,  259  ff. 

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590  Moriz  Landwehr  von  Pragenau. 

Sache  zum  Schluss  zu  bringen,  verweist^).  Waldemdorf  erhielt  Be- 
fehl, mit  diesem  des  uähern  zu  yerhandeln '),  doch  konnte  man  über 
das  Separatbündnis  nicht  einig  werden  3).  Wahrscheinlich  betrachtete 
der  Kurfürst  von  Mainz  die  ihm  wegen  des  Beistandes  gegen  einen 
plötzlichen  Angriff  der  Franzosen  gegebenen  Versicherungen  als  nicht 
genügend,  denn  er  war  seit  der  Eroberung  Lothringens  (Ende  August 
und  Anfang  September  1670)  in  der  grössten  Sorge  vor  einem  wei- 
teren Vorgehen  des  französischen  Heeres  unter  Crequi*).  Während 
er  sich  aber,  durch  die  drohende  Gefahr  eingeschüchtert,  dazu  herbei- 
liess,  einige  freilich  einstweilen  erfolglose  Versuche  zur  Versöhnung 
mit  Ludwig  XIV.  zu  machen  0),  war  er  andrerseits  doch  eifrig  bemüht, 
sich  die  Unterstützung  deutscher  Mächte  zu  sichern;  namentlich  drang 
er  heftig  in  den  Kurfürsten  von  Sachsen,  dem  er  schon  in  der  zweiten 
Hälfte  des  August  (1670)  bei  dem  Begräbnis  der  Markgräfin  Yon  Bai- 
reut durch  den  Grafen  Hohenlohe  Vorschläge  über  eine  Allianz  zwi- 
schen dem  Kaiser,  den  Kurfürsten  von  Mainz,  Trier  und  Sachsen,  sowie 
den  Herzogen  von  Braunschweig  und  Lüneburg,  den  Bischöfen  von 
Bamberg,  Würzburg,  Speier  und  Eichstedt,  endlich  auch  mit  dem 
Herzog  von  Würtemberg  hatte  machen  lassen  ^).  Johann  Georg  zeigte 
sich  diesem  Anbringen  gewogen  und  sandte  nach  einigem  Schwanken 
in  der  Wahl  der  Person  Burkersrode  nach  Würzburg,  um  mit  Johann 
Philipp  über  die  lothringische  Angelegenheit,  die  Separatallianz  und 
den  Eintritt  in  die  Tripleliga  zu  berathen,  während  die  gleichzeitig 
geplante  Gesandtschaft  an  den  kaiserlichen  Hof  einstweilen  noch  un- 
terblieb 7).  Johann  Philipp  war  nicht  geneigt,  sich  gegen  den  als 
sehr  franzosenfreundlich  bekannten  Burkersrode  recht  herauszulassen  ^), 
und  antwortete  daher  ziemlich  allgemein,  sein  auf  das  Ansuchen  des 
Kaisers  nach  Wien  gesandter  Bath  Jodoci  habe  berichtet,  der  Kaiser 
sei  für  eine  „reciproque,  unparteiische  Garantie  contra  quemcumque 
aggressorem   aut   infractorem   des   aachischen  Friedens   und   mutuelle 


1)  Lisola  an  Grana.  8.  VIII.  1670.  Kais.  A.  Eriegsaci  Fa8c.  195.  Da«  Urtheil 
Gualdo  Priorato'fl:  Hiet.  di  Leopolde  Cesare  etc.  (Vienna  1670— 74)111,  689  über 
Jobann  Pbilipp  trifiPb  fQr  diese  Zeit  sicber  nicbt. 

«)  Pribram.  Lisola  503. 

«)  Ebenda  508—9. 

*)  Blum  4.  XL  1670,  Guhrauer  I,  132,  163  f. 

»)  Guhrauer  I,  164  fiF. 

«)  Blum  30.  IX.  1670. 

^  Blum  7.  X.,  Eine  Relation  über  das  Anbringen  Burkersrodea,  12./22.  X. 
1670.    Erzk.  Arch.  Friedensacten  F.  66.  (TriplealL).    Auerbach.  348. 

8)  Blum  21.  X.  1670.  Johann  Philipp  Hess  das  durch  den  Reichshofratb 
^ünefeld  bedeuten. 

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Johann  Philipp  von  Mainz  etc.  59]^ 

Defenaion  der  Oaranten,  welche  ex  causa  initae  gaarantiae  attaquiert 
werden  sollten;*  er  selbst  freue  sich,  dass  Eursachsen  mit  eintreten 
wolle  ^).  Bei  irgend  einer  Gelegenheit  hat  er  in  dieser  Zeit  yon  Johann 
Georg  das  Versprechen  kräftiger  Hilfe  gegen  einen  (französischen)  An» 
griff  erhalten,  hierauf  auch  ein  solches  vom  Kaiser  ^),  und  dieses  letz- 
tere wurde  bald  darauf  in  der  bindendsten  Weise  erneuert »).  Noch 
hoffte  er  auf  die  Einschliessung  in  die  Tripleallianz,  aber  durch  das 
endlose  Zaudern  einmal  des  Eabers,  dann  wieder  Englands  scheint 
sein  Eifer  doch  etwas  abgekühlt  worden  zu  sein.  Ende  September^) 
war  in  Wien  in  einer  Sitzung,  der  auch  die  Gesandten  von  Mainz, 
Trier  und  Lothringen  beiwohnten,  ein  Project  für  den  Beitritt  des 
Kaisers  und  der  mit  ihm  einverstandenen  Fürsten  angesetzt  worden 
und  Bisaucourt  erhielt  den  Auftrag,  Lisola  die  nöthigen  Vollmachten 
zu  überbringen  ^).  Er  kam  Ende  October  im  Haag  an  ^),  aber  König 
Karl  U.  von  England,  schon  an  Frankreich  gebunden  7)  und  nur  mel^ 
zum  Schein  seine  Bolle  weiterspielend,  verlangte  jetzt  wieder  einen 
speciellen  Brief  des  Kaisers  mit  der  Erklärung,  in  die  Tripleallianz 
treten  zu  wollen;  dann  werde  er  selbst  keine  weiteren  Schwierigkeiten 
machen  B).  Da  diese  Forderung  am  Wiener  Hof  starkem  Widerstand 
beg^nete,  so  wandte  sich  Lisola  an  Johann  Philipp  mit  der  dringen- 
den Bitte,  dahin  zu  wirken,  dass  der  yerlangte  Brief  gesandt  warde  ^). 
In  der  That  gab  der  Kaiser  schliesslich  nach,  aber  als  das  Schreiben 

')  Antwort  auf  das  Anbringen  Burkersrodes.  13./23.  X.  1670.  Erzk.  Arclu 
wie  oben. 

»)  Blum  4.  und  7.  XL  1670. 

t)  Johann  Philipp  beklagt  tioh  gegenüber  dem  auf  seiner  Reise  nach  Paris 
bei  ihm  rortprechenden  Windischgrätz,  der  angewiesen  war,  sich  mit  ihm  in 
vollem  Vertrauen  zu  besprechen  (Memoriale  secretiiis,  6.  XI.  1670.  Kais.  Aroh. 
Eriegsact  F.  195),  dass  man  ihn  in  der  Gefahr  verlasse,  nachdem  er  sich  wegen 
der  Tripleallians  mit  Frankreich  verfeindet.  Darauf  beschloss  man  (Gutachten 
der  B&the  19.  XU.  1670.  Kais.  A.  wie  oben)  ihm  ausreichende  Versicherungen 
zu  geben. 

^  Nach  Pribram,  Lisola  509.  A.  3.  ist  das  Project  vom  25.  IX.  1670.  Die 
Sitzung  fand  nach  einem  Briefe  des  Prinzen  Karl  von  Lothringen  an  Grana  vom 
82.  IX.  (Kais.  A.  Kriegsact.  Fase.  195)  am  26.  IX.  1670  statt 

^)  Aus  dem  eben  erwähnten  Briefe. 

^)  Jodoci  an  Johann  Philipp  29.  XI.   1670  aus  Wien.    Erzk.  A.  Friedens- 

aet  F.  ee. 

^  Vgl.  Ranke.  Engl  Gesch.  IV,  365  ff.,  Franz  Gesch.  III,  384  f.  Ausführlich 
Mignet  III,  Section  L  und  Lef^vre  —  Pontalis  II,  56  ff. 

^)  »Copie  de  la  lettre  du  Sr.  Ognato  du  8.  XI.  1670  au  Baron  Delisola«  und 
Lisola  an  Johann  Philipp  18.  XI.  1670  Erzk.  A.  wie  oben. 

*)  In  dem  eben  citierten  Brief  vom  18.  XL:  il  n'y  a  que  Votre  Altesse, 
qui  puisse  y  remedir  ä  cela  et  procurer,  que  V  on  envoie  au  plus  tot  ladite  lettre. 

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592  Moriz  Landwehr  von  Pragenan. 

aukam,  antwortete  Karl  IL  in  einer  Weise,  welche  alle  weiteren  Yer- 
bandlongen  abschnitt  ^). 

Dadurch  wurden  auch  die  Yerhandlongen  gegenstandslos,  welche 
der  nach  langem  Zaudern  nach  Wien  gesandte  Burkersrode  dort  f&hrte. 
Blum  erfahr  über  seine  Instruction,  er  solle  fragen,  ob  bei  den  drohen- 
den Gefahren  die  Reichsyerfassung  genüge  oder  ob  etwa  nach  Intention 
des  Earf&rsten  von  Mainz,  der  bereits  dem  Kaiser  ein  Froject,  welches 
man  auch  am  Hof  zu  Dresden  zu  sehen  wünschte  %  davon  mitgetheilt 
haben  sollte,  eine  andere  Verfassung  zu  schliessen  wäre.  Diese 
Gesandtschaft  scheint,  wie  erwähnt,  ziemlich  resultatlos  verlaufen  za 
sein,  aber  gerade  der  Abbruch  der  Verhandlungen  über  den  Eintritt 
in  die  Tripleallianz  war  das  Zeichen  zum  energischen  Vorgehen  in 
Sachen  des  schon  so  lange  schwebenden  Separatbündnisses,  welches 
erst  jetzt  greifbare  Gestalt  anzunehmen  beginnt. 

II.  Die  Pro visional Verfassung  von  1671  und  1672. 
1.  Verhandlungen  Granats  bis  zur  Sassenberger  Allianz. 

Gewissermassen  als  Einleitung  der  neuen  Periode  der  Allianzbe- 
strebungen sind  einige  zwischen  den  Kurfürsten  von  Mainz  und  Trier 
gewechselte  Briefe  ^)  von  Interesse.  Karl  Kaspar  benachrichtigte  Johann 
Philipp,  er  habe  von  dem  braunschweigischen  Gesandten  Lorenz  Müller, 
der  im  vorigen  November  in  Mainz  gewesen,  Nachricht  erhalten, 
dass  die  Stimmung  dieses  Hauses  zu  einem  Bündnis,  wie  man  es  da- 
mals angeregt,  günstig  sei^),  und  Johann  Philipp   entgegnete  darauf 


I)  Johann  Philipp  an  den  Reichsvicekanzler  23.  IL  1671,  an  Trier  24.  II. 
Kaiser  Leopold  an  Johann  Philipp  25.  IL  1670  mit  Beilagen,  darunter  »Copia 
Kesponnoriarum  serenissimi  Regis  Angliae*.  Vgl.  Lef^vre  Pontalis  II,  55—56.  Johann 
Philipp  hattte  fortwährend  den  Standpunkt  eingenommen,  der  Kaiser  solle  die 
Bedinguugen  des  Beitritts  vereinbaren  und  dann  eine  Requisition  an  die  Stände 
richten,  mit  der  Erklärung,  dass  diese  Generalgarantie  unparteiisch  und  reciprok 
sei,  dann  wollte  er  sofort  eintreten.  Vgl.  seine  Antwort  vom  10.  L  1671  auf  ein 
Schreiben  Karl  Kaspars  vom  4.  I.  (im  Schreiben  folsch  4.  XIL)  1671,  und  vom 
18.  I.  1671  an  Herzog  Karl  von  Lothringen  und  Andere.    Erzk.  A.  wie  oben. 

*)  Blum  13.  L  1671.  Ueber  das  Weitere  dieser  Sendeng  vgl.  Auerbach 
351—53.  Ein  solches  Project  muss  in  der  That,  und  wenn  die  Anmerkung  der 
kais.  Räthe  (Relatio  et  votum  27.-28.  Juni  1672,  Kais.  A.  Mog.  Fase  5.),  dass 
darüber  der  Herzog  von  Lothringen  sein  Land  verlor,  richtig  ist,  im  Juni  oder 
Juli  1670  nach  Wien  geschickt  worden  sein.    Vgl.  S.  618.  A.  5. 

*)  Erzk.  A.  Correspondenz  Fase  6.  B.  Ich  möchte  hier  doch  erw&hnen, 
dass  gerade  Karl  Kaspar,  den  Guhrauer  für  stark  von  Boineburg  beeinflusst  und 
daher  der  Tripleallianz  abhold  ansieht,  bei  Gualdo  G^l.  Priorato  HL  681  (L  Jahr 
1670)  in  einem  Brief  an  Lisola  inständig  um  den  Einschluss  bittet. 

*)  19.  IL   1671. 


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Jotutnn  Philipp  von  Mainz  etc.  59B 

mit  dem  Vorschlag,  die  brauaschweigische  Allianz  yon  1667  mit  den 
damaligen  Mitgliedern  ausser  Eurköln  zu  erneuern  ^).  Jener  verlangte 
als  Bedingung  den  Einschlass  des  Kaisers;  man  möge  diesen  zuerst 
befragen,  wie  und  auf  was  für  eine  Weise  er  sich  mit  etlichen  Beichs- 
standen  einlassen  wolle,  und  ihn  günstig  daf&r  stimmen^).  Nachdem 
Johann  Philipp  ihn  über  diesen  Funkt  beruhigt  und  ihm  zugesichert 
hatte,  dass  er,  obwohl  er  die  üniversalgarantie,  wenn  sie  noch  zu  er- 
reichen sei,  noch  immer  für  das  Beste  halte,  doch  andrerseits  nie  andrer 
Ansicht  gewesen  sei,  als  dass  auch  bei  einem  Theilb  und  der  Kaiser  mit 
eintreten  müsse,  und  dass  er  auch  Boineburg,  den  er  mit  den  Ver- 
handlungen mit  Braunschweig  betraut,  befohlen  habe,  sich  einstweilen 
nicht  zu  tief  einzulassen  s),  erklärte  sich  Karl  Kaspar  unter  dieser 
Bedingung  des  engsten  Einverständnisses  mit  dem  Kaiser  zu  dem  Bunde 
bereit^).  Es  müssen  im  Zusammenhang  damit  auch  mit  dem  kaiser- 
lichen Hofe  Schriftstücke  gewechselt  worden  sein,  doch  habe  ich  nichts 
darüber  au&ufinden  vermocht.  Erst  Granats,  des  kaiserlichen  Bevoll- 
mächtigten für  die  kölnischen  Streitigkeiten,  Berichte  geben  wieder 
Aufschlüsse).  Dieser  war  am  30.  und  31.  März  bei  Johann  Philipp 
in  Würzburg,  8.  April  in  Koblenz.  Auf  seine  von  da  abgesandten 
Berichte,  die  nicht  erhalten  sind,  antwortete  der  Kaiser^),  er  sei  mit 
den  Erklärungen  der  beiden  Kurfürsten  sehr  zufrieden,  und  lobte, 
dass  Grana  von  Mainz  das  Froject  herausgebracht,  es  jedoch  bei  Trier 
verschwiegen  habe;  das  verlangte  strenge  Geheimnis  werde  man  ge- 
wissenhaft wahren ;  über  die  Direction  und  das  Gommando  der  Waffen, 
welches  Kurtrier  selbst  dem  Kaiser  angetragen,  werde  wohl  noch  Eini- 
ges naher  zu  bestimmen  sein,  zunächst  möge  Grana  anfragen,  ob  und 
wie  der  Bund  für  diesmal  mit  Mainz,  Trier  und  Sachsen  allein  ein- 
zugehen sei,  und  wie  die  anderen  herbeizubringen  seien.  Der  Kaiser 
erklarte  sich  bereit,  4000  Mann  zu  Fuss  und  2000  zu  Pferd  zu  stellen, 
und  wünschte  eine  Duplicierung  oder  entsprechende  Vermehrung  der 
Truppen  für  den  Nothfall.  «Das  von  dir  überschickte  Projectum,"  so 
fuhr  er  fort,  ^  haben  wir  hier  sauber  mundieren  lassen,  und  über- 
schicken wir  dir  solches  hiemit,  und  wollest  du  gegen  Kurtrier  und 
sonst  melden,  als  ob  wir  es  allhier  aufsetzen   lassen,   nur   damit   sie, 

»)  24.  IL 

«)  28.  n. 

»)  6.  IIL 

<)  11.  III.  1671. 

^)  Kais.  Arch.  Staatskanzlei.  Berichte  aus  Köln  und  Weisungen.  Fase  1. 
In  diese  Zeit  fällt  Leibnizens  Denkschrift  für  Dänemark,  Werke  herausgegeben  von 
Klopp  I,  319—27. 

«)  Weisung  an  Grana  I.  V.  1G71. 

MittheUunffen  XVI.  Digitized  by  feiOOglC 


594  Moriz  Landwehr  TOn  t^ragenati. 

des  Emfürsten  zu  Mainz  Liebden  nicht  oiBTenbarT  werde,  dass  sie  es  ge- 
macht* ^).  Von  Johann  Philipp  sollte  Grana  die  Bestätigung  des  Bun- 
des durch  Gapitel  und  Coadjutor  von  Mainz  zu  erlangen  suchen.  .Wenn 
die  beiden  Kurfürsten  die  Miteinschliessung  der  Holländer  erwähnten, 
so  hätte  er  das  abzulehnen  mit  der  Bemerkung,  man  möge  nur  erst 
den  Bund  zwischen  dein  Kaiser  und  den  drei  Kurfürsten,  der  übrigens 
bei  Johann  Philipp  nur  für  Mainz  und  Würzburg,  nicht  auch  für 
Worms  ^)  gelten  sollte,  zustande  bringen. 

Granats  Weg  gieng  über  Würzburg,  Koblenz  und  Brüssel  nadi 
Köln,  wo  er  von  da  an  seinen  ständigen  Aufenthalt  nahm  und  nur 
kürzere  Reisen  nach  den  Höfen  der  benachbarten  Pursten  machte. 
Seine  Berathungen  mit  Franz  Egon  von  Pürstenberg,  dem  Bischof 
von  Strassburg,  über  die  kölnische  Präge  ^)  hatten  nicht  viel  Erfolg. 
Plötzlich  trat  dieser  mit  dem  Vorschlag  einer  Allianz  mit  dem  Eiuser 
an  ihn  heran;  Grana  stellte  sich,  als  sei  er  zu  dergleichen  nicht  befugt, 
um  ja  nicht  zu  verrathen,  dass  er  selbst  bei  Mainz  und  Trier  eine 
Allianz  zu  ^  proponieren  ^  habe.  Der  Bischof  versprach  darauf,  ihm  ein 
Project  einzuhändigen,  aber  in  den  nächsten  Tagen  kam  der  Bruder  des 
Bischofs,  Wilhelm,  nach  Köln,  und  jener  that  seines  Vorschlages  weiter 
keine  Erwähnung  ^).  Als  dann  in  der  ersten  Hälfte  des  Mai  der  trierische 
Bath  Lincker  von  Luzenwick  durch  Köln  kam  und  Grana  auf  die  Ver- 
stimmung seines  Kurfürsten  darüber,  dass  wegen  des  bei  ihm  ange- 
brachten Defensivbündnisses  noch  keine  Entscheidung  erfolgt  sei,  auf- 
merksam machte  ^),  entschloss  sich  der  kaiserliche  Gesandte,  schleunig 
nach  Koblenz  zu  gehen,  denn  da  Ludwig  XIV.  durch  seinen  Botschafter 
Verjus  das  Verlangen  kundgethan  hatte,  in  die  Bielefelder  Allianz^) 
aufgenommen  zu  werden,  so  hielt  er  es  für  um  so  nothwendiger,  die 
antifranzösische  Partei  zu  stärken.  Sein  Besuch  scheint  beide  Theile 
befriedigt  zu  haben  ^;  zu  Ende  des  Monats  Mai  war  er  dann  in  Mainz  ^), 

>)  Das  hätte  doch  keinen  rechten  Sinn,  wenn  die  beiden  Enrfttrsten  zu- 
sammen die  »Bedenken*  berathen,  gut  geheissen  und  darnach  ihr  gemeinsames 
Vorgehen  eingerichtet  h&tten. 

>)  Aus  Bücksicht  auf  KnrpMtz  wegen  des  Wildfangstreites. 

')  Die  darauf  bezüglichen  Theile  seiner  Berichte  behandle  ich  nicht  Vgl. 
Ennen  Frankreich  und  der  Niederrhein  (Köln  1855)  Bd.  I.  198—2:55. 

*)  Grana  25.  und  30.  IV.  1671. 

*)  Grana  15  V.  1671. 

«)  Vom  17.  IV.  1671 ;  Du  Moni  VIL  1,  145  f.   Mörner,  Staatsvertrage  339  iL 

^  £r  muss  am  17.  V.  in  Koblenz  gewesen  sein,  denn  ein  von  da  datierter 
(verlorener)  Brief  wird  in  der  kais.  Antwort  vom  24.  V.  1671  erwähnt 

^)  Das  ergibt  sich  aus  seinem  Bericht  Köln  3.  VI.  1671,  ans  dem  das  Fol- 
gende entnommen  ist.  Er  war  Samstag  und  Sonntag  in  Mains.  Diese  Tage 
fielen  auf  den  30.  und  31  Mai  (st  n.)  1671. 

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Joliann  Philip]^  Von  Mainz  etc.  595 

wo  €r  den  EurfQrsten  in  der  günstigsten  Stimmung  antraf;  derselbe 
erbot  sich  auch,  wenn  der  Kaiser  einverstanden  sei,  eine  expresse 
Gesandtschaft  an  Eursachsen  wegen  dieser  Allianz  abzuordnen.  Johann 
Philipp  schlug  vor,  Schweden,  so  lange  der  Beiehsfeldherr  Wrangel 
noch  am  Leben  sei,  Münster,  und  erst  wenn  es  hier  misslinge,  dessen 
Coadjutor,  den  Bischof  von  Paderborn,  das  Haus  Braunschweig,  Wür- 
temberg,  Brandenburg-Eulmbach,  Bamberg  und  alle  anderen  Stände, 
die  der  Eaiser  wünsche,  einzuladen;  nach  Äbschluss  dieses  Bundes 
sei  mit  den  Holländern  ex  fundamento  zu  reden,  doch  müsse 
man  sie  einstweilen  vom  Anschluss  an  Frankreich  abhalten  und  zu 
diesem  Zweck  Geschenke  an  die  dortigen  Minister  nicht  sparen.  Trotz  der 
Bemühungen  Granats  verstand  sich  Johann  Philipp  nur  zu  dem  Beichs- 
contingent  mit  der  Begründung,  es  werde  Schwierigkeiten  machen,  wenn 
man  bei  der  Allianz  einen  andern  Ansatz  mache,  indem  diese  kleinere 
gleichsam  eine  figura  der  allgemeine  Beichsverfassung  sein  sollte. 
Nach  einigem  Widerstreben  gestand  er  dem  Eaiser  das  fiecht  der 
Einsetzung  eines  allseitig  genehmen  Feldherrn  für  die  Bundesarmee 
zu,  verschob  jedoch  die  Berathung  der  Verdoppelung  der  Truppen; 
dagegen  drang  er  sehr  auf  die  Aufnahme  von  Worms  und  Speier, 
was  Grana  nur  mit  Mühe  ablehnte,  und  bat  um  baldigen  Äbschluss 
des  Bündnisses,  denn  er  sei  von  den  Franzosen  aufs  äusserste  gehasst 
und  bedroht,  da  man  dort  fast  so  bald  als  er  selbst  von  der  beab- 
sichtigten Allianz  und  von  seinem  Wunsche,  Holland  und  Schweden 
herbeizuziehen,  Nachricht  erhalten  habe  ^). 

So  weit  die  Besprechung  mit  Jobann  Philipp.  Wenige  Tage 
später  fallt  die  Annäherung  Münsters.  Grana  hatte  in  Eöln  mehrere 
Besprechungen  mit  dem  münster^schen  Domherrn  Schmiesing  und 
theilte  ihm  mit,  der  Eaiser  sei  gewillt,  mit  dem  Reiche  in  näheren 
Contact  zu  treten,  worauf  dieser  sogleich  mit  einem  Allianzantrag  er- 
widerte. Gbrana  entschuldigte  sich  mit  mangelnder  Instruction,  und 
bat  in  seinem  nächsten  Berichte  an  den  Eaiser  um  eine  solche  ^).  Es 
ist  schwer  zu  erklären,  wie  man  sich  von  Christoph  Bernhard  von 
Galen  so  ganz  täuschen  lassen  konnte,  denn  es  ist  kein  Zweifel,  dass 
er  es  von  Anfang  an  auf  nichts  anderes  abgesehen  hatte;  vielleicht 
li^  der  Schlüssel  zu  dem  Geheimnis  in  dem  Verhältnis  zu  Holland. 
Der  Bischof  mochte  einen  AngriJBf  dieser  Macht  fürchten »)  und  suchte 
sich  dagegen  durch  einen  Bund  mit  dem  Eaiser  zu   sichern,   welcher 


»)  Diese  Dinge  legte  Grana  in  dem  Bericht  vom  3.  VI.  dem  Kaiser  als  Frage- 
punkte vor. 

»)  Grana.  6.  VI.  1671. 

3)  Leievre-Pontaliö  11,   157  f. 

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596  Moriz  Landwehr  von  Prag6natu 

wieder  seinerseits  yon  den  Holländern  gebeten  worden  war,  den  Mün- 
sterer an  sich  zu  fesseln,  um  ihn  yon  einem  Angriff  auf  sie  abzuhal- 
ten ^).  Das  erste  Zeichen  eiüer  solchen  Annäherung  ist  ein  Brief  des 
Kurfürsten  von  Trier  an  den  von  Mainz  *),  worin  er  mittheilt,  er  habe 
von  dem  lothringischen  Rath  Becque  erfahren,  dass  es  gegenwärtig 
möglich  sei,  den  Bischof  von  Münster  „  auf  kaiserliche  Partei  zu  brin- 
gen«, wofür  sich  sein  Herzog  auch  schon  bemüht  habe.  Auch  sei 
jener  bereit,  in  das  Limburger  Bündnis  einzutreten  ^),  Wahrscheinlich 
waren  diese  Aeusserungen  von  Münster  inspiriert,  indem  sich  Christoph 
Bernhard  auf  dem  Umweg  über  Trier  und  Mainz  mit  dem  Kaiser  zu 
verständigen  suchte.  Ob  Johann  Philipp  in  demselben  Grade  wie  der 
Kaiser  getäuscht  wurde,  muss  dahin  gestellt  bleiben,  vielleicht  wollte 
er  sich  nur  eine  Möglichkeit  offen  halten,  sich  im  äussersten  Nothfall 
wieder  mit  Frankreich  zu  versöhnen;  wenigstens  spricht  dafür  die 
Thatsache^  dass  zu  Ende  des  Jahres  1671  wirklich  die  von  Johann 
Philipp  unternommenen  Versuche,  sich  wieder  König  Ludwigs  XIV. 
Gunst  zu  erwerben,  von  Münster  befürwortet  wurden*).  Nach  dem 
Antrag  Schmiesings  gab  Kaiser  Leopold  gemäss  dem  schon  vorher  von 
Johann  Philipp  ertheilten  Bath  Grana  den  Befehl,  eine  Heise  zu  dem 
Bischof  zu  unternehmen  *).  Zur  Sendung  an  die  Herzoge  von  Braun- 
schweig wurde  Goess,  der  kaiserliche  Gesandte  in  Berliu,  ausersehen, 
nach  Würtemberg  sollte  Windischgrätz  gehen  oder  Johann  Philipp, 
dem  man  einen  bedeutenden  Einfluss  auf  den  dortigen  Hof  zuschrieb, 
jemand  dahin  senden.  Wäre  Würtemberg  gewonnen,  so  hielt  man 
auch  den  Eintritt  von  Brandenburg-Kulmbach  für  selbstverständlich. 
Betreffs  des  mainzischen  Vorschlags  der  Einbeziehung  der  Schweden 
beschloss  der  Kaiser,  da  man  den  schwedischen  Residenten  von  Plem- 
ming  in  Wien  erst  erwartete,  um  keine  Zeit  zu  verlieren,  Lisola  zu 
beauftragen,  mit  dem  schwedischen  Gesandten  im  Haag,  Appelbaum, 
zu  conferieren.  Ebenso  sollte  bei  dem  schwedisch-bremischen  Gesandten 
in  Begensburg,  Snoilsky,  ein  Versuch  gemacht  werden,  da  er  vor 
kurzem  dem  österreichischen  Gesandten  Scherer  eine  darauf  abzielende 
Eröffnung  gemacht  hattet).     Das   vom  KurfUrsten   von  Mainz  über- 

1)  Gualdo  Gal  Priorato  III,  688  (aus  dem  Jahr  1670). 

s)  22.  I.  1671.  Erzk.  Arch.  Correspond.  Faso.  M. 

')  Karl  Kaspar  bemerkt  hiebei,  der  Herzog  scheine  dies  Bürdnis  als  noch  zu 
Hecht  bestehend  zu  betrachten,  während  es  doch  in  der  That  erloschen  sei. 

<)  Guhrauer  I,  177. 

^)  Dies  und  das  Folgende:  Kaiser  an  Grana  27.  VI.  1671.  Wenn  er  nicht 
von  Köln  abkommen  könnte,  so  sollte  Lisola  die  Sache  übernehmen. 

^)  »als  welcher  hiezu  unserm  Gesandten  Scherer  für  sich  selbst  zweifels- 
ohne aus  habendem  Befelch  unlängst  Apertur  gethan*.  r^r>i.r^]r> 

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Johann  Philipp  von  Mainz  eic.  597 

nommene  Trappenquantom  hielt  der  Kaiser  für  zu  gering  und  befahl 
Grana,  wenn  jener  den  Qeneral  Schomberg  als  Feldherm  vorschlage, 
diesen  abzulehnen;  sonst  zeigte  er  sich  mit  den  gemachten  Vorschlägen 
einverstanden  ^)  und  war  mit  dem  von  den  beiden  EurfUrsten  bezeugten 
Eifer  sehr  zufrieden «).  In  dem  nächsten  Schreiben  «)  befahl  der  Kaiser 
Grana  nochmals,  die  Beise  nach  Münster  zu  unternehmen  und  theilte 
ihm  zugleich  mit,  dass  Windischgrätz  Befehl  habe,  den  brauuschweigi- 
schen  Ministem  Schütz  und  Qraf  Waldeck  in  der  Sache  Mittheilung 
zu  machen.  An  Goess  wurde  um  ein  Gutachten  über  die  Allianz  ge- 
schrieben und  ihm  roitgetheilt,  dass  der  Kaiser  mit  den  Herzogen 
Yon  Braunschweig  und  mit  Kurbrandenburg  in  ein  Bündnis  zu  treten 
wünsche.  Grana  wurde  angewiesen,  bei  Johann  Philipp  anzufragen, 
wie  man  Würtemberg  anfassen  könne.  Auch  bei  Kurpfalz  sollte  er 
Anregung  thun,  doch  nur  mit  Vorwissen  und  Gutheissen  von  Kur- 
mainz.  So  hofPbe  der  Kaiser  den  Bischof  von  Osnabrück,  Ernst  August, 
den  Schwager  des  Kurfürsten  von  der  Pfalz  ^),  und  durch  den  Bischof 
die  anderen  Herzoge  des  braunschweigischen  ELauses  zu  gewinnen. 

Inzwischen,  ehe  diese  Schreiben  an  ihre  Adresse  kamen,  drängten 
die  beiden  Kurfürsten  Grana  fortwährend  zum  endlichen  Abschluss 
der  Allianz.  Er  wagte  jedoch  nicht  die  Beise  zu  ihnen  zu  unter- 
nehmen, da  er  keine  genügende  Instruction  besass,  und  gieng  davon 
trotz  eines  kaiserlichen  Befehls  nicht  ab  ^).  Erst  nach  Empfang  des 
oben  mitgetheilten  kaiserlichen  Schreibens  vom  27.  Juni  eilte  er  nach 
Schwalbach  zu  Karl  Kaspar^),  der  sich  zur  Hälfte  des  mainzischen 
Truppenqnantums  bereit  erklärte  und  Schomberg  zum  Feldherm  vor- 
schlug, den  er  jedoch  auf  Granats  Vorstellungen  hin  aufgab.  Gegen 
das  Extensionistenbündnis  ^  sei  nichts  wirksamer,  als  die  Schweden 
in  die  kaiserliche  Allianz  zu  bringen,  und  auch  die  Holländer  solle 
man  als  Mitpaciscenten  zur  Yertheidigung  des  Bheins  sogleich  auf- 
nehmen. Hierauf  gieng  Grana  in  Gesellschaft  eines  kurtrierischen 
geheimen  Bathes  nach  Mainz,  um  die  Sache  zum  endgültigen  Abschluss 
zu  bringen.     Er  brachte   hier  wie  dort  die  Versicherung  des  Kaisers 


<)  Nur  wollte  er  zunächst  Bamberg  wegen  dessen  k&mtnischer  Prätensionen 
nicht  aufnehmen. 

*)  Es  worden  zwei  Creditive  zu  den  n5thigen  Verhandlungen  beigeschlossen. 

»)  9.  VII.  1671. 

*)  Vgl.  Köcher  387  f. 

»)  Grana  1.  VIL  1671.    Jener  Befehl  war  vom  16.  VI.  (verloren). 

«)  Dies  und  das  Folgende,  Grana  7.  VII.  1671  aus  Mainz. 

T)    1^-    1671.  Mömer,  Staatsverträge  342  f.  696  ff.  Vgl.  Erdmannsdörffer  I, 

428—430- 


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598  Moriz  Landwehr  von  Pragenan. 

an,  den  Besitz  der  beiden  Kurftirsten  in  jedem  Falle  yertheidigen  zn 
wollen.  Johann  I^lipp  betheuerte  seine  rückhaltslose  Anhänglichkeit 
an  den  Ejuser,  namentlich  als  ihm  Grana  einige  mysteriöse  Beden  der 
beiden  Fürstenberg  in  Bezng  daranf  hinterbrachte,  und  zeigte  sich 
bereit,  Hohenlohe  nach  Sachsen  zn  schicken.  Mit  Schweden  möge  der 
Kaiser  schnell  schliessen,  bevor  es  von  Frankreich  gewonnen  würde, 
aach  Holland  müsse  man  znm  Eintritt  bringen.  Nach  langen  Ver- 
handlungen wurde  ein  Project  vereinbart  (auf  Eatification  des  Kaisers), 
in  dem  sich  Kurmainz  auf  Granats  Drängen  zu  2000  Mann  zu  Fuss 
verpflichtete,  gegen  eine  zu  leistende  geheime  Gegenerklärung  des 
Kaisers,  500  Mann  davon  übernehmen  zu  wollen;  danach  stellte  sich 
das  triersche  Contingent  auf  1000  Mann  zu  Fuss  und  150  zu  Pferde  ^). 
Erfreut  über  das  getroffene  Arrangement  erklärte  sich  der  Kaiser  mit 
Allem  wohl  zufrieden  und  befahl,  den  Bund  möglichst  bald  zu 
schliessen  2).  Er  befürwortete  die  Absendung  Hohenlohe's  und  gab 
seinen  Entschluss  zu  erkennen,  dem  Reichshofrathsvicepräsidenten 
Frobeniua  Grafen  von  Fürstenberg  bei  dessen  bevorstehender  Beise  nach 
Würtemberg  einen*  Auftrag  betreffs  der  Allianz  zu  geben.  Bamberg 
werde  er  aufnehmen,  wenn  der  Bischof  selbst  darum  ersuche;  bei  den 
Niederländern  seien  die  Provinzen  Utrecht  und  Seeland  nicht  dispo- 
niert') und  Schweden  erhebe  wieder  unerfüllbare  Forderungen*). 
Unmittelbar  hierauf  sandte  der  Kaiser  Grana  die  Vollmacht  zum  Ab- 
schluss  des  Bundes  mit  Mainz  und  Trier  ^). 

Jetzt  entschloss  sich  Grana,  ohnehin  stets  von  Johann  Philipp 
dazu  gedrängt^),  die  Beise  nach  Münster  zu  unternehmen  und  reiste 
schon  12.  Juli  wieder  von  Köln  ab ''),  In  Sassenberg  traf  er  mit  dem 
Bischof  zusammen.  Nachdem  er  sich  überzeugt  zu  haben  glaubte, 
dass  dieser  nicht  so  sehr  mit  Frankreich  engagiert  sei,  um  nicht  in 
das  kaiserliche  Bündnis  eintreten  zu  können,  trat  er  mit  seinem  spe- 


>)  Dies  sind  die  Dupla,  wie  sie  Grana  gibt,  in  dem  Project  (siehe  Anhang) 
stehen  die  Simpla. 

*)  Dies  und  das  Folgende  ans  der  Weisung  an  Grana  16.  VIL  1671. 

*)  Bemfting  auf  ein  Schreiben  Lisoläs  vom  30.  VL  1671. 

^)  1.  Subsidien  auch  im  Frieden.  2.  Der  Bund  soll  nor  für  die  kais. 
Erblande  und  3.  nicht  gegen  die  Türken  gelten.  4.  Sie  sollen  trotzdem  be- 
rechtigt sein,  mit  Frankreich  eine  Defensivliga  zu  schliessen. 

*)  Vollmacht  vom  18.  VIT.  In  einem  Schreiben  vom  19.  VII.  schickt  der 
Kaiser  Vollmacht  und  Project  und  befiehlt  sofortigen  Abschlnss.  Eine  Gopie  des 
Projects  findet  sich  auch  kais.  Arch.  Mognnt.  Fase.  6. 

•)  Grana  11.  VII.  Johann  Philipp  an  Grana  2.  VII.  1671  Erzk.  A.  Militaria. 
Fase.  17. 

')  Dies  u.  d.  Folg.  aus  Grana  17.  VII.  und  21.  VIL  (zwei  Berichte)  167U 

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Johann  Philipp  von  Mainz  ete.  599 

cieUen  Greditiv  herror,  dodi  musste  er  yersicbern,  dass  der  Kaiser 
mit  den  Holländern  keine  YerbinduDg  nnterhalte.  Trotz  der  nn- 
versöhnlichen  Feindschaft  gegen  die  Holländer,  welche  der  Bischof 
zeigte,  tmg  Grana  kein  Bedenken,  den  Vertrag  mit  ihm  zu  schliessen, 
indem  er  hoffte,  dies  werde  der  erste  Schritt  sein,  um  ihn  von 
seinem  Weg  abzubringen.  So  gieng  Christoph  Bernhard  den  Vertrag 
nicht  nur  ein,  sondern  unterzeichnete  ihn  auch  sogleich  (17.  JuU  1671). 
In  dieser  Form  der  Allianz  findet  sich  die  Clausel  über  die  Grafchaft 
Bentheim,  zu  deren  Vertheidigung  die  Verbündeten  verpflichtet  wer- 
den *),  und  einige  Abänderungen  von  geringerer  Wichtigkeit.  Der 
Vertrag  wurde  nur  zwischen  Kaiser  und  Münster  abgeschlossen,  man 
betrachtete  aber  fortan  den  Bischof  von  Münster  als  Verbündeten 
aller  in  der  Allianz  vereinigten  Fürsten  u.  zw.  nur  auf  Grund  dieser 
Sassenberger  Alianz  und  nicht  irgend  eines  andern  Vertrags  %  Grana 
hatte,  wenn  er  auch  voraussah,  dass  der  Kaiser  den  bentheimischen 
Paragraph  nicht  gutheissen  werde,  ihn  doch  schliesslich  aufgenommen, 
um  nicht  das  Ganze  zu  vereiteln,  in  der  Hoffnung,  dass  er  ihn  später 
vrieder  werde  entfernen  können.  Nach  Köln  zurückgekehrt  erhielt  er 
(am  27.  Juli)  die  oben  erwähnt  Vollmacht  und  richtete  an  die  beiden  Kur- 
fürsten die  Aufforderung,  ihren  Gesandten  in  Köln,  Ghreiffenklau  (Mainz) 
und  Mettemich  (Trier)  ebenfalls  Vollmacht  zu  ertheilen.  Kurtrier  folgte 
diesem  Ansuchen,  Johann  Philipp  dagegen  gab  zur  Antwort,  da  das 
ganze  Werk  festgestellt  sei  und  er  bei  seinem  Vorigen  verbleibe,  aber 
vom  Kaiser  wegen  der  500  Mann  garantiert  zu  sein  wünsche,  so  sei 
es  besser,  Kursachsens  Entschluss  abzuwarten  und  alsdann  den  Vertrag, 
vom  Kaiser  unterzeichnet,  mit  sicherer  Gel^enheit  zur  ünterfertigung 
an  die  Kurfürsten,  Münster  und  Paderborn  herumzusenden»).  Man 
scheint  sich  damit  in  Wien  zufriedengegeben  zu  haben.  Dagegen  erhielt 
Grana,  seiner  Erwartung  gemäss,  den  Befehl,  aus  dem  Sassenberger 
Vertrag  wenn  irgend  möglich  die  bentheimische  Clausel  zu  entfernen, 
die  Allianz  auf  10  Jahre  einzurichten  und  die  Mitunterzeichnung  durch 
das  Capitel  von  Münster  und  den  Bischof  von  Paderborn,  wenn  mög- 
lich sogar  eine  eigene  Allianz  mit  dem  Letzteren  auszuwirken  *).    Der 

*)  Das  Project  Erzk.  A.  Friedensact.  F.  66.,  das  Original  im  kais.  Arch.  Ge- 
druckt Du  Moni  VII.  1,  149  t  üeber  Bentheim  vgl.  Tücking.  Gesch.  des  Stiftes 
Münster  (Münster  1865)  S.  154  ff.,  306  ff. 

*)  So  (nämlich  dass  ausser  dieser  auch  noch  eine  zweite  Allianz  geschlossen 
worden  sei,  durch  welche  Münster  in  die  Provi8ionalver£B.ssung  eingetregen  wäre) 
&8ste  nämlich  Guhrauer  I,  153  und  Tücking,  171  f.  die  Sache  auf. 

•)  Grana  26.  VIII.  1671. 

*)  Weisung  11.  VIII.  1671.  Zugleich  wurde  Grana  ein  Dankschreiben  für 
Münster  überschickt.    Kais.  A.  Kleine  Reichsstände  F.  362.    oigitized  by  vji^OQIc 


600  Moriz  Landwehr  von  Pragenau. 

kaiserliche  Gesandte  zeigte  nicht  eben  grosse  Hoffnung  auf  Erfolg  in 
dem  ersten  Funkt,  namentlich  da  Eurmainz  «bei  seiner  wohlbekannten 
Circumspection*  nichts  dagegen  einzuwenden  hatte,  was  Christoph 
Bernhard  wahrscheinlich  bekannt  war  i). 

2.  Gewlnnmig  Ton  Kursaehsen.    Yersnche  bei  Brannsehwelg. 

Seit  dem  März  1671  suchte  Johann  Philipp  in  näheren  Contact 
mit  Kursachsen  zu  treten,  indem  er  mehreremale  Ministerzusammen- 
künfte vorschlug  ^),  doch  ohne  allzueifriges  Entgegenkommen  zu  finden. 
Man  erwartete  in  Dresden  längere  Zeit  einen  mainzischen  Gesandten 
und  begann  dann,  als  er  ausblieb,  auf  die  Sache  zu  yergessen.  Da  traf 
ein  Brief  des  Grafen  Hohenlohe  ein,  in  welchem  er  seine  Ankunft  und  Be- 
rathungen  über  die  geföhrlichen  Ereignisse  der  Zeit  (Bielefelder  Allianz, 
Kölnische  Sache,  Gefahr  von  Seiten  Frankreichs,  welches  eher  auf 
Seiten  Deutschlands  als  der  wohlgerüsteten  spanischen  Niederlande  oder 
Generalstaaten  Unruhe  zu  suchen  scheine)  in  Aussicht  stellte  &).  Aber 
wieder  vergieng  einige  Zeit,  welche  Chassan,  der  französische  Resident, 
benützte,  um  fleissig  vorzubauen,  damit  man  dem  mainzischen  Ge- 
sandten nichts  zu  seines  Königs  Präjudiz  einräume  ^),  besonders,  wenn 
er  eine  neue  Allianz  zwischen  Kaiser,  Mainz,  Trier  und  Sachsen  be- 
triebe, „um  dadurch  die  westfälische  in  bilancia  zu  halten^*  ^).  Ende  Juli 
kam  endlich  Hünefeld  im  Aufkrag  Johann  Philipps  nach  Dresden;  er 
hatte  mehrere  Besprechungen  mit  Blum  und  begleitete  den  Kurfürsten 
auf  dessen  Beise  nach  Leipzig^).  Als  der  Kurfürst  zurückkehrte,  traf 
auch  Hohenlohe  als  ausserordentlicher  Gesandter  in  Dresden  ein  7), 
wurde  zur  Jagd  in  die  Umgebung  mitgenommen  und  überreichte  da 
sein  Projeci  Schon  nach  vier  Tagen  war  die  Sache  in  den  HauptzQgen 
geordnet,  Johann  Georg  unterschrieb  das  Schriftstück  und  behielt  sich 
nur  vor,  sich  über  einige  Punkte  mit  dem  Kaiser  zu  vernehmen^), 
den  er  am  Tage  nach  der  Entschliessung  von  seinem  Beikitt  benach- 


*)  Aufl  dem  obigen  Bericht  Grana's  vom  26.  VUl,  1671. 

>)  Blum  6.  IV.;  14.  IV.  25.  IV.  1671.  (Kais.  A.  Reichskanzlei,  Her.  aus 
Dresden  Fase.  1*>). 

»)  Blum  26.  V.,  5.  VI.  1671. 

*)  Blum  7.  VIIL 

»)  Blum  12.  VI.  1671. 

«)  Blum  31.  VII.  Vgl.  Auerbach  355.  Hünefeld  (Nikolaus  Christoph)  war 
kurmainzischer  und  kursftchsisoher  geheimer  Rath  und  Reiohshofrath. 

')  Wohl  am  12.  VIII.  Blum  11.  VIII.  Hohenlohe  an  Johann  Philipp  11.  VUL 
1671.    (Erzk.  A.  Friedensact.  F.  64). 

•)  Vgl.  Auerbach  355  f.  ,,g,^^,  by  GoOglc 


Jobann  Philipp  Ton  Mainz  etc.  QQ\ 

riclitigte  ^).  Am  18.  August  erhielten  die  mainziscben  Gesandten  ihre 
Abfertigung  und  reisten  am  folgenden  Tage  ab,  doch  sollten  sie  am 
Abend  noch  einmal  zu  lileissen  mit  dem  Eurf&rsten  zusammentreffen 
und  erst  da  völlig  Abschied  nehmen.  Er  hatte  gegen  sie  erwähnt, 
er  wolle  sogleich  mit  der  Verstärkung  seiner  Armee  beginnen,  indes 
waren  fiele  der  Ansicht,  dass  es  dazu  an  Qeld  fehle  ^.  Bald  dar;\uff 
im  September,  kam  Johann  Philipps  Vetter,  der  Graf  von  Hollach 
nach  Dresden  und  bewog  den  Kurfürsten  im  grössten  Geheimnis  zur 
Unterzeichnung  eines  Schriftstückes,  durch  das  er  sich  verpflichtete, 
in  die  Allianz  einzutreten,  sobald  der  Kaiser  sich  erklären  würde  ^); 
man  darf  also  wohl  annehmen,  dass  inzwischen  die  von  Johann  Georg  II. 
ursprünglich  gehegten  Bedenken  beseitigt  worden  waren.  Er  hatte 
Verstärkung  der  Allianz,  Bestellung  eines  tüchtigen  Generals  und  eine 
Sendung  nach  Wien  verlangt,  wegen  Aufnahme  Schwedens  und  Vor- 
schiebung kaiserlicher  Truppen  ins  Elsass  und  an  die  böhmische  Grenze, 
um  die  Eingeschüchterten  zu  ermuthigen;  ferner  wünschte  er,  nach 
Vergrösserung  der  Allianz  eine  Zusammenkunft  zu  veranstalten  und 
das  Simplum  und  Duplum  in  ein  Quantum  zusammenzuziehen,  die 
Holländer  an  der  Hand  zu  halten  und  des  sächsischen  Kurprinzen 
Beschwörung  des  kurfürstlichen  Vereins^).  Anfang  October  machte 
dann  der  Kurprinz  von  Sachsen  auf  Johann  Philipps  Einladung  eine 
Beise  nach  Würzburg,  auf  welcher  ihn  Bamstorf  begleitete^),  der 
beauftragt  war,  des  Kurfürsten  Gedanken  über  die  anderen  sächsischen 
Häuser  und  namentlich  auch  über  Schweden  mitzutheilen  ^).  Wie  weit 
die  Verhandlungen  mit  den  ersteren   gediehen  sind,   darüber  fehlen 


I)  Johann  Georg  U.  an  d.  Kaiser  7./17.  VIII.  1671.  Kais.  A.  Saxon  Faca  5. 

*)  Blum  21.  VIII.  Becreditiv  u.  ausfölirlicher,  aber  ziemlich  inhaltloser 
Bescheid  für  die  Gesandten,  18.  VIH  1671.  Erzk.  A.  Friedensact.  Fase.  64. 
Ebenda  Copie  des  oben  citierten  Briefes  Johann  Georgs.  —  Blum  schreibt,  Chassan, 
der  franz.  Resident,  habe  zwei  Tonnen  Gold  geboten,  um  den  Kurfürsten  abzu- 
halten, doch  ohne  zu  diesem  Versprechen  bevollmächtigt  zu  sein. 

•)  Anerbach  358 ;  356  Gespräch  Hohenlohe*s  mit  Chassan,  worin  der  erstere 
die  Türkengefahr  als  Ursache  des  von  ihm  betriebenen  Bündnisses  vorschützte ;  auf 
solche  und  ähnliche  Behauptungen  dürfte  Pomponne  M^moires  I,  194,  zurückgehen. 

^)  Erzk.  A.  Friedensact.  F.  64  ohne  Aufschrift  und  Datum.  Ein  zweiter 
Bogen  gibt  die  Antwort  Johann  Philipps.  Im  Allgemeinen  günstig.  Das  Ver- 
langen wegen  des  Kurprinzen  wird  abgelehnt ;  wegen  der  Holländer:  »Wird 
zwar  —  sehr  gut  erachtet,  ist  aber  sehr  gefährlich  und  von  grossem 
Nachdenken«. 

^)  Auch   Blum,   dessen  Berichte   hier   abbrechen.    Johann  Georg  an   den 

Kaiser  ^J-2:  i67l.    Kais.  A.  Saxon.  F.  5. 

ö)  Joh.  Georg  an  Joh.  Philipp  -r^^=r-  1671.  Erzk.  A.  wie  oben. 

^*  *'  Digitized  by 


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602  Moriz  Landwehr  ron  Pragenaa. 

Belege;  sicher  ist,  dass  Sachsen-Lanenbarg  auf  die  Nacfaneht, 
dass  es  zum  Eintritt  geueigt  sei,  Ton  Johann  Philipp  dazu  aufgefordert 
wurdet).  Auch  Mecklenburg  gedachte  man  einzuladen^)  dodi 
meinte  der  Kurfürst  von  Sachsen,  man  werde  hier  wohl  auf  Schwierig- 
keiten stossen  ^). 

In  dem  Briefe,  in  dem  Johann  Philipp  den  Kaiser  von  dem  Bei- 
tritt Kursachsens  benachrichtigte,  schrieb  er  auch,  der  neue  YerbOn- 
dete  habe  sich  zugleich  erboten.  Alles  zur  Herbeiziehung  der  braun- 
schweigischen  Herzoge  zu  thun,  wenn  er  vom  Kaiser  darum  ersucht 
würde*),  und  dieser  wiederholte  hierauf  seine  schon  vor  EmpfEuag 
dieses  Schreibens  auf  Blums  Bericht  ^)  hin  an  Johann  Georg  gerichtete 
hierauf  bezügliche  Bitte.  Aber  wie  schon  Hohenlohe  demselben  g^enüber 
angedeutet  hatte,  verlangte  der  Kaiser  zuerst  eine  gehörige  Satisfaction 
von  den  Herzogen  wegen  ihres  Angriffs  auf  die  Stadt  Braunschweig  ^); 
er  sprach  daher  den  Wunsch  aus,  Kurmainz  und  Kursachsen  mochten 
sich  gleichsam  aus  eigenem  Antrieb  an  die  Herzoge  wenden  und  ihnen 
rathen,  sich  in  die  Allianz  zu  begeben  und  zu  dem  Zwecke  dem  Kaiser 
eine  conveniente  Abbitte  zu  thun;  sie  sollten  sich  stellen,  als  hatten 
sie  noch  nicht  die  Zustimmung  desselben,  zweifelten  aber  nicht,  er 
werde  sie  auf  ihre  Verwendung  zu  Gnaden  aufnehmen '). 

So  vmrde  der  geheime  Rath  Gerstorf,  der  in  den  Angel^enheiten 
dieser  Allianz  schon  mehrfach  verwendet  worden  war,  von  Johann  G^eo^g 
schleunig  zum  Herzog  Rudolf  August  nach  Braunschweig  abgesandt, 
um  wo  möglich  das  ganze  Haus  zum  Beitritt  zu  bewegen^).  Der 
Herzog  betheuerte  zwar  seine  Devotion  gegen  den  Kaiser,  behauptete 
aber,  über  eine  so  wichtige  Angelegenheit  mit  seinen  Brüdern  bera- 
then  zu  müssen,  und  versprach,  dies  möglichst  geheim  zu  thun^  sowie 
von  dem  Erfolg  sogleich  Nachricht  zu  geben*). 

Um  dieselbe  Zeit  hatte  Grana  die  Absicht  gehabt^  nach  Frankfurt 


*)  Unterm  29.  VIII.  1671.  Erzk.  A.  a.  a.  0. 

*)  Der  Kaiser  an  Joh.  Philipp  13.  IX.,  wo  ein  darauf  bezüglicher  kaiser- 
licher Brief  an  Blum  vom  7.  IX.  in  Copie  beiliegt  a.  a.  0. 

23   IX. 

•)  Joh.  Georg  in  dem  Brief  an  den  Kaiser  vom   ^'^    1671. 

«)  Joh.  Philipp  an  den  Kaiser  29.  VIII. 

»)  Blum  21.  VIII. 

*)  Ueber  diese  braanschweig.  Angelegenheit  vgl.  Erdmannsdörffer  I,  403  i 

»)  Der  Kaiser  an  Joh.  Philipp  5.  und  13.  IX.  1671.  Erik.  Arch.  Fra.  F.  64. 
—  An  Kursachsen  6.  und  13.  IX.  Kais.  A.  Sax.  F.  5. 

«)  Instruction  16./26.  IX.  1671,  Auerbach  367.  üober  frühere  Versuche  wegen 
Braunschweigs  hier  S.  590.  592/3.  596.  und  ürkund.  und  Acten,  XIV.  1.  490,  492  ft 

•)  Johann  Georg  27.  X.  an  Kaiser  (kais.  A.  Sax.  5)  und  Kurmainz  (Erzk. 
A.  Fra.  64). 


Jobann  Philipp  'von  Mains  etc.  603 

zu  reisen,  wo  sich  damals  der  Bischof  Ernst  August  von  Osnabrück  auf- 
hielt, doch  gab  er  den  Gedauken  auf,  als  er  von  dem  Qrafen  Waldeck 
erfuhr,  dass  sich  dieser  Fürst,  sowie  Johann  Priedricli  von  Hannover  mit 
Frankreich  eingelassen  hätten  ^).  Waldeck  selbst  £euid  die  Allianz  sehr 
gut  und  versprach,  air  seinen  Einfluss  zu  ihren  Gunsten  zu  verwen- 
den 2) ;  er  bemerkte,  dass  auch  Wolfenbüttel  und  Celle  sehr  von  Frank- 
reich umschmeichelt  würden  3).  Er  sowohl  wie  Fabricius,  der  Schwager 
des  Reichshofraths  Schütz,  riethen  Grana,  sich  jetzt  an  diese  Höfe  zu 
begeben  ^),  und  auch  dieser  selbst  hielt  den  Zeitpunkt  für  günstig,  da 
ihm  der  staatische  Resident  Amerongen  mittheilte,  er  werde,  nachdem 
die  Defensivallianz  zwischen  den  Staaten  und  Spanien  geschlossen  Bei, 
mit  dem  Hause  Braunschweig  über  einen  ähnlichen  Bund  verhandeln  ^). 
Der  Mangel  eines  kaiserlichen  Befehls  scheint  aber  Grana  zurückge- 
balten zu  haben.  Zwischen  dem  22.  und  25.  October  hatte  er  dann 
eine  Conferenz  mit  dem  osnabrückischen  Gesandten  Hammerstein,  der 
seinen  Herrn  zu  rechtfertigen  suchte  und  in  Allem  äusserlich  den 
besten  Willen  bezeigte«). 

Aber  bald  schwand  die  Hoffnung,  das  braunschweigisch-lünebur- 
gische  Haus  zu  gewinnen.  Vor  dem  4.  November  hielt  Grana  zwar 
mit  dem  Grafen  Waldeck  eine  Conferenz  zu  Warth,  wobei  der  letztere 
meinte,  wenn  Osnabrück  es  nicht  hindere,  so  würden  sich  die  beiden 
anderen  Herzoge  wohl  leichter  zur  Abbitte  verstehen  7);  doch  schon 
am  3.  December  meldete  Grana,  Waldeck  habe  ihm  durch  einen  Ver- 
trauten hinterbringen  lassen,  jene  seien  wegen  der  Titulare  und  des 
Vorgehens  des  Kaisers  in  der  stadtbraunschweigischen  Frage  sehr  be- 
leidigt, und  habe  angefragt,  ob  man  denn  nichts  dag^^i  thun  könne  «). 
Am  27.  desselben  Monats  übersandte  dann  Grana  die  Copie  eines 
Briefes  Waldecks  an  ihn,  worin  dieser  erklärte,  gethan  zu  haben,  was 
er  konnte,  um  die  verlangte  Abbitte  zu  erreichen,  doch  sei  keine  Hoff- 
nimg  dazu  vorhanden^). 


»)  Grana  27.  und  30.  IX.  1671. 

*)  Hohenlohe  an  Joh.  Philipp,  Frankfurt  2.  X.  1671.  Erzk.  A.  wie  oben. 

»)  Grana  30.  IX. 

«)  Grana  27.  IX. 

»)  Grana  30.  IX. 

«)  Grana  26.  X.  1671. 

»)  Grana  4.  XL  1671. 

»)  Grana  3.  Xn.  1671. 

•)  Waldeck  an  Grana,  Aroice  8.  Xn.  1671  (französ.)  Er  sendet  den  Extract 
eines  Schreibens  Yom  3.  XII.  ohne  Autor  und  Datum,  aus  dem  das  Gleiche  her- 
vorgeht. pigi^,^g^   ^y  Vjl^Ogle 


604  Moriz  Landwebr  von  Pragenau. 


3.  Yerhandlnngen  mit  Hfinster,  KnrkOln  und  (Bischof  Ton) 

Strassburg. 

Als  Grana  kurz  nach  Empfang  des  kaiserlichen  Schreibens  vom 
11.  Angust  von  Schmiesing  benachrichtigt  wurde,  dass  ihn  der  Bischof 
von  Münster  zu  sprechen  wünsche  ^),  reiste  er  Ende  August  zu  diesem 
ab  und  traf  mit  ihm  an  der  Grenze  seines  Stiftes  in  Ostendorf  zu- 
sammen. Nach  den  üblichen  Beden  über  die  Holländer  brachte  er  ihn 
zu  dem  für  ihn  nicht  schweren  Versprechen,  wenn  Frankreich  näch- 
stes Frühjahr  nicht  losschlage,  überhaupt  auf  seine  Bachegedanken 
gegen  die  Holländer  verzichten  zu  wollen;  je  mehr  er  die  in  der  Stim- 
mung des  Bischofs  liegende  Gefahr  erkannte,  desto  mehr  drang  er  auf 
die  Auslassung  der  beutheimischen  Glausel  und  erreichte  sie  auch 
schliesslich  ^).  Auch  die  Bestätigung  des  Bundes  durch  das  Domcapitel 
versprach  Christoph  Bernhard  zu  verschaiBFen,  dagegen  war  er  auf  seinen 
Coadjutor  so  schlecht  zu  sprechen,  dass  Grana  nicht  die  Erlaubnis,  nach 
Paderborn  zu  reisen,  erhalten  konnte.  Dafür  machte  der  Bischof  von  Münster 
im  Vertrauen  auf  die  gute  Disposition  des  Bischofs  von  Strassburg,  Kur- 
kölns und  Neuburgs  aufmerksam,  was  Grana  höflich,  aber  kühl  auf- 
nahm und  zugleich  davor  warnte,  sich  mit  dem  Inhalt  des  Vertrags 
allzusehr  herauszulasseu.  Kurz  nach  seiner  Bückkehr  nach  Köln  er- 
hielt er  von  dem  Bischof  von  Strassburg  ähnliche  Anerbietungen,  die 
er  seinem  Versprechen  gemäss  dem  Kaiser  meldete  s).  Dieser  befahl 
ihm,  den  Fürstbischof  von  Münster  vom  Kriege  gegen  die  Holländer 
abzuhalten  und  ihn  zu  erinnern,  dass  er,  der  Kaiser,  die  Garantie  des 
clevischen  Friedens  (19.  IV.  1666)  übernommen  habe  (31.  V.  1666);  auch 
schickte  er  ihm  das  Original  des  Sassenberger  Vertrags  zurück,  um  da- 
gegen das  neue  ohne  die  bentheimische  Glausel  einzutauschen.  Wegen 
der  von  Münster  genannten  Stände,  schrieb  der  Kaiser,  sei  er  sich 
nicht  klar,  was  ihre  Absicht  sei,  doch  möge  man  die  Sache  nur  ge- 
hörig an  ihn  bringen*).  Trotz  der  Gegenvorstellungen  Grana's,  der 
die  Unaufrichtigkeit  der  Fürstenbergischen  Vorschläge  durchschaute, 
war  er  zu  der  Aufnahme  jener  Fürsten  bereit,  vielleicht  beeinflusst 
durch  Johann  Philipp,  der  sich,  wenn  auch  mit  mancherlei  Scrupeln, 
schliesslich  doch  dafür  erklärte.  —  Am  11.  October  hatte  Grana  bei 
dem  Kurfürsten  Maximilian  Heinrich  von  Köln  eine  Audienz  und  dar- 


*)  Grana  26.  VIII.  1671. 

*)  Daher  bat  er  (6.  IX.  1671)  den  Kaiser,  diese  Glausel  bei  den  neaen  Exem- 
plaren auszulassen. 

»)  Grana  6.  und  11.  IX.  1671. 

*)  Kaiser  an  Grana,  28.  IX.  1671.  ^  , 

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Johann  Philipp  ton  Mainz  etc.  605 

nach  eine  lange  Sitzung  mit  den  beiden  FüTätenberg  ohne  erheblichen 
Erfolg  ^),  worauf  der  Bischof  Franz  Egon  einen  Brief  an  den  Fürsten 
Lobkowitz  schrieb,  Grana  habe  nichts  als  Worte  gebracht,  man  scheine 
die  Allianz  mit  Eoln  nicht  zu  wünschen. 

Das  Concept  zu  diesem  Schreiben  sandte  er  an  Qrana,  der  sich 
dagegen  yerwahrte  und  es  zu  ändern  bat;  jener  entgegnete,  er  erinnere 
sich  nicht,  etwas  Wesentliches  ausgelassen  zu  haben;  wenn  Qrana 
einen  ordentlichen  Auftrag  habe,  solle  er  ihn  schriftlich  abgeben. 
Grana  antwortete  missmuthig,  er  sei  im  Begriff  abzureisen  und  gieng, 
ohne  auf  einen  neuerlichen  Brief  zu  entgegnen,  zum  Bischof  von  Mün- 
ster ab,  der  sich  seit  einiger  Zeit  in  der  Nahe  von  Köln  aufhielt  und 
mit  den  Fürstenberg  und  dem  französischen  Gesandten  Yerjus  con- 
ferierte »).  In  einer  langen  Besprechung  (23.  oder  24.  October)  suchte 
er  Christoph  Bernhard  vom  holländischen  Krieg  abzubringen,  und 
dieser  machte  plötzlich  den  Vorschlag,  die  Generalstaaten  sollten  ihm 
100.000  Thaler  monatlich  zahlen,  er  wolle  ihnen  dafür  aus  Bespect 
vor  dem  Kaiser,  wenn  dieser  und  Spanien  neben  Holland  stehen  wollten, 
auch  ausserhalb  seines  Landes  assistieren  ^),  In  einer  zweiten  Sitzung  am 
26.  October  wiederholte  er  dieses  Angebot.  Grana  begnügte  sich,  zu  ent- 
gegneu,  der  Kaiser  wünsche  von  ihm  nur  Neutralität,  benachrichtigte  aber 
sowohl  Amerongen  und  Lisola,  als  den  Gouverneur  der  Spanischen  Nieder- 
lande, den  Grafen  Monterey,  zu  dem  er  sich  zwei  Tage  hernach  begab  -*). 
Bei  seiner  Rückkehr  nach  Köln  fand  er  einen  Brief  Franz  Egons  vor, 
mit  der  Bitte,  zu  ihm  nach  Brühl  zu  kommen,  um  über  die  Allianz 
zu  verhandeln  ^),  doch  kam  es  zu  keiner  Entscheidung  bis  zur  Ankunft 
des  Bescheides  Johann  Philipps,  auf  den  der  Kaiser  verwiesen  hatte. 
Inzwischen  erhielt  jedoch  Grana  von  dem  Bischof  von  Münster,  der 
sich  trotz  seines  zu  Ostendorf  gegebenen  Versprechens  lange  sträubte, 
die  Zusage,  die  Exemplare  mit  Auslassung  des  beanständeten  Para- 
graphs  auswechseln  zu  wollen  «).  Am  16.  November  unterschrieb  Chri- 
stoph Bernhard  den  neuen  Vertrag,  verlangte  jedoch,  der  Grafschaft 
Bentheim   in   einem  besondern  Becess   versichert   zu   werden.     Grana 


*)  Grana  12.  X.  1671. 

^  Grana  14.  und  22.  X.  167 X  und  die  Beilagen  dazu. 

»)  Grana  25.  X. 

*)  Grana  1.  XI.  Nach  dem  Schreiben  vom  22.  X.  zu  urtheilen,  dürfte  er 
auch  schon  zwischen  dem  14.  und  22.  X.  einmal  in  Roermonde  bei  Monterey 
gewesen  sein.  —  Die  Anerbietungen  des  Bischofs  hatten,  wie  sie  kaum  ernst 
gemeint  waren,  auch  keine  weiteren  Folgen. 

^)  Grana  1.  XI.  und  Beilagen  dazu. 

«)  Grana  12.  XI.  1671. 


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gOg  Moriz  Landwehr  von  Pragenan. 

versprach,  dies  zu  befürworten  und  die  Batification  zu  verschafPen^). 
Am  18.  Noy.  hatte  er  dann  wieder  eine  Besprechung  mit  den  beiden 
Fürstenberg  in  Q^enwart  des  Münsterers,  der  geradezu  fragte,  ob 
denn  der  Kaiser  den  Beitritt  der  anderen  nicht  wünsche.  Qrana  ent- 
gegnete ^),  man  wünsche  ihn  im  Qegentheil  am  kaiserlichen  Hofe  so- 
gar sehr,  aber  zugleich  rieth  er  in  seinem  Bericht  an  den  Kaiser 
dringend  von  dieser  Allianz  ab^^).  Da  inzwischen  die  Entscheidung 
Johann  Philipps  eintraft),  gieng  er  nach  Brühl  zu  Franz  Egon,  der 
ihm  eine  kategorische  Erklärung  versprach  und  erwähnte,  den  Inhalt 
der  Allianz  habe  er  schon  vor  langer  Zeit  von  Kurbaiem  erfahren  ^). 
Er  schlug  vor,  die  Garantie  des  Aachener  Friedens  in  die  Allianz 
au&unehmen,  und  trotzdem  Grana  entgegnete,  der  Kaiser  verlange  nur 
die  Sicherang  des  Eeiches,  beharrten  die  beiden  Brüder  auf  diesem 
Gedanken.  So  traf  er  geflissentlich  keine  defiuitive  Abrede  über  die 
Truppenzahl,  um  Zeit  zu  gewinnen,  in  der  Hoffnung,  dass  man  in 
Wien  sich  auders  besinnen  werde ;  er  wiederholte  daher  seine  Mahnun- 
gen in  der  dringendsten  Weise,  man  wolle  den  Kaiser  nur  mit  Frank- 
reich in  Oonflict  bringen  ß).  In  der  That  zeigte  sich  immer  mehr, 
dass  die  Verhandlungen  Kurkölns  und  des  Bischofs  von  Strassburg 
sowohl  wie  die  Versprechungen  des  Münsterers  nur  auf  Täuschung  be- 
rechnet waren.  Auf  die  Erbietungen  des  letzteren  hin,  gegen  Sub- 
sidien  den  Niederlanden  beistehen  zu  wollen,  wurde  wirklich  eine 
diplomatische  Action  eingeleitet,  aber  als  ihm  Lisola  deshalb  schrieb 
(27.  XI.),  entgegnete  er,  er  könne  sich  jetzt  nicht  mehr  einlassen '), 
und  ähnlich  verhielten  sich  die  Fürstenberg  in  der  rheinbergischen 
Angelegenheit  8). 

Am  1.  December  hatte  Grana  mit  ihnen  wieder  eine  Besprechung 
in  Brühl,  man  verlangte  von  ihm  über  mehrere  Punkte  Erklärungen. 
Er  verweigerte  sie  mit  der  Begründung,  weder   ein  Mandat  dafür   zu 


«)  Grana  19.  XL  1671.  Den  Vertrag  überechickte  er  erst  21.  II.  1672.  Er 
befindet  sich  im  kais.  A. 

•)  In  Uebereinstimmung  mit  dem  kais.  Rescript  vom  6.  XI.  1671.  Vom 
selben  Datum  seine  Vollmacht  zum  Abschluss  des  Bundes. 

«)  Grana  19.  XI.  1671. 

*)  Brief  ?om  17.  XL  Grana  erhielt  ihn  21.  XL  Schon  28.  IX.  hatte  der 
Kaiser  Joh.  Philipp  darüber  befragt  (Erzk.  A.  Fra.  64).  Dann  wieder  1.  XL  (Kais. 
A,  Mog.  5).  —  Die  Antwort  verclausuliert,  aber  doch  für  die  Aufnahme. 

«)  VgL  den  ersten  Allianzantrag  Franz  Egons  schon  im  April  1671  hier  S.  594. 

•)  Grana  29.  XL  1671. 

»)  26.  XI.  (beide  latein.).    Vgl.  hier  S.  605. 

*')  Siebe  die  Beilagen  zu  Grana's  Bericht  3.  XU.  1671.  Vgl.  Pribram, 
Lisola  535—38. 

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Johann  Philipp  Ton  Mainz  eic  g07 

haben,  nodi  sich  erlauben  zn  können,  weiter  zu  erläutern,  waa  so 
viele  Fürsten  deuÜich  ausgesprochen  hätten^);  darauf  entschuldigte 
sich  Franz  Egon  brieflich,  noch  nicht  weiter  berathen  zu  können^), 
Grana  degegen  beklagte  sich  direct  beim  Kurfürsten  über  diese  Ver- 
schleppung der  Angelegenheit  Dieser  entschuldigte  sich,  dass  er  trotz 
der  Anträge,  welche  Hocher  in  Wien  dem  kölnischen  Besidenten 
Meyersheim  gemacht")  und  derjenigen,  welche  Qrana  selbst  über- 
bracht hatte,  noch  keine  Entscheidung  getroffen  habe  und  lud  ihn 
ein,  den  nächsten  Donnerstag  (10.  December)  nach  Brühl  zu  kommen^). 
Als  Grana  nun  erschien,  zeigte  sich  zwar  der  Kurfürst  ziemlich  gnä- 
dig, und  der  Bischof  von  Strassburg  liess  sich  wenig  sehen,  sein  Bru- 
der aber,  Graf  Wilhelm,  wollte  durchaus  eine  Erklärung  über  die  drei 
Funkte  erhalten,  welche  dem  Baron  Hocher  überschickt  worden  waren ^). 
Grana  wich  aus  und  kehrte  mit  dem  festen  Entschluss  nach  Köln  zu- 
rück, nichts  weiter  in  der  Sache  zu  thun,  bevor  er  vom  Kaiser  über 
diese  Punkte  einen  endgiltigen  Bescheid  erhalten  habe,  obwohl  ihm 
befohlen  worden  war,  den  Kurfürsten  zum  Abschluss  zu  drängen^). 
Als  ihm  der  Bischof  von  Strassburg  schrieb,  er  habe  von  Wien  einen 
Vorbescheid  über  diese  Funkte  erhalten,  Grana  möge  einen  Entwurf 
machen,  damit  man  dann  das  Werk  in  einer  Sitzung  beendigen  könne, 
erwiderte  dieser,  er  sei  erbötig,  die  kaiserliche  Entscheidung  zn  ver- 
nehmen, wisse  aber  nicht,  was  für  einen  Entwurf  der  Bischof  verlange, 
da  er  doch  die  Allianz  vollinhaltlich  in  Händen  habe.   Diese  sei  schon 


»)  Grana  3.  XII. 

>)  4.  XII.  Beilage  zq  Granats  Bericht  vom  6.  XU.  1671. 

')  Ueber  die  durch  diese  Worte  angedeuteten  Verhandlungen  in  Wien  siehe 
Anm.  5. 

*)  Zwei  Briefe  vom  8.  XII.  Beilage  zu  Grana,  9.  XII.  —  An  diesem  Tag  er- 
hielt er  auch  ein  Schreiben  Franz  Egons  vom  7.  XII.,  dem  ein  Brief  des  Kur- 
fürsten an  diesen  vom  6.  XII.  beilag,  von  denen  jedoch  Grana  der  Ansicht  war, 
dass  sie  erst  nach  Ankunft  seines  Briefes  geschrieben  und  zurückdatiert  seien. 

*)  Grana  11.  XII.  Das  muss  sich  auf  den  September  beziehen.  Vom  11.  IX. 
besteht  nämlich  ein  Brief  Schwerins  an  eine  E«xcellenz  (sicher  Goess,  es  wird 
glückliche  Kur  und  »baldige  gesunde  Rückkehr  zu  uns«  gewünscht),  kais.  Arch. 
Saxon.  F.  5.,  dem  ein  Blatt  beiliegt  mit  der  Ueberschrifb :  »Puncten  des  an 
Seiten  EurkOlns  mit  der  r.  k.  ^'t.  einzugehen  gesinnten  Allianztractats«.  Sie 
lauten  wörtlich  gleich  mit  den  von  Grana  am  1 1.  XIL  übersendeten  Fragepunkten. 
1.  Hilfe  für  den  Kurfürsten  gegen  Jederman.  2.  Der  Kaiser  soll  die  Holländer 
zur  bedingungslosen  Rückgabe  von  Rheinberg  veranlassen,  sonst  dürfe  er  es  dem 
KurfÜrbten  nicht  verargen,  wenn  er  andere  Mittel  ergreife.  8.  Soll  der  Kaiser  die 
Stadt  Köln  zur  Annahme  der  letzten  kurfÜrstL  Erklärung  verhalten,  sonst  behalte 
sich  der  Kurfürst  ausdrücklich  vor,  das  Hineinlegen  fremder  Truppen  zu  hindern. 

«)  Grana  16.  XU.;  das  kais.  Rescript  3.  XIL  1671. 

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g08  Moriz  Landwehr  von  Pragenan. 

zu  Brühl  überlegt  worden,  und  ihm  (Qrana)  stehe  kein  Arbitrium 
darüber  zu  ^).  Nachdem  Grana  dann  eine  wiederholte  Einladung  zu 
Besprechuugen  abgelehnt  hatte  ^),  machte  er  auf  eine  dringende  Ein- 
ladung Johann  Philipps  eine  Beise  zu  diesem  nach  Würzburg  ^)  und 
erhielt  nach  seiner  Bückkehr  den  kaiserlichen  Beseheid  über  jene 
Fragen  und  hierauf  eine  ausführliche  Instruction,  nach  deren  Empfang 
er  den  beiden  Fürsteuberg  einen  Vortrag  hielt.  Diese  dankten  und 
versicherten,  jetzt  mit  ihm  conferieren  zu  können;  er  drang  nicht 
weiter  darauf,  da  ja  doch  nichts  davon  zu  erwarten  war*).  Da  ihm 
jetzt  endlich  auch  der  Kaiser  befahl,  bis  auf  weitere  Verordnung  zn 
warten  ^),  so  verlief  die  Angelegenheit  in  den  Sand ;  Grana  war  froh, 
ihrer  ledig  zu  sein  «),  und  nur  ein  einzigesmal  habe  ich  sie  noch  er- 
wähnt gefunden  ').  —  Aber  während  sich  diese  Verhandlungen  zer- 
schlugen, gelang  es  Grana,  den  Bischof  von  Paderborn  zum  Eintritt 
in  die  Allianz  zu  bewegen*). 

4.  Verhandlungen  mit  anderen  Reichsstibiden  bis  znr 
Jahreswende  1671—1672. 

Die  Monate,  etwa  vom  Juni  bis  zum  November  1671,  stellen  die 
eigentliche  Blütezeit  der  auf  die  Frovisionalullianz  gerichteten  Bestre- 
bungen dar,  wenn  man  hier  überhaupt  von  einer  Blütezeit  sprechen  kann; 
der  Bund  zwischen  Kaiser,  Trier,  Mainz  und  Sachsen,  namentlich  zwi- 
schen den  drei  ersten,  schien  stark  und  innig  und  es  war  gegründete 
Hoffnung  vorhanden,  noch  eine  ganze  Beihe  von  Fürsten  zu  gewinnen. 


0  Franz  Egon,  25.  XII.  Grana's  Antwort  27.  XII.  Beilagen  zum  Bericht  von 
letzterem  Datum. 

«)  Grana's  Bericht  30.  XII.  Beilagen:  Franz  Egon  28.  und  29.  XII.  Ant- 
wort Grana's  30.  XII.  Zwischen  den  Zeilen  der  Copie  des  BriefiB  vom  29.  XIL 
steht:  NB.  Beilage  ist  diese  Allianz  ad  litteram  wie  die  Münsterische  und 
das  Quantum  der  Völker  800  zu  Fuss  und  500  zu  Pferd  auf  die  erste  Mahnung. 

*)  Diese  Reise  gehOrt  in  einen  anderen  Zusammenhang.   Vgl.  unten  S.  615. 

*)  Grana  17.  I.  und  27.  I.  1672.  Der  kais.  Bescheid  vom  30.  XIL  1672; 
die  ausf&hrl.  Instruction  habe  ich  nicht  gefunden. 

»)  3.  IL  1672. 

•)  Bericht  21.  H.  1672. 

')  Kaiser  an  Grana,  13.  IIL  1672,  er  habe  den  kurkOlnischen  Gesandten  zn 
verstehen  gegeben,  er  werde  den  Beitritt  ihres  Herrn  gerne  sehen,  wenn  dieser 
noch  unabhängig  genug  sei.  —  Antwort  in  Granats  Bericht,  30.  III.  1672. 

«)  Der  Vertrag,  Neuhaus,  9.  IV.  1672,  findet  sich  im  kais.  Areh.  —  Grana  13.  IV. 
erwähnt  zwar  seine  Anwesenheit  dort,  nicht  aber  den  Bund.  Urk.  u.  Actenst 
XIII.  196  findet  sich  der  Befehl  des  Kaisers  an  Grana  9.  IIL  1672,  sich  tam 
Bischof  zu  begeben.  ^^  , 

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Johann  Philipp  von  Mainz  etc.  g09 

und  in  diesem  Zeitabschnitt  schienen  die  Hoffiiuugen,  welche  Johann 
Philipp  an  dieses  Project  knüpfte,  ihrer  Verwirklichung  nahe  ^). 

Auf  der  Bückreise  von  seiner  sächsischen  Gesandtschaft  conferierte 
Graf  Hohenlohe  mit  dem  Markgrafen  Christian  Ernst  von  Bran- 
denburg-Baireut  und  überbrachte  Johann  Phüipp  dessen  Antwort 
auf  die  Einladung  zum  Eintritt,  er  müsse  vorher  mit  dem  Herzog 
Eberhard  von  Würtemberg  darüber  berathen*).  Dieser  drückte  sich 
in  seiner  Entgegnung  sehr  vorsichtig  aus,  namentlich  was  seinen 
eigenen  Beitritt  betraf;  er  widerrietb  ihn  auch  Christian  Ernst  nicht, 
legte  ihm  aber  doch  nahe,  dass  er  auch  die  Zustimmung  Eurbranden- 
burgs  und  der  ansbaehischen  Linie  einholen  müsset).  Aber  Johann 
Philipp  sandte  Hohenlohe  wieder  nach  Baireut  ^),  und  dieser  drang  so 
in  den  Markgrafen,  dass  sieh  der  letztere  endlich  zum  Eintritt  ent- 
schloss  und  dies  dem  Kurfürsten  von  Mainz  in  einem  Brief  mittheilte^ 
in  dem  er  zugleich  ersuchte,  entweder,  wenn  die  BeichsverfEUtöüng  zu^ 
standekäme,  bei  der  Beichsarmee,  oder  bei  iler  Allianz  accommodiert 
zu  werden  ^).  Vom  nächsten  Tage  datiert  dann  eine  genauere  Erklär 
rang  Christian  Emsts,  durch  die  er  sich,  trotzdem  er  noch  nicht  mit 
den  Verwandten  CcHoomunication  gepflogen,  zu  einer  doppelt  so  hohen 
Quote  als  in  der  Beichsmatrikel,  nämlich  30  Mann  zu  Pferd  und  50 
zu  Fuss  and  im  Nothfall  zum  Duplum  verpflichtete  ^).  Er  muss  sich 
demnach  selbständig  entsdilossen  haben,  denn  sein  von  Qehrke  ?)  an« 
geführter  Brief  an  Kursachsen  ist  erst  vom  20.|30.  October  ^),  also  vom 
selben  Tage  wie  seine  Eintrittserklärung.  Dieser  Brief  dürfte  also 
mehr  eine  Notification,  als  eine  Bitte  um  Entscheidung  sein,  denn  in 
dem  Schreiben  an  Johann  Philipp  findet  sich  kein  Vorbehalt  ftkr  den 
Fall,  dass  die  Verwandten  abriethen.  Er  schrieb  auch  an  den  Herzog 
von  Würtemberg  und  lud.  ihn  zum  Beitritt  e^n^);  dessen  Antwort, 
sowie  die  Versicherung  des  Markgrafen,  bei  seinem  Beschluss  verharren 


>)  Auerbach  368. 

t)  Aus.  dem  Brief  Johann  Philipps  an  Christian  Ernst  25.  IX.  1671.  Er 
bittet  um  Mittbeilung  von  Herzog  Eberhards  Antwort.  Dieses  wie  die  folgenden 
Scbriftetücke  Enk.  A.  Fra.  64. 

')  Brief  vom  7.  X.  Er  solle  auch  noch  warten,  ob  andere  Fürsten,  nament- 
lich Baiem,  beiträten. 

*)  Crediüv  vom  20.  X.  1671. 

6)  Christian  Ernst,  20./30.  X.  1671. 

<>)  Christian  Ernst  21./3I.  X.  1671.  Vom  selben  Tag  Recreditiy  für  Hohenlohe. 

7)  Qehrke,  Johann  Philipp  etc.  36. 

>)  Vom  selben  Datum  an  Kurbrandenburg  und  Hessen-Darmstadt,  wie  aus 
deren  Antwortschreiben  hervorgeht. 

•)  Christian  Ernst  21./^1.  X.  1671. 

MittheflmiffeD  XVI. 

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610  Moriz  Landwehr  von  Pragenau. 

zn  wollen,  hatte  der  geheime  Eath  und  Consistorialprasident  Dr.  Johann 
Christian  Ton  Pühel  zu  überbringen,  der  Ende  November  Ton  Christian 
Efnst  an  den  KurfÜraten  von  Mainz  gesandt  wurde  i).  Wenn  man  aber 
in  Wien  hofPle,  eine  grossere  Truppenzahl  von  diesem  neuen  Bundes- 
verwandten zu  erhalten  ^),  so  wurde  man  in  dieser  Erwartung  getauscht 
Was  den  hier  mehrfach  erwähnten  Herzog  Eberhard  von 
Würtemberg  betrifit,  so  hatte  Johann  Philipp  den  Kaiser  au%e- 
fordert'),  ihn  und  andere  protestantische  Stande  herbeizubringen,  be- 
vor sie  von  anderen  gewonnen  wfirden.  Aber  am  kaiserlichen  Hofe 
ftirchtete  man  bei  einem  „immediaten  und  positiven^^  Ansuchen  um  Bei- 
tritt eine  abschl&gige  Antwort  zu  erhalten,  der  Herzog  würde  die  Sache 
bei  Frankreich  theuer  verkaufen  ^  und  dieses  sonst  so  Wohl  eingerich-^ 
tete  foedus  eiü  ziemhchen  Schimpf  und  Verachtung  leiden.*  Es  sei 
nichts  zu  erreichen,  so  trrtheilte  man,  ohne  des  Herzogs  Eidam  Oettin- 
^en  in  den  Fürstenstand  zu  Erheben,  doch  hielt  man  das  nicht  für  zu 
viel,  wenn  man  nur  sicher  wäre,  dadurch  Würtemberg  auch  wirklich 
Von  Frankreich  abzuziehen^).  Demgemäss  schrieb  der  Kaiser  an  Johann 
Philipp,  er  wolle  es  nur  indirect  versuchen,  um  sich  nicht  blosszu- 
stellen,  und  bat  ihn,  auch  hier  wie  bei  Braunschweig  seine  Fürsprache 
einzulegen  ^).  Es  dürfte  anzunehmen  sein, '  dass  der  Kurförst  dieser 
Aufforderung  entsprach,  vielleicht  im  Zusammenhang  mit  den  eben  be- 
rührten Yethandlungen  mit  Brandenburg-^Baireut,  uud  wie  es  scheint, 
nicht  ganz  erfolglos,  denn  bei  einer  Zusammenkunft  am  untern  Boden- 
see fragte  der  würtembergii^che  geheime  Bath  Zeller  den  oberöster- 
i'eichischen  Begimentsrath  I^.  Padter,  ob  er  nicht  Befehl  habe,  ein 
föedüs  mit  ihm  zu  verhandeln.  Padter  entschuldigte  sich  mit  Mangel 
an  Instruction,  erhielt  aber  dann  vom  Kaiser  den  Befehl,  da  die  ganze 
Allianzangelegenheit  völlig  in  die  Hände  Johann  Philpps  gelegt  sei, 


^)  Christian  Ernst  an  Johann  Philipp,  26.  XL  1671.  Et  liegen  bei:  Copie 
eines  Schreibens  Eursachsens  10.  XI.;  Eurbrandenbnrgs  20./30.  XI.:  kann  nicht 
widerrathen,  einzutreten  und  sein  Land  in  Sicherheit  zu  setMn,  ihm  scheint  aber 
die  Hilfe  zu  klein  für  die  grosse  Geüähr,  er  hat  auch  dem  Mainzer  darüber  ge^ 
schrieben.  Bei  weiterer  Berathung  wird  man  vielleicht  anf  BesMres  kommen.  — 
Copie  eines  Schreibens  von  Hessen-Damstadt:  Man  sei  zam  Beitritt  eingeladen 
und  nicht  ungeneigt,  doch  müsse  man  sich  vorher  mit  Hessen-Kassel  verständigen. 

')  Votum  Über  des  Kurfürsten  zu  Mainz  zwei  Schreiben  vom  t,  und  13.  XIL 
1671.  sine  dato.  Kais.  A.  Mogunt.  F.  5.,  darnach  das  kaiseriiche  Schreiben  an 
Kurmainz  vom  30.  XU.  1671.  Ebenda. 

')  Johann  Philipp  an  den  Kaiser  in  dem  schon  dtierten  Briefe  vom  29.  TIIL 1671. 

«)  Relatio  conferentiae,  Wien,  11.  IX.  1671.  Kais.  A.  Mog.  F.  5. 

6)  Der  Kaiser  an  Johann  Philipp  13.  IX.  '167K  Erzk.  A.  a.  a.  0. 


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.   Johann  Philipp  ton  Mainz  eto.^  ^\\ 

Zeller,  'weim  er  üminedefr  anspräche,  an. Kurmftinz:z\i  weisen ^y..  Trota 
«dieser  kdhlein  Aufnahme,  you  Seiten  des  Kaisers  scheint  sieh  der  Her- 
■zog  auch  in  der  Folgezeit  nicht  g^ade  ablehiiend  gegenüber  Johann 
Philipp  verhalten  zu  haben,  denn  nachdem-  dieser  dem  Kaiser  lüitge* 
theilt  hatte  ^),  er  habe  durch  Giidenus  d^m  Herzog  berichten  ila$sen, 
dass  Christian  Ernst,  eingetreten  sei  und  ihn  gleioh&Us  diizn;  aufge- 
fordert,  führt  das  über  diesen  Brief  abgegebene  Yobun:  der  kais^- 
liohen  Bathe  ^)  eine  Erklärung  des  Herzogs  an,  „wenn  im  Nmnen  des 
Kaisers  durch  Knrmainz  etwas  die  SeichswohlfiEÜirt:  Betreffendes  an- 
gebracht, würde,  wolle  er  dnrch  seinen  Entschluss  seine  Devotion  gegen- 
über dem  Kaiser  bewasen^^;  da  nun  inzwischen  ein  splches  Anbritigen 
geschehen  siei,  so  woll^  mtm  weitere  Nachrichten  erwarten.  Diese 
Verhandlungen  führten  indes  zu  keinem  Ergebnis,  erst  im.  Juni  1672 
geschiehi  der  Herbeiziehung  des  Herzogs  wieder  Erwärmung,  doch 
•ohne  dass  man  iu  Wien  die  Sache  .^mst  nahm  ^),  da  ein  Yersucb  im 
Februar  erfolglos  geblieben  war  ^).  ' ) 

Unmittelbar  nachdem  Hoheulohe  von  Baireüt  zurüct^dkpmmen 
war,  wurde  er  an  H^ssen-Darmstadt  gestodt,  utn  auch  dieses  zum 
Eintritt  zu  bewegen.  Er  schrieb  am  2.  October,  er  werdß  erst  am 
nächsten  Tag  YOix  Frankfurt  dahin  abreisen,  weil  der  Oraf  vOn  Kirch- 
}>erg  nicht,  für  gut  halte,  dass  dort  ohne  ihn  in  der  AUianzsftcbe  ver- 
liandelt  werde®).  Am  16^  October  gab  dann  Johann  Philipp  dem 
Kaiser  Nachricht  davon,  dass  He^en-Darmstadt  zum  Beitritt  geneigt 
4aei,  nur  müsse  es  sich  infolge  eines  Familienvertrags  mit. der  andßren 
linie  vorher  besprechen').  Ein  Versuch,  das  Erzbisthum  Salzbtirg 
sn  gewinnen,  wurde  in  nicht  misszuverstehender  Weise,  abgelehnt®), 
und  auch  die  Verhandlungen  mit  den  Bfeiohsstädtea  fühlen  zu  keinem 
Ergebnis,  obwohl  sich  die  Anfange  günstig  anliessen.  Iq^  Sq>tember 
niicfate  Johann  Philipp   zuerst  den  Kaiser   auf  4ies^  au^ei^ksam  ^), 


I)  Der  Kaiser  an  Johann  Philipp  26.  XL  1671.    Ebenda.  : 

«)  Johann  Philipp  2.  XU.  1671.  —  Ebenda. 

>)  lieber  Kurmainz  Sohreiben  vom  2.  und  13.  XII.  1671.    Kais.  A.  Mog.  5. 

*)  Votum  27.  VL.1672.  Kua.  A.  Mog.  F.  5.  Separstbund  zwischen  Wihrtem- 
berg  und  Baiern  10.  IL  1673.  Du  Mont  VIL  1,  219. 

*)  Hier  a  616.   . 

^)  In  diesem  schon  einmal  dtierten  Briefe  schreibt  er  auch,  Waldeok  habe 
ihm  gesagt,  D&nemark  sei  dem  Bericht  Ale&lds  nach,  geneigt  beizutieten. 

^  Erzk.  A.  Fra.  64.    Auch  dies  blieb  schliesslich  ohne  Erfolg. 

8)  Franz  Kaspar  Stadion  an  Johann  Philipp  5.  XL  167^. .  Ebenda. 

<»)  2a  IX.  1671.  Ebenda.  Auf  des  Gudenus  mündlioham  Antrag  .(Votum 
22.  IX.  167L  Kais.  A.  Mog.  5),  man  möge  seinem  Hem\  (Kurmainz)  fireia  Hand 
.zur  Aufiiahme  neuer  Mitglieder  geben,  bedang  sich  der  Kaiser  aus  (28.  IX.  Erzk. 

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Q\2  Moriz  Landwehr  TOn  Pragenao. 

aber  wahrscheinlich  schon  vor  Empfang  dieses  Briefes  schrieb  der 
Kaiser  an  Ghrana,  er  möge  der  Sfcadi  E51n,  wenn  sie  sich  über  die 
AUianzyerhandlungen  mit  dem  Kurfürsten  beklage,  er5ffiien,  dass  d^ 
Beitritt  auch  ihr  freistehe  ^).  Auf  den  eben  erwähnten  Brief  des  Kur- 
fürsten antwortete  der  Kaiser,  er  habe  der  Österreichischen  Gesandt- 
schaft in  Kegensburg  insgeheim  aufgetragen,  bei  dem  daselbst  yer- 
sammelten  reichsstädtischen  GoUegium  „dextere  zu  yerhandebi 
und  unter  der  Hand  solche  Negociationen  auch  anderwärts  Torkehren 
zu  lassen^^  Er  ersuche  den  Kurfürsten,  auch  seinem  Directoriom  am 
Beichstag  dies  au&utragen;  bei  den  gesammten  Beichsstädten  konnte 
am  besten  Beichshofrath  Portner  unter  der  Haind  gebraucht  werden» 
die  Oonununieation  aber  gegenüber  den  stadtbamburgischen  und 
lübeckischen  Abgeordneten  könnte  dem  Baron  Hecher  au%etragen 
werden«  Bei  dieser  Qel^enheit  könne  man  auch  yielleicht  einen  Be- 
sidenten  nach  Hamburg  senden,  wie  es  früher  der  Fall  gewesen*). 
Als  die  Stadt  Strassburg  um  eine  Besatzung  Von  1000  Mann  er- 
suchte, be¥ril%te  dies  der  Kaiser  nicht  nur,  sondern  liess  zugleich, 
bedeuten,  wenn  die  Stadt  um  Aufnahme  in  den  Bund  ersudien  würde,, 
wolle  man  sie  gerne  aufnehmen  ^).  Johann  Philipp,  der  sich  andk 
dieser  reichsstädtLschen  Frage  mit  dem  gewöhnten  Eifer  annahm,  be^ 
nachrichtig^  den  Elaiser,  Ulm  habe  sich,  ak  er  die  Stadt  Ton  jemairf 
der  Seinigen  durch  den  Syndicus  habe  sondieren  lassen,  mit  ^r  Allianz 
wohl  zufrieden  erklärt;  man  wolle  sich  daorüber  mit  den  anderen  comr^ 
municierenden  Städten  besprechen,  auch  hätten  die  ausschreibenden 
Städte  bei  einer  Zusammenkunft  im  August  beschlossen,  sich  nur  an 
den  Kaiser  zu  halten  ^).  Dass  sich  Johann  Philipp  noch  an  eine 
ganze  Beihe  anderer  Stände  wendete,  zeigt  ein  Ton  ihm  an  den^  Abi 
7on  Fulda  gerichteter  Briefe),  aus  welchem  zu  ersehen  ist,  dass  der 
Bischof  Ton  Augsburg  und  mehrere  andere  Stände  des  schwabi- 
schen Kreises  zum  Eintritt  geneigt  waren.  Doch  blieben  diese  Ver- 
handlungen wie  schon  bemerkt  schliesslich  ohne. Erfolg. 


A.  Fra.  64),  dasa  Johann  Philipp  ?or  dem  schiesslichen  Eintritt  des  neuen  Mit» 
gliedes  ihn  benachrichtige  und  «eine  Entscheidung  erwarte,  gegen  S 16  der  Allianz. 

1)  Der  Kaiser  an  Grana  28.  IX.  1671. 

>)  Yotam  19.  X.«  darnach  der  Brief  des  Kaisers  an  Johann  Philipp  24.  X» 
1671.  Kais.  A.  Mog.  5. 

*)  Der  Kaiser  an  Johann  Philipp  26.  XL  1671.  Erzk.  A.  Fra.  64. 

*)  2.  XU.  1671.  Ebenda. 

«)  21.  I.  1672  auf  einen  Brief  des  Abtes  (Bernhard  Gustav)  vom  18.  L  1672. 
ßbenda.  Dieser  hftlt  die  Alliuis  f&r  besser  als  die  ReichsverfleMsang  und  macht 
sieh  grosse  Ho&ungen,  Daher  sendet  ihm  Johann  Philipp  «begehrtermassen*^ 
das  Project. 

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Johann  Philipp  von  M^z  etc.  gX3 

S.  Johann  Philipps  YerhSltnis  zum  Kaiser,  zu  Frankreieh 
und  zur  Allianz  (bis  Jnni  1672). 

Nachdem  die  Entscheidung  Eursachsens  erfolgt  war  (August  167  l)i 
echrieb  der  Kaiser  an  Qrana,  er  erwarte  yoq  Mainz  und  Trier  die  un- 
terschriebenen Yertragef  wie  er  einen  solchen  schon  Ton  Eursachsen 
-erhalten  habe,  «damit  dann  selbige  in  ein  publicum  et  universale  in- 
strumentum  eingerichtet  und  von  den  allseits  Interessierten  unter- 
sdirieben  und  yerfert^  werden  mögen*  ^).  Der  Nachlass  von  500 
Mann,  den  Johann  Philipp  gefordert  hatte,  wurde  ohne  Bedenken  be- 
willigt Obgleich  es  aber  auch  i^  der  nächsten  2jeit  nicht  zur  Unter- 
zeichnung dieses  Oesammtbundes  kam,  da  die  yerlangteh  Specialtmter- 
zeichnungen  ausblieben,  so  scheint  doch  das  Einyerständnis  zwischen 
Kaiser  und  Eurmainz  vorlaufig  ein  ganz  vortreffliches  gewesen  zu  sein, 
nur  fQrchtete  man  in  Wien  Johann  Philipps  zu  starke  Hinneigung  zu 
den  Holländern  ^).  Mit  dem  November  indessen  beginnt  eine  gewisse 
Erkaltung  in  diesen  Beziehungen.  Zu  Beginn  des  Monats  kam  der 
Freiherr  von  Schönborn  nach  Eoln,  mit  der  Aufgabe,  den  Bischof  von 
Münster,  der  sich  fortwährend  im  lebhaftesten  Verkehr  mit  Yerjus  und 
den  beiden  Fürstenberg  bewegte,  von  dem  Ejrieg  mit  Holland  abzu- 
bringen, aber  er  hatte  auch  noch  den  geheimen  Auftrag,  durch  den 
Bischof  eine  Aussöhnung  mit  Frankreich  zu  erreichen  ').  Grana  nahm 
•die  Gelegenheit  wahr,  ihn  zu  erinnern,  es  sei  endlich  an  der  Zeitp  da 
sich  der  Eaiser  w^n  des  Truppeunachlasses  so  günstig  erklart,  den 
Vertrag  auszufertigen.  Zugleich  bat  er  aber  den  Eaiser,  durch  kräf- 
tige Versicherung  seiner  Hilfe  die  dur(di  die  Franzosen  sehr  einge- 
schüchterten beiden  Eurfürsten  von  Mainz  und  Trier  auf  dem  guten 
Wege  zu  erhalten.  Veijus,  mit  dem  er  ein  Gespräch  hatte,  sagte 
ihm,  man  wüsste  zu  Paris  gar  wohl,  dass  Eurmainz  der  Einzige  sei, 
so  das  ganze  Beich  wider  Frankreich  und  für  Holland  aufVriegle  ^). 
Darauf  beauftragte  ihn  der  Eaiser,  die  beiden  Eurfürsten  wieder  sei- 
ner kräftigen  Unterstützung  zu  versichern^  besonders  aber  die  Aus- 


»)  13.  IX.  1671. 

>)  Votum  22.  IX.  1671.  VgL  8.  611.  A.  9.  In  mehreren  Briefen  befiehlt  dei^ 
Eaiser  Grana,  Alles  Eurmainz  su  commnnicieren,  wie  er  es  auch  selbst'  thae. 
29.  IX.,  24.  X.,  6.  XI.  1671. 

')  Leibniz,  Werke,  I,  1,  150—1.  »Als  Lionne  todt  und  Pomponne  zum 
Minister  befördert,  sagte  der  Kurf&rst:  ich  sehe  wohl,  wir  mflssen  zu  Kreuze 
kriechen.  .  .  .  Aber  quod  reuniemur,  per  Monasteriensem,  ...  da  SohOnborn 
^u  ihm*. 

*)  Grana  12.  XI.  167L 

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gl4  Moriz  Landwehr  von  Ptftgeaau. 

fertiguDg  des  Vertrages  endlich  einmal  zu  veranlassen  i).  Wenige  Tage» 
darauf  meldete  Grana,  den  Eurftlrsten  von  Mainz,  Trier  und  Branden- 
burg würden  (von  Frankreich)  grosse  Versprechungen  gemacht,  es  sei 
sehr  noth wendig,  dass  Goess  endlieh  nach  Berlin  g^he^);  hierauf  die 
Fürstenberg  fänden  Eurtrier  sehr  fest  in  der  Treue  gegen  den  Kaiser^ 
Eurmainz  dagegen  meinten  sie  gegen  ein  Stück  Geld  in  ihr  Interesse 
ziehen  zu  können.  Grana  sträubte  sich  zwar  gegen  diesen  Gedanken^ 
doch  konnte  er  nicht  die  Bemerkung  zurückhalten,  dass  ihm  die  Be- 
sprechungen des  Freiherm  von  Schönborn  mit  Verjus  nicht  allerding» 
gefielen,  viel  weniger  die  Ausrede  des  Eurfttrsten  selbst,  durch  die  er 
den  Abschluss  der  Allianz  ablehnte.  , Vielleicht',  äusserte  er,  .ist 
dies  Alles  intrinsece  zu  E.  E.  Mji  Bestem  angesehen  und  gebraucht 
er  sich  der  Fürstenberg  nur,  die  Ejrone  Frankreich  zu  amüsieren  und 
von  allen  Thätlichkeiten  wider  sein  Land,  bie  unsere  Partei  recht  ge- 
bunden«  abzuhalten* ').  An  eben  dem  Tag,  da  Grana  diese  Worte 
schrieb,  hatte  der  kurtrieriscbe  Resident  in  Paris,  Heiss,  Audienz  bei 
Johann  Philipp  in  Würzburg;  durch  diese  Bbtschaft  vrurde  das  seit 
nun  gerade  vier  Jahren  bestehende  gespannte  Verhältnis  gel5«t  and 
das  gute  Einvernehmen  zwischen  Frankreich  ond  Eurmainz  wieder 
hergestellt*). 

Es  ist  schwer  sich  ein  ürtheil  darüber  zu  bilden,  ob  Johann 
Philipp  mit  dieser  Schwenkung  sich  wieder  bewusst  in  den  Dienst  der 
französischen  Interessen  begab  oder,  ähnlich  wie  Grana  sieh  dachte, 
nur  sich  gegen  einen  plötzlichen  Angriff  Frankreidis  sdiützen  wollte, 
und  dann  erst  nach  und  nach  durch  den  Gang  der  VerluUtnisse  immer 
mehr  auf  dessen  Seite  gedrängt  wurde.  Ich  halte  das  letrtere  fifar 
richtig^),  doch  ohne  unzweifelhafte  Zeugnisse  dafilr  beibringen  za 
können.  Er  meinte  wohl  wirklich,  währ^oid  des  langen  Krieges,  den 
er  erwartete,  die  Allianz  weiter  ausbilden  und  spater  besser  gssrOstet 
in  die  Händel  eingreifen,  vor  Allem  seiner  fixen  Idee  gemäss  eine 
Mediation  zwischen  den  Parteien  durdiführen  za  können«  Daran  aber, 
dass  er  überhaupt  sich  gezwungen  sah,  die  AussShnnng  mit  Frank- 
reich zu  suchen,  war  wohl  nebst  all  den  Enttäuschungen,  welche  ihm 
seine  Allianzbestrebungen  einbrachten,   auch  die  scKwankende  Politik 


1)  Grana  6.  ZiL  1671. 

»)  Grana  9.  XXL  1671. 

')  Grana  15.  XII.  1671.  Beilage:  Copia  capitali  Sohreibena  von  Kunnaini^ 
9.  XII.  1671. 

*)  Gtihrauer  I,  163^183  beaond.  175  S.  Copien  der  Heitiiacheii  Inatmotion. 
ital.  und  fr.  kais.  A.  Mog.  5.    YgL  dazu  Leibniz,^  Werke  II,.  150  £ 

»)  Vgl.  Erdmannsdörffer  I,  557  f. 

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Johann  Philipp  von  Mainz  etc.  6J5 

des  kaiserlichen  Hofes  schuld  ^).  Nach  der  erwähnten  Aussöhnung  mit 
Ludwig  XIY.  konnte  Johann  Philipp  nicht  umhin,  in  der  kölnischen 
Frage  für  die  Entfernung  der  holländischen  Qarnison  z\x  stimmen,  die 
erste  Gelegenheiti  bei  der  Grana  hart  mit  dem  m^ii^zis^bben  Gesandten 
Greiffenklau  aneinandergerieth.  Er  erinnerte  ihn  daran«  was  der  Kur^ 
fürst  Alles  gethan,  «um  den  Elaiser  mit  den  Staaten  impegnieren  7.u 
machen*;  Alles  was  bei  der  Einlassung  des  hoUändisdien  Begimenta 
und  der  Einnahme  weiterer  holländischer  Hilfe  geschehen,  das  hf^be 
man  auf  des  Kurfürsten  Direction,  Gutheissen,  ja  gar  Sollicitation 
gethan^)»  Der  Kaiser  befiEihl  Grana,  wegen  der  Umaattelung  Johann 
Philipps  genau,  aber  mit  möglichster  Vorsicht  nachzuforschen  und 
nicht  das  geringste  Misstrauen  merken  zu  lassen^}.  Inzwischen  lud 
Johann  Philipp  Gran%  nachdrücklichst  ein,  zu  ihm  nach  Würzburg 
zu  kommejL  Grana  reiste  am  7.  oder  8.  Januar  1672  von  Köln  ab 
und  traf  am  16.  oder  17.  wieder  daselbst  ein.  In  die  Zeit  seines  Auf- 
enthaltes in  Würzburg  fällt  höchst  wahrscheinlich  die  Unterzeichnung 
des  eigenÜichen  Marienburger  Bündnisses;  dieses  ist  jedoch  nicht  eine 
Zusatzacte  zu  einem  früher  von  allen  Interessenten  unterzeichneteA 
Vertrag  und  deshdb  nur  yon  Johann  Philipp  allein  sowie  vom  Kaiser 
signiert,  sondern  es  ist,  da  ein  solcher  Collectivvertrag  überhaupt  nicht 
zustande  kam,  das  einzige,  feierlich  ausgefertigte  Vertragsinstrumei^t, 
welches  in  dieser  Angelegenheit  ausgestellt  wurde  ^).  Grana  fand 
Johann  Philipp  besser  gesinnt,  als  er  gehofft  hatte.  Dieser  w^ 
nämlich  noch  immer  der  Ansicht,  der  Kaiser  könne  die  Holländer 
nicht  fallen  lassen.  Wenn  Kurbrandenburg  dem  Beieh  und  Kaiser  zu 
B^^nsbuig  wegen  der  Ge&hr  des  auf  deutschem  Boden  zu  führenden 
Krieges  ein  Ansuchen  thun  wolle,  so  werde  er  sein^  Amtes  ohne 
Scheu  walten;  der  Kaiser  könne  daain  das  zum  Anlass  nehmen,  um 
Kurköln  und  Münster  mit  starken  Abmahnungen  und  auch  durch  er- 
giebigere Mittel  vom  Krieg  abzuhalten,  dem  letzteren,  der  wie  ein 
Unsinniger  handle,  Cfq>itel  und  Cioadjutop  auf  den  Hals  zu  hetzen,  di^ 
Spanier  zur  Batification  des  holländischen  Vertrags  ermuntern  und  i^ 


*)  Es  will  mir  fast  scheinen,  als  ob  man  in  Mainz  vielleicht  durch  die 
Franzosen  eine  Nachricht  von  dem  Vertrag  vom  1.  XI.  1671.  (Du  Mont  VII.  1. 164  f.) 
erhalten  hätte.    £ine  Copie  desselben  findet  sich  £rzk.  A.  Fra.  66. 

*)  Orana  18.  XXI.  Johann  Philipp  setzte  zur  Bedingung  der  Entfernung  4er 
Holländer  die  Einlegung  einer  Garnison  durch  den  Kaiser  und  Bezahlung  durch 
die  Holländer  (17.  XI.  an  Grana). 

*)  30.  Xn.  1671. 

*)  Diese  prächtige  Ausfertigung,  zugleich  die  einzige,  w^che  die  kais.  Rati- 
fication hat,  befindet  sich  im  £rzk.  A.  Ein  einfitches,  nur  von  Joh.  Phil,  ge- 
zeichnetes, Exemplar  im  kais.  A. 

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616  Moric  Landwehr  Ton  PragOBau. 

Gottes  Namen  selbst  im  Haag  einen  Bnnd  eingehen  .aber  nicht  halb 
sich  dazn,  sondern  mit  aller  Kraft  schicken*.   Es  sei  besser,  jetzt  mit 
Spanien,  den  Niederlanden  und  anderen,  als  spater  allein  zn  kämpfen. 
Der  Kaiser  möge  mit  allen  Kräften  rüsten,  er  selbst  (der  Knrf&rst)  sei 
bis  zur  Vollendung  der  Mainzer  Befestigungen  in  der  grössten  O^EÜir. 
Man  möge  doch  Spanien  zur  Auszahlung  der  Subsidien  an  ihn  be- 
wegen; inzwischen  müsse  er  behutsam  yorgehen,  doch  sei  er  entschlossen« 
7om  Kaiser  und  dem  allgemeinen  Interesse  nicht  zu  weidien.    Auf 
Grana^ä   Frage,   wie  er   es  mit  dem  Durchzug  französischer  Truppen 
halten  werde,  antwortete  er,  ihm  sei  ein  solches  Ansuchen  noch  nicht 
geschehen;  auf  dem  flachen  Land  werde  er  ihn  gestatten  müssen,  den 
Bheinübergang  bei  Mainz  werde  er  jedoch  nicht  erlauben  ^).     Unmit- 
telbar nach'  diesem  Besuch  Granats  sandte  Johann  Philipp  den  Frei- 
herm  yon  Schönbom   nach  Wien,   um  den  ratificierten  Vertrag  zu 
überbringen,   sowie  wegen  anderer  wichtiger  Geschäfte  2).     Sein  An- 
bringen war,   sein  Herr  sei  durch  die  Büstungen  der  Franzosen  sehr 
geängstigt  und  wünsche  zu  wissen,   was  für  einer  Hilfe  er  sich  Ycm 
Kaiser  getrösten  könne.   Er  habe  seine  yorige  Meinung  geändert  und 
halte  datür,  dass  man  den  Niederlanden  derzeit  nicht  assistiren  solle, 
sondern  zuerst  den  Bruch  Frankreichs  mit  ihnen  abwarten  möge,  doch 
wisse  er  recht  gut,   dass  Kaiser  und  Beich  nach  und  nach  unaus- 
weichlich in  den  Kampf  hineingezogen  werden  würden;   der  Kaiser 
Möge  sich  bemühen,  Baiem  auf  seine  Seite  zu  bringen.     Die  kaiser- 
lichen Bäthe,   welche  über  diese  Punkte  zu  berathen  hatten,   fanden, 
wegen  der  begehrten  Assistenz  solle  der  Kaiser  in  einer  mit  Schön- 
bom zu  haltenden  Sitzung  abwarten,  was  er  eigentlich  begehre,  sonst 
aber  habe   sich  der  Kurfürst  aller  möglichen  Unterstützung  zu  ver- 
sichern; man  solle  sich  nur  nicht  einer  oder  der  andere  allein  mit 
Frankreich   einlassen,   sondern   fest  bei  einander  stehen.     Wegen  des 
bevorstehenden  Krieges  wünsche  der  Kaiser  seine  Ansicht  zu  hören, 
was  eigen tlieh  zu  thun  sei.    An  Baiern  werde  er  mit  nächstem  seine 
Itöthe  Troyer  und  Wittenpach  senden  und  ihnen  unter  anderem  auch 
diesen  Auftrag  geben »).     Der  erstere  solle  dann  auch  auf  der  Bück- 
reise nach  Freiburg  gehen  und  auch  bei  dem  Herzog  von  Würtem- 
berg  vorsprechen.     Goess  werde  nach  Berlin  gehen.     Die  Mediation 
sei   zwar   dem   König  von   Frankreich   angetragen,    wvrde  aber   auf 
Schwierigkeiten  stossen.   Betrefl>5  der  Sicherheiten,  welche  Ludwig  XTV. 


«)  Grana  17.  I.  1672. 

*)  Creditiv  11.  I.  1672.    Nach  Leibniz  a.  a.  0.  151.  geschah  die  Reise  auf 
Andringen  Frankreichs. 

»)  Vgl.  dazu  Pribram,  Lisola  543.  A.  2. 

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Johann  Philipp  von  Mainz  etc.  ß\'J 

anbiete,  sei  am  besten  zu  antworten,  er  boUe  den  münsterschen  Frieden 
halten  1).  Was  weiter  mündlich  abgemacht  wurde,  darüber  habe  ich 
nichts  ausfindig  machen  können,  doch  enthält  das  angeführte  Votum 
sicher  nicht  Alles,,  was  damals  verhandelt  wurde. 

Am  10.  Februar  ertheilte  der  Kaiser  dem  Vertrag  die  Batification, 
und  am  20.  Februar  stellte  er  den  Nebenreyers  w^en  des  Nachlasses 
der  500  Mann  aus  '}.  In  dieselbe  Zeit  fallt  auch  die  endgiltige  Unter- 
zeichnung des  Vertrags  durch  Karl  Kaspar  von  Trier  s),  der  sich  bereit 
erklärte,  sein  Truppenquantum  zu  stellen,  aber  dabei  sdir  ängstlich 
war  und  meinte,  der  Gefahr  Ton  Seite  Frankreichs  sei  nur  durch  ein 
enges  Bündnis  zwischen  Kaiser,  Spanien,  Holland  und  den  wohHnten- 
tionierten  deutschen  Ständen  zu  b^egnen^). 

Anders  dachte  Johann  Philipp,  namentlich  nach  der  Bückkehr 
seines  Neffen  aus  Frankreich.  Seiue  Gesandten  Bertram  und  Jodoci 
kamen  nach  Köln  und  lagen  dem  päpstlichen  Nuntius  stark  an,  der 
Papst  möge  sich  zur  Abwendung  des  Krieges  mit  Deutschland  inter- 
ponieven;  sie  behaupteten,  dass  der  König  yon  Frankreich  solche  Ver- 
sicherungen seiner  friedlichen  Gesinnung  gegeben,  dass  man  auf  nichts 
Anderes  als  Vermeidung  aller  Impegni  zu  sehen  habe.  Die  Sicher- 
heit Deutschlauds  könne  durch  die  von  Ludwig  XIV.  selbst  Yorge- 
schlagene  üniversalgarantie  festgestellt  werden.  , Ich  muss  bekennen*", 
äusserte  Grana,  dessen  Bericht  ich  diese  Nachricht  entnehme,  «dass 
dergleichen,  denen  so  lauge  durch  meine  Wenigkeit  L  K.  Mji  Torge- 
tragenen  so  schnurstracks  darwiderlaufende  Maximen  mich  ganz  irre 
machen,  und  nicht  weiss,  was  für  ein  Stand  auf  diesen  so  ganz  auf 
beiden  Achseln  tragenden  Herrn  zu  machen  ist**.^). 

Kurz  beror  Grana  diesen  Brief  schrieb,  fand  sich  der  schwedische 
Oberst  Arends  ^)  bei  Johann  Philipp  ein  (23.  Mai),  um.  ihm  Mitthei- 
Inng  Ton  der  (14.  April)   zwischen  Frankeich  und   Schweden   abge- 


h  Anbringen  und  Beantwortung:  Relatio  conferentiae,  26. 1.  1672.   Kais.  A. 
Mog.  5.  SchGnbom  brachte  neben  anderem  Copien  der.  Instruction  fOx  Heiss  und  . 
der  kurmainsiscben  Antwort  mit  nach  Wien.    (Ebenda). 

<)  Erzk.  A.,  gedruckt  (ohne  kais.  Ratification  und  Nebenrecess)  Du  Mont 
VII.  1.  210—12;  sonst  siehe  Anhang. 

<)  18.  IL  1672.  gez.  Karl  Kaspar  und  Grana,  Du  Mont  YII.  161  f. 

*)  Grana  ■  21.  II.  1672.  Karl  Kaspar  muss  irgend  ein  Bedenken  geäussert 
haben,  denn  Johann  Philipp  antwortet  ihm  2.  III.,  es  sei  mit  Grana  ratione 
quanti  Alles  abgeredet  worden,  daher  habe  er  auch  selbst  die  Ratification  ttber- 
eckickt.    (Erzk.  A.  Fra.  64). 

*)  Grana  29.  V.  1672. 

^)  Urkunden  und  Acten,  XIII,  164  f.  wird  er  Rath  Arenten  genannt.  Das 
Schriftst&ck  ,Luna  die,  23.  Y.  1672«  etc.   Kais.  A.  Mog.  5. 

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613  Moriz  Landwehr  von  Pragenau. 

schlossenen  Allianz  zu  machen,  mit  dem  Beifügen,  dieselbe  sei  nur  zur 
Conserrierung  des  westfälischen  Frieden  angesehen  und  Schwede^  daher 
bereit,  mit  dem  Kaiser  und  anderen  auf  Conserrierung  dieses  Friedens 
intentionierten  Ständen  ein  Bündnis  zu  schliessen.  Johann  Philipp 
verlangte  daraufhin  Mittheilung  des  Vertrags  und  machte  Andeutungen: 
von  der  Provisionalallianz,  in  die  man  Schweden  gerne  aufnehmen 
werde,  wenn  es  darum  ansuchte.  Ein  solches  Ansuchen  erfolgte 
natürlich  nicht. 

Wahrscheinlich  durch  das  Benehmen  Johann  Philipps  besorgt 
gemacht,  vielleicht  auch  durch  andere  Gründe  bewogen,  sandte  der 
Kaiser  eben  damals  Mayernberg  an  den  Mainzer  Hof  ^),  um  ständig 
dortzubleiben.  Der  Kurfürst  brachte  sogleich  neue  Vorschläge  zur 
Ausdehnung  und  Verstärkung  der  Allianz  vor,  sowie  seine  Ansichten 
betreffs  einer  Mediation  im  holländischen  Kriege.  Das  Votum  ^  über 
die  betreffenden  Berichte  ist  interessant  durch  den  absprechenden  Ton^ 
den  es  gegenüber  den  Vorschlägen  des  noch  vor  kurzem  so  hochge- 
schätzten Kurfürsten  anschlägt.  Von  der  Mediation  solle  man  Johann 
Philipp  abrathen,  da  sich  Ludwig  XIV.  nicht  einlassen  werde.  Wegen 
der  angeregten  Erweiterung  der  Allianz  durch  Beiziehung  Kurbranden- 
burgs, Dänemarks,  Sachsens^),  Braunschweigs,  Hessens,  Würtembergs 
und  anderer  rieth  man  dem  Kaiser,  sein  Wohlgefallen  auszudrücken, 
und  diese  Vermehrung  dem  Kurfürsten  anzuempfehlen^  auch  ihn  za 
ersuchen,  sonderlich  bei  Würtemberg  seinen  Einfluss  anzuwenden,  der 
Kaiser  werde  sich  in  beiden  Wünschen  des  Herzogs,  wegen  der  Er- 
hebung von  dessen  Eidam  in  den  Furstenstand  und  der  Oberstenstelle 
in  Schwaben  für  ihn,  hernach  schon  weiter  erklären,  wenn  jener  nur 
erst  beigetreten  sei  *).  Ferner  möge  der  Kaiser  versprechen,  Schweden 
zum  Beitritt  an&ufordem  und  deswegen  baldigst  mit  Pufendorf  reden 
zu  lassen,  doch  werde  es  wahrscheinlich  zu  nichts  führen;  auch  er  sei 
der  Meinung,  man  solle  den  Niederlanden  nicht  direct  beistehen^). 


0  Er  reiste  am  27.  Mai  von  Wien  ab,  Kaiser  an  Ghrana,  25.  V.  1672. 

<)  Relatio  et  votum  27.  VI.  (Kais.  A.  Mog.  5.)  Darnach  kam  Mayernberg 
am  14.  Juni  an. 

')  Man  scheint  Sachsen  demnach  als  noch  nicht  eigentlich  zum  Bande 
gehörig  betrachtet  zu  haben. 

*)  Hier  fligten  die  Räthe  ein  NB.  bei:  Der  EurfUrst  hat  schon  vor  einem 
Jahre  die  Vermehrung  dieses  Bandes  bei  Würtemberg  und  sonst  über  sich  ge* 
nommen  und  ist  gleichwohl  nichts  geschehen. 

*)  Hieza  NB.  »quantum  matatus  ab  illo,  vor  zwei  Jahren  hat  Kurmainz  ein 
Anderes  (gerathen)  and  zwar  der  Meinung  gewesen,  dass  ihnen  beizustehen,  auch 
zu  dem  Ende  ein  Project  hergeschickt«  darüber  der  Herzog  von 
Lothringen  Land  and  Leute  verloren«. 

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Johann  Philipp  von  Main^  etc.  gX& 

Es  ist  das  letzte  mal,  dass  Johann  Philipp  hier  Vorschläge  zur 
WeiterbUdong  der  Allianz  machte,  denn  inzwischen  war  die  Allianz 
vom  23.  Jmii  mit  Brandenburg  geschlossen  worden,  welche  den 
Kaiser  anf  andere  Bahnen  lenkte  nnd  den  Mainzer  Kurfürsten  auf 
die  Seite  schob. 

6.  Yerhandlungen  mit  Kurbrandenburg  und  Sachsen. 

Friedrich  Wilhelms  Stellung  im  Beich  war  eine  viel  zu  bedeutende, 
ald  dass  man  nicht  h&tte  Versuche  machen  sollen,  ein  so  mächtiges 
Mitglied  für  den  Bund  zu  gewinnen.  Zwar  war  sein  Benehmen 
während  der  Jahre  1670  und  1671  nicht  geeignet  gewesen,  zu 
einer  Aimäherung  einzuladen;  seine  ablehnende  Haltung  gegenüber 
allen  Vorsdilägen  Johann  Philipps,  welche  die  Zustimmung  de» 
Kaisers  hatten,  und  sein  Eintritt  in  das  Extendistenbündnis  ^) 
sowie  die  Bielefelder  Allianz^)  konnten  nur  abschrecken,  aber  der 
Kaiser  fragte  doch  im  Juli  1671  bei  Goess  an,  ob  Aussicht  vor- 
handen sei,  Kurbrandenburg  zu  gewinnen.  Dieser  fand  durchaus  keine 
Disposition  dazu  vor  ^)  und  schrieb  erst  im  October,  es  dürfte  rathsam 
sein,  dass  er  einen  Brief  in  dieser  Sache  an  Schwerin  schreibe,  damit 
Friedrich  Wilhelm  sich  nicht  wie  bei  der  Tripleliga  beklage,  dass  man 
ihn  vernachlässige  und  erst  nach  allen  anderen  dazu  einlade^).  Vom 
25.  October  datiert  dann  der  Brief,  in  dem  der  grosse  Kurfürst  Johann. 
Philipp  um  dessen  Meinung  wegen  der  gefahrlichen  Bewegungen  am 
ünterrhein  befragt^),  und  zugleich  erschien  der  brandenburgische 
Oberst  d'Espence  am  Mainzer  Hof.  In  einem  zweiten  Schreiben®) 
erklärte  er,  er  sei  „in  den  consiliis  ratione  scopi  mit  ihm  ganz  einig^^ 
Johann  Philipp  lud  ihn  fast  gleichzeitig  zum  Eintritt  in  die  Allianz 
ein  und  übersandte  ihm  eine  Copie  derselben  ?),  erhielt  aber  darauf 
die  sehr  treffende  Antwort,  sie  sei  zwar,  was  das  Ziel  betr^e,  sehr 
gut,    aber    unzureichend   und   nicht   auf  diese   Conjunctur   gerichtet. 


1)    ^^    1671.  Londorp  Acta  publica  IX,  790  (falscheB  Datum),  Mörner  342:  f. 

»)  7.  IV.  1671.    Mörner  339  S. 

»)  Vgl.  S.  679.  Goess  17.  VII.  1671.  Er  verweist  auf  einen  (verlorenen). 
Bericht  an  Lobkowitz  vom  27.  März.    Urk.  und  Acten  XIV,  1.  492. 

«)  Goess.  Karlsbad  6.  X.  1671.  Urk.  u.  Act.  XIV.  1.  8.  497.  Ich  glaube,^ 
dass  darauf  wirklich  ein  solcher  Brief  erfolgte  und  der  Brief  des  grossen  Kur- 
fftrsten  irgendwie  damit  zasammenhängi. 

^)  firzk.  A.  Fra.  64.    Gehrke,  S.  80. 

«)  Friedrich  Wilhelm  8V1&  XL  1671  auf  einen  mir  nicht  bekannten  Brief 
Joh.  Philipps  vom  2.  XL  1671.   Erzk.  A.  a.  a.  0.. 

»)  Johann  Philipp  16./17.  XL  1671.    Ebenda. 

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•Q20  Moriz  Landwehr  von  Pragenaii. 

Jener  schlug  daher  yot,  die  Alliierten  sollten  Abgeordnete  irgend  wohin 
^Eusammenschicken,  um  über  genügende  Abhilfe  zu  berathen  ^).  Diese 
Worte  hätten  Johann  PMUpp  vielleicht  im  Juli  oder  August  entzückt, 
jetzt  erschreckten  sie  ihn,  und  er  schrieb  dem  Kaiser,  da  es. scheine, 
als  ob  jener  die  Allianz  auch  auf  solche  Fälle  ausdehnen  wollte,  durch 
die  man  leicht  wider  die  Intention  in  auswärtige  Kriege  yerwickelt 
werden  könnte,  die  vielmehr  für  das  gesammte  Beich  als  diese  Parti- 
cularverfassung  gehörten,  so  habe  er  sich  nicht  weiter  gegen  Kur- 
brandenburg herausgelassen  und  wünsche  vorher  die  Meinung  des 
Kaisers  zu  hören  ^).  Inzwischen  hatte  der  brandenburgische  Oe^andte  in 
Köln,  Blaspeil,  eine  Reihe  bemerkenswerther  Unterredungen  mit  Grana, 
sowie  den  mainzischen  und  trierischen  Gesandten.  Blaspeil  theilte  mit, 
wenn  der  K^ser  seinem  Herrn  in  Polen  freien  Bücken  mache,  so  werde 
derselbe  dingen  im  Westen  nichts  üngebürliches  dulden.  In  die  „neue 
Particularverfassung**  werde  er  wohl  gerne  eintreten,  doch  sei  sie  nicht 
genügend  für  die  drohende  Gefahr.  Dann  stellte  er  vor,  die  Allianz 
müsse  so  eingerichtet  werden,  dass  man  unter  dem  Yorwand  von 
kaiserlichen  Conmiissionsvölkem  10  bis  12.000  Mann  nach  Köln  lege 
xmd  die  Fremden  vom  deutschen  Boden  fernhalte.  Man  solle  eine 
öffentliche  Allianz  machen,  der  Kaiser  dazu  Sachsen,  Schweden. 
Baiern,  Pfalz,  Mainz,  Würtemberg,  Münster  und  andere,  Kurbranden- 
burg, Zell,  Neuburg,  Hessen  und  Dänemark  einladen.  Als  Yorwand 
müsse  man  nehmen,  man  wünsche  zwar  den  Frieden  zu  erhalten,  eben 
deshalb  aber  müsse  man  sich  in  eine  Postur  loco  der  Interimreichs- 
^erfassung,  wie  es  mit  mehrerem  in  der  Allianz  ausgedrückt  sei,  setzen ; 
bräche  dann  der  französische  König  los,  so  müsse  man  aus  den  ver- 
schiedenen Abtheilungen  ein  ansehnliches  Corps  bilden,  Kurköln  und 
Münster  auffordern,  keine  Durchzüge  zu  gestatten,  und  den  König 
selbst-  ersuchen,  vom  Krieg  in  der  Nachbarschaft  (Deutschlands)  ab- 
zustehen 8). 

Das  waren  kühne,  weitaussehende  Pläne,  welche  eine  vollständige 
Umgestaltung  der  Allianz  herbeigeführt  haben  würden,  aber  eben  zu 
kühn,  um  die  Zustimmung  des  Kaisers  und  Johann  Philipps  finden 
^u  können.     So   lautete   denn   auch  die  Antwort    des  Kaisers  auf  die 


>)  Friedlich  WiUidm  22.  XL  1671.    Ebenda.  (Gehrke  46). 

I)  Johann  Philipp  13.  XII.  1671.  £r  hatte  schon  frflher  dem  Kaiser  Nach* 
Ticht  TOn  seiner  Einladung  an  Friedrich  Wilhelm  gegeben  (17.  XL).  Der  Kaiser 
•dankte  ihm  hierauf  (29.  XI.),  dass  er  die  Gelegenheit  so  wohl  ergriffen  habe. 
JHe  hier  citierten  Briefe:  Erzk.  A.  Fra.  64..  . 

«^  Grana  3.,  9.,  16^  20.  XU.  1671. 


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Johann  Philipp  von  Mainz  etc.  g2t 

erwähnte  Notification  ^)  ziemlieh  kühl,  es  handle  sich  jetzt  nicht  um 
Ausdehnung  der  Allianz,  sondern  nur  um  den  Beitritt  Kurbranden*- 
burgs;  wenn  dieser  geschehen,  könne  man  weiter  b«rathen>).  Dement*^ 
sprechend  lautete  auch  das  Schreiben  Johann  Philipps  an  den  grossen 
Eurftbrsten  vom  5.  Januar  1672  '),  auf  das  er  zunSdist  keine  Antwort 
erhalten  zu  haben,  scheint 

Am  30.  Januar  meldete  er  an  Eursachsen,  es  sei  von  jenem  noch 
nichts  angekommen  ausser  einer  Klage  über  schlechte  Behandlung  der 
Beformierten  in  Anhalt^).  Es  geschah  auch,  soviel  man  sieht,  wirk«^^ 
lieh  nichts  mehr  in  dieser  Angelegenheit  bis  zu  der  Sendung  de»> 
brandenburgischen  Käthes  Marenholtz  an  Johann  Philipp  zu  Beginn, 
des  März  ^).  Der  grosse  Kurfürst  schob  die  Sorge  um  seine  clevischeiL 
Besitzungen  in  den  Vordergrund  und  Johann  Philipp  gab  in  dieser 
Hinsicht  die  beruhigendsten  Versicherungen,  auch  lud  er  den  Kur- 
ftbrsten  neuerdings  ein,  in  die  Allianz  zu  treten^;  diese  würde  dadurch 
um  so  furchtbarer  werden  und  die  braunschweigischen  Hauser  seinem 
Beispiel  gewiss  folgen.  In  einer  zweiten  Audienz '')  hatte  Marenholtz. 
die  Frage  wegen  der  clevischen  Besitzungen,  weiter  zu  verfolgen  und 
femer  die  schon  öiter  ausgesprochene  Ansicht  seines  Kurfürsten  za 
wiederholen,  die  Truppenmacht  der  Allianz  sei  zu  .  klein,  und  von 
mehreren  Mitgliedern  eine  Erhöhung'  ihres  Quantums  nidit  zu  er- 
warten; dennoch  sei  er  zum  Eintritt  nicht  ungeneigt.  Johann  Philipp 
wiederholte,  er  anerkenne  die  Verpflichtung  des  Beidies,  die  clevischen. 
Besitzungen   Kurbrandenburgs    zu    beschützen,    wie    man    ab^    den 


1)  Vgl.  S.  620  u.  das.  Anm.  2, 

«)  30.  Xll.  1671.  . 

>)  Dieter  u.  d.  vorige  Brief  £rzk.  A.  Fra.  64.  Karl  Kaspar  theilte  dem 
Kaiser  am  23. 1.  1672  mit,  er  habe  Kurbrandenburg  und  Pfalz-Neuburg 
eingeladen  einzutreten.    Kais.  A.  Trevirenq.  F.~  1^, 

*)  Erzk.  A  Fra.  F.  64. 

^)  Die  authentischen  Aotenstücke  über  die  Terschiedenen  Sendungen  Maren- 
hoItz*s  an  Karmainz:  Urk.  u.  Actensi  XIII,  153—170.  Vgl.  Fnfendorf  De  reb. 
gest  Friederici  Wilhekni  XI  §  44  (pag.  791).  Guhraner  I,  156  ff.  184  ff.,  Drojsen 
Zur  Kritik  PufendorfiB.  (Ber.  der  sächs.  Gesellsch.  d.  Wiss.  1864)  8.  104.  Gehrke 
8.  28.  —  Die  Cönferenz  fi&nd  am  26.  I1./7.  III.  1672  statt,  Pufendorfr  Irrthom, 
der  sie  anf  den  14./24..  IL  yerlegt,  stammt  wohl  daher,  dass  die  Instruction  f&r 
Marenholtz  von  diesem  Datum  ist. 

•)  Bericht  Marenholtz's  26.  U./7.  ÜI.  (U.  u.  A.  XIU.  157  f.)  »Veritzo  .  . 
wären  Sie  auf  eine  Allianz  bedacht*.  (Pufendorf  1.  c. :  unde  se  proposuisse  foedus). 
In  seinem  Wesen  als  Colleotivbund  war  eben  die  Allianz  noch  ein  Project,  daher 
der  Ausdruck. 

0  Bericht  6./16.  V.  1672.  (U.  u.  A  XUL  163  f.).  Vgl.  dazu  die  Instruction 
26.  IV./6.  V,  ebenda  8.  161  ff. 

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ß22  Moriz  Landwehr  von  Piragenan. 

180.000  Mann  Franzosen  widerstehen  woUeV  k^ine  er  nicht  eingehen. 
Dagegen  war  er  sehr  eifrent  üher  die  Aussidit,  Brandenburg  in  die 
Allianz  ziehen  zu  können  und  meinte,  von  der  Erhöhung  der  Truf^^en- 
zahl  werde  man  noch'  reden  und  deswegen  zusammenkommen  mfissen. 
Beim  bevorstehenden  Krieg  müs«e  man  eine  Medilktion.  durchsetzen 
und  dürfe  Holland  nicht  fallen  lassen. 

In  diesem  Frühjahr  schien  sieh  der  EurfOrst  von  Sachsen,  wäirend 
sich  Johann  Philipp  in  immer  grössere  Beserve  zurüdonziehen  b^^ann« 
mehr  als  firüher  für  die  Allianz  zu  interessieren.  .Nachdem  die  im 
vorigen  Jahr  begonnenen  Verhandlung^  mit  Schweden  ebensowenig 
wie  einige  Ankiifipfongsversuche  bei  Frankreich  zum  Ziele  fBiurten^), 
begann  er  einen  lebhafteren  Gedankenaustausch  mit  Brandenburg  und 
dem  Kaiser.  Im  Januar  1672  kämen  zwei  brandenburgische  Gesandte 
nach  Dresden.  Johann  Georg  s^lug  einen  eng^m  Zusanun^oschluss 
•des  ober-  und  niedersachsischen  Kreises  Yor  und  gedachte  dabei  der 
Vermittlung  von  Kuf  mainz.  Das  erstere  lehnte  nun  Friedrich  Wilhelm 
zwar  ab,  doch  sprach  er  sich  fOr  die  ViBreinigung  etlicher  Nachbarn 
aus,  «wozu  dann  das  von  Kurmainz  ius  Mittel  gebrachte  foedus  nicht 
undienlich  sein  möchte"  >);  nur  müsse  man  die  darin  vereinbarte  Hilfe 
den  Umständen  angemessen  inachen.  Darauf  erwiderte  jeuer,  der  Vor- 
schlag von  Kurmainz  sei  doch  bei  den  veränderten  Conjnncturen  nicht 
mehr  am  Platze  s),  wahrscheinlich  weil  er  f&rchtete^  Ton  ßriedrich 
Wilhelm  gegen  seinen  Willen  mit  fortgerissen  zu  werden.  Aehnlidi 
benahm  er  sich  dann  auch  bei  und  nach  der  zu  Potsdam  venmstaUeten 
Zusammenkunft.  Er  erkannte  die  Grösse  der  Gefahr  und  gab  zu,  dass 
•das  Provisionalbündnis  nicht  genügte^),  doch  wollte  er  sich  nicht  zu 
frühe  in  etwas  Entscheidendes  einlassen,  er  lehnte  eine  vorg^chlagene 
Minist^rconferenz  ab,  und  so  brach  Friedrich  Wilhelm  die  Verhand- 
lungen ab  ^).  Aber  gegenüber  dem  Kaiser  zeigte  Johann  Georg  seine 
Bereitwilligkeit,  für  eine  Weiterbildung  der  Allianz  zu  wirken. 


')  Vgl.  Auerbach  362  ff. 

«)  ürk.  u.  Acteiwt.  XllI,  170  £ 

•)  EbeadA  172  f. 

4)  Ebenda  177.  (Punkt  7.  von  .  »der .  beides  Kurftirsten  Qedanken«).  Y^ 
Pufendorf  XI,  §  43.  (8.  790),  Drojaen,  GeKh.  d.  preuss.  PoHtik  III,  3,  380  £ 
Vgl.  391.  Anm. 

>)  Pufendorf,  I.e.  sed  praem^ture  in  oaxisam  deäceadere  nolebat;  Auerbach, 
^68,  iro  auch  ein  von  Johann  Üeorg  an  Friedrich  Wilhelm  überaendetes  AUiani- 
project  erwähnt  wird,  das  einen  Sats  enthält,  welcher  leicht  die  Allianz  zur 
Vertheidigung  Hollands  hätte  bringen  können.  Die  Zusammenkunft  llu/24.  IIL  1672, 
U.  u.  Act  XIII.  175  ff.  vgL  U.  u.  A.  III,  252.  (Bericht  Amerongens  vom  27.  III). 
Orlich.  Gesch.  d.  preuss.  Staates.    (Berlin  1838)  IL,  48—9.  .     . 

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Johann  Philipp  von  Mainz  etc.  g23 

Der  kaiserliche  Gesandte  au  seinem  Hofe,  Abt  Otto  von  Banz  ^), 
1)erichtete,  der  Kurfürst  fQrchte  mehr  die  Gbfahr  von  Westen  als  die 
von  Osten,  er  zweifle  an  dem  Zustandekommen  des  punctns  securitatis 
und  incliniere  daher  mehr  auf  eine  nachdrückliche  PravisionalyerfEtssung 
der  Alliierten,  wiewohl  es  keine  geringe  Ombräge  gebe,  dass  dem  Ver- 
lauten nach  Münster,  als  ein  Mitglied  der  Allianz,  gleichwohl  fran- 
zösische Truppen  in  sein  Land  aufnehmen  sollte  >).  Abt  Otto  bemerkte, 
•dass  der  Kurfürst  mit  Brandenburg  und  Braunschweig,  besonders  Celle 
jetzt  gut  stehe  und.  nichts  sparen  wolle,  um  das  letztgenannte  Haus 
za  gewinnen.  Er  überreichte  ein  Memorial,  auf  welches  er  eine  vom 
3.  März  datierte  Antwort  erhielt^).  Der  Kurfürst  befürwortete  die 
möglichste  Stärkung  der  Provisionalallianz,  meinte  jedooh,  die  gegen- 
wärtigen, ganz  ungeklärten  Verhältnisse  seien  einer  Zusammenschiokung, 
wie  sie  Kurbrandenburg  verlange,  nicht  günstig;  er  glaubte,  die  Ver- 
stärkung und  völlige  Bi^^änzung  der  Allianz  werde  sehr  erleichtert 
werden,  wenn  sich  der  Kaiser  endlieh  etwas  näher  henuisliesse,  «  wessen 
er  sich  zu  resolvieren  und  dadurch  der  Sache  desto  mehr  Nachdruck 
zu  geben  gemeint  wäre*.  Er  bemerkte,  die  verlangte  Präliminar- 
bezeigung  wegen  der  Stadt  Braunsdiweig  scheine  ein  grosses  Hindernis 
\m  den  Herzogen  zu  sein,  er  wolle  Information  abwarten,  was.  die-^ 
selben  bei  der  Conferenz  zu  Potsdam  init  Kurbrandenburg  ausgemacht 
hätten.  Schliesslich  besprach  er  in  dem  Schriftstücke  die  Präge  der 
«Generalität  bei  der  Allianz.  In  dem  über  dieses  Schreiben  gefällten 
Votum  wird  die  Meinung  ausgesprochen,  dass  bei  dieser  Allianz  „eine 
mehrere  Sicherheit  nnd  bei  aller  angehenden  Ge&hr  eine  geschwindere 
Hilfe  als  bei  der  üniversalverfusung  erscheinen  möohte^^  üeber  die 
Präge,  ob  und  wie  man  die  Allianz  ausdehnen  solle,  sollte  noch. weiter 
berathen  werden^). 

Nach  einer  längeren  Unterbrechung  des  Briefwechsels  schrieb 
•dann  Johann  Georg  an  den  Kaiser  und  machte  ihm  den  Vorschlag, 
mit  den  treuen  Kurfürsten  und  Fürsten  in  eine  engere  Verfassung  zu 
treten,  zu  welcher  er  Kurbrandenburg  disponieren  wolle.  Der  Kaiser 
möge  den  Herzog  von  Sachsen-Lauenburg  zu  sich  befehlen  und  ihm 
-die  Unterhandlung  mit  den  braunschweigisch^n  Herzogen  übertragen  ^). 

f)  Seit  Herbst  1671  dort,  erat  neben  Blum,  dann  allein;  Creditiv  vom 
19.  IX.  1671.  Kais.  A.  8ax.  F.  5. 

>)  Abt  Otto,  1.  IIL  1672.  Kais.  A.  Ber.  aus  Dresden,  F.  2. 

?)  Das  Memorial  war  vom  1.  III.  (mir  nicht  bekannt).  Abt  Otto  bekam 
die  Antwort  am  21.  III.  und  sandte  sie  mit  seinem  Bendite  vom  22.  III.  1672, 
:al80  noch  vor  der  Potsdamer  Zusammenkunft. 

*)  Relatio  et  votum  16.  IV.  1672.  Kais.  A.  Saxon.  F.  6.     . 

*)  29.  V./9.  VI.  1672.  Kais.  A.  Saxon.  F.  6.      .     . 


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g24  Moriz  Landwehr  von  Pragenau. 

Vielleicht  schon  bevor  dieser  Brief  in  Wien  ankam,  machte  der  Kaiser 
dem  Eurfürsten  Mittheilang  von  anderen,  mit  Enrbrandenbnrg  be* 
gojinenen,  wenn  auch  unvollendeten  Verhandlnngen  und  forderte  ihn 
zum  Beitritt  auf,  welche  Einladung  er  nach  Emp&ng  des  obigen 
Schreibens  wiederholte  ^). 

Nach  langem  und,  wie  manche  meinten,  sehr  gefahrlichem  Zögerji 
hatte  sich  der  Hof  zu  Wien  dazu  entschlossen,  Qoess  wieder  auf  seinen 
Berliner  Gesandtschaftsposten  zu  senden.  Seine  Instruction  beauftragte 
ihn,  den  Kurftürsten  zum  Eintritt  in  das  Provisionalbündnis  ein- 
zuladen, zu  dem  der  Kaiser  bereits  ein  Project  aufsetzen,  habe  lassen^ 
mit  welchem  sich  Mainz  und  Trier  einverstanden  erklärt  hätten^). 
Wenn  Kurbrandenburg  beigetreten  sei,  dann  könnte  man  in  Köln, 
wo  ohnehin  die  meisten  Fürsten  Vertreter  hatten,  gleich  die  weiteren 
Massregeln  berathen,  um  den  Frieden  in  Deutschland  zu  erhalten. 
Sein  Beitritt  würde  viele  andere  nach  sich  ziehen;  er  möge  versuchen, 
Neuburg,  das  Haus  Braunschweig,  Dänemark  und  Hessen-Kassel  her- 
beizubringen. Wenn  der  Kurf&rst  sich  beklage,  dasa  mau  ihm  so  spät 
Nachricht  gebe,  solle  Goess  antworten,  der  Kaiser  habe  die  Sache  nur 
Mainz  und  Trier  »mvertraut  und  würde  ihn  auch  schon  benachrichtigt 
haben,  wenn  der  Gesahdte  nicht  krank  gewesen  wäre^).  Einer  als«^ 
baldigen  Erklärung  über  den  Abschluss  eines  Bundes  mit  den.  Nieder«^ 
landen  sollte  er  ausweichen.  Wenn  der  Kurfürst  nicht  indieProvinonal- 
allianz  eintreten,  sondern  sich  auf  andern  Weg  und  Weise  mit  dem 
Kaiser  verbinden  wolle,  so  möge  Gk>ess  darüber  berichten  ^).  In  der  ersten 
Zeit  seines  Aufenthaltes  in  Berlin  fand  Goess,  dass  man  dort  schlechte 
Opinioh  von  dem  Bündnis  habe,  doch  glaubte  er  soviel  gewonnen  zu 
haben,  „dass  man  es  nicht  undienlich  finden  möchte^^.  Doch  fand  es 
die  Cionferenz  der  brandenburgischen  Käthe  „den  Umständen  ni<M 
adäquat  noch  zulänglich^^  ^).  Eine  Woche  später  glaubte  Qoess  zu  be- 
merken, dass  der  KurfÜst  jetzt  mehr  zum  Bunde  geneigt  sei^  und  er- 
fuhr, er  habe  sich  durch  Marenholtz  bei  dessen  zweitem  Begueh  bei 
Kurmainz  einigermassen  erklärt^).    Der  neoburgische  Gesandte  Stratt* 

i)  15.  und  22.  VI.  1672.    Ebenda. 

>)  Merkwürdig  ist,  dass  hier  fiberall  nur  Mainz  und  Trier  genannt  wird, 
während  doch  eine  ganze  Reihe  von  Stftnden  an  der  Allianz  Theil  hatten; 

>)  Eigenthfimlieh,  dass  hier  kein  Bezog  auf  die  bereits- (freilich,  nur  zwischen 
Kurmainz  und  Kurbrandenburg)  gepflogenen  Verhandlungen  genommen  wird; 
man  spricht,  als  ob  Kurbrandenbnrg  nie  etwas  von  der  Sache  geh()rt  hatte. 

*)  Instruction  vom  4.  III.  1672  gemäss  dem  Votum  vom  27.  L  Urk.  u.  AdL 
XIV.  1.  S.  617  ff. 

*)  Goess,  6.  V.  1672.  . 

«)  Goess,  9.  und  13.  V.  1672. 


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Joba&n  FhiHpp  von  Mainz  etc.  g25 

mann  tiieilte  mehrmals  die  Geneigtheit  seines  Herrn  mit,  in  den 
Provisionalvertrag  zu  treten  ^).  Aber  in  diesen  Tagen  hatte  der  grosse 
EorfQrst  seinen  so  folgenschweren  Vertrag  mit  den  Oeneralstaaten 
geschlossen  ^),  und  wenn  schon  früher  nicht,  so  konnte  ihm  jetzt  das 
vorgeschlagene  Bündnis  noch  viel  weniger  genügen.  Der  Fürst  von 
Anhalt  wurde  nach  Wien  gesandt,  um  den  Kaiser  für  ein  anderes  zn 
gewinnen«  doch  noch  immer,  ohne  den  Eintritt  in  das  erstere  geradezu 
abzulehnen  ^).  Und  wie  wenig  man  das  Pronsionalbündnis  am  Eaiserhof 
als  unzeitgemäss  oder  abgethan  betrachtete,  zeigt  der  Brief  des  E^aisers 
an  Goess  vom  25.  Mai:  er  solle  Yor  Allem  auf  die  Treffung  des  foederis 
defensivi  provisionalis  dringen ;  wenn  er  Neigung  dazu  vorfinde,  möge 
er  das  Project  vorweisen.  Der  Kaiser  sei  entschlossen,  im  Nothfall 
nicht  2  oder  4000  Pferde,  sondern  ein  ganzes  Corps  zu  senden^). 

Am  nächsten  Tag  (26.  Mai)  hatte  Anhalt  seine  erste  Audienz  beim 
Kaiser,  am  29.  überreichte  er  sein  Memorial,  und  am  9.  Juni  wurde 
das  Project  entworfen,  auf  Grund  dessen  der  österreichisch-branden- 
burgische Vertrag  vom  13^3.  Juni  1672^)  zustandekam,  dessen  Ab- 
schluss  zugleich,  wenn  auch  nicht  rechtlich,  so  doch  fsictisch  das  Ende 
der  Provisionalallianz  bedeutet;  zwar  wünschte  sowohl  der  Kurfürst 
wie  der  Kaiser  vielmehr  eine  Umformung  der  Allianz  in  einer  dem 
brandenburgisch-österreichischen  Vertrage  entsprechenden  Weise,  oder 
besser  gesagt,  den  Eintritt  der  schon  durch  das  erwähnte  Bündnis  mit 
dem  Kaiser  allierten  Fürsten  in  das  neue,  wie  sich  ja  Kaiser  Leopold 
in  einem  besondern  Vertragsartikel  verpflichtete,  wenn  möglich  diese 
Bundesgenossen  herbeizuziehen ;  aber  in  der  That  kam  cr  nicht  dazu ; 
die  kaum  erst  von  Einzelnen  unterzeichnete,  als  CoUectivbund  nie 
zustandegebrachte  Provisionsdefensionsverfassung  verschwindet,  wie  so 
manche  andere  Versuche  der  vorangegangenen  Jahre  in  dem  Augenblick, 
da  sie  sich  hätte  bethätigen  können  und  müssen,  von  der  Bildfläche, 
um  einem  anderen,  waffenmächtigeren  Bund  Platz  zu  machen,  der  den 


»)  GoeflB.  6.  und   13.  V.  1672.    Diese  Stücke  U.  u.  A.  XIV.  1.  S.  517—31. 
*)  ^^  1672.  Mömer  359  ff.  vgl.  Droysen  Gesch.  d.  pr,  Politik  XU,  3, 382-88. 

^  Instroction  ftb:  Anhalt  Urk.  u.  Act.  XIIL  199—204.,  »doch  sein  wir  nicht 
abgeneigt,  auch  in  solches  Bündnis  zu  treten  . . . «.  Vgl.  Pufendorf  XI  §  49  (S.  792  f.). 

«)  Eingerichtet  nach  dem  (sehr  interessanten)  Votum  vom  23.  V.  1672. 
ürk.  u.  Act  XIV.  1.  S.  537. 

^)  Pufendorf  XI,  §  51.  (S.  797  £),  Theatrum  eoropaeum  XI,  32,  mit  ÜEdschem 
Datum  (25.  Juni)  und  wohl  darnach  Pfeffel.  Nonvel  abr6g6  chronologique  de 
r  histoire  etc.  (Paris  1776)  8.  795.  —  MOmer  364  ff.,  wo  auch  die  übrigen  Drucke 
angef&hrt  sind.  Ueber  Anhalts  Verhandlungen  vgl.  Urk.  u.  Act  XUI,  204  ff., 
XIV.,  1,  539  ff.   544  ff.  552.   560—64;    567—69.    Drojsen  a.  a.  0.  III,  3,  394  ff. 

MittheiloDgen  XVI.  Dig.tzed^ VJ^OglC 


g26  Moriz  Landwehr  von  Pragenao. 

Kern  für  die  groaseoi  Goalitionen  der  folgenden  Jahre  darbot.  Dennoch 
igt  der  Yersndi,  wie  ieh  glaube,  nkht  so  ganz  unwichtig;  unter  den 
unsahligen  Associationsyersudien  der  deotsehen  Stande  zwischen  dem 
Frieden  von  1648  und  dem  Ausbruch  des  Earieges  von  1672  ist  es 
vielleicht  derjenige,  der  die  Aichtung,  in  der  sie  sicJi  zu  bewegen  hatten, 
um  zu  befriedigenden  Besultatea  zu  gelangen,  am  besten  traf:  Vorsitz 
des  Kaisers  bei  mdglichster  Selbständigkeit  der  übrigen  Mitglieder  des 
Bimdes,  Abkehr  yon  dem  Schutzverhaltnis  der  dentschen.  Kleinstaaten 
zu  fremden  Machten,  gemeinsame  Abwehr  fremder  üebergrifle. 

7.  Letzte  Erwfihnungeii  der  Allianz. 

In  der  ersten  Zeit  nach  Abschluss  des  brandenburgischen  Bundes 
hatte  es  den  Anschein,  als  wolle  sich  der  Kaiser  unverzüglich  mit 
ganzer  Kraft  in  den  Eo'ieg  stürzen  i).  So  wurden  die  eifrigen  Bath- 
schläge  Johann  Philipps,  der  jetzt  immer  starker  für  den  Frieden 
eintrat,  unbequem,  und  der  kaiserliche  Hof  kam  nach  und  nach  gegen 
ihn  in  eine  gereizte  Stimmung,  welche  sich  in  der  Folgezeit  noch 
steigerte.  Anders  Karl  Kaspar.  Dieser  Hess  durch  Grana  den  Vor- 
schlag nach  Wien  gelangen,  man  solle  die  Qumison  von  Köln  auf 
3000  Mann  verstärken,  inzwischen  das  Werk  in  Berlin  und  Dresden 
dahin  richten,  dass  die  Quote  der  Allianz  zusammengeführt  und  ent- 
weder bei  Koblenz  oder  Köln  ein  Lager  aufgeschlagen  werde.  Er 
wolle  das  Heer  in  sein  Land  aufnehmen,  der  Kaiser  aber  sei  nicht 
nur  befugt,  sondern  auch  verpflichtet,  die  spanischen  Niederlande  und 
die  der  G^ahr  ausgesetzten  deutschen  Stande  zu  schützen.  Mit  Kur- 
mainz war  er  sehr  unzufrieden  und  meinte,  „bevor  sich  die  kaiserlichen 
Waffen  nicht  in  der  Nähe  blicken  Hessen,  seien  von  ihm  keine  recht- 
schaffenen Gonsilia  zu  hoffen,  sondern  er  werde  sich  vielmehr,  sich  zu 
conservieren,  quocumque  modo  befieissen^^  ^). 

Eben  damals  erschien  der  Marquis  de  Feuqui^res  als  ausserordent- 
licher Gesandter  Ludwigs  XIV.  erst  in  Trier,  dann  in  Mainz  s),  um  die 
mündliche  Versicherung  zu  geben,  dass  sein  König  Deutschland  nicht 
angreifen  werde  ^),  und  Johann  Philipp  brachte  ihm  das  leibnizsche 
ägyptische  Project  ^)  in  Erinnerung,  doch  wie  vorauszusehen  war,  ohne 
Erfolg«). 


>)  Droyaen  a.  a.  0.  III,  3,  396. 

>)  Grana,  Eoblens  9.  VI.  1672. 

s)  Johann  Philipp  an  Eunachsen,  10.  VL  1670,  £nk.  A.  Müüar.  F.  17. 

*)  Guhrauer  I,  281  ff. 

^)  AlledaraafbezfiglichenSchriftenbeiOnno Klopp: LeibniiWerk6l.8erie,Bd.IL 

«)  Vgl.  Guhrauer  I,  284—94.  Onno  Elopp,  Leibniz  Werke  IL- Bd.  Einleihing. 

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Joihann  Philipp  von  MbIdz  etc:  g27 

Eiiifiii  Monat   nachher  kam  Mlurenholtz  wieder  nadi  Würzburg, 
nun  mit  Johann  Philipp  zu  berathen.     Wenn  dieser  wieder  zu  Parti- 
•colarverfassungeu  riethe,  so  lautete  seine  Instruction,  solle  er  Torstellen, 
•dass  niemand  gerüstet  sei,  und  ihn  bitten,  Vorschläge  zu  machen,  wie 
man  solche  Verfassung  befördern  könne.     In  dem  Gesprach  mit  dem 
<jresandten  erbot  sich  der  Kurfürst  Yon  Mainz  zu  einem  Simplum  von 
2000  Mann  zu  Fuss^  und  500  zu  Soss  für  eine  Particukrallianz,   er 
wolle  sich  aber  mit  einem  noch  grösseren  Quantum  bereit  halten  i). 
Doch  als   der   kaiserliche  Gesandte  Mayernberg  an  ihn  mit  d^n  An- 
sinnen herantEati   sioh  dem  neuen  Bunde  anzusehliessen  ^),   zeigte  er 
keine  Lust  dazu,   er  warnte   in  Wien   yidmehr  Yor  dem  Ungestüm 
Brandenburgs  und  beklagte  sich  darüber,   dass  man  die  Allianz  ohne 
■sein  Vorwissen  eing^angen ').     Während  des  ganzen  August  drängte 
Mayernberg  Johann  Philipp  zum  Beitritt;   aber  weit  entfernt  davon 
^oll  dieser  sogar  andere  vom  Anschluss  abgdialten  haben  ^).   Für  seine 
Person  bezog  er  sich  stets  auf  die  mit  des  Kaisers  Einwilligung  ge-- 
schlossene  Neutralität,  der  er  jetzt  nicht  zuwiderhandeln  könne  ^).  Der 
kaiserliche  Gesandte   verzweifelte  schliesslich  an  der  Möglichkeit,   ihn 
2M  gewinnen,  und  so  erhielt  er  Befehl,  einstweilen  die  Sache  auf  sich 
beruhen  zu  lassen  und  den  Kurfürsten  nur  zu  ermahnen,   wenigstens 
nicht  andere  vom  Beitritt  abzuhalten  *) ;  er  entledigte  sich  seines  Auf- 
trages in  Gegenwart  Bertrams,  und  Johann.  Philipp  erklärte  sich  hierauf 
"bereit,  die  in  dem  Provisionalbündnis  versprochene  Hilfe  dem  Kaiser 
für  Böhmen  zu  leisten,  wenn  er  von  den  Türken  angegriffen  würde  ^), 
mit  andern  Worten,  er  lehnte  eine  Hilfeleistung  gegen  Fnmkreich  ab. 
Das  Verhältnis  zwischen  ihm  und  dem  Kaiser  war  damals  schon  so 
^[espannt,   dass   er   sich   gezwungen   fühlte,    sich   in   einem   längeren 
Schreiben  zu  rechtfertigen,  in  dem  er  seine  Thätigkeit  seit  dem  west- 
fälischen Frieden  bis  zu  der  Zeit,    da  er  den  Brief  niederschrieb,    als 


«)  ürk.  u.  Act  XIII,  165—70. 

«)  Mayembergs  Bericht  24.  VII.  Votum,  relatum  17.  VIII.  1672.  Kais.  A. 
üog.  F.  6. 

»)  Droyeen  III,  3,  392  f.  408.  —  Johann  Philipp  an  den  Kaiser  28.  IX.  1672. 
K.  A.  Mog.  5. 

*)  Votum  31.  VIII.  1672.    Ebenda. 

»)  Er  meint  wohl  seine  Antwort  auf  die  durch  Heiss  überschickte  Erklärung 
Xudwigs  XIV.  Diese  Antwort  muss  von  des  Kurfürsten  2^effen  Melchior  v.  Schön- 
bom  im  Mfixz  1672  nach  Paris  überbracht  worden  sein,  unmittelbar  nach  dessen 
•oben  (8.  616/7)  erwähnter  Sendung  an  den  Kaiser. 

•)  Votum  31.  VIII.  1672. 

7)  Votum  über  Mayembergs  Schreiben  vom  18.,  21.,  25.  IX.  1672.  s.  d. 
^ais.  A.  Mog.  5. 


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Q28  Moriz  Landwehr  ron  Pragenau. 

die  Yerfolgong  einer  einzigen  Gtedankenreihe  darstellt:  Seit  dem  Ab- 
schloss  des  westpfalischen  Frieden  habe  er  stets  gestrebt,  denselben  za 
erhalten,  und  um  Deutschland  innerlich-  zu  stärken,  den  punctus  secu- 
ritatis  möglichst  betrieben.  Nach  deoi  Aachener  Frieden  habe  er  dann 
auf  eine  allgemeine,  unparteiische  Garantie  gedrungen.  Als  er  uach 
dem  Fehlschlagen  dieser  Bemfihungen  mit  allen  Kräften  auf  eine  all- 
gemeine Beichsrerfassung  antragen  geholfen  und  auch  diese  keinen 
Fortgang  genommen,  habe  er  sich  für  yerpflichtet  gehalten,  eiue  Pro- 
visionalverfassung  und  -Vereinigung  vorzuschlagen.  Diese  sei  denn 
auch  zwischen  dem  Kaiser  und  mehreren  Standen  abgeschlossen  worden; 
da  aber  auch  sie  keinen  rechten  Fortgang  genommen  und  man  in- 
zwischen die  grossen  BQstungenFrankreichs  gewahr  geworden,  so  habe 
nicht  nur  er,  sondern  ebenso  der  Kaiser,  Kurbrandenburg  und  Trier  die 
Entfernung  der  staatischen  Garnison  aus  Köln  durchgesetzt,  um  nicht 
in  einen  auswärtigen  Krieg  verwickelt  zu  werden.  Dieser  Ansicht 
gemäss  habe  er  sich  auch  auf  die  Anfrage  Ludwigs  XIY.  dahin  erklärt, 
dass  er  neutral  bleiben  wolle.  Der  Kaiser  aber  habe  das  gutgeheissen 
und  ihn  in  seinen  friedlichen  Absichten  bestärkt. 

So  habe  er  denn  eine  Beichsmediation  vorgeschlagen,  oder  wenn 
diese  nicht  möglich  wäre,  eine  solche  von  einigen  Kurfürsten  und 
Fürsten;  er  könne  daher  auch  dem  neuen  Bündnisse  nicht  beitreten^ 
da  die  darin  enthaltene  Clausel  wegen  des  clevisclien  Friedens  leicht 
den  Krieg  von  den  Niederlanden  ab  und  gänzlich  in  das  Beich  ziehen 
könne,  und  halte  noch  fortwährend  an  dem  Gedanken  der  friedlichen 
Vermittlung  fest^}. 

Anhang. 

I.  Allianzprojecte  und  Urkunden.    (Entwicklung  des  Textes). 
Es  kommen  in  Betracht: 

a)  Projecte.  6  Projecte  in  Erzk.  Arch.  Friedensacten,  Fase  66^ 
dann  eines  bei  Qehrke  S.  23/4  und  ein  anderes  bei  Auerbach  S.  356/7 
(Dresdener  Archiv  loc.  7274)^),  dann  die  »Substanoe  du  Trait^«  bei 
Guhrauer  1,  139 — 41. 

b)  HandschrifMiche  Ausfertigungen.  Sassenberger  Allianz  (gedruckt 
bei  Du  Mont  VII,  149  f.).  —  Sächsische  Allianz,  6^16.  VIIL  1671  »).  — 

1)  Johami  Philipp  an  den  Kaiser,  14.  September  1672.  Kais.  A.  Mog.  F.  5. 
Abschrift  davon  Eizk.  Arch.  Militaria,  F.  17. 

>)  Das  bei  Auerbach  S.  368  erwähnte  Project  tritt  durch  die  Einschiebung 
des  hier  8.  622.  A.  5.  erwähnten  Satzes  aus  der  Reihe  der  übrigen  heraus  una 
wird  daher  hier  nicht  weiter  berücksichtigt. 

*)  Diese  liefft  bei  dem  OsterreichiBoh-kursftchsischen  Vertvaff  vom  März  1673. 
Ich  haoe  davon  durch  die  Güte  des  Herrn  Professors  Pribram  Kenntnis  erhalten 
und  das  Schriftstück  genau  mit  dem  Vertrag  vom  10.  L  1672  verglichen.  £• 
stimmt  in  Allem  würtbch,  auch  darin,  dass  alle  Bundesglieder  (ausser  dem  erst 
später  eingetretenen  Brandenburg— Kulmbach)  mit  den  Contingenten  genannt  sind. 

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Johann  Philipp  von  Ifainz  etc.  629 

Zweite  Forn^  der  münstersehen  Allianz,  Kendenich,  16.  XI.  1671.  — 
Marienbarger  Allianz  10.  L  1672.  —  Allianz  mit  Trier,  18.  ü.  1672 
{gedr.  Du  Mont  VII,  161  f.),  mit  Paderborn  9.  IV.  1672. 

c)  Drucke  der  eigenÜ.  Marienbnrger  Allianz.  Gastelius,  De  statu 
publice  Europae  noyissimo  (Norinbergae,  1675)  p.  766,  mit  falschem  Datum 
«n  Ende  (1662).  —  Theatrum  europaeum  XI,  31 — 33  (falsches  Datum 
10.  X.  1672).  Lünig,  Teutsches  Beichsarchiv  VI  (t=Parti8  specialis  con- 
tinuatio  I*.,  Abtheilung  l).    8.  430  mit  dem  üftlschen  Jahresdatum  1662. 

Du  Mont,  Corps  universel  diplomatique  VII,  1,  210 — 12  (alle  drei 
Data).     Guhrauer,  Kurmainz  II,  Beilage  Nr.  2.    S.   132 — 137. 

Projecte. 

1.  Die  erste  Form  der  Allianz,  welche  ich  kenne,  ist  ein  von  der  Hand 
•des  mainzischen  SecretHrs  Beminger  geschriebenes  Ooncept  ohne  Aufschrift 
«nd  Datum,  welches  im  Ganzen  der  endgültigui  Gestaltung  sehr  ähnlich 
ist.  In  Punkt  7  wird  demjenigen,  dem  die  Truppenhilfe  zugeschickt  wird, 
das  K(»nmando  vorbehalten.  2.  Dann  folgt  der  Zeit  nach  ein  Schriftstück : 
•»Dieses  Project  ist  also  den  7.  Juli  1671  ....  abgehandelt  worden, 
dergestalt,  dass  über  die  von  J.  kfL  Gnd.  ....  bewilligten  1500  Mann  zu 
Fuss  .  .  J.  k.  ^jt.  wegen  der  übrigen  500  Mann  zu  Fuss  vertrete  und  von 
Ihro  deswegen  in  secreto  ein  Bevers  zurück  gegeben  werden  solle*. 
Hier  ist  der  Punkt  7  so  umgestaltet,  dass  der  Oberkommandant  vom  Kaiser 
bestellt  werden  sollte.  Punkt  16  ist  neu  hinzugefügt  3.  Ferner: 
»Proj  ect,  wie  solches  des  Herrn  Marquis  de  Grana  Bericht  nach  vom  Bischofen 
zu  Münster  beliebt  worden*.  Bei  Punkt  2.  ist  die  bentheimische  Clausel 
eingeschoben.  Bei  P.  3  ist  die  Verpflichtung  der  Alliierten,  sich  gegen- 
seitig auf  blosses  Ansuchen  den  Durchzug  zu  gestatten,  hinzugefügt.  P.  7 
ist  durchgestrichen,  wodurch  P.  8  zum  7  wird,  und  an  der  Seite  ist 
als  P.  8.  der  nach  dem  münsterschen  Wunsch  veränderte  Passus  über  das 
Oberkommando  hinzugeschrieben.  Der  Anfang  von  P.  9  ist  geändert: 
»Sollte  aber  ^um  9.  ein  Fall  ....*.  Trotzdem  stimmt  dieses  Project  nicht 
.ganz  mdt  der  sassenbergischen  Allianz,  der  dort  als  P.  8  eingeschobene 
Paragraph  über  die  Versorgung  der  Truppen  mit  Feldartillerie  u.  s.  w. 
fehlt  hier  noch,  die  sechs  Wochen  als  Frist  für  die  Hilfeleistung  sind  bei- 
behalten, ebenso  wie  die  zehnjährige  Dauer  des  Bundes.  4.  Das  vierte 
Stück  ist  gezeichnert:  Meissen,  6.  August  1671»  Johann  Georg.  (Abschrift). 
Bei  P.  2.  ist  die  bentheimische  Clausel  wieder  ausgelassen,  bei  P.  3  der 
münstersche  Zusatz  in  den  Text  aufgenommen.  In  P.  7«  8>  9  folgt  es 
dem  vorhergehendem  Project  (3)»  nicht  der  Sassenberger  Allianz.  An  der 
Seite  ist  unter  den  Mitgliedern  Brandenburg — ^Kulmbach  nachgetragen. 
5.  Endlieh  findet  sich  noch  ein  Schriftstück,  in  dem  nur  die  Titel  mit  Ein- 
echluss  von  Brandenburg — ^Kulmbach  und  der  Anfeuig  des  Textes  stehen, 
dann:  >continuetur  das  project  usque  ad  finem  —  so  geschehen,  M.  ob. 
Würzburg  den  —  Januarii  1672.  Johann  Philipp  L.  S.*,  wohl  nur  ein 
Formular  zur  Ausfertigung  der  Urkunde  vom  10.  Januar  1672,  und  6.  Eine 
Wiederholung  des  Projects  Nr.  4.  mit  der  Unterschrift,  6.  August 
1672,  Johann  Georg.  Wenn  die  Jahreszahl  richtig  ist,  so  wäre  das  ein 
Anzeichen,  dass  man  in  dieser  Zeit  noch  am  kursächsischen  oder  Mainzer 
Hofe  an  der  Allianz  festhielt. 


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€30  Moria  Landwehr  van  Pragenau. 

Ueber  die  Form  der  Projeote  bei  Gehrke  und  Auerbach  verlautet 
nichtSy  doch  müssen  sie  Nr.  3  oder  4  entspFechea. 

Die  Substance  du  Trait^  (l.  October  167 1)  stimmt  ziemlich  gut  mit 
der  Gestalt  der  Allianz,  wie  sie  nach  der  Herbeiziehung  yon  Münster  und 
Kursachsen  gewonnen  worden  war;  die  bentheimkche  Clausel  steht  darinnen. 
Der  Passus  von  der  Einrichtung  eines  Kriegsratbes  und  Vereinbarung  eines- 
Ortes,  ;v7ohin  man  seine  Deputierten  schicken  wolle  (lO.  Absatz:  Que  si 
la  guerre  tiroit  en  longeor  etc.)  kommt  sonst  in  keinem  Project  vor  und 
dürfte  auf  die  Monimente  Eursachsens  (hier  S.  601)  zurückgehen,  vielleicht, 
ist  es  auch  nur  eine  Ausschmückung  des  sechsten  Punktes. 

Ausfertigungen.  1.  Die  S assenb erger  Allianz  (l 7.  Juli  167l)v 
vom  Bischof  und  Grana  unterzeichnet,  nur  zwischen  Kaiser  und  Münster.  Di& 
P.  7,  8  imd  9  weichen  von  dem  Wortlaut  der  mainzisohen  Form  ab  (siehe 
den  Druck  bei  Du  Mont).  Dadurch  dass  der  sonst  einen  eigenen  Paragraph 
bildende  Satz  »Sollte  aber  ein  Fall  sieh  begeben  .  .  .*  hier  dem  P.  9 
angehängt  ist»  trifft  diese  Form  der  AlMimz  bei  P.  10  wieder  mit  den 
andern  zusammen.  Für  die  Hilfeleistung  smd  nur  Fristen  von  14  Tagen 
und  drei  Wochen  gesetzt,  die  Zeitdauer  des  Bundes  nicht  bestimmt.  2.  Di» 
kursächsische  Ausfertigung  6716.  August  1*671,  gleich  der  vorer^ 
wähnten  Abschrift  (Projecte,  Nr.  4).  3.  Die  münstersche  Allianz,. 
Kendenich  (bei  Köln)  16.  November  1671.  Gleichlautend  mit  der  ersten,  ohne 
die  bentheimische  Clausel.  4.  Die  Marienburger  Allianz  vom  10.  Januar 
1672,  prächtig  ausgestattet,  mit  der  kaiserlichen  Batification  vom  20.  Februar 
1672  (gez.  Leopold,  Hocher,  Abele).  Vom  selben  Tag  ist  der  beigelegte 
Bevers  des  Kaisers  wegen  der  500  Mann.  Diese  Allianz  ist  mit  der  säch- 
sischen die  einzige,  bei  welcher  alle  Mitglieds  mit  iluren  Truppencontin* 
genten  genannt  werden.  5.  Die  Allianz  mit  Trier  vom  18.  Februar  1672 
(gez.  Karl  Kaspar  und  Grana)  richtet  sieh  in  Allem  nach  der  münster* 
sehen  Form  (DuMont  hat  sie  im  kais.  Archiv  noch  gesehen,  heute  scheint 
sie  verlegt  zu  sein),  ebenso  6.  die  mit  Pad^erborn  9.  April  1672. 

IL  Truppencontingente.  Was  diese  betriflt,-  so  herrscht  in  allen 
Acten,  die  ich  zu  Gesichte  bekonmien  habe,  die  schönste  Uebereinstimmung,. 
wie  die  zu  Ende  folgende  Zusammenstellung  zeigt,  es  handelt  sich  also 
nur  um  die  Erklärung  der  Differenzen, .  welche  sich  zwischen  diesen  und 
den  von  Gehrke  und  Guhrauer  citierten  Schrifbstücken  und  den  Drucken 
ergeben.  Die  2^ahlenangaben  in  der  Substance  du  Trait^  sind  gänzlich 
unbrauchbar,  die  meisten  Fehler  sind  durcb  Verwechslung  von  Simplum 
und  Duplum  zu  erklären;  die  400  Dragoner  des  Kaisers  sind  Erfindung, 
die  Zahl  500  für  die  Infanterie  Sachsens  entstand  vielleicht  durch  Abirren 
des  Auges,  indem  gleich  oberhalb  der  betreffenden  Zahl  für  Sachsen  die 
für  Trier  stand,  welche  wirklich  500  betrug.  Im  Ganzen  scheint  das  Be- 
streben vorgewaltet  zu  haben,  die  Truppenmacht  des  Bundes  als  möglichst 
bedeutend  hinzustellen,  da  das  Stück  ja  bestimmt  war,  dem  König  Ludwig  XI Y. 
zu  Gesicht  zu  kommen.  —  Was  nun  das  Allianzproject  bei  Gehrke  (S.  24) 
betrifft,  so  bin  ich  ausaerstande,  die  f&r  Trier  angegebenen  Zahlen  zu 
erklären,  dagegen  die  für  Mainz  sind  wohl  so  entstanden,  dass  man  daa 
Duplum  nahm,  welches  sich  ja  wirklich  auf  300  zu  Pferd  und  1500  zu 
Fuss  belief,  nur  hatte  man  in  der  mainzischen  Kanzlei  insofern  ein  Yer» 
sehen   begangen,    als   der  Nachlass   von  500^  Mann   hätte   geheim  bleiben 

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Johann  Philipp  von  Mains  dtc  ggX 

BoUeiL  Schwieriger  ist  es  mit  dem  Tmppencontingent  für  Sachsen.  Gehrke 
(S.  24)  führt  einen  Brief  des  Grafen  Hohenlohe  vom  29.  August  1671 
an,  in  dem  dieser  scdirieb:  »E.  kf.  DL  thon  auch  hiemit  benachrichtigen, 
wie  dass  d^  Yerstoss  nnd  Irrung  in  meines  gn.  Herrn  simplo  von 
500  Mann  za  Fnss  ist,  also  dass  sie  in  simplo  et  daplo  nur  2000  Mann 
geben  und  300  zu  Pferd.  Deswegen  auch  abgeredtermassen  E.  kf.  DL  nur 
2000  SU  Fuss,  als  1000  auf  die  erste  Mahnung  und  so  viel  auf  die  andere 
zu  geben  hfttten*.  Damach  scheint  es  wirklich,  wie  Gkhrke  annimmt^  dass 
Kursachsen  sich  verpflichtet  habe,  ebensoviel  wie  Eurmainz  zu  stellen,  und 
doch  steht  schon  in  dem  von  mir  unter  Nr.  4  erwähnten  Project  die 
Zahl  750.  Yielleiqht  hatte  Johann  Georg  die  1500  Mann,  die  er  gleich 
Mainz  versprochen  hatte,  gemäss  seinem  Vorschlag,  das  simplum  und 
duplum  in  Eines  zusammenzuziehen,  als  Duplum  betrachtet  und  stellte 
dann,  als  die  Trennung  doch  beibehalten  wurde,  nur  750  Mann;  denn 
eigenthümlich  ist  doch  die  Thatsache,  dass  gerade  die  Zahl  750  gewählt 
wurde,  welche  sonst  durch  nichts  gerechtfertigt  wäre,  wenn  sie  nicht  durch 
die  Halbierung  von  1500  entstanden  ist.  Nur  muss  man  dann  annehmen, 
dass  die  Zahl  im  obigen  Project  Nr.  4  erst  später  eingestellt  vrurde  ^). 
Die  Zahlenangabe  für  Sachsen  in  den  Büchern  hat  mit  diesen  Schwierig- 
keiten gar  nichts  zu  thun,  sondern  beruht  auf  einem  Druckfehler  bei 
Gastelius  pag.  767,  wo  statt  750  Mann  zu  Fuss  150  steht,  eine  Irrung, 
die  sich  bei  einer  undeutlich  geschriebenen  Vorlage  leicht  erklärt.  Das 
Theatrum  europaeum,  tom.  XL  31  ff.  hat  wahrscheinlich  aus  Gastelius 
geschöpft  und  vielleicht  willkürlich,  um  das  Missverhältnis  auszugleichen, 
eine  Nulle  hinzugef&gt,  so  entstand  1500.  Dieselbe  Zahl  findet  sich  bei 
Du  Mont,  der  selbst  Gastelius  als  Quelle  angibt  und  nur  bei  dieser  Zahl, 
vielleicht  vom  Theatrum  europaeum  beeinflusst,  abweicht^  wogegen  Lünig 
getreulich  die  150  Mann  des  Gastelius  beibehalten  hat. 


^)  Und  dies  ist  in  der  That  fast  sicher,  denn  in  dem  von  Eprftirst  Johann 
Georg  eigenhändig  unterschriebenen  und  nach  Wien  übersendeten  Originalvertraff 
sind  die  Trappenzahlen  fCbr  Sachsen  mizweifelhafh  erst  nachgetragen.  Bezüglicn 
Triers  ist  hier  vielleicht  noch  zu  erwähnen,  dass  in  dem  genannten  Schriftstücke 
zuerst  andere  Zahlen  gestanden  haben.  Sie  sind  aber  ausradiert  (u.  zw.  so,  dass 
sie  nicht  mehr  zu  erkennen  sind)  und  durch  die  sonst  Überall  vorkommenden 
ersetzt.  Es  ist  mOglidi,  dass  die  ersten  Zahlen  dicrjenigen  waren,  welche  in  dem 
Project  bei  Gehrke  erscheinen. 


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632 


Moris  Landwehr  von  Pragenau. 


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Historische  Gedichte  aus  dem  XV.  Jahrhundert. 

Nicolaas  Pettehacher. 

Heransg^eben  von 

Johann   Huemer. 


Die  Geschiditscbreiber  lehren,  dass  in  der  Kunst  und  Literatur 
besonders  in  der  Poesie  der  Qeist  einer  Zeit  wie  in  einem  Spiegel- 
bilde  zum  Ausdruck  komme.  Es  mag  daher  gerechtfertigt  erscheinen, 
eine  Anzahl  Gtedichte  der  OeffenÜicbkeit  zu  übergeben,  die  der  Form 
nach  zwar  nicht  vollendet,  dem  Inhalt  nach  mit  den  Ereignissen  einer 
si^Qrmischen  Zeit  und  den  geschichtlichen  Personen  derselben  sich  be- 
schäftigen. Die  Gedichte  um&ssen  die  Zeit  vom  Tode  Sigmunds  (1437) 
bis  zur  Schlacht  bei  Warna  (1444),  insbesondere  die  Beligionsstreitig- 
keiten  in  Böhmen,  die  Thronstreitigkeiteu  in  Böhmen  und  Ungarn, 
die  der  Dichter  oder  richtiger  versificierende  Chronist  aus  unmittel- 
barer Nähe  beobachtete,  während  er  die  Schlacht  bei  Warna  auf  Grund 
der  Berichte  Ton  Augenzeugen  beschreibt  Den  Grundstock  der  Samm- 
lung bilden  die  Gedichte,  in  welchen  Albert,  der  Schwiegersohn  Sigis- 
mimds,  aufs  wärmste  und  eindringlichste  für  den  böhmischen  Thron 
empfohlen,  dagegen  die  Wahl  Eazimirs,  den  nach  dem  Tode  Sigis- 
munds  die  Jagellonenpartei  in  Böhmen  begünstigte,  leidenschaftlich 
bekämpft  wird.  Nur  das  erste  Gedicht  bezieht  sich  auf  Kaiser  Sigis- 
mund.  Es  ist  ein  Epitaphium,  das  in  nüchternen  Worten  die  Thaten 
des  Kaisers  summiert.  Dieses  Epitaphium  ist  als  solches  nicht  unbe- 
kannt Wir  finden  es,  allerdings  mit  bedeutenden  Textabweichungen, 
im  Ghronicon  Salisburgense  (vgl.  Dnellius,  Miscell.  II,  186).  Auch 
das  letzte  (XV.)  Gedicht  der  Sammlung,  welches  den  Tod  Wladislaus' 
in  der  Schlacht  bei  Warna  behandelt,  ist  nicht  neu.  Prof.  v.  Zeissberg 
hat  es  nach  der  Krakauerhandschrift  Nr.  116  s.  XY  in  der  Zeitschrift 

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g34  Johann  Huemer. 

f.  österr.  Gymnasien,  Jahrg.  1871,  S.  108  ff.  bereits  herausgegeben 
und  historisch  analysiert.  Wenn  gleichwohl  das  Gedicht  hier  abermals 
zuDi  Abdruck  gelangt,  so  wird  dies  dadurch  begründet,  dass  der  erste 
Abdruck  wegen  der  schlechten  üeberlieferung  des  Gedichtes  in  der 
Ejrakauerhds.  eine  Anzahl  ganz  unverständlicher  Stellen  enthält,  die 
nun  auf  Grundlage  einer  zweiten  handschriftlichen  Quelle  verständlich 
gemacht  werden  können,  und  weil  femer  das  Gedicht  zu  dem  ganzen 
Gyclus  dieser  Gedichte  gehört,  die,  wie  unten  gezeigt  werden  wird^ 
nur  einen  Dichter  zum  Verfasser  haben.  Die  Gedichte  II — Xu  be- 
ziehen sich  auf  König  Albrecht  in  naher  oder  auch  entfernterer  Weise 
and  sind,  wie  eine  genauere  üutersuchung  ergab,  bis  nun  mit  Aus^ 
nähme  des  Gedichtes  Kr.  lY  ^)  unbekannt  geblieben.  Im  einzelnen 
ist  Gedicht  II  gegen  Eazimir  von  Polen,  III — IV  gegen  die  Polen  über- 
haupt, VI  gegen  den  utraquistischen  Magister  und  spätem  Erzbischof 
Rokyczaua,  IX  gegen  den  Husitismus  überhaupt  gerichtet,  VIII  handelt 
über  die  Wahl  des  Königs  in  Böhmen,  X  über  die  Wahl  Albrechts 
zum  König  von  Ungarn;  VII,  XI  enthalten  eine  Empfehlung  dea 
Königs  Albrecht,  endlich  XII  ein  Epitaphium  auf  den  früh  verstor- 
benen König  Albrecht  (1439).  Auch  Gedicht  XIII  ist  ein  Epitaphium^ 
und  zwar  auf  Elisabeth,  die  Tochter  Sigismunds  und  Gemahlin  Albrechts^ 
die  1442  starb.  >)  Das  Gedicht  XIV  umfasst  2  Disticha,  von  denen 
das  2.  dem  Inhalt  nach  bekannt  ist;  die  Initialen  von  5  Wörtern  des 
Hexameters  geben  die  Buchstabenreihe  AEIOÜ.  Kaiser  Friedrich  III. 
soll  die  Verse  auf  einen  schönen  Schrank  setzen  gelassen  haben,  womit 
sicher  noch  nicht  gesagt  ist,  dass  der  Kaiser  selbst  das  Distichon  ver- 
fasst  habe,  vielmehr  spricht  die  Wahrscheinlichkeit  dafür,  dass  de  von 
dem  Dichter  dieser  Gedichtsammlung  stammen,  der,  wie  gleich  gezeigt 
werden  wird,  in  näherer  Beziehung  zu  Friedrich  gestanden  haben 
muss. 

Wer  ist  nun  der  Dichter  dieser  Sammlung?  Es  ist  ein  glück- 
licher Zufall,  dass  die  eine  Hds.  in  3  Subscriptionen  den  Namen  und 
die  Abstammung  des  Dichters,  die  Abfassungszeit  der  Gedichte  üb^- 


0  Dass  dienes  Gedicht  schon  von  Höfler  (Geschiclitschreiber  der  husitischen 
Bewegung,  Fontes  I.  Abth.  II.  B.  8.  564)  allerdings  nach  einelr  vielfiach  abwei- 
chenden Quelle  mitgetheilt  ist,  ebenso  dass  unser  Dichter  auch  die  Schlacht  bei 
Waidhofen  an  der  Thaya  (14.  Oct.  1481,  ygL  Mares,  Sitzungsber.  der  k.  bOhm. 
Gesellschaft  der  Wissenschaften  1882  S.  299  ff.)  im  elegischen  Versmass  besungen 
hat,  verdanke  ich  der  gütigen  Mittheilung  des  Herrn  Hoft.  y.  Zeissberg. 

>)  Der  Todestag  der  Königin  wird  in  dem  Gedicht  genau  angegeben;  die 
verbreitete  Ansicht,  dass  es  der  24.  December  gewesen  sei,  ist  nun  widerlegt. 


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Historische  Gedichte  «os  dem  XV.  Jahrh.  ^35. 

liefert.  Er  hiess  Nieolans  Petschaclier,  stammte  aus  Erain^) 
und  war  sluyiscfaer  Abstammung.  Dass  er  in:  Znaim  gelebt  hat,  gebt 
aus  der  snbsei^tio  nacb  Gedicht  XI,  XIII  und  XY  deutlich  hervor,, 
ob  er  dort  bereits  oder  erst  spater  notnlator  gewesen  war,  ist  aus 
•dem  Wortlaut  nicht  zu  erschliessen.  Wahrscheinlich  war  er  als  notu* 
lator,  etwa  einem  Oeheimschreiber  entsprechend,  in  der  Umgebung 
Friedrichs  III^  Tor  dem  er  auch  seine  Lobpreieung  Alberts  geheim» 
gehalten  wissen  wollte.  Dies  ergibt  sich  aus  den  Worten  ^Lateat  dominum 
JVidericum  regem',  die  in  der  einen  Handschrift  tot  der  subscriptio 
stehen  (vgl.  unten  S.  646).  Dies  ist  wohl  audi  der  Grund,  dass  in 
der  zweiten  Admonteihds.  sftmmtliche  Daten,  die  auf  den  Dichter  Bezug 
liaben,  weggelassen  sind.  Den  König  Friedrich  neben  seinem  Bruder 
Albrecht  nennt  der  Dichter  auch  Ged.  XV,  Y.  97  f.  Zeissberg  (a.  a.  0. 
S.  102)  yermuthete  nach  dieser  Stelle,  dass  der  Dichter  dieser  Verse 
in  Oesterreich  und  zwar  am  Hofe  Albrechts  zu  suchen  sei,  an  d^n  ja 
auch  Beheim  eine  Zeitlang  gelebt  hatte.  Unsere  Meinung  geht  viel» 
mehr  dahin,  dass  der  Dichter  am  Hofe  Friedrichs,  den  er  vielleicht 
auch  darum  ^dominus^  nennt,  gelebt  habe.  Die  Abfassung  der  Ote^- 
dichte,  die  nur  bei  einzelnen  durch  die  subscriptio  zeitlich  genau  be- 
stimmt ist,  fallt  in  die  Zeit  vom  Tode  Sigismunds  (1437)  bis  zum 
Jahr  1452,  dem  Jahre  der  Krönung  Friedrichs  zum  deutschen  Kaiser^ 
Unser  Dichter  kennt  nemlich  Friedrich  nur  als  König,  vgl.  den  oben 
genannten  Vers  XV,  97 :  rex  Bomanus  Australis  .  . .  Fridericus. 

Die  Gedichte  gehören  einem  Dichter  an.  Dies  erhellt  nidit 
nur  aus  der  dreimaligen  subscriptio,  sondern  auch  aus  der  Beob- 
achtung der  sprachlichen  und  metrischen  Beschaffenheit  dieser  Ge- 
didite.  Nur  mit  Mühe  vermochte  Petschacher  seine  Gedanken  in. 
lateinisches  Gewand  zu  zwängen;  es  mangelt  ihm  der  Wortreich- 
thum  sowie  die  genauere  Kenntnis  der  Grammatik;  nirgends  er- 
kennt man  die  Nachahmung  eines  klassischen  Musters.  Anfanglich 
wollte  ihm  das  Ver^machen  nicht  recht  gelingen ;  aber  dass  er  hierin 
Fortschritte  gemacht  hat,  sieht  man  schon  daraus,  dass  er  im  letzten. 
Gedicht  den  leoninischen  Beim  mit  ziemlicher  Genauigkeit  yerwendet 
hat  Aus  dieser  Beobachtung  ergab  sich  eine  mächtige  Stütze  für  die 
Emendation  des  Gedichtes.  Von  besonderer  Wichtigkeit  ist  die  sub- 
scriptio des  Gedichtes  XV.  Zeissberg  hat  nemlich  in  seiner  Analyse 
des  Gedichtes  a.  a.  0.  S.  101  die  Frage  aufgeworfen,  ob  das  aus  zwei 


1)  Jacob  U  n  r  e  8 1  nennt  im  Chronikon  Carinthiacum  (vgl.  Hahnii  coli.  1, 535> 
ein  Geschlecht  der  Petschacher.  Der  Marne  Petschacher,  wahrscheinlich  ein  Topo- 
nymikon,  war  namentlich  in  Oberkrain  verbreitet. 

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^36  •      Johann  Haemer. 

disparaten  Theilen  znsamineDgesetzte  Gedicht  nicht  Ton  zwei  yerschie* 
denen  Dichtem  stamme :  Theile,  die  ein  dritter  durch  die  Verse  125 — 
142  zu  einem  ganzen  abzurunden  suchte.  Aus  den  Inseriptionen  zu 
•den  einzelnen  Theilen  des  Gedichtes  wird  die  Clomposition  und  Dispo- 
sition des  ganzen  Ton  demselben  Dichter  stammenden  Gedichtes  voll- 
ständig klar,  sodass  es  nicht  mehr  nöthig  erscheint,  die  durch  äussere 
Zeugnisse  begründet«  Thatsache  durch  innere  Gründe  zu  erhärten. 

Die  unten  gesammelten  Gedichte  fand  zuerst  Dr.  Fanta,  das 
leider  zu  früh  yerstorbene,  verdienstToUe  Mitglied  des  Institutes  f.  ost. 
Geschichtsforschung,  in  der  Münchnerhandschrift  Nr.  563  s.  XY.  £r 
übergab  mir  seine  Abschrift  zur  Bearbeitung. .  Diese  Teztesquelle  allein 
erschien  jedoch  nicht  hinreichend,  um  die  Gedichte  Pätschachers  in 
lesbarer  und  vertändlicher  Weise  herzustellen  und  weiter  zu  yerbreiten. 
Als  ich  Yor  mehreren  Jahren  eine  grossere  2^1  österreichischer  Kloster- 
bibliotheken  kennen  lernte,  fand  ich^)  die  Gedichte  Petscfaachers  zum 
grössten  Theile  wieder  in  der  Admonterhds.  596  s.  XY,  über  die  Watten- 
"bach  im  Pertz^schen  Archiv  X,  641  einiges  berichtet  hat.  Der  Inhalt 
4er  Münchenerhds.  ist  nach  Fanta^s  Au&eichnungen  folgender. 

Die  Hds.  besteht  aus  147  Blättern  und  ist  von  verschiedenen 
Händen  geschrieben.  Die  erste  Hand  schrieb  bis  f.  78*,  von  78^ — 86^ 
.schrieb  ein  zweiter,  dessen  Name  in  einer  subscriptio  genannt  wird, 
f.  3gb — J47  giuci  von  verschiedenen  Händen  des  XIY.  Jahrhunderts 
geschrieben.  Die  Blätter  1 — 78*  enthalten  den  liber  de  septem  sa- 
pientibus  (vgl.  Goedeke  GR^  p.  118),  eine  Sammlung  verschiedener 
Erzählungen,  die  Johann  Eloppfinger  de  Salma  1458  fer.  III.  ante 
b.  Maria  Magdalena  zu  schreiben  beendigt  hat  Derselbe  schrieb  auch 
•die  in  der  Hds.  folgenden  Gedichte  Petschachers,  die  bis  f.  86^  reichen, 
demnach  auch  nach  dem  angegebenen  Datum  geschrieben  sein  müssen, 
unter  die  G^ichte  Petschachers  eingemengt  sind  nach  dem  Gted.  XIY 
Gespräche  über  die  Gewalt  der  Liebe  zwischen  Adam  und  Eva,  Sampson 
und  Dalida,  David  und  Bersabe,  Salomon  und  Salba,  Alexander  und 
einer  Frau;  Paris,  Helena  und  Hector;  darunter  steht  mit  rother  Tinte 
geschrieben : 

Hos  versus  composuit  quidam  civis  Constantiensis 
Gener  Ulrid  Tinctoris  Salczburge  iu  habitacione 
dicta  Cell  nomen  eins  Conradus  Schaez. 
f.  87* — 129*  enthält  einen  libellus  de  vita  et  moribus  philosophorum, 
beginnend    ^De   vita   et   moribus   philosophorum   veteram   tractaturus 
multa  qui  ab  antiquis  autoribus  in   diversis  libris   de  ipsorum  gestis 


•)  Vgl.  mein  Iter  Austriacum  S.  87  (Wiener  Stud.  Jahrg»  1887). 

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HistoriBohe  Gedichte  ans  dem  XV.  Jahrh.  Q^^) 

sparsum  scripta  reperi  in  annm  colligere  laborari^  —  f.  129*— -141^ 
eine  Sammlxmg  von  Au8q>rQchen  der  Philosophen;  f.  143 — 147  eine* 
historia  Trojana. 

Von  dieser  Textesquelle  ist  die  zweite  völlig  unabhängig. 

Der  codex  Admontensis  Nr.  596  (»=  A)  s.  XV  ist  zum* 
grössern  Theil  eine  Papierhandschrift;  von  192  Blattern  bind  nur 
t  153 — 183  aas  Pergament,  25  Blatter  sind  unbeschrieben.  Der  In-^ 
halt  der  Hds.  ist  mannigfacher  Art:  f.  1—24  Johannes  de  Gersona. 
opusculum  tripertitum  de  preceptis,  de  confessione  et  de  scientia  mo- 
riendi:  ^Christianitati  suus'  —  f.  26 — 39  Jodoci  de  haylprunn  tractatus 
de  usu  et  modo  dietandi,  beginnend  mit  ^salutationes  ad  summum 
pontificem^  —  f.  40 — 44  Tractatulus  de  exordiis:  ^Quia  melius  ex 
forma'  —  f.  49 — 57  Auctoritates  ex  primo  libro  ethicorum:  'Omnia 
bona  appetuntur'  (in  10  Büchern)  —  f.  57 — 86  Tractatus  de  rheto- 
rica:  ^Bethorice  dulcedinis  florenti  sermone*  —  f.  86  In  isto  libro  con-^ 
tinetur  ars  predicandi  primo.  Item  ars  generalis  2^.  Item  ars  memo- 
rativa  3®  . . .  f.  105  Explicit  ars  predicandi  per  reverendissimum  ma- 
gistrum  Mauricium  Lejdis  per  manus  domini  Nicolai  weigselpäm'  de- 
wasserburga  anno  dni  m^cccc^Lii^»  in  vigilia  yigile  nativitatis  xpi. 
Darauf  folgt  ein  ^sermo  de  visitatloue  yirgiuis  benedictae  factus  Batis- 
pone  a  fratre  Johanne  de  capistra^p  doctore  egregio  iuris  civilis  uc 
viro  devoto  ordinis  minorum :  ^Audivit  Elisabet  salutationem'  —  f.  109 
(von  der  Ueberschrift  ist  nurmehr  sichtbar:  Et  e^t  de  ludo)  Gtenimina 
viperarum ...  in  der  Mitte  des  Blattes  Item  nota  versus  et  metra  de  ludo : 

Et  ciun  taxillis  i.  tabellis  ludo  tria  crimina  fiunt  (7  V.) 

Nota   alia   metra  de   eins   0,    am   Bande   von   derselben  Handr 
'Ovidius  poeta  dictavit'. 

Nunc  etenim  m'  pisces  captare  marinos. 
(38  Verse)  —  f.  111  ars  generalis  mit  Zeichnungen  —  f.  129  Statuta 
et  consuetudines   ecclesiae  Brixiensis  v.  J.  1422  —  f.  141   Sermo  de 
rixis    inter   Fridericam   III.    imperatorem   et   fratrem    eins   Albertum 
exortis:   ^Prefulcite  magister  ac  comprogedialis  amantissime  et  dilectL 
domini  fratres'  .  .  .  (der  VeröflTentlichung  wert)  —  f.  144**  folgen  die- 
unten  unter  Nr.  XII,  I,  XI  1—14,  V  14—18,  X,  VI,  VH,  VHI,  IX^ 
U,  III,  IV  abgedruckten  Gedichte  —  f.  153  Incipit  liber  epythetorum 
compylatus  a  magistro  iohanne  de  aquilegia  in   dictamine  refulgente: 
^Unus  est  pater  omnium'  —  f.  161  Summa  de  confessione:  ^Circa  con- 
fessionem  primo  queritur'  —  f.  173  Finivi  librum  scripsi  sine  manibus 
illum   (Schreibervers).     Es  folgen  sermones  varii  —  f.  184  2  Bullenv 
des  Papstes  Paul  II.  Georg  von  Podiebrad^)  betreffend;  die  Subsriptio 

>)  Vgl.  über  diesen  auch  die  Notiz  im  Cod.  LIV  der  Stiftebibliothek  in 

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»g38  Johann  Hnemer. 

f.  188  laatet:  Ista  copia  ooUacionata  et  concordat  cum  ariginali  scripta 
per  me  Nicolaum  Weigaelpammer  tunc  temporis  divinomm  coopera- 
i;orem  in  valle  Seil  Anno  1468^. 

Diese  Handschrift  hat  die  Gedichte  Petschachers  zwar  nicht  roll- 
ständig  erhalten,  sie  bietet  aber  an  Tielen  Stellen  der  überlieferten 
Oedichte  bessere  Lesearten  als  die  vollständigere  Münchnerhds.  Ueber- 
schriiten  tragen  in  der  Admonterhds.  nur  die  Gedichte  I,  VI  und  XII, 
bei  mehreren  ist  der  Baum  fQr  die  inscriptio  offen  gelassen.  Es 
rühren  übrigens  auch  in  der  Münchnerhds.  die  meisten  üeberschriften 
nicht  Ton  derselben  Hand  her,  welche  die  Gedichte  gesdiiieben  hat 
Da  ae  jedoch  kurz  den  Inhalt  der  Gedichte  charakterisieren,  wurden 
sie  bei  der  Beax'beitung  beibehalten« 

I*. 
Epitaphium  Slgismimdl  imperatorls. 

Cesar  et  Imperium  tuus  en  ego  Borna  sacratum 

Rexi  ^)  non  ense  ^),  sed  pietatis  ope. 
Pontificem  summum  feci  spretis  tribus  unum, 

Lustravi  mundum  scisma  necando  malum  ^). 
5     Et  sunt*)  Ungaria  mea*)  regna  Bohemia  plura«), 

Cum  grege  katholico  transeo  fine  bono. 
At  rex  in  Znojma  mihi  mors  preclusit  amara, 

Pace  Sigismundus  hie  requiesco  pius  ^). 
Mille  quadringenti  Septem  triginta  ^)  sed  ®)  annni 'ö) 
1 0         Nona  decembris  lux,  vivere  ^  ^)  quando  sino. 

In  der  Hds.  A*  35  a.  1450  des  Seryitenklo8tei*6  in  Innsbruck  ist  das 
Gedicht  folgendermassen  überliefert: 

I^.  De  Caesare  Sigismundo: 

Caesar  et  imperiuin  tuus  en  ego  Boma  sacratum 
Bexi  non  ense  sed  pietatis  ope. 


SeiteDstetten :  *Anno  ab  incamatione  Christi  1471  Georgine  de  Bodebrat  hereticus 
bussita  regni  Boemie  occupator  vitam  perÜnax  abrnpit  proprio  sanguine  pro 
crassitudine  saa  sufi'ocatus.  De  quo  laus  sit  et  gloria  Chnato.  Fuit  namque  is 
auatralium  omniumque  bonorum  acerrimus  hosüs'.  Der  Codex  CCXLI  derselben 
Bibliothek  enthält  f.  205—215  Hilarii  decani  Pragensis  concertatio  cum  Bokrzana. 

S=^C^(miean  Sa2Mmrg$n$e  (cf.  DudUi  mUcdL  II  186  Anno  domini 
MCCCXXXVII  obiit  Sigismundus  imperator  VIII  die  mensie  decembris  in  oppido 
Znayma  Morariae.  Versus:  Caesar  etcj. 

>)  Bex  S.  >)  ense  fui  S.  ^)  post.  v,  4  Utenoroe  e^iretsi,  domui  sie 

barbara  tela  Amplaque  regna  mea  contnlit  ecce  manus  S.  *)  paret  S, 

>)  gensque  Bohema  mihi  S.  ^)  post  v,  6  Insuper  et  Znoyma  persolvi  debita 

•Christo  S.  ^)  fw  7  et  8  am.  8.  •)  tnginti  M.  •)  fort  sunt 

10)  Anno  milleno  quadrigentis  adde  tri^nta  Septem  decembris  nona  erat  at^ue 
dies.  Tel  sie  brevius.  Sceptra  Sigismusdi  vindex  Conceptio  strinxit^..  >*)  Temre 
Jf.  nise  forte  quando  venire. 


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Historische  Gedichte  aas  dem  XV.  Jahrh.  339 

Ponüficem  snmmqm  feoi  spretU  tribus  muiiD, 

Lustravi  mmidaiA  schiBma  necando  malmn. 
Turcas  oppressi  et  barbaras  gentes  excossi,  5 

Ampla  dominia  contulit  manus  mea. 
Et  sunt  Hongaria  mea  regna  Bohemia  plora 

Face  Sigismondus  hie  requiesce  plus. 
Ac  iter  in  Znojxna  mihi  mors  praeclosit  amara, 

Oom  grege  catholico  transeo  fine  bono  10 

Anno  millenp  qoater  centum  ter  decem  adde 

Ac  Septem  menses  decembris  dieque  nono 

In  magno  positos  tenni  semper  ima. 

IL 

Opueeulimi  eontra  canciones  adyersiim  dominum  regem 
Albertnm  confletas. 

Albertum  regem  confondens  oda  silescat, 

Quid  Kagjmir  scribo  sit,  canat  omnis  homo. 
Primo  qae  regis  Jagel  sit  natio  pandam, 

Quis  faerat  vel  quam  credidit  ^)  ante  fidem. 
Omnes  esse  fere  puto  Litbanos^)  ydolatras,  5 

Gentiles  ritus  hi^)  peragendo  tenent. 
In  silvis  arbor  <5olitur  diversa  per  illos, 

lUic  dicwrt  magnos  habitare  deos. 

•    Vir  circa  Litbanos  in  Incis  habitat  qui 

Accendens  ignem  perpetoando  parat,  10 

TJt  non  extinguator;  nam  si  deficit  ignis, 

Credont  irasci  tone  sibi  yalde  deos. 
Hie  vir  incedit  diversas  veste  feramm 

Caudas  appendens  et  quasi  sanctus  erit. 
Hone  ignemque  Timm  plores  reverenter  adorant  15 

Hei  stuhi,  verum  querite  corde  deum! 

Sunt  et^)  4ilii  qul  serpentem  nutrire  domo  sunt 

ßolliciti,  lac  dant  huic  aliosque  cibos. 
Exit  quod  *)  comedat,  ex  antris  tristeque  ^)  serpit, 

Ipsi  tristantur:  prospera  nulla  sequi  20 

«Credunt,  sed')  si  lete  serpit  et  an  8)  caput  alte 

Elevaty  exultant;  grata  prophetat  eis. 
En  ipsis  coluber  dat  signa  bonique  malique, 

Mandant,  ut  nullus  ledere  debet  eum. 

Sunt  alii,  clarus  dum  sol  oritur,  saliunt  tunc  25 

Et  gaudent;  nubis  si  tegit  umbra  polum. 


0  cveddit  M,  ^)  Lituanos  M  (^assim).  <)  hij  M,  *)  om.  M. 

*)  ut  3f.  «)  tresteq  M,  ')  set  M.  «)     si  M. 


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g40  Johann  Huemer. 

Tunc  tristantur  et  hinc  mala  seu  sibi  grata  prophetant: 
Defraudat  talis  plurimuB  error  eo& 

Ad  cenam  si  quis  caros  invitat  amicos, 
30         Is  iuvenem  mactat  pelleqne  privat  equnm. 
Ignibus  accensis  hrmc  assat  vecte  foratum 

Insimnl  et  totum  plausibus  inde  forat  ^). 
Festinans  tone  conveniunt  ardenter  amici 
Mandacant  illum,  gramine  namque  sedent. 
35     Discerpont  assum,  sed  cmdum  qnod  fait,  assant, 
Tone  itenun  comedont,  quod  nihil  nitro  maneh 
ExtoUunt  propter  solemnia  prandia  sese 

Ac^)  succo  facies  sanguineoque  rubrant^ 
Ut  yideantur  eqnum  comedisse,  sed  ethnice^)  mira& 
40         Agnus  pascalis  talis  habetur  ibi. 

Sepe  duces  sunt  Litbanis  aut  alter  eorum 

Gentilis^),  qui  sie  ubera  sugit  adhuc. 
Dum  viginti  plene  vel  plures  habet  annos 

Et  quando  per  terras  equitare  solet, 
45     In  curru  se6um  bis  sex  ducit  mulieres, 

Ubera  sunt  quarum  lacte  repleta  nimis, 
Ac  ubi  pausat,  ibi  tres  sedes  nempe  locantor: 

In  medio  princeps,  femina  prima  sedet 
Ad  dextram,  nutrixque  sinistra  parte  secunda^ 
50         Mammis  extractis  sugit  utrasque  satis. 
Inde  duas  alias  binaa  iterumque  duas  post 

Donec  omnes  has  evacuare  poteat. 
Nutrices  iste  fiant  pinguedine  crasse 

Et  folles  magnos  pectore  quippe  ferant. 
55     Perfundit  barbam  de  mammis  lacte  repletis,. 

Annis  viginti  suxerat  iste  puer. 
Eins  ^)  milicia  de  cortice  calciamenta 

Defert,  arbor  quam  tylia  ferre  solet. 

Hunc  Jaglum  quondam  sumunt  pro  rege  Poloni,. 
60         De  paganismo  quem  profuisse  putant. 
Flenus  erat  dictis  Jagel  erroribus  ant« 

Et  multis  aliis,  scribere  plura  gravat. 
Omnibus  hoc  constat,  tria  quod  rex^)  is  mala  fecit». 

Femineus  semper  sit  benedictus  honor. 
65     Principis  alterius  uxorem  lege  beata 

Nuptam^)  Bilelmi,  quam  rapit  iste  sibi 
Herodis  normam  damnatam  sponte  seoutus, 

Pro  quo  Baptista®)  crimine  factus^)  obit. 


>)  vorat  AM.  *)  et  M,  »)  etnice  M»  ecce  te  A.  *)  gentiles  M. 

»)  cuius  M.  «)  res  M.  ^  nupta  M,.         ♦)  waptista  M,.       *)  eanctus  M.. 


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Historische  Qediclite  aus  dem  XV.  Jahrb.  g4l 

Post  hoc  bellatit  Prateoomm  ^)  crace  cesa 

Pro  terra,  quam  ius  abstolit  inde  sibi  70 

Begis  Bomani  yeterom,  qai>)  deniqne  regfuii 

lusto  indicio  dicitur  esse  rens. 
Contra  ohristieolas  gentilibns  assooiatis 

Pognans  inioste  com  crace,  Christe,  taa. 
Unde  venit  Pachale  dnx  Demidergal  ^)  et  Piidericus  75 

Atqae  Polak  Petrus  cum  sociisque  suis. 
Hi*)  capiunt  iustos,  yillas  predantur  et  igne 

Ecclesias  vastant  christicolasque  necant. 
Extirpant  clerum  falsum,  nummisma  monetant, 

lussa  dei  spernunt  ecclesieque  sue.  80 

Quis  Yos  huc  misit,  o  nequam,  dicite  <^),  Jagel^) 

Primum,  sed  quis  nunc?  filius  inde  ^)  suus. 
Ecce  modo  corvus  domitus  repetit  sua  furta, 

Yix  erit  hie  albus,  qui  niger  ante  fuit. 

III. 
Poloni  magna  dampna  feccrunt  regno  Boemie. 

Ecce  Bohemia^),  tolle  novalia  iam  Kazimiri 

Que  dedit  ac^)  alia  plurima  damna  ^^)  tibi. 
Filius  Herodis,  patriam  tu  quere  patemam, 

Noscis  gentilem  nempe  fuisse  patrem. 
Ergo  patris  regna  sumas  non  katholicorum,  5 

Unde  pater  venit,  hinc  remeare  potes. 
Elegit  quis  te  Bedericus  forte  sacerdos, 

Errabis  si  te  discet  et  ipse  fidem. 
Turbas  per  mundum  sanctissima  corda  piorum 

Propter  multa  mala  que  facis  atque  tui.  10 

Es  Kazimir  dictus  merito  destructio  pacis 

Zlavorum  Unguis  hoc  jdeoma  notat. 
Non  est,  ut  cantant,  David  hie,  sed  Jeroboam  rex, 

Israhel  errare  qui  facit  usque  modo. 
Hie  bis  quinque  bribus  a  binis  dividit  ac  i^)  has  ^^j  25 

Fecit  **)  adorare  tunc  vitulosque  duos  ^*). 
Aut  est  ut  Mahomet  ^*)  gentili  de  patre  natus, 

niustri  salva  dennuo  matre  sua. 
Scindere  sie  iustos  Kazimir  cum  gente  ^^)  Polens 

Temptant  sive  sui  patris  i')  habere  deos.  20 

Pacem  nunc  alii  querunt,  sed  bella  Poloni, 

Nil  deus  est  illis,  preterhabere  volunt. 
Dum  fuerant  Thabri  iuncti  simul  atque  Poloni 

Hostes  ecclecie  seu  dominique  dei. 


»)  Brutenorum  M.             «)  q«  M.  «)  Smidergal  0*)  3f.  <)  hy  M. 

«)  dicete  M.           «)  Jagl  M.           »)  om.  M.           »)  Boemia  3f.  »)  ac  AM. 

cf.  infra          «•)  damnatur  if.         *»)  ut  M.            '«)  hos  M,  »)  et  fecit  3f. 

i*)  III  Reg.  12,  28  s.           ")  Machomet  M.           »")  genta  A.  ")  patres  A. 


MittheilanffeD.  XVJ.  41^ 

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642  ..      Johann  Huemer.^ 

25     üt  possent  in  te  regnare,  Bohemia,  tamqaam 
;         Ut  Eazimir  heres  rex  cupit  esse  tuus. 

Est  hec  lex  Christi  vi  tollere,  que  taa  non  sant? 

Non  rex  es  exlex  iam,  Eazimire  puer. 
Sed  gener  Albertus  heres  cum  coniuge  magni 
30         Iure  Sigismundi  Gesaris  ista  tenet. 

Depulit  in  Thabor  hostes  ut  ad  antra  latronum, 

Qui  fugiunt  iustum  %  millia  plura  reL 
Sed  bombardarum  ^)  iustis  non  saxa  nocebant, 
Kam  sunt  protecti  cuneti  potentis  ope. 
35     Quos  derisistis  tos  Thabri  sive  Poloni^) 

Missnenses  ^),  hi  iam  colla^)  superba  terunt. 
Quatuor  ex  vobis  vicernnt  millia  strage, 
Desinit  ergo  gigas  ^)  ore  tonare  minas. 
Gaudent  Theutonici  ^),  deflent  sua  firnera  Thabri, 
40         Et  merito  quia  mors  altera  sorpsit^)  eos. 

IV. 

InrectiTa  contra  Polonos^). 

8i  quis  furatur,  secum  sunt  nonne  Poloni? 

Si  quis  predatur,  nonne  Polonus  erit? 
Eoclesias,  si  quis  incendit  nonne  Poloni? 

Si  falsarius  est^^),  nonne  Polonus  erit? 
5     Si  quis  scisma  facit,  sociantur  eique  Poloni, 

Ghristicolas  spemens,  nonne  Polonus  erit  ^  ^)  ? 
Si  quis  blasphemat  sanctos  cum  matre  Maria, 

Yel  Christi  corpus  qui  pede  trivit  humo, 
Yel  Sacra  qui  Septem  spernit  nonnulla  cremando 
10         Horum  nam^^)  socius,  nonne  Polonus  erit? 
Sic  nee  sunt  crudi  nee  cocti  credo  Poloni, 

üt  quid  se  salvant  ^^)  scisma  tuendo  ^^)  malum  ^^). 


Psallite  regi  nostro,  cuneti  psallite  Christo, 
Quod  psallat  lingua,  cor  tua  corda  canat  ^^). 

Nam  rei^  Albertus  letabitur  in  domino,  quo 
Et  nos  letamur,  quos  ligat  una  fides. 

Ac  laudabuntur  omnes  sibi,  qui  bona  iurant 
Pacis,  Christe,  tibi  talia  pacta  placent 


')  forL  iu8  tum.  ')  bunbardarum  A,  ')  boloni  A.  «)  Mis- 

nenses  M,  »)  corda  A.  «)  gygas  M.         ^)  Theutunici  A,        ^)  sorbit  If. 

^  Diesefi  Gedicht  aus  einer  Handsclmft  des  Prager  Metropolitancapitels  (=P) 
sieh  bei  Höfler,  Geschichtechreiber  der  husitischen  Bewegung,  Font,  L  Abth. 
EL  Band  S.  564.  ><>)  Et  falsarius  quis  P.  »•)  Sequüur  in  P.  Si  qui  mor- 

tificant  clerum,  sunt  nonne  Poloni  ?  Confundens  papam,  forte  Polonus  erit  w.  5—6 
am.  M.  »)  non  A.  »»)  Salvent  P.  >*)  tenendo  P.        *)  se^üur  in  P. 

Ergo  Bohemia  si  bona  vis  de  gente  Polona  Non  habeas  reges,  hec  tibi  ne  faciant. 
»«)  cor— canat  om,  A, 


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Historische  Qedichte  ans  dem  XV.  Jahrh.  543 

Obstructom  fiat  os  ergo  loquentis  iniqua, 
In  Christmn  dominum  pessima  lingna  rue  ^). 

VI. 

Contra  Bnekenzanum,  qul  eomposult  eancioned  contra 
dominum  Albertnm^). 

Com  sntor,  sartor  falsas  autenücat^)  artes, 

Tunc  ypocrita*)  cor  qoiyis  ad  alta  levat. 
Hie  est  philosopbus  doctor  Bokiczana  magister, 

Hie  est  vir  sanctos  forte  sophista  doli. 
Omnia  qne  loqnitor  ait  et  yetus  et  nova  lex  sunt,  5 

Precipit  bec  Christas  ac  ego  sive  dens. 
Condemnat  iustos  et  sanctificat  sceleratos, 

Sospirans  stertit,  nare  sonando  rudit. 
Argoit  in  magnis,  quae^)  solns  solvere  nescit, 

Baccis  inflatis  inorepat  arte  nora.  10 

In  digitis  monstrat  manibos  clamore  minator, 

Et  loscis  ocolis  respicit^)  alta  poli. 
O  miser  in  kathedra  dum  stans  jpocrita  blandit, 

Decipiens  iustos  predicat  omne  Tnalum. 
Infemi  portas  aliis  sed  non  sibi  pancUt,  15 

Nunc  flet,  nunc  ridet,  condolet,  inde  canit. 
lEt  magis  hunc  capitis  ezaltat  parra  gugulla 

Aurea,  quanl  regem  sancta  Corona  7)  üacit. 
^d  tu  Parisius^)  Padue  yel  forte  Wienne 

Birrea*)  vix  esses,  qui  modo  Plato  fores.  20 

Sed  de  divinis  seit  plura  Ooranda  ^^)  magister, 

Vix  cherubin  novit,  que  docet  iste  **)  seraph  ^^). 
Obstructum  fiat  os  ergo  loquentis  iniqua 

In  Christum  dominum  pessima  lingua  rue  ^^), 
■Que  rumpis  paoem,  quam  copulat  unio  sancta,  25 

Que  cupis  heredem  ^^)  pellere  iure  patris. 
Infelix  es  humani  ^^)  pincema  cruoris, 

Os  quod  divinum  predicat,  ipse  negas. 
Destruis  ecclesias  ac  omnipotentis  honorem, 

Infemi  miseros  es  quasi  rethe  ligans.  30 

Ignem  ^^)  cum  gladio  conflas,  es  dulce  venenum, 

Pseudosacerdotum  pessima  lingua  rue  ^^). 


<)  cum  adnot.  id   est  in  dominum  Albertum,   qui   fuit  chriitus  (X')  id  est 
unctos  M.,  Vi  contra  Rockyzan  A.        <)  in  marg,  adacrifi,    Ironica  contra 

Ruckzanum  qui  hoiusmodi  canciones  confixit  M.  ')  autenciat  A.        *)  yppo- 

crita  A.        *)  que  AM.        •)  respioat  M.  ')  comaa  M*  ^)  fort,  Pansiis. 

*)  in  fnarjK  M,  birrea  tuit  stultus  stultorum.  1^)  in  marg.  M,  Corranda  est 

sacerdoe  Thaboritarum  hereticus  cf.  Schlosser,  WeUgeseh.  9,  243.  >')  docet 

esse  M.  *«)  siraph  M,  *»)  cf.  aupra,  8.  '*)  herodem  M.  ")  humana  A. 
'*)  ingnem  M.  ^^)  taoe  M.  in  marg.  M.  maledictio  contra  predictos  sacer- 
dotes,  qui  mala  predicaverunt  contra  dominum  AlbeHum. 


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644  Jobann  Hnemer. 

VII. 

Exhortaeio  ad  Bohemos,  nt  diiigant  domlnnm  Albertniiu 

lam  lauda  dominum  iam  mente  Bohemia  leta, 

Da  Christo  grates,  at  pater  ipse  pios. 
Audivit  te  nunc,  quod  ^)  poscis,  et  hoc  tibi  prostat^. 

Terrenum  regem  munera  magna  dedit 
5     Albertum,  suus  est  qui  cultor  fidelis'), 

Mansuetus,  castus  est  humilisque  pius. 

Commendatur  in  muUü  rex  Albertus. 

Teraz  et  largus  omni  bonitate  repletus, 

Nil  nisi  si  pacem  possit  habere  petit^). 
Uxor,  si  tibi  sit  yel  si  sit  filia  pulchra, 

Hie  rex  Albertus  noii  viciabit  eam. 
5     Quilibet  heu*)  princeps,  si  luxus  crimine  sordet, 

Sed  proprium  castum  rex  amal^ille  thorum. 
Huno  legem  Christi  docuit  doctor  Nicolaus 

De  ^)  Dinkelspuchel  ^),  est  credo  sanctus '')  homo^ 
0  rex,  est  etiam  tua  pulchra  modestia  potus, 
10         Nam  sapiens  animus  ebrietate  perit 

In  bellis®)  fortis,  constans  et  in  hostilitato 

lusta  pro  causa  percutis  ense  tuo. 
Consumit  tempus  tua  bellis  tota  iuventus^ 

Et  nunc  vir  vivis  hostilitate  gravi. 
15     Felix  principium,  medium  laudabile,  finia 

Optimus,  antiqua  sit  tibi  vita  tua. 
Filius,  et  semper  de  te  fiant  tibi  nati, 

Heredes  qui  post  cum  pietate  regant. 
Hie  rex  Albertus  de  regum  stirpe  processit, 
20         Sceptri  Bomani  scripta  vetusta  lege. 

Gaude  nunc  vidua,  pauper  nunc  orphana®)  gaude,. 

Optastis  regem,  dat  deus  ecce  ^^)  patrem! 

Commmdado  cansüU  et  curie, 

Cuius  milicia  paciens  et  ^i)  curia  felix 

Non  deridetur,  si**)  miser  intrat  eam. 
25     Cuius  consilium  de  fönte  fluit  pietatis, 

Iniustis  parcens  premia  dando  bonis. 
Consulit  accipere  sua  non  tangens  aliena, 

Suadet  obedire  patribus  atque  deo. 
ludidum  simplex  dat,  non  cum  fraude  colorans, 
30         Perspicua  mente  multa  nociva  fogat. 
Hoc  in  consilio  non  architofel  **)  residebit, 

Is  nee  rex  aures  prebet  ad  ulla  mala. 


? 


Vn.  canii/mgüur  cmn  priore  m  A,       >)  quid  M.      *)  cultor  vaTde  ildeliff  JL 
pacem  Jf.  ^)  hero  A.         ^)  qui  M,        ^)  beatus  A,        ^  Dinkespu^l  M. 

imbellis  M.  ^)  orphane  M,  >«)  eta  A.  i^  est  A,  <*)  sei  M. 


*8)  achitoffel  A,  achitofel  M. 


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HistoriBcbe  CMiohte  aus  dem  XV.  Jahrh.  345 

Ut  Bchimi  mni  ^)  fUMes  damino  Albmio. 

Sam  de  r^;«  too  que  seribo  Bohemia  penea, 

üt  magis  ipsa  potes  esse  fidelis  ei, 
-Qai  de  sorde  toam  relerabit  ad  alta  coronam,  35 

Qui  nomen  magnnm  seribet  in  orbe  taum. 
*Qai  margaritam,  quam  perdideras,  oito  queret, 

Et  perdet')  fores,  qtii  sine  fine  nocent. 
,&rgenti  fodiet»  aori  de  monte  mineras  ^), 

Ipse  potest  peram  yalde  replere  toam.  40 

fiic  Christi  templa  deserta  reediflcabit, 

utile,  qnod  tibi  sit,  {nrotinus  ille^)  dabit. 
ffio  instanrabit  Präge  Stadium  generale, 

Quod  tua  per  mondom  gloria  magna  füit, 
fioc  de  rege  ftiit  toi^  nunc  eleotio  sancta,  45 

Earolns  at  quonlam,  sie  erit  ille  tibi. 

vm. 
Dualis  debeat^)  esse  eleetio  regls. 

Bisoe  Ubnun  qnintom  Moysi,  deus  hee  tibi  mandat, 

Dena  septena  parte  yidebis  ea*). 
SHge  sic^  regem,  nt^),  sit  de  fratribus  onus 

Non  hostis  fidei,  non  ydolatra  malus. 
ITon  sit  cura  Bohemis,  si  rez  Theutonious  sit,  5 

Dmnmodo  sit  iustus  regna  petendo  sua. 
OBt  sibi  sunt  fratres  Australis  sive  Bohemus, 

Christus  et  ecclesia  cum  patre  mater  erunt. 
Theutomd^)  reges  bona  multa,  Bohemia,  pro  te 

Fecerunt,  ut  scis,  Earolus  atque  suL  10 

Dum  Sit  christioola  yel  Theutonicus  Yel^<^)  Bohemus, 

Iustus  sive  pius  rex  mihi  quisque  plaoet. 
Sic  in  coUoquüs  pariter  residendo  Bohemi 

Discant  pro  regis  ^^)  semper  honore  loqui. 

IX. 

Sequltur  reprobatio  enroruia  Hussitarom  de  snseepelone 
saere  ewcarlstie« 

Errant,  qui  oalieem  eonfirmant  esse  bibeadom  ^*} 

Christi  preoq^yto:  sie  perit  omnis  hemo/ 
Si  non  de  calice  bibit  et  de  aangnine  Christi; 

Hoc  obseorantar  dogmate  multa  mala^^). 
Sic  für  yel  latro  moritnr  piro  erimine  farü,  5 

Clamat:  pro  Christi  sanguiae  lado  morL 


>)  sint  M.  >)  perdit  Ä,         *)  3f.  cwn  gl.  hoc  est  in  montibus  Cuttais. 

ipie  A,        ^)  deceat  A.      deateronomii  XV«  capitulo  in  mg,  A,        ^).eam  iL 
,  «rt  J£.  <0  qui  If.  ^  Tbeutonici  A.  (pauim),  Theotonici  M. 

•*«)  ve  if.  **)  regi  M,  >*)  contra  communicantes  snb  utraque  4n  mg,  Jf., 

«umpoione  M.  ^  bona  M, 


.;2 


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Q4ß  Johann  Huemer. 

Felix  si  dogma  tibi  dono  Bohemia  sanctom 
Feceris  ecclesie,  sunt  dab  metra  tene : 

Panis  ^)  sub  specie  dum  Christus  creditur  ess<^  . 
10         Sufficit  ille  tibi,  sunt  caro  sanguis  ibi. 

Pseudosacerdotum  tu  noli  credere  dictis, 
Virus  pro  melle,  qui  dare  sepe  solent. 

Sed  nunc  ecdesif^  tibi  quid  dat,  omnis  bomo  dat,. 
Et  rex  Albertus  dant  tibi  papa  simul. 

X. 

Hnngaria.  : 

Gaudeat  Ungaria,  riegem  que  prima  ^)  coronat 

Albertum,  sed  sis  tota  fidelis  ei. 
Ipse  tuos  bestes  ad  danda -tributa  *  coartet  ^) 

Et  Tenetus  tibi  dis  cuHetä  retenta  dabit. 
5     Turcorum  rabies  sub  eo  oessabit  in  evum, 

Quos  conculcabis  cum  p^de  leta  tuo. 
Et  similes  canibus  delebis  inerte  canina^)» 

Ve  Turcis/quorum  iam  cito  finis  ferit. 
Ut  Ladislaum  sanotum  regem  deus  et  hunc 
10         Adiuvet  Albertum,  quod  ^to,  fiet.  Amen. 

Commendacio  regis  Alberti*. 

Hie  est  Albertus  regum  re^  optimus  orbis, 

Quod  de  te  soribo,  suppleat  omne  deus^). 
Tu  rex  Bomani  sceptri  super  omnia  mundi 

Begna  triumphabis,  Cesaris  esto  vioe. 
5     Imperii  thronu^n  tibi  gens  parat  alma  sacratum,. 

De  quo  iura  dabi3  omuibus  orbe  pia. 
Jherusalem  Babilon  Altana  sive  Eathaya,^ 

Turcia  Tartariä^  sint^)  simul  ista  tuÄ;- 
Et  Sarraoenorum  tuar  dant  omnia  regna, 
10         Sis  dominus  mundi,  siut  mare  terra  tua. 
Impugnans  quicumque  fideni  Christi  cadat  ense 

Et  sübstematur  sub  pedibusque  tuis. 
Anglia,  Francia  rex  hie  iunget  federis  arcu, 

Tos  isunul  in  pace  regnaque  yestra  locans^ 
15     Austria,  que  nutrix^)  Alberti  dignia  fidsti,. 

Gaude  mo  in  te,  lilja  iuneta  rosis 
Begia  concrescunt;  tuus  est  dignissimns  ortuB^ 

Qui  tales  ü(xes  fert  in  honore  noYos. 
*Parcite  quando  mei  defendo  regis  honorem^. 
20         Camiole  genitus  natio  zlava  mea  est. 


^X  pannit  M.  *)  primo  A.  *)  cohaccet  Al  *)  caittina  Jf» 

«)  decEQS  A.  *)  tartharia  A,  *)  fint  (?)  3f.,  sunt  A..  ,'         *)  imtriB  A^ 

*  9upra  hoß  versus  Ugüur:  Lateat  dominum  Fridericnm  regem;.  dksuM  ^  A^: 


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Historische  Gedichte  aas  dem  XV.  Jahrh.  g47 

Hos  versus  caris  cecini  Nicbknis  amicis,      

Znoymensis  primo  sum  liotulator  ego.    '        .   ;      *  ,., 
Mille  redemptoris  quadringentos  dabis  annos-  ._•   -^      '  " 

Et  triginta  novem  tunc  notat  acti»  stilus.  \ 

-    •  '    •  .    r.  ,   .  ,"    .  ' 

Epitaphium  regia  Albertl. 

Ecclesiam  Christi,  quam  ^)  pacificare  cupivi 

Albertus,  condo  res  pius  ossa  luto. 
Hie  mea  pfredata  iegitur  sub  rape  Corona/    '  -'  "'      .7  -»^ 

Eegali  veterum  stirp^"  Wienna  patruüi'-'*^^^^         «— 
Sceptri  Bomani  genuit  me,  quod  modo  rexi,  5 

De  radice  pia  surgit  origo  mea. 
ürbes  castra  rota»  regAommcpreUA^seoUB»       "'•  '  ^''    «'--^ 

Sacrilegas  vici  stragibu^'Wsd  gräf#f     ^  J    :  U 

Turcis  occurriy  circumdare  Thabor  adivi, 

lussi  ludeos  ante  cremare  meos.  .10 

Begna  Bohemoram  nie  jplangunt  Paürion^xrum,  ^'      -'^ 

Fl«bit  -alens  plürei'  Austria  'ike^i^  diei.*    -       "^       ' 
Hec  mea  per  multos  lacerantur^)  regna  tyrannos, 

Clerus  sicut  ovis  ')  iam*  datur  esca  lupis. 
Hii  quos  dH»Ti  nimitan  miseros  mihi,  multi  ^  -      ^5 

Architoftl'^)  Iu49f.4&nt  SQ&melU  feire.        ..  •,.-,'[  .;:.. 
Quot  me*)  flent  oonli,  totjj  corda  fid^a  ipuö4i,,:      :: 

Pro  me.  nunc  ore^nt,  qoi  näc^s  ^ta.jdolenjb.  ^ 
Mille  quadri^g^ti  triginta  ^);jioy«m  modo  Christi    /. 

Sunt  aniUy.  terp  Simonis  7)  astr^  peto^..   .     .1  i.'.^^n-J.  '     20 
.■:  >;•;:-;.;.'/;      t   '•.  .:;i   >:i>X 

.  .  '      .    .  •  XILL    .-.  ;  ■    '  r  .;'.7   :.:;::, 

EpltapUiu»  Ellzabet  reglne. 

Caesariis  e  tribulis  *)  eo  mundi  filia  neptis^ 

Elizabet  iaceo  marmore  tecta  doihb.-  ' 

Begna  Boliemorum  velut  heres  Pannoniorum**) 

Cum  Ladislao  prole  relicta  peto.  

Ista  Sigismundus  pater  Albertusque  maritus  5 

Sceptrigeri  grati  nam  tenuere  mei. 
Impia  set  miseram  gens  Hunnorum  yiduatam 

Me  cum  pupillo  depulit  ense  suo. 
Hoc  opus  iniustum  per  totum  defleo  mundum, 

Forsitan  etemus  vindicet  iUe-  deus.  10 

Si  possem  parvo  ferrem  nunc  oscula  nato. 

Pro  quo  plus  doleo,  sum  pia  mater  ego. 


XIL  Epitaphium  domini  t.  A.  A.  *)  fort.  qni.  *)  lecerantur  JH. 

»)  ciTis  M,  *)  achitofel  M,,  achitoffel  A.  cf,  9upra  p,  644.  »)  non  3f. 

*)  tringinta  M.  ')  die  festo  Simonis  moriuus  est,  •)  tribulis  e  tribulus  M. 

•)  Ponoriorum  3f.  • 

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Q^  Johann  Haemer. 

Mille  quadringenti  quadragipta  duo  Christi 
Ann!  pre  Thome  inartirizante  ^)  die. 
15     Tunc  fallaz  yai^i  ipe  aivit  gloria  mondi, 
Hie  regina  moror  pulfore  sparsa  tegor. 

Snscipe  me,,  dominei  superos  da  scandere,  Christe, 
Sic  orate  pii,  dentur  ut  i^ta  mihi. 

XIV. 

1. 

Qaataor  en  nxim  Olomucia')  Iglayia,  Bronna, 
Znoyma  plac^i^t  fidei  iura  tenendo  deo. 

2. 

En,  ^mor  ^ectis,  Iniustis  Ordinat^)  {Tltor; 
Sic  Fridericus  ego  rez  mea  iura  r^go. 


Nicolaus  Pet3ohac)iQr  ^ohann^s  ^)  Sigism^di  i^  Ziiojma 
actum  vel  dictum  ^)  1445  3  post  Jacobi  .  .  .^). 

xy. 
Planctus  super  m<^rte  Ißli^l^lay  regfs  P^lonie. 

Plangite  me  celi,  me  plangant^  onmia  mundi 

Entia,  me^)  casum  flete  sabisse  malnm. 
Christicole  fratrem^)  concti  me  flete  per  orbem, 

Ac  regem  ^<>)  yestram  sie  cecidisse  piam. 
5     Plangite  Litwani  ^^),  pariter  me  flete  Poloni, 

Bez  morior**)  vester  filius  atqne  pater. 
Snm  Wladislaos  rex  yictor  sepe  colendos, 

Sepe  fuge  celeri  ^')  milUa  mnlta  dedi. 
Florida  ^^)  quam  cicii^  periit  mea  mqrte  iuYentus, 
10         Intrepidus  yizi,  pronu?  ad  voüa  fdi. 

Ecce  menm  rpseom  qaqd^^)  Christo  fnndo  craorem, 

lam  tibi  de  vitam  ireZy  dei^  alme,  meam. 

Ufeacriptio,  bdli. 

üt  canapi  ^^)  silye  sie  stabant  agminis  haste, 
Grande  sagittarom  sie  ferit  jmber  humum. 
15     üt  bombardarum  tonitru  sie  fhlmine  flatum  ^7), 
Aurea  sie  scuta  sanguine  fisusta  rubra. 

Armorum  genera  splendentia  plurima  tela, 
Sie  tentoria  stant,  urbibus  equa  micant. 


«)  mercuriante  M.  «)  Olomunc  M.  »)  ordinor  (?)  Jf.,  cf.  W.  de 

Porta,  Di$.  Deviem  und  Motto  der  Hahthurger  8.  29.         *)  sie  M.  »)  diCiB  M. 

q  etc.  4C.  XY.  inectHptionem  pasekn  &m,  Cracovienm  cf.  mßpra  p.  633). 

^  plangont  M,  «)  casum  me  C.  ^)  tr&ixes  C.  ^^)  vestrüm  reg[em  C. 

^\)  lituani  M,  ^*)  maior  C.  >')  sceleri  M.  ^)  fiomda  M. 

«»)  pro  Jf.  C.  >•)  campi  C.  *^)  flatu  M. 

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Historiiebe  Gedichte  aus  dem  XV.  Jahrb.  ^9 

Gastrorom  gentes,  acies  mult«  gradientes» 

Tympana  Torconun  tanUqofi  turba  caaam.  20 

Aerea  ^)  multar^m  re^onant  clangore  tubaram, 

Sic  eqaos  alter  equom,  vir  premit  inde  Tirum 
Oorpore,  sie  malii  etan^imtur  m^8Be  maaipli, 

Sed  plnres*)  Turcos  mors!^)  aecat  ense  reos. 

AmpUus. 

Hec^)  qnando  vidi,  timai  nil,  omnia  sprevi  25 

Ad  beliom  socios  provocitando  meo8. 
Jhemsalem  capere  Tolni  tmnalamqae  videre, 

Quo  fderat  positus  rex  Jhesos  ipse  deas. 
Oonstantinopolim  Trojam  sie  fortis  adissem, 

Hectoris  aut  ossa  forte  Yidere  sua.  30 

Magnus  Alexander^)  horupi  Macpdenia  Teuoer 

Segnicole  metuunt,  me  placitare  petunt. 

Mali  cftn^Uiariü 

Quidam  dant  Huni  modo^)  eonsiliumque  Poloni, 

Nummis^)  nos  dita,  tu  sacra  bella  para. 
Bex  miser  ut  fias,  tu  nobis  omnia  prestas^),  35 

Ex  servis  dominos  fac  tibi,  stulte,  noTOS. 
Tu  rex  mendiea,  viles  si  ponis  ad  alta, 

Post  te  derident,  qui  tna  castra  tenent. 
In  dondbus  servi  maneant,  rex  tu  miser  exi 

Ad  campos  terrae  pacificare  tuas.  40 

•Qui  primum  iusti  facti  sunt  inde  tjranni, 

Orescentes  dominos®)  decipiendo  suos. 
Qui  fuit  ante  brutus  ^^),  volat  ut  de  stercore  parvus, 

Omnes  tunc  ledet,  nam  super  alta  sedet. 
Post  hoc  11)  sacrilegi  facti  rapiunt  *•)  bona  eleri,  45 

Ecclesias  yastant,  perdere  claustra  iuTant  ^>). 
0  quot  iam  reges  terras  ac  opida^^)  leges 

Consilium  tale  iecit  ad  yma  male. 

Ideo. 

Tardabant  Huni,  Qreci  Venetique  Poloni, 

Omnes  h^  populi  nempe  iuyare  michi.  50 

Credebanit  vellent  sua  quod  '^)  promissa  tenerent, 

Sed  non  adyeniunt  meque  perire  sinunt. 

Ampliua. 

In  me  tunc  multa  surgit  paganica  turma, 
Prevaluit  feesum,  calcat  adusque  lutum. 


<)  aera  C.  *)  per  Tices  C,  *)  meot  Ol  ^)  hoc  C  ^)  Allexender  C. 
6)  michi  C.  7)  numini«  C.  >)  prestes  C.  *)  domino  M.  ^^)  bn^ms  C. 
•11)  hec  C.        «*)  capiunt  C.         ")  minant  C,        ")  opida  CM,        ")  suaque  C. 


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650  •'    Johann  Huemer. 


^  •  ^^ 


55     Mauroram  nigre  circumdare  castra  katerve^)  r^juno^i*^- 
Ad  mea  conieurrunt,  hec  penetraridb  -prem«fi€i7^ß^>' 
Ceduntur  lassi  victores,  sunt  mödö^  victi, -"'^  ■     '  (*  •  -* 
Heu  tunc  katholici  8uccubu€*ö  Viti.    * ''^  ^^'^'  -*  -'^'^ 
Tunc  vexüla  cadunt  arcus  clipef  re^uiööctthifiii-  -^^'  *^'' 
60         Balistas  galeas  sub  pede  calco  meas.  (*  *   -'^  fj  ^*> 
Non  Pub  lorica,  thorace  fuit  caro  tuta, 

Nee  fit  secura  casside  Wcta  coma. 
En  casus  est  f%ctu^  iste  maris^)  prope  litus  ^)y 
Hosti  subsidium,  nauta*)  dabatque*)  fretum.      i\ 
65     Exultant  Turci,  jdeflent  sua  funera  ^usii,  ^      ^  ,;; 

Yertas  in  lisum,  tu  idoas,  onme,  malum!  -^^.^         r* 

.       AUißic, 

Sed  narrant  beÄum  reli^ui  öio  esse  peractuin:- 

Curribus  aggreiästis*)  rer  fuit  arte  soius. 
Turcorum  multas  superaverat  inde  katervas, 
70         Strage  ruunt  hostes  iam  quasi  quinque  dies. 

Secum  tijm^fCeLir^s  der  curribus  artat v^uestres,  ;: 

Hostes  per  Ipngaff  ezit  ^)  adire  vias., 
Quos  pedites  Jiabuit  in  curribus  eccej^^eliquit, 

Lotus  ait.  Victor:  est  michi  grandis  honor.      .     / 
75     Ethiopes  validi  yeniuni  tunc  per  mare  multi,  .     .-^^     ^ 

Currus  invadunt,  hos  ibi  yalde  premunt.  .   " 

Occidunt  cunctos,  noi^  mirum,  sed  modo  fessos,       ;,  ^^ 

Ac  ibi  solemnis  tu,  Juliane,  perisl 
Tunc  Tenit  remeans,  hec  Tidit  rex  leo  certans, 
80         Curribus  eitinctos  strage  fuisse  suos. 

Aiunt  sublimes  ad.eum  duo  nempe  barones    ; 

Forte  Polonas  erat,  Ungarns  alter  erat 
ünicus  ex  nostris  denos  percussit  in  illis, 

Accreyit  ^  multum  ^)  tetra  ^^)  katerva  cuium. 
85     Sufficit  hoc  nobis,  rex  inclite^^),  iam  cito  fessis, 

Tecum  sie  equites  cautus  ^^)  abire  potes. 
Non  erit  hoc  yere,  lato  tunc  increpat  ore, 

Non  cedam  ^')  timidus  ^^),  rex  ait  iste  pius. 
Qualiter  occisos  possum  ^^)  dimittere  iustos? 
90         Laude  licet  moriar,  Victor  ad  astra  ferar. 
A  patre  gentili,  sed  converso  pululavi         - 

Cum  grege  katholico  transeo  fine  bono. 
Ac  me  Theutonici  ^^)  facti  plangent  ut  amici, 

Yivere  me  vellent  et  necis  acta  dolent. 
95     Me  Eazimir  frater  deplangent  ^^)  me  pia  mater, 

Iam  mihi  si  possent,  oscula  grata  darent. 


>)  caterve  C.            «)  om,  C.           •)  littus  C.           *)  nata  M.        »)  dabanfc 

quoque  C.            «)  currutim  C.            0  ^^^  ^-  ')  acrevit  C.  •)  multa  C^ 

multos  M.          >o)  terra  C.  ";  iclite  C.  »«)  salvus  C.      .     >•)  credam  C. 

1*)  tomidis  C.       ")  possim  C.       »•)  Theotnnici  M.^  ac  inimici  me  f.  p.  et  a.  C. 


\T 


)  me  plaget  C. 


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Historische  Gedichte  au»  dem.XV.  Jahrh.  g5^ 

Flent  ^)  rex  Bomanos,  Aastralis  me  Fridericns, 

Frater  et  Albertos,  camis*)  id  ecee*)  stuniia.. 
Sic  non  abduci  poterat  verbis  neqae  com  vi 

Bex  Josae^)  sancti^)  inoite  qaievit  ibL  100 

0  premesta  dies  Martis  ^)  mihi  das  modo  fines, . 

Victus  Martini  vespere  strage  fai!  * 

Octodecim  meoom  qaasi  millia  sunt  socionuxi 

Gesa,  super  summos  se  statuere  polos.  ,     , 

Inter  quos  magnas  est,  Borna,  tuos  Julianüs  105 

Passus  legatus  miles  ad  astra  datus. 
Secum  pontifices  cesi  sunt  audio  plures, 

Certamen  Christi  fortifibando'  dei. 
Suscipe  Martine  presul  nos  sanctificate^  . 

Martiribus  statues  7),  sanguine  iunge  pares.  110 

Mille  quadringentique  ^)  quadraginta  modo  Christi 

Quatuor  ac  anni  talia  bella  tuli. 
0  sol  flammigeros^)  proprios  absconde  oolorea,. 

Tempore  quo  tanti  suecubuere  yiri. 
Et  locus  is  rores  pluyias  ut  Gelboe  montes  115 

Numquam  sustineat,  sed  ^^)  mala  multa  ferat. 

Mit  sie. 

Tunc  iterum  bellum  reliqui  sie  esse  peractum 

Narrant  sub  numero  quod  ^  ^)  periere  noto. 
Hostes  occisi  bis  centaque  millia  strati 

Sunt  et  ex  horum  corpora  facta  lutum.  120' 

Septuaginta  sunt  ex  iustis  millia  cesa, 

De  quibus  est  paucis  yita  retenta  yiris. 
Qui  certe  vivunt  et^*)  campos  obtinuerunt, 

Nemo  superfuerat,  hos  quis  abinde  fugat^'). 

De  capite  dicti  regis. 

0  lacrimosa  nimis  sunt  hec  homo  que  modo  dicis,  125* 

Et  si  sunt  Tera,  sunt  nova  Talde  mala. 
Bex  est  Turcorum  quasi  mango  ^^)  Tel  canis  horum, 

Deposuit  sanctum  tam  caput  atque  pium. 
Almi  sceptrigeri  Wladislai  benedicti 

Corporis  a  truneo  desecat  ense  suo.  130 

Inde  duci  misit  Despot  ^^),  cui  nuncius  inquit: 

Ecce  Caput,  princeps,  credere  namque  potes,. 
Quod  Wladislaus  noster  preeeps  inimicus 

Sic  est  occisus,  ut  caput  ^^)  ipse  vides. 


<)  flebit  a  «)  carus  C.  «)  esse  CM,  *)  Josie  €,         »  fiu5ti  CT 

«)  mortis  M,  ')  stataens  C.  *)  quadringenti  C.  •)  flammigenos  C 

*•)  facti  mala  cuncta  f.  C.  ")  quot  C.  «»)  etiam  M.  ")  fuga  et  C: 

U)  xnago  C.  ")  dispot  if.,  at  cf,  CaOimach,  de  reb.   Wlad.  lib.  IL  p.  489* 

(SckuHmdtner,  senpU  rer.  Hung,  t.  L),  »«)  capud  M,  r^  i 

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4g52  Johann  Huemer. 

135     0  capat  almificam  saoro  oum^)  crismate  ünctam 
Atqne  ooronatam  Ijlia  serta*)  patrom! 

Exhartaüo  pro  laude  cum  valedicüone. 

Omnis  plebs  lauda  iavenis  tarn  strefioa  gesta, 

Hoius  adhuc  casti  cor  habuisse  viri. 
Milicie  seeptrom,  magnanime  floscule  regam, 
(140         0  Wladislae,  iam  sine  fine  valel 

Excusaeio  metriste. 

Sicnt  percepi')  sie  soribeiis  prelia  diii, 
Si  quid  oberrayi,  pareit«  poseo  mihi. 


Hos  yersos  caris  cecini  Nicelaas  amicis, 
Znoymensis  primo  Bum  notnlator  ego"^). 


«)  in  a  »)  fwio  Jf.  •)  ^cepi  M.  *)  Dieselben  Verse 

«chliessen  das  Gedicht  über  die  Schlacht  bei  Waidhofen. 


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Kleine  Mittheilnngen. 

Zur  Biographie  des  Annalisten  Oerlach.  Spärlich  sind  die 
Qaellen,  die  über  das  Leben  des  berühmten  Annalisten  Ger  lach 
(Grerlacus,  Jarloch),  des  ersten  Abtes  des  Pramonstratenser-Chorherren- 
stiftes  Mühlhansen  in  Böhmen,  fliessen.  Nor  einzelne  Bandnotizen 
Gerlachs  in  den  in  seinem  Auftrag  geschriebenen  Annalen  (Codex 
StrahoTiensis),  nebstdem  anch  einige  Stellen  des  Textes  enthalten 
Angaben  über  das  Leben  dieses  ausgezeichneten  Mannes.  Fast  alles, 
was  sich  darüber  sagen  lässt,  finden  wir  bereits  bei  verschiedenen 
Herau^eJb^em  seines  Werkes  zusammengestellt  i).  Hier  beabsichtigen 
wir  nur  einige  Ergänzungen. 

Dass  Gerlach  im  J.  1165  geboren  warde,  steht  fest,  da  er  selbst 
unter  1186  bemerkt:  „Eodem  anno  . . .  sabbatho  quatuor  temporum 
in  pentecoste  (7.  Juni)  promotus  sum  in  sacerdotem,  annos  natus 
yiginti  unum  ego  Jar.,   qui  post  yinc(entium)  haec  scripsi,  amen.^^ 

Nicht  so  sicher  und  gewiss  ist  aber  das  Vaterland  und  die  Ab- 
stammung Gerlachs.  Palacky,  und  schon  vor  ihm  theilweise  auch 
Dobrowsky  und  Dobner,  yermutheten,  dass  er  aus  edlem  Greschlechte 
ii^ndwo  in  Böhmen  geboren,  ein  naher  Anverwandter  des  Grafen 
Georg  von  Mühlhausen  (comes  Georgius  de  Milewsk)  war,  was  auch 
in  den  Ausgaben  der  Mon.  Germ,  und  Fontes  Ber.  Boh.  angenommen 
ist  Nur  Tauschinski  und  Pangerl  scheinen  mit  dieser  Ansicht  nicht 
übereinzustimmen,  „weil  zu  wenig  Gründe  dafür  sprechen^S  ohne  jedoch 
diese  Frage  selbst  näher  zu  discutieren  (cf.  Fontes  Ber.  Austr.  SS.  5 
Seite  XXXII  Anm.  1). 

Bei  genauer  Prüfung  der  Annalen  Gerlachs  wird  die  Wichtigkeit 
der  ganz  kurzen,  wohl  aber  etwas  dunklen  Bandnotiz  Gerlachs  zum 


<)  Vgl.  Wattenbach  Geschichtsquellen  «  2,  320. 

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■654  Kleine  Mittheilungen. 

J.  1174  nicht  entgehen.  Die  Notiz  lautet:  „Hoc  anno  appositos  som 
literis  in  cella  juxta  Würzeburg  et  hoc  in  festo  sanctissimi  viri  God- 
salci  Syloensis  abbatis,  qui  capitulo  rediens  me  propter  avunculum 
meuni  dominum  öerh.  recoUegit."  Sie  ist  heutzutage  im  Urtexte  nicht 
mehr  zu  finden,  weil  das  betreffende  Blatt  ausgeschnitten  wurde,  und 
kann  also  nur  nach  der  im  Stifte  Baigern  befindlichen  Abschrift  des 
Abtes  Pitter  angeführt  werden,  woselbst  noch  die  kleine  Anmerkung 
am  Baude  beigefügt  ist:  „Gerh.,  forte  Gerhardum.^^ 

Die  Worte  „appositus  sum  literis  in  cella  juxtaWürzeburg^^  fanden 
l^is  jetzt  wenig  Beachtung;  daher  die  Behauptung  bei  Tauschinski 
und  Pangerl,  Gerlach  sei  zu  Würzburg,  und  die  in  den  Fontes  Ber. 
Boh.,  er  sei  auf  einer  Elosterschule  nächst  Würzburg  erzogen  worden. 
Wattenbach  wiederholte  einfach  die  Worte:  „in  cella  prope  Würze- 
burg.'^  Wir  glauben  vielmehr,  dass  unter  „celW'  nichts  anderes,  als 
das  Prämonstratenser-Ghorherrenstift  Oberzell  (Cella  Dei  superior) 
am  linken  Mainufer  bei  Würzburg  gemeint  sei^  dasselbe,  welches  auch 
in  der  Biographie  des  h.  Norbertus  ebenfalls  nur  „Gella^^  genannt  wird 
(„quae,  Cella  nomine,  divinis  cultibus  claret^^;  cf.  Mon.  Oterm.  SS.  12, 
Vita  Norberti  arch.  Magdeb.  c.  15;  P.  G.  Madelaine,  Histoire  de  saint 
Norbert,  Descl^  1886,  S.  313);  dies  umsomehr,  als  auch  Abt  Gott- 
schalk von  Selau,  der  auf  seiner  Bückkehr  vom  G^neralcapitel  zu  Pre- 
monträ  in  Frankreich  den  jungen  Gerlach  nach  Oberzell  brachte,  dem 
Framonstratenser-Orden  angehörte. 

Nach  den  Fontes  Ber.  Boh.  wäre  dies  im  November,  nach  Watten- 
bach am  1.  November  1174,  also  am  Feste  Allerheiligen,  geechehen. 
Wir  wissen  nur,  dass  die  Generalcapitel  zu  Premontr^  laut  Anordnung 
des  Ordensstifters  Norbert  alljährlich  am  Feste  des  h.  Dionysius,  also 
am  9.  October  abgehalten  werden  sollten,  somit  muss  die  Ankunft 
Oottschalks  und  Gerlachs  in  Oberzell  in  den  Spätherbst  1174  Mien. 

Aus  den  Worten  „qui  capitulo  rediens  me...  recollegit^^ 
wird  man  folgern  können,  dass  G«rlach  sich  vordem  irgendwo  im 
westlichen  Deutschland  aufhielt,  wenn  ihn  Gottschalk  auf  seiner  Bück- 
kehr aus  Frankreich  mitnehmen  konnte  (recollegit).  Auch  der  aus  der 
Gölner  Gegend  stammende  Abt  Gottschalk  von  Selau  gehörte  bis  zum 
J.  1148  der  Prämonstratenserabtei  Steinfeld  in  der  Eifel  an,  er  wählte 
daher  den  Bückweg  von  Premontre  etwa  über  Steinfeld  und  Cöln 
und  brachte  vielleicht  auch  irgendwoher  aus  den  dor eigen  G^enden  den 
neunjährigen  £naben  nach  Oberzell.  Die  Worte  „propteravunculum 
meum  dominum  Gerh.^^  scheinen  diese  Ansicht  nur  zu  bestätigen, 
weil  aus  denselben  geschlossene  werden  kann,  dass  Gerlachs  Onkel 
'dem  Abte  Gottschalk  (vielleicht  als  sein  Landsmann,   oder  war  dieser 


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Zur  Biograpliie  des  Annaliaten  Gerlacb.  g55 

Oakel  im  Stifte.  Oberzell?)  gut  bekannt  war.  Daraus  würde  sich  aber 
mit  grosser  Wahrscheinlic^eit  ergeben,  dass  Gerlach^  der  einen  aus- 
f^prpchen  deutschen  Namen  trägt,  nicht  aus  Böhmen,  sondern  aus 
Deutschland  stammte.  >) 

Mag  man  hier  auch  auf  die  böhmische  Form  seines  Namens,  die 
Jarloch  lautet,  wie  er  sich  selbst  bekanntlich  am  Ende  seiner  Annalen 
unterschrieb  (z.  J.  1186:  „ego  Jar.[loch],  qui  post  Vinc.  (entium)  haec 
scripsi,  amen^^),  hinweisen,  so  ist  dadurch  unsere  Ansicht  immerhin 
noch  nicht  widerlegt,  weil  der  ursprüngliche  Name  Gerlach  (Gerlacus) 
lautet.  Dass  aber  der  Annalist  sich  an  der  erwähnten  Stelle  „Jarloch^^ 
unterschrieb,  finden  wir  dann  begründet,  weil  er  sein  Werk  zunächst 
für  seine  böhmischen  Stiftsbrüder  in  Mühlhausen  verfasste.  Und  wenn 
er  dann  später  bei  Ansbert  zum  J.  1187  am  Bande  bemerkte:  „ego  0^. 
suscepi  locnm  istum  regendum  et  nomen  abbatis'S  so  kann  man  aller- 
dings sagen,  dass  die  altböhmische  Sprache  beide  Consonanten  G  und  J 
häu%  verwechselte  und  G  wie  J  las,  dennoch  aber  scheint  G^rlach 
nicht  ohne  Grund  ein  G.  (lies:  Gerlacus)  geschrieben  zu  haben,  weil 
es  so  dem  deutschen  Charakter  des  sogenannten  Ansbert,  dessen  Er- 
zählung dem  Strahoyer  Codex  einverleibt  ist,  besser  entsprach. 

Wie  lange  G^rlach  in  Oberzell  verblieb,  lässt  sich  nur  annähernd 
bestimmen.  In  seiner  langen  Erzählung  vom  Abte  Gottschalk  sagt  er: 
„Mansi  apud  eum  puer  sept^m  fere  annis  ante  obitum  eius^S  nämlich 
als  Cleriker  ohne  Weihe  und  „Oaplan^S  wie  er  sich  selbst  in  mehreren 
Stellen  seines  Werkes  mit  Vorliebe  nennt  Da  aber  Gottschalk  am 
17.  Februar  1184  verschied,  so  wäre  Gerlach  im  J.  1177  von  Oberzell 
nach  Selau  in  Böhmen  gekommen,  und  somit  beläuft  sich  sein  Auf- 
enthalt in  Oberzell  auf  ungefähr  drei  Jahre  (Spätherbst  1174 — 1177). 
Ob  er  aber  erst  jetzt  in  Selau  von  Gottschalk  in  den  Prämonstratenser- 
Oiden  au%enommen  wurde,  oder  ob  er  ihm  schon  früher  in  Oberzell 
angehörte,  vermögen  wir  ebensowenig  zu  entscheiden,  als  uns  die  Band- 
notiz  vom  J..1174  immer  noch  einige  Zweifel  zurücklässt. 

Femer  finden  wir  häufig  die  Behauptung,  dass  der  achtzehnjährige 
Gterlach  an  der  letzten  Beise  seines  Abtes  Gottschalk  (im  December 
1183)  als  Caplan  theilnahm,  welche  dieser  nach  seinen  Tochterklöstem 
Eounic,  Geras  und  Pemegg  unternommen  hatte,  um  hier  in  Voraus- 
sicht seines  nahen  Lebensendes  überall  herzlichen  Abschied  zu  nehmen 


*)  Aus  dem  Worten  »comes  noeter*,  wie  Graf  Georg,  Gründer  der  Abtei 
Mühlhausen,  von  Gerlach  an  mehreren  Stellen  der  Annalen  (z.  B.  unter  1185 
und  1198)  genannt  wird,  kann  man  noch  nicht  schliessen,  dass  er  ein  naher 
Anverwandter  unseres  Annalisten  war,  weil  dieser  letztere  den  Grafen  mit  jenen 
Worten  auch  bloss  als  den  Stifter  seiner  Abtei  bezeichnen  konnte. 


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656  Klehtd  Mittheilungen. 

(vgl.  Dobner,  Monomenta  I.  S.  20;  Dobrowsky,  Histor.  de  exp^tione 
Friderici  I.  S.  X,  §  6;  Palacky,  Würdigung  der  böhm.  öeschichts^ 
Schreiber  S.  80;  Georgias,  Spiritus  lit.  Norb.,  Augsburg  1771,  S.  236; 
D.  K.  öermak,  Praemonsträti  y  Öechäch  a  na  Morav6,  Prag  1877» 
S.  291  u.  310;  Pamätky  archaeolog.  a  mistop.  III.,  Prag  1859,  S.  213; 
u.  a.).  Man  stützt  sich  wahrscheinlich  darauf,  dass  Gerlach  stets  in 
der  unmittelbaren  Nähe  seines  Abtes  war  und  ihn  auf  seinen  Beisen 
zu  begleiten  pflegte,  so  z.  B.  im  J.  1182  nach  Prag  zur  Wahl  dea 
Bischofs  Heinrich  Bfetislav  (25.  März).  Uns  scheint  jedoch  alles,  was 
Grerlach,  der  also  ein  Augenzeuge  sein  soll,  über  die  Beise  Gottschalks 
berichtet,  etwas  ungenau  und  mangelhaft,  ausserdem  bemerken  wir  an 
der  betreffenden  Stelle  in  den  Annalen  Worte,  die  vielmehr  auf  daa 
G^gentheil  schliessen  lassen.  Nachdem  nämlich  Abt  Gottschalk  aus 
Niederösterreich  über  Daöic  in  Mähren  nach  LauÄowic,  wo  er  sich  so 
gerne  aufhielt,  schon  stark  gebrechlich  zurückgekehrt  war,  wurde  er 
hier  nach  einigen  Tagen  plötzlich  yon  einer  so  starken  Ohnmacht  be- 
fallen, dass  man  bereits  an  sein  Ende  dachte.  „Quod  seuiores  Siloensis 
ecclesiae,  erzählt  nun  Gerlach,  comperientes,  scilicet  prior  Conradus, 
Arnoldus,  Christianus,  me  pariter  assumentes,  yenerunt  et  in- 
venerunt  eum  paulisper  refocillatum.  Tunc  illi,  yisitato  eo  et  consolato, 
consolati  et  ipsi  non  mediocriter,  redierunt  ab  eo  domum,  me  rema- 
nente  ad  praeceptum  ejus  .  .  A  Aus  diesen  Worteu  kann  man 
schliessen,  dass  Gerlach  die  Beise  Gottschalks  im  J.  1183  nicht  mit- 
gemacht habe,  denn  hätte  er  ihn  begleitet,  so  wäre  er  yermuthlich 
nach  seiner  Bückkehr  auch  nach  Lau^owic  gekommen  und  bei  ihm 
geblieben,  um  ihn  zu  pflegen,  ausser  man  würde  annehmen,  dass  Grer-^ 
lach  gleich 'am  Bückwege  sich  noch  auf  kurze  Zeit  nach  Selau  begab, 
von  wo  er  dann  auf  die  traurige  Nachricht  hin  sofort  wieder  mit  den 
Selauer  Priestern,  yon  ihnen  mitgenommen  (me  pariter  assumentes)  im 
das  Krankenlager  Gottscbalks  nach  Laufiowic  eilte. 

Das  Todesjahr  Gerlachs  lässt  sich  nicht  ausmitteln.  Nur  Häjek 
(gest.  1553),  der  berüchtigte  böhmische  Chronist,  erzählt  yon  dessen 
heiligmässigen  Leben  und  yon  Wundem,  die  Gerlach  sowohl  bei  Leb- 
zeiten, als  auch  nach  dem  Tode  gewirkt  haben  soll,  und  setzte  seinen 
Tod,  unbekannt  aus  welchen  Grunde,  in  das  J.  1228.  Viele  folgten 
später  diesem  Beispiele  ^).    Die  Glaubwürdigkeit  Hajeks  hat  aber  schon 


*)  P.  Joh.  Chrjs.  Van  der  Sterre,  Natales  Sanctoram  (Antwerpen  1625),  ad 
7.  Maii;  Joh.  le  Paige,  Biblioth.  Praemonsfcratensis  Ord.  (Paris  1633),  IL  518; 
Acta  Sanctorum  T.  II.  Maii  (Antwerpen  1680),  S.  132  u.  a.  bis  herab  zu  S.  Brunner,^ 
Chorherrenbuch  (Würzburg-Wien  1883),  S.  515  und  J.  V.  Spilbeeck,  Hagiologtum 
Norbertinum  (Namur  1887),  S.  36.    Der  einzige  Baibin  in  das  J.  1227. 


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Zur  Biographie  des  Annalisten  Gerlach.  g57 

vor  mehr  als  hundert  Jahren  Dobner  klar  gelegt,  und  sie  \vird  hier 
um  so  geringer  sein,  da  schon  die  Angabe  von  28  Jahren,  die  Ger- 
lach als  Abt  in  seinem  Kloster  zugebracht  haben  soll,  offenbar  un- 
richtig ist 

Van  der  Sterre,  und  nach  ihm  viele  An4ere,  setzen  femer  den 
Todestag  Gerlachs,  ebenfalls  aus  unbekann ton  Gründen,  auf  den  7.  Mai  ^); 
unwillkürlich  muss  man  da  fragen,  —  in  Erwägung,  dass  Van  der  Sterre, 
dessen  Angabe  mit  Häjeks  Chronik  auffallend  übereinstimmt,  diese 
Nachricht  wahrscheinlich  aus  Böhmen  ertialten  hat  — ,  ob  nicht  viel- 
leicht an  diesem  Tage  das  Anniversarium  für  Gerlach  im  Stifte  Mühl- 
hausen gefeiert  wurde? 

Was  dann  den  Buf  der  Heiligkeit^  den  Gerlach  hinterlassen  haben 
soll,  anbelangt,  so  bemerken  wir  hier  kurz,  dass  man  ihn  mit  einem 
anderen  Gerlach,  der  in  Belgien  ein  Eremitenleben  führte  und  heut- 
zutage im  Pramönstratenser-Orden  als  ein  Heiliger  verehrt  wird,  aller- 
dings nicht  verwechseln  darf.  Dobner  (Monumenta  I,  25 — 26)  scheint 
nicht  einmal  dem,  was  der  gelehrte  Jesuit  P.  Bohuslaus  Baibin  in 
seinen  „Miscellanea  Historica  Begni  Bohemiae^^  (f^rag  1682)  D.  I.  L. 
4.  p.  66 — 67,  von  den  Reliquien  unseres  Annalisten  und  Abtes  Ger- 
lach berichtet,  ganz  beizustimmen,  da  er  auch  hier  auf  den  belgischen 
Eremiten  Gerlach  hinweist.  Dag^n  muss  man  aber  berücksichtigen, 
dass  der  letztere  sich  durch  viele  Jahrhunderte  lang  nicht  einmal  im 
Pramonstratenser- Orden  einer  allgemeinen  Verehrung  erfreute  (vgl. 
den  Gommentar  des  Jesuiten  Victor  de  Bück,  Acta  Sanctorum  Ootobr. 
T.  XI,  Brüssel  1864,  p.  720  £),  und  in  Böhmen  noch  im  17.  Jahr- 
hundert ganzlich  unbekannt  war;  dann  ist  es  eben  unbegreiflich,  aas 
welchem  Ghrunde  die  Herren  von  Schwamberg  einen  fremden,  unbe- 
kannten Heiligen  verehrt  hätten.  Dass  ihre  frommen  Gefühle  vielmehr 
unserem  Annalisten  gegolten  haben,  scheint  schon  darin  begründet, 
weil  sie  im  Besitze  der  ehemaligen  Abtei  Mühlhausen  waren  und  somit 
manche  Veranlassung  haben  konnten,  Gerlachs  Beliquien  zu  verehren. 

Nur  die  Angabe  Balbins,  dass  die  Uebertragung  der  Reliquien  von 
Mühlhausen  auf  die  nahe  Burg  Klingenberg  schon  vor  der  Zerstörung 
des  Stiftes  Mühlhausen  durch  die  Hussiten  (am  23.  April  1420)  von 
den  katholischen  Herren  von  Schwamberg  durchgeführt  worden  sei, 
ist  insofeme  unrichtig,  als  die  Burg  Elingenberg  um  diese  Zeit  noch 
den  Herren  von  Bosenberg  gehörte,   die  erst  1473  in  den  Besitz  des 


0  Nur  die » Vestigia  Bohemia  e  Piae*  von  Albert  Chanowsky  S.  J.  (Prag  1669)«, 
c.  3  p.  66,  haben  statt  dieses  Tages  den  7.  Februar. 

MittheUangen  XVI.  ^.g,.^^,  bf  GoOglc 


658  Kleine  Mittheilungen. 

Herrn  Bohuslaus  von  Schwambeg  gelangte.  Es  scheint  eher  Christofor 
Ton  Schwamberg,  Herr  auf  Elingenberg,  gewesen  zu  sein,  der  im 
J.  1575  Mühlhausen  ankaufte  und  das  ruinöse  Stiftsgebäude  herzu- 
stellen begann,  jedoch  schon  im  J.  1581  wieder  alles  an  Herrn  Bern- 
hard Yon  Hod6joY  abtrat. 

Endlich  berichtet  Baibin  yon  einem  Wandgemälde  in  der  St.  Wenzels- 
kapelle auf  Elingenberg,  welches  einen  von  Engeln  getragenen  Sarg 
mit  Reliquien  des  sei.  Gerlach  dargestellt  haben  soll,  unter  demselben 
die  Herren  von  Schwamberg  knieend  und  den  Seligen  um  seine  Fürbitte 
anflehend,  nebst  folgender  Inschrift  in  böhmischer  Sprache:  „S.  Gerlace, 
Deum  et  ejus  Matrem  deprecare  pro  nobis.^^  Wie  wir  nun  dem  schon 
dtierten  dritten  Jahrgang  der  „Pamätky  archaeologick^  a  mistopisne^^ 
(Prag  1859,  S.  213  etc.)  entnehmen,  bestand  thatsächlich  (uach  den 
dort  citierten  Fragmenten  der  Greschichte  yon  Mühlhausen  aus  dem 
Strahoyer  Archiy)  dieses  Gemälde  in  der  Burgkapelle  auf  Elingenberg; 
unter  dem  Sarg  knieten  zwei  Herren  yon  Schwamberg,  die  Inschrift 
aber  lautete:  „Swatj  Gerlachu  pros  za  nas  mileho  Pana  Boha^^  [d.  h. 
,Heiliger  Gerlach,  bitte  für  uns  den  lieben  Gtott";  ygl.  auch  D.  K. 
Cermäk,  Praemonsträti,  S.  319].  Dortselbst  wird  gemeldet,  dass  noch 
einige  Ueberreste  des  Gemäldes  zu  sehen  sind. 

In  den  handschriftlichen  Acten  yerschiedener  Proyinzcapitel  des 
Prämonstratenser-Ordens  in  Oesterreich  lautet  der  fünfte  Beschluss  des 
Proyinzialcapitels,  welches  yom  11.  bis  20.  Juli  1641  im  Stifte  Strahoy 
unter  dem  Vorsitze  des  dortigen  Abtes  Crispin  Fuck  tagte: 

yjiaudayerunt  plurimtun  collaetantes  Reyerendissimi  Patres  Capituli 
praesentis  in  b.  Gerlacum,  primum  abbatem  monasterii  Miloyicensis, 
pietatem  Bsmi  Diii  Crispini  Praesidis  abbatis  itidem  monasterii  praefati, 
quod  circa  hunc  monumenta  maiorum  studiose  perscrutatus,  eadem 
opere  satis  pulchro  fecerit  delineari;  hortati  sunt  eundem  fra- 
teme,  ut  porro  pergat  inyestigare  tanti  yiri  yirtutum  insignia  et 
a  Bohemica  turba  sanctitatis  celebratae  gloriosa  documenta, 
spe  firmus,  neque  se,  neque  Patronos  olim  defuturos,  qoi  pro  canoni- 
zatione  in  Ordinis  gloriam  contribuant  et  in  curia  Bomana  sedulo 
coUaborenf 

Wer  yermag  jedoch  heute  die  „monumenta  maiorum'',  wer  jenes 
„opus  satis  pulchrum"  des  Abtes  Crispin  zu  eruiren  ?  Wir  wissen  nur 
zu  bemerken,  dass  Crispin  Fuck  (gest.  1653)  schon  yor  seiner  Wahl 
durch  yiele  Jahre  (1623 — 1640)  in  Mühlhausen  als  Administrator  und 
Titularabt  weilte.  Ausser  diesen  Beriehten,  die  sich  untrüglich  auf  den 
heiligen  Euf  Gerlachs  beziehen,  finden  wir  nirgends  eine  Spur  solcher 
Verehrung,  die  auch  nur  den  Namen  eines  Priyatcultus  yerdienen 
würde. 


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Zur  Biographie  des  Annalisten  Gerlach.  g59 

Ein  anderer  Autor  aus  dem  17.  Jahrhundert,  nämlich  der  Jesuit 
P.  Georg  Crugerius  (gest  1671)  erzählt  in  seinen  „Sacri  pulyeres" 
<z.  23.  April),  dass  die  Beliquien  Gerlachs  von  Herrn  Wilhelm  yon 
Bosenberg  seiner  Gemahlin  Polyxena  yon  Pernstein  vermacht  wurden. 
Polyxena  yermählte  sich  später  mit  Zdenko  yon  Lobkowic  und  wurde 
so  zur  Ahn&au  des  ganzen  Geschlechtes  yon  Lobkowic.  Es  ist  daher 
nicht  ausgeschlossen,  dass  sich  irgendwo  in  den  Lobkowic^schen  Archiven 
-eine  Nachricht  über  jenes  kostbare  Legat  befindet,  die  vielleicht  doch 
^nmal  zum  Vorscheine  kommen  wird. 

Pemegg.  Alphons  2äk. 


Znr  Wahl  des  rSmisehen  KSnigs  Alfons  von  Castilien 
^1267).  Herr  Dr.  Alfons  Dopsch  fand  bei  seinen  Arbeiten  für  die 
Herausgabe  der  Karolingerurkunden  in  Pari^^  das  nachfolgend  mitge- 
theilte  Schreiben,  welches  er  freundlichst  mir  zur  Publicirung  überliess. 
Das  interessante  Document  ist  im  Cod.  lat.  17193  fol.  213  der  Pariser 
Nationalbibliothek  erhalten,  einer  Handschrift  des  17.  Jahrhunderts, 
wrelche  der  Bibliothek  des  ehemaligen  an  der  Pariser  Universität  be- 
standenen Collegiums  von  Navarra  entstammt  i).  Der  Brief  ist  in  der 
Handschrift  bezeichnet  als  ^Epistola  E.  episcopi  Constantiensis  ad  prae- 
positum  Basiliensem*  und  hinzugefügt  ,anno  1273*.  Mit  1273  und 
der  Wahl  Budolfs  von  Habsburg  hat  er  natürlich  nichts  zu  thun,  sein 
Inhalt  lehrt,  dass  es  sich  um  die  Wahl  Alfonsens  von  Castilien  zum 
deutschen  Eonig  handelt. 

Am  1.  April  1257  war  zu  Frankfurt  Alfons  von  Castilien  durch 
den  Erzbischof  von  Trier  mit  Vollmacht  von  Böhmen,  Sachsen  und 
Brandenburg  zum  romischen  König  erwählt  worden.  Die  Wähler 
ordneten  eine  Gesandtschaft  nach  Spanien  ab.  Man  wusste  bisher, 
dass  der  Erwählte  Heinrich  von  Speier  und  Propst  Konrad  von  St.  Wido 
in  Speier  Theilnehmer  der  Gesandtschaft  waren  und  dass  nach  Christian 
Kuchimeisters  von  Si  Gallen  Erzählung  auch  Bischof  Eberhard  von 
Constanz  und  Abt  Berthold  von  St.  Gallen  dabei  gewesen  seien  2).  Die 
Nachricht  Kuchimeisters  wird  nun  durch  unser  Schreiben  durchaus 
gesichert.  Ich  kann  noch  hinzufügen,  dass  auch  Graf  Gerlach  von 
Veldenz  als  Mitglied  dieser  Gesandtschaft  nachzuweisen  ist »).    Bischof 


»)  Vgl.  über  dieselbe  Delisle  Cabinet  des  manuscrits  2,  252  ö*. 

2)  Vgl.  Böhmer-Ficker  Reg.  imp.  5  n.  5488c. 

3)  Nach  den  aus  einem  alten  Urkondenregister  des  Klosters  Wersweiler  ge- 
schöpften Mittheilungen  von  6.  Chr.  CroUius  in  Acta  Palatina  2,  274. 

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QQQ  Kleine  Mittheüimgen. 

Eberhard  und  Abt  Berthold  smd  noch  in  der  ersten  Hälfte  Jnni  zu- 
sammen in  Eonstanz  und  Wil  (südL  Constanz),  dann  müssen  sie  die 
Beise  angetreten  haben,  es  fehlen  bis  zom  November  von  beiden  irgend 
welche  heimische  Nachrichten^).  Die  Gesandtschaft  kam,  wie  wir  jetzt 
erfahren,  am  15.  Angnst  in  Bnrgos  an,  am  18.  fand  die  feierliche 
Yerkündigong  der  Wahl  vor  K.  Alfons  statt,  am  21.  erklärte  dieser 
sie  anzunehmen.  Im  Berichte  Bischof  Eberhards  sind  nun  mehrere 
Momente  beachtenswert,  auf  die  wir  nur  in  Kürze  hinweisen  wollen. 
Einmal  die  Erwähnung  eines  Schreibens  Papst  Alexanders  IV.,  worin 
dieser  ausdrücklich  Alfons  als  römischen  König  prae  ceteris  empfohlen 
habe.  Dadurch  wird  die  seinerzeit  von  Busson  abgelehnte  Angabe 
der  Salzburger  Annalen  bestätigt  ^)  und  tritt  vor  allem  auch  die  Stelle 
in  dem  Bericht  über  die  Ansprüche  des  Königs  Alfons  aus  dem  Jahre 
1267  in  ihr  rechtes  Licht,  wo  es  heisst,  die  Wähler  des  Castiliers 
hätten,  habentes  ante  oculos  per  litteras  apostolicas  eisdem  iam  presen- 
tatas  apostolice  sedis  consilium  et  mandatum,  Alfons  erwählt ').  Ale- 
xander IV.  hat  also  in  der  That  zu  Gunsten  des  Spaniers  in  die 
Wahlverhandlungen  eingegriffen.  Bemerkenswert  ist  ferner  die  Auf- 
zählung der  Könige,  welche  Alfons  ihre  Hilfe  zusagen.  Es  sind  mit 
einziger  Ausnahme  Böhmens  genau  dieselben  Fürsten,  von  denen 
Alfons  ein  Jahr  später  in  einem  Briefe  an  Siena  schreibt,  dass  er  mit 
ihrem  Bat  die  deutsche  Königskrone  angenommen  habe^).  Die  An- 
wesenheit von  Gesandten  Frankreichs  bezeugt,  dass  K.  Ludwig  IX» 
von  Frankreich  bei  der  Doppelwahl  von  1257  doch  jedenfalls  auf  Seite 
der  spanischen  Candidatur  gestanden,  wol  auch  in  diesem  Sinne  ge- 
wirkt hat^).  Interessant  ist  endlich  die  Bolle,  die  Bischof  Eberhard' 
von  Constanz  bei  der  Gesandtschaft  vertritt.  Er  ist  der  Wortführer 
der  Schwaben  (pro  nobis  et  ex  parte  Suevorum),  welche  Alfons  als 
dem  Enkel  König  Philipps  besondere  Sympathien  entgegenbringen  undi 
deshalb  eben  ihn  zum  König  wünschen.  So  haben  auch  hier  wieder 
die  Salzburger  Annalen  bis  zu  gewissem  Grade  Becht,  wenn  sie  ge- 
radezu sagen :  die  WahlfÜrsten  mit  den  principibus  ac  nobilibus  tocius* 

1)  Vgl  Ladewig  Reg.  der  Bischöfe  v.  Conitanz  1,  223  n.  1969  ff. 

*)  Ann.  SaUsb.  SS.  9,  794:  de  consilio  domini  pape  .  .  .  elegeront.  Vgl. 
Bnsson  Die  Doppelwahl  von  1257  S.  39  f. 

>)  Mitth  des  Instituts  6,  101.  Fanta  bezog  die  Stelle  auf  den  Briet  Ale- 
xanders IV.  vom  28.  Juli  1256  (Potthast  Reg.  16506),  worin  den  rheinischen 
Erzbischöfen  im  Falle  der  Wahl  Eonradins  mit  dem  Banne  gedroht  wird.  Auch, 
die  Wendung,  die  Alfons  in  dem  Schreiben  an  Siena  gebraucht,  wo  er  die  rö- 
mische Kirche  als  auctrix  et  origo  seiner  Wahl  bezeichnet,  erweist  sich  jetzt  als 
mehr  denn  eine  Redensart. 

*)  Schreiben  vom  21.  Oct.  1258,  Winkelmann  Acta  1,  464. 

^)  Vgl.  Busson  Doppel  wähl  59  £    Eempf  Gesch.  des  Interregnums  196. 

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Zur  Wahl  des  römischen  EOnigs  Alfons  von  Castüien  (1257).  ggx 

Swevie  liabea  Alfons  mm  römischen  König  gewählt^).  Wahrscheinlich 
ist  auch  da  die  Haltmng  des  Papstes  nicht  ohne  Einfluss  gewesen,  der 
:schon  im  Jahre  1255  die  schwäbischen  Orossen  angefordert  hatte, 
König  Alfons  in  seinen  BemQhongen  um  Erlangung  des  Herzogtums 
•Schwaben  und  seiner  andern  Erbansprüche  zu  unterstützen  >). 

Das  Schreiben  ist  an  den  Dompropst  Yon  Basel,  Heinrich  von 
JNfeuenburg,  späteren  Bischof  daselbst,  gerichtet  Wenn  die  Emen- 
•dation  .,reverendo^  für  ,referendario^  richtig  ist,  so  darf  darunter  wol 
Bischof  Berthold  von  Basel  (1252 — 1262)  verstanden  werden.  Eber- 
hard Yon  Constanz  ist  am  4.  Noyember  1257  wieder  in  der  Heimat 
nachweisbar  ^).  —  Die  Indiction  ist  vielleicht  nur  in  Folge  verderbter 
Veberlieferung  nicht  richtig  angegeben,  zu  1257  gehörte  Indiction  15. 

Bischof  Eßerhmrd)  von  Camtanz  an  den  Dompropst  H(einrich) 
^on  Basel.  Burgos  (1257)  August  23. 

E(berhardu8)  ^)  dei  gratia  Constantiensis  episcopus  suo  praedilecto 
H(eiQrico)  praeposito  Basiliensi  salutem  et  amoris  incrementum.  Spes 
premii  solatium  est  laboris.  Post  labores  et  aerumnas  vix  narrandas 
pervenimus  in  assumtione  sanctae  Mariae  virginis  apud  Buxges,  ubi 
cum  magna  solemnitate  ipso  rege  nobis  cum  baronibus  obviam  ve- 
niente  recepü  sumus  vultu  sereno  affectum  cordis  praestante.  Post 
•dies  autem  tres  coram  sedente  in  throno  principum  electorum  nuncii 
procedentes  electionem  de  ipso  rege  factam  publicarunt  decretum 
-electionis  ostendendo,  litteris  multorom  principum,  litteris  etiam  domini 
papae  lectis  ibidem,  quibus  monendo  persuasit  electoribus  hunc  regem 
in  Bomanorum  regem  prae  ceteris  eligendum.  Hie  r^pim  nuncii  so- 
lemnes  Sohemiae,  Ungariae,  Franciae,  Navarrae,  reges  Arragonum  et  ^) 
Portugalliae  suum  auxilinm  magnifice  promiseruni  Ad  electionis  ne- 
gotium proaequendum  fuit  ibidem  pro  nobis  et  ex  parte  Suevorum 
praesentium  et  absentium  propositum  rationibus  multis  persaadendo 
et  eos  sibi  specialius  astrictos  ex  quibus  traxit  originem  sabiectos  ex- 
hibendo,  quod  electioni  de  se  factae  consentiret,  singularum  provin- 
•ciarum  principibus,  baronibus  ibidem  publice  rogantibus  cum  afifectu. 
His  autem  sie  geatis  decenter  et  propositis  rex  ipse  mente  non  parum 

1)  Chr.  Kuchimeister  ed.  Mejer  v.  Enonau  46  t.  sieht  bezeichnender  Weise 
Bischof  Eberhard  und  Abt  Berthold  überhaupt  als  einzige  von  den  Kurflirsten 
;abge8chickte  Gesandte  an. 

>)  Böhmer-Ficker  Reg.  imp.  5  n.  5483<^,  8936,  Mon.  Germ.  Epistolae 
pontif.  2,  336. 

s)  Reg.  der  Bisch,  t.  Constanz  1  n.  1966. 

«)  Am  Rande  von  der  Hand  des  Abschreibers:  Eberhardus  de  Valdporg 
•Constantiensis  ad  Rennm  episcopus.  ^)  etc.  Hs. 

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6g2  Kleine  Mittheilungen. 

perplexus  inducias  trium  dierum  postulavit.  Tunc  vocati»  hora  et  die 
statutis  Omnibus  rex  in  publico  multis  praemissis  sermonibus  electioni 
de  se  factae  consentiens  r^num  et  imperium  suscepit  fideliter  toto 
posse  gubemandum  promittens  suis  assistere  et  eos  nuUo  casu  reUn- 
quere  praestito  super  hoc  corporaliter  iuramento.  Ex  hoc  laetiores 
effecti  non  immerito  licentia  ab  eo  petita  expectamus  in  brevi  deo 
dante  rebus  et  honoribus  fortiores  reyersurL  Processum  autem  regis 
mirae  potentiae  et  ineffabilis  apparatus  rebellibus  t-erribilis  quantoeius 
audietis  a  finibus  mundi  concussis  ex  affectu  magnalia  machinantis. 
Haec  nova  scribimus  domino  reverendo  ^)  consulentes ,  quatenus  se^ 
teneat  usque  ad  nostrum  adventum  nulli  se  obligando,  ut  cum  ipso 
quod  yisum  fiierit  faciamus.  Alium  mittemus  nuncium  subsequenter, 
usque  ad  festum  beati  Galli  nos  speramus  reyersuros.  Datum  Burges^ 
X.  kal.  Septembris,  indictione  XIV.     Valete. 

Wien.  Oswald  Redlich. 


Neue  Mittheilnngen  über  die  „Sturmpetitioii^^  der  prote- 
stanttsehen  Stände  Oesterreiehs  5.  Juni  1619.  Erst  nachdem 
ich  in  den  , Mittheilungen*  XV,  664  ff.  meine  Beiträge  zur  Kenntniss 
der  Vorgange  in  Wien  zur  Zeit  der  Bedrohung  dieser  Stadt  durch 
Thum  yeröffentlicht  hatte,  habe  ich  för  die  Fortsetzung  meiner 
, Geschichte  Oesterreichs *  den  5.  B.  von  A.  Klein,  Geschichte  des 
Christenthums  in  Oesterreich  und  Steiermark  eingesehen  und  darin  als 
»Anhang*  S.  279  ff.J  mehrere  Berichte  Christoph  Puechners,  welcher 
von  den  protestantischen  Standen  Oberösterreichs  nach  Wien  abge- 
sendet worden  war,  vom  3.  bis  14.  Juni  1619  gefunden,  welche  über 
die  dortigen  Vorgänge  Mittheilung  machen.  Da  dieselben  bisher,  so 
viel  ich  sehe,  vollständig  unbeachtet  geblieben  sind,  so  glaube  ich  hier 
auf  sie  aufinerksam  machen  zu  sollen.  Sie  enthalten  zwar  nichts  we- 
sentlich Neues,  ergänzen  aber  unsere  bisherigen  Kenntnisse  in  er- 
wünschter Weise  und  bringen  manche  interessante  Details. 

Am  5.  Juni  berichtet  Puechner  seinen  Mandanten,  dass  die  pro- 
testantischen Stände  die  Verhandlungen  mit  den  katholischen  über 
den  Abschluss  einer  Gonfoderation  mit  Böhmen,  welche  am  4.  Juni 
begonnen  worden  waren,  am  5,  wieder  aufnahmen.  Da  die  Katho- 
liken dieselben  hinzuziehen  suchten,  andererseits  der  am  Abende  vorher 
an  Thum  geschickte  Andreas  von  Thonradl  mit  der  Nachricht  zurück- 
kam,   dass   die  Böhmen   noch  an  diesem  Tage   sich  in  der  Nähe  der 


*)  referendario  Hs. 

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Neue  Mittheilungen  über  die  »Stormpetition*  etc.  663 

Stadt  lagern  würden,  »so  ist  (schreibt  er)  der  Scbluss  der  löblichen 
drei  Standte,  so  sich  in  der  Anzahl  über  fünfzig  alda  befunden,  ain- 
hellig  dahin  gangen,  nnnmehr  weitter  ainiger  Tractation  nit  statt  zu 
thuen,  sondern  sich  genzlich  von  den  Katholischen  zu  separiren,  und 
solches  alsbaldt  gesambt  nit  allein  den  katholischen  Ständten  .  .  .  an- 
zuzaigen,  sondern  auch  Ir  künigl.  Maj.  zu  erinnern  und  gleichfalls 
von  stundt  an  gesambt  gen  Hoff  zu  erscheinen,  welches  alsbaldt  auch 
noch  Yormitti^  nmb  zehn  Uhr  beschehen.  Bei  den  katholischen 
Ständten  hat  Herr  Sebastian  yon  Crraiss  und  bei  Ir  Maj.  Herr  Paul 
Jakob  Ton  Starhemberg  die  Bedt  gethan*  .... 

Später  fahrt  er  fort:  , Dieses  daher  hab  ich  noch  vor  Essen,  weil 
die  loblichen  Ständt  gen  Hoff  gefahren,  geschrieben  und  im  übrigen 
Bericht  erwartet,  wie  die  Audienz  zu  Hoff  abgehen  werde.  Unter- 
dessen baldt  nachdem  die  Stänt  gen  Hoff  kommen,  hat  sich  ein  Lärmen 
erhebt  und  sein  etlich  Cornet  Beitter,  so  (wie  ich  vemimb)  Conte 
Tampier  wieder  zurückbracht,  was  ausser  der  Statt  gewest,  herein  und 
Alles  auf  dem  Burgplatz,  und  für  die  Burg  hinein  erfordert  worden, 
wie  dann  gleichfalls  auch  etlich  Fähndl  Knecht  au&ogn  und  etlich. 
Blätz  auch  theils  Oassen  eingenommen,  sowoU  die  Thor  gesperrt,  dass 
man  ausser  gar  Bekandter  weder  aus  noch  einkönnen.  Unter  dem 
das  Oeschrei  kommen,  die  Ständt  wären  in  der  Burg  arrestiert,  oder 
wuerdt  vielleicht  etwo  was  anders  mit  inen  fftrgenommen  werden, 
welches  auch  verursacht,  dass  bei  der  Burgerschaft  und  allenthalben 
schier  ein  Auflauf  worden.  Die  Burger,  Handelsleut  und  Andere  haben 
ire  Läden  und  Häuser  gesperrt ...  bis  doch  endlich  nach  zwölf  Uhm 
die  Ständt  wieder  herauskommen,  da  es  etwas  stiller  worden  und  das 
allenthalben  in  Ordnung  gestellte  Volk  wieder  abzogen.  Die  Audienz 
aber,  wie  Herr  von  Traun  (der  damalige  Präsident  der  Stände)  selbs 
referirt,  ist  sonst  wohl  abgangen  und  als  durch  wohlgedachten  Herrn 
von  Starhemberg  Ir  Maj.  der  Verlauf  der  Separation  und  Entschuldi- 
gung, dass  die  Ständt  nit,  sondern  die  Katholischen  selbs  dazue  Ur- 
sach geben,  anzaigt,  daneben  Ir  Maj.  gehorsambist  vermahnt  nnd  ge- 
betten  worden,  nochmahlen  die  vorigen  der  Ständt  so  vielfeltigen 
gegebene  wohlmainendte  Guettachten  in  Obacht  zu  nehmen  und  zu 
denen  dienstlichen  Friedensmitteln  zu  greiffen,  mit  Erbieten,  dass  die 
evangelischen  Ständt  auf  solchen  Fall  zu  Erlangung  eines  endlichen 
beständigen  Friedens  gern  ir  äusseristes  thuen  und  bei  Ir  Maj.  zusetzen 
wollen,  haben  Ir  Maj.  darauf  selbs  ohne  beisein  ainigs  Baths  also 
geantwortt:  sy  hätten  der  Löblichen  Ständt  Anbringen  gnedigst  au- 
gehöi-t;  wie  aber  daraus  zu  vernehmen,  dass  sj,  die  Evangelischen 
Ständt,   die  Sachen    nun    gar   zu  weitt   extendieren   und   der  Handel 

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664  Kleine  Mittheilungen. 

wichtig,  also  sei  vonnötten,  solches  in  reife  Berathschlagung  zu  ziehen. 
Sy  wollen  sich  aber  also  gnedigist  und  aufrichtig  erklären  und  gegen 
den  Standten  erzaigen,  dass  sie  damit  zufrieden  sein^  und  Ir  Maj. 
teutsches  ehrlich  und  Christiichs  Qemuett  sehen  und  spüren  sollen. 
Dabei  es  verblieben  und  sain  die  Standt  wieder  abgetreten*  .  .  . 

Nach  den  weiteren  Berichten  Puechners  ergibt  sich,  wie  übrigens 
auch  die  in  «Mittheilungen*  15,  397  &  im  Auszuge  g^ebenen  stän- 
dischen Acten  und  Gindely  2,  80  ff*  darihun,  dass  noch  am  nämlichen 
und  au  den  folgenden  Tagen  die  Verhandlungen  zwischen  dem  Könige 
und  den  protestantischen  Ständen  fortgesetzt  worden  sind.  Aber  weil 
allerlei  Beden  verbreitet  waren  und  namentlich  die  „fürnemen  Frauen 
ihre  Herrn  erinnern  lassen,  als  war  ein  Tradimentum  und  Anschlag 
wider  die  Evangelischen  beschlossen',  so  wollten  die  Stände  nicht 
mehr  in  Gorpore  bei  Hofe  erscheinen,  sondern  aus  jedem  Stande  nur 
eine  Person  hineinschicken.  Wiederholt  wird  bemerkt,  dass  in  Folge 
der  Besetzung  der  Stadt  mit  fremdem  Kriegsvolk  ^den  Bürgern  und 
Inwohnern  und  zwar  auch  den  anwesenden  Evangelischen  Ständen 
gleichsam  Hendt  und  Fuess  gebunden*,  dass  dieselben  „in  eusserister 
Gefahr  steen*,  und  es  ist  daher  sehr  unwahrscheinlich,  dass  dieselben 
noch  am  11.  Juni  dem  Konige  in  solcher  Weise  entgegenzutreten 
gew£^  hätten,  wie  es  die  Legende  schildert.  Von  einer  Sturmpetition 
der  protestantischen  Stände  ist  denn  auch  in  den  Berichten  Puechners 
vom  11.  (mit  einer  Nachschrift  vom  12.)  und  14  Juni  keine  Bede. 
Im  Gregentheile  wird  bemerkt,  dass  die  Stände  am  11.  Juni,  nachdem 
Thum  wegen  der  von  den  ungarischen  Truppen  in  Böhmen  angerich- 
teten Verheerungen  mit  Bepressalien  gedroht  hatte,  ,i  solches  alsbaldt 
Ir  königl.  Maj.  erinnern  lassen*  (S.  307  f.),  aber  nicht  etwa  indem 
sie  alle  in  die  Burg  sich  begaben,  sondern  «die  Erinnerung  bei  Ir 
Maj.  des  Herrn  Grafifen  (Thurn)  herein  entbottenen  ßeschaidts  wegen 
des  Prennen  ist  durch  Herrn  Paul  Jacoben  von  Starhemberg  beschehen  '^ 
(S.  311). 

Wien.  A.  Huber. 


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Literatur- 

J.  F.  Böhmer,  Begesta  imperii.  II.  Die  Begesten  des 
Kaiserreichs  unter  den  Herrschern  aus  dem  sächsischen 
Hause  919—1024.  Nach  Johann  Friedrich  Böhmer  neu  bearbeitet 
Ton  Emil  v.  Ottenthai.  Erste  Lieferung.  Innsbruck  1893,  Verlag 
"der    Wagner'schen    Universitats- Buchhandlung.     4°.  252  SS. 

Unter  den  arbeits&ohen  (belehrten,  welche  J.  Ficker  zur  Neubearbei- 
iung  und  Fortsetzung  des  von  Böhmer  begonnenen  Begestenwerkes  um 
sich  vereinigt  hat,  dürfte  kaum  einer  eine  so  entsagungsreiche  Aufgabe 
übernommen  haben,  wie  E.  y.  Ottenthai  mit  den  Begesten  der  Könige  aus 
sächsischem  Hause.  Während  die  Bearbeiter  anderer  Zeiträume  ihre  Mühe 
<lurch  die  Darbietung  neuer  Ergebnisse  gelohnt  sehen,  angespornt  werden 
•durch  den  Beiz,  welchen  die  Aussicht  gewährt,  an  vielen  Stellen  noch 
unbekannte  Quellen  geschichtlicher  Erkenntnis  zu  erschliessen,  blieb  dem 
Bearbeiter  der  Begesten  Heinrichs  I.  und  Ottos  des  Grossen  bei  gleicher 
Arbeit  nur  Ueberprüfang  und  Zusammenfassung  auf  einem  oft  und  in 
■ausgezeichneter  Weise  behandelten  Stoffgebiete.  Waitz'  und  Dümmlers  Jahr- 
bücher, die  Diplomatausgabe  und  die  an  diese  sich  anschliessenden  diplo- 
matischen Beitrtlge  und  Exkurse,  Köpke*s  Studien  und  viele  andere  Einzel- 
untersuchungen haben  auf  die  meisten  wichtigen  Fragen  entscheidende 
Antwort  gegeben.  Dass  v.  Ottenthai  trotzdem  sich  zur  Uebemahme  der 
Arbeit,  die  als  im  Plane  des  Unternehmers  liegend  nun  doch  gemacht 
werden  musste,  entschlossen  und  sie  unverdrossen  in  Angriff  genommen 
hat,  verdient  als  ein  Beweis  seines  ernsthaften  Eifers  und  seines  wissen- 
schaftlichen Pflichtgefühls  die  grösste  Anerkennung. 

Konnten  die  Ergebnisse,  zu  denen  v.  0.  gelangte,  nicht  durch  ihre 
Neuheit  blenden  und  überraschen,  so  wird  dadurch  der  Erfolg  und  Nutzen 
seiner  Arbeit  nicht  geschmälert.  Freilich  bedarf  es  tieferen  Eindringens 
in  das  mühevolle  Werk,  um  seinen  Wert  gerecht  zu  würdigen.  Aeusser- 
lich  zeigt  sich  der  Fortschritt  am  deutlichsten  durch  den  Vergleich  mit 
<ler  Ausgabe  Böhmers  vom  J.  1831.  Während  dieser  mit  19  Seiten  aus- 
reichte, bietet  uns  v.  0.  ein  stattliches  Heft  von  252  Seiten,  die  369  ür- 
kundenregesten  Böhmei^s  hat  v.  0.  auf  574  und  die  fünf  nichturkundlichen 

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QQQ  Literatur. 

Quellen   entnommenen  Begesten  der  ersten  Ausgabe  nach  meiner  Zählung 
auf  391  vermehrt,  so  dass  den  374  Absätzen  der  ersten  Ausgabe  jetzt  965 
gegenüberstehen.     Dass  y.  0.  die  Sorgfalt  und  Grewissenhaftigkeit,   welche 
seine  Arbeiten  auszeichnen,  nicht  allein  in  der  Sammlung  des  Materiales,. 
sondern  auch  in  der  genauen  Behandlung  der  einzelnen  Absätze  angewandt 
hat,    ist    selbstverständlich    und    wird   noch   besonders   dargelegt    werden. 
Bei  einer  so  grossen  Arbeit  werden    sich  immer  auch  kleine  Mängel  ein- 
stellen,   die   zwar  nebensächlich    sind,    die   ich   aber   doch   gleich  an&ngs 
erwähne,    um   dem  Leser   und   dem  Freunde  zu  beweisen,   dass   ich  mein 
Gesammturtheil  auf  Grund  selbständiger  und  einlässlicher  Prüfung  abgebe. 
Zwei  Ausstellungen  treffen  nicht  so  sehr  den  Bearbeiter  des  vorliegenden 
Heftes,    der  sich  ja  mit  gutem  Grunde  an  die  für  das  Regesten  werk  gel- 
tenden Normen  gehalten  hat,  als  sie  dem  ganzen  Werke  gelten.    Sie  mögen 
aber  um  so  weniger  verschwiegen  werden,  als  die  Schwierigkeiten,  welche 
sie  beleuchten  sollen,  dem  Herausgeber  Hofrath  J.  Ficker  ebenso  wie  seinen 
Mitarbeitern  sich  aufgedrängt  haben  und  auch  von  ihnen  besprochen  worden 
sind  1).     So  wird  vielleicht  die  Wahrnehmung  eines  zwar  ausserhalb  ihres 
Kreises  stehenden,    aber    eifrigen   und   dankbaren  Benutzers  der  Begesten 
von  ihnen  nicht  als  werthlos  oder  anmassend  betrachtet  werden.     Die  erste 
betrifft  die  Ortskolumne.    In  dieser  werden  die  Ortsangaben  in  der  Foim 
geboten  wie  sie  der  dem  Kegest  zu  Grunde  liegende  Text  bietet,  die  Er- 
klärung wird  in  dem  Regest  beigebracht.    Ich  weiss  sehr  wohl  dass  allein 
dieses  Verfahren  eine  einheitliche   und  folgerichtige  Anwendung  gestattet, 
dass   es   vielfach   die  Auffindung   von  Urkunden   und   andern  Nachrichten 
erleichtert.     Aber  der  eigentliche  Zweck  dieser  Ortskolunme,   das  Itinerar 
des  Herrschers  festzustellen   und   zu  veranschaulichen,    schiene  mir  besser 
erreicht,    wenn,    soweit  dies  möglich  ist,    in  derselben  die  moderne  Form 
des    Ortsnamens   gebracht  würde.     Selbst   dem   mit   den   mittelalterlichen 
Ortsnamen   der   Periode   vertrauten   Benutzer   wird    die  Kolumne   manche 
unbekannte  Form  bieten,   noch   weniger  wird  aber  dem  in  diesen  Dingen 
nicht  so  bewanderten  das  lünerar  eines  Herrschers  zu  klarer  Anschauui^ 
kommen.     Ich   glaube   eine  Berechtigung  für  meine  Ansicht   auch    daraus 
ableiten  zu  können,  dass  bei  mehreren  Regesten  gleichen  0rt«8  dieser  nur 
einmal  beim  ersten  gesetzt,    bei  den  folgenden  durch  einen  Strich  ersetzt 
wird.     Wenn   dafür   als   Grund   die  Forderung   der  Uebersichtlichkeit   an- 
geführt wird,    so    meine   ich,    dass   auch   noch  der  nächste  Schritt  gethan 
werden  durfte,  um  dieser  Forderung  in  vollem  Masse  zu  entsprechen.    Die 
zweite    Ausstellung   würde    sich   gegen   die   Bezeichnung   der    den    nicht- 
urkimdlichen  Quellen    entnommenen  Absätze   richten.     Böhmer  Hess  diese 
ganz  ohne  irgend  einen  Exponenten,  was  die  Anführung  derselben,  als  sie 
sich  mehrten,  ausserordentlich  erschwerte.     Um  diesem  Uebelstande  abzu- 
helfen,   hat  zuerst  Huber   in  den  Regesten  Karls  IV.   den   an    sich   guten 
Gedanken   gehabt,    diese  Absätze  mit  Buchstaben  zu  bezeichnen,   ein  Ver- 
fahren,  das   in   den   folgenden  Bänden   beibehalten   wurde.     Huber   gieng 
von   der   Erwägung    aus,    dass    nur   die   Kaiseiiirkunden    gezählt    werden 
sollen,  da  »diese  ausschliessliche  Zählung  der  Kaiser  Urkunden  ihren  guten 
Grund«    habe,     »für   mancherlei    statistische    Zwecke,    besonders    um    er- 


«)  Ficker  Reg.  V,  XLl;  fluber  Reg.  VIII,  XI;  Mühlbacher  Reg.  I,  XXIIL 

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Literatur.  667 

sehen  zu  können,  in  welchem  Verhältniss  die  Zahl  gewisser  Arten  von 
Urkunden  zur  Gesammtzahl  stehe,  unerlässlich  *  sei.  Diese  Begründung 
hat  dann  aber  kein  Geringerer  als  J.  Ficker  selbst  fallen  gelassen  und  der 
Zfthlung  eine  Tiel  weitere  Ausdehnung  gegeben.  Er  gibt  auch  zu,  »dass 
sich  die  durchlaufende  Numerierung  vielleicht  noch  weiter  auch  auf  die 
aus  nichturkundlichen  Quellen  entnommenen  Absätze  hätte  ausdehnen 
lassen*.  Dass  er  es  nicht  gethan,  wird  mit  subjektiven,  durch  den  dama- 
ligen Stand  seiner  Arbeit  vollauf  begründeten  Erwägungen  gerechtfertigt. 
Ich  glaube  nun  auf  Grund  langer  und  vielfältiger  Beschäftigung  mit  den 
Begesten  es  aussprechen  zu  dürfen,  dass  viel  zur  Bequemlichkeit  des  Be- 
nutzers geschehen  wäre,  wenn  man  in  dem  ersten  und  zweiten  Bande 
entschieden  und  folgerichtig  auf  dem  von  Ficker  angedeuteten  Wege  fort- 
geschritten wäre.  Die  gegenwärtige  Art  der  Bezeichnung  steht,  wie  ich 
meine,  mit  dem  gegen  früher  ganz  veränderten  Charakter  des  Begesten- 
werks  nicht  im  Einklang,  sie  dient  keinem  wissenschaftlichen  Bedürfnis 
und  ist  unbequem.  Während  Böhmer  anfangs  die  nichturkundlichen  Quellen 
nur  im  geringsten  Ausmasse  heranzog,  werden  sie,  wie  die  oben  angeführte 
Zahl  beweist,  jetzt  aufs  reichlichste  ausgebeutet.  Kommen  die  Auszüge 
aus  ihnen  an  Zahl  fast  den  urkundlichen  gleich,  so  überragen  sie  die 
letzteren  in  den  meisten  Fällen  an  inhaltlichem  Werth  und  nehmen  oft 
auch  grösseren  Baum  in  Anspruch.  Es  erscheint  mir  daher  nicht  ange- 
messen, diese  Auszüge  als  Begesten  zweiten  Grades  den  aus  den  Urkunden 
gezogenen  nachzustellen,  sie  an  diese  anzuschliessen.  So  werden  durch- 
die  gegenwärtige  Methode  wichtige  Exkurse  über  Beichsversammlungen, 
Schlachten  u.  ä.  an  eine  bedeutungslose  Schenkung  mehrerer  Hufen  oder 
gar  an  irgend  ein  werthloses  Machwerk  eines  kecken  Fälschers  angeschlossen. 
Auch  die  statistischen  Zusammenstellungen,  die  Uebeiiticht  über  die  Diplome 
können  für  das  Begestenwerk  jetzt  nicht  mehr  so  wichtig  sein,  als  zu 
Zeiten  Böhmers.  Denn  diese  Aufgabe  fällt  jetzt  den  Diplomata- Abtheilungen 
der  Monumenta  Germaniae  zu.  So  sind  die  Yortheile,  welche  die  in  den 
Begesten  gehandhabte  Bezeichnung  gewährt,  nicht  so  gi-oss,  dass  durch  sie 
die  Unbequemlichkeit  der  Benützung  aufgewogen  würde.  Um  die  mit  Buch- 
staben bezeichneten  Begesten  zu  citieren,  kann  man  zweierlei  versuchen^ 
entweder  citiert  man  die  Seite  und  den  Buchstaben,  was  umständlich  ist 
und  vor  Missverständnissen  nicht  schützt,  oder,  und  das  ist  der  von  den. 
Begestenherausgebem  selbst  gewählte  Gebrauch,  man  nimmt  die  Zahl  des 
den  nichturkundlichen  Absätzen  vorangehenden  Urkundenregestes  und  fügt 
dieser  den  Buchstaben  an.  Das  ist  ein  leidlicher  Ausweg,  wenn  Zahl  und 
Buchstabe  auf  einer  Seite  stehen,  und  wenn  dem  Urkundenreges t  nur  ein 
oder  zwei  nichturkundliche  Absätze  folgen.  AUerdin^  ist  dieses  günstige 
Verhältnis  die  Begel,  ich  zählte  106  einzelne  und  38  Fälle  mit  zwei  nicht- 
urkundlichen Absätzen.  Aber  die  Unbequemlichkeit  macht  sich  sofort  fühl- 
bar erstens  zu  Anfang  des  Bandes,  wenn  an  demselben  kein  Urkundenregest 
steht,  wo  dann  v.  Ottenthai  Oa,  b,  u.  s.  w.  cietiert,  zweitens  wenn  mehr 
als  zwei  nichturkundliche  Absätze  einem  Urkundenregest  folgen,  ich  zählte 
19  mit  3,  9  mit  4,  7  mit  5,  2  mit  8  und  je  einen  Fall  mit  6,  7,  9, 
13,  14  und  16  nichturkundlichen  Absätzen.  Da  in  den  meisten  dieser 
Fälle  das  souveräne  Urkundenregest  nicht  auf  derselben  Seite  mit  seinen. 
Unterthanen  steht,  soist  der  Benütz  er  genöthigt,  so  lange  zurückzublättem, 

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<668  Literatur. 

l3is  er  zu  der  eiitspreclienden  Kummer  kommt,  welche,  leider  nicht  durch 
grössere  Typen  hervorgehoben,  oft  schwer  zu  finden  ist,  ein  Verfahren, 
-welches  mit  der  Aufgabe  des  Begestenwerkes,  dem  Benutzer  auf  den  ersten 
Blick  alles  für  seinen  Zweck  nöthige  an  die  Hand  zu  geben,  in  Wider- 
spruch steht.  Eine  dritte  Ausstellung  würde  endlich  gegen  manche  Ein- 
zelheiten in  der  Fassung  der  Begesten  zu  richten  sein.  Ich  weiss  sehr 
gut  die  Gefahren  zu  würdigen,  welche  in  dem  Begestenstil,  der  dazu  nöthigt, 
möglichst  viel  in  einem  Satze  zu  sagen,  verborgen  sind,  und  erkenne  gerne 
an,  dass  v.  0.  sich  alle  Mühe  gegeben  hat,  um  die  gefiLhrlichsten  Klippen 
.zu  vermeiden,  um  so  weniger  angenehm  berühren  mehrere  absonderliche 
Wortformen  und  manche  dem  Verständnisse  nicht  eben  förderliche  Will- 
kürlichkeit in  der  Uebereinstimmung  des  Prädikats  mit  dem  Subjekte,  in 
dem  Gebrauch  der  Pronomina  und  Praepositionen  ^). 

Mit  diesen  Bemerkungen  glaube  ich  erschöpft  zu  haben,  was  an  dem 
äussern  Gewände  des  Heftes  bemängelt  werden  könnte;  wie  man  sieht, 
sind  es  nur  geringfügige  Dinge,  die  im  Verlauf  der  Arbeit  leicht  zu  be- 
seitigen und  zu  verbessern  sind.  Wir  können  uns  nunmehr  eingehender 
mit  dem  Inhalte  beschäftigen  und  werden  zuerst  die  aus  nichturkundlichen 
Quellen  geschöpften  Begesten  ins  Auge  fassen,,  in  denen  wir  den  werth- 
voUsten  und  ergiebigsten  Theil  zu  schätzen  haben.  Es  macht  Freude,  der 
kühlen,  besonnenen  und  scharf  eindringenden  Kritik  v.  Ottenthals  auf 
Schritt  und  Tritt  zu  folgen,  und  wenn  es  auch  nicht  möglich  ist,  das 
im  einzelnen  hier  vorzuführen,  so  möge  doch  auf  die  wichtigsten  Absätze 
hingewiesen  werden,  von  denen  viele  zu  förmlichen  Excursen  ausgearbeitet 
sind.  Damit  kann  an  einzelnen  Stellen  die  Andeutung  abweichender  Auf- 
fassung verbunden  werden.  Als  höchst  verdienstlich  wird  man  die  Ait 
und  Weise  rühmen  dürfen,  wie  v.  0.  die  Verhandlungen  und  Beschlüsse 
der  Beichsversammlungen  wiedergibt,  wie  er  die  politischen  Vorgänge  und 
•die  Ereignisse  kriegerischer  Jahre  sorgfältig  gesondert  und  geordnet  hat. 
Ich  hebe  als  Beispiele  solcher  musterhafter  Begesten  heraus:  n^  52  a 
(Erfurter  Synode  vom  J.  936),  b9  110  a  (Zusammenkunft  Ottos  I.  mit 
liudwig  von  Frankreich  im  J.  942),  n^  139  a — d,  141  a — i  (Feldzug  in 
Frankreich  94G),  n^  166  a  (Ingelheimer  Synode  vom  J.  948),  n<>  196  a,  b 
(erster  Zug  nach  Italien),  rx9  227  a,  231  a — e,  235  a — e,  237  a— d,  238  a — c, 
239  a,  b,  240a  —  (Bürgerkriege  der  Jahre  953  und  954,  Kampf  gegen 
die  Ungarn  955),  n^  254  c  über  den  Tod  Liudolfs  und  die  italienischen 
Verhältnisse   dieser   Zeit,    n®  289  b    über   den   EmpfiEtng   der  päpstlichen 


<)  Gegenüber  dieser  sachlich  immerhin  beachtenswerten  Meinung  gestatte 
ich  mir  als  Begestenmann  zu  bemerken,  dass  für  ein  Werk,  wie  es  Böhmers 
Hegesten  sind,  allgemeine  Grundsätze  aufgestellt  werden  müssen,  die  auch  im 
Interesse  der  Gesammtheit  für  den  Fall  in  Kraft  ku  bleiben  haben,  dass  even- 
tuell ftir  eine  Periode  Besseres  nicht  Feind  des  Guten  des  ganzen  Werkes  bleibe, 
im  besonderen,  dass  jeder  Ortsname  des  Itinerars,  wenn  er  zuerst  auftritt,  zu 
•erklären  ist,  und  dass  dann  für  die  weiteren  Fälle  das  Verzeichnis  der  Aufent- 
haltsorte, wie  es  Euber  (Reffesten  des  Kaiserreichs  unter  Karl  IV.  S.  638  f.)  ffibt 
und  wie  es  jedem  weiteren  Band  beigefQfft  werden  wird,  genügenden  AufiMshluss 
bietet,  dass  die  Zählung  nach  Buchstaben-Exponenten  tür  nicht  urkundliche 
Baten  noch  immer  der  gangbarste  »Ausweg*  und  dass  für  Formulierung  des 
Regests,  will  man  es  nicht  zu  einem  Urkundenexcerpt  gestalten,  durch  die  Sache 
selbst  der  Weg  gewiesen  ist.  £.  MOhlbacher. 


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Literatur.  669^ 

Oesandten  im  Spätherbst  960,  die  zahlreichen  Begesten»  über  den  Aufent- 
halt Ottos  I.  in  Italien  während  der  Jahre  961 — 964  und  966 — 972, 
309  c  (Kaiserkrönung),  350  a  (Synode  vom  4.  Dezember  963),  350  e 
(Synode  vom  Juni  964)  553  c  (die  Ingelheimer  Synode  vom  September 
972),  574  c  (Erkrankung  und  Tod  des  Kaisers).  Wie  durch  diese  mühe- 
vollen Zusammenstellungen  unser  Wissen  von  diesen  Dingen  gefestigt  und 
wie  sehr  dem  Historiker  die  Arbeit  erleichtert  wird,  muss  jedem  klar 
werden,  der  sich  mit  dem  Hefte  eingehend  zu  beschäftigen  Anlass  nimmt. 
So  sind  es  nur  wenige  Stellen,  an  denen  die  Kritik  zu  Nachträgen  oder 
Begründung  abweichender  Ansicht  genöthigt  ist.  Mit  verständiger  Ab- 
wägung entgegenstehender  Anschauungen  sind  die  ersten  Zeiten  Heinrichs  I. 
behandelt,  bei  n<*  1 1  c  würde  man  allerdings  eine  etwas  weniger  knappe 
Darstellung  der  von  dem  Könige  zum  Schutze  gegen  Ungarn  und  Slaven. 
ergriffenen  Massregeln  wünschen,  wenn  auch  Hegels  Aufsatz  (N.  Archiv 
18,  207)  ebenso  wie  die  Schrift  von  Sebald  Schwarz  dem  Verfasser  bei 
der  Drucklegung  kaum  schon  bekannt  gewesen  sein  konnten.  Sorgfältig 
sind  die  Nachrichten  über  die  Ungamschlacht  des  J.  933  verwertet,  mit 
Ranke  (Weltgesch.  6^,  137)  lässt  v.  0.  Liudprands  Erzählung  bei  Seite 
und  nimmt  als  Ort  der  Schlacht  eines  der  zahlreichen  Bied  im  Gebiete 
der  ünstrut  an.  Mit  Recht  hält  v.  0.  die  Nachricht  Widukinds  von  einer 
geplanten  Romfahrt  Heinrichs  aufrecht,  wenn  er  aber  meint,  es  habe  sich 
wahrscheinlich  »um  einen  Zug  zur  Erlangung  der  Kaiserkrone*  gehandelt, 
so  glaube  ich,  hier  die  sonst  so  hoch  gehaltene  Vorsicht  zu  vermissen. 
Als  Krönungstag  Ottos  I.  nimmt  v.  0.  (Reg.  55  h)  den  7.  August  an, 
ohne  jedoch  die  Beweisführung  v.  Sickels,  der  fftr  den  8.  August  einge- 
treten ist  und  dem  Ranke  (Weltgesch.  6^  148  Anm.  l)  zugestimmt  hat^ 
irgendwie  zu  entkräften.  Das  Argument,  dass  die  Krönung  in  der  Regel 
an  einem  Sonntag  vorgenommen  wurde,  hat  auch  v.  Sickel  gekannt  und 
die  Akten  der  Augsburger  Synode  vom  J.  952,  auf  die  er  sich  bei  seiner 
Rechnung  stützt,  können  nicht  so  leicht  ihrer  Geltung  entkleidet  werden. 
Denn  sie  sind  nicht,  wie  v.  0.  angibt,  allein  in  einer  Handschrift 
saec.  XI — Xn,  sondern  in  einem  Codex  des  10.  Jahrhunderts  überliefert 
hg],  den  später  auch  v.  0.  selbst  angefahrten  Aufsatz  Weilands  in  der 
Zeitschr.  für  Kirchenrecht  20,  455,  femer  N.  Archiv  10,  601,  11,  536 
und  Mon.  Germ.  Legum  Sectio  IV.,  tom.  1,  18).  Bei  demselben  Regest 
wäre  die  Abhandlung  von  St.  Beissel,  Der  Aachener  Königsstuhl  in  Zeitsch. 
des  Aachener  Geschichtsvereines  9  (1887),  14  ff.  anzuführen  gewesen. 
Zu  n^  166  a  wäre  der  Abdruck  der  Synodalakten  bei  Duo  Documents 
sur  rhist.  eccles.  du  moyen  äge  (Turin  1885)  p.  9  ff.  nachzutragen. 
Ganz  zutreffend  schildert  v.  0.  die  anlässlich  der  Vermählung  des  Königs 
mit  Adelheid  (n^  201  a)  die  Gemütsstinmiung  Liudolfs,  während  wir  über 
die  Beweggründe,  welche  den  Erzbischof  Friedrich  von  Mainz  leiteten,  im 
Unklaren  bleiben.  Bei  n^  235  c  und  237  c  waren  die  Bemerkungen, 
Grandaur's  (Das  Leben  Oudalrichs  in  Geschichtschreiber  der  deutschen 
Vorzeit,  S.  95)  gegen  Riezlers  Deutung  des  Ortsnamens  Mantachinga  ebenso 
zu  berücksichtigen,  wie  seine  Ausführung  über  den  Tag,  an  welchem  die 
Grafen  Dietpald  und  Adalbert  dem  daselbst  vom  Pfalzgrafen  Arnulf  belagerten 
Bischof  Ulrich  Entsatz  brachten,  v.  0.  nimmt  den  6.  Februar  954  an, 
während   Grandaur   mit  beachtenswerthen   Gründen   für   den    13.  Februar 


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^70  Literatur. 

eintritt.  Die  betreffende  Stelle  in  der  Vita  Oudalrici  (cap.  10,  SS.  4,  399) 
ist  allerdings  zweideutig.  Die  Belagening  beginnt  ea  dominica  in  qua 
mos  est  clericorum  ante  quadragesimam  carnes  manducare  et  deinceps 
usque  ad  sanctum  tempus  paschae  devitare.  Der  Bischof  aber  verzagt  nicht 
die  noctuque  in  dei  servitio  studiose  permanens  .  .  .  und  verharrt  obses- 
sionee  eorum  pro  nihilo  ducens  in  der  Treue  gegen  den  König.  Die 
Orafen  Dietpald  und  Adalbert  sanamein,  nachdem  sie  von  der  Belagerung 
erfahren  hatten,  eine  phalanx  populi  und  greifen  prima  die  quadragesimalis 
temporis  quod  est  dies  lunae,  mane  diluculo  das  Lager  der  Feinde  an. 
Sed  illi  haec  antca  posse  fieri  non  putantes  werden  überrascht  und  ver- 
trieben. Unzweifelhaft  also  begann  die  Belagerung  am  Sonntag  Quinqua- 
gesima  (5.  Februar  954)  und  ebenso  ergibt  sich  aus  Gerhards  Darstellung, 
dass  damals  in  Augsburg  eine  auch  sonst  gebräuchliche  Verlängerung  und 
Verschärfung  der  vierzigtägigen  Fasten  für  die  Geistlichen  in  üebung  war, 
während  sich  aus  dem  vierten  Kapitel  der  Vita  ergibt,  dass  die  Quadragesima 
der  Eegel  entsprechend  (Duchesne,  Origines  du  culte  Chretien  p.  233,  234) 
mit  dem  Sonnabend  vor  dem  Palmsonntag  schloss.  Es  ist  aber  doch  sehr  frag- 
lich, ob  Gerhard  deshalb  den  Montag  nach  Quinquagesima  ^Is  prima  dies 
quadiagesimalis  temporis  entgegen  dem  Gebrauche  (Durandi  Bationale  lib.  VI. 
cap.  28,  32,  33)  bezeichnen  durfte  und  wollte.  Darauf  hat  Grandaur 
ebenso  aufmerksam  gemacht  wie  auf  den  Umstand,  dass  die  Ereignisse 
sich  kaum  in  vierundzwanzig  Stunden  zusammendrängen  lassen.  Gerhard 
spricht  von  wiederholten  Angriffen  (obsessiones),  die  Grafen  konnten  wohl 
auch  ihre  Mannschaft  nicht  innerhalb  weniger  Stunden  zusammenbringen 
und  ausrüsten,  Ulrich  verharrt  die  noctuque  im  Dienste  Gottes.  So  wird 
es  sich  wohl  empfehlen,  der  Ansicht  Grandaurs  beizutreten  und  den 
13.  Februar,  den  ersten  Tag  der  Quadragesima,  der  ein  Montag  war,  oder 
den  ersten  Montag  in  der  Fastenzeit,  als  Tag  des  Entsatzes  anzunehmen. 
Bei  no  536  b  stimmt  v.  0.  in  Betreff  der  Kaiserin  Theophanu  der  Auf- 
fassung zu,  welche  Moltmann  vertreten  hat,  dass  und  warum  ich  dessen 
Beweisführung  für  nicht  zwingend  erachte,  habe  ich  ausführlich  in  der  By- 
zantinischen Zeitschrift  (4.  Bd.)  zu  rechtfertigen  versucht.  Hier  und  bei 
andern  Begesten  wäre  statt  des  Georgios  Kedrenos  richtiger  Joannes 
Skyllitzes  zu  citieren  gewesen. 

Wenden  wir  uns  nach  diesen  Bemerkungen  den  urkundlichen  Begesten 
zu,  so  können  wir  auch  hier  die  sorgsamste  Nachprüfung  der  bisher  von 
der  Forschung  gewonnenen  Ergebnisse  wahrnehmen.  Vor  allem  hat  v.  0. 
in  diesen  Begesten  die  genaueste  und  einlässlichste  Kritik  des  ersten 
Bandes  der  Diplomata-Ausgabe  in  den  Monumenta  Germaniae,  an  der  er 
ja  selbst  hervon-agenden  Antheil  hat,  geboten,  eine  Kritik  die  um  so  werth- 
voller  ist,  als  sie  nicht  an  Sternchen,  Kreuzchen  und  andern  Aeusserlich- 
keiten  herumtastet,  sondern  in  Methode  und  Inhalt  eindringt.  Das  Ergebnis 
ist  für  beide  Theile  erfreulich,  die  Ausgabe  hat  die  scharfe  Prüfung  aufs 
beste  bestanden  und  v.  0.  wird  das  Zeugnis  nicht  versagt  werden,  dads 
er  sich  durch  unverdrossene  und  scharfsinnige  Kritik  ein  grosses  Verdienst 
erworben  hat.  Im  folgenden  will  ich  die  wichtigsten  Stellen  berühren, 
an  denen  v.  0.  von  der  Ausgabe  abzugehen  veranlasst  wurde  oder  bei 
denen  mir  einige  selbständige  Bemerkungen  nöthig  scheinen.  In  n^  6 
(DH.   I.    8)    geht   V.    0.    ebenso    wie   bei   n^    105    (DO.   I.    47),    n^    146 


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Literatur.  671 

(DO.  I.  86),  n9  195  (DO.  I.  133)  weiter  in  der  Annahme  von  Interpola- 
tionen als  die  Ausgabe.  Nr.  7  (1)H.  I.  4)  veranlasst  mich  zu  der  Bemer- 
kung, dass  es  sich  hier  und  in  andern  gleichartigen  Fällen,  wo  Handlung 
und  Beurkundung  durch  längere  Zeiträume  getrennt  sind,  empfehlen  würde, 
diesen  Unterschied  auch  im  Eegest  zum  Ausdruck  zu  bringen.  Den  Aus- 
stellungsort von  n<>  28  (DH.  I.  19)  bezieht  v.  0.  auf  die  in  das  Jahr  929 
füllende  Handlung,  die  andern  Angaben  auf  die  am  30.  Juni  930  vor- 
genommene Beurkundung,  während  in  der  Ausgabe  einheitliche  Datierung 
angenommen  ist.  Umgekehrt  tritt  er  bei  n°  95  (DO.  I.  37)  für  einheit- 
liche Datierung  ein,  während  diese  in  der  Ausgabe  in  Frage  gestellt  wurde, 
l^ach  den  Ausführungen  von  Sobald  Schwarz  ^)  stimme  ich  der  von  Otten- 
thal  in  Mittheil.  10,  627  begründeten  Auffassung  zu,  dass  in  DO.  I.  14 
(Beg.  70)  territorium  nicht  auf  den  Burgward  in  militärischer,  gerichtlicher 
und  finanzieller  Beziehung  zu  deuten  ist,  sondern  dass  wir  darunter  das 
Wirthschaftsgebiet  des  königlichen  Hofes  in  Magdeburg  zu  verstehen  haben. 
Bei  n«>  109  (DO.  I,  5l),  n«  137,  138  (DO.  I.  127,  128)  lehnt  v.  0.  die 
Berufung  auf  geschichtliche  Ereignisse  ab,  welche  v.  Sickel  in  der  Ausgabe  zur 
Erklärung  zweifelhafter  Ortsnamen  und  zur  bestimmteren  Einreihung  nicht 
datierter  Urkunden  verwerthet  hat,  und  steift  sich  darauf,  dass  ein  Zu- 
sammenhang der  Urkunden  mit  jenen  Ereignissen  »nicht  zu  erweisen  sei*. 
Ein  solcher  Zusammenhang  wurde  in  der  Ausgabe  nicht  behauptet  und 
ein  Beweis  dafür  ist  auch  nicht  zu  verlangen,  da  es  sich  um  eine  durch- 
aus subjektive,  hypothetische  Verknüpfung  von  Nachrichten  handelt,  die, 
mit  Vorsicht  gehandhabt,  durchaus  erlaubt,  ja  unentbehrlich  ist.  Den 
Ausstellungsort  Vuegesata  von  n<*  110  (DO.  I.  52)  erklärt  v.  0.  richtig 
i'ür  Vis6,  während  in  der  Ausgabe  zuerst  Void,  dann  nach  Stumpf  Wadgassen 
angenonnnen  ist.  Bei  n<>  155  (DO.  I.  92)  wäre  wegen  der  Stellung  von 
S.  Mansui  auch  DO.  II.  62  zu  vergleichen  gewesen.  Den  Ausstellungsort 
von  n^  156  (DO.  1.  93)  erklärt  v.  0.  sehr  ansprechend  fär  Douzy  am 
Chiers,  während  die  Ausgabe  im  Anschluss  an  Dünmiler  hieför  Tusey 
eingesetzt  hatte.  Bei  n^  164  (DO.  I.  lOO)  vermisst  man  den  Hinweis  auf 
Dieckmeyers  Schrift  über  die  Stadt  Gambrai  (Bielefeld  1890).  Die  Zeit- 
grenze fax  die  Einreihung  von  n<>  170  (DO.  1.  113),  welche  in  der  Aus- 
gabe durch  den  Juli  948  und  August  949  abgesteckt  ist,  schränkt  v.  0. 
auf  August  8. — Dezember  24,  948  ein.  Bei  n^  366  (DO.  I.  273)  wird 
darauf  aufinerksam  gemacht,  dass  mehrere  Worte  auf  die  Benützung  noch 
einer  andern  Vorlage  als  der  in  der  Ausgabe  angeführten  schliessen  lassen. 
Das  Wort  et  semper  im  Titel  von  n«  387 — 389  (DDO.  I.  288—290) 
möchte  v.  0.  als  ursprünglich  gelten  lassen,  worin  man  ihm  kaum  folgen 
kann.  Allerdings  sind  die  Ueberlieferungsformen  der  drei  Diplome  von 
einander  unabhängig,  sie  sind  aber  doch  darin  gleichartig,  dass  sie  auf 
Drucke  und  Abschriften  eines  Gebietes  zurückgehen,  in  dem  gerade  der- 
artige Zuthaten  beliebt  waren;  wenn  femer  v.  0.  darauf  hinweist,  dass 
semper  beim  Titel  öfters  im  Texte  von  Diplomen  sich  findet,  so  ist 
doch    zu   beachten,    dass   für    den   Titel   im   Protokoll   strengere  Kormen 

»)  Antänge  des  Stadt ewesens  in  den  Elb-  und  Saalegegenden  S.  10,  28,  44, 
52,  55;  Schwarz  erwähnt  weder  meine  Ausfahrungen  (Erzbistum  Magdeburg 
Exkurs  II.)  noch  die  v.  Ottenthals  an  Stellen,  wo  er  mit  einem  von  uns 
übereinstimmt. 


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672  Literatur. 

galten,  was  ja  auch  Kehr  Urkunden  Ottos  III.  S.  130,  auf  den  sich  v.  0. 
beruft,  hervorgehoben  hat.  In  der  Erläuterung  von  no  401  (DO.  I.  300) 
behauptet  v.  0.  die  Existenz  einer  ecclesia  mercatorum  in  Mi^eburg  auf 
Grund  von  Thietmari  Ghron.  1,  c.  12,  während  K.  Hegel  in  N.  Archiv  18, 
218  Anm.  2  unter  der  ecclesia  dieser  Stelle  den  Dom  versteht,  und  merca- 
torum zu  custodes  zieht,  wie  ich  meine,  mit  Fug  und  Becht,  denn  die 
custodes  (!)  rufen  nicht  etwa  den  Erzbischof  oder  Dompropst,  sondern  die 
optimi  civitatis  herbei  und  befinden  sich  mit  diesen  ausserhalb  der  Kirche. 
Becht  annehmbar  erscheint  mir  dagegen  v.  Ottenthals  Vorschlag  inDO.  L  327 
(Beg.  429)  auf  S.  441  Z.  40  der  Ausgabe  Mamaconis  zu  emendieren  in 
marchionis.  Gegen  die  Mittheil.  10,  611  ff.  dargelegte  und  bei  u^  464 
wiederholte  Beurtheilung  der  Meissner  Bulle  Johanns  XIII.  habe  ich  vorher 
S.  508  ff.  Stellung  genommen.  Der  Ausstellungsort  von  DO.  I.  359,  360 
in  monte  ubi  Stafiilo  regis  dicitur  (968  Juni  30.)  wurde  in  der  Ausgabe 
auf  StaffoU  nö.  von  Yico  Pisano  in  der  Nähe  der  Cerbaja  und  des  heute 
versumpften  Lago  di  Bientina  gedeutet.  Dagegen  spricht  sich  v.  0.  bei 
n^  47 1  aus,  er  wendet  ein,  dass  StaffoU  kaum  an  einem  Tage  von  Pistoja, 
wo  DO.  I.  358  am  29.  Juni  beurkundet  ^nirde,  erreicht  werden  kann, 
und  dass  es  wenig  wahrscheinlich  sei,  dass  >der  Kaiser  zu  Beginn  der 
heissen  Jahreszeit  in  diese  von  Sümpfen  umgebene  Gegend  zog*.  Diese 
Bedenken  scheinen  mir  nicht  gerechtfertigt.  StaffoU  ist  von  Pistoja  auf 
der  Strasse  über  Buggiano  etwa  30  Kilometer  entfernt,  also  bequem  in 
einem  Nachmittag  zu  erreichen,  es  Uegt  am  Bande  eines  grossen  Forstes, 
bot  also  dem  Kaiser  Gelegenheit  zur  Jagd  und  wahrscheinlich  war  damals 
auch  der  See  nicht  ausgetrocknet,  so  dass  wir  uns  recht  wohl  StaffoU  als 
das  nächste  Ziel  der  Beise  des  Kaisers  und  als  Sommeraufenthalt  desselben 
denken  könnten.  Ob  die  Bezeichnung  in  monte  zutrifft,  vermag  ich  aUer- 
dings  nicht  zu  beurtheilen.  Immerhin  glaube  ich,  dass  dies  StaffoU  den 
Vorzug  verdient  vor  dem  abgelegenen  Staffolo  s.  von  Jesi,  an  das  v.  0. 
erinnert,  um  so  mehr  als  in  diesem  Falle  ein  erhebUcher  Zeitraum  zwi- 
schen Handlung  und  Beurkundung  fallen  würde.  Zu  n^  474  bemerke 
ich,  dass  ich  entgegen  den  Ausführungen  v.  Ottenthals  in  Mittheil.  10,  626 
an  der  von  mir  (Erzbistum  Magdeburg  S.  143)  vertretenen  Auffassung 
dieser  Urkunde  festhalte.  Dass  dieselbe  zum  Theil  eine  Dispositions- 
urkunde »vertreten«  soll,  gebe  ich  gerne  zu,  ich  habe  selbst  durch  den 
Hinweis  auf  Brunner  Bechtsgesch.  der  Urkunde  S.  41  und  79  darauf  auf- 
merksam gemacht,  dass  einzelne  Wendungen  und  Formeln  der  carta  an- 
gehören. Aber  ganz  sicher  entspricht  die  Absicht  und  die  Gesammtanlage 
einer  notitia  indicatus,  in  welche  sich  auch  der  in  Form  einer  objectiven 
carta  (vgl.  Brunner  a.  a.  0.  S.  19)  abgefasste  Bericht  über  das  Tausch- 
geschäft einfügen  musste.  Dass  diese  Vermengung  zweier  Urkunden- 
formulare den  Mangel  der  Datierung  verschuldet  habe,  wie  v.  Ö.  annimmt, 
erscheint  mir  nicht  recht  glaubUch.  Hätte  man  eine  Datierung  anbringen 
woUen,  so  hätte  man  für  sie  wohl  auch  einen  Platz  gefanden.  Auch  habe 
ich  nicht,  wie  v.  0.  meint,  diesen  Mangel  durch  den  Unterschied  >  zwi- 
schen Plan  und  Ausführung  des  Geschäftes*  zu  erklären  versucht,  sondern 
dadurch  dass  in  einer  Urkunde  die  Berichte  über  zwei  selbständige,  in- 
haltlich verschiedene  und  durch  anderthalb  Jahre  von  einander  getrennte 
Handlungen  vereinigt  werden  mussten.    Dies  ist  die  Ursache,  welche  zwei 


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Literatur.  573 

Wirkongen  im  Gefolge  hatte:  die  Verwendung  zweier  Urkondenformalare 
und  das  Fehlen  der  Datierung.  Den  in  der  Ausgabe  nicht  erklärten  Ans* 
Stellungsort  von  DO.  I.  374  deutet  ▼.  0.  (Reg.  n^  494)  auf  Conca  della 
Campania.  Bei  n^  496  berichtigt  v.  0.  einen  Irrthum  Erbens  (Mittheil. 
13,  211)  über  die  Datierung  der  auf  die  Mailänder  Synode  bezüglichen 
Ausschreiben. 

Ich  bin  am  Schlüsse  angelangt.  Möge  ▼.  0.  aus  dem  Erfolg  des 
ersten  Heftes  und  der  allgemeinen  Anerkennung,  die  er  gefunden  hat, 
Muth  und  Kraft  schöpfen,  um  auf  dem  gewiss  nicht  domenlosen  Pfade 
fortzuschreiten  und  ein  Werk  zu  Tollenden,  das  nicht  allein  dem  engem 
Kreise  Nutzen  bringen,  sondern  auch  dem  deutschen  Volke  die  Schicksale 
und  die  Thätigkeit  eines  Kaisergeschlechtes  Tor  Augen  f&hren  wird,  welches 
wie  kein  anderes  vor  und  nach  ihm  durch  die  Grösse  seiner  Absichten, 
die  Thatkraft  in  der  Verwirklichung  derselben  und  den  Glanz  der  persön- 
liehen  Eigenschaften  seiner  Mitglieder  ein  würdiger  und  erfreulicher  (jegen- 
stand  wissenschaftlicher  Forschung  und  Darstellung  immer  war  und 
bleiben  wird. 

Wien.  Karl  Uhlirz. 

Das  Eirchenpatronatreeht  und  seine  Entwicklung 
in  Oesterreich.  Von  Dr.  L.  Wahrmund  I.  Abtheilung  Wien, 
Alfr.  Holder,  1894. 

lieber  Patronatrecht  ist  schon  viel  geschrieben  worden,  so  viel,  dass 
man  aufrufen  möchte:  Patronatrecht  und  kein  Ende;  allein  die  umfang- 
reiche ältere  Literatur  steht  ganz  auf  dem  Boden  des  päpstlichen  Dekre- 
talenrechts  und  der  scholastischen  Jurisprudenz;  erst  die  neuere  Wissen- 
schaft hat  das  frühere  Becht  und  das  Urkundenmateriale  ausgiebiger  in 
den  Bereich  ihrer  Untersuchung  gezogen,  wie  dies  »die  Entwickelung  des 
Patronatrechts«  von  P.  Hinschius,  Kirchenrecht  IJ,  §.  128  zeigt  Es  ist 
demnach  kein  überflüssiges  Unternehmen,  das  Kirchenpatronat  vorzugs- 
weise aus  den  Urkunden  darzustellen,  und  um  so  verdienstlicher  ist  das- 
selbe, als  in  keinem  Bechte  zwischen  dem,  was  in  Büchern  geschrieben 
und  von  den  Lehrstühlen  herab  gelehrt  und  dem  was  thatsächlich  im  Leben 
geübt  und  befolgt  wurde,  ein  so  grosser  Abstand  besteht  als  im  Kirchen- 
rechte. Wenn  nun  das  Buch,  wie  die  ersten  Worte  der  Einleitung  sagen, 
Bechtsleben  nicht  Rechtstheorie  zur  Darstellung  bringen  soll,  so  ist  der 
von  Wahrmund  eingeschlagene  Weg,  das  Becht  aus  seiner  Anwendung 
hervorzusuchen,  sicherlich  zu  empfehlen.  Am  deutlichsten  ist  das  Gesagte 
an  dem  Kernpunkte  des  ganzen  Patronatrechtes  wahrzunehmen,  in  dem 
Unterschiede  zwischen  persönlichem  und  dinglichem  Patronatrechte.  Pa- 
tronum  faciunt  dos,  aedificatio,  fundus  sagt  die  Bechtstheorie  in  der  Glosse ; 
Patron  ist  der  Dominus  fundi,  lehrt  das  Bechtsleben,  nicht  weil,  sondern 
nachdem  er  eine  Kirche  errichtet  hat.  >Im  streng  kirchlichen  Sinne*, 
sagt  W.  im  3.  Abschnitt:  Das  Laienpatronat  S.  79,  >giebt  es  überhaupt 
nur  einen  persönlichen  Patronat*.  Das  ist  richtig,  wenn  man  unter 
»streng  kirchlich«  soviel  versteht,  wie  »streng  römisch-kirchlich*,  denn 
das  persönliche  Patronatrecht  als  Concession  an  den  Stifter  ist  römisch- 
rechilichen  Ursprunges.     Das   dingliche  Patronatrecht   ist  ein  Kompromiss 

Mittheilungen  XVI.  Pigi^,,^^  ^^  4?n^ij v  lC 


g74  Literatur. 

zwischen  römischem  und  deutschem  Rechte,  eine  Concordia  zweier  diseor- 
dierender  Bechtssysteme.  Hinsichtlich  des  terminus  >jas  patronatos^  w&re 
es  übrigens  doch  noch  die  Frage,  ob  die  Canonisten  nicht  über  das,  was 
aus  dem  Wortlaute  der  Dekretalen  folgt,  hinausgegangen  sind,  mit  andern 
Worten,  ob  Jus  patronatus  nicht  immer  noch  ein  gnmdherrliches  Becht 
an  den  Kirchen  bezeichnete;  die  Dekretalen  schliessen  so,  wie  W,  nach 
Meurer  S.  25,  A.  6  richtig  bemerkt,  mit  keinem  Wort  ein  weltliches 
Eigenthum  an  Pfarrkirchen  aus;  und  wenn  W.  die  Dekretalen  aus  der 
2.  Hftifte  des  12.  Jahrhunderts  »jus  patronatus*  mit  »jus  praesentandi« 
identisch  zu  nehmen  scheinen,  so  ist  seine  Begründung  S.  63,  A.  26 
m.  £.  dafOr  nicht  ausreichend.  In  der  Hauptsache  ist  aber  gegen  die 
Darstellung  des  Laienpatronates  und  seiner  allmftligen  Umwandlung  in 
eine  Summe  einzelner  Befugnisse  kein  Einwand  zu  erheben.  Nicht  ebenso 
kann  ich  Wi^irmund  für  den  zweiten  und  vierten  Abschnitt  beipflichten. 

Auf  S.  31  formuliert  W.  das  fränkische  Beichskirchenrecht  so,  dass 
der  Laieneigenthümer  einer  Kirche  den  Geistlichen  dem  Bischof  zu  prftsen- 
tieren  hatte,  damit  ihn  dieser  in  das  Kirchenamt  einsetze.  In  Wahrheit 
setzte  aber  der  Laie  den  Geistlichen  ein  und  war  deshalb  zur  Präsentation 
an  den  Bischof  verpflichtet,  damit  er  nicht  einen  Untauglichen  einsetze. 
Das  ürtheil  über  die  Tauglichkeit  des  Seelsorgers  haben  Ganones  und 
Gapitularien  dem  Grundherrn  und  Gründer  der  Kirche  nicht  zugetraut 
W.  stützt  S.  30  A.  18  seine  Ansicht  —  gegen  Hinschius  IL  S.  626  — 
Yomehmlich  auf  Oap.  Aquisgran.  a.  817  c.  9  und  Wormser  Synode  829 
c.  15;  allein  die  clerici  constituendi  der  ersteren  Stelle  müssen  nicht 
nothwendig  vom  Bischof  einzusetzende  Geistliche  sein,  und  der  Beschluss 
der  Wormser  Synode  erklärt  sich  wohl  aus  dem  Bestreben,  das  entschieden 
rechtswidrige  Vorgehen  einiger  Bischöfe,  die  sich  über  die  Präsentation 
ganz  hinweggesetzt  hatten,  dadurch  in  einem  milderen  Lichte  erscheinen 
zu  lassen,  dass  die  Präsentation  als  eine  blosse  Bitte  um  Einsetzung  be- 
zeichnet wurde;  die  Ausdrücke:  repellere  und  reiicere  weisen  dagegen  auf 
Entfernung  von  der  Kirche  hin,  welche  der  Geistliche  durch  Einsetzung 
von  Seite  des  Laien  erhalten  hatte.  Uebrigens  fasst  W.  sebst  S.  38,  A.  35 
die  Bechtslage  in  die  Formel:  >Es  wird  nicht  gesagt,  der  Grundherr  dürfe 
präsentieren,  sondern  vielmehr:  er  muss  präsentieren  und  darf  nicht 
frei  instituieren.  *  Also  instituieren  durfte  der  Grundherr  doch,  oder  viel- 
mehr er  musste  es,  nur  nicht  frei  sondern  mit  Zustimmung  des  Bischofs. 
Nach  Ausbildung  des  canonischen  Patronatrechtes  im  12.  und  13.  Jahrh. 
durfte  der  Patron  nicht  mehr  instituieren,  dagegen  durfte  er  frei  präsen- 
tieren, musste  es  aber  nicht. 

Die  Hälfte  des  Buches  ist  dem  4.  Abschnitte,  dem  geistlichen  Patronate 
und  der  Inkorporation  gewidmet  In  diesem  ist  auf  das  Eigenthum  des 
Klosters  (Stiftes  u.  dgl.)  an  den  inkorporierten  Kirchen  zu  viel  Gewicht 
gelegt.  Ich  möchte  zwar  den  Klöstern  nicht  schlechterdings  jedes  Eigen- 
thum an  den  Kirchen  absprechen,  so  lange  der  Begriff  der  juristischen 
Person  nicht  klar  erkannt,  und  die  Kirche  nicht  als  eine  Anstalt  betrachtet 
war.  Nur  war  dieses  Eigenthum  nicht  derart,  dass  es  die  Selbständigkeit 
der  Kirchen  ausgeschlossen  hätte.  In  letzter  Linie  führte  ja  auch  das 
Inkorporationsrecht  auf  ein  ursprüngliches  Laieneigenthum  des  Erbauers 
zurück;  aber  schon  dieses  Laieneigenthum  hatte  die  spirituelle  Selbständig- 

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Literatur.  ()75 

^eit  der  Eirdie  nicht  aufgehoben;  und  bildete  sie  auch  einen  Theil  des 
Grundbesitzes,  so  floss  sie  doch  nicht  vollständig  mit  ihm  zusammen.  Und 
ao  kräftig  war  der  geistliche  Kern  der  Kirche,  dass  er  im  Stande  war, 
-die  Dos  in  untrennbarer  Verbinduxig  festzuhalten,  sodass  auch  diese,  das 
Benefidum,  an  der  Selbst&ndigkeit  der  Kirche  Antheil  hatte«  Die  Kirche 
war  ^war  selbst  YermOgensobjeki,  das  hinderte  aber  nicht,  dass  sie  ein 
Hecht  an  ihrer  Dos  hatte,  gleichsam  wie  eine  Person  ein  Beoht  an  ihrem 
Körper.  Durch  die  Vergebung  von  Kirchen  an  Klöster  konnte  diese  Ver- 
bindung nicht  gelöst  werden.  Es  verstösst  gegen  den  Grundgedanken  der 
jiothwendigen  Zusammengehörigkeit  von  Kirche  und  Dos,  von  officium  und 
beneficium,  dass  S.  175,  »die  Kirche  ihrer  vermögensrechtlichen  Selb- 
ständigkeit entkleidet,  als  Beneficium  zu  existieren  au%ehört  habe*.  Dass 
•das  geistliche  Institut  oder  Amt  keinesw^  Beneficiat  der  inkorporierten 
Kirchen  war,  hatte  schon  Hinschius  behauptet.  Allein  es  wird  aus  dem 
Wortlaute  der  Urkunden  leicht  zu  viel  gefolgei*t;  nicht  selten  liesse  sich 
aus  dem  Texte  der  nämlichen  Urkunden  sowohl  die  —  auch  vermögens- 
rechtliche —  Selbständigkeit  der  Kirchen  als  auch  das  Eigenthum  des 
Klosters  an  denselben  herauslesen.  Es  kommt  eben  darauf  an,  auf  welche 
Worte  man  den  Nachdruck  leg^i  wilL  In  dieser  Hinsicht  verweise  ich 
JL.  B.  auf  die  Urkunde  für  das  Kloster  Kamenz  von  J.  1376,  auf  die  sich 
W.  gerade  für  die  Eigenthomstheorie  beruft.  Der  Pfarrer  von  Wirbna 
verzichtet  auf  alle  Einkünfte  und  Erträgnisse  seiner  Kirche  und  codiert 
•und  überträgt  sie  dem  Kloster  Kamenz  uolens  per  huiusmodi  renuncia- 
üonem,  cessionem  et  tradicionem  ....  in  idem  monasterium  ex  nunc 
transferre  integram  possessionem  ac  plenum  dominium  et  directum.  Also 
die  Uebertragung  der  Einkünfte  bildet  das  urkundliche  Bechtsgeschäft 
und  das  Kloster  erlangt  dadurch  Besitz  und  Eigenthum  eines  dinglichen 
achtes.  Demnach  glaube  ich,  dass  das  Aufgehen  der  inkorporierten  Kirche 
im  Klosterbesitze,  die  Vermengung  der  Dos  mit  den  Klostergütem  zu  den 
Ausnahmen  gehöi*t ;  und  Fälle,  in  denen  das  Kloster  über  die  Substanz  der 
Dos  verfügt,  wären  wohl  auch  aus  seiner  Verwaltungsbefugniss  zu  erklären. 

Unter  den  vielen  interessanten  Einzelheiten,  die  das  Buch  enthält, 
hebe  ich  den  Nachweis  hervor,  dass  sich  schon  in  einer  Urkunde  des 
Bischofs  Altmann  von  Passau  v.  J.  1075  das  »jus  patronatus«  findet  und 
zwar  im  Sinne  des  dinglichen  Patronates,  S.  53  und  das  Citat  aus  dem 
Baumgai'tenberger  Formelbuch  des  14.  Jahrh.  S.  70,  A.  38.  Allein  im 
Unterschiede  zu  W.  finde  ich,  dass  dieses  zwar  die  Worte  und  Formen 
der  cauonistischen  Doktrin  anwendet,  allein  in  der  Sache  mehr  auf  dem 
Boden  der  altfränkischen  Bechtsanscbauung  steht:  der  Patron  verleiht  die 
Kirche  nach  Belieben,  nur  muss  er  den  Geistlichen,  dem  er  die  Kirche 
verliehen  hat,  zur  Prüfung  der  Würdigkeit  dem  Bischöfe  präsentieren, 
damit  ihn  dieser  mit  dem  donum  altaris  investiere.  Man  kann  dies  an- 
nähernd, d.  i.  das  Becht  zur  Ausübung  der  Seelsorge,  so  ausdrücken,  dass  der 
Patron  die  Temporalien,  der  Bischof  die  Spiritualien  zu  verleihen  hatte. 

Wahrmund  hat  die  Untersuchung  auf  das  österreichische  Gebiet  be- 
schränkt ;  aber  es  wäre  kein  glücklicher  Gedanke  hiemit  etwa  den  Anfang  zu 
•einer  österreichischen  Kirchenrechtsgeschichte  zu  machen.  Die  Klöster, 
deren  Urkunden  auszubeuten  sind,  gehören  zu  deutschen  Diöcesen,  und  es 
ist  daher  nicht  zu  umgehen,    auch  Urkunden   aus  dem  deutschen  Beichs- 

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g76  Literatur. 

gebiete  heranzozieheH ;  aber  aaeh  von  einer  selbstftndigen  Entwicklung  de^ 
Patronatrechtes  in  den  Kirchen  des  deut^eben  Beiches  wird  sich  kannob 
reden  lassen,  denn  zu  sehr  unterlag  das  Patronats-Institat  dem  bestim- 
menden Einflnsse  der  päpstlichen  Gksetzgebnng  und  der  romanisierenden 
Bechtsgelehrsamkeit  der  Canonisten.  Was  aber  das  Dekretalenreeht  betrifft^ 
so  ist  dies  wesentlich,  wie  ein  Blick  in  den  Titel :  de  jure  patronatas  der 
Dekretalen  Gregor*s  IX.  zeigt,  im  Hinblick  anf  die  englischen  Verhältnisse- 
entstanden;  das  englisdie  Becht  müsste  daher  zum  Verständnisse  des- 
päpstlischen  jus  patronatus  vor  allem  herangezogen  werden. 

Wenn  nun  auch  nicht  streng  in  der  Sache  begründet,  so  war  es  doch* 
aus  praktischen  Gründen  gerechtfertigt,  die  Untersuchung  auf  ein  engeres- 
Gebiet  einsusohränken,  zumal  Czemowitz  schwerlich  der  Ort  ist,  wo  auch 
ausserOsterreichische  Urkundenwerke  in  der  erforderlichen  Vollständigkeit- 
vereinigt  wären.  Nur  wäre  es  dann  richtiger  gewesen,  das  üntersuchungs- 
gebiet  nicht  sowohl  nach  politischen  Grenzen  als  vielmehr  ethnographisch« 
z.  B,  auf  die  Kirchen  des  bairischen  Volksstammes  oder  nach  kirchlichen 
Grenzen  etwa  auf  die  Kirchenprovinz  Salzburg  zu  beschränken.  Was  an. 
dem  Patronate  der  österreichischen  Kirchen  österreichisch  ist,  ist  nicht- 
kirchlich,  sondern  staatlich.  Die  dogmatische  Behandlung  des  geltenden 
Patronatrechtes  ist  nach  Staatsgebieten  abzusondern;  diese  soll  nicht  blos 
zeigen,  was  noch  gilt,  sondern  auch  was  nicht  mehr  gilt,  und  das  kann, 
nur  ein  Kenner  des  canonischen  Bechts ;  es  ist  zu  wünschen,  dass  W.  den 
zweiten  Theil  in  Kürze  folgen  lasse.  Er  hat  das  Buch  seinem  Lehrer 
Fr.  Maassen  gewidmet. 

Graz.  Fr.  Thaner.. 

Ottokars  Oesterreichische  Beimchronik.  Nach  dem 
Abschriften  Franz  Lichtensteins  herausg.  von  Joseph  Seemüller- 
(Monum.  Qermaniae,  Deutsche  Chroniken  5.  Bd.  1.  und  2.  Theil).. 
Hannover,  Hahn  1890,  1893.  CXXV  und  1439  S.  4^ 

Das  grosse  Werk,  welches  nun  abgeschlossen  vor  uns  liegt,  ist  eine 
der  bedeutendsten  Publicationen,  womit  die  Monum.  Germaniae  uns  in. 
den  letzten  Jahren  beschenkt  haben,  eine  Arbeit,  die  mit  der  Geschichte 
der  Monumenta  selber  von  Anfang  an  aufs  engste  verknüpft  war.  Dreii 
oder  vier  Gelehrtengenerationen  von  Hormayr  und  Schottky  an  zu  Karajan,. 
und  dann  zu  L  V.  Zingerle  und  Bussen  und  endlich  bis  zu  Fr.  Lichten- 
stein und  Josef  SeemüUer  sind  mit  der  Neuausgabe  der  steierischen  Beim- 
chronik mehr  oder  minder  nahe  in  Beziehung  gestanden.  Lichtenstein 
hatte  eine  Sammlung  des  ganzen  handschrifblichen  Materials  in  Abschriften 
und  Collationen  hinterlassen.  Seemüller  war  es  endlich  vergönnt,  in 
mühevoller  siebenjähriger  Arbeit  das  Ganze  zu  bewältigen  und  zu  voll- 
enden und  er  hat  damit,  um  jenes  bekannte  Wort  Böhmers  (Beg.  imp. 
1246 — 1313  S.  57)  zu  citiren,  für  sein  Vaterland  genug  gethan.  Er  hat* 
weit  mehr  gethan,  als  Böhmer  damals  vor  fünfzig  Jahren  wünschte.  Es 
sind  nicht  bloss  die  Handschrifben  benützt,  die  Zeitbestimmung  im  ein- 
zelnen und  ein  chronologisches  Bepertorium  dem  Ganzen  beigegeben:  diese 
Ausgabe  Seemüllers  beruht  auf  der  vollständigen  Heranziehung,  kritischen 
Vergleichung   und  Verwandtschafbsbestimmung   aller  Handschriften,   bringt 


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läteratar.  ($77 

»einen  fortlaufenden  Apparat  der  Varianten,  bietet  einen  sprachlich  ge- 
sicherten,  leicht  lesbaren  und  überaii^tlich  ange<mlneten  Text^  scheidet 
sptttere  Einschiebangen  aas  und  kennzeichnet  die  nicht  seltenen  Lücken 
in  der  Ueberlieferung.  Hier  sind  femer  dem  Texte  durch  das  ganze  rie- 
sige Werk  des  Beimckronisten  chronologische  und  sachliche  Erläuterungen 
>nnd  kritische  Bemerkungen  beigegeben,  welche  auf  eindringender  Eenntniss 
des  ganzen  ^uellenbestandes  beruhen,  hier  sind  tot  allem  auch  die  Qaellen 
und  Vorlagen  der  Beimchronik  consequent  yerfolgt  und  nachgewiesen 
und  dadurch  das(jenige  leicht  kenntlich  gemacht,  wofür  die  Beimchronik 
selbständige  Nachricht  bringt.  Neben  einer  üebersicht  über  den  Inhalt  der 
Beimchronik  ist  noch  ein  treffliches  Begister  und  ein  ebenso  vortreffliches, 
sehr  erwünschtes  Glossar  hinzugefügt  und  endlich  belehrt  eine  umfang» 
reiche  Einleitung  nickt  bloss  üb^  die  handschriftlichen  Grundlagen,  son- 
dern in  wertvollen  Abschnitten  auch  im  Zusammenhang  über  CJomposition 
und  Quellen  des  Werkes,  über  seine  Abfassungszeit  und  über  die  Per- 
eönlichkeit  des  Verfassers.  Was  es  bei  einem  Gedichte  von  fast  hundert- 
iAosend  Versen  bedeutet,  das  alles  zu  leisten,  vermag  jeder  zu  beurtheilen, 
der  sich  nur  irgend  mit  Editionsarbeiten  abgegeben,  vermag  aber  auch 
jeder  zu  würdigen,  der  die  neue  Ausgabe  zu  benützen  hat  und  sich  dabei 
^n  die  Pez'sche  Edition  erinnert  —  ohne  dieser  letztem  ausserordentliche 
Verdienstlichkeit  för  ihre  und  für  so  lange  Zeit  bestreiten  oder  schmälern 
2U  woUmi. 

Bekanntlich  war  <es  früher  einmal  geplant,  die  Editionsarbeit  an  der 
Beimchronik  an  einen  Glermanistea  und  einen  Historiker  zu  vertheilen. 
Nunmehr  hat  alles  ein  einziger  Mann  gemacht,  ein  Germanist,  der  sich 
-aber  mit  historischer  Eorschungsweise  und  mit  der  Geschichte  jener  Zeit 
gründlich  vertraut  gemacht  hat.  Und  es  scheint  uns  dies  Zusamm^iwirken 
des  Germanisten  und  Historikers  in  einer  Person  für  die  Arbeit  nur  von 
Vortheil  gewesen  zu  sein.  Der  Germanist  Seemüller  hat  den  historischen 
Quellennachweisungen,  auf  die  wir  gleich  zu  sprechen  kommen,  zahl- 
reiche Nachweise  hinzugefügt,  dass  die  Beimchronik  auf  dichterische  Vor- 
bilder oder  auf  conventionelle  Schilderungen  zurückgeht,  oder  bestimmte 
Motive  ganz  typisch  wiederkehrend  verwendet  ^),  wo  es  also  überall  gilt, 
xhetorisch-dichterische  Ausschmückung  gegenüber  dem  thatsächlich  Qe- 
schehenen  zu  scheiden.  Er  hat  mit  seiner  gründlichen  Kenntniss  der 
mittelhochdeutschen  Literatur  (im  4.  Abschnitt  der  Einleitung)  zeigen 
können,  dass  eine  ganze  Beihe  von  Berufungen  Ottokars  auf  mündlich 
ihm  gewordene  NfK^hrichten  unglaubwürdig  sind,  dass  sie  entweder  auf 
formelhaften  Wendungen  beruhen,  oder  dass  sich  der  Beimchronist  auf 
fingirte  Gewährsmänner  stützt,  indes  er  in  Wirklichkeit  aus  Uterarischer 
Ueberlieferung  schöpft.  Jede  einzelne  solcher  Stellen  muss  demnach  jedes- 
mal auf  ihre  Glaubwürdigkeit  geprüft  werden.  Seemüllw  untersucht  fer- 
ners  (im  .3.  und  6.  Capitel  der  Einieitung)  in  feinsinniger  Weise  die  Gom- 
position  des  Werkes,  die  Kunst  und  die  Darstellungsmittel  des  Beim- 
-chronisten,  unter  denen  ganz  besonders  die  Beden  durch  drastische  Wirk- 


^)  So  die  Schilderung  der  Nadit  und  des  Morgens  vor  einer  Schlacht  (Vers 
15.562  ff.»  32.900  ff.,  72.463  JP.),  die  Einmischung  der  friedeaatiftenden  Herzogin 
Elisabeth,  vgl.  S.  927  Anm.  /l  mit  den  Citaten. 

/Google 


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g78  Literatur. 

samkeit  und  treffende  Charakteristik  der  Situation  und  der  sprechenden  Per- 
sönlichkeit, so  wie  sie  sich  Ottokar  Torstellte,  herrorragen  (vgl.  auch 
EinL  S.  CII  ff.);  er  zergliedert,  wie  die  Composition  mehrfach  durch 
politische  Tendenzen  des  Verfassers  beeinflusst  wurde,  deckt  Fehler  und 
und  Flüchtigkeiten  des  Erzählers  auf,  die  uns  verschiedene  Widersprüche 
der  Reimchronik  erklären,  und  Unebenheiten  der  Darstellung,  welche  durch* 
nachträgliche  Aenderungen  Ottokars  herbeigef&hrt  wurden. 

Zu  diesen  vortrefflichen  und  wertvollen  Erörterungen,  welche  in. 
Eenntniss  und  Terständniss  des  Eeimchronisten  und  seines  Werkes  schon 
tief,  eindringlich  und  auf  bisher  wenig  betretenen  Pfaden  einföhren,  kom- 
men nun  noch  die  Ergebnisse  der  Arbeit  Seemüllers  als  Historikers  über- 
die  historischen  Quellen,  über  die  Entstehungszeit  des  Werkes,  über  die 
Persönlichkeit  der  Verfassers  (vgl.  4.,  5.  und  6.  Capitel  der  Einleitung): 
Die  Wege,  die  för  den  Nachweis  der  schriftlichen  vom  Beimchronisten. 
benützten  Quellen  Huber  und  Busson  mit  überraschendem  Erfolge  gewiesen 
hatten,  hat  Seemüller  mit  unermüdeter  Ausdauer  weiter  verfolgt  und  für 
die  gewaltige  Masse  der  nach  dieser  Richtung  noch  nicht  bearbeiteten 
Theile  der  Reimchronik  die  Quellenuntersuchung  durchgeführt.  Es  stellt 
sich  heraus,  dass  die  »Hauptmasse  des  Erhaltenen  auf  schriftlichen  Quellen* 
beruht.  Die  merkwürdig  weite  Ausdehnung  des  Quellenkreises,  die  schon 
Bussons  Forschungen  immer  mehr  und  mehr  aufgedeckt  hatten,  wird  durchs 
die  jetzt  das  Ganze  umfassende  Arbeit  Seemüllers  vollauf  bestätigt:  öster- 
reichische, salzburgische  und  altaichische,  elsässische,  böhmische  und  Er- 
furter Quellen,  italienische  Schriftsteller  wie  den  Riccobaldus  von  Ferrara 
hat  der  einfache  steirische  Ritter  und  Sänger  gekannt  und  benützt.  See- 
müller glaubte  auch  die  Eönigsaaler  Geschichtsquellen  diesem  Reigen  noch 
anfägen  zu  können,  aber  dagegen  hat  Losei*th  in  der  Histor.  Zeitschr.  74,. 
286  ff.  wie  uns  scheint,  begründeten  Widerspruch  erhoben.  Hat  diese 
Quelle  demnach  also  zu  entfallen,  so  bleibt  doch  die  grosse  Menge  der 
vorhin  genannten  übrig  und  es  musste  sich  die  Frage  aufdrängen,  wie 
kam  denn  der  Reimchronist  zu  einer  Quellenbenützung'  solchen  Umfanges,. 
dass  sie  schier  einen  modernen  Historiker  beschämen  könnte?  Busson  ist 
zu  der  Ansicht  gelangt  (vgl.  Wiener  Sitzungsber.  126  S.  38),  dass  dem 
Reimchronisten  selbst  nur  Auszüge  aus  den  Quellen  zur  Verfügung  ge- 
standen haben  dürften,  Auszüge,  die  nicht  etwa  von  Ottokar  nach  und 
nach  auf  Studienreisen  gesammelt  worden,  sondern  auf  Veranlassung  und 
Verwendung  seiner  Gönner  von  andern  gemacht  und  überallher  zusammen-- 
gebracht  wurden.  Nach  Seemüllers  Meinung  (Einl.  S.  LXXV),  der  sich. 
Bussons  Annahme  anschliesst,  waren  es  eben  diese  Gönner,  welche  über- 
haupt das  Werk  anregten,  und  daher  auch  Vorarbeiten  und  weitausge- 
dehnte Materialiensammlungen  veranlassten  und  ermöglichten. 

Das  sind  Vermuthungen  ^V  Wir  wüssten  aber  vorläufig  kaum  etwa» 
Besseres  an  ihre  Stelle  zu  setzen.  Sie  sind  geeignet,  uns  eine  Menge 
der  Verwechselungen,  Missverständnisse,  Unrichtigkeiten  und  besonder«, 
der  chronologischen  Verschiebungen  dureh  Ungenauigkeit  solcher  Auszüge 

1)  Die  Einleitung  brin^  überhaupt  etwas  viel  an  Vermuthungen,  die  ja 
ansprechend  und  anregend  emd,  vielleicht  aber  doch  gerade  in  einer  solchen  Ein- 
leitung mehr  zu  vermeiden  waren.  Denn  wie  leicht  werden  bei  Benutzern  und. 
Nachschreibem  aus  Vermuthungen  unzweifelhaft  hingestellte  Behauptungen! 


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Ldterator.  679 

oder  durch  Yerwimmg  der  Notizen  erklärlich  zn  machen.  Diese  Annah- 
men scheinen  femer  sehr  plausibel,  wenn  man  auf  die  Art  der  Quellen- 
benützung sieht.  Selten  ist  es,  dass  sich  Ottokar  seine  Quelle  einfach 
übersetzt.  Viel  h&ufiger  benützt  er  einzelne  thatsächliche,  ihm  yon  Quellen 
gebotene  Nachrichten,  aber  die  Darstellung  und  Motivirung  des  Zusammen- 
hangs ist  ganz  seine  eigene  Arbeit.  Doch  weitaus  die  gewöhnlichste 
Weise  des  Beimchronisten,  ja  fCLr  ihn  geradezu  charakteristisch  ist  die:  er 
findet  die  kurzen,  knappen  Worte  einer  Chronik  Yor,  nimmt  sie  auch  wört^ 
lieh  auf,  aber  umgibt  sie  mit  einer  Fülle  concreten  Details,  das  er  aus 
der  Phantasie,  oder  aus  analogen  Vorgängen  oder  Erfahrungen,  oder  aus 
literarischen  Beminiscenzen  herbeiholt,  gestaltet  alles  mit  geradezu  dich- 
terischer Eriindung  aus,  wie  es  nach  seiner  Vorstellung  gewesen  sein 
konnte,  legt  den  Personen  Beden  in  den  Mund  nach  Art  der  antiken 
Historiker,  gibt  neue  ihm  bezeichnend  scheinende  Züge  hinzu,  kurz,  macht 
aus  der  trockenen  chronikalischen  Notiz  eine  lebensvolle,  anschauliche, 
breite,  behagliche,  psychologisch  und  pragmatisch  nach  Kräften  motiyirte 
Erzählung.  Er  scheut  sich  nicht,  für  diese  seine  poetischen  Zwecke  hie 
und  da  Personen  und  Ereignisse  geradezu  zu  erfinden. 

All  das  zusammen  drückt  nun  den  Wert  der  Beimchronik  sehr  weit 
herab  yon  dem  Höhepunkt  der  Autorität,  die  man  in  früheren  Zeiten  den 
willkommenen,  lückenfüllenden  Erzählungen  und  Schilderungen  Ottokars 
beimass.  Ottokar  war  in  erster  Linie  Erzähler  und  Sänger  und  sein  Werk 
ist  häufig  mehr  eine  poetische  Erzählung,  als  eine  gereimte  Chronik.  So 
betrachtet,  werden  wir  doch  nicht  gar  so  strenge  >Yon  der  unglaublichen 
Gleichgültigkeit,  die  Ottokar  der  historischen  Wahrheit  gegenüber  an  den 
Tag  legt*  (Bussen  1.  c.  37),  urtheilen,  sondern  uns  daran  erinnern,  dass 
historische  Epen  und  Bomane  zu  allen  Zeiten,  selbst  in  unserer  kritischen 
Gegenwart  sich  poetische  Licenzen  herausgenommen  haben. 

Trotz  alledem  bleibt  das  gewaltige  Beimwerk  noch  eine  hervorragende 
Quelle  und  das  in  doppelter  Hinsicht.  Einmal  durch  die  Menge  dessen, 
was  nach  Abzug  alles  Entlehnten,  alles  dichterisch  Ausgeschmückten,  alles 
Irrthümlichen,  ja  Erfundenen,  doch  immer  noch  an  glaubwürdigen,  wert- 
vollen, nur  durch  die  Beimchronik  überlieferten  Nachrichten  übrig  bleibt, 
was  Ottokar  nach  eigenen  Erlebnissen  oder  nach  guten  Gewährsmännern 
erzählt.  Es  ist,  wie  Seemüller  mit  vollem  Bechte  sagt  (Einl.  S.  LXXIV) 
>im  allgemeinen  durchaus  nicht  schwer  zu  erkennen,  wo  der  Chronist  sich 
auf  festem  Boden  fühlt  und  wo  er  die  Lücken  seiner  Eenntniss  durch 
Erfindungen  ausfüllt*  —  allerdings  ist  dabei  die  nothwendige  Voraus- 
setzung, dass  der  Benutzer  sich  mit  dem  Charakter  des  ganzen  Werkes, 
mit  der  ganzen  Art  und  Persönlichkeit  des  Beimchronisten  gründlich  be- 
kannt gemacht  hat,  was  jetzt  ja  so  sehr  erleichtert  isi  Seemüller  hat 
(1.  c.)  eine  Beihe  solcher  wertvoller  und  glaubwürdiger  Partien  angeführt, 
wir  können  noch  auf  einige  weitere  hinweisen,  wo  die  Erzählung  Ottokars 
durch  andere  von  ihm  unabhängige  Quellen  unerwartete  Bestätigung  findet. 
So  die  Stelle  S.  341  f.  über  den  Grafen  Wilhelm  von  Jülich,  welche  See- 
müUer  allerdings  (Einl.  S.  XLV)  als  Zusatz  eines  Interpolators  betrachtet. 
Sei  das  wie  es  sei,  die  Nachricht,  dass  Graf  Wilhelm  dem  König  Budolf 
zu  seiner  Krönung  Geld  geliehen  und  dieser  ihm  dafür  ein  Pfand  gegeben, 
wird  bestätigt  durch  einen  bisher  unbekannten,    leider  sehr  knappen  und 


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680  Literatur. 

nicht  ganz  klaien  Urkundenaoszug  in  dem  alten  Bepertoriom  das  Inns- 
bracker  Statthaltereiarchivs  ans  dem  16.  Jahrh.  (Bd.  5  p.  2),  wonach 
Graf  Wilhelm  von  Jülich  dem  König  nicht  weniger  als  4000  Mark  Kölner 
und  3000  Mark  Sterling  zur  Krönung  dargeliehen  hat;  daför  yeipftlndete 
Budolf  dem  Grafen  zwar  nicht  Achen,  wie  die  Beimchronik  sagt,  wohl 
aber  Stadt  und  Zoll  Boppard  und  die  Stadt  Wesel.  Aus  dieser  einen 
Nachricht  erklftren  sich  nunmehr  die  engen  Beziehungen  des  Königs  zum 
Grafen  yon  Jülich.  Ottokar  behandelt  ausfuhrlich  die  Vorgänge  nach  dem 
Tode  Erzbischof  Rudolfs  yon  Salzburg  bis  zur  Erhebung  seines  Nach- 
folgers Konrad  1290  und  1291,  Beimohr.  S.  500  ff.  und  725  ff.).  Eine 
Beihe  seiner  Angaben  treffen  wir  ebenfalls  bezeugt  in  den  zahlreichen 
Schreiben,  welche  in  der  Briefsammlung  Wolfgangs  yon  Niederaltaich 
(bei  Pez  Thes.  anecdot.  6.  Bd.  2.  Th.)  über  diese  Dinge  enthalten  sind. 
Wolfgang,  Notar  Herzog  Heinrichs  von  Niederbaiem,  war,  wie  auch  die 
Beimchronik  richtig  meldet,  selber  nach  Bom  gesandt  worden,  um  für 
den  Salzburger  Erwählten,  den  jungen  Herzog  Stephan  von  Baiem  zu 
wirken.  Um  noch  auf  einige  der  Beimchronik  eigenthümliche  und  ganz 
richtige,  oder  wenigstens  bis  zu  gewissem  Grade  sehr  wohl  zu  verwertende 
Nachrichten  hinzuweisen,  sei  erinnert  an  die  Erzählung  über  die  Sendung 
des  Burggrafen  Friedrich  von  Nürnberg  an  König  Ottokar  (im  Mai  1275), 
an  die  Nachrichten  über  die  Herzoge  von  Baiem  und  deren  Verhältniss 
zu  König  Budolf  (vgl.  Mitth.  des  Instituts  Ergbd.  4,  136  ff.),  an  die  Be- 
merkung über  Krain  als  Pfandschaft  der  Görzer  und  über  Böhmens  An- 
sprüche auf  Kärnten  (S.  1080  und  1121,  vgl  Mitth.  des  Instituts  Ergbd.  4, 
146  und  150  ff.),  an  die  zahlreichen  Stellen  über  die  Wirksamkeit  Ulrichs 
von  Taufers  am  Hofe  K.  Budolfs  und  Herzog  Albrechts.  Allerdings  nennt 
ihn  Ottokar  regelmässig  Hugo,  wie  sein  Sohn  hiess,  und  bezeichnet  ihn 
als  Grafen.  In  diesem  letztem  Irrtum  steckt  aber,  wie  mir  scheinen  will, 
ein  gewisser  Sinn:  in  Oesterreich  und  Steier  wurden  die  wenigen  Grafen 
und  die  freien  Edeln  als  Genossen  gerechnet;  die  Tauferer  waren  aber 
ein  freies  Edelgeschlecht  in  Tirol ;  Ottokar  lässt  Ulrich  von  Taufers  stolz  von 
sich  selber  sagen:  ich  bin  höher  graven  genöz  (Vers  31.669),  und  auch 
jene  drei  freien  Herren  unter  den  Mördern  K.  Albrechts  nennt  er  Grafen 
(S.  1219).  So  bat  da  Ottokar  vielleicht  mit  Absicht  gerade  nichtöster- 
reichische Grafengenossen  ohne  weiteres  gleich  als  Grafen  bezeichnet. 

Noch  nach  einer  andem  Seite  wird  Ottokars  Beimchronik  immer- 
dar von  Bedeutung  bleiben.  AIa  schier  unerschöpfliche  Quelle  nämlich 
für  anschauliche  Erkenntniss  damaligen  Lebens  und  Treibens.  In  dieser ' 
Hinsicht  sind  auch  jene  Partien,  die  mit  Hilfe  dichterischer  Vorbilder  und 
conventioneller  Schilderungen  abgefasst  sind,  mit  gehöriger  Vorsicht  eben- 
sogut zu  verwerten,  wie  man  für  solche  Dinge  die  höfischen  Dichter  des 
12.  und  13.  Jahrhunderts  verwertet  hat.  Muss  man  Seemüller  (Einl. 
S.  XCV  f.)  zugeben,  dass  Ottokar  die  Hochzeit  zu  Iglau  im  November 
1278  wirklich  nicht  aus  eigener  Anschauung  schildert,  sondern  nach  be- 
kannten Motiven  und  nach  Beminiscenzen  aus  Woliram  von  Eschenbach, 
so  darf  man  aber  doch  das  daraus  schliessen,  dass  eben  derartige  Hof- 
feste in  Wirklichkeit  auch  nach  solch  herkömmlichem  Ceremoniell  vor  sich 
gegangen  sind.  Für  derlei  Dinge  und  für  alles,  was  mit  Krieg  und 
Fehde,  mit  Waffen,  Schlachten  und  Belagerungen  zusammenhängt,  für  die 


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Literatur.  ggl 

Xenntniss  des  Verkehres  zwischen  Hohen  und  Kiedem^  Fürsten  and  ihren 
Dienstherren,  Amtleuten  und  Unterthanen,  für  Leben  und  Anschauungs- 
weise der  niedem  Adelsschichten  dieser  Zeit,  für  nationale,  provinciale  und 
soziale  Empfindungen,  Sympathien  und  Antipathien  ^),  dafür  und  für  so 
manches  mehr  braucht  man  in  der  Beimchronik  nur  zu  lesen,  um  viel- 
fache Frucht  zu  gewinnen.  Ich  glaube  nicht,  dass  das  umüangreiche  Werk 
des  redseligen  und  schilderungsfrohen  steirischen  Bitters  nach  diesen  ver- 
schiedenen Bichtungen  bisher  genügend  erschöpft  ist.  Jetzt  ist  das  durch 
die  ausgezeichnete  Ausgabe  8eemüllers  mit  ihrem  Glossar,  ihren  Begistem 
und  Uebersichten  allerdings  erst  leichter  gemacht. 

Noch  dies  und  jenes  Vereinzelte.  Seemüller  hat  die  altgewohnte  Be- 
nennung >steiri8che*  Beimchronik  in  »österreichische*  umgewandelt.  Ob 
man  nicht  jene  hätte  belassen  können?  Mehr  als  ein  Drittel  der  Beim- 
<;hronik  betrifft  gar  nicht  die  österreichischen  Länder,  das  »steirische*  geht 
ja  doch  mehr  auf  den  Ort  der  Entstehung,  als  auf  den  Inhalt.  —  Im 
5.  Capitel  der  Einleitung  bestimmt  Seemüller  die  Abfassungszeit  der  Beim- 
chronik in  eingehendster  Weise:  die  Anfangstheile  sind  vor  1308  abge- 
fasst^),  das  zweite  Viertel  und  etwas  darüber  fallen  in  die  Jahre  1309 
bis  1316,  das  meiste  übrige  zwischen  1316  und  1318,  der  Schluss  in  die 
Jahre  darauf.  Ein  Anhaltspunkt  ist  selbst  Seemüller  entgangen:  gleich 
auf  der  ersten  Seite  spricht  Ottokar  (Vers  28)  vom  »losten*  Kaiser 
Friedrich  8)  und  (Vers  53)  dass  er  nun  »aller  der  kunic  getÄt«  seit 
Friedrichs  IL  Tod  zu  schildern  gedenke  —  also  muss  dies  vor  1312 
geschrieben  sein,  wo  in  Heinrich  VII.  wieder  ein  Kaiser  erstand.  Die 
Grenzen  von  1316 — 1318  hat  Seemüller  aus  der  von  ihm  angenommenen 
^Benützung  der  Königsaaler  Gesohichtsquellen  gewonnen.  Darauf  werden 
wir  nunmehr  verzichten  und  uns  für  die  Abfassung  des  ganzen  zweiten 
imd  mehr  als  des  dritten  Viertels  der  Beimchronik  (c.  Vers  24.000  bis 
86.500)  mit  der  Begrenzung  von  1309  bis  1318  begnügen  müssen. 
Wenn  übrigens  von  Abfassung  gesprochen  wird,  so  muss  das  wohl  mehr 
im  Sinne  von  Schlussredaction  genommen  werden,  es  muss  bei  einem  so 
Tiesig6n  Werke  wie  der  Beimchronik  die  Möglichkeit  offengehalten  werden, 
dass  doch  manche  Theile  schon  viel  früher  geschrieben  und  dann  erst  mit 
später  entstandenen  zu  dem  Ganzen  zusammengearbeitet  wurden.  —  Einl. 
13.  LIX  bemerkt  Seemüller,  er  habe  aus  den  Uebereinstimmungen  der 
Beimchronik  mit  Mathias  von  Neuenburg  eine  Bestätigung  der  Ansicht 
Biegers  über  eine  verlorene  Greschichte  der  Habsburger  gefunden.  Gewiss 
mit  Becht,  die  ganze  Frage  soll  aber  jetzt  erst  recht  einer  neuerlichen 
Bearbeitung  unterzogen  werden  — ^  jenes  Geschiohtswerk  hat  sicher 
auch  noch  die  Zeit  König  Albreohts  um&sst  (vgL  z.  B.  Beimchronik 
5.   1222  Anm.  1). 


0  Vgl.  in  dieser  Hinsicht  die  vortreffliche  Schilderang,  die  Seemüller 
Einl.  CXIä  ff.  ans  der  Beimchronik  über  Ottokar  selber  gegeben  hat. 

*)  Einl.  S.  LXXXIV  ist  ein  störender  Druckfehler  stehen  geblieben.  Zeile 
1^0  von  unten  muss  es  statt  vor  1301  heissen:  vor  1308. 

«)  Dies  allein  wäre  nicht  ausschlaggebend,  denn  der  gleiche  Ausdruck  kommt 
Vers  54.987  und  70.548  vor,  die  wohl  nach  1312  geschrieben  sind;  das  »letzte* 
bezieht  sich  also  da  nur  auf  den  letzten  Friedrich.  Ob  dies  aber  nicht  mit  Bück- 
sicht auf  Friedrich  d.  Schönen  einen  terminus  ad  quem  abgäbe? 


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682  Literatur, 

Nichts  können  wir  zum  Schlüsse  willkommener  heissen,  als  dass  wir 
den  Herausgeber  der  Beimchronik  nunmehr  auch  als  Bearbeiter  der 
deutschen  Chroniken  Oesterreichs  im  14.  und  15.  Jahrhundert  begrüssenr 
dürfen. 

Wien.  Oswald  Bedlich. 


Paul  Uhlmann,  König  Sigmunds  Geleit  für  Hus  und 
das  Geleit  im  Mittelalter.  (Hallische  Beitrage  zur  Geschichis- 
forschung  herausg.  von  Th.  Lindner.  Heft  V).  Halle  a.  S.  C.  A.  Käm- 
merer &  C.  1894. 

Theodor  Lindner  hat  zuletzt  in  seiner  deutschen  Geschichte  unter 
den  Habsburgem  und  Luxemburgern  II,  312  seine  Ansicht  über  diese  Frage 
dahin  ausgesprochen,  dass  die  Meinung  derer  falsch  sei,  die  in  dem  Ge- 
leitsbrief des  Hus  nicht  mehr  als  einen  Beisepass  sehen,  der  ihn  yor  einer 
Verurtheilung  weder  schützen  konnte  noch  sollte,  da  ihn  vor  geistlichem 
Gericht  weltliche  Macht  nicht  zu  schirmen  vermochte.  Sigismund  habe 
sein  Geleit  anders  gemeint  und  Hus  war  berechtigt  es  anders  zu  fassen, 
der  Geleitsbrief  habe  keine  Beschränkung  enthalten ;  die  Verheissungen  för 
Hin-  und  Herfahrt  und  Aufenthalt  seien  das  Wesentliche  an  ihm  und 
nicht  bloss  Formeln.  Sigismund  sei  sich  seiner  Verantwortung  wohl  be- 
wusst  gewesen:  sein  aufbrennender  Zorn,  als  er  von  der  Gefangennahme 
hörte,  beweise,  dass  er  sein  Geleit  gerade  so  für  verletzt  hielt,  wie  es  die 
Geleitsmänner  thaten,  die  seinen  Willen  kannten  u.  s.  w. 

Für  diese  Ansichten  bringt  Uhlmann,  ein  Schühler  Lindners,  die 
Belege  bei:  Wie  hat  Hus,  wie  haben  die  Freunde  und  Anhänger  des  Hus, 
wie  König  Sigismund  und  wie  die  Gegner  des  Hus  über  die  Sache  gedacht? 
Aus  einer  Anzahl  von  Stellen  aus  den  Briefen  des  Hus,  zieht  U.  den 
Schluss,  dass  Hus  der  Ansicht  gewesen,  durch  den  Geleitsbrief  vor  jeder 
Gefahr  für  seine  Person  gesichert  zu  sein.  Mehr  als  aus  dem  Geleitsbrief 
selbst  ist  das  aus  den  mündlichen  Versprechungen  zu  entnehmen,  die 
Sigismund  Hus  zukommen  Hess:  »quod  vellet  mihi  ordinäre  sufficientem 
audienciam,  et  si  me  non  submitterem  i  u  d  i  c  i  o ,  quod  vellet  me  dirigere 
salvum  vice  versa*  —  Worte,  die  gewiss  schwer  in's  Gevncht  fallen,  ü. 
meint  demnach,  dass  Hus  nie  nach  Gonstanz  gegangen  wäre,  wenn  der 
Geleitsbrief  nur  die  Bedeutung  einer  blossen  Empfehlung  an  die  Beichs- 
fürsten,  Grafen  und  Städte  hatte,  um  ihm  eine  möglichst  billige  und  be- 
queme Beise  zuzusichern.  Die  husitischen  Berichterstatter  sind  natürlich 
sammt  und  sonders  der  Ansicht  ihres  Meisters,  d^n  späteren  ist  ja  Husens 
Brief  (Doc.  S.  114)  offenbar  Quelle  gewesen.  Sigismunds  Verhalten  sei 
der  beste  Beweis,  wie  gut  er  die  Verpflichtungen  kannte,  die  er  durch  den 
Geleitsbrief  auf  sich  genommen  hatte  und  wie  es  nur  Bücksichten  auf  das 
Concil  waren,  die  ihn  bestimmten,  diesem  freie  Hand  zu  lassen.  U.  geht 
endlich  auf  die  Wiederlegang  der  Einwendungen  gegen  seine  Auffassung 
ein.  Er  führt  aus,  dass  der  Papst  zunächst  an  einen  Prozess  gegen  Hua 
nicht  gedacht  habe.  Es  habe  sich  nicht  in  Gonstanz,  wie  Hefele  gemeint 
habe,  um  Wiederau&ahme  und  Durchführung  eines  Prozesses  handeln 
können«  und  selbst,  wenn  dem  so  gewesen  wäre,  sicherte  das  m.  a.  Procesp- 

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Literatur.  683- 

recht  dem  Inhaber  des  Geleitsbriefes  ungehinderte  Bückkebr  vom  Gericht 
an  sein  Gewahrsam  zu,  so  dass  sein  Leben  vollkommen  gesichert  war. 
Ans  dem  Vergleich  mit  anderen  (}eleitsfllllen  ergebe  sich  die  Richtigkeit 
der  Meinung,  dass  Hus  wider  den  (^eleitsbrief  verhaftet  und  verbrannt 
worden.  Man  könne  Sigmunds  Geleitsbruch  begreiflich  und  entschuldbar 
finden,  leugnen  könne  man  ihn  nicht.  Im-  zweiten  Theil  handelt  der 
Yerf.  über  das  (Geleit  im  M.  A.  überhaupt. 

Die  Untersuchung  ist  mit  grosser  Umsicht  durchgef£lhrt.  Ich  selbst 
nahm  vor  Jahren  einen  Standpunkt  in  dieser  Frage  ein,  der  jenem  Ber^ 
gers  sich  annftherte,  bin  aber  Iftngsf  durch  das  Gewicht  des  Wortes  re- 
dire  libere  im  Geleitsbriefe  selbst,  mehr  aber  durch  einige  Stellen  in 
den  Briefen  des  Hus  den  Ansichten  etwas  näher  getreten,  wie  sie  sich 
jetzt  in  den  Schriften  Lindner-Uhlmanns  finden. 

Im  Einzelnen  scheint  U.  hie  und  da  zu  weit  gegangen  zu  sein.  Ich 
zweifle,  dass  Hus  1411 — 1412  nach  Bom  gegangen  wäre,  auch  wenn  er 
den  festesten  Schutzbrief  in  der  Hand  gehabt  hätte,  trotzdem  er  sagt: 
Yolebam  .  .  .  citatus  exire:  wenn  man  wissen  will,  was  Hus  sich  über 
die  Citationen  fär  Gedanken  machte,  muss  man  Wiclifs  De  Citationibus 
frivolis  (ed.  Buddensieg  II,  537  ff.)  nachlesen.  Aus  der  Stelle  in  dem 
Briefe  des  Hus  vom  6.  November  1414:  Veni  sine  salvo  conductu  papae 
ad  Ck)nstantiam  wird  zuviel  Aufhebens  gemacht.  Sie  entspricht  doch  voll- 
kommen der  Wahrheit,  trotzdem  Palackj,  Gesch.  Böhmens  IH,  1,  318  sagt: 
Mit  Unrecht  will  man  diese  Worte  auf .  einen  päpstlichen  Geleitsbrief 
deuten,  da  ein  solcher  weder  nachgesucht  noch  ertheilt  zu  werden  pflegte. 
Gkmz  im  Gegentheil:  Um  solche  Geleitsbriefe  des  Papstes  Jo- 
hanns XXni.  wurde  nachgesucht  und  sie  wurden  auch  be- 
willigt. Von  den  Geleitsbriefen  Johanns  XXUI.,  die  ich  in  seinen  Re- 
gisterbänden gelesen  habe,  erwähne  ich  nur  den  für  Husens  Begleiter 
Heinrich  von  Chlum,  genannt  Latzembock.  Ebenso  finde  ich  in  meinen 
Ezcerpten:  Salvusconductus  pro  Urbano  Martini  et  Henrico  Tilmann  de 
Almannia  cursoribus.  Dat.  Non.  Id.  Jan.  ann.  I.  oder:  Johann  XXHI.  gibt 
dem  Canonicus  Johannes  Malesicz,  der  in  einigen  (Geschäften  des  Papstes^ 
und  der  Kirche  nach  Böhmen  zurückkehren  will  und  seiner  gesammten 
Begleitung  einen  Geleitsbrief  (Dat.  Böme  ap.  S.  Petrum  XVII  Kai.  Feb. 
anno  H).  Den  folgenden  Geleitsbrief,  der  ein  allgemeines  Interesse  er^ 
wecken  dürfte,  theilen  wir  im  vollen  Wortlaute  mit. 

Papst  Johann  XXIIL  stellt  den  Geleitsbrief  für  Herzog  Friedrich 
von  Oesterreich  für  dessen  Reise  zum  Constanzer  Concil  aus. 

Constanz  1414,  Od,  30. 

Johannes  etc.  dilecto  filio  nobili  viro  Frederico  duci  Austrie 
salutem  etc.  Cum  sicut  accepimus  tua  nobilitas  ad  presenciam  nostram. 
et  ad  prozime  futurum  Constanciense  ac  generale  concilium  venire  pro- 
ponat  et  in  veniendo,  stando  et  recedendo  licencie  ac  securitatis  salviqne 
Conductus  nostrorum  literas  velit  habere,  nos  intendentes,  licet  necessitas 
non  exposcat,  volantati  tue.  ad  quam  gerimus  pateme  dileccionis  affectum, 
—  annuere,  prefate  nobilitaü  tue  cum  quacunque  comitiva  equitum  et 
peditum  cuiuscunque  status,  habitus,  gradus  seu  condicionis  fuerint  ac  in 

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«684  Literatur. 

here(!)^)  et  persoms  ad  presenciam  nostram,  ubiconque  nos  esse  oontigerit« 
ad  ipsum  concilium  veniendi  ibiqae  standi  et  pro  libito  quo  placaerit  re- 
-eedendi,  tociens  quociens  eidem  tue  nobilitati  libuerit,  absque  leali  sen. 
personal!  molestia  vel  offensa,  non  obstantibos  quibuscimqae  in  contrarium 
facientibos,  plene  seooritatis  licenciam  salyum  libemmqae  condactnm  tenore 
presenciam  impertimor,  mandantes  universis  nostris  et  ecdeaie  Bcwoane 
subditis,  devotos  vere  ac  benivolos  nostros  et  reliqaos  eihortamur  in  Domino, 
qaatenus  ab  omni  prefataram  nobilitatis  et  comitiye  tnarum  offmsa  et 
molestia  debeant  ex  toto  desistere^  quin  ymmo  pro  nostra  et  apostolioe 
sedis  reyerencia  de  recepta  scerta  (!)^),  et  omni  benigna  tractacione  effectoaliter 
atque  gratissime  eidem  nobilitati  et  eomitive  proyideant,  pront  et  quo- 
ciens requiri  contigeiit  oportunnm  in  nostram  complaoenciam  singolarem, 
et  similem  securitatem  licenciam  salvnmqne  condactnm  eciam  quiboscon- 
qae  nnnciis  et  auxiliatoribus  eiadem  tue  nobilitatis  in  quocunqae  namero 
et  comitiya  in  yeniendo  ad  presenciam  nostram  ac  prefiatum  oonciliam 
stände  et  recedendo  concedimus  per  presentes  presentibus  asque  ad  finem 
dicti  Constanciensis  concilii  inclusiye  inyiolabiliter  duratorom.  Datum  Con- 
stancie  III  EaL  Noy.  anno  V. 

F.  de  Monte  Policiano.  De  Curia. 

(E  Eegistro  Job.  XXIII.  Cod.  345  fol.  180^  et  265*  arch.  Vat) 

In  ganz  ähnlicher  Weise  erhält  einer  der  Hauptankläger  des  Hus  auf 
dem  Concil,  Wenzel  Thiem,  als  er  1412  nach  Prag  zog,  um  dort  den 
Ablass  zu  predigen,  einen  Geleitsbrief.  Es  sei  gestattet,  ihn  wenigstens  im 
Auszuge  hier  mitzutheilen  (ib.  Cod.  342  arch.  Vat  foL  167*): 

Johannes  etc.  yenerabilibus  fratribus  patriarohis  etc.  .  .  .  Cum  di- 
rectum filium  magistrum  Wenceslaum  decanum  Patayiensem  notariom  et 
nuncium  nostrum  harum  ostensorem  yersus  Alemannie,  Bohemie  et  alias 
diyersas  mundi  partes  pro  nonnullis  nostris  et  Bomane  ecclesie  negociis 
per  nos  eis  commissis  ....  destinemus,  nos  optantes  eundem  nostrum 
notarium  cum  eins  comitiya,  ut  in  eadem  uaque  districte  precipiendo  man- 
^amus,  quatenus  eundem  magistrum  Wenceslaum  cum  comitiya  equitum 
et  peditum  etc.  ut  in  eadein  usque  libere  permittetis  nee  ei  yel  socüs  aut 
familiaribus  supradictis  modestiam  aliquam  inferatis  nee  ab  aliis  quantum 
in  yobis  fuerit,  permittatis  infeni,  sed  sibi  pro  se  et  comitiya  huiusmodi 
de  securo  transitu  etc.  ut  in  eadem  usque  ad  finem.     Et  cum  $imiU  data* 

Man  sieht  aus  den  Bemerkungen  ut  in  eadem  .  ,  .  ,  et  cum  simiU 
data  .  .  .,  dass  gerade  nicht  eine  eigene  Bubrik  für  den  Titel  Greleits- 
briefe  existirte,  aber  die  Geleitsbriefe  so  häufig  gegeben  werden,  dass  in 
je  einem  Begisterbande  ein  Stück  als  Muster  hingestellt  wird.  In  dem- 
selben Bande  enthält  dann  auch  noch  der  nach  England  zur  Verkündigung 
der  Cruciata  abgesandte  Antonio  de  Pireto  seinen  salyusconductus.  Doch 
genug. 

Man  bedarf  nach  alledem  des  Yerbesserungsyorschlags  Pdlackjs :  Yen! 
sine  salyo  conductu  ipse,  den  auch  Hefele  angenommen,  nicht  Noch 
weniger  werden  wir  mit  dem  Verfasser  des  obigen  Aufsatzes  sagen,  >das 
sei  nur  damit  zu  erklären,  dass  Hus  auch,  nachdem  er  den  (kaiserlichen) 


»)  re  oder  rebus;  sowie  unten:  reali  seu  personali.        ^)  carta  (!) 

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Literatur.  gg5* 

Geleitsbrief  erhalten  hatte,  immer  noch  in  einem  Gefühl  yon  Eitelkeit  die- 
Meinung  yerbreitete,  als  ob  er  ohne  allen  Schutz  nach  Conttanz  gegangen 
sei  und  sich  dort  aufhalte.* 

Pftpstliche  Geleitsbriefe  nachzusuchen,  war,  wie  man  den  obigen  Proben 
entnimmt,  Gebrauch.  Hus  hat  nach  unserem  Wissen  um  einen  Geleits- 
brief beim  Papste  nicht  gebeten.  Ob  er  ihn  erhalten  hfttte,  ist  hier  nicht 
zu  untersuchen.  Hätte  er  aber,  wie  sein  Freund  und  Gönner  Latzembock 
auf  einen  solchen  hinweisen  dürfen,  so  wftre,  wie  ein  Freund  des  Yerf. 
des  YorHegenden  Aufisatzes  (im  Nachtrage)  S.  88  richtig  bemerkt,  der 
Bann  hindurch  von  selbst  suspendirt  gewesen  und  den  Gegnern  des  Hus 
—  seinen  tschechischen  Landsleuten  der  katholischen  Richtung  —  würde 
das  Heft  aus  den  Händen  entwunden  worden  sein.  Der  Satz  in  dem  Briefe 
Yom  6.  Norember  1414  lautet:  Ohne  (xeleitsbrief  des  Papstes  bin  ich  hie- 
her  nach  Constanz  gekommen;  ich  sehe  daher  viele  Unbilden  voraus,  die 
ich  werde  erleiden  müssen,  denn  schon  sind  der  Ablassverkäufer  Wenzel 
Tiem  und  Michael  von  Deutschbrod,  mein  alter  Feind,  am  Werke,  um  mir 
auch  hier  den  Prozess  anzuhängen  [was  sie  nicht  könnten,  wenn  ich  den. 
Geleitsbrief  des  Papstes  hätte];  bittet  also  Gott,  dass  er  mir  Standhafkig- 
keit  verleihe.  Ich  möchte  dem  ganzen  Zusammenhange  nach  auch  die 
Worte  aus  dem  Briefe  vom  4.  November  1414:  Et  stamus  in  Oonstantia 
in  platea  prope  pape  hospitium  et  venimus  sine  salvo  conductu. 
Et  in  crastino  Michael  de  Causis  applicuit  processus  in  ecclesia  contra  me 
et  superscriptionem  posuit  cum  magno  teitu,  quod  isti  processus  sunt 
contra  ezcommunicatum  et  pertinacem  Joannem  Hus  .  . .  auf  den  G^eleits- 
brief  des  Papstes  beziehen.  Wenn  man  diesen  Brief  richtig  zu  lesen  ver- 
steht, so  sagt  er:  Ich  wohne  in  Constanz  in  einer  Strasse  hart  an  der 
Herberge  des  Papstes,  wiewohl  ich  ohne  seinen  Geleitsbrief  gekommen. 
Das  thut  aber  nichts.  Ich  versehe  mich  keiner  Gewaltthat  von  seiner 
Seite.  Denn  wiewohl  Michael  von  Deutschbrod  gleich  Tags  darauf  seine 
Prozesse  mit  mir  als  einem  gebannten  und  hartnäckigen  Ketzer  begann 
(was  er  nicht  thun  könnte,  wenn  ich  des  Papstes  Geleitbrief  hätte),  so 
hat  der  Papst  doch  dem  Herrn  Latzembock  und  Johannes  Eepka,  die 
meinetwegen  mit  ihm  verhandelt  haben^  gesagt,  er  wolle  nicht  mit  Ge- 
walt gegen  mich  vorgehen.  Wenn  Hus  gemeint  hätte,  er  sei  ohne  Geleits- 
brief des  Königs  gekommen,  so  wäre  das  zwar  dem  Buchstaben,  aber  nicht 
dem  Geiste  nach  richtig  gewesen.  Thatsächlich  hatten  ihm  die  Freunde, 
die  ihm  den  Wunsch  des  Königs  überbrachten,  er  möchte  nach  Constanz 
gehen,  auch  das  freie  Geleit  versichert:  Quia  sie  mihi  intimavit  per  Hen- 
ricum  Leu  et  per  alios,  quod  vellet  mihi  ordinäre  sufficientem  audien- 
ciam  et  si  me  non  submitterem  iudicio,  quod  vellet  me  dirigere  salvum 
vice  versa. 

Die  beiden  obigen  SteUen  beziehen  sich  demnach  auf  den  Geleits- 
brief des  Papstes.  Wenn  ihm  der  Umstand,  dass  ihm  dieser  fehlt,  nicht 
hindernd  in  den  Weg  tritt,  so  wird  er  das  Ziel  seiner  Constanzer  Heise: 
die  Erfüllung  der  hohen  Versammlung  mit  seinen  (bezw.  Wiclifs)  Eeform- 
ideen  erreichen:  sperans,  quod  post  magnam  per  pugnam  magna  sit  vic- 
toria  .  .  .  Die  Feinde  fürchten  seine  Antworten  und  seine  Predigten  (drei 
[Wiclifsche]  Predigten  hat  er  zu  diesem  Zweck  nach  Constanz  mitgenom- 
men). Zu  diesem  Siege  werde  ihm  der  König  hoffentlich  verhelfen. 

Graz,  Weihnachten  1894.  J.  L  o  s  e  r  t4i,^^T^ 

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»686  Litei-atur. 

Max  Georg  Schmidt,  Die  staatsrechtliche  Anwendung 
der  Goldnen  Bulle  bis  zum  Tode  König  Sigmunds.  (In- 
auguraldissertation, Halle.  1894)  53  S.  S^. 

Vorliegende  kleine  Studie,  die  eine  Beihe  verfassungsgeschichtlich 
hochwichtiger  Punkte  einer  neuen  Prüfung  unterzieht,  yerdankt  Th.  Lindner 
ihre  Anregung,  von  dessen  Ansichten  sie  sich  auch  kaum  wesentlich  ent- 
fernt. S.  setzt  sich  zum  Ziele,  darzulegen,  dass  die  (jk>ldene  Bulle  bei 
verschiedenen  Anlässen  in  der  Begierungszeit  Karls  IV.,  Wenzels,  Buprechts 
und  Siegmunds  in  Geltung  blieb  und  die  Ansicht  von  einer  Verletzung 
oder  Nichtbeachtung  ihrer  Bestimmungen  unzutreffend  ist,  so  betreffs  der 
Wahl  Wenzels  bei  Lebzeiten  Karls  (wobei  sein  Kachweis  allerdings  nicht 
völlig  geglückt  ist;  auch  der  Hinweis  auf  Lindners  Darlegungen  ist  hier 
nicht  angebracht,  denn  Lindner  betont  sowohl  in  seiner  Geschichte 
Wenzels  I,  21,  wie  in  seiner  Deutschen  Geschichte  unter  den  Habsburgem 
und  Luxemburgern  II,  86,  dass  die  Wahl  nach  der  Goldnen  Bulle  nur 
zulässig  war,  wenn  Karl  abdankte),  betreffs  der  päpstlichen  Approbation 
des  Königs  als  eines  künftigen  Kaisers,  und  der  Verl^^g  gewisser  vor 
der  Wahl  oder  vor  der  Weihe  vorzunehmender  Handlungen  nach  Bense, 
die  Trier  und  Mainz  erstrebten,  aber  nicht  erreichten,  femer  betreffiB 
Wenzels  Abset^i^ng  und  der  angeblichen,  von  Weizsäcker  behaupteten 
Stellung  des  Pfalzgrafen  bei  Bhein  als  Bichter  über  den  König,  die  sidi 
nur  auf  einfache  Bechtshandlungen  bezieht,  wo  der  König  Partei  ist 
Siegmunds  erste  Wahl  erklärt  S.  (ganz  wie  Lindner),  selbst  wenn  seine 
eigne  brandenburgische  Stimme  berechtigt  war,  für  ungiltig,  Jobsts 
Wahl,  trotz  mancher  anfechtbaren  Nebenumstände,  für  giltig;  Siegmunds 
zweite  Wahl  hat  nur  formale  Bedeutung,  da  die  Person  allseitig  ange- 
nommen war.  Wie  bei  Wenzels  Wahl  wurde  auch  bei  denen  Buprechts 
und  Siegmunds  die  päpstliche  Approbation  nur  für  die  Person  des  Ge- 
wählten als  geeignet  für  die  Kaiserwürde  erlangt,  eine  confirmatio  elec- 
iionid  aber  weder  erbeten  noch  von  den  Päpsten  durchgesetzt.  Diesen 
Darlegungen  S.  kann  man  im  wesentlichen  beistimmen,  dagegen  sind  Einwen- 
dungen gegen  seine  Ansicht,  dass  die  Verfügungen  der  Goldnen  Bulle 
gegen  Pfahlbürger  und  Städtebünde  lediglich  Karls  Streben  nach  Buhe 
und  Ordnung  dokumentirten,  zu  machen,  besonders  aber  fordert  zum  Wider- 
spruch seine  an  Lindner  sich  anlehnende  Auffassung  des  Binger  Kurvereins 
1424  heraus,  vgL  Brandenburgs  Aufsatz  in  der  Deutschen  Zeitschrift  für 
Geschichtswissenschaft  XI,  63  ff.  üeber  die  von  Kurfürst  Friedrich  L 
von  Brandenburg  auf  Grund  der  Untheilbarkeitsbestimmungen  der  Kur- 
lande bestrittene  Berechtigung  Siegmunds,  die  Neumark  von  Brandenburg 
zu  trennen,  sei  nur  auf  die  Stellung  des  zweiten  Nebenlandes  der  Kur- 
mark, der  Niederlausitz  verwiesen,  die  ich  in  diesen  Mittheilungen  XY,  657 
erörtert  habe. 

Dresden.  W.  Lippert 

Württembergische  Geschichtsquellen,  im  Aufkrage  der 
Württembergischen  Eommission  für  Landesgeschichte,  herausg^eben 
von  Dietrich  Schäfer.     Erster  Band,  Stuttgart  1894. 

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\ 


Literatur.  gg7 

Württembei^  erfreute  sich  schon  längst  trefflicher  Bearbeitungen  der 
Xiandesgeschichte  seitens  Ch.  F.  und  P.  von  Staelin.  Allein  es  fehlte 
l)isher  an  einer  systematischen  Durchforschung  der  im  Besitz  von  Ge- 
meinden, Korporationen  und  Privaten  des  Landes  befindlichen  Archive  und 
Begistraturen.  Diesem  Bedürlhids  abzuhelfen  war  eine  der  Hauptaufgaben 
der  am  21.  Juli  1891  ins  Leben  getretenen  württembergischen  Commis- 
sion  för  Landesgeschichte,  Ein  glücklicher  Umstand  hat  es  gewollt,  dass 
die  neu  geschaffene  Commission  in  der  Person  Dietrich  Schäfers  einen 
vorzüglichen  Leiter  der  planmässigen  Bearbeitung  der  in  Archiven,  Biblio- 
theken und  Begistraturen  befindlichen  Urkunden,  Akten  und  Handschriften 
gewonnen  hat  und  an  der  Hand  der  von  demselben  am  7.  Januar  1892 
aufgestellten  Grundsätze  für  die  Herausgabe  der  Württembergischen  Ge- 
schichtsquellen ibrtan  in  einheitlicher  Weise  fortgearbeitet  werden  konnte. 
Als  erstes  Resultat  liegt  nunmehr  der  1894  erschienene  Band  vor,  der 
die  von  Ch.  Kolb  bearbeiteten  Geschichtsquellen  der  Stadt  Hall  enthält. 
Johann  Herolt,  dessen  Leben  in  eingehender  Weise  geschildert  wird, 
erö&et  mit  seiner  »Chronica,  Zeit  und  Jarbuch  von  der  Statt  Hall  Ur- 
sprung unnd  was  sich  darinnen  verloffen  unnd  wasz  für  Schlösser,  umb 
Hall  gestanden*  die  Beihe.  Es  ist  dies  eine  für  die  Geschichte  des 
Bauernkriegs  nicht  unwichtige  Quelle.  Auch  für  die  Geschlechterkunde 
des  nördlichen  Theiles  von  Württemberg  enthält  die  Chronik  werthvoUe 
Nachrichten,  zu  welchen  der  Bearbeiter  in  Noten  zahlreiche  Ergänzungen 
und  Berichtigungen  geliefert  hat;  desgleichen  bietet  die  Chronik  über 
König  Ferdinands  I.  Thätigkeit  als  Regenten  des  Herzogthums  Württem- 
berg einiges.  Der  Chronik  reiht  sich  des  Stadtschreibers  Herman  Hoff- 
jnans  Bauernkrieg  um  Schwäbisch  Hall  an.  Bei  Aufzählung  der  bei 
Weinsberg  von  den  Bauern  Ermordeten  (Seite  297)  nennt  der  Chronist 
einen  Sebastian  von  Nauw,  welchen  der  Bearbeiter  im  Register  unter 
A.UW,  statt  unter  Ow  auffuhrt.  Sebastian  von  Ow  gehörte  der  noch 
heute  in  Württemberg  und  Bayern  blühenden,  freiherrlichen  Familie  von 
Ow  an.  Auch  ist  im  Register  S.  438,  zweite  Spalte,  Zeile  3  und  4  von 
unten  Alfingen  verdruckt  statt  Ahelfingen  und  hätte  der  S.  440,  zweite 
Spalte,  Zeile  9  von  Oben  unter  den  Adeligen,  Rittern  und  Knappen  auf- 
geführte Hugo  von  Montfort  richtiger  S.  438  unter  den  Grafen  und  Herren 
genannt  werden  müssen. 

Uebrigens  hat  der  Bearbeiter  auch  diese  zweite  Chronik  reichlich 
mit  Anmerkungen  versehen  und  es  kann  überhaupt,  abgesehen  von  den 
obigen,  unbedeutenden  Anständen,  nicht  genug  betont  werden,  mit  welcher 
.  Sorgfalt  und  Genauigkeit  der  ganze  erste  Band  der  Geschichtsquellen  aus- 
gearbeitet worden  ist. 

An  die  beiden  Chroniken  schliesst  sich  ein  Aktenstück  aus  dem 
Hallischen  gemeinschaftlichen  Archiv,  die  Urgicht  des  1525  wegen  Theil- 
nahme  am  Bauernaufstände  zum  Tode  verurtheilten  Pfarrers  Wolfgang 
Kirschenesser  von  Frickenhofen  an.  Dieselbe  entrollt  das  Bild  eines  in 
seinem  Amte  gewissenhaften  Priesters,  der  wohl  selbst  bäuerlicher  Abkunft, 
im  Allgemeinen  auf  dem  Boden  des  nach  der  alten  Freiheit  strebenden 
Bauernstandes  stand,  sich  indessen  nur  gezwungen  dem  Avfstande  anschloss. 
Bei  seinen  gestrengen  Richtern  fand  er  darum  doch  kein  Erbarmen. 

Als   viertes  Stück   folgt   das  CoUoquium  militare  Okt.  1544  auf  der 

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688  ütemtar. 

Strasse  yon  Hall  nach  Enslingen,  eine  Satire  auf  den  1544  nntemommenen. 
Feldzag  der  Haller  gegen  Graf  Albredit  yod,  Hohenlohe,  bei  dem  das 
yiel  Eriegsgeschrei  die  wirklichen  Eriegsthaten  ersetzte. 

Den  Schloss  bildet  Herolts  Güllt-  und  Zehendtbüchlein  über  die- 
Pfarre  Keinsperg,  welches  ein  anregendes  Bild  von  den  KOthen  nnd 
Plackereien  eines  Pfarrers  im  16.  Jahrhundert  gibt. 

Gar  mannichfach  ist  der  Inhalt  des  ersten  Bandes  der  Geschichts- 
Quellen.  Mit  vielem  Fleiss  worde  das  Material  zu  demselben  hervorgesacht. 
Der  Bearbeiter  der  zwei  Chroniken  erfreute  sich  der  freundlichen  Unter- 
stützung G.  Bosserts,  des  besten  Kenners  der  Geschichte  Yon  Württem- 
bergisch-Franken und  F.  L.  Baumanns,  des  Geschichtsschreibers  des 
Bauernkrieges,  die  in  uneigennützigster  Weise  demselben  das  yon  ihnen 
gesammelte  Material  zur  Verfügung  gestellt  haben. 

Desgleichen  wurde  der  Bearbeiter  vom  Geheimen  Haus-  und  Staats- 
archiv in  Stuttgart  reichlieh  unterstützt  Es  ist  dem  Herausgeber  D.  Schäfer 
gelungen,  in  dem  Bearbeiter  dieses  ersten  Bandes  der  württ  Geschichts-« 
quellen,  Ch.  Eolb^  eine  vorzügliche  Kraft  für  das  neue  Unternehmen  zu 
gewinnen  und  man  kann  die  sichere  Hoffnung  hegen,  dass  auch  für  die 
weiteren  Bfinde  der  Geschichtsquellen  die  geeignetsten  Bearbeiter  gefunden 
werden,  so  dass  sich  dem  ersten  Band  die  folgenden  würdig  anreihen. 

Stuttgart.  Theodor  Schön. 


Oberbadisches  Geschlechterbuch,  herausgegeben  von  der 
Badiscben,  Historischen  Kommission,  bearbeitet  von  J.  Kindler  von 
Kuobloch,  erster  Band,  erste  bis  dritte  Lieferung.  Heidelberg  1894/5. 

Es  kann  nur  mit  Freuden  begiUsst  werden,  dass  nunmehr  die  Lokal- 
forschung sich  auch  der  Genealogie  zuwendet  Fehlt  es  doch  Deutschland 
gänzlich  an  irgend  einem,  auch  nur  den  bescheidensten,  wissenschaftlichen 
Anforderungen  entsprechenden  Lexikon,  welches  den  gesammten  Adel  Deutsch- 
lands umfasst,  und  füllt  daher  eine  jede  Arbeit,  welche  die  Geschichte  des 
Adels  eines  deutschen  Landestheiles  in  ernster,  kritischer  Weise  behandelt,  eine 
wesentliche  Lücke  in  der  geschichtlichen  Literatur  aus.  A.  von  Alberti's 
württembergisches  Adels-  und  Wappenbuch  und  Knothe*s  Oberlausitzer 
Adel  sind  zwei  treffliche  Arbeiten  nach  dieser  Bichtung  hin.  Während  nun 
aber  ersteres  Werk  sein  Hauptaugenmerk  der  Heraldik  schenkt,  K  not  he 
dagegen  ausschliesslich  die  Genealogie  des  oberlausitzer  Adels  im  Auge 
hatte,  hat  Kindler  von  Knobloch,  dessen  goldenes  Buch  der  Stadt 
Strassburg  seiner  Zeit  allgemeine  Anerkennung  fand,  es  verstanden,  dem 
Wappen  und  der  Geschichte  der  einzelnen  Geschlechter  die  gleiche  Auf- 
merksamkeit zu  schenken.  Auch  berücksichtigt  er  neben  dem  Adel  die 
wappenfllhigen  Geschlechter  des  Bürgerstandes.  Das  Gebiet,  dem  seine  Arbeit 
gewidmet  ist,  umfasst  die  südliche  Hälfte  des  Grossherzogthums  Baden, 
eine  Gegend,  deren  grösster  Theil  aufs  Engste  mit  dem  Hause  Oesterreich 
verbunden  war  und  deren  edle  Geschlechter  gar  häufig  in  die  Schicksale 
der  österreichischen  Monarchie  eingegriffen  haben. 

Die  bisher  erschienenen  drei  Lieferungen  umfassen  den  Buchstaben  A 
und  B  (P),  sowie  D  (T)  bis  Tritt. 


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r  - 


Ldteratur.  gg9 

sr^et  ^0^  Familien,    die   den   österreichischen  Leser  besonders  interessiren 

,  [£  dürften,    enthalten    dieselben    die    Herren    von    Ampringen,    Andlau, 

Bayer  von  Buechholz,  Beugler,  Pfirt,  welche  durch  die  Heirath 

:^  Johanna*s,  der  Erbtochter  der  Grafschaft  Piirt  im  Elsass  mit  Herzog  Albreoht 

\;-.  von  Oesterreich  in  die  Dienste   des  EEanses  Oesterreich   und   hierdurch  in 

den    Breisgau    kamen,    Pistorius     von     Beichenweier,     Blarer, 

Blassenberger    (Böhmen    oder    Polen),    Blumenberg,     Bodman, 

Boecklin  von  Boecklinsau,  Brandis,  Precht  von  Hohenwart 

Breisach,    Degerfelden    und    Thierstein.     Dem    Kunsthistoriker 

werden   die  Nachrichten   über   die   Bai  düng,    dem  Kulturhistoriker   die 

über  Apotheker  und  Arzt  werthvoU  sein. 

üeberall  ist  den  genealogischen  Notizen  das  Wappen,  wenn  dieses 
sich  ermitteln  lässt,  beigeiü^-t.  Der  Verfasser  benützte  in  erster  Linie  die 
Urkunden  selbst,  daneben  zahlreiche  Wappenmanuscripte.  Auch  wurde  er 
vom  k.  u.  k.  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchiv  in  Wien  und  dem  Grossherzogl. 
Generallandesarchiv  in  Karlsruhe  eifrigst  unterstützt. 

Als  Nachschlagewerk  wird  das  Geschlechterbuch  allen  süddeutschen 
Geschichtsforschern  unentbehrlich  sein,  zumal  die  gebotenen  Daten  mit 
einer  einzigen  Ausnahme  (der  S.  31  dem  Adelsgeschlecht  von  Baden  zu- 
gerechnete Fürstabt  Bernhard  von  Kempten  ist  identisch  mit  dem  Gonver- 
titen  Markgraf  Gustav  Adolf  von  Baden)  stets  die  Stichprobe  aushalten. 

Die  dem  Werke  beigegebenen  Zeichnungen  von  Wappen  sind  nament- 
lich, seitdem  mit  der  zweiten  Lieferung  Heinrich  Nah  de  dieselben  aus- 
geführt hat,  dem  Aufschwung,  den  in  diesem  Jahrhundert  die  Heraldik 
und  Wappenmalerei  genommen  hat,  völlig  entsprechend. 

Das  Geschlechterbuch  kann  in  jeder  Hinsicht  als  eine  werthvoUe 
Bereicherung  der  geschichtlichen  Literatur  bezeichnet  werden. 

Stuttgart.  Th.  Schön. 


Dr.  Hanns  Schlitter,  Die  Beise  des  Papstes  Pius  VL 
nach  Wien  und  sein  Aufenthalt  daselbst.  Wien  1892.  — 
Dr.  Hanns  Schlitter,  Pius  VI.  und  Josef  II.  von  der  Bück- 
kehr des  Papstes  nach  fiom  bis  zum  Abschlüsse  des  Con- 
cordates.  Wien  1894.  Beides  als  ,fein  Beitrag  zur  Geschichte  der 
Beziehungen  Josefs  II.  zur  römischen  Curie  (von  1782 — 1784). 
Vni  und  226  und  XX  und  225  SS.  (Fontes  rerum  austriac.  2.  Abth. 
Diplom,  et  Acta.  XLVII.  1.  2.  Hälfte). 

Der  Verf.  bemerkt  zun&chst  im  ,>  Vorwort^  zum  I.  Theil  seiner  Arbeit, 
die  allerdings  den  »Fontes  rerum  anstriacarum  *  eingefügt  erscheint,  aber 
zufolge  der  Ausführlichkeit  des  Textes,  in  welchem  aUe  Aktenstücke  be- 
und  verarbeitet  werden,  ebensogut,  ja  noch  besser  als  Monographie  im 
»Archiv  für  österreichische  Geschichte  <  unterzubringen  war,  dass  er  im 
Frühjahre  1891  als  »Mitglied  des  österr.  Institutes  für  histor.  Studien*  nach 
Bom  entsendet  wurde  und  hier  sich  anfänglich  mit  der  Absicht  trug,  die 
Akten  der  päpstlichen  Geheimarchive  in  Hinsicht  der  Beziehungen  Roms 
zum  Wiener  Hofe   in   den   ersten  B^erungsjahren  E.  Franz  11.  durchzu- 

MlttheUongeii  XVI.  44 

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590  Literatur. 

forschen.  Umstttnde  yerdchiedenster  Art  bewogen  ihn  aber,  von  diesem 
Vorhaben  abzustehen  und  eine  andere  Aufgabe  in  Angriff  zu  nehmen, 
welche  ihm  der  Leiter  des  Istituto  austriaco,  Hofrath  B.  y.  Sickel,  vor- 
schlug. Schlitter  wurde  nfimUch  auf  das  umfangreiche  »Tagebuch«  der 
Wiener  Beise  P.  Pius  YI.  y.  J.  1782  aufmerksam  gemacht,  das  der  da- 
malige 0.  Ceremonienmeister  des  Papstes,  Mons.  Giuseppe  Dini,  unter  der 
Anleitung  Pius  YL  abgefasst  hatte,  und  durfte  »Dank  der  ungemeinen 
Zuvorkommenheit  des  Vorstandes  des  (schwer  zugänglichen)  Ceremonial- 
Archivs,  Monsignore  Gattoni,  das  bewusste  Tagebuch  zu  jeder  beliebigen 
Tageszeit  benützen.«  Schi,  überzeugte  sich  jedoch,  dass  man  den  Gehalt 
dieses  Diario  nicht  überschfttzen  dürfe,  da  es  vorzugsweise  nur  rein  Oere- 
monielles  zum  Gegenstande  habe  und,  abgesehen  von  dem  Umstände,  dass 
es  unter  den  Augen  und  aus  den  unmittelbaren  Mittheilungen  Pius  VX 
entstanden,  in  der  Behandlung  historischer  Ereignisse  ganz  und  gar  un- 
zuverlftssig  sei.  Vor  allem  aber  beleuchte  es  grell  genug  einen  Haupt- 
charakterzug Pius  VI.,  —  seine  grosse  Eitelkeit.  —  Die  Suche  nach  be- 
züglichen Akten  im  päpstlichen  Geheimarchive  erwies  sich  erfolglos,  was 
vielleicht  in  der  Zurückhaltung  des  bewussten  Papstes  den  Kardinälen  ge- 
genüber in  Hinsicht  der  Wiener  Beise  und  ihrer  Ergebnisse  seinen  Grund 
habe.  Auch  die  Berichte  des  beim  Kaiserhofe  beglaubigten  Kuntius  Gu- 
rampi  an  den  päpstlichen  Staatssekretär  Pallavieini  seien  lückenhaft  So 
müsse  denn  der  Ver£  als  massgebende  Grundlage  seiner  Arbeit  die  Akten 
des  Wiener  Haus-,  Hof- u.  Staatsarchivs  bezeichnen  und  im  G^egensatze  zu  Mar- 
czali  seine  Ueberzeugung  dahin  aussprachen,  dass  Pius  VL  aus  den  Wiener 
Verhandlungen  keineswegs  als  Sieger  hervorgegangen  sei  (Beferent  findet 
allerdings  in  den  ziemlich  allgemein  gehaltenen  Ausfährungrai  Man^zalis 
U  104—5  keinen  so  scharfen  Gegensatz). 

Das,  was  jenes  von  Dini  ver&sste  Tagebuch  über  den  zweiten  Theil 
der  Beise  des  Papstes,  das  ist  über  seinen  Aufenthalt  in  München  berichtet, 
verspart  sich  der  Verfasser  auf  ein  anderes  Mal 

In  der  Vorrede  zum  IL  Theile  der  Arbeit  bemerkt  der  Ver£,  dass, 
als  sie  bereits  gedruckt  war,  ihm  durch  Vermittlung  des  Univ.-Professors, 
Jules  ilammermont,  eine  Abschrift  der  Berichte  zukam,  welche  der  dama- 
lige französische  Botschafter  in  Bom,  Cardinal  Bemis,  über  den  Aufenthalt 
Kaiser  Jose&  in  Bom  (1784)  an  den  Minister  des  Aeussem,  Grafen  Ver- 
gennes,  gelangen  Hess.  Sohl,  veröffentlicht  sie  im  Anhange  n.  Abth.  204 
bis  217. 

Die  L  Abth.  der  Schlitter'schen  Monographie  (S.  1 — 103  Text,  105 
bis  222  Dokumente,  223 — 229  Index,  Literaturangabe  u.  s.  w.)  bewegt 
sich,  was  die  Zeitgrenzen  betrifft,  zwischen  dem  Spätjahr  1781  und  dem 
23.  Sept.  1782  und  bietet  die  bislang  vollständigsten  Aufschlüsse  über 
die  Beweggründe,  den  Verlauf  und  das  Ergebnis  der  Wiener  Papstreise. 
Bescttders  interessant  ist  das,  was  wir  über  das  Verhalten  des  Staats- 
kanzlers  Kaunitc  in  dieser  Angelegenheit  erfahren.  Er  fählte  sich  da  wie 
immer  als  Groesmeister  der  österreidiisohen  Politik,  wollte  alle  mündlichen 
Auseinandersetzungen  zwisdien  Papst  und  Kaiser  vermieden  wissen  und 
übergab  diesem  ein  Schriftstück,  auf  dessen  Grundlage  die  weiteren  Ver^ 
handlungen  geführt  werden  sollten.  Josef  IL  schien  jedoch  »die  etwas 
scharfe  Kampfweise  des  Staatskanzlers  zu  furchten  und  war  entschlossen, 


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Literatur.  691 

in  eigener  Person  seine  fiacke  Tor  dem  heiL  Vater  zu  yerfeehten,  um  es 
«nf  diese  Weise  2a  ermögliehen,  die  gegenseitigen  Interessen  mit  einander 
in  Einklang  ea  bringen.^ 

Desgleichen  ist  das,  was  über  die  Taktik  Pius  VL,  Born  und  die 
Welt  über  seine  mehr  als  zweifelhaften  Erfolge  zu  täuschen,  dargelegt  wird, 
•ebenso  bedeutsam  als  das,  was  über  die  damalige,  gerechte  Misstimmung 
•der  Unterthanen  des  Kirchenstaates  berichtet  erscheint  In  dieser  Bezie- 
hung sind  die  Bmehte  des  Sekretärs  der  kais.  Botschaft  in  Rom,  Abbato 
Brunati,  äusserst  belangreich. 

Die  42  im  Anhange  abgedruckten  Stücke  zerfallen  in  a)  die  Korrespon- 
denz des  Nuntius  Gaxampi  mit  dem  Staatskanzler  Kauni^,  b)  die  zahl- 
reichen Berichte  des  Abbate  Bnuiaii  ans  Bom  an  den  Letztgenannten  (yom 
Jänner  bis  Juli  1782),  c)  die  Handsohreiben  des  Kaisers  an  Kaunitz, 
d)  die  Vorträge  des  Staatskanzlers  an  Josef  II.,  e)  die  Schreiben  des  Kai- 
sers und  des  Staatskanzlers  an  P.  Pias  VI.  und  die  bezüglichen  Zuschriften 
des  Letzteren,  f)  die  Berichte  der  auswärtigen  Botschafter  Frankreichs 
{Bemis)  aus  Som  und  Venedigs  (Foscarini)  aus  Wien  an  ihre  Begierungen, 
h)  Gf.  Philipp  Cobentzls  Depeschen  aus  GOrz,  Graz,  Stuppach  und  Wien 
«n  K.  Josef  IL,  i)  die  Schreiben  dßs  Kaisers  an  den  ungarischen  Beichs- 
fnrimaSy  k)  den  Vortrag  der  geistUchen  Hofkommission  an  den  Kaiser, 
1)  di«  Propositiones  episcoporum  und  die  Bespo^sa  Sanctissimi,  m)  das 
Breve  des  Papstes  an  den  Bischof  von  Brünh,  n)  den  Staatsrathakt  be- 
treffend die  Audienz  der  ungarischen  Bischöfe  beim  Kaiser  und  das  Breve 
•des  Papstes  an  den  Brfiniier  Bisdiof,  0)  die  kaiserliche  Besolution  auf  den 
Vortrag  der  böhmisch-österreichischen  Hofkanzlei,  p)  den  Erlass  an  die 
^esammten  k.  k.  Länderstellen  und  q)  die  päpstliche  Allocntion  im  geh. 
Consistorium  nach  der  Bückkehr  Pius  VL  aus  Wien. 

Der  IL  Theil  u.  d.  T.  »Pius  VI.  und  Josef  II.  von  der  Bück- 
Ikehr  des  Papstes  nach  Bom  bis  zum  Abschlijisse  des  Con- 
cordates«  S.  1—89  Text,  90—203  Anhang,  204—419  Na^trag,  218 
bis  225  Index  u.  s.  w.  gliedert  sich  in  der  Darstellung  nach  folgenden 
Gesichtspunkten:  l)  des  Papstes  Heimreise.  Hier  findet  der  Schluss 
des  L  Theiles  seine  wesentliche  Ergänzung  in  dem,  was  wir  über  den 
Aufenthalt  Pius  VL  in  München,  Augsburg,  Iniisbruck,  Boveredo 
und  Bom  erÜEdiren.  Bezeichnend  sind  die  alleräings  sehr  verschleierten 
Klagen  Dinis  in  seinem  Diario  über  die  geringen  Erfolge  der  Papstreise. 
^)  Die  Giunta  economale  in  Mailand  und  die  geistliche  Hof- 
Kommission  in  Wien.  Die  Absiebt  des  Kaisers,  l^xstere  ganz  auf  dem 
Fusse  der  mailändischen  anzurichten,  begegnet  dem  Widerstände  der  ua- 
^^arischen  Hofkanzlei  und  findet  auch  in  der  daftbr  eingesetzten  Conferenz 
keinen  sonderlichen  Anklang.  3)  U.  d.  T.  Gefahr  eines  Bruches 
mit  Bom  behandelt  SchL  voizugsweiee  die  kais.  Massreigeln  in  Ansehung 
der  neuen  Diöcesaneintheilung  und  die  fonennung  Viscontis  zum  Erzbi- 
^chof  von  Mailand.  Den  Schluss  bildet  4)  die  zur  Vermeidung  des  Bruches 
mit  Bom  unternommene  Beise  des  Kaisers  nach  Italien  und  den 
Abschluss  des  Ooncordates,  worin  Kaunitz  eine  allzu  grosse  Nach- 
giebigkeit Josefs  n.  erblickte,  während  man  darin  »ein  grosses  Opfer, 
welches  Pius  VI.  dem  Frieden  der  Kirche  gebracht,  erblicken  dürfe.*  Der 
Anhang  bietet  18  Stücke.    Darunter  sind  die  wichtigsten  a)   die  Briefe 

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692  Literatur. 

des  Papstes  an  Josef  ü.,  b)  der  Bericht  des  Gfn.  Gundakar  von  Stern- 
berg  an  den  Kaiser  über  die  Heise  des  Papstes  durch  Tirol,  c)  die  Istru- 
zioni  segrete  per  la  giunta  economale  (die  mailändische  Hofkommission) 
und  die  bezüglichen  Weisungen  des  Kaisers  an  Erzherz.  Ferdinand  und 
Grafen  Firmian  in  Mailand,  des  Letzteren  und  des  Gfn.  Wilczek  Correspon- 
denz  mit  Kaunitz;  d)  die  interessanten  Berichte  des  Abbate  Brunati  aus 
Rom  an  den  oe.  Staatskanzler  20.  Juli  1782  —  23.  Juni  1784,  c)  die 
Relazionen  des  päpstlichen  Nuntius  Garampi  aus  Wien  an  den  röm. 
Staatssekretär  Pallavicini  (1782,  2.  Juli  — 16.  Dez.  1784)  und  des 
Letzteren  Bericht  über  die  Vorbereitungen  zum  Empüemge  des  Kaisers  in 
Born  an  Garampi  vom  Febr.  März  1873,  f),  endlich  die  um  das  Ooncordat 
sich  bewegenden  Correspondenzen  und  Aktenstücke. 

Der  Nachtrag  umfasst  neun  Berichte  des  Card.  Bernis  aus  Born 
an  Vergennes  vom  Dez.  1783  und  Jänner  1784.  Sie  sind  von  unge- 
meiner Vielseitigkeit,  so  das,  was  der  französische  Botschafter  über  di& 
gleichzeitige  Amresenheit  des  römisch-deutschen  Kaisers  und  des  lutheri- 
schen Schwedenkönigs,  Gustav  III.,  sodann  über  die  Missgriffe  des  Papstes, 
über  die  geheimen  Absichten  des  Kaisers,  Neapel  von  Frankreich  und 
Spanien  abzulösen  und  von  sich  abhängig  zu  machen,  über  die  politischen 
ümsturzpläne  Josefs  IL  und  Katharina  II.  und  ein  Gespräch  des  Kaisers 
mit  dem  Papste  in  Hinsicht  seiner  Orientpolitik  u.  8.  w.  seinen  Berichten 
einflicht. 

Auch  dieser  Theil  der  Schi.  Monographie  bleibt  somit  eine  wesent- 
liche Bereicherung  der  quellenmässigen  Zeitgeschichte  Oesterreichs  in  den 
Tagen  Josefs  11. 

Graz.  F.  v.  Krön  es. 


G.  Biermann,  Geschiclite  des  Herzogthums  Taschen. 
Zweite  neubearbeitete  Auflage.     (Teschen,  Karl  Prochaska,  1894). 

Bei  der  neuen  Bearbeitung  des  schon  in  seiner  ersten  Auflage  (1863) 
wohlbekannten  Buches  hat  besonders  der  erste  Haupttheil  >die  Vorge- 
schichte* durch  präcise  Zusammenfassung  der  Hauptmomente  aus  der 
älteren  böhmischen  und  polnischen  Geschichte,  die  für  die  Gestaltung  des 
Herzogthums  Teschen  von  Belang  sind,  eine  bedeutende  durchaus  anzu- 
erkennende Umformung  erhalten.  Aber  auch  der  zweite  Theil,  die  Ge- 
schichte des  Herzogthums  Teschen  vom  J.  1290  angefangen,  ist,  obgleich 
die  Anordnung  des  Stoffes  im  grossen  und  ganzen  die  gleiche  geblieben 
ist,  in  vielen  Einzelheiten  verändert,  verbessert  und  bis  auf  die  allemeueste 
Zeit  fortgeführt.  Wie  in  der  ersten  Bearbeitung  ist  auch  in  dieser  zweiten 
Auflage  neben  der  äusseren  Geschichte  der  Verfassung  und  der  oultureUen 
Entwicklung  des  kleinen  Ländchens  ein  breiter  Baum  zugewiesen,  so  dass 
das  Buch  im  Bahmen  einer  politischen  Geschichte  auch  eine  vollkommene 
Wirthschaftsgeschichte  des  Herzogthums  Teschen  mit  reichhaltigem  stati- 
stischen Material  in  den  Anmerkungen  bildet.  Besonders  hervorzuheben 
sind  die  klare  Darstellungsweise  und  die  schöne  Sprache. 

Brunn.  B.  Bretholz. 


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Literatur.  g93 

Geschichtsliteratur  Ungarns  1890 — 1892*).  IIL  grössere 
Werke  selbständiger  Bearbeitung. 

In  dem  nachfolgenden  dritten  Theil  dieser  Beferate  föhren  wir  die 
wichtigsten  Erscheinungen  aus  dem  Gebiete  der  grösseren  Bearbeitungen 
der  ungarischen  Geschichtsliteratur  an.  Die  verhältnissmSssig  kleine  ZaM 
der  besprochenen  Werke  findet  ihre  Erklärung  dariui  dass  erstens  in  Un- 
garn über  verschiedene  Perioden  der  Gejschichte  zwar  sehr  viel,  doch  mei- 
stens nur  in  Zeitschriften  geschrieben  wird,  zweitens  dass  in  diesen»  Be- 
ferate nur  die  wichtigsten  Erscheinungen  Au&ahme  gefunden  haben. 

L  Aeltere  Zeit.  Auf  diesem  die  Geschichte  Ungarns  bis  zur  Er- 
oberung des  Landes  durch  die  Ungarn  umfassenden  Zeitraum  begegnen 
wir  nur  wenigen  selbständig  erschienenen  Werken.  Die  meisten,  auf  diese 
Periode  bezüglichen  Arbeiten  erscheinen  zerstreut  in  einzelnen  Zeitschriften, 
und  wurden  schon  im  Abschnitt  U.  angeführt.  Hier  haben  wir  in  erster 
Eeihe  die  Arbeit  Franz  Pulszkys^)  anzuführen,  welcher  die  Gräber- 
funde der  heidnischen  Zeit  in  Ungarn  mit  gewohnter  Gründlichkeit  be- 
handelt. —  Von  dem  durch  Alei.  Havas  redigirt^n,  auf  Kosten  der 
Hauptstadt  Budapest  erscheinenden  Werke  über  die  Alterthümer  Buda- 
pests erschienen  Band  II  bis  lY.  ^)  Band  II  enthält  eine  Abhandlung  von 
Havas  über  die  weisse  Kirche  zu  Altofen,  die  angebliche  Begräbnissstätte 
Arpäds;  sie  plaidirt  dafür,  dass  dieselbe  nicht  weit  von  der  heutigen 
Ziegelfabrik  liege.  Hampel  spricht  über  die  Ausgrabungen  im  J.  1881 
auf  dem  sogenannten  Papföld,  und  über  dortige  römische  Bäder.  Ku- 
^sinszky  berichtet  über  die  Ausgrabungen  in  Aquincum  1882/9  und  1889. 
Band  III  bringt  Abhandlungen  von  Havas  über  die  Vergangenheit  Bu- 
dapests und  die  königlichen  Burgen  in  Altofen,  von  Hampel  über  Fried- 
höfe in  Aquincum  und  von  Kuzsinszky  über  das  Amphiteatrum  ebendort. 
Band  IV  enthält  Abhandlungen  von  Havas  über  die  Topographie  des 
O&er  Stadttheils,  von  Hampel  über  die  Eroviskes  und  ihre  Denkmäler, 
^on  Kuzsinszky  über  Bauten  in  Aquincum,  und  von  Fröhlich  über 
die  römischen  Inschriften  zu  Aquincum.  —  Von  G.  T 6 glas  liegt  eine 
Studie  über  die  Goldbergwerke  der  Römer  in  Dacien  vor*),  —  Paul  Ki- 
raly  ^)  behandelt  in  seinem  Werk  über  Ulpia  Trajana  nicht  nur  die  Ge- 
schichte dieser  Hauptstadt  der  ehemaligen  Provinz  Dacien,  sondern  spricht 
sich  auch  über  die  irühere  Geschichte  Daciens  aus.  Dieser  Umstand  macht 
wohl  sein  Werk  etwas  schwerfällig,  doch  gereicht  es  demselben  unstreitig 
^um  grossen  Vortheil. 

n.  Arpaden  und  Wahlkönige  1000  — 1526.  Ueber  die  Zeit 
:Stephans  des  Heiligen  liegt  das  Werk  Kar4c8onyis  über  die  Urkunden 
des  Königs  vor,  welches  in  dieser  Zeitschrift  schon  besprochen  wurde  ®).  — 


1)  Vgl.  Mitth.  des  Instituts  14,  681  und  15,  536.    . 

')  A  mag.var  pogänykori  airleletek.  Bpest  1890. 

«)  Budapest  r^gis^ei.  Szerkeszti  G.  Havas  Sändor.  II.  HL  IV.  kötet  Budsr 
pest  1890—92. 

*)  Tanulmänyok  a  römaiak  dädai  aranybänyäezatäröl.  Abhandl.  der  Akad. 
Hiät.  Cl.  Bd.  XV.  Nr.  1. 

^)  Ulpia  Tr^ana  Augusta  Colonia  Daciea  etc.  Budapest  1891. 

ö)  Vgl.  Mitth.  des  Institut«  14.  Bd. 

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694  Literatur. 

EabuBius  Eandm  veröffentlichte  eine  längere  Studie  über  den  Eönigp 
Samuel  Aba  ^)  1038 — 1044,  in  welcher  er  gestützt  auf  die  Legenden  des 
Volkes  über  den  König,  den  Beweis  zu  erbringen  versucht,  dass  die  Cha- 
rakteristik der  deutschen  Chroniken,  welche  den  König  als  meineidig,  die 
Religion  missachtend,  mit  tyrannischen  Neigungen  behaftet  darstellten,  der 
Wahrheit  nicht  entspräche.  K.  glaubt  in  dem  Umstand,  diE^s  die  Legenden 
des  Volkes  den  König  als  friedlichen,  gutmüthigen  Herrscher  charakte- 
risiren,  den  besten  Beweis  gegen  die  Behauptungen  der  deutschen  Chro» 
niken  zu  erbringen.  —  Das  Werk  Fej^rpatakys  über  dSe  Urkunden 
König  Kolomans  wurde  in  dieser  Zeitschrift  schon  eingehender  besprochen*). 

—  Zur  Geschichte  des  14.  Jahrhunderts  gibt  Anton  Pör>)  Aufschlüsse* 
in  seiner  Abhandlung  über  den  französischen  Thronprfttendenten  Giannino 
di  Guccio  und  dessen  Beziehungen  zu  König  Ludwig  von  Ungarn. 

Besser  vertreten  ist  das  15.  Jahrhundert.  BQer  führen  wir  in  erster 
Beihe  die  Arbeit  D.  Csänkis  an,  aus  dem  Zeitalter  dlsr  Hunyadi^).  Be- 
kanntlich ver&sste  Graf  Josef  Teleki,  ehemals  Präsident  der  ungarischen 
Akademie,  ein  grosses  Werk  über  die  Geschichte  dks  Zeitalters  derHunyadi, 
von  welchem  Werke  jedoch  die  die  geographischen  Verhältnisse  und  die- 
Cultuizustftnde  umfassenden  Bfinde  nicht  erschienen  sind'.  Diese  Lücke 
auszufüllen  wurde  Csdnki  von  der  ungarisehen  Akademie  betraut.  Der  erste 
Band  seiner  Arbeit  behandelt  die  geographischen  Verhältnisse  der  Komitate^ 
des  Distriktes  jenseits  der  Theiss  und  gibt,  auf  breitester  archivalischer 
Grundlage  aufgebaut,  ein  —  soweit  erreichbar  war  —  vollständiges  Orts- 
repertorium  der  dortigen  Comitate,  wobei  eine  Menge  genealogischer 
und  historischer  Daten  verarbeitet  erscheint.  —  W.  Fraknoi  behandelt 
dM  Leben  des  päpstlichen  Legaten  Julian  Cesarini,  des  Legaten  Eugens  IV. 
an  König  Wl^islaus  I.  ^).  Cesarini  nahm  bekanntlich  an  den  Vorberei- 
tungen König  Wladislaus  gegen  die  Türken  hervorragenden  Antheil,  be- 
tfaeiligte  sich  an  dem  Kriegszuge,  und  &nd  in.  dier  Schlacht  bei  Vama  1444 
seinen  Tod.  —  Ebenfalls  Fraknoi  verdanken  wir  als  Frucht  langjäh- 
riger archivalischer  Forschungen  die  Biographie  des  Königs  Mathias  Cor- 
vihus^).  Der  Umstand,  dass  diese  Biognq^hie  auch  in  deutscher  Sprache 
erschien,  enthebt  uns  der  Verpflichtung  dasselbe  näher  zu  besprechen,  und 
ist  gleichzeitig  ein  Beweis   der  hervorragenden  Bedeutung  dieses  Werkes. 

—  Die  xmglückliche  Schlacht  bei  Mohaes  im  ^dire  1526,  welche  den  An- 
fang de^  Ttirkenherrschafl  in  Ungarn  betceichnet,  behandelte  Pauer  in 
einer  Abhandlung,  in  welcher  er  den  ganzen  &iegszug  Ludwig  ü.  gegen 
die  Türken  und  die  Mohacser  Schlacht  vom  kriegsgeschichtlichen  Stand- 
ptmkt  aus  beleuchtet  7). 

m  Die  Zeit  von  1526 — 1825.  16.  und  17.  Jahrhundert.  Besitz- 
verhältnisse des  ungarischen  Adels  im  16.  Jahitemdert   behandbtt  Ignaz. 

1)  Aba  Samuel  KihUy.    Budapest,  1891. 

*)  Vgl.  Mitth.  des  Justituts  14.  Bd. 

')  Nagy  L%jo8  m.  k.  vimonya  Giannhio  di  Sucoio  fr.  trönkövetelöhöz.  Bu> 
dapest  Abhandl.  der  Akad.  Hisi  CL  Bd.  XV.  Nr.  9. 

*)  Magyarorszäg  tört^nelmi  földrajza  a  Hunyadiak  koräban.  Budapest  1890. 
I.  kötet. 

')  Cesarini  Juliin  päpai  köveltölete.  Budapest  1891. 

«)  Hunyadi  Mätyäs  kiräly.    Budapest  1890. 

')  Az  1526  mohäcsi  hac^'irat.  Bp.  1890. 

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literatnr.  695 

Acsddy  in  übersicbüicber  Weise  auf  Grund  der  authentischen,  im  sech» 
zehnten  Jahrhundert  ongefertig^n  Conscriptionen  ^).  Er  entwirft  ein  an- 
schaoliches  Bild  der  Besitzyerhftltnisse  im  allgemeinen  und  fährt  dann  die 
Verhältnisse  in  den  einzelnen  Gomitaten  aus.  —  Hier  sei  noch  einmal  der 
Arbeiten  Szddeczkys  und  Erdölyis  über  Georg  Szerüni  und  dessen 
Chronik  erwähnt,  die  wir  schon  im  I.  Abschnitt  dieser  Beferate  erwähnt 
hatten.  —  Szddeczky  verdanken  wir  auch  eine  eingehende  Biographie 
über  Wolgang  Kovacsöcsy,  den  Kanzler  des  Fürsten  Christoph  Bdthory «). 
—  Yon  den  Arbeiten  über  die  C^schichte  des  17.  Jahrhunderts  erwähnen 
wir  die  Biographie  des  Fürsten  Gabriel  Bethlen  von  Anton  Gindely^). 
üeber  dieses  Werk  des  hervorragenden  Kenners  des  30jährigen  Krieges 
heiTScht  nur  eine  Stimme  des  Lobes  und  es  ist  nur  zu  bedauern,  dass 
der  Bahmen  der  Sammlung  ung.  historischer  Biographien,  als  deren  Theil 
dies  Werk  erschien,  dem  Verf.  nicht  gestattet,  die  Geschichte  BeÜüens  ein- 
gehender zu  behandeln.  —  Der  Altmeister  der  ungarischen  Geschichts- 
schreiber Alex.  Szilagyi  yeröffentllcbte  eine  Biographie  des  Fürsten 
Georg  Bdköczy  ü.  *).  Mit  der  gewohnten  Virtuosität  entwirft  Verf.  ein 
anschauliches  Bild  Siebenbürgens  im  17.  Jahrhundert,  und  lässt  die  Ge- 
stalt Bäköczys  im  vollen  Lichte  vor  unser  Auge  treten.  —  Ueber  die  Re- 
ligionsverhältnisse in  Ungarn  handelt  M.  Zsilinszky  im  ü.  Bd.  seines 
Werkes  über  die  Verhandlungen  der  ungarischen  Beichstage  in  negotio 
religionis  seit  der  Beformation  ^).  Vorliegender  11.  Bd.  nmfasst  die  Jahre 
1603 — 1647.  Durch  die  Fülle  der  Daten,  welche  Verf.  in  diesem  Werke 
aufarbeitet,  wird  das  Werk  sozusagen  eine  allgemeine  Darstellung  der  Be- 
ligionsgeschichte  Ungarns  und  Siebenbürgens  in  der  genannten  Periode. 
Auch  ein  anderes  Werk  von  Zsilinszky  bewegt  sich*)  in  dieser  Periode. 
In  diesem  Werke  behandelt  er  ausfiilu*lich  den  Linzer  Frieden  und  dessen 
Geschichte  und  bespricht  eingehend  die  kirchenpolitische  Gresetzgebung  des 
Jahres  1647.  —  Im  Jahre  1892  wurde  die  200jährige  Bevindikation  Gross- 
wardeins von  den  Türken  gefeiert.  Aus  diesem  Anlass  erschienen  zwei 
Monographien  aus  der  Feder  Bunyitays  und  Fraknöis.  Wlüirend  Bunyi- 
tay^)  weniger  die  Bevindikation  Grosswardeins,  als  die  Geschichte  der 
Stadt  während  der  Türkenherrschafb  in  den  Jahren  1660 — 1692  in  leb« 
hafter  Darstellung  dem  Leser  vorführt,  behandelt  Fraknöi^)  speziell  die 
Bevindikation  der  Stadt,  und  legt  die  Bolle  dar,  welche  Papst  Innocenz  XII. 
gegenüber  dem  Kriegszug,  der  die  Bevindikation  bezweckte,  und  dessen 
Zustandekommen  er  durch  namhafte  Geldopfer  ermöglichte,  spielte. 

Zur  Geschichte  des  18.  Jahiiiunderts  finden  wir  Beiträge  in  dem 
Werke  fibles,  die  Geschichte  Franz  Karolyis  behandelnd»).  —  Die  Pe- 
riode des  Fürsten  Bdköczi  II.  ist  ebenfalls  bedacht.    Kolomann  Thaly 


I)  A  magyar  nemess^g  6b  birtokviszonyai  a  mohäcsi  v^sz  utän.    Bp.   1891. 
s)  Kovacsöczy  Farkas  1576—1594.    Budapest  1891. 
8)  Bethlen  Gabor  4»  udvara.    Bp.  1890. 
«)  IL  Käköczy  György  1621—1660.    Budapest  1891. 

^)  A  magyar  orszäg  gyül^ek  valläsügyi  tirgyaläsai  a  reformatio  öta.  Buda^ 
pest  1892.  IIL  kOt. 

^)  A  linczi  b^ke  köt^    Budapest  1890. 

»)  Nagyvärad  a  török  foglaläe  koräban  1660-1692.    Budapest  1892. 
»)  Värad  felszabaditäsa  1692ben  6s  XII.  Incze  päpa.  Roma  1892. 
»)  Gröf  KÄTolyi  Ferencz  6b  kora.  1705—58.    Budapest  1892. 

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g96  Literatur. 

der  gründlichste  Kenner  der  Bäköczi*schen  Zeiten  veröffentlichte  den  IILBd. 
seines  gross  angelegten  Werkes  der  Biographie  des  Grafen  Bercs^nyi. 
Die  Bolle,  welche  Kicolaas  B.,  dessen  Leben  in  diesem  Band  fortsetzungs- 
weise  vom  Verf.  behandelt  wird,  unter  Franz  Raköczi  spielte,  und  die 
ungeheure  Menge  der  Daten,  welche  Thaly  auch  in  diesem  Werke  verar- 
beitet, lassen  dasselbe  ebensosehr  als  eine  Geschichte  des  ganzen  Bakö- 
czi'sciien  Kampfes,  wie  eine  biographische  Darstellung  der  Familie  Ber- 
csenyi,  besonders  Nikolaus  B.  erscheinen.  Der  vorliegende  Band  umfasst 
die  Jahre  1703 — 1706.  Besonders  eingehend  verbreitet  sich  Verf.  über 
die  Friedensverhandlungen  zu  Tjmau,  deren  Scheitern  er  der  Hartnäckig- 
keit der  Wiener  Begierung  zuschreibt.  Dass  sich  die  Friedensverhandlungen 
zerschlugen,  wurde  bekanntlich  in  erster  Beihe  Ursache  des  Onoder  Beichs- 
tages  von  1707,  welcher  die  Entthronung  des  Herrscherhauses  Habsburg 
aussprach.  —  Auch  über  die  grosse  Kaiserin-Königin  finden  wir  eine  Bio- 
graphie aus  der  Feder  H.  Marczalis^).  Die  gewandte  Feder  des  Verf. 
verleugnet  sich  auch  in  diesem  Werke  nicht.  Die  mit  sorgfidtigster  Be- 
nützung der  einschlägigen  Literatur  und  Quellen  verfasste  Biographie  bildet 
einen  der  werthvollsten  Beiträge  zur  Geschichte  dieser  Periode.  —  Schliess- 
lich söi  noch  das  Werk  Szentklirays  über  die  Ansiedelung  der  Wa- 
lachen  in  Südungam  im   18.  Jahrh.  erwähnt^). 

19.  Jahrhundert.  In  ei*ster Beihe  ist  das  Werk  £d.  Wertheimers 
über  die  Geschichte  OesteiTeich-Ungams  im  1 9.  Jahrhundert  zu  erwähnen. 
Da  das  Werk  auch  in  deutschar  Sprache  erschien,  entfUllt  die  Nothwen- 
digkeit,  darüber  noch  besonders  zu  sprechen.  —  Von  G.  Ballagi  finden 
wir  ein  Werk  über  den  Einfiuss  des  Beichstages  von  1839/40  auf  die 
Ungar.  Literatur 3).  —  B.  Grünwald  behandelte  in  seinem  Werk  über 
das  neue  Ungarn  besonders  die  Zeiten  des  Grafen  Ste&n  Szöchenyi,  des 
Begründers  des  modernen  Ungarn^).  Grünwald  behandelt  insbesonders 
von  psychologischer  Seite  die  Persönlichkeit  Sz^henyis.  Das  Werk,  welches 
eine  Fluth  von  Meinungsäusserungen  pro  und  contra  hervorrief,  ist  eines 
der  besten  über  die  Persönlichkeit  des  grössten  Ungarn.  —  Von  Mar- 
czali  finden  wir  auch  für  diese  Periode  eine  grosse  Arbeit:  Die  Geschichte 
der  neuesten  Zeit^).  Wenn  Verf.  in  diesem  Werke  auch  in  erster  Beihe 
die  allgemeine  Geschichte  der  neuesten  Zeit  behandelt,  versäumt  er  doch 
nicht,  die  Geschieht«  Ungarns  in  eingehender  Weise  zu  behandeln.  Ja  man 
könnte  sagen,  dass  er  diesen  Theil  mit  grösserer  Ausführlichkeit  behan- 
delt, als  die  übrigen  Partien  seines  Werkes.  An  Auffassung  und  Charak- 
terisirung  übertrifft  dies  Buch  alle  übrigen  Werke,  welche  über  die  neueste 
Geschichte  Ungarns  in  der  letzten  Zeit  erschienen  sind.  —  Endlich  er- 
wähnen wir  für  die  neueste  Geschichte  Ungarns  das  Werk  Mdriissys^), 
die  Geschichte    der    ungarischen  Gesetzgebung   unter  Franz  Josef  L,    von 


»)  Mäi-ia  Ter^sia.    Budapest  1891. 

>)  Oläkok  költöztet^se  D^l-Magyarorszägon  a  mult  szdzadban.  Abhdlg. 
der  Akad.  II.  Classe  Bd.  XV.  Nr.  2. 

')  Az  1839—40  orszäggyül^B  visszahangja  az  irodalomban.  Akad.  irt  I.  Cl. 
Bd.  X.  Nr.  8. 

*)  Az  uj  Magyarorszäff.    Budapest  1890. 

*)  Legujabb  kor.    Budapest  1890. 

")  A  magyar  törv6nykos»&8  ^s  Magyarorszäg  tört^nete.    Budapest  1890—92. 


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Literatur.  697 

welchem  Werk  in  diesen  drei  Jahren  Bd.  10 — 15,  die  Jahre  1866 — 1873 
umfassend  erschienen. 

Kirchengeschichte.  Dieses  Gebiet  finden  wir  im  Verhältniss  am 
stärksten  vertreten.  In  erster  Reihe  ist  das  monumentale  Prachtwerk  von 
Ferd.  Knauz  zu  erwähnen  über  die  Benedictinerabtei  juxta  Gron ^).  Verf. 
behandelt  die  G«schicht-e  dieser  Abtei  in  vier  Kapiteln:  die  Stiftungsur- 
kunde, Geschichte  des  Klosters,  Yerzeichniss  der  Aebte,  Besitz  des  Klo- 
sters. Der  IL  Bd.  dieses  Werkes  steht  noch  aus.  —  Kanyarö*)  behan- 
delt die  Geschichte  der  Unitarier,  während  K  o  h  n  ^)  eine  gründliche  Studie 
über  die  Sekte  der  Sabbatier  und  deren  Hauptstütze,  d^i  Kanzler  Simon 
Pöchi  veröffentlichte.  Das  Werk,  in  welchem  der  Verf.  sich  auch  eingehend 
mit  den  Dogmen  und  der  Lehre  dieser  Sekte  beschäftigt,  hat  auch  im 
Ausland  Anerkennung  gefunden.  —  Ortvay  befasste  sich  mit  der  Grün- 
dung der  Diöcese  Fünfkirchen  ^),  während  er  in  einem  anderen  grossen 
Werk  die  kirchliche  Geo-Topographie  Ungarns  in  der  ersten  Hälfte  des 
1 4.  Jahrhunderts  auf  Grund  der  päpstlichen  Zehentlisten  feststellt  ^).  — 
Ueber  die  Karthäuser  in  Ungarn  handelt  in  eingehender  Weise  die  Mono- 
graphie Dedek's®).  —  B6kefi*s  Arbeit  über  die  Cistercienser- Abtei 
Pills  ist  die  Frucht  langjähriger,  sorgfältiger  Untersuchung  7).  Der  vor- 
liegende L  Bd.  behandelt  die  Geschichte  der  Abtei  in  den  Jahren  1184 
bis  1541.  In  der  Einleitung  entwirft  Verf.  ein  zusammen&ssendes  Bild 
über  Ursprung  und  Organisation  der  Cistercienserklöster  im  allgemeinen, 
während  im  II.  Theil  die  Geschichte  der  Piliser  Abtei  eingehend  behandelt 
wird.  Besonders  die  Besitzverhältnisse  behandelt  Verf.  ausführlich.  Im 
übrigen  bildet  dieser  Band  nur  den  Anfang  eines  grossangelegten  Sammel- 
werkes über  die  Geschichte  der  Cistercienser  Abteien  Zircz,  Pills,  Pasztö 
und  St.  Gotthard.  —  Bunyitay^)  bespricht  die  Geschichte  der  Walachen 
im  Biharer  Komitat  und  deren  Verhältniss  zur  Glaubensunion.  —  Endlich 
erwähnen  wir  noch  das  Werk  Balics'^),  die  Geschichte  der  katholischen 
Kirche  in  Ungarn,  das  beste  Werk  über  Kirchengeschichte  Ungarns. 

Genealogie,  Heraldik,  Diplomatik.  Von  den  genealogischen 
Arbeiten  wurden  die  Werke  Szöll's,  Palästhy's  schon  angeführt.  Hier 
tragen  wir  noch  die  Werke  Wertner's^^)  über  die  Genealogie  der 
südslavischen  Fürsten,  jenes  über  die  ungarischen  Geschlechter  und  seine 
Familiengeschichte   der  Arpaden   nach.     Der  Name  Wertner\s    ist  auch  in 


1)  A  f^amszentbenedeki  apätsäg.     Budapest  1890. 

')  Unitäriusok  Magyarorszägon.    Kolozsvär  1891. 

s)  A  SzombatOBok.    Budapest. 

*)  A  p^csi  egyh^zmegye  alapitäsa  68  elsö  hatdrai.  Abhandlung  der  Akad. 
IL  Claese  Bd.  XIV.  Nr.  8. 

^)  Magyarorszäg  egyhäzi  földleiräsa  a  XIV.  szäzad  elej^n.  Budapest  1891—92. 
Bd.  I.  II.  und  Mappen. 

*)  A  kathausiak  Magjarorszägon.     Budapest. 

7)  A  pilisi  apätsäg.    Budapest  1894. 

^)  Bihar  värmegye  olähjai  ^s  a  valläsunio.  Abhandig.  der  Akad.  II.  Cl. 
Bd.  XV,  Nr.  6. 

^)  A  römai  kath.  egyhäz  töi-t^nete  Magjarorszägon.  II.  Bd.  1095—1301. 
Budapest  1890.  Bd.  erschien  1885. 

10)  A  d^lszläv  uralkodök  genealogiäja.  Temesvär  1891.  —  Amagjar  nemzet- 
«6gek  a  XVI.  sz.  közep6ig.  Temesvär  1891.  —  Az  Ai-pädok  csalädi  törtönete  1892. 

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698  Literatur. 

Oesterreich  gut  bekannt;  von  seinen  hier  angefahrten  Arbeiten  ragt  be- 
sonders, trotzdem  es  manche  Mftngeln  aufweist,  das  letztangef&hrte  hervor. 
—  Die  heraldischen  Arbeiten  wurden,  weil  fast  ausschliesslich  in  Zeit- 
schriften erscheinend,  im  Abschnitt  II.  dieser  Beferate  ausgeführt.  Hier 
sei  die  Arbeit  Futtaky's  über  das  Wappen  Ungarns  erwähnt^). 

Monographien  über  einzelne  Eomitate,  Städte,  Institutionen,  Unter- 
richt etc.  —  Szederkönyi  publicierte  Bd.  II.  und  HI.  seiner  Mono- 
graphie über  das  Eomitat  Heves*).  —  Von  Mdrki  erschien  der  I.  Bd» 
der  Geschichte  des  Eomitats  Arad*),  ein  Werk,  welches  den  rigorosesten 
Anforderungen  entspricht.  —  Ivdnyi  gab  den  IL  Bd.  der  Geschichte  der 
Stadt  Maria  Theresiopol  heraus.  —  Von  Eoloman  Demkö*)  finden  wir 
zwei  Arbeiten,  eine  über  die  Zipser  Willkür,  eine  zweite  über  das  mittel- 
alterliche Leben  der  oberungarischen  Städte.  —  Doch  die  beste  Arbeit  auf 
diesem  Gebiete  ist  vielleicht  Ortvay^s  Geschichte  der  Stadt  Pressbui'g, 
welche  auch  in  deutscher  Sprache  erschien.  —  Sz^deczky  verdanken 
wir  eine  eingehende  Monographie  über  das  Zunftwesen  Ungarns^).  — 
Auf  rechtsgeschichtlichem  Gebiete  ragt  die  Arbeit  Hajnik*s^)  über  die 
persönliche  Anwesenheit  des  Eönigs  bei  Gericht  und  über  dessen  Stell- 
vertreter hei-vor.  —  JuL  Ldnozy^)  veröffentlichte  einen  Band  geschicht- 
licher Essays,  welche  in  Formvollendung  und  Behandlung  des  Stoffes  den 
englichen  Essays  in  keiner  Weise  nachstehen.  Auf  dem  Gebiete  der  Un- 
terrichtsgeschichte heben  wir  die  Arbeit  Abel's®)  über  ung.  Studenten 
im  Ausland,  speciell  an  der  Universität  zu  Jena  und  die  Schraufs^) 
über  die  ung.  Studenten  an  der  Wiener  Universität  hervor. 

Zum  Schlüsse  erwähnen  wir  noch  einige  Hand-  und  Nachschlage- 
bücher,  so  die  Geschichte  Ungam's  von  Csuday^<^),  ein  trotz  seiner 
Mängel  brauchbares  Werk,  femer  den  Nomenciator  Hungarorum  antiquo- 
rum  Eubinyi's  **),  und  die  Arbeit  von  Resö-Ensen*)  die  Erklärung 
der  Ortsnamen  Ungarns.  Wir  sohliessen  diese  Aufzählung  mit  dem  auf 
breitester  Basis  angelegten  Werk  Szinnyey's  ^^),  welches  nach  dem 
Muster  des  Wurzbach*schen  Lexikons  die  Biographien  sämmtlicher  unga- 
rischen Schriftsteller  bringt.  —  Die  in  diesen  Abschnitt  gehörenden  Werke 
über  Archive,  deren  Bepertorien  etc.  wurden  schon  in  Abschnitt  L  dieser 
Beferate  angeführt. 

Budapest.  A.  Alddsy. 

>)  Magyarorszäg  czimere.    Budapest  1891. 

•)  Hevea  värmegye  tört^nete.  IL  köt.  1576—1696.  IIL  köi  1596—1687. 
Erlau  1890—91. 

*)  Arad  värmegye  tört^nete  I.  kOt.  Arad  1892. 

*)  A  szepesi  jog.  Abhdig.  der  Akad.  Bd.  XV.  Nr.  3.  —  A  felsö  magyar- 
orszägi  värosok  ^let^böl  a  XV— XYII.  szäzadban.    Badapest  1890. 

«)  A  cz^hek  tört^net^röl  Magyarorszägon.  Abhandlung,  der  Akad.  II.  Gl. 
Bd.  XIV.  Nr.  7. 

**)  A  kir&ly  birösäcn  azem^lyes  jelenl^tc  ^  ennek  helytartöja.  ibid. 
Bd.  XV.  Nr.  4. 

')  Tört^neti  kor  ^s  iellemrajzok.    Budapest  1891. 

«)  Magyar  tanulök  külföldön.    I.  Jenai  egyetem.   Bp.  1892. 

^\  Magyar  tanulök  a  b^csi  egyetemen.    Budapest  1892. 

10)  Magyarorszäg  tört^nete.    Budapest  1891.  2  Bde. 

^0  Budapest  1891.    Erscheint  in  Heften. 

1*)  R^sö-Ensel.  Helynevek  magyaräzöja.    Budapest  1890.   Heft  3. 

»8)  Magyar  irök.    Wird  fortgesetzt. 


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Literatur.  399- 

Sechsunddreisfligste  Plenaryersaminliing  der  histori* 
sehen  Kommission  bei  der  kgl.  bayer.  Akademie  der  Wissenschaften. 

München  im  Juni  1895.  Die  Plenarversammlong  hat  am  7.  und 
8.  Jnni  stattgefunden.  Der  Vorstand  der  Kommission,  Wirkl.  Geh.  Bath 
▼.  Sjbelf  war  auch  diesmal  durch  Unwohlsein  gehindert,  die  Beise  nach 
München  zu  unternehmen;  der  Sekretär  Prof.  (üomelius  übernahm  die 
Leitung  der  Verhandlungen,  an  welchen  noch  die  Geh,  Begierungsräthe 
Dümmler  und  Wattenbach  und  Prof.  Lenz  aus  Berlin,  der  Geh.  Bath  y.  Hegel 
und  Prof.  v.  Bezold  aus  Erlangen,  Prof.  Huber  aus  Wien,  Prof.  Meyer 
y.  Knonau  aus  Zürich,  der  Geh.  Hofrath  t.  Bockinger,  der  Geh.  Bath 
Y.  Maurer,  der  Oberkonsistorialrath  Preger,  der  Oberbibliothekar  Biezler,. 
die  Prof.  Heigel^  Stieve  und  Lossen  Yon  hier,  die  ausserord.  Mitglieder 
Pro!  Quidde  Yon  hier  und  Dr.  Wrede  aus  Göttingen  theilnahmen. 

Seit  Mai  1894  sind  folgende  Publikationen  erfolgt:  Allgemeine 
deutsche  Biographie.  Bd.  XXXVU,  Lieferung  2  und  3.  Bd.  XXXVm. 
Bd.  XXXIX,  Lieferung  1.  2.  3.  —  Chroniken  der  deutschen  Städte. 
Bd.  XXIU:  Bd.  IV  der  Chroniken  der  Stadt  Augsburg.  —  Briefe  und 
Akten  zur  Geschichte  des  dreissigjfthrigen  Kriegs.  Bd.  VI. 

Die  Hanserecesse  werden  mit  dran  8.  Band  abschliessen.  Der 
Herausgeber,  Dr.  Koppmann,  hofft  im  August  den  Druck  zu  begiimen. 

Von  den  Chroniken  der  deutschen  Städte,  unter  der  Leitung 
des  Geh.  Baths  y.  Hegel,  ist  der  24.  Band  im  Druck  begriffen.  Er  wird 
Auszüge  aus  den  Stadtbüchem  Yon  Soest  und  die  Yon  Johann  Yon  Wassen- 
berch  Yerfasste  Chronik  Yon  Duisburg  Yon  1474 — 1517  enthalten,  beides 
Yon  ArchiYar  Hgen  in  Münster  bearbeitet. 

Die  Jahrbücher  des  deutschen  Beiohs  unter  Otto  II.  und 
Otto  in.  hofft  Dr.  Uhlirz  im  Jahre  1896  druckfertig  zu  stellen.  Die  Arbeit 
für  die  Jahrbücher  unter  Heinrich  IV.  und  Heinrich  V.  hat  Prof.  Meyer 
Y.  Knonau  unterbrechen  müssen,  um  2^it  für  die  Biographie  Georgs  y.  Wyss 
und  die  Herausgabe  Yon  dessen  Werk  über  die  Geschichtsschreibung  der 
Schweiz  zu  gewinnen.  Dr.  Simonsfeld  arbeitet  für  die  Jahrbücher  unter 
Friedrich  l.,  die  Jahrbücher  unter  Friedrich  11.  liegen  in  den  Händen  dea 
Geh.  Hofiraths  Winkelmann. 

Von  der  Geschichte  der  Wissenschaften  in  Deutschland 
sind  noch  im  Bückstand  die  G^chichte  der  Geologie  Yom  Geh.  Bath  y.  Zittel, 
die  Geschichte  der  Physik  Yon  Prof.  Karsten  und  die  Yon  Prof.  Landsberg 
übernommene  Vollendung  Yon  Stintzings  Geschichte  der  Bechtswissenschaft. 
Geh.  Bath  y.  Zittel  ho£^  1896  einen  grossmi  Theil  des  Muiuscripts  Yor- 
legen  zu  können,  Prof.  Landsberg  ist  bis  zum  Ende  des  18.  Jahrh.  Yor- 
gerückt  und  wird  diese  fertige  Hälfte  seines  Buches  demnächst  Yeröffent- 
liehen. 

Von  der  Allgemeinen  deutschen  Biographie,  unter  der 
Leitung  des  Freiherm  y.  Lilienoron  und  des  Geh.  Baths  Wegele  werden 
die  Lieferungen  4  und  5  des  39.  Bandes  demnächst  ausgegeben. 

Die  Arbeiten  für  die  Beichstagsakten  der  älteren  Serie,  unter 
Leitung  des  Prof.  Quidde,  gelten  noch  inmier  fast  ausschliesslich  dem  1 0.  und 
11.  Bandy  deren  erster  die  Jahre  1432 — 1433  Mai  bringen,  der  andere 
bis    1437    reichen   wird.     Dr.   Herre  .soll    den    10.,    Dr.    Beckmann    den 


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700  Literatur. 

11.  Band  herausgeben.  Die  Fertigstellung  ist  durch  die  grossen  Seisen 
nach  England,  Frankreich  und  Italien,  länger  als  zu  yennuthen  war,  un- 
terbrochen worden.  Besonders  furchtbar  erwies  sich  die  Forschung  zu 
Paris,  auch  zu  Dijon  und  in  Italien  wurde  werthvoUes  Material  gefunden. 
Und  auch  jetzt  noch  bedarf  es  einer  Beise  nach  Venedig,  wo  Dr.  Beck- 
mann der  Ausbeutung  des  Staatsarchivs  und  der  Markusbibliothek  einen 
Monat  widmen  will.  Dr.  Beckmann  hofft  Ende  des  Jahres  mit  dem  Drack 
des  11.  Bandes  beginnen  zu  können;  der  10.  Band  dagegen  wird  erst  im 
nächsten  Jahr  zum  Druck  gelangen.  Für  weitere  zwei  Bände,  welche  die 
Begierungszeit  Kaiser  Albrechts  II.  behandeln  sollen,  ist  das  Material  fast 
vollständig  gesammelt,  ebenso  für  die  ersten  Jahre  Friedrichs  III. 

Die  Beichstagsakten  der  jüngeren  Serie,  die  von  Dr.  Wrede  heraus- 
gegeben werden,  stehen  im  2.  Band,  der  im  Druck  begriffen  ist.  Bereits 
gedruckt  ist  die  von  Dr.  Bemajs  verfasste  Einleitung  über  die  deutschen 
Verhältnisse  von  der  Wahl  bis  zur  Ankunft  des  Kaisers  im  Beicb,  die 
auswärtigen  Beziehungen  und  die  Krönung,  femer  die  beiden  ersten  Ab- 
schnitte der  Akten  des  Wormser  Beichstags.  Demnächst  soll  der  3.  Band 
in  Angriff  genommen  werden. 

Die  ältere  Pftlzische  Abtheilung  der  Witteisbacher  Korrespondenz 
wird  ihren  Abschluss  im  3.  Band  der  Briefe  des  Pfalzgrafen  Johann  Casimir 
finden,  dessen  Druck,  wie  der  Herausgeber  Prof.  v.  Bezold  als  sicher  an- 
nimmt, 1896  beginnen  wird.  Unterdessen  wird  die  Ausbeutung  der  deut- 
schen Archive  zu  Ende  geführt  und  dem  Kopenhagener  sowie  eventuell 
dem  Archiv  des  auswärtigen  Ministeriums  in  Paris  ein  längerer  Besuch 
abgestattet  werden. 

Für  die  ältere  Bayerische  Abtheilung  der  Witteisbacher  Korrespon- 
denzen, unter  der  Leitung  des  Prof.  Lossen,  sind  Dr.  Brandi  und  Dr.  Götz 
thätig.  Der  erstere  ist  mit  der  Drucklegung  des  4.  Bandes  der  Druffel- 
schen  Beiträge  zur  Reichsgeschichte  beschäftigt.  Der  Abschluss  steht  gegen 
ISnde  1895  zu  erwarten.  Unmittelbar  darnach  können  die  Akten  des 
Landsberger  Bundes,  die  Dr.  Götz  bearbeitet,  in  Druck  gehen.  Dr.  Götz 
hat  die  Sammlung  des  Materials  theils  in  München,  theils  in  Wien  und 
in  zwei  kürzeren  Beisen  nach  Innsbruck  und  Augsburg  fortgesetzt,  und 
wird  nach  nochmaligem  kurzen  Aufenthalt  in  Wien  diese  Arbeit  ab- 
schliessen. 

Die  jüngere  Bayrisch-Pfölzische  Abtheilung  der  Witteisbacher  Korre- 
spondenzen, die  Briefe  und  Akten  zur  Geschichte  des  dreissigjährigen 
Kriegs,  die  unter  der  Leitung  des  Prof.  Stieve  steht,  wird  den  6.,  7.  und 
8.  Band  (l608  bis  1610)  ausschliesslich  der  langjährigen  Arbeit  des  Prof. 
Stieve  selbst  verdanken.  Der  6.  Band  ist  ausgegeben  worden.  Krankheit 
verhinderte  den  Herausgeber,  sofort  die  Drucklegung  des  7.  Bandes  zu 
beginnen,  aber  er  hofft  im  Sommer  1896  denselben  erscheinen  lassen  zu 
^Können.  Seinen  Mitarbeitern  Dr.  Ohroust  und  Dr.  Mayr-Deisinger  sind 
die  JshrQ  1611  —  1618  und  1618 — 1620  zugewiesen.  Dr.  Chroust  hat 
seine  Thätigkeit  zuletzt,  um  den  9.  Band  zum  Abschluss  zu  bringen,  auf 
die  Akten  vom  Januar  1611  bis  zur  Wahl  des  Kaisers  Mathias  im  Juni 
1612  concentriert.  Er  hat  neben  Ausbeutung  der  Münchener  Archive 
einen  Theil  der  Schlobittner  Archivalien,  welche  Herr  Graf  Richard  zu 
Dohna-Schlobitten   nach   München  übersenden  liess,   und  den  Briefwechsel 

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Literatur.  70t 

des  Hofmeisters  Friedrichs  V.  von  der  Pfalz,  Hans  Meinhards  von  Schön- 
borg,  welche  Herr  Graf  Hannibal  von  Degenfeld-Schönburg  nach  München 
zu  senden  die  Güte  hatte,  bearbeitet.  Ausserdem  hat  Dr.  Chroust  gegen 
vier  Monate  in  Wien  auf  Bearbeitung  der  österreichischen  Akten  aus  den 
Kanzleien  Kaiser  Rudolfs  ü.  und  Mathias,  sowie  der  Kurmainzer  Papiere 
verwandt.  Der  Zutritt  zu  dem  Archiv  des  deutschen  Ritter-Ordens  führte 
leider  nicht  zur  Auffindung  der  auch  anderwärts  längst  vergeblich  ge- 
suchten Akten  des  Deutschmeisters  Erzherzogs  Maximilian  in  Sachen  der 
Nachfolge  Kaiser  Rudolfs  II.  Dr.  Mayr-Deisinger  war  mit  der  Durch- 
arbeitung der  aus  Schlobitten  und  aus  Dresden  eingelieferten  Akten  be- 
schäftigt. Die  Schlobitter  Papiere  sowie  die  Dresdener  Akten  gewährten 
eine  reiche  Ausbeute,  letztere  vornehmlich  durch  die  Berichte  des  dama- 
ligen sächsischen  Agenten  in  Prag,  Friedrich  Lebzelters.  Dr.  Mayr  wird 
dann  zu  den  Berliner  Akten  übergehen,  Prof.  Stieve  will  den  Archiven 
von  Zerbst,  Darmstadt,  Ulm  und  anderen,  die  von  beiden  Mitarbeitern, 
bald  in  Angriff  genommen  werden  sollen,  demnächst  einen  vorbereitenden- 
Besuch  widmen. 


Bericht  über  die  wissenschaftliclien  UnternehmuD- 
gen   der   Gesellschaft   für   Rheinische   Geschichtskunde. 

Seit  der  dreizehnten  Jahresversammlung  gelangten  zur  Ausgabe: 

1.  Kölner  Schreinsurkunden  des  12.  Jahrhunderts,  hg.  von  Robert 
Hoeniger.  Bd.  II,  2,  Bonn,  Weber,  1894.  Mit  einer  Erklärung  der  deut- 
schen Wörter  von  Prof.  Dr.  J.  Franck  (Schluss). 

2.  Kölnische  Künstler  in  alter  und  neuer  Zeit.  Johann  Jacob  Merlos 
neu  bearb.  und  erweiterte  Nachrichten  von  dem  Leben  und  den  Werken 
Kölnischer  Künstler,  hg.  von  Dr.  Eduard  Firmenich-Richartz  unter  Mit- 
wirkung von  Dr.  Hermann  Keussen.  Düsseldorf,  L.  Schwann,  1894.  95. 
Lieferung  7 — 30.  (Schluss). 

3.  Geschichtlicher  Atlas  der  Rheinprovinz,  im  Auftrage  des  Provin- 
zial Verbandes  herausgegeben.  Bonn,  Behrendt,  1894.  1.  Karte  der  Rhein- 
provinz unter  französischer  Herrschafb  im  Jahre  1813,  bearb.  von  Kon- 
stantin Schulteis.  2.  Karte  der  politischen  und  administrativen  Einthei- 
lung  der  heutigen  Rteinprovinz  im  Jahre  1789,  7  Blätter,  bearb.  von 
Dr.  Wilhelm  Fabricius. 

4.  Geschichte  der  Kölner  Malerschule.  100  Lichtdrucktafeln  mit  er- 
klärendem Text,  hg.  von  Ludwig  Scheibler  und  Carl  Aldenhoven.  1.  Lie- 
ferung^ Lübeck,  Joh.  Nöring,   1894. 

Stadtarchivar  R.  Pick  in  Aachen,  noch  mit  dem  ungeordneten  Akten- 
material im  Aachener  Stadtarchiv  beschäftigt,  wird  erst  vom  April  189^ 
an  mit  der  Edition  der  Stadtrechnungen  beginnen  können. 

Ueber  die  Ausgabe  der  Rheinischen  Urbare  berichtet  Prof.  Dr. 
Lamprecht  in  Leipzig :  Die  Arbeiten  sind  rüstig  fortgeschritten.  Dr.  Hilliger 
in  Leipzig,  der  die  Urbare  der  in  der  Stadt  Köln  ansässigen  Grundherr- 
sohaften  bearbeitet,  hat  die  Edition  jetzt  weit  gefördert ;  er  hofft  demnächst 
einen  ersten  Band  zur  Prüfung  vorlegen  zu  können.  Den  Aachener 
Urbarialien  hat  Dr.  Kelleter  in  Köln  seine  Arbeit  gewidmet;  ein  1.  Band 
der  Ausgabe  wird  binnen  kurzem  zur  Durchsicht  für  den  Druck  gelangen.. 


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702  Literatur. 

Dr.  Kötzschke  in  Leipzig  ist  seit  April  1894  mit  der  Werdener  Ueber- 
lieferong  beschäftigt.  Der  grössere  Theil  der  Editionsarbeit  ist  an  ihr 
schon  gethan.  Den  Xantener  Urbaren  gilt  die  Arbeit  von  Dr.  Tille  in 
Leipzig,  der  seit  Januar  1895  an  Stelle  von  Dr.  Hilliger  als  ord.  Mitarbeiter 
-eingetreten  ist  Er  hat  sich  zunächst  mit  den  späteren  Stücken  des  14.  und 
15.  Jahrh.  beschäftigt..  Für  die  Urbare  der  Grnndherrschaften  des  platten 
Xandes  am  Niederrhein  ist  Dr.  Bahrdt  in  Göttingen  thätig. 

Von  der  unter  Leitung  des  ProC  Dr.  Bitter  stehenden  Ausgabe  der 
Jülich-Bergischen  Landtangsakten  L  Abtheilung  ist  der  1.  Band 
nunmehr  fertig  gedruckt.  In  der  Einleitung  behandelt  er  die  landstindische 
Terfassung  und  die  Landtage  y(»i  1400 — 1538,  im  Text  bietet  er  die  Akten 
der  Landtage  yoq  1538 — 1562.  Der  Herausgeber,  Prof.  y.  Below  in 
3iünster  i.  W.,  war  bestrebt,  die  in  den  Landtagsverhandlungen  herror- 
-tretenden  rechts-  und  yerwaltungsgeschichtlichen  Fragen  möglichst  ep- 
schöpfend  aufzuhellen.  Den  2.  Band  gedenkt  Prof.  y.  Below  ohne  Unter- 
'brechung  in  Angriff  zu  nehmen. 

Die  Bearbeitung  der  Jülich-Bergischen  Landtagsakten,  ü.  Beihe,  ist 
durch  Dr.  Euch  in  Düsseldorf  unter  Leitung  des  Geh.  Archiyrat  Dr.  Harless 
eiMg  gefördert  worden.  Von  dem  Düsseldorfer  Material  sind  die  Proto- 
kolle und  theilweise  auch  die  politischen  Akten  bis  1642  durchgesehen 
worden.     Die  Vollendung  ist  fCbr  1898  in  Aussicht  genommen. 

Der  II.  Band  der  älteren  Matrikeln  der  Uniyersität  Köln  ist 
yon  dem  Herausgeber  Dr.  Herm.  Keussen  in  Köln,  erheblich  gefördert 
worden.  Die  Abschrift  liegt  nunmehr  bis  1559  yollständig  und  mit  den 
Vorlagen  sorgflUtig  yerglichen  yor.  Die  Bearbeitung  und  Erläuterung  glaubt 
der  Herausgeber  bis  1898  yollenden  zu  können. 

Die  Herausgabe  der  erzbischöflich-kölnisohen  Begesten  ge)it 
in  den  beiden  ersten  Abtheilungen  dem  Abschluss  entgegen.  In  der  ersten 
.Abtheilung  wurden  yon  Prof.  Menzel  weitere  kritische  Punkte  untersucht. 
In  dem  zu  Halle  befindlichen  Eartular  des  S.  Cassius  und  Florentius- 
stiftes  in  Bonn  fanden  sich  die  ältesten,  handschriftlich  bis  jetzt  bekannten, 
•erzbischöflichen  Urkunden  yon  842  und  854.  In  der  zweiten  Abtheilung 
(1099 — 1304)  setzte  Dr.  Knipping  die  Bearbeitung  des  Materials  fort 
Ansehnliche  Ausbeute  an  ungedruckten  Urkunden  gewährten  die  Eopiare 
der  geistlichen  Stifter  im  Stadtarclnye  yon  Köln,  das  Stadtarchiy  in  Bhein- 
'berg  und  das  Kirchenarchiy  yon  8.  Seyenn  in  Eüöln.  Für  die  dritte  Ab- 
theilung (1304 — 1414)  war  Dr.  Müller  in  Bonn  thätig. 

Für  die  älteren  rheinischen  Urkunden  ergab  der  in  HaUe  be- 
findliche schon  yon  Perlbach  theilweise  yeröffentlichte  Traditionscodex  des 
8.  Gassius-  und  Florentiusstiftes  in  Bonn  eine  reiche  Ausbeute.  Jm  Staats- 
archiy  zu  Düsseldorf  wurden  die  Urkunden  yon  Werden,  Essen,  Comeli- 
münster  u.  a.  bearbeitet,  im  Stadtarchiy  zu  Frankfurt  a.  M.  die  aus 
S.  Mazimin  stammenden  Eaiseinirkunden  des  9.  und  10.  Jahrh.  In  der 
Stadtbibliothek  zu  Trier  wurde  die  Durchsicht  der  Handschriften  för  die 
älteste  Zeit  zum  Abschluss  gebracht.  Das  Material  bis  800  wird  in  diesem 
Jahre  yorgelegt  werden  können. 

Die  Drucklegung  des  2.  Bandes  der  Akten  zur  Geschichte  der  Ver- 
fassung und  Verwaltung  der  Stadt  £-öln  im  14.  und  15.  Jahrh. 


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Literatur.  703 

ist  durch  W.  Stein  in  Giessen  energisch  betrieben  worden,  bald  nach  Ostern 
wird  die  Publikation  abgeschlossen  Torliegen. 

Ueber  den  Geschichtlichen  Atlas  der  Bheinprovinz  berichtet 
<}eh.  Bath  Nissen:  Die  von  Herrn  Schulteis  entworfene  Karte  des  Jahres 
1818>  welche  die  Anfönge  der  preussischen  Verwaltung  yeranschaulichen 
soll,  wird  in  einigen  Monaten  zur  Ausgabe  gelangen.  Das  gleiche  gilt  von 
•dem  Text,  der  die  Karten  von  1813  und  1818  erläutert  Grössere  Schwierig- 
keiten bietet  der  Textband,  den  Dr.  Fabricius  der  Specialkarte  Yon  1789 
beigebt!  wird,   doch   wird  er  hoffentlich  im  Laufe  des  Jahres  erscheinen. 

Akten  der  Jülich-Clevischen  Politik  Karbrandenburgs 
<1610 — 1640).  Geh.  Bath  Bitter  ergänzte  die  früher  in  Berlin  und 
Dresden  angenommenen  Aktenverzeichnisse  durch  entsprechende  Durch- 
sicht der  Aktenbestände  in  Münster,  Marburg  und  Düsseldorf.  YonDr.  Löwe 
wurden  gleichzeitig  ans  dem  Berliner  Archiv  die  auf  die  inneren  Verhält- 
nisse der  Lande  von  1610 — 14  bezüglichen  Akten  durchgenommen.  Die 
gleiche  Arbeit  ist  noch  mit  den  Düsseldorfer  Akten  vorzunehmen;  auch 
die  kirchlichen  Archive  müssen  noch  berücksichtigt  werden. 

Die  Sammlung  und  Verarbeitung  der  Materialien  für  die  von  Stadt- 
archivar Dr.  Hansen  übernommene  Publikation  der  Quellen  zur  äl- 
testen Geschichte  des  Jesuitenordens  in  den  Bheinlanden 
{1543 — 1582)  ist  nahezu  beendet.  Eine  besondere  Vorarbeit  übor  die  erste 
Niederlassung  des  Jesuitenordens  in  Köln  (l543 — 1545)  wird  noch  im 
laufenden  Frühjahre  an  anderer  Stelle  veröffentlicht  werden. 

Von  Dr.  Voulli^me  wurden  die  fär  seine  Arbeit  über  den  Buchdruck 
Kölns  im  1 5.  Jahrhundert  verzeichneten  Drucke  zu  Ende  geführt,  sodann 
die  Bücher  der  Kölner  Stadtbibliothek  durchsucht  und  bearbeitet  Femer 
wurde  von  ihm  in  Trier  ein  grosser  Theil  des  Gefundenen  an  Ort  und 
Stelle  katalogisiert,  ein  anderer  wird  in  Bonn  bearbeitet  werden.  Nebenbei 
worden  einige  Drucke  aus  der  Berliner  Bibliothek  und  die  Kölner  Drucke 
der  Bonner  Universitäte-Bibliothek  verarbeitet  ^ 

Vou  der  Geseiiichte  der  Kölner  Malerschule,  hg.  von  Ludwig 
Scheibler  und  Carl  Aldenhoven,  wird  die  2.  Lieferung  gegen  Ende  1895 
erscheinen.    Der  Text  wird  nach  Abschluss  des  Werkes  veröffentlicht  werden. 

Für  die  von  Prof.  Dr.  Gothein  übernommene  Herausgabe  von  Ur- 
kunden und  Acten  zur  Geschichte  des  Handels  und  der  Industrie  in 
Rheinland  und  Westfalen  sind  die  Vorarbeiten  begonnen  worden. 

Mevissen-Stiftung.  Die  Frist  für  die  Lösung  der  Preis-Au^be: 
Ursprung  und  Entwickelung  der  Verwaltungsbezirke  (Aemter)  in  einem 
oder  mehreren  grösseren  Territorien  der  Bheinprovinz  bis  zum  17.  Jahrh. 
ist  bis  zum  31.  Januar  1897  verlängert  worden. 


Eistoriscke  LandescommiBsion  für  Steiermark, 
m.  Bericht.  März  1894  bis  März  1895. 

Pro£  Anton  Weiss  in  Graz  wurde  zum  Mitglied  der  Conunission  er- 
nannt, Alfred  Anthony  v.  Siegenfeld  in  Wien  wurde  zum  Beirath  ge^^^t. 

Profi  Loserth  hat  für  die  »Geschichte  der  Verfassung  und 
Verwaltung*  die  Begierungszeit  Erzh.  Karls  IL  und  Erzh.  Ferdinands ü. 


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704  Literatur. 

(1565 — 1619)  übernommen,  Director  F.  M.  Mayer  für  die  »Forschun- 
gen* die  Gruppen  Handel,  Gewerbe  und  Industrie.  Auf  Anregung 
von  Scriptor  Dr.  Peisker  wurde  zur  Ergänzung  seiner  agrargeschicht- 
lichen  Forschungen  die  Erhebung  der  gesammten  Yulgo-  und  Lagennamen 
der  Steiermark  beschlossen.  Begierungsrath  Dr.  Ilwof  wurde  beauftragt 
die  Biographien  der  steirischen  Landeshauptleute  Grafen  Ferdinand 
(1746 — 1810)  und  Ignaz  Maria  v.  Attems  (1774 — 1860)  zu  ver- 
fassen, wozu  die  gräfliche  Familie  Attems  die  Acten  des  Hausarohivs  be- 
reitwilligst zur  Verfügung  stellte.  Oberbergrath  E.  Kupelwieser  in 
Leoben  bearbeitet  die  »Geschichte  des  Berg-  und  Hüttenwesens 
in  Steiermark*. 

Es  wurden  »Grundsätze  für  die  Veröffentlichug  von  Vor- 
arbeiten zu  den  von  der  histor.  Landes-Gommission  für  Steiermark 
herauszugebenden  Werken  *  ausgearbeitet  und  ein  Uebereinkommen  zwischen 
der  Commission  und  dem  Historischen  Verein  für  Steiermark  abgeschlossen, 
das  die  Veröffentlichung  dieser  Vorarbeiten  in  den  »Beiträgen  zur  Kunde 
steierm.  Geschichtsquellen*  bezweckt.  Grundsätze  und  Uebereinkommen 
sind  im  Anhang  abgedruckt'. 

Prof.  V.  Luschin  hat  in  Innsbruck  für  eine  üebersicht  der  auf 
Steiermark  und  Innerösterreich  bezüglichen  Archivalien  gearbeitet,  wird 
aber  erst  nach  nochmaligen  Besuch  des  Innsbrucker  Statth.- Archivs  ein 
Verzeichniss  geben  können.  Für  die  landschaftl.  Archive  von  Görz  und 
Laibach  sind  derartige  Verzeichnisse  im  Anhang  mitgetheilt. 

Begierungrath  v.  Zahn  hat  auf  einer  Reise  nach  Ulm,  Stuttgart  und 
Tübingen  nach  Quellen  für  eihe  Biographie  des  Topographen  M.  Zeiller 
und  nach  Acten  zur  Aufklärung  der  Beziehungen  der  Württembergischen 
Herzoge  und  der  Universität  Tübingen  zu  den  evangelischen  Ständen 
Steiermarks  im  16.  Jahrh.  geforscht. 

Prof.  V.  Zwiedineck  arbeitete  im  fürstl.  Windisch-Grätz*schen  Haus- 
archiv  in  Tachau,  im  freiherrl.  Pranck*schen  Archiv  in  München,  im  gräfl. 
Wurmbrand*schen  Archiv  in  Steyersberg  und  im  gräfl.  Lambach*schen 
Archiv  in  Feistritz  und  theilt  im  vorliegenden  Bericht  Uebersichten  der 
betreffenden  Materialien  mit. 

Im  bischöfl.  Archiv  in  See  kau  wurde  auf  Anordnung  des  Herrn 
Fürstbischofes  Dr.  Schuster  mit  der  Neuordnung  begonnen. 

Prof.  V.  Zwiedineck  hat  auf  dem  2.  Historikertage  in  Leipzig  den 
Wunsch  nach  gemeinsamer  und  sich  ergänzender  Thätigkeit  der  histo- 
rischen Vereine  u.  s.  w.  besonders  auf  dem  Gebiete  der  Verfassungs- 
und Verwaltungsgeschichte  ausgesprochen.  Die  Versammlung  er- 
klärte Conferenzen  von  Vertretern  der  landesgeschichtlichen  Vereine  bei 
den  Historikertagen  für  dringend  erwünscht  und  beauftragte  den  geschäfts- 
führenden Ausschuss  mit  der  Veranstaltung  solcher  Conferenzen.  Prof. 
y.  Zwiedineck  hat  auch  Schritte  gethan,  um  in  den  österreichischen  Ländern 
ein  gemeinsames  Vorgehen  in  dieser  Eichtung*    n.  erzielen.^ 


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