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MrrrHEILüNGEN DES INSTITUTS
OESTERREICmSCHE
GESCHICHTSFORSCHUNG.
UNTER ItrrWIRKUNO VON
OSW. REDLICH, F. WICEHOFF ond H. R. t. ZEISSBBRO
BMDIOIBT VOV
R MÜHLBAGHEB.
XVI. BAND.
INNSBRUCK.
TESLAQ DBB WAGNER'SCHEN UNITIBSITiT8-BUCHHANDI.DN8.
1895.
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DBDCK DU WA«NIB1CBIN ininr..BIKSDB9CIIK«I Di OOilWPCK,
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Inhalt des XVL Bandes.
8ett»
Zar 0«9ehi6bte dar Um mam imviimAm ^\müm im 19. Jalurkwidfr^
Von C. Bodenbtrg . . , i
N^« Fonchuvgiii iber cU« finMAwig de» Knrkoitegi. Von Cr#r)iiiyd
8««liger . ^ » » 44
Zur EnkUhnag dw »ogmiMirt^ B»1ifn>i<wa AmtriiMwui, V^ Wilba^n
ErbfB 97
Zur 6«)diuig Mettenuchi Mch Pari» im J. 16ia Vor Adolf B«^? . 116
UiMdirte Karolii)g«r-Diplosiif. Yoa Alfonf Pof »ab 193
E, Sigwod und PoUa I4ia«*-1486. Vo9 J»]ppiUf OoU . . ^ 222
Die AaerkMumag der pv«g«wrf98clien 8aii«4io« KftrU Tt Yoa B»«f
▼• Zwiediiioek*6üdeQhoriit 276
]>i» Ftoniiino Fii^^ fom Jabre 7M w»d ihw Ekneuuifpiig dm^b |[aiel
dm Gro«iOB. Von {)rn«i 9«ck«r 386
üobwr dl» Geborbyiibr d#i OiwgiMdo ). d«Uft 9o»la. Cnü^obf» wa
Foxieto von Vucanza oad Dante, PiMrad. XVU, 70'«9I. Vo« Gq»Ut
Sovmarfoldt .,..*,..».,, 426
Bwtiecbiiiig vmA Pfrfindocuaflid »m dfotwehan KOpifibof iffi i;i. und Ji. Jabv»
bimderi Von 8, Hersborg-Frftnkel .,,..* 468
UritondUobo BoiMgf «ur Oaaobkbtn des Jabvw 1766. V#n Ma« I^abman« 480
£in Brief dot Freibaim von Steint Von Anton Beoker . , . 492
Veber die Bentnigftbe von geiotaiDbMMian Qn^en. V«»n Tbnod. Lindner 601
I>er Wertb dee AngnrtnUe iJMir IMedfMis (L V^en Adglf Bßbanbe 646
itar iQrkiwba OoMwdte in Pnig 19^0 nnd dm BriefvivM^uifl de« WU^^
kMge not Snltan Omnn H Ven B. F^ret 666
Jobnwi Pbilipf Ton Ifoln^ nnd die ICiurienbw«er AUümi« vim Wl—Wi,
^ Von Moria L/»ndwebr von Pr^genav » ^ . . 683
Bietorisidie Qedicbte ans dam XV* Jabicbundert. )ßeplana Fatarbariirr.
HawwHgiigeben von Jobnnn ffnamar .633
Kleine Mittbeilijn^en:
üeber em Vrt^gm^ dar AnmUae Ottenbomni m Stifte )falk. Von ;
P. Bdnard £. Kat»obtbaler 126
])ia VeimWieiatai« daii E0nig9 Alfona YOB CMilian. Von Heinrich
Otto . , • . , , . \ . , , . 128
Uaber dae 9. Ciapital der pannon. iegi^de de» teil, Metbadii^. Vonj.
B, BretboU . . . . . . - Digiiizedby^^.OOgle842
IV
Seite
Zu CoBmas. Von R. F. Kaindl 349
Zur Beurtheilung der Bulle Johann XIII. für Meissen. Von Karl
Uhlirz 508
Zur Geschichte der Grafschaft Oberinnthal. Von Fr. L. Bau mann 518
Zur Biographie dee Annalisten Gerlach. Von Alphons^äk . 653
Zur Wahl des römischen Königs Alfons von Castilien (1257). Von
Oswald Redlich 659
Neue Mittheilungen Über die »Sturmpetition* der protestantischen
St&nde Oesterreichs 5. Juni 1619. Von A. Hub er 662
Literatur und Notizen:
Altmann Regesten K. Sigmunds 189. — Bfir M. Der Koblenzer Mauerbau.
(UhHrz) 523. — Ders. Zur Entstehung der deutschen Stadtgemeinde (Koblenz).
(Uhlirz) 523. — Beitrftge, kleinere zur (j^schichte, von Docenten der Leip-
ziger Hochschule 1894 175. — Bemer Festschrift zur 7. SÄkularfeier der Grün-
düng 1191—1891. (Uhlirz) 523. — Biermann G. Geschichte des Herzogthums
Taschen (B. Bretholt) 692. — Bloch Die Urkunden Heinrichs H. f. Michels-
berg 176. ^ Blumenstock A. Der päpstliche Schutz im Mittelalter. (W.
y. Hörmann) 140. — Böhmen, Mähren und Schienen, Die histor. periodische
Literatur 1893. (B. Brethok) 157. — Bresslau Erläuterungen zu Dipl. Hein-
richs II. 176. — Ders. Unedirtes Dipl. u. Placitum Heinrichs V. und Purpur*
Urkunden 1 Pomposa und Parma 177. ^ Bretholz B. Geschichte Mährens.
1. Bd. 2. Abth. (A. Huber) 540. — Brosch M. Geschichte yon England
6. u. 7. Bd. (A. Pribram) 368. — Burdach Vom Mittelalter zur Reformation
178. — (thronst Brief Hadrians V. 180. — C)ipolla Zum Itinerar Konrads H.
im J. 1026 379. — Dahlmann-Waitz (Quellenkunde 6. Aufl. 175. — Davidsohn
Fälschung einer päpstlichen Bulle 180. — Delayille le Roulx J. C^artulaire
g^^ral de P ordre des Hospitaliers de S. Jean de Jerusalem. (R. Röhricht)
143. — Dieckmeyer A. Die Stadt C^ambral (Uhlirz) 528. — Dodu G. Histoire
des institutions monarchiques dans le rojaume latin de Jerusalem 1099 bis
1291. (R. Röhricht) 538. — Ders. De Fulconis Hierosolymitani regno. 538.
— Ernst A. Denkwürdigkeiten von Heinrich und Amalie von Begpielin
1807 — 1813. (Krones) 153. — Eubel FäpstL Reserrations- und Provisionswesen
180. — Ders. Registerband d. Gegenpapstes Nicolaus V. 180. — Pocke
Theodoricus Pauli 186. — Förstemann E. Historische Untersuchungen zum
50jährigen Doctoijubiläum gewidmet von der Historischen Gesellschaft zu
Dresden. (L.) 133. — Friess Wappen der Aebte Ton Garsten 182. — Fürsten-
berg. Urkundenbuch 6. und 7. Bd. 183. — Ganter Bezelin von Villingenf 380.
— Q\!^^ Rudolf T. Habsburg u. die Kaiserkrone 185. — Giry Manud de
diplomatique 176. — Gundlach W. Heldenlieder der deutschen Kaiserzeit.
(E. y. Ottenthai) 357. — Händcke Die mundartl. Elemente in elsäss. Ur-
kunden 181. — Hanser K. Frh. Die alte Geschichte Kärntens yon der Urzeit
bis Kaiser Karl dem (rrossen neu aus Quellen bearbeitet. (J. Jung) 136. —
Heyck Geschichte der Herzoge von Zähringen 380. — Hirn Tiroler Land-
tage 188. — Holder K. Die Designation der Nachfolger durch die Päpste.
(0. Holzer) 360. — Hoogeweg H. Die Schriften des Kölner Domscholasters
Oliverus. (R. Röhricht) 539. — Jahr R. Die Wahl Urban VI. 1378. (0. Holzer)
147. — Jaksch Die alt. Siegel yon Gurk 181. — Kaindl Ver^||(||S|^p|i|>f^i^v^
Docomente 180. — Eallgeti OL^DieTVetitachen Stftdte im Mittelalter. (Ulilirz)
523. — Kindler v. Oberbacdsdmr Gesohlechterbuch. (Th. Schön) 688. —
Kneer Kaxdinal Zabarella 185*ir -^ Krüger E. Der Ursprung dee Hauses
Lothringen-Habsbuig 379. — Ders. Zur Herkunft der Z&hringer 380. —
Kruse E. Yerüftssungsgesohichte der Stadt Presabnrg. (Uhliiz) 523. — Ktiypers
Studien -fiber Rudolf d. Kahlen 184. — Lindner Th. Deutsche Geschichte
unter den Habsburgem und Luxemburgern 1273—1437. 2. Bd. (J. Loterth)
366. — Luschin A. 7. Die Handelspolitik der Österreichische Herrscher
im Mittelalter. (A. Dopsch) 365. — Maag Habsbnrg. Urbar 381. — Maurer H.
Kritische Untersuchung der ältesten VerfiMsungsurkunde der Stadt Freiburg
i. B. (Uhlirz) 523. — Mayer Baiems Handel 187. — Mayer Leben, kleinere
Werke und Briefv^echsel des Dr. "Wiguleus Hundt. (▼. Hofmann- Wellenhof)
149. — Mayr Generailandtag der Osterr. £rbl&nder von 1526 188. ~ Meyer
V. Knonau Jahrbücher K. Heinrichs IV. 379. •— Mittelschulprogramme,
historische in Oesterreich für 1894. (S. M. Prem) 370. — Mitth. der
Archivsection 2. Bd. 2. imd 3. Hefb 182. — Nicoladoni A. Johannes Bünderlin
von Linz und die oberösterr. Täufergemeinden in den Jahren 1525—1531.
(Th. Unger) 148. — Osnabrücker Gesck-Quellen 2. Bd. 183. — Ottenthai
K y. Begesta imperii ü. 919—1024. (Uhlirz) 665. — Paoli Programma di
paleografia lat. (Materie scrittorie) 181. — Ders. Le abbreyiature 181. —
Philologenversammlung, Verhandlungen der 42. in Wien 1893 174. —
Pirenne H. Histoire de la Constitution de la ville de Dinant an Moyen-Age.
(Uhlirz) 523. — Poststundenpässe von 1496—1500 181. — Salchow G. Der
Uebergang der Mark Brandenburg an das Haus Witteisbach. (W. Lippert) 145.
Schäfer Württembergische Geschichtequellen. (Th. Schön) 686. — Schatz
Leopold ni. u. das grosee Schisma 185. — Schaube Kolmar Die Entstehung
des Speierer Stadtraths. (Uhlirz) 523. — Ders. Die Entstehung des Rathee
in Worms. (Uhlirz) 523. — Schaus Zur Diplomatik Luwigs d. B. 178. —
Scheffer-Boichorst Veroneser ZeugenverhOr ▼. 1181 und Beitr. z. d. Regesten
d. stauf. Periode 177. — Schlitter H. Die Reise des Papstes Pins VL nach
Wien und sein Aufenthalt daselbst. (Krones) 689. — Ders. Pius VI. und
Josef n. von der Rükkehr des Papstes nach Rom bis zum Abschlüsse des
Concordates. (Krones) 689. — Schmidt M. G. Die staatsrechtl. Anwendung
der Goldnen Bulle bis z. Tode K. Sigmunds. (W. Lippert) 686. — Schneller
Tirol. Namensforschungen und Beitr. zur Ortsnamenkunde Tirols 187. —
Schoop A. Verfassungsgeschichte der Stadt Trier. (Uhlirz) 523. — Schulte A.
Das Stadtrecht von Neuenburg i. B. (Uhlirz) 523. — Schweizer Gesch. des
Zürcher Staatsarchivs 183. — Seemüller Ottokars Oesterreich. Reimchronik.
(Osw. Redlich) 676. — Straganz Mitth. aus d. Arch. des Glarissenkloeters zu
Brixen 179. — Strakosch-Ghrassmann G. Geschichte der Deutschen in Oeeter-
reich-Ungam. 1. Bd. (J. Jung) 352. — Struck W. Die Schlacht bei Nörd-
lingen im Jahre 1634. (A. Huber) 151. — Tangl M. Die päpstlichen Kanzlei-
ordnungen von 1200—1500. (E. t. Ottenthai) 361. — Teige J. Geschichts-
quellen des Klosters Hradisch bei Olmütz bis 1300. (B. Bretholz) 144. —
Thüna L. Frhr. v. Die Würzburger Hilfstruppen im Dienste Oesterreichs
1756—1763. (A. Dopsch) 152. — Uhlmann P. K. Sigmunds Geleit für Hus
und das Geleit im Mittelalter. (J. Loserth) 682. — Ungarns Geschichts-
literatur 1890—1892. (A. Aldäsy) 693. — Wackemagel und Thommen Ur-
kundenbuch der Stadt Basel. 2. Bd. (Oswald Redlich) 540. — Wahrmund Das
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VI
KitchMpatrotiAtMMhl iA OisUvr^oh. (ThMiev) 6TS. -- WalUr Politik Gregfon X.
184. — Weütfkh MunintAfll zur Gdsehiclite dM Hansdft Hftbtbttrg. 881. —
WiolMer Kl. Adtnolttl vu Wiiteneehaft a. Ün4«ni6hi I8d. ^ Wiegaad Die
iü. UtkttAdtai f. 8i 9li)ftlMB tn Strastburg I76w -- WiemMm Eokard t. Den
Biichof TOii Wortes 188. ^ 'Wintfem L Q«My«hte der ptotestantiftchen
B^iregoiig in Brtiuiatt. {k. Hnber) 151. — Witte H. Genealog. Unter-
taohungen z. GetoM. Lothring^M 380. — WVmdle H. y. Dr. Philipp von
WiHmdl«. (Kvoum) Ifte. — Xenia B«raaidina. (M. 'I\uigl) 188. — ZinuaeRnann
DatwrongtfdrnMl in Utk. KatU lY. 179.
Seite
Drai^tfite PknamtMng der BaidieeliMi hiAtonsolMii Koamkikon. 189
MNceebencbl} üblr die Heirauifabe der Monninenta QenttMe Wetoriia 542
liertuwinddreiiaigete Plenarfenammhing dit liCnok toterieolnai Ke^miMion 699
Beodit atar dte «leenBcliaitliohen Unteinelunnngen der QeeeUsoiMll Ar
BMvBclie QeertueMelmndR ,.......« 701
]tenMe«43tiftoi« 703
HiflUrLMlM LMideeOownieiion Ar (UmmmA 703
fietiehtignng. (& WinkeluMMn) 381
Nocdunak daa »SaAtpnaaam <lii«triiienm«. (A. Dopaeh) .... 382
3. F. Mhner« S^fwla impeni 384
Personalien 192
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Google
Zur Geschichte der Idee eines deutschen Erb-
reiches im 13. Jahrhundert.
Von
C. Rodenberg.
A. Bosson hat in seiner Abhandlung ,die Idee des deutschen
Erbreichs und die ersten Habsburger* ^) ausgeftihrtf dass Budolf I.
und Albrecht I. den Plan verfolgt haben, die deutsche Krone in ihrem
Geschlechte erblich zu machen. So unsicher mioiche seiner Ergeb-
nisse und Vermuthungen sind, und der Verfasser lässt selbst keinen
Zweifel darüber, er hat doch den Nachweis erbracht, dass jener Plan
nicht nur ezistirt hat, sondern dass auch die beiden Könige bereite
ernsthafte Unterhandlungen zu seiner Verwirklichung gefbhrt haben.
Bei der Dürftigkeit und Unbestimmtheit der Nachrichten ist es schwer
zu erkeunen, wie sie ihr Ziel zu erreichen gedachten. Einmal, im
Jahre 1299, scheint Albrecht seine Hoffnungen, wenn nicht aus-
schliesslich, so doch überwiegend auf die Unterstützung Frankreichs
gesetzt zu haben, dem dafür die Abtretung von Beichsgebiet im Westen
in Aussicht gestellt wurde «). Sonst sehen wir die Könige tiberall, wo
wir Ton ihrem Plane hören, sich lebhaft um die Gunst der Curie be-
mühen, und man hat den Eindruck, di^s sie die Zustimmung und Hilfe
des Papstthnms für unumgänglich gehalten haben. Ihre Gegenleistung
sollte in dem Verzicht auf Beichsgebiet in Italien bestehen, das mit-
telbar oder unmittelbar unter die Gewalt der römischen Kirche kom-
*) Bitzungsberichte der Wiener Akademie, pbilos.-hiat. ClaBse, 1877, Bd. 88,
63&. Eine Ei-gänzang Mitth. des Inst. VII, 156.
*) Busson 698 ff.
MmheUangeii XVL v^ t
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2 C. Rodenberg.
men sollte. In der That wurden dieser damit Yortheile geboten, die
sie wohl veranlassen konnten, für die Aofrichtong eines deutschen Erb-
reiches im eigenen Interesse einzutreten.
Die Wurzeln des Gedankens, das deutsche Eönigthum auf eine
neue Grundlage zu stellen, reichen schon in eine etwas frühere Zeit
zurück, und sie sind nicht in Deutschland zu suchen, sondern, so weit
es sich erkennen lässt, am Hofe ürbans IV. Den Ausgangspunkt bil-
deten Wünsche und Bestrebungen des Papstthums, und aus ihnen ist
erst allmälig die Idee des deutschen Erbreichs erwachsen. Wenn ich
versuche diese Entwicklung klarzulegen, so verhehle ich mir nicht,
dass Vermuthungen nicht zu vermeiden sein werden; aber eine An-
zahl Punkte vnrd sich auch hier mit Sicherheit feststellen lassen.
Nach langem Widerstreben erklärten sich im Sommer 1263 Al-
fons von Castilien und Richard von Cornwall bereit, vor dem Papste
um die deutsche Krone zu processiren. um dem künftigen ürtheil
durch Titulatur und Anrede nicht vorzugreifen, beschloss Urban IV.
am 7. August in seinem Schreiben beide ,in ßomanorum regem elec-
tus^ zu nennen i). Diese Entscheidung begründete er des weiteren am
31. August in einem an Richard gerichteten Briefe. Auf dessen Ein-
wand, dass er schon von Alexander IV. nicht nur als electus, sondern
auch als coronatus bezeichnet sei, bemerkte ürban ^) : tibi non ex co-
ronatione sed electione, per quam, si sit legitima, ins solet acquiri,
electi titulum duxinius ascribendum, de coronationis actu propterea
mentione non habita, quia nee electis in imperatorem concorditer in
salutationis alloquio de coronatione aliquid adici consuevit, ea inter
cetera, ut dicitur, ratione, quia cum tres corone tali debeantur electo,
aut pro singulis earum ad veritatem exprimendam esset singularis,
quod absurditatem saperet, expressio facienda, vel, quod videtur con-
gruentius et consuetudo approbasse dicitur hactenus, pro nuUa ipsa-
rum est coronationis titulus exprimendus. Diese Worte entsprechen
in so fern den Thatsachen, als die Bezeichnung coronatus weder im
Titel des deutschen Königs noch in dem des Kaisers gebraucht wurde.
Neu und auffallend ist aber der Satz, dass dem erwählten deutschen
Könige oder, wie ürban sich ausdrückt, dem zum Kaiser Erwählten
drei Kronen zukommen. Welche Kronen waren dies?
Die eine Krone war selbstverständlich die deutsche Krone, welche
der König zu Aachen empfing; denn auf diese gingen die Worte Ri-
«) Potth. 18619.
«) Mon. Germ. £p. saec. XIII sei. III, 551, n. 561, wo zuerst der correcte
Text gegeben ist; Potth. 18633.
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Zur Gescliiclite der Idee eines deutachen Erbreiches im Id. Jahrli. 3
chards. Die zweite Erone war zweifellos die Kaiserkrone. Welches
aber die dritte Erone gewesen ist, bleibt dunkel. Auf Friedrich II,,
welcher zugleich Eonig von Sicilien und yon Jerusalem war, zurück-
zugreifen, verbietet sich von selbst. Ebensowenig kann an eine Erone
von Italien oder Burgund gedacht sein; denn die Erönung eiues
deutschen Eönigs in diesen Ländern hatte seit Menschengedenken
nicht stattgefunden.
Diese Sonderbarkeit des Papstes, dem erwählten deutschen Eönige
ein Anrecht auf drei Eronen beizulegen, dürfte durch eine andere zu
erklären sein. Aus demselben Jahre 1263, datirt vom 17. Juni, sind
uns die umfangreichen Bedingungen überliefert, auf Grund deren ür-
ban mit Earl von Anjou über die Verleihung Siciliens verhandeln
wollte. Hierbei war fQr das Papstthum nichts wichtiger, als eine neue
Vereinigung Siciliens mit dem Reiche für alle ^ikunft zu verhüten.
Deshalb verlangte der Vertragsentwurfs), dass Earl und seine Erben
sich eidlich verpflichteten: quod nunquam per se vel alios seu quo-
cumque modo procurabunt, ut eligantur vel nominentur in regem vel
imperatorem Bomanorum vel regem Theotonie seu dominum Lombar-
die aut Tuscie vel maioris partis earuudem Lombardie vel Tuscie; et
si electionem vel nominationem ad imperium vel ad regnum Boma-
num seu ad regnum Theotonie aut ad dominium Lombardie vel Tuscie
seu maioris partis earum de ipsis celebrari contigerit, nullum huius-
modi electioni vel nominationi assensum prestabunt etc. Hier wird
ako eine bisher unbekannte Unterscheidung gemacht: dem Bomano«
rum rex wird ein rex Theutoniae gegenübergestellt und dem entspre-
chend dem regnum Bomanum das regnum Theutoniae. Diese Schei-
dung beruht nicht etwa auf Versehen oder Nachlässigkeit, denn sie ist
weiter in dem Vertragsentwurfe consequent durchgeführt; wir begegnen
ihr auch in der sonst vielfach abweichenden Urkunde, durch welche
die bevollmächtigten Gardinäle 1265 Earl von Anjou das Eöuigreich
Sicilien übertrugen 2), und später erscheint sie wieder in dem Eide,
den Earl 1276 Johann XXL leistete s). Die Formulirung ist also eine
beabsichtigte und wohl überlegte gewesen. Wenn nun ürban am
17. Juni 1263 neben dem Bomanorum imperator und dem Bomanorum
rex einen rex Theutoniae nannte, am 31. August aber dem erwählten
deutschen Eönige das Anrecht auf 3 Eronen zusprach, so dürfen wir
0 Ep. saec. XHI sei. III, 513, § 13; Potth. 18667.
s) In aemens IV. Bestätigang vom 4. Nov. 1265; Fotth. 19434.
*) Bajnaldi Ann. eccL a. 1276, | 40.
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4 0* Rodenberg.
in der dritten uns unbekannten Erone gewiss £e des rex Thentoniae
erblicken i).
Aber was war denn der rex Thentoniae im Gegensatz zum Bo*-
manoram rex? Bisher galten beide Bezeichnungen als gleichbedeutend:
der rex Theutoniae wurde in Urkunden, in der ofBciellen Sprache Bo^
manomm rex genannt. Die Neuerung ürbans war, wie wir sahen,
eine bewusste; aber was bezweckte er damit? Zunächst leuchtet ein,
dass er die Möglichkeit ins Auge gefasst hat, es könne einmal der rex
Theuteniae nicht zugleich Bomanorum rex sein. Freilich werden da-
mit seine Gedanken noch nicht klarer; denn für einen Bomanorum
rex, der nicht König Yon Deutschland war, fehlte, wenigstens nach
den bisherigen Vorstellungen, ein Territorium ,• über das er König
sein konnte, es fehlte überhaupt ein Inhalt für seine Würde. Aber
in dieser Bichtun^wird doch die Erklärung zu suchen sein. Man
wird davon ausgehen müssen, dass für Urban die Begriffe Bomanorum
rex und rex Theutoniae nicht identisch waren.
Da sich zunächst nicht sagen lässt, was sich ürban unter einem
rex Theutoniae gedacht hat, so wird man festzustellen suchen, was
für das Papstthum bisher ein Bomanorum rex gewesen war. Dies war
der deutsche König,; aber nicht jeder, der sich als solchen bezeichnete
und ausgab, war auch sogleich für die Curie deutscher König und
Bomanorum rex, sondern nur der^ den der Papst bestätigt liatte. Seit
der Zeit Innocenz III. begründete man in Bom den Anspruch auf die
Approbation des deutechen Königs mit dem Becht des Papstes auf die
Kaiserkrönung ^). Das Papstthum habe das Kaiserthum yon den
Griechen auf die Franken übertragen, und der Papst verleihe die kai-
serliche ^ürde jedesmal demjenigen, der zum deutschen König ge-
wählt sei. Der Papst hat also den deutechen König oder Bomanorum
rex zum Kaiser zu ki*önen, aber nur den, der in Deutschland recht-
mässig gßwählt ist; und hierüber zu entscheiden ist Sache des Papstes.
.^Natürlich war man in Bom wenig geneigt, sich auf die Prüfung der
formalen Seite zu beschränken, sondern suchte nur eine solche Person
als deutechen König und als Kaiser zuzulassen, die Papstthum und
Kirche genehm war. Innocenz III. hat, als er Otto IV. als König
.anerkannte, nicht nur die Bechtsgültigkeit seiner Wahl zu erweisen
gesucht, sondern ihn auch als tauglich, idoneus, für sein Amt be-
') Dass Über die deutsche und die Bicilische Angelegenheit an der Curie
zu derselben Zeit berathen worden ist, wird berichtet bei ßPW. 14203.
») Engelmann, Der Anspruch der Papste aut Konfirmation und Approbation
bei den deutschen Eönigswahleu 1077—1379 S. 3-1 ff.
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Zur GeBcHiclite der Idee eines deuttehen Erbreiches im 13. Jahrh. 5
zeichnet ^) ; ond um sioh weiter zu aichern , hat er anderawo betont,
dass der deutsche König nicht imaitfgefordert zur Kai&erkrönung kom-
men dürfe, sondern nur wenn er gerufen sei. Allein bei alle dem
wurde doch auch von curialer Seite nicht bestritten, dass der deutsche
Eonig als solcher bereits ein Anrecht auf die kaiserliche Würde be-
sitze 2); und dem enstprechend heisst in den Schreiben ürbans IV. und
Clemens lY. die Wahl des deutschen Königs: electio regis Bomanorum
in imperatorem postmodum promovendi^). Für das Fapstthum war
demnach eine wesentliche oder die wesentlichste Eigenschaft des Bo-
manorum rex, dass er Candidat für das Eaiserthum war.
Hiernach lässt sich das Wesen des rex Theutoniae bestimmen,
den ürban IV. neu construirte. Da derselbe dem Bomanorum rex
entgegengestellt wird, kann er nur ein deutscher Herrscher gewesen
sein, der keine Anwartschaft auf die Kaiserkrone hatte; und das hiess
umgekehrt: der Bomanorum rex und folglich auch der Kaiser braucht
nicht notbwendig deutscher König zu sein.
Für ürban konnte der Gedanke, die überkommene Verbindung
der Kaiserwürde mit dem deutschen Königthum zu lösen, nicht fern
liegen. Einmal im Hinblick auf Konradin. Die Anschauung, dabs
die Staufer das königliche Geschlecht uud aus ihnen die deutschen
Könige zu nehmen seien, war noch nicht abgestorben. Schon nach
dem Tode Wilhelms von Holland 1256 war die Erhebung Konradins
geplant, trotzdem er damals ei*st 4 Jahre zählte, und im Frühjahr
1262 waren in Deutschland neue Anstrengungen für seine Wahl ge-
macht worden. Was aber das Papstlhum von dem Erben Friedrichs II.
und Konrads IV. zu erwarten hatte, konnte sich jeder leicht sagen.
Bei den schärfsten Strafen hatte daher sowohl 1256 Alexander IV.
wie 1262 Urban IV. die Wahl Konradins verboten *). Dass im Som-
mer 1263 die Freunde und Anhänger des Staufers dem Papste neuen
Grund zu Befürchtungen gegeben hätten, wissen wir zwar nicht. Aber
so lange Konradin lebte, hatte die Curie Grund auf ihrer Hut zu sein ;
und wie wenig seine Erhebung für unmöglich galt, bezeugen Briefe
Clemens IV, aus dem Sommer 1265 und dem Frühjahr und dem Herbst
») Engelmann S. 38.
*) In dem Procesa, den Richard und Alfons an der Curie führten, handelte
es sich stets allein um die Frage, wessen Wahl die gültige sei. Es verstand sich
von selbst, dass wer hierin obsiegte, auch ein Anrecht auf das Kaiserthum ge-
wann. Alfons wiederholte Bitte um die Kaiserkrone wurde deshalb abgewiesen,
weil «eine Wahl in Deutschland angefochten würde; vgl Potth. 18272.
s) Potth. 18346, 18348, 19815 etc.
*) Potth. 16506, 18348.
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g G. Rodenberg.
1266 ^)y in denen er mit schwerer Sorge von neuen Umtrieben der
staufischen Partei in Deutschland berichtet. Man begreift aber, dass
man in Born entschlossen war, gegenüber Konradin, wenn man seine
Wahl nicht hindern konnte, den herkömmlichen Anspruch des deutschen
Königs auf die Kaiserwürde mit allen Mitteln zu bestreiten.
Wenn aber Konradin nicht deutscher König wurde, wenn das
Erbrecht des staufischen Hauses sich nicht neu belebte, sondern das
freie fürstliche Wahlrecht endgültig obsi^te, so drohte dem Papstthum
eine nicht geringere Gefahr. Bei der Doppel wähl im Jahre 1257 hatten
sieben Fürsten das Becht in Anspruch genommen, dass es ihnen Yor
den übrigen zukomme den deutschen Konig zu wählen und ihre
Stimmen die entscheidenden seien; und so wenig Bichard und Alfons
sonst übereinstimmten, sie waren sich einig darin, dass sie beide ihre
königliche Gewalt aus der Wahl der Kurfürsten herleiteten. Blieb es
dabei, bildeten fortan sieben der mächtigsten Fürsten ein geschlossenes
Ciollegium, das den Beruf hatte Deutschland seinen König zu geben,
so hatte die von der Curie geforderte Approbation des Gewählten
schlechte Aussichten. Man durfte als wahrscheinlich annehmen, dass
ein solches Coll^um, eifersüchtig über sein Vorrecht wachend, jeden
Einspruch und jede Beeinträchtigung abweisen und sich die Nach-
prüfung und Bestätigung der Wahlen durch den Papst auf die Dauer
nicht gefallen lassen würde; und wenn die Deutschen unter sich einig
blieben, so war die Curie gegen sie ohnmächtig. Die deutsche Königs-
wahl schien sich auf diesem Wege Yom Papstthum emancipiren zu
müssen. Schon ürban lY. selbst hatte die Erfahrung gemacht, dass die
Wähler Yon Bichard und Alfons den päpstlichen Ansprüchen keines-
wegs günstig gestimmt waren. Sechs Jahre lang hatten sowohl Bichard
wie Alfons es abgelehnt, den Papst als Schiedsrichter über sich anzu-
erkennen. Erst als im Sommer 1263 sich der in Deutschland macht-
lose Alfons dazu Yerstand, hatten sich auch die Gesandten Bichards
nicht länger geweigert, weil sie andernfalls Urban ganz auf die Seite
Yon Alfons gedrängt hätten. Aber sie knüpften ihre Zustimmung an
den Vorbehalt, dass wenn sich Bichard dem Bichterspruche des Papstes
unterwürfe, es geschehe unbeschadet der Bechte des römischen Beichs
und der Fürsten, denen Yornehmlich die Wahl des römischen Königs
zustehe 2). Gewiss Yiird man in diesem Vorbehalt mehr als eine
*) Potth. 19170, 19623, 19815.
>) Potth. 18634: salvis semper in Omnibus ac per omnia iurisdictione , po-
teafate, officio, auctoritate, dignitate, honore ac libertate sacri Romani imperii
eiusque principum, ad quos specialiter spectat Romanorum regia electio.
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Zur Geschichte der Idee eines deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 7
Phrase zu erblicken haben: bald nachher klagte Clemens lY., dass
Deutschland kaum gehorche and dass es magni sit supercilii 1).
Wie die deutschen Verhältnisse lagen, kano man sich nicht wun-
dem, wenn sich am päpstlichen Hofe selbst Zweifel regten, ob man
Deutschland dauernd unter der Vormundschaft werde halten können,
wie man es seit den letzten Zeiten Friedrichs IL mit Erfolg yersucht
hatte. Dies war der Ausgangspunkt für die Erwägungen Urbans.
Er rechnete mit der Möglichkeit, dass in Deutschland einmal ein Herr-
scher zur Begierung kommen könne, der in keiner Weise den Wün-
schen des Papstthums entsprach, der sich aber auch nicht stürzen
liess. Dass ein derartiger deutscher König niemals die Kaiserkrone er-
l^pgen könne, war selbstverständlich; aber auch jeder Anspruch dar-
auf sollte ihm im Voraus genommen werden. Deshalb iheilte ürban
den deutschen König, wie er bisher gewesen war, in einen Bomanorum
rex und einen rex Theutoniae. Die Würde eines rex Theutoniae
mochte immerhin die Wahl der deutschen Fürsten gewähren; wenn
aber der Titel eines Bomanorum rex nichts in sich schloss als die
Anwartschaft auf die Kaiserwürde, so konnte ihn nur der Papst ver-
leihen; denn über das Kaiserthum verfügte er allein. Wurde also
der deutsche König mit seiner Wahl nicht mehr Bomanorum rex, so
konnte er auch nicht mehr verlangen ohne Weiteres Bomanorum im-
perator zu werden. Das historische Becht der deutschen Könige, dass
sie allein die Kaiserkrone tragen dürften, war beseitigt, und das Papst-
thum konnte dieselbe verleihen, wem es wollte.
Es war dies eine neue und unerhörte Forderung, aber doch eine
solche, die durchaus in der Bichtung lag, in der sich die curialen An-
schauungen bisher bewegt hatten. Schon Johann VIII. hatte den
Versuch gemacht die kaiserliche Würde nach seinem Ermessen zu
vergeben, als er 875 Karl den Kahlen zur Kaiserkrönung berief, ohne
auf das Erbrecht der älteren deutschen Linie der Karolinger Bücksicht
zu nehmen. Jedoch dieser Anspruch liess sich bei dem bald folgenden
innern Verfall des Papstthums und dem erdrückenden politischen
Uebergewicht des deutschen Beiches nicht aufrecht erhalten. Seit Otto
dem Grossen galt es für selbstverständlich, dass der deutsche König,
welcher in Bom erschien, die Kaiserkrone empfing, wenn auch das
ausschliessliche Becht des Papstes ihn zu krönen anerkannt wurde.
Mit dem mächtigen Aufsteigen des Papstthums seit dem Investitur-
streite begann sich aber das bisherige Verbältniss der beiden Gewalten
immer mehr zu Ungunsten der deutschen Seite zu verschieben. Nicht
*) Potth. 19296, 19606.
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g C. Rodenberg.
ohne Weiteres, sondern erst auf Grund von Unterhandlungen erlangten
die deutschen Könige im 12. Jahrhundert die kaiserliche Würde. Noch
sehaorfer betonten sich die päpstlichen Rechte im 13. Jahrhundert.
FQr Innoeenz III. war die Eaiserkrönung nicht ein Akt, durch den
der deutsche König den kaiserlichen Titel erwarb, sondern durch den
ihm die kaiserliche Gewalt übertragen wurde; und es war der Papst,
der ihm diese verlieh. Doch war noch nicht in Frage gestellt, dass
allein der deutsche König dieselbe erlangen könne ^). Jetzt zog Ur-
ban IV. die letzte Gonsequenz der päpstlichen Obergewalt, indem er
die vollkommen freie Verfügung über das Kaiserthum für die römische
Kirche in Anspruch nahm. Das Recht dazu liess sich aus der curialen
Theorie ohne Schwierigkeit herleiten. Da es das Fapstthum gewesen
sein sollte, welches das Kaiserthum von den Griechen in äer Person
Karls des Grossen auf die Franken übertragen hatte, so konnte das
Papstthum auch diese Ehre den Franken wieder nehmen und einem
andern Volke zuwenden. Das Papstthum hatte es darnach in der
Hand, sich gegen einen deutschen König, den es nicht anerkennen
wollte, dadurch zu schützen, dass es einen andern europäischen Herr-
scher zum Romanoram rex mit der Anwartschaft auf die Kaiserwürde
erhob und ihn damit zur Hülfeleistung verpflichtete.
Die Neuerung Urbans führte zu einer Trennung des Kaiserthnms
vom deutschen Königthum, sie schloss aber auch eine Trennung der
italienischen Reichslande von Deutschland in sich. In den Bedin-
gungen für Karl von Anjou ^) wird dem Romanorum rex nicht nur ein
rex Theutoniae gegenübergestellt, sondern neben beiden erscheint
überall ein dominus Lombardiae aut Tuseiae, und dem entsprechend
wird überall zwischen einem regnum Romanum, einem regnum Theu-
toniae und einem dominium Lombardiae aut Tuseiae unterschieden.
Auch in Deutschland war mau sich der besonderen staatsrechtlichen
Stellung der italienischen Reichslande wohl bewusst: dieselben bildeten
einen Theil des Imperiums, aber nicht von Deutschland. Unzweideutig
ist das schon 1122 im Wormser Goncordat ausgesprochen, wo dem
Teutonicum regnum die aliae partes imperii gegenüberlreten; und dies
war auch die spätere Au£Fassung. Die deutschen Herrscher pflegten im
13. Jahrhundert die Rechte, weiche sie in Italien ausübten, als Reichsrechte
zu bezeichnen ; und auch Könige, welche wie Konrad IV. und Wilhelm
von Holland nicht Kaiser waren, nannten ihre italienischen Beamten
nicht königliche Beamte sondern kaiserliche oder Beamte des Impe-
«) Vgl. S. 6.
») Potth. 18567; vgl. oben S. 3. r^ i
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Zar Qeschichte der Idee einee deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 9
rimiiB 1). Da es also allgemein anerkannt war, dass die italienischen
Beichslande wohl zam Imperiam gehörten, aber nicht einen Theil von
Deutschland ausmachten, so war die einfache Gonsequenz, dass wenn
es einen rex Thentoniae gab, der keinen Anspruch auf das Imperium
hatte, er auch kein Recht auf Italien besass. Mau könnte nun weiter
schliessen, dass umgekehrt der Bomaaorum rex, auch wenn er nicht
deutscher König war, nach ürbans Absichten doch als künftiger Kaiser
die Gebiete des Imperiums in Italien beherrschen sollte. Allein die
Bedingungen für Karl von Anjou scheinen einer solchen Annahme
eher zu widersprechen als Unterstützung zu gewähren, und es Hesse
sich ebensogut denken, dass Urban nur dem gekrönten Kaiser Rechte
in Italien gestatten wollte. Etwas Sicheres lässt sich über diesen Punkt
nicht sagen.
Wir haben uns klar zu machen gesucht, zu welchen Consequen-
zen die Yon Urban IV. vorgeuommene Theiluug des deutschen Königs
in einen Romanorum rex und in einen rex Thentoniae führen musste,
um daraus auf die nicht ausgesprochenen Gedanken des Papstes zu
schliessen. Es wird sich gegen eine solche Schlussfolgerung nicht viel
einwenden lassen, da wir sahen, dass Urban bei der Neuerung seine
bestimmten Gedanken ohne Zweifel gehabt hat. Aber es fragt sich,
ob diese Gedanken auch Wünsche bei ihm gewesen sind, ein poli*
tisches Programm, dessen Verwirklichung er sich zum Ziele setzte,
oder ob sie nur der Besorgniss entsprangen und allein Vorkehrungen
f&r eine Eventualität waren, die er fürchtete, dass nämlich die deut-
sche Königswahl dem päpstlichen Einfiuss entgleiten möchte.
So weit sich erkennen lässt, hat Urban in dem Process zwischen
Richard und Alfons den Anspruch des deutschen Königs auf die
Kaiserwürde niemals angefochten. Nach ihm stritten die beiden
Fürsten um das Imperium, und dies fiel demjenigen zu, dessen Wahl
zum deutschen König sich nach dem Urtheil des Papstes als recht-
mässig herausstellte. Freilich ist es auflFallend genug, dass Urban weder
1263 noch an dem neuen Termin 1264 eine Entscheidung gefällt hat 2),
trotzdem er wohl dazu im Stande gewesen wäre, wenn er gewollt
hätte. Er wollte eben nicht; dies dürfte eine Thatsache sein. Allein
zur Erklärung scheint auszureichen, dass er es mit keinem der beiden
Prätendenten verderben wollte, während noch die Verhandlungen mit
Karl von Anjou über Sicilien schwebten; und jedenfalls, wenn wir
nicht die Stelle von den drei Kronen in dem Schreiben an Richard
*) BF. 4592, 4631, 4926, 4985—4987, 5023, 5034, 5086-5091, 5157.
«) Potth. 18634, 18931 vom 27. Aug. 1264. ^ t
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10 C. Rodenberg.
und die ünterscheidang des rex Theutoniae von dem Bomanorom rex
in dem Yertragsentwarf für Karl von Anjou hätten, würde sich
schwerlich jemand die Frage stellen, ob Urban in dem bisherigen
Verhältniss des Papstthums zum deutschen Konigthum etwas hätte
ändern wollen.
Wohl aber deuten gewisse Anzeichen darauf hin, dass sicli ürban
Hoffnungen auf italienische Beichslande gemacht hat In dem Ver-
tragsentwurf für Earl Yon Anjou wird mehrfach der Kirchenstaat genannt,
und zwar so dass die einzelnen Provinzen desselben aufgezählt wer-
den; dann wird aber regelmässig hinzugefC> : «und alle andern Länder
der Kirche, wo sie auch liegen», oder „und alle andern Länder der
Kirche in Italien» i). Urban hoffte also darauf oder wenigstens hielt
er es für möglich, dass das Papstthum noch mehr Länder in Italien
erwürbe; und es ist selbstverständlich, dass er wie Karl von Anjou
nur an Erwerbungen auf Kosten des Imperiums gedacht haben. Welche
Gebiete gemeint waren, lässt sich mit einiger Wahrscheinlichkeit er-
rathen. Karl von Anjou und seinen Nachfolgern wird vom Papste
verboten, jemals mit dem Königreiche Sicilien das Imperium, das reg-
num Bomanum, das regnum Theutoniae, die Lombardei und Tnscien
zu vereinigen oder sich daselbst öffentliche fiechte anzumassen ^). Diese
Gruppe von Gebieten wird öfter erwähnt, sichtlich um die Territorien
zu bezeichnen, welche zur Zeit das Imperium bildeten. Nun wird
aber von dem italienischen Reichslande immer nur die Lombardei
und Tuscien genannt, und nirgends ist ganz allgemein von den Län-
dern des Imperiums in Italien die Bede. Nach dem Sprachgebrauch
der Curie gab es dort indessen noch zwei andere Provinzen, die zum
Reiche gehörten, aber unter der Lombardei oder Tuscien nicht ein-
begriffen wurden, nämlich die Roroagna und die Mark Treviso^).
Gewiss sollte Karl hier nicht erlaubt sein, was ihm in der Lombardei
und in Tuscien untersagt war, und dass in dem sehr vorsichtig und
1) Ep. saec. XIII sei. III, 511, n. 539 I, § 3: seu in aliis quibuscumque
terris aut demaniis sive feudis ipsius ecclesie ubilibet constitutis; § 10: et in
omnes alias terras ipsius ecclesie per Italiam; vgl. § 17.
») 1. c. § 13.
•) Recht deutlich tritt dies z. B. in einem Schreiben ürbans IV. vom 21. Mai
1264 hervor; Potth. 18917. Er bestellt hierin den Cardinalpriester Martin zum
Rektor in dem Herzogtum Spoleto, der Mark Ancona, der Massa Trabaria und
in den Städten und Diöcesen Perugia, Citt^ di CasteUo, Todi, Narni, Temi und
Rieti, und ernennt ihn zum Legaten in ducatu, marcbia, civitatibus, diocesibus
et districtibus predictis, Romaniola quoque, Gradensi et Aquilegensi patriarchati-
bus, illis civitatibus et eaium diocesibus et districtibus exceptis que sunt de pro-
vinda Lombardie. ^^ ,
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Zur Geschi^te der Idee einee deütechen Erbreiches im 13. Jahrh. i\
umsichtig redigirten Vertragsentwurf jene beiden Namen aus Versehen
oder durch Zufall überall ausgelassen sind, ist auch nicht anzunehmen. Bei
dieser Sachlage wird man eine Vermuthung wagen dürfen. Urban
stellte die Bomagna und die Mark Treyiso nicht neben die übrigen
Lander, die als Theile des Imperiums aufgeführt werden, weil er in
ihnen dem Kaiser oder dem Bomanorum rex nicht das gleiche Becht
zuerkannte wie in der Lombardei und Tuscien. Erinnert man sich
nun, dass ürban auf weitere Territorialerwerbungen des Papstthums
in Italien rechnete, so würde der Schluss sein, dass dies die Bomagna
und die Mark Treviso sein sollten. Wohl hat ürban keinen Versuch
gemacht hier Hoheitsrecbte auszuüben; aber nicht lange nachher,
im Jahre 1279, hat sich die romische Kirche yon Budolf von Habs-
burg die Bomagna abtreten lassen.
Wenn aber Urban beabsichtigt hat bei günstiger Gelegenheit auf
die Bomagna und die Mark Treviso Ansprüche geltend zu machen, so
hat er schwerlich daran gedacht sie auf seine neue Theorie zu stützen ;
denn sie liessen sich besser begründen. Für die Bomagna hatte man
die Urkunde Friedrichs II. vom 12. Juli 1213 ^), in welcher unter den
der romischen Kirche abzutretenden Beichsgebieten auch der Ezarchat
Bavenna und die Pentapolis^) namhaft gemacht waren. Für die
Mark Treviso musste man allerdings auf die karolingischen Schen-
kungen und ihre Bestätigungen durch Otto den Grossen •) und Hein-
rich 11.^) zurückgehen. Wir wissen aber, dass man diese Urkunden
noch als beweiskräftig ansah und praktische Consequenzen aus ihnen
gezogen hat^).
Wir sahen, dass Urban IV. den Gedanken einer Trennung des
Kaiserthums vom deutschen Königthum und der italienischen Beichs-
lande von Deutschland entwickelt hat, konnten aber nicht entdecken,
dass er tür die Verwirklichung dieses Gedankens etwas unternommen
hätte. Es hat darnach den Anschein, dass er nur auf die Sicherung
des Papsthums für die Zukunft bedacht gewesen ist, nämlich für den
Fall, dass einmal ein deutscher König gewählt würde, mit dem eine
Verständigung unmöglich wäre, und dass er deswegen die Unter-
«) BF. 705—707.
*) Eb ist sEwar hierunter im Jahre 1213 höchst wahrscheinlich nicht die
ganze Romagna verstanden; nachweislich aber seit dem Jahre 1276 haben sich
darauf die P&pste für ihre Ansprüche auf die Romagna berufen ; Ficker, Forsch.
ZOT Reichs- und Rechtsgesch. Italiens U, 449 und 453.
*) Mon. Germ. Dipl. Ottonis I n. 235.
*) Stumpf 1746.
») Ficker n, 454. (^ ]
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12 C. Rodenberg.
Scheidung des Romanomm rex und des rex Theutouiae in den Ver-
tragsentwurf für Karl von Anjou und den Satz von den drei Kronen
in jene Erklärung für Richard von Cornwall hineingebracht hat. Ohne
Geräusch und mehr gelegentlich, als etwas Selbstverständliches, wurde
die Neuerung in wichtige Urkunden hineingeschoben. Man konnte
sich später darauf berufen und vorkommenden Falls den Nachweis führen,
dass anerkannter Maassen zur Zeit Urbans IV. der Herrscher von
Deutschland einen Anspruch auf die Würde eines Komanorum rex und
römischen Kaisers nicht gehabt habe.
Allein so ganz will diese Erklärung doch nicht befriedigen. Man
kann sich nicht recht vorstellen, dass Urban sich so ganz auf der
Defensive hat halten wollen, wo wir bemö*keu, dass er eine Vergrösse-
rung des Kirchenstaates durch Reichsgebiet ins Auge gefasst hat. Dazu
kommt ein psychologisches Moment. Nachdem sich einmal dem Fapst-
tlium das glänzende Bild einer freien Verfügung über das Kaiserthum
und einer vollständigen Beseitigung der deutschen Herrschaft in Ita-
lien gezeigt hatte, erseheint es fast undenkbar, dass sich nicht auch
der Wunsch und das Streben auf die Erreichung dieses hohen Zieles
gerichtet haben sollte. An Unternehmungslust hat es Urban IV. ge-
wiss nicht gefehlt; dringende andere Aufgaben, die in der That vor-
lagen, und schliesslich sein Tod mögen ihn gehindert haben. Dabei
kann aber bestehen bleiben, dass der Ausgangspunkt der ganzen Ge-
dankenreihe die Furcht vor der Wahl eines deutschen Königs gewesen
ist, der für das Papstthum unannehmbar wäre.
Der Papst konnte wichtige Entscheidungen nicht ohne Berathung
mit den Cardinälen treffen. Was Urban über das Kaiserthum und
das deutsche Königthum dachte und was er wünschte und hoffte,
wurde damit das geistige Eigenthum eines weiteren Kreises. Hier
aber formten sich die Gedanken in dem Kopfe jedes einzelnen beson-
ders ; sie wuchsen und veränderten sich, und aus erneuter Betrachtung
ergaben sich neue Entschliessungen. Wenn nicht alles täuscht, hat
Urbans IV. Nachfolger Clemens IV. den Versuch gemacht, das bis-
herige Verhältniss des Papstthums zum Imperium von Grund aus um-
zugestalten, und zwar in der Richtung, auf welche Urban hingewiesen
hatte. Dabei war es aber unvermeidlich, dass die ursprünglichen Ge-
danken mit Rücksicht auf die Ausführbarkeit und die einzuschlagenden
Wege Modificationen erlitten und das letzte Ziel weniger bestimmt
hervortrat, sondern die zunächst zu erfüllenden Aufgaben in den Vor-
dergrund rückten.
Am 4. Juni 1267 ernannte Clemens IV. Karl von Anjou, den
König von Sicilien, zum servator pacis oder paciarius der tuscischen
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Zur GescHichte der Idee eines deutsclieii ErbreicHeB im Id. Jahrh. X3
Beiclislande ^). Er that damit etwas, was nach bisherigem Becht und
Herkommen allein dem Kaiser oder dem Bomanonun rex zustand.
Um sich bei Bichard von Comwall und Alfons von Castilien zu recht-
fertigen, betonte er diesen gegenüber am 15. Juni^), dass er Karl
nicht zum Beichsvicar, sondern zum servator pacis bestellt habe, und
fQgte hinzn: Sane simüia a nostris predecessoribus facta legimus,
qne non solum vacante imperio legitime possunt fieri, sed etiam fluc-
tuante. Cantionem tamen ab eo recepimus, quod imperio ordiuato da-
tom sibi deponat officium infra mensem. Das letztere war richtig.
Karl war das Amt auf drei Jahre übertragen und mit der Einschrän-
kung, dass wenn innerhalb dieser Zeit ein Kaiser oder ein von
der Curie approbirter Bomanorum rex zur Herrschuft komme oder
ihm seitens des Papstes die Ausübung des Amtes untersagt würde, er
dasselbe binnen Monatsfrist niederzulegen hätte. Clemens erkannte
also an, dass der Kaiser, resp. der Bomanorum rex in den tuscisclien
Beichslanden die öffentliche Gewalt habe; er behauptete aber, dass
nicht nur bei einer Erledigung des Imperiums, sondern auch dann,
wenn es zweifelhaft sei, wem dasselbe zukomme, der Papst das thun
dürfe, was er gethaii babe, nämlich in Vertietung kaiserliche Bechte
üben; ähnliches sei auch von seinen Vorgängern überliefert.
Clemens berief sich auf ein altes Becht des Papstthums, das un-
bestreitbar sei. In Wirklichkeit aber fühlte er sich keineswegs so
sicher, wie er sich stellte. Schon dass er jenes Schreiben un Bichard
nnd Alfons schickte, beweist das; und wir haben andere Zeugnisse.
Bereite im November 1266 hören wii-»), dass der Papst Karl eine
Stellung in Tuscien zugedacht hatte ; jedoch welcher Ai-t dieselbe bcin
sollte, erfahren wir nicht, trotzdem in den päpstlichen Schreiben, die
nach Tuscien gingen, Karls Name seitdem nicht wieder yerschwiudet.
Am 31. Januar 1267 sprach Clemens IV. zum ersten Male den Satz
*} Ep. saec. XIII sei. Ul 676, n. 662.
») Martfene II, 499, n. 492; Potth. 20049. Hampe, Konradin 138, Not. 3
meint, dass damals noch keine ßesch-werden von Richard oder Alfons eingelaufen
seien. Diese selbst können sich freilich nicht geäussert haben, weil dnzu die Zeit
nicht ausreicht. Aber Clemens schreibt an sie, um Lügen (die dreimal erwähnt
werden) zurückzuweisen. Nun war am 9. Mai oder kura vorher an der Curie
Über den deutschen Thronstieit verhandelt worden, und in der folgenden Zeit
finden wir Clemens in lebhaftem Verkehr mit Alfons. Es ist daher wahrschein-
lich, dass wenigstens von diesem Anfang Juni noch Gesandte am päpstlichen
Hofe anwesend waren ; und ich mGchfe glauben, dass diese (natürlich ohne Auf-
trag) Protest erhoben haben. Die Sache ist nicht ganz gleichgiltig wegen der
Frage, ob die Rechtsverletzung sofort allgemein empfunden wurde,
>} Mart^e U, 429, n. 413; Potth. 1988L
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14 C. Kodenberg.
aus, dass der Schutz des Friedens in Tascien ihm zustehe, isto pre-
sertim tempore, quo Bomanum fluctuat imperium in incerto ^). Am
10. April theilte er den Florentinern mit, dass er beschlossen habe
Karl in ihren Gebieten zum paciarius generalis zu bestellen ^). Allein
über die Form scheint er auch jetzt noch nicht mit sich einig gewesen
zu sein; denn am 23. Mai schrieb er an den Cardinallegaten Simon
in Frankreich, er beabsichtige Karl zum capitaneus Tusciae zu er-
nennen s). Indessen den Titel eines capitaneus, den bisher kaiserliche
Beamte in Italien führten, hat er Earl schliesslich doch nicht beige-
legt, sondern sich mit der unbestimmten Bezeichnung eines paciarius
begnügt^). Earl selbst ist weiter gegangen und hat sich schlechtweg
Beichsricar genannt. Clemens hat es gewusst, aber nicht verboten^).
Offenbar hatte er gegen den Titel nichts einzuwenden, wollte ihn aber
nicht yerliehen haben, weil er, wie sein Schreiben an Bichard und
Alfons vom 15. Juni deutlich verräth, Proteste von deutscher Seite
befürchtete. Mögen diese ausgeblieben sein oder mag Earl bei einer
neuen Zusammenkunft seine Bedenken überwunden haben, genug Cle-
mens hat am 17. April 1268 als derjenige, qui fluctuantis imperii
curam gerimus, Earl zum Generalvicar des Beiches in Tuscien er-
nannt ®). Davon, dass dies Amt erlöschen solle, sobald es einen Eaiser
im Beiche oder einen approbirten Bomanorum rex gäbe, ist nicht mehr
die Bede.
Bei diesem Verhalten ist es klar, dass Clemens sich völlig be-
wusst gewesen ist, dass er die Beichsrechte verletze und nicht ein
altes Becht des Papstthums ausübe, sondern ein neues in Anspruch
nehme. Freilich die theoretische BegrUndnug war nicht schwierig;
und sie wird in Clemens Schreiben selbst angedeutet. Wenn das Im-
perium ein päpstliches Lehen war, wie man in Born behauptete, so
fiel dasselbe bei seiner Erledigung an den Papst zurück und wurde
von diesem so lange verwaltet, bis es wieder verliehen war, bis das
Beich wieder einen Eaiser oder wenigstens einen Bomanorum rex
hatte. Aber in der Praxis hatte noch niemand diese Consequenz zu
ziehen gewagt. Freilich ein Versuch war einmal gemacht worden:
>) Ep. taec. XIU sei. III, 672, n. 658.
«) Martöne II, 456, n. 450; Potth. 19984.
») Martine II, 472, n. 471 ; Potth. 20016.
*) Dass Clemens Qewicht darauf legte, Earl keinen Titel, der für kaiserliche
Beamte gebraucht wurde, gegeben zu haben, erhellt auch aus seinem Schreiben
an Richard und Alfons vom 15. Jani oben S. 13.
>) Martine II, 548, n. 568; Potth. 20188.
•) Martöne II» 587, n. 625; Potth. 20270; über das Datum BFW. 9897.
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Zur Oescliiclite der Idee eines deutsclien Erbreidies im 13. Jahrli. 15
am 28. März 1256 hatte Alexander IV. dem Bischof Bobert von Yer-
dun, da das Imperium durch den Tod Wilhelms von Holland erledigt
wäre, yice regia die Begalien verliehen^). Allein so grosse principielle
Wichtigkeit man dem Akte auch beilegen mag und wird^), so han-
delte es sich dabei doch nur um eine Formalität Dagegen das Ein-
greifen Clemens lY. in die tuscischen Reichslande war ein Aufsehen
erregendes Ereigniss. Seit mehr als 11 Jahren, seit dem Tode Wil-
helms Yon Holland, hatte Deutschland keinen von der römischen Kirche
anerkannten König, aber keinem Papste war es in den Sinn gekom-
men in Tuscien Beichsbeamte einzusetzen. Es war selbst da nicht
geschehen, als 1264 der mit den tuscischen Gibellinen verbündete
Manfred das Papstthum fast erdrückte.
Clemens IV. rechtfertigte vor der Welt die Ernennung Karls zum
paciarius mit den Umtrieben Kunradins und seiner Emissäre in Tus-
cien s). Jedoch in Wahrheit war Konradin nur Vorwand; denn Cle-
mens ist selbst dafür Zeuge, wie wenig gefährlich ihm dieser im Früh-
jahr 1267 erschien. Am 11. Mai theüte er in einem TertrauUchen
Schreiben dem Cardinallegaten Ottobonus in England mit, dass König
Karl nach Viterbo gekommen sei und dort mit ihm über viele Dinge
eingehend verhandelt habe, indessen das Ergebniss noch ungewiss sei;
am Schluss heisst es*): , Grosse Dinge erzählt das Gerücht von Kon-
radin; wir wollen dasselbe nicht unbedingt verwerfen, sehen aber
bisher keinen Grund daran zu glauben*. Als der Papst am 23. Mai
ebenfalls iu einem vertraulichen Schreiben dem Cardinallegaten Simon
in Fraukreich seine Absiebt kund gab, Karl zum capitaneus von Tus-
cien zu bestellen, bemerkte er^): »Viel vrird uns von Konradin be-
richtet, doch wird die Stätte, die ihm in Tuscien bereitet wurde, wie
vrir glauben, ohne Zugang für ihn sein; denu die Städte der Lom-
bardei schlössen durch Vermittlung unserer Nuntien mit einander
Frieden, mit einziger Ausnahme von Pavia, allein man hoflft, dass dies
*) Potth. 16309.
«) Innocenz IV. war in ähnlichen Fällen anders vorgegangen ; vgl. Ep. aaec.
Xm sei II, 64, n. 90; 117, n. 155.
») Potth. 19984, 19988, 20049, 20059; Ep. saec. XIII sei. III, 677, n. 662;
vgl. BFW. 14343, 14345.
*) Martine n, 466, n. 464; Potth. 20005 : Magna vero de Corradino fingun-
tar, que licet non omnino velimus contemnere, nuUam tarnen in eis invenimus
adhuc substantiam veritatis.
») Martine 11, 472, n. 471; Potth. 20015; Multa nobis de Conradino di-
cantnr, cui locus, qui parabatur in Tuscia tenendos, prout credimus, erit exclu-
sus; dvitates Lombardie pacem fecerunt ad invicem nostris nonciis medianti-
bus, sola Papia excepta, sed speratur in proximo, quod ab aliis non discordet.
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16 C. Rodenberg.
sich nicht mehr lange von den übrigen trennen wird*. Bald nach
der Ernennung Eatrls zum paciarius schrieb Clemens am 16. August
an den Erzbisdiof von Bavenna, seinen Legaten in der Lombardei ^) :
, lieber die Ankunft des jungen Konradin haben wir seit langem Tiel
gehört, was wir, wie wir es bisher vermutheten, so als falsch auch
ei-fiinden haben''. Hiernach ist sicher, dass für Clemens nicht Konradin
der Grund für sein Vorgehen in Tuscien gewesen ist
Es ist die Sache so dargestellt worden % als wenn Karl von
Anjou als der stärkere dem Papste sein Amt gleichsam abgcnöthigt
hätte. Gewiss konnte Karl nichts lieber sein, als auf Grund eines
vom Papste verliehenen ßechtstitels sich in Tuscien festzusetzen ; denn
wie alle italienischen Machthaber vor ihm, welche einen grösseren
Theil der Halbinsel inne hatten, nach dem Besitz der ganzen gestrebt
habeu, so hat es auch Karl gethan; und in seinen Absichten auf Tus-
cien folgte er den Spuren Manfreds. Auch befreite er die Curie aus einer
sichtlichen Verlegenheit, indem er den tuscischen Guelfen das Ueber-
gewicht verschaffte; denn er vollführte das, was Clemens versucht,
aber nicht vermocht hatte. Allein er hatte durchaus kein Mittel, den
Papst zu zwingen, dass er ihm den Titel eines Beichsbeamten über-
trug, wenn er nicht wollte. Wenn das Papstthum Konradin nicht zu
fürchten brauchte, so war es in Italien von niemandem bedroht, denn
mochte der tuscische Gibellinenbund noch so heftig die Guelfen in
Tuscien bekämpfen, so besass er doch keine Offensivkraft für einen
auswärtigen Krieg; dem Kirchenstaat war er nicht gefahrlich. Also
nicht weil die Curie in schwere Bedrängniss gerieth, wenn ihr Karl
keine Hülfe gewährte, sondern weil sie andernfalls ihre Pläne in
Tuscien nicht durchführen konnte, hat Clemens Karl zum paciarius
gemacht.
Noch eine andere Erwägung führt uns dahin, dass sich der Papst
unter einem Zwange nicht befunden hat. Wenn Karl mit seinen
Truppen in Tuscien stand, so war er. Dicht der Papst dort der Herr,
und er liess sich nicht leicht aus dem Lande wieder entfernen. Der
Köüig von Sicilien gebot daun auch über Tuscien; und was das hiess,
hatte man soeben erst bei Manfred erfahren. Wohl war Karl mit
dem Papstthum, dem er alles verdankte, politisch befreundet; aber wie
wenig lenkbar er war, wie wenig man auf seine Dankbarkeit bauen konnte,
') Marlene II, 518, n. 521; Potth. 20112: De adventu iuvenis Conradini
multa dudum audivimua, qua, sicut hactenus extimavimus, sie et probavimus
eeae falsa.
>) Hampe, Konradin 135, 138.
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Zur Geschiclite der Idee eines deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 17
wie rücksichtslos er seine Interessen verfolgte, das wusste Clemens am
besten. Unter diesen Umständen hätte man in der That erwarten
aollen, dass sich der Papst gegen die Festsetzung Karls in Mittel-
italien mit allen Kräften wehren würdet). Aber was geschah statt
dessen? Wenn Karl Tmppeu nach Tuscien schicken wollte, so hatte
allerdings die Curie nicht die Macht ihn daran zu hindern. That er es
aber gegen ihren Willen, so besass sie ein nicht zu verachtendes Mittel
g^en ihn, nämlich eine Verbindung mit dem durch ihn angegriffenen
deutschen Reiche. Allein weder jetzt noch später, als Konradin in
Italien stand, hat Clemens jemals deutsche Hülfe augerufeu. Vielmehr
machte er sich dem Beiche gegenüber zum Mitschuldigen Karls; er
nahm sogar mit dessen Ernennung zum paciarius^) und der Erklä-
rung, dass er das Becht dazu habe, die ganze Verantwortung förmlich
anf sich und beraubte sich freiwillig des einzigen Bundesgenossen, der
ein Interesse daran haben konnte ihm vorkommenden Falls gegen
Karl beizustehen. Dies macht es zweifellos, dass Clemens IV. mit Karl
von Anjou vollkommen einig war.
Also freiwillig und aus eigener Initiative schuf Clemens seinem
Verbündeten eine Stellung, welche das Papstthum fast in die Hand
desselben gab. Er muss ein hohes Spiel gespielt haben; denn wer
einen solchen Einsatz machte, rechnete auf ausserordentliche Gewinne.
Er muss femer die Ueberzeugung gehabt haben, dass beide Mächte
dauernd in gutem politischen Einvernehmen bleiben würden. Was sie
zusammenhalten sollte, ist wohl ersichtlich: ein gemeinsamer Qegner,
das deutsche Beich ; denn beide usurpirten gemeinsam Bechte desselben
in Tuscien ; und dies geschah nicht in Abwehr gegen Konradin, son-
dern es war ein Angriff. Hiernach kann das Ziel, das der Papst im
Auge hatte, kaum noch zweifelhaft sein. Erinnern wir uns, dass
schon unter Urban IV. der Gedanke einer Vergrösserung des Kirchen-
staates durch Beichsgebiet die Curie beschäftigt hat, so ist wohl nicht
abzuweisen, dass Clemens die Erwerbung von Tuscien für die römische
Kirche beabsichtigt hat.
') AI« Clemens Karl von Anjou das Königreich Sicilien übertrug, hatte er
sich in jeder erdenklichen Weise dagegen zu sichern gesucht, dass dieser seine
Macht nicht nach Mittelitalien ausdehnte ; Ep. saec. XIU sei. III, 645, n. 646 S 4,
8; Potth. 19434.
«) Wenn es sich nur um die Vernichtung des gibellinischen Uebergewichts
in Tuscien gehandelt hätte, so wäre die Verleihung dieses Titels keineswegs un-
nmg&nglich gewesen. In dieser Frage entschied die militärische Macht Karl war,
als er paciarius wurde, bereits Podestä, von Florenz, Frato, Lucca und Pistoja;
Martine II, 466, n. 464; 472, n. 471 ; vgl. Hampe 340. Dieselbe Form hfttte ihm
anch anderswo die Mittel bieten können, um die Gibellinen niederzuhalten. j
Mittbeaangen XVI. Digitized \^ vjOOQIC
13 ^* Bodenberg.
Man wird in dieser Ueberzengong bestärkt, wenn man das frühere
Vorgehen des Papstes in Tuscien betrachtet Die Schlacht von Bene-
vent am 26. Februar 1266, Manfreds Niederlage und Tod, war ein
Schlag, der die Gibellinen von ganz Italien traf. Der tnscische Gibel-
linenbund gerieth ins Wanken, nnd Clemens ging sogleich daran, ihn
ganz zmn Zosammensturz zu bringen. Aber er versuchte noch mehr.
Am 12. Mai 1266 übertrug er den beiden frati godenti aus Bologna
Loderingo d* Andalö und Catalano de* Malavolti die Begierung in Flo-
renz, cum .... utile videatur nostro regi consilio ciyitatem nostraque
saltem ad tempus aliquod providentda gubemari ^). Die beiden Brüder
traten ihre Stelle an, und das Volk von Florenz schwur dem Papste
Gehorsam^); eine offene Verletzung der Beichsrechte. Allein wenn
Clemens erwartet hatte, dass sich nun Florenz seinen Befehlen be-
dingungslos unterwerfen würde, so sah er sich getauscht ^) ; und hier-
nach erst war er damit einverstanden, dass Earl von Aujou Truppen
nach Tuscien sandte und selbst dorthin ging.
Die Besitzergreifrmg von Florenz unmittelbar nach der Schlacht
von Benevent wird niemand für einen Akt der Nothwehr halten, und
die Ernennung Karls zum paciarius war nichts als eine Fortsetzung
der bisherigen Politik des Papstes. Clemens Pläne in Bezug auf Tus-
den erwuchsen also in der Zeit des höchsten Triumphes der Kirche ; und
man kann sich nicht wundem, wenn in ihm unter überwältigenden
Eindrücken die ausschweifendsten Hoffnungen erweckt wurden und er
in dem Augenblicke, wo alle Feinde des Papstthums in Italien am
Boden zu liegen schienen, den Gedanken einer gewaltigen Vergrösse-
rung des Kirchenstaats fasste.
Clemens hat selbst erklärt, dass er ein Recht auf die Verwaltung
von Tuscien nur so lange habe, wie es keinen Kaiser oder approbirten
deutschen König gebe ; in welcher Weise er jedoch sein provisorisches
Becht zu einem definitiven zu machen gedachte, hat er nicht ausge-
sprochen. Indessen wenn er Tuscien dauernd für die römische Kirche
zu behalten beabsichtigte, musste ihm zunächst daran liegen, dass die
Voraussetzung und Bedingung seines thatsächlichen Besitzes bestehen
blieb. In der That sehen wir, dass Clemens, wie es schon ürban IV.
gethan hatte, eine Entscheidung in dem Thronstreite zwischen Richard
und Alfons immer von Neuem verschoben hat. ürban hatte kurz vor
i) Mart^e ü, 321, n. 283; Potth. 19628.
«) Martine II, 362, n. 322; Potth. 19722 vom 5. Juli 1266: Et hec vobis,
fratiibuB, in virtute obedientie et dvibus in virtute precipimus de parendo man-
datis noitris prestiti iuramenti.
•) Vgl. Hartwig, Ein Menschenalter florent. Gesch., Zeitsohr. £ Gesch. I, 47.
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Zur Geschichte der Idee eines deutachen Erbreiches im 13. Jahrh. \Q
seinem Tode am 27. Augast 1264 den beiden Bewerbern einen Termin
anf den 30. Noyember 1265 angesetzt i). Als dieser erschien, war
allein Alfbns yertreten. Ohne auf das Ausbleiben der Beyollmäch-
tigten Richards einzugehen, vertagte Clemens am 30. April 1266 seinen
Spradx auf den 7. Janaar 1267, mit der seltsamen Begründang, es
sei angemessen and dem Rechte entsprechend, dass die Parteien we*
nigsiens einen Termin von ihm erhielten^). Hier tritt die Absicht
Zeit zn gewinnen fast anverhüllt zu Tage, und es ist wohl kaum ein
Zufedl, dass wenige Tage darauf, am 12. Mai 1266t Clemens die Re-
gierung von Florenz an sich nahm. Noch zweimal, am 9. Mai 1267
und am 18. Mai 1268 *), hat er in dem Frocesse die Fristen verlän-
gert, und jedesmal ans Gründen, die als zwingend nicht angesehen
werden können, wenn er überhaupt einen Spruch thun wollte. Schliess-^
lieh ist auch Clemens gestorben, ohne eine Entscheidung gefallt zu
haben.
Aber es wäre eine armselige und gedankenlose Politik gewesen,
wenn Clemens nichts anderes versucht und gewusst hätte als Zögern
und Hinhalten. Wenn er keinen deutschen König approbirte, so ge-
wöhnte man sich in Deutschland mit einem nicht ^probirten auszu-
kommen; nur das Papstthum und seine Ansprüche hätten damit
Schien erlitten. Wir haben denn auch deutliche Anzeichen, dass
Clemens nach einer Beendigung des deutschen Thronstreites ernstlich
gestrebt hat.
Die Frage, ob ürban IV. Richard oder Alfons günstiger gesinnt
gewesen ist, mag auf sich beruhen; wahrend Alexander IV. Richard
bevorzugte, hielt sich Urban IV., so viel man sieht, in strikter Neu-
tralität. Clemens IV. indessen trat Alfons von AnÜEuag an mit un-
verkennbarer Abneigung entgegen. Wir haben von ihm ein unda-
tirtes Schreiben an den Erzbischof von Sevilla, welches in das Frühjahr
oder den Sommer 1265 fällt. Darin giebt er demselben den Auftrag
Alfons zum Verzicht auf das Imperium zu bewegen, von dem er viele
Lasten» aber keinen Oewinn gehabt habe^), und fügt weiterhin die
Worte hinzu: Nee agimus de adversario eins preferendo, qui captivus
ab alio detinetur, sed de tertio poüus ad exaltationem fidei assumendo
0 Ep. 8»ec. Xm sei. m, 622, n. 631; Potth. 18931.
*) Ep. saec. XIII sei. III, 662, n. 653 : etd finitus esset a dicto predecessore
omnis numerus edictomm, decens tarnen est et iuri consonum, quod unum saltein
a nobis emanet ediotum.
•) Potth. 20002, 20348.
*) Martine II, 137, n. 6Q ; Potth. 19170 : ex quo multa subiit onera nee ali-
quem reportavit honorem.
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20 C« Rodenberg.
cum nostra, prout iuris est, Providentia, quem timemus a prindpibus
Alemannie contra Denm in sedis apostolice preiudiciom ipsiusque regis
et adversarii contemtom non tarn eligi quam intrudi Derjenige, dessen
Wahl Clemens fürchtete, war offenbar Konradin; und um dieser Even-
tualität zuvorzukommen, wollte er die deutsche Krone einem andern
verschaffen. Richard sollte das nicht sein, augenscheinlich weil er als
Oefangener der englischen Barone ihm nichts nützen konnte; Alfons
aber wollte der Papst nicht, aus Gründen, die wir nicht erfahren.
Dass er trotz des ausdrücklich gegebenen Versprechens das Reich hätte
Richard zuwenden wollen, da nicht erwähnt wird, dass dieser eben-
falls zu Verzichtleistnng aufgefordert sei, dürfte kaum anzunehmen
sein; denn man sieht nicht, welchen Yortheil Glemens oder Richard
von einer Resignation des Alfons hätten haben können, die sich nachher
als erschlichen herausstellte. Alfons hätte sie wohl zweifellos wider-
rufeu, und der Papst häi.te als Betrüger dagestanden.
Das wichtigste ist, dass Clemens Alfons als deutschen Konig auch
zu einer Zeit abgelehnt hat, wo dessen Aussichten in Folge der Ge-
fangennahme Richards verhältnissmässig gute schienen. Am 6. Sep-
tember 1265 wurde Richard aus seiner Haft entlassen ^); am 26. Februar
1266 erfolgte die Schlacht von Benevent, welche dem Papstthum plötz-
lich die volle Freiheit seiner Entschliessungen gab. Nun hat sich Cle-
mens, wie nicht zu verkennen ist, Richard genähert. Wir bemerkten
schon 2), dass er am 30. April 1266 für ihn kein Wort des Tadels
hatte, als er sich zu der angekündigten Verhandlung über den Thron-
streit nicht hatte vertreten lassen, sondern einfach die Sache auf den
7. Januar 1267 vertagte. Wenige Tage darauf, am S.Mai 1266 schrieb
er an seinen Legaten in England, den Cardinal Ottobonus, unter an-
dern Folgendes 3): Citationem carissimi in Christo filii nostri Riccardi
in regem Romanorum electi cum omni diligentia facias. Nam expedit
modis onmibus imperii negotium terminari, cum multi laborent ad
Corandinum preficiendum eidem; quod quanti posset esse discriminis,
ipse vides. Dies Schreiben war ein vertrauliches, und daraus folgt
zweierlei, dass es Clemens wirklich, mit Rücksicht auf Konradin, um
die Beendigung des Thronstreits zu thun war und dass er dazu die
Anwesenheit von Bevollmächtigten Richards wünschte.
Der Cardinal scheint Richard auf die Wichtigkeit der bevorstehen-
den Entscheidung aufinerksam gemacht zu haben; denn dieser sandte
<) BF. 5433 g.
») Seite 19.
«) Martine U, 319, n. 278; Potth. 19623.
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Zur GeBchichte der Idee eines deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 21
darauf den ersten Mann seines Hofes^ seinen ältesten Sohn Heinrich^
an die Curie. Jedoch das Ergebniss der Verhandlung im Frühjahr
1267 war wieder eine Vertagung: am 9. Mai yerkündete Clemens,
dass über das, was der BeTollmächtigte des Alfons vorgebracht hätte,
Beweis erhoben werden solle i). Im übrigen sprach er sich jedoch in
demselben Schreiben über den König wenig freundlich aus; und kurz
darauf, im Juni 1267^), gab er ihm geradessu zu verstehen, dass sein
Recht das schlechtere sei. Er sandte ihm nämlich eine Anzahl Aus-
züge aus den Begesten Innocenz III., aus Briefen dieses Papstes über
den Thronstreit zwischen Philipp und Otto IV., aus denen er nach-
wies, dass Otto deshalb die päpstliche Bestätigung gefunden habe,
weil er an der richtigen Stelle, in Aadien, und von der berechtigten
Person, dem Erzbischof von Köln, gekrönt sei »). Oerade die Krönung,
und zwar eine formell völlig unanfechtbare, hatte Bichard vor seinem
Gegner voraus. Was jene Auszüge bezweckten, erhellt aus der fol-
genden Stelle : Ex quibus aUqua, que ex eius [Innocentii IIL] regestis
coll^imus, tibi duximus transmittenda, ut ex eis instructus plenius
rectins tue consulas celsitudini et fidelius ponderes, quid circa impe-
rium petere possis aut debeas, iuris et facti pariter ignorantia relegata;
und am Schluss des Schreibens spricht der Papst die Erwartung aus,
dass das Mitgetheilte genügen werde, um des Königs und seiner Bäthe
Entschluss zu lenken. Clemens versuchte also 1267 von Neuem AUbns
zum Verzichte zu bewegen. Wir haben demnach das Ergebniss, dass
er, zwar nicht in Processakten, aber in vertraulichen Schreiben, Alfons
Ansprüche abweist und Bichard fär den besser Berechtigten erklärt,
diesem aber trotzdem die Anerkennung als deutschen König versagt.
Forscht man nach den Gründen für dies eigenthümliche Ver-
halten, so wird man ohne Weiteres sagen dürfen, dass hiebei die gleich-
zeitige Ernennung Karls von Anjou zum paciarius von Tuscien am
4. Juni 1267 mitgesprochen haben wird. Dieser Eingriff in die Beichs-
rechte war seit längerer Zeit erwogen; von selbst wurde der Papst
auch vor die Frage nach dem künftigen Verhältniss zu den beiden
deutschen Throncandidaten gestellt. Wir kamen zu dem Schluss, dass
Clemens Tuscien für die römische Kirche dauernd zu behalten gedachte.
Gerade wenn er diese Absicht hatte, erklärt sich sofort, weswegen für
ihn Alfons als römischer König oder Kaiser unmöglich war. Dieser
t) Ep. saec. XUI sei. lU, 675, n. 661 ; Potth. 20002.
«) Murine II, 496, n. 490; Potth. 20051; über die verschiedenen Daten
BFW. 9792. Das Schriftstfick ist dem päpstlichen Caplan R. de Orabazan mit-
gegeben, der am 5. oder 3. Jnni bei Alfons beglaubigt wurde; Potth. 20081.
8) Vgl. Potth. 20031.
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22 C). Rodenberg.
hatte sich am Defatschland nie viel gekümmert; vor seiner Wahl dardi
die Kurfürsten hatte er sich 1256 durch die Pisaner, welche als ne-
gotiorum gestores ftlr das Beich auftraten, zum Bomanorum rex wählem
lassen ^); er strebte nach dem Imperium zweifellos um Italiens willen,
und er konnte hier in Folge der geographischen Lage mit weit gros*
serer Leichtigkeit eingreifen als Bichard, welcher den Schwerpunkt
seiner Macht in Norddeutschland hatte. Mit Alfons also, wenn er
Bomanorum rex oder Kaiser wurde, konnte Clemens auf eine Ver-
ständigung über Tuscien nur schwer rechnen, weil er ihm ein Haiq;>t-
stück Yon dem Beichsgebiet entziehen wollte, das für ihn fast allein
Werth hatte.
Sehen wir nun auf der anderen Seite, dass der Papst Bichards
Ansprüche als gut begründet hinstellte, ihm aber die Approbation
nicht ertheilte, so muss er diese wohl an gewisse Bedingungen ge-
knüpft haben, die vorher zu erfüllen waren ; und man möchte ver-
muthen, dass der Verzicht auf Tuscien der Preis sein sollte. Indessen
so einfach lag die Sache doch nicht. Jedenfalls hat es sich nidit
allein um Tuscien gehandelt, sondern um viel mehr; denn wir hab^i
bestinmite Andeutungen, dass Clemens in Bezug auf das Beich einen
grossen, weit ausschauenden Plan gehabt hat. Das Schreiben, in
welchem er Alfons im Juni 1267 die Auszüge aus den B^esten In-
nocenz III. schickte, hat folgenden Schluss: Tua vero sublimitas sie
deliberet, ut undique circumspiciens rerum ezitus prudenter et fideliter
metiatur, cum dilatum diu negotium sie disponere intendamus, ut
per nos vel per successores nostros initio prestito finem possit accipere
Deo gratum et necessarium toti mundo. Der Papst hat den Wunsch
die Angelegenheit des Imperiums so zu ordnen, dass sie ein Ende
finde, wie es Gott wohlgefällig und für die Welt nöthig sei; aber er
hält es für möglich, dass er selbst dazu nur den Anfang machen wird
und erst seine Nachfolger vollenden, was er begonnen hat^). Also
nicht durch einen einzigen Akt konnte das, was Clemens vorhatte,
vollzogen werden, sondern längere Zeit war dazu erforderlich. Man
kann nun einwenden, dass alles dies in einem Briefe au Alfons steht,
den der Papst schwerlich zum Vertrauten seiner Entwürfe gemacht
hat Allein einen Sinn müssen die Worte per nos vel per successores
») BF. 5484.
') Die Wortetellung scheint sogar zu fordern, daas per nos vel snoeessores
nostros mit initio prestito verbanden wird. Bann würde noch bestimmter aus-
gesprochen sein, dass der Papst auf eine sofortige Erledigung nicht rechnete, son-
dern man mOsste annehmen, dass erst mit einem künftigen Ereigniss die Ver-
wirklichung seines Planes beginnen würde.
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Zur Geschichte der Idee eines deutflchen Erbreichee im 13, Jahrh. 23
BosiroB initio presUto etc. doch g^abt haben; und gleichzeitig mit
jenem Briefe sandte Clemens an den Eonig seinen Gaplan R. de Ora-
baean, welchen er bezeichnete als nostre conseinm Tolnntatis, in cmae
ore yerba nostra seoreta posnimos, qne tibi referet yiya yoce^). Ge-
wiss sollte dieser dem Alfons nicht die letzten Ziele der papstlichen
Politik enthüllen, aber er sollte ihm doch gewisse vertrauliche ErSff-
nnngMi Ober die Absichten machen, welche die Curie inbetreff des
Imperiums hfitte, und ihm yermutiitich mittheilen, welche Entsch&di-
gnng er für seine Resignation zu erwarten hatte*).
Dass Clemens in dieser Zeit mit Deutschland etwas Besonderes
Torhatte, erfahrt man auch anderswo. Im Jahre 1266 hatte er zwei
Legaten dorthin beglaubigt, den Cardinal Ottobonus für den Westen
nnd England *), den Cardinal Guido f&r den Osten und Scandinavien ^).
Ottobonus ist, so yiel wir wissen, Oberhaupt nicht nach Deutschland
gekommen <^); den Ghiido rief der Papst am 8. Mai 1267 ab*). Am
26. October 1267 trieb er ihn mit einer gewissen Schärfe an, seine
Btkckkehr zu beschleunigen, indem er bemerkte 7): Sane cogimur in
instantis necessitatis articulo ad partes Alemannie generalem destinare
legatum, nee id ulterius differre possumus, existente in ianuis semine
reguli Corradino, qui Tridentum veniens et transire desiderans ad Ye-
ronam tempestatis magne materiam iam in Italic finibus concitavit.
FOr den Papst war also die Entsendung eines Generallegaten, eines
Legaten mit den weitesten Befugnissen»), eine dringliche Sache, aber
Guido wollte er das Amt nicht flbertragen ^). Der neue Legat sollte
<) Mart^e U, 488, n. 478; Potth. 20031. Der Schluis des Briefes lautet:
EixkB igitar Terbum tu, fili carissime, diiigenter considerans , quid liceat, quid
deoeat, quid expediat, tuum nohis cito describere non postponas beneplacitnm.
Nee enim imperii quattionem nimit hactenus indecenter et damnose dilatam te-
uere poMomiiB ampliua in sutpenso, onm eit eins dilatio com ecclesie Romane
lactora et totiuB diBcrimine populi ChriBtiani.
>) Im Jahre 1274 stellte Gregor X. dem Alfons fOr seinen Verzicht den
kirchlichen Zehnten eeiner Reiche auf 6 Jabre in Aussicht; Potth. 20846. Vgl.
Ealtenbrunner, Actenstücke z. Qesch. d. d. Reiches unter Rudolf L und Albrecht I.
(Mittheil, aas dem Tat Archive I.) 99, n. 88.
*) Pinke, WestfW. ÜB. V, 311, n. 662 und 663.
«) Potth. 19182 u. £p. saec. XIU seL III, 631, n. 641.
») BFW. 10617 a.
•) Potth. 20001.
T) Martine n, 686, n. 646; PoUh. 20160.
^ Corpus iuris can. c. 2 et 4 X (Lib. I, tit. XXX) de offldo legati.
9) Clemens iährt in dem citirten Briete fort: Quapropter discretioni tue per
apostolica scripta mandamus, quatinus honori tuo consulens adventum legati ven-
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24 C. Rodenberg.
in Deutsclüand gegen Eonradin wirken, jedoch war das nicht seine
einzige Aufgabe. Am 14. Januar 1268 schrieb Clemens an Ludwig IX.
von Frankreich unter andern Folgendes ^) : Dudum autem in Alaman-
niam misissemus [legatum], sed ad querendam personam idoneam la-.
boramus, quam expedit talem esse, que te et fratrem diligat, sciat,
yelit et valeat, elusis Corradini conatibus, honorem ecdesie ad bonum
statum imperii promovere et insuper viris Ulustribus de imperio con-
tendentibus nulla ratione suspecta purum habeat animum, puras ma-
nus; et quod hie deest, sub sigillo tibi scribirous piscatoris. Also
auch wenn die Versuche Eonradins vereitelt sind, bleibt f&r den Le-
gaten noch Wichtiges zu thun, und nach der Construction des Satzes
das Wichtigste: er soll die Ehre der Eirche so fordern, dass etwas
Gutes für das Lnperium dabei heraus kommt Der Eonig von Frank-
reich und sein Bruder Earl von Anjou sind dabei interessirt; und der
Papst macht Ludwig weitere vertrauliche Mittheilungen darüber unter
dem Fischerring. Es stimmt dazu, dass Clemens am 3. April 1268 an
den Cardinal Simon von S. Caecilia schrieb, er wünsche ihn, wenn er
einverstanden sei, als Legaten nach Deutschland zu schicken ^). Simon
war selbst Franzose, zur Zeit Legat in Frankreich, ein Mann, der bei
Ludwig und Earl in hohem Ansehen stand; er hatte seiner Zeit den
Vertrag mit Earl über Sicilien zum Abschluss gebracht. Wenn aber
Earl von Anjou durch das, was der Papst in Deutschland plante, be-
rührt wurde, so konnte es nur durch das Amt sein, das er Namens
der römischen Eirche im tuscischen Beichslande verwaltete 3). Also
nicht allein innerdeutsche Angelegenheiten kamen in Frage, sondern
auch das Verhältniss des Beichs zu Italien.
Die beabsichtigte Entsendung eines Legaten unterblieb. Am 15. April
1268 theilte Clemens dem Eönige von Frankreich mit, dass ihm sein
Caplan und Subdiacon Bemard von Castanetum die Gründe auseinander-
setzen solle, quare legatio in Teutoniam tantum fuerat prorogata^).
Bemard ging dann im päpstlichen Auftrage selbst nach Deutschland,
aber nicht als Legat sondern als Nuntius^). Man hat den Eindruck,
turi preveniae, cum longe sit honeetius eum tibi succedere redeunti, quam te
eidem cedere venienti.
0 Martine U, 564, n. 583; Potth. 20222.
^ Posse, Analecta Vaticana n. 608.
•) Man könnte auch an die Provence denken, fUr welche Karl Vatsall des
deutschen Königs war. Aber hiervon ist in den päpstlichen Schreiben der Zeit
nirgends die Rede.
«) Martine II, 587, n. 623 ; Potth. 20319.
») BFW. 10617 a flf.
/Google
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Zur Geschichte der Idee eines deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 25
als wenn etwas Ghrosses, was Clemens versacht hatte, misglückt oder
wenigstens vertagt war.
Welcher Art mögen aber die Pläne des Papstes gewesen sein?
Ans einem Schreiben vom 7. November 1268 an Ottokar von Böhmen ^)
erfahren wir Folgendes. Mehrere Kurfürsten, welche erklärten, dass
man sie am päpstlichen Hofe zum Narren hätte, da von den Gegen-*
königen weder einer bestätigt noch beide verworfen würden, hatten
wieder einmal einen Tag für die Wahl eines neuen Königs ausge-
fMdirieben und auch Ottokar zum Erscheinen eingeladen. Ottokar that
das, was er schon mehrfach in solcher Lage gethan hatte: er theilte
die Sache dem Papste mit Anders aber als in den früheren Fällen
fragte er zugleich an, was Clemens ihm rathe. In seiner Antwort,
dem erwähnten Schreiben, rechtfertigt sich dieser gegen die ihm ge*
machten Vorwürfe in längerer Ausführung damit, dass nicht er, son-
dern die Verhältnisse die Erledigung des Thronstreites verzögert hätten,
und verbietet jede Neuwahl. Dann aber folgt etwas Merkwüi'diges :
er verwahrt sich auf das lebhafteste gegen die ihm zugeschriebene
Absicht, dass er das Wahlrecht der Kurfürsten irgendwie mindern oder
beschränken wolle. Seine Worte lauten: Nee intentionis ecclesie
ipsius aut nostre unquam extitit vel existit ins eligendi, quod tibi et
eisdem principibus competere non negamus, quoquo modo minuere
aut tibi vel ipsis circa illud aut eins libertatem in aliquo derogare.
Quin potius in votis gerimus et cordi nobis est admodum sie iUud
vobis conservare integrum penitus et illesum, quod, sive alterutram
predictarum electionum confirmari sive utramque cassari iustitia cogente
contingat, idem ins perinde omnino imminutum habeatis et liberum,
sicat tibi et illis vestrisque predecessoribus competiisse dinoscitur ab
antiquc*. Premissa quoque si excellentie tue prudentia debito discns-
sisset ezamine, tua etiam dubitatio, que tarnen, filialis devotionis signa
pretendens ad paternum, sicut decuit, devote recurrendo consilium, in
eo potissime grata pervenit, quod gaudemus et volumus te in tuis be-
neplacitis ad nos cxmi omni securitate recurrere, quievisset. Ottokar
von Böhmen war ein Fürst, welcher an der Curie ausgezeichnete Ver-
bindungen und hochstehende Freunde hatte. Er hat also daran ge-
glaubt, dass Clemens gegen die Kurfürsten und ihre Bechte etwas im
Schilde führe; er hat dies dem Papste selbst zu verstehen gegeben
und muss sich dafür einen Vorwarf gefallen lassen, dem die spitze
Bemerkung hinzugefügt ist: er habe nach einander für beide Thron-
bewerber gestimmt; wenigstens einen von beiden müsse er doch wohl
*) Potth. 20497.
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26 C Rodenberg.
gelten lassen und könne jetzt nicht einem dritten seine Stimme geben ^).
Offenbar hatte Ottokar die Absicht durchblicken lassen, dass er sich
an einer Neuwahl zu betheiligen gedenke, wohl um zu zeigen, dass
er das Wahlrecht, das ihm und den übrigen Kurfürsten bestritten
werden sollte, besitze und auszuüben im Stande sei.
Man wird unter diesen umständen geneigt sdn die Besorgnisse
Ottokars trotz der papstlichen Ableugnung fQr wohlbegründet zu er-
achten, tind das um so eher, als sie in Deutschland, wenn nicht all-
gemein, so doch in den weitesten Kreisen getheilt wurd<m. Clemens
hat es nämlich für nöthig gefunden, sich auch bei den übrigen Kur-
fürsten zu rechtfertigen, und hier erfahren wir noch mehr von den
Plänen, die ihm nachgesagt wurden. Er schreibt: Intelleximus enim
quosdfim filios iniquitatum super eo linguas instruxisse mendaces, quod
nos, exclusis ab imperatoria dignitate ptindpibus ad presens litiganti-
bus super ea, intendebamus de persona nostra iuxta nostrum bene-
placitum imperio providere, iure quod vobis super hoc competit ener-
yato. Talis quippe relatio non rationis fundamentnm haboit etc. >).
Also weder Bichard noch Alfons sollten die kaiserliche Würde erlan-
gen, sondern der Papst wollte das Wahlrecht der Kurflirsten ausser
Kraft setzen und aus eigener Machtvollkommenheit dem Beiche ein
Oberhaupt geben. So sagte man ; aber wenn nichts daran war, wenn
die Sache für ganz unmöglich gelten durfte, warum regten sich Otto-
kar und die anderen Kurfürsten so sehr darüber auf?
Allein trotz guter Beglaubigung der Nachrichten drängen sieh
Bedenken und Zweifel in Menge auf, die beseitigt sein wollen^ bevor
I) Siquidem ignorare non debes, quod cum in utmmqne dictorom electorum
toa Vota, licet succesBive, direxeris, illonuu saltem alterutrum velnt efißcaz tibi
teriio coDsentiendo in alterum revocare non licet.
>) Bodmann, Cod. epistolaris Rudolfi 306. Das nicht datirte Schreiben ge-
hört jeden&lls in diese Zeit ; es ist offenbar von demselben Concipienten , der
das Schreiben an Ottokar verfasst hat, wie die folgende Stelle zeigt:
Bodmann.
Unde cum Sit intentionis nostre
iura vestra non subripere vel eis in
aliquo derogare, quin jmo plenis
et stndiosis aflectibus illaconservare
desideremus illesa etc.
S. oben S. 25.
Nee intentionis ecclede ipsius
aut nostre unquam eztitit vel ezistit ins
eligendi .... minuere aut tibi vel ipsi«
circa illud ... in aliquo derogare.
Quin potius in votis gerimus et cordi
nobie est admodnm sie illud vobit
conservare integrum penitus et il-
lesum etc.
V. d. Ropp, Werner von Mainz 45, Not. 2 will das Schreiben nicht zu 1268
ziehen, da zu den principes der Zusatz ad quos spectat electio regis Homanoram
fehlt. Allem die Ueberschrift ist doch sicher nicht original.
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Zur Geschiolite der Idee einet deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 27
man sieh entsdiliesst an die Existens eines Planes zu glauben, der
auf nichts geringeres hinauslief als auf den Umsturs der deutschen
Verfassung.
Zunächst fragt man : weii denn der Papst etwa hoffte in der un-
gewöhnlichen Weise zum Konige machen zu können ? Hierüber haben
wir eine Andeutung. Am 12. März 1271 wurde Heinrich, Richards
lüitester Sohn, als er nach Viterbo gekommen war, wo sich damals die
Cardinäle während der Sedisvacanz aufhielten, von Simon und Guido
Ton Montfort ermordet. Die Annalen von Parma ^) bezeidmen Hein-
rich bei der Qdegenheit als filinm eondam regis Bicardi de Anglia^
qui iam fuerat electus in regem per ecclesiam Bomanam. Dass Hein-
rich in Viterbo war, um die deutsche Krone zu erlangen, sagt auch
der französische Schriftsteller Wilhelm von Nangis ^) : In Viterbio ye-
nerat ad curiam Henricus filius Bichardi quondam regis Alamannie,
et nt dicebatur propter regnum, quod pater suus habuerat, obtinendum.
Gtegen den Werth beider Stellen lässt sich einwenden, dass dort Bichard
als todt bezeichnet ist, während er erst am 2. April 1272 starb. Wir
haben es also nicht mit gleichzeitigen Aufzeichnungen su thun. Aber
wenigstens die Angabe der Annalen Ton Parma kann einer yiel spä-
teren Zeit nicht entstammen; und die Worte, qui iam fuerat electus
in regem per eccleaum Bomanam, sind so auffiallend in der Form,
dass sie gewiss das bedeuten sollten, was sie besagen. So riel darf man
jedenfalls behaupten, dass man sich erzählte, die römische Elrohe habe
Heinrich zum Könige bestimmt oder vielleicht gar ernannt. Man dmrf
hinzufügen, dass das Verhalten von Clemens IV. damit nicht nur nicht
in Widerspruch steht, sondern vielmehr zur Unterstützung herange-
zogen werden kann; denn wir gewannen die üeberzeugung, dass
er die deutsche Frage im Einvernehmen mit Bichard zu lösen beab-
sichtigte ').
Man erkennt aus der Beschwerde Ottokars und der andern Kur-
fOrsten, dass die Person des neuen Königs nicht der Punkt war, an
dem man am meisten Anstoss nahm, sondern die Form, in der er
erhoben werden sollte, nämlich durch Beseitigung des bisher geltenden
Wahlrechts. Wenn dies fortfiel, so konnten zwei Möglichkeiten ein-
treten : entweder das Papstthum ernannte dauernd den deutschen König
oder die deutsche Krone wurde erblich. Den ersten Fall, dass in
») M. G. SS. XVm, 683.
«) M. G. 86. XXVI» 668; ein etwas abweichender Text Recueil XX, 562.
*) Dass der Papst einen deutschen König einsetzen kOnne, hat Gregor X.
vor der Wahl Rudolfs von Uabsburg ausgesprochen ; s. unten 8. 34.
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28 C;. Rodenberg.
Zokanft die Einsetzung der deutschen Könige im Belieben der Corie
hätte stehen sollen, darf man als unmöglich ausscheiden. Es bleibt
der zweite, dass Deutschland mit Hülfe des Fapstthums ein Erbreich
werden sollte. Der Gedanke wäre ein ausserordentlicher gewesen;
aber wir haben auch unzweideutige Worte von Clemens lY., dass er
etwas Ausserordentliches plante. Er rechnete selbst damit, dass das,
was er yorhatte, sich vielleicht erst unter seinen Nachfolgern ver-
wirklichen würde 1).
Aber welches Interesse konnte denn die römische Kirche an der
Aufrichtung einer deutschen Erbmonarchie haben? Man sieht zunächst
nur zweifellose Nachtheile: die päpstliche Approbation musste ver-
schwinden; Deutschland erhielt seine Herrscher, ohne dass man in
Bom mitzureden hatte, und da der rechtmässig erhobene deutsche
König bisher den anerkannten Anspruch auf die Kaiserwürde gehabt
hatte, so schien auch das Kaiserthum erblich werden zu müssen.
Natürlich konnte zu einer solchen Veränderung das Papstthum nie-
mals die Hand bieten; es hätte vielmehr jeden Versuch au& Aeusserste
bekämpfen müssen. Allein die Erblichkeit der deutschen Krone
braucht-e nicht nothwendig die des Kaiserthums nach sich zu ziehen.
Wir kennen die Ideen ürbans IV. Dieser hatte den deutschen König
in einen rex Theutoniae und in einen Bomanorum rex getheilt, und
als Consequenz ergab sich daraus, dass dann dem rex Theutoniae kein
Recht auf die Kaiserwürde und auf das italienische Beichsland blieb.
Liess sich ein solcher rex Theutoniae schaffen, so war das für die rö-
mische Kirche nicht nur kein Verlast, sondern ein Gewinn, welcher
der grössten Opfer werth war; und auch wenn der Preis die Erb-
lichkeit der deutschen Krone war, so fand sie noch immer gut ihre
Bechnung. Sehr wohl konnte also der Papst in die Lage kommen
für die Herstellung eines deutschen Erbreichs mit aller Kraft einzu-
treten, wenn dafür das deutsche Königthum auf die Kaiserwürde und
auf Italien verzichtete. Nun lässt sich allerdings der bestimmte Nachweis
nicht führen, dass Clemens sich die Gedanken seines Vorgängers voll-
ständig angeeignet und sie weiter verfolgt hat; aber man müsste sich
wundem, wenn es nicht geschehen wäre, wenn er nicht einen W^ zu
dem hohen von ürban vorgezeichneten Ziel gesucht hätt«. und seine
italienische Politik scheint doch auch ziemlich sichere Schlüsse zuzu-
lassen. Wir sahen, dass er recht deutlich erkennbare Absichten auf
Tuscien hatte; und er hatte gewiss seine Gründe, als er selbst zu
einer Zeit, wo Konradin drohend in seiner Nähe stand, niemals
1) Seite 22.
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Zar Geschiclite der Idee eines deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 29
deutsche Hülfe gegen ihn anrief: er wollte eben die Deutschen ans
den italienischen Beichslanden fem halten und ihre Herrschaft daselbst
nicht wieder aufleben lassen.
Es erhebt sich indessen noch ein anderer, gewichtiger Einwand:
konnte Clemens im Ernst daran glauben, dass sich die Erblichkeit der
deutschen Krone yerwirklichen lasse? Der Gang der deutschen Ge-
schichte hatte dahin geführt, das Wahlrecht der Fürsten immer mehr
za erweitem und zu kräftigen. Ohne eine f5rmliche Wahl konnte in
Deutschland niemand König werden; und längst hatten die Fürsten
beansprucht, dass sie wählen könnten, wen sie wollten. Nach den
Yoi^ängen von 1257 schien die Königswahl das dauernde Vorrecht
eines Gollegiums von sieben Fürsten werden zu sollen; denn in allen
Verhandlungen des Processes zwischen Richard und Alfons war von
diesen wie vom Papstthum stillschweigend oder ausdrücklich das be-
sondere Becht der Kurfüsten anerkannt worden. Ein Königthum, das
allein auf dem Erbrechte beruhte, widerstritt nicht nur der ganzen
bisherigen Entwicklung Deutschlands, sondern auch dem, was in Deutsch-
land als Secht galt, und es musste gerade bei den mächtigsten Fürsten
anf den entschiedensten Widerspruch stossen. Dass dieser sich hätte
überwinden lassen, erscheint uns fast undeukbar. Aber man darf doch
wohl sagen, dass die Menschen in der Mitte des 13. Jahrhunderts die
Dinge etwas anders ansehen mussten als wir, die wir den späteren
Verlauf der deutschen Geschichte vor Augen haben. Der Gedanke,
dass Deutschland trotz der Wahl im Grunde ein Erbreich sei, wurzelte
noch tief im Empfinden der Menschen. Den Beweis liefern allein
schon die verschiedenen Versuche Konradin zum Könige zu erheben,
als er noch ein Knabe war; und dieser hat, ohne gewählt zu sein,
es gewagt in Deutschland königliche Rechte auszuüben i), was gewiss
nicht ohne Zustimmung seiner Umgebung geschehen ist. Es soll damit
nicht behauptet werden, dass die Herstellung eines reinen Erbkönig-
thnms in Deutschland zweifellos durchführbar gewesen wäre; aber es
kaun nicht befremden, wenn auch die klugen Staatsmänner der Curie
in jener Zeit an die Durchführbarkeit glaubten, wofern Königthum
und Papstthum einig waren. Haben doch auch später noch die Habs-
burger dieselbe Ueberzeugung gehabt, denen Einsicht in die deutschen
Verhältnisse niemand absprechen wird.
Freilich die Frage nach dem Wie bleibt offen, und es scheint
zwecklos alle in Betracht kommenden Möglichkeiten zu erörtern. Es
mag der Hinweis auf die Thatsache genügen, dass alle die grossen
*) Hampe, Eonradin 56, 108.
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so C. Bodenberg.
Verluste an Macht und an Beehten, welche das deutsche Eönigthum
in den letzten ewei Jahrhunderten erlitten hatte, ihre vomehmste Ur-
sache in der Feindschaft des Papstthums gehabt haben: während König
und Papst sich bekämpften, konnten die Fürsten gewinnen. Wenn
jetzt das PapstÜium ein Interesse daran erlangte, nachärfickUdi für
das Eömgthum einzutreten, so konnte sich in der That vieles ändern.
Nicht lange nachher taucht der Satz auf, dass den Eurf&rsten ihr
Wahlrecht von der römischen Kirche übertragen sei; derselbe ist 1279
von den Kurfürsten, 1303 von König Albrecht förmlich anericannt
worden^); er kann an der Curie sehr wohl weit früher ausgesproeh^i
sein>). Diese Theorie liess sich gegen die Kurfürsten benutzen: das
Papstthum, welches ihnen das Wahlrecht verliehen hatte, konnte es
ihnen auch wieder entziehen. Allein man braucht nicht anzunehmen,
dass Clemens sofort in der schroffen Weise vorzugehen gedachte ; denn
im Juni 1267 hatte er, wie wir sahen s), Alfons angedeutet, dass das
Werk, welches er vorhabe, sich vielleicht erst unter seinen Nachfolgern
vollenden würde. Also längere Zeit war für die Durchführung in Aus-
sicht genommen. Es kann demnach ein Abkommen auf der Grund-
lage beabsichtigt gewesen sein, dass das Papstthum sich verpflichtete
Richard und seine Nachkommen zunächst thatsächlich in den erblichen
Besitz des deutschen Reichs zu bringen und darin zu erhalten, wofür
inzwischen diese, ohne ihren Rechten förmlich zu entsagen, in Italien
nicht einzugreifen und keinen Anspruch auf die Kaiserwürde zu
machen hätten. Der förmliche Verzicht seitens des Königthums und
die förmliche Anerkennung der Erblichkeit seitens des Papstthums
mochten dann später in einem günstigen Augenblick nachfolgen. Na-
türlich sind das nur Vermuthungen.
Es kam uns darauf an zu zeigen, dass wenn Clemens IV. von gut
unterrichteter Seite die Absicht zugeschrieben wurde das Wahlrecht
der Kurfürsten aufzuheben, dies nicht so undenkbar ist, wie es auf den
ersten Anblick erscheint. Den sichern Nachweis, dass Pläne der Art,
wie sie hier entwickelt sind, an der Curie wirklich existirt haben,
liefert uns ein Schriftstück aus dem Jahre 1273. Nach langer Sedis-
vacanz war endlich 1271 ein neuer Papst gewählt worden, Gregor X.
Dieser berief am 13. April 1273 ein allgemeines Concil auf das fol-
gende Jahr nach Lyon *). Er forderte mehrere Prälaten auf, über die
'
0 Busßon 671 ; LL, H, 484.
«) Vgl. nachher das zur Wahl Rudolfs Bemerkte.
») Seite 22.
*) Potth. 20716.
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Zur Geechichte der Idee eineB deuteohen Erbreiches im 13. Jahrh. gl
Gegenstände, welche auf dem GoncU zu behandeln wären, Oatachten
oder D^ikschrifben einzureichen ^). Eine derselben, welche vor der
Wahl Rudolfs Yon Habsburg entetauden ist und den ehemaligei»
Meister des Predigerordens Humbertus de Bomanis zum Verfasser hat,
enthält folgendes Schlusscapitel ^).
De corrigendis circa imperium. Circa Imperium vacant videtur
constituendus yicarins, ad quem haberetur recursus propter guerras et
casus varios emergentes, vel addendo, quod statueretur cum pace co«
mitatus [?], quod rex Teutonie fieret non per electionem sed per suc-
cessionem et esset deinceps contentus xegao illo et magis timeretur et
magis iüstitia in regno Teutonie servaretur. Item quod in Italia pro-
videretur de rege uno Tel duobus sub certis legibus et statutis, habito
eonsensu communitatum et prelatorum, et per successionem regnarent
in posterum, in certis casibus possent deponi per apostolicam sedem;
aliquando enim Lumbardi regem habnerunt; yel quod rex in Lnm-
bardia institutus esset vicarias imperii in Tuscia vacante imperio^ et
imperatori confirmato et coronato per apostoUcam sedem, et non aliter,
r^pium recognosceret ut yassallus. Imperium enim quasi ad nihilum
est redactum, et a pluribus, quotquot fuerunt electi ad imperium seu
promoti, plura mala sub eorum dominio secuta sunt, et pax et unitas
tnrbata et strages hominum £EUste et pauca bona secuta; et alia multa
sunt^ que realiter persuadent, ut queratur modus aliquis conveniens ad
{HTOvidendum circa hoc, si yaleat inveniri.
Humbert entwickelt hier ein ganz neues, aber bereits völlig durch-
gearbeitetes politisches System. Deutschland soll ein Erbreich werden,
dafär aber sein Herrscher auf Deutschland allein beschränkt sein. Die
italienischen Beichslande werden abgetrennt und hier ein oder zwei
Könige mit Zustimmung der Städte und Prälaten eingesetzt Dieselben
sollen ihre Königreiche auf ihre Nachkommen vererben dürfen, aber
unter der Aufsicht des päpstlichen Stuhls bleiben, von dem sie in ge-
wissen Fällen abgesetzt werden können. Es wird indessen der Er-
wägung anheimgestellt, ob nicht in der Lombardei allein ein König
einzusetzen sei, der dann, so lange das Kaiserthum erledigt sei,
kaiserlicher Vicar in Tuscien sei. Der König der Lombardei erkennt
den vom Papste bestätigten und gekrönten Kaiser, aber nur einen
solchen, als Lehnsherrn an. Dass Tuscien, welche Begierungsform es
auch erhalten mochte, ebenfalls unter der kaiserlichen Lehnsoberhoheit
bleiben sollte, ist als selbstverständlich anzusehen. Ebenso ist es eine
stillschweigende Voraussetzung, dass so lange kein vom Papste be-
0 Baynaldi Ann. ecol. 1273, § 6.
*) Martöne, Ampi. coli. YII, 198.
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32 C. Rodenberg.
statigter und gekrönter Kaiser vorhanden ist, sowohl der König der
Lombardei als auch der Konig oder Vikar von Tnscien dem Papste
als dem Lehnsherrn des Imperiums unterstehen.
Bis so weit ist der Vorschlag des Humbert klar und in sich folge-
richtig. Nicht so leicht ist zu erkennen, welche Stellung er dem Kaiser
zugedacht hat, doch liegt das anscheinend weniger in der Sache als
in der üeberlieferung der Worte. Jedenfalls will er, dass der deutsche
Konig als solcher kein Anrecht mehr auf die Kaiserwürde habe.
Humbert findet, dass das Kaiserthum seine Aufgaben schlecht erfüllt
hat. Es deswegen ganz zu beseitigen, kommt ihm nicht in den Sinn,
und ein solcher Gedanke wäre seiner Zeit wohl überhaupt unfasslich
gewesen. Auch erkennt Humbert an, dass der Kaiser propter guerras
et casus varios emergentes unentbehrlich sei, natürlich in erster Linie
fßr das Papstthum. Aber er empfiehlt, dass man sich (wohl einst-
weilen) für das Lnperium mit einem Vicar begnügen solle, worunter
eine Person verstanden sein wird, welche die Pflichten des Kaisers
Yomehmlich zum Schutze des Papstthums und der Kirche übernahm,
aber die Ehren und Rechte desselben gar nicht oder nur in be-
schränktem umfange besass. Dass ein solcher Vicar nur yom Papste
ernannt werden könne, ergab sich von selbst; denn wenn das bis-
herige Keeht der deutschen Könige auf das Kaiserthum fortfiel, konnte
der Papst darüber frei und nach eigenem Ermessen verfügen, und er
konnte wie die kaiserliche Würde so auch die eines Vicars übertragen,
wem er wollte.
Man kann sich nicht leicht vorstellen, dass ein Mann von der
Stellung des ehemaligen Domiuicanermeisters in einem Schriftstücke,
das als Grundlage für die auf dem Concil zu verhandelnden Gegen-
stände dienen sollte, derartige Vorschläge gemacht hat, ohne sich in
Fühlung mit den an der Curie herrschenden Anschauungen und Be-
strebungen zu wissen. Damit soll nicht gesagt sein, dass er einfach
die Wünsche und Ziele des Papstes oder einer Partei an seinem Hofe
wiedergiebt; aber die Grundgedanken seines Planes können dem Vor-
stellungskreise, in dem man sich in Born bewegte, nicht ganz fremd
gewesen sein, nämlich dass der deutsche König als solcher keinen
Anspruch auf die Kaiserkrone und auf das italienische Keichsland habe
und über beides das Papstthum mehr Recht erlangen müsse als bisher.
Das waren aber Gedanken, wie sie schon Urban IV. ausgesprochen
hatte; und mit ihm stimmt Humbert auch darin überein, dass er als
italienische Beichslande nur die Lombardei und Tuscien nennt i) und
») Vgl. S. 10.
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Zur Geschichte der Idee eines deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 33
die Bomagna und die Mark Treviso nicht erwähnt, als wenn diese
mit dem Imperium nichts mehr zu thun hätten. Als neu ist bei
Humbert hinzugekommen die Erblichkeit der deutschen Krone, wie man
sofort erkennt, ein Zugeständniss, das dem deutschen König die zu-
gedachten Verluste erträglich und annehmbar machen sollte. Ver-
gegenwärtigen wir uns die Entwicklung, welche die Ideen ürbans IV.
vom Sommer 1263 bis zu Humbert im Jahre 1273 durchgemacht
haben, so haben die Absichten, welche wir Clemens IV. zuschreiben
zu müssen glaubten, nichts Auffallendes mehr. Sein Streben, die
Rechte des deutschen Königs in Tuscien zu beseitigen, entsprang dem
Verlangen nach einer Vorherrschaft des Papstthums in Italien; upd
wenn die deutschen Kurfürsten klagten, dass er ihr Wahlrecht au&u-
heben beabsichtige, so dürfen wir jetzt nicht mehr bezweifeln, dass sie
Grund zu Besorgnissen hatten.
Gregor X. war nicht der Mann, die umstürzenden Pläne, welche
ihm Humbert vortrug, sich zu eigen zu machen und in einer grossen
und kühnen Politik ihrer Verwirklichung entg^enzaführen. Kein
Gedanke beschäftigte ihn angelegentlicher als der eines neuen Kreuz-
zuges, für den er die ganze Christenheit zu gewinnen hoffte. Nachdem
das staufische Haus ausgestorben war, hatte das Papstthum von dem
ohnehin zerrütteten deutschen Beiche nichts mehr zu befürchten und
daher keinen dringenden Anlass, den alten Kampf zu erneuem. Eher
hatte es darauf zu achten, dass es nicht in die Abhängigkeit von
Karl von Anjou und von den Franzosen gerieth. Die Anträge Phi--
lipps III. von Frankreich ihm die Kaiserkrone zu verschaffen, lehnte
Gregor bestimmt ab ^). Eine Wiederaufrichtung des deutschen Beiches,
eine Restauration der deutscheu Herrschaft in Italien innerhalb ge-
wisser Grenzen, welche zwischen Deutschen im Norden und Franzosen
im Süden der Halbinsel ein politisches Gleichgewicht herstellten, das
dem Papstthum eine gesicherte Existenz in der Mitte gewährte, ähn-
lich wie einst zu den Zeiten als das Normannenreich in Süditalien
bestand, — das schien den Interessen der römischen Kirche am
meisten zu entsprechen; und Gregor verfolgte eine solche Politik um
80 lieber, als sie am vollkommensten zu seinem persönlichen Empfinden
stimmte, das Gegensätze zu versöhnen liebte. Aber auch dieser fried-
liche Papst hat sich den aggressiven Tendenzen, welche bisher an der
Curie geherrscht hatten, nicht entziehen können. Sie kommen zu
Zeiten sogar mit einer ungewöhnlichen Schärfe zum Vorschein, ^s
>) Heller, Dentschland und Frankreich bis zam Tode Rudolfs von Habs-
bnrg 20.
MitthefliuiffeD XVL 3
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34 ^' ftodenberg.
madit den Eindruck, dass wenn Gregor Einflüssen seiner Umgebung
einmal nachgab, er auf eigenen Willen yöl% verzichtete ^).
Es ist hier nicht der Ort, auf die Vorgeschichte der Erhebung
Budolfs von Habsburg einzugehen. Sicher ist, dass Gregor X. im
Jahre 1273 den deutschen Kurfürsten befohlen hat einen neuen Eonig
zu wählen^). Etwas ganz neues war ein solcher Befehl nicht; denn
in derselben Weise hatte schon Innocenz IV. am 21. April 1246 den
Erzbischöfen und den andern deutschen Fürsten, welche die Befugniss
hatten den römischen König zu wählen, die Wahl des Landgrafen
Heinrich Baspe von Thüringen anbefohlen*). Gregor X. fügte aber
jetzt noch die Drohung hinzu: sonst würde er dem Beiche einen
Herrscher geben ^). Dies Becht hatte sich Innocenz IV. nodi nicht
angemasst. Wohl hatte Clemens IV. 1266 verkündigt, dass er alle
weltlichen Fürsten, welche gegen sein Verbot Konradin wählen würden.
>) Im Dee. 1274 sehrieb der Cardiniil UbertuB an König Rudolf: Pono hiis
ecciam adicimus, quod licet dominus noster importuna nundorum regis Sycilie
coactuB ab instantia invitns vos reqoirat, ut terram Pedemontis yalidissimam
imperii partcm Ytalie ipsi regi Sjcilio concedatis, idemque faciant alii cardi-
nales, nolite tamen aliquatenus assentire, sed vos congrue quod boc facere nop
possitia excusetis. Seimas enim ab ipso domino nostro firmissimef quod excasa-
tionem vestram niehil moleste recipietf omn eontra votam suum hee roget; Red-
lich, Wiener Briefisamml. (Mittbeil. a. d. yatic Archive II) 42, n. 38. Der Heraus-
geber stellte mir die Bogen schon vor dem Erscheinen des Buches freundlichst
zur Verfügung.
*) V. d. Ropp, Werner v. Mainz 72, Not. 3; Heller 47.
*) Potth. 12071 : universitatem vestram monemas, rogamus et bortamur
attente, mandantes in remissionem peccaminum ininngendo, qnatinns de gratia
Spiritus sancti confisi eondem lantgravium in Romanorum regem, in imi>erato-
rem postmodum promovendum, cum prefatum imperium ad presens vacare nos
catur, unanimiter absque dilationis dispendio eligatis. Als Innocenz IV. Fried
rieh IL 1245 zu Lyon absetzte, hatte er nur erklärt: Uli autem, quibus in eo-
dem imperio imperatoris spectat electio, eligant libere successorem ; Potth. 11733,
*) EUenhardi Chron. 88. XVII, 122 : inito oonsilio precepit prindpibus Ale
manie, electoribns dumtazat, ut de Romanorum rege, sicat sua ab antiqua et
approbata consuetudine intererat, providerent infra tempus eis ad hoc a domino
papa Gregorio statutum ; alias ipse de consensu cardinalium Romani imperii pro-
videre vellet desolationi. Kauclerus, Vol. H, gen. 43, Coloniao 1579, p. 965 be-
richtet Folgendes: Tandem Gregorius X. pontifex praecepit electoribus ecclesiasti-
cis sub poena privationis officii, saecularibus vero principibos sab poena excom-
municationis, ut sine cunctatione se resolverent et ecclesiae advocatum darent;
alioqui ipse hoc facert. Nauclerus hat manchmal gute Nachrichten, für die wir
andere Quellen nicht besitzen. Die Straibestimmungen, welche er als einziger
giebt, erwecken Vertrauen zu seiner sonstigen Glaubwürdigkeit. Andere Beleg-
stellen für die Drohung Gregors sind mir nicht bekannt ; aber diese selbst scheint
mir auch damit genügend gesichert.
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Zur Geschichte der Idee eines deutschen firbreiches im 18. Jahrh. 35
bis in die vierte Generation des Rechts, den Bonianoram rex zn
wählen, beranbe^); als aber 1268 von deutscher Seite demselben
Papste vorgeworfen wurde, dass er eigenmächtig das Reich besetzen
wollte, hatte er gegen eine solche Unterstellung auf das lebhafteste
protestirt ^). Gregor X. ist der erste gewesen, welcher vor aller Welt
den Satz ausgesprochen hat, dass der Papst das Wahlrecht der Eur-
fclrsten unter Umständen beseitigen und die päpstlichen Ernennung
an die Stelle setzen könne 3).
Die Drohung Ghregors scheint die schon begonnene Wahlbewegung
in Deutschland beschleunigt zu haben, und am 1. October 1273 wurde
Rudolf von Eabsburg gewählt Nach der Krönung suchte der Erz-
bischof von Köln im Namen der Wähler die päpstliche Approbation
nach^), aber schnell ist dieselbe nicht gewährt worden. Gewiss lag
die Ursache der Verzögerung zum grössten Theil in der feindlichen
Haltung des Böhmenkönigs Ottokar and in den Ansprüchen, welche
Alfons von Castilien auf das Reich machte, daneben aber auch in den
Forderungen des Papstthums. Als der königliche Kanzler Otto Propst
von S. Wido zu Speier im December 1273 zum ersten Male wegen
der Anerkennung Rudol£s an die Curie geschickt wurde, hatte er keinen
Erfolg; aber er wird ungefähr erfahren haben, welche Bedingungen
vom Könige vorher zu erfüllen waren. Für seine zweite Reise an den
päpstlichen Hof wurde er am 9. April 1274 mit den ausgedehntesten
Vollmachten ausgerüstet: er durfte alle Privilegie(n, welche Rudolfs
Vorgänger im Reiche der römischen Kirche verliehen hätten, erneuern
und dazu alles versprechen und thun, was der Papst wünsche, vor-
ausgesetzt dass dadurch das Reich nicht zerstückelt würde ^). Rudolf
fürchtete also, dass der Papst eine Abtretung von Reichsgebiet ver-
langen würde. Davon ist allerdings in den Unterhandlungen, so weit
wir sie kennen, nicht die Rede gewesen ; wohl aber suchte Gregor die
territorialen Rechte und Ansprüche, welche das Papstthum besass, in
jeder erdenklichen Weise zu sichern und vor Eingriffen Rudolfs zu
schätzen. Am 6. Juni 1274^) erneuerte der königliche Kanzler die
Urkunde Ottos IV. für die römische Kirche vom Jahre 1201 und die
«) Potth. 19816.
*) Seite 25 u. 26.
*) Auch in Frankreich scheint man damals von dem Rechte der Kurfürsten
gering gedacht und die Entscheidung des Papstes als das wesentlichste Moment
angesehen xu haben; y. d. Kopp 70, Not. 2. Vgl. oben S. 27.
*) LL. II, 393.
«) LL. II, 394.
«) LL. II, 395; Theiner, Cod. dipl. dorn. temp. s. sedis I, 182, n. 330.
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3dby Google
36 C* Rodenberg.
Friedrichs II. aus den Jahren 1213 und 1219, also die Urkunden, in
denen die mittelitalienischen Gebiete, welche Innocenz III. occapirt
oder, wie es hiess, recaperirt hatte, an das Papstthum abgetreten und
die Auslieferung der noch nicht recuperirten zugesagt war. Femer
beschwor der Kanzler in die Seele des Königs Budolf, dass dieser nie
von dem Gut der Kirche oder von dem, was ihre Yassallen unter
irgend einem Bechtstitel inne hätten, etwas in Besitz nehmen oder
angreifen würde. Die anwesenden geistlichen Fürsten mussten diese
Zusicherimgen sofort, die Laienfürsten sollten sie später bestätigen
und Budolf sie vor der Kaiserkrönung durch einen Eid erneuern.
Also auch für Gregor X. standen die italienischen Territorialinteressen
des Papstthums im Vordergründe, ganz wie es zur Zeit ürbans IV.
und Clemens IV. gewesen war.
Am 26. September 1274 erkannte Gregor X. Budolf von Habs-
burg als König an. Die Form, in der es geschah, war eine ungewöhn-
liche. Während bisher approbare und confirmare der technische Aus-
druck gewesen war, kleidete Gregor seine Bestätigung in die Worte
te regem Bomanornm .... nominamus und sprach an anderen Stellen
Yon der denominatio regia, welche er Budolf ertheilt hätte ^). Er hatte
diesen bis dahin als in Bomanorum regem electus bezeichnet; indem
er ihn Bomanorum rex nannte, gewährte er ihm das, was die Kur-
fürsten nachgesucht hatten, die approbatio ^). Es fragt sich aber, wes-
wegen der Papst bei der bisher üblichen Form nicht geblieben ist.
Seine Neuerung war jedenfalls eine überlegte; denn, wie er selbst
sagt, fasste er den Beschluss, Budolf Bomanorum rex zu nennen, nach
Berathung mit den Cardinälen. Sollte damit schärfer als bisher oder
milder das päpstliche Approbationsrecht zum Ausdruck gebracht werden?
Wer eine Milderung annimmt s), ,muss dafQr erhebliche Gründe
beibringen; denn es würde gegen alle politischen Traditionen der
Curie gewesen sein, wenn ein gemeinsamer Beschluss des Papstes und
der Gardinäle dahin gegaugen wäre, nur aus Gefälligkeit gegen eine
Person ein Becht oder einen Anspruch der römischen Kirche abzu-
>) Theiner, Cod. dipl. I, 186, n. 332; Potth. 20929: Licet itaque non sine
causa distulerimus hactenas regiam tibi denominatiouem ascribere, cum fratnbas
tarnen nostris nuper deliberatione prehabita te regem Romanorum de ipeomm
consilio nominamus.
*) Engelmann 59. Ich sehe nicht, wie man anders als dieser das Wort
nominare verstehen kann. Was Zisterer, Gregor X. und Rudolf v. Habsburg 68
und 112 dagegen vorbringt, scheint mir verfehlt.
*) So Lindner, Deutsche Gesch. unter den Habsburgem und Luxemburgern
(Bibliothek deutscher Gesch.) I, 29.
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Zur Geschichte der Idee eines deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 37
schwächen oder zu yerdunkeln. Ein Zwang, auf Badolf besondere
Bücksieht zu nehmen, lag nicht vor, da dieser mit allem zufrieden
war, wenn er nur die Anerkennung und Unterstützung Gregors ge-
wann. Und vollends, nachdem die Kurfürsten kein Bedenken getragen
hatten in ihrem Gesuche das Wort approbatio zu gebrauchen, erscheint
es unmöglich, dass Papst und Gardinäle dies Wort vermieden haben
sollten, um die Empfindungen des Königs zu schonen.
Es bleibt damit nur übrig, dass mit der Neuerung das päpstliche
Approbationsrecht verstärkt oder erweitert werden sollte. Einige neuere
Forscher haben an unserer Stelle nominare mit „ernennen^ übersetzt ^).
In der That li^ in dem Worte eine Zweideutigkeit Gewiss würde
in dem Sprachgebrauch der Zeit «zum König ernennen '^ gewöhnlich
heissen in regem nominare. Allein nominare bedeutete doch auch , er-
nennen* oder ynominiren'; und es ist beachtenswerth, dass dieses
Wort in päpsüichen Schreiben benutzt wird, um die Thätigkeit der
Kurfürsten bei der Königswahl zu bezeichnen. Alexander lY. im Jahre
1256 und übereinstimmend ürban lY. 1262 schreiben^): mandamus,
quatinus prefatum Gonradum puerum nuUatenus in regem eligas nee
nomines neque consentias in eundem, ita quod excommunicatus ezistas,
si contra mandatum nostrum facere vel venire presumpseris et eundem
Gonradum nominaveris vel elegeris aut in ipsum consenseris; und diese
Zusammenstellung wiederholt sich öfter, ebenso die Yerbindung no-
minatio und electio. Wenn Gregor X. in die Bestätignngsurkunde
mit dem Worte nominare eine bewusste Zweideutigkeit einfliessen
lassen wollte, damit man später mit einem Schein von Becht daraus
nachweisen könne, dass der Papst Budolf zum Bomauorum rex nomi-
nirt habe, so wäre das etwas, was in der Geschichte des Papstthums
nicht vereinzelt dasteht. Man denke an die Yorgänge von Besan^on
im Jahre 1157 und daran, dass ürban lY. stillschweigend neben den
Bomanorum rex einen rex Theutoniae gestellt hat Entscheidend aber
für die Beurtheilung unserer Stelle ist etwas Anderes. Gregor hatte
den Kurfürsten angedroht, dass wenn sie keinen König wählten, er
selbst einen solchen ernennen würde. Wer an die Bichfcigkeit dieser
Kachricht glaubt, der muss auch glauben, dass Gregor, als er mit dem
Worte nominare die bisherige Approbationsformel veränderte, eine Er-
weiterung der päpstlichen Bechte beabsichtigt hat 8).
^) Engelmann 59, Not. 1.
«) Potth. 16606, 18348.
•) Als Gregor am 13. Dec. 1274 an Ottokar von Böhmen verschiedene Er-
mahnungen richtete, schrieb er ihm nnter andern : quod . . . nos ac sedem ean-
dem, qui prefiito regi (Rudolf 0) deesse non possumus, sed favorabiliter ipsius
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38 C. Roden berg.
Indem ürban IV. den deutschen König in einen Bomanomm rez
und einen rez Theutoniae theilte, ergab sich die Gonsequens, dass als-
dann der Papst wie den fiomanorum iraperator so auch den Rotna-
norum rez zu ernennen habe ^). Man kann nun zwar nicht sagen^
dass Gregor X. nach dem Vorgänge von ürban IV. und Humbert de
Bomanis eine Trennung des Imperiums vom deutschen Reiche bestimmt
ins Auge gefasst hat; denn er bezeichnet die Eurfärsten als principes
Yocem in electione imperatoris habentes, und dies geschieht an Stellen,
wo er das Wort imperator recht gut hätte vermeiden können'). In-
dessen sichtlich war der Satz, dass der Papst eigentlich das Recht
habe die kaiserliche Würde ft'ei zu vergeben, an Qregor nicht spurlos
Yorübergegangen. Diese Vorstellung bildete freilich f&r ihn nicht eine
sich allezeit gleichbleibende, starke und lebendige üeberzeugung, die
sein Handeln leitete; aber er glaubte doch daran. Indem er nun
anderseits an der überlieferten Verbindung des deutschen Reichs mit
dem Imperium festhielt, erfiMste far ihn die Befugniss, welche er über
das Eaiserthum zu haben meinte, auch das deutsehe Eönigthum; und
so gelangte er dahin, dass er unter Umständen auch den deutschen
Thron eigenmächtig besetzen dürfe.
Allein zu anderer Zeit hat Gregor dazu geneigt, den Romanorum
rez nur als Beherrscher von Deutschland gelten zu lassen. Wir haben
zwar keine Nachricht, dass er erklärt hätte, Rudolf könne mit seiner
Zustimmung in Italien Regierungsrechte ausüben ^) ; wir sehen jedoch,
dass er ihm darin eigenmächtig Grenzen gezogen hat. Es entsprach
seinen Wünschen und er hat Rudolf selbst angetrieben, dass er die
iustitie adesse proponimos et quasi operi manuum nostrarum porrigere dexteram
in ipsiuB de cetero favorabili prosecutione tenemur, habere merearis in taia bene-
pladtis promptiorea; Potth. 20963. Also den König Rudolf oder seine iostitia
bezeichnete Gregor als opus manaum nostrarum !
») Seite 7.
«) Potth. 20969, 20994.
>) Immerhin i^ aber bemerkenswerth, dass in einem Schreiben vom No-
vember 1274 ein Rudolf befreundeter Cardinal mit Nachdruck betont, der König
müsse, wenn er in Italien die ihm zustehenden Rechte aosüben wolle, sich dazu
der Mitwirkung des Papstes versichern. Er räth ihm Gesandte an die Curie zu
schicken und fährt dann fort : Hü sedule devocionis suggestione ipsum dominum
nostrum efficaciter inducere poterunt, ut in presenciarum monitis oportunis Yta-
licos dictioni imperiali subiectos inducat et imperiali litterali informacioni iubeat^
intendere et parere vobis de cetero. Sic enim a predecessoribus vestris Fr(ede-
rico) et 0(ttone) novimus observatum. Weiter empfiehlt er ihm Machtboten zu
instruiren, qui mandatis apostolicis iulciendi statim Ttaliam adire queant; Red-
lich, Wiener Briefsamml. 40, n. 37; vgl. n. 36.
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Zur Geschichte der Idee eines deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 39
Obergewalt des Beidies in Italien wiederaofriehte ^) ; aber Tuscien hat
er dabei anagenommen. Man hätte erwarten sollen, dase mit der An-
erkennung Rudolfs als Bomanorum rex der Beichsricariat T<m Karl
von Anjou in diesem Lande sofort sein Ende erreichte. Als Clemens IV.
im Jahre 1267 den sidlisehen König zum paeiarios daselbst «mannte,
hatte er bei Strafe der Excommmiication und des Interdiets bestimmt,
dass sein Amt erlSschen solle, sobald es einen Ton der römischen
Kirche approbirten Bomanorum rez>) oder Kaiser gäbe. Diese Be-
sebranknng war zwar nicht wiederholt, als der Papst 1268 Karl zum
BdchsYiear von Tuscien machte. Aber sie war selbstverständlich; denn
handelte Clemens nicht in Vertretung eines zur Zeit nicht Torhandenen
Kaisers oder eines Bomanorum rex, der die Anwartschaft auf das
Kaiserthum hatte, so Uess sich nicht leicht ein Becht construiren, nach
welchem der Papst kaiserliche Beamte ernennen könnte. Trotzd<an
blieb Karl auch nadi der Approbation Budol& Beicharicar, und Gregor
hat weder Excommunication noch Interdiet über ihn rerhängi Er
hat ihm in seinen Schreiben nicht einmal angedeutet, dass es jetsrt
f&r ihn Zeit sei sich aus Tusden zurückzuziehen. StiUsohweigend
liees ex ihn in seiner Stellung, und seine Bemühungen gingen nur
dahin, einen Gonflikt zwischen Budolf und Karl zu verhüten s). Es
ist unverkennbar, dass Ghregor verlangt hat, Budolf müsse sich in
seinem Verhalten gegen Italien nach den Wünschen des Papstes richten.
Und Budolf hat dch gefügt Als er 1275 zur Wiederherstellung der
Beichsgewalt Machtboten nach Italien sandte, bevollmächtigte er sie
nor für die Lombardei, die Bomagna, den Patriarchat Aquileja und
die Hark Treviso *\ aber nicht ftr Tuscien. Gregor bestellte zu ihrer
ünterstütznng einen päpstlichm Legaten, womit er zu ihrer Entsen-
dung gldchsam seine Zustimmung aussinrach und über ihre Thätigkeit
eine Controle ausübte.
') Potth. 20968, 20992, 21036 etc.
*) Hier ist natürlich unter dem Romanorum res in herkömmlicher Weise
der Beherrscher von Deatichland, Burgond und Italien verstanden, w^her zu-
gleich ein Anrecht auf die Kaiserwürde hatte; denn imperio vacante nahm Cle-
mens die Befdgniss einen paeiarios in Tuscien einzusetzen för sich in Anspruch ;
vgl 8, 13.
•) Redlich, Die Anftnge E. Rndolfii L; Mitth. d. Inst. X, 361.
*) Fideer, Forschungen s. Reichs- u. Redhtsgesch. Italiens II, 451. In dem
Beglauhignngsschreiben für sie bezeichnet sich Rudolf nach Francisci Pipini
Chron. ap. Muratori, SS. IX, 720 als Romanorum rex semper augustus, vicarius
sacri Romani imperii; vgL Ficker, 1. c. 459. Der bessere Druck bei Winkel-
mann, Acta imp. ined. ü, 86, n. 101 hat jedoch statt »vioarius« »universis«, was
zweifellos richtig ist.
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40 C. Rodenberg.
Hier sehen wir wieder den Einflnss der Ideen ürbans lY. und
Hnmberts. Man vermisst aber bei Gregor X. überall die strenge Folge-
ricLtigkeit Die Ursache liegt darin, dass er den Begriff des Boma-
nomm rex nicht mit derselben Schärfe gefasst hat wie ürban lY.
Dieser hatte zwischen einem rex Theutoniae and einem Bomauorum
rex geschieden ; und dann besass, wie oben entwickelt ist ^), der rex
Theutoniae kein Recht auf die italienischen Beichslande. Gregor hin-
gegen liess den Bomanorum rex in seiner früheren Doppelstellui^ als
Herrscher von Deutschland und als Gandidaten für die Kaiserkrone.
So kam es, dass er auf der einen Seite dem Bomanorum rex, indem
er dessen Wähler als Wähler des Kaisers bezeichnete, ein Anrecht
auf das Imperium zusprach, dasselbe aber auf der andern Seite leug-
nete, indem er ihm die herkömmlichen Befugnisse in Italien minde-
stens nicht YoU zuerkannte.
Dieselbe Inconsequeuz Gregors, oder wohl richtiger die Abhängig-
keit von den Einflüssen seiner jeweiligen Umgebung bemerkt man
weiter in der wechselnden Haltung, welche er den italienischen Beichs-
landen gegenüber einnahm^). Anfangs war er damit einverstanden,
dass die Machtboten Budolfs ihre Thätigkeit auch auf die Bomi^na
ausdehnten. Im December 1275 jedoch, als er von der Zusammen-
kunft mit dem Könige zu Lausanne zurückkehrend mit den Cardinälen
in Bologna zusammentrai^ zog er plötzlich in Zweifel, ob die Bomagna
überhaupt zum Beiche gehöre und nicht yielmehr Eigenthum der rö-
mischen Kirche sei. Damit lenkte er in die Bahnen der Partei am
päpstlichen Hofe ein, welche eine Yergrösserung des Kirchenstaats er-
strebte. Gregor starb am 10. Januar 1276« Mehrere Päpste folgten
sieh in schnellem Wechsel Aber die curiale Politik hielt unverändert
das Ziel im Auge, die Bomagna für die Kirche zu erwerben. Und
jetzt ist ziemlich unverhüllt der Satz ausgesprochen, dass der Boma-
norum rex ohne Genehmigung des Papstthums in den italienischen
Beichslanden keine Bechte ausüben könne ; denn mehrfach ist Budolf
bemerkt worden, dass er nicht nach Italien kommen dürfe, bevor er
sich nicht mit der römischen Kirche verständigt hätte*). Schliesslich
ist die Bomagna am 14. Februar 1279 von Budolf dem Papste Nico-
laus III. endgültig überlassen worden.
Mit diesen Ausführungen dürfte der Nachweis erbracht sein, dass
die neuen Ideen, welche ürban IV. angeregt hatte und welche später
«) Seite 8.
«) Ficker, Forschungen II, 452.
8) Potth. 21107, 21182, 21250; Böhmer, Acta imp. sei. 699, a 999.
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Zur Geschichte der Idee eines deutschen Erbreiches im 13. Jahrh. 4|
weiter aasgebildet waren, zur 2^it Oregors X. an der Curie fortlebten
und fortwirkten. Sie liefen darauf hinaus, dass das Papstthum über
die kaiserliche Würde frei yerfügen und die deutsche Herrschaft in
Italien beseitigt werden sollte. Als Gorrelat dieser Forderungen er-
scheint bei Clemens IV. und Humbert de Bomanis das Zugestandniss
der Erblichkeit an das deutsche Eönigthum. Wir dürfen darnach
unbedenklich annehmen, dass dieser Punkt ebenfalls in den politischen
Kreisen der Curie weiter erwogen und besprochen ist Zwar deutet
nichts darauf hin, dass darüber zwischen Gregor X. und Rudolf unter-
handelt worden wäre. Aber zu demselben Jahre 1279) in dem Rudolf
die Romagna an die römische Kirche abtrat, berichtet Ptolomaeus Ton
Lucca ^) : Quo etiam tempore, ut tradunt historie, Nicolaus III. cum
Rodulpho iamdicto tractat super novitatibus ÜEteiendis in imperio, nt
totum impehum in quatuor dividatur partes, videlicet in regnum Ala-
mannie, quod debebat posteris Rodulphi perpetuari, in regnum Yien-
nense, quod dabatur in dotem uxori CaroH Martelli filie dicti Rodulphi.
De Italia Tero preter regnum Sicilie duo regna fiebant, unum in Lom-
bardia, aliud yero in Tuscia, sed quibus darentur, nondum erat ex-
preesum, sed suspicandi satis erat materia. Das war ein ganz ähn-
licher Plan, wie ihn Hnmbert de Romanis Qregor X. vorgelegt hatte;
und auch hier zeigt die Fassung des Berichts, dass die Initiative zu
den Verhandlungen von der Curie ausging. Für den weiteren Verlauf
derselben verweise ich auf die Eingangs citirte Abhandlung von Busson.
Die Idee eines deutschen Erbreiches ist also nicht auf deutschem'
Boden erwachsen. Sie ist nicht entstanden, weil die Deutschen ihre
öffentlichen Zustände als gänzlich unbefriedigend und unhaltbar an-
sahen; sondern sie verdankt ihr Dasein einer politischen Berechnung
des Papstthums. Indem ürban IV. von dem Romanorum rex einen
rex Theutoniae unterschied, führte er in päpstliche Urkunden unmerk-
lich eine Theorie ein, welche der römischen Kirche die Möglichkeit
gewährte, dem deutschen Königthum die bisherigen Rechte auf die
Kaiserkrone und auf die italienischen Reichslande zu bestreiten. Wie
es scheint, that er dies in dem Streben, das Papstthum und seine
Interesseu und Ansprüche für den nicht unwahrscheinlicheu Fall sicher
zu stellen, dass einmal in Deutschland ein König erhoben würde, der
sich nicht gefügig zeigte, dessen Macht aber auch nicht zu brechen
wäre. Wenn aber die Herrschaft; über Deutschland ein Anrecht auf
das Imperium nicht mehr schuf, so konnte der Papst mit der Kaiser-
krone schmücken, wen er wollte; und die italienischen Reichslande,
«) Eist, eed., Muratori ÖS. XI, 1188.
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42 ^' Rodenberg.
dtt sie Tkeile des Imperiums^ aber nicht Ton Deutschland waren, ge-
riethen gaius unter den Einfluss der römischen Kirche. Was An&ngs
wohl nur eine Massnahme der Yertheidigung hatte sein sollen, lenkte
die Blicke der Curie auf ein Ziel, dessen Erreichung die grössten An«
8trengung>en und Opfer rechtfertigte. Schon Urban IV. scheint an
eine Erweiterung des Kirchenstaates durdi Beichsgebiet gedacht so
habeOw Sein Nachfolger Clemens IV. ist Eum offenen Angriff auf die
Beehte des Seichs in Italien übergegangen; es geschah unter dem Bin^
drucke der Schlacht ron Benevent 1266, i^s die Kirche über die
imperiale Idee, wie sie dos staufische Haus vertrat, endgültig su triam-
phtren schien. Clemens hat für das Papstthum kaiBerliche Beehte in
Tuscien beansprucht und ausgeübt; und bei ihm oder in seiner Um-
gebung ist der Gedanke entstanden, dass man dae deutsehe Kdnigthum
für die päq^stlieh^i Wünsche und Forderungen gewinnen müsse, indem
müia ihm die Erblichkeit zusicherte. Als die Erblichkeit aufhanchte,
war sie also gedacht als eine Entschädigung an das deutsche König-
thnm für die Pr^egebung seiner bisherigen Writstellung.
Die Zumuthnug war demüthigend. Indessen die politischen Zu-
stande Deutsehlands in jener Zeit waren derartige, dass Bealpolitilnr
wie Budolf von Habsburg und sein Sohn Albrecht durchaus bereit
waren auf einen solchen Tausch einzugehen; die Vortheile, welche
ihrem Hause und auch dem deutschen Beiche damit in Aussieht stand»,
waren handgreiflich. Allein alle Unterhandlungen zwischen ihnen
usd den Päpsten haben zu keinem erkennbaren Ergebniss geführt.
Budolf hat der romischen Kirche die Bomagna abgetreten, und dieser
Schritt dürfte mit jenen Plänen in Verbindung stehen. Aber die
übffigen italienischen Beiehslande blieben in der Theorie waugstens
unter der ObergewiJt der deutschen Könige, und ebenso haben sich
diese den iJten Anspruch auf die kaiserliche Würde bewahrt Ander-
seits ist es in Deutschland nicht einmal zu einem ernsten Versuch
gekommen, das Wahlrecht der Kurfürsten abzusdiaffm oder auch nur
in Frage zu stellen.
Damit rerlieren die Pläne selbst nicht ihr historisdies Interesse.
Die Versuche, sie zu yerwirklichen, bilden eine bemerkenswerthe Phase
in der Geschichte des Papstthums; und es ist wohl kein Zu&ll, dass
es zwei französische Päpste waren, welche sie einleiteten. Das firan-
zösische Selbstgefühl war so gewachsen, dass es den bisherigen Vorzug
der Deutschen, das Kaiserthnm zu besitzen, nicht mehr als schlechtweg
selbstverständlich hinnahm. Durch die ganze Politik Urbaas IV. und
Clemens IV. zieht sich der Gedanke, dass Frankreich der Bivale
Deutschlands in der Vorherrschaft des Abendlandes geworden sei und
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Zur Geschichte der Idee eines deutschen Erforeiches im 13. Jahrh. 43
das8 man das Eaisertham mit französischer Hülfe bekämpfen müsse
and überwinden könne. Auf diesem Boden, aus dem Bewosstsein eines
starken Bückhalts erwuchs an der Curie der Wunsch und die Hoff-
nung, die kaiserliche Gewidt in völlige Abhängigkeit von der päpst-
lichen zu bringen. Manche und nicht unbedeutende Erfolge hat das
Papstthum auf diesem Wege noch errungen, aber das letzte Ziel, die
freie Verfügung über die kaiserliche Würde, hat es nicht erreicht. Seit
zwei Jahrhunderten war dies der erste grosse Versuch die Prärogative
des Papstthums gegenüber dem Eaiserthum zu erweitem, welcher ge-
scheitert ist.
Aber auch für die Beurtheilung der inneren Zustände Deutsch-
lands sind jene Pläne lehrreich. Männer, deren Saehkenntpiiss aud
politische Einsicht unbestreitbar gewes^i ist, wie die Päpste und die
ersten Habsburger, rechneten mit dem kurfürstlichen Wahlrecht nicht
als mit einer unabänderlichen Thatsache, sondern glaubten, dass die
Erblichkeit der Krone sich noch verwirklichen lasse. Auch wenn wir
ihre üeberzeugung nicht theileu, bleibt sie uns doch werthvoU als
Zeugniss, wie lebendig noch die Vorstellung war, dass Deutschland im
Grunde ein Erbreich sei.
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Neue Forschungen über die Entstehung des Kur-
kollegs.
Von
Gerhard Seeliger.
I.
Nachdem Maarenbrecher seine anziehende Geschichte der deutschen
Königswahlen veröfiFentlicht (1889) und diese eine Seite der Verfas-
sungsbildung Yon allgemeineren Gesichtspunkten aus im Zusammen-
hang mit den Momenten der politischen Entwickelung überhaupt er-
örtert hatte, war — abgesehen von einem Aufsatz Bodenbergs ^)
— während einiger Jahre die Kurfürstenfrage nicht behandelt worden.
Erst das Jahr 1893 brachte uns fast gleichzeitig wieder zwei Schriften :
die Arbeit eines Anfängers^) und die Studie eines auf dem Gebiete
der mittelalterlichen Geschichtsforschung längst erprobten Gelehrten ^).
Kirchhöfer wollte yomehmlich über die bisher geäusserten An-
sichten kritisch referieren, Lindner dagegen „eine neue und endgil-
tige Lösung^ geben.
Es ist gewiss nicht leicht, sich in der weitschweifigen Litteratur
der Kurfürstenfrage zurechtzufinden. Kirchhöfer hat sich mit den
älteren Ansichten und mit den Quellen in gleicher Weise vertraut ge-
macht und seine Schrift verdient in dieser Hinsicht volle Anerkennung.
') Ueber wiederholte deutsche Eönigswahlen im 13. Jahrhundert. Gierkes
Untersuchungen z. Staateg. Heft 28. 1889.
>) Kirchhöfer, Zur Entstehung des Curcollegiums. Halle 1893.
') Th. Lindner, Die deutschen Königswahlen und die Entstehung des Kur-
fOrstenthums. lieipzig 1893.
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Neue Forschungen über die Entstehung des Eurkollegs. 45
Die AuBfÜhrongen zeigen von Fleiss und kritischer Schulung, aber
die Wissenschaft nennenswert zu fördern, vermochten sie nicht. Denn
die umständlichen Zusammenstellungen der yerschiedenen Ansichten
— selbst der alte Gemeiner wird mitunter berücksichtigt — erfüllen
noL E. kein wissenschafüiches Bedürfnis. In anderem Zusammenhang
werde ich auf Manches zurückkommen, hier möchte ich zunächst zwei
Punkte aus E.s Buch hervorheben. Einmal die allerdings etwas un-
sicher geäusserte Vermutung (S. 39. 44), dass schon im 12. Jahrhun-
dert „die grossen Fürsten als solche in den ersten Stellen das Wahl-
recht ausübten", d. h. vor der Masse der weltlichen Wähler abstimmten.
Dann den Gedanken, dass im 13. Jahrhundert die Bildung der sieben
Wahlfürsten aus dem Bedürfiiis nach bestinunten Wahlzeugen bei der
römischen Kurie erwachsen sei, dass auf Grund einer päpstlichen
Forderung die Zeugnisfahigkeit einiger Fürsten ausgebildet ^urde, dass
hierauf diese Zeugnisfahigkeit ihren Inhabern einen Vorrang bei der
Wahl yerschaflPt und endlich den Vorrang in das ausschliessliche Eur-
recht verwandelt habe (S. 68 ff.).
Beiden Annahmen gegenüber glaube ich mich ablehnend verhalten
zu müssen. Die erstere, welche ähnlich schon Tannert vortrug, ent-
behrt einer eigentlichen Begründung und bedarf deshalb keiner wei-
teren Widerlegung. Die andere geht von der bekannten Stelle aus,
die sich zuerst im sog. Auetor vetus de beneficiis vorfindet und meldet,
dass die sechs Fürsten, welche die ersten an der Kur seien, den König
nach Bom zu begleiten und dem Papste die Rechtmässigkeit der Wahl
zu bezeugen hätten. Diese Stelle bringt Eirchhöfer mit einer Aeusse-
rong Innocenz^ vom Jahre 1209 in Verbindung. Auf Ottos Bitten
um die Eaiserkröuung nämlich, die nach der allgemeinen Anerken-
nung des Weifen in Deutschland von einem Notar und einem Ma-
gister der Eurie überbracht worden waren, hatte damals Innocenz
zwar huldvoll geantwortet, aber die Bemerkung beigeftigt, dass in
solchem Falle einem alten Brauche zufolge eigentlich einige der an-
gesehensten Fürsten (magni principes) hätten abgesandt werden sollen ^).
Der Papst habe also — das ist etwa der Gedankengang Eirchhöfers
— die Zeugnisföhigkeit auf die „magni principes*^ beschränkt und,
dadurch angeregt, sei bald darauf in Deutschland die Ansicht ausge-
bildet worden, dass sechs Fürsten allein diese Zeugnisfahigkeit besässen.
Warum es sechs und gerade diese sechs waren, das bietet naturge-
mäss einer Erklärung die gleichen Schwierigkeiten wie die Frage'
nach einer Erlangung von Vorrechten bei der WahL Und meiner
*) Vgl Ficker-Winkelmann 6062.
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46 G. Seeliger.
Meinung aadk sind Eirchhöfers diesbezügliche Versuche S. 71 f. wenig
überzeugend. Aber noch ^ Weiteres ist hier vor allem zu betonen :
die Ansicht, datt die Zeugnisfahigkeit das Kurrecht begründet habe,
scheint mir unhaltbar zu sein. Es geht nicht an, die berührte Aeusse-
rung des Papstes von 1209 und bie Bemerkung des Auetor vetus ein-
fach auf' dasselbe zu beziehen^ Der Auetor ^richt von den notwen-
digen Begleitern des Königs auf der Bomfahrt, der Papst von den
Boten, welche die Wahlanzeige und die Bitte um die Kaiserkrönung
überbringen. Es handelt sich also um Wahlzeugen, die bei verschie-
deneu Gelegenheiten in Bom zu wirken hatten, und jedenfalls ist die
Annahme unstatthaft, dass eine ZeugnisflUiigkeit, wie sie Innocenz im
Jahre 1209 von „magni prinoipes^^ begehrte, auf die sechs Fürsten
des Auctor beschrankt gewesen sei Im Jahre 1220 ward der Beichs-
kanzler mit der Wahlanzeige nach Bom geschickt, und ähnliches be-
gegnet später. Von einem ausschliesslichen Becht der sechs, bei der
römischeu Kurie allein Zeugnis von der Bechtmässigkeit der Königs-
wahl ablegen zu dürfen, darf keine Bede sein — abgesehen von der
höchst zweifelhafteoi Qlaobwürdigkeit dieser ganzen Meldung des Auctor
und seiner Nachfolger. Damit fallt Kirchhöfers Ansicht. Die umge-
kehrte Eniwickelung werden wir für richtig halten. Nicht eine zuerst
entstandene Zeugnisfahigkeit gewisser Fürsten schuf die Wahlvorrechte,
sondern die YerÜMser der Bechtsbücher leiteten von einem bestehenden
Vorrang einiger Grossen bei der Wahlfeierlichkeit eine gewisse Zeug-
nisfilhigkeit derselben ab.
Einen durchaus anderen Charakter als Kirchhöfers Buch trägt die
Schrift Lindners. Hier wird gleichsam ein unermüdlicher Kampf
gegen herrschende Ansichten geführt Nicht ein Kampf, der «Ich in
einer Einzelpolemik verliert, sondern ein E^ampf, der ausgefochten wird,
indem Lindner mit Benützung des bekannten Materiales zu einer durch-
aus neuen Auffassung vorzudringen strebt.
Nicht Alles, was Lindner gegen ältere Ansichten vorbrachte, soll
hier beq>rochen werden. Die Betrachtung der einzelnen Königswahlen
veranlasste ihn, sich über manche nur mittelbar mit seiner Theorie zu-
sammenhängende Frage in origineller Weise zu äussern. Wir wollen
all diese Erörterungen ausser Betracht lassen, gleichviel ob wir sie
für wohl begründet oder für minder berechtigt halten. Wir wollen
uns auf jene Fragen beschränken, deren Beantwortung die Entstehung
des Kurkollegs unmittelbar aufhellen kann.
Das eine Hauptproblem betrifft das Verhältnis von Wahlrecht
der ünterthanen und Erbrecht des königlichen Hauses. Der Behand-
lung desselben war vornehmlich die schöne Arbeit Maurenbrechers
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Nene Forschungen über die Entstelmng des Knrkollegs. 47
gewidmet. Lindner polemisi^ Tielfach gegen diese, er leugnrt z. B.
— u. zw. m. E. mit Becht — das Mitwirken der Erbidee bei der Erhe*
bong des ersten Eonrad, er sncht — und m. E. mit Unrecht — die
Bedeutung der Forchheimer Wahl von 1077 f&r die Entwickelung des
freien Wahlrechtes abzuschwächen. Er bemängelt auch sonst Maorett-
brechers Darstellung, welche im Auf- und Abwogen von Erb- und
Wahlrecht einen Kampf grosser einheitlicher EVinzipe verfolgti
er glaubt daf&r die Wahrheit in einer kleinlichen, von augenblick-
lieben Zwecken diktierten Politik aufsuchen zu dürfen. Solche Gegen-
sätze der Anschauungen berühren wohl manche tiefe Frage der
deutschen Geschichtsauffassung, manche Frage des Verhältnisses von
Eaiserthum und Papstthum, führen aber im wesentlichen nicht zu
einer verschiedenen Beurthdlung dessen, worauf es bei einer Gesduchte
der Eönigswahlen vornehmlich ankommt. In Bezug auf das HJervor-
treten und Zurückweichen der Erlndee gegenüber dem Wahlrechte
stimmt Lindner in der Hauptsache mit dem überein, was Mauren-
brecher als herrschende Ansicht vortragen durfte. Nicht hier liegen dem-
nach die strittigen Punkte der Eurfürstenfrage. Und nicht dies Gebiet
betrifft das wirklich Originelle der Ansicht Lindners, sondern das Wahl-
verfahren oder vielmehr das Yer^ren beim zweiten Theil der Wahl-
handlung, beim feierlichen Wahlakte.
So mannigfach auch die Anschauungen waren, wekhe in älterer
und neuerer Zeit über die Anfange des EurkoUegs geäussert wurden,
darin bestand meist üebereinstimmung, dass man die erste Entstehung
des EurkoUegs anknüpfte an eine Veränderung des früher üblichen
Abstimmungsverfahrens. Noch für das 11. Jahrhundert glaubte man
auf Grund zuverlässiger Nachrichten annehmen zu müssen, dass die
Grossen des Reiches, die eigentlichen Wähler, beim feierlichen Wahi^-
akte einzeln ihre Stimmen abzugeben hatten, und dass dabei zuerst
alle Geistlichen — nut dem Mainzer an der Spitze, dann alle Welt-
lichen, nach ihDer territorialen Zusanmiengehörigkeit geordnet, den
Eönig zu nennen hatten. Dieses Verfahren sei später verändert, die
alte Beihenfolge der Abstimmenden durchbrochen worden, indem
sechs oder sieben geistliche und weltliche Fürsten das zunächst
allerdings bedeutungslose Ehrenrecht erlangten, vor der Masse der
Wähler als die ersten die Stimme abzugeben. Als das eine Problem
der Eurfürstenfrage ward daher die Frage nach dem Wie und
Wann einer neuen Beihenfolge der Abstimmenden angesehen« Die-
sem schloss sich als zweites an die Frage nach den näheren um-
ständen und nach dem eigentlichen Grunde der Umwandlung eines
ursprünglich bedentungsloBen Ehreurechts in ein höchat bedeutangs-
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48 Ö. Seeliger.
yoUes Recht der ausschliesslichen Wahl: Umwandlung des Vor Stimm-
rechts in das Eurrecht.
Lindner yersuchte nicht eine neuartige Behandlung dieser beiden
Grundfragen, er leugnete vielmehr die Berechtigung ihrer Aufstellung
selbst und wollte auch das umstürzen, was bisher ziemlich allgemein
trotz der Verschiedenheit der Losungsversuche als gemeinsames Fun-
dament galt. Er kam nämlich zum Schlüsse, dass man bisher auch
das ältere Wahlverfahren ganz irrig aufgefasst habe, dass nacli been-
deten Vorberathungen und nach der thatsächlich erfolgten Einigung
über den Kandidaten die feierliche Wahl nicht in einer Einzelabstim-
mung der Wähler bestand, sondern im Ausrufen des neuen Königs durch
einen einzelnen Fürsten, durch den Elector, als welcher der Mainzer zu
fungieren hatte. Nach dieser Ausrufung hätten die Fürsten nicht ein-
zeln abgestimmt, sondern einzeln gehuldigt. Der feierliche Wahlakt zer-
falle in die beiden Sonderakte: in die Electio, welche der Elector, und
in die Laudatio (Huldigung), welche die einzelnen Wähler vornahmen.
So käme die Frage nach einer Veränderung der Abstimmungsordnung
nicht in Betracht, weil überhaupt niemals eine Einzelabstimmung
stattgefunden habe. Die Entstehung des Kurkollegs müsse an eine
andere Veränderung angeknüpft werden. Da auch in der Zeit des
ausgebildeten Kurkollegs, so folgert Lindner weiter, nur einer der
Fürsten den König nominierte, so habe die Veränderung des Wahl-
verfahrens vornehmlich darin bestanden, dass dem ein^n Elector der
früheren Zeit mehrere Electoren an die Seite traten. Aber nicht, um
gleichfalls den Kandidaten ausrufen zu dürfen, — denn es kommt
Liuduer sehr darauf an, das unveränderte Fortbestehen des Ausrufens
seitens Eines festzuhalten — sondern um dem Ausrufer „in irgend
einer Form** beim feierlichen Akte der Electio zu assistieren (S. 198).
Lindner denkt sich also vermuthlich den Vorgang so, dass die Electo-
ren, abgesondert von der Masse der Wähler, den Ausrufer umstan-
den, den sie fär diesen Fall aus ihrer Mitte bestimmt hatten. Schon
lange vor 1198 mochten dem Mainzer Erzbischof, welcher ursprüng-
lich der einzige Elector war, Genossen in dieser Art an die Seite ge-
treten sein. Geistliche und weltliche Fürsten haben vielleicht schon
im 12. Jahrhundert solche Ehrenrechte nach dem Grundsatz „was dem
Einen recht, ist dem andern billig** begehrt und gelegentlich auch
ausgeübt Aber die Praxis — so hoffe ich Lindner richtig verstanden
zu haben ^) — vermochte nicht ein bestimmtes Kollegium der El^to-
1) Es ist nicht immer n&her zu erkennen, wie Lindner das Zusammenwirken
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Nene Fonchungen Über die Entstehung des EurkoUegs. 49
ten auszabilden. Theoretische Erwägungen fahrten dazu, den drei
geistlichen Electoren die drei weltlichen gegenüberzustellen, und die
Yom Sachsenspiegel abgeschlossene Theorie der sechs Electoren —
Böhmen kam erst später hinzu — wurde im Jahre 1257 vom Pfalz-
grafen Ludwig n. ins Leben eingeführt (S. 208).
Mit dieser durchaus neuen Ansicht meinte Lindner die Frage
nach der Entstehung des EurkoUegs gelost zu haben. An der bis-
herigen Auffassung, so meinte er S. 211, sei es immer unerklärlich
geblieben, wie so yiele grosse Fürsten sich ihres Wahlrechtes wider-
spruchslos berauben lassen konnten. Diese Schwierigkeit habe die neue
Ansicht beseitigt. Da die Fürsten niemals eine Stimme bei der Wahl
abzugeben hatten, so war auch keine Entziehung des Stimmrechts nöthig^
Dem Anscheine nach verharrte alles beim Alten, nur dass die Wahl-
verkündigung jetzt bei sieben Fürsten stand ; das Zustimmungsrecht,
wie es in der Laudatio zum Ausdrucke kam, blieb erhalten (S. 211).
Geständen wir dieser Annahme in allen Funkten die volle Bich-
tigkeit zu, erachteten vrir die Ansicht vom Elector und von der
Laudatio als wohlbegründet — wir müssten gleichwohl betonen: das
eigentliche Problem der Kurfürstenfrage erscheint damit nicht gelöst.
Die neue Ansicht hat vor der alten nichts voraus. Ob die Fürsten
sich in alterer Zeit am Schlussakt der Wahl durch Abgabe ihrer
Stimmen betheiligten oder nicht, wie immer man sich die Ausübung
des Ehrenrechtes der sechs oder sieben Electoren vorstellen mag, in
jedem Falle bestand die Ausbildung des Kurrechts in der Umwandlung
eines bedeutungslosen Ehrenrechtes in das bedeutungsvolle ausschliess-
liche Wahlrecht. Ln Jahre 1273 bestimmten allein sieben Fürsten,
wer die deutsche Krone zu tragen habe; wenige Jahrzehnte vorher
hatte noch. der weitere Kreis der Fürsten dieses Becht ausgeübt und
ein engeres fürstliches Kollegium nur ein ceremonielles Vorrecht beim
feierlichen Wahlakt besessen. Nach Lindners Ansicht von den Funk-
tionen der Electoren hätte ein Elector den neuen König 1273 im
Auftrage seiner sechs Mitelectoren, wenige Jahrzehnte vorher aber im
Auftrage der zahlreichen- Fürsten und Grossen ausgerufen. Nach der
älteren wie. nach der neuesten Ansicht muss demnach das Wesen der.
Veränderung nicht im Fortbleiben der Fürsten von der letzten Ab-
¥on Theorie und Praxis aufE&sst. So konnte ein Reoensent des Lindner'schen
Baches (Zeitsch. ftlr Kultnrg. 1, 254 f.) der Meinung sein, dass Lindner die
Ausbildung des Kollegiums der Sechs als thatsächlich allmählich erfolgt ansehe
und die thatsächlichen Verhältnisse der EOnigswahlen mit den Theorien des
Sachsenspiegels für übereinstimmend halte. Vgl. aber S. 103 und 8. 207 f.
Hittheilmigen XVI. 4
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50 . ■ ^- Soöligör-
stidimung, sondern im Verlust des eigentlichen dieser Handlung vor*
ausgehenden Wahlrechts aufgesucht werden.
Da Lindner von der Voraussetzung ausging, dass seine Leugnung
der Einzelabstimmung in älterer Zeit zugleich eine Lösung des ganzen
Problemes enthalte, so hat er die Frage nach dem Wie und Warum
der Umbildung d^s Ehrenrechts in das Wahlrecht eigentlich unbe-
achtet gelassen« Und wie in diesem Punkte die neue Aunahme an
sich keine Lösung zu bringen weiss, so harrt auch die andere Haupt«
frage, die bei Behandlung dieses Gegenstandes zu stellen ist, einer
Beantwortung. Die Befugnisse der Electoren in der Zeit vor Aus-
bildung des wirklichen Kurrechtes fasste Lindner ganz anders auf,
als das bisher geschehen war. Ob man indessen das Beeht der
Electoren als Becht der ersteir Stimmabgabe ansieht, oder als Becht,
dem Ausrufer Assistentendienste zu leisten, so wird doch dadurch
die Frage, warum denn gerade diese sieben Fürsten in den Besitz
eines Vorranges gelaugten , nicht berührt. Die Ansicht Lindners von
den Funktionen der Electoren gestattet demnach die gleiche Ent^
faltung Yerschiedenster Kombinationen wie die bisher herrschende An-
nahme: die sogenannte Ei-zämter-, Stammesherzog-Theorie u. dgl.
Wir kommen darauf noch zurück. Hier sollte nur das Eine betont
werden, dass Lindners neue Ansicht über das Wahlverfahren die Lö-
sung des eigentlichen Problemes der Kurfürstenfrage nicht enthalte, ja
nicht einmal geeignet sei, diese Lösung zu erleichtem. Gleichwohl
wäre es verfassungsgeschichtlicb von grosser Wichtigkeit^ wenn sich*
wirklich die bisherige Annahme als falsch und Lindner» neue Lehre
als richtig erweisen sollte.
Ich halte, um es gleich offen auszusprechen, Lindners Ansicht
für unbegründet uud für unvereinbar mit positiven und unzweideutigen
>i ach richten. Der sehr geschätzte Forscher hat, vrie ich glaube, dies-
mal falsche Wege betreten. Dem Lrrthum aber muss mit besonderem
Nachdruck entgegengeti'eten werden, weil ihm das wissenschaftliche
Ausehen und die Autorität des Verfassers allzu leicht weite Verbrei-
tung zusichert. Schritt für Schritt soll daher im folgenden Lindnera
Annahme widerlegt und der Gegenbeweis erbracht werden.
II.
Den Kern der neuen Ansicht bildet die Leugnung einer Einzel-^
abstimmung bei den Königswahlen, die Annähme, dass bloss Einer
(der Elector) den Kandidaten ausgerufen, habe und dass unmittelbar
darauf die Einzelhuldigung (Laudatio) gefolgt sei.
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Neue Forschungen über die Entstehung des Eurkollegs. 51
Den ersten und wichtigsten Beweis glaubt Lindner im Gebrauche
der Worte «laudare" und „collaudare^^ gefunden zu haben. Bisher
fasste man diese als gleichbedeutend mit „wählen^^ auf, Lindner er-
klärt das dagegen für irrig und meint, eine nähere Betrachtung der
▼erschiedenen Quellenstellen zeige, dass die Schriftsteller damit die
Huldigung bezeichnen wollten. Prüfen wir aber wirklich die betref-
fenden Nachrichten 1), dann werden wir finden, dass diese in Wahr-
heit eine Stütze jener Behauptung nicht enthalten.
Zuerst begegnen die Worte bei Thietmar. Er erzählt Ton der Er-
hebung des Böhmenherzogs Boleslav : „ab incolis . . introducitur com-
muniterque in dominum laudatur^^ ^) ; er gebraucht feruer in seiner
Schilderung des Aachener Erönungsfestes von 936 die Ausdrücke ,4n
regem sibi conlaudans^^ (II, 1) ; er berichtet von der Nachfolge Ottos H.
im Jahre 973 „iterum conlaudatur a cunctis in dominum et regem^^
(II, 44) und erzählt, dass Heinrich II. im Jahre 1002 von den Thü-
ringern „conlaudatur in dominum" (V, 14) und „a primatibus Liu-
tliariorum in regem conlaudatur" (Y, 20). Auf welche Handlung der
ünterihanen bezieht sich das „collaudare" ? An erstgenannter Stelle
meint Thietmar die durch das böhmische Volk erfolgte Erhebung im
allgemeinen. In der zweiten (II, 1) ist die besondere Beziehung auf
den Huldigungsakt unmöglich. Thietmar erzählt nämlich, dass nach
Heinrichs I. Tode die Fürsten Otto gewählt und nach Aachen geleitet
hätten, dass dem König daselbst „omnis senatua" entgegengekommen
sei, „fidem cum subiacione" versprochen und ihn hierauf zum Eönigs-
sitz geführt habe, „in regem sibi coulaudans ac Deo tunc gratias
agens". Die Leistung des Treugelöbnisses wird demnach ganz be-
stimmt als eine vom „coUaudare" verschiedene Handlung hervorgehoben
und Lindner (S. 75) konnte lediglich infolge des Uebersehens jener
Worte, die von der Huldigung melden, zu der Annahme gelangen,
als habe Thietmar mit „in regem conlaudans^^ die Stelle Widukinds II, 1
„manus ei dantes . .^^ umschrieben. Anders verhält es sich mit II, 44.
Wir wissen aus Widukind lU, 76, dass nach Ottos I. Ableben dem
schon längst gekrönten Nachfolger nochmals gehuldigt wurde. Nur
auf diese Huldigung können die Worte Thietmars sich beziehen. Ge-
braucht also doch Thietmar „collaudare^^ als terminus technicus für
„huldigen^'? — Eeinesw^. Dem widerspricht die eben bdiandelte Stelle,
und solche Folgerung zu machen, ist auch an sich unberechtigt. Wir
^) Ich behandle dabei zugleich einige von lindner nicht erwähnte Stellen,
die mir begegneten.
*) Y, 30 n^h der neuen Ausgabe YOn Kurze.
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52 ^« Seeliger.
müssten dann ebenso mit Bücksicht aof die entsprechende Stelle Wi-
dukinds, wo es nach dem Bericht über die wiederholte Eidesleistung
heisst „igitnr ab omni populo electns^S den Schluss ziehen, dass Wi-
dukind „eligere^^ als terminus technicus für „huldigen^^ anwandte. Bei
Thietmar bedeutet eben „collaadare^^ : feierlich anerkennen, nnd der
Schriftsteller will gar nicht sagen, ob diese feierliche Anerkennung in
der Huldigung allein bestand oder in anderen Handlungen. Jeden-
falls findet die Ansicht Lindners bei Thietmar keine Stütze.
Dasselbe ergibt eine Stelle aus Adalbolds Biographie Heinrichs II,
die Lindner für seine Zwecke yerwerthen zu dürfen glaubte. Die
Sachsen empfingen Heinrich zu Merseburg — so wird berichtet*) —
„regi occurrunt, acclamatum suscipiunt, coUaudant, coUaudato manus
singuli per ordinem reddunt, redditis manibus fidem suam per sacra-
menta promittunt, fide promissa regem coronant etc.^^ Durchaus un-
zweideutig heisst es also hier: die Sachsen coUaudierten, und nachdem
sie collaudiert hatten, huldigten sie. Bestimmter kann ein Schrift-
steller nicht ausdrücken, dass er „coUaudare" für eine vom „manus
reddere^^ verschiedene Handlung halte. Und doch sagt Lindner (S. 73)
mit Beziehung auf diese Stelle: „Die CoUaudatio ist denmach der
eigentliche Huldigungsakt, der aus dem allgemeinen Zustimmungsruf
sich zu dem einzeln abgelegten Treugelöbnis entwickelt."
Auch die Worte der Reichersberger Chronik zu 1169*): ,ex con-
sensu vel coUaudatione omnium principum ... in regem electum et
coronatum^^, gestatten nicht ein Beziehen der Gollaudatio auf die Hul-
digung.
Nicht anders steht es mit der Bedeutung, welche der Ausdruck
„laudare" erkennen lasst Bei Wipo findet er sich für „wählen" im
allgemeinen Sinne vor, dann speciell für „abstimmen", ein drittes Mal
für „anerkennen" 3). In diesem letzteren Sinne begegnet uns „laudare"
bei Donizo ^), beim Mailänder Arnulf *) und in der Lebensbeschreibung
des Erzbischofs Hberhard von Salzburg ß). Einen ähnlichen Wortge-
*) c 10 SS. 4, 686.
») SS. 17, 490.
') c. 7. Der Mailänder Erzbischof huldigt Konrad zu Konstanz und ver-
spricht, dass er ihn »cum omnibus suis ad dominum et regem publice laudaret.
statimque coronarert*, sobald der König n^ch Italien komme.
*) Vit. Math. II, 18 SS. 12, 683 (1056): Hunc Victor regem laudavit papa
recentem.
^) Gesi arch. Med. 2, 2 SS. 8, 12 : eundem [Konrad Ü.] ipsum laudavit
omniumque in oculis coronavit [Erzb. v. Mailand].
^) Der Erzbischof »Alexandrum papam laudavit* SS. 11, 81.
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Neue Forschungen Über die Entstehung des Eurkollegs. 53
brauch läset auch die Stelle des Marianus zu 1002 erkennen: „elec-
tione populi laudatus est Mogontiae in regem^* >).
Besonders lehrreich sind die Berichte Bertholds und Brunos über
die Ereignisse Yon 1077. Eine nähere Betrachtung der Wahlvorgänge
wird uns zeigen, dass eine Beziehung der daselbst angewandten Worte
,,laudare^^ und „laudamentum^* auf die Huldigung unmöglich sei, dass
Tielmehr Bruno „laudare^' synonym mit „eligere^^ gebrauchte, und zwar
mit »^eligere^^ im Sinne von „ab8timmen*^
In etwas anderer Bedeutung findet sich der Ausdruck in der Nar-
ratio de electione vor, aber eine Beziehung auf „huldigen^^ ist gerade-
zu ausgeschlossen. Lothar wird, so heisst es, „regiis laudibus renitens^^
Yon seinen Anhängern auf die Schultern erhoben, worauf der Mainzer
Erzbischof den Eingang in das Wahllokal verschliessen Hess, damit
nicht die über die Gewaltsamkeit entrüsteten Wähler sich entfernen
und die draussen harrende Menge herbeikomme, welche mit grossem
Lärmen „ad iaudem^* des ihr noch unbekannten Königs herbeilief.
Die „laus^^ kann hier schon deshalb nicht „die Huldigung nach er-
folgter Wahl" (Lindner 76) bedeuten, weil — wie noch näher zu er-
örtern ist — die Leistung des Treueides auf die Grossen, d. i in der
Hauptsache auf die im Wahllokal bereits Anwesenden, beschränkt war.
Die draussen weilende Menge des Volkes eilte daher nicht herbei, um
die Huldigung zu leisten, sondern um dem von den Fürsten Erho-
benen zuzujubeln. Mit «laus regis* ist hier der Zuruf des Volkes
allein gemeint.
Auch die anderen „bezeichnenden Stellen^^ die Lindner anführt,
kann ich nicht als das gelten lassen. Wenn die Halberstädter Bis-
thumschronik bei Schilderung der Krönung Philipps sagt: «pari Toto
omnium et consensu acclamatione quoque unanimi et applausu in re-
gem est collaudatus', so darf jedenfalls das « coUaudare <* nicht als
«huldigen* gedeutet werden. Aber selbst jene Stellen, in denen „col-
laudare^ eine Handlung bezeichnet, welche vornehmlich oder auch
ausschliesslich in der Huldigung bestand, yermögen nichts dergleichen
zu beweisen. Die Lehre, die uns in dieser Hinsicht Thietmar gab,
dürfen wir nicht vergessen. Wenn Otto von Sanblasien (c 45) die
nachträgliche Anerkennung des jungen Friedrich H. durch den Kölner
Erzbischof mit den Worten erwähnt „puerum in regem coUaudayit^^
und w^in wir anderwärts erfahren, dass vor Philipp von Schwaben
ein Treueid geleistet worden war^), so ist eben nichts weiter zu fol-
«) SS. 5, 555.
«) Chron. reg. Col. Cent. U. 1196. ed. Waitz S. 159.
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54 ^- Seeliger.
gern^ als dass Otto mit dem unbestimmteren Ausdruck „feierlich an-
erkennen'^ jener Handlung gedachte, Ober die ein anderer Schrift-
steller näher beridbtete. Und wenn das Ghroni(X)n Venetum von
Ottos IL Anerkennung in Pavia meldet „Italici principes fidem . . .
facientes, regem ipsum conlaudayerunt'^ i), so ist auch da nicht der
Gebrauch des Wortes ,,conlaudare'' für huldigen bezeugt. Die Ver-
bindung „indem sie huldigten, conlaudierten sie'' weist im Qegen-
theil auf eine verschiedene Bedeutung hin : coUaudare heisst auch hier
„feierlich anerkennen"*).
Wir ersehen demnach, alles in allem erwogen.: laudare und col-
laudare haben eine recht dehnbare Bedeutung. Laudare wird meist
gleichwerthig mit „eligere" angewandt und theilt den vielartigen Ge-
brauch dieses Wortes, collaudare bezeichnet dagegen häufig die dem
Wahlakte nachfolgenden Kundgebungen und bedeutet überhaupt
schlechthin „anerkennen". Die mit „collaudare*' bezeichnete Aner-
kennung kann sich auf mehrere bei solchen Gelegenheiten übliche
Handlungen zugleich beziehen. Dass indessen die Schriftsteller mit
„laudare" oder „collaudare" den Akt der Huldigung im besonderen
hervorheben wollten, das anzuoehmen liegt gar kein Anlass vor. Wie
man irrte, da man „laudare'* und „collaudare" für wählen im wahren
Wortsinne hielt, so irrte Lindner, da er die Ausdrücke auf die Hul-
digung im besonderen bezog.
Damit ist natürlich die neue Ansicht Lindners noch keineswegs
widerlegt. Die Bezeichnung „Laudatio" für Huldigung muss fallen,
aber auch der von Lindner aufgestellte eigenthümliche Begriff?
Dass die Fürsten dem neuen König Huldigung leisteten, d. i ein-
zeln die Hand reichten und Treue gelobten, das ist längst bekannt
und dürfte von Niemand bestritten werden. Aber Lindner brachte
diese Huldigung als einen integrierenden Bestandtheil der Wahlhand-
lung mit dieser in engste Verbindung, leugnete den Brauch einer Ein-
zelabstimmung und setzte an deren Stelle die Einzelhuldigung, welche
dem Ausrufen des Gewählten durch den einen Elector gefolgt sei. Ir-
rigerweise habe man bisher mehrere Nachrichten der Geschichtschrei-
ber auf die Einzelabstimmung bezogen, diese müssten in Wahrheit als
Meldungen über Einzelhuldigungen gedeutet werden.
Es handelt sich hier in erster Linie um eine Beurtheilung der
Erzählung Wipos von der Wahl Konrads II. und der Berichte Ber-
tholds und Brunos über die Forchheimer Wahl von 1077.
«) SS. 7, 30.
«) Vgl. die Ueberseteung dieser .Stelle bei Waitz VG. 6, 170.
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Nene Fonchangen über die Entstehung des Eorkollegs. 5Ö
Lindner sucht die Glaabwürdigkeit Wipos zu erschattern, iDdem
er — entgegen der bisher herrschenden Ansicht — dessen Anwesen-
heit auf dem Wahltage leugnet i). Einen stichhaltigen Grund dafür
Termi^ ich nicht zu erkennen. Denn die Thatsache, dass Wipo den
Namen des Wahlortes nicht mehr weiss, wird als solcher gewiss nicht
gelten dürfen. Wipo hat denselben eben Tergessen. Dagegen zeigt
er sich mit den örtlichen Yerhältnissen so vertraut, dass seine per*
sonliche Anwesenheit Yorauszusetzen ist. Das anerkennt auch Lindner,
aber er erklärt es damit, dass Wipo ,jeden&lls später diese üferg^
lände^ gesehen habe. Warum erst später? Weil er den -Namen nicht
zu nennen weiss? — Dazu kommt die bekannte Aeusserung Wipos
^c 1): „es fand eine Versammlung statt, und eine gleich grosse er-
innere ich mich nicht vorher gesehen zu haben" — eine Aeusserung,
die bisher stets als Zeugnis von Wipos Anwesenheit gegolten hat und m. E.
trotz der Gegenbemerkungen Lindners wohl auch in Zukunft als solche
gelten wird. Denn einen Vergleich dieser Art stellt eben nur der an,
welcher wirklich zugegen war.
Als Darstellung eines Augenzeugen dürfen und müssen wir Wipos
Wahlbericht beurtheilen, freilich eines Augenzeugen, der viele Jahre
spater schrieb, dem manches entfallen sein mochte und dem insbesondere
auch manche Vorgänge, deren Kenntnis uns überaus erwünscht wäre,
unbekannt geblieben waren.
Aber ist denn Wipos Bericht so verschwommen und widerspruchs-
voll, wie Linidner behauptet?
Nachdem Wipo eingehend von den Berathungen und Verhand-
lungen gemeldet hatte, die der formellen Wahl vorangegangen waren
und zu einer Abmachung der beiden Eonrade geführt hatten, erzählt
er mit grosser Anschaulichkeit den Wahlakt selbst Die Fürsten sassen,
das zahlreich versammelte Volk stand umher. Der Mainzer Erzbischof,
vom Volke be&agt, gab zuerst seine Stimme dem älteren Konrad —
laudavit et elegit in dominum et regem atque rectorem et defensorem
patriae. Die Bischöfe und die anderen Geistlichen schlössen sich diesem
Spruche ohne Bedenken an. Hierauf wählte der jüngere Konrad, der
sich mit den Lothringern ein wenig berathen hatte, den älteren Vetter,
der alsbald dessen Hand ergriff und ihn neben sich sitzen Hess — ad
dominum et regem elegit, quem rex manu apprehendens , fecit illum
consedere sibi. Hierauf wiederholten die einzelnen Wähler aus den
einzelnen Beichsgebieten denselben Wahlspruch, das Volk aber erhob
einen Beifallsruf und stimmte der Wahl des Fürsten zu.
») Vgl 8. 33 f., 8. 82.
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56 Ö- Seeliger.
Lindner findet diesen Bericht voller Dunkelheiten und Schwierig-
keiten. Auffallend ist ihm besonders der Umstand, dass Wipo den
älteren Konrad nach der durch die Geistlichen vollzogenen Wahl be-
reits ,»rex^^ nennt und dass Eonrad „auch schon auf dem Throne oder
einem ausgezeichneten Sitze sass, als er den jüngeren Vetter bei der
Hand nahm und ihm den Platz neben sich gab^^ (S. 81). Eonrad
muss also — das dürfte etwa der weitere Gedankengang Lindners
sein — bereits zu diesem Zeitpunkte als gewählt betrachtet worden
«ein; was Eonrad d. J. that, war nicht eine Wahl, sondern die Hul-
digung und „demnach scheint der Hergang bei Eonrads Wahl folgen-
der gewesen zu sein: Erzbischof Aribo rief ihn als Eönig aus . . ^
darauf vollzogen erst die Geistlichen, dann die Weltlichen die Lau-
datio" (S. 83).
Lindner wirft damit Wipo eine Beihe plumper Lrrthümer Tor.
Wipo habe die Electio des Mainzers irrigerweise mit der Laudatio zu
einer Handlung vereinigt, er habe weiterhin die Einzelhuldigung irrig
für eine Einzelabstimmung gehalten. Ein solcher Irrthum wäre bei
einem Hof kaplan höchst auffallend und wäre es auch unter der Vor-
aussetzung, dass dieser in Eamba 1024 gar nicht zugegen gewesen
war. Sollte ein dem Eönigshof und den Staatsgeschäften nahestehen-
der Mann von einem Wahl verfahren ausführlich berichten, welches
dem Staatsrecht ganz unbekannt war? — Dazu konunt noch Eines.
Wipo weiss von dem Brauch der Einzelhuldigung und verbreitet sich
im 4. Eapitel über die Eonrad 11. geleisteten Treueide. Zu dem eme^
Irrthum, die Huldigung filr Einzelabstimmung gehalten zu haben,
müsste sich also noch ein weiterer hinzugesellt haben.
Schwerwiegende Gründe könnten allein eine solche Beurtheilung
Wipos rechtfertigen, und welche sind es? Ich sehe, um es kurz zu
sagen, keinen einzigen. Wipos Bericht enthält nicht Widersprüche,
welche solche Eritik veranlassen könnten. Unklar ist nur das Eine,
wann Eonrad d. J. mit den Lothringern verhandelte: ob während der
Abstimmung der Geistlichen oder schon vor Beginn der Wahlhand-
lung. Der Wortlaut lässt beide Deutungen zu. Aber das ist für das
Verständnis des eigentlichen Wahlverfahrens ganz gleichgültig. Und
über diegeg spricht sich Wipo mit einer Anschaulichkeit und zugleich
mit einer Deutlichkeit aus, die gar nichts zu wünschen übrig lassen.
Lindner sab Schwierigkeiten, die thatsächlich nicht vorhanden sind
Mit keinem Worte behauptet Wipo, dass Eonrad vor Beendigung der
Wahlhandlung auf dem Throne oder auf einem ausgezeichneten Sitze
sass. Als der jüngere Eonrad dem älteren Vetter die Stimme gab,
reichte dtjr Gewählte — so sagt Wipo — dem Wählenden die Hand
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Neue Forachrmgen tiber die Entstehung des Kurkollegs. 57
und hiess ihn neben sich sitzen. Das war eine Auszeiclmang, das
war eine Demonstration, auch wenn der ältere Eonrad nnr den ge-
wohnlichen Fürstensitz einnahm, weil ja der Ausgang der Wahl be-
reite entschieden war. — Und wie die Erzählung dieser Episode, so
bietet ToUends die Titulierong des noch nicht Yon allen Wählern uor-
mierten Kandidaten als König der Kritik keinen AngrifiFspunkt dar.
DasB Wipo selbst die Wahlhandlung mit der Stimmabgabe der Geist-
lichen noch nicht f&r beendet ansah, das ist ja über jeden Zweifel er-
haben und das wird auch von Lindner anerkannt. Wipo kam dem-
nach^ da er den Kandidaten inmitten seines Berichtes über die Wahl-
handlung «rex** nannte, mit seinen eigenen Aussagen in Widerspruch.
Dieser kann nicht dadurch veranlasst worden sein, dass die Bezeich-
nnng „rex^^ ans einem irrthumsfreien Wahlbericht hinübergenommen
wurde in die durch Verwechslung von Huldigung und Einzelabstim-
mung entstellte Erzählung Wipos. Denn Wipo schöpfte hier allein
aus eigener Kenntnis. Darf unter solchen Umstanden die etwas früh-
zeitig angewandte Bezeichnung „rex^S ^ die Wipo allein verantwort-
lich zu machen ist, g^en die Bichtigkeit der weiteren Darstellung
desselben Schriftstellers ausgespielt werden? Das scheint mir kritisch
unstatthaft zu sein. Lindner sieht im Gebrauch des Wortes „rex^' an
dieser Stelle das vereinzelte Aufleuchten richtiger Vorstellungen in
dem sonst von Lrthum arg umsponnenen Wahlbericht Wipos. Und
doch ist, meine ich, die Erklärung des an sich so geringfügigen Wi-
derspruches überaus einfach. Auch einem weit sorgsameren und pein-
licheren Schriftsteller mochte es leicht geschehen, den Kandidaten ein-
mal vorweg König zu nennen, nachdem ein grosser Theil der Wahl-
handlung bereits zu dessen Gunsten entschieden hatte.
Im Gegensatz zu Lindner werden wir behaupten: Wipos Bericht
ist durchaus klar und bietet in seiner Darstellung der feierlichen Ab-
stimmung einer unbefangenen Beurtheilung keine Schwierigkeiten.
Und weiter: dieser in seiner unmittelbaren Frische einzige Wahlbericht
ist überdies durchaus glaubwürdig. Er findet vollste Bestätigung in
den Erzählungen Brunos und Bertholds von der Königswahl des
Jahres 1077.
Bruno berichtet c. 91: „Ex multis, quos probitate dignos in elec-
tione proposuerunt, tandem Bodulfum . . regem sibi Saxones et Suevi
concorditer elegerunt. At cum singuli deberent eum regem lau-
dare, quidam voluerunt aliquas conditiones interponere . . Quod in-
telligens apostolici legatus fieri prohibuit . . ait etiam, si eo modo quo
coeptum fuerat promissionibus singillatim praemissis eligeretur,
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5Ö ö. Seeliger.
ipsa electio non sincera sed Laeresis simoniacae veneno pollata vi-
deretur".
Lindner (S. 74, 83) hält die mit „laudare" bezeichnete Einzel-
handlung, welche die Wähler zur AnfsteliuDg von Bedingungen ver-
anlasste, für die Huldigung. Er fühlt sich dazu berechtigt, weil es vor-
.her „elegerunt'* heisst: „Rudolf war gewählt". Es wurde indessen da-
bei Übersehen, class der gegen den Stimmenschacher einschreitende Le-
gat unmittelbar darauf für jene Einzelhandlung, die Bruno zuerst mit
„laudare" bez^chnete^ das Wort „eligere'' anwandte nnd von einer
Verunglimpfung der „electio" durch Simonie warnte. Wir ersehen
demnach zweierlei: einmal dass Bruno die Ausdrücke „laudare" nnd
„eligere" synonym gebraucht, und dann, dass die EinzelhandlungCD,
welche „eligere" und „laudare" genannt werden, zur „electio" ge-
hörten, dass das „concorditer eligere", von dem zuerst die Bede war,
nicht den Abschluss der Wahlhandlung bedeute, sondern vielmehr
etwas anderes. Was aber gemeint ist, das dürfte nicht schwer zu er-
kennen sein. „Ans der Reihe verschiedener Kandidaten wählten sie
Rudolf' — das heisst doch wohl, bei Gelegenheit der dem formellen
Wahlakte Vorausgehenden Vorberathungen. Worin das „laudare" und
„eligere" bestanden habe, sagte zwar Bruno nicht unmittelbar. Aber
auch ohne Hinblick auf die bekannten Yerhälinisse von 1024 deutet
man unbefangen die auf diese Weise bezeichnete Einzelhandlung des
Wählers als Einzelabstimmung. Zur absoluten Gewissheit wird indessen,
diese Annahme, wenn man den entsprechenden Bericht Bertholds be«
trachtet.
Tandem — so heisst es bei Berthold — sane totum senatorum
nee non populi . . collegium episcoporum primum . . nominandi et
eligendi regis dum exspectaret attentissime suffragium, dux Aleman-
niae Ruodolfus primum a Maguntino episcopo deinde a caeteris in
r^em ab eis nominatus et electus est. Hos seqüitur sine mora totus
senatus et populus.
Diese Worte gewähren der Auffassung keinen Raum, dass ein
Elector den Kandidaten ausgerufen habe, die Stelle „primum — deinde*'
weist unzweideutig auf Einzelabstimmung hin. Ein Satz bei Berthold
allein konnte anscheinend der Auffassung Lindners eine Stütze bieten.
Berthold fügte nämlich den oben augeföhrten Worten bei: „solita iu-
risiurandi fidelitate se iili omnes in id ipsum legittime subicientes".
Wird dieser Partizipialsatz mit „indem'' oder „wobei" aufgelöst, dann
könnte man in ihm eine nähere Angabe über die Thätigkeit von „se-
natus et populus'' bei der Wahl sehen, diese Thätigkeit als Huldigung
charakterisiert und eine gewisse Bestätigung der Lindnerschen Ansicht
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Neue Forschungen über die Entstehung des Kurkollegs. 59
auflgesprocben finden. Aber diese Üeutnng ist anmoglich. Wollten
wir den Satz in diesem Sinne auffassen, dann müssten wir Berthold
entnehmen: der Mainzer und die Geistliehen stimmten ab, die Welt-
lichen leisteten statt dessen die Euldignng. Sollte Berthold das so
gemeint haben, dann hätte er einen Unsinn behauptet. Aber eine
solche Deutung ist unnöthig. Lösen wir den Partizipialsatz mit ,,und^^
auf und beziehen wir das „omnes^^ auf Weltliche und Geistliche, dann
erscheinen alle Schwierigkeiten beseitigt. „Rudolf wurde zuerst vom
Mainzer, dann von den übrigen Geistlichen zum König gewählt, hier-
auf folgten unverzüglich die weltlichen Fürsten und das Volk, und
Alle (Geistliche und Weltliche) unterwarfen sich ihm durch Leistung
des Treueides^S Eine solche Auffassung scheint mir nicht bloss zu-
lassig, sondern unbedingt geboten zu sein.
Die Berichte Wipos, Bertholds und Brunos stimmen demnach
vollständig überein. Mag man auch das eine oder andere Moment
bezweifeln, gerade jene Theile der Berichte, die sich auf die feier-
liche Wahlhandlung beziehen, lauten gleich klar und bestimmt. Vor
allem: es fand im elften Jahrhundert regelmässig eine Einzelab-
stimmung statt, an der sich die anwesenden Fürsten betheiligten,
und zwar sprachen zuerst die Geistlichen, dann die Weltlichen
den Eürruf. Von einem Recht des Mainzer Erzbischofes, den König
allein auszurufen (Elector), ist keine Spur zu bemerken. Der Wort-
laut der Wahlberichte von 1024 und 1077 schliesst die Möglichkeit
einer Deutung im Sinne Lindners auf das Entschiedenste aus ^). In
YoUer üebereinstimmung bezeichnen unsere Gewährsmänner die Thä-
tigkeit des Mainzers und die nachfolgende Wirksamkeit der anderen
Wähler mit denselben Ausdrücken^).
Wie lagen diese Verhältnisse in späterer Zeit?
Lindner nimmt natürlich ein ununterbrochenes Fortbesteheu des
Wahlverkündens durch einen Fürsten an. Zwei Zeugnisse sollen yor-
nehmlich diese Ansicht stützen: die Stelle aus einem Brief der deut-
schen Bischöfe an den Papst vom Jahre 1158 und eine Aeussernng,
>) Vgl. dagegen Lindner S. 85 »Der Wortlaut lässt auch die Möglichkeit
offen, daes dem Erzbischofe von Mainz die anderen Standesgenossen mit ihrem
Beifall, etwa mit allgemeinem Zuruf, beistimmten.«
*) Wipo: »Magontinns . . laudavit et elegit«, »Chuono . . ad dominum et
r^em elegit*, »singuli de singulis regnis eadem yerba electionis repetebant*. —
Bruno: »singoli . . laadare = eligere*. ^ Berthold: »primum a Mogontino
episcopo, deinde a caeteris . . nominatus et eleetus est*.
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60 ^' Seeliger.
welche lunocenz bei Gelegenheit der mit den Parteileuten Philipps
gepflogenen Erörterungen über die Doppel wähl von 1198 machte.
Die Bischöfe sagen ^) : electionis primam vocem Moguntino archi»
episcopo, deinde quod superest caeteris secundum ordinem principibos
recognoscimus.
Lindner stellt zunächst einen Gegensatz in der Bedeutung der
Ausdrücke „votum*' und „vox" auf. Votum bedeute nicht Einzel-
stimme, die Erwähnung der „yota principum^^ dürfe nicht als Zeugnis
für Einzelabstimmung gelten, dagegen bezeichne yoz „den Kürruf^^
(S. 86). Geständen wir diesen Bemerkungen YoUe Richtigkeit zu,
so müssten wir gerade auf Grund derselben die angef&hrte Stelle in
einer Lindner entgegengesetzten Weise erklären. Heisst „yoz^ der
Kürruf, dann heisst „prima vox^^ nicht der (einzige) Kürruf, sondern
der erste Kürruf, und das „quod superest secundum ordinem" weist
auf die Kürrufe hin, die nachfolgen. Die Angabe des zweiten und
dritten Kürrufers unterblieb — abgesehen von allem anderen — viel-
leicht schon deshalb, weil diese Reihenfolge wahrscheiulich nicht zwei-
fellos feststand. Wir müssen demnach m. E. — im scharfen Gegen-
satz zu Lindner — wie bisher diese Aeusserung der deutschen Bi-
schöfe als ein ganz zuverlässiges Zeugnis dafür gelten lassen, dass
die Fürsten bei der Königswahl ihre Stimmen einzeln abzugeben hatten.
Nicht gleich einfach ist die Widerlegung der Ausführungen Lind-
ners (S. 140 fif.), welche das Dasein des Electors im Jahre 1198 dar-
thun wollen.
Am 3. Juli 1201 hatte im Namen des Papstes der Kardinallegat
Guido von Praeneste im Dome zu Köln Otto öffentlich als König aus-
gerufen*). Dagegen erhoben die Parteileute Philipps Widerspruch in
jenem an die Kurie gerichteten Schreiben, welches als Hallenser Pro-
test bekannt ist. Was berechtigte den Legaten, so fragen sie, in die
deutschen Wahlangelegenheiten einzugreifen? „Wo habt Ihr Päpste
es gelesen, wo habt Ihr heiligen Väter, Kardinäle der Kirche, es ge-
hört, dass Eure Vorgänger oder deren Legaten in die Wahl der römischen
Könige eingegriffen, die Rolle der Electoren oder die der Richter
über die Wahl gespielt hätten?'* Das aber habe gegenwärtig der
Kardinallegat gethan. Entweder habe er als Elector oder als Gognitor
gehandelt Im jedem Falle sei sein Verhalten widerrechtlich. Denn
wolle er es damit rechtfertigen, dass er als Elector gehandelt habe,
dann sei zu bedenken, dass er allein, bei Abwesenheit der ürtheils-
berechtigten, Lüge in Wahrheit, Verbrechen in Tugend zu verändern
«) Rahewin IH, 17 ed. Waitz S. 150.
2) Vgl. Winkelmann 1, 219.
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Neue FoTschongen über die Entetehung des Kurkollegs. Qi
unternahm. Eine Bechtfertigang mit der Thätigkeit des Gognitors sei
unzulässig, weil den Zwiespalt eine freiwillige Vereinbarung der
Wähler allein beseitigen könnet). Die Antwort des Papstes auf
diesen Protest erläutert noch weiter das, was wir unter Elector und
Cognitor zu verstehen haben. Innocenz weist den Vorwurf der Fürsten
als unbegründet zurück. Der Legat habe weder die Bolle des Blectors
gespielt, weil er keine Wahl betrieben und Niemanden selbst gewählt
habe, noch die Bolle eines Gognitors, weil er Niemandes Wahl ver-
worfen oder bestätigt habe; er habe also weder ein fürstliches Becht
usurpiert (als Elector), noch eines verletzt (als Cognitor); sondern er
habe als Denuntiator fungiert, d. h. im päpstlichen Auftrage die Person
Philipps für unwürdig, die Ottos flir würdig zur Erlangung der Eiiser-
krone erklärt^;.
Lindner sieht in diesen Erwähnungen des Electors einen Hinweis
auf die bei den Eonigswahlen übliche Wirksamkeit eines einzelnen
Eürrnfers. Denn es sollte hier ofienbar „die bestimmte Leistung eines
Einzelnen bezeichnet werden^S ^^^^ Legat müsse, wenn er als Elector
angetreten sein soll, nicht dasselbe gethan haben, was alle übrigen
Fürsten verrichteten, er habe nicht mit ihnen einfach gewählt, son-
dern allein die Wahl gemacht (S. 141).
Diese Beweisführung leidet an einem entscheidenden Fehler. Sie
setzt voraus, das die wirkliche Thätigkeit des Legaten einen Anhalts-
punkt zu bieten habe für die Erkenntnis der Befugnisse eines Electors.
') Nicht im Wortlaut wurden die Stellen des Briefes oben wiedergegeben.
£8 sollten die Grundlinien der Ausführungen der deutschen Fürsten kräftiger
hervorgehoben werden, als das durch. eine ein£EU}he Wiederholung des Wortlautes
möglich wäre. Die betreffenden Stellen lauten (Reg. de neg. imp. n. 61, Migne
Patrol. lat. 216 col. 1063 ft.): »Ubinam legistis . . . antecessores vestros . . se
electionibus immiscuisse, sie ut vel electorum personam gererent, yel ut cogni-
tores electionis vires trutinarent? . . . Gerit enim vel personam electoris, vol
personam cognitoris. Si electoris, quomodo quaesivit opportunitatem , qualiter
arbitris absentibus mendacio veritatem et crimine virtutem mutaret? . . . £t si
cognitoris, hanc gestare non potuit. Romanorum enim regis electio, si in se
scissa iuerit, non est superior iudex cuius ipsa sententia integranda, sed eligen-
tium voluntate spontanea consuenda.*
') Reg. de neg. imp. n. 62, Migne col. 1065. Zuerst gibt Innocenz den In-
halt der f&rstlichen Beschwerde (si electoris — si cognitoris) — nicht ganz ent-
sprechend — wieder. Unserem Interesse dient besonders die Stelle : »Praenestinus
nee electoris gessit personam . . utpote qui nee fecit aliquem eligi nee elegit . . ;
nee cognitoris personam exhibuit, cum neutrius electionem, quoad factum eli-
gentium, confirmandam duxerit aut etiam infirmandam ; et sie ius sibi principum
nullatenus usurpavit aut venit contra iUud. Exercuit autem denuntiatoris offi-
cium . •*
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62 G. Seeliger.
Da der Legat Otto als König verkündigt habe, so müsse der Meinung
Liadners gemäss dieses Verkündigen auch von Phillipps Wählern als
Sache des Blectors gedacht sein. Das ist indessen nicht der FalL Im
GegentheiL Philipps Wähler behaupten : was der Legat gethan habe,
sei nicht die richtige Wirksamkeit eines Electors. Dem Papste wurde
nicht vorgeworfen, dass sein Legat sich die Bolle eines Electors an-
gemasst habe, sondern dass — falls man dessen Thätigkeit mit dem
Hinweis auf die Befugnisse eines Electors rechtfertigen wollte, diese
gleichwohl der zulässigen Wirksamkeit eines Electors widerspräche.
Aus dieser Stelle ist demnach lediglich zu folgern, dass nach Auf-
fassung der Wähler Philipps die rechtliche Thätigkeit eines Electors
anders beschaffen sein müsse, als die des Legaten im Jahre 1201. Aber
dass sich die richtige Wirksamkeit eines Electors nicht auf das be-
ziehe, n^was alle übrigen Fürsten verrichteten^^ das zu folgern liegt
kein Anlass vor. Mit „elector" ist hier nicht ein besonderer Kürrufer,
sondern ein Wähler gemeint „Der Legat habe nicht als Elector ge-
handelt, weil er weder wählte noch wählen liess^S sagt Innocenz in
seiner Antwort und deutet damit auf die Befugnisse der Eönigswähler
schlechthin.
So bietet die päpstliche Korrespondenz über die Doppelwahl von
1198 der Ansicht Lindners keine Stütze. Und an einer solchen fehlt
es auch sonst. Die einzige Stelle, welche noch allenfalls als Zeugnis
für die Wirksamkeit eines Electors im Sinne Lindners gelten kpnbte,
ist der Bericht der Gesta Trever. Cont. IV. über Ottos Wahl im Jahre
1198 ^): „Adolphus Cioloniensis archiepiscopus ex consensu Treverensis,
habens et ipse vocem electionis nomine quorundaro principum peregre
profectorum ut asserebat, Ottonem . . evocavit atque uuxit in regem
Bomanorum'S Gewiss darf man indessen diese Worte nicht als zu-
verlässige Nachrichten über das 1198 angewandte Verfahren ansehen.
Bloss im Namen der abwesenden Wähler lässt hier der Schriftsteller
den Erzbischof handeln, nicht auch im Auftrage der Versammlung.
Von der Wahlhandlung der neben dem Kölner Ajiwesenden berichtet
er nichts. Er greift ebeu bloss den thätigsten und bedeutendsten
Wähler Ottos heraus. Hier wie auch sonst ^) ist aus der Erwähnung
«) SS. 24. 390.
*) Die Chron. reg. CoL Cont. S. 163 meldet auch vom Kölner Erzbischof
ȟttonem . . eligit*. Aber sie will damit nur sagen: er, der wichtigste Gegner
der Staufer, entschied sich ftb: Otto, denn damals fiand — wie aus der Chronik
selbst zu ersehen — die eigentliche Wahl noch gar nicht statt. Aehnlich ist die
Notiz der Ann. Stad. 1196 SS. 16, 753 zu verstehen: »qui (der Kölner) cum suis
complicibus elegit ducem Zaringiae, qui noluit acceptare. Unde elegit Ottonem ».<
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Neue Forschnngen über die Entstehung des Kurkollegs. gg
einea Wählers nii^ht oaf die Wirksamkeit eines einzigen KOrrofers
zu scbliessen. Und wir sind das zu thun umso weniger befugt, als
durchaus yerständliche und zuverlässige Zeugnisse über das Fort-
bestehen des alten Wahlyerfahrens, der alten Einzelabstimmung vor
liegen.
Insbesondere Arnolds Meldung über Ottos Wahl zu Ealberstadt
im Jahre 1208 ist hier zu verwerthen. Alle anwesenden Fürsten, so
heisst es, wählten Eonig Otto, u. zw. begann der Erzbischof von
Magdeburg, welcher die erste Stimme hatte, es folgte der Herzog
Bernhard mit dem Markgrafen von Meissen und dem Laudgrafen von
Thüringeu, femer die anderen, die ein Wahlrecht besassen i).
Man mag Zweifel hegen, ob die Beihenfolge der Abstimmenden
ganz richtig angegeben sei, aber die Thatsache, dass die Fürsten nach
einander abstimmten, scheint mir unangreifbar zu sein. Denn einmal
dürfte wohl Niemand ernstlich bezweifeln, dass Arnold an dieser
Stelle von einer Einzelabstimmung spreche, und ferner muss es als
in höchstem Masse wahrscheinlich gelten, dass zu Halberstadt das bei
den Königswahlen überhaupt übliche Verfahren beobachtel wurde.
Lindner erhob Einwände, aber ich vermochte nicht sicher zu erkenn*-
nen, ob er bloss Bedenken gegen die bisherige Deutung dieser Stelle
hegte, oder ob er die Glaubwürdigkeit Arnolds in Frage stellte. S. 111
wird gesagt: zu der Annahme, dass Arnold von einer namentlichen
Abstimmung spreche, passe nicht recht der grammatische Bau des
Satzes. S. 138 wird Arnolds Berichterstattung „als nicht ganz ^u-r
verlässig*^ bezeichnet, S. 140 aber getrost dieselbe Nachricht von der
„prima vox^^ des. Magdeburger Erzbischofes als Zeugnis für dessen
Wirksamkeit als Kürrufer verwerthet.
Wir aber können die beiden Fragen, die zu stellen sind, dahin
beantworten, dass wir Arnolds Nachricht als Meldung von einer Einzel-
abstimmung ansehen und dass wir ihr — wenigstens in dieser Hin-
sicht — volle Glaubwürdigkeit zusprechen. Mit Recht hob Lindner
S. 140 ,,die überraschende Uebereinstimmung'' der Worte Arnolds mit
der bischöflichen Erklärung von 1158 hervor. Aber diese Ueberein-^
Stimmung bietet der Theorie Lindners keine Stütze dar, sie liefert im
— Wenn Baldr. Gest. All?, c. 15 SS. 8, 262 von der Wahl 1138 sagten: »d. AI-
bero archiepiacopuB Conradum in regem elevavit«» so ist auch daraus gewiss nicht
auf eine Wirksamkeit Alberos als Elector im Sinne Lindners zu schliessen.
») Arnold Lubic. VII, 13 : omnes igitur principes . . , pari voto et unaniml
consensu Ottonem . . elegerunt , . archiepiscopo qni primam vocem habere vi-
debatur inohoante, prosequente vero Bemardo duce cum marchione Misnense et
lantgiavi« Thnnngie cum alüsi ad quoe ele«tio Tegis pert^nere videbatur.
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64 G. Seeliger.
G^entheil einen weiteren Beweis für die Annahme, dass der im
11. Jahrhundert verbürgte Brauch noch im 12. und beginnenden
13. Jahrhundert fortbestand. Den Worten des Berichtes „deinde quod
8Ui»erest etc.^^ entspricht die Bemerkung Arnolds „prosequente yero
duce etc.^^ Die letztere erläutert die ersteren und erhellt in wün-
schenswerther Art das, was dort etwa für unklar gelten könnte: die
Fürsten gaben einzeln ihre Stimme ab. Und ab Zeugnis für dieses
Wahlyerfahren dürfen wir nun auch die Worte der Magdebui^er
Schöppenchronik über Philipps Wahl 1198 ansehen: bischop Ludolf
von Magdeborch was de erste an dem köre.
So führte uns eine Durchsicht jener Nachrichten, welche über die
Eönigswahlen des 11., 12. und der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts
vorliegen, zu dem Ergebnis: es fehlt vollständig an Anhaltspunkten
für die Annahme Lindners. Ja noch mehr: eine Beihe von Nach-
richten widersprehen derselben rundweg und bezeugen eiu anderes
Wahlverfahren, bezeugen die Einzelabstimmung der anwesenden Fürsten.
Wie kam, so möchten wir fragen, imter solchen Umständen
Lindner zu seiner Ansicht? Sie kann nicht aus einer Betrachtung
der Quellen erwachsen sein, sie ist vielmehr durch die Vermuthung
einer Analogie des älteren Wahlverfahrens mit dem der späteren kur-
fürstlichen Periode erzeugt worden. Es mussten Zwangsdeutungen
vorgenommen, mitunter Nachrichten verworfen werden. Nur auf solche
Weise konnte Lindner zu seiner Yerwerthung der Aussagen Arnolds
und Wipos gelangen, nur so konnte er (S. 163 ff.) sogar die berühmte
Stelle des Sachsenspiegels (Ldr. III, 57) als Stütze seiner Ansicht von
einer Laudatio und der Thätigkeit des Electors anführen.
III.
Der Huldigung kam unseren bisherigen Erörterungen gemäss bei
den Eönigswahlen niemals jene Bolle zu, die Lindner für sie in An-
spruch nahm. Aber Huldigungen fanden gewiss regelmässig statt
Wie verhielten sie sich in Wahrheit zur Wahlhandlung? Dieser Frage
ist zunächst unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Lindner nahm als selbstverständliche Voraussetzung au, dass man
staatsrechtliche und lehenrechtliche Huldigungen zu unterscheiden habe,
und deutete nun die verschiedenen Nachrichten, welche mitunter ÜEist
gleichlauten und dasselbe auszudrücken scheinen, bald ab die eine,
bald als die andere — je nach der Möglichkeit, sie auf seine Laudatio
beziehen zu können oder nicht. Die Schilderung Widukinds über
Handreichung und Treugelöbnis im Jahre 936 sah er als staatsrecht-
liche Huldigung an, die Erzählung dagegen der Narratio de electione
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Neue Forschungen über die Entstehung des Kurkollegs. ß5
Lotharii nnd Ottos von Freising über den gleichen Vorgang, den Be-
richt Wipos über das Eonrad II. geleistete Treugelöbnis der Grossen
als Huldigung lehensrechtlicher Natur. Er befindet sich hier — so-
weit ich sehe — im Widerspruch mit Allen, die Gelegenheit hatten,
sich über diese Gegenstände zu äussern.
Mir will scheinen, dahs diese Voraussetzung, die allerdings Lindner
nicht näher begründete, durchaus unzutreffend sei Ohne den Gegen-
stand erschöpfend behandeln zu wollen, möchte ich doch wenigstens
mit einigen Bemerkungen der Frage nach den wahren Verhältnissen
der Huldigung und nach deren Beziehungen zu den einzelnen Wahl-
Vorgängen näher zu kommen trachten.
Wir haben Yon den fränkischen Zuständen auszugehen, denn die
Huldigungen, welche dem deutschen König geleistet wurden, stammen
aus dem Zeitalter der Meroyinger und Karolinger.
Schon im 6. Jahrhundert musste das gesammte Volk dem König
oder dessen Boten einen Treueid leisten : fidelitatem et leudesamio pro-
mittere ^). Die Karolinger haben die allgemeinen Unterthaneneide,
die vermuthlich in spätmeroyingischer Zeit ausser üebung gekommen
waren, neuerdings und mit häufiger Wiederholung angeordnet. Vier-
mal wurde von Karl d. Gr. eine allgemeine Vereidigung der ünter-
thanen befohlen, häufig wurden unter den Nachfolgern des grossen
Kaisers von den Bewohnern der Beiche oder gewisser Beichsgebiete
Treueide begehrt 2). Die Eidformeln, nach welchen das Volk von den
Missi 789, 802 und 854 in Pflicht genommen wurde, sind erhalten %
Ebenso ist der Wortlaut jener Eide bekannt, welche auf den Reichs-
tagen zu Quierzy und Gondreville 858 und 872 geleistet wurden*)
und welche die zur Erhebung des Königs in Pavia 876 und in Com-
pi^gne 877 versammelten Grossen bei Gelegenheit der vassalitischen
Huldigung zu sprechen hatten^).
Der allgemeine Eid der Unterthanen war dem Gelöbnis nachge-
bildet, das von Vassalien geleistet wurde, ja die 802 und 854 ange-
wandten Formeln sprechen von der Treuverpflichtung, die ein Mann
seinem Herrn zu halten habe, und dürfen geradezu als gleichlautend
mit den Eiden der Vassalien gelten. „Die Treue und Ergebenheit aller
Unterthanen sollte demnach keine geringere sein, dieselbe Kraft imd
«) Marculf I, 40. Vgl. Waitz 2», 205 ff.; Brunner, Rechtsgeschichte 2, 58 ff.
«) Waitz 3, 290 ff. ; Brunner 2, 59.
») Capit n. 23 c. 18 S. 63; 34 S. 101; 261 c. 13 II, S. 278.
*) C. 269 II, S. 269; C. 277 S. 342.
») C. 220 ö. 100; C. 283 S. 365.
mttheUungen XVI. Digitiz^d by GoOglC
66 ö. Seeliger.
Bedeutung haben^^ ^) wie die der VassaUen. Aber gleichwohl traten
damit die auf diese Weise yerpflichteten Unterthanen nicht in das
Verhältnis der Vassalitat.
Wir müssen Yon der allgemeinen Huldigung der Dnterthanen —
soweit ein solcher Ausdruck f&r die Leistung des Treueides überhaupt
statthaft ist — die vassalitische Huldigung wohl unterscheiden. Die
erstere bestand in der eidlichen Verpflichtung des Volkes vor einem
königlichen Beamten, die letztere in der mit der Handreichung ver-
bundenen Leistung des Treueides vor dem Eonige selbst Allerdings
nahm auch der König mitunter Gelöbnisse von unterthanen in Em-
pfang, ohne dass gleichzeitig eine vassalitische Ergebung stattgefun-
den hätte. So 858 und 872*). Waren es damals nur Grosse, die
jedenfalls sämmtlich bereits im vassalitischen Verhältnis zu Karl IL
standen und die nur längst bestehende Verpflichtungen nochmals eid-
lich aussprachen, so ist es wohl denkbar — obschon nicht unmittel-
bar bezeugt, dass auch die allgemeine Vereidigung des Volkes zam
Theile in Gegenwart des Monarchen erfolgt war. Doch wurde des-
halb der scharfe Unterschied zwischen allgemeinen und vassallitischen
Huldigungen nicht aufgehoben. Die letzteren mussten dem König per-
sönlich geleistet werden, die ersteren begehrten der königlichen An-
wesenheit nicht Die allgemeinen Huldigungen entbehrten vollständig
des persönlichen Charakters, welcher der vassalitischen Huldigung eigen-
thümlich war.
Im engsten Zusammenhange damit steht ein Weiteres. Der Thron-
wechsel im fränkischen Beich vollzog sich trotz des anerkannten Erb-
rechtes der herrschenden Dynastie seit dem 7. Jahrhundert unter einer
staatsrechtlich durchaus nothwendigen Theilnahme der Unterthanen,
d. h. der Grossen. Die Grossen übtei^ ein gewisses Bestimmungsrecht,
sie waren in späterer Zeit bei der Krönung zugegen und sie leisteten
dem neu Erhobenen den Eid der Treue. Dies Gelöbnis mochte häufig
allein die Form sein, in der die Mitwirkung der Grossen beim Thron-
wechsel ihren Ausdruck fand. In dem Masse nun, in welchem die
Grossen des Beiches — Weltliche und Geistliche — sich dem König
durch die Handreichung zu ergeben pflegten, ward die Treuleistung
beim Regierungsantritt eines Königs zur vassallitischen Huldigung.
Da im 9. Jahrhundert sich alle mächtigeren Würdenträger und grösseren
Herren in diesem Verhältnis befanden, so leistete jedenfalls die ganze
Versanmilung der Optimaten, welche an der Erhebung eines Königs
1) Waitz 3, 298.
«) Vgl. oben S. 65.
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Neue Forschungen über die Entstehung des Kurkollegs. g7
theilnabm oder der feierlichen Erönong beiwohnte, dem neuen Herrn
akbald yassalitische Huldigung: Handreichung und Treueid^). Und
diese Huldigung war eine der wichtigsten beim Thronwechsel üblichen
Handlungen. Sie wird mitunter geradezu als der f&r die B^;ründung
der Herrschaft entscheidende Akt angesehen *). Nach des ostfranki-
schen Königs Ludwig Tode 882 kamen lothringische .primores' zum
westfr&ikischen Monarchen „et Yoluerunt se illi commendare^^ *). Als
bald darauf der westiräukische König Ludwig starb, wandten sich die
Grossen an dessen Bruder Karlmann, um „illum redpere et se illi
commendaA^S und huldigten zu Quierzy^). Die Lothringer, unzufrie-
den mit ihrem Könige Zwentibold, gingen im Jahre 900 zu Ludwig
d. K. über und unterwarfen sich zn Thionville durch die Hand-
reichung^). Gewiss ist vorauszusetzen, dass eine Tassalitische Huldigung
auch da stattfand, wo die Schriftsteller in allgemeineren Redewen-
dungen nur Yon einer Unterwerfung der Grossen sprechen.
Der allgemeine Treueid der breiteren Volksschichten aber hatte
seine frühere Bedeutung eingebüsst. Für Westfranzien lässt eac sich
noch im Jahre 873 nachweisen^). Ob noch später allgemeine Verei-
digungen des Volkes angeordnet wurden, ist nicht zu erkennen. Je-
denfalls kam es fortan beim Thronwechsel auf die yassallitische Hul-
digung der Grossen allein an. Und dabei ist zu beachten: Obwohl
das ostfränkische Staatswesen nicht in' gleicher Weise wie das west-
frankische yom Lehenswesen ergriffen wurde, so scheint doch auch
hier der Gebrauch Eingang gefunden zu haben, dass bei Gel^enheit
der feierlichen Erhebung oder der Krönung eines Königs die Grossen
vassalitische Huldigung leisteten. Ein Gelöbnis der Treue allein aber,
eine nichtvassalitische Huldigung, hat bei solchem Anlass offenbar nicht
stattgefunden.
Die Verhältnisse der spätfränkischen Periode wirkten in der
deutschen Kaiserzeit nach. Eine allgemeine Vereidigung des Volkes,
sei es zu Beginn der Begierung eines Königs, sei es bei anderer Ge-
legenheit, ward nicht mehr vorgenommen^). Die Gesammtheit der
Unterthanen wurde nicht zu einer Huldigung herangezogen^ weder
') Vgl. die DartteUoDg dei* Vorgänge nach Karls d. E. Tode in den Ann.
Bertin. ed. Waits 8. 138 f.
*) Ann. Bert 8. 152.
») Ann. Bert. 8. 153; C. 285, IL 8. 370.
*) Regino 900 »in Theodonis villa manibus datis eins dominationi se subi-
eiant*.
*) C. 278 c 5. 6 U. S. 345.
«) Waitz 6, 391.
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68 ö. Seeliger.
bei Wahl und Eronung, noch während des königlichen Umzuges durch
das Reich. Wenn wir mitunter von einer eidlichen Verpflichtung wei-
terer Volkskreise hören, wenn beispielsweise die Kölner Heinrich IV.
eidliche Versprechungen machten oder die rheinischen Städte sich eid-
lich zum Schutze des Eönigthums yerbanden, so ist das nicht zu den
regelmässigen Huldigungsakten der Unterthanen zu rechnen^).
Wer leistete also dem deutschen König Huldigung und in welcher
Art erfolgte diese?
Vor der Krönung — so erzählt Widukind 11,1 — haben die
„duces äc prefectorum principes cum caetera principum mintum manu
congregati" Otto I. auf den Thron erhoben „manus ei dantes ac fidem
pollicentes operamque suam contra omnes inimicos spondentes^^ Der-
selbe Schriftsteller berichtet, dass nach Ottos I. Ableben die Anwesen-
den dem schon längst gewählten und gekrönten Sohne nochmals „cer-
tatim manus dabant, fidem pollicentes et operam suam contra omnes
adversarios sacramentis militaribus confirmantes^^ (III, 76). Aehnlich
meldet Thietmar (V, 11), dass nach der Krönung Heinrichs II. zu
Mainz „Francorum et Muselenensium primatus regi manus tunc appli-
cans gratiam eiusdem meruit^^
Hier handelt es sich überall nicht um den Treueid allein, son-
dern um eine yassalitische Huldigung, welche Ton der oberen Schichte
der unterthanen vorgenommen wurde. Und das blieb auch in spä-
terer Zeit so. Die Narratio c. 7 erzählt uns, dass am Tage nach Lo-
thars Wahl in einer Ptirstenversammlung die weltlichen Grossen „fide-
litatem tam in hominio quam sacramento regi domino firmaverunt^S
nachdem die anwesenden Bischöfe und Aebte schon vorher den schul-
digen Treueid, aber nicht das bisher übliche „hominium" geleistet
hatten, auf welches der neue König ausdrücklich hatte verzichten müssen.
Diese Verhältnisse stimmen demnach genau mit dem überein, was Wi-
dukind und Thietmar meldeten: die Grossen huldigten durch Hand-
reichung und Treueid, d. h. sie leisteten „hominium et fidelitatem".
Dasselbe berichtet Otto von Freising (Gesta II, 3) über die Huldi-
gung, welche sich an die Wahl Friedrichs I. anschloss: „adstrictis
igitur Omnibus qui illo confluxerant fidelitate et hominio principibus** ;
dasselbe fand bei der Erhebung Wilhelms im Jahre 1247 statt, wo
die Fürsten und Magnaten das Horaagium thaten^).
») Vgl. Waitz 6, 386 f.
*) Im Lehenbrief Wilhelms für Johann von Avesne heisst es (Ficker n. 4887») :
cum ipse nobis in sublimatione electionis nostre cum aliis pnncipibus et magna-
tibus . . . legium et debitum fecerit homagium.
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Neue FoTBchongen über die Entstehung des Kurkollegs. g9
Aber auch jene Meldungen, die allein von einer Fidelitätsleistung
der Grossen bei solchen Anlässen sprechen, sind gewiss in gleicher
Weise zu deuten. Die oben angeführten Worte der Narratio „fidelita-
tem tarn in hominio quam in sacraniento^^ bezeugen allein den auch
sonst nachweisbaren Brauch i), dass mitunter mit „fidelitas^^ beide Akte
der yassalitischen Huldigung: Mannschaft und Treueid, ausgedrückt
werden sollten. So sind die Bemerkungen Pauls von Bemried und
Bertholds zu verstehen, dass die Fürsten nach der Forchheimer Wahl
„se debito fidelitatis sacramento subdiderunt^S „solita iurisiurandi fide-
litate sese illi . . . . subicientes^^ ^). So auch die Notiz der Kölner
Eönigschronik, dass im Jahre 1212 zu Mainz Tor Friedrich ü. zahl-
reiche Fürsten „inbeneficiati fidelitatis iuramentum prestiterunt^^ ^) —
eine Meldung, mit der die Mittheilung des Kanzlers an den franzö-
sischen König übereinstimmt: die Fürsten hätten Friedrich in Frank-
furt gewählt und hierauf zur Krönung nach Mainz geleitet ,3delita-
tem per omnia faciendo^^ ^). Vor allem aber sind auch hierherzube-
ziehen jene Worte Wipos c. 4i welche dieser nach eingehender Darstel-
lung der Wahl und Krönung Konrads der „fidelitas fiEtcta regi^^ wid-
met: er halte es für überflüssig darüber zu sprechen, weil ja der
Brauch immer wiederkehre, dass alle Bischöfe, Herzoge und übrigen
Fürsten, die „milites primi, milites gregarii'^ und alle Freien von Be-
deutung dem Könige den Treueid leisten.
Denselben Charakter zeigen die Huldigungen, Ton denen wir ge-
legentlich bei Erwähnung yon Nachwahlen oder feierlichen Anerken-
nungen hören. Oft war es die yassalitische Huldigung allein, durch
welche einzelne oder mehrere Grosse gemeinsam die nachträgliche An-
erkennung aussprachen, mitunter folgte sie aber einer Handlung nach,
die wir als eine Art von Wahl zu beurtheilen haben ^). Das war der
Fall zu Merseburg im Jahre 1002. Nachdem sich hier die Sachsen
fbr Heinrich IL erklärt und durch ihren Führer, den Herzog Bern-
hard, dem neuen König die „cura regni" übertragen hatten, wurde
die Huldigung geleistet: „omnes qui priori imperatori serviverant,
Liadgero solo remanente, regi manus complicant, fidele auxilium per
0 Bemheim, Lothar und das Wormser Concordat S. 67; Waitz 6, 382.
•) Paul Bernr. X, 86; Berthold SS. 5, 292.
*) Chron. reg. Colon. Cont. III. ed. Waitz 8. 234. Diese Notiz ist nicht,
wie WaitK N. 3 meint, auf die Vorgänge in Frankfurt, sondern auf die in Mainz
zu beziehen. VgL Ficker n. 680»>.
«) Hüillard-Br^holles 1, 230.
*) Darüber wird im f. Abschnitt näher zu handeln sein.
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70 G. Seeliger.
sacramenta confirmant^^ ^). Eine Huldigung fand auch bei jener Braun-
schweiger Nachwahl von 1252 statt, wo der sächsische Herzog uad
der brandenburgische Markgraf nach vollzogener Wahl dem König
„fidelitatem et homagium prestiterunt^^ ^).
Mitunter wird femer einer Huldigung gedacht, wo es sich um
Designation oder Wahl eines Eönigssohnes bei Lebzeiten des Vaters
handelt. Indessen scheint in solchen Fällen die sonst bei feierlichen
Erhebungen der Eonige übliche yassalitische Huldigung nicht immer
stattgefunden zu haben. Ob dem 946 designierten Ludolf neben dem
Treueid auch die Mannschaft geleistet wurde, ist doch recht zweifel-
haft»). Die oben berührte Meldung, dass Otto II. i. J. 973 Treu-
Bchwur und Mannschaft wiederholt wurde, führt allerdings zur An-
nahme einer Yorangegangenen, wohl bei Wahl oder Krönung 961 er-
folgten Huldigung. Doch fehlt es an einer unmittelbaren, zuyerläs-
sigen Meldung und yielleicht wurde — was Widukind unbekumt blieb
— die Huldigung 973 gerade deshalb Torgenommen, weil sie vorher
nicht voll geleistet worden war. Heinrich HI. ward bei Lebzeiten des
Vaters in Burgund gehuldigt ^), und das Fehlen ähnlicher Nachrichten
aus Deutschland mag nur auf einem Zufall beruhen. Indessen ist hierbei
die Leistung der Mannschaft nicht bezeugt. Jedenfalls wurde Heinrich IV.,
dem der kaiserliche Yater schon im Jahre 1051 den Treueid schwören
liess, nicht zugleich die Mannschaft geleistet ^). Gaben doch selbst
nach der zwei Jahre später erfolgten Wahl die Fürsten Heinrich III.
nur das Versprechen, dem Sohne zu huldigen, wenn er wirklich Re-
gent werde ^). Und das erfolgte dann nach dem Ableben des Eai-
«) Thietro. V, 18. Auch Adalbold (vgl. oben S. 52) spricht hier von einer
Huldigung. Ihm schwebt aber eine Wahl- und KrGnung^eier vor, wie sie bei
einer allgemeinen Erhebung vorkam. ~ Vielleicht ist auch die Nachricht Thiet-
mars V, 20, dass zu Duisburg Bischöfe huldigten: , regem pariter eligentes fidem-
que sacramentis firmantesc, auf eine solche einem gewissen Wahlakte nachfol-
gende Huldigung zu beziehen.
«) Cod. Lubic. 1» S. 168. Fioker n. 5068.
«) Die Quellen (vgl. Ottenthai 131^) sprechen nur vom Treueid.
*) Schon 1033 wurde dem jungen Heinrich auch Treue gelobt, 1038 ward
ihm die Herrschaft förmlich übertragen, die Huldigung wiederholt. Wipo c. 30. 38.
») Lambert 1052 SS. 5, 155; Herim. Aug. 1051 SS. 5, 129.
^) Herim. Aug. 1053 S. 133 »filium . . regem a cunctis eligi eique post
obitum suum, si rector iustus fnturus esset, subiectionem promitti fecit*. Im Gegen-
satz zur fiblichen Auffassung (vgl. Giesebrecht 2, 485 ; Steindorff 2, 228), dass die Für-
sten ihre spätere Huldigung von der gerechten Regierungsweise Heinrichs lY. ab-
hängig machten, glaube ich den Zwischensatz »si— esset* in anderem Sinne
deuten zu sollen. Justus heisst nicht allein »gerecht« , sondern auch »recht-
mässig«.
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Neue Forschungen über die Entstehung des EurkoUegs 7|
sers 1056 ^). Von Huldigungen an Heinrichs lY. Söhne Konrad und
Heinrich wird uns nichts berichtet. Ebenso wenig melden die Dar-
stellungen der Wahlen von 1147, 1169 und 1220. Wohl aber wiird6n
im Jahre 1196 die deutschen Fürsten angehalten, dem jungen neuge-
wählten Friedrich den Treueid zu leisten. Den Treueid, nicht auch
die Mannschaft Innocenz sagte in einem spateren Erlasse : alle Für-
sten hatten damals Friedrich Treue gelobt, einige auch das Hominium
geleistet ^). Hinderte in erster Linie Friedrichs Femsein von Deutsch-
land an der Empfangnahme der Mannschait, so hat wohl auch die
Anschauung gewirkt, dass in solchem Falle volle Huldigung überhaupt
noch nicht stattzufinden habe. Bei Eonrads Wahl 1237 hat man so-
gar vom Treugelobnis abgesehen und sich mit einem eidlichen Ver-
sprech^i b^piügt, dass nach des Kaisers Tode dem gewählten Eonrad
gehuldigt werden sollet).
Diese kurzen Beobachtungen lehren, dass in Verbindung mit den
Designationen und Wahlen der Eonigssöhne bei Lebzeiten der Väter
nicht regelmässig Huldigungen vorgenommen wurden, wie sie bei den
feierlichen Erhebungen im Falle einer Thronvakanz vorkamen. Was
wir als charakteristisch für letztere in Anspruch nahmen, gilt nicht
auch für die ersteren. üeber die Huldigungen letzterer Art aber hat
uns unsere üebersicht genügenden und sicheren Aufschluss verschafiPt.
Sie waren stets ein wichtiger Bestandtheil jener Handlungen, welche
zur feierlichen Erhebung eines Eönigs gehörten. Als Mitwirkende er-
scheinen dabei nur die oberen Oesellschaftsschichten der ünterthanen :
die Fürsten, die Grossen, wohl alle Jene, die in unmittelbaren amt-
lichen oder lehensrechtlichen Beziehungen zum Eönige standen und
durch die Handreichuug in das directe persönliche Verhältnis zu
treten hatten. Diese leisteten Treueid und Mannschaft. Sie leisteten
nur die vassalitische Huldigung und eine andere Huldigung wurde
überhaupt nicht geleistet — wenigstens nicht in der Zeit, da die un-
mittelbaren Städte noch nicht huldigten, unter den verschiedenen
1) Papst Victor veranlasste es »filio pamilo . . . optimates iürare fadens/*
Chron. Gas. IT, 91 SS. 7, 690. Vgl. Meyer von Knonau, Heinrich IV. B. 1, 13.
*) Reg. de neg. imp. n. 29, Migne 216 col. 1025 »concorditer elegerunt,
fidelitatem ei pene penitus omnes et qnidem hominium exhibentes*. — Vgl.
Chron. reg. Col. Cont. II. ed. Waits S. 159 Ficker n. 511«.
s) Dekret der Wähler Eonrads Leges 2, 323 (Ficker n. 4386) : . . ac etiam
fide data eidem domino imi)eratori sacramento firmavimus , quod prefatom C . .
electam post mortem prenominati patris soi dominum et imperatorem nostrum
habebimus . . . sibique iurabimus fidelitatem eidem, prout est moris et iuris im-
perü sacramenta prestantes.
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72 G. öeeliger.
Handlungen aber, welche bei Wahl und Krönung der Könige üblich
waren, nahm die Huldigung keine bestimmte Stelle ein. In den Jahren
1125, 1152 und 1247 fand sie nach vollzogener Wahl statt — 1125
nachweislich am Tage darauf ; im Jahre 936 dagegen unmittelbar vor
der Krönung, im Jahre 1002 und oflFenbar ebenso 1024 und 1212
nach beendeter Krönungsfeier.
unsere Betrachtungen fahrten zu einem Ergebnis, welches Mif
das Schärfste den Behauptungen Lindners widerspricht. Die Annahme
Yon zwei verschiedenen Huldigungen fanden wir unbegründet Dass
dieselben Personen zuerst als gemeine Unterthanen dem neuen Konige
unmittelbar nach der Wahl Treue gelobten, um bald darauf etwa am
nächsten Tage, nochmals beim Empfang der Lehen als königliche Le-
hensmannen zu huldigen, das ist an sich unwahrscheinlich und findet
in den zeitgenössischen Nachrichten gar keine Anhaltspunkte. Und
durch Lindners Ansicht würden überdies die historischen Thatsachen mit-
unter in einen gar sonderbaren Zusammenhang gelangen. So die Vorgänge
im Jahre 1125. Am Tage der Wahl übten — so wäre der Verlauf
nach Lindner zu denken — auch die Geistlichen die Laudatio, d. h.
sie reichten dem König die Hand und sprachen das Treugelöbms ; am
folgenden leisteten sie als Empfanger der Begalien — die Narratio
sagt übrigens „pro imperii reverentia^^ — nochmals einen Treueid,
und zwar jetzt nur einen Treueid, kein Hominium, keine Handrei-
chung. Aber hatten sie nicht bereits tags vorher, als sie die Laudatio
übten, ihre Hände in die blutbefleckten des Königs gelegt? Oder hatten
sie sich dessen schon damals geweigert? — Wir berühren damit einen
weiteren wunden Punkt in Lindners Auffassung. Für seine Laudatio,
für die nichtvassalitische Huldigung nimmt er auch das „manus dare^S
die Handreichung in Anspruch, die man bisher allgemein als Symbol
der vassalitiechen Ergebung, die mau eben für das der „fidelitas^^ an
die Seite gestellte „hominium^^ ansah. Lindner that das und musste
das thun, weil einige Berichte über Huldigungen, die sich zeitlich als
Laudationen verwerthen Hessen, gerade von dieser Handreichung mel-
deten, und da anderseits Wipos Aeusserungen über den Treueid wegen
ihrer Stellung nach dem Krönungsbericht mit der Laudatio nicht zu
verbinden waren, so mussten sie, die mit keinem Worte den lehens-
rechtlichen Charakter der Huldigung andeuten, die nur vom Treuge-
löbais berichten, als Nachrichten über königliche Belehnungen erklärt
werden, während Widukinds Darstellung, welche ganz offenkundig
die vassalitische Natur der Huldigung von 936 bezeichnet, als Zeug-
nis für eine nichtvassalitische Huldigung zu gelten hatte.
Wir dürfen unsere Beobachtungen mit der Bemerkung schliessen :
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Neue Forschungen über die Entstehung des Kurkollegs. 73
eine nichtvassalitische Huldigung der deutschen Eönigswahler, wie sie
Lindner yoraussetzt, hat niemals bestanden.
IV.
Da uns die Prüfung der Ansicht Lindners über das Wahlyerfahren
stets zu dem gleich negativen Ergebnis gefthrt hat, so werden wir
uns wohl auch jenen Ausführungen gegenüber ablehnend yerhalten,
die mittelbar mit dieser Ansicht zusammenhängen.
Die Thatsache, dass vollzogenen Eonigswahlen , ja vollzogenen
Krönungen Erhebungsakte nachfolgten, welche von den Schriftstellern
vielfach mit den für die Wahlen selbst angewandten Ausdrücken be-
zeichnet wurden und welche sich mitunter vnrklich in den bei einer
Wahl üblichen Formen vollzogen, diese Thatsache hat langst zu ver-
schiedenen Erklärungsversuchen angeregt Lindner glaubte in der
Hauptsache das staatsrechtliche Verhältnis der wiederholten Eonigs-
wahlen damit zu erklären, dass er sie für Laudationen ansah ^). So
besonders mit eingehender Begründung die feierliche Erhebung Ottos I.
zu Aachen 936 und die eigenthümlichen Ereignisse zu Merseburg im
Jahre 1002.
Die Vorgänge bei der Aachener Erönungsfeier werden wir in der
That nicht als Wahl gelten lassen dürfen. Ist doch Otto schon bei
Lebzeiten des Vaters in einer Versammlung der Grossen und mit Zu-
stimmung der ünterthauen zum Nachfolger designiert worden. Das
war jener Akt, welcher die staatsrechtliche Funktion einer Wahl aus-
geübt hatte. Aber anderseits hat die Willensäusserung der ünter-
thauen, die zu Aachen erfolgte, sich nicht in den Formen einer Hul-
digung allein bewegt. Die Orossen erhoben Otto — so meldet Wi-
dukind U, 1 — auf den Thron, huldigten, geleiteten ihn hierauf in
feierlichem Zuge nach der Eirche, wo vor der Erönung der Mainzer
Er^bischof das versammelte Volk befragte, ob „ista electio placeat'S wo
schliesslich die Menge zum Zeichen der Zustimmung dieBechte erhob und
dem neuen Herrn zujubelte. Die Huldigung ist demnach ein wich-
tiger Akt der Aachener Vorgänge, aber eben doch nur ein Akt. Die
Befragung des Volkes und die Aeusserung einer Zustimmung haben
0 8. 144 heisst ee allgemein : man kann die nachträglichen Anerkennungen
als Landationen betrachten. — Die Halberetädter Wahl von 1208 nennt Lindner
112 allerdings »Mittelding zwischen Wahl und Anerkennung*; die Yorg&ngef die
im Nov. 1208 zu Frankfort spielten, waren »mehr eine Huldigung wie sie Phi-
lipp 1205 zu Aachen vollziehen Hess* (S. 113). Im Widerspruche mit letzterer
AeuBsemng scheint mir zu stehen, wenn der Vorgang Ton 1205 auf S. 110 als
Wahl hingestellt wird.
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74 G. Seeliger.
mit der Huldigung nichts zu schaffen. Also weder als Wahl noch als
Laudatio ist die Aachener Erhebung zu bezeichnen, sondern als Erö-
nungsfeier. In ähnlicher Weise fanden offenbar regelmässig bei Ge-
legenheit der Eönigskrönungen Volkskundgebungen statt , eine Accla-
mation der versammelten Menge war — was man neuerdings manch-
mal missYerstanden zu haben scheint — ein staatsrechtlich noÜiwen-
diger, obschon thatsächlich bedeutangsloser Akt ^).
Oanz anders yerhält es sich mit der Beurtheilung der Merseburgs
Ereignisse von 1002. Mit einer seltenen Ausführlichkeit schildert
Thietmar die Vorgänge. Eine grosse Versammlung sächsischer Fürsten
empfing ehrfurchtsvoll Heinrich 11. (V, 15). Am nächsten Tage brachte
Herzog Bernhard in öffentlicher Versammlung Heinrich die Wünsche
des Volkes vor, setzte die Bedürfnisse und Rechte Aller auseinandar
und fragte, was ihnen zugesagt werden solle. Heinrich versprach, sie
zu schützen, und erklärte (V, 16) : „Et ut certi de hiis sitis, quomodo
vobis placet, salvo honore r^ni affirmo (quia nou rennuentibus nee
contradicentibus hac regali dignitate honoratus appareo) l^em igitur
vestram non in aliquo corrumpere etc.'^ Jubelnder Zuruf des Volkes
antwortete dem König, Herzog Bernhard aber überreichte Heinrich
unter erneuter Zustimmung der Menge im Namen Alier die heilige
Lanze und damit die Herrschaft über das Reich (V, 17). Dann folgte
— Thiemar V, 18 sagt nicht, ob am selben Tage — die Huldigung
durch Mannschaft und Treueid.
Diesem Bericht entnahm man bisher gewöhnlich, dass Heinrich
den Sachsen gegenüber Anerkennung des Wahlrechtes aussprach, und
femer, dass zu Merseburg wirklich eine Eönigswahl vorgenommen
wurde. Lindner leugnet Beides. Heinrich IL habe nichts dergleichen
den Sachsen versprochen und der Merseburger Vorgang sei nicht als
Wahl, sondern als „freie Anerkennung^^ oder — wie er später si^
— als Laudatio (Huldigung) aufeufassen.
Die eine Behauptung begründet Lindner damit, dass „quia^^ nicht
„dass'S sondern „weib^ bedeute; Heinrich erkläre nicht, dass er mit
dem Willen der Sachsen im königlichen Schmucke erscheine, sondern
er erkläre, weil er ohne Widerspruch gekommen sei. Lindners Aus-
führungen scheinen mir durchaus überzeugend zu sein. Nur möchte
1) So darf man m. E. auch nicbt die Nacbricht des Cont. Ref. 961 »con-
venientia quoque et electione Lothariensium Aquis ordinator* (Ottenthai 299^)
auf eine Wahl beziehen — wie Rodenberg und Waitz 6,158 — sondern auf die bei
Krönungen üblichen Zustimmungserklärungen. Das Gleiche gilt von den Nach-
richten über die Mainzer Erönungsfeier 1198. Auch hier spricht Rodenberg 8. 13
gleich Winkelmann 1, 135 von einer zweiten Wahl Philipps.
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Nene Forschungen Ober die Entstehung des EurkoUegs. 75
ich als Inhalt der Affirmatio Heinrichs nicht das „qnomodo placet^S
sondern das ,,legem . . non corrumpere^^ betrachtet sehen und die
Stelle übersetzen: „ich erkläre Eurem Wunsche gemäss, weil ich . .,
dass ich Euer Becht etc/^ Heinrich hat demnach den Sachsen keines-
wegs eingeräumt, „dass nur durch ihre Wahl er das Herrscherrecht
aber Sachsen zu erlangen berechtigt gewesen'' (Maurenbrecher); Hein-
ridi unterzog sich auch nicht einer Neuwahl, denn er erschien ja
im königlichen Schmucke. Der Vorgang zu Merseburg muss anders
beurtheilt werden, als das bisher zumeist geschehen ist — aber audi
etwas anders, als es lindner wünscht Denn als Huldigung können
wir die Merseburger Ereignisse nidit bezeichnen. Hier geschah weit
mehr als eine Huldigung. Dieser ging eine andere Handlung voraus,
eine Willensausserung der Sachsen, welche mit dem Akte der Huldi-
gung gar nichts gemein hai Herzog Bernhard handelte im Auftrag
und in steter Uebereinstimmung mit dem versammelten Volk, die Ver-
sprechungen Heinrichs waren nicht Onadenakte des anerkannten Herrn,
sondern die Bedingungen der Anerkennung. Erst nach Erfüllung der-
selben wird durch Ueberreichung der Lanze Heinrich die „cura regni''
übertragen ^). Wenn man aber die Fra^ stellt, ob die Sachsen Hein-
rich schon vorher als ihren König betrachteten, so ist mit einem siche-
ren Nein zu antworten. Darüber lässt Thietmar, der den Merseburger
Tag als „dies quo [Heinrich] electus est^^ preist, keinen Zweifel be-
stehen, das war die Auffassung der Sachsen selbst Diese behandelten
Heinrich naturgemäss von vorne herein anders als einen beliebigen
Beichsfbrsten, sie konnten die vorangegangene Wahl und Krönung
nicht übersehen, sie wollten diese auch gar nicht annullieren und
dnrdi eine bessere Neuwahl ersetzen; sie beanspruchten nur ihrerseits
ein gewisses Wahlrecht und sie übten dieses aus, indem sie durch
einen Akt selbständiger Willensausserung die vorausgegangene Wahl
ergänzten. Wir haben es hier demnach mit einer jener Nach-
wahlen zu Üiun, die uns bald näher beschäftigen sollen. Ob zu Merse-
burg das bei Königswahlen übliche Verfahren beobachtet wurde, das
ist allerdings eine andere Frage. Die ausführlichen Mittheilungen
Thietmars lassen mit Sicherheit erkennen, dass eine Abstimmung damals
nicht stattfand. Das Ausserordentliche, dass man den schon Gekrönten
erheben wollte, mag allein ein Abgehen vom üblichen Wahlverfahren
gerechtfertigt haben. Aber war denn der Vorgang zu Merseburg ver-
schieden von dem zu Mainz? Wir wissen es nicht sieber, weil es
>) Et ist ein Irrthum Maurenbrechers S. 82, das als Huldigung zu be-
zeichnen.
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7H ü. See liger.
UU8 an Zeugnissen über den Hergang bei Eönigswahlen aus dieser
Zeit noch vollständig gebricht
Lindner, der ja ein Abstimmen bei den Eönigswahlen leugnet,
müsste gerade in diesen Merseburger Ereignissen vieles finden, was
seine Theorie zu stützen geeignet wäre. Und in derThat: obwohl er
eifrigst die Ansicht bekämpft, dass zu Merseburg eine Wahl stattfand,
obwohl er Heinrichs Erhebung in Sachsen lediglich als Laudatio (Hul-
digung) gelten lassen will (S. 27. 29. 80), so erklart er an anderem
Orte — in schroffem Widerspruch zu eigenen Äusserungen, dass der
Bericht Adalbolds über den gleichen Vorgang „als eine allgemeine
Beschreibung des bei den Eönigswahlen üblichen Hergangs^^ zu be-
nützen sei (S. 73) und dass Herzog Bernhard damals als Elector fun-
giert habe (S. 87).
Die Erklärungen Lindners vermochten uns also nicht ganz zu
befriedigen. Wohl fanden zu Aachen 936 und zu Merseburg 1002
Huldigungen statt, aber diese bildeten nicht das Charakteristische der
Vorgänge. Die Aachener Ereignisse sind als Erönuugsfeier, die
Merseburger als Nachwahl zu beurtheilen.
Die staatsrechtliche Bedeutung der Nachwahlen muss uns noch
näher beschäftigen. Eine Arbeit Bodenbergs stellte in verdienstvoller
Weise die betreffenden Nachrichten zusammen. Weil aber dabei all
das, was die Schriftsteller mit „eligere'^ und „coUaudare^^ bezeichneten,
als wirkliche Wahlhandlung angesehen und verwerthet wurde, so konnte
m. E. eine richtige Würdigung der Nachwahlen nicht immer erlangt
werden.
Bodenberg unterscheidet (S. 48 f.) zwei Arten von wiederholten
Wahlen, nämlich solche, welche den schon bei Lebzeiten des Vor-
gängers Gewählten in die Herrschaft einzuführen berufen waren, und
femer Anerkennungswahlen, vorgenommen von denen, die bei der
Hauptwahl nicht mitgewirkt hatten.
Die ersteren, die Bodenberg S. 2 sogar als allgemeine Neuwahlen
bezeichnete, dürfen aber als Wahlen überhaupt nicht gelten Wenn
wir hören, dass die Ereuzfahrer auf die Meldung vom Tode Heinrichs
den schon früher gewählten Friedrich II. zu Accon „secundo elegerunt
fidelitatem ei iuratorium facientes" ^), so dürfen wir m. E. mit Bück-
sicht auf die ungemein weite Bedeutung, welche die Schriftsteller dem
0 Gest. ep. Halb. fc^S. 23, 112. — Ann. Stad. SS. 16» 353 »prineipei tunc
peregrini elegerunt filium imperatoriB F.« — Am. Lub. V, 27 SS. 21, 206 ,ut
omnes regni primores ibi presentes suramentaliter fidem facerent imperatoris
ßlio*.
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Neue Forachangen über die Entstehung des Kurkollegs. 77
Worte „eligere^' gaben^ nicht aaf eine wirkliche Wahl schliessen, son-
dern, das ,,&eiente8^^ als Erklärang des ,,elegerant^^ auffassend, bloss
die Wiederholong des Oelöboisses annehmen. YoUeuds ist der Bericht
über die dem Ableben Ottos I. folgenden Ereignisse nicht als Zeugnis
einer Neuwahl zu beurtheilen. Am Morgen nach des alten Kaisers
Tode haben die Grossen Otto II. nochmals Treue und Mannschaft ge-
leistet i) und — f> Widukind hinzu — der so vom ganzen Volke
nochmals Gewählte habe hierauf für das Begräbnis gesorgt u. s. w.
Mit ,,ab omni populo electus^^ fasst aber Widukind offenbar nur das
zusammen, was er Torher mit „manus dabant etc/^ schilderte. An ein
wiederholtes Wahlverfahren zu denken, liegt kein Anlass Tor. Und
so fehlt es denn auch sonst an einem Anzeichen, dass es Oblich ge-
wesen sei, den schon bei Lebzeiten des kaiserlichen Vaters Gewählten
und Gekrönten nach des Vorgängers Ableben nochmals feierlich zu
wählen.
Dagegen sind Nachwahlen vorgekommen und von solchen Fürsten
vorgenommen worden, die sich an der Hauptwahl nicht betheiligt
hatten. Diese Wahlen sind das Erzeugnis jener individualistischen
Auffassung, die im deutschen Gemeinwesen dieses Zeitalters vielfach
herrschte. Das Organ fQr die Geltendmachung des Wahlrechtes war
der allgemeine Wahltag. Aber er besass nicht die rechtliche Autorität,
um dem Gewählten allgemeine Anerkennung zu verschaffen. Nicht
Jeder fühlte sich verbunden, dem Beschluss des Wahltages folgen zu
müssen. Die Vorgänge in Sachsen während des Jahres 1002 sind
hiefür besonders charakteristisch. Als Markgraf Liuthar auf der Ver-
sammlung zu Frosa merkte, dass Markgraf Ekkehard selbst das König-
ihom anstrebe, unterredete er sich insgeheim mit den Vornehmsten
and bewog sie zum Eide „se nullum sibi dominum vel regem com-
muniter vel singulariter electuros ante constitutum in Werlo collo-
quium"*). Soweit war man damals noch von den Vorstellungen ent-
fernt, dass eine allgemeine Wahl nöthig und dass der Beschluss dieser
verbindlich für alle Beichsunterthanen sei. Nicht anders war die Auf-
fassung, welche in der Zeit hervortrat, da auf Heinrichs VI. Bestre-
bungen einer Verfassungsänderung ein kräftiger Bückschlag erfolgte
und das Becht der Unterthanen, sich selbst den König zu bestellen,
bestimmter begehrt wurde. Noch galt eine einheitliche Wahl nicht
ftUr erforderlich. Wenn wir beobachten, dass in beiden Parteilagern
*) Vgl. oben 8. 68. — Thietmar 2, 44 Bagt hier: iterum conlaudatur a
cnnctis in dominum et regem.
*) Thietmar 4, 52.
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78 ö. Seeliger.
aaeh solche Personen Wahldekrete mitausferfcigten und gewählt zn
haben erklärten, deren Femsein vom Wahlakte wir sicher nachweisen
können, und wenn der Papst in seinen Erlässen die Wahl nicht nach
den wirklichen Theilnehmern, sondern nach den Anhängern der Ge-
wählten beurtheilte, dann sehen wir eben: die richtige Ausübung des
Wahlrechtes war nicht abhängig von der Theilnahme an der Wahl
selbst, auch die nachträgliche Anerkennung wurde als solche geschätzt.
War ein Fürst von einer Wahl ferngeblieben, dann konnte er
entweder, stillschweigend sich dem Beschlüsse des Wahltages fügend,
durch die Huldigung seine Anerkennung zum Ausdrucke bringen oder
überdies durch einen weiteren besonderen Akt sein Recht der Theil-
nahme an der Eönigswahl wahrnehmen. Huldigungen und solche
Handlungen, die wir als Nachwahlen bezeichnen können, sind — wie
Bodenberg richtig bemerkt — wohl zu unterscheiden *). Q^en Ende
des Jahres 1204 leisteten der Kölner Erzbischof und der Herzog von
Brabant dem König Philipp den Treueid, aber bei der Aachener
Königswahl im Januar 1205 wirkten sie gleichwohl jedenfalls mit^).
Ob ein Fürst sich mit blosser Huldigung begnügte oder noch in an-
derer Art sein Recht der Mitbestimmung des Königs ausübte, das
hing von zufalligen umständen ab, insbesondere davon, ob eine Mehr-
heit von Wählern oder ob nur Einzelne die Anerkennung aussprachen.
Im ersteren Falle kam es naturgemäss leichter zu einer wirklichen
Wahl als in letzterem, wo gewöhnlich bloss eine Huldigung statt&nd.
Und weiter. Nachwahlen £EUiden gerade in solchen Zeiten reiche
Anwendung, da nach längerer Pause das freie Wahlrecht sich Bahn
brach. So 1002, so in den Heinrichs VI. Tode folgenden Jahren.
Nachwahlen wollen nicht Neuwahlen sein, sie wollen die vorausge-
gangene Wahl nicht aufheben, sondern nur ergänzen und nur den
Wahlberechtigten, die der Hauptwahl ferngeblieben waren, das Recht
wahren. Im Orunde können Neuwahlen erst in einer Zeit stattfinden,
da schon der Grundsatz herrschend geworden ist, dass eine einheit-
*) Es ist kaum immer möglich zu entscheiden , ob bloss Huldigung oder
Nachwahl stattfiuid. Aber jedenfiEills ging Rodenberg in der Auftählong der
Nachwahlen zu weit, weil er den Aussagen der Schriftsteller — wie ich glaube
— etwas mechanisch folgte.
*) Vgl. Rodenberg ö. 7. — Dass die Huldigung der Wahl vorangegangen
ist, kam in Italien schon frfiher vor. So leistete 1004 der Mailänder Erzbischof
Heinrich H. zu Bergamo die Huldigung, während die Wahl etwas sp&ter zu Pa-
yia stattüand. Thietm. 6, 6. Das hängt indessen damit zusammen, dais durch
die Wahl in Deutschland der König bereits Ansprüche auf die italische Herr-
schaft besass.
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Neue Forschungen über die Entstehung des Eurkollegs. 79
liehe und richtig vollzogene Wahl yerbindlich sei für das ganze Beich.
Daher kennt das spätere Mittelalter nur Neuwahlen, die frühere Pe-
riode nur Nachwahlen oder wenigstens fast nur Nachwahlen. Nur
einmal ward ganz vereinzelt schon bei Philipps Wahl zu Aachen im
Jahre 1205 der Grundsatz einer Neuwahl geltend gemacht. Philipp
habe damals — wie eine Fassung der Kölner Eönigschronik durchaus
glaubwürdig meldet^) — Eönigstitel und Krone abgelegt, sich einer
neuen Wahl unterzogen und sei hierauf vom Kölner Erzbischof ge-
krönt worden. Das sollte den Fürsten die „libera electio^' gewähr-
leisten, Philipp aber die Anerkennung einiger mächtiger Fürsten und
vor allem die Krone aus richtiger Hand verschaffen.
Der Vorgang von 1205 ist überaus bezeichnend für den Werth,
den man der Ausübung wirklicher Wahl beizulegen begann. Philipp
war es nur um Anerkennung zu thun, den Fürsten um das Wählen.
Deshalb wählte der Kölner, obwohl er kurz vorher bereits gehul-
digt hatte.
Wenige Jahrzehnte später war die Sachlage anders.
Im Jahre 1252 begehrte Wilhelm — wie wir noch hören werden
— eine nachträgliche Wahl von jenen Fürsten, die als eigentliche
Königswähler galten und die ihn vorher noch nicht gewählt hatten.
So wurde Gewicht darauf gelegt, dass diejenigen, welche für wahlbe-
rechtigt galten, auch wirklich wählten, nicht durch Huldigung allein
ihre Anerkennung aussprachen. Damit war ein weiterer wichtiger
Fortschritt gegenüber der älteren Auffassung gewonnen und dieser
fährte in raschem Uebergang zur Forderung einer einzigen allgemein
rechtsverbindlichen Wahlhandlung.
Aber gleichzeitig mit dieser Entwicklung musste die Bildung
einer fest bestimmten Wahlberechtigung und eines sicher normierten
WahlverfEdirens erfolgt sein.
V.
Es wurde schon hervorgehoben, dass Lindners Ansicht über das
ältere Wahlverfahren sich zwar von der bisher üblichen Auffassung
weit entfernt, aber im Grunde die Hauptfragen, die bisher bei der
Entstehung des Kurkollegs gestellt wurden, bestehen lässt. Und so
dürfen und müssen wir trotz der ablehnenden Haltung, die wir gegen-
über der originellen Ansicht betreffend Elector und Laudatio ein-
nahmen, das Verhältnis der Ausführungen Lindners zu den bisher
geäusserten Annahmen ins Auge fassen.
1) Rodeabergs Einwände S. 7 ff. konnten mich nicht Hberzeugen.
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80 Ö. Seeliger.
Ib der Behandlung der beiden Grundfragen, die sich auf die Ent-
stehung des Ehrenrechts und auf die Umwandlung des Yorstimmrechts
in das ausschliessliche Wahlrecht beziehen, gehen die Ansichten weit aus-
einander. Als feststehend darf nur gelten, dass im 11. Jahrhundert
ein Ehrenrecht des Vorstimmens noch nicht vorhanden, dass dagegen
zur Zeit des Sachsenspiegels die alte Ordnung der Abstimmung ver-
ändert und eine Gruppe von Fürsten als vorstimmberechtigt bekannt
war. Denn die Annahme, Eike von Bebgau habe seine Theorie frei
erfunden, dürfte im Hinblick auf verwandte Nachrichten desselben
Zeitalters wohl kaum einen Vertreter mehr besitzen. Auf die Ergrün-
dnng des Wie und Wann dieser Umbildung aber, insbesondere auf
den Nachweis eines Vorstimmrechtes im 12. Jahrhundert hat man die
allergrösste Mühe verwendet. Umsonst! Es fehlen eben nähere sichere
Nachrichten über das Verfahren der Abstimmung, und die Anwendung
mittelbarer Beweisführung erzeugte leicht einen künstlichen Aufbau
gewagtester und mitunter willkürlicher Kombinationen.
Eine wirkliche Stütze und den eigentlichen Ausgangspunkt aber
far alle Erwägungen dieser Art glaubte man gewohnlich in den Be-
richten über die Doppel wähl von 1198 zu besitzen. Man sah diese
als Zeugnisse für das Dasein bevorrechteter Wähler an. ja man meinte,
diese Vorzüge einiger Fürsten hätten sich nicht mehr allein auf das
Gebiet der Ehrenrechte beschränkt.
Nach zwei Bichtungen bekämpft Lindner die übliche Ansicht.
Einmal wendet er sich scharf dagegen, dass die Kurie absichtsvoll die
Bildung eines Kurkollegs befördert habe, um sich besser mit einer
geringen Anzahl von Wählern auseinandersetzen zu können. Dann
verwirft er die Annahme, dass damals eine Verengerung der Wähler-
gruppe zu beobachten sei In beiden Beziehungen scheint mir der
Beweis voll erbracht zu sein. Mit gutem Grund weist Lindner darauf
hin, dass die Worte „principes ad quos principaliter spectat electio^S
die sich gelegentlich in päpstlichen Entscheidungen vorfinden, keines-
wegs bei der römischen Kurie die bestimmte Vorstellung von beson-
deren Wahlrechten weniger Fürsten voraussetzen lassen, dass der Papst
diese Worte gar nicht auf die bei der Wahl Anwesenden, sondern auf
die späteren Anhänger Ottos bezog und dass daher die mehrfach an-
gestellten Berechnungen, welche Fürsten wohl Innocenz gemeint haben
könne, ganz überflüssig seien (S. 101). Mit einem Vorrecht bei der
feierlichen Abstimmung — und das soll ja zuerst bewiesen werden —
hat der von der römischen Kurie ausgesprochene Vorrang nichts gemein.
Aber wir dürfen noch weiter gehen und die Behauptung auf-
stellen : Innocenz traf seine Entscheidung zu Gunsten Ottos gar nicht
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Nene Fonclmiigen über die Entstehung des KurkoUegs. gl
auf Ghrand einer Wahlprüfung, er wollte ein Urtheil über die Recht-
mässigkeit der Wahl überhaupt nicht fallen. Immer und immer wieder
betonte er in den zahlreichen Erlassen, welche die Doppel wähl Ton
1198 behandeln, dass er die Persönlichkeit der Gewählten prüfen, ihre
Eignung f&r das Eaiserthum untersuchen und demgemäss das Urtheil
sprechen, den deutschen Fürsten aber das Areie Wahlrecht nicht an-
tasten wolle ^). Das ist der bestimmte Bechtsstandpunkt, den die Kurie
ftiwnahin und den sie während der gesammten Verhandlungen niemals
yerliess.
Wie vertrug sich indessen das von der Eurie beanspruchte Becht
mit der den deutschen Fürsten ausdrücklich gewährten Befugnis?
Hatte sich die Erhebung eines Königs einmüthig vollzogen, dann war
das Verhältnis klar. Da konnte der Papst den Gewählten verwerfen,
ohne das fürstliche Wahlrecht irgendwie zu leugnen. Aber bei einer
Doppelwahl, da naturgemäss beide Parteien die Bechtmässigkeit ihrer
Aktion in Anspruch nahmen? Folgerichtig hätte in solchem Falle
dem Spruche über die Tauglichkeit der Persoa ein solcher über die
Bechtmässigkeit einer der beiden Wahlen vorausgehen müssen und
die Prüfung der Person hätte sich nur auf den einen rechtmässig Ge-
wählten erstrecken dürfen. Aber wer sollte die Prüfung der Wahl
vornehmen? Der Papst? Ein Anspruch der Kurie auf das Bichteramt
über die Bechtmässigkeit der Wahlen würde in Deutschland als ein
tiefer Eingriff in fürstliche Gerechtsame empfunden worden sein.
Innocenz erhob daher diesen Anspruch nicht ^). Als die Parteileute
Philipps nach Ottos Anerkennung den Vorwurf unberechtigter Ein-
mischung in deutsche Wahlangelegenheiten wider die Kurie erhoben,
da antwortete Innocenz, dass sein Legat weder mitwählen noch einen
Bichterspruch über die Wahle^ thun wollte, sondern lediglich das
päpstliche Urtheil von der ünwürdigkeit Philipps und der Würdigkeit
Ottos verkündet habe. Das ist derselbe Standpunkt, den man in Born
von Anfang an eingenommen hatte. Aber eine solche Entscheidung,
getroffen lediglich auf Grund einer Prüfung der gewählten Persönlich-
keiten und ohne Bücksicht auf das Ei^ebnis einer Prüfung der Wahl
selbst, musste wiederum als Verletzung der fürstlichen Wahlgerecht-
same empfunden werden. Die Kurie kam aus einem Widerstreit der
Interessen und Ansprüche nicht heraus. Einerseits Anerkennung der
Wahlfreiheit in Deutschland und deshalb keine Entscheidung über
<) Vgl. z. B. Reg. de neg. imp. n. 21, Migne 1020: »ei curaremus fovorem
apostolicam impertiri, quem crederemus maioribuB stndiis et meritis adiavari«.
Ebenso n. 33, 36, 39, 43, 44, 45 S. 1037, 1041, 1043, 1046, 1046.
>) Vgl. dagegen EirchhOfer S. 62.
Htttheüiingen XVI. 6 ^ t
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82 ^- Seeliger.
die Bechttnässigkeit der Wahl, anderseits Ansprach auf Approbation
der Gewählten. Da sich eine Entscheidung unter gleichmassiger Er-
füllung dieser Forderungen nicht geben liess, wexm keine einheitliche
Wahl vorangegangen war, so &nd schliesslich — nicht yon Anfang
an — der Papst den Ausweg, dass er die Bechtmässigkeit der Wahl
Ottos gegenüber der Philipps gleichsam als selbstverständlich zur Vor-
aussetzung nahm. Aber nicht als eigentliche Begründung des päpst-
lichen Entscheides selbst, bloss zur Verhüllung des Bruches, den das
fireie Wahlrecht immerhin durch den päpstlichen Spruch erfiEihren
musste, erscheint nebenher die Behauptung, dass Ottos Wahl die
bessere sei.
In der bekannten Deliberatio, welche die päpstliche Meinung aus-
führlidi begründet, äussert sich Innocenz über die drei gewählten
Könige. Friedrich II. sei zwar rechtmässig gewählt worden, aber
dessen Wahl ungiltig, weil sie eine ganz ungeeignete Person betraf;
Philipps Erhebung habe die Mehrheit und die vornehmere Gruppe d^r
Fürsten vorgenommen, welche ihn auch jetzt noch anerkenne^), doch
sei der Erwählte unwürdig; von Otto werde behauptet, dass ihn eine
Minderheit gewählt habe, da aber nachträglich der Wahl ebensoviel
oder mehr vornehmlich wahlberechtigte Fürsten zugestimmt hatten,
da weit massgebender als die Zahl der Wähler die Würdigkeit der
Gewählten sei^) und da Otto für durchaus geeignet befunden werde,
so falle die Entscheidung zu dessen Gunsten. Nicht auf Grund ein^
Prüfung der Wahl, nicht weil Ottos Wahl die bessere sei, neigt sich
die Gunst der Kurie dem Weifen zu, sondern im Gegensatz zum Wahl-
ergebnis, wie es der Papst selbst auffasste und aussprach, wird die
Entscheidung getroffen und der Widerspruch, in den sich die päpst-
liche Verfügung mit der gewährleisteten Wahlfreiheit setzte, nur noth-
dürftig durch den Einweis auf die nachträgliche Vermehrung der An-
hängerschaft Ottos zu verdecken getrachtet.
In dem für die deutschen Fürsten bestimmten Schreiben aber,
welches — vom 1. März 1201 datiert — am 3. JuU vom Legaten
veröffentlicht wurde, ging Innocenz der Frage nach der Bechtmässig-
keit der Wahl vollständig aus dem Wege und verschmähte sogar jenen
1) Reg. de nag. imp. n. 29 (Ficker-Winkelmann 5724») Migne 216 ooL 1026
»cum ipse a plurioribus et dignioribus nit electus et adhuc plures et digniores
principes sequantur eundem.
*) »cum non minus idoneitas seu dignitas electae personae, imo plus quam
eligentium numerus sit in talibus attendendus«. a. a. 0. col. 1030 f. Winkel-
mann 1, 202 übergeht gerade diese Worte, auf die ich das grösste Gewidit legen
möchte.
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Neue Forschungen über die Entstehung des EurkoUegs. gg
undeatlichen Hinweis der Deliberatio ^). Erst der Vorwurf, dass er
das Wahlrecht missachtet habe, yeranlasste ihn zu der Bemerkung,
dass er ja nicht die Person Ottos auserwählt, sondern nur den an-
erkannt habe, welchen die Mehrzahl der Wahlberechtigten erhoben.
In einem Schreiben an den Kölner, begegnet zuerst diese Begründung ^).
Eingehender aber äusserte sich der Papst darüber in jenem Erlasse
„Venerabilem", welcher den Vorwurf der staufischen Parteileute zu-
rückweisen sollte. Der Legat habe als Denuntiator fungiert, nämlich
die Person des schwäbischen Herzogs für unwürdig, die des Königs
Otto für geeignet zur Erlangung des Imperiums erklärt, und das nicht
so mit Bücksicht auf den Eifer der Wähler, als vielmehr in Erwägung
der Verdienste des Gewählten; im übrigen sei die Mehrzahl der Wahl-
berechtigten auf Otto übereingekommen und das unrechte Betragen
der Anhänger Philipps, die nach Zurückweisung anderer Wahlberech-
tigter zur Wahl geschritten waren, sei ganz offenbar &). Die Ent-
scheidung zu Gunsten Ottos wird auch hier in der Hauptsache nicht
mit der besseren Wahl desselben motiyiert, sondern mit dessen persön-
licher Eignung. Der Hinweis auf die Mehrheit der Wähler — mit
„qaamyis^^ an die eigentliche Begründung angeschlossen — soll ledig-
lich den Vorwurf entkräften, dass fürstliche Gerechtsame verletzt
wurden. Ward im Erlass vom 1. März 1201 nur gesagt: Otto sei
gewählt worden, so wurde hier an der entsprechenden Stelle beigefügt:
von der Mehrheit. Die lauter werdenden Klagen über eine Rechts-
verletzung Boms haben offenbar allein diesen Hinweis begehrt, die
Kurie sollte gerechtfertigt und die Entscheidung mit dem von Born
immer wieder verkündeten Grundsatz der ünantastbarkeit des fürst-
lichen Wahlrechtes in üebereinstimmung gebracht werden.
Fassen wir das Verhältnis Innocenz' zur Doppelwahl von 1198
unter diesen Gesichtspunkten auf, dann werden wir von einer plan-
vollen Beeinflussung des deutschen Wahlverfahrens durch die Kurie,
von einer Verkündigung neuer Grundsätze u. dgl. nicht sprechen
dürfen. Den Versuch aber, die Worte „ad quos specialiter spectat
*) »Cum . . Otto vix Bit industrius . . cum etiam electus in regem,
ubi debnit et a quo debuit coronatus et ipse . . idoneus . ., nos . . in regem
reeepimus«. Reg. n. 33 (Ficker- Winkelmann 5732) Migne col. 1040.
*) >Non enim elegimus nos personamf sed electo ab eorum parte maiori,
qui vocem habere in imperatoris electione noscuntur, et ubi debuit et a quo
debuit coronato, favorem praestitimus«. Reg. n. 55 (Ficker- Winkelmann 5771)
Migne col. 1057. Vgl. auch Reg. n. 56 Migne 1058.
*) Reg. n. 62 vgl. oben S. 61 »personam reg^s ipsius denuntiavit idoneam
. . non tam propter studia eligentium quam propter merita electorum; quam vis
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84 ö- Seeliger.
imperatons electio^^ auf eine wirklich bevorrechtigte Klasse yon Wäh-
lern zn beziehen und diese Wahlfttrsten zu bestbnmen, müssen wir
nach all den Erwägungen mit Lindner entschieden verwerfen.
und damit kommen vrir auf den zweiten Punkt zu sprechen, der
von Lindner bei Betrachtung der Vorgänge von 1198 hervorgehoben
wurde. Von einer Beschränkung des Wahlrechts auf den neuen en-
geren Beichsf&rstenstand kann den verschiedenen Aussagen der G^
Schichtschreiber und Urkunden gemäss keine Bede sein. Es muss als
ganz sicher bezeugt gelten, dass 1198 eine Veränderung der Wahl-
berechtigung nicht stattgefunden hat. Im übrigen darf ich mich hier
mit einem Hinweis auf Lindners Untersuchungen begnügen.
Die üeue Beurtheilung der Doppel wähl von 1198 scheint mir von
grosser Bedeutung für die EurfUrstenfrage zu sein. Denn das schein-
bar sichere Ergebnis, dass am Ende des 12. Jahrhunderts eine kleine
Gruppe von Fürsten mit besonderen Wahlrechten ausgestattet war, bil-
dete die eigentliche Gnmdlage för all jene Vermuthungen und Schlüsse,
die von wahrscheinlichen Annahmen zu möglichen und schliesslich
mitunter zu unmöglichen vorschritten und über die Ausbildung des Vor-
stimmrechts im 12. Jahrhundert sich entfalteten. Den luftigen Ge-
bilden geistvoller und nicht geistvoller Kombinationen ist jetzt der
reale Boden entzogen, und dasselbe gilt von jener verbreiteten und
oft wiederholten Ansicht *), dass Friedrich II. die in den Anfangen
begriffene Bildung des Kurkollegs planvoll zu ersticken versuchte und
thatsächlich eine rückläufige Bewegung in dieser Entwickelung zu be-
wirken vermochte.
Längst freilich mochte die alte, im 11. Jahrhundert übliche Bei-
henfolge der Abstimmung verändert worden sein, längst einigen Fürsten
das Ehrenrecht der ersten Stimmabgabe zustehen. Die Berichte über
die Doppelwahl von 1198 leugnen das nicht. Aber da keine positive
Meldung aus dieser Zeit vorliegt, so haben wir uns eine nähere Be-
stimmung des Zeitpunktes dieser Veränderung durchaus zu versagen.
Müssen wir in gleicher Weise eine Beantwortung der Frage nach
den Grundlagen des Ehrenrechtes ablehnen ? Gerade das "ist in der
Litteratur mit besonderem Eifer behandelt worden, und zwei Haupt-
ansichten, die allerdings manchmal in gewisser Kombination auftraten,
stehen einander gegenüber: einmal jene, die das Vorstimmrecht auf
|>lure8 ex illis qui eligendi regem . . obtinent potestatem consenBisse perhibean*
tur .. et ex 60 quod fautores Philipp!, absentibus aliis et oontemptis, ipsum eU-
gere praesumpserant.
1) Auch Kirchhöfer S. 92 ff. theilt sie.
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Neue Forschungen über die Entstehung des Eurkollegs. g5
den Yorangegangenen Besitz des Erzamtee begründet, dann die, welche
es auf die Stammesherzoge zurückzufahren sucht. Lindner lehnt beide
Annahmen ab und meint, dass bei der — aus theoretischen Erwä-
gungen hervorgegangenen — Auswahl der Bevorrechtigten die Bück-
siehi auf eine Vertretung der verschiedenen Beichsgebiete massgebend
gewesen (S. 203 ff.) und dass wegen der Wichtigkeit des Sachsen*
Stammes neben dem sächsischen Herzog auch der brandenburgische
Markgraf in das Kollegium der Electores aufgenommen worden sei Wie
indessen territoriale Bücksichten das schwabische und bairische Stam-*
mesgebiet unbeachtet lassen konnten, wie „vom theoretischen Stand-
punkte^^ aus Baiern zurückgedrängt wurde, warum der schwäbische
Herzog und vornehmlich die mächtigen Babenberger übergangen wur-
den — über all das bietet Lindner keine befiriedigende Aufklärung.
Mir scheint die in letzter Zeit mehr verpönte Erzämtertheorie im-
merhin die verhältnismässig grösste Glaubwürdigkeit zu verdienen.
Und gerade die Zurückweisung jener Annahme vom Hervortreten be-
vorrechtigter Wähler im Jahre 1198 beseitigt manche Einwände, die
bisher gegen diese Theorie erhoben wurden. Das zeitliche Verhältnis
der Nachrichten, die über das ErzaW einerseits und das Vorstimm-
recht anderseits vorliegen, gestaltet sich jetzt wesentlich anders. Wissen
wir auch wenig, so ist doch Lindners Behauptung (S. 181, 182, 186)
gewiss ungerechtfertigt, dass die Vierzahl der Erzämter zunächst nicht
einmal feststand, dass je nach der Anzahl der anwesenden Herzoge
„ein Amt für mehrere zerlegt oder auch zwei in eines zusammenge-
zogen^^ wurden. Dem widerspricht rundweg, dass von der fränkischen
Zeit her die Vierzahl der obersten Hofwürden feststand.
Eine Verbindung der Erzämter mit bestimmten Fürstenthümem hat
im 10. Jahrhundert — wie die Meldungen über die Erönungsfeier 936
und über das Quedlinburger Festmahl 986 lehren — noch nicht bestan-
den. Die vielbesprochene Nachricht Arnolds dagegen über die Mainzer
Feier 1184 deutet auf eine Vertheilung der Erzwürden an jene vier
Fürsten hin, welche später im Besitze derselben nachzuweisen sind.
Und da wir überdies hören, dass der böhmische Herzog schon zur
Zeit Heinrichs V. das Schenkenamt versah, so erfahrt die Andeutung
Arnolds eine entschiedene Bestätigung. Wir können demnach — theils
mit voller Bestimmtheit, theils mehr vermuthungsweise — bei den
späteren weltlichen EurfQrsten den Besitz des Erzamtes schon in einer
Zeit erkennen, da wir von Wahlvorrechten derselben, ja vom Dasein
solcher Beohte überhaupt noch nichts hörten, und wenn wir — im
Gegensatz zu Lindner S. 183 f. — daran festhalten, dass nach der
Ansicht des Sachsenspiegels das Vorstimmrecht auf das Erzamt zurück-
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gg G. Seeliger.
gehe, so werden wir erklären dürfen : eine Veranlassung, diese im 13. Jahr-
hundert festgewurzelte Meinung als irrig zu betrachten, liege nicht vor:
Nicht bloss das äusserliche Moment, dass die Nachrichten über
das Erzamt denen über das Vorstimmrecht zeitlich vorangehen, son-
dern auch ein sozusagen innerer Grund ist dafür ins Feld zu führen.
Was liegt näher als die Annahme, dass die weltlichen Erzbeamten,
welche beim zweiten Akte der feierlichen Erhebung, beim Erönungs-
fest, einen Vorrang genossen, allmählich einen zunächst an sich be-
deutungslosen Vorzug bei der Wahlhandlung erwarben ? Ist doch ein
Gleiches bei den drei rheinischen Erzbischöfen bezeugt, welche bei der
Krönung vor den anderen Standesgenossen längst ausgezeichnet waren.
Die Gegner der Erzämtertheorie vmrden — mitunter unbewusst —
durch Vorstellungen von der späteren Entwickelung beherrscht i). Wer
konnte die spätere Bildung voraussehen? Willig mochten die mäch-
tigeren Herren ihren fürstlichen Genossen, die bei der Erönungsfeier
als Erzbeamte fungierten, den zunächst ganz wirkungslosen Vorzug
des Vorstimmens einräumen. Halten vrir uns die ursprüngliche und
noch vom Sachsenspiegel scharf betonte sachliche Bedeutungslosigkeit
des Vorstimmens vor Augen, daifn wird uns die Ansicht Ton der Be-
gründung dieses Bechtes auf das Erzamt als in hohem Masse wfüir-
scheinlich erscheinen.
Eine bevorzugte Bolle bei der Erönungsfeier hat unserer An-
sicht gemäss den späteren sieben EurfÜrsten eine solche bei der Wahl feier
verschafit, und zwar war es bei den weltlichen Fürsten der Besitz des
Erzamtes, welcher das bewirkt hatte. Aber wohlgemerkt: das Ens-
amt hat das Ehrenrecht des Vorstinmiens, nicht die Umbildung dieses
in das Wahlrecht geschaffen. Weil diese beiden Momente nicht ge-
nügend scharf auseinander gehalten wurden, deshalb schlichen sich m.
E. manche Irrthümer in die Betrachtungsweise ein. Auf die Beant-
wortung dieser zweiten Grundirage aber ist das eigentliche Schwerge-
wicht der Untersuchungen zu legen, welche von der Entstehung des
Eurkollegs handeln. Die Entstehung des Ehrenrechtes ist ziemlich
bedeutungslos, der Umwandlung in das ausschliessliche Wahlrecht
kommt die allergrösste Wichtigkeit zu.
Im Laufe weniger Jahrzehnte muss die Umwandlung erfolgt sein.
Da die Wahlen von 1198 anders zu beurtheilen sind, als es vor
Lindner zumeist geschehen ist, so wird die zeitliche Ausdehnung dieser
Entvnckelung noch mehr beschränkt Bemerkten vrir um die Wende
des 12. und 13. Jahrhunderts noch keine Veränderung, so war da-
•) Auch Lindner 8. 183.
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Neue Forschungen über die Entstehung des Eurkollegs. g7
g^en im Jeixre 1257 die Bildung eines ausschliesslichen Eurrechtes
ademlich weit gediehen, im Jahre 1273 im wesentlichen schon abge-
schlossen.
Enthalten nun die Nachrichten über Wahlen zwischen 1198 und
1257 noch nichts von einer bannenden Umwandlung des Wahlver-
fahrens und der Wahlberechtigung ? Lindner antwortet mit einem be-
stimmten Nein und meint, dass 1257 die theoretisch au^ebildete Lehre
vom ausschliesslichen Wahlrecht einiger Fürsten gleichsam mit einem
Schlage in die Praxis eingeführt worden sei. Er leugnet insbeson-
dere, dass die Wahlen Ton 1220, 1237, 1247 und 1252 irgend welche
Andeutungen eines sich vollziehenden Umschwunges enthalten, er
glaubt, dass damals durchaus unverändert das alte WahlverfiEihren und
die alte Wi^bereohtigung herrschten.
Friedrich II. suchte bekanntlich die Wahl seines Sohnes Heinrich
dem Papste gegenüber als eine spontane und gegen seinen Wunsch
erfolgte Aktion der Fürsten darzustellen. Damit übereinstimmend be-
richtet auch der Beichskanzler nach Bom: „improvisum in filium do-
mini mei . . . vota tam electorum quam etiam omnium principum et
nobilium Teutonice convenerunt^^ i). Der hier offen ausgesprochene
Gegensatz von „electores^ und „principes*^ ward zumeist als sicheres
Zeugnis dafür angesehen, dass man anfing, aus dem Kreise der Beichs-
fürsten eine kleine Gruppe von besonders berechtigten Wählern her-
vorzuheben. In ganz anderer Weise beurtheilt Lindner den G^en-
satz. Er greift auf eine frühere Ansicht Tannerts zurück, welche dieser
spater wieder aufgegeben hatte ^), und übersetzt: die Wünsche so-
wohl der Wähler (d. i. der Anwesenden) als auch aller Fürsten
und Edlen (d. L der Nichtanwesenden) trafen zusammen. Ein
Moment spricht aber gegen diese Deutung und hebt ihre Möglichkeit
auf. Der Kanzler berichtet — wie Friedrich II. — von einer ganz un-
vermuthet auftretenden Handlung des Frankfurter Tages, von einer
Handlung, die nur von Anwesenden ausgehen konnte. Der berührte
Gegensatz von „electores*^ und „priucipes^^ darf demnach nicht als
Qegesnaaiz „Anwesendere^ und „Nichtanwesender^* aufgefasst werden.
Indem wir aber auf die ältere Deutung zurückgehen, brauchen wir
nicht an den unfruchtbaren Deuteleien theilzunehmen, welche in den
Worten des Kanzlers ein politisches Zugeständnis an den auf Ausbil-
dung eines WahlkoU^ bedachten Papst sehen u. dgl. &). Allerdings :
1) Mon. Germ. Litt. saec. 13 B. 1, 93.
*) Tannert, Yor^timmreebt S. 4; dagegen derselbe in Mitth. 6, 644.
*) Auch EirchbOfer 94 sieht in dieser Stelle eine Rücksicht auf die An-
Bchauangen der Kurie.
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^^ G. Seeliger.
glaubt man, hier seien einige Fürsten mit „electores^^ bezeichnet wor-
den, dann muss man in dieser Stelle den Hinweis auf die besondere
Wahlbefugnis Weniger sehen, dann muss man annehmen, dass damals
der Vorrang der Wähler Yor den anderen Fürsten nicht mehr auf das
Ehrenrecht des Vorstinmiens, wie es der Sachsenspiegel erwähnt, be-
schrankt gewesen sei. Einer solchen Annahme widerspricht aber nicht
nur der Sachsenspiegel, sondern auch andere Meldungen, die ein qua-
litatir gleichbeschaffenes Wahlrecht der Fürsten bezeugen i). Wir
müssen eine andere Erklärung suchen, und wenn wir bedenken, dass
damals noch mitunter die Bezeichnung „principes^^ in einer weiteren,
über den eigentlichen BeichsfÜrstenstand hinausreichenden Bedeutung
angewandt wurde, so werden wir am besten für diese Stelle jene Deu-
tung annehmen, welche Maurenbrecher S. 221 f. vorgeschlagen: mit
„electores^^ werden die allein wahlberechtigten Fürsten im engeren Sinne,
den nicht mehr wahlberechtigten Qrafen und Magnaten gegenüberge-
stellt.
In dieser Weise gedeutet, böten die Worte im Briefe des Kanz-
lers zwar nicht den oft gerühmten Hinweis auf besondere Wahlfürsten
aber doch das Zeugnis einer bedeutungsvollen Veränderung. Denn
noch 1198 waren auch Qrafen als vollberechtigte Wähler aufgetretene
jetzt sind es nur mehr die wirklichen Fürsten. Dies Zeugnis allein
könnte allerdings nicht genügen, es müssen andere hinzukommen, und
es gibt solche.
Wie die Nachrichten über die Wahl Heinrichs VIT., so wurde
auch eine Meldung über Konrads IV. Erhebung zu Wien 1237 zu-
meist als Zeugnis für das Dasein einer engeren Gruppe von Wahl-
fürsten benützt. Die Marbacher Annalen berichten nämlich, dass die
Erzbischöfe von Mainz und Trier, der König von Böhmen und der
bairische Herzog, der zugleich rheinischer Pfalzgraf sei, Konrad ge-
wählt haben — elegerunt, während die anderen in geringer Anzahl an-
wesenden Fürsten zustimmten — consentientibus ^). In der That ist
hier das Hervorheben von vier Crossen, die später Kurfürsten waren,
überaus auffallend. Aber die beliebte Folgerung zu ziehen, ist gleich-
') Ich yerweiae nur auf den Vertrag des Magdeburgers mit den branden-
burgischen Markgrafen (Riedel 2», 8 ; vgL Ficker, Mittheü. 3, 58), woraus zn er-
sehen ist, dass der Magdeburger gleich dem Brandenburger im Jahre 1221 die
Führung einer Wahlstimme beanspruchen durfte. Femer auf die bekannte Aeu-
sserung des Pfalzgraien, der zugleich bairischer Herzog war, vom Jahre 1239
(Hofler, Albert v. Beham 8. 16) : vellem utrique vod renuntiare, Tidelicet palatii
et ducatus.
«) SS. 17, 178.
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Neue Forschungen über die fintfltebung des Kurkollegs. ^9
wohl imberechtigt. Denn daes die Worte „eligere^^ and „consentire^^
da, wo sie in einem gewissen (Gegensatz gebraucht wurden, die Aus-
übuug eines bedeutungsTollen uod minder bedeutuiügsTolIen Wahl-
rechtes ausdrückten, ist eine irrige Annahme, welche schon bei Be-
trachtung der Wahl von 1198 zu schiefen Auffitssungen Anlass bot
Wo yielmehr die beiden Worte in einer gegensatzlichen Bedeutung
angtwaudt erscheinen, da sollen sie gewöhnlich nicht eine qualitative
Verschied^aiheit der Wahlberechtigung, sondern eine verschiedenartige
Ausübung des gleichen Bechtes andeuten, soUen das persönliche Wählen
dem Wahlen durch Bevollmächtigte oder dem nachtraglichen Zustim-
men gegenüberstellen. In diesem Sinne kann hier allerdings „c6n-
sentire^^ nicht gemeint sein, aber es ist durchaus nicht erforderlich,
dass der Verfasser der Annalen überhaupt einen Gegensatz hervorheben
wollte. Und dass dies wirklich nicht der Fall war, das lehrt ein Blick auf
das Dekret dieser WahL Sieben Bischöfe, der Ffalzgraf, der Böhmen-
könig, der thüringische Markgraf und der Herzog von Kämth^i er-
klaren, Eonrad gewählt zu haben, als „principes qui circa tot Boniani
senatos locum accepimus, qiü patres et imperii lumina reputamur^^ ^).
Dies Wahldekret widerspricht nicht der Annahme, dass damals Vor-
wähler im Sinne des Sachsenspiegels thätig waren, weil die Voraus-
setzung, hier müsste die Reihenfolge der Abstimmung begegnen, ge-
wiss f&r unbegründet zu gelten hat; aber es widerspricht in scharfer
Weise jener beliebten Auslegung der Marbacher Annalen. Wir wer-
den daher mit Lindner und Maurenbrecher die bestimmte Behaup-
tung aufstellen, dass diese Nachricht als Meldung über die Fortbil-
dung des Kurkollegs nicht zu betrachten sei.
Indessen glaube ich etwas anderes dem Wahldekret entnehmen
zu dürfen. Wir wissen, dass ausser den in diesem Schriftotück ge-
nannten Herren, die sich als Wähler bezeichneten, noch der Patriarch
von Aquileja, der Burggraf von Nürnberg, der Markgraf von Baden
und andere Grafen anwesend waren ^). Warum haben diese das Wahl-
dekret nicht mit ausgestellt? Das wäre unerklärlich, wenn sie gleich
den oben Genannten gewählt hätten. Und so muss denn die Be-
obachtung, dass alle in Wien anwesenden Grossen, welche dem Beichs-
färstenstande angehörten, im Dekret als Wähler auftraten, dass es aber
von den anderen bloss hiess: „interfuerunt et similiter patriarcha
Aquileiensis et alii quam plures*^, diese Beobachtung muss m. £. mit
zwingender Nothwendigkeit zur Annahme leiten, dass nur die anwe-
t) Legee 2, 322« Ficker 4386.
*) Vgl die Zeugen bei Ficker 2215 ö.
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90 G. Seeliger.
senden Beichsfürsten gewählt hatten. Was 1220 noch nicht recht
deatlich zu erkennen war, das erscheint hier bestimmt ausgesprochen :
das Wahlrecht ist auf die Mitglieder des neuen Reichsfürstenstandes
beschrankt.
Damit setzen wir uns mit Lindner in Widerspruch, der für diese
Zeit die Fortdauer eines Wahlrechtes der Orafen behauptet. Mach-
richten über die Wahl von 1247 dienen ihm Yomehmlich als Stütze.
Der Papst dankte nämlich mehreren Grossen und darunter auch den
Grafen von Geldern und Los für die Mühewaltung bei Wilhelms Er-
hebung 1). Einen Schluss auf das Wahlrecht der Grafen daraus zu
ziehen, scheint mir nicht statthaft. Eines Grossen Mühewaltung für
die Erhebung eines Königs setzt sein Wahlrecht nicht voraus. Schon
die geleistete Anerkennung und Huldigang der beiden Grafen mochte
den Papst zum Erlass besonderer Dankschreiben veranlasst haben.
Nach den bestimmten Aussagen des Sachsenspiegels, der nur Fürsten
als Wähler kennt, nach den Aussagen des Wahldekretes von 1237
und nach dem besprochenen Bericht von 1220 dürfen wir trotz Lindner
daran festhalten: die Grafen hatten während der ersten Jahrzehnte
des 13. Jahrhunderts das Wahlrecht verloren, welches sie noch 1198
ausgeübt.
Das ist das eine Moment, worin ich Lindner widersprechen zu
müssen glaube. Aber die herrschende Ansicht geht ja viel weiter und
meint Anzeichen gesehen zu haben, dass damals das eigentliche
Schwergewicht des Wahlrechtes auf sechs oder sieben bevorzugte
Fürsten verlegt wurde. Die Nachrichten über die Wahlen von 1220
und 1237 deuteten wir bereits in anderer Art. Aber die folgenden?
Am 26. April 1246 erging an die deutschen Erzbischöfe und an
die anderen wahlberechtigten Fürsten ein päpstlicher Befehl, den
Landgrafen von Thüringen einmüthig zum König zu wählen ^). Daraus
folgerte man häufig, dass der Ansicht des römischen Stuhles gemäss
die deutschen Bischöfe kein Wahlrecht besessen hätten. Lindner weist
dagegen «— und m. E. mit Becht — auf die Ueberlieferung dieses
Schreibens in einem Register hin und auf die Möglichkeit einer bloss
gekürzten Angabe der Adressaten. Wenn freilich Lindner S. 124 eine
zweite Gruppe von Schreiben desselben Datums ins Feld führt, in denen
*) Mon. Germ. £p. 2, 331, FiGker-Winkelmann 7903: studium et sollioi-
tudinem, qriam in creatiooe . . regia Rom. illustris babnisse noscimini
*) Das Schreiben ist gerichtet an „archiepiscopis et nobilibus viiis aliis prin-
cipibos Tbeutonie habentibus potestatem eligendi Rom. regem. *^ Diese fordert
der Papst auf „quatinus . . . eligatis*S Ep. 2, 120 n. 159. Ficker-Winkelmann
7609.
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Nene Forschungen Ober die Entstehung des Eurkollegs. 91
einzelne Fürsten — und zwar auch ein Bischof — angefordert werden,
auf eine einmüthige Wahl hinzuwirken ^), so ist zu beachten, dass
auch Niehtwähler mit solchen Schreiben bedacht werden konnten,
dasa aber jedenfalls auf gleichartige Wahlrechte der verschiedenen
Empfanger nicht ohne weiteres zu schliessen ist
Alles in allem erwogen, werden wir diese auf die Wahl Hermanns
bezüglichen Schreiben weder fttr, noch gegen die Annahme yerwerthen
können, dass man einzelnen fürstlichen Wahlstimmen besonderes Oe-
wicht beizulegen pflegte.
Zu ähnlichen Ergebnissen gelangen wir bei Betrachtung der Wahl
des folgenden Jahres. Oewöhnlich hielt man die Worte des Papstes
ober Wilhelms Erhebung «communivoto principum, qui in electione
cesaris ius habere noscuntur . . ceteris principibus applaudentibus est
electus' für eine unzweideutige Nachricht Yom Dasein einer engeren
Gruppe der Wahlfürsten«). Lindner S. 128 erklärt dagegen die
9 applaudentes principes* für die abwesenden und nur durch Bevoll-
mächtigte vertretenen Fürsten, und mir scheint diese Deutung min-
destens möglich zu sein.
Der päpstliche Brief aber enthält die einzige Aussage, die für
unsere Frage bestimmend sein könnte. Denn die Berichte der Schrifb-
steller vermögen das in gleicher Weise nicht zu thun. Wahrend die
einen die grosse Masse der Anwesenden als Wähler nennen, ohne die
eigentliche Wahlthätigkeit von der kollektiven Zustimmungserklärung
zu sondern, heben die anderen eine Wirksamkeit besonders mass-
gebender Wähler hervor, ohne der Mitwirkung aller Berechtigten zu
gedenken. Wie die älteren Nachrichten, dass das gesammte Volk ge-
wählt habe, nicht die sichere Erkenntnis trüben durfte, dass die Grossen
allein wirklich wählten, so vermag auch die gelegentliche Erwähnung
der comites, barones etc. als Theilnehmer an den späteren Wahlen unser
bisher gewonnenes Ergebnis nicht zu erschüttern. So vorsichtig wir
aber auch in der Yerwerthung der schriftstellerischen Nachrichten sein
müssen, so haben wir es gleichwohl als höchst bemerkenswerth her-
vorzuheben, dass die sächsische Weltchronik als Wähler Wilhelms die
drei rheinischen Erzbischöfe allein anführt und dabei der Anwesenheit
des Brabanter Herzogs als des einzigen Laienfürsten gedenkt ^). Damit
>) £p. 2, 121 n. 160, Fioker- Winkelmann 7610: „ . . procuras, ut electio
. . nnanimiter . . celebretur".
<) Aehnlich ancb noch Eirchhöfer S. 124.
*) Sachs. WeltBchr. 397, Deutsch. Chr. n, 257 »worden to rade de bischop
van Megence nnde de van Colne unde de Tan Triere, dat se koren van des pa-
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92 G. Seeliger.
stimmt die Trierer Bisthomsehroiuk überein, die yon Wilhelms Wahl
berichtet: ,,per memoratos Mogontinom, Treverensem et Coloniensem
archiepiscopos presentibns dncibus comitibus et terre nobilibns plnribus
. . in B. regem sollempniter est electas^^ ^). Hier liegen doch Nach-
richten von jener Umbildung vor, die nns bisher von keiner Seite
angedeutet wurde. Bestätigt v^erden sie gewissermassen durdi die
Meldungen, welche sich auf Wilhelms Nachwahl zu Braunschweig
1262 beziehen.
Die gleichzeitigen Erfurter Annalen erzählen: Wilhelm sei vom
Markgrafen von Brandenburg, vom sächsischen Herzog und den übrigen
Magnaten dieses Gebietes feierlich zum Eonig gewählt worden; zur
selben Zeit habe Qoslar ähnliches gethan — cives Goslarienses fecerunt
similiter; auch der König von Böhmen habe ihn zum SiCicheu der Wahl
(in Signum electionis) durch üeberöcndung kostbarer Geschenke geelirt;
später sei Wilhelm nach Merseburg gezogen und habe die Huldigung
Youx Magdeburger Erzbischof und vom Meissener Markgrafen em-
pfangen ^. Bestätigt und ergänzt werden diese Nachrichten von einem
Schreiben des päpstlichen Legaten an die' Bischöfe von Schwerin und
Havelberg, welches vom sächsischen Herzog und vom brandenburgischen
Markgrafen meldet: ^electionem . . ratam habuerunt et gratam ac
eundem in regem elegerunt unanimiter ad cautelam ac eidem fideli-
tatem et homagium . . prestiterunt*^).
Beiden Meldungen mass man gewöhnlich ausschlaggebende Wich-
tigkeit zu und sah daraufhin die Braunschweiger Wahl als Vorgang
an, welcher der Entwickelung des Yorstimmrechts zum Eurrecht den
grössten Vorschub geleistet habe. Lindner S. 128 ff. und mit ihm
vielfach übereinstimmend Eirchhöfer S. 133 ff. verwerfen diese An-
sicht. Soweit sie leugnen, dass die Nachricht der Erfurter Annalen
von der üebersendung böhmischer Geschenke auf ein Wahlvorrecht des
Böhmenkönigs zu folgern gestatte, schliesse ich mich ihnen rückhaltlos
an. Nicht so ganz bezüglich der anderen Einwände.
Lindner folgert nämlich: da die Annalen neben den beiden
norddeutschen Fürsten auch die Magnaten als Wähler erwähnen, da
sie auch von Goslar sagen, es habe ein Gleiches gethan, so sei ein
besonderes Wahlrecht des Sachsen und des Brandenburgers damals
nicht anzunehmen. Auch aus dem Schreiben des Legaten sei nichts
veses gebode den gre?en Willekine . . . Dat gescha bi Colne; dar ne was nen
leien vorste, wane de hertoge van ßrabant".
>) Fassung B. der Gest. Trev. Cont. V. 88. 24, 411.
>) 88. 16, 38. Ficker 5066^
•) Cod, Lub. 1* 168. Ficker 5068.
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Neue Fonchungen über die Entstehang des Eurkollegs 93
dergleichen za folgen!. Denn wenn wir in demselben hören, dass
norddeutsche Städte Wilhelm die Anerkennung versagten unter Hin-
weis auf den Sachsenherzog und den Markgrafen, die dessen Wahl
nicht zugestimmt hatten, so sei dieser Hinweis nicht als ein Bechts-
einwand gegen die Giltigkeit der Wahl zu beurtheilen, sondern ledig-
lich damit zu erklären, dass die norddeutschen Städte Rücksicht auf
die mächtigsten Nachbarn genommen hätten.
Ein Punkt dieser Beweisführung, u. zw. der entscheidende, scheint
mir nicht stichhaltig zu sein. Wir dürfen nicht die Thätigkeit der
beiden späteren Kurfürsten einerseits und die Goslars, des Markgrafen
Ton Meissen und des Magdeburger Erzbischofs anderseits für gleich-
werthig ansehen. Indem das Lindner ohne weitered that, ward er an
einer richtigen Würdigung der Wahl yon 1252 gehindert Wenn die
Erfurter Annalen die Wahlthätigkeit der beiden Fürsten von derjenigen
der Magnaten nicht unterscheiden, so kann das nur so gedeutet werden,
dass eben — wie wir schon oben bemerkten — häufig von Schrift-
steilem die untergeordnete Mitwirkung weiterer Kreise auf Wahltagen
mit derjenigen der eigentlichen Wähler zusammengefasst wurde. Von
den beiden norddeutschen Fürsten wissen wir bestimmt, dass sie zu
Braunschweig nicht bloss huldigten, sondern vorher wirklich wählten,
yon Goslar ebenso sicher, dass es nur huldigte. Das «similiter* der
Annalen weist demnach lediglich auf eine Aehnlichkeit des Vor-
ganges hin und diese Aehnlichkeit lag in der Anerkennung. Aber
auch der Markgraf von Meissen und der Magdeburger Erzbischof haben
ihre Anerkennung Wilhelms lediglieh durch die Huldigung zum Aus-
drucke gebracht; wie schon vorher der Braunschweiger Herzog sich
mit einer Anerkennung in dieser Form begnügt und — obwohl zu
Braunschweig anwesend — an der Nachwahl vom 25. April offenbar
nicht theilgenommen hatte.
Das sind Unterschiede, die wohl zu beachten sind und über die
man nicht hinwegschauen darf. Warum wählten die beiden spä-
tren Kurfürsten, während der Braunscfaweiger, der Meissener und der
Magdeburger bloss huldigten? Der Legat sagte, die Wahl sei «ad
cautelam* geschehen, womit — wie Lindner richtig bemerkt — die
Sicherung des Konigthums gemeint war. Die anderen Fürsten, welche
Wilhelm nachträglich anerkannten, brauchten demnach nicht zu dieser
„cautela^^ eine wirkliche Nachwahl auszuüben. Der Sachse und der
Brandenburger keten im Jahre 1252 entschieden vor den anderen
Standesgenossen des nördlichen Deutschlands als Fürsten hervor, auf
deren wirkliche Wahl besonderes Gewicht gelegt wurde.
So mögen wir Lindner beipflichten in seinen Widerspruche gegen
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94 ^- Seeliger.
die übertriebene Werthschätznng der Wahl von 1252, ab^ wir müss^i
ihm opponieren, da er diese Nachrichten als anbrauchbar ganz yer-
wirft, wir müssen yielmehr in diesen Meldungen sichere Zeugnisse
daf&r sehen, dass man unter den fbrstlichen Stimmen bereits sachlich
bedeutsame Unterschiede zu machen begann. Und dem widersprechen
keineswegs die Nachrichten über die der Doppelwahl von 1257 vor-
ausgegangenen Vorgänge. Denn aus der Thatsache, dass die rheinischen
Städte sich wegen der bevorstehenden Wahl an den Herzog von Braun-
schweig wandten, folgt wohl dessen Wahlbefngnis, nicht aber eine
Gleichartigkeit seines Wahlrechtes mit dem anderer Fürsten.
Im Gegensatz zu Lindner fanden wir, dass die Eurrechte der
kleinen Gruppe von Wahlfürsten nicht erst 1257 und gleichsam mit
einem Schlage begründet wurden, sondern schon vorher allmählich
entwickelt worden waren, dass nicht unvermittelt 1257 die Lehren der
Theoretiker Aufnahme in das praktische Staatsrecht fisuiden, sondern
dass schon vorher Theorie und Praxis, in lebendiger gegenseitiger Ein-
wirkung, gemeinsam an einer Beantwortung der Frage nach der Be-
schaffenheit rechtmässiger Eönigswahlen gearbeitet hatten. Noch war
1257 das Wahlgeschäft keineswegs ausschliesslich auf die späteren
Kurfürsten beschränkt, noch betheiligten sich damals Fürsten and
Grosse an den Vorberathungen und selbst am feierlichen Wahlakt.
Aber auf die Stimmen weniger Fürsten kam es allein an. Das for-
male Ehrenrecht des Yorstinmiens war zum Eurrecht geworden, das
einst massgebende Wahlrecht der anderen Theilnehmer dagegen zu
einer bedeutungslosen Mitwirkung von Statistei^ herabgesunken. Nur
mit Mainz, Eoln und Pfalz liess fiichard von Gomwallis wegen der
Wahl verhandeln und Verträge schliessen — ein sicheres Zeugnis
dafür, dass schon vor der Doppelwahl von 1257 die Anschauung vom
Eurrecht der sieben Fürsten herrschte. Bei allen Erörterungen aber
über die Kechtmässigkeit der Wahlen von 1257 galt es stets als un-
leugbare Voraussetzung, dass die Entscheidung sieben bevorzugten Wahl-
fürsten zustehe. Damit war zwar die Entwickelung noch nicht ab-
geschlossen, aber der wichtigste Schritt war gethan.
So werden wir Lindners Ausführungen über die Wahlen des
13. Jahrhunderts in manchen wichtigen Punkten theilen, im Haupt-
ergebnis aber ablehnen.
Hier sollte die Eurfürstenfrage nicht eingehend behandelt, das
Material nicht erschöpfend verwerthet, sondern nur das eine und an-
dere Moment hervorgehoben werden, welches wegen seiner Beleuchtung
durch neuere Arbeiten eine Erörterung herausforderte. Es sei mir
nun schliesslich gestattet, die wichtigsten Punkte der Entwickelung
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Neue Fonohungen ttber die Entstehung des KurkoUegs. 95
übdrsichtiüch zu berühren und dabei meine subjektire Ansicht über die
Haapttragen des Problemes zasammenfassend nochmals hervorzaheben.
Schon in früheren Jahrhunderten ward ein Unterschied zwischen
eigentlichen Wählern und minderberechtigten Theilnehmem an der
Eönigswahl gemacht Die zahlreichen Fürsten wählten, indem sie
einzeln ihre Willensmeinung durch Nomination des neuen Königs
zum Ausdrucke brachten, das yersammelte Volk gab seine Zustimmung
durch gemeinsamen Zuruf kund.
Bei der Abstimmung gingen anfangs alle geistlichen Wähler den
weltlichen voran. Das war nachweislich noch am Ende des 1 1. Jahr-
hunderts der FalL Im 13. Jahrhundert aber war die alte Beihenfolge
yerandert: drei geistliche und drei oder yier weltliche Fürsten ge-
nossen das Vorrecht, vor allen anderen die Stimme abzugeben. Und
diesen Vorrang bei der feierlichen Wahl scheint der Vorzug geschaflPen
zu haben, den diese Fürsten zuerst bei der Erönungsfeier besassen.
Wann diese Veränderung erfolgte, bleibt unbestimmt Vielleicht schon
im 12. Jahrhundert, vielleicht aber erst zu der Zeit, da man sich in
Theorie und Praxis damit beschäftigte, wie eine einheitliche Eönigs-
wahl stattzufinden habe. Und das letztere scheint mir fast das wahr-
scheinlichere zu sein. Solange der Oedanke an erbliche Thronfolge
noch nicht vollständig überwunden war, bot die Frage nach Wahl-
recht und Wahlver&hren wenig Interesse. Erst als nach Heinrichs VI.
Tode und nach dem Scheitern des grossartigen Versuches einer Ver-
&8sungsreform das freie Wahlrecht der Deutschen zu ungehemmter
and dauernder Entfaltung gelangt war, erst da kamen die Fragen der
Wahlberechtigung und des Wahlverfahrens gleichsam in Fluss. Das
Problem, wie eine allgemein giltige Eönigswahl stattzufinden habe,
muaste jetzt gelöst werden.
Aber nur wenig Vorbereitungen waren vorhanden. Die Unsicher-
heit aller Verhältnisse zeigten besonders deutlich die Wahlen von 1 198
und die Erörterungen, die man an diese Ereignisse anknüpfte. Eannt^
man doch nicht einmal den Grundsatz, dass das Ergebnis einer recht-
mässigen Wahl verbindlich sei für alle Unterthanen des Reiches. Und
wie konnte ein solcher Grundsatz gelten, da über Wahlberechtigung
und WahlverfjEduren volle Unklarheit herrschte?
Der Individualismus, der sich auch bei den Eönigswahlen breit-
machte, konnte nur dadurch überwunden werden, dass über Wahl-
berechtigung und Wahlverfahren feste Bestimmungen getroffen wurden.
Eein Beichsgesetz erledigte diese Frage, sondern die gewohnheits-
massige Bechtsbildung. Aber das Bedürfnis nach einer Erledigung
war so stark, dass diese verhältnismässig rasch gefunden wurde. Und
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96 6. Seeliger.
man schuf dabei dnrchaas neue Einrichtungen offenbar unter der Fiktion
einer blossen Erneuerung alter. Das hat auch sonst mitunter im
deutschen Yerfassungsleben das Einströmen neuer Bildungen wesent-
lich erleichtert So konnte im Laufe weniger Jahrzehnte eine Ver-
fassungsbildung erstehen, welche eine grundlegende Neuerung enthielt.
Das Problem, welches durch das Hervortreten des freien Wahlrechtes
am Ende des 12. Jahrhunderts aufgeworfen worden, hatte seine Ijosung
im ausschliesslichen Wahlrecht der sieben bevorzugten Ftkrsten ge-
funden.
Manches im Entwickelungsgange dieser Lösung ist unklar und
wird unklar bleiben, aber insofeme lassen sich doch die Grundlinien
desselben deutlich wahrnehmen, als wir beobachten zu dürfen glaubten^
dass gleichsam zwei Stufen der Entwickelung im 13. Jahrhundert zu
unterscheiden sind, dass zuerst eine Beschränkung der Wahlberechti-
gung auf die BeichsfÜrsten stattfand, dass daraufhin ein Unterschied
in der Wahlberechtigung der Fürsten gemacht und jenen, welchen ein
Ehrenrecbt bei der feierlichen Wahl — vielleicht schon von fiilher
her — zustand, ein besseres und schliesslich das alleinige Recht der
Wahl zugesprochen wurde;
Diese letztere Bildung hängt mit einer allgemeinen oligarchischen
Strömung im deutschen Yerfassungsleben dieses Zeitalters zusammen.
Warum es aber gerade diese Sieben waren, denen die Gerechtsame der
Kurfürsten zukamen, das ist nicht mit ihrer grösseren Macht, das ist
auch nicht mit dem Bedürfiiis nach einer gleichmässigen Vertretung der
Stämme oder verschiedenartiger Reichsgebiete im EurkoUeg zu recht-
fertigen. Die oligarchische Bildung hat vielmehr hier an das anfangs
bedeutungslose Ehrenrecht des Vorstimmens angeknüpft. Günstige
Umstände aber, welche wenigstens einige der mächtigsten Fürsten-
stimmen gerade damals ausser Mitbewerb stellten, haben es wesentlich
erleichtert, dass widerspruchslos die oligarchische Bildung in Anlehnung
an das Vorstimmrecht der Sieben erfolgen konnte.
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Zur Entstehnng des sogenannten Bationarimn
Austriacnm.
Von
Wilhelm Erben.
üeber den landeaf&rstliclien Besitz, wie er sich im 13. Jahrhun-
dert in Oesterreich entwickelt hatte, sind zwei wichtige Aufzeichnun-
gen auf uns gekommen. Aber obwohl dieselben seit langem gedruckt
Vorliegen — Rauch's »Rationarium Austriae" seit hundert nnd
ChmePs «Rationarium Austriacum*' seit vierzig «fahren — , so waren
bisher doch nur geringe Versuche zur Yerwerthung dieser Quellen
gemacht worden. Erst jetzt ist Dopsch an diesen Gegenstand heran-
getreten; seine Ergebnisse sind in einer im vorletzten Band der
Mittheilungen (14, 449 ff.) veröffentlichten Arbeit niedergelegt. Hat
dieser Au&atz inir den Anstoss gegeben, die einschlägigen Fragen
ins Auge zu fassen, so weiss ich meine eigenen Ansichten nicht besser
eiuzuf&hren, als indem ich an die Ausführungen von Bop^ch an-
knüpfe. Dopsch hat seine Untersuchung, vorläufig auf das von CSimel
herausgegebene Bationarium Austriacum i) beschränkt und will zu
möglichst gesicherten Ergebnissen über den Charakter und die Ent-
stehnngszeit dieser Aufzeichnung gelangen (S. 450); seine Untersuchung
ftthrt ihii zu dem Schlüsse, das Bationarium sei ^das Ergebnis einer
durchaus näuen, von Organen des LandesfQrsten planmässig durchge-
führten Au&ahme des jenem' gehörigen Grundbesitzes und der ihm
SEttstehendeh Leistungen" (S. 460); er ist geneigt anzunehmen, dass
im Jahre 1258 einzelne Vorerhebungen stattfanden ; den Abschluss der
eigentlichen Landesaufnahme « die definitive Schlussredaktion '^ ode^ «die
^asanunensteUung aller ^zelnen Theilverzeichnisse zu dem Gesammt-
<) Notizenblatt 5, 333 ff.
jlitUieihiiigen XVL '^ (^ T
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9g W. Erben.
Bentenbuche « setzt er in die Jahre 1262 — 1265 (S. 465). Eine solche Anf-
fassnng von der EntstehuDg des Bationariums leitet von selbst zu den
politischen Vorgängen der Zeit hinüber und D. hat nicht yersaumt^
aus seinen Ergebnissen die entsprechenden Folgerungen zu ziehen. Er
sieht in der Landesau&ahme den Torbereitenden Schritt zu dem « Um-
schwung in der inneren Politik Otakars*^, der im Jahre 1265 zu Tage
trat; nicht nur f&r die Brechung der von dem Adel widerrechtlich er-
bauten Burgen sollte das Urbar ^eine sichere, rechtlich begrOndete
Basis* bilden, sondern vielmehr f&r «eine umfassende Oüterrerindi-
cation im Sinne einer sicheren Fundirung der Staatsgewalt ^^^ welche
Otakar siegreich durchzuführen vermocht habe, während Eonig Bu-
dolfs analoge Bestrebungen im Beich an dem Widerstand der Kur-
fürsten gescheitert seien (S. 466—468).
Die Beweisführung, durch welche Dopsch zu solchen Folge-
rungen gelangt, geht in wesentlichen Punkten in Uebereinstim-
mung mit den Ausführungen vor, welche Lorenz in seiner , deutschen
Geschichte* den österreichischen Bationarien gewidmet hai Den ur-
barialen Charakter derselben, zu welchem die von den Herausgebern
gebrauchte Bezeichnung nicht gut passt, hatte schon Lorenz her-
vorgehoben, wenn er sich auch in der Wahl des Namens keinen
Zwang anthut, und was unsere Quelle im Besonderen betrifft, so hat
auch Lorenz an eine Art Landesauftiahme gedacht, indem er den mit
der Herstellung des Verzeichnisses Betrauten auf seiner Beise djvrch
die einzelnen Viertel des Landes verfolgen will; endlich bringt auch
Lorenz, ähnlich wie Dopsch, die Anlage des Bationars in Zusammen-
hang mit dem Bestreben der neuen Begierung, in die durch das In-
terregnum gestörten Besitzverhältnisse des Landes Ordnung zu bringen.
Dieser Uebereinstinmiung g^enüber liegt der Hauptunterschied zwi-
schen beiden Auffitssungen in der Zeitbestimmung, indem Lorenz, ge-
leitet durch die wiederholte Erwähnung gewaltsam entfremdeter Be-
sitzungen, an die ersten Jahre der Begierung Otakars denkt i), D. da-
gegen, wie erwähnt, die Abfassung in die Jahre 1262 — 1265 verlegt.
D. hat auf einige chronologbche Merkmale hingewiesen, die zum min-
desten für das Ende der Fünfzigerjahre zu sprechen scheinen (S.461 £)«
entscheidend bleiben aber doch auch für ihn die schon von Lorenz
gefundenen Grenzen: die Ei-wähnung der Grafen Heinrich von Liech-
0 DasB sich, wie D. S. 461 will, L. irgendwo »des näheren für das Jahr
1252* entschieden h&tte, also für das allererste Jahr von Otakars Herrschaft in
Oesterreich, kann ich nicht finden.
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Znr Entatehung des sogenannten Rationarium Austriacam. 99
tenstein und Heinrich Ton Hardeck, yon welchen der eine 1265 ge-
storben, der zweite nicht Tor 1262 nachweisbar ist nnd nicht yor 1260
diesen Namen gef&hrt haben kann, und die AnfKhrang eines Orphanus,
welchem ein Besitz in Chmt verliehen war 1). Die letztgenannte Stelle
wird von Lorenz nnd D. auf einen der beiden Brüder dieses Namens
bezogen, welche nach Angabe des Beimchronisten in dem Treffen bei
Staats gefiedlen sein sollen; aber während Lorenz, der genannten Quelle
folgend, beide Orphani bei Staats ihren Tod finden lässt und daher
in der Erwähnung eines Orphanus als lebend ein Anzeichen fibr die
Tor 1260 erfolgte Abfassung des Bationars erblickt, verwirft D. mit
Becht die Meldung des Beimchronisten, um den primären Quellen,
welche nur Ghadalhoh Orphanus unter den GefalleDen anführen, den
Vorzug zu geben; indem also D. die fragliche Stelle auf den überle-»
banden Bruder Sigfrid bezieht, erleichtert er sich ohne Zweifel die
Zeitbestimmung, denn hiemit entfallt das einzige greifbare Moment, das
führ die Entstehung des Bationars in den FQnfzigerjahren vorgebracht
worden war.
Es wird Lorenz kein grosser Vorwurf daraus erwachsen, dem Be-*
richte des Beimchronisten gefolgt zu sein, der vor 30 Jahren in hö-
herem Ansehen stand als heute; musste er demgemäss das Treffen bei
Staats im Juni 1260 als terminus ad quem ansehen und wollte sich
hiemit die Nennung des Grafen Heinrich von Hardeck nicht in Ein-
klang bringen lassen, so löste er den sch^baren Widerspruch durch
die Erklärung «dass in das uns vorliegende Urbar spätere Eintragungen
häufig vorgekommen zu sein scheinen*. D. hat diesen Gedanken zu-
rückgewiesen, indem er meint, wenn Lorenz, um seine Hypothese halten
zu können, mit späteren Eintragungen operire, so könne diesem Aus-
kunftsmittel doch nur eine sehr beschränkte Möglichkeit zuerkannt
werden. Es sei kein Grund vorhanden, föhrt er fort «der etwa hin-
dern könnte, die auf uns gekommene Handschrift als das Original
jener Aufzeichnung anzusehen*. Sie sei .nun durchaus von einer
Hand geschrieben, offenbar nachdem die Landesaufnahme selbst voU-
eaideb war, die Theilverzeichnisse als Substrat vorlagen*. Von spä-
teren Eintragungen könne daher .nur insofern die Bede sein, als die
Landesaufnahme selbst eine gewisse längere Zeit^^ erfordert habe, so
dass „die -am Schlüsse derselben gemachten Vermerke einer späteren
Zeit entsprechen^ ak sie die ersten repräsentiren^^ (S. 464).
Es ist klar, dass D.^ indem er so argumentirt, gerade von dem
') Die betreffenden Stellen stehen in der Ausgabe Cbmels auf S. 402 Ab-
sala 3, 402t ^d 3365.
Digitiz3d'by Google
100 W. Erben.
Punkt ausgeht, der eben zu erweisen gewesen wäre: von der Aunahme
einheitlicher Entstehung des Urbars, Freilich hat er schon vorher.
(S. 457 f.) die Möglichkeit, dass die vorliegende Quelle mit Benützung
älterer Au&eichnungen entstanden sein könnte, erörtert, hat sich ihr
gegenüber von vornherein ablehnend verhalten und ist bald s^u jenem
zusammenfEtösenden Scblusssatz gelangt, der die Benützung älterer Vor-
lagen läugnet und behauptet, unser Kationar sei „das Ergebnis einer
durchaus neuen, von Organen des Landesfürsten planmässig durchge-
führten Aufiiahme des jenem gehörigen Grundbesitzes und der ihm
zustehenden Leistungen^' (S. 460). Fragen wir uns jedoch, was D. zu
diesem Ausspruch geführt hat, so sind es einzelne Stellen^ in denen
von Zeugenaussagen und von Einschätzung die Kede ist. Aber ein-
zelne aus dem Zusammenhang gelöste Stellen könnten — auch wenn
sie nicht so ungleichmässig innerhalb der ganzen Quelle vertheilt
wären, wie wir bald sehen werden — niemals ein ürtheil über einheit-
liche oder uichteinheitliche Entstehung eines Schriftwerks begründen.
Und auch die Betrachtung der äusseren Merkmale der überlieferten
Handschrift kann bei einer Quelle, die ohne jede bestimmte Form, ohne
Bezeichnung des Urhebers und von unbekannter Hand geschrieben
vorliegt, nicht ausreichen, um die Einheitlichkeit zu erweisen. D. ver-
sichert allerdings, es stünde nichts im Wege „die auf uns gekommene
Handschrift als das Original jener Aufzeichnung anzusehen'S aber ich
möchte trotz dieser allzu bestimmt hingestellten Behauptung die Frage
der Entstehungszeit nochmals ins Auge fassen.
Ich greife zu diesem Zwecke zunächst auf die schon oben er-
wähnte Notiz über den Orphanus zurück. Indem D. die Auffassung
Lorenz*, womach beide Orphani bei Staats gefallen wären, mit Becht
zurückweist, meint er zugleich in der Art und Weise, wie des Orpha-
nus Erwähnung geschieht, d. h. in dem Fehlen des Yomamens, einen
Hinweis auf die Zeit nach 1260 zu finden; „vordem, da noch beide
Brüder lebten, hätte dies'^ nach der Meinung von D. „doch wohl un-
zureichend erscheinen müssen^^ (S. 464). Ich würde dieser Ansicht zu-
stimmen, wenn überhaupt ausgemacht wäre, dass an jener Stelle einer
der ofterwähnten Brüder, Ghadalhoh oder Sigfrid, gemeint sein müsste;
die fragliche Notiz verliert aber alle Beweiskraft durch den Umstand,
dass sich die Familie der Orphani auch in weit früherer Zeit nach-
weisen lässt. Ein Archidiakon Sigfridus Orphanus unterzeichnet am
19. Dezember 1213 eine Urkunde des Bischofs Manegold von Passau ^),
«) St. Pöltener Urkundenbuch 1, 37 nr. 24.
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Zur Entsiehmig des sogenannten Raidonarium Anstriacnm. \Q\
ein Sigfridos Orphanns ermordet im Jabre 1232 den letzten Zebinger i)
und ein Sifiridns Orfanas, wohl der eben genannte, erscheint am 23. Ok-
tober 1234 als 2^age in einer Urkunde Herzog Friedrich II. ftlr
ZwetÜ '). Sind also jene beiden Brüder nicht die einzigen Trager des
eigenthümlichen Beinamens, dann lässt sich, solange wir die Ent-
stehungszeit des ürbars nicht kennen, die betreffende Stelle ebenso
gat auf ihren Yater oder auf irgend ein anderes Mitglied der Fa-
milie beziehen.
Vermag ich daher diesem von D. neu aufgestellten terminus a quo
keine Bedeutung beizumessen, so will ich, wie schon erwähnt, einigen
anderen von ihm beigebrachten Momenten ihren Werth nicht ab-
sprechen; die wiederholte Erwähnung langjähriger Entfremdung ge-
wisser Güter, die Einbeziehung der Oegend von Wiener Neustadt und
der Püttener Mark in ein österreichisches urbar, die Erwähnung der
Witwe des Schenken you Habsbach, endlich der Gebrauch des könig-
lichen Titels für den LandesfÜrsten, sind Merkmale, welche gegen die
ersten Jahre der Otakar'schen Herrschaft sprechen und wenigstens auf
die letzten Fünfzigerjahre hinweisen. Aber der Yerwerthung dieser
Daten zur Bestimmung der Entstehungszeit unserer Quelle steht ein
schwerwiegendes Bedenken im Wege: Alle diese Stellen und auch die
Erwähnung des Grafen H. de Hardekke, die schon Lorenz beigebracht
hat und D. als entscheidend ansieht — alle diese Stellen finden sich
T^eint in einem einzigen, zusammenhängenden Abschnitt, welcher
nicht einmal den sechsten Theil der ganzen Quelle ausmacht^) und
sich schon äusserlich von den vorhergehenden und nachfolgenden Par-
tien unterscheidet. Während in diesen die Aufzählung von Ort zu Ort
und von Amt zu Amt fortschreitet und die kurzen üeberschriften,
welche diese Eintheilung zum Ausdruck bringen, ausser dem Ortsnamen
0 Mon. Genn. SS. 9, 727, vgl. auch 627 und 637.
s) Meiller Reg. d. Bab. S. 154 nr. 24.
*) Der betreffende Absohnitt begiant bei Chmel a. a. 0. S. 383 mit Hie
notantur viUe decimarmn subscripte und schliesst S. 403 Absatz 2 mit aput Sy-
tansteten; in der Handschrift, die im Ganzen 61 Seiten umüasst, füllt er 9V, S.
(1 18—220. — Den übrigen f&nf Sechsteln des ürbars hat D. nur zwei chrono-
logische Merkmale entnommen, die Erwähnung des Orphanus, deren Werthlo-
sigkeit ich oben zur Genüge erOrtert habe, und die Anführung eines Mjsawarius,
der zu Rioharts belehnt war (Chmel 357 letzter Absatz); aber dass diese Stelle
nur auf den »in jener Zeit besonders heryortretenden Landrichter Otto yon
Maissau* bezogen werden kOnne, wie D. S. 461 will, kann ich nicht zugeben ; es
ist wohl irgend ein Mitglied der seit dem 12. Jahrhundert nachweisbaren Fa-
milie gemeint, aber welches, muss dahingestellt bleiben, solange die Entstehungs-
zeit des Rationars nicht erwiesen ist. ^ j
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102 W. Erben.
höclistena den Namen des Besiteers oder die Herkunft einer Ghrappe
von Gütern angeben, zeigen sich in dem fraglichen Abschnitt deut-
liche Ansätze zu sachlicher Anordnung i) und werden die einzelnen
Absätze desselben durch weitläufige üeberschriften eingeleitet, in denen
eine Vorliebe für bestimmte, in den anderen Partien nicht gebräuch-
liche Wendungen zu bemerken ist ^). Hiezu kommt, dass nur in diesem
Abschnitt die Einschätzung einzelner Güter coram domnis oder coram
Y dominis erwähnt wird, welche D. als stärkstes Zeugnis für seine
Ansicht von der planmässigen Landesaufnahme hervorgehoben hat^).
Die durch solche Umstände wachgerufene Vermuthung, dass der
in Bede stehende Abschnitt nicht zu dem ursprünglichen Bestand un-
serer Quelle gehört habe, findet ihre Bestätigung durch die Verglei-
chung mit dem von Bauch ^) abgedruckten Bationarium Austriae aus
der Zeit Budolfs. Schon Lorenz hat festgestellt, dass die beiden Quellen
vielfach mit einander übereinstimmen'^). D. ist dieser Andeutung
0 Die Tendenz einer sacbliclien Gfmppirung zeigt scbon der erste Absatz
dieses Absebnittes (Cbmel S. 383 1), der eine Reibe von Ortschaften auMblt,
deren Zehnten dem Landesfdrsten gebOren sollten; in äbnlicber Weise werden
weiterbin Grflter, die zu einer Abgabe von Hafer verpflicbtet waren, zosam-
mengestellt (S. 3834) ; bieber gebort aueb das Verzeicbnia der widerrecbtiicb er-
bauten Burgen (8. 401,) und der durch Verpfändung oder auf andere Weise dem
Landesiürsten entfremdeten Besitzungen (S. 402|— 403,).
*) Wiederbolt findet sieb Hie notantur oder Hie notatur (S. 383i, 383,, 40li),
daneben Hie describuntur (S. 383«), inscribuntur (S. 384«) oder kurzweg (item)
nota (istos. 8. 401^, 402i, 4028, 402«); in nicbt weniger als neun dieser Ueber-
scbriften sind Relativsätze angewendet (383,, 383,, 3834, 384e, 401,, 401«, 401s, 4028)-
*) An der ersten der vier bieftkr in Betracbt kommenden Stellen (sie finden
sieb bei ChmeX S. 383, und 3838) ist dem Scbreiber des Urbars ein Febler unter-
laufen, indem er, wohl durcb eine Kürzung der Vorlage verleitet, statt coram
contra scbrieb; sobald er jedocb den ersten Buchstaben des nftcbsten Wortes
d(omnis) gescbrieben batte, wurde er des Irrtbums gewabr, tilg^ contra durcb
Unterstreichung und Durcbstreicbung, liess d steben und fubr mit dem ricbtigen
coram domnis weiter ; indem (Ülbmel auf die Tilgung von contra nicbt geacbtet
bat, gelangte er zu der sinnlosen Lesart : secundum quod est contra d coram do-
minis estimatum ; Dopscb bat sie auf 8. 458 nacbgedruokt, indem er blos das
contra d in contra D verändert; was er sieb unter der so verbesserten Stelle ge-
dacht bat, vermag ich nicbt einzusehen.
«) Rerum Austriacarum scriptores 2, 3—113; bebufis leichterer Auffindung
einzelner Stellen citire ich aucb bier nach Seiten und Absätzen (z. B. 5,) resp,
Seiten und Zeilen, obwobl weder Absätze noch Zeilen bei Raucb gez&blt sind.
B) »Wir baben lange Reiben von Zinsen in den beiden Rationarien mitein-
ander verglicben« sagt Lorene a. a. 0. 1, 372 »und fanden eine vollkommene
Uebereinstimmung in den meisten Posten*. S. 376 findet er die Verwandtsdiaft
beider Quellen so gross, dass man unbedenklicb die Angaben über Mfinze, Maut
und Geriebt, welche in dem Otakariscben Urbar fehlen, aus dem Rudolfinischen
ergänzen kOnne.
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Zur Enistehang des Bogenannten Rationarinm Anstnaoum.
103
nicht weiter gefolgt and hat das Badolfinische fiationar nur erwähnt,
tun den Gegensatz zu constatiren, der nach seiner Meinang zwischen
den beiden Quellen besteht; nur das Urbar ans der Zeit Budolfe soll
auf ältere Anfeeichnnngen zurückgehen, jenes aus der Zeit Otakars
soll auf einer planmässigen Neuaufnahme beruhen (S. 459 f.) Eine Ver-
gleichung beider Quellen hätte D. zu einer anderen Aufhssung fuhren
müssen. Ein grosser Theil der bei Bauch gedruckten Quelle, die ich
fortan mit B bezeichne, fehlt allerdings gänzlich in dem von Chmel
herausgegebenen Bationarium (A); sowohl am Anfang, wo in B die
Einkünfte Ton Münze, Maut und Gericht verzeichnet sind (S. 3 — 5s),
als auch in der ganzen zweiten Hälfte (von S, 41, Eii sunt redditus
annone an) geht B über den Umfang von A hinaus; was aber zwischen
diesen Theilen liegt, also der bei Bauch S. 5 — 41 gedruckte Text, das
berührt sich so enge mit A, dass an dem handschriftlichen Zusam-
menhang der beiden Quellen nicht zu zweifeln ist. Ohne nach be-
sonders schlagenden Beispielen zu suchen, will ich probeweise den An-
&ng von A mit der entsprechenden Stelle von B zusammenstellen.
A (Chmel 8. 333 f.)
In Probstorf, XXIIII benef. et dimi-
dium. Item ibidem benef. qaod speetat
ad offidalem ratione o£Bcü et sdendam
est qnod quodlibet benef. ibidem solvit
annuatim XU sol. den. et porcam qui
debet valore dimidinm talentum. Ibi-
dem tont X aree solventes X sol. et XY
den. Ibidem sunt X aree sine agria sol-
ventes dimidinm talentum. Ibidem area
nna speetat ad officialem.
B (Rauch 8. 65 f.)
Item in Probstorf XXlIIIor beneficia
et dimidinm, qaodlibet solvit XII soli-
dos et porcnm valentem dimidinm ta-
lentum. Ibidem X aree solventes X so-
lides et XV denarios. Ibidem X aree
sine agris solventes dimidinm talentum.
Insuper unum benefioinm et nna area
speotant ad ofiEicinm ville. Istam villam
habet episcopns Frisingensis ex donatione
Romanomm regis Rudolfi.
In Vmar . . .
In Vmar XVIII aree solventes Y
taL preter LX den. Item IUI aree sine
agxis solventes XYÜl den. Ibidem nova
mnta.
Item in Vrvar XYIII aree solventes
V talenta preter XL denarios. Item
Un.ot aree sine agris solvnnt XYm de-
narios. Hanc villam eciam habet epi-
scopns Frisingensis ex donatione Roma-
norum regis Rndolfi.
In Schonna ....
In SchOnna XIII bene£, qnodlibet
solvit annuatim X sol. den. et porcum
valentem dimidinm talentum. Ibidem
sunt VI aree solventes dimidinm tal. et
HR» aree solvnnt XVÜI den.
Item in 8oh6nna XIII beneficia,
qnodlibet solvit X solides et porcum va-
lentem dimidinm talentum. Sunt et ibi-
dem VI aree solventes dimidium talen-
tum et III aree XVIII denarios et illam
villam etiam habet episcopns Frisingen-
sis ex donatione Romanomm regis Ru-
dolfi.
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104
W. Erben.
' I)ie £(>lgendeii Absätze Ton A, betreffend Fiaoham^id, Brack Bnd
Schwechat, fehlen in B gänzlich; an ihre Stelle tritt hier eine al^e-
meine Bemerkung über die Schenkungen Budolfs an die Freiaing^
Xirche; dann aber fahren beide Quellen Qbereinstimmend fort:
A 334a.
In Stadlwe.
Item in Stadlawe ad Vruar XX tal.
ibidem in redditibus Y taL et LX de-
narios.
Redditos in Wolzendori.
In Wlzendoii XQ benef. et qaod-
libet Bolvit U modios tritici et unum
porcum et I modimn avene. Ibidem due
aree Bolvunt LX denarios, tercia area
eolvitVI denarios ; deadvocadaVIIU mod.
ayene II pulloa et n denarios.
B 7^.
In Stadlowe de Vrnu: ad XXV. ta-
lenta. Ibidem in redditibus V talenta
et LXX denarios.
In Wulzendori XU benefida qnodli-
bet solvit II modios triti^ et poreum
et modium avene. Item dae aree so-
iTunt LX denarios, tercia area VI dena-
rios.
De advocatia IX metretas avene dnos
pallos et daos denarios. Istam villam
babent domini de sahcta Graoe ez aa-
tiqao.
u. s. w.
Ich halte es f&r unnöthig weitere und noch deutlichere Beispiele
beizubringen, die sich unschwer finden Hessen i); schon die angeführten
erweisen, dass sich die üebereinstimmung nicht nur auf die Sache,
sondern auch auf die Worte erstreckt. Kleine Umstellungen, wie eine
solche gleich unter Probstorf beg^net (in A sind zuerst die bene-
ficia, dann die areae angezahlt, in B wird das beneficium quod speo-
tat ad officialem zu der in gleichem Verhältnis stehenden area ge-
zogen), oder Zusätze, wie jene über die Maut zu ürrar in A, ttber die
Bechte der Heiligenkreuzer und die Schenkungen Budolfs an den Bi-
schof von Freising in B können den Eindruck des engen Zusammen-
hanges, der sich aus dieser Yergleichung ergibt, nicht abschwächen.
Bedenklicher erscheinen vielleicht die zahlreichen Differenzen, welche
beide Urbare in Bezug auf die Höhe der Abgaben trotz vorherrschen-
der Üebereinstimmung aufweisen. Allein ein grosser Theil dieser Ab-
weichungen lässt sich weit besser durch Schreib- und Lesefehler bei
Herstellung der vorliegenden Handschriften, als durch absichtliche
Veränderung der Zahlen erklären ^) und ein anderer nicht unbeträcht-
0 üebrigens verweise icb sohon hier auf die 8. 106 Anm. 2 folgende Ver-
gleicbung von A and B.
*) Hieber reebne icb die Verwecbalung von LX und XL, von der aick gleich
bei der oben abgedruckten Stelle über Urvar ein Beispiel findet; andere ergeben
isch aus Yergleichung von A 403 7 mit B 31 4, von A 405 « (LX dener !) mit B 33 Z. 18
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Zur Entetehung des BOgenannteA Raidonarimn Austriacam. IQg
lieher fiOlt blos den Versehen der Editoren zar Li^st ^); Ebenso leidet
erklärt sich der häufig nm^hweisbare Wechsel in gleichbedeutenden
(ZL ova) u. B. w. ' Ein VertebeiL anderer Art ist es, wenn statt LX den. in A
378s nch in B 29« XYI den. findet — Sowie bei LX und XL die Stellung d^
X die Versdhiedenheit yerursacht, so erklftit sieb dux^h Umstellung des I dass
aas XI sol. preter X den^ A 428 Z. 11, in 6 31« IX soL preter X den. gewor-
den ist. — Ffir blossen Irrthum auf der einen oder auf der anderen Seite naltö
icb auch die Vertauschung von V und X, wie sie sich aus Nebeneinanderstellung
▼on. A 356 1 (X sol. den.) und B 20, (V soL den.) YÖn A 356, {XHII benef:) und
B 208 (IX=yiIII benef.) und anderen Stellen ergibt; in einedi Fall Iftsst si<^
die Thatsache solcher Verwechslung noch durch den handschnfUichen. Befund
belegen; untern Talam Terzeichnete der Schreiber von A ursprünglich VI sol.
den.; so druckt auch Chmel S. 379 « und Iftsst unbemerkt, dass V durch gleich-
seitige Correctur in X yerwandelt ist; die so hergesteUte Lesart stimmt überein
mit B 264. — Als Zeugnis für fehlerhafte Wegiassung eines Zahlzeichens führe
ich sunftchst A 359 1 an, wo CV Kftse yerseichnet sind, tr&hrend an der entsf^re-
chenden Stelle B 16^ OCV steht; der Fehler scheint durch das Abbrechen dw
Zeile yerursacht zu sein, das in A zwischen C und V eintrifft. Auslassung oder
Hinzuiügung von X oder V findet sich häufige z. ^,.A 335^ XXXVI den., B IO4
XXVI den.; A 3534 III mod. iaritici, B 12, VIII mod. tritioi u, s. w. — Ich lasse
in allen diesen Fällen unei^tschieden, welche der beiden differirenden Angaben
als die richtige zu gelten hätte, und auch die Möglichkeit, dass hier oder dort
eine wirkliehe Aenderung der Leistungen oder des Besitzstandes die Abweichung
▼erursacht hat, will ich nicht gänzlich ausschliessen ; ich beabsichtige mit dieser
langen Beihe von Beispielen nur zu zeigen, dass sich eine sehr bedeutende Zahl
der Differenzen - ohne Schwierigkeit auf rein mechanischem Weg erklären lässt,
dass also aus der Verschiedenheit vieler Zahlen keineswegs schon auf Aenderung
der thatsächlichen Verhältnisse und auch nicht auf eine planmässige Neuauf-
nahme oder Revision der alten Verzeichnisse geschlossen werden kann.
') Ich habe an jenen Stellen, wo mir Verschiedenheiten von A und B vor-
kamen, den Druck von Chmel mit der Hs. des Staatsarchivs (Supplement N. 655)
coUationirt und fiemd, dass in sehr vielen Punkten A thatsächlich mit B überein?
stimmt und nur Chmel Fehler begangen hat, z. B.: A 3367 in tribus festis II
den. = B 8«, Chmel III den. ; A 354i, (Holenstain) £ mod. bise==B 22 Z. 3, Chmel
I mod. biso; A 356? XXUl sehet lini = B 174 XXII et dimidium schoet, Chmel
XXm sehet. Zu diesen einfachen Lesefehlem von Chmel gesellen sich unrich-
tige Ergänzungen und fiüsch aufgelöste Kürzungen : A 335 Z. 1 auf molendino
X folgt eine beschädigte Stelle, auf der ebenso gut II (= B 5^ XII) als IUI
(Chmel XIIII) ergänzt werden kann; A 357« nach XV ein Stockfleck, das unle-
serliche Wort wird soL geheissen haben wie an der entsprechenden Stelle B 18
Z. 2 ▼. unten und nicht taL wie Chmel liest u. s. w. Chmel hat fbmer unbe-
achtet gelassen, dass sich in A eine eigenthümliche Schreibweise für 4% findet;
er löst V~~ regelmässig mit 5 auf; nachdem sich aus dem Vergleich mit B die
richtige Lösung ergibt, muss es heissen: A 356, (Waidhouen) V~ (d. i. 4 Vi) tai.
(vgl B 20a im taL et dim. taL); ebenda (Jeznich) V tal. (B 20t 1 HU tal. et
diuL taL) Q. 8. w. — Zu A 408i„i4 und 421^, hat endlidi Chmel drei ganze
ZeüeD, welche am unteren Bande von £ 27 ▼ nachgetragen imd durch Verweis
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106
W. Erben.
Ausdrücken (wie z. B. siligo B 23^, g, 4 statt framenttun A 380i4,
381i, 8 Q. ». w.; gallinae statt pulli (sehr häufig); oder die Verdeut-
schung in vaschaneo B 13e, 7 statt in camisprivio A 358ii, 12 n. s. w.
und die Thatsache, dass an manchen Stellen dieselbe Geldsumme in
der einen Quelle in dieser, in der andern in jener Münzeinheit nie-
dergeschrieben wird *) ; ein mit der Sache vertrauter Schreiber konnte
sich in solchen Aeusserlichkeiten immerbin kleine Abweichungen von
seiner Vorlage erlauben.
Die Verschiedenheit der Anordnung, welche fürs erste die An-
nahme handschriftlichen Zusammenhangs auszuschliessen scheint, steht
meiner Ansicht nicht im Wege, sondern dient ihr vielmehr als neue
Stütze. Denn nicht planlos sind die einzelnen Absätze des Urbars in
A und in B durcheinandergeworfen, die Umstellungen beschränken
sich vielmehr zumeist auf die Reihenfolge längerer Abschnitte, die
sich mit einzelnen Aemtem oder mit einer Gruppe durch gleiche Her-
kunft verbundener Güter decken >). Innerhalb dieser Abtheilungen
sungneiclien auf die richtigen Stellen bezogen sind, ausgelaasen ; die erste (De
advocatia Gersten et iam tenet Ditmaros) und dritte (De officio Ottonis de Cell
in Ridmarohia) stimmen flberein mit 6 37 Z. 10 und 20 ; Die mittlere (Ad sanc-
tum Leonhardum notaria) fehlt in 6, sowie die meisten Ueberschriften von A. —
Vermnthlich würde eine Collation des bei Rauch gedruckten Textes mit der Hand-
schrift von B die Zahl der Differenzen noch um einiges verringern.
*) Hiebei wird 1 tal. =r 8 sol., und 1 sol. = 30 den. gesetzt; nach diesem
Verhältnis ist III tal. et XXX den. A 336« = U tal. et V sol. B 9^ ; XVII sol.
den. A 336, = II tal. et XXX den. B 8« u. s. w.
*) Ich gebe hier eine Uebersicht der in den beiden Rationarien überein-
stimmenden Abschnitte, welche mich zugleich weiterer Vergleichnngen der ein-
ander entsprechenden Stellen überheben wird.
A 333| — 334, = B 65 — 7,.
A 334e - 334, = B 7^ — 8,.
A 334io, 334,1 = B 64 — 5,.
A 33Ö1 = B 63.
A 335« — 335, = B 9« - IO5.
A 335,0, 336, =B 11,, 11,.
A 336, — 3364 = B Ue — II9.
A 3365 = B 94.
A 336t = B 8«.
A 353, =B 9,.
A 353, = B 6,.
A 353, = B 5, — 6,.
A 3534 — 354« = B 12, — 13,.
A 354, — 355, = B 21, — 22,.
A 355, — 355e = B 13, — 14,.
A 3557 — 356, = B 194 — 20„.
A 356, — 356« = B 14, — 15, und IS,.
A 356t — 357,, = B 174 - 19,.
A 357,, — 358, = B 15„ I54, 15«-.16e.
A 358« - 358, = B 20„ — 21,.
A 358,, — 359ß = B 16« — 17,.
A 360, = B 64.
A 377« — 379, = B 27« — 29«.
A 379, — 380, = B 25t — 275.
A 380,0—382, = B 224—25«.
A 382 letzter Absatz = B 29„ 29,,.
A 403, =:B 8,.
A 403,-427 Z. 36 = B 3I4 — 41
Z. 22.
A 427 Z. 36 — 428,, = B 29„ — 31,.
Während also zu Beginn beider Urbare die Uereinstimmnng in der Ordnung
sehr gering ist, beginnt sich dieselbe von A 353 und B 12 ange£uigen immer
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Zar Entstehung des sogenannten Rationarinm Aostriacom. \(yj
hingegen sind in A und B die einzelnen Ortscliaften in gleicher Weise
geordnet und folgen in beiden Quellen die Absätze in übereinstimmen-
der Beihe. Dieses Verhältnis lässt sich mit der Annahme, die beiden
Bationarien seien unabhängig von einander entstanden, nicht in Ein-
klang bringen ; denn bei selbständiger Entstehung der beiden Quelleji
müsste auch in der Anordnung der kleinen Absätze die grösste Ver-
schiedenheit zu Tage treten. Kann also die üebereinstimmung inner-
halb der einzelnen Abschnitte nur durch handschriftliche Verwandt-
schaft erklärt werden, so ist leicht zu errathen, wie unter solcher Vor-
aussetzung dennoch in der Anordnung der Aemter und sonstigen grö-
sseren Abschnitte so starke Verschiedenheiten entstehen konnten. Die
älteren Urbare waren vielfach nicht in Heft- oder Buchform geschrie-
ben, sondern auf gerollte Pergamentblätter eingetragen. In der Begel
war jedem Amt ein eigenes Blatt bestimmt^), dies konnte aber nicht
ansschliessen, dass, wo sich Baum bot, ein Blatt mehrere kurze Ab-
schnitte aufiiahm, oder wo ein Blatt fOr die Au&ählung der zu einem
Amt gehörigen Ortschaften nicht genügte, ein Abschnitt auf zwei
Blätter vertheilt werden musste. Denken wir uns, dass eine solche
Bolle loser Blätter zu verschiedenen Zeiten zweimal copirt wurde und
dass hiebei die Ordnung der einzelnen Blatter in einem und im im-
dem Fall nicht dieselbe war, so erklärt sich auf einfachste Weise so-
wohl die verschiedene Anordnung der grösseren Abschnitte, die wir in
A und B treffen, als auch die üebereinsümmung innerhalb dieser
Theile.
Nehme ich also an, dass A und B auf denselben Ursprung zu-
rückgehen, so mu8S, ehe ich mich auf die Untersuchung dieser ge-
meinsamen Quelle einlasse, ein Einwand zurückgewiesen werden. Ob-
wohl B sich ausdrücklich auf alte Bücher beruft, in denen die zur Zeit
der letzten Babenberger herkömmlichen Einkünfte verzeichnet waren ^),
wäre es doch bei dem Altersverhältnis der beiden Bationarien nahe-
liegend, B als eine von A abgeleitete und durch Zuthaten vermehrte
Fassung anzusehen, wobei immerhin einzelne Abschnitte von A in B
weggeblieben sein könnten. Abgesehen von den Verschiedenheiten der
Anordnung, welche sich auf solche Weise nicht leicht erklären liessen.
deutlicher bemerkbar zu machen ; das letzte Viertel von A endlich (von 403^ an)
weist von einer einzigen Umstellung abgesehen genau dieselbe Anordnung auf
wie die entsprechenden Partien von B.
0 Inama-Stemegg in Sitz.-Ber. der Wiener Ak. ph. higt. El. 84, 184.
*) Hie notantur proventus urbomm secundnm qnod solvere consueverunt
tempore duoum lavpoldi et Fridrici, sicut in registris seu libris veteribus inve«
nitnr B 5«.
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108 W. Erben.
rerbieten jedoch fneherere Stellen, an denen B richtige, A aber falsche
Lesarten bietet, diese Annahme. Hieher gehören eine Anzahl ent-
stellt^ Namen und Worte, wie Altenpachlenge (381 g, statt Altenlen-
genpach B 284), TJlricus villicus Wilhalmi (408i, statt Ulricus filius
Wilhalmi B 36 Z. 14) u. s. w., sowie Auslassungen welche A aufweist;
so fehlt A 354 18 (unter Holenstain) die zu seitfrissing gehörige Zahl
(B 21 letzte Zeile Illlor seitfiischinge) und so ist 3827 ^^^ XL VIII
das Wort taL, 4256 nach metretas das Wort frumenti, 427 Z. 4 ▼ u.
nach XL das Wort anseres ausgefallen (vgl. B 25 g, 38 Z. 6 und 30
Z. 26); an einer Stelle (354 ^g) lässt sich aus dem Vergleich mit B
(22 Z. 1) erkennen, dass die Wiederkehr derselben Angabe (Illi caseos)
den Schreiber von A verführt hat einige Worte zu überspringen i).
Schwerer als alle diese Versehen fallt ein Fehler ins Gewicht, der dem
Schreiber von A in bezug auf die Anordnung widerfahren isi Das
Verzeichnis der von der Grafin von Raabs dem Landesherm zuge-
falleneü Einkünfte reicht in B von S. 16« bis S. 193; dasselbe ist
nicht nur am AnfiEwg gekennzeichnet durch die üeberschrift: Beddi-
tus vacantes de comitissa in Bazze, sondern auch der Schluss dieses
Abschnittes wird deutlich markirt durch die Worte: Hie finem habet
descriptio coi^nitisse reddituum (!) deBatz; und dass die Einkünfte der
Gräfin von Baabs in der That bis hieher reichen, bezeugt auch die
diesem Schlusssatz vorhergehende Notiz Über die Vergabung von fünf
Weingärten von Seiten der Gräfin. Vergleichen wir mit diesem Be-
fund die entsprechenden Theile von A, so ergibt sich, dass der in B
zusammenhängende Abschnitt Iß^ — 1% in A in zwei Stücke zerrissen
iöt (3567—35718 und 35811—3595), so dass nur der erste Theil der
hieher gehörigen Besitzungen durch die üeberschrift als einstiges
Eigenthum jener Gräfin gekennzeichnet ist, während der zweite, in A
Vorangestellte, in Ermangelung einer eigenen üeberschrift ohne wei-
^) Ich lasse bei diesem Vergleich die üeberschriften unberficksichtigt, da
sich solche in B nur bei den grosseren Abschnitten finden, während wenigstens
die ersten drei Viertel von A viel reichlicher hiemit ausgestattet sind; indem
jedoch der Schreiber von A in dieser Beziehung nicht ganz gleichmässig ver-
föhrt und auch durch Raummangel gehindert wird, die Rubra stets an die rich-
tige Stelle zu setzen, hat er der Uebersichtlichkeit eher geschadet als genützt
Chmel hat diese üeberschriften nicht immer an richtiger Stelle eingeschaltet und
auch die Efirzungen nicht immer richtig behandelt ; ich begnüge mich anzuführen,
dass der rftthselhafte Ortsname Ville silnemor (A 357(1 ) nichts anderes bedeutet
als ville silve nemora; als von Chmel unrichtig gestellte Üeberschriften sind zu
veraeichnen: in Chundorf 335 Z. 3, gehört zu 334 Z. 2 von unten, was durch
sttpra angedeutet wird; in La und circa (stett infra) La gehören beide lu 354,
nach Perenhouen; Advocacie 357io gehört zu 357 n u. s. w.
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Zur £ntsiehuiig des sogenannten Baüonarimn Aattnacum. X09
teres zu den mit 3568 begiimenden Bedditos yacantes de dournis de
Zewinge gerechnet werden müsste. Dieser offenkundige Fehler von
A maeht es unmöglich, das jüngere Bationar als eine Ableitung des
alteren anzusehen, und zeigt am deutlichsten, dass beide auf eine ge-
meinsame Quelle zurückgehen müssen.
Für die Beurtheilung dieser gemeinsamen Quelle werden mit Sicher-
heit nur jene Stellen zu verwenden sein, welche in A und B in glei-
cher Weise wiederkehren. Ebensowenig als die Zusätze von B, welche
Yon Schenkungen Konig Budolfs an die bairischen Bischöfe handeln,
ebensowenig kann also der Abschnitt von A, aus welchem Dopsch
seine chronologischen Beweise geholt hat, für die Entstehungs^it der
gemeinsamen Quelle massgebend sein; denn sowie jene Notizen von
B in A nicht vorkommen, ebenso fehlt in B der genannte Abschnitt
yon A (S. 383i — 4038). ^^^ müssen uns also zu diesem Zwecke nach
anderen Anhaltspunkten umsehen. Vor allem drängen sich dem Su-
chenden einige üeberschriiten auf, die von dem Heimfall verschiedener
Qüter an den Landesfürsten berichten und hiebei die Namen der frü-
heren Besitzer anführen. So finden sich in A 3563 (=B 147) Bed-
ditus yacantes de domnis de Zewinge, A 358« (=^B 20^ 9) Bedditus
yacantes a Budolfo Mazone, A 358ii (=B 16e) die schon erwähnten^
Bedditus yacantes de comitissa (in) Bagz, 36O9 (vgl B 64), Bedditus
yacantes de domno Yrenfrido de Hintperch. Von den letzten Zebin^
gern ist Heinrich nur bis 1227 nachweisbar^) und Wichard, der letzte
des Stammes, wird zu Anfang des Jahres 1232 meuchlerisch ermor-
det *]. Budolfus Mazo erscheint zuletzt im August 1233 in einer Schen-
kung für Kloster Zwettl '), nachdem er seit 1200 nachzuweisen ist^).
Die Besitzungen der letzten Gräfiii von Baabs kamen noch unter Leo-
pold VI. an den Landesfürsten ^). Imfrid von Hindberg endlich scheint
zwischen 1237 und 1239 gestorben zu sein<^). Obwohl sich nun die
Erinnerung an die Art der Erwerbung bei einzelnen Gütern ohne
Zweifel ein Menschenalter und darüber gehalten haben kann und wirk-
<) Meiller Reg. der Bab. 140 nr. 218.
>) Vg]. die Berichte der Österreich. Annalen zu 1232 in Mon. Germ. 88. 9.
626. 627, 637 imd 727, ferner Meiller Reg. der 8alzb. Erzbischöfe 8. 550 Anm.
154; schon im Mftiz 1232 wird Wichard als verstorben erwfthnt Meiller Heg. der
Bab. 149 nr. 7.
») Fontes rer. Austr. II, 3, 397.
4) Meiller Reg. d. Bab. 8. 83 nr. |3.
<) Enenkel FOrstenbuch, Bauch 8oriptore8 1, 248; L^P^tt Die Einleitung
afa Jans Enenkels FQrstenbuch 28. Anm. zur. vor. 8eite setzt den Y^kauf zwi-
tebßA 1219 und 122L
*} Meiller in den Denkschriften der, Wiener Akademie 8, 58. ,
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HO ^- Erben.
lieh auch in jenem Absehnitt von A, der sieher zu Zeiten Otakars ent-
standen ist, einige ähnliche, ebenfalls auf die Zeiten der letzten Ba-
benberger hinweisende Bemerkungen anzutreffen sind ^), so wäre es
doch schwer einzusehen, weshalb man, falls das Urbar in den Ffiuf-
ziger- oder Sechziger-Jahren neu angelegt worden wäre, bei der Ein-
theilung und Anordnung so starke Rücksicht auf die Herkunft des
Besitzes genommen und nicht lieber jeden Ort in dem betreffenden
Amtsbezirk untergebracht hätte. Weit verständlicher erscheinen jene
üeberschriften, wenn wir annehmen, dass die gemeinsame Quelle in
jener Zeit, in der die angef&brten Heimfalle eintraten, oder auch noch
etwas früher angelegt wurde; unter dieser Voraussetzung erscheint es
begreiflich, dass die Aufzählung der neuerworbenen Güter jedesmal
als geschlossener neuer Abschnitt dem Urbar angefügt wurde.
Von besonderer Wichtigkeit für die Zeitbestimmung wäre es,
wenn sich die in dem gemeinsamen Bestand beider Bationarien als
lebend genannten Personen anderwärts nachweissen liessen. Aber obwohl
gerade der letzte Theil von A an Personennamen ungemein reich ist, ist
es mir doch nicht gelungen in dieser Sichtung bestimmte Merkmale
aufzufinden. Am ehesten möchte ich noch der Anführung des Ulrich
Yon Ghemeprunn Oewicht beilegen, der nach Angabe von A {403^)
einige Aecker und einen Wald im Amt S. Peter gewaltsam in Besitz
genommen hatte; vielleicht ist es derselbe Ulrich von Gheme-
brunne, der 1208 — 1213 als Zeuge in Urkunden Leopold VI. für
St Florian erscheint ^j.
Bessere Anhaltspunkte gewährt die Oeschichte einzelner Besitzun-
gen, welche in A als Eigenthum des Landesfürsten erscheinen, obwohl
sie nachweislich zur Zeit Otakars in andere Hände übergegangen
waren. Der ganze zu der Burg oder Grafschaft Baabs gehörende
Besitz wurde 1260 von Otakar und Margarethe dem Woko von Bosen-
berg zu Lehen gegeben und blieb in den Händen Wokos und seiner
Kachkommen bis zum Jahre 1282 ^). Da an der Identität der Oüter,
die in unserm Urbar als Bedditus vacantes de comitissa (in) Bagz er-
1) 389i, quoddam, feodum quod dox Fridericus contolerat Bcolastico Nove ci-
vitatiB; 40 ]| contolerat dnx Fr. coidam militi; 402, de X benef. et de curia vil-
licali que advocato oepemnt vacare a domino Wichardo de Zewinge und ähn-
lich 4026 ; 402« que ceperunt vacare . . ex morte Stmnonis marscalci (6tnmo von
Falkenstein ist nach Meiller Reg. d. Bab. S. 317 bis 1227 nachweisbar).
*) ÜB. des Lds. o. d. Enns 2, 513, 553, 556, 565, 573.
^ Die betreffenden Urkunden sind bei Kurz, Gestenreich unter den Königen
Ottokar und Albrecht L 2, 173 ff. gedruckt als Beil. nr. 1 B, 2, 3, 4 und 18.
Vgl. auch Meiller Reg. d. Bab. S. 197 Anm. 85.
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Zur Entatehnng des sogeuannten Raiionarium Anatriacum. \\i
Schemen (A 358ii— 3695 nnd 3667— 367i8. B löß— lOa)^» mit jenen,
die Woko erhielt, nicht zu zweifeln ist^), so kann dieser Theil des
ürban nicht auf einer nach 1260 erfolgten Aufzeichnung beruhen;
es hätte sonst anbedingt diese ganze Herschaft als Lehen der Bosen-
berge bezeichnet werden mOssen. Ebenso yerhält es sich mit den
Qütem in Alt-P51Ia, Bamsau und Winchel, welche A (Söög, SÖös)
ohne Bemerkung Über einen Besitzwechsel aufzählt, obwohl sie schon
im Juni 1253 dem Dietrich yon Hohenberg zu Lehen gegeben worden
waren ^). Dadurch dass diese Veränderungen in A nicht berücksichtigt
sindt wird die mechanische Benützung einer älteren Vorlage erwiesen,
und dass diese nicht etwa kurz vor 1253 entstanden ist, zeigen
die beiden Absätze, welche Ton dem Besitz in Kagran und in Chogel-
pmnn handeln. Den ersteren bezeichnet A 4038 ^^^ theilweise yer«
pfindet^), der letztere wird ohne Einschränkung zu dem Besitz des
Landesherm gerechnet (A 3364)1 und doch war Kagran 1243 in den
Besitz Conrads yon Hindbei^ Übergegangen ^), Chogelprunn aber schon
1231 unter Zustimmung Herzog Friedrich II. yon Heinrich yon Möd-
ling dem Stift Klostemeuburg geschenkt worden ^). Für die Identität
<) Ueber die Anordnung vgl. oben 8. 108.
*) Otakar verleiht dem Woko : comitiam in Ratz . . cum suo iure, seil, pa*
tronatum eeclesiarum . . homines beneficiatos feuda in ea habentes, iudicia, ad-
yocatias . . dotes quae vulgariter lippgedinge nominantur sive possessiones per
obligationem expositas ... et omnia alia iura quocumque nomine sint vocata.
nulla oonditione aut ezceptione interpoeita; auch das urbar nennt ausser den
Einkünften, die aus dem Grundbesitz fliessen, ausdrücklich jene von den Gerichten
und Vogteien (A SSTg, 357|o und 357, 1 = B I87 — 19,).
*) Die Urk. Otakars vom 5. Juni 1253 ist gedruckt bei Chmel Notizenblatt
für Osterr. Geschichte und Literatur (1843) 8. 71. Die genannten Grüter werden
sowohl in der Urk. als in B 13^ — ISio als Pertinenzen von Chrumenan be-
zeichnet.
*) obligata sunt decano iudo liest Chmel; die Hs. weist über do ein Kür-
znngszeichen auf, vielleicht ist also decanus in do ... zu lesen.
«) Friedrich IL kauft am 18. Jftnner 1243 von Konrad von Hindberg dessen
Antheil an dem Schloss Hindberg und übergiebt ihm dafür u. a. »villam nostram
Chageran tali* iure quo ipeam hactenus possedimus nomine proprietatis«. Meiller
in Denkschriften der Wiener Ak. 8, 104 nr. 8.
•) Pez Ck)d. dipL 2, 75 nr. 126; obwohl Philibert Hueberin seiner Randbe-
merkung angibt, dass er die Urkunde ex autographo geschöpft habe, so fehlt
doch in seinem Druck die Datierung ; ich ergänze sie, da die Zeugen gut zu den
ersten Jahren Friedrichs IL passen, ohne Bedenken aus der Urkunde, in welcher
Otakar am 2. Dezember 1261 dem 8tift diese Schenkung Heinrichs von MOdling
bestätigt, Fontes rer. Austr. II, 10, 13 nr. 17; eine andere Fassung der Confir-
mation Otakars ist gedruckt bei Fischer, Merkwürdige Schicksale des Stiftes und
der Stadt Klostemeuburg 2, 247. Ueber die weiteren Schicksale des dem Stifte
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JJ2 ^' Brb^n. .
der betoffepdeu Besitzttiigen bürgt in beiden Fäflen B, indem hier die
erwähnten Besitzveränderongen berücksichtigt sind. Der Absatz über
Kagran (B 82) sohliesst mit den Worteti: et illa bona habent domini
de Ewersdorf pro mntatione castri in Hintperch ; das ist eine amEk-
drückliche Bezugnahme auf den Verkauf im Jahre 1243i denn die
Herren yon Ebersdorf sind die Söhne jenes Conrad von Hindberg, der
damals seinen Antheil am Schlosse Hindberg veränsserte und Elagran
erwarb ^). Ebenso ist den Angaben über Chogelpnmne die Notiz bei-
gefügt: et illam villatti habet prepositos Nivnbergensis (B 12 Z. 2).
Als frühesten terminus ad quem erhalten wir somit das Jahr
1231 und als einer der jüngsten noch in die gemeinsame Quelle beider
Bationarien au^enommenien Nachträge erweist sich das Verzeichnis
der nach dem Tode Imfrids yon Hindberg, also nicht Yor 1237 ledig
gewordenen Einkünfte; in die ruhigen Zeiten Leopold VI. also wird
die erste Anlage des ürbars zu setzen sein, unter seinem Sohne muss
dasselbe fortgeführt und durch das Verzeichnis der inzwischen neu
erworbenen Einkünfte vermehrt worden sein. Zu diesem Ergebnis
stimmt: vortrefflich, was der Schreiber von B über seine Quelle be-
merkt^); sie konnte mit vollem Becht als Verzeichnis der unter Leo-
pold VL und Friedrich IL gebräuchlichen Angaben hingestellt werden.
In welcher W^ise nun A und B aus dieser gemeinsamen Quelle
abgeleitet sind, lässt sich zwar nicht im Einzelnen constatiren, aber
doch leicht im Allgemeinen vorstellen ^). Jedenfalls scheint B mit den
thatsächlichen Verhältnissen viel mehr in Einklang gebracht worden
zu sein, als dies bei A der Fall ist Die unveränderte Aufnahme von
Besitzungen, welche längst in andere Hände Übergegangen waren, erweist
geschenkten Gutes za Cbogelpronn vgl. Fischer im Archiv f. Kunde Osterr. Ge-
schichteqn. 2, 110.
^) Meiller in Denkschriften 8, 90.
• • •) S. oben S. 107 Anm. 1
*) Die einfachste Formel, durch die sich das Verhältnis dar Handschriften
aiasdrOcken Hesse, wäre folgende:
urbar atis der Zeit Leopold VL mit Nachträgen aus der Zeit Friedrich IL
z
-f- Nachträge a. d. Zeit
Otakars
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Zur Entstellung des sogeuaiinten. Rationarium Austriacom. X13
deutlicli, . dasB der Schreiber von A seiner Vorlage mechanisch gefolgt
ist und dass keine Revision der babenbergischen Verzeichnisse statt-
gefunden hat; ganz änsserlich mQssen jene Zusätze, welche der. Zeit
Otakars angehörten, einer Handschrift des alten ürbars eingefügt
worden sein, ohne dass man es der Mühe werih gefunden hätte, den
ursprünglichen Bestand desselben den inzwischen veränderten Verhält-,
nissen anzupassen.
Einige Schwierigkeiten wird es immer machen, den ümfimg der
gemeinsamen Quelle genau festzustellen — denn es ist nicht nur
m^lich, sondern sehr wahrscheinlich, dass auch manche Abschoitte
von A, die in B fehlen, insbesondere aber grössere Tbeile von B, die
in A nicht vorkommen, nicht durch Zusätze entstanden sind, sondern
der gemeinsamen Quelle beider angehören; es ist zu hoffen, dass eine
umfassende Kenntnis und Benützung des urkundlichen Materials auch
hier zu besseren Ergebnissen führen wird, als ich sie bieten könnte^
Eine sorgfältige Vergleichung der verzeichneten Abgaben würde es
femer auch in vielen Fällen, wo A und B verschiedene Daten bieten,
ermöglichen zu entscheiden, ob absichtliche Aenderungen oder blosse
Versehen vorliegen und auf welcher Seite im letzteren Fall die Wahr-
heit zu suchen ist Aber alle diese Fragen gehen über den Bahmen
meiner Untersuchung hinaus; sie werden den Editor zu beschäftigen
haben, der uns — hoffentlich recht bald — einen zuverlässigen Text
bieten wird, dem beide Bationarien, gleichwie zwei Handschriften
einer Quelle, gemeinsam zu Grunde gelegt werden müssen. Der Zweck
dieses Au&atzes ist erreicht, wenn es mir gelungen ist, die Ansicht
zu beseitigen, dass das ältere österreichische Bationar einer unter der
Begierung Otakars vorgenommenen Landesaufnahme seine Entstehung
verdanke, und wenn ich andere dazu angeregt habe» auf Grund der
beiden uns erhaltenen Bationarien das bisher für verloren gehidtene
Babenbergische Urbar wiederherzustellen. Nur auf die Folgerungen,
welche D. auf seine Ansicht von der Entstehung des Bationarium
Austriacum gebaut hat, muss ich zum Schluss in einigen Worten
zurückkonunen.
Was D. über die ,t)08itiven Ziele* der Politik Otakars berichtet
und über seine „organisatorischen Betrebungen^^ zur Hebung der Land-
wirthschafb aus unserer Quelle herauslesen will, verliert den Halt,
sobald meine Auffassung über die Entstehung von A Anej:kennung.
findet; denn die von D. (S. 469) zu diesem Behufe angeführten Stellen
zählen zumeist zu dem Bestand des alten Babenbergischen ürbars ^).
1) Die Stelle über die wüst liegenden Güter in Brunn (A SSla) kehrt wört
MittheUiuigen XVI. a \n]{>
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114 ^- Erben.
Finden sich abo auch in jenem Abschnitt, der sich als Znsais aas der
Zeit Otakars erweist, einzelne Bemerkungen Über yon neuem bebaute
Oüter und Weinberge, so zeigt eben der Vergleich mit den andern
Theilen des ürbars, dass hierin nichts aussergewöhnliches zu erblicken
sei Auf eine besondere Einflussnahme der neuen Regierung auf der*
artige Fragen kann somit aus unserer Quelle nicht geschlossen werden.
Günstiger steht es mit den Beyindikationsbestrebangen, welche D.
besonders betont. Es ist in der That aufißEdlend, wie häufig gerade
in dem kurzen Abschnitt von A, der seine Entstehung den SSeiten
Otakars verdaukt, von widerrechtlichem Besitz einzelner Güter und
Einkünfte gesprochen wird; am Schlüsse werden geradezu diejenigen
zusammengestellt, welche sich derartige Vergehen zu schulden kommen
liessen (A 4028 — 4032). Ohne Zweifel hat der mit der Au&eichnung
dieser Stellen Betraute solchen Verhältnissen sein besonderes Augen-
merk zugewandt. Nehmen wir hinzu, was der Notar Heinrich über
den ihm von Otakar bei seiner Ernennung ertheilten Auftrag berichtet
(D. S. 466) und ziehen wir auch die von den Annalen bezeugte Bre-
chuug der Burgen, sowie die einschlägigen Bestimmungen des Otakar-
sehen Landrechtes in Betracht, so muss ein Zusammenhang zwischen
diesen Thatsachen anerkannt und aui eine bestimmte Richtung in der
Politik Otakars geschlossen werden. Aber die angeführten Momente
genügen nicht, um von einer so wohl vorbereiteten Güterrevindikation
zu sprechen, wie sie D. im Sinne hatte. Otakar mag seinen Schrei-
bern imd Beamten Befehl gegeben haben, entfremdete landesfürstliehe
Einkünfte zu verzeichnen; seiner Anordnung wird in vielen Fällen
entsprochen und auf Grund dieser Erhebungen wird gegen die wider^
rechtlichen Besitzer vorgegangen worden sein. Zu einer allgemeinen
Aufnahme und systematischen Revision des landesfürstlichen Besitzes
ist es nicht gekommen; dafür bürgt die mechanische Art, in der das
unter den früheren Landesherren angelegte Urbar abgeschrieben und
durch blosse Nachträge vermehrt, nicht aber mit den thatsächlichen
Verhältnissen in Einklang gebracht worden ist
lieh wieder in B 24«; der Wald, welcher alle vier Jahre 16 Talente abwerfen
soll (A353i), tindet sich ebenso B 9, ; auch die neuen Weinberge in (jrimBing
und Rappoltenkircheu (A 427 Z. 41 und 381i4) begegnen in gleicher Weise in
B 30j und 247, hei den letzteren auch die »Staatshille*, welche nach D. Otakar
zur Hebung der Weincoltor gewidmet haben solL
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Zur Sendung Metternichs nach Paris im J. 1810.
Von
Adolf Beer.
In der autobiographischen Denkschrift, welche in den „Nachge-
lassenen Schriften«' (I S. 107. Vergleiche S. 237 Noi 51) abgedruckt
ist, erzählt Metternich, dass er sich während seiner Anwesenheit in
Paris im Jahre 1810 mit einigen Verhandlungen über die AusfUhrung
^zelner Bestimmungen des Friedensvertrages beschäftigt habe. Dar-
unter sind Abmachungen zu verstehen, welche sich auf Handel und
Finanzen bezogen« Vor seiner Abreise nach der französischen Haupt-
stadt wünscht Metternich eine Ausarbeitung zu besitzen über jene
Angelegenheiten, welche „in commercieller Bücksicht für Oesterreich von
wesentlichem Interesse sind, da man vielleicht bei den veränderten
politischen Umständen Verhandlungen mit dem französischen Hof zur
Sprache bringen könnnte^'.
Dem Wunsche Metternichs wurde durch Vortrag OdonelFs vom
11. März 1810 Bechnung getragen, dem eine ausführliche Ausarbeitung
,,Desideranda betitelt^' beigeschlossen war.
In der That kamen in Paris die commerciellen Verhältnisse zur
Sprache. Den Anstoss scheint ein Schreiben des Herzogs von Cadore
gegeben zu haben. Die Verhandlungen gelangten am 30. August 1810
durch eine Handelsconvention zum Abschlüsse. Metternich übersandte
den Vertrag am 5. September mit zwei Vorträgen an den Kaiser.
Der E[aiser übermittelte die Berichte Metternichs mit Hand-
schreiben vom 14. September 1810 dem Grafen Wallis mit der Wei-
sung „nach gepflogenem Einvernehmen mit dem Fürsten Metternich^'
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116 A. Beer.
ein gemeinschaftliches Oatachten zn erstatten. Am 17. September er-
statteten dieselben einen Vortrag, den Qraf Wallis wie viele andere Schrift-
stücke, die er als Hofkammerpräsident dem Kaiser überreichte, selbst
mundirte.
üeber die handelspolitischen Abmachungen Mettemichs fällte Graf
Wallis ein vernichtendes ürtheil. Frankreich würde allein die grössten
Vortheile erhalten, legte er dem Kaiser dar, f&r Oesterreich würden
sie in politischer nnd financieller Hinsicht nicht blos lästig, sondern
höchst verderblich sein, indem sie Oesterreich in die grösste Dependenz
von Frankreich setzen, dem österreichischen Staate den Speditions-
and Gommissionshandel zu entziehen drohen und eine bedeutende Ab«
nähme des Transitzollerträgnisses herbeiführen werden, zu Irrungen
und Reibungen nur zu weiten Spielraum darbieten und dadurch in
commercieller und financieller Hinsicht der österreichischen Monarchie
eine sehr tiefe und tödliche Wunde schlagen würden. £s sei bedauerlich
in einer so wichtigen und heiklichen commerciellen und financiellen
Angelegenheit vor dem wirklichen Abschlüsse weder mit dem Hof-
kammerpräsidenten, noch mit der Finanz- und Kommerzhofstelle Bück-
spracbe gepflogen zu haben.
In dem ersten Artikel räumten die beiden Segierungen einander
das Recht ein in allen Handelsplätzen Consularagenten halten zu dürfen.
Hiermit meinte der Hof kammerpräsident werde dem österreichischen
Handel wenig gefrommt, der französischen Regierung aber die er-
wünschteste und umfassendste Gelegenheit dargeboten, das Spiouirungs-,
Einmenguogs- und Bearbeitungssystem immer fester zu begründen und
immer mehr zu erweitem. Die französische Regierung könne in allen
wichtigen Orten, in Prag, Rumburg, Reichenberg und Pilsen, in
Brunn, Troppau und Teschen, in Graz, Marburg und Klagenfurt, in
Lemberg, Pest, Ofen, Semlin, Agram und Hermanstadt die Anstellung
von Agenten verlangen und hiedurch ihren Endzweck erreichen, und
es bedürfe keiner Zergliederung, wie äusserst bedenklich das „in höherer
Polizeirücksicht^^ wäre und welche Nachtheile hieraus zu besorgen stehen.
Oesterreichs Kaufleuten wurde in Fiume gestattet sich unter ihrem
Consul zu versammeln und ihre Waaren in einem Entrepot niederzulegen,
jedoch mit der Beachränkung, dass die zu Meer eingeführten Waaren
auf diesem Wege nicht wieder ausgeführt werden könnten. Die Waaren
sollten durch die illyrischen Provinzen durchgeführt werden dürfen
gegen Erlag eines Zolls von 2 fl. per Centner, während der Dauer
des Seekrieges blieben jedoch englische Waaren von dieser Durchfuhr
ausgeschlossen. Dem österreichischen Handel wurden jedoch nur zwei
Strassen offen gelassen, dagegen dem französischen Transithandel die
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Zur Sendung Metternichs nach Paris im Jahre 1810. X17
Donau und alle Strassen im ganzen Umfange der österreichischen
Monarchie, auch wurde eine Begünstigung der Schiffahrt der französischen,
italienischen und illyrischen ünterthanen auf der Donau bis nach
OrsoYa zugesagt
Manche Bemängelung des Vertrags beruhte allerdings auf eng-
herziger Auffassung. So die Bestimmung, dass Gestenreich den freien
Verkehr mit Getreide und Vieh nach den illyrischen Provinzen, deren
Bedarf von fQnf zu fünf Jahren festgestellt werden soll, zulassen werde.
Der Hofkammerpräsident erblickte darin grosse Nachtheile: Steigerung
der Oetreidepreise, Verzichtung auf das Becht bei yeränderten Um-
ständen ein Ausfuhrverbot zu erlassen, Vertheuerung der Fleischpreise,
welche auf Steiermark und selbst auf die Stadt Wien einen um so
nachtheiligeren Einfiuss haben werden, als gerade jetzt, wo die hohen
Steuern ausgeschrieben sind, erhöhte Fleischpreise nachtheilig einwirken
wfirden, endlich Mangel an Beciprodtät, indem die Ausfuhr von Ge-
treide und Vieh aus den illyrischen Provinzen in die österreichischen
Staaten nicht bedungen war. Die Salzpreise sollten in lUyrien und
in den benachbarten österreichischen Gebieten gleich gehalten und
durch eine Vereinbarung der beiden Begierungen festgesetzt werden.
Im Falle eines Friedens mit England wurde ein Sinken des Salzpreises
durch die Möglichkeit der Zufuhr von Seesalz bef&rchtet, wodurch ein
Ausfall in dem Erträgnisse fQr Oesterreich die unmittelbare Folge
..wäre. Für gewisse der Industrie nöthige Artikel als Bleikohle, Eisen
und Häute war ein massiger Ausfuhrzoll vereinbart, eine Bestimmung,
die ebenfalls angefochten wurde. Die Ausfuhr von Häuten, setzte
Graf Wallis auseinander, muss verboten bleiben, weil der Mangel an
diesem Artikel bekannt sei und eine von Oesterreich gewährte Zulassung
eine ungeheuere Werththeuerung der Armeebedürfnisse und der ohnehin
schon dermal beispiellos hoch gestiegenen Fussbedeckung, eines wesent-
lichen Nationalbedüfnisses, hervorbringen und den Finanzen abermals
eine durchaus unerschwingliche Erhöhung der Mititärdotation ver-
ursachen würde.
Die Besolution des Kaisers auf den Vortrag des Fürsten Metter-
nich Wien, 18. September 1810 lautet: „Den Kurier lasse ich mit den
angetragenen und mir überschickten Depeschen sammt dem Bati-
fikationsakt der einen Convention abgehen. Was die andere Convention
anbelangt, hat sie mir bei der ersten Darchlesung als für meine
Monarchie verderblich geschienen, welches nun auch der Hofkammer-
präsident bekräftiget. Sie kann daher, wie sie liegt, nicht ratificiert
werden, und muss also abgeändert werden, oder es ganz davon ab-
kommen. Es bleibt demnach nichts übrig als den Entwurf einer
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118 A. Beer.
andern Convention, die zulässig ist, mit Benützung der Erinnerungen
über die von Ihrem Solin gemachte, nach reifer Ueberlegung durch
die Hofkammer verfassen zu lassen, dann Jemand dem Geschäfte voll-
kommen gewachsenen nach Paris abzusenden, der damit, und mit der
vollen Sachkenntniss über diesen Gegenstand ausgerüstet den Fürsten
Schwarzenberg in der weitem Verhandlung desselben leite, und dem
Kaiser Napoleon die Unmöglichkeit erweise, oder erweisen lasse, in
der ich mich befinde, solche Stipulationen, als die von meinem
Minister des Auswärtigen eingegangenen zu bestättigen. Sollte ihr
Sohn bald in Wien eintreffen, so ist er dieser Arbeit beizuziehen;
widrigenfalls aber ist selbe, auch ohne seine Ankunft abzuwarten,
mir zur Genehmigung vorzulegen, und die nach Paris abzusendende
Persem vorzuschlagen, in jedem Falle aber in dieser Sache gleich Hand
an das Werk zu legen*^
Am 30. September 1810 übermittelten Fürst Mettemich und Graf
Wallis der kaiserlichen Weisung entsprechend dem Kaiser einen Ent-
wurf, welchen Graf Herberstein, die damals in Handelsfragen mass-
gebendste Persönlichkeit, ausgearbeitet hatte. Dieser Entwurf, heisst
es im Vortrage, ist in einer eigenen Conferenz vorgetragen, sorgfältig
beleuchtet, in jeder Beziehung mit aller Genauigkeit gewürdigt, und
in der Voraussetzung, dass es in politischer Hinsicht nicht angehen
dürfte, es von aller Convention ganz abkommen zu lassen, welches in
commercieller und financieller Hinsicht das allererwünschteste wäre«
auch mithin annehmbar und zweckmässig befunden worden. Gleich-
zeitig wurde die Absendung des Grafen Herberstein nach Paris vor-
geschlagen, um bei den Verhandlungen berathend zur Seite zu stehen.
Die kaiserliche Entschliesung lautete in einem andern Sinn. „Vor AUem'S
schrieb der Kaiser eigenhändig am Bande, „ist die Ankunft des Grafen
Mettemich aus Paris oder wenigstens der Effekt der Nichtratificirung
der Convention abzuwarten. Wenn Graf Mettemich eher zurück-
kommen sollte, (ist) dieser Gegenstand mit ihm in reifste Ueberlegung
zu nehmen, womöglich die Abschliesung einer Convention ganz zu
vermeiden, und wenn dieses so nicht thunlich sein sollte, die Sache
nicht eher auszumachen, bis sie nicht so viel wie immer möglich zu
unserem Vortheil und mit Vermeidung aller Nachtheile für meine
Monarchie beendigt werden könne*'.
Der Abschluss eines Handelsvertrages kam nicht zu Stande.
I.
Die Denkschrift, welche Mettemich von der Hof kammer erhielt,
wurde auf Grund von Beschlüssen einer Conferenz ausgearbeitet, die
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Zur Sendung Metternichs nach Paris im Jahre 1810. 119
Yor seiner Abreise bei ihm abgehalten wurde und woran die Orafen
Zicby und Odonell Theil nahmen, Letzterer hob die Nachtheile hervor,
,,welche daraus entstehen müssten. wenn man YerpfiichtuDgen mit
Frankreich einginge, welche weit entfernt den gewünschten Zweck
hervorzubringen vielmehr neue Verwicklungen und unangenehme Dis-
kussionen hervorbringen könnten*^ Graf Odonell sagte dem Grafen
Metternieh wiederholt, . dass um diesen überwiegend grossen Nachtheilen
zu begegnen, es, wenn kein anderes Mittel sich darböte, besser wäre,
fjeder Unterhandlung zu entsagen und inzwischen die Lage der Dinge
nnverrückt zu lassen^^ Auch nach dem Tode OdonelFs beharrte die
Hofkammer bei dieser Ansicht (Eigenhändiger Vortrag von Wallis
9. Oktober 1810; Koharj an die Staatskanzlei 20. Mai 1810).
Die Denkschrift lautet wie folgt:
1. Unter den Verlusten des Wiener Friedens ist der von Triest und
Fiume nicht nur mit Bücksicht auf den Handel, sondern auch wegen des
für einen grossen Theil der innerösterreichischen Provinzen so bedeutenden
Strassenwesens der empfindlichste. Nur durch ihre Verbindung mit dem
Innenlande können sich jene für sich armen Küstengebiete, namentlich
Erain^ erhalten. Es wäre von höchster Wichtigkeit — wenn auch bis
zum definitiven Seefrieden imter französischer auf Kosten Oesterreichs er-
haltenen Garnison — Triest wenigstens mit einem für Seezwecke genü-
genden Bayon und einer Verbindungstrasse in das Innere, die wohl den
allgemeinen Verkehrsgesetzen, aber keinem höheren Zolle unterworfen
wäre, zu gewinnen. Zum mindesten wäre diese freie Verbindungsstrasse
mit einem niederen Zoll imd das Becht zur Errichtung einer österreichi-
schen Conmiandithandlung in Triest, die wohl allen Landesgesetzen unter-
liegen, der aber ein österreichischer Commercialagent vorstände, anzustreben.
Für Krain ist diese Verbindung geradezu eine Existenzfrage.
2. Fast so wichtig und für Ungarn noch wichtiger wäre die Bück-
gewinnung von Fiume, Porto B^ und Carlopago, gleichfalls in der Ab-
stufung: freie Bückgabe, Einlegung einer französischen Garnison, Gewin-
nung eines Hafen-Bajons mit einer freien Verbindungsstrasse imd endlich
wenigstens diese letztere mit der Befugnis eines Commandithauses, zu
versuchen. Gestenreich würde wegen der auch für Frankreich erwünschten
besseren Verpflegxmg von Illyrien und Dalmatien die vom ungarischen
Landtage für immer seewärts bewilligte freie Ausfuhr von Körnerfrüchten
aus Ungarn gewähren.
3. Wenigstens sollte für diese politisch nun getrennten, aber alt-
verbundenen Länder bezüglich des Grenzverkehrs eine Uebereinkunfb ge-
troffen werden, namentlich wegen des Salzpreises im Interesse beider
Länder gegen den Schleichhandel.
4. Ein gegenseitiger Handels- und 2iOllvertrag wäre gleichfalls er-
wünscht, wenn derselbe sich bloss auf Bohprodukte aus Italien, Gel, Seide
und süsse Früchte aus der Levante und anderen Welttheilen und den für
beide Länder nützlichen l'ransithandel beschränken würde. Weiter soll
man sich aber nicht einlassen, da fär Oesterreich die Gefahr droht, die
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120 A. Beer.
Concdrrenz mit französisehen Mannfactoren nicht aushalten zn können
und dadutch die eigene Industrie und die heimischen Handelsverhältnisse
durch den neuen (reldabfluss nach aussen untergraben würden.
5. Der. Verlust von Westgalizien nöthigt dazu, dass baldigst unter
französischer Yermittelung der österreichischen schon lange organisirten
licitung mit der Bedingung überlassen werde, den jährlichen Bechnungs-
abschluss der Warschauer Begierung mit der Hälfte des reinen Salz-
erträgnisses in natura übergeben zu müssen, und mit der ferneren Be-
dingung, dass nach dem um Wieliczka gezogenen Bajon zur wohlfeileren
Salzerzeugung sowohl aus Galizien als aus dem Warschauischen alle Lebens-
bedür&isse gegen gleiche Zölle zugeführt werden dürfen, dem reinen Sinne
des Wiener Friedens nach, wie denn auch dieser (jegenstand bereits in
einer Nota an H — * behandelt wurde.
6. Hier kann der wichtige den eigenen französischen Grundsätzen
angemessene Wunsch nicht übergangen werden, dessen Erfüllung der
Warschauer Begierung selbst wegen des vielfach daraus hervorgehenden
Handelsgewinns vortheilhafb sein muss, nämlich die Benützung der Weichsel
so frei als möglich werden zu lassen, so dass selbst die Danziger Stapel-
rechte gemässigt würden. Ohnehin wird die freie Benützung der Weichsel
sich vorzüglich auf die das einzige Handelsobjekt jener Gegenden bildenden
Bohprodukte erstrecken, und hiedurch der üeberfluss an Getreide, Holz,
Wachs, Salz und dergleichen in die übrigen Länder ziehen, falls sie daran
Mangel haben, der bei dem gösammten Seehandel (wegen der Gontinental-
sperre?) schwerer abzuhelfen ist
7. Dieser und die früheren Wünsche bringen den weiteren hervor,
an diesen Seeplätzen Commercialagenten zum Schutze der österreichischen
Handelsinteressen, zur Handhabung der nöthigen Ordnung und schliesslich
zur sichereren Vermeidung jedes einzelnen Anstandes aufzustellen.
8. In der gegenwärtig beschränkten Lage bleibt für Oesterreich noch
der überaus wichtige Zug nach der Türkei übrig, und zwar würde es sich
um die möglichst ausgedehnte Benützung der Donau und Belebung ihres
Handelsverkehrs handeln.
Dieses Moment ist aber nicht bloss ein Vortheil für Oesterreich,
sondern auch für einen grossen Theil des Continents und, solange der
Seekrieg und die Seeübermacht Englands besteht, vorzüglich auch für das
Handelsinteresse von Frankreich, da jetzt die Donau als einziger Handels-
weg nach der Türkei übrig bleibt.
Keine Macht besitzt die Donau in einem längeren Stücke als Oester-
reich und der mit der Pforte bestehende Handelsvertrag bindet Oesterreich
dahin, dass es für diesen Handel keinen höheren Zoll als 5% ^^^^'
setzen könne ; andererseits sind, je länger das von der Donau durchströmte
österreichische Gebiet ist, auch die Kosten für den Uferschutzbau grösser,
und dies umsomehr als der Strom durch die Aufnahme mehrerer Flüsse
mächtiger wird.
Diese aus der Natur der Sache hervorgehenden Betrachtungen machen
es einleuchtend, dass ein billiges üebereinkommen im Interesse der grössten
Staaten, die an dieser Schiffahrt theilnehmen, ist, und dass dadurch zu
verhindern wäre, dass die im Besitze der oberen Donau befindlichen Mächte,
— hier wäre besonders Baiem gemeint, — keine der Schiffahrt und diesem
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Zur Sendung Metterniohs nach Paris im Jahrr 1810. 1^1
■Handelsverkehre ein billiges Verlititnis übersteigenden Lasten und Hinder-
nisse in den Weg legen.
Nebstdem wftre hinsichtlich Baiems zu wünschen, dass bei dem jetst
Yorftnderten Besitzstände an der dortigen Grenze der so nothwendige Bezog
Yon gewöhnlichen Brenne- und Bauholz nicht erschwert werde, der Durch-
zug des Osterreichischen auf die Donau an einem Punkte gebrachten Holzes,
wo sie noch im bairischen Besitze ist, nicht belftstigt werde. Auch der
fortdauernde Bezug der Porzellanerde ist zu wünschen, wie auch, dass das
fftr die Wiener Porzellanfabrik nicht unwichtige und jetzt im französischen
Besitze befindliche Hilfswerk zu Engelhartssell wenigstens pachtweise mit
den möglichen Erleichterungen des Bezugs dauerhaft der Wiener von
Frankreich selbst in Schutz genommenen und sehr belobten Mutter&brik
überlassen werde.
n.
Extrait d*une Note remise 4 S. E. M, le Comte de Metternich
par S. E. M. le duc de Cadore.
Paris le 26. JuUiet 1810.
Sa M. L et B. desire aussi qü* on prenne en consideration les moyens
d*accrditre les relations conmieroiales entre lei deux Empires. T. E. sait
que ritalie est un des d^bouch^s les plus favorable k 1* Industrie autri-
chienne. II n* est pas dans V Intention de S. M. de lui fermer cette voie,
ni göner sa marche, ni d'arrdter ses progr^s, mais ces premiers rapports
semblent indiquer aux deux sourerains la n^cessit^ de combiner les interdte
eommerciaux de leurs peuples.
V. E. Se persuadera ais^ment qu' il ne peut-dtre ici question, ni pour
la France, ni pour T Antriebe, de se menager une balance favorable;
cet avantage si avidement recherchö par les peuples qui ont fondö leur
existence politique sur les bönäfices mercantiles, ne conyient point i deux
grandes Nations. Ce qu'elles peuvent d^sirer, c'est de trouw dans
r echange de leurs produits agricols et industriels un moyen assur^ d* ac-
cröitre chez eile le mouvement des Capitaux et de donner une noutelle
actirit^ ä tous les ^l^ents de la prosp^ri^t^ publique:, c'est encore de
s* affi-anchir de la tutöle on^reuse des peuples commeifans et de substituer
un conmierce legitime et yraiment utile aux speculations tonjours funestes
de la contrebande.
Je pense donc, M. le Comte, qu* il serait ä propos de convenir d' un
tarif calcul^ sur le principe d* une parfaite r^ciprocit6 et d' apr^s lequel
les deux Hantes Puissances admettront de part et d* autre quelques nuns
des produits le leur sol et de leur industrie.
III.
Vortrag Mettemichs.
Eure Majestät !
jQeruhen meine Jheute eingesandten zwei Verhandlungen mit dem
hiesigen Hofe gnädigst aufzunehmen.
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122 A. Beer.
Alles was über Einriclitang einer Faktorey in Fitime bestimmt wurde,
biethet dem österreichischen Handel ausgedehnte Ghances dar, als wir
Tielleicht hoffen konnten zu erhalten. Inwiefern die Finanzhofstelle diese
Befugniss zu erschöpfen, oder sich auf blosse Commandithftuser beschrfinken
zu müssen glauben dürfte, wage ich keineswegs zu berühren. In letzterem
Falle aber haben wir auch freye Niederlagen und können unsem Handels-
zug mehr oder weniger regulasiren, da er unter der Leitung des Consuls
E. M. stehen wird.
Ein (Gegenstand, welcher mir im gegenwärtigen Augenblicke äusserst
unangenehme Diskussionen erzeugt, ist das Gesetz gegen alle im Auslande
dienenden Franzosen, welchem man sogar eine Ausdehnung auf die Kieder-
länder zu geben versucht.
Die Grundsätze des Kaisers über die ünterthansverhältnisse sind be-
stimmt, und liegen alle, — so wenig anwendbar sie auch in ihrer Aus-
führung sind — bereits in den W^orten des Code Napoleon. Die ver-
schiedenen schriftlichen Yerhandlungen — wirklichen Processakten ähnlich
— welche ich über diesen Gegenstand der strengsten Billigkeit bereits
hier hatte, und welche ich Allerhöchst derselben bey meiner Rückkunft
gehorsamst unterlegen werde, können als ein Beleg zur Rechtlichkeit
unserer Forderungen und zui* Nichtigkeit und blossen Willkülir der Grund-
sätze des französischen Oabinets dienen, der Erfolg meiner Benühungen
mag sein, welch immer er wolle.
Die Drohungen und Yortheile gegen Franzosen im Auslande werden
nun im gleichen Masse gegen Oesterreich, Bussland, Preussen u. s. w.
ausgeführt. Sollte Napoleon sie wirklich auch auf Unterthanen, welche
optiren, ausdehnen wollen, so gehören in jedem Staate eine gewisse Zahl
Menschen zu einer vollkonunenen neutralen (Hasse, welche wie Auswürfe
der Gesellschaft in einem mehr oder weniger vogelfreyen Stande schweben.
Ueber diese Frage erwarte ich von einer Stunde zur andern ein ja oder
nein des Kaisers. Dass ich nichts versäume um ersteres zu erwirken,
brauche ich Allerhöchst dieselben nicht zu versichern.
Ich erwarte nicht minder meine Abschiedsaudienz, welche ich bei Seiner
Mi^jestät bereits zweimahl verlangen Hess, um augenblicklich mein Bück-
reise anzutreten.
Paris, den 5. September 1810. Mettern ich.
IV.
Ausführlicher über die den Handel betreffenden Abmachungen ist das
zweite Schriftstück, unvollständig abgedruckt: Nachgelassene Schriften II
S. 394.
Bapport de S. E. M. le Gomte de Metternich i S. Majeste
J. et B. Apost.
Paris le 5. Septembre 1810.
J'ai Thonneur de soumettre les deux Gonventions ci jointes k la
Haute ratification de Votre Mig. Imperiale.
(TeUe sur le transit i iravers les provinces iUyriennes et sur Tetab-
lissement d*un point commerciale ä Fiume 4 ^t^ redig^ dans nn Bens
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Znr Sendung MettemiohB nach Paris im Jahre 1810. 123
confonne aaz Yoeux que m' avoit exprim^ la chambre aalique des finanoes.
Elle les bomait toutefois 4 la possibilit^ d* etablir des oommaBdites. En
Ini 6tablissant celle d' avoir an comptoir compos^ de snjets aatrichiens, rögi
par an consol aaixichien, des magazins tenant ä la factorerie, je me flatte
d'avoir ooiarepass^ ses esperances.
Le point interessant de Trieste n' a pas, 6i6 aecord^ par V Empereor,
o^te malheareose Tille etant destin^ k devenir exclasivonent an port
militaire, oa ce qai ^qoivaut, ^tant Yoa6e ä la raine. Des considerations
nu^eares en fiavear de Yenise ont port^ V Emperear ä oette detennination,
contre la qaelle ont echon^ toates mes penses et soins.
Les droits de transit k travers les provinoes illyriennes ayant et^
fixes an poids et ä la somme de deax irancs par qaintal je n*ai pü me
refdser ä la demande expresse de T Emperear de fixer ce möme taxe aa
transit francais. J* ai loi^^ems negoci^ pour assarer nos droits d' entrepots
k Vienne. S. M^^ daignera troaver dans Tartile Yll qae j*ai atteint ce
bat en fiaisant entrevoir qae noas n*exigions da Commerce fran^ais qae
ce qae noas prelcTions sar nos propres sigets.
L* article Xu m' k 6t6 present^ par le Ministre des relations exteriears
dans le toat demier moment. Je n*ai va nal difficalt^ ä Tadmettre;
j' easse peat-ötre d^sir^ poavoir 1* ^tendre. Les donn^ n^ssaires me man-
qoant ä ce sajet, j'ai da me bomer k la pr^ente redaction. I) sera
facile de lai donner en saite de la Convention ane plas grande latitade.
L* article XlV m* a caas^ le plas d* embarras. Le ministre des relations
exteriears avait dans an projet preliminaire insiste sar Tadmission de ce
möme article soas la redaction qae Y. M. daigne k troaver en copie soas
N<> 3. II n'etoit qae trop ais^ k prövoir, qae la France chercheroit k
mettre Toccasion k profit poar ötendre avec noas des relations commer-
ciales enti^rement k son avantage. Ce n*est que ma declaration pr^cise
qae je renoncerois piastot k toate stipalation en favear de notre commerce
de transit, qae d'acceder k an arrangement commercial qaelconqae, qae
je suis parvena k 61ader toat article compromettant poar noas. La fin de
r article XIY ne dit rien da toat. II ne peat jamais y avoir le moindre
obstacle k etablir avec an etat qaelconqae des rapports commerciaax fond^s
sar le principe d*ane parfaite r^ciprocite. Ce n*est pas que parceqae
Celle ci n* existe pas que je n' ai pas admis la redaction propos6e par Mr.
de Champagny.
Le reste des articies ne me paroit pas sasceptible des notes explica-
tiyes et il est r^serv^ aa Departement des finances de tirer le plas de parti
possible des moyens de Commerce que noas accorde la Convention.
La fin de 1* article lY relative au commerce anglais exige an deve-
loppement toat polltique, qui fiait partie d*an travail etendu et general,
qae j' aurai 1' honneur de soamettre k Y. 1£. k V ^poqae de mon arriv^e
prte d*Elle.
La Convention sar la lev^e des sequestres est infiniment plus com-
plette qa*on ne poavait s'y attendre. Elle äpaise toat et exigera de
notre cdte plusiears mesares sar lesqaelles je prendrai la liberte re-
spectaease de soamettre k Y. M. J. mes id^es k mon retour.
La r6daction de la Convention k ete agr^öe par V Empereur entierement
dans moa sens. J'ai tenu k prouver d*une maniöre non ^quivoque, que
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.oogk
124 ^* Beer.
.c*e8t ä y. M. J. et ä son insistance qae taut de &iiiille8 malheureiises
sont redevables ä leur bien ötre. Le döbnt de Tart n remplit par-
faitement ce bat.
En me flattant de la haute approyation de V. M. J. je La prie d' ötre
convaincue qa'U eat öt^ impossible d'obtenir plus dans Tun et Tautre
objet, qae je n'ai Thonnear de lai soamettre aajoard'hai. II n*a pas
&lla moins qae la position generale des affaires da moment et 1* extröme
patience qae j* ai mis dans ma nögotiation, poar noas faire obtenir des stipa-
lations qai noas offrent de toate maniöre plas d' avantages qa^ k la France.
L'exp^rience d*ane longae serie d^ann^ doit avoir ccmvainoa les plas
incrödales sar toates les difficalt^ qae präsente ce Mt.
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Kleine Mittheilungen.
Veber ein Fragment der Annales Ottenburanl Im Stifte
Melk, In einer Mappe mit üeberresten alter Büchereinbäude und
Pergamentblätter, die im Stiftsarcbiv zu Melk aufbewahrt werden,
fend sich ein Pergamentblatt in Folio, 2Tb cm hoch, 20 cm breit,
das ganz die Anlage alter Annalenwerke zeigte und nach dem Schrift-
charakter der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts angehört. Eine
nähere Untersuchung vermochte bald festzustellen, dass dies Blatt den
ersten Theil der Annales Ottenburani Isingrimi abbatis enthalte und
zwar als Originalhandschrift des 12. Jahrhunderts, während bisher nur
zwei Apographa aus dem Anfang des 18. Jahrh. bekannt waren. Pertz
berichtet in der Einleitung zur Ausgabe dieser Annalen ^), dass diese
im Verlaufe des 12. Jahrh. im schwäbischen Kloster Ottenbeuren all-
mählig aufgezeichneten Jahrbücher, welche die Jahre 1121 — 1168
enthalten, auf zwei Folioblätter geschrieben waren. Aus unbekannten
Gründen kamen sie in das benachbarte Benedictinerkloster Wiblingen.
Dort wurde das Doppelblatt auseinander geschnitten und wie es ja
häufig vorkam, zu Einbänden theologischer Werke verwendet Das
zweite Blatt fand Verwendung bei einem Codex s. Augustini de fide,
der in den Besitz des Perizonius und durch dessen Vermächtnis im
Jahre 1715 an die Universitätsbibliothek zu Leiden kam, wo es zuerst
Bethman auffand und abschrieb, dann Pertz als Fortsetzung der Annal.
Ottenbur. erkannte, deren erster Theil ihm schon in zwei Abschriften
bekannt war: die eine von Bernhard Pez im Kloster Melk, die andere
auf der königL Bibliothek in Hannover. Letztere trägt die Aufschrift:
„Ex Wiblingensis monasterii ord. S. Bened. bibliotheca".
Beide Apographa stimmen nach Pertz fast ganz überein ; nur fügt
die Hannoveraner Abschrift die Indictionszablen zu den Incamations-
i) M. 0. SS. XVII. 311. Vgl. Watteubach D. G. 4. Aufl. S. 298.
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J26 Kleine MittheUungen.
Jahren hinzu. Es ist non zweifellos, dass das im Melker Archire
befindliche Pergamenlblatt die Qrandlage ftir die Melker Abschrift war
und die Originalhandschrift fOr die erste Hälfte der Anna). Ottenb.
bildet. Das Melker Bruchstück schliesst mit prae (lio) im Jahre 1155i
wogegen das Leydener Fragment nach Pertzens Ausgabe mit praelio
— wahrscheinlich mit (prae) lio — beginnt. Der Schriftcharakter ist
in beiden Fragmenten derselbe ^).
Die Frage, wie dies Fragment aus Wiblingen nach Melk gekommen
sei, lässt sich nicht mit Sicherheit beantworten. Sehr wahrscheinlich
ist es, dass Berhard Fez dasselbe von seinem Mitarbeiter, dem P.
Coelestin Mayr in Wiblingen neben andern Abschriften geschenkweise
oder leihweise erhalten habe ^). Von demselben sind im Briefnachlass
des B. Pez noch 13 Briefe erhalten; zahlreich sind auch desselben
Beiträge aus den schwäbischen Klöstern der Augsburger und Kon-
stanzer Congr^^tion. In einem Briefe heisst es^): Sueviam, de qua
mihi scripsisti, mihi quidem reserrare volui, cedo tarnen amico eique
omnia monumenta Suevica, Deo dante, et cum consensu eorum, quorum
interest, communicabo. Dann folgt: Eleuchus eorum, quae ex Codd.
nostris manuscriptis ezscripta fuere. — Nr. 2. Ottenburani Anonymi
fragmentum historicum ; libentius plura exspectanti transmisissem, sed
plura non habemus.
B. Pez gedachte dies Fragment nebst vielen anderen Schriften aus
süddeutschen, besonders schwäbischen Klöstern in einer grossen Samm-
lung, ScriptoresrerumGermanicarum zu veröffentlichen, welche er seinem
Gönner, dem in Melks Nachbarschaft begüterten Hofkanzler Grafen
Sinzendorf widmen wollte. Er hatte nämlich denselben im Jahre 1729
zum Congress nach Soissons begleiten dürfen und auf der Beise
mehrere Klöster besucht, deren Bibliotheken durchforscht und neues
Material gesammelt ^), Leider hat ein vorzeitiger Tod die Ausführung
des Planes verhindert. Es dürfte aber von Interesse sein, die In-
haltsangabe des ersten Bandes dieser Sammlung nach einem von ihm
hinterlasscnen Prospectus folgen zu lassen^).
Tomas I. 1. Ekkehardi abbatis Uraugiensis chronicon libri quinque ex
cod. £eg. Parisiensiy collato cum cod. mon. Zwifaltensis.
2. Chronicon mon. Neresheimensis in Nordgavia, a coaevis continuatum
>) Vgl. Pertz, Schriftproben SS. XVII. Tab. 1.
*) Vgl. Katscbthaler, lieber Bembard Pez and dessen Briefnacblass (Jabres-*
beriebt des k. k. Obergym. im Stifte Melk 1889) S. 80.
«) Briefe an B. P. I. Bd. fol. 127. IV. Cal. Jun. 1721.
«) Vgl. Eatscbtbaler a. a. 0. 8. 89 ff.
») Abschrift von Theodor Mayr.
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Eleme IdttheUimgeiL 127
ab anno 1049 ad haec tempora (bis 1629). Praemittitor brerlB hiitoria
B. Hucbaldi, Kyburgae ac Dillingae comiÜB, eiosdem ooenobii fondatoris
auctore incertae aetatis.
3. Diplomatarium Neresheimense. Omnia ex chartis archivi Neres-
heimensis deprompta sont, nnde mazima Inx historiae comitam de Oettingen
et viemomm nobiliom gentiom obyeniet.
4. Angiae Divitia prope Conataatiam annalea a saeo. VIIL osque ad
haec tempora yiciidora, auctore Joanne Egone, viro docto eins loci Frioi^e.
Pleraqne eins chronici ad fidem yetustissimomm celeberrimi huins loci
monmnentorom exarata sunt.
5. Necrologium Angiense a saec. VIIL Hems hie rerom Germanicarom
theaanms est et quem Mabillonios dum vidit, summi fecit. Accednnt
triam vetostissimoram legendamm Angiensiom de translatione 8. ICarci
Eyangelistae, de Hydria ad Aogiam transportata, et de translatione ss.
'sanguinis Dominici ezcerpta, quatenns ea ad historiam illostrandam facere
yisa sunt
6. Chronicon Germaniae Ottenbnranam ab anno 727 nsque ad an-
nom 1112. Insigne et pnrom historiae Francicae et Germanicae mona-
mentom. Ex cod. saeo. XXL Ottoburano.
7. Chronici Ottoborani antiqui iragmentam ab anno 1121 ad 1155.
Ex Wiblingensis mon. bibliotheca. Accessit relatio legationis Isimgrimi
abbatis ad Fridericom imperatorem in cansa monasterii soi, qoae nuper
ignorantissime prodiit Batisbonae, a me ex originali Charta de-
scripta^).
8. Ortliebi abbatis, qoi 1164 obiit, historiae Zwifaltensis libri dno.
Ducatos Suevioi et Wirtenbergensis ex iis nobiles soas familias egregie
illustrabit. Ex coaevo loci codice.
9. Berchtoldi abbatis Zwifaltensis historia plenior monasterii soi ex
chartis et diplomatibas. Opus ad historiam illnstrandam plane singulare
et diu a me requisitum.
10. Chronicon Zwifaltense minus et maius ab anno 538 ad 1430 ex
coaeTis codidbus.
Gehen wir nun an die Beschreibung des Fragments. Das Mate-
rial ist weisses, etwas vergilbtes Pergament, theilweise von Motten
durchfressen, doch ist der Text vollständig lesbar. Die Vorderseite
ist sonst unverletzt, die Bückseite zeigt an den Bändern die Spuren
von Kleister und der Befestigung an einem andern Pergamentblatte;
jedoch ist auch da der Text unversehrt, während das Leydener Fragment
viel schechter erhalten ist, da es so viele Correcturen des Herau^ebers
nothig machte. Die Tinte ist gleichmässig schwarz; nur 5 Zeilen des
Jahres 1152: celebrata est — Eugenio zeigen dunklere Färbung. Ob
mehrere Hände mitarbeiteten, ist schwer zu entscheiden, da die Schrift
jeden&lls keine grössere Verschiedenheit zeigt. Es scheint eine andere
1} Diese Angabe Iftsst es zweifellos erscheinen, dass auch Originalhand-
sohriften vom Kloster Wiblingen an B. Pez geschickt wurden.
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-jQQ Eleme Mittfaeiluiigen.
Eand ^2a aein beim Jahre 1125, da die Schrift etwas dunkler, dife
Buohetaben etwas plumper sind. Ebenso beim Jahre 1138, wo es
cönradus heisst, wahrend sonst immer Ednradns steht; die Jahre
1143— 1150, womit die erste Seite abschliesst, zeigen dünne und sehr
regelmässige Buchstaben. Auf der zweiten Seite scheint fast jedes
Jahr Yon. anderer Hand geschrieben zu sein. Basuren zeigen nur
zwei Stellen: Nach quinquagesimo ad a. 1145 ist der grosste Theil
der Zeile radiert und ausser „abbas singrimus^' nichts mehr mit Sicher-
heit zu lesen; nach Eugenio ad a. 1152i wo (Ottenbu)rensium mona*
sterium igne consumptum est; sed per Isingrimum fui Stelle der Basar
r mit etwas fliessender Tinte geschrieben ist,
Die Textabschrift von Pez ist genau ; nur fehlisH die durchlaufenden
chronologischen Bezeichnungen. Das Melker Fragment hat auf der
ersten Blattseite fär jedes Jahr in fünf Bubriken die Jahresbezeich-
nung, Incamationsjahr, Indiction, Epacten, Concurrenten und Gyclos
lunaris, und zwar wurden wohl die Jahre 1121 bis 1145, für jedes
Jahr eine Zeile, Yorausgeschrieben und die Bubriken dann durch Linien
aus freier Hand getrennt Vor jedem Schaltjahr steht ein B (bissextilid).
Da nun für die ersten 22 Ja^ire nur wenige Daten aufgezeichnet wur-
den so blieb der für die eiuzelnen Jahre bestimmte Baum leer.
Beim Jahre 1147 steht die Fortsetzung, welche die Lange einer
S^ile ttberschreitet, in der oberen Zeile beim Jahre 1146, nach einem
Verweisungszeichen. Auf der zweiten Blattseite sind die Bubriken,
welche ein Drittel der Zeile einnehmen, nicht mehr fortgeführt, sondern
die chronologischen Angaben stehen im Texte; doch wird der Qyclos
lun. — also seit 1151 — nicht mehr angegeben. Es heisst also
beispielsweise: 1151. Indict XIIII, Epact I, Concurr. VIL
Lesearten gegenüber der Ausgabe von Pertz sind: ad a. 1149
scolasticus. — ad a. 1150 in yicis steht im Text -^ ad a. 1151
Zeile 17 venderentur. — Zeile 26 et de filiis sacerdotum steht über
der Zeile, wahrscheinlich yon derselben Hand, über confirmata sunt
— ad a. 1154 steht hinter intravit noch ein mir unlesbares Perfect.
ad a. 1152 Zeile 36 und 39 est fehlt — ad a. 1154 Zeile 46 resig-,
nata est.
Stift Melk. P. Eduard E. Katschthaler.
Die Yerzlchtlelstung des Königs Alfons ron Castilleiu
Dass Alfons Yon Castilien jedenfalls Tor dem 14. Oktober 1275 auf die
Ansprüche yerzichtet habe, die er aus der Wahl von 1257 herleitete,
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Kleine Mittbeilnngen. 129
galt Yon jeher als feststehende Thatsache; fraglich war nur, wo und
wann derselbe diesen Yerzicht geleistet habe, ob unmittelbar vor
dem 14. Oktober, wie Busson (Doppelwahl d, J. 1257. Münster 1866)
annahm, oder bereits während seines Znsaromenseins mit Gregor in
Beancaire im Sommer 1275, wie Ficker in den „Mittbeilnngen des
Instituts fär osterr. Oesch.^^ IV. nachzuweisen unternahm. Freilich, die
Ausführungen Fickers waren so überzeugend, dass sie fast als ab-
schliessend gelten konnten. Anfechtbar waren sie nur dann, wenn
man der chronologischen Einreihung, welche F. mit dem wichtigsten
Tirkundlichen Zeugnis für Alfons^ Verzicht, dem Briefe Gregors an die
deutschen Fürsten (P. 21071), Yomahm, nicht zustinmite, wenn man
denselben also nicht mit Ficker am 13. September oder noch besser
mit Lorenz, Deutsche Gesch. II, 669 vor dem 13. September yon
Valence, sondern mit Busson p. 113, dem sich neuerdings wieder Zisterer
(Budolf V. H. und Gregor X. Freiburg 1891) p. 114 angeschlossen
hat, am 15. Oktober von Lausanne ausgegangen sein liess. Fickers
AuffiEissung erhielt indessen eine glänzende Bestätigung, als Ealten-
brunner in den „Mittheilungen aus dem Vatic. Arhiv" I. (Wien 1889)
unter n. 88 eine Urkunde Gregors, dd. Beaucaire 1275, 28. Juli, be-
kannt gab, in welcher der Papst den auf dem Concil zu Lyon (1274)
beschlossenen geistlichen Zehnten aus Alfons^ Königreichen demselben
zur Bekämpfung der Saracenen überlässt. Da Gregor bereits im Juni
1274 den magister Fredulus, der damals in besonderer Mission von
• Lyon zu König Alfons sich begab, ermächtigt hatte, dem König, falls
er auf das Beich verzichte und zu einem Kriegszug gegen die Sara-
cenen sich bereit erkläre, den erwähnten Zehnten zu überlassen
(ibid. n. 48. 49), so hat die Urkunde vom 28. Juli 1275 die Verzicht-
leistung Alfonsens zur unleugbaren Voraussetzung. — Merkwürdiger-
weise ist jedoch seit dem Bekanntwerden dieser Urkunde die Frage,
wo und wann Alfons verzichtet habe, statt, wie man hätte erwarten
sollen, eine endgiltige Lösung zu finden, nur noch verwickelter ge-
worden. Es entbehrt nicht des Interesses, wie dies gekommen.
Gr^r ist am 14. Oktober 1275 auf die Verleihung des casti-
lischen Zehnten an Alfons nochmals zurückgekommen in der Urkunde
P. 21Ö83. Dieselbe steht im Registrum Gregorii A. IV. ep. cur. 10
und ist ihrem ganzen Wortlaute nach gedruckt bei Campi, Storia di
Piacenza II n. 218. Im Begistrum stiess natürlich auch Baynald auf
dieselbe, und da nun die Urkunde Mitt. n. 88 weder im Begistrum
steht, noch in dem Codex Vallicellianus C. 49, den Baynald neben dem
B^istrum benutzte, so gab einzig die Urkunde des Begistrums (Campi 11
n. 218) ihm Kunde von der Verleihung des Zehnten an Alfons. Viel-
lüttlieUimgen XVI. 9 ^^cf]c>
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IQQ Kleine MittheUnngoi«
leicht ist es deshalb zu entschuldigen, wenn er ad. a. 1275 §. 16 an»
merkt: cui (sc. Alfonso) decimae ecclesiarum in sumptus belli Mauiici
concessae; de quibus Lausanae pridie idibus octobris h. a. in regesto
pontificio extant litterae. Es geschah offenbar auf die Autorität Bay-
nalds hin, dass fast sämmÜiche späteren Forscher — wenn ich nicht
irre, Ficker selbst — annahmen, am 14. Oktober 1275 habe Gregor
dem Konig Alfons den Zehnten verliehen. Ealtenbrunner aber sah
sich unter dieser Vorausetzung zwei Urkunden gegenüber, durch die ,4n
einem Zeitraum von drei Monaten dieselbe Bechtshandlung zweimal
Torgenommen wurde^S Er strich deswegen Mitt. n. 88 bezüglich ihrer
ßechtskrafb, wenn auch nicht als historische Quelle, und nahm nun
an, der Austausch der Urkunden sei in Beaucaire gescheitert, Alfons
habe nur yersprochen, später urkundlich zu verzichten; vor dem
14. Oktober sei er diesem Versprechen nachgekommen. — Unklar irt
mir der Standpunkt geblieben, den Zisterer in dieser Frage einnimmt.
Er acceptiert keineswegs Ealtenbrunners Prämisse, dass die Urkunde
vom 28. Juli nicht rechtskräftig sei; trotzdem aber lässt er dessen
Schlussfolgerung gelten (p. 143), dass die feierliche Besiegelung der
Verhandlungen in Beaucaire gescheitert sei. Zisterer hatte aber auch
Gelegenheit, die Urkunde vom 14. Oktober 1275 in dem, wie es
scheint, schwer zugänglichen Buche von Campi einzusehen; er war
also bereits in der Lage, das zu thun, was ich hiermit thue, nämlich
zu constatieren, dass das Begest derselben bei Baynald 1275 n. 16
volUg ungenau ist, dass die Urkunde vom 14. Oktober lediglich auf
diejenige vom 28. Juli Bezug nimmt, so dass die letztere keinesw^
gestrichen werden darf. Man hätte dies um so mehr von Zisterer
erwarten sollen, da er gerade an dieser Stelle einem Forscher und
Gelehrten wie Ficker den Vorwurf einer „ungenügenden sachliohen
Ausnützung der einschlägigen amtlichen Aktenstücke^^ macht. — Wie
steht es nun um die Urkunde vom 14. Oktober? Sie ist keineswegs
für Alfons von Castilien, sondern für Philipp von Frankreich be-
stimmt. Demselben war am 31. Juli 1274 zur Deckung seiner für
das heilige Land gemachten haaren Auslagen, ein entsprechender
Procentsatz des Zehuten aller Länder zugesichert worden (P. 20875).
Da indessen die Ausführung dieser Bestimmung auf Schvrierigkeiten
zu stossen drohte, änderte Gregor dieselbe am 14. Oktober 1275 eben
durch unsere Urkunde dahin ab, dass die Hälfte des Zehntens aller
Länder an Philipp überwiesen wurde. Diese neue Verfügung sollte
auch gegenüber der für Alfons getroffenen Vergünstigung den Vorrang
behalten. (Porro cum olim audito, quod Saraceni . . . regna . .
Kegis Castellae invadere . . praesumpserant, nos . . Begi eidem deci-
Djgitized by "KJKJKJSllK^
fileiBe Mittheihingen. \^\
mam . . duxerimus concedBidnni, non est intentionis nostrae . . •
per depatationem huiusniodi concessionis . . . eidem Begi factae ...
aliquod generari praeiadicium vel qaomodolibet derogari). Wir haben
also hier die Urkunde vor nns, die Kaltenbrunner Mitt. n. 109 Anm.
▼erloren glaubte, und die Nicolaus III. in Mitt. n. 226 mit den Worten
erwähnt: litteras, in quibus de decima regnorum . . c. i. Chr. f. n.
regis Castellae ac Legionis fit mentio. Ihren wahren Inhalt hat
man bisher nicht gekannt, ihn giebt auch Campi selbst unrichtig an
mit den Worten : Breye di Gregorio X. per la concessione delle decime
£fttta ad Alfonso re di Gastiglia a fine di fare la guerra ai Mori. Die
Bedeutung desselben für unsere Frage liegt auf der Hand. Alfons ist
am 28. Juli 1275 in Beaucaire der castilische Zehent verliehen worden,
folglich hat er vorher verzichtet, und zwar endgiltig verzichtet. An
Fickers AufiPassung ist fernerhin nicht mehr zu rQttelu.
Offen wird dagegen auch in Zukunft die Frage bleiben, ob Alfons
seinen Verzicht verbrieft hat oder nicht. Von einer Verzichtleistungs-
urkunde spricht bekanntlich in ganz bestimmter Weise die Vita Ore-
gorii (Muratori SS. III, 1. 603: litteras regia bulla signatas eidem pon-
tifici tradidit, in quibus renunciationis huius modi series con-^
tinetur), wobei indessen der Ausdruck „tradidit^^ doch wiederum an
die Zeit des personlichen Zusammenseins von Papst und König in
Beaucaire zu denken nöthigt. Ich habe trotzdem in meiner Mono*
gn^phie über die „Beziehungen Budolfe v. H. zu Papst Gregor X^'
(Innsbruck 1895) mich gegen die Annahme eines verbrieften Verzichtes
angesprochen, und zwar aus 2 Gründen. Einmal bin ich der Mei-
nung, dass Gregor von seinem Standpunkt als Richter im Thronstreit
seit seiner En1»cheidung vom 26. September 1274, deren richterlichen
Charakter er gerade Alfous gegenüber nachdrücklich betont (vgl.
Bodm. p. 19), von diesem formell einen Verzicht gar nicht ver-
langen konnte, sondern nur Unterwerfung unter seinen Spruch. Zwei-
tens aber glaube ich, dass im Fall eines verbrieften Verzichtes Gregor
in seinem Briefe vom 13. September 1275 (Theiner 342) sicherlich
auf die in seinem Besitz befindliche Urkunde sich berufen hätte, wäh-
rend er thatsächlich nur ein „Versprechen^^ Alfonsens erwähnt, das
derselbe vor wenigen Zeugen abgegeben zu haben scheint. (Utrum . .
debitum sue promissionis observet, satis intelUgunt, qui rem
sciunt). Welcher Art dieses demnach doch wohl mündliche (?)
Versprechen gewesen ist, darüber giebt uns, wenn mich nicht alles
trügt, eine Parallel-Steile Aufschluss, die bisher unbeachtet geblieben
ist In dem bereits erwähnten Briefe an die deutschen Fürsten
(Theiner 344) sagt Gregor, nachdem er von Alfonsens Bücktritt oder
3*
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IQ2 Kleine Mittheünngen.
besser Unterwerfimg gesprochen: Wenn infolge seines langen Auf-
enthaltes in Beaucaire der Erönungstermin geändert werden müsse,
so dürfe man nicht glauben, dass die Angelegenheit der Krönung
Budölfs dadurch aufs Ungewisse yerschoben werde. Sie werde im
Qegentheil beschleunigt, „quo expeditius absque contradictionis
impedimento, facta nobis super hoc promissione ser-
yata, procedet^*. Alfons hatte also etwa versprochen, der Bom£Eihrt
Budolfs keine Hindernisse zu bereiten, seine italienischen Parteiver-
bindungen zu lösen, dem Vordringen seiner Truppen Einhalt zu ge-
bieten. Einem derartigen Versprechen widersprach es, wenn er Briefe
an seine italienischen Verbündeten richtete und sie zu weiterem Wider-
stand indirekt dadurch ermunterte, dass er seinen Kücktritt ableugnete
und sich dabei noch des Eönigssiegels bediente. Als Gregor davon
etwa am 13. September in Valence hörte, war der Brief an die deutschen
Fürsten bereits im Entwurf fertiggestellt, konnte aber nunmehr natür-
lich nicht expediert werden. Dies geschah erst, als Alfons auf erneute
Vorstellungen Gregors dem Erzbischof von Sevilla auf die ihm zur
Last gelegten Dinge eine „responsio explicita et finalis^^ gegeben
hatte, die der Erzbischof zu Protokoll genommen hat. Also auch jetzt
nur eine mündliche Erklärung vor Zeugen, die allerdings schriftlich
fixiert wird. Das Protokoll des Erzbischofs von Sevilla ist dem Papste
vor dem 15. Oktober zugegangen, und sie hat ihn befriedigt; denn
wahrscheinlich hat er den am 13. September zurückgestellten Brief an die
deutschen Fürsten am 15. Oktober nachträglich approbiert^). Die Ur-
kunde vom 14. Oktober kann hier zum Beweise nicht angezogen
werden, sie hat mit Alfonsens neuerlicher Erklärung gar nichts zu
thun. Wie diese Erklärung gelautet hat, wissen wir nicht. Möglich,
dass Alfons sich gar nicht dessen bewusst gewesen ist, dass er durch
den Gebrauch des Königssiegels und die Briefe nach Italien, deren
Wortlaut wir gar nicht kennen,eines Wortbruchs sich schuldig mache.
Doch wie dem auch sei, soviel ist sicher: als Gregor Anfang September
von Beaucaire schied, da schied er in dem Bewusstseiu, sein Ziel er-
reicht zu haben. Das Nachspiel vom September hat wenig oder nichts
an der Sache geändert.
Wiesbaden. Heinrich Otto.
>) Vgl. Mitth. aus d. vat. Airch. n. 88 Anm.
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Literatur.
Historische üntersncliungen, Ernst Forste mann zum
öOjährigen Doctorj ubiläum gewidmet von der Historischen Ge-
sellschaft zu Dresden. Leipzig, B. G. Teubner, 1894. VIII und 143
S. 80.
Zu Ehren ihres Mitbegründers und früheren Vorsitzenden , des als
Germanist (besonders ja durch sein Altdeutsches Namenbuch) und Ame-
rikanist (seine Forschungen über die Majas) nicht minder wie als
langjähriger Vorstand der königl. öffentlichen Bibliothek zu Dresden be-
kannten und geschätzten Geheimen Hofrathes Prof. Ernst Förstemann hat
die historische Gesellschaft zu Dresden am Tage seines 50jährigen Doctor-
jubiläums (Halle 11. Juni 1844) einen Band historischer Untersuchungen
erscheinen lassen, die sich in bunter Beichhaltigkeit vom Alterthum bis
zur Neuzeit erstrecken und der Wirthschafts-, Kriegs-, Gelehrten-, Kunst-
ond Literaturgeschichte und der historischen Geographie in gleicher Weise
zu gute kommen ^).
Theodor Büttner- Wobst stellt in seinem Aufsatz »der daphnei-
sche Apollo des Bryaxis», die Zeugnisse über diese berühmte Statue
in Daphne, der Vorstadt von Antiochia, zusammen (Libanius, Ammianus
Marcellinus, die Acta S. Artemii martyris t 20. Okt. 362 zu Antiochia),
und gewinnt daraus ein Bild dieses den Gott als Musagetes im Gewand
der Eitharoden darstellenden Kunstwerkes, das am 22. Oktober .362 beim
Tempelbrande mit zu Grunde ging. — Franz Fol and bespricht die
»öffentlichen Bibliotheken in Griechenland und Kleinasien*
unter Beiseitelassung der grossen Bibliothek von Fergamon. Man ist mehr-
fach in der Annahme der allgemeinen Verbreitung öffentlicher Bibliotheken
zu weit gegangen. Durch Zeugnisse belegt sind nur Bibliotheken (die
älteste, allgemein übliche Form ist nicht ßtßXio^xif), sondern ßoßXtoänjXYj,
ßoßXo^f ßoßXiov) in Athen, Smyma, Delphi, Korinth, Halikamass, Mylasa,
wozu noch die von Nysa aus dotirte, aber in Rom befindliche Bibliothek
der grossen, allgemeinen Künstlergenossenschaft kommt; mit Ausnahme
der letzteren waren es wohl meist Gjmnasialbibliotheken , die zum Theil
auch durch Bücherschenkungen der Epheben (nach Art der heutigen Schen-
kung durch die Abiturienten an manchen Gymnasien) vermehrt wurden. —
0 Die kgl. Bibliothek zu Dresden hat unter dem Titel »Ernst Wilhelm
Förstemanns Schriften and AuMtze. Erinneningsgabe zum 11. Jani 1894« (Dres-
den, C. Heinrich, 1894, 18 S. gr. 8^) eine bibliographische Zusammenstellung ver-
öffentlicht.
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134 Literatur.
Arthur Linoke »Wo lag Bechten?« erOrtert unter Aufv^endung eines
sehr weitschichtigen literarischen Apparates die Lage des auf der Bent-
rescht-Stele erwähnten Landes Bechten, dessen Fürst dem grossen Bamses IL
seine Tochter vermählte; im Gegensatz zu den bisherigen Ansichten (Ba-
gistan, Ekbatana, n. a.) meint er, sprachlich sei die Deutung auf Baktrien,
Baachtar, nicht unmöglich, doch spreche mehr für die Landschaft Baga-
dania in Eappadokien. — Otto Meltzer bespricht einige specielle Fragen
über »den Eriegshafen in Karthago*. Nach seinen meist im An-
schluss an Beul^ örtliche Forschungen gewonnenen Darlegungen ergiebt
sich, dass der runde Kriegshafen (dessen Name Kothon wohl auf seine
künstliche Anlage durch Ausstechung der Erdmassen hinweist) auf seiner
325 laufende m. betragenden Landseite von Quais umschlossen war, in
die 220 Docks mit übergebauten Schiffshäusem für ebensoviele Penteren
eingebettet waren; jedes Schiffsbaus diente in seinem Bodenraum zugleich
zur Aufbewahrung der Takelage. Zwischen je zwei Docks war eine Zwi-
schenmauer von nur 30 cm. Dicke am Eingange, doch wurde binnenwärts
der Zwischenraum naturgemäss grösser, die Dockrinnenbreite selbst betrug
etwa 5Vs ^- ^^® Länge 40 bis 45 m. Mitten im Hafen lag die kreis-
runde Insel von 106 m. Durchmesser mit dem hohen thurmgekrönten Ad-
miralitätsgebäude, die mit dem Festlande auf der dem Hafeneingang ab-
gewendeten Seite durch einen Damm verbunden war. Auch sie war mit
Docks ausgestattet, doch vermuthlich, da für Penterendocks der Baum nach
dem Inselinnem zu nicht ausreichen würde, mit solchen für kleinere Kriegs-
fahrzeuge, die ja neben den grossen Schlachtschiffen vorhanden waren. —
Friedrich Hultsch handelt über »das elfte Problem des mathe-
matischen Papyrus von Akhmim*. Dasselbe betrifft die Yerthei-
lung der auf einem Feldgrundstück von bestimmtem Um&ng lastenden
Abgabe für die Nutzung des kanalisirten Nilüberschwemmungswassers unter
die drei mit verschiedengrossen Stücken betheiligten Besitzer des Grund-
stückes, während letzteres im Steuerkataster als Ganzes behandelt und ins-
gesammt besteuert wird. Durch scharfsinnige Herstellung und Interpre-
tation des Textes gelingt es dem Altmeister der antiken Metrologie, die
verwickelte Frage klarzulegen; sein Aufsatz bietet also sowohl mathema-
tisches, wie wirthschafbsgeschichtliches Interesse.
Damit verlassen wir das Alterthum und wenden uns dem Mittelalter
zu. Otto Kämmel »Zur Entwicklungsgeschichte der welt-
lichen Grundherrschaften in den deutschen Südostmarken
während des 10. und 11. Jahrhunderts«, giebt anschliessend an
seine »Entstehung des österreichischen Deutschthums« ein Bild von der Er-
werbung und Ausbreitung des Grundbesitzes einiger Dynastettgeschlechter
in Oesterreich, Steiermark und Kärnten, so der Babenberger, Ebersbei^er,
Lambacher, der Grafen von Friesach und Sannthal, der Aribonen. — Max
Manitius »Ueber eine sächsische Geschichtstradition aus der
Zeit Heinrichs lY.« untersucht die Ansicht, dass manche gegen Hein-
rich gerichtete Angaben der Annal. Bosenfeldenses, Disibodenbergenses,
Helmolds und Alberts von Stade auf eine verlorene, auf sächsischem Stand-
punkt stehende Quelle zurückgehen sollen. Betreffs der Bos. weist M.
nach, dass bei ihnen von Parteinahme gegen Heinrich kaum die Bede
sein kann, sondern das geistliche Interesse im Vordergrund stand, daas
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Literatur. X35
ferner, wie auch Herre (Ilsenbnrger Annalen) annimmt, die Vorlage nar
bis 1093 ging, nnd die üebereinstimmong zwischen Bos. and Disib. für
die Jahre 1105, 1106 sich durch Benntznng bez. tendenziöse Kürzung
der Bos. seitens der Disib. erklftrt. Albert benutzte nicht direct die sftchs.
Atlizeichnang, die den Disib. zu Grunde liegt, sondern eine schon wesent-
lich Terttnderte Fassung derselben in einer seiner Quellen. Helmold folgte
weder der verlorenen sftchsischen Quelle, noch den Disib., sondern einer
andern Darstellung, die zwar auf die sächsische Quelle zurückgeht, da-
neben aber einen anderen Bericht yerwerthet. Helmolds weiterer Bericht
geht auf eine spätere Lokaltradition zurück, die in ganz sagenhafter Weise
die Verhältnisse umgeformt hat, denn Heinrich ist hier nicht mehr der
Feind der Sachsen, sondern von der Herrschsucht und Untreue des hohen
Klerus yeifolgt. Die sächs. Quelle der Disib. ist yermuthlich von einem
Geistlichen yerfasst, der Herrand von Halberstadt nahe stand, denn dessen
Schreiben nebst Wabiuns von Naumburg Brief bilden den Mittelpunkt der
Schrift. — Woldemar Lippert hat nach archivalischen Quellen eine Skizze
»über das Geschützwesen der Wettiner im 14. Jahrhundertc
geliefert, deren erster Theil die alte, sich mechanischer Vorrichtungen be-
dienende Waffengattung des Femkampfes betrifft, die Ballisten, Armbrüste,
▼on denen wir die verschiedenen Arten der Bück-, Band-, Birsarmbrust
auftreten sehen. Es wird dabei zugleich die Stellung der Schützenmeister
als landesherrliche Beamte, besonders die Art der Besoldung, besprochen;
wir sehen, dass Mitte des 1 4. Jahrhunderts das Geschützwesen insofern ge-
regelt war, als die landesherrlichen Städt-e und Schlösser ihren festange-
stellten Sehützenmeister hatten, der als Leiter des dortigen Geschützwesens
daselbst seinen ständigen Wohnsitz nahm, gegen Empfang eines bestimmten,
theilweise in Naturalbezügen gelieferten Jahrgehaltes eine gewisse Anzahl
neuer Armbrüste liefern, die alten ausbessern und den Fürsten auf Heer-
aEügen im Felde dienen musste. Als Gegenstück behandelt der zweite Theil
die Einführung der Feuerwaffen, wozu die Wettiner, durch politische Ver-
hältnisse veranlasst, sich früh entschlossen: die er^te Bestallung eines
BüchsenmeLsters, und zwar zu Dresden selbst, ist aus dem Jahre 1371.
Im Wortlaut und in Begestenform ist eine Anzahl von ungedruckten Wet-
tinerurkunden für Schützen- und Büchsenmeister aus den Jahren 1352
bis 1405 und eine Geschützgiesserbestallung von 1449 beigegeben^). —
Otto Lobeck veröffentlicht »den 10. Brief des Flavius Blondusc
aas der 25 Briefe dieses Humanisten umfassenden Sammlung des Cod.
Dresdensia F. 66, aus der er bereits den 5., 8. und 9. im Osterprogramm
des Dresdner Ereuzgymnasiums 1892 herausgegeben hat. Der Brief be-
trifft die Identität von Gallicanum mit dem alten Gabii, die Beste altrö-
mischer Wasserleitungen (des Anio und der Alsietina) und das alte Tibur,
anknüpfend an einen Ausflug^ den Blondus im Gefolge Papst Pius 11. am
7. Sept. 1461 nach dem Kloster S. Catharina bei Tibur unternahm, bei
welcher Gelegenheit die gelehrte Umgebung des Papstes sich über obige
1) Einige Ergänzangen dazu (Schützen im Mansfeldischen Kriege 1362,
Schützenmeiater zu Voigtsberg 1383, zu Weimar 1388, besonders aber eine Ur-
kunde für einen landesherrlichen Geschützgiesser schon aus dem Jahre 1388) giebt
L. in der Zeitschrift fßr thüringische Geschichte Bd. XVI (1894), Heft 2 S. 365.
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136 Literatur.
Gegfenst&nde anterhielt. Das Stück ist also von antiquarischem Interesse,
doch ist es fraglich, ob sich das System zerstreuter Einzeleditionen em-
pfiehlt und nicht eine Gesammtpublikation der Blondusbriefe, die eher eine
literarische Würdigung des Mannes ermöglichen würde, vorzuziehen wfire.
Aus der Neuzeit entnehmen die letzten beiden Abhandlungen ihren
Stoff. Georg Müller entwirft auf Grund von Akten des Dresdner Haupt-
staatsarchiys ein knappes Lebensbild des »Johann Erhard Kapp als
Professor an der Universität Leipzig*, das werthvoUe neue Züge
zur Geschichte dieses verdienten Gelehrten liefert. Besonders ist seine Be-
deutung als akademischer Lehrer hervorgehoben, sind seine erzieherischen Be-
strebungen gewürdigt, die durch die Beilage, einen von Kapp 1728 der
üntersuchungskommission der Universitätsübelstände eingereichten Bericht
über seine Lehrthätigkeit und sonstigen Verhältnisse, näher beleuchtet wer-
den. Dabei fallen einige, wenn auch nicht gerade erfreuliche Schlaglichter
auf die finanziell dürftige Stellung mancher Universitätslehrer. — Paul
Bachel „Zur Belagerung von Danzig 1807", giebt Mittheilungen
aus einem vom Januar bis November 1807 geführten Journal seines Gross-
vaters, eines Fouriers bei dem Detachement des sächsischen Chevauxlegers-
regiments Prinz Johann, das dem Corps zugetheilt war, welches Sachsen
auf Grund des Posener Friedens zum französischen Heere stellen musste.
Wichtigere Aufschlüsse bringt das Journal, dessen bescheidenen Werth B.
keineswegs überschätzt, nicht, seine Nachrichten beschränken sich vielfach
auf die Kleinigkeiten des Lagerlebens, doch sind sie immerhin nicht un-
interessant als Auflehnungen eines Augenzeugen, durch die manches Be-
kannte bestätigt, einzelnes auch ergänzt wird. So sind beachtenswerth die
Mittheilungen über die Theilnahme der Sachsen an den Kämpfen des 12.
und 13. Aprils um die Bousmardschanze , über den Waffenstillstand am
29. April, die Wegnahme des Holms am 7. Mai, den Ausfall am 15. Mai,
femer über die Stimmung unter den Truppen. Die Akten des Dresdner
Hauptstaatsarchivs und des Kriegsarchivs würden übrigens manche Berei-
cherung über die Theilnahme der Sachsen geboten haben, doch lag eine
umfiassende Behandlung gar nicht im Plane des Verfassers; betre£& der
Literatur ist noch hinzuweisen auf die Geschichte der sächsischen Armee
von Schuster und Francke ^). Den Schluss des Buches bildet die sorg-
fältig von Gustav Diestel zusammengestellte Uebersicht über die in der
historischen Gesellschaft 1870 — 1894 gehaltenen Vorträge und Referate.
Der Druck selbst ist zwar gut und genau, doch wäre eine vornehmere
Ausstattung des Buches als einer Festschrift seitens der Teubner^schen Of-
fizin zu wünschen gewesen*).
L
Karl Baron Hauser, Die alte Geschichte Kärntens von
der Urzeit bis Kaiser Karl dem Orossen neu aus Quellen be-
arbeitet Elagenfurt 1893 (bei F. v. Kleinmayr). III und 147 S.
') Ausser Lettow - Vorbeck im IV. Band hat G. Köhler im IL Bd. seiner
Geschichte der F^ungen Danzig und Wamemünde (Breslau 1893) auch die Be-
lagerung von 1807 mit behandelt.
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Literatur. 137
In behaglicher Breite schildert der Ver&sser erst die „Hallstftdter
Zeit", worin er die prähistorischen Funde, welche denen von Hallstadt ent-
sprechen, fibr Kärnten yerzeichnet, ebenso die der „La Töne'^-Periode, wo-
rauf über die Bevölkerung des Landes : Illyrer, Kelten, Yeneter (mit Bück-
sicht auf Gurina und Umgebung) gehandelt wird. Man wird damit in
Vergleich stellen dürfen, was F. y. Wies er über die prähistorische Zeit
Tirols im Kronprinzenwerk und Fr. Stolz in der Schrift „die Urbevöl-
kerung Tirols, ein Beitrag zur Paläo-Ethnologie von Tirol" (zweite um-
gearbeitete Auflage Innsbruck 1892) beigebracht haben ; beide mit Akribie
und Gelehrsamkeit, während der Verfasser meistentheils aus zweiter Hand
schöpft. — Es folgt „die Keltenzeit". Hiebei erscheint f&r die Geschichte
der Besiedlung des Landes beachtenswerth, dass die keltischen Münzen
durchwegs an Orten gefunden werden, die auch in römischer Zeit culti-
viert waren (S. 28). Uebrigens sollte bei Behandlung der Niederlassungs-
verhftltnisse F. LöwTs Schrift „Siedlungsarten in den Hochalpen" (For-
schungen zur deutschen Landes- und Volkskunde n, 6 Stuttgart 1888)
nicht unberücksichtigt bleiben, — Das dritte Kapitel ist der „Bömerzeit"
gewidmet. Hier ist die grosse Wende, welche die Erhebung des Septimius
Severus für alle Donaulandschaften bedeutet, nicht als solche erkannt. Das
Begiment der früheren Antonine bedeutete das Uebergewicht der civilisirten
Landschaften des Beiches (und zu diesen zählte Noricum) über die bar-
barischen; seit Septimius Severus war das Verhältnis umgekehrt. Daher
setzte sich Noricum auch, was der Verfasser nicht erwähnt, gegen Septi-
mius Severus zur Wehre. — Der Verfasser schildert die römischen Städte,
wie Virunum, wofQr ein neueres Werk von F. Pichler (mit Bilderbei-
lagen, Graz 1888) vorliegt. ,,Die Erzstatue vom Helenenberge" eine grie-
ohische Arbeit aus der Schule des Folyklet, sei es Original oder Copie, die
seither Bobert v. Schneider zum Gegenstand einer Monographie gemacht
hat (Festschrift zur Begrüssung der 42. Philologenversammlung, Wien 1893),
hätte wohl eine Erwähnung verdient. Es ist diese Statue ein Denkzeichen
an den regen Verkehr, der zwischen Aquileia und Virunum, beziehungs-
weise den Eisendistrikten Noricums schon in republikanischer Zeit be-
standen hat. Der Commentar zu Schneiders Arbeit rührt theilweise von
Mommsen und Domaszewski her und darf von den Localforschem künftig
nicht übersehen werden. — Auch der Stadt Teumia, die in der spätrömi-
schen Zeit zu grösserer Bedeutung gelangte, wendet der Verfasser seine
Aofinerksamkeit zu, indem er die Angaben der vita Severini verwerthet. —
Es folgt die ISeit der germanischen Wanderungen. Die Gottscheer nimmt
der Verfuser zwar nicht mit Zeuss für Vandalen, aber doch für die von
Procop. I 15 und 16 erwähnten Suaben, während die besonnene germa-
nistische Forschung mit gutem Grunde ihre Ansiedlung ins 14. Jahrh.
verlegt. Der Dialekt der Gottscheer ist der baierisch-österreichische, aber
ihre Herkunft ist nach der Ueberlieferung theilweise eine thüringische;
man müsste auch da das Becht untersuchen, um nähere Aufschlüsse zu
erhalten. — Ueber das gegenseitige Verhältnis der slavischen und der deutschen
Besiedelung des Landes netzt sich der Verfasser im vierten Kapitel : „Die
Bajuvarenzeit" mit Kämmel und Krones auseinander und sind derlei Aus-
führungen als von einem der heimischen Localität Kundigen immerhin zu
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138 literahir.
beachten, wenn man yielleicht aach an den Besoltaten einiges anszu-
setaen hat
Beigegeben sind Abbildungen von prfthistorischen Ghräberfonden nnd
keltischen Münzen; femer zwei Karten: die Bömerstrassen und die Spra-
ehengrenze in Kärnten darstellend. Im Allgemeinen entspricht das Büch-
lein dem populären Zweck, für den es geschrieben ist
Ptag. J. Jung.
Xenia Bernardina. Sancti Bemardi primi abbatis Claraval-
lensis oetavos natales saeculares pia mente celebrantes ediderunt an-
tistites et conyentus Cistercienses provinciae Austriaco-
Hungaricae. 4 Abtheilungen in 5 Bänden. Wien 1891, in Com-
mission bei Alfred Holder.
Vorliegendes Werk ist eine gross angelegte Festgabe, welche die ver-
einigten österreichischen Gistercienserklöster* dem gefeierten Ordensheiligen,
Bernhard von Clairvaux, anlässlich der 800. Wiederkehr seines Geburts-
jahrs (l09l) weihten. Der geistige Urheber des Unternehmens, dessen
Entstehung und allmählige Ausgestaltung im Vorwort zum 1. Band dar-
gelegt wird, ist der Zwettler Capitular Dr. Leopold Janauschek, der rühm-
lich bekannte Verfasser der »Origines Cistercienses*. Als leitender Ge-
nosse trat der Archivar und Stiftshofmeister des Klosters Heiligenkreuz,
Dr. Benedikt Gsell, ihm zur Seite.
Der erste Band, bearbeitet von Janausckek und Gsell, CXXXVI + 1 040 S.)
enthält eine Neuausgabe der Sermones S. Bemardi de tempore, de sanctis,
de diversis. Es ist das eigentliche Weihgeschenk an den Heiligen, das
auf streng wissenschaftlichen Charakter insofeme selbst keinen Ansprach
erhebt, als es lediglich auf der lokalen Gruppe der in den österreichischen
Cistercienserklöstera vorfindlichen Handschriften aufgebaut ist. Für eine
künftige Gesammtausgabe wird es immerhin als wertvolle Vorarbeit zu
statten kommen.
Wir reihen daran am besten die Besprechung des letzten Bandes, der
»Bibliographia Bemardina« (XXXVn-(-648 S.) Hier gelangt der beste
Kenner der Cistercienser-Literatur , F. Janauschek, allein zum Wort. Die
Masse des darin vereinigten bibliographischen Materials und der Sammel-
fleiss des Bearbeiters wirken gleich verblüffend. J. hat den Stoff chrono-
logisch geordnet, indem er mit den ältesten Incunabel-Drucken beginnt
und fortschreitet bis 1890. Ohne den bedeutenden Werth dieses Vor-
gehens zu verkennen, glauben wir doch, dass sich eine Gliederung nach
sachlichen (Gesichtspunkten besser empfohlen hätte, für deren Mangel selbst
die sorgfältig gearbeiteten Indices nur theilweisen Ersatz bieten.
Das für uns Historiker weitaus willkommenste Material ist in der 2.
und 3. Abtheilung der »Xenia« vereinigt. Erstere enthält in 2 Bänden
(VIII + 561 und 511 S.) die mit einer einzigen Ausnahme (Stams) durch-
aus von Stiftsmitgliedem abgefassten Handschriften-Verzeichnisse
folgender Klöster: Beun (Bibliothekar P. Anton Weis), Heiligenkreuz (P.
Dr. Benedikt Gsell), Neukloster in Wiener-Neustadt (P. Eugen Bill), Zwettl
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literator. J59
(Abt P. Stepban Bössler), Lilienfeld (P. Conrad Schimek), Wühering (Ar-
chivar P. Dr. Otto Grillnberg«r), Osseg (Bibliothekar P. Bernhard Wohl-
moan), Hohenfort (Bibliothekar P. Baphael Payel), Stams (Dr. A. Homack)
und Sehlierbach (Bibliothekar P. Benedikt Hofinger). Zweck des Unter-
nehmens war, dasjenige, was bisher nur bruchstückweise in Zeitschriften
Tertheilt war, theils YÖllig neu gesohafien werden musste, zum erstenmal
Tollstftndig zu sammeln und »nach den heute überall giltigen Gesetzen zu
beschreiben*. Das Verdienst, dass wir nun endlich vollständige und zu-
sammenhftngende Handschriften - Yerzeiohnisse der österreichischen Cister-
cienserklöster besitzen, ist dabei so überragend, dass die Frage nach dem
Wie an sich bedeutend zurücktritt Bringt man gegenüber einzelnen
Mängeln den Umstand in Rechnung, dass es den Bearbeitern an den nö-
thigen literarischen Behelfen zur Sicherstellung des Inhalts der Hand-
schriften mehr oder minder gebrach, so ist ihre Leistung auch nach dieser
Richtung hin eine höchst anerkennenswerthe. Die Hauptsache bleibt doch,
dass die Beschreibung der einzelnen Handschriften nidit durch unrichtige
Angaben irre führt und dass sie andererseits möglichst genau und aus-
reichend ist; dann wird der sachkundige Benutzer die Identificirung mit
der gedruckten Literatur im Einzelfall leicht feststellen können. Dieser
Anforderung dürften aber die Beschreibungen in grossen und ganzen fast
durchaus genügen. Den Handschriftenkatalogen sind ausführliche Indices bei-
gefügt, für deren Anlage zumeist das System der »Tabulae codicum* der
Wiener Hofbibliothek herübergenommen wurde. Einheitlichkeit in Anlage
und Ausführung der Kataloge war von den Herausgebern erstrebt und
zum Theil auch wirklich erreicht Ein wesentliches Verdienst gebührt
dabei wieder den beiden Chef-Redakteuren, denen sich für diese Partie noch
Dr. 0. Grillnberger beigesellte.
Die dritte Abtheilung der >Xenia< (VIII + 428 S.) bringt »Beiträge
zur Geschichte der Cistercienserstifte* Renn ^), Heiligenkreuz, Neukloster
(P. Benedikt Kluge), Zwettl, Wilhering, Osseg, Lilienfeld (Sekretär P. Pau-
las Tobner), Mogila (P. Franc. Uryga), Szczyrzyc (P. Theodor Magiera),
Hohenfurt, Stams (P. Fortunat Spielmann), Schlierbach, der Oistercienser-
innenabtei Marienthal (Adolf Brendler) und Marienstein (P. Alex. Hitschfel).
Wir erhalten hier Uebersichten über Quellen und Literatur zur Geschichte
der einzelnen Klöster^ ein Verzeichnis aller literarisch thätigen einstigen
und gegenwärtigen Mitglieder derselben und endlich Abtreihen. Mit wenigen
Ausnahmen hat man sich dabei fast durchaus auf die im Kloster selbst
Yorfindlichen Quellen beschränkt. Der hierin gelegene Mangel macht sich
bei Lilienfeld, einem Kloster, dessen Urkunden und Handschriften infolge
der vorübergehenden Aufhebung seinerzeit verschleppt wurden und nur
anvollständig wieder zurückgelangt sind, doch recht fühlbar. So wird
8. 256 beklagt, dass zwei Chartulare aus dem 13. und 15. Jahrhundert,
die Hanthaler noch benützen konnte, „leider nicht mehr eruirbar" sind,
während doch aus Zeissbergs Ausführungen in der Einleitung zur Aus-
gabe des Todtenbuchs von Lilienfeld (Font. rr. A.u8tr. II. 41 S. 12 f.
and 18) zu ersehen war, dass sich beide wohlerhalten in der Hofbiblio-
0 Wo ich hier den Namen des Bearbeiters nicht eigene anführe, ist der Ver-
fiuBer derselbe wie oben bdm Handschriften- Verzeichnis.
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X40 Literatur.
thek beziehungsweise im Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien befinden.
Eine Studienfahrt nach Wien hätte sich da wohl yerlohnt, zumal sie dem
Bearbeiter ausser der Kenntnis der beiden Chartulare noch die Bekanntschaft
mit anderen wichtigen Behelfen zur Klostergeschichte eingetragen hätte.
Musste ich hier einen offenkundigen Mangel berühren, so gereicht es mir
anderseits zum Vergnügen, den feinen Takt hervorheben zu können, mit
dem der Bearbeiter derselben Partie über das Verhältnis Hanthalers zu
bekannten Fälschungen hinweggekommen ist. Ueber die leidige Frage selbst
wird kein Wort verloren, aber Ortilo, Pemold und dgl. sind aus der Beihe
der fär die Klostergeschichte in Betracht kommenden Quellen einfach ge-
strichen. So ist einerseits dem Standpunkt der heutigen Kritik Genüge
geschehen und andererseits jeder Miston in dem Jubiläumswerk vermieden.
Zur Abtreihe will ich nur bemerken, dass das auf Hanthaler zurückge-
hende Todesdatum des ersten Abts von Lilienfeld (5. Nov. 1208) unrichtig
ist; denn derselbe erscheint noch in Urkunden aus den Jabren 1210,
1211 und 1212 als Zeuge (Meiller, Babenberger Begesten, S. 104 Nr. 85,
106 Nr. 93 und 110 Nr. 102).
(Gemeinsam for die 2. und 3. Abtheilung ist noch eines rühmend
hervorzuheben : Schon bei der Beschreibung der Handschriften ist auf den
möglichen Nachweis von Schreibern sorgsam geachtet. Im 3. Theil der
»Xenia* begegnen nun zusammenhängende Listen der im betreffenden
Kloster nachweislich thätigen Schreiber. Es ist dies nicht nur für Palaeo-
graphie und Kunstgeschichte von Interesse, sondern wird auch bei der
Untersuchung der Urkunden aus dem späteren Mittelalter vielleicht noch
eingehend zu beachten sein.
Schliesslich möchte ich noch auf die warmen Worte hinweisen, mit
denen Gsell und Janauschek in der Einleitung zur 3. Abtheilung (S. V. — VI.)
der Pflege der Geschichte in den heimischen Klöstern gedenken, zu deren
Betbätigung sie »für jedes Haus die rechte Zeit und den rechten Mann*
erhoffen. »Gewiss aber sollte hiebei auf einen günstigen Zufall nicht ge-
rechnet, sondern, wenn und wo immer befähigte und strebsame Oonven-
tualen vorhanden sind, woran auch jetzt nicht zu zweifeln ist, denselben
jeder mögliche Vorschub geleistet und vor allem auch unter Opfern dahin
getrachtet werden, dass jedes Haus wenigstens einen aus tüchtiger Schule
hervorgegangenen Archivar und Bibliothekar dauernd besitze*. Wir können
diese Darlegungen nur aufs wärmste begrüssen; und wenn, wie vnr
glauben, gerade die »Xenia Bemardina* und die durch sie bedingten
umfassenden Vorarbeiten anregend und fördernd in dieser Frage sich ge-
staltet haben, so werden wir dies den erfreulichsten Eifolgen der Fest-
schrift beizählen dürfen.
Wien. M. TangL
A. Blumenstok, Der päpstliche Schutz im Mittel-
alter; Innsbruck, Wagner, 1890, 168 S. 8^.
Vorliegende sehr beachtenswerthe Monographie hat das Verdienst, zum
ersten Male ein geschlossenes, anschauliches Bild des Entwicklungsganges
zu geben, der sich für den päpstlichen Schutzverband durch urkundliche
Forschung verfolgen und feststellen lässt. Zugleich erweckt es unser In-
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Literatur. 141
teresse zu sehen, in welch inniger Verbindung dieses Beohtsyerhältnis mit
dem gesammten socialen und rechtlichen Leben der Kirche im Mittelalter
stand und welchen Einfluss es auf die Beziehungen zwischen Papstthum,
Episcopat und Elosterwesen ausübte.
Der YerflEtöser bietet zunächst in einer Einleitung eine kurze Dar^
Stellung der inneren Entwicklung und Bedeutung der Schutzyerhältnisse
im Allgemeinen, beschäftigt sich sodann (S. 1 1 £f.) mit Geschichte, recht-
lichem Charakter und Urkundenpraxis des EOnigsschutzes, mit dessen Ver-
fall er das besondere Schutzbedtirftiis kirchlicher Anstalten und die Ent-
stehung des päpstlichen Schutzes in Verbindung bringt. Wir erfahren
(S. 27 ff.), wie die geringe Garantie der bischöflichen Privilegien und des
Königsschutzes, der sich bald mit yerwandten Verhältnissen wie Immunität,
Lehenbarkeit zu vermischen begann, die kirchlichen Anstalten darauf hin-
wies, sich an den Papst als eine von Staat und Metropolitanverfassung
unabhängige, einflussreiche Macht um Schutzgewährung zu wenden und zu
demselben, ähnlich wie vorher dem Könige gegenüber, durch Uebergabe
oder Gommendation ihres Besitzes in ein dem Lehenverbande vei*wandtes
Rechtsverhältnis zu treten, dessen Annahme durch den Papst im Schutz-
briefe beurkundet wurde. Der Verfasser veifolgt zunächst (S. 28 ff. S. 40 ff.)
dieses Schutzverhältnis, soweit es Anstalten und Gorpoi-ationen betraf, bis
SU seinen ersten Anfängen im 8. und 9. Jahrhundert (namentlich unter
Johann Vlll.) und hebt unter sehr gründlicher Prüfung des ausserordent-
lich mannigfaltigen und schwer zu behandelnden Urkundenmaterials die
characteristisohen, äusseren und inneren Eigenthümlichkeiten der Schutz-
briefe hervor, stellt femer ihre Unabhängigkeit von den königlichen Schutz-
briefen und ihre eigenartige Verschiedenheit gegenüber den anderen päpst-
lichen Diplomen^ namentlich den Bestätigungsurkunden fest und construirt
auf diese Weise den rechtlichen Inhalt und die innere Bedeutung des
päpstlichen Schutzes. Hiebei gelangt Blumenstok zu folgendem Resultat.
Vor Allem constatirt er, dass die Initiative zur Schaffung eines solchen
Schutzverbandes anfänglich von Seite der schutzbedürftigen Anstalten selbst,
nicht aber von der Curie ausgieng, die den Werth dieses Verbandes für
ihre Bestrebungen noch nicht erkannt hatte. Als rechtliche Folge der
Schutzergebnng ergab sich zunächst die Bildung einer Art getheilten Eigen-
thums, bezw. eines Obereigenthums des Papstes, das aber meist zu ein-
geschränkt war, um für diesen practischen Werth zu besitzen. Der An-
stalt jedoch, welche Verwaltung und Besitz behielt, wai* der Vortheil ge-
boten, durch Hinweis auf die Autorität des Obereigenthümers gewaltsame
Angriffe auf ihre Rechte, unbefugte Veräusserungen u. dgl. hinanzuhalten.
Das Nutzungseigenthum jedoch erschien practisch, wie schon Ficker (vom
Reichsfürstenstande S. 325) hervorhebt, als Freiheit von jedem Herrschafts-
yerhältnisse (freie Abtwahl), abgesehen von der oft vorbehaltenen Ingerenz
des Papstes bei Veräusserungs- und InvestiturMlen. Während auf Grund
dieses Schutzes eine Befreiung von der potestas ordinis des Bischofs sel-
tener vorkam, musste die Sicherung der materiellen Interessen der ge-
schützten Anstalt bald eine bevorrechtete Stellung derselben gegenüber der
bischöflichen Jurisdiction bedingen und thatsächlich gelangt Bl. an der
Hand der Urkunden zur Folgerung, dass man mit dem päpstlichen Schutze
regelmässig und nothwendig die Freiheit von der Strafgewalt des Ordi-
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142 Literatur.
narios yerbandeii eraehtet habe. Hinschius (Eirchenrecht Y. Bd. 1. Abth.
8. 332) yertritt dagegen neaesiens die Ansicht, dasB diese Praxis Ton der
Kurie erst unter Innocenz lY. acceptirt wurde. Die hauptsächlich um-
strittene Decretale c. 12 (Innocenz lU) X. de priv. 5, 33 spricht wohl
eher fdr Blumenstoks Ansicht , denn es wird dort zweimal aus der blossen
Thatsache der Schutzgewährung die üngiltigkeit der bischöflichen Exoommu-
nication bezw. die Incompetenz des delegirten BischoiB gefolgert. (YgL
auch Blumenstoks Entgegnung im letzten Heft der Sehiing*schen Zeit-
schrift, III, 3. 8. 355). Bl. berührt weiters auch die Frage, warum dieses
Schutzreiiiältnift nicht vollständig in das der Feudalität übergieng (8. 87,
116 und 165). Ficker, der vielfach und eingehend (vom Beichsfiirsten-
stande § 225, Eigenthum des Beichs am Beichskirohengute §§ 60 — 62)
sich mit der Frage der Schutzverhältnisse beschäftigt hat, bringt dieselbe
mit dem Streben des Papstthums nach Herstellung einer kirchlich feu-
dalen Monarchie in Zusammenhang. Blumenstoks dagegen angeführte
Gründe vermögen uns nicht vollständig zu überzeugen, vielfach berühren
sie den Kern der Ficker'schen Theorie nicht. Ein näheres Eingehen in diese
Frage, namentlich was die Investiturrechte des Papstes an geschützten
Anstalten und die mittelalterliche Theorie eines allgemeinen päpstlichen
Lehenobereigenthums (Jaff^, Bibl. rer. Germ. II 8. 128* 63, II. 183. Beg.
Greg. 2, 13) betrifft, wäre von besonderem Interesse gewesen. Blumen-
stok findet den Hauptgrund, dass die Schutzverhältnisse nicht in Feuda-
lität übergingen, in der Yeränderung, die nach dem 11. Jahrh. im Cha-
rakter der Schutzbriefe infolge Ertheilung derselben ohne Commendations-
act, Yerallgemeinerung der Formeln und extensiverer Interpretation im
Sinne von Exemtionsprivilegien vor sich gieng. Diese gegen das Episcopat
gerichtete Entwicklung wurde auch von den Päpsten begünstigt, die nun-
mehr die Initiative zur Begründung solcher ihnen vortheilhafter Yerhält^
nisse ergriffen und die Schutzbriefe als einseitige Gnadenacte behandelten.
AUmählig trat jedoch eine Beaction ein, die zu Entscheidungen der Päpste
über den Unterschied von Schutz und Exemtionsprivilegien und unter Bo-
ni&z YUI. zu endgiltiger Präcisirung dieser Yerhältnisse, theilweise zu
Gunsten vieler Schutzprivilegien führte (vgl. S. 88, 91, 105, 135 etc.).
Die Festigung des allgemeinen kirchenrechtlichen Lebens liess diese bald
als entbehrlich erscheinen, die nunmehrige Unmöglichkeit einer extensiven
Interpretasion machte sie unpractisch und so verlieren sich diese Yerhält-
nisse gegen das 14. Jahrhundert, bald in jenes der Exemtion und der ein-
fachen Besitzbestätigung bald in das Patrimonialverhältnis übergehend.
BL bespricht schliesslich noch die Erneuerung von Schutzbriefen und
den Personenschutz, der von geringerer Bedeutung war (vgl. Hinschius
entgegengesetzte Ansichten L c. 8. 331, 332 und Blumenstoks vermitteln-
den Standpunkt in obcitirter Entgegnung). Am Schlüsse widmet der Yer-
fasser noch einige kritische Bemerkungen den verschiedenen in der Lite-
ratur vertretenen Ansichten. Die Abhandlung ist sehr klar und sachlich
gehalten und muss ihr angesichts der gründlich durchgeführten quellen^
massigen Forschung das Yerdienst zuerkannt werden, eine bisher sehr be-
strittene und vielfach missverstandene Frage in grösstentheils unanfecht-
barer Weise gelöst zu haben.
Innsbruck. W. v. Hör mann.
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litentiv. 143
J. Delayille le Bonlx, Cartalaire gen^ral de Tordre
des Hospitaliers de S.Jean de Jerusalem, Paris, Leroux 1894,
CCXXX u. 701 pp. Fol. max. vol. I (1100—1200).
Als Delayille le Bonlz im Jahre 1883 seine erste grössere Arbeit
(Les arduTes, la biblioth^ue et le tr^or de V ordre de S. Jean de J^m-
saiem) veröffentlichte, war die Freude über diese erhebliche Vermehrung
des durch Seb. Paoli nur scheinbar erschöpften älteren ürkxmdenschatzes
der Johanniter allgemein und um so grösser, als jede sorgMtige Prüfung
der Ausgabe sicher stellte ^), dass sie zuverlässig und des Buhmes der
Ecole des chartes würdig sei, welcher der Herausgeber seine Fachbildung
verdankte. Seitdem hat dieser eine Studie über den Ursprung des Jo-
hanniterordens (1885), das schöne Buch: La France en Orient au XIV.
siecle (Paris 1886, 200 SS. 8^) und eine längere Beihe kleinerer Abhand-
lungen und Mittheilungen veröffentlicht, welche alle direct oder indirect
mit den Geschicken der Johanniter in Beziehung stehen, so dass wohl
Niemand berufener war, uns ein Urkundenbuch dieses Ordens zu bieten
als er. Wie der der Wissenschaft so früh entrissene und unersetzliche
Graf Biant im Besitz eines sehr bedeutenden Vermögens, frei von jeder
amtlichen Bürde, aber von einem rastlosen Eifer für die Wissenschaft ge-
larieben hat er ausser Bussland und der Türkei alle Länder Europas durch-
reist, ihre Archive und Bibliotheken theils persönlich, theils durch Ver-
mittlung gelehrter Freunde, hoch stehender Gönner und Förderer benützen
können und eine geradezu erstaunliche Fülle von Material gesammelt,
das in sauberster und zuverlässigster Gestalt uns geboten wird. Beferent
hat schon im Specialinteresse den ganzen, mächtigen Band (1129 Num-
mern) sorgfältig durchgesehen und kann nur seinen Dank dafür aus-
sprechen, dass der Geschichte des Ordens im heiligen Lande so viel neue
Details sowohl in Orts- wie Personen-Namen erschlossen werden, die eine
eigene Arbeit verdienen. Sehr viel steuerte die Bibliothek von Car-
pentras und das Archiv von Marseille bei, die reichhalti^te Ausbeute
aber gewährte der in Alcala de Henares aufbewahrte Oopialeodez (c 3000
Abschriften), welcher dem Grossmeister Juan Femandez Heredia seinen
Ursprung verdankt, üeber die grossartige Ausbreitung und den Besitz-
stand des Ordens nicht minder wie über die sorgfältige Methode der
ganzen fast 2 Decennien hindurch auf Ein Ziel gerichteten Arbeit belehrt
in eingehendster Weise die Einleitung. Wir können diese Zeilen nicht
schliessen ohne den herzlichsten Dank für die der Wissenschaft so ausser-
ordentlich werthvolle Gabe, deren volle Ausnutzung viele Jahre in An-
spruch nehmen wird, und hoffen, recht bald auch den 2. und 3. Band,
welche die Zeit von 1200 bis zur Uebersiedlung nach Bhodus umfiassen
sollen, mit derselben Freude und Anerkennung in dieser Zeitschrift be-
grüssen zu dürfen.
Berlin. B. Böhrichi
') Vgl. Mühlbaoher in den Mittheil. IV, 633-684; V, 490-497.
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144 Idteratar.
Josef Teige, Zpräya o pramenech döjin kladteraHra-
diätskeho u Olomonce a2 do roku 1300 (Bericht fiber die 6e-
schichtsquellen des Klosters Hradisch bei Olmütz bis zum Jahre 1300).
Separatabdruck aus dem «Anzeiger der böhmischen Gesellschaft der
Wissenschaften«. Prag 1893.
Der Verfasser beginnt mit einer kurzen Vorbemerkung, in der er
seiner Genugthuung Ausdruck gibt, mit der folgenden Untersuchung auch
einen Beitrag zur Frage bezüglich der »Bo£ek'schen Fälschungen* zu
liefern.
Nach Brandl, der im J. 1878 (im öasopis matice Morayske) ein-
gehend über eine Gruppe dieser Fälschungen gehandelt hat, nämlich über
die Fragmenta Monseana, wären nicht nur diese, der Chronist Hildegard
und einige jüngere Annalen, sondern auch alle jene Urkunden, bei denen
Boöek bloss angibt, dass sie aus einer Friebek^schen Abschrift, aus den
Annales Gradicenses, dem Cod. Tischnovicensis und den Akten des 01-
mützer Consistorium stammen, ohne aber Signatur, Seite oder Fascikel
anzugeben, als Falsificate Boöeks anzusehen.
T. schliesst sich dem fast allgemeinen Urtheile an, dass der 1847
verstorbene mährische Landesarchivar Boiek die lückenhaft überlieferte
Geschichte Mährens durch selbsterdachte Fälschungen ergänzt hat, glaubt
aber, dass der Umfang der Fälschung einzuschränken sei, indem er einige
Urkunden für das Kloster Hradisch, bei denen Bocek gleichfalls nur
Friebek oder Ann. Grad, citirt, rettet und andere als Fälschungen und Inter-
polationen altem Datums erweist. Dudik war seinerzeit wieder zuweit
gegangen und hatte, weil sich einige der Friebekschen Copien in alten
Copiarien und anderwärts wiederfanden, diese Urkunden aus der Beihe der
Fälschungen streichen zu dürfen gemeint.
Die Abhandlung selbst zerfällt in zwei Theile; der erste (l — 19)
behandelt die chronikalischen, der zweite (l9 — 62) die urkundlichen
Quellen des Klosters Hradisch.
Das bedeutendste literarische Product dieses Klosters und das älteste
Mährens überhaupt sind die Annales Gradicenses et Opatovicenses. T.
gibt in Ergänzung von Palacky (Würdigung der alten böhm. Geschichts-
schreiber) und Wattenbach (Mon. Germ. SS. XVII.) eine eingehende Be-
schreibung der einzigen Handschrift, des Cod. 395 der Wiener HofbibL
Nach T. entstammt der Codex vielleicht dem Capitel der Prager Kirche,
allwo bereits das Martyrologium und andere Theile eingetragen waren,
kam von dort nach Hradisch, wo die Historia Alezandri M. hinzugefügt
und mit der Abfassung der Annalen begonnen wurde. Die Einführung
von Prämonstratensem nach Hradisch unterbrach diese sowie jede Utera-
rische Thätigkeit, doch der Annalencodex wurde von einigen Benedicüner-
mönchen nach dem böhmischen Kloster Opatowitz a. d. E. gerettet, wo die
Annalen mit localer Färbung fortgeführt wurden.
Eingehend wird auch über die zwei wichtigsten im Kloster entstan-
denen Chroniken, über die Historia de fundatoribus, progressu mon. Gra-
dicensis von Johannes Tetzel (Teschel), der unter Abt Georg Pavorin
(1594 — 1608) schrieb, und über Michael Siebeneichers (1642 — 1680)
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literator. X45
Historica relatio (=Bo&k8 Ann. ms. Grad.) gehandelt. Besonders feisteres Werk
ist wichtig wegen der in dasselbe aufgenommenen zahlreichen Urkunden.
Zum Schluss dieses Capitels bespricht T. auch iiri übrigen litera"
rischen Ereignisse dieses Klosters, kleinere Chroniken (18. Jhd.), Archiv--
Yorzeichnisse (l7.Jhd.), einen Nekrolog, eine Series abbatum uncT die be-
deutendsten zwei Druckwerke, Buebners Memoriale Saeculorum (l75l)
und Piters Dissertatio de mon. Grad, im Thes. abscond. (1762), wo sich
die ftltesten Drucke der Urkunden finden.
Der 2. Theil bildet eigentlich eine ohronikartige Geschichte des
Klosters und seiner Aebte bis zum J. 1300; in dieselbe eingefügt ist
aber zugleich die Untersuchung der sämmtlichen (ich glaube 84) für
Hradisch bis zu diesem Zeitpunkt yerzeichneien Urkunden des Cod. dipL
Morav. I.— ^Y. Hradisch wurde yom m&hrischen Fürsten Otto I. und dessen
Gemalin Eufemia gegründet und am 3. Februar 1078 vom Olmützer Bi-;
sehof Johann in Gegenwart des böhmischen Herzogs Wratislaw eingeweiht
Die Gründungsurkunde Ottos ist zwar keine Fälschung, aber T. machte es
wahrscheinlich, dass keine der heute yorhandenen Ueberlieferungen, wie
man bisher meinte, aus dem Original stammt, das wohl schon 1642 ver-
loren War. Dagegen sind die folgenden Schenkungsurkunden unter den
ersten drei Achten (Bo6ek L, Nr. 185. 194. 206. 210. 218) Fälschungen,
weil in keiner der chronikalisohen Quellen irgend eine Erwähnung hieyon
geschieht.
Die älteste Originalurkunde fQr Hradisch — zugleich wie T. sagtt
Das älteste Original einer böhmischen (yom geographischen Gesichts-
punkt?) Urkunde überhaupt — ist die Bestätigung K. Wladislaws yon
Böhmen yom Jahre 1160. Diese und andere Originalurkunden erfahren
bei T. eine überaus genaue Untersuchung und Beschreibung. Angenehm
ist» dass er zu^eich in den Noten die fehlerhaften Lesarten bei BoJ^k
riditigstellt.
Es hätte sich yielleicht empfohlen 'die Resultate der sehr ins Detail
•ingehenden, mühsamen Untersuchung am Schlüsse kurz zusammenzufassen.
Den Abschluss 8. 63 — 79 bilden urkundliche Beilagen die J. 1300
bis 1511 betreffend.
Brunn. B. Bretholz.
Gustay Salchow, Der Uebergang der Mark Branden-
burg an das äaus Witteisbach. (Hallische Beiträge zur Ge-
scluchtsforschung, her. yon Th. Lindner, Heft IV) Halle, C. A. Käm-
merer, 1893. 85 S. 8^.
kl ahnlicher Weise, wie es schon yon yerschiedenen Uniyersitäts-
lehrem auf den ihrem Studien naheliegenden Gebieten geschehen ist, lenkt
Theodor Lindner seine Schüler zu Arbeiten über die letzten Jahrhunderte
des Mittelalters hin. Bereits sind yier Hefte seiner »Hallischen Beiträge
2ur Geschichtsforschung* erschienen, yon denen das erste sich mit einem
Beitrag zur Historiographie des 15. Jahrhunderts, die drei übrigen mit
politischer Geschichte des 1 4. Jahrhunderts, befassen ; mit der letzten yon
dieeen haben wir ss hier zu thun.
HittheÜQiiffen XYL ^^^^^T^
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146 Literatur.
Während d^ Uebergang der Mi^k Brandenburg yom witteUbadüeohen
an das lazemborgische Haas im Jahre 1373 aasser der Behandlung in
grösseren Werken nnd kleineren Aufisätzen bereits mehrfach C^enstand
von Monographien geworden ist, so durch Biedel, Scholz, Theoner (letztere
unvollendet), entbehrte der 50 Jahre zurückliegende Uebergang der Mark
an die Witteisbacher noch einer speziellen Behandlung. Fragen wir zu-
nächst, ob ein besonderer Anlass vorlag, diese Vorgänge monographisch zu
behandeln, so lässt sich nicht leugnen, dass noch vieles in diesen ver-
worrenen Verhältnissen einer Aufhellung bedürftig erscheint; doch leider
muss gesagt werden, dass die Fragen durch die vorliegende Darstellung
kaum oder nur unwesentlich gefördert sind. Die Schuld hieran liegt
weniger bei Salchow, als darin, dass das urkundliche und mehr noch das
chronistische Quellenmaterial uns vielfach im Stich lässt, dass wir ein-
zelne Thatsachen kenneni die aber wiederholt zu dürftig und spärlich sind,
um die ganze Entwicklung erkennen zu lassen. Was zu erreichen war,
ist in der Hauptsache durch frühere Arbeiten (Elöden, Voigt, Koch, Zicker-
mann xl a.) geboten worden, und besonders eine Arbeit ist, ohne diesen
Titel zu führen, in ihrem ersten Theile fast schon eine Spezialabhandlung
über denselben Gegenstand : Heidemanns sehr schätzenswerther Auf^ata »Graf
Berthold von Henneberg als Verweser der Mark Brandenburg 1323 — 1330*
in den Forschungen zur deutschen Geschichte XVU (1877) 107 folg. S.
standen keine neuen Quellen zu Gebote, seine Thätigkeit musste sich also
im wesentlichen auf eine Bevision der bisherigen Besultate beschränken.
Er scheint auch nicht den Versuch gemacht zu haben, durch archivalische
Forschungen seine Studien zu vertiefen; viel neues hätte er allerdings
auch kaum bringen können, höchstens die Kenntniss einzelner Punkte hätte
sieh dadurch erweitem lassen. Es ist überhaupt bei der Lückenhaftigkeit
des Quellenmaterials nicht leicht, die unklaren Verhältnisse der vielbewegten
und dabei an leitenden, zielbewussten Ideen der handelnden Personen
armen Zeit von 1319 — 1323 darzustellen, da gleichzeitig an den ver-
schiedensten Orten Ereignisse und Verhandlungen zu berücksichtigen sind«
die bald ganz unabhängig von einander verliefen, bald sich gegenseitig
beeinflussten. Besonders wichtig für den ganzen Zeitabschnitt war die
Stellungnahme Herzog Budolfs I. von Sachsen, anfangs als Vormund der
Agnes, Waidemars Wittwe, und des jungen Markgrafen Heinrich, schliess-
lich als Hauptprätendent selbst. S. meint (S. 14, 15), mit Agnes habe
Budolf sich überwerfen, da er bei der Vormundschaft nur seinen eignen
Vortheil gesucht habe, eine Behauptung, die an sich nicht unwahrschein-
lich ist, für die aber Beweise fehlen; denn ob seine Gesinnung bei der
Mitnennung seines Mündels ehrlich oder trügerisch war, können wir nicht
wissen; dass er aber ihren Namen in niederlausitzischen Urkunden von
vornherein ausliess, war ganz in der Ordnung, denn hier hatte Agnes
keinerlei Herrschaftsansprüche, da die Lausitz nicht zu ihrem Leibgedinge
gehörte. Unter den Gründen, die die Durchführung des Verkaufes der
Lausitz durch Landgraf Diezmann an Burchard von Magdeburg vereitelten
(S. 39 f.), war die versagte Zustimmung Friedrichs des Freidigen nicht
mit anzuführen, denn Friedrich hat thatsächlich seine Einwilligung ur-
kundlich erklärt, s. Worbs Inventarium dipL Lusatiae inferioris Nr. 321«
Für die Schilderung der meisanisch-magdeburgischen Verhandlungen von
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literatar. 147
1321 h&tten die Originale des Yeriarags im dresdner Hauptstaatsarehiv
und Weimarer Gesammtarchiy ihm sowohl das richtige Datum des 22. Ok-
tobers 1321, wie auch weitere Angaben geliefert ^). Erzbischof Borchards
Feindsohaffc ist übrigens S. 7 1 überschfttzt, er war der unter den Gegnern
dee wittelsbadiisehen Markgrafen, der trotz aller Feindseligkeit der Ge-
sinnung wegen seiner eigenen Fehden am wenigsten zu einem wirklich
thfttigen, nachhaltigen Vorgehen beflüiigt war. Auch dass seine Partei-
ni^me gegen Ludwig wesentlich mit zu seinem Untergang beigetragen
haben sollte (S. 75), ist zweifelhaft; sein Streit mit seinen Unterthanen
ging auf andere Grande zurück und nur sehr nebensttchlich dürfte für
diese Widersacher, die ihn schliesslich yemichteten, die Hinneigung zu
dem Brandenburger in Betracht gekonmien sein.
Die Arbeitsweise des Verfassers ist gewissenhaft ^), sein Urtheil ruhig,
und obwohl die Arbeit als bedeutsamere Leistung auf dem noch spftrlich
genug angebauten Felde der märkischen Geschichtsforschung des 14. Jahr-
hunderts nicht zu bezeichnen ist, so ist sie immerhin eine brauchbare
Prüfdng und bequeme Zusammenfassung dessen, was bisher über die
Festsetzung der Witteisbacher in Brandenburg bekannt ist
Dresden. Wold. Lippert.
Eichard Jahr, Die Wahl Ürban VI. 1378. (Hallische Bei-
trage zur Geschichtsforschung, herausgegeben von Theodor Lindner.
Heft IL) Halle, Kämmerer 1892. 94 S.
Die Wahl ürban VI. bildet den Ausgangspunkt des grossen abend-
ländischen Schismas und ist daher schon oft behandelt worden. Es handelt
sich um die Giltigkeit oder TJngiltigkeit dieser Wahl. Der beste Beweis
für die Giltigkeit derselben ist die unbestrittene Anerkennung ürban VL
in der zunächst folgenden Zeit. Beinahe ein halbes Jahr yerstrieh bis
zur Wahl des Gegenpapstes, Clemens VU. (8. April — 20. September).
Die Giltigkeit der Wahl wird heute auch allgemein anerkannt; nur Souchon
bestreitet dieselbe. Auch Jahr konunt zu dem Resultate, dass die Wahl
ürbans eine giltige gewesen sei. Der Verf. stützt sich hauptsächlich auf
die Ton Gayet über das grosse Schisma yeröffentlichten Actenstücke und'
behandelt den Gegenstand in vier Abschnitten. Im ersten werden die
Quellen und die einschlägige Literatur recht eingehend behandelt; im
zweiten werden die Vorbereitungen zur Wahl, im dritten die Wahl selbst mit
den tumuLtuarischen Vorgängen, im vierten endlich die der Wahl unmit-
telbar folgenden Dinge geschildert Jahr sucht, wie mir scheint, mit
Glück darzuthun, dass die stärkste Partei unter den Cardinälen, die limu-
sinische, den Eizbischof yon Bari schon früher ftir den päpstlichen Stuhl
^) Burchards Urkunde und die ZuBÜmmungsurkunde des magdeburger Dom-
kapitels 8. unter den Beilagen meines Buches »Wettiner und Wittelsbacher, so*
wie die Niederlausitz im 14. Jahrhundert« (Dresden 1894) S. 220 f. Nr. 3 und 4,
und dazu S. 11—16 und 312.
*) Einige kleine Flüchtigkeiten wären bei genauerer Durchsicht zu vermeiden
gewesen, wie S. «S5 Edelweiss statt Edelmann, mehrfach (8. 32, 43) Mühlberg
statt Mühldorf, S. 54 der Herzog von Habsburg statt Oesterreich ; auch die Con-
suln Ton Berlin und Beeskow 8. 75, 78 sähe man lieber als Rathsherm oder
Bathmannen auftreten.
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t4f{ Literatur. '
in Ansffielit genommen habe, da keine Hoffiinng yorbanden war einen, d^
Ihrigen zum Papste zu machen (S. 42 ff.). Dies ist ohne Zweifel der Kern-
punkt der Abhandlung.
Dass von Seite des römischen. Volkes ein Druck auf die Oardinäle
ausgeübt wurde, ist unzweifelhaft und wird auch Ton Jahr öfters betont;
immerhin hätte derselbe aber eingehender gewürdigt werden sollen. Wenn
auch »die Aufstellung des betreffenden Candidaten eine von äusseren Ver-
hältnissen gänzlich unbeeinflusste * war (8. 87)» so kann man dasselbe
doch von der Wahl selbst nicht sagen.
Im Uebrigen stellt der Verfasser den yerwickelten Vorgang in klarer
Weise dar.
Melk. 0. Holzer.
Nicoladoni^ Dr. Alezander, Johannes Bfinderlin Ton
Linz und die oberösterreichischen Täufergemeinden in
den Jahren 1526—1531. Berlin, 1893» Gärtners Verlagsbuchh., 8.,
VI. n. 314 S.
Der Verfasser will den Leser mit einem Manne bekannt mach^i, »der
die. radicalsten religiösen Grundsätze seiner Zeit in sich aufgenommen und
zu einem Systen auszubilden versucht hat«. Obwohl ausglich selbst
Anhänger der Lehren Luthers wendet sich Bünderlin doch von dem ge-
waltigen Beformator ab, dessen Kampfweise ihm anstössig schien. Darauf
deutet eine Aeusserung Bünderlins hin, dass das Beich Gottes nicht bloss
durch Schimpfereien begründet werde. Bünderlin predigt Tolerahz und
das Evangelium des Geistes. Er ist für den innerlichen aus dem Grunde
des Herzens kommenden Gottesdienst, der keiner äusserlicheu Zeichen,
keiner Ceremonien, keines Sakramentes und keiner Kirche bedarf. Bün-
derlins Gott ist der Gott der Mystiker, ein transcendentaler Gott, : den
man nicht mit den Sinnen erschauen, mit ()em Verstände er&ssen, der
sich aber der Intuition, dem innersten Herzensgefühl, der frommen sehn-:
süchtigen Betrachtung offenbart. Die Ideen Bünderlin? wurden erst da-
4urch zu einer das ganze Geistesleben der deutschen Nation beachtenden
Wirksamkeit gebracht, dass die mit dem Humanismus zu neuem Leben
erwachte neuplatonische Philosophie sich ihrer bemächtigte. Eine Reihe
genial veranlagter Geister, ^ so Sebastian Frank und Theophrastus Paracelsus
nahmen sie in ihr theologisch philosophisches System auf. Insbesondere
4er, in der Bünderlinischen Lehre liegende mysteriöse Zug war es, deac
diese Theosopheu anregte und von ihne|i bei Darstellung der tiefsten
Mysterien verwertet wurde. Unter ihren Händen ist die Mystik der
Heilswabrheiten zur pantheistischen Weltanschauung geworden und hat
«Is solche der Philosophie der Benaissance in Deutschland ihr Gepräge
aufgedrückt.
Was den Lebenslauf Bünderlins betrifft, so können wir an der Hand
der'quellenmässigen Forschung darthun, dass er nicht auf Rosen gebettet
war. Von Geburt ein Oberösterreicher wird er 1515 an der Universität
zu Wien immatriculirt und metamorphosirt sich dort vom einfachen Wun-
derl zum vornehm klingenden Bünderlinus. . Nach seinen Studien scheint
er sich seinem Heimatlande zugewendet zu haben. Dort treffen wir ih^
als Prädicanten im Dienste des Herrn Bartholomäus von Starhemb^.
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literatai. 149
l£26'lä8st et sich in Angsbnrg tanfen und' zwei JaBre spftier trefieninr
ihn in Nikolsborg. 1529 sucht er das Befugiiua aller flüchtigen Sektirer,
die Stadt Strassbnrg auf. Hier sagt er sich yom Tänferthnm los und er
beginnt zu Schriftstellern. Aber seine Schriften werden als gottlos be-
zeichnet und die Strassburger Polizeibehörde confiscirt dieselben. Bünder-
Hns Standpunkt entfernt sich weit YOm l%uferthum, vom Lehrgebäude der
katholischen Kirche und yon den Ansichten Luthers und Zwingiis, es ist
daher begreiflich, dass er eine bestgehasste Pers(ynlichkeit war und yon
allen Sdten heftige Angriffe zu erdulden hatte. Bünderlin wendet sich
1530 nach Constanz, aber auch dort war seines Bleibens nicht, da Deco-
lampadius gegen ihn und seine Schriften auftrat. Er ergreift neuerdings
den Wanderstab. Wohin er sich gewendet hat, ist nicht genau belegt
Muthmasslich hat Bünderlin in, Lützen 1533 d6n Tod aller Ketzer .ge-
funden.
Die äussere Ausstattung des Buches ist eine geflQlige. Der Abdruck
des »Anhanges* Iftsst Einiges zu wünschen übrig. Der Anhang besteht
ans Aktenstücken, welche aus Archiven zu Wien, Nürnberg, Steyer, Frei-
stadt und Innsbruck zusammengeholt worden sind. Die Afbeit darf als
eine lückenf&Uende und dankenswerthe bezeichnet werden.
Graz« Theod. Unger.
Manfred Mayer, Leben, Jsleinere Werke und Brief-
wechsel des Dr. Wiguleus Hundt. Ein Beitrag zur Geschichte
Bayerns im XVL Jahrhundert. Innsbruck 1892, VIII und 320 S. 8^-
Wiguleus Hundt nimmt in der bairischen Historiographie ungefthr
die Stelle des Wolfgang Lazius in der österreichischen ein, den er jedoch
namentlich durch seine politische Thätigkeit überragt. Insbesondere diese
ist es auch, worüber M. die Selbstbiographie Hundts und mehrere spätere
eben&lls ungemein dürftige Lebensbeschreibungen wesentlich erweiternd
heue Au&chlüsse bietet; er stellt fest, dass Hundt 1540 — 1548 und
1552 — 1576 dem Hofrathe zu München als Mitglied, 1576 — 1583 als
Präsident angehörte, während derselbe 1537 — 1539 als Beohtslehrer an
der Uniyersität Ingolstadt und 1548 — 1551 als Assessor des Beichskammer-
gerichtes zu Speier wirkte. Hundts Antheilnahme an der Berufung der
Jesuiten nach Ingolstadt, an mehreren Reichstagen, so auch dem Augs-
burger (1555) und an zahlreichen Kreistagen wird auf Grundlage theil-
«weise noch ungedruckten Materials erörteit, desgleichen werden seine Ab-
stammung und Pamilienyerhältnisse ausführlich besprochen und seine
Adels-Linie bis zu deren Aussterben (1668) yerfolgt. .
Hundts Bedeutung als Geschichtschreiber bemüht sich M. insbeson-
dere gegen Wegeies Ausfährungen in der »Geschichte der deutsehen
Historiographie« zu yertheidigen und bespricht die einzelnen Werke des-
selben in keineswegs systematischer Anordnung. Die Bemerkungen über
,die Mettopolis Salisburgensis bilden, da M. keine Handschrift kennt, we-
sentlich eine Aufzählung der Drucke und Fortsetzungen; genaue Quellen-
Kachweise sowie eine eingehende kritische Würdigung sind hier ebenso-
wenig geboteti als bei den übrigen besprochenen Werken; bezüglich der
^Sntötehtingszeit kommt hidr M. über yage Yermuthungen nicht hiliaus.
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150 literatnr.
Für das bairisohe »Stammenbnch« weist M. 156d als Ehtstehimgsbegbm
nach and zählt eine Beibe Ton Handschriften auf (S. 104 spricht IL von
29 Hs. der k. b. Hof- und Staais-Bibliothek, führt jedoch thats&ohlioh
nur 27 an), hat aber bei Besprechung der Drucke das alphabetische Re-
gister zum Stammenbuche im Jahrbuche der k^ k. herddisohen GeselL-
schaft Adler zu Wien» 1883 S. 31 — 36 übersehen und die in einem
Ingolstädter Prospecte des Jahres 1728 gegebenen Ausführungen über den
Umfang dieses Werkes yollstftndig misyerstanden (8. lOO). M. bespricht
femer Hundts bairische und pfälzische Genealogie, deren Handschriften
und Drucke; er lehnt sich namentlich bezüglich der Angaben über die
Handschriften im wesentlichen an Bockingers Abhandlung »Ueber ältere
Arbeiten zur bairischen und pfälzischen Geschichte* (Abh. d. h. GL d. k. b.
Ak. d. W. XY. 8. 221—225), deren 68. Abschnitt (8. 226.) jedoch c^enbar
übersehen wurde, der Angaben über eine Hs. des 16. Jahrh. enthält, die
identisch sein dürfte mit der yon M. (8. 109) erwähnten ehemals Ebner-
schen Hs. 62 zu Nürnberg, über deren jetziges Schicksal M. nichts angeben
zu können behauptet. Auch übersah M. bei Beschreibung der yon ihm
selbst mit 40 Fol. abgedruckten Hs. 424 des 8taats-Archiys zu München
einen Nachtrag Bockingers, der den Umfang der Hs., die nach M.*s Aus-
führungen nur 32 Fol. enthalten könnte, richtig stellt Die Handschriften-
benützung für die Ausgabe dürfte demnach keine ganz yollständige ge-
wesen sein.
Da die Genealogie bis 1574 reicht, ist M.*s Angabe, dass Hundt diese
Arbeit um 1573 yollendet zu haben scheine (8. 106), ebenso auffällig als
belanglos. Zum Schlüsse bespricht M. noch die sogenannte Hundtsche
Landtafel und einige kleinere yon ihm herrührende und ihm irrthümlich
zugeschriebene Werke.
Mehr als die Hälfte der Arbeit M.'s machen die Beilagen aus, als w^che
sich ausser dem erwähnten Prospecte und der bereits 1781 yerhältnismässig
gut gedruckten bairisch-pfälzischen Genealogie, ein Auszug eines Gutachtens
Hundts über die Präcedenz Baiems yor Oesterreich (s. Bockinger, a. a. 0. 8. 277),
eine (Genealogie der Freyberg zu Aschau und als wichtigster und interessantester
Theil Hundts Correspondenz finden, 79 Briefe yon und an Hundt, welche
zwar »mit möglichster palaeographischer Treue* abgedruckt sind, deren
Benützung jedoch durch zahlreiche üngenauigkeiten in Interpunction und
Wiedergabe wesentlich erschwert wird, so findet sich z. B. 8. 237 wie,
wol statt wiewol, 8. 306 quasi statt qua, si, 8. 227 ynnd schidlichen
statt unnderschidlichen, 8. 232 und 236 forthen statt forchen, 8. 242,
Z. 3 mir statt nur, 8. 258 Erpochen statt erprochen, 8. 262 wil £EM}hen
statt yilfachen, 8. 270 porrupando wohl statt praeoccupando, 8. 288 der
unyerständliche 8atz »Videt mihi mala e minime nolis, 8ayit JUatio*.
Der Benützung ebenso wenig forderlich ist die ganz prindplose Beihenfolge
der Briefe; eine doch unbedingt gebotene chronologische Ordnung wäre
allerdings schwierig gewesen, da die Auflösung der Daten keineswegs
yollkommenen gelungen ist: N. 37 ist nicht yom 5.» sondern 25. Mars,
N. 38. nicht yom 23. sodem 24, März, 63. yom g. und nicht 15. März,
K. 41 ist nach dem 28. Juni 1570 geschrieben, die postscripta des
Briefes N. 44 y. 24. Juli 1570 sind doch wohl nicht yom 23. Juli datirt»
N. 13, dessen undatirtes Concept zwischen 16. und 20. Febr. 1657 zu
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LRwratar. 151
«otsen ist, sdieint nach S. 225 nicht expedirt worden %a sein. Besonders
k&bn ist die Auflösung des Datums des Briefes N. 73» »pridie idibns
Maihiae^ (!), woxa M. bemerkt »Mathias fiült auf den 24. Februar, somit
ist der Brief 7om 12. Februar datirt^ w&hrend es sieh doch nur nm die
Iden des Min oder Mai handeln kann.
Angaben über die bereits gedruckten Briefs Hundts wttren in die
Oorrespoadenz einzufügen und die auf die Ingc^iftdter Uniyersitftt bezüg-
lichen Akten des Archiv-Conservatoriums sowie insbesonders HS. 2205a
^ler Hof- und Btaata-Bibliotb^ zu München heranzuziehen gewesra.
Zu den zahlreichen Anmerkungen, welche M. den abgedruckten Texten
beifügte, sei nur bemerkt, dass der S. 167 l) erbrachte Nachweis, dass
König Albrecht II. keinen Sohn Otto gehabt habe, zwar richtig aber auch
überflüssig ist, da es sich dortselbst um Albrecht L beziehungsweise dessen
Sohn Otto handelt, und dass der S. 183, 8) erwähnte Erzbischof Boprecbt
Ycm Köln, ein Enkel König Buprechts, nicht 1363 sondern 1480 ge-
storben ist
Wien. V. v. Hofmann-Wellenho£
P. Laurentius Wintera, Geschiclite der protestantisclien
Bewegunrg in Braunau. Prag 1894. Dominicus. (IV, 74, 29 S.
gr. 4.)
Diese Arbeit, welche aus dem 31. und 32. Jahrgange der »Mitthei-
lungen des Vereines für (beschichte der Deutschen in Böhmen« besonders
abgedruckt worden ist, yerdient in hohem Grade die Beachtung derjenigen,
welche sich mit der Vorgeschichte des dreissigjährigen Krieges beschtf-
tigen, zu dem ja gerade die Vorgänge in Braunau theüweise Anlass ge-
^geben haben. Der Verf., ein Priester des Benedictinerstiftes Braunau, hat
manche ungedruckte Quellen benützt, welche auf die Streitigkeiten der
protestantischen Bürger mit deip dortigen Abte helleres Licht werfen.
Wien. A. Hub er.
Struck, Dr. Walter, Die Schlacht bei Nördlingen im
Jahre 1634. Stralsund, 1893. (4 Bl. 106 S. gr.)
Wfthread bisher Schüler G. Droysen's mit Vorliebe einzelne Ereig-
nisse besonders Schlachten des dreissigjährigen Krieges zum Gegenstuide
ihrer Forschung gemacht haben, hat jetzt ein Schüler yon Lenz eine der
icdgenreichsten Schladiten dieses Krieges einer eingehenden Untersuchung
imtenK^en. Zwar ist dies schon früher wiederholt geschehen (auch
Droysen hat in seinem »Bernhard von Weimar* eine weitlftufige Schilde-
rung der Schlacht gegeben) aber eine neue Prüfung der Quellen und
auf Grund derselben eine neue Darstellung war doch nicht überflüssig,
ipeü die Ansichten über den Werth der Quellen bisher weit auseinander
giengen.
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152 literator.
In dieser Beziehung dürfte nun der Yio^rE .dorohaas das Bi6litige ge-
troffen haben. Es scheint doch selbstrerständlich, dasd in erster Linie
4ie Berichte der beiden feindlichen Heerführer, also hier des Königs Fer-
dinand nnd des Feldmarschalls Hom, (nach München wurde mündlich be-
richtet) zu berücksichtigen sind and dass, soweit diese übereinstimmen
oder sich wmiigstens nicht widersprechen, andere Qaellen nur subsidiarisch
•herangezogen werden können. Dies ist der leitende (^tssichtsponkt des
Verfassers, wfthrend Droysen hauptsfichlich dem 1884 yon Weinitz heraus-
gegebenen Schlachtbericht Don Diego's gefolgt ist, welcher zwar im Ge-
folge des spanischen Infanten, aber kein Soldat gewesen ist und sich vor
allem die Verherrlichung der Spanier zur Aufgabe gesetzt hat
Stimmen wir mit den methodischen Anschauungen des Verf. durchaus
überein, so können wir freilich seine Arbeit auch nicht ganz befriedigend
finden. Eine Hauptaufgabe des Darstellers einer Schlacht ist doch die
Feststellung des Erftfbeyerhältnisses beider Heere. Dies hat aber der Verf.
ganz unterlassen und nur zerstreute Notizen hierüber gegeben. Wer sich
über diese wichtige Frage unterrichten wiU, muss andere Darstellungen
oder die Quellen selbst nachsehen. Auch die beigegebene Karte yon Nörd-
lingen und Umgegend zeichnet sich nicht durch Deutlichkeit aus, ja ent-
hftlt nicht einmal das ganze Schlachtfeld, indem sie sich nach Osten zu
wenig weit ausdehnt.
Wien. A- Hub^r,
Thüna L. Frhr. v., Die Würzburger Hilfstruppen im
Dienste Oesterreichs 1756—1763. VIII u. 257 S. S». Würzburg
Adalbert Stuber 1893.
Die yorliegende Arbeit ist aus Nachforschungen heryorgewachsen,
welche zunächst durch familiengeschichtliches Interesse — zwei der Vor-
fahren des Verfassers waren am siebenjährigen Kriege betheiligt — an-
geregt wurden. Allmählich, im Verlaufe der Arbeit, wurde der ursprüng-
liche, beschränkte Plan zu einer Geschichte der Truppentheile erweitert,
die der Bischof yon Würzburg wtiirend des siebenjährigen Krieges in*s
Feld stellte.
Die Kriegsereignisse, an welchen die beiden würzburgischen Begi-
menter betheiligt waren, sind meist yon geringer allgemeiner Bedeutung,
sie bieten yorwiegend nur localgeschichtliches Interesse. Der wenig be-
langreiche Sto£f hat an dem Ver£ einen ebenso anspruchslosen wie fleissigen
Darsteller gefunden. Er hat umfangreiche archiyalische Studien gemacht
und eine Menge handschriftlichen Materiales gesammelt, an der Hand
dessen er nun die yerschiedenen Schicksale der würzburgischen Truppen
während des Krieges yerfolgt. Gegenüber der Fülle des archiyalischen
Materiales yermisst man bei dem Verf., der dasselbe möglichst zur Geltung
zu bringen sucht, yiel&ch den sicheren Blick fär die Auswahl des Wesent-
lichen. Die Darstellung wird allzusehr yon dem Wortlaut der einzelnen
Akten getragen und yerliert sich oft in ganz belanglose Details. Sehr
häufig hätte der Verf. auf wörtliche Wiedergabe yerschiedener Stücke in^
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. Literatar. *1^
Texte yemohten ' können, irsB der TerstSndlichkeit keinea^egs- Gintrag
gethan, der Darstellitng überhaupt aber nur genützt Mtte. Von eiae^
kritiadien Sichtung der ihrem Werthe nach so yersohiedenen Quellen iat
leider so gnt wie nichts zu merken, ein Mangel, der insbesondere docb
recht unangenehm fühlbar wird, wo es sich bei Widersprächen und Dif-
ferenzen in den benützten Berichten um ein bestimmtes ürtheil handell
Man Tgl. %. B. die Behandlung des Gefechtes bei. Strehla Yom 20. Aug.
1760 (S. 123 ff.). Die Darstellung selbst ist manchmal recht ungelenk
und kaum danach angethan^ für den sprOden Stoff Interesse zu wecken.
Nichtsdestoweniger darf aber das Yorliegende Buch als .bine reicht Terr
dienstliche Unternehmung bezeichnet werden. Man wird auch für die wissen-
sdiaftliohe Behandlung der Zeitverhältnisse aus der fleissigen Zusammeiit-
stellung eines reichen Materiales mancherlei interessante Daten, schöpfen
können. Insbesonders erfährt die Geschichte der Beichsamiee, in deräa
Reihen die Würzburger vielfach fochten, damit eine er&euliche Berei-
cherung. Die Thätigkeit des österreichischen Staatsrathes v. Bori6, deiti
die Vermittlung zwischen dem Wiener Hofe und Würzburg zufiel, weist
einzelne bemerkenswerthe Momente auf, auch auf die Persönlichkeit deä
Prinzen von Hüdburghausen, des unglückseligen Führers der Beichstruppen,
&üt manch* interessantes Streiflicht.
Bezüglich der im Anhange gedruckten Stücke wftre die Anwendung
der für die Herausgabe neuzeitlicher Akten nunmehr gang und gäben
Methode erwünscht gewesen, da die Beibehaltung der durch die Hand-
schriften gebotenen Orthographie nur störend wirken kann.
Wien. A. Dopsch,
Denkwürdigkeiten von Heinrich und Amalie von Be-
guelin aus den. Jahren 1807 — 1813, nebst Briefen von Gneisenau
und Hardenberg. Her. von Adolf Ernst, Professor an der königl.
technischen Hochschule in Stuttgart. Mit dem Bildniss von Amalie von
B^rnelin. Berlin, Veirlag von Julius Springer. 1892 XI nr. 292 S. 8^.
Die beiden Persönlichkeiten, deren Aufzeichnungen über eine bewegte^
folgenschwere Zeit den Kern des Buches bilden, sind der . preu^sisohe
geheime Staatsrath Heinrich von Beguelin, ältester Sohn des 1743 in
Preussen untergebrachten Schweizer Patrizier? Niklas Beguelins, Legations-
sekretärs, Prinzenerziehers und schliesslich Direktors der Berliner Akademie
d. W. (t 1789), — und seine zweite Frau Amalie geb. Gramer, Tochter des
Hofraths Gramer zu Glogau (s. 15. Mai 1798).
Heinrich von B., geb. zu Berlin 8. Aug. 1765, hatte in Königsberg
(1783 — 85) studiert und 1789 als Assessor beim Accise- und Zolldepar-
tement dee Generaldirektoriums eine Laufbahn betreten, die ihn als geh.
Kriegs- und Domänenrath und Mitglied des General-, Accise-, ZoU^
Handlungs- und Fabriken-Departements s. 1804 mit dem Minister Stein
in engere Beziehungen brachte. Schon 1804 zum geh. Ober^-Finanzratk
befördert, gehörte B. zu den Yertrauensmäunem Steins, der ihn besonders
ndt Arbeiten über Landesstatistik nebenher beschäftigte und dem Kriegsrath
Krug zur Seite, an die Spitze des statistischen Bureaus stellte; Staatgr .
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154 Lheratar.
und Yolkswirthschftfblibhe Anfsfttze (s. 1797) bezengen die geistige Bdhrig-
keit des Tielbesohftftigten Beamten, dessen ersten Sohn ans zweiter Ehe
Hinister Stein und Gneisenan ans der Tanfe hoben. Mit btcterem war
schon 1803 das Ehepaar BegneHn bekannt geworden, nnd es entwickelte
sich seit 1807 ein sehr inniges Frenndschaftsverhftltniss. 1806 übor-
.siedelte B. mit der Begiernngsmasdiine nach Ostpreossen. ] 807, 4. Jinner
folgte die Entlassung Steins, 11. April die Ernennung GUieisenaos zum
Kommandanten yon Eolberg. Von da ab bieten die Briefe Gneisenans an
B. eine sehr willkommene Nebenqnelle der Zeitgeschichte. Im JaH 1807
kam Stein wieder zurück, R wurde sein Generalsekretttr, yoU Begdlstening
f&r den gewaltigen Mann. Doch musste er es erleben, dass bei musr
Beförderung der geh. Ober-Finanzrath Beyer bevorzugt wurde, und so
verzichtete B. auf deaa. EOnigsberger Posten und schied halb freiwillig ans
dem Staatsdienste, nicht ohne davon finanziell empfindlieh getroffion zu
werden. Erst die Uebemahme des Staatskanzleramtes durch Hardenberg
(7. Juni 1810) brachte B. wieder in den Staatsdienst als Mitglied der
neugeschaffenen Finanz-Beform-Kommission zurück. Mit dem Auftrage, die
Zahlungsbedingungen der vom Despoten Frankreichs Preuseen aufgelasteten
Eriagskontribution an Ort xmd Stelle tu verhandeln, begab sich B. Sept.
1810 nach Paris, und dahin folgte ihm auch Anf. Januar 1811 seine
Gattin. Hier gehörte der wackere Sonderling, Graf Gustav Sichlabrendorf^
zu den Befreundeten der Beguelins. Im Februar verliessen dann beide
Gatten die Weltstadt an der Seine. Gneisenaus und Hardenbergs Eone-
epondenz beweist, wie niAe beiden Frau v. B. stand und von üaten als
Patriotin geachtet ward.
1812 E. lan. ging B. zur Abschliessung der Eontributionsverhand-
lung abermals nach Paris ab. Seine Sendung war ehrenvoll, aber schwierig,
itfit Gneisenau, dem entrüsteten Gegner der franzQsisch-preussiachen Con-
vention, wurde Beguelin, trotz seiner Achtung vor dem Charakter des
Genannten, gespannt, — Amalie v. B. blieb mit ihm, als Gn. nach Eng-
land abgieng, in Eorrespondenz, und die Briefe, die sie dorther empfing,
sind willkommene Situations- und Stimmungsbilder. 1812 (Sept.) wurde
Beguelin in das französische Hauptquartier zu Wilna entboten, von wo
er 30. Januar 1813 zurückkehrte, um sich mit neuen Auftrt&gen nadi Paris
zu begeben. Um diese Zeit war Gneisenau, aus England heimgekommen,
und begab sich »von den Segenswünschen der treuen Freundin begleitet *,
zum Blücherschen Eorps. 6. Mai war B. wieder aus Frankreich zurückgekom-
men und blieb dann im Ministerium. 1814 begleitete er den Staat^dcander zum
Wiener Eongresse, 1815 war er in NeuchAtel thätig, wurde dann €9ief-
präsident der zweiten Abtheihmg der Ober-Beohnungskammer (l816) und
erlag 7. Okt. 1818 einem Schlaganüdle. — Seine Frau, an Geist und
Energie den Gatten überragend, blieb als Witwe mit drei Söhnen nnd drei
Töchtern in beschränkten Yerhttltnissen zurück und erlebte so manches
harten Schicksalsschlag. Eörperlich leidend, aber gebtig frisch und stark
im Dulden schloss die merkwürdige Frau mit 71 Jahren (1849, 20. JaH)
ihr Dasein.
Der Hanpttheil des Buches (S. 105 — 292) enthüt 1. die Denkwär^
digkeiten von Heinrich von Beguelin (S. 105 — 196) und von
Amalie (l99 — 292). Jene bieten eine warm empfundene Cftianikteriti&k
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Literatar, 155
■des Fhr. v. Stein, und eine sehr yielaeitige ErOrteniBg der Sabhlage yom
Tilfliter Frieden bis zum Scbluss des J. 1808» worin die Finanzfrage die
Hauptrolle spielt, und werden von Briefen Begaelins an seine Frau aus
den J. 1807 — 12 begleitet. — Die Derkwürdigkeiten Amaliens
Y. B. bestehen aus Tagebüchern, die auszugsweise für die^ Jahre 1810 —
1816 vorliegen und naibantlich die Pariaer Zastünde und die Zeit des
Befr^ungskrieges 1813 beleuchten. Von besonderen Interesse ist die
Charakteristik Gneisenaus und Hardenbergs. Da zeigt sieb am
besten die feinfühlige und scharfblickende Frau. Jedenfalls müssen wir
dem Herausgeber xmd Biographen dankbar sein, der diese Denkwürdig*
keiten, von Drojsen, Delbrück und Lehmann bereits in Stich*
proben benützt und geschätzt, den Geschichtsfreunden ersehbss und mund-
gerecht machte.
Denn es spricht zu uns nicht blos eine Frau von Herz und Geist,
die sich inmitten grosser Verhältnisse und hervorragender Persönlichkeiten
bewegte, viel erlebte und nicht wenig das mit beweglichem Auge erkannte,
was unter der Oberfläche der Ereignisse sich abspielte, sondern ein edles,
gemüthvolles, für das Gute begeistertes Weib, — das seine Tagebuch-
auszüge für die J. 1810 — 13 mit den schlichten und um so mehr über-
zeugenden Worten einleitet: »Weit entfernt zu glauben, dass meine An-
sichten und XJrtheile stets richtig gewesen seien, gebe ich gern zu, dass
ich, wie andere, irren konnte, und Beschränktheit des Geistes, Mangel
an Er&hrung und Menschenkenntniss den Gesichtspunkt wohl verrückten,
aus welchem ich alles hätte beurtheilen kOnnen und sollen. Welcher
wahrhaft aufrichtige Mensch wird wohl behaupten, nie sich getäuscht, nie
thöricht gehandelt zu haben? Aber wenn man nach 10 bis 20 Jahren
Gefühle und Handlungen betrachtet, wo Buhe und Wahrheit jede Leiden-
schaftlichkeit verdrängt hat, und man seit dann noch der Meinung ist,
dass es ganz so war, wie man es damals beschrieb, so kann man, wenn
man sonst wahrhaftig ist, der Darstellung trauen, wie ich glaube.
Ich weiss dass diese Hefte wohl geringen Werth ausser dem der
Wahrheit haben, allein sie sind für mich eine Beschäftigung, um die
Leiden des Körpers darüber zu vergessen und finden vielleicht noch später
einiges Interesse. Es ist mein Abschied für diese Welt
Es schien mir immer leichter, eigenes Glück, als das anderer aa&
Spiel zu setzen, und nur da, wo Männer wie Gneisenau und Beguelin mir
begreiflich machtai, dass man um das Wohl oder Wehe von Tausenden,
JODL der Gerechtigkeit einer guten Sache willen nicht alle schonen könne,
ergriff mich mit allen geistigen Kräften, mit Begeisterung und heisser
Yaierlandsliebe das, was so viele wirksam und erfolgreidi durchführten.
Ist man selbst durchdrungen von eine Sadie und fem von allem eigenen
Yortheil, dann spricht man auch mit Kraft, Gott giebt die Worte ein, und
sie dringen von Herzen zum Herzen, beleben und überzeugen. Hätte loh
niebts als eine einfache^ gute Hausfrau und Mutter sein wollen, hätte ich
gewnsst und bedacht, dass man nie unbeschädigt, vollends als Frau, in
die Sp^ehen des Schidcsalsrades eingreift, so hätte ich, wenn auch ge-
tlUischt in mandien meiner Hoffnungen, wie dies Tausenden geschieht, wenn
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.10!6 .Literatur.
/su^h Diobt'ganK -olme Stürme, doch' Mel nüiigei^ Baretts Lebem gehen
i Qraz. , Krone«.
Dr. Ph-ilipp von Worndle zu Adelsfried und Weierburg,
l^oler Schützenmajor und Landsturmhauptmann. Ein Lebensbild aus
der Kriegsgeschichte Tirols. Zumeist nach urkundlichen Quellen bear-
beitet und mit Unterstützung der Leogesellschaft herausgegeben von
Heinrich von Wörndle. Brizen. Verlag der Buchhandlung des
kath.-polit. Pressvöreines 1899, 206 SS. 8.
Zu den Persönlichkeiten, deren Name mit der Geschichte der tiroli-
'Schen Landesvertheidigung s. 1791 und mit der Tiroler Frage 1809 bis
1814 innig verknüpft bleibt, zählt Philipp von Wörndle. Sein Enkel hat
ihm ein biographisches Denkmal zugedacht und es weder an Umsicht und
Fleiss in der Beschaffung des bezüglichen gedruckten und handschrift-
lichen Materials für seine Arbeit noch an Wärme und Pietät in der Ge-
staltung des Lebens- und Zeitbildes fehlen lassen.
Der erzählende Text gliedert sich in .6 Hauptstücke. Zunächst sind
es »die Jugendjahre* Wömdles und sein »Eintritt in das öffentliche
Leben«; sein »erstes Kriegsjahr* (1795 — 1796). Uann kommt »das Sturm-
jahr« 1797 zur Behandlung, Wörndle s. 1788 einer der zwölf tirolischen
Dicasterialadvokaten, ein Jahr zuvor bereits verehelicht und Vater von
4 Söhnen, befehligte den nordtirolischen Landsturm den 2. April 1797
bei Spinges und hatte einen wesentlichen Antheil an dem blutigen Ge-
winne dieses Kampftages, worüber seine eigene Belation vorliegt. »Frie-
denszeit und neue Kriegsjahre 1798 — 1800*, wie das dritte Kapitel über-
schrieben ist, führen uns Wörndle als Erben des adeligen Ansitzes Weier-
burg, ausgezeichnet durch die grosse landschaftliche EhrenmedaiUe für
seine Verdienste als Vaterlandsvertheidiger , und neuerdings als solchen
rührig in der Eigenschaft eines Musterungskommissärs und Landsturm-
kommandanten im Oberen Innthal vor, der, mit dem Majortitel entlohnt,
aber in seiner Bewerbung um eine staatliche Anstellung minder glücklich,
auch im Jahre 1800 für die Landes vertheidigung herangezogen wird. »Die
Jahre 1801 — 1808 und das Buhmesjahr 1809* verzeichnen einerseits
manche Enttäuschungen Wömdles, andererseits dessen Thätigkeit als Unter-
Intendant filr das Pustei*thal und die Betheiligüng Wömdles an dem wech-
selvollem Gange der Ereignisse bis zu der ernsten Krise nach der Schlacht
bei Wagram und Hofers verzweifeltem Schlussunternehmen, das Wörndle
gleich andern Patrioten lebhaft beklagte. Das Verhängnis des Landes riss
auch ihn ins Unglück. General Wrede liess seine Rechtfertigung nicht
gelten und verfügte die Beschlagnahme seines ganzen Vermögens und die
Sperrung der Advokaturskanzlei Wömdles. Das nächste Hauptstück »Aus-
wanderung nach Oest erreich 1810 — 1812*, zeigt ihn in hartem Kampfe
um eine neue Existenz, nach langem Zuwarten, bevor er die Genehmigung
der bairischen Regierung, auswandern zu dürfen erlangte. Schliesslich wird
ihm die Anstellung als überzähliger Landrath bei den Landrechten in
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Literatur. 1571
Linz zu theiL Der Eintritt Oesterreichs in den Befreiungskriege gegen
Napoleon fuhrt Wömdlea »Bückkehr nach Tirol* (1813) herbei. Als Lan-
deskonunissär Boechmann zugewiesen, sollte Wömdle bald die leidige Er-
fehrnng machen, dass <ler genannte Vertrauensmann des Kaisers , der die
Begierung über sein Bftnkespiel und Streberthum auf Kosten Erzherzogs
Johanns und namentlich zu Schaden Hormajrs, geschickt zu täuschen ver-
stand, dem fremden Verdienste nicht hold war und jedem, der ihm nicht
zusagte, seinen GtoU wirksam nachtrug. Das bekam auch Wömdle zu
▼corkosten, ^a Boschmann sichs in den Kopf setzte, den ihm unbequemen
Landsmann zur Bückkehr auf den Linzer Dienstposten zu zwingen, und,
da Wörndle im ünterlande bleiben wollte, seine Entlassung aus ksiser*
liehen Diensten herbeizuführen. Dazu kam es auch. Wömdle verbrachte
seine »letzi;en Lebensjahre« (1814 — 1818) im harten Bingen um seine
weitere Existenz. Lange währte es, bis er seine Behabilitimng und zwar
als wirklicher Landrath in Linz durchsetzte. Neuerdinga musste ei, ge-
üiennt von den Seinen, ausserhalb des Vaterlandes dienen, und nur einer
seiner Söhne war beim Ableben des 63jährigen Manlies (2. August 1*818)
anwesiBud. Sein- Vdierland ehrte ihn auf- der 1884 im Oktober' zu Inns-'
brück errichteten Gedenktafel, welche die wackeren Kämpfer von Spingea
verewigt. Dem Texte sind XXV Beilagen und ein willkommenes Begister
beigefügt Für die G^eschichte der Landesvertheidigung Tirols s. 1797,
für die Wechseliälle des Jahres 1809 und far die Phasen der Tiroler
Frage 1813 — 1816 finden sich manche gehaltvolle Beiträge, die dem Le^
bensbilde auch den zeitgeschichtlichen Untergrund bieten. Der Verfasser
hat mit grosser Sorget gearbeitet und lässt nirgends Buhe und Mass-'
halten im ürtheil vermissen, wie warm er auch die Sache des Örossvaters^
vertritt. Für die engeren Beziehungen Wömdles zu Hormayr, dem — -
bei allen Charakterschwächen — das Becht zur Klage über sein Marty-
rium als Haupttheilnehmer am geheimen Befreiungsplane von 1813 nicht
abgesprochen werden kann, hätte Beferent noch mehr erwartet, da Wömdle
zu den Vertrauensmännern und Korrespondenten Hormajrs zählte und an^
Boschmann den gemeinsamen Antogonisten besass. Das'Bucb bereichert
die Literatur zur Oesehiehte Tirols 1797^—1816 in willkommener Weise.
Graz. "Krone».
Die historische periodische Literatur Böhmens,
Mährens und Schlesiens. 1893.
BShmen.
h Die Publieationen der k. böhm. Gösellschäft der Wissen*
Schäften.
S 1 1 z u n g s b e r i c ^ t e der k. böhm. Gesellschaft der Wi^sei^chaften.;
C0Ul9se für FhilP90p)det Geschichte und Philologie (Vöstnikikral. öeska
qpble&äo^tiv nänk.. Tfida ftlosoficko-historioko-ja^kezpytna). *- -^ - •
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X58 Literatur.
Fr, Prusik, PreSpurslrf sloTnik latinako-desk^ i pomSr J6ho k Bö-
hemariu ak Nomenclatoru. (Das Pressbarger latein.-bOhm. Wör-
terbuch und sein YeTbältnis zum Bohemarias and zum
Nomenciator). — Ant. Bezek, Dya pfispöyky, k d^inim 8elsk;fch
boiü^ a selsk^ho poddanstyi y XYII. stoleti (Zwei Beitrftge zur Ge-
schichte der Bauernkriege und der bäuerlichen Unter-
thänigkeit im 17. Jhd.). Ueber die Bauemunruhen im J. 1628 be-
sitzen wir einen Bericht des Hauptmannes auf den Tr&a*8chen Gütern,
Heinrich Gustos, der, wiewohl zeitlich und örtlich auf den Au&tand im
J. 1628 im Königgrätzer Kreis beschränkt, Einblick auch in die tieferen
Motiye der Bewegung bietet, sowie einen wertvollen Bericht. in Pedinas un-
gedrucktem II. Bd. des Itars Morayiae. Femer yerfiisste zwischen den
J. 1654 — 58, wahrscheinlich 1657 o. 1658 der Jesuit de la Haye, Beicht-
yater des Grafen Wilhelm Lamboj »Considerationes«, aus denen wir sehr
wichtige Nachrichten über die grausame Behandlung der Unterthanen er-
fahren. Das Original dieser Denkschrift, womit la Haje eine Besserung
der Verhältnisse beim Grafen durchsetzen wollte, befindet sich im Staats-
arch. in Wien. Im Anschlüsse an diese Abhandlung bietet Bezek biogra-
phische Nachrichten über de la Haye. — Ant. Bezek, Tak zyan4 »Idea
gubemationis ecclesiasticae ^ z öasu fijgrdinila Harraoha. (Die sogenannte
Idea etc. aus der Zeit des Xard. Harrach.) Enthälf, seinem
Titel, wie der Verf. heryorhebt, wenig entsprechend, eine Anklage gegen
den Kardinal, der mit dem Jesuitenorden in niohtfreundschaftlichem Ver-
hältnis Qtand. Die »Idea* entstand im J. 1653. Das Mss. in der BibL
Chigi in Bom. — Ferd. Tadra, Kniha protokolü auditorft pape2sk^ch
z konce 14. stoleti. (Ein Protokollbuch der päpstlichen Audi-
toren aus dem Ende des 14. Jhd.). kvB einem in der Prager Ka^
pitelbibliothek befindlichen Originalprotokoll der » Audientia causarum
oontradictarum* oder späteren »BotaBomana*, publioirt T. nach einer kurzen
Einleitung über die Bedeutung dieses Bandes acht auf Böhmen bezügliche
Streitfälle. Der Papierband ist 1390 — 97 geschrieben xmd behandelt An-
gelegenheiten aus den zwei letzten Jahrzehnten des 14. Jhd. — Adalbert
Noy4£ek, Vemeschriften aus dem Egerer Archiy, Wiewohl
Böhmen laut der goldenen Bulle yon fremder Jurisdiction, also auch yon
den Vemgerichten ausgenommen war, yersuchten yerschiedene Freigrafen
und Freistühle auch Eger und Elbogen trotz ihrer Priyilegien im 15. Jhd.
zu yerfolgen. Beweis dafär eine Anzahl Urkunden aus dem Egerer Archiy,
die aber alle erkennen lassen, dass der Streitfall gar nicht yor das Veme-
gericht gehörte, das abgesehen yon der örtlichen Beschränkung nur bei
Bechtsyerweigerung einzugreifen befugt war.. — Ferd. Tadra, Listaf
yefejn^ho not4fe ye XIV. stoleti (Briefsammlung eines öffent-
lichen Notars im 14. Jhd.). Die Hs. IV. A. 5. der Plrager üniy.
bibL enthält ausser dem »Libellus ordinis iudiciarii« eines ungenannten
Verfassers und der »Cancellaria officialis Sauden Olomueensis* ein Formel-
buch, dessen 1. Theil Urkunden aus der Zeit der Erzbischöfe Amost yon
Pardubitz und Johann 06ko yon Vlaäim enthält, während der zweite solche
aus der Zeit Erzb. Johanns yon Jenstein in sich fasst. Besonders die
Briefe der 2. Abtheilung sind nicht als Formeln, sondern mit Namen und
Zeitangaben erhalten. Dem Inhalte nach betreffen sie meist geistlioh»
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litentor. 159
Standesangelegenlieiten, Tomehmlkh kireUiehe Beneficien. ^eben einer
genauereA InhaltBangabe bietet der Her. aas dem 2. Theil in vollstttndigem
Abdmck 71 Briefe, einige nndatirt, die anderen e. 1360 — 82 umflassend.
— Josef Kalousek, 0 Hrdliökovi rokopian^ kronice klaätera Tfeboosk^ko
(üeber Hrdliöka's handschriftliche Chronik des Klosters
zu Wittingau). Hrdl., ein Mitglied des Klosters und nach dessen Auf-
hebung 1786 zuerst Pfarrer in Wittingau, dann Abt des Cistercienser-
Kloet^rs in Hohenfurt (1787 — 90), lebte zuletzt bis 1811 in Budweis^ wo
er 1798 den »liber memorabiliumc des Klosters Wittingau beendete, das
1387 von den Herren yon Bosenberg gegründei worden war. Die latei-
nisch geschrieboie Chronik enthält in ihrem 2. Theil 1631 — 1785 beach-
tenswerthe Mittheilungen über die grossen Abgaben und Steuern, sowie über,
die Verbrennung von ketzerischen Büchern im J. 1740 durch die Jesuiten.
In der Chronik ist auch eine kurze Geschichte des Klosters Borovanj
(Forbes) enthalten. — Aug. Sedldöek, 0 hubeni lidu a vypdleni veamc
y» 15. stoleti (Ueber Verheerungen und Einäscherungen von
Dörfern im 15. Jhd.). Aus den Eintragungen der Landtafel haupt-.
sftchlich, die für Böhmen mit wenigen Ueberresten erst seit 1511 erhalten;
ist, lassen sich zum Theile noch die wüst und yerödet liegenden Dörfer
und Ortschaften feststellen; doch erkennt man, dass dieselben in früherer
Zeit noch bei weitem zahlreicher gewesen sind. Nach den ungemein ge-
nauen Zusammenstellungen des Verf. ergibt sich, dass das am sftärksten
hdmgesuchte Gebiet der Pilsnerkieis war, dann der Saazer, Leit-
meritzer und Bonzlauer. Auch im Osten zeigen sich grössere und kleinere
Verwüstungsstrecken, die zum Theil auf die Ungamzüge unter Mathias
Corvinus zurückzuführen sind, theils aber schon in den inneren Kämpfen
zur Husitenzeit ihren Ursprung haben. Am mindesten scheint Südböhmen
gelitten zu haben. Die Arbeit gewährt einen klaren belehrenden Einblick
in die B<^weren Schäden, die Böhmen durch die Kriege des 15. Jhd. er-
litten hat. — Jos. Teige, ZprdTa 0 pramenech dejin kUdtera Hradiätskeho
u Olomouce a2 do r. 1300. Vgl. die Besprechung oben S. 144 f. — A.
Bybicka, Dodavkj k rozprav^ 0 kn£2ich Chrudlmsk^ch (Nachtrag
zur Abhandlung über die Geistlickeit von Chrudim). Vg).
SB. der böhm. Gesellsohaft. 1891. S. 288.
Evkgq Tom an 9 Idtemi Pam^tky, duch a ppyaha zii2koYa (Der
schriftliche Nachlass, der Geist und Charakter Zi2kas).
Der Verl, der sich vielfach mit der Geschichte ^i2kas beschäftigt hat;
bietet im ersten Theil dieser Abhandlung eine Uebersicht des »literarischen
Nachlasses c Zi2kas; es ist sehr wenig: einige Briefe yon Zi2ka, Urkunden,
in denen er als Zeuge erscheint, das Kriegslied ^i2ka8, im ganzen 20
Nummern; obwohl die Stücke zumeist bekannt und gedruckt sind, fügt
T. eingehende kritische Untersuchungen über Zeit und Inhalt einiger Ur-
kunden beL Der zweite Theil bildet eine panegyrische CSiiarakterschilde-
nmg des Husitenhelden, den T. für einen »Demokraten im edelsten Sinne
des Wortes* ansieht Die Arbeit ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur
Geechichte der Husitenkriege, abgesehen von dem Standpunkt des Verf. —
Joaef Emier, Diplomatdf kl4dtera blahoslayen^ pannj Marie i^eholnlch
kanoyiilku Hdu sy. Augustina y. Boudnici (Diplomatar des Marien-^
kloaters A^ugustinerordens in Baudnitz). Die Hs. im Saud-
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IgQl Literatur.
nitzer ArcW gehOri dem zweiten Viertel des 15. JhcL. an» enth&It die
Gründongsurkonde und^e auf die Gründung bezüglichen Bestätigongen,
femer kgl. Urkunden von Johann, Karl IV. und Wenzel IV. über Besitz
und Freiheiten des Klosters nnd Privatnrknnden über Kftufe und andere
G^chftfte. Die 36 Urkunden des Diplomatars werden theils vollinhaltlich,
theils im Bögest mitgetheilt.
II. Die Publicationen der k. böhm. Akademie der WisBen-
Bchaften.
1. Bc^zprayj öesk^ akademie (Abhandlungen der böhm.
Akademie). U. Jahrg.
TVant. M a r e § , öesk^ sklo, pi^spövky k döjin4m jeho tf2 do konce X YIÜY.
stoletf'(Das böhmische Glas, Beiträge zu dessen Geschichte bis zum
£nde des 18. JlEih!rhunderts). Defr erste Theil behandelt die ältesten Nach«
richten Über die Glasfabrication im 14., 15. und 16. Jahrh.; der zweite
Theil sodann die GlasÄibrication in den yerschiedenen Hütten Böhmens
bis zum 18. Jhd- Neben dieser eingehenden Darstellung folgen zahlreiche,
urkundliche Beilagen, zahlreiche Glashüttenrechnungen, Glassortenaufzeich-
nungen, Lohnlisten, Inventare etc. — Konstantin Jire6ek, Poselstvi
republiky Dubrovniok^ k cisjrfovnö KateHnS IL v 1. 1771 — 76 (Gesandt-
schaft der tte|>ublik Bagusa an die Kaiserin Katharina U.
fn den j. 1771—^5). Wie der Verf. in der Vorrede bemerkt, beschränkt
er sich nicht auf die im Titel angefahrte Zeitperiode, sondern greift bis
1683 zurück und führt die Geschichte bis zum Ende' der Bepublik 1808
(resp; 181.5). .—^ (Die 2. Hälfte des .2. Theils yon B. Biegers, Zftzeni
kr^jsk^ r Cech4ch, war mir nicht zugänglich.)
2. Vöstnik teskS akademie cisafe Frantidka-Josefa pro yddy,
SloveEfnosi a umSnl (Anzeiger der böhm. E. Franz- Josef- Akademie
füi: Wissenschaft, Literatur und Kunst). Redigirt von Josef Solin.
IL Jahrgang. 1893-
Wir haben daraus nur einige wenige wissenschaftliche Berichte zu
erwähnen r J. L. Pl£, Ze studijni cestj po museich (Von einer Stu-
dienreise dur^h die Museen). 8. 17 — 21, 49 — 56. Bericht über
die archäologischen und ptaehistorischen Sammlungen in Brünuy Olmütz,
Krakau, in einigen Städten Busslands und Preussens, in Pressburg und
Breslau. — Josef Braniä, Struöna zprdva o posavadnim jeho zkoum4ni
umSleck^h pam4tek Y ji2nich Öechäch (Kurzer Bericht über dessen
bisherige Erforschung der Eunstdenkmäler im südlichen
Böhmen). 8. ' ^ß-^— 62. Neben einer Anzahl kleiner Denkmäler aus
verschiedenen Zeitaltem werden hier besprochen die Kirche Johanns des
Tädfers in Neuhaus, bei welcher er drei Bauperioden unterscheidet, Kirche
und Kloster von Groldenkron. — Ladislaus KliÖman, Zprdva o oestS po
knihoyndch y Bakousku a N^mecku . . . za üöelem baddnl o pfedchudcich
Husov^ch a hnuti husitsk^m vübec (Beiseberioht über Forschun-
gen in österr. und deutschen Bibliotheken betreffs der
Vorgänger von Hus und der husitischen B^weg-ung im
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Literatur. 101
allgemeinen). S. 63 — 75. Handschriftliche Nachrichten über die
Werke dee Eonrad Waldhaoser, Miliö y. Eremsier, Jan St^kna, Stephan
P^eoz, Mathias ▼. Janov ; in der Krakauer Univ. bibl. befindet sich über-
dies ein Theil der Bibliothek des Magisters Jan Stikna.
3. Historick^ Archiv (Historisches Archiv).
Als erster Theil erschien Ferdinand Tadra, Soudni akta konsistofe
Pra2sk4 (Acta indiciaria consistorii Pragensis). I. Theil. Vgl.
die Anzeige von Mareä in Mitth. des Instituts 14, S. 673.
4. Sbirka pramenAv ku poznanlliteramiho 2ivota v Öech^h,
na Moravi a v Slezsku (Sammlung von Quellen zur Kenntnis
des literarischen Lebens in Böhmen, Mähren und Schle-
sien). II. Gruppe: Correspondenzen und fremdsprachige Quellen.
I. Bd. List4r Bohuslava Hasi^insköho z Lobkovic (DieCorrespon-
denz des Bohuslav Hassenstein von Lobkowitz) neu geordnet,
ergftnzt und mit Anmerkungen versehen von Josef Truhldf. 1893. 245 S.
Die Sammlung enthält 199 Briefe in drei Abtheilungen geordnet: 1. Da-
tirte Schreiben (167), 2. undatirte Sdireiben (26), 3. auf Bohuslav be-
zügliche, nach seinem Tode geschriebene Briefe. Mit Ausnahme einer böh-
mischen Uebersetzung sind alle Briefe lateinisch, 172 davon stammen von
Bohuslav, 27 vertheilen sich auf Schott, Schlechta, Yictorin, Balby, Adel-
mann, Stum, Ulrich von Preundsberg, Pollich von Meilerstatt, Augustin
von Olmütz, Sigmund von Lobkowitz. Bohuslav v. Lobkowitz war, wie
wir aus der Einleitung entnehmen, einer der hervorragendsten Humanisten
aus Böhmen, geb. 1460 oder 1461, gest. 1510. Er studirte in Italien,
lebte spftter mit Unterbrechungen in Böhmen auf seinen Gütern, spielte
z^tweiÜg am Hofe Wladislaws eine Bolle, sollte einmal zum Bischof von
Olmütz ernannt werden und hatte zweimal Aussichten auf den Breslauer
Bischofsstuhl. Die Briefe, deren erste Ausgabe 1562 — 1570 Thomas Mitis
besorgte, bieten auch für die Zeitgeschichte Interesse. Die Ausgabe ist
mit ausserordentlichem Fleiss und grösster Sorgfalt gemacht.
IIL Mittheilungen des Vereines für Geschichte der
Deutschen in Böhmen, ßedigirt von G. Biermann u. W. Hieke,
Jahrgang XXXI (1892—1893).
L. Schlesinger, Eine Erbtheilungs- und Erbfolgeord-
nungsurkunde Kaiser Karls IV. S. 1 — 13. Die wichtige Urkunde
(datirt Prag, 1376, Dezember 21) fand sich in einem fast gleichzeitigen
Saazer Formelbuch und scheint die Lücko auszufüllen, die man bisher be-
züglich der einzelnen Verfügungen K. Karls IV. über die Theilung seiner
Länder empfunden hat. — P. Laurenz Wintera, Geschichte der pro-
testantischen Bewegung in Braunau. S. 13 — 42, 103 — 128,
237 — 262. Vgl. oben S. 151 die Anzeige von A. Huber. — H. Gradl,
Aus dem Egerer Archive. Beiträge zur Geschichte Böhmens und
des Beiches unter Karl, Wenzel und Sigmund. S. 42 — 53 (Fortsetzung).
Nr. 72 — 82. Für die Hussitenkriege wichtige Schreiben zumeist an den
JütthefluDgen XYI. ^^ (^ T
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162 Literatar.
Bath Yoa Eger aus den J. 1420 — 1432; darunter eines von E. Sigmund,
1429, Juni 24 Pressburg; ein zweites von Friedrich und Sigmund Mkgr.
Y. Meissen 1429, Okt 30. Die Bemerkungen am Schlüsse der einzelnen
Urkunden ersetzen leider nicht ein wenn auch noch so kurzes Regest —
W. Majer, Eine unechte Urkunde im Eladrauer Stadtar-
chive. S. 53 — 63. Es soll eine auf das J. 1197 zurückdatirte Fälschung
der echten Urkunde König Wenzels I. für die Benediktinerabtei Kladrau
sein, wobei aber der Name des Ausstellers (statt Wenzel- Wladislaw), des
Empfängers (statt Abt Begner-Berthold) und des Notars (statt Johannes-
Wilhelm) wie es scheint richtig geändert wurden. Der Herausgeber fol-
gert daraus die Existenz eines bisher unbekannten Abtes Berthold II. in
der Zeit zwischen 1189 — 1201. — Eudolf Müller, Die Bau- und
Grabdenkmale der Salhausen im ElbethaL S. 64 — 74. Be-
sprochen werden die Kirche im Orte Schwaden, deren Chor aus dem
14. Jahrhundert stammt, und Grabsteine saec. XVI. — B. Huyer, Die
Budweis-Linzer Pferdeeisenbahn« S. 75 — 92, 157 — 183. Der
älteste Schienenweg in Oesterreioh, seit 1828 in BentLtzung. — Max von
Wulf, Zahlen der hussitisehen Heere. S. 92 — 99. Ein ileissiger,
aber undankbarer Versuch aus allen uns überlieferten Nachrichten sowohl
für die erste Periode 1419—1424, als für die zweite 1424—1434 die
Durchschnittshöhe der yerschiedenen böhmischen Heere zu bestimmen. So-
wohl das Waisenheer als das der Taboriten soll etwa 5000 Mann betragen
haben, davon 10 Procent Reiterei. — Josef Grunzel, Ueber die
deutschen Stadtrechte Böhmens und Mährens. S. 129 — 145,
263 — 280 (Fortsetzung). Der zweite Theil dieser Arbeit behandelt die
»Innere Bechtsgeschichte < : die städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit,
Entwicklung und Zusammensetzung der städtischen Behörden, das Straf-
recht. — J. M. Klimesch, Die ältesten Sitze der Harracher.
S. 145 — 157. In dieser Fortsetzung werden besprochen Michnitz, Hfeben
und Nespoding (Mezipotoöi). — F. Menöik, Ueber Kilian Brust-
fleck. S. 183 — 189. Aus dem Krummauer Archiv wird eine Bittschrift des-
selben an den Fürsten von Eggenberg, in dessen Diensten die Theater-
truppe stand, der Brustfleck angehörte, und aus dem Harrachschen Archiv
in Wien ein von B. verfasstes Gelegenheitsgedicht mitgetheilt. — Raimund
F. Kaindl, Ueber die angebliche Vielweiberei bei den alten
Böhmen. S. 189 — 196. Der Ver&sser bestreitet unter abermaliger Prü-
fung der darauf bezüglichen Quellenstellen, dass bei den alten Böhmen
Vielweiberei bestanden habe. — Val. Schmidt, Eine unbekannte
Urkunde für Peter von Bosenberg. S. 197 — 198. Das Regest
dieser in der Stiftsbibliothek von Hohenfurtb befindlichen Urkunde lautet:
N. V. Bemhardsihal, seine Hausfrau Judith und ihre Erben verkaufen an
P. V. Rosenberg einen Weingarten, den sie von Dietrich von Wolkersdorf
zu Lehen hatten. 1329. — L. Schlesinger, Die Gründung von
Karlsbad. S. 199 — 223. Im Anschluss an den genauen Wortlaut der
endlich aufgefundenen Urkunde K. Johanns vom 19. März 1325, womach
er 16 Lahne im Elbogener Thiergarten — es ist „der spätere Kern des
alten Karlsbader Stadtgutes*^ — an Cojata von Otnawitz verleiht, und
Karls IV. Privileg für Karlsbad vom 14. August 1370, neben d^m aber
ein früheres anzunehmen ist, mit welchem Karl den Karlsbadem die Dörfer,
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Xiiteratur. 163
Thiergarten und Tr^chwitz schenkte, versucht der Verfasser das »Warrun
und Wann* der Gründung der Stadt £. zu erforschen. In letzterer Be*
Ziehung grenzt Schlesinger den Zeitraum auf die Jahre 1347 — 1350 ein
and weist sogar nicht unwahrsdieinlich 1349 als das vermuthliche Grün-
dnngsjahr nach. Die eigentliche Ausgestaltung des Ortes geschah erst
durch die Verleihung des Elhogner Stadtrechtes in dem Privileg vom
14. August 1370. — Julius Lippert, Ueher den historischen
Werth der Bezeichnungen „2upan'' und „2upa<' in der böh-
mischen Geschichtsschreibung. 8. 223 — 237. Erst durch Palacky
und Schafiürik ist der Ausdruck 2upa für den altslavischen Gau (provincia,
districtus) und 2upan für den Vorsteher desselben eingeführt worden. In
den siebziger Jahren entspann sich unter den öechischen Gelehrten ein
Streit über dies^ Deutung des Wortes, allein trotz der berechtigten Zweifel
an der Identität dieser Begriffe haben sich diese Termini in der öechi-
schen und in der deutschen Geschichtsschreibung ziemlich fest eingebür-
gert Das Woi-t 2upa hat nicht nur das irüher im Böhmischen für Gau
gebrauchte Wort „kraj" verdrängt, sondern man spricht allgemein von der
altböhmischen Zupaneiverfassung. Indem Lippert diese Frage wieder auf-
nimmt, versucht er nachzuweisen, dass, was, Böhmen betrifft;, speziell in
jener kurzen Zeitperiode, da das Wort ^upan in den Urkunden Böhmens
vorkommt (c. 20mal von 1187 — 1310) sich mit demselben kein Beamtentitel
verbindet, sondern dass dasselbe in weiterer Entwicklung aus der ursprüng-
lichen Bedeutung »eines Familienvorstandes der alten Hausgenossenschaft <
eine Kategorie der Bevölkerung, „die Landherren im weitesten Sinne des
Wortes" bezeichnet. Die Fälle aber, wo Zupan sich vorfindet (Ende
des 13. und im 14. Jahrh.) lassen erkennen, dass sich damit bloss der
Begriff „Herrschaft, Herrschaftgerechtsame, Dominium" verbindet, nie aber
irgend welche Beziehung auf ein Landgebiet gemeint sein kann; vielmehr
stehen sich in mehreren Beispielen 2upa und provincia direct gegenüber.
Von der Urkunde in den Monseschen Fragmenten, wo von einer „supa
Olomutici" die Bede ist, wird als einer Fälschung mit Becht abgesehen. —
G. Er. Pazaurek, Beiträge zu einer Geschichte der Musik in
Böhmen. S. 280 — 293< Diese erste Abth. behandelt „die Musiker am
Hofe E. Budolfs IL*' und »»die Kirchenmusik der Bürgerkreise", womit die
Entstehung und Ausbildung der Gesellschaft der sogenannten Literaten
in Zusammenhang steht, deren sich im 15. Jahrhundert in Böhmen eine
grosse Zahl nachweisen lässt. — Adolf Hauffen, Trost im Podagra.
Ein Beitrag zur Literaturgeschichte Böhmens im 16. und 17. Jahrhundert.
S. 293 — 296. — A. Wiedemann, Zur Kriegskunst derHusiten.
8. 297 — 298. Eine kurze Anzeige der von Berthelet in den Annales de
Chimie et de Physique 6. 8er. XXIV, p. 433 veröffentlichten Abbildungen
von Kriegswerkzeug wahrscheinlich aus der Husitenzeit in einer Münchner
Ha. (Lat. 197). — G. Biermann, Christian B. d*Elvert. S. 299
— 305. Eine biographische Skizze anlässlich des 90. Geburtstages des
bekannten mährischen Geschichtsforschers. — Josef Neuwirth, Der
Baubeginn der Frohnleichnams- und Barbarakirche in
Kuttenberg. S. 306 — 341. Der Verfasser begründet in eingehender
Weise gegen Branid, dass die Gründungszeit dieses Baues von Peter Parier
nicht in und vor das Jahr 1384, sondern frühestens 1388 gehört. —
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Xg4 Literatur.
A. Bachmann, Der Vertrag yon Wilemow (26. Febroar 1469) nnd
seine Bedeutung. S. 342 — 358. Der Verfasser schildert zunächst die po-
litischen Verhältnisse und die Lage der beiden Parteien bei K. Mathias
Terfrühtem Einfall in Böhmen zu Beginn des Jahres 1469, bespricht so-
dann die Motive, die Mathias sowohl als Georg Podiebrad zu dem so über-
raschenden Vertrag von Wilemow veranlassten und beleuchtet kritisch die
verschiedenen einander so schroff entgegenstehenden Berichte über die da-
selbst getroffenen Vereinbarungen. Trotzdem nun dieselben nicht in Er-
füllung gingen und der Krieg noch im Sommer desselben Jahres wieder
losbrach, war der Vertrag und die Aussöhnung der beiden Könige fQr den
Fortgang der Ereignisse von grösster Bedeutung. Die veränderte Beichs-
politik der Häuser Baiem, Brandenburg und Sachsen, die Wahl Mathias*
zum böhmischen Könige, die Schwenkung des Kaisers Friedrich zu Georg
finden allein durch diesen Vertrag ihre Erklärung« — Ottocar Weber,
Der Zolltarif für Böhmen vom Jahre 1737. S. 358 — 396. Es ist
der erste ausfuhrliche Zolltarif für Böhmen, der hier ungemein genau und
eingehend analysirt und kritisch beleuchtet wird. — Gustav 0. Laube,
Der Grabstein der Sabina von Wrzesowitz auf der Burg zu
Graupen. S. 396 — 400. — Ausserdem bietet diese Zeitschrift ausführ-
liche literarische Beilagen mit eingehenden Becensionen und Bücherschau.
IV. Fublicationen des böhmischen Museums.
Öasopis musea krälovstvi öeskeho (Böhmische Musealzeit-
schrift) Bedakt.: Ant. Truhläf. Jahrg. 67.
Jahresbericht S. 1 — 45. — Zikmund Winter, Pfepych umileck^ho
prümislu o mSSiansk^ch domech XVI. vöku. (Kunstgewerblicher
Luxus in den Bürgerhäusern des 16. Jahrhunderts). S. 46
— 104. Auf reichhaltigem archivalischem Material beruhende eingehende
Schilderung der zu gewöhnlichem und besserem Gebrauche im Haushalt
vorkommenden Gegenstände des Kunstgewerbes an Edel- und Unedelme-
tallen, Thon, Krystall, Glas etc. in Böhmen in der genannten Periode. —
Karel Kadlec, Po£4tk7 prava autorsk^ho. (Die Anfänge des Autor-
rechts). S. 105 — 132. 341—380. 560 — 587. Nach einer Einleitung
über da<* antike und mittelalterliche Buchwesen zur Erklärung, dass in
diesen Zeiten ein eigentliches Autorrecht sich nicht ausbilden konnte, da
dies erst mit der Vervielfältigung der Bücher durch den Druck zusam-
menhängt, werden die Keime des Autorrechts, die Privilegien der Verleger
gegen Nachdruck in den einzelnen Ländern, Frankreich, England, Deutsch-
land, Oesterreich, verfolgt. — J. V. Prdäek, Cesta Kriötofa Haranta z
Pol2ic a vyznam jeji pro historick^ pozndni zemi vjchodnich. (Die Heise
des Christof Harant v. Pol2iee und ihre Bedeutung für die
historische Kenntnis der östlichen Länder). S. 132 — 157.
381 — 395. Harant (1621 hingerichtet) unternahm 1598 mit Hermann
öemin v. Chud^nic eine Beise nach Palästina und Egypten (Sinai) und
machte auf derselben werthvoUe Aufzeichnungen. — Fr. X. Prusfk, 0
püvod6 öeskeho zlomku Evangeiia sv. Jana (Ueber den Ursprung des
böhmischen Fragmentes des Johannesevangeliums). S. 158
— 170. 395 — 407. Eingehende Untersuchung über diese Fälschung
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Literatur. 165
Hankaa. — Chronologiclrf pfeUed spisA Jaroalava Yrchlick^bo. (Ohron.
üebersicht der Schriften Jar. Vrchlick^s) 1874—1892. S. 170
— 176. — Nikterö listj z korrespondence Jana Kolldra v letecb 1816
-*— 1851. (Einige Briefe aus der Correspondenz Johann Eol-
lars ans den Jahren 1816 — 1851). S. 176 — 211. — Hugo Töman,
Ndkter^ zpriyy o pomSru Jana Zi2kj k Pra2aniim. (Einige Nachrichten
über Johann !^i2ka8 Verhältnis zu den Pragern.) S. 212 — 224.
Der YerfE^sser sucht die Glaubwürdigkeit zweier Nachrichten, von denen
sich die eine bei Zacharias Theobald (saec. 17), die andere bei Baibin
findet und die beide einigermassen durch Angaben bei Eneaa Sylvius ge-
stützt werden, zu erweisen. Sie würden Zi^kas feindliche Gesinnung gegen
die Prager im Jahre 1422 bezeugen. — Ign. B. Madek, Pfisp^yky k
obi'anä rukopisu Kralodvorskeho. (Beiträge zur Vertheidigung der
Eöniginhofer Hs.). S. 225 — 246. Es handelt sich hiebei hauptsächlich
um die sogenannten Blattstreifen, die von Blatt 1 und 2 allein übrig
sind und bezüglich derer Grebauer annimmt, dass aus den darauf befind-
liehen Schrifiüberresten sich ergebe, dass sie keineswegs von einst voll
beschriebenen Blättern herrühren, sondern vom Fälscher in diesem defecten
Zustande mit einzelnen Worten und Wortfragmenten beschrieben wurden,
um den Schein der Echtheit hervorzurufen. — A. Patera, Desatero
käzanie bo2ie. (Die zehn Gebote Gottes.) S. 246 — 247. Ein Frag-
ment des altbOhmischen Gredichtes aus einer Handschrift der Universitäts-
bibliothek in Prag (saec. 14). — Otakar G. Paroubek, DvS pisne o
selskem povstani r. 1775. (Zwei Gedichte über den Bauernauf-
atand des Jahres 1775). S. 248 — 257. Die Gedichte resp. Lieder
sind zeitgenössisch, das eine wahrscheinlich von Jifi (Georg) Paroubek
zwischen 1786 und 1791» das andere von F. J. Vaväk, Bichter in Milöic (geb.
1741, gest. 1816) verfasst. — A. Podlaha setzt seine Ergänzungen und
Verbesserungen zur Biographie der älteren böhm. Schriftsteller und der
alteren böhm. Bibliographie fort. S. 257 — 263. — V. J. Nov4öek,
PHspÖvky k 2ivotopis&m cesk^ch spisovatel&v a k d^jinäm literaturj öeskö.
(Beiträge zur Biographie böhmischer Schriftsteller und
zur Geschichte der. böhm. Literatur). Aus dem Archiv in Kutten-
l>erg gesammelt. S. 264 — 270. — Josef Truhlaf , Klementinsk^ zlomky
sbomiku epiokych bdsni sv^tsk^ch XIY. veku. (Die Element. Frag-
mente der Sammlung weltlicher epischer Gedichte des
14. Jahrhunderts). S. 329 — 341. — J. Gebauer, Dva düvody pro
odsouzenl rukopisu Krdlov^dvorsk^ho. (Zwei Beweise für dieUn-
echtheit der Königinhofer Handschrift). S. 407—427. Eine
Erwiderung auf die oben angeführten Ausführungen Madeks. — Ign. B.
Maäek, PamS^ Pfibjslavskä XV. viku a rukopis Kralodvorsk^. (Das
Gedenkblatt von Pfibislau aus dem 15. Jahrhundert und
die Eöniginhofer Hs.) S. 428 — 449. Ein Versuch Spracheigenthüm-
Hchkeiten der E. H. durch eine alte Au&eichnung über die Gründung der
Stadt Pfibislau, die sich in dem städtischen Begisterbuch findet, zu be-
legen und zu erklären. — Jindf. Metelka, 0 desat^m zem^pisnem sjezdu v
Kömeeku. (Ueber den 10. geographischen Congress in Deutsch-
land). S. 450—465. 687 — 599. — Jos. Freilach, ZmSnilo-se klima v
dobi lustorick^? (Aenderte sich das Elima in historischer Zeit?)
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\ gß Literatur.
S. 509 — 559. — V. Kratochvll, Prlspövek tu zn^osÜ register kra-
loYsk^ch z dobj Ferdinanda I. (Beitrftge zur Kenntnis der kOnigl.
Begister aus der Zeit Ferdinands II.) S. 607 — 6^4. Beschreibung
und Besprechung der im Archiv des Ministeriums des Innern in Wien
befindlichen Hss., welche die Beihe der bisher bekannten Begisterbücher
der böhmischen Kanzlei ergänzen. Ihre Eintragungen beziehen sich nicht
auf Böhmen und Mfthren, sondern auf Schlesien, Lausitz, Meissen, Eger
und Elbogen. — V. Bezniöek, 0 pfibyslavsk^ch knlhdch purkrechtnich.
(üeber die Pfibislauer Burgrechtsbücher). S. 617—619. Be-
schreibung einer Beihe von zehn Büchern, yon denen das älteste mit Ein-
tragungen vom Jahre 1441 beginnt, das letzte solche aus dem 18. Jahrh.
enthält. Dem Inhalt nach finden sich alle möglichen Aufzeichnungen,
Käufe und Verkäufe, Privilegien, Bechtsbelehrungen (aus Iglau), Notizen
über den Thurmbau etc. Im 2. Bd. als Nr. 21 das bereits oben erwähnte
»Pfibislauer Gedenkblatt«. Es sind sog. Begisterbücher der Stadt. Sie
werden jetzt in der Bibliothek des Bezirksgerichtes aufbewahrt. — Aus-
führliche literarische Uebersichten finden sich in dieser Zeitschrift S. 270
— 315, 465—493, 619 — 647.
2. Famatky archaeologicke a mistopisn^. (Arcbäologischeund
topographische Nachrichten.) Zeitschrift der archäologischen
Commission des böhm. Museums und des histor. Vereines in Prag. Be-*
dakteur Dr. Josef Lad. Pic. XVI. Theil, Lie£ 1—5. 1893.
Die Zeitschrift enthält Abhandlungen über archäologische, kunsthisto*
rische und historische Themen, besonders reich sind die Berichte über prähi-
storische Forschungen in Böhmen. V. Schmidt, Archäologick^ y^kum
Udoli Svatojifsk^ho (Ergebnisse der archäol. Forschungen im
Georgsthal). S. 1, 57, 113, 243. Es ist das an Gräbern reiche Thal von
der Burg Libuäina bis Eralup. Damit hängt zusammen eine anthropologische
Studie von J. Matiegka, über die Schädel aus den Gräbern bei Zeleznice
(Eisenstadt). S. 29. — J. K o u 1 a , Öesk^ sklenice z dvomiho musea Vldensk^ho.
(Böhm. Gläser im Wiener Hofmuseum) S. 35. — Josef Simek,
Zpräva 0 Kutnohorskych zednlcich a kamennicich y XVT. viku (Nach-
richten über Kuttenberger Maurer und Steinmetzen im
16. Jhd.) S. 37. Es concurriren in dieser Zeit bereits zahlreiche italie-
nische Baumeister und Maurer mit den einheimischen. — F. Bareä,
Sneseni mezi jednotou Bratrskou a stranou pod oboji, je2 stalo se y ML
Boleslayi 1. 1595. (Uebereinkomioen zwischen der Brüder-
unität und den Utraquisten in Jg. Bunzlau im J. 1595). S. 42.
Die Drohung des Gutsherrn Georg y. Lobkowitz, eines eifrigen Lutheraner^,
dem »religiösen Babjlon« in Jg. Bunzlau ein Ende zu machen, yeranlasste
die Stadt, wo mehrere eyangelische Bekenntnisse neben einander existirten,
sich 1594 aus dem Unterthänigkeitsyerhälinis loszukaufen, und laut eines
im Stadtbuch eingetragenen Vertrages eine Einigung zwischen den zwei
mächtigsten Parteien herzustellen. — Josef § m o 1 1 k , Nälez Plraisk^ch
a Mldensk^ch grodu u Hlayeöniku (Fund yon Prager und Meissner
Groschen bei Hlay. im Chlumecerkreis). S. 45. Die Prager
Groschen stammen aus der Zeit Wenzels IV., Georgs Podiebrad und Wla-
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LItoratur. 167
^&Ad,Yn TL; die Meissner aas der Zeit Wilhelias n. bis Wilhelms III.
(1870 — 1482). — V. J. NovÄJek, Drobn^ zprÄTj historioW (Kleine
histor. Mittheilnngen) 8. 47» 99, 159, 323. Der Yerf. bespricht eine
Ton 1587 — 1706 (nnr 1648 fehlt) miunterbroehene Kalenderreihe, die
sich im bOhm. Landtafelamt erhalten hat. Die Kalenderreihe rfthrt zum
Tkeil aas dem Landtafel-, zum Theil aas dem Kammermeisteramt her. ^e
enthalt neben einzelnen historischen aaf die Geschiftsgebahrong bezog ha*
bende Kotizen, die zom Abdrack gelangen. — Fr. Mared, StHbmd stolice
TelöskÄ (Der silberne Sessel von Telö) S. 83. Er wnrde 1577
im Auftrag des Schlossherm Ton Tel6, Zacharias Ton Hradec, wahr-
scheinlich in Brunn hergestellt. Abbildung im Wittingauer Archiv. —
F. Barefi, Hrobka KrajifA z Krajku (Die (}ruft der Krajif von
Krajek in Jg. Bunzlau) 8. 87. — Josef dimek, 0 Kutnohorslrfch
z&me£nicich a meäfich XYI. viku (Ueber Kuttenberger Schlosser
and Schwertfeger im 17. Jhd.) 8. 89. Die Nachrichten stammen aus
dem Kuttenberger Archiv und bilden einen Beitrag zur Gkschichte der
Zünfte in Böhmen. — J. Houza, 0 nÄlezu bronzA u star^ho Byd2ova
(Ueber einen Broncefund bei Altbidschow) 8. 93. — V. Ada-
mek, Holetln, osada okresu hlinecköho (Ueber Holetin im Bezirke
Hlinsko). Betrifft; die Entwickelung der Besitzverh<nisse von H. von
1374 bis Ende des 15. Jhd. — J. Koula. Öesk^ dipy z XV. v8ka
(Böhmische Pfeile im 15. Jhd.) 8. 139. — Frant. Mared, Mate-
rialie k dijin4m umini, umöleck^ho prAmjslu a podobn^. (Materia-
lien zur Geschichte der Kunst, des Kunstgewerbes und
fthnL) 8. 141, 297. Es sind urkundliche Beiträge mit dem 15. Jhd.
beginnend, die sich auf Bauten in Böhmen und alles was damit in Zu-
sammenhang steht, beziehen. — Josef oimek, Kutnohorsk^ pflöinky k
dgjin^ iesk^ho dkolsivl (Kuttenberger Beiträge zur Geschichte
des böhmischen Schulwesens), fei. 147. Kachrichten aus dem
Kuttenb. Ai*chiv, die bis ins 14. Jhd. zurückreichen. — J. K. HraSe,
Pana Ladislava stardlho z Lobkovic a na Led^ nad Sazavou instrukci
svym poddan^m z r. 1599 (Instruction des Herrn Ladislav d. ft.
V. Lobkowitz und auf Ledeö für seine Unterthanen aus dem
J. 1599). 8. 153. Stammt aus dem Cod. XV. des Nachoder Stadtarchivs
und entiiält in 8 Punkten Verfügungen über das religiöse Leben der
Unterthanen in katholischem Sinne. Die Herrschaft Ledei, die er 1598
übernahm, war meist von Evangelischen bewohnt; Lobk. strenger Ka-
tholik. — Ed. Fiala, N41ez praehistorick^ch minci (Fund prähisto-
rischer Münzen). S. 157. Beschreibung einiger Goldmünzen aus einem
Fuitde bei Nechanic, vergleichbar den bei Podmokl und Strakonitz gefundenen.
Sie befinden sich im bOhm, Museum. — F. BareS, Zvonafi a kouvafi
mladoboleslaväti (Glocken- und Zinngiesser in Jg. Bunzlau).
B. 169. Beichhaltige Nachrichten aus dem 16. — 18. Jhd. — J. Ma-
tiegka, Lido2rontetvl v pfedhistorick^ osadi u Knovize a v pfedhistorick^
dobö Tikbec (Ueber Kannibalenthum in der prähistorischen
Ansiedlung bei Knoviz und in prähistorischer Zeit über-
haupt). S. 285. Der Verf. führt den Beweis einerseits aus dem Knochen-
befond nnd dann aus den Nachrichten in den alten Schriflstellem und in
Sagen. — J. L. Pi6, Pabdrky rukopisn^ (Nachlese zu den »Hand-
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168 Literatur.
Schriften^). liidirecter Beweis für die Echtheit der Eöniginhofer Hd«
aus alten Abbildongen (Mosaiken) nnd anderen Erinnerungen an diQ
Tartarenschlacht bei Olmütz und Hostein, sowie andererseits aus dem
Terrain der »Hruba Skala'*; auf welches sich das Gedicht »Zaboj* bezieht.
— Theodor Antl, 0 zäduänich liinich v Tifeboni (Ueber Bäder-
stiftungen in Wittingau). S. 313. BetrifPt die alte Sitte, StiffcungetL
zu errichten an G^ld und Gütern, die den Armen für den Gebrauch yon
Bädern zugute kommen sollten, wofür aber die Aimen verpflichtet werden,
für die Seelen der Wohlthäter zu beten. Genauere Nachrichten finden
sich über eine derartige Stiftung des Nicolaus Lander in der ersten Hälfte
des 15. Jbd. in Wittingau. — Ed. Fiala, Devise naSich mincovnlch
ufednikü (Die Devisen unserer Münzbeamten). S. 317. Theils
Devisen, theils Sprüche, die sich auf den Baitpfennigen der Amtspersonen
im 16. und Anfang des 17. Jhd. finden. — Earel Zamastil, Ffisp4vkj
k mistopisu krajiny IJstecke (Beiträge zur Topographie des
Aussiger Kreises), S. 319. Zumeist auf Grund des alten Aussiger
Stadtbuches. — Ausserdem finden sich »Kleine Nachrichten c S. 51» 107,
163, 326 und Literaturberichte.
V. Pr^vnik. (Der Jurist.) Hrg. von der Jurid. Vereinigung in
Frag. Red. von Oeorg Fra2ak, Jos. Stupecky und Josef TrakaL Jahr-
gang XXXII.
Diese zumeist iuridischen Fragen zugewandte Zeitschrift enthält im
ersten Hefte dieses Jhg. einen Aufsatz von Boh. Bieger, PfispSvek k
d&jindm cesk^ho kurfirstvi a arciöidnictvl (Beiträge zur Geschichte
des böhmischen Kurfürsten- und Erzmundschenkamtes).
Er behandelt den Plan der Creirung eines Erzhofmeisteramtes unter der
Kaiserin Maria Theresia, das als erstes Erzamt gelten und daher der böh-
mischen Kurwürde zufallen sollte ; dessen Schenkenamt, resp. eines der an-
deren weltlichen Kurämter, wäre dann der 1708 begründeten 9. Kur-
stimme (Braunschweig-Lüneburg, Hannover) übertragen worden. Bezüglich
dieses Tausches wandte sich K. Maria Theresia zuerst an die böhmischen
Stände, was dem Verf. den Anlass bietet zu eingehenden Erörterungen
über die Bedeutung der böhmischen Kurwürde im Anschluss an die Er-
klärungen der Kaiserin, als sie 1740 die böhmische Kurwürde ihrem
Gemahl Franz I. von Lothringen übertrug.
HShren.
I. Notizenblatt der bist. -etat. Section der k. k. mähr.
Landwirtschaftsgesellschaft. Bed. von Christian B. d'Elverb
Der Jhg. 1893 (Nr. 1 — 12) enthält von d'Elvert zunächst die
Fortsetzung Zur Alterthumskunde Mährens und Schlesiens
(vgl. Nr, 11 und 12 des Jhg. 1892). Aufzählung und Beschreibung d«
mährischen Höhlen und der darin gemachten Funde nebst genauer Inhalts-
angabe und Kritik der darauf bezüglichen Literatur. Von demselben Verf.
Oesterreichische Patente und Gesetzessammlungen mit
Beziehung auf Mähren und Schlesien (Nr. 3) und Der Be-
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literator. Jg9
gülarclerus in Mfthren und Oesterr. Schlesien (Nr. 5 — 9).
In letzterer Abhandlung wird eine chronologische Uebersicht der in beiden
Lfindem bestehenden geistUdien Ord^ geboten nebst einer Geschichte
jedes einzelnen und reichhaltigsten Literaturnachweisen. Für die Galtnr-
gesehichte des 19. Jhd. Ton Belang von demselben Verf. Das Entstehen
der QesangTereine in Oesterreich, insbesondere Mfthren
und Oesterr. Schlesien (Nr. 3). — Anton Bolleder beschliesst
den im Torigen Jhg. Nr. 7, 9 begonnenen Aufsatz über die Aufhe-
bung der Halsgerichtsbarkeit und des Magistrates in der
Stadt Odrau (Nr. 1 und 2). — P. Clemens Janetschek veröffent-
licht (Nr. 3) aus dem Archiv des Stiftes S. Thomas in Brunn einen
Brief aus dem schwedischen Feldlager vor Brunn 1645»
der von einem schwedischen OfiGcier geschrieben ist und den Eindruck wieder«»
spiegelt, den die glückliche Abwehr der Schweden von Brunn verursachte,
aucheinige Mittheilungen über die Verluste daselbst enthält. — In mehreren
Fortsetzungen (Nr. 3, 4, 10 — 12) Bilder zur Rechts- und Sitten-
geschichte der Stadt M. Trübau im 16. und 17. Jhd. wählt
Grolig aus einem reichhaltigen G^chtsbuch im Trübauer Stadtarchiv
(1550 — 1677) mehrere interessante Civil- und StrafrechtsfiLlle aus. —
Aus den Bescheidbüchem der Stadt Znaim veröffentlicht ein Ungenannter
mehrere Aktenstücke, die sich auf den Streit bezüglich der Einbeziehung
der kgL Stadt in das » Contributionsmitleid « in den J. 1667 — 8 beziehen
(Nr. 11). — Femer Hans Welzel, Beiträge zu einer Musikge-
schichte Brunns (Nr. 2), auf das Ende des 18. und das 19. Jhd.
bezügliche Nachrichten; derselbe, Städte Nordmährens im Cod.
dipl. Moraviae (Nr. 10, 12). — Kupido, Bericht über den ab-
getragenen Stadt- und Uhrthurm in Stadt Liebau. (Nr. lo).
— Lechner, Ein Bericht über die Belehnung des Olmützer
Erzb. Jakob Ernst Grafen v. Lichtenstein am 7. Oct. 1739
(Nr. ll). — Klement, Beiträge zur Kenntnis des Schul-
wesens in der k. Stadt M. Neustadt im 18. Jhd. (Nr. 12);
endlich eine statistische Arbeit: Peyscha, Sterblichkeit in den
grösseren Städten Mährens und Schlesiens im Jahre 1892.
(Nr. 12).
Selbständig herausgegeben wurden von der Histor.-stat Section im
J. 1893: Johann Loserth, Doctor Balthasar Hubmaier und
die Anfänge der Wiedertaufe in Mähren. Aus gleichzeitigen
Quellen und mit Benützung des wissenschaftlichen Nachlasses des Hof-
rathes Dr. Josef B. v. Beck. — Christian E. d'Elvert, Gedenk-
blätter zu seinem 90. Geburtstage und ein Anhang hiezu:
Zar Feier des 90. Geburtstages des k. k. Hofrathes Christian B. d* Elvert.
ErwIÜmt sei femer zur mährischen periodisch erscheinenden Geschichts-
literatur der 1893 erschienene 2. Band der Chronik der Landes-
hauptstadt Brunn, v. Dr. Gustav Trautenberger, der die Zeit
von den Luzemburgem bis auf Karl Y. umfasst.
II. Öasopis Matice Moravske. (Zeitschrift der mährischen
Matice.) Bed. V. Brandl, F. Bartoä. Hauptmitarbeiter F. Slavik, Dr. F.
Kamenicek. Jahrg. XVII.
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1 70 LiterahiT.
Josef PekÄf , Kandidatarj krdle Pfemjsla Otakara ü. na nimeck^
trän (Die Gandidaturen des K. Pfemysl Otakar II. für den
deutschen Thron). 8. 38 — 49, 131 — 140. Der Verf. ffthrt die im
▼origen Jhg. begonnene Abhandlang zu Ende und gelangt za dem Er-
gebnis, dass K. Otakar weder 1255 gegen Wilhelm y. Holland, noch 1256
gegen Alfons von Castilien und Richard y. Comwal, noch schliesslich 1273
gegen Bndolf yon Habsbnrg als Gegencandidat aufgestellt wurde, wohl
aber dass er sich 1272 — 73 selber Hoffimngen auf die deutsche Königs-
kröne gemacht habe. Bezüglich der Candidatur im J. 1255, die durch
die sog. von Bussen zuerst bekannt gemachten Gorrectoria begründet
wird, sucht P. zu erweisen, dass speciell alle auf Otakar bezüglichen
Nachrichten unrichtig und unzuyerlftssig sind, dass der Schreiber irgend
etwas yon der Theihiahme seines Königs an der Wahlbewegung in Deutsch-
land hörte und sich bei seinem beschränkten Horizont nidits linderes
denken konnte, als dass Ot. selbst der Oandidat sei. Während Otakars
Oandidatur im J. 1255 seit Bussen fast allgetnein angenommen wurde,
waren betreff jener im J. 1 256 die Ansichten yon jeher getheilt. Neu
ist Fs Vermuthung, dass die Beise des Kölner Brzbischofs nach Prag bloss
den Zweck hatte, den böhmischen König für die Oandidatur — des Staufers
Konradin zu gewinnen. Im dritten Falle stellt sich P, mit Riedel und
Palackj auf den Standpunkt, dass sowohl die Nachricht der Ann. Ottocar.
bezüglich Otakars Oandidatur, als die Angaben über Engelberts Reise nach
Prag zu yerwerfen seien. Zwar nicht aus unzweifelhafben Zeugnissen, son-
dern aus yerschiedentlichen Aeusserungen yon Persönlichkeiten, die Otakar
nahestanden und mit dessen Intention^i yertraut waren, Heinrich y. Isemia,
Gard. Simon, B. Bruno y. Olmütz, sowie aus Andeutungen in der Steir.
Reimchronik und in Seifrid Helbling sucht P. schliesslich wahrscheinlich
zu machen, dass Otakar sich diesmal persönlich um die Königskrcme
bemühi habe ^). Die ebenso eingehende wie klar disponirte Abhandlung
yerdient yoUe Beachtung, wenn auch darin yiel mit Vermuthungen und
Oombinationen operirt werden musste. — Fr. Pastrnek, Noy^ pramea
0 syat^m apoätolu sloyansk^m Qyrilloyi (Eine neue Quelle über
den h. Slayenapostel Cyrillus). S. 32—38, 98 — 107, 209 — 215.
Mit der neuen Quelle ist der aus Döllingers Nachlass yon Prof. Friedrich
in den Silzungsber. der k. Akad. in München 1892. S. 393 — 442 mit-
getheilte und daselbst eingehend untersuchte »Brief des Anastasius biblio-
thecarius an den B. Gauderich yon Velletri über die Abfassung der Vita
cum translatione s. Glementis papae* gemeint. P. druckt denselben yoU-
ständig ab und fügt eine wörtliche böhmische Uebersetzung bei. Dem
Text yoran geht eine Uebersioht über die Literatur bezüglich jener Quellen
der Apostelgeschichte, in welchen sich die Erzählung yon der Auffindung
der Gebeine des h. Oiemens und ihrer Uebertragung nach Rom findet.
Dem Text folgt nach eine kurze Analyse des Briefes und eine Polemik
gegen einige Ausführungen Friedrichs, unter ganz unnöthigem Hinweis
darauf, dass Friedrich >wie es scheint, auch in die Reihe jf.ner deutschen
Geschiehtbschreiber gehöre, die wie Gonstantin Höfler yon Yoreingenommen-
•) Dazu ist jetzt die Abhandlung von Bresslau zur Vorgeschichte der Wahl
Rudeln yon Habsburg in den Mitth. des Instituts 15, 59 zu yergleichen.
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ütentnr. 171
heit gegen die SlaTon and deren Apostel überwallen*. P. wendet sich
haaptsfiehliefa gegen den Yersnch Friedrichs: 1. in der itaL Legende einen
Ton B. Ganderich herrührenden £em von späteren Zusätzen za scheiden,
und 2. die itaL Legende als Quelle des altslav. Lebens des h. Goostantin
zu erweisen, wenigstens in jenem Theile, der von der Auffindung der
Gebeine handelt. P. erklärt die letztere Quelle als durchaus selbständig
uAd wdst auf die von russischen Gelehrten schon früher aufgeworfene
Frage hin, ob nicht yielmehr die Legenda italica aus dem griech. Original
des Lebens Constantins geschöpft haben dürfte. — Josef Cvriek, Knihy
a privo horensk^ pfi m&siti Bzenoi (Die Bergrechtsbücher und das
Bergrecht der Stadt Bisenz). S. 335 — 343. Das Stadtarchiv in B.
enthält ausser emem »Grundbuch der Weinberge c (kniha gruntovni vino-
hrad&) die Zeit von 1572 — 1705 umfassend, in dem sich u. a. auch eine
Dienstordnung (in 10 Punkten) und der Eid der Hoiafe (Hüter) findet,
ein altes Bergrecht, das in seiner jetzigen Form 1735 vom Syndicus der
Stadt B. J. Hofmann niedergeschrieben wurde, aber zweifellos auf einer
älteren Aufzeichnung beruht. Es besteht aus 31 Artikeln in böhmischer
Sprache. — Y. Pr ase k , Prudnicko kdy odpadlo od diecese Olomuck^ ? (W a n n
fiel das Gebiet von Prudnik [Neustadt in Pr. Schlesien] von de^
Olmützer DiOcese ab?). S. 114 — 120. Im Anschluss an eine frühere
Arbeit (ebda. Jhg, 1891. S. 39—43, 138 — 142) über die politische Zu-
gehörigkeit von P. lu Mähren, resp. zu Troppau, die 1337 durch König
Johann v. Böhmen aufgehoben wurde, zeigt der VerÜEUtser hier, dass der
kirchliche Zusammenhang mit der Olmützer Diöcese noch lange erhalten
blieb. Aus dem J. 1563 rühren die letzten Belege f%br die Thätigkeit
des Olmützer Bischofs und Kapitels in Prudnik her; aber 1629 erfolgt
dort die Wiedereinführung des Katholicismus durch den Administrator des
Brealauer Bistums. — J. Valek, Kronika Säzavskd a zpriva jeji k roku
1126 (Die Chronik des Mönches von Sazava und deren Beficht
über das Jahr 1126)* S. 238 — 244, 309—317. Der Verfasser sucht
die staatsrechtliche Bedeutung der Beden, welche zwischen K. Lothar IL
und dem böhmischen Herzog Sobieslav 1. vor der Schlacht bei Kulm
(Chlomec) 1 1 26 gewechselt worden sein sollen, völlig zu entkräften, indem
er darauf hinweist, dass dieselben von dem Chronisten, der in den sieb-
ziger Jahren des 12. Jhd. geschrieben haben dürfte, im Geiste j4^er Zeit
verfasst sind, da K. Friedridi I. in die Thronstreitigkeiten der böhmischen
Herzoge eingriff. (Hermsdorfer Hofbag 1173). — August SedlÄiek, Bozle-
titö kapitoly ze star^ho mistopisu a ddjin rodüv (Zerstreute Kapitel
aus der älteren Topographie und Adelsgeschichte). S. 14 — 18,
91 — 98, 194 — 198, 287 — 300. Der Verfasser hat schon im vergangenen
16. Jhg. auf Grund seiner langjährigen, gründlichen Studien tfuf dem
Gebiete der böhm.-mähr. Adelsgeschichte mit diesen wertvollen Beiträgen
begonnen. — Von selbständigen grösseren Abhandlungen sind noch an-
zuföhren: J. Byp&öek, Josef Chmel, das Lebensbild eines böhmischen
Schriftstellers und Pädagogen (zum 100-jährigen Geburtstag). S. 1 — 14,
120 — 131, 225—231, 317—325; F. Bartoä, Zwei mährische
Sagen über K. Josef und Jeiminek, S. 19—24; F. A. Slavik,
üeber einige untergegangene Ortschaften auf der Herr-
schaft Pirnitz mit wesentlichen Ergänzungen zu Wolnys
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172 Literatur.
Topographie. S. 24 — 32; Ueber die literarische Thfttigkeit
Gregor Wolnys mit einer genauen Würdigung seiner bei-
den Hauptwerke. S. 277— 286; V. Spitzner, Eine Studie über
den Altvater. 8. t07 — 114, 202 — 209 u. a. — In der ständigen
Rubrik »ArchiVni rozhled* (Arcbivalisobe Umschau) setzt Kameniöek,
S. 49 — 55, 150—154, 244 — 253, 344 — 353, die Mittheilungen aus
dem 5. u. 6. Bde der mährischen Landtagspamatkenbücher
fort; der 5. Bd. umfasst die Jahre 1601 — 1611, der 6. mit Ausnahme
der J. 1621 — 1627, während welcher in Mähren überhaupt keine Land-
tagsveiiiandlungen stattfanden, die Zeit von 1612 — 1630. — Beichhaltige
Mittheilungen und Notizen finden sich unter den »Um61ecke a v&deok^
zpr4vj« (Nachrichten über Kunst und Wissenschaft), besonders von J. Ja-
nouschek über ältere Kirchenbauten in Mähren, und von F. A. Slavik,
topographische Studien besonders die Umgebung Brunns betreffend.
Sohlesien.
I. Vfatnik Matice Opavske. (Anzeiger der Matice in Trop-
pau). Nr. 3.
Nach 1 4jähriger Unterbrechung erscheint seit zwei Jahren diese ^it-
schrift wieder, deren dritter Jhg. vornehmlich historische und cultur-
historische auf die Geschichte Schlesiens bezügliche Aufsätze enthält. Y.
Prasek, Nejstardi zprdvy o Mor. Ostrava (Die ältesten Nachrichten
über M. Ostrau). S. 22 — 26. Die Gründung des Doppelortes Mähr,
und Polnisch Ostrau wird in Zusammenhang gebracht mit der Handels-
strasse Troppau-Krakau. Zur Zeit B. Brunos von Olmütz besteht der Ort
bereits; als Grenzort hatte Ostrau strategische Wichtigkeit und scheint
im ]5. Jhd. im Besitze raubritterlicher Geschlechter einige Bedeutung
gehabt zu haben. — Derselbe (S. 14 — 17) über »Gradice Golensi-
cezk^<, in dem Güterverzeichnis der Breslauer Kirche in der Bulle P.
Hadrians lY. vom J. 1155. P. bezieht es nicht, wie die Herausgeber des
Codex dipl. Sües. XIY., p. XXI. auf Troppau (alt Holasicko o. Holasovsko),
sondern setzt es mit Rücksicht auf die parallele Aufzählung der Kastel-
laneien 4n der Bestätigungsurkunde von 1245 gleich dem Gebiete von
Ratibor, Kozel, To^k und Opoli, resp. da die anderen 'drei erst später
nachzuweisen sind, der Burg Kozel allein. Ein 'weiterer Aufisatz desselben
Yer£ betitelt sich »Novj dükaz, 2e stare misto u Fr^dku slulo Jamnica^
(Ein neuer Beweis, dass die alte Stadt bei Friedek Jamnica
hiess). S. 17 — 18 stützt sich auf den Cod. dipl. Sil. XIY., p. 112 vor-
findlichen Namen Janutha. — Femer Tkac, Sagen über die alte
Stadt bei Friedek. S. 18 — 21. — Havlas, Ueber die Schloss-
kapelle in Friedek, (S.21 — 22) gegründet von Georg Grafen v. Opers-
dorf, der die Herrschaft 1636 kaufte. — Yyhlidal, Ueber schles.
Hauben und Mützen. S. 3—5. — Parma gibt eine Uebersicht der
Siedlungen, Gedungen, Fluren etc. im Friedeker Gebiet. S. 6 — 13 u. a.
Wertvoll ist die in dieser Zs. begonnene Uebersicht der schle-
sischen Archive; in Heft 2 (1892) und 3 (1893) wurde mit kurzen
Beschreibungen der im Archiv der Matice befindlichen Hss. und mit
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Literatur. I73
Begesten der Urkunden bereits begonnen. — Ferner wird mit der Heri-
ansgabe der Quellen zur Geschickte von Troppau und
Te sehen bereits der Anfang gemacht. Die erste Nummer dieser Samm-
lung bildet: Sbirka listü posilacich od r. 1464 — 1709 yäbec a bisknpa
Yil^ma PrusinoTsk^ho psan^ch 1. 1568 ZYl4§t£ (Briefe Yom J. 1464 — 1709
in allgemeinen und die des Bischofs Wilhelm Prusinovskj [von Olmütz]
vom J. 1568 im besonderen) bearbeitet von V. Prasek. (S. 1 — 82).
IL Publicationen des Vereines für Geschichte und Alter-
thum Schlesiens.
Scriptores rerum Silesiacarum. XIIL Bd. (1893) u. XIV. Bd.
(1894).
Die politische Gorrespandenz Breslaus 1. Abtheilung
1469—1479. 2. Abth. 1479—1490. Bearbeitet yon B. Kronthal U;
H. Wendt.
Von allgemeinem Interesse, besonders aber für die Ländergruppe Böhmen,
Mähren und Schlesien ist die angeführte Publication, die sich in zeitlicher Be-
ziehung als eine Fortsetzung der von H. Markgraf im J. 1874 im VIU. und
IX. Bd. derScripiores herausgegebenen Polit. Correspondenz Breslaus im Zeit-
alter Georgs von Podiebrad darstellt. Die neue Ausgabe wurde Terzögei*t
durch einen bedeutenden Fund, der in der Zwischenzeit gemacht worden war.
Auf dem Boden des Breslauer Rathauses fand sich der Best des von der
Stadt im 15. und in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts geführten
Briefwechsels in mehr als 6000 Stücken, wodurch diese Pablication eine
grrosse Bereicherung an völlig unbekanntem Material erhielt. Ausserdem
worden die Urkunden und Chroniken des Rathsarchivs, der Stadtbibliothek
und des kgL Staatsarchivs in Breslau, die Milichsche Bibliothek in (Görlitz,
welche die für die Geschichte des 14. — 16. Jhd. allgemein wichtigen »Coli-
lectanea« des Scuitetus enthält (die Annales Gorlicenses des Scultetus, die
zumeist benützt werden, sind blos aus den »CoUectanea* oft ATillkürlich
gekürzte Auszüge), das Bathsarchiv daselbst, das kgl. sächs. Hauptstaats-
archiv in Dresden und andere kleinere Provincialarchive benutzt. Der
erste (id.) Band, der die Zeit bis zum Juli 1479, da durch den Olmützer
Frieden der Thronstreit zwischen Wladislaw und Mathias beendigt wurde,
umfEisst, beginnt mit einer Urkande vom 26. März 1469, aus der Zeit
des Wi^enstillstands zwischen Georg und Mathias nach dem merkwürdigen
Vertrag von Wilemov (25. Febr. 1469), in welcher die Breslauer Boten
K. Mathias' bevorstehende Ankunft in Olmütz dem Bathe anzeigen. Der
im Sommer 1469 in Böhmen, Mähren und Schlesien beginnende Krieg
erhält durch mehrere Urkunden Beleuchtung.
Auch über den mährischen Krieg im Sommer 1470 geben einige
Briefe theils vom böhm. Yicekanzler, theils von Sdenko v. Stemberg (an
die Stadt Ohnüta) Nachricht Nach Georgs Tod (22. März 147l), von
welchem die Olmützer Bathsmannen die Stadt Breslau am 26. März ver-
ständigten (Nr. 53)» erfolgte die Wahl des polnischen Prinzen Wladislaw
auf dem Kuttenberger Landtag am 27. Mal Vom 24. Mai bietet Nr. 59
ein Situationsbild, das die Breslauer Gesandten von Iglau aus in einem
Bericht an die Stadt entwerfen. Ebenso wichtig sind die folgenden Berichte
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X74 Literatur.
des Yioekanzlers Ton Böhmen Jabob y. Jenmitz an die Städte OknütE and
Breslaa über die Lage in Böhmen aas dem Monat Jani 1471. Trotz des
nicht anbedeatenden Materials, das gerade für diese Periode bereits pabli-
cirt ist, bietet also die Gorrespondenz der Stadt Breslaa auf der ganzen
Strecke vielfach weitere Aufhellung im Einzelnen.
Der Inhalt des zweiten (l4.) Bandes bezieht sich entsprechend den
rahigen äusseren Verhältnissen mehr auf die innere Geschichte Breslaus,
dessen Yerwaltungs- und Finanzverhäitnisse, bringt aber trotzdem wert-*
YoUe Beiträge zur politischen Geschichte der Zeit. Die Publication, die
sich vollkommen den rühmlichst bekannten Arbeiten des Vereines an-
schliesst, bildet nunmehr eine wichtige Quelle fßr die deutsche Geschichte
in der zweiten Hälfte des 15. Jhd. Eine Fortsetzung der »Politischen
Gorrespondenz« über das Jahr 1490 h'maus wird in sichere Aussicht
gestellt.
Brunn. B. Bretholz.
Notizen.
Die Verhandlungen der 42. Versammlung deutscher
Philologen und Schulmänner in Wien im Mai 1893 (Leipzig,
Teubner 1894) sind sehr reichen Inhalts, aus dem wir die uns näher
berührenden Abhandlungen hervorheben. W. v. Hartel sprach in seiner
schönen Festrede über die Begründer des modernen höheren Unterrichts-
wesens in Oesterreich, den Grafen Leo Thun, Franz Einer, Hermann Bonitz
(S. 7— 20» vgL dazu auch die Festschrift von S. Frankfurter, Graf
Leo Thun-Hohenstein, Franz Einer und Hermann Bonitz), H. Usener in
sehr anregender Weise Ueber vergleichende Sitten- und Bechtsgeschichte
(S. 22 — 45), Ferd. Dum ml er über Kulturgeschichtliche Forschung im
Alterthum (S. 57 — 70), V. v. Benner über den Wert der Münzkunde
fOr den Unterricht an unsem Mittelschulen (S. 222 — 227). E. Kehr-
bach erstattet Bericht über die Veröffentlichungen der Gesellschaft für
deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte (S. 236 — 24 1). J. Huemer
behandelt die Sammlung vulgärlateinischer Wortformen (S. 271 — 280)>
K. Wotke den Einfluss der byzantinischen Literatur auf die älteren Hu-
manisten Italiens (S. 290—293). Von den Vortiägen der archäologischen
Section und der Section für alte Geschichte und Epigraphik, auf die wir
im allgemeinen verweisen, mögen speciell genannt werden jene von M.
Hörne s über die Situla von Watsch und verwandte Denkmäler (S. 300
bis 309), F. Kenner über Römische Kaisermedaillons (S. 315 — 322),
P. Viereck über die Papyruspublikation der Berliner Museen (S. 353
bis 356). In der germanistischen Section bringt G. Kraus u. a. (S. 363)
die auch uns interessirende Mittheilung, dass die lateinische Albanuslegende
nach der Theorie des »Gursus« abgefasst ist und vom päpstlichen Notar
Trasmundus herrührt, der eben eine solche Summa zusammengestellt hat.
In der historisch-geographischen Section wurden folgende Vorträge gehalten:
B. Oberhummer über den Stand unserer geographischen Kenntniss der
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Notizen. 175
alten Welt (8. 512 — 525), eine treffliclie Uebersioht der Leistiingen, Hinweis
auf die Ziele historischer Geographie, anregend zur Arbeit nach dieser Bichtnng
auch in mittelalterlichen and neueren Zeiten. 0. Lenz Historisches über
die sogenannten Zwergvölker (S. 525^ — 536). A. Nagl Die Numismatik
und ihre akademische Lehre (S. 536 — 542), ein vortrefflicher, nachdrucks-
voller Hinweis auf Wesen und Bedeutung der Numismatik als Greschichte
und Lehre vom Geldwesen. A. Oppel Ueber die Behandlung der Ge-
schichte der Erdkunde im Unterrichte (S. 542 — 548). Osw. Bedlich
Die Bedeutung der historischen Hülfswissenschaften für die wissenschaftliche
Forschung (S. 548 — 553). A. Penek Ueber den gegenwärtigen Stand
des Geographie- Unterrichtes an deutschen, österreichischen und französischen
Mittelschulen (8. 554—557).
Als Festschrift zum deutschen Historikertage in Leipzig Ostern 1894
erschienen Kleinere Beiträge zur Geschichte, von Dozenten
der Leipziger Hochschule (Leipzig, Duncker und Humblot 1894).
8ie enthalten: Steindorff Zur Geschichte der Hyksos, Cichorius Die
Chronologie des Pisistratus, Immisch Zur Geschichte der elegischen Kunst-
form, 8chreiber Bemerkungen zur Gauver£assung Kariens, Wachs-
muth Der Vertrag zwischen Bom und Karthago aus der Zeit des Pyrrhos,
Gardthausen Livia, M o g k Ueber Los, Zauber \md Weissagung bei den
Germanen, Puckert Die Klöster und Chorherrenstifte in der Beichsthei-
lungsakte von Meersen (8 70)» Hauck Zur Erklärung von Ekkehard cas.
s. €ralli c. 87, 8chmarsow Meissener Bildwerke vom Ende des 13. Jahr-
hunderts, Bücher Zwei mittelalterliche 8teuerordnungen, Lampiecht
Die 8tufen der deutschen Yerfassungsentwicklung vom 14. bis zum
18. Jahrhundert, Gess Die Leipziger Universität im Jahre 1502, Brieger
Ueber den Process des Ei*zbischof» Albrecht gegen Luther, Brockhaus
Abendland und Morgenland in ihren Beziehungen auf dem Gebiete der
neueren Kunst, Arndt Waldecks erste Verwendung im brandenburgischen
Dienst 1651, Elster Geschichte und Literatur.
Die altbewährte, unentbehrliche Quellenkunde der Deutschen
Geschichte von Dahlmann-Waitz ist nun in neuer (6.) Auflage,
bearbeitet von E. Steindorff (Göttingen, Dieterich 1894) erschienen.
Die verschiedenen Ausgaben dieses Werkes seit 1830 sind bis zu gewissem
Grade ein Spiegelbild der Entwickelung der Geschichtswissenschaft in
Deutschland. Die Vorrede Dahlmanns von 1838 zeigt uns den Mann wie
er war : » denn am Ende gehört die Vergangenheit der Gegenwart an und die
Schrift dem Leben*. Dreissig Jahre später bearbeitet Waitz das Buch,
dazwischen fällt die Blütezeit der mittelalterlichen Quellen- und Detail-
forschung. Wieder ein Vierteljahrhundert und wir sehen doch eine weitere
Vertiefung und zugleich eine Ausdehnung der Forschung: neue IGüchtungen
werden eröffnet oder stärker angebaut, so die Diplomatik, die verfassungs-
und wirthschaftsgeschichtlichen Studien, die Beschäftigung mit neuerer
Geschichte bricht sich erfolgreich gegen die Bevorzugung des Mittelalters
Bahn. Es ist doch schade, dass die älteren Vorreden diesmal nicht wieder
aufgenommen wurden. — Die neue sorgfältige und umsichtige Bearbeitung
Steindorfis verdient den warmen Dank ^ller Historiker. Neben der uu'-
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176 Notizen.
gemein bedeutenden Yermehrang des Stoffes sind auch mehrfache prak-
tische Neuerungen eingeführt worden, so besonders im Begister. Vielleicht
könnte die Literatur über Diplomatik doch etwas reichlicher bedacht sein ;
unter den Bechtsquellen und Verwandtem fanden Quellen wie Urbare,
Bechnungsbücher und ähnliche wohl gar zu spärliche Berücksichtigung.
0. B.
Auf die neueste zusammenfassende Darstellung der Urkundenlehre,
das bedeutende Buch von A. €rirj, Manuel de diplomatique (Paris,
Hachette 1894) sei yorlftufig nur hingewiesen; wir werden darauf noch
eingehend zu sprechen kommen.
Gegenüber J. Fritz, der in seinem Au&atz : > Ist die Urkunde Lothars L
von 845 für St. Stephan in Strassburg eine Fälschung?« (Zeitschr. für
Gresch. des Oberrheins N. F. 6, 663 — 674) die genannte Urkunde Lothars
zu retten suchte, erweist die Abhandlung von W. Wieg au d. Die
ältesten Urkunden für St. Stephan in Strassburg (in derselben
Zeitschrift 9, 389 — 442), eine durch umfassende und besonnene Kritik
mustergiltige Arbeit, endgiltig die Unechtheit jenes Diploms Lothars (Beg.
d. Earol. 1086) und der damit zusammenhängenden Urkunden Ludwigs
des Deutschen (Beg. d. EaroL 1379) und des Bischofs Wember I. von
Strassburg (angeblich aus dem Beginn des 11. Jahrh.) und legt dar, dass
diese Urkunden von derselben Hand um die Mitte des 12. Jahrb., wahr-
scheinlich in der Kanzlei des Bischofs Budolf von Strassburg um 1165,
gefälscht wurden. Auch sie gehören also der Zeit an, in der — es genügt
etwa an die Fälschungen von Beichenau, St. Maximin bei Trier oder Eberhard
von Fulda zu erinnern — am meisten in Urkunden gefischt wurde.
Beigegeben ist noch ein Abdruck der Urkunde Lothars nach neu gefundenen
Ueberlieferungen und eine Facsimiletafel. £. M.
Im Neuen Archiv 20, 125 — 176 gibt H. Bresslau eingehende
Erläuterungen zu den Diplomen Heinrichs 11. und behandelt
in diesem ersten Abschnitt die Greschichte der Kanzlei, Datirungs- und
Itinerarfragen in den Jahren 1002 bis 1007. Von den vielfachen Berichti-
gungen bisheriger Annahmen mögen hervorgehoben werden die Erörte-
rungen über St. 1373 und 1374 für Merseburg (nichteinheitliche Dati-
rung, durch den Schriftbefund sichergestellt), über St. 1377 f&r San Sabine
zu Piacenza (nichteinheitliche Jahresangaben, Beziehung von Incamations-
jahr einer-, Indiction und wahrscheinlich auch Begierungsjahr andrerseits
auf verschiedene Stadien der Beurkundung), über St 1330 für Tegemsee,
datirt von 1002, aber erst 1009 entstanden (Neuausfertigung), über
St. 1410 und 1422 und das Itinerar von 1005 und 1006. — Eine be-
stimmte Gruppe von Diplomen Heinrichs II. behandelt Hermann Bloch
in seiner Abhandlung über Die Urkunden K. Heinrichs II. für
Kloster Michelsberg zu Bamberg (Neues Archiv 19, 603 — 663).
Dieselben Urkunden hatte Bieger in den Mitth. des Instituts 1, 47 ff.
untersuclit und war zu dem Ergebniss gelangt, dass von den 9 in Frage
kommenden Stücken St. 1645, 1650, 1651», 1652, 1677, 1731 echt,
St. 1646 luid 1684 unecht, St. 1706 verunechtet seien. Bloch erweist
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Notizen. 177
nruD wohl mit Becht, dass bei den zwei haaptsftclilichsten Diplomen, welche
vor allem das Yerhältniss des Klosters zum Bischof von Bamberg be-
treffen, St. 1650 nnd 1684, die Sache sich umgekehrt verhalte, das
erstere eine Fälschung, das letetere die echte Urkunde sei ; Kloster Michels-
berg ist nicht eine Gründung K. Heinrichs II., sondern des Bischofs Eber-
hard von Bamberg, es war von den Bamberger Bischöfen abhängig, der
Zweck der in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts entstandenen Fäl-
schung ist gewesen die Unabhängigkeit vom Bischof und gewisse Zehenten
zu erreichen. In Beilage 3 werden drei Würzburger Urkunden über den
Zehentstreit mit Michelsberg abgedruckt. — Die verschiedenen »methodo-
logischen Bemerkungen« enthalten, wie Bloch S. 606 selber meint, in der
That »nur Selbstverständliches« und es ist doch vielleicht überflüssig ge-
wesen mit solchem Aufwand gegen die »Methode« eines vor 15 Jahren
erschienenen Artikels zu kämpfen, um »die Mittel diplomatischer Kritik
kennen zu lehren« (S. 646). 0. B.
Im Neuen Archiv 20, 225 ff. theilt H. Br esslau ein bisher un-
edirtes Diplom K. Heinrichs Y. von 1114 Sept. 13 Speier für Kloster
Pomposa nördl. Comacchio und ein Placitum Heinrichs Y. von 1118 Aug. 1
Treviso für Kloster Brondolo mit; in letzterem erscheint der berühmte
Bechtslehrer Irnerius (Wemerius iudex) als Zeuge. — Für Pomposa ist
auch die Purpururkunde Heinrichs IV. von 1095 Oct. 7. ausgestellt, die
neuerdings im Staatsarchiv zu Modena gefunden wurde und die Bresslau
im Neuen Archiv 19, 683 ff. beschreibt; ebenda S. 683 Anm. macht
Bresslau auf das im bischöfl. Archiv zu Parma befindliche Purpurdiplom
Eonrads 11. von 1035 (St. 2664) für Parma aufinerksam. 0. B.
P. Scheffer-Boiohorst veröffentlicht im Neuen Archiv 19, 575
bis 602 ein Yeroneser Zeugenverhör von 1181. Es ist die Zeugen-
aussage eines Yinstgauers Bichard von Schlanders, der von K. Friedrich
die Belehnung seines Verwandten Adelardino von Lendinara mit Zevio zu
erwirken sucht, einem Orte in der Grafschaft Garda, die damals Heinrich
der Löwe vom Beich zu Lehen besass. Das interessante Document und
die andern von Sch.-B. aus den entlegensten Orten beigebrachten Zeug-
nisse beleuchten nun die Geschichte der Beichsburg Garda, dieses wich-
tigen Punktes für die italienischen Heerfahrten deutscher Herrscher. In
der Beilage zeigt Sch.-B. die unbezweifelbare Echtheit der Urkunde Fried-
richs L von 1171 Mai 7 für Ottenbeuem und stellt bei diesem Anlass
S. 598 Anm. 1 die Nachrichten über die bei Belehnungen üblichen Trink-
gelder (exactiones curiales) zusammen. — Im Neuen Archiv 20, 177 bis
205 brhigt Scheffer-Boichorst weitere werth volle Beiträge zu den Bö-
ge sten der staufischen Periode. In einem ersten Abschnitte zeigt
Sch.-B., Ausführungen Delisles ergänzend, des genaueren den Zusammen-
hang der angeblichen Urkunden Friedrichs I. und besonders Heinrichs (YII)
von 1224 Dec. 28 (Leges 2, 254) für Bauffiremont mit echten Urkunden
derselben Herrscher (und Budolfs von Habsburg) für Kloster Lüders und
den Erzbischof von Besan9on. Weiter spürt Sch.-B. mit Erfolg nach den
Urhebern der Fälschungen für die Yenerosi — ein Notar Egidio Bossi
war um 1285 hauptsächlich dabei betheiligt — und geht andern nach
llittheUanireD, XVl. 12
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178 Notaaen.
diesen Mastern angefertigten Falsificaten nach (auf S. 195 Anm. 3 Er-
gänzungen zu dem Aufsatz über Ceccarelli in Mitth. 15» 225). Endlidi
theilt Sch.-B. eine Reihe von bisher ungedruckten Urkunden Friedrichs L,
Heinrichs VI. und Ottos IV. mit 0. R.
Die Dissertation Zur Diplomatik Ludwigs des Bayern von
E. Seh aus (München 1894) stellt sich die Au%abe, über die Urkunden
Ludwig d. B. »Einiges ausftihrlicher und Einiges anders zu sagen" als
Grauert in den Eaiserurkunden in Abbild, und Lippert in den MittheiL
des Inst. 13. Bd. In der Hauptsache schliesst sie sich ganz an deren
Eintheilung und Resultate an ; bei dem, was der Verfasser in Nebendingen
anders sagt, ist es fraglich, ob man es nicht noch anders sagen könnte.
Die grössere Ausführlichkeit bezieht sich eigentlich nur auf Qrauerts Ar-
beit, da er gleich diesem nur das Münchener Material mit einigen Er-
gänzungen aus dem preuss. Staatsarchiv in Goblenz benützte. Hier ist
seine Nachlese von kleineren diplomatischen Details, welche hauptsächlich
die äusseren Merkmale und formalen Bestandtheile betreffen, schfttzens-
werth. Uebrigens soll diese kleine Schrift nur die Einleitung zu einer
Studie über die Geschichte der Kanzlei Ludwigs und ihrer Beamten sein,
welche in der Archiv. Zeitschrifb erscheinen wird. M. V.
Vom Mittelalter zur Reformation von Eonrad Burdach.
1. Heft. (Halle, Niemeyer 1893). Unter diesem Titel veröffentlicht dar
Verfasser Untersuchungen, welche aus einer Recension im Gentralblatt für
Bibliothekswissenschaft (1891 ) herausgewachsen sind. Ausgehend von der
Besprechung eines altdeutschen Handschriftenkataloges aus dem Nachlasse
Adalbei*ts von Keller, will er das Fortleben und allmähUge Absterben der
mittelhochdeutschen Dichtung verfolgen, also ein rein litterarisch-histori-
sches Thema, welches er im vorliegenden ersten Heft bis zum Ausgang
des 14. Jahrhunderts führt Für den Historiker ist jedoch der Hauptab-
schnitt von Interesse, in welchem sich der Verfasser mit der Kanzlei der
Luxemburger beschäftigt. Er behandelt eingehend ihre Bestrebungen um
die Aufnahme des römischen Rechtes, ihr Verhältnis zur Universität, den
Uebergang von der mittelalterlichen geistlichen Verwaltungsorganisation
zum modernen Beamtenthum, das Verhältnis zur beginnenden religiösen
Bewegung (Matthäus von Krakau und Milid von Kremsier) und insbeson-
dere die Anknüpfung an den französischen und vor allen an den italie-
nischen Humanismus (Petrarca, Cola di Rienzo) und im Anschluss daran
die Ausgestaltung des lateinischen Stiles, die Aufnahme der lateinischen
Dichtung und schliesslich ihre Verdienste um die Handschriftensammlung
und das Bibliothekswesen. Er kommt zu dem Schlüsse, dass die Kanzlei
der Luxemburger, deren geistiger Mittelpunkt, Johannes von Neumarkt,
von ihm ausführlich gewürdigt wird, die eigentliche Wiege der späteren
deutschen Renaissance ist, und charakterisirt Karl IV. als den „Vater"
dieser Renaissance. Von interessanten Details will ich noch hervorheben:
den Versuch, das Brünner Schöffenbuch Johann von (Gelnhausen zuzu-
schreiben (S. 34), den Nachweis der Universitätsstudien der einzelnen
Kanzleibeamten (S. 42) und die Klarlegung der Bedeutung der Augustiner
für die geistige Bewegung in Deutschland (S. 98 f.). — Endlich möchte
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Notizen. 179
ich jeden, der sich mit dieser Periode beschäftigt^ auf die re\phen Lite-
ratnrangaben aufmerksam machen, welche sich nicht nur auf Deutschland
beschränken, sondern sich auch auf die geistigen StrGmungen des ganzen
damaligen Europa erstrecken. M. Y.
Eine Berliner Dissertation von Franz Zimmermann beschäftigt sich
mit der »Datierungsformel in Urkunden Kaiser Karls lY.«
and zwar in dem bis jetzt nur erschienenen 1. Theil mit den » Jahre s-
angaben^ (Helmstedt 1889). Der Yerfasser sucht ffir die Epochentage,
Aufkommen, Anwendung, Wortlaut und Stellung der einzelnen Jahresan-
gaben den Kanzleigebrauch, welcher ja gerade unter Karl lY. endlich wie-
der durch feste Normen geregelt wurde, festzustellen und gewinnt damit
ein Kriterium für die Anfertigung der Urkunden in oder ausserhalb der
Kanzlei, for Echtheit oder Unechtheit, ja sogar f&r die Entstehungszeit
von ungenau datirten Urkunden. In der Einleitung spricht er über
Kanzleisprache und Kanzleistil unter Karl lY., welche er auf das Yorbild
der Urkunden Johanns von Böhmen, noch mehr aber der Kanzlei des Bis-
thums Olmütz zurückführt, aus der so viele königliche Kanzleibeamte her-
vorgegangen sind; leider erwähnt er diese Beobachtungen, welche aller-
dings eine selbständige Untersuchung beanspruchen würden, nur nebenbei.
Bemerkenswerth ist auch der Yersuch des Yerfassers, abweichend von der
landläufigen Eintheilung der späteren Kaiserurkunden, dieselben nach den
Yerschiedenheiten der Protokolltheile, beziehungsweise deren Yorhanden-
sein oder Fehlen zu scheiden. Der Yerfasser verspricht, in einem zweiten
Theil die Tages- und Ortsangaben, sowie das Actum und Datum zu be-
handeln und hiebei auf die für Karls Urkunden wichtige Frage des Zeit-
punktes der Eintragung der einzelnen Datirungsangaben näher einzu-
gehen. M. Y.
P. Max Str'aganz gibt im öymnasialprogramm von Hall i. T. 1894
dankenswerthe Mittheilungen aus dem Archive des Glarissen-
klosters zu Brixen, einem der ältesten Klöster dieses Ordens in
Deutschland. Str. veröffentlicht 35 Papsturkunden von Gregor IX. bis
Johann XXII. (1238 — 1334) in sorgfältigem Abdruck mit Berücksichti-
gung aller Kanzleivermerke, bie und da die Angaben Diekamps, der diese
Urkunden fär seine Abhandlungen in den Mittheil, des Instituts 3. u. 4. Bd.
benützen konnte, berichtigend. S. 13 wird auch bei Innocenz lY. der
gleichzeitige Gebrauch zweier Namensstempel festgestellt. An die Papst-
urkunden schliesst Str. noch Urkunden des Cardinais Rainald von Ostia
von 1252, der Herzoge Otto, Ludwig und Heinrich von Kämten-Tirol von
1297 und 1306 und Herzog Friedrichs lY. von 1414 an; bei letzterer ist
1413 im Bögest Druckfehler, Ad ^ s als Kanzleiunterfertigung wohl kaum
richtig gelesen ^). Zum Schlüsse theilt der Yerfasser eine Schrift „Fun-
datio sive aedificatio primaria monasterii s. Elisabeth prope Brixinam eius-
demque reformatio atque gubematio** mit, die im ersten Decennium des
1 6. Jahrhunderts entstanden ist, aber auf primäre Quellen zurückgeht. 0. B.
1) In Anm. 3- auf S. 3 f. theilt Str. eine sachlich and sprachlich (Bozener
Dialect in Namensformen) interessante Urkunde von 1242 ans Bozen mit..
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IgO Notizen.
R. F. Kaindl, Ueber den Verschluss der pästlichen Do-
oumente im XIII. Jahrhundert. Bömische Quartalschrifi 7, 492 ff.
Der Verf. erläutert an vier beigegebenen Abbildungen die bekannte Theorie
Diekamps Yom Verschluss der Papstbi iefe und sucht diesen Verschluss a^s
einen ganz vollständigen, nur durch Zerschneiden der um die Urkunde
gelegten Schnur zu beseitigenden zu erweisen. Dass man in der vielbe-
schäftigten päpstlichen Kanzlei, wo man für den Verschluss der Sekret-
briefe eine ebenso einÜEu^he als sichere Art längst kannte und übte, bei
anderen ürkundengruppen zu gleichem Zweck dieses höchst komplicirte
System ersonnen hätte, ist an sich unwahrscheinlich. E. hat aber weiter
nicht beachtet, dass man gerade diese Gratialbriefe nach der BuUirung
— und zwar ganz vorwiegend nach dem Original — registrirte, dass man
diese erfolgte Registrirung auf der Mitte der Bückseite in einer Weise
verzeichnete, die unmöglich durch die darüber gespannte Bullenschnur be-
hindert sein konnte, und dass man endlich die Briefe nach der Bullirung
noch einer sachlichen Ueberprüfung unterzog, die wiederholt zur Cassirung
und Neuausfertigung führte. (Vgl. den Vermerk: rebullata de mandato).
Wie übte man dies alles an verschlossenen Urkunden? T.
R. Davidsohn theilt im Neuen Archiv 19, 232 — 235 einen interes-
santen Fall mit, der die Fälschung einer päpstlichen Bulle von 1216 und ihre
Prüfung durch eine von Honorius III. eingesetzte Commission betrifft. —
Im Neuen Archiv 20, 233 veröffentlicht A. Chroust einen Brief Papst
Hadrians V. vom 30. Juli 1276» wo in einem eigenen Schlusssatz die
Anhängung einer Bulle ohne Namensstempel ausdrücklich als Brauch der
Päpste vor ihrer Consecration erklärt wird. 0. R.
P. Konrad Eubel, Zum pästlichen Reservations- und
Provisionswesen, Römische Quartalschrift, 8» 169 ff. Der Verf. gibt
eine auf gründlicher Durchsicht der päpstlichen Register beruhende ge-
drängte Uebersicht über die Ausbildung des Revervations- und Provisions-
wesens von Innocenz III. bis Martin V. S. 182 werden die Rechtstitel und
Beweggründe, welche die Curie dabei leiteten, dargelegt. Das Verhalten
der durch diese stetig um sich greifenden Bestrebungen der Curie betrof-
fenen Parteien wird nur gelegentlich gestreift, doch werden S. 178 — 180
auch dafür einzelne ganz interessante Beispiele beigebracht. Für weitere
dringend ei wünschte Arbeiten auf diesem Gebiete wird Eubels Schrift als
treffliche Grundlage dienen können. T.
In der Archivalischen Zeitschrift N. F. 4, 123 — 212 veröffentlicht
P. Eonrad Eubel in (399) knappen und doch erschöpfenden Regesten
den ganzen Regislerband des Gegenpapstes Nicolaus V.
(1328 — 1329), der die litterae gratiae und executoriae enthält, während
Register der politisch interessanteren litterae secretae und de curia, sowie
Cameralregister nicht mehr erhalten sind. In den Vorbemerkungen gibt
der Verf. Nachricht über den Band selbst (Nr. 1 1 8 der Registerserie) und
"fügt am Schlüsse der sehr dankenswerten Publication ein Namenregister
hinzu. 0. R.
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Notiaen. 181
In neueBter Zeit wendet sich endlich die philologische Forschung, ob-
wohl vorläufig noch mit kleineren Einzeluntersuchungen, dem urkund-
lichen Materiale zu in der richtigen Erkenntnis, welch reiche Quellen ge-
rade hier noch verborgen sind; die Ergebnisse kommen indirekt auch der
Diplomatik zu Gute. Aus diesem Grunde sei hier einer im Uebrigen rein
germanistischen Arbeit von Erwin Händcke, Die mundartlichen
Elemente in den elsftssischen Urkunden des Strassburger
ürkundenbuches (Strassbburg 1894. B.Heft der Alsaltischen Studien)
Erwähnung gethan. Als einzige Aufgabe derselben bezeichnet der Verf.
das Herausschälen des mundartlichen Elementes aus den genannten Ur-
kunden, zu welchen er auch diejenigen des Gartulaire de Mulhouse und
des Bappoltsteinisohen Ürkundenbuches heranzieht. Er geht dabei von der
Annahme einer mittelhochdeutschen Schriftsprache in den Urkunden aus,
atatt diese, welche bekanntlich eine noch lange nicht entschiedene Streit-
ß-age bildet, erst zu beweisen, und lässt daher alle Eaiserurkunden und
alle politischen Urkunden unberücksichtigt, weil er voraussetzt, dass diese
sich selbstverständlich jener Schriftsprache bedienen. So kommt es, dass
er gerade für die älteste Periode der deutschen Urkunden (zweite Hälfte
des 13. Jahrh.) das interessanteste Resultat schuldig blieb. M. V.
Als zweiten Theil seines Programma scolastico di paleo-
grafia latina e di diplomatica — der erste Theil behandelt nur
noch die Paläographie — veröffentlicht Gesare Paoli eine eingehende
Arbeit über das Schriftwesen (Materie scrittorie e librarie. In
Firenze, Sansoni 1894; 8^ 152 p.), eine ebenso tüchtige Leistung als seine
Paleografia latina, die umso willkommener ist, als Wattenbachs grund-
legendes Werk über das Schriftwesen im Mittelalter, auch in seiner 2. Auf-
lage bereits 20 Jahre alt, in manchen Partien, wie in jenen über Papyrus
und Papier, durch die späteren Arbeiten von Birt, Karabacek, Wiesner u. a.
vollständig überholt ist und eine Neuauflage ein frommer Wunsch bleiben
zu sollen scheint. Wie Bockinger in seinem baierischen Schriftwesen legt
auch Gesare Paoli das Schema Wattenbachs zu gründe. Alle Ergebnisse
der neuen Arbeiten verwertend und vielfach auch auf eignem Boden
iussend bietet das Buch in knapper Form eine durchaus verlässliche und
klare Darstellung des mittelalterlichen Schriftwesens, die beste, welche wir
jetzt besitzen. — In den Kreis der neuen paläographischen Arbeiten Gesare
Paolis fällt auch das Schrifteben Le abbreviature nella paleografia
del medio evo (Firenze 1891 ; 8^ 39 p.), das von Karl Lohmeyer (Die
Abkürzungen der lateinischen Schrift des Mittelalters.
Innsbruck, Wagner, 1892) auch ins Deutsche übersetzt wurde. E. M.
Von den in den Mitth. des Instituts 12, 494 — 504 von Osw. Redlich
besprochenen und herausgegebenen vier Post-Stundenpässen aus
den Jahren 1496 bis 1500 hat das k. k. Postmuseum in Wien, in
dessen Besitz sich nun diese interessanten Documente befinden, in sehr
dankenswerter Weise photolithographische Reproductionen herstellen lassen,
die ganz vortrefflich gelungen sind.
A. V. Jak seh behandelt als Vorarbeit zur Ausgabe des jetzt bereits
in Druck befindlichen Ourker Ürkundenbuches Die ältesten Siegel
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182 Notizen.
der Bischöfe und des Gapitels von Gnrk (Mittheilongen der
dritten [Archiv-] Section der k. k. Central-Commission für Kunst- und
histor. Denkmale 2, 127 — 14 O) in sorgMtiger Beschreibung mit Nachweis
ihres Vorkommens und Beigabe wohlgelungener Abbildungen in Lichtdruck.
Bearbeitet sind so die Bischofssiegel von Hiltebold (1106 — 1131) bis
Ulrich I. (1221 — 1253), die wenigen Siegel der Pröpste von Gurk bis
1240 und des Gapitels bis Anfang des 16. Jahrhunderts (der 4. Capitel-
stempel ist von 1322 bis 151 1 . nachzuweisen), endlich das Siegel der
Gräfin Hemma, der Stifterin des Gurker Nonnenklosters. 0. B.
Die Schrift von Gotfrid Edmund Friess, Die Wappen der
Aebte von Garsten (4^ 22 8.) gibt zugleich eine urkundlich gesichtete
Liste der Aebte von Garsten nebst den wichtigsten Daten zu deren Ge-
schichte und ausser den Abbildungen der erhaltenen Wappen (das älteste
aus dem Beginn des 16. Jahrb.) auch eine photographische Keprodliktion
einiger alter Abt- und Gonventsiegel.
Hefb 2 und 3 des 2. Bandes der Mittheilungen aus der
dritten (Archiv-) Section der k. k. Centralcommission für Kunst-
und histor. Denkmale (Wien, Braumüller 1894) enthalten neben Auf-
sätzen von A. V. Jaksch (vgl. oben) Ende, Fragment eines mittelhd. Gedichtes
(S. 268 — 270) und Meli, Das Landgericht Limberg in Steiermark und
dessen kartographische Darstellung aus dem J. 1577 (S. 307 — 32 1)
folgendes: Das k. k. Statthalterei-Archiv zu Innsbruck von
Dr. Michael Mayr (S. 141 — 211 ), eine sehr dankenswerthe Neubearbeitung
des vom hochverdienten Archivar Dr. E. v. Schönherr in der Archival.
Zeitschr. 11. Bd. (l886) veröffentlichten Aufsatzes ; erweitert ist besonders
der Abschnitt über den gegenwärtigen Bestand, der den Beichthum und
die Bedeutung des Archives zur Genüge erkennen lässt; S. 206 — 211 ist
der Zuwachs von 1877 — 1893 verzeichnet, beinahe 3000 Urkunden, mehr
als tausend Archivalien in Buchform und gegen 1300 AktenfascikeL —
K Lechner bespricht Die fürst-erzbischöfliche Bibliothek zu
Kremsier (S. 212 — 240), die von dem Olmützer Bischof Karl Grafen
von Liechtenstein (1664 — 1695) gegründet und in neuester Zeit unter
dem Cardinal Friedrich Landgrafen von Fürstenberg besonders durch den
Zuwachs der Bibliothek Augustin Theiners vermehrt wurde. L. gibt ein
sehr dankenswerthes vollständiges Verzeichniss der Handschriften, unter
denen einige Relationen und Miscellanbände des 17. und 18. Jahrhunderts,
ein Pontificale Bomanum des 8. Jahrhunderts und einige Handschriften
des 15. Jahrhunderts mit Miniaturen hervorzuheben sind. — In dem
Artikel Die Einrichtung eines Archives bei der k. k. Statt-
halterei in Nieder Österreich (S. 241 — 270) ist in anschaulicher
Weise der frühere trostlose Zustand der »alten Registratur * geschildert,
dem durch das thatkräftige Eingreifen des Statthalters in Nieder-
österreich Grafen Kielmansegg in den letzten Jahren ein Ende gemacht
worden ist. Jetzt ist durch Adaptirung und Einrichtung entsprechender
Räumlichkeiten, durch Bestellung fachlich gebildeter Beamter die Grund-
lage geschaffen, auf der dann durch Gentralisirung der Archivalien von
niederösterr. staatlichen Behörden ein staatliches Archiv für das ganae
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Notiien. 183
Land sich herausbilden soll. — Auf S. 271 — 306 theilt Freih. v. Helfert
die Aktenstücke und Protokolle mit, welche sich auf die von ihm angeregte, '
Ton der Begierung sehr entgegenkommend aufgenommene Action des
österr. Herrenhauses in Angelegenheit des staatlichen Ar->
chivwesens beziehen. 0. B.
Als Neujahrsblatt zum Besten des Waisenhauses in Zürich für 1894
schrieb Paul Schweizer eine Geschichte des Zürcher Staats-
archive s. Nach trefflichen einleitenden Worten über die Bedeutung der
Archive für Wissenschaft und praktisches Leben werden die einzelnen
Stadien in der Geschichte des heutigen Züricher Staatsarchivs lehrreich
geschildert: das Stadtarchiv im 13. und 14. Jahrb., die Erweiterung zum
Landschafksarchiv vom 15. Jahrh. ab, den Zuwachs an Archivalien der
1525 saecularisirten Klöster und von anderen Provenienzen (u. a. Ur-
kunden der Montforter für Feldkirch von 1376, damals von der Stadt in
Zürich deponirt und heute noch dort), dann die archivalischen Arbeiten
und die Thfttigkeit der Begistratur im 17. und 18. Jahrb., endlich die
Einrichtung eines einheitlicheren Staatsarchivs im Laufe des 19. Jahr-
hunderts. 0. B.
Das munificent ausgestattete Fürstenberg is che Urkundenbuch
hat mit dem VII. Band: Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen
Lande in Schwaben 1470 — 1504 (Tübingen 1891, 528 S. und 9 Siegel-
tafeln) seinen Abschluss erreicht, es sind ihm daher zu guter letzt auf
S. 403 — 466 Nachträge und Verbesserungen in allen sieben Bänden bei-
gefügt. F. L. Baumann und seine Helfer haben es durch die Sorgfalt und
Sachkunde verstanden, den quantitativ immer stärker anschwellenden Stoff
auch inhaltlich zu beherrschen, durch geschickte Zusammenstellung das
ausschliesslich lokalgeschichtlich interessante in den Hintergrund zu drän-
gen und doch übersichtlich anzuordnen. An politisch wichtigen Stücken
nenne ich das Bittschreiben H. Sigismunds von Tirol an Friedrich III.
ihn im Interesse der Habsburgischen Hauspolitik zum Herzog von Schwaben
zu ernennen (n^ 49, vgl. auch einschlägige Bemühungen desselben Ta9 66,
90)» den Abschied des schwäbischen Grafentages von 1497 (n^ 187), und
die Aktenstücke zur Geschichte des Schweizerkrieges 1499 (n^ 192^. Gar
reiche Ausbeute wird der Wirtschafts- und Eulturhistoriker in den
zahlreichen Weisthümem, in den Fürstenbergischen Urbaren (bP 103. 127.
163), aber auch in den andern Urkunden finden, so in der Serie von Kauf
und Verkauf leibeigener Personen (nP 5), in der Sammlung von Urfehden
(n<^ 18), welche einen unmittelbaren Einblick in die damalige Bechtsspre-
chung gewähren: Spottreden gegen die Osterbeicht werden bereits damals
verfolgt (pP 18 ^'^^); das Begnadigungsrecht des GerichtsheiTcn tritt uns
menschlich näher, wenn wir oft wiederholt auch dessen Frauen und Töchter
als Fürbitterinen fcbr Verurtheilte finden. — So verdient dieser Band
gleiches Lob wie sein Vorgänger (VI^ Tübingen 1889), an den er sich
chronologisch und in der Anordnung durchaus anschliesst. E. v. 0«
Der 2. Band der Osnabrücker Geschichtsquellen herausge-
geben vom bist. Veirein zu Osnabrück (Osnabrück 1894) enthält die nie-
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Ig4 Notizen.
derdeutsche üebersetznng der Bd. 15, 137 dieser Zeitschrift besprochenen
Chronik Ertmanns und deren bis 1558 reichende, ebenfalls niederdeutsche
Fortsetzung. Die Uebersetzung hat nach den ausfuhrlichen Darlegungen
des Herausgebers F. Bunge keinerlei selbständigen geschichtlichen Werth :
die Fortsetzung wesentlich nur für die Localgeschichte, deren Erforschung
durch Personen- und Wörterindex unterstützt wird. E. v. 0.
Die zahlreichen Steitfragen und Zweifel über den Zeitpunkt der Orte
und die näheren Umstände, unter welchen Budolf der Kahlkopf seine
Historiae verfasste, sucht H. Eaypers in den Studien über Budolf
den Kahlen (Bodulfus Glaber) (Diss. Münster 1891) einer Lösung
näher zu bringen. Gestützt vor allem auf die Untersuchungen von Sarkur
und J. Havet, unternimmt er es die von jenem vermutheten Lebensschicksale
Budolfs chronologisch näher zu begrenzen. Es werden z. Th. recht be-
achtenswerthe Gründe für die Ansicht beigebracht, dass Budolf nur etwa
von 1026 — 1032 in Cluny gelebt habe, der nach kürzerem Aufenthalt
in Kl. B^es, der mit Becht zu 1033 gesetzt wird, ins Kloster S. Gtermain
zu Auxerre gezogen sei. Die Glaubwürdigkeit des dort abgefassten Theiles
der Historien ist allerdings viel geringer anzuschlagen, wie wenn ihm die
Nachrichten, seien es auch Klatsch und Gerüchte gewesen, zu geböte ge-
standen wären, welche in jenem Oentralsitz des Mönchsthums damals Tag
für Tag einliefen. E. v. 0.
Eine Berliner Dissertation von Fr. Walter über Die Politik der
Curie unter Gregor X. (l894) stellt sich die Aufgabe, von der ganzen
umfassenden politischen Wirksamkeit Gregor X. ein einheitliches Gesammt-
bild zu entwerfen. Verf. bespricht demnach nach einer dankenswerthen
Einleitung über die Lage der Dinge im hl. Land, in Italien und im Beich
während der Sedisvacanz (1268 — 1271) die Bemühungen des Papstes für
das Zustandekommen eines allgemeinen Kreuzzugs und, in yerbindung damit,
für die Union der griechischen und lateinischen Kirche; die Pacificierung
Italiens, Verhandlungen des Lyoner Concils, wobei die Schrift des Domi-
nicaners Humbertus de Bomanis über die Aufgaben des Concils, die nach
Ansicht des Verf. auf Gregors eigene Anregung zurückgeht und dessen
ganze Orientpolitik enthält, eingehend gewürdigt wird; endlich die ernst-
gemeinten Bestrebungen des Papstes, in der Person Budolfs das Kaiser-
thum zu erneuern. Ueber Gregors Stellung zur Kaiserirage entwickelt
yerf. eine eigenartige Auffassung. Danach hat derselbe vor Budolfs Wahl
eine bestimmte Kaiserpolitik mit klarem Progranun nicht verfolgt; die
Bewerbungen Alfonsens wurden im Interesse des Friedens, diejenigen des
Franzosenkönig*s hauptsächlich im Interesse der geplanten Union zurück-
gewiesen, da sich mit Bestimmtheit erwarten Hess, dass Philipp als Kaiser
und Führer des Kreuzheeres die auf Ostrom gerichteten Absichten Karls
von Siciiien fördern und damit die mit Byzanz eingeleiteten Verhandlungen
zum Scheitern bringen würde; der an die Kurfürsten ergangene Befehl
zur Neuwahl war lediglich ein geschicktes diplomatisches Auskunftsmittel ;
kurz »der Versuch, das Kaiserthum vneder aufeurichten, ging in erster
Linie nicht von der Curie aus*. Erst seit dem Concil ist Gr, eifrig be-
müht, dem König den Weg nach Bom zu bahnen durch Verhandlungen
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Notizen. 185
mit Ottokar, Alfons nnd insbesondere Karl von Sioilien, dem er bis dabin
allen erdenklichen Vorschub geleistet hatte. Die Interessen der Kirche
bat anch Gr. nie aus den Augen yerloren; die Begegnung zu Lausanne
bedeutet einen vollständigen Triumph des Papstthums über das Kaiser-
thimi. Des Verf. (^esammturtheil über Gr. als Politiker ist ein durchweg
gönstiges; nur in Bezug auf die italienischen Verhältnisse pflichtet er
dem ürtheil Bussons bei, der die Politik des Papstes gelegentlich als
nnklar und verworren bezeichnet hat; er rechtfertigt, die Kreuzzugsidee
ans den Zeitumständen, feiert in Gr. den » Friedensfürsten c und findet, dass
sein Pontificat reich war an Erfolgen, die er keiner befreundeten Macht,
sondern ausschliesslich sich selbst verdankte. H. Otto.
Die Dissertation von A. Giese über Budolf I. von Habsburg
und die römische Kaiserkrone (Halle 1893) will im einzelnen die
Anffiftssung begründen, dass Rudolf während seiner ganzen Begierungszeit
ernstlich den Empfang der Kaiserkrone beabsichtigt und dieses Ziel bei
seinen Verhandlungen mit Gregor X. und seinen Nachfolgern, ebenso mit
Nioolaus ni. und, nachdem unter Martin IV. eine Pause eingetreten war,
mit Honorius IV. und Nicolaus IV. unverrückt im Auge behalten hat.
Der Widerstand, mit dem Budolf zu kämpfen hatte, ging zum Theil von
den BeichsfÜrsten aus, indem dieselben vor dem Kostenaufwand zurück-
schreckten, zum Theil aber auch von der römischen Curie. Seit dem Tode
Gregors X. machte die Curie die Ertheilung der Krone abhängig von dem
Verzicht auf die Bomagna und einem Einverständnis mit König Karl Be-
kanntlich hat Nicolaus in. in dieser doppelten Hinsicht die Absichten der
Curie erreicht. Der Bischof Paulus von Tripolis, der 1279 und 1280
über eine Familienverbindung der Häuser Habsburg und A^jou verhandelte,
wurde durch ein päpstliches Schreiben vom 30. Juli 1280 (Mitth. aus
dem Vaüc. Archiv 1 n. 230) ermächtigt, sobald die Verhandlungen ein
gewisses Stadium erreicht hätten, an die Curie zurückzukehren. Da nun
in demselben Briefe dem Bischof eingeschärft wird, gewisse geheim zu
haltende Brife an Budolf und an die Fürsten, die ja wohl identisch sind
mit Mitth. n. 166 und 167, unter strengster Wahrung des Geheimnisses
wieder an die Corie zurückzubringen, so meint Giese, damit habe doch
Nicolaus die in n. 166, 167 enthaltenen Zusicherungen im letzten Augen-
blick selbst wieder zurückgenommen, einerlei ob man darin mit dem Verf.
lediglich einen Hinweis auf die Kaiserkrone erblicke oder dieselben mit
jenem Beichstheilungsplan des Papstes in Verbindung bringe, über den
Ptolomaeus von Lucca berichtet. Verf. glaubt damit ein gewichtiges Ar-
gument gegen Bussons Vermutungen über die Idee eines Erbreichs ge-
funden zu haben, und gelangt seinerseits von hier aus zu einer ganz ab-
weichenden Beurtheilung des Papstes. Dieser habe, ohne jemals ernstlich
an eine Krönung Budolfs zn denken, die Idee der Kaiserkrönung als Lock-
mittel für seine Zwecke benutzt. Verf. pieht demnach in ihm keineswegs
den »Wohlthäter« Budolfs, sondern lediglich den »schlauen Italiener«, der
Budolf und seine Staassmänner überlistet habe. H. Otto.
Aug. Kneer, Kardinal Zabarella I. Th. (Dissertation, Münster
1891)* — ^ P. A. Schatz, Stellung Leopolds III. von Oester-
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186 Notizen.
reich zum grossen abendländischen Schisma. (Separatabdrackr
ans den Stadien und Mitth. ans d. Bened. und Cist. Orden, Brunn 1892).
— Kurt Wiemann, Eckard v. Ders, Bischof ▼. Worms 1370 bis
1405. (Hallische Beitr. zur Geschichtsforschung herausg. y. Th. Lindner.
3. Heft, Halle 1893). Alle drei Schriften enthalten Beiträge zum grossen
Schisma. Zabarella war ein hervorragender Jurist und spielte auf dem
Oonstanzer Ooncil eine bedeutende Bolle. Der Verf. fährt die Biographie
vorläufig nur bis 1410. In seinem Tractate über das Schisma zeigt sich
Zab. als Anhänger Heinrichs v. Langenstein, er ist ein Vertreter der Lehre
von der Hoheit der allgemeinen Concilien über den Papst. Zab. wurde
nicht, wie gewöhnlich angenommen wird, 1339, sondern 1360 geboren
(S. 45). -— Schatz kommt in seiner Abhandlung zu dem Resultate, dass
Leopold III. bis zu seinem Tode zwar ein Anhänger Clemens' VII. war,
jedoch nicht aus Ueberzeugung, sondern aus politischem Interesse (S. 3l),
während die Bichöfe der Osterreichischen Lande auf Seite Urbans VI.
standen. (S. 12). — Auch Eckard v. Ders hat eine Schrift über das
Schisma geschrieben und in derselben Urban VI. als den rechtmässigen
Papst yertheidigt. Eng befreundet war Eckard mit Heinr. v. Langenstein,
der an ihn auch mehrere Schriften gerichtet hat. Im ersten Theile der
Schrift behandelt der Verf. das Verhältnis des Bischofs zur Stadt Worms
und bietet uns darin einen Beitrag zur Geschichte des aufstrebenden
Bürgerthums. 0. H.
Das 1 . Heft der von Th. Lindner herausgegebenen Hallischen Beiträge
zur Geschichtsforschung enthält die Abhandlung von Werner Pocke,
Theodoricus Pauli, ein Geschichtsschreiber des XV. Jahr-
hunderts und sein speculum historiale. (Halle 1892). F. be-
spricht darin die Werke und persönlichen Verhältnisse dieses 1416 in
Gorkum in Südholland gebomen dem geistlichen Stande angehörenden
Geschichtsschreibers und liefert nach der Original-Hs. der Bibliotheca Bhe-
digeriana zu Breslau den Abdruck einiger Partien der mit dem nicaeni-
schen Concile beginnenden und bis auf Friedrich III. und Sixtus IV.
reichenden Kaiser- und Papstgeschichte, welche mit einem, wie es scheint,
verlornen Buche über alte Geschieht« als »speculum historiale* den ersten
Theil des Chronicon universale des Theodoricus Pauli bildete ; es sind jene
Theile abgedruckt, für welche sich ein sicherer und genauer QueUen-
Nachweis nicht erbringen liess, oder wo die Art der Compilation der
Quellen von Interesse ist, so der Schluss der Kaisergeschichte von Karl IV.
angefangen, die Bandbemerkungen zur Geschichte Budolfs I. bis Karl IV.
und die Lebensbeschreibungen der Päpste Nicolaus III., Marün IV., Hono-
rius IV. und ürban V. bis Bonifacius IX. Als Hauptquellen dienten dem
Gompilator, dem schon Papebroch Mangel an Kritik vorgeworfen hat, Vinc^iz
von Beauvais und Martin von Troppau, neben welchen namentlich auch
Beda, Bemardus Guidonis, das Chronicon Sampetrinum, das des Johannes
de Beka, Heinrich von Herford und die Chronographie Conrads von Halber-
stadt vielfach ausgeschrieben sind. Pauli hat das speculum dreimal syste-
matisch überarbeitet, wie aus den zahlreichen Bandbemerkungen erhellt,
deren Quellen F. ebenfalls mit Erfolg nachzuweisen suchte.
V. V. a-W.
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NotiEon. 187
Da die Ton E. Maximilian 11. von Baiem angeregte Geschichte des
Handels und der Industrie Baiems nicht zum Abschlüsse gebracht worden
ist und nur einzelne Detailarbeiten dieses umfangreichen Werkes gedruckt
erschienen, fehlt abgesehen von Zimgibls 1817 erschienenen Akademie-
Abhandlungen über den bairischen Handel eine zusammenfassende Dar-
steUung dieses Gegenstandes noch heute. Wohl ohne diese Lücke aus-
fällen zu wollen, bietet Manfred Mayers historische Skizze Baiems
Handel im Mittelalter und in der Neuzeit (München 1893)
in freilich gänzlich unverarbeitetem Zustande und recht wenig Übersicht-
lieher Anordnung eine grosse Anzahl vor Nachrichten aus gedruckten und
angedruckten Quellen, welche namentlich die Ansichten und Bestrebungen
der bairischen Regenten in Bezug auf Handel, Industrie und Landwirth-
schafl (insoferne dem Titel der Arbeit nicht ganz entsprechend) kenn-
zeichnen. Den ungleich reichlicheren Quellen entsprechend bildet der die
neuere Zeit (bis 1825) behandelnde Abschnitt den Hauptbestandtheil der
Arbeit, welche sich för den ersten Abschnitt (vom 8. bis zum 13. Jahrh.)
auf wenige Seiten beschränkt. Zwischen Aussen- und Innenhandel, Aus-
und Einfuhr wäre eine strengere Scheidung durchzuführen gewesen, die
Bedeutung Augsburgs als Handelsstadt ist in ungerechtfertigter Weise
wenig beachtet. Wenn M. S. 12 sagt: »Bestimmungen über den Vieh-
handel enthält das Rechtsbuch * (Münchner Stadtrecht Ludwig des Baiem)
»sonderbarer Weise meines Wissens keine*, so hat den Verfasser sein
Wissen getäuscht, da die Artikel 359 und 400 den Viehhandel betreffen.
Die S. 10 erwähnte von König Rudolf allen Kaufleuten im Reiche auf-
erlegte Steuer betraf nicht den ersten (l), sondern den achten Theil der
Waren ; über die Virbicarii, deren Existenz M. S. 6 fraglich zu sein scheint,
bietet Du Gange 2. ed. VIII. S. 277 s. v. verbicarius Aufschluss.
V. V. H.-W.
Die Deutung de) tirolischen Ortsnamen, welche wegen der Ueberein-
anderschichtung der Siedelungen von ürbewohnem (Venedem, Räto-
Etruakem, Kelten), von Romanen und Germanen und an der deutsch-ita-
lienischen Sprachgrenze auch wegen der Fluctuationen in der historischen
Zeit für die Landesgeschichte ausserordentlich wichtig, aber auch in glei-
chem Grad schwierig, ja oftmals oft fast unlösbar erscheint, erfahrt er-
wünschte Förderung durch die jüngsten Forschungen Christian
Schnellers. Sein Buch: Tirolische Namenforschungen. Orts-
und Personennamen des Lagerthals im Südtirol (Innsbruck
1890) bietet mehr als der Titel besagt. Ist Vollständigkeit auch nur für
das südl. Etschthal von Calliano bis Ala erstrebt, so sind zum Vergleich
doch die Ortsnamen des ganzen Landes und der benachbarten Gebiete Ita-
liens herangezogen. Auf Grund eingehender archivalischer Forschungen
sucht der Verfasser inmier die älteste Namensform festzustellen; dabei
drängen sich ihm von allen Seiten historische und geographische Stütz-
punkte seiner Auslegungen auf, nicht zu verachtende, manchmal auch
weiter ausgeföhrte Beiträge zur Landesgeschichte. Den Schwerpunkt seiner
Arbeit findet indes Schneller natürlich in der sprachlichen Seite. Wie weit
seine Ergebnisse da als gesichert gelten dürfen, muss der Entscheidung des
Sprachforschers überlassen bleiben. Dass aber Schneller neben seiner phi-
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188 Notizen.
lologischen Bildung ein so gründlicher und feinftihliger Kenner von Land
und Leuten, von der Greschichte und Topographie wie von den Dialekten
und Sitten Tirols ist, befähigt ihn jedenfalls in besonderem Masse für
diese Studien. Viel Licht föllt auf die einstige Verbreitung der deutschen
Sprache im Lagerhai, die Zahl der jetzt noch deutschen, wenn auch verstüm-
melt, gebräuchlichen Hof- und Flurnamen ist Legion. Gegen die bisherige An-
sicht wäre nach Schneller überhaupt die Schichte der erst durch die Grer-
manen begründeten Siedolungen in Nord- wie in Südtirol auch in solchen
Gegenden eine starke und ursprüngliche, in welchen die zahlreichen Grä-
berfunde und der fremdartige Klang der Ortsnamen vernehmlich auf ein
älteres Volk hinzuweisen scheinen. — In seinen letzten Publikationen,
den Beiträgen zur Ortsnamenskunde Tirols (herausgeg. vom
Zweigveiein der Leo-Gesellschaft für Tirol und Vorarlberg, 2 Hefte, Inns-
bruck 1893, 1894) interessirt im ersten Heft besonders die Hypothese,
dass viele der auf ac und ag endenden Worte bloss ein Rechts-, Zins-,
oder Lehensverhältnis ausdrücken sollen, picht wie man bisher glaubte,
auf römische Personennamen oder keltische Worte zurückzuführen seien.
Das zweite Heft stellt die Ortsnamen zusammen, welche aus lateinischen
resp. romanischen Bezeichnungen von stehendem, fliessenden oder künst-
lich regulirten Wasser und aus jenen der Landschafts- und Bodengestal-
tung hergeleitet sind. Da ist p. 59 Valgenein bei Sterziug, das Staffier
und andere als das Thal der Genaunen deutet.en, weit vorsichtiger aus
val- und unsicherm zweiten Stamm erklärt. Aber eigentlich weist die
Oertlichkeit ja gar keine Thalbildung auf; lenken die ältesten von Schneller
angeführten Stellen, welchen sich auch spätere anreihen Hessen nicht eher
auf ,falk* hin? E. v. 0.
. Zur Geschichte österreichischen, besonders tirolischen Ständewesens
in der Zeit der grossen Bauembewegung (1525) bringen zwei Arbeiten
Beiträge : J. Hirn behandelt in einem gehaltreichen und anregenden Vor-
trage Die Tiroler Landtage zur Zeit der grossen Bauern-
bewegung (Jahrbuch der Leo-Gesellschaft 1893). Mit vollem Recht
wird auf zwei wesentliche Punkte zur tieferen historischen Beurtheilung
jener Ereignisse auch in Tirol hingewiesen : Untersuchungen über die wirth-
schaftliche und materielle Lage des Bauernstandes im 15. und zu Beginn
des 1 6. Jahrhunderts, Erforschung des Verhältnisses zwischen Grundherren
und Bauleuten im Zeitraum zwischen den beiden Landesordnungen von
1525 und 1532. — Schon im März 1525 hatten die Tiroler Stände die
Einberufung eines gemeinsamen Landtages aller Erbländer verlangt und
Erzh. Ferdinand dieselbe auf Martini zugestanden. Ueber diesen wirklich
vom December 1525 bis März 1526 abgehaltenen Generallandtag
der österreichischen Erbländer zu Augsburg hat nunmehr
Dr. Michael Mayrzum erstenmale ausführliche und erschöpfende Nachricht
aus den Archivalien zu Innsbruck und Wien gegeben (Zeitschr. des Fer-
dinandeums für Tirol 1894, 38. Heft). Es war eine Wiederholung des
Innsbrucker Ausschusslandtags von 1518, aber diesmal ganz aus der Ini-
tiative der Stände hervorgegangen und beeinflusst von den grossen Ereig-
nissen der letzten Jahre. Die Verhandlungen über ein ausserordentliches
Hilfsgeld, über Bfjstungsordnung, Türkenhilfe und die Empörungsordnung,
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Notizen. 189
dann yor allem die gemeinsamen und die besonderen Beschwerden der
ErblSnder bilden die Tagesordnung der Yersammlung; anter den letztem
erscheinen von besonderem Interesse die Forderung nach der Predigt des
reinen Evangeliums, (vgl. dazu Hirn a. a. 0. S. 23), die Klagen gegen
Gabriel Salamanca und das Verlangen nach Beform der Verwaltung. Diese
letzte Forderung der Länder wurde der unmittelbare Anstoss zu der
Terwaltungsorganisation Ferdinands in den Jt^en 1526 und 1527. In
Beilage n. gibt der Verf. werthvolle archivalische Beiträge zur Biographie
Gabriel Salamancas. 0. B.
Unter den österreichischen KlOstem nahm Admont immer eine achtens-
werthe Stellung ein. Sein Verhältnis zum geistigen Leben ist in dem
Bach von P. Jakob Wichner, Kloster Admont u. seine Bezie-
hungen zur Wissenschaft u. zum Unterricht. (Mit Unterstützung
der k. Akademie der Wiss. in Wien; Selbstverlag 1892; 8^ 216 S.) ein-
gehendst »nach archivalischen Quellen < geschildert. Mit Ausnahme einiger
historischer Werke (Vita Gebehardi, Ann. Admont.) bewegt sich der Fleiss
und das Wissen der Mönche auch hier nur auf theolo^schem Grebiet.
Aber es wurde auch viel an Büchern geschrieben und gesammelt. Die
Traditions- und Saalbücher wie Nekrologe sind nicht unter die literarischen
Leistungen zu zählen. Der bedeutendste Gelehrte und Schriftsteller war
Abt Engelbert. In der neueren Zeit trat das Schulwesen mehr in den
Vordergrund und konnte auf tüchtige Leistungen hinweisen. So findet
sich in dem Buche eine Menge interessanter Daten und Notizen, daneben
aber auch recht unbedeutende Dinge, wie ein »Inventarinm der sämmt-
liehen physikalisch-chemischen Apparate am k. k. Lyceum zu Admont* von
1814 (S. 157 — 161) oder das Verzeichnis auch belangloser, von Stifts-
mitgliedem geschriebener Aufsätze und Artikel Als Anhang ist eine
ansehnliche Zahl von »Schreiberversen und Sprüchen in Handschriften der
Admonter Stiftsbibliothek* angefügt.
Herr Dr. Wilhelm Altmann, Bibliothekar und Privatdocent in
Greifswald, ist bekanntlich mit der Bearbeitung der Begesten Kaiser
Sigmunds beschäftigt und wir bringen hiermit seine Bitte gerne zu
weiterer Kenntniss, ihn durch Mittheilungen über entlegene Stücke, neu
gefdndene Urkunden oder über sonstiges Material bei diesem ebenso um-
fangreichen als dankenswerthen Unternehmen unterstützen zu wollen.
Dreizehnte Plenarsitzung der Badischen histori-
schen Kommission.
Karlsruhe im Oktober 1894. Die 13. Plenarsitzung der Badischen
histor, Kommission wurde am 19. und 20. Oktober in Karlsruhe abge-
halten. Auch in diesem Jahre führte infolge andauernder, durch Krank-
heit verursachter Verhinderung des Vorstandes, Geh. Hofraths Prof Win-
kelmann, der Sekretär Archivdirector v. Weech den Vorsitz.
Seit der letzten Plenarsitzung ist der Archivdirector a. D. Dr. Frei-
herr Both von Schreckenstein (von 1883 bis 1889 ordentliches Mitglied)
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190 Berichte.
gestorben. Der Vorsitzende widmet dem Dahingeschiedenen Worte ehren-
den Andenkens.
Ausser dem Vorsitzenden waren anwesend die ordentlichen Mitglie-
der: die Geh. Hofräthe Prof. Schröder and Erdmannsdörffer aus Heidel-
berg, die Prof. t. Simson und Schulte aus Freiburg, Geh. Rath Wagner
und die Archivräthe Obser und Krieger aus Karlsruhe, Archiyrath Bau-
mann aus Donaueschingen, Archiydirektor Prof. Wiegand aus Strassborg
und Prof. Bücher aus Leipzig, sowie die ausserordentlichen Mii^lieder Prof.
Boder aus Rastatt, Prof. Maurer aus Mannheim und üniversitätsbibliothekar
Prof. Wille aus Heidelberg.
Seit der letzten Plenarsitzung sind erschienen: Fester, B., Begesten
der Markgrafen von Baden und Hachberg. I. Bd. 4. und 5. Lieferung. —
Koch, A. und Wille, J., Begesten der Pfalzgrafen am Bhein. I. Bd. 5.
und 6. Lieferung (Schluss). — Cartellieri, A., Begesten zur Geschichte der
Bischöfe von Konstanz. II. Bd. 1. Lieferung. — Krieger, A., Topographi-
sches Wörterbuch des Grossherzogthums Baden. Zweite Abtheilung. —
Kindler von Knobloch, J., Oberbadisches Geschlechterbuch. 1. Lieferung.
— Badische Neujahrsblätter. Viertes Blatt 1894. Baumann, F. L., Die
Territorien des Seekreises 1800. — Zeitschrift; für die (beschichte des
Oberrheins. Neue Folge. IX. Bd. nebsl^ den Mittheilungen der Badischen
historischen Kommission Nr. 16.
1. Mittelalterliche Quellen-, insbesondere Begesten-
werke. Die Schlusslieferung des 1. Bandes der Begesten für die Ge-
schichte der Bischöfe von Konstanz, welche das von Dr. Müller (jetzt in
Leipzig) bearbeitete Register enthält, befindet sich unter der Presse, und
kann jedenfalls zu Beginn 1895 ausgegeben werden. Von den durch Dr.
Fester in München bearbeiteten Regesten der Markgrafen von Baden und
Hachberg werden im nächsten Jahre zwei, von dem durch Dr. Cartellieri
bearbeiteten 2. Bande der Konstanzer Regesten wird eine Lieferung zur
Veröffentlichung gelangen. Da Prof. Schulte sich infolge seiner Berufung
an die Universität Freiburg veranlasst sieht, die Oberleitung der Konstanzer
Begesten abzugeben, hat diese Archivdirektor v. Weech wieder übernommen.
— Infolge der Ernennung des Dr. Albert zum Stadtarchivar in Freibmg
ging die von diesem begonnene Bearbeitung des Begisters zum 3. Bande
des Codex dipl. Salemitanus an Dr. Isenbart über. — Für das Stadtrecht
von Ueberlingen ist es dem Archivrath Baumann gelungen, in Prof. Georg
Oohn in Zürich einen Bearbeiter zu gewinnen. Die Bearbeitung der Stadt-
rechte von Wertheim, Wimpfen u. s. w. hat Geh. Hofrath Prof. Schröder
übernommen, und es steht das Erscheinen von drei Heften für 1895 in
Aussicht. Den mit der Vorbereitung zur Herausgabe der Stadti-echte und
Weisthümer des Oben*heins beschäftigten Mitgliedern der Kommission hat
sich nun noch ein Mitglied, Archivrath Krieger, angeschlossen, der in er-
ster Reihe die im General-Landesarchiv verwahrten Stücke verzeichnen
wird. — Prof. Schulte hat in der archivalischen Reise, die er zur Samm-
lung von Urkunden und Aktenstücken zur Geschichte des Handelsverkehrs
der oberitalienischen Städte mit den Städten des Oberrheins im Mittelalter
nach Mailand uud Genua unternommen, eine überaus reiche Ausbeute mit-
gebracht. Eine zweite Reise auch noch nach anderen Städten Oberitaliens
ist für das nächste Jahr in Aussicht genommen.
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Berichte.' 191
2. Qnellenpablikationen zar neueren Geschichte. Vom
4. Bande der Politischen Korrespondenz K&rl Friedrichs von Baden (i^^ebr.
1801 bis April 1804) kann nach Mittheilung des Herausgebers, Archiv-
rath Obser, der Druck alsbald beginnen, so dass in der ersten Hälite 1895
der Ausgabe entgegengesehen werden dar£ — Im Stift St. Paul im La-
yantthal hat Archivdirektor y. Weech die umfangreiche Korrespondenz des
Fünitabtes Martin Gerbert von St. Blasien durchgearbeitet Durch das
sehr dankenswerthe Entge^-enkommen des dortigen Hofmeisteramtes wird
es möglich, dass die Eorrespondenzbände nach Karlsruhe zur Benutzung
übersandt werden. Zur Bearbeitung wird Dr. Hauck herangezogen. —
Auch die Bearbeitung der Berichte der päpstlichen Nuntien in Wien und
Paris aus der Zeit vor dem Ausbruch des orleanischen Krieges, welche
Archivdirektor v. Weech auf Grund seiner im Frühjahr 1893 unternom-
menen Durchsicht der betrefiPenden Bände im Vatikanischen Archiv ab-
schreiben Hess, soll so gefördeii; werden, dass das Manuskript der nächsten
Plenarsitzung vorgelegt werden kann.
3. Bearbeitungen. Von dem Topographischen Wörterbuch des
Grossherzogthums Baden, bearb. von Archivrat Krieger, befindet sich die
3. Lieferung unter der Presse, die 4. wird im Jahre 1895 zum Abschluas
gebracht werden. — Prof. Gothein stellt die Vollendung des 2. Bandes
der Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der angrenzenden Gaue
im nächsten Jahre in AussichL — Die 2. Lieferung des von Oberstlieu-
tenant a. D. Kindler von Knobloch bearbeiteten Oberbadischen Geschlechter-
buches ist unter der Presse, Lieferung 3 und 4 werden 1895 erscheinen.
Die Zeichnung der Wappen ist dem Hofwappenmaler Heinrich Nahde in
Berlin übertragen. — Die Herausgabe der Siegel und Wappen der badi-
schen Gemeinden hat durch einen Wechsel des Zeichners eine Verzögerung
erlitten ; der Eintritt eines neuen Zeichners, Fr. Held, lässt erwarten, dass
die Arbeit jetzt rasch gefördert werden kann. — Dr. A. Bössger verspricht
die Studie über die Herkunft der romanischen Einwanderung in Baden in
den Jahren 1685 fT., an deren Abschluss er verhindert war, im Laufe des
Jahres 1895 zu vollenden. — Die Einreichung einer statistischen Arbeit
über die Bevölkerung der Stadt Heidelberg im 16. Jahrhundert hat den
Pro! Bücher zu einem Antrag veranlasst, welcher eine namhafte Erwei-
terung des Gebietes und der Zeit, auf welche sich eine von der Kom-
mission unter ihre Veröffentlichungen aufzunehmende statistische Ausar-
beitung erstrecken soll, in's Auge fasst.
4. Periodische Publikationen. Von der Zeitschrift für die
Geschichte des Oberrheins, Neue Folge red. von Prof. AI. Schulte in Frei-
burg, befindet sich das 1. Heft des 10. Bandes unter der Presse. Diesem
Bande soll ein Register der ersten zehn Bände beigegeben werden. — In
den Mittheilungen der Badischen historischen Kommission werden auch
fortan die von unsem Pflegern verfassten Verzeichnisse der von ihnen ge-
ordneten Archive der Gemeinden (1284), Pfarreien (539 katholische, 238
evangelische), Grundherren (25) u. s. f. veröffentlicht werden. — Das Neu-
jahrsblatt für 1895, welches die Zustände in der Kurpfalz nach dem
30jährigen Krieg behandelt, verfasst von Prof. Gothein wird in Bälde der
Druckerei übergeben werden. Für 1896 hat die Bearbeitung des Neu-
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192 Berichte.
Jahrsblattes (Geschichte des Markgrafen Bernhard I.) Privatdocent Dr. Fester
in München übernommen.
Ausserdem wurde beschlossen, die Konferenzen von Vertretern der
landesgeschichtlichen Publikationsinstitute, welche künftig in Verbindung
mit den deutschen Historikertagen stattfinden sollen, zu beschicken.
Personalien.
Es wurden ernannt: A. Budinszky und Osw. Bedlich zu or-
dentlichen Mitgliedern des im Ministerium des Innern neu errichteten
k. k. Archivrathes ; L, Wahrmund zum ord. Professor für canonisches
Recht an der Universität Czernowitz, A. F. Pribram zum ao. Professor
für mittlere und neuere (xeschichte und A. ßiegl zum ao. Professor
für Kunstgeschichte an der Universität Wien, E. Freih. v. Schwind zum
ao. Professor für deutsches Becht und österreichische Beichsgeschichte an
der Universität Innsbruck; V. v. Hofmann-Wellenhof und L. Wit-
tin g zu Conceptsadjuncten, M. Vancsa zum Assistenten am Archiv und
an der Bibliothek des k. k. Finanzministeriums, A.'Schnerich zum
Amannensis an der Universitätsbibliothek in Wien.
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Unedirte Karolinger-Diplome
aus französischen Handschriften herausgegeben
von
, Alfons Dopsch.
Di^ folgenden Ausführungen sind als ein Theil der Ergebnisse
meines Aufenthaltes in Paris zu betrachten, wo ich .im Aufträge der
Monumenta Germaniae Historica die für die Neuausgabe der Karolinger-
Diplome nöthigen Vorarbeiten besorgte.
Es gibt wohl kaum ein Gebiet der mittelalterlichen Geschichte, itir
welches das urkundliche Material in so umfassender Vollständigkeit
publicirt ist, als die Zeit der Karolinger. Innerhalb derselben aber
sind gerade die Urkunden, derjenigen Könige und Kaiser, welche das
fränkische Reich in seiner Gesammtheit beherrschten, bevor es sich in
die einzelnen Nationalstaaten auflöste, eingehend behandelt und unter-
sucht worden. Sie aber waren es vor allem, mit welchen ich mich zu
beschäftigen hatte, da eine Entscheidung über die Aufnahnie der west^
frankischen Karolingerurkunden in die Publicationen der Mon. Germ,
heute noch nicht getroffen ist. Das Interesse für jene Zeit hat sich
seit dem 17. Jahrhundert, da durch die grossartigen. Arbeiten der Mau-
riner hiefür eine breite Basis geschaffen wurde, bis in die Gegenwart
herab stets rege erhalten.
Als dann Sickel die Diplome der ersten Karolinger systematisch
zusammenstellte ^\ hat er nicht nur die verschiedenen ürkundenpubli-
*) Acta regam et imperatorum Earolinoram : IL Reisten der Urkunden der
ersten Karolinger (761—840) Wien 1867.
Mittteflungen, XVI. DigitizeJ^yGoOglc
X94 ^' Bopsoh.
cationen zu diesem Zwecke ausgebeutet, sondern auch ein reiches hand-
schriftliches Material yermöge seiner Arbeiten in Frankreich hiezu mit
yerwerthen können. Neben und nach ihm aber ist von französisdier
Seite eine Beihe von ürkundenbüchem (Cartulaires) herausgegeben
worden ^), die zum grossen Theile auch der Earohngerzeit zu gute
kamen.
Die Mon. Qerm. selbst haben diese Arbeiten wiederholt gefordert,
indem durch die Reisen von G. H. Pertz und Waitz^ >), in jüngerer
Zeit aber jene W. Arndt's ') nahezu das gesammte Material, welches
die französischen Archive und Bibliotheken in dieser Beziehung ent-
halten, in Abschriften gesammelt wurde. Diesen Apparat der Mon.
Germ, konnte Mühlbacher mit benützen, als er die Begesten sammt-
licher deutscher Karolinger neu herausgab^); er hat im Zusammen-
hange damit aus demselben denn auch eine Anzahl bis dahin unbe-
kannter Earolingerurkunden veröffentlicht^).
Bei diesem Stande der Forschung konnte fttr meine Arbeiten im
allgemeinen die Hoffnung, neue Stücke au&ufinden, nur eine sehr
beschränkte sein, insbesonders durfte die Möglichkeit einer Eruimng
solcher in Originalen oder älteren Copien von vornherein so gut wie
ausgeschlossen betrachtet werden. Dementsprechend musste neben der
sichtenden Bevision und kritischen Untersuchung des bislang Gelei-
steten mein Hauptaugenmerk auf die neueren Abschriftensammlungen
gerichtet sein, welche aus älteren uns zum grossen Theil nicht mehr
erhaltenen Quellen schöpften.
Es ist längst bekannt, dass insbesonders auf der Nationalbibliothek
in Paris sich eine nahmhafte Anzahl von sogenannten „GoUections^^
findet, in welchen die älteren Geschichtsquellen (Annalen u. Chroniken,
Briefe und Urkunden, Synodalbeschlüsse und Concilsacten etc.) ab-
schriftlich gesammelt und zusammengestellt worden. Dieselben wurden
nahezu ausschliesslich im 17. und 18. Jahrhundert angel^^
Ich kann mich hier, wenn ich über dieselben berichte, kurz Ce^sen,
da durch die Arbeiten L. Delisle's bereits alles Wesentliche festgestellt
und dargelegt worden ist. Er hat nicht nur die Provenienzen und
') Sie sind verzeichnet bei U. Robert, Inventaire des cartulaires etc. im Cabinet
historique 23, 126 suiv. Paris 1878.
>) üeber dieselben ist im Archiv der Gesellsch. f. alt. deutsche Oeschichtk.
7. o. 8. Bd. berichtet worden.
») Vgl. Neues Archiv 2, 233—299.
*) Die Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern (751-^918) Inns-
bruck 1889.
») Mittheil. d. Inst. f. österr. GF. 7, 436 ff.
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Unedirte Karolinger-Diplome. 195
EntstehiiDgageschichte dieser Sammlungen bis zu ihrer definitiyen
Einverleibung in die Handsobriftenabtfaeilung der Nationalbibliothek
erörtert ^), sondern an anderer Stelle zugleich auch kurze, übersicht-
liche Inhaltsangaben für eine grosse Reihe einzelner „CoUections^^
veröffentlicht*) und damit eine zusammenfassende Benützung und
Ausbeutung derselben zuerst möglich gemacht Von späteren Publi-
cationen auf diesem Oebiete ist besonders die sehr verdienstliche Arbeit
von H. Omont ^) über die äusserst umfemgreiche (1834 Bde.) GoUection
Horeau zu nennen. In jüngster Zeit aber haben dann Langlois und
Stein in ihrem werthvolleu Buche über die französiscen Archive^)
auch den Handschriftenbestand der Pariser Nationalbibliothek über-
sichtlich behandelt und wichtige Nachweise der darüber veröffentlichten
Literatur g^ben, vor allem auch die zu Gebote stehenden Cataloge
zusammengestellt.
unter Verweis auf diese Vorarbeiten sollen hier mit specieller
Bücksicht auf das in den „Coliections^^ enthaltene urkundliche Material
einzelne Ergänzungen zu dem bisher Bekannten gegeben und daran
einige Bemerkungen geschlossen werden, welche die Uebersicht über
die 80 umÜEUigreichen uud deshalb nicht leicht zu beherrschenden
Sammlungen erleichtem und ihre Eigenart beleuchten sollen, um eben
daraus zugleich Anhaltspunkte für die kritische Verwertung des darin
enthaltenen Materiales zu gewinnen.
Es ist fürwahr eine stattliche Beihe von Sammlungen, welche in
der oberwähnten, zuletzt darüber veröffentlichten uebersicht zusammen-
gestellt erscheint Und doch wird der Forscher, weldier auch nur
eine annähernde Vollständigkeit anstrebt, damit nicht das Auslangen
finden, da in ihr nur die Zahl jener GoUections erschöpft; wird, welche
heute noch in diesem ihren früheren Bestände auf der National-
bibliothek aufbewahrt werden. Ausser diesen aber gibt es noch zahl-
reiche Sammlungen desselben oder ähnlichen Charakters, welche heute
nicht mehr in ihrem ursprünglichen, geschlossenen Bestände belassen
erscheinen, sondern später unter die allgemeinen Fonds (latin oder
&an9ais) eingereiht wurden, so zwar dass vielfach eine Zerstückelung,
ja sogar Verstreuung statt hatte.
>) Le cabinet des manuscrits de la Biblioth^ue Imperiale 3 vol. Paris
1868—81.
«) Biblioth^ue de 1' 6cole des chartes XXXII (1871) p. 237 suiv. u. XXXV
(1874) p. 266 suiv.
*) Inventaire des manuscrits de la Colleotion Moreau Paris 1891.
^) Les archives de V histoire de France III. p. 853 suiv.
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196 ^- Dopsch.
Ich gebe im Folgenden eine Zasammenstellnng mehrerer solcher
Sammlungen, soweit ich Gelegenheit hatte, dieselben ob ihres Inhaltes
für die von mir behandelte Zeit einzubeziehen. Vielleicht kann damit
auch für andere Zwecke ein Uebersehen derselben yermieden werden.
Es sind dies:
1. Die Sammlung Bouhier. Sie umfasst 183 Bände, welche
Jean Bouhier im 1 7. Jahrhundert anlegen Hess ^) und grossentheils
einfache Abschriften älterer, zumeist burgundischer Chartulare enthalten.
Die Transscription ist, soweit ein Vergleich mit noch erhaltenen Vor*
lagen möglich ist, recht genau und zuverlässig. Ein Gatalog f&r diese
Sammlung in ihrem früheren Bestände ist handschriftlich in den Nou-
velles acquisitions n^ 5448 vorhanden. Ausserdem sind theilweise
Inhaltsangaben in Pertz' „Archiv** ^) und in jüngerer Zeit von Delisle ^)
gegeben werden.
2. Die Sammlung „Blancs Manteaux**. Die 88 Handschriften,
welche von «dieser Sammlung heute noch auf der Nationalbibliothek
aufbewahrt werden, wurden vornehmlich im 17. und 18. Jahrhundert
durch die Benedictiner angelegt, in deren Besitz das alte Kloster der
„Weiss-Mäntel** (nach dem Gewände der Servitenmönche benannt)
schliesslich übergegangen war^). Ein Inhaltsverzeichniss bietet die
Hs. n® 5447 der Nouv. acqu., einzelne Nummern sind bei Pertz im
Archiv verzeichnet s).
Diese beiden vorgenannten Sammlungen sind jetzt unter die fonds
latin und fran9ais aufgetheilt, doch lässt sich die heutige Signatur im
einzelnen leicht aus der im Handschriftensaale der Nationalbibliothek
vorhandenen Concordanz ermitteln.
In einem Bande dieses Fonds, dem ms. latin 17197 (Blancs-
Manteaux 51), der Abschrifteu von verschiedenen Händen des 17. und
18. Jahrhunderts in sich vereinigt, findet sich auch eine grossere Anzahl
von Blättern, welche von der Hand des Arztes Petrus Louvet (1617 bis
1680) geschrieben ß), oder aber von ihm corrigirt und mit Nachträgen ver-
sehen wurden '). Sie enthalten Abschriften von sämmtlichen Karolinger-
Urkunden der Gruppe Lyon, für welche uns bisher jede handschriftliche
•) Vgl. darüber Delisle im Cabinet des manuscrits 2, 266 euiv.
») 8, 285 ff.
') Cab. des mss. 2, 30.
*) Vgl. Delisle, Cab. des mss. 2, 241.
*) 8, 284 f.
«) fol. 40—53 und dann wieder fol. 168—170.
') fol. 17J — 186; bei diesen findet sich noch die ursprüngliche Paginirung
p. 1-32.
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Unedirte Karolinger-Diplome. 197
üeberlieferung fehlte. Dieselben waren uns nar ans deid Drucke von L. d'A-
chery i), respective dessen Nachdrucken bekannt. D' Achery nun druckte
diese seine Lyoner Urkunden „e schedis Louvet", die von ihm gelieferten
Texte aber stimmen nicht nur in einzelnen Lesefehlem, sondern, was
noch entscheidender ist, auch in yerschiedenen Lücken genau zu den
Yorliegenden Abschriften. Es dürfte somit kaum ein Zweifel obwalten,
dass wir hier die Vorlage d' Achery's vor uns haben oder mit anderen
Worten, dass in den obbezeicbneten, ursprünglich zusammengehörenden
Blättern, mindestens ein Theil der sogenannten „Schedae Louvet^^
wieder aufgefunden erscheint.
4. Die Sammlung Estiennot. — Dom Claude Estiennot, ein
Mauriner, gehört zu der Gruppe der Männer, welche in der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhundertes jene umfassenden Arbeiten zur Geschichte
der Benedictiner geschaflPen haben. Er versuchte mit den Aufzeich-
nungen, die er gesammelt, eine Skizze der Geschichte der einzelnen
Benedictinerklöster zu entwerfen. Stets hat er seiner Darstellung
einen urkundlichen Anhang folgen lassen, in welchem er einzelne
Stücke ganz oder theüweise copirte; vielfach hat er sich auch nur
mit einem kurzen Auszug oder dem Verweis auf Drucke genug sein
lassen.
Obwohl nun diese seine Abschriften im allgemeinen an Genauig-
keit viel zu wünschen übrig lassen, gewährt seine Sammlung doch
eine reiche Ausbeute, da er eine grosse Anzahl von Handschriften,
ja sogar auch einzelne Originale benützt hat, welche heute nicht mehr
erhalten sind. Für eine Reihe von Karolingerurkunden haben wir
durch sie überhaupt erst eine handschriftliche üeberlieferung gewonnen,
indem eine solche bislang gänzlich mangelte. Von seiner Sammlung
befinden sich 38 Bände auf der Nationalbibliothek, in geschlossener
Reihe (ms. n<» 12739—12776) dem fonds latin einverleibt, ein an-
derer Theil (3 Bände) wurde auf die Bibliotheque de T Arsenal in
Paris verschilfen und wird dort als mss. n»» 1007 — 1009 aufbe-
wahrt.
Diese Papiere Estiennot's sind offenbar identisch mit den „Schedae
Es ti en n o i^S aus welchen Bouquet eine Anzahl von Karolinger-Diplomen
gedruckt haf^).
5. Das sogenannte „Mo nasticon Benedictinum^^; es verdankt,
wie schon der Name besagt, seine Entstehung gleichfalls den Arbeiten
der Mauriner 8).
«) Spidlegium veterum aliquot scriptoram etc. 12, 107 ff. 2. ed. 3, 339 ff.
*} Recueil des Historiens des Gaules et de la France Paris 1738.
. ») Vgl. Delisle, Gab. des mss. 2, 67.
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198 A. Dopsch.
Es stellt ähnlich wie die Sammlung Estiennot's Materialien zn
einer Geschichte der Benedictinerklöster dar, welche im 17. nnd
18. Jahrhundert gesammelt wurden. In der Anlage unterscheiden sich
beide unter andern auch insofern, als Estiennot seine Darstellung nach
Diöcesen eintheilte, während bei dieser Sammlung die Geschichte der
einzelnen Klöster in alphabetischer Reihenfolge geboten wird. Wichtig
ist, dass nicht nur die Benedictinerklöster Frankreichs darin behan-
delt werden, sondern auch mehrere deutsche mit einbezogen wurden.
Die ürkundenabschriften, welche in den Text eingerückt sind, erweisen
sich als yerläsälich, wie denn diese Sammlung — das Werk Ter-
schiedener Hände und Mitarbeiter — einen viel grösseren Wert fftr
sich in Anspruch nehmen darf als jene Estiennot^s.
Tür den vorliegenden Zweck insbesonders haben denn auch die
47 Bände derselben (ms. latin 12658 — 12704) ergiebiges Material ge-
liefert, vor allem wohl deshalb, weil bislang davon nur 2 Bände be-
nützt worden waren. Die Namen der in den einzelnen Bänden be-
handelten Klöster hat Delisle in seiner verdienstlichen Eatalogisirungs-
arbeit zusammengestellt i).
6. Eine Reihe von 4 starken Bänden (ms. latin 12777—12780),
„Miscellanea Monastica^^ genannt, die Abschriften von Urkunden über
verschiedene französische Abteien enthalten. Sie wurden nach Delisle ^
von D. Le Michel, Chantelou, Mabillon u. a. gesammelt und sind, wie
der Vergleich einzelner Stücke lehrt, als identisch zu betrachten mit
den „Schedae Mabillonii'S aus welchen D. Bouquet eine grosse
Anzahl von Earolingerurkunden gedruckt hat ^). Eine üebersicht ihres
wesentlichen Inhalts findet sich in der bereits früher erwähnten Arbeit
Delible's.
7. Eine ganz ähnliche Sammlung wie die vorausgehende stellen
die mss. lat. n^ 13816—13820 dar. Auf fol. 1 des ersten Bandes
findet sich folgende üeberschrift: Collectanea ex chartulariis, necrologiis
etc. variorum monasteriorum ordinis s. Benedicti, quae recensentur or-
dine alphabetico. Viele der darin enthaltenen Abschriften *) rühren von
D. Le Michel her.
Diese beiden Sammlungen stammen aus dem alten Fonds S. Qer-
main des Pres; sie sind augenscheinlich unter den „Schedae bibL
S. Germ." gemeint, welche Bouquet wiederholt als Quelle seiner Texte
angibt.
1) Bibl. de T 6cole des chartes 1867 p. 529 soiv.
») ib. 636 auiv.
») 1. c. t. VI- IX.
*) Inbalteangabe bei Delisle, bibl. de T 4cole des cbartes 1868, 244 soiv.
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Unedirte Karolinger-Diplome. 199
üeberblieken wir die grosse Masse der Gollections, za welchen
diese ihnen ähnlichen Sammlungen noch hinzutreten, so wird das
Bedürfiiis begreiflich erscheinen, sie behufs leichterer üebersichÜich-
keit in Gruppen einsutheilen. Sehr richtig hat man denn auch bisher
schon ans ihrer Gesammtheit die Beihe derjenigen herausgehoben,
welche nach dem territorialen Gesichtspunkt angelegt, die Geschichte
der einzelnen Provinzen Frankreichs behandeln ^). Alle abrigen Samm-
lungen aber hat man gewöhnlich als „CoUections diverses^^ zusammen-
gefisisst^), allenfalls der Sammlung Moreau und Glairambault eine ge-
sonderte StelluDg zugewiesen').
Es wird sich aber die Scheidung dieser GoUections noch weiter
durchführen lassen. Als wesentliches Kriterium hiefÜr darf m. E. die
Art und Weise der Anlage betrachtet werden, je nachdem das mehr
persönliche Moment des Sammlers, ader ober eine bestimmte sachliche
BQcksichtnahme dabei massgebend war.
Die Sammlungen Baluze, Bouhier, Brdquigny, Brienne, Colbert,
Deeamps, Duchesne, Dupuy, Fontanieu, Louyet u. a. enthalten Ab-
schriften Ton Urkunden der verschiedensten Empfanger, es erscheint
nicht eine bestimmte Beschränkung in der Ausdehnung der Anlage
nach Ort oder 2^it durchgeführt Die Sammler, nach welchen diese
GoUections benannt wurdeu, haben vielmehr, getragen von einem mehr
allgemeinen historischen Interesse alP das abschriftlich zusammenge-
tragen, was sie von älteren Geschichtsquellen eben erreichen konnten.
Anders dagegen verhält es sich mit der stattlichen Anzahl der
noch übrigen GoUections. Sie zerfallen deutUch in zwei Gruppen.
Einmal sind es Sammlungen von Urkunden bestimmter Empfänger,
respective von Quellen, welche sich auf die Geschichte einer gewissen
Corporation beziehen. In diese Gruppe (III) gehören vor aUen die
Sammlungen zur Geschichte der Benedictinerklöstor, also das Monasticon
Benedietiijum, das Werk Estiennot's, die sogen. Schedae MabiUonii, die
„Schedae Bibl. s. Gennan.^\ ferner die CoUection Glairambault, insofern
dieselbe vorwiegend genealogischen Zwecken mit besonderer Bücksicht
auf die Geschichte der Ordensgesellschaften dienen sollte (le cabinet
des ordres)^). Auch diese Handschriften der „Blancs-Manteaux^^ und
mehrere diesen gleiche Fonds, welche aber für diese frühe Zeit ohne
Belang sind, dürfen in gewissem Sinne hieher gerechnet werden, wenn
1) Vgl. aber dieeelben Delisle in Bibl de V ^. dee chartes XXXÜ, 237—290.
*) Deliele, Gab. des mss. 2, 333.
•) Langlois u. Stein L c p. 860.
*) Delible, Gab. des mss. II, 19 et suiv.
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80Ö A. Dopsch.
^^.;^Qh Tou einem anderen Standpunkt aus besser der^ folgenden
Gruppfi zugezählt werden möchten.
„ > ,In di^se (IV) letzte Gruppe ' nämlich möchte ich jene Sammlungen
yerweiisen, ;welche ihr Material systematisch nach den einzelnen Fund-
orten zusammenbrachten. Bei der Anlegung derselben gieng man
darauf aus, das gesammte Urkundenmaterial, welches sich zu der be-
stimmten Zeit in den einzelnen Archiyen vorfand, abzuschrßiben, um
sq nicht nur eine Uebersicht tiber das im allgemeinen Vorhandepe,
eine gewisse Vollständigkeit zu erreichen, sondern auch zugleich die
Forschung und Verwerthung desselben unabhängig zu machen von einer
$ünsichtnahme der an yerschiedenen Orten zerstreuten Qriginalquellen.
Doat hat' dies in der nach ihm benannten CoUection für die Archive
des sjüdlichen Frankreich untemommeu, ganz allgemein aber wurde das-
selbe Princip der Abschriftensammsung im 18. Jahrh. unter der Leitung
Moreau^s durchgeführt. Die Collection Moreau, auch Cabiuet des chartes
schlechtweg genannt, erheischt deshalb die vornehmste Beachtung, um-
somehr als man sich bei dieser umfassenden Sammlung nicht auf Frank-
reich allein beschränkte, sondern auch die in ausländischen Archive^ vor-
handenen Quellen zur Geschichte Frankreichs einbezögt).
Am besten ist seinem Charakter nach wohl auch Aä,s Gab in et
deGaignieres^) hier einzureihen, welches in seinem heutigen, nicht
mehr vollem Bestände, allerdings für das frühere .Mittelalter nur sehr
spärliche Ausbeute gewährt.
Die hier versuchte Eintheilung der Collectipns ist insofetn idoht
unwichtig, als die Art und Weise der Abschriftnahm^ dem -entr
sprechend verschieden ist und wir des Weiteren eben damit jemals
eine Handhabe für die kritische Beurtheilung und Verwertung des in
^en einzelnen Gruppen enthaltenen Materiales gewiqnen.
Bei den CoUections der 2. Gruppe, die durch das persönliche In-
teresse, sowie die Forschungs-Richtung und -Gelegenheit des Sammlers
charakterisirt werden, schliesst sich die Anlage der Abschriften of(,
ja sehr häufig den jeweilig ausgebeuteten Quellen an. Wir finden da
t. B. einfache Abschriften von Chartularen ihrem gesammten Umfange
nach, derart, dass wir mit einem gewissen Grad von Sicherheit die
Ausdehnung, ja die Entstehungszeit der also überlieferten Quelle, wenn
sie selbst uns auch nicht mehr erhalten ist, zu coniciren vermögen;
*) Vgl. die Einleitung, welche Omont Beiner bereits citirten Arbeit über
diese Collection vorangeschickt hat. ....
«) Vgl. über dasselbe Delisle, Gab. des mss. I, 336 et suiv.
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Unedirte. Karolinger-Diplome. 201:
dies wird besonders dann möglich,^ wenn sich mehrere derartige Gol-
lections, von einander nnabhängig, in der Abschrift einer nnd der-,
selben. Quelk begegnen. Ein charakteristisches Beispiel hiefÜr bietet,
die B^constmotion der Pancarte noire von St. Martin de Tours, Welche
Mabille versucht hat ^). Ähnliches wird sich f&r eine ganze Reihe wei^
terer Chartulare, die heute verloren sind, durchfühcen lassen.
' Diese Absphriften, welche einfach eine bestimmte Vorlage ab-
klatschen, bieten zumeist auch am Beginne eine Quellenangabe, einen
direkten Hinweis auf die Vorlage selbst; lind selbst dort, wo dies nicht
der Fall ist, lässt sich dies mit Leichtigkeit aus dem. Charakter der
Textüberlieferung erschliessen.
Die Sammlungen der 3. Gruppe, welche vom Standpunkt des
Empfangers angelegt erscheinen, weisen gegenüber der bei der früheren
Gruppe vorwaltenden Eigenart der Abschriftenanlange ein weiteres
Moment auf, das ^^hrouolbgisehe. Vielfach handelte es sich ja hier
um eine Geschichte des betreffenden Klosters, oder einer Corporation;
nnd war damit von vornherein di^ chronologische Behandlung im
allgenkeinen geboten, so fand dieses Princip auch bezüglich des bei-
gebrachten Urkundenmateriales seine Anwendung.
Gerade dieser Umstand macht das Frtheü über den Charakter der
Vorlage, aus welcher die einzelne Abschrift genommen wurde, faihr
dieselbe nicht direct angegeben wird, oft recht schwierig, da die Be-'
folgung einer bestimmten, eingangs eventuell bezeichneten Quelle«
leioht durch die Beachtung der chronologischen Aufeinanderfolge der
Tcprschiedenen Urkunden durchbrochen werden konnte. Eine definitive
Entscheidung wird in solchen Fällen dadurch ermöglicht, dass oft der
Vergleich der in verschiedenen CoUectionen enthaltenen Abschriften
eines und desselben Stückes einen Anhaltspunkt gewährt, oder aber
die Eigenart der Transscription (Ueberlieferung der Eigennamen und
des Eschatokolles, insbesonders Nadizeiehnung. des. häufig fehlenden
Becognitionszeichens etc.) einen sicheren Bücksehluss zulässt.
Am einfachsten und willkommensten für die kritische Verwertung
dßs überlieferten Materiales ist die Abschriftenanlage iu den Collections
der IV. Gruppe. Hier wird nahezu durchaus eine bestimmte Angal^e
über die Quelle geboten, sei es nun dass die Urkunden je eines be-
stimmten Fundortes in geschlossener chronologischer Beihe aufgeführt
werden (Doat), sei es auch dass das Material der verschiedenen Fund-
orte in eine einheitliche Folge der Zeit nach zusammengestellt er-
scheint (Moreäu). .
^) La Pancarte noire de 8t Martin de Tours. Paris 1866.
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202 A- I^opsoh.
und diese Angaben über die Quellenrorlage sind umso wertvoller,
als dieselben eatsprechend dem Charakter dieser Sammlangen — die
Abschriften wurden meist im amtlichen Auftrag nach bestimmten Vor-
schriften *) von Notaren oder Elosterarchivaren angelegt — yiel&eh
nähere Details über die Art und das Alter jener uns nicht mehr erhal-
tenen Quellen bieten.
Die CoUectionen der ersten Gruppe, Sammlungen von Materialien
zur Geschichte der einzelnen Territorien, sind hinsichtlich der Ab-
sohriftenanlage nicht besonders charakterisirt ; sie schliessen sich hierin
bald dem einen, bald dem andern der in den andereren Gruppen be-
folgten Principien an.
Im allgemeinen können durch eine umfassende Ausbeutung aller
yorhandenen Sammlungen überaus wichtige Resultate gezeitigt werden.
Es ist nicht nur f&r jene Gh*uppen, für welche ältere Ueberlieferuugs-
formen nicht mehr vorhanden sind, vermöge wiederholter Abschrift
derselben älteren Quelle in verschiedenen CoUections, die Möglichkeit
geboten, die ursprünglichen Texte wiederherzustellen, wobei der Ver-
gleich solcher Abschriften mit noch erhaltenen älteren Vorlagen einen
zuverlässigen Massstab für die Beurtheilung jener an die Hand gibt,
wir gewinnen mit einer so allgemeinen Untersuchung zugleich auch
eine gewisse Sicherheit bezüglich der relativen Vollständigkeit unserer
Eeontuis überhaupt, da die wiederholte Behandlung desselben Gegen-
standes durch eine solche Beihe von einander unabhängiger Abschriften-
sammlungen die an sich bestehende Möglichkeit des Uebersehens ein*
zelner Stücke nahezu ausscbliesst.
Wie ergiebig eine solche systematische Durcharbeitung dieser Gol-
lections ist, erhellt wohl am besten aus den Ergebnissen, welche für die
Earoliugerzeit gewonnen wurden. Obwohl gerade für diese Zeit, wie ein-
gangs dargelegt wurde, das Urkundenmaterial wiederholt untersucht
und bearbeitet worden war, und eine bedeutende Anzahl von älteren
und neueren Publicationen vorliegt, konnte neben einer in Anbetracht
dieser Umstände verhältnissmässig grossen Anzahl von bislang gänz-
lich unbekannten Stücken, insbesonders eine Unmasse neuer Ueber-
lieferungsformen nachgewiesen werden. Und wenn diese sich auch
auf bereits bekannte Urkunden beziehen, so wird der Wert derselben
doch nicht zu unterschätzen sein, da es sich meist um Stücke handelt,
welche uns eben nur in solchen neueren Abschriften überliefert sind,
jetzt aber ftlr dieselben nicht nur mehr, sondern vielfach bessere und
^) Solche siad gedruckt bei Delisle, Gab. des mae. 1, 388.
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Unedirte Karolinger-Diplome. 203
za?erlasäigere Texte zur Verfftgiing stehen. Während bisher für die
Urkunden der deutschen Karolinger nur etwa 70 Abschriften aus
diesen Collections bekannt waren, besitzen wir nunmehr aus denselben
deren 370.
Endlich aber wurde für eine grosse Anzahl von Urkunden, die
wir bis jetzt nur aus Drucken kannten, handschriftliche Ueberlieferungs«-
formen gefunden (für 65 Stttcke), was umso erfreulicher ist, als sich
dieser Mangel oft auf ganze Gruppen erstreckte (z. B. Lyon, Toul, Ge-
rona, Nevers u. a ). Indem anderseits bei einzelnen Sammlern (wie Ba-
luze) das allgemeinere historische Interesse, oder aber der specifische
Charakter anderer Collections (so jene der 3. Ghruppe) über das auf
Frankreich bezügliche Material hinausgriff, ergab sich auch für nicht
französische Gruppen manch^ neues Material. So mehrere Inedita für
S. Cristina und bessere Texte für die Gruppe Granfelden.
Indem ich nunmehr zur Besprechung der im Folgenden abge-
druckten Inedita übei^ebe, bemerke ich noch, dass ausser den Col-
lections, aus welchen dieselben zumeist stammen, insbesonders eine
Reihe you älteren Chartularen, welche bisher zwar bekannt, aber
nicht Tollständig durchgearbeitet waren, eine neue Ausbeute ergaben.
Der freundlichen Unterstützung, welche mir bei meinen Arbeiten
in Paris stets in der entgegenkommendsten Weise zu theil wurde, an
dieser Stelle zu gedenken, ist mir eine angenehme Pflicht. Besonders
aber sage ich dafür nochmals wärmsten Dank den Herrn L. Delisle
und H. Omont (für die Bibl. Nat), L. Gautier und Prof. A. Giry (für
die Archives Nat.)
Nr. 1, eine Schenkung Pippins für St. Denis, wird durch die
nahezu wortliche Uebereiustimmung des Formulars mit einer unter dem
gleichen Datum ausgelerugten Urkunde für Fulda (Mühlbacber Reg. 100),
welche uns noch im Originale erhalten ist, als durchaus echt beglaubigt.
Ueber das Verhältnis des Stückes zu M. 101, eine Urkunde, die mit
der Torliegenden in enger Beziehung steht, wird seinerzeit bei der
Qesammt-Ausgabe des näheren gehandelt werden.
Mit Nr. 2 ist eine der ältesten karolingischen Immunitätsnrkunden
gewonnen worden. Die Datirung, welche vielleicht schon in der Vor-
lage der gefundenen Abschrift, anscheinend ^) einem Chartulare, fehlte,
eilgibt sich aus dem Titel. Der vielfach verderbte Text wurde nach dem
Formular mehrerer älterer Immunitätsprivilegien richtig gestellt, insbe-
sonders nach M. 133 und 137, unter möglichster Wahrung der vul-
garen Latinität, soweit dieselbe auch anderweitig belegt erscheint
») Eine Quellenangabe ist nicht vorbanden.
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204 ^' Dopsch.
Nr. 3 tritt mit interessantem Bechtsinbalte in die Beihe der sel-
tenen Gerichtsurkunden aus der Eaiserzeit Karls des Grossen. Der
Text des Chartulars, in welchem das Stück überliefert ist, weist an
zahlreichen Stellen infolge von Nässe u. A. Lücken auf und ist auch
sonst oft geradezu unleserlich ; doch gelaog es mit Zuhilfenahme ähn-
licher G^richtsurkunden, vor allem von M. 63 und 238, sämmtliche
schadhaften Stellen sicher zu ergänzen.
Nr. 4 war bisher nur im Begest bekannt (M. 760). Eingang
und Schluss dieses Originals sind infolge Beschädigung verloren;
leider ist das Stück in keinem der vier auf den Archives Nationales
in Paris yorhandenen Chartularen des Klosters enthalten, üeber die
Daiirung und eine eventuell andere chronologische Zuweisung als die
bisher übliche wird seinerzeit erst ein definitives Urtheil abgegeben
werden können.
Nr. 5. Der Text dieses Zollprivilegs ist, obwohl dafür zwei von
einander unabhängige Ueberlieferungsformen aufgefunden wurden, au
vielen Stellen verderbt. Die Emendation wurde auf Grund der „For-
mulae Imperiales" ^) und mehrerer ähnlicher Privilegien vorgenommen.
Nr. 6. Diese Urkunde galt bisher als gänzlich unl)ekannt; doch
ergibt sich bei näherem Zusehen, dass schon Guichenon in seiner
„Qistoire de Bresse et de Bugey" ^) einen allerdings ganz unzuläng-
lichen Auszug daraus Teröffentlicht hat.
Das Stück ist nicht datirt, doch besitzen wir eine damit im Zu-
sammenhang stehende Urkunde der burgundischen Bischöfe für das-
selbe Kloster 8). Dieselbe wurde bei der gleichen Gelegenheit aus-
gefertigt und trägt das Datum: Factum hoc Privilegium auno incar-
nationis dominicae DCCCLVIITI, indictione YIlTegnante Karolo rege,
filio quondam Lotharii imperatoris ; actum Sisterico. Es steht bei der
directen Bezugnahme unseres Diploms auf die Fürbitte jener Bischöfe
nichts im Wege, dieses Datum für unsere Urkunde zu verwerten.
Historisch interessant sind die in der Narratio enthaltenen Daten,
welche auf einen von Karl nach Saut im Gau Sisteron 859 einberufenen
Eeichstag, respective eine Synode der Bischöfe zu Sisteron schliessen
lassen.
In denselben Schedae Louvet (f. 50) ist ferner ein grösseres Frag-
ment einer Königsurkunde abschriftlich überliefert, von dem Guiche-
0 Mon. Germ. ed. Zeumer p. 300—303.
*) Lyon 1660 p. 226.
•) Ein kurzer Auszug Bei Guichenon 1. c. p. 227; der volle Text (mit
Datum) in der Abschrift Louvet's cl. Paris. 17197 f. 46* u. jener Columbi's ms. 121
der Bibl. zu Lyon f. 118».
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Unedirte Earolioger-Diplome. 205
non ebenfalls einen Auszug gegeben hat 0. Da der Eingang und das ganze
Eachatokoll fehlt, ist eine sichere Zuweisung vorläufig kaum möglich.
Als gesichert kann gelten, dass dieselbe sich auf Aisnay bezieht, in-
dem dahin nicht nur die üeberlieferung weist ^), sondern auch in der
Abschrift Louyet^s als üeberschrift direct vermerkt wird : de coenobio
Athanacensi
Die Erwähnung eines Abtes Aurelianus würde mit Bücksicht auf
das vorhergehende Stück für die Zeit Karls, des Sohnes Lothars,
sprechen. Doch dürften mit derselben die im Schlusstheil enthal-
tenen YerfÜgnngen über die Vogtei schwer zu vereinigen sein. Un-
bedenklich und echt sind jedenfalls die Stellen, welche von der Be-
stätigung der Immunität und freien Abtwahl handeln. Das Stück
als weiteren Theil jener vorangehenden Urkunde für Seyssieii zu be-
trachten hindert nicht nur die Üeberschrift, sondern insbesonders der
Umstand, dass in jener Urkunde der Bischöfe bereits ein besonderer
Abt für Sejssieu genannt wird (Badilo), womit die Textirung dieses
Stückes nicht übereinstimmt.
Ich sehe vorläufig von der Veröffentlichung des Textes noch ab^
bis ein weiteres Material zur Verfügung stehen wird.
Nr. 7. Diese Urkunde Karls ist gleichfalls ohne Datum Überliefert.
Sie wird am besten zu M. 1298 einzureihen sein, da sie ihrem Inhalte
nach dieser an die Seite tritt Es ist mit dieser Urktmde die zweite
der Restitutionen Karls gefunden, welche gemeinsam durch eine (un-
dathrte) Urkunde Lothars II. bestätigt werden (M. 1266).
ÜT, 8 ein Diplom Karl III. für S. Cristina, ist auf Grund einer
Urkunde Karlmanns (M. 1498) abgefasst. Die aus dieser Vorurkunde
übernommenen SteUen wurden in Petitdruck gegeben. Neu ist die
Verleihung der freien Abtwahl am Schlüsse, eine Stelle, die ihrer-
seits wiederum für eine Urkunde Kais. Wido's vom 29. iuni 892 als
Vorlage gedient hat ^). Dieses neugefundene Stück ist demzufolge als jenes
Präcept Karls anzusehen, auf welches die Urkunde Widos Bezug nimmt
Nr. 9. Durch die Auffindung dieses Stückes, haben wir die echte
Vorlage für eine Fälschung auf den Namen KarPs des Grossen (M.
466) für St. Remy gewonnen. Es wird damit nicht nur die Ver-
mnthung Mühlbachers ^), dass jene Fälschung auf Grund einer echten
») 1. c. p. 227 (Aliud Privilegium).
«) Die Abschrift Louvet's ist demselben Codex entnommen, wie die vorher
besprochene Urkunde; ausserdem ist der Auszug bei Guichenon noch eingereiht
unter die „Notices tir^ du cartulaire de V abbaye d' Aisnay**. .
s) Cod. dipl. Langobardiae 587.
«) Sitz. Ber. d. Wiener Ak. 92, 500.
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206 A. Dopech.
Urkunde Karls IIL angefertigt sein müsse, bestätigt, wir finden that-
sachlich alF die einzelnen Formelo, welche Mühlbacher seinerzeit aas
der Fälschung als echte Theile jener ausgeschieden hat, in unserem
Diplom vor.
Für das -Datum, über welches Mühlbacher einen Ansatz nur rermu-
thungdweise geben konnte, besitzen wir nunmehr sichere Angaben. Das
gegen denselben vermerkte Hindernis des Auftretens Segoin^s in der
Becognitionszeile ^) ist damit beseitigt. Auf diese neue Urkunde darf
wohl auch eine Notiz in dem Schreiben des Erzbischofs Folco an den
Papst über eine Restitution Karls III. an Reims bezogen werden ^).
Nr. 10 gleichfalls für S. Cristina, ist ob seiner Datirung inter-
essant, da dieselbe unsere Kenntnis Ton dem Itinerar Karls III. im
Jahre 886 in erwünschter Weise bereichert. Wir wussten bisher nur,
dass derselbe zu Pavia „nach 0«tem^^ eine Reichsyersammlang ab-
gehalten habe, ohne dass uns der Zeitpunkt seiner Rückkehr nadi
Deutschland angegeben worden wäre«). Nach unserer Urkunde be-
fand sich Karl — Ostern fiel in diesem Jahr auf den 27. März —
noch Mitte April in Pavia.
Bei den Nr. 11 — 13 ist uns nicht mehr der volle Text der ein-
zelnen Urkunden erhalten, sondern lediglich Auszüge oder Fragmente
davon. Diesselben wurden im Folgenden in derselben Weise wieder-
gegeben, wie sie uns eben überliefert sind.
Zum Schusse (Nr. 14 — 18) sind die neuen Stücke, welche sich als
Fälschungen erwiesen, vorläufig in Regesten unter Hervorhebung
der im einzelnen charakteristischen Momente angeschlossen werden. —
Im Qanzen ergaben sich unter Hinzurechnung der von mir bereits
früher (von Paris aus) publicirten Urkunde Amolfs aus dem Jahre
891*), 20 neue Karolinger-Diplome.
Nr. 1.
Pippin schenkt dem Kloster St. Denis die villa Essonnes, wie sie
bisher Graf ßauho von ihm zu Lehen gehabt hatte.
Orlians 766 JuU.
Ch, 8. XIII LL 1158 fol 327 h Paris Areh, Not.
Pippinus rex Francorum vir illuster. Et quia monente scriptora
ita opoi-teat unumquemque constanter preparari, quatinus veniente in
conspectu supemi iudicis illam mereatur domini piam vocem audire,
1) Mühlbacher a. a. 0. 501 An. 1.
«) M. G. 13, 656.
») Vgl. Mühlbacher nr. 1672 d— f.
♦) Mitth. d. Inst. 15, 367 ff.
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ünedirte Karolinger-Diplome. 207
unde omne« iusti ex bonis actibus erunt garisi. Qua [propter]^)
no6 aalubriter, at credimoS) oousiderantes, [qualiter J ^) ex terrenis rebus
qaibos superna gratia nobis [a]ffluanter in hoc seculo largire dignata
eat, 8al[tem]^) Tel in pauperibus ex hoc tribaere deberemus, unde mi-
sericordiam altLraimi adipiaci yaleamos. Ideirco donumus pro anime
noatre remedio yel bone memoria germauo noBtro Carloroanuo quon-
dam ad monasterium sancti et gloriosisaimi domni Dyonieii marfcyris,
ubi ipse predosus corpore requiescit, donatomque imperpetao ad ipso
sancto loco esse rolamas, hoc est ?illa nostra nuncupante Essona, qui
ponitur in pago Parisyaco super ipso fluTio qui vocatur Essona, cum
Omnibus terminis Tel appenditüs suis, ut cum omni integritate ad ipso
monasterio Tel monachis ibidem deserTientibus seu lumincuia ipsius
ecdeaie procurandum Tel stipendia pauperum- ibidem predicta TÜla
I^oficere debeat in augmentum et ut melius delectet ipsos monachos
pro nobis Tel germano nostro seu subsequente progenie nostra die
nociuque domini misericordiam attencius deprecare. Igitur predicta
Tilla unacum terris domibus edificiis accollabus mancipiis Tineis silTis
eampis pratis paschuis aquis aquarumTC decursibus mobilibus et iuimo-
bilibus ferinariis, sicut supra diximus, cum omni integritate, sicut a
Bauhone ^) comite per nostrum beneficium usque modo fuit possessa,
pars predicti monasterii eiusque rectores babeant teneant atque possi-
deant et ad ipsa casa dei in nostra elimosina Tel germano nostro us-
que imperpetuum absque ullius repeücione debeat esse iure integro con-
firmaia. £t ut hec cessio firmior habeaiur, nos hanc subterfirmaTi-
mus Tel de anolo nostro sigillare studuimus.
Signum (M.) Fippini gloriosissimi regis.
In dei nomine Beddilo^^) recognovii
Datum in mense iulio anno XIIUI regni nostri ; actum Aurelianis
ciTitate publice; Itherius scripsit ieliciter.
Nr, 2.
Karl der Chr, bestätiyt der Basilica des h. Midard (Soissons)
die van K. Clothar verliehene Immunität p69 — 774].
K. 8. XVII ($x eh.) in CoU. aairambauU 561 f, 64t (A,) Rüd, Not. Paria.
Carolus dei gratia rex Francorum Tir illuster.^) Si illa beneficia,
quae antecessores nostri ad locasanctorumpraestiteruntTelconcesserunt,
pro nostris oraculis confirmamus, hoc nobis ad laudem Tel stabilitatem
») Tinte abgerieben.
^) Von jüngerer Hand (s. XVI— XVII) ein c vor h übergeschrieben.
^ e TOB jüngerer Hand zu a corrigirt.
^) illnstria A.
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208 ^- DopBoh.
regni nostri in dei nomine &) }>ertinere confidimns. Igitnr yenerabiEs
vir ürsio abbas de basilica pecoliaris patroni nostri domini* et sancti
Medardi, ubi ipse preciosus in corpore reqniesoit, cl^neniiae r^^i
nostri sQggessit, eo quod bonae memoriae antecessor nbster Glotharins
qnondam rex integram immunitätem de omnibns cortibas yel tüHs
ipsius basilicae sanoti Medardi in qaibnslibet pagis atqae territorüs,
qnicqnid ex munere regam vel reginanim aut coUata popnli aenf de
cotnparato^) yel d^ quolibet attracto<^) tempore praesente^) possidebät,
aut adhue inanteä ibidem erat additum«) vel collatum, concessisset; nt
nullus index publieus ibidem ad causas audiendas yel freda exigenda
bat fideiussoris toUendo ^ nee mansiones aut paratas fkciendas nee bo-
mines super terras ipsiiis basilicae commorantes distringendos^), neque
iiügenuos neque seryos^), nee teloneum nee nullas redibitione» ^n-
blicas^) requirendas nee expectandas mitio^) snpra basiliea sancti
Medardi iudiciariar potestas ibidem [ingredere] ^) quoque tempore non
deberet™),' niäi omnem facultatem ibidem collatam^^) pars iam dieta^
basilicae <>) yel congregatio ibidem consistensP) perenniter sub itn-
munitiatis^i) nomine cum omnis fredus«") oonceiBSus deberent pos-
sidere. ünde et ipsa * preceptione suprascripto*) principe seu con-
firmatione de aKi6 rebus se^) ex hoc ipse abbas prae manibtls°)
habere adfirmat et ipse beneficius^) concessus de eo tempore usque
nunc tamta ipso loco sancto adfert*) esse conservatum. • Sed pro
firöiitatis ötudio^) petiit celsitudiniy) nostrae, ut hoc circa'*) - ipso
sanoto loco pro nostra auotoritate plenius confirmare deberemus.
Cuius petitione pro reyerentia ipsius sancti loci vel mereedis**) nostrae
augmentum ita praestitisse et in omnibus confirmasse cognoscite. Pre-
cipientes enim ut, quicquid constät per ipsas praeöeptiones [abj an-
tedictis^^) principibus de ipsa immunitate «c) de omnibus yillis yel
curtis praedictae basilicae sancti Medardi, sicüt superius [est]i) eom-
prehensum, inibi fuit concessum yel confirmatum et de eo tempore
usque nunc conservatum, ita et inantea per nostrum praeceptum ple-
nius in dei nomine confirmatum inspectas ipsas praeceptiones ante-
cessor um nostrorum^^) ipso loco valeat esse conservatum®«) et omni
<^) in dei öomine tufch co^fi4in^l8 A, ^) oomparatum A. ' o) qualibet ad-
auctum A. , ^) A. <^) addictum A. 0 tollenda A. e) destriogendos A. ^) ingfenaus
. . . eervus. A. ») retributiones publicatas A. ^) initio A. ; mitio, obwohl hier unge-
wöhnlich, doch die berechtigtere Emendation ; vielleicht ist ein Satztheil ausgefallen.
1) de. A. °») deberent A. »>) coUata A. <>) dicta basiliea A. P) consisterit A.
q) divinitatis A. »") fructus A. s) perceptione auprascripta A. *) d A. «) per-
manenter A. ' ▼) vereficoe A; ^) A. - ») firmitatum stndium A. T) öälsita-
dine A. ») certa A. »») mercede Av *>^) perceptiones antedictas A.
cc) divinitate A. dd) antecessoribus nostris A. eej cooBeryätu^'A. '
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Unedirte Karolinger-Diplome. 209
tempore maneat inconTulsnm, ita ut nnllas iudex publicas nee ad
fireda exigendam^) nee ad eansas audiendas aut fideiussoris tollen-
dmn nee mansiones aut paratas f aeiendas nee homines super terras
ipsins basilicae eommorantes distringendos neque ingenuos neque ser-
Yos nee teloneos^) aeeipiendos nee ullas redibitiones<^) requirendum nee
exaetandum penitus ingredere non presumat nisi per nostram prae-
eeptionem, sieut ab antea ab aliis regibus antecessoribus nostris fuit
confirmatum, modemo tempore in id ^) ipsa basiliea vel deineeps eon-
8er?etur, ut monachis«) ibidem consistentibus melius deleetet pro stabi-
litate regni nostri domini miserieordiam attentius deprecari.
Nr. 3.
Karl der Gr. beurkundet, dass Abt Fulrad von St. Denis und
dessen Vogt Haimoin in einer vor ihn gebrachten Klage zwei
Mansen in BabaneviUa für St. Denis erstritten haben.
[Ächen] 806 August 17.
Ch. 8. XIII LL 1156 fol. 29' Arch. Not, Paria.
[Kjarolus Serenissimus augustus a deo coronatus magnus paeifieus
imperator Romanum^ gubernans imperium qui et per miserieordiam
dei rex Francorum et Longobardorum. Cum nos in dei nomine Aq[uis] «)
yilla palatio nostro ad universorum causas audiendas yel recta iudicia
terminanda resideremus ibique yenisset Fardulfus abba de monasterio
saneti Dyonisii et suus advocatus nomine [Haimoinus], Ebrehardum
camerarium [nostrum i]bidem interpellaverunt re[petentes] ab eo et
dicentes, eo quod ipse duos mansos in pago Camotino [in] villa que
Tocatur Babane [uilla, manjsum Mairardi et [mansum Tbejobaldi
eum omni integ[ritate et eum omnibus] appendiciis [eorum in sua po-
testjate retinebat [contrja [rationem], quia ante hos dies in Carnotensi
civitate ante [6un]fridum comitem et [suos seabinios] iam dictos man-
sos predicto Haimoino advocato ipse Euerardus in causa saneti Dyo-
nisii et Fardulfi abbatis reddidit vel revestiyit. Et postquam iam
dictus advoeatus legittimam vestituram partibus saneti Dyonisii exinde
habuit, iterum iam fatus Euerardus potestatem saneti Dyonisii exinde
diyestiyit et ante nos exinde confessus fuit yel convinctus apparuit et
per snum uuadium secundum iudicium scabiniorum unacum lege et
fide faeta iam dicto advocato ipsos mansos eum omnibus appendiciis
eorum ante nos in causa saneti Dyonisii reddidit vel revestivit. Pro-
inde nos taliter unacum fidelibus nostris id est Guigirico Gunfredo
») exagendum A. •>) ingenuus — BeryuB — teloneus A. c) retributio-
nes A. d) ad A. «) ad monaBterium A. ^ Komanorum C. «) Die
in Klammem eingeschlossenen Stellen sind in der hs. unleserlich.
«"«««"»«»» ^- Digit,z(M,y Google
210 A. Dopsch.
Farinico Hrotgario Uualacaado, itenim Hrotgario et Tbeodrado, co-
mitibus Hroderico Jonatha Gaosperto Erotbardo Mauronto Hilde-
ario Ariuli'o Hairardo Picato, abbatibns Leodalsado Amalberto Tel
Hirmino qui aderant adyicem comi[tis pa]laidni nostri Tel reliqui qaam
plures Tis! faimus iudicasse, ut, qoia ipse Ebradus in presenti astitit
et haue causam nuUatenus potuit denegare, Bec per ullum modum
tradere i ationes, per quas ipsos mansos legibus habere Tel teuere p[o-
tuisset, in] presenti per suum [uuadium u]nacum lege et fide &cta
[de ipsis] mansibus Tel de omnibus app[endiciis eo]rum. id est terris
campis silvis [pratis] pascuis aquis aquarum[ve dejcursibus seu mau-
cipiis [Tel omnia] quecumque ad ipsos mansos [aspicere] Tel perünere
Tidentar, ad integrum suprascriptum adTocatum sancti Dyonisii Tel
Fulradum abbatem iuTestiTit. Propterea iubemus, ut, quia bec causa
sie acta Tel perpetrata esse cognoscitur, memoratus Fulradud abbas et
Haimoinus adToeatus in causa sancti Dyonisii suprascriptos mansos
Tel mancipia cum omnibus appendiciis suis habeant eTendicatos atque
elidigatos et sit in posterum inter eos ex hac re omni tempore sopita
et definita causatio.
Ego Raph[u]inu8 notarius hoc iudicium [eT]endicatum scripsl
Datum XVI kal. septembris anno [VI] gloriosi imperii nostri et
XXXVIII regni nostri in Francia atque XXXII in Italia, indictione
XIIIl; in dei nomine feliciter amen.
Nr. 4.
Ludwig der Fromme nimmt das Kloster S. Maur-des-Fossis in
seinen Schutz und verleiht Immunität mit freier Abtwahl,
Compi^e . . .
Or, Paf-is Arch. Not. K. 9 u 5«. (A.)
(c.)
praesentibus scilicit et futuris, quia Tir venerabilis Benedictus abba
de monasterio qui Tocatur Fossatus, quod est situm in pago Parisiaco
super fluTio Matemam, constructum in honore beatomm apostolorum
Petri et Pauli seu sanctae Mariae semperque Tirginis, nostram adiens
clementiam obnixae nobis obsecrans, ut se unacum monacbis in eodem
monasterio sibi ad regendum conmissis sub noätra reciperemus de-
fensione et inmunitiitis tuitione et, quemadmodum ceteri abbates cum
suis monacbis per imperium a deo nobis diTinitus concessum con-
sistant, ita et illi cum hominibus et omnibus rebus eiusdem monas-
terii subiectis per nostram auctoritatem liberius consistere mererentur.
Cuius petitionero quam rationabilem, immo deo amabilem esse cogno-
Timus libenter suscepiinus^) et per hos nostros imperiales apices si-
») 8ii8cecipinni8 A.
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Unedirte Earolinger-Diplome. 211
cut petiit ita et concessimns. Proinde Yolomas, ut praedictns abba et
monachi in praedicto monasterio degentes cum rebus quas nunc ha-
bere noscuntor rel deinceps iiiste adqnirere poterint, sub nostra de-
fensione et inmunitatis tuitione persistaDi Et iubemus atque modis
Omnibus decemimus, ut uullns iudex publicus Tel quislibet ex iudi-
daria potestate in ecclesias aut loca yel ^ros seu reliquas possessiones
praedicti monasterii, quas moderno tempore inste et rationabiliter pos-
aidereTidentnr^), in quibualibet pagis et territoriis, quicquid ibidem prop-
ter divinum amorem conlatum fuit quaeque etiam deinceps in iure
ipsius sancti loci voluerit diyina pie[tas au]geri^), ad causas audiendas
Tel freda exigenda aut mansiones vel paratas iaciendas fideiussores
tollendos nee homines ipsius mouasterii tarn ingenuos quam et servos
qm^)) saper terram ipsius residere Tidentur, iniuste distringendos nee
alias reddibitiones ^) aut inlicitas occasiones requirendas nlio umquam
tempore ingredi audeat Tel ea quae supra memorata sunt paenitus ex-
igere praeaomai Et quicquid de rebus praefati mouasterii fiscus spe-
rare poterat, totum nos pro aeterna retributione dicto mouasterio con-
cedimus, ut perennis«) temporibus in alimonia pauperum et stipendia
monachorum ibidem deo famulantium proficiat in augmentum. Et
qaando quidem diTina Tocatione supradictus abba vel successores eius
de hac luce migrav[eri]nt^) et quamdiu ipsi monachi inter se tales
in venire poterint, qui ipsam congregatioDemsecundumregulam[8anct]i^)
Benedicti regere valeant, per hanc nostram auctoritatem et consensum.
licentiam habeant eligendi abbates, quatenus ipsos servos dei qui ibidem
deo famulantor, pro uobis et coniuge proleque nostra atque stabilitate
totias imperii nostri a deo nobis concessi atque conservandi iugiter do-
mini misericordiam exorare delectet^* St ut haec auctoritas nostrisfutu-
risque temporibus domino protegente valeat inconvulsa manere, manu
propria subterfirmavimus et anuH nostri inpressione^) signari iussimus.
• Signum (MF.) Hludouuici serenissimi imperatoris. •
2 Signum (MF.) Hlotharii augusti invictissimi domni Hludouuici
imperatoris filius. \
(C.) • Faramundus ad[vicem Fridugisi abbatis recog]novi et • (SE
NT.)^) (SJ.D).
D[ata . . . . ]^) anno Christo [propicio]^) imperii domni nostri
Hludouuici [ ]^); actum Compendio palatio [regio]; in dei
nomine [feliciter amen]^).
*) das Q über der Zeile vom Becognosceuten mit blasserer Tinte nachge-
tragen. ^) Loch in A. ^) qui nachgetragen wie oben. d) das eine
d nachgetragen wie oben. ^) A. 0 delectent A. e) inpraessione A;
das a getilgt wie oben. ^) Ueber die tiron. Noten vgl. Sickel Beg. 326.
14*
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212 A. Dopsch.
Nr. 6.
Ludtoiff der Fromme nnd Lothar verleihen dorn. Kloster Nantua
ZoUfreiheü. [825—830].
K. (EsUemot) $. XVH (ex eh) d. 12740 p. 338 (A.)
K. 8, Xni (ex eh.) in Baluze 41 f. 68 (B.J
In nomine domini dei et Balvatoris nostri Jesu Christi. Hludouui-
cus et Hlotharius ^) divina ordiuante Providentia [imperatores augusti] ^).
Omnibus episcopis abbatibus ducibus comitibus vicariis teloneariis cente-
nariis actionarüs et omnibus rem publicam administrantibus seu ceteris fide-
libus sanctae dei ecclesiae et nostris tam praesentibus quam fiituris notmn
sit, quia monachi Nantoachis monasterii<:), quod est constructum in
honore^) sanctiPetri principis apostolorum in pagoLugdunensi®) GalUae,
postalaveront mansuetudinem nostram, nt [theloneum de]^) carris et
quibusconque yehiculis ubicunque per imperinpi^ nostmm discurren*
tibus necnon et de dnabus navibus per Bodanum et Segonam^) flu-
yios seu et per cetera flumina^) yictualia fratrum^) deferentibus, unde-
cunque fiscus theloneum exigere poterat^), in nostram elemosinam
Ulis concederemus. Quorum i) precibus ob amorem dei et reyerentiam
ipsius sancti loci libentissime [annuent^s] ^) authoritatem nostram Ulis
concedimus. Quapropter praecipimus atque iubemus°^), ut saginata
carra vel quaelibet vehicula, [quae]^) per quaecunque loca>») ob utili-
tatem yel necessitatem iam dicti monasterii eiusdemque^) congrega^
tionis ibidem deo deservientisP) discurrunt, ad quascunque ciyitates
castella aut portus venerint, nullus iudex publicus<i) neque quilibet
exactor iudiciariae potestatis^) theloneum de rebus ^) aut hominibus
qui [eas]^) prerident^) aut ripaticum aut portaticum ^) aut salutaticum
aut rotaticum^) aut travaticum aut pulveraticum aut ullum occursum^)
yel censum^) siye ullam redhibitionem y) accipere yel exigere audeat,
sed liceat absque iniusta^) contrarietate *») saginata carra ^^) vel
quaelibet alia vehicula ^^) et predictas duas naves atque homines, qui
eas prevident^^) cum bis quae deferunt per imperium nostrum libere
») Ludovicufi et Lotarius B. ^) de, AB. c) monasterium Nantuacbis B.
<*) honorem B. ®) Lugduni A, Lugdunensis B. 0 regnum A. e) Sago-
nam B. *») fluia B. ^j de. A. ^) de. B. i) Quorum — concedimus
de. ß. °*) praecepimus atque concessimus A; atque iubemus de, B. ^) da-
nach discurrentia AB. <>) eiusdem B. P) servientibus A, deservientibus B.
4) princeps statt iudex publicus AB. ') potestaü B. «) homine B. ^ com-
prehendent A, provident B. ") portatitium B. ▼) rocassioum B. ^) ob-
cultum A, ocultum B. >) sensivum B. y) redimitionem B. >) intenta A.
»») contestatione AB ^^) herea B. cc) victualia B. dd) provident AB.
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Unedirte Karolinger-Diplome. 213
atqne secure transire.' Et^) si aliqoid acceperint aut^) aliquid mer-
cati'fderint Tel Tendiderint, nihil ab eis exigatur. Et ut^) auctoiitas^)
nosira fiituris temporibns inviolabilem obtiueat firmitatem, de anulo
nofltro subter iussimos sigillari®).
Nr. 6.
Karl, der Sohn Lothars L, bestätigt auf Grund einer Schenkung
des Äbtes Aurdianua die von Aisnag erfolgte Chründung des
Klosters Seyssieu. [859]
K. (LoHvet) 8. XVn (ex eh.) et, 17197 f, 40 Bibl, Not, Paris (A,)
K, (ColumbiJ v, 1671 (ex eod,) ms. 121 Bibl zu Lyon (B)
In nomine domini nostri Jesu Christi dei aetemi Karolas di-
vina ordinante^ Providentia rex, Lotharii quondam piissimi et incliti
filins. Si enim quod ad servoram dei qnietem pertinet«^), devotissima
BoIUcitndine et regali Providentia procuramns, ad emolumentam animae
nostrae vel ad aetemam beat'tadineoi capessendam hoc procol dubio
pertinere confidimos. Idcirco notum sit omnibus fidelibus sanetae dei
eeclesiae et nostris praesentibus scilicet et faturis atque deo dispensante
snccessoribos nostris, qoia post pacem atqne paterni regni divisionem
com fratribns nostris Hludonico videlicet et Hlothario miserante do-
mino^) celebratam congregari iossimns populmn qui in nostram par-
tem venerat, in pago Sisterico in loco qui dicitur Saltns cum sacris
pontificibus et regni nostri prineipibus, ut^) communi tractatu ea quae
in qoibuslibet ordinibns eeclesiae minus utilia^) constare videbantur,
ob incuriam negligentium aut propter civilis belli transactam violen-
tiam iuvante Christo in melius reformaremus^) et quae eatenus bene
oonstiterant, regali Providentia bonorifloentius complecteremur °>) et
firmius roborare studeremus. Dum ergo talibus invigilamus atque di-
vinam serenitatem^^) iugiter crescere augerique devotissime optamus,
sollicite requirentibus qualiter commissum nobis a deo populum con-
grue ac decenter pio regimine gubernaremus, inter cetera innotuerunt
nobis venerandi pontifices pervenisse ad conventus sui notitiam, qua-
liter Aurelianus venerandus abbas nostri monasterii Athanacensis ^)
divino tactus amore, ut supernae hereditatis portionem a domino con-
sequi mereretur, ex quibusdam rebus quas a parentibus pio studio
quaesivit pieque impetravit, omnipotentem deumP) elegerit heredem
easdemque res pro rei firmitate invice Christi Bemigio venerabili ar-
•) quia AB. ^) vel ß. «) de, A. ^) autoritas AB. «) subter —
sigillari de. B. 0 ordinatione B. e) pertinere B. ^) misericordia
4omini B. ») in A. ^) utilea AB. i) reformarentur B. "") com-
plecteremuB B. ^) Berritatem B. o) Athanatensis B. p) dominum B.
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214 -A.. Dope eh.
chiepiscopo eo scilicet tenore, ut idem TeneranduB archiepisoopus viro
yenerabili Aureliano, qni loco abbatis praeesse ac prodesse debeat,
monacbisque inibi habitantibas promptissima yoluntate per testa-
mentani iirmissimam tradiderit ea scilicet ratione, ut in praediotis
rebus in pago Lugdunensi^) non longe a Rhodano fiuyio in loco
cuius vocabulum est Saxiacus, idem veneraudus Aurelianus cum mo-
nachis in honore omnipotentis dei et veneratione beatissimi Bene-
dicti confesssoris Christi sanctorumque^) martyrnm Florentini atque
Hilarii monasterium aedificaret monachosque ibidem institueret^ qui
et diyinam in iam dicto loco exercerent militiam et pro totius ecclesiae
statu divinam implorare clementiam decertarent. His ergo se-
renitatis nostrae auribus patefactis suggesserunt clementiae culminis
nostri memorati pontifices, ut quoddjim Privilegium supramemorato
coenobio in honore omnipotentis dei et veneratione beatissimi Bene-
dicti confessoris martyrumque Florfntini et Hilarii consecrato con-
cedere dignaremur, quod ipsi episcopi facerent de sua subscriptione,
sanctorum patrum exempla sequentes roboraremus <5) hoc in eodem*)
privilegio statuentes, ut possessiones quas praedictus Aurelianus abbas
pro rei firmitate Remigio archiepiscopo et idem«) venerandus archiepis-
copus omnipotenti deo et beatissimo Benedicto sanctisque martyribus
obtulit vel quas in eodem loco ex donatione fidelium divina pietas
augere voluerit, nullius unquam terrenae potestatis iugo subiaceant^,
sed ad solius dei servitium memoratus Aurelianus abbas et monachi
sui vel successores eorum io venturis generationibus in omnibus, sicut
in eodem test^imento insertum est, teneant^). Quorum iustissimis pe-
titionibus pro divini cultns amore ac animae nostrae emolumento
aurem libentissime accommodavimus et quidquid in eodem privil^o
sacratissimi antistites constituerunt et subscripserunt, consentimus et
confirmamus . . .
Nr. 7.
Karl, Sohn Lothars i., restituirt der Kirche von Lyon die der-
selben widerrechtlich entrissene villa Courtenay, [856 — 862]
K (Louvet) 8. XVII (ex ch,) d. 17197 fol 174' Paria Bibl. NaU
In nomine domini nostri Jesu Christi dei aetemi. Earolus divina
ordinante Providentia rex, piissimi quondam Hlotarii augusti et incliti
filius. Decet regalem celsitudinem tanto libentius fidelium snorum
precibus annuere, quanto eos prospexerit in suis obsequiis ferventiores
atque suis utilitatibus devotiores. Quam ob rem notum sit omnibus
fidelibus sanctae dei ecclesiae et nostris praesentibus scilicet et futuris,
*) Lugdunense B. ^) et sanctoram B. ^) roborarent B. ^) de,
A. ^') isdera B. ^ subiacerent B. b) teneatur B.
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ünedirte Earolinger-Dipiome. 215
qaod Bemigins Tenerabilis archiepiscopns nostram humiliter postulayit
clementiam, quatenus ob mercedis futurae remanerationem et etiam
temporalis regui stabilitatem res quasdam ab ecclesia sibi commissa
per insolentiam subtraetas nostra benignitate restitueremus ac restitu-
tionem nostro praecepto roboraremus. Cuius pre^ibas utpote rationa-
bilibus et nostro statni utilibus assensnm praebentes hos apices nostrae
sablimitatis fieri decrevimus, per quos statuentes reddimas et confirmamus
sanctae ecclesiae Lugdunensi Gurtenacutn yillam cum ecclesiis ibi con-
stitntis et omnibtis sab integritate apenditiis suis cum mancipiis utrius-
qne sexus campis yineis pratis silvis pascuis aquis aquarumve decur-
sibus exitibus et regressibus quaesitis et inexquisitis et omnibus adia-
centiis ad habendum tenendum possidendum commutandum ac quid-
quid Yoluerint reetores ipsius ecclesiae, secundam canonicam auctori-
tatem libera in omnibus et per omnia potestate faciendum. Ut con-
stitntio in posterum firmior habeatur, manu propria subscripsimus et
anoli nostri impressione signari decrevimus.
Nr. 8.
Karl IIL bestätigt dem Kloster S. Cristina Besitz, Inquisitions-
rechte sowie Ahgabenfreiheit und verleiht freie Äbtwahl,
880 Februar 12.
K. 8. XVll (ex Veten cod. me.Jm Baluze 17 f. 233 Bibl Not, Paria.
In nomine sanctae et individnae trinitatis. Karolus divina
fayente dementia rex. Si antecessorum concessa^) privilegia ma-
xime divinis locis etiam ^) nostra auctoritate solidamus, procul dubio
id ipsum nobis ad aetemam remunerationem plurimum prodesse con-
fidimus. Ideoque noverit omnium fidelium nostrorum praesentium sci-
licet et futurorum industria, quia nos tarn divino tacti inatinciu quam
sempitemae retributionis compulsi intuitu ad repropiüandum nobis nostrisque
parentibuB caelestem regem et dominatorem omnium beatae Virginia et martyris
Cristinae ooenobium in Italico regno constructum haud procul a carte reg^a, • ubi
yenerabilis abba Trasoaldas praeesse videtur cum omnibus qui sub cura et ditione
ipsiuB sunt famulis Christi cuuctis [que] ^) • rebus et familiis ad eundem locnm
respicientibus sub nostram mundeburdum et perennem tuitionem sascepimus <i).
Confirmamus quoque sollempniter «) et per hanc nostrae auctoritatis paginam
corroboramus, quicquid eidem • monasterio in rebus mobilibus et immobilibus
a tempore constitntionis suae usque in praesens ex dono priscorum regum regi-
narumque tarn antecessorum quam propinquorum nostrorum seu et Karlomanni
fratris nostn aut aliorum quorumlibet ♦ largitione collatione vel qualicunquc
oblatione divina pietas contulit aut dignabitur largiri in posterum, ut habeant
•) concessu he, l>) diuii hu. c) de. hs. d) suscipimus hs.
«) sollempnitter he.
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216 A- Dopa eh.
illud atque possideant fEkmali Christi iure qaieto ac pacifico sub nostrae immu-
nitatis protectione inlaesi iugiter permanentes et pro • statu regni deum sup-
plicantes omni nostra heredumque noatrorum ac successorum molestatione • re-
mota. Volumus deniqne, ut quotienscunque • habuerint opus de rebus aC ük-
milüs eiusdem monasterii, tanquam de dominicatiB . nostris per publicos actores
et exactores inquisitio fiat. Illud quoque • interdicimus, ut in domibus et •
cellulis eiusdem monasterii ex hoc nunc et m posterum nullus mansionaticum
teloneaticum ripaticum aut aliquas publicas functiones exigere audeat nullamque
in commenditis ^) eorum liberis ac servis masseriis libellariis aldionibus contra
leges inferat violentiam aut eos potestative distringere aut pignorare praesumat.
ünde hoc nostrae auctoritatis praeeeptum fieri iussimus, per quod de-
cernimus atque iubemus, ut sicuti Earlomanni fratris nostri aliorumque
antecessorum nostrorum eis collatum est auctoritate, ita firmum et stabile
permaneat. Addidimus etiam et nos, ut si divina Yocatione abbas illorum
ab hoc seculo migraverit, habeaut potestatem inter se eligendi abbatem.
Si quis autem contra hanc iussiouem nostram refragare^) temptaverit
aut eam irrumpere, auri libras triginta persolvat, medietatem palatio
nostro et medietatem praedicto coenobio. Et ut firmum permaneat,
propria manu firmavirnus et anulo nostro iussimus sigillari.
Signum Earoli Serenissimi regis.
Hemustus«) notarius advicem Liutuuardi <i) recognovi.
Data®) pridie idus februarii anno incarnationis domini nostri Jesu
Christi DCGGLXXX^, indictione XIII, anno regni serenissimi regis in
Francia IUI, in Italia I.
Nr. 9.
Karl III. restituiri der Kirche von Reims genannte Besitzungen.
Metz 884 Juni 30.
K. ». Xni (ex eh.) in Baluze 46 f. 249, Bibl. Not. Paris.
In nomine sanctae et indiyiduae trinitatis. Earolus divina favente
dementia imperator augastus. Si nos, qui imperial! magnitudine prae-
lati sumus, necessitates ecclesiarum dei ad petitiones venerabilium
praesulum nostro relevamus invamioe et res subtractas redintegramus^)
et nostra auctoritate reddendo restauramus, id nobis ad aetemam vitam
feliciter obtinendam profuturum liquido credimus. Ideo noverit omnium
sanctae dei ecclesiae fidelium nostrorumque praesentium scilicet et fu-
turorum industria, qualiter nos pro amore dei et veneratione beati Be-
migii eximii confessoris Christi ad petitionem Folconis Remorum archi-
*) comenditis Tis. ^) refrangere ä«., emendirt nach der Urk. Kaiser
Widos (Cod. Longob. 587). «) Neruulfus ha, <*) Lintimardi hs.
«) datum hs. 0 MCCCLXXX hs. b) reintegramus hs.
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Unedirte Karolinger-Diplome. 217
episöopi reddiditaiüs sanoto Bemigio quasdam res olim subtractas, ?ide-
licet in dncata Toringorum locom nnncupatom Scanmstat et Morthns
necnon et Adlistat^) cum omnibus ad se iuste et legaliter pertinen-
tibos. InBuper reddidimus sancto Bemigio eiusque rectoribus in pago
Riboariense yillas nuncupatas Cobas et Promere et quicquid ad eas
iuste et legaliter pertinere yidetur. Praeterea reddidimus sancto Be-
migio in pago Bostinse in comitatu Bleainse Tillas nuncupatas Bema
et Biscofesheim et quicquid ad ipsas legaliter pertinere Tidetur. ünde
et hoc nostrae auctoritatis praeceptum exinde fieri iussimus, per quod
decemimus atque sancimus, ut nostris successorumque nostrorum
temporibus praefatae res ad praescriptum sanctum locum perpetua sta-
büitate iuTiolabiliter permaneant nullusque habeat potestatem exinde
aliquid minuere vel subtrahere. Et ut haec auctoritas pleniorem in
dei nomine obtineat firmitatem et per futura tempora verius credatur^)
et diligentius observetur, manu propria subter eam firmavimus et
anuli nostri impressione assignari iussimus.
Signum Earoli Serenissimi imperatoris.
Segoinus notarius advicem Liutuuardi archicancellarii recognovi.
Data II kal iul.<^) anno ab incamatione domini DCCCLXXXIIII,
indictione U, anno vero regni domni Karoli augusti VIII, imperii
autem IIII; actum Metis; in dei nomine feliciter.
Nr. 10.
Karl HL verleiht dem Kloster S, Cristina Marktrecht.
Pavia 886 April 15.
K. 8, XVII (ex reffistro pritnUgiorum civitatum Papiae foL 68) in BaUuse
14 f. 63 Bibl Not, Paris,
In nomine sanctae et individuae trinitatis. Carolus diyina favente
gratia imperator augustus. Conperiat omnium fidelium nostrorum
praesentium et futurorum solertia, qualiter Trasoaldus dilectus^) noster
de monasterio quod est constructum in honore sanctae Cristinae, de-
precatus est clementiam nostram, ut per auctoritatis nostrae praeceptum
ei licentiam donaremus publicum [mercatum]«) fieri in praescripto
monasterio sanctae Gristinae. Cuius petitioni ob amorem domini nostri
Jesu Christi et pro mercedis nostrae augmento^ memores etiam ser-
vitii ipsius concessimus ita fieri. Praecipientes ergo iubemus, ut nul-
lus comes nee yicecomes, sed neque vicarius nee centenarius neque
•) Leeung unsicher, da die Hs. hier sehr undeutlich. t>) creditur ha,
c) iulii hs, d) dillectus hs. «) Lücke in der /»., nach der am Rande
der Abschrift (tou derselben Hand) eingetragenen Bemerkung: vacat, bestand
dieselbe bereits in dem Chartular, das als Vorlage diente. f) augusto hs,
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218 ^' Dopsch.
decanus sculdassius vel quisquam ex iadiciaria potestate de re publica
exactor hoc contradicere praesamat ant teloneum^) vel aliquam pu-
blicam redibitionem exigat, sed per hos nontrae auctoritatis apices
mimitus, quicquid inde ad parfcem fisci sperare potuerat, totum prae-
scriptus abbas Trasoaldus ad suam recipiat partem. Et ut haec nostra
auctoritas largitionis nostrae firmior habetur et per futura tempora a
fidelibus uostris yerius credatur et diligentius observetur, manu propria
nostra subter confirmamus et anuli nostri impressione assignari iussimus.
Signum domini Caroli serenissimi imperatoris.
Amalbertus notarius advicem Lutuardi archicancellarii recognovi
Data XVII Kai. mai.^) anno ab incarnatione domini nostri Jesu
Christi DCCCLXXXVI, anno vero domini Caroli serenissimi augusti VI,
indictione IIII; actum Papiae; in dei nomine feliciter amen.
Fragmente und Auszügen-
Nr. 11.
Ludwig der Fromme für St. Genis-des-Fontaines, 819.
K, 8. XVII (ex archivo monasterii sancH Genmi in dioecesi Helenensi) coli.
Baiuze 117 fol. 80 Bibl. Nat. Paris,
In nomine domini dei et salvatoris nostri Jesu Christi. Ludo-
vicus diyiua ordinante Providentia imperator augustus. Si erga loca
etc. Innotuit clementiae nostrae, quod quidam vir religiosus nomine
Sentimirus super serie regia construxit a fundamentis quoddam mona-
sterium in pago Elnense in honore yidelicet et veneratione sancti
Qenesii martyris Christi, quod appellabat Fontanas etc. Anno VI im-
perii domni LudovicL
Nr. 12.
Ludwig der Fromme^) für St. Auhin. [839—840]
Angeführt unter den „Capitüla regum Francorum** •) im eh. 8. XII fol. 4 n»
V m8. no 745 Bibl Angers.
*) telloneum ?is. ^) datum decimo septimo kallen. maii ?ts.
*) AaBser den hier angeführten Stücken findet sich in verschiedenen Hand-
schriften, besonders aber in den älteren Archiv-Repertorien för St. Denis (Archives
Nationales LL 1184—1188) eine Anzahl von Urkunden verzeichnet, die angeblich
von Karl d. Gr., Ludwig d. Fi-, und anderen älteren Karolingern ertheilt wurden, that-
sächlich aber der späteren Karolingerzeit zugehören (Karl d. Kahlen, Ludwig
d. Stammler u. A.). Diese, sowie eine Reihe weiterer solcher Regesten, für welche
sich der gleiche Nachweis zwar nicht erbringen, Aehnliches aber vermuthen liess,
wurden hier nicht berücksichtigt.
*) Diesem muss das Stück trotz des Titels rex unzweifelhaft zugeschrieben
werden mit Rücksicht auf Ebroin. Er wurde wahrscheinlich 839 Bischof von
Poitier« (vgl. Sickel Reg. S. 370) und ist 858 gestorben.
<) Unter dieser Aufschrift sind a. a. 0. acht Karolingemrkmiden verzeichnet,
die Texte von vier derselben (n® III— VI) aber in der Hs. nicht mehr vorhanden.
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Unedirte Karolinger-Diplome. 219
Preceptum Hlndovici regis impetratum ab Ebroino PictavenBium
episcopo de confirmatioue rerum beati Älbini et ordinis in ipsius mo-
nasterio constitati.
Nr. 18.
Lothar IL für Cruas. [863—69]^)
K, 8. XVII coH, Languedoc 44 fol. 164' Bibl. Not Paris,
Loihaire roi de Lorraine et A-^re de reropereur Louis donna ä
Bostaiog arcbev^qne d^Arles T adniinistration de Tabbaye de Cruas
dans le Yivarais pays qu^il eut en partage.
Nr. 14. Aeques 778.
Karl der Grosse (Kardus dei gratia Francorum et Longohardorum
rex) schenkt auf dem Zuge gegen die barbarischen und ungläubigen
Völker zur Befreiung der Christen in Spanien begriffen dem Abt
Otho und dessen Mitbrüdem das Land „inter duos fluvioe Gauaros
a volle fonHs salsi ad eonfluentes^^ mit der Bestiiftmung^ dass hier
ein Kloster zu Ehren Johannes' des Täufers [SordeJ errichtet
werde, die Anzahl der Mönche auf 12 beschränkt sein, und die-
sdben keinem Bischöfe seines Reiches, sondern nur dem Abt und
dem römischen Papst unterstehen sollen.
Actum Aquis Augnstis anno regni nostri decimo.
K. a. Xni Bahuf 46 f. 423 Bibl Not. Paris,
Nr. 15. Achen 809.
Karl der Grosse schenkt den Mönchen von St. Valery , wdchefi
seine Vorfahren mehrere Ländereien und Herrschaften geschenkt
hatten, die VUlen TiUoyan, BousseviUarn und Nibes im Gau Vidmau
und verleiht den Ijeuten derselben Abgabenfreiheit für den Handel
in Frankreich und jenen nach England, Schottland, Aquitanien,
Allemannien, Irland und Norwegen.
I^ Paulos diaconus et secretarius recognÖTi et subscripi. Datum
Aquisgrani palatio ; anno ab incarnatione domini octingentesimo nono,
indicüone nona^ praesidente Romanae sedi papa Leone, in nomine do-
mini nostri Jesu.
K, V. 1633 {nach dem angebt. Or.) CoU. Fieardie 68 f. 245 n^ 15 Bibl.Nat. Paris.
1) Am Kande der Hs. : an. 863. — Anscheinend ist der Name des Bischofes
Ton Arles yerschrieben» da Rotlandus, der Yorg&nger des Rostagnus (vgl. Dnchesne,
fEMtes episcopaux de V ancienne Gaule 1, 254.) erst am 19. Sept. 869 starb (Ann.
Beriiniani aociore Hincmaro SS. rer. Germ. Schulausgabe G. Waitz S. 106),
Lothar IL aber um diesen Zeitpunkt bereits tot war (t 8. August 869). — Als
terminus a quo wird sich unter diesen Umständen die Theilung des Reiches
Karrs, des Sohnes Lothars (t 863) empfehlen, durch welche Lothar IL in den
Bentz jener Gebiete kam. Vgl. Mühlbacher Reg. n» 1263 b.
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220 ^- Dopsch.
Nr. 16. Crvr Aprü]^)
Karl d. Gr. schenkt dem Kloster St, Gerri auf Bitte der Mönche
und des Abtes Ghmdemirus genannte Besitzungen cum decimis et
primitiis, sowie cum oblationibus et servitiis ^pwd debent ad se-
niorem facere.
Actum est hoc ex praecepto Caroli regis qui^hoc dontun fecit
monasterio Gerrensi, qui erat destructum a paganis. 8. Fredoli comitis
S. Guidonis S. Berengarii et alii multi testes.
Astremirns presbyter rogatns a rege scripsit.
K. 8, 18 CoU. Moreau 1 f. 13 Bihl Not. Paris,
Nr. 17.2)
Karl der Grrosse, welcher zu Ehren des A. Florentius^ nachdem er
viel von dessen Wundem gehört hatte und durch den zu diesem
Zweck berufenen Abt Albald über das Leben dieses in Baiem ge-
borenen Märtirers unterrichtet worden war, zu Glomna, der Ruhe-
stätte desselben ein Kloster [St. Florent-de-BaumurJ (marmo-
reum eleganli opere) erbatU und dotirt hatte, bestätigt auf Bitte
Abt Arnulfs, des Nachfolgers Albaids, jenen Besitz, und verleiht
Immunität sowie Zollfreiheit für 4 Schiffe,
K, 8. XVII (Ducheme) „ex earHs S, FlorenUi Salmurekais" Baluze 41 f. 101
K. 8. XVm (ex eh,) cdU. Housseau 1 n« 18, Bibl Not. Paris.
Nr. 18 8). 817 Mai 28.
Ludwig der Fromme bestätigt auf Bitte des Abtes Audacher von
Cormery laui der von diesem vorgelegten Urkunde Kaiser Karls
die von den hochedlen Brüdern Mainard und Mainerius behufs
Klostergründung dem Abte übertragene Zelle Villeloin und
schenkt derselben in Anbetracht ihrer Armuth aus dem Besitze
von Cormery die Villen Spaniacus uud Baniolus sowie andere
genannte Güter im Gau von Tours.
Ego Audacher abba hanc concessionem fieri deprecatus snm et
libenti animo firmayi [Zeugen.]
') Das Stück selbst ist nicht datirt. Doch findet sich auch am Rande der
Abschrift von derselben Hand die Bemerkung : vers V an 777 unter Verweis
auf eine damit in directem Zusammenhange stehende Privaturkunde des Qraten
Fredolus (ib. fol. 11); diese aber hat folgende Datirung: Data authoritate Ssta
in mense aprili anno IX regnante Carole rege. Vgl. dazu eine andere, fthnliche
Fälschung für dasselbe Kloster Mühlbacher n^ 479.
«) Vgl. die Notiz bei Sickel, Regesta 2, 327 L 208. Die Stelle über die
Immunitat weist echtes Formular auf.
») Vgl. Sickel Reg, 440 Spur. Villalupense u. Mühlbacher no 982.
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Unedirte Karolinger-Diplome. 221
Data mense maio Y.^) Eal. iunias anno Uli regnante domino
Hlndovico serenissimo imperatore iubente Audrico^).
K. 8. XVII eoü, Dueheme 66 f, 309 (A)
3 K. «. XYIU: m CoU, Rousseau 1 n^ 24, «o 25 u. in d. 17129 p. 5 (B, C, D)
BüilL Nat. Faris.
^) iV Eal. A. 1>) Es folgen eine Reihe griechischer Buchstaben, die
anscheinend schlecht nachgezeichnet, keinen Sinn ergeben.
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K. Sigmund und Polen 1419—1436.
Von
Jaroslaw Goll.
III. Die Kandidatur Sigmund Korybuts.
Bei der Abberufung Eorjbuts aus fiöbmeu im Jahre 1423 an-
gelangt, wirft Stanislaw Smolka (Skizzen I. S. 242) einen Blick auf
das, was folgte, und findet dabei das rechte Wort, um zu erklären,
warum trotz der in Eesmark (1423) eingegangenen Verpflichtung, die
ja aufrichtig gemeint war, in den nächsten Jahren kein polnischer
Eriegszug gegen die Hussiten zustande kommen sollte: es wäre dies
ein Erieg „in fremdem Interesse *" gewesen.
Einer anderen Auffassung der polnischen Politik in den Jahren
1 423 — 1 430 begegnen wir in einem gehaltYoUen Aufsatze von A.Lewicki,
in dem manches wichtige Quellenstück zimi erstenmal zur richtigen
Verwertung gelangt. Der Verfasser wirft , einen Blick auf die Politik
Sigmunds gegen Polen* (so lautet der Titel jener Abhandlung im
Archiv für österr. Gesch. Bd. 68, 1886) und sieht (wenn wir
von Becht und Unrecht sprechen sollen) alles Recht auf Seiten Polens,
alles Unrecht auf Seiten Sigmunds, und zwar von Anfang (1423) an.
Das Resultat der Untersuchung wird zum Schluss so zusammengefiEtöst:
Die Polen haben die in Eesmark eingegangene Verpflichtung erfüllen
wollen, sie haben bis 1429 einigemal gerüstet; wenn sie aber nicht
dazu kommen konnten, die Hussiten zu bekriegen, so hat dies niemand
anderer als E. Sigmund und zwar mit Absicht bewirkt . . Für die
Jahre 1423 und 1424 sei dieser Verdacht sehr begründet, für die
folgenden ganz gewiss. Uebrigens sei diese Politik Sigmunds von
seinem Standpunkt aus ganz richtig gewesen. Er hätte die polnische
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 223
Hilfe, 80 habe er nicht ohne Grund gefürchtet, za theuer bezahlen
können, mit dem Verluste der böhmiBcfaen Krone oder doch Schlesiens.
Diese Auffiissung von Sigmunds Politik hat vielfach den Beifall
anderer gefunden. Erst jünght (1893) hat A. Sarnes (Witold und
Polen 1427 — 1430 Altpreussische Monatsschrift Band 30)
die Präge aufgeworfen, ob denn alle Schuld an seiner zweideutigen
PoUtik Sigmund allein zuzumessen wäre und ob auch die polnische
Politik in der böhmischen Frage nicht zweideutig gewesen sei, ins-
besondere von 1428 an. Und in der That dürfte eine andere Auffitö*
sung der Politik Polens und Sigmunds zulässig oder selbst geboten
sein, die Recht und Unrecht nach beiden Seiten hin vertheilt, oder,
wenn wir uns nicht zu Bichtern aufwerfen wollen, eine andere Erklä-
rung derselben versucht. Findet 'doch Lewicki selbst, dass »das
fireundschaftliche Wohlwollen, das Wladislaw für Sigmunds hussitische
Politik in dem Jahre 1423 und 1424 an den Tag gelegt hätte", später
ein Ende genommen habe.
Das Folgende soll keine in das Einzelne gehende Polemik bilden,
im Einzelnen hat man ja, wie angedeutet, von Lewicki genug zu lernen.
Es handelt sich vielmehr um den Zusammenhang des Oanzen. Dass
auch im Jahre 1428 (und zwar in den ersten Monaten) ein Feldzug
gegen die Hussiten geplant und darüber zwischen Sigmund und Wla-
dislaw unterhandelt wurde, ist eine Thatsache (vgl. ÜB. I S. 604),
über die kein Streit entstehen kann. Wie ist es aber zu erklären, dass
auch diesmal nichts zustande kam? Die Antwort ergibt sich erst
aus der Auffassung der ganzen Politik Sigmunds in diesen Jahren.
Uebrigens glaubt Lewicki gerade für das Jahr 1428 früher unbekannte
Quellen zu Gunsten der Auffassung , die sich ihm aus der Geschichte
der vorhergegangenen Jahre ergeben hatte, in die Wagdchale legen
zu können, die zugleich die Kichtigkeit derselben bestätigen sollen,
etwa wie die Probe bei einer Bechnung. Sind aber diese Quell^i wirk-
lich das, wofür sie ihr Herausgeber hält? Es wird zum Schluss nöthig
sein, auf diese Frage zurückzukommen und näher einzugehen.
Dadurch, dass E. Sigmund den Breslauer Schiedsspruch aufgab
und den am Melnosee geschlossenen Frieden anerkannte, gewann er
ausser Korybuts Abberufung auch die Aussicht auf die Kooperation
der Polen gegen die böhmischen Ketzer, seine und der Kirche Be-
bellen *). Die preussische Frage schien gelöst, er konnte sich voU-
') Es erinnert an die fr&nkiscbe Formel »infideUs noster et Franconun«,
wenn E. Sigmund die Böhipen als »seine« Rebellen bezeichnet Einmal lesen
wir sogar (CW. 536): rebelles nostri, qui dilecti sunt nostri subditi.
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224 Jaroslaw Goll.
ständig der böhmiBchen widmen. Sigmund entwarf sofort einen ge-
radezu glänzenden Plan. Vor allem sollten sich die nächsten Nach-
barn die Hand reichen, er selbst, sein Schwiegersohn Albreeht von
Oesterreich^ der neue Kurfürst von Sachsen Friedrich und Wladislaw
von Polen. Sigmund hatte von ihm, der in Eesmark auch den
abwesenden Grossfürsten vertrat, bindende Zusagen erhalten, die selbst
die HoffiiuDg auf seine, ja vielleicht der beiden Fürsten persönliche
Theilnahme nicht ausschlössen i). Das Beich sollte Kardinal Branda
in Bewegung setzen. Selbst die persönliche Betheiligung K. Erichs,
des Trägers der drei nordischen Kronen, wurde erwartet.
Der schöne Plan blieb, wie mancher andere, der von K. Sigmund
herrührte, nnausgefährt. Warum ? Die öffentliche Meinung in Deutsch-
land war geneigt ihm alle Schuld zuzuschreiben, gegeu ihn wendet sich
später auch der ünmuth der Kurie ; Sigmund selbst hätte nicht ungern
die Verantwortung dem wiederversöhnten Freunde, dem Polenkönig,
überlassen, dieser ihm: dies alles mit mehr oder weniger Recht uud
Unrecht Den Herzog von Oesterreich, den nächsten, und den König
von Schweden, den entferntesten, abgerechnet, hat bei den anderen
Theilnehmern der Eifer früher oder später nachgelassen ; in Deutsch-
land war von Anfang an keiner vorhanden, wobei die Verstimmung
der Fürsten wegen des Ausgangs des Krieges in Preussen mitgewirkt
haben mag^). K. Wladislaw Hess es an Vorbereitungen zu dem ver-
sprochenen Feldzug nicht fehlen, obgleich sich in der Bevölkerung
Unlust zu demselben verspüren Hess ... An Stelle der grossen kriege-
rischen Kombination traten aber im Jahre 1423 — friedliche Unter-
handlungen.
Der Oedanke durch polnische Vermittlung zu dem Ziele d. h. zu
der Versöhnung der Böhmen und der Kirche zu gelangen, war nicht
<) Dass die persönliche Theilnahme der beiden FQrsten oder eines von ihnen
nicht bestimmt und bindend zugesagt war, erhellt ans dem Schreiben Sigmunds
(ÜB. I, S. 295; Reichstags- Akten VIII, 285) und Wladislaws selbst. Wladislaws
Schreiben an die Eurftlrsten vom 18. April 1423 DB. I, 289 jfinden wir auch in
CW. S. 585 ; hier steht der bessere Text, namentlich an der Stelle : contra quos
(die Uussiten) dndum prefato domino Sigiemundo per notabiles nunccios nostros
(prenotabiles amicos nostros ÜB. I, 291) obtulimus subsidia, que tunc a nobis
distulit recipere, forte commoditatem contra ipsos adhuc prestolando meliorem. ^ *
Mit Unrecht sieht darin Lewicki eine Anspielung auf die Erzählung yon Dlugosz
zum Jahre 1419 (IV, 234), die ja von einer persönlichen Zusammenkunft der
Könige berichtet Die »notabiles nuncdi* sind Zbigniew Olesnicki und Johann
Tamowski, die im Jahre 1421 in der That K. Sigmund Hilfe gegen die Böhmen
angeboten haben, aber wir wissen, um welchen Preis.
») Reichstags- Akten VIII, 297.
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E. Sigmund und Polen 1419—1436. 225
neu. Bereits im Jahre 1421 hat Martin Y^ indem er den Entschloss
Wladislaws, die ihm Ton den Eetzem angebotene Krone nicht anzu-
nehmen belobte, seine Vermittlung zugelassen, sofeme dadurch die
Bückkehr der Böhmen zu dem Gehorsam der Kirche herbeigef&hrt
werden könnte i). Als sich dann im Jahre 1422 das Gerücht ver-
breitete, Sigmund Koiybut sei mit des Papstes Genehmigung nach
Böhmen gegangen, ist dieser dem Gerüchte, das ja der Wahrheit nicht
entsprach, ebenso entschieden entgegengetreten^), wie entschieden er
Witolds Programm verwarf, und dennoch hätte er sich auch damals
den GrossfÜrsten in der Weise, wie früher Wiadislaw, als Vermittler
gefallen lassen, wenigstens zur Einleitung der ersten Schritte ^). Das
Becht und die Pflicht seine und der Kirche Rebellen zum Gehorsam
au bringen kam allerdings an erster Stelle Sigmund, dem Erbherm
Böhmens, dem Komischen Könige und Vogte der Earche zu; aber
warum sollten andere abgewiesen werden, wenn ihre Bemühungen
Erfolg versprachen? Der Papst hat in dieser Beziehung seine Gesin-
nung vor Sigmund nicht verhehlt^), sollte doch dessen Erbrecht auf
Böhmen dabei keinen Abbruch erleiden und beides erfolgen, die
Bückkehr der Böhmen zu der Kirche, aber auch des Königs Gehorsam.
Es war Martin V. sehr unangenehm, wenn das Gerede, das nicht ver-
stummen wollte, ihm feindliche Absichten gegen Sigmund zuzuschreiben
») Martin V. an Wladislaw, 5. Sept. 1421 Codex Ep. saec. XV. II, S. 127:
AccepimuB, quantam diligcnciam ac solicitadinem Tua Serenitas pro reduccione
Wjclefifltamm ad obediendam Romane ecclesie et unitatem fidei catholice vig^-
lanter impenderit ipsosque contempserit cum eoram erroribuB acceptare ....
Damit kann nur die bereits in Worany ertheilte Antwort gemeint sein. Weiter
folgt die Mahnung: quatinus prout laudabiliter ineepit (Tua Celsitudo), ita per-
severare velit . . . nee aliqua pacta ineat cum dictis hereticis, si que forsan ve-
lint tecum facere, nisi prius ad fidem catholicam convertantur vel saltem talem
ac tantam seenritatem habueris de ipsoram conversione ad fidem, quod nulla-
tenus ipsa Serenitas possit in aliquo remanere decepta ...
*) Martin an Branda, 6. Juni 1422 a. a. 0. 8. 150: . . . nunquam yoluimus,
ut ipse dox Bohemos aliqua condicione susciperet in protecdonem suam et alie*
num regnum occuparet. Suadebamus ei certe, ut cum illis in errore manenti-
bus non contraheret amiddam nee aliqua pacta iniret, sed hec nostra suasio
non Tolebat (so ist statt t alebat zu lesen), ut illos defenderet contra fideles . . •
>) S. das Schreiben des Papstes an Witold, Rom den 21. Mai (ÜB. I, 208) :
Si salutem et reducdonem Bohemorum desideras, . . . eos nullis tuis yiribus pro-
tectus horteris, ut ad . . . apostolice sedis legatum . . . mittant et se humiliter
submittant correcdoni et dispoddoni sue, a quo poterunt etiam ad nos, d ex-
pediens inerit, cum securitate transmitti.
^) Martin Y. an Sigmund, 19. Juni 1422 ÜB. I, 213: Quamquam quacun-
que yia recte reducerentur heretid ad veritatem et debitum cultum dei, non
posset a nobis et ecdesia reprobari.
MitUieUoiigen XVL DigitizIcftDy GoOglc
226 Jaroslaw Goll.
schien ^). Aber der anfangliche Unwille über Eorybnts Sendung hat
dennoch später Hoffiiungen Platz gemacht, die allerdings nicht in
Erfüllung gehen sollten; man konnte fast sagen, der Papst habe nach-
traglich Witolds Programm, in der Art, wie es ihm vorgelegt worden
war, gebilligt. Erst als E. Sigmund es verlangte, hat anch Martin V.
die Abbemfnng Eorybuts gefordert*).
Unsere allerdings nicht reichlich fiiessenden Quellen berichten
nichts von Schritten, die Eorybat während seines Aufenthaltes in Böh-
men im Sinne jenes Programms unternommen hätte. Erst jetzt nach
seiner Abberufung sollte das Versäumte nachgeholt, in Böhmen alles
wieder in den alten Stand versetzt werden, zu Qunsten der Eirche
und Sigmunds, und zwar durch Vermittlung der beiden Fürsten,
denen die Hussiten die Erone angeboten hatten. Der Vorschlag gieng
von Polen aus und wurde von Sigmund angenommen. Begreiflich ist
das eine wie das andere; was konnte man nach den bisherigen Er-
£ährungen von einem Feldzug erwarten? Und Wladislaw wäre auf
diese Weise der Verpflichtung, die auf ihm lastete, ledig geworden ^).
I) Martin V. an den Mainzner Erzbischof den 29. Juli 1422 Cod. Ep. b.
XV. IS. 152: Er solle dem Verdacht »de alienacione regni Bohemie« entgegen-
treten: . . . Unum in corde nostro semper fixum propositum füit, ut Bohemi
heretici reducantur ad greminm ecclesie aut exterminentor omnino, ... de alie-
nacione autem illins regni . . . nullum umquam feeimus verbum nee potest ul-
)um minimam Signum apparere^ propterea valde miramur, unde apud aliqnos de
nobis orta sit illa suspido.
>) Wie aus dem Schreiben des Papstes an Branda (a. a. 0. S. 155) hervor-
geht, hat Sigmund darum durch diesen gebeten. Die päpstlichen Schreiben an
Wladislaw und Witold (LC. UN. 115 und Cod. Ep. saec. XV. U S. 157), datirt
am 19. November, gewähren eine reichlich bemessene Frist; Korybut sollte bis
längstens zwei Monate nach Empfang der Schreiben durch die Adressaten Böh-
men geräumt haben. Wenn nun der Prinz noch vor dem Datum des ihm von
König Sigmund ausgestellten Geleitbriefes (31. März) d. h. wie aus einem Schrei-
ben äiiskas (AÖ. III, 302) vom 26. März hervorgeht, vor dem eben genannten
Tage das Land verlassen hat, so wollte er vielleicht die vom Papste gesetzte
Frist nicht überschreiten. — In dem päpstlichen Schreiben an die beiden Fürsten
heisst es : quod inique et inpie factum (Korybuts Auftreten in Böhmen) aliquam-
diu tolimus nee ad ulteriora processimus expectantes reduccionem heretioorum,
ad quem finem nobis asserebatur illum esse transmissum ... In einem gleich-
zeitigen Schreiben an Friedrich von Brandenburg (a. a. 0. S. 158) sagt der Papst:
. . . quia nobis per nonnullos ex servitoribus et benevolis prefatorum regis et
ducis asserebatur eundem Sigismundum fuisse transmissum causa reduccionis pre-
dictorum hereticorum, stetimus expectantes eventum ... Zu den »benevoli^
kann Friedrich selbst gehört haben.
3) S. das undatirte Schreiben Sigmunds an Wladislaw (CW. S. 599). Es ist
gegen Ende Juni — der Johannistag wird als eben verflossen bezeichnet — ver-
fasst (Lewicki 8. 358). Alle hier berichteten Thatsachen sind richtig. In Kes-
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 227
Nach Korybüts Abgang yon Böhmen tritt wieder ^i2ka hervor ^),
aber bald begann aach der schon früher erwartete Krieg zwischen
den Pragern und Taboritön. Nochmals gelang die Versöhnung in
dem Lager vor der Burg Konopischt, wo sich die Heere beider Parteien
wie zur Schlacht ^gefunden hatten, und wo es beinahe zur Schlacht
gekommen wäre; es War wohl (bestimmte Daten sind uns nicht Über-
liefert) im Mai 1423. Und hier ist es wahrscheinlich auch gewesen,
dass der Abgeordnete des Polenkönigs Siestrzeniec von Bandin die
Heere und ihre Führer antraf; mit diesen hat er sich dann nach Prag
begeben *).
Wir kennen den Wortlaut des königlichen Schreibens, das
Siestrzeniec den Führern der Hussiten übergeben sollte. Es ist wort-
reich und schwülstig, aber es hat Wärme und Schwung. Der König
von lithauischer Abstammung spricht alsSlave zu dem verwandten slavi-
mark war mit Wladislaw der 24. Juni als Termin zum Einbrach in Böhmeil
vereinbart worden ; später (bald nach dem 22. April DB. I. 297) ist auf Wunsch
der Gesandten Eonrads von Mainz, die auch in Eesmark gewesen waren (vgl.
R.- Akten VIII, 284), ein anderer Zeitpunkt, der Jakobstag (25. Juli), bestimmt
worden. Das geschah in Easchau. Bald darauf (vielleicht noch im April) kamen
Wladislaws und Witolds Gesandte mit dem Vorschlag, »quod ingressum contra
Hossitas in Bohemiam deberemus isto anno differre; speraretis enim (so sagt
Sigmuxid später), si nobis plaoeret, ipsos hereticos per modum concordie posse
reducere ad obedienciam s. r. ecclesie . . . ac eciam dedicionem nostram . . .*
Sigrmund gieng darauf ein, aber die Verantwortung überliess er den beiden Fürsten.
Der Feldzugsplan galt auch, weiterhin noch als feststehend, in Polen wurden Vor-
bereitungen auch dann noch getrofien, aber der Glaube, es werde dazu kommen,
nnd wohl auch der Wunsch schwanden ; später fand jeder die Ausrede, die ihm
passte. — Das Schreiben Sigmunds ist die Antwort auf ein Schreiben yon Wladislaw
(LC. U, N. 126, vgl. Lewicki S. 361). Der Eingang wird durch einige Verbesse-
rungen verständlicher und hat etwa zu lauten: Nam hiis rebus^ que in presen-
darum vertuntur, sie V. persuasit Fraternitas, ut inde potuerit tolli gravis soli-
citudo, que arctante brevitate (statt hortante brevis) temporis non deesset^
commodoains (statt comodio sius) enim dilacione . . . negocia singula pertrans-
ibunt.«
>) Vgl. zu ^iäkas letzten Jahren auch die Abhandlung von H. Toman in
den SB. der B. Gesellschaft der Wiss. 1893.
*) £inen ausführlichen Bericht über Siestrzeniecs Reise enthält ein Schreiben
Wladislaws an Witold CW. S. 600^603. Siestrzeniec ist keine hervorragende,
aber auch keine unbekannte Persönlichkeic (Prochaska hat ihm eine seiner Skizzen
gewidmet); ich möchte ihn eher als Boten denn als Gesandten bezeichnen. In
Böhmen angelangt, hat er »ezercitus utriusque partis videlicet Hussitarum et
Thaboritarum in campis« gefunden. Die Berathungen in Prag, die folgten,
dauerten 9 Tage ; die Taboriten hat dabei wohl Schwanberg vertreten, da 2i2ka
damals anderswo beschäftigt war. Die beiden Fraktionen der Taboriten waren
geblieben^ aber so, dass sie sich vertrugen.
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228 Jaroslaw Goll.
sehen Volke; die Betonung der nationalen Momente gibt dem in
Wladislaws Namen verfassten Schreiben ein fast modernes Gepräge ^).
Es appellirt an den Patriotismus der Böhmen: soll das Land durch
den Zwiespalt zwischen den Anhängern der Neuerungen und den Ge-
treuen des alten Glaubens noch langer leiden, soll die böhmische Nation
durch Fremde endlich doch bezwungen werden und zu Grunde gehen?
Der König will den Einbruch der ^katholischen" Könige und Fürsten,
der Yon allen Seiten droht, beschwören, er bietet seine Vermittlung
an und wird sich für den günstigen Erfolg verbürgen : aber die Hus-
siten sollen die Sache, für die sie bisher gekämpft und gesiegt, auf-
geben; ist sie doch bereits in Konstanz gerichtet und verurtheilt
worden; sie mögen zu dem Glauben der Väter zurückkehren und sich
der Kirche unterwerfen . . . ^). Mit kluger Vorsicht schweigt jedoch
das Schreiben yon dem, was weiter folgen sollte, von der Aussöhnung
mit Sigmund. Nicht ünaufrichtigkeit gegen ihn ist es wohl gewesen,
die es gebot, sondern die Erinnerung daran, dass die Unterhandlungen
sich im voiigen Jahre an diesem heiklen Punkte zerschlagen hatten.
In der religiösen Frage mussten die Magister der Universität, die als
IJnterrichtsanstalt kaum noch fortlebend als Instanz in Glaubenssachen
sich behauptete, gehört werden. Sie haben ihr Gutachten in einem
Schreiben an K. Wladislaw abgaben ; am 6. Juni 1423 (hier erhalten
wir endlich ein bestimmtes Datum) hat es im Namen der übrigen
1) Die Anrede, die Siestrzeniec in dem Lager (bei Eonopischt) gehalten haben
will, erinnert an die Leitartikel heutiger Tagbl&tter.
>) Lib. Cancell. 11 N. 57, von dem Herausgeber und dann auch yon Pro-
chaska unrichtig in das J. 1421 yersetzt. Die richtige Jahreszahl hat erst Le-
wicki festgestellt. Prochaskas Parafrase (VII, 276), die ja eine andere Situation
(1421) im Auge hat, gibt den Sinn des schwülstigen Stückes oft unrichtig wie-
der. Wenn z. B. der König zur Eintracht ermahnt, so meint er damit den Aus-
gleich der beiden grossen Hauptparteien des Landes, der Hussiten und der Ka-
tholiken, und nicht etwa die Aussöhnung der gemässigten Utraquisten mit den
Taboriten. Die falsche Auffassung (f&lsch wäre sie, auch wenn das Schreiben
dem Jahre 1421 angehören möchte) Prochaskas klingt auch bei Lewicki nach
(S. 365 und 370). Lewicki, obgleich ein Apologet der polnischen Politik, thut
hier Wladislaw Unrecht. — Die Hauptstelle lautet: der König ermahnt die
Böhmen, qnatinus . . . s. Romane unice et indubitate ecdesie Katholice tob
Telitis conformare (so ist statt confirmare zu lesen) non presumentes ad tan-
tum de vestris Tel Testrorum magistrorum interpretacionibus scripturarum et
allegacionibus quibuscunque, etenim in sacro Constanciensi condlio . . . presens
negocium tanto datum est ezamini, ut non oporteat quemquam amplius de Te-
ritate facti dubitare, . . . animadyertentes eciam sanctorum patrum et doctorum
Titas, qui ante huius opinionis yiam . . . claruerunt, recedentes quoque ad (ad
ist wohl zn ergänzen) predecessorum Testrorum ritum et consuetudinem , quos
non licet (in) posterum condempnare.
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 229
Eiistian Ton Prachatitz, einst des Johannes Huss Freand, einer der
gemassigtesten unter den ütraqnisten, unterzeichnet ^). und dem scheint
auch der Inhalt, wenn wir denselben aus dem Wortschwall heraus-
heben, zu entsprechen. Die Magister fordern eine , Audienz*, um die
erkannte Wahrheit zu yertheidigen, aber auch um Belehrung, wenn
man ihnen einen Irrthum nachweisen sollte^), zu empfangen. Es
wird hier, wenn ich nidit irre, ein Ausgang angedeutet, den schliesslich
die Eompaktaten herbeif&hren sollten: an dem Kelche festhaltend, er-
klaren sich die Magister zu einer billigen Verständigung über die yier
Artikel bereit »).
Schwieriger war die politische Frage, ich meine damit die Aner-
kennung Sigmunds, zu behandeln. Dem königlichen Schreiben und wohl
auch der Lage der Dinge, die er Tor&nd, entsprechend, Termied es
Siestrzeniec, auch als er die Hussiten geneigt fand Wladislaws Ver-
mittlung anzunehmen, gerade auf das Ziel loszugehen, sich auf den
Bath beschränkend, sie mochten einen einjährigen Waffenstillstand
eingehen und zwar ,mit allen ihren Feinden*, ohne jedoch E. Sig-
mund ausdrücklich zu nennen. Dies erregte aber Bedenken: durften
sie es, ohne Witold, .ihren Herrn •, befragt zu haben? Merkwürdiger-
weise wäre demnach die vor kurzem eingetretene Wendung der Dinge
in Böhmen noch nicht allgemein bekannt geworden. Oder wollten
die Führer der Hussiten^) und namentlich die Ptager sie nicht sehen?
Es wurde beschlossen zur Fortführung der Unterhandlungen an E.
Wladislaw Gesandte abzuordnen, Wilhelm Eostka und den Prager
Bürger Wenzel Straboch^), die auch in Siestrzeuiecs Gesellschaft
die Heise antraten, aber dann unterbrachen, als ihnen ein Schreiben
▼on Witold, das in ihre Hände gelangte, die Augen ofinen konnte, da
der Grossfürst sich selbst und Wladislaw darin als Bevollmächtigte Sig-
munds bezeichnet hatte. Die Gesandten kehrten nach Prag zurück;
0 CW. 8. 694.
*) errorem quoque ex scripturis Banctis auctoritate efficaci vel invincibiH
racione d quis ostenderit. Dies bedeutet eine Koncession im Yergleicli zu dem,
was das 6c1ireiben der Magister an Witold (November 142)) verlangt.
*) Die Magister erinnern daran, dass die Gommunio sub utraque, wie ja die
Eoetnitzer Synode zugegeben, der Einsetzung durch Christus und der Praxis der
ersten ^rche entspireche. Warum sollten sie also (das wftre der freilich nicht so
bestimmt ausgesprochene Folgesatz) den Kelch au%eben? Dann wird der König
gebeten zur Kenntnis zu nehmen, »qualiter sua universitas . . . parata est qua-
tuor articulos, quos tenet, probare, iustificare et in singulis concementibus eos-
dem exhibere se ad omne medium equitatis.
^ Bohuslaw von Schwanberg war am 3. Juni nicht mehr in Prag anwesend
(Tomek IV, 279).
«) Straboth CW.
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230 Jaroslaw GoU.
sie sollten in einigen Tagen den Siestrz^niec wieder einholen. Dieser
wartete der Verabredung gemäss vom 24. Juni bis zum 1. Juli, musste
aber, als sie nicht kamen, den Heimweg allein antreten. Witolds
Sekretär, dessen Ankunft das Schreiben des Grossfärsteu gemeldet
hatte, befand sich damals in Mähren, ist aber dann, wie es scheint,
nach Prag gar nicht gekommen^).
Die mit den Hussiten von K. Wladislaw eingeleiteten Unter-
handlungen hatten zunächst keiuen Erfolg, aber iü Bohnen gestalteten
sich alsbald die Verhältnisse ffir Sigmund insofern günstiger, als
zwischen den gemässigten Utraquisten und den radikalen Taboriten
blutiger Krieg ausbrach, den diesmal Johannes ^i2ka, indem er sich der
Stadt Eöniggf ätz bemächtigte, eröffnete. Neben dem, was die beiden hus-
sitischen Parteien sonst schied, scheint es hauptsächlich immer die Frage
gewesen zu sein, ob mit der Kirche und ihren Anhängern Unterhand-
i) A. Lewicki (8. 368) bemerkt: »Befremdend ist es, dass die Böhmen den
GrossfQrsten trotz der Abberufung Eorybuts, trotz des harten Bescheides, den er
ihnen nicht lange vorher (etwa im April) gegeben hatte, . . . noch immer ftlr
ihren eigentlichen Herrn ansahen, und dass man überhappt in Böhmen noch
nicht zu wissen schien, dass Witold sie aufgegeben habe. Die Abberufung Eo-
rrbuts muss also nicht in der Form und Bedeutung, wie man es gewöhnlich an-
nimmt, geschehen sein. * Die Bemerkung mag richtig sein, doch nicht in allem,
was hier gesagt wird. Dem Siestrzeniec hatten, wie das Schreiben Wladislaws
CW. S. 602 erzählt, auf seiner Reise nach Prag einige Herren »partes Hussita-
rum metu tenentes« den Wink gegeben, Sigmund nirgends ausdrücklich zu
nennen. »Et addiderunt, quod Fratemitas Vestra (Witold ist gemeint) nullatenus
hoo panderet, quod ipsos vellet deserere« • . . Jene befremdende Thatsache, dass
man in Prag die Lage der Dinge nicht kannte oder nicht kennen wollte, steht
demnach fest, aber daraus ergibt sich zugleich, dass jener »harte Bescheid« Wi-
tolds im Mai noch nicht in den Händen der Prager gewesen sein kann. Es ist
damit das undatirte Schreiben Witolds an die Böhmen ÜB. I, S. 286 gemeint,
das nach Palack^ bereits im März, nach Lewicki aber etwas später (etwa im
April) verfasst worden wäre. Es ist indessen ohne Zweifel noch jüngeren Da-
tums. Wie aus seinem Inhalt hervorgeht, haben sich die Böhmen, wohl erst
nach Empfang jenes Schreibens von Witold, das ihnen bereits die Augen öfinen
konnte (S. oben S. 230), bei diesem entschuldigt, dass sie an ihn keine Gesandten
abordnen, und ihn dabei gebeten zu kommen und persönlich die Regierung so
flbemehmen. Darauf erst haben sie dann jenen harten Bescheid, der keinen Zweifel
mehr gestattete, erhalten. Es war dies von Seiten der Böhmen ein letzter Ver-
such das angeknüpfte Verhältnis festzuhalten, der aber misslang. In Witolds
Schreiben wird Sigmund ausdrücklich König von Böhmen genannt: gratanter
(nicht gratulanter, vorher fehlt ein Wort) cum ser. principe Domino Boma-
norum, Ungarie, Boemie Rege . . . concordiam inivimus. Etwas weiter ist wohl
»dum id a nobis optaretis« (statt optatis) zu lesen. Bei der Versöhnung mit
der Kirche und mit Sigmund zugleich ist Witold auch fernerhin zu vermitteln
bereit.
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 231
hingen angeknüpft werden dürfen und sollen, an der sicli der Kriegs-
brand entzündete. Als dann ^i2ka nach Mähren und weiter nach
Ungarn abzog, kam eigentlich das zustande, was die polnische Ver-
mittlung zunächst hätte herbeiführen sollen: die Katholiken und
Ütraquisteu verständigten sich so weit, dass sie nicht nur einen
Waffenstillstand schlössen, sondern auch auf dem gemeinschaftlichen
Landtag eine gemeinschaftliche Regentschaft einsetzten, dies alles ohne
die Taboriten oder vielmehr gegen sie. Mit Sigmund wurde unter-
handelt, zwar noch nicht um seine Anerkennung durch die Utraquisten,
wohl aber um eine , Audienz", da den Verabredungen der Parteien
gemäss die religiöse Frage vor der politischen den Vortritt haben sollte.
Im K. Wladislaws Schreiben, das Siestrzeniec überbrachte, ist
das tragische Moment der böhmischen Geschichte zum Ausdruck ge-
kommen: es sollte der religiöse Zwiespalt die nationale Einheit spren-
gen. Der Landtagsbeschluss vom 1. November 1423 enthält aber ein
Programm, dessen Ausführung jene Gefahr abgewendet hätte. Die
katholischen und utraqmstischen Herren sollten aus der Mitte der
beiden Parteien für die verabredete Audienz Schiedsrichter wählen mit
dem Rechte, durch ihren Spruch den religiösen Streit definitiv zu ent-
scheiden. Da die Utraquisten sicherlich den Sieg ihrer Theologen
voraussetzten, so haben sie dabei die Begründung einer utraquistischen
Nationalkirche in's Auge gefasst. Schwieriger ist es zu b^eifen,
dass die Katholiken darauf ohne Vorbehalt eingehen konnten; viel-
leicht erwarteten sie, die Unterhandlungen mit Sigmund würden die
Audienz auf andere Grundlagen stellen ^).
1) Die Begrfindang einer utraquistischen Nationalkirche, das war noch später
das Programm, an dem die Utraquisten bei den ünterhandlnngen mit dem Basler
Konzil sehr lange festhielten, das sie aber schliesslich doch aufgeben mnssten.
Die Tragweite des Landtagsbesohlasses vom Jahre 1423 tritt in dem deutschen
AnsKoge bei Palack]^ (G. von Böhmen in, 2. S. 342) nicht genügend hervor. Das
Original s. im Ardhiv Öesk;^ III, 240. Die Hanptstelle (die Uehersetznng ist nicht
gani leicht) mOchte etwa lauten: Bei jener Audienz sollen die Herren beider
Parteien, sowohl diejenigen, die jenen heiligen Wahrheiten anhängen, als auch
diejenigen, die ihnen widerstreben, sich andere aus den St&dten und Rittern,
jede Partei nach Belieben, aber nur aus unseren Lftndem, Böhmen und M&hren,
beigesellend, gegenw&rtig sein und beisitzen und einträchtig (jednostajn^ podle
BY^ho Hdn) der Partei (hier sind die Theologen gemeint) beipflichten, die stich-
baltigere Gründe aus der heil. Schrift vorbringen wird, und dabei soll es bleiben,
nnd wir sollen beiderseits es annehmen, halten, behaupten und dem Spruch ge-
mäss vertheidigen und in Schutz nehmen.— Ist mit »jednostajnö* ein einheit-
licher Spruch gemeint, dann ist freilich die Fügsamkeit der Katholiken leichter
za begreifen.
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232 Jaroelaw GolL
Nie sind die beiden grossen Parteien des Landes, die Katholiken
und die Utraquisten, einander so nahe gekommen wie damals. Es
war dies ein Versuch den religiösen Zwiespalt zu überwinden, bä dem
der Hochadel, die böhmischen Herren, f&r die andere Interessen neben
den religiösen (und bei vielen wohl mehr als diese) in die Wagschale
fielen 1), die Führung hatten und den Ausschlag gaben. Um jenen
Preis hätten sich die utraquistischen Herren das Königthum Sigmunds
ge&llen lassen*).
E. Sigmund ist auf die Unterhandlungen, die nun auch mit ihm
begannen, (zwei katholische Herren hatten im Namen ihrer Partei^)
die schwierige Aufgabe übernommen,) obgleich er die Tragweite des
Landtagsbeschlusses erkannte^), nicht ohne Hoffnung auf Erfolg ein-
gegangen. Auch dem Polenkönig war Ton ihm dabei eine Bolle zu-
gedacht worden; er sollte für die Audienz die Theologen stellen^) und
auch weltliche Gesandte nach Brunn senden, denn dort, abo in einer
E. Sigmund gehörigen Stadt, sollten die Audienz und dann auch die
Unterhandlungen mit ihm selbst stattfinden. Das gab Sigmund sofort
zu, dass vor allem die religiöse Frage und zwar auf einer , Audienz*
zur Sprache kommen solle, und das hätte auch der Legat, der sich
damals bei ihm in Ungarn befand, bewilligt Aber eine Audienz, wie
sie die Parteien vereinbart hatten, wie hätte er eine solche, ohne die
Autorität der Kirche zu schädigen, billigen dürfen? Es sollte noch
viel mehr christlich Blut fliessen, ehe sich dieselbe mit den Eetzem zu
unterhandeln entschloss. Die Audienz, die Eardinal Branda im
Jahre 1423 zugestanden hätte, hätte doch nur ihre Unterwerfung in
einer milderen Form bedeutet ^), während E. Sigmund, wie es scheint,
eine Disputation, die die Parteien zu nichts verpflichtete, nicht ver-
1) Unter den Theilnehmem des Landtages befand sich auch Gzenko von
Wartenberg, w&hrend Ulricli von Rosenberg sich fernhielt, aber doch zu den
zwölf »Hauptleuten*, die gewählt wurden, gehörte.
*) Im April 1424 haben die böhmischen Gesandten vor Witold erklärt (CW.
8. 633), der »Audienz« hätten Unterhandlungen folgen sollen »pro facienda, ha-
benda et condadenda concordia, pace et unione perfecta inter ipsum regem Hun-
garie et partem nostram, ut per amplius regnum Bohemie per insultus hostium
non destraatur.*
') In qua convencione (gemeint ist der Prager Landtag im Oktober 1423)
conclusum fuit, quod pars regis Hangarie apud eundem regem effioere et dispo-
nere debuit, quod aodiencia amicabilis dari debuit parti nostre a. a. 0.
*) S. sein Schreiben an Rosenberg ÜB. I, 308.
A) ÜB. I, 326. Was hier sonst noch, gesagt wird, bedeutet wohl, dass sich
Wladislaw für die Einhaltung des von Sigmund zu gewährenden Geleitsbriefes
hätte verborgen sollen.
*) Audiencia causa pie informacionis hereticorum ÜB. I, 310.
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K. Sigmund und Polen 1419-1436. 233
weigert hatte ^). und so mnssten schliesslich auch diese ünterhand»
langes, die sich lange hinzogen, ohne Erfolg yerlanfen.
Der aufgeschobene Feldzug sollte im Jahre 1424 zustande kom»
men. So wollte es Tor allem der Papst; auch wenn etwa andere
Fürsten sich nicht* betheiligen möchten, sollten Wladislaw und Witold
gegen die Ketzer, die da ärger sind ab die Türken, aufbrechen^).
Wladislaw entzog sich der Verpflichtung, die er bei der VersShnung
mit Sigmund eingegangen, keineswegs, aber keiner Ton beiden liess
sich durch das Drangen des Papstes zu übereilten Schritten verleiten,
so lange sich Hoflbung zeigte das Ziel auf friedlichem Wege zu er-
reichen. Selbst Zbigniew Olesnicki, seit 1423 Bischof Yon Erakau,
gewiss kein Freund der Böhmen, konnte diese Mässigung nicht
tadeln»).
Im März 1424 kamen zu E. Wladislaw (Gesandte ^) der ütraquisten
d. h. der Prager und der mit ihnen Terbündeten gemässigten Partei
Johannes Wrbata von Orlice und der bekannte Magister Peter Payne^
der Engländer, um von ihm, da die mit Sigmund geführten Unter-
handlungen, durch seine Schuld allein, wie yon ihnen behauptet wurde,
nicht gelungen waren^ die Abhaltung einer Audienz zu erwirken, und
zwar in einer Stadt Mährens, die sic^ nicht in der Gewalt der könig-
lichien Partei befand; es wurden dafür Mahrisch-Neustadt (Uniiow)
und Kremsier in Yorsdilag gebracht, also SIMte, die den ütra-
quisten gehörten. Schon daraus ist zu ersehen, dass die für Sigmund
nicht ungünstige Stimmung, die im Herbst eingetreten war, nicht
I) 8. den von ihm angebotenen Geleitsbrief LG. I N. 4 : edam magistraUter
et «colaBtioe. Damit stimmt das Schreiben Sigmunds an Wladislaw, wie den
Bedenken der Krakauer Theologen, die sich xa kommen weigerten, zu begegnen
wfire (a. a. 0. II N. 151), doch nicht ganz überein.
») ÜB. I, 321.
*) Sein Schreiben an Martin V. (GW. 606) beneht sich zwar anf die frü-
heren Unterhandlungen, zeigt aber doch seine Gesinnung.
^) Bei DlagOBz finden wir ein bestimmtes Datum, den 2b, Mftrz. Da aber
bereits am 31. d. M. K. Sigmund einen zur Fortsetzung der Unterhandlungen
nOthigen Geleitsbrief (GW. S. 822) ausstellt , so sind sie wohl etwas früher ge-
kommen. Seine Erzählung ist auch hier nur theilweise richtig (vgl. Lewicki
S. 374). Br Iftsst die Gesandten sofort Korybut die Krone anbieten. Dies ist nun
allerdings geschehen, aber später. Dagegen hat K. Wladislaw den Böhmen auch
später keine solche Antwort ertheilt, wie wir bei Dlugosz lesen : neque ducem
Sigismundum Eoributh missurum, neque suffiragia aliqaa se illis laturum, donec
reüctis pestiferis erroribus et fidem catholicam et unicum summum pontificem
profiteantur et recognoscant . . . Also um diesen Preis hätte er ihnen Eorybut
zum Könige gegeben! Dlugoszs Erzählung ist ein neuer Beweis, wie geflthrlich
es wäre sidi seiner Führung allein zu überlassen.
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234 Jaroslaw Goll. .
atigehalten hatte. Dagegen wurde, was die , Audienz* selbst betrifft,
weniger als vordem verlangt. Als im Jahre 1421 Witold eine Dispu-
tation vorschlug, lautete die Forderung, ihr gQnstiger Ausgang solle
den Grossf&rsten zur Annahme des Kelches verpflichten, der Landtags-
beschluss vom 1. November 1423 verpflichtete dazu die Katholiken
Böhmens; der von den Gesandten im März 1424 überbrachte Antrag
stimmt mit dem überein, was im Sommer 1423 die Prager Magister
in Yorsdilag gebracht hatten: die ütraquisten wollten den Irrlehren
entsagen, die man ihnen etwa auf Qrund der Schrift und der Väter
(auch das bedeutet eine Koncession) nachweisen möchte. Das war eine
andere Sprache als Peter Payne im Jahre 1421 in Krakau geführt
hatte. Die Ütraquisten forderten jetzt durch die beiden Gesandten
für ihre Magister Freiheit dcä Wortes, sie versprachen, die Schieds-
richter zu hören und ihre Belehrung anzunehmen. Wer sollte aber
die Schiedsrichter bestellen? Wir wissen nicht, wie der Antrag der
Gesandten in diesem wichtigen Punkte lautete. Wahrscheinlich sollten
dies erst weitere Verhandlungen feststellen . . . Jedenfalls war hier ein
fester Ausgangspunkt für diese gegeben ^).
Obgleich die Böhmen es nicht forderten, setzte doch K. Wladis-
law Sigmund von allem sofort in Kenntnis. Die Käthe des letzteren
trugen erst Bedenken auf neue Unterhandlungen einzugehen, indem
sie befürchteten, dass die Böhmen nur Zeit gewinnen und den gegen
sie geplanten Feldzug vereiteln wollten, aber schliesslich brachte diese
Bedenken die Mässigung zum Schweigen, die die Forderungen der
Ütraquisten zeigten, und dies um so eher ab auch der Legat weitere
Unterhandlungen 4urch polnische Vermittlung billigte. Noch weiter
gieng in seinen Hoffiiungen König Sigmund selbst, der sich bereit
erklärte, dem König Wladislaw Vollmacht auch zu Unterhandlungen
über seine Anerkennung zu ertheilen % Mit seinem Willen und
>) Ucber den Antrag des bGbmischen Gesandten sind wir nur durch die
Note unterrichtet, die von Wladislaws Gesandten den Räthen K. Sigmunds vor-
gelegt worden ist und deren Sohlnsssatz lautet (ÜB. I, 325) : quam audienciam
com haboerint, parati sunt audire auditores, et si quid ex evangelio et scriptoriB
sanctorum patrum contra eos aut errorem ipsorum doctum seu difBnitum fnerit,
eroendacionem volunt occipere condignam; volunt tarnen, quod ipsorum mag!-
stri et alii docti in predicta audiencia audiantur. lieber die Schiedsrichter ist
hier nichts näheres angegeben. Dass da kein bestimmter Antrag vorlag, scheint
aus den Einwendungen, die von Sigmunds Räthen gemacht wurden, hervorzu-
gehen: si nos voluerimiis dare nostros iudices, sicut debemus, illi nollent, si illi
suos, non noUemus, sicut nee debemus . . . Tomek (J. äü^ka S. 188) vermuthet,
die Auditoren hätte E. Wladislaw bestellen sollen . . .
*) Zwischen der Antwort der Räthe Sigmunds ÜB. 1, 329, es sei über die
Audienz zu verhandeln und den mfindlichen Aufträgen des Königs, die er den
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 235
Wissen wurden die Unterhandlungen sofort fortgesetzt, indem König
Wladislaw nach Frag einen Boten schickte, um für die Audienz einen
anderen Ort, er brachte Breslau, Schweidnitz, Liegnitz und Glatz in
Vorschlag, und einen festen, unüberschreitbaren Termin zu fordern;
als solcher wurde das Pfingstfest (11. Juni) bezeichnet; seine Annahme
sollte zugleich den Prüfstein abgeben, ob es die Böhmen ernst meinen.
Im Jahre 1423 hatte es Siestrzeniec den Böhmen verschwiegen,
dass K Wladislaw ihnen seine Vermittlung im Einverständnisse mit
Sigmund antrage, im Jahre 1424 verschwiegen es wahrscheinlich bei
ihrer Ankunft die böhmischen Gesandten, däss ihre Partei an eine
Versöhnung mit Sigmund nicht mehr denke. Den wahren Zweck
ihrer Gesandtschaft wollten sie erst dem GrossfÜrstenj zu dem sie sich
nach Lithaüen begaben; offenbaren; sie fanden ihn in Przelom bei
Grodno^ wo ihnen «m 26. April ein anderer Empfang zu Theil wurde,
als sie wohl erwartet hatten. Die Gesandten erklarten, sie und ihre
Auftraggeber würden nie Sigmund als ihren Herrn tmd König aner-
kennen, nie und nimmer ,in aller Ewigkeit*, und schlössen mit der
Bitte, Witold möge ihnen Sigmund Korybut als König geben;
ihn hätten sie zu wählen beschlossen, ja sie hätten ihn bereits ge-
wählt. Die Antwort lautete abweisend in jeder Beziehung und un-
freundlich in der Form: die Böhmen mögen sich der Kirche und K.
Sigmund unterwerfen, ihn aber, den Grossfürst^n, mit .weitereu Bot-
schaften verschonen^). Von Lithaüen zurückgekehrt, trafen Vrbata
und Payne in Polen einen dritten Gesandten« Johannes Walkun von
Adlar, der am 7. Mai dem König dieselbe Bitte vortrug und dieselbe
abweisende Antwort empfieng, nur in weit freundlichere]: Votjn, wie
denn Wladislaw auch jetzt noch bereit war' die Unterhandlungen über
die Audienz fortznseteen ^).
R&then Wladislaws mitgab und die wir aus dem Schreiben des letzteren an Wi-
told kennen, besteht kein Widerspruch. In diesem war auch von den politischen
Unterhandlungen mit den BGhmen die Rede, auf die sich Sigmund Hoffnung
machte, die aber den Legaten nichts angiengen.
») Wenn wir in Witolds gleichlautenden Berichten, die er an Wladislaw und
Sigmund richtete (ÜW. S. 633), den vollen Wortlaut der Anrede und der Ant-
wort finden, so ist das vielleicht so zu erklären, -dass den (xesandten, die am
25. April abends ankamen, der Woi-tlaut der ersteren abgefordert worden ist;
Witold hätte dann seine Antwort vorbereiten lassen.
•) Ausser dem Kredenzbrief für Wladislaw (CW. S. 640) erhielt Walkun
noch einen anderen för Korybut (Cancellaria Prag. Ms.), ganz unbedeutenden
Inhalts. — Dass auch Sigmund weitere Verhandlungen billigte, scheint eine erst
am 27. Mai 1424 für Wladislaw ausgestellte Vollmacht (Cod. £p. sec. XV. II.
8. 175) SU beweisen.
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236 Jaroslaw Qoll.
Zum drittenmale waren im Laufe eines Jahres Unterhandlungen,
deren gQnstiger Erfolg den Feldzug tlberfiüssig gemacht hatte, miss-
Inngen.
Sigmund Eorybut erliess sofort ^) nach seiner Ankunft in Böhmen
an K. Sigmund und Herzog Albrecht, seinen Schwiegersohn und künf-
tigen Nachfolger, dem dieser vor kurzem Mähren übergeben hatte,
einen Absagebrief, in dem er sich als des Königreiches Böhmen und
der Markgrafschaft Mähren « geforderten und erwählten* König bezeich-
nete. (Gefordert hatte ihn nur eine der hussitischeu Parteien, wahrend
die andere, j^iSk& mit seinen Anhängern und die Taboriten, sich weder
an den Unterhandlungen mit Wladislaw von Polen noch an seiner
Berufung betheiligt hatten. Als Korybut Ende Juni in Böhmen ein-
traf, fand er die Hussiten im Kriege gegen einander begriffen. Erst
im September wurde auf dem Spitalfelde Yor Prag ein Ausgleich ge-
schlossen, der ihm aber die Anerkennung als König oder Begent durch
2i2ka und die Taboriten nicht eintrug. Es wurde nur ein gemein-
schaftlicher Zug nach Mähren gegen Albrecht, der auf dem Kri^-
schauplatz an K. Sigmunds Stelle die persönliche Führung übernom-
men hatte, verabredet; Tor Ueberschreitung der Grenze ist 2i2ka
gestorben. Er hat wohl keinen der Versuche, die seit Korybuts Regent-
schaft (1422) b^^nnen hatten, um eine Versöhnung mit der Kirche,
ja mit K. Sigmund herbeizuführen, gebilligt; der letzte Friede mit den
Pragern ist Yon ihm widerwillig und ohne Glauben auf Bestand ge-
schlossen worden. So gross sonst der Verlust war, sein Tod konnte
einen Gewinn nicht allein für Korybut, sondern auch für den Hussi-
tismus bedeuten >).
Die Zukunft des Hussitismus und des böhmischen Volkes (ich
muss darauf zurückkommen] hieng davon ab, ob es gelingen werde
eine utraquistische Nationalkirche zu begründen und ihr Anerkennung
zu verschaffen. Die Grundlage dazu hätte ein Ausgleich mit den
Katholiken des Landes gebildet, der Art, wie ihn die Beschlüsse des
Oktoberlandtags des Jahres 1423 zu versprechen schienen« Durch
friedliche Propaganda waren die Katholiken nicht zu gewinnen; die
Einheit des Landes Hess sich am ehesten durch das Uebergewicht der
einen oder der anderen Partei wiederherstellen und erhalten; es fiel
den Hussiten zu, wenn sie unter einander einig waren. Dies zeigte
sich auch im Jahre 1424, als dem Frieden vor Prag der zwischen
den Katholiken und ütraquisten zu Zditz geschlossene Vertrag folgte,
<) Mitte Juli befond sich der Absagebrief in den Händen K. Sigmunds.
Reiohstags-Akten VUI, 365.
«) Vgl. Palack^ G. v. B. lll, 2 S. 373.
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K. Sigmund und Polen 1419^1436. 237
ähnlichen Inhalts, wie der Landtagsbeschloss des vorhergegangenen Jahres,
aber mit dem Unterschiede, dass diesmal die Unterhandlungen mit
K Sigmund ausblieben. Sollte etwa der Vertrag von Zditz die Grund-
lage Itbr das böhmische Eönigthum Eorybuts bilden?
Auf die Frage, ob Sigmund Eorybut sich je ernstlich Hofihung
auf (Gewinnung der Krone gemacht habe, gestatten die Quellen keine
bestimmte Antwort; Yermuthnngen sind unschwer au&ustellen, aber
nicht leicht zu begründen. Nach dem weiteren Verlauf zu schliessen,
hat er die Hoffiiung, wenn er sie etwa nach seiner Ankunft gehegt,
später aufgegeben. Als nämlich der blutige Zwiespalt zwischen den
beiden hussitischen Parteien sich wieder einstellte, während der Frie-
densstand zwischen den Prägern und Katholiken noch yerblieb, wurden
alsbald (Mai 1425) mit K. Sigmund Unterhandlungen angeknüpft, die
Korybut billigte ^) ; selbst als die Hussiten sich im Herbst 1426 wieder
versöhnten und nach ihrer Versöhnung, die diesmal länger anhalten
sollte, eine bedeutende Anzahl von katholischen Herren und Bittem
mit Sigmund Eorybut und beiden hussitischen Parteien einen Waffen-
stillstand eingiengen und dabei den Kelch auf ihren Gütern freigaben:
auch dann folgten Unterhandlungen mit K. Sigmund*). Beidemale
^) Auf den bevorstehenden Tag xn Brunn besieht tioh das nndatirte Schrei-
ben Sigmnnds an Wladislaw (LC. I N. 62 = U6. I S. 380) , in dem (die Stelle
kommt bei der Datirong in Betracht) informavit statt informabit zu lesen ist
(vgl. gegen das Ende des Schreibens insinoavirnus). Haschek von Waldstein, ein
herrorragendes Mitglied der Utraquistenpartei, hatte die Gnade des EGnigs ge-
sucht und geionden; es geschah ehestens in der zweiten Hälfte des Februar
1425 und wird in dem Schreiben als bereits geschehen yorausgesetzt Sein Bei-
spiel und sein Rath erweckten in K. Sigmund Hoffiiungen, die er in jenem
Schreiben also aussprach: Nos . . . singulis baronibas, nobilibus, civibos et
communitatibas regni Bohemie de parte adyersa indiximus terminum super feste
8. Qeorgii proximo (28. April) ad Brunam yeniendi litteris nostri salyicondoctns
ipsis in forma debita desuper destinaiis. ()uibus sie yenientibus speramus iuxta
specificacionem dioti Hankonis, quod multos reperiemus ad yeniam et multis
alüs modis congruis ad nostram obedienciam attrahemus ... Es scheint dem-
nach, Sigmund habe erwartet, er werde es mit einzelnen Reuigen zu thun haben.
Die Utraquisten kamen aber nach Brunn als Vertreter der ganzen Partei, Kory-
but mitgerechnet, wie dieser in seinem Schreiben an Witold (Mftrz 1426 CW. 717)
erzfthlt. (Der Text ist comipt, nobilium steht an unrechter Stelle.) Wenn es
in den yon F&Uxkf citirten Annalen (B. G. y. B. III, 2 S. 389) heisst: sed fere
nihil est per eos ibidem determinatum, so wird dies durch Eorybuts Schreiben
best&tigt und erläutert. Die Gesandten der Utraquisten begaben sich yon BrOnn
zu Sigmund nach Ungarn, der schliesslich erklärte : non ea(m) (gedruckt e a : be-
zieht sich auf audiencia) posse dare, sed sedi apostolice . . . hoc licere.
*) Palack^ G. y. B. III, 2 S. 398 ff. Kostka, der hier genannt wird, war der
yertraute Rathgeber Eorybuts, wenigstens während seiner ersten Regentschaft
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238 Jarotlaw Goll.
gelangte man bis zu der Frage, ob der König die Audienz, wie sie
von den Hussiten verlangt wurde, gewähren will, beidemale hielt er
sich dazu ohne Billigung der Kirche nicht für berechtigt. Im Juni
1426 erklärte der in Deutschland anwesende Legat Orsini alle weiteren
Unterhandlungen mit den Ketzern f&r unstatthaft i).
Schon während der Unterhandlungen mit Sigmund hatte sich
Korybut nach einem anderen Ausweg umgesehen, indem er auf jenes Pro-
gramm Witolds zurückgriff, das er wahrend seiner ersten Regentschaft
im Jahre 1422 hätte durchführen sollen. An den OrossfÜrsten wandte
er sich im März 1426 mit der Bitte, er möge zwischen den Böhmen
und dem Papste vermitteln, damit dieser ihnen die oft erbetene Audienz
bewillige. Das Schreiben scheint erfolglos geblieben zu sein, aber
nicht lange darauf fand sich ein anderer Vermittler, derselbe, der sich
dieser Aufgabe schon froher unterzogen hatte, König Wladislaw.
Wenn der König im Jahre 1424 der ganzen Welt betheuerte,
Sigmund Korybut sei gegen seinen Willen nach Böhmen gegangen,
so entsprach es diesmal der Wahrheit; auch hat er seinem Neffen den
eigenmächtigen Schritt nie verziehen. Seiner im vorhergegangenen
Ja^re übernommenen Verpflichtung kam Wladislaw im Sommer 1424
dadurch nach, dass er polnische Hilfstruppen in Mähren einrücken
liess, wo sie aber, da Herzog Albrecht die Kooperation mit ihnen zu-
rückwies, nicht lange verblieben^). Bisr dahin war das Verhältnis
beider Könige zu einander durchaus freundschaftlich: wie ist das be-
leidigende Benehmen Albrechts zu erklären? Kaum anders, als dass
die feierlichen Betheuerungen Wladislaws in Erinnerung daran, dass
auch die erste Anwesenheit Korybuts in Böhmen von ähnlichen
Versicherungen begleitet war, doch nicht Oberall Glauben fanden.
Der Herzog mag den polnischen Hilfstruppen misstraut haben, mit
Unrecht, was den König betrifft, der sie schickte, nicht ganz mit Un-
recht, was diese selbst anbelangt ; haben doch viele, die gegen die
(1422). Wenn ihn Sigmund zu den »leichten« Menschen rechnet, 60 ist das da-
durch zu erklären, dass Kostka dem Ritterstande angehörte (vgl. levis nuncius
CW. 628) ; auch hat dann seinem Wunsche gemäss der erste Baron des Landes,
Ulrich von Rosenberg, die Vermittlung übernommen. Dass sich in Wien zur
Zeit des Reichstags (März 1426) auch Gesandte Korybuts und der Hussiten be-
fanden oder doch hinbegeben sollten, erfahren wir aus einem Schreiben an Wi-
told [März 1426 CW. 718).
') Orsini an E. Sigmund, Nürnberg Juni 1426 Reichstags - Akten Vill, 49 L
') DlugoBzs Erzählung wird hier glücklicherweise bestätigt durch ein
späteres (1434) Schreiben Wladislaws an Sigmund (Cod. £p. saec, XV, IL 8.
263) und namentlich durch seine Beschwerdeartikel gegen diesen vom Jahre 1430
CW. 909.
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 239
Ketzer angeworben waren, es vorgezogen mit Eorybnt diesen zn Hilfe zu
kommen . . . Indess einen Bruch zwischen Wladislaw und Sigmund
hat dies alles nicht heryorgemfen und hei den verschiedenen Kriegs-
planen, die in der nächsten Zeit aufgestelt wurden, hat mau immer
auch mit Polen gerechnet, das sich aber auch jetzt nicht beeilte zu
Gunsten Sigmunds Opfer zu bringen, die sein eigenes Interesse nicht
forderte >). Nach der Zurückweisung der einmal gestellten Hilfe konnte
man um so eher warten, als auch Sigmund selbst sich persönlich vom
Kriegsschauplätze am liebsten fernhielt Schwieriger war es dem
Drängen der Kurie auszuweichen und schon desw^^ musste es will-
kommen sein, als der Papst selbst unter dem Eindrucke des grossen
Hussitensieges bei Aussig auf den Gedanken zurOckgriff, durch pol-
nische Vermittlung die siegreichen Ketzer in den Schoss der Kirche
zurückzufahren, wozu allerdings die Anregung von Korybut, der bei
Aussig mitgekämpft und mitgesiegt hatte, gekommen war. Ein Schreiben
des Prinzen (wir wissen nicht, an wen es gerichtet war) ^) befand sich
im Oktober in den Händen des Papstes, den Wunsch nach Unterhand-
lungen durch polnische Vermittlung aussprechend, und, als Martin V.
den Konig Wladislaw aufforderte sich dieser Aufgabe wieder zu unter-
ziehen, fand er bereitwilliges Gehör. Ein Gesandter des letzteren
gieng nach Bom, um dort (es war wohl noch im Jahre 1426) in
öffentlicher Audienz Martin V. die Vermittlung seines Herrn anzu-
tragen ^), und im Jahre 1427 wurden in Krakau am königlichen Hofe
1) Andreas von Regensborg erzählt, im J. 1426 habe der KflmlMKger Reichs*
tag die Au&tellung von vier Heeren beschlossen» des vierten durch den König
von Polen and den Deutschen Orden, allerdings mit dem Beisatz : ut audivi. An-
dere haben es wiederholt, da man ja in der Regel dieser Quelle gegenüber die
kritische Skepsis auch da für unnOthig hält, wo sie am Platze wäre. Die
Vorschläge der Kurfürsten (Reichstags-Akten VIII, 469) widerlegen jene Erzäh-
lung, wie Lewicki (S. 393) richtig bemerkt, ohne aber zu beweisen, dass sich der
KOnig selbst »erboten habe, seine Truppen mitwirken zu lassen.« Die Kurfürsten
(nur das wird gesagt) stellen es K Sigmund anheim, ob er den König von Polen,
der sich oft zur Bekriegung der Ketzer bereit erklärt habe, auffordern wolle
oder nicht. Es war dies also keine verletzende Zurückweisung.
') Ist es nicht jenes Schreiben Korybuts an Witold (März 1426) gewesen?
Kaum, denn da wird der Grossfürst selbst gebeten die Vermitthmg zu übernehmen,
in dem Schreiben aber, das der päpstliche Brief (DB. I, 474) erwähnt, war die
Rolle dem Könige zugedacht Der Papst trug sie beiden an, aber nur
Wladislaw ist darauf eingegangen. Es stimmt dies mit der ablehnenden Hal-
inng überein, die Wiltold seit 1424 den Böhmen gegenüber einnahm und auch
in der Folge bewahrte.
*) In der Anrede (Cod. Ep. sec. XV. 11 S. 202) sagte der Gesandte: herum
(der Böhmen) legati ad regem nostrum venere pacem veniamque potentes sub
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240 Jaroslaw Goll.
Gesandte aus Böhmen, Korybnts, der Prager, ja der Taboriten erwartet,
als sich die Nachricht von dem Sturze des Prinzen Terbreitete. Sein
Versuch die Hussiten mit der Kirche zu versöhnen hatte die Prager
in zwei Gruppen gespalten, den Fortgang der Unterhandlungen yer-
eitelt und ihren Urheber der Freiheit beraubt ^).
Hat E. Sigmund in dem Neffen Wladislaws von Polen seinen
Bivalen, den böhmischen Gegenkönig gesehen ? Aus den Quellen geht
es nicht hervor und Eorybut selbst trat als solcher auch nach seinem
Siege bei Aussig nicht auf. Eher kann man vermuthen, der Eöuig
habe die Wiederherstellung der polnischen Oberhoheit in Schlesien
befürchtet, und so wird es begreiflich, dass er die Hilfe d^ Polen zu
Gunsten des durch die Einfälle der Hussiten leidenden Landes, als sie
von ihnen angeboten wurde, zurückwies^). Dass aber die Kurie vor
dem Sturze Korjbuts sich bereit erklärte mit diesem und den Böhmen,
die doch auch «seine* Bebellen waren, durch polnische Yermittlang
zu unterhandeln und zwar ohne ihn froher zu befragen, das hat Sig-
mund mit Becht als Kränkung empfunden. Wir sind jedoch nicht
berechtigt anzunehmen (ein glaubwürdiges Sicugnis findet sich dafür
nirgends^), der Papst habe früher oder später demjenigen, der die
certis modis et fonna, ut Tue Sancütati ad partem per nos exponetor. Die im
Jahre 1424 angefangenen Unterhandlnngen sollten also fortgesetdst werden.
1) Witold au den Hochmeister CW. 8. 773. — Nach Grfinbagen (8. 108)
wäre Sigmund Eorybut im Jahre 142b* bereit gewesen sich gegen die hussitischen
Intransigenten auch mit den Schlesiem zu verbinden. Aber aus den von ihm
oitiiien Quellen geht es nicht hervor. In Glatz sollte vor Michaeli eine Zusam-
menkunft der Schlesier und böhmischen Herren der königlichen Partei stattfin-
den, aber nicht aller katholischen und hussitischen. Eher scheinen die nächsten
Anhänger Korybuts, wie Eolstein und Kostka, nach seiner Gefangennahme an
eine Verbindung mit den Schlesiem gedacht zu haben. Von ihnen ist aber der
eine im September bei dem misslungenen Versuch in Prag einen Umschvrung
herbeizuffihren, umgekommen, während der andere gerade damals seine Freunde
verrieth.
>) Dies geschah auf dem Fürstenkongresse zu Luck (1429). HB. II. S. 16
und CW. 910.
<) Der bekannte Brief Gregor Heimburgs an Albrecht Achilles (1469), der
Martin V. (im Jahre 1421 ?) den Plan einer Theilung Böhmens zuschreibt, kann
auch nach dem, was Brandenburg (Excurs IV) — er will die Frage offen lassen —
sagt, nichts beweisen. Im Jahre 1421 ist Martin V. gerade in diesem Punkte
den umlaufenden Gerüchten au& entschiedenste entgegengetreten. So in dem'
Schreiben an den Erzbischof von Mainz (Juli 1422 Ck)d. £p. saec. XV II 8. 162) :
de alienacione , . . ilius regni . . . nullum unquam fecimus verbum nee potest
uUum minimum signum apparere, pröpterea valde miramur, unde apud aliquos
de nobis orta sit illa suspicio. Vgl. auch das Schreiben Martins an Witold
(Mai 1422 ÜB. II, 207): nee huius regni estimacio tanti est nee esse debet apud
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K. Sigmtmd nnd Polen 1419—1436. 241
Husfliten, durch friedlidie Vermittlung oder durch Waffengewalt, in
den Schoss der Kirche zurückführen würde, als Preis und Lohn die
böhmische Erone zugedacht oder Sigmund selbst habe diesen Ausgang
gefürchtet; was aber früher mit seinem Wissen und im Einyerständ-
nisse mit ihm geschehen war, das sollte jetzt gleichsam hinter seinem
Bücken sieh vollziehen. War er denn nicht mehr der Bomische König,
der Ejrohe Vogt und Böhmens Erbherr? i). Wenn der Papst es jetzt zu
Tergessen schien, so wissen wir, warum es geschah. Es war dies seine
Antwort darauf, dass Sigmund, der von England kommenden Anre-
gung folgend, die beschleunigte Berufung des Konzils befürwortete.
Audi als mit dem Sturze Korybuts ein wichtiger Faktor w^^el, hat
Martin V. dessen Plan nicht völlig aufg^eben. Der Niederlage bei
Aussig im Jahre 1426 folgte im Jahre 1427 die Niederlage bei Tachau,
dann begannen die grossen Hussitenzüge in die Nachbarländer. Woher
soUte noch Hilfe kommen, wenn nicht von Polen? In der That war
im Jahre 1428 weder von dem Beiche noch von dem Bömischen König
etwas zu erwarten.
Sigmunds kri^^sche Unternehmungen gegen die Hussiten waren
von keinem Glück begleitet und gewiss hat er das Ungemach, das ihn
traf, mitverschuldet. Wenn aber seine Gegner oder die schnell fertige
öffentliche Meinung ihn anklagten, er habe nicht gesi^, weil er
nicht habe siegen wollen, oder die Erfolge anderer absichtlich vereitelt,
aus Ungunst gegen diejenigen, die sonst die Ehre des Ketzersi^es
davongetragen hatten, so kann man sich diese Vorwürfe als Ausdruck
der MisBstimmung, welche die vielen und schmählichen Misserfolge
ond Enttäuschungen hervorrufen mussten, erklären, aber dieselben
sollten doch von späteren Geschichtsschreibern, denen ja die Gründe
für eine solche Parteinahme ferne liegen, nicht ohne weiters wieder-
holt oder noch bestinunter gefasst werden. Am unbilligsten wäre es,
ihm die Schuld an dem Misslingen der Beichszüge aufbürden zu wollen;
sie zeigten eben mehr als anderes den tiefen Verfall des Beiches und
hätten kaum einen anderen Ausgang gehabt, wenn die Untemehmun'-
considerati principis prudenciam, ut pro eo velis iuvare hereticoB, aliena per in-
ittriam oecapare . . .
*) Im J. 1422 hatte Martin V. an Sigmund geschrieben (ÜB. I 8. 213):
Keque . . . quisquam poteat veraciter dicere, qnod auctoritate nostra quispiam
Christianus prinoeps in officio reducendorum hereticorum Tue Sublimitati prela-
tos sit. Seimus enim hoc ad te principaliter pertinere et propter Romani im-
perü dignitatem, et quia tna interest regnum tuum recuperare . . . Qaamqaam,
fili carissime, quacunque via recte reducerentur heretici . . . non posset a nobis
et ecclesia reprobari. Sed nos in hac causa semper te principem fecimus, ut par
ftnt . . .
MittbeUimgeD XH. 16
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242 Jaroslaw Goll.
gen des Königs und der Fürsten besser ineinander gegriffen hätten.
Gegen König und Beich hatte sich im Jahre 1420 Prag bdiauptet.
Dann folgten Sigmunds Miederlagen unter dem Wyschehrad und bei
Deutschbrod. Sie scheinen auf ihn einen so tiefen und bkib^iden
Eindruck gemacht zu haben, dass er sich persönlich in der Folge vom
Kriege möglichst zurückhielt. Das treibende Element in der Bdräm-
ptung der Hussiten ist die Kirche; dem König, so scheint es, fehlt
doch schon der Glaube an den Erfolg der Waffengewalt. Dafär erwacht
bei ihm und erhält sieh trotz der Enttäuschungen, die er audi hier
verkosten musste, die Hoffiiung, es werde doch schliesslich ein fried-^
lieber Ausgleich gelingen. Und war es denn nicht sein Land, dess^i
König er sich nannte, in dem er auch jetzt noch seiue Getreuen beiass,
das durch den Krieg litt? Endlich haben sich Sigmund und die
Hussiten doch gefunden.
Sigmunds Yielgesebäfbigkeit entsprang seiner Natur, entsprach
aber auch den Verhältnissen. Er durfte Ungarn nicht Temaehläsfligen
und die Türkengefahr war oft nicht weniger dringend als die Husedten-
noth. Aber auch hier war ihm das Glück nicht hold. Im Sommer
1428 erlitt er die Niederlage bei Golubac, in der Zawiseh von G«rbow,
der Diener zweier Herren, den Tod fand. Dem Papste scheint es aber
nicht unwillkommen gewesen zu sein, dass Sigmund gerade damals
von den Türken in Anspruch genommen wurde; es bot sich ihm ein
Grund oder ein Vorwand dar den Römischen König bei Seite schie-
bend den König von Polen an seine Stelle zu setaen ^). Bereits Ende
Juli ertheilte er dem Erzbischof von Gnesen und dem Bischof von
Krakau den Auftrag Wladislaw zur Bekämpfung der Hussiten zu ver-
mögen ^), später wurde von der Kurie der Beschluss gefasst nach Polen
einen besonderen Nuntius, den Dominikaner Br. Andreas zu senden^
als Träger einer Bulle, die den König zum Kriege gegen die Hussiten
aufrief, ihm aber zugleich so weitgehende Vollmacht zu Unterhand-
lungen mit ihnen ertheilte, wie sie bisher wohl kein Fürst von dem päpst-
lichen Stuhle erhalten hatte. Aehnliche Aufträge und ähnliche Voll-
machten waren auch dem Grossfürsten zugedacht; waren doch beide,
wie es in einem die Bulle begleitenden Schreiben Martins V. an Wla-
^) In der gleich zu besprechenden Bolle wird der ertheilte Aufbrag mit den
Worten begründet : presentim cum . . . Romanorum regem yarüs oocapationibas
dittractam modo videamus, cui huiusmodi commissio propter mntiiam inter ipmun
et te amicitiam grata omnino esse debebit.
*) Die gleichlautenden Schreiben des Papstes s. in Cod. Ep. s. XV I, 67
lind II, 214.
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E. Sigmund ond Polen 1419—1436. 243
diiskifw heisst, „eine Seele in zwei Körpern^ i). Als aber der Nuntius
in Pelen eintraf, liatte dies Wort seine Gilügkeit verloren, denn Zwie-
spalt drohte da, wo frttlier Eintracht gdierrscht hatte.
Dlugoez (IV, 375) berichtet, Br. Andreas sei während des Fürsten-
koBgresses (Janmur 1429) naeh Luck gekommen und habe daselbst
dem König von Polen eine Bulle und ein Schreiben P. Martins Y.
überreiflbt, deanm, Wortlaut er dann mittfaeilt Die Bulle (ihr Inhalt
ist bereits angegeben worden) ist bei Dlugosz unvollständig (Bomae
apod s. Apostolos, OaL Ootobris), das Schreiben unrichtig datirt
(Bomae apud s. Apostolos, Gal. Octobris, Pontificatus nostri anno tre*
deeimo). Daas beide an demselben Tage desselben Jahres ausgestellt
werdem sind, geht ans ihrem Inhalt unzweifelhaft hervor.
Palack^ (B. G. III, 2. S. 503) hat sich an die Datirung des
Schreibens, die wir bei Dlugosz lesen, gehalten und darnach beide
Stfteke dem J. 1430 zugesprochen nnd bei diesem Jahre verwertet;
ihm ist Lewicki in seinem Index gefolgt. Dass aber das Pontifikats-
jahr in dem Schreiben einer Berichtigung bedarf, und dass diese anno
undecimo d. h. 1428 lanten müsse, beweist mit vollkommenster
Siehedidt ein in dem Codex £p. saec. XY. II. S. 220 nach dem noch
vcMrfaandenen Originid abgedrucktes Schreiben desselben Papstes an
Bischof Zbigniew dieses Datums (1. Okt. 1428), das auf jene Bulle
nnd anf ihren Träger ausdrücklich Bezug nimmt ^). Aber das Schreiben
Martins an den Bischof von Erakau kann uns noch einen anderen
Dienst lösten, nämlich die Frage entscheiden helfen, ob jene von Le-
widd im Archiv für österreichische Geschichte und dann auch in dem
Codex Ep, saec. XY. veröfFentliditen Quellen wirklidi echt sind.
Dieselben sind Musterstücke einer ars diotandi des 15. Jahrhun-
dertea. Sind sie echt, d. h. nicht erst zu diesem Zwecke verfasst, dann
sifid sie im Laufe des Jahres 1428 entstanden, etwa in der Zeitfolge,
die ihr Herausgeber vermuthet Der Inhalt dieser sieben Schreiben ist,
wenn wir uns auf die Hauptpunkte beschränken, fönender: Martin Y.
überhäuft den E. Sigmund (nach Lewicki Anfang April) mit den bit-
1) Quoniam . . . te et . . . Ducem lithuaniae . . . unam animam in duo-
bofl ccrporibuB reputamus, similes literas eidem scripsimaB et eimilem dedi-
muB &ciütatem. — Yielleicbt war der Witold ertheilte Auftrag doch nicht völlig
gleiehlautoid.
>) prout in litteris nostris superinde confectis plenioB continetur. Und zum
ScbloM: Ceterum ad eos principes mittimus . . . Androam cum litteriB oportn-
nis, quarum in presentibus copie incluse sunt, quem velis in agendis dirigere ei-
demque consulere et asBistere ... Ob der Nuntius wirklich erst im Januar 1429
angekommen ist, mag dahingestellt bleiben.
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244 Ja r 08 law Qoll.
tersten VorwOrien darüber, dass er die Greael der Kussiten »o lange
dulde und nichts unternehme. Er möge sich endlich aufraffen ^- si
suspicionis nodum ^) evadere anhelas (1). — Sigmund (nach dem 3. Juni)
entschuldigt sich : von der einen Seite werde Ungarn von den Türken
bedrängt, von der anderen von den Eossiten, die in das Land feind-
lich eingefallen wären. Sigmund selbst hat am 3. Juni (gemeint ist
die Schlacht bei Qolubac, deren Datum sonst nicht überliefert ist) von
jenen eine Niederlage erlitten. Der Papst möge den König von Polen
zur Mithilfe aufrufen (2). — Der Papst (25. Juli 1428 ^) erfüllt diese
Bitte (3). — Wladislaw (August 1428) freut sich, dass Sigmund end-
lich aus dem Schlafe erwache. Er selbst halte seine Ejriegsmacht gq^
die Ketzer bereit, habe auch einigemal (iteratis vicibus) anderen Fürsten
und Herzogen (principibus et ducibus), die es verlangten, Hilfe ge-
währt, obgleich dies Sigmund missfiel ; nur durch Sigmunds Schreiben
sei er von einem Feldzuge gegen die Hussiten abgehalten worden
(ab eorum invasione semotus). Dieser beschuldige ihn, er wolle sein
Gut sich aneignen (suum usurpare Patrimonium). Der Papst möge E.
Sigmund ermahnen, in seinem Vorhaben auszuharren (4). — Wladis-
law (Aug. 1428) ersucht Sigmund ihm anzuzeigen, wo und wann der
Einbruch in das Eetzerland geschehen solle. Er selbst werde dann den
Böhmen einen Absagebrief schicken (5). — Sigmund (September 1428)
möchte gern mit aller Macht gegen die Hussiten ziehen ; aber ihm sei
es nicht gegeben ihnen zu widerstehen; sein eigenes Unglück dürfte
auch Wladislaw Schaden bringen und die Türken könnten inzwischen in
Ungarn eindringen. Wladislaw möge allein den Feldzug unternehmoi,
Sigmund ertheilt ihm die Vollmacht alle, die ihm als Bömisdien König
unterstehen, zur Theilnahme aufeurufen (mandare), die Ungehorsamen
aber zu strafen. Im Ketzerlande soll Wladislaw befugt sein, was er
an Städten und Burgen erobert, für sich und seine Erben zu behalten
(6). — Wladislaws Absagebrief an die Hussiten (7). —
Der Herausgeber dieser Stücke will ,für die volle Authenticitat
ihrer Form nicht einstehen ** ; ihr Inhalt aber « trage den vollen Stempel
derselben an sich''. Zugegeben, es handele sich nur um den Inhalt,
obgleich die scharfe Scheidung von Inhalt und Foim nicht leicht durch-
zuführen wäre, zum Inhalt gehört doch die Behauptung Wladislaws,
er habe öfters anderen , Fürsten und Herzogen^^ Hilfe gewährt. Dies
ist aber, nicht geschehen und der König kann es nicht behauptet
^) In dem folgenden Stück ist demnach ab omni suspidone denodatnm
zu lesen.
>) Dieses Datum haben nämlich jene Schreiben des Papstea an den Erel»-
Bchof von Gnesen und den Bischof von Erakau. (S. 242 Anm. 2.).
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E. Sigmund and Polen 1419—1436. 245
habeiL Und die Vollmacht, die Sigmund in dem vorletzten Stücke
dem Polenkönig ertheilt haben soll — „ein sonderbarer Einfalles ruft
Lewicki selbst (S. 408) ans, „ein sonderbarer Einfall, der im Mnnde
jedes anderen Bömischen Königs unmöglich und dnrch den auch der
Brief selbst verdächtig erscheinen möchte'^ Unmöglich ist es wohl
anch im Munde Sigmunds! Es ist kaum nöthig weitere Einwände
dieser Art vorzubringen. Aber auch andere unzweifelhaft echte Doku-
mente werden diese Musterstücke kaum in ihrer Mitte dulden; ist es
denn wahrscheinlich, dass der Papst, als er am 25. Juli 1428 den
beiden polnischen Prälaten den Auftrag gab ihren König zum Kriege
gegen die Hussiten zu bewegen, es unerwähnt gelassen hätte, dass er
sich auch an diesen selbst unmittelbar wende, ist es möglich, dass er
in der Bulle vom 1. Oktober 1428 oder in dem Begleitschreiben sich
nicht auf die Bitte Sigmunds, Wladislaw zur Bekämpfung der Hus-
siten aufimfordem, berufen hätte? Dafür lesen wir: der Bömische
König hat anderes zu thun, er wird, als Dein Freund, nichts dagegen
haben. Das heisst doch, den Bömischen König lassen wir bei Seite,
um den brauchen wir uns nicht zu kümmern. So war es anch im
Jahre 1426 gewesen; erst als Sigmund protestirte, fand damals der
Papst etwas, was als Entschuldigung gelten sollte. Die echten Doku-
mente beweisen, dass Martin Y. im Jahre 1428 sich mit Wladislaw ohne
Sigmund zu verständigen wünschte, den Masterstücken des Krakauer
Formelbuches zu Folge wäre alles (das Beleidigende dabei mag auf
Rechnung der Form gesetzt werden) doch nur mit Wissen und Willen
des Bömischen Königs vereinbart worden. Das eine schliesst das
andere aus. Die Musterstücke (sie sind nicht ohne Geschick verfa^st)
bestätigen nur, was wir auch sonst wissen, dass es in Polen Sigmunds
Feinde gab, die zugleich Feinde der Hussiten waren.
IV. Witolds, Wladislaws und Sigmunds letzte
Jahre.
Nach dem Frieden am Melnosee gestaltete sich das Verhältnis
zwischen Lithauen und Preussen, zwischen Witold und dem Deutschen
Orden sehr fireundschaftlich. Hier hatte Lithauen seine Aufgabe ge-
löst; es hatte seinen alten Besitzstand behauptet, der Orden dagegen
darauf verzichtet sein Gebiet auf Kosten Lithauens nach Osten aus-
zudehnen. Wie bei früheren Friedensschlüssen, so war auch im Jahre
1422 durch den Vertrag der Streit nur in der Hauptsache geschlichtet
worden und alles andere späteren Unterhandlungen vorbehalten ge-
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246 Jaroelaw Goll.
blieben. Als nun diese begannen — es galt eine Grenzberichtigong
darchzuftthren — gieng das QeschäfL was Lithaaen betrifft, gut rom-
statten, was aber Polen anbelangt, so zeigte sich alsbald, dass hier
die frühere Feindschaft auch nach dem Frieden fortbestehe, zngleidi
aber anch, dass trotz der Union die Interessen Litbanens und Polens
sich nicht vollständig decken. Das verschiedene Verhältnis zu dem
Deutschen Orden trübte auch die persönlichen Beziehungen der beiden
Fürsten zu einander, da Wladislaw den Vermittlungsversuchen des
Orossftlrsten, der zum Nachgeben drängte, hartnackigen Widerstand
entgegensetzte, so dass dieser seinen bisherigen Einflnss auf den König
einzubüssen schien. Gewiss muss Witold als die bedeutendere Per-
sönlichkeit gelten, aber so unbedeutend und überall von anderen ab-
hängig, wie er oft geschildert wird, ist Wladislaw sicherlich nicht ge-
wesen ^). Es zeigt sich auch hier, dass im geschichtlichen Leben eine
grössere Bedeutung als den Personen den Verhältnissen zukonnne, in
die sie eintreten, so wie den historischai Traditionen, die auf sie über-
gehen ^). Wladislaw hatte sich seiner lithauischen Heimat nicht ent-
fremdet, hier steht er aber als König von Polen, während bei Witold
der Grossfürst von Lithauen zur Geltung kommt. Eben weil sie tiafiar
liegenden Ursachen entsprang, schien die Spannung beider Fürsten die
Union Polens und Lithauens in ihren Grundlagen zu bedrohen, als
Witold im Sommer des Jahres 1429 erklärte, wenn es zum Kriege
käme, dann solle der König auf ihn nicht rechnen. Der Krieg aber,
vor dem Witold warnte, wäre ein Krieg mit K. Sigmund ge-
wesen, denn auch, was das Verhältnis zu ihm betrifft, giengen ihxe
Wege auseinander. Für Witold war mit der Anerkennung des Frie-
dens, der ihm Lithauen und Samogitien zusprach, die frühere Freund-
schaft mit Sigmund, wie sie vor 1420 bestanden hatte, vollständig
und bleibend wiederhergestellt, die Aussöhnung des letzteren mit Wla-
dislaw wurde aber bald durch gegenseitiges steigendes Misstrauen ge-
trübt. Auch gab es zwischen Polen und Ungarn Streitpunkte, die
durch ältere Verträge nur vertagt von Zeit zu Zeit wieder auftauchten,
so namentlich das Verhältnis der Moldau zu beiden Beichen, das für
Sigmund bei seinen Türkenkriegen in Betracht kam. Dazu gesellten
sich nun jene von Jahr zu Jahr sich hinziehenden Unterhandlungen
*) Eine für Wladislaw sebr günstige Auffassung seines Verhältnisees sd
Witold finden wir bei Lewicki. Vgl. auch den Anzeiger der Krakauer Akademie
der Wissenschaften Mai 1890 und Lewickis Abhandlung in der Altpr. Monats-
schrift Bd. 31.
*) Gegen Prochaska, der fistst überall nur Intriguen sieht, haben sich mit
Recht Lewicki and Sames aasgesprochen.
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 247
xwisolim:! Polen und dem Orden, deren Erfolglosigkeit frühere Ver-
wii^elnng^i, die der Friede des Jahres 1422 gelöst zu haben schien,
meder herbeizuf&hren drohte, und die E. Sigmund auch direkt an-
giengen, da er jetzt noch als Eigenthtkmer der schon längst an den
Orden y^^kanften Neumark galt^).
Der Fürstenkongress zu Luck in Wolhynien, wo im Ja-
nuar 1429 Sigmund, Wladislaw und Witold, so wie Gesandte des
Dmrtschen Ordens zusammentraten, hat zu den bisherigen Streitpunkten
eiaeii neuen hinzugdttgt, der fOr Polen gefahrlicher werden sollte als
aUe anderen. Sigmand bot dem Gros^fÜrsten die Eönigskrone an,
dieser war bereit, sie aus s^er Hand anzunehmen, Wladislaw, der
Obeiharr Ton Lithauen, gab seine Einwilligung. Aber seine polnischen
Batfae' erkannten sofort die Gefahr und nach dem Eongress hat auch der
Eönig dem Projekte einen eben so hartnackigen Widerstand entge*
gengesetot, wie dem Ausgleich mit dem Orden, während Witold, durch
den Widerstand gereizt, an ihm nicht minder zähe festhielt, obgldeh
ihn ia früheren Jahren der Glanz der Eönigskrone - denn Si^nnd
hat ihm diese in Luck nicht zum erstenmale angeboten — nicht ge-
reizt hatte. Der Eongress bedeutet einen Sieg Sigmunds; sein Pro-
jekt, kaum angestellt, steigerte die Verstimmung Wladislaws und Wi-
tolds zum Zwiespalt, seine Durchführung schien den Zerfall der ün^on
Polens und Lithauens bewirken zu sollen. Es ist ja möglich, dass Wi-
told so weit nicht hätte gehen wollen, wir wissen aber, mit welchen
Plänen sich Sigmund trag, als im Jahre 1430 die Erönung bevor-
stand; er wollte Witold nach vollzogener Erönung den Abschluss eines
bleibenden Bundes zwischen Lithauen, dem Deutschen Orden, sowie
den Eronen Ungarn und Böhmen vorschlagen^).
Zu all dem, worin Wladislaw und Witold sich in jenen Jahren
unterschieden und auseinander giengen, gehörte auch ihr Verhalten
zu den Hussiteu.
Witold, einst der „erwählte Eönig*^ der Böhmen, hatte diese nach
Eorybnts Abberufung « verlassen ' ; er hatte sich mit E. Sigmund voll-
standig versöhnt. Anders gestalteten sich die Dinge in Polen.
1) Eni im September 1429 ist das Verhältnis Sigmnnds zur Neomark voll-
ständig geltet worden. J. Voigt, Erwerbung der Neumark 8. 201.
>) Cod. £p. saeo. XV. U, 8. 247. Dem Reiche sollte das neue Königreich
nicht einverleibt werden. Aus der a. a. 0. gedruckten Instruction für Si^unds
Gesandte, die im Jahre 1430 die Krone nach Lithauen bringen sollten, geht her-
vor, dass mit WitcM fiber das Bündnis bis dahin nichts vereinbart war, ja dass
er da« neue Projekt Sigmunds wahrscheinlich noch gar nicht kannte.
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248 Jaroslaw Goll.
Das8 68 hier eine förmliche Hnssitenpartei gegeben hätte oder dass
wenigstens die hussitischeu Ideen einen Theil der politiaeh massge-
benden Kreise ergriffen hätten, das alles ist zwar behauptet worden ^),
aber ohne genügende B^ründnng. Dagegen lassen sich eben in diesen
Kreisen Gegner Sigmunds nachweisen und zwar auch nach seiner Aus-
söhnung mit Wladislaw, Freunde Korybuts, die es blieben, auch als
er sidi gegen den Willen des Königs zum zweitenmale nach Böhmen
begab, später auch Widersacher Witolds, der sich mit dem Deutschen
Orden befreundete und die Hand nach der von Sigismund angebotoüen
Krone ausstreckte: das waren die «Schaffranzen*, Johannes Szafraniec,
der Kanzler, seine Verwandten und sein Anhang, zu dem auch der Vize-
kanzler Oporowski, ^der Doktor*, gehörte. Von anderen, die Sigmund
nicht trauten, Polens Abrechnung mit dem Orden nichc für abgeschlossen
hielten, der Erhebung Lithauens zum Königreiche sich widersetzten,
unterschieden sie sich dadurch, dass sie erst halbverdeckte, dann ziem-
lich offene Beziehungen zu den böhmischen Ketzern unterhielten. Im
Jahre 1430 hat Witold in einem langen Schreiben an Wladislaw *)
den Schaffranzen ihr Sündenregister yorgehalten: bereits im Jahre 1424
hätten sie, und namentlich der Kanzler, Sigmund Korybut mit Oeld
versehen, als er sich nach Böhmen begeben habe . . . Wir können
hier der Aussage des Gegners Glauben schenken, denn was hätte es
dem Grossfürsten genützt, wenn er seinem Vetter unwahres berichtet
hätte? Auch wird jetzt für uns das, was wir bereits kennen, nur
noch begreiflicher. Der Kanzler ist es wohl gewesen, der den König
vermocht hat, die Vermittlung zwischen dem Neffen und dem päpst-
lichen Stuhle zu übernehmen, er hat vielleicht später um seine Be-
•) Das letetere von Sarnes S. 127. — Anders Caro IV, 27. Warum sollen
es aber vor allem eigennützige und unlautere Motive gewesen sein, von denen
sich der Kanzler und seine Partei hätten leiten Ifusen?
») CW. N. 1352 S. 826—830. Es ist ohne Jahreszahl. Der Herausgeber
gibt diesem Schreiben Witolds mit Unrecht das Jahresdatum 1429, statt 1430
(21. Mai). Dass es diesem Jahre angehört, zeigt der ganze Inhalt. Ich begnüge
mich nur auf eines ausdrücklich hinzuweisen. Der Grossfürst erzählt unter an-
derem, vor zwei Wochen habe ein Diener Korybuts, Jakubowski mit Namen, in
Krakau für seinen Herrn 30 Pferde gekauft. Und darauf hätte Wladislaw erst
nach einem Jahre geantwortet? In einem vollständig datirten Schreiben des Kö-
nigs vom 14. Juni 1430 (N. 1315) lesen wir nämlich die Entschuldigung, es sei
ohne sein Wissen geschehen, ein Beweis, dass auch das Schreiben des GroesfÜrsten
N. 1352 im Jahre 1430 verfasst worden ist. Dasselbe gilt aber auch von den
folgenden Stücken N. 1353, 1355, 1356, 1358. Vgl. auch Codex Bp. saec. XV. U
N. 180.
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E. Sigmund und Polen 1419—1436. 249
firemng sich bemülit ^)^ er hat aber auch schon vor seiner Befreiung
YeiiMndnngen mit Böhmen unterhalten').
Der Vertraaensmann der Schaffiranzen in Böhmen ist damals
Dobeslaw Pachala von Wengry gewesen oder geworden, ein
Pole, der sieh den Hussiten angeschlossen hatte. Einst hatte er, ähn-
lich wie andere seiner Landslente, dem König Sigmund gegen die
Tflrken gedient, ab aber im Jahre 1410 der Krieg mit dem Orden
berorstand, ist er mit Zawisch Ton Garbow in die Heimat surückge-
komnen, um an dem Feldzuge theilzonehmen. Zu den Städten des
Qrdfinslandes, in die nach der Schlacht ron Tannenberg Ton dem Sieger
Beeatznngen gelegt wurden, gehörte Rheden, wo der Böhme Johannes
Sokol Yon Lamberg den Oberbefehl erhielt. Nach seinem Tode trat
Pnehala an seine Stelle; ^iika gehörte damals zu der Besatzung i^).
Audi in dem nächsten Kriege gegen den Orden (1414), zu dem sich
Theiln^mer aus Böhmen in einer noch grösseren Anzahl gemeldet
') Im Januar 1428 erhielt K. Sigmund aas Böhmen die Nachrioht, dass
Wladislaw und Witold üch des gefangenen Korybut annehmen. Witold hat es
dann in Abrede gestellt (LC. I. N. 115); dies schliesst aber spätere Bemühungen
des Kanzlers oder seiner Partei nicht aus.
«) In ÜB. I 8. 604 lesen wir ein Schreiben K. Wladislaws an Konrad von
Oels (1. April 1428), in dem er, wie Lewioki (Swidrigello S. 400) meint, dem
Herzog gemeldet hfttte, er bereite sich vor, den Schlesieni gegen die Hussiten,
die damals in dem Lande hausten, zu Hilfe su kommen. Ich kann dies in dem
Schreiben nicht finden. Dei König ersucht um nähere Nachrichten, wo die Hus-
siten stehen und wohin sie ziehen, und zeigt an, er lasse nicht nur in Polen,
sondern selbst in Lithauen und Rothrussland rflsten. Warum? Es wird in dem
Sohreiben nicht ausdrücklich gesagt, aber ich glaube, dass schon damals in Polen
Befürchtungen entstanden waren, die Hussiten könnten die Grenze überschreiten ;
fftr diesen Fall woUte man vorbereitet sein. Wenn nun gleich darauf mit den
Führern der Hussiten, zu denen auch Puchala und Friedrich von Ostrorog, »der
Fttxtt von Reussen« (ÜB. I, 602) gehörten, (Witold hat später den Schraffiranzen
daraus einen Vorwurf gemacht) in dem Lager von Reichenbaoh Unterhnndlungen
gepflogen wurden, so hatten sie wohl keinen anderen Zweck, als den Einfall der
Huanten in das polnische Gebiet zu verhindern. Diese hatten damals keinen
Gmnd Polen zu schonen. Die Stelle in dem königlichen Schreiben, auf die es
asikommt, lautet, der Herzog möge wissen lassen : quis inter eos dux belli est vel
cui ipeorum velut seniori intendunt, ut ista nos non lateant et ut aliam eorum
quanüibet ditpositionem cognoscamus et sciamus, si ezigat necessitas, quae
loea firmare vel ipsis, ubi possimus, obviare. Das klingt doch wie
die Sprache desjenigen, der den Besuch des Feindes im eigenen Lande erwartet ;
ebenso heisst es weiter, der König biete seine iJnterthanen auf, »ut essent pa-
rati oecorrere ipsis in locis opportunis.« — Ich bin auf dieses Schreiben auch
deewegen näher eingegangen, weil Lewicki auch hier Vorbereitungen zu einem
Fddzug erblickt, den dann Sigmund vereitelt habe.
•) Dlugosz IV, 12.
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250 Jaroslaw Goll.
hatten, darunter aach Wilhelm Kostka von PoBtnpic, hat Pachala
sich hervorgethan. Wie Sigmund Eorybut ieb er wohl schon damals
mit böhmischen Eriegsmännem in Berührung gdoommen« Den Prinzen
hat er dann nach Böhmen begleitet, wohl schon im Jahre 1422^).
Auf seinem Zuge besetzte dieser in MlUiren die Stadt Uniezow (Mah-
risch Neustadt); hier hat er zum erstenmale das Abendmahl unter
beiderlei Gestalt emp&ngeu. Diese Stadt scheint nun Eorybnt, als er
nach Böhmen sich begab, Puchala übergeben zu haben. Später nach
des Prinzen Abberufung weigerte sich dieser Unicaow dem E^önig
Sigmund auszuliefern, auch als Witold es be&hl^). So gewann er
eine selbststandige Bedeutung neben Sigmund Eorybut, die er anch
nach dessen zweiter Ankunft und nach seinem Sturze behielt. Im
Jahre 142S wird er unter den Führern der Hussiten, als sie in Schlesien
einfielen, genannt. Seine Entlassung aus der Haft seheint einige* Mo»
nate später Sigmund Eorybut vor allem ihm verdankt zu haben»; von
Puchala begleitet und gleichsam unter seinem Schutze stehend kam der
Prinz im Oktober 142&^) nach Mähren und von da nach Odran, einer
festen Stadt in dem Gebiete von Troppau, deren sich die Hussiten
wahrscheinlich schon im Jahre 1426 bemächtigt hatten^). In Luck
hat dann E. Sigmund von Wladislaw gefordert, er möge Puchala zur
Bückkehr nach Polen auffordern, und dies ist ihm audi zugesagt
worden ^). Indess sind auch dann Eorybut und Puchala in Odrau ge-
blieben, die weitere Entwickelung der Dinge abwartend, die erst Ton
dem Verlaufe des Fürstenkongresses, dann aber von dem Ergebnis der
in Pressburg mit den Hussiten gepflogenen Unterhandlungen abhieng.
I) Vgl. die Insiniktion für den Gesandten des DeotBohen Ordens vom Jahre
1431 (Cod. Ep. LI, S. 270), die allerdings eher fQr das J. 1424 sprechen mOchte ;
doch fliessen hier die erste und zweite Ankunft Korybuts (post hano oblacionem
et eciam ante) zusammen.
*) 8. das nndatirte Schreiben Witolds an einen tragenanaten Ritter (CW.
S. t049)t nadi des Heransgebers Vermuthung Puchala oder Peter Poli^. Vgl.
LC. UN. 126 (Wladislaw an Sigmund), allerdings wenn wir V sn Vniciow und
P zu Puchala ergftnzen. Puchala war bei Witold in Liihauen gewesen und hatte
dort den Auftrag erhalten die Stadt E. Sigmund aussuUefera ; als er aber mit
dem Sekretär des Grossfarsten Bartholomäus nach Mähren kam und es nidit
that, wiederholte Witold seinen Befiehl schriftlich (C. W. 8. 1(H9). — Im Jalm
1429 befand sich Puchala in Mfthren ÜB. I, 385.
') Die irrthOmliche Angabe, Sigmund Eorybut sei bereits im September
1427 entlassen worden, findet doh zuerst bei Theobald. 8. Tomek IV, 414^ V^
ÜB. I, 646.
*) Qrünhagen 112.
«) Sigmund an Witold, Juli und August 1429 (JW. S. 850 und 860.
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E. Sigmund nnd Polen 1419—1436. 2f)l
Die Qefangennahme Eorybnts und die Auflösnng seiner Partei,
die einige Monate später der miaslungene Versnch sieh Prags zu be-
mfiohtigen herbeif&hrte^ bei dem Hynek Ton Kolstetn fiel und Eostka
sidi TOD ilir abwandte, mnsste die Hinneigung zu Polen da, wo diese
outer den Hnssiten noeh bestand, abechwSchen. Aber die abgerissenen
Fiden wurden bald wieder angeknüpft, wohl hauptsächlich durch
Puehalas Bemühungen, wobei dem uns bereits bekannten Siestrzeniec
die Bolle des Zwischentrigers zufiel. Während des EinfiaUes der Hus-
öten in Schlesien fanden im Lager von Beiohenbach (April 1428) mit
ihren Führen, zu denen auch Puehala gehörte, Unterhandlungen statt,
deren Inhalt wir bestimmt nicht kennen i), und später im Oktober
sollen «die Ketzer eine Botschaft bei K. Wladislaw gehabt* und ihm
die Bitte um freien Durchzug in das Ordensland Torgetragen haben >).
Und so kam es> dass Siestrzeniec nach Luck zur Zeit des Kongresses
kommen and hier gleichsam als Gesandter der Hnssiten auftreten
dvrfte, aber nicht um zu bitten, sondern um zu warnen und zu drohen,
za warnen vor der Wiederherstellung der Freundschaft mit K. Sig-
mund und, wenn die Warnung nicht helfen möchte, zu drohen, die
Hussiten würden fortan bei ihren Einfallen und Raubzügen an der
pokusehen Grenze nicht Halt machen^).
In Böhmen hat Korybuts Fall die damals unter den hussitischen
Parteien bestehende Eintracht nicht nur nicht gestört, sondern eher
befestigt. Das Reichsheer floh, ohne den Feind abzuwarten, und ein
beträditlicher Theil der katholischen Herren Hess die Waffen ruhen
und schloss Verträge mit den Gegnern. Diese Herren haben es auch
zustande gebracht, dass die Hussiten sich entschlossen zu K. Sigmund
zu kommen, um mit ihm zu unterhandeln^). Dem Fürstenkongress
zn Luck folgte im April 1429 der Hussiteukongress zu Pressbnrg und
») Vgl. oben.
*) Der KomthuT fon Thom an den Hochmeiiter 15. Oktober CW. 8. 803.
•) Auch daran erinnert Witold in seinem Schreiben CW. 828. Unrichtig
sagt Saraes 8. 120, »die Schaff ranzen hätten es nach Luck gemeldet«. Wi-
told f> hinzu: Nos vero non contremuimus dizimasqne domino regi Romano-
mm hoc iptnm et Yobis et dicebamus: quia malus est iste homo Szeczuecs (d.
k. Siettneniec), legacio eins est nequissima . . Allerdings meint der QrossfÜrst,
dies aUes sei im BinTerstandnisse mit den Schaffranzen, die in Look nicht an»
wesend waren, geschehen.
^) Die Vorrerhandlungen hatten vor dem Kongress begonnen und gelangten
Bach demselben zum Abschluss. Auf der Rückreise nach Ungarn begriffen, schrieb
£. Sigmund am 6. Februar 1429 an den Hochmeister (CW. 813): Uff hewte . . .
begegneten uns boten von unsirn getruwen usz Behemen, di uns in eren briffen
schreiben, wie die Thabomer und Ketczer us Behemen nu den tag mit uns czu
leisten u%enomen . . . haben.
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252 Jaroslaw Goll.
später, im Jali, die zweite Beise Prokops nach Ungarn. Der anmit-
telbare Erfolg, ein kürzer Waffenstillstand ^), war an sich geringfügig,
und dennoch ist damals der Weg gefunden worden, auf dem spater
der Ausgleich mit Kirche und König gelingen isollte. In Qlaubens-
sachen zu entscheiden, das masste sich Sigmund auch jetzt nicht an,
aber er wies die Hussiten nicht mehr an den Papst, aondem an das
bcTorstehende Konzil und diese Instanz ist auch Ton ihnen, obgleich
unter Kautelen von weittragender Bedeutung, angenommen worden.
Allerdings von der Verständigung mit der Kirche, von der Aussöh-
nung mit Sigmund war man noch weit entfernt, doch wäre die Khift
zwischen dem Konige und den Hussiten mit einem Schlage zu über-
brücken gewesen, wenn er selbst — Hussite geworden wäre. So über-
raschend es klingen mag, so ist es doch nicht unglaublich, dass sie
in P^ressburg, am 8. April 1429, Sigmund dazu aufgefordert haben luit
dem Versprechen, zu ziehen, wohin er werde wollen, und alle seine
Feinde zu bezwingen^). Ist der Gedanke dem Kopfe Prokops ent-
sprungen, dann war er aufrichtig gemeint Prokop nahm damiüs die
erste Stelle ein, er hielt die hussitischen Parteien zusammen, eben w^
er sich von 2i2ka durch seine mildere Natur unterschied — ein
Schlachtenlenker, der als Priester, der er blieb, selbst das Schwert
nicht führte und kein Blut vergoss ; er theilte nicht 2i2kas gleichsam
persönlichen Hass gegen K. Sigmund, der von diesem wie eine Erb-
schaft*) auf seine »Waisen* übergangen war.
Die Aufforderung der Ketzer, selbst Ketzer zu werden soll wie
eine Beleidigung den Zorn des Königs geweckt haben; gewiss haben
sie, wie einst von Witold, so jetzt von ihm. Unmögliches gefordert
Aber jene Zumuthung machte weitere Unterhandlungen nicht unmög-
lich, bei denen sich dann doch immer wieder bei Sigmund Hoffnung
auf Erfolg regte. Die öffentliche Meinung hat damals an die Mög-
lichkeit einer Vereinbarung des Königs mit den Hussiten, die ihm
ihre unbezwingbare Heeresmacht zur Verfügung gestellt hätten, j^laabt
und diesem Glauben in Gerüchten, dieselbe sei zustande gekommen,
Ausdruck gegeben. In Polen begegneten sich diese Nachrichten mit
*) 8. die beiden theilweise gleichlautenden Schreiben Sigmunds an Witold
und Wladislaw, 27. und 30. Juli 1429 (CW. 8. 845 und S. 860 ; rgl Besold Tll,
11). Das undatirte Schreiben Sigmunds an den GrossförBten CW. S. 823, das der
Herausgeber dem April 1429 zuweist, ist erst nach jenen beiden Schreiben anzu-
setzen, bei deren Abfassung noch nicht bekannt war, welcher T^min Ar den
Waffenstillstand gelte. Die »prior littera nostra* ist eben das Schreiben Tom
30. Juli.
») ÜB. II, 24.
«) Tomek IV, 430.
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E. Sigmund und Polen 1419—1436. 253
Beförchtimgeii, die der Pressbuiger Zusammeukunlt yorangiengen, sie
begleiteten und nach ihr wiederkehrten ^). Man hat yon Sigmund das
erwartet, wozu sich später K Wladislaw^ ak er sieh gegen den Orden
mit den Eetsem verbündete, entschliessen sollte. Jene Gerüchte dürften
demnach mehr gewesen sein als ein von den Schaffiranzen ausgestreutes
Gerede; haben sie doch den Einfluss, den sie in Böhmen gewannen,
dazu zu verwenden gestrebt, um den Ausgleich der Hussiten mit dem
König zu hintertreiben ^), ähnlich wie diese, wenn wirklich Siestrzeniec
in Lack in ihrem Namen zu sprechen befugt war, den König von
Polen gerne von erneuerter Freundschaft mit Sigmund abgehalten
hätten. Wie einst mit Witold, so verband jetzt mit Wladislaw oder
doch mit der Eanzlerpartei die Hussiten «der Hass gegen Sigmund *':
wie hätten sich die Dinge weiter gestalten können, wenn dieses Band
gerade in dem Augenblicke sich gelöst lätte, in dem man in Polen einen
Eri^ mit dem Orden und mit Sigmund zugleich für möglich hielt ^)?
Es ist begreiflich, dass man in Polen damals nicht mehr daran
dachte, vde in früheren Jahren, zwischen Sigmund und den Hussiten
zu yermitteln, und dass auch die Zusage Puchala abzuberufen unerfüllt
blieb. Er durfte nach Polen kommen, er ist damals von dem Könige
empfangen worden, während Korybut in Odrau blieb und mit Prokop,
wahrscheinlich als dieser von seinem zweiten Besuche aus Pressburg
zurückkehrte, in Sowiuec bei Olmütz zusammentraft). Puchala und
Korybut haben sich dann in Schlesien an dem Kriege gegen die An-
hänger Sigmunds gleichsam im Auftrage des Königs von Polen be-
theiligt, wobei sie aus Polen selbst Zuzug erhielten, beide hab3n sich
dem Hussitenheere, das im Frühjahr 1430 in Sohlesien einfiel, ange-
1) IL Sigmund an den Hochmeister, 3. Mai (CW. S. 823); Wladislaw an
Witold Cod. Ep. III, S. 501; Witold an Wladislaw (CW. S. 834); Sigmund an
Witrfd (CW. 8. 828.) Vgl. ÜB. II, 26 und Bezold III, 19.
*) Im Jahre 1480 (CW. S. 828) ersfthlt Witold, Siesttzeniee sei im Auftrage
der Schaffiraozen einigemal bei den Ketzern gewesen »prius tarnen, quam cum
domino Bomanorum rege in Pressburg convenissent, eosdem inducens et ipsis siia-
dens, ne se cum domino Romanorum rege nnirent aut aliquas pads treugae
inirent.
») CW. S. 826.
*) Sigmund an Witold (Juli 1429 CW. S. 850): iam audivimus, quod Pu-
chala Sit in Polonia constitntus, civitas autem Odra nobis minime tradita est,
sed de illa nobis et subditis nostris undique et cottidie magna dampna inferun-
tur. — Und sp&ter (30. August a. a. 0, S. 860): percepimus, quod Puchala post
graciam sibi a domino rege Polonie factam sit ad Odram reversus ... et qua-
liter in absenda sua dticem Sigismundum in Odra relinquerit, qui , . . cumPro-
copio, Thaboritamm capitaneo, in castrum Sowiniecz (gedr. Sowmiecz) con-
▼enit . . .
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254 Jaroslaw Gol).
schlössen. Und dennoch dörften wir vom einem förmlichen BQndni«e
Polens mit den Uussiten nicht sprechen, noch den Einflnss, den die
Kanzlerpartei in Böhmen besass, überschätzen, da trotz des Wider-
standes der Waisen die Unterhandlungen mit Sigmund immer -wieder
angeknüpft worden sind i). Aber auch zwischen diesem und Polen
war es zn keinem offenen Brache gekonmien; überall finden wir, als
das Jahr 1429 zn Ende gieng, unklare Verhältnifise und halbe Ver-
suche die bestehenden Verwicklungen zu lösen. Unverändert blieb
aber der Zwiespalt zwischen Wladislaw und Witold, trotzdem der König
auch in diesem Winter als Gast des OrossfQrsten nach Lithaoen haan.
Schon im Herbst 1429, als die Hussiten in die Lausitz einfielen,
wurde ihr weiteres Vordringen in die Neumark, ja nach Preussen er-
wartet ^). Für *das nächste Frühjahr war die Wiederkehr dieser Ge-
fahr zu befürchten und frühzeitig wandte sich der Hochmeister mit
einem Hilfsgesiiche an K Wladislaw, ohne von ihm eine bestimmte
Zusage zu erlangen, trotzdem das Verhältnis Polens zum Orden sich
einigermassen gebesseii hatte und der Grossfürst während des Königs
Besuch in lithauen die Bitte unterstützte s).
In der That haben die Hussiten zu Anfang des Jahres 1430 die
Bitte um freien Durchzug gegen Preussen erneuert, diese aber mit der
Drohung begleitet, sie würden sonst Polen selbst als Feinderiand be-
trachten^). Da es doch nicht angieng die Bitte zu gewahren, so
musste man sich auf ihren Besuch gefasst machen. Im März 1430
rückten die Hussiten in Schlesien ein mid immer dringender wurde
die Gefahr, je mehr sie sich der Grenze näherten, ja die Invasion
Polens schien bereits zu beginnen^ als am Ostersonnti^ (16. April) eine
Abtheilung die Grenze überschreitend Czenstochau, das Kloster und
die Wallfahrtskirche, überfiel und ausplünderte*). Aber der erwartete
•) CW. S. 862, 870, 871, 872, 873. Auch hier finden wir die vewöhjiUche
Stimmung Prokops beeeugt. Auch Eostka, sonst ein Anhänger Polens und Eo-
rybute, hat die Unterhandlungen gef5rdert. I^idit ohne Absicht hat Witold da^
von den E. Wladislaw in Eenntnis gesetst (€W. S. 876).
<) Toeppen Akten h 525.
«) Witold an den Hochmeister, 1. Januar 1430 CW. 8. 887. Der Hoch-
meister hatte einen Vertrag Ober wechselseitige Hilfe gegen die Hussiten in Vor-
schlag gebracht.
*) Witold an den Hochmeister, ]]. Februar 1430 a. a. 0. 8. 890*
») Ausser dem oft berührten Schreiben Witolds an E. Wladislaw (CW. N.
1352) erwähnt den Ueberfall auch ein anderes (undatirtes) an die polnischen
Herren gelichtetes Schreiben des GrossfQrsten (CW. N. 1358); dass auch dietes
dem Jahre 1430 angehört, geht unzweifelhaft daraus hervor, dass in demselben
der letete Besuch des Eönigs in Lithauen in Erinnerung gebracht wird mit den
Worten: Dixerat . . . nobis ... rex Polonie, dum apud nos fiierat Ld^uanie.
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E. Sigmund und Polen 1419—1436. 255
fibfanu^ erfolgte dann doch nicht und die Führer der Kussiten haben
das Gesdiekene durch eine besondere Botschaft, die sie zu dem König
sandten, entscbnldigt, zugleich aber um Freigebung der vier Artikel
d. h. des Hossitismus in Polen gebeten i). Indess so lange die Böhmen
in Schlesien bUeben, schien die Gefahr nicht völlig beseitigt, zumal
räch auch damals das Gerik^ht regte, K. Sigmund sei mit den Hiissiten
?mehnt und der Zug gegen Polen geschehe in seinem Einverständ-
nisse^).
hieme prozime preterita : petunt nos Thaborite, ut eos cum eorura ezercitibus per
regnmn nostrum Felonie contra te vel contra Pmsiam transire permittamos. Vgl.
damit die Nachschrift des Schreibens Witolds v. 11. Februar 1430 (a. a. 0. S.
891) 1: Auch sagte uns ... der berre Konig osu Polan, do her ken uns ozu
Garthen was, das di Keczer von ihm . . , beg^ert hetten, daz her en dirleubin
snlde durch seine landt csu csiehen off euch adir off uns . . . E. Wladislaw
hatte Grodno am 29. Dezember 1429 (s. das Schreiben Witolds an den Hoch-
meister, 1. Januar 1430 a. a. 0. S. 887) verlassen. — Auch die Relation des
päpstlichen Nuntius Andreas (CW. S. 855—858) ist dem Jahre 1430 zuzuweisen :
ent in diesem Jahre ist er nach Italien zurückgekehrt (vgl. Ck>d. £p. saec. XV,
1 8. 6^ Seine Erzählung lautet : Hussifce, qui Sileeiam . . . eo tempore occupa-
bant, dam et furtim ingressi regnum Felonie quoddam fornosissimum monaste-
rinm spoliarunt, ablato auro et argento in magna summa. Eram ego proiimus
iUo monasterio ad sex miliaria. — Das Datum (16. April 1430) finden wir bei
Ohigosz (lY, 899), der aber den Ueberfall mit dem Hussitenzug nach Schlesien
nicht in Zusammenhang bringt, da er diesen fälschlich unter dem Jahre 1429
bringt Diesen Irrthum bemerkt Sames (Anhang: Zur Kritik des 11. Buches der
Histflria Polotaiae 8. 174), glaubt aber, wie andere, eben deswegen den Ueberfall
in das Jahr 1429 versetzen zu müssen. Nach Dlugosz wäre der UeberfiEill von Qzen-
stochau das Werk einiger polnischer Edelleute gewesen »assumptis ex Bohemia,
Meravia et Silesia latromibus«. Wahrscheinlich haben sich diese mit einer hus-
ntisohen Schar veorbunden. Gerade am 16. April erhielt Witold von K. Wla-
dislaw (wie jeaer dem Hochmeister berichtet CW. S. 898) ein Schreiben mit der
Nachricht, »das die Thabor mit heresmacht iccund nicht mer deene drei meilen
von den grenozen seines landes werden.*
^) Relttfcion des Nuntius CW. S. 857. Die Boten der Hussiten sind wahr-
8(^i]riieh von Wladislaw in Kaiisch empfangen worden. Darauf beriehf sich
wohl das SdtreibeB des Grosafttrsten an diesen, 14. Juni 1430 (Cod. Ep. H, S. 243),
in dem es heisst: De illis autem nuncciis hereticorum, qui apud vestram Sereni-
tatem enmt in Kalis, nobis nichil penitus resoripsit, quamquam vobis plerisque
rioibos pro eadem scripeissemus. Damals ist es wohl auch gewesen, dass dem
KOnig die Bitte um Freigebung der vier Artikel vorgebracht worden ist. Siehe
Witt^ds Schreiben an die polnisdACn Herren CW. S. 837.
*) Am 16. April schrieb Witold dem Hochmeister, man sage, die Hauptleute
der Tkboriten wftren bei Sigmund in Pressburg gewesen und » das sie von dannen
gerichte uff das reich zu Polan czoegen« (CW. S. 898). Vgl. auch Witolds Schreiben
N. 1352, in dem (S. 827) der Inhalt eines kurz vorher (wohl den 15. Mai 1430
vgL a. a. 0. 8. 831) von Wladislaw erhaltenen Schreibens reproduciri wird. Wie
dieses Gerücht entstand, darüber belehrt uns Sigmunds Schreiben an Witold vom
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256 Jaroslaw Goll.
Erst die Hussiteugefahr bewirkte eine gewisse Annäherung zwi-
schen Wladislaw und Witold, und der in Polen noch anwesende Nun-
tius Andreas bemühte sich zwischen beiden eine völlige Versöhnung
herbeizuführen, so dass sie ihre Streitkräfte zum Kriege gegen die
Hussiten (das entsprach ja seiner ursprünglichen Aufgabe) vereinigen
sollten ^). Wiederholt richtete der König dringende Hilfsgesuche an
den Grosstürsten '), aber die Polen hätten wohl auch damals den hohen
Preis, den dieser forderte, nicht bezahlen wollen, und dies wäre die Ein-
willigung zu seiner Krönung gewesen. Der Zwiespalt, den diese Frage
hervorgerufen hatte, bestand und wuchs uud es schien, dass jeder
Tag den Ausbruch des Krieges zwischen Polen und Lithauen bringen
könnte^). Zunächst entspann sich aber zwischen Witold und den
12. April 1430 (CW. 8. 895), das zugleich beweist, dass auch N. 1353 und 1355
dem Jahre 1430 angehören. Hier erfahren wir, dass vor der Niederlage, die die
in Ungarn eingefallenen Waisen bei T^mau erlitten, einige mährische Herren,
die zu den Utraquisten gehörten, K. Sigmund aufgefordert haben die vier Ar-
tikel freizugeben. VgL CW. S. 899.
1) Seine Relation ist nach Humanistenart auf den Effekt berechnet und des-
wegen nicht völlig verlftsslich, namentlich wenn zu AnfEmg des Jahres 1430 die
Versöhnung zwischen Wladislaw und Witold als nahezu vollzogen und ihre Ver-
einigung gegen die Hussiten als bevorstehend geschildert wird. Oder wenn es
von den Rüstungen Wladislaws gegen die Hussiten und der Pltinderung vou Czen-
stochau heisst: fecit statim parari exercitus contra Hussitat, adeo ut in pau-
cissimis diebus ad centum et quinquaginta milia equitnm Polonomm
dicitur fuisse congregata. Sed et dux magnus longe maiorem numerum ezer-
cituum convocans voluit adversus Hussitas irmere.
*) Zuerst wird ein solches Hilfsgesuch erwähnt in dem Schreiben Witoldt
an den Hochmeister vom 11. Februar 1430 (CW. S. 890). Witold will damals
geantwortet haben, er werde helfen, wie jeder gute Christ dem andern beistehen
soll, womit er zugleich an die Verpflichtung Wladislaws auch dem Orden zu
helfen hinwies. Das zweite Hilfsgesuch erhielt Witold am 8. April (a a. 0.
S. 894). Gleichzeitig ersuchte Wladislaw auch den Orden um Hilie und gab
endlich die schon früher von ihm verlangte Zusage. Die Antwort Witolds kennen
wir nicht, aber am 15. April 1430 (a. a. 0. S. 897) hat er dem Hochmeister ge-
schrieben, er werde helfen, wenn alles zwischen ihnen, ihm und dem König ein
gutes Ende nehmen werde, sonst werde er keine Hilfe senden noch selbst zu
Hilfe kommen. Ein neues Hilfsgesuch des Königs traf am 16. April ein (CW.
S. 898). Witold, der damals an das Einverständnis der Hussiten mit K. Sigmund
glaubte, benachrichtigte davon sofort den Hochmeister und fhigte zugleich: ob
wir im halfen sullen wider die Ketczer adir nicht, sintemale her uns so nedert
und beschämet und vor sein eigen haben weide.
>) Im Juni standen die Hussiten wieder in Schlesien ; ihre Boten sollten lu
K. Wladislaw kommen (CW. S. 834). Witold bot damals dem Hochmeister seine
Hilfe an und fragte, ob er die Tartaren schicken oder selbst kommen solle; er
rüste auch deswegen, um gegen einen Angriff der Polen vorbereitet zu sein (a. a.
0. S. 906.)
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 257
Scfaa£Franzen ein Kampf um die Person des Königs ^), wobei der Gross-
fbrst seine Beschwerden and Klagen gegen sie nnd Wladislaw auch
den polnischen Magnaten und Prälaten vorl^te ^). Er mag in
diesen Kreisen persönliche Freunde besessen haben, aber in dem Wi-
derstände gegen Lithauens Erhebung zum Königreiche waren die
Polen einig, obgleich die mit den böhmischen Ketzern, mit Puchala
und Sigmund Korybut unterhaltenen Beziehungen, die der OrossfUrst
mit Nachdruck hervorhob und rügte, kaum allgemeinen Beifall finden
konnten 3). Da aber Witold auch jetzt auf die Krone nicht verzich-
tete, so rückte die Gefahr des Krieges und damit die Auflösung der
Polen und Lithauen verbindenden Union immer näher.
Den 8. September sollte in Wilna die Krönungsfeier stattfinden;
die Gäste waren bereits geladen, darunter der Hochmeister des Deut-
schen Ordens und der Grossfürst von Moskau ; die Kronen für Witold
und seine Gemahlin waren augefertigt ; von Frankfurt an der Oder
sollten unter der Führung des Erzbischofs von Magdeburg die Gesandten
Sigmunds die Beise antreten ^) ; die Krönungsurkunde und andere Do-
kumente, die sich auf die künftige Weltstellung Lithauens bezogen, wur-
den vorausgeschickt; sie sollten aber an ihren Bestimmungsort nicht ge-
langen. In der Neumark, also auf fremdem Gebiet wurden die üeber-
bringer derselben von den Polen überfallen und die Urkunden ihnen ab-
genommen. War das nicht bereits der Beginn des Krieges? An den
Grenzen des Ordenslandes sammelten sich die polnischen Truppen und
der König forderte von dem Hochmeister der grossen Gesandtschaft
Sigmunds den Weg durch das Ordensgebiet zu verschUessen ... Da
wurde doch den Betheiligten vor dem, was bevorstand, bange. Der Gross-
fiirst war allerdings zu weit gegangen, um jetzt zurückzutreten, ob-
gleich auch er sich dabei nicht wohl fühlte, doch der Hochmeister Paul
Bussdorf hatte die Zusage, nach Wilna zur Krönung zu kommen nur
zögernd gegeben und ungern erfüllt Auch die Polen betrachteten den
Krieg nur als das letzte Mittel: wer konnte die Folgen absehen? Die
») ffieher gehören Witolds Schreiben an Wladislaw CW. N. 1353, 1352,
1355, 1356, nach der richtigen Datirung vom 15. und 21. Mai und vom 13. und
15. Juni 1430.
») CW. N. 1358. Zur Datirung vgl. N. 1416 (Witold an den Hochmeister,
15. Juni 1430).
s) Bestimmt ist es in den Quellen nicht berichtet, aber Witold rechnete da-
mit. Auch verlangte er, dass seine Anklageschriit der Stadt Krakau mitgetheilt
werde.
**) Die Krone Böhmen sollten dabei Herzog Przemko von Troppau, Püta von
Öastolovic und, wie es scheint, auch Ulrich von Rosenberg vertreten (Dlugosz lY,
402, Cod. Ep. 8. XV. II, S. 252, CW. S. 930).
MittheUimgeD XVI. 17 C^r^r^n]^
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258 Jaroslaw Goll.
Kröuungsfeier wurde au%eschoben und, was im verflossenen Winter
nicht hatte gelingen wollen, das kam jetzt zustande, als Wladislaw,
von dem die ersten Schritte ausgegangen waren ^), abermals in seine
lithauische Heimat kam, die persönliche Versöhnung der beiden
greisen Fürsten.! Nicht einmal den Anspruch auf den Eönigstitel war
Witold genöthigt au&ugeben; er sollte ihm, wie es scheint, doch zu
Theil werden, aber in einer Weise, die den Bestand der Union nicht
bedrohte. AA die Unterhandlungen darüber begannen, verliessen den
80jährigen Grossftirsten die körperlichen Kräfte. Er starb am 27. Ok-
tober 1430.
Darin stimmen ältere und neuere Geschichtsschreiber überein:
Witold ist ein bedeutender Herrscher gewessen. Aber worin bestand
seine Bedeutung?- Wohl vor allem und eigentlich darin, dass er trotz
der Union mit Polen, die er nicht geschaifen, sich als Fürst von Lithauen
behauptete, dass trotz der Union kein gewaltsamer Bruch in der €te-
schichte Lithauens eintrat. Dem Orden gegenüber ist der alte Besitz-
stand, im Osten die bisherige Machtstellung Lithauens oder yielmehr
des lithauischen Beiches erhalten worden. Gerade in seinen l^izten
Jahren, wie früher in den ersten, hat Witold dem Osten seine Aufinerk-
samkeit zugewendet, uud dazu, jetzt wie damals, brauchte er Frieden
und Freundschaft mit dem Orden. Seiner Krönung sollten sowohl der
Hochmeister als auch der Grossfürst von Moskau beiwohnen. Auch hier,
im Osten, wurde der alte Besitzstand, wie ihn die Yorfahren Witolds
gewonnen, behauptet, aber die Machtsphäre Lithauens reichte noch
weiter; man kann sagen, dass Witold in seinen letzten Jahr^i auch
über den Theil von Bussland, der zu seinem Reiche nicht gehörte, die He-
gemonie bis weit nach Norden ^) zugefallen war. Trotz der Union war
und blieb Witold der Grossfürst von Lithauen; um diesen Preis hat er diese
Union anerkannt, sich in die Lage der Dinge, wie sie die Berufung
Jagellos auf den polnischen Königsthron geschaffen, gefügt Die li-
thauischen Motive gaben den Ausschlag sowohl in dem Verhältnisse
von Polen-Lithauen zu dem Orden 3), als auch in den Beziehungen zu den
*) Gegen Prochaskas Annahme, es sei diese Wendung durch einen Sturz der
Schaffiranzen herbeigeführt worden, so dass der massgebende Einfiuss auf Olesnicki
übergangen wäre, hat sich mit Hecht Sames, gegen Dlugoszs Darstellung, in der
dem Bischof die Hauptrolle zufUllt, A. Lewicki (Swidrygello S. 471) aasgesprochen.
>) A. Barbaschew Witowt 1410—1430 (Petersburg 1891) S. 263. An diesem
sowie dem älteren Werke desselben Verfassers, das von Witold vor 1410 handelt,
sind eigentlich nur die reichen, obgleich theilweise überflüssigen Anmerkungen
und Beilagen wertvoll; selbständige Forschung ist hier nicht zu finden.
') Was Toeppen (Akten, Vorrede 8. XIV) von Polen und Preuasen sagt,
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E. Sigmund und Polen 1419—1436. 259
Hussiten ^). und hier begann auch der Konflikt der letzten Jahre ;
das war eben die Frage, ob es so bleiben soUe. Die Stellung, die
Witold einnahm, entsprach eigentlich nicht den Verträgen, auf denen
lithauens Union mit Polen beruhte. Die Unterhandlungen, die in
seinen letzten Tagen begannen, hätten vielleicht eine Abänderung der-
selben bewirkt. Da trat sein Tod dazwischen. Er kam zu früh, so
dass der Zwist ungelöst blieb, der Krieg zwischen Polen und Lithauen,
der zu Witelds Lebzeiten drohte, dann doch ausbrach, wobei dieses
den Deutschen Orden zum Verbündeten haben sollte; es war, als ob
der Strom der Geschichte sich zu Witelds ersten Jahren zurückgewandt
hätte. Aber an seine Stelle war Swidrigello getreten, einer der
jüngeren Brüder Jagellos, der in früheren Jahren versucht hatte
Witold zu stürzen und selbst zur Herrschaft zu kommen. Jetzt be-
gehrten ihn die Lithauer, deren Selbstbewusstsein in dem Streite der
letzten Zeit gewachsen war, zum Fürsten und Wladislaw, der sich in
gilt auch von dem Orden and Läthauen, zwischen ihnen bestand weniger eine
nationale Feindschaft, als eine solche, die auf historischen Thatsachen beruht
J) Sehr energisch wird dies von A. Prochaska in seinen spfttoren in der
Zeitschrift Przewodnik VIII u. XI abgedruckton Aufsätzen betont. Es würde dem
eigentlich nicht widerstreben, wenn wirklich das Verhalten Witolds zu den Hus-
siten aus seiner kirchlichen Politik zu erklären wäre, d. h. seiner Bestrebung die
griechische Kirche mit der katholischen zu vereinigen. Einen von Garo ausge-
sprochenen Gedanken weiter ausführend, sagt Sames (S. 108): »Die hussi tische
Bewegung schien Witold offenbar eine emeato Gelegenheit zur Verwirklichung
seiner Absichton zu bieten. Wichen doch die hussitischen Lehren und Gebräuche
nicht gar so weit von denen der griechischen Kirche ab. Und gelang ihm, so
folgerte Witold, eine Annäherung der beiden Religionsgemeinschaften, glückte
ihm ftsmer die Erwerbung der böhmischen Krone und die Beruhigung Böhmens,
so würde der Papst ohne Zweifel seinen Unionsbestrebungen entgegen kommen.«
Für das alles, was hier gesagt wird, finden wir in den heute bekannten Quellen
keine Anhaltspunkte. Eher dürfte man behaupten, Witold habe sich mit den
Böhmen trotz des Kelches, trotz ihres Zwiespaltes mit der Kirche ein-
gelassen; ohne diesen wäre seine Stellung einfacher und leichter gewesen.
Allerdings hat Witold erkannt, dass dieser Zwiespalt durch Gewalt nicht
fiberwunden werden könne; er riet dem Papste mit den Hussiten zu unter-
handeln; ob sie durch Koncessionen zu gewinnen wären, darüber hat er sich
nicht geäussert. Die Unionsbestrebnngen Witolds fallen in die Zeit des Kon-
stanzer Konzils; später hören wir von ihnen nicht viel. Der Widerstand gieng
hier von den , {Schismatikern* aus. — Palack^ (Döjiny III, 2 8. 119) spricht von
dem Gedanken eines grossslavischen Reiches mit einem Glauben, einer Kirche
unter dem Zeichen des Kelches; aber diese Idee sollen Einzelne unter den Hus-
siten gehabt haben, während dem Grossfürsten die Fähigkeit und politische Bil-
dung, eine solche Idee zu fassen, abgesprochen wird. Hier wird Witold gleich-
sam ein Vorwurf daraus gemacht, dass ihm Pläne und Gedanken fremd geblieben
sind, deren Existenz unter den Hussiton auch noch zu beweisen wäre.
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260 JaroslaV Gol).
ihrer Mitte und in ihrer Macht befand, gab nach. Der Bruder, dem
er früher bo oft verziehen, hat es ihm auch jetzt mit Undank ge-
lohnt. . . . Auch dieser Krieg ist, kaum angefangen, durch einen Waffen-
stillstand, und zwar auf zwei Jahre (1431 — 1433) unterbrochen wor-
den. Vor seinem Ablauf ist Swidrigello in dem eigentlichen Lithauen
durch Sigmund, Witolds Bruder, gestürzt worden (1432). Die Polen
hätten sich bereitwillig mit jenem versöhnt, wenn er nur sein Bündnis
mit dem Orden hätte lösen und sich mit ihnen gegen diesen verbinden
wollen, sein Nachfolger hätte am liebsten das Verhältnis zum Orden
festgehalten, wie es in Witolds letzten Jahren bestanden hatte, der
Orden selbst gab sich aber Mühe, beide OrossfÜrsten unter einander
zu versöhnen, um sie beide als Verbündete gegen Polen zu behalten.
Noch nannte sich Swidrigello Grossfürst und die russischen Land-
schaften des lithauischen Beiches waren ihm geblieben. An dem
Kriege, der zwischen ihm und Sigmund um den Besitz des eigent-
lichen Lithauens geführt wurde, hat sich der Livländische Zweig des
Ordens als sein Verbündeter betheiligt und Wladislaw hat den-
jenigen von den beiden Grossfürsten, den er als solchen anerkannte
(das war Sigmund), unterstützt, doch so, dass der Waffenstillstand
zwischen Polen und dem Deutschen Orden auch jetzt noch fort-
bestand. Als der Krieg im Jahre 1433 auch zwischen ihnen wie-
derbegann, standen gegen einander Polen und das eigentliche Li-
thauen auf der einen, der Deutsche Orden und Swidrigello auf
der anderen Seite. Der Orden hatte Schismatiker zu Bundesgenossen,
nicht nur diejenigen, über die Swidrigello herrschte, sondern auch seine
Verbündeten, zu denen auch der GrossfQrst von Moskau gehörte i). Einst
hatte der Orden nach der grossen Niederlage vor der Christenheit die
Klage erhoben, in den Beihen seiner Gegner hätten Schismatiker und
heidnische Tataren gestanden, jetzt konnte ihn der Vorwurf treffen,
er stehe auf Seiten des Schismas in einem Kriege, von dem es abzu-
hängen schien, wo in Osteuropa die Grenzen der beiden Kirchen, der
griechischen und der laternischen, und der beiden Kulturen der christli-
chen Welt sich begegnen sollen. Lithauens Anschluss an Polen hatte zu-
gleich einen Sieg der katholischen Kirche bedeutet, nicht so sehr über
das Heidenthum, dessen Tage gezählt waren, als über das Griechen-
thum, dem jenes sonst zugefallen wäre.
In dem eigentlichen Lithauen hatte bisher eine sonst unbekannte
Toleranz geherrscht; jetzt wurde das Heidenthum nicht mehr geduldet.
i) Das Nähere hier, wie an anderen Orten, s. bei Lewicki.
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E. Sigmund and Polen 1419- 1436. 261
das Qriechentham zwar ni(dit gewaltsam unterdrückt, aber doch zu-
rückgedrängt; nur diejenigen lithauischen BojareU; die sich zu der ka-
tholischen Kirche bekannten, sind dem polnischem Adel gleichgestellt
worden. Die katholische Propf^nda in die russischen Landschaften,
über die er als Orossf&rst von Lithauen gebot, zu tragen, daran
konnte Witold nicht denken, aber die politische Union forderte die
kirchliche. Das hat Witold erkannt und darum die Förderung der-
selben in sein Programm angenommen, darin übrigens dem Zuge des
Jahrhunderts folgend. Mit Hilfe des neuentstandenen polnisch-lithau-
ischen Beiches sollte diese »alte kirchliche Bebellion '^ ^) in dem sla-
Tischen Osteuropa nicht zwar gewaltsam unterdrückt, aber doch über^
wunden werden, ein Unternehmen, über dessen Durchführbarkeit die
Zukunft entscheiden sollte. War jetzt, als die russischen Landschaften
unter Swidrigello sich ablösten, dies alles nicht in Frage gestellt?
So wenigstens wollte Zbigniew Olerinicki die Stellung, die Swidrigello
einnahm, aufgefasst wissen >), so hat Dlugosz die Dinge dargestellt, so
haben auch Neuere «den Au&tand Swidrigellos ' erklärt, nämlich als
die Opposition des orthodoxen Bussenthums gegen den katholischen
Westen. Und gewiss, wie die Kriege Polens mit dem Orden der Qe-
schichte des Antagonismus zwischen dem Deutschthum und Slaventhum ^),
so gehören auch diese Ereignisse einem grösseren Zusammenhange
an^); doch werden solche Sätze und sozusagen Formeln der wirk-
lichen Fülle des geschichtlichen Lebens selten gerecht. Was ins-
besondere Swidrigello betrifft, so kommt dabei in Betracht, dass er
selbst Katholik war und blieb, und dass er sich, wie vor ihm
Witold, für die kirchliche Union erklärte, obgleich er die poli-
tische Verbindung Lithauens, die russischen Landschaften, die ihm
dann blieben, mitgerechnet, mit Polen lösen wollte. Und darin
dürfte auch die treibende Idee seines Au&tandes zu suchen sein, in der
Reaktion gegen die politische Union. Was das Königsprojekt Sig-
munds, was der Konflikt Witolds mit Polen in seinen letzten Jahren
vorbereitet hatte, das gedieh jetzt zur Beife; und Swidrigello hat von
') Dia vetema Graecorum rebellio — so heiest es in einem Schreiben Wla-
dislaws y. J. .1418.
>) Vgl. sein Schreiben an Cesarini 1432 Codex Epist. sec. XV. II, S. 287,
eines der werthyollsten Stücke dieser Sammlung. Die Kopie, die als Vorlage
diente, ist undatirt and nennt weder den Verfasser noch den Adressaten. Das
Fehlende hat der Herausgeber ergänzt.
*) Mit der von Toeppen ausgesprochenen Beschränkung.
4) Es ist gewiss von Bedeutung, dass 1432 »die Ruthenen« in Lithauen
durch Wladislaw und Sigmund den dortigen Katholiken gleichgestellt worden sind
(Cod. Ep. m, 528). Sie verdankten es dem »Aufstand« Swidrigellos.
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262 Jaroslaw Goll.
Witold auch seine Freunde geerbt, den Deutschen Orden and den Rö-
mischen König.
Der Hochmeister Paul Bussdorf ist kein Liebling der Geschichts-
schreibung; den einen erscheint er als Bänkeschmied, den anderen als
Feigling. Indess ist seine Politik ebenso gut oder vielmehr noch besser
aus den Verhältnissen zu erklären, als aus seinen persönlichen Eigen-
schaften. Den Niedergang des Ordens hat die grosse Niederlage des
Jahres 1410 nicht erst verursacht, sondern geoffenbart und beschleu-
nigt. Der Orden hatte sich überlebt, seitdem es keine Heiden in
seiner Nähe mehr gab; es war nicht ohne eine gewisse Berechtigung,
wenn König Wladislaw einmal vorschlug, man solle ihn nach C^^rn
verpflanzen. Woran aber der Orden vor allem krankte, war, wie be-
kannt, die innere Disharmonie im Preussenlande. Die Bevölkerung,
die er selbst durch seine Kolonisation gepflanzt hatte, empfand seine
Herrschaft immer mehr als Last und wollte sich ganz ihren lokalen
Interessen hingeben, während der Orden den Traditionen seiner Ver-
gangenheit sich nicht entziehen konnte. Noch immer bestand der
Zusammenhang mit Deutschland, dem Beiche, so wie mit dem deutschen
Fürstenthum und Bittdrthum, ohne indess, wie das Jahr 1422 gezeigt
hatte, genügenden Schutz gegen den übermächtigen Nachbarn zu
bringen. Aber es wäre doch ein gewaltsamer Bruch mit der ganzen
Vergangenheit des Deutschen Ordens gewesen, wenn der Hochmeister
diesen Zusammenhang mit Kaiser und Beich freiwillig aufgegeben
hätte. Es war nun Sigmund, der, wie im Jahre 1421) so auch jetzt
nach Witolds Tode den Orden zum Kri^e gegen Polen antrieb. Wie
hätte auch dieser ruhig zusehen sollen, da von diesem Kriege der Be-
stand der ihn drückenden polnisch-lithauischen Union abzuhängen
schien! In Polen empfand man die Theilnahme des Ordens als einen
Bruch der Verträge und war durch die Art der KriegsfÜhrung (sie
erinnerte an die einstigen i^Beisen*' in das Heidenland) erbittert, und
zwar nicht allein gegen den Orden selbst, sondern auch gegen K.
Sigmund, den man, wie im Jahre 1422, mit Becht als Miturheber des
Krieges betrachten konnte. Er stand, wie früher mit Witold, so jetzt
mit Swidrigello in Verbindung; selbst das Königsprojekt war noch
nicht ganz au%egeben. Eine andere Stellung als das Oberhaupt des
Beiches nahm dagegen der Papst ein. Die Kurie hatte sich ent-
schieden gegen jenes Projekt ausgesprochen und nahm jetst um so
entschiedener Partei für Polen, je ungünstiger sich nach dem Zusam-
mentritt des Konzils und durch Sigmunds Bömerzug das Verhältnis
ms zu diesem gestaltete. Im Jahre 1432 bat Eugen IV. K. Wladislaw
die Erhebung einer Steuer von der polnischen Geistlichkeit bewilligt
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 263
and swar zum Kriege gegen die Tataren, die Schismatiker und — die
böhmischen Ketzer. Als aber im Jahre 1433 der Kri^ wieder aus-
brach, finden wir die Hussiten als Polens Bimdesgenossen auf der-
selben Seite wie den Papst.
Die Korie hatte in den letzten Jahren oft die Hoffiiang ausge-
sprochen, der König Ton Polen werde die ketzerische Rebellion der
Böhmen unterdrücken, sei es allein und gleichsam an Stelle K.
Sigmunds, sei es im Verein mit ihm. Als im Jahre 1431 Julian
Cesarini noch einmal die Christenheit zu dem so unnützen Kreuzzug
g^en die Hussiten, der dann noch schmählicher als die vorhergegan-
genen endete, aufrufen sollte, forderte Martin V. den Polenkönig auf,
er möge alles vergessend, was sie schied, K. Sigmund Beistand leisten.
Auch diesmal hat die Kurie umsonst gemahnt, ohne dass dadurch ihr
Langmutii erschöpft worden wäre. Statt des Zuges gegen die Ketzer
wurde noch einmal der Versuch wieder angenommen, sie durch fried-
liche Vermittlung mit der Kirche zu versöhnen.
Im März 1431 kamen nach Krakau die Taboritenpriester und
Feldherren Prokop und Bedfich, Mag. Peter Payne und Wilhelm
Kostka von Postupic; mit ihnen kamen auch Puchala und Sigmund
Korybut ^). In der Königsburg wurden sie von VHadislaw in G^en-
wart der polnischen Prälaten und Magnaten, so wie der Magister der
Universität empfangen. Eine formliche Disputation der Art, wie die
Hussiten so oft gefordert, ist es wohl nicht gewesen: nicht die vier
Artikel selbst scheinen den eigentlichen Gegenstand der Unterhand-
lungen gebildet zu haben, sondern vielmehr die Frage, auf welchem
Wege die Versöhnung der Hussiten mit der Kirche herbeizuführen
waxe, wobei der König sich als Vermittler bei der Kurie anbot und
es wohl auch an Ermahnungen sich derselben zu unterwerfen nicht fehlen
liess. Aber es war nicht die Kurie, sondern das Konzil^), mit dem
die Hussiten unterhandeln wollten, und das erklärten sie auch jetzt,
übrigens bereit, sich auch dabei der Vermittlung Wladislaws zur Er-
1) Dlugosz lY, 437 erzählt die Böhmen selbst hätten um Erlaubnis nach
Erakan zu kommen gebeten. Tomek und Lewicki nehmen dagegen an, die An-
regung dazu sei von Polen ausgegangen, wohl mit Recht. Vgl. Wladislaw an
Sigmund (Raczy^ski Cod. Dipl. Lith. S. 387): als ich die Bussen von Beheim zu
mir kommen lassen. — lieber Puchalas Anwesenheit in Krakau Grünhagen S. 205.
s) Dass die Polen an Unterhandlungen der Hussiten mit dem von ihnen
weder beschickten noch anerkannten Konzil nicht dachten, geht auch aus Wla-
dislaws Bericht an Sigmund hervor, in dem dieses nicht erwähnt wird: obtuli-
mus nos ... ad omnes fatigas et expensas tarn apud 8. D. N. papam et Roma-
nam eoclesiam, quam etiam apud Frat. Vram. et alios prinoipes ÜB. II, 206.
lOOgle
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264 Jaroslaw Coli.
langoiig der nöthigen Gteleitsbriefe za bedienen, doch ohne sich von
vornherein dem Spruche der Väter bedingungslos zu unterwerfen. Indess
Papst und Konzil standen einander schon damals, bevor noch der
ofifene Zwiespalt zwischen ihnen sich einstellte, feindlich g^enüber.
Sollte mit dem Konzil unterhandelt werden, so war dadurch zugleich
der Vermittler gegeben, nämlich König Sigmund, ftir den sich auch
bald darnach der Prager Landtag trotz des Widerspruchs der Waisen ent-
schied, und damit war auch der erste Schritt zu seiner Anerkennung
gethan. Allerdings über die ersten Schritte kam man diesmal noch
nicht hinaus und, was zunächst folgte, war der eben berührte letzte
klägliche Versuch, zu dem die Kirche das Beich bewogen hatte, das
Hussitenthum mit Waffengewalt zu unterdrücken.
In dem Behemsteiner Vertrag (1430) war den Hussiten zugestanden
worden, es werde, wenn sie zu der versprochenen Audienz, deren Ab-
haltung dann die Kurie verboten hat, kommen würden, das Interdikt
nicht beobachtet werden; im Jahre 1431 ist es wegen ihrer Anwesen-
heit in Krakau beobachtet worden; so wollte es der Bischof^ Zbigniew
Olesnicki, obgleich andere im Bathe des Königs sich dagegen aus-
sprachen. Unter den Hussiten mag dies, wie Dlugosz berichtet, ün-
zuMedenheit erregt haben. Wenn nun Sigmund Korybut, der von
Krakau ohne bei seinem königlichen Oheim Gnade und Versöhnung
gefunden zu haben schied ^), damals oder bald darauf sich mit Swidri-
gello in Verbindung setzte und für ihn unter den Hussiten Freunde
warb ^), während die Unterhandlungen derselben mit den Polen, so weit
*) Palack^ Annahme (G. v. 6. III, 2 S. 511), Eorjbut sei damals in den
geheimen Rath des Königs aufgenommen worden, ist irrig. Dlugosz sagt nur,
der Prinz sei während seiner Anwesenheit in Krakau dem Bischof oft im Rathe
des Königs entgegengetreten. Dlugoszs Brzählung, die Erbitterung Korybuts habe
sich insbesondere gegen Olesnicki gewendet, wird durch des letzteren Schreiben an
Cesarini bestätigt.
«) Vgl. Palack^ III, 3 S. 109, Caro IV , 27, sowie Bezold (III, 121),
der richtig bemerkt, dass sich von einem thatsächlichen Ergebnis dieser Beae-
hnngen nichts entdecken lasse. Vgl. auch Lewicki S. 83. — Aus dem wie be-
kannt in böhmischer Sprache verfassten Schreiben Swidrigellos (29. April) ist
ersichtlich, dass der erste Schritt von Korybut ausgegangen war und dass dieser
dem Fürsten »Hilfe gegen seine Fein de < (die Polen werden nicht ausdrücklich
genannt) angeboten habe, und zwar zugleich im Namen Prokops und anderer.
Dass dem Grossfürsten Korybuts Botschaft sehr willkommen war, geht aus seinem
gleichzeitigen (24. April) Schreiben an Russdorf hervor, das wir leider nur in
Kotzebues (Switrigail Leipzig 1820 S. 54) Auszug kennen. Ob er sich weiter mit
den Hussiten einlassen werde, das machte er aber von der Einwilligung K. Sig-
munds abhängig, und dieser hätte sie gewiss nicht verweigert, wenn nur die *
im Mai 1431 zu Eger über die Beschickung des Konzils geführten Unterhand-
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 265
unsere Qaellen berichten, aufgehört zu haben scheinen, so ist es ver-
lockend anzunehmen, es habe unter den Hussiten ein Umschwung zu
Ungunsten der Polen stattgefunden oder es sei eine Spaltung dersel-
ben eingetreteu, wobei die Waisen als die Freunde Polens, die Tabo-
riten und namentlich Prokop^) als Freunde der orthodoxen Bussen
anzusehen wären. Dass die Taboriten in der That nicht ohne weiters
als Polenfreunde anzusehen sind, ist bereits bemerkt worden; und
dennoch wäre eine solche Annahme ge¥ragt Die allerdings nicht
aUzu reichlichen Quellen scheinen yielmehr eine andere Erklä-
rung zu fordern. Die christliche Welt war dainals gleichsam in zwei
Parteien getheilt, an deren Spitze Konzil und Papst standen. Auf
der einen Seite sehen wir den Römischen König, den künftigen Kaiser,
auf der anderen Polen, das im Jahre 1431 das Konzil weder aner-
kannt, noch beschickt hatte. FOr den Papst haben sich die Griechen,
die Schismatiker, ftkr das Konzil die Böhmen, die Ketzer, entschieden.
Die fOr Sigmund günstigere Stimmung, die unter den Hussiten nach
äiSkas Tode sich bemerkbar macht, hat dabei wohl mitgewirkt, die
Beschickung des Konzils war zum Theil das Werk des Königs, der
dadurch seinem letzten Ziele, der Anerkennung durch die Hussiten,
näherkam. Unter diesen kam es nun nicht so sehr auf die Prager und
die gemässigten ütraquisten an, die nach Korybats Sturz im Hinter-
grunde stehen, wie auf die beiden taboritischen Parteien, die über
stehende Feldheere verfügten. Bei den Waisen, der in Olaubenssachen
gemässigteren Partei, hält die Abneigung gegen Sigmund an, bei
langen günstig geendet hätten. — Im Jahre 1432 hat Olesnicki die Schreiben
Swidrigellos in lateinischer üebersetzung nach Basel gesendet, am za zeigen,
welche Ge&hr eine Yerhindung der böhmischen Ketzer mit den schismatischen
Rassen bringen könnte : non tantam timendam erit ab una parte de hereticis
Bohemie , . . . sed magis ab hereticis et scismatids Rnthenis fidem Grecorum
Bectantibus, qai inter se videntur de mnltis articulis, videlicet commonione utri-
usque speciei; paupertate cleri et aliis maltis superstidonibas concordate cum
Bohemis, et sunt unius ydiomatis. — Hier wird das Vorhandensein einer beson-
deren Sympathie zwischen dem Hussitenthura und den orthodoxen Ruthenen nicht
behauptet, sondern der Eintritt derselben geftlrchtet Eine bolche Sympathie wird
übrigens nicht selten, auch TOn Palack;^ (vgl. dagegen Caro IV, 27), jedoch ohne
genügende Begründung angenommen. Noch wdter gehen neuere russische Hi-
storiker, die in dem Hussitenthum geradezu die einst von den Slavenaposteln in
den böhmischen Ländern gepflanzte, dann trotz der Unterdrückung doch fortlebende,
und schliesslich wieder emporgekommene morgenländische Orthodoxie erblicken
wollen. Neu ist diese Idee nicht, da sie bereits im 17. Jahrhundert Paul Stransky
▼ortrag, dessen Respublica Bojema den Neueren in Ermangelung anderer als
Quelle dienen muss.
*) Lewicki behauptet, nicht nur Korybut, sondern auch Prokop und Bedftch
seien nach ihrer Rückkehr von Erakau die eifrigsten Anhänger Swidrigellos gewesen. ^
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266 Jaroslaw Goll.
Prokop, dem Haupte der eigentlichen Taboriten, die Bereitwilligkeit
mit ihm zu unterhandeln und sich zu verständigen, und so mag er
auch, als er verstimmt Erakan verliess, in Swidrigello, Sigmunds Ver-
bündeten, eher ^en Freund als einen Feind gesehen haben.
Es ist nicht unglaublidi, dass Prokop, wie QrossfOrst Witold im
August 1430 erfuhr und dem Hochmeister berichtete ^), damals er-
klärt habe, „er wolle sterben oder das Königreich Böhmen mit dem
Römischen König zu einer guten Eintracht bringen*', und es ist ge-
wiss auch sein Werk gewesen, wenn im Jahre 1431, als das Kreuz-
und Beichsheer bereits «vor dem Walde* lag, die „Taboriten^^ K
Sigmund, der ja den unnützen Zug nicht hervorgerufen hatte, in ihr
Lager zum „redlichen Teidingen^* ^) einluden, wie er denn auch noch im
Jahre 1432 mit ihm im Briefwechsel stand . . . AUerdings zeigt das
Bild nicht immer scharfe und feste Linien, die wir erwarten und so-
zusagen fordern, überall sind vielmehr Schwankungen zu bemerken;
so haben gerade die Taboriten, als im Jahre 1431 nach dem Siege
die Unterhandlungen wieder aufgenommen wurden, länger als die Waisen
der Beschickung des Konzils widerstrebt, und im Jahre 1432 war es
derselbe Landtag, der im September in Kuttenbex^ die nach Basel
bestimmte Botsdiaft wählte und einen Absagebrief an den Deutschen
Orden ^) erliess, der dem Polenkönig Schutz nicht allein gegen diesen,
sondern gegen alle, die ihm ein Unrecht zuf&gen möchten, verspraeL
Das auf diese Weise verlautbarte Bündnis ist mit den Polen im
Sommer 1431 in Pabianice, wo sich der königliche Hof befand, und
zwar wahrscheinlich von Johannes öapek von San und Otik von
Loza^) abgeschlossen worden, die damals als Hauptleute der Waisen
und der Taboriten in Schlesien standen. Auch ist diesmal den Hussiten
») CW. S. 923.
«) ÜB. II, 238. Vgl. Bezold UI, 143.
') Mon. Concil. I, 276. In dem Absagebrief werden nur die »capitanei com-
munitatum Orphanoram et Tbaborensiam« Öapek von San und Otto von Lon
mit Namen angeführt, hinter ihnen stehen aber die »ceteri barones, milites, cli-
entes, rectores civitatum et tota conmiunitas regni Bohemiae et marohionatos
Moraviae*. Damach ist auch der Sohlasssatz za ergänzen: Data in Montibus
Cnthnis in communi congregatione capitaneomm communitatom (Orph. et Tab.,
baronum . . . Moraviae) legi divine adherentinm.
*) DlugOBz IV, 472 bringt keine Namen. Nach Tomek (IV, 531) wftre neben
den beiden Hauptleuten, die allein der spätere Absagebrief nennt, auoh Prokop
in Pabianice gewesen, den Dlngosz (TV, 492) ohne jene su erwähnen, als An-
führer der Taboriten und Waisen betrachtet, wohl anrichtig, weil sonst sein Name
in dem damals mit den Schlesien! abgeschlossenen Vertrage (Grünhagen S. 228)
vorkommen machte. — Tomeks Annahme, die Hussiten seien in Pabianice im
Juli gewesen, wird durch (Jod. £p. s. XV. I, 75 bestätigt
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K. Sigmund and Polen 1419—1436. 267
ein besserer Empfang zu Theil geworden, als das Jahr zuvor, da wäh-
rend ihrer Anwesenheit am königlichen Hoflager das Interdikt nicht
beobachtet wurde, und zwar mit Billigung der polnischen Prälaten
mit Ausnahme Olefoickis, die hinter dem Konzil, das den Böhmen f&r
Basel dasselbe Zugeständnis gemacht hatte ^) , nicht zurückbleiben
konnten.
Während die Hussiten in Polen weilten, ist in Rom die Bulle «)
▼er£EUBst worden, die dem Erzbischof von Gnesen die Vollmacht er-
theilte mit den böhmischen Ketzern ohne Einhaltung des Interdikts
zu unterhandeln und dieselben, wenn sie ihre Irrlehren abschwören
wollten, in den Schoss der Kirche aufzunehmen. Die Berufung der
Hussiten nach Basel hat aber Eugen IV. dem Konzil zum Vorwurf
gemacht; und in der That, wie konnte dieses unter nicht ungünstigen
Bedingungen mit denjenigen unterhandeln, die die Koetnitzer Synode,
auf deren Beschlüssen seine eigene Stellung ruhte, verdammt hatte?
Kicht unterhandeln wollte der Papst mit den Ketzern, sondern nur
die Beuigen in 'Gnaden aufnehmen. Aber diese „Reduktion^' der Hus-
siten durch polnische Vermittlung wäre ihm gerade damals höchst
willkommen gewesen, da er dadurch dem Konzil zuvorgekommen wäre.
Es schien, als ob sich zwischen diesem und dem Papste ein Wettstreit
uin die Ketzer entspinnen sollte — eine für diese vortheilhafte
Wendung, die aber von ihnen nicht benützt worden ist Auch die
Polen haben von der neuen Vollmacht keinen Gebrauch gemacht;
die Bulle scheint aber dazu beigetragen zu haben, dass sie das mit
„den Böhmen^^ gegen ,,die ganze Welt und namentlich die Deutschen^^
geschlossene Bündnis nicht nur nicht geheim hielten, sondern ohne
Scheu selbst überall verkündeten.
1) Desw^en ist auch Lewickis Meinung (S. 132) unbaltbtti, Olelnicki habe
dadurch, dass er, als die Böhmen nach Krakau kamen, das Interdikt beobachten
Hees, für das Konzil demonstrirt. Bei Dlugosz wird die Schilderung des Kon-
fliktes, der deswegen zwischen dem Bischof und dem König sowie den übrigen
Prälaten entstand, zur Hauptsache. Dass den Krakauer ^Klerus zur Nichtbeobach-
timg des Interdikts der Kastellan Michalowski aufgefordert habe , geht aus der
Verlautbarung des Vikars Cod. Ep. sec. XV, I, 57 hervor. Sollte wirklich der
Künig, wie Dlugosz erzählt, den Böhmen den Besuch von Krakau widerrathen haben ?
Das Ganze zeigt übrigens, dass Zbigniew doch nicht in den letzten Jahren
Wladislaws so allmächtig war, wie oft behauptet wird. Es ist kaum zu zweifeln.
dass er das Bündnis mit den Hussiten nicht gebilligt hat
«) 24. Juli (Raynald 1432 N. 10). In der Bulle heisst es: nos cupientes, ut
dicti heretid per quoscunque ad conyersionem veritatis catholice fidei reducan-
tur. — Das Konzil machte dann dem Papste zum Vorwurf, dass er einem Ein-
seinen, dem ErzbiBchof von Gnesen gewähre, was er »der allgemeinen Kirche*
d. h. dem Konzil verweigere. Mon. Concil. II, 247.
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268 Jaroslaw Goll.
Dieses Bündnis ist eigentlich zu spät gekommen. Es hätte der
Lage der Dinge in den ersten Jahren der Hussitenkriege entsprochen
oder man hätte jetzt in Böhmen die polnische Kandidatur wieder
aufnehmen müssen ^). In Basel scheint man einen solchen Bückschkg
gefürchtet zu haben; wenigstens war dort einige Monate später das
Gerücht verbreitet, die Kurie beabsichtige die böhmische Krone von
Sigmund auf Wladislaw zu übertragen^). Wenn nun dasjenige, was
möglich schien, dann doch nicht eintrat und jenes Bündnis die Be-
deutung, die es anfeuigs zu haben schien, dann doch nicht erlangte,
so ist es wohl hauptsächlich durch den Widerspruch zu erklären, in
dem es zu der Lage der Dinge sich befand, wie sie sich in den letzten
Jahren und namentlich seit der Beschickung des Konzils durch die
Böhmen gestaltet hatte, üebrigens war das Verhältnis, in dem das Konzil
und Polen zu einander standen, keineswegs ein geradezu feindliches
und das Konzil selbst vermied alles, was es dazu hätte bringen
können. Trotz der Anklagen des Ordens und K. Sigmunds wollte es
ähnlich wie auch die Kurie jenes Bündnis mit den Hussiten nicht sehen
und nahm, indem es zwischen Wladislaw und dem Orden vermittellte, zu
ihrem Streite eine neutrale Stellung ein. und auch das bedeutendste
Mitglied der böhmischen Gesandtschaft, der Priester Prokop, hat sieb,
bevor diese im Jahre 1433 Basel verliess, auf einen ähnlichen Stand-
punkt gestellt, während Kostka sich der Polen eifrig gegen den Or-
den annahm s).
1) Für Palackys Behauptung (III, 3 S. 54), die EosBiten hätten in Pabia-
nice »die Anträge in Betreff einer engeren staatlichen Verbindung der König
reiche Böhmen und Polen erneuert«, finde ich in den Quellen keine Bestätigung
— Vgl. auch was Qrünhagen S. 235 ff. über die Bedeutung des Bündnisses sagt ;
nur ist zu bezweifeln, dass es damals in Böhmen eine »panslavistische Partei«
unter Puchalas und Eorjbuts Führung gegeben habe.
s) ÜB. II, 351. Vgl. auch S. 339. Dass eine solche Absicht wirklich be-
stand, ist allerdings dadurch nicht bewiesen. Die »bullae concessae super facto
regni Bohemiae* (Mon. Conc. U, 518), TOn denen Sigmund nach seiner Ankunft
in Basel sprach, betrafen wohl die durch die Polen zu vermittelnde »Reduktion*
der Hussiten.
') Mon. Conc. I, 351. Prokop erklärte, die Böhmen würden die Polen zur
Beschickung des Konzils auffordern, damit sie sich selbst gegen die Anklagen
des Ordens vertheidigen könnten; wenn sie nicht kommen, so mag das Konzil
thun, was es für gut finden werde. — Vor der Abreise der Böhmen kam von
Prag die Nachricht, »quia condescenderunt (sc. rex et Swidrigal) in dominos Bo-
hemos« (Petri Zatecensis Liber diumus 351 ; Segovia MC. II, 346). Was Caro IV,
49 dagegen oder vielmehr gegen Prokop vorbringt, ist nicht gerechtfertigt. Nic^^t
die Böhmen, sondern die Legaten haben im Sommer 1435 in Brunn gesagt:
»quoniam hec simt nobis nova«. Polnische Gesandte waren in Prag im Februar
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E. Sigmund und Polen 1419—1436. 269
Wenn wirklich Prokop von Basel nach Böhmen geschrieben hat,
in den nächsten Monaten alle Züge über die Landesgrenze zu unter-
lassen ^), so hat gerade das Feldbeer der Taboriten, das seit März 1433
in Oberschlesien stand, die Weisung nicht befolgt. Aber es hat dann
trotz des Bündnisses den Polen seine Mithilfe verweigert, ja der An-
föhrer desselben, der Priester Bedf ich, soll geradezu erklärt haben, er
würde lieber Swidrigello zu Hilfe ziehen '). Als dann im Sommer
nach Ablauf des Waffenstillstandes der Krieg ausbrach, hat neben von
Puchala geworbeneu Soldnern sich nur das Feldheer der Waisen an
dem Feldzug nach Preusseu betheiligt »). Es ist dabei bis an das Meeres-
gestade gekommen, dorthin, woher einst der heilige Adalbert die Fahrt nach
der Märtyrerkrone angetreten hat^). Eine hussitische „Beise^^ in
das Ordensland — das war die Folge des verspäteten Bündnisses mit
den Polen.
Im Juli 1433 hat Prokop der Kahle in Prag eine Apologie des
Krieges vorgetragen und dabei zur Entschuldigung jener grässlichen
und dann auch im Juni 1433, jedesmal während der Landtag versammelt war.
Möglich ist aber, dau jenes Schreiben, das in Basel im April 1432 eingetroffen
war, SU viel sagte ; von Swidrigellos Gesandten erfahren wir wenigstens im Jahre
1433 nichts. Jedenfalls ist nichts daraus geworden. — Zu Ende des Jahres 1431
ist Ton Swidrigello ein Bote nach Böhmen zu Prokop geschickt worden (Kotze-
bue 61).
>) Ghrfinhagen, Geschichtsquellen der Hussitenkriege SS. rerum Sü. VI; 127.
*) a. a. 0. 127. Die Taboriten unternahmen dann (im April) einen Zug
nach Ungarn durch polnisches Gebiet, und, wie man sich in Schlesien erzählte,
im Einvernehmen mit der polnischen Regierung, was doch nicht unmöglich ist,
obgleich in Krakau der Kastellan und der Bischof Anstalten trafen, um es zu
▼erhindem (Cod. Ep. II, S. 316; vgl. Dlugosz IV, 495, wo allerdings auch ein
Befehl des Königs erwähnt wird).
^ Wenn den Hussiten von Gnesen und anderen Städten 400 Paar Schuhe
geliefert wurden und in dem Schreiben, das es berichtet (Ss. Sil. VI, 129), ge-
sagt wird, »das ist nicht wondir, sy haben fil barfnser brudir undir en*, so folgt
dfflraus noch nicht, dass das 6—7000 zählende Waisenheer aus »meiste barfussen
Leuten beständen habe, wie Caxo lY, 54 behauptet. Dass Öapek in dem Feld-
znge doch etwas mehr zu bedeuten hatte als ein gewöhnlicher SöldnerfÜhrer,
zeigen die Urkunden (Voigt VII, 637, Lewicki 373).
«) Bitschin 8s. rerum Pruss. m, 502. Sollte sich das Muster zu der Schil-
derung, wie öapek in die Fluten springend ausruft, nur diese hätten seinem
Zog ein Ziel gesetzt, nicht irgendwo in der antiken rhetorischen Literatur finden,
in der der Feldherr, der bis an den Ocean gekommen ist, ein beliebtes Thema
abgibt? Vgl. C. Morawski De rhetoribus latinis (Abb. der Krakauer Akademie
1892). — Dlugosz IV, 507. Hat Dlugosz nicht jenen gekannt ? Einige Einzelheiten,
wie jene, dass die Zahl derjenigen, die in den Wellen den Ritterschlag em-
pfiengen, 200 betragen hat und dass Cagek zu ihnen gehörte, haben Spätere hin-
zugefögt. Vgl. Voigt VII, 637.
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270 Jaroslaw Goll.
Feldzüge in die Nachbarländer geltend gemacht, dass sich ohne diese
das Konzil kaam zu Unterhandlungen, die zum Frieden ftihren selten,
entschlossen hätte. Der Zug der Waisen war aber auch in dieser Bezie-
hung verspätet und nutzlos. Der ütraquismus hätte dieses Feldheer
an einer anderen Stelle gebraucht, wohin es auch Capek sofort nach
seiner Bückkehr aus Polen fährte, nämlich in dem Lager vor Pilsra.
Davon schien das Schicksal des Eatholicismus in Böhmen abzuhängen,
ob sich dieser sein Hauptsitz behaupten werde. Pilsen hat sich be-
hauptet und die Utraquisten haben dann ihre Hauptforderung, die
Alleinherrschaft des Kelches im Lande, nicht durchgesetzt Indess ist
auch diese Belagerung zu spät gekommen. In jenen Zügen über die
Grenze, die mit der Heerfahrt der Waisen abschliessend hat sich die
Kriegsmacht des Hussitismus in ihrer Gewalt gezeigt, aber zugleich
zersplittert. Die AUeinherrschafk des Ütraquismus hätten nur recht-
zeitig errungene entschiedene Siege in dem traurigen inneren Bürger-
kriege gegen die Katholiken begründen können; aber dieser stockte
und als jeue Züge aufhörten, hat die gemässigte Partei, hat nament-
lich der utraquistische Adel im Verein mit den Katholiken bald nach
Au%ebung der Belagerung von Pilsen die Kraft der Feldheere bei Lipan
gebrochen. Und dennoch ist dann hartuäckig jene Forderung bis zum
Abschluss der Kompaktaten immer wieder aufgestellt worden. Dass
die durch das Konzil repräsentirte Kirche in dieser Sache nicht nach-
geben musste, dass Böhmen wenigstens zum Theil katholisch blieb,
das war ihr grosser Erfolg und um diesen Preis konnte sie sich zu den
Konzessionen, die sie gewährte, herbeilassen.
Während die Belagerung von Pilsen noch dauerte, hat K. Sig-
mund mit den Waisen und Taboriten Unterhandlungen angeknüpft i),
deren Erfolg — das scheint seine Absicht gewesen zu sein — rasch
seine allgemeine Anerkeunung in Böhmen herbeigeführt hätte, denn
auch Prag und der utraquistische Adel hätten nicht lange zögern
können, wenn die Parteien, die über die Feldheere verfügten, Yoran-
gegangen wären. Und diese selbst wären erhalten geblieben, auch
für ihn und das Königthum — eine Wendung, die K. Sigmund um
so erwünschter erscheinen musste, je ungünstiger sich sein Verhältnis
zu Polen gestaltete.
^) Palack^ a. a. 0. 8. 155. Jene Unterhandlungen waren bereits im Zuge,
als K. Sigmund erfahr, dass sich in Böhmen ein Bündnis des Adels beider Par-
teien gegen die Feldheere yorbereite. Der König beschloss »das eine sn thnn
und das andere nicht zu lassen* (S. sein Schreiben an Rosenbeig, April 1434
AÖ. I, 38). — Auch später soll sich Sigmund mit der Absicht getragen haben«
die Reste der Taboriten gegen seine Feinde zu verwenden; nnr stammt diese
Nachricht aus einer ziemlich unsicheren Quelle (MC. I, 629).
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E. Sigmund and Polen 1419—1436. 271
Der Krieg zwischen dem Orden und Polen schloss im Jahre 1433
mit einem Waffenstillstände aaf 12 Jahre. Es war wie im Jahre 1422 :
Sigmund, nunmehr gekrönter Kaiser, erkannte den Vertrag nicht an.
Aber die Polen hatten dies vorausgesehen und die Annahme einer
Klausel durchgesetzt, die zwar förmlich und ausdrücklich die Trennung
des Ordens vom Kaiser und dem Beiche nicht aussprach, aber die Konse-
quenzen des unausgesprochenen Satzes zog: der Vertrag sollte trotz
der Einsprache des Kaisers Geltung behalten. Der Hochmeister hatte
ungern den Ejrieg augefangen, aber auch ungern die Waffen nieder-
gelegt; er hatte nicht ungern, dem Gebot des Kaisers folgend, die-
selben wieder ergriffen. Aber mächtiger als Kaiser und Hochmeister
war der Wille der preussischen Bevölkerung, der Städte und der Eitter-
Schaft Der G^nsatz der Nationalität, der Preussen und Polen schied,
war hier nicht so mächtig wie in Böhmen; die lokalen Interessen
forderten den Frieden.
Der Vertrag blieb in Ejraft und die Verhandlungen üb^ den
Abschluss eines „ewigen*^ Friedens begannen. Ihr Ende hat K. Wla-
dialaw nicht mehr erlebt; im Sommer 1434 i»t er nach fast öOjähriger
B^erung gestorben. Ihr Anfang hatte Polen die Union mit Lithauen
gebracht, ihr Ende die Gefahr ihrer Auflösung abgewendet; allerdings
nicht vollständig. Es galt noch die von Swidrigello beherrschten rus-
sischen Landschaften wiederzugewinnen.
K. Sigmund hat der Kirche ein grosses Opfer gebracht, indem
er ihr in den Unterhandlungen mit den Böhmen den Vortritt liess.
Seine Anerkennung durch die Hussiten verzögarte sich dadurch bis
zum Jahre 1436. Wäre sie früher erfolgt, dann hätte sich Sigmund,
wie er es oft in Aussieht stellte, vielleicht zu dem Kriege gegen Polen
wirklich entschlossen. So sollte aber auch in seinen letzten Jahren
die That den Worten nicht entsprechen.
Zwischen dem Elaiser und Polen entspann sich ein Kampf, der
mit den Waffen der Diplomatie geführt wurde und mit seiner Nieder-
lage enden sollte. Den Widerspruch gegen den Waffenstillstand aufgebend,
wollte Sigmund wenigstens bei dem Abschluss des Friedens nicht
unberücksichtigt bleiben, ja er wollte dabei die führende Rolle
übernehmen, hauptsächlich aber Swidrigello nicht fallen lassen. Der
Kaiser verlangte nicht mehr von dem Orden, dass er zu Gunsten dieses
Fürsten die Waffen wied^ ergreife, aber die Waffenruhe (das forderte
er von Polen) sollte sich auch auf ihn erstrecken und während der-
selben ein von ihm selbst zu berufender Kongress aller Betheiligten,
Swidrigello mitgerechnet, zusammentreten. Was Sigmund auf diese
Weise zu erreichen hoffte, war wohl die Erhaltung des Zustandes, wie
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272 Jaroalaw Goll.
er eben jetzt bestand, für alle Zukunft, nämlich der Ablösung der rus-
sischen Landschaften Ton Polen-Lithauen.
So viel erreichte K. Sigmund, dass im Sommer 1435 die Ge-
sandten des Ordens, des jungen Polenkonigs und Swidrigellos zu ihm
nach Brttnn kamen, zwar noch nicht zum Friedenskongresse, aber
doch um über das Zustandekommen desselben zu unterhandeln.
Was der Kaiser vor allem verlangte, war der Waffenstillstand fOr
Swidrigello; dagegen boten die Polen eine Zusammenkunft ihres Kö-
nigs mit Sigmund. Sie wollten beides verhindern, die Waffenruhe
und den Kongress, ohne sie indess ausdrücklich abzulehnen, und das
iöt ihneu schliesslich auch gelungen, indem sie, unter fortwährenden
Unterhandlungen mit dem Kaiser, Zeit gewannen, so dass sich in-
zwischen das vollziehen konnte, was sich auf dem Kriegsschauplatze
vorbereitete, und sie gewannen Zeit auch dadurch, dass sich die
Unterhandlungen der Böhmen mit dem Konzil so lange hinzogen ^).
Am 1. September 1435 haben bei Wilkomierz Swidrigello und der
Landmeister von Livland, der sich trotz des Waffenstillstandes an dem
Kriege betheiligte, von den Lithauern und Polen eine entschiedene
Niederlage erlitten ; der GrossfÜrst floh, der Landmeister fiel, Sigmund
Korybut, der seinem Oheim zu Hilfe gekommen war, wurde verwundet
und hat dann in der Gefangenschaft auf Befehl des GrossfÜrsten Sig*
mund, eines wilden und grausamen Mannes, einen unritterlichen Tod
gefunden: er hätte ein besseres Los verdient *)
^) Sigmund befürchtete, vielleicht nicht ohne Grund, die polnischen Ge-
sandten könnten auf diese Unterhandlungen stGrend einwirken, doch kommt da-
bei auch in Betracht, dass er durch Aeassenmg solcher BefQrchtungen die Le-
gaten zu grösserer Nachgiebigkeit antreiben wollte (Mon. Con. I, 757). Es war
dies in Stuhlweissenburg (Ende 1435). Allerdings waren jene Beftkrchtongen
nicht ungerechtflertigt , wenn Kostka wirklich einen Brief solchen Inhalts aas
Polen erhalten hat, wie der Kaiser den Legaten erzfthlte (a. a. 0. 689). War
es der Fall und hat Kostka den Brief Meinhard von Neuhaus mitgetheilt, dann
war er kein Freund der Polen mehr oder ein schlechter Menschenkenner. Vgl.
Lewicki S. 267. — Sigmund sah ganz richtig, was ihm oder vielmehr Swidrigello
drohte. Bereits im März 1435 hat er dem Hochmeister geschrieben, er solle
keinen Frieden schliessen, »wann die Polen doruff geen, das sy uns und den orden
scheiden und . . . den groszfursten (Swidrigello) on unser und euer hilff gantz
verderben.« Allerdings hat der Kaiser damals zugleich versprochen, er werde,
wenn die Polen nicht nachgeben, ihnen den Krieg ankündigen und zwar noch
in diesem Sommer (mit unser selbs person). Livl. ÜB. YIII, 542.
*) Dlugosz IV, 473 erzählt, die Böhmen hätten im Jahre 1432 in Pubianice
sich umsonst bemüht, für Korybut die Gnade seines königlichen Oheims zu er-
bitten. Vgl. das Schreiben der polnischen Herren an die Ungarn 1438 Cod. Kp.
sec. XV. I, 99: et quidem primum dominus in regno hoc privatus, demum de
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 273
Durch die erlitiene Niederlage wurde Swidrigellos HerrBchafb in
dem lithauischen Russland erschüttert, aber noch nicht beseitigt Der
Orden aber konnte mit dem Abschluse des Friedens nicht mehr zögern ;
als das Jahr zu Ende gieng, ist derselbe zustande gekonmien. Polen
gewann eine nicht bedeutende Gebietserweiterung, aber jene Klausel,
die den Zusammenhang Preussens mit Kaiser und Beich au&uheben
schien, ist aus dem Waffenstillstandsrertrag des Jahres 1432 in die
Friedensurkunde des Jahres 1435 herübergenommen worden i). In
mibuB regni com suis perpetue proscriptos est, pro gratia sibi obtinenda quantae
eztonc humiliationes, quot diTersorum prineipum supplicationes aooeaserunt, haec
tarnen omnia nü profecerunt ... In diesem Schreiben wird weiter erwähnt, mit
Korybut seien auch Ungarn gefangen worden, die auf Befehl des Kaisers (prout
in litteris ipsius, quas habemus et earum copias vobis transmittimus, colligitur)
Swidrigello zn Hilfe gezogen waren. Caro (FV, 153) hält es nicht fttr unwahr-
scheinlich, Korybut sei mit Wissen und Willen K. Sigmunds zu seinem Oheim
gekommen. Nach Dlugosz IV, 562 hat Swidrigellos Heer aus Russen und Tar-
taren, aus Böhmen und Schlesien! bestanden. Hat auch diese K. Sigmund ge-
schickt? Allerdings ist Dlugosz hier nicht ganz zuverlässig, noch weniger aber
jene polnische Relation, deren Unzuverlässigkeit Hildebrand (VIII. Vorrede, vgl.
Lewicki 353) nachgewiesen hat. Weder hat Korjbut in der Schlacht, wie Dlugosz
sagt, den Oberbefehl geführt, noch hai er sich, wie die Relation erzählt, ein
ganzes Jahr in Preussen aufgehalten, um dann mit den Deutschen, als seinen
Hilfsgenossen, Swidrigello zu Hilfe zu kommen und in der Sehlacht eine grosse
Wagenburg zu errichten. Wir wissen eben, dass die Wagen vor der Schlacht
fortgeschickt worden sind. Der Verfasser jener Relation besetzt aber seine
Wagenburg mit »echten und angeblichen« Hussiten, (tam veri quam simulati
Hnssitae et Bohemi), wobei er mit den »angeblichen* diejenigen meint, die
Korybut in Preussen, wo er ihn ein ganzes Jahr 9 6xercitatum causa« festhält,
auf litissitische Weise eingeübt hätte — dies alles, um zu beweisen, dass jener
Ketzer Korybut eigentlich in das Schuldbuch des Ordens gehöre! (Vgl. Hilde-
brand a. a. 0.) Korybut ist, wie aus andern Quellen hervorgeht, allerdings erst
nach Preussen und von dort über Livland zu Swidrigello gekommen ; das übrige
ist aber eine Zuthat der Relation. — Gestützt auf die Angabe von Dlugosz,
Swidrigellos Heer habe auch aus Böhmen und Schlesiem bestanden, lässt Palack^
(III, 3 8. 203), auch »einige Hussitenrotten aus Böhmen und Schlesien« an der
Schlacht theilnehmen, was Dlugoszs Worte allerdings noch nicht beweisen. — Ueber
die Todesart Korybuts berichtet Dlugosz; er sei ertränkt worden; doch erwähnt
er dann noch die Version, er sei an seinen Wunden gestorben, sei es an ihnen
selbst, sei es, weil man ihnen Gift eingegossen hätte. Dass Korybut gewaltsam
gestorben ist, bestätigt jenes Schreiben der Polen v. J. 1438 (a. a. 0. S. 99) : adeo
rigide eztitit proceassum contra ducem illum. . . . ut etiam, dum in quodam
bellioo impetu in manus belligerantium gentium reg^s nostri et regni incidisset,
extreme mortis horrendae supplicio manibus eorundem vitam terminavit.
1) Die Klausel sollte aber auch für Polen gelten; und damit hat sich der
Hochmeister entschuldigt (Voigt VII, 682). Nicht ganz ohne Grund.
Mittheflangen XVL 18 ^ j
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274 Jarofllaw Goll.
Deutschland erregte dieser Friede eine ähnliehe Entrüstung und Ver-
stimmung wie der des Jahres 1422 ; auch die Eomthure der dentsdben
Balleien, die in Frankfurt zusammenkamen, erklärten sich gegen den-
selben. Aber Kaiser und Beich hatten för den Orden und das Land
Preussen noch weniger gethan als im Jahre 1422 ; warum sollte dieses
die Lasten des Krieges weiter tragen?
K. Sigmund verlangte auch nach der Schlacht bei Wilkomierz,
der Orden solle gerüstet bleiben und keinen definitiven Frieden ein-
gehen. Er wies dabei auf den bevorstehenden Abschluss der mit den
Böhmen geführten Unterhandlungen hin. Bald werde er, Gott sei
gelobt, so schrieb er dem Hochmeister am 6. November 143öi Herr
im Lande sein und dem Orden „trefflicher und anders als bisher^^
helfen können ^). Es ist kaum glaublich, dass Sigmund die gegebene
Zusage so rasch erfüllt hätte, wie schnell er sie gab, auch wenn jene
Unterhandlungen wirklich so bald, wieer sich und dem Orden Hofihung
machte, ihr Ende erreichthätten. Aber ihre Beschleunigang lag aus mehr
als einem Grunde in seinem Interesse und deswegen hat er den Böhmen
gegenüber auch in kirchlichen Dingen schwer einlösbare Verpflich-
tuDgen übernommen, um sie zur endlichen Annahme der Kompaktaten
zu bewegen. Dabei liess aber Sigmund den geplanten Friedenskongress
nicht fallen. Er sollte um Pfingsten 1436 in Prag tagen, gleichsam
zur Feier des zwischen der Kirche und den Böhmen geschlossenen
Friedens und seines Einzugs in die Hauptstadt, und dabei sollten die
Legaten des Konzils und die Böhmen d. h. wohl der böhmische Landtag
die EoUe der Vermittler übernehmen ^). Selbst als die mit Entrüstung
aufgenommene Nachricht angelangt war, der Friede sei bereits ge-
schlossen, auch dann befahl K. Sigmund dem Hochmeister die Ge-
saQdten zu schicken und dieser konnte nicht umhin zu gehorchen.
Aber die Polen verweigerten ihnen das Geleite ; sie wollten von einer
Revision des Vertrags nichts hören. Darin bestaud ihr Erfolg, darin
^) livl. ÜB. VIII, 619. Dasselbe sagt dann Sigmand in einem Schreiben
an Swidrigello, 1. Febmar 1436 (Kotzebue S. 129).
*) Das hatte Sigmund bereits in Brunn im Sommer 1435 vorgeschlagen.
Wie er am 3. Angnst an Swidrigello schrieb (Lewicki S. 376), h&tten sich die
Böhmen selbst dazu angetragen. Die Unterbandlungen über den Kongress wurden
auch im Jahre 1436 fortgesetzt und dabei von Sigmund der bestimmte Termin
(Pfingsten) vorgeschlagen. S. sein Schreiben v. 1. Februar (Kotzebue 130), wo
ee heisst: Boemi se ad hoc (nämlich zur Mediation) iuxta inandata nostra
promtissimos offerebant. Es war dies auf dem Tage zu Stuhlweisenburg. — Aucb
wenn die Polen nicht kommen (so lautet das Schreiben weiter), so sollen doch
Swidrigello und der Orden ihre Boten senden, um zu berathen : quo modo et qua
forma nos efFectualiter adiuvare et temeritati adversariorum obviare poterimna.
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K. Sigmund und Polen 1419—1436. 275
Sigmunds Niederlage: der gegen seinen Willen geschlossene Friede
blieb trotz seines Widerspruches in Kraft und erhielt in der nächsten
Zeit die noch fehlende Ratifikation. So war es auch im Jahre 1422
gewesen, aber damals haben sich die Polen die Anerkennung des
Friedens erkaufen müssen; jetzt war es nicht mehr ndthig.
K. Sigmund hatte Polen ohne Krieg schwer geschädigt, ab die
von ihm geplante Erhebung Lithauens zum Königreiche, für einige
Zeit wenigstens, die Verbindung desselben mit Polen löste. Den Krieg
haben dann für ihn der Orden und Swidrigello geführt Ihre Nieder-
lage ist aber auch seine Niederlage gewesen. Vielleicht wäre der Aus-
gang ein anderer gewesen, wenn er selbst rechtzeitig in den Krieg
eingetreten wäre. Das war eben seine Art, mehr zu wollen, als aus-
zuführen, mehr zu versprechen, als zu halten. Aber seine Politik ent-
sprang und entsprach, doch auch der Lage, in der er sich befand ^).
>) Im J. 1436 aehrieb Bussdorf an den Deutschmeister, am den Abscbluss
des Friedens zu entschuldigen, der Kaiser habe Hilfe in eigener Person zu-
gesagt; aber dann sei nichts geschehen, »vielleicht seiner vielen Geschäfte wegen*
(Voigt VII, 686).
18*
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction
Karls VI. durch das deutsche Reich.
Von
Hans V. Zwiedineck-SUdenhorst
Za den meistberufenen und am häufigsten nach Form und Inhalt
untersuchten und besprochenen Staats-Ürkunden gehört ohne Zweifel
jene Erklärung, die Kaiser Karl VI. am 19. April 1713 vor den ge-
heimen Bäten und Würdenträgern seines Hofes zum Zwecke der Fest-
stellung der Erbfolge in seinen Ländern abgab und notariell auf-
nehmen Hess. Dieser Staatsakt, dem bei seiner weiteren verfassungs-
mässigen Behandlung der Charakter einer „Sanctio pragmatica'^ bei-
gelegt wurde, gilt im österreichischen Staatsrechte als das „erste ge-
meinsame Staatsgrundgesetz aller Länder der österreichisch-ungarischen
Monarchie^S ja es wird vielfach die Ansicht festgehalten, dass durch
denselben eine Bealunion zwischen den Ländern, die das Haus Habs-
burg vom deutschen Reiche zu Lehen hatte, und seinen ausserhalb
des Beichsverbandes stehenden Besitzungen hergesteUt worden sei. Sie
vermag sich wohl nicht auf den Wortlaut der kaiserlichen Erklärung
vom Jahre 1713 zu stützen, der hiezu keinen Anlass gibt, sondern
legt das Hauptgewicht auf die Beschlüsse der Landtage über die ihnen
vorgelegte Successsions- Ordnung, namentlich auf die ungarischen Ge-
setz-Artikel von 1722 — 23. Diese bestimmten, dass der Erbe oder
die Erbin des österreichischen Hauses, die von den übrigen Königreichen
und Ländern nach der von ihnen angenommenen Primogenitur-Suc-
cession anerkannt werden, auch als König von Ungarn anerkannt und
gekrönt werden sollen. Die ungarische Krone habe demnach stets
derjenige Erzherzog von Oesterreich, gleichviel ob er männlichen oder
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanotion Karls VI. 277
weibliclien G^eschledites sei, zq tragen, der in den übrigen Erb-Eönig-
reichen nnd Ländern durch die neue Erbfolge-Ordnung dazu berufen
ist; nur darf von diesen weder durch Theilung noch sonstwie ein Ge-
biet losgelösst werden und sie haben mitsammen, gleichzeitig und mit
Einschluss des Königreiches Ungarn sowie der zu diesem gehörigen
Nebenländer eine vererbliche Besitzmasse zu bilden ^). Diese Gesetz-
Artikel wurden von Karl VI. als König von Ungarn genehmigt; eine
Vereinbarung darüber mit den übrigen Königreichen .und Ländern
£and jedoch nicht statt, obwohl sie vorher von Seite der österreichischen
Regierung in Aussicht genommen, auch vom niederösterreichischen
Landtage angeregt worden war. Man hatte mittlerweile durch die
Verhandlungen des niederösterreichischen und des Tiroler Landtages
die Ueberzeugung gewonnen, dass weitere Beratungen der Successions-
Ordnung zu nachdrücklicher Betonung der ständischen Hechte und
Freiheiten ftübren würden und konnte Bedenken tragen, dazu noch
besondere (Gelegenheit zu bieten. Es dürften dabei nicht so sehr Be-
soifpdsse vor einem neuerlichen Anwachsen der ständischen Macht
massgebend gewesen sein, als die Bücksicht auf die Stellung der deut-
sehen Erbländer zum Reiche, dessen Verfassung durch das neue Haus-
gesetz nicht berührt werden durfte. Denn unter allen Garantien, die
der Kaiser seiner pragmatischen Sanotion zu schaffen strebte, war
keine so wichtig und nothwendig als die des Reiches, die von der
BeichsTersammlung ausgesprochen werden musste. Ohne sie waren
die Zusagen der fremden Mächte nahezu wertlos; ihre Einmischung
in die deutschen und österreichischen Verhältnisse nach dem Tode des
Kaisers hätte bei allen Garanten des westphälischen Friedens durch
den Hinweis auf die Notwendigkeit, die Beichsverfassung vor Störungen
zn bewahren, einen legalen Boden erhalten.
Die Geschichte dieser Garantie genauer kennen zu lernen, schien
mir anstrebenswert, seitdem ich mich mit den staatsrechtlichen Er-
scheinungen beschäftigt habe, die sich einerseits als notwendige Folgen
des dreissigjährigen Krieges darstellen und anderseits als die Elemente
für die nationale Organisation der neuesten 2^it erkannt werden müssen.
Es sind Jahre um Jahre vergangen, ohne dass ich mich zu dem Ent-
schlüsse aufraffen konnte, das allmählig gesammelte Material zu ordnen
nnd zur Grundlage einer zusammenhängenden Darstellung zu machen.
Der Abschluss meiner , Deutschen Geschichte im Zeiträume der Grün-
dung des Preussischen Königthums*" hat den entscheidenden Anstoss
dazu gegeben, mich über diese Angelegenheit ins Klare zu setzen.
1) Bidermann, Gesch. der Gesammtstaatsidee II. Abthlg. S. 53—54.
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278 Hans y. Zwiedineck-Südenhorst.
und ich erlaube mir daher, in den folgenden Blättern die Ergebnisse
jener Studien zusammenzuBtellen, die ich zur Beantwortung der Frage
angestellt habe, unter welchen Umständen die Anerkennung
der pragmatischen Sanction Earls VI. durch das deut-
sche Reich durchgeführt werden konnte?
I.
Vorauszugehen hat eine Untersuchung der Stellung, die ?on den
ffihrenden deutschen Staaten, namentlich von Preussen, Eur-Sachsen
und Baiern zur österreichischen Erbfolgeordnung eingenommen wurde,
seitdem der Tod des einzigen Sohnes des Kaisers^ des E^rdierzogs
Leopold (f 1716) und der Mangel weiterer männlicher Nachkommen-
schaft der pragmatischen Saoction eine von Jahr zu Jahr steigende
Bedeutung verlieh. Die Vererbung des gesammten Habsborgisdien
Besitzes auf einen männlichen Erben wäre selbstverständlich gewesen
und hätte von keiner Seite eine Anfechtung erfahren können. Das
Recht einer Tochter Earls VI auf die Herrschaft in sämmtUchen dem
Reiche zugehörigen Eönigreiohen und Ländern konnte bestritten werden.
Es war gar nicht zu vermeiden, dass sich die europäische Politik diestf
Frage bemächtigte, dass nicht nur von einzelnen Mächten Versoclie
gemacht wurden, die Wahl des Gemahls f&r die Ebbsburgische Erb-
tochter zu beeinflussen, sondern dass auch die Vor- und Naekteile
einer Teilung der H^bsburgischen Hausmacht in Erwägung gezogen
wurden.
Am g-enauesten sind wir über die Ebltung Preussens unterrichtet,
die von den wechselnden Allianzen und geheimen Verträgen, in denen
die Diplomatie jener Zeit ihre grössten Erfolge suchte, nach verschiedenen
Richtungen geleitet wurde. Das Preussische Staatsarchiv enthält nämlich
ein recht ansehnliches Eonvolutvon Aktenstücken, die sich ausschiesslich
auf die österreichische Succession beziehen (R. XI. 186 b).
Die ersten Berichte, die uns darin aus Wien vorliegen, verdienen
insofeme einige Beachtung, weil sie die Auffassung erkennen lasa^
die über den Schritt des Eaisers am Wiener Hofe vorherrschend war.
Der preussische Resident, Rat Mörlin, schreibt am 23. April 1713
über den „vor drei Tagen im geheimen Rat förmlich gefassten Schlass,
die Succession betreffend: Die verwitwete Eaiserin Amalia ist, wie
leicht zu ermessen, über diesen, allerhand DifQcultäten unterworfen
gewesenen Ausspruch, wodurch nunmehr das Successionsrecht det
beiden von dem Eaiser Josephe erzeugten Erzherzoginnen festgestellt,
sehr erfreut und dieses zwar um so viel mehr, weil man zweifeln
wollte, dass Ihre Eaiserl. Majestät auf dergleichen Art so bald etwas
Gewisses resolviren würden^'.
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanotion Karls VI. 279
Die Sache habe vor Ankunft der Kaiserin ^) erledigt werden müssen,
weil sonst die vier Erzherzoginnen ^) des Banges halber nicht hatten
ansammenkonimen können. Man beschäftigte sich am Hofe bereits
mit Vermatongen über die Heirat der ältesten Tochter des Terstorbenen
Kaisers und nannte den kursächsischen und den kurbaierischen Prinzen
als zukünftigen Gemahl derselben. Bei Savoyen herrsehen zu viel
Bedenklichkeiten.
Am 26. April erstattete Moriin ausführlichen Bericht über den
Vorgang am 19. d. M.: ,,Es haben Ihre £[ais. MajestiLt Dero geheime
Bäte zusammenberufen lassen und ihnen Selbst proponieret, dass Sie
es nötig zu sein erachteten, dasjenige, was wegen der Succession in
dem Hause Oesterreich kurz vor Ihrer nach Spanien angetretenen
Beise, den 12. Sepi 1703, abgehandelt, beschworen und in ein formliches
Instrument gebracht worden, anjetzo, da von den dazumahl gegen-
wärtig gewesenen geheimen Bäten nur noch zwei, nämlich der Fürst
von Mansfeld und der Ghraf von Seilern lebeten, von neuem für gültig
zu erklären, welche eidlich bestärkte Disposition dann darin bestünde,
dass nach Ihrem Absterben und Erlöschung ihrer Descendenz weiland
Dunes Herr Bruders Maiti mann- und weibliche Nachkommen suece-
dieren sollten. Hierauf hat der Ghraf von Seilern die Successionsacte,
die man, was den wahren Inhalt, ratione der Erbfolge concemiert,
bisher geheim gehalten, von Wort zu Wort abgelesen und Ihre Maiti
haben declarieret, dass die sämmtliche anwesende Bäte, ob Sie schon
sonst beeidiget, nichts, so in dem geheimen Bat vorgehet, zu propalieren,
diesfalls doch Ihrer Pflicht erlassen sein sollen und es öfientlich sagen
könnten, dass die Successions-Ordnung in dem Hause Oesterreich auf
solche Art regulirt und festgestellt sei^^
In dieser Darstellung liegt wohl ein unumstösslicher Beweis für
die Bichtigkeit der zuletzt von Bachmann ^) verteidigten Behauptung,
dasss Karl VI. durch die pragmatische Sanction an dem Pactum mutuae
saccessionis von 1703 gar nichts geändert hat, dass somit in diesem
bereits die Erbfolge nach Mannesstämmen mit Einschluss der diesen
zugehörigen weiblichen Descendenz vorgesehen war. Die Kaiserin- Witwe
0 Kaiserin Elisabet Christine befiEind sich damals auf der Reise von Barce-
lona nach Wien, nachdem sie die Statthalterschaft von Catalonien an Gnido
Starhemberg abgegeben hatte.
*) Der beiden Kaiser Schwestern Maria Elisabet und Maria Magdalene und
Joeephs Töchter Marie Josepha und Marie Am alle.
•) Die pragmatische Sanction und die Erbfolgevertügungen Kaiser Leopolds I.
8. A. aus der Jurist Vierte\jahr88chr. 26. Bd. 1. 2. Dagegen : Seidler, Studien
zur Geschichte und Dogmatik d. österr. Staatsrechtes. S. 51.
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280 HanB v. Zwiedineck-Südenhorat.
Amalie ist gewiss eine verlässliche Zeugin fär die Bedeutang, die dem
Pactum beigelegt werden muss, ihre Zufriedenheit mit der neuerlicb^i
kaiserlichen Erklärung wäre ganz unverständlich, wenn sie jemals die
Meinung gehabt hätte, dass ihre Töchter den Töchtern Karls VL
vorgehen könnnten. £s ist deshalb auch ganz begreiflich, dass dem
Staatsakte vom 19. April 1713 von den fremden Mächten vorläufig
gar keine besondere Aufmerksamkeit beigelegt wurde. Erst die Land-
tagsverhandlungen des Jahres 1720 regten das Interesse derselben
wieder stärker an. Der preussische Bat Eonrad Oanngiesser, der
damals die Geschäfte am Kaiserhofe versah, erhielt am 4 Mai von
seiner Begierung den Auftrag, die Beschüsse der in Wien versammelten
Landstände wegen der künftigen Erbfolge zu erkunden und zu melden,
welche Yorkehrungen in der gleichen Absicht in Böhmen und Ungarn
getro£Fen werden. Er antwortete am 13. Mai, „dass das Kaiseriiche
Testamentum und Conclusum noch nicht zu bekommen sei. Hingegen
zeiget das hiebei befindliche Convocations - Schreiben zum jüngst
gehaltenen Landtag, dass diese Constitution und Verfassung in vim
sanctionis pragmaticae et Legis perpetuo valiturae nachdem solche bei
versammelten öffentlichen Landtagen angenommen und erkennet,
publiciert werden soUe.^^ Die Stände haben es abgelehnt, diese Con-
stitution wegen der Erbfolge und die mit allen österreichischen Erb-
und Königreichen und Ländern vorgeschlagene „gemeine Yerbindung^^
mit einem Eide zu bekräftigen. Sie seien dem Kaiser und seinen
Erben ohnehin als treue ünterthannen verpflichtet und jenes gehe wider
ihre Privil^^. Wenn es aber andere Königreiche und Länder thun,
würden sie sich dessen auch nicht entbrechen.
üeber die Yoi^änge bei der Huldigungscommission in Schlesien
erstattete C. F. de Palmencron am 23. Oktober d. J. ausführlichen
Bericht Unter den zur Yerlesung gebrachten Documenten sind auch
die Benunciationsakte der Erzherzogin Maria Josepha vom 19. August
1719, des Königs von Polen und seines Sohnes vom 1. Oktober d. J.
aufgezahlt; doch war es nicht möglich, von dem Wortlaut der 13
Schriftstücke Kenntnis zu nehmen, da sie sofort nach der Yerlesung
wieder eingewickelt und verschlossen wurden.
Eine neuerliche Aufforderung seiner Begierung, ihr das neue
österreichische Erbfolgegesetz in authentischer Form vorzulegen, beant-
wortete Canngiesser am 6. Nov. 1720 mit dem Hinweise auf die That-
sache, dass es zur Zeit noch nicht abgeschlossen vorliege. „Dann
ob zwar selbige in Schlesien dergestalt angenommen worden, wie sie
die Stände in Oesterreich zum faveur der jungen Erzherzoginnen
genehm geheissen, so ist doch der Landtag in Böhmen noch nicht
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Die Anfirkennong der pragmatischen Sanction Karls VL 281
zum finde, der in Ungarn gar nicht ange£Euigen, so dass man noch
nicht wissen kann, ob es dabei dorchgehends bleiben wird oder nicht ?^'
Berichte über die böhmischen, ungarischen, innerösterreichischen
und höchst bemerkenswerten tirolischen Verhandlangen liegen nicht vor.
Vom Jahre 1724 an beg^nen wir der Pragmatischen Sanction
bereits wiederholt ab Gegenstand intimen diplomatischen Verkehres
svrischen Preossen, England and Frankreich, nachdem der Kaiser auf
dem Kongresse ron Gambrai den Versach gemacht hatte, ihre Anerkennung
durch die Grossmächte in offizieller Form durchzusetzen.
König Friedrich Wilhelm L fühlte sich damals vom Wiener Hofe
zurückgesetzt und namentlich durch die Nichtbeachtung seiner Ansprüche
bei Gelegenheit des russisch-schwedischen Friedensschlusses, die er dem
Einflüsse Oesterreichs zusehrieb, geschädigt, während seine Beziehungen
zu England seit dem Vertrage Yon Charlottenburg (10. Oktober 1723)
an Vertraulichkeit gewonnen hatten. Unter diesen Umständen konnte
in Berlin unmöglich eine Geneigtheit herrschen, die Bestrebungen des
Kaisers zu unterstützen. Friedrich Wilhelm suchte im Gegenteil bei
England-Hannover die GeßUirlichkeit der yom Kaiser für die Erbfolge-
ordnung verlangten Garantie besonders hervorzuheben. Am 6./17.
März 1724 meldete Wallenrodt aus London : „Es hat Mylord Towshend
in der höchsten Confidenz mir gesagt, wie er Nachricht hätte, dass
der Graf Starhemberg ^) in commissis mitbringen würde, den englischen
Hof zu disponiren, dass wenn die Kaiserin nicht einen Prinzen bekommen
sollte, England mit dem Kaiser concurriren möchte, dass alle vom
Kaiser besitzende Lande an Seine älteste Tochter kämen. Allein
Mylord Towshend setzte hinzu, dass der Kaiser solches bei England
nicht verdient und also [England] sich darin nicht meliren würde.^^
Auf diese Anzeige hin hat Wallenrodt offenbar den Auftrag erhalten,
das englische Cabinet von einem vereinzelten Vorgehen in dieser
Angelegenheit abzuhalten, denn am 3./14. April lesen wir in seinem
Berichte: „Ich habe Mylord Towshend gestern bestens vorgestellt alle
die höchst erleuchtete Saisons, so Ew. Königl. Majestät allergnädigst
angeführet, dass man sich nicht praecipitiren müsse, die Succession der
kaiserlichen Erblande bei ermangelnder männlicher Posterität auf seine
älteste Tochter zu bringen.* Starhemberg dränge sehr, Mylord Walpole
habe jedoch auf die Unwahrscheinlichkeit der Zustimmung des Hauses
Bourbon hingewiesen. Towshend ist bereit, dem Könige von allen
diesbezüglichen Vorfallen Nachricht zu geben, will jedoch den Kaiser
nicht abschlägig bescheiden, sondern dilatorisch behandeln.
*) Conrad Sigmund Anton (Jraf von Starhemberg, 1717 Principalgesandter
in Regenflbmg, seit 1720 Botachafter am grOMbrittanischen Hofe.
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282 Hans v. Zwiedineck-Südenhorst.
Mit diesem Berichte krenzte sich eine am 28. März an Wallenrodt
gerichtete Instraction, in der die Stellung Prenssens zu der Suceessions-
frage ausf&hrlich erörtert wurde.
,,Das8 des Kaisers Intention sei, die Succession von allen Seinen
Erbkönigreichen und Landen bei ermangelnder Männlicher posterit&t auf
Seine älteste Tochter zu bringen, das hat mau schon lange spüren können.
Es ist aber dieses ein Werk von sehr weitem und grossem Aussehen,
dann zu geschweigen, dass annoch die Frage ist, ob zu solchen König-
reichen und Landen, wann der Kaiser keine Prinzen hinterlässt, sich nicht
auch andere Praetendenten angeben, auch ob die Lande selbst eine Erz-
herzogin zur Königin und Nachfolgerin in der Regierung annehmen werden
und ob darüber nicht doch allerhand Unruhe und Streit ent-
stehen möcht, So kommt auch dieses dabei in consideration, dass derjenige,
welchem der Kaiser solche Seine älteste Tochter zur Gemahlin gibt, zugleich
auch absolut« wird Kaiser werden wollen, und überlassen wir des Lord
Towsbend reifen üeberlegung, ob man, in allen diesen grossen Veränderungen,
so in dem Hause Oesterreich bevorstehen, sofort in Alles, wie es der
Kaiser gutfindet, mit entriren, oder nicht vielmehr dabei auch hingegen
darauf bedacht sein wollen, was die Erhaltung der EvangeUsdien Religion
und die Wohlfahrt des gemeinen Wesens in Europa dabei erfordern. Am
Kaiserlichen Hofe regieret jetzo eine grosse Ambition und Begierde nach
einer despotiquen Authorität im Reich, sowohl in Religions- als politischen
Sachen, der Reichsstande Praerogativen und Freiheiten werden zu Wien
fast vor nichts mehr geachtet, der Kaiser bindet sich nicht im Geringsten
mehr an seine Gapitulation und andere Fundamentalgeseize des Reichs.
Die Justiz wird zu Wien nicht mehr nach dem Recht, sondern nach den
Absichten und der Convenienz des Kaisers Interesse administriret, und
thut der Kaiser unter dem Verwände Seines KaiserL Amts und der
höchsten Jurisdiction iro Reich Alles, was er will. In summa, wofern die
bisherigen Maximen des Kaiserl. Hofes femer fortgehen, und mit der Zeit
nicht eine Remedirung darin erfolgen sollte, so wird der Kaiser bald
eine ganz neue Regierungsform, wobei so wenig die Evangelische Religion^
als der Stände Freiheit bestehen kann, im Reich einführen. Solches aber
zu redressiren scheinet nichts diensamer noch zur Zeit zu sein, als dass
man sich gegen den Kaiser, Seiner Succession halber zu nichts engagire,
sondern den casum seines Absterbens, welcher ohnedem so nahe noch nicht zu
sein scheint, abwarte, da aldann, nicht nur vor die Religion und das
gemeine Beste, sondern auch vor beider Häuser Brandenburg und Braun-
schweig Interesse ohne Zweifel noch allemahl viel Gutes zu bedingen sein
wird, wenn man der ältesten Erzherzogin zu einer so grossen Succession
in allen österreichischen Erblanden und Ihrem alsdann habenden Gemahl
zu der Kaiserl. Krone verhelfen will. Wenn man aber sich jetzo sofort
dazu erklärt, so hat man fürs Künftige gebundene Hände und würde es
der Kaiserl. Hof Ihre königL Maj. in England nachgehende wenig Dank
wissen, sondern in Seinem bisherigen Train immerhin continuiren ....
Die Ansicht, dass sich England und Preusseu die Uarantie der
Successionsordnung theuer bezahlen lassen müssen, kehrt in spateren
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Die AnerkennuDg der pragmatischen Sanction Karls VI. 283
an Wellenrodt gerichteten Weisungen immer wieder. Als es ruchbar
wird, dass der Kaiser dem Könige von England die Belehnung mit
Bremen und Verden anbiete, äussert sich das Berliner Kabinet am
9. Mai: , Dieser Punkt ist Ton einer so grossen Wichtigkeit fQr den
Kaiser, dass England und Wir gegen solche Garantie nicht nur die
Belehnung mit unseren schwedischen Conqueten, sondern auch Alles,
was wir nur sonst dagegen verlangen, vor dem Kaiser stipuliren
könnten.» England beruhigte den König durch die Versicherung,
daae es die Verhandlung dieser Angelegenheit auf dem Kongresse von
Cambrai, den Preussen nicht beschicken durfte, unter keiner Bedingung
zulassen, sich überhaupt von Preussen nicht separiren wolle, wogegen
es von diesem erwarte, dass es sich auch „zu nichts engagire.*
Im September wurden neuerlich Erklärungen dieses Inhaltes
zwischen den beiden Mächten ausgetauscht, nachdem Friedrich Wilhelm
gegen England misstrauisch geworden war. Abermals wurde von
prenssischer Seite darauf hingewiesen, dass durch die Garantie „die
schon so sehr praedominirende Macht des Hauses Oesterreich auf ewig
stabiliret und alle Occasion aus Händen gegeben werde, die Freiheit
der Reichsstände und die evangelische Beligion im Beich von der
Sklaverei und Oppression zu retten, so der Kaiserliche Hof jetzo
suchet und woran die Kaiserliche Ministri mit allen Kräften arbeiten. ^^
In derselben Zeit suchte Preussen in dieser Angelegenheit auch
die Verständigung mit Frankreich und erhielt am 17. Oktober durch
Chambrier aus Paris die Mitteilung, dass der Herzog von Bourbou
aU Nachfolger des Herzogs von Orleans in der R^entschaft, und der
Leiter der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von MorviUe, in Ueber-
einstimraung mit Preussen und England vorzugehen gedenken Dass
der Prinz von Lothringen die beste Aussicht habe, als künftiger Gatte
der Erzherzogin Maria Theresia „alle Königreiche und Länder^^ zu
erhalten, war am französischen Hofe bereits bekannt.
Das kursächsische Kabinet widmete der pragmatischen
Sanction seit der Vorlage derselben an die österreichischen Länder
grössere Aufmerksamkeit. Die Berichte der Wiener Gesandtschaft
enthalten eingehende Mittheilungen über die Verhandlungen mit den
Ständen ^). Im November 1725 fanden in Warschau „Beratschlagungen
in Beziehung auf die künftige österreichische Erbfolge, insonderheit
die Verträge von Wien und Hannover und die daraus hervorgehende
Gestaltung der europäischen Angelegenheiten^^ statt, in denen jedoch
die Rücksicht auf die Thronfolge des sächsischen Kronprinzen in
1) Königl. Sachs. Haupt-Staatearchiv. 3330 (1720—1722).
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284 Hans y. Zwiedineok-Südenhorst.
Polen alle anderen Bedenken beherrschte. Des Grafen Ton Flemming
Ansicht tritt nns aus einem Memoire entg^en, das er im Auftrage
des Eurfürsten-Eönigs über die wichtigsten politischen Fragen, za
denen damals das sachsisch-polnische Kabinet Stellung nehmen musste,
verfasst hat ^). Der Minister bezeichnet in der Einleitung die Aufgabe^
die ihm gestellt worden war: „J^ obeis aux Ordres du Boy de dire
mon sentiment sur les trois points propsoes dans la dernifere Conference,
savoir 1. La succession en Pologne, 2. La succession aux pais here-
ditaires de V Empereur, 3. Le choix ä faire entre les deux partis,
qui se forment en Europe, ou de rester neutres.^^
Der im vorliegenden Falle unser Interesse zunächst berührende
zweite Punkt findet folgende Erörterung:
,,Par rapport ä la succession de V Empereur, j' ay dit souvent, qu* il
falloit nous faire un Principe de caresser tout ce qui est sujet de 1' Em-
pereur, ponr nous rendre ä tout 6vennement ces peuples affection^s; et
lorsque le bruit courroit, que 1* Empereur negocioit la garantie de quel-
ques Pnissances des dispositions qu* il a fait dans sa succession, j* ay
dit, qu' il falloit parier ä 1* Empereur et luy demander pourquoy il ne-
gocioit cette garantie? Que si les mesures prises avec les Etats de ses
pays, et les renonciations que nous autres ayons faites, ne sufßsoient pas,
on qu' il craignoit quelque chose des Puissances etrangeres, il deyoit
nous le dire; c* auroit ete la un procedö honnette, et en meme tems
nous aurions et^ inform^s de toutes les intentions de V Empereur, sur-
quoy nous eussions pu nous regier. J* ay dit encore, que les ouvertures
que nous ferions Mre ä cet egard k d* autres Cours, seraient, ou inutiles
ou dangereuses; inutiles, puisqu* aucune Puissance ne s* angägera aTec
nous, si nous ne luy faisons sa convenance et son interet particulier, ce
que nous ne saurions faire, in nostro rerum statu; dangereuse, puisque
les Cours aux quelles nous nous ouvririons, ayant plus ä esperer de
r Empereur que de nous, et ayant pour luy plus de consideration que
pour nous, ne manqueroient pas de luy donner part, de la confidence que
nous leur aurions faite, afin de se faire par lä un merite aupres de luy.
Je ne sais si nous avons deja fait negocier sur cette affaire, qui
nous doit tenir ä coeur, ni quel succ^s cette negociation peut avoir eu,
ni s'il en a ete donne part ä T Empereur; quoiqu'il en soit, il semble,
que r Empereur a destine deux Archiduchesses aux Princes Espagnols,
je ne sais s' il fait reflexion sur nous pour la cadette, du moins cela
est-il incertain : la conduite qu' on a tenue en demier lieu 4 Prague
envers le Prince de Lorraine, doit faire juger, qa'on songera ä luy pr6-
färablement ä nous, et la prompte accession de Duc de Lorraine au traite
de Vienne fait voir, qu'il ne n^glige rien pour maintenir F Empereur
dans ces dipositions.
Si le double mariage entre TEspagne et le Portugal a lieu, T Em-
pereur ne pourra marier qu'une de ses Archiduchesses en Espagne, et
») Ebenda. 3303 Varsovie le 25. Octobre 1725.
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VI. 285
si Don Oarlos obtient la preference snr le Prince de Lorraine poor
r Archiduchease ain^, celnycy aura demoins la poisnöe; et qoant ä la
cadette la G. de Baviere a la verite souboonne qu' eile nous est destinee,
et ce seroit en effet le droit du jea; mais, autant que je sais» nous n*en
ayous encore aacone asseorance.
n 8^ agira donc de faire bien nous conditions poor avoir part 4 la
saccession, ayant qae d*acoeder au Trait^ qne rEmpereor nous propose;
mais tont ce que nous pouTons esperer ce sera d'obtenir T archiduchesse
cadette, et la part qui luy sera destin^.
Mais si nous nous flattons de profiter encore d'avantage par les
troubleSy que peutetre la ligue de Hannovre medite; il faudra aussi
fidre nos conditions avec la Ligue. Ainsi, si nous accedons au Trait^ de
HannoTre, II s* agira ^galement de bien faire aupararant nos conditions
par raport 4 la succession de V Empereur n' j ayant aucun doute, que
la ligue ne fasse des dispositions pour le partage de cette succession.
Enfin tout d^end de choix que le Boy fera, et k quoy il se determinera
par rapport aux deux partis que se forment en Europe.
Das Resultat der Beratschlagungen bewies, dass das sächsische
Eabinet yorlaufig die Politik der freien Hand einzuhalten und die
pragmatische Sanction noch nicht zum Gegenstande einer besonderen
Action zu machen gewillt war. In der Besehlussfassung vom 13. Nov^
wird erklart: „De notre c6te nous pourrons fair connoitre ä V Empereur
r interet que nous ayons d^ ^tre attachez ä luy, et en mSme temps les
raisons que nons ayons de m^nager le Party contraire. Nous pourrons
en memo temps foire connoitre a PAngleterre les raisons d' interet
qne nous ayons d^ etre attachez aux Protestans et en m§me temps
Celles de m^nager les Catholiques^^
Im März 1727 kommt Flenmiing nochmals auf die Successions-
frage zu sprechen. Er findet in ihr die Veranlassung zu Entscheidungs-
ansprüchen an den Kaiser, macht aber über die Beschaffenheit derselben
keine Andeutung. „Par rapport a la Succession de V Empereur il
est seur que 1' Electeur de Saxe peut faire beaucoup, car si V Empereur
le menage, aussi bien que P Electeur de Bayi^re, et les porte tous
deux sous des conditions raisonables a renoncer non seulement de
nonyeau k cette Succession, mais aussi ä la Luy garantir, il n' as pas
tant besoin de la garantie des entres pour cette Succession ^). Die
Besolution des Königs geht jedoch auf diese Erwi^ungen gar nicht
ein, sondern beschäftigt sich nur mit der allgemeinen europäischen
Lage und deren Einfluss auf die sächsische Politik. Er neigt noch
immer der Verständigung mit dem Kaiser zu imd hofft yon der
Vermittelung zwischen der kaiserlichen und der englischen Partei
grosse Vorteile für Sachsen.
1) Ebenda. Varsovie le 13. Mai-s 1727.
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236 Hans y. Z wiedineck-Südenborst.
Eine wesentliche Aenderung der Situation im Beiche wurde durch
die Annäherung Preussens an den Kaiser herbeigeführt, die im Vertrage
von Wusterhausen (12. Oktober 1726) angebahnt worden war und
Eude 1728 zu einer festen und formlichen Allianz führte. Es ist hier
nicht die Gelegenheit, um auf die Entstehungsgeschichte derselben naher
eingehen zu können, es genügt die Erwähnung der Thatsache, dass
Friedrich Wilhelm an der Seite des Kaisers die Ansprüche, die er in
Mecklenburg, Ostfriesland, namentlich aber hinsichtlich der Jülich'
Berg'schen Erbschaft erhob, besser zu wahren vermeinte, als durch
ein weiteres Verharren bei England-Hannover, das ihn geringschätzig
behandelte und mit leeren Versprechungen hin- und herzog. Die
Regierung des Kaisers bedurfte der Mitwirkung Preussens aber ganz
besonders zur Erlangung der Garantie des Reiches für die neue Suo-
cessionsordnung, die bei fortgesetztem Widerstände des mächtigsten
Reichslandes, an den sich die übrigen Gegner der pragmatischen
Sanction anschliessen konaten, gänzlich ausgeschlossen gewesen wäre.
Es ist daher sehr begreiflich, dass Oesterreich sich alle Mühe gab,
diese Allianz zu Stande zu bringen. Graf Friedrich Heinrich von
Seckendorft, der seit 1826 als kaiserlicher Gesandter in Berlin wirkte,
verstand es, das Vertrauen Friedrich Wilhelms zu gewinnen und d^n
kaiserlichen Hof zu jenen Zusagen zu bestimmen, die der König als
Preis für die Anerkennung der pragmatischen Sanction verlangte.
Schon im Sommer 1727 meldete er nach Wien, dass der König in
keiner anderen Weise zu befriedigen sei, als durch Zugeständnisse in
der Jülich-Berg^schen Erbschaftsfrage ^). Als kurze Zeit darnach d&r
der Vicepräsident und nachmalige Präsident des Reichshofirates Graf
Johann Wilhelm von Wurmbrand in besonderer Mission nach Berlin
entsendet wurde, nachdem er vorher fast alle deutschen Höfe, auf deren
günstige Gesinnung man in Wien rechnen zu können glaubte, besucht
hatte, überzeugte auch dieser sich von der Notwendigkeit, den König von
Preussen auf die kaiserliche Seite zu bringen, wenn die Absichten des
Kaisers am Reichstage erreicht werden sollten. In der umfangreichen
Korrespondenz zwischen Wurmbrand und Seckendorff, die als eine
Folge jenes Berliner Aufenthaltes des ersteren erscheint^), wird diese
Ansicht wiederholt auf das Entschiedendste ausgesprochen. So in
einem Schreiben vom 8. Juni 1728: „Hat der Kaiser Preussen nicht
auf seiner Seite, so möchte ich wohl wissen, was vor Chur- und
Fürsten im Reich im Stande seien, ohne Darschiessung überschwänglicher
*) Seckendorffe Bericht aus Berlin vom 3. Juni 1727 im Wiener Staatsarchiv.
') Im reichsgräflich Wurmbrand-Stuppach*8chen Haus- und Familienarchiv
zu Schloss Steyersberg (Niederösterreich).
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Die Anerkenntmg der pragmatischen Sanction Karls VI. 287
Summen Ihm zu assistiren. Und wann auch eothane grosse Subsidien
gegeben werden könnten, so zeiget doch die vorjährige Erfahruog,
wohin die Gelder von denen meisten angeordnet worden und dass man
nicht weniger als im Stand gewesen, einem ankommenden Feind den
Kopf zu bieten. Was es mit denen Ereisrerfassungen für eine Bewandtnis
hat, wissen Euer Excellenz am besten. Dass ich also mit E. E. ganz
einig bin, was massen die genaueste Allianz mit Preussen das einige
Mittel sei, pro pace in Imperio tuenda et conservatione der
gemachten Successionsordnung, so finde ich auch bei denen
Conditionibus keine Bedenken . . . ." ^)-
Diese Erwägungen konnten ihre Wirkung nicht Terfehlen
und bestimmten die leitenden Persönlichkeiten am kaiserlichen Hofe,
dem Allianzprojekte zuzustimmen, das Graf Seckendorff mit Friedrich
Wilhelm vereinbart und am 23. Dezember in die Form eines geheimen
Traktates gebracht hatte. Im 12. Artikel desselben versprach der
Eönig von Preussen, dass er den Besitz aller und jeder Erbkönig-
reiche und Länder, so Ihro kaiserl. und königl. Majestät anjetzo
innehaben, und zwar nach der unter dem 19. April 1713 erklärten
Suceessionsordnung Deroselben und Dero Erbfolgern auf ewig mit
allen Kräften garantieren, auch ansonsten mit Ihro kaiserl. und königl.
Majestät in der genauesten Einverständnis und in und ausser Reichs
f&r einen Mann stehen woUe'^ Friedrich Wilhelm erfasste die neue
Pflicht, die er im guten Glauben, auch die Macht seines eigenen Hauses
dadurch zu befestigen, auf sich genommen hatte, mit dem ganzen
Eifer seiner feurigen Seele und trat mit der ihm eigenen Vehemenz
für die Sache des Kaisers im Reiche ein. Ein nicht zu unterschätzender
Beweggrund fQr diese neue Richtung seiner Politik lag auch in der
stets wachsenden Abneigung gegen die englisch-hannoversche Yerwandt-
sebaft, die durch den Konflikt mit dem Kronprinzen noch gesteigert
worden war. Die Reise an eine Reihe deutscher Fürstenhöfe, auf der
sich Friedrich zu dem bekannten Fluchtversuche entschloss, war
hauptsächlich dem Zwecke gewidmet, für den Kaiser im Reiche
Stimmung zu machen und die Gurantie der pragmatischen Sanction
zu sichern. Es war dies umso wichtiger, als im Herbste desselben
Jahres die Kriegspartei in Frankreich Oberwasser erhielt und für den
kommenden Sommer den Plan zu einem Feldzuge entwarf, der die
,«Di8membrierung Oesterreichs^^ zur Folge haben sollte s). König
») Auf die folgenden, sehr bemerkenswerten Aeusserungen Wurmbrands
hoffe ich denmftchst in einer ausftlhrlichen Darstellung der politischen Bedeutung
dieses Mannes zurfickkommen zq können.
>) JOroysen, Preuss. Politik IV. 3. S. 118 u. ff.
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288 Hans y. Zwiedineck-Südenhorst.
August Ton Sachsen- Polen trat mit dem Projekt einer neuen Association
an Prenssen heran, deren Aufgabe es -wäre, die ,3&lftiice zwischen
beiden Parteien zu halten". Friedrich Wilhelm wies ihn aber sehr
energisch ab und gab auch in Dresden zu yerstehen, dass durch seine
Allianz mit dem Kaiser und die Verbindung beider mit Bussland das
Beich vor allen Angriffen Ton Seite der ,,Se?illaner^^ gesichert werden
könne.
Die Besorgnis vor einem aUgemeinen europäischen Kriege minderte
sich im Frühjahre 1731, als Spanien sich nach dem Tode des Herzogs
von Parma mit dem Kaiser über die Ordnung der italienischen
Angel^enheiten vorübergehend verständigte und England den Wiener
Vertrag vom 16. März mit dem Kaiser schloss, in dem es gegen den
völligen Verzicht des letzteren auf die Ostendische Compagnie die
Garantie der pragmatischen Sanction gewährte. Frankreich war dadurch
für den Augenblick isolirt, suchte jedoch die durch die pragmatische
Sanction und Preussens Anwartschaft auf Jülich- Berg in ihren Interessen
gefährdeten Höfe von Baiern, Sachsen und Kurpfalz um so enger an
seine Politik zu ketten. Preussens Anschluss an den Kaiser war dah^,
zum mindesten für die deutschen Angelegenheiten, noch immer von der
grössten Tragweite, ja es war die unerlässliche Voraussetzung für die
Anerkennung der pragmatischen Sanction durch das Beich, deren der
Kaiser nicht entraten zu können glaubte.
Am 12. April 1731 wurde in der Wiener geheimen Konferenz
festgestellt, dass der Zeitpunkt gekommen sei, die Garantie der Erb-
folgeordnung vor das Beich zu bringen ^), am 25. Juni legte die
Konferenz in einem von Bartenstein verfassten Vertrage das Actions-
programm vor^). Es werden darin die an die wichtigsten deutschen
Höfe bestimmten besonderen Gesandtschaften namhaft gemacht; es
wird die Beihenfolge der zu beschickenden Höfe aufgestellt und eine
Klassification der unbedingt verlässlichen, der zweifelhaften und der
„widrigen^^ Stände gegeben. Bemerkenswert ist es, dass in den
Instructionen der Gesandten ganz besonders daraufhingewiesen wird,
wie sie dem Einwurfe, dass die Garantie der Beichsverfassung wider-
spreche, zu begegnen hätten. Zunächst ist zu betonen, dass die
Kräftigung des Erzhauses die Buhe Deutschlands sichere, dass hingegen
1) E. u. k. Staatsarchiv. Koni. Prot. 50. »Quarto wegen des Commissions-
Decretes 1. Was zu communiciren ? 2. wegen der Garantie der Erbfolgsordnong.
Man meinet man solle jetzund die Garantie bringen, in Chorhaus kein contara-
dictorem. In ftrstl. Collegio werde auswirken?*
>) Beilage I.
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Die Anerkennong der pragmatiBchen Sanction Karle VI. 289
eiu „Anstoss^^ der Beichsyeriassang za gewärtigen sei, wenn der Zer*
gliedemng der Erbländer^^ nicht bei Zeiten vorgebeugt würde. Die
Erhaltung der geistlichen, sowie aller kleineren Stande hange Ton der
Macht Oesterreichs ab. Dann ist aber auch darauf hingewiesen, dass
die Feststellung seiner Erbfolgeordnung zu den Privilegien des Hauses
Gestenreich gehöre, die demselben vor sechshundert Jahren durch das
Reich erteilt worden seien ^).
Ein grosser Erfolg der kaiserlichen Diplomatie war die Gewinnung
des Eurfbrsten Elemens von Köln, des Bruders Karl Albetts von
Bayern. Letzterer hatte sich alle Mühe gegeben, den jungen Lebemann,
der seit einigen Jahren seinen fröhlichen Hofhalt in Bonn installirt
hatte, zur Wahrung der Interessen des Hauses Witteisbach zu bewegen
und ihn in der Gktrantiefrage auf seine Seite zu bringen. Herr
Klemens, der damals von den beiden Plettenberg, dem Grafen Ferdinand
und dem Freiherm Friedrich Christian, geleitet wurde, stellte seinen
persönlichen Vorteil jedoch höher als den seiner Familie, von der er
nichts zu erwarten hatte. Sein verschwenderisches Leben Hess ihn
den Wert des Geldes besonders hoch schätzen und nötigte ihn, auf
¥ermriirung seiner Einkünfte bedacht zu sein. Da es bekannt war,
dass der Kaiser für die Garantie seiner Successionsordnung jedes
Opfer zu bringen bereit war, so zeigte er sich nicht abgeneigt, seine
Stimme im kurfürstlichen Collegium gegen einen entsprechenden Preis
zu verkaufen. Schon 1726 war ein Traktat zwischen dem Kaiser und
ihm geschlossen worden, durch den er in die kaiserliche Partei im
Beiche eintrat; die Vervollständigung desselben, mit besonderer Bück-
sicht auf die Anerkennung der pragmatischen Sanction durch den
Beichstag, wurde jetzt von den kaiserlichen Gesandten in Angriff
genommen. Den Zumutungen des bayerischen Hofes gegenüber zeigte
sich der Kölner gerade nicht schroff ablehnend, aber doch ausweichend
und mit Bedenken aller Art widerstrebend. Auf eine am 28. Mai 1731
vom Kurfürsten Karl Albert an seinen Bruder gerichtete Aufforderung,
die durch die pragmatische Sanction bedrohten Bechte der Witteisbacher
ZQ schützen, liess er am 1. Juli mit der Erklärung antworten, er
0 Zu diesen wurde damals namentlicli auch das »Privilegium Caroli V.<
gefüllt, dem zufolge die vom Hause Oesterreich erworbenen Bechtslehen »nullo
casu von dem Erzhause kommen hönnen, bis dasselbe gänzlich ausgestorben und
der uHimus possessor, nulla etiam saperstite femina Archiducali, darüber nicht
disponirt hat*. Die Privilegia Austriaca wurden 1726 in der Mimsterial-Conferenz
eingehenden Erörterungen unterzogen, als man sich mit dem Projekte einer
feierlichen Belehnung der Erzherzogin Maria Theresia mit den Reichslehen be-
•diäftigte.
iatth.nm>r>n XVl. Oigitize'AyGoOgle
290 Hans ▼. Zwiedineck-Südenhorst.
glaube nicht, dass der Kaiser die Garantiesacke vor das Beich bringen
werde, bevor er der Stimmenmehrheit im alten CoUegium aicher sei.
Der Bruder möge dann eröfihen, wie die „Majora" rerhindert werden
könnten. „Wann nicht hierauf ein gewisses Fundament zu machen,
80 sehe ich nidht, was unsere Widersetznng helfen kann, und da
ohnedem das Beichsconclusum passiret, so würden wir niohtB su
gewarten haben, als Hass und Verfolgung und wir können wohl nicht
so bald vergessen, was unseren Herren Vätern und Herreu Onde
widerfahren, da Sie Sich vom Beich separirt haben, .... der Henr
Bruder beliebe mir in unserem engsten Vertrauen eine ausführliche
Erläuterung zu geben, worin die Bechte unseres Kurhauses bestehen ^).^
Karl Albert erwiderte am 18. d. M., die „Majora^' seien f&r den
Kaiser nicht vorhanden, wenn Köln gegen diesen stimme, denn
Böhmen könne in causa pure propria nicht stimmen; dann stehe
Bayern, Pfalz, Köln, Sachsen g€^en Mainz, Trier, Brandenburg,
Hannover. Das Beispiel einer rücksichtslosen Opposition im kurf&rst-
lichen CoUegium werde auch den Fürstenrat ermuntern in gleicher
Weise vorzugehen, und dann könne der Kaiser kein Gonclusum zu
seinen Gunsten zu Stande bringen^). In einem weiteren Schreiben
vom 17. August wurde angeführt: „Wenn die Garantie der oater^
reichischen Erbfolge noch bei Vorhandensein eines männlidien Erb^i
verlangt worden wäre, so hätte man gewusst, zu wessen Favor man
darauf eingehe, während man es jetzt blinderweise für einen unbekannten
Successor thun müsse. Die Benuntiation Bayerns, von der die anderen
Kurfürsten bei diesen Unterhandlungen Erwähnung machen, wird als
nicht zu diesem Falle gehörig auf die Seite gesetzt Es handelte sieh
jetzt um die Garantie, das sei eine Beichssache und damit habe die
Benuntiation, die eine bayerische Privatsache sei, nichts zu. thun s).
Bayern ahnte nicht, dass Köln bereits mit dem Kaiser sidi
abgefunden hatte und im Begriffe war, den Vertrag, durch den es
seine Abstimmung in der Garantiesache an den Willen des Kaisers
baud, abzuschliessen. üeber die Bedingungen desselben belehrt uns
der Vortrag der geheimen Konferenz, richtiger Bartensteins im Namen
des Prinzen Eugen, vom 19. August*). Der Kaiser versprach dem
Kurfürsten für seine Stimme das reiche Bistum Lüttich oder das
Deutschmeistertum und bis zur Erledigung 'eines dieser Beichalehen
0 Eönigl. Staatearcbiv in München. Sammelband, Garantie der pra^^mat.
banction 19./11.
>) Ebenda.
') Ebenda.
«) Beilage 11.
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Die Anerkemning der pragmaiiaolieii Sandion Karls VI. 291
eine jfthiiidie Sabyentum and eine Anzahlung von 200,000 Qulden*
Oraf Plettenberg erhielt die Herrschaft Eosel im Fürstentum Oppeln,
die vorher dem rassischen Minister MentschikofF zugedacht war utid
die Zusicherung einer kaiserlichen Anstellung, wenn er wegen seiner
dem Kaiser geleisteten Diensie bei seinem Kurfürsten in Ungnade
fiallen sollte. Drei Jahre nach dem Abschlösse dieses Traktates, itls
Herr Klemens bs einträglicher gefunden hatte, mit Frankreich in
Geschäftsverbindung zu treten, musste diese Schadloshaltang Pletted-
bergs thatsächlich in Erfüllung gesetzt werden. Sein Bruder wurde
mit Geld abgefertigt. Für die Geheimhaltung der ganzen Abmachuhg
wurden besondere Vorkehrungen getreten. Die Konferenz begrün4et
die grossen Auslagen, die sie dem Kaiser zur Bewilligung vorschläl^
durch die besondere Wichtigkeit der Reichsgarantie, durch welche qie
österreichische Erbfolgeordnung zu einem Beichsgeaetz erhoben
wurde, „so dass wer darwider zu handeln sich unter&ngen würde,
eo ipso für einen Beichsfeind zu achten stünde.^^
Man begnügte sich auf bayerischer Seite nicht mit der Beein-
flussung des dem Kurfürsten so nahestehenden Hofes von Bonn,
sondern richtete sein Augenmerk auch auf die Pfalz und liess durch
diese auf den Kurfürsten von Mainz für die Ablehnung der Garantie
wirken. Der kurbayerische Geheimrat v. Wilhelm gieng im Juli in
besonderer Mission an den Pfalzischen Hof und setzte daselbst den
Plan auseinander, den man bayerischerseits auf dem Reichstage zu
verfolgen vorhatte. Die Instruction vom 2. August erwähnt die
Familieninteressen gar nicht, sondern stellt die Schritte, die Bayern
im kurfürstlichen Gollegium gegen die Garantie einzuleiten gedachte,
als ScKutzmassregeln für die gefährdete Beichsverfassung dar. Durch
die von Oesterreich verlangte Garantie der kaiserlichen Erklärung
vom 19. April 1713, in der die Untrennbarkeit der Beichsländer von
dem Königreiche Ungarn und allen anderen, nicht zum Beiche
gehörigen Besitzungen des Hauses Habsburg ausgesprochen ist,
würde das Beich gezwungen, den Nachfolger des Kaisers, wer er
anch immer sein möge, gegen jeden Feind zu verteidigen, der eines
seiner Erbkönigreiche und Länder angreife. Dies widerspreche dem
Art. VI der Wahlkapitulation, in dem es heisst, dass das Beich durch
die Bündnisse, die der Kaiser seiner eigenen Lande wegen schliesse,
^fUnbeschädigt'^ bleiben müsse. Ausserdem sei das Wahlrecht der
Kurfürsten nach erfolgter Garantie kaum mehr aufrechtzuhalten.
„Wir lassen derentwegen jedem reichspatriotischen Gemüt sonderlich
aber denen Kurfürsten zu erwegen über, wo es auf diese Weis* mit Ag-
noscier- und Gewehrung mehr erläuterter Kais. Erbfolge hinkommen, und
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292 Hans V. Zwiedineck-Südenhorst.
ob nicht hiedorch das völlige Systema Imperii mit aller so tiieaer erworbener
Teutscher Freiheit, nicht weniger das von so vielen saeculis her ununter-
brochen auf das heiligste conservirte Wahlrecht auf einmal gänzlich um-
gekehrt, man dessen frei begeben und was mithin dann denen Kurfürsten,
wenigst einen, die keine Königliche Krön tragen, an distinguirter Würde,
Ehre, Dignität und Ansehen, falls das vortrefflichste und einzige Kleinod
des Wahlrechtes abgenommen, oder denen selbigen endlich, wann es wohl
geratet, den Consens zu geben, blos nur pro forma in das Künftige
zugestanden würde, annoch übrig verbleiben, und wie bei solcher vor-
zusehen seiender Beschaffenheit, sonderlich in der Kurfürsten Mächten
sein könnne, wider ihre obhabende schwere Beichspflicht auf eine solche
Art selbst in ihren und des ganzen Römischen Reichs Umsturz, zu unsäg-
licher und nicht mehr ersetzlichen Praejudiz Ihrer Nachfolger und Häuser
einzuwilligen und mittels solcher Gewehmng contra quocunque das Reich
in die unausweichlich, ewig dauernde Verbindlichkeit zu setzen, dass neben
den Verlust ihrer Freiheit und Wahlrechts selbiges in allen Kriegen, so
der österreichischen Königreiche und Länder wegen mit Veränderung der
Zeiten und Läufen sich immer ergeben mögen, können und werden, contra
quoscunque mitlaufen müsste ^y*
Während Wilhelm noch in Schwetzingen mit den Pfalzern kon-
ferirte und bereits den Entschluss Bayerns kundgab, sich auf keinen
Fall einem Majestätsvotum der ReichstagscoUegien unterwerfen zu
wollen, wurde noch der kurf. Oeheimrat und Hofratspräsident Maximilian
Oraf von Seinstein nach Mainz beordert, um daselbst in Erfahrung
zu bringen, ob sich — wie Graf Kuefstein in Mannheim geäussert
hatte — der EurfÜst dem kaiserlichen Hofe bereits verpflichtet hätte.
Das Ergebnis war fOt Bayern keineswegs erfreulich: Mainz blieb der
kaiserlichen Partei treu. In Sachsen hat man ebenso wie in Bayern,
um mit den Benuntiationen nicht in allzu auffallenden Widerspruch
zu kommen. Bedenken staatsrechtlicher Natur gegen die Garantie
geltend gemacht. Sie stützten sich auf ein Gutachten Heinrichs von
Bünau des Jüngern, des Verfassers der Deutschen Reichs-Historie, der
seit 1722 in Beziehungen zum sächsischen Ministerium stand und bereits
den Titel eines Geheimrates führte. Er verfasste eine „Erörterung der
Zwey Frageo: Ob den Reichsständen anzurathen die angesonnene
Garantie über die Sanctionem pragmaticam wegen der Succession im
Hause Oesterreich von Reichswegen zu übernehmen? und ob in dieser
Sache die Majora schliessen ?" ^). Da heisst es
,,§ I. Die Sanctio Pragmatica, welche Ihre Kais. Miy. wegen der
Succession in den Königreichen und Provintzen des Hauses Oesterreich
gemacht, und die vom Reich verlangte garantie derselben ist anzusehen
«) München Staatsaroh. 19./11.
«) Königl. Sache. Hanpt-Staatearch. Nr. 2871.
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Die Anerkennuig der pragmatischen Sanction Karls VI. 293
als der grGsste Staatsstreioh des Hauses Oesterreicb, sogleidi aber aaoh
als der schlüpferigste Tritt, den das Beich thnn könne. Denn ein Printz,
der die gesamte Oesterreich. Königreiche und Erblande beisammen besitzet,
wird allemahl ein Guididatiis Imperii sein, den das Beich nicht vorbeigehen
kann, wo es nicht wagen will, dass selbiges etwas unternehme, dadurch
die ganze Beichs-Form geändert oder auch eine völlige Zerüttung desselben
veranlasset werde/'
§ lY. Wenn die Beichs-Stände die Garantie übernehmen, so
machen sie das Kaisertum beinahe erblich, und setzen den kaiserl Hof
in Stand, das Teutsche Beich, wie die Krone von Ungarn und Böhmen,
gelichsam zum Heiratsgut zu machen. 2) werde die Freiheit zu wählen,
worauf die Freiheit von Teutschland selbst beruhet, sehr eingeschränket,
fEur welches edle Kleinod gleichwohl das Teutsche Beich so viele Secula
durch alle mögliche Sorgfalt angewendet
Man möge nicht mit den Türken drohen. Bei ernster Ga£fthr wird
das Beich die östeir. Länder gerade so unterstützen, wie es Venedig oder
Polen unterstützt, wenn sie angegriffen werden. Dieser Beistand darf
aber nicht zur Schuldigkeit werden.
Die Wahlfreiheit ist die Grundlage der Beichsverfassung, es muss
die Möglichkeit, gewählt zu werden, auch einer andern Familie gewahrt
bleiben. Durch die sanctionirte Vereinigung und Unteilbarkeit aller österr.
Länder wird diese Wahlireiheit wesentlich beschränkt. Die Kurfürsten
haben aber nach der neuesten Wahlcapitulation die Pflicht, darüber zu
wachen, dass der Kaiser eich keine Suocession oder Erbschaft; des Beiches
anmaase. Was die Frage der Vota majora betrifft, so ist die Abstimmung
darnach wohl häufig in Anwendung und als bequemes l^ttel zu einem
Schluss zu komen anerkannt, es gibt aber kein Beichsgesetz, durch welches
der Beschluss der Majorität fOr alle FäUe bindend gemacht wird.
^^Insonderheit bestunden sie auf dem Beichstage A. 1613) dass in
Dingen die Beichs-Constitution, Executions-Ordnung, Gulden-Bull und der-
gleichen anbelangend, die Majora nicht statt haben können.'* Vid. Acta
Comitialia apud Londorpium T. 1. p. 138 Sub rubrica: Auszeichnung
eüioher Fälle wegen nicht Zulassung der Majorum.
Bünau beschäftigte sich auch in einem besonderen Excurse „Nach-
richten von den Königreichen und übrigen Erbländem^^ mit dem
Primogeniturrecht in Oesterreich und der Frage der Unteilbarkeit der
Habsbui^chen Länder. Was die weibliche Erbfolge betrifipt, so findet
er foL 25:
»§ XVn. Wenn man nun über die Bechtmässigkeit und Beständigkeit
derselben eine Untersuchung anstellen wollte, so würden fiimemblich diese
3 Punkte zu erörtern seyn: l) Der Consens und Zufriedenheit aller Per-
sonen in der Familie, die bereits ein Jus quesitum zur Succession haben.
2) Die Zufriedenheit der Stände in denen diversen Königreichen und
Provintzen, in welche diese neue Beiohsfolge statthaben solL Und zum
3) die noüiwendige Einwilligung und Bestätigung vom Böm. Beich,
wegen des Königreichs Böhmen und der übrigen Oesterreichischen Pro^
vintzen, mit Ansehen der dem Bömischen Beich zustehenden Oberherr-
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294 Hans V. Zwiedineok- Südenhorst
Schaft and Lehnbarkeit. Wobej der Beiohs-Stände Einwillligung desto
nöthiger ist, weil Ihro Kayserl. Maj. in propria causa dabey interessirt
sind und es hier darauf ankömmt, ob etwan über Lehn, die sonst dem
Beich heimfielen, disponiret worden, als wozu vermöge der neuesten Ca-
pitnlation der Stände Consens ausdrücklich erfordert wird.«
Der Aufsatz „Von denen Oesterreichischen Vorrechten der Unteil-
barkeit, weiblicher Erbfolge Linealiscfaer Succession etc überhaupt,
als besonders Widerlegung derer so rubricirten Reflexions d'on Fatriote
Allemand sur la Demande de la garantie etc.^^ setzt auf IIV^ BU.
auseinander, dass das Recht der Unteilbarkeit der österreichischen
Lander in keiner Weise erfahrungsgemäss begründet sei. Wenn auch
das Privilegium Fridericianum, auf welches man sich beziehe, eine
Bestimmung zu Gunsten der Primogenitur utriusque sezus enthalte,
so könne dieselbe doch nicht auf die nachher hinzugekommenen Länder,
wie Kärnten, Tirol, einen Teil von Schwaben angewendet werden.
In Böhmen sei nach der Qoldenen Bulle überhaupt nur die männliche
Primogenitur legitim ; bei Mangel derselben falle das Land dem Reiche
anheim. Ueber die Frage, ob in der Garantiesache die Mehrheit der
Stimmen iu den Beichscollegien entscheide, liegt ein Gutachten des
Freiherm Bernhard v. Zech (Sohnes des 1720 verstorbenen Ministers
und Schriftstellers gleichen Namens) vor, in dem gesagt wird, „es
sei kein Reichsgesetz vorhanden, welches einen Stand praecise verbinde,
sich schlechterdings denen Majoribus zu conformiren, vielmehr solches
der freien Stimm- und Gerechtigkeit derer Stände gewiss sehr nach-
theilig fallen werde, sogar dass auch in dem Insirumento Pacis West-
phalicae Art, V, § 50 gewisse Fälle benennet sind, da die Majora
nicht gelten soUen.^^
Gestützt auf die Ausführungen Bünaus und Zech^s konnte der
Verfasser eines „Promemoria au sujet des ordres que S. TAi6. doit
donner a spn Conseil Prive sur les quels il formera les instructions
pour Ratisbonne^^ zu dem Antrage gelangen: „Le Ministre de S. Mtd
ne manquera pas de protester contre tonte conclusion etablie sur une plur-
alite de suffrages roenagee par des negociations particuli^res, sans que
V on ait preablement songd a les combiner avec les loix et les droits
de r Empire et a son priucipal interet, et aussitöt qu' il aura fiait
sa protestation en forme, con9ue dans des ternies mesurez, mais precis,
et qu' eile sera registr^, il sortira de la Chambre et ne retoumera
plus ä r hotel de ville** ^).
In dem Conseil, das in Gegenwart des Kurprinzen am 14. August
in Dresden stattfand, wurde als Zweck der Ehe des Kurprinzen
1) Königl. SAchB. Haupt-Staatsarch. 2871.
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Die Anerkennong der pragmatischen Sanction Karls VI. 295
Dwt einer Tochter Joae£9 I. einbekannt, „d' acqiierir k la posteritö des
aTantages, plus on moins ^ignez, soiTant les cas qui ponrraieiit
arriver, et en particulier les droits ä nne snccession oonmd^rable,
snppos^ qne V Bmperear Regnaat rint ä mourir sans heritieres mäles/^
Die Benuntiationen, die bei der Vermählung stattgefunden haben,
seien kein Hindernis dieser Bestimmungen, es könne ihnen unmöglich
ein höherer Wert beigemessen werden, als dem Vertrage zwischen
Josef und Karl (pactum mutuae successionis), das von dem letzteren
▼erletzt worden sei, obwohl er davon Nutzen gezogen habe, indem er
die italienischen und niederländischen Besitzungen erwarb. Es wider-
spreche dem Interesse des Königs und seines Hauses, die Garantie zu
gewähren ; er habe auch aus seiner Haltung keinen Nachteil zu befdrchten,
da die Majorität in den BeichscoUegien nicht gross sein werde ^).
Bemerkenswert ist die hier zum erstenmal aufgestellte Behauptung,
die pragmatische Sanction stehe im Widerspruche mit dem Pactum
von 1703, eine Ansicht, die nach dem Tode Karls VI. ziemlich allgemeine
Verbreitung gefunden hat und bis in die jüngste Zeit anerkannt wurde.
Seit der Veröffentlichung der neuen Successionsordnung waren nunmehr
schon 18 Jahre verflossen, während welcher weder Bayern noch
Sachsen zu der Erkenntnis des ihren Gemahlinnen widerfahrenen
Unrechtes gelangt waren. Es kam ihnen erst zum Bewusstsein, als
die Aussichten des Kaisers auf männliche Nachkommen immer mehr
verschwanden und die weibliche Nachfolge an Wahrscheinlichkeit
gewann.
Die Bemühungen des kaiserlichen Gesandten Grafen von Waldstein,
in den Gesinnungen des sächsischen Kabinets einen Umschwung
hervorzurufen, waren gänzlich erfolglos, sie trugen ihm nur eine sehr
rücksichtslose Behandlung von Seite des Ministers Marquis de Fleury
ein, an den der König ihn gewiesen hatte. Fleury fragte den Grafen
nach dem „Surplus^^ und den im kaiserlichen Schreiben nicht erwähnten
weiteren Bedingungen. Als Waldstein antwortete, dass er nicht
Weiteres zu proponiren habe, meinte Fleury: „Er sehe wohl, dass
der Graf mit ihm nicht entriren wolle, er würde daher den König
bitten, ihn von dieser Commission zu entheben. Der Graf möge sein
Haus meiden und sich mit ihm in nichts mehr einlassen ^). Dieser
Vorfall musste die Regierung in Wien in ihrer Ansicht bestärken,
dass auf Sachsen in der Garantiesache nicht zu rechnen sei, wenn
*) Egl. Sftcbfl. Haapt Staatsarch. 3360. AuMtze, die Europ. Ang<»legenheiten,
insonderheit die pragmat. Sanction Karls VI. betreffend (1730—1731).
*) Königl. Prenss. Staatsarch. Relation des Generabnaiers Grafen Truchsesa
ddo. Dresden, 26. September 1731.
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296 Hans V. Zwiedineck-8üdenhorBi.
das „Sorplus^S auf das Fleury gewartet hatte, nicht sehr aosgieb^
und dem grossen Fusse, auf dem man in Dresden und Warschau zu
leben pflegte, entsprechend ausgefallen wäre. In einem Vortrage vom
11. September klf^ Bartenstein über die „Falschheit^* des kur sächsischen
Hofes und setzt hinzu, dass auch der König von Freussen sich ron
derselben bereits überzeugt habe. Seine Freundschaft für Friedrich
August sei nicht mehr so gross, dass sie das Hindernis der Aussöhnung
zwischen Preussen und England bilden werde, die dem Kaiser sehr
am Herzen liege. Aber auch Bayern müsse verloren gegeben werden.
»Graf Franz Stahremberg hat am 4. d. M. aus München berichtet,
>wa8 ihm auf den wegen der Garantie dero Erbfolgs-Ordnung gethanen
Vortrag für eine Antwort von dem Kurfürsten in Bayern ertheilt worden,
mithin sich angefragt, ob er bei vermerkender Festbestehung bei der ihm
ertheiiten vridrigen Antwort ohne weiteren Aufenthalt seine Reise nach
Salzburg fortsetzen, oder noch einige Zeit zu München abwarten und femer
weitere Vorstellung dem Kurfürsten thun solle? Nun ist Ew. Kaiserl. Ma-
jestät sonder Zweifel allergnädigst erinnerlich, dass man nie was Besseres
von dem Kurbayerischen Hof bei dessen dermaligen bekannten Beschaffen-
heit sich vorstellen können. Und nach allem, was man ohnedem von
dessen Verknüpfung mit Frankreich und Absichten auf Ew. Kaiserl. Ma-
jestät Erbländer zum Voraus gewusst hat, und was sich täglich mehrers
bestätiget, ist sich vemünfkigerweis keine Hoffnung zu machen, dass des
Grafen Franz von Stahrmberg Vorstellungen, wie gegründet sie auch im-
mer sein möchten, etwas fruchtbares auswirken werden*.
In Kurpfalz dagegen schienen sich die Dinge zum Besseren
wenden zu wollen; Oraf Harrach konnte in Köln darauf hinweisen,
dass der Pfalzer auf die Oeltendmachung der älteren Praetensionen
des Hauses Witteisbach bereits verzichtet hatte. Um so mehr glaubte
man in der Jülich-Berg^schen Sache vom Kaiser erpressen zu dürfen.
Gerade in diesem Punkte aber konnte Oesterreich sich nicht weiter
binden, als es schon ohnehin geschehen war. Graf Kuefstein, der
Ende September nach Mannheim zurückkehren sollte, erhielt daher
eine neue Instruction, in der ihm aufgetragen wird, den kurpfalzischen
Hof von seiner Absicht, die Jülich-Bergische Erbfolge mit der Garantie
der österreichischen Erbfolgeordnung zu vermischen, abzubringen.
In dem Vortrage an den Kaiser vom 1. Oktober wird empfohlen,
die Anwesenheit des Kurfürsten von Mainz in Wien dazu zu benützen,
um denselben von der Unbilligkeit und Unthunlichkeit des pfalzischen
Antrages in solcher Weise zu überzeugen, „dass man sich wegen derer
gegen Preussen obhabender Verbindlichkeiten nicht niehreres bloss,
noch zu schädlichem Argwohn Anlass gebe/^ Man wusste, dass Kur-
bayern „sich schmeichle, hiedurch ein Mittel gefunden zu haben^ um
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Die Anerkennang der pragmatbohen Sanction Karls VI. 297
wegen derer darQber anhoffender GbUiBioneii die bereits in Händen
habende Plmalitat. deren Stimmon Ew. Kais. Majest&t wieder ohnnütz
zu machen. Bei welchen Umständen weniger schädlich zu sein
geschioien hat^ wann man des burptabnschen voti sich nidit sollte
Tersichern können^ als wenn eüiem solchen Antrag hiesigerseits die
Hände geboten würden, wodurch obiges derer Debelgesinnten Intent
ehm Yerschnb enthielte.^' Der Kaiser approbirte diese Meinung der
EoBfereiMi und y^rordnete, dass Qraf Euefttein von „allen Absichten^*
wohl informirt und veranlasst werde, den Kurfürsten Ton Mainz bis
nach Linz oder, soweit er es für nötig fände, zu begleiten und sieh
dann erst nach Mannhein zu begeben. Dadurch sollte verhindert
werden, dass der kurpfälzische Minister, Baron Franke, der sich damals
ebenfalls in Wien befand, zu viel £influss auf den Mainzer erhalte ^).
Der Eonig von Preussen durfte um keinen Preis kop£9cheu
gemacht werden, denn es war klar, dass sein Abfall das ganze Projekt
zu scheitern bringen könnte, während man auf die Stimme von
Eurp£alz, dessen Ansehen und Verbindungen nicht so weit giengen,
als die Preussens, nötigenfalls verzichten durfte. Ein Vortrag vom
3. Oktober^) beantragte daher noch weiters:
»Gleichwie vermöge des geheimen Beferats vom ersten dieses Ew.
Kais. Matt, allerhöchster Dienst zu sein erachtet worden, die geheime
Kueflfsteinidche Instruction dem Grafen von Seckendorff per extensum ab-
schrifflich mitzutheilen, also hat man nicht minder für nöthig angesehen,
ihm Grafen von Seckendorff eine Abschrift der anderwftrtigen ostensiblen
Euffsteinischen Instruction, wie auch eine Abschrift der dem Freiherm
von Francken gegebenen Antwort zukommen zu lassen; und dieses zwar
um so mehrers, als man in sichere Erfahrung gebracht hat, dass des
Francken Anherkunft just zu einer Zeit, wo der EurfCbrst zu Mainz sich
auch allhiw ein&nd, sehr vieles Aufsehen erwecket habe. Und eben aus
dieser Ursach ist man bedacht gewesen, vorermeldte Instruction und Ant-
wort also zu fiASsen, dass sie bei Preussen dazu dienen köndten. Euer
Eais. Htt. Entfernung yon der Ihro zugemuteten Garantie Erneuerung an
Tag zu legen, hingegen es anderseits nicht anscheinen möchte, als ob eben
diese Entfernung die Absicht, Preussen hierunter zu begünstigen , zum
Grund hätte.«
Die beiden Schriftstücke werden auch dem Grafen von Plessenberg
zugesendet, damit er denselben Gebrauch davon mache, wie er hier dem
Eurf. Y. Mainz gegenüber gemacht wurde.
Es war übrigens auch Ursache vorhanden, mit dem Verhalten
Friedrich Wilhelms zufrieden zu sein, denn er hatte nicht nur für
seine Person bereits die Erklärung gegeben, ohne eine Gegenerklärung,
«) Wien. Staatuarch. Vortr. 51.
*) Ebenda.
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298 Hajis y. Zwiedineck-Südenhorsi
wie sie der König von England als KnrfQrst ?on Bramucliweig-
Hannover erhalten hatte, der Garantie am Beiehstage anzustimmen^),
sondern auch bei den verwandten nnd Preussen nahestehenden Höfen
daf&r Schritte gethan. An die Markgrafen ?on Bayrent und Anspaeh,
die Hersoge von Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Württemberg,
Brauns(d)weig-Wolffenbüttel und die Fürsten von Anhalt giengen
Aufforderungen ab, sich in der Gkirantiesache an Preussen aazusehliessea.
In der Begründung wird vor Allem das Beichsinteresse hervoigehoben :
»Man bat allerhand Nacbricbt, dass an verschiedenen Orten in- und
ausser dem Teutschen Reich das Abseben gefübret würde, nach des jetst
regierenden Römischen Kaisers Mtt. ohne Hinterlassung Mttnnlicher Leibes-
Erbeu erfolgendem tödtlichem Hintritt, welchen Gk>tt 4er Höchste in Gna-
den verbüten und abwenden möge, ermeldte Sanctionem pragmaticam nicht
zum Effekt kommen zu lassen, sondern die Österreich. Erb - Königreiche,
Provinzen und Lande unter die Praetendenten, welche sieb alsdann dazu
finden möchten, anmasslicb zu verteilen.
Was nun aber dem gesammten Teutschen Beich aus einer solchen
Dismembration mebrbesagter Oesterreichiscber Erbkönigreiche, Provinzen
und Lande vor Unheil und Gefahr zuwachsen und was vor Krieg und
Blutvergiessen daraus entstehen würde, wenn diejenigen, welche dergleichen
Vorsatz haben, auch nur attentiren sollten, denselben zu bewerkstelligen,
solches werden Euer etc. un<l nach dero hohen Begabnus leicht von Selbst er-
messen und derowegen nebst Mir den wohl gegründeten Schluss machen,
dass ein jeder Teutscbpatriotiscb gesinnte Fürst, welcher es mit sich selbst^
wie auch mit des Teutschen Beiches Wohlfahrt, Conservation und Sieher-
heit treu und redlich meint, nicht anders thun könne und werde, als zn
oberwäbnter Garantie zu stimmen* ').
Der patriotische Ton, den Friedrich Wilhelm anschlug, fand
Anklang und WiederhalL Dies geht aus den Worten hervor, mit
denen der Markgraf Georg Friedrich Ejirl von Bayrent sein Einver-
ständnis mit Preussen am 15. Oktober kuod gab:
>Die Beibehaltung gesammter dermalen bei einander stehender Erb-
königreichen, Provinzen und Lande muss allerdings dem deutschen Reiche
dasjenige Lnstre vermehren helfen, welches auf einer Seite das Gleichge-
wicht in Europa erhält, auf der andern Seite das Erzherzogliche Haus in
den Stand bestand iglich fortsetzet, dem Erbfeind christlichen Namens den
Lust und die Kraft zum Anfall der Christenheit zu benehmen. Dagegen
eine Zergliederung nichts anders denn diejenige Schaden, Unruhe und Miss-
helligkeiten mit sich führende Absichten befördern hilft, welche zu unter-
brechen einen jeden patriotisch gesinnten Beichsstand angelegen sein
muss * 5).
•) Meldung Seckendorffs vom 8. Juli. Wien Staatsarchiv.
•) Preusa. Staatearchiv. Oesterr. Succession.
•) Ebenda.
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Die Anerkeniiiiiig der pragmatischen SanctioD Karls VI. 299
Nicht geringe Unrohe rief dagegen in Wien die Nachricht hervor,
daaa der Earfttrst von Eöki «ch im Oktober zum Besuche seines
Braders nach München begeben werde. Oraf Harrach hatte zwar den
Vertrag mit Köln geschlossen und nach Wien gesendet, aber man
tränte dem lockeren Erzbischofe su, dass er trotzdem im letzten
Angenblicke vom Kaiser wieder ab&Uen könne. Die geheime Konferenz
sciihig am 13^ Oktober revschiedene Vorsichtsmassregeln dagegen vor.
Im Falle als die Reise des Kurfürsten von Köln weder zu hinter-
treiben noch KU verschieben, auch der Graf von Plettenberg nicht im Stande
lei, seinen Herrn nach München zu begleiten, werde es nöthig sein, dass
d^ Knrköln^ Comitialgesandte Freih. von Plettenberg sich gleichzeitig wie
sein hoher Prinzipal nach München begebe. Das Gkurantiegesdiäfk dürfe
aber wegen des Vorwandes des Abganges der Kölnischen Stimme nicht
▼erschoben werden »weilen ansonsten gar leicht ofterwfthnte Reis zum
Deckmantel der Nichtbefolgung der im Tractat enthaltenen Zusagen dienen
konntec.
Die dem Freiherm von Plettenberg versprochenen 20000 fl. sollten
erst nach Auswechlung der Ratificationen oder erst nach abgelegtem Voto
in puncto der Garantie der Erbfolgeordnung angezahlt werden ; damit aber
die Zurückhaltung der »vertrösteten Gnad* die Plettenberg nicht irr und
kahsinnig mache, hat man sich entschlossen, den Wechselbrief auf 20000 fl.
dem Harrach znzosenden
Ein Zwischenfall sehr ernster Art bereitete sich aber in Begensburg
selbst durch die Parteinahme des Corpus Evangelicorum fUr ihre
Glaubensgenossen in Sakburg vor, die unter dem seit 4. Oktober 1727
regierenden Erzbischofe Leopold Anton Freihem von Firmian harten
Bedrängnissen ausgesetzt waren. Diese hatten schon im ersten Jahre
der neuen Begierung begonnen und seither zu wiederholten Ruhe-
störungen geführt, die von Seite der erzbischöflichen Behörden und
Truppen nicht mehr hintangehalten werden konnten. Durch die
Bateendang einer Kommission in die aufgeregten Pflegschaften, die
am 15. Juli 1731 ihre Thatigkeit in Werfen begonnen hatte, waren
die Zofetande nicht gebessert worden, es erwies sich viel mehr, dass
die Zahl der Bauern, die sich zur evangelischen Lehre bekannten, in
fortwährendem Steigen begriffen war, dass durch die von der Kommission
eingeleiteten Inquisitionen der Qlaubeuseifer und die Widerstandskraft
der Landbevölkerung in überraschender Weise gehoben wurden, so
dass gar nicht daran gezweifelt werden konnte, die Bauern seien auf
den Punkt gebraeht, die Glaubensfreiheit mit Qewalt zu erzwingen.
Der Erzbischof stellte sowohl bei Kurbayern, das ihm nach der Kreis-
ordnung als kreisausschreibender Beichsstand zur Hilfeleistung ver-
pflichtet war, als auch beim Kaiser das religiöse Moment in den
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300 HanM ▼. Zwiedineck-Südenhorst.
Bintergruud, bezeichnete das Auftreten seiner Unterthanen als Autstand
und Bebellion und verlangte militärische Assistenz. Am 16. August
wurde die Salzburgische Angelegenheit in einer geheimen Konferenz
zu Wien behandelt, nachdem ein von erzbischöflicheu Abgeordneten
übergebenes Memoriale gelesen worden war. unter dem Vorsitze des
Prinzen Eugen nahmen ausser den standigen Mitgliedern der Konferenz,
dem Obersten Hofkanzler Orafen Philipp Ludwig Wenzel yon Sinzendorf^
dem Hofkammerpräsidenten Grafen Gundacker Thomas von Starhemberg
auch noch der Beichshofratspräsideut Graf Johann Wilhelm von
Wurmbrand, der Beichshofiratsvizepräsident Freiherr Johann Adolf
von Metsch, der oberste Kanzler von Böhmen Graf Franz Ferdinand
von Kinsky und der Hofkriegsratsvizepräsident Graf Lothar Josef
Dominik von Königseck daran Anteil. Man einigte sich dar&ber, dass
es zu viel Aufsehen erregen würde, Truppen aus Italien nach Salzburg
marschieren zu lassen; man müsse sich mit jenen begnügen, die
aus den Erbländem gezogen werden könnten. Der Erzbischof sei
„dehortatorice^^ aufeufordem, die gravamiua civilia seiner Unterthanen
abzuthun. Die am Beichstage anwesenden kaiserlichen Minister seien
in dieser Sache besonders zu instruiren, die Heranziehung von Kur-
bayem als kreisausschreibenden Standes noch zu verschieben ^).
Nichts konnte dem Kaiser zu der Zeit, da die Garantie seiner
Successionsordnung am Beichstage durchgebracht werden sollte, un-
gelegener kommen, als eine neue Beligionsstreiitigkeit, die den Mitgliedern
des Corpus Evangelicorum Anlass geben konnte, die Beilegung derselben
zur Vorbedingung ihrer Zustimmung zur Garantie zu machen. Es
lag also im Interesse des Kaisers, die Bedeutung der Salzburger
Unruhen möglichst herabzudrücken und den Ausgleich zwischen dem
regierenden Fürsten und seinen Unterthanen zu befordern. Vor Allem
aber musste er selbst sich eines durchaus korrekten Vergehens befleissen
und die Autorität des Beiches gegenüber dem Erzbischofe waren. Herr
Leopold Anton verstand es nicht, den Wünschen des Kaisers entgegen
zu kommen, sein Patent vom 30. August befriedigte die evangelischen
Stände so wenig, als seine Unterthanen, die ihre Agenten in Begensburg
hatten und dort erklären Hessen, dass sie nichts begangen hätten, was
einem Aufruhr oder Bebellion ähnlich scheine, indem sie nichts Anderes
suchten, „alsentweder die Gewissensfreiheit oder das beneficium emigrandi^^
Die kaiserliche Kommission in Begensburg meldete dies nach
Wien und setzte hinzu, sie habe den Salzburgischen Gesandten auf-
gefordert. Beweise dafür beizubringen, „dass sich die Sache zu einem
*) Wien Staatsarchiv. Konferenz-Protokoll.
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Die Anerkennang der pragmfttigcheii Sanddon Karls VI. QQl
formlichen An&tand oder Sedition qnaUficire^S wodurch den A. C.
Terwandten die Gelegenheit benommen werden könne, ein Beligions-
gesohäfb daraas zn machen, dieser habe sich aber mit dem Abgang
derer dasn erforderlichen Bescheinigungen entschuldiget^)/' Am 26.
September berichtete sie, es scheine
»dass die A. C. Verwandten sich der Saltzburg. Tumultuanten eifrig
annehmen werden, indem sie mit dem ohnlftngat von dannen abgereisten
knrbrandenburgischen Gesandten von Broich kurz yor seinem Abzug eine
Conferenz gehalten und ihn ersuchet, es bei seinem hohen Herrn Princi^
palen in die Wege zu richten, damit dieser zu solchem Ende intercedendo
oder auf andere diensame Weise mit beitreten mOge.* Der holländische
Minister habe Tersichert, »dass ein gleiches yon seinen Herrn Principalen
und mehr anderen auswärtigen Mächten geschehen werde* ... Es werde
daher »Salzburg. Seits auf solche Mittel zu gedenken sein, wodurch zu
förderst die Zusammenrottinmg gehindert, und hernach die grayamina po-
litica ernstlich und ohne Ansehung der Personen aus dem Weg gerftumet,
absonderlich aber das beneficium emigrandi allen und jeden Singulis yer-
stattet und per litteras patentes ofiferirt und dardurch allem denjenigen
sorgfiütig ausgewichen werde, woraus eine Ueberfahrung des Beligions-
Friedens könnte erzwungen, mithin, wo nicht zu innerlichen Unruhen,
doch zum wenigsten zu harten Bepressalien gegen die hin und wieder
unter A. C. Verwandten Landesherm zerstreute Catholicos Anlass genom-
men werden.* Das Salzburgische Patent sei zu diesem Zwecke aber durch-
aus unzureichend.
An demselben Tage, an dem das kaiserliche Eommissionsdekret
in Begensburg zur Diktatur kam, am 19. Oktober, erneuerte die
Konunission ihr Verlangen, dass den eyangelischen „Clamanten^^ durch
eine yom Erzbischofe ausgehende Erklärung, das Jus emigrandi nicht
schmalem zu wollen, .,das Maul gestopft werde').
Das Kommissionsdekret yom 18. Oktober^), mittelst dessen der
kaiserliche Prinzipalconmiissarius Ferdinand Frobenius Landgraf zu
FQrstenberg die Garantie der in Gopie beigelegten Erbfolgeordnung
Tom 19. April 1713 yom Reichstage yerlangte, bezieht sich auf den
') Wien Staatsarchiv. Regensburger Principal-CommissioDB- Akten. Fasz. 56 e.
t) Ebenda. — Dem Berichte liegt eine Rechtfertignngsschrifb des Magistrates
yon Begensbuig gegen die yon kaiserlicher Seite erhobene Anklage bei, dass die
Begentburger Bflrger und Geistliche die Salzbnrger zur Emigration angereizt
h&tten. Dies wird gel&ngnet-, jedoch zugegeben, dass Emigranten verpflegt und
weiterbefördert wurden.
*) Wien Staatearchiv. Reichstags-Dictata de Annis 1730 et 31 Tomus LIV.
Qedmckt sammt Beilagen im Fabers ,,Europ. Staats-Cantdey** LXIV. Theil Cap. XT.
p. 514 u. ff.
/Google
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302 Hans T. Zwiedineck-SüdenborBt.
mit England geschloaaenen Traktat vom 16. März d. J., duidi den
d^ Friede neuerdings gesichert worden sei, and bezeichnet die durch
einen allgemeinen Beichsschlnss zu gewährende Garantie der öster-
reichischen Erbfolge als eine weitere Bürgschaft für die Buhe und
den Wohlstand des Beiches. Der Kaiser habe die Zuversicht, dass
„gleichwie die Macht Seines Erzhauses forthin zur Vormauer der
Christenheit, anbei dazu dienen würde, die. Freiheit Europas und
bevorab des Ihm so hoch angelegenen Vaterlandes gegen alle fremde
Angriffe und widrige Unternehmungen kräftiget zu vertheidigen, also
auch ein jeder patriotisch gesinnte Beichsstand unschwer erkennen
und beherzigen werde, dass von unzertrennlicher solcher Macht seine
selbst eigene nebst der allgemeinen Sicherheit und Wohlfahrt abhänge/^
»Ihre E. Mig. wftre hierunter um keine Vergrösserung dero Ertz-
hauses, sondern um die allgemeine ungeschmälerte Erhaltung derer von
Gott Ihro verliehenen und dermahlen besitzender Erb Königreich und Lan-
den für sich, dero Erben und Nachkommen beiderlei Geschlechts zu thun,
wogegen um so weniger einiges Bedenken obhanden sein könnte^ als die
Erbfolgsordnung, deren Gewährung anverhoffet würde, in dero Ertzhaus
seit etwelchen Jahrhundert mit des Reichs Yorwissen erworbenen kund-
baren privilegiis und Freiheiten, auch dessen Erbsverträgen bestens ge-
gründet wäre, annebens durch die darauf sich beziehende und hierunter
gleichfalls anschlüssige eidliche Verpflicht- und respve. Acceptationsurkun-
den bestärket, auch mittels mannigfaltiger sowohl von auswärtigen Mächten,
als von denen vornehmsten Ständen des Beichs insbesondere bereits ge-
leisteten Garantien dergestalten befestiget sich befänden, dass, wann zu so
vielen sich geheiligten Banden der menschlichen Gemeinschaft annoch ein
gewühriger Beichsschlnss käme, nicht leicht Jemand etwas dagegen zu un-
ternehmen sich getrauen würde« ....
Als Beilagen wurden dem Dekrete angeschlossen und auch durch
den Druck veröffentlicht: der Text der pragmatischen Sunction und
die Benunciationen des Kurprinzen Friedrich August von Sachsen*Polen
und seines Vaters, betreffend das Erbrecht der Erzberzogip. Maria
Josepha vom 1. Oktober 1719, und des Kurprinzen Karl Albert von
Bayern und seines Vaters Max Emanuel, betreibend das Erbrecht der
Ei'zherzogin Maria Amalia vom 10. Dezember 1722.
Während der sechs Wochen, die zwischen der Mitteilung des
Oommissionsdekretes und der Verhandlung über dasselbe verstrichen
mussten,. wurde von Seite der Gegner der Garantie kräftigdt dagegen
agitirt und namentlich auch durch die Presse zu wirken versucht
Das grösste Aufsehen machte eine Flugschrift in französischer Sprache,
die in schärfster Form gegen die pragmatische Sanction des Kaisers
polemisirte. Ein Schreiben aus Begensburg vom 6. Dezember enthalt
darüber folgende Andeutung: „Vorgestrige Post hat den meisten yon
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Die Anerkennung der pragmiÜBchen Sanction Karls VI. 3()3
bäMgen. Heiren Beiehstagagesandten ein iranzösiechee Impressum von
3 Bögen unter unbekannter Hand and Siegel mitgebracht, wofür ein
jeder 24 Kreuzer Porto zahlen mOssen, weilen es heisst, dass es ausser
Teutschland herkomm, wie dann zu solchem Ende das Wort Ällemagne
auf die Gou?erten gedruckt werden, der Titel aber heisst: Reflexions
d^ un Patriote Allemand impartial sur la demande de garantir la
praj^piatique sanction Imperiale. Ich habe noch kein Exemplaire davon
zu lesen bekommen können, so riel aber vernommen, dass der Autor
dieser Pi^ce den Kaiserlichen Bespect ziemlich ausser Auge gesetzet,
und was die Sache selbst betrifft, demselben schlechterdings alles Becht
abspridit, über seine liänder zu disponiren, das einzige Patrimoine
austriaque, wie es genannt wird, ausgenommen, worunter die Vorder-*
österreichischen Provinzen, Steiermark, Grain, Kämdten, Tyrol nicht
einmal mitbegriffen sein sollen. Mit Kurzem, es soll der ganze Inhalt
dieser Schrift so odios sein, dass nichts Aergeres gedacht werden
kann und in fine wird noch zu bedenken gegeben, in was f&r einen
blutigen Krieg das Bdmische Beich, falls es die Garantie quaestionis
übernehme, mit der mächtigen Krone Frankreich geraten würde, als
welche durch solenne Tractaten verbunden wäre, la libertä du Corps
(Jermanique zu souteniren," Am 13. Dezember wird der Bericht
fortgesetzt: „Von dem vor 8 Tagen erwähnten französischen Impresso
sind seither mehrere Ezemplaria an einige Buchhändler geschickt
worden, sie dürfen aber solche nicht ausgeben, weilen dessen Inhalt
allzu anzüglich ist Denn der Autor dieser Pi^ce wollte gerne aus
der Historie vorstellen, dass die Natur und Constitution der von dem
Hans Oesterreich jetzo besitzenden Länder dergleichen Pragmatique
nicht zuliesse, sondern dass durch solche die Gesetze, Gewohnheiten,
Gebräuehe und Privilegien aufgehoben würden; absonderlich was die
Niederlande, Mayland, Neapolis und Sicilien anbetreffe, darüber und
über deren modum succedendi disponirte der Bastatt- und Badensche
Frieden; U];igam bekäme nach Abgang des Österreich. Mannesstammes
sein Wahlrecht wieder und Böhmen wäre als ein Churfürstentum
nach der Goldenen Bull keiner weiblichen Succession fähig oder
unterworfen. Die Indivisibilitfe wäre im Haus Oesterreich nicht her-
gebracht, wesshalb exempla von Maximiliauo I. und Ferdinando I.,
dann ein pactum familiae zwischen Philippe III., König in Spanieu^
und Erzherzog Ferdinand in Steyermark, auch diese Theilung mit
seinem Bruder angeführt werden. Das jus primogenitorae ersteckte
sich nur auf das Patrimonium Austriacum, wie man es nennet, wozu
die Vorderösterreichischen Provinzien nicht einmal gehörten, und die
existence des Privilegii, so das durchlauchteste Erzhaus von Friderico I:
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304 Hans ▼. Zwiedineck-Südenhorst.
de anno 1156 hat, wird gar in Zweifel gezogen. Zu gültiger Ein-
fUirang in der intendirten Successionsordniing desideriret der Antor
femer aller dabei interessirten Theile, auch der sämmtliohen Stande
und ünterthanen von jeder Provinz freie consensus, die Ihre Eaiserl.
Mtt. dem Reich zeitlieh und nicht ex post zur Erwägung, ob kein
Fehler dabei wegen etwa dagegen eingeigter Protestatioii, wie in
Ungarn obwalte, vorlegen sollte ^).'^ Das Impressum soll in Lüttich
gedruckt und von Brüssel aus versendet worden sein: dass es von
Bayern veranlassst worden sei, konnte Niemandem zweifelhaft bleiben,
da die darin ausgeführten Anschauungen sich nut denen des Freiherro
von Unertel, denen wir noch begegnen werden, nahezu decken.
Dieser, der die Stelle eines kurbayerischeu Eonferenzministers bekleidete,
und der geheime Bat und Freisingische Kanzler von Breidlohn (Preidlon)
kamen zur Abgabe der bayerischen Vota nach Begensburg.
Schon vor dem Erscheinen der „Beflexions'^ war die kaiserliche
Gesandtschaft über die Stellung, die Eurbayem der Garantie gegenüber
einnehmen würde, unterrichtet. Baron Philipp Heinrich v. JodocL
der derselben angehörte, berichtete nach Wien, wie er sich den
bayerischen und sachsischen Einwürfen gegenüber verbalten wolle.
»Man hfttte sich von wegen Böhmen, Oesterreich und Burgnnd in bei-
den höheren Collegiis gegen die bayer. Protestation mit angehängter De-
duction, von denen in den Zeitungen viel Wesens gemacht wird, folgen-
dermassen reprotestando zu verwahren. Man liesse die gegentheilige an
sich unstatthafte Protestation sowohl als angefügte Deduction auf ihrem
bekannten Unwert beruhen, und wollte bis man sich in der letzteren not-
dürftiglich ersehen haben würde, deren Inhalt per generalia' krftftigst con-
tradicirt und mit ausdrücklichem Vorbehalt der weiteren Notdurft die Ge-
sandtschaften ersucht haben, sich daran keineswegs und um so weniger
zu kehren, je bekannter es sei, dass die angebrachte vermeintliche argu-
menta et rationes allerdings unbegründet, allenfalls aber, wann auch- sel-
bige einige Attention, wie doch nicht sei, verdienten, so gehörten doch
selbige ad petitorium und erforderten eine oberrichtliche Cognition, wozu
der Ort hier aufm Beichstag nicht sei, dahingegen gehe die allergnftdigst
angesonnene Garantie einzig und allein in das possessorium, welches nach
allen geist- und weltlichen Rechten mit dem peiitorio nicht zu vermischen
sei. Man wollte dannenhero die Gesandtschaften ersucht haben, sich durch
die gegenseitige nichtige Einstreuungen von Eröffnung deren von ihren
Principalen empfangenen Instructionen nicht abhalten, noch im Votiren irr
machen (zu) lassen. Wäre es aber Sach, dass die Protestation bloss und
allein wider die in protocoUis liegende mehrere Stimmen und Abfassung
des sich daraus ergebenden Schlusses gerichtet und etwa aus dem falschen
principio, als ob es hier um jura singulorum zu thun wttre, wo die ma-
*) Beide Schreiben im Reichsgräfl. Wurmbrand'ßchen fiLauearchive zu Steye
berg. Reichssachen Litt. S.
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Die Anerkennnng der pragmatischen Sanction Karls VI. 305
jora ex praxi et observantia Imperii keinen Platz hfttten, hergeleitet wer-
den wollte, 80 konnte man Ton selten Böheimb, Oesterreich und Burgond
per generalia protestiren und yorstellen, l''^ dass das assertam de jnri-
hos Singnlomm nnerweisslich und nicht zu begreifen sei, worin der Chor-
hftoser Bayern und Sachsen angebliche Gerechtsame bestehen, oder woraaf
selbige gegründet werden wollten, sondern vielmehr offenbar am Tag liege,
dass die angesonnene Garantie weder zu Vermehrung Ew. Kais, und Ka-
thol. Maitt. und Ihres durchleuchtigsten Erzhauses Macht noch viel weniger
zu jemands Beleidigung oder Nachteil, sondern allein dahin angesehen
sei, dero besitzende und you Gott yerliehene Erbkönigreich und Landen,
nach denen in dem durchl. Erzhaus höchst rühmlichst errichteten und Yon
saeculis her continuo usu et observantia bestätigten statutis et pactis in
künftigen Zeiten unzertrennlich beisammen zu erhalten. Welches, wie es
das sieherste, ja gleichsam das einzige Mittel wäre, den allgemeinen Buhe-
und Wohlstand im geliebten Teutschen Vaterland, ja das Aequilibrium
Europae selbsten beizubehalten und zu befestigen, also werde dahingegen
2^^ kein Beichstag mehr mit Frucht oder Effect angestellt werden können,
wann das gegenteilige, gefährliche, auf eine gänzliche Zerrüttung der bis-
her so sorglich als mühsam erhaltenen Teutschen Beichs Verfiassung ab-
zielendes Ansinnen Platz greifen und die Gültigkeit deren mehreren Stim-
men in einer so offenbar billigen und gemeinnützlichen Sach angefochten
werden wollte. Man versehete sich dannenhero zu den übrigen Gesandt-
schaften, dass dieselben wegen eines jeden Stands darunter kundbarlioh
mit unterlaufenden eigenen Interesse mit dem durchl. Erzhaus causam
communem machen, das jus pluralitatis yotorum gegen allen widrigen Ein-
griff und Unternehmen kräftiglioh vertheidigen helfen und nicht zugeben
würden, dass wegen etlicher weniger Ständen unbefugten Dissensus die
bisherige löbl. Beichstags-Verfiassung auf einmal übern Haufen geworfen
und fürs Künftige zu grösseren Zerrüttungen Thür und Thor geö&et
werde ^).
Die Mitglieder der kaiserlichen Gesandtechafk, zu der ausser dem
Prinzipalcommissär Grafen von Fürstenberg und Baron Jodoci auch
noch der Beichshofrat v. Kirchner gehörte, einigten sich darüber,
dass Oesterreich bei der Verhandlung der Garantie im Fürstenrate
das Präsidium an Salzburg abzugeben habe, „um wegen unparteiischer
Conclusion den üebelgesinnten jeden Vorwand zu nehmen/^
Eursachsen trat nicht so schroff wie Bayern auf und kehrte in
seineii Einwendungen gegen die Garantie bei den Beligionsverwandten
(als solche galten trotz der Clonversion des EurfÜrsten-Eönigs noch
immer die Evangelischen) weniger staatsrechtliche Bedenken als
ütilitätsgründe hervor. Der Gesandte von Schöuberg erklärte:
Es sei eine Sach von grosser Wichtigkeit, welche eine reife Erwä-
gung und vorgängige Gommunication unter den Ständen des Beichs desto
mehr erforderte, je weiter aussehend dieselbe sei, indem es nicht inner
1) Wien, Staatsarch. Oeaterr. Gesandtsch. in Regensburg. 85. 1731. 30. Okt.
MittbeUungen XVI. Digitzl^by VJi^Oglc
306 Hans ▼. Zwiedineck-Südenhorst.
den Gränzen des Beichs bleiben, sondern auf alle kaiserliche ausser Beichs
gelegene Lande sich erstrecke, mithin das Reich bei allen Vorfällen und
veränderlichen Oonjuncturen, welche dermalen unmöglich alle im Vorhin-
ein abgesehen werden könnten, mit auswärtigen Mächten committiren,
folglich anstatt verhoffender Buhe allerlei geiUhrlichen Weitläufigkeiten ei-
poniren dürfe. Es sei dannenhero schwer und nicht wohl begreiflich, dass
man sogleich in eine solche Generalität hineingehen sollte, ohne Yorher
mit einander zu überlegen und zu wissen, was dann das Beich und dessen
Stände sich dagegen zu versehen hätten.*
Württemberg machte Schwierigkeiten wegen der Anwartschaft
des Erzhauses Oesterreich auf Württemberg und wollte diese aus der
Garantie ausgeschieden haben. Graf Kuef stein wurde durch einen
„aus der Historie und actis publicis zusammengetragenen Unterrichte^
in den Stand gesetzt, mündlich und schriftlich am Stuttgarter Hofe
solche Aufklärungen zu geben, die dieselben bewegen würden, seine
Bedenken am Reichstage nicht zum Ausdruck zu bringen. Auch wurde
der Reichshüfrat angewiesen, den „wegen der bekannten Gräfiiitzin
Arrestirung entstandenen Handel^^ in der Stille abzuthun, da man
sich den Herzog dadurch besonders verbinden könne. Man war in
Wien der ganz richtigen Ansicht, es sei am bebten die Verhandlung
in Regensburg möglichst abzukürzen und sich auf detaillierte Wider-
legungen der zu erwartenden Contravota nicht einzulassen. Desshalb
erhielten die Anträge des Baron Jodoci, die von der Prinzipalcoramission
formuliert wurden ^), auch nicht die Zustimmung der geheimen Konferenz,
üeber Köln konnte man, da der Kurfürst das Votum am 25. November
bereits unterschrieben hatte, beruhigt sein. Es wurde die Vorsorge
getroffen, den Mainzer Gesandten mit der Abgabe der Kölner Stimme
zu betrauen, damit der FreiheiT von Plettenberg nicht genötigt sei,
seinen Herrn, der in München von der Gegenpartei beständig umrungen
wurde, zu verlassen. Es hat damals in München zwischen dem
Kölner Kurfürsten, dem Baron Unertel und dem Grafen von Törring-
Tattenbach scharfe Auseinandersetzungen gegeben ^), noch behielten aber
die Plettenberg bei dem Prinzen die Oberhand, sie kämpften um ihre
Stellung, da eine Wendung ihres Herren zur bayerischen Seite ihren
eigenen Sturz zur Folge haben musste.
Am 18. Dezember fanden Sitzungen in beiden oberen Räten des
Reichstages statt, in. denen die österreichische Successionsordnung zur
») Wien, Staatearch. Princ.-Cöön. 56 c 7. u. 11. Dezember 1731.
*) Ebenda. Berichte Harrache vom 25. November u. 17. Dezember 1731.
Dazu Beilage III.
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VI. 307
Veriumdiüiig kam. Wir können aus den zahlreichen Voten, die im
knrftlTsttichen und forstlichen CoUegium abgegeben wurden und zum
Teile gleichlautend waren, da die weltlichen Kurhäuser auch im
Fürstenrale Stinuneu besassen, nur die bedeutungsvolleren und inhalt^-
reieheren heryorheben; denn das Protokoll des Fürstenrates — lOB
engbeschriebene Folioseiten — würde für sich allein eine stattliche
Denkschrift geben und dabei eine Ueberzahl von Phrasen und wertlosen,
meist unaufrichtigen Loyalitätsbeteuerungen einer Nachwelt überliefen;,
die daran selbst nicht Not leidet. Vor allen anderen das besonders
weitläufige bayerische Votum, dieses behandelt:
1. Den Tractat mit England. 2. Die Behauptung, dass von der un-
zertrennten Macht des Erzbauses Oesterreich die Sicherheit und Buhe des
Reiches abh&nge, 3. dass es sich um keine Vergrösserung, sondern nur um
Anerkennung schon bestehender Rechte bandle, 4. dass die (rarantie Nie<-
mandem zum Schaden oder zur Beleidigung gereiche, 5. dass die Vermei-
dung dieser Vorsicht zur Zerrüttung des Reiches führen könne.
Ad 1) Dxurch die Abänderung des 5. Punktes des »vierfachen Londi-
nischen Bündnisses * und den Beitritt des Königs von Spanien zu diesem
Frieden seien die Besitzungen des Kaisers in Italien und den Niederlan-
den vor einem Anstosse auswärtiger Mächte geschützt, so »dass nicht zu
sehen, wie einesteils eine grössere Sicherheit ausfindig zu machen sei, oder
warum andernteils noch hierüber jetzo von dem Böm. Reich, nachdem ohne
dessen Vorbewusst und Goncurrenz mit auswendigen Mächten lang genug
darüber gehandelt worden, dieser Königreich und Länder halber eine
weitere Grewährung ausgestellt werden sollte*.
Die Garantie des Reiches für ausländische Länder contra quoscunque
sei ein sehr bedenkliebes Unternehmen, da man ohne Kenntnis der allen-
falls zu erhebenden Prätensionen nicht wissen könne, mit welchen Potenzen
man zu ihun haben werde und in was für auswärtige Kriege man wegen
solcher Länder verwickelt werden könnte, die in keinem nezu mit dem
Reiche stehen und von denen sich dasselbe keines Nutzens je gewärtigen
kann. In demselben Sinne habe auch der kurfürstliche CoUegialtag zu
Regensburg am 19. Juli 1630 den Reichskrieg in Italien abgelehnt, als
nadi AUeben des Herzogs Vincenz von Mantua durch Einmischung der
Krone Frankreich und der Republik Venedig die Rechte des Reiches auf
Mantoa und Montferrat gefährdet waren, aus der kurfürstlichen Erklärung
gehe deuUicb hervor, »dass man sich der italienischen Länder halber die
Kriegsbürde an Seite des Reichs nicht auflegen, noch auch sich mit aus-
wendigen Mächten derenthalben vermischn lassen wollet. Aehnlich ver-
halte es sich mit dem Burgimdischen Kreis, dessen man sich 1668 trotz
seines lebhaften Anbaltens nicht weiter angenommen, als dass Kur-Mainz
und Kur-Cöln nacbbarliche Vermittlung aufgetragen wurde. Der burgun-
di^che Kreis sei seit seiner Einführung wesentlich verkleinert, da sich die
7 niederländischen Provinzen davon getrennt und Frankreich grössere Teile
dayon erworben habe, so dass die dem Kaiser verbliebenen Gebiete den
Kreis k^um mehr repräsentiren können, jedenfalls das Reich den Nutzen
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308 Hanfl V. Zwiedineck-Südenhorat.
von ihm nicht haben kann, wegen dessen die Einfiihrang doch stattge-
fdnden habe. Die Garantie der Niederlande würde eine gefährliche, immer
dauernde Verbindlichkeit, »welche fast im Grund einer beständigen Dienst-
barkeit nicht ungleich sehen will* mit sich föhren.
Als anno 1603 Ihrer Kais. Maj. Vorfahren wegen des Krieges in Ungarn
die Beichshilfe nachgesucht »und dessen Sohützung für gar keine fremde
oder ausländische Feindesnot und Ge&hr, sondern für des heiL röm. Beiches
eigenes androhendes letzteres Unheil, Verderb : und Untergang geachtet und
angesehen haben, man solcher ungehindert, dero zu yemehmen gegeben,
was gestalten die Hülfen von dem Reich alleinig pro defensione patriae
vermeint seien, mit der Erinnerung, dass das Königreich Hungam ein
absonderliches Königreich und fOr der Deutschen Vaterland gar nicht zu
nehmen; dann obschon gesagt werde, dass der Hungarische Krieg conse-
quenter das heil. röm. Beich mit angehe, dieweil es der Gefahr nahe, so
wolle doch ein Unterschied in dem gemacht sein, was einen per conse-
quentiam oder principaliter berühren thue, und dass Er nicht in einem,
wie im andern Fall verbunden sei.*
Was die deutlichen Länder betrifft, so seien dieselben als zum Beiche
Gehörige lehnbare Lande durch die Beichtverfassung für den Fall der Be-
fehdung geschützt, es hätte sich auch, wie das die Geschichte von einigen
hundert Jahren beweise, noch niemals ein Beichsstand geweigert, zur Ver-
teidigung derselben Leib und Leben zu lassen. Da nunmehr von Seite
des Erbfeindes ein Einfall in die Länder überhaupt nicht zu befürchten
sei, so hätten dieselben alle erdenkliche Sicherheit »aus sich Selbsten.*
Wollte der Kaiser aber das Königreich Ungarn auf die Dauer dem Schutze
des Beiches unterstellen, so hätte er dieses aus Dankbarkeit för die Unter-
stützung mit Geld und Blut, die ihm das Beich zur Erhaltung des Königreichs
durch mehr als 200 Jahre gewährt hat, dem Beiche »zuwenden* müssen. Da
man sich hiezu jedoch auf kaiserlicher Seite niemals verstehen wollen, so
sei es um so befremdlicher^ dass »wo dieses Königreich grösstenteils aus
unwidersprechlicher Beichshilf in jetzmahlig besten, und allem menschlichen
Vermuten nach dauerhaftigen Stand wider den Erbfeind gesetzt worden,
jetzt nun auch gesammte Stände dessen eine ewige Grewährung, und was
man bishero aus freiem ungezwungenen Willen gethan, sich zur Schuldig-
keit auf alle künftige Zeiten zum Dank alles bisher bezeugten werkthä-
tigen, so gut ersprossenen Willens aufsetzen lassen, und dieselbe sich und
ihre Unt^rthanen blos zu dem Ende gänzlich exhauriren sollen, damit ein
künftiger dermalen unbekannter Successor und dessen Folgern dieses und
aller übrigen Oesterreichichen Königreich und Lande sicher über sicher seie,
und auf was Art er auch zu dieser Succession kommen, wie ihm auch es
mit dem thun der Begierung gefallen oder gei*aten möchte, die Sorg, Gefahr
und der Last dem Böm. Beich und dessen Kurfürsten, Fürsten und Ständen
mittels abhabender ewigen Gewährung seinerseits sorglos verbleiben möge.
Ad 3) Die Ansicht, dass es sich bei dieser Garantie nicht xxm eine
Vergrösserung, sondern um Erhaltung der mit des Beiches Vorwissen seit
etwelchen hundert Jahren erworbenen kundbaren Privilegien und Freiheiten
handle, »will man zwar gegenwärtig dahin und an sein Ort gestellt sein
lassen, weil dem Böm. Beich von solchen mit dero Vorwissen erhalten s&n
sollenden Privilegiis (ausser was hievon in gedruckten Büchern öfTentlioh
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VI. 309
pro et contra einkommt) eigentlich nicht Mehreres erinnerlich sein wird,
als was Torhin bei dem Kammergericht und femer auf dem Begensparger
Beiehstag anno 1654 hierwider in causa exemptionis Ton dem iGbl. Stifb
Bamberg ihrer Güter in dem Herzogtom Kftmten halber, dann auch
denen beiden Stiftern Trient und Brixen moyirt worden.« und dabei habe
man Yor Augen gehabt, dass das Haus Oesterreioh diese Gebiete legitime
modo erworben und keines Mitstandes Becht verkürzt habe, der etwa mit
einem »gleichmftssigen* Privilegium versehen sei. So (wie mit den von
kaiserlicher Seite berührten Privilegien und Freiheiten) verhalte es sich
auch mit den dem kaiserl. Oommissionsdecret angeschlossenen Beilagen
(daronter befanden sich die Erbverzichtserklttrungen Carl Alberts vom
10. Dec. 1722), welche »ganz keine, geschweigens eine Gewährung contra
quoscunque et in aetemum enthalten, daher nicht gehörig sind und gegen-
wärtig keines particulam Interesse oder Becht zu untersuchen, sondern,
nachdem die vielberührte Cktrantiesach ad totum Imperium gediehen, und
Kais. Allerh. Intention nach vor jetzo res communis totius Imperii werden
soll, vielmehr die Frage ist, was in Ansehung dieses grossen Corporis seinen
Fundsmental-Gesetzen, Verfiissungen und wirklichen Zustands einerseits
Beehtens, notwendig, nützlich und ratsam sein möge oder nicht.«
Bei der Beratung dieses Gegenstandes könne die quaestio an? von
der quaestio quomodo? auf keinen Fall getrennt werden und es müssen
die aus der Gewfthmng möglicherweise entstehenden Folgen um so ein-
gehender erwogen werden, als Art. 6 der Wahlcapitulation dem Beiche die
Begutachtung aller Bündnisse, die der Kaiser auch für seine auswärtigen
Länder schliesen würde, gewahrt hätte. Das Beich wisse nunmehr von einer
zu solchen Bündnissen gegebenen Einwilligung nichts, es seien ihm daher
auch die Zugeständnisse nicht bekannt, die in denselben an die fremden
Mächte gemacht wurden.
Ad 5) sei nicht abzusehen, warum aus der Ablehnung der verlangten
Garantie eine so grosse Zerrüttung, ein »Umsturz der innerlichen Yer-
fiissung€ erwachsen solle. Es hätten die Vorfahren des Kaisers niemals
eine solche Forderung gestellt und trotzdem befinde sich der Kaiser jetzt
im Besitze von Neapel, Sicilien, Mantua und Mailand, Ungarn sei in solchen
Grenzen wieder hergestellt, dass es als eine wahre Vormauer der Christen-
heit zu betrachten sei, und zu allen diesen Erwerbungen habe das Beich
mü Gut und Blut » und willkürlichem guten Willen aus innerlicher Beichs-
oonstitntionsmässiger Verbündnis in aller Freiheit« beigetragen.
Nach einer weitläufigen Becapitulation aller Nachteile, welche dem
Beiche durch die Garantie in Aussicht stehen, erklärt Bajem, dass es sich
auf die Beantwortung der quaestio an? nicht einlassen könne, ohne durch
Erledigung der quaestio quomodo? alle üblen Folgen vom Beiche abge-
wendet zu haben.
Es sei SU reiflicher Erwägung hinreichend Zeit vorhanden, da des
Kaisers Gesundheit und Jahre noch keine Aenderung der Verhältnisse so
bald erwarten lassen. Der Kurfürst setze voraus, dass auch seine Mit-
stinde zu weiterer Beratung geneigt sein werden, da er selbst nichts
Anderes, als »jedes Beichsstands Gerechtsame, dann die reine Conservation
des Böm. Beichs wertesten Vaterlandes Freiheit und Wohlfahrt in deutsch
patriotiBohem Gemüt zu Zweck und Absehen habe.«
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310 Hans ▼. Z wiedineck- Sftdenhorst.
Eur-Sachsen: Es sei die anjetzt verlangte Garantie eine dergestalt
wichtige, des gesammten Beichs Wohl and Wehe so genau angehende
Sache, dass die onnmgängliche Notdnrfb erfordere sich znförderst über die
Bedingung und deren Mitteln, wie einesteils der intendirte auf des Beichs
Wohlfahrt dem Angaben nach einig and allein gerichtete Endzweck dadurch
erhalten, andemteils aber auch denen ratione modi vorkommenden Schwie*
rigkeiten abgeholfen werden könne, zu vernehmen, ehe und bevor mau
über die Frage: ob die verlangte Garantie zu bewilligen? sich näher heraus
zu lassen haben, da hienftchst solche auch auf andern mit dem Beioh keine
Gonnezion habende und weit entfernte Lande erstrecket werden sollte, so
stehe zu befi&rchten, dass, im Falle hierunter nicht alle Vorsicht gebraucht
wurde, dem Beich gar sehr praejudiciret, solches in imendliche Kriege
verwickelt, auch gar leicht statt der verhofften Buhe, Sicherheit und
Friedens in grosse Unruhe versetzet werden dürfte. Wie solches alles Ihrer
Kais. Matt. Selbsten von Ihre Königl. Matt, in Polen in einem besonderen
Schreiben bereit« angezeiget worden.
Wannenhero bei diesem und sehr vielen in dem vortreff'lichen Kurbayr.
Yoto weitläufiger ausgeführten erheblichen Umständen, worauf man sich
beliebter Kürze halber beziehe, Ihre Kön. Matt in Polen zuversichtlich ver-
hoffen wollten, man würde die Sache der vorwaltenden äussersten Wichtig-
keit nach zuvörderst hinlänglich überlegen, über deren Bedingnisse und
Mittel sich näher vernehmen, auch ehe und bevor solches geschehe und
die vorkommende Bedenklich- und Schwierigkeiten gehoben, mit dem
Concluso keineswegs voreilen ult. reserv.
Eurpfalz wendet sich gegen die einseitige Erörterung der quaestio
an? und verlangt, dass mit dieser auch die quaestio quomodo? in
Verbindung gebracht werde. Dadurch sollte eine mildere Form der
Abstimmung, wie sie Bayern und Sachsen gewählt hatten, in Anwen-
dung kommen; im Wesentlichen war das Votum jedoch ablehnend.
Kur-Brandenburg: Es gereichte zu Ihrer Böm. Kais. Mi^estftt
unsterblichen Nachruhm, dass dieselbe nach dero gewöhnlichen höchst zu
preisenden Prudenz und Weisheit, wovon Sie währender dero beglückten
Kais. Begierung, welche Gott der höchste bis zu denen spätesten Zeiten
erlängem wolle, auch insonderheit dero unermüdete Sorgialt dahin er-
strecket, wie durch Befestigung der in ihrem Durchleuchtigsten Erzhaus
eingeführten und von deroselben unter dem 19. April 1713 erklärten
Erbfolgs-Ordnung das aequilibrium von Europa erhalten und denen viel-
fältigen unglückseligen Zerrüttungen, Kriegen und Blutvergiessen, welche
aus einer höchstgedachtem Erzhause zustossenden Trenn- und Zergliederung
entstehen, und insonderheit das werte Vaterland deutscher Nation treffen
und dasselbe in Feuer und Flammen setzen konnte, kräftigst vorgebaut
werden möchte.
Ein jeder deutsch-patriotisch gesinnte Kurfürst, Fürst und Stuid des
Beichs würde auch Ihrer Böm. Kais. Matt, darunter erweisende reiohs-
väterliche Vorsorge mit dem allerverbindlichsten Dank, erkennen und
hoffentlich zu seiner selbst eigenen, auch des gesammten teut8<dien Beichs
Gonservation, Interesse und Besten keinen Anstand noch Bedenken finden»
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VI. 31 1
in die Garantie, so Ihre Böm. Kais. Matt, über oberwähnte Erbfolge-
Ordnung Yom geaainmten teutschen Beich yerlangten, zu consentiren, aller-
masaen dann Ihre Eönigl. Matt, in Preossen, Sein allergnädigster Herr, dero
Yotum hiemit von ganzem und willigem Herzen dazu ertheilet haben
wollten, auch bedürfenden Falls zu wirklicher Praestirung solcher Garantie
das Ihrige als ein getreuer Kurfürst des Reichs und Ihrer Böm. Kais.
Matt, und dero durchleuchtigsten Hauses ganz ergebenster Freund mit
willigster Darsetzung Guts und Bluts zu leisten und beizutragen nicht
ermangeln würden.
Staatsrechtliche Motive nahmen Bamberg und Würzburg,
wo der Beichsvizekauzler Graf Friedrich Karl v. Schönbom regierte,
in die Begründung ihres Votums auf. Das Beich hätte in Anbetracht
„der offenbaren Bechte und niemahlen genung zu erkennenden Verdienste
des Erzhauses^^ diesem die verlangte Garantie seiner Erbfolgeordnung
antragen müssen, „allermassen niemand ohnwissend sein könne, dass
bei g^enwärtiger Beschaffenheit der Welt-Mächten ohne unzertheilie
Zasänunenhaltung der österreichischen Macht das teutsche Wesen,
sonderbar aber die Corona Italiae und die dortigen ßeichslehen^ woran
dem heil. Beich doch so viel gelegen, ohnmöglich würden sicher und
geschützt sein, welches mit weit tieferem Grund, was dero hungarische
Krone beträfe, eben also zu besorgen und zu betrachten kätne und
nicht zu verneinen wäre, gestalten an der mächtigsten Beschützung der
hnnganschen Christen Vormauer wahrhaftig kein guter Christ, über-
haupt aber kein aufaichtiger Teutscher zweifeln könne, welcher die
heutigen Umstände des innerlichen teutschen Wesens und die Gelegen-
heit des heil. Rom. Reichs allerortigen Landen und Lehen in gebührende
Sorge und Erkenntnis ziehen möchte.^^
Braunschweig-Zell (zugleich Kur-Braunschweig- Hannover)
hob hervor, dass der Kaiser in seinem Coramissionsdekret versichert
habe, „dass dero wegen der Erbfolge gemachte und dem Reich com-
munizierte Verordnung nicht auf die Vergrösserung des durchL Erz-
hauses Oesterreich, noch auf Jemands Nachtheil oder Beleidigung,
sondern auf Erhaltung des Ruhe- und Wohlstandes in Europa und
mithin sonderlich im Reich angesehen sei.^^
Im kurfürstlichen Collegium stellte Mainz auch noch die Frage,
ob die quaestio quomodo? besonders zu behandeln wäre, was mit 6
gegen 3 Stimmen abgelehnt wurde. Die Reassumirung der Deliberation
wurde f&r den 7. Januar anberaumt. Die geschäftsordnungsmässige
Behandlung im Reichstage erforderte noch den offiziellen Ausspruch
des Abstimmungsergebnisses in den drei CoUegien und die Zusammen-
fassung aller drei Gesammtvoten zu einem Reichsschluss. Jetzt kam
die Frage der Anwendung der einfachen Majorität zur Entscheidung;
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312 HanB V. Zwiedineck-Südenhorat.
die Opposition bemühte sich daher, den Kurfürsten Yon Mainz, der
als Erzkanzler für Germanien aus den Eurstimmen ein Votum electorale
zu formulieren hatte, davon zu überzeugen, dass er nicht berechtigt
sei, dies auf Qrund einer Majorität zu thun. In diesem Sinne war
auch die Mainzer Directorial-Gesandtschaft thätig, in der die beiden
Preiherm von Otten, Vater und Sohn, ihr falsches Spiel trieben.
In Wien hiess es, Harrach habe diesen zu viel vertraut; die Wohl*
gesinnten müssten nun die Instanzen wegen der Publizierung des
Votums verdoppeln, Graf Kuefstein wurde sofort zu dem alten
Pfalzer, der auf dem Stuhle von Mainz sass, etnsendet, um gegen
dessen eigene Beamte seinen Einfluss geltend zu machen, „denn der
Salzenhofen versteht nichts, der Fehringer ist zaghaft, des Moskopf
Betragen zweifelhaft/^ Euefstein durfte bis zur Abfassung des Reichs-
schlusses Mainz nicht mehr verlassen^), um das Garantiegeschäft
nicht aufzuhalten, durfte man die Otten nicht abberufen lassen und
musste sich schliesslich herbeilassen, ihnen eine jährliche Pension von
2000 fl. in Aussicht zu stellen ^). Auch die Zulassung der böhmischen
Stimme im Eurfürstenrate wurde beanständet, weil sie in „propna
causa^^ abgegeben wurde. Da griff Friedrich Wilhelm vom Preussen
wieder mit grosser Energie ein, indem er den Gesandten v. Danckel-
mann (Earl Friedrich?) beauftragte, für die Zulassung zu votieren
und die kaiserlichen Minister in allen ihren Forderungen nach Möglich-
keit zu unterstützen.
»Was Baiem und Sachsen betrifit »so scheint ihr ganzes Absehen dahin
gerichtet zu sein, dass sie bei dieser Garantiesache die quaestionem An? bei
Seite setzen und durch die quaestionem quomodo? das ganze Werk in
weitläufige und unüberwindliche Difficulteten verwickeln wollen, wohingegen
Ihr aber mit unseren votis Euch dahin vernehmen zu lassen, dass man
die quaestionem An? da des Reichs Wohlfahrt solches ohnumgänglich
erforderte, billig shnpliciter festsetzen, die quaestionem quomodo aber in
generalen terminis fassen und einschliessen möchte, bis der casus selbst
nach göttlichem Willen und Verhftngnus exiätirete, und alsdann nach Be-
wandtnus und Gelegenheit der sich dabei zeigenden umstände die weiteren
mesures von gesammten Reichs wegen zu Vollstreckung dessen, was jetzo
überhaupt resolviret werden wird, genommen werden könnte*').
Die Zuvorkommenheit in der Garantiesache hinderte den Eönig
aber nicht, in der Salzburger Angelegenheit um so energischer anzu-
treten. Er verlangte im Corp. Evang. sogar die Anwendung von
Repressalien gegen die katholischen ünterthanen der evangelischen
») Wien, Staatsarch. Vortrag vom 16. Dezember 1731.
2) Ebenda. 2. Jänner 1732.
') Preuss. Staatsarchiv. Oesterr. Succession.
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VL 313
Stande, nachdem das am 13. November an den Kaiser erlassene
„Vorstellnngssehreiben^^ keinen Erfolg zu haben schien. Die Prinzipal-
commission m Begensbnrg that Alles, am heftigere Reibungen zu
vermeiden; sie hatte in einem ausführlichen Schreiben an den Kaiser
vom 20. November auseinandergesetzt, dass das Salzburgische Patent
vom 31. Oktober dem Art. IV des Westf. Friedens widerspreche.
Strafen dürften überhaupt nur gegen diejenigen angewendet werden,
die sich an des Herrn Erzbischofs Person oder sonst in strafbaren,
wichtigen politischen Händeln vergriffen haben. Die Wiener Regierung
liess auch sofort in Begensburg erklären, dass die vom Kaiser dem
Erzbischofe zur Verfügung gestellten Truppen „pro compescendis
motibus, nicht aber um Jemanden in der Gewissensfreiheit zu bedrücken^^
abgegangen seien. Sehr verstimmend wirkte in Wien jedoch eine
Meldung der Begensburger Gesandtschaft vom 11. Dezember, dass sie
»von dem Ghur-Braunschweigischen Gesandten von Hugo im Vertrauen
vermahnt worden sei, Sie möchte verhüten, dass bei vorwährenden Deli-
berationen Über die gegenwärtige Materie catholischerseits sonderlich Saltz-
burgs unter vorschützenden Beligionshändeln eines oder das andere einge-
worfen oder unternommen werde. Gommissio Cae. habe derentwegen dem
Salzburg. Gesandten die Notdurft vorgestellt und dieser selbige wohl be-
griffen, dass bei dem Corpore Evangelicocum ein project unter der Hand
sei, denen Eönigl. Engelländischen und preuss. Höfen, item anderen aus-
wärtigen Potenzen absonderlich denen Generalstaaten ernstlich zu erkennen
zu geben, ob nicht auf den Fall, da die Bepräsentationes bei ihrer kais.
Majestät deren Salzb. Emigranten halber, keine statt haben oder den ver-
langten Effect nicht findet sollten, nötig sein werde auf kräftigere Mittel
zu gedenken und gegen alle unter ihrer Botmässigkeit stehende Gatholische
per modum repressaliarum auf gleiche Weise zu verfahren und dieselbe
zu zwingen, dass sie auch mitten in der Winterszeit ohne Geld xmd Lebens-
notdurft das Land räumen, die Kinder, so unter 1 2 Jahren wären, zurück-
lassen und andere schwere Verordnungen als Gefängnis, ja Leib- und
Lebensstrafen über sie ergehen lassen sollen. Es haben auch einige darauf
angetragen, bei Ablegung der Votorum super quarantia Sanctionis präg-
maticae, pro conditione sine qua non darauf zu bestehen, dass dergleichen
enorme Bedrückungen femer nicht mehr möchten geduldet; oder sich auf
ein weitschichtig Versicher- und Verheissungs-Compliment gesteifet werde.
Commissio glaubt nötig zu sein, dass denen Salzburg, eztravagirenden
Dingen ein End gemacht und Ihr der Gommission an Hand gegeben werde, was
Sie deswegen allda zu thun oder denen A. C. Verwandten zu sagen habe« ^).
In der Ministerialkonferenz vom 27. Dezember meinte Sinzendorff,
„es wäre eine schwere Sach, der Beligion nicht zu nahe treten und
nach den Beichsgesetzen sich zu richten/^ Man verhandelte über die
Absendung eines Vertrauensmannes nach Salzburg und bequemte sich
^) WieiL Staatsarch. Prinoip. Deput. f. 56 c.
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314 Hans y. Zwiedineck -Södenhorst.
sogar, dem Erzbischofe zu erklären, dass sein Patent dem westfälischen
Frieden widerspreche, und von ihm zu yerlangen, dass er „die Hand
den willigen Emigranten biete, nicht den coactis ^y^ Am 13. Jänner
wurde neuerdings ausgesprochen, man müsse dem Erzbischofe beibringen,
dass er durch seinen übertriebenen Eifer der katholischen Sache schade.
Er kenne die Beichsverhältnisse zu wenig. Am 18. d. M. legte die
Konferenz dem Kaiser die Besultate einer Beratung vor, zu der Qraf
Seckendorff aus Berlin erschienen war. Er überbrachte Punktationen
des Königs von Preussen.
» Zufolge des ersteren Puncts bittet sich der König von Preussen eine
vertrauliche Nachricht von denen in und ausser Reichs wohlgesinnten Mftcbten
und Stän<len, so es aufrichtig mit Ew. Kais. Mtt. meinten, zu dem Ende
aus, damit auch er seines Orts zum gemeinsamen Nutzen mit denselben
vollkommen sich einverstehen möge.«
Bei Eurbayem und Kursachsen alle Hoffnung verloren. Sachsen ÜEhcht
die Feindschaft zwischen England und Preussen an und hoflft, eine oder
die andere Macht auch mit dem Kaiser zu entzweien. Man musss in
England, wie in Preussen die Intriguen aufdecken, Bayern verdächtigt den
Kaiser bei den katholischen Beichsständen unter dem Verwände, »als ob
Allerhöchstdieselben denen Protestierenden zu viel beilegten.« Um diesen
Verdacht zu zerstreuen, muss Preussen mit seinen kathol. Stiftern sehr
behutsam umgehen. Bayern hat die Verbindung des Kaisers mit Preussen
bei dem Kurf v. Köln dazu benützt um diesen vom Kaiser abzubringen.
Trotzdem darf man die Protestierenden an ihren namentL durch den
westpbäL Friedensschluss erworbenen Rechten nicht beeinträchtigen.
»Und ist annebenst nicht in Abrede zu stellen, dass der Erzbischof
von Salzburg in den gegen seine Unterthanen verhängt- und verkündeten
Verordnungen — allzuweit gegangen sei: wie dann dessen Verfahren von
Ew. Kais. Mtt. in vielfUltigen Besoripten misbilligt worden. *
Man darf aber anderseits auch nicht Salzburg in kurbayerische Hände
fallen lassen. Es ist dahin zu wirken, dass der Erzb. sich mit den Pro-
testierenden hinsichtlich des Triennii freundschaftlich vertrage, und dies
muss er allein dem Kaiser danken.
Die Emigration der Salzburg. Unterthanen darf aber nicht den Schein
einer gewaltsamen Austreibung haben, da sonst die Protestierenden zu
keinem Ausgleiche geneigt sein werden.
Beste Mittel, die Mehrheit der Stände für den Kaiser zu gewinnen
und sie von gefUhrlichen Verbindungen mit Frankreich abzuhalten, wäre
die gütliche Beilegung der Iülich-Berg*schen Erbangelegenheit.
Der König v. Preussen müsste vermocht werden auf Düsseldorf und
den zwischen den katholischen Stiftern liegenden District zu verzichten,
wofür sich wohl eine Entschädigung an Einkünften erwirken liesse.
»Wiezumahlen aber weder Dero Dienst, noch Willen sein kann^ bei
dem König in Preussen das mindeste gegründete Mistrauen zu erwecken,
als ob Ew. KaiserL Mtt von denen gegen ihm übemonunenen Verbindlich-
1) Wien, Staatsarch. Vorträge 51.
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Die Anerkennniig der pragmatischen Sanction Karls VI. 315
keiten sieh za entienien soobtoi; da beTorab vielgedaehter König
in Preussen sich bisanhero so devot und patriotisch in
allen Vorfallenheiten bezeugt hat; als wird der Graf von Secken-
dorff mit vieler Behutsamkeit hierunter zu Werk zu gehen haben und sich
ehender wegen obgedachten Vergleichs über das, was beschehen ist, kein
weiterer passus thun lassen, bis «nicht er Graf von Seckendorff bei dem
König von Preussen unter Wiederholung derer kräftigster Versicherungen
von der hiesigen Standhaftigkeit deztre ausgeforscht haben wird, ob sich
nicht mittelst Ourland oder sonsten ein. Expediens finden lasse, um Düssel-
dorf und den dazu gehörigen District von dem Ueberrest des Herzogtums
Berg abzusondern.« Quoad hoc placet Vndt dass nie änderst als durch
Vermitlung geschehe. [Bandglosse von der Hand des Kaisers.]
So war es also bereits zweifelhaft geworden, ob man die dem
Könige gemachten Zusagen werde halten können; der Keim des
Konfliktes, der Friedrich Wilhelms letzte Lebensjahre verdüstert und
seinem Sohne den Anlass gegeben hat, die Garantie der pragmatischen
Sanction zu verlaugnen, war vorhanden, wenn er auch vorläufig noch
verborgen blieb.
Am 7. Janner hatte Salzburg im fürstlichen Gollegium das Gon-
clusum promulgirt, am 11. folgte das Conclusum Electorale, das Conclusum
Commune beider höheren BeichscoUegien, das C!onclu8um Collegii
civitatensis, das Conclusum trium Coll^orum S. B. Imperii und die
Foroinlierung des Beichsgutachtens ^). In allen drei Erklärungen
wurde betont, dass die Garantie geeignet sei, die Ehre und Hoheit
des Beiches, die Beichsverfassung und die Freiheit jedes einzelnen
Standes zu schützen und zu sichern, und die Verpflichtung des Beiches
aasgesprochen, die durch die Successionsordnung vom 19. April 1713
berufene männliche oder weibliche Descendenz des Kaisers in dem
Besitze der Erbkönigreiche, Provinzen und Lande, die der E^er
dermalen innehat, gegen jeden Angriff, woher er immer kommen
möge, zu vertheidigen.
Kurpfalz, das sich zu einem Ausgleiche mit dem Kaiser nicht die
Hände binden wollte, war in der Sitzung vom 11. Jänner nicht
vertreten; der pfälzische Gesandte hatte sich krank gemeldet und
Korbajem zur Abgabe seiner Stimme autorisirt ^). Im Mai d. J. wurden
durch einen Baron von Schleiniz Annäherungsversuche von Kurpfalz
gemacht. Bei den Mitteln, die angegeben wurden, um den Kurfürsten
für den Kaiser zu stimmen, spielt das „Fräulein Taxis^^ die Hauptrolle,
ohne dessen Einverstäadnis vom Kurfürsten nichts zu erreichen sei.
«) Sämmtliche Beschlüsse bei Faber, Reichs-Oantzley. XXIV. Th. p. 560—573,
*) PreusB. Staatsaxehiv. Oesterr. Soccession. Bericht DanokelmamLs.
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316 Hans y. Z wiedineck-Südenhorst.
Sie will sich als Kürf&rstin deolariren lassen and die ton ihr gesammelten
Schätze sichern ^).
Bayern hatte gegen die Yerlantbarung des CSonclasams in beiden
Bäten Protest angemeldet und darnach den Saal verlassen. In dem
Proteste wurde die Abgabe der böhmischen, beziehungsweise öster-
reichischen und burgnndischen Stimme beanstandet, die Giltigk^t der
Majora bestritten „als auch in Sonderheit erklärt, dass Se. Kurftirstl. Durch-
laucht Yon Bayern sich zwar der Kaiserlichen Intention nicht ganzlich
entziehen wollten, sich aber auch gemüssigt fanden, zu erkennen zu
geben, dass sie an diesem Verfahren und denen Clonclusis, auch daraus
fliessenden Beichsgutachten und Schlüssen nicht den geringsten Theil
nehmen, noch sich in eine Verbindlichkeit setzen lassen konnten.
Vielmehr müssten sie wider eine solche, dem Reiche höchst beschwerliche
Last, so doch endlich auf einzelne Stände fiel, und durch Geld- und
Volkbeitrag zum Buin ihrer Lande gereichte, sich auf das Förmlichste
verwahren und alle Competentia ein für allemal sich vorbehalten^.^'
Eursachsen hat sich damals dem bayerischen Proteste angeschlossen,
ein Jahr später aber, bei Ausbruch des polnischen Erbfolgekri^es, um
die Unterstützung des Kaisers für die Ansprüche Friedrich Augusts 11.
auf die polnische Krone zu erlangen, die pragmatische S%nction nach-
träglich anerkannt.
Oesterreich und Burgund antwortete auf den Protest nur in Hin-
sicht der eigenen Simmenabgabe. Aus den Votis der grossen Mehrzahl
der Stände sei hervorgegangen, „dass das Garantie-Geschäft keinesw^
vor eine das durchl. Erzhaus und dessen Vortheil betreffende, sondern
vielmehr vor eine solche Sache anzusehen sei, worin des teutschen
Beichs Ehre, Hoheit, Ansehen und Buhestand, ja das Aequilibrium
von Europa selbst grossentheils abhänge.^'
Salzburg als Director des Fürstenrates erklärt, „man hätte in der
ganzen Sache nichts Anderes gethan als was das Officium directoriale
mit sich bringe, wie man zu Folge dessen nach denen im ProtocoU
liegenden Majoribus das Conclusum verfasst und allerseits ad monendnm
zu belieben gestellt hätte, das ProtocoUuni selbst und die darin ent-
haltenen Vota hätte man nicht anders, als über beide quaestiones an?
et quomodo? verstehen können, glaubte auch nicht, dass ee bei Jeman-
dem einen andern Verstand gehabt haben würde.^^ Darauf schritt das
1) Gräfin Yiolaatha Yon Thum und Taxis wurde 1733 vom Kalter sor
ReichsfÜrstin erhöhen, ohne dass dies eine Aenderung in die pifilziache Politik
gebracht hätte.
s) Gedruckter Auszug. Das Original.-ProtokoU ist weiti&aflger stilisirt
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VI. 3X7
Directoriiim zur gewöhnlichen Be- und Correlation, aus denen der
Beichsschluas und das Beichsgutachten hervorgiengen.
Noch in derselben Nacht vom 11. auf den 12. Jänner reiste Graf
Harrach, der das böhmische Votum im EurfÜrstenrat geführt hatte,
mit der Nachricht von dem Verlaufe der Sitzungen nach Wien ab,
den darauffolgenden nahm Baron Kirchner das Beichsgutachten mit
sich, das am 3. Februar vom Kaiser sanctioniert und dadurch zum
Beichsgesetz erhoben wurde.
Am Tage vor diesem bedeutungsvollen Akte, am 2. Februar richtete
Karl VL ein Dankschreiben an den König von Preussen wegen seiner
Verwendung für die Garantiesache auf dem Beichstage. Friedrich
Wilhelm schrieb auf das Original folgende Erledigung mit eigener
Hand: „Solle sehr obligirt antworten und wünsche nichts mehr als
noch mehr Proben ablegen von der Anhänglichkeit, die ich vor den
Kaiser und vor das Haus Oesterreich i). Am 26. April gab der König
seinem Gesandten iu Begensburg den neuerlichen Auftrag:
»Wenn die dissentirenden Kurforsteii nochmals eine diesbezügliche
Erklärung abgeben wollen, so ist dies nicht zu gestatten, »sondern viel-
mehr ein so ungewöhnliches, zur Verkleinerung des gesammten Reiches
gereichendes Unternehmen sofort in behörigem Maasse zu ahnden und dabei
zu declariren, wie das gesammte Beich solches nicht anders, als eine offen-
barlich attentirte Infringirung eines Beichsgesetzes und als eine Sache
ansehen könnte und würde, durch welche das gemeinschaftliche Band, so
das Haupt mit denen Gliedern und diese unter sich verknüpfe, ein^i
Anstoss litte.«
Die Besiehungen zwischen Oesterreich und den dissentirenden
Kurfürsten waren nach den Abstimmungen am Beichsti^e sehr gespannt.
Man führte durch Flugschriften den in Begensburg begonnenen Kampf
fort, der nach dem Tode des Kaisers in offenen Krieg übergieng.
Ee kann nicht Aufgabe dieser Darstellung sein, die einzelnen Erschei-
mongen desselben weiter zu verfolgen. Nur einige charakteristische
Vorkommnisse und Aeusserungen von beiden Seiten -mögen noch
Erwähnung finden.
In einer geheimen Konferenz vom 2. Februar war bereits die
Frage aufgeworfen worden, wie sich die kaiserlichen Gesandten mit
den Mimstern der dissentirenden Fürsten zu betragen hätten. Die
Antwort war: sie sollen keinen vertrauten Umgang mit diesen pflegen.
Starhemberg setzte hinzu: „Nicht nur keine Vertraulichkeit, sondern
Kaltsinnigkeit und Entfremdung »). Welche Instructionen darüber
nach Begensburg gegangen sind, erfahren wir aus einer amtlichen
1) Preoss. Staatsarch. Oesterr. Succession. 23. Februar.
«) Wien, Staatsarchiv. Konf. Prot. Vortrage 54.
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318 HanB ▼. Zwiedineck-Südenhorst.
Verlantbarung, die der Prinzipaleomiiiissär Graf Fürstenberg den
übrigen Mitgliedern der Gommission am 23. Februar geheim erliess.
Er berichtet darüber nach Wien: Auf die Anfrage,
»ob und was l'^^* wegen Refutirung der hiebevor gedruckten französischen
Reflexions sur la Garantie de la Sanctioi? pragmatiqne zu thun?
2do ^ie Dero Kais. Gommission so wohl als Dero alihiesige Eönigt
Chur-Böheim : und Oesterr. (^esandts^aften wegen des Umgangs mit
denen widrigen Ohurfürstl. ihrer in dieser Gewäbrungssach auf eine
unerlaubte Art abgelegten Stimmen halber zu verhalten? Was
ßtio Wegen gedachter Ohurfürstl. Gesandten wider die Majora und aus-
ge&llene Beichs-Gutachten so vermessentlidi gethane letztere Ein-
würfe vorzukehren und wie sich endlichen
Quarto gegen die sich in diesem Werk wohlgezeigte Gesandtschaften
ratione der allergnädigsten Kaiserl. Danknehmigkeit herauszulassen sein
möchte?
Als hätten E. E. u. Cath. Matt, allergnädigst für gut befunden über erst*
erwähnte Punkten Dero allergnädigste Kais. Entschliessung im 'meiner geheimen
Belehrung dahin bekannt zu machen : dass BatiKme primi dieses sehr boshafte
Scriptum auf alle Weis werde vnderlegt und zu seiner Zeit das nötige mir
hiei*über anbefohlen werden. Wegen des Puncti secundi aber bekannt sei,
dass es bei dieser Angelegenheit nicht um die Freiheit,die Stimmen abzulegen,
zu thun (welche E. Kais. Mit. niemals im geringsten zu kränken verlangte),
sondern dass die drei widrig-gesinnte Kurfürsten gegen Treuen und Glauben
und was sonsten in societate humana sacro-sanctum gehandelt haben,
mithin Ursach über Ursach obhanden wäre, nicht nur E. K. u. K. Cath.
Matt. Böhmischen und Oesterreichischen Gesandtschaften, sondern auch Dero
£^ais. Principal-Gommission allen Umgang mit besagten drei EurfÜrstl.
Ministris zu untersagen, als welches, ungehindert die Ministri ihrer Prin-
cipalen Befehl vollziehen müssen, öfters gegen jene zu geschehen pflege;
jedoch um keinen Anlass zu mehren Bewegungen und anderen schlimmen
Folgen zu geben, so sei Dero allergnädigster Befehl, dass Dero Kais, und
übrige Gesandtschaften insgesammt alle freundwillige Zusammenkünften in
ihren Wohnungen sowohl, als bei anderwäi-tigen Tractamenten und Gesell-
schaften mit besagten dreien kurfürstl. Gesandten meiden, und bei denen
Bat-Gängen sich gegen diese fremd und kaltsinnig bezeigen sollen; Wann
aber erstbesagte Gesandte bei mir oder bei E. K. Mt. Gon-^üonmiissario
um den Zutritt wegen obhabenden Anbringen sich geziemend anmelden
würden, dass sodann ihnen solches nicht verweigert, sondern sie angehört
und ihre Vorträge, wann selbige in gebührenden Worten und Schranken
verfasset sind, zu berichten übernommen werden mögen,
ad Tertium walte zwar bei E. Kais. u. Cath. Matt, kein Zweifbi, dass
in dieser Sach die mehrere Stimmen ihre Giltigkeit haben, zu weleheito
Ende Sie dann auch das Gutachten gnädigst angenonmien und genehmet
hätten; Weilen aber doch mehrbesagter Gesandten widriger Einwurf bei
denen wohlgesinnten Kur- und Fürstl. Gesandtschaften grosse Empfindlich-
keit und Verwirrung erwachet, so hätten dieselbe gnädigst beschlossen,
an Kur-Mainz sowohl, als an Kur-Brandenburg und Kur-B|>aunschweig zu
schreiben, um Dero allseitige Meinung und Bat zu vernehmen, welchem
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.oogk
Die Anerkonnung der pragmatischen Sanction Karls VI. 3X9
BMh £. Kais. u. Cath. Matt Dero Princifwl-Commission das weitere aller-
gnftdigst anbefohlen wurden.
Wie dann auch 4*° dieselbe wegen der Kaiserl. Erkenntlichkeiten
gegen die sich hierinfalls wohlgezeigte Gesandtschaften mir hiemächsten
Dero allergnftdigste Entschliessung zu wissen machen würden. Ausser
dasB ich indessen den Kur-Mainzischen Beichs-Directorem Freiherm von
Otien versichern könne, dass E. Kais. Mtt. die gebotene Extension des
Beichs-Hofrats-Decreti auf seinen Sohn allergnftdigst beschlossen hätten.
Gleichwie nun quoad primum, tertium et quartum E. Mtt. allergnftdigste
Entschliessung zu gewärtigen, indessen auch E. Kais. Mtt. dem
letzteren Graf Metschischen Schreiben nach die wirkliche Dictatur und
Befolgung Dero kais. allergnädigsten Batificatorii bereits zu höchsten Händen
gekommen ist, als muss ich nur ratione puncti secundi aliunterthänigst
belichten, dass Ich nicht ermanglet, mit Dero Oesterreichischen Gesand-
sehall Mich wegen des Umganges mit denen widrigen Gesandten behörig
zu besprechen, welche dann der unmassgeblichen allerunterthänigsten
Meinung gewesen, dass nebstdem, dass sie vor ihrer Instunz noch nichts
die&erwegen erhalten, es dermalen einen grossen Lermen allhier abgeben
worde, wann diese öffentliche Bezeigung schon anjetzt ruchbar werden
sollte, dazumalen aber Baron von Jodoci verwichenen Montag öffentliche,
s<^on vorher angekündete Gesellschaft gehalten, und davon die widrig
gesinnte kurfärstl. Gesandte nicht hätte ausschliesen können, noch weniger
die schon vor einigen Tagen zugesagte Erscheinung auf gestern zu einer
Mahlzeit bei dem Kur-Säohsischen Gesandten wieder zu revociren vermögt,
jedoch wegen vorgefallener Geschäften vor seine Person sich entschuldiget,
und nur seine Frau dahin hatte gehen lassen. Mich anbelangend, da werde
die sonsten in dem Fasching bei mir zu halten pflegende Gesellschafben
f&r diesmal zu Evitirung dergleichen Mit-Einfindung der widrig gesinnten
Gesandtschaften unterlassen und E. Kais. u. Cath. Mtt. ferneren aller-
grnftdigsten Befehl in allerunterthänigsten Gehorsam erwarten, indessen aber
Dero Oesterreich. Gesandtschaft in ihrem heutigen Bericht enthaltenen
ohnmassgeblichen allerunterthänigsten Meinung wegen solchen dermaligen
vOlEgen Umgangs- Auf hebung nicht wohl widersprechen können. * . . . ^).
Als im Jahre 1734 aus Anlass des polnischen Erbfolgekrieges
der Feldzug am Bhein gegen Frankreich vorbereitet werden musste,
machte der kaiserliche Hof einen Ausgleichversuch mit Bayern. Feld-
marschall Graf Eönigseck wurde nach München entsendet, um die
Bedingungen einer Verständigung zu besprechen, kehrte jedoch
nnverrichieier Dinge nach Wien zurück, weil die Ansprüche Bayerns,
das sich bereits zu tief in das Studium seiner vermeintlichen Rechte
eingelassen hatte, auf nichts weniger als auf die Teilung der Habs-
bnrgischen Besitzungen abzielten. Karl Albert hat vor dem Eintreffen
Xonigsecks die Gesichtspunkte festgestellt, von denen man bayerischer-
seits auszugehen habe, wenn der kaiserliche Minister die Frage der
*) Wien. Staatsarchiv Princ. Commisiion fosc. 57 a.
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320 Hans V. Zwiedineek-Südenhorst.
pragmatischen Sanction in Anregung bringen sollte. In dem noch
erhaltenen Memoire lautet der betreffende Abschnitt:
ad 3) Dieser Punkt ist der wichtigste und eben aus dieser ürsach mit
grösster Behutsamkeit zu tractiren und sich in nichts herauszulassen, wann
aber von dem Kais. Gesandten mit grösserem Nachdruck auf die Edirung
der Churbayer. Rechten und Oommunicirug der Deduction sollte ange-
drungen werden, haben meine ministri auf zweifisM^he Entschuldigungsart
solche zu beantworten, nttmlich
|mo cii^g ^|)er diesen puncten ich mir Selbsten und alleinig nach
Befund der Sachen die etwan nötig findende Erleuterung zu geben vor-
behalten
2ten8 (1^39 nicht wohl zu begreifen, wie der Kais. Hof anjetzo einige
Achtung der bayßr. Bechten bezeiget, nachdem selber zuvor Alles ver-
worfen, bei dem Reich mit der pragmatica ohne Attendierung der Unter-
suchung des quomodo fortgefahren, ja sogar im Voraus versichert, diese
Erbfolgungs- Ordnung gereiche Niemandem zum Nachtheil; da ich aus
purem egard gegen seine Kais. (Mtt.) mich in alleinigen Beichsprincipien auf-
gehalten, imd nicht allein den gar leicht zu probieren seienden Ungrund
der Fundamenten obbesagter Pragmatic dem Böm. Reich nicht entdeckt,
sondern auch von eignen Recht stillgeschwiegen und mich vergnügt, vermög
öffentlicher Protestation hierinfalls auf ewig verwahrt zu verbleiben.
Demnach hätte aus purem respect gegen Kais. Matt, so moderat geführten
Veto vielmehr einigen Dank verdient zu haben verhofft, da doch ein ganz
Widriges erfahren müssen, und der bestmeinende Glimpf mit grossem
Undank angesehen worden, also zwar dass man alle Mittel erdenkt, um
nur mein Haus bei dem Reich verhasst zu machen, meine wohlvermeinte
Gedanken für schädliche Franz. principia ausgeschrien, ja die churbayer.
Rechte als eine Chimäre tractiert, überall ausgerufen, als werden sie nie-
malen können in Vorschein kommen
Er wünsche dem Hause Oesterreich aufrichtigst männliche Erben.
Einem dritten Fremden gegenüber wolle er sich nichts vergeben und von
seinen Rechten niemals abstehen. »Wann man also zu einem Endlichen
kommen will, ist einmal kein anderes Mittel, als aus den zweien ohnedem
ein Geblüt habenden Häusern eines zu machen, durch mehrmalige (Ver-
einigung?) der Rechten und des Geblüts eine immerwährende gute Ver-
ständnis einzuführen und endlich hiedurch dem Rechte und der Natur
genug zu thun; allseitige Länder durch dieses Mittel zu erfreuen, das
teutsche Vaterland durch solche Erhaltung ihrer alten pur teutschen
Patrioten zu trösten. . . .
Was die Länder des Don Carlos betrifft, so möge einzig darauf hin-
*gewiesen werden, dass diese erst zu erobern seien. Auch von Schwaben
solle man nicht reden, sondern versichern, dass man nach des Kaisers
Tode die kurbayer. Rechte dem Beschirmer aller Rechte überlassen müsse.
Sich auf nicht Weiteres einlassen, den Discurs, wenn nötig, abbrechen ^).
Aus den hier niedergelegten Ansichten geht hervor, dass der
bayerische Kurfürst damals bereits entschlossen war, seine Rechte
1) Manchen. Staatsarchiv 413/33.
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Die Anerkennang der pragmatischen Sanction Karls VI. 321
auf die Erbfolge in den österreichischen Landen, wenn nötig, mit den
Waffen in der Hand zu vertreten and dass die Reichsgarantie der
pragmatischen Sanction seine Opposition nicht im geringsten za
beschräncken vermocht hatte.
Die Bedeutung der Anerkennung der pragmatischen Sanction
durch das deutsche Beich ist nicht in deren unmittelbaren Folgen
zn suchen: wir wissen, dass sie den Ausbruch des Erbfolgekrieges,
dem Karl VI. vorbeugen zu können geglaubt hatte, nicht zu hindern
vermochte: sie hat auch auf das Resultat desselben gewiss keinen
ersichtlichen Einfluss genommen. Immerhin darf jedoch angenommen
werden, dass die Verweigerung der Garantie durch das Reich die
Bildung des österreichischen Staatsgebietes, zu der die pragmatische
Sanction dis formelle Grundlage geschaffen hat, dermassen erschwert
hätte, dass die Wege kaum abzusehen sind, auf denen sie hätte erreicht
werden können. Ohne sich in gewagte Conjuncturen einzulassen,
kann man doch behaupten, dass die Verhandlungen in Regensburg
auf die übrigen europäischen Mächte einen nachhaltigen Eindruck
gemacht und ihr Verhalten gegen das Haus Habsburg während der
letzten Regierungsjahre des letzten Kaisers aus diesem Hause mitbestimmt
haben. Das deutsche Reich hat sich in denselben mit dem Kaiserhause
solidarisch erklärt, es hat die Notwendigkeit des Bestandes einer
österreichischen Monarchie anerkannt und mit diesem in nicht miss-
zuverstehender Deutlichkeit den Bestand des Reiches in Verbindung
gebracht. Die Garantieerklärung kann als der erste Bündnis-
vertrag des deutschen Reiches mit Oesterreich angesehen werden;
denn der Reichstag behandelt den Besitzstand des Hauses Habsburg
als eine für sich bestehende Macht, für deren Erhaltung das Reich
in seinem eigenen, wohlverstandenen Interesse einzutreten hat. Ganz
besonders zu bemerken und gewissermassen symptomatisch für die
weitere Entwickelung der Beziehungen zwischen dem alten Reichskörper
und dem neuen Ostreiche, das sich von dem ersteren abgezweigt hat,
ist die Rolle, die Preussen bei diesem Bündisvertrage zukommt. Ohne
die Zustimmung des mächtigsten Reichsstandes, der durch seine militärische
Kraft bereits das Gewicht einer europäischen Grossmacht besass, wäre
die Garantie gewiss nicht zu Stande gekommen. Preussen hat
also den wesentlichsten Anteil an diesem ersten Bünd-
nisvertrage, der auf der Erkenntnis beruht, dass beide Staaten
durch eine harmonische Politik, durch eine verständige Begrenzung
ihrer Au%aben und ihrer Machtsphären die eigenen Interessen am
zweckmässigsten fördern und den übrigen europäischen Mächten
Mittheilungen XVI. Digitized by2?13<^OglC
322 Hana v. Zwiedineck-Südenhoret.
gegenüber ihre vollste Unabhängigkeit wahren können. — Wie
eigentümlich durch die Politik Beziehungen zwischen Ereignissen
hergestellt werden, die wenig oder gar keinen inneren Zusammen-
hang haben, dafür gibt die Yerquickung der Salzburger Emigra-
tion mit der pragmatischen Sanction einen neuen Beleg, der in
dem Kapitel „Humor in der Geschichte^^ ganz gut seine Stelle
finden kann. Ohne das zeitliche Zusammentreffen der B^ensbni^r
Garantieverhandlungen mit den im Salzburger Erzstifte entstandenen
Beligionsstreitigkeiten wäre es gewiss nicht zur Emigration im grossen
Stile gekommen, und wenn der König von Preussen nicht ein so
wichtiges, unentbehrliches Element der von der Wiener Begierung in
Bewegung gesetzten Kräfte gewesen wäre, würden alle Berufungen
auf das Instrum en tum Pacis wenig genützt haben. Die kaiserlichen
Begimenter hätten die Pässe und Strassen besetzt und der Salzburger
Erzbischof hätte seine Unterthanen — katholisch machen können,
ohne dass ihm ein Haar gekrümmt worden wäre. Ihren eigenen
evangelischen Unterthanen haben, wie ich seinerzeit nachgewiesen
habe, weder Karl VI. noch bcine grosse Tochter die Auswanderung
gestattet, für sie haben die ßeichsgesetze nicht dieselbe Wirksamkeit
gehabt, wie für die Salzburger; denn als die protestantische Bewegung
sich über das Gebirge nach Oberösterreich, Steiermark und Kärnten
verbreitete, war die pragmatische Sanction schon garantirt und als die
Bewegung unter Maria Theresia an Lebhaftigkeit zunahm, stand Preussen
wieder im schroffsten Gegensatze gegen Oesterreich. Dass aber die
grosse Kaiserin nicht den Beruf in sich fand, ihrem Widersacher die
Bekruten ins Haus zu senden, kann man ihr nicht verübeln.
Beilagen.
I.
Konferenz- Vortrag an den Kaiser 5. Juni 1731.
(K. u. k. Staatß-Archiv. Konf.-Vortr. 50).
AUergnädigster Kaysser und Herr,
üeber jenes was in dem Referat vom 17*^° hujus einkombt, wurden
zu folge Euer Kay. Maytt. ausdrücklichen Allergnädigsten Befehls in der
den 15^° ejusdem gehaltenen Ministerial Conferenz noch weiters diejenige
puncten überlegt, welche die auswürkung der guarantie dero Erbfolgs-
Ordnung vom Gesambten reich betreffen und in dem Referat vom 31***
Vorigen Monaths bereits berühret in der damals fürgewesten Conferenz aber
specific^ nicht erwogen worden waren.
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VI. "323
Gleich wie nnn eine von Ewer Kay. May. zu mehrmahlen resolvirte
sach ist» dass dieser wichtige ponct an denen Hoffen vorbereitet, keine
z^t hierander yerabsaumet nnd zu solchem ende die vornehmere Teutsche
Hoff fast auff gleiche weiss, als mit anfang des leztverflossenen Jahrs in
ansehong des Sevilianischen Tractats beschehen ist beschicket werden sollen;
also hat man hierbey weiters in berathschlagong gezogen: Primö wer dann
«ygentlich und an was für Hoffe abzugehen habe? Secundö welche Höff
früher oder, späther zu beschicken seyen? Tertiö was dero abschickenden
Ministris mitzugeben ? Quartö wie dieselben zu instruiren seyen ? und was
endlichen Quintö zum Behuff dieser Geschäffts weiters zu beschehen habe?
Quoad punctum primum ist gleichfahls eine von Ewer Kay. Maytt.
bereits determinirte Sach, dass sammentliche Ohurf&rstliche und die vor-
nembste aus denen forstlichen Hoffen derentwegen zu begrussen, und sogar
auch jene nicht vorbey zu gehen seyen, von welcher üblen absiebten man
zum Voraus gewiss ist; welches sich dann auff Ghur Bayeren und Ghur-
sachsen, wie auch auff Schweden und Dännemark ratione deren im fürst-
lichen Collegio habender Votorum haubtsächlichen verstehet; und hat
seithero die Oesterreichische Gesandtschafft zu Begenzpurg in dem unter
dem 12^ dieses erstattetem Bericht eingerathen, dass auff den Erz-
Bischoffen von Salzburg hirunter nicht vergessen werden möchte, als an
dessen Comitial-Gesandten zu verspühren wäre, dass sein fürstlicher Prin-
cipal gewunschen hätte, zur zeit, als wegen des Sevilianischen Tractats die
SsÄcb in Bewegung wäre, von Ewer Kay. Maytt. mit einer absonderlichen
Beschickung gleichfahls beehret zu werden«
So viel nun die an jeden Hoff abzusendende Ministros anbetrifft, hat
die gehorsambste Conferenz die sach folgender gestalten ausszutheilen ver-
maint, dass Graff von Seckendorff nebst dem preussischem auch die fürstlich
Sächsische Hoffe der Emestinischen Linie, den Wolffenbüttlichen, die An-
haltische, wie auch die Bayreuth- und Anzpachische Hoffe zu besorgen,
inngleichen den König in Schweden bey seiner herüberkunfft zu besprechen
hätte. Und weilen er Graff von Seckendorff bey Gelegenheit der ihme
des Sevilianischen Tractats halber auffgetragenen handlung anhero berichtet
hatte, dass zwar alle diese Hoffe verlangen trügen, dass auch für Sie eine
abschickung gewidmet würde, gleichwohlen aber wegen erspahrung derer
Unkosten nach der band lieber seheten, wann durch schrifftliche Oorrespon-
denz die sach gerichtet würde; zu welchem ende damahls einige hand-
schreiben ihme Graffen von Seckendorff zugeschicket worden; als ist dem
selben mittelst des scripti Vom ^) bereits anbefohlen worden,
dass er auch aniezo, was er zu solchem ende an Oreditiven oder hand-
schreiben nöthig haben möchte? ingleichen, wo er glaubte das seine per-
söhnliche gegenwart erforderet würde? oder wo er hingegen durch schreiben
die sach zu richten sich getrauete? ganz fürdersamb und specific^ anhand
geben solle. Ingleichen hat vielgedachter Graff von Seckendorff bei solch
vor einem Jahr fürgewesten Handlung die Bayreuth- und Anspachische
Hoffe nach dero gerechtesten willens meynung durch die Correspondenz
zwar vorbereitet, die Beschickung Selbsten aber ist durch den Graffen von
Kaffstein beschehen. Auff welche weiss man auch derzeit das werk umb
') Auch in der Vorlage leergelassen.
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324 Hans y. Zwiedineck-Südenhorst.
desswillen anzagreiffen vermeinet bat, weilen man solcher gestalten der
Seckendorffs person an denen orthen, wo er die beste bekandtschaffb hat,
sich nnzlich bedienen zu können vermeinet hat, ohne dass nmb desswillen
er Seckendorff nöthig bette, sich von dem König in Preossen allzulang
zu entfernen ; als welches dero allerhöchstem Dienst in andere weeg nach-
tbeilig seyn könnte. Und gleich wie erst als dann wann Vilgedacbter
Seckendorff den König in Schweden besprochen und was er dis£alls aas-
gerichtet berichtet haben wiid, sich weiters ergeben mass, ob an ihn
qnoad baec piacet König Yon Schweden währender seiner anwesenheit zu Cassel noch jemanden
Tn^dS^? widi'tfg'^^^^'^^^^^®^ nöthig oder rathsamb seye, also hat die gehorsambste Conferenz
negotiation nötig darfürgchalten, dass dermahlen genang seye, dass er Seckendorff besagten
UcheS aoIh'Siund- König auf der heraussreiss bespreche, und mit dem erforderlichen hand-
lich 80 vui undt schreiben zu solchem ende versehen, der Überrest aber pro re rat& nach
wies sein kao ''ö . j f, , ,
ncgocira. scm dcs Seckcndorffs einlauffendem Bericht besorget werde.
Der Graff von Kuff stein hat nach der gehorsambsten Conferenz
ohnmassgebigem ermessen Chur Maynz, Chur Pfalz, Würtemberg und die
übrige Geist- und Weltliche fürstliche Hoffe zu besuchen, wo er vor einem
Jahr sich eingefunden; ausser dass man geglaubet hat Chur-GöUen, Chur
Trier, Bamberg, Würzburg, Fulda, und wo nöthig auch den Bayreutisch
und Anspachischen Hoff dem Graffen Friederich von Harrach unter
anderem aucb umb desswillen aufizutragen, weilen nicht undiensamb zu
seyn erschienen hat, dass ermelter Graff von Kuffstein bey der vorhabenden
anherokunfft des Ohurfiirsten von Maynz sich hier wider einfinde. Aus
eben diser ursach ist auch für besser erachtet worden, dass nacher München
piacet et hör. und Salzburg jemand anderer abgehe; wessfalls der Graff Franz von
Stahrenberg in Vorschlag gekommen ist.
Ob am Chur- Sächsischem Hoff diese Verrichtung dem Graffen von
Waldstein auffzutragen seye? ist man umb desswillen angestanden,
weilen man daselbsten empfinden dörffte, wann nach dem Beyspiel anderer
Hoffe nicht insbesondere jemand dahin abgeordnet würde. Und obwohlen
vom dortigen Hoff nichts gutes zu erwarten ist: So hat jedoch nicht
rathsamb erschinen, von hieraus demselben zu einer gegründeten Klag,
als ob er aUzugering von Ewer Kny. Maytt. geschäzet würde, anlass zu
geben. Gleichwie aber hin widerumb erwogen wurde, dass an jene Hoffe,
wo ein Kayserl. minister bereits vorhanden, keine absonderliche abschikung
geschehe; wie dann auch der König in Preussen nicht verlangen wird,
dass ausser des Seckendorffs noch ein absonderlicher Kaiserlicher Gesandter
dises Geschäffts halber zu Berlin sich einfinde ; also hat man schliessliohen
darfürgehalten, dass man sich respectu des Chur-Sächssischen Hoffs gar
wohl begnügen köndte, den Graffen von Waldstein hierüber zu instruiren ;
Doch hat man umb mehrerer Vorsichtigkeit willen von obigem anstandt
den Graffen von Seckendorff zu dem ende nachricht zu geben vermeinet,
damit er eines theils des Königs in Preussen Gedanken hierüber vernehmen
und anderen theils denen abseifen des Chur Sächsischen Hoffs, wie bereits
zum öffleren beschehen, über des hiesigen Hoffs vorgeschüzte verächtliche
Bezeugungen führenden obnstatthafiten Klagen umb so gegründeter zu be-
gegnen im stand seyn möge.
Es verbliebe dannenhero allein der Dähnisch und HoUnstein Gottor-
pische Hoff zu beschicken übrig, wo so viel den lezteren betrifft, der
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VI. 325
gehorsambsten Conferenz genimg zu seyn geschienen hat, dem Eurzrock
das behörige derentwegen anzubefehlen. Den ersteren hingegen belangend
wurde von der gehorsambsten Conferenz in Betrachtung gezogen, dass
primö Frankreich sich all- erdenkliche bewegung gebe, umb Dännemark
mit Schweden, Beede aber sich ganz genau zu verknüpffen, auch mit diser
absieht bereits zimblich weit gekommen seye; dass Secundö wann wegen
der Schlesswickischen anligenheit ein expediens platz finden solle, zu dessen
bewürkung die anweesenheit eines dem werckh gewachsenen ministri er-
fordert werde ; und dass endlichen tertiö dessen absendung nunmehro umb
so mehrers rathsamb und erforderlich zu seyn scheint, alss abseiten Bussland
der von Brackel in bälde daselbsten sich einfinden dör£Pte.
Man ist solchem nach des ohnmassgebigsten dafürhalltens, dass zwar
in jenem Fall^ da der König von Dännenmarck nach vorbeygegangenem
Crönnungsact, wie verlauten will, in dem HoUsteinischem eintreffen sollte, Jjn*®,j|^®trr^h?n"
dem Graffen von Seckendorff gleichfalls auffgetragen werden köndte, eine zuschicken auf
excursion dahin zu machen und theils wegen der guarantie dero Erbfolgs- und^ we^**^
Ordnung das erforderliche anzubringen, theils auch jenem einen Vorschub J^®|j^*j^. ^ ^^^^^^
zu geben, was etwann wegen ausfündigmachung eines expedientis in der verlangt, werdt
Schlesswickischen restitutionssach nach massgab dero lezteren ihme hier- '^n/erenz *ehisr
über zugekommen befehlen möchte beschehen können; unter einsten aber iJ^®"^ Vorschlag
° thnn, wer zn
hat man geglaubet beidermahligen umbständen dero dienst zu erheischen, schicken were.
dass ein eygener Minister an den Dänischen Hoff abgeordnet werde. «) unieserUch.
Und dises ist, was die gehorsambste Conferenz bey dem ersteren
punct in erwegung gezogen hat. Bey dem zweyten, nemblich was für
Hoffe früher oder später zu beschicken seyen? Kan dieselbe nicht unan-
gemerket lassen, dass primö von Chur Maynzischem Hoff der anfang in
alleweeg zu machen seye, wann andei*st der Churfürst der gebrauchenden
Baad-Chur halber nicht Selbsten das widerspiel verlangen solte; Secundö
wird sich der Graff von Seckendorff wegen des bey denen Königen in
Schweden und Dänemark zu thun habenden anwurffs nach der Zeit ihrer
Herauskunfft zu richten haben; sonsten aber wäre tertiö sowohl in an-
sehung beeder diser hoffen, alss in ansehung Chur Bayren und Chur Sachssen
die sach also anzuschicken, dass bey ihnen wegen der vom gesambten
reich anverlangten guarantieleistung der hiessigen Erbfolgs- Ordnung
ehender kein anwurff beschehe, biss mann nicht der beystimmung derer
majoram in beeden höheren reichs Collegijs allschon versichert seyn wird ;
und dieses zwar aus ursach weilen obgleich so viele geheiligte Band beede
lezterwehnte Churhäusser zu gedachter guarantieleistung unlaugbahr ver-
binden, dannoch unschwer vorzusehen ist, dass Sie sich daran nicht kehren.
Vielmehr zu des werks hintertreibung mit der französischen beyhülff all-
mdglichs anwenden werden. Welchem nach nur als dann zu hoffen ist,
dass selbe ihre wiedrige absiebten in etwas dörfften verbergen wollen, wann
sie sich überstimmet, mithin ausser standt sehen werden, das hiesige so
billiche Verlangen zu hintertreiben, als in welchem fall sie vermuthlich ist gahr wou von
bedenkwi tragen dörfften, ohne frucht und nutzen bei jezigen urabständten wogeS^und^^pr^
sich noch mehrers bloss zugeben. ^i^ es.
In ansehung des dridten puncts fSllt weiter nichts zu eriimem vor,
alss dass dero abschickende ministri zu vordert mit denen erforderlichen
Creditiyen aus dero reichs Canzley versehen werden müssen, welches in
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326 Hans y. Zwiedineck-Südenhorst.
der den 21*^ hajns gehaltenen reichs Oonferenz dem Graffen von Metsoh
und Befer^idario von Schnappauff bereits bedeutet worden, und sobald als
Ewer Keyserl. Maj. über dem ersteren punct gegenwärtigen Referats dero
AUergnädigsten entschluss geschöpfet haben werden; wird man besagtem
Graffen von Metscb die Listam dero auszufertigen habender Creditiven,
und auf wen selbe jedenorths zu lauten haben, unverzüglich mit zutheilen
unermanglen. Hiemächst aber hat auch rathsamb zu sein geschienen, in
diessen dero Erzbausses höchst wichtiger anliegenheit besondere Hand-
schreiben besagt- dero ministris mitzugeben, in deren entwerffung man
zu vorderst nach eines jeden Chur- und fürsten bisherigen Betrag, sodaon
nach dessen mehr oder wenigeren Yermögenheit und endlichen nach denen
etwann bei einem jeden insbesondere eintreffenden umbständten sich zu
richten vermeinet hat, wie dann einesweyls die handschreiben an die
Könige in Preussen, Schweden und Dännemark für den Graffen von Secken-
dorff, an Chur Maynz und Chur Pfalz für den Graffen von Euffstein und
an Chur Trier und Chur Chöllen für den Graffen Friderich von Harrach
Piacot. sub num. 1. 2. 3. 4. 5. 6 und 7™° hiemeben anschlüssig seynd.
Der vierte punct, nemblich wie die jnstructionen dero ministrorum
zu lauten habe? ist der wichtigste und kombt es disfalls theils auf die
gründe, so zu unterstüzung dero Verlangens hin- und wieder anzuziehen
seynd, theils auff die ablehnung derer wiedriger unterbauung und theils
darauff an, wie etwann über denen da und doiien besorglicher und von
anderweitigen materien herrührenden anstössigkeiten ermeldt dero ministri
zu belehren seyn möchten. Zwar wird es bey denen gutgesinnten und
die allgemeine wohlfarth beherzigenden ständten keine sonderliche mühe
kosten, die selbe zur bestimmung zu Vermögen; zumahlen leicht begreiff-
lich ist, dass gleichwie von erhaltung dero durchleuchtigsten Erzhausses
dermahligen macbt und ansehens die gleiche waagschal von Europa und
die bevestigung dessen ruhestandts überhaubt abhanget, also insonderheit
die Verfassung des Teutschen reichs einen gewaltigen anstoss zu be£fthren,
annebenst die gefährlichste innerliche Zerrüttungen zu besorgen seyn
würden, wann nicht denen auff die Zergliederung dero getreuester Erb-
länder und abänderung der in dem Durchleuchtigstem Erzhauss herge-
brachter Erbfolgs-Ordnung abzielenden ungerechten absiebten in Zeiten
und zulänglich vorgebogen werden sollte. Dieses last sich überhaubt bei
denen gutgesinnten ständten anziehen, und wird im Churförstlichen CoUegio
bey Chur Maynz, Chur Trier, Chur Brandenburg, und Chur Braunschweig,
im fürstlichen aber nebst denen Stimmen, so iezt erwehnten Churfürsten
darinnen zukommen und eine ergäbige anzahl aussmachen, auch bei Salz-
burg, Bamberg, Würzburg, Aichstett, Speyr, Costanz, Augsburg, Passau,
Triendt, Brixen, Bassel, Chur, Fulda, Kempten, denen Sächssischen Hausseren
der Emestinischen Linie, Culmbach, Ansbach, Wolffembüttel^ Hessen Darm-
statt, Baaden Baaden und Baaden Durlach, HoUf^tein Gottorp, Fürsten von
Anhalt, Herzogen von Lothringen, und denen jungem reichs-fürsten, dise
anligenheit ohne das keinen anstand finden. Womebst denen Catholids
doch nur mundlich und nie schrifftlich beygebracht werden kan, was ohne
des Erzhausses Macht das Catholische Weesen im Teutschen Reich für ein
aussehen gewinnen würde; denen Schwächeren Ständten aber ist mit
gleicher Behutsambkeit begreifflich zu machen, dass ihre selbst eygene
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls YI. 327
erhaltong yon dem flor dero Darchleuchtigsten Erzhausses abhänge, als
ohne welchem sie von denen Mächtigeren nach and nach unfehlbahr würden
onterdmcket werden. Wie dann auch vermuthlich dem Seckendorff nicht
schwer fallen kau, die fürstlich-Sächasische Hausser der Ernestinischen
Linie zu überzeugen, dass wann das Ghurhauss Sachsaen mit seinen weit
aassehenden absiebten auslangen sollte, sie sich in der aussersten Gefahr
der unterdrackung in bftlde sehen würden. Bey Chor Bayeren und Ghur
Sachssen hat man sich anzustellen, als ob an ihrer Beystimmung von darumben
nicht gezweifflet würde, weilen die bekandte obhabende Verbündlichkeiten
ein solches erheischeten. Ein gleiches ist auch dei Chur Collen und Chur
Pfalz anzuziehen ; Und gleich wie man am letzterem Boff auff die Bezahlung
derer ruckständiger Subsidien sonder Zweiffei dringen wird: also hat die
gehorsambste Conferenz vermeinet, dass dem GrafPen von Kuffstein mit*
gegeben werden köndte, sothane Bezahlung in dem fall, da andurch zu-
folge des Tractats von 1726 solch Churfürstlichen voti sich zu versicheren
wäre, ohnbedenklich zu versprechen; Doch dass er sich zur abführung
derer jnteressen pro praeterito nicht einzuverstehen und disem antrag
möglichst auszuweichen hätte; wie dem besorglichen Vorwurff wegen der
Zwingenbergischen sach der Graff von Kuffstein zu begegnen habe, ist
derselbe durch das ihme mitgetheilte leztere reicbs-Hoffraths gutachten
zur genüge belehret worden. Und zum fall nur bewürket werden köndte,
dass dem das publicum seinem privat-jnteresse nachsezenden Graffen von
Wieser die Hände hierinnfEihls nicht gelassen wurden: So stündte wohl
zu hoffen, dass man endlichen am Ohurpflüzischen Hoff begreiffen würde
wie man hiessigerseits mit allem glimpf und ohne mindester übereylung
in Sachen furgegangen, und dessen was erfolget, von obhabenden Obrist
Richterlichen Ambtswegen sich nicht entschütten können, untereinsten aber
dem Chur PflOzischen Hoff den legalen weeg angedeutet habe, wie sowohl
dessen als des vorigen Besizers etwann habende Gerechtsame unverkürzet
erhalten werden können.
Vom König in Schweden wird vermuthlich die Bheinfelssische, von
dem König in Dännemark aber die schlesswickische anligenheit beschwer-
weiss angezogen werden ; wegen der lezteren ist Graff von Seckendorff ohne
das erst unlängst zur genügen instruieret worden; wegen der ersteren
aber beruhet es auff der erstattung des von der eygends nidergesezten
Deputation erwartenden gutachtens auff dessen beschleunigung mithin zu
dringen seyn dörfffce.
Was die ablehnung derer besorglicher einwendung-und unterbauungen
anbetrifft, da kan nicht schwer fallen, allem deme was circa justitiam der
hiesigen Erbfolgs-Ordnung dörfffce in zweiffei gezogen werden wollen,
standhaft zu begegnen; Indeme bekandt ist, dass obmerermelte Erbfolgs-
Ordnung in denen Dero Erzbauss durch die jeweilige Bömische Kayser
von beynahe Sechshundert Jahren her mit Vorbewust deren Ständten des
reichs und zwar in denen lezteren Zeiten mit aussdrucklicher einwilligung
deren Churfürsten ertheilten auch ursprünglich titulo onerosissimo er-
worbenen ganz besonderen privilegijs und freybaiten, ingleichem in denen
nach der Hand errichteten und bishero beständig beobachteten pactis gen-
tiHtijs Augustae Domus gegründet ist. Und da noch über das Chur
Maynz, Chur Trier, Chur Collen, Chur Bayeren, Chur Sachssen, Chur
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328 Hans V. Zwiedineck-Südenboret.
Brandenburg, Chur Pfalz und Chur Braunschweig theils durch feyrlich er-
richtete Tractaten und theils durch beschworene Verzichts acceptations
jnstrumenta zur leistung dieser nemblichen quarantie ohnlaugbar verbunden
seynd, so kan ohne fidem publicam, als das einzige vinculum humanae
Societatis zu zernichten, ohnmöglich in anstandt gezogen werden, dass
Ewer Kay. Majtt. zu dero höchst erleuchtesten erklährung optimo maximo
jure befugt gewesen; Nicht minder ist nach allem, was oben angeführet
worden, unschwer darzuthun, dass ausser jenen, welche mit ungerechten
Vergrösserungs-gedanken schwanger gehen, ein jeder patriotischer Beichs
Standt sein ejgenes jnteresse bey leistung solcher quarantie von darumben
finde, weilen andureh denen die allgemeine Zerrüttung nach sich ziehenden
ungerechten Unternehmungen ein sicherer riegel yorgeschoben wird; wo
im wiedrigem, wann der für die hiessige Erbfolgs-Ordnung streitenden
unlaugbahren Gerechtigkeit ungehindert dieselbe gleichwohlen solte ange-
tastet werden können, nirgends kein Sicherheit mehr zu finden, mithin
die ganze Beichs-Yerfassung gar bald zu grund gehen dörfFte. Und da
dem mehreren theil Europae an unzertrennter Beysammenhaltung dero
Erbländer merklich viel gelegen, indeme ansonsten die Übermacht des
Hausses Bourbon durch kein gegengewicht inner denen behörigen schranken
gehalten werden kan; als ist Menschlicher weiss nicht zu befahren, dass
wann nebst all-denen jenigen Mächten, so nicht minder durch Tractaten,
als durch ihr eygenes jnteresse zur quai*antie Dero Erbfolgs-Ordnung ohne
das gehalten seynd, annoch des reichs bestimmung hinzu kombt, solchen-
fals niemand sich getrauen werde, dargegen etwas zu regen; dass also
jenen, welche auff die beybehaltung der allgemeinen ruhe zuvorderst an-
zutragen pflegen, aus dieser nemblichen absieht zum meisten daran gelegen
ist, dass in zeiten denen wiedrigen ungerechten Unternehmungen vorgebogen
werde: So man in Sonderheit bei denen ständten wird gelten zu machen
haben, welchen Franckreich einige zaghafftigkeit dörffte beybringen, und
die aus solchem impegno erwachsende weitlaufßge folgen für höchst be-
denklich darstellen wollen.
Und gleichwie endlichen unschwer vorzusehen ist, dass bey dieser
gelegenheit von Ewer Kayserlichen Maytt zukünftiger disposition wegen
vermählug dero Durchleuchtigsten Erb Tochter hin und her anregung be-
schehen dörfPte, herentgegen nicht rathsamb seyn will, mit deme was
articulo primo Secretissimo vom Hauss Bourbon enthalten ist, hervor zu
rucken: Also hat man umb denen so ein- als andererseits besorglichen
anstössigkeiten auszuweichen, Dero abschickende Ministros hierüber aufi*
gleiche weiss zu jnstruiren vermeinet, als der Graff Wenzl von Sinzendorff
bey gelegenheit des betreibenden Beytritts derer General Staaten instruiret
worden, mit dem Beysaz jedoch, dass sie hiervon, bevor man nicht an
sie käme, keine anregung zu thun hätten.
Welchem allem zu folge dann die jnstruction für den Graffen von
Euffstein nach dem anschluss sub numero octavo, das Besciipt an Gra£fen
von Seckendorff aber nach ausweiss des numeri noni zu papier gebracht,
an bey denen selben mit gegeben worden ist, sich möglichst dahin zu
bearbeiten, der anverlangten Beystimmung halber eine schriftliche Ver-
sicherung von denen Hoffen, wo man ihnen das geschäfit auffgetragen hat
zu erhalten. Die übrige noch abgängige jnstructionen wird man ehemög-
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Die Anerkennung der pragmaidschen Sanciion Karls VI. 329
liehst gleichfalls auffsetzen und den Graffen von Harrach dahin MiweiB8en,j!jJ{^^"^|^^^;^
dass sobald als der reichsschloss über das Commissions-Decret vom 21 maytig ^efast undt
jüngsthin zu standt gebracht seyn wird, er die ihme fiirgeschriebene Hoffe q^ 'aegen° bid!
Der fünfte und letztere pnnct nemblich was zum behufif dieses ge-umb wo er was
schftfPts weiter zu beschehen habe? Bestehet vomemblich in deme, dass esTiiadem zu
man die wanckelmütige Hoffe durch beyhülff anderer, so gut gesinnet können.
seynd, und mit jenen in yerti*aulichem yemehmen stehen, zu recht bringe.
Unter dise wankelmütige Hoffe Feynd zu zehlen, Chur Collen, Ohur Pfalz,
Würtemberg und Hessen Gassei. Bey denen ersten beden ist zu hoffen,
dass des Churfürsten von Maynz gute ofßcia etwas erspriessliches fruchten
dörfften. Wegen Würtemberg ist der König in Preussen und bei Hessen
Cassel Engelland zu hülff zu nehmen: Wie dann überhaubt die gehor-
sambste Oonferenz des allerunterthftnigsten darfürhaltens ist, dass gleichwie
an Chur-Maynz un«l Preussen von der vorhabenden Beschickung der meisten
Teutschen Hoffen bereits eröfihung beschehen ist, also ein gleiches auch
dem Eobinson und Dieden gemeldet und von ihnen anverlanget werden
könne, dass zufolge des von König von Engelland als Churfürsten aus-
gestellten acts er der König nicht nur mit denen in beeden höheren reichs-
Collegijs habenden votis das hiessige gesuch mit unterstützen helffen,
sondren auch andere Ständte des reichs, mit welchen er in vertraulicher
verstftndtnuss stehet, zur beystimmung zu vermögen suchen solle: wor-
nebet man bey dem Bobinson und Dieden gelten zu machen geglaubt hat,
dass hiesiger seits umb nur des reichs einwilligung in die Spanische Be-
sazongen zu beschleunigen, von diesem punct der anfang gemacht und
derselbe mit dem punct der quarantie Dero Erbfolge- Ordnung nicht ver-
mischet worden ist. Gleichwie nun hierdurch Ewer Kay. May. wie auff-
ricbtig dieselbe derer Besatzungen halber das Werk zu befördern ver-
langten, sattsamb an tag gelegt hätten; als wäre nicht mehr als billioh,
dass nachdeme Allerhöchst-Dieselbe dem innhalt des dritten Articuls ein
vollständiges genügen Ihrerseits geleistet, alseiten des Königs in Engelland
all-deme, was den zweyten Tractats-Articul betreffete oder sonsten dahin
einschlüge, ein gleichmässiges genügen bescbehete: worvon nunmehro der
erstere effect in der von dorthero erwartenden mitwürkung zur erhaltung
der goarantie dero Erbfolge- Ordnung vom gesambten reich billich anver-
hoffet würde. Darmit man aber von Engelland mit leeren werten hier-
unter nicht abgespeiset werden möge; so wird darauff zu dringen seyn,
dass man seinerseits specific^ sich vernehmen lassen möge, an welchen
Hoffen man dem Werk einen Vorschub zu geben gedenke? auf was weiss?
und wie man hierunter mit Ewer Kay. May. di concerto furzugehen an-
trage? Welcher gelegenheit dann nach der gehorsambsten conferenz er-
messen man sich foglich bedienen kan, umb wegen der vorseyenden hand-
lang mit Chur Sachsen den Englichen Hoff etwas näher auszunehmen.
In Sonderheit aber wird instanz zu machen seyn, dass da Engelland wegen
derer in Sold habender zwölff Tausend Hessen am Gasselischen Hoff eine
so grosse Hand hat, Frankreich hingegen sich alle erdenckliche bewegung
gibt umb gedachten Hoff sich völlig zu verknüpffen man sowohl wegen
Derer obhabenden Verbindlichkeiten als des eygenen jnteresse halber be«
dacht sein möge, solchen Hoff von Franckreich ab und für das gemeinsame
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330 Hans y. Zwiedineck-Südenhorst.
Systema herbeyzabringen. In welcher Conformitftt noch weiters ftlr rath-
samb befunden worden, dass nebst denen dem Bobinson und Dieden zu
beschehen habenden Yorstellangen auch dem Graff Philipp Kinzky
mittelst des nomeri Decimi zugeschrieben weide: Deme man untereinsten
in num: ündecimo pro notiti& et Directione mitzutheilen vermeinet hat,
was seit dem letzteren an ihn erlassenen Bescript in der Handlung mit
Spanien weiters färgefallen ist. Es beruhet jedoch alles auff Ewer Kay.
intoto!*Su-i?in.^p. Maytt. höchsterlcuchtetem entschluss.
Wien den 25. Juny 1731.
Job. Christoph Bartenstein m. p.
II.
Konferenz- Vortrag vom 19. August 1731.
(K. u. k. Staatsarchiv. Vortr. 50).
Allergnädigster Eayser und Herr
Es hat der öraff Priederich von Harrach unter dem 4*** diesses eine
sehr wichtige geheime Belation nebst dem Project eines zwischen Ewer
Eayserl. Maytt. und dem Churfürsten zu Collen in Vorschlag gebrachten
Tractats und derer dazu gehörigen articulorum secretorum, wie auch
eygenhändigen Churfiirstlichen Schreibens und postcripti anhero ein-
gesandt: worüber aller höchst: dieselbe mein Prinzen Eugenij von Savoyen
und des Graff^n Gundacker Thomas von Stahremberg guttftchtliche meynung
in höchster geheim abzuforderen sich allergnädigst gefallen lassen. Bevor
aber noch solch : guttächtliche meynung allerunterthttnigst erstattet werden
kondte, lieffe die zweyte Harrachische Belation vom 1 1^^ hujus sambt
einem zimblich verbesserten auffsatz des auf das tapet gekommenen eygen-
händigen Churfürstlichen Schreibens hier ein, mittelst dessen ein- und
anderer vorhin gehabter haubtanstandt gänzlichen hinwegznfailen schinen.
Umb also nun die allergnädigst abgeforderte guttächtliche meynung über
die von dem Graffen Friederich von Harrach mit beeden Plettenberg gar
wohl eingeleitete Handlung zu eröffnen: So wird zuvorderst für unnöthig
erachtet, Ewer Eayuerl. Maytt. überhaubt mit mehreren hier vorzustellen,
wie nutzlich und nöthig für dero allerhöchsten dienst seye, den mit so
vielen ansehnlichen Stifteren versehenen Churfürsten von Collen von denen
Chur Bayrischen absiebten abzuziehen und sich und dero Erzhaus auf das
engeste zu verknüpfen. Wohin letzbesagte absiebten abzielen und wie
meisterlich Frankreich zu seinem wiedrigem intent dererselben in allen«
zumahlen reichs fürfallenheiten sich zu bedienen wisse, ist Ewer Eayserl.
Maytt. aus sovielen unzweiffelhafPten nachrichten unverborgen, und hat sich
seit dem mit Engelland unter dem ] ^^^ martij diesses jahrs geschlossenen
Tractat noch mehrers an Tag geleget. So hat auch vor wenigen jähren
die erfahrung sattsamb gezeiget, dass ohne die unirte Churfürsten wenig-
stens zum theil herbey zubringen, fast in keiner reichs sach umb dess
willen fortzukommen wäre, weilen diesselbe im Chur und fürstlichen Col-
legio so viele stimmen hatten, dass ihnen nicht schwer fallen kondte, bey
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Die Anerkennniig d«r pragmatischen Sanotion Karls VI. 331
der bekandten beechaffenheith anderer Teatschcn Hoffen entweder die reichs-
tagsberathscblagongen zu sistiren, oder die majora, auch gegen dero reichs-
yfttterliche intention nach eygenem wünsch aoszawürken. Dieseem fast auf
das höchste angestiegenem übel ist zwwc einigennassen dadurch abgeholffen
worden, dass man hiesigerseits mittel and weeg gefonden hat, zuvorderst
dem Churfärsten von Majnz die äugen zu eröffnen, hiemfichst auch den
König in Engellaad als ChurfÜrsten zu Braunschweig Lünenburg auff die
gute Seiten herbeyzubringen. Wordurch dann nebst denen in der Wolffen-
büttlischen regierung und am Würtembergischem Hoff sich zugetragnen
zimblich günstigen Verttuderungen die sach eine andere gestalt im reich
zu gewinnen angefangen hat, und zeigen eben die ungemein grosse be-
wegungen, so sich seit solcher zeit Frankreich und dessen übel gesinnter
anhang im reich gibt, wie gewaltig denenselben ihre wiedrige concepten
andurch verrücket worden, allein obwohlen sich die Sachen seit etwelchen
Jahren in Teutschland nicht wenig gebessert haben; so ist jedoch, umb
derer majorum, zumahlen im Churfürstlichen CoUegio verlftsslich versichert
zu seyn, von gantz besonderem grossem nutzen, dass man sich mit Chur
Collen genau verknüpfe. Der letztere reichsschluss über das Oommissions
Beeret vom 21. mi^i kan hiervon zu einer prob dienen, und erhellet anbey
ans der von Churpfaltz dem Graffen von Kuffstein in dem punct der
guarantie dero Erbfolg-Ordnung ertheilten resolution, dass änderst als
durch Chnr-Maynz und durch Chur Collen den ChurfÜrsten von Pfaltz zu
gewinnen wenig Ho&ung übrig seye. Nun ist aber Ewer Kaiserl. Maytt.
von der gesambten gehorsamsten Conferenz zu mehrmahlen vorstellig ge-
macht worden, wie viel der allgemeinen ruhe und wohl&rth überhaubt
ond dero giorwürdigstem Ertzhaus insbesondere daran gelegen seie, dass
die guarantie dero Erbfolgsordnung von dem gesambten reich übemohmen
und geleistet werde: als wordurch die praeparatori^ ausbedungene special-
guarantien einen festen grund gegen die ansonsten besorgliche in&actionen
derer auch noch so feyrlich geschlossener Tractaten erlangen, und beede
Chur-Hftusser Bayeren und Sachsen ihren wiedrigen absiebten einen zimblich
versicherten riegel vorgeschoben sehen : wie dann zum öfteren bereits an-
gemerket worden, dass beede jetztermeldte Churhäuser zu rectificiren keine
ho&ung, sondren das eintzige mittel, umb sie im zäum und inner denen
behörigen schranken zuhalten, seye, dass ihnen die media nocendi be-
nohmen werden: So in ansehung Chur-Bayeren nicht füglicher beschehen
kan, als wann Chur-CöUen darvon getrennet wird: ohne welchem der
Churfürst von Bayeren so übel er gleich gesint seyn möchte, etwass zu
ontemehmen sich nicht leicht getrauen dörffte. Man ist dannenhero circa
quaestionem an? nemblich dass Chur Collen zu gewinnen sehr ersprislich
seie keineswegs angestandten und ist der Graff Friederich von Harrach beydiscridceindt
biUich zu loben, dass er von denen ihme durch den Baron Plettenberg,,iP[|g"'^^P'j^5',;',^,„
beschehen eröffiiungen anlass genohmen hat, die Sachen so weit zu bringen, t^nd fahi selben
als sie dermahlen bereits gebracht worden seind. ^^
Gleichwie es aber in dergleichen handlangen meinstentheils vielmehr
aaff das quomodo? als auff das an? ankombt, also hat man auch disses
letztere seiner Wichtigkeit nach za erwegen absonderlich sich angelegen
seyn lassen, und darbey theils die von Chur Collen anerbothene Zusagen,
und theils die dargegen sich auszudingen vermeinte vortheil in betracht
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332 Hans y. Zwiedineck-Südenhorst.
gezogen, anoh ein and anderes gegen die im tractat vom jähr 1726 bereits
einkommende bedingnassen gehalten.
Die abseiten Obar Collen anerbethene Zasagen übersteigen weit jene
Verbindlichkeiten, worza gegen Ewer Eajserl. Maytt diesser Charförst
mittelst des tractats von 1726 sich anheischig gemacht hat, and
seind an sich also beschaffen, dass fast nicht abzunehmen ist, wie ein
mehrers hiesiger seits anverlangt werden solte. Das eintzige, wass diess-
falls desiderirt werden kOndte, ist, dass in dem nuffsatz des eygenhändigen
Schreibens der GhnrfQrst von Bayeren speciatim von seinem Braderen nicht
wie Harrach pro meliori esse gewunschen hatte benennet worden, man
hat aber nicht vermeinet, dass umb desswillen sich au£&ahalten rathsamb
wäre; aus ursach, weilen ohne evidenter mala fide gegen die übernohmene
Verbindlichkeiten zu handien, auch nach dem dermahligen auffsatz Chor
Collen dem hiesigen intent sich nicht entziehen kan ; und eine etwas mehr
oder weniger starke expression kein mehrers 'Versichertes vinculum ist, als
wann ohnedem die sach so klar und deutlich ausgedruckt sich befindet,
dass ohne denen wörteren gewalt anzuthun, die dahero entspringende
nembliche obligenheith in einigen zweiffei nicht gezogen werden mag: wie
dann, da in dem eygenhändigem schreiben der Churfurst gegen alle jetz-
und zukünftge absiebten, so dero successionsordnung oder der unzertrenn-
lichen beysammenbehaltung sammentlicher dero ErbkOnigreich- und Lflnder
entgegen lauffen möchten, sich auf dass kräftigste verbindet, andui'ch nicht
nur die von der letzteren Vermählung herzuleiten vermeinte spruch sondren
auch die praetensa antiqua jura domus Bavaricae ausgeschlossen werden.
Zu dessen mehrerer bekräfbigung für nicht undiensamb erachtet worden,
wann in fine articuli tertij post verba gegen jedermann die Wörter
beygesetzet würden: so diesselbe unter wass vorwandt es im-
mer seyn möchte, anzufechten sich anmassete: welcher beysatz
jedoch ebenfalls nicht just für nöthig, sondren allein für ersprieslich an-
gesehen, mithin dem Harrach aufzutragen vermeinet worden, dass wann
er eine schwürigkeit hierunter vermuthen solte, er lieber mit dem articul
wie er da ligt schlechterdingen sich zu befriedigen hätte. Dann sonsten,
wie gemeldet, in dem tractats auffsatz nichs vergessen worden^ wass immer
mittelst tractaten umb den anderen paciscirenden theil sich genau zu ver-
knüpfen, ausbedungen werden kondte. Und seind die neuerdingen aner-
bottene zusagen wegen Unterstützung der guarantie dero Erbfolgsordnung
auff dem reichstag, wegen herbeybringung anderer Hoffen, wegen kräfftigster
Wiedersetzung gegen alle wiedrige absiebten, von weme sie inn- oder ausser
reichs herrühren möchten, wegen der zukünfftigen Komischen Eönigswahl,
wegen beförderung eines Vergleichs in der Güloh- und Bergischen erb-
folgssach, wegen anständiger abthuung der Mecklenburgischen anliegen-
heith und wegen gänzlicher beystimmung auff reich- Creyss- und Wahltagen
solch- wichtige additamenta zu deme, wass im tractat von anno 1726
ausbedungen worden, dass man sich darmit hiesiger seits zu befriedigen
all- erdenkliehe ursach hat, und nur zu wünschen ist, dass sie so heilig
gehalten werden möchten, als sie in dem Tractatsauffsatz nachdrücklich
versprochen werden.
Belangend hiemächst die vortheile, so man andererseit hinwiederumb
sich auszudingen vermeint, ist zwar zum öffteren Ewer Kayserl. Mayst.
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Die Anerkennung der pragmatiechen Sanction Karls VL 333
bereit« vorstellig gemacht worden, wie wenig dero allerhöchstem interesse
gemäss seje, dass die ansehnlichste Erz und Hoch Stifter Prinzen zufallen,
so aus m&chtigen Ghur oder fürstlichen Haussem entsprossen sind. Die
Beichsverfassung leidet hierdurch einen nicht geringen anstoss, und da so
viele Stifter in Bayrischer Prinzen Händen allschon sich befinden, auch
der Churfürst aus Bayern ihr bruder seine wiedrige absiebten gar nicht
berget, so ist umb so mehrers bedenklich ihnen zu einem noch grösserem
Zuwachs, und bevorab zu einem Bisthxunb von solcher Wichtigkeit als
Lüttich ist, verhülfflich zu sein. Und wurde hierbey nicht ausser acht
gelassen, dass es bei denen Ghur Göllnischen Zusagen haubtsächlich darauff
ankombt, wie sie künfbighin erfället werden möchten? wo die vom ver-
gangenen habende erfahrung nicht allzuvieles vertrauen erwecken solte:
herentgegen die hiesige gegenversprechen lauter solche realitäten in sich
begreiffen, welche Chur Collen entweder in instanti oder in Bälde zu
gutem zu kommen haben. Allein obwohlen solche bedencken von sehr
grosser erheblichkeit seyn würden, wann dermahlen die ürag wäre, ob
einem Prinzen vom Churhauss Bayeren zu ansehnlichen stifteren allererst
zu verhelffen rathsamb seyn könne? oder wann es bey Lüttich auff eine
neue zusag, und nicht vielmehr aufT die blosswärtige erftillung dessen,
wass schon im jähr 1726 versprochen werden ankäme; 80 hat man hin-
gegen bey lezterzehlten umbständen nicht finden können, dass nachdeme
man Ghur Göllen bereits so mächtig worden lassen, und dessen herbey-
bringung so grossen nutzen schaffen kan, der plan eines solchen tractats
einem sonderlichem anstandt unterworffen wäre, wo Ewer kayserl. Mayst.
sich derer Stiffter halber ehender zu wenigerem, dann za mehrerem, als
Sie vorhin verbunden waren, anheischig machen, der andere paciscirende
theil aber so ergebige neue Zusagen thut; worauss man also hierunter
dass augenmerk haubtsächlich gerichtet hat, bestundte in deme, dass mau
sich des efiects derer Ghur Göllnischen gegenzusagen noch vor erfüUung
derer hiesigen versprechen mehrers als im Tractat vom anno 1726 nicht
beschehen ist, versicheren, anbey denen besorglichen künftigen infractionen
wenigstens in dem haubtpunct nemblich der guarantie dero Erbfolgsord-
nung mittelst des auswürkenden reichschlusses einen riegel vorschieben
möchte. Und gleichwie zu hoffen ist, dass jetzt besagter reichsschluss ehen-
der, als die erledigung des Bisthumbs Lüttich erfolgen werde; also hat
man unter einstem den Graffen Friederich von Harrach dahin zu instruiren
vermeint, dass er sich möglichst angelegen seyn lassen solte, respectu
derer gleich an&ngs abseiten Ghur Göllen anverlangter 200 m fl. einen
solchen Zahlungstermin auszudingen, dass noch vorhin vielgedachter reichs-
schluss zum Standt kommen möchte. Die jährliche Subsidia an Ghur
Colin einzustehen hat man von darumben einiges bedenken nicht getragen
weillen sie auff die überkommung von Lüttich oder dem Teutschmeister-
thumb restringirend sind, mithin nach allem menschlichem ansehen eine
kurtze zeit zu dauren haben. Und obige gleich anfangs auszuzahlen kom-
mende 200 m fl. kondten in ansehung derer neuerdingen übernohmener hoy disen aiien
Chur CöUnischer praestandorum und in betracht des dahero erwarteten dera°und apprS'
nutzens ebenfalls keinen sonderlichen anstandt haben. Es bleibet solchem
nach bei denen abseiten Ghur Göllen hinwiederumb auszudingen vermeinten
vortheilen allein nachfolgendes anzumerken übrig, dass da articulo secundo
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334 Hans y. Zwiedineck-Südenhorst.
tractatas Ewer kayserl. Maysa. sich reciproce gegen Ghur Collen verbm-
den, dessen absiebten in allen begebenbeithen zu befördern und hiemILchst
stipuliret wird, dass wann ein tbeil seiner Zusag kein genügen tb&te, der
andere zur erföllang der seinigen gleichfalls nicht gehalten sejn solte,
nicht unbillich zn be£EÜiren stondte, dass zum fall Chor-Oöllen oder drai
Hertzogen Theodor bey noch mehreren Stifteren künftighin nicht anhand
gegangen würde, eben dahero anlass genohmen werden dörffte, sich derer
im Tractat übemohmener Verbindlichkeiten Chnr Göllnischer seits anwie-
derumb zn entziehen. Und diesses wäre der hauptanstandt, so sieh bey
dem den 4. Augosti von dem Graffen von Harrach eingesandtem Proje<^
äusserte. Es ist aber deme durch den nachgehends unter dem ll. diessee
anhero geschickten neuen auffsatz guten theils abgeholffen worden. Zwar
wäre fireylich besser gewesen, wann der Churfmrst keine mehrere Stifiter
als Lüttich oder dass Teutsohmeisterthumb ambiren zu wollen sich posi-
tive anheischig gemacht hätte. Allein da diesses nicht wohl zu hoffen ist.
so wäre hiemächst der Antrag dahin zu machen, dass wenigstens er Ghur-
fürst sich zu erklären hätte, dero mitwirkung in ansehung keines anderen
stiffts als Lüttich oder des Teutschmeisterthumbs anzuverlangen, und für
keinen unterbruch des tractats zu halten, wann in anderen begebenbeithen
Ewer kayserl. Mayst. dero mitwürkung ihme versagen selten. Nach sokh^
idöe ist nun einiger massen dass letztens eingesandte Project des eygen-
händigen Churfürstlichen Schreibens eingerichtet; doch äuusert sich darbey
etwelche dunckelheith in deme, dass wie die worte da liegen dahero in-
feriret werden dörffle, ob hätten Ewer kayserL Mayst. in dem &11, da vor
Lüttich ein anderes Hoch StifPt erlediget wurde, dero mitwürckung d^n
Churfärsten angedeyhen zu lassen: welcher dunckelheith dardurch absu-
hocpUcetUodtist^elffen getrachtet worden, dass post verba: auff ein oder andere
^inde^rST^höchrt^*^^^*®^ beygeruckot wurde: es seye gleich dass sie vor oder
notig. nach dem Bissthumb Lüttich in erledigung kämen.
Uebrigens kau man sich zwar allen&lls mit des Churfürsten ange-
bothener eiklärung, dero mitwürkung weder für sich noch andere bei an-
deren StifPteren fiir eine aus dem Tractat entspringende Verbindlichkeit
anzusehen, begnügen. Wann jedoch der Graff von Harrach es in die weeg
leiten köndte, dass gegen überkommung Paderborn der Hertsog Theodor
sich dessen begebte, wass wegen des Bissthumbs Augspurgs in dero Hand-
schreiben vom 3. November 1726 einkombt: 8o würde andurch der ponct
derer Stifter in weit besseren standt gebracht, als er nicht nach denen
in vorgedachtem jähr übemohmenen Verbindlichkeiten sich befände. Soite
aber er Graff Harrach darmit auszulangen nicht für thunlich achten, so
wäre dass augenmerk dahin zu richten, dass bey zu seiner zeit erfolgen-
piacct. ^^T^ abtrettung des Stiffts Paderborn ermeldter Hertzog Theodor nicht ohne
dero Zuthun darzu gelange, innzwischen aber wegen Augspurg ein be-
ständigen obachtsames aug getragen werde.
Die übrige änderungen, so bey dem vom Graffen von Harraoh einge-
sandten auffsatz gemacht worden, seind nicht essential und werden ver-
muthlich bey Chur Collen keinen anetandt finden. Und bestehen dieselbe
vomemblich darinnen, dass allerhöchst deroselben die qualität: Herr and
Herscher dero Erbkönigreich und Länder: beygel^^t worden,
und man sich annebenz in dem punct derer Stifter derer nemblioben t^-
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Die Auerkennung der pragmatisohen Sanction Karls VL 335
minorom zu bedienen beflissen hat, welche in denen anno 1726 an Ohnr
Collen und Chor Bayeren erlassenen Handschreiben allschon eingeflossen,
mithin als unanstössig gegen libertatem electionis Canonicae angesehen
worden seind. Welchem nach soviel den tractat selbsten anbelangt, ein
mehreres bej dessen aofbatz anzumerken nicht förgefallen ist, als was die
in num. primo befindliche mariginalnoten answeissen: und hat man an-
nebenst die nrsachen derer gemachten weniger anmerkungen auff arth, wie
selbe denen Plettenberg beyznbringen für diensamb erachtet worden, in
gewisse sub nnm. secondo anschlüssige anmerkungen eingetragen , den pUtcet dises na-
Grafiki von Harrach aber mittelst des Handschreibens sub num. tertio "^^''
hierüber zu instruiren vermeint.
und diesses ist, wass bej dem auffsatz des Tractats zu erinnern
standte. Es äusseren sich aber in gegenwärtiger ftirfallenheith noch meh-
rere fragen, so dero allerhöchste entscheidung erheischen. Und Primo zwar
ist zu überlegen, wie es mit der dem Graffen von Harrach zuzusendenden
nOthigen vollmacht, item mit der künfPtigen Batificationsuhrkundt zu halten
seyn möchte? Dass die vollmacht ihme Harrach ohne weiterem Verzug
durch den nächst abgehenden Courier zuzukomen habe, kondte einigem an-
standt nicht unterworffen seyn, umb willen dero dienst erheischet dass der
schluss des Tractats erfolge, bevor noch Chur Collen bey Chur Bayeren
sich einfinde: wie dann eben aus der ursach der Qraff von Harrach ab-
sonderlich indtruiret worden, wie er sich wegen des Churfürsten abreiss
nacher Westphalen zu verhalten, anbey zu verhüten habe, dass andurch
dem geschafft selbsten kein schädlicher Verzug zuwachse. Es bestundte
also die schwürigkeit allein in deme, wie und durch wen die Vollmacht
und mit der zeit die Batificationsuhrkundt auszufertigen seye? Dan ob-
wohlen einiges misstrauen gegen die übrige Conferenz Ministros diessorths
nicht platz findet, so hat man sich jedoch erinnert, dass beede Pletten-
berg gleich anfimgs der handlung ausdrucklich sich ausbedungen, auch im
nahmen Ewer kayserlichen Mayst. durch mich Prinzen Eugenium von Sa-
vojen die Versicherung erhalten haben, dass nur ein eintziger Conferenz-
jninister in dass secretum annoch hieneingezogen werden würde. Und ist
annebenst leicht zu ermessen, dass wann der vorseyende Tractat Chur
Bayeren oder Chur Sachsen kundt werden sollte, die Plettenberg in höch-
ster gefiahr, in des Churfürsten von Collen ungnade zu verfallen, sich be-
finden, wenigstens der canal würde abgeschnitten werden, hinter so viele
geheimnusse, welche sie bey nicht gäntzlich verlierendem vertrauen bey
denen übrigen unirten Churfürsten zu entdecken im standt seind führohin
zu kommen. Man hat also das beste zu seyn vermeint, wann Gi-aff Har-
rach zur Unterschreibung des tractats mittels des Handschreibens sub
nom. quarto begwaltiget, mit der zeit aber die Ratification, gleich es an-
derwärts gewöhnlich ist, mit alleiniger beydruckung dero Secret Insiegels Hoc piacet wegen
und dero selbst eygener allerhöchsten unterschriffl ausgefertiget werde, werft S^*ch^rad-
Womebst man auch aus eben dieser ursach bedacht gewesen ist, clem^'^J^pJ^^y^'^^^™^*
Graffen von Harrach in dem femer weiteren handschreiben sub num. 5^
fürzuschreiben, wie er denen künftighin sich hoffentlich besser anlassen-
den Chur Cöllnischen ausserungen eine natürliche färb hier anzustreichen,
und wass er denen Plettenberg über der von ihnen gethanen anfrag, wie
si^ nemblich Chur Collen in ansehung seiner mitunirten Churfürsten der Piacot.
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336 Hans V. Zwiedineck-Südenhorst.
communication halber zu betragen haben möchte? an handt zn geben
hätte.
Secondö hat ohnnmbgänglich nöthig zu seyn geschienen, mit absen-
dnng des schon so ofit und lang vertrösteten entscholdigungsschreibens
dero obrist Hofmarschallens wegen dessen, wass derer Fiocchi halber bey
der Osnabruckischen belehnung sich zugetragen hat, längers nicht zu ver-
weilen; und zwar umb so mehrers, als in modo ohnstreitig gefehlet wor-
den, und das3 entschuldigungsschreiben gar füglich in unpraejudicirlichen
terminis sich einrichten lässt, annebenst Ewer kayserl. Mayst. nicht un-
bekannt ist, wie von Chur Bayeren der hierbey sich geäusserte Verzug als
eine geringschätzung bey seinem Bruderen ausgedeutet werden wolle.
werdt dass notig Welchem uach auff eine oder andere arth wegen entwerffung diesses ent-
Hof cinzior aub^ schuldigungsschreibcns gantz gemessene befehl ohnmassgebigst zu ertheilen
fehlen. wären.
Tertiö ist für diensamb erachtet worden, den Graffen von Harrach
von der zweydeutig- und Unzulänglichkeit der Churpfälzischen Resolution
in puncto der garantie dero Erbfolgsordnung mittelst des Handschreibens
sub num. sexto zu dem ende zu belehren, damit er zufolge der articulo
tertio des vorseyenden tractats enthaltener Chur Cöllnischen zusag in letzt-
gesagten Hoff dringe, dass zu rectificirung derer in besagter Besolution
einkommender anstössiger puncten von derselben all: diensahme gute ef-
piacef. ficia bey Churpfaltz angewendet werden mögen. Und gleich wie femers
und quarto der Graff von Seckendorff von dem in der Churpfölzischen re-
solution wegen Gülch und Berg enthaltenen und in sehr unanständigen
terminis gefasstem praeliminar-punct ohne dass zu instruiren ist; also hat
man demselben, umb allem bey Preussen zu besorgen stehenden miss-
brauch in Sachen, so diesse häckliche materie betroffen, vorzubauen, un-
tereinsten auch von deme zu verständigen vermeinet, waz hiervon im trac-
tat mit Chur Collen einkombt; ohne jedoch von dem Überrest des Trac-
tats das geheimnus noch zur zeit zu eröffnen, sondern vil mehr ihme zu
wissen zu thun, dass man annoch in terminis unverflüiglicher vorschlage
versire und das allergenauiste Secretum diessfalls ohnnmbgänglich erfor-
derlich seye. Weichein und anderes dann vermög des sub num. septimo
piacct. ündt ist hier neben anschlüssigen Handschreibens zu befolgen angetragen worden
"^''^ ist. Quintö Ist nicht anzustehen, dass beede Plettenberg untereinstem, als
sie Ewer kayserl. Mayst. dem Chur Fürsten zu Collen und dem gantzen
Vatterland durch den Vorschub, so sie gegenwärtiger handlung geben,
einen nicht geringen dienst leisten, auch auff ihre privat convenienz ge-
sehen haben dörfften: wo zu vorderst billich ist, dass ihnen eine schrifft-
liche Versicherung auff verlangen ertheilet werde, dass Ewer Kayserl. Maysi
in dem fall, da Sie wegen des tractats in ihres Principalen ungnade ver-
fielen, dies selbe anderwärts versorgen weiten : wie man dann in dem her-
nach anzuführendem ostensiblem handschreiben an Harrach dass behörige
derentwegen mit einfiiessen zu lassen vermeinet hat. Der eintzige anstandt,
so hierbey sich äusseren möchte, bestundte darinnen, dass die Plettenberg,
um sich nur hier einzunistlen , als ob sie in des Chur Fürsten ungnad
verfallen wären, mit heimblicher einverständtnus sein des Chur Fürsten
sich anstellen dörfften. Es lässt sich aber diessem anstandt durch den
auffsatz der anveriangten Versicherung und zumahlen dardurch abhelffen,
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VI. 337
dass die arth der versorgong darinnen nicht ansgedrackt wird, mithin
Ewer kajserL Maytt, die hände frey behalten, die versorgong also einzu-
liohten, dass sie andnrch keine mehrere media nocendi überkommen. Mit
diesser yersicherong aber (als welche an sich viel mehr eine schadlosshal- piacot.
tong dann Vergeltung ist) dörfffcen sie die Plettenberg sich schwerlich be-
Medigen; and da mithin Sextö benandt ist, dass vielgedachte Plettenberg
h&y dem Chor Fürsten alles vermögen, so will auff deren recompens von
nun an zu gedencken omb so mehrers nöthig seyn, als ansonsten von
ihnen der schluss des Tractats besorglich verzögert und eo ipso zn nicht
gemacht werden dörffte. Nun ist Ewer Kayserl. Maytt. sonder zweiffei
allergnftdigst erinnerlich, dass der Gra£f von Plettenberg bey der mit dem
KofTstein vor einem jähr gehabten Unterredung den fingerzeig auff das
dem Menzikoff ehedessen gewidmetes leben gegeben, man auch damahls
darfürgehalten habe, dass umb ihn Plettenberg mehrers zu vinculiren die
recompens vielmehr in immobiliis, als in proportionirten geld Summen zu
bestehen habe, doch eine so ansehnliche recompens änderst nicht als nach
genongsahm erworbenen Verdiensten statt haben könne. Gleichwie aber,
zum fall der tractat zu standt käme der Oraff Plettenberg jenes, worzu er
sich damahls anerbothen, erfüllet hätte, also köndte solchen falls circa
quaestionem an ? nemblich dass die dem Menzikoff vermeint gewesste gnad
ihme zu gutem zu kommen habe, kein anstandt seyn ; herendgegen äusserten
sich bey dem quomodo zweyerley bedencken, dass eine wegen der Zeit,
und das andere wegen der arth, wie mit der donation es anzuschicken,
dass die sach geheim verbliebe. In ansehung der Zeit kan der donations
brieff bei erfolgender tractatsunterschrifft dem Graffen von Plettenberg umb
dessvnllen nicht wohl behändiget werden, weilen bekandt ist, dass ein jeder
tractat erst durch die auswechslung derer Batificationsuhrkundten die er-
forderliche consistenz erlange. Darmit aber offberwehntem Graffen von
Plettenberg aller zweiffei diessfails benohmen, und er vielmehr angefrischet
werde, den schluss des Tractats möglichst zu beschleunigen; So ist dass
ezpediens in verschlag gekommen, dass in einem ostensiblem handschrei-
ben an Harrach, ohngefähr auff die in numero octavo enthaltene arth und
weiss nebst obiger auff die anderwärthige Versorgung im fall der Chur
Fürstlichen ungnad lautender Versicherung, auch die noch fernere Versi-
cherung ertheilet werden köndte, dass bei erfolgender auswechslung derer
ratificationsuhrkundten der donationsbrieff ikme Gi-affen von Plettenberg
untereinsten würde behändiget werden. Die arth belangend, wie die do-
nation geheim zu halten wäre, da ist in Vorschlag gekommen, den zum
behuff des Menzikoff bereits auffgesetzten donationsbrieff durch den ge-
heimen weeg omisso doratarij nomine umb- und den nahmen des dona-
tarij durch eine vom Secreto verständigte vertraute hand hinein schreiben
zu lassen. Womach sodann die herrschaft Selbsten dem schein nach zu
dero geheimen cassa gezogen und die proventus von dort aus dem Graffen hoc piacet üDdt isi
von Plettenberg in so lang verabfolgt werden köndten, biss er Selbsten Sms der donatioM-
aeiner anständigkeit zu seyn erachten würde, sich für deren besitzer aß-^borencto^nomine
zugeben : welcher verschliß vor einem jähr von dem Kuffstein anband ge- durch die camer
geben, und von dem Plettenberg für sehr diensam erachtet worden ist. gefertigt werden!
Hierdurch nun würde zwar viel gedachter Graff Plettenberg befrie-
diget: es verbliebe aber noch übrig, auch auff seines vetters des Baron
MittheUanffen XVI. Digit^gd by VJi^OglC
338 Hans Y. Zwiedineck-Südenhorst.
Plettenbergs recompens zu gedencken: zumahlen diesser in betreibong
des geschäffis sich sehr eyffrig bezeuget hat, auch ansonsten verschiedene
gute eygenschaften und zumahlen viele gelehrsamkeit besitzet. Diessfalls
nun wird es sonder zweiffei auff ein geld quantum de presenti, und auff
eine jährliche pension pro iuturo ankommen. Wie gern man sich nun
gleich dero mit so schweren ausgaben ohne das beladenes aerarium mit
derley namhafftem und ausserordentlichem last verschonen wolte; so seindt
jedoch die zeitumbstftndte also beschaffen, dass eine ohnumbgängliche noth-
wendigkeit zu seyn scheinet, zu einem so essential und heylsamen end-
zweck als die unzertrennliche beybehaltung dero Ertzhauses dermahligen
macht ist, all-mögliches anzuwenden, und ehender in all anderen ausgabs-
rubriquen als hierunter etwass zu erspahren: massen einmahl von deme,
dass dero sammentiiche Erb Königreich- und Länder beysammen yerbleiben
und unzertrennter auff dero descendenz kommen, nicht nur dero Erbkönig-
reich- und Länder, und des Catholischen weesens im reich, sondern auch
der gesambten Ghristenheith heyl, wohlfarth und ruhestsndt abhanget: wor-
za aber kein mehrers versichertes mittel erdacht werden mag, als dass
nebst denen ohne dass sich ausbedungenen Special guaranüen die hiessige
ErbfolgBordnung durch einen reichsschluss bestärket, mithin zu einem reichs-
gesätz dergestalten gemacht werde, dass wer darwieder zu handien sich
in rciiqao toto Pia- unterfangen wurde eo ipso f£br einen reichsfeind zu achten stündte. Da
"^komend?^ unge!^ '^^^ ^^ gcwinnung dos Chur Fürsten von Collen an solch glücklichen
schiossener iiuidt- erfolg uicht wohl gczweiffclt werden mag: So hat man zu obiger ausgab
weyi von gegen, clnzurathen nicht anstehen können, doch gut zu seyn geglaubt, dass zwar
^^^eri^riMg'" ^®^ auswechslung derer Ratificationsuhrkundten ein geld quantum dem
was sowohl dem- Barou Plettcnbcrg zu erlegen, dieses aber so viel sich thun lässt zu mo-
lis nAchma^'in dcrireu uud lieber der jährlichen pension etwass beyzulegen wäre. Wie
'zu' geben ^'wSi*^^ *^®^ sowohl dicsso pcusion, als jenes geldquantum sich zu belaoffen
welches morgen habe ? darüber wäre gut gewesen, wann Harrach des Plettenbergs mey-
thcn ^m^en^kaa! nuug auszunchmeu gesuchet hätte und kombt fär anjetzo auf dero aller-
Cari Dl. p. mildeste determinirung, wie alles übrige, lediglich an.
Wien, den 19. August 1731.
Johann Christoph Bartenstein.
m.
Konferenz-Vortrag vom 14. Dezember 1731.
(K. u. k. Staatsarchiv Vortr. 60).
AUergnädigster Kayser und Herr!
Den zwölfften diesses ist die nebenanschlüssige geheime Harrachische
Relation und Post Scriptum hier eingeloffen: worinnen vomemblich nach-
folgende vier materien einkommen: als nemblichen primö wass zwischen
ihme Harrach und dem Francken vorbeygegangen, Secundö die fallstricky
so dem Chur -Fürsten zu Collen am Chur Bayerischen Hoff geleget werden,
tertiö die mittel, so die übelgesinnte anwenden, umb dass guarantie ge-
schafft theils zu verzögeren, tbeils zu hemmen; und endlichen quartö die
von dem Plettenberg bey dem Chur Braunschweigischen voto gemachte
anmerckung.
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Die Anerkennung der pragmatischen 8anction Karls VI. 339
Quoad primum ist zwar des Ora£fen von Harrach auch hierinnfalls
bezeugter Eyfer zu beloben. Weilen er aber dem Franoken mehr gutes
zuzutrauen scheinet, als man hierzu hiesiger seits nicht ursach hat; so hat
nöthig geschienen, ihme Harrach in conformität der vor Ewer kayserl.
Mayst. vorhin gut geh^issenen id^ alle immer erdenckliche cautelen ein-
zubinden, umb hierinnfalls der sach weder zu yiel noch zu wenig zuthun :
mit angeheffteten ausführlichen Unterricht alles dessen, was mit dem
Francken hier yorbeygegangen ist: als woraus er sonnenklar zu ersehen
hat, dass alle von dem Francken ihme beschehene Öffnungen schon vor-
ISngst hier zum Vorschein gekommen, allein wann man weiters in ihn
Francken dringen wollen, jederzeit ohne würkung geblieben seind.
Quoad secundum hat man nachmahlen dem Harrach zu wissen zu thun
vermeint, dass Ewer kayserl. Mayst. für sicherer halten, wann der Chur
Maynzisclie zur abiegnng des Chur Cöllnischen voti substituiret wird, als
wann der Baron Plettenberg tempore adeo critico lang yon seinen hoh^
Principalen abwesend seyn solte.
Quoad tertium hat man aus der letzt eingeloffenen Eelation dero
Oesterreichischen Gesandschaft zu Begenspurg ersehen, dass der Jodoci
nicht undeutlich dahin antrügt, dass Chur Bayrische votum punctatim ad
Protocollum zu wiederlegen, mithin in die merita causae auff dem reiohs-
tag sich einzulassen. Und gleichwie vorhin daz guarantiegeschäfft zimb-
lich hat übereylet werden wollen, also stehet nunmehro nicht unbillich zu
besorgen, dass man denen auffzugen derer übelgestimmten allzu yiel platz
geben dörffte. Da nun eines wie das andere gleich schädlich ist, so hat
man sich angelegen seyn lassen, den i echten mittelweeg dem Harrach für-
zuschreiben, und specific^ solchen hey jedem punct worzu seine Belation
und Postscriptum anlass gegeben, auszuweissen.
Endlichen ist quoad quartum des Piettenbergs anmerckung über die
im Chur Braunschweigischen yoto einkommende clausul nicht ungegründet, pUeet in totoUndt
mithin allerdings nöthig den Bobinson und Dieden hierüber gleichfalls zu ^t robioson^imd
sprechen. Welchemnach dass handschreiben an Harrach also entworflfen ^^^J JS^^m
worden wie der anschluss des mehreren ausweiset. Jedoch beruhet alles reden.
auf Ewer kayserl. Mayst. allergnädigsten genehmhaltung.
Wien, den 14. December 1731.
Johann Christoph Bartenstein.
Beilage IV.
A.
Verzeiclinis yon Flugschriften und Abhandlungen, die sich mit der
Beichdgarantie der pragmatischen Sanction beschäftigen.
In alftibetischer Ordnung.
Acta publica .... die Succession in denen, österreichischen Erblanden
betreffend. 1732. (München. Hof- u. Staats-Bibl. Austr. 1 f.)
Analyse courte et yeritable des reflexions d*un se disant Patriote Alle-
naand et-impurtial sur la demande de Ja garantie de la sanction
Digilg^ctby VJI^OQIC
340 Hans y. Zwiedineck-Südenhoret.
pragmatique de rEmperenr emanöes et divulgöes le 4^^ Decemb^
1731 a Batisbonne, addressöe par un Patriote Allemand desinteresse
en fonne de lettre et d* avertissement Salniairs an Busdit Anthenr
des reflexions sVs ^- 2^- (Münclien. Staatsarchiy.)
Des Pragmatischen Archivs Erstes Stück. Oder: Gründliche historische
Nachricht von der Sanctio pragmatica ....
(Frankfurt und Leipzig 1741.)
Desselben Zweytes Stück. (München. Staatsarchiv.)
(Dresden, königl. Bibl. H. Germ. D. 257.)
Standhafte Behauptung der von Ihre Bömisch-Kays. Majestät bej Dero
durchl. Ertz-Haus Oesterreich festgestellten Erbfolgs-Ordnung Und
desshalber von dem Bömischen Beich Uebemommener Garantie
MDCCXXXII. Sign. A-L. (Preuss. Staatsarchiv BXL u. 186.6.)
Gründlicher Beweis s: dass in Garantie-Sachen Die Pluralitas Yotorum
Auf dem Beiehs-Tag, Zu Abfassung eines allgemeinen Oonclusi und
Beichs-Schlusses, statt habe. Anno MDCCXXXII. 7. Bll. 2^.
(Steyersberger Arhiv.)
(Fabers Europ. Staats-Cantzley 59. Th. p. 673,)
Gründlicher Beweiss, dass durch Guarantirung der Allerdurchlaucht.
Oesterr. Erbfolge die AUgem. Wohlfahrt des heil. Böm. Beichs vor-
trefflich befestiget werde. 4. Bll. 4^.
(Sachs. Haupt-Staats-Arch. 2871/60.)
Examen des reflezions d*un Patriote Allemand Impartial sur la demande
de la Garantie de la Pragmatique Imperiale 1732.
(München. Staats-Arch. 386/10.)
Unparthejische Gedancken über das Bezeigen des Chur-Bajerischen Hofes.
MDCCXXXV. 32 S. 4^.
(München. Hof- u. Staats-Bibl. Bavar. 3000. IX. 3.)
Meditatio ad August. Imperatoris Boman. Caroli VI. Sanctionem Prag-
maticam de ordine succedendi . . . ejusque guarantiam generalem ab
Imperio . . .
Ex officina publica. 1732. (München. Staats-Arch. 386/10.)
Beflexiones, an majora in Comitiis puncto Successionis Austriaeae
obtineant. (Faber. Europ. Staats-Cantzley. 60. Th. p. 444 — 455.)
Beflexions d*un cosmopolite. [Aus dem Haag] 22 p. 4^
(München. Staats-Arch. 386/10.)
Beflexions d' un patriote Allemand impartial sur la demande de la
garantie de la pragmatique Imperiale. 17 p. 4^.
(Wien. Staats-Arch. Begensbg. Prin. Comon.)
Remarques sur T ordre de la Succession etablies dans les Pays-heredi-
taires de la maison d'Autriche autrement nomm^ la Pragmatique
Sanction. (Faber, Europ. Staats-Cantzley 60. Th. p. 455 — 473.)
Struvis B. G. Discursus de successione foeminea im Begna et provincias
Austriacas occasione sanctionis pragmaticae.
Jenae, Anno 1733 u. 1743.
(Dresden. Königl. Bibl. H. Austr. 418. 4. 5.)
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Die Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VL 34]^
B.
Handschriftliche Abhandlung über denselben Gegenstand
im Münchener Staats- Archiv 1).
In chronologischer Ordnung.
Dedacüo juridica. De sanetione Pragmatica et ordine Bnccessionis. (386/5.)
Dedactio Kationnm contra ploritatem Totoruin. (386/10.)
Gründlicher Beweiss dass in Qarantiesachen die Pluralitas votornm auf
dem Beichs-Tag zu Abfassung eines allgemeinen Oonclnsi und Schlusses
statthabe. (386/10.)
Dedactio alle österreichische Privilegia, dann den Gegensatz wider die
Sanctionem Pragmaticam und hiebe! ausgefallenen Beichsschluss be-
tr^eni [Spätere Notiz: Von Freyherm von ünertl]. (386/6.)
Notata die Oesterreichische Privilegia und Guarantie betreffend. (386/24.)
Kurzer Begriff vom durchlauchtigsten Haus von Oesterreich Fundamental
Bationen, worauf die Erbfolge gegründet und was diesem hingegen
von dem durchlauchtigsten Haus von Bayern entgegen gesezet werden
könne. (386/25.)
Deductionesüber die Oesterreichische Pragmatic. 1736.7 Convolute. (396/27.)
') Ueber den Beginn der litterarischen Th&tiffkeit der Eurbajerischen Re-
gierung in Sachen der österreichischen Succession bringt ein Bericht der Princ.
Common, in Regensbnrg am 22. Aug. 1732 folgende Notiz: „In München wird
seit einigen Wochen unter Direction des Eurbair. Ministers v. Unertl durch zwei
^lehrte Advocaten und noch andere mehr an einer Deductio jurium Bavaricorum
m Successionem Austriacam gearbeitet.** Man hoffe dadurch den EurfÜrsten von
Eöln dem Eaiser abwendig machen zu können.
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Kleine Mittheilungen.
ücber das 9. Capltel der pannonischen Legende des heil.
Methodlus. Allgemein nimmt man an. dass die Erzählung im 9. Ca-
pital der sog. „pannonischen Legende vom heiL Methodius*^ sich auf
eine in Baiern abgehaltene Synode beziehe. Zuerst hat diese Ansicht
Dümmler ausgesprochen, als er die von Miklosich aus dem Bussischen
ins Lateinische besorgte Uebersetzung der Vita commentirte ^). Da
bezeichnete er (S. 190} die Versammlung, von der im genannten Ca-
pitel die Bede ist, als eine Synode der bairischen Geistlichkeit, die im
Herbst des Jahres 871 in der Angelegenheit des Methodius stattfand
und von welcher uns unsere Legende ausschliesslich Kunde gebe. Als
anwesend auf derselben werde ein König erwähnt, unter dem wir uns,
— sagt Dümmler — da Karlmann bei Lebzeiten seines Vaters nie
den Königstitel fährte, nur Ludwig den Deutschen denken können^
welcher im October 871 von Frankfurt nach Baiem zurückkehrte.
Neuerdings hat sich Dümmler dahin ausgesprochen, dass „Metho-
dius wahrscheinlich im Winter 870 zu 871 vor eine bairische Synode
geschleppt wurde'' und dass dieselbe „vermutlich-' in Begensburg ab-
gehalten wurde, wo in Gegenwart K. Ludwigs des Deutschen am
Schlüsse des Jahres 870 eine Beichsversammlung stattfand 2). Wäh-
rend sich aber aus dieser und anderen Darstellungen der unsichere
Charakter der Ueberlieferung erkennen lässt, schreibt Dudik mit voller
Bestimmtheit: „Er (der Biograph Methods) sagt, dass der Salzburger
Metropolit Adalwin und mit ihm die bairischen Bischöfe Ermenrich
von Passau, Hanno von Freisingen und noch andere im Herbste des
Jahres 871 in Gegenwart des Königs Ludwig eine Synode abhielten,
») Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen (1854) 13, 145 ff.
2j Gescbichte des ostfr&nkischen Reiches (2. Aufl.) 2, 377 u. Noi 1 i. £.
zu S. 376.
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Ueber das 9. Cap. der pannon. Legende des h. Methodius. 343
um die Massregeln zu besprechen, die sie gegeu den „gewissen Grie-
chen und Philosophen" . . . ergreifen sollen" 1).
Das berichtet aber der Biograph nirgends, vielmehr lesen wir im
9. Cap. folgendes: „Hernach aber (d. h. nach Methods Bückkehr aus
Kom im Jahre 869) regte der alte Uebelthäter, der Neider alles Guten
und Gogner der Wahrheit gegen uns das Herz des Feindes des Mäh-
rerkonigs und aller Bischöfe auf. [und sie sagten :] „Du lehrst in un-
serem Reiche". Er aber [Methodius] erwiderte: „Wenn ich mich über-
zeugte, dass es euch gehört, würde ich weichen, allein es ist des hei-
ligen Petrus. Ja, in Wahrheit, wenn ihr in eurer Anmassung und
eurer Gier die alten Grenzen gegen die Kirchengesetze überschreiten
und die göttliche Einrichtung hindern solltet, so seht euch yor, dass
ihr nicht euer Hirn verspritzt, indem ihr euch anschickt mifc euren
knöchernen Schädeln einen eisernen Fels zu durchbohren". Da sagten
jene: „Durch dein zorniges Gerede wirst du dir üebel zuziehen". Dieser
antwortete: „Ich scheue mich nicht auch vor Königen die Wahrheit
auszusprechen. Ihr aber möget immerhin euren Willen gegen mich
durchsetzen, bin ich doch nicht besser als jene, welche ihr irdisches
Leben unter vielen Martern verloren, weil sie die Wahrheit gesprochen
haben." Da aber jene nach langem Gerede nichts mehr zu antworten
wusflten, sagte der König: „Ermüdet mir meinen Method nicht, er be-
ginnt ja schon zu schwitzen, als ob er am Ofen stünde". Da sagte
dieser : „Ja Herr, einen schwitzenden Philosophen fragten einst Leute,
was schviritzst du so? Er aber erwiderte ihnen: Mit Dummköpfen
musste ich mich herumzanken". Nachdem man also über diese Sachen
sich gestritten hatte, gingen jene auseinander, ihn aber schickten sie
zu den Deutschen (in Suebos) uud hielten ihn zwei und ein halbes Jahr
zurück" 2).
In dieser Darstellung ist weder über Ort und Zeit der Versamm-
lung, noch über die einzelnen Theilnehmer an derselben eine genaue
Bestimmung zu finden. Wenn man sie gleichwohl nach Baiem ver-
legen zu müssen glaubte, so boten sich dafür allerdings mehrere An-
haltspunkte. Zunächst der Umstaud, dass in der Conversio Bagoario-
rum et Carautanorum die Nachricht enthalten ist, dass bald nach
Methods Bückkehr nach Pannonien der dortige Erzpriester Bichbald,
der eigentliche Verwalter des Salzburger Metropoliten in der panno-
nischen Kirchenprovinz, weichen und nach Salzburg zurückkehren
1) Mährens allgemeine GeBchichte 1, 215. Im Summariam (S. 195) wird
die Versammlung ausdrücklich als „Salzbarger Synode vom J. 871*^ bezeichnet.
«) Archiv für österr. Gesch. 160.
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344 Kleine Mittheiliingen.
rousste. War in Panuonien keine Möglichkeit mehr gegen den neuen
Erzbischof vorzugehen, so musste er wohl nach Baiem gebracht wor*
den sein, wenn man ihn vor eine Versammlung von Bischöfen stellte.
Hiebei aber an Mahren zu denken, schien, obwohl dessen Zugehörig-
keit zum Bischofssprengel allgemein anerkannt ist, mit Bücksicht auf
die politischen Verhältnisse ausgeschlossen i).
Sehen wir auch von der Frage ab, wo es für Method leichter
war zu wirken, in Pannonien, wo Salzburg seit dreiviertel Jahrhun-
dert festen Fuss gefasst hatte, oder in Mähren, wo durch Constantins
mehrjährige Thätigkeit der Boden für die slavische Kirchenordnung
bereits bearbeitet war, so geht es doch gewiss nicht an, den ganzen Zeit-
raum 869 — 874 für die Fortführung des von den mährischen Apo-
steln im Jahre 863 begonnenen Werkes als gleichmässig ungünstig
und ungeeignet anzusehen. Fast in jedem Jahr, besonders aber 869,
870, 871 ändern sich in Mähren die politischen Verhältnisse.
Wir wissen aus Methods Vita, dass bald nach Cyrills Tode (14. Fe-
bruar 869) der FQrst Eocel an den Papst nach Rom sandte, um sich
Methodius und dessen Schüler zu erbitten. Dass aber diese Gesandt-
schaft nicht von ihm allein ausging, beweist am sichersten die That-
sache, dass Papst Hadriau das Empfehlungsschreiben, mit dem er Me-
thodius entliess, an Bastislaw und Eocel (in dieser Beihenfolge wer-
den sie genannt) gemeinsam richtete ^). Der Papst hätte keine Veran-
lassung gehabt, Methodius in erster Linie dem Mährenherzog zu em-
pfehlen, wenn er dessen Gesinnung und Pläne nicht gekannt hätte
oder an eine erfolgreiche Thätigkeit Methods in Bastislaws Beich vor-
läufig nicht zu denken gewesen wäre. Aber Mähren war ja eigentlich
das Land, in welches die slavischen Geistlichen zuerst gekommen
waren, und Bastislaw der Fürst, der sie aus Griechenland berufen
hatte. Trotz der ungünstigen Verhältnisse hatte er sie drei und ein
halbes Jahr in seinem Lande gegen die Geistlichkeit anderer Natio-
nalität geschützt und der Aufenthalt in Mähren wurde im Jahre 867
bloss unterbrochen, damit die Slaven vom Papste die Weihe für ihr
ferneres Wirken erlangten. Und dass jetzt im Jahre 869 die politi-
sche Lage in Mähren eine Bückkehr Methods unthunlich machte, kann
man eigentlich nicht behaupten.
Im Jahre 864, kurze Zeit nach der Ankunft der Griechen, musste
sich Bastislaw nach einem unglücklich geführten Kriege dem Franken-
>) S. Dudik a. a. 0. 214,
3) Nicht aber auch an Swatopluk, wie Dudik (a. a. 0. S. 190) ungenau
angibt; der Brief ist im 8. Capitel der pann. Legende erhalten.
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Ueber das 9. Cap. der pannon. Legende des h. Methodius. 345
könige allerdings unterwerfen; er stellte Geiseln und leistete f&r Le-
benszeit den Treueid. Allein die Buhe des Friedens ertrug er nicht
lange. Schon im Jahre 866 war er bereit den aufrührerischen Sohn
E. Ludwigs im Kampfe gegen den Vater zu unterstützen ^), Zu Be-
ginn des Jahres 869 musste Prinz Karlmann mehrmals nach Mähren
ziehen und Kastislaw bekriegen. Die Fuldaer Ännalen berichten zwar
TOM Tcreinzelten Si^en, aber richtiger dürfte sein, was die westfrän-
kischen Jahrbücher melden, dass diese Züge gegen Mähren „keinen
oder wenig Nutzen" brachten. In der That entstand auch die Noth-
wendigkeit, in einem Sommerfeldzug mit einem grossen Heer die ge-
sammten slavischen Nachbarn, die Sorben, die Böhmen und die Mahrer
nochmals heimzusuchen, und der deutsche König war entschlossen, per-
sönlich den Ejrieg gegen Bastislaw zu leiten. Doch erkrankte er un-
mittelbar vor dem Ausmarsch gefährlich, musste das Gommando an
seinen jüngsten Sohn Karl abtreten und wie der Annalist sagt „Gott
den Ausgang der Sache anbefehlen." Der Erfolg war denn auch nicht
entscheidend; Ton einer Unterwerfung Rastislaws kann diesmal nicht
die Bede sein. Es scheint, dass ein eigentlicher Friede überhaupt nicht
geschlossen wurde.
Um diese Zeit war aber Methodius bereits in Pannonien, und es
ist doch durchaus wahrscheinlich, dass Kastislaw sich beeilte, die gün-
stige Lage nach dem Abzug des fränkischen Heeres zu benutzen, um
nun auch in Mähren den slavischen Gottesdienst einzuführen, wozu
Method Ton Born aus die ausdrückliche Ermächtigung mitbrachte ^).
Mit welchem Erfolge aber Methodius diese Neuerung in Mähren durch-
führte und von welcher Seite sich ihm dort Widerstand entgegen-
setzte, vrissen wir nicht; wir nehmen bloss wahr, dass nach kaum
einem halben Jahre Bastislaw und sein Neffe Swatopluk, dessen Ver-
hältnis zu Methodius auch in der Folgezeit nie recht innig wurde, in
heftiger Feindschaft einander gegenüber standen. Anfang 870 hul-
digte Swatopluk dem Prinzen Karlmann, bald darauf lieferte er diesem
seinen Oheim Herzog Bastislaw gefangen aus, und Mähren fiel fast
ohne Schwertschlag in die Hände der Franken. Mai oder Juni 870
meldete K. Ludwig d. Deutsche seinem Bruder Karl nach Attigny, er
•) Dümmler 2, 152.
>) N08 aatem statuimus, Methodium ... in partes vestras mittere, . . . ut
Yos edoceret quemadmodum rogastis libros in vestram lingnam interpretans ee-
cnndum omnia ecclesiae praecepta plane cum sancta missa id est cum liturgia
et baptismo, sicuti Conatantinus philosophus . . . coepit. Pann. Leg. c. 8.
(Arch, 160).
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346 Kleine Mittheilungen.
sei endlich von eiDem seiner grSssten Feinde, vom Winden Baatiz,
befreit ^).
Id diesen Zusammenhang gehört nun — umnittelbar nach Ba-
stislaws Sturz und in die kurze Zeit des guten Einvernehmens zwischen
Swatopluk und Earlmann — Methods Gefangennahme, die wir nach
Mähren zu verlegen haben. Das bezeugt ausdrücklich der Biograph,
indem er alles Unheil, das nun über Methodius ausbrach, der verän-
derten Gesinnung des „mährischen Königs*^ zuschreibt. Damit kann
nur Swatopluk gemeint sein.
Man hat an dem Ausdruck „rex^* an dieser Stelle vielfach Anstoss
genommen. Die officiösen Fuldaer Annalen sprechen allerdings immer
bloss von einem „Herzog" (dux) der Mährer. Aber in anderen gleich-
zeitigen und späteren Schriftwerken wird sowohl Bastislaw, als besou^
ders dann Swatopluk sehr oft als „rex" bezeichnet^).
Mit Dadik (a. a. 0. S. 310 N. 1) die Lesart „antiquus inimicus
. . . incitavit cor hostis Morawici regis^^ in „. . . Germanici regis" zu
verändern, dazu ist um so weniger Grund vorhanden, als hiedurch
der Sinn der Stelle und der Ausdruck selber nur um so schwieriger
würde 3).
Müssen wir also mit Dümmler und anderen unter dem „rex Mo-
ravicus" zu Beginn des Capitels den Mährerherzog Swatopluk ver-
stehen, dann liegt es doch aber am allernächsten in dem „rex", wel*
eher in die Debatte eingreift, dieselbe Person wie oben zu sehen, also
Swatopluk und nicht, wie man allgemein annimmt, E. Ludwig den
«) Dümmler 2, 295.
*) Rastislaw wird in den Ann. Bertin. (M. 6. SS. 1« 455) u. bei Hincmar (1, 499)
reguluB, in den Ann. Hildesheim. (3, 46) rex, Swatopluk bei Regino (1,601, 606)
u. Widukind (3, 426) rex genannt, ebenso in dem Schreiben P. Stefans VI. (vgl.
Wattenbach, Beitr. zur Geschichte der christlichen Kirche in Mähren u. Böhmen
S. 27. 43). — Daas Swatoplak im Cap. 10 mit einem Titel (knöz) bezeichnet
wird, der im lateinisch, mit „princeps** wiedergegeben werden kann, ist eigent-
lich kein Widerspruch gegen dos vorhergehende „rex". Uebrigens ist auf die
Titulaturen in der Legende nicht viel Gewicht zu legen ; in Cap. 13 steht einmal
„imperator" und bald darauf „rex'^ f^r dieselbe Person; in Cap. 16 ist ein
Häuptling der Ungarn als „rex** bezeichnet.
') Ich möchte auch DQmmlers Ansicht (2, 377, N. 2), dass der „hostis
Moravici regis** natürlich E. Ludwig der Deutsche sei, nicht beipflichten;
eher Hesse es sich auf Earlmann beziehen. Vielleicht ist aber die dritte Person
gan? aus dem Spiele zu lassen und „cor hostis, (s c i L) Moravici regis^S zn lesen.
Der Biograph oder dessen Quelle ist doch unter jenen slavischen Geistlichen zu
suchen, die bald nach Methods Tode nicht ohne Zuthun Swatopluks ans Mähren
vertrieben wurden und daher mit Fug und Recht den „Eönig der Mährer** ihren
Feind nennen konnten.
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Ueber das 9. Cap. der pannon. Legende des h. Methodius. 347
Dentschen. Ohne Zweifel passen doch auch die Worte: „Ermüdet mir
meinen Methodius nicht . . /^ besser auf den mährischen Herzog, als
auf den fränkischen König.
Dann entfallt aber der zweite zwingende Grund, diese Disputation
bereits auf bairischen Boden und erst in die Zeit, da Ludwig nach-
weislich in Baiem weilte, zu verlegen. Vielmehr ist die Annahme
naheliegend, dass dieselbe in Mähren selbst abgehalten wurde. Das
Land war damals den Franken völlig ausgeliefert „Von niemandem
gehindert^^ zog Earlmann hinein, setzte iu die festen Plätze bairische
Grafen ein und ordnete alles nach seinem Belieben ^). Das war
denn auch der geeignete Augenblick um sich Methods zu bemächtigen,
indem man ihn zunächst zu einer allgemeinen „Disputation*^ auffor-
derte, an der bairische Bischöfe, deren zahlreiches Erscheinen ange-
sichtiS der Wendung, die die Dinge hier genommen hatten, nicht auf-
fallen kann, sodann Herzog Swatopluk und wohl auch Prinz Earl-
mann theilgenommen haben. „Veritatem loquar coram regibus** sagt
Method.
Schliesslich lässt sich noch anfuhren, dass der Ausdruck am Ende
des Capitels: illum vero miserunt in Suebos — unter den Suebi sind
nicht die Schwaben, sondern die Deutschen im allgemeinen zu ver-
stehen, sagt Dümmler selbst — verständlicher klingt für eine Fort-
führung aus Mähren, denn aus „Begensburg*^
Merkwürdig ist nun, dass der Biograph, der sich in diesem einen
Capitel so genau unterrichtet zeigt, wie man es fast nur bei einem
Zeitgenossen voraussetzen kann^), von den weiteren Schicksalen Me-
thods in Deutschland, für die wir eine andere Quelle haben, nichts
weiss.
Als nämlich Johann VIII. am Ende des Jahres 872 Papst ge-
worden war, entsandte er den .Bischof Paulus von Ancona nach
Deutschland und Pannonien, hauptsächlich auch wegen der Angele-
genheit Methods und des pannonischen Bisthums. Aus den Instruc-
tionen für den L^aten ^) erfahren wir die Namen der Method feind-
lichen Bischöfe; es waren Adalwin von Salzburg, Ermanrich von
Passau und Anno von Freising; wir lesen darin, dass Methodius grau-
sam durch Schnee und Begen geschleppt wurde, dass er im Kerker
lag, Faustschläge erdulden musste, ja dass ihn Ermanrich mit der
*) Vgl Ann. Fuld. 870 (M. G. SS. 1, 382).
*) VgL Martinow, S. Methode apötre des Slaves in der Revue des questions
bistoriques 28, 378.
>) VgL Ewald, die Papstbriefe der brittischen Sammlung im N. Archiv 5,
302 ff.
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348 Kleine Mittkeilungen.
Peitsche bedrohte, als mau Um vor ein GoDcilium der Bischöfe
schleppte^). Von alle dem sagt uns Methods Biograph nichts, wohl
kaum aus Rücksicht auf die Person Methods, sondern weil er von den
Vorgängen ausserhalb Mährens keine Kenntnis hatte. Er weiss nur
genau, wie lange der Erzbischof fern blieb, und wie vom Hörensagen,
dass vier der schuldigen Bischöfe bald gestorben seien. Dann geht
der Biograph gleich wieder auf die Ereignisse in Mahren und Pan-
nonien über, und erzählt in unmittelbarer Aufeinanderfolge die Ver-
treibung der deutschen Geistlichen aus Mähren imd Methods Bück-
kehr dahin, obwohl zwischen beiden Ereignissen ein ziemlicher Zeit-
raum liegt.
Aus diesen Instructionen ersehen wir zugleich, dass der Papst das
Benehmen der Bischöfe gegen Method aufs schärfste verurtheilte, dass
er ihnen ihre Grausamkeit und das Unwürdige der Behandlung Me-
thods vorhalten liess. Er berufb sie alle nach Rom zur Verantwor-
tung und excommunicirt zwei von ihnen. Wenn nun in der Instruc-
tion für König Ludwig von Method selber nirgends die Rede ist, so
mag auch das als ein Beweis dafür angeführt werden, dass Ludwig
an diesen Versammlungen nicht theilgenommen hat; der Papst hätte
sonst kaum ein Wort des Vorwurfes unterdrückt.
Prüfen wir zum Schluss noch die chronologische Folge dieser
Ereignisse. Noch vor dem Monat Mai 870 wurde Rastislaw gefangen
genommen. Bald darauf, jelenfalls noch im Sommer dieses Jahres
dürfte dann Methodius nach der Disputation aus Mähren fortgebracht
worden sein. Die Vita sagt, er sei 2V8 J&hre in Deutschland zurück-
gehalten worden ; das führt auf den Schluss des Jahres 872 oder An-
fang 873. Papst Johann VIII. wurde am 14. December 872 gewählt.
Die Ankunft des Legaten B. Paul von Ancona in Deutschland gehört
vor Adalwins Tod, der am 14. Mai 873 eintrat. Wir dürfen an-
nehmen, dass der Papst, der als Archidiacon der römischen Kirche
schon unter seinem Vorgänger Hadrian 11. durch die Botschaften aus
Mähren und Pannonien, von denen der Biograph spricht, von Me-
thods Schicksal erfahren haben wird, die Absendung Pauls von An-
cona gleich unter den ersten Regierungsgeschäften vornahm, und dass
Methodius schon in den ersten Monaten des Jahres 873 seine Frei-
1) Es ist keineswegs zulässig, dieses Concil mit der Disputation zu identi-
ßciren, weil man nicht glauben kann, dass sich solche Dinge in Mähren zuge>
tragen haben sollten, inmitten der slavischen Bevölkerung. Während des 2V2-
jährigen Aufenthalts in Deutschland wird Methodius wohl vor mehrere bischöf-
liche Versammlungen gebracht worden sein.
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Zu Oosmas. 349
heit wiedererlangte, vielleicht genau 2Vs Jftlure nach der Oefangen-
nahme, wie es der Biograph meldet.
Wenn der Papst in einer der Instructionen sagt, Methodius werde
bereits „per tres annos^^ von seinem Sitze ferngehalten, so kann, wie
auch früher schon angenommen werden musste 1), das dritte Jahr nicht
als voll gelten.
Der päpstliche Legat hatte auch den Auftrag, Methodius nach
seiner Befreiung zu Swatopluk zu geleiten „sive bella pretendant, sive
inimicitias congerant^* ^). Es vnirde hier als Subject „episcopi" ergänzt;
doch ist es nicht wahrscheinlich, dass der Papst überhaupt angenom-
men habe, die Bischöfe würden Methodius zuerst freilassen und ihn
dann mit Ejrieg bedrohen. Es ist hier wohl der Krieg gemeint,
der seit dem Jahre 871 zwischen Earlmann und Swatopluk, deren
Freundschaft nur von sehr kurzer Dauer war, geführt wurde und von
dem man in Bom auch Kenntnis gehabt haben wird. Aber späte-
stens im April des Jahres 873 begannen schon die Friedensunterhand-
lungen ^) und wenn auch noch nicht damals, sondern erst im Som-
mer 874 der eigentliche Friede zwischen Ludwig und Swatopluk ge-
schlossen wurde, so ist es doch zweifelhaft, ob in der Zwischenzeit der
Krieg ernstlich wieder ausbrach. Der westfränkische Hincmar bringt
eine Nachricht, wonach man dies annehmen sollte, die besser unter-
richteten Fulduer Annalen wissen nichts davon. Es liesse sich denken,
dass das Erscheinen des päpstlichen Legaten und die damit zusam-
menhängende Freilassung Methods zu Beginn des Jahres 873 die Be-
endigung des Krieges beschleunigten«
Brunn. B. Bretholz.
Zu Cosmas. Im 40. B., S. 545 der Histor, Zeitschrift führt
Loserth den Beweis, dass die Ansicht, Cosmas sei Autor der Versus
de s. Adalberto „Quatuor immensi^S unberechtigt sei. Aus der
folgenden kurzen Betrachtung wird es sich wohl zur Genüge ergeben,
dass Cosmas jene poetische Lebensbeschreibung nicht verfasst haben
kann.
unter den Gründen, denen zu Folge Adalbert Prag verliess, zählen
Canaparius und Brun übereinstimmend auch die Priesterehe*) auf.
Cosmas hatte unzweifelhaft die beiden Biographien vor sich; vergebens
«) Huber, Geschichte Oesterreichs 1, 106, N. 1.
*) Vgl. Ewald a. a. 0. S. 303 d.
«; Dttmmler 2, 375.
*) Canap. c 12, Brun c. 11 Mon. Germ. 8ö. IV. 586, 600.
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350
Kleine Mitiheiluiigeii.
würde man aber bei ihm an jener Stelle ^), wo er die Ursachen der
Unzufriedenheit Adalberts aufzählt, eine Bemerkung über die Priester-
ehe suchen. Er spricht hier nur „de inobedientia et negligentia cleri'S
und dieses thut er mit Bedacht, denn er lebte mit einer geliebten
Frau und war Familienvater ^). Wie lautet aber die betreflfende Stelle
in den „Versus"? Da lesen wir im c. X:
. . . Altera, tum sacris altaris namque ministris
Consimili more connubia multa licere • . ^).
Das hat Gosmas sicher nicht geschrieben, und somit ist er auch
nicht der Autor der „Versus." Uebrigens hat Cosmas auch über den
Sklavenhandel, welcher in Böhmen schwunghaft betrieben wurde,
geschwiegen ; offenbar, weil er mit den Rechtsverhältnissen des Landes,
nach denen der Sklavenhandel frei stand ^), besser vertraut war, als
Canaparius und Brun. In den „Versus" lesen wir aber:
Tercia, quod plures in Christo quosque fideles
Promptus Judeus semper rendebat avarus ....
Die Thatsache steht längst fest, dass Gosmas die Lebensbeschrei-
bung Adalbert« von Canaparius ausgeschrieben hat. Es ist aber
wohl ebenso sicher, dass er auch die Bearbeitung der Vita von Brun
kannte.
Canaparius:
A) c. 7. Post mortem
vero episcopi non longe
ab urbe Praga factus est
conventus desolatae ple
bis una cum principe
illius teiTae; et fit dili-
gens conquisitio ....
B) c. 1 2. Prima et velut
principalis causa propter
plures uxores unius viri;
seeunda propter detes-
tanda conjugia clerico
rum; tertia propter
captivos et mancipia chri
Brun:
c. 8. C<0nveniunt dux
terrae et maior popu
lus, et pro elevando
pastore varias sententias
ducunt ....
c 11. Populus autem
erat durae cervicis (I);
servus lididinum factus
miscebatur cum cognatis
et sine lege cum uxori-
bns multis (II). Manci-
pia christiana perfidis et
Cosmas:
Ii 25. Quem dux Bo-
leslaus et eins optima-
tes . . . . adducunt in
medium atque inquiunt
L 29. multa oonquestos
de infidelitate et nequi-
tia populi (I) ; de incesta
copula et super illicita
discidia inconstantis con-
jugii (II); de inobedi-
entia et negligentia cleri
*) Lib. L c. 29 Mon. Genn. SS. IX. 52.
*) Chron. Lib. II. c. 43 u. 51 Mon. Germ. SS. IX. 123, 125.
») Font rer. Bob. I. 320.
*) Vergl. Jireöek, Das R«cht in Böbmen and M&hren, Prag 1866, I. S. 72.
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Zu Cosmas.
351
stianorom, qnos mercator
Jadaens infelici aaro eme-
rat emptosque tot episco-
pas redimere non potaii
Jadaeis vendebant; dies 1 (III); de arrogantia et
festos confasa religione intoUerabili potentia co-
mitum .(IV).
observant, dies vero ieiu-
niorom voluptatibas ya-
cantes omnino non Ga-
rant. Ipsi clerici palam
oxores dnoont, contra-
dicentem episcopnm ini-
quo odio oderont (HI);
et sab tatela qai faerant,
contra ipsam maiores
terrae excitaverant (IV).
Trotzdem unsere Parallelstellen nicht wörtlich übereinstiramen,
ist es doch klar, da^s Cosmas in denselben auf Bruu, nicht aber auf
Canaparias zurückgeht. Vor allem kann dieses iu Bezug auf die unter
B zusammengestellten Citate nicht abgewiesen werden. Die Misstände,
welche Cosmas anfßhrt, nennt zum Theil nur Brun; und insofern
Cosmas dieselben wiederholt, führt er sie in derselben Beihenfolge
an (I — IV). Vfarum er über den Sklavenhandel und die Priesterehe
schweigt, ist oben erläutert worden.
Czernowitz. B. F. Kaindl.
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Literatur.
G. Strakosch-Orassmanu, Geschichte der Deutschen
in Oesterreich- Ungarn. Erster Band (von den ältesten Zeiten
bis zum Jahre 955). Mit einem Sachregister. Wien 1895. Verlag von
C. 'Konegen.
Von diesem Werke wird in einem Prospectus, den die Verlagshand-
lung ausgibt, gerühmt, dass »die Darstellung ausschliesslich auf Grund-
lage der Quellen und der einschlägigen Specialforschungen aufgebaut und
von den neueren Bearbeitungen der österreichischen Geschichte völlig un-
abhängig sei.* Dasselbe versichert der Verf. in der Vorrede mit der Mo-
tivierung, dass die vorhandenen Darstellungen der österreichischen Ge-
schichte insgesanunt mehr oder weniger zum Zwecke des academischen
Unterrichts geschrieben seien. Es sei aber »von ausserordentlicher Wich-
tigkeit nicht blos in gelehrter Hinsicht, dem deutschen Volke in Oester-
reich-Ungam seinen gesammten geschichtlichen Lebensgang in ausführ-
licher Weise darzustellen und zu schildern, wie sich die nationalen, poli-
tischen und culturellen Verhältnisse, die heute sein Dasein bestinomen,
entwickelt haben.*
Sieht man näher zu, so unterscheidet sich der ganze Aufbau des
Werkes wenig von dem der östeneichi sehen Geschichte bei M. Büdinger
oder A. Huber. In der Conception tritt insofern eine Unklarheit zu Tage,
als der Verf. eine Geschichte der Deutschen in Oesterreich zu schreiben
unternimmt, in diesem Bande aber zum grösseren Theile von den Ger-
manen daselbst gehandelt ist. Man hätte daher erwartet, dass der Verf.
über die Begriffe »Germanen* und »Deutsche* sich des Näheren ausliesse.
Wie stehen denn die Marcomanen, die Vandalen, die Gothen, Gepiden, Lan-
gobarden zum heutigen Deutschthum in unserer Monarchie? Wobei aller-
dings eine gewissenhafte Rücksichtnahme auf Fickers »Erbenfolge der ost-
germanischen Eechte*, namentlich die im Frühjahr 1893 ausgegebene erste
Hälfte des zweiten Bandes von Nöthen gewesen wäre; so besonders bei
der Behandlung der Langobarden, dann der alpinen Verhältnisse in den
ehemals rätischen, sowie den südlich anstossenden Gebieten, z. B. Fleims,
für das der Verf. die Studie von Sartori (Ferdinandeumszeitschnft 1892)
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Literator. 353
in einem Nachtrag anfährt (S. 365). S. 267 f. werden die Langobarden
als »ein zQ den Saeben gerechneter Volksstamm* bezeichnet; wobei sich
Jeder denken kann, was er will; die Bajuvaren aber, als die ehemaligen
Marcomanen, sind auch Sueben (S. 12); worin liegt also die specifische
Differenz zwischen Langobarden und Bainvaren? Von der Gestaltung des
Rechtes der beiden Stämme und den daraus zu ziehenden Schlüssen lässt
Yerü keine Kenntnis merken; obwohl er einmal den Aufsatz Fickers im
zweiten Ergänzungsbande der »Mittheilungen* citirt, ist ihm die Be-
deutung der dort entwickelten Grundsätze, sowie der darauf aufgebauten
»Erbenfolge* völlig entgangen.
Ist dies schon ein Cardinalfehler des Buches, so nicht weniger der
etwas unklare Standpunkt des YerfEissers dem »Deutschthum* gegenüber.
Nach S. 453 wird in Vorarlberg das Ohr eines Deutschösterreichers oder
eines Norddeutschen durch den süsslichen Erlang der Sprache nicht gerade
angenehm berührt; S. 450 wird sehr proleptisch vom »frommen Lande«
Tirol gesprochen; S. 472 wird das »gemüthliche faule Stillleben der Salz-
burger Gelehrten* (saec. IX) gerügt. Von dem Deutschthum in der Dias-
pora hält Verf. nicht viel. So äussert er S. 247 über die (angeblichen)
Goihenüberreste am Brenner (er meint » Gossensass *, das man aber auch
schon seit bald 20 Jahren anders deutet): »irgend eine geschichtliche Be-
deutung haben diese Trümmer, falls sie thatsächlich bestanden, ebenso-
wenig, als etwa heute das deutsche Dorf Timau in Yenetien* ... S. 453
über die Anknüpfungen der alemannischen Klöster in Oberitalien: »Doch
haben die guten Schwaben an ihrem italienischen Besitz ebensowenig Freude
erlebt, als die heutigen Deutschen an ihren italienischen Werthpapieren. *
WiLhrend Baiuvaren und Alemannen, wie man sieht, mehr von oben
herab behandelt werden, steht der Verf. der »grossen slavischen kirch-
lichen Bewegung*, welche die Salzburger aus ihrem gemüthlichen faulen
Stillleben emporrüttelte (S. 472), der slavischen Ansiedlung in Istrien, die
»zum Verdruss* der »italienischen Grossgrundbesitzer* erfolgte (S. 42 1),
dem »schönen Lande* Böhmen »mit seiner manchmal wild aufischäumen-
den BoYölkerung* (S. 523) fast sympathischer gegenüber. Noch besser er-
geht es den Ayaren: «das Yolk hat meines Erachtens eine viel zu un-
günstige Beurtheilung erfahren* (S. 417). Die ältesten Zeugnisse über
die Anwesenheit von Juden in den deutschösterreichischen Ländern wer-
den wiederholt registriert (S. 432 und 467)» hingegen die »antisemitische*
Bew^ung durch das ganze Buch hin bekämpft (man Tgl. z. B. S. 90)»
sogar »die Märchen vom jüdischen Bitualmord in modernen Winkelblätt-
ehen* an den Haaren herbeigezogen (S. 252); so dass nur zu verwundern,
wenn die Stelle bei Amminn XXII, 5, 5 nicht zu einer Polemik gegen
Kaiser Marc Aurel benützt wird. Dafür ist S. 398 bei YorfÜhning der
irisch^i Glaubensboten Graf Taaffe erwähnt, S. 1 1 6 von einer ,römi8chen
Nationalitätenpolitik' die Rede u. s. w. Der Verf. steht auch sonst durch-
aus auf dem Standpunkt bekannter »demokratischer* Journale; so wenn
er sich S. 96 über eine Massnahme Kaiser Constantins, die Au&ahme von
Yandalen auf römischen Boden lustig macht, »die sich zwar in einer kai-
serlichen Kanzlei als eine recht pfiffige Idee ausnehmen mochte, in Wirk-
lichkeit aber sehr schlimme Folgen gehabt hat* ; oder wenn er anf der
letzten Seite dieses Bandes über den Sieg Ottos bei Augsburg spottet »als
UittheUuogen XVI. Digitizec^ly VJV^Oglc
354 Literatur.
jenen in allen patriotischen Lese- nnd Erbauungsbüchem von guien und
schlechten deutschen Dichtem verherrlichten Kampf*.
Sehen wir nach diesen Proben historisch-politischen Verständnisses
anf die Solidität der Einzelforschnng, so lässt diese manches za wünschen
übrig. Das erste Buch behandelt »die Germanen in den Donauländem
zur Bömerzeitc (bis 488 n. Gh.). Der Verfasser konnte dabei durch die
Güte Prof. E. Bormanus noch den im Juli 1894 geschriebenen Oommentar
Mommsens zu einer neugefundenen Inschrift vom Jahre 316 (jetxt Ar-
chäol. epigr. Mitth. XVII S. 108 ff.) benutzen. Wer aber glaubte, es sei
die Litteratur durchaus mit solcher Grenauigkeit verwerthet, würde sich
täuschen. Für die Geschichte des grossen Germanen* und Sarmatenkrieges
unter M. Aurel ist eine zu Thibilis (beim heutigen Annüna) in Numidien
neuerdings gefundene Inschrift (Bevue arch^l. 1893 8. 396) von Bedeu-
tung, weil nach derselben (im Jahre 169?) der frühere Statthalt^ von
Arabien und nachherige von Britannien Q. Antistius Adventus als >le-
g(atu6) Aug(usti) at praetenturam Italiae etAlpium espeditione Germanica*
angestellt, also zur Abwehr des Völkersturmes auf dem linken Flügel der
römischen Vertheidungslinie (Italien, Bätien, Noricum) ebenso eine ausser-
ordentliche Maasregel getroffen wurde, wie auf dem rechten Flügei, wo
zunächst der bisherige Statthalter Yon Britannien Sex. Calpumius Agiicola,
nach ihm der Oonsular M. Claudius Fronte (in Moesia superior und Dacien)
das Ck>mmando übernahm, was dann eine dauernde Erhöhung des Militär-
etats und damit auch der BangsteUung des jeweiligen Statthalters von
Bätien und von Noricum einer-, von Dacien andererseits zur Folge hatte.
Im Oentram commandirte Kaiser Marcus persönlich, neben ihm die prae-
fecü praetorio, von denen Macrinius Vindex (den der Verf. S. 47 >Pro-
praetor* nennt) im Kampfe fiel. Einzelne Phasen des Krieges sind neuw-
dings mehrfach erörtert worden im Anschlüsse an die Besprechung des
Begenwunders, das auf der Antoninssäule dargestellt ist, sowie eines
solchen, das in der litterarischen üeberlieferung erwähnt ist; darüber
haben, nachdem E. Petersen eine Auseinandersetzung über die Scenen der
Siegessäule gegeben (Mitth. des röm. Instituts IX S. 78 ff.), A. Hamaek
und A. V. Domaszewski im Laufe des Jahres 1894 ihre Ansichten ausge-
tauscht und der Verfasser hätte wenigstens von den Darlegungen Peter-
sens ebenso Notiz nehmen können, wie er über die Neuaus^'abe der Bild-
werke an der Antoninssäule S. 550 (Nachtrag) abspricht. Dass die Völker-
schaft der Cotini von K. Marcus nicht wie Dio sagt vernichtet, sondern
vielmehr in Pannonia inferior (um Cibalis und Mursa herum) angesiedelt
wurde, hat aus den Prätorianerlisten des dritten Jahrhunderts, welche
»cives Cotini ex provincia Pannonia inferiore* nennen, Gh. Hülsen im
Bullet, oomunale 1894 p. 225 ff. dargelegt; also giengen aus diesen an-
gesiedelten Leuten römische Prätorianer hervor, wie später aus den pan-
nonischen Vandalen ein Stilico ; aber es zeigt sich auch, dass wir uns über
die Art und Weise solcher Ansiedlungen, indem man das Colonatssystem
damit in Zusammenhang brachte, vielfach eine feilsche Vorstellung gebildet
hatten. Doch konn dem Verf. aus der Nichtbenutzung dieser entl^enen
Litteratur kein Vorwurf erwachsen, da das betreffende Heft des » Bulletino ^
ausgegeben wurde, als das Buch von Strakosch schon im Drucke war ^). . —
*) Die Vorrede datirt vom 25. Oktober 1894 und »das iast 35 Bogen starke
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Litemtnr. 355
Die Yerwendnng yon Trappen ans Paimoiiien im Pariherkrieg des L. Veras,
die Mommsen im f&nften Band seiner römischen Geschichte noch dahin-
gestellt Hess, ist aas der oben citirten Inschrift des Q. Anügtias Adyen-
tos nonmehr erwiesen. Dieser commandirte im Orient die leg. II adia-
triz, die ihr Hauptquartier in Aqoincam hatte. Dafiir zog M. Aorel für
den Germanen- and Sarmatenkrieg Detachements der Legionen von Nami*
dien (III Aagosta), Jadaea (X Fretensis) and, wenn der Utterarisohen lieber-
liefenmg über das Begenwander in dieser Beziehang za trauen ist, auch
aas Cappadocien (XII ftilminata) heran. Hamack, dem 0. Hirschfeld mit
seinem Bath zur Seite stand, ist daf^r (Berl. Sitzungsber. 1894 S. 628 ff.)*
waa Domaszewski (Rhein. Museum 1894 S. 612 ff.) gegen die Möglichkeit
einer Detachirung aus Cappadocien als einer Grenzprovinz anführt, scheint
mir an und für sich nicht stichhftltig, wenn auch zu beachten ist, dass
der interpolirte Brief des Mai'C Aurel an den Senat die leg. XII folminata
nieht nennt.
Die Yertheidigung Italiens unter Marc Aurel kann in Vergleich ge-
stellt werden mit der gegen Septimius Seyerus, femer der gegen Maximi-
nas (Thrax) im Jahre 238, worüber die neugefundene Inschrift Dessau
inscript. Lat. sei. n. 1188 (hiezu Domaszewski im Westd. Eorrespondenzbl.
1892 8p. 230 ff.) weiteren Aufschluss gegeben hat. Um die Mitte des
3. Jahrhunderts begannen neuerdings die Ein^e der transalpinen Bar-
baren, gegen die Italien dauernd wehrhaft gemacht werden musste, wie
die Befestigung yon Verona und selbst Bom zeigt; was bis ins 5. Jahr-
hundert n. Chr. auch den gewünschten Erfolg gehabt hat. Indem der
Verfasser diese Zeiten behandelt, ergibt sich im Ganzen kaum etwas Neues.
Hier und da findet man brauchbare Notizen, wie etwa S. 57 über die
transdanubischen Posten der Bömer seit M. Aurel; S. 192 ff. über den
rOmisoh-germanischen Zwischenhandel ; oder eine unbewiesene Behauptung,
z.B. dass das municipium Aelium Cetium mit dem im Nibelungenlied
vorkommenden Zeiselmauer identisch sei (8. 173, vgl. 8. 412). In den
Arohaeol. epigr. Mitth. XV (1892) 75 bemerkt Nowotny, dass die Lage
Yon Cetium noch nicht festgestellt sei: »sicher scheint nur, dass es ein
alter Ort am Ausgange des Traisenthales war.« (Nachträglich ersehe ich,
dass allerdings auch Kenner, die Römerorte zwischen der Traun und dem
Inn (W. Sitzungsber. 1878) S. 43 (Separatabdr.) Cetium mit Zeiselmauer
zusammenstellt. Im Corp. insc. Lat. wird es nach Mautem? verlegt) —
Sonst bieten die Beminiscenzen aus der Bömerzeit, die unter Karl d. Gr.
wach werden, für den Alterthumsforscher mancherlei Interesse.
Das zweite Buch, das »die Entstehung des Deutschthums in den Ost-
alpen« (von 488 bis 955 n. Chr.) betitelt ist, behandelt den Untergang
der germanischen Staaten in den Donaulandschaften ; die Einwanderung der
SIstod; die LaDgobarden (yomemlich im Friaul und im »Trentino«); die
Baiem unter den Agilolfingem und die Franken (551 — 788); die Herr-
schaft Karl d. Gr.; die deutsche Besiedlung und Cultur in den Ostalpen-
Iftndem (von 814 — 911); die deutschen Kämpfe gegen die Slaven (814
bis 91 1); die Magyaren (bis 955).
Buch ist binnen drei und einhalb Monaten fertig gestellt worden* (S. V.) Das
in Betracht kommende Heft das »Balletino* wurae im September ausgegeben.
Digiti;
i^yvjoogle
356 Literatur.
Der Ausgang der germanischen Reiche wurde mit Benützung der
Neuaasgabe der »Antiquissimi auctores* und mit Beihilfe L. Hartmann*8
(vgl. Einl. S. V) beschrieben, wobei einige bisher unbeachtete Nachrichten
hervorgezogen und in den richtigen Zusammenhang gebracht sind. In den
Capiteln über die Langobarden und die Baiem tritt die Unkenntnis der
Oeographica jener Gegenden hervor; der hässliche Zeitungsausdruck »Tren-
tino* wird regelmässig, aber dermassen unbestimmt gebraucht, dass man
nicht weiss, ob der Verf. von ganz Wälschtirol (mit oder ohne Ampezzo?)
oder blos vom Stadtgebiet von Trident (wie weit reichte dies?) redet, was
vielleicht nicht für Zeitungsschreiber, aber für Historiker einen Unterschied
ausmacht Der vortreffliche Chr. Schneller, dessen neueste Fublicationen
vom Verfasser wenn nicht gelesen, so doch citirt sind, hat vor bald einem
Menschenalter über dies » Trentino ^ einige Schriften verfasst, die man, wie
es scheint, wieder in Erinnerung bringen muss; ja wenn einer gründlich
zu Werke gehen will, muss er auf die im Jahre 1840 erschienene Schrift
Giuseppe Frapportis : Della storia e della condizione del Trentino nelF an-
tico e nel medio evo zurückgreifen, da Frapporti das »Trentino* erfunden
hat, und kann hiezu L. Steub, Kleinere Schriften III S. 24 ff. oder dessen
Bhaet. Ethnologie 8. 68 f. vergleichen. Weitere Litteratur verzeichnet
H. J. Bidermann, die Nationalitäten in Tirol und die wechselnden Schick-
sale ihrer Verbreitung (Forschungen zur deutschen Landes- und Volks-
kunde I, Heft 7. Stuttgart 1886). — Auch der proleptische Ausdruck
»Tirol* hätte möglichst vermieden werden sollen, jedenfalls aber Bezeich-
nungen wie das »nordöstliche* oder das »nordwestliche* TiroL Das Jjand
»im Gebirge* wurde und wird nach Thalschaflen abgetheilt: Unterinnthal,
Zillerthal, Oberinnthal, Wippthal, Pusterthal, Vintschgau sind allgemein
verständliche Begriffe; ebenso im Süden die Valsugana (nicht »Valsugana-
thal* wie S. 364 steht), der Nonsberg (Val di Non, im Altertum Anaunia
oder Thal der Anauni) u. s. w. Das Brixenthal liegt nicht »östlich von
Eufstein* (S. 44 o); man sagt nicht »der Engadin* (S. 518). Die Breonen
werden zur Zeit Theoderich's kaum »Städte* (S. 387) überfallen haben.
Aguntum lag nach S. 258 bei Linichen, nach S. 263, 316 und 320 bei
Lienz; die Distanz zwischen beiden Orten beträgt einige 40 Million.
S. Valentins Tempel bei Venantius Fortunatus wird S. 263 kategorisch
in die Gegend von Brisen, nicht von Meran gesetzt, ohne dass die für
Andere massgebenden Gründe erwogen wären. Eher lässt sich hören, wenn
S. 319 f. die bei Paulus diaconus IV, 38 erwähnten Orte Zeglia und
Medana (Medaria) im Nordosten von Cormons angesetzt werden; der Verf.
wenigstens hofft damit »dem litterarischen Froschmäusekrieg, ob unter
jenen zwei von Paulus diaconus genannten Namen Windisch-Matrei und
Cilli zu verstehen sei oder nicht, sowie allen daraus gezogenen Folgerungen
für die Weltgeschichte im allgemeinen und für die Untersteiermarks und
der Slovenen im besondei*en ein Ende gemacht zu haben*. — Hingegen
über die bei Cilli gelegenen Orte Sachsenfeld und »Franz* (das Miklosich als
einen »Frankenort* erkannt hat; vgL A. Peetz, Die Bömerstrasse über den
Dranberg in Krain. Beil. z. Allg. Zeitung 1894 Aug. 16), die als An-
siedlungen der Karolingerzeit gelten und als solche einen wichtigen Ver-
kehrsweg deckten, wird man im Buche ebensowenig etwas finden, wie
über Sachsenburg und Frantschach in Kärnten.
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literatur. 357
In dem Capitel über die Einwanderang der Slayen werden auch (man
weiss nicht warum?) deren Einfalle in die Balcanhalbinsel behandelt, wobei
eine aosfohrliche Geschichte des Slaventoms auf der Balcanhalbinsel für
ein Bedüi-ihis erklftrt wird (8. 310)> ohne dass der Verf. von Fallmerayer,
Hopf, Boesler, Müllenhoff, E. Jirei^k Notiz ninmit. S. 221 ist eine Stelle
des Martinas Yon Braeara für die Einwanderang der Slaven in das Donau-
gebiet yerwerthet. Für die slavische Besiedelang von Krain masste Alfons
Müllner's auf tüchtiger Landeskenntnis beruhendes Buch über »Emona*
(Laibach 1879) herangezogen werden. Für das Pasterthal die fleissigen
Arbeiten yon Aug. Unterforcher ^). Die Schrift Yon Krones über die >Be-
siedelung der Steiermark« Yei*sohm&hte der Verf. zu benützen. Für Ober-
und Niederösterreich lag Eaemmel's Arbeit vor; Differenzen Hessen sich
»bei selbständiger Behandlung desselben Stoffes ebensowenig wie gelegent-
liche üebereinstimmungen verhüten« (S. 435).
Eaemmels Buch leistete denn auch für die Earolingerzeit gute Dienste,
während zugleich Mühlbacher's Begesten und andere Arbeiten fleissig her-
angezogen sind. Hingegen vermisst man die Benutzung mancher werth-
Yollen Specialarbeit; z. B. Chlingensperg-Berg, Das Gräberfeld von Beichen-
hall in Oberbayem (Beichenhall 1890), das die Gontinuitaet des Salzbetriebes
in Yorrömischer, römischer, baiuvarischer Zeit im Einzelnen erweist und
auch auf die Hallstätten Inner-Norikums Licht wirft; woran dann die
Abhandlung von Inama-Stemegg, Zur Yerfassungsgeschichte der deutschen
Salinen im Mittelalter (Wiener Sitzungsber. 1886) sich anschliesst. E.
Bichter*8 Yorzügliche Arbeiten über das Salzburger Gebiet scheint der Verf.
erst fär den nächsten Band seines Werkes sich angespart zu haben. 0.
Bedlich's in der Zeitschrilt des Alpenvereins (l890) publicirte Studie
,,Ein alter Bischofsitz im Gebirge« (Säben-Brixen) gibt meines Erachtens
über den Gang der Dinge in einem grossen Theile des heutigen Tirol weit
besseren Aufschluss, als der Verf., der diesen Aufsatz nicht kennt.
Es rächt sich da der Hochmuth^ den der Verf. den Leistungen seiner
Yoi^^änger gegenüber durch das ganze Buch hin offen zur Schau trägt;
ohne dass übrigens bei dieser Art »selbständiger Forschung < Yiel Nennens-
werthes herausgekommen wäre.
Prag. J. Jung.
W. Gundlach, Heldenlieder der deutscheu Eaiser-
zeit, aus dem Lateinischen übersetzt, au zeitgenössischen Berichten
erläutert und eingeleitet durch Uebersichten über die Entwicklung
der deutschen Geschichtschreibung im X., XI. und XU. Jahrhundert
zur Ergänzung der deutschen Literaturgeschichte. Erster Band:
*) Von A. Unterforcher liefen folgende Arbeiten vor: »Romanische
Namenreste aus dem Pasterthale*. Leitmeritzer Gymnasialprogramm 1885. »Bei-
trat zur Dialekt- und Namenforschung des Pusterthales*. Ebenda 1887. »Beiträge
und Berichtigongen zur slavischen Namenforschung aus Ostpusterthal« und Präto-
romanisches aus Tirol*. Jahresber. des Staatsgymn. in Eger 1890. »Zur slavi-
schen Namenforschung in Tirol« und »Rätoromanisches aus Tirol*. Ebenda 1892.
»Rätoromanisches aus Tirol*. Ebenda 1893.
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358 Literatur.
Hrosvithas Ottolied. Innsbruck, Wagner, 1894. 8» XXXI und
654 S.
Der etwas Iftnglioh geratbene Titel verräth bereits die Ziele des Ver-
fassers; die Vorrede erläutert dieselben ausftibrlioher. Gundlach will die
geistige und sittliche Atmosphäre (p. XVIII) oder wie er sich ein ander-
mal (p. XXVIII) ausdrückt, Bildung und Gesittung der deutschen Kaiser-
zeit kennzeichnen, und zwar durch eine Betrachtung der zeitgenössischen
Geschiohtsohreibung vom nationalliterarischen Standpunkt aus, er will mit
seinen Ausführungen eine Ergänzung der deutschen Literaturgeschichte
liefern, indem er unter Literatur »alle durch das Mittel der Schrift über-
lieferten G^isteserzeugnisse, soweit bei ihrer Entstehung die Phantasie ent-
scheidend eingewirkt hat* versteht, und daher mit Recht rügt, dass die
bisherigen Literaturgeschichten, gerade z. B. jene Scherers die wichtigsten
Denkmale der deutschen Literatur jener Zeiten, und zwar auch poetische,
Yomehm ignoriren, weil sie in lat.einischer Sprache abge&sst sind. In
diesem Sinne ist die literargeschichtliche Betrachtung zugleich ein wich-
tiges Hilfsmittel für die Erkenntnis der geistigen Strömung, des geistigrai
Gehaltes und damit auch der Geschichte einer Zeit. Gundlach verfolgt
speciell geschichtliche Zwecke bei seiner Arbeit, sie soll zugleich ein ün-
terrichtsbuch für die Universität, eine Einführung ins historische Studium
sein : die literarische und kulturgeschichtliche Uebersicht der wichtigsten Ge-
schichtsquellen der deutschen Eaiserzeit soll för den Historiker das werden,
was dem Beflissenen des römischen Rechtes die Institutionen neben den
Pandekten sind. Damit diese Einfuhrung von einfachem zu schwierigem
und verwickeltem Verhältnissen vorschreite, beginnt er mit dem X. Jh.
Um diesem Doppelzweck zu genügen, stellt G. einerseits poetische
Werke in den Mittelpunkt, anderseits aber begnügt er sich nicht mit
einer literarischen und historischen Würdigung dieser sowie der übrigen
gleichzeitigen Greschichtswerke, welche Werth und Stellung der erstem er-
messen lassen; da diese Quellen in weitem Kreisen nicht oder nur unge-
nügend bekannt sind, übersetzt er vielmehr das Mittelstück vollständig,
von den übrigen Historikern ausgewählte Partien: durch solche zweck-
mässige Zusammenstellung des literarisch und historisch wichtigsten will
er ein treffenderes und übersichtlicheres Bild der deutschen Kaiserzeit
geben als das durch die umfangreiche Sammlung der Geschichtschreiber
der deutschen Vorzeit — deren Absicht ja auch nicht ganz dieselbe ist
— ermöglicht ist.
Man wird diese Intentionen Gundiachs nur durchwegs billigen können.
Es besteht das Bedürfnis nach einer specifisch nationalliterarischen Wür-
digung der alten deutschen Geschichtschreiber; nicht weniger muss ein
Werk hoch willkommen geheissen werden, welches nicht blos den ange-
henden Historiker, sondern auch weitere Kreise der Gebildeten in die
Geschichtschreibung sowie in die bewegenden Fragen jener 2ieit mit kurzen
aber getreuen und plastisch wirkenden Strichen einführt Dtaxi eignet
sich ausgewählte Uebersetzung umsomehr, als die Kenntniss des Lateins
und die Vorliebe für diese Sprache in unverkennbarem Bückschritt ist.
Freilich steigen auch durch die Verbindung so verschiedener Absichten
die Schwierigkeiten der Ausführung.
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[iteratar. 35g
Für die natiosallitararische Würdigung begreift sich ohne weiten, dass
»Heldengedichte« in den liiitelponkt gestellt werden und ebenso daes Werke
in gebundener Bede, welche sprachlich grössere Schwierigkeiten bereiten, bei
der Uebersetsung bevorzugt weixlen. Für die historische Einführung aber
seheint mir solcher Vorgang bedenklich. Mag im vorliegenden Fall Gund-
lach in den beigegebenen Erlftuterungen auch bestimmt auf alle Umstftnde
hinweisen, welche den geschichtlichen Werth des Ottoliedes beeintrftchtigen :
wer alle diese Quellen nur aus den Mittheilungen dieses Budies kennt, wird
unwillkürlich geneigt sein, jenen Autor für den wichtigst^a xu halten, von
dem am ausführlichsten gehandelt, der vollständig übersetet wird. Das
Bild, welches der Leser von den übrigen zeitgenössischen Geschichtschrei-
bern empfkngt» wirkt neben jenem der Gandersheimer Dichterin doppelt
unruhig durch die Disposition, welche Gundlach seinem Buch gegeben.
Er behandelt nftmlich als Einleitung p. 3 — 204 >die deutsche Geschicht-
schreibung im Zeitalter der sächsischen EMser«, p. 207 — 404 enthalteti
unter dem Titel »Hrosvithas Ottolied« eingehende Würdigung Hrosvithens
und ihrer Werke sowie von Gelehrsamkeit, Kunst, Glaube und Sittlichkeit
jenes Zeitalters, bringen endlich Uebersetzungen aus ihren Leg^iden,
Dramen und (vollständig) jene des Ottoliedes. Dann folgen auf p. 407 — 624
»Erläuterungen«. Während bereits im ersten Abschnitt Liudprand, Widu-
kind, Thietmar von Merseburg, und die Biographien Mathildens und Adel-
heids, Bruns von Köln, Udalrichs von Augsburg, Bemwards von Hildes-
heim, endlich die Fortsetzung der Chronik Beginos und der Quedlinburger
Jahrbücher besprochen, Uebersiohten des Inhaltes der einzelnen Quellen
und auch kleinere Bruchstücke in wörtlicher üebersetzung geboten werden,
bestehen die »Erläuterungen« aus umfangreicheren nach einzelnen Bubriken
gmppirten Uebersetsungen zumeist aus den bereits im ersten Abschnitt be-
handelten Autoren: vor allem aus Widukind und Liudprand, etwas weniges
auch aus Bather und aus der Vita Johannis abb. Gbrziensis.
Erseheint unter den »Erläuterungen« ein Abschnitt »Italien vor der
deutschen Eroberung«, so hätte Berücksichtigung des Benedictus des. Andrea
und des Ohr. Salemitanum dem Bild manch satten Farbenton hinzugefügt;
zieht man das Leben der Kaiserin Adelheid von Odilo und ein Werk Bathers'
in den Kreis der Betrachtung, so dürfen auch Flodoard und Bicher nicht
mit Stillschweigen übergangen werden. Aber auch vom kulturhistorischen
Standpunkt aus scheint mir einseitige Bevorzugung Hrosvithens nicht be-
rechtigt zu sein, 10 dankbar man an sich Gundlach für die leichtere Zu-
gftnglichmachung ihrer Werke und für die gelungene Würdigung derselben
sein muss.
Auch die Erörterungen über die andern Quellen bieten des Anregenden
genug: z. B. die Ausführungen, dass die schon vielfach bemerkte Ueberein-
stimmung zwischcA Hrosvith und Widukind und auch mit einigen Nachrichten
in Liudprands Antapodosis auf eine gemeinsame Weisung Wilhelms von
Mainz zurückgehe, sind gewiss weiterer Erwägung würdig, wenn mir auch
die Yermuthung wie und dass Wilhelm den Liudprand beauftragt habe,
zu sicher vorgetragen erscheint. Dasselbe möchte von der Art und Weise
gelten, wie die Stellungnahme dieses Erzbischofs gegen Born und Kaiser-
ihum behauptet wird. Es ist erklärlich, dass das Streben nach kurzer,
den Anfänger packender Fassung manche Aussprüche allzu bestimmt er-
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360 Literatur.
scheinen lässt; ähnlich dürfte auch die aus diesen practischen Bücksichten
nebst »aller entbehrlichen Fachgelehrsamkeit* (p. XXXI, aber dann gehört
auch die Erörterung p. 153 — 156 nicht ins Buch) über Bord geworfene
Anführung der einscÜägigen Literatur im Verein mit der Selbstfindigkeit
des Verfassers, wie sie namentlich das Vorwort zeigt, beim weniger unter-
richteten Leser den Eindruck hervorrufen, als ob all die vorgetragenen
Ansichten Gundlachs neu wären.
Manche Behauptungen fordern den Widerspruch heraus. So wenn p. 8
der Ausdruck eine Urkunde vollziehen vom Vollziehungsstrich im k. Mo-
nogramm hergeleitet wird^ während das cartam complere doch bei der Be-
urkundung überhaupt eine grosse Rolle spielt. — Wenn p. 102 von einem
Sachsenhimmel Widukinds gesprochen wird, beruht das auf Miskennung
der kirchlichen Anschauungen. — P. 1 1 2 Anm. 1 wird der Leich De Heinrico
noch auf die Aussöhnung Ottos und Heinrichs von Baiem bezogen, vgL
jedoch meine Begesten n® 102*. — P. 180 ist Bruns Verhalten während des
üngamkrieges 955 nur unvollständig motivirt. — Die Beziehung der Verse
1479 — 1483 des Ottoliedes (bei G. 2957 — 64) auf das Weihnachtsfest 961
scheint mir sehr fraglich. — Der Excurs über Ursachen und Veranlassung
des Aufstandes von 953 p. 513 — 518 entscheidet die Frage nicht; in der
Beweisführung unterlaufen allerlei Irrthümer: dass sich Otto 951 schon
wesentlich auf das Begiment der Bischöfe stützen wollte (p. 515), ist doch
ein Anachronismus; den italienischen Königstitel (516) führt Otto nicht
einmal während des Aufenthaltes in Italien in allen Urkunden^ was G.
wahrscheinlich im Auge hat: die Datirung nach a. r. in Italia hört auf
mit dem Ueberschreiten der Alpen (vgL Beg. n^ 207, 208)» also schon
lange vor dem entscheidenden Magdeburger Tag.
Auf die Uebersetzung ist grosse Sorgfalt verwendet, namentlich auf
die der gereimten Stücke, G. legt auch grosses Gewicht darauf sie im
Ausdruck frei, aber dem Gedanken genau anschmiegend zu gestalten. So
viel ich sehe, ist sie durchaus selbständig und unabhängig von jener in
den Geschichtschreibem der deutschen Vorzeit, doch fand ich bei Stich-
proben auch Stellen, wo diese genauer nicht nur im Worte, sondern auch
im Sinne ist; so ist in Widukind III, 18 (audito rege) auf p. 505 ein
fisdscher Gedanke hineingelegt worden; die Charakterschilderung Geros
Widukind LEI, 54 ist auf p. 523 wohl nicht ganz sinngemäss wieder-
gegeben. Oefter stört in Vers wie Prosa burschikoser oder gesuchter,
jedenfalls unpassender Ausdruck. So p. 190: der Tod trat ihn an, p. 360
V. 278: deuchten, p. 433 der Beim: Gottesmann-Johann, p. 510 Gegenreiterei,
p. 525 einen Eopf kürzer gemacht, p. 533 in Liebe verschossen — ein Italiener
weiss im Affect würdiger zu sprechen — ; geradezu geschmacklos ist p. 4 1 4
von Schöffen: auspauoken, p. 478 hirsutus = Struwwelpeter.
Innsbruck. K v. OttenthaL
Karl Holder, Die Designation der Nachfolger durch
die Päpste. Freiburg (Schweiz), Veith, 1892. 8^ 113 S.
So lange die Papstwahl noch nicht strenge geregelt war, lag es nahe»
dass der jeweilige Papst für den Fall seines Ablebens einen Nachfolger
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Literatur. QQl
emp&hl, damit Streitigkeiten yermieden würden. Ans einem Decret des
Papstes Symmachns (498-514) geht hervor, dass dies in den Anfllngen
der Kirche die gewöhnliche Art der Nachfolge war. Diese Empfehlung
eines Nachfolgers ist die Designation im weiteren Sinne. Die zweite Art ist
die Designation im engeren Sinne oder die Ernennung. Felix IV. (526 — 530)
brachte diese zuerst in Anwendung; er ernannte den Archidiacon Bonifatius
zu seinem Nachfolger. Aber diese Anordnung stiess auf den Widersland des
derus und des Senats und es wurde auch ein Grieche, Dioskur, gewählt.
Als dieser jedoch bald starb, wurde doch Bonifatius anerkannt. Dieser
setzte wiederum den Diacon Tigilius zu seinem Nachfolger em, widerrief
jedoch später diese Anordnung. Dies sind die beiden einzigen Fälle ron
Ernennungen.
Den eigentlichen Höhepunkt erreichten die Designationen in der Zeit
nach Gregor YII. ; beinahe durch hundert Jahre hindurch bestieg immer
der vom jeweiligen Papste empfohlene Nachfolger den päpstlichen Stuhl.
Die Art und Weise, wie Victor IIL seinen Nachfolger Urban 11. den Car-
dinälen emp&hl, erinnert sogar sehr an die Designation im engeren Sinne
(S. 54). Durch diese Art der Nachfolge wurde jene Stabilität der
päpstlichen Bestrebungen möglich gemacht, die auch zum Siege derselben
geftihrt hat.
Von Alexander lU. ab hörten die Designationen allmählich auf, da
die Papstwahl ohnedies geregelt war. Als Cölestin III. einen dahin zie-
lenden Versuch machte, yerhielten sich die Cardinäle ablehnend. Auch
unter den Päpsten selbst gewann diese Anschauung die Oberhand ; Paul IIL
wies das Ansinnen, einen Nachfolger zu wählen zurück, während Plus IV.
die Bestellung eines Nachfolgers als unzulässig erklärte. An die Stelle
der Designationen »treten allgemeine Ermahnungen über die nachfolgende
Wahl, welche der sterbende Papst an die Cardinäle richtete« (S. 91). Im
Ganzen sind uns zehn bis zwölf Designationen gut bezeugt (vgl. S. 103).
Was die kirchenrechtliohe Seite der Sache anbelangt, sei hier nur erwähnt,
dass die Mehrzahl der Canonisten die Designation im engeren Sinne als
uncanonisch, die blosse Empfehlung jedoch als erlaubt erklären.
Als Anhang gibt der Verf. einen Excvrs über Bischofsdesignationen
and kommt zu dem Resultate, dass dieselben gegen das Eirchenrecht
seien. Erst seit etwa zehn Jahren ist man auf die Designationen durch
die Päpste mehr au&nerksam geworden. Es ist ein Verdienst des Verf.
alles auf den Gegenstand Bezügliche zusammengetragen zu haben, nur hätte
er es wohl unterlassen können solche Fälle ausführlich zu behandeln, die
keine stricte Beweiskraft haben (z. B. S. 45, 70, 74, 77).
Melk. 0. Holzer.
M. Taugl, Die päpstlichen Eanzleiordnungen von
1200—1500. Innsbruck, Wagner, 1894. 8« LXXXI u. 461 S.
Der Verfasser, welcher sich schon durch mehrere Aufsätze über die
päpstliche Diplomatik und Verwaltung bekannt gemacht hat, will mit der
Torliegenden Sammlung einen Codex diplomaticus cancellariae apostolicae
geben, d. h, eine Sammlung der vom Papst oder auch vom Vicekanzler
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362 Literatur.
erlassenen Verordnungen von Yorsohriften über Einrichtang und Geschäfls-
fahrang der Kanzlei. Es bandelt sieb also zonäcbat um ein Uilfsbncb für
die in den letzten Jabren lebbafter betriebene Untersacbong des päpst^
lieben ürkundenwesens ; wie aber die nilbere Darlegung des Inbaltes er-
geben wird, ist die Sammlung aucb für den Canonisten und, für die Qe-
scbicbte des Papsttbums überhaupt von Wertb.
Die zeitlichen Grenzen dieser Sammlung sind durch die Begierung
Coelestins III. und durch den Tod Alexanders VI. gegeben (1191 — 1503).
Unter Coelestin UI. verfasste der päpstliche Kämmerer und Kanzleiver-
walter Kardinal Cencius den berühmten Liber censuum, in welchen er
auch die ersten uns bekannten Verordnungen über das Kanzleiwesen
aufiiabm. Der Endtermin war Tangl durch den Zeitmangel, der &8t alle
Forscher im Angesicht der römischen Schätze bezwingt, aufgenöthigt.
Wie er selber bemerkt, wäre der richtige Abschluss das Trientner Ooncil
gewesen; indessen tritt allerdings seit dem 16. Jh. die Kanzlei an Be-
deutung immer mehr zurück gegen die Datarie und das Secretariat.
Die natürliche Basis fär den Inhalt dieser Sammlung ist durch den
Liber cancellanae, durch die in der Kanzlei geführte amtliche Codification
der dieselbe betreffenden Erlässe und Vorschriften geboten. Geschichte
und Bedeutung des L. canc. darzulegen, ist eine der Aufgaben, welchen
sich Tangl in der Einleitung zu seiner Ausgabe mit ebensoviel Gründ-
lichkeit als Geschick und Erfolg unterzogen hat. Sowie ich irüher (in der
Einleitung zu den Begulae cancellariae) die von Erler (bei der Ausgabe
des Liber canc. des Dietrich von !Nieheim) vorgetragene Anfossung dieses
Amtsbuches rectificiren konnte, so hat Tangl auch meine AusfUhmngen
durch weitere Entdeckungen und allseitigere Untersuchung weit überholt
und wie ich sehr gerne zugebe, theilweise auch berichtigt. Er hat die
Frage wie ich glaube im wesentlichen erschöpfend gelöst. Den Kern
bildete ein bereits um 1200 fQr die Kanzlei aus dem Liber censuum ab-
geschriebenes Provinciale; dieses Verzeichnis aller Bisthümer gab dem
Kanzleibuch für mehr als ein Jahrhundert den Namen, obwohl sich schon
frühzeitig mit demselben andere Aufzeichnungen verbanden, so die Amts-
eide, dann eine Formelsammlung (als Vorlage- und Nachsehlagewerk für
die Abfassung der Privilegien) ; von dieser weist Tangl in mühesamer aber
überzeugender Deduotion nach, dass sie bereits um 1228 bestand, aber
unter Innocenz IV. gründlich revidirt und bedeutend vermehrt ward; unter
Alexander IV. kam das erste Taxregister dazu; mit Nicolaus III. beginnen
die ersten eigentlichen Kanzleiordnungen.
Die Neuerungen und Verbesserangen der päpstlichen Verwaltung
unter den avignonesischen Päpsten machten sich auch hier geltend. Es
entstehen getrennte Quatemi (später auch als Liber bezeichnet) cancellariae
für die Taxordnung und für die erst aufgekommenen Begulae cancellariae.
Das Provinciale selbst wurde durch Eintragung neuerlassener Constita-
tionen vervollständigt, bald aber auch — vermuthlich unter Clemens VI.
oder Innocenz VI. — durch ein neues Heft, den Quatemus albus, ergänzt,
welches die der geänderten Geschäftspraxis entsprechenden Formulare für
Gnadenverleihungen, die mit dieser Geschäftspraxis zusammenhängenden
(kmstitutionen, so namentlich die wichtigen P&ündenreaervaiionen, aber
auch andere Kanzleioonstitutionen enthielt. Auf Befehl Urbans VI. worde
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Literatur. 36S
das ProYinoiale und der Quatemas albus 1380 durch Dietrich Yon Nieheim
unter dem Titel Liber oancellariae I. und n. abgeschrieben ; die Gopie des
erstem entdeckte Erler in Paris, die des letztem fand Tangl in der Bibl.
Barbenni in Bom. Die letztere ist die wichtigere, weil sie, wie Tangl erweist,
yon 1423 bis 1560 als offioielles Exemplar in der Kanzlei fortgeführt
wurde: sie ist der früheste uns noch im Original erhaltene Liber can-
oellarime.
Da die Kanzleiregeln und das Taxbuoh schon anderweitig yeröffent-
üeht waren, so konnte sich Tangl ganz wesentlich auf jene beiden andern
Theile des Kanzleibuches beschränken. Mit gutem Fug liess er auch aus
diesen jenen Stoff beiseite, welcher wohl einst für die practischen Zwecke
der Kanzlei wichtig war, nicht aber heute unsere Kenntniss von der Kanzlei
zu yennehren yermag, wie z. B. eben die zahlreichen und langen Beser-
vationsbuUen. Ich glaube sogar, er hätte noch um eiuen Schritt weiter-
gehen, und auch auf den Abdruck des Bisthumsyerzeichnisses yerzichten
dürfen. Diese Libri cancellariae erschöpfen aber nicht, was uns an Kanzlei-
yerordnuagen erhalten ist. Tangl zog mit Erfolg auch die päpstlichen
Begister und andere Documentensammlungen zur Ergänzung heran. Er
gibt zum Schluse auch eine Beihe von Gesetzentwürfen, welche zwar nie
zur Ausführung gelangten, aber in das Wesen und Treiben der Curie
überhaupt und jenes der Kanzlei im besondem sehr lehrreichen Einblick
gewähren. Es sind das die geplanten Beformationes curiae, wie sie gele-
gentlieh des Basler Goncils vorgenommen, durch Pius IL, Sixtus lY. und
in einem Augenblick der Erschütterung sogar von Alezander VI. berathen
wurden.
Mit Becht hat Tangl den Stoff nicht in der durch Nachträge und
Zusätze in Verwirrung gerathenen Beihenfolge der beiden Kanzleibücher,
sondern systematisch angeordnet : I. Provinciale, IL Juramenta (der Kanzlei-
beamten), lU. Constitutiones, IV. Formulae, Y. Beformationes. Die Aus-
gabe macht, soweit ohne eine Nachprüfung der benutzten Handschriflien
ein abschliessendes Urtheil möglich ist, einen durchaus günstigen Eindruck.
Sowohl die Beschreibung der grundlegenden Handschriften, als die Editions-
weise zeigt Gründlichkeit, aber auch einen gesunden Sinn für das practische :
gewissenhafte Wiedergabe des besten Textes vereint sich mit dem Bestreben
die Documente möglichst leicht lesbar und gut verständlich zu machen.
Ich meine das einmal yon der geschickten Handhabung der Textkritik,
noch höher aber ist die Fülle sachlicher Erläuterungen anzuschlagen, welche
uns der kundige Verfasser theils in der zusammenfassenden Darstellung
der Kanzleiyerhältnisse in der Einleitung, theils in den sorgflllltigen Vor-
bemerkungen und Fussnoten zu den einzelnen Abtheilungen und Stücken
gibt; ein Namen-, Wort- und Sachregister erleichtert deren Verwendung
für andere Zwecke. Durch Beherrschung seines Stoffes wird Tangl ein
sicherer Führer für die Benutzer der Kanzleiordnungen.
Um noch einiges im besondem zu bemerken, sei nur nebenbei auf die
yorsichtige Bestinunung der Entatehungszeit der einzelnen Becensionen des
Proyinciale und auf die scharfisinnige Altersbestimmung der verschiedenen
Fassungen der Amtseide hingewiesen. Namentliche Hervorhebung verdient,
was T. für die Formulae geleistet hat, welche übrigens wohl folgerichtiger
als IL Abtheilung eingereiht worden wären. Er hat diese Formelsammlung
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364 Literatur.
ins richtige Licht gesetzt, indem er das Alter der einzelnen Formeln nnd
den theilweise davon unabhängigen Zeitpunkt, in welchem die einzelnen
Gruppen ins Formelbuch aufgenommen wurden, feststellt. Er hat dazu
den mühsamen aber auch sichern Weg eingeschlagen für den ftltem Theil
(n^ 1 — lOO) Expeditionen entsprechenden Inhaltes aufzusuchen und hat
so zugleich die practische Anwendung dieser Formulare erweisen können;
dankenswerth ist es weiter, dass bei den später theilweise abgeänderten
Formeln stets üebereinstimmung oder Abweichung von der altem Fassung
gekennzeichnet, und so die Entwicklung der ganzen Formel veranschau-
licht ist.
Von den Kanzleiverordnungen dürfte etwa die Hälfte überhaupt zum
erstenmal veröffentlicht sein; für manche der schon bekannten ist durch
Heranziehung eines bessern oder reichem handschr. Apparates erspriess-
liches geleistet, so z. B. für die mehrfach behandelte Verordnung Nicolaus III.
über die litterae legendae. Grerade bei dieser Abtheilung war Vollständig-
keit anzustreben, aber am schwersten zu erreichen. Beim Formelbuch hat
sich T. mit Recht blos an die in den offiziellen Kanzleibüchem aufge-
nommenen Muster gehalten; Berücksichtigung der vielen von Eanzlei-
beamten zu ihrem privaten Grebrauch angelegten und heute noch in allen
Bibliotheken verstreuten Sammlungen hätte die Untersuchung mehr verwirrt
als gefördert. Bei den auf die Eanzleiführung bezüglichen Constitutionen da-
gegen ist natürlich jede wichtig, auch wenn sie aus was immer für Gründen
nicht in den Liber cancellariae eingetragen wurde. Das war öfter der
Fall, wie eine p. LXII gegebene Liste unuufßndbarer, obwohl von andern
Päpsten citirter Constitutionen ergibt. Eine andere Schwierigkeit bei der
Auswahl liegt vielleicht in der allmähligen Ablösung gewisser ursprünglich
auch dem Vicekanzler unterstehender Aemter aus dem Bahmen der Kanzlei,
seitdem sich dieselbe so fest in die 4 Bureaux schied, so z. B. um von
den Auditores rotae zu schweigen, bei den Auditores litterarum apostoli-
carum, bei den Advocati und Procuratores, bei den Begistratores supplica-
tionum und auch bei den Referendaren, endlich bei den Secretären. Letztere
hat Tangl zu selbständiger Bearbeitung gänzlich ausgeschieden; bei den
andern Beamtenklassen scheint der Grad ihres Zurücktretens in der Kanzlei
massgebend gewesen zu sein; sowie aber dieselben auch in der Kanzlei-
reform Alexanders VI. noch einbezogen erscheinen, hätten sie auch hier
wohl bis zum Schluss gleich berücksichtigt werden können. Nach Notizen
welche ich mir seinerzeit gemacht, wären ausser den Privilegien für die
Auditores Botae von Johann XXII. Cod. Vat. 4990) und seinen Nachfolgern
(Bull. Rom. ed. Taurin. 4, 708; 5, 207, 319) noch in Betracht zu ziehen:
Eugen IV. Constitutiones de audientia litterarum contradictarum » (bereutes in
terris« Florenz 1434 Febr. 8 im Cod. Casenat. D. V. 48 f. 3 ; Innocenz VIII.
Quod (?) scriptores ultra taxam quicquid accipere debeant, »Nuper non sine
grravi molestia*, gedruckt in Bullae diversomm pont. a Johanne XXn. usque
ad Julium HI., ex bibl. Ludov. Gomes epi. Samensis, Rom 1550 p. 19.
Von den Reformvorschlägen sind natürlich nur die auf die Beseitigung
der Kanzleimis&bräuche bezüglichen Partien abgedruckt; sie besitzen aber
allgemeineres Interesse, da schon seit dem 12. Jahrh. diese üebelstände
besonders zu Spott und Hohn Anlass gaben.
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Literatur. 3g5
Entstellt ist das Buch, besonders die Einleitung, durch zahlreiche, mit-
unter auch störende Druckfehler. An bequemer Benutzung hätte es noch
gewonnen, wenn bei den oft langen Constitutiones und Formulae die
Nummer an den Kopf der Seite gesetzt worden wäre ; ich weiss allerdings
aus eigner unliebsamer Erfahrung, dass der Herausgeber, welchem der
ganze Stoff bereits im Manuscript geläufig word, auf solche Dinge leicht
yergisst.
Innsbruck. E. v. Ottenthai.
Die Handelspolitik der österreichischen Herrscher
im Mittelalter. Vortrag gehalten in der k. Akademie der Wissen-
schaften von A. Luschin y. Ebengreuth. Wien, Tempsky 1893,
8^ 29 S.
Mit der vorliegenden kleinen Studie hat der Verfasser die Aufmerk-
samkeit auf ein ebenso interessantes, wie bisher ungepflegtes Gebiet der
österr. Geschichte gelenkt. Er zeigt, wie urspiünglich der Handel in
Oesterreich zumeist von fremden Kaufleuten betrieben, diesen nahezu frei-
gegeben war, insbesonders die Begensburger den Donauhandel beherrschten.
Eine Aenderung trat ein, als seit der Erhebung OesteiTcichs zum Herzog-
thum (1156) die Herrscher, um die Interessen ihres also selbständig ge-
wordenen Landes zur Geltung zu bringen, immer mehr und mehr eine
territoriale Handelspolitik befolgten. Dies wurde von Bedeutung, als der
Landhandel Deutschlands mit Venedig aufblühte, anderseits aber durch die
Erwerbung der Steiermack (1192) wichtige Communicationswege, aufweiche
jener zum Theil angewiesen war, in den Machtbereich der österreichischen
Herzoge kamen. Nun lässt sich schrittweise durch das ganze 13. Jahr-
hundert ein zielbewusstes Streben derselben veifolgen, den einheimischen
Kaufoiann (durch Erlass von Handelsverboten für fremde, Stapelrechte etc.)
auf Kosten des fremden, den Nahverkehr auf Kosten des Eemverkehres
(progiessive Distanzzölle) zu begünstigen. Für die wirtschaftlichen Erfolge
dieser Handelspolitik ist das Emporblühen Wiens zu einer der reichsten
Handelsstädte im Reiche, ein mächtiger Aufschwung auch der übrigen
österreichischen (Land-) Städte nicht minder charakteristisch, als die Münz-
funde in den benachbarten Ländern und die prohibitiven Münzverordnungen
einzelner ungarischer Herrscher zur Abwendung der ihnen von dieser Seite
her drohenden wirtschaftlichen Gefahr.
Mit der Erwerbung Kämthen's (1335) und noch mehr der Tirol's
(1363) tritt die Handelspolitik der österreichischen Herzoge in eine neue
Phase. Die Beherrschung des Handels nach Italien ist nunmehr ihr
HaaptzieL
Leider hat der Charakter dieser Ausführungen es dem Verfasser des
ebenso inhaltreichen als geistvollen Vortrages unmöglich gemacht, auch
auf die Handelspolitik der österreichischen Herrseher im späteren Mittel-
alter des näheren einzugehen.
Jeden&Us dürfte die grosse Aufmerksamkeit, welche die äussere Po-
litik derselben von Budolf IV. ab, ja schon seit Albrecht II. den politischen
Constellationen in Oberitalien zuwendet, nach der Ansicht des Bef. zum
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366 Literatur.
Theile auch ihre Begründung finden in den verlockenden Aussichten, die
sich eben auf Grund jener Erwerbungen der habsburgischen Handelspolitik
nach dieser Richtung hin eröffneten. Man wird im allgemeinen der An-
sicht des Verf. beipflichten dürfen, dass der österr. Handelspolitik der
späteren Zeit jene Actualil&t abgehe, welche sie vordem auszeichnete; es
war dies vornehmlich durch die nun folgenden Lttndertheilungen bedingt,
wie der Verf. richtig hervorhebt. Allein es entbehrt die Handelspolitik
der Habsburger auch dann nicht so mancher zlelbewussten Aensserung.
Die Hebung des Inlandverkehrs mittelst Durchbrechung der Yerkehrs-
schranken innerhalb der einzelnen Länder ^), die Begünstigung Triest*8 als
Handelsstadt durch nachdrückliche Betonung eines darauf abzielenden
Strassenzwanges ^) waren ebenso Ziele derselben, als sie anderseits darauf
hinzuwirken suchten, dass der Handelsgewinn des fremden Eaufiaoannes
dem Lande selbst zu Nutzen werde. Die Weisung E. Friedrichs vom
17. Juli 1478 an den Hauptmann und Yitzthum von Triest, darauf zu
sehen, dass die Fremden, welche in Triest Handel und Gewerbe trieben,
ihr Gut in Laimobiliarbesitz daselbst festlegen sollten &), ist hiefür ein
charakteristisches Beispiel. Auch der Abschluss von Handelsverträgen mit
dem Ausland, soweit dieselben z. B. die Aufhebung des für den Handel
so schädlichen Rechtes der Grundruhr, oder die Offenhaltung und Sidie-
rung der Handelstrassen auch für den Fall einer kriegerischen Complica-
tion der beiden verti'agschliessenden Mächte bezweckten^), dürfen hier
genannt werden.
Hoffentlich wird der hiezu in jeder Hinsicht berufene Fachmann sich
darüber in der Folge noch einmal vernehmen lassen.
Wien. A. Dopsch.
Theodor Lindner, Deutsche Geschichte unter den
Habsburgern und Luxemburgern 1273 — 1437. IL Bd. Von
Karl IV. bis zu Sigmund. Die allgemeinen Zustände. Stuttgart,
Cotta 1893.
Nachdem sich Th. Lindner läng^ als ein vortrefflicher Kenner der
oben genannten Zeitperiode erwiesen, ihre Quellen bis in*s Einzelne herab
untersucht und grössere Partien der luxemburgischen Periode dargestellt
hat, erhalten wir in dem vorliegenden Bande eine Gesammtdaratellung der
Zeiten von Karls IV. Anfügen bis zum Ausgang Kaiser Sigmunds. In
der Vorrede betont der Verf., dass ihm vornehmlich daran lag, die poli-
tischen Dinge in kürzerer Fassung zu erzählen und die allgemeinen Zu-
stände mehr hervorzuheben. Diese Absicht hat er vollkommen erreicht.
I) Vgl. das Priv. Herzog Albrechts lll. fQr die Laibaoher (1389) bei Richter
in Klun'8 Archiv 247 n® 16 und daa Mandat K. Friedrichs vom 15. Juli 1478 an
den Hansgrafen zu Graz über die Rechts-Parität der Triestiner mit den anderen
österr. ünterthanen, Cod. dipl. Istr.
») Urk. K. Friedrichs vom 28. März 1489. Cod. dipL Istr.
*) Ibd. Dies bietet doch (zu Luschin S. 18 Anm. 17) eine gewisse Analogie
zu der venetianischen Handelspolitik.
<) Vgl. den Vertrag mit Baiein (1375) gedr. bei Kurz, Oesterreichs Handel
in älteren Zeiten S. 425.
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LHentor. 3g7
Analog dem ersten ist aach der zweite Band in drei Bücher gegliedei*t:
Im ersten behandelt er die Zeit Karls IV., im zweiten die Wenzels und
Baprechts, im dritten den Kaiser Sigmund. Mit einer trefflichen üeber-
sieht über die Zostitnde nnd die VerFassmig des Reichs in der Mitte des
14. Jhdts. hebt die Darstellung an. Die AnflUige Karls lY., seine Erzie-
hung, seine erste politische Thätigkeit wird wesentlich auf Grundlage der
Vita Karoli geschildert, wobei yielleicht etwas zu grosses Gewicht auf die
zweifellos übertriebenen Selbstanklagen Karls gelegt ist. Dessen Charak-
teristik ist nach jeder Seite zutreffend. Es folgt die Darstellung der Er-
werbung und Behauptung der Herrschaft (1347 — 1350), der Beziehungen
zu den einzelnen Stfiaden des Beichs (1350 — 1354), der Kaiserkrönung
und der Zustände Italiens (1347 — 1355), das Gapitel über die goldene
Bulle und die Beiehstage von Kümberg und Metz (1356), die Wirksam-
keit Budolfi des Stifters (1357—1365), die Fahrt nach Burgund und
der zweite Bomzug (1365 — 1370)> die Erwerbung der Mark Branden-
burg (1361—1373) und die Wahl Wenzels und Karls Tod (1373—1378).
Die Erzählung ist überall eine streng sachgemttase. Auch da» wo er Karls
Thfttigkeit in zusammenfassender Weise schildert (S. 98), wird man dem
Verf. zustimmen. Die Bedeutung der Luxemburgischen Herrschaft für die
Entwicklung der deutschen Literatur in Böhmen und Mähren wird zwar
knapp, aber doch ausreichend dargestellt. Bei Miliö von Kremsier war
die Bulle Gregors XI. (Bajn. Ann. Eccl. 1374, 34) nicht zu übersehen.
Wie die Darstellung (S. 97) vorliegt, erscheint Gregor XL in einem zu
hellen und freundlichen Lichte.
Im zweiten Buche finden wir den Verf. bei dem Gegenstande wieder,
den er grossentheils schon in seiner Beichsgeschichte unter König Wenzel
geschildert hat. Hier wird der Ursprung des grossen Schismas (1378 — 1383)
und die Erwerbung Ungarns durch Sigmund (137 8 — 1387) geschildert. Die
folgenden Gapitel sind den inneren Zuständen: Fürsten, Bittem, Bauern,
das Bürgerthum und die Beichsstädte, Städtebündnisse und Städtekrieg
gewidmet« Die Absetzung Wenzels und die Anfänge Ruprechts werden
auf Grundlage der Materialien in den Beichstagsacten saohgemäss erörtert
Die Gapitel über das innere Leben nehmen mit Becht einen breiter^i
Baum ein, als dies in älteren Büchern der Fall ist.
Im dritten Buche handelt der Verf. zunächst von der Wahl, den Anftogen
und der Persönlichkeit Sigmunds, dem Constanzer Concil und den Zu-
ständen im Beich von 1414 — 1418. Eines der besten Gapitel ist der
Abschnitt über den Magister Hus. Man kann nicht leicht die Bedeutung
dieses Mannes, seine Abhängigkeit von Wiclif, seinen Prozess und alles,
was damit zusammenhängt, kürzer und sachgemässer schildern als es hier
geschieht. Zu S. 311. 315 wäre zu ssgen, dass es nicht allem der kirch-
liche Gesichtspunkt, sondern auch der warme nationale Ton in Wiclifs
Schriften war, der Hus anzog. Richtig ist^ was über den Geleitsbrief
gesagt wird. Zu dem, was über die Predigten Huasens bemerkt wird,
wären noch die Einleitungen zu meiner Ausgabe der lateinischen Predigten
WicliÜB heranzuziehen gewesen. Wenn Hussens Predigten wirkten, ist
nicht zu übersehen, dass es W.'s Worte sind, die er in den Mund nimmt.
Sehr richtig ist, was über die Taboriten gesagt wird. Nur hätte auch
da S. 322 und 323 noch deutlicher gesagt werden müssen, dass auch die
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368 Literatur.
dort angeführten taboritischen Lehren bis auf die Einzelnheiten herab
Lehren Wiclifs sind und in letzter Linie auf der Idee der Wiederher-
stellung des altchristlichen Lebens ruhen. Ein gelegentlicher Blick auf
die husitischen Sympathien in den Nachbarländern schon in den ersten
Zeiten des Husitismus wird vermisst. Sachgemäss ist die Schilderung
des husitischen Kriegs. Der Binger Kurverein wird in seiner rechten Be-
deutung gewürdigt. Wie wenig der Cardinal Heinrich von Winchester den
Weg freundlicher Verhandlungen vei'schmäht, um nut den Taboriten zum
Frieden zu kommen, ist auch aus Palackys ürkk. Beitt. I, 545 zu entnehmen.
Die Personen, die er zu den Verhandlungen aussucht, sind nicht schlecht
gewählt: Prokop von Eladrub und yomehmlich Simon von Tischnow waren
einst selbst eiirige Wiclifiten. Die folgenden Abschnitte betreffen das
Basler Concil, den böhmischen Ausgleich 1433 — 1436, die Veme, das
Entstehen der neuburgundischen Macht, die Beziehungen zwischen Habs-
bürgern und Wittelsbachem, Wettinem und ZoUem und die Verhältnisse
in NorddeutschlancI, die letzten Jahre Sigmunds und dessen Bedeutung.
Am Schluss seines gehaltvollen »Bückblickes und Ausblickes kündigt L.
eine allgemeine deutsche Greschichte an, die denn auch in der Zwischenzeit
erschienen ist.
Graz, Weihnachten 1894. J. Loserth.
Geschichte von England. Von Moritz Bro seh. Bd. 6 u. 7.
684, 576 S. Gotha, Perthes 1890, 1892.
Das vorliegende Werk bildet die Fortsetzung der vortrefflichen Ge-
schichte Englands, die Lappenberg und Pauli in der Heeren-Uckert*schen
Sammlung erscheinen Hessen. Pauli hatte die Darstellung bis zur Ge-
schichte der Tudors geführt. Die Fortsetzung des Werkes war — zumal
für jeden des Englischen unwissenden deutschen Leser — ein dringendes
Bedürfnis, denn es mangelte an einer gut geschriebenen nicht allzu breiten,
unparteiischen Schilderung der englischen Geschichte, da Bankers gross
angelegtes und von bestinmiten Gesichtspunkten aus geschriebenes Werk
dem Bedürfnisse einer leichten und raschen Einführung nicht ganz ent-
sprach. Brosch hat sich daher ein grosses Verdienst erworben, indem er
es unternahm die Geschichte des Inselreiches seit den Tagen der Tudors
zusammenfassend zu schildern und er hat dies mit ausgiebiger Verwer-
thung der Besultate der ausserordentlich eindringenden Quellenforschung
der letzten Jahrzehnte gethan. Dieses Verdienst wird man ihm, wenn
man nicht ungerecht sein will, zugestehen müssen. Dass ihm manche
Quelle und manche Monographie entgangen ist, dass er manch* schwer zu
beschaffendes Werk, obgleich er von dessen Existenz wusste, nicht einsehen
konnte, dass er in Folge dessen ein oder die andere Thatsache nicht ganz richtig
schildert, wird jeden billig Denkenden begreiflich erscheinen und fWt auch
bei der Fülle des Gebotenen nicht in's Gewicht. An die Beurtheilung
derartig umfassender Werke darf man, ohne ungerecht zu sein, mit solchen
Forderungen nicht herantreten. Was man dagegen fordern muss und kann,
ist eine der Bedeutung der verschiedenen Perioden entsprechende Ver-
theilung des Stoffes, eine scharfe Charakteristik der leitenden Pei'sonen,
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lateratar. 369
HerYorhebung des WesentUchen, anparteiisohes ürtheil and eine den zu
schildernden Personen und Dingen angepasste Darstellung. Die letzte Eigen-
schaft entbehrt das Werk von Brosch nicht, die vielfachen Angriffe, die
B. sich diesbezüglich gefiallen lassen musste, hält Bef. nicht für berechtigt.
Dass mancher nicht eben passender Vergleich mit modernen Verhältnissen
die Lectfire stOrt, dass manche Wortbildnng mislnngen ist, soll nicht ge-
leugnet werden; allein im grossen und ganzen ist B's. Schreibweise eine
einfache, klare nnd gewiss nicht schlechtere, als jene der Mehrzahl der
besseren deutschen Bücher. Auch das Lob des Strebens nach Unpartei-
lichkeit neird man B. nicht absprechen kOnnen. Vorge&ssten Meinungen
oder aufdringlicher Betonung politischer (Besinnung ist Bef. niemals bei
R begegnet. B. yerhehlt nicht seine Sjmpatie für die liberalen Bestre-
bungen gewisser Personen, allein er übersieht auch die Fehler der liberalen
Staatsmänner nicht und vrird den Verdiensten der GonseryatiTen gerecht.
Mangelhaft wird man dagegen — zumal im ersten Bande — die Ver-
theilung des Stoffes nennen müssen. Es dürfte B. ergangen sein, wie
vielen anderen, erst im Laufe der Darstellung wurde er gewahr, dass er
anfangs des Guten zu viel gethan. So erscheint bei ihm Heinrich Vlll.
weit ausführlicher geschildert als Elisabeth. Zumal die letzten Begierungs-
jahre Elisabeths finden bei B. durchaus nicht die genügende Berücksich-
tigung. Was der Verfasser in diesem Zusammenhange über die Kunst und
Literatur, über Handel und Gewerbe^ über die sociale Bewegung der elisa-
betheischen Zeit mittheilt, ist ausserordentlich dürftig und ermöglicht dem
einzuführenden Leser keineswegs eine klare Vorstellung. In diesen Punkten
hätte bei entsprechender Verwerthung der vorhandenen, leicht zu beschaf-
fenden Literatur um ein beträchtliches mehr geleistet werden kOnnen.
Und wenn es dem Verf. an Baum gebrach, dann wäre es zweckmässiger
gewesen, wenn B. auf die Verwerthung der venetianischen Berichte zum
Theil und selbst ganz verzichtet hätte, denn irgend eine wesentliche Ver-
mehrung unserer Kenntnisse verdanken wir den recht zahlreichen Gitaten
aus diesen Belationen — im Texte und in den Anmerkungen — nicht.
Der zweite Band, der die Geschichte Englands im Zeitalter der Stuarts
schildert, ist besser componirt als der erste, wenngleich auch in diesem
Falle die letzten Stuarts zu Gunsten der beiden ersten benachtheiligt er-
scheinen.
Auch in Bezug auf die Characteristik der leitenden Personen und auf
die Hervorhebung des Wesentlichen kann B*s. Darstellung hohen Anfor-
derongen nicht ganz genügen. Es mangelt B. weniger an Gestaltungsgabe
als an Sicherheit in der Beurtheilung der einzelnen Personen. B. stellt
dem Leser kein fertiges Bild der massgebenden Persönlichkeiten vor Augen,
weil er selbst nicht mit ihnen ganz fertig geworden ist. Dazu kommt,
dass B. durch seine nüchterne Auffassung und durch seinen Skepticismus, —
vortheilhafte Eigenschaften für den Forscher — an der lebendigen Grestaltung
der Personen und Ereignisse gehindert wird. Was B. von Heinrich, Elisabeth,
von den Kails und Jakobs sagt ist im wesentlichen richtig; aber von
keinem dieser Herrscher hat er ein vollkommenes Bild entworfen, bei
jedem fehlt ein oder der andere wichtige Zug, dessen Ausserachtlassung
eine richtige Erfassung des Characters seitens des Lesers sehr erschwert.
Für religiöse Fragen hat B. kein richtiges Verständnis; weder der schot-
lUtäieilmifeD XVI. Digit24d by VJ\^0QIC
370 Literatur.
tische Presbyterianismus noch der engliche Puritanismas treten scharf genug
hervor; der einzufahrende Leser wird mit einer Fülle von Einzelheiten
vertraut geiaacht, aber er bleiM im Unklaren über das Wesentliche der
Fragen.
Wie man sieht^ hat auch der Bef. so manches an dem Werke B's.
auszusetzen, allein diese Bedenken können nur deshalb erhoben werden,
weil man mit den strengsten Anforderungen an B. herantritt. Der allzu
scharfe Tadel, der von mancher Seite gelegentlich des Erscheinens des
ersten Bandes ausgesprochen wurde, hat B. glücklicher Weise nicht ab-
geschreckt sein Werk fortzusetzen ; er hat vielmehr so manche Aussetzung
seiner Kritiker beherzigt; die Geschichte der Stuarts ist besser geschrieben
und mit zweckmässigerer Vertheilung des Stoffes abgefasst, als das Zeit-
alter der Tudors. Hoffentlich lässt sich B. auch weiter in seinem Wirken
nicht abhalten, sein Buch ist, wie es vorliegt, unter allen Umständen ein
überaus nützliches; und solange keine bessere vorliegt, auch die beste
zusammenfassende Darstellung der englischen Geschichte in deutscher
Sprache ^). A. Pribram.
Die historischen Programme der österreichischen
Mittelschulen für 1894.
Auf ungedrucktem Materiale beruhen vornehmlich folgende Arbeiten:
Beiträge zur Geschichte Tirols von Max Straganz (Gymnasium
in Hall). I. Mittheilungen aus dem Archiv des Clarissenklosters zu Brixen.
Vgl. MittL des Instituts 16, 179. — Herzog Friedrichs Flucht
von Oonstanz nach Tirol von J. Zösmair (Gymnasium in Inns-
bruck). Bekanntlich hat Herzog Friedrich IV. von Tirol dem Papst Jo-
hann XXm. am 20. März 1415 die Flucht aus Constanz ermöglicht. Dem
Herzoge folgte Acht und Bann, er suchte vergebens zu unterhandeln und
musste sich am 5. Mai 1415 dem König Siegmund zu Constanz ergeben.
Dieser Hess sich nun in den Vorlanden huldigen, setzte Vögte ein und ver-
schleuderte die Güter der Habsburger, um seine Taschen zu fällen.
Friedrich blieb als Geisel in Constanz, indes Siegmund auf längere Zeit
nach Frankreich reiste. Inzwischen huldigte Tirol dem herbeigerufenen
Herzog Ernst, der auch Theile von Vorarlberg an sich zog. Die zweideutige
Haltung des Bruders und die eigene üble Lage bewog Friedrich am
30. März 1416 zur Flucht nach Tirol — über Feldkirch, Bludenz, den
Arlberg und Landeck nach Meran. Der längere Aufenthalt im Oetzthale
(und in Flaurling) ist Sage. Zwischen Friedrich, der seine Eechte zurück-
haben, und Ernst, der das Gewonnene für sich behalten wollte, kam es
nun zu Verhandlungen in Brixen anfangs Mai 1416) wo man sich aber
nicht einigen konnte, so dass der Bischof Ulrich von Brixen und Peter
V. Spaur im Namen der ganzen Landschaft unter sich einen für Friedrich
1) Erst nach AbfasBung dieser Besprechung bekam Ref den dritten Band
des Brachen Werkes zu Gesichte. Derselbe umfasst die englische Geschichte von
1713—1789; er ist besser als der erste, aber weniger gut als der zweite gerathen.
Fehler und Vorzüge des Werkes sind die gleichen, wie bei den beiden ftüheren
Bänden. Die Arbeitskraft des Verfassers ist zu bewundem, freilich wäre eine
grössere Vertiefung zumal bezüghch der inneren Fragen zu wünschen gewesen
und mit einem etwas langsameren Tempo nicht zu theuer bezahlt.
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literatnr. 37 1
ungünstigen Vertrag snr Schlichtnng der Dilferenien schlössen. Ernst
gkng anf keine Yordchlige Friedrichs ein, da der Adelsbnnd, besonders
Ulrich y. Starkenberg, för ihn war and sogar Meran zu übemunpeln ver-
snchte. Im Juni kam es zn offener Fehde zwischen den feindlichen Brü-
dern, der die Waffenstillstftnde von Bozen nnd Eropfsberg (bei Brizlegg)
ein Ende machten, worauf dann unter Yermittlnng des Papstes Martin Y.
anch ein Aasgleich mit K. Siegmand zustande kam. Z. benützte zu seiner
interessanten Darstellung angedruckte Akten im Statthalterei-Archiy zu
Innsbruck und im Stadtarchiv zu Feldkirch. — Zur Yerhaftung des
Landgrafen Philipp von Hessen 1547 von Gustav Turba
(Bealschule im 2. Bezirke Wiens). Die üble Lage der Schmalkaldner
beWog den Landgrafen Philipp 1546 zu Unterhandlungen, allein der Kanzler
Granvelle rieth dem Kaiser davon ab. Nun steckte sich Philipp hinter seinen
Schwiegersohn Moriz yon Sachsen, der aber g^^en den KuifÜrsten Johann
Friedrich, den »Digkwambs*, vorgehen und Philipp zur Bundeshilfe be-
stimmen wollte, weshalb sich die Unterhandlungen zerschlugen. Karl Y.
verlangte übrigens völlige persönliche Unterwerfung und Aucdieferung der
Festungen des Landgrafen. Bei Mühlberg wurde 1547 Job. Friedrich
gefangen, Moriz spltter zum Kurfürsten erhoben. Dieser hielt dann in
Leipzig eine Zusammenkunft mit Philipp wegen der Unterwerfung, die auf
Gnade und Ungnade erfolgen sollte. Philipp schwankte, liess sich aber
am 2. Juni zu den deutschen »Nebenartikeln* im Lager vor Wittenberg
herbei, die T. S. 29 nach dem Wiener Original abdruckt, während Lanz
und Druffel nur ungenügende Copien vor sich gehabt Die Fürsten hatten
darin für den Landgrafen nur Sicherstellung gegen Tod und ewiges
Gefängnis verlangt. Am 19. Juni 1547 erfolgte in Halle der Fussfall des
Landgrafen vor Karl Y., wo aber der Kaiser Philipps Haftnahme durch
Alba verfugte. Im Anhange sind die Briefe des Bischofs Granvelle an
die röm. Königin Maria vom 20. (theilweise) und vom 21. Juni 1547
abgedruckt, S. 31 wird die bei Lanz 2, 589 — 595 fehlerhaft gegebene
Darstellung Granvelles über die Yerhandlungen und die Gefangennahme
Philipps vom Juli 1547 verbessert. Sämmtliche Urkunden stammen aus
dem geh. Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien. — Die Lateinschule
in Schlaggenwald (l554 — 1624). Ein Beitrag zur Geschichte der
Beformation von Ad. Horöiöka (Neustädter deutsches Gymnasium am
Graben in Prag). Zu einer kurzen Darstellung der politischen Ereignisse
bis zur Schlacht am weissen Berge und der Schicksale der Schule in
Schlaggenwald bei Elbogen druckt der Yerf. aus dem Gemeindearchive zu
Schlaggenwald und aus den Archivalien des Yereines für Geschichte der
Deutschen in Böhmen 11 Actenstücke ab, darunter die Bestallungs-
arkunde des Bectors Johann Hauer (25. März 1599), Conrectoris Instruction
vom 19. Juli 1618, das Bibliotheksinventar der Schlaggenwalder ev. Schule,
das Memoriale des Baccalaureus B. Jahn (1627?), den Abschied des
P&rrers S. Fischer (4. April 1590) und mehrere Schreiben des Bathes
der Stadt Schlaggenwald (l590, 1593). — Zur Geschichte des
Schwedeneinfalls in Vorarlberg im Jahre 1647 von Gebh.
Fischer (Staatsgymnasium in Feldkircb). Nach dem ersten Einfalle der
Schweden in Yorarlberg im April 1632 hatte das Land, obwohl öfters
bedroht, Buhe bis zum Herbst 1646, wo sich Schweden und Franzosen
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372 Literatur.
den Grenzen näherten. Dagegen waren die Yertheidigongsanstalten in
Vorarlberg bei der Unftlhigkeit des Obersten Aescher und der schier bei-
spiellosen Uneinigkeit der Stände ganz unzulänglich; an Geld fehlte es
überall. Die vorarlbergischen Stände waren so verblendet, dass sie selbst
eine Hilfe der Begierung (600 Mann), die von Innsbruck nach Bregenz
geschickt worden, zurückwiesen. Nun rückten die Schweden unter Wrangel,
Königsmark und Mortaigne heran und nahmen mit 10.000 Mann und
24 Kanonen am 4. Jänner 1647, wahrscheinlich von Ortskundigen ge-
führt, die Klause und Bregenz ein, besetzten am 18. Jänner auch Feld-
kirch und schwärmten bis gegen Bludenz und den Luziensteig. Im März
zog Wrangel nach Böhmen ab, aber die Schweden hielten noch Neuburg
besetzt, das sie erst später den Kaiserlichen übergaben; eine kleine Ab-
theilung schwedischer Beiter wurde im Bregenzerwalde (von Weibern!)
angerieben. Eine neue Gefahr nach dem Treffen von Zusmarshausen im
Mai 1648 gieng glücklich vorüber. F. benützte zu seiner tüchtigen Arbeit
zahlreiche ungedruckte Acten aus dem Statth.-Archive zti Innsbruck und
in den Archiven von Bregenz, Feldkirch und Hohenems. — Die fran-
zösische Invasion in Kärnten i. J. 1809. Nach den Invasions-
aoten. 0. die Lage Kärntens während der Anwesenheit der Feinde
(U. Theil, Schluss des Programms von 1892) von Josef Hamberger
(Oberrealschule in Klagenfort). Erzählt auf 47 Seiten die Kämpfe in
Kärnten anfangs Juni 1809, als F.-M.-L. Ohasteller von Tirol aus
nach Kärnten vordrang, um sich der Armee des Erzherzogs Johann in
Ungarn anzuschliessen. Das Gefecht bei Klagenfurt am 6. Juni öffiiete
ihm den Weg. Nun folgte eine schwere Bedrückung des Landes durch
den General Busca, die grosse Erbitterung erzeugte. Die Verwaltung durch
den Intendanten de Bremond gieng darauf aus, die Landeseinkünfte für
Napoleon auszubeuten. Dazu sind im Anhange 3 ungedruckte Actenstücke
des franz. Intendanten und ein Tableau über den Zustand und die Ein-
künfte des kämtnerischen Aerariol-Bergwesens vom Landesbuchhalter
Schiller vom 30. Mai 1809 mitgetheilt. Theilweise im Texte abgedruckt ist
die Vorstellung der Landesadministration in Sachen der öffentlichen Gassen
an Bremond. — Antheil Salzburgs an der Volkserhebung im
Jahre 1809 von Paul Prybila (Gymnasium in Salzburg). Die Kämpfe
der Tiroler fanden auch bei den Bewohnern des salzburgischen Gebirgs-
landes mannhafte Unterstützung. Bauchenbichler organisierte den Land-
sturm, J. V. Pichl wurde k. Generalcommissär. Allein sie richteten im
Mai 1809 wenig aus, weil F.-M.-L. Jelladö nicht kräftig eingriff. Besser
gieng es, als im Juni Anton Wallner Obercommandant der Landesver-
theidigung im salzburgischen Gebirge wurde und in Weissbach seinen Sitz
aufschlug. Dagegen that die General-Landesadministration unter dem Bi-
schöfe von Chiemsee Grafen Zeil-Trauchburg nichts. Die Landstürmer
unterlagen dem General Deroj bei Tazenbach. Bei der dritten Erhebung
im Herbste hatten wieder WaUner und Panzl den Hauptantheil, von einer
vierten Erhebung wollten die Pinzgauer nichts mehr wissen, wofür die im
Anhang aus dem (bereits von Sohallhammer ausgebeuteten) Ms. des Be-
gierungsraths Feiner abgedruckte Antwort der Viertelleute zu Saalfelden
an B. Haas vom 4. Nov. 1809 zeugt. Wallner, über den die verdienst-
liche» aber wenig gewandte Arbeit manches Detail bietet, starb bereits
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Literatur. 373
1810 in Wien. — Piero Soderini profngo a Bagusa. Memorie
e documenti da G. Gelcich (nant. Schiüe in Bagusa). Der florentinische
Bebell und »Schismatiker* Soderini flüchtete sich 1512 nach Bagosa und
verbarg sieh in einem alten Castell an der Bucht von Yaldinoce, welches
im Liehtdnioke abgebildet ist. Den Anhang des hübschen Aaüsatses bilden
folgende (lateinische) Docnmente aus dem Archive zu Bagusa: Antwort des
Senats von Bagosa auf eine Beclamation des P. Julius II. (wegen Soderini)
vom 8. Oct 1512 und ein Schreiben des Senats an den Dogen von
Venedig vom gleichen Tage, ein Brief Julius lY. 13. Nov. 1512, Schreiben
des Senates von Bagusa an Soderini 7. Mai 1513» ein Schreiben Soderinis
an den Senat von Bagusa (Bom, 21. Mai 1513), ein Brief des Bruders
Soderinis, des Cardinais Eranz v. Soderini, an den genannten Senat und
dessen Antwort (7. Mai und 17. Juni 1513).
Abhandlungen zur Geschichte und Cultur des Alterthums auf Grund-
lage des Gedruckten: Bemerkungen zur Chronologie der Pente-
kontaetia von Karl Frank (Gymnasium zu Mährisch-SchOnberg),
wichtig fär die Geschichte des Themistokles. — Die erste philip-
pische Bede des Demosthenes nach Veranlassung, Gedan-
kengang und Zweck untersucht von E. Schmied (Gymnasium in
Hom, N.-Oe.). — Die Sage von Hero und Leander in der Litte-
ratur und Kunst des classischen Alterthums von Fr. Köpp-
ner (Gymnasium in Komotau). — Griechische Münzen. I. TheiL
Der Osten, von V. v. Benner (Comm. Beal- und Obergymnasiimi im
2. Bez. Wiens) mit 1 Tafel. Beschreibt die Stücke der Münzensammlung
der Anstalt (Asien, Balkanhalbinsel, Macedonien und die Diadoohenreiche),
nftmlich Münzen aus dem griechischen Alterthum mit Ausschluss der rö-
mischen Kaisermünzen. — Beiseskizzen aus Italien und Grie-
chenland von W. Eymer (d. Gymnasium in Budweis). Hübsche Beise-
eindrücke (aus eigenen Tagebüchern) mit besonderer Bücksicht auf das
Historische, für Schüler berechnet. — Das palatinische Pomerium.
Begriff Lage und Form, von Friedr. Weber (Gymnasium zu Brüx).
Der Begriff des Pomerium (von den Alten als pone oder post murum
=moerum erkl&rt) hat zu verschiedenen Zeiten geschwankt; ursprünglich
ist es eine Linie, die das bebaubare Stadtgebiet einschloss, dann bedeutet
es den unbebaubaren Baum innerhalb der Mauer, nie aber einen solchen
ausserhalb derselben. Die Bezeichnung hängt zusammen mit dem Grün-
dungsritus römischer Städte durch das Ziehen der Furche. Auch die Form
desselben war nach den örtlichen Verhältnissen verschieden, so d&ss das
Pomerium der palatinischen Stadt gewiss nicht die (Gestalt eines regulären
Vierecks oder Kreises hatte, da jedenfalls zwischen der höher am Berge
laufenden Mauer und dem Pomerium Parallelismus herrschte. W. pole-
misiert im Einzelnen gegen die Ansichten Mommsens und Nissens. —
Unter den erhaltenen Handschriften der Germania des
Tacitus ist die Stuttgarter Handschrift die beste, von J.
Hol üb (Fortsetzung; Gymnasium zu Weidenau in Schlesien). — La
milizia Bomana secondo Tacito da B. Adami (it. Com.-Gymna-
sium in Triest), 63 S., Fortsetzung folgt. — Bealien in Virgils
Aeneis von Franz Kunz (Gymnasium zu Wiener-Neustadt). — üeber
die Naturales quaestiones des Philosophen Seneca von K.
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374 Literatur.
Wünsch (öyiimasium in Prag-Neustadt). — De oarmine panegyrico
Pseado-Tibulliano scripsit Stephanus Ehrengruber (Y. Fort«
Setzung; Gymnasium zu Eremsmünster), Fortsetzung folgt — Jenseits
der Bhipäen. B. Ultima Thule. Ein Beitrag zur Geschichte des
Bemsteinhandels yon Georg Mair (Gymnasium in Villach). Untersucht
nach seiner Methode die Nordlandfahrt des Pytheas und corrigiert dessen
Itinerar und die Beiseberichte. Thule kann nur das heutige Island sein,
das damals Ton Gelten bewohnt war. Duin verbreitet er sich nochmals
über die Fahrten des kühnen Massalioten in der Ostsee (die M. bis an
die Newa ausdehnt) und gibt im Anhange einen Nachtrag zu seiner vor-
jährigen Progrrammarbeit. — Die sarmatischen Berge, der Berg
Peuke und Karpates des Claudius Ptolemaeus. Ein Beitrag
zur Geschichte der Völkerwanderung. I. Theil von Anton Kräli£ek
(d. Bealschule in Eremsier). Die Bhipäen (nach K. Zeuss == Earpathen, vom
slav. ripi iip ^ Berg) sind nach ihrer Lage durch die histor. Angaben
nicht fest bestimmt. Bei Ptolemaeus heissen die westlichen Earpathen
sarmatische Berge, angeblich nach den alten (arisch-slavischen?) Sarmaten;
E. aber glaubt darunter die Gebirgsgruppen des Neograder- und Ostrowsky»
gebirges, des ungarischen Ei*zgebirge8, der Liptaiuer Alpen, der grossen
und kleinen Fatra bis zu den Westbeskiden verstehen zu dürfen. Eine
Fortsetzung dieser mehr in das Gebiet der histor. Geographie gehörigen
Arbeit folgt. — Wie verhielt sich die christliche Eirohe in
den ersten 6 Jahrhunderten gegenüber der griechisch-
rOmischen Geistesbildung? (Fortsetzung) von A. Hirtl (fb. Enaben*
Seminar in Graz), 56 S., Schluss folgt.
Mittelalter und neuere Zeit, Gultur- und Eunstgeschichte: L Zur
Bischofweihe des hl. Virgilius von Salzburg. IL Zur Ru-
pertusfrage. III. Theo delinde, von Fr. Fasching (Realschule in
Marburg a. D.). Der hl. Virgilius, der Apostel der Earantanen, kam 745
nach Salzburg. Er war nach dem Jndiculus Amonis zuerst wohl nur Abt
von St. Peter, leitete zwar die Diöcese, war aber noch nicht geweiht.
Noch 757 unterschreibt er sich in einer Urkunde des Herzog Tassilo als
abbas, während er 767 in der Dotierungs^ge des Salzburg zugehörigen
Stiftes Oetting schon energisch gegen den Stifter Gunthar auftritt. In der
Zwischenzeit, wahrscheinlich 760, düifte seine Weihe erfolgt sein. —
Alois Huber wollte aus den Angaben der Breves Notitiae das Zeitalter
des hl. Rupert in eine frühere Zeit hinaufrücken (Mitte des 6. Jahr-
hunderts, während er 696 erst nach Baiem kam), weil er die Zeit der
beiden Placita wegen der Eirche zu Puoren oder Buorun (Michaelbeuem)
irrig deut.ete; dieselben &llen vielmehr zu 791 und 799, da das arste
Placifum nicht unter Glodwig HI., sondern nur unter Earls d. Gr. Sohne
Ludwig gewesen sein kann. — Theodelinde, seit 589 Authoris Gemahlin,
kann nach F. (gegen Büdinger) nur die Tochter oder Stieftochter, aber
wahrscheinlich ersteres, des Herzogs Garibald von Baiem und der frän-
kischen Prinzessin Waltrade gewesen sein. Die Agilolfinger scheinen übri-
gens mit den Merowingem verwandt zu sein. — Textkritisches zum
Investiturprivileg Galixtus U. von R. Graf Nostitz-Rieneck
(Privatgymnasium Stella matutina in Feldkirchj. Den Text des Wormser Con-
cordats im Cod. Paris, lat. 9631 (in MG. Constitutiones 1, 161 nicht benütit)
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Litemtor. 375
besprechend yerneint der Yerf. die Frage, ob die Worte der Urkunde
»absqae omni exactione* als Interpolation anzusehen seien. — Die Herren
Ton Landstein von Jakob Stippl (Gymnasium in Eger) mit einem
Plane der befestigten Burg Landstein an der bOhm.-mtthr.-niederösterreidi.
Grenxe; behandelt die Geschichte der Witigcmen ron Landstein Tom
12. Jahrhundert bis gegen das 15. Jahrhunderts auf Grund des gedruckten
Qaellenmaterials (Schluss folgt). — Cipro nella storia medioeyale
del Commercio LoTantino (Schluss), von B. Mitroviö (it. Oberreal-
sdiule in Triest). — Die romanische Kirchenbaukunst in
Kftrnten von Fr. G. Bann (Gymnasium in Elagenfurt), 18 S., bespricht
die wichtigsten Bauten dieses Stiles in Kärnten (Domkirche in Gurk,
St. Paul, IfiUstatt); das TOijfthrige Prograomi kann als Fortsetzung dieser
Arbeit gelten. — Der Egerl&nder Bauernhof und seine Einrich-
tung von J. Neubauer (Schluss, Oberrealschule zu Blbogen in Böhmen).
— Die Hofnamen des Burggrafenamtes in Tirol von J. Tar-
ne 11 er (Gymnasium in Meran), Fortsetzung: Obermais*L4nan, Untermais,
Burgstall, Girg^zon, Marling S. 61 — 111 mit zahlreichen wichtigen Noten.
— Ursachen und Verlauf der Kriegsereignisse in Böhmen
im Jahre 1484 Ton Anton Bielohlawek (Gymnasium zu Braunau in
Böhmen). Auf Grund der gedruckten Quellen werden die Ereignisse in
Böhmoi vom Kampfe bei Taus bis zur Schlacht von Lipan dargestellt
und Palaokys Ansichten in manchem Punkte corrigiert oder besser er-
Iftntert. Das Conoil von Basel suchte zwar 1433 eine Yerstindigung mit
den Husiten, aber ohne Zugeständnisse zu madien, und gewann auch
den Adel für sich, dem der demokratische Charakter der Bewegung
zuwider war. Die Husiten belagerten dagegen Pilsen. Schon auf dem
Martinilandtag 1433 wurde ein vom Adel, namentlich von Meinhard
T. Nenhaus abhängiger Landesverweser eingesetzt, und unter dem Ein-
flnss des Adels erfolgte die Annahme der Compaktaten und deren erste
Bestätigung zu Prag am 30. Nov. 1433f allein diese befriedigten nicht
und die extremen Husiten verlangten sogar, dass die Kirchenversammlung
auch den Katholiken die Communion unter beiden (Gestalten gebiete. Eine
Einigung konnte daher nicht erzielt werden, am 15. Jänner 1434 ver-
liessen die Basler Gesandten Prag. Der Landtag schickte wohl den Martin
Lapa£ nach Basel, aber der Adel, der Frieden haben und seine Herrschafk
behaupten wollte, trat direkt mit der Kirche in Verbindung ; Pilsen wurde
von aussen mit Geld unterstützt und verproviantiert Kaiser und Concil
waren bei der Starrköpfigkeit der Husiten zum Kampfe entschlossen,
UMdi V. Bosenberg wurde Bevollmächtigter des Kaisers in Böhmen.
An^mgs Mai 1434 kam es zu blutigen Kämpfen in Prag, die zu Gunsten
des Adelsbundes ausfielen; da hoben die Husiten die Belagerung von
Pilaen auf und zogen gegen Prag, in dessen Nähe dann am 30. Mai 1434
(bei Lipan) die Entscheidung erfolgte. — Die griechischen Ge-
lehrten zur Zeit der Eroberung Constantinopels 1453 von
Joh. Urwalek (Gymnasium in Baden). Spricht 1. von der Anregung
zwD Studium der dassischen Litteratur und besonders des Griechischen
in Italien vor 1453, dann 2. von der Uebersiedlung griechischer Gelehrter
zur Zeit der Eroberung (1453) und 3. von den italienischen Städten (be*
sonders Florenz und Bom), welche zu dieser Zeit griechische Grel ehrte auf-
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376 Literatur.
nahmen (44 8.). — Franz II. Bäköczy. Ein Lebens- und Charakter-
bild von Julias Miklaa (I. d. Gymnasium in Brunn), 48 S^ eine
hübsche Darstellung auf Grund des gedruckten Materials mit einzelnen
selbständigen Bemerkungen und einer Stammtafel der Bäköczjs. — Der
falsche Demetrius in der Dichtung (Fortsetzung) von A. Popek
(Gjrmnasium in Linz), Schluss folgt. — Oesterreichs Stellung zur
polnischen Insurrection und dritten Theilung Polens Ton
August Milan (Oberrealschule im 3. Bez. Wiens). Gibt unter Benützung
der neuesten Actenpublicationen ein übersichtliches Bild von den Verhand-
lungen Oesterreichs mit Bussland und Preussen 1794 — 95 in der polmschen
Angelegenheit. Oesterreich und Preussen befolgten seit 1792 eine widrige
Beutepolitik, als im Frühjahr 1794 der polnische Aufstand ausbrach;
Eosciuszko rechnete auf Oesterreichs Beistand. Allein dieses war nach dem
Einmarsch der Bussen und Preussen entschlossen, sieh ebenfalls in Polen
eine »Entschädigung* zu holen, da man gegen Frankreich keine Erfolge
zu erzielen yermochte. Zunächst dachte Thugut an die Wegnahme Krakaas,
allein die Preussen besetzten diese Stadt am 15. Juni 1794; der nicht
rechtzeitig instruierte österr. Hauptmann Lanfrej trägt keine Schuld an
dem Verluste der Stadt (S. 29). Nun verständigten sich Oesterreich und
Bussland, der König von Preussen musste die Belagerung von Warschau
aufgeben, Suwarow warf sich in diese Stadt und bändigte die polnische
Insurrection. Neue Verhandlungen fährten dann zum Theilungsvertrag
vom 3. Jänner 1795, während Preussen bald darauf mit Frankreich den
Frieden von Basel schloss. Um einen Krieg mit Preussen zu vermeidoi,
willigte Oesterreich in die Abtretung eines Theiles von Masovien und des
Gebietes von Krakau (ohne die Stadt) an Preussen, worauf am 24. Okt
1795 die betrefifenden Oonventionen abgeschlossen wurden. — Die Krem-
sierer Inschriften von Georg Scheck (d. Gymnasium in Kremsier),
druckt und erläutert die Inschriften an kirchlichen und weltlichen Baut^
von Kremsier vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart für populäre
Zwecke (33 S.). — L*Archivio della Oomunitä di Ossero per
cura del prof. St. Petris (Gymnasium in Oapodistria), verzeichnet die
dort erhaltenen Urkunden und Acten von der Mitte des 15. Jahrhunderts
bis 1668 (35 S., Fortsetzung folgt). — Notizie storiche interne
ai pittori Lampi von L. Bosati (Gymnasium in Trient), FortsetEung
und Schluss.
Biographisches und Verschiedenes: Monge, der Begründer der
darstellenden Geometrie als Wissenschaft. Eine mathematisdi-
historische Studie von F. J. Obenrauch (d. Landesrealschule in Brunn),
2. Theil; Fortsetzung folgt. — J. W. L. Gleim, der Freund und Dichter
der Jugend von Jaro Pawel (Bealschule im 1. Bez. Wiens), ein Auszug
aus einer grösseren Arbeit mit Biographie Gleims und hübscher Zeit-
charakteristik (Schluss folgt). — Chr. Gotthilf Salzmann von E.
Breyer (Landeslehrerseminar in Wiener-Neustadt), 40 S., von S. 18 ab
Biographie des berühmten Pädagogen. — Joh. B. Premlecfaner
(1731 — 1789) und seine Lucubrationes. Eine Studie zur Literatur-
geschichte aus den Zeiten Maria Theresias von A. Niederegger (Privat-
gymnasium der Jesuiten zu Kalksburg). — Heinrich Hackel, eine
biographische Skizze von J. Knöpf 1er (Gymnasium in Freistadt). —
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Literatur. 377
Die Charaktere TheophrastSi La Bray^res und Babeners
Yon K. Müllner (Privatrealschule Speneder in Wien). — Katalog der
theresianischen Münzensammlung von Franz Prix (Gymnasium
Therebianum in Wien), rOm. Münzen, 113 Nummern. — Die Peter-
mandrsche Messersammlung (Fachschule und Yeräuchsanstalt für
Stahl- und Eisenindustrie in Steyr); sie zählt 3408 Nummern, darunter
ethnographisch interessante Erwerbungen, besonders die Waffen, welche
Baron Lnhof auf der Weltreise Ses Erzherzogs Franz Ferdinand von Nord-
am^ka mitbrachte (mit 3 Tafeln und mehreren Abbildungen). -~ Die
keramische Sammlung der k. k. Fachschule in Znaim von
E. Freytag (Fachschule für Keramik in Znaim), mit erkl&rendem Text
des Verzeichnisses und einer Abbildung. — Die Bibliothek der n.-ö.
Landesrealschule in Waidhofen an der Ybbs von F. Buff
(Realschule zu Waidhofen a. d. Y.), Schluss folgt
IMagogisches und Schulgeschichte: Der historische Unterricht,
ein Hauptzweig des Erziehungsunterrichtes und des viel-
seitigen Interesses von W. Nowak (Gymnasium in Kaaden). —
Das Q-ymnasium eine Erziehungsanstalt von F. Spielmann
(Gymnasium Yincentinum in Brixen). — Das Gymnasium des Orga-
nisations-Entwurfes und unser heutiges Gymnasium von
J. Holzer (Gymnasium in Mähr.-Trübau). — Die Astronomie und
mathematische Geographie an Bealschulen von G. Schilling
(d. Bealsohule in Olmütz). — Geschichte des n.-Ö8terr. Landes-
Bealgymnasiums in Waidhofen an der Thaya in den ersten
25 Jahren seines Bestandes (1870 — 1894), 1. Theil mit einem
Yerzeichnis der Schüler, die in jener Zeit daselbst studierten, von K.
Seh mit (Gymnasium in Waidhofen a. Th.).
Aus geographischen Wissensgebieten: Die Ostsudeten, 1. Theil von
K. Berger (Bealschule in Jftgemdorf) mit 1 Karte (Fortsetzung folgt). —
Bemerkungen über Gewitter und deren Classification von
K. Prohaska (L Gymnasium in Graz). — Die meteorologischen
Yerhältnisse Vorderindiens von H. Fr. Fiby (Landesrealschule
in Znaim), 29 S. mit Tabellen. — Die klimatischen Yerhältnisse
von Bielitz nach 20-jftrigen meteorologischen Beobachtungen von Karl
Kolbenheyer (Gymnasium in Bielitz). — Die meteorologischen
Yerhältnisse von Weidenau und Umgebung im Jahre 1893
von J. Beidinger (Gymnasium zu Weidenau in Schlesien). — Die
meteorologischen Yerhältnisse von Eger im Jahre 1893 von
Ottomar B. v. Steinhaussen (Gymnasium in Eger) mit übersichtlichen
Tabellen, 18 S. — Meteorologische Beobachtungen in Leit-
meritz 1. Juli 1893 bis 30. Juni 1894 von J. Maschek (Bealschule in
Leitmeritz). — Osservazioni meteorologiche in Lussinpiccolo
e Lussingrande da A. Haraöid eM. Budinich (naut. Schule in Lussin-
piccolo.). — L*intuizione nelTinsegnamento della geografia
von B. Dannesberger (Gymnasium in Bovereto). — Eine Ferien-
reise durch Bosnien und die Hercegowina von A. Sturm
(Gymnasium in Bied), 44 S.
Aus slavisch geschriebenen Schulprogrammen: Aristoteles* Staat
der Athener (histor. Theil) von Emil Paszkiewicz (Arystotelesa
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378 Literatur.
Konstitacya Aten, Gz^di historyczna ; Gymnasinin in Sambor), Fortsetzung
folgt. — Die Staataverrechnung in Athen von Fr. Kviöala
(St4tnl üHovini v Athenich; böhm. Gymnasium in Kremsier). — Kaiser
Tiberius im Lichte neuerer Forschung von M. Lit jnski (Cesarz
Tyberiusz w swietle nowoczesnych badao ; poln. Oberrealschule in Lemberg),
Fortsetzung. — Geographische Skizze der Pilgramer Bezirks-
hauptmannschaft von Fr. Safränek (ZemSpisn^ ndstin hejtmanstvi
Pelhfimovsk^ho ; b. Gymnasium in Filgram). — Zur Geschichte der
Stadt Pilgram von W. PetrA (E d^jinim mista Pelhf imova ; b. Gym-
nasium in Pilgram), eine hist.-stat. Skizze. — Die Chronik der Bern-
hardiner Patres zu Tarnöw von Jan Leniek (Eronika 00. Ber-
nardynöw w Tamowie; Gymnasium zu Tarnöw in Galizien), 8. 15 fg^
wird ein Abschnitt aus dieser lat Chronik: »Suecorum irruptio 1655*
abgedruckt« — Die Beschwerden und Gesuche der schlesischen
Stände 1790 und 1791 von W. Hampl (Stäftnosü a 24dosti stavxi
slezskych r. 1790 a 1791; b. Bealschule in Bakonitz), benutzte Unge-
drucktes aus dem k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv und der kais. Hof-
kanzlei in Wien. — Studien über die Bedeutung der Zeit-
schrift »Monitor* in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts von
B. Koppens (Ze stud\jöw nad znaczeniem czasopisma »Monitor* w drugiej
polowie wieku XVIII., Privatgynmaaium der Jesuiten in Bakowice bei
Chyröw). — Ueber die Körperpflege an den österr. Mittel-
schulen von J. Sallaö (0 tilesn^ v^chow^ na stfednich v Bakousku;
b. Gymnasium in Beichenau) mit Tabellen. — Die Schulen der Stadt
Teltsch v(m W. Martinek (Skoly mista Telöe; b. Bealschule in Teltsch).
— Die Geschichte des k. k. Obergymnasiums in Leitomischl,
zur Feier des 25-jährigen Bestandes verfasst von J. StSp4nek
(Dijiny c. k. vyddiho gymnasia v LitomySli. Na oslavu dv&t&padesatilet^ho
trv^ napsal J. St.; böhm. Gymnasium in Leitomischl), 325 Seiten, behandelt
auch die Vorgeschichte der Anstalt und bringt mehrere Abbildungen von
Oertlichkeiten und Personen (Eu3ebia v. Pemstein), die für die Schule von
Bedeutung sind. — Erinnerungsschrift zum zehnjährigen Be-
stand der Anstalt von J. Tüma und J. Klv4na (Pamöf desite-
let^ho trväni üstavu. Sestavili etc., b. Gymnasium zu Ungarisch-Hradisch
in Mähren). — Erinnerungsschrift des k. k. böhm. Gymnasiums
in Budweis für die ersten 25 Jahre seines Bestandes
(1868 — 1893) von J. Machäöek (Pam&ti c. k. 6esk^ho gymnasia v Öes.
Bud^jovicich za prvnich 25 let jeho trväni 1868 — 1893; b. Gymnasium in
Budweis). — Kurzer geschichtlicher Abriss der Entstehung
und Entwicklung des Privatgymnasiums der P. P. Jesuiten
in Bakowice bei Chyröw 1883 — 1894 von J. Krysa (Krötkie
zebranie wainiejszych szczegötöw dotyczacych rozwoju Gimnioyimi privat-
nego 0 0. Jezuitöw w Bakowicach pod Chyrowem 1883 — 1894; Jesuiten-
gymnasium in Bakowice bei Chyröw). — Die Argiver Ebene von
S. Butar (Argivska ravnica; Gymnasium in Laibach). — Der Palatin.
Eine topographische Studie von L. Brtnicky (Palatin. Pojednanl topo-
grafick^; b. Gymnasium in Eöniggrätz), Fortsetzung. — Geographisches
Zeichnen (Fortsetzung) von A. Yuöetiö (Geografsko crtw&e, Gymnasium
in Baguaa). — Meteorologische Beobachtungen in Beichenau
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literakur. 379
a. E. im Jahre 1893 von J. Salla£ (Meteorologickäho pozorov&ni rokm
1893 V Bychnoyi n. K» b. Gymnasium in Beiehenan a. K.).
Innsbruck. S. M. Prem.
Notizen.
Zu den in den Mitth. des Instituts 15, 169 f. angezeigten Abhand-
lungen hat Gipolla im 29. und 30. Bd. der Atti della B. accademia
delle seienze di Torino zwei Nachträge geliefert. Die für das Itinerar
Eonrad 11. im J. 1026 interessante Urkunde Stumpf 1911 erklärt 0. nach
eingehender Prüfung nochmals für Original» ¥rodurch die von mir yer-
suchte Erklärung von in episcoparico wohl ausgeschlossen wird. Die zuerst
Yon Mühlbacher und neueriich yon C. aus einem Yercelleser Codex ge-
druckten Verse über eine Schenkung Earl IQ. för Yercelli hat 0. nun
paläographiach untersucht und schreibt sie unter Hinweis auf ein beige-
fügtes Facsimile dem Ende des 10. oder dem 11. Jahrh. zu, ohne jedoch
sein ürtheil über ihre Glaubwürdigkeit zu ändern. W. E.
Eine angebliche Missethat Eaiser Heinrichs IV. In
Meyer y. Enonaus iareffUohe » Jahrbücher < hat sich ein Missyerständniss
eingeschlichen, das bei der grossen Autorität dieses Werkes leicht weitere
Ereise ziehen könnte und deshalb hier berichtigt werden möge. Im Excurs
über die Ursachen des sächsischen Auüstandes, Bd. 2, 862, wo die Angaben
der Annales s. Disibodi zusammenge£ftsst sind, heisst es unter anderem:
»Eine Geschichte in Brunos G^chmack von der scheusslichen durch den
Eönig per concubinarios id est h^reticos herbeigeführten Schändung einer
uniea et dilecta domini sponsa folgt darauf*. Der Wortlaut der angezo-
genen Stelle, (SS. XYn, 6) ist aber folgender: Unicam et dilectam domini
spoüBam quam redemit de inimioo preciosi sanguinis sui precio quantum
in ipso fuit, per concubinarios, id est hereticos, polluere et obfuseare veritus
non est, dum spiritualia ecclesiae officia . . . efBceret venalia. Die ver-
gewaltigte Nonne lebt also auch nicht in der Phantasie des Annalisten;
gemeint ist natürlich die durch Simonie entweihte Eirche. S. H. F.
Seitdem Aloys Schulte 1889 in dieser Zeitschrift; 10, 208 ff. an-
knüpfend an kurz yorher erschienene Arbeiten von W. Gisi und E. Erüger
einen Hauptpunkt in der Frage über die Herkunft der Habsburger, näm-
lich die Identität Guntrams des Beichen (Acta Murensia) und des 952
yemrtheilten Grafen Guntram beleuchtet hatte, ist eine Beihe weiterer
Schriften erschienen, die sich mit der Abstammung der Habsburger, und
damit in Zusammenhang mit jener der Zähringer und der Herzoge von
Lothringen beschäftigen. In erster Linie sind da fernere Arbeiten von
Emil Erüger zu nennen. Zunächst: Der Ursprung des Hauses
Lothringen-Habsburg. Das Haus Metz oder das Geschlecht der
Matfridinger. (Wien, Verlag des Verfassers, Druck von C. Grerolds Sohn
1890). Er. Tersueht den Nachweis, dass die im 11. Jahrh. auftretenden
Ghvfen Yon Metz, seit 1047 Herzoge von Lothringen, auf das alte, in
Lothringen mächtige und reich begüterte Geschlecht der Matfriedinger zu-
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380 Notizen.
räokgehen, dessen Ahnherr Matfried Graf von Orleans bis 828 einer der
einflussreichsten Männer am Hofe Ludwigs d. Fr. gewesen war. Dürfte
dieser Nachweis doch wohl gelungen sein, so werden wir aber bezüglich
des andern Hauptpunktes sehr zurückhaltend sein müssen: bezüglich der
Erklärung des Zusammenhangs der Lothringer des 11. Jahrh. mit dem
elsässischen Hause der Etichonen (Qrafen von Eg^sheim). Er. will durch
Liutgard, Tochter des lothringischen Grafen Wigerich von Bietgau, und
ihre Heirat in erster Ehe mit dem Metzer Grafen Adalbert (gest. 944),
in zweiter mit Eberhard von Egisheim (gest. 966) die Verbindung her-
stellen. — In einer weiteren umfangreichen Arbeit Zur Herkunft der
Zähringer (Zeitschr. f. Gesch. des Oberrheins N. F. 6. u. 7 Bd. 1891,
1892) vertritt Kr. mit Heranziehung alles erreichbaren Materials die schon
von ihm und von W. Gisi ausgesprochene Ansicht, dass die Häuser Habs-
burg und Zähringen gemeinsamen Ursprungs sind und zwar von dem oben
genannten Grafen Guntram strammen, einem Etichonen und Grafen im Breis-
gau (gest. nach 973), dessen Identität mit Guntram dem Reichen Er. durch
neue Momente sehr wahrscheinlich macht. Im zweiten Theil seiner Arbeit
untersucht Er. den Besitz des reichen schwäbischen Geschlechtes der
Alaholfinger, welches Mitte des 10. Jahrh. ausstarb und dessen Miterben
neben den späteren Grafen von Yeringen und Nellenburg auch die (nach
Erügers Annahme) erste Gemahlin Guntrams und damit dessen Nach-
kommen, die Zähringer und Habsburg waren. — Erüger hatte bereits
Bücksicht zu nehmen auf die Erörterungen von Heyck Geschichte
der Herzoge von Zähringen 563 ff. (l89l) und auf das Büchlein
von Hubert Ganter, Bezelin von Yillingen und seine Vor-
fahren (Lahr, Schauenburg 1891). Bezelin oder Berthold von Yillingen
(gest. 1024) ist der Yater Herzog Bertholds I. von Zähringen, der Stamm-
vater des badischen Fürstenhauses und als solcher von Ganter zum Mittel-
punkt seiner fieissigen, ab und zu freilich durch unnötiges Beiwerk be-
lasteten Arbeit gemacht. Erüger und Ganter sind einig über den gemein-
samen Ursprung der Zähringer und Habsburger, nicht einig über die Art
der Abstammung im einzelnen und über den Grafen Guntram. Hejck
will nur durch Bertholds (Bezelins) Gemahlin^ also nur in weiblicher Linie
Abstammung von Guntram annehmen. — Endlich hat jüngstens Hein-
rich Witte Genealogische Untersuchungen zur Geschichte
Lothringens und des We s tri chs (Jahrbuch der Gesellsch. f. lothring.
Geschichte und Alterthumskunde 5. Bd. 2. Abth. 1893) veröffentlicht, die
zum Theile denselben Gegenstand wie Erügers »Ursprung des Hauaes
Lothringen-Habsburg < behandeln. Bedauerlicher Weise hat Witte diese
Arbeit Erügers gar nicht gekannt, wie ihm auch Erügers andere Abhand-
lungen erst während des Druckes bekannt wurden und in einem Nachtrag
(S. 107) als für die Frage nach dem Ursprung der Habsburger und Z&h-
ringer »auf unerwiesenen Yoraussetzungen* beruhend kurz abgelehnt
werden. In seiner Arbeit kommt aber W. in Bezug auf die Herkunft der
Lothringer Herzoge zum selben Resultat wie Erüger: Abstammung von
den MatMedmgem. Allein W. will dann durch die Heirat Eberhards von
Egisheim mit der Erbtochter des (nach ihm letzten) Matfriedingers Adalbert
(gest. 944) die elsässischen Etichonen in Lothringen ein neues Geschledht
begründen lassen, dem die späteren Herzoge von Lothringen entsprossen.
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Noüien. 331
Hier bedarf es noch der Auseinandersetzling mit den Annahmen Krügers;
ob eine befriedigende Einigung zu erreichen, ist sehr zu bezweifeln, scheint
doch z. B. die sichere Deutung einer Hauptquelle, einer Aufzeichnung
auf dem Bücken der Urkunde Papst Leo IX. für Kloster Altorf yon 1049
Nov. 28, sehr schwierig. — Im übrigen enthftlt Wittens Arbeit wertvolle
Untersuchungen über den Zusammenhang der Lothringer mit den Grafen
Yon Werde Landgrafen im Elsass, den Herren yon Ochsenstein, den Grafen
von Leiningen und besonders denen von Saarbrücken, deren Besitz und
Verzweigung erörtert wird; die Luxemburger und Ardenner Grafen haben
mit den Lothringer Herzogen verwandtschafüich nichts zu thun. 0. B.
Im Verlage von F. Tempsky (Wien-Prag 1893) ist eine Stamm-
tafel zur Geschichte des Hauses Habsburg von Franz Weih-
rieh erschienen. Sie hat, wie schon Grote in seinen » Stammtafeln <
(1877) es mit Kecht forderte, die Descendenzen in verticaler, die Genera-
tionen in horizontaler Bichtung in ein unverrückbares Liniensjstem ge-
bracht, wodurch der ganze Stammbaum und seine Glieder ihre feste Stellung
erhalten und erst eine richtige und anschauliche Uebersicht erreicht wird.
Am Bande sind die Generationen durch fortlaufende Zahlen bezeichnet.
Vorausgeschickt sind alphabetische Verzeichnisse der Glieder des Hauses
Habsburg, der Görzer und Jagellonen. Wünschenswert wären wohl ein
paar einleitende Worte über die benützten Vorlagen und eine vollständigere
Erklärung der angewandten Zeichen. Die Vorlagen waren wohl nicht
immer neuesten Datums, daher Fehler, von denen wir auf einige uns
gerade aufgestossene zur Verbesserung hinweisen wollen : König Budolf L
wurde 1. Oct. 1273, nicht 29. Sept. erwählt, seine zweite Gemahlin hiess
Elisabeth, nicht Agnes; die Heirat seines Sohnes Albrecht mit Elisabeth
von Görz-Tirol &nd im November 1274 statt, die seiner Tochter Katharina
mit Otto von Niederbaiem war im Mai 1279, das Beilager Gutas mit
Wenzel IL von Böhmen im Januar 1285; Bischof Hartwig von Brixen
starb 1039, nicht 1048. Bei einer zweiten Auflage ist eine genaue Be-
viflion nothwendig. Die Ausstattung der Stammtafel ist sehr hübsch, der
Preis niedrig (l fl. 20). 0. B.
Der in Historiker-Kreisen schon seit langem erwartete Neudruck des
Habsburgischen Urbars liegt endlich im 14. Band der Quellen zur
Schweizergeschichte, herausgeg. von Budolf Maag (Basel, Geering 1894)
vor. Da dieser Band aber nur den Text des Urbars enthält und ein zweiter
mit ausführlicher Einleitung, anderem zugehörigen Material, einer Karte,
Begister und Glossar nachfolgen wird, kann jetzt auf diese vielversprechende
Publikation nur hingewiesen, eine einlässlichere Bespi*echung aber erst nach
Vollendung der ganzen Arbeit gebracht werden. B. Th.
Berichtigung.
In dem Aufsatze über die Goldprägungen Friedrichs II. (Mitth. Bd. XV)
habe ich S. 407 aus Anlass des auf den Augustalen dieses Kaisers er-
scheinenden Adlers und seines möglichen Vorbilds gesagt, dass der Adler
auf römischen Münzen nicht vorkomme, indem ich der bezüglichen Mit-
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382 Notizen.
theilang eines Archfiologen von Fach ohne Weiteres vertrauen zu dürfen
glaubte. Aber jene Mittheilung war eine irrthümliche. Herr G^eimrath
Pertsch in Gotha hatte die Güte mir nachzuweisen, dass der Adler auf
römischen Eaisermünzen gar nicht selten ist und dass er namentlich auf
den in Antiochia geprägten Stücken, z. B. Hadrians, die auf tier Vorder-
seite den lorbeergeschmückten Kopf des Kaisers und auf der Bückseite oft
einen Adler mit ausgebreiteten Flügeln zeigen, ziemlich dieselbe Gestalt hat
wie auf den Augustalen Friedrichs. So hat denn auch die von H. Pertsch
geäusserte Yermuthung vieles für sich, dass gerade solche antiochenisohe
Münzen, die sich in Syrien häufig finden, dem Kaiser auf seiner Kreuz-
fahrt in die Hand gekommen sein mögen und von ihm als Vorlage für
seine Augustalen benützt wurden.
Heidelberg, 15. Febr. 1895. E. Winkelmann.
Nochmals das „B^tionarium Austriacum^'.
Im letzten Hefte dieser Zeitschrift hat W. Erben einen Aufsatz (»Zur
Entstehung des sogenannten Bationarium Austriacum^ S. 97 ff.) veröffent-
licht, der zum Theil gegen meine Ausführungen über den gleichen Gegen-
stand (ebd. 14,449 ff.) gerichtet ist. Die Art und Weise, wie Erben
meinen Aufsatz gefasst, oder darzustellen gesucht hat, nöthigt mich, zur
Feststellung des Sachverhaltes und Präcisirung meines Standpunktes
Folgendes zu bemerken.
Das sog. Bationarium Austriacum war bis auf Lorenz so gut wie
unbenutzt geblieben. Da er zum erstenmale daran gieng, aus dieser
Quelle Material für die Beurtheilung der Finanzlage Oesterreichs unter
K. Otakar zu gewinnen, suchte er gegenüber dem Herausgeber derselben
zugleich nachzuweisen, »dass die Aufzeichnung in die ersten Jahi*e von
Ottokars Begierung gehöre*.
Der Zweck und das Ziel meines Aufsatzes, der sich wie alle For-
schung an das bisher Geförderte, in diesem Falle also naturgemäss an
Lorenz anschloss, war, entgegen seiner Auffassung darzuthun, dass die
Aufzeichnung in eine spätere als die von ihm angenommene Zdt gehöre.
Indem ich neue und weitere Argumente für deren chronologische Be-
stimmung nachwies, gewann dieselbe eben mit dieser Ansetzung in eine
spätere Zeit, wie ich ausführte, eine wichtige Bedeutung als historische
Quelle für die Beurtheilung der Politik Otakars. Die Schlussfolgerungen,
welche ich aus der charakteristischen Eigenart einer Beihe von Einizra-
gungen hinsichtlich der politischen Bedeutung dieser Quelle zog, verliehen
dem Umschwung in der inneren Politik Otakars, auf den (im Sinne einer
Einschränkung des bis dahin übermächtigen Adels) Lorenz zuerst auf-
merksam gemacht hat, erst rechte Begründung und volle Beleuchtung, sie
boten anderseits eine bedeutsame Erklärung für den Aufstand des Adels
in Oesterreich vom Jahre 1265.
Der Umstand, dass mein Hauptaugenmerk darauf gerichtet war, die
Bedeutung dieser Aufzeichnung als historischer Quelle zu ergründen und sie
als solche zu verwerten, brachte es mit sich, dass ich ihrem Verhältnis
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Notizen. 383
zu ähnlichen Aa^ichnnngen der vorangehenden un«i folgenden Zeit weniger
Beachtung widmete.
Erben hat nun gerade in diesem Punkte eingesetzt, er geht von dem
äusseren Verhältnis^ den formellen Beziehungen zu diesen aus, das was
für mich Hauptsache war, steht für ihn in zweiter Linie. Wir wussten,
dass aus der Zeit der letzten Babenberger ähnliche urbariole Aufzeichnungen
einst vorhanden waren; es war bekannt, dass auf ihnen das unter K.
Rudolf angel^^ österr. Urbar basire. E. gieng nun darauf aus, durch
eingehende Yergleichung der beiden uns noch erhaltenen Urbare, unserer
Aufzeichnung und des rudolfinischen Urbars, eine gemeinsame Quelle dar-
zuthun, eben jenes babenbergisohe Urbai*, das uns sonst direct nicht mehr
erhalten ist.
Die Art und Weise nun, wie er meine Bemerkungen nach dieser
Seite hin dargestellt hat, ist mir im Sinne objectiver Forschung nicht
recht verständlich geworden. Er stellt die Sache so dar, als ob ich auf
dieses Quellenverhältnis überhaupt nicht aufmerksam geworden wäre« ins-
besonders von der Beziehung der hier in Frage stehenden Aufzeichnung zu
dem verschollenen babenbergischen Urbar keine Ahnung gehabt hätte. Und
doch habe ich in meinem Aufsatz (S. 457) ausdrücklich auf jenes Urbar
>aus der Zeit der letzten Babenberger (Leopold VI. und Friedrich II.)*
hingewiesen, sowie auf den Umstand dass man dasselbe »in späterer Zeit
unter König Budolf bei ähnlicher Veranlassung als Grundlage verwertete*.
Speciell aber habe ich in unmittelbarem Anschluss daran erklärt, wir
»dürfen somit im allgemeinen annehmen, dass ein gleicher Vorgang auch
bei der Anlegung unseres Urbars beoabachtet worden ist*.
Diese bestimmten Aeusserungen meinerseits hat E. bei seiner Darstel-
lungsweise nicht so wie es sich gebührt hätte, berücksichtigt, er hat stets
nur jene spätere Stelle meines Aufsatzes citirt, wo ich in der Folge meine
Auflassung dahin präcisirte, dass dieser Auflehnung doch auch eine neue
Landesaufnahme vorangegangen sein müsse. Ich stellte mir, als ich diese
Ansicht aussprach, die Sache so vor, dass im allgemeinen, wie ja auch
naturgemäss, jene älteren Aufzeichnungen als Grundlage benützt, zugleich
aber eine umfassende Keurevision des landesförstlichen Besitzes durchgeführt
worden sei. Und zu dieser Annahme föhlte ich mich umsomehr bewogen,
als ich auf eine bisher unbekannte Nachricht aufmerksam machen konnte,
durch die Solches als Absicht Otakars für jene Zeit direct urkundlich
bezeugt wird.
E. hat auf Grund seiner Vergleichung dieses und des rudolfinischen
Urbars die Uebereinstimmung eines grossen Theiles dei-selben festgestellt,
was ja bei dem Charakter derartiger Aufzeichnungen von vornherein ziem-
lich wahrscheinlich war. Diese übereinstimmenden Theile seien als m-
sprünglicher Bestand jenes älteren babenbergischen Urbars anzusehen. Für
die Entstehungszeit dieses letzteren, welcher E. näherzutreten suchte, konnte
er nichts anderes feststellen, als bisher schon bekannt war.
Mehr Bedeutung als diesem darf, wie ich gern zugebe, einem anderen
Ergebnis der Forschungen E/s zuerkannt werden. Er hat bei jener Ver-
gleichung zugleich aus dem Gesammtbestonde der vorliegenden Quelle
einen Theil ausgeschieden, der sicher in der Zeit Otakars neu hinzuge-
kommen ist. Anderseits hat er auch gezeigt, dass in jenen anderen Theilen
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384 Notizen.
verschiedene Vermerke sich finden, die mit den Verhältnissen der ota-
karischen Zeit nicht in Einklang stehend eben auf jene frühere, die baben-
bergische Zeit wiesen. Daraas darf mit Recht gefolgert werden, dass
jenes ältere babenbergische Urbar hier thatsächlich viel&ch nur ausge-
schrieben wurde. Es muss somit auch meine frühere Aufhssung dahin
berichtigt werden, dass die vorliegende Aufzeichnung nicht als Ergebnis
einer »durchaus neuen* Landesaufnahme zu betrachten sei.
Ob wir aber mehr als dies sagen dürfen, ob wirklich das otakarische
Urbar, mit Ausnahme jenes nunmehr neu hinzugekommenen Theiles, nur
ein Abklatsch des älteren babenbergischen sei, wie E. will, möchte ich
nicht entscheiden, zumal die von E. als ausgeschlossen beti'achtete Mög-
lichkeit einer Benützung des otakarischen durch das spätere rudolfinische
Urbar doch noch nicht sicher ausgemacht ist.
Thatsache ist, dass sich einzelne Fälle urkundlich nachweisen lassen,
in welchen zur Zeit Otakars eine solche Neurevision des landesfürstlichen
Besitzes statthatte, Thatsache, dass Otakar selbst an die dazu berufenen
Organe solche Aufträge ertheilte.
Was die von mir aus dem otakarischen Urbar gezogenenen Schluss-
folgerungen betrifft, so ist zu bemerken, dass dieselben durch die
Ergebnisse des Aufsatzes E.'s gar nicht berührt werden, da jene Stellen,
auf welchen dieselben basiren, eben dem Theil angehören, der in der Zeit
Otakars sicher neu hinzugekommen ist.
Wenn E. auch gegen diese Einwendungen erhebt, indem er ihre Be-
deutung — die Bichtigkeit gibt er zu — herabzudrücken sucht, so brauche
ich auf eine Widerlegung derselben zu Gunsten meiner Ergebnisse umso
weniger einzugehen, als für sie die Greschichte Otakars überhaupt, im
Zusammenhange betrachtet spricht, je mehr aus ihr an inneren Beziehungen
sich unserer Kenntnis erschliesst.
Wien. A. Dopsch.
Indem ich mich beehre anzuzeigen, dass ich im Einverständnisse mit
den Testamentsexecutoren J. F. Böhmers die Leitung der Neubear-
beitung der Begesta imperii an Herrn Professor Dr. Engelbert
Mühlbacher zu Wien übertragen habe, danke ich Allen, welche mich
bisher so vielfach bei jener Aufgabe unterstützten^ und ersuche sie, auch
meinem Nachfolger die gleiche wohlwollende Beihülfe zu Theile werden
zu lassen.
Innsbruck, im März 1895. Julius Ficker.
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Die Promissio Pippins vom Jahre 754 und ihre
Erneuenmg durcli Karl den Grossen
von
Ernst Sackur.
Die bisherigen Untersuchungen über die sogenannten Verspre-
chungen Pippins und Karls des Grossen haben, wenn ich nicht irre,
das Resultat ergeben, dass sowohl die Nachrichten der Vita Stephani
als die der Biographie Hadrian I. in vollem umfange als echt anzu-
nebmen sind. Die letzten Bearbeiter der schwierigen Frage über den
Inhalt der Zusagen, die die fränkischen Könige den Päpsten machten,
Kehri) und Schaube»), haben die ünantastbarkeit der üebei^lieferung
theils erwiesen, theils vorausgesetzt. Ich bekenne, dass ich auf^em-
selben Standpunkt stehe, wenn ich auch die Schwierigkeiten, die ge-
rade bei dieser Annahme sich bieten, auf ganz andere Weise zu be-
seitigen gedenke.
Bekanntlich sind die Probleme, die noch ihrer Lösung harren,
folgende.
Das Papstbuch berichtet uns in der Vita Stephani, Pippin habe
Stephan 11. in Ponthion versprochen, exarchatum Bavennae et reipublice
iura seu loca reddere modis omnibus. Wo in den Papstbriefen der
folgenden Zeit oder im Liber pontificaUs auf die Zusagen des Franken-
königs Bezug genommen wird, handelt es sich stets um Bestitutionen
von Städten und Ortschaften im Exarchat. Dagegen giebt die Vita
^) Die sogenannte EarolingiBche Schenkung von 774, Historische Zeitschr.
Bd. 70 (1893), S. 385 ff.
s) Zur Verständigung über das Schenkungsversprechen von Eiersy and Rom,
Histor. Zeitschr. Bd. 72 (1894) S. 193 ff.
MitthtUtuiffen XVI. Digiti8lä by GoOglC
386 Ernst SackuT.
Hadriani c. 41 — 43 als Inhalt eines Versprechens, das Pippin zu Kiersy
gegeben habe, ausser dem Exarchat eine Grenzlinie, die in weiterem
umfange um die bekannten Grenzen des Exarchats herumgeht, eine
Grenze, die durch die Ortsnamen Luni (mit Corsica), Surianum, Monte
Bardone, Berceto, Parma, Beggio, Mantua, Monselice imischrieben
wird ; ausserdem die Provinzen Yenetien und Istrien, sowie die Herzog-
thümer Spoleto und Benevent. Die Frage ist, wie diese Angaben mit
den oben erwähnten der Vita Stephani und den Papstbriefen in Ein-
klang zu bringen sind; im engsten Zusammenhang damit steht die
Frage nach der Bedeutung der angeführten Grenzumschreibung im
Norden des späteren Exarchais.
In der Vita Hadriani wird erzählt — man muss leider immer
wieder auf den Wortlaut dieser Quelle zurückkommen — , der Papst
habe Karl den Grossen 774 in Bom gebeten, ut promissionem illam,
die sein Vater Pippin, Karl selbst und sein Bruder Earlmann mit den
fränkischen Grossen dem römischen Stuhle iu Kiersy gemacht habe,
pro concedendis diversis civitatibus ac territoriis istius Italic provinciae
et contradendis beato Petro eiusque omnibus yicariis in perpetuum
possidendis, adimpleret in omnibus. Als Karl sich die promisaio vor-
lesen Hess, billigte er und seine Grossen omnia quae ibidem erant
adnexa. Aus freien Stücken liess er nunmehr aliam donationis pro-
missionem ad instar anterioris anfertigen, ubi concessit easdem civi-
tates et territoria beato Petro easque praefatp pontifici contradi spo-
pondit per designatum confinium, sicut in eadem donationem coutdnere
monstratur, id est: a Lunis cum insula Corsica, deinde in Suriano,
deinde in Monte Bardone, id est in Verceto, deinde in Parma, deinde
in Regio ; et exinde in Mantua atque Montem Silicis simulque et Uni-
versum exarchatum Bavennantium, sicut antiquitus erat, atque pro-
vincias Venetiarum et Istria; necnon et cunctum ducatum Spolitinom
seu Beneventanum.
Die Echtheit des Eemes dieses Berichtes, der von Früheren, so
H. V. Sybel und Martens, in Bausch und Bogen verworfen wurde, hat
ScheflFer-Boichorst i), wie heute fast allgemein anerkannt wird, bewiesen.
Aber Scheffer beobachtete einen Widerspruch zwischen der Concession
von civitatibus ac territoriis istius Italiae provinciae und der Gebiets-
umschreibung. Die ista Italia provincia umfasse nach damaligem
Sprachgebrauch den Exarchat und den Ducat von Bom; in weitem
^) Mittheilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung Bd. V, S. 206 ff.
Fttr die übrige Literatur verweise ich auf die dankenswerthe Zusammenstellung
bei Kehr, Histor. Zeitschr. 70, S. 388, n. 1. Ich glaubte mich im Citieren auf
die letzten und wichtigsten Arbeiten beschränken zu dürfen.
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Die Promiflsio Pippins vom Jahre 754 etc. ,» 387
üm£Euig nmschreibe aber das Confiniam, das zunächst an diesem Begriff
zu messen wäre, den Exarchai Mithin müsse die Grenzlinie wenigstens
später interpoliert sein. Aber so wenig gegen diesen Beweis in formaler
Hinsicht bisher vorgebracht werden konnte — denn alle Versuche, die
Bezeichnung ista Italia provincia anders als das damalige oströmisehe
Italien zu deuten, sind nichts ab Nothbehelfe — so wenig ist die Schef-
fersche Beweisführung doch vollständig. Es musste bewiesen werden, wann
in dem Zeitraum von wenigen Jahrzehnten, der für die Fälschung zu
Gebote stand ^), die Curie oder ein curialistischer Interpolator gerade am
Erwerb dieser Oebietstheile ein Interesse hatte. Bezüglich der ganzen
Provinzen ist von anderer Seite bereits gezeigt worden, dass die Aufzäh-
lung eben gerade bis zum Jahre 774 passt^), dass diese Länder später zu
verschiedene und abweichende Schicksale hatten, um von einem Fälscher
zusammen dem Papste vindidert zu werden; aber der Widerspruch,
der anscheinend zwischen der Qrenzlinie und dem Begriff der ista
Italia provincia besteht, ist nicht gehoben worden. Liegt also zwei-
fellos hier eine Schwierigkeit vor, die der Aufklärung bedarf, so ist
auf der andern Seite doch die Annahme einer partiellen Interpolation
sehr unwahrscheinlich, nachdem die grosse Masse des Berichtes als
sicher echt nachgewiesen und der Beweis für die spätere Einschiebung
der Grenzlinie unvollständig geblieben ist
Es lug nun nahe, nachdem alle Bemühungen, die Schwierigkeiten
durch Annahme einer Fälschung zu heben, zu keinem befriedigenden
Resultat geführt hatteu, von der Echtheit der drei Capitel der Vita
Hadriani auszugehen und eine positive Lösung zu versuchen. Mehrere
Möglichkeiten boten sich da, die scheinbaren Divergenzen der V. Hadriani
und der übrigen Quellen zu beseitigen. Es wäre denkbar, dass die Vita
Stephani und die Vita Hadriani sich auf ganz verschiedene Verspre-
chungen resp. Verträge bezögen. Man könnte femer annehmen, dass
allerdings der Bericht der Vita Hadriani unanfechtbar sei, dass Karl
eine derartige Urkunde ausgestellt hätte: aber weiss man nicht von
Urkundenfälschungen im Mittelalter genug, um zur Vermuthung ge-
bracht zu werden, man habe Karl eine erweiterte oder gefälschte Ur-
kunde seines Vaters zur Bestätigung vorgelegt, der seinerseits nur das
wirklich versprochen habe, was die Vita Stephani erzählt?
Es ist Eehrs Verdienst, dass er den ersten positiven Lösungs-
versuch unternommen hat. Er schlug den einen oben ange-
0 Deswegen, weil der Cod. Luc, in dessen Text bereits die Gebietsumschrei-
bnng steht, dem Ende des 8. oder dem An&nge des 9. Jahrbunderts angebört.
*) Die folgenden AnsfÜbrongen ergeben weiter eine Menge von Momenten
fb die Richtigkeit unseres Bericbtes.
26*
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388 Ernst Sackur.
deuteten Weg ein: das in der Vita Hadriani berichtete Versprechen
von Kiersy bezöge sich auf einen Theilungsvertrag zwischen Pippin
und Stephan, der für den Fall der Eroberung des Langobardenreiches
in Kraft treten sollte, während die eigentliche Promissio Pippins nur
die Restitution im Exarchat bezweckt hätte. Die Eehrsche Hypothese
hat dann in jüngster Zeit den Beifall Doves ^) und Schnürers ^) ge-
funden. Das soll uns ebensowenig hindern, im weiteren Zusammen-
hang ihre Haltlosigkeit nachzuweisen, als die Anregung anzuerkennen,
die Kehr der weiteren Forschung dadurch gegeben hat
Die zweite Möglichkeit einer Erklärung hat Schaube*) bevorzugt;
nach ihm wäre Karl eine gefälschte Urkunde seines Vaters zur Be-
stätigung vorgelegt worden. Aber wenn Schaube in seiner kurzen Aus-
führung ausdrücklich ablehnt, die Frage au fond von neuem zu behandeln,
so ist das eben sein Fehler gewesen. Er würde an der Hand der Quellen
die psychologische Unmöglichkeit eingesehen haben, die darin liegt,
dass Karl und die fränkischen Grossen ein Actenstück, wie die Pro-
missio Pippins, das in der ganzen politischen Gorrespondenz der Zeit
eine so hervorragende Bolle spielt, das Karl selbst nicht nur als Knabe
unterschrieben, sondern nach seinem Begierungsantritt sogar der
Curie gegenüber ausdrücklich gebilligt hatte, — dass sie es so wenig
kannten, dass sie eine so grobe Fälschung, einen so plumpen Betrug
einfach hinnahmen.
Sind also m. E. die bisherigen positiven Lösungsversuche als
missglückt anzusehen, so hat man doch eine Möglichkeit bisher nicht
berücksichtigt: nämlich die, dass beide Quellen, die Vita Stephani und
V. Hadriani einander überhaupt nicht widersprechen, dass es nur
einer richtigen Interpretation und erneuten Betrachtung im histori-
schen Zusammenhange bedarf, um zu erkennen, dass weder von zwei
Promissionen die Bede sein kann, noch von einer ürkundenfabchung;
dass femer die von Scheflfer hervorgehobene Schwierigkeit fortfallt,
die auch Kehr nicht beseitigt hat, wenn man von den Gesichtspunkten
ausgeht, die wir im Folgenden entwickeln werden.
l
Wer eine historisch-kritische Frage dieser Art zu lösen gedenkt,
wird nicht umhin können sie im Zusammenhang mit den 2ieitereig-
nissen zu betrachten. Ich lege mir die Frage vor: wie war der
1) Corsica und Sardinien in den Schenkungen an die Päpste, Mflnchener
Sitzungsber., Phil.-hiator. Kl. 1894 S. 194.
') Die Entstehung des Kirchenstaates, Köln 1894.
•) ffistorische Zeitschr. Bd. 72, 193 ff.
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Die Promifldo Pippins yom Jahre 754 etc. 389
politische Zustand Italiens, als Stepban U. nach dem Frankenreich
ging? Welche Interessen hatte der Papst zu vertreten? Was konnte
er nach Lage der Dinge wünschen, was konnte überhaupt geschehen ?
Als Stephan II. sich im Jahre 754 entschloss, den fränkischen
Eonig in sein Interesse zu ziehen, hatten die Langobarden sich unter
ihrem Könige Aistulf Bayennas und des Exarchats bemächtigt ^) ; das
ganze byzantinische Italien war in grSsster Gefahr. Schon wurde Rom
und der Ducat bedroht ^) ; Yenetien und Istrien fielen in die Hände der
Langobarden oder standen ihnen offen ^). Es konnte kein Zweifel sein,
dass Aistulf die Eroberung und Vereinigung ganz Italiens erstrebe.
In Spoleto stürzte er den ihm unbequemen Herzog Lupus, der gegen
den Konig Partei ergriffen hatte, und nahm das Land unter eigene
Verwaltung*). In Benevent folgte zwar 751 auf Herzog Gisulf II.,
den Günstling und Anhänger König Liutprands, dessen Sohn Liutprand ;
aber das war ein unmündiger Knabe, der unter der Regentschafi; seiner
Mutter Schoenberga stand ^) und zweifellos den Einheitsbestrebungen
Aistnlfe nicht im Wege war.
Der Papst und die Politik der Curie wurde durch den Umschwung,
der sich seit dem Jahre 751 in Italien yoUzog, aufs tiefste berührt.
Die Verwaltung Roms und des Ducats, der aus dem sogenannten
römischen Tuscien und der Gampagna bestand, waren längst in die
Hände des Papstes gerathen®). Der kaiserliche Dux war mehr eine
Nebenfigur'). Die Wirren, die zwischen Gregor IL und dem ost-
römischen Kaiser ausbrachen, hatten gezeigt, um wie viel näher die
Römer dem Papste, als dem Kaiser standen^). Die Abwehr der Lan-
gobarden und der politische Verkehr mit ihnen war seit langer Zeit
1) AuBf&hrlicher darüber t. Sybel, Die Schenkungen der Karolinger an die
Pfkptite, El. Schriften lU, 69 ff.
<) Vita Stephani a 17, Liber pontific. ed. Duchesne I, 444.
*) Vgl. die späte, aber wohl auf gute Quellen zurückgehende Notiz des
Chron. Salemit. c. 2, SS. III, 471 : Per idem tempuB Euthicius Romanorum pa-
tricius se Ajatulfo tradidit, simulque Comiaculam atque Ferrariam seu et Istriam
pngnando optinuit. Allerdings scheinen Yenetien und Istrien, wenn sie überhaupt
beide erobert wurden, nicht im Besitz der Langobarden geblieben zu sein.
4) Oelsner, Pippin S. 119; Jenny, Qesch. des Uerzogthums Spoleto S. 69.
^ Vgl. Bethmann und Holder- Egger, Langobardische Regesten, N. A. III,
276; Oelsner S. 444; Hirsch, ü ducato di Benevento ('fraduzione di M. Schipa
1890) p. 100.
«) Diehl, Etudes sur 1' administration byzantine p. 332; W. Sickel, Die
Verträge der Päpste mit den Karolingern, D. Zeitsch. für Geschichtswissensch.
Bd. XI, 306 f.
») Armbrust, Die territoriale Politik der Päpste (Göttingen 1885) S. 59 ff.;
W. Sickel a. a. 0. S. 315.
•) W. Sickel a. a. 0. S. 312 f. ^ .
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390 Ernst SaokuT.
Aufgabe des römischen Bischofs geworden i). Er schien allein fähig,
die Feinde Borns abzuwehren^). Aach im Exarchat hatte der Papst
bereits mehr zu bedeuten als der kaiserliche Statthalter. Als EOnig
Liutprand 742 gegen Bavenna und den Exarchat vorging, wandten
sich der Erzbischof und der Patricius an Papst Zacharias mit der
Bitte, ftb: sie beim Langobardenherrscher einzutreten. Mit Jubel
wurde er in Bavenna empfangen, er erschien als der Hirt, der seine
Schafe aus drohender Gefahr befreit Noch während die byzantinische
Verwaltung bestand, hatte Zacharias bereits Becuperationen ver-
lorener Theile des Exarchats zu Gunsten der Kirche begonnen. Er
liess sich nämlich die im Jahre 739 dem hl. Petrus von König
Liutprand entrissenen vier tuscischen Städte Ameria, Orta, Polimar-
tium und Blera mit Nami, Osimo, Ancoua, Umana vom Lango-
bardenkönige ausdrücklich als Eigenthum der Kirche zusprechen*).
Kein Wunder, dass mit dem Sturze der griechischen Behörden in
Bavenna Stephan als der beiiifene Vertreter der Landeshewohner und
als Bepräsentant und Nachfolger der kaiserlichen Begierung den Lango-
barden gegenüber auftreten konnte. Unermüdlich versuchte er König
Aistulf zur Herausgabe seiner Eroberungen zu veranlassen. Das Inter-
esse der Curie am Exarchat war um so grösser, als der römische
Stuhl hier ausgedehnte Ländereien besass^).
Aber nicht nur die Befreiung des Exarchats war die beständige
Sorge Stephans II. Die Occupation von Venetien und Istrien, die
Einverleibung Spoletos und die Abhängigkeit Benevents erhöhten die
Gefahr des Papstes, der seine eigene Herrschaft über kurz oder lang
zu verlieren fürchten musste. üeberall lagen auch hier zerstreute Güter
und Patrimonien der Kirche. Die ganze vorhergehende Geschichte
hatte gezeigt, wie wichtig die politische Stellung dieser Gebiete für
den römischen Stuhl war.
Venetien und Istrien hatten schon in der römischen Elaiserzeit
eine besondere Provinz gebildet und waren wahrscheinlich in bjzan-
1) Diehl, a. a. 0. p. 332 f. 335. Die langobardischen Bischöfe mussten dem
Papste versprechen, daf&r zu wirken: ut semper pax, quam deos diligit inter
rempublicam et nos, hoc est gentem Langobardorum, conservetur (über diur-
nuB p. 81).
*) Liber diumus ed. v. Sickel p. 53: quos non virtus armorum humiliat,
pontificalis increpatio cum consecratione inclinat.
») V. Zachariae, Lib. pont. I, p. 426 ff. ; vgl. den Brief Gregors III von 740,
Epist. Langob. nr. 16, EE. III, 708.
*) Vgl. P. Fahre, De patrimoniis Romanae ecciesiae (Paris 1892) p. 84;
Armbrust, Territoriale Politik S. 45 ; Schwarzlose, Die Patrimonien der röm. Kirche,
BerL Diss. 1887, S. 32.
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Die Promissio Pippins Yom Jahre 754 etc. 391
iinischer Zeit unter einem magister militom vereint ^). Mit Istrien
verband Venetien ausser einer langen gemeinschaftlichen politischen
Geschichte vor allem der Umstand, dass sie im Patriarchen von Grado
ein gemeinsames kirchliches Oberhaupt hatten. In der Constitution
Gregors III. von 731, in der die Amtssprengel der Bischöfe von Grado
und Friaul geschieden wurden, bezeichnet der Papst Venetien und
Istrien ausdrücklich als nostra confinia im Gegensatz zu den finibus
Langobardorum, die dem Bischöfe von Friaul zugewiesen wurden^).
Mag der Papst sich hier nur mit der römischen Herrschaft im Gegen-
satz zur langobardischen identifizieren, so fehlt es doch auch sonst
an Belegen für nähere Beziehungen dieser Gebiete zum römischen
Stuhl nicht In den Wirren, die der Bilderstreit in Italien hervorrief,
stellten sich die Milizen der Pentapolis und Venetiens auf Seiten des
Papstes und verweigerten dem Exarchen den Gehorsam ^). Ueberall
wählte man sich damals eigene Duces in Italien an Stelle der griechi-
schen; in Venedig erhob das Volk seinen ersten Dogen ^). „Und so
waren alle", wie es im Papstbuch heisst*), „um die Unabhängigkeit
des Papstes und ihre eigene bemüht", ein vortreflFlicher Beweis für die
Interessengemeinschaft zwischen dem römischen Stuhle und verschie-
denen griechischen Gebieten Italiens, für das geheime Einverständnis
zur Beseitigung der griechischen Herrschaft, und als der Papst
schliesslich mit der kaiserlichen Begierung wieder ausgesöhnt war und
der Exarch Eutychius nach der Einnahme Ravennas durch Liutprand
739 ab Flüchtling in Venetien weilte, konnte der Papst den vene-
tianischen Dogen und den Patriarchen von Grado zum Kampf gegen
die Langobarden auffordern ^). Diese Provinzen, Venetien und Istrien,
waren also dem Schutze des römischen Stuhles längst empfohlen, der
durch den Besitz eines istrischen Patrimoniums lebhaft an der Erhal-
tung des alten Zustandes interessiert war 7) ; sie standen kirchlich und
0 H. Cobn, Die Stellung der byzantiniachen Statthalter S. 10 ff.; Lentz,
Das Verbältnis Venedigs zu Bjzanz (Beil. Dies. 1891) S. 2.
*) £E III, p. 705: tociaa Veneti^ et Istri^ qu^ noatra sunt con-
finia. Zinse aus Venetien und Istrien an den römischen Stuhl werden Cod.
Carol. nr. 53 (776—780), EE. III, 590 erwähnt.
») Vita Gregorii II, L. pont. I, 404.
*) Vgl. Lentz S. 4, der allerdings darin nicht eine gegen Bjzanz selbst
gerichtete Bewegung sieht.
») V. Gregorii II, a. a. 0. p. 404: spementes ordinationem exarchi sibi
omnes utique in Italia duces elegerunt; atqne sie de pontifids deque sua in-
mnnitate cuncti studebant; Hartmann; Byzantinische Verwaltung S. 23.
•) VgL die Briefe EE. IH, 702.
^ Fahre a. a. 0. p. 85.
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392 Ernst Sackur.
politisch dem Papste in einer Weise nahe, dass in dem Augenblick,
in dem sie der Gewalt der Langobarden zu unterliegen drohten oder
unterlagen, kein anderer als der Papst berufen war, ihre Interessen
wahrzunehmen.
Nicht minder eng waren die Beziehungen zu den langobardischen
Eerzogthümem Spoleto und Benevent geworden. Auch hier hatte die
Kirche Grundbesitz i). Die Interessengemeinschaft beider Theile lag
aber vor allem in der gemeinsamen Tendenz sich von der Langobarden-
herrschaft zu emancipiem. Als im Jahre 728 Liutprand und der Exarch
dem Papste feindlich gegenüberstanden, war die Sache des letzteren die
der Herzöge von Spoleto und Benevent ^). 739 rebellierte Trasamund
von Spoleto und fand Schutz in Rom; die Folge war ein Heereszug
Liutprands gegen den Ducat. Eratque magna turbatio inter Bomanos
et Langobardos, quoniam Beneventini et Spoletini cum Bomanis tene-
bant, heisst es im Papstbuch ^). Die Herzöge hatten einen Vertrag
mit der römischen Kirche gegen den König geschlossen^). Zwar
wurde Trasamund geopfert, als Zacharias mit Liutprand Frieden schloss^),
aber die Thronfolge des Herzogs von Friaul, Batchis, führte zum ofiben
Bruch zwischen Spoleto und Benevent auf der einen, dem Könige auf
der andern Seite ^); dafür spricht schlagend ein Verbot des Königs
Batchis vom Jahre 746, ohne Auftrag des Königs Boten nach Rom,
Bavenna, Spoleto, Benevent, den Reichen der Franken, Baiem und
Alemannen, nach Rätien und dem Avarenlande zu senden^. Spoleto
und Benevent standen also zusammen mit dem Papst, dem Exarchen
und den Franken auf der Liste der Reichsfeinde. So war nach Aistulfis
Regierungsantritt die Einverleibung Spoletos ein Schlag, der den Papst
empfindlich treffen musste, und in Benevent dürfte die Nachfolge des
jungen Liutprand vor der Hand den politischen Einfluss des Königs
gesichert, den des Papstes vollständig verdrängt haben ^).
<) Ueber die Patrimonien in Spoleto vgl. Armbrust S. 44 f. ; Fahre p. 74 u. 83 ;
Ueber die beneventanischen Armbrust S. 48.
«) Vita Ghregorii U, 1. 1. p. 407.
») V. Zachariae 1. 1. p. 426.
*) Cod. Carol. nr. 2, EE HI, 478.
») V. Zachariae, 1. 1. p. 427.
^) Hirsch-Sohipa, ü ducato die Benevento p. 96.
7) Ratchis Leges c. 9. (M. G. LL. IV, 190) : Si quis iudex aut quisquam homo
missum suum dirigere presumpserit Roma, Rayenna, Spoleti, Benevento, Francia,
Baioaria, Alamannia, Ritias aut in Avaria sine iussione regis animae suae incurrat
periculum et res cius infiscentur. Derselbe Ratchis hatte nach c 13 einen förm-
lichen Passzwang für Romreisende, die sein Gebiet berührten, eingeführt.
^) Vgl. Hirsch-Schipa, II. ducato di Benevento p. 103.
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Die PromiBsio Pippins Tom Jahre 754 etc. 393
Man stelle sich nun die Lage des Papstes Tor: die rönusche Be-
▼ölkerong Italiens war anscheinend schutzlos den Langobarden preis-
gegeben. Von Norden, Osten und Süden war der Ducat vom lango-
bardischeu Beiche lun&sst und bedvohi Es war Pflicht g^en das
romisch-griechische Volk, wie Pflicht der Selbsterhaltung, wenn
Stephan sich jetzt als Mittelpunkt aller Bömischgesinnten, als Ver-
treter der romanischen Interessen gegenüber dem Barbarenthum fühlte.
Wiederholt bat Stephan den König pro universo exarchato Bavennae
atque cunctae istius Italiae proyinciae populo, also für den gesammten
Exarchat und überhaupt die ganze byzantinische Provinz Italien. Da-
neben gingen nun noch die Versuche der Byzantiner her, durch di-
plomatische Unterhandlung Aistulf zur Herausgabe Bavennas und der
dazu gehörigen Städte zu bewegen 1), und Stephan stand bereits mit
Pippin in Verkehr, als ein kaiserlicher Gesandter dem Papst den Be-
fehl überbrachte, seinerseits dem Langobardenkönige die Forderungen
der griechischen Begierung vorzutragen. Obgleich die fränkischen
Abgesandten schon eintrafen, um Stephan abzuholen, wollte er doch
noch einen persönlichen Versuch im Auftrage des Kaisers bei Aistulf
machen; aber der Langobardenkönig liess ihm sagen, er möchte es
nicht wagen, vor ihm noch ein Wort auszusprechen: petendi Baven-
natium civitatem et exarchatum ei pertinentem vel de
reliquis reipublicae locis, quae ipse vel eins praedeces-
sores Langobardorum reges invaserant*). Mochte nun die
kaiserliche B^erung etwa zuletzt nur noch die Bückgabe des Exarchats
oder eines Theiles desselben zur Forderung erhoben haben, so sehen wir
aus den eben citierten Worten, dass der Papst jedenfalls schon mehr
verlangt hatte, ausser dem Exarchat die übrigen loca der alten Provinz,
die Aistulf und seine Vorgänger occupiert hatten. Die byzantinische
Begierung mochte damals mit der Bestitution des zuletzt Besessenen
zufrieden sein; die Macht, die in ihr italienisches Erbe eintrat, musste
auch die alten Ansprüche des Erblassers im Prinzip aufriehmen.
Die zuletzt citierte Stelle zeigt uns also, dass der Papst Aistulf
nicht etwa nur die letzten Eroberungen abnehmen wollte, sondern
dass, prinzipiell wenigstens, seine Absicht von AnfEmg an auf höheres
gerichtet war; auf eine Bestitution des byzantinischen
Italiens in einem umfange, den es vor den Eroberungen
der späteren Langobardenkönige hatte. Es ist nun klar.
^) y. Stephani 0. 17, p. 445 : ob recipiendum Ravennantium orbem et dyi-
tates ei pertinentes.
») V. Steph. 0. 21, p. 446. Durch diese Stelle und die weiteren Erörterungen
wird ▼. Sjbel, kl. Sehr. III, 81 widerlegt
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394 Ernst Sackur.
dass damit der Papst auch einen bestimmten Termin setzen mnsste, Ton
dem er die Yergrösserung des Langobardenreiches als unrechtmässig
betrachtete. Er muss die Restitution alles dessen, was von der und
der Zeit an den Oströmem entrissen worden war, oder, was auf das-
selbe herauskam, eine bestimmte Grenze gegen die Langobarden yer-
langt haben.
Man wird begreifen, dass Aistulf derartige Forderungen des
Papstes mit Energie zurückwies. Da nun auch Byzanz nicht im Stande
war, seine Ansprüche militärisch zu stützen, blieb Stephan beim Verfolg
seiner eigenen Politik, die ihn zwang, auswärts eine Stütze zu suchen.
Kein anderes Volk konnte da in Betracht kommen als die Franken,
die früher schon von der römischen Kirche gegen dieselben Bedränger
angerufen worden waren, seit uralter Zeit die Erbfeinde der Lango-
barden^). Hatte Stephan die Erbschaft des römischen Reiches und seiner
Ansprüche den Langobarden gegenüber angetreten, so sollte Pippin
diese Ansprüche bei Aistulf durchzusetzen suchen, womöglich durch
diplomatische Intervention, im Nothfalle mit Waffengewalt
Wir können annehmen, dass der Papst dem Frankenkönige die
Situation in Italien, die Bedrängnis der Kirche schilderte, seine Ver-
pflichtung und sein Becht, für die yon Aistulf und seinen Vorgängern
eroberten byzantinischen Qebiete einzutreten, wie er bezw. der hl.
Petrus allein noch im Stande sei, diese Qebiete zu schützen. Er wird,
als er die FriedensYorschläge Pippin überreichte, alle seine Wünsche,
auch die extremsten, notiert haben; nach Lage der Dinge musste er
ausser dem Exarchat in seiner alten Ausdehnung, an Venetien und
Istrien erinnern. Er wird schliesslich yon Spoleto und Beneyent ge-
sprochen und die Oefahr auseinander gesetzt haben, in der er selbst
sich befinde. Wie stellte sich nun der Frankenköuig zu dem Anliegen
des Papstes?
Nach der Vita Hadriani hätte sich der Papst pro concedendis
diversis civitatibus ac territoriis istius Italiae provindae an den König
gewandt. Er hätte in Kiersy eine Urkunde ausgestellt, die Karl in
einem Diplom erneuerte, das dem Papste diese Gebiete sicherte und
zwar innerhalb der oben angeführten Qrenzlinie, den Exarchat, Venetien
und Istrien, Spoleto und Beneyent. Wir sehen schon: die Betrachtung
der damaligen politischen Lage hat nichts an dem Inhalt dieses Ver-
sprechens auszusetzen. Aber die Vita Stephani erzählt nur, Pippin
») Ueber die Feindschaft der Langobarden und Franken noch vor der Ein-
wanderung der ersteren vgl. Procop, De hello Gothico IV, c. 26 : 8tt Wj Aopff opofÄooi
co6< oftot KoXtjututitooc o5to^ hw^fyjsvo^ fueu Ueber ihre späteren Kriege genfkgt
es auf Paulus Diaconus zu verweisen. •
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Die Promissio Pippins vom Jahre 754 eta 395
hätte dem Papste in Ponthion versprochen, exarchatom Bavenne et
reipnblice iura seu loca reddere modis omnibus. Dann hätte Pippin
in Eiersy sämmtliche fränkischen Grossen versammelt und mit ihnen
beschlossen, was er una cum eodem beatissimo papa decreverat, perficere.
In den Berichten beider Quellen sah man bis jetzt einen Widerspruch,
auch die Papstbriefe enthielten nichts von so grossen Zusagen. Nichts
deute sonst auf ein so grosses Versprechen. Wie' konnte Pippin Dinge
versprechen, die er nicht besass ? fragte man. Die Lösung der Schwie-
rigkeiten schien um so hoffnungsloser, je mehr sich die üeberzeuguug
von der Echtheit unserer Berichte befestigte.
Hier setzte Kehr ein, mit dessen Hypothese wir uns jetzt ein-
gehender zu beschäftigen haben.
IL
Wie schon oben bemerkt, trennt er das von der Vita Stephani
angeblich behandelte Bestitutionsversprechen von einem angeblich zu
Kiersy geschlossenen Theilungsvertrage, der im Fall einer Eroberung des
Langobardenreiches durch Pippin in Kraft treten sollte. Die Linie Luni
bis MoDselice theile das Beich in zwei Hälften, was südlich dieser
lag, sollte der Papst erhalten. Diese Stücke seien daher in der Ur-
kunde Pippins und später Karls aufgezählt. Beide Quellen behandelten
also ganz verschiedene Dinge; von dem Theilungsvertrage sei sonst
nicht die Bede, weil Pippin ja nicht das feindliche Land unterworfen
habe und somit der angenommene Fall nicht eingetreten sei.
Zeigen wir zunächst die Unvereinbarkeit dieser Annahme mit unsem
Quellen. Kehr trägt den Gegensatz zwischen beiden Urkunden bereits in
die Vita Hadriani, was von seinem Standpunkte ganz consequent, von
dem des unbefangen prüfenden Historikers durchaus unstatthaft ist. Es
handelt sich um folgende Stelle: der Papst ermahnt Karl, ut promissio-
nem seines Vaters, die dieser mit seinen Söhnen und den fränkischen
Grossen dem Papste Stephan macht, quandoFranciamperrexit, pro con-
cedendis diversis civitatibus ac territoriis istius Italiae
provinciae et contradendis beatoPetro eiusque omnibus
vicarüs in perpetuum possidendis, adimpleret in omnibus. Als Karl
ipsam promissionem quae in Francia in loco qui vocatur Carisiaco
facta est, sich vorlesen liess, billigte er alles imd liess aliam dona-
tionis promissionem ad instar anterioris anfertigen, ubi concessit
easdem civitates et territoria easque praefato pontifici
contradi spopondit per designatum confinium. Für jeden
Leser war bisher gar kein Zweifel darüber, — schon die Aufnahme
derselben Worte durch den Autor beweist das schlagend — dass die
die Urkunde Karls bezeichnenden Worte sich auf die fast gleichlau-
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396 Ernst Sackur.
tendeu yorhergehenden beziehen, in denen kurz der Inhalt des Ver-
sprechens Pippins angegeben wird. Nach Kehr liegt die Sache anders;
er tilgt das Eomma hinter perrexit: Stephan geht nach Francien
allerdings pro concedendis etc., aber über Pippins Versprechen selbst
erfahren wir hier gar nichts. Auf dieses aber beziehen sich die Worte
ubi concessit easdem civitates etc. Hier handelt es sich nun m. £.
nicht darum, was man allenfalls mit Mühe aus einem Actenstück her-
auslesen kann, sondern um das, was der Autor mit klaren Worten hat
sagen wollen: und das ist, dass Earl das eben vorhin mit denselben
Worten characterisierte Versprechen Pippins erneuerte, dass er easdem
civitates et territoria, wiePippin, dem hl Petrus und seinen Nachfolgern
gelobte, dass dieselben civitates et territoria in der ista Italia pro-
vincia und gleichzeitig per designatum confinium liegen. Mag selbst
der Autor — was ich nicht glaube — pro concedendis etc. mit per-
rexit verbunden haben, so legt er doch Stephans Beise eben als Zweck
unter, was nach seiner Auffassung Pippin versprochen hatte. Hieran
giebt es nichts zu rütteln und zu deuteln, und es ist überflüssig
mehr zu thun, als den klaren Wortlaut der Stelle dem unbefangenen
Leser nochmals vorzulegen. Handelt es sich aber beide Mal um den-
selben Act, so ist der Eehrschen Beweisführung schon dadurch der
Boden entzogen.
Da nach Eehr in den Worten quando Franciam perrexit pro
concedendis nur der Zweck der Beise Stephans angegeben wird, nicht
das eigentliche Versprechen Pippins, so kann er es sich versagen
auf das Verhältnis der betreffenden Stelle zur Vita Stephani ein-
zugehen. Im andern Falle würde er die Entdeckung gemacht haben,
dass die Worte der V. Hadriani pro concedendis diversis civitatibus
ac territorüs istius Italiae provinciae ausgezeichnet der Angabe der
V. Stephani entsprechen, nach der Pippin versprach, exarchatum Ba-
venne et reipublice iura seu loca reddere modis omnibus. Denn da
ista Italia provincia synonym mit dem Begriff der respublica, der ost-
römischen Provinz Italien ^), ist, da ferner iura et loca, civitates et
1) Was die Ausdehnung der ista Italia provincia betrifit, so hat Eehr m. £.
Recht, wenn er diesen Begriff nicht nur auf den Exarchat und den Ducat be-
schränken will, aber er selbst beschränkt ihn doch richtig auf das ostrOmische
Italien, und darum passt er auf keinen Fall zu seiner Erklärung der Grenslinie.
Bezeichnen die Worte aber das oströmische Italien, so können sie auch Venetien
und Istrien umfassen, wie sicher wohl in Vita Stephani c. 15, p. 444: Stephan
suchte bei Pippin Hülfe pro universo exarchato Ravennae atque cunctae
istius Italic provinciae populo, wo neben dem Exarchat vor allem die
von den Longobarden angegriffenen Provinzen Venetien und Istrien, f&r die
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Die Promissio Pippins yom Jahre 754 etc. 397
territoria (Stadtgebiete) durchaus synonym neben einander gebraucht
werden 1), so bedürfte es schon gewaltsamer Interpretationskünste, um
eine Dirergenz in der Auflassung des pippinischen Versprechens durch
die Autoren der beiden Viten zu statuieren.
In der Y. Stephani wird uns von einer Versammlung der Grossen
in Eiersy erzahlt, die durch ihre Zustimmung das Versprechen von
Ponthion staatsrechlich perfect machte — die in Eiersy ausgestellte
und Ton den Grossen unterschriebene, in der Vita Hadriani erwähnte
Promissio soll etwas ganz anderes bedeuten! Qleich nach dem Tode
Pippins ermahnt Stephan IIL dessen Nachfolger Karl und Earlmann,
das Versprechen, das sie mit dem Vater gegeben, zur Ausführung zu
zu bringen >) — als Earl nach Bom kommt, legt ihm der Papst nicht
etwa diese Promissio, sondern einen angeblichen Theilungsvertrag zur
Erfüllung Yor, der aber merkwürdiger Weise auch promissio genannt
wird! Was Karl yerpflichten konnte, diesen Theilungsvertrag, von
dem seither nie die Bede war, zu erneuern, ist dabei viel weniger
leicht zu ersehen.
In der Vita Hadriani spitzt sich die Erzählung zu auf die Er-
f&llung der im Frieden Ton 754 und später 757 Ton Desiderius über-
nommenen Restitutiousyerpflichtungen, die die Franken auf Grund
der Promissio von 754 durchsetzen sollten — nicht diese Promissio,
um die sich alles dreht, legt man Earl vor, sondern einen Theilungs-
vertrag, der mit der eigentlichen Promissio nichts zu thun hat, von
dem kein Mensch bisher etwas weiss, der für den Fall der Eroberung
des Reiches in Kraft treten soll — und in dem Augenblick der Erobe-
rung unerfüllt bleibt. Wir erfahren von einem Theilungsvertrag, der,
wo auch auf ihn angespielt wird, niemals als pactum, sondern stets
als promissio, donatio und ähnlich characterisiert wird<^).
Stephan IL bei Pippin Schutz sucht, in Betracht kommen. Den Versuch Doves
S. 188. 189 ista Italia provinda allgemein als Italien in geographischem Sinne
zu £u8en, kann ich nur fOr einen Nothbehelf halten.
>) Ein schlagendes Beispiel Cod. Garol. nr. 19, p. 520: omnia videlicet pa-
trimonia, iura etiam et loca atque fines et territoria diversarum
civitatum nostrarum reipublice Romanorum. Ich denke, das genügt,
am zu zeigen, dass die Ausdrücke der Vita Stephani und V. Hadriani durchaus
auf dasselbe gehen.
>) Cod. CaroL nr. 44, p. 559.
*) £ine Schwierigkeit der Eehrschen BeweisfÜhrug, die Schaube hervorhob,
vermag ich dagegen nicht so hoch zu veranschlagen. Nach Kehrs Ansicht brauchte
nur die Theilungslinie, nicht aber die ohnedies bekannte südliche Grenze des
Langobardenreiches angeführt zu werden ; dann hätte aber nach Schaube Spoleto,
das 754 zum Langobardenreiche gehörte, nicht besonders au%ef&hrt zu werden
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398 Ernit Saeknr.
Ja, wird man sagen, das ist allerdings eine Menge ron Unbe-
greifliehkeiten, aber die wesentliche Frage ist doch die, wie eine
derartige Hypothese sich in den historischen Zosammenhang einreiht
Sehen wir, wie es damit steht.
Da mnsste man denn zunächst wahrscheinlich machen, dass
fiberhanpt ein Thetlungspkn bezüglich der Lombardei auftauchen
konnte. Aber weder historisch noch psychologisch hat Kehr diese
Idee plausibel machen können; im Gegentheil, wer die Dinge im
Zusammenhang und au der Hand unserer Quellen verfolgt, wird sich
von der Unwahrscheinlichkeit des Eroberungsgedankens bald über-
zeugen. Weder Pippin noch Karl haben, ab sie nach Italien kamen,
an die Eroberuug des Langobardenreichs gedacht, ja nicht entfernt
sie gewünscht.
Was wollte denn der in hülfloser Ohnmacht Schutz suchende ^)
Papst vom Frankenkönig? Friedensrermittelung: ut per pacis foe-
dera causam beati Petri et reipublice Bomanorum disponeret Pij^in
sollte den Frieden zwischen den Körnern, die der Papst vertrat und den
Langobarden vermitteln, er sollte im Nothfalle den Gegner durch
Waffengewalt zwingen, den Beclamationen des Papstes Gehör zu
schenken. Die Lage ist die: der Papst vertritt die Ansprüche des
römischen Reichs zu Gunsten seiner Person und stützt sich dabei auf
die bewaffnete Autorität der Franken. Aber sowohl Stephan als Pippin
erwarten durchaus, dass eine friedliche Interventioo der Mnldschen
Macht genügen wird. Wiederholt schickt Pippin Gesandte an Aistulf
propter pacis foederaoder ut tantummodo pacifice propria restitueret
proprüs^). Und zwar noch während der Anwesenheit des Papstes im
Frankenreich. Als alles vergeblich, rüstet Pippin zum Kriege, aber
auch jetzt werden von unterwegs noch mehrfach Botschaften an Aistulf
geschickt mit der Bitte, ut pacifice sine ulla sanguinis effusione
propria sancte Dei ecclesie reipublice Bomanorum reddidisset '). Jetzt
erst, als auch dies erfolglos, rückt Pippin weiter und schliesst Aistulf
in Pavia ein. Nun sollte man glauben, müsste der Papst sehr entzückt
sein, denn nun kommt er ja bald in den Besitz der ihm vertrags-
mässig gesicherten Hälfte : nein, er bittet Pippin, dock ja nicht weiter
brauchen. Ich lege darauf jedoch keinen Werth, sondern stimme da mit Dove
überein.
') Vgl. Theophanis Chronographia ed. de Boor I, 402; Fredegari Contin.
c. 36, SS. rer. Merov. II, 183.
») V. Stephani c. 31 ff., p. 449; vgl. auch Fredeg. Cont. c 36, SS. rer*
Merov. II, 183.
•) y. Stephani l L p. 449.
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Die Promissio Pippins Tom Jahre 754 etc. 399
zu gehen und auf alle Fälle zu sorgen, ut pacif ice causae finirentur ^).
Pippin gehorcht, es kommt zum Frieden atque in scripto foedere
pactum adfirmantes inter Bomanos, Francos et Langobardos . . . Der
Frankenkonig nimmt Geiseln von den Langobarden und Aistulf yer-
spridit in eodem pacti foedere per scriptam paginam, se ilico reddi-
turum civitatem Bayennantium cum diyersis ciyitatibus.
Man sieht, was der Papst yon Pippin wollte: eine friedliche Inter-
vention*). Um Qottes Willen keinen Krieg, sagt der Papst; allen-
falls lasst er zu, Aistulf zu schrecken. Und Pippin ist unermüdlich,
die Sache im Frieden beizulegen, und diese beiden Leute sollen an
eine Eroberung gedacht und sich bereits schriftlich in den Baub ge-
theilt haben! Es kommt noch ein anderes hinzu. Wie Einhard be-
richtet s), widersetzten sich die fränkischen Grossen zum Theil aufs
hartnäckigste der Heerfahrt nach Italien. Schwerlich hatten sie eine
andere Vorstellung, als dass es lediglich einen Zug ihm Interesse
einer ihnen ziemlich gleichgültigen Macht, der Curie gelte ^), worüber
Stephan selbst ihuen übrigens keinen Zweifel gelassen hattet). Sie
opponierteu, eben weil für sie oder das Frankenreich kein Nutzen und
kein Vortheil dabei war.
Es scheint nicht einmal, dass Pippin überhaupt auf die Sache
eingegangen wäre, wenn er nicht bis zum letzten Augenblicke gehofft
hätte, die Sache ohne Schwertstreich zu ordnen.
Dieselben Gesichtspunkte wie Pippin vertrat Karl, als er den
Bitten Hadrians I. Folge leistete. Er schickt wiederholt Gesandte an
Desiderius mit der Aufforderung, die entrissenen Städte pacif ice zu-
rückzugeben ^), er verspricht aus eigener Tasche noch Gold und Silber
«) V. Stephani p. 460.
*) Vgl. die zutreffenden Ausführungen v. Syhels, El. Sehr. III, 99.
•) Vita Karoli c. 6.
*) VgL auch W. Sickel a. a. 0. S. 319, der ehenfalls gänzlich von der
Broberungtidee absieht. Dove a. a. 0. S. 199 sagt von der Opposition, sie sei
ansehnlich und bedrohlich genug gewesen, »dass Pippin alle Ursache hatte, das
Ziel seines Unternehmens bei der Ausführung so bescheiden zu stecken, als die
Ehre znliessc. Dove meint doch nicht etwa, die fränkischen Ghrossen hätten nur
g^gen grosse, aber nicht gegen kleine Eroberungen resp. Yortheile der Franken
opponiert? Es ist doch selbstverständlich, dass die Opposition nur einem beute-
losen Zug im Interesse der Curie gegolten haben kann.
^) Schon vor s. Reise ermahnt Stephan brieflich die fränkischen Grossen,
at nuUa interponatur oocasio, ut non sitis adiutores ad obtinendum filium
nostrum . . . Pippinum . . . pro perficienda utilitate des hl. Petrus; vgl. Cod.
Oarol. nr. 5, p. 488.
«) V. Hadriani c. 26 ff., 1. 1. p. 494.
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400 Ernst Saokur.
im Werthe yon 14.000 Goldsolidi ^). Schon auf dem Heereszuge be-
griffen, fordert er den König auf, pacifice die Städte wiederzugeben,
er bittet, er möchte ihm wenigstens drei Geiseln geben pro ipsis resti-
tuendiscintatibus, dann wolle er ohne Schwertstreich sofort
mit seinen Truppen wieder umkehren')! Stellen wir uns somit
auf den Standpunkt der Quellen, so müssen wir sagen, dass alles
durchaus gegen die Absicht, einen Kampf bis aufs Messer mit dem
Gegner zu führen spricht. Nur mit Widerstreben zogen sowohl Pippin
als E[arl in den Krieg; man sieht, den beiden Königen ist die Sache
höchst lästig, sie würden, ich weiss nicht was geben, wenn sie die
Angelegenheit des Papstes in Frieden ordnen könnten. Stephan selbst
wünscht das Aeusserste vermieden zu sehen und räth zum Frieden,
Und dieser widerstrebende König, den die Grossen zu verlassen
drohen, wenn er für den Papst das Schwert ziehe, und dieser Papst,
der wenn es irgend geht, Blutvergiessen vermeiden will, sollen
die Eroberung eines ganzen Landes als nahe Eventualität ins Auge
gefsisst haben!
Aber nehmen wir selbst an, beide hätten an die Möglichkeit dieses
Falles gedacht, was in aller Welt konnte Pippin bewegen einen der-
artig unvernünftigen Theiluugsvertrag mit dem Papste zu schliessen?
Pippin könnte ihm den früheren byzantinischen Besitz eingeräumt,
er könnte auf diesen ein Becht des Papstes anerkannt haben: aber
könnte man verstehen, dass ein einsichtsvoller Politiker ein Land,
das er erobert, eine politische Einheit durch eine völlig willkürliche
Linie ^) ohne Noth in zwei Theile zerreisst, zu Gunsten einer Person,
fElr deren blosse Existenz er das Schwert gezogen? Als Karl der
Grosse die Lombardei erobert hatte, war sein erstes, dass er Theile
des Exarchats, die der römische Stuhl schon besessen hatte, dem Erz-
bischofe von Bavenna gab, offenbar, weil er den Papst nicht als unmittel-
baren Nachbarn dulden wollte, und Pippin soll die Gefälligkeit besessen
haben, ihm noch einen willkürlich abgerissenen Fetzen langobardischen
Landes zu allem, was er ihm sonst verspricht, dazuzuschenken !
Wir fragen, welche Veranlassung konnte vorliegen das Langobarden-
reich in dieser willkürlichen Art zu theilen. Die Theilungslinie führt
zuerst über den Apennin nördlich nach Berceto, von da nordöstlich nach
Parma; von Parma im stumpfen Winkel südöstlich nach Beggio, dann
1) y. Hadriani c 28.
«) C. 30, p. 496.
') Kehr vergleicht sie mit einer Demarcationslinie ; aber ich weiss nicht,
was ich mir in unserem Falle darunter denken soll.
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Die Promiflsio Pippins yom Jahre 754 etc. 401
wieder steil nordostlich hinauf nach Mantua, um von da in ostlicher
fiichtong in Monselice zu enden.
Diese so bizarre Linie meint Kehr, sei keine historische Linie,
sie könne nur eine willkürliche Theilungslinie sein. Ich meine nun
im Gegentheil, diese Grenzumschreibung kann nur eine
historische, durch die Macht der Umstände gewordene
sein. Denn die Grenze ist nicht nur auffallend unregelmässig; sie
darchschneidet die Provinz Emilia. Es war aber doch die Begel, bei
Ländertheilungen sich an die alten Provinzialgrenzen zu halten. Mit
verschwindeuden Ausnahmen ist das bei den zahllosen Gebietsyer-
änderungen der Merovingerzeit stets geschehen ^), und wer eine Linie
wie die unsere als Theilongslinie erweisen will, hat zu zeigen, weshalb
man in diesem Falle von der Begel abwich, er hat die Anomalie zu
erklären >). Weshalb verlangte der Papst diese Grenze? Die Antwort
darauf ist uns Kehr schuldig geblieben. Ich meine also, vom aprio-
ristischen Standpunkte ist diese Linie eben keine Theilungslinie, son-
dern im G^entheil eine historische. Die Linie giebt an, dass zu
irgend einer Zeit hier eine durch die Macht der Verhältnisse hervor-
gerufene Grenze lief.
Nun haben wir bereits oben gesehen, dass allem Anschein nach
Stephan II. die Herausgabe langobardischer Eroberungen innerhalb einer
bestimmten Grenze gefordert hat Ist uns nun unter den Zusicherungen
Pippins eine derartige bisher unerklärte Grenzlinie überliefert, so ist
schon bei oberflächlicher Betrachtung der Schluss sehr naheliegend, dass
diese überlieferte Grenzlinie die vom Papste geforderte ist. Der Beweis
würde zwingend sein, wenn wir wahrscheinlich machen könnten, dass
das Confinium der Vita Hadriaui in der That alten Grenzverhältnisse
zwischen Byzantinern und Langobarden in Oberitalien entsprach s), dass
diese Linie in der That einmal die Langobarden von den Byzantinern
') Man vergleiche nur die zahlreichen Karten im Atlas von Longnon. So
oft sich im Frankenreich die Grenzen verschieben, das Prinzip ist unverkennbar,
bei jeder Theilung die alten rOmischen Provinzialgrenzen zu wahren. Wo durch
die Macht der Umstände — es ist verschwindend selten - einmal eine Provinz
getheilt wird, sehen wir bei dem nächsten Theilungsact die willkOrliche Theilungs-
linie sicher beseitigt.
>) Sollte man vermuthen, dass durch die langobardische Eroberung die alten
römischen Provimdalbezeichnungen und Orenzen verschwunden seien, so verweise
ich auf die Nomenolatur des Liber pontificalis und vor allem auf die Provinzial-
liate bei Paulus Diaconus.
') Der Gedanke an alte Grenzverhältnisse ist freilich nicht ganz neu; vgl.
Simson, Jahrb. Karls d. Gr. I, 167; Malfatti, Imperatori e papi II, 101. Aber es
war leicht für Kehr 8. 418 deren Andeutungen zu widerlegen.
Hittheilniigen XVI. Dig, J§ by GoOglc
402 firnst Saoknr.
trennte. In der That kann es meines Eradbtens gar keinem Zweifel
unterliegen, dass wir in der Vita Hadriani die Grenze der alten Italia
proyincia nach den ersten langobardischen Eroberungen bis etwa in
die Begierungszeit Autharis yon uns haben, der mit erneuten Kräften
gegen die den Oströmem gebliebene Provinz vorging.
Den frühesten Beweis ftlr eine bestimmte Abgrenzung des den
Oströmem gebliebenen Besitzes in Oberitalien gegen die Langobarden
finde ich bei Johann von Biclaro. Hier wird wiederholt berichtet,
dass zur Zeit Autharis die Langobarden die terminos oder fines Italiae
occupant ^), das heisst natürlich der Provinz Italien, da sie auf der
italienischen Halbinsel längst sassen. Ausdrücklich wird dann zum
5. Jahre des Kaisers Mauricius (587?) bemerkt: Bomani per Franco-
rum adiutorium Langobardos vastant et provinciae Italiae par-
tem in suam redigunt potestatem. Jene provincia Italia ist das Gebiet
des ftcapxoc Tcojiyj^ ^tot ^IzaXioQ, wie der Exarch Anfang des 7. Jahr-
hunderts von Gregorius Cyprius bezeichnet wird'), zu dessen Amts-
bezirk damals die Provinzen ürbicaria, Gampania, Galabria, Annonaria
und Emilia gehörten ^). Damals war die letztgenannte Provinz, deren
Trümmer mit der annonarischen den späteren Exarchat bildeten,
bereits auf unbedeutende Beste zusammengeschrumpft^).
Die allmähliche Losreissung grosser Stücke der Emilia nach der
ersten B^renzung gegen die Eindringlinge fallt in die zwei Jahr-
zehnte von etwa 585 bis c. 605. Seit der Mitte der achtziger Jahre
beginnt der Ansturm der Langobarden gegen die Grenzen der Italia
provincia, seit dieser Zeit begegnen zuerst die Exarchen von Bavenna ^).
Vergleichen wir nun unsere Grenzlinie mit dem Bilde, das wir uns
^) Ed. Mommsen, A A. XI, 216: Longobardi in Italia r^em sibi ex
0UO genere eligunt vocabulo Autharic, cuius tempore et milites Romani omnino
sunt caesi et terminoB Italiae Longobardi sibi occupant; p. 217: Antharic Lon-
gobardorum rex cum Romanis congressione facta superat et caesa mnltitudine
militum Bomanorum Italiae fines occupat.
>) Ed. Geker, 1890, p. 28 ff.
^ Der Begriff der Italia provincia umfasste seit Constantin den Amtsbezirk
des vicarins praefecti Italiae im Gegensatz zu dem des vicarius praefecti Romae.
Vgl. De Vit, Onomasticonl II, 605. Dieser Vicariat von Italien war jedoch schon
vor der Gothenzeit, vielleich 404 bei der Verlegung der Residenz nach Ravenna
aufgehoben worden, vgl. Mommsen, Ostgoth. Studien, N. Arch. XIV, 461. Ueber
den Zustand Italiens von der Besiegung der Gothen bis zum Einfall der Lango-
barden vgl. die sogen. Pragmatica 8anctio Justiniani (LL V, 175) und A. Gau-
denzi, Sui rapporti tra V Italia e V impero d' Oriente ira gli anni 476 e 554 d. C. I
(Bologna 1886), 118 ff.
<) Gregorius Cyprius p. 32.
*) Hartmann, Byzantin. Verwaltung S. 9.
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Die PromisBio Pippina vom Jahre^764 etc. 403
nach aosem dürftigen Nachrichten Ton dem Zustande des nach der
Erobemng Alboins in kaiserlichem Besitz gebliebenen südöstlichen
Theils Ton Oberitalien zu machen haben, so bemerken wir yor allem,
dass dieses Oebiet nach Nordosten durch die Linie Padua, Monselice,
Mantua begrenzt war^). Ausdrücklich wird uns berichtet^), dass
Alboin an diesen Feetungen Torüberziehen musste, ohne sie zu nehmen.
Aber Mantua und Monselice spielten noch weiter in^den Kämpfen zwi-
schen Ostromem und Langobarden eine grosse Bolle. Als nämlich
unter Authari die Langobarden gegen diese Theile der byzantinischen
Herrschaft wieder vorgingen, concentrierte sich lange Zeit der E[ampf
um die angeführten Orenzstadte. Mantua fiel zuerst, wurde dann Ton
den Bömem wieder erobert 3) und kam schliesslich mit Padua und
Monselice Anfang des 7. Jalirhunderts dauernd in den Besitz der
Langobarden. Somit scheint ganz sicher, dass die Linie Mantua — Mon-
selice bis auf Authari yon den Ostromem behauptet worden war.
Dasselbe können wir für die Gebiete von Parma und Beggio mit
ziemlicher Sicherheit nachweisen. Wir erfahren gelegentlich der ersten
Langobardeneroberungen über diese Orte freilich nichts^); nur weiter-
reichende Betrachtungen können da zum Ziele führen.
Piacenza muss jedenfalls sehr früh in die (Gewalt der Langobar-
den gekommen kein^). Auch Cremona muss beim Begierungsantritt
^) Schon ▼. Sickel, Privileginm Ottos L bemerkt S. 135: »ao mögen auch
historische Beminiscenzen mitgewirkt haben, wie dass Mantua und Mon-
selice auf der einstigen Grenze zwischen langobardischem und
byzantinischem Gebiete lagen«. Merkwürdig, wie nahe man der rich-
tigen AufEassung war, ohne den entscheidenden Schritt zu thun.
*) Pftolos Diac. IL, c, 14 : Igitnr Alboin Vincentiam Veronamque et reliqoas
Venetiae dritates, ezceptis Patavinm et Montemsilicis et Man-
tua m cepit.
•) Vgl. die Briefe des Exarchen Epist. Austras. nr. 40, 41, EE. m, 145 ff.
^) Was Weise, Italien und die Langobardenherrscher von 568—628 (Halle
1886) und Schmidt, Aelteste Geschichte der Langobarden, Leipziger Diss. 1884,
8. 70 aus Paul. Diac. II, c. 26: Interim Alboin . . . inyasit omnia usque ad
Tnsdam praeter Romam et Rayennam etc. schliessen, dass damals (571) auch
Parma, Piacenza, Modena, Reggio dauernd langobardisch wurden, ist irrig, da es
sich hier nur um einen Verheerungszng, keine dauernde Eroberung handelt.
») Wenn die Urk. Karls lil. ▼. 883 fOr Albert de Ruzzulo, (Troja, Cod.
dipl. Langob. I, nr. 5 ; BOhmer-Mühlbacher nr. 1606), in der Yomrkunden Alboins
and s. Nachfolger ftbr die GhrafiBchaft Piacenza erwfthnt werden, echt wäre, könnte
man rielleicht daraus beweisen, dass Piacenza schon von Alboin erobert wurde.
Dieses Argument muss wegfiEdlen, nachdem Mühlbacher, Die Urkunden Karl in.,
Wien 1879, 8. 149, sich fOr die Unechtheit ausgesprochen hat, wenn auch echte
Vorlagen benütst wurden. Fttr die Mhe Eroberung Piacenzas spricht aber 1. die
Digitiz26»y VjOOQIC
404 Ernst Saokur.
Autharis langobardisch gewesen sein, denn zwischen Piaoenza nnd
Brescello, das ebenfalls in langobardischem Besitz war, am Po gelegen,
hätte die Stadt weder auf die Daner sich halten können, noch wäre
zu begreifen, dass die Langobarden nicht längst danach gestrebt hätten^
den wichtigen festen Platz zu nehmen i). Auf der andern Seite scheint
aber Brescello — nur vorübergehend hatten sie Classe erobert — die
letzte Etappe der Langobarden gewesen zu sein; denn einmal wirft
sich der von den Langobarden zu den Bomern überg^angene Herzog
Droctulf gerade auf Brescello, die Grenzfeste der Grafschaft Parma
am Po, die er nahm und gegen den heranrückenden Authari verthei-
digte ^), während wir Belege für Kämpfe um Parma und Beggio eben-
falls erst seit der Zeit Autharis haben ^), Von Berceto, das am Fusse
des Monte Bardone an der grossen Strasse ron Parma über Luni nach
Tuscien lag, wissen wir, dass es noch in der zweiten Hälfte des
7. Jahrhunderts in römischem Besitze war^). Um dieselbe Zeit
N&he Yon Payia und das yoUst&ndige Schweigen unserer Quellen über die Ein-
nahme Piacenzas, 2. dass die späteren Langobardensagen auf sehr frühen Besitz
gerade Piacenzas hinweisen; vgl. Hist. Langobard. Benev., SS. rer. Langob. p. 597;
De adventu, nomine et legibus Langobard. p. 598. 3. In den 693 od. 594 ver-
fassten Dialogen Gregors I. (Opp. ed. Bened. H, 296), geschrieben m einer Zeit,
als Mantua, Parma, Reggio, Piacenza u. a. 0. vorübergehend von den Römern
zurückerobert wurden, heisst es von Piacenza: in hac modo Romana civitate.
So spricht Jemand, der Piacenza nur als langobardische Stadt kannte.
*) Cremona wird nach Paul. Diac. IV, c. 28 von Agilulf erobert, aber
völlig verkehrt ist der Schluss, dass es bis dahin in ungestörtem römischen Be-
sitz gewesen wäre Die Neueren (Weise, Schmidt) verkennen s&mmtlich den
lückenhaften Character der Quellen des Paulus Diaconus.
>) Vgl. das Epitaphium des Droctulf bei Paul. Diac III, c. 19. Vorher hat
Paulus c. 18 das Epitaph in seiner Weise benützt und dabei den schlagenden
Beweis geliefert, dass ihm ganz und gar nicht zu trauen ist. Er missversteht
seine Quellen und phantasiert sich etwas zurecht, bei der Lückenhaftigkeit und
Zufälligkeit seines Materials ist das argumentum ex silentio bei ihm nicht an-
wendbar und seine Darstellung im Einzelnen geeignet, ein ganz falsches Bild
der Dinge zu geben, wenn man ihm nicht durch andere Quellen oder allgemeinere
Erwägungen zu Hülfe kommt.
•) Vgl. die Briefe des Exarchen, Episi Austras. nr. 40. 41, EE. III, 145 ff.;
Paul. Diac. IV, c. 20.
*) VgL Paul. Diac. V, c. 27: Grimoald per Alpem Bardonia Tusciam in-
gressus nescientibus omnino Romanis . . . super eandem civitatem inruit
. . . Sicque eandem urbem deieoit, ut usque hodie paudssimi in ea comma*
neant habitatores. Waitz ei klärt Alpem Bardonia, was also eine Stadt war, mit
Bardi ; das ist jedoch falsch. Paul. Diac. VI« c. 58 wird erzählt, König Liutpraad
habe in lumma . . Bardonis Alpe monasterium quod Bercetum dicitnr erbaut.
Da nun femer Bardi gar nicht an der Strasse nach Tuscien lieg^ sondern das
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Die Promissio Pippins Tom Jahre 754 etc. 405
rückte dann allmählich die Grenze nach Osten vor. Unter Bothari war
Mitte des 7. Jahrhunderts die römische Grenze bis zur Scoltenna,
einem Flusse östlich von Modena zurückgeschoben i). DamaU fiel wahr-
scheinlich Modena, das von Botharis Enkel, König Euuipert, wieder-
hergestellt wurde <). Etwas später ab gegen Modena folgte der Ver-
stoss gegen die von den Bömem behauptete Strasse nach Tuscien,
gegen Berceto'). Weitere Yorstösse erfolgten unter Liutprand, unter
dem Bologna fiel, bis Aistulf den si^preiehen Vormarsch mit der Ein-
nahme Bayennas krönte.
Betrachten wir das etappenmassige Vordringen der Langobarden
nach Osten, so scheint in der That die Linie von Monselice über
Mantna, Panna, Beggio nach Berceto bis auf die Zeit Autharis fest-
gehalten worden zu sein. Erst von dieser Zeit an beginnt der Kampf
um diese Grenze und das stete Zurückweichen der Byzantiner. Es soll
dabei keineswegs bestritten werden, dass zeitweise die Langobarden
schon früher Fortschritte über diese Grenzlinie hinausgemacht hatten.
Sie haben zuerst die Wasserstrasse des Po benützt, um in das Innere
der byzantinischen Prorinz zu dringen und kamen in das That bis
nach Classe, das sie einnahmen, aber der Verstoss zu Lande über
Parma, B^gio, Modena ging erst allmählich ron statten.
Lässt sich somit die Identität der in der Urkunde Pippins garan-
tierten Westgrenze mit der ehemaligen Grenzscheide zwischen lango-
bardischem und römischem Besitze wahrscheinlich machen, so ist der
Schluss unausbleilich, dass wir in der Urkunde Pippins die yom Papste
geforderte alte Grenze der Byzantiner vor uns haben*). Weniger
heutige Beroeto, ao folgt, dass dieses die zerstörte Stadt war. Vgl. auch Ficker,
Forschungen II, 330 n. 4.
1) Paulus Diac. IV, c. 45.
>) Carmdn de synodo Tidnensi ed. Waitz p. 246: semidiruta nuncupata
Motina nrbe pristino decore restituit.
>) S. S. 404, Anmerk. 4.
«) Es beweist gar nichts gegen unsere Annahme, wenn sp&ter noch Gebiets-
theile jenseits dieser Grenze in den Händen der Römer waren. Der Papst, der
ein fest begrenztes Gebiet filr sich fordert, musste nothwendig die vagen Grenz-
Verhältnisse abrunden, auf einiges verzichten, anderes in Ansprach nehmen. Sicher
hat der byzantinische Staat zu jeder Zeit an der Fiction, Gebiete zu besitzen, die
inzwischen occupiert worden waren, festgehalten, genau so wie es viele Franzosen *
giebt, die Elsass-Lothringen immer noch zu Frankreich rechnen. Die Curie besass
auch gar nicht die Mittel, in einem bestimmten Jahre den status quo noch bis
in alle Einzelheiten festzustellen, und wäre sie in der Lage gewesen, so wäre es
einfach thöricht gewesen, diesen zum Massstabe der Forderungen zu machen. Sie
konnte sich naturgemäss nur an eine abgerundete Grenzlinie halten, wie sie
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406 Ernst Sackur.
leicht ist dag^en zn ermitteln, weshalb der Papst die Fortsetzung
dieser Ghrenzlinie über den Apennin bis nach Loni an der dem Magra-
flasse entlang f&hrenden BSmerstrasse forderte, zugleich mit Luni die
Insel Gorsica.
Zunächst unterliegt es keinem Zweifel, dass die alte Grenze yon
Tusden und Ligurien gemeint ist, die ursprünglich dem Magraflusse
entlang lief, wie man sich auf der Eiepertschen Karte von Altitalien
überzeugen kann. Bei Paulas Diaconus selbst wird Luni noch als
tuscische Stadt bezeichnet i). Verlangt Stephan also die tuscisch-
ligurische Grenze, so muss er Tuscien ebenfalls gefordert haben. Und
dafür spricht allerdings manches. Kaxl der Grosse übertrug wahr-
scheinlich wahrend seines romischen Aufenthalts 787 dem Papste einen
nicht unbedeutenden Theil des damals longobardischen Tusciens, zuerst
Suana, ToscaneUa, Viterbo, Bagnorea, dann Bosellae und Populonium
in der Nähe des heutigen Piombino ^). Das spricht dafür, dass die Curie
auf Grund eines früheren Versprechens Ansprüche auf das Land hatte.
Wir wissen femer Ton einem Vertrage Karls und Hadrians, in dem
der Papst — wie es scheint — gegen einen Verzicht auf Tuscien und
Spoleto sich mit den Zinsen dieser Gebiete begnügte, die bisher an
den langobardischen Hof nach Payia gezahlt wurden s). Auch die
yielleioht anoh von der byzantiniBchen Verwaltong, wenn auch fictive festge-
halten wurde.
*) IV, c. 46.
«) Cod. Carol. nr. 79, p. 611; 80, p. 613; 84, p. 620.
•) Gewährleiatet durch die Archivalnotiz bei Pflng-Harttong, Iter Ital. p. 85
und M. G. Constit. p. 24: Caroli Magni oonyentiones inter ipsum et Adrianum
papam I. super censu, qui solvebatnr in palatio regia Longobardorum ratione
Tuscie yel ducatus Spoletani. Femer im EQudoyicianum v. 817 und Ottonianum
V. 962 bei Sickel, Privileg Ottos L p. 175 u. 180 u. Lamprecht S. 140. Ludwig
und Otto bestätigen Schenkungen Pippins und Karls an den römischen Stuhl;
necnon et censum et pensionem seu ceteras dationes que annuatim in palatium
regis Longobardorum inferri solebant sive de Tuscia Langobardorum siye de
ducatu Spoletino, sicut in suprascriptis donationibus continetur et inter sanete
memorie Adrianum papam et domnum et genitorem nostrum Earolum impera-
torem convenit, quando idem pontifez eidem de suprascriptis ducatibus, id est
Tuscano et Spoletino sue auctoritatis preceptum confirmavit etc. Der ganze Zu-
sammenhang scheint zu lehren, dass hier nur ein Act vorlag, die Convention
zwischen Karl und Hadrian, die den betreffenden Passus enthielt. In diesen Ur-
kunden war aber Bezug genommen auf <ere Pippins und Karls, die zwar mit
der Sache im Zusammenhang standen, in denen aber keinesweg^s von den Zinsen
Tusciens und Spoletos die Rede gewesen zu sein braucht. Der Concipient des
Hludovicianums hat nur die Convention Karls und Hadrians vor sich gehabt und
irrig auf analoge Privilegien Pippins geschlossen, so dass auf diese Weise sich
die schwierige Frage erledigt, wie Pippin über Zinse aus Tuscien und Spoleto
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Die Promissio Pippins vom Jahre 754 etc. 407
Bezugnahme auf frühere Urkunden Pippins und Karls in diesem In-
strument deutet auf ein Versprechen Pippins bezüglich Tusciens.
Darf man somit annehmen, dass Tuscien in die Promissio mit
aufgenommen wurde, so wird man fragen, mit welchem Bechte oder
auf Grund welcher Bechtsansprüche. Sehen wir yon Spoleto und Be-
neyent ab, deren eigenthümliche historische Beziehungen zum rö-
mischen Stuhle den Anspruch seitens der Curie erklaren, so handelt
es sich — was nicht scharf genug betont werden kann — um die
Rechtsnachfolge des Papstes in der Herrschaft über die ista Italia pro-
yincia. Fordert Stephan das alte oströmische Gebiet innerhalb der
Ghrenze vom Monte Bardone bis Monselice, dazu Venetien und Istrieu,
so wird er Tuscien eben&lls als ehemaliges römisches Besitzthum be-
ansprucht haben.
Nun ist Tuscien, soweit wir aus unseren Quellen Schlüsse ziehen
können, schon unter Alboin yon langobardischen Detachements durch-
zogen und yerheert worden i). Man schildert uns später yon römischer
Seite die schrecklichen Verwüstungen der Barbaren bei ihren Eriegs-
zügen; es kann sich das yor allen Dingen nur auf Tuscien beziehen,
wie Städte niedergeworfen, Kirchen zerstört, wie die Aecker brach
gel^ wurden und die Bewohner auseinanderstoben ^). Noch unter
Gregor I. liegen offenbar Fiesole s) und Populonium^) in Trümmern.
Aber es scheint ebenso sicher, dass einzelne Städte entweder. nie yon
den Langobarden wirklich erobert wurden oder doch bald nachher
wieder sich zu selbstständiger Stellung erhoben. Im Frühjahr 592
b^annen erst die Feindseligkeiten gegen Suana, das bis dabin der
kaiserlichen Begierung treu geblieben war ^), ebenso war im Jahre 603
die Haltung Pisas, jener nordtuscischen Seestadt, yoUkommen zweifel-
haft^). Mögen nun grosse Gebiete des flachen Landes yon den Lan-
yerfügen konnte. Denn die Doyesche Lösung (S. 196) erledigt sich mit dem
Nachweis der Unbaltbarkeit der Eehrschen Theorie. Aber eines ist aus dem
Vertrage E[arls und Hadrians zu schliessen, dass nämlich — insofern auf Ur-
kunden Pippins darin Bezog genommen war — der Anspruch auf tuscische Zinse
schon in seine Zeit hinaufreichte und dass somit die Annahme, Tuscien sei in der
Promissio inbegriffen gewesen, gestützt wird.
i) Paul. Diac. 11, c. 26 : Interim Alboin electis (so zu emendieren für eiectis)
militibus inyasit omnia usque ad Tusdam. Das Gros des Heeres blieb yor Pavia
liegen, das Alboin belagerte.
*) Vgl. Greg. L Dial. III, o. 38.
•) Greg. L Episi X, 44.
«) Greg. I. E^ist. I, 15; DiaU III, c 11.
») Greg. I. Epist. II, 30.
^ Epist. Xin, 33. Vgl. WoUsohack, Die Verhältnisse Italiens, insbesondere
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408 Ernst Sackur.
gobarden occupiert oder doch ihrer bisherigen Bewohner beraubt ge-
wesen sein, einzehie Städte verwüstet, andere erobert, so hatten sich
andere Theile, wie der Osten und Süden des Landes ^) wenigsteus bis
ans Ende des 6. Jahrhunderts zu halten vermocht, andere, wie Pisa
eine selbständige Politik behauptet. Man gevnnnt so den Eindruck,
dass die Provinz eine noch unsichere Stellung eionahm, eine Befeeti*
gung der langobardischen Herrschaft innerhalb bestimmter Grenzen
noch nicht erfolgt war, und man würde begreifen, wenn von ost-
römischer Seite die politischen Verhältnisse noch keineswegs als defi-
nitive aufgefasst worden wären ^).
Stellte sich der Papst nun einmal auf den Staudpunkt, die alten
Ansprüche der Byzantiner wieder au&unehmen, so versteht mau, dass
er auch Tuscien in seiner ganzen Ausdehnuug verlangte. Es kam dazu,
dass die dauernde Herrschaft der Curie in Mittelitalien nur gesichert
schien, wenn die geforderten Qebiete möglichst zusammenhäugend
blieben. Die Aufgabe des grösseren Theiles von Tuscien würde, da
Bom von dieser Seite gerade beständig in Bedrängnis war, die Haupt-
stadt um nichts gegen die Langobarden geschützt haben. Das erste
Programm einer curialen Territorialpolitik in Italien musste noth-
wendig Tuscien umfassen, mochte das Becht noch so zweifelhafter
Natur sein; im andern Falle wäre das geradezu eine Aufforderung
gewesen, von dieser Seite her Bom immer von neuem zum Object der
Offensive zu machen. Der Papst war aber so vorsichtig auch die
Insel Gorsica zu fordern. Es ist das auch wieder sehr charaeteristisch.
Denn gerade diese ehemals byzantinische Insel, auf der der römische
Stuhl Patrimonien besass 3), war nach wiederholten Einfallen der Lan-
gobarden seit dem Ende des 6. Jahrhunderts im achten definitiv in
ihren Besitz übergegangen^). Dass diese der tuscischen Küste vor-
gelagerte Insel im Anschluss an die tuscisch-ligurische Grenze in der
Promissio Pippins erwähnt wird, ist ebenso bezeichnend, als dass da.s
entfernte Sardinien, das niemals in den Besitz der Langobarden
gelangte^), in unserm Zusammenhange nicht in Betracht kam. Ver-
langte der Papst Tuscien, so gehörte Corsica unter allen umständen dazu.
der Langobarden nach dem Brietwechsel Gregors I, 16. Jahresbericht des nieder-
Österr. Landes-Beal- und Obergymnasimns Hom 1888, S. 22
») V. Gregorii, üb. pont. I, 312; Paul. Diao. IV, c. 8.
') Eine tuscische Münzstätte, Lucca, tritt erst auf den Münzen Aistolfii anf ;
vgl. Engel et Semire, Trait^ de numismatique I, 34.
») Vgl. Cod. Card. nr. 60.
*) Vgl. Dove, De Sardinia insula p. 39 ; ders., Corsica and Sardinien in den
Schenkungen an die I^pste a. a. 0. S. 210.
*) Dove S. 209.
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Die Ph)miBBio Pippins vom Jahre 764 etc. 409
Der Papat erhob also Ansprüche auf die alte oströmisohe Provinz
Italien südlich der eben behandelten Grenzlinie von Lani über den
Apennin, Berceto, Parma, Be^o, Mantua and Monselice, ausserdem
Yeneti^i und Istrien. Damit lösen sich in erster Beihe die Schwierig-
keiten, die die Auslegung der Vita Hadriani bisher bot Man braucht
zn gewaltsamen Auslegungen der ista Italia proTincia seine Zuflucht
nicht mehr zu nehmen. Pippin Terspricht die dvitates et territoria
.... per designatum confinium id est etc., simulque et^) Universum
exarchatum, sicut antiquitns erat, (also: ,in seiner alten Ausdehnung*,
was jetzt verständlich wird) atque provindas Venetias et Istria; dazu
(necnon et) d. h. ausser diesen Qebieten der Italia provinda Spoleto
und Benereni. Natürlich g^bt uns der Biograph Hadrians die Ur-
kunde nur stark abgekürzt wieder; sowohl die Worte easdem dvitates
et territoria (Stadtgebiete) als der Character des Hludovicianum und
Ottonianum schdnen darauf hinzuweisen, dass in dem Diplom selbst
die betreffenden Stadtgebiete innerhalb der erwähnten Qrenze nament-
Ueh angeführt waren. Auf der andern Seite werden, wo in der Vita
Hadriani Provinzialnamen stehen, diese auch im Text der Urkunde
gestanden haben.
Betrachten wir nun von unserem Standpunkte aus die Vita Ste-
phani, die Pippin versprechen lasst, exarchatum Bavenne et reipublice
iura seu loca reddere modis omnibns, nachdem vorher als Zweck der
Bitte Stephans bei Pippin angegeben ist: pro univerao exarchato Ba-
vennae atque cunctae istius Italiae provinciae populo, so ist zunächst
0 Kehr führt 8. 414 eine Reihe von Stellen an, aus denen hervorgehen
soll, da88 aimulque et nicht »und damit denn zugleich <, wie ächeffer überBetzte,
heisst. QewisB ist es richtig, dass nicht gerade der zweite Begriff in den ersten
eingeschlossen sein muss, aber dass es auch geradezu videlicet heisst, beweist ja
schlagend die öfter dtierte Urkunde Pauls I. f&r Ravenna y. 759 (Fantuzzi, Mon.
BaTenn. V, 214; J. E. 2342). Auf S. 401 n. 2 ffthrt Kehr selbst aus V. Zach. c. 2
eine Stelle an : Hie invenit totam Italiam provindam valde turbatam, s i m u 1
et ducatum Romannm, wo doch simul et offenbar gleich una cum ist, eine Stelle,
die er, als er S. 414, n. 2 schrieb, anscheinend vergessen hatte. Simul oder
simulque et heisst im mittelalterlichen Latein so gut »und damit denn zugleich*,
wie im classischen. In unserm Falle correspondieren die Satzglieder simul(que)
et . . . atque und sind beide durch -que (simulque) aufs engste an das Confinium
reep. den Begriff der Italia provincia angeschlossen. Dagegen hat necnon et trotz
der gegentheiligen Behauptung Kehrs eine andere Bedeutung; hier wird ein
neues Satzglied, ein fremder Begriff, durch eine starke Copulat^Vpartikel ange-
schlossen. Vgl. hier Lamprecht, Die röm. Frage S. 105, dessen weitere Ausfüh-
rungen ich allerdings ablehne. Für uns ist übrigens die Hauptsache, dass die
Grenzlinie dvitates ac territoria istius Italiae provinciae umschloss.
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410 Ernst Sackur.
unschwer zu erkennen, dass beide Wendungen dem Sinne nach yoU-
kommen gleich sind. Wir haben nun oben bereits coüstatiert, dass
damit ebenfalls die civitates et territoria istios Italiae provindae der
y. Hadriani übereinstimmen, die in derselben Quelle dann durch die
ausfOhrlichere Aufzählung näher erläutert werden: so dass darQber
nicht der leiseste Zweifel herrschen kann, dass in der Vita Stephani
genau dieselbe Promissio wie in der Vita Hadriani gemeint ist Es
wäre nur zu erklären wie es kommt, dass in dem Bericht der Yita
Stephani der Exarchat im Vordergründe steht, der grosse Best des
Versprechens gar nicht oder nur in der Wendung reipnblice iura seu
loca wiederg^eben erscheint.
Denn ich weiss wohl, dass viele daran Anstoss nehmen werden,
in dem Bericht der Vita Stephani das grosse Länderversprechen wied^-
zuerkennen. Wenn nun in der Vita Stephani an dieser Stelle der
Exarchat in den Vordergrund gestellt und alles übrige gleichsam
nur nebensächlich behandelt wird, so ist zu bedenken, dass die
Lage des Exarchats in erster Beihe Stephan zur Aufnahme der ost-
römischen Politik führte, dass der Exarchat vorher im Mittelpunkte
aller Erörterungen steht und dass auch nachher die Restitutionen im
Exarchat begannen. Wenn wir nun weiter beobachten werden, dass
die Curie sich vor der Hand mit Becuperationen im Exarchat begnügte,
wenn wir wissen, dass die Vita Stephani zu einer Zeit geschrieben
ist, in der Becuperationen nur in diesem ehemals byzantinischen (Ge-
biete in Betracht kamen, so ist es durchaus selbstverständlich, dass
bei einer kurzen und summarischen Erzählung neben dem Exarchat
nur reipublice iura seu loca erwähnt werden, dass neben dem Exarchat
alles' übrige von nur untergeordneter Bedeutung erscheint. Der Autor
der Vita Hadriani hatte offenbar die Urkunde Karls selbst vor sich
oder doch verlesen hören, der der Vita Stephani hatte nur eine ganz
allgemeine Kenntnis von dem Inhalt des Versprechens Pippins, er
weiss, um was es sich hauptsächlich handelte, und hatte in dem Zu-
sammenhange, in dem er die Dinge darstellte, nicht die geringste Ver-
anlassung auf mehr einzugehen, als in der äusseren Politik der Sicit,
wie vrir noch sehen werden, thatsächlich in Frage stand. Es konmit
doch auf den Zusammenhang an, in dem die Dinge geschrieben sind.
Der Biograph Stephans U. stellt sie aber überhaupt nur vom Standpunct
der äusseren politischen Lage dar; für ihn konnte die Ptomissio, die
ein Territorialprogramm enthielt, das weit über die augenblicklich ge-
steckten Ziele hinausging, nur noch soweit in Betracht kommen, als sie
den Exarchat betraf, auf den es zunächst auch der Papst nur abgesehen
hatte. In diesem Zusammenhange musste dem Autor der übrige Inhalt
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Die Promiasio Pippins vom Jahre 754 etc. 41t
der PromiBsio nebensächlich erscheinen; hätte er genauer davon sprechen
wollen, so hätte schon ein besonderer Anlass daf&r dasein mOssen, der
zu sein^ Zeit gänzlich fehlte, den aber der Biograph Hadrians I. 774
hatte, als Karl wirklich das Langobardenreich eroberte. Auch nicht der
Schatten eines Beweises lässt sich aus der Darstellung der Vita Stephani
gegen den Bericht der Vita Hadriani entnehmen; hier war Veranlassung
die Promissio in ihrer ganzen Ausdehnung Yorzuftlhren, in dem Zu-
sanmienhaug der Vita Stephani würde ein derartiger Bericht befremden.
m.
Naehd^n wir so durch eine Betrachtung der politischen Verhält-
nisse im Jahre 754 die Möglichkeit einer Promissio, wie sie uns die
Vita Hadriani bietet, und durch eine genaue Quelleninterpretation den
materiellen Inhalt der Promissio festgestellt haben, handelt es sich
darum, zur weiteren Sicherung unserer Resultate die rechtliche Seite
der Frage näher zu erörtern.
Da muss man sich nun zunächst yon dem Qedanken freimachen,
die juristische Bedeutung eines derartigen Actenstückes allein durch
wortliche üebersetzung der formelhaften Wendungen dem Verständnis
näher bringen zu können. Wir haben da mit zwei Mängeln zu
kämpfen, die gerade dem Mittelalter anhaften, der Unfähigkeit in Bezug
auf scharfe juristische Unterscheidungen überhaupt und dem Unver-
mögen, ihnen durch die Sprache Ausdruck zu geben. Die stereotypen
Formeln, mit denen man operiert, vermochten feine Distinctionen und
subtilere Begriffe auch dann nicht wiederzugeben, wo man schärfer
gedacht hatte. In vielen Fällen hat zwischen zwei contrahirenden
Mächten noch der Wunsch, wenigstens zu einem vorläufigen Abschluss
zu kommen, dazu geführt, sich in den Vertragsurkunden mit allge-
meineren Wendungen zu begnügen, in andern wird auf der einen
oder andern Seite der Hintergedanke nicht gefehlt haben, die Unbe-
stimmtheit dehnbarer Begriffe noch später ftir besondere Zwecke aus-
zunützen. Wenden wir diase Bemerkungen auf unseren Fall an, so
wird man mit Begriffen wie promittere, dare, concedere, promissio,
donatio so wenig anfangen können, als es feststeht, dass der Biograph
Hadrians I. die Worte bunt durcheinander oder nebeneinander ge-
braucht, offenbar in dem Bewusstsein, dass keines genau den Sinn
trifft, den er hineinlegen will, und in dem Bestreben, durch ELäufung
verwandter Ausdrücke der eigentlichen Bedeutung näher zu kommen.
Ob er sich selbst darüber ganz klar war, müssen wir auch noch in
Frage ziehen. Aber gerade darum erwächst für den Forscher die Auf-
gabe, durch Betrachtung der Ursachen der Promissio Pippins und ihrer
Folgen hinter ihren Sinn und ihren Zweck zu kommen.
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412 Ernst Sackur.
Wenn Pippin dem Papste versprach, ihm die ehemals byzantini-
schen, jetzt im Besitz der Langobarden befindlichen Gebiete Italiens,
dazu Spoleto und Beneyent zu übergeben, so ist daraus folgendes zn
entnehmen. Einmal handelte es sich nur um Lander, die augen-
blicklich Ton den Langobarden oceupiert waren ^) — derDucat von Born,
wo der Papst längst Herrschaftsrechte ausübte, ist nicht g^umni Die
Urkunde enthielt also keine Oeneralanerkennung in der Erbfolge des
oströmischen Staatswesens in Italien« Sie beschrankte sich auf die
Anerkennung dessen, was der Papst zur Zeit nicht besass, jedoch be-
anspruchte, sie war somit aus momentanen Verhältnissen henrorge-
gangen und direct gegen die Langobarden gerichtet Da jedoch das
Schriftstück yon den beiden Söhnen Pippins und den fränkischen
Grossen unterschrieben wurde, erhielt es einen über den Augenblick
hinausreichenden, staatsrechtlichen Character. Das heisst so Tiel: das
fränkische Beich erkennt die Ansprüche der Curie gegen die Lango-
barden dauernd an, auch wenn die politischen umstände im Augen-
blick nicht gestatten, sie vollständig zu realisieren. Wenn man da»
in die Form eines Versprechens Pippins kleidete, so hatte dass seinen
Grund darin, dass Pippin die Unterhandlungen, beziehungsweise den
^rieg gegen die Langobarden für den Papst führte, an seine Beamten
somit die eventuellen Abtretungen zu erfolgen hatten. Damit nun
Pippin diese Gebiete nicht für sich behält oder etwa den Griechen
ausliefert — eine Gefahr, die thatsächlich einmal sehr nahe war —
muss er dem Papste ausdrücklich versprechen, sie dem hl. Petrus zu
übergeben. Die Promissio Pippins erfüllte also einen doppelten Zweck :
sie war gleichzeitig gegen die Langobarden und die Byzantiner ge-
richtet. Sie garantierte dem Papst ein Becht auf die Eroberungen
der ersteren, und Pippin verpflichtet sich im gegebenen Falle, sie
nicht den Byzantinern, sondern dem römischen Stuhle auszuliefern.
Keineswegs war damit die Voraussetzung ausgesprochen, dass Pippin
sofort alle Ansprüche der Curie erfülle, sonst wäre es nicht nöthig
gewesen, der Urkunde durch die Unterschriften der beiden Prinzen
einen perennirendeu Character zu verleihen. Auch war man an
der Curie viel zu klug, um nicht die Schwierigkeiten einer voll-
ständigen Bealisierung zu durchschauen. Ob man es sich nun in
Kiersy leichter vorstellte, als es thatsächlich war, jedenfalls rechnete
die Curie von vornherein mit der Möglichkeit, nur einen Theil ihrer
Wünsche durchsetzen zu können. Pippin wurde nicht für den Augen-
M Auch ein vortrefflicher Beleg ftlr die Unanfechtbarkeit unseres Berichtes;
wie hätte ein späterer Fälscher das fertig bringen können?
/Google
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Die Prontüfsio Pippins vom Jahre 754 etc. 413
blick, wohl aber der fränkische Staat f&r die Gtesammiheit der päpst-
lichen Ansprüche yerpflichtet.
Wirft man nnn die Frage auf, was Pippin bewegen konnte, dem
Papste gegenüber sich in der angedeuteten Weise zu verpflichten, so
ist in erster Reihe wieder zu bemerken, dass es sich um eine gegen
die Langobarden, die alten Feinde der Franken^), gerichtete Politik
handelte. Pippin mochte von yomherein die Einungspolitik der
Langobarden mit dem grössten Misstrauen und ünmuth verfolgen.
Während Karl Martell und König Liutprand mit^nander in Frieden
gelebt^), hatte sich das Verhältnis zu den Franken unter König
Ratchis wieder verschlimmert >). Seit Papst Zacharias den Kronraub
Pippins legitimiert hatte, war nnn vollends der fränkische Hof auf
die Unterstützung der Curie hingewiesen; es wäre Undankbarkeit
gewesen, hätte Pippin den Papst 754 im Stich gelassen. Er verdankte
ihm die Krone und sollte ihn jetzt seinen Bedrängern preisgeben?
Beruhte nicht schliesslich seine Anerkennung mit auf dem Ansehen des
hL Petrus und seiner Nachfolger? Dass Pippin den Papst nominell
als Rechtsnachfolger der Byzantiner in den von der Curie genannten
Gebieten anerkannte, kann doch nicht auffallen, da die Alternative im
Augenblick nur die war, ob die Langobarden oder der römische Stuhl
diese Gebiete besitzen sollten. Vor allen Dingen aber spielte hier das
Element des Glaubens eine grosse Rolle ^). Pippin that allerdings
mehr; er sagte seine augenblickliche Vermittelung und Hilfe zu; er
versprach diese Gebiete auch auszuliefern — aber die Voraussetzung
war die, dass er sie bekam, und da das Yon Tomherein sehr zweifel-
haft war, sollte die Rechtsrerpflichtung eyentuell auf seine Nachfolger
übergehen. Sicherlich hat man die Sache damals nicht in allen ihren
Consequenzen übersehen, vor allem Pippin nicht, der unter der Sug-
gestion des hl. Petrus handelte; schwerlich hat er klug und mit
weitem Blick gehandelt. Aber die Verpflichtung, die er übernahm,
galt zunächst nur für alle Fälle, vrar hypothetisch gedacht : wenn sich
die Dinge so entwickeln sollten, dass Pippin in der Lage wäre, die
und die Territorien den Langobarden abzunehmen, verspricht er sie
dem Piqiste. Darin lag allerdings eine Anerkennung der Ansprüche
<) Vgl. darüber G. Tamasiia, Langobardi, Franchi e chieea Bomana,
Bologna 1888.
*) Martena, Politische Geschichte des Langobardenreichs unter König Liut-
prand, Heidelberg 1880.
*) Vgl BatchiB Leget c. 9 (LL. lY, 190).
«) Das hat W. Siekal a. a 0. 8. 319 t gnt betont
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414 Ernst Saoknr.
der Curie überhaupt, die mit Leichtigkeit weitere Conjieqaenzeu aus
der dehnbaren Fassung der Urkunde ziehen konnte, als Pippin etwa
zur Zeit auf Grund der mündlichen Erörterung annehmen musste.
Hier handelt es sich aber darum: war diese Verpflichtung für Pippin nach
seiner Voraussicht so drückend, dass man schwer begriffe, dass er eine
derartige Promissio auch unter den obwaltenden Umstanden gegeben ? Ich
meine, durchaus nicht Der Papst verhandelte ja mit den Langobarden
noch Yom Frankenreiche aus auf einer ganz anderen Basis; und die Vor-
aussetzung der Realisierung waren immer die geeigneten politischen
Umstände, die der Papst nicht in der (Gewalt hatte und die mehr oder
weniger yon Pippins gutem Willen abhängig waren, die er anerkennen
und die er ableugnen konnte, wenn er wollte. Ln Qegentheil, die
Promissio liess den Franken so viel Freiheit, dass der Curie, wie wir
sehen werden, von ihrem gaaizen Programm fast nichts herauskam.
Es war eine ideale Forderung, an einen concreten Fall so geknüpft,
dass mit der Veränderung der factischen Verhältnisse sie ihre recht-
liche Basis zum guten Theile verlor. Man glaubte an der Curie offen*
bar besonders klug zu handeln, wenn man die formale Anerkennung
der curialen Territorialansprüche seitens der Franken mit den con-
creten Verpflichtungen Pippins gleichsam in einem Paragraphen ver-
band, aber dabei wurde eine juristische Monstrosität geschaffen, die im
entscheidenden Momente unfiruchtbar bleiben musste. Konnte das
Pippin auch nicht voraussehen, so war doch ganz klar, dass die Er-
füllung der Promissio mehr oder weniger in seiner Hand lag und
nicht leicht für ihn zu einer drückenden Verpflichtung werden konnte.
Ein Versprechen, für dessen Erfüllung kein Termin und keine Bedin-
gung gesetzt ist und das eventuell auf die Erben weitergeht, also
nicht einmal zu Lebzeiten des Versprechenden erfüllt zu werden braucht,
gewährt dem Empfanger sehr wenig Bechte, noch dazu wenn er der
materiellen Zwangsmittel entbehrt
Mit dieser Würdigung stimmen nun die folgenden Ereignisse voU-
siändig zusammen. Aistulf hatte sich kaum nach Pavia geworfen, wo
Pippin ihn belagerte, als Stephan II., der Papst selbst, zum Frieden
drängte. Er dachte also zunächst gar nicht daran, die Dinge zum
Aeussersten zu treiben und die Erfüllung aller seiner Wünsche anzu-
streben. Damit war aber, wie wir sehen werden, der Bealisieruug
und absoluten Verpflichtung Pippins ein f&r alle Mal der Boden ent-
zogen. Aistulf liess sich in Unterhandlungen ein, die schliesslich zu
einem Friedenscongress, auf dem die betheiligten Mächte, Langobarden,
Franken und Bömer vertreten waren, führten. Hier nun beschränkte
sich das positive Ergebnis für den Papst lediglich auf die Heransgabe
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Die PromiMio Pippins Tom Jahre 754 etc. 415
BayennaB com diyenis civitatibus ^), die tpis spater bei einer andern
Gtel^^enlieit in der Vita Stephani genannt werden. Nicht entfernt hat
Stq^han die beanspruchte alte Grenze durchgesetzt Sicher ist in
diesem Vertrage, wie wir ans einer späteren Mitiheilung Stephans IIL
wiss^i, Ton Yenetien und Istrien die Bede gewesoi^): aber diese
Lander blieben in byzantinischem Besitz >) und wurden damit curia-
listischen Beclamationen in unabsehbare Feme entrQckt. Wenn Tnscien,
Spoleto und Benerent bei d^i Verhandlungen überhaupt genannt
wurden, so wurde sicher an ihrem Verhältnis zu Aistulf nichts ge-
ändert Erst nach Aistulfs Tode 757 erhoben sich Spoleto und Bene-
yent wieder und traten durch Vermittlung des Papstes in den Schutz
des Frankenkönigs.
Der Papst begnügte sich also yor der Hand mit einem kleinen
Theile der von ihm beanspruchten Territorien, und dem Versprechen
Aistulfs, den Besitz der römischen Kirche und die dem oströmischen
Beiche yerbliebenen Gebiete, yor allem Venetien und Istrien, nicht
mehr anzugreifen^). Pippin stellte Stephan eine Urkunde über die
yon Aistulf yersprochenen Städte aus^) und erledigte so durch eine
Schenkungsurkunde einen Theil der Promissio. Er übernahm weiter
die Garantie für die Aufrechterhaltung des Vertrages, den er nnter-
zeichnete, seitens der Langobarden^).
Die Curie war gewillt, das Pactum f&r die Zukunft zu respectieren,
das nochmals erneuert wnrde, als Pippin 756 genöthigt war, Aistulf
zur Erfüllung seiner Zusagen mit den Wa£Pen zu zwingen ''). Noch 772
<) Vita Steph. II. c. 97, 1. 1. p. 451; sehr allgemein und schlecht unter-
riditet Fredeg. Contin. c. 37, p. 184: quicquid contra Bomanam eccletiam vel
sedem apostolicam contra legis ordine fecerat, plenissima solutione emendaret.
*) Vgl. den oben dtierten Brief Stephans IIL a. a. 0. : quoniam in nostro
I>acto generali, quod inter Romanos, Francos et Longobardos dignoscitur prove-
nisse, et ipsa vestra Istriaram provincia constat esse confirmata atque annexa
aimulqne et Yenetiarum provincia. D. h. also ganz allgemein, Venetien und
Istrien wurden in den Frieden ausdrücklich mit aufgenommen. Da sie aber fortan
in byzantinischem Besitze sich befinden, so wird das im Frieden stipuliert worden
sein, nicht etwa wurden sie dem Papst zuerkannt, wie Schnürer S. 53 annimmt.
*) YgL Lentz S. 13. Ein kaiserl. consul et dux Venetiamm provinciae wird
im Briefe Johanns von Grado an Stephan ni. (768—772), EE. III, 713, genannt.
*) Fredeg. Contin. c. 37: ut . . . ulterius ad sedem apostolicam Romanam
et rempnblicam hostiliter nunquam accederet.
>) YgL Die darauf bezüglichen Stellen der Correspondenz Stephans 11. bei
Lamprecht, Die römische Frage S. 79.
•) Vgl. den Brief Stephans III. v. 768—772, EE. III, 715 und Weiland,
Zeitsch. f. Kirchenrecht XVn, 386.
*) V. Stephani c 46, p. 453: Et denuo oonfirmato anteriore pacto.
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416 Ernst Sacknr.
erklärte Hadrian I. den BeTollmachtigten des Königs Desiderim: in
ea foederis pace, quae inter Romanos et Langobardos confirmata est,
studebo permanendum ^). Aber man hatte auch in der Zwischenzeit
keineswegs dieHoffiiung aa%egeben, gel^ntlich mit Hülfe der Franken
in den Becnperationen im Exarchat fortanfahren. Venetien and Istrien
kamen freilich nicht mehr in Betracht '), Tuacieu, das Stammland des
Desiderius, kam sicher nach seinem Begierongsantritt nicht mehr in
Frage, Spoleto and Beneyent hatten freiwillig nach AistulfiB Tode dem
römischen Stahle and den Franken gehnldigt^): indes die Bestitotiou
des Küstenstrichs von Bayenna an — woza erst 756 Gomacchio kam^)
— bis zum Jesiflnsse war doch nur eine Abschlagszahlang, mit der
man sich so lange begnügte, als die politische Lage es nöthig machte.
Die Papste waren zwar durchaas nicht gewillt, ohne Noth den Frieden
au& Spiel zu setzen, nur lässt ihre Correspondenz keinen Zweifel, dass
sie keine Qelegenheit vorüberzulassen gedachten, die Becnperationen
im Exarchat auszudehnen, zunächst ohne Verletzung der allgemeinen
Friedensacte ^), durch privates üebereinkommen mit den Langobarden.
So hat Desiderius, der 757 in tumultuarischer Weise sich auf den
Thron von Favia schwang und der Unterstützung des Papstes
und der Franken bedurfte, die Bestitution von Bologna 0), Faenza,
Imola und Ferrara im Norden, von Osimo^), Ancona und Umana im
Süden des bisher abgetretenen Gebietes versprochen ^) und Stephan II.
hat wenigstens Faenza mit Bagnacavallo und Cavello, so wie den Ducat
von Ferrara mit Beschlag belegt ®). Der Papst forderte in dem Briefe,
in dem er Desiderius dem Frankenkönige empfiehlt und dessen Ver-
sprechungen mittheilt, Pippin auf, ihn anzuhalten, die Ansprüche
des Pq)stes vollständig zu erfüllen ^o). Aber Desiderius verweigerte
') V. Hadriani I, p. 487.
>) Ihr staatsrechtliches Verhältnis wird von Stephan III. (EE. ILI, 715) ans-
drücklich auf das pactum generale zurückgeführt.
•) Cod. Carol. nr. 11.
*) V. Stephan! c. 46.
') Cod. Carol. nr. 1 1 : Wenn Desiderius, wie er versprochen, die Rechte des
Kirchenstaats plenius restitnere et in pacis quiete cum ecdesia Dei et nostro
populo, sicnt in pactibus a tna bonitate confirmatis oontinetur,
permanserit cum universa sua geste, soll Pippin seinen Wunsch erfüllen.
*) Dessen Gebiet unter Liutprand von den Langobarden erobert war;
V. Gregorii IL, p. 405.
') Von Liutprand erobert; a. a. 0.
«) Cod. Carol. nr. 11, p. 506; V. Steph. c. 49, p. 455.
•) V. Stephani c. 51.
'°) Cod. Carol. nr. 11: ut reliquas dvitates, loca, fines et territoria atque
patrimonia et saltora in integre sanctae ecclesiae reddere debeat.
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Die Promissio Pippins vom Jahre 764 etc. 417
nicht nur die Herausgabe yon Imola, Bologna, Osimo und Anoona,
die er yersprochen, er rückte sogar unter grossen Verheerungen in
päpstliches Gebiet ein ^). Auf diese Verhältnisse beziehen sich die
Briefe im Codex Garolinus, in denen beständig an das Versprechen
Pippins erinnert wird und die Pflicht, die Kirche und die römische
BeTölkerung und die ganze Provinz gegen die Langobarden zu ver-
tiieidigen, die plenariae justitiae der Kirche zu schützen und auszu-
führen. Als Karl und Karlmann dem Vater gefolgt waren, erinnerte
sie Stephan IH sehr ernstlich an die Pflicht, für die Erfüllung der
plenariae iustitiae beati Petri entsprechend ihrem Versprechen zu sorgen >).
Sie hatten auch bald erklärt, dass sie auf dem Boden der promissio
Terharren würden').
Man hat sich gewundert, dass in der ganzen Gorrespondenz, ebenso
wie in der Vita Stephani II, immer nur von Bestitutionen im Exarchat,
nie Ton dem angeblichen grossen Länderversprechen die Bede ist. uns
ist das YÖllig begreiflich und selbstyerständlicL Der Friede von Pavia
war fortan die Grundlage der ganzen päpstlich-langobardisehen Politik
geworden. Was bis auf die Zeit Karls des Grossen geschah, war nichts
als Folge der damaligen Abmachungen; lediglich Becuperationen im
Exarchat waren Object der politischen Kämpfe, üud wenn die Curie
niemals die alte Grenze von Luni nach Monselice fordert, so rührt
das daher, weil sie noch viel geringere Ansprüche zur Zeit nicht durch-
setzen konnte und in den allgemeinen Bezugnahmen auf die Promissio
speziellere Forderungen überhaupt vermieden werden. Die Promissio
enthielt eben in dem Theile, dessen Ausführung zunächst in Betracht
kam, nichts als Zusagen bezüglich der Becuperationen im Exarchat
Der römische Stuhl hätte sich aber überhaupt gern mit der An-
erkennung des pactum generale von 754 begnügt, wenn die Lango-
barden nur gewollt hätten. Die Aggressive des Desiderius nöthigte
die Päpste immer wieder an die Vermittlung der Franken zu recur-
rieren und sie thaten das natürlich nicht, ohne beständig an die Pro-
missio zu erinnern, die Grundlage aller fränkischen Verpflichtungen,
mochte ihre vollständige Bealisierung für den Augenblick auch aus-
geschlossen sein.
Desiderius kam nicht nur den Verpflichtungen nicht nach, die
er dem Papste gegenüber übernommen hatte, er riss grosse Theile
des Exarchats von neuem los und rückte gegen den Ducat vor^).
0 Cod. Carol. nr. 17, p. 515.
«) Cod. Carol. nr. 44, p. 559.
*) Cod. Carol. nr. 45, p. 562.
*) Vita Hadr. c. 18, p. 491 f.
Mittheflimgen XVL Digitizg^byCjOOglC
4l8 Ernst Sackur.
Spoleto und Beneveut geriethen sofort wieder in Abhängigkeit yom
Langobardenherrscher ^), nicht ohne dass die Curie in diesen Oebieten
eine starke Partei itlr sich behielt Aus Istrien und Venetien, die unter
kaiserlichen Beamten standen, drangen ebenfalls Klagerufe gegen die
Langobarden nach Born ^).
Die politische Situation war somit bald nach dem Begierungs-
antritt Hadrians ähnlich der des Jahres 754. Für die Franken bestand
auf Grund des allgemeinen Schutzyersprechens, das sie der römischen
Kirche gegeben, und der Friedensgarantie von 754 die Verpflichtung
weiter, den Besitzstand des hl. Petrus, die iustitiae S. Petri zu
schützen. Ausserdem konnte man an die Zusagen der von Karl eben-
falls unterzeichneten Promissio, die noch zu erfüllen wären, an-
knüpfen. Basch entschlossen erinnerte Hadrian Karl den Grossen
an diese Pflichten und forderte ihn auf nach Ttalien zu kommen s).
Nur ungern unterbrach der Frankenkönig den Feldzug gegen die
Sachsen und griff zu den Waffen zu Gunsten des römischen Stuhles.
Jedenfalls stärkten schon die ersten Erfolge die Position des Papstes,
indem die Spoletiner ihm huldigten*). Desiderius wurde in Pavia
eingeschlossen, monatelang dauerte bereits die Belagerung, da erschien
Karl kurz vor Ostern 774 mit grossem Gefolge und zahlreichen Heer-
scharen vor Bom.
Der Papst erschrak &). Er fürchtete offenbar, Karl habe bereits
Frieden geschlossen, ohne auf ihn Bücksicht zu nehmen. War doch
die Gelegenheit jetzt da, auf die alten Wünsche der Curie zurückzu-
kommen, in Anbetracht der neuen Lage die Bestrebungen Stephans II.
wieder au&unehmen! Die Langobarden hatten den Frieden von 754
gebrochen; der Papst war wieder frei. Aber Hadrian hatte sich ge-
täuscht: Desiderius sass eingeschlossen in Pavia, noch war nichts ent-
schieden. Man begreift, dass er Karl jetzt die Urkunde des Vaters,
die er selbst vor zwanzig Jahren als Knabe mitunterschrieben, die
der König brieflich schon gebilligt hatte, zur Erneuerung vorlegte.
Dass die Spoletiner eben wieder dem Papste als ihrem Herrn gehuldigt
hatten, musste in ihm vor allem den Wunsch erregen, den Franken-
könig von neuem für dieses Verhältnis zu verpflichten ß). Gewiss
•) Vgl. Cod. Carol. nr. 30, p. 536.
«) Ep. Langob. nr. 19, KE. III, 712.
8) V. Hadr. c. 26, p. 494.
*) V. Hadr. c. 32, p. 495.
^) V. Uadr. c 35, p. 496: in magno stupore et extasi deductus.
•) Jenny, Spoleto S. 84.
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Die Promissio Pippins vom Jahre 754 etc. 41^9
konnte Karl bei den dringenden Bitten Eadiians ^) die Neaanafertigaog
der pippiniachen Urkunde nicht ablehnen; hatte diese doch durch die
Unterschriften der beiden Eönigssöhne und der fränkischen Grossen
einen perennierenden, staatsrechtlichen Character erhalten und: hatte
er doch schon brieflich die pippinische Promissio von neuem anerkannt.
Die neue Urkunde wurde ad instar anterioris ausgefertigt, das heisst
doch wohl, mit Ausnahme der nothwendigen persönlichen Aenderungen
in wörtlicher Uebereinstimmung mit der des Vaters. An Stelle Pippins
versprach jetzt Karl dem hl. Petrus die Restitution der alten oströmi«^
sehen Provinz Italien, sowie Spoleto und Beneveni
Welche Bedeutung hatte die Urkunde jetzt in ihrer Erneuerung
gewonnen?
Zur Zeit des Untergangs der byzantinischen Herrschaft in Italien
hatte die Forderung des Papstes, in allen ihren Rechten und Ansprüchen
an ihre Stelle zu treten, einen guten Sinn. Jetzt nach zwanzig Jahren,
während deren der römische Stuhl durch den Erwerb eines Theiles des
Exarchats zu einer politischen Macht Italiens, wie jede andere^ gewordeu
war, nachdem der Paveser Frieden einen Ausgleich, zwischen den be-
theiligten Mächten herbeigef&hrt, war offenbar ein Anspruch auf die
Erbschaft seitens der Curie sinnlos geworden. Man kann wohl im
Augenblick des Ablebens des Erblassers Ansprüche auf die Uniyersal-
erbscbaft erheben, aber wenn man sich erst einmal mit den andern
Praetendenten geeinigt hat, kann man doch schwerlich zwanzig Jahre
später noch einmal aus denselben Motiven die Universalerbschaft bean-
spruchen. Das Motiv, das Pippin hatte, die Ansprüche Stephans 11. zu
legitimieren, fiel also für Karl fort, für den die Erneuerung der Urkunde
lediglich zu einer traditionellen Pflicht wurde. War nun die Ausführung
des pippinischen Versprechens von den augenblicklichen politischen Um-:
ständen abhängig gewesen, so musste Karl in seinen Verpflichtungen
umsomehr entlastet werden, als die Voraussetzung der pippinischen Zu-
sagen inzwischen fortgefallen war, als er mit der Erneuerung der Urkunde,
die er brieflich schon anerkannt hatte, nur eine mehr oder weniger formelle
Pflicht erfüllte. Mag uns der Biograph Hadrians I. in nicht miszuver-
stehender Absichtlichkeit versichern, dass Karl propria voluntate, bono ac
libenti animo die Urkunde seines Vaters erneuert habe, dass er und seine
Qrossen einen schrecklichen Eid schwuren, sese omnia conservaturos,
dass er die Urkunde pro firmissima cautela et aeterna nominis sui ac
<} y. Hadr. c. 41 : constanter eum deprecatus est atque ammonuit et paterno
affectu adhortare atuduit . . daneben nimmt sich c. 42 das Et propria voluntate
etwas merkwürdig aus.
Digitizg7«y CiOOglC
420 firnst Sackur.
r^ni Francorum memoria propriis suis manibus auf dem Alter des
hL Petras niederlegte^ so verschweigt er uns doch nicht die grosse
üeberredongskunst, die Hadrian anwandte^), so hat doch das alles
keinen grosseren Werth als den einer formellen Ceremonie gehabt, so
lange die politischen Umstände das einzig ausschlaggebende waren,
so ist doch durch die Erneuerung der Urkunde ein neuer rechtlicher
Zustand nicht geschaffen worden. Die Curie liess alte Ansprüche
niemals verjähren, und dennoch machte sie ihre Massnahmen stets
von den augenblicklichen politischen Ereignissen abhängig. Neben
einer noch so energischen Betonung der Tradition und noch so
weitgehenden theoretischen Forderungen ging eine politische Ent-
wicUung her, in der die Päptse sich als ebenso kluge, gemässigte
Staatsmänner bewiesen, wie sie theoretisch ihre Forderungen mit
allen Mitteln des Himmels und der Hölle grundsätzlich zu wahren
suchten. Wenn Karl der Grosse auch in noch so fei^Ucher Form
das Versprechen des Vaters bekräftigte, so folgte noch nicht, dass er
selbst es zur Ausführung brachte, wenn die politische Lage es nicht
erlaubte oder es ihm unbequem war. Man kann bei den vielfEU^hen
Ermahnungen seitens des Papstes, die nöthig waren, sogar annehmen,
dass Karl sich volle Freiheit ausdrücklich gewahrt hat. Die Urkunde
hatte zudem perennierenden Werth, und nahm sich geradezu wie ein
ewiger Protest aus gegen die reale Wirklichkeit.
Bekanntlich stürzte Earl die Dynastie des Desiderius und machte
sieh an seiner Stelle zum Langobardenherscher. Man hat die Thatsache,
dass er das Land nicht einÜEUsh zum Frankenreiche schlug, sondern
nur durch eine Art Union damit verband durch das Bestreben be-
gründet, der Nothwendigkeit zu entgehen, das Versprechen von Bom
zu erfüllen. Aber man sieht nicht, wie gerade dieser Umstand ihn
hätte von einer derartigen Verpflichtung freimachen sollen, wenn sie
für ihn absolut bestand. War denn die Integrität des Langobarden-
reiches durch irgend ein Staatsgesetz garantiert? Wie hätte man
dann Aistulf oder Desiderius zumuthen können, grössere Theile desselben
abzutreten? Bichtig ist es, dass die Eroberung des Beiches die poli-
tischen Zustände Italiens in einer Weise änderte, dass die Erfüllung
der Promissio thatsächlich zur Unmöglichkeit wurde. Aber das hat
mit der besonderen staatsrechtlichen Stellung zum Frankenreich nichts
zu thun; es waren die politischen Verhältnisse überhaupt, von denen
die Erfüllung des Versprechens jederzeit abhängig war. Man konnte
*) CoüBtanter enm deprecatus est atque ammonuit et patemo affiecta ad*
hortare studuii ^ ,
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Die Promisdo Pippins Tom Jahre 754 etc. 421
darüber zweifelhaft sein, wie weit sie eine Kealisierong der papstlichen
Wünsche znliessen, der Papst und der König waren sehr yerschiedener
Auffassung, aber dass das Versprechen stets nur einen relatiyen Wert
hatte, darüber ist man yon den Zeiten Stephans ü. an an der Curie
niemals im Zweifel gewesen.
und nun yergegenwärtige man sich den Umschwung, den die
Eroberung Karls in ganz Italien herrorrief, um zu verstehen, dass die
historischen Ereignisse jede Möglichkeit raubten, die Promissio zur
Ausführung zu bringen. Während f&r Karls lombardisches Beich die
Existenzbedingungen jetzt dieselben waren wie für das des Aistulf oder
Desiderius, fiel für die Herzöge Yon Spoleto und Beneyent nicht nur
jedes Interesse an der römischen Schutzherrschaft fort, sie traten viel-
mehr sofort in schroffen Gegensatz zu der mit den Franken allürten
Papstgewalt ^), da sie ihrerseits jetzt f&r die Herstellung der Lango*
bardenmacht kämpften. Wie stark der politisch-langobardische Ge-
danke in Karl lebte, erhellt am besten daraus, dass er sofort in die
FoBstapfen seiner langobardischen Vorgänger trat und den Papst aus
dem Exarchat zu verdrängen suchte, indem er die Hoheitsrechte des
Erzbischofs von Bavenna hier anerkannte ^). Die Feinde des römischen
Stuhls konnten jetzt höhnen: .Was nützte es Euch, dass das Lango-
bardenvolk vernichtet und dem Reiche der Franken unterworfen ist?
Nichts von dem, was versprochen wurde, ist erfüllt, ja sogar das, was
dem römischen Stuhl von Pippin verliehen wurde, ist wieder fortge-
nonimen worden*. In Spoleto und Benevent intriguirte der neue
Langobardenkönig genau so wie seine Vorgänger langobardischen
Stammes gegen den Papst ^). Die Beneventaner vereinigten sich mit
den Griechen und rissen Stücke der Campagna und des Ducats an sich^).
In Istrien erhoben sich die Griechen gegen einen Bevollmächtigten
des Papstes, der den üblichen Zins für den hl. Stuhl einzog, in der
Bef&rcbtung, man möchte das Land in die Hände der Franken spielen^).
Konnte die Lage des Papstes trauriger sein? Dieselbe griechisch-
römische Bevölkerung, zu deren Schutz gegen die Langobarden sein
Vorgänger Stephan in die Bechte des byzantinischen Staates einzutreten
wünschte, wandte sich jetzt gegen den Papst! und dabei sollte die
Erfüllung von Ansprüchen möglich sein, die auf diesen alten histori-
>) Cod. CaroL nr. 57, p. 582.
>) Cod. Carol. nr. 49, p. 568; Simson, Jahrb. Karls d. Grossen I, 212.
>) Cod. Carol. nr. 56, p. 580. Herzog Hildiprand kam sogar 779 nach dem
Frankenreiche, nm Karl zu huldigen, Simson I, 332.
^) Cod. CaroL nr. 61, p. 588; nr. 64, p. 591.
») Cod. Carol. nr. 62, p. 689. r^ T
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422 Ernst Sackur.
sehen Voraussetzungen beruhten ? Italien war ausser Band und Band.
Für Karl aber gab es nur eine Altematire. Entweder er nahm die
Politik der Langobardenkönige in allen ihren Consequenzen auf oder
er gab seine Broberung dem Spiel der entfesselten Kräfte Italiens preis.
Er musste langobardisehe Politik treiben. Denn dass eine Macht
ohne materielle Mittel, wie der römische Stuhl damals nicht die erste
politische Macht in Italien werden konnte, musste bald allen klar
werden. Aus eigener Kraft konnte der Papst sich überhaupt nicht
halten; das hatte die Geschichte des ganzen Jahrhunderts gezeigt. Die,
für die er wirken wollte, verliessen ihn. Der Boden schwand ihm unter
den Füssen.
Der Papst war trotz aller Klagen klug genug, um nicht unmög-
liches zu fordern. Man musste sich einmal der historischen Nothwen-
digkeit fügen, und in der That hat der Papst späterhin Karl für den
römischen Stuhl nur noch soweit yerpflichtet, als ihm der Schutz der
römischen Patrimonien oblag.
Man muss sich schon weit yon einer historischen Auffassung ent-
fernen, wenn man hier Ton einem Treubruch Karls des Grossen spricht
Hier rächte sich die Unnatur einer dauernden Verpflichtung, die auf
ganz bestimmte politische Verhältnisse basiert war, nur unter einer
bestimmten politischen Combination überhaupt realisierbar war. Das
Versprechen war Ton vornherein in seinem ganzen umfang bei dem Fehlen
der alten Voraussetzung mehr oder weniger formell geworden, und die
Ausführung jetzt erst recht an die Gunst der politischen umstände
gebunden. Dass die Zeit dafür nicht da war, als Karl das Lango-
bardenreich eroberte, scheint die Geschichte dieser Zeit zu lehren.
unter Karl war so zum ersten Mal ein im Jahre 754 berechtigter
Anspruch trotz der fehlenden Voraussetzungen als integraler Bestand-
theil curialistischer Hechte in eine Bestätigungsurkunde aufgenommen
worden. Das hat sich in der Folgezeit immer wiederholt, ohne dass
diese Bechtsansprüche damit ihrer Erfüllung näher gekommen wären.
Karl erkannte die Unmöglichkeit, die Ansprüche der Curie durchzu-
führen, und diese hat sich schliesslich gefügt: Ludwig der Fromme,
Otto I. und Heinrich IL haben den ganzen Apparat früherer Ver-
sprechungs- oder Schenkuilgsurkunden schon bestätigt, ohne sich etwas
dabei zu denken und ohne irgend eine Verpflichtung nach dieser Seite
anzuerkennen ^). Die Eroberung der Lombardei durch Karl war der
kritische Zeitpunkt in der Wandelung des Werthes dieser Beurkun-
») Vgl. Th. V. Sickel, Privilegium Ottos I, S. 162 f.
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Die Promissio Pippins vom Jahre 754 etc. 423
dangen : in der yerschiedenen Auffassung der Promissio von 774 und
ihrer Ausführungsmoglichkeit liegt das Qeheimnis des anfangs ziemlieh
feindseligen Verhältnisses zwischen Karl und Hadrian. Unmöglich
konnte der Realpolitiker Ansprüche ohne Weiteres anerkennen, die
ganz andere politische Verhältnisse zur Voraussetzung hatten, während
Hadrian erst durch die Macht der umstände von der Unmöglichkeit
ihrer Bealisierung überzeugt werden musste.
Wir sind am Ende. Es hat sich uns ergeben, dass ein Zweifel an der
Thatsache einer so grossen Promissio, wie die Vita Hadriani sie schildert,
unberechtigt ist, und dass auf Grund der Quellen die Einzelheiten dieser
Zusagen mit allem, was wir sonst wissen, sich wohl in Einklang bringen
lassen. Stephan 11. entwirft ein grossartiges politisches Programm der
Curie, indem er den Anspruch auf die Rechtsnachfolge der Byzantiner
in Ober- und Mittelitalien erhebt und den Umfang der Italia provincia
in ihrer weitesten Ausdehnung feststellt. Es gilt programmatisch nicht
nur die letzten Eroberungen der Langobarden zurückzugewinnen, son-
dern alles, was von einem gewissen Zeitpunkt an und innerhalb einer
bestimmten Grenze von den Königen von Pavia erobert worden war,
soll dem römischen Stuhle zufallen. Der Moment, in dem Aistulf
die letzten Reste römischer Herrschaft in Oberitalien vernichtete und
Rom selbst bedrohte, war der geeignete Moment, die Franken zum
Eingreifen in die italienischen Verhältnisse und zur Anerkennung des
Territorialprogramms der Curie zu gewinnen, denselben Pippin, der
dem römischen Stuhl seine Herrschaft verdankte, den gläubigen Sohn
des hl. Petrus. Pippin kam; aber der Papst, der von vornherein an
eine sofortige Realisierung des ganzen Programmes gar nicht gedacht
hatte, war vor der Hand mit der im Frieden von Pavia erreichten
Abtretung eines Theiles des Exarchats zufrieden, mit dem, was zuletzt
von byzantinischer und päpstlicher Seite vom Langobardenkönige
immer wieder vergeblich gefordert worden war, und die politischen
Verhältnisse der nächsten zwanzig Jahre gestatteten nicht weit über
diese Ansprüche hinauszugehen. So sehr die practische Politik der
Curie sich auf einem realen Boden bewegte und schon wegen der
seitens der Langobarden beständig drohenden Gefahr sich bescheiden
musste, so wenig hatte man doch die grosse Promissio und die Ver-
pflichtung der Franken vergessen. In einem geeigneten Augenblick
wurde Karl dem Grossen dieses Programm zu erneuter Anerkennung
vorgelegt Aber der vollständige Umschwung, den die Eroberung des
Langobardenreiches hervorrief, machte die aus bestimmten politischen
Voraussetzungen hervorgegangene Promissio vollends unerfüllbar. Sie
wurde zum Theil durch andere Abmachungen zwischen Hadrian und j
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424 Ernst Sackur.
Karl ersetzt, und die Trümmer des grossen Programms fristeten mit
den ergänzenden Goncessionen Karls seither ein dürftiges Dasein in
den Pacten der Kaiser und Päpste.
Qross war der Erfolg jener Territorialpolitik Steplians IL also
nicht; aber es war ein welthistorischer Moment, als der Papst die
Franken für die Durchführung seiner Bestrebungen gewann, welt-
historisch, weil in diesem Moment der Wendepunkt der Weltge-
schichte lag. Und deshalb wird es immer das Interesse des Geschichts-
forschers beanspruchen, was Stephan bezweckte, als er Pippins Hülfe
gegen die Langobarden anrief, und was Pippin dem Papste damals
versprochen hai
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lieber das Geburtsjalir des Cangrande I. della Scala.
Kritiscles zi Femto im VIcnu mi Dnfit Paral XVII, 70—81.
Von
Gustav Sommerfeldi
Nach der fast einstimmigen Annahme der Yerouesischen Histo-
riker des 16. und 17. Jahrhunderts Saraina, Panvinias, Moscardi, Corte
o. 8. w. ist Cangrande, Dante's Freund und Schützer, im Jahre 1291
geboren. Einige Angaben der ursprünglichen Quellen wollen sich
mit dieser in den genannten Werken feststehenden Tradition, die in
der Paduamschen Chronik der Cortusi und in dem Fortsetzer des
Parisio da Cerea, der jedoch schwerlich Zeitgenosse ist, eine Art Be-
stätigung findet, nicht recht in Einklang bringen lassen. G. Grion
ist daher schon im Jahre 1871 ^) mit gewichtigen Gründen gegen die
üeberlieferung aufgetreten. Seine Hypothese, 1280 sei das Geburts-
jahr des Yeronesen hat freilich eine allseitige Anerkennung nicht ge-
funden.
Neuerdings ist zweimal über den Gegenstand eingehend gehandelt
worden, ron H. Spangenberg*), der sich im Sinne der älteren Mei-
nung entscheidet und von N. De Claricini Dompacher*), welcher zu
einem mehr im Sinne Grion^s liegenden Besultate gelangt
Als feststehender Punkt bei Bestimmung des Lebensalters f&r
Cangrande kann vorerst das Todesdatum gelten. Als solches bezeichnen
<) G. Grion, Cangrande amioo di Dante (in II Propagnatore IV, 2,
p. 395—428).
>) H. Spangenberg, Cangrande L della Scala. Berlin 1892. p. 4 ff.
und p. 200 £
*) N. De Claricini Dornpacher, Qnando naoqoe Cangrande L
della Scala con altre notizie sulla soa giovinesza. Padua 1892. 69 p. ^ t
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426 Gustav Sommerfeldt
die Quellen tibereinstimmend den 22. Juli 1329 *). Auseinander gehen
sie darin, auf welche Zahl von Jahren es Cangrande gebracht habe.
Bei einiger Zuverlässigkeit der Ueberlieferung werden wir immerhin
auf ein Alter von etwa 38 bis 40 geführt werden, also für das Ge-
burtsjalir auf den Zeitraum von etwa 1289 bis 1291.
Dieser Fixierung nun steht eine Reihe schwerwiegender Bedenken
entgegen. Wäre Cangrande 1291 geboren, so wllrde er beim Tode seines
Vaters — dieser starb am 3. September LSOl — , erst 10 Jahre ge-
zählt haben. Wie aus dem noch erhaltenen väterlichen Testamente
vom 6. Januar 1301 hervorgeht ^^j, wurde Cangrande damals unter
Obhut und Vormundschaft seines Bruder Bartolomeo gegeben, der dem
Vater in der Herrschaft folgte »). Die Form, in der das Testament
ausgestellt ist, lässt erkennen, dass Cangrande^s nächstälterer Bruder
Alboino ihm im Alter nicht unwesentlich voraus war. Diesem wird
im Gegensatz zu Cangrande die Verfügung über sein Vermögen still-
schweigend eingeräumt. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass
Alboino, der ursprünglich für den geistlichen Stand bestimmt war,
und dessen wir schon am 18. März 1289 urkundlich als Kanonikers
der Kirche zu Verona und «morantis in litterarum studio" daselbst
gedacht finden^), im Jahre 1301 das Alter von 25 Jahren über-
schritten hatte. Welcher Unterschied also im Lebensalter Caugrandes
gegenüber seinen Brüdern Bartolomeo und Alboino!
*) Im allgemeinen vergl. A. M e d i n , La rasa di Treviso e la motte di Can-
grande L della Scala (Arcbivio Veneto 31, 1—32; 371—422).
*) Gedruckt bei G. Verci, Storia della marca Trivigiana VI, (Venedig 1787).
Documenti p. 92 —96. Der massgebende Passus (p. 96) lautet : » Ttem relinquimus
predictum dominum Bartholomeum filium nostrum tutorem predicto filio nostro
fratri suo domino Cani magno, et rogamus eum, quod ipsum et sua bona, et do-
minum Alboinum fratrem suum filium nostrum gubemet et regat, pront de ipso
confidimua et speramos*.
") Bartolomeo ist seit 1291 mit Konstanze, Tochter des Fürsten Konrad von
Antiochien, eines Enkels Kaiser Friedrichs II. verheirathet. Annales Veronenses
de Romano, ed. C. CipoUa in Antiche Cronache Veronese (Monum. storici
pubbl. dalla deputaz. Veneta Ser. 3.) T. 1. p. 440; seit 10. October 1293 wird er
als Mitregent neben seinem Vater Alberto erwähnt. Vgl. Ebenda p. 442.
*) Verci a. a. 0. III, Documenti p. 156. Nach dem Syllabus potestatnm
Veron. (ed. C. Cipolla a. a. 0. p. 401—402) erhielt Alboino dann am 29. Sep-
tember 1298 die Ritterwürde und heirathete gleichzeitig Catbarina, die Tochter
des Mailänder Capitans Matteo Visconti. Claricini Dornpacher*8 Ausfüh-
rungen a. a. 0. p. 52—56 über das muthmassliche Lebensalter der Brüder Barto-
lomeo und Alboino dürften sich in allen wesentlichen Punkten als. zutreffend
erweisen.
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Ueber das Geburtsjahr des Cangrande I. della Scala. 427
Ein ganz erheblicher Zweifel an der Bichtigkeit der Veronesischen
Tradition entsteht jedoch durch folgende zwei Umstände: Bereits am
20. Juni 1294 wird unserm Cangrande eine Tochter des den Scaligerii
befireundeten Bardelone de' Bonacossi, Gebieters yon Mantua, als Gattin
zugeführt, ferner empfangt Gangrande wenige Monate darauf in feier-
licher Form durch seinen Vater Alberto den Ritterschlag. Was die
erstere Thatsache angeht, so beweist die betreffende Chronistenstelle ^)
jeden&lls so viel, dass man 1294 in Verona mit Cangrande als heirats-
fähigem Spross des Signorengeschlechtes rechnete, eyentuell wird
etwas mehr daraus gefolgert werden können (vergl. unten p. 439).
Voraus bemerkt sei, dass der im Jahre 1294 geschlossene Ehepact
— ein solcher zum mindesten muss damals zustande gekommen
oder vielmehr vorausgegangen sein, weil sonst die erwähnte Chro-
nistenstelle keinen Sinn hat — zur Heirath möglicherweise nicht ge-
führt haben könnte. Im allgemeinen ist nämlich nur Kunde auf uns
gelangt von einer Ehe, die Cangrande erheblich später mit Johanna
von Antiochien, einer Schwester der oben (S. 426 Anm. 3) erwähnten
Gemahlin seines Bruders, eingegangen ist^).
Zu geringe Bedeutung scheint 6. Bolognini in einer unlängst
veröffentlichten Kritik ') der Werke Spangenberg's und Claricini's jenem
I) Annales Veronenses de Romano a. a. 0. p. 442—443: »Item eodem anno
et mense die dominica 20. Junii filia domini Bardeloni de Bonacossis capitanei
Mantue venit Veronam ad filium domini Alberti de la Scala, qui vocabatur Canis
magnus, quia debet ease uzor sua*. Die von G. Orti Manara (Verona ]842 fol.)
herausgegebene Cronaca inedita dei tempi degli Scaligeri, ein geringwerthiges
Prodoct späterer Yeronesischer Gescbiohtsscbreibung« das man im Neuen Archiv der
Gesellschaft f&r ältere Deutsche Geschichtskunde XX, p. 466 ff. näher behandelt
findet, giebt p. 11 die gleiche Nachricht zum Jahre 1 288 unter Verwahrung gegen
die Richtigkeit der Jahresbezeichnnng. Nichts destoweniger hat der Chronist an
jener Stelle aus den die richtige Angabe enthaltenden Annales de Romano ge-
schöpft, freilich vielleicht durch Vermittlung zweiter, nnselbstAndiger Quelle.
Vgl Neues Archiv a. a. 0. p. 473—474.
») Vgl. Spangenberg a. a. 0. p. 15—16. Diese Ehe wird wie auch
diejenige Bartolomeo*s zu dem Zweck geschlossen sein, einen legitimen Zusam-
menhang der Scaliger mit dem untergegangenen Geschlechte der Staufer zu be-
grdndeo. Die Heirath soll nach T. Saraina, Le historie e fatti de'Veronesi.
Verona 1542. p. 24 auf romantischem Wege durch Entfahrung Johannas zu stände
gekommen sein und war eine entschieden unglückliche, wohl auch kinderlose.
Vgl. die Chronik der Cortusi (Murat. XII, 851): »EJjecta domina Joanna de pro-
genie regis Antiochiae, ex vili foemina, quae ante se prostituit, filioe procreavit*.
Johanna starb anscheinend 1352, nach einer Notiz des Nekrologiums bei Bian-
colinif Notizie storiche delle chiese di Verona. Verona 1761. V, 1, p. 220;
vgl Verci, Storia della marca Trivigiana VII, p. 71.
») G. Bolognini im Archivio Storico Italiano 6. Serie T. XUI, p. 146—147.
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428 Gustay Sommerfeldi
Ehepact beizulegen and die Beweiskraft, welche der Nachricht abgesehen
Yon weiteren Schlussfolgerangen innewohnt, zu anterschatzen. Wenn
es sich bei einem Ehepact am eine blosse Formalitat handelte, am ein
papillarisches Verfahren, das daza dienen sollte die Yortheile einer
engsten Allianz mit den Bonacossi zu sichern, weshalb, müssen wir
dann fragen, wählte man Cangrande and nicht dem erheblich älteren
Alboino della Scala? Der geistliche Stand des letzteren wird amso
weniger ein Hindemiss gebildet haben als, wie vorhin (S. 426 Anm. 4)
gesagt ist, Alboino vier Jahre daraaf in der That geheirathet hai
Sodann die Ertheilang des Bitterschlages an Cangrande. Sie wird
yon den beiden für diese Dinge zuTcrlässigsten Quellen, dem Syllabus
potestatum Veronensium und den Annales Yeronenses de Bomano für
den 11. November 1294 bezeugt^). Cangrande wäre damals, seine
(}ebart im Jahre 1291 voraosgesetzt, dreijährig gewesen. Noch dazu
erhielt er die erwähnte Würde an jenem Tage in Verein mit seinem,
wie wir wissen, viel älteren Bruder Bartolomeo. Mag nun der Bitter-
schlag dem letzteren in recht spätem Alter ertheilt sein und unserm
Cangrande sehr früh, die Verleihung der Bitterwürde an einen dreijährigen
Knaben wäre ein Vorgang, wie er in Lombardien um diese Zeit sonst
nicht nachweisbar ist und ganz vereinzelt dastände. An den Höfen
Oberitaliens, so auch an demjenigen der della Scala, werden in dem
ersten Theile des 14. Jahrhunderts durchgehends Erwachsene — auch
solche meist nur im Falle besonderer Verdienste — zu Bittem ge-
schlagen. Da ein Zweifel an der Bichtigkeit obiger Tradition aus-
geschlossen scheint, bleibt nur der Ausweg, Misstrauen in die Vero-
nesischen Angaben betreffend das Oeburtsjahr Cangrande's zu setzen.
In ähnlicher Weise wird Bedenken erweckt, wenn wir das an-
gefahre Alter uns vergegenwärtigen, welches Alberto della Scala zu
der Zeit, die hier in Betracht kommt, erreicht haben muss. Im Jahre
1294 hatte er, wie aus den Angaben mehrerer Quellen gefolgert werden
kann '), bereits 25 Jahre über Verona geherrscht (selbständig seit dem
0 Beide Qaellen sind Ton Cipolla a. a. 0. ediert Vgl p. 400 und 444.
Aus dem Syllabus potesi. ist die Nachriebt in die Veronesiiche Chronik des
Boninsegna de*Mitoooli (hrsg. von Verci, Storia della maroa Trivigiana YII,
p. 153) übergegangen. Die ZasammensetEang dieser Chronik ist Ton mir Neues
Archiv XX, p. 476—477 n&ber nachgewiesen worden. Hier möchte ich noch den
bis 1306 reichenden Theil charakterisieren als einen dürftigen, immerhin ezacten
Aaszug aas dem Syllabos potestatam, dem einzekie Nachrichten yon offenbarem
Werth, die in andern Chroniken fehlen, beigemengt sind. Von einer derartigen
Nachricht werden wir unten in besonderem Falle Gebrauch zu machen haben.
*) Fortsetzer des Parisio da Cerea (Murai YIII, 641); Syllabus potestatum
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lieber das Geburt^ahr des Cangrande L della Scala. 429
Jahre 1277) und der SjUabus potestatom Yeronensium beseichnet ihn
bei seinem Tode im Jahre 1301 ausdrücklich als .aetate proyectus' ^).
Andrerseits wird auch Verde de* Salizzoli, die gemeinsame Mutter der
drei Brüder, welche am 25. December 1305 ihrem Oatten ins Grab
folgte '), hoch betagt gewesen sein. Sie hinterliess aus ihrer Ehe mit
Alberto ausser den genannten Söhnen noch drei Töchter, und von
zweien derselben, Eonstanze und Katharina, ist es überliefert, dass sie
bei Lebzeiten der Matter zweimal sich yerheiratet haben.
Wesentlich auch dürfte der Umstand erscheinen, dass Cangrande
am 27. Februar 1808 — Bartolomeo war nach kurzer Herrschaft im
Jahre 1304 yerschieden — , urkundlich ab Begent und Gapitan über
Verona, vereint mit seinem Bruder Alboino, auftritt >). Die Wahr-
nehmung dieses yerantwortungsYollen Amtes setzte, wie nicht bezwei-
felt werden kann, erreichte Yolljährigkeit yoraus. Diese aber trat
nach Italienischem Rechte mit 25 Jahren ein. Ein solches Alter zum
mindesten muss Cangrande damals gehabt haben. Andrerseits wäre
es recht auffallig, wenn dem jungen Prinzen nicht schon yorher, ehe
er das Amt antrat, Gelegenheit geboten wäre seine Fähigkeiten zu
erproben und sich in der Behandlung politischer Dinge geschickt zu
erweisen.
£s dürfte kaum angehen einige diesbezügliche Nachrichten, welche
sich bei Yeronesischen Historikern finden, mit Spangenberg ^) in das
Gebiet der Sage und , Fabelei* zu yerweisen. Nur ob die Betheiligung
Cangrandes an den öffentlichen Angelegenheiten Veronas seit dem
Tode Bartolomeos (1304) gerade in der festen Form stattgefunden
Veron. a. a. 0. p. 404 ; AnnaleB de Romano a. a. 0. p. 461 ; Ferreto Yon Vicenza
(Mural IX, 1022).
>) SyllaboB potest. a. a. 0. p. 404.
s) Annales de Romano p. 468. Spangenberg a. a. 0. p. 7 und p. 15
Anm. 1 seist den Tod Weihnachten 1306 an. Der Annalist hat aber lediglich
dem Gebrauche der Indiddon folgend ein Factum des Jahres 1305 dem nftchsten
Jahre 1306 beigef>. Das ergiebt sich daraus, dass er anmittelbar darauf Er-
eignisse aus dem Februar, Mftrz u. s. w. des Jahres 1306 registriert Claricini
a. a. 0. p. 27 und Bolognini in der erwähnten Recension nehmen ebenfaUs
infolge Missverst&ndnisses jener Stelle 1306 ab Todesjahr an.
*) Rousset, Supplement ä Dumont, Corps diplomatique. Amsterdam 1739.
1, 2 p. 60. (Vgl. im allgemeinen A. Carli, Istoria della dttä di Verona. Ve-
rona 1796. Bd. rV, p. 179). Zu Friedensyerhandlongen mit Fresco von Este wird
dort ein Bevollmächtigter Ton Alboynus della Scala et Canis grandis frater
penes eum Verone generalis capitaneus ernannt. Spangenberg
a. a. 0. p. 16 Anm. 3 bezieht sich, um das Factum der Ernennung sicher zu
stellen, auf weit spätere Urkunden, aus den Jahren 1310 und 1311.
*) VgL Spange nb er g a. a. 0. p. 7, besonders Anm. 2. (^ ]
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430 Crusiav äommerfeldt.
hat, welche Saraiua in seinem Geschichtswerke glaubhaft machen will ^),
kann zweifelhaft bleiben.
Was wenigstens die Seite der äusseren Beziehungen Veronas um
diese Zeit angeht, so ist durch das übereinstimmende Zeugniss der
Modenesischen Chroniken des Bonifacio Morano und des Alessandro
Tassoni^) sowie des Bolognesischen Chronisten Matteo de'Ghffoni^)
sicher gestellt, dass Caugrande selbst schon in der ersten Hälfte des
Jahres 1299 in Angelegenheiten der Bolognesen, die mit ihren Yer-
bannten sowie mit den diese unterstützenden Städten der Bomagna
in Streit lagen, interveniert hat. Eine Beihe von Urkunden aus dem
April bis Juni 1299 sind erhalten und bezeugen, dass eine Vermitt^
lung . damals durch die Schiedsrichter Matteo Visconti und Alberto
della Scala, von denen der letztere jedoch durch BeyoUmäohtigte sich
vertreten liess, stattgefunden hat. Die Aufgabe der Schiedsrichter er-
ledigte sich dahin, dass sie am 4. Mai 1299 einen Frieden Bolognas
mit dem von Maghinardo di Susinana geleiteten Buude der Städte der
Bomagna zu stände brachten und darauf am 9. Mai die vertriebenen
Bolognesischen Qhibellinen mit den einheimischen Geschlechtem aus-
söhnten ^).
Alberto della Scala hatte sein persönliches Erscheinen zur Schlich-
tung der Angelegenheit am 24. April 1299, aus Gründen, die in der
Urkunde nicht uäher angegeben werden, versagt und mit Wahrneh-
mung der ihm zufallenden Fanctionen einen seiner Vertrauten, den
Bechtsgelehrten Boninesio de^Paganoti beauftragt^). Dessen Name
begegnet uns bei den Verhandlungen in Bologna selbst freilich nicht,
vielmehr werden in den Urkunden wiederholt Bartholomeus de Farina
decretorum doctor und Nicolaus de Begio notarius in der Eigenschaft
von „ ambaxiatores * und ,oratores' des Alberto della Scala genannt^).
In diesen beiden Männern werden wir den Beirath zu sehen haben,
welcher Cangrande bei Erledigung der von den Chroniken berichteten
Augel^genheit zur Seite gestauden hat. Cangrandes Name wird in den
>) Sarai na, Le historie e fatti de' Veronesi p. 24.
') Ausgabe von L. Vischi, T. Sandonnini u. 0. Rasolli (Monumenti
di Btoria patria dellc provincie Modenesi XV). Modena 1888. p. 87 (die 3 er-
haltenen Modenesischen Originalchroniken werden von jener Ausgabe im Parallel-
druck gegeben).
•) Matteo de* Gri£foni (Muratori SS. XYIII, 132).
*) Lünig, Codex Italiae diplomat. Frankfurt 1732. III, 203-208 und IV,
43—62. Vgl. Verci, Storia della marca Trivigiana IV, Documenti p. 122—123;
126—129; 136-140.
») Urkunde bei Verci, a. a. 0. FV, p. 136—137.
«} Lüpig a. a. 0. IV, 46; 51 u. 60. Verci IV, p. 135.
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XJeher das Geburt^ahr des Cangrande L della Scala. 431
ürkimden, die eben nur die juristische Form der Sache ins Auge
fkssen, nicht genannt Das kann weiter nicht auffallen ; die erwähnten
Notizen der durchaus zuverlässigen Chroniken beweisen das £!rforder-
liche mit Sicherheit^). Mag Gangrande damals zu repräsentativem
Zweck durch seinen Vater entsandt sein, mag er eine directere Rolle
in der Entscheidung der Bolognesischen Streitigkeiten gespielt haben,
wir sehen ihn in einer wichtigen Angelegenheit selbständig auftreten
und müssen ein Alter bei ihm voraussetzen, das mit der Qeburt im
Jahre 1291 unvereinbar ist.
Nicht ganz so sicher, jedoch hinreichend glaubhaft, ist die Ueber-
lieferuDg für ein zweites Factum, das mit Bezug auf Cangrande fOr
1299 berichtet wird. Der eifrige Forscher Yeronesischer Geschichte
Onufrius Panvinius schreibt zu diesem Jahre ^): , Albertus princeps
exalum Maotnanornm precibus excitatos pretorem Yeronensem et filium
suom Bartholomeum cum ingentibus copüs Mantuam misit, qui urbem
iugressi et proelio commisso, Tasinum Bonacosum Mantuanorum prin-
cipem urbe ejecerunt et ejus fratrem Bardelonum vinctum Yeronam
adduzere, urbeque Mantua secundum exulum voluutatem constituta,
Yeronam reversi sunt. Cum quibus copiis Canis Franciscus
tertius filius Alberti principis Yerona egressus in Forum Julium
venit, urbesque Feltrium et Bellunum dedentibus se populis in po-
testatem red^it". Dass dieser Bericht des Panvinius bei dem etwas
früher noch schreibenden Torello Saraina seine ergänzende Bestätigung
findet^), möge vorerst bemerkt sein.
Um über den eigentlichen Werth dieser Notizen des Panvinius
abschliessend urtheilen zu können, muss auf die eigentlichen Quellen
zurückgegriffen werden. Leider sind dieselben spärlich und lücken-
haft. Nur aus gelegentlichen Aeusserungen einzelner Cbronisteu, mehr
jedoch aus den Urkunden, erfahren wir, dass Yerona an den Ange-
legenheiten Friauls damals lebhaft interessiert und betheiligt war.
Schon die engen Beziehungen, in denen Yerona zu Trient stand,
seitdem dieses im Jahre 1279 das Paduanische Joch abgeschüttelt
>) Qegen die Notiz der Modenesi sehen Chronist en mOchte Spangenberg
a. a. 0. p. 5 Anm. 2 eine Stelle der Annales de Romano a. a. 0. p. 456 ver-
werthen. Ea ist ihm jedoch entgangen, dass dieselbe indirect nur das von dem
Modenesen Gesagte bestätigt. Es heisst nämlich »lata fuit sententia per dominum
capitaneum Mediolani de voluntate domini Alberti de la Scala«. Alberto hat
also auch nach den Ann. de Romano sein Schiedsrichteramt nicht direct ausgeübt
£r hat sich eben durch Bevollmächtigte, speciell wohl durch seinen Sohn Can-
grande vertreten lassen.
*) Ol Panvinius, Antiquitatum Veronensium libri VIIL Padua 1648 p. 205.
^ Saraina a. a. 0. p. 23.
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432 Gustav Sommerfeldt
hatte ^), nöthigten zu gelegentlichem Hinübergreifen in die Verhält-
nisse der benachbarten Landschaft. Herzog Meinhard von Kärnten —
Tirol hatte es durch fortgesetzte Bedrückungen yerstanden das
Bisthum Trient, dessen Schirmyogt er war, yollig in seine Gewalt zu
bringen *). Als er im Jahre 1295 unter Hinterlassung von drei Söhnen
Otto, Ludwig und Heinrich starb, setzten diese die Politik des Vaters
mit Glück fort, obwohl ihnen König Adolf von Nassau feindlich ge-
sinnt war und sie Ende 1296 selbst mit der Reichsacht belegte. Unter
dem Eindruck dieses Ereignisses wohl gingen die Herzöge mit dem
Veroneser Gebieter Alberto della Scala ein feierliches Bündniss ein 3),
das freilich nur kurzen Bestand hatte.
Als Albrecht von Gestenreich nach der Schlacht von Göllheim
den Deutschen Königsthron bestieg, erhielten die Kärntnischen Herzöge
Yon diesem ihrem nahen Verwandten wirksame Unterstützung, welche
so weit ging, dass sie auf einem Tage zu Nürnberg am 23. December
1298 zu Beichsyerwesern für Friaul und Istrien ernannt wurden^).
Dieses Ereigniss wird einen (Gesinnungswechsel bei Alberto della Scala
herbeigeführt haben. Dieser erscheint fortan als Helfer und Verbün-
deter des Bischof yon Trient, Filippo de^ Bonacossi, der ausser Landes
flüchtig, seinen Sitz seit längerer Zeit bei den Verwandten in Mantua
aufgeschlagen hatte. Die Fehde begann alsbald und wurde drei Jahre
hindurch mit wechselndem Erfolge geführt, indem die, Veroneser
schliesslich Biya eroberten und sich einer Anzahl Castelle der Umge-
gend bemächtigten, auch die den Herren da Gastelbarco, Verbündeten
der Herzöge yon Kärnten, gehörigen Ortschaften Ala und Ayio yer-
brannten ^).
Abwechselnd freundlich und feindlich waren die Beziehungen des
Scaligers auch zu den übrigen Grenznachbaren dieser G^end, dem
0 Vgl Chronicon Patavinum (Muratori, Antiquitates Italicae IV, 1148) und
Urkunden yom 4. und 7. October 1279 bei Y erci, Storia della marca Trivigiana
III, Documenti p. 53—55.
*) A. Jäger, Geschichte d. landatftndischen Verfassung Tirols. Innsbruck
1881. I, p. 156—159.
*) J. Egger, Geschichte Tirols. Innsbruck 1872. p. 327.
<) K. Tangl, Handbuch der Geschichte des Herzogthums K&rnten. Klagen-
furt 1864. Bd. IV, p. 722—723 nach E. M. Lichnowsky, Geschichte des Hauses
Habsburg Bd. H, Regesten Nr. 158.
*) Annales de Romano a. a. 0. p. 461—463. Sy Ilabus potesi Yeroiv a. a. 0.
p. 404—405. Der für Trient yerh<nismässig günstige Frieden kam durch Ver-
mittlung des Bischofs Siegfried yon Chur am 29. December 1301 zu stände. Ur-
kunde bei Ronsset, Supplement I, 2, p. 8—11. Vgl. Egger, Geschichte
Tirols I, p. 328—329.
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lieber das Geburt^ahr des Cangrande L della Scala. 433
Paiariareheu you Aqoileja und dessen Lehnsmann, dem Bischof von
Feltre und Bellnno, femer zu dem in die Angelegenheiten Friauls
nicht selten verwickelten Grafen Albert ü. yon Gorz — Tirol, und zu
den Herren da Camino, die seit 1283 in Treviso herrschten ^), und
im Laufe der Jahre das Capitanat über Feltre und Belluno hinzu-
erworben hatten ^). Die Herrschaft der da Camino in den letzteren zwei
Orten stand allerdings auf wenig festem Fusse, da beide Städte streng
genommen ein Eigenthum des Bischofs von Feltre und Belluno bildeten,
der auch gelegentlich seine ihm darauf zustehenden Rechte geltend
machte ').
Was nun die Entsendung Cangrandes nach Friaul bewirkte,
dürfte weniger die oben erwähnte Fehde mit den Herzögen von Kärnten
gewesen sein als Tielmehr ein unvorhergesehenes Ereigniss.
Am 28. Februar 1299 war der Patriarch von Aquileja, der ener-
gische Baimondo della Torre, welcher 26 Jahre hindurch mit fester
Hand die Angel^enheiten Friauls geleitet hatte, unerwartet gestorben.
Das benutzte der erwähnte Graf von G^rz, dem es längst um Erwei-
terung seiner Macht nach Süden hin zu thun war ^), um seinem Sohne
Heinrich das Capitanat über Friaul übertragen zu lassen, ungeachtet
dasselbe durch König Albrecht an die Herzöge von Kärnten ja ver-
geben war. Wie die Annales Forojulienses berichten*), fand jene
üebertragung am 19. März 1299 «in prato Campoformii ** statt. Er-
klärlicherweise war die Wahl keine einheitliche und besonders das
mächtige üdine weigerte sich Truppen des Görzers bei sich aufzu-
>) Yerci, Storia della marca Trivigiana III, Documenti p. 1 02-- 104. S.
Bonifacio, Storia di Trivigi. Venezia 1744. p. 233.
•) Vgl. im allgemeinen F. di Manzano, Annali de Friuli. Udine 1860. III,
p. 209 ff. Gerardo da Camino wird urkundlich am 7. November 1291 wenigstens
als Capitan über Belluno erwähnt. Verci a. a. 0. IV, Documenti p. 12. Am
8. Juli 1299 schreibt Papst Bonifaz YIII. schon an denselben Gerardo und seinen
Sohn Rizzardo als »nobilibus yiris G. de Camino et R. ejus fllio Tervisine, Feltrensis
et Bellunensis civitatum capitaneis generalibus«. Bulle in Registres de Boniface VIII.
publ. par G. Digard, M. Faucon et A. Thomas (Biblioth^ue des Cooles
firan9aiae8 etc. 2. s^rie IV) Paris 1890. T. II, p. 444.
») Vgl. die Urkunden vom Juli und October 1286 bei Verci a. a. 0. III,
Documenti p. 126-129 und 133—135.
*) Er hatte erst kürzlich im Jahre 1297 mit dem Patriarchen von Aquileja
eine heftige Fehde geführt. Vgl. J. Bianchi, Documenta historiae Forojuliensis
saeculi XIII. (Archiv für Kunde Oesterreichischer Geschichtsquellen XXVI, p. 287
Nr. 792).
») Annales Forojulienses (Mon. Germ. SS. XIX, p. 208). Vgl. die Urkunden
bei Bianchi, Documenta bist. Forojuliensis a. a. 0. p. 297 ff. r^ T
lfitth<«l.D(«D XVL DigltzäJjbyi^OOgle
434 GustaY äommerfeldi
nehmen ^). Das ftthrte zum Kriege. Graf Heinrkdi rüstete im Joni
desselben Jahres ein ansehnliches Heer, dem auch Gerardo da Camino
and ein Graf von Oettingen sowie die Mehrzahl der Castellane Friaols
sich beigesellten und zog gegen Udine zu Felde, das er belagerte^.
Offenbar war es ein geschicktes Benutzen der Situation, daes der
Scaliger in jenem Momente gerade, wie Panyinius berichtet, in die
Angelegenheit eingriff. Die ghibellinische Partei der Castiglione zu
Belluno, erhielt damit zugleich die Hiilfe gegen ihre gnelfischen Widw-
sacher, um welche sie den Alberto della Scala im Jahre zuvor ange-
gangen hattet).
Gangrande hatte damals die Mission in Bologna, yon der oben die
Bede war, soeben beendet. Alberto stellte ihn, wenn die Ueberljeferung
richtig ist, yor eine grossere Au%abe, entsandte ihn eben mit bewaff-
neter Macht^ um die Interessen Veronas in Friaul wahrzunehmen und
dem Annexionsgelüsten des Gorzers entg^^nzutreten. Die Interrention
erfolgte, wo am leichtesten Erfolg möglich war^ in Feltre und Bellnno,
dessen Bischof sich durch das Vorgehen der Grafen Ton Götz beun-
ruhigt fühlte, üeber den Ausgang, den die Angelegenheit genomm^i
hat, erfahren wir nichts Bestimmtes. Ende September 1299 faraf jedoch
der neue Patriarch von Aquileja, Pietro Gerra, bisher Erzbischof von
CSapua, in jener Gegend ein^), und er fand in dem kriegslustigen
Grafen Meinhard yon Ortenburg einen ausgezeidmeten Beistand^).
Die Fehde setzte sich als eine solche zwischen dem Patariarchat Aquileja
und dem Gebieter Treyisos, Gerardo da Camino noch während des
Jahres 1300 fort^), ohne zu besonderem Ergebniss zu führen. Feltre
und Belluno scheinen ihre bisherige yerhaltnismässig unabhängige
Stellung behauptet zu haben 7).
<) YgL B. M. De Bubeis, Monumenta ecclesiae Aquil^ensis (Aigentinae
1740), p. 802-804.
*) Annales Forojalienses a. a. 0. p. 208.
•) VgL Veroi a. a. 0. II, p. 174—175 und die dort gegebene Berufung
auf Bellunesische Quellennachrichten.
*) Seine Ernennung durch Boni£eLs YIIL datierte yom 8. Juli 1299. Begistres
de Boni£ice YIIL, pubL Digard, Faucon et Thomas II, p. 444.
^) Annales Forojulienses a. a. 0. p. 209. Ygl. Tangl, Handbuch der
Geschichte des Herzogthums Kärnten II, p. 750.
^ Syllabus potest. Yeronensium a. a. 0. p. 403 und Annales de Romano
a. a. 0. p. 459. — Ein Schreiben des Grafen Albert von Görz, wohl aus dem
Jahre 1300, gedruckt bei De Rubeis a. a. 0. p. 805, bot Yermittlung in dieser
Fehde an. Der Friede kam am 7. November zu stände.
^ Die Annahme Vereins a. a. 0. II, p. 220, dass Feltre und Belluno im
Jahre 1299 dem Gerardo da Gamino zur Unterstützung des Grafen von Qörz
Heeresfolge geleistet hätten, dürfte einer Begründung in den Quellen entbehren.
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Ueber das Geburt^ahr des Cangrande I. della Scala. 435
AuffallenS könnte es immerhin seheinen, weshalb sich Alberto
delk Seala der Angelegenheit in Friaul niöht entweder selbst ange-
nommen oder seinen waiFengeUbteren Sohn, Bartolomeo entsandt habe.
Der Ghrond waren zweifellos die näheren heimischen Sorgen. An der
erwähnten Stelle des Panvinius ist schon die Bede ron Angelegenheiten
Mantaas im Jahre 1299. Aus zeitgenössischen Quellen er&hren wir
darflber noch Oenaueres. Die zuverlässigen Annales Mantuani, welche
leider bei 1299 abbrechen, berichten zum 8. Februar 1299 *) von einem
Eingreifen Alberto^s della Scala in die Mantuanischen Wirren. Ein
erstes Erscheinen genügte nicht, um die herrschenden de' Bonacossi,
die unter sich selbst in Fehde geraäien waren, zur Buhe zu bringen.
Die Bewegung wurde so bedrohlich, dass sie das Ohibellinenthum iii
Mantua sowohl ab in dem verbündeten Verona gefährdete^). Daher
brach, gef&hrt von Bartolomeo della Scala und von Botisella de^ Bona-
ooBsi — dieser war von seinen Verwandten aus Mantua vertrieben,
^ach Verona geflüchtet — am 1. Juli 1299 ein Heer direet in die
-Stadt ein und machte dem Streit ein Ende, indem es nach heftigem
Kampfe den genannten Botisella, der auch Ouido genannt wird, als
Capitan Mantnas einsetzte '). Den Namen des Bartolomeo als Führers
der Truppen hat ausser Panvinius auch die vorhin schon genannte
€hronik des Boninsegna de* Mitooolj aufbewahrt ^). Es liesse sich leicht
nachvreisen, dass die Angaben des Panvinius bezüglich Mantuas auch
in den andern Einzelheiten durchaus correct sind.
Wieviel übrigens dem Veroneser Signore an der Mantuaner Sache
gelegen wmt, ergiebt sich daraus, dass Alberto sich am 19. Juli 1299
gelegentlich zu peräönlicbem Aufenthalt nach Mantua begeben haf^).
Ihn besch^tigten aber auch die Angelegenheiten Veronas selbst damals
aufs ernsteste. Er fühlte sich dort am eigenen Herde bedroht, denn
Die uns hier beschäftigende Stelle des Panvinius hat Verci recht wohl schon be-
achtet, sie aber mit weniger zutreffenden Angaben späterer Lombardischer Hi-
•storiker in ZuBammenhang gebracht und daher irrig dem Jahre 1297 zugetheilt,
wo aidi die Nachrickt nun niebt einrdhea liess, was dann Verci, offenbar mit
Unrecht, veranlasste die ZuYerlftssigkeit derselben überhaupt in Zweifel ssu ziehen.
Vgl. Verci a. a. 0. II, p. 170 u. 175.
0 Annales Mantuani (Mon. Germ. SS. XIX, p. 31).
») Nach den Angaben der Annales Veron. de Romano a. a. 0. p. 456 und
des Sjllabus potestatum Veron. a. a. 0. p. 403.
*) Annalee de Romano a. a. 0. p. 456. Ueber das Datum des Sieges vgl.
die Urkunden bei C. d'Arco, Storia di Mantova. Mantua 1871—1872. IIT,
p. 152 und die Urkunden ebenda I, p. 183—185, nach welchen letzteren Botisella
seine neue Würde schon am 2. Juli antrat.
«) Bomasegnade* Mitoooli bei Verci, Storia della marcaTrivigiana VII, p. 154.
*) Annales Veron. de. Romano a. a. 0. p. 456. >^ j
Djgiti^^y LjOOQIC
436 Gustav Sommerfeldt.
am 24. Mai dieses Jahres war es in Verona zu einer bedenklichen
Verschwörung gekommen^ die gegen die della Scala persönlich ge*
richtet war und ron Alberto nur mit Mühe unterdrückt werden
konnte ^). Auch beunruhigten unausgesetzt die Angelegenheiten des
Westens, wo sich gerade 1299 die Guelfen zu gemeinsamem Ansturm
gegen den Mailänder Gapitan Matteo Visconti erhoben und den Mark-
grafen Azzo Ton Este herbeigeholt hatten, der sich ihnen mit ansehn-
licher Truppenmacht im Juni anschloss^). Diese Umstände lassen es
mehr als erklärlich erscheinen, dass Alberto 1299 weder selbst Friaul
aufsuchte noch seinen Sohn Bartolomeo beauftragte. Beide waren in
Verona und Mantua erforderlich, um yielfachen Eyentualitäten, die
zu drohen schienen, die Spitze zu bieten.
Panyinius der in bezug auf die Vorgänge in Mantua und Friaul
sich gut unterrichtet zeigte, hat jedoch auch Kenntniss von einigen
erheblich früheren Ereignissen^ die auf Cangrande bezug haben. Zum
Jahre 1293 findet sich bei ihm die Notiz 8) «Parma civilibus disseu-
sionibus yexata ab Alberto Scaligero Veronae principe Bubeorum au-
xilio obtenta est Veronensiumque ditioni adjuncta. Canis Franciscus
ejus tertius genitus urbis principatum pro patre obtinuit*. Claricini
in seiner citierten Abhandlung hat von dieser sowie auch der früher
erwähnten Stelle bereits Gebrauch gemacht*). Da er aber es unter-
lassen hat, den zu Grunde liegenden Thatsachen näher nachzugehen,
ist ihm der Irrthum in der Jahresangabe, den Panvinius hier auf-
weist, entgangen. Die fragliche Bewegung in Parma ist statt 1293
ins Jahr 1295 zu setzen. Wir müssen, um in diesem Punkte Gewiss-
heit zu erhalten, wiederum weiter ausholen.
Der Friede vom Mai 1299, welchen wir erwähnten und den Can-
grande in Bologna als Vertreter seines Vaters vermittelte, war der
vorläufige Endpunkt einer Reihe von Verwickelungen gewesen, die
seit Februar 1293, nämlich seit dem Tode des Markgrafen Obizzo U.
von Este jene östlichen Gegenden beständig in Unruhe versetzten.
Azzo VIIL von Este, welcher sammt seinen Brüdern Aldoyrandino und
Francesco das Erbe des yerstorbenen Vaters angetreten hatte, war mit
>) Syllabus potest. Yeron. a. a. 0. p. 402. Annalefl de Romano p. 456.
Das Datum nennt Boninsegna de* Mitocoli a. a. 0. p. 154. Vgl. im allgemeinen
die Abhandlung C. C i p o 1 1 a , Una congiura e un giuramento in Verona al tempo
di Alberto I. della Scala. (Archivio Veneto XXIX p. 49—63).
») Chronicon Estense (Muratori SS. XV, 344—347). Vgl. Urkunde vom
16. Juni 1299 bei Lünig, Codex Italiae diplom. FV, 59—62.
») Panyinius a. a. 0. p. 203. Vgl. Saraina a. a. 0. p. 22.
*) Claricini a. a. 0. p* 43—44.
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Ueber das Gebortsjahr^des Cangrande I. della Scala. 437
dem alteren derselben sogleich in Streit gerathen. Aldoyrandino war
An£Euig Juni zuerst nach Bologna, dann nach Padna geflüchtet.
Daraus war ein hartnäckiger Krieg entstanden, in den neben den
am meisten betheiligten Städten Bologna und Padua auch die Gom-
munen Modena, Parma und Beggio verwickelt erscheinen.
Während es in Modena zum Kampfe kam und die Partei des
Markgrafen Azzo alsbald siegte, so dass dieser yon der Stadt Besitz
ergreifen konnte 1), blieb in Parma alles ruhig, wenigstens hören wir
nichts yon einer kriegerischen Bewegung. Erst Mitte Juni 1295
brachen zwischen dem Bischof yon Parma Obizzone di San Vitale,
einem eifrigen Ouelfen und Anhänger Azzo's, und den yon dem Edlen
Guido da Corrigia geleiteten Bürgern Conflicte aus. Der Bischof
wurde infolge dessen am 23. August yertrieben und zugleich eine
Bolognesische Besatzung in die Stadt aufgenommen. Zur Sicherung
der Buhe musste weiter ein Theil der Anhänger des Bischofs Parma
räumen, die Hauptmasse der Ouelfen wurde endlich in einem am
13- December erfolgenden Tumulte verjagt *). Markgraf Azzo, der
sofort am 14. December den Vertriebenen zu Hülfe zog, konnte nichts
ausrichten. Die Bolognesen standen schon seit dem 31. Juli 1295
mit Parma in geregeltem Vertragsyerhältniss und Hessen jetzt sowie
bei den weiter sich anschliessenden Angriffen Azzo^s ihren Schützlingen
angemessene Unterstützung zu Theil werden.
lieber Hilfe, welche Parma auch sonst erhielt, berichten die Annales
Parmenses, unsere Hauptquelle flir diese Angelegenheit'): «Item altera
die adyeniente, scilicet die Mercurii [14. December 1295] multitudo
maxima hominum yilarum et terrarum predicti domni Oaidonis de
Corigia et amicorum ejus de citra Padum quam ultra Padum ye-
nerunt Parmam in auzilium de »Viva chi vinze* — Item die
loyis sequenti domnus Albertus Scotus dominus Placentie quendam
säum nepotem, bene ut decuit, associatum misit in succursum communis
') Cronache Modened (ed. Vischi, Sandonnini und Raselli a. a. 0.
p. 83). AnnaleB Veron. de Romano a. a 0. p. 441. Annales Parmenses mn^ores
(Mon. Germ. SS. XVIII, 711). Ferreto von Vicenza (Muratori IX, 979). Chronicon
Regiense (Muratori XVIII, 13).
») Annales Parmenses a. a. 0. p. 716. Ferreto von Vicenza a. a. 0. 973
(er nennt den Führer der Parmenser irrig Matteo da Corrigia). Annales Veron.
de Romano a. a. 0. p. 446 und 447. Chronicon fistense (Muratori XV, 343).
Rieobaldo von Ferrara (Muratori IX, 144). Zum Jahre 1294 hatten die Annales
Parmenses (a. a. 0. p. 713) noch berichtet, dass Parma dem Markgrafen Azzo
eine Hil&tmppe f!br den Kampf gegen Padua stellte. Der Irrthum des Panvinius
bezüglich der Jahresangabe ist daher zweifellos.
9) Annales Parmenses m^ores. (Mon. Germ. SS. XVIII, 718). /^^^^r^T^
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438 Gustav Somm^rfeldt.
Farme; et die seqnenti milites de Mediolano similiter Parmam yene-
runt in semtium civitatis Farme; et die dominico sequenti 100 mi-
lites de Bononia yenerunt Farmam in seryitinm civitatis Farme*. Die
Yeronesische Hilfesendnng thut hier der Chronist stillschweigend ab
— ihm gehören die Veronesen wohl zu jenen ,amici Guidonis', von
deren Betheiligung er gesprochen — . Dass eine von Verona gesandte
Hilfsmannschaft damals mit zur Stelle gewesen sein muss, ist allein schon
aus dem Umstände zu folgern, dass Verona mit den hier genannten
Qhibellinenstadten Fiacenza und Mailand das engste Vertragsverhalt-
niss unterhielt und an dem Siege der ghibellinischen Fartei in Farma
lebhaft interessiert war. Dies erklärt auch zur Genüge die Entsendung
Cangrande^s dorthin, über welche Fanvinius und Saraina berichten.
Die Fartei der de^Bossi, die in der Stelle des Fanvinius als auf Seite
Alberto^s della Scala stehend Erwähnung findet, bildete einen Theil
der in Farma siegreich bleibenden Anhänger des Guido de Gorrigia.
Die Annales Farmenses nennen wenigstens den Guglielmo de'Bossi
ausdrücklich unter den im Kampfe vom 13. December zu Gunsten
Guido^s eintretenden.
An der genannten Stelle fahrt Fanvinius zum Jahre 1293 dann
unmittelbar fort: ,Quo tempore idem Canis Begium etiam Lepidi civi-
libus discordiis fessum volentibus civibus obtinuit*. Ausführlicher
schreibt Saraina (a. a. 0. p. 22): ^Sopragionse un^altra Ventura, che
li Bezani discordi sicome erano gli Farmeggiani, la parte battuta, che
erano li Sanguenazzi, hebbe ricorso al signor Cane con V offerta, come
gia fecero li Bossi, ä quali dando orecchia guadagnoe la signoria di
Bezo, nela maniera come quella di Farma **. Hier hat sich in die den
Notizen des Fanvinius und Saraina zu Grunde liegende Quelle ein
Fehler, scheint es, eingeschlichen.
Der wirkliche Hergang ist ein anderer. Die Beggianer Chronik
des Sagacio da Gazata berichtet zum Jahre 1293, dass dem Mark-
grafen Azzo ,data fuit civitas Bhegii in consilio generali in perpe-
tuum* und zum April 1294 dass Beggio demselben zum Kriege gegen
Fadua Beiter und Fussoldaten sandte, welche zwei Monate hindurch
dienten ^). Zu Unruhen und zum Kriege mit Azzo kam es trotzdem
Ende 1295 und das Jahr 1296 hindurch. Ferreto deutet die Vor-
gänge in seiner Chronik an mit den Worten „Festis eadem Bh^inos
afflixit, multi quoque nobiles proscriptione damnati sunt^^^), und die
genannte Beggianer Chronik bietet genaue Details «). Aber der durch-
0 Chronicon Regiense (Moratori XYIH, 13).
») Ferreto von Vioenza (Muratori IX, 979).
•) Chronicon Regiense a. a. 0. 14. j<^ i
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lieber das Greburtsjahr des Cangrande I. della Scala. 439
schlagende Erfolg der OUbellinen, speciell des Cangrande, Yon dem
Panvinins und Saraina schreiben, hat nicht stattgefunden. Mar^af
Azzo behauptete sieh in der Gewalt über die Stadt nnd am 5. Jnli
12d7 kam es zu einer fmnliehen Versöhnung zwischen ihm und den
im Yoijahre ans Beggio yertriebenen ghibellinischen Geschlechtern.
Panyinius ist, was den Yoigang an sich betrifft, wie wir sehen, ganz
im Bechte, er hat sich aber über das Schlussergebnis des Kampfes
irriger Auffassung hingegeben.
Sehen wir nun aus den ganzen obigen Darlegungen ein Schluss-
ergebniss, so werden wir mit einigen Beserraten zugeben können, dass
PanTinius alles in allem zuTcrlassiges Material bietet und über die
Vorgänge, yon denen er berichtet, so gut orientiert war als man es
bei einem so spat schreibenden Autor irgend nur erwarten kann, seine
Aagaben in der Grundlage jedenfalls Glauben verdienen. Die Vero-
neaische Quelle, welche ihm vorlag, war allerdings eine einseitige. Sie
sprach, wie es scheint, nicht von der Rolle Bologna's, der in bezug
auf die Vorgange in den genannten beiden Communen doch am meisten
betheiligten Stadt, sie berichtete auch in einem Falle über einen Sieg
d^ Ghibellinen^ wo ein solcher gar nicht stattgefunden hatte, sie war
aber genau in bezug auf die engeren Angel^enheiten Veronas. Dazu
gehörte in erster Linie die Theilnahme Gangrande's an den Kämpfen
in Friaul, Parma und Beggio. Diese Betheiligung wird als beglau-
bigte Thatsache gelten können, da alles für die Angabe des Panvinius
spricht, nichts aber gegen sie. Warum vor allem sollte der jugendliche
Prinz, welcher 1299 als selbständiger Acteur in Bologna Frieden stiftend,
in Friaul kämpfend auftritt, nicht vier Jahre vorher in Parma und
Beggio eine Bolle gespielt haben, welche die Ausführungen des Pan-
vtnius ihrem wesentlichen Inhalte nach rechtfertigt?
Bechnen wir vielmehr noch die oben p. 427 erwähnte Thatsache
der Ertheilung des Bitterschlages an Cangrande am 11. November
1294 hinzu, die frühzeitige Heirath, den Antritt des verantwortungs-
vollen Amtes als Capitan von Verona im Anfange des Jahres 1309
und die übrigen erwähnten umstände, so bleibt kein Zweifel, wir
haben es bei den angegebenen Nachrichten des Panvinius und Saraina
mit Thatsachen, keiner Fabel, zu thun; Cangrande ist damals schon
den Kinderschuhen entwachsen und eine verhältnismässig ausgereifte
Personliehkeit. Er ist nicht 1291 geboren, wie eine ungenaue Ueber-
liefemng uns Glauben machen will, sondern erheblich früher.
Abzuweisen bleibt höchstens noch die Vermuthung des späten
Veronesischen Geschichtsschreibers Carli ^), welcher annahm, nicht Gan-
^) Carli, Istoria della cittä di Verona lY, p. 110.
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440 GüBtav Sommerfeldt.
grande sondern sein Bruder Bartolomeo habe in Parma und Beggio
die von Panyinius und Saraina berichtete Unternehmung geleitet Für
eine solche Yermuthung fehlt es an directerem Anhalt, und die 1299 in
Bologna und Friaul gespielte Bolle rechtfertigt für sich allein betrachtet
schon die Folgerungen, welche wir in obigem betreffend die Jugend-
zeit Cangrandes glaubten ziehen zu müssen.
Auch dürfte der umstand kaum entscheidend ins Oewicht fallen,
dass Panvinius in einer bald darauf zum Jahre 1297 folgenden Notiz
(p. 203) einem Irrthum wiederum sich hingiebt, indem er, übrigens
übereinstimmend mit Saraina (a. a. 0. p. 22) und den späteren Hi-
storikern della Corte ^) und Moscardi ^), bezüglich Yicenzas Einnahme
durch Alberto della Scala und Uebemahme der Gewalt über diese
Stadt durch Gangrande berichtet. Hätte ein solches Ereigniss damals
stattgefunden, so würde, scheint es, Ferreto in seiner Chronik davon
gesprochen haben. Wahrscheinlich li^t bei den Yeronesischen
Historikern Verwechslung mit Vorgängen aus dem Jahre 1299 vor.
Damals hatte in der That Alberto della Scala seine Hand bei den
Angelegenheiten Vicenza^s im Spiele und ist im Einverständnis mit
dem Vicentinischen Podesta Niccolö da Lucio eine üeberrumpelung
der Stadt versucht worden »).
Nachdem wir durch einen Beweis gewissermassen ex oppositis die
Irrigkeit der Veronesischen üeberlieferung in Bezug auf das Geburts-
jahr Cangrandes nacl^ewiesen haben, müssen wir uns den specielleren
Quellenzeugnissen zuwenden. Wiederholt angedeutet ist schon^ dass
der Fortsetzer der Veronesischen Chronik des Parisio da Cerea das
Jahr 1291 überliefert Er giebt selbst das Datum der Geburt an, den
9. März des Jahres 1291 % Blosse Ableitungen aus diesem Fortsetzer
sind, wie von mir in anderem Zusammenhange „Neues Archiv^^ 94,
p. 466 ff. zu zeigen versucht ist^), der sogenannte Chronist des Orti
1) G. della Corte, L'hiBtoria di Verona. Verona 1694. X, p.. 579 ff.
^ L. Moscardi, Historia di Verona. Verona 1668. Band IX, p. 206.
*) Ferreto sagt freüicli auch über diesen Vorgang nichts. Vg). jedoch An-
nales civitatis Vicentiae Nicolai Smeregli, ed. F. Lampertico in: Scritti storici
e letterarii. Florenz 1883. p. 295. Femer hat der Fortsetzer der Chronik des
Rolandino (Muratori Vlll, 426) zum Jahre 1299 die charakteristische Nachricht:
»Millesimo eodem fuit condemnatus dominus Albertus de la Scala ultimo
supplicio mortis ad petitionem domini T^sonis de oampo Sancti Petri«. VgL im
übrigen auch S. Castellini, Storia della cittä di Vicenia. Vicenza 1783 ff.
IX, p. 49.
*) Fortsetzer des Parisio da Cerea (Muratori VIII, 641) zum Jahre 1312
,natu8 fuit 1291 nono Martii et fuit staturae magnae* .
») G. Sommerfeldt, Zur Kritik Veronesischer Geschichtsquellen Th. L
(Neues Archiv für ältere Deutsche Geschichtskunde 1894, p. 466—480). Auf das
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lieber du Geburmahr de« CaDgrande I. della Scala. 44]^
Manara and die Chronica illorum de la Soala. Ihr Zeagniss — sie
nennen beide 1291 ^), ohne Angabe des Datums, der eine unterm
Jahre 1312, der andere bei 1311 — ist ohne Bedeutung und kommt
f&r unsere Untersuchung gar nicht in Betracht Der Angabe des ge-
nannten Fortsetzers nun steht ^e Quelle von erheblicherem Ansehen
en^^egen. Die Paduanische Chronik der Cortusi schreibt zum Jahre
1329 beim Tode Cangrandes: „obiit aetatis suae anno quadragesimo
primo^*'). Unser Scaliger müsste darnach im Jahre 1289 geboren
sein. Da ein Fehler in der Textüberlieferung an sich nicht ausge-
schlossen wäre, habe ich den von Muratori f&r seine Ausgabe der
Cortusi nicht benutzten Codex der Münchener Hof- und Staatsbibliothek
Clm 95 eingesehen. Diese Handschrift ist in klaren Zügen (saec. 16)
geschrieben und bietet genau übereinstimmend (also auch in Buch-
staben, nicht Zahlen) den Muratori^schen Text Spangenberg möchte
an einen Irrthum des Chronisten beziehungsweise des Abschreibers,
glauben, der „undequadragesimo^^ statt „quadragesimo primo'^ hätte
schreiben wollen s). Claricini will corrigieren „quinquagesimo primo^^ ^).
Zu derartigen Aenderungen dürfte ein eigentlicher Anlass nicht vor-
li^en, da in Fällen wie der obige, wo es sich um Altersbegrenzungen
handelt, Irrthümer der Chronisten das G^ebene, etwas Landläufiges,
mochte man sagen, sind. Der Fortsetzer des Parisio da Cerea sowohl
als die Chronik der Cortusi haben sich geirrt und Cangrande jünger
sterben lassen als er nach allem, was wir von ihm wissen und sonst über-
liefert ist, gewesen sein kann. Da beide Chronisten in ihren Angaben
unter sich noch differieren, so werden wir einfiM^ beide zu verwerfen
haben«
Wir dürfen das mit umso grösserer Zuversicht thun, als sich uns
von anderer Seite ein durchaus sicherer Führer in der hier beschäfti-
genden Frage darbietet. Ferreto von Yicenza, der Chronist, hat ein
AbhftngigkeitfverhältniBB der Cronaoa inedita dei tempi degli Scaligeri von dem
Fortsetzer des Parisio hat übrigens auch Claricini a. a. 0. p. 7 aufmerksam
gemacht; dasselbe wird auch von Bolognini in der erw&hnten Recension, die
doch im übrigen dorchlireg den Ausf&hrungen Spangenberg's beipflichtet, p. 137
unumwunden zugegeben.
1) Oronaca inedita etc. p. 11. Chronica illorum de la Scala (ed« Cipolla,
Antiche Cronache T. I, p. 501). Der von Cipolla für Herausgabe letzterer Chronik
verwandte Codex (vgl. p. 501 Note 2) nennt das Jahr 1290. Cipolla hat das-
selbe, sicher mit Reoht, in den Text nicht aufgenommen, sondern 1291 gesetzt
Es ist vermuthlioh blosser Fehler des Abschreibers.
s) Chronik der Cortusi (Muratori XII, 851).
*) Spangenberg a. a. 0. p. 203.
*) Claricini a. a. 0. p. 57. ^ j
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442 Gustay Sommerfeldt.
ausf&hrliches Gedicht «De Scaügerorom origine* hinterlassen, das Ende
1328 und in der ersten Hälfte des Jahres 1329 verfasst ist und eine
Reihe der werthvollsten Aufschlüsse über Cangrande*s Jugend darbietet^).
Das Gedicht ist dem Scaliger selbst gewidmet und zwar in der be*
stimmten Absicht dch die Gunst des Yeronesischen Gebieters zu
sichern, dem eben damals die Herrschaft über das lange bekämpfte
Padua zugefallen war. Aus diesem Umstände ist mit Becht in dar-
stellenden Werken gefolgert worden, dass Ferreto sich zutreffender An-
gaben über das Vorleben Cangrande's in diesem Gedichte mit beson-
derem Eifer befleissigt habe.
Es würde zu weit fähren, in dieser Studie alle einzelnen Angaben
des Dichters im Wortlaut wiederum zu citieren. Dafür muss auf die
kritischen und erschöpfenden Darlegungen bei Grion (p. 397 ff.) und
bei Claricini (p. 8 bis 38), verwiesen werden. Was die Festsetzung
des Tages der Geburt Gangrande's anlangt, der für uns eine Neben-
frage bildet, da es uns in erster Linie genügt, wenn wir das Jahr
derselben mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen yermögen, so ist
g^n Bolognini (a. a. 0. p. 148) daran festzuhalten, dass die Liber II,
Vers 206 erwähnte Gonstellation ,,Gancro fugiente Leonem tunc in-
gressus eras u. s. w.*, welche uns neun Monate vor die Geburt Can-
grande^s versetzt, nicht in freier Phantasie des Dichters ihren Ursprung
hat Man muss nach den Sitten der damaligen 2Seit urtheUen, die im
Anstellen astrologischer Beobachtungen sorgsam war und Wahrneh-
mungen, die irgend darauf Bezug hatten, bedeutendes Gewicht beilegte.
Es wäre für die Dichtung Ferreto^s ein erheblicher Fehler gewesen, und
er hätte gegen die Anschauungen seiner Zeit Verstössen, wenn er in
diesem Punkte nicht durchaus zutreffende Angaben geliefert hätte.
Zur Bestimmung der Zeit der Geburt selbst gewährt einen ganz
festen Stützpunkt Lib. HI, V. 69, wo es heisst, dass die Sonne ,Dionei
confinia mensis* durchmessen habe, es also Ende April war, als Verde
de^Salizzoli den Tag der Geburt herannahen fühlte*). Gldch darauf
>) Von Muratori, 88. T«r. Ital. IX, 1198 ff. veröffentlicht, dann anft neue
von Orti Manara, Cenni storici e doenmenü che risguardano Cangnuide I.
Verona 1853. In kurzem will C i p o 11 a für eine kritische Aasgabe des Gedichtes,
das vorlfiuig nur in mangelhafter handschrifthoher Uebedieferang vorliegt, sorgen,
in Band U seiner »Antiche Cronadie Veronesi«.
>) Da das Gedicht Ferreto^s in Aosdrucksweise und Ideenkreis sich aufb engste
der Aeneis Vergips anschliesst, so ist nicht sa zweifeln, dass hier unter »Dio-
neus mensis* der Monat April, derjenige der Venus gemeint ist. Ansf&hrUcheree
hierüber s. bei Claricini a. a. 0. p. 13 Anm. 2, wo er gegen Grion (p. 398)
polemisiert, der in Dioneus eine Anspielung auf Diana erkennen wollte und
daher Mai annahm. Als Monat der Venus wird der April geradezu bezeichnet
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Ueber daa Geburtigahr des Cwignutde L della Scala. 443
in Ten 70 wird im HinUiek auf dasselbe Ereigniss gesagt «Agenorei
torrebat viscera ianri*. Die Pracession der Nachtgleiehen hat in der
Yerschieboiig des Frühlingspnnktes vom 13. Jahrhundert bis heute nur
gmnge Yaranderung gebracht Die Differenz betragt f&nf Tage. In
dem Jahre 1280 ist die Sonne am 16. April in das Sternbild des
Stieres g^reta:i. Sollten wir f&r die Geburt Cangrande's eines der
benachbarten Jahre^ wäre es selbst 1290 oder 1291, in Anspruch
nehmen müssen, so macht das für das erwähnte siderische Ereigniss
einen verschwindend geringen Zeituntersdiied aus. Cangrande ist
demnach, wie in keiner Weise bezweifelt werden kann, im April und
zwar wegen der Bezeichnung «torrebat yisoera tauri* in der zweiten
HsUfte dieses Monats geboren.
Für das Jahr der Geburt gewährt einen Anhalt, allerdings noch
nicht einen recht ncheren, Lib. II» V. 104—121. Dort spricht Ferreto
Yon der am 26. Oetober 1277 erfolgten Ermordung Mastino's ^), des
älteren der beiden della Scala, die zur Zeit über Verona herrschten.
Alberto, der jüngere Regent, weilte damals als Podestä in Mantua.
Ehe Ferreto daYon spricht, wie Alberto nach Verona zurückkehrt und
an den fordern Mastino's Bache nimmt, schiebt er vier Verse ein,
die ong^ähr besagen, Tag auf Ti^ sei dahingegangen, «maximus ut
nasci posset, qui fortibus armis u. s. w.*, es dem Vater noch zuvor
thäte. Dieser Einschub an jener Stelle, soll er einen Sinn haben,
kann nicht auf ein fem liegendes Ereigniss gehen, sondern dient dazu
den Leser auf die als bevorstehend gedachte €toburt Cangrande^s —
dieser ist natürlich dort gemeint — vorzubereiten. Andernfalls müssten
wir annehmen, dass der Dichter einen ursächlichen Zusammenhang
zwischen Mastino's Ermordung und der zu erwartenden Gebart Gan-
grande's habe andeuten wollen, was kaum angehen möchte. Die dann
Vera 167 ff. gegebene Schilderung des häuslichen Glückes des Alberto
(»et sexu dives utroque natorum, turbaque potens surgente nepotum*)
in Aasonii Eclogae X, 2, 4 (ed. Schenkl in Mon. Germ. Anct Antiq. V):
»Fetifemm Aprilem yindicat alma Venus*, eine Stelle, die bisher, so auch von
CInricini, nicht beachtet zu sein scheint. Grion a. a. 0. hat übrigens an sich
gans Recht, wenn er die Worte »confinia mensis« auf den Anftbng eines Monats
beziehen mOchte, da onmittelbar vorher (Vers 66) auf das vorangegangene FrQh-
lingsäquinoctium angespielt wird. Ich würde die Geburt Cangrande's Ende März
oder Anfiuig April ansetsen, wenn nicht »torrebat viscera tauri« zu bestimmt
auf die Zeit nach dem 15. April hinwiese.
<) Das Datum nach Annales Veronen. de Homano a. a. 0. p. 419 und
Syllabns potest Yeron. a. a. 0. p. 397. Parisio da Cerea (Mon. Germ. SS. XIX, 17)
nennt abweichend den 17. Oetober 1277. ^ ^
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444 GuBtay Sommerfeldt.
und der mit Bezug auf Cangrande angewandte Ausdruck «nondum
genitus patrio sub amore latebas* (Vers 174) können den Eindruck
nur verstärken, dass die Zeugung Cangrande's, welche dann in Vers
206 ff. ausführlich beschrieben wird, ein Act war, der sich vielleicht
etliche Monate oder ein Jahr oder noch etwas später nach der Bück-
kehr Alberto^s aus Mantua abspielte, nicht aber erst nach vielen
Jahren. Ein Zwischenraum von 13 Jahren, wie wir ihn bei Bichtig-
keit der Yeronesischen Tradition voraussetzen müssten, ist nach der
ganzen Anlage des Gedichtes undenkbar.
Von geradezu grundlegender Bedeutung sind darauf die Verse,
mit welchen Ferreto Lib. IV. einleitet: «Excitat interea (d. h. wahrend
die im Buch III. mit allen Einzelheiten geschilderte Geburt Cangrande's
vor sich geht) Patavos jam saeva trahentes bella furor u. s. w.*
Ferreto beginnt eine gegen die Veronesen gerichtete Bew^ung zu
schildern, welche in Padua, nicht lange nachdem dieser Stadt die Ein-
nahme der auf dem Grenzgebeit beider Communen gelegenen Festung
Cologna geglückt war, zum Ausbruch kam und in deren Verlauf dann
ein heftiger Krieg entbrannte, dessen einzelne Details mitgetheilt
werden. Es ergiebt sich, dass wir einen wichtigen und entscheidenden
Anhalt zur Bestimmung der Zeit von Gangrande's Geburt besitzen,
wenn wir den von Ferreto ausführlich, aber ohne Angabe eines Datums,
erzählten Krieg irgend einem Jahre mit Sicherheit zuzuweisen ver-
mögen.
Dass nun an jener Stelle mit der Eroberung Golognas diejenige
vom 21. December 1278 gemeint ist, welche das Resultat grosser An-
strengungen war, die von den vereinigten Guelfen der Lombardei in
jenem Jahre gegen Verona gemacht waren i), steht ausser Frage und
wird allseitig zugegeben. Grion *) und ausführlicher Glaricini >) wissen
über die von Ferreto berichteten Thatsachen an der Hand anderer
Quellen manche genaueren Aufschlüsse beizubringen : sie schildern aus-
ftlhrlich die Bemühungen Alberto's della Scalla die erlittene Schlappe
im Jahre 1279 wieder gut zu machen. Dieser stärkt die eigene Po-
sition, erweckt Uneinigkeit im Bunde der Gegner und bringt ein-
zelne derselben zum Abfall; dann im Januar 1280 greift er die isolierte
Paduanische Streitmacht bei Cologna an und bringt ihr eine empfind-
*) Den Wortlaut des von den gaelfischen Communen am 28. November 1278
geschlossenen Vertrages, der sich in ungewöhnlich scharfer und energischer
Form gegen Verona richtete, s. bei Mnratori, Antiq. Ital. IV, 409—412.
>) Grion a. a. 0. p. 399.
») Claricini a. a. 0. p. 16—17. ^ .
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Ueber das Gebturtq'ahr des Oangirande L della Scala. 445
liehe Niederlage bei ^). Die Folge der Errungenschaften des Alberto
ist dann^ wie die genannten Autoren ganz mit Recht annehmen, der
grosse Yeronesisch-Paduanische Eampf^ den Ferreto in Lib. IV be-
schreibt, und der Anfang Mai 1280 seinen An&ng nimmt Anders
ortheilt Spangenberg*). Nach seiner Meinung geht das Ton Ferreto
Berichtete nicht auf 1280, sonders ist auf eine yiel spätere Zeit, wohl
1290, zu yerlegen. Er stützt sich für seine Behauptung auf eine Notiz
der Chronik der Cortusi'), welche zum Jahre 1290 berichten: „Tero-
nenses iterato Toluerunt accipere Vicentiam Paduanis. ünde per
Paduanos captus fuit dominus Leonardus comes Yicentinus et mortuus.'*
Ferreto^s Worte „Excitat interea u. s. w/^ seien „auf den Zwischen-
raum zwischen zwei grossen Kriegen zu beziehen, von denen der erste
durch sein Hauptmoment, die Katastrophe von C!ologna, charakterisiert
wird".
Diese Ausl^ung der Dichterstelle hat einiges Verlockende, kann
aber unmöglich richtig sein. Al^esehen von dem Ausdruck des Ferreto
,jam saeva trahentes bella^S der doch nur auf Ereignisse passt^
welche sich dem vorher Behandelten unmittelbar, nicht nach Verlauf
von elf oder zwölf Jahren anschliessen, stehen auch wichtige Quellen-
zeugnisse direct entgegen. Ferreto selbst hat, was Spangenberg über-
sehen zu haben scheint, in seinem Hauptwerke, der Chronik, über jenes
von den Cortusi berichtete angebliche Attentat der Veronesen, das
freilich 1290 überhaupt nicht, sondern höchstens 1291 stattgefunden
hat, ausführlich berichtet^). Darnach hat es sich 1291 um eine interne
Angelegenheit Vicenzas gehandelt. Jener Leonardus comes Vicentinus,
der von Ferreto sowie andern Quellen Beroaldus bezugsw. Beroardus
genannt wird, versuchte Vicenza vom Joche Padoas zu befreien und
hatte zu dem Zweck vielleicht auch Verhandlungen nach auswärts
angeknüpft — , wir können darüber jedoch bei dem Schweigen Ferreto's
schwer urtheilen — . Er wurde auf blosse Verdächtigung hin von dem
<) Für diese Dinge ist Hauptquelle das zuverlässige Chronicon Patavinum
(Muratori, Antiq. ItaL IV, 1148).
«) Spangenberg a. a. 0. p. 203—204.
«) Moratori, SS. XII, 776.
*) Ferreto von Vicenza, Historia rerum in Italia gestamm (Moratori SS. IX,
984). Konnte sonst ein Zweifel sein, ob das von Ferreto und von den Cortusi
Berichtete eine und dieselbe Thatsache betrifft, so erz&hlen beide Chronisten
übereinstimmend (die Cortusi gleichfiEÜls nun mit Jahresangabe 1291), dass bald
darauf Giordano di Seratico, der Schwager des getöteten comes Vicentinus in
einem Strassenkampfe, der der Befreiung Vicenzas galt, aber gleichÜEills nur
ein Vicentinischer Putsch war, von ähnlichem Geschicke wie Beroaldus be-
troffen sei. ^ j
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**6 Öuatav Soamerfeldt
w«dea a««te -«, beruhtet Fmeto gerilchtw«« _ «fi»«^
aod graowm hingerichtet ») 8*"«»«"«» geGugagate
^^ '** tnegemcheo Ifasanlmieii oder Äe-
') Ferreto von Vicena a. a. 0 ^fu- n ■ -j^
'^n^ T"*"""""- ""^'^ vn^ '^"^ SL^rtm'^
»itM» •umno dolore projedt« Pi„» yJ! u "'**' *** P~*" *"**
den Annale. Veron. dfClno t^ a S^t "^"*'"* *'^»« "*^ ^«^
richtong de. Come. Beroardu. in h1„ t ^' ^ ^^^- P" *^-**0) fiel die Hi^
de« Augurt deMelbeTS."* S Tv i"^'' ''^'^^ «^e, Schwag« i.
Chronioon Patavinna (Mowtori. i!l "^''•'f J»h«*«iig»be wiH d««li<h.
oote^tete Fori« J^^^SÄX *^ 'lV"> *^*^ «-«-
(Muratori 88. VüL 383) rubriH^rTT w . *** ***" •• marehia Tanimm
Je. nur darin ^nr(i:trt« er "^t^Ä*- "'^ '-™ -"^ ^^' «»«* »-
Padnanischen PodertA.Li.te Bnmt n„ p r**«"f* ™* Zugrundelegung der
Ende Juni jeden Jahre. Z W Paduanuche Podeatä pflegte «in Aint
ß^meint »t Mitw^^e^c^rü' "^ **•" '" Wirklichkeit a^Wer 1».
Annale. Veron. de B^Z.o nu^lt" JT"'^^«« ^^^ wird «n de.
Seratico, und zwar auch nur Tl ^ ^'^ ^"'^^ ^ «^*«' *
jenen Beroardo conte di VicenzTV J^*"**" *** *"*^*"' ^^^P^- Deber
unterrichtet da. PriTÜe» ffBnT'p j^ . angesehenrten Edlen dieMr Stadt,
S.ria d.^ ^^"". D^eii 7.«"- ^"«"'* ''-^ ^ ^"'^
P. 292^^3"^BeSflÄ S"^^«^— ^- I^a.pertico ..0.
n-tico .circa festun. t F^i^^J^^' ^^'^^ i^- J«-. Giorda«>di8.
12ÖOvondenAnnali.tengenani^t^" ^t e^^?'" ^' '*'^' ^'*^' *"-"^'
Vicentini.*en Pode^LLZl^^lT ^'^' ^'' ^"^^ V*r«hiebung der
der Stadt Padna zum Jahre S^tenlt .J'*':! *^*'" ^'^"•*«' «^ ^«»^
«ffmlich die. Amt dort iTwirSkfu Tl i*"^™^«» de-F«««baldi hat
Kolandino a. a. 0. 883) follS^ V '^' *'"^«*'* ('»'• ^'>'*«^ *»
ni«e überhaupt iJ^J^h^^^sf ^'^ ^ '"" ^«^ ^•««>«-' «»«Jten Ereig-
Vicen«. noch 'die Dar.teU„ng Ve "•. fH" ti."'"' '" """"^ ''
1290 ein Kriejr «wi^jh«» P«j5. j t ' *• *• <^- P- 11Ö-116. Die Rnge, ob
-^bt einmallgrrelJ «taägefanden habe, findet riTdort
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lieber das Öeburmahr des Cangrande I. della Scala. 447
^'•^ « haupt einem Yoi^hen gegen auswärtige Feinde, etwa gegen Verona,
b-^ -s war keine Bede. Anch die übrigen Chronisten wissen nichts von einer
kriegerischen Bewegung, die sich 1290 oder 1291 gegen Verona ge-
rj.^;. kehrt hatte. Die von Ferreto in seinem Qedicht gegebene Schilderang
:* m passt eben in kein Jahr ausser 1280. Zu Misshelligkeiten zwischen
--xw Padna und Verona ist es seit dem Kriege von 1280 erst wieder im
_ F April 1292 gekommen, infolge einer Grenzverletzung, die damals von
.3^ den Paduanem begangen wurde, welche auf Veronesischem Gebiet ein
,. . befestigtes Gastell anlegten i). Dieses ZerwQr&iss scheint aber so un-
^ ^ bedeutend gewesen zu sein, dass es nicht einmal zu einer kriegerischeu
^ V Action führte und gelangte am 17. Februar 1294 zum Abschlüsse).
,jg Die genannte Vermutiiung Spangenberg's ist daher in keinem
Punkte haltbar und also abzuweisen. Jene Eriegsereignisse, die Ferreto
in dem Gedichte so ausführlich erzählt, haben sich wirklich im Jahre
1280 abgespieli Wir erhalten von unserem Autor ein farbenreiches,
in voller Frische gehaltenes Bild von den Vorgangen im SoBmer
j^ 1280 und wir finden dies Bild Strich für Stridh wieder im cfar durch
. . Muratori herausgegebenen Paduanischen Chronik cum Jahre 1280 ^))
nur ist die Sprache dort eine einfachere, die Worte sind prunklos.
Was das einzelne angeht, so tritt bei Ferreto am AnfEmg der
Bewegung in Padua eine Seherin aof^ welche weissagend die Jugend
anspornt. Sie sieht in dem neugeborenen Spross („nobile germen
r^ venit ab his^^) des Veronesischen Geschlechtes einen zweiten Achilles,
der „iteram Phrygios superabit Marte nepotes^ und ruft der noch
zögernden Mamwdhafi; zu (Vers 22 — ^26):
„Nunc a^ra Juventus
Tolle moras bellumque para, dum proditus infans
Vagit adhuc tener in cunis atque ubera lactat,
Nee vires habet**.
Könnten wir diese Verse ohne weiteres historisch verwerthen, so
wäre die Frage anch im einzelnen gelöst Vergnügte sich das Eind
in der Wiege zu der Zeit als jene Aufforderung erging, so w^den
>) SyllabuB poiest Veron. a. a. 0. p. 399. Chronicon Patavinom a. a. 0. 1151.
*) Vgl. Annalee de Romano a. a. 0. p. 442 und Chronicon PataTinum a. a. 0.
1 152. Der Sjllabus potest. p. 400 nennt den 6. April. Im Mai desselben Jahres
1294 finden wir die Commnnen Padoa und Verona vereint gegen Murkgraf Aaau)
zu Felde äeben. Vgl. den Fortsetsser der Chronik des Rolandinus bei Graevius,
Theeanras VI, 1 p. 161—162.
*) Ohronieon Patavinom a. a. 0. 1 148. Der definitive Friede zwischen Verona
und Padua kam damals im Jahre 1280 am 2. September zu stände. Urkunde bei
Lünig, Codex Italiae diplom. IV, 587—588.
Digitized by LjOOQIC
448 GnstaT Sommerfeldt.
wir aaf den 1. Mai 1280 Terwiesen. An jenem Tage &8ste man in
Padua den entscheidenden Entschloss zum Kampfe nnd holte das mehrere
Jahre hindurch verwahrt gewesene Carroccio hervor i). Aber die Verse
115 bis 118 belehren uns eines Anderen:
,,Nesci8 ignara futurum
Quid tibi fata parent Hac est de stirpe vocandus
Dux tibi, quem misero nondum pater optimus orbi
Prodidit".
Die Worte quam-prodidit können nicht anders gedeutet werden, als
dass der Knabe damals nicht am Leben ist Die von Orion (a. a. 0.
p. 401) vorgeschlagene Emendation ,,tandem'' statt ,fnondum^' ist kaum
wahrscheinlich, und wenn auch zuzugeben ist, dass die bei „prodidit**
weiter anschliessenden Verse in der Gtestalt wie sie vorliegen, heillos
verderbt sind, so ist doch soviel zu erkennen: Ferreto selbst ^k>-
strophiert gewissermassen die anstürmenden Qegner. Er malt sich den
Eindruck aus, den es auf diese macht, wenn er ihnen die Schwierig«
keit ihres Unterfangens vor Augen stellt, sie auf die Unmöglichkeit
verweist den starren Gesetzen des Fatums gegenüber etwas auszurichten.
Das Entscheidende eben ist — darin stimme ich Spangeuberg durchaus
bei^) — , dass die Verse 22 bis 25 Worte einer Seherin sind. Diese
spornt das Volk zu desto grösserem Eifer an, indem sie von einem
Ereigniss, das erst die nahe Zukunft bringen wird, Mittheilung macht,
gleich als sei es damals schon Thatsache.
Ist aber, wie wir darnach annehmen müssen, Gangrande am 1. Mai
1280 noch nicht zur Welt gekommen, so wird für uns seine Greburt
überhaupt um ein Jahr hinausgerückt, denn, wie oben (p. 443) aas
directen Angaben des Dichters gefolgert ist, fiel die Geburt in den
April. Da wir oben zugleich sahen, dass nur die zweite Halfle des
April in Betracht kommen konnte, da erst seit dem 16. April die Sonne
in der Ekliptik das Sternbild des Stieres durchmass, so können wir
nunmehr mit Gewissheit endgiltig sagen, dass Gangrande in der zweiten
Hälfte des April 1281 geboren ist.
Dem etwaigen Einwände, dass vielleicht noch an das Jahr 1280
statt 1281 zu denken sei, da die Bewegung in Padua am 1. Mai
losbrach, also nur um einen Tag später als aus den Angaben des
*) Chronicon Patavinum (Muratori, Antiq. Italicae IV, 1148). Der eigent-
liche Feldzug begann erst am 12. Mai. Vers 60 ff. in Buch IV von Ferreto^s
Gedicht weist in nicht misszuverstehender Weise auf die damals stattgehabte An-
wendung des Carroccio hin.
«) Spangenberg a. a. 0. p. 204. ^ ,
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i
Ueber das Gebtirtajahr des Cangrande L della Scala. 449
Dichters in Buch III bezüglich der Geburt Cangraude's äusaerBten
Falls SQ scbliessen anginge, kann leicht begegnet werden. Jene
ciiderteu Verse 115 bis 118 des yierten Buches beziehen sich nicht
mehr auf den 1. Mai, sondern auf den 12. Mai, denn erst an diesem
Tage kam es zum Auszug gegen Verona nach Angaben des Ghronicon
Pata?inum ^).
Von den übrigen Stellen, die aus dem Gedichte zur Bestimmung
des Alters unsers Sealigers herrorzuheben waren, kommt keine den
oben behandelten Versen an Wichtigkeit gleich. Das gewonnene Er-
gebniss kann höchstens noch weitere Befestigung erfahren.
Von Vers 169 bis zum Schluss des Liber IV wird das allmähliche
Heranwacteien Cangrande's geschildert, seine Jugendspiele, seine Er-
ziehung, seiue ersten Friedens- und Eriegsthaten bis hin zur Eroberung
Vicenzas im Jahre 1311. Wir kounen das Fortschreiten GangrandeV
£Ei8t Jahr f&r Jahr yerfolgen. Die Worte schon, mit denen Ferreto
die Schilderung einleitet: »Jam tibi signiferis occurrens motibus
annns*) creyerat* schliessen sich ungezwungen der Yon uns g^ebenen
Interpretation an, mit Vers 186 werden wir dann in das dritte, mit
Vers 276 in das siebente Lebensjahr des Sealigers versetzt.
Schwieriger ist die Erklärung von Vers 347 bis 349, wo von des
Vaters Alberto Tode gesagt wird, dieser sei eingetreten, als Cangrande
schon «yertice fratribus aequus*^ war und « annua jam geminis referens
duo tempora lustris*. Bechnete Ferreto hier das Lustrum zu fünf
Jahren, und hatte Gangrande damals, wie die Worte zu ergeben
scheinen, zweimal je zwei Lustren zurückgelegt, so zählte er gerade
20 Jahre. Da Alberto am 3. September 1301 starbt), so trifft diese
Bezeichnung auch zu bis auf vier Monate, die Cangrande älter war,
wenn er Ende April 1281, wie wir gefolgert haben, geboren ist. Auf
dieses Alter passen auch die unmittelber darauf folgenden Veröe
»Optabas majora sequi custode remoto;
Imberbis tarnen ac puerilem exutus amictum
Pubertate tenus, nee dum tibi forüter aetas
Venerat armorum aut belli tentare tumultus*.
Er hatte die Zeit der Pubertät erreicht, war jedoch noch bartlos. Die
Wendung „nee dum tibi fortiter aetas u. s. w." braucht nicht Argwohn
*) Vgl. oben p. 448, Anm. 1.
*) So wird statt des im Texte stehenden »annis* zu lesen sein, da > signiferis <
aof »motibus« bezogen werden muss and mit den signiferi motus wohl die Ver-
änderungen im Thierkreise bezeichnet werden sollen.
*) VgL Spangen berg a.a.O. p. 6 Anm. l und Claricini a.a. 0. p. 28,
Mittheilangen XVI. Digitze^Sy VjrOOglc
450 Gustav Sommerfeldt.
zu erwecken, da ein solcher Ausdruck auf einen zwanzigjährigen ganz
wohl noch anwendbar ist, und der Dichter hier den Nachdruck auf das
Wort „fortiter^^ zu legen scheint. Ueber die WaiSenübungen des Gan-
grande unter Leitung des ihm vom Vater g^benen Lehrmeisters ist
in den unmittelbar vorangehenden Versen von Ferreto aosAbrUch
gehandelt
Die Verse 389 bis 391 führen uns dann an das Sterbebett der
Mutter Qaugrandes. Oben (p. 429 Anm. 2) ist von mir gezeigt, dass
Verde de' Salizzoli Weihnachten 1305 starb (nicht 1306, wie Spangen-
berg und Glaricini annahmen). Ferreto beschreibt den Seidiger zur
Zeit des Todes der Mutter als „pubescentibus annis jam roseas signante
genas lanugine prima'S Kann man einen Jüngling Ton 24 Vs Jahren
— das war Gangrande unserer Rechnung nach damals — deotlidier
kennzeichnen?
Aufibllend muss immer bleiben, dass Ferreto, nachdem er jene
Thatsache vom Jahre 1305 berichtet hat, uns in Vers 404 bis 405
wieder nach früher zurückversetzt. „Ter senaque messis yenerat^
(vorausgesetzt Richtigkeit der Textüberlieferung), sagt er dort von Gan^
grande und spricht von „incipiens gradu leviore juventus^^ Damit
kann, da „messis^' in solcher Zusammensetzung nadi Ferreto's Sprach-
gebrauch immer Jahr bedeutet ^), nur die Vollendung von Gangrande's
achtzehntem Lebensjahre gemeint sein. Es ist daher eine an sich ganz
berechtigte Vermuthung, wenn Glaricini^) meint, dass Ferreto sich in
den Versen 389 ff. einer Täuschung in bezug auf den Zeiipunkt des
Todes der Verde de* Salizzoli hingegeben habe und etwa das Jahr 1303
mit Bücksicht auf dies Ereigniss irrthümlich im Auge hatte. Aber
welch* v^kehrtes Beiwort würde dann Cangrande in Vers 390 erhalten
haben! War Gangraude nach des Dichters Annahme jünger ab
18 Jahre, so ist jener Ausdruck „lanugine prima^^ in bezug auf „roseas
genas^^ unzutreffend, selbst wenn man besonders frühzeitige Entwicklung
des Körpers als dem Süden charakteristisch in Betracht zieht Die
Deutung Claricini^s ist also nicht möglich. Der Dichter hat vielmehr
in Vers 404 bewusst in der Zeit zurückgegriffen, wahrscheinlich zu
dem Zweck die in den Versen 406 bis 408 angedeutete Heirath Gan-
grande's, von der uns das Datum leider nirgends überliefert ist % dem
1) Bolognini a. a. 0.
*) Glaricini a. a. 0. p. 27 und 31.
^ Nach Ferreto kam die Heirath jeden&Us vor dem Tode Bartolomeo's,
also vor dem 8. März 1304 zustande. Die Nachrichten Saraina's und deUa Corte*«,
welche das Jahr 1308 nennen (vgl. auch Spangenberg a.a. 0. p. 202, dessen
dort gegebene Auslegung einer weiteren Stelle aus Ferreto's Gedicht mir unm5g-
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Ueber das Geburt^ahr des Cangrande I. della Scala. 45 ^
Lobgedicht einzuflecbten, ehe er in Vers 408 — 409 von dem Tode
Bartolomeo's handelt, der, wie wir genau wissen, am 8. März 1304
eintrat^). Die Stellen des Gedichtes, welche dazu dienen könnten,
einzelnes aas dem sonstigen Jagendleben Cangrande^s noch au&ohellen,
dürfen hier f&glich unberücksichtigt bleiben, da sie nichts oder wenig
tfir die uns interessierende Frage abwerfen.
Wenden wir uns nnn in kurzer Betrachtung noch Dante zu, dessen
hier in Bücksicht kommendes Zeugniss, obwohl wir, durch den Gang
unserer Untersuchung veranlasst, es zuletzt erwähnen, an erster Stelle
zu stehen verdiente. Es handelt sich um die interessante, hartum-
strittene Stelle Parad. XVD, 70—81:
>Lo primo tuo rifugio e il primo ostello
Sarä la cortesia del gran Lombarde,
Che in su la Seala porta il santo uccello,
Che in te Bkjrä si benigne riguardo
Che del fare e del chieder, tra voi due,
Fia prima quel che tra gli altri ^ piü tardo.
Con lui vedrai colui che impresso fde,
Nasoendo, si da questa Stella forte,
Che notabili fien Topere sue.
Non se ne son le genti ancora accorte,
Per la novella etä; ch^ pur nove anni
Son queste ruote interne di lui torte*.
Die grosse Zahl der hier schwebenden Controversen hat Scartazzini in
seiner Ausgabe der Divina Commedia mit Glück in die Beantwortung
von zwei Hauptiragen zusammenfassen können : erstens, von wie vielen
Scaligern spricht Dante in jenen Versen? und zweitens, wer ist der
„gran Lombardo^^ des Verses 71^)? Was die erstere Frage angeht,
lieh Bcbeint) sind daher üälsch. Zu retten wären sie nur in dem Fall, dass man
annimmt, Ferreto habe in Vers 408 eine andere Ueirath als die mit Johanna von
Antdochien gemeint, über welche Saraina und della Corte zum Jahre 1308 be-
richten. Sollte Cangrande im Alter von etwa 18 Jahren — das wäre ungefähr
1299 —jene Tochter des Bardelone de*Bonacossi geheirathet haben, von der
oben (p. 427) erwähnt ist, dass sie dem Scaliger 1294 zum Zweck der Heirath
zugeführt wurde, so wäre die Schwierigkeit vollständig gelöst.
') Claricini a. a. 0. p. 30 Anm. 1.
«) G. A. Scartazzini, La Divina Commedia di Dante Alighieri riveduta
e commentata. Leipzig. 1882. Bd. III, p. 466.
*) Es sei gestattet dieser Disponierung des hochverdienten Gelehrten mit
einem Einwand, wiewohl derselbe vielleicht zum Theil nur Berechtigung hat, zu
begegnen. Verfahren wir so wie es Scartazzini a. a. 0. thut und legen wir
den Tollen Nachdruck ganz auf die Ermittelung des »Gran Lombardo*, so kann
es geschehen — wir sagen absichtlich es kann geschehen, dass die chronolo-
gische Erörterung, die über die »nove anni« zu kurz kommt Da aber die ^
452 Gustav Ödmmerfeldt.
80 entscheidet sich Scartazzini, die Worte „con lui vedrai*^ unter-
Buchend, und die Lesart „colui'' des Dionisi ablehnend, dahin, dass
zwei Yerschiedene Scaliger gemeint seien und wir werden ihm bei-
piflichten müssen. Nicht leicht dagegen ist es sich in der Frage zu
entscheiden, wer mit dem „Gran Lombardo^* gemeint sei. Die wesent-
lichsten darüber vorgebrachten Vermutungen entwickelt Scartazzini^)
kurz, wägt dann die Berechtigung der einzelnen ab und schliesst damit,
derjenigen Meinung beizutreten, welche bisher schon die meisten Be-
kenner gefunden hat, dass nämlich Bartolomeo della Scala gemeint sei
Was sich dagegen vorbringen lässt, haben die Oegner dieser
Identificirung des öfteren betont >). Die hervorragend friedlichen
Charaktereigenschaften Bartolomeo^s, seine Nachgiebigkeit gegenüber
gewissen früheren Gegnern Veronas sind es, welche die Anwendung
des Wortes „Gran Lombardo^^ auf ihn aus dem Munde eines Dante
wenig wahrscheinlich machen. Wesentlich für die Auffassung der
ganzen Stelle ist vor allem aber auch, welchen Sinn man mit der
Zeitangabe „nove anni son queste ruote u. s. w.^* in Vers 80—81
verbindet. Da bis auf Grion unbestritten die Meinung galt, dass Can-
grande 1291 geboren sei, so entschied man sich leicht, dass dort neun
reguläre Sonnenjahre gemeint seien, diese rechnete man der Geburts-
zeit Cangrande^s zu und erhielt damit das Jahr, in dem Cacciaguida,
der Ahnherr Dante^s, diesem angeblich die an jener Stelle des Gedichtes
vorkommenden Voraussagen gemacht, ihm sein Schicksal in der Fremde,
speciell die gütige Au&ahme, welche er am Hofe zu Verona finden
werde, verkündigt hat.
Dieses Verfahren ist jetzt unmöglich, da wir gesehen haben, dass
Cangrande im April 1281, also zehn Jahre früher geboren ist Die
Bechnung würde nicht auf 1300 sondern auf 1290 führen. Nun hat
schon unter den alten Dantecommentatoren über den Sinn jener „nove
anni^^ und der „ruote intomo di lui torte^^ nichts weniger als Ueber*
einstimmung geherrscht Viele haben sich dahin ausgesprochen, dass
an jener Stelle Marsjahre, nicht Erdenjahre zu verstehen seien. Wir
setzen, um nur eine Autorität zu nennen, die betreffende Erklärung
Benvenuto's von Imola hierher: „Et assignat causam che queste ruote
letzteren für den Aufbau der Divina Commedia, meinen wir, von massgebender
Bedeutung sind, bo muss diese Controverse im Vordergrunde behandelt werden.
1) Scartazzini a. a. 0. III, p. 469—470.
') Siebe z. B. Grion a. a. 0, p. 413—414. Claricini wird, wie er p. 58
seiner Schrift bemerkt, die ganze Frage nächstens in einer eigenen Monograplüe
untersuchen. Er will sich in dem Sinne entscheiden, dass Cangrande selbst mit
dem »Ghran Lombardo« gemeint sei ^ t
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Ueber das Gebnrtiy'ahr des Cangrande I. della Scala. 453
scilicet Martiales, son torte intomo di lai pur nove anni, et intellige
de anniB Maitialibas, ita quod novem faciunt decem et octo; tarnen
aliqnanto minus ; nam Mars in duobns annis percurit Zodiacom minos^S
Ehe wir auf Einzelheiten eingehen, vergegenwärtigen wir uns im
allgemeinen die Situation, in welche uns Gesang 17 versetzt. Dante
befindet sich im Marshimmel, den er, von Beatrice begleitet, schon in
Gesang 14 betreten hat. Cacciaguida hat ausfdhrlich von sich selbst
und den alten Zeiten in Florenz, die. so viel besser gewesen seien,
gesprochen. Dante, der von Schauer und Ehrfurcht geblendet ist,
fasst sich allmählich und von Beatrice dazu ermutigt, fragt er den
Ahnherrn nach dem Geschicke, das er selbst zu erwarten habe. Die
„Santa lampa^S wie Cacciaguida in Vers 5 des Gesanges genannt wird
(„quella luce stessa*' heisst er bald darauf in Vers 28, nl& l^ce'^ ^
Vers 136) willfahrt dem Wunsche und giebt Dante genaue Aufschlüsse.
Die oben citierten Verse gehören dazu. Betrachten wir sie genauer.
Unter „il santo uccello^' ist der Reichsadler zu verstehen. Dass dieser
von den Scaligem als Abzeichen schon geftthrt wurde, ehe im Jahre
1311 die Ernennung Alboino's und Cangrande's zu Beichsvicaren er-
folgte, ist nicht sieher bezeugt, kann aber, da die Veroneser Signoren
sich und ihrem Anhang mit Vorliebe die Bezeichnung „pars imperii^^
bei den verschiedensten Gelegenheiten lange vor 1311 beilegten, was
auch urkundlich nachweisbar ist, als wahrscheinlich gelten. Das ,;Si
da questa Stella forte'^ in Vers 77 ist zweifellos auf den Planeten Mars
zu beziehen i). Nicht so fraglos dürftie es sein, ob Dante dem Mars
einen höheren Einfluss schon auf die Geburt Cangrande's habe zuweisen
wollen oder nur sagen wollte, dass dieser Himmelskörper, seitdem
Cangrande zur Welt gekommen war, dessen Lebensweg bestimmt habe.
Der Schwerpunkt der Untersuchung aber liegt in Vers 80 — 81. Was
ist dort unter den „queste ruote" zu verstehen? Doch wohl die Kreise,
welche Mars beschreibt In ähnlicher Weise wird unten in Vers 136
von .queste ruote'' mit unzweifelhafter Beziehung auf Mars gesprochen,
dessen Hinmiel Dante dort verlässt, um sich in Gesang 18 dem Jupiter-
himmel zuzuwenden.
Wollte Dante an der erstgenannten Stelle die Drehung des
Himmelsgewölbes im allgemeinen bezeichnen, so hätte er den Ausdruck
„queste giri" oder einen ähnlichen, nicht aber „queste ruote" gewählt
So lässt es sich durch den grösseren Theil der Divina Commedia
hindurch verfolgen.
>) Vgl. Dante's genauere Ausfthmngen über Mars im Convivio II, cap. 14
(Bd. I, p. 145—146 ed. G. Giuliani). ^. ^
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454 Gustav Sommerfeldt.
Sind wir demnach in diesem Funkte unserer Sache sicher, so
schrumpft die Frage dahin zusammen: sind die „nove anni^* dieser
„ruote^^ solche des Mars oder ist die Deutung zulässig, dass Cacciaguida
sagen will, die Völker wüssten noch nichts von Cangrande wegen
dessen Jugend, weil nämlich erst jene „ruote'S ^^ soviel ausmachen
wie neun Erdenjahre, sich um ihn gelegt hätten? Ich stehe nicht
an zu behaupten, dass die Entscheidung im ersteren Sinne ausfallen
muss. Es wäre eine gezierte Ausdrucksweise und würde nicht in die
Feierlichkeit der Situation passen, die Dante bei jener Weissagung
umgiebt, wenn Cacciaguida von dem eben erfolgten Hinweise auf Mars
ablenkend seinem Enkel, der noch weiter gespannt ist die wichtigsten
Weissagungen zu hören, die gegebene Zeitbestimmung durch Bezug-
nahme auf irdische Zeitgrenzen eigens verständlich zu machen suchte.
Das letztere ist auch nicht der Fall in der wichtigen Stelle
Paradies XVI, 35—39. Cacciaguida sagt dort von sich:
>A1 parte in che mia madre ch*^ er santa,
S'alleviö di me ond*era grave
AI SUD Leon Cinquecento cinquanta
E treuta fiate ^) venne questo fuoco
A rinfiammarsi sotto la sua pianta*.
580 also oder (bei Zugrundelegung der abweichenden Lesart) 553 Jahre
rechnet Cacciaguida bis auf seine Geburt Wie er femer in Vers 139 — 140
des 15. Gesanges erzählt, hat er unter Kaiser Eonrad gedient und von
diesem den Bitterschli^ empfangen:
>Poi seguitai lo imperador Currado,
Ed ei mi cinse della sua milizia*.
Die Erklärung ist daher nicht schwer. Da es klar ist, dass an jener
Stelle Eonrad III., der Staufer, gemeint ist, was hier aus Baumrück-
sichten nicht näher nachgewiesen werden kann, so verweist uns die
Dantestelle auf die Zeit gegen Mitte des 12. Jahrhunderts. Dazu
passen die erwähnten 580 resp. 553 Jahre vortrefflich, nur dürfen wir
sie nicht als Erdenjahre, sondern müssen sie als Planeten-, eben als
Marsjahre nehmen. Dem umstände, dass in dem erwähnten Vers 38
der Ausdruck „fiate" statt „anni" gebraucht ist, dürfte eine wesent-
liche Bedeutung nicht beizulegen sein, vielmehr der Zufall bei Dante
zu Gunsten dieser andern Ausdrucksweise entschieden haben.
Eann an der behandelten Stelle mit „questo fiioco" nichts anderes
als Mars gemeint sein, so entfällt für uns zugleich die Veranlassung
0 Nach anderer Lesart, die viel für sich bat: >B tre fiate«. Vgl, 8car-
tazzini in seiner Ausgabe Bd. ül, p. 425,
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Ueber das Gebnrttjahr des Oangraade I. della Scala. 455
in XYII, Vers 8 1 t,qiie8te ruote^ (die von ^^qoesta stella forie^* des Verses 77
berYorgebracht werden), abweiebend zu interpretieren. Dante lässt
also wirklieb in Vers 76 ff. den Abnberm Gaedaguida eine Aeussenmg
thnn, ans der sieb folgeriebtig ergiebt, dass Mars von der Gebart
Cangrande^s an gereebnet neunmal seinen Lauf yoUendet baben werde,
wann Dante am Hofe zn Verona erscbeint, um dort angenommen zu
werden. Die Frage bleibt: welcbe Ausdehnung bat ein Marqabr bei
Dante? Dure Beantwortung wird zusammenfallen mit einer Unter»
suohiing über den Stand der astronomischen Kenntnisse Dante's
Qberbaupi
Dass der Autodidact Dante die Angaben des Ptolomeus gekannt
bat, ist selbstverstandlicb, abar aueb die Arabischen Bearbeiter, vor
allem der Abnagest, dürften ihm nicht ganz fremd gewesen sein, aueb
wird er bereits zwischen wi^urer und sinodischer ümlau&zeit der
Planeten zu scheiden gewusst haben.
Um den Gegenstand nicht ausf&brliober erörtern zu müssen, sei
auf die lehrreichen Abbandlungen Lubin's im „Propugnatore^' ^) und
Mascetta^s im „Giomale Dantesco^^^) verwiesen. An diesen beiden
Stellen wird die astronomische Eenntniss Dante's mit Bezug auf den
Planeten Venus darzulegen gesucht^).
Dante^s Meinung betreffs des Marsumlaufs findet sidi von ihm
selbst ausgesprochen im Gonvivio^). Damach hätte Mars „ungefähr
zwei Jahre^^ ftlr einen Umlauf gebraucht Auch findet sich im Almagest,
d^ die sinodische Umlau&zeit zu Grunde legt, eine dem Richtigen
sehr nahe kommende Notiz, indem dort circa 686 Erdentage einem
Marsumlauf gleich gesetzt werden. Dass Dante bei jener Stelle des
Convivio die Bestimmung des Almagest vor Augen gehabt hat, liesse
sieh ganz wohl annehmen. Indessen gehen seine astronomischen
Kenntnisse an anderen Stellen vielmehr auf Brunetto Latini ^) zurück,
1) A. LubiD, II cerchio che, secondo Dante, fi» parere Venere aerotina e
mattutina, secondo i due diversi tempi (II Propugnatore N. S. V (1892) p. 1—85).
>)L. Mascetta, 11 pianeta Venere e la cronologia Dantesca (Giornale
Dantesco 1, 314—319).
*) Fflr die allgemeine Seite des uns beschäftigenden Gegenstandes vgl.
G. y. Bezold's Aufsatz Aber »Astrologische Geschichtsconstruction im Mittelalter*
(Deutsche Zeitschrift für Geschichtewissenschaft VIII, p. 29—72, besonders p. 42 ff.).
*) Dante, Convivio II, oap. 16 (Bd. I, p. 151 ed. Giuliani).
») Brunetto Latini, Les Livree dou Tresor, publ. par P. Chabaille.
Paris 1863 p. 129: »Mars va par tous les XII signee en ll ans et I mois
et XXX jors et parfet et accomplist son cours en II anz et demi po s*en &ut*.
Die Aenderung XX statt des widersinnigen in der Handschrift überÜeferten XXX,
dflrfte sich ihrer Einfachheit wegen am meisten empfehlen. j
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456 Gustav Sommer feldt.
den Floreutiniscfaen Landsmann, welchem er soviel Anregung Ter<-
dankte. Hatte er in jenem Gesänge 17 des Paradieses sich Bninetto's
Bestimmung Ton der Dauer eines Marsumlaufes zu eigen gemadit, so
würde er eine Marsnmdrehung zu 2 Jahren, 1 Monat und 20 Tagen
augesetzt haben.
Diese Ziffer auf die obigen Verse Dante^s angewandt, ergiebt £Ekr
neun Marsumlaufe die Zahl von 7020 Erdenjahren, mithin fast genau 19
reguläre Sonnenjahre. Dass auf einen Jüngling Ton 19 Jahren —
ein solcher müsste eben Gangrande zu der Zeit, ds Dante nach Verona
kam, gewesen sein — , die Worte des Dichters „non se ne son le genti
ancora accorie per la novella eta^^ recht gut passen, ist klar, und
von 1281, dem Jahre, das wir für Cangrande's Geburt ermittelt haben,
bis zu dem Jahre, welches als das fictive Datum der Divina Commedia
gilt, 1300, dem Jahre des Säcularjubiläums zu Bom, sind es gerade
19 Jahre. Die Frage dürfte entschieden sein, wenn wir auf die
Autorität Lubin's ^) hin noch hinzufügen, dass Dante in bezug auf
Mars ebenso wie für Venus nicht das wahre Planetenjahr zu Grunde
gel^ hat, sondern die sinodische ümlaufszeit
Auf die Consequenzen einzugehen, welche das von uns gewonnene
Ergebniss für die allgemeine Chronologie der Divina Commedia sowie
für ihre Composition im einzelnen mit sich bringt, müssen wir uns an
dieser Stelle versagen. Auch über den „Gran Lombardo^^ ausführlicher
als es hier geschehen ist, zu handeln, dürfte sich später einmal Gele-
genheit ergeben. Hat Dante jenen Ausdruck nicht etwa in abstractem
Sinne aufgefasst wissen wollen, sondern einen bestimmten Signore
Verona's damit angedeutet, so bleibt es trotz allem, was darüber gesagt
ist, wohl am wahrscheinlichsten, dass, wie Boccaccio und Manetti schon
vermuteten, Alberto della Scala, der Vater Cangrande^s gemeint ist.
*) Lubin*8 Anzeige der Schrift Claricini^s im Alighieri IV, p. 71—72.
Nachwort. Während die obige Abhandlung im Druck sich
befand, hat G. Salvemini, anknüpfend an Bolognini's von mir
p. 427 und öfter erwähnte Recension, im Archivio Storico Italiano XIV,
p. 319—322 dem Gegenstand eine kurze Betrachtung gewidmet. Br
möchte die Bedenken beseitigen, welche sein Vorgänger in bezug »uf
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Ueber das Gebort^ahr des Cangrande I. della Scala. 457
den fon ihm geglaubten umstand geauasert hat, dass Cangrande im
AUer von drei Jahren den Bittersohlag erhalten habe.
Salyemini beraft sich auf eine Wahrnehmung, die er betreffs Er-
theilung der BitterwQrde zu Florenz angestellt hat und die auf das
Jahr 1388 (!) 1>^^ bat. Unter Zuhilfenahme eines nicht gerade
schwerwiegenden Citates aus Bartolo di Sassoferrato folgert er dann
ziemlich direct, „che la dignita cayalleresca poteva esser data anche ai
bambini, e che nou c^ h nulla di strano nella caTelleria concessa nel
1294 a Cangrande^^ — Ich hoffe an anderer Stelle mich über den
Gegenstand aasftlhrlicher äussern zu können, möchte jedoch schon hier
darauf hinweisen, dass vor allem die Frage aufisuwerfen ist, was in
Verona am Schlüsse des 13. Jahrhunderts üblich war und
zweitens was in der erst seit kurzem aus Deutschland zugewanderten
Familie della Scala damals Brauches war. EndEch wäre zu unter-
suchen, ob der „Grosskaufinann^^ Alberto della Scala in der Bürger-
schaft eine Stellung derart einnahm, dass seine Söhne überhaupt mit
Prinzen von Geblüt sozusagen in Wettbewerb gesetzt werden konnten.
Ehe nicht in diesen Fragen eine Entscheidung herbeigeführt ist, wird
die Sache gemäss der Auffassung Bolognini's, die mit Glaricini^s ent-
sprechender Ausführung und dem oben p. 428 von mir Gesagten sich
deckt, anzusehen sein.
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Bestecliung und Pfründenjagd am deutsclien
Königsliof im 13. und 14. Jahrhundert.
Von
S. Herzberg-Frflnkel.
In einer anziehenden kleinen Studie hat Hans Delbrück neulich
die Legende von der , guten alten Zeit' beleuchtet und an den Aus-
sprüchen hervorragender Männer gezeigt, wie die laudatores temporis
acti ihr sittliches Ideal in einer weit zurückliegenden Vergangenheit
suchen, die wiederum von ihren sittenstrengen Zeitgenossen als eine
Periode des Niederganges verschrieen wird i). Wer sich auch nur
einigermassen ernstlich mit Geschichte befasst, weiss allerdings sehr
wohl, dass die Menschen einst anders, aber darum noch nicht besser
waren, und dass in jedem Zeitinhalt Vorzüge und Mängel einander
bedingen. Dennoch wird selbst der Historiker erstaunt sein, in einer
Zeit von überwiegend landwirthschaftlioher Kultur, an der Wende des
dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts, Züge einer Erwerbsgier zu
finden, die alle Schranken der Pflicht und Schicklichkeit durchbricht.
Und solche Züge überraschen umsomehr, ab sie gerade in den höchsten
Schichten der Gesellschaft begegnen: in Kreisen, an die sich heute
nicht einmal der Verdacht heranwagt, in der unmittelbaren Umgebung
des Herrschers, im königlichen Bathe und in der königlichen Kanzlei.
Je schwerer es ist Vorgänge dieser Art actenmässig zu erweisen, desto
werthvoUer und belehrender ist die Kenntniss, die wir aus einigen
der Zeit Albrechts I. und Heinrichs VII. angehörigen Documenten
gewinnen.
«) PreuBs, Mrbücher 71 (1893). ^ j
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Beetechung und Pfründei\jagd am deutechen Königshof etc. 459
•
Das erste enthüllt uns einen formlichen und erfolgreichen Be-
stechungsTersuch; die Schuldigen sind keine geringeren als Oraf Guido
von Flandern, zwei Vertraute Albrechts und der Reichskanzler Eberhard
von Stein. Und es handelte sich nicht um nebensachliche Angelegen-
heiten. Der Oraf spielte eine der Hauptrollen in jenen flandrisch-
hennegauischen Verwicklungen, die während der ganzen zweiten Hälfte
des dreizehnten Ji^hunderts den Nordwesten des Beiches mit endlosen
Fehden erf&Uten und eine Zeit lang, durch ihre Verflechtung mit dem
Gegensatz zwischen England und Frankreich, die ganze europäische
Politik beherrsditen. Graf Guido, dessen Besitzungen vom Beiche
lehenrührig waren, suchte in seiner schwierigen Lage die An^kennung
Albrechts zu gewinnen. Aber Albrecht setzte als Bundesgenosse
Frankreichs die Politik seines Vaters fort und stellte sich, wie Budolf^
auf die Seite Johanns Ton Hennegau. Es ist nicht nothwendig an
dieser Stelle auf die Einzelheiten dieses Verhältnisses einzugehen; es
genügt, dass am 26. Februar 1299 in Speier eine Sitzung des könig-
liehen Ho^erichtes stattfand, in welcher auf Anfrage des Hennegauers
der Spruch gefallt wurde, dass alle Bechtssprüche und Processe Budolfs
in Ejrafl; zu bleiben hätten, wenn nicht Beweise und Urkunden vor-
gebracht würden, die jene Rechtssprüche umzustossen und zu nichte
zu machen geeignet seien ^). Während aber Johann von Avesnes im
Bechtsgang noch einmal den Sieg anstritt, hatte sein Gegner
Guido bereits ein wirksames Gegenmittel vorbereitet, indem er den
Eigennutz zweier Bathgeber Albrechts und des Beichskanzlers Eberhard
zu Hilfe rie£ Vier Tage vor der Gerichtssitzung, am 22. Februar,
warb sich Guido die drei einflussreichen Männer zu Freunden; am Tage
des ürtheils selbst liess er sich ihre G^^nbriefe ausstellen.
Der eine von ihnen, Graf Eberhard Ton Eatzenellenbogen, ist ein
Mann von weitbekanntem Namen, der drei Konigen zu dienen und
dabei doch vor allem seinen eigenen Vortheil zu wahren verstand.
Zu Bndolfe Zeiten gehörte er jenem Kreise von Herren an, die das
enge Vertrauen ihres ehemaligen Standesgenossen besassen. Ellenhard
nennt ihn einen Getreuen und Freund des Königs, die Beim-
chronik schildert ihn als einen angeseheneu und Budolf ergebenen
Herrn'), und das ürkundenbuch der Grafechaft Katzenellenbogen ist
voll von Beweisen des Wohlwollens, die er vom ersten Habsburger
empflng *). Noch höher schien ihn das Schicksal zu heben, als Adolf
i) Böbrnw, Reg. Albrechts 148. Eluit, Hisi Hollandiae II, 1007.
>) Reimohronik (Aufgabe der Monom. Germ.) 1, 423 V. 32340 ff., 32445 fL, 32538.
*) Wenck, Heas. Landesgesch. I, Eatienelhibog. Urkundenb. 43 ff., daeu Sauer,
Cod. dipl. Nassoicos. ^ ^
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460 S. Herzberg. Frankel.
TOn Nassau, sein Schwestersohn, den Thron bestieg. Die Ernennung
zum Landvogt rechts das Bheines blieb nicht der einzige Gewinn, den
ihm die Gunst der Lage bescherte ; sein Rath wurde gern gehört und
befolgt. Das wusste man im Beiche und suchte die Freundschaft des
mächtigen Mannes ; aber es zeigte sich bald, dass er nach dem Grund-
satze do ut des behandelt werden wollte. 1292 kaufte sich Johann
von Brabant die guten Dienste Eberhards um 200 Pfund jahrlicher
Beuten, die um 2000 Pfund abgelöst werden sollten, wofür dann der
Graf von Eatzeiielinbogen Stadeck von Brabant zu Lehen nahm *).
Und als im Jahre 1294 das Bündniss zwischen dem Beiche und Eng-
land abgeschlossen wurde, hielt es König Eduard für angemessen,
seinem Dank für die Mitwirkung Eberhards auf eine ähnliche Weise,
durch ein in die Form eines Lehens gekleidetes Geldgeschenk*) Aus-
druck zu geben: er habe, schreibt er, durch seine Gesandten von
der eifrigen Bemühung Eberhards um den Vertrag mit England gehört,
danke ihm für die erwiesenen Dienste und bitte ihn, das begonnene
Werk in gleichem Geiste fortsusetzen. In klingende Münze umge-
wechselt bedeutete der Dank nichts anderes als 500 Pfund Sterling;
die eine Hälfte sollte ihm nach Ablegung des Treugelöbnisses, das ihm
die englischen Gesandten abzunehmen hätten, ausgefolgt werden, die
andere erst dann, wenn Eberhard für die Burgen Homburg und
Steinheim, die er von niemandem zu Lehen zu tragen behauptete, dem
englischen Könige die Huldigung geleistet haben würde. Diese Form
der Belohnung setzt natürlich längere Verhandlungen voraus b), und
wir werden schwerlich fehlgehen^ wenn wir annehmen, dass sie nicht
vom König, sondern vom Grafen gewählt, dass sie nicht aus freier
Gnade gegeben, sondern ausdrücklich bedungen worden sei. Sicherlich
ist die Auszahlung der 500 Pfund nicht etwa einer modernen Ordens-
*) Butkens, Trophäe du duch^ de Brabant, I, Preuves, 129. Cupientes ut
ad id quod nobis hactenuB volontarie ezhibuit de caetero ex debito teneatur»
ipsom in nostrom hominem duzimus conquirendom. Fflr die lehnreohtliche
Beurtheilung dieses VerhältnisBes wird wohl der lothringiBche Gebrauch, der
Grafen alt Mannen von Grafen kennt (Ficker, Vom Heerschilde, 136) massgebend
gewesen sein.
») Rymer, Foedera, I, 2, 139 und 141; Sauer, Cod. dipl. Nassoieus 697.
*) Auch die gleichzeitigen Briefe Eduards an zwei andere Männer, die beim
Abschlass der Verträge mit dem deutschen König und dem Earf&rsten von Köln
mitgewirkt hatten, Hertrad von Merenberg und Archidiacon Wicbold TOn Köln,
denen eine günstige £^ledigung ihrer vom englischen Gesandten, Bischof von
Durham, befürworteten Anliegen in Aussicht gestellt wird (Rymer, ibid., 138, 139)
lassen vermuthen, dass wir in den Versprechungen der englischen Unterhändler
einen Gegendienst f^r die Unterstützung der deutschen Staatsmänner su sehen haben,
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BestechuDg und PfrQndenjagd am deutacben Königshof etc. 461
rerleihang nach dem Abschloss eines Vertrages zu vergleichen, denn die
Beziehungen des Grafen zum englischen Hofe werden damit nicht ab-
geschlossen, sondern erst fester geknüpft; wie zwei Jahre vorher der
Herzog von Brabant so gedachte ihn jetzt Eonig Eduard durch den
Lehenseid unwiderruflich zu binden, , damit er fürder pflichtgemäss
äiue, was er bis dahin freiwillig gethan habe^^ Der alterihömlichen
Formen entkleidet, stellt sich diese Belehnung als eine Soldzahlung
dar, deren Entstehungsgrund in dem Einfluss Eberhards auf König
Adolf und die Beichspolitik zu suchen ist.
]tfan sollte meinen, dass Eberhards Bolle ausgespielt gewesen sei,
als er selbst bei Göllheim in Gefangenschaft gerieth und sein könig-
licher Neffe Krone und Leben auf der Wahlstatt liess. Doch es kam
anders« zum Theil durch König Albrechts ritterliche Gesinnung, zum
Theil durch die Klugheit des vielgewandten Grafen. Dürfen wir der
Erzählung Johanns von Yictriug^) Glauben schenken, so hatte sich
Eberhard vor der Wahl Adolfs vom Erzbischof von Mainz zu einer
täuschenden Sendung an Albrecht missbrauchen lassen und hielt sich
deshalb in Scham und Furcht dem Herzog ferne, der ihn jedoch in
Gnaden au&ahm und ihm den üebertritt zum Nassauer als . eine
natürliche Folge ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses nicht weiter
verargte. Der männliche Freimuth, mit dem Eberhard ab Gefangener
die Vorwürfe des Erzbischofs von Mainz zurückwies. 2) — er habe als
treuer Diener seines rechtmässigen Herrn einen guten Kampf gekämpft
— scheint ihm das Herz des Siegers völlig gewonnen zu haben, denn
er erfreut sich bald nachher seiner Gunst und Freundschaft. Alsbald
bethefligte er sich wieder lebhaft an den Acüonen der hohen Politik
und befestigte seine Stellung so umsichtig, dass er das alte Spiel fort-
setzen und seinen Einfluss neuerdings für Geld und gute Worte ver-
handeln konnte. Wir haben gesehen, dass er, als Graf Guido von
Flandern seine Hilfe in Anspruch nahm, sich erweichen liess und ihm
»eine Unterstützung zusagte. Der Vertrag») war nach bewährten
Mustern gearbeitet: dem Grafen von Katzenellnbogen wurden lOOPftmd
jährlicher Einkünfte zugesichert, zu diesen sollte er weitere 200 Pfund
Renten aus seinem Allodialgut schlagen und die gesammten 300 Pfund
vom Grafen Guido zu Lehen nehmen. Für die 200 Pftmd jedoch, die
aof solche Weise in das Eigenthum des neuen Lehnsherrn übergingen,
zahlte dieser seinem Manne 2000 Pfund, das heisst den vollen, wie
«) Böhmer, Fontes, I, 330, 33).
») Ibid. 338.
«) Klait, Hist. Holl. II, 1000 vom 22. Febr.; Gegennrkunde Eberhards vom
26. Febr. 1299.
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452 ^' Herzberg-Fr&nkeL
damals üblich, auf das Zehnfaehe des Eriaragnisses berechneten Werth
des Bentengates aus. Mit anderen Worten : Eberhard erhielt ein (Geld-
geschenk von 2000 Pfund haar und eine Jahreerente von 100 Pfund,
wofür er die Lehenshuldigung leistete und dem Grafen Ton Flandern
in Allem, insbesondere aber in seinen Angelegenheiten am Eonigshofe
treu zu dienen verspradi, wie es einem rechten Vasallen geziemt.
Brief und Gegenbrief versicherten die Uebereinkunft mit allen Förm-
lichkeiten des Rechtes.
Wie Eberhard, so trug auch der zweite Schuldgenosse, Albrecht
von Klingenberg, einen im ganzen Beiche b^ühmten Namen ^). Er
stammte aus einem ihurgauischen Geschlechte von angesehenen Mi-
nisterialen. Sein Bruder Heinrich war Protonotar Budolfs, in den
letzten Jahren des Königs der leitende Kopf der Kanzlei und einer
der massgebeudsten Staatsmänner Deutschlands gewesen, ohne über
den Staatsgeschäfken den Vortheil sein^ Familie zu vergessen^); seit
1293 sass er auf dem bischöflichen Stuhle von Konstanz. Als ein
Getreuer des Hauses Habsburg und erbitterten Gegner Adolfs besass
er ein natürliches Anrecht auf König Albrechts Vertrauen, das denn
auch, wie es scheint, ihm und seiner Familie in vollem Masse zu
theil wurde. Der zweite Bruder, Dlrich, war Vogt von Sigmuringen
und Wangen^) und scheint ebenfalls dem König nahe gestanden
zu haben. Dass Albrecht von Klingenberg ebenso wie Heinrich zu
König Albrecht vertrautere Beziehungen unterhielt, ist demnach an
sich wahrscheinlich und ergibt sich überdies aus den Zeugenreihen der
königlichen Urkunden und aus seiner Belehnung mit der Beichsvogtei
über die Stadt Constanz; dass er auch persönlich oder durch den
bischöflichen Bruder Einfluss auf den Gang der Geschäfte ausübte,
erfahren wir aus der vorliegenden Schenkung des Grafen von Flandern^).
') Zwei Geschlechter des Namens Klingenberg haben sich in der deutschen
Geschichte bekannt gemacht, ein fränkisches, dessen Stammsits bei Wertheini
am Main lag, und ein schwäbisches im Thurgau. In beiden kommt um diese
Zeit der Name Albrecht vor; der fränkische Albrecht findet sich nach Neugart,
Episcop. Constantiensis I, 2, 222 noch 1299, der schwäbische bis ins 14. Jahrh.
hinein. Doch ist es nicht zu bezweifeln, dass unser Albrecht der Schwabe ist,
der in der Umgebung Albrechts häufig genannt wird, dessen Bruder Ulrich ein
Ritter des Königs heisst und bei der Erledigung wichtiger Familienangelegenheiten
als Zeuge und Vertrauensmann erscheint (Acta inedita ed. Winkelmann II, 192,
193, 754), während der Franke dem Hofe fernsteht. Ueber die schwäbischen
Klingenberg vgl, Regesta episcop. Constant. 11, (unter Bischof Heinrich) und die
dort angegebene Literatur.
») Pupikofer, Thurgau I, 517.
•) Winkelmann, Acta ined. II, 754 u. 1081.
*) Kluit II. 1002, von 1299, 26. Febr.
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Beitechung und Pfrflndei^lagd am denticlMn Königshof etc. 453
Fonn nnd Zweck dieser Sch^ikaug sind ähnlich wie im Falle des
örafen von EatEenellnbogen, nur data der Elingraiberger nicht so
hodi eingeschatat wird; er miiaa fttr eine Jahresrente Ton 100 Pfand
die Hnldigong und das Ven^eechen der ünterstfttzung kiiten^ sMA
also um 2000 Pfund hinter Bberhard zorÜGk. Der dritte im Bunde^
der Beichskanzler Eberhard Ton Stein^ ist ein Mann Ton unbekannter
Yergangraheit Sein Qeschledit lasst sieh nicht näher bestimmen;
sein Au&teigen ssur Macht wie seinen Bfiektritt Tom Amte können
wir nur mit unsicherem Blicke beobachten ^). Wahrscheinlich ist er
ein (Gesinnungsgenosse der knrfibrstlichen Partei, ein Gesdiöpf oder
dodi ein Anhänger des Eczbi8eho& von Mainz. Nach dem Siege
Albrechts Ober die rheinischen EnrflKrsten Terscbwindet Eberhard aus
den Urkunden, obgleich er noch unter Heinrich YII. am Leben war,
und räumt einem schwäbischen Nachfolger den Platz; man darf also
mit Grund vermuthen, dass er gestOrzt wurde, weil die Partei unteriag,
auf die er sich stützte, und dass er im Vertrauen seines königlichen
Hmrm nicht die oberste Stelle einnahm. Damit hangt es vielleicht
zusammen, dass Graf Guido ihn am kärglichsten bedachte, während
ein in der vollen Gunst des Königs stehender Kanzler ihm alä der
werthvollste Gehilfe hätte ersdieinen müssen ^)« Eberhard erhielt nichts
in haaren Gelde und nur die Hälfte der Jahresrente die seinen Ge^
noDsen zugesichert wurde, 50 Pfund. In der Form der Schenkung trat
eine nothwendige Abweichung ein; da Eberhard seines geistlichen
Standes w^n lehensunfUiig war, so musste die Pfründe das Lehengut
ersetzen. Die 50 PAind sollten ihm so lange ausbezahU; werden, bis
der Graf ihm eine gleichwerÜiige Pfründe verliehen oder verschafft
haben würde. Daftkr leistete der Kauzler zwar nicht Mannschaft, aber
er versprach wie die anderen, dem Grafen mit Bath, Gunst und Hilfe
in seinen Angelegenheiten am Hofe gewärtig zu sein.
Wir sind in der seltenen Lage, feststellen zu können, dass die
.Handsalbe* ihre Wirkung nicht verfehlte: ohne Zweifel durch das
Zusammenwirken der drei mächtigen Männer ist es dahin gekommen«
dass eine am 25. April 1209 in Boppard abgehaltene Gerichtssitzung
zu Gunsten des Flanderers ausfiel: das Hotgericht erklärte, die am
26. Februar gestellte ^) Bedingung für die Aufhebung der Rechtssprüche
1) Vgl. Miith. d. Instit Ergänzungsband I, 260.
>) Gegenurkonde Gberbards mit der Urkunde des Grafen 1299, 26. Febr.»
bei Winkehnann Acta inedita, II, 754.
*) Man könnte yermuthen, dass schon im Sprache vom 26. Februar die
Hand der Bestochenen zu spüren und das Urtheil yom 25, Afuril durch die Klausel
»wenn nicht Beweise und Urkunden vorgebracht wurden, die jene Rechtssprüche
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464 S, Herzberg-Fränkel. .
Rudolfs sei erfüllt; auf Grund ^ea vorgelegten Schied8q)rachs, den
Gottfried von Brabant und Johann von Dampierre gefiUlt hätten, seien
alle Bechtssprllche aufzuheben, die Johann von Hennegau gegen Guido
von Flandern erstritten habe i). Auf wessen Seite das Becht war, ist
f&r uns gleichgiltig; nur darauf kommt es an, ob zwischen den Geld-
spenden des Grafea und der plötzlichen Sinnesänderung des Hof-
gerichtes ein mrsächlicher Zusammenhaog besteht Und das dürfte
schw^lich zu bestreiten sein, besonders da die politische Lage keine
Erklärung des Umschwungs zu bieten scheint, denn der plötzliche Tod
des jungen Grafen von Holland, der für Johann von Hennegau den
Anlass zu einer gegen König Albrecht feindseligen Hiiltnng wurde,
trat erst später, im Oetober 1299i ein.
Das ist das Actenmafcerial, welches gegen die Beschuldigten vor-
liegt. Frag^ wir nun, was eigentlich geschehen ist, prüfen wir Art
und Mass ihrer Schuld, so versteht es sich von selbst, dass unser
Urtheil den besonderen Verhältnissen jener Zeit Rechnung trag^i
muss. Dadurch wird es aber wesentlich gemild^. Abstract betrachtet,
fiitellt sich jene Handlung als eine der hässlichsten Vergebungen gegen
die öffentliche Moral dar: drei sehr hoch gestellte Männer lassen sieh
durch einen Mi^naten von mehr als fürstlicher Macht bestechen und
helfen um schnöden Geldes willen die Entscheidung des oberstes
Beichsgerichtes zu seinen Gunsten wenden. Doch eben daa für unser
Gefühl Abstossendsie, die Verderbniss der Justiz, erscheint in einem
etwas anderen Lichte, wenn man bedenkt, dass das Reichshofgericht
niemals und am wenigsten an der Wende das 13. und 14. Jahrhun-
derts eine reine Justizbehörde im modernen Sinne war. Von jeher
hatten sich die Verhandlungen des deutschen Reichstags gerne in den
Formen des Gerichtsverfahrens mit Umfrage und Urtheil bew^ und
politische Unternehmungen, wie Eriegszüge, sind nieht selten in dies^
Form beschlossen worden. Allerdings war das Hofgericht iioch immer
und vor allem der höchste Gerichtshof^ an den der allgemeine Rechtszug
ging und vor dem die Grossen des Reiches Recht gaben und nahmen.
Aber längst dahin waren die Zeiten, da ein starkes £önigthum die
Streitigkeiten der Fürsten und Magnaten noch hie und da ab Rechts-
fragen behandeln konnte, je mehr es von dem guten Willen der
grossen Herren abhängig, jemehr es auf Parteibildung angewiesen war,
umzüstössen geeignet seien* vorsichtig vorbereitet sei. Dann wäre aber der
Hennegauer — und vielleicht auch der Gerichtshof selbst — arg getäuscht worden«
denn der Spruch wurde von Johann erstritten; er muss sich also damals als
Sieger betrachtet haben.
0 Kluit H, 1006.
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Bestechung und Pfründeiyagd am deutschen KOnigshof etc. 4(55
desto häufiger yerwandelten sich die Beehtsfragen in Machtfragen, die
nieht nach juristischen Grundsätzen, sondern nach den politischen Bedürf-
nissen des Augenblicks gelost werden mussten. Solcher Art war die
flandrische Angelegenheit: mochten die Streittheile das geltende Lehn-
recht mit noch so viel juristischer Spitzfindigkeit für und wider aus-
spielen; f&r den Spruch des Königs und des Ho%erichts waren Gründe
ganz anderer Natur entscheidend. Man wird abo auch denjenigen, die
ein ürtheil, wie es ihren Wünschen und Interessen entsprach, zu er-
zielen trachteten, nicht eine Beehtsbeugung sondern die eigennützige
Beeinflussung der Beichspolitik vorwerfen dürfen. Was aber den Grad
der Schuld betrifft, so sind offenbar die beiden Tornehmen weltlichen
Herren mit anderem Masse als der Beichskanzler zu messen.
Der fränkische Graf und der schwäbische Bitter waren nicht in
amtlicher Stellung; keine der zahlreichen Urkunden Adolfs oder
Albrechts bezeichnet den Grafen von Eatzenellnbogen als einen könig-
lichen Bath ^) oder Hotbeamten, und Albrecht von Elingenberg ist ein-
fach der Bitter; nur dass sein Bruder Ulrich ausdrücklich ab Bitter
des Königs Albrecht berezeichnet wird, gestattete auch einen Schluss
auf seine Stellung. Das Band, das den Grafen wie den Bitter an das
Oberhaupt des Beiches fesselte, war also nur die allgemeine Treupflicht
des Unterthanen gegen den König, des Vasallen und des Bitters gegen
den Herrn. Ob diese Treue schon durch die erkaufte Unterstützung
fremder Interessen verletzt wird, wenn nicht damit zugleich eine offen-
bare und bewusste Schädigung des Herrn verbunden ist, möchte ich
bezweifeln, und selbst wenn der Herr geschädigt wurde, darf man im
Sinne der Zeit mit den Schuldigen nicht allzustreng ins Gericht gehen.
Zwar hatte die Vasallenschaft noch nicht jeden Inhalt eingebüsst, wie
sich gerade aus unseren Urkunden ergibt, denn dem Herzog von
Brabant, dem König von England, dem Grafen von Flandern war
es, indem sie sich den Grafen von Katzenellnbogen oder den Bitter
von Klingenberg zum Lehnsmann warben, sicherlich nicht um die
lehenrechtliche Abhängigkeit seines Gebietes, sondern um die Bin-
dung seines Gewissens, also um eine innere, sittliche Wirkung, zu
thun. Aber im Ganzen hatte eine Entwicklung von Jahrhunderten
den moralischen Werth des Lehnsverbandes tief herabgedrückt, auch
die Ministerialität war bedenklich angefault; wenn Vasallen und
Dienstmannen ihren Eid nicht allzu ernst nehmen, so werden wir
mehr den Geist der Zeit als den Einzelnen zur Bechenschaft ziehen
1) Die Reimchronik nennt den Grafen einen Rath Rudolfs, (I, 423, V. 32340 ff.),
womnter aber nicht ein Rath im strengen Sinne zu verstehen ist.
MittheUangeD XVI. DigitizegOY^OOglC
4t56 ^- Herzberg-Fränkel.
müssen. Wie der Einäuss der beiden Männer auf die Geschäfte des
Reiches nicht auf einem Amte, sondern auf ihrem persönlichen Ver-
faältniss zum König beruhte, so muss auch ihre Handlungsweise nicht
vom juristischen, sondern yom moralischen Gesichtspunkt beurtheilt
werden. Von jenem aus sind sie freizusprechen, jedenfalls stehen ge-
wichtige Milderungsgründe auf ihrer Seite, von diesem aus sind sie auf
das entschiedenste zu verdammen. Denn sie haben ihre persönliche
Vertrauensstellung benützt, um Geld zu machen, sie haben ihren Ein-
fluss verkauft — ein Treiben, dessen ünwürdigkeit uns am klarsten
entgegentritt, wenn wir es in*s Moderne übersetzen, wenn wir uns
vorstellen, ein kleiner deutscher Fürst — das war etwa die Stellung
Eberhards — , der die Freundschaft des Kaisers geniesst, lasse sich für
seine Liebesdienste von einem seiner Mii^ürsten oder gar von einem
fremden Herrscher bezahlen. Das verstösst so grob gegen Anstand
und Ehre, dass es sicherlich auch der Moral des dreizehnten Jahr*
hunderts widerspradi.
Eine ganz andere Stellung nimmt der Reichskanzler ein; er ist
Beamter und wird vereidigt, in seiner Eigenschaft als Torstand der
Reichskanzlei und wohl auch schon damals als königlicher Rath. Das
erstere wenigstens ist uns sicher überliefert: Hdjmch YII., Albreohts
unmittelbarer Nachfolger, musste gestatten, dass seine Kanzleibeamten
dem Erzbischof von Mainz den Eid leisteten; wüssten wir es nicht
daher, so wäre der SeUuss aus der Natur des Amtes, wie aus den
Eidesformeln der siciliscfaeu Kanzleiordnungen zwingend genug. Dass
der Eid keine blosse Formalität war, dass er vielmehr eine ernste Be-
deutung hatte, ist unzweifelhaft — wohin wäre man auch gekommen,
wenn man dem Gewissen des Beamten eine ebenso freie Bewegung
gestattet hätte wie dem Gewissen des Lehnsmannes. Da die Rathe
Heinrichs YII. ihrem Herrn den Eid schwören, leistet ihn der eine
mit Vorbehalt der Treue, die er dem Kön^ von Frankreich schuldet,
der andere nünmt die Herren aus, denen er näher verpflichtet ist ^)
— ein Versprechen das man so sorgfaltig abgrenzt, ist sicherlich als
strenge bindend zu betrachten. Auch der Einwand, dass die Ent-
scheidung über die politischen und gerichtlichen Angelegenheiten
genau genommen nicht in die Befugniss des Kanzlers gehöre, dass er
also in diesem Falle nicht in Amtssachen bestochen worden sei, halt
nicht Stich, denn zweifellos wurde der Reichskanzler seit Jahrhunderten
0 Bönnigea, Acta Heinrid VII, 6 : Idem per Hugonem . . . faerunt ezcepte
fidelitates aliorum domioorum, qoibus primo tenetur ; item dominuB Aymarus de
Pertiea in preatatione iuramenti soi predicti excepit regem Franeiae primum
dominum suum.
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ßestechong unci E^ttiide^jagci am deutschen Königshof etc. 467
r^elmässig weniger in der Kanzlei als in Staatsgeschäften verwendet,
auch kennt das Mittelalter keine scharfe Abgrenzung der Competenzen,
so dass alles was der Kanzler als Vertranensmann des Königs thut,
als eine Amtshandlang angesehen werden mnss. So verfQgt denn auch
eine sicilische Kanzleiordnung aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhun*
derts, dass der E^nzler keine Geschenke annehme, sei es aus Anlass der
Drkundenausfertigung, sei es aus Anlass irgend eines anderen Geschäftes ^).
Nicht minder irrig wäre es, das Yerhältniss des Reichskanzlers zum Grafen
mit den erlaubten Procurationen oder Sollicitationen zu vergleichen,
ans denen sieh die Kanzleibeamten des 15. Jahrhunderts einen Neben-
erwerb machten. Auch dieser Missbrauch — denn dass der Beamte, der
an der Ausfertigung der Urkunden theil hat, fdr gute Bezahlung die
Vertretung einer Partei übernahm, war nichts als ein Missbrauch — ist
nur aus dem tiefen Stande der öfientlichen Moral zu erklären, aber die
Duldung die ihm zu Theil ward, kann sich niemals auf die Erledigung
einer Angel^nheit von allgemeinem öffentlichen Interesse wie die flan-
drische Frage erstreckt haben. Ueberdies sprechen manche Anzeichen
dafür, dass man im 13. Jahrhundert strenger dachte: Friedrich II. verbot
ausdrücklich den Beamten, die den Verkehr der Kanzlei mit dem Hofe
yermittelten, jede Anwaltschaft für die Parteien ; die Käthe und Notare
mussten schwören, dass sie sich auf keine Weise zur entgeltlichen Vertre^
tung von Privatinteressen herbeilassen, ja sogar alles unverzüglich zurück-
stellen würden, was sie etwa, ohne zu wissen, dass der Spender ein Ge-
schäft am Hof habe, angenommen hätten >). Und Kaiser Heinrichs VIL
') Cancellarias nichil prorsus pro se vel pro suis nee per se nee per suos
aut quoslibet alioe sive racione litterarum sive cuiuscanque negocii promovendi
recipiet, esculentit et poculentis exceptis in quantum iura permittunt, eed erit regia
provisione contentua. Winkelmann Acta inedita I, 744.
«) Friedrich II. für den Kanzler : Ceterum yolumus et mandamus tibi quatenufl
singulos nuncios quos ad curiam nostram continget te mittere in futurum, facias
saeramenta prestare quod venientes ad curiam nostram nonnisi curialia negocia,
pro qnibus mittuntar, ezpediant, de quibns [übet] priyatis negociis nullam amnino
proeuradonem ad peticionam oblaciones aliquatenus exeroendo, pena a transgres«^
soribna de periurio immittenda. Winkelmann, Acta ined. I, 735. Eid der consiliarii,
ibid. 738. Ego etc. iuro, quod nichil per me vel per alium manualiter nee in
promisso recipiam in curia vel extra curiam in legacione conetitutus ab aliquibus,
qui qualiacnnque negocia Tel cauBas in curia habuerint vel habituros eos speravero,
dum presentes faerint, vel ab aliis pro parte ipsorum, et Bi, antequam ecivero
aliqnod negodum tractaturum vel caasam habitorum, aliquid ab eo recepero,
deinde [cum] presens in curia vel per aliquem negocium tractaverit vel causas
liabuerit incontinenti restituere tenebor, preter esculenta et poculenta que non
producuntor ad namerum et quantitatem. Zum Schlüsse heisst es dann: Notarii
iun»bunt omnia et singula supradicta preter ea que ad consilium pertinent et
ad officium iudioatus.
Digiti3Öfby CjOOQIC
468 ^- Herzberg-Fränkel.
Bäthe yersprachen^ ihren Herrn nach besten Wissen und Gewissen zu
berathen, ohne Bücksicht auf Freundschaft, Gefahr oder Geldgewinn ^).
Kurz, man mag die Sache wenden wie man will, man mag auf die
Anschauungen der Zeit die sorgföltigste Bücksicht nehmen, so wird
man doch den Schluss nicht abweisen können, dass der Kanzler gegen
rechtliche und sittliche BegrifTe Verstössen und mit dem]£influss, den
ihm seine hohe Stellung gewährte, einen sträflichen Missbrauch getrieben
hat, denn er hat, uneingedenk der Pflicht, selbstlos das Wohl des
Königs zu fördern, aus eigennützigen Beweggründen auf die Wandlung
in der flandrischen Politik eingewirkt Dass viele andere nicht besser
waren als er — wir kommen auf dieses Moment noch zurück — mag
ihn einigermassen entschuldigen, aber entlasten kann es ihn nicht.
Einen nicht viel weniger unerquicklichen Eindruck gewinnen' wir
von dem im Innern der königlichen Kanzlei herrschenden Geiste aus
einer Beihe von Briefen, die uns im Formelbuch des Bischofs Johann
von Strassburg aufbewahrt sind^). Der Bischof hatte den Weg zum
Fürstenthum durch die Kanzlei König Albrechts genommen und der
grosse Einfluss, den er als Kanzler erwarb, scheint nicht nur auf seinem
Amte, sondern auch auf seiner persönlichen Bedeutung beruht zu^haben.
Diesen Einfluss minderte selbst der Sturz der Habsburger nicht, denn
auch unter Heinrich YII. bewahrte Bischof Johann eine weit über das
Mass seiner realen Macht hinausreichende Stellung als ehrlicher Makler
zwischen dem König und den Herzogen von Oesterreich. Dass ein
solcher Mann über alles unterrichtet sein wollte, dass er rege Bezie-
hungen zu den Hofbeamten nicht minder als zum Hofe unterhielt,
darf uns nicht Wunder nehmen. Ein Denkmal dieser Beziehungen ist
das erwähnte Formelbuch, aber ein Denkmal, das der königlichen
Kanzlei keineswegs zum Buhme gereicht, denn es lehrt uns den Pfrün-
denbettel ihrer Notare in seinen unwürdigsten Formen kennen.
Der königliche Notar Otto war wie alle seines gleichen bemüht,
eine einträgliche Pfründe zu erlangen, aber da das Angebot von Be-
werbern grösser war als die Nachfrage, rief er die Unterstützung seines
GoUegen Nicolaus an. Dieser stand, wie es scheint, mit dem Bischof
') Et ei consilium ab eis super aliquo idem dominus rex postolaverit, illud
dabiint quod eis magis videbitur expedire domino regi ad honorem ipsius regis
et imperii omni amicitia lucro et periculo postpositis. DOnniges, Acta Hein-
rici VII, 6.
*) Hs. der Wiener Hofbibliothek Nr. 410, f. 12> Nr. 87, 88, 89; f. 13 Nr. 90
gedruckt bei Chmel, Handschriften der Hofbibl. II, 340, Nr. 40; 341, Nr. 41, 42;
342, Nr. 43; überdies Nr. 91—94, ungedruckt. Die Handschrift gehört noch dem
14. Jahrhundert an, doch ist der Text sehr verderbt.
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Bestechung and Piründenjagd am deutschen Eönigshof etc. 4g9
yon Strassburg in vertrautem Verkehre, dessen Ursprang unschwer zu
entdecken ist, da Johann 1305-— 1306 Bischof von ESchstätt gewesen
war, und Nicolaus uns als Schatzmeister von Eichstätt ^) genannt wird.
In der That erwirkte Nicoluus von dem Eirchenf flrsten das Versprechen,
sich bei nächster Gel^enheit des Notars Otto erinnern zu wollen^).
Für die gnädigen Gesinnungen des Bischofs dankte der Notar mit
öberschwänglichen Worten, aber nicht mit Worten allein ; schon firüher
hatte er den Vielumworbenen durch Mittheilung von Neuigkeiten vom
K5nigshofe zu gewinnen versucht, jetzt gab er ihm in Uebereinstim-
mong mit Nicolaus den Kath zur Eaiserkronung zu kommen, und
versprach ihm über die Vorgänge am Eönigshof, da gegenwärtig nichts
zu melden sei, durch den nächsten Courier Nachricht zu geben s).
Die Gel^enheit, das Wohlwollen des Bischofs zu ei7)roben, kam
mit dem Tode des Domcustos von Strassburg Heinrich von Freiburg,
der während Eönig Heinrichs Romfahrt zu Padua verschieden war
und zwei kirchliche Beneficien verwaist hinterlassen hattet). Aber
durch Ottos Rechnung drohte kein Geringerer als der Reichskanzler
einen dicken Strich zu machen, da er seinem fürstlichen Freunde für
eine dieser Pfründen den Cleriker Alexander, den Sohn eines am
Eonigshofe mächtigen Edelmannes empfahl^). Dieses Fürwort erhielt
ein schweres Gewicht durch die hohe Stellung des Fürsprechers, der
überdies mit seinem Amtsvorgänger in so enger Freundschaft lebte,
dass er selbst erklärt, die Welt urtheile mit Recht: was der eine von
ihnen wolle, das wolle auch der andere^). Dem Cleriker Alezander
kam wohl auch seine Herkunft zustatten, denn seine Familie muss
von nicht geringer Bedeutung gewesen sein, wenn der Eanzler einem
*) Böhmer Regesten Heinr. VII, S. 256.
*) Notar Nicolaus an Bischof Johann, Chmel II, 342. Nr. 43 : Scripsit mihi
dudnm vestra reverenda patemitas, quod supplicationem quam vobis porrexi
fidudaliter pro cariesimo socio meo Ottone notario regia Romanorum cum opor-
tonitae Tobia exaudire velletis liberaliter et libenter. Nunc autem quia per
mortem bone memorie . . . cuBtodis ecclesie vestre vobis patet focultas etc.
•) Anhang Nr. 1.
*) Vgl. die Briefe an Johann Anhang Nr. 2 und 3 und des Kanzlers Heinrich,
Bischofs von Trient, Schreiben an denselben Chmel, II, 341, Nr. 41 : ... sup-
plicamos quatenns unam de duabus ecclesiis que vobis vacant
per mortem honorabilis viri domini H., Alexandro derico nato domini B . . . .
conferre dignemini et velitis. Dass dieser H. der Domcustos von Strassburg ist,
wird zwar nicht ausdrücklich gesagt, geht aber aus dem Zusammenhang der
StQcke unzweifelhaft hervor.
•) Vgl. die in der vorigen Anmerkung angezogene Stelle.
*) Brief des Kanzlers Heinrich : Oreditur enim per totum mandum sicnti est,
quod meum velle sit et vestrum. ^^ 1
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470 S- Heraberg. FrÄnkel.
Manne wie dem Bischof von Strassburg in Anasieht stellen konnte,
dass der Vater seines Schützlings dnrch eifrige Fördemng der Ange-
legenheiten Johanns am Hofe dem Wohlthäter des Sohnes vergelten
werde ^). In dem Cleriker Alexander war also dem Notar Otto ein
gefahrlicher Nebenbuhler erwachsen. Allerdings standen zwei Pfründen
zar Verfügung; aber man konnte dem yon vielen Seiten in Ansprach
genommenen Kirchenfürsten doch nicht wohl zumuthen, dass er beide
nach Wunsch des Königs und des königlichen Hofes besetze. Otto
empfehlen hiess also Alexander beseitigen, zwischen beiden Bewerbern
entbrannte daher ein Kampf um die Gunst derselben Beschützer. Der
Sieg blieb dem Notar: so hohe Verbindungen der Vater Alexanders
haben mochte — dem Einfluss der Schreiber und dem Gemeinsinn und
Corpsgeist der Kanzlei war er nicht gewachsen. Was Briefe schreiben
und sich verwenden konnte, vom König bis herab zu den Notaren,
wurde aufgeboten, um die vom Kanzler halb aufgegebene Position für
Otto zu retten. König Heinrich selbst eilte auf den Wahlplatz, indem
er den Bischof bat, dem Notar Otto, dem er durch Nicolaus bereits
Hoffnungen gemacht habe, eine der erledigten Pfründen zu verleihen,
non obstantibus literis aliis pro quocunque tibi missb, per quas
memorato derico nostro nullum impedimentum volumus generari*),
mit anderen Worten, ohne sich an die Fürsprache des Kanzlers für
Alexander zu kehren. Der Kanzler selbst wiederrief, wenn auch in
einer Form, die ihm keine allzu schwere Demüthigung auferlegte: er
schrieb dem Freunde lobende Worte über Ottos Verdienste und seine
Ergebenheit gegen König und Kanzler, und bat ihn sehr angelegentlich
und dringend, um Gottes, des Königs, des Notars Nicolaus und der
ganzen Kanzlei willen, dem Bewerber eine der freigewordenen Pfründen
zu übertragen; was den Brief zu Gunsten Alexanders betreffe, so sei
es nicht des Schreibers Absicht gewesen dem Notar Otto ein Hinderniss
zu bereiten ^). Thatsächlich bedeutete dies natürlich eine Zurücknahme
der ersten Empfehlung, und wie es scheint, lag dem Kanzler viel daran,
den Verstoss gegen die Gollegialitat der Kanzlei gut zu machen, denn
er wünschte die Verleihung in eine Form gekleidet zu sehen, die es
offenbar machte, dass der Schritt auf seine Verwendung zurückzuführen
0 Ebenda : Scientea qnod pes hoc ipsum dominum B. in ooria domini nostri
regis babebitifl in vestris negotiis fidelissimum et assiduum promotorem,
») Cbmel, II, 340, Nr. 40.
8) Brief des Kanzlers an Jobann, Cbmel, II, 341 Nr. 42; Scientes quod
int^ntionis non existit quod per literas nostras quas prins pro filio domini B. vobis
Bcripsiraug, eidem Ot. pro quo sincero rogamus afi'ectu aliquod obstaculum
irrogetur,
/Google
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Bestechung und Pfrfinde^jagd am deotschen Eönigshof etc. 471
gei ^). Ueberdiea erhuierte der Notar NicolauB den Bischof ?on StrasB^
barg noehmals an das gegebene Yerspreehen ^), ein anderer, als Notar
H. beseiehneter Amtsgenosse rief Johanns Onade für Otto an nnd
erklärte ihm, dnreh Gewährung der Bitte werde sich die ganze Kanzlei
geehrt f&hlen^). EndUeh ergriff Otto selbst das Wort zu einem
deslütJiigen Ctesuch an den Bischofs), und wandte sich zugleich an
die Notare des Bischofs yon Strassburg ^), indem er sie unter Anrofong
der alt^i Kameradschaft*) und unter der Yersicfaeraug seiner Oegen-
ditiiste beschwor, sich bei ihran Herrn f&r ihn einzusetzen und ihm
den günstigen Erfolg durch einen Eilboten melden zu lassen. Die
Häbel wurden also Yon yerschiedenen Seiten angesetzt; ob das Ergebniss
die Mähe gelohnt hat, ist uns nicht Überlieft ^).
Was an diesem Briefwedisel dem heutigen Leser zunächst auf-
faUt^ das ist neben der demüthigen Form des Gesuches das bedenUiehe
Yerhältaiss, in das ein hoher Beamter der wichtigsten BeichsbehSrde
durch Begehren und Gewähren der Pfründe zu einem Beichsfürsten
gelangt, der zwar rechtlich ein Untergebener des Königs, thatsächlich
aber ein halb selbständiger, seinen eigenen Interessen nachgehender
Beicfaefürst ist Dass wir jedoch bei der Beurtheilung solcher Dinge den
modernen Menschen vollständig verleugnen müssen, lehren die Thatsachen :
si&d es dodi drar König selbst und sein Beichshanzler, die den Notar
mit allen Mitteln in die moralische Abhängigkeit von Bischof Johann
zu bringen bemüht sind. Die Gründe liegen auf der Haud. Das Wirth«
s^afts- und Steuersystem war noch zu wenig entwickelt, zu wenig auf
1) Ebenda: Affeetantei quatenos predieto Ot. unum de huinemodi benefieiis
. . . adeo liberaliter ex spedali yestra benivolentia conferatis, quod idem Ot.
. . . precei nostras aibi sentiat profuisse.
s) Vgl. den oben S. 468. Anm. 2 angeführten Brief des Nicolaua an Johann.
«) Anhang Nr. II.
<) Anhang Nr. lll.
^) Anhang Nr. IV., hier wird der Brieftdireiber zwar notarius H. genannt,
aber der offenbare Zusammenhang mit den übrigen Schreiben zwingt zu der
Annahme, dass der auch sonst recht nachlässige Schreiber, dem an den Namen
wenig lag, H. für 0. geschrieben habe.
«) Die Bedeutung der antiqua societas ist nicht klar ; da der Brief an die
Gesammtheit der Notare gerichtet ist, so bezieht sich des Wort nicht auf einen
Einzelnen sondern auf die Strassburger Kanzlei. Am nächsten liegt die Yer«
miXtbung, Otto habe in Strassburg seine Sporen verdient und sei durch Johann
in die kaiserliche Kanzlei gekommen, dann ist es aber verwunderlich, dass ein
ftir seine Bewerbung so günstiger umstand in keinem der Bitt- und Fürbittbriefe
erwähnt wird.
») Anhang Nr. IV.
«) Vgl. Anhang S. 476. ^ .
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472 S. Herzberg. Fränkel.
Qeld gestellt, als dass eine eigentliche Besoldong der Beamten möglich
gewesen wäre. Taxen und Spateln bildeten den grössten Theil der
Einnahmen, und sie reichten sicher nicht f&r die Bedürfiiisse einer an-
standigen LebensftQirang aus. Da musste man «ich helfen wie man
konnte ; es kommt yor, dass ein verdienter Eanzleibeamter trotz seines
geistlichen Standes durch ein Lehen entlohnt wird. Gtewohnlieh aber
waren sie auf Pfründen angewiesen, und sie griffen sn, wo und wann
sich die Gelegenheit bot. Dem König stand f&r die Versorgimg der
Hofgeistlichkeit das Becht der ersten Bitten zu, das heisst, er hatte
das Becht der Designation eines Bewerbers ffir das erste seit seinem
B^erungsantritt frei gewordene Beneficium an jedem Stifb oder Kloster
im Beiche. Das ist eine der Krücken, auf denen die deutsche Ver-
waltung ging; dass sie sich auch dieser Stütze nicht ungehindert bedienen
durfte, dass der in den Kirchen lebendige Geist corporativer Selbstän-
digkeit der Ausübung des königlichen Bechtes alle erdenklichen
Schwierigkeiten in den Weg wälzte, versteht sich bei dem damaligen
Zustande des Beiches von selbst. Indessen wurde das Becht der ersten
Bitten von Beichswegen mit uugewohnter Energie yertheidigt, haupt-
sachlich wohl deshalb, weil seine Behauptung im eigensten Interesse
der Kanzleibeamten lag. Die Formularbücher aus der Zeit der ersten
Habsburger sind reich an Beispielen solcher ersten Bitten, auch von
Urkunden dieser Art sind nicht wenige erhalten und der drohende Ton,
mit dem zuweilen die l^ichtbeachtung der Bitte gerügt wird, beweist
welchen Werth man in der Kanzlei auf die Erhaltung dieser Ein-
nahmsquelle legte. Zu den ältesten Bellen der BegisterfÜhrung am
deutschen Hofe gehört bezeichnender Weise ein Libellus primariarum
precum aus der Zeit Ludwigs des Baiem ^). Allein die Zahl der auf
solche Art erlangten Pfründen scheint den Anforderungen nicht genügt
zu haben, da ja auch die übrige Hofgeistlichkeit und wer sonst gute
Verbindungen hatte die Hände danach ausstreckte, so dass den Notaren
nur der Ausweg übrig blieb, den wir sie mit Genehmigung und Unter-
stützung ihres obersten Herrn einschlagen sehen: der Ausweg des
Pfründenbetteb bei geistlichen Fürsten. Dass König und Kanzler
einen solchen Zustand duldeten, geschah wohl nur, weil sie ihn nicht
ändern konnten; sicherlich war es nicht ihre Meinung dem Bewerber
mit ihrem Fürwort zugleich einen Freibrief für den Missbrauch seines
Amtes mit auf den Weg zu geben. Und doch lag die Versuchung den
Mächtigen, in dessen Hand die Entscheidung gegeben war, wenn nöthig
selbst auf Kosten der Gewissenhaftigkeit zu gewinnen, zu nahe, um
*) Oefele, Scriptores Rerum Boicarum I, 735. ^ ,
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Bestechung and Pfründenjagd am deatechen Eönigshof etc. 473
nicht wu^sam zu sein. In dem Verctprecben des Notars, den Bischot
mit Neuigkeiten vom Eonigshofe zu bedienen, liegt allerdings noch
k^ Brach aber doch schon, wenn der Ausdruck erlaubt ist, eine
Entweihung des Amtsgeheimnisses, das f&r einen Eanzleibeamten
doiq^elt unantastbar sein musste — es ist kaum glaublich, dass die
Grenze niemals übersdiritten worden sei Und wenn der eine Notar
aufrecht blieb, so strauchelte der andere, denn die gleichen Verhält-
nisse erzeugten die gleiche Gelegenheii
Ueberhaupt darf man es als sicher annehmen, dass die hier ge-
schilderten Vorfalle nidit die einzigen und wohl auch nicht die
schlimmsten ihrer Art waren. Die sorgfaltig abgewogenen, alle Hinter-
pforten und Mentalreserrationen absperrenden Ausdrücke der früher^)
angeführten sicilischen Eanzleiordnung — der Kanzler wird weder f&r
sich noch f&r die Seinigen, noch in eigener Person, noch durch die
Seinigen oder durch andere Personen in Amtssachen etwas annehmen
— weist auf eine reiche Erfahrung in allen Schlichen der Gorraption
zurück. Von Innocenz III. wird gerühmt, dass er yor Allem bemüht
gewesen sei, die Käuflichkeit aus der römischen Kirche zu bannen,
deshalb habe er rerordnet, dass kein Beamter seiner Kurie, (für Amts-
handlungen) etwas fordern dürfe, mit Ausnahme der Schreiber und
Bullatoren, denen jedoch bestimmte Taxen voi^eschrieben worden seien;
alle sollten ihre Amtspflicht unentgeltlich erftQlen und nur freiwillige
Spenden mit Dank entgegennehmen ^). Dieser Bericht gestattet keinen
Zweifel, dass jene Ton Innocenz bekämpfte .Pest* sich nicht auf Misse-
thaten Einzelner beschrankte, sondern ein tief eingewurzeltes üebel
war; wie wenig die Bemühungen des grossen Pi^Mstes Ton dauerndem
Erfolge gekrönt waren, ist bekannt genügt). Die deutschen Verhält-
nisse werden durch die hier mitgetheilten Thatsachen hell beleuchtet:
der Kanzler Eberhard und seine Genossen hätten sich ihre Bestechung
0 S. 466, Anm. 1. Vgl. auch die Joramenta der pftstliohen Beamten bei
Tangl, Die pftpstlichen Eanzleiordnangen, 33 ff.
') Gesta Innocentii III. bei Baluze, Epist. Ixmocentii III. L. II, Band I, 8. 17,
Nr. 41 : Inter omnee itaqne pestes habuit venalitatem exosam, cogitans qualiter
eam posset a Romana eoclesia exstirpare. 8tatim ergo fecit edictnm ut nuUus
officialium curiae suae quicquam exigeret praeter soloe scriptores et bullatores
quibus tamen certum modum praefixit, districte praecipiena at singuli sunm
officinm gratis impenderent, receptari gratanter si quid eis gratoiter donaretur. Die
Kenntniss dieser Stelle verdanke ich der Freundlichkeit des Herrn Prof. Dr. Tangl.
3) Einen sehr interessanten Fall, der zeigt, auf welche Weise im 14. Jahr-
bandert um die Gunst einflossreicher Männer an der Curie mit Geld und Ge-
schenken geworben wurde erzählt Tangl, Taxwesen der päpstlichen Kanzlei,
MittheiL d. Instit. 13, 65. ^ ,
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474 S- Herzberg-Fränkel
sicber nicht mit Brief und Siegel bescheinigen lassen, wenn sie von
der Entdeckung grossen Schaden oder grosse Schmach hätten be-
fürchten müssen ^). Auch spater ist es in Deutschland nur sehr äll-
mälig besser geworden : wenn der Verdacht der Bestechung sich selbst
an die Throne heranwagt, so moss der Schaden weit um sich gefiressen
haben. Und noch im 18. Jahrhundert sind Minister, die mit oder ohne
Vorwissen ihrer Herren von auswärtigen Mächten besoldet werden,
keine unerhörten Erscheinungen. Bestimmte Fälle im Einzelnen an-^
zuführen, wird allerdings nur demjenigen mc^lich sein, der mit der
Geschichte einer Zeitperiode genau vertraut ist, da solche Dinge
sich im Halbdunkel abzuspielen pflegen. Dass aber die ö&nÜiche
Moral damals auf einer nicht eben hohen Stufe stand, ist kaum zu
bestreiten.
Schwieriger ist es den Gründen dieser Erscheinung nachzugehen,
die sich natürlich nur vermuthen, nicht aotenmässig erweisen lassen.
Wie war es möglich, dass Beamte und Männer in hohen Stellungen
sich ilires Banges und des königlichen Vertrauens so oft unwürdig
zeigten? Die heute so beliebte Begründung durch die wirthschaft-
lichen Verhältnisse, die ja auch in den Grenzen ihrer Berechtigung
im Vorstehend^! versucht worden ist, reicht doch nicht völlig aus.
Es ist freilich nicht zu bezweifeln, dass deir Beamte auf Nebenein-
nahmen angewiesen war, und man begreift leicht, dass von ihm im
Allgemeinen keine volle und bedingungslose Hiugebung an den Beruf
verlangt werden konnte, da seine Existenz nicht auf sein Amt ge-
gründet war^). Aber das erklärt noch nicht die rücksichtslose Ver-
läugnung der Pflicht zu Gunsten des VorÜieils, das erklärt nicht die
Unlauterkeit im Staatsleben, während im Privat- und Geschäftslebeh
die sittlichen Anforderungen nicht nachweisbar geringer waren als in
0 Aus dem früheren Mittelalter sind mir ähnliche Fälle nicht bekannt,
aber sie mögen vorgekommen sein. Dass der Gedanke, es sei unrecht staatliche
Angelegenheiten nach Gunst zu entscheiden, jener Zeit fern war, zeigt die Art der
Nennung von Intervenienten : auch später suchte man Freunde zur Vertretung seiner
Sache am Hofe zu gewinnen. Vgl. Redlich Mitth. aus d. Vatic. Arch. II, 210,
Brief eines Notar Johanns von Hennegau an den Vertreter seines Herrn in der
flandrischen Streitsache, derselben, deren Fortsetzung wir kennen gelernt haben :
Procures eciam advocatos, videlicet dominum comitem de Fnrsteuberoh, buroh-
gravium de Nurenberch et alios sive alios, qnos habere potueris melioret.
^ Vgl. Schmoller, Der deutsche Beamtenstaat des 17. und 18. Jahrh. Jahrb.
fQr Gesetzgebung, 1894 und Acta Borussica I, Einleitung, besonders 117 ff. Aus
unseren Ausführungen ergiebt sich, dass Schmoller den Verfall der Beamten-
moral zu spät ansetzt. Man kann nicht aus der Geldwirthschaft und aus dem
Materialismus des 15. Jahrh. erklären, was schon im 13. vorhanden war.
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BestechuDg und Pfiründenjagd am deutschen Königshof etc. 475
der Gegenwart. Hier scheint vielmehr die Auflösung des Staaisbegriffes^
die Behandlung der öffentlichen Institutionen als nutzbarer, dem Yor-
theil des Inhabers gewidmeter Kechte, die um die Wende des 13* und
14. Jahrhunderts in Deutschland noch sehnellere Fortschritte als in
anderen Landern machte, YerhängnissToll eingewirkt zu haben. Das
Reich war nicht mehr das, was im Mittelalter den Staat aunnacht, die
Territorien waren noch nicht das, was unsere Zeit als Staat bezeichnet.
Die Deutschen ftLhlten sich als eine Nation und hatten ein Ya^rland
— man denke an das mächtige Aufflackern des Nationalgetühls bei
Bndolfs burgundischem Feldzug von 1289 — aber es fehlte ihnen
eben der Staat, dem man nicht allein durch Gefühle, sondern durch
bestimmte, klar umschriebene Pflichten verbunden ist. Die staatlichen
Rechte waren unter verschiedene Herren zersplittert; Landgerichte,
Vogteien, Zölle, Abgaben wurden wie Landgüter vertauscht und ver-
kauft, so dass der Gegensatz des öffentlichen und Privatrechts zwar
nicht, wie man oft behauptet, aufgehoben, aber sehr verdunkelt war.
Der Fürst ist noch nicht Staatsoberhaupt, sondern nur ein sehr mäch-
tiger Herr, dem der sittliche Rückhalt eines unpersönlichen Interesses
fehlt und der eben deshalb mit seiner nach allen Seiten ausgreifenden
Hab- und Herrschgier als die Verkörperung zügelloser Selbstsucht
erscheint. Das lässt sich am besten durch den Hinweis auf das Eur-
fÜrsten-Collegium deutlich machen. Das Stimmrecht ist den Fürsten
und Kurfürsten nicht zu ihrem Nutzen, sondern zum Nutzen des
Reiches gegeben und in der sogenannten deutschen Eaiserzeit erfüllt
es auch trotz aller Mängel seine eigentliche Bestimmung, schon weil
die grosse Zahl der Wahlberechtigten das Einzelinteresse zurückdrängt
Vom 13. bis ins 18. Jahrhundert wird es dagegen, wie bekannt,
keineswegs jenem Zwecke gemäss ausgeübt, sondern gänzlich in den
Dienst der Wähler gestellt, woran auch die Anläufe zur Herstellung
eines ständischen Reichsregimentes nichts zu ändern vermögen. Während
aber die Kurfürsten des 17. oder 18. Jahrhunderts ihre Stimmen in
der Regel doch im Interesse ihrer bereits zu Staaten gewordenen Terri-
torien abgeben, scheinen ihre Vorgänger im 14. Jahrhundert sich nur
von persönlichem Eigennutz leiten zu lassen, indem sie ihr Votum für
einige Burgen, für eine vortheilhafte Heirath, oder gar für» schnödes
Geld verkaufen. Diese Strömung ist so mächtig, dass die Krone selbst
von ihr ergriffen wird; seit der König sich aus einem Staatsoberhaupt
in den Inhaber bestimmter Rechte und Ansprüche verwandelt hat, ist
er genöthigt dieselben Wege wie die Fürsten zu wandeln und diese
Rechte und Ansprüche rücksichtslos zu mehren und durchzusetzen.
Das Streben nach der Gründung einer Hausmacht, die Spaltung zwi-
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476 S. Herzberg-FrÄnkel.
scben dem Beichsinteresse und dem persönlichen Interesse des Königs
sind nicht aaf das böse Beispiel der Habsbarger noch auf den realisti-
schen Geist der Zeit zurückzuf&hren, sondern sie folgen mit Noth-
wendigkeit aus jener Umwandlung. Freilich ist es uns beute offenbar,
dass die Selbstsucht der Fürsten unbewusst höheren Zwecken der
historischen Entmcklung diente, indem sie den modernen Stuat heraus-
arbeiten half; aber die Zeitgenossen sahen nicht das Ziel, sondern den
Weg, auf ihre ö£fentliche Moral musste daher das von oben g^ebene
Beispiel yerderblich wirken. Der Deutsche des 18. Jahrhunderts sah,
dass selbst sein allmächtiger und gefQrchteter Landesherr, wenn er
nicht zufallig ein Mann von besonderer Nichtswürdigkeit war, sein
persönliches Wohl dem des Staates unterordnete; der Deutsche des
14. Jahrhunderts sah, dass der Fürst, ja selbst der König, wenn sie
auch persönlich rechtschaffen uud wohlwollend waren, in politischeu
Dingen ein weites Gewissen hatten und, wie es schien, ihren eigenen
Vortheil über Alles stellten. Wie sollten nun die Beamten und Batb-
geber der Grossen anders handeln? Warum sollten sie in dem all-
gemeinen Wettbewerb um Macht und Besitz schüchterner auftreten
als ihre Herren?
Mit dem Hinweis auf diese Zustände ist die Frage, die uns be-
schäftigt, freilich noch nicht beantwortet und sie ist auch im Bahmen
dieser Erörterungen nicht zu beantworten, denn sie ist ein Theil des
grossen geschichtlichen Problems der Umgestaltung der öffentlichen
Moral in den letzten Jahrhunderten, das hier nur flüchtig gestreift
werden konnte. Wir haben nur den Massstab für die Beurtheilung
der vorliegenden Fälle gesucht und glauben sagen zu können, dass
die Männer, deren Handlungen betrachtet und zergliedert worden sind,
sicherlich keine Tugendhelden waren und der theoretischen Moral,
selbst wie sie damals war, nicht genügten, dass man jedoch zu ihren
Gunsten anführen darf, sie seien nicht schlechter als ihre Zeit gewesen.
Anhang.
Die folgenden Briefe geboren zu der S. 467, Anm. 2 angeführten
Serie, sie dürften ungedruckt sein, wenn sie nicht etwa in Bosenkränzers
Biographie Bischof Johanns von Strassbnrg — einem Buche, das ich selbst
durch die Yerlagsbandlung nicht erhalten konnte — mitgetheilt sind.
Zeitbestimmung und Reihenfolge, die übrigens för unsere Zwecke wenig
bedeuten, ergeben sich aus folgenden Erwägungen: die Briefe, die sich
auf die Strassburger Pfründen beziehen, sind selbstverständlich sofort nach
dem Tode ihres Inhabers, des Domcustos H. geschrieben worden. Leider
ist es mit den mir zu Gebote stehenden Hilfsmitteln nicht möglich das
Datum des Todes genau zu bestimmen. Nach gütiger Mittheilung des
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Bestechung und PfrOndeigagd am deutschen Königshof etc. 477
Directors des BezirksarcMys für Unterelsass, Herrn Prof. Wiegand, kommt
der im Formelbnch mit dem Anfimgabuchstaben R bezeichnete Domcustos
Heinrich von Freiborg am 12. Ootober 1310, also yor Beginn der Bom-
&hrt zum letzten Mal urkundlich vor; sein Nachfolger Konrad von Kickel
ist erst am 8. Juni 1313 nachzuweisen; zwischen beiden Nachrichten
klafiPt eine breite Lücke. Heinrich von Freiburg ist zu Payia gestorben,
wohin er wahrscheinlich doch erst im Gefolge Heinrichs VE., also nicht
▼er April 1311 gelangt ist, und vor der Kaiserkrönung (29. Juni 1312)i
da Heinrich noch König genannt wird. Diese Briefe wurden ohne Zweifel
gleichzeitig Yom Notar Otto expedirt; der Brief des Notars H. wurde
ebenso wie die von Ghmel publicirten des Königs, Kanzlers und Notars
Nicolaus früher geschrieben als Ottos eigenes Gesuch und als sein Brief
an die Strassburger Notare; dadurch rechtfertigt sich die Anordnung der
Briefe H, HI, IV.
Den Brief I halte ich für die Antwort des Notars Otto auf das
Schreiben des Bischofs, das auf die erste allgemein gehaltene Empfehlung
des Notars Nicolaus für Otto mit einer ebenso allgemein gehaltenen Zusage
eingegangen war ^). Dazu stimmt der Ton des Briefes am besten, der
schwerlich ein Dankschreiben für die bereits erfolgte Ernennung sein kann,
da eine solche Thatsache wohl bestimmte Erwähnung gefanden htttte. Allen*
falls könnte er auch die Entgegnung auf ein späteres uns nicht erhaltenes
Schreiben des Bischofs sein, welches dem Notar die Pfründe um die er
sich bemühte, in Aussicht stellte. Doch liegt kein Grund für die Annahme
vor. Damit rückt der Brief an die Spitze der Serie. Für die Datirung
verwerthbar wäre die Aufforderung an Johann zur Krönung zu kommen ^)
(sicherlich zu Kaiserkrönung, nicht zur lombardischen vom 6. Jan. 1311),
womit der erste Brief und damit die ganze Briefreihe gegen 1312
zu gerückt würde, wüssten wir nicht, dass die Krönung mehrmals ver-
schoben worden ist Auch kann die Auffindung des Todesdatums jenes
Domherrn die ganze Berechnung umstossen.
I.
Der königliche Notar Otto dankt dem Bischof Johann von Strass-^
bürg für seinen gnädigen Brief, verspricht ihm Nachrichten vom Hofe
und räth ihm zur bevorstehenden Krönung zu kommen.
Beverendo domino suo et benefactori precipuo domino Johanni vene-
rabili Arg(entinenBi) episcopo suus Otto regalis cancellarie clericus nichil
quam se totum. Letificavit me humilem et indignum non modicum ve-
strarum transmissio litterarum, designans me ad hoc vestre gratie memo-
ralibus insidere. Quid ergo retribuet domino suo in regali curia, sua id
quod est creatura certe voluntate pro facto, quia heu aliud iam non potest,
de qua, queso, ut ^) vestra ezuberans pietas contentetur. Ad presens alia
nova in regali curia nisi que prius vobis scripseram non habentur, sed
«) Vgl. S. 468. Anm. 2.
') Wenn Nr. I, wie ich annehme, die Antwort auf den im Schreiben des
Notars Nioolaus 8. 468, Note 2 erwähnten Brief Johanns ist, so wären auch
NicolauB Worte : Scripsit mihi iam dudom vestra patemitos zu beachten ; doch
ist dodom zu mibestimmt, es kann auch »vor wenigen Monaten* bedeuten.
') ut von anderer Hand nachgetragen. j
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478 ^- Herzberg. Fränkel.
ea qae proxime em^rserint, per proximum nuncinm vobie scribere per
ordinem non omittam. Ad coronationem venire propter cansaa aliqnaa
yobis et ecclesie vestre proficuas» si licet consulere, qnod eüam magister
Kicolaus fideliter consnlit, nullatenas omittatis. Bogo eüam vestram be-
nignitatem, nt memor mei esse dignemini, prout vestra permisit michi
gratia tempore opportuno. Datum etc.
II.
Der (königliche) Notar H, bittet den Bischof (Johann von Strass-
hurg)^ dem Notar Otto eine durch den Jod des Domcustos von Strass-
bürg erledigte Pfründe zu verleihen.
Beverendo in Christo patri tali episeopo H. talis notarios etc. ad
qneyis obsequiosa genera se paratum. Licet non credam fore necessariun,
tarnen nt affectom omnium plenius cognoscatis, patemitatem vestram exoro
hnmiliter et devotCi quatenus iuxta magistri N. reqnisitionem noebt)
dilecto socio Otto(ni) connotario nostro de aliquo beneficiomm, que vestre
provisioni ex morte quondam . . custodis Arg(entini) vacant ad presens
velitis favorabiliter providere, in quo non solum ego, sed et tota cancellaria
se reputabit plurimum honoratam. Datum etc.
IIL
Der königliche Notar Otto bittet (den Bischof Johann von Strass-
bürg) um Verleihung einer der durch den Tod des Domcustos (von
Strassburg) erledigten Pfründen.
Pater reverende, domine graciose, ac benefactorum precipue ! Premisso
meo fideli ac humili servicio, ego vester Otto nullius alterius creatura nisi
vestri, rogo vestram pietatem humiliter et devote ut precipue propter demn
et ad magistri N. vestri devotissimi clerici peticionem vobis pro me iam
dudum fusam, de cuius etiam exauditione vestris michi litteris spem de-
distis, unum de beneficiis que vobis ex morte . . custodis ecclesie vestre
qui Padue diem clausit extremum michi vestre creature ut per vos crea-
torem incrementum honoris et boni amplioris accrescat, de vestre benigni-
tatis solita gracia conferatis, in eo deo honorem, regi reverentiam, magistro
N. satisfactionem et michi gratiam facietis. Yalete et me reddite in petitis
huiusmodi primitivum. Datum etc.
IV.
Der königliche Notar Otto bittet die Notare (des Bischofs ran
Strassburg), die vom König, Kanzler und andere für ihn beim Bischof
von Strassburg eingelegten Fürbitten zu unterstützen und ihm im FaUe
eines günstigen Erfolges durch eifien Eilboten Nachricht zu geben.
Dilectis dominis suis et amicis talibus notariis H. ^) talis notarius,
nichil aliud quam se totum. Amiciciam vestram de qua non modicam gero
fiduciam rogo omni qua valeo precum instantia et affectu ex intimis oupiens
exaudiri, quatenus petitiones per dominum regem et dominum cancellarium
*) Statt 0.
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Bestechung und Pfiründenjagd am deutschen Königshof etc. 479
et alias domino meo Arg(entiiiensi) episcopo pro me porreetas dignemini
efficaciter promovere, pront in litteris sibi missis poteritis informari. Et
81 aliqaa michi in biis fecerit gratiam, litteras huiusmodi per fidelem et
scelerem noncium, non apad exhibitorem presentiom, snb vestris expensis,
qtiAS et nuncio laboris precium solvam largiflue, ad regalem curiam trans-
mittatis, memores societatis antiqne, que apud me nunquam tepescet, et
quod hoc pei-petois servitiis erga vos volo libentius promereri, de quo
vobis sit indubitabilis certitudo. Yalete et in promotione mea et littera-
nun si se facultas abtnlerit expeditione ac ipsarum transmissione non tardetis,
alter alteram ezpectando ^). Datum etc.
0 Statt expediendo?
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Urkundliche Beiträge
zur Gescliichte des Jahres 1756.
Von
Max Lehmann.
In meiner Schrift Friedrich der Grosse und der Ursprung des
siebenjährigen Krieges (Leipzig 1894) habe ich nachzuweisen gesacht,
dass 1756 der Kri^ sowohl von Friedrich wie von Maria Theresia
mit Eroberungsabsichten begonnen wurde: Friedrich begehrte Sachsen
und Westpreussen, Maria Theresia Schlesien. Wie zu erwarten war,
ist diese Thesis, so weit sie Friedrich betrifft, auf das lebhafteste be-
stritten worden ^) ; doch ist, so viel ich sehe, ein wichtiger Theil der
fridericianischen Legende bereits von allen Seiten preis gegeben.
Niemand bezweifelt mehr, dass Oesterreich später als Preussen be-
gonnen hat zu rüsten. Aber auch so werden die Acteustücke Beach-
tung finden, die ich, dank der Güte Arneths, dem h. u. k. Haus-,
Hof- und Staats-Archive entnehmen durfte und im Folgenden mit-
theile. Nr. 1 und 2 sind Schreiben des Geheimen Cabinets-Secretars
Baron Koch aus dem Mai 1756i das eine an die Kaiserin, das andere
an den Staatskanzler Eaunitz. Der Yeriasser kannte den preussisehen
König und sein Heer genau genug, um die Gefeihren eines preussisehen
Ueberfalls zu würdigen; daher bat er, wenigstens einige Voisichts-
massregeln zu ergreifen. Vergebens : weder Maria Theresia noch Kauniis
wollten ihrem Widersacher einen Verwand geben ; um die Hindemisse,
auf die das französisch-österreichische Offensiv-Bündniss stiess, aus dem
Wege zu räumen, sollte Friedrich mit dem Odium des Angreifers be-
lastet werden. „Wir haben^S schreibt Kaunitz am 12. Juni, „ihm nicht
0 S. meine Selbstanzeige in den Göttinger Gelehrten Anzeigen 1895 Febmar.
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Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Jahres 1756. 4^1
die geringste Ombrage g^eben und sogar die gewöhnlichen Gampements
[in Böhmen und Mähren] einstellen lassen^S Erst als es über jeden
Zweifel erhaben war, dass Preussen rüste, wurde — am 6. Jnli — in
Wien eine Commission eingesetzt, die über Gegenmassregeln beratheu
sollte. Am 8, und 9. Juli hielt sie ihre ersten Sitzungen ; das darüber
angenommene Protokoll wird unten an dritter Stelle mitgetheili
1. Des Geheimen Cabinets-Secretärs Baron Koch
„Geheimer Vortrag an der Kaiserin Königin Majestät**,
Ohne Datum i).
Allergnftdigste Kayserin und Frau, Fraul
Die Anzahl gesamter in denen hieraussigen Erblanden befindlichen
regolirten Trouppen^) bestehet aus 25 Regimentern zu Fuss von 4 Ba-
taillons, auss einem von dreyen und aus 10 Bataillons mit Einbegriff des
Siebenschönischen, aus 17 Cuirassiers-Begimentem, aus 10 Dragoner und
ans 9 Hussaren.
Von solchen liegen: in Hungam, Siebenbürgen, dem Banat und
SlaTonien 6 Begimenter zu Fuss (nebst 9 Bataillons), 14 Ouirassiers-,
8 Dragoner- und 7 Hussaren-Begimenter. In denen Teutschen Landen
aber 22 zu Fuss zu 4 Bataillons, 6 zu dreyen und dem Siebenschönischen
Bataillon; drey Curassiers-, zwai Dragoner- und anderthalb Hussai'en-Begi-
menter.
Von In£EUiterie scheint gar nicht rathsam aus Hungam und denen
aDgrenzenden Landen was hinweg zu ziehen, ausser höchstens zwei Batail-
lons von Teutschmeister nebst beeden Grenadiers-Compagnien, und auch
diese nicht änderst, als sie würden durch eben so viele in Garnison zu
dienen annoch fähige Invaliden abgelösst.
Yen Cavallerie scheinet müssen am wenigsten ein Teutsches und ein
Hnssaren-Begiment in Siebenbürgen, zwischen dem Banat und Slavonien
eines, und in Hungam Selbsten ein Hussaren und vierthalb Teut^che ge-
lassen werden. Die Anzahl derenselben scheinet bei dermahligen Umständen
eher zu wenig als übersetzet, nachdem in Hungam sowohl als in Croat-
nnd Slavonien an Missvergnügten es gar nicht fehlet; die Acatholische
überhaupt und ein grosser Theil deren Batzen') es ebenfalls seynd; das
kürzlich in dem Generalat in Groatien und auf sichere Art auch in Slavonien
ansgebrochene Feuer unter denen Aschen etwa noch glimmet; auch gar
nicht unmöglich endlichen ist, dass wegen des bey seinen Glaubens-
genossenen oder habenden oder zu finden verhoffenden Anhangs der Lust
den König von Preussen ankommen dörffce, eine Diversion in Hungam
vorzunehmen. Und endlichen muss die Helffte wenigstens eines Guirassier-
oder Dragoner-Regiments (dessen andere Helffte in die nächste Hungar.
Oespanschaft verlegt werden könnte) zu Ew. Mt. aUunterthänigste Bedienung
alhier seyn. Verblieben solchem nach von gesamter Cavallerie zum ander-
*) Wie die folgende Nummer zeigt, etwa am 16. Mai 1756 überreicht
>) Vgl. meine oben angeführte Schrift S. 112.
*) Raizen.
Mmheiltrofen XVI. Digitize(3iyGoOgle
482 Mb,x Lehmanii.
weilagen Gebrauch 18 Tentsche nnd fünf Hossaren-Begimenter. An In-
fimterie lasset die hiesige Besatzung nicht wohl sich Yermindem, nach
I. Oe. ^) kan nicht weniger als 5 Bataillon^, nach 0. Oe. ^) nicht weniger
als einen oder zwejen gelassen werden. Musten dahero, wann auch ein
Bataillon von Teutschmeister, nebst beeden Grenadiers- Compagnien, zu
Ablösung von Waldeck anhero und die andere nacher 0. Oe. gezogen
wurde, von einem deren alda stehenden jungen Begimenter eine Bataillon,
in L Oe. aber kan von Harrach, Molcke, Braun und Ahrenberg auch eine
zurückgelassen und die fünfte alda zu verbleiben habende Bataillon von
Maguire aus Tyrol genommen oder l^riest von einem Bataillon Granitzer
besetzt werden.
Vorhanden wären auf solche Art zur Eintheilung zwischen Böheim
und Mähren in allen 14 Regimenter Infanterie zu 4 Bataillons, 12 zu
dreyen, und der SiebenschOnische Bataillon nebst 53 Grenadiers-Compag-
nien. In der That aber zu denen Operationen mehrers nicht als 53 Gre-
nadiers-Compagnien und 81 Bataillons, weilen die vierte Bataillon von
denen zwölf Bgmtm theils zu Besatzung und einem kleine Biserva vor
alle sich ereignen kommende Yor&llenheiten, theils in der Absicht zuruCK-
behalten wären, um sowohl die übrige zu denen Operationen gewidmete
so stärker ausrucken zu machen, als das ganze Jahr hinduroh die Werbungen
in ihren Stationen fortsetzen zu können.
81 Bataillons zu 550 Köpfen gerechnet, machten 44.500^)
53 Grend.-Comp. pro 100 5.300
22 Teutsche Oavallerie-Bgtr. zu 800 .... 17.600
und 7 Hussaren zu 600 4.200
81.700*).
Da jedoch ^) zu Anfang der Campagne einen Abgang von ungefeÜr
3000 Mann bey der In&nterie, und von 1600 Mann bey der Gavallerie an
unberitten oder sonst abgängiger Mannschaft haben, mithin das Totale zur
Operation bestehen dörfte, und zwar die Infanterie aus 56.800
und die Gavallerie aus .... . . 20.200
zusammen als aus 77.000 M«,
die mit 10.000 Irregulirten allenfalls verstärket werden könnten.
Und dieses scheinet dtfs Meiste, so bei dermahliger Verfassung (nicht
ohne grosse Mühe) zusanmiengebracht werden kunte, auch zu Formirang
einer considerablen Armee wieder einen so mächtigen Feind als der König
zwar zureichend, nicht aber zu zweyen, zu Vernehmung einer offensiven
Operation, wären. Nebstdeme die Trouppen sehr weit auseinander gestreut
liegen, sonderlich die Gavallerie, und auch alsdan, wan die Armee einsmahls
beysammen, vornehmlich aber, bevor sie beysammen, ein nahmhaftes Gorpo
zu Defendirung oder in Mähren oder in Böheim zurückgelassen werden
müste, in der Ungewissheit, wohin seines Orts die feindliche um so vieles
näher concentrirte Macht sich wenden dörfte.
*) Inner-Oesterreich.
«) Obw-Oeeterreich.
•) Offenbar verschrieben für 49.500.
<) In der Vorlage corrigirt aus 71.600.
^) Zu ergangen: »die ibmiee*.
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Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Jahres 1756. 483
Zu ZosammensetKung einer grossem Armee bliebe nichts übrig (ausser
wenig Tausend Irregnlirten), die doch nnumgänglkh oder von Ew. Kay.
May. eigenen oder von fremden Tronppen zn seyn scheinet, um ein baldig
^üokliohea Ende dem Krieg zn madien nnd ohne welchen selben anzn«
fiuagen nicht geringen Bedenken unterworfen wäre, nachdem der Bussische
Beystand allein darzu nicht zuluigte ^) und etwa auch Preussen eine Yer*
stfijrkung von Hessen, Wolfenbüttel und Hanover überkomen kunte, im
Fall Frankreich nicht auch seines Orts oder wieder Preussen selbst oder
doch wieder Hanover agirte.
Zu Formirung einer zweyten Armee wttren wenigstens 40 biss
50.000 Mann nöthig. Von Ew. Kay. May. regulirten eigenen Tronppen
kanten nichts als ein Tbeil deren Niedei^dischen oder ein Theil deren
Wellischen gezogen werden.
Die Ersteren wären, so vil mir wissend, completer als die zweyte^
auch mit der Feld-Equipage mehrers versehen, nachdem sie diese jkhr
hindurch campirt haben. Zweiffle jedoch sehr, ob bei dermahligen Um«
standen Ew. Kay. May. so leichtlich entschliessenlich werden, einen Theil
davon herauszuziehrai, in so lang besonders als Ho&ung Yorhanden, eine
Diversion an Preussen durch Franckreidi zu machen,' zu welchen sodan ein
Theil deren Nieclerltodischen nebst denen Pftllzischen stossen könnten.
Sobald Neapel dem Defensif-Tractat ^) beygetretten und von den
Coneerto wieder Preussan mit ist, scheinet unbedencklidier, wan 5 B^*>
menter zu Fuss, nebst dem Dragoner-Bgmt, aus Italien zu ziehen: Nebst*
deme aber eine so gar grosse Verstärkung selbe allein eben nicht macheten,
so dmiket mir, es lasse sich wegen des Niederländischen so wenig als
wegen deren Wellischen ein eigentlidier Entschluss derzeit poeh fessea,
bevor mit Franckreieb man näher des Königs von Preussen wegen tm.
ßtand gek<mimen^).
Und weiten endlichen auch eine Augmentation bey den^i hiesigen
Tronppen Ew. May. vornehmen, mittels 200 Mann und Pferden bey jedem
Begiment zu Pferd und mittels 4 Compagnien bey jedem zu Fuss^ so
knnde *) aus Abgang der Leuthen selbe zu stand zu bringen, wan
eine Möglichkeit auch wäre, mit denen dazu erforderlichen Pferd und
Geldern auszukommen. Beede letztere wurden sieh doch immerdar leichter
noch als die Leuth etwa finden. Bathete dahero, die Angmentation blos
bey der Cavallerie vorzunehmen, als an welcher ohnedem ein Abgang
respectu der Infonterie ist; in Ansehung der Infemterie aber mit fremden
in Sold nehmenden Tronppen (als mit Würzburgern, Würtenberger und
etwan mit Bayern) sich auszuhelffen.
All Obiges führe in der Absicht kürtzlich an, um in aller Unter-
thänigkeit darzuthun, wie beschwer- nnd bedencklich meines mindesten
Ermessens es seye, den Krieg annoch heur anzufangen, und wie unmöglieh)
ferderist eine zweyte Arme6 annoch heur zusammen zu bringen: nachdem
mit Fronekreich der geheime Tractat noch nicht geschlossen, mithin auch
1) S. memo Schrift S. 28.
*) Vom 1. Mai 1756.
*) S. meine Schrift S- 33 ff.
<) Nicht leserlich. ^ ^
Digiti^^y LjOOQIC
484 Uax Lehmann.
Ew. May. noch nieht wissen, ob selbe ^) Antheil an dem Krieg wieder
Prenssen werde nehmen wollen; mit Bassland Selbsten nichts Standhaftes
noch concertirt ; von sehr vielen za einem ofiensiTen Krieg TomikehTend^
Anstalt-en sehr yiele noch manglet; wegen denen zu einem so kostbahren
Krieg nnentbehrlichen grossen Auslagen kein Sistema noch gefasset; weniger
auf Instandsetzung deren Niederland- und sonderlich deren Wellischen
Trouppen nichts noch veranstaltet; endlich auf eine bey denen hiesigen
vorzunehmende Yermehrung nicht einmahl gedacht, geschweigen Hand an-
gelegt worden.
Das Pressanteste bey dermahligen umstünden wftre meines mindesten
Ermessens dahero:
Erstens den mit Franokreich geschlossenen Defmsif-Traotat auf das
eheste publiciren zu machen, weilen solches den König von Preussen mekr
als ein Mal nachdenken machen wird, der Erstere Ew. May. anzuMen;
mithin Alleriiöchstdieselbe Zeit gewinnen, mit minderer Gefahr in BOheim
sowohl als in Mähren sich zu verstärken, den geheimen Tractat mit
Franokreich, wo nicht zu Stand, doch ihre diesfi&hlige Gesinnung ins Klare
zu bringen, endlichen die disseits zu machende Yeranstaltungen mit so
mehrerer ^) und Bequemlichkeit v<»zukehren.
Zweytens die Begimenter in Böheim sowohl als in Mähren d.
Ersten Augusti beysammen campiren und unter dem Pretezt der Qnartier-
Ablöeung von denen nächst in Hungam liegenden Gavallerie-Begimenten
zwey nacher Böheim und, wo nicht zwey, doch eins nacher Mähren auf-
brechen zu lassen.
Drittens die weiters entfernte untereinstens näher heraufrueken
und in zwey differenten Orten, die eine unweit den Mährischen, die andere
unweit den Oesterreichischen Gränitzen campiren zu lassen.
Viertens Oavallerie sowohl als In&nterie beständig fortwerben za
lassen, ohne darauf zu sehen, ob sie complet oder superoomplet seynd,
unter dem Vorwand, Ew. May. weiten auch bey Dero Ann6e die Super-
numerarii^) einfahren, in der That aber um die Augmentation der B^-
menter, wann einsmahls dieselbe absolviret, so geschwinder zu Stande sa
bringen.
Fünftens das Nehmliche auch mit denen in Italien stehoidan B^-
meutern zu thun; an Pferden aber vorjetzo
Sechstens bloss 1500 bis 2000 St. theils zu Ersetzung des ent-
zwischen sich ergebenden Abgangs, theils zu einigem Uebersdiuss, insgesamt
jedoch ausserhalb denen Erblanden, zu bestellrai; um die in denen Erb-
landen befindliche, auf den Fall zur wärklichen Augmentation es kommet»
so näher an der Hand zu haben. Nebst deme in sich sehr ungewiss ist,
ob sodan Hanover auf preussisches Ansinnen zu Ew. May. Dienst deren
einige durch sein Gebieth durchlassen würde.
Siebentens die in denen Erblanden vorhandene diensttaugliche in
der Stille beschreiben und den Verboth weg^ deren Pferden Ausfuhr von
nun an zu publiciren.
^) Die Franzosen.
>) Nicht leserlich.
») 8. meine Schrift 8. 5. r^ i
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Urkundliclie Beiträge zur Geschichte des Jahres 1756. 435
Achtens rar Zeit des Oampameiits eine proportionirte Anzahl von
Feldstücken, die dem Temehmen nach &st alle aUuer seynd, nehst einigen
Haubitzen dahin zu schicken, damit Braun und Picoolomini ^) einige Artillerie
gleich anfangs bay der Hand haben, wofeme Prenssischer Seits ein gllher
Bin&U in das Land bescfaehete.
Neuntens in der Stille sich erkundigen, ob gesamte Begimenter,
besonders die von der OaTallerie in Hnngam nnd die von der Infanterie
in I. u. 0. Oe., mit Feld-Beqoisiten Tersehen ; die nehmliche Auskunft auch
Zehentens in Ansehen derer Irregulirten einzuhohlen. Endlichen
Eilftens von Grafen Chotek') eine Speeification abforderen: wie
Tiele zu Besatzungen, dan zu Bewachung der Magazinmi zu gebraudiMi
seynde Invaliden in denen L&ndem; desgl^chn wie viele darbey anzu-
stellende, ab aerario eine Pension geniessende Ofßciers vorhanden, um
auch deren selben bey ausbrechendem Krieg sich bedienen zu können.
All dieses liesse meines mindesten Ermessens ohne sehr grosse Un-
kosten, auch ohne besondere Geschrey und Aufsehen sich veranstalten und
vorbereitete zugleich unendlich Vieles, so bey einem ausbrechenden Krieg
von überauss grossem Nutzen wftre und zu Sicherheit derer Lftader ge-
reiehete.
Mstlerweil sehete man, wie die Welt-Sachen sich anltessen, ob der
Krieg zwischen Franckreich und England fortdauren werde, auch ob
Franckreich einigen Theil und auf was Weisse an dem wieder Preussen
nehmen wolle^ um hiernach die weitere Massnehmungen auch diesseits
machen zu können.
Gienge es nach mdnem geheimen Wunsch, so komenten zu mehrerer
Bedeckung deren Lftnder mehrere Trouppen, sonderlich an Gavallerie und
zwar diesen Sommer noch, nacher Böheim und Mähren zu stehen und
wurde all üebriges den Winter hindundi zubereii^t, die Operation selbstn
i^>er biss ktofUges Frühjahr ausgestellet, mit Russland entzwischen alles
und in so weit es nöthig und nach Beschaffenheit der alda findenden Ge-
sinnung nützlich, auch mit Franckreich verabredet, um mit so mehrerem
Nachdruck von allen Seiten gleich anfangs, wan es doch seyn solle, zu
openren.
Franckreich muss den grossen Werth des bei Zustandkommung des
geheimen Tractats ihme zukommenden Yortheils allzuwohl erkennen, um
der Unternehmung wieder Preussen entgeg^i zu seyn, möchte aber, wie
aus des La Yille entworfenen Antwort ^) seheinet, dass nicht allzuviel an
Geldes ihm koste, und möchte sonderlich, dass der König nicht öffentlich
Antheil an dem Krieg nehme. Ew. Kay. May. allerhöchsten Diensts ist
dargegen meines mindesten Ermessens, dass nebst dem Geld-Baytrag
Franckreich auch werkthfttig mit operire, um vor beständig mit Preussen
sich abzuwerfPen. Wünschte dahero wohl sehr, dass die dritte Arm^ aus
Franzosen und PfUltzem bestünde, zu denen ein Theil der Niederländischen
0 Die Oberbefehlshaber in Böhmen und Mähren.
>) Gemeint ist wohl Johann Karl Gh., Kanzler des Dir^ctormn in pubUcia
0l cameroKbus.
») S. Ameth 4, 404. 445. r^^^^T^
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486 Max LehmaniL
siosseu kniite, wofeme die Operation omnittelbahr wieder Preusseli und
mcht wieder HiEmover gerichtet wSre.
Wä!k*e aber Franckreich darzu nicht zu bewegen, so wäre meines min-
destens Ermessens zu überlegen, anf was YOr eine andere Weiss die dritte
Armee erstens zusammen zu bringen, zweitens in was yor einer Qegend
dieselbe zu operiren hätte und endlichen drittens ob ohne Zusammen-
bringung einer dritten xmd zwar einer ergiebigen Armee mit Busslands
Bey hülfe allein der Krieg wieder Preussen zu unternehmen seje, als welcher
sehr gefllhrlich ausschlagen kunte, wofeme man ^) eine gegründete Hothung
hätte, mit dermassigem Nachdruck den Krieg zu fuhren, dass selber in
einer oder höchstens zwey Gampagnen zu End sein müsste.
Bussland scheinet in der besten Disposition zu sejn, zugleich aber
i^uhitzigy und in die hiesige Situation nicht genug einzugehen. Wird
also nicht geringe Kunst brauchen, eine so beschaifene Antwort durch
Esterhazi^) der Gzaarin zu geben, die in der nehmlichen Gesinnung die
Gzaarin noch mehrers bevestige und auf die Gedanken dieselbe nicht yer-
fallen mache, als man all zu sehr vor Preussen diesseits sich förchte,
durch anständige Ursachen ihr jedoch begreiffen mache, der beederseitigen
Interesse Ew. Kay. May. sowohl als des Ihrigen zu seyn, den Winter
hindurch annoch still zu sitzen und sich dessen beederseits zu denen vor-
zukehrenden Anstalten zu Nutzen zu machen.
Befindeten sich jedoch einsmahls mehrere Trouppen in Böheim und
Mähren und der Krieg von Ew. May. vestiglich resolviret, so glaubete, es
wäre sich diesseits gar nicht darwieder zu setzen, vielmehr zu wünschen,
dass der Lust der Gzaarin ankomme, im Winter noch zu brechen, weilen
Ihre Armee viel weniger als die Preussische durch die Kälte leiden, keine
Conquöten auch Preussen wider selbe im Winter machen kunte, der die
Preuss. aber durch eine Winter-Campagne mercklich abmatten würde,
mithin mit so mehrerm Success im Frübjahr mit diesseits ausgerasteten
Trouppen operirt werden kunte.
Vor allem wünschte endlich, dass oder dem Grafen Neipperg ^) oder
einem anderen erfahrnen General (wan doch aus Beysorg des Secreti
Gr. Braun darvon noch nichts wissen soll) die Obsorg aufgetragen wurde,
einen der Gzaarin vorzulegenden Operationsplan zu entwer£fen, worzu jedoch
niemand tauglicher als Braun wäre, wenn änderst Ew. Kay. May. annooh
entschlossen, Dero eigene Arm6e ihme anzuvertrauen.
Und noch mehrers fast wünschte, dass dem Grafen von Königsegg'^)
anbefohlen würde, unter einem andern Verwand die in Holland aofku-
bringen hoffende Anticipation von zwey Millionen so bald möglich zu Stand
zu bringen, dem Grafen von Ghotek aber auch seines Orts um mehrere
sich umzusehen, die anjetzo ihm gar nicht schwer, bey einem einsmahls
ausgebrochenen Krieg um sehr viel härter au&ubringen seyn werden.
Ersterbe in aller getreuester Unterthänigkeit
Koch.
<) Zn ergänzen: »nicht«.
*) Oeatenreichi scher Gesandter in Petersburg.
') Präsident des Hofkriegsraths.
*) Karl Ferdinand K., Präsident des Münz- und Bergwesens-Directoriums,
später der Hofkammer. j
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Urkundliche Beitrftge zur Geschichte des Jahres 1756. 4g7
2- Schreiben des Geheimen Cabinets-Secretära Baron
Koch an den Staatskanzler Grafen Kaunitz. Ohne Datum^).
Die Kaiserin habe ihm »la note«*) geschickt, die er ihr vorgelegt
»il y a prös de dix jours«. Er schickt sie beifolgend im Original 3).
>J'ai remarque en bref ce qui ponrrait ötre le plus pressant, et si
nous n'y prenons bien garde, il nous coütera peut-6tre (dans la posiüon
präsente de nos troupes, avec tr^s-peu de cavalerie en Boheme et Morayie,
Sans un plan m^me d^fensif de *) ou les assembler en cas d* une
invasion subite du roi de Prusse) et si nous n*y prenons bien garde, dis-je,
il nous coütera peut-ötre plus de peine ä le döloger de la Boheme ou
de la Moravie, de ce que nous croyons, qu*il poun-ait nous en ooüter ä
reprendre la Sil^ie* . . .
3. Protokoll über die am 8. und 9. Juli 1756 gehaltenen
Berathungen der kaiserlichen Rüstungs-Commission.
Praes. Comite a Kauniz-Bittberg *), a Neipperg«), ab Haugwiz^),
a Salaburg^), Beferendario a Binder^), Oons. Aul. et OfQciali du Beyne
de Malechamp et 9. Julii Cons. AuL et offioiali de Dom ^^).
Protocollum der Zusammentrettung, so den 8^^ Julii 1756 in der
Staats-Canzley und den 9*«» ejusdem in Ihro Maytt des Eaysers Aller-
höchsten Gegenwarth in der Burg über die bey den dermahligen königL
preussischen Eriegsveranstaltungen zu ergreiffende Maassnehmungen ge-
pflogen werden.
Zuforderist wurde Ihro Maytt. der Kayserin Allergnädigstes Billet^^)
abgelesen, yermög welches die yorerwehnte Zusammentrettung anbefohlen
worden.
Es geschähe zugleich von der Allerhöchsten Absicht umständliche
Erwebnung, dtss in diesen Zusammentrettungen alles, was bey den der-
mahligen Umstanden zu veranstalten dienlich seyn könte, an Hand gegeben,
in gemeinschaftliche Deberlegung gezogen und der Allerhöchsten Entschei-
dung vorgelegt, solchergestalt aber der diensamste Weeg eingeschlagen
werden solte, die Staats-, Militär- und Finanz-Maassnehmungen dergestalt
mit einander zu vereinbahren, dass eines dem anderen die Hände bieten
und ein jedes Departement von den anderseitigen Verfügungen die erforder-
liche Nachricht ohne Zeitverlust erhalten könne.
Sodann wurde in Vorschlag gebracht und aller Seits vor gut befunden,
dass zu denen Zusammentrettungen nur der Staats-Eeferendarius und ein
Staats-Official gezogen, die Protocolla in möglichster Kürze und puncten-
0 Bei Kaunitz eingegangen am 26. Mai 1756.
«) Die vorstehende ürkimde.
«) Vorhanden ist nur eine Abschrift.
*) Lücke.
B) Staatskanzler.
•) Präsident des Hoikriegsraths.
T Präsident des Dheciorium in publicia et catneraUbm,
^) Präsident des General-Kriegs-Commissariats.
^ Geheimer Staats-Referendar.
i^ Geheime Staats-OfQciiüe.
") S. Ameth, Maria Theresia 5, 467. ^ ^
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488 Max Lehmann.
weiss yerfasset, einem jeden fordersamst zur Einsicht und dienlich befin-
denden Erinnerung zugesendet, demnächst Ihro Majti zur Allerhöchsten
Entscheidung übergeben und einem jeden das Originale, um hieraus das-
jenige, was seines Orts zu yerfögen ist, zu ziehen und anzumercken, über-
schickt werden solte. Wobej man zugleich den Sonntag zur gewöhnlichen
ZusammenkunfOb bestinunet und sich vorbehalten hat, dass ein jeder, wann
was Wichtiges und Eilfertiges vorfiele, eine ausserordentliche Zusammen-
trettung veranlassen könne.
Nach diesen Verabredungen ist man zu einigen General-Deliberandis
geschritten und hat sich über die folgende Puncten vereiniget.
imo j)iQ eigentliche Summ der Geld-Erfordemussen könne nicht vor-
gesehen noch bestimmet werden; so vieles aber seye gewiss, dass die
Wohlfarth und Bettung der Monarchie erfordere, die k. k. Trouppen in
so guten und zahlreichen Stand und zwar je ehender je besser zu sezen,
als es möglich ist. Es wäre also sehr dienlich, über die Becrutir-,
Bemontir-, Magazins-, Pontons-, Fuhrwesens- und Artillerie-Erfordemussen
die vorlaufige Tabellen der Kosten zu entwerffen, damit sich wegen der
Geld-Aufiiahmen darnach gerichtet werden könne.
So viel nun die Becrutir- und Bemontirung anbetrifit, so wurde die
Auskunfit gegeben, dass der in den Teutschen Erblanden verlegten Infiui-
terie wenig Mannschaft am completen Stand abgehe i), dass die Land-
Stände nächstens 4000 Becruten stellen würden, dass man hiermit nicht
nur den Abgang ersezen, sondern einem jeden Infanterie-Begiment 26 Muin
Ueber-Complete zutheilen und vor die Gavalerie 1300 Mann aussuchen
könno, dass die Cavalerie sich fast complet befinde, dass mit der Pferd-
Lieferung, so im Augusto und October geschehen soll, der Abgang an
dem Friedens-Fuss völlig ersezet werde, dass man über dieses die Teutsohe
Gavalerie-Begimenter auf 900 Pferd zu sezen entschlossen, dass zu dem
Ende bereits 2000 Pferd bestellet seyen und zu Ende Novembris geliefert
werden selten, dass auch die Werbung der Mannschafit allschon anbefohlen
seye, dass aber solche langsam von Statten gehe, dass dahero die dien-
same Verordnungen, um die Werbung möglichst zu beförderen, bereits er-
gangen, dass zu der erwehnten Bimonta bereits 500"^ fl. dem Kriegs-
Comissariat angewiesen seyen ; dass die Tabellen von allen übrigen Erforder-
nüssen bald möglichst entworffen werden, dass aber zu Beybehaltung dee
Secreti einiger Anstand genommen werden müste, dass inzwischen der im
Jahr 1753 verfertige Aufisaz zum beyläufQgen Ueberschlag dienen könne.
2^ Bey den jezigen umständen auf Erspahrungen fürdencken und
dienliche Ausgaben als überfiüssig ansehen zu wollen, wäre die größte
Verschwendung, und wann gleich dermahlen etliche Millionen vergeblich
ausgegeben würden, so seyen doch solche vor nichts zu rechnen, wann
man die Wohlfarth und Gefahr der Monarchie dargegen haltet.
3^^^ Keine Potenz könne aus den ordinarie Einkünften einen Krieg
führen, und sehr wenige wären vermögend, aus solchen die Kriega^Prae-
paratorien zu bestreiten. Wolte man auch die Bezahlung der Besoldungen
einstellen, auf die Idee eines subsidii praesentanei verfallen oder andere
1) Desto stärker war das Manco bei der übrigen Infonterie. S. meine
Schrift S. 22. .
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urkundliche Beitrftge zur Geschichte des Jahres 1756. 4g9
dergleichen Mittel ergreiffen, so würde hiermit nicht viel geholfen, das
Oeschrej yermehret, der Credit nud die Circulation gehemmet, und müsten
daher dergleichen Mittel auf den lezten Nothfall verspahret werden. Es
bestehe also die grOste Bessource in dem in- und ansiftndiachen Credit,
und könne solcher nicht hoch genog getrieben werden, da YorlilafBg darauf
tu rechnen seye, dass man an Extraordinario wohl 10 bis 12 Millionen
des Jahrs braachen dörfte. Habe man aber das Glück, ans einem Defensiy-
einen Offensiy-Erieg zu machen, so würde Vieles erspahret und reichlieh
ersezet, was man in Zeiten an die gute Anstalten verwendet.
4^0 Der auswärtige Credit seye hambtsftohlich in den Niederlanden,
in der 8chweis, zu Hamburg und in Genua zu suchen und hiezu die
Grarantie und der Credit der Stände zu gebrauchen; wobey es nicht darauf
ankomme, welchen Fundum man desfalls verschreibe, da ohne dem die
Schulden in Friedens-Zeiten erst zu bezahlen und alsdann ein neues Systema
zu flössen seye. Wie aber der Credit recht zu etabliren, sol<^s verdiene
eine reife und besondere üeberlegung, und dOrffte den Ständen sonsten
nicht mögHch seyn, eine nahmhaffte Summ baaren G^eldes aufisubringen ;
dann der Lermen eines Kriegs würde sich bald ausbreiten und viele Beutd
versperren.
5to Währender Zeit, als an Etablir- und Findung des Credits gear-
beitet wird, seye auf die pressanteste Ausgaben und auf die ohnverzüg-
liche Aufbringung etlicher Millionen baaren Geldes fürzudencken. Es
wäre also vor allen Dingen zu constatiren, wie viel von denen Grafen
Koenigsegg, Haugwitz und Choteck inner kurzem herbey geschaffet werden
könne.
Sodann müsse man in den Niederlanden die lotterte (T emprunte
forisezen und von den vorräthigen Geldern gleich eine ganze oder halbe
Million Gulden entweder in natura oder in Wechsel, wobey man nehmlich
am meisten spahret, kommen lassen.
Da des Eaysers Mtt. der heutigen ^) Zusammentrettung beyzuwohnen
allergnftdigst geruhet haben, so wurden fordersamst die gestrige Ver-
abredungen in gehorsamsten Vortrag gebracht, solche von Ihre Maytt.
allermildest begnehmet, sodann zu den Special-Deliberandis geschritten
und biebey zur Grund-Begel gesezet: dass des Königs in Preussen der-
mahlige Veranstaltungen sowohl aus Offensiv- als Defensiv-Absichten her-
rühren könten, dass also die Vorsicht und die Wohlfarth der Monarchie
erfordere, sich auf alle Fälle vorzusehen und es nicht bey halben Maass-
nehmungen bewenden zu lassen, dass bey solchen bedencklichen umständen
die sonst diensame Erspahmngen nicht beobachtet werden könten; und
dass sich vor dermahlen bey den Militär- und Oameral- Veranstaltungen
so zu benehmen seye, als wann der Krieg würcklich seinen Anfang ge-
nommen hätte.
Diesem zufolg ist die Allerhöchste Entsehliessnng dahin ausgefallen, dass
imo eine zahlreiche Arm^e in Böhmen und Mähren baldmöglichst
versamlet werden und in verschiedenen Lagern, auch in so lang als es die
Witterung verstattet, campiren solte.
<) Gemeint ist der 9. Juli.
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490 }IL9,z Lehmann.
Was nun für Begimenter zu dieser Armee aas Hungam, Oesterreich
und den übrigen Erblanden zu ziehen seyen, desfalls hat der Feldmarschall
Graf Yon Neipperg einen Entwurff verfertiget und sich yorbehalten, solchiea
zu Allerhöchsten Händen zu übergeben.
2^^ Die Begimenter zu 4 Bataillonen selten nur mit drey Bataillons
und den zwey Grenadier-Compagnien, folglich mit 1800 Mann complet in
das Feld marchiren und aus diesen 3 Bataillons nur 2 formiret werden,
welche zwey Staabs-Officiers bey sich behielten, und könnte ihnen allenfalls
der dritte von denen angestelten oder aggregirten zugegeben werden.
3tio Die zurückbleibende vierte Bataillons wttren zu Garnisonen,
Becrutirung, Convois etc. zu gebrauchen, und bey deren Eintheilung müste
darauf gesehen werden, dass sie in solche Länder und Städte verleget
würden, welche ihnen am nächsten seyen.
4^ Auf diesen Fuss selten die Ordres zum Marchiren baldmöglichst
an die Begimenter, und zwar an die am weitesten entlegene am ersten, aus-
gefertiget ^) und hiebey zum Yorwand gebrauchet werden, dass^ weilen der
König in Preussen aus noch unbekanten Absichten verschiedene Lager,
und z.war zum Theil nahe an den disseitigen Gränzen, würcklich versamle,
Ihre Maytt. gleichfalls vor gut befunden hätten, einige Observationa- und
Exercirungs-Oampements formiren zu lassen.
5^ Solcher gestalten hätten die zwey Lager, so man in Hungam zu
Baab und Eitsee halten wollen ^), nicht weiters statt, und selten an dem
lezteren Ort die Begimenter, die der Weeg dahin trifft, sich nur etliche
Tage aufhalten.
6^ Die aus Hungam und anderen entfernten Erblanden zum Lager
nach Böhmen oder Mähren abgehende Begimenter selten währendem ihrem
Marsch campiren.
^mo Seyen die erforderliche Befehle baldmöglichst zu erlassen, dass
von allen Begimentem der Croaten, Warasdiner, Sclavonier und übrigen
irregulairen Trouppen ein Bataillon und die Grenadier-Compagnie, mithin in
allem 11.800 Mann, sich in den Marsch nach Böhmen oder Mähren sezra
selten. Wobey ihnen nicht zu verhalten, sondern zum Voraus zu bedeuten
wäre, dass ihre Ablösung nicht im Augusto, sondern erst gegen Ende
Octobris künfitigen Jahrs erfolgen könne.
8^^ Wären denen in Böhmen und Mähren commandirenden Generalen,
dem Feldmarschall Grafen Braun und Fürsten Piccolomini, die ohnge-
säumte Ordres zuzusenden, dass sie ihre unterhabende Trouppen zusammen-
ziehen und campiren lassen sollten.
9110 Das Böhmische Ck)rps seye ohnvei*züglich mit 4 zunächst gelegenen
Cavalerie-, dann ^) Infanterie- imd 2 Hassaren-Begimentem zu verstärcken.
10°^^ Beyde Lager in Böhmen und Mähren wären nach dem Beispiel
und Vorgang des Königs in Preussen mit Artillerie, Magazins, Pontons
und anderen Kriegs- und Feld-Bequisitis ohne Zeitverlust und hinläng^ch
zu versehen.
<) Die MarBchbereitachafta-Ordree sind am 12. Juli, die ersten vdrklichen
Marschbefehle am 16. Juli ergangen.
») Sie sollten am 1. August gebildet werden.
») Lücke. ^ T
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XJrkandliche Beitrftge zur Geschichte des Jahres 1766. 491
1 imo g^ye in Zeiten auf Herbeybringung der Fonrage, besonders aber
darauf forzudencken, dass in denen Böhmischen Greysen, so über der Elbe
und der Feindesgefahr am meisten aosgesezt liegen, der Yon-ath an 6e-
traid, Haber, Heu und diensttauglichen Pferden am ersten angekaufft und
allenfalls nicht daraof gesehen werde, wann solches etwas teuerer zu stehen
komme.
l2mo Weilen, wo nicht alle, doch die meiste Trouppen den Winter
über in Böhmen, Mähren und allenfalls in den nächst angränzenden Landen
verbleiben solten, so seye auch auf deren Verpflegung in Zeiten, unter
anderen aber auch darauf färzudencken, dass die Ausfuhr des Benöthigten
in Böhmen und Mähren verbotten werde.
23tio jgt in Erinnerung gebracht worden, das es den meisten Offi-
cieren, besonders aber von der Oayalerie, so am schlechtesten stünden,
sehr schwer, ja ohnmöglich fallen würde, sich die unumgänglich nöthige
Pferde und Feld-Equipage, zumahlen in der Eil, wo alles teuerer bezahlt
werden müste, anzuschaffen. Es dörffte also über den schon Torlaufßg
allergnädigst bewilligten Vorschuss einer Bmonathlichen Ghige erforderlich
seyn, denen bedürfftigsten Officiers und besonders denen Lieutenants und
Fähndrichs mit einem weiteren zulänglichen Vorschuss oder Beyhülffe aus
den Begiments-Oassen beyzuspringen.
14*0 Seje bereits allergnädigst anbefohlen worden, dass die Regi-
menter die Weiber zurücklassen solten. Damit aber gleichwohlen wegen
dieser einige Vorsehung geschehe, so seye weiters zu verordnen, dass diese
in ihren bisherigen Quartieren fernerhin Tach und Fach zu geniessen
haben solten.
1 5^ Wäre der gemessene Befehl zu erlassen und darüber zu halten,
dasB nicht nur die (xeneral-M^jors, sondern auch noch die Feldmarschall-
Lieutenants bey den Trouppen campiren solten. Wobey zugleich von einer
Bagage- Verordnung Anregung geschehen.
16^ Was fär Generals bey der Arm^e in Böhmen und Mähren an-
zustellen seyen, auch wo in diesen Landen die Campements formiret
werden solten, damit eines mit dem anderen die Communication unterhalte
und nicht abgeschnitten werden könne, desfalls haben des Kaysers Maytt.
Sich die Allerhöchste Entscheidung annoch vorbehalten.
Wienn den 9. Julii 756. Kaunitz-ßittberg i).
*) Am Rande der letzten Spalte: , Place t. Frantz*.
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Ein Brief des Preilierrn von Stein,
Von
Anton Becker.
Nach der Achterklär ang durch das Decret Napoleons aus Madrid
vom 16. Dec. 1808, welches Freiherr von Stein, der am 24 Novemher
desselben Jahres seinen Abschied als Minister erhalten hatte, in Berhn
in den ersten Tagen des Jänner 1809 erhielt^), suchte er so schndl
als möglich ein gesichertes Asyl zu erreichen. Er reiste am 5. Jänner
von Berlin ab über Sagan, Bunzlau, Löwenberg bis Buchwald, wo er
am 9. Jänner ankam und am folgenden Tage Briefe seiner Frau nebst
einem Passe, den diese von dem österreichischen Gesandten, Herrn
von Bombelles, erhalten hatte, empfing. Damit überschritt er die
Grenze und schrieb von Trautenau an seinen Jugendfreund, den GrafSan
Odonell, und an den Grafen Stadion mit der Bitte, für ihn vom Kaiser
in dessen Staaten ein Asyl zu erwirken^). Dann begab er sich nach
Prag; hier erhielt er zunächst eine vertrauliche Mittheilung des Grafen
Odonell, dann eine amtliche Verständigung von Stadion, dass der
Kaiser ihm ein Asyl gern gewähre; er »wünsche jedoch, dass Stein
die Hauptstadt von Mähren, Brunn, zum Aufenthaltsorte wählen möge,
da Prag, der Sammelplatz vieler durch das Unglück der Zeiten brot-
oder dienstlos gewordenen Personen und aller preussischen Civil- und
Militärbeamten, grösstentheils sehr achtbarer, aber nicht selten un-
vorsichtiger Leute, ihm die wünschenswerthe Buhe nicht gewahren
würde ' s). Noch Ende Jänner reiste Stein nach Brunn, wo er im
Kreise der Seinen bis Mitte Juli 1809 lebte.
») Pertz, Das Leben des Freiherm v. Stein (Berlin 1850) II, 319.
«) ibid. 324.
•) ibid. 325. ^ t
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Ein Brief des Freibenm von Stein. 49S
Man liat geklagt, dass wir über keine 2ieit von Steins Leben
80 mangelhaft unterrichtet sind, wie gerade über die seines Brünner
Aufenthaltes ^); man fand es bedauerlich, wenn auch nicht überraschend,
dass sich aus dieser Zeit so wenig Nachrichten von ihm ßnden und
erklarte es damit, dass er es yermuthlich für unvorsichtig hielt Briefe
zu schreiben*).
Mit Bücksicht darauf erscheint es mir nicht unpassend, einen Brief
Steins aus dieser Zeit, der mir im Archiv des k. k. Ministeriums dee
jnnem in Wien zuhanden kam, zu veröffentlichen; derselbe ist an
geheimen Kriegsrath Eunth gerichtet, der nicht bloss Steins Geld-
angelegenheiten besorgte, sondern auch sich lebhaft bemühte, durch
Vermittler auf die fhmzösischen Machthaber zu seinen Ounsten ein-
zuwirken^), und lautet f olgendermassen :
Brunn, am 7. Mai 1809.
Noch sind wir ruhig hier, und durch grosse Streitkräfte geschützt
— Bin grösseres Uebergewicht erhält bei mir der Gedanke, die Wan-
derungen zu endigen und hier alles abzuwarten, was das Schicksal
ausspricht und auch Ihm mich zu überlassen, wenn er hier mich er-
reichen sollte. Denn ich glaube sein Hauptzweck war, mich zu ent-
fernen und andere zu schrecken, da dieser erreicht ist, so hat die Sache
für ihn weiter kein grosses Interesse mehr. Und wass kann am Ende
mir für grosses Unheil zugefügt werden, indem kein Grund vorhanden
ist zu besonderer persönlicher Misshandlung. Sollten die grossen und
edelen Zwecke, die man hier mit so ausserordentlicher Anstrengung
und Aufopferung zu erringen strebt, nicht errungen werden, so gestehe
ich, so bleibt nichts mehr zu erwarten übrig und mein ganzes Leben
wird in einem trüben Hinbrüten unter Vergangenheit und Gegenwart
und in Verrichtung der animalischen Functionen bestehen^^ ^).
Dieser Brief ist nach zwei Seiten hin von grossem Interesse;
zunächst durch den grossen Optimismus, den hier Stein mit Bücksicht
auf sein Verhältnis zu Napoleon zum Ausdruck gibt; dann durch die
Bcöignation, mit der er sein Schicksal erwartet.
<) 8eeley, Stein, Sein Leben und seine Zeit. Deutsch v. Emil Lehmann.
(Gotha 1885) II, 309.
*) ibid. 310.
•) Perti II, 341.
4) Archiv d. k. k. Minist, d. Innern 1809. Nr. 28 &8C. 137. Ich ergreife an
dieser Stelle die Gelegenheit, Herrn Archivdirector Dr. Thomas Fellner, sowie
Herrn Dr. Bich. Schuster für die UebenswQrdigc Unterstützung meiner Arbeiten
im obigen Archive meinen verbindlichsten Dank auszusprechen.
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494 Anton Becker.
Was das erstere anbelangt, so ist dieser Optimismus mn so auf-
fallender als darin noch immer jene Ansicht zur Geltuug kommt, die
Stein selbst ausgesprochen hat, als er unter der Einwirkung der Yer*
öffentlichung seines aufgefangenen Briefes im Moniteur sein Ent-
lassungsgesuch am 18. October 1808 beim Könige eingebracht hatte,
nämlich dass Napoleon sich beruhigen werde, wenn der König ihn
seines Postens enthebe ^). Nun war aber seit dieser Zeit schon soviel
gegen Stein Feindliches von Seite des französischen Kaisers geschehen,
dass man annehmen könnte. Stein habe diese Ansicht fallen lassen«
Zwar lässt sich das, was unmittelbar nach der Veröffentlichung jenes
fatalen Briefes geschah, noch ganz als Begründung Ton Steins Ansicht
anfuhren. Wenn Stein den Brief Napoleons an Soult vom 10. Sep-
tember 1808 ^) gekannt hätte, würde er ihn nur in seiner Meinung
bestärkt haben. Selbst die Drohungen der Franzosen und der fran-
zösisch Gesinnten in Berlin, dem Grafen Glotz gegenüber, bei dessen
Durchreise nach Erfurt, sowie deren Gewaltmassregeln gegen die
Freunde Steins wie Herrn v. Troschke, die Erklärung Champagnys in
Erfurt, dass Stein unmöglich im Amte bleiben könne, der heftige Aus-
fall Napoleons, wie es Stein ungestraft wagen könne, solche Gesin-
nungen zu äussern^), liessen sich in diesem Sinne deuten. Allein
soviel hatte nun Stein selbst gesehen, dass das, was er in seinem Ent-
lassungsgesuch für „wahrscheinlich^^ hielt, sich nicht bewahrheitete;
denn Napoleon beschäftigte sich trotz des spanischen Krieges lebhaft
mit Stein; ich bin sogar der Ansicht, dass der Kaiser gerade in Spanien
den Plan gefasst hat. Stein zu vernichten^), nicht so sehr um ein
Beispiel zu statuieren, sondern weil er — man muss sagen instinct-
massig — die Geföhrlichkeit Steins fühlte. Hatte er auch durch sein
Feldherrntalent die spanischen Scharen geschlagen und zurückgeworfen,
erschien auch für den Moment der spanische Krieg beendet, so hatte
doch Napoleon mit seinem scharfen Blick die Gefahrliclikeit dieses
Volkswiderstandes erkannt, wenn er auch in seinem Bulletin vom
13. November 1808 ^) aus Burgos sagt, das diese erregten Volksmassen
«) Pertz II, 260.
«) Correspondence XVI, 503. ,J*ai demand^, quMl (Stein) iP&t chasaö da
Minist^re, sans quoi le roi de Prasse ne rentrera par chez lui. De plus j* ai fait
mettre le sequestre sur les biens en Westphalie*.
») Pertz II, 258.
*) Gegenüber Seeley, der der Aneicht ist, dass Napoleon von An&ng an
darauf dachte.
*) ,11 faudrait, que les hommes comme M. de Stein, qui a döfeut des troupes
de ligue, qui n' ont per resister k nos aigles, m6ditent le sublime projet de levet
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Ein Briet des Freiherrn von Stein. 495
regnlären Trappen wenig Widerstand leisten könnten. Aus diesem
Bulletin liest man formlich den Gedankengang, der Napoleon auf Stein
brachte. Als Minister, der sich einem eventuellen Anschlüsse an Oester-
reich mehr als günstig zeigte und der auf den König Einfluss genug
besass, um ihn vielleicht zu einer Theilnahme an dem bevorstehenden
Kriege zu veranlassen, war Stein von Napoleon am selben Tage*)
unmöglich gemacht worden, an welchem Prinz Wilhelm in Paris die
Convention unterzeichnete, durch welche, wie der Moniteur bemerkte,
„alle zwischen Frankreich und Preussen noch bestandenen Misshellig^
keiten beigelegt worden waren^^ ^). Des Staates Preussen war man
also ziemlich sicher. Wie geföhrlich konnte aber eine „Erhebung der
Massen^^ in Norddeutschland, wo es ja allerorts gährte, an geheimen
Gesellschaften nach Versicherung französischer Spione kein Mangel
war, gerade in dem Augenblicke werden, wo der Krieg mit Oesterreich
▼or der Thüre stand, besonders dann, wenn man in diesen Volksauf-
stand unter guter Leitung ein gewisses System brachte. Und wer war
hiezu geeigneter als Stein, der in Westphalen seine Güter besass, der
überall unter dem Landadel, wie an den Höfen Beziehungen hatte und
der in dem aufge&ngenen Briefe meint, es sei rathsam die täglich
zunehmende Erbitterung in Deutschland zu nähren. Stein musste also
ganz unschädlich gemacht werden. So kam die bekannte Achts»
erklärung; wenn Napoleon jemanden zum Feinde Frankreichs und des
Rheinbundes erklärte, so war dies gewiss weder für den Betreffenden
eine blosse Drohung, noch für andere nur ein Schreckmittel ; besonders
hätte die Stelle : „Der besagte Stein wird überall, wo er durch unsere
oder unserer Verbündeten Truppen erreicht werden kann, persönlich
in Haft gem)mmen^^ ^), Stein überzeugen können, dass es Napoleon
nicht bloss darum zu thun war, ihn „zu entfernen und andere zu
schrecken^^ Doch scheinen gerade die Umstände, unter welchen Stein
Yon dem Decrete in Kenntnis gesetzt wurde, mildernd auf dessen Auf-
fassung eingewirkt zu haben. Der neue französische Gesandte, Herr
Y. St. Marsan, sandte nämlich bei seiner Ankunft in Berlin durch einen
guten Bekannten Steins, den holländischen Gesandten v. Goldberg,
das Decret demselben zu, mit dem Bedeuten, dass er alle Beziehungen
zu Preussen abbrechen müsse, wenn er Stein noch in Berlin treffe;
les masges, fussent t^moins des malheors qa* alles entminet et du peu d' obstacles
que cette resource peut offrir ä des troupes rögl^s. Seeley IT, 240.
») 8. September 1808.
«) Moniteur vom 10. September 1808.
*) Pertz n, 319. »Le dit Stein sera saisi de sa personne partout oii il pourra
Itre atteint par nos troupes ou celles de nos alli^s«.
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496 Anton ßecker.
falls er gleich abreise, nehme er an, er sei bereits abwesend ^). Stein
hat yermathlich ans dieser privaten Bücksicht St Marsans den Schluss
gezogen, dem er in seinem Brief Ausdruck gibt. Dazu kam noch ein
Brief des Fürsten Wittgenstein, den Stein in Prag am 20. März 1809
erhielt Es war die Antwort auf die Aufforderung Steins, sich über
zwei Briefe zu erklären, die Wittgenstein an ihn und Goltz geschrieben
und worin er sich die Fortsetzung eines chiffiierten Briefwechsels ver-
beten hatte; diese Briefe waren im Moniteur gleichzeitig mit der Achts-
erklärung abgedruckt worden. Wittgenstein meint in diesem Briefe,
er vermuthe, dass die Beschlagnahme der Güter nicht lange dauern
würde, Stein hätte nicht Berlin verlassen, sondern ruhig dort bleiben
sollen, da man seine Auslieferung nicht gefordert haben würde; Na-
poleon hätte durch die Massregel gegen ihn eigentlich die Beförderer
eines neuen österreichischen Krieges zu schrecken beabsichtigt *). Das
war nun die Ansicht an der Stein festhielt, trotzdem er von der ge-
nauen und strengen Achtvollstreckung sowie an dem Schicksale seiner
Freunde und seiner Schwester, welche nach dem misslungenen Döm-
bergischen Aufstande nach Frankreich als Gefangene gehen musste,
Kenntnis hatte. Andere theilten nicht diese Meinung; vor allem nicht
die österreichische Regierung, welche yon dieser Stimmung Steins
Kenntnis hatte; man liess ihm einen „nicht amtlichen vertraulichen
Wink^^ geben, „sich über das Schicksal, welches ihm bevorstehe, nicht
zu täuschen, sondern, wenn die Gefahr sich nähere, ihr auszubiegen^^ ').
Noch auffiülender als dieser Optimismus erscheint die Resignation,
die gewissermassen dah Leitmotiv dieses Briefes bildet, besonders wenn
man bedenkt, dass eine solche Stimmung bei Stein weder vor noch
nachher nachweisbar ist Doch ist auch sie begründet, sobald man
eine Beihe von Umständen ins Auge fasst
Stein war schon als Minister einer der eifrigsten Parteigänger des
österreichischen Krieges gewesen^). Als er nun im Jänner 1809 in
Prag weilte, erhielt er von zwei Seiten Andeutungen, welche in ihm
den Glauben erweckten, dass mau iu Oesterreich beabsichtige, ihm
eine Bolle in dem bevorstehenden Kampfe zuzuweisen. Zuerst schrieb
Gentz, der damals als Privatmann, aber immer in der regsten Ver-
bindung mit den einflussreichsten Personen in Prag lebte, am 28. Febr.
1809 an Stein, dass er sich freue, „dass die österreichische Regierung
') ibid. 321.
«) ibid. 330.
') Archiv d. Minist. Innern. Hager an Ezh. Rainer, Ofen» den 13. Mai 1809.
*) Wertbeimer, Geschichte Oesterreich und Ungarns im ersten Jahrzehnt
19. Jahrhunderts II, 266, Pertz II, 205 ff.
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Ein Brief des Freihenm von Stein. 497
den Auftrag an die Behörden erlassen habe, Stein mit der grössten
Aoszeidmong zn behandeln und fahrt dann fort : „Alle die, welche noch
wissen, auf welchem W^e Heil nnd Bettung zu finden wäre — wenn
sie gleich längst daran verzweifelt, dass man es auf diesem Wege suchen
werde, — verehren in Eu. Excellenz den Patriarchen^ das Oberhaupt
ihrer Kirche ; aus diesem Standpunkte habe ich wenigstens, und haben
die, welche mit mir gleich denken, Sie schon seit mehreren Jahren
betrachtet; die letzten Begebenheiten haben unserem Glauben das Siegel
au%edrQcki — Und ich meines Theils, erkläre hier, dass, wenn es
mir heute gelänge, Eu. Excelleuz die Dictatur (im eigentlichen, alt«
römischen Sinne des Wortes) über alles, was zur Bettung von Deutsch-
land unternommen werden müsste, zusprechen zu lassen, ich morgen,
mit meinem Tagewerk zufrieden, über den Ausgang und über die
Zukunft beruhigt, die Welt yerlassen wollte" i). Am 24. Februar
schrieb ihm Stadion amtlich: „Dass der Kaiser sich freue, in seinen
Staaten einen Minister aufzunehmen, der eben sosehr durch die seinem
Könige geleisteten Dienste als durch das für ihn daraus geflossene
Unglück ausgezeichnet sei; Stadion fügte hinzu, ihm persönlich sei es
lieber, Stein in grösserer Nähe, nur eine kleine Tagereise von Wien,
als in der Entfernung von Prag zu wissen"^). Nichts ist daher na-
türlicher, als das Stein die Erwartung hegte, zu irgend einer Thätig-
keit berufen zu werden. Er hatte in Brunn angelangt eine Denk-
schrift über die preussischen Verhältnisse geschrieben und sie Ende
Februar an Stadion geschickt 3); allein Woche auf Woche yergieng,
ohne dass ihm von der österreichischen Begierung eine Aufforderung
Kogekommen wäre, weder die nach Wien zu kommen, noch auch die,
eine besondere Mission zn übernehmen. Das war für den thaten-
lustigen Mann, der jetzt Müsse genug hatte seine Ideen auszuarbeiten,
eine harte Enttäuschung, so zur Unthätigkeit verdammt zu sein. Als
der Krieg erklärt war, suchte er am 17. April um die Erlaubnis an,
nach Wien kommen zu dürfen ^). Dieser Brief kreuzte sich auf seinem
Wege mit einem von Gentz gleichen Datums, welcher diese Erlaubnis
enthielt und worin (}entz sein bisheriges Schweigen dadurch zu ent-
schuldigen sucht, dass er zu erkennen gibt, er könne sich das Be-
nehmen des Wiener Hofes nicht erklären^). Thatsächlich bleibt es
auch für uns unerklärlich; die Verwendung von Steins Energie und
«) Parti U, 331 t
«) Pertz II, 325.
») ibid. 357.
*) ibid. 358.
*) ibid. 359.
Mittheilongen XVI. Digitize32yGoOgle
493 Anton Becker.
Fähigkeiten, sowie seines Einflusses in Norddeutschland wäre für den
Krieg von unberechenbaren Folgen gewesen. Es ist dies um so auf-
feilender, als die österreichische Regierung an&ngs die Absicht hatte,
mit der Err^^ung der Gemüther in Norddeutschland zu rechnen *).
Ob Vergesslichkeit oder die Furcht, das Volk zum Selbsthandeln zu
ermuthigen, wie Seeley meint ^), diese Absicht unausgeführt Hessen, ist
nicht gewiss. Die Verstimmung Steina über seine gezwungene Un-
thätigkeit zeigt sich schon in dem Antwortschreiben an Gentz vom
20. April. Er wolle sich nicht vordrängen, man habe ja nichts für
ihn thun wollen, ihm nur den „Gebrauch des Feuers und Wassers^^
erlaubt Das Schweigen der österreichischen Begierung habe seine
Meinung bestätigt, dass seine Lage es fordere, sich ruhig zu verhalten
und nicht die zudringliche lästige und zwecklos-thätige Rolle eines
nach der Wiederherstellung seines Zustandes jagenden Emigranten zu
übernehmeu. Er kann aber nicht umhin, am Schlüsse Winke zu geben,
wie es gelingen könnte, Preussen zur Theilnahme am Kriege zu
bewegen ^),
Diese Verstimmung Steins steigert sich immer mehr, wie aus dem
Brief an den geh. Staatsrath von Schön vom 30. April ^) zu ersehen
ist „Wir leben in den Zweiten der Aufopferung und des Märtyrerthums
und man muss sich dieser Anforderung nicht entziehen^*. Aus Preussen
hörte er auch wenig Erfreuhches. Freiherr von Troschke schrieb ihm
aus Ostrowe in Preussiseh-Schlesien am 28. April 1809^): „Officiell
ist es, dass nicht nur der Adel, wie das vorige mal . . . (unleserlich) . . .
sondern der General-Landessturm aufgeboten wird. Welche Sununen
wird dieses wieder in Berlin kosten, wenigstens werden 13 Cavallerie-
Regimenter aufgestellt werden müssen. Der ganze Ackerbau wird
liegen bleiben müssen; ebenso wahr ist es, dass sich Bürgerkriege
zwischen den Deutschen und Polen entspinnen. Es ist schon zu
blutigen Scenen gekommen, Bürger gegen Bürger haben gefochten,
es sind Menschen geblieben. (Auf einem kleinem, von einem anderen
Brief abgeschriebenen Zettel): Vor ungefähr 36 Stunden ereigneten
sich Dinge und folgten Veränderungen allhier, die jederman in
Staunen setzten; die Feindseligkeiten haben ihren An&ng genommen,
jedoch Dato nicht in unserem Lande, sondern auf anderen Punkten,
die ich jetzt nicht zuverlässig erfahren habe. Vorgestern abends be-
0 Vortrag Stadions v. 27. September 1808 Wertheimer L c. II, 267.
«) Seeley II, 308.
•) Pertz II, 363—4.
*) ibid. 365.
») Archiv d. Minist, d. Innern. 1809 Nr. 28 fasc. 137.
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Ein Brief des Freiherrn von Stein. 499
nachrichtigte der Prinz von Pontecorvo, sonst Bemadotte genannt,
unseren König officiellement, dass die Bussen gemeinschafüich mit den
Polen in Galizien eindringen und der Kaiser dieser Nation sich folglieh
zum Alliierten des firanzösischen Kaisers declariert habe. (Im Briefe):
Hier kommt alles wieder auf den alten Fleck; die Militarexeesse fangen
Ton neuem auf dem alten Fusse an; noch ist der braye Ob. L. G n
noch nicht zurück und schon hat sich ein neuer Aufstand ereignet.
Die Spaltung muss bleiben, so lange man die Cionscription nicht ein-
fahrt, weil nur solche zum Dienste kommen, welche eine Verein^ng
nicht bewirken können. Bei den jetzigen Aushebungen sieht man nach
d^n Zollmass, und läast geschickte Leute, wenn sie das Mass nicht
haben, zurück. Wir leben ohne alle Kraft und Energie, jeder sucht
seinen Posten zu verlieren oder schimpfb, wenn es nicht nach seinem
Kopfe geht und dies ist dann natürlich yon der vortheilhaftesten
Wirkung*'.
So ist es erklärlich, dass Steins Verstimmung immer sich steigerte;
den Höhepunkt derselben lesen wir in dem Briefe vom 7. Mai an
Kvnth; sie scheint den ganzen Monat Mai angehalten zu haben; einen
Nachklang finden wir in dem Briefe an denselben vom 21. Mai ^): „Da
ich von allen öffentlichen Geschäften entfernt bin, so habe ich nnr
einen Wunsch, den der Ruhe^. Damit war aber auch diese Resignation
zu Ende. Mochten vielleicht der Sieg von Asparn und der Geist der
Bevölkerung, dessen Zeuge Stein war und den er nicht genug zu
rühmen weiss, dazu beigetragen haben. Der Misserfolg der Schlacht
bei Wagram zwang ihn zwar in Troppau ein sicheres Asyl zu suchen,
war abiT nicht im stände, ihm diese muthige und zuversichtliche
Stimmung zu benehmen. Als gegen Ende Juli die Nachricht von der
englischen Expedition kam, da arbeitete er mit einem wahren Feuer-
eifer an dem Projecte einer Erhebung Deutschlands und setzte seine
Plane dem Prinzen von Oranien und Qentz in rasch aufeinander
folgenden Briefen auseinander, bis der Wiener Friede diesen Unter-
handlungen ein Ende machte.
So erscheint dieser Brief als ein Belegstück für eine Krise im
Seelenleben Steins, die im starken Contrast steht zu dessen thätiger
und zielbewusster Natur ; Dank seiner Energie hatte er sie rasch über-
wanden; den Kopf hängen zu lassen, dazu war Stein nicht geeignet.
Noch einmal während seiner Verbannung kehrte Stein nach Brunn
zurück. Es war unmittelbar vor dem Frieden. Graf Laszansky meldet
am 1 1. October 1809 Steins Ankunft an Hager und fragt an, „ob sein
«) Pertz n, 620 f.
Digitizirby Google
500 Anton Becker.
Briefwechsel beobachtet werden soll oder nur derjenige der bei den
Spitälern zurückgebliebenen französischen Emplojers^S welch' letztere
Massregel er empfiehlt Hager berichtet darüber am 27. November
1809 in Ofen an den Kaiser, der am 22. December 1809 das Acten-
stück folgendermassen erledigte: „Solange Baron Stein sich nicht
durch sein Benehmen verdächtig macht, ist kein Ghrond vorhanden, in
seinen Briefwechsel Einsicht zu nehmen. Sie werden dagegen dem
Hauser, den ich einer späteren Anzeige zufolge bereits nach Brunn
beordnet habe, durch den Grafen Laszansky auftragen lassen, die
Ciorrespondenz der bei den Spitälern in Brunn oder sonst zurückge-
bliebenen französischen Emplojers und derjenigen Einwohner, auf
welchen der Verdacht einer näheren Verbindung mit den Franzosen
ruhte und die ihm der mährische Gouverneur zu bezeichnen hat, zu
beobachtend^ ^). Das war nach dem Wiener Frieden i
>) Archiv d. Ministeriums d. Innern. 1809 Nr. 28 fagc. 137. Hauter war
ein mit der Briehnanipulation sehr vertrauter und darin oft verwendeter Mann.
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Ueber die Herausgabe von geschiclitliclieii öuellen.
Von
Theodor Lindner.
üeber die Art und Weise, wie historische Stoffe herauszugeben
sind, ist öfters geschrieben und gesprochen worden. Dennoch scheint
es mir nicht überflüssig, eine einschlagende Frage zu erörtern, die
▼ielleicht die wichtigste von allen ist, aber am wenigsten berücksichtigt
zu werden pflegt.
Die meisten Vorschläge und Gutachten beziehen sich auf die
äussere Gestaltung der Texte, Orthographie und was damit zusammen-
hängt, auf Anordnung und kritisches Beiwerk. Davon will ich um-
soweuiger reden, als ich bereits Gelegenheit gehabt habe, diese For-
malien für einen besondem Zweck zu behandeln ^).
Meine Absicht ist vielmehr, zu untersuchen, wie weit der Heraus-
geber verpflichtet und berufen ist, in der Ausgabe selbst den Inhalt
der veröffentlichten Stücke, mögen sie urkundlichen oder erzählenden
Characters sein, entweder gleich für Forschung und Darstellung zu
verwerthen oder für die Verwerthung mehr oder minder vorzubereiten
und herzurichten. Diese Frage beschäftigt mich schon lange und ist
mir immer wieder entgegengetreten. Daher hielt ich es schliesslich
für Pflicht, meine Ansicht auszusprechen, auf die Gefahr hin, dass sie
vielleicht wenig Anklang findet.
Ich will keineswegs alle Publikationen durchgehen und ihnen
etwa eine Censur ertheilen; ich vermeide es sogar, irgend eine zu
*) BeitimmuDgen über die Heransgabe der Geschichtsquellen der Prormz
Sachsen. Halle 1891.
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502 Theodor Lindaer.
nennen. Eine solche Besprechung würde einmal zu weit f&hren, ausser-
dem könnte die Erörterung im Einzelnen leicht zu dem Irrthum Tcran-
lassen, als wollte ich über irgend ein Werk den Stab brechen, während
es in anderen Beziehungen, die hier nicht in Betracht kommen, Yor-
trefflich und der höchsten Anerkennung werth sein kann. Ich ver-
kenne auch nicht, dass so manche Quellenwerke den hier auszu-
führenden Wünschen entsprechen. Lediglich eine grundsätzliche Er-
örterung sollen diese wenigen Zeilen bringen.
unbestritten wird wohl der Satz anerkannt, dass jede Veröffent-
lichung von quellenmässigen Schiiftsachen in erster Stelle bestimmt
ist, Material für die Forschung zu beschaffen. Streit kann erst dar-
über entstehen, wie dieses dargeboten werden soll.
, Die Entscheidung wird sich danach richten, in welcher Form der
Stoff am tauglichsten ist, um seinen eigentlichen Zweck zu erfüllen.
Die Forschung soll versuchen, der Thatsächlichkeit am nächsten
zu. kommen, sie möglichst rein zu erkennen. Je weniger sich zwischen
den Forscher und seinen Stoff ein Medium schiebt, desto leichter und
unbeirrter wird er seiner Aufgabe nachgehen und genügen. Das erste
Gebot einer Herausgabe muss demnach sein, alles zu vermeiden, was
eine Ablenkung von dem einfachen Selbsterkennen bewirken kann.
Dem Beschauer muss das Object ohne jede Zwischenschiebung zugäng-
lich gemacht werden; er soll selber sehen, nicht durch die Brille
Anderer. Er wird ausserdem das Geschaute am selbständigsten auf-
nehmen und beurtheilen, wenn Niemand zur Seite steht, der ihm sagt
und erklärt, was er sieht. Dabei ist freilich vorauszusetzen, dass der
Betreffende gelernt hat, zu sehen und aufzufassen, doch das ist bei einem
Gelehrten selbstverständlich, und die Quellenwerke sind für die Gelehr-
samkeit berechnet. Für den Unterricht, die Erziehung zur Forschung,
mögen eigens dazu bestimmte Bücher sorgen, die uns hier nichts
angehen.
Wer die obigen Sätze zugiebt, wird vielleicht auch zugestehen,
dass jeder Commentar, jede Kritik der in den Quellen enthaltenen
Angaben, jede Beurtheilung, ob diese richtig sind, jede Zusammen-
fassung der Ergebnisse nichts anderes sind, als solche fremden, zwischen
Auge und Object künstlich eingeschobenen Gläser. Daraus ergiebt
sich der einfache Schluss, dass sie nicht nur überflüssig, vielmehr
sogar schädlich sind, und zwar meine ich, sie sind es nicht allein fS^ür
die üngelehrten und Ungeübten, sondern auch für den wohlgeschulten
Historiker. Ich wenigstens bekenne offen, dass ich mir bewusst bin,
bei allem Streben nach selbständigem Urtheil oft genug \m For-
schungen in Quellenwerken durch die begleitenden Bemerkungen und
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Ueber die Heraoagabe yod geschichtlichen Quellen. 503
ErUnterongen des Herausgebers mit ihm zu unrichtigen Schlüssen
yerf&hrt worden zu sein.
Das bedarf wohl einer weiteren Ausfährung.
Wie wir Menschen einmal sind, unterwerfen wir uns leicht einer
Autorität, theils aus guten theils aus minder guten Gründen. Wenn
uns ein anerkannter und hochgeschätzter Gelehrter sagt, diese Stelle,
die du hier liest, ist so oder so zu fEkssen, wird oft das Bewusstsein
Ton seiner Bedeutung uns bewegen, ihm ohne weiteres zu folgen.
Andem&lls kommt die eigene Schwachheit, die Bequemlichkeit ins
Spiel, die abrath, sich noch zu bemühen, wenn bereits ein tüchtiger
Mann seinen Scharfsinn aufgeboten hat. Aber bei aller Achtung vor
grossen Gelehrten darf bei der Forschung keine Autorität gelten, und
es liegt im wissenschaftlichen Interesse, die Einwirkung einer solchen
zu yermeiden, wo es nicht unbedingt nothwendig ist, sie hereinzu-
ziehen. Und ebensowenig ist es rathsam, Gedankenträgheit zu fordern.
Wer nun bemüht ist, sich fremden Einwirkungen zu yerschliessen,
hat bei dem Studium von Quellenpublikationen, die bereits vom Heraus-
geber auf ihren Inhalt hin erläutert sind, eine doppelte Arbeit zu ver-
richten, einmal den ürstoff durchzuforschen und zu ergreifen, zweitens die
Ausführungen des Editors zu prüfen, und ich weiss wirklich nicht, welche
von beiden die schwierigere ist Jedenfalls, wenn die erstere Aufgabe die
Hauptsache und der eigentliche Zweck der Quellenwerke ist, erleidet sie
durch weitergehende Beithaten, wenn nicht eine Beeinträchtigung, min-
destens eine Erschwerung. Sicher ist das der Fall, wenn die ganze Edition
so angelegt ist, dass in ihr die Thätigkeit des Herausgebers beherrschend
herrortritt. Dann kann er den selbständigsten Benutzer unter seinen
Bann zwingen oder er nöthigt ihn, erst mit besonderer Thatkraft und
einer durch den Stoff selbst nicht erforderten Mühe die aufgezwungenen
Fesseln nicht zn beachten oder abzustreifen. Je eingehender die Be-
arbeitung ist, desto gefährlicher wird sie und desto grösseren Gegen-
druck erfordert sie. Zugleich trübt sie den Blick, der kaum ganz un-
be£Euigen bleibt ; nicht nur, dass er mit seinem Vormund falsch sehen
kann; er wird auch leicht verhindert, selber noch zu ergreifen, was
Jenem entgangen ist.
Selbstverständlich will ich es nicht für verwerflich erklären, die
Schriften der vorangegangenen Gelehrten zur Berathong heranzuziehen.
Wenn auch jede tiefere Untersuchung gleichsam von neuem wieder
gemacht werden muss, wird nicht nur die Arbeit der Vorgänger dank-
bar benutzt werden, sondern das zu thun, ist geradezu Pflicht. Doch
hier liegt die Sache anders! Vorarbeit und Quellenstoff sind mit
einander verquickt, also das Veränderliche, Vergängliche, was dodwTp
504 Theodor Lindner.
auch die gelehrteste Arbeit ist, mit dem bleibenden, stets dasselbe
seienden, zu einer Einheit yerbunden. Jedes Ding muss seine rechte
Stelle haben ; Forschung and Forschongsstoff gehören nicht in Einen
Zusammenhang, da sie ganz yerschieden yon einander sind. Werden
sie mit einander verflochten, dann entsteht ein Doppel- oder Zwitter-
wesen, dessen Bestandtheile schwierig zu unterscheiden sind. Der ur-
kundliche Gharacter, den der Qrundtext hat, erstreckt sich leicht auch
auf die gelehrte Begleitung, so dass diese etwas Ton jenem Autoritatiren
erhält, was ihr nicht gebührt und für die Folgezeit schädlich wirkt
Vielleicht wird man einwenden, dass nicht alle, die Oeschichte
treiben, ohne jede Hilfe nach den Quellen arbeiten können und einer
Stütze bedürfen. Besser, man lässt sie schwimmen und sehen, ob sie
Ton selbst durchkommen, oder untergehen, als dass sie an den Strick
genommen einer Führung gehorchen müssen.
Meine Meinung geht demnach dahin, dass jede Quellenpublikation
sich aller Zuthaten enthalten soll, die die Auffassung irgendwie be-
einflussen, welcher Art sie auch sein mögen. Daher halte ich auch
Einleitungen für bedenkUch, soweit sie das Ergebniss der Publikation
zusammenfassen und erörtern. Nichts liegt ohnehin naher, als dass
Yon Vielen nur sie gelesen und ausgebeutet werden, während die Be-
legstücke kaum einen flüchtigen Blick erhalten. In allen Fällen ent-
springt Ausgaben solcher Art nur zu leicht der Nachtheil, dass sie
nicht, wie ihr Zweck ist, die Forschung fördern, sondern sie in ihrem
sicheren Hafen fest und matt legen. Was einmal der Herausgeber
gesagt und festgestellt hat, erbt sich fort und fort Er hat gewisser-
massen für alle Zeiten das massgebende und entscheidende Wort.
Es mag sein, dass der in der Gegenwart entstehende Schaden
nicht allzu gross ist, aber er wächst mit der Zukunft, und wenn ich
mich nicht täusche, wird der kommenden Geschlechter zu wenig ge-
dacht Die grossartigen Publikationen, die jetzt im Gange sind, sollen
doch auch für ferne Zeiten brauchbar und werthvoll bleiben, sonst
würden sich die oft gewaltigen Kosten und die Mühe wenig lohnen.
Wie misslich wird es dann sein, wenn yielleicht nach einem Jahr-
hundert die Historiker auf Tritt und Schritt über Angaben, Behaup-
tungen und Commentare stolpern, die längst überwunden und haltlos
geworden sind. Wie sehr haben sich schon in den letzten Jahrzehnten
auf so manchem historischen Gebiete Anschauungen und Kenntnisse
derart verändert und gemehrt, dass das Meiste, das noch vor kurzem
ganz brauchbar erschien, völlig veraltet ist. Jeder Commentar aber
trägt in sich die Gefahr, wertblos Werdendes als echtes Gut fernen
Zeiten aufzuzwingen« ^ t
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Ueber die Horansgabe Yon gescliicbtliolien Quellen. 505
Anden liegt die Sache, wenn der Qaellenstoff ganz rein und nur
in seiner natürlichen Einfachheit gegeben ist Ein solches Werk wird
kaum oder sehr viel schwerer veralten und stets leicht und bequem
nutzbar sein.
Eine derartige Editionsweise hat noch eine Reihe anderer Vortheile.
Zunächst lässt sich ein Quellenwerk ohne jede Schwierigkeit erganzen,
wenn neuer Stoff gefunden ist; er wird eben einfach als Nachtrag
gedruckt mit leichtester Verweisung und damit bleibt das Quellenwerk
immer auf der Höhe. Wie soll man es aber machen, wenn das Grund-
werk mit allerhand anderen Beifügungen belastet war? Es bleibt
dann nichts übrig, als zum ersten Commentar immer neue zu schreiben,
die ihn berichtigen, erganzen und schliesslich nach einiger Zeit wiederum
der Zurechtstellung bedürfen, weil sie an derselben Erankeit leiden.
Ferner wird der Umfang der Bücher erheblich gemindert, und
dadurch verringern sich auch die Kosten. Mit demselben Aufwände
lassen sich statt eines mehrere Werke herstellen. Je billiger der Preis,
desto leichter die Verbreitung, die ihrerseits wieder einigen Ersatz fUr
die Auslagen bringt. Die Quellenyeröffentlichungen sind oft so theuer,
dass der einzelne Gelehrte und kleinere Bibliotheken auf ihre An-
schaffung bald verzichten müssen, gewiss zum eigenen Schaden der
Werke, wie zu dem der Wissenschaft.
Noch kostbarer als das Geld ist die Zeit. Je mehr die Au%aben
des Herausgebers beschränkt werden, desto schneller kann er seine
Arbeit durchführen. Nicht allein, dass auch dadurch der nöthige Geld-
aufwand abnimmt, die Wissenschaft wird aus einem rascheren Er-
scheinen den grössten Nutzen ziehen. Die lebenden Gelehrten haben
ein gewisses Anrecht darauf, möglichst von den neuen Veröffentlichungen
ihrer Zeit die Früchte zu gemessen. Manches grosse darstellende Werk
muss Jahrelang stocken oder ganz versiegen, weil die ihm Nahrung spen-
dende Quelle langsam und tropfenweise fliesst, da sie gar zu gründlich
gebohrt wird. Einem sorgfältigen Forscher wird ohnehin nicht die
Mühewaltung erspart, daneben selber seinen Stoff zu sammeln, aber
wenn er weiss, dass ein gleiches mit grossen öffentlichen Mitteln unter-
stütztes Unternehmen im Gange ist, wird er darauf verzichten, ihn
vorher zu verwerthen, in der Besorgniss, dass ihm manches dennoch
entgehen könnte und er so weniger Vollkommenes schaffen würde.
Diese Verhältnisse bringen noch einen weiteren Nachtheil mit sich.
Sobald ein grosses Quellenwerk, das besonders auf ausgedehnten archi-
valischen Forschungen beruht, für irgend eine Periode beginnt, wird
dieser ganze Zeitabschnitt für die Forschung zum guten Theil ver-
schlossen, weil jeder Bearbeiter warten muss, bis die neuen Aufklä-
neuen Äumia- j
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506 Theodor Lindner.
rangen kommen. Erstreckt sich ihr Bekanntgeben über lange Jahre
oder geschieht es sprungweise, so dass Lücken entstehen, dann ist jede
andere Weiterarbeit für die betreffende Zeitreihe znm Stillstand yer-
urtheili Gewiss will gut' Ding Weile haben und braucht seine Zeit,
aber es ist von Uebel, wenn sie länger ausgedehnt wird, als durchaus
nothwendig ist
Aus allen diesen Gründen halte ich eine möglichst abgekürsie
und von allem nicht durchaus erforderlichen Nebenwerke entlastete
Weise der Herausgabe für die beste.
Jede Ueberlieferung ist lückenhaft und bedarf der Ergänzung
und Auslegung. Diese ist yon der Forschung zu geben, nicht von der
Edition. Die Herausgeber machen oft die Fehler, welche früher die
Museen an den Denkmälern der antiken Kunst begingen, indem sie
den Torso ergänzten. Heute stellen wir ihn in die Sammlung, wie
er ist, und die Wissenschaft will nichts anderes, als das unbeein-
trächtigte Studium der Gegenstände in der Gestalt, wie sie über-
kommen sind. Genau in derselben Weise ist von den Geschichts-
quellen Alles fernzuhalten, was nicht mit ihrem natürlichen Zustande
zusammenhängt. Dieser bt nur zu reinigen yon den zufalligen Makeln
und Flecken, die ihm etwa anhaften. Der Text ist nach den besten
Grundlagen sorgfaltig zu geben und in Orthographie und Interpunktion
entsprechend den fast allgemein anerkannten und angewandten Begeln
zu gestalten. Die Einleitung darf nur enthalten, was mit dem Texte
unmittelbar in Beziehung steht. Sie hat also über die Herkunft der
handschriftlichen Grundlagen und deren Wesen und Geschichte zu
berichten, und Alles anzuführen, was dazu gehört. Bei erzählenden
Quellen werden auch die Nachrichten und Nachweise über den Ver-
fasser zu bringen sein. Auch die zuyerlässig festgestellten Ableitungs-
yerhältnisse zu yerfolgen, kommt dem Herausgeber zu. Ebenso ist bei
Urkunden Echtheit oder Unechtheit zu erörtern ; auch die Zeitordnung
yon undatierten Stücken mag untersucht werden. Die Anmerkungen
sollen etwa schwierige Worte erläutern, die Orts- und Personennamen
feststellen und über sie diejenige Auskunft geben, welche lästiges
Nachschlagen erspart Ebensowenig ist etwas einzuwenden, wenn bei
einzelnen Nachrichten auf die darüber yorhandene Litteratur verwiesen
wird, wenn damit der Benutzer lediglich einen Fingerzeig erhäli Register
und nöthigenfalls Glossen dürfen gleichfalls nicht fehlen. Es ist eben
Alles zu leisten, was zur Bequemlichkeit in Aeusserlichkeiten dient
und überflüssige Mühe des Suchens ersparen kann. Natürlich lässt
sich nicht eine einheitliche Schablone für alle Editionen entwerfen,
yon denen jede ihre Eigenthümlichkeit zu haben pflegt, nur das Eine
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lieber die Herausgabe Ton geschichtlichen Quellen. 507
Grandgesetz ist zu beachten: nichts beizofdgen, was den Leser in
seinem Urtheil über die behandelten historischen YorgaugCf über Bich-
tigkeit oder Irrthümlichkeit der Darstellung beeinflussen und beein-
trächtigen kann.
Ich yerkenne nicht, dass mein Vorschlag der Editionsthatigkeit
ein g^tes Theil yon dem abspricht, worauf sie manchmal am stolzesten
ist. Sie wird — allerdings nur scheinbar — zur handwerksmassigen
Arbeit herabgedrückt, und es ist gewiss wenig erfreulich, der subjeetiveu
Begabung arge Schranken auferlegen zu müssen. Doch die Wissen-
schaft darf jedes Opfer fordern! Ich gebe gern zu, dass dem Her-
ausgeber nicht immer die Arbeit erspart werden wird, die ihm bei dem
üblichen Verfahren obliegt; denn ein Einarbeiten in die Zeit, in welche
die Edition fallt, bleibt unentbehrlich. Doch steht ja stets ein Ausweg
ofien. Qanz unbenommen ist es natürlich, die Ergebnisse der eigenen
dabei angestellten Forschung und Prüfung in Abhandlungen oder
Büchern niederzulegen, nur müssen sie getrennt bleiben von der Text-
ausgabe. Diese soll gelten für alle oder längste Zeiten, während jene
Begleiter dem Schicksal aller forschenden Litteratur anheim fallen.
Das Subjective darf nicht das Objective verwirren, der Herausgeber
nicht die Erzeugnisse dahingegangener Zeiten und Personen zu seiner
eigenen Leistung umstempeln. Die Sprache der alten Denkmäler soll
allein vemehmlich sein, nicht übertont werden durch moderne Klänge.
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Google
Kleine Mittheilungen.
Zar Beurthellnng der Bulle Johanns XIII. für Meissen.
In der ^»Geschichte des Erzbistums Magdeburg unter den Kaisem aus
sächsischem Hause^^ habe ich S. 153 (Exkurs VI.) die unter dem Namen
des Papstes Johann XIII. überlieferte Bulle fUr Meissen (Jaff^^Löwenfeld
Eeg. pont. b9 3724, CD. Saxoniae regiae II, 1, 5 n^ 4 und I, 1, 243 no 7)
zwar in ihrer heutigen Gestalt als Fälschung anerkannt, aber doch ange-
nommen, dass am 2. Jänner 968 eine Bulle Johanns für Meissen aus-
gefertigt worden sei, welche dann als Vorlage für die Fälschung gedient
habe. Ich habe nach dem Vorgange Dümmlers (Jahrb. Ottos I. p. 432)
den schon von Gersdorf a. a. 0. fQr diese Annahme beigebrachten
Gründen noch den Hinweis auf die dem Kloster Hersfeld am selben
Tage ertheilte BuUe, mit welcher das Meissner Stück im Text sowohl
als im Proto- und EschatokoU übereinstimmt, hinzugefögt. Gerade diese
Uebereinstimmung, in welcher ich eine wesentliche Stütze für die
Annahme der Ausfertigung einer echten Bulle fUr Meissen erblickte,
hat Y. Ottenthai in durchaus gegensätzlichem Sinne yerwertei Nach
seiner Darstellung (Mittheil. 10, 611 ff.) wäre am 2. Jänner 968
keineswegs auch eine Bulle für Meissen, sondern nur die für Hersfeld
ausgestellt und später eben mit Benützung der letzteren die Meissner
Urkunde angefertigt worden. Denn die Uebereinstimmung, auf welche
ich ein besonderes Gewicht legen zu können meinte, ist nach y. Otten-
thals Ansicht „eine unlautere. Der Gleichlaut erstreckt sich nämlich
auf Puncte welche nur für Hersfeld passen, und auf Einzelheiten
welche nicht in zwei selbständigen echten Bullen ganz
gleich wiederkehren können, da bei den bezüglichen Abschnitten
Benützung des einen Originals für das andere ausgeschlossen ist'^
Die Frage ist, wie man sieht, nicht allein im Hinblick auf die
Wichtigkeit der besprochenen Urkunde, sondern auch vom rein me-
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Zar BeurtheilnDg der Bulle Johanns XIII. f!b: Meissen. 509
thodisclien Standpunkte ans so bedeutsam, dass man sich einer Prüfung
des Beweisganges, den y. Ottenthai eingeschlagen hat, nicht zu ent-
ziehen vermag. Bevor wir in die Untersuchung eintreten, wird es sich
empfehlen, in Kürze die üeberlieferung beider Stücke abzuhandeln.
Das Original der Hersfelder Bulle ist verloren (Hx), sie ist uns
nur in zwei jetzt im königl. preussischen Staatsarchiv zu Marburg
befindlichen Einzelabschriften erhalten 1). Die eine derselben (HJ,
welche nach Form und Vollständigkeit den Vorzug verdient, versucht
den Urkundencharakter wenigstens insoweit zu wahren, als der Ab-
schreiber sich der Diplomenschrifb des ausgehenden zehnten oder be-
ginnenden eilften Jahrhunderts mit gutem Geschicke bedient und die
Unterschriften in drei Spalten angeordnet hat, an deren Spitze Kaiser
Otto der Orosse, Bischof Gerhard von Faenza und der Patriarch
Baodald von Aquileja stehen. Das Monogramm Christi steht ebenso
wie bei Pflugk-EEarttung Specimina, Bullae maiores tab. VIII., vor der
Datumsformel. Die zweite Kopie (H 2) dürfte aus der ersten abgeleitet
sein, ist in Bücherschrift ausgefertigt und bietet die Unterschriften in
fortlaufender Folge. Auch das Original der Meissner Fälschung (My)
ist uns nicht mehr erhalten, wir besitzen nur eine Abschrift in einem
Transsumt vom 2. April 1250 (My^) und eine andere in dem Magde-
burger Ohartular LVII (Myg) '), deren gegenseitiges inhaltliches Ver-
hältnis in dem angeführten Abdrucke Gersdorfs genau und deutlich
dargestellt ist. Myg geht, jedenfalls auch auf das Original der Fäl-
schung zurück, weist aber eine weitergehende Interpolation auf, indem
die in My^ vorliegende Fassung durch mehrere dem DO. I. 406 und
DO. IL 184 entnommene Sätze erweitert worden ist.- Die von Gers-
dorf a. a. 0. 134 n^ 156 abgedruckte Vidimationsklausel gibt über
das Aeussere der Fälschung keinen bemerkenswerthen Aufschluss, da-
gegen ist aus der mir zur Verfügung stehenden Abschrift des Escha-
tokolls von My^ zu ersehen, dass das Monogramm Christi der Datie-
rung nachgestellt ist und von zwei kaiserlichen Monogrammen gefolgt
wird, einem Titelmonogramm von der Form des unter Otto III. vom
Notare Her. G. gebrauchten s) und einem Mamensmonogramm, wie es
von Otto IL verwendet wurde. Man hat also im Transsumte von 1250
i) Herrn Professor Dr. Paul Kehr bin icli fQr Abscbrifben und Facsimües
beider Copien zn verbindlichem Danke yerpflichtet.
^ lob babe für gütig gew&brte Auskünfte und Mittbeilangen über beide
Ueberlieferungsformen dem Herrn geheimen Archivrath y. Mülverstedt, prenss.
Staatsarchiyar in Magdeburg, und Herrn Regierungsrath Dr. Otto Posse in Dresden
aufs wärmste zu danken.
») Vgl. Kehr Urkunden Ottos TIT. S. 111 Anm. 1. r^ 1
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510 Kleine Mittheiluiigen.
alle drei Schrifizeicheu, die an ihrem rechten Platze in der Abschrift
unbequem gewesen wären, nach der Datierung zusammengCatelU.
Mit Hilfe der hier gebrauchten Bezeichnungen wird es nunmehr
möglich sein, den Unterschied zwischen y. Ottenthals und meiner Auf*
fassung graphisch zu veranschaulichen. Dem Schema v. Ottenthals:
Hx stelle ich ein anderes entgegen: Hz Hx
/\ I I
/ \ II
Hl My Hl My
I /^x /\
H« Myi My, H, My, My,
Ottenthai geht in seiner Beweisführung yon dem Texte aus und
schreitet in sorgsamer Untersuchung bis zu den UnterschrUben vor,
die er als „ausschlaggebend f&r die Verwerfung^^ bezeichnet. Damit
hat er insoferne einen Maugel meiner ersten Untersuchung aufgedeckt,
als ich damfils die Erörterung der diploaistisehen Merkmale über d^
Betrachtung des Inhalte» nnd des geadüä^äkiiext Zasammenbangea
▼emadilSflsigt hatte. Es wird daher am Platze sein, diese Lücke aus-
ztifüllen und zugleidi das wichtigste Beweisstück des (Gegners zuerst
zu erledigen. An zwei Dingen nimmt y. Ottenthai vornehmlich An-
stoss, erstens daran, dass in zwei Bullen die Unterschriften in gleicher
Folge angeordnet sind, und zweitens daran, dass die Unterschriften
in beiden den gleichen Wortlaut haben, selbst da wo ersichtlich
Fehler in der Lesung der originalen Unterschrift vorliegen, wie in:
Aufredus (H und M statt Uuicfredus) episcopus Verdecenbis (H,
Verelecensis M, statt Verdunensis) ^), Gastrenensis (Hi^^^My,, ,,
Castranensis Hg), Erfemarius Antias (H, =My,, 2, Ancias H^, statt
Auconitanus). „Eine derartige Uebereinstimmung der Zeugenreihen'^
fahrt V. Ottenthai fort, „ kann nie und nimmer durch blossen Zufall
entstanden sein, sondern nur durch Benutzung der Zeugenreihe der
einen Urkunde durch die zweite Urkunde. Das setzt bei autographen
1) Da Dammler Jahrb. Ottos I. 8. 431 die Richtigkeit der von Stumpf vorge-
schlagenen Emendation in Frage gestellt hat, so habe ich mich diesbezüglich an
Herrn Hofrath v. Sickel nach Rom gewandt, der die Güte hatte, namentlich in
Veroli, an das am ersten gedacht werden konnte, nachforschen su lassen, ob nicht
etwa Kunde von einem Bischof Anfredns überliefert sei. Ein im Jahre 1863 (?)
zusammengestelltes Bischofsverzeichnis, dessen Anfang der Herr Sindaco der Stadt
Veroli mitzutheilen so freundlich war, weist allerdings mehr Namen auf als die
Kataloge bei Ughelli Italia sacra 1, 1386 ff. Cappelletti Chiese d' Italia 6, 6^*9
Gami Series episcoporum p. 738, doch kommt ein Aufredus nidit vor. Das Bistum
Antium ist schon zu Anfang des 6. Jahrhunderts eingegangen. Somit bleiben
Stumpfs Verbesserungen ohne Einwand bestehen.
/Google
Digitized by ^
Zur ßenrtbeilung der Bulle JoliaimB XlIL ftlr Meissen. 511
Unterschriften Fälschung yorans. Da aber H in jedem Fall die Priorität
▼or M besitzt . . . ., so kann kein Zweifel sein, dass H die Vorlage
Tonl^M) dass die Meissner Bulle auf Grundlage der Hersfelder gefälscht
sei^^ Das wäre in der That ein ,,zwingender^^ Beweisgaug, wenn nur
die beiden Grössen, mit denen y. Ottenihal rechnet, genauer bekannt
wären; gerade diejenige, aber auf die es uns ankommt, das Original
der Hersfelder Bulle, oder wie wir es bezeichnen, Hx fehlt uns. Es
wäre allerdings yon yomeherein nicht unmöglich, Hx ganz ausser
Rechnung zu stellen, da mau sich wohl yorstellen könnte, dass der
Meissner Falsarius lieber die schöne und deutliche Gopie als das durch
wunderliche Schnörkel und Buchstabenyerbindungen schwer leserliche
Onginal bei seiner Arbeit yerwendet hätte. Vergleichen wir abw
darauf hin My^ mit H^, so machen wir zuerst die Wahrnehmung,
dass in H^ der Name des Patriarchen Buodald yon Aquileja an der
Spitze der dritten Spalte, in My dagegen an der seinem Bange ent-
sprechenden Stelle steht. Zwar hat y. Ottenthai die Bedeutung dieser
Differenz abzuschwächen yersucht, aber was er zu diesem Behufe ins
Treffen fQhrt, hätte allenfalls bei der Annahme, dass der Meissner
Fälscher das yerlorene Hersfelder Original benutzt habe, Bei£EJl finden
können, yerliert jedoch erheblich an Gewicht, wenn wir My aus H^
ableiten wollten. Denn dass der Fälscher „auf Grund der aUbekaimteii
heryorragenden Stellung dieses KirehenfÜrsten eine selbständige Aen-
derung^^ yorgenommen haben könnte, will ja v. Ottenthal selbst nicht
ernstlich behaupten, und die Vermuthungen, welche er über ein Ver-
sehen des Fälschers, aus dem sich in My die richtige Stellung ergeben
hätte, austeilt, fallen weg, da uns ja H^ erhalten ist. Wäre H^ yon
dem Fälscher benützt worden, so hätte er ohne Frage die Namen-
liste in derselben Reihenfolge geboten, wie er sie yorfand. Aehnlich
verhält es sich mit den Monogrammen. Diese welche jedenfalls im
Originale yorhanden waren (ygl. Jaffe-L. Beg. pont. n^ 3717. Kleimayrn
Juyayia Anh. 184 n^ 69), fehlen in H^ und H,, dagegen bietet uns,
yne bemerkt, My^ die Nachzeichnung zweier Handmale, woraus also
folgt, dass dieselben auch in My zu sehen waren. Dass nun der
Fälscher die Monogramme eigenmächtig angebracht und so einen
Mangel yon H^ beseitigt haben sollte, würde auf eine Umsicht und
diplomatische Kenntnis schliessen lassen, welche mit dem Verfaliren
mittelalterlicher Falsarii im allgemeinen (ygL Ficker Beitr. zur Ur-
kundenlehre 1, 26) und dem der Meissner insbesondere nicht im Ein-
klänge stände. Viel besser dürfte es der Fälscherart entsprechen, dass
er an der gleichen Form der Monogramme des Vaters und des Sohnes
in seiner echten Vorlage Anstoss nahm, und dem alten Kaiser ein
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5X2 Kleine Mittheilungen.
reicher verziertes Handmal gönnen wollte, wobei er natürlich euien
Missgriff machen musste, indem er hiefÜr die Form der Monognunme,
welche Her. C. unter Otto III. gebrauchte, zu Hilfe nidim i). Sprechen
beide Unterschiede gegen die alleinige Benützung von H^, so ist
vollends Hg als Vorlage ganz ausgeschlossen, da abgesehen von klei-
neren Differenzen *) die Unterschrift Udalrichs von Bergamo in H,
ganz fehlt, in My^ dagegen aufgenommen ist
Wir kommen also zu dem Ergebnis, dass für My weder H^ noch
Hg als Vorlage gedient haben kann, dass der Fälscher vielmehr ein
Original einer ßuUe Johanns XIII. vor sich gehabt haben mnss.
Läugnen wir nun die Existenz einer mit dem Hersfelder Stücke im
EschatokoU ganz übereinstimmenden Bulle für Meissen, so müssen wir
annehmen, dass der Fälscher einerseits dieselben Lesefehler gemadit
hat wie der Hersfelder Gopist, anderseits manches richtiger wieder-
gegeben hat, oder wir müssen annehmen, dass er sowohl Hx als B^
benützte und dabei einerseits kritisch verfuhr, indem er die Fehler
und Mängel von H^ an zwei Stellen dem Original entsprechend ver-
besserte, anderseits aber schwere Versehen von H^ aufnahm. Die
letztere Erklärung wäre so erkünstelt, dass wir wohl auf sie verzichten
dürfen, bleiben wir aber bei der ersten Annahme, von welcher ja auch
V. Ottenthai ausgeht, dass nämlich sowohl der Hersfelder als auch der
Meissner das verlorene Hersfelder Original (Hx) benützt haben, so
stehen wir der Thatsache gegenüber, dass der eine dieselben Lesefehler
gemacht haben muss wie der andere. Denn in Hx wird sich Wicfirid
von Verdun nicht als Aufredus Verdecensis (Hj, Verelecensis MyJ
unterschrieben, Erfemarius von Ancona sich nicht als Antias bezeichnet
haben. In der That sind solche gleichartige Lesefehler verschiedener
Personen nicht ausgeschlossen. Schon Sickel (Acta Karolinorum 1, 380)
hat darauf hingewiesen und in palaeographischen Uebungen kehren
noch heute wie in den alten Chartularen: dementia statt dementia,
indusa statt indusa, Silurim stat Siluestri u. ä. immer wieder^). So
*) Vgl. auch das Titelmonogramm in einer anderen Meissner F&lachang
DO. L sp. 449, welches im wesentlichen dieselbe Form zeigt. Auch hier fehlt
das S und ausserdem noch das o über dem rechten Querbalken. Merkwürdifr
genug dass auch Her. C. sich bisweilen die gleiche Unterlassung zu Schulden
kommen liess, vgl. Kehr a. a. 0.
*) Der Patriarch, der RadoUus genannt wird, ist in H« zwischen Anton
von Bresda und Dietrich von Metz eingeordnet; in der Datierung steht in Ht
bliodecarii.
') Selbst die Abschriften unserer Bulle liefern uns ein BeispieL In H, lau-
tet der Name des Patriarchen von Aquileia Radolfus, in dem auf dem Maximiner
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Zur Beuriheilung der Bulle Johfums XIU. für Meissen. 5]^ 5
konnte sowohl der Hersfelder wie der Meissner aoic in au, nerdun
in uerdec oder uerelec, das abgekürzte anconit in andas verlesen.
Zwar hat sich y. Ottenthai über den Vorgang, wie diese Ueberein-
Stimmung zwischen H^ und My entstanden sein soll, nicht deutlich
ausgesprochen, da er aber davon ausgeht, dass der Meissner das Hers-
felder Original benutzt habe, so glaube ich, dass wir in Bezug auf
die Möglichkeit solcher gemeinsamen Lesefehler einer Meinung sind.
Doch trenne ich mich von ihm in der Ansicht, dass solche gleich-*
artige Lesefehler verschiedener Personen ebensogut wie bei einer Vor-
lage auch bei den gleichen autographen Unterschriften zweier Bullen
vorkommen können, d. h. dass dieselben Lesefehler stattfinden konnten,
wenn der Hersfelder in seinem Kloster das Original von Jaff^-L. Beg.
poni n^ 3723 abschrieb und der Meissner die in seinem Domstifts-
archiv vorhandene Bulle vom gleichen Tage und mit den gleichen
Unterschriften als Vorli^ f&r sein Machwerk benützte i).
Wir sehen also, dass der Wortlaut der Unterschriften sich mit
der Annahme, für Mj sei Hx benützt worden, nur schlecht vertragt,
dass die Benützung von H^ sich als unwahrscheinlich^ die von H, als
ganz ausgeschlossen erweist, dass dagegen die Schwierigkeiten sich
beseitigen oder doch wenigstens auf das geringste Mass beschränken
lassen, wenn wir neben Hx noch ein Mx annehmen. Durch dieses
Ergebnis werden aber auch die Einwände entkräftet, welche v. Otten-
thal aus dem Umstände zu erheben versucht, dass in H und M die-
selben Zeugen und abgesehen von der einen Ausnahme des Patriarchen
von Aquileja auch in derselben Reihenfolge eingetragen sind. Ganz
gewiss hat v. Ottenthai darin Recht, dass in der altern Zeit noch
nicht jene Regelmässigkeit in Betreff der Unterschriften geherrscht
hut, wie in den späteren Jahrhunderten. Aber daraus folgt noch
nicht, dass überhaupt zwei Bullen gleichen Datums nicht dieselben
Unterschriften aufweisen dürfen. Auch die vom selben Tage datierte
Bulle für S. Maximin bei Trier (Jaff^Löwenfeld Reg. pont. n^ 3722,
Beyer Mittekhein ÜB. 1, 286 n<> 231) hätte gegen diese Möglichkeit
Gbartnlar saec XIII. berahenden Abdruck yon Jaflf<6-L. Reg. 3722 im Bfittelrhein.
ÜB. 1, 287 wird er BadolftiB genannt.
<) Uebereinstimmnng und Diflferenz an Stellen yon geringerer Bedeutung,
welche ▼. Ottenthai S, 616, 617 anführt, fibergehe ich, da diese Fälle entweder
alf Fehler der Ueberlieferong gelten können oder fiberhaupt keine selbständige
Bedeutung haben, wie Laucanensis statt La^icanensis (Labico, nicht Laviensis
wie ▼. Ottenthai will), Arinensis statt Arimensis (in H, abgekfirzt Arimns, in H,
Armnf), Audane (Mxj) Ausiniane (M|) statt Ausiniane, oder die Wiedergabe der
Untenchriftfformeln.
mtUiefliiiicen XVI. DigitizedaS ^OOg IC
5 14 Kleine Mittketlungen.
nicht angeführt werden dürfen, da in ihr wenigstens dem erhaltenen
Wortlaute nach you autographen Unterschriften gar nicht die Bede
sein kann und nur einzelne hervorragende Bischöfe angeführt, di^
übrigen mit der Formel et aliis compluribus abgethan werden^).
Dass aber in beiden Bullen die gleichen Unterschriften in der-
selben Reihenfolge wiederkehren, ist durchaus nicht „im höchsten Grade
bedenklich'^ Wir besitzen nicht mehr die Originale der S. Maximiner
und der Hersfelder Bulle, können daher nicht nach den äussern Merk-
malen die Art ihrer Entstehung und Vollziehung feststellen. So bleiben
uns zwei Möglichkeiten. Entweder hat man die Beinschriften der
Bullen für Hersfeld und Meissen in die Synode mitgebracht und Yerr
lesen, wie das bei S. Maximin der Fall gewesen sein dürfte, oder die-
selben wurden erst nach der Synode, die zwischen dem 25. itnd
31. Dezember abgehalten worden war'), angefertigt Im ersten Falle
konnte man beide Beinschriften zusammen dem Papste zum Ein-
schreiben des Beneyalete, den Kaisern zur Vollziehung der Mono-
gramme, den Bischöfen zur Unterschrift vorlegen, oder aber man liess
sie nach der Synode circulieren, wie das spater bei den Gardinab-
unterschriften geschah '), ein Vorgang der dann auch im zweiten Fall«
eingehalten werden konnte. Bei der einen wie der andern Art der
Unterfertigung konnten sich, wenn nicht zufallige Versehen vorkamen,
die gleiche Beihenfolge, die gleiche Schrift und der gleiche Wortlaut
der Unterschriften in beiden Urkunden ergeben. Dass in My der
Patriarch von Aquileja an rechter Stelle steht, in H^ dagegen die
dritte Spalte einleitet, ist ganz belanglos. Denn entweder hatte Hx
das richtige und es liegt uns ein Fehler des Abschreibers vor, oder
>) Scriptum per manus Stephani scriniarii b. Romanae ecclesiae, lectum in
synodo Roma habita, assedentibuB divis imperatoribus Ottone magno filioque
eius equivoco, anno imperii maiorlB VI, minoris I. ConsedentibuB viris venera-
bilibuB Petro Bavennatie ecclesie archiepiscopo et Budolfo Aquilegiensi patriarcha
nee non episcopiB Italids, Uuidone scilicet Silve Candide ecclesie episcopo, et
Romane ecdeBie bibliotecario, Marino Beneventano, Grefs^rio Mediolanense,
Hubaldo Parmense, Leone CremonenBe, Antonio Briziense; Ultramontanis autem:
Theoderico MetenBe, Lantuuardo Mindonense, Otkaro Spirense, et aliis compla-
ribuB in eccleBia beati Petri apostolorum principis. Bene valete. Data IV. non,
januarii per manum Sicconis episcopi anno dominice incai-nationis 967, indiciione XI.
Man bemerkt, dass hier im EschatokoU steht, was in der Hersfelder und Meissner
Bulle in die narratio aufgenommen ist.
1) Dümmler Jahrb. Ottos L p. 431 Jaff(§- Löwenfeld Reg. pont. p. 472.
>) Kaltenbrunner im Mittheil. 1, 389, Diekamp ebenda 3, 580; Pflugk-
Harttung in Löhers Archiv. Zeitsoh. 6, 62 ff. hat etliche Beobachtungen Ober
Synodalbullen zusammengestellt.
/Google
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Zur Beurtbeilung der Bolle Johanns XltL ftir Metssen. 515
es war bei der Unterfertigang von Hx eine vereinzelte TTnregelmäsöig-
keit geschehen.
Wurde mit der vorstehenden Erörterung der Nachweis erbracht,
dass das EschatokoU der Hersfelder und der Meissner Urkunde mit
der Annahme, es sei ausser der Hersfelder auch eine Bulle vom
2. Jänner 968 fär Meissen ausgefertigt worden, wohl vereinbar sei,
dass namentlich die Unterschriften diese Möglichkeit nicht so unbe-
dingt ausschliessen, wie v. Ottenthai annimmt, so erübrigt es noch zu
untersuchen, ob die TTebereinstimmung im Texte so ,unlauter^ ist, wie
V. Ottenthai es darstellt, ob Formel und Inhalt der Urkunden in der
Tbat nur filr Hersfeld, nicht aber fUr Meissen passen.
In diesem Abschnitt seiner Untersuchung gibt v. Ottenthai aller-
dings zu, dass eine so nahe Uebereinstimmung wie sie zwischen Hx
und Mx geherrscht haben müsste, auch bei Kanzleiausfertigungen
möglich war, er nimmt aber vornehmlich daran Anstoss, dass die
Fassung von H nur für ein Kloster verwendet werden konnte, dagegen
fär ein Bisthum, also fär Meissen, ausgeschlossen sei. Keinen Augen-
blick stehe ich an, ihm in dieser Beweisführung Recht zu geben und
zuzustimmen. Zwar was er bezüglich des Wortes monasterium bemerkt,
könnte nicht ganz stichhältig erscheinen. Denn monasterium wird
gerade im sächsischen Gebiete zu jener Zeit auch für die bischöflichen
Kirchen gebraucht i). Aber es erscheint mir doch sehr fraglich, ob
') Ich fQhre etliclie Stellen hiefÜr an: Thangmari Vita Bomwardi cap. 18
SS. 4, 766 cum maioribuB natu nostrae congregationis et aliqaibua primariis de
nostro monasterio. Thietmari Chron. 8, c. 38 qui in monasterio Ferdensi sub
episcopo eiusdem loci Erpone in clerioatu educatus. Thietmar (Chron. 6, c. 38)
Iftast den Erzbischof Tageni von sich zum Könige sprechen : Est in monasterio
meo quidam frater nomine Thietmarus. DO. II. 161, 162 : Otto II. schenkt ob luge
fidaleque servitium sanctae Mersebnrgensis aecciesiae venerabiÜB episcopi Kisalharii
einen Hof ad monasterium saperius praelibatum in honore sanctorum martymm
Laurentii, Romani consecratum. DO. IIL 163 ftlr das Bisthum Zeitz : ad monaste-
rium 8. Petri principis apostolorum in cuius honore ipse episcopatus in loco Zitizi
dicto constmctus est ... . eidem iam prescripto monasterio in proprium tradi-
dimos. (Das Register zum Diplomata-Bande sub verbo monasterium reicht fQr
unaem Zweck nicht aus. Ich nehme die Gelegenheit wahr, um etliche stOrende
Versehen im Namensregister des zweiten Bandes zu berichtigen. Unter Gerbert
(demum Sylvester II. papa) sind der Kanzler Bischof Gerbert von Tortona,
Bischof Gisilbert von Bergamo und Gerbert von Aurillac zusammengeworfen,
dagegen sind die Erwähnungen des Bischofs Widerold von Strassburg, dessen
Namen italienische Schreiber zu Widroaldus, Widraldus, Guitdroaldus verun'»
staltet haben, an drei Stellen vertheilt, ohne dass durch einen Verweis die
Identität ersichtlich gemacht wäre. Ceso episcopus im Placitam DO. II. 260
51 6 Kleine MittheUangen.
dieser provinziale Gebrauch in eine päpstliche Urkunde Eingang hätte
finden können, wir müssten denn an eine Beihe von Missyerständ-
nissen glauben, die etwa von der an den Papst gemachten Eingabe
ihren Ausgang genommen hätten und dann nicht blos zur Aufnahme
des Wortes, sondern auch zur Verwendung der Klosterformel geführt
hätten. Das ist aber ein Weg^ den ich nicht betreten mochte und
der auch kaum zur Wahrheit f&hren würde. Wie aber wenn wir
unter monasterium doch nur ein Kloster verstünden? Allerdings
entbehren wir eines andern Zeugnisses dafttr, dass Otto der 6r.
in Meissen vor dem Bisthume ein Kloster des h. Johannes errichtet
habe. Aber wir sind über die Vorgänge bei der Einrichtung des
Magdeburger Erzsprengeis nicht so genau und in allen Einzelheiten
unterrichtet, dass wir diese Vermutung kurzer Hand abweisen können.
Wir werden doch zu beachten haben, was ich schon früher hervor-
gehoben hatte, dass nach DO. I. 366 dem Boso die Wahl zwischen
Merseburg und Zeitz gelassen, nur der eine durch seine Option frei-
werdende Bischofsitz zur Verfügung des Erzbischofs gestellt wurde.
Daraus kann man doch schliessen, dass bei Meissen bereits ein An-
spruch bestand, den Otto als selbstverständlich und bekannt nicht
weiter erwähnen Hess. Wir werden femer zu beachten haben, dass
die Errichtung eines Klosters in Meissen sich recht gut verstehen
lässi War dieser Ort zum Sitze eines Bistums ausersehen und das
auch vom Papste anerkannt, standen aber im J. 967 dem Kaiser vor-
läufig nicht zu beseitigende Hindemisse bei der Ausführung seines
Magdeburger Planes entgegen, so ist es recht wohl denkbar, dass Otto
der Gr. schon vor seiner Bomfahrt für eine kirchliche Einrichtung in
Meissen Sorge getragen hatte, welche zunächst, wenn auch mit be-
scheidener Kraft, der Ausbreitung des christlichen Glaubens dienen
und später leicht in ein Domkapitel umgewandelt werden konnte. Dasa
dann Otto I. diesem Kloster, das auf einem in politischer wie missio-
narer Beziehung so bedeutenden und am weitesten vorgeschobenen
Posten eine schwere und wichtige Aufgabe zu erfüllen hatte, Vorrechte
(S. d09) ist eine Person mit dem Bischof Dietrich von Metz, der von Johannes
diaconuB (Chron. Venetum SS. 7, 28) als Cesso episcopus Mettensis im Berichte
über die Sarrazenenschlacht vom J. 982 erwähnt wird. Die an letzterer Stelle
vorgeschlagene Emendation von Cessone in Rossani ist nicht nothwendig, da ja
Ceso als Name eines kaiserlichen Nuntius auch anderweitig vorkommt, also wohl
italienische Koseform fQr Theoderich ist. — Dncange Glossarium 5 (1885), 457 bringt
nnr wenige Stellen bei und scheidet nicht zwischen dem Münster als Bauwerk
und der kirchlichen Gemeinschaft).
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Zur Beurtheilung der Bulle Johanns XIII. fQr Meissen. 517
und AuBzeiclmimgen zu yerscliaffeii wusste, steht im Einklang mit
dem Ernste und der ruhigen Thatkraft, mit welcher der grosse Kaiser
die Sicherung und Christianisierung dieser Grenzgebiete seit Jahren
betrieben hatte.
Nehmen wir diese Auslegung der Urkunde an, der ich selbst auf
S. 60 meines Buches Ausdruck gegeben habe und die ich jeden&lls
für richtiger halte als die S. 52 angenommene Beziehung auf ein
Bistum, so lösen sich alle Schwierigkeiten und es lässt sich auch leicht
und bestimmt die Interpolation durch den Vergleich mit der Hers-
felder Bulle abgrenzen. Jedenfalls fallt in dieselbe auch der von mir
(Exkurs YI.) noch in Schwebe gelassene Satz i). Ob die Bezeichnung
Borchards ab episcopus schon im Originale stand, oder ob auch sie
dem Falscher zuzuweisen ist, konnte fraglich erscheinen, ich glaube
aber dass wir sicherer gehen, wenn wir auch diesen Titel als inter-
poliert bezeichnen. Es ist doch zu beachten, dass in der Narratio
Borchard nur als yir yenerabilis bezeichnet wird, ebenso wie in
DO. I. 366 der dann zum Bischof von Merseburg erhobene Boso. Beide
werden also eine ähnliche Stellung eingenommen und Burchard kann
sich wie Boso durch seine Bemühung in eadem Sclavorum gente ad
deum convertenda den Anspruch auf eine höhere kirchliche Würde
in diesen Oebieten erworben haben.
Wenn ich also einer mehr konserrativen Beurtheilung des lehr-
reichen Falles zuneige, so hat mich dazu nicht allein das günstige
Ergebnis der bisherigen Erörterung bewogen, sondern auch der Um-
stand, dass, wenn die Existenz einer Bulle für Meissen gelaugnet wird
und wenn man nicht dem blinden Zufall weiten Spielraum gewähren
will, dem Meissner Fälscher ganz ungewöhnliches Oeschick zugesprochen
werden müsste, das gerade er und seine Genossen sonst nicht bewiesen
haben. Beziehungen Meissens zu Hersfeld so naher Art, dass die
Meissner Oeistlichen mit dem grossen Archivbestand dieses Klosters
ganz genau vertraut gewesen sein konnten, sind nicht zu erweisen;
auch y. Ottenthal konnte nur anführen, dass Hersfeld durch die Ein-
yerleibung Memlebens Besitzungen in den slavischen Orenzgebieten
erhalten hatte, woraus ja noch nicht ein naher und vertrauter Ver-
kehr mit Meissen zu erschliessen ist Die Meissner müssten Archiv-
reisen und Forschungen nach modemer Art angestellt haben mit dem
') Ich mache darauf aufmerksam, dass der Abdruck Stumpfs an dieser
Stelle ungenau ist. Stumpf hat da nur das unvollständige B (H,) benutzt, in
A (H|) steht richtig nisi ab abbate monasterii fuetHt intUatus atU hospiHo forUuse
receptUB infra terminos ipsius monasterii nihil suo libitu etc. r^^^r^T^
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518 Kleine Mittheilungen.
Zwecke, eine Bulle vom 2. Jänner 968 aufzufinden, wie sie ihnen am
besten gepasst hat, während sie doch bei ihren andern Fälschungen
sich durchwegs an Vorlagen hielten, die ihnen in ihrem eigenen Ar-
chive zu Gebote standen. Wie genau mussten sie da auch über die
Anfange ihres Bistums unterrichtet sein und wie ernst müssten in
unserm Falle dieselben Männer ihre Aufgabe genommen haben, denen
wir das wunderliehe Spurium DO. I. 437 verdanken, in dem sie Otto I.
zum Jahre 948 als Kaiser bezeichnen und den Burchard mit über-
schwänglicher Auszeichnung behandeln!
üeberblicken wir am Schlüsse angelangt den dargelegten Beweisgang.
Die vermeintlich »zwingenden Gründe', welche die Uebereinstimmung
zwischen der Meissner Fälschung und der Hersfelder Bulle nicht durch
Benützung einer echten, am 2. Jänner 968 dem Johanneskloster zu
Meissen ertheilten Urkunde, sondern nur durch Herübemahme aus dem
Hersfelder Stücke erklären lassen sollten, haben bei näherer Betrach-
tung ihre nach dem ersten Anschein so unmittelbar wirksame Kraft
eingebüssi Yermissten wir einen Beweis für die Benutzung des Hers-
felder Archivs durch die Meissner und fanden wir, dass die Urkunde,
abgesehen von den Interpolationen, sich wohl mit unserer Kenntnis
des geschichtlichen Vorganges verträgt, so glaube ich auch trotz der
scharfsinnigen und wohl geordneten Untersuchung meines Freundes
daran festhalten zu dürfen, dass in der That am 2. Jänner 968 zwei
Bullen ausgehändigt worden sind, eine für Hersfeld (Hx) und eine für
Meissen (Mx). Dagegen habe ich die Auslegung, welche ich früher
der letzteren gegeben habe, in dem oben dargelegten Sinne abzuändern.
Wien. Karl Uhlirz.
Zur Geschichte der Grafschaft Obcrinnthal. A. Huber
schliesst seine 1882 erschienene Untersuchung über die Grafischaft
Oberinnthal 1) mit den Worten: „Es erscheint daher*) am wahr-
scheinlichsten, dass die Grafschaft im Oberinnthal südlich vom Fem
und vom Schamitzer Walde, aufwärts bis Finstermünz reichend, länger
als die übrigen tirolischen Orafschaften in Lehensabhängigkeit von
den Herzogen von Baiem geblieben ist, dass aber die gräflichen Bechte
zersplittert und an verschiedene Herren namentlich die Grafen von
») Arcbiv für österreichische Geschiebte 63, 650—64.
«) Weil der Herzog von Baiern 1291 als Oberl hensherr von Hörtenberg
erscheint.
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Zur Geschiebte der Grafschaft Oberinnthal. 519
Eschenloch, die Ghrafen ton Eppan^ rielleicht auch die Weifen, manche
geistKche Besiteongen aber an die betreffenden Kirchen oder deren
Vögte verliehen worden sind*'.
Auch Joeef Egger *) ist 1898 nicht über die Inhabung der Ober-
innthaler Grafschaft durch die Weifen hinausgekommen. Nach ihm
▼ererbten die Weifen dieselbe, genauer gesagt die Lehenshoheit über
die Theile, in die sie die Weifen zu Gunsten verwandter Edelge-
Bchlechter in unbekannter Zeit zerschlagen hatten, an die Staufer. Auch
die Lehenslioheit der Markgrafen von Burgau über die aus der Ober-
innthaler hervorgegangenen Grafschaft Hortenberg bringt Egg^ mit
den Staufem in Beziehung, indem er annimmt, dass dieselbe von diesen
an ihre Verwandten, die Grafen Berg-Burgau gegeben worden sei.
Versuchen wir auf einem andern Wege den dunkeln Verhaltnissen
der Oberinntiialer Grafschaft näher zu kommen. Bgger stand bereits
vor dem W^, den ich im folgenden als richtig darzuthun versuchen
werde, denn er erkannte, dass an unserer Grafschaft auch ein Graf
Gottfried Antheil gehabt hat; wir werden sehen, dass dieser Graf in
der That der Inhaber der öffentlichen Gewalt im Oberinnthal ge-
Wesen ist.
Chraf Ulrich von UUen hatte 1240 die Vogtei im Oetzthal und
1241 grosses Erbgut in der Pfarrei Silz und im ganzen Innthal von
der Sin aufwärts bis Elnstermünz und im Oetzthale bis Vent und
Timmeisjoch. Dieser allodiale Besitz kam von ihm durch Kauf an
Friedrich II. Als Zugehör desselben werden ausdrücklich genannt: die
neue Burg St. Petersberg, die Güter des Grafen Ulrich, die innerhalb
dee Waldes Schamitz und des Fem gelegen waren, und Imst Diesen
Besitz hat Konradin an seine Mutter und seinen Stiefvater, den Grafen
Heinhard von Tirol 1266 vertauscht Verbunden war mit ihm min*
destens in Imst „omnis districtus et jurisdictio^S ein Ausdruck, der
kaum etwas anders bezeichnen soll als die sämmtlichen Grafenrechte ^).
Am St Petersberg und Auenstein im Oetzthale hatte 1259 auch
Jota, die Erbtochter des letzten Grafen von Marstetten, Gottfried,
Becfate ratione hereditaria, zu denen ausdrücklich auch iurisdictio ge-
hörte 3). Vier Jahre vorher aber erschienen auch die Grafen von
Kirchberg ab „domini^* der Burg St. Petersberg und eines Maierhofes
za Silz«).
1) Ergftnzangaband d. Z, IV. 394—99.
*) Die Belege a. bei Haber a. a. 0.
*) Hormayr, Gk>ldene Chronik von Hohenscbwangan 75.
*) Hormayr, Werke 11, 94.
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520 Kleine Mittheilongen.
1281 und 1286 erscheint im Oberinnthal auch eine Grafschaft
HörtiBnberg; dieselbe besassen „ab antiquo^' die Orafen yon Eschenlohe,
nicht aber als Eigenthnm oder als Lehen des Reiches, sondern auf-
fallender Weise als Lehen von den Markgrafen von Burgau ; auch die
namengebende Burg dieser Grafschaft war nicht Eigenthum der Grafen
von Eschenlohe, sie trugen dieselbe bis 1291 vom Herzoge Otto von
Niederbaiem zu Lehen, vordem waren sie damit von den Voriahren
dieses Herzogs belehnt gewesen. Mit der Grafschaft Hörtenberg war
auch Güterbesitz verbunden, genannt wird solcher in Zirl, Beut, Ober-
hofen, Bietz und Hatting^).
Im Oberinnthal haben wir also im 13. Jhdt staufischen, yon
Graf Ulrich von ülten herrührenden Besitz und vermischt mit dem-
selben solchen der Grafen von Marstetten und Eirchberg und endlich
solchen der Grafen von Eschenlohe, die ihn von den Mar^prafen von
Burgau und den Herzogen Ton Niederbaiem zu Lehen tragen; mit all
diesem Besitze waren die Grafenrechte oder doch „iurisdictio" ver-
bunden. Er gibt sich sonach als Nachfolger der einstigen GrafisKshaft
im Oberinnthale zu erkennen.
Die Frage ist nun, wie dieser Besitz, wie diese Grafenrechte an
diese Inhaber des 13. Jhdts. gekommen sind. Ich glaube, von den
1213 erloschenen Markgrafen von Bonsberg 2).
Diese machtigen Dynasten besassen nachweisbar im Oberinnthal,
ja auch im Yintschgau und um Meran Besitz; sie schenkten dem
Kloster Ottenbeuren, dessen Eastvögte sie schon, als sie noch Frei-
herm von TTrsin hiessen, gewesen waren, Güter zu Niederthai und
Sölden im Oetzthale, zu Eortsch im Yintschgau und zu Passlan bei
Meran; auch die schönen Besitzungen, die Ottenbeuren bis 1293 in
Silz gehabt hat, kamen vermuthlich von ihnen an dieses Eloster').
Es ist nur Zufall, dass wir von diesen ursin-ronsbergischen Gütern
im Oberinnthale erfahren; hätten die Bonsberger sie nicht an Otten-
beuren vergabt und hätte nicht die Chronik dieses Elosters ihrer ge-
dacht, so wüssten wir nicht das mindeste von ihnen; dass der rons-
bergische Besitz im Oberinnthale in Wahrheit aber viel grösser gewesen
ist, verräth uns, glaube ich, die Thatsache, dass König Philipp die ihm
vom Bisthume Begensburg zu Lehen hingegebene provinciola Brutes (Prutz
oberhalb Landeck) an den comes Gotfridus um 100 Mark Silber ver-
1) Die Beweise 8. bei Haber a. a. 0.
') Ueber dieses Geschlecht vgl. Baumann, Geschichte des Allgftns I, 485—96.
8) Mon. Genn. Sciipi XXIII, 617, 620, 621, 630; Hormayr, Geschichte von
Tirol II, 569.
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Zur Geschichte der GrafiM^haft Oberiimthal. 521
setzt hat ^), denn dieser Graf ist, wie sein in diesen Oegenden seltener
Name lehrt, eben der als trener Anhänger dieses Königs bekannte
Markgraf Gottfried von Bonsberg. Für diesen Mann aber hatte diese
Pfimdschaft, die soweit von seinem Sitze entfernt war, keinen hohen
Werih gehabt, wenn nicht in ihrer Nahe bereits ein namhafter rons-
bergischer Besitz sich ausgedehnt hatte, zu dessen VergrSsserung und
Abmndung sie sehr geeignet erschien. Ich halte desshalb den dor*
tigen Besitz der Grafen von ülten und Eschenlohe für ursprünglich
ronsbergisch, und zwar muss er dies schon in der ersten Hälfte des
12. Jhdts. gewesen sein, weil an ihm, namentlich an der Feste
St. Petersberg auch die um 1130 von den Ürsin-Bonsbergem abge-
zweigten Grafen von Marstetten Antheil gehabt haben. Dieser Antheil
kam nach dem Tode des letzten Marstetters aus ursinischem Geschlechte,
wie schon gesagt, an seine Tochter Juta und von ihr an ihren Gemahl
Berthold von Neifen, den Stammyater eines jungem Marstetter Grafen-
hauses.
Ebenso wissen wir bereits, dass 1255 Grafen yon Eirchberg
Herren der nach unserer bisherigen Erörterung damals im Besitze der
Stauf^ und der Marstetter befindlichen Burg Si Petersberg gewesen
sind. Der Ursprung dieses Besitzes ist räthselhaft. Wir wissen zwar,
dass Graf Otto von Kirchberg-Brandenburg mit dem eben genannten
Berthold von Neifen gemeinsamen Besitz in Bannacker bei Augsburg
1251 hatte, der an sie von dem Grafen Gottfried von Marstetten ge-
diehen ist >), und haben aus dieser Thatsache zu schliessen, dftss dieser
Graf Otto, wie Berthold von Neifen, ein Schwiegersohn des Marstetters
Gottfried gewesen ist. Damit aber wird der Eirchberger Besitz der
Burg Si Petersberg nicht erklärt, denn die beiden Grafen von Kirch-
berg, die diese Burg 1255 innehatten, Konrad und Eberhart, waren
nur Vettern dieses Grafen Otto und mit dem letzten Marstetter Gott-
fried nicht verschwägert. Da jedoch Graf Ulrich von Ulten merk-
würdiger Weise St. Petersberg, das ja von ihm an die Staufer verkauft
worden war, trotzdem auch dem Bisthum Brixen verschenkt hat^),
und da Bischof Brano von Brixen ein Bruder der eben genannten
Kirchberger Konrad und Eberhart war, so ist es wahrscheinlich, dass
dieser Bischof seinen Anspruch auf Si Petersberg seinen Brüdern ab-
getreten hat und dass diese sich, freilich nur vorübergehend, in den
thatsächlichen Besitz dieser Feste gesetzt haben.
1) Mon. Boica 29«, 518.
') Meyer, Urkundenbuch der Stadt Augsburg I, 11.
») Hormayr, Werke II, 114. DigitizedbyGoOglc
522 Kleine Mittbeilnngen.
Die Oberinnthaler Besitzungen aber, welche bei der Abzweigung
des Marstetter Zweiges der Ronsberger Hauptlinie verblieben sind,
kamen nacb dem kinderlosen Tode des Markgrafen Berthold an seine
Schwestern Irmengard, die Gemahlin des Grafen E^o von ülten, und
Udilhild, die Gemahlin des Grafen Ulrich von Berg. Erstere erhielt
bei der Erbtheilung im Oberinnthale den Besitz, den spater ihr Sohn,
Graf Ulrich von Ulten gehabt hat, Udilhild aber ohne Zweifel die Lehens-
hoheit über die Grafischaft Hörtenberg, die sie auf ihren Sohn, den
Markgrafen Heinrich von Burgan, vererbt hat Auch die Lehenshoheit
über die Burg Hortenberg scheint mir von den Bonsbergem herzu-
rühren; sie wird bei der Erbtheilung an die Gräfin Irmengard ge-
kommen sein. Ist dem so, so gehörte sie zu den Gütern, die inner-
halb der Schamitz und des Fems Graf Ulrich von Ulten den Staufem
verkauft hat; sie kam dann aus Eonradins Erbe an den Herzog
Heinrich von Niederbaiem, den Vater des Herzogs Otto, der bis 1291
Lehensherr der Burg Hörtenberg gewesen ist.
Als eigentliche Fortsetzung der Grafschaft Oberinnthal erscheint
die nach Hortenberg benannte, deren Malstätte bei Stams 1282 gewesen
ist^); die übrigen mit Imst und St. Petersberg verbundenen Juris-
diktionsrechte aber sind nichts anderes als Absplitterungen von dieser,
sind Immunitaten. Eine solche mag auch Prutz gewesen sein, weil
dieses Gebiet, wie gesagt, 1205 „provinciola" betitelt wird*).
Nach dieser Untersuchung gehorte bis 1213 die Grafechaft im
Oberinnthale den Markgrafen von Bonsberg. Da diese aber Schwaben
waren, so konnten sie nicht wohl eine Grafechaft im Gebiete des
baierischen Rechtes persönlich verwalten, sie verliehen sie deshalb
„ab antiquo^* den baierischen Grafen von Eschenlohe, behielten aber
den grSssten Theil des mit ihr verbundenen Besitzes ftir sich und er-
wirkten für diesen die Immunitat.
Wann, wie und von wem aber die Ronsberger diese Grafischaft
erhalten haben, bleibt ganz dunkel; jedenfalls bekamen sie dieselbe
nicht von den Weifen. Diese waren zwar in der Mitte des 12. Jhdts.
auch im Oberinnthal innerhalb der Schamitz und des Fems begütert,
so nachweislich am Flüsschen Leutasch, zu Motz, Stams, Silz, Dormits,
Inzing und im Oetzthale zu Oetz und Lengenfeld ^ ; aber damals be-
«) Huber a. a. 0. 663.
*) Dieses Gebiet sollte 1205 von Bischöfe Eonrad von Regensburg zurflck-
gelöst werden (Mon. Boica 29», 518); es scheint aber in WirklicÜeii auch damals
ronsbergisch geblieben zu sein, weil der Besitz des Grafen Ulrich von Ulten 1241
bis Finstermfinz reichte.
•) Huber a. a. 0. 651. Pr-iorrT^
Digitized by VjOOy LC
Zur Geschichte der Graftchafb Oberinnthal. 523
Sassen die BoiLsberger, weil ja auch ihre um 1130 abgetreimte Mar-
stetter Linie an ihren Oberinntibaler Gütern und Hoheitsrechten An-
theil hatte, diese schon längst Zudem berechtigen die Angaben, aus
denen wir Weifengut am Oberinne kennen lernen, nicht zu der
Annahme, dass mit demselben Grafenrecht oder Immunität verbunden
gewesen sei
München. Fr. L. Bau mann.
Digitized by
Google
Literatur.
Neuere Literatur Ober deutsches Städtewesen.
V.
16. Eallsen Otto, Die deutschen Städte im Mittel-
alter. I. Gründung und Entwickelung der deutschen
Städte im Mittelalter. Halle a. S. 1891. 8^ X-f 710 SS.
17. Pirenne H., Histoire de la Constitution de la ville
de Dinant an Moyen-Age. Gand 1889. 8^ VI +119 SS.
18. Dieckmeyer Adolf, Die Stadt GambraL Verfassungs-
geschichtliche Untersuchungen aus dem zehnten bis gegen Ende des
zwölften Jahrhunderts. Bielefeld 1890. 8^, 82 SS.
19. Kruse Ernst, Verfassungsgeschichte der Stadt
Strassburg besonders im 12. und 13. Jahrh. In West-
deutsche Zeitschrift fär Geschichte und Kunst. Ergänzungsheft I
(1884), S. 1—64.
20. Schoop August, Verfassungsgeschichte der Stadt
Trier von den ältesten Immunitäten bis zum J. 1226, ebenda
S. 67—162.
21. Schaube Kolmar, Die Entstehung des Speierer
Stadtraths. In Zts. für Geschichte des Oberrheins N. F. 1 (1886),
445 ff.
22. Schaube Kolmar, Die Entstehung des Bathes in
Worms. Ebenda N. F. 3 (1888), 257 ff.
23. Maurer H., Kritische Untersuchung der ältesten
Verfassungsurkunde der Stadt Freiburg i. B. Ebenda
N. F. 1 (1886), 170 ff.
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Google
literatar. 525
24. Schalte Alois, Das Stadtrecht von Neuenbürg
im Breisgau. Ebenda N. F. 1 (1886), 97 flf.
25. Festschrift zur VIL Säkularfeier der Gründung
Berns 1191-1891. Bern 1891, .4«,
26. Der Koblenzer Mauerbau. Bechnungen 1276—1289
bearbeitet von Dr. Max Bär, k. Archivar. Leipzig 1888. Publicationen
der Gesellschaft für rhein. Geschichtskunde V. 8^ VII + 146 SS. mit
einem Plane.
27. Bär Max, Zur Entstehung der deutschen Stadt^
gemeinde (Koblenz). In Zeitschr. der Savignystiftung 12 (1891),
Germ. Abth., S. 1 ff.
Einen Versuch die Ergebnisse der stftdtegeschichtlichen Einzelforschung
zusammenzufassen und in gemeinverständlicher Darstellung auch der Kenntnis
weiterer Kreise zu vermitteln, hat Kallsen (16) gemacht. Allzu aus-
führliche Erzählung vermag aber darüber nicht zu täuschen, dass der Ver-
fasser es nicht verstanden hat/ die Hauptpunkte einer gemeinsamen Ent-
Wickelung hervorzuheben und so in die Darstellung Einheit und einen
bestimmteren Zug zu bringen.
Eine auch für die allgemeinen Fragen sehr lehrreiche und ergiebige
Darstellung hat der mit der deutschen Literatur über den Gegenstand vGllig
vertraute belgische Professor H. Pirenne von der Verfassungsgeschichte
Dinants (l7) gegeben. Gerade diese Stadt zu wählen, bot sich ihm ein
äusserer Anlass dadurch, dass Stanislas Bormans, der Herausgeber des Cartulaire
de la commune de Dinant, ihm seine Aufzeichnungen zur Verfügung
stellte. Daneben kam dem Verfasser auch das von Remacle veröffentlichte
Inventaire des archives communales de la ville de Dinant zu statten.
Waren die QueUen auch in Folge der Verluste, welche die Plünderung
und der Brand von 1466 mit sich geführt hatten, unvollständig, so reichten
sie doch aus, um die Entwickelung der Verfassung darzustellen und das
ist um so erfreulicher als die Yerfassungseinrichtungen Dinants sich klar und
genau erkennen lassen, so dass wir ein deutliches Bild jener eigenartigen
städtischen Entwickelung erhalten, die sich innerhalb des Bisthums Lüttich
zum Theil in üebereinstimmung zum Theil in Widerspruch mit der flan-
drischen vollzogen hat.
Schon in vorrömischer Zeit war Dinant bewohnt und sehr früh Hessen
der Erzreichthum des Landes, die ausgezeichnete Thonerde des Maasthaies
eine Metallindustrie entstehen, aus deren ergiebiger Quelle der Beichthum
der Stadt floss. In merovingischer Zeit wird der Ort als Münzstätte, in
einem Heiligenleben des 10. Jahrh. als emporium angeführt, aus dem
11. Jahrh. stammt dann jene merkwürdige Aufzeichnung über die Rechte
des Grafen von Namur in Dinant, deren grosse Bedeutung für die Ge^
schichte des Städtewesens uns veranlasst, etwas länger bei der Auslegung,
die ihr P. gegeben hat^ zu verweilen. Wauters und nach ihm Waitz haben
als späteste Zeitgrenze das Jahr 1070, in welchem Kaiser Heinrich IV,
die gräflichen Rechte zu Dinant an das Bistum Lüttich übertrug, ange-»
nommen, P. vermag diese Grenze bis zum J. 1047 zurückzuschieben. Die .
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526 Liieratar.
Urkunde ist uns vor allem deshalb wichtig, weil sie uns die Bechte eines Grafen
in einer Stadt zeigt, noch bevor das Amt in die HSnde eines Bischoä über-
gegangen ist, und im Verein mit der Festsetzung der Grafenrechte in Toul uus
wichtige Anhaltspunkte zur Beurtheilung des deutschen Burggrafenamtes
an die Hand gibt. Wir vermögen zu erkennen, dass der Graf in drei-
facher Eigenschaft auftritt als Grundeigenthümer, Vogt geistlicher Stifter,
öffentlicher Beamter und diese dreifache Eigenschaft ihrem verschiedenen
Ursprünge gemftss sorgfältig scheidet. Von einer vierten Funktion als
Gemeindeherr ist in der Urkunde nichts gesagt und wir dürfen von ihr
nach den früheren Bemerkungen absehen. Irgend ein Antheil der Ge-
meinde an der Verwaltung der villa lässt sich nicht erkennen, alle Bechte
welche die spätere Gemeindebehörde, dann der Bath üben, ruhen in des Grafen
Hand und zwar beruft er sich bei der Verfügung über die Almende klipp
und klar auf die königliche Gewali Diese Gewalt übt er nicht in der
ganzen Stadt sondern nur in einer H&lfte derselben, während die andere
dem Bischof von Lüttich und dessen advocatus untersteht. Wir haben
also hier dieselbe Theilung der Ortsherrschaft, wie wir sie auch sonst z. B.
in Cambrai und noch bis in das 13. Jahrhundert hinein in Marseille
finden. Die Bewohneir der gräflichen villa werden als die familia des
Grafen bezeichnet, womit aber keine hofrechtliche Unterordnung gemeint
sein kann, von der uns in der Urkunde keine Spur begegnet ; diese Leute
des Grafen werden unterschieden von denen des Bischofs. Wenn nun P.
annimmt, in der Urkunde sei die Exemtion der bischöflichen villa von
der Gerichtsbarkeit des Grafen ausgesprochen, so muss ich dagegen mein
Bedenken äussern. Zwar wird in DO. UI. 16 die Immunität auch für den
Besitz in Deonanto beurkundet, aber es scheint mir, dass der Graf von
^amur sich darum nicht gekümmert hat Ich glaube, dass er mindestens
die hohe Gerichtsbarkeit über die ganze Stadt beansprucht und gerade zur
Begründung dieses Anspruches die Urkunde herausgegeben hat i). Daneben
erkannte er nur die hofrechtliche und niedere Geiichtsborkeit des bischöf-
lichen Vogtes an. Das Gericht des Grafen war aus seinen Münzem ge-
bildet. Den unvermeidlichen Eompetenzstreitigkeiten der beiden Gewalten
machte, wie bemerkt, Heinrich IV. im J. 1070 ein Ende. Durch diese
Vedügung wurde der Graf von Namur auf seinen Besitz beschränkt und
musste die öffentlichen Functionen an den Vogt abgeben, während an die
stelle. des gräflicihen Ministerialen der bischöfliche villicus trat, die Münzer
aber als Schöffen beibehalten wurden^). Trotz der Vereinigung unter
einem. Stadtherm erhielt sich die Trennung der Bevölkerung und ist bis
ins 15. Jh. erkennbar.
Ueber die bischöfliche Stadtverwaltung sind wir des näheren nichs
unterrichtet und können nur im allgemeinen feststellen, dass der Vogt
immer mehr von der Stadtherrschaft zurückixitt, die Vogtei ihren ver-
waltenden und richterlidien Charakter verliert und sich zu einem militä-
rischen Lehensamte umbildet, während der villicus (maire) an Einfluss
1) Waitz Urk. p. 23. OmniB villa communiter debet tria per annnm cen-
tenariä compladta, in quibus monetarii comitis tantum judices debent esse de-
lictorum.
*) Damit iet zu vergl. die Urkunde für Toni Waite p. 15 n" 8.
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Litemtitf. 527
gewinnt and seit dem Anfang des 13. JalirhunderU als der einzige biscböf-
liche Beamte in der Stadt zu gelten hat.
In diese Periode fiQlt auch die ümmanening, die Umbiidong der
alten Centene zur Banlieae, überhaupt die Erweiterung der yilla zur Stadt,
ein Vorgang der durch die rasohe und mächtige Entfiiltung des Handels
im 12. Jahrh. befördert wird. Da die Bewohner des benachbarten Huy
sich Yom Metallgewerbe zur Tucherzeugung wandten, fiel für die Kupfer-
schmiede von Dinant die_ nachbarliche Konkurrenz weg, die ihnen erst
sp&ter wieder durch die 'Kupferwwke von Bouyignes in gefahrdrohender
Weise entstand. Sie brachten es in ihrem Gewerbe zu hoher Vollkommen-
heit und selbst zu künstlerischer Vollendung (Dinanderie) und schon zu
Beginn des 12. Jh. erscheinen Erzeugnisse ihrer Kunstfertigkeit im Handel
Ihren Verkehr leiten sie zuerst, dem allgemeinen Zuge folgend, über den
Bhein, in Goslar und Köln kaufen sie ihre Bohproducte, in Köln yer-
fraehten sie die fertige Waare nach England, und wenn auch späterhin
Brügge der Stapelplatz für ihren überseeischen Verkehr wird, so halten
sie doch die Beziehungen zu der rheinischen Metropole aufrecht.
Der Beichthum der sich in Folge dieser ausgebreiteten Gewerbe- und
Handelsthätigkeit ansammelte, begünstigte die Bildung eines Bürgerstandes.
Zuerst im J. 1152 werden neben dem Klerus die burgenses erwähnt, die
fortan den grössten Einfluss auf die Entwickelung der städtischen Ver-
fassung nehmen und an die Stelle der alten Münzer treten, die zuerst
ihr Vorrecht des Schöffentiiums verlieren, seit 1227 ganz aus dem Schöffen-
koll^ Yerschwinden. Der bischöfliche Moire, bisher ein Ministeriale, wird
nunmehr aus den Büigem genommen. Diese selbst sind reiche Leute, die
ihr Vermögen in Grundbesitz angelegt haben. Das Schöffenkolleg verändert
allerdings seinen ständischen Charakter und muss auch seine Becht-
sprechung ^.die consuetudo fori Dionensis anpassen« aber seine yerfas-
songsmässige Stellung gegenüber dem Bischof als Stadtherm bleibt un-
yerändert^ die Besetzung des Schöffenstuhles, die Ernennung des Maire
bleiben immer ein Vorrecht des Bischofs und darin liegt ein wesentlicher
Unterschied zwischen den Lütticher und den flandrischen Städten. Maire
und Schöffen übernehmen auch die freiwillige Gerichtsbarkeit, vor ihnen
findet die Uebertragung von beweglichem und unbeweglichem Gute statt.
Sind nun Maire und Schöffen auch Bürger, so können wir doch nach
dem G^esagten in ihnen nicht Organe einer selbständigen Gemeindeverwaltung
erblicken; einem solchen begegnen wir erst in den jurati, die zum ersten
male 1196 unter der Begienmg des städtefreundlichen Bischofs Albert
de Cuyk vorkommen und sich in den Kämpfen, welche in den Jahren
12ai— 1256 ^wischen Stadt und Bischof geführt wurden, siegreich er-
hielten. Ihre Befugnis ist die Wahrung des Friedens und die Pinanz-
verwaltung der Stadt und durch ihr Hinzutreten zu den Schöffen entsteht
der Bath. Auch darin liegt ein Gegensatz gegen die flandrischen Städte,
in welchen das Schöffenkolleg die Leitung der Bürgerschaft fortbehält und
zum freigewählten Organe derselben umgebildet wird. In Dinant dagegen
stellen sich die jurati neben die Schöffen und verdrängen sie allmählich
ganz ans dem anfangs gemeinsam besetzten Bathe. Steht sonach der
kommunale Charakter der jurati und des Bathes fest, so ist nicht minder
aieher, dass sie keinen Zusammenhang mit den alten Gemeindevorstehern
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528 litetatur.
haben und dass sie erst entstanden, als die Bürgerschaft stark genug war,
sich gegenüber der bischöfiibhen Stadtbehörde selbständige Begelang ihrer
Angelegenheiten zu erwerben nnd zu sichern, nnd als diese Angelegen-
heiten so bedeutsam wurden, dass eben ihre selbständige Verwaltung der
Bürgerschaft begehrenswerth und nothwendig erschien. Wahrscheinlich
gleichzeitig mit den Geschworenen treten die beiden magistri in die Ver-
fassung ein.
Die weitere Ausbildung dieser Errungenschaften wird durch die im
13. Jh. sich vollziehende soziale Gliederung der Bürgerschaft beeinflusst.
Wie in allen Städten tritt uns der Gegensatz von Arm und Beich ent-
gegen und bestimmt der Unterschied in Besitz und Vermögen die politi-
schen Bechte der Einzelnen. Aus der Bürgerschaft erheben sich die bur-
genses im engem Sinne, gleich den poorters, oüosi, ledichgangers anderer
Städte durch Beichthum ausgezeichnet und zur Verwaltung der öffenidichen
Angelegenheiten be&higt, sie stellen den Maire und die Schöffen. Ihnen
gegenüber steht die in der Hauptsache aus Gewerbetreibenden zusammen-
gesetzte communitas. In dieser bilden eine Gruppe die für die Bedürf-
nisse der städtischen Bevölkerung arbeitenden Gewerbe, die communs
mestiers 9*on dist de desos le mostiers; von ihnen scheidet sich das
Handwerk, dem Dinant seine Stellung im Grosshandel verdankt, das der
Messingschläger, der batteurs. Die ersteren, deren Vereinigungen offida
heissen, möchte P. aus dem Hofrechte ableiten. Ist ihm nun darin Becht
zu geben, dass man die Fri^e über die ehemalige Stellung der Hand-
werker nicht nach einer Formel lösen kann und dass man die einzelnen
Gewerbe für sich betrachten muss, so glaube ich doch, dass für seine
Annahme ein rechter Grund nicht vorliegt. Das Wort officium nöthigt,
wie ja heute allgemein anerkannt ist, keineswegs zur Annahme hofrecht-
lichen Ursprunges, wenn es denselben auch nicht ausschlieft. P. selbst
hat nun früher darauf aufimerksam gemacht, dass in der Urkunde des
Grafen von Namur von einem Hofrechte keine Spur ist, und doch finden
wir in derselben Bäcker, Bräuer u. a. vorausgese^. Für die Verfassungs-
geschichte der Stadt ist die Frage ohne Belang, da auch diese Gewerbe
im 1 3. Jh. das Hofrecht bereits überwunden hatten. Von vornherein schliesst
P. hofrechtlichen Ursprung der batteurs aus, welche auch niemals ein offi-
cium bildeten, sondern in einer fratemitas vereinigt waren, die im J. 1255
mit Beseitigung einiger schädlichen Auswüchse vom Stadtherm bestätigt
wurde.
Bei diesem Anlass berichtigt Pirenne die einseitige Darstellung, welche
H^naux von der Stellung der Landesherm in dem Kampfe der Gewerke
gegen die plutokratische Herrschaft der otiösi gegeben hat. Während EL
die Landesherm aus Grundsatz auf Seite der städtischen Plutokraten gegen
die Demokraten stehen lässt, weist P. nach, dass die Stadtherm an&ngs
sich auf die Seite der Gewerbe stellten, um das plutokratische Begiment,
das nicht allein die communitas von allem Antheil an der Stadtverwaltung
ausschloss, sondern sich auch gegen die Stadtherrschaft und die Geistlich-
keit allerlei Uebergriffe erlaubt, zu brechen. Erst als die Demokraten
sich die gleichen Fehler zu schulden kommen Hessen, traten die Landes*
herm auch gegen sie auf. Dieser Vorgang vollzieht sich auch in Dinant.
Die batteurs trennen sich hier später von der communitas und gehen zu
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literator. 529^
den bourgeois über, denen sie durch ihren Beichthom nahestanden, sie
beobachten also das gleiche Verhalten wie die Weber in den Tuchhandels-
stftdten. Während aber an andern Orten diese Kämpfe mit dem Siege
nnd der ansschliesslichen Herrschaft eines der beiden streitenden Theile
endeten, wurde in Dinant durdi die ausgleichende Verfassung von 1348
den bourgeois, batteurs und mestiers conununs gleicher Antheil an der
Stadtverwaltung zugesprochen. Sie schloss die vom Ende des 12. Jlh
beginnende Entwickelung in befriedigender Weise ab. Die bischöfliche
Stadtbehörde, Maire und Schöffen, war vom Bathe ausgeschlossen, die Vor-
stände der drei Gruppen, die tiers, bildeten zusammen mit den beiden
maistres, die erst seit dem Anfang des 16. Jh. den Titel bourgmestres
fahren, einen engem Bath.
Die Geschworenen wurden aU^ährlich von der Bürgerschaft gewählt,
das passive Wahlrecht war grundsätzlich nur an den Besitz des Bürger-
rechts geknüpft, da aber die Würde Ausgaben und Zeitverlust mit sich
brachte und die Bathsherm nicht besoldet waren, so vrar immerhin für
die Theilnahme am Bath ein gewisses Vermögen erforderlich, und es konnten
nur Begüterte in denselben gelangen. Der Bath wählte die tiers und
die maistres, die verdienten Meister traten dann in den Bath ein, um die
Ueberlieferung in der Verwaltung festzuhalten. Die Befugnisse des Bathes
waren dadurch beschränkt, dass in allen wichtigeren Angelegenheiten die
gesammte Bürgerschaft nach ihren drei Kurien befragt werden musste und
selbst die Verwendung des Stadtsiegels an ihre Zustimmung geknüpft war.
In kleinerem Kreise, aber nach unten weiter ausgedehnt und besser begründet,
bestand also dasselbe Verfahren, das uns Tacitus von den Germanen be-
richtet: de minoribus rebus principes Consultant, de maioribus omnes, ita
tamen ut ea quoque quorum penes plebem arbitrium est, apud principes
pertractentur. (Germania c. ll).
Von allgemeiner Bedeutung ist die Darstellung des Gerichtswesens
in Dinant. Wir haben schon vorhin erwähnt, dass die Schöffen, im (Gegen-
satz zu den flandrischen Städten, von der Antheilnahme an der Stadt-
regierung zurückgedrängt wurden, doch blieb ihnen die Gerichtsbarkeit
und zwar sowohl die civile als die criminelle, sie haben die juridiction
de la loi. Neben dieser aber entsteht unabhängig vom Landesherm und
vom Landrechte eine Gerichtsbarkeit des Bathes, juridiction de la franchise
ou des Statuts. Sie erstrekt sich auf den Friedensbruch, auf Vergehen
gegen die Statuten und auch auf das Privatrecht, wo sie mit der juri-
diction de la loi konkurriert. Die Gewalt des Bathes erstreckt sich über
die franchise, das eigentliche Weichbild, hinaus auf das linke Maasufer
imd über die chatellerie, die erst im 15. Jh. erscheint, ein Gebiet von
grösserem Umfange, une sorte de grande avouerie placi^e sous la protection
de la ville. Sie hatte wesentlich militärischen Charakter, die Bewohner
genossen des Schutzes der Stadt, hatten aber die Pflicht, dieselbe bei einer
Belagerung mit zu vertheidigen und sich im Kriegsfall unter das Banner
der Stadt zu schaaren. Für uns ist sie von Interesse, weil wir da eine
alte Einrichtung im Drange der Zeit wieder aufleben sehen.
Trotz dieser freien Entwickelung der Bathsverfiassung bleibt die SteU
lung des Bischofs von Lüttich als Stadtherm bestehen. Er behält neben
der joyeuse entröe die ZoUgefWe, die Bussen des Schöffengerichts und
Mittheilnofen XVL Dig.tizec^ VjOOglc
530 Literatur.
theilweise auch des Bathsgerichts, sowie zahlreiche Abgaben und seinen
Herrenbesitz. Seine Rechie nimmt der maire, der seit dem 15. Jh. majeor
genannt wird, als Vorsitzender des Schöffenstnhles wahr.
Das letzte Kapitel ist der Entwickelang Yon (bewerbe und Handel
gewidmet, wir lernen den Wohlstand der Stadt» ihre Stellung in der
Hanse kennen. Den Schluss macht die Darstellung des Kampfes, den die
Stadt gegen die Herzöge von Burgund führt, der, aus der Eifersucht
Dinants gegen das aufstrebende Bouyignes entstanden, mit der Einnahme
und Plünderung der Stadt durch Karl den Kühnen am 28. August 1466
endet. Ein kurzer Anhang unterrichtet ans über die weiteren Schicksale
der städtischen Verfassung bis zu ihrer Umgestaltung im J. 1751.
Ein ungleich farbigeres Bild gewährt die Geschichte der uralten Bi-
schofstadt Cambray. Mit gutem Geschick hat Dieckmeyer, trotzdem er
sich im Vorworte abiUlig über die Bechtshistoriker äussert, die Haupte
punkte der Verfassangsentwickelung herausgehoben und mit seiner Schrift
einen verdienstlichen Beitrag zur deutschen Städtegeschichte geliefert, der
um so mehr Interesse beansprucht als Cambrai das einzige hervorragende
und sicher beglaubigte Beispiel der nordfranzösischen Commune auf deut-
schem Beichsboden bildet. Die Stadt, eine alte römische Ansiedelung, ver-
dankt ihre Bedeutung der im 6. Jahrh. erfolgten Verlegung des Bischof-
sitzes von Arras und dem Schutze, den sie als der einzige grössere be-
festigte Ort des Kammerichgaues den Bewohnern gegen die Einfiele der
Normannen und Ungarn bot. Bäumlich entwickelte sie sich um die älteste
Befestigung, das Kastell, das unter Bischof Dodilo (887 — 904) erweitert
wurde, während die andern Stadttheile durch eine hölzerne Landwehr ge-
schützt waren, die erst Gerard II. (1076 — 1092) durch eine Mauer ersetzte.
Die ältesten Nachrichten über die Verfassung Gambrais reichen in das
erste Drittel des 10. Jh. zurück. Kastell, Münze, Abgaben sind zwischen
dem Bischof und der Abtei S. Gery getheilt, welch letztere von dem
König einem Grafen zu Lehen gegeben ist. Wir haben also eine ähnliche
Theilung der Stadt vor uns wie in Dinant, nur dass Graf Isaac nicht
unmittelbarer Inhaber der öffentlichen Gewalt ist wie der Graf von Namar.
Die Gewaltthätigkeiten Isaacs brachten den Bischof und die Bewohner in
eine gar üble Lage, aus der sie Otto I. befreite, da er im J. 948 die Abtei
S. G^ry und mit ihr die zugehörige publica functio vel exactio dem Bistum
übertrug (DO. I. lOO). Auf die Dauer aber war durch die Beseitigung des
bireme dominium keine rechte Besserung erzielt, weil der Bischof doch
seine Gewalt einem Laien übertragen musste, der ihm neue Verlegenheiten
bereitete. Der Bischof hatte zu seinem Vertreter den Oastellan besteUt,
der bisher wohl schon in der bischöflichen Hälfte militärische und richter-
liche Befugnisse geübt hatte, dessen Gewalt nunmehr über die ganze Stadt
ausgedeht wurde, und der als Nachfolger des alten Grafen die Stellung
eines Burg- oder Stadtgrafen einimmt, er ftlhrt die bischöfliche Lehens-
mannschafb an, leitet als Vogt die Verwaltung der bischöflischen Güter
und übt namentlich während der Sedisvakanz fast unumschränkte Gewalt
aus. In solcher Ausstattung mit Gütern, Einkünften und Bechten lag die
Verlockung zu Uebergriffen aller Art. Die Kastellane des 10. Jahrhunderts,
Burgherrn von Lens, nützten denn auch ihre Macht in j^licher Weise
aus und die Bischöfe vermocht<en sie nicht daran zu hindern. Erst unter
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litaratnr. ^ 53 J
Gerard I. be^finnt der Entseheidtingskampf, der mit der YerdrttnguBg doB
Kastellans Hugo durch die Bisehöfe Lietbert und Gerard II. endet. Als
im J. 1103 der unterlegene Hugo wieder zum Kastellan bestellt wurde,
mnsste er das Amt mit wesentlich geschmälerten Befugnissen übernehmen,
der Vorsitz im Schöffengericht ging an einen praepositus, pr^YOst, die
Verwaltung der bischöflichen Güter und der Vogtei an den vicedominus über.
In diesen Kämpfen um die Stadtherrschaft kam das für die städüche
Entwickehmg bedeutendste Element auf, die cives. Sie unterscheiden sich
▼on den easati oder domestici, den Ministerialen des Bischofq, erscheinen
als reiche Leute, die nur in loser Abhängigkeit vom Bischof leben« haben
Grandbesitz und lassen ihre Viehherden im Walde Atrevasia weiden. Ob
.sie. Nachkommen der alten Beichsunterthanen sind, wie Dieckmejer will,
wird sich bei der langen Dauer der bischöflichen Stadtherrschafb kaum
nachweisen lassen, ist auch von geringerem Belang. Sie müssen viele Be-
drückung von Seite der Kastellane erfahren, für sie bedeutet dessen Ent-
fernung die Freiheit und in der That gelingt es ihnen nach dessen Besei-
tigung, zu selbständiger Theilnahme an der städtischen Begierung, an der
Berathung und Entscheidung städtischer Angelegenheiten auBiusteigen. Dies
vollzog sich aber nicht auf gesetzmässigem oder gewohnheitsrechtlichem
Wege, sondern unter schweren, zwei Jahrhunderte erfüllenden Kämpfen,
in denen sich die Bürgerschaft auch nicht einer schon vorhandenen Ein-
richtung wie etwa des aus ihr besetzten Schöffenstuhls, dem gewiss, ein be-
stimmender Antheil an der städtischen Verwaltung zukam, bediente, sondern
sich eine eigene Form in der Commune schuf, jener merkwürdigen Bil-
dung, mit der Cambrai den nordfränzösischen und flandrischen Städten
voraneilte ^).
Die Bürger von Cambrai hatten schon gegen Bischof Berenger
(956 — 962) eine conspiratio geschlossen, aber diese war ebenso vorüber-
gehend wie die gegen B. Grerard II. im J. 1077 beschworene Vereinigung,
welche zuerst als communia bezeichnet wird. Erst beim dritten Anlauf
gelang es den Bürgern durch Ausnützung einer zwiespältigen Wahl im
J. 1 102 von B. Walcher die Anerkennung und Verbriefung ihrer Commune
zu erlangen. Da uns diese Urkunde nicht erhalten ist, so sind wir über
die Organisation dieser Communia nicht unterrichtet, doch geht aus den
Geschichtserzählungen hervor, dass sie auf Antrieb der cives eingerichtet
wurde, während die Ministerialen erst in sie eintraten. Mannigfache Aub-
schreitungen führten ihre Auflösung und die Vernichtung des Bechtsbriefes
durch Heinrieh V. im J. 1107 herbei.
Trotzdem gaben die Bürger nicht nach, mindestens zu An£Büig der
Begierung des Bischofs Nicolaus (1136 — 1167) finden wir sie wieder zur
Communia vereinigt und diese übt, obwohl von Konrad 111, und Friedrich I.
*) Wenn maa auch den zeitlichen Vorrang Cambrai's zugibt« so lässt sich
darauB doch nicht wie Hegel Städte und Gilden 2, 32 ff will, schlechthin an-
nehmen, »dass die Commune neuer Art nicht zuerst in Frankreich, sondern im
deutschen Keiche entstanden ist«. Das hat doch nur seine Richtigkeit, wenn
man sich an das äussere Moment der Reichegrenze hält, innerlich betrachtet
ffe)|ört diese Einrichtung doch ganz dem nordfranzösischen Rechtskreise an.
Vgl. Luchaire Les communes Fran9ai8e8 p. 137 ff.
Digiti^^by CiOOglC
532 • Literatur.
verboten, Ton den Bischöfen bekftmpfty dauernden Einfloss auf die stftdti-
sehen Angelegenheiten. Deatlich vermögen wir jetast ihre Ziele zu er-
kennen : die Auflegung von Steuern und die Bildung eines über alle Ein-
wohner der Stadt ausgedehnten Friedensgerichtes. Es ist ein selbstbe-
wusstes Yorschreiten <ler Bürgergemeinde zur selbständigen Erledigung
ihrer Finanzsachen und zur Eroberung der Stadt. Trotz aller Hindemisse
war der Bestand der Commune so fest und gesichert, dass sie im J. 1184
von Kaiser Friedrich I. ein Privileg erhielt, in dem das änstössige Wort
communia durch das besser klingende pax ersetzt ist. Der Verfasser der
Gesta pon^. liess sich aber dadurch über die Niederlage, welche die geist-
liche Stadtherrschafb erlitten hatte, nicht täuschen: cives . . . eliminato
communiae nomine, quod semper abominabile existit sub nomine pacis . . .
Privilegium sua voluntate et seditione plenum reportaveruni Als Zweck
der Commune erscheint vor Allem die Ueberwachung des Friedens in der
Stadt und Bannmeile, daraus folgt besonderer Gerichtsstand und Aus-
schluss jedes andern Gerichtes aus der Stadt. Das Friedensgeiicbt urtheilt
zunächst über Friedensbruch, konkurriert aber auch in schweren Fällen
mit dem Schöffengericht. Man erkennt die Gleichartigkeit mit dem Gericht
des Bathes in Dinant. Es gibt einen zweifachen Frieden, den starkem
in der Stadt, den geringem in der Bannmeile, die Strafgelder, deren Hälfte
dem Bischof zufällt, zieht ein bischöflicher Justitiar ein, dem Friedens-
gericht • ist auch die Civilgerichtsbarkeit übertragen. An der Spitze der
Commune stehen sechs Geschworene und ein pr^vost, die Commune hat
das Veräammlungsrecht und als Versammlungsort dient ihr die domus
pacis, sie gewinnt auch Einfluss auf das Steuerwesen und verschafft den
Bürgern eine wesentliche Einschränkung ihrer Kriegspflicht, ist aber nicht
im Stande, sich als selbständige militärische Macht zu bethätigen.
Der Bischof erlahmte nicht in seinem Kampfe gegen die Communia.
Im J. 1185 bereits erliess Boger ein Stadtrecht, welches zwar die Commune
anerkennt, aber die Gewalt des Bischofs durch ein eigenthümliches Schutz-
verhältnis zu erweitem sucht, seine Rechte durch Einsetzung eines iudex
episcopi, des spätem bailli, schützt und die Kompetenz des Schöffengerichtes
wahrt. Abgeschlossen wurde der Streit aber erst durch das im J. 1227
von Bischof Gottfried gegebene Stadtrecht. Die schon 1201 von Otto IV.
verbotene Kommune wurde nun ganz beseitigt, an die Spitze der Stadt
trat ein Schöffenrath von 14 jährlich gewählten Mitgliedem mit zwei
prevosts.
Wenden wir uns von der Westgrenze des Reiches dem Innern zu,
so richtet sich unsere Aufmerksamkeit zuerst auf die Städte der Rhein-
Länder. Zwei ältere Untersuchungen von Emst Kruse (19) über Strass-
burg und Schoop über Trier (20) erwähnen wir nur kurz. Beide stehen
noch auf dem hoÄrechtlichen Standpunkte, namentlich füi* Kruse ist das
erste Strassburger Stadtrecht noch ein wesentlich hofrechtliches Dokument
und steht die Stadtregierung durch Ministerialen sicher, wovon aber das
Gegentheil durch Baltzer nachgewiesen wurde ^).
*) Ministerialität und Stadtregiment in Strassburg bis zum J. 1226. Strass-
burger Studien 2 (1884), 53 ff.
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Uteratur. 533
In zwei Abhandlangen hat Kolmar Sobaube die Entstebong des
Batbes in Speier und in Worms dargestellt und damit eine gute Ueber-
sicbt der ftltem Yerficissungsgescbicbte beider Städte verbanden. In der
ersten Abhandlung bezieht er in der bekannten Urkunde Philipps (Speierer
Urk. n^ 20), in der dieser den Bürgern das Becht zur Wahl Yon zwölf
Geschworenen verleiht, die Worte secundum Ordinationen! H. felicis memorie
auf Heinrich YI. wie das schon Hegel AUgem. Monatsschrift 1854, 181
gegen Arnold gethan hat. Die Urkunde lässt auch keine andere Deutung
zu und ganz vergebens müht sich Köhne p. 276 ff. ab, die verfehlte
Deutung Arnolds auf Heinrich Y. zu begründen. Mit leichter Mühe konnte
Scbaube in seiner Gegenschrift die Haltlosigkeit dieses Yersuches nach-
weisen. Mit aller Bestimmtheit dürfen wir für Speier die Anerkennung
der Geschworenen (des Bathes) durch eine nach Anordnung Heinrichs YL
erlassene Yerf&gung Philipps annehmen.
Wichtiger ist Schaubes zweite Abhandlung über Worms. Auch hier
erklärt er sich gegen die namentlich von Arnold vertretene Ansicht sehr
früher Entstehung des Bathes. Derselbe ist aber nicht wie in Speier un-
mittelbar durch königliche Yerfügung, sondern, ,aus dem Friedensgerichte
im An&nge des 13. Jh. infolge der durch den erneuten Bürgerkrieg ge-
steigerten Selbständigkeit der Stadt durch Usurpation entstanden^ Im
Zusammenhang dieser Entwickelung verlieren die Bedenken, die man gegen
die bekannte Urkunde Kaisers Friedrich L vom 20. October 1166 erhoben
haty sehr an Gewicht, ja Scbaube tritt gegen Stumpf geradezu für die
Echtheit ein. Dagegen hat sich nun Köhne p. 257 f. ausgesprochen und
ihm hat Scbaube in seiner mehrerwähnten Schrifb p. 31 f. erwidert Es
kann nicht meine Sache sein, aa dieser Stelle die Gründe für imd wider
genau zu erörtern und abzuwägen, ich muss mich vielmehr begnügen, mit
kurzen Worten den Stand der Frage zu bestimmen. Da erscheint es mir
nun sicher, dass Scbaube in der That die bisherige Anschauung stark er-
schüttert hat und dass man hinfort die berühmte Urkunde für städte-
geschichtliche Forschung zu verwerthen haben wird. Die Einwendungen^
welche K. aus dem Inhalt abgeleitet hat, sind nicht stichhältig und ich
stinome vollständig der Widerlegung Schaubes a. a. 0. p. 33 zu. Dagegen
haben weden Scbaube noch Köhne die diplomatische Seite der Frage mit
genügender Klarheit behandelt, hier besteht eine Lücke, welche durch
erneute Untersuchung auszufüllen ist. Ich bemerke gleich an dieser Stelle,
dass ich auch die nach der bestehenden Lehrmeinung zweite klassische
Fälschung deutscher Städtegeschichte, das Kölner Weisthum von 1169,
inbaltli6h für echt halte und mich weder durch Bichthofens Kritik der
innem, noch Tannerts Besprechung der äusseren Merkmale, noch durch Liese-
gangs wundersame Erklärung der Beweggründe der Fälschung ^) überzeugen
lassen konnte. Wie die Sache heute steht, so ist über Stumpfs haupt-
sächlich auf den Zeugenreihen ruhenden Beweis hinaus wesentlich Irenes
gegen die Echtheit beider Urkunden nicht beigebracht worden, dagegen
sind wir sowohl über die diplomatischen Erfordernisse einer Fälschung, als
auch über die inhaltliche Bedeutung der beiden Urkunden in vielem an-
0 Bichthofen in ForachuDffen 8, 61, Tannert in Mittheil, aus dem Kölner
Stadtarchiv 1, 55, Liesegang in Zts. der Savignystifkung Germ. Abth. 11, 54.
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534 Literatur.
derer Meinung als vor 35 Jahren, da Stampf seine Abhandlung zur Kritik
deutscher Städteprivilegien yeröffentiichte ^). In der Hauptsache stellt sich
ja bei beiden Urkunden die kritische Frage nicht anders als bei den Pri-
vilegien Rudolfs I. für Wien.
Die Gründungsurkunde der Stadt Freiburg im Br. hat H. Maurer
(23) zum Gegenstande einer kritischen Untersuchung gemacht und
sie im Anschlüsse daran neuerdings abgedruckt Die älteste Ver-
fassung der Stadt ist uns in zweifacher Gestalt überliefert in der er-
wähnten Urkunde, in welcher Herzog Konrad, und in einem 1187 — 1190
Terfassten Botel, in dem Herzeg Berthold IH. als Gründer bezeichnet wixd.
Ohne Hegels gleiche Ansicht^) zu kennen, nimmt nun Maurer an, dass
die Urkunde nicht in dem an ihrem Eingang stehenden Jahre 1120 aus-
gestellt sei, sondern dass die Stadt in diesem Jahi*e Ton Berthold HL mit
Einwilligung seines Bruders Konrad gegründet worden, die Beurkundung
aber erst nach seinem Tode (1122) erfolgt sei^). Der Botel wurde erst
in späterer Zeit yerfasst und weist daher eine Minderung der Bechta der
Stadtherm sowie den Einfluss des schwäbischen Landrechtes auf. Aus
dem Vergleich mit der Stadtrechtsurkunde für Kenzingen weist dann
Maurer in Uebereinstimmung mit Hegels erwähnten Ausführungen nach,
dass die ursprüngliche Ausfertigung nur die fünftehn ersten Artikel und
den Schluss enthalten hat, während Artikel 16 — 55 als spätere Einschal-
tung zu betrachten sind. Auf Grund der Urkunden entwirft nun M. eine
kurze Darstellung der älteren Verfassung der Stadt Freiburg. Seine Ein-
theilung der Bewohner in drei Erlassen: Kaufleute, burgenses und urbani
vermag ich nicht anzunehmen, da die Urkunde die Ausdrücke mercatores,
burgenses, urbani, ciyes ganz gleichbedeutend gebraucht. Wir haben auch
in Freiburg nur zu scheiden zwischen Bürgern und Nichtbürgem, in der
Bürgergemeinde bilden dann Reichthum und Erwerbsart andere unter-
schiede. Auch darin vermag ich M. nicht zuzustimmen, dass unter con«
suetudinarium et legitimüm ius omnium mercatorum praecipue autem
Ooloniensium, nach welchem jede quaestio et disceptatio inter burgenses
entschieden werden soll, das Kölner ,Handelsrecht' zu vorstehen sei. Ich
glaube, dass der Umfang dieses Rechtes weiter zu ziehen ist und dass
wir eine Ausführung dieser allgemeinen Bestimmung eben in der Kn-
schaltung zu finden haben. So werden wir es am besten mit Frensdorff
(Lübeck S. 52) als ,das Becht der Städter^ zu fassen haben, ,die nach ihrer
vornehmsten und eigenthümlichsten Einwohnerklasse bezeichnet sind' *).
Mit den ständischen Verhältnissen beschäftigt sich ein zweiter Au&atx des-
selben Verfassers. Dass die coniuratores fori der Urkunde nicht, wie
Gothein will, eine Gilde darstellen, sondern nichts anderes als der ge-
schworene Gemeindeausschuss sind, hat v. Below in Jahrb. für National-
*) Vgl. auch Arnold Geschichte des Eigenthums p. XX.
>) Aligem. Monateechrift 1854 p. 707.
^ Eine andere Auffassung vertritt Hevck Gesch. der Herzoge von Zähringen
S. 583 ff.
*) Wie weit sich ührigens das Sonderrecht der handeltreibenden Bürger er-
streckte, erhellt aus dem Privileg Herzogs Leopold VI. für die Reffensbuiger,
Rechte und Freiheiten der Stadt Wien 1, 1 no 1. Von solchen AusnaJbmsbestim-
mungen wie sie hier IIb: Fremde gegeben wurden, kann natürlich bei einer stän-
digen Ansiedelung nicht die Rede sein.
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Literatur. 535
OkoBomie 3. F. 3» 67 nachgewiesen ^). Einen lehrreiohen Beitrag zur
Glescfaicbte der Yerbreitong des Ereibnrger Stadtrechts liefert Schalte (24),
er macht da auf die Abänderungen aufinerksam, welche sich bei der Ver-
wendong desselben im Elsass daraas ergaben, dass die elsässischen Städte
sam Reiche gehörten, Freibarg aber landesfiirstliche Stadt war.
Eine Anzahl verdienter Forscher hat sich zar Heraasgabe einer Jabi-
länmsschrift vereinigt (25), welche in gediegener Aasstattang mit Karten,
Plinen and Abbildangen allerdings eine werthvoUe Festgabe bildet Die
Vertheilong des Stoffes aof mehrere Verfasser hat aber doch mehr£Ache
Wiederholangen im Gefolge^ wie sie sich bei solchem Verfahren nicht yer-
nteiden lassen. Für anseren Zweck kommen vornehmlich die Abhandlangen
Bodt^s über Berns Bürgerschaft and Geselbchaften, Karl Geisers über
die Verfassung des alten Bern and Zeerleders aasserordentlich sorg-
Mtige Erläaterong der Bemer Handfeste in Betracht. Die erste Ansie-
deiang erfolgte dareh Locatio and Verleihang von Bürgerlehen, der König
besieht von den einzelnen, wie in Freibarg in gleicher Grösse ansgethanen
Hofstätten einen Zins, der die Befreiang von jeder andern Erhebnng zar
Folge hat Die äassere Entwickelang der Veifassnng geht aaf die um-
wandlang der Stadt za einen Staat hinaas, darin liegt ja die besondere
Eigenart der Bemer Ver&ssangsgeschichte. Im Innern vollzieht sich die
Entwickelang gleichartig der in andern Städten, ursprüngliche and haapt-
sächliche Bedingung des Bürgerrechtserwerbes ist der Grandbesitz inner-
halb der Stadtmaaer. Die anter dem Gesammtnamen der cives zasammen-
gefasste Bevölkerang spaltet sich in zwei Klassen, die maiores and minores,
die ersteren and mit ihnen das aristokratische Regiment der Bnrglehens-
träger anter dem adeligen Schaltheiss werden zurückgedrängt von der
übrigen Bürgerschaft, die ihre Stärke in zünftischer Vereinigung und
Gliederung findet Mit der Befestigung der Stadt und der zunehmenden
Wehrhaftigkeit der Zünfte verliert dias anfangs so wichtige Ausbürgerthum
an Bedeutung und erhält die Verfassung immer mehr demokratischen
Einschlag, wenn es auch zu einem eigentlichen Zunftregiment niemals ge-
kommen ist, Schultheiss und Bath vielmehr stets bemüht waren ,den
Zünften zu wehren*. Im 17. Jh. machen sich die nichtbürgerlidien Be-
wohner mehr und mehr bemerkbar und damit fkUt der Beginn einer Ver-
fassungsumbildung im aristokratischen Sinne zusammen. Im J. 1643
scheidet sich die Bürgerschaft in regimentsffthige Bürger, die im J. 1651
zum erstenmale als Patrizier bezeichnet werden und in nicht regiments-
filhige oder ewige Einsassen. Diese aristokratische Verfassung, welche
übrigens durch eine ausgezeichnete Verwaltung gestützt wurde, erreichte
ihren Höhepunkt im 17. Jh. Erst im J. 1852 wurde die folgerichtige
Scheidung zwischen Bürger- und Einwohnergemeinde vorgenommen. An
der Spitze dieser Bürgerschaft stand Anfangs ein Zwölferrath mit einem
Schultheiss, seit 1295 ein kleiner und ein grosser Bath von 200 Mit-
gliedern. Das Wachsthum der Stadt hatte eine Mehrung und Abspaltung
der Aemter zur Folge, daneben wurden eigenartige Einrichtungen in den
Kollegien der Heimlichen und der Sechzehner geschaffen. Schweizerische
Stadtgeschichten sind stets voll von liebenswürdigen, fröhlichen Zügen
') Vgl aach Keotgen in Gott. Gel. Anzeigen 1893, 555.
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536 Literatur.
eines reich und ofb bis zum wonderlicben Ueberschwang entwickelten
bürgerlichen Lebens, viel davon kommt auch in der vorliegenden Fest-
schrift, namentlich in den Mittheilungen Bodt's zum Ausdruck.
Eine werthvoUe Gabe bot die Gesellschaft för Rheinische Geschichts-
kunde in ihrer fünften Publikation, in welcher der k. Archivar M. Bär (26)
die Bechnungen über den Koblenzer Mauerbau aus den Jahren 1276 — 1289
veröffentlichte, die zuerst von Lamprecht W. L. 2, 513 f. verwerthet worden
waren. Der Herausgeber hat den Bechnungen eine Einleitung voraus-
geschickt, die reich an lehrreichen Mittheilungen ist. Die älteste Be-
festigungsanlage war das römische Kastell, das zuerst gegen die Mosel hin
durch Einbeziehung der um S. Florin entstandenen Ansiedelung erweitert
wurde. Im 12. und 13. Jh. wurde die Stadt gegen den Rhein hin aus-
gebaut, hier bildeten das Castorstift und die Niederlassung des deutschen
Ordens den Kern der neuen Vorstädte, die eben um die Mitte des 1 3. Jahr-
hunderts durch den neuen Mauerbau geschützt werden sollten. Während
zu dem alten Mauerbau Beitragspflicht nicht allein der umliegenden Ge-
meinden sondern auch recht entfernter anderer Städte bestand, war man
bei diesem Baue lediglich auf die Leistungen der Anrainer und der
Körperschaften, welchen das sichernde Werk besonders zu gut kam, sowie
den Ertrag des im J. 1259 vom Trierer Erzbischof Arnold bewilligten
üngelds (assisia) angewiesen. Der zu Anfang der fOnfeiger J^re des
13. Jh. begonnene Bau wurde in Folge des der Bürgerschafb feindseligen
Verhalten des Erzbischofs Heinrich unterbrochen und erst im J. 1276
wieder aufgenommen. Eben über die mit diesem Jahre beginnende Bau-
periode, in welcher das Werk mit allem Eifer betrieben wurde, liegen uns
auf elf Pergamentrollen die Rechnungen vor. Die Bürgerschi^ hatte sich
dazu bequemen müssen, neben der Stadtmauer auch eine erzbischöfliche
Burg in der Stadt zu bauen. Daraus mussten sich allerlei Verdriesslich-
keiten ergeben, welche auch durch die im J. 1278 durchgeführte Theilung
des Ungelds nicht beseitigt wurden, vielmehr im Zusammenhang mit den
politischen Bestrebungen der Bürger im J. 1281 zu offenem Widerstände
derselben und zur Verhinderung des Burgbaus fiihrten. Ein im J. 1282
getroffener Schied verhinderte nicht den Ausbruch offenen Kampfes, der
im J. 1283 unglücklich für die Bürger endete. Nachdem Ruhe und Ord-
nung wieder hergestellt waren, setzte man den Mauerbau fort, nunmehr
unter alleiniger Leitung eines Bürgers, während früher die Führung der
Baukasse einem Kleriker und einem Laien anvertraut war. Im J. 1289
erfolgte eine neue Unterbrechung und erst im J. 1298 wurde das Werk
wieder aufgenommen und 1306 beendet. Der bauliche Charakter des
Werkes und seine Anlage sind auf Grund der erhaltenen Reste und der
Rechnungen von dem Baurathe Mäckler erforscht woixlen, der das Er-
gebnis seiner Untersuchung in einem Plane veranschaulicht und auch viel
zu den erläuternden Anmerkungen beigetragen hat. Letztere geben gute
Erklärungen der technischen Ausdrücke in den Rechnungen, von denen ich
aber eine nicht zu bestätigen vermag. Das Wort bastelle, bainstelle vnrd S. 48
mit dem französischen bätir zusammengebracht. Es ist doch nichts anderes als
eine Zusammmenstellung mit dem mhd. stal, welche sich die mannigfiEM)hsten
Umänderungen gefallen lassen musste und zum mindesten in Oesterreich und
Baiem noch heute zur Bezeichnung starker Pfähle oder Balken vollkommen
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Literakir. 537
«blich ist. (Lexer Mhd. Wb. 1, 285 nnd 2, 1130, Scbmeller 2, 745, Gastelli
Nieder(tot. Wörterb. p. 70 und Wiener Jahrb. der Literatur 120, 120, Höfer
El^rmoL Wörterb. 1, 82; 2, 304) ^). Was die Reohnangen in wirthschafte-
geschichtlicher Beziehung ergeben, ist in besondem üebersichtsiabellen über
Münzwerth, Löhne, Preise o. a. znsammengestelli Von geschichtlichen Angaben
findet sich in den Rechnungen nur eine, aas der herrorgeht, dass die Koblenzer
sich im J. 1277 mit den Kölnern an der Einnahme yon Worringen be-
theiligt haben. Einen besondem Abschnitt der Einleitung hat B. der
Darstellung der Yer&ssungskämpfe gewidmet, welche ja auf die Baufüh-
rung mehrmals Einfluss geübt haben. Die eigentliche Stadtbehörde be-
steht anfangs aus Sehultheiss und Schöffen, zu ihnen treten vereinzelt der
von dem Erzbischof eingesetzte iudex, femer milites und auch cives, letztere
kommen zuerst 1254 in den die Stadt betreffenden, seit 1290 auch in
den Gerichtsurkunden Yor. Die cives bilden die universitas, neben der
seit 1276 consules erscheinen. Zuerst 1282 bedienen sich die Schöffen
nicht mehr des Stadtsiegels, sondern eines eigenen Schöffensiegels, mit dem
auch Urkunden, an denen die Bürger betheiligt waren, besiegelt wurden.
Gegen diese der Verbreiterung der stttdt Verwaltung entsprechende An-
gliederung an die Stadtbehörde hatten die Erzbischöfe nichts einzuwenden,
als aber der Bath sich selbständige Rechte anmasste, begann der Kampf, dessen
Verlauf wir oben kennen gelernt haben und der mit dem Verzicht der
Bürger auf die Wahl eines Ratzes endete. Erst von Heinrichs U. Nach-
folger Diether erhielten die Bürger im J. 1300 die Genehmigung der von
ihnen vorgelegten Statuten, laut welcher mit Ausschluss des Schultheissen
aus Rittem, Dienstmannen, Schöffen und andem Bürgern ein aus 29 Mit-
gliedern bestehender Rath gewfthlt wurde (Beilage IL) Der Rath geht
also aus der Gemeinde hervor, steht zuerst im Gegensatz gegen den Stadt-
henm und dessen Stadtbehörde, wird aber dann nach der Niederwerfung
des ersten selbstftndigen Versuches und nach dem Verzicht der Bürger
von dem Stadtherm bewilligt und anerkannt. Zur Ergänzung dieser Dar-
steUung hat Bftr in einem andem Aufsatz die älteste Verfassung der Stadt
behandelt (27). B. hat sich da bemüht, die Anwendbarkeit der Theorie
Sohms an einem bestinunten Falle zu erweisen. Darunter leidet die sonst
verdienstliche Ausführung. Das Kreuz ist ihm das äussere Zeichen der
Beschlagnahme, dieses ,Marktkreuz' findet sich auch im Stadtsiegel, dazu
führt er aber selbst an, dass Kurtrier das Kreuz im Wappen führt, so
werden wir denn doch im Stadtsiegel eher das Emblem des Stadtherrn
sehen müssen als das so fragliche Fron- oder Marktkreuz. Auch die Ge-
riditsverfassung ist dadurch recht verwirrt worden. Das Gericht ist auch
B. als Stadtgericht ein Marktgericht, wird dann aber während der Markt-
zeit ausgesetzt und ist ,auch nicht für die Bedürfnisse des Marktes von
erzbischöflicher Seite gegründet, also kein hofirechtliches' sondern das alte
OffentHohe Gericht, d. h. es ist älter als der Markt. Von Interesse ist
1) Ich führe etliche Formen, wie sie mir in den Wiener Stadtrechnungen
des 15. nnd 16. Jahrhunderts begegneten, an: pookstal, pastel, pestail, pestale,
pestal, peestal, pastailU es mir davon auch ein verbum gebildet: 1501 f. 111 den
zann gepastalt. In der BQrgerspitalsrechnung 1566 f. 154' heisst es: die päställ,
die man wölf nennet. Daneben findet sich auch remstal (Stadtrechnung 1441 f. 59,
1441 f. 1040. (-^ T
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538 literatar:
der Hinweis, dass die Wirtbsc^aftsgemeinde EoblenK sidi nicht mit der
Bürgergemeinde deckt, sondern noch mehrere Dörfer ai;n8ohlies6t und dass
das Burding der erstem, obwohl es für den Stadtbezirk einzelne Kom-
petenzen an die Stadtbehörde and sp&ter den Bath anflassen mosste, sich
als Bauding forterhalten hat. Die Lebensmittelpolizei, die Aufsicht über
Mass und Gewicht besitzen die Schöffen, wie B. meint, ,kraft Marktrechte',
wie wir besser sagen werden, in ihrer Eigenschaft als Inhaber stadtherr-
licher Gewalt
Wien. E. Uhlirz.
Gaston Dodu, Histoire des institations monarchi-
ques dans le royaume latin de Jerusalem (1099—1291).
Paris, Hachette et Co. 1894, 1 vqI. 8^ XIV, 381 SS.
Gaston Dodu, De Fulconis Hierosoljmitani regne.
Parisiis, Apud Hachette et Socios 1894, 1 voL 8^ VIII, 72 SS.
Die erste der genannten Schriften enthält zunächst eine Uebersicht
der Chroniken, Bechtsquellen und Urkunden, die Ar die Geschichte der
Entwicklung der Verfassung des Königreichs Jerusalem yon grösserer
Wichtigkeit sind, und behandelt in 6 Abschnitten, deren jeder mit einer
Zusammenfassung der gewonnenen Resultate schliesst: den Staat, die cha-
racteristischen Eigenschaften des Königthums, den Kriegsdienst, die Finanz-
ordnung, die Gerichtsgewalt und die Stellung des Königthumes zum Klerus ;
daran schliesst sich eine Stammtafel der Könige und ein Register. Der
Verfasser kennt die einschlägige Litteratur; wir möchten nur noch auf
die Urkundensammlungen von Strehlke, Prutz und Perlbach, die Begesten
über Karl I. und II. (von Sicilien; Yon Min. Biccio, Ilgens Schrift über
Konrad von Montferrat, die Ausgaben des Ekkehard und der Gesta Ton
Hagenmejer, die den Lesern dieser Zeitschrift bekanntei| Untersuchungen
Paul Bichters, die Studie de Mas Latries über die Grafen Yon Jaffa hin-
weisen. Da es bis jetzt an einer vollständigen, dem augenblicklichen
Stande der Forschung entsprechenden Geschichte des lateinisch^i König-
reiches Jerusalem fehlt, so sind dem Verfasser kleine Details entgangen,
welche nur aus päpstlichen Briefen und Chroniken erkennbar sind, hin-
gegen sind die Assisen erschöpfend benutzt und verarbeitet woiden. Die
Formen Besaina (Bas el-ain), Sanguin (Imad ed-din Zenki), Siraoon (Asad
ed-din Schirkuh), Quevillier (Khevenhiller) wären zu vermeiden gewesen.
Jeden&Us ist das Buch für alle, die mit der Geschichte der Verfassung
des Königreichs Jerusalem sich beschäftigen wollen, werthvoU, ja gradezu
unentbehrlich.
Die Studie über König Fulco von Jerusalem behandelt nicht die
ganze Gecfchichte seiner Begierungszeit, sondern nur hervorragende Ab-
schnitte, am gründlichsten die Zeit vor seiner Krönung. Unter anderem
möge hier noch nachgetragen werden, dass auch Pavie, L'Anjou dans la
lutte de la chreti^nte contre Tislamisme, Angers 1880 I, 15 — 28 über
Fulco gehandelt hat, dass wir eine hoch interessante Urkunde Fulcos
vom 10. Febr. 1138 besitzen, über die Martin im Journal asiat 1888
Xü, 471—490 und 1889, XIII, 33 — 79 zu vergleichen ist und der Elfen-
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litenliir. 539
bdindeckel eines kostbaren Psalterinms (früher in Grrenoble, jetzt im British
Moseom zu London) K6nig Falco darstellt^ wie er die sechs Werke christ-
licher Barmherzigkeit ausübt (da Sommerard, Les arts da moyen ftge.
Album, S^rie II, planche 19).
Berlin. E. Röhricht.
EL Hoogeweg, Die Schriften des Kolner Domscho-
lasters, späteren Bischofs Yon Paderborn, und Kardinal-
bischofs Yon S. Sabina Oliver us. Tübingen 1894. (Biblioth*
des literar. Vereins in Stuttgart Bd. OCII.) CLXXXIII, 352 8., 8^
Der Verfasser Yorliegender Schrift ist den Lesern durch seine Studie
über den ftinften Kreuzzug und eine Reihe kleinerer Untersuchungen über
das Leben und die Schriften Olivers genügend bekannt und als sorgfälüger
Forscher legitimirt, so dass die von Ficker und Böhmer längst gewünschte
Ausgabe der Werke Olivers nicht von berufenerer Hand hätte besorgl. werden
können. Diese Erwartung wird auch bestätigt durch die vorliegende
Arbeit,- so dass wir sie mit gutem Gewissen empfehlen können und freudig
begrüss n. Wir vermissen weder etwas in dem reichen handschriftlichen
Apparat, noch in der Aufführung der zu erwähnenden Drucke und der
einsdilägigen Litteratur; die jedem der einzelnen Theile vorausgehenden
xmd beigegebenen Bemerkungen zeugen von Sadikenntniss und Sorgfalt.
Die Ausgabe bietet uns zunächst zwei bisher ungedruckte Tractate: De-
Bcriptio Terre sancte (p. 1 — 24), welche allerdings nur eine Wiederholuog
des Eugesippus-FreteUus ist, und eine Historia de ortu Jerusalem et ejus
variis eventibus (p. 25 — 79), dann die bereits (aber sehr mangelhaft)
herausgegebene Historia regum Terra sancte (p. 80 — 158) und Historia
Damiatina (p. 1 59-290), darauf folgen Olivers Briefe (p. 285 — 316), zwei
Briefe Innocenz IIL, die auf Oliver sich beziehen (p. 319 — 321; vergl.
Potthast Nr. 3063 u. 3286) und das Register (p. 323—352). Wir no-
tiren am Schluss einige Kleinigkeiten, die nur bei der Leetüre aufgefallen
sin'l. Auf p. 98 Zeile 19 lies: terram; Ain-Dtchalud (nicht Aingalud)
ist (p. 139 Note 2) nicht mit der Föns Tubaniue, sondern mit Ain
Tnbaun (so richtig p. 164 Note 4) zu identifizieren; das Beifort, oder
Beaufort der Kreuzfahrer (p. 167 Note 2) hiess bei den Moslimen Schakif
(nicht Sakif) Amun, auf p. 189 Note 1 sind 2 Druckfehler (Beitrr. und
Malilk) stehen geblieben, der Sohn Bohemunds lY. (nicht Balderius IV.)
von Antiochien Bajmund (p. 234 Note l) ist nach Gestes 18 (Ann. de
Terre Sainte 436) schon 1213 ermordet worden, das Castrumalbum ist
(p. 235 Note 2) Safitha, aber nicht Safed (p. 245 Note 1 u. 268 Note 4,
wo aber falsch die Ziffer 3 steht); König Leo von Armenien starb (p. 250
Note), vrie wir jetzt sicher wissen, in den ersten Tagen des Mai 1219.
Dem Danke gegen den Herrn Hoogeweg für die schöne Ausgabe schliessen
wir den gegen den Stuttgarter hochverdienten Verein an, ohne dessen
Entgegenkommen der erstere gewiss Schwierigkeiten gefunden haben würde.
Berlin. R. Röhricht
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540 Litexatar.
Bretholz Berthold, Geschichte Mährens. I. B. 2. AbtL
(Bis 1197) Brunn, 1895. Winiker (8. XIII— XVUI; 121—360).
Die 2. Abtheilung dieses Bandes ist auf die erste, welche wir IS« 138
der »Mittheilungen* besprochen haben, in verhältnissmässig kurzer Zeit
gefolgt. Auch in der hier behandelten Periode hat der Verl noch mit
der Dürftigkeit der Quellen zu kämpfen, so dass er vielfach nicht eine
Geschichte Mährens sondern nur eine Geschichte Böhmens mit besonderer
Berücksichtigung Mährens geliefert hat. Er hätte sich daher wohl theil-
weise kürzer fassen sollen, weil es ihm sonst auch unmöglich werden
dürfte, das ganze Mittelalter in einem Bande zu behandeln. Davon ab-
gesehen zeigt auch diese Abtheilung die Vorzüge, welche wir schon bei
der Anzeige der ersten hervorgehoben haben. Die Darstellung ist klar, die
Resultate der Forschungen Dudik*s, der diese Periode in den Bänden II — lY.
behandelt hat, der Bearbeiter der Jahrbücher des deutschen Beiches und
Anderer sind mit Geschick verwerthet. Dabei hat er auch die Quellen
selbst gewissenhaft benützt und sich ein selbständiges ürtheil gewahrt,
wie dies besonders bei der Darstellung der Zeit von 906 bis 1029 her-
vortritt.
Wien. ^^ A. Hub er.
ürhundenbuch der Stadt Basel. Heransg. von der histor.
und antiqnar. Gesellschaft zu Basel. 2. Band bearb. von Rudolf
Wackernagel und Rudolf Thommen. Basel, B. Beich (vormals
C. Detloff) 1893, 521 S. 4^ Mit , Abbildungen Oberrheinischer Siegel*
2. Reihe.
Dieser zweite Band des vortrefflichen ürkundenwerkes, dessen ersten
Theil wir in dieser Zeitschrift 12, 514 ff. angezeigt haben, umfasst die
Jahre 1268 bis 129Ö. Unter der stattlichen Menge von mehr als 700 Stücken
aus diesem Zeitraum überwiegt immer stärker unbekanntes Material das
bisher gedruckte. Die Editionspiincipien sind dieselben geblieben wie
beim ersten Bande und es darf in dieser Hinsicht wohl auf unsere Be-
merkungen darüber am angeführten Orte verwiesen werden. Ich möchte
nur das eine betonen, dass mir die Beigabe etwas reichlicherer paläogra-
phisch-diplomatischer Bemerkungen und sachlicher Erläuterungen bei einem
localen ürkundenbuch auch heute noch ebenso wünschenswerth erscheint,
wie vor vier Jahren.
Die Jahre 1268 — 1290 entsprechen beinahe ganz der Hegierungszeit
Budolfs von Habsburg. Von diesem selbst bringt der Band zwar keine
neuen Urkunden, wohl aber bessere Drucke nach den Originalen. Sonst
finden wir jedoch manches, was die weitere Zeitgeschichte berührt Ueber
die Sammlungen des Lyoner Ereuzzugszehnten kommt wieder neues Detail-
material für die Baseler Diöcese zu Tage, vgl. n. 166, 176, 337, 354, 356,
435, 584. Unter anderem ergibt sich daraus, dass Erzbischof Jakob von Embrun,
der von Gregor X. im October 1275 als Collector fiir Deutschland bestellt
worden, Ende November sich in Basel aufhielt (n. 176) und dass Bischof
Heinrich von Basel zu Lausanne von dem Papste selbst das Kreuz genommen
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Litentar. 541
hat (b. 337). Ein paar Stüdce beiarelfen das Yerhältniss Basels zu andern süd-
westdentschen Städten (n. 99, 15S). Für diese Beziehnngen nach aussen
mochte übrigens vielleicht mancher Benutzer mehr Stoff erwartet haben. Es
tritt eben noch mehr als im ersten Bande hier das innere Leben der Stadt
und ihrer nächsten Umgebung in den Vordergrund. Die Zunftnrkunden
der früheren Jahrzehnte finden ihre Fortsetzung in den Ordnungen für
die Weber und Leinewftter von 1268 (n. 9, deutsch, die ältesten deutsch
geschriebenen Urkunden des Werkes sind im 1. Bd. n. 393 von 1261,
Bündniss zwischen Basel und Strassburg, und n. 430 von 1264 — 1269,
Zunflurkunde für die Gärtner), sodann für die Maurer, Gipser, Zimmer-
leute, Fassbinder, Wagner, Wanner und Drechsler von 1271 (n. 77, eben-
falls deutsch). Zwei Stücke von 1274 und 1277 (n. 146 und 219) sind
Vergünstigungen der Bischöfe von Basel für Klein-Basel, dessen Bürger
ihre Stadt noch »buwen und vesten* mussten. Aehnlich wird dem Kloster
Elingenthal von Bischof und Bath die ümmauerung seines ganzen Besitzes
gestattet, der nur durch einen Canal von Klein-Basel getrennt war (n. 247).
Im Jahre 1289 bestätigt und ordnet Bischof Peter die Satzungen der
Hausgenossen (Münzer, n. 658). In n. 307 von 12H0 treffen wir auf
eine von Cluny aus angeordnete Regelung des Almosenwesens im Kloster
8t. Alban.
Die grosse Masse des Materials betrifft natürlich privatrechtliehe Ver-
hältnisse und ist für die Local- und Gulturgeschichte Basels nach jeder
Richtung von Bedeutung. Eine Seite mOge hier besonders hervorgehoben
werden: die Entwickelung der Baseler Urkunde. Die Urkunden dieser
letzten Jahrzehnte des 1 3. Jahrhunderts zeigen uns auch in Basel deutlich
die wachsende Bedeutung des bischöflichen und erzpriesterlichen Officialates
und des städtischen Rathes als jener öffentlichen SteUen und Autoritäten,
an die man sich wegen Beurkundung von Rechtsgeschäften der verschie-
densten Art wandte. Eine so starke Ausdehnung dieser öffentlichen Be-
urkundung privater Rechtsgeschäfte, wie sie um dieselbe ' Zeit für Strass-
burg durch Schulte (in der Einleitung zum 3. Bd. des Strassburger ÜB.)
nachgewiesen worden ist, finden wir in Basel allerdings nicht. Auch hat
sich nicht wie in Strassburg ein ganz ständig angewandtes Fo*mular für
gewisse häufig wiederkehrende Urkundenarten wie Käufe, Erbleihen u. s. w.
herausgebildet, und an ein Verfahren, wie es Schulte an dem Strassburger
privatrechtlichen Urkundenstoff durchgeführt hat, konnte lür Basel nicht
gedacht werden. Aber auch hier bildet die Officialats- und die Raths-
urkunde von ungei^lhr 1270 an immer mehr einen charakteristischen Ein-
schlag des Stoffes, immer merkbarer dringt durch die erst ere das canonistisch-
römisfehrechtliche Gefüge und Formelwerk in das Urkundenwesen und
entsprechende Anschauungen in das Rechtsbewusstsein ein.
Das Namenregister sowie das von Adolf Socin bearbeitete Glossar
Tind Sachregister sind mit dankenswerthester SorgfEdt ausgeführt. Eine
sehr willkommene Beigabe ist der hübsch ausgeführte Stadtplan, der die
im 1. und 2. Bande vorkommenden Localitäten von Basel und seiner
nächsten Umgebung zur Darstellung bringt. Wenn in demselben auch
die Namen dieser Localitäten eingetragen wären und man nicht jedesmal
das Verzeiohniss S. 530, 531 zu Rathe ziehen müsste, hätte die bequeme
Benütabarkeit des Planes entschieden gewonnen. Eine weitere werthvoUe
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542 Literatur«
Zugabe aach zu diesem Bande bildet endlich die Fortsetzung der »Abbil-
dungen oberrheinischer Siegel«, zwei Tafeln (XV und XYI). YertretMi sind
darauf das Siegel des Bischofs Peter von Basel (l 286-— 1296), die Amts-
siegel des erzpriesterlichen und des bischöflichen OfQcials, Siegel der
Johannitercomture von Neuenburg und Sulz, des Beichsvogtes Hartmann
von Baldeck und «eines Untervogtes.
Die Ausstattung ist als die gleich stattliche und gediegene wie l)eim
ersten Bande zu rühmen. — Den so rüstig thätigen Herau^bem wün-
schen wir neuerdings erfolgreiche Fortführung ihrer mühevollen Arbeit.
Wien. Oswald Bedlieh.
Jahresbericht über die Herausgabe der Monumenta
Germaniae historica.
Die 2 1 . Plenarversammlung der Centraldirection der Monumenta Ger-
maniae historica wurde vom 4. bis 6. April 1895 in' Berlin abgehalten.
Durch eine Beise wurde €^h. Justizrath Brunner, durch Unwohlsein Seine
Exe. Greheimerath v. Sybel an der Theilnahme verhindert Prof. Weiland
war uns nach kurzer Mitwirkung am 5. Februar durch den Tod entrissen
worden. Anwesend waren Prof. Bresslau aus Strassburg, Prof. Dove aus
München, Geheimerath Dümmler, Geheimerath v. Hegel aus Erlangen,
Prof. Holder-Bgger, Hofrath Maassen aus Innsbruck, Prof. Mommsen, Prof.
Mühlbacher aus Wien. Prof. Scheffer-Boichorst und Geheimerath Wattenbach.
Im Luife des Jahres 1894/95 erschienen in der Abtheilung Auetores
antiquissimi: Chronica minora saec. IV. V. VI. VIL ed. Th.
Mommsen II, 2 (=A. a. XI, 2); Chronica minora saec IV. V. VI.
VU. ed. Th. Mommsen ÜI, 1 (— A. a. XIII, l). In der Abtheilung
Leges: Leges Visigothorum antiquiores ed. Zeumer; Hinc-
marus de ordine palatii ed. Krause. In der Abtheilnng Epi-
stolae: Epistolae saeculi XIII e regestis pontificum Bomanorum
selectae ed. Bodenberg lU; Epistolarum tom. U p. II Gregorii
papae Begistrum L. X — XIV ed. L. Hartmann; Epistolarum tom. IV
aevi Karolini. U ed. E. Dümmler.
Von dem Neuen Archiv der Gesellschaft Band XX, herausg. von
Bresslau.
In der Sammlung der Auetores antiquissimi sind nach Gildas
und Nennius demnächst die Chroniken Beda's, die mehr litterarischen als
wirklichen Quellenwerth besitzen, als Fortsetzung des 3. Chronikenbandes
zu erwarten.
In der Beihe der Scriptores hat der Druck des S.Bandes der SS.
rerum Merovingicarum begonnen und ist so eifirig gefördert worden, dass
wir über*s Jahr seine Vollendung gewärtigen dürfen.
Der 3. abschliessende Band der Schriften zum Investiturstreit ist
insoweit vorbereitet, dass der Druck in diesen Tagen beginnen kann.
Der 30. (und letzte) Folioband, welcher wegen der sehr schwierigen, auch
die spätere Thüringer Geschichtschreibung umfassenden Voruntersuchungen
über die darin aufzunehmenden Erfurter und Beinhardsbrunner Chroniken
längere Zeit hatte ruhen müssen, wird gegenwärtig weitw gedruckt Jeden-
falls wird daneben im nächsten Winter der Druck des 31. JBandes mit
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Lüemtar. 543
den von Holder-Egger und snin Theil von Simonsfeld bearbeiteten
italienischen Choniken des 13. Jahrb. anlangen, für welche eine Reise des
Herausgebers nach Wien im Febmar tmd Mttrz einige Ergänzungen des
Materials lieferte.
Yon den Handausgaben werden die Annales Einhardi und Laorissenses
maior. von Dr. Kurze im Mai unter die Presser kommen und Toi*aus-
sichtlich noch in diesem Jahre erscheinen. Eine Ausgabe der Erfurter
Geschichtsquellen des 12. — 14. Jahrhunderts beabsichtigt Holder-Egger
sodann folgen zu lassen.
In dem 1. Bande der Deutschen Chroniken hat der Druck des von
Dr. Kraus in Wien bearbeiteten Brudistückes der Silvesterlegende be-
gonnen. An dem weiter zur Ergänzung der Kaiserchronik bestimmten
Annoliede arbeitet Prof. BOdiger. Der Druck von EnikeVs Fürstenbuch,
fttr welches wir Dr. Priebsch eine Yergleichung der Cheltenhamer Hand-
schrifb verdanken, soll im Mai wieder aufgenommen werden. Für den 6.,
den österreichischen und bayerischen Chroniken gewidmeten Band hat
Prof. Seemüller in Innsbruck im vergangenen Sommer auf den Münchener,
Wiener, Klostemeuburger und anderen benachbarten Bibliotheken Hand-
schriften benutzt und ist sodann in den Osterferien nach London gereist,
wo sich u. a. fl&r die Chronik Hagen*s eine Handschrift mit eigenthüm-
lichen Zusätzen gefunden hat. Diese Vorstudien werden durch eine weitere
Beise nach Linz, Zwettl, Schlierbach und Klostemeuburg vervollständigt
werden müssen. Die Arbeiten an der Sammlung der politischen Sprüche
nnd Lieder in deut^her Sprache nehmen unter Leitung des Prof. Bot he
in Göttingen ihren Fortgang.
In der Abtheilung Leg es ist der 2. Band der Capitularia regum
Francorum fertig gedruckt, Begister und Einleitung sollen demnächst der
Presse übergeben werden. Der Herausgeber, Dr. Krause, ist zur Zeit
damit beschäftigt, die Handschriften des Benedictus Levita in Born für
den 3. Band zu vergleichen. Für die grosse Ausgabe der Leges Visigo-
thorum hat Prof. Zeumer im März die schon länger geplante Beise nach
Paris ausgeführt, für die abermalige Bearbeitung der einst von Merkel
herausgegebenen Lex Baiwariorum steht die Gewinnung einer neaen Kraft
in Aussicht.
Der Druck des 2. Bandes der Constitutiones imperatonun war bis
zum 51. Bogen fortgeschritten, als er durch den Tod des Professors
Weiland jählings unterbrochen wurde. Da derselbe das Munuscript
jedoch zum grössten Theile druckfertig hinterlassen hatte, so kann trotz
dieses schmerzlichen Yerlustes die Vollendung fortschreiten, indem sein
Mitarbeiter Dr. Schwalm bei der Drucklegung durch Prof. Scheffer-
Boichoröt und Dr. Schans unterstützt wird. Für den 3. Band bis 1313
nnd zum Theil auch für den 4., die Dr. Schwalm bereits früher über-
tragen worden, bat dieser auf Beisen nach den Niederlanden und Nord-
frankreich, sowie nach Italien ein reiches Material gesammelt.
Die Urkunden Kaiser Heinrich^s II. (und des Königs Arduin),
sind durch Prof. Bresslau und seinen Mitarbeiter Dr. Bloch, dem sich
seit Kurzem Dr. Martin Meyer als weiterer Hülfsarbeiter zugesellt hat, so
weit gefördert worden, dass der Druck nunmehr begonnen hat und un-
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544 Citerator.
unterbrochen fortlaufen kann. Einige italienische, französische und mittel-
deutsche Archive lieferten dafOr noch werthvoUe Nachträge.
Für die Earolingerurkunden unternahm Prof. Mühlbacher
im September eine Reise nach der Schweiz und dem Bhein, um die nicht
versandten Stücke an Ort und Stelle nachzuprüfen. Sein Mitarbeiter
Dr. Dopsch hielt sich vom December 1893 bis October 1894 in Paris auf,
wo er besonders die grossen Cartulare der ehemaligen geistlichen Stiftungen
planmässig durchzunehmen hatte. Die Archive der Departements, für
welche die Zeit nicht mehr reichte, blieben einer spftteren Beise vor-
behalten. Zunächst hat sich in der 2. Hälfte des März Dr. Dopsch nach
Italien begeben, um in einem längeren Aufenthalte so viel vrie möglidi
zu erledigen. Seine neuen Funde werden vorläufig in den Mittheilungen
des Osterreichischen Institutes in Wien veröffentlicht.
Da die von Böhmer einst begründeten Begesten als eines der unent-
behrlichsten Hülfsmittel für die Diplomata in unvermindertem Werthe fort-
bestehen, so wurden für die staufische Fortsetzung derselben Dr. Schaus
als Mitarbeiter des Prof. Scheffer-Boichorst Mittel zu einer Forschungsreise
bewilligt.
In der Abtheilung Epistolae erschien der durch Prof. Boden-
berg in Eiel vollendete 3. abschliessende Band der päpstlichen Begesten
des 13. Jahrb. Dr, Hartmann in Wien beendigte den Druck des Textes
des Begistrum Gregorii nebst einigen Anhängen. Die Begister, für welche
Hr. Wenger in Wien die Vorarbeiten gemacht hat, und die Einleitung
werden noch einige Monate erfordern. Der 4. Band der Epistolae, welcher
ausser Alchvin nur noch mit einigen Ausnahmen die Briefe aus der Zeit
Karls des Grossen, sowie die des Dungal und Claudius aufnehmen konnte,
liegt mit den von Dr. Hampe angefertigten Begistem vollendet vor. Auch
der 5. Band befindet sich schon an vielen Punkten, namentlidi durch
Dr. Hampe, in Vorbereitung. Zur Benutzung der von aller Versendung
ausgeschlossenen englischen Handschriften soll derselbe im Sommer nach
England gehen und gleichzeitig dort fär andere Abtheilungen arbeiten.
In der Abtheilungen Antiquitates steht das Begister zum 2. Bande
der Necrologia Gtermaniae noch immer aus. Der Druck des 3. Bandes
der Poetae aevi Carolini ist im Januar wieder aufgenommen worden: mit
ihm gedenkt Dr. Traube, durch andere Aufgaben in Anspruch genonunen,
seine Thätigkeit für die Mon. Germ, zu beenden« Fiü: den 4. Band,
welcher mit dem Beste der karolingischen Zeit auch einen Theil der
ottonischen zu verbinden gestattet, ist Dr. von Winterfeld als Mitarbeiter
eingetreten.
Für das Neue Archiv wird der 21. Band insofern eine neue Beihe
erö&en, als es, von nun an 50 Bogen stark, besser denn bisher als Werk-
stätte unserer Arbeiten allen vielseitigen Bedür&issen gerecht werden, kann.
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Der Werth des Augustalis Kaiser Friedrichs TL.
Von
Adolf Sohaube.
I. Kritik der Aasftlhrungen Winkelmanns. 1. Allgemeines. 2. Ein Schreib-
fehler und seine Folgen. 3. Der Ansatz des Silberwerthes. 4. Verrechnung der
Prägekosten und des Schlagschatzes. 5. Höhe der Gebühr bei Prägungen f^r
private Rechnung. 6. Das gesetzliche Werthverhältnis der uncia tarenorum und
der uncia augustalium. 7. Ansatz des sizilischen Pfundes und des Tari. 8. Be-
rechnung des Durchschnittsgewichts des Augustalis. IL Positiver Theil. 9. Er-
mittelung des wahren Gewichts der sizilischen Unze und ihrer Theile. 10. Er-
mittelung des Metallwerthes der Goldunze und ihrer Theile. 11. Ermittelung
des Kosten- und Nennwerthes. 12. Tabelle und Bemerkungen zu den Ergebnissen.
1. In der anziehenden Abhandlung über die Goldprägungen Kaiser
Friedrichs IL, die E. Winkelmann in diesen Blättern veröffentlicht
hat 1), hat er als Historiker ein besonderes Gewicht darauf gelegt, den
Werth der friedericianischen Goldmünzen zu bestimmen; mit Recht
hebt er hervor, dass es gelte, durch solche Vermittelung einen festen
Massstab fOr die Beurtheilung der Zahlenangaben auf den verschie-
densten Gebieten der öffentlichen Verwaltung wie des wirthschaftlichen
Lebens zu gewinnen ^). So gründlich und mühsam nun auch die
Untersuchung geführt ist 8), so interessant manche ihrer Ergebnisse
sind, so muss doch behauptet werden, dass gerade die Ergebnisse, die
sich auf den von dem Verf selbst als besonders wichtig bezeichneten
«) XV, 401-440.
«) S. 431.
•) Eine sehr sorgfältige Studie wird sie in der bist. Zeitschr. 74, S. 169
genannt.
MittheUmigen XVI. Digi^d by
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546 Adolf Schaube.
Punkt beziehen, der Sicherheit, die der Verf. für sie zu erreichen
wünschte, damit sie ihm und anderen ftir künftige Arbeiten als feste
Grundlage dienen könnten, nur allzusehr entbehren. Schon ein prü-
fender Blick auf die von Winkelmann am Schlüsse seiner Abhandlung
gegebene tabellarische Zusammenstellung der hauptsachlichsten Bech-
nungsergebnisse genügt, um diese Thatsache ausser Zweifel ^zu stellen.
Der Gehalt an Feingold ist hier für die uncia augustalium (mit
18,28 Gr.) geringer angegeben als für die uncia tarenorum (mit
18,37 Gr.); noch mehr bleibt ihr Gewicht und damit ihr Gehalt an
Silber hinter dem der uncia tarenorum zurück (21,69 Gr. Gewicht
gegen 27,12 Gr.); dabei soll aber ihr Metallwerth um 1,28 M. höher
gewesen sein als der der uncia tarenorum (52,88 gegen 51,60 M.).
Das ist ein unleugbarer Widerspruch, den der YerL übersehen hat,
offenbar in der Freude darüber, dass die Probe, der er seine Ergebnisse
unterworfen hat, zu stimmen schien i). Wenn ich diese Freude auch
zerstören muss, so bin ich doch überzeugt, dass der Verf. der erste
sein wird, die Aufdeckung der Irrtümer, die ihm untergelaufen sind,
willkommen zu heissen; oft genug schon hat er bewiesen, dass es ihm
allein um Feststellung der Wahrheit und nicht um Festhaltung der
eigenen Meinung zu thun ist.
2. Ich beginne mit einem Fehler trivialster Art, der sich iu
Winkelmanns Berechnung des Metallwerthes des Augustalis einge-
schlichen hat. Nach seinem Ansatz enthielt der Augustalis neben
4,57 Gr. Feingold 0,585 Gr. Feinsilber. Indem Winkelmann nun das
Pfund Feinsilber zu 48 Mark rechnete, also rund auf 100 Gr. 10 Mark,
auf 1 Gr. 0,10 Mark, wollte er die 0,585 Gr. Feinsilber offenbar mit
0,05 M. in Ansatz bringen; in Wirklichkeit hat er sie aber infolge
eines lapsus calami mit 0,50 M. in Ansatz gebracht ^). Damit ist der
Werth des Feinsilbers zwanzigmal so hoch genommen, als Winkelmaon
ihn hat ansetzen wollen, der Metallwerth des Augustalis um 45 Pfennige,
der der uncia augustalium um 1,80 M. höher geworden, als es nach
den sonstigen Aufstellungen Winkelmanns der Fall gewesen wäre.
Der Schreibfehler hat nun auch weitere Folgen nach sich gezogen.
Um das Ergebnis auf seine Bichtigkeit zu prüfen, zog Winkelmann
die Angabe der Münzerordnung heran, nach der das Metall der uncia
augustalium der Begierung auf 27 Tari 18 Gran zu stehen kam.
Natürlich stimmte die Probe nichi Nicht ahnend, dass der Qnmd
in der Tücke des Objekts zu suchen sei, glaubte er die Fehlerquelle
') Mittheü. XV, 437.
«) S. 435.
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Der Werth des AugnstaJis Kaiser Friedrichs IL 547
in den Yorausseiizungen der Bechnung erblicken zu müssen und kon-
jizierte XXVIII statt XXVII Tari i), wodurch die unerwünschte Diffe-
renz allerdings ziemlich vollständig beseitigt wurde. Selbstyerständlich
entfallt nunmehr nach Aufdeckung der wahren Fehlerquelle jeder Grund
zu der yorgenommenen Aenderung an dem überlieferten Texte.
Es entfallt ferner jetzt schon eine allgemeinere Folgerung, die
Wiukelmann ziehen zu können geglaubt hat In Folge jenes Irrthums
nimmt er den Unterschied zwischen Metallwerth und Verkehrswerth
der uncia augustalium auf nur 2,48 M. an, während er denselben
Unterschied bei der uncia tarenorum auf 3,77 M. berechnet hat.
Danach hätte sich also die kaiserliche Regierung bei der Ausprägung
der Augustalen mit einem viel kleineren Gewinne als bei Prägung der
Goldtari begnügt und die sonst bei ihr deutlich genug hervortretende
FiacaUtät der „höchst wünschenswerthen Gleichheit im Yerkehrswerthe
der beiden Unzenarten^^ zum Opfer gebracht ^). Auch das hat nur der
Schreibfehler verschuldet; ohne ihn würde Winkelmann den Unterschied
zwischen Metall- und Verkehrswerth der uncia augustalium auf 4,28 M.
berechnet und damit also keinen Grund zu der Annahme einer bei der
Prägung der Augustalen vorliegenden Abweichung von den sonstigen
Begierungsmazimen des Kaisers gefunden haben.
3. Ich würde den Schreibfehler schwerlich so leicht entdeckt haben,
wenn ich nicht zuerst auf einen zweiten Irrtum des Verfassers, einen
Irrtum methodischer Art, aufinerksam geworden wäre. Winkelmann
setzt das Pfund Feinsilber mit dem Werthe von 48 M. an, d. h. mit
dem Marktpreis, den das Silber am Tage der Niederschrift des bezüg-
lichen Abschnitts seiner Abhandlung (nach eigener Angabe am 24. No-
vember 1893) besass^). Dass dieser Preis ein sehr unsicherer sei,
bemerkt Wiukelmann selbst; wie konnte er dann aber hoffeu, auf so
unsicherer Grundlage zu sicheren Ergebnissen zu kommen? Wenn er
nun zwanzig Jahre früher an seine Untersuchung herangegangen wäre,
als der Preis des Silbers noch ein weit höherer war? Es ist klar,
dass es unmöglich ist, bei einer wissenschaftlichen Untersuchung dieser
Art sich auf den schwankenden Augenblickspreis des Weltmarktes zu
stützen. Man bedenke, dass es sich u. a. darum handelt, zu ermitteln,
zu welchem Preise die kaiserliche Münze unter Friedrich IL das Silber,
dessen sie zur Ausprägung ihrer Goldmünzen bedurfte, erstanden,
welchen Gewinn die Begierung aus diesen Prägungen gezogen hat.
') 8. 437.
«) S. 436, 438.
») y. 433. n 1
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548 Adolf Schaube.
wie das Werthverhältnis verschiedener LegieruBgen zu beurtheilen ist.
Dafür kann doch nichts anderes, als der Silberpreis der damaligen
Zeit als massgebend angesehen werden, der Silberpreis, wie er ans
dem damals herrschenden Werthyerhältnis von Silber und Gold abzu-
leiten ist. Wenn ich Goldmünzen yerschiedener Zeiten mit einander
vergleiche, so kann ich das nur in der Weise thun, dass ich die
ausser dem Feingold in ihnen enthaltenen Elemente nach dem Werth-
verhältnis, in dem sie zu ihrer Zeit zum Golde standen, abschätze.
Winkelmann rechnet also mit einer Werthrelation zwischen Gold
und Silber von 29 : 1, während das unseren Währungsverhältnissen
noch zu Grunde liegende Werthverhältnis bekanntlich 15V2'1 ^^'
Im Mittelalter aber war dies Verhältnis ftlr das Silber noch erheblich
günstiger. Schon Soetbeer hat im Jahre 1880 das Endergebnis einer
längeren Untersuchung über diesen Gegenstand dahin gezogen, dass
im ganzen und durchschnittlich genommen, sich die Werthrelation
vom 13. bis 15. Jahrhundert innerhalb der Grenzen von 10 bis 11:1
gehalten habe ^). Einige Jahre später hat er seine Ansicht insofern
etwas abgeändert, als er nunmehr fQr die Zeit vom 9. bis zum Anfang
des 16. Jahrhundei*t8 in Europa annahm, dass es sich im grossen und
ganzen zwischen den Grenzen von 12 : 1 und 10 : 1 bewegt habe ^).
Schon vor ihm hatte Blancard ein Werthverhältnis von 12,5 : 1 ange-
nommen und seinen Berechnungen zu Grunde gelegt 3); indessen hat
ein anderer französischer Forscher, March^ville, auf Grund umfassender
und genauer Prüfung des in Betracht kommenden Materials neuerdings
für die Mitte des 13. Jahrhunderts eine Werthrelation von 10 : 1 be-
rechnet^). Auf die Details kann natürlich an dieser Stelle nicht ein-
gegangen werden; ich begnüge mich mit dem Hinweise darauf, dass
im Jahre 1252, als in Florenz die Prägung von Goldmünzen begann,
das Werthverhältnis in dieser Stadt auf 10,7 : 1 stand ^) und dass Be-
rechnungen, die ich für den Anfang des 13. Jahrhunderts angestellt
habe, in ihrem Ergebnis eher unter als über das Niveau von 10 : 1
geführt habend). Danach halte ich es für gerechtfertigt, für die Zeit
1) Soetbeer A.: Edelmetallproduktion in Petermann^s Mittheilungen. £r-
gän2.-Bd. 13, Gotha 1880 Nr. 67, S. 120.
2) Materialien zur Erläuterung der wirthschattlichen EdelmetallverhältniBse.
2. Ausg. Berlin 1886 S. 21.
*) Blancard, L. in seinen Aufeätzen in der Revue numism. und dem aas diesen
erwachsenen Essai sur les monnaies de Charles I, Comte de Provence. Paris 1879.
*) Annuaire de la soci^t^ de numism. Ann^e 1890 p. 158.
*) Pagnini : Della Decima. T. I, tavola 4. Lisb. e Lucca 1765/6 ; dasu Soetbeer,
Materialien S. 22.
*) VgL hiezu nunmehr auch die Abhandlung von K. Th. v. Inama-Stemegg :
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Der Werth des Augustalis Kaiser Friedrichs II. 549
der Ausprägung yon Augustalen, die 1231 begann, für das Werth-
Verhältnis yon Qold und Silber den runden Betrag von 10 : 1 zu
Grunde su legen und danach das Pfund Feinsilber mit 139,2 M. an-
zusetzen. Sollten wir wider Erwarten damit irren, so dass etwa einer
Relation yon 11:1 der Vorzug zu geben wäre, so würde sich der Fehler,
den yyir gemacht haben, immerhin nur auf 2 V2 Pfennig für das Gramm
Feinsilber belaufen, wuhrend Winkelmanns Ansatz des Silberwerthes
gegenüber dem unsrigen einen entsprechenden Unterschied yon 18 Pfen-
nigen bedingt. Mit seinem Ansatz des SilberwerÜies hat Winkelmann
den MetallwerÜi der uncia augustalium um 40 Pfennige, den der uncia
tarenorum um 1,30 M. zu niedrig berechnet.
4. Ein weiterer Irrthum Winkelmanns liegt in der Verrechnung
der Prägekosten yor. Nach der Angabe der Münzerordnung kam der
Regierung die Unze, wenn sie sich aus Augustalen zusammensetzte,
auf 27 Tari 18 Gran, und falls sie durch Goldtari gebildet wurde,
auf 28 Tari % Gran zu stehen, während sie in beiden Fällen natür-
lich zum yoUen Nennwerthe der Unze, also zu 30 Tari, ausgegeben
wurde. Falb Priyate für ihre Rechnung Augustalen oder Goldtari
yon der kaiserlichen Münze prägen Hessen, so hatten sie an Präge-
kosten auf die Unze 4V2 Gran zu yergdten und ausserdem eine Ab-
gabe yon 15 Va Gran an den Fiskus, im ganzen also 1 Tari, zu ent-
richten. Winkelmann erblickt nun in jener ersten Angabe der Münzer-
ordnung den Metallwerih der Unze und bezeichnet die Differenz
zynschen diesem Werthe und den 30 Tari, dem ümlaufswerthe der
Unze, als den Vortheil, den die Regierung aus der Prägung gezogen
habe. Daraus berechnet er nunmehr den Verkehrswerth der Unze,
indem er ausser dem Metallwerthe und dem der erwähnten Differenz
gleichgesetzten Gewinn der R^erung ausserdem noch die Unkosten
der Prägung in Rechnung setzt 1). Winkelmann hat dabei den Wider-
spruch übersehen, der darin liegt, dass ja dann die Unze zu einem
höheren Betrage als mit 30 Tari ausgegeben sein mdsste ; er hat über-
sehen, dass nach seiner Auffassung die Prägekosten nothwendig in der
Differenz zwischen dem yon der Münzerordnung angegebenen Metallwerthe
und dem I^ominalwerthe der Unze mit enthalten sein müssen. Es ist
also yon seinem Standpunkt aus auch nicht zutreffend, den ganzen
Betrag dieser Differenz als Gewinn der Regierung, als Schlagschatz
zu bezeichnen. Hält man aber letzteres für richtig, wie ich es thue
und unten begründen werde, so darf man doch die Prägekosten eben-
Die Goldwährung im deutschen Reiche während des Mittelalters in der Zeitschr.
fftr Social- und Wii-thschaftsgesch. III, 19.
*) S, 434, ^ T
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550 Adolf Sohaube.
sowenig ausserhalb dieser beiden Faktoren suchen, dann sind sie viel-
mehr in der Angabe des ,yalet^ der Munzerordnung, in der Angabe,
wie hoch der Begierung die Unze geprägter Goldmünzen zu stehen
kam, mit enthalten; wir haben es dann nicht mit der Angabe des
reinen Metallwerthes, sondern der des Eostenwerthes der Unze zu thun.
Jedenfalls musste also bei Winkelmann die besondere Verrechnung
der Prägekosten unterbleiben; um den Betrag derselben (39 Pfennige)
hat er demnach den Yerkehrswerth der Unze zu hoch angesetzt.
Noch eine weitere Ungenauigkeit ist bezüglich des Ansatzes des
Gewinnes der Begierung bei der Berechnung des Yerkehrswerthes der
uncia tarenorum untergelaufen. Für die 2 Tari weniger % Gran der
Münzerordnung, die er als Gewinn der Begierung ansieht, bringt er
den vorher von ihm in Höhe von 1,72 M. ermittelten Metallwerth des
Goldtari in Ansatz, während doch klar ist, dass sich die Angaben der
Münzerordnung nur auf den Yerkehrswerth, den Nennwerth, beziehen
können. Wenn dieser Werth auch noch nicht ermittelt war, so liess
sich dieser Mangel doch durch eine einfache Bechnungsoperation aus-
gleichen ^). Der Fehler fällt um so mehr auf, als sich Winkelmann
in dieser Beziehung nicht konsequent geblieben ist, da er bei der uncia
augustalium ganz richtig mit dem Nominalwerth des Goldtari, den er
zu 1,84 M. ansetzt, gerechnet hat Die 2 Tari 2 Gran hier sind mit
3,88 M., die 1 Tari 19 Va Gran dort mit nur 3,38 M. berechnet 2); die
Differenz beträgt also 50 Pfennige, während sie nur 25 hätte betragen
dürfen. Hätte Winkelmann in beiden Fällen dasselbe Prinzip der
Berechnung angewandt, so wäre er zu einer genauen Uebereinstimmung
des Yerkehrswerthes beider Unzen gar nicht gelangt.
5. Bezüglich der Höbe der Abgabe, die bei Goldprägungen für
private Bechnung zu entrichten war, hat Winkelmann eine zweite
Korrektur der Münzerordnung für nothwendig erachtet, da ihm diese
Abgabe im Yergleich zu dem Gewinne, den die Begierung aus der Gold-
prägung für eigene Bechnung zog, zu niedrig erschien. Er vermuthet,
dass statt grana 15 ^{2 zu lesen sei tarenum unum grana lö^lg ').
Indessen kann man nicht sagen, dass Winkelmann mit dieser Konjektur
glücklicher gewesen wäre als mit der ersten. Zunächst hat er nicht
bemerkt, dass diese beiden Konjekturen sich unter einander durchaus
nicht vertragen. Wenn der Metallwerth der uncia augustalium nach
der ersten Konjektur 28 Tari 18 Gran, der Gewinn der Begierung
«) Vgl. unten S. 561.
2) S. 437 und 434.
») Ebenda und 421 A. 1. r^ 1
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Der Werth des Aagnstalis Kaiser FriedricliB IL 55X
demnach (ich sehe hier, da ich mich auf den Boden Winkelmanna
stelle, von der Differenz wegen der Prägekosten ganz ab) nur 1 Tari
2 Gran betragen haben soll, wie sollte da die Regierung bei priyaten
Prägungen einen Betrag von fast doppelter Höhe (1 Tari 16% Gran
Entschädigung fQr entgangenen Gewinn und 4% Gran Prägekosten, also
2 Tari im ganzen) haben erheben können? Wie hätte sich ein Kauf-
mann dazu yerstehen sollen, der Münze Metall im Werthe yon 28 Tari
18 Gran zu liefern und dann noch 2 Tari zuzuzahlen, um dafdr
4 Augustalen im Nominalwerthe von 30 Tari zurückzuerhalten? Der
Eaufmann, der in der Münze für seine Rechnung prägen liess, sollte
doch keinen Verlust erleiden. Dieser Umstand spricht gegen die
zweite Konjektur Winkelmanns aber auch dann, wenn wir von ihrer
Unvereinbarkeit mit der ersten absehen. Denn der Metallwerth der
uncia tarenorum belief sich auf 28 Tari % Gran; hatte der Private,
der für eigene Rechnung prägen liess, 2 Tari für die aus Goldtari
bestehende Unze an den Fiskus zu eutrichten, so erlitt er dem Nominal-
werih der Unze gegenüber einen wenn auch nicht allzuerheblichen
Verlust, den auf sich zu nehmen er indessen keinerlei Veranlassung
haben konnte. Uebrigens wird die Unhaltbarkeit der zweiten Konjektur
Winkelmanns meines Erachtens schon durch den vollen Wortlaut der
betreffenden Stelle der Münzerordnung selbst dargefchan: Consuevit
curia recipere pro qualibet uncia tam tarenomm quam augustalium,
que laboratur in predictis siclis, grana 15 '|2- Verumtamen mercator,
qui facit laborari aurum suum in siclis ipsis, preter grana quindecim et
medium debet solvere alia grana 4^|a pro qualibet uncia . . . pro
expensis, que fiunt in labore uncie cuiuslibet etc. Es müsste also das
tarenum unum, das Winkelmann ergänzen will, an zwei verschiedenen
Stellen dieses Abschnitts der Münzerordnung ausgefallen sein. Ja noch
mehr. Es wird weiter bestimmt, dass der Kaufinann die Wahl haben
solle, ob er die 4^|a Gran Prägekosten zahlen oder die nothwendigen
Ausgaben lieber aus eigenen Mitteln bestreiten wollte ; und ausdrücklich
wird wiederum hinzugefügt: Et tunc non debet curie 4 predicta
grana et ^l,, set quindecim grana et medium tantum pro
qualibet uncia, et mercator ipse facit expensas de suo proprio ^).
Damit entfallt für die Richtigkeit der Vermuthung Winkelmanns
auch jede äussere Möglichkeit. Bei der Beurtheilung der Höhe des
Gewinnes, den, wie die Regierung, auch der Kaufmann machte, der
für eigene Rechnung prägen liess, müssen wir uns hüten, einen mo-
dernen Massstab anzulegen. Mit unseren Begriffen verträgt sich die
*) Acta Imperii ed. Winkelmann I, 766.
Digitized by
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552 Adolf Schaube.
Berechnung eines so erheblichen Schlagschatzes bei der Aosprägong
Yon Goldmünzen, wie er sich aas den Angaben der Münzerordnnng
unzweideutig ergiebt, überhaupt nicht. Und nun erwäge man, dass
der Zinsfnss, dass überhaupt jede Art des Gewinns, mit dem der Kauf-
mann rechnete, im 13. Jahrhundert ganz erheblich höher war als in
unseren Tagen und man wird an einem Gewinn yon etwa 3% Prozent,
den der Kaufmann machte, der auf eigene Rechnung Augustalen prägen
liess, nichts Auffälliges mehr finden.
6. Für die Untersuchung ist die Yergleichung des Werthes des
Augustalis mit dem des Goldtari von erheblicher Wichtigkeit. Ein
Augustalis wog 6 Tari und hatte einen Nominalwerlh von ^l^ Gold-
unze ==» 7 ^la Goldtari; das geht aus den Angaben, die wir aus dem
13. Jahrhundert hierüber besitzen, mit Sicherheit hervor. Die Frage
ist, ob auch der innere Werth des Augustalis ein entsprechender war
und ob er nicht mehr oder minder von dem inneren Werthe, den
T^la Goldtari besassen, abwich. Winkelmann hat, um diese Frage
beantworten zu können, einen langwierigen Weg einschlagen zu müssen
geglaubt, einen Weg, der dabei doch zu einem gesichertem Ergebnis
nicht geführt hai Er kommt zu dem Besultat, dass für die uncia
augustalium und die uncia tarenorum völlige Gleichheit des Goldgehalts
beabsichtigt gewesen sei; jene hätte 18,28, diese 18,37 Gramm an
Feingold enthalten.
Schon am Eingang haben wir hervorgehoben, dass dieses Besultat
dem von Winkelmann für den Metallwerth gewonnenem Ergebnisse
widerspricht Winkelmann hat nicht erkannt i), dass uns ja die An-
gaben der Münzerordnung selbst in den Stand setzen, das g^enseitige,
gesetzmässige Verhältnis der uncia augustalium und der uncia tare-
norum in Bezug auf Goldgehalt wie Metallwerth mit voller Klarheit
und Genauigkeit festzustellen. Demgemäss bin ich auch gar nicht der
Meinung, die Winkelmann bei Beginn seiner Abhandlung äussert 2),
dass die Ueberlieferung zur Lösung unserer Aufgabe nicht ausreiche;
ich behaupte vielmehr, dass wir bei wenigen Münzen des Mittelalters
so genaue zeitgenössische Angaben haben, wie gerade beim Augustalis
und dass wir in diesem Falle einer Untersuchung der Münzen selbst
gar nicht bedürfen, um zu einem zuverlässigen Ergebnis zu gelangen.
Immerhin ist auch letztere Untersuchung der Kontrolle wegen, die sie
ermöglicht, nicht ohne ihren besonderen Werth.
Die uncia augustalium, in 4 Augustalen ausgeprägt, wog 24 Tari,
während die uncia tarenorum, die zu 30 Goldtari ausgeprägt wurde,
») Mittheil. XV, 428.
') S. 402.
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Der Werth des Aagustalis Kaiser Friedrichs II. 553
aach 30 Tari wog. Dem Mindergewicht der uncia augustaliam stand
aber ein zunächst relativ erheblich stärkerer Qehalt an Feingold ge-
genüber; zur Prägung der Augustalen wurde 20 ^Is karätiges, zur Prä-
gung der Gh)ldtari nur 16 ^Is karätiges Gold verwendet, während die
Legierung in beiden Fällen mit zwölflöthigem Silber erfolgte.
Daraus folgt, dass die uncia augustalium unter ihren 24 Gewichts-
tari 20^12 Tari Feingold enthielt; die uncia tarenorum dagegen musste
mit ihren 24 + 6 Gewichtstari 16 ^Is Tari Feingold + ein Viertel dieses
Betrages, also 4^|i2i i^ Summa 20^|i3 Tari Feingold enthalten. Damit
stehen einander 20^|i2 ^^ d^^ uncia augustalium, 20^|i2 in der uncia
tarenorum enthaltene Tari Feingold gegenüber imd wir haben damit
schon das wichtige und interessante Ergebnis gewonnen, dass nicht
völlige Gleichheit des Goldgehalts der beiden Unzen beabsichtigt war,
dass noch weniger der Goldgehalt der uncia augustalium hinter dem
der uncia tarenorum um ein Geringes zurQckblieb, sondern dass die
in Augustalen ausgeprägte Unze die in Goldtari ausgeprägte um ein
Quantum Gold im Gewichte von *|i2 Tari übertraf, dass also der ein-
zelne Augustalis i|4g Tari = 12|3 Gran Feingold mehr enthielt, als
die ihm im Verkehrs werth entsprechenden 7^(2 Goldtari.
Der etwas grössere Goldgehalt der uncia augustalium hat nun
freilich gar nichts AufiTälliges, da bei ihrem geringeren Gewicht ihr
Silbergehalt ein sehr viel niedrigerer war als der der uncia tarenorum.
Auf die 24 Gewichtstari der uncia augustalium entfallen 3^(2 Gewichts-
tari zwölflöthigen Silbers, oder- wenn wir dasselbe gleich in seine Be-
standtheile zerlegen, ^l^ Tari Kupfer und ^ij^ Tari Feinsilber. Auf
die 24 + 6 Gewichtstari der uncia tarenorum entfallen 7 % Tari zwölf-
löthigen Silbers + ein Viertel dieses Betrages: ^^^ + '^^lia = ^^^lis ^^^^
zwölflöthigen Silbers, das sind ^%^ Tari Kupfer und 345|^^ Tari Fein-
silber. Wenn wir uns nur mit dem Feinsilber beschäftigen, so stehen
also einem Silbergehalt von ^^^|4g Tari der uncia augustalium ^^^[48 ^^^
der uncia tarenorum gegenüber; letztere übertraf die erstere 2,74 mal
an Silbergehalt; die uncia augustalium enthielt 4^^|48 Gewichtstari an
Feinsilber weniger als die uncia tarenorum, sodass der einzelne Augu-
stalis ungefähr um 1 Tari 3 Gran an Silbergehalt hinter den seinem
Verkehrswerthe entsprechenden 7 ^[2 Goldtari zurückblieb.
Stellen wir diese Ergebnisse der Uebersichtlichkeit wegen in einer
kleinen Tabelle zusammen, so enthielten in Gewichtstari ausgedrückt
die uncia augustalium die uncia tarenorum
an Feingold: 20«|i8 20%2
an Feinsilber: 2^%q 7%s
an Kupfer: -^^[43 2^8 rr^orrT^
554 Adolf Schaube.
So steht bei der uncia augustaliuin, yerglichen mit der uncia
tarenorum, einem Plus Ton ^j^g Oewicbtstari in Qold ein Minus von
4®|i6 Tari im Silber und 1**|48 Tari in Kupfer g^enüber, was ihrem
geringeren Gewicht Ton 6 Tari entspricht. Diesem geringeren Gewicht
entspricht natürlich auch ein geringerer Metallwerth ; denn das erheb-
liche Minus an zwölflöthigem Silber wird selbstverständlich durch das
kleine Plus an Gold beiweitem nicht ausgeglichen. Legen wir dem
Minus an Silber mit Rücksicht auf die l'^|48 Tari in Kupfer den ge-
ringen Betrag yon ^l^g zu, so erhalten wir 4^^148 =4^|i2 Tari in Silber.
Reduzieren wir diese auf Gold, indem wir die Werthrelation von 10 : 1
zu Grunde legen, so würde sich ein Betrag von **)i8o = ii|,4 Tari in
Gold ergeben. Wenn wir davon noch das Plus von ^l^, Tari in Abzug
bringen, so gelangen wir zu dem Ergebnisse, dass der Metallwerth der
uncia augustalium, in Feingold berechnet, hinter dem der uncia tare-
norum um ^|24 = \ Tari, das sind 7 ^1^ Gran zurückblieb, dass also
der einzelne Augustalis den ihm im Verkehrswerthe gleichgestellten
7 ^|2 Goldtari gegenüber um i ,875 Gran Feingold minderwerthig war.
7. Auch die Art und Weise, wie Winkelmann die Zurückführung der
im sizilischen Königreich gebräuchlichen Gewichte auf unser Gewichts-
systen vorgenommen hat, kann ich nicht für zuverlässig genug erachten ^).
Er ist von dem Durchschnittsgewicht des Augustalis ausgegangen, das er
aus dem thatsächUchen Gewicht einer erheblichen Zahl von Augustalen
ermittelt hat ; offenbar hat er keine Mühe gescheut, um in den Besitz einer
möglichst grossen Zahl thatsächlicher Gewichtsangabe^ zu gelangen und
die Untersuchung in dieser Beziehung auf eine möglichst gesicherte
Grundlage zu stellen. Er hat dann, Blancard folgend, dem so ermit-
telten Durchschnittsgewicht ein Prozent als Ersatz dessen, was den
Münzen durch Abnutzung verloren gegangen sei, zugerechnet. Auf
diesem Wege gelangt er dazu, die Unze zu 26,73, das Pfund zu
320,76 Gr. zu bestimmen. Winkelmann meint nun selbst, dass dieses
Ergebnis noch nicht als unbedingt richtig gelten könne, hält es viel-
mehr wegen der starken Annäherung dieser Werthe an des altrömische
Pfund für in hohem Grade wahrscheinlich, dass das Goldpfund des
sizilischen Königreiches mit dem altrömischen Pfunde von 325,44 Gr.
identisch gewesen sei, woraus sich für die Unze dann ein Gewicht
von 27,12 Gr. ergeben würde. Dass das nur eine Hypothese ist, ver-
kennt Winkelmann auch selbst nicht, doch meint er eine Stütze f&r
dieselbe darin gefunden zu haben, dass das Gewicht des Goldtari that-
sächlich dem des dreissigsten Theiles der so ermittelten Unze (0,90 Gr.)
») 8. 414—416.
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Der Wertli des Augustalis Kaiser Friedrichs IL 555
entsprochen habe. Mir freilich will es scheinen, dass diese Stütze
noch erheblich unsicherer ist als das, was durch sie gestützt werden
soll Die Zahl der Goldtari nämlich, für die Winkelmann Gewichts-
angaben besass, war nur eine ziemlich beschrankte uud nimmermehr
wäre es möglich gewesen, aus diesen Stücken allein, die theils einfitche,
theils mehr£Eiche Tari darstellen, ein bestimmtes Durchschnittsgewicht
abzuleiten. Ihr Gewicht bewegt sich innerhalb der Grenzen Von 3)74
und 0,93 Gr. und 6 von den 11 Stücken, die Winkelmann anführt,
halten sich innerhalb der engeren Grenzen von 1,25 bis 1,43 Gr.
Dass damit nichts zu machen ist, liegt auf der Hand. Dass es sich
erklärt aus der Thatsache, dass diese Goldtari nicht zugezahlt, sondern
zugewogen zu werden pflegten, damit bin ich mit Winkelmann voll-
ständig einverstanden. Einverstanden bin ich auch damit, dass nur
das im Gewichte leichteste unter diesen Stücken (mit 0,93 Gr.) als
ein einfacher Goldtari anzusehen ist ^). Aber auch das Gewicht dieses
einen Stückes stimmt mit dem postulierten Gewichte nicht völlig
überein; Winkelmann sieht es als einen zufällig gut gemessenen Gold-
tari an und beruft sich im übrigen auf einige salemitaner Stücke der
normannischen Zeit im Gewichte von 0,83 bis 0,90 Gr. und eine Gold-
münze Karls I. im Gewichte von 0,86 Gr.«), Das sind doch alles
recht unsichere Dinge, und von einem auf diesem Wege ermittelten
Durchschnittsgewichte des Goldtari Friedrichs II. lässt sich gar nicht
reden. Daraus lässt sich also sicherlich eine Stütze dafür, dass die
sizilische libra noch das altrömische Pfund gewesen, nicht zurecht-
zimmern.
8. Endlich bin ich aber auch mit der Ermittelung des Durch-
schnittsgewichtes des Augustalis durch Winkelmann (auf 5,30, genauer
5,297 Gramm) nicht ganz einverstanden. Von den 37 Gewichtsaugaben,
über die Winkelmann verfügte, bewegt sich die grosse Masse zwischen
5,25 und 5,30 Gramm 3); gänzlich fallen aus diesen Bahmen heraus
ein Exemplar mit nur 4,93 Gewicht, 2 Exemplare, deren Gewicht auf
5,504 und endlich eins, dessen Gewicht sogar auf 5,796 angegeben
wird. Während Winkelmann nun das stark mindergewichtige Exem-
plar wegen seiner offenbar erheblichen Abnützung bei der Durchschnitts-
berechnung bei Seite gelassen hat ^), was ich an sich durchaus billige,
») S. 426.
*) S. 422 und 426.
*) Ich setze neben das Gewicht die Zahl der Exemplare in Klammem:
5,30 (6), 5,29 (2), 5,28 (6), 5,27 (1), 5,26 (6), 5,25 (7). Dazu je ein Exemplar
mit 5,32; 5,24; 6,22; 5,18 Gr. Vgl. Winkelmann S. 411 f.
*) S. 414 A. 4. r^^^^T^
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556 Adolf Schaube.
hat er jene drei über das Mass hiaausgehenden Angaben in die Be-
rechnung einbezogen, obwohl er sich wenigstens bei dem gewichtigsten
Exemplar nicht enthalten konnte, der Gewichtsangabe ein Fragezeichen
hinznzuf&gen ^). Sehr merkwürdig ist es nun, dass diese drei Exem-
plare sämtlich aus London stammen; gerade yon den 4 Exemplaren,
die das Britische Museum überhaupt nur besitzt, sollen drei ein Ge-
wicht haben, das alle anderen sonst bekannten Exemplare weit hijiter
sich lässt Der Zufall, der hier seine Hand im Spiele haben müsste,
erscheint so sonderbar, dass man es gewiss zunächst vorziehen wird,
einen Irrtum in der Gewichtsangabe, einen Fehler der Wage oder des
Wägenden, anzunehmen. So wird es sich empfehlen, die 4 Londoner
Exemplare von der Durchschnittsberechnung wegen des Zweifels, den
die in drei Fällen yon dem Normalen stark abweichende Gewichts-
angabe hervorrufen muss, ganz auszuschliessen. Wir nehmen an, wir
kannten diese Angaben gar nicht; es bleibt dann immerhin noch die
stattliche Anzahl von 32 Wägungen übrig. Die auf dieser Grundlage
vorgenommene Berechnung ergibt für den Augustalis ein thatsächliches
Durchschnittsgewicht von 5,27 Gramm; mit Bücksicht auf die einge-
tretene Abnutzung muss man natürlich einen Zuschlag machen, um
zu dem ursprünglichen, gesetzlichen Durchschnittsgewicht des Augustalis
zu gelangen.
9. Unter der eben angegebenen Modifikation des Durchschnitts-
gewichts des Augustalis würde ich prinzipiell Winkelmann auf der ersten
Strecke des Weges, den er zur Bestimmung des sizilischen Gewichts-
systems eingeschlagen hat., zu folgen bereit sein ; wenn man den Anschluss
an das römische Pfund verwirft (womit ich einen Zusammenhang dem
Ursprünge nach noch nicht geleugnet haben will), so muss dieser
Weg in der That zu einem, wenn auch nicht unbedingt, so doch im
wesentlichen sicheren Ergebnis flihren. Man würde sich bei einem
solchen Ergebnis bescheiden müssen und auch konneu, wenn es nicht
einen noch zuverlässigeren Weg gäbe, der uns zwar nicht durch die
Münzen selbst, aber durch bestimmte und durchaus zuverlässige zeit-
genössische Angaben gewiesen wird.
Ich mache zunächst auf folgende Stelle der Münzerordnung auf-
merksam : Marcum argenti, secundum quod in regno utimur, est pondns
unciarum 8 ad unciam argenti, que uncia ponderat plus quam uncia
auri in decima pai-te, et sie quodlibet marcum argenti, quod ponderat
uncias 8 ad uncias argeati, ponderat uncias 8 et tarenos 24 ad ra-
cionem uncie auri 2). Die Mark Silber, in 8 Silberunzen zerfallend,
») S. 412 oben.
«) Acta Imperii ed. Winkelmann I. p. 766. r-^ t
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Der Werth des AugostaUs Kaiser Friedrichfl II. 557
wog also S% Goidunzen; die Unze Silber wog um ^j^o mehr als die
Qoldunze; giengen auf die Goldunze 30 Tari, so giengen 33 Tari auf
die Unze Silber.
Es handelt sich also nur noch darum, ob wir ermitteln können,
welcher Mark man sich damals im Königreich Sizilien bediente. Und
über diesen wichtigsten Punkt erhalten wir nun eine durchaus bQndige
und zuverlässige Auskunft durch den Florentiner Balducci Pegolotti,
dessen Pratica di Mercatura im Jahre 1339 abgeschlossen worden ist 1).
Sein Buch ist für die Münz-, Mass* und Gewichtsverhältnisse des Mittel-
alters, Italiens natürlich im besondern, eine überaus wichtige Quelle
und ich fürchte nicht, dass man meinen wird, seine Angaben über die
in Sizilien geltenden Gewichte könnten nicht als massgebend angesehen
werden, da sie nicht der Zeit Friedrichs II. angehören. Gewichte sind
Aenderungen nicht so leicht unterworfen wie Münzen; Karl Yon Anjou
hat, wie wir bestimmt wissen, an dem überkommenen G^wichtssystem
nichts geändert, obwohl für ihn eine Veranlassung zu solcher Aende-
rung am ehesten noch yorhanden gewesen wäre, und ebensowenig
spricht auch nur das geringste Anzeichen dafür, dass seine Nachfolger
im Königreich Sicilien bis zur Zeit Pegolotti's eine solche Aenderung
vorgenommen haben.
In ausführlicher Weise vergleicht Pegolotti das in Sizilien geltende
Gewichtssystem mit den Systemen der wichtigsten Handelsplätze, die für
den Verkehr der Italiener in Betracht kamen. Er gibt zunächst die
Grundzüge des Systems selbst: Li 20 grani sono in Gicilia 1 tari, e
gli 30 tari sono in Gicilia once 1 a peso d* oro, e tari 33 sono once 1
in Gicilia a peso d^argento; in genauer Uebereinstimmung also mit
den erwähnten Angaben der Münzerordnung. Unmittelbar darauf
fahrt er fort: E rispondono in altre Terre come dirä qui appresso;
bei der nun folgenden Vergleichung mit den an anderen Handels-
plätzen geltenden Gewichtssystemen aber stellt er an die Spitze:
33 tari = once 1 in Cologna»).
Damit haben wir, was wir brauchen. Das Gewicht der Kölnischen
Mark steht fest; es betrug 233,8 Gramm, das Gewicht der Kölnischen
<) Die Begründung dieses Zeitansatzes habe ich in den JahrbQchern für
Nationalökonomie und Statistik, Band LX (1893) S. 56, Anm. 3 gegeben.
>) Bei Pagnini, Della Decima e di varie altre gravezze. Lisboa e Lucca 1766,
tom. III p. 103. Ein Einwand, der möglicherweise erhoben werden könnte, sei
hier gleich abgewehrt. Man könnte vielleicht meinen, dass die obige Angabe
Pegolotti*8 nur eine ungefähre sei. Dem widerspredhen aber die genauen Angaben
in der Tabelle Pegolotti's selbst; z. B.: Tari 34 e grani 13 = once 1 in Parigi
d'aigento; tari 31 e grani 13 Vs =once 1 in Siena. Auch ist es sicher nicht zu-
föllig, dass gerade der Vergleich mit dem Kölner Gewicht an der Spitze steht, j
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568 Adolf Schaube.
Unze also 29,225 Gr. Diese Unze ist auch die sizilische Silberunze,
die 33 Tari wog; auf einen Tari entfallen also 0,8856 Gramm.
Da die sizilische Goldunze 30 Tari hatte, so ergiebt sich
för sie ein Gewicht von 26,568 Gr. und für das aus 12 Unzen
bestehende sizilische Goldpfund ein Gewicht you 318,81 Gr. Obwohl
dies Ergebnis einer weiteren Bestätigung nicht bedarf, so ist es doch
von Interesse, zu vernehmen, dass die noch heute in Sizilien bei Gold-
schmieden üblichen Gewichte, das Pfund von 317,37, die Unze von 26,45,
der Tari von 0,88 Gr. nur sehr geringfügige Abweichungen von dieswi
Werthen zeigen *).
Da der Augustalis 6 Tari wiegen sollte, so entfielen bei genauer
Ausprägung auf ihn 5,3136 Gramm. Dies Ergebnis passt vortrefflich
zu dem oben aus 32 Exemplaren ermittelten thatsächlichen Durch-
schnittsgewicht von 5,27 Gr.; die Differenz stellt den Betrag dar, der
auf Abnützung zu rechnen ist.
10. Auf Grund der neu gewonnenen Grundlagen lässt sich nun-
mehr durch einfache AusfÜhrurg der Bechnung der Metallwerth der
beiden Unzen, sowie der des Augustalis und des Goldtari feststellen.
Die uncia tarenorum enthielt unter 30 Gewichtstari 20*|i2 Tari
Feingold (68 Prozent), also, da ein Tari 0,8856 Gr. wog, 18,081 Gr.
Feingold. Bechnet man i Gr. Feingold =^ 2,78 M., so ergiebt sich
danach für die uncia tai-enorum ein Metallwerth in Gold von 50,265 Mark.
Sie enthielt ferner 7*|ig Tari oder 24 Prozent, das sind 6,38 Gramm
Feinsilber. Nehmen wir zwischen Gold und Silber die Belation 10:1
an, rechnen also auf 1 Gr. Feinsilber 0,278 M., so ergiebt sich für
die uncia tarenorum ein Metallwerth in Silber von 1,77 M.
Da der Best von 2^%g oder 8 Prozent Kupfer, das sind 2,12 Gr.
kaum den Zuschlag von 1 Pfennig rechtfertigen würde, so erhalten
wir damit den Metallwerth der uncia tarenorum mit 52 M.
3 Pfennigen. Auf den normal ausgeprägten einzelnen
Goldtari würde danach ein Metallwerth von 1,73 Mark
entfallen.
Die uncia augustalium enthielt unter 24 Gewichtstari = 21,254 Gr.
20^18 Tari, das sind 85,4 Prozent Feingold = 18,15 Gramm; dieses
in ihr enthaltene Quantum Feingold hat einen Metallwerth von 50,46 M.
Sie enthielt ferner 2^®|i6 Tari = 11 Prozent Feinsilber. Während
ihr Eupfergehalt (^l^ Tari = 3,6 Prozent) so gering war, dass er f&r
die Werthberechnung gar nicht in Betracht kommen kann, hatten die
2,34 Gramm Feinsilber, die den 2^\q Tari entsprechen, einen Metall«
werth von 0,65 M.
1) Winkelmann S. 414. ^ ,
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Der Werth des Augustalis Kaiser Friedrichs IL 559
Danach ergiebt sich für die uncia augustalium einMetall-
werth von 51,11 M., während auf den einzelnen Augustalis
als den vierten Theil derselben ein Metallwerth von
12,78 M. entfällt.
Mithin blieb die uncia augustalium an Metallwerth hinter der
uncia turenorum um 92 Pfennige, der einzelne Augustalis hiuter den
7 *|^ Qoldtari, denen er im Werthe gleichgesetzt war, um 23 Pfennige
zurück, das sind etwa 1,7 Prozent.
Für die Unze reinen Qoldes endlich würde sich ein Werth von
73,86 M., für den einzelnen Tari ein Werth von 2,46 M. ergeben.
Danach sind also \ Tari an Feingold, die wir oben als Differenz
zwischen dem Metallwerthe der uncia augustalium und der uncia tare-
norum ermittelt hatten, gleich 92 Pfennigen und die Rechnung stimmt.
11. Es bleiben uns noch die Fragen nach dem Kosten werthe und
dem Yerkehrswerthe der sizilischen Ooldunze und ihrer ausgeprägten
Theile zu beantworten.
Das uns hiefflr zur Verfügung stehende Material besteht einmal
in der oben angeführten Stelle der Münzerordnung, die die Höhe der
von Privaten, die für eigene Rechnung prägen Hessen, zu erhebenden
Beträge festsetzt: 15 ^{2 Oran Abgabe an den Fiskus und 4^|s Gran
als Ersatz für die Prägekosten, falls nicht etwa Bestreitung der er-
forderlichen Ausgaben, Lieferung der Materialien u. dgL durch den
Auftraggeber selbst erfolgte; zweitens in folgenden Bemerkungen, die
am Schluss der Münzerordnung im allgemeinen und des die Aufschrift:
,De sicla Messaue^ tragenden Passus im besonderen stehen^):
Uncia tarenorum auri siele yalet ad sumptum tareuos 28 et
duas partes unius granL
Uncia augustalium valet ad sumptum tarenos 27 et grana 18.
Was bedeutet zunächst ,valet ad sumptum^ ? Winkelmann bezieht
es auf den Metallwerth der Unze ^), doch scheint es, dass er die Bei-
fügung ,ad sumptum^ nicht beachtet hat. ,Die Unze kommt der Münze
in Bezug auf den Aufwand zu stehen^ so hätte man sich schwerlich
ausgedrückt, wenn es sich nur um den Einkaufspreis des Metalls ge-
handelt hätte. Es handelte sich für die Münze um Feststellung des
Gewinnes, der an die Regierung abzuführen war ; wesentlicher als die
Differenz zwischen Einkaufspreis und Nominal werth und von prak-
tischer Bedeutung fQr sie musste die Differenz zwischen dem Nominal-
werthe und dem Selbstkostenwerthe der Unze sein. Auf diesen Eosten-
werth also meine ich den Ausdruck ,Yalet ad sumptum^ beziehen zu
^) Acta Imperii I, 767.
*) 8. 434.
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560 Adolf Schaube.
müssen, den Begriff ,Eostenwerth^ nicht in modemer Feinheit, sondern
nur als die aus dem Einkaufspreise and der Gesammtheit der unmittel-
baren Herstellungskosten gewonnene Summe genommen. Auch würde
ich diesen am Schluss der Münzerordnung angegebenen Kostenwerth
nicht gerade als eine völlig unveränderliche Grosse angesehen, eher
als einen Durchschnittswerth, den die Beamten der Münze von Messina
aufgestellt haben, um ihrerseits einen festen Anhalt zu haben.
In unserer Auffassung des ,valet ad sumptum^ werden wir auch
dadurch bestärkt, dass die Differenz in den Metallwerthen der uncia
tarenorum und uncia augustalium nicht übereinstimmt mit der Differenz,
die die Werthe der beiden Unzen an dieser Stelle der Münzerordnung
aufweisen. Die Differenz in dem Kostenwerth der beiden Unzen,
2^13 Gran, erweist sich als wesentlich niedriger als die Differenz ihrer
Metallwerthe. Das würde sich daraus erklären lassen, dass die Kosten
der Prägung der Augustales wesentlich höher waren als för die Prä-
gung der Goldtari. Bei den Augustales, die nicht zugewogen wurden,
die mit ihrem feststehenden, zuverlässigen Werthe von Hand zu Hand
gehen sollten, war ein ganz anderer Grad von technischer Sorgfalt,
Kunst und Exaktheit und damit auch ein grösserer materieller Aufwand
erforderlich als bei der Prägung von Göldtari, bei denen es wesentlich
nur auf die Richtigkeit der Legierung ankam ; mit Becht hebt Wiokel-
mann ,bei diesen die Eohheit der Arbeit, die sehr von der der Augu-
stalen absticht, besonders hervor ^). Nun könnte man meinen, dass
die Regierung dauu für die Ausprägung von Augustalen von Privaten
eine höhere Prägegebühr erhoben haben müsste. Das geschah indessen
nicht, vermutlich weil man an dem seit Alters feststehenden Satze
(consuevit curia recipere) nicht gern ändern wollte, dann aber auch,
weil der Gewinn der Regierung auch so noch hoch genug blieb und
weil mau wohl durch Gewährung eines etwas höheren Gewinnantheils
Private veranlassen wollte, ihr Gold lieber in der neu geschaffenen
Goldmünze ausprägen zu lassen als in den altherkömmlichen und
deshalb im Verkehr zunächst noch beliebteren Goldtari. Liess die
Regierung auf eigene Rechnung prägen, so hatte sie bei der Prägung
von Augustalen immer noch einen etwas höheren Gewinn als bei der
Prägung von Goldtari. Dass man den Metallwerth der uncia augusta-
lium nicht ganz unerheblich niedriger ansetzte als den der uncia
tarenorum, würde sich also daraus erklären, dass man von vorneherein
auf die höheren Prägekosten Rücksicht nahm und bei eigener Prägung
auch noch einen um ein Geringes höheren Gewinn machen wollte als
») S. 425, vjfl. auch 424. ^ ^
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Der Werth des Angottalift Kaiser. Friedrichfi II. 561,
bei der Prägung der Ooldtari. Treffen diese Anaftihrongen das Bjchtige,.
80 wird man nur f&r die oncia tarenomm den Eostenwerth dadurch
ermitteln dOrfen, dasa man ihrem Metallwerthe die von Privaten er-
hobene Prägegebühr von 4^1^ Gran zuschlägt Ist die Gebühr, was
an sich nicht unwahrscheinlich, zu hoch gegriffen, so kann das doch
wohl nur eine Kleinigkeit ausmachen, da den Eaufleuten das Becht
der unmittelbaren Bestreitung der erforderlichen Ausgaben eingeräumt
war. Für die uncia augustalium dürfen wir nicht so verfahren, weil
bei dieser die Prägekosten höher gewesen sein müssen; ihren Eosten-
werth köhnen wir nur durch Abzug der aus der Münzerordnung sich^
ergebenden Differenz im Betrage von 2\ Gran von dem Eostenwerthe
der unciJa tarenomm ermitteln.
Der Nennwerth oder Verkehrswerth, der ja für beide Unzen gleich
hoch normiert war, ergiebt sich dann in einfacher Weise daraus, dass
wir dem Eostenwerthe (Metallwerth und Prägekosten) der uncia tare-
norum den Schlagschatz, d. h. die Differenz zwischen dem Nennwerthe
von 30 Tari und dem von der Münzerordnung ang^ebenon Eosten-
werthe von 28 Tari «jg Gran zuschlagen.
Danach ist also die uncia tarenorum oder 600 Gran Nenn-
werth =52,03 Mark (Metallwerth) + 4 ^la Gran Nennwerth (Präge-
gebühr) + 39 ^[3 Gran Nennwerth (Schlagschatz). Es sind also 556 % Gran
Nennwerth = 52,03 M., so dass auf einen Gran Nennwerth 0,0935 M.
entfallen.
Nun ergiebt sich alles andere leicht. Die Prägegebühr mit
A% Gran Nennwerth betrug 42 Pfennige, der Schlagdchatz mit
39*]8 Gran Nennwerth 3,68 M. auf die uncia tarenorum. Der einzelne
Goldtari hatte einen Nennwerth von 1,87, die uncia tarenorum einen
solchen von 56,13 M.
Dieser Werth war auch der Nennwerth der uncia augustalium.
Ihr Eostenwerth aber war um 2% Gran, das sind 25 Pfennige, ge-
ringer als der der unda tarenorum; er betrug bei dieser 52,45 Mark,
bei der uncia augustalium also 52,20 M. Der Fiskus machte bei der
Prägung von Augustalen einen Gewinn von 3,93 M. auf die Unze.
Der einzelne Augustalis endlich hatte demnach bei einem Metall-
werthe von 12,78 M. einen Eostenwerth von 13,05 M. und einen
Nennwerth von 14,03 Mark, während sein Aequivalent in Goldtari
(=r7i|g Tari) bei einem Eostenwerthe von 13,11 einen Metallwerth
von 13,01 M. besass.
12. Der bequemeren Uebersicht wegen stelle ich nunmehr noch
die Ergebnisse für den Goldtari, den Augustalis, das Aequivalent des-.
Mitthenanffen XVI. DigtzeiS/ v^ji^OglC
562
Adolf Schaube.
selben gleich T^lg Goldtari, die uncia tarenorom und die uncia anga-
stalinm tabellarisch zusammen.
Gewicht
in Gr.
Goldgehalt
Sübergehalt
MetaU-
werth
inM.
Kosten-
werui
inM.
Nenn-
werth
inM.
Tarl:
0,8856
0,603 Gr. =
1,675 M.
0,213 Gr. =
0,059 M.
1,73
1.748
1.87
7»/, Tari:
6,642
4,52 Gr.r^
12,565 M.
1,595 Gr. =r
0,44 M.
13,01
13,11
14,03
Au^^ostalis:
5,314
4,54 Gr.=
12,615 M.
0,585 Gr. =
0,16 M.
12,78
13,05
uncia taren.:
26,568
18,08 Gr.=
50,26 M.
6,38 Gr. =
1,77 M.
52,03
52,45
56,13
uncia august.:
21,254
18,15 Gr.=
50,46 M.
2,34 Gr. =
0,65 M.
51,11
52,20
Am bedeutendsten ist, äusserlich genommen, die Abweichung meiner
Ergebnisse von denen Winkelmanns bezüglich des Metallwerthes
der beiden Unzen, also gerade bezüglich des wichtigsten Punktes; er
stellt sich bei der uncia augustalium um 1,77 M. niedriger, bei der
uncia tarenorum dagegen um 0,43 M. höher, als Winkelmann be-
rechnet hatte. Damit ist zugleich das gegenseitige Werthyerhältnis
der beiden Unzen das umgekehrte geworden, als Winkelmann ange-
nommen hatte; nicht die uncia augustalium war 1,22 M. mehr werth,
wie die uncia tarenorum, sondern umgekehrt, die uncia tarenorum
hatte einen um 92 Pfennige höheren Metallwerth als die uncia augu-
stalium. Damit stimmen die Angaben der Münzerordnung überein;
die Aenderungen Winkelmanns an derselben haben sich als nicht
stichhaltig erwiesen. Als nicht begründet haben wir auch das Zurück-
gehen Winkelmanns auf das altrömische Pftmd erkannt; durch den
Kachweis, dass die sizilische Silberunze, die die Goldunze um ^\^Q an
Gewicht übertraf, mit der Kölnischen Unze identisch gewesen, glauben
wir die Berechnung der Gewichte des sizilischen Königreiches auf eine
völlig sichere Basis gestellt zu haben; das auf Grund der zahlreichen,
durch das Verdienst Winkelmanns für den Augustalis beigebrachten
Gewichtsangaben ermittelte Durchschnittsgewicht dieser Goldmünze
haben wir in besteir Uebereinstimmung mit dieser Basis gefunden.
Dagegen müssen wir zugestehen, dass auch unserem Besultat eine ge-
wisse Unsicherheit anhaftet wegen der Berechnung des Silberwerthes:
es ist zuzugeben, dass die von uns angenommeue Werthrelation
zwischen Gold und Silber von 10 : 1 von der bei den Edelmetallkäufen
der Münze wirklich in Geltung gewesenen, sei es nach oben oder nach
unten hin, abweichen kann. Indessen ist diese Fehlergrenze nicht zu
Djgitized by VjOOQlC
Der Werth des Angiutalifl Kaiaer Friedrichs II. 553
wdt za aEiehen; selbst bei der nncia tarenoram mit ihrem bedeutenden
Silbergehalt würde der Fehler nipr 0,16 M. betragen, wenn wir die
Werihrelation bis auf 11:1 hinanfrücken wollten.
BeEüglidb des Nennwerthes der beiden Unzen oder ihres Yerkehrs-
imtfaes, wie Winkdmann ihn bezeichnet, weicht mein Ergebnis in der
Weise ab, dass es das Winkelmann^sehe um 77 (76) 0 Pfennige über-
tri£Et Man sollte eigentlich eine stärkere Abweichung erwarten; dass
sie nicht eingetreten ist, liegt daran, dass die mandierlei Irrthümer der
Winkelmann^schen Berechnung sich zum Theil in entgegengesetzter
Richtung bewegen und so ausgleichend gewirkt haben.
Die Fehlerquelle, deren Vorhandensein wir bei Berechnung des
Metallwerthes festgestellt haben, muss natürlich die Berechnung des
Nennwerthes in gleicher Weise beeinflussen. Eine zweite Unsicherheit
li^ aber hier noch insofern vor, als es zweifelhaft ist, ob sich die
Prägegebühr, die bei priyater Prägung erhoben wurde, mit den wirk-
lidien Prägekosten deckte. Dass es nicht der Fall war bei der Aus-
münzung von Augustalen, dass hier yielmehr die Kosten höher waren
als die Gebühr, glauben wir nachgewiesen zu haben; deshalb haben
wir auch zur Berechnung des Nennwerthes der uncia augustalium diese
Gebühr nicht herangezogen. Die altherkömmliche Pragegebühr war
ursprünglich nur für die uncia tarenorum angesetzt, und zwar wahr-
scheinlich ein wenige) zu hoch. Um diesen höheren Betrag würde
also der von uns berechnete Nennwerth zu verringern sein; wenn es
sich hier, bei einer Prägegebühr yon 42 Pfennigen, um 10 Pfennige
handeln sollte, so ist das jedenfalls schon sehr hoch griffen.
Ghrosser würde der Fehler sein, wenn unsere Auffassung des
valet ad sumptnm der Münzerordnung sich als irrig erweisen sollte;
dann würden etwa 40 Pfennige von unserem Nennwerthe in Abzug
zu bringen sein; indessen halte ich diese Befürchtung für völlig aus-
geschlossen, schon weil dann die Verschiedenheit der Differenz zwischen
dem wirklichen Metallwerthe der beiden Unzen von der Differenz
zwischen den beiden Angaben der Münzerordnung für das ,valet ad
samptum^ ganz unerklärbar sein würde.
Üo glaube ich annehmen zu können, dass ich, selbst den ungün-
stigsten Fall gesetzt, bei der Angabe des Nennwerthes möglicherweise
bis zur Grenze von etwa 26 Pf. bei der uncia tarenorum, von etwa
16 Pf. bei der uncia augustalium zu hoch, oder nach der anderen
0 Dies Schwanken bat darin seinen Grund, dass W. den Verkehrswerth
der unc. tar. mit 56,37, den der una aug. mit 55,36 angiebt. 8. 440.
«) Vgl. ob. 8. 660.
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564 Adolf Scbaube.
Seite bis zur Grenze yon etwa 10 Pf. zu niedrig abgekommen sein
könnte. Wenn ich diese möglicheu Fehlergrenzen ansdrücklioh aner-
kenne, so scheint mir doch keine ausreichende Veranlassung yorzu-
li^^, an meinem Ergebnis selbst eine Aenderung yorzunehmen.
Bezüglich des einzelnen Augustalis yerringert sich diese Fehlergrenze
naturgemäss auf den yierten Theil.
um mit einer allgemeinen Bemerkung zu schliessen, so möchte
ich meine Meinung dahin aussprechen, dass Kaiser Friedrich, als er
die Prägung der Augustalen anordnete, damit die Einführung eines
neuen Münz Systems nicht beabsichtigt hat; nach wie yor wird genau
in derselben Weise, nicht bloss yon Priyaten, sondern yon der Begie-
rung selbst nach Unzen, Tari und Gran gerechnet Danach theile ich
auch die Anschauung Winkelmanns nicht, dass Friedrich ü. damit die
Goldwährung des sizilischen Königreichs in Verwirrung gebracht habe;
ich kann auch kein Unding darin sehen, däss nun zwei gesetzliche
Zahlungsmittel neben einander yorhanden waren ^), deren Einheiten
im Werthyerhältnisse yon 1:7^|8 gestanden hätten. Die Neuerung
Friedrichs bedeutet für den Verkehr einen Fortschritt zum Besseren,
eine Erleichterung; während die Goldmünzen des Königreichs bisher
nur nach ihrem Gewicht kursieren konnten, sobald es sich irgend um
grössere Beträge handelte, waren nunmehr trefflich ausgeprägte Gold-
münzen yorhanden, deren Werth ein genau bestimmter und yoU-
kommen zuyerlässiger war, so dass die einfache Zuzählung durchaus
genügte. In dieser blossen Thatsache lag ein Vortheil, der dadurch
nicht aufgehoben wurde, dass die alten Münzen, die man zuwägen
musste, im Gebrauch blieben. Und was das Werthyerhältnis der beiden
Münzen anbetrifft, so muss man seine Aufmerksamkeit eben in erster
Linie auf die Bechnungseinheit richten. Diese war die Goldunze und
nicht der Tan; durch die Ausmünzung yon Viertelunzen und Achtelr
unzen konnte die Bechnung nach Unzen nicht in Verwirrung gebracht
werden. Auch die Meinung scheint mir nicht ausreichend begründet,
dass die neue Goldmünze sich niemals recht eingebürgert habe; he*
sitzen wir doch Beweise, dass der Augustalis in den sechziger Jahren
des 13. Jahrhunderts selbst in Frankreich stark im Umlauf war, und
als eine Erinnerung an die Goldmünzen seines Vorgängers ist ee zu
betrachten, wenn Heinrich VII. im Jahre 1311 f&r Mailand die Aus-
prägung yon Augustarü anordnete^).
1) S. 439; vgl. 404, 417, 429.
*) y. Inama-Stemegg a. a. 0. 24. Im Übrigen vgl. die eigenen Angaben
Winkelmanns 8. 430 f.
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Der Werih des Aogustalis Kaiser Friedrichs II. 565
Im übrigen bin auch ich der Meinung Winkelmanns, dass für die
Art der Gestaltung der nenen Goldmünzen die imperialistischen Ten-
denzen des Herrschers massgebend gewesen sind; nur hat sich die
Begierong am dieser Tendenzen willen bei der Ausprägang yon Augu-
stalen kein finanzielles Opfer auferlegt, vielmehr hat sie die Gelegenheit
benutzt, um ihren Gewinn bei der Goldausmünzung, wenn auch nicht
gerade in erheblicher Weise, noch weiter zu steigern.
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Der türkische Gesandte in Prag 1620 und der
Briefwechsel des Winterkönigs mit Sultan Osman IL
Von
H. Forst.
Im ersten Bande seines bekannten Werkes ,,Tilly im dreissig-
jährigen Kriege" hat Onno Klopp den Text eines Briefes, welchen
Pfalzgraf Friedrich V. als König von Böhmen unter dem 12. Juli
1620 an den Sultan Osman II. richtete, nach einer gegenwärtig im
kgL Staatsarchive zu Osnabrück vorhandenen Abschrift veröffentlicht ^).
Dieselbe findet sich in einem Aktenheft, welches noch Abschriften von
vier anderen auf die Verhandlungen der Pforte mit Friedrich und den
böhmischen Ständen bezüglichen Schriftstücken enthält Es ist auf-
fallend, dass 0. Klopp die letzteren nicht beachtet hat, obwohl die-
selben, soviel ich sehe, bis jetzt nirgends veröffentlicht sind. Daher
dürfte es gerechtfertigt erscheinen, wenn ich den ganzen Inhalt des
Heftes den Fachgenossen zur Prüfung vorlege in der Hoffiiung, damit
wenigstens einen Anstoss zu weiteren Nachforschungen in den grösseren
Archiven zu geben.
Das angeführte Aktenheft gehört zu der Korrespondenz, welche
der aus der Geschichte des böhmischen Aufstandes bekannte ehemalige
Statthalter Wilhelm Slawata während seines Aufenthalts in Bayern
in den Jahren 1621 — 1623 mit dem Grafen Franz Wilhelm von
Wartenberg, Obersthofmeister des Kurfürsten Ferdinand von Köln,
>) 0. Klopp, Tillj im dreissigjährigen Kriege (Stuttgart 1861) Bd. I.
S. 519. Der dreissigjährige Krieg bis zum Tode Gustav Adolfs (Paderborn 1891)
Bd. L S. 516 ff. r^ T
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Der tOrkisohe Geuuidte in Prag 1620 etc. 567
f&hrte^). Graf Wartenberg, geboren 1593i war der alterte Sohn des
Prinzen Ferdinand yon Bayern (Bruder Herzog Wilhelms V.) ans dessen
morganatischer Ehe mit Maria yon Peti«nbeck ^). Zum geistlichen Stande
bestimmt, erhielt Franz Wilhelm schon in firüher Jngend die Propstei Alt-
Oetting und andere Pfründen, trat aber nach yollendeten Studien in
den Staatsdienrt und bekleidete am Hofe des Herzogs Maximilian das
Amt des Präsidenten der Rathscollegien, bis er 1621 yon Maximilians
Bruder, dem obengenannten Kurfürsten Ferdinand, als Obersthofmeister
nach Bonn berufen wurde. Spater, im Jahre 1620^ bestieg er den
bischöflichen Stuhl yon Osnabrück, zeigte sich als energischen Vor-
kämpfer der Qi^enreformation, wurde 1633 yertrieben, 1648 wieder
eingesetzt, erhielt ausserdem das Bisthum Begensburg und starb 1661.
Nach seinem Tode wurden seine in Osnabrück yorhandenen Brief-
schaften, darunter die vorliegende Korrespondenz mit Slawata, yon
dem Osnabrücker Domkapitel in Verwahrung genommen und yerblieben
im Archive des Kapitels bis zur Säkularisation des Hochstifts im
Jahre 1803; damals kam das Archiv des Kapitels zum grössten Theile
in den Besitz der hannoverschen B^erung und wurde schiesslich dem
Archive der Landdroetei zu Osnabrück (dem jetzigen kgL Staatsarchive
daselbst) einverleibt^).
Slawata, der im Jahre 1620 glücklich aus Böhmen entkommen
und dann, woU im Auftrage Kaiser Ferdinands II., nach Bayern ge-
gangen war, hielt sich, wie seine Briefe zeigen, abwechselnd in
München und Passau auf. In München scheint er Franz Wilhelm
kennen gelernt zu haben. Als letzt^er, wie oben erwähnt, nach
Bonn gegangen war, begann zwischen beiden ein lebhafter Brief-
wechsel, der sowohl Fragen der Politik wie personliche Angel^en-
heiten behandelt. Slawata pflegte regelmässig Abschriften der
ihm aus Wien zukommenden politischen Nachrichten an Franz
Wilhelm zu senden, und letzterer erwiederte mit ähnlichen Mitthei-
lungen. Viele der mir yorliegenden Briefe Slawatas enthalten über-
haupt nur den Hinweis auf die beigefügten „Avisen^^; letztere sind
') Dieser Umstand ist 0. Elopp entgangen, weil das Begleitschreiben Slawatas
sich früher in einem anderen Aktenfascikel befand als die vorliegenden Abschriften.
*) Vgl. B. A. Goldschmidt, Lebensgeschichte des Kardinal-Priesters
Franz Wilhelm, Orafen von Wartenberg, FQrstbischofis yon Osnabrück und Re-
gensburg (Osnabrück 1866) 8. 3 ft'., sowie den Aufsatz von U. M eurer in den
»Mittheilungen des historischen Vereins zu Osnabrück« Bd. X. (Osnabrück 1875)
S. 250 ff.
*) Eine für die »Publikationen aus den preussischen Staatsarchiven* be-
stimmte Ausgabe der politischen Korrespondenz Franz Wilhelms befindet sich in
Vorbereitung. /--^ t
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1568 H- *'o»-flt-
leider zum grSssten Theil jetzt nicht mehr yorhanden. Anfangs wurde
die Korrespondenz in deutscher Sprache gefiihrt; seit dem August 1622
aber tritt an deren Stelle die italienische. Den Anlass zu diesem
Wechsel scheint eine Etikettenfrage gegeben zu haben. Slawata war
nämlich im Jahre 1621 von Ferdinand IL in den Beichc^rafienstand
erhoben worden und beanspruchte nun die Anrede ,,Hoch* und wohl*
geborener Grafts während Franz Wilhelm ihn nur „Wohlgeborener
Graf' titulieren wollte. Wohl um diese Schwierigkeit zu umgehen,
wählte zuerst Franz Wilhelm für seine Briefe das Italienische mit der
einfallen Anrede ^JUustrissimo signore'S nnd Slawal» antwortete dann
in gleicher Weise. Sowohl bei den deutschen wie bei den italienischen
Briefen Slawatas ist der Text von Sekretären geschrieben; nur die
Unterschrift zeigt Slawatas eigene Hand.
Die uns hier beschäftigenden Aktenstücke über die Unterhand-
lungen der Pforte mit Eonig Friedrich uud den böhmischen Ständen
hat Slawata während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Wien mit
einem vom 26. September 1622 datierten Briefe, der ausserdem noch
eine Anzahl anderer, g^enwärtig nicht mehr vorhandener Beilagen
hatte, an Franz Wilhelm geschickt; sie scheinen also Slawata selbst
erst um diese Zeit mitgetheilt worden zu sein. Um die Fr^e, in wie
weit sie als authentisch anzusehen sind, zu lösen, müssen wir zunächst
untersuchen, wie weit ihr Inhalt mit anderweitig vorliegenden Nach-
richten sich in Einklang bringen lässt.
Wir wissen, dass nicht bloss die Nebenländer der böhmischen
Krone, Mähren, Schlesien und die Ober- und Niederlausitz, sondern
auch die mit Ferdinand unzufriedenen protestantischen Stände von
Ober- und Niederösterreich sich dem Aufstande aiigeschlossen hatten,
dass ferner im Königreich Ungarn eine starke Opposition g^^
Ferdinand hervorgetreten war und dass der Fürst von Siebenbüi^n,
Bethlen Gabor, dies benutzt hatte, um in Ungarn einzufallen. Während
die böhmischen Stände ein Bündniss mit Bethlen Gabor schlössen, die
Absetzung Ferdinands aussprachen und den Pfalzgrafen Friedrich zum
Könige wählten, fand Ferdinand Hülfe bei König Philipp III. von
Spanien und Sigismund von Polen; letzterer gestattete, dass Ferdinands
Offiziere in Polen Schaaren von Kosaken anwarben und mit diesen in
Ungarn und Böhmen einfielen. Da aber ein grosser Theil von Ungarn
damals unmittelbar unter türkischer Herrschaft stand und der Fürst
von Siebenbürgen türkischer Vasall war, so hatten beide kri^führenden
Theile das grösste Interesse, die Pforte für sich günstig zu stimmen.
Der kaiserliche Gesandte in Konstantinopel, Freiherr v. Mollart, be-
mühte sich, die türkischen Staatsmänner zu wohlwollender Neutralität
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Der tQrkische Gesandte in Prag 1620 etc. 569
und womöglich zum Einschreiten g^n Bethlen zu bewegen. BeÜilen
seinerseits sachte sich bei der Pforte za rechtfertigen und die Er-
laubnis zur Annahme der ihm von den Ungarn angebotenen Königs-
würde zu erhalten; die Osmanen selbst in den Kampf hineinzuziehen,
erachien ihm bedenklich. König Friedrich und seine Bathgeber aber
sahen bald ein, dass die ihnen zu Gebote stehenden Streitkräfte nicht
ausreichten, um dem Kaiser und dessen Bundesgenossen die Spitze zu
bieten, und dass es zunächst darauf ankam, jenem die polnische Hülfe
zu entziehen. Friedrich sandte desw^ren im Jannuar 1620 einen
diplomatischen Agenten, namens Bitter, nach S^nstantinopel, um Ver-
bindungen mit der Pforte anzuknüpfen. Bitter traf dort, von einem
Gesandten der ungarischen St&nde begleitet, im April ein und erhielt
eine Audienz bei Sultan Osman II. Dieser antwortete günstig auf
Bitters Anbringen und ordnete den Tschausch Mehemet Aga an Friedrich
ab. Der Tschausch kam am 3* Juli in Prag an und wurde am 5. von
Friedrich in feierlicher Audienz empfangen^).
Hier setzen nun die yon Slawata mitgetheilten Aktenstücke ein.
Das erste derselben ist als die Anrede bezeichnet, welche der Tschausch
bei der Audienz hielt Inhaltlich stimmt es mit einem deutsch abge-
fassten, Ton Oindely auszugsweise mitgetheilten Berichte, der sich im
kgL bayrischen Staatsarchive zu München befindet, im wesentlichen
überein, giebt aber die Versprechungen des Türken in Bezug auf
Waffenhülfe genauer an: der Tschausch erklart, sein Herr sei bereit,
den König Friedrich auf Verlangen mit 60.000 Mann zu unterstützen
und ausserdem ein Heer von 400.000 Mann gegen Polen zu senden,
um diesen Staat ftir die Einfalle der Kosaken in Böhmen zu bestrafen.
Darauf folgen in dem Aktenhefte die Briefe des Sultans und des
Grossveziers an König Friedrich und die Stände der vereinigten sieben
Provinzen: Böhmen, Mähren, Schlesien, Ober- und Niederlausitz,
Ober- und Kiederösterreich. Beide Briefe sind vom 30. April 1620
datiert. Der Sultan schreibt, dass er durch Friedrichs Boten, sowie
idnrch die Berichte Bethlen Gabors von der Erhebung der Provinzen
gegen den Tyrannen Ferdinand und von der Wahl Friedrichs ver-
nommen habe, dass er das Vorgehen der Stände billige und seinen
Diener Mehemet Aga beauftragt habe, sich über den Stand der Dinge
zu unterrichten; er fordert den König und die Stände auf, eine feier-
liche Gesandtschaft an ihn zu schicken ^). Gleichen Inhalts ist das
*) Gindelj, Geschichte des dreiasigjährigen Krieges Bd. III, S. 161, 178—181.
*) Nach der Angabe yon Senckenberg. (H&berlinB Neuere tentsche Reichs-
Geschichte Bd. 24 S. 473) hat Slawata dieses Schreiben des Soltang in seine ^
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570 H. Forst.
Schreiben des Grossveziers ; dasselbe enthält ausserdem die Mittheilung,
dass der Pascha Ton Ofen angewiesen sei, f&r die zn erwartende Ge-
sandtschaft in jeder Hinsicht Sorge zu tragen, insbesondere auch die
Aufträge der Gesandten zu prüfen und etwa nothwendige Ergänzungen
zu bezeichnen, damit die Verhandlungen nachher um so rascher zum
Ziele geführt werden können.
Das vierte Schriftstück ist ein langer, in 21 Artikel getheilter
Bericht, ohne Datum, über Verhandlungen des Tschausch mit den
böhmischen Grossen. Der Berichterstatter bindet sich an keine sach-
liche Ordnung, sondern erzählt abwechselnd yon Staatsgeschäften und
yon Einzelheiten des geselligen Verkehrs. Zweimal (Art. 2 und 17)
findet sich die Angabe, dass die böhmischen Stände sich zu einem
jährlichen Tribut von 700.000 Thalem an die Pforte bereit erklärt
hätten. Auch auf die Verhandlungen mit Bethlen Gabor geht der
Bericht ein; danach haben die Böhmen 200.000 Thaler für Bethlen
angewiesen und verlangen dagegen ungarische und türkische Hül&-
truppen gegen Sachsen und Bayern, sowie einen Einfall in Eämthen
und Steiermark (Art 6, 10—15). Mit besonderer Ausführlichkeit ver-
weilt der Berichterstatter aber bei den Gesprächen des türkischen Ab-
gesandten mit den böhmischen höchsten Beamten. Ausführlich schil-
dert er, wie bei einem Trinkgelage der Türke nach der Sitte seines
Landes sich dem Oberstburggrafen Berka zum Sohne anbot und dafür
nur das Eingeständnis verlangte, dass Kaiser Ferdinand zur Hölle
verdammt sei, was Berka bereitwillig bekräftigte (Art. 4). Noch
blasphemischer lautet eine Aeusserung des Grafen Thum (Art 19).
Der Türke lässt sich auch von dem Oberstlandrichter Budowec das
Fenster zeigen, aus welchem die kaiserlichen Statthalter hinausgeworfen
worden waren, und ertheilt aus diesem Anlass grausame Rathschläge,
welche Budowec dankend entgegennimmt (Ai-b 20). Ueberhaupt be-
müht sich der Berichterstatter, den Hass der Böhmen gegen den Kaiser
mit den lebhaftesten Farben zu schildern. Dass er selbst zu den
Gegnern des Aufstandes gehört, beweist namentlich seine bittere Ver^
wünschung Thums (Art. 19).
An fünfter Stelle endlich folgt in Slawatas Abschriften der von
0. Klopp veröffentlichte Brief Friedrichs an den Sultan.
Zunächst fällt hierbei auf, dass die vier ersten Stücke in italieni-
scher Sprache geschrieben sind, der Brief Friedrichs dagegen in lateini-
scher. Femer wird nur bei dem Briefe des Sultans der italienische
Memoiren aufgenommen. Leider ist mir die von Jire6ek besorgte Ausgabe dieser
Memoiren nicht zugänglich. ^ 1
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Der türkische Qesaiidte in Prag 1620 etc. 571
Text ausdrücklich als Uebersetzang bezeichnet, nicht aber bei dem
Briefe des Grossyezirs nnd bei der Bede des Gesandten. Italienisch
sind aach die Zwischenbemerkungen, welche die einzelnen Stücke mit
einander yerbinden. Nun war das Italienische damals Diplomaten-
sprache in gleichem Maasse, wie heute das Französische; es ist daher
wohl anzunehmen, dass die höhten bShmisdien Beamten gleich Slawata
jener Sprache mächtig waren und sich derselben für den Verkehr mit
dem Ttbrken bedienten, sowie dass letzterer eine italienische Üeber-
Setzung von dem Briefe des Sultans entweder mitgebracht hatte, um
dieselbe mit dem Original zusammen zu überreidien, oder sie in Prag
selbst anfertigte. Ebenso ist bei dem Schreiben des Qrossreziers der
italienische Text für eine Uebersetzung zu halten, obwohl der Ab-
schreiber dies nicht ausdrücklich sagt. Nur bei dieser Annahme ist
es erklärlich, dass in beiden Schreiben zuerst das Jahr nach türkischer,
dann aber das yoUe Datum nach christlicher Zählung angegeben ist;
wir haben hierin eine Zuthat des Debersetzers zu sehen.
Der Inhalt der Schriftstücke giebt keinen Anlass zu Bedenken
gegen die Echtheit. Zwar hat man auf kaiserlicher Seite an&ngs die
türkische Gesandtschaft für einen yon Bethlen in Sinne gesetzten
Schwindel gehalten ^) ; dass diese Annahme aber unrichtig war, bewies
der glänzende Empfang, welchen die darauf yon Eonig Friedrich an
die Pforte abgeordnete feierliche Gesandtschaft in Eonstantinopel fand,
und das Bündnis, welches infolge dessen zu Stande kam. Nur ein
Punkt erscheint dabei zweifelhaft. Nach den Angaben des yierten
Schriftstückes haben die böhmischen Stände sich zu einem jährlichen
Tribut an die Pforte bereit erklärt, und dasselbe Versprechen giebt
König Friedrich in seinem Briefe an den Sultan. Dagegen berichten
die kaiserlichen Diplomaten aus Eonstantinopel, dass in dem Bündnis-
yertrage die Pforte keinen jährlichen Tribut, sondern nur yon fünf
zu fünf Jahren eine Gesandtschaft mit Geschenken yerlangt habe ^).
Nun ist kaum anzunehmen, dass die Pforte auf einen bereits aus-
drücklich zugestandenen Jahrestribut nachträglich yerzichtet haben
sollte; anderseits ist es aber möglich, dass die kaiserlichen Diplomaten
in diesem Punkte ungenau unterrichtet waren. Ausserdem hat der-
jenige, welcher die vorliegenden Aktenstücke zusammenstellte, schwer-
lich das nach Eonstantinopel gesandte Originalschreiben yor sich
gehabt, sondern nur ein in Friedrichs Kanzlei yerbliebenes Goncept,
welches yielleicht bei der Ausfertigung abgeändert wurde.
i) Gindely III, S. 156.
«) Gindely III, S. 183. ^ t
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572 H. Forst
Dicfs fjUbrt Ulis endlieh aof dieFr^ge, wie deiin Slawatae Gewährs-
mann zur Kenntnis der vorliegen Aktenstücke kam und ob sich noch an
anderen Orten Abschriften derselben nachweisen lassen. Hurter fährt eine
im. österreichischen Staatsarchire vorhandene «Abschrift des Sdireibens
des Grossvezirs an den Pfalzgrafen vom 30. April 1620* an^); dies passt
auf das dritte der vorliegenden Aktenstücke. Gindely ferner hat im
bayerischen Staatsarchive einen Brief Friedrichs an den Sultan vom
12.. Juli 1620 gefunden^). Wir wissen nun, dass nach der Schlacht
am weissen Berge sowohl die Ean^lei Friedrichs wie diejenige seines
Ministers, des Fürsten Christian von Anhalt, in die Hände der Sieger
gefallen war. Die Papiere Christians nahm Herzog Maximilian von
Bayern an' sieh; das Archiv Friedrichs dagegen liess der Kaiser durdi
^wei Beichshofrathe durchforschen; dabei fimden sich auch die Akten
der Unterhandlung mit den Türken^). Aus diesen müssen also die
<lrei ersten und das fünfte der Vprlieg^iden Schriftstücke stammen;
das vierte dagegen dürfte ein von einem kaiserlichen Kundschafter
erstatteter Bericht dein.
Auffallend ist es nur, dass in den zahlreichen von bayerischer
Seite gegen Friedrich veröffentlichten Flugschriften, welche gerade
seine Yerbindung mit den Türken eingehend behandeln, von den vor-
li^nden Aktenstücken kein Gebrauch gemacht wird, soviel ich sehe.
Dass ausser Slawata und Franz Wilhelm niemand von dem Briefwechel
Friedrichs. mit dem Sultan Kenntnis erhalten hätte, ist doch nicht an-
zunehmen, ebensowenig aber, dass die bayerischen Staatsmänner und
Publicisten aus persönlicher Bückßicht für den geächteten Pfalzgrafen
davon geschwiegen haben sollten. So bleiben nur zwei Erklärungen
möglich : entweder fürditete man, der vorliegende Text von Friedrichs
Schreiben an den Sultan stimme nicht mit der nach Konstantinopel
gelangten Ausfertigung überein, seine Veröffentlichung würde also dem
Pfalzgrafen Anlass geben, die bayerische Regierung der Fälschung «u
beschuldigen — oder man trug auf kaiserlicher Seite Bedenken, die
Pforte durch Veröffentlichung der Briefe zu verletzen.
*) Hurter, Geschichte Kaiser Ferdinands IL und seiner Eltern, Bd. VIII,
S. 227, Anm. 149.
*) Gindely Bd. HI, S. 190, erste Anmerkung. Diese Anmerkung scheint
allerdings an fsüscher Stelle zu stehen und vielmehr zu 8. 181 zu gehören: denn
in dem vorliegenden Texte des Briefes ist nur das Eintreffen des türkischen Ab-
gesandten in Prag erwähnt. Nach freundlicher Mittheilung des kgl. Geheimen
Staatsarchiyes zu München hat sich die von Gindelj angeführte Abschrift unter
den dortigen Beständen bisher nicht wieder auffinden lassen.
») Hurter VUI, S. 607. . r^ > i
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Der türkische QMandte in Prag 1620 etc. 573
Das mir zu Gebote stehende Material reicht zur Lösung dieser
sich erhebenden Fragen nicht aus; ich muss mich begnttgen, den Brief
Slawatas nebst der Beilage nachstehend zum Abdruck zu bringen.
1622, September 26. Wien i).
Graf Slawata an Graf Franz Wilhelm von Wartenberg.
(Original im Staatsarchive zu Osnabrück, Abschnitt 1, Nr. 45).
»Illustrissimo signore.
Due lettere gratiosissime di Yostra Serenitä lUustrissima, una de gli
19 d*Agosto h^) Taltra di 11 corrente mi sono con Tordinario passato
insiemß capitate. Bingratiando molto a V. S. Jll.>^ di si viva memoria
che di me retiene, della quaie dalla parte mia pu6 ben star anco assicu-
rato (!), solo la supplico d* haver mi per iscuso, che questi giomi passati
habbia tralasciato due o tre ordinari di scriTcrle, il che ha caggionato
alcune mie continue occupationi, oh' in questa Corte mi sono venute per
le mani, si anco che fuora dell* avisi ordinarii non haveva materia di man-
darle altre. Ho spedito le mie cose assai bene, il che dalle copie allegate
piü ä pieno intendera^). Hora me ne parte, piacendo ä Dio, domani di
qua SU le poste versö Possau, di la andarö k trovar ä Ettning Y illustris-
sima signora mia madre h la mia consorte et insieme con loro ritornarö
alla patria, prima alli raiei beni di Neuhaus, et di lä ä Praga, et iyi
atienderö d*essercitar grofficii dell giudice magiore et dell presidente
della Camera di quell regno, et aspettarö con il debito desiderio la venutä
di Sua Maestä Gesarea, porche S. M. h risolutissima di voler dal convento
di Batisbona venir se ne k Praga et fetmarsi iyi almeno un par d*anni,
et in che maniera constituirä il governo di quell regno, il tempo lo chiarir^.
Mando ä V. S. Jll.™* Tordine di S. M. Cesai*ea che questi giomi ö
uscito per bandir fuora di Moravia gli Anabatisti, dei quali parechi mille
utriusque sexus si ritrovano ^). Mando anco copia d* una relation di quelle
che pässö con queP ambasciator dell Turco, che all tempo dell Fedenco
puochi mesi avanti qu6lla segnalata yittoria ora ä Praga, et se bene hormid
Biä cosa yechia, con tutto ciö penso che non le diarä fastidio di leger la.
Similmente mando una copia degrarticoli conclusi nella passata dietä
in Hungeria^). Quello che di Ungheria superior si scrive, dalla inclusa
intenderä^). Et con questo raccomandandomi alla disiderata gratia di
V. S. Jll.™*, le prego da nostro signore Iddio ogni süo cöntento. Di
Vienna li 26 di 7^"^® 1622.
Di V. S. Jll.«»a
servitore affetüssimo
G. Slavata m. p.*
" ^ . ■ ■ , . i
*) 61awata war damals nach 'W'ien gereist,^ weil der Kaiser ihm di6 Statt-
halterschaft yon Mfthren angetragen: hatte, er selbst abei?, vie es scheint, licft>er
ia seine frühere Stellung zurückkehren wollte. ',
*) Hier .wie Überhaupt habe ich dieorthogTaphischen £igenthümlichkeiten
der Vorlag nach Möglichkeit beibehalten. . . . . . ,
^ Diese Beilagen fehlen. Ueber die Austreibung der WiedeHAufe^ yflfl.'
Gindely Bd. IV, a 565 > , : .. : ,.r,.. j
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574 H. Forst
Beilage.
La propositione dell' ambasciador Turco fatta li 5 di Loglio ao. 1620
nella dtU di Praga in castello, nella prima udienza del Palatino alUhora
rh di Bohemia, de* Calyini offiiiali, conti, baroni, nobili e molti altri.
»Arücolo pnmo
Serenissimo rö di BoeBoa« n mio potentissimo invittissimo e clemen-
tissimo imperaiore 8alnta amichevole la Serenitä Yostra. II simiie fk la
aastitä del beato muffti il hozza, il sopremo vezir bassa, il kiisla agasi e
tntü gl* altri bassa salatano e prosperano felicissimo poesesso a Yostra
Serenitä ä (I) questo suo regno, e luonga vita e yittoria contro gli snoi
nimici.
Secondo articolo.
Essendo stato il mio potentissimo imperatore informato dall*amba-
sciador del Ferdinande, che V. Ser.^ non hä piü il possesso di questo
regno, anzi hä informato *1 mio clementissimo imperatore fieilsamente, che
tatto questo regno s*ha reso humilmente all* ubbidienza del Fernando, e
hann* mandato via V. 6er>, di piü ch* hanno fatto priggioni tutti qnelli
che sono stati caggione, che lui ^ stato fatto rh di Boemia, et hanno lor
mandato all Feinondo, il quäle farä lor dare Li piü crudel morte che si
pu6 imagginare, e per questo effetto manda me suo humillissimo servitore
con questa legatione per informarmi della verit^. Onde, seremissimo r^,
sia lodato Iddio che i^ovo *1 contrario di quella falsa informatione, ch* era
stata data da parte di quel buggiardo di Fernando al mio clementissimo
imperatore, e perciö Y. Ser> ispedisca quanto prima ambasciadori da tutte
le sette provincie e gli mandi con esso meco al mio potentissimo imperatore,
acciö possa effettuare il tutto quanto la BerM Y.^ disidera per far restar
in una faccia oscura quelli, ch* hann* detto falso inganando *1 mio poten-
tissimo imperatore, il quäl non mancherä di castigargli.
Articolo terzo.
II mio potentissimo imperatore s*offerisce con ogn* affettionata ami-
citia, et amorevolmente gli fä saper, che chi sarä amico del r^ di Bohemia,
sarä anco amico del mio potentissimo imperatore, et all*ihcontro chi ssik
nimico del r^ di Boemia, sar4 il mio potentissimo imperatore suo nimico.
Articolo 4*^.
Promette il mio potentissimo Cesare *1 agiuto alla Ser> Y.^ ogni
Yolta che gliene sar4 di bisogna ^\ßQ combattenti tutti ä cavallo, quali si
truovano gia *ntomo gli confini di Buda, e come Y.'^ SerM li vorrä, havra
loro subito.
Articolo b^.
Havendo int«so *1 mio clementissimo imperatore d* alouni ambasciadori
degni di fede, che si ritmovan* alla splendida porta de la M> Sua, che
la 6er> Y.^ h pencipe ch*os8erYa le promesse e la parola, per questo*!
mio potentissimo imperatore desidera far una infinita pace con esso ki
coli* aggiuto di Dio, la quäl havrä da durar insin* al fin del mondo, e non
una pace di vint* o trent* anni, poiche una terminata pace di qualche
tempo ö falsissima pace, chMnganna una e Taltra parte, jn& la indeter*
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Der ttirkisobe G^es&ndte in Prag 1620 etc. 575
minata pace h queUa che da allegrezza cosi all* anima com* al corpo,
qnaiido *1 popolo vive in nna oonsolata, tranquilla e santa paoe.
Sesto articolo.
Habbiamo inteso ch' i Polakbi üimo de* danni alle provincie di Y. Ser>,
ai com* ban* fatto i Eosakbi alle terre del noatro potentissimo imperatore;
perö sia piü che sicura 8er> V.'^, che qoanto prima Terra *1 mio impe-
ratore e far^ un potentissimo essercito di qoattro oento mille combattenti
per andar contra Polaochi et insegnargli con 6bi bann* da £are. £ percio
YJ^ S6r> non se ne pigli 1* altro &6tidio, poicbe *1 Polacoo hayra adosso
la sna ruoina (1)*.
Seguita la lettera dell* imperator Tnrco interpretata eta
»Sultan Osman per la gratia del grand Iddio in cielo imperatore e
sultano Ottomanno, Iddio in terra, invittissimo e potentissimo Oesare» r^
de* tatti gli r^ del mondo, sommo imperatore e monarca del mondo, com-
mandator de* tatti li r^ e rö de 72 regnami, possessore dall* Oriente insin*
all* Occidente, gran imperatore dell* impero (!) Greco e potentissimo pren-
cipe della nobilissima natione di Persia et Armesiia» trionfattor di Gie-
rusalemme e di tutta la Giudea etc. — Amico carissimo r^ di Bohemia,
insieme con tutte Tonite sette proYincie, Bobemia, Moravia» Silesia, Lu-
satia inferior* e superiore, Aastria inferiore e superiore, con tutt* i baroni,
nobili, maggiori e minori, che sono sottoposti alla Corona di Bobemia,
nostri fedeli diletti. Essendo comparso inanzi la potentissima et altissima
M^ N"^ il Yostro corriere mandat** ä noi coUe lottere htimilli e desiderate
mandar* ^mbasciadori alla splendiasima porta della M^ N" con intentione
tale, d*haYer la gratia e clemenza nostra con buona pace et amidtia, si
come del tntto il nostro fedelissimo amico e vasallo, il Betlebem Gabor,
prencipe di Transilvania n* hä dato piena informatione, qoanto che desi-
derate, noi habbiamo colla clemenza e gratia nostra sentito et hayuto
gran gusto e piacere, che tutte quelle provincie con il regno di Bobemia
Bon unite insieme, e si doglion^ e lamentano della crudeM e ürannia del
Fernando, atteso che non vi yuol mantener quel che y* hä promesso, per
quest* ancora yoi yi uete liberati dalla sua tirannia, et bayete eletto, creato
e Goronato nuoyo rä, cioö il Friderico Palatino di Bheno et elettore del
Impero, e del tutt* bayete scacciato *l Fernando da quel regno di Bohemia
qnesto, diciamo ch* bayete fatto molto bene, poicbe *8endo lui stato man-
cator della sua promessa e parola, che cosa s* bayeva di aspettar da una
persona cieca, orba e da Dio segnalata, com* lui ö? Non altro ch*ogni
male. Per questo noi non yi mancheremo colla nostra clemenza e potenza
e particolarmente al nostro carissimo rö di Bohemia Federigo, d*agiutarlo
con gente e con tutto quelle che potra desiderare, se per sorte *1 Fer-
nando lo yolesse molestare ; benche qua alla M^ N'* il suo ambasciadore
hä proposto molte cose, le quali noi teniam* per schiette buggie, contro
1* yostro r^ e contra di yoi altri baroni e nobili, che yi siate resi alla
sua ubbidienza, la quäl cosa noi *8teniam* a creder, che cosi presto yi
siate resi di nuoyo all* ubbidienza del detto Fernando, non essendo poca
cosa di far un r^ nuoyo e puoi ritomar al primo. £ percio commandiamo
bor* al nostro fedelissüno seryitore Mehemet Aga, legato per la posta,
accioche si possi informare di tutta la yeritä, il quäle come sarä arriyato,
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576 H. Forst.
spedite lo qnanto prima per beneficio vostro et acoompagnatelo colli vostri
ambasciatori da tutte le sette provinoie, accioche come saranno arrirati
avanti la presenza della M*^ N'* et haveranno proposto tutto '1 negotio,
e sar^ anco ä soddisfattione nöstra, noi ancora colla clemenza nostra si
eompiaeeremo esservi amici e far con voi una indeterminata pace, e vi
YOgUamo teuere con quelli ch'hanno sotto *1 loro dominio statin regni e
paesi. Pero tutto quello che vi farä di bisogno in questo yostro impor-
isokie negotiO) n^ intenderete minutamente dal mandato nostro legato et
anco di quello che vi scriye fedelissimente nostro servitore sopradetto
vesir AUi Bassa, poiche tutto quello che yi scriye, h tutta la nostra cle*
mentissima volontä e commandamento. Data nella residenza nostra im-
periale in Oonstantinopoli Tultimo giome del mese Aprile, Tanno della
fede noetra del nostro profeta S^ Machumetto mille e yinti novo, e di
Christo Giesü 1620«.
Segue la lettera del sopremo vesir Alli Bassa.
»Alli Bassa suppremo vesire.
Illustrissimo r^ di Bohemia, insieme con tutt*i confederati paesi,
Bohemia, Morayia, Silesia, Austria con tutti li generosi baroni nobili di
tutte quelle provincie, che sou sottoposte alla Corona di Bohemia, nostri
molt* amatissimi andci. Havendo noi inteso, che desiderano mandar am-
basciatori alla Maestä del nostro invittissimo imperatore, si come per il
corriere loro capitan Henrigo ^), il quäle colle lettere delle Sügnorie Vosia^
mandato ä noi et accompagnato con una persona qualificata dalla parte
del Betlehem Gabor, prencipe di Transilvania, amico fedelissimo e vasallo
del nostro potentissimo imperatore, habbiamo ben inteso la buon intentione,
che felicemente desidenmo *1 negotio loro con ogni prospero fine. Qual*
mente tutte quelle provincie insieme con il regno ci sono unite in una
buona e giusta intentione, e ci son' liberati dalla tyrannia di Fernando,
di quel orbo e cieco, dico ch* han fatto molto bene, poicho lui non meritö
d'haber 11 regno di Bohemia, et hä ancor piacciuto aUa M^ del nostro
clementissimo imperatore, ch' havete discacoiato lo via, e dove '1 nostro im-
peratore vi puö agiutare, lo far& con la sua gratia e potenza. Con cio
sia che desiderate mandar ambasciatori alla splendidissima Porta del nostro
potentissimo imperatore, cosi dal rö di Bohemia, come da tutte le sette
provincie, da tutti gli maggiori, minori, ricchi, poveri, grandi e piccoli,
e desiderate haver V amicitia del nostro potentissimo imperatore, e vol^
mandar Y ambasciatori co* presenti, con intentione per poter trattar il
negotio vostro et ottener quanto desiderate, eioö li commandamenti per il
hassk di Buda nostro carissimo iratello : dico che la serenissima Porta del
nostro clementissimo imperatore ö sempre aperta, et ogn*uno che verrä,
sarä sempre ben venuto, poiche la parola, fede, promesse sue non State
sempre verissime, e mai non rifuter^ persona nissuna, sia quäl si voglia,
che desidera venir ala Maestä del nostro potentissimo imperatore, e pepolo
hora per le Signorie Vostre la M^ Sua hä scritto e mandato commanda-
menti al bassa di Buda suo fedelissimo ministro e vicario, qualmente 1
<) Der pfölzische Agent Heinrich Bitter, vgl. Hammer-Purgstall, Geschichte
des Osmanisehen Reiches Bd. U, S. 774. Hmrter VlII, S. 227. Gindely III, 8. 178.
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Der türkische Gesandte m Prag 1620 etc. 5^7
rö di Bohemia nostro molt' carissimo amico con tutt'i suoi paesi e pro-
vincie mandan ambasciatori, et arrivati che sarann* ä Buda colli suoi pre-
senti, cosi alli ambasciatori com* k tutta la sua famiglia siano fatti gran-
dissimi honori e proyisione di tutto quello che gli sarä di bisogno, tanto
de Tittovagli quanto di quäl si yoglia altra cosa. Di piü saran* accom-
pagnati con persone d^importanza sin' alla splendida Porta della M^ del
nostro clementissimo imperatore, e la paoi s* abboccaranno colla M^ Sua,
e com' havran* presentato i presenti, all' hora si scriveranno e si faran' i
stabilimenti d'una perpetua pace, la quäl havr4 di durar con agiato di
Dio sin* al fin del mondo. £ puoi alla rituornata de* detti ambasciatori
saran accompagnati di nuovo con quella realt^ e fedeltä, che ne anco un
minimo pelo del capo lor casherä (I), insin che sian arrivati alle SS. V/®.
Perö ricerchiam* amorevolmente da puoi, ch*il nostro Mecheraet Aga, al
quäle *1 nostro potentissimo imperatore manda in questa legatione, com* che
sarä arrivato, non sia molto tratenuto, anzi tantosto con lettere e con
gl* ambasciatori sia quanto prim ^) ispedito, accioch* il servitio e negotio
lor possa haver Tintento suo, per poter, dico, tutto quel regno colle sue
uniti provincie viyere in buona, quieta pace e haver sempre buona cor-
rispondenza colla M.^ del nostro invittissimo e clementissimo imperatore.
Imperoche di nuovo diciamo, che quando saranno arrivati gl* ambasciatori
regii k Buda, all* hora tutto quello, che s*hayera da ti*attare con (I) M.^
del nostro potentissimo imperatore, si consultarano coll^ illustrissimo bassa
di Buda, accioche mancando qualche cosa e punto, senz* il quäle non si
possa far di manco, all* hora gli detti ambascadori scriveranno al r^ suo
signore, nostro carissimo amico, non essendo lontano, acciö le cose si
possin* accommodare, ch'il negotio vada inanzi, puoi mandar gli detti
ambasciatori alla splendida Porta con ogni fermezza, si come di questo con
nostro molto diletto prencipe di Transilvania Betlehem Gabor, il quäle hä
maneggiato tutto questo negotio, debbino con quello trattar uniyersi insieme
di tal maniera, che siano tutt* insieme confidenti e, dopo haver fatto
questo, possin venir una volta ad un benedetto fine. E con questo il
nostro carissimo r^ di Bohemia con tutta la Corona et unite provincie, con
tutti gl* habitanti salutiamo carissimamente per mUle volte etc. Data
nella residenza del nostro potentissimo imperatore di Constantinopoli,
1* ultimo del mese d'Avrile, anno della nestra fede del nostro profeta
S.*^' Machometto mille vinti nove, e di Christo Giesu 1620*.
La trattatione delli ribelli Bohemi falla con il Turco contra Sua Maesta
Cesarea e contra la fede cattolica.
»Primo articolo: Li Bohemi Calvin! hanno dett* all* ambasciator del
Gran Turco, piü presto ch* habbiano di rendersi all* imperatore Fernando,
che voglion* di tutto *1 cuore renders* al potentissimo imperatore Turco.
2^^. II Turco legato hä dimandato ™|7oo talleri intieri *1 tributo da
Bohemi (ogn* anno) e dall* altre provincie; lor gl* hanno promesso tutto
quello ohe sarä piacere della M.^^ Sua potentissima, purreche lor yoglia
essOT amico e protettore.
^ »sia quanto prim« durchstrichen. ^^ ^
MittheUanffen XVI. Digitized b^f^OOgle
578 ä- I'orBt
3^. Publicamente alla tavola et in altri laoghi *1 legato Torco dioeva,
che rimperatore h un Schelm, cieco, orbo, tradittor e cane. Li CalYini
Bohemi ofßciali yideyano et haveyano grandissimo gosto.
4^. n conte della Torre convitö T ambasciator Torco e quello del
Betlehem Gabor ä cena, e sedendo alla tavola, Y*era *1 burgravio Berca,
il gran cancelliere Buppa, il Poppel de' Bischowthein maggiorduomo del
regno, il conte de Mansfeldt e quello della Torre con altri direttori, il
legato Turco fecö un brindes al burgravio Berca, priegandolo che lo voglia
accettare per suo figliuuolo e d' essergU carissimo signor padre, inchiudendo
perö una conditione in quel brindes. II burgravio gl* hk risposto, che non
era degno d*esser padre d'un ambasciator di tanto potentissimo impera-
tore, mä '1 servitore, tuttavia poiche cosi piace alla sua signoria illustris-
sima, cosi sia ; quel ch* appartien* alla conditione, vorria volentieri sapendo.
n Turco seguitö e disse : » Jo son nato Turco e voglio viver e morir Turco ;
con tutto cio io credo, che tutti quelli, che credono in Christo, tutti si
possin salvare, sia ch'esser si voglia, eccetto 1 Fernando, quel maladetto
cieco e sanguignio tiranno cane, sende lui caggione de* molt' danni, morti
e spargimento die sangue de* taute milla persone, per questo *1 diavolo
porterä '1 Fernando all profondo dell* infero e la 1* abbruggierä e lo tor-
menterä in perpetuo per i suoi misfatti.* II burgravio Berca rispose:
»Molto volentieri, e buon per gli faccia *1 mio carissimo signor figliuolo,
e mai m *ä stato brindes tanto caro, come questo, e Dio faccia, che cosi
avvenga al Fernando nostro* nimico mortale. Amen, amen, amen*.
5*^. 11 legato Turco persuadeva e protestava alli Bohemi, ch* a nis-
suna maniera non si debbino ne vogliano sottomettersi al Fernando, e
quando dubbitassero, che fossero debboli, il suo potentissimo imperatore
non mancher^ d' agiutargU, si come lor promesse subito ™|go combatenti,
(il che nel quart* articolo della propositione si comprende), e di piü diceva,
ch* il Betlehem Gabor hk commandamento del suo potentissimo imperatore
di farsi r^ d*üngaria, puoi andar subito contra la Maestä del Fernando
in agiuto d* Bohemi.
6^. II Betlehem Gabor hä fatto dir alli Bohemi per il suo ambascia-
tore, che ringratiino Iddio, ch* hau fatto et acquistato la sua amicitia, da
che si vede *1 gran beneficio, che gl* hä fatto diventar *1 Turco dalla parte
loro, e quastato 1* amicitia, ch* il Fernando haveva con il Turco e suo gran
signore.
7^. II bui'gravio quella sera, che cenö il Turco in casa del conte
della Torre, disse: >Jo so, ch*il Fernando darebbe volentieri cinquanta
mille ducati d*oro, per haver la mia testa; mä io darö ducento mille
ducati e piü in agiuto del pagamento de* nostri soldati, acoioche con tanto
maggior euere possin* persequitar il Fernando sin all* ultima sua rovina,
e lo farö volentierosissimo, accioche *1 diavolo lo porti in ultima dis-
peratione*.
Octavo articolo: II legato Turco glie rispuose: »Meritamente, poiche
sono tutti mancatori di fede, di parola e di promesse questa della casa
d*Austria, si come e stato Bidolfo e Matthia, tutti buggiardi e di quel,
ch*hanno promesso alli nostri potentissimi imperatori Ottomanni, sempre
han mancato, e perciö son tutti falsissimi e buggiardi della casa d* Austria *.
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Der türkische Gesandte in Prag 1620 etc. 579
9^. Pablicamente il burgrayio diceva al Turco legato: »Questa *n
gratissima e tirannissima casa d*Au3tria ä stata sempre la ruoina (!) di
Bohemia, poiche con loro falsissime prattiche Spagnuole havevano vendato
*1 regno e la nostra carissima patria ä Spagnnoli, e d* un regno libero hanno
fatto perpetna e continna servita, e percio *1 benedetto Dio non hk volnto
patire piü tanta tirannia e crudeltä, e cosi per sua misericordia hä illu-
minato *1 nostro intelletto e gl* nostro occhi, ch* habbiamo preso V arme
contro *1 Fernando e tutta la oasa sua d* Austria, e mille volte piü volen-
tieri si sometteremo al dominio del Tarco sno potentissimo imperatore
ch'alla tirannia Spagnuola*.
10"*^. 11 Betlehem Gabor fece dir alli Bohemi, che non sole vnor
esser' nimico della M.^ Cesarea die Fernando de di tntta la casa d* Austria,
mk anco di qnelli che faranno e saranno con Ini, e che Dio mantenga
pur il nostro potentissimo imperatore Turco.
IP. L' imperatore Turco vuor in tutte le maniere, che li Bohemi si
lighino insieme in una perpetna confederatione col Betlehem Gabor, et
6880 ancor si vuol legar et unir con tutti k dispetto e ruina de tutti gli
Pftpisti et altri inimici d* Ongaria e di Bohemia.
12^. I Bohemi han mandato ä donar all Betlehem Gabor ducento
millia talleri, ringratiandolo della sua cordialissima affettione, che porta
al regno di Bohemia et a tutti grEvangelici Christiani.
13^. I Bohemi hanno priegato Tambasciator Turco et il Betlehem
Gabor, che debbino mandar Turchi, Ongari e Tartari contra *1 paese del
serenissimo duea di Baviera per ruinarlo; la quäl cosa il Turco e Betlehem
Gabor promesse di farlo.
14^. II medesimo han pregato contra *1 paese del serenissimo elettore
di Sassonia, nominando ambidue serenissimi prencipi cani, tradittori, sce-
lerati, pessimi vicini e nimici mortali e falsissimi, e Taltre ingiurie in-
finite con grandissime minaccie, dicendo: >Gli castigaremo colla potenza
del Turco«.
15. I Bohemi hanno pregato Betlehem Gabor, che mandasse un
essercito in Stiria, Carinthia; lui disse che lo farä con Turchi et Ongari,
e promesse di ruinar tutto quant* ö delF imperatore.
1 6^. II legato Turco hä detto al grau cancelliere de* Buppa : » Signore,
mandate via i Papisti dal regno vivi 6 morti, altrimenti sarete traditi et
in continua guerra, non havendo mai pace ne requie.« II detto Kuppa
rispuose: »Quest* ö vero, signore, cosi faremo.« E ringratiava 1 Turco
del buon consiglio, che li dava.
17. I Bohemi hanno mandato in compagnia dell* ambasciator Turco
sette ambasciatori da tutte le sette provincie per trattar il negotio loro e
del tributo promesso all* imperatore Turco, i quali ambasciatori hayeyan
di trattar il tutto in Buda, puoi k Costantinopoli, havendo ^[700 talleri
intieri 1* anno promess* il tributo.
• 18^. Quando *1 burgrayio Berka si ralegrö del brindes, ch*il Turco
gli fece per le maledittioni ch* hä biasimato la persona di S. M.^ Cesarea,
il conte della Torre rispuose: »Iddio m* ö testimonio, che mi dispiace k
sentir dir male contra *1 imperatore; ma puoi che lui stesso hk voluto
cosi per gli suoi consigli Gesuitici, cosi ne sia e cosi ne habbia la per-
ditione, e la ruina sua procede da lui, noi non siam* in colpa^.
Digiti^gr*y dOOglC
680 H. Forst
19**. Doppo haver detto 1 conte della Torre questo, fece empir tre
biccbieri di vino, poi fece portar un grande bicchier voto, et 8* h4 voltato
yerso V ambasciator Turco e gV h4 mostrat* i tre biccbieri pieni di yino e
gli diese: »Signore ambasciatore, il primo 6 in sanitä del suo potentis-
simo imperatore, il secondo in sanit4 del nostro clementissimo r^, il terzo
in sanitä del serenissimo Betlebem Gabor. * Puoi gVb^ votati tutti tre
nel biccbier gi'ande, e oosi fece an brindis al Tnrco, dicendoli: >Si come
questi tre biccbieri sono miscbiati in uno, e piü non si sä, qaal sia stato
r primo ne T ultimo, mk suolamente di vede nn solo bicchiere pieno di
yino, cosi io questo comincio in nome della Santissima Trinita, essende
'n quella tre persone et nno solo Dio, cosi faccia la sua gratia, cbe
qnesti tre potentati siano uniti in an cuore, nna intentione et in una
volonte, trionfattori contro gl' inimici lor' adversari, e con questo faccio an
brindis a V. S. 111™^« Cotale confederatione fece *1 conte della Torre,
ch'il diavolo lo fiäccia morir in mano del boia.
20. articolo. II yeccbio Budowetz il giomo della prima udienza nel
rituomar menö T ambasciator Turco alla sala del castello, onde *1 Turco
cercö e pregö di yeder il luogo, da dove furon i signori buttati fnora
delle finestre. II Budowetz lo menö in cancellaria e glie moströ *1 luoco.
II Turco guardö e considerö Taltezza, puoi rivoltö verso '1 Budowetz e
gli disse: »Che questo luogo non sia alto, veramente non si puö negare,
e mi maraviglio, com 'non siano restati morti, o fors' bavran usato qualcbe
stregarie.* II Budowetz gVhä risposto: »Si, signore, poiche la fede
de'Papisti h tutta costrutta di stregarie* (aggiungendo) »anzi di piü,
signore, furon lor tirate anco dell* archibuggiate, e pur non toocö nissuno«.
II Turco replicö: »Non diss' io, cb'havranno fatto delle stregarie. Perö
il castigo ö stato poco ä tali tradittori della vostra patria, poiche hanno
meritato peggio, e quando questo succedesse al mio imperatore, cosi com' ä
voi signori, che siete stati traditi dalli yostri nimici, farebbe lor dar la
piü crudel morte, ch' imaginär si potesse, si com' ogni giomo pigliar an
ditto e con le tanagli' accese di fuoco romper e bruggiarlo dalla mattina
insin alla sera, continuando '1 martiro in tal guisa per tante settimane,
fin che tutto il corpo si consumasse dalli tormenti«. II Budowetz rispuose
al legato Turco ringratiandolo del suo buon consiglio e sentenza, con dir :
»Che se mai un'altia yolta capiteranno in nostra mano simili tradittori,
com' h stato il Slawata, Smezanski, Michna e Filippo (si come speramo
di hayergli), trattarem lor 'ä questo modo, che V. S. ci consiglia*. Puoi
montaron' in carozza, et il Budowetz come comissario 1' accompagnaya e
ragionando coli Turco gli disse: »Signore, noi signori Bohemi siamo risoluti
di non accettar mai piü '1 dominio di questa maledetta casa d' Austria, e
piü presto che patir questo, ci yogliam lasciar tagliar tutt'insieme colle
moglie et i figliuuoli k fil di spada ; perö speramo, ch' il suo potentissimo
imperatore sarä bastante di far resistanza contr' il nostro 'nimico Fernando,
il quäle ö mancator di fede e di parola e qualche promette mai non
attende, per quest' ancora potentissimo imperatore suo signore non si fidi
delle false e buggiarde parole di Fernando*. II Petro Miller rispuose al
Budowetz : » Signore, non importa, se '1 imperatore Turco c 'agiuterä ö non ;
basta che noi, piü presto che sottometterci al Fernando, supplicarem' al
diavolo, che venga in agiuto nostro, g'iä, siamo risoluti*.
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Der türkische Gesandte in Prag 1620 etc. 581
21^. II Turco rispaose: ȣ] vero, signore, noi sappiam' molto bene,
qoal can* h il Fernando, e yoi altri signori non dubittiate di nuUa.
Speditemi pur qnanto prima coli' ambasciatori da tntte le sette proyincie,
puoi lasciate far' ä me, quando sarö ritomato al mio potentissmo im-
peratore *.
Seqoita 1 lettera di Federigo, scritta all* imperator Turco li 12. di
Luglio Anno 1620.
»Nos Fridericos Dei gratia Bohemiae rex, comes Palatinus Bbeni, sacri
Bomani imperii princeps elector, Bayariae duz, marchio Moraviae, dux Lucem-
burgi et Silesiae, marchio superioris et inferioris Lusatiae etc. Potentis-
sime et invictissime Ottomannorom imperator, domine, domine soltan Osman,
amice et vicine noster magnificentissime. YJ^^ M.^i^ potentissimae dominus
legatus in nostra residentia Pragensi 3. Julii iam currentis anni millesimi
sezcentesimi vigesimi comparuit, quem non solum libenter Tidimus, verum
etiam cum maxima animi laetitia et consolatione ex potentissimae YJ^^ JiiM^
benignissimis supremique yesir AUi Bassa humanissimis ad nos nostrique
regni barones et nobiles datis litteris intelleximus, quibus modis poten-
tissima Y/^ Maiestas a nostris officialibus tempore transacto missas litteras
susceperit, in quibus cum gemitibus et lachrimis totius populi ac pro-
yinciarum afflicti regni Bohemiae contra horrendam Ferdinandi crudeli-
tatem grayamina sua ezposuerunt; ad haec, quae auxilia potentissima
y.r» jj^tas nobis contra eum missurum clementer se declarayit atque pro-
misil Eam ob rem agimus potentissimae Y/^ M.^^ graüas immortales,
dein precamur atque obseroramus, ut dignetur potentissima V.'* M.**^
hosti nostro aperto Ferdinande Cesari efßcaciter inhibere, ne ulterius nos
offendat. Econtra nos regnumque nostrum ac proyincias offerimus cum
potentissima Y.'^ M.^ perpetuam pacem optimamque correspondentiam
habituroSy et ad armayacationem (!) ^) nostrae amicitiae cum nostris legatis
singulis annis preciosa munera et omnia, quae ad tributum sunt neces-
saria, ad potentissimae Y.^^ M.^^^ beneplacitum et satisfactionem missuros.
Quod potentissima V.'^* M.**» ex nostris legatis, quos breyi sumus able-
gaturi, prolixius percipiet. Nos regnumque nostrum Bohemiae ac pro-
yinciae in potentissimae Y.'" M.*^ perpetua fide ac devotione permane-
bimus. Datum in arce nostra regia Pragae 12. Julii A.o 1620*.
II fine:
Tutto questo S> 11^ Cesarea hk hayuto nel tempo della ribellione.
<) In der vorliegenden Abschrift : armayacationem. Ein solches Wort findet
sich in den mir zu Gebote stehenden Wörterbüchern nicht. Yacatio hat im
Mittellateinischen die Bedeutung »andenckinge* (Dieffenbach Glossarium Latino-
Germanicum p. 604), 0. Klopp (Tilly I S. 519) liest daför »amplificationem*,
übersetzt jedoch neuerdings (Der dreissigjährige Krieg 1 S. 516) »zur Erweisung
unserer Freundschaft).
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Johann Philipp von Mainz
und die Marienburger Allianz von 1671—1672.
Von
Moriz Landwehr von Pragenau.
L Kurmainzische Politik 1668—1671 (März).
Die nachfolgende Arbeit i) stellt sich die Aufgabe, die Geschichte
der Marienburger 2) oder besser der Provisionalallianz ^) von 1671 — 72
möglichst genau zu behandeln, eines in mehreren Beziehungen merk-
würdigen Bundes, welcher die Aufgabe hatte, da die allgemeine Beichs-
verfassung am Begensburger Beichstag nicht vorwärts kam^ unter-
dessen die mächtigsten BeichsfÜrsten zu einer Theilverfassung zu ver-
einigen, welche gleichsam ein Bild der Allgemeinen sein sollte*).
Eine der Hauptstützen dieses Bundes war Johann Philipp von
Schönborn, Kurfürst von Mainz und Erzkanzler des Beiches, ein Mann,
über den sich eine Meinung zu bilden schwer ist, ebenso hoch gerühmt
von den einen, wie geringgeschätzt von den andern. 1647 hauptsächlich
durch französischen Einfluss auf den Sitz von Mainz erhoben, hatte er
durch seine weitreichenden diplomatischen Beziehungen einen Einfluss
erworben, der es auch auswärtigen Mächten wünschenswerth machte,
*) Sie entstand auf Anregung des Herrn Professoi-s Pribram und beruht auf
den Acten des k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien, sowie des mit
diesem vereinigten Theils des ehemaligen Erzkanzlerarchivs.
2) So nannte sie Guhrauer, Kurmainz in d. Epoche von 1672 (Hamburg 1839).
•) So in den Acten (Relat. confer. 26. I. 1672. Kais. Archiv. Mogunt). Sonst
wird sie noch genannt: foedus provisionale defensivum (Relatio 17. VI. 1672).
Particularfoedus defensivum (Kaiser an Grana, 1. V. 1671) und Particularprovi-
flionsallianz (Kurmainz an Kurtrier, 2. III. 1672), etc.
*) Ausspruch des Kurfürsten von Mainz bei Grana, 3. Juni 1671. Vgl. unter S. 595.
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Johann Philipp TOn Mainz etc. 533
ihn zum Freimde zu haben ^). Nicht wenig mochten dazu seine tole-
ranten kirchlichen Ansichten beitragen, welche ihn auch Einfluss an
protestantischen Höfen gewinnen liessen. Wie in religiösen, so wünschte
er auch in politischen Dingen überall die Gegensätze auszugleichen,
eine Annäherung zwischen den feindlichen Parteien herbeizuführen,
▼er Allem aber Deutschland den Frieden zu erhalten, gewiss grosse
und ideale Ziele, denen aber doch auch er selbst mehr in der Theorie
als Praxis nachstrebte; er wollte sie in den grossen europäischen An-
gelegenheiten erreichen, ohne sie doch in den kleinen Verhältnissen
seines eigenen Landes verwirklichen zu können^).
Er war der Gründer oder doch einer der hervorragendsten Gründer
des Beinbundes von 1658, über dessen Natur und Ziele die Meinungen
weit auseinandergehen 3). Sicher wird man behaupten dürfen, dass
diese Allianz den französischen Einfluss auf Deutschland, wenn auch
wahrscheinlich gegen den nrspünglichen Willen des Stifters, begün-
stigte, und demgemäss stand Johann Philipp als Vorsitzender des
Bundes bei Ludwig XIV. in hohem Ansehen. Wie die Verhältnisse
damals li^n, war er darauf angewiesen, sich wenn möglich die Gunst
des Königs zu erhalten, und darauf wird doch wohl der Sturz Boine-
bnrgs, seines ersten Ministers, zurückzuführen sein ^) ; dafür erhielt er
Frankreichs Unterstützung in der Erfurter Angel^enheit Dass er
aber dennoch durchaus kein blinder Anhänger der Franzosen war,
zeigt die Thatsache, dass er, eben als Ludwigs XIV. Truppen gegen .
Erfurt zogen, über die Garantie des burgundischen Kreises in einem
>) Mazarin war gegen ihn mit Schmeicheleien überaus freigebig. Von den
yielfachen Aussprüchen, welche die hohe Meinung, die er seinen Zeitgenossen ein-
flÖBste, zeigen, sei hier nur der Templers aus dem Jahr 1670 (Pribram, Lisola,
Leipzig 1894. 8. 508, Anm. 2) erwähnt.
•) VgL N. Müller, Die sieben letzten Kurfürsten von Mainz 1846 (etwas
belletristisch).
») Siehe die Urtheile bei Guhrauer, Kurmainz I, 89—92; Auerbach, La
diplomatie finui9aise et la cour de Saxe (Paris 1887) p. 119. 198; E. Joachim,
Entwicklung des Rheinbundes (Leipzig 1886) S. 90 f., 212 f., 243, 445, 501, 503 f.;
Köcher, Gesch. von Hannover und Braunschweig. (Pablicationen aus d. preuss.
Staatsarchiven Bd. 20) I, 195—202; Pribram, Beiträge zur Gesch. d. Rheinbunds
(Sitzungsber. der Wiener Akad. Bd. 115) 113 f., 160 f.; Ch^ruel, Histoire de
France sous le minist^re de Mazarin, III, 127. 129 f. ; Erdmannsdörfier. Deutsche
Gesch. (Oncken*sche Sammlung) I, 293 ff., 316—19. — Droysen, Gesch. d. preuss.
Politik in, 2 S. 383-413; lU, 3. 8. 9 ff. 12.
*) Pufendorf, De reb. gest. Friderici Wilhelmi, (Prankfurt a. 0. 1695) X, § 79 ;
ßchunck. Beitrage zur Mainzer Gesch. (Frankfurt 1788—91) Bd. I, 64; N. Müller,
150 ff., Guhrauer L Buch. Auerbach 149-200. bes. 161 ff. Dgitzed by vji^OQIc
584 Moriz Landwehr Ton Pragenaa.
geheimen EinTemehmeu mit Spanien stand ^). Dennoch blieb auch in
der nächsten Zeit, wenigstens äusserlich, ungetrübte Freundschaft
zwischen den beiden Fürsten, wenn auch yielleicht die allzngewaltig
sich erhebende Macht Frankreichs Johann Philipp mit geheuner
Besorgnis erfüllt haben mag.
Noch liess er sich von deni französischen Gesandten Grayel zu
dem Vertrag ?om 28. Februar 1667 ^) drängen und trat auch in das
am 28. October desselben Jahres definitiv geschlossene Kölner Collecti?-
bündnis ein^), aber bald zeigte sich der Stimmungswechsel, welcher,
wohl schon früher vorbereitet, infolge des Devolutionskrieges sich in
ihm vollzog. Er war über das Vorgehen Ludwigs XIV. tief erbittert *),
nur wagte er keinen offenen Widerstand, so lange sieb kein Mächti-
gerer fand, an den er sich anlehnen konnte. Diese Bedingung schien
erfüllt, als am 23. Januar 1668 die TripleaUianz geschlossen wurde ^),
und fortan trat auch die Aenderung seiner Gesinnung immer deut-
licher hervor.
Hatte er sich schon bei den Verhandlungen w^en Verlängerung
des Bheinbundes missgünstig gezeigt^) und schon im November 1667
seine Geneigtheit kundgegeben, sich mit den Holländern und andern
Neutralen zu verständigen, sich mit Schweden des näheren zu vernehmen
und in den braunschweigischen Vertrag '') einzutreten, so verhandelte er
im Anfang des Jahres 1668 ernstlich um die Aufnahme in das letzt-
genannte Bündnis, doch ohne Erfolgt) ; er knüpfte zugleich durch seinen
bei dem Friedenscongreds zu Aachen befindlichen Neffen Melchior von
Schönbom Verbindungen mit den Niederlanden an. Dieser sollte dem
staatischen Bevollmächtigten Beveming andeuten, der Kurfürst wolle
*) Auerbach 175.
«) Du Mont, Corps universal diplomatique VII, 1 S. 13 f.
>) Köcher 533 f., 540, Mignet, Negociations relatives k la success. d*£s-
pagne II, 40.
*) Guhrauer I, 95 ff. Vgl. Erdmannsdörffer I, 515.
s) Kanke, Eng]. Gesch. 4, 322 ft., der Beitritt Schwedens April/Mai 1668
(5. Mai stat. nov.). Lefövre-Pontalis, Jean de Witt (Paris 1884) 1, 450—58, 476.
^) Ch^ruel, Ligue du Rhin (S^ances et travaux de V Acad. des sciences mo-
rales et pol., Janv. 1885, Vol. 123) 54 f. 59 f.
') Köcher 680 f. Der Vertrag ist vom 22. August 1667. Vgl. Köcher 534 «F.,
gedruckt bei Du Mont VII, 1, 57 f., Mörner, Kurbrandenburgs Staatsvertrfige
(Berlin 1867) S. 318 ff.
8) Vgl. Köcher 581, 586 f. Königsmaxk an Johann Philipp Jan. 1668
Johann Philipp an seine Gesandten in Köln 17. III., deren Antwort 29. IIL;
Johann Philipp an Brandenburg 2. IV., Johann Friedrich v. Hannover an Johann
Philipp 25. II., Antwort des Letztem 21. 111., Rückantwort 9. IV. 1668. Er»-
kanzler Archiv, Friedensacten. Fase. 64.
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Joh^in Philipp von Mainz etc. 535
dahin arbeiten, dass die rheinischen nnd andern Kur- und Fürsten,
womöglich das ganze Beich, mit den Staaten ein Garantie- und De-
fensioDsbündnis schlössen ^). Die gleichen Ziele zeigt ein «Project zu
einer üniversalverfassung und Garantie des gemachten Friedens-
schlusses* ^), worin die Aufstellung einer Armee von 20.000 Mann zu
Fuss und 4000 zu Pferde vorgeschlagen wird. Wenn auch nähere
Auhaltspunkte fehlen, so ist doch sicher, dass Johann Philipp bereits
damals Versuche machte, sich mit den Mächten der Tripleallianz zu
verständigen 3), doch ohne dass diese einstweilen näher darauf ein-
giengen.
Indessen, wenn auch nicht sogleich auf diesem Wege, war Johann
Philipp entschlossen, sich auf andere Weise von Frankreich unab-
hängig zu machen, denn so scheint mir doch die Sache zu stehen,
weit mehr, als dass Ludwig XIV. ihn fallen liess*). Doch wie dem
immer sei, er wusste sich in kurzer Zeit mit dem Kaiser ins Einver-
nehmen zu setzen und stand ihm in der Frage der Bömermonate aufs
kräftigste bei ^). Wie er sich so an dem Kaiser einen Bückhalt zu
schaffen suchte, so schloss er am 23. März 1668 einen Bund mit Baiern
und am 28. October desselben Jahres mit Trier und Lothringen die Lim-
burger Allianz, für welche, ein Zeichen der veränderten Sachlage, die
Approbation und Protection des Kaisers eingeholt werden sollte. Diess
dürfte mit eine der Au%aben gewesen sein, mit denen Dr. Gudenus an
den Kaiser gesandt wurde ^,) und unmittelbar nach dem Abschluss des
0 Johann Philipp an Melchior SchOnbom 25. IV. 1668. Der obige Passus
ist Ewar im Oncept, welches ich allein kenne, durchgeBtrichen ; dass aber doch
ein ähnliches Anbringen an de Witt kam, zeigt Lef^vre-Pontalis, Jean de Witt II, 10.
Der obige Brief Erzk. Archiv. Friedensacten. Fase. 65; ein ebendort (Fase. 64)
liegendes »Project einer Allianz zwischen Kur- und Fürsten des Reiches und den
Herrn Qeneralstaaten* vom Jahre 1657 zeigt, dass Johann Philipp die Bestre-
bungen jenes Jahres wieder au^riff. Ueber jene Verhandlungen von 1656—57
vgl. Joachim 118—142, Köcher 222 f.
*) Erzk. Arch. Friedensacten. Fase. 64.
») Auerbach 340.
*) 80 Ppmponne, M^moires, 1, 193—4. Gehrke, Johann Philipp von Mainz
etc. (Rostok 1888) S. 10 £L Siehe dagegen Leibniz (Werke herausgeg. von Onno
Klopp, I. Serie, II. Bd.S. 149 ff.). In den Anfang 1668 fällt auch der Aufstand des
durch französische Hilfe emporgekommenen Reifi'enberg in Mainz. N. Müller 154—59.
>) Schriftstücke darüber Kais. Arch. Kriegsacten Fase 193.
«) Creditiv 24. VIII. 1668. Das Datum der Allianz 28. X. 1668. In einem
der drei Exemplare, die sich Erzk.-Arch., Friedensacten. Fase. 66 finden, steht das
Datum 25. X., Ratification Lothringens 28. VIL 1669. — Der Bund mit Baiem
war nur die Erneuerung eines schon 1664 geschlossenen Vertrags. Die Verhand-
lungen darüber ßinden in Regensburg statt. Acten am angem. (^^\j^
l\^\JVLC
586 Moris Landwehr Ton Pragenaii.
Bandes giengen Gesandte der drei verbündeten Fürsten nach Wien i).
Die folgenden Monate waren ausgefüllt durch Bemühungen, eine Kur-
fürstenversammlung zustandezubringen und die Aufnahme Böhmens
in den Eur?erein zu erreichen. Diesen Absichten galt die Reise des
Obermarschalls Melchior Schönborn nach Berlin^), sowie die uach
Dresden 5), doch war der Widerstand gegen den zweiten Yorschkg,
der offenbar den Zweck hatte, der österreichischen Partei im Kur-
collegium die Stimmenmehrheit für alle Fälle zu sichern, so stark,
dass der Kaiser selbst Yon dem weiteren Betreiben des GoUegialtags
abrieth^). Noch weniger gelang es, beim Reichstag den «punctus se-
curitatis* rasch zu fördern^), so dass bei den geringen äusserlichen
Erfolgen all dieser Versuche die französische Partei es noch für mög-
lich hielt, Johann Philipp wieder zu gewinnen^), wahrend er schon
auf halbem Weg war, in die Tripleallianz einzutreten. Die anfanglich
recht kühle Haltthg de Witts gegenüber dem Bundesanerbieten Johann
Philipps scheint sich später geändert zu haben; namentlich dem kaiser-
lichen Gesandten im Haag, Lisola, gegenüber, der von Trier und Lothringen
dringend gebeten worden war, über ihre Verbindung mit dem Kaiser und
der Tripleliga zu verhandeln, sprach sich de Witt günstig aus, und Lisola,
der die Sache eifrig unterstützte, sandte im Februar 1669 ein Allianzproject
nach Wien 7). Im Mai dieses Jahres richtete Johann Philipp an den
Kurfürsten von Brandenburg die Aufforderung zum Miteintritt, doch ohne
Erfolgt). Ohne sich jedoch dadurch abschrecken zu lassen, beschloss
er, sobald sein Bath Jodoci mit befriedigenden Nachrichten aus dem
*) Risancoart, der lothringische ministre de reqadtes, yon Mainz Qreifen-
klau. Ueber die geheimen Ziele des Bundes Gohrauer I, 98 f.
*) £inen EUnweis darauf enthftlt das Schriftstück: Eurbrandenburgische
Erklärung auf die Punota, welche . . W. FQrstenberg angebracht. Erzk. Arch.
Friedensacten. Fase. 66. Die Reise fiel in den November 1668. YgL Anerbach 340.
^ Creditiv 4. II. 1669. Erzk. A. Correspond. Fase. 47. Auerbach a. a. 0.
«) Instruction f&r Bischof Wilderich von Wien za einer Gresandtschafb an
Eurmainz 16. XII. 1669. Creditiv 13. I. 1670 (in simili an Eurtrier), Eais. Arch.
Mognnt. Fase. 5.
') E. Th. Gemeiner Gesch. der Offentl. Verhandlungen des • . Reichstags
(Nürnberg 1794) 3, 107—281. — Am 9. Juli (nach Pribram, Lisola 496, Anm. 2,
am 9. Mai) 1669 schloss Johann Philipp eine neuerliche Erbvereinignng mit dem
Eaiser als EOnig von Böhmen. Eais. A. Mog. F. 5.
^ Gubrauer I, 98. — Urkund. u. Actenstücke zur Gesch. des Eurt Friedr.
Wilh. V. Brandenburg XII, 882.
^ Pribram, Lisola 464 f. Das Project vom 7. 11. 1669 ebenda 465 A. 2.
») Johann Philipp schrieb zweimal, doch kenne ich nur die Antwort Friedrich
Wilhelms l./ll. VI. 1669. Dies und das nächstfolgende Citat aus Erzk. Arch.
Friedensact. Faso. 66. (Tripleallianz). ^,g,^,^^^ ^^ V3^0gle
Jobann Philipp TOn Mains etc. 5g7
Haag zurück wäre, einen neuerlichen Versuch zu unternehmen ^). Er
sandte denn auch Ende März 1670 seinen Ne£Fen Melchior und Dr.
Bertram an den sächsischen und Yon da an den brandenhurgischen
Hof). Zwischen Johann Philipp und dem Kurfürsten Johann Georg II.
von Sachsen hatte schon seit Beginn des Jahres (1670) eiu lebhafter
diplomatischer Verkehr stattgefunden 3), und so war der Boden für die
Gesandten, welche am 2. April in Dresden eintrafen, bereits einiger-
massen vorbereitet.
Trotzdem hatten sie dort bedeutende Schwierigkeiten zu über-
winden, namentlich stand ihnen der französische Resident im Wege.
Schliesslich aber erhielten sie doch einen günstigen, wenn auch etwas
allgemein gehalteneu Bescheid und reisten am 15. April von Dresden ab *).
Den Hof von Berlin fanden sie bei ihrer Ankunft (18. April) in sehr
ungünstiger Stimmung 5), sie wurden auch sehr schnell (21. April)
abgefertigt, obwohl sich Johann Philipp in seinem Bestreben, den
Kurfürsten von Brandenburg zu gewinnen, zu dem merkwürdigen Aus-
kunftsmittel verstieg, Frankreich den Eintritt in die Tripleallianz frei-
stellen zu wollen ^). Das Anbringen bestand darin^ man solle sich so
einrichten, dass man bei unverhofiFtem Nothfall sich in corpore inter-
ponieren könne, wenn Streitigkeiten bei den benachbarten Kronen
entstünden, man möge alle geistlichen und weltlichen Füisten, die es
wünschten, aufnehmen und Böhmen als KurfQrstenthum anerkennen.
Auch sei es nöthig, Zeit und Ort (wohl des zu veranstaltenden Kur-
fürstentags) zu bestimmen 7). Femer ist zweifellos, dass auch über
die Tripleallianz berathen wurdet). Der ganze Versuch war schlecht
') Jodoci war (wenigstens war dies der Yorwand) wegen der von den Nie-
derlanden angebotenen Vermittlung zwischen Kurmainz und Kurpfalz nach dem
Haag gegangen; Johann Philipp an Friedr. Wilh. 12. II. 1670 und 5. IlL 1670.
>) Sie reisten vor dem 26. März ab, denn in dem an diesem Tag ausge-
stellten Recreditiv für den Bischof Wilderich (Kais. A. Mog. Fase. 6) werden sie
als schon abgeschickt erwähnt.
*) Berichte Blums (des kaiserlichen Gesandten in Dresden) vom Februar
und März 1670. Kais. A. Reichskanzlei. Berichte aus Dresden, Fase. 1.
*) Berichte der beiden Gesandten vom 4., 8. und 16. April 1670 aus Dresden,
Erzk. Arch. Friedensaci Fase. 66. Tripleallianz.
») Goess (kais. Gesandter in Berlin) an Grana, 31. III. 1670. Kais. Arch.
Kiiegsact. Fase. 195.
•) Johann Philipp an seine Gesandten 31. III. 1670. (Erzk. A. wie oben).
T »Die von Kurmainz den andern Kurfürsten gethane Proposition . . .*
Ebenda ; das einzige authentische Schriftstück über den Inhalt der Vorschläge.
•*) Goess an den Kaiser 25. IV. 1670. — 28. IV. theilt er mit, die mainzi-
schen Gesandten hätten auch ein Particulnrbündnis vorgeschlagen. Urkunden
und Actenstücke etc. XIV, 1, 450. Anderes bei Guhrauer I, l^S J^\J,^OQ\q
588 Moriz Landwehr von Pragenau.
gelungen, bei Eursachsen hatte man nur einen halben Erfolg errungen
und bei Kurbrandeuburg eine ganz unzweifelhafte Niederlage erlitten ^).
Die Verhandlungen mit Sachsen wurden nun umso eifriger fort-
gesetzt. Kurfürst Johann Qeorg sandte ßurkersrode nach Würzburg >),
Bamstorf an den Kaiser. Da aber dieser in Wien infolge des star-
ken französischen Einflusses nichts ausrichtete s) und auch er selbst
den Kurfürsten von Brandenburg nicht umzustimmen vermochte*),
so war er entschlossen, allein mit Johann Philipp zusammenzutreffen *).
um diese Zeit erklärte sich Kaiser Leopold, dem Drängen Spaniens
nachgebend, bereit das von den Seemächten geforderte Bündnis mit
Mainz, Trier und Lothringen zu schliessen und ernstlich über den
Eintritt in die Tripleallianz zu verhandeln^). So wurde Walderndorf
noch im Juni 1670 an Johann Philipp abgesandt; doch zeigte sich
dieser, wohl durch die französischen Truppen ansammlungen an den
Grenzen eingeschüchtert, zwar zum Eintritt in die Tripleallianz, nicht
aber zum Separatbündnis bereit 7). Indessen veranstaltete er damals
die Conferenz zu Schwalbach, wo ausser ihm selbst und dem Kur-
fürsten Karl Kaspar von Trier, mit dem er seit Beginn des Jahres
durch eine Erbverbrüderung verbunden war »), der staatische Besident
in Frankfurt, der sächsische Bath Gerstorf, Boineburg mit Leibniz und
wohl auch Bisaucourt zusammentrafen^). Die Entrevue muss nach
dem 12. Juli fallen und dürfte um den 20. des Monats beendigt ge-
wesen sein *®).
Genaueres über den Lihalt der Verhandlungen habe ich nicht
ausfindig machen können; sie drehten sich um den Eintritt in die
0 Wie sehr man das in Mainz empfand, zeigt ein Brief Beilstein-Mettemichs
an Grana 1. V. 1670. Kais. A. Eriegsact. Fase 195.
«) Recreditiv vom 26. IV. 1670. Erzk. A. Correspond. Fase 47. Sein
Gespräch mit Gravel, Guhrauer I, 112—115.
>) Auerbach 346 f.
*) Sie trafen bei der Leipziger Messe (3.-7. Y. 1670) zusammen. Blums
Berichte, Leipzig, 4., 6., 7. Mai 1670.
*) Blum 22. V. 1670. Der sachsische Rath Qerstorf war bei Johann Philipp,
welcher sich in allen Reichsfragen als mit dem Kaiser einig erklärte.
*) Sein Brief an Pötting (seinen Gesandten in Spanien) 18. VI. 1670.
Lisola 500.
^) Bericht Walderndorfs vom 11. VlI. 1670. Pribram, Lisola 501.
«) Diese wurde geschlossen 20. IL 1670. Schriftstücke darüber Erzk. Arch.
Friedensaci Fase. 66,
») Vgl. Guhrauer I, 118 ff. Blum 11., 22. VIL 1670. Auerbach 347.
^^) Das erste Datum zeigt ein Creditiv für Schönborn an Karl Kaspar nach
Schwalbach ; dieser soll erst über die Zusammenkunft Bescheid holen. Das zweite
macht ein Bericht Blums vom 3. VIII. 1670 wahrscheinlich.
/Google
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Johann Philipp von Mainz etc. 589
Tripleallianz, nm die Garantie von Lothringen und um die Unordnun-
gen im kurfärrtlichen GoUegium. Im Zusammenhang mit diesen Be-
rathungen sind Leibnizens .Bedenken' i) entstanden, eine geistreiche
und in vielfacher Hinsicht interessante Schrift, deren Wichtigkeit man
aber doch, wie ich glaube, überschätzte, indem man sie als das Pro-
gramm der mainzischen Politik betrachtete. Die Uebereinstimmungen
mit dem nachmaligen Vertrag, welche Guhrauer ^) anführt, könnte man
auch mit so manchem andern deutschen Vertrag jener Zeit finden,
und andererseits sind schwerwiegende Widersprüche vorhanden. Wäh-
rend die „Bedenken" von dem Eintritt in die Tripleallianz abrathen,
bemühten sich sowohl Mainz als Trier auch später um den Eintritt,
erst als diese Aussicht geschwunden war, gieng man ernstlich an die
Einrichtung der deutschen Provisionalyerfassung, und als sie zustande-
kam, sah sie ganz anders aus, als Leibniz gewünscht hattte. Mainz und
Trier drangen (gegen die in den „Bedenken" vertretenen Ansichten) im
Anfang der ernsten Verhandlungen so sehr auf Einschluss der Hol-
länder, dass der Kaiser es kaum abzuwehren vermochte, sie verlangten
auch die Aufnahme von Schweden und Dänemark, Dinge, welche die
Allianz unmittelbar zu einer europäischen Politik gedrängt hätten,
während die „Bedenken" sie bedeutend beschränken und auf Deutschland
allein Bezug nehmen. Ich glaube, die „Bedenken" sind eben Ideen
Leibniz-Boineburgs, Johann Philipp, wenn er überhaupt Kenntnis von
der Schrift erhielt, gieng seinen eigenen Weg, ohne sich an sie zu
kehren. Die , Bedenken' inaugurieren also nicht eine neue Periode
von Allianzbestrebungen, sondern die schon lange vorher begonnenen
Verhandlungen werden in dem gleichen Sinne wie früher fortgesetzt.
Trotz der dringenden Abmahnung Boineburgs giengen Gesandte der
drei verbündeten Fürsten, Jodoci (Mainz), Risaucourt (Lothringen) und
und Lincker von Luzenwick (Trier), nach Wien, um die Au&ahme
ihrer Herrn sammt dem Kaiser in die Tripleallianz sowie das Special-
bündniss zu betreiben >). Die erstere Angelegenheit schien in der That
in Fluss zu geratheo, namentlich durch das Drängen Lisola's, der auf
ein feierliches Versprechen des Kaisers gegenüber Johann Philipp, die
0 Leibniz' Werke (herausgeg. von Onno Klopp) I, 1, 193—263. — Vgl. die
Urtheile bei Guhrauer I, 118 ff. Bresslau, Leibniz als Politiker Zeitechr. für
prenss. Gesch. etc. VIL 337. Gebrke Johann Philipp etc. 15 f. Auerbach 358—60.
>) Kurmainz I, 141—147.
•) Die Gesandten reisten 27. oder 28. August ab (Guhrauer I. 132) und
können also noch keine Kunde von dem UeberfiiU des Grafen Fourille vom
26. Aug. gehabt haben, durch den die Eroberung Lothringens eingeleitet wurde.
Haussonville, Hist. de la r^union de la Lorraine k la France (Paris 1859) III, 259 ff.
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590 Moriz Landwehr von Pragenau.
Sache zum Schluss zu bringen, verweist^). Waldemdorf erhielt Be-
fehl, mit diesem des uähern zu yerhandeln '), doch konnte man über
das Separatbündnis nicht einig werden 3). Wahrscheinlich betrachtete
der Kurfürst von Mainz die ihm wegen des Beistandes gegen einen
plötzlichen Angriff der Franzosen gegebenen Versicherungen als nicht
genügend, denn er war seit der Eroberung Lothringens (Ende August
und Anfang September 1670) in der grössten Sorge vor einem wei-
teren Vorgehen des französischen Heeres unter Crequi*). Während
er sich aber, durch die drohende Gefahr eingeschüchtert, dazu herbei-
liess, einige freilich einstweilen erfolglose Versuche zur Versöhnung
mit Ludwig XIV. zu machen 0), war er andrerseits doch eifrig bemüht,
sich die Unterstützung deutscher Mächte zu sichern; namentlich drang
er heftig in den Kurfürsten von Sachsen, dem er schon in der zweiten
Hälfte des August (1670) bei dem Begräbnis der Markgräfin Yon Bai-
reut durch den Grafen Hohenlohe Vorschläge über eine Allianz zwi-
schen dem Kaiser, den Kurfürsten von Mainz, Trier und Sachsen, sowie
den Herzogen von Braunschweig und Lüneburg, den Bischöfen von
Bamberg, Würzburg, Speier und Eichstedt, endlich auch mit dem
Herzog von Würtemberg hatte machen lassen ^). Johann Georg zeigte
sich diesem Anbringen gewogen und sandte nach einigem Schwanken
in der Wahl der Person Burkersrode nach Würzburg, um mit Johann
Philipp über die lothringische Angelegenheit, die Separatallianz und
den Eintritt in die Tripleliga zu berathen, während die gleichzeitig
geplante Gesandtschaft an den kaiserlichen Hof einstweilen noch un-
terblieb 7). Johann Philipp war nicht geneigt, sich gegen den als
sehr franzosenfreundlich bekannten Burkersrode recht herauszulassen ^),
und antwortete daher ziemlich allgemein, sein auf das Ansuchen des
Kaisers nach Wien gesandter Bath Jodoci habe berichtet, der Kaiser
sei für eine „reciproque, unparteiische Garantie contra quemcumque
aggressorem aut infractorem des aachischen Friedens und mutuelle
1) Lisola an Grana. 8. VIII. 1670. Kais. A. Eriegsaci Fa8c. 195. Da« Urtheil
Gualdo Priorato'fl: Hiet. di Leopolde Cesare etc. (Vienna 1670— 74)111, 689 über
Jobann Pbilipp trifiPb fQr diese Zeit sicber nicbt.
«) Pribram. Lisola 503.
«) Ebenda 508—9.
*) Blum 4. XL 1670, Guhrauer I, 132, 163 f.
») Guhrauer I, 164 fiF.
«) Blum 30. IX. 1670.
^ Blum 7. X., Eine Relation über das Anbringen Burkersrodea, 12./22. X.
1670. Erzk. Arch. Friedensacten F. 66. (TriplealL). Auerbach. 348.
8) Blum 21. X. 1670. Johann Philipp Hess das durch den Reichshofratb
^ünefeld bedeuten.
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Johann Philipp von Mainz etc. 59]^
Defenaion der Oaranten, welche ex causa initae gaarantiae attaquiert
werden sollten;* er selbst freue sich, dass Eursachsen mit eintreten
wolle ^). Bei irgend einer Gelegenheit hat er in dieser Zeit yon Johann
Georg das Versprechen kräftiger Hilfe gegen einen (französischen) An»
griff erhalten, hierauf auch ein solches vom Kaiser ^), und dieses letz-
tere wurde bald darauf in der bindendsten Weise erneuert »). Noch
hoffte er auf die Einschliessung in die Tripleallianz, aber durch das
endlose Zaudern einmal des Eabers, dann wieder Englands scheint
sein Eifer doch etwas abgekühlt worden zu sein. Ende September^)
war in Wien in einer Sitzung, der auch die Gesandten von Mainz,
Trier und Lothringen beiwohnten, ein Project für den Beitritt des
Kaisers und der mit ihm einverstandenen Fürsten angesetzt worden
und Bisaucourt erhielt den Auftrag, Lisola die nöthigen Vollmachten
zu überbringen ^). Er kam Ende October im Haag an ^), aber König
Karl U. von England, schon an Frankreich gebunden 7) und nur mel^
zum Schein seine Bolle weiterspielend, verlangte jetzt wieder einen
speciellen Brief des Kaisers mit der Erklärung, in die Tripleallianz
treten zu wollen; dann werde er selbst keine weiteren Schwierigkeiten
machen B). Da diese Forderung am Wiener Hof starkem Widerstand
beg^nete, so wandte sich Lisola an Johann Philipp mit der dringen-
den Bitte, dahin zu wirken, dass der yerlangte Brief gesandt warde ^).
In der That gab der Kaiser schliesslich nach, aber als das Schreiben
') Antwort auf das Anbringen Burkersrodes. 13./23. X. 1670. Erzk. Arclu
wie oben.
») Blum 4. und 7. XL 1670.
t) Johann Philipp beklagt tioh gegenüber dem auf seiner Reise nach Paris
bei ihm rortprechenden Windischgrätz, der angewiesen war, sich mit ihm in
vollem Vertrauen zu besprechen (Memoriale secretiiis, 6. XI. 1670. Kais. Aroh.
Eriegsact F. 195), dass man ihn in der Gefahr verlasse, nachdem er sich wegen
der Tripleallians mit Frankreich verfeindet. Darauf beschloss man (Gutachten
der B&the 19. XU. 1670. Kais. A. wie oben) ihm ausreichende Versicherungen
zu geben.
^ Nach Pribram, Lisola 509. A. 3. ist das Project vom 25. IX. 1670. Die
Sitzung fand nach einem Briefe des Prinzen Karl von Lothringen an Grana vom
82. IX. (Kais. A. Kriegsact. Fase. 195) am 26. IX. 1670 statt
^) Aus dem eben erwähnten Briefe.
^) Jodoci an Johann Philipp 29. XI. 1670 aus Wien. Erzk. A. Friedens-
aet F. ee.
^ Vgl. Ranke. Engl Gesch. IV, 365 ff., Franz Gesch. III, 384 f. Ausführlich
Mignet III, Section L und Lef^vre — Pontalis II, 56 ff.
^) »Copie de la lettre du Sr. Ognato du 8. XI. 1670 au Baron Delisola« und
Lisola an Johann Philipp 18. XI. 1670 Erzk. A. wie oben.
*) In dem eben citierten Brief vom 18. XL: il n'y a que Votre Altesse,
qui puisse y remedir ä cela et procurer, que V on envoie au plus tot ladite lettre.
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592 Moriz Landwehr von Pragenan.
aukam, antwortete Karl IL in einer Weise, welche alle weiteren Yer-
bandlongen abschnitt ^).
Dadurch wurden auch die Yerhandlongen gegenstandslos, welche
der nach langem Zaudern nach Wien gesandte Burkersrode dort f&hrte.
Blum erfahr über seine Instruction, er solle fragen, ob bei den drohen-
den Gefahren die Reichsyerfassung genüge oder ob etwa nach Intention
des Earf&rsten von Mainz, der bereits dem Kaiser ein Froject, welches
man auch am Hof zu Dresden zu sehen wünschte % davon mitgetheilt
haben sollte, eine andere Verfassung zu schliessen wäre. Diese
Gesandtschaft scheint, wie erwähnt, ziemlich resultatlos verlaufen za
sein, aber gerade der Abbruch der Verhandlungen über den Eintritt
in die Tripleallianz war das Zeichen zum energischen Vorgehen in
Sachen des schon so lange schwebenden Separatbündnisses, welches
erst jetzt greifbare Gestalt anzunehmen beginnt.
II. Die Pro visional Verfassung von 1671 und 1672.
1. Verhandlungen Granats bis zur Sassenberger Allianz.
Gewissermassen als Einleitung der neuen Periode der Allianzbe-
strebungen sind einige zwischen den Kurfürsten von Mainz und Trier
gewechselte Briefe ^) von Interesse. Karl Kaspar benachrichtigte Johann
Philipp, er habe von dem braunschweigischen Gesandten Lorenz Müller,
der im vorigen November in Mainz gewesen, Nachricht erhalten,
dass die Stimmung dieses Hauses zu einem Bündnis, wie man es da-
mals angeregt, günstig sei^), und Johann Philipp entgegnete darauf
I) Johann Philipp an den Reichsvicekanzler 23. IL 1671, an Trier 24. II.
Kaiser Leopold an Johann Philipp 25. IL 1670 mit Beilagen, darunter »Copia
Kesponnoriarum serenissimi Regis Angliae*. Vgl. Lef^vre Pontalis II, 55—56. Johann
Philipp hattte fortwährend den Standpunkt eingenommen, der Kaiser solle die
Bedinguugen des Beitritts vereinbaren und dann eine Requisition an die Stände
richten, mit der Erklärung, dass diese Generalgarantie unparteiisch und reciprok
sei, dann wollte er sofort eintreten. Vgl. seine Antwort vom 10. L 1671 auf ein
Schreiben Karl Kaspars vom 4. I. (im Schreiben folsch 4. XIL) 1671, und vom
18. I. 1671 an Herzog Karl von Lothringen und Andere. Erzk. A. wie oben.
*) Blum 13. L 1671. Ueber das Weitere dieser Sendeng vgl. Auerbach
351—53. Ein solches Project muss in der That, und wenn die Anmerkung der
kais. Räthe (Relatio et votum 27.-28. Juni 1672, Kais. A. Mog. Fase 5.), dass
darüber der Herzog von Lothringen sein Land verlor, richtig ist, im Juni oder
Juli 1670 nach Wien geschickt worden sein. Vgl. S. 618. A. 5.
*) Erzk. A. Correspondenz Fase 6. B. Ich möchte hier doch erw&hnen,
dass gerade Karl Kaspar, den Guhrauer für stark von Boineburg beeinflusst und
daher der Tripleallianz abhold ansieht, bei Gualdo G^l. Priorato HL 681 (L Jahr
1670) in einem Brief an Lisola inständig um den Einschluss bittet.
*) 19. IL 1671.
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Jotutnn Philipp von Mainz etc. 59B
mit dem Vorschlag, die brauaschweigische Allianz yon 1667 mit den
damaligen Mitgliedern ausser Eurköln zu erneuern ^). Jener verlangte
als Bedingung den Einschlass des Kaisers; man möge diesen zuerst
befragen, wie und auf was für eine Weise er sich mit etlichen Beichs-
standen einlassen wolle, und ihn günstig daf&r stimmen^). Nachdem
Johann Philipp ihn über diesen Funkt beruhigt und ihm zugesichert
hatte, dass er, obwohl er die üniversalgarantie, wenn sie noch zu er-
reichen sei, noch immer für das Beste halte, doch andrerseits nie andrer
Ansicht gewesen sei, als dass auch bei einem Theilb und der Kaiser mit
eintreten müsse, und dass er auch Boineburg, den er mit den Ver-
handlungen mit Braunschweig betraut, befohlen habe, sich einstweilen
nicht zu tief einzulassen s), erklärte sich Karl Kaspar unter dieser
Bedingung des engsten Einverständnisses mit dem Kaiser zu dem Bunde
bereit^). Es müssen im Zusammenhang damit auch mit dem kaiser-
lichen Hofe Schriftstücke gewechselt worden sein, doch habe ich nichts
darüber au&ufinden vermocht. Erst Granats, des kaiserlichen Bevoll-
mächtigten für die kölnischen Streitigkeiten, Berichte geben wieder
Aufschlüsse). Dieser war am 30. und 31. März bei Johann Philipp
in Würzburg, 8. April in Koblenz. Auf seine von da abgesandten
Berichte, die nicht erhalten sind, antwortete der Kaiser^), er sei mit
den Erklärungen der beiden Kurfürsten sehr zufrieden, und lobte,
dass Grana von Mainz das Froject herausgebracht, es jedoch bei Trier
verschwiegen habe; das verlangte strenge Geheimnis werde man ge-
wissenhaft wahren ; über die Direction und das Gommando der Waffen,
welches Kurtrier selbst dem Kaiser angetragen, werde wohl noch Eini-
ges naher zu bestimmen sein, zunächst möge Grana anfragen, ob und
wie der Bund für diesmal mit Mainz, Trier und Sachsen allein ein-
zugehen sei, und wie die anderen herbeizubringen seien. Der Kaiser
erklarte sich bereit, 4000 Mann zu Fuss und 2000 zu Pferd zu stellen,
und wünschte eine Duplicierung oder entsprechende Vermehrung der
Truppen für den Nothfall. «Das von dir überschickte Projectum," so
fuhr er fort, ^ haben wir hier sauber mundieren lassen, und über-
schicken wir dir solches hiemit, und wollest du gegen Kurtrier und
sonst melden, als ob wir es allhier aufsetzen lassen, nur damit sie,
») 24. IL
«) 28. n.
») 6. IIL
<) 11. III. 1671.
^) Kais. Arch. Staatskanzlei. Berichte aus Köln und Weisungen. Fase 1.
In diese Zeit fällt Leibnizens Denkschrift für Dänemark, Werke herausgegeben von
Klopp I, 319—27.
«) Weisung an Grana I. V. 1G71.
MittheUunffen XVI. Digitized by feiOOglC
594 Moriz Landwehr TOn t^ragenati.
des Emfürsten zu Mainz Liebden nicht oiBTenbarT werde, dass sie es ge-
macht* ^). Von Johann Philipp sollte Grana die Bestätigung des Bun-
des durch Gapitel und Coadjutor von Mainz zu erlangen suchen. .Wenn
die beiden Kurfürsten die Miteinschliessung der Holländer erwähnten,
so hätte er das abzulehnen mit der Bemerkung, man möge nur erst
den Bund zwischen dein Kaiser und den drei Kurfürsten, der übrigens
bei Johann Philipp nur für Mainz und Würzburg, nicht auch für
Worms ^) gelten sollte, zustande bringen.
Granats Weg gieng über Würzburg, Koblenz und Brüssel nadi
Köln, wo er von da an seinen ständigen Aufenthalt nahm und nur
kürzere Reisen nach den Höfen der benachbarten Pursten machte.
Seine Berathungen mit Franz Egon von Pürstenberg, dem Bischof
von Strassburg, über die kölnische Präge ^) hatten nicht viel Erfolg.
Plötzlich trat dieser mit dem Vorschlag einer Allianz mit dem Eiuser
an ihn heran; Grana stellte sich, als sei er zu dergleichen nicht befugt,
um ja nicht zu verrathen, dass er selbst bei Mainz und Trier eine
Allianz zu ^ proponieren ^ habe. Der Bischof versprach darauf, ihm ein
Project einzuhändigen, aber in den nächsten Tagen kam der Bruder des
Bischofs, Wilhelm, nach Köln, und jener that seines Vorschlages weiter
keine Erwähnung ^). Als dann in der ersten Hälfte des Mai der trierische
Bath Lincker von Luzenwick durch Köln kam und Grana auf die Ver-
stimmung seines Kurfürsten darüber, dass wegen des bei ihm ange-
brachten Defensivbündnisses noch keine Entscheidung erfolgt sei, auf-
merksam machte ^), entschloss sich der kaiserliche Gesandte, schleunig
nach Koblenz zu gehen, denn da Ludwig XIV. durch seinen Botschafter
Verjus das Verlangen kundgethan hatte, in die Bielefelder Allianz^)
aufgenommen zu werden, so hielt er es für um so nothwendiger, die
antifranzösische Partei zu stärken. Sein Besuch scheint beide Theile
befriedigt zu haben ^; zu Ende des Monats Mai war er dann in Mainz ^),
>) Das hätte doch keinen rechten Sinn, wenn die beiden Enrfttrsten zu-
sammen die »Bedenken* berathen, gut geheissen und darnach ihr gemeinsames
Vorgehen eingerichtet h&tten.
>) Aus Bücksicht auf KnrpMtz wegen des Wildfangstreites.
') Die darauf bezüglichen Theile seiner Berichte behandle ich nicht Vgl.
Ennen Frankreich und der Niederrhein (Köln 1855) Bd. I. 198—2:55.
*) Grana 25. und 30. IV. 1671.
*) Grana 15 V. 1671.
«) Vom 17. IV. 1671 ; Du Moni VIL 1, 145 f. Mörner, Staatsvertrage 339 iL
^ £r muss am 17. V. in Koblenz gewesen sein, denn ein von da datierter
(verlorener) Brief wird in der kais. Antwort vom 24. V. 1671 erwähnt
^) Das ergibt sich aus seinem Bericht Köln 3. VI. 1671, ans dem das Fol-
gende entnommen ist. Er war Samstag und Sonntag in Mains. Diese Tage
fielen auf den 30. und 31 Mai (st n.) 1671.
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Joliann Philip]^ Von Mainz etc. 595
wo €r den EurfQrsten in der günstigsten Stimmung antraf; derselbe
erbot sich auch, wenn der Kaiser einverstanden sei, eine expresse
Gesandtschaft an Eursachsen wegen dieser Allianz abzuordnen. Johann
Philipp schlug vor, Schweden, so lange der Beiehsfeldherr Wrangel
noch am Leben sei, Münster, und erst wenn es hier misslinge, dessen
Coadjutor, den Bischof von Paderborn, das Haus Braunschweig, Wür-
temberg, Brandenburg-Eulmbach, Bamberg und alle anderen Stände,
die der Eaiser wünsche, einzuladen; nach Äbschluss dieses Bundes
sei mit den Holländern ex fundamento zu reden, doch müsse
man sie einstweilen vom Anschluss an Frankreich abhalten und zu
diesem Zweck Geschenke an die dortigen Minister nicht sparen. Trotz der
Bemühungen Granats verstand sich Johann Philipp nur zu dem Beichs-
contingent mit der Begründung, es werde Schwierigkeiten machen, wenn
man bei der Allianz einen andern Ansatz mache, indem diese kleinere
gleichsam eine figura der allgemeine Beichsverfassung sein sollte.
Nach einigem Widerstreben gestand er dem Eaiser das fiecht der
Einsetzung eines allseitig genehmen Feldherrn für die Bundesarmee
zu, verschob jedoch die Berathung der Verdoppelung der Truppen;
dagegen drang er sehr auf die Aufnahme von Worms und Speier,
was Grana nur mit Mühe ablehnte, und bat um baldigen Äbschluss
des Bündnisses, denn er sei von den Franzosen aufs äusserste gehasst
und bedroht, da man dort fast so bald als er selbst von der beab-
sichtigten Allianz und von seinem Wunsche, Holland und Schweden
herbeizuziehen, Nachricht erhalten habe ^).
So weit die Besprechung mit Jobann Philipp. Wenige Tage
später fallt die Annäherung Münsters. Grana hatte in Eöln mehrere
Besprechungen mit dem münster^schen Domherrn Schmiesing und
theilte ihm mit, der Eaiser sei gewillt, mit dem Reiche in näheren
Contact zu treten, worauf dieser sogleich mit einem Allianzantrag er-
widerte. Gbrana entschuldigte sich mit mangelnder Instruction, und
bat in seinem nächsten Berichte an den Eaiser um eine solche ^). Es
ist schwer zu erklären, wie man sich von Christoph Bernhard von
Galen so ganz täuschen lassen konnte, denn es ist kein Zweifel, dass
er es von Anfang an auf nichts anderes abgesehen hatte; vielleicht
li^ der Schlüssel zu dem Geheimnis in dem Verhältnis zu Holland.
Der Bischof mochte einen AngriJBf dieser Macht fürchten ») und suchte
sich dagegen durch einen Bund mit dem Eaiser zu sichern, welcher
») Diese Dinge legte Grana in dem Bericht vom 3. VI. dem Kaiser als Frage-
punkte vor.
») Grana. 6. VI. 1671.
3) Leievre-Pontaliö 11, 157 f.
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596 Moriz Landwehr von Prag6natu
wieder seinerseits yon den Holländern gebeten worden war, den Mün-
sterer an sich zu fesseln, um ihn yon einem Angriff auf sie abzuhal-
ten ^). Das erste Zeichen eiüer solchen Annäherung ist ein Brief des
Kurfürsten von Trier an den von Mainz *), worin er mittheilt, er habe
von dem lothringischen Rath Becque erfahren, dass es gegenwärtig
möglich sei, den Bischof von Münster „ auf kaiserliche Partei zu brin-
gen«, wofür sich sein Herzog auch schon bemüht habe. Auch sei
jener bereit, in das Limburger Bündnis einzutreten ^), Wahrscheinlich
waren diese Aeusserungen von Münster inspiriert, indem sich Christoph
Bernhard auf dem Umweg über Trier und Mainz mit dem Kaiser zu
verständigen suchte. Ob Johann Philipp in demselben Grade wie der
Kaiser getäuscht wurde, muss dahin gestellt bleiben, vielleicht wollte
er sich nur eine Möglichkeit offen halten, sich im äussersten Nothfall
wieder mit Frankreich zu versöhnen; wenigstens spricht dafür die
Thatsache^ dass zu Ende des Jahres 1671 wirklich die von Johann
Philipp unternommenen Versuche, sich wieder König Ludwigs XIV.
Gunst zu erwerben, von Münster befürwortet wurden*). Nach dem
Antrag Schmiesings gab Kaiser Leopold gemäss dem schon vorher von
Johann Philipp ertheilten Bath Grana den Befehl, eine Heise zu dem
Bischof zu unternehmen *). Zur Sendung an die Herzoge von Braun-
schweig wurde Goess, der kaiserliche Gesandte in Berliu, ausersehen,
nach Würtemberg sollte Windischgrätz gehen oder Johann Philipp,
dem man einen bedeutenden Einfluss auf den dortigen Hof zuschrieb,
jemand dahin senden. Wäre Würtemberg gewonnen, so hielt man
auch den Eintritt von Brandenburg-Kulmbach für selbstverständlich.
Betreffs des mainzischen Vorschlags der Einbeziehung der Schweden
beschloss der Kaiser, da man den schwedischen Residenten von Plem-
ming in Wien erst erwartete, um keine Zeit zu verlieren, Lisola zu
beauftragen, mit dem schwedischen Gesandten im Haag, Appelbaum,
zu conferieren. Ebenso sollte bei dem schwedisch-bremischen Gesandten
in Begensburg, Snoilsky, ein Versuch gemacht werden, da er vor
kurzem dem österreichischen Gesandten Scherer eine darauf abzielende
Eröffnung gemacht hattet). Das vom KurfUrsten von Mainz über-
1) Gualdo Gal Priorato III, 688 (aus dem Jahr 1670).
s) 22. I. 1671. Erzk. Arch. Correspond. Faso. M.
') Karl Kaspar bemerkt hiebei, der Herzog scheine dies Bürdnis als noch zu
Hecht bestehend zu betrachten, während es doch in der That erloschen sei.
<) Guhrauer I, 177.
^) Dies und das Folgende: Kaiser an Grana 27. VI. 1671. Wenn er nicht
von Köln abkommen könnte, so sollte Lisola die Sache übernehmen.
^) »als welcher hiezu unserm Gesandten Scherer für sich selbst zweifels-
ohne aus habendem Befelch unlängst Apertur gethan*. r^r>i.r^]r>
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Johann Philipp von Mainz eic. 597
nommene Trappenquantom hielt der Kaiser für zu gering und befahl
Grana, wenn jener den Qeneral Schomberg als Feldherm vorschlage,
diesen abzulehnen; sonst zeigte er sich mit den gemachten Vorschlägen
einverstanden ^) und war mit dem von den beiden EurfUrsten bezeugten
Eifer sehr zufrieden «). In dem nächsten Schreiben «) befahl der Kaiser
Grana nochmals, die Beise nach Münster zu unternehmen und theilte
ihm zugleich mit, dass Windischgrätz Befehl habe, den brauuschweigi-
schen Ministem Schütz und Qraf Waldeck in der Sache Mittheilung
zu machen. An Goess wurde um ein Gutachten über die Allianz ge-
schrieben und ihm roitgetheilt, dass der Kaiser mit den Herzogen
Yon Braunschweig und mit Kurbrandenburg in ein Bündnis zu treten
wünsche. Grana wurde angewiesen, bei Johann Philipp anzufragen,
wie man Würtemberg anfassen könne. Auch bei Kurpfalz sollte er
Anregung thun, doch nur mit Vorwissen und Gutheissen von Kur-
mainz. So hofPbe der Kaiser den Bischof von Osnabrück, Ernst August,
den Schwager des Kurfürsten von der Pfalz ^), und durch den Bischof
die anderen Herzoge des braunschweigischen ELauses zu gewinnen.
Inzwischen, ehe diese Schreiben an ihre Adresse kamen, drängten
die beiden Kurfürsten Grana fortwährend zum endlichen Abschluss
der Allianz. Er wagte jedoch nicht die Beise zu ihnen zu unter-
nehmen, da er keine genügende Instruction besass, und gieng davon
trotz eines kaiserlichen Befehls nicht ab ^). Erst nach Empfang des
oben mitgetheilten kaiserlichen Schreibens vom 27. Juni eilte er nach
Schwalbach zu Karl Kaspar^), der sich zur Hälfte des mainzischen
Truppenqnantums bereit erklärte und Schomberg zum Feldherm vor-
schlug, den er jedoch auf Granats Vorstellungen hin aufgab. Gegen
das Extensionistenbündnis ^ sei nichts wirksamer, als die Schweden
in die kaiserliche Allianz zu bringen, und auch die Holländer solle
man als Mitpaciscenten zur Yertheidigung des Bheins sogleich auf-
nehmen. Hierauf gieng Grana in Gesellschaft eines kurtrierischen
geheimen Bathes nach Mainz, um die Sache zum endgültigen Abschluss
zu bringen. Er brachte hier wie dort die Versicherung des Kaisers
<) Nur wollte er zunächst Bamberg wegen dessen k&mtnischer Prätensionen
nicht aufnehmen.
*) Es worden zwei Creditive zu den n5thigen Verhandlungen beigeschlossen.
») 9. VII. 1671.
*) Vgl. Köcher 387 f.
») Grana 1. VIL 1671. Jener Befehl war vom 16. VI. (verloren).
«) Dies und das Folgende, Grana 7. VII. 1671 aus Mainz.
T) 1^- 1671. Mömer, Staatsverträge 342 f. 696 ff. Vgl. Erdmannsdörffer I,
428—430-
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598 Moriz Landwehr von Pragenan.
an, den Besitz der beiden Kurftirsten in jedem Falle yertheidigen zn
wollen. Johann I^lipp betheuerte seine rückhaltslose Anhänglichkeit
an den Ejuser, namentlich als ihm Grana einige mysteriöse Beden der
beiden Fürstenberg in Bezng daranf hinterbrachte, und zeigte sich
bereit, Hohenlohe nach Sachsen zn schicken. Mit Schweden möge der
Kaiser schnell schliessen, bevor es von Frankreich gewonnen würde,
aach Holland müsse man znm Eintritt bringen. Nach langen Ver-
handlungen wurde ein Project vereinbart (auf Eatification des Kaisers),
in dem sich Kurmainz auf Granats Drängen zu 2000 Mann zu Fuss
verpflichtete, gegen eine zu leistende geheime Gegenerklärung des
Kaisers, 500 Mann davon übernehmen zu wollen; danach stellte sich
das triersche Contingent auf 1000 Mann zu Fuss und 150 zu Pferde ^).
Erfreut über das getroffene Arrangement erklärte sich der Kaiser mit
Allem wohl zufrieden und befahl, den Bund möglichst bald zu
schliessen 2). Er befürwortete die Absendung Hohenlohe's und gab
seinen Entschluss zu erkennen, dem Reichshofrathsvicepräsidenten
Frobeniua Grafen von Fürstenberg bei dessen bevorstehender Beise nach
Würtemberg einen* Auftrag betreffs der Allianz zu geben. Bamberg
werde er aufnehmen, wenn der Bischof selbst darum ersuche; bei den
Niederländern seien die Provinzen Utrecht und Seeland nicht dispo-
niert') und Schweden erhebe wieder unerfüllbare Forderungen*).
Unmittelbar hierauf sandte der Kaiser Grana die Vollmacht zum Ab-
schluss des Bundes mit Mainz und Trier ^).
Jetzt entschloss sich Grana, ohnehin stets von Johann Philipp
dazu gedrängt^), die Beise nach Münster zu unternehmen und reiste
schon 12. Juli wieder von Köln ab ''), In Sassenberg traf er mit dem
Bischof zusammen. Nachdem er sich überzeugt zu haben glaubte,
dass dieser nicht so sehr mit Frankreich engagiert sei, um nicht in
das kaiserliche Bündnis eintreten zu können, trat er mit seinem spe-
>) Dies sind die Dupla, wie sie Grana gibt, in dem Project (siehe Anhang)
stehen die Simpla.
*) Dies und das Folgende ans der Weisung an Grana 16. VIL 1671.
*) Bemfting auf ein Schreiben Lisoläs vom 30. VL 1671.
^) 1. Subsidien auch im Frieden. 2. Der Bund soll nor für die kais.
Erblande und 3. nicht gegen die Türken gelten. 4. Sie sollen trotzdem be-
rechtigt sein, mit Frankreich eine Defensivliga zu schliessen.
*) Vollmacht vom 18. VIT. In einem Schreiben vom 19. VII. schickt der
Kaiser Vollmacht und Project und befiehlt sofortigen Abschlnss. Eine Gopie des
Projects findet sich auch kais. Arch. Mognnt. Fase. 6.
•) Grana 11. VII. Johann Philipp an Grana 2. VII. 1671 Erzk. A. Militaria.
Fase. 17.
') Dies u. d. Folg. aus Grana 17. VII. und 21. VIL (zwei Berichte) 167U
' ° Digitized by VJ\^\^VLC
Johann Philipp von Mainz ete. 599
cieUen Greditiv herror, dodi musste er yersicbern, dass der Kaiser
mit den Holländern keine YerbinduDg nnterhalte. Trotz der nn-
versöhnlichen Feindschaft gegen die Holländer, welche der Bischof
zeigte, tmg Grana kein Bedenken, den Vertrag mit ihm zu schliessen,
indem er hoffte, dies werde der erste Schritt sein, um ihn von
seinem Weg abzubringen. So gieng Christoph Bernhard den Vertrag
nicht nur ein, sondern unterzeichnete ihn auch sogleich (17. JuU 1671).
In dieser Form der Allianz findet sich die Clausel über die Grafchaft
Bentheim, zu deren Vertheidigung die Verbündeten verpflichtet wer-
den *), und einige Abänderungen von geringerer Wichtigkeit. Der
Vertrag wurde nur zwischen Kaiser und Münster abgeschlossen, man
betrachtete aber fortan den Bischof von Münster als Verbündeten
aller in der Allianz vereinigten Fürsten u. zw. nur auf Grund dieser
Sassenberger Alianz und nicht irgend eines andern Vertrags % Grana
hatte, wenn er auch voraussah, dass der Kaiser den bentheimischen
Paragraph nicht gutheissen werde, ihn doch schliesslich aufgenommen,
um nicht das Ganze zu vereiteln, in der Hoffnung, dass er ihn später
vrieder werde entfernen können. Nach Köln zurückgekehrt erhielt er
(am 27. Juli) die oben erwähnt Vollmacht und richtete an die beiden Kur-
fürsten die Aufforderung, ihren Gesandten in Köln, Ghreiffenklau (Mainz)
und Mettemich (Trier) ebenfalls Vollmacht zu ertheilen. Kurtrier folgte
diesem Ansuchen, Johann Philipp dagegen gab zur Antwort, da das
ganze Werk festgestellt sei und er bei seinem Vorigen verbleibe, aber
vom Kaiser wegen der 500 Mann garantiert zu sein wünsche, so sei
es besser, Kursachsens Entschluss abzuwarten und alsdann den Vertrag,
vom Kaiser unterzeichnet, mit sicherer Gel^enheit zur ünterfertigung
an die Kurfürsten, Münster und Paderborn herumzusenden»). Man
scheint sich damit in Wien zufriedengegeben zu haben. Dagegen erhielt
Grana, seiner Erwartung gemäss, den Befehl, aus dem Sassenberger
Vertrag wenn irgend möglich die bentheimische Clausel zu entfernen,
die Allianz auf 10 Jahre einzurichten und die Mitunterzeichnung durch
das Capitel von Münster und den Bischof von Paderborn, wenn mög-
lich sogar eine eigene Allianz mit dem Letzteren auszuwirken *). Der
*) Das Project Erzk. A. Friedensact. F. 66., das Original im kais. Arch. Ge-
druckt Du Moni VII. 1, 149 t üeber Bentheim vgl. Tücking. Gesch. des Stiftes
Münster (Münster 1865) S. 154 ff., 306 ff.
*) So (nämlich dass ausser dieser auch noch eine zweite Allianz geschlossen
worden sei, durch welche Münster in die Provi8ionalver£B.ssung eingetregen wäre)
&8ste nämlich Guhrauer I, 153 und Tücking, 171 f. die Sache auf.
•) Grana 26. VIII. 1671.
*) Weisung 11. VIII. 1671. Zugleich wurde Grana ein Dankschreiben für
Münster überschickt. Kais. A. Kleine Reichsstände F. 362. oigitized by vji^OQIc
600 Moriz Landwehr von Pragenau.
kaiserliche Gesandte zeigte nicht eben grosse Hoffnung auf Erfolg in
dem ersten Funkt, namentlich da Eurmainz «bei seiner wohlbekannten
Circumspection* nichts dagegen einzuwenden hatte, was Christoph
Bernhard wahrscheinlich bekannt war i).
2. Gewlnnmig Ton Kursaehsen. Yersnche bei Brannsehwelg.
Seit dem März 1671 suchte Johann Philipp in näheren Contact
mit Kursachsen zu treten, indem er mehreremale Ministerzusammen-
künfte vorschlug ^), doch ohne allzueifriges Entgegenkommen zu finden.
Man erwartete in Dresden längere Zeit einen mainzischen Gesandten
und begann dann, als er ausblieb, auf die Sache zu yergessen. Da traf
ein Brief des Grafen Hohenlohe ein, in welchem er seine Ankunft und Be-
rathungen über die geföhrlichen Ereignisse der Zeit (Bielefelder Allianz,
Kölnische Sache, Gefahr von Seiten Frankreichs, welches eher auf
Seiten Deutschlands als der wohlgerüsteten spanischen Niederlande oder
Generalstaaten Unruhe zu suchen scheine) in Aussicht stellte &). Aber
wieder vergieng einige Zeit, welche Chassan, der französische Resident,
benützte, um fleissig vorzubauen, damit man dem mainzischen Ge-
sandten nichts zu seines Königs Präjudiz einräume ^), besonders, wenn
er eine neue Allianz zwischen Kaiser, Mainz, Trier und Sachsen be-
triebe, „um dadurch die westfälische in bilancia zu halten^* ^). Ende Juli
kam endlich Hünefeld im Aufkrag Johann Philipps nach Dresden; er
hatte mehrere Besprechungen mit Blum und begleitete den Kurfürsten
auf dessen Beise nach Leipzig^). Als der Kurfürst zurückkehrte, traf
auch Hohenlohe als ausserordentlicher Gesandter in Dresden ein 7),
wurde zur Jagd in die Umgebung mitgenommen und überreichte da
sein Projeci Schon nach vier Tagen war die Sache in den HauptzQgen
geordnet, Johann Georg unterschrieb das Schriftstück und behielt sich
nur vor, sich über einige Punkte mit dem Kaiser zu vernehmen^),
den er am Tage nach der Entschliessung von seinem Beikitt benach-
*) Aufl dem obigen Bericht Grana's vom 26. VUl, 1671.
>) Blum 6. IV.; 14. IV. 25. IV. 1671. (Kais. A. Reichskanzlei, Her. aus
Dresden Fase. 1*>).
») Blum 26. V., 5. VI. 1671.
*) Blum 7. VIIL
») Blum 12. VI. 1671.
«) Blum 31. VII. Vgl. Auerbach 355. Hünefeld (Nikolaus Christoph) war
kurmainzischer und kursftchsisoher geheimer Rath und Reiohshofrath.
') Wohl am 12. VIII. Blum 11. VIII. Hohenlohe an Johann Philipp 11. VUL
1671. (Erzk. A. Friedensact. F. 64).
•) Vgl. Auerbach 355 f. ,,g,^^, by GoOglc
Jobann Philipp Ton Mainz etc. QQ\
riclitigte ^). Am 18. August erhielten die mainziscben Gesandten ihre
Abfertigung und reisten am folgenden Tage ab, doch sollten sie am
Abend noch einmal zu lileissen mit dem Eurf&rsten zusammentreffen
und erst da völlig Abschied nehmen. Er hatte gegen sie erwähnt,
er wolle sogleich mit der Verstärkung seiner Armee beginnen, indes
waren fiele der Ansicht, dass es dazu an Qeld fehle ^. Bald dar;\uff
im September, kam Johann Philipps Vetter, der Graf von Hollach
nach Dresden und bewog den Kurfürsten im grössten Geheimnis zur
Unterzeichnung eines Schriftstückes, durch das er sich verpflichtete,
in die Allianz einzutreten, sobald der Kaiser sich erklären würde ^);
man darf also wohl annehmen, dass inzwischen die von Johann Georg II.
ursprünglich gehegten Bedenken beseitigt worden waren. Er hatte
Verstärkung der Allianz, Bestellung eines tüchtigen Generals und eine
Sendung nach Wien verlangt, wegen Aufnahme Schwedens und Vor-
schiebung kaiserlicher Truppen ins Elsass und an die böhmische Grenze,
um die Eingeschüchterten zu ermuthigen; ferner wünschte er, nach
Vergrösserung der Allianz eine Zusammenkunft zu veranstalten und
das Simplum und Duplum in ein Quantum zusammenzuziehen, die
Holländer an der Hand zu halten und des sächsischen Kurprinzen
Beschwörung des kurfürstlichen Vereins^). Anfang October machte
dann der Kurprinz von Sachsen auf Johann Philipps Einladung eine
Beise nach Würzburg, auf welcher ihn Bamstorf begleitete^), der
beauftragt war, des Kurfürsten Gedanken über die anderen sächsischen
Häuser und namentlich auch über Schweden mitzutheilen ^). Wie weit
die Verhandlungen mit den ersteren gediehen sind, darüber fehlen
I) Johann Georg U. an d. Kaiser 7./17. VIII. 1671. Kais. A. Saxon Faca 5.
*) Blum 21. VIII. Becreditiv u. ausfölirlicher, aber ziemlich inhaltloser
Bescheid für die Gesandten, 18. VIH 1671. Erzk. A. Friedensact. Fase. 64.
Ebenda Copie des oben citierten Briefes Johann Georgs. — Blum schreibt, Chassan,
der franz. Resident, habe zwei Tonnen Gold geboten, um den Kurfürsten abzu-
halten, doch ohne zu diesem Versprechen bevollmächtigt zu sein.
•) Anerbach 358 ; 356 Gespräch Hohenlohe*s mit Chassan, worin der erstere
die Türkengefahr als Ursache des von ihm betriebenen Bündnisses vorschützte ; auf
solche und ähnliche Behauptungen dürfte Pomponne M^moires I, 194, zurückgehen.
^) Erzk. A. Friedensact. F. 64 ohne Aufschrift und Datum. Ein zweiter
Bogen gibt die Antwort Johann Philipps. Im Allgemeinen günstig. Das Ver-
langen wegen des Kurprinzen wird abgelehnt ; wegen der Holländer: »Wird
zwar — sehr gut erachtet, ist aber sehr gefährlich und von grossem
Nachdenken«.
^) Auch Blum, dessen Berichte hier abbrechen. Johann Georg an den
Kaiser ^J-2: i67l. Kais. A. Saxon. F. 5.
ö) Joh. Georg an Joh. Philipp -r^^=r- 1671. Erzk. A. wie oben.
^* *' Digitized by
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602 Moriz Landwehr ron Pragenaa.
Belege; sicher ist, dass Sachsen-Lanenbarg auf die Nacfaneht,
dass es zum Eintritt geueigt sei, Ton Johann Philipp dazu aufgefordert
wurdet). Auch Mecklenburg gedachte man einzuladen^) dodi
meinte der Kurfürst von Sachsen, man werde hier wohl auf Schwierig-
keiten stossen ^).
In dem Briefe, in dem Johann Philipp den Kaiser von dem Bei-
tritt Kursachsens benachrichtigte, schrieb er auch, der neue YerbOn-
dete habe sich zugleich erboten. Alles zur Herbeiziehung der braun-
schweigischen Herzoge zu thun, wenn er vom Kaiser darum ersucht
würde*), und dieser wiederholte hierauf seine schon vor EmpfEuag
dieses Schreibens auf Blums Bericht ^) hin an Johann Georg gerichtete
hierauf bezügliche Bitte. Aber wie schon Hohenlohe demselben g^enüber
angedeutet hatte, verlangte der Kaiser zuerst eine gehörige Satisfaction
von den Herzogen wegen ihres Angriffs auf die Stadt Braunschweig ^);
er sprach daher den Wunsch aus, Kurmainz und Kursachsen mochten
sich gleichsam aus eigenem Antrieb an die Herzoge wenden und ihnen
rathen, sich in die Allianz zu begeben und zu dem Zwecke dem Kaiser
eine conveniente Abbitte zu thun; sie sollten sich stellen, als hatten
sie noch nicht die Zustimmung desselben, zweifelten aber nicht, er
werde sie auf ihre Verwendung zu Gnaden aufnehmen ').
So vmrde der geheime Rath Gerstorf, der in den Angel^enheiten
dieser Allianz schon mehrfach verwendet worden war, von Johann G^eo^g
schleunig zum Herzog Rudolf August nach Braunschweig abgesandt,
um wo möglich das ganze Haus zum Beitritt zu bewegen^). Der
Herzog betheuerte zwar seine Devotion gegen den Kaiser, behauptete
aber, über eine so wichtige Angelegenheit mit seinen Brüdern bera-
then zu müssen, und versprach, dies möglichst geheim zu thun^ sowie
von dem Erfolg sogleich Nachricht zu geben*).
Um dieselbe Zeit hatte Grana die Absicht gehabt^ nach Frankfurt
*) Unterm 29. VIII. 1671. Erzk. A. a. a. 0.
*) Der Kaiser an Joh. Philipp 13. IX., wo ein darauf bezüglicher kaiser-
licher Brief an Blum vom 7. IX. in Copie beiliegt a. a. 0.
23 IX.
•) Joh. Georg in dem Brief an den Kaiser vom ^'^ 1671.
«) Joh. Philipp an den Kaiser 29. VIII.
») Blum 21. VIII.
*) Ueber diese braanschweig. Angelegenheit vgl. Erdmannsdörffer I, 403 i
») Der Kaiser an Joh. Philipp 5. und 13. IX. 1671. Erik. Arch. Fra. F. 64.
— An Kursachsen 6. und 13. IX. Kais. A. Sax. F. 5.
«) Instruction 16./26. IX. 1671, Auerbach 367. üober frühere Versuche wegen
Braunschweigs hier S. 590. 592/3. 596. und ürkund. und Acten, XIV. 1. 490, 492 ft
•) Johann Georg 27. X. an Kaiser (kais. A. Sax. 5) und Kurmainz (Erzk.
A. Fra. 64).
Jobann Philipp 'von Mains etc. 603
zu reisen, wo sich damals der Bischof Ernst August von Osnabrück auf-
hielt, doch gab er den Gedauken auf, als er von dem Qrafen Waldeck
erfuhr, dass sich dieser Fürst, sowie Johann Priedricli von Hannover mit
Frankreich eingelassen hätten ^). Waldeck selbst £euid die Allianz sehr
gut und versprach, air seinen Einfluss zu ihren Gunsten zu verwen-
den 2) ; er bemerkte, dass auch Wolfenbüttel und Celle sehr von Frank-
reich umschmeichelt würden 3). Er sowohl wie Fabricius, der Schwager
des Reichshofraths Schütz, riethen Grana, sich jetzt an diese Höfe zu
begeben ^), und auch dieser selbst hielt den Zeitpunkt für günstig, da
ihm der staatische Resident Amerongen mittheilte, er werde, nachdem
die Defensivallianz zwischen den Staaten und Spanien geschlossen Bei,
mit dem Hause Braunschweig über einen ähnlichen Bund verhandeln ^).
Der Mangel eines kaiserlichen Befehls scheint aber Grana zurückge-
balten zu haben. Zwischen dem 22. und 25. October hatte er dann
eine Conferenz mit dem osnabrückischen Gesandten Hammerstein, der
seinen Herrn zu rechtfertigen suchte und in Allem äusserlich den
besten Willen bezeigte«).
Aber bald schwand die Hoffnung, das braunschweigisch-lünebur-
gische Haus zu gewinnen. Vor dem 4. November hielt Grana zwar
mit dem Grafen Waldeck eine Conferenz zu Warth, wobei der letztere
meinte, wenn Osnabrück es nicht hindere, so würden sich die beiden
anderen Herzoge wohl leichter zur Abbitte verstehen 7); doch schon
am 3. December meldete Grana, Waldeck habe ihm durch einen Ver-
trauten hinterbringen lassen, jene seien wegen der Titulare und des
Vorgehens des Kaisers in der stadtbraunschweigischen Frage sehr be-
leidigt, und habe angefragt, ob man denn nichts dag^^i thun könne «).
Am 27. desselben Monats übersandte dann Grana die Copie eines
Briefes Waldecks an ihn, worin dieser erklärte, gethan zu haben, was
er konnte, um die verlangte Abbitte zu erreichen, doch sei keine Hoff-
nimg dazu vorhanden^).
») Grana 27. und 30. IX. 1671.
*) Hohenlohe an Joh. Philipp, Frankfurt 2. X. 1671. Erzk. A. wie oben.
») Grana 30. IX.
«) Grana 27. IX.
») Grana 30. IX.
«) Grana 26. X. 1671.
») Grana 4. XL 1671.
») Grana 3. Xn. 1671.
•) Waldeck an Grana, Aroice 8. Xn. 1671 (französ.) Er sendet den Extract
eines Schreibens Yom 3. XII. ohne Autor und Datum, aus dem das Gleiche her-
vorgeht. pigi^,^g^ ^y Vjl^Ogle
604 Moriz Landwebr von Pragenau.
3. Yerhandlnngen mit Hfinster, KnrkOln und (Bischof Ton)
Strassburg.
Als Grana kurz nach Empfang des kaiserlichen Schreibens vom
11. Angust von Schmiesing benachrichtigt wurde, dass ihn der Bischof
von Münster zu sprechen wünsche ^), reiste er Ende August zu diesem
ab und traf mit ihm an der Grenze seines Stiftes in Ostendorf zu-
sammen. Nach den üblichen Beden über die Holländer brachte er ihn
zu dem für ihn nicht schweren Versprechen, wenn Frankreich näch-
stes Frühjahr nicht losschlage, überhaupt auf seine Bachegedanken
gegen die Holländer verzichten zu wollen; je mehr er die in der Stim-
mung des Bischofs liegende Gefahr erkannte, desto mehr drang er auf
die Auslassung der beutheimischen Glausel und erreichte sie auch
schliesslich ^). Auch die Bestätigung des Bundes durch das Domcapitel
versprach Christoph Bernhard zu verschaiBFen, dagegen war er auf seinen
Coadjutor so schlecht zu sprechen, dass Grana nicht die Erlaubnis, nach
Paderborn zu reisen, erhalten konnte. Dafür machte der Bischof von Münster
im Vertrauen auf die gute Disposition des Bischofs von Strassburg, Kur-
kölns und Neuburgs aufmerksam, was Grana höflich, aber kühl auf-
nahm und zugleich davor warnte, sich mit dem Inhalt des Vertrags
allzusehr herauszulasseu. Kurz nach seiner Bückkehr nach Köln er-
hielt er von dem Bischof von Strassburg ähnliche Anerbietungen, die
er seinem Versprechen gemäss dem Kaiser meldete s). Dieser befahl
ihm, den Fürstbischof von Münster vom Kriege gegen die Holländer
abzuhalten und ihn zu erinnern, dass er, der Kaiser, die Garantie des
clevischen Friedens (19. IV. 1666) übernommen habe (31. V. 1666); auch
schickte er ihm das Original des Sassenberger Vertrags zurück, um da-
gegen das neue ohne die bentheimische Glausel einzutauschen. Wegen
der von Münster genannten Stände, schrieb der Kaiser, sei er sich
nicht klar, was ihre Absicht sei, doch möge man die Sache nur ge-
hörig an ihn bringen*). Trotz der Gegenvorstellungen Grana's, der
die Unaufrichtigkeit der Fürstenbergischen Vorschläge durchschaute,
war er zu der Aufnahme jener Fürsten bereit, vielleicht beeinflusst
durch Johann Philipp, der sich, wenn auch mit mancherlei Scrupeln,
schliesslich doch dafür erklärte. — Am 11. October hatte Grana bei
dem Kurfürsten Maximilian Heinrich von Köln eine Audienz und dar-
*) Grana 26. VIII. 1671.
*) Daher bat er (6. IX. 1671) den Kaiser, diese Glausel bei den neaen Exem-
plaren auszulassen.
») Grana 6. und 11. IX. 1671.
*) Kaiser an Grana, 28. IX. 1671. ^ ,
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Johann Philipp ton Mainz etc. 605
nach eine lange Sitzung mit den beiden FüTätenberg ohne erheblichen
Erfolg ^), worauf der Bischof Franz Egon einen Brief an den Fürsten
Lobkowitz schrieb, Grana habe nichts als Worte gebracht, man scheine
die Allianz mit Eoln nicht zu wünschen.
Das Concept zu diesem Schreiben sandte er an Qrana, der sich
dagegen yerwahrte und es zu ändern bat; jener entgegnete, er erinnere
sich nicht, etwas Wesentliches ausgelassen zu haben; wenn Qrana
einen ordentlichen Auftrag habe, solle er ihn schriftlich abgeben.
Grana antwortete missmuthig, er sei im Begriff abzureisen und gieng,
ohne auf einen neuerlichen Brief zu entgegnen, zum Bischof von Mün-
ster ab, der sich seit einiger Zeit in der Nahe von Köln aufhielt und
mit den Fürstenberg und dem französischen Gesandten Yerjus con-
ferierte »). In einer langen Besprechung (23. oder 24. October) suchte
er Christoph Bernhard vom holländischen Krieg abzubringen, und
dieser machte plötzlich den Vorschlag, die Generalstaaten sollten ihm
100.000 Thaler monatlich zahlen, er wolle ihnen dafür aus Bespect
vor dem Kaiser, wenn dieser und Spanien neben Holland stehen wollten,
auch ausserhalb seines Landes assistieren ^), In einer zweiten Sitzung am
26. October wiederholte er dieses Angebot. Grana begnügte sich, zu ent-
gegneu, der Kaiser wünsche von ihm nur Neutralität, benachrichtigte aber
sowohl Amerongen und Lisola, als den Gouverneur der Spanischen Nieder-
lande, den Grafen Monterey, zu dem er sich zwei Tage hernach begab -*).
Bei seiner Rückkehr nach Köln fand er einen Brief Franz Egons vor,
mit der Bitte, zu ihm nach Brühl zu kommen, um über die Allianz
zu verhandeln ^), doch kam es zu keiner Entscheidung bis zur Ankunft
des Bescheides Johann Philipps, auf den der Kaiser verwiesen hatte.
Inzwischen erhielt jedoch Grana von dem Bischof von Münster, der
sich trotz seines zu Ostendorf gegebenen Versprechens lange sträubte,
die Zusage, die Exemplare mit Auslassung des beanständeten Para-
graphs auswechseln zu wollen «). Am 16. November unterschrieb Chri-
stoph Bernhard den neuen Vertrag, verlangte jedoch, der Grafschaft
Bentheim in einem besondern Becess versichert zu werden. Grana
*) Grana 12. X. 1671.
^ Grana 14. und 22. X. 167 X und die Beilagen dazu.
») Grana 25. X.
*) Grana 1. XI. Nach dem Schreiben vom 22. X. zu urtheilen, dürfte er
auch schon zwischen dem 14. und 22. X. einmal in Roermonde bei Monterey
gewesen sein. — Die Anerbietungen des Bischofs hatten, wie sie kaum ernst
gemeint waren, auch keine weiteren Folgen.
^) Grana 1. XI. und Beilagen dazu.
«) Grana 12. XI. 1671.
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gOg Moriz Landwehr von Pragenan.
versprach, dies zu befürworten und die Batification zu verschafPen^).
Am 18. Noy. hatte er dann wieder eine Besprechung mit den beiden
Fürstenberg in Q^enwart des Münsterers, der geradezu fragte, ob
denn der Kaiser den Beitritt der anderen nicht wünsche. Qrana ent-
gegnete ^), man wünsche ihn im Qegentheil am kaiserlichen Hofe so-
gar sehr, aber zugleich rieth er in seinem Bericht an den Kaiser
dringend von dieser Allianz ab^^). Da inzwischen die Entscheidung
Johann Philipps eintraft), gieng er nach Brühl zu Franz Egon, der
ihm eine kategorische Erklärung versprach und erwähnte, den Inhalt
der Allianz habe er schon vor langer Zeit von Kurbaiem erfahren ^).
Er schlug vor, die Garantie des Aachener Friedens in die Allianz
au&unehmen, und trotzdem Grana entgegnete, der Kaiser verlange nur
die Sicherang des Eeiches, beharrten die beiden Brüder auf diesem
Gedanken. So traf er geflissentlich keine defiuitive Abrede über die
Truppenzahl, um Zeit zu gewinnen, in der Hoffnung, dass man in
Wien sich auders besinnen werde ; er wiederholte daher seine Mahnun-
gen in der dringendsten Weise, man wolle den Kaiser nur mit Frank-
reich in Oonflict bringen ß). In der That zeigte sich immer mehr,
dass die Verhandlungen Kurkölns und des Bischofs von Strassburg
sowohl wie die Versprechungen des Münsterers nur auf Täuschung be-
rechnet waren. Auf die Erbietungen des letzteren hin, gegen Sub-
sidien den Niederlanden beistehen zu wollen, wurde wirklich eine
diplomatische Action eingeleitet, aber als ihm Lisola deshalb schrieb
(27. XI.), entgegnete er, er könne sich jetzt nicht mehr einlassen '),
und ähnlich verhielten sich die Fürstenberg in der rheinbergischen
Angelegenheit 8).
Am 1. December hatte Grana mit ihnen wieder eine Besprechung
in Brühl, man verlangte von ihm über mehrere Punkte Erklärungen.
Er verweigerte sie mit der Begründung, weder ein Mandat dafür zu
«) Grana 19. XL 1671. Den Vertrag überechickte er erst 21. II. 1672. Er
befindet sich im kais. A.
•) In Uebereinstimmung mit dem kais. Rescript vom 6. XI. 1671. Vom
selben Datum seine Vollmacht zum Abschluss des Bundes.
«) Grana 19. XI. 1671.
*) Brief ?om 17. XL Grana erhielt ihn 21. XL Schon 28. IX. hatte der
Kaiser Joh. Philipp darüber befragt (Erzk. A. Fra. 64). Dann wieder 1. XL (Kais.
A, Mog. 5). — Die Antwort verclausuliert, aber doch für die Aufnahme.
«) VgL den ersten Allianzantrag Franz Egons schon im April 1671 hier S. 594.
•) Grana 29. XL 1671.
») 26. XI. (beide latein.). Vgl. hier S. 605.
*') Siebe die Beilagen zu Grana's Bericht 3. XU. 1671. Vgl. Pribram,
Lisola 535—38.
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Johann Philipp Ton Mainz eic g07
haben, nodi sich erlauben zn können, weiter zu erläutern, waa so
viele Fürsten deuÜich ausgesprochen hätten^); darauf entschuldigte
sich Franz Egon brieflich, noch nicht weiter berathen zu können^),
Grana degegen beklagte sich direct beim Kurfürsten über diese Ver-
schleppung der Angelegenheit Dieser entschuldigte sich, dass er trotz
der Anträge, welche Hocher in Wien dem kölnischen Besidenten
Meyersheim gemacht") und derjenigen, welche Qrana selbst über-
bracht hatte, noch keine Entscheidung getroffen habe und lud ihn
ein, den nächsten Donnerstag (10. December) nach Brühl zu kommen^).
Als Grana nun erschien, zeigte sich zwar der Kurfürst ziemlich gnä-
dig, und der Bischof von Strassburg liess sich wenig sehen, sein Bru-
der aber, Graf Wilhelm, wollte durchaus eine Erklärung über die drei
Funkte erhalten, welche dem Baron Hocher überschickt worden waren ^).
Grana wich aus und kehrte mit dem festen Entschluss nach Köln zu-
rück, nichts weiter in der Sache zu thun, bevor er vom Kaiser über
diese Punkte einen endgiltigen Bescheid erhalten habe, obwohl ihm
befohlen worden war, den Kurfürsten zum Abschluss zu drängen^).
Als ihm der Bischof von Strassburg schrieb, er habe von Wien einen
Vorbescheid über diese Funkte erhalten, Grana möge einen Entwurf
machen, damit man dann das Werk in einer Sitzung beendigen könne,
erwiderte dieser, er sei erbötig, die kaiserliche Entscheidung zn ver-
nehmen, wisse aber nicht, was für einen Entwurf der Bischof verlange,
da er doch die Allianz vollinhaltlich in Händen habe. Diese sei schon
») Grana 3. XII.
>) 4. XII. Beilage zq Granats Bericht vom 6. XU. 1671.
') Ueber die durch diese Worte angedeuteten Verhandlungen in Wien siehe
Anm. 5.
*) Zwei Briefe vom 8. XII. Beilage zu Grana, 9. XII. — An diesem Tag er-
hielt er auch ein Schreiben Franz Egons vom 7. XII., dem ein Brief des Kur-
fürsten an diesen vom 6. XII. beilag, von denen jedoch Grana der Ansicht war,
dass sie erst nach Ankunft seines Briefes geschrieben und zurückdatiert seien.
*) Grana 11. XII. Das muss sich auf den September beziehen. Vom 11. IX.
besteht nämlich ein Brief Schwerins an eine E«xcellenz (sicher Goess, es wird
glückliche Kur und »baldige gesunde Rückkehr zu uns« gewünscht), kais. Arch.
Saxon. F. 5., dem ein Blatt beiliegt mit der Ueberschrifb : »Puncten des an
Seiten EurkOlns mit der r. k. ^'t. einzugehen gesinnten Allianztractats«. Sie
lauten wörtlich gleich mit den von Grana am 1 1. XIL übersendeten Fragepunkten.
1. Hilfe für den Kurfürsten gegen Jederman. 2. Der Kaiser soll die Holländer
zur bedingungslosen Rückgabe von Rheinberg veranlassen, sonst dürfe er es dem
KurfÜrbten nicht verargen, wenn er andere Mittel ergreife. 8. Soll der Kaiser die
Stadt Köln zur Annahme der letzten kurfÜrstL Erklärung verhalten, sonst behalte
sich der Kurfürst ausdrücklich vor, das Hineinlegen fremder Truppen zu hindern.
«) Grana 16. XU.; das kais. Rescript 3. XIL 1671.
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g08 Moriz Landwehr von Pragenan.
zu Brühl überlegt worden, und ihm (Qrana) stehe kein Arbitrium
darüber zu ^). Nachdem Grana dann eine wiederholte Einladung zu
Besprechuugen abgelehnt hatte ^), machte er auf eine dringende Ein-
ladung Johann Philipps eine Beise zu diesem nach Würzburg ^) und
erhielt nach seiner Bückkehr den kaiserlichen Beseheid über jene
Fragen und hierauf eine ausführliche Instruction, nach deren Empfang
er den beiden Fürsteuberg einen Vortrag hielt. Diese dankten und
versicherten, jetzt mit ihm conferieren zu können; er drang nicht
weiter darauf, da ja doch nichts davon zu erwarten war*). Da ihm
jetzt endlich auch der Kaiser befahl, bis auf weitere Verordnung zn
warten ^), so verlief die Angelegenheit in den Sand ; Grana war froh,
ihrer ledig zu sein «), und nur ein einzigesmal habe ich sie noch er-
wähnt gefunden '). — Aber während sich diese Verhandlungen zer-
schlugen, gelang es Grana, den Bischof von Paderborn zum Eintritt
in die Allianz zu bewegen*).
4. Verhandlungen mit anderen Reichsstibiden bis znr
Jahreswende 1671—1672.
Die Monate, etwa vom Juni bis zum November 1671, stellen die
eigentliche Blütezeit der auf die Frovisionalullianz gerichteten Bestre-
bungen dar, wenn man hier überhaupt von einer Blütezeit sprechen kann;
der Bund zwischen Kaiser, Trier, Mainz und Sachsen, namentlich zwi-
schen den drei ersten, schien stark und innig und es war gegründete
Hoffnung vorhanden, noch eine ganze Beihe von Fürsten zu gewinnen.
0 Franz Egon, 25. XII. Grana's Antwort 27. XII. Beilagen zum Bericht von
letzterem Datum.
«) Grana's Bericht 30. XII. Beilagen: Franz Egon 28. und 29. XII. Ant-
wort Grana's 30. XII. Zwischen den Zeilen der Copie des BriefiB vom 29. XIL
steht: NB. Beilage ist diese Allianz ad litteram wie die Münsterische und
das Quantum der Völker 800 zu Fuss und 500 zu Pferd auf die erste Mahnung.
*) Diese Reise gehOrt in einen anderen Zusammenhang. Vgl. unten S. 615.
*) Grana 17. I. und 27. I. 1672. Der kais. Bescheid vom 30. XIL 1672;
die ausf&hrl. Instruction habe ich nicht gefunden.
») 3. IL 1672.
•) Bericht 21. H. 1672.
') Kaiser an Grana, 13. IIL 1672, er habe den kurkOlnischen Gesandten zn
verstehen gegeben, er werde den Beitritt ihres Herrn gerne sehen, wenn dieser
noch unabhängig genug sei. — Antwort in Granats Bericht, 30. III. 1672.
«) Der Vertrag, Neuhaus, 9. IV. 1672, findet sich im kais. Areh. — Grana 13. IV.
erwähnt zwar seine Anwesenheit dort, nicht aber den Bund. Urk. u. Actenst
XIII. 196 findet sich der Befehl des Kaisers an Grana 9. IIL 1672, sich tam
Bischof zu begeben. ^^ ,
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Johann Philipp von Mainz etc. g09
und in diesem Zeitabschnitt schienen die Hoffiiuugen, welche Johann
Philipp an dieses Project knüpfte, ihrer Verwirklichung nahe ^).
Auf der Bückreise von seiner sächsischen Gesandtschaft conferierte
Graf Hohenlohe mit dem Markgrafen Christian Ernst von Bran-
denburg-Baireut und überbrachte Johann Phüipp dessen Antwort
auf die Einladung zum Eintritt, er müsse vorher mit dem Herzog
Eberhard von Würtemberg darüber berathen*). Dieser drückte sich
in seiner Entgegnung sehr vorsichtig aus, namentlich was seinen
eigenen Beitritt betraf; er widerrietb ihn auch Christian Ernst nicht,
legte ihm aber doch nahe, dass er auch die Zustimmung Eurbranden-
burgs und der ansbaehischen Linie einholen müsset). Aber Johann
Philipp sandte Hohenlohe wieder nach Baireut ^), und dieser drang so
in den Markgrafen, dass sieh der letztere endlich zum Eintritt ent-
schloss und dies dem Kurfürsten von Mainz in einem Brief mittheilte^
in dem er zugleich ersuchte, entweder, wenn die BeichsverfEUtöüng zu^
standekäme, bei der Beichsarmee, oder bei iler Allianz accommodiert
zu werden ^). Vom nächsten Tage datiert dann eine genauere Erklär
rang Christian Emsts, durch die er sich, trotzdem er noch nicht mit
den Verwandten CcHoomunication gepflogen, zu einer doppelt so hohen
Quote als in der Beichsmatrikel, nämlich 30 Mann zu Pferd und 50
zu Fuss and im Nothfall zum Duplum verpflichtete ^). Er muss sich
demnach selbständig entsdilossen haben, denn sein von Qehrke ?) an«
geführter Brief an Kursachsen ist erst vom 20.|30. October ^), also vom
selben Tage wie seine Eintrittserklärung. Dieser Brief dürfte also
mehr eine Notification, als eine Bitte um Entscheidung sein, denn in
dem Schreiben an Johann Philipp findet sich kein Vorbehalt ftkr den
Fall, dass die Verwandten abriethen. Er schrieb auch an den Herzog
von Würtemberg und lud. ihn zum Beitritt e^n^); dessen Antwort,
sowie die Versicherung des Markgrafen, bei seinem Beschluss verharren
>) Auerbach 368.
t) Aus. dem Brief Johann Philipps an Christian Ernst 25. IX. 1671. Er
bittet um Mittbeilung von Herzog Eberhards Antwort. Dieses wie die folgenden
Scbriftetücke Enk. A. Fra. 64.
') Brief vom 7. X. Er solle auch noch warten, ob andere Fürsten, nament-
lich Baiem, beiträten.
*) Crediüv vom 20. X. 1671.
6) Christian Ernst, 20./30. X. 1671.
<>) Christian Ernst 21./3I. X. 1671. Vom selben Tag Recreditiy für Hohenlohe.
7) Qehrke, Johann Philipp etc. 36.
>) Vom selben Datum an Kurbrandenburg und Hessen-Darmstadt, wie aus
deren Antwortschreiben hervorgeht.
•) Christian Ernst 21./^1. X. 1671.
MittheflmiffeD XVI.
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610 Moriz Landwehr von Pragenau.
zn wollen, hatte der geheime Eath und Consistorialprasident Dr. Johann
Christian Ton Pühel zu überbringen, der Ende November Ton Christian
Efnst an den KurfÜraten von Mainz gesandt wurde i). Wenn man aber
in Wien hofPle, eine grossere Truppenzahl von diesem neuen Bundes-
verwandten zu erhalten ^), so wurde man in dieser Erwartung getauscht
Was den hier mehrfach erwähnten Herzog Eberhard von
Würtemberg betrifit, so hatte Johann Philipp den Kaiser au%e-
fordert'), ihn und andere protestantische Stande herbeizubringen, be-
vor sie von anderen gewonnen wfirden. Aber am kaiserlichen Hofe
ftirchtete man bei einem „immediaten und positiven^^ Ansuchen um Bei-
tritt eine abschl&gige Antwort zu erhalten, der Herzog würde die Sache
bei Frankreich theuer verkaufen ^ und dieses sonst so Wohl eingerich-^
tete foedus eiü ziemhchen Schimpf und Verachtung leiden.* Es sei
nichts zu erreichen, so trrtheilte man, ohne des Herzogs Eidam Oettin-
^en in den Fürstenstand zu Erheben, doch hielt man das nicht für zu
viel, wenn man nur sicher wäre, dadurch Würtemberg auch wirklich
Von Frankreich abzuziehen^). Demgemäss schrieb der Kaiser an Johann
Philipp, er wolle es nur indirect versuchen, um sich nicht blosszu-
stellen, und bat ihn, auch hier wie bei Braunschweig seine Fürsprache
einzulegen ^). Es dürfte anzunehmen sein, ' dass der Kurförst dieser
Aufforderung entsprach, vielleicht im Zusammenhang mit den eben be-
rührten Yethandlungen mit Brandenburg-^Baireut, uud wie es scheint,
nicht ganz erfolglos, denn bei einer Zusammenkunft am untern Boden-
see fragte der würtembergii^che geheime Bath Zeller den oberöster-
i'eichischen Begimentsrath I^. Padter, ob er nicht Befehl habe, ein
föedüs mit ihm zu verhandeln. Padter entschuldigte sich mit Mangel
an Instruction, erhielt aber dann vom Kaiser den Befehl, da die ganze
Allianzangelegenheit völlig in die Hände Johann Philpps gelegt sei,
^) Christian Ernst an Johann Philipp, 26. XL 1671. Et liegen bei: Copie
eines Schreibens Eursachsens 10. XI.; Eurbrandenbnrgs 20./30. XI.: kann nicht
widerrathen, einzutreten und sein Land in Sicherheit zu setMn, ihm scheint aber
die Hilfe zu klein für die grosse Geüähr, er hat auch dem Mainzer darüber ge^
schrieben. Bei weiterer Berathung wird man vielleicht anf BesMres kommen. —
Copie eines Schreibens von Hessen-Damstadt: Man sei zam Beitritt eingeladen
und nicht ungeneigt, doch müsse man sich vorher mit Hessen-Kassel verständigen.
') Votum Über des Kurfürsten zu Mainz zwei Schreiben vom t, und 13. XIL
1671. sine dato. Kais. A. Mogunt. F. 5., darnach das kaiseriiche Schreiben an
Kurmainz vom 30. XU. 1671. Ebenda.
') Johann Philipp an den Kaiser in dem schon dtierten Briefe vom 29. TIIL 1671.
«) Relatio conferentiae, Wien, 11. IX. 1671. Kais. A. Mog. F. 5.
6) Der Kaiser an Johann Philipp 13. IX. '167K Erzk. A. a. a. 0.
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. Johann Philipp ton Mainz eto.^ ^\\
Zeller, 'weim er üminedefr anspräche, an. Kurmftinz:z\i weisen ^y.. Trota
«dieser kdhlein Aufnahme, you Seiten des Kaisers scheint sieh der Her-
■zog auch in der Folgezeit nicht g^ade ablehiiend gegenüber Johann
Philipp verhalten zu haben, denn nachdem- dieser dem Kaiser lüitge*
theilt hatte ^), er habe durch Giidenus d^m Herzog berichten ila$sen,
dass Christian Ernst, eingetreten sei und ihn gleioh&Us diizn; aufge-
fordert, führt das über diesen Brief abgegebene Yobun: der kais^-
liohen Bathe ^) eine Erklärung des Herzogs an, „wenn im Nmnen des
Kaisers durch Knrmainz etwas die SeichswohlfiEÜirt: Betreffendes an-
gebracht, würde, wolle er dnrch seinen Entschluss seine Devotion gegen-
über dem Kaiser bewasen^^; da nun inzwischen ein splches Anbritigen
geschehen siei, so woll^ mtm weitere Nachrichten erwarten. Diese
Verhandlungen führten indes zu keinem Ergebnis, erst im. Juni 1672
geschiehi der Herbeiziehung des Herzogs wieder Erwärmung, doch
•ohne dass man iu Wien die Sache .^mst nahm ^), da ein Yersucb im
Februar erfolglos geblieben war ^). ' )
Unmittelbar nachdem Hoheulohe von Baireüt zurüct^dkpmmen
war, wurde er an H^ssen-Darmstadt gestodt, utn auch dieses zum
Eintritt zu bewegen. Er schrieb am 2. October, er werdß erst am
nächsten Tag YOix Frankfurt dahin abreisen, weil der Oraf vOn Kirch-
}>erg nicht, für gut halte, dass dort ohne ihn in der AUianzsftcbe ver-
liandelt werde®). Am 16^ October gab dann Johann Philipp dem
Kaiser Nachricht davon, dass He^en-Darmstadt zum Beitritt geneigt
4aei, nur müsse es sich infolge eines Familienvertrags mit. der andßren
linie vorher besprechen'). Ein Versuch, das Erzbisthum Salzbtirg
sn gewinnen, wurde in nicht misszuverstehender Weise, abgelehnt®),
und auch die Verhandlungen mit den Bfeiohsstädtea fühlen zu keinem
Ergebnis, obwohl sich die Anfange günstig anliessen. Iq^ Sq>tember
niicfate Johann Philipp zuerst den Kaiser auf 4ies^ au^ei^ksam ^),
I) Der Kaiser an Johann Philipp 26. XL 1671. Ebenda. :
«) Johann Philipp 2. XU. 1671. — Ebenda.
>) lieber Kurmainz Sohreiben vom 2. und 13. XII. 1671. Kais. A. Mog. 5.
*) Votum 27. VL.1672. Kua. A. Mog. F. 5. Separstbund zwischen Wihrtem-
berg und Baiern 10. IL 1673. Du Mont VIL 1, 219.
*) Hier a 616. .
^) In diesem schon einmal dtierten Briefe schreibt er auch, Waldeok habe
ihm gesagt, D&nemark sei dem Bericht Ale&lds nach, geneigt beizutieten.
^ Erzk. A. Fra. 64. Auch dies blieb schliesslich ohne Erfolg.
8) Franz Kaspar Stadion an Johann Philipp 5. XL 167^. . Ebenda.
<») 2a IX. 1671. Ebenda. Auf des Gudenus mündlioham Antrag .(Votum
22. IX. 167L Kais. A. Mog. 5), man möge seinem Hem\ (Kurmainz) fireia Hand
.zur Aufiiahme neuer Mitglieder geben, bedang sich der Kaiser aus (28. IX. Erzk.
Digitizedi^lj^^OQlC
Q\2 Moriz Landwehr TOn Pragenao.
aber wahrscheinlich schon vor Empfang dieses Briefes schrieb der
Kaiser an Ghrana, er möge der Sfcadi E51n, wenn sie sich über die
AUianzyerhandlungen mit dem Kurfürsten beklage, er5ffiien, dass d^
Beitritt auch ihr freistehe ^). Auf den eben erwähnten Brief des Kur-
fürsten antwortete der Kaiser, er habe der Österreichischen Gesandt-
schaft in Kegensburg insgeheim aufgetragen, bei dem daselbst yer-
sammelten reichsstädtischen GoUegium „dextere zu yerhandebi
und unter der Hand solche Negociationen auch anderwärts Torkehren
zu lassen^^ Er ersuche den Kurfürsten, auch seinem Directoriom am
Beichstag dies au&utragen; bei den gesammten Beichsstädten konnte
am besten Beichshofrath Portner unter der Haind gebraucht werden»
die Oonununieation aber gegenüber den stadtbamburgischen und
lübeckischen Abgeordneten könnte dem Baron Hecher au%etragen
werden« Bei dieser Qel^enheit könne man auch yielleicht einen Be-
sidenten nach Hamburg senden, wie es früher der Fall gewesen*).
Als die Stadt Strassburg um eine Besatzung Von 1000 Mann er-
suchte, be¥ril%te dies der Kaiser nicht nur, sondern liess zugleich,
bedeuten, wenn die Stadt um Aufnahme in den Bund ersudien würde,,
wolle man sie gerne aufnehmen ^). Johann Philipp, der sich andk
dieser reichsstädtLschen Frage mit dem gewöhnten Eifer annahm, be^
nachrichtig^ den Elaiser, Ulm habe sich, ak er die Stadt Ton jemairf
der Seinigen durch den Syndicus habe sondieren lassen, mit ^r Allianz
wohl zufrieden erklärt; man wolle sich daorüber mit den anderen comr^
municierenden Städten besprechen, auch hätten die ausschreibenden
Städte bei einer Zusammenkunft im August beschlossen, sich nur an
den Kaiser zu halten ^). Dass sich Johann Philipp noch an eine
ganze Beihe anderer Stände wendete, zeigt ein Ton ihm an den^ Abi
7on Fulda gerichteter Briefe), aus welchem zu ersehen ist, dass der
Bischof Ton Augsburg und mehrere andere Stände des schwabi-
schen Kreises zum Eintritt geneigt waren. Doch blieben diese Ver-
handlungen wie schon bemerkt schliesslich ohne. Erfolg.
A. Fra. 64), dasa Johann Philipp ?or dem schiesslichen Eintritt des neuen Mit»
gliedes ihn benachrichtige und «eine Entscheidung erwarte, gegen S 16 der Allianz.
1) Der Kaiser an Grana 28. IX. 1671.
>) Yotam 19. X.« darnach der Brief des Kaisers an Johann Philipp 24. X»
1671. Kais. A. Mog. 5.
*) Der Kaiser an Johann Philipp 26. XL 1671. Erzk. A. Fra. 64.
*) 2. XU. 1671. Ebenda.
«) 21. I. 1672 auf einen Brief des Abtes (Bernhard Gustav) vom 18. L 1672.
ßbenda. Dieser hftlt die Alliuis f&r besser als die ReichsverfleMsang und macht
sieh grosse Ho&ungen, Daher sendet ihm Johann Philipp «begehrtermassen*^
das Project.
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Johann Philipp von M^z etc. gX3
S. Johann Philipps YerhSltnis zum Kaiser, zu Frankreieh
und zur Allianz (bis Jnni 1672).
Nachdem die Entscheidung Eursachsens erfolgt war (August 167 l)i
echrieb der Kaiser an Qrana, er erwarte yoq Mainz und Trier die un-
terschriebenen Yertragef wie er einen solchen schon Ton Eursachsen
-erhalten habe, «damit dann selbige in ein publicum et universale in-
strumentum eingerichtet und von den allseits Interessierten unter-
sdirieben und yerfert^ werden mögen* ^). Der Nachlass von 500
Mann, den Johann Philipp gefordert hatte, wurde ohne Bedenken be-
willigt Obgleich es aber auch i^ der nächsten 2jeit nicht zur Unter-
zeichnung dieses Oesammtbundes kam, da die yerlangteh Specialtmter-
zeichnungen ausblieben, so scheint doch das Einyerständnis zwischen
Kaiser und Eurmainz vorlaufig ein ganz vortreffliches gewesen zu sein,
nur fQrchtete man in Wien Johann Philipps zu starke Hinneigung zu
den Holländern ^). Mit dem November indessen beginnt eine gewisse
Erkaltung in diesen Beziehungen. Zu Beginn des Monats kam der
Freiherr von Schönborn nach Eoln, mit der Aufgabe, den Bischof von
Münster, der sich fortwährend im lebhaftesten Verkehr mit Yerjus und
den beiden Fürstenberg bewegte, von dem Ejrieg mit Holland abzu-
bringen, aber er hatte auch noch den geheimen Auftrag, durch den
Bischof eine Aussöhnung mit Frankreich zu erreichen '). Grana nahm
•die Gelegenheit wahr, ihn zu erinnern, es sei endlich an der Zeitp da
sich der Eaiser w^n des Truppeunachlasses so günstig erklart, den
Vertrag auszufertigen. Zugleich bat er aber den Eaiser, durch kräf-
tige Versicherung seiner Hilfe die dur(di die Franzosen sehr einge-
schüchterten beiden Eurfürsten von Mainz und Trier auf dem guten
Wege zu erhalten. Veijus, mit dem er ein Gespräch hatte, sagte
ihm, man wüsste zu Paris gar wohl, dass Eurmainz der Einzige sei,
so das ganze Beich wider Frankreich und für Holland aufVriegle ^).
Darauf beauftragte ihn der Eaiser, die beiden Eurfürsten wieder sei-
ner kräftigen Unterstützung zu versichern^ besonders aber die Aus-
») 13. IX. 1671.
>) Votum 22. IX. 1671. VgL 8. 611. A. 9. In mehreren Briefen befiehlt dei^
Eaiser Grana, Alles Eurmainz su commnnicieren, wie er es auch selbst' thae.
29. IX., 24. X., 6. XI. 1671.
') Leibniz, Werke, I, 1, 150—1. »Als Lionne todt und Pomponne zum
Minister befördert, sagte der Kurf&rst: ich sehe wohl, wir mflssen zu Kreuze
kriechen. . . . Aber quod reuniemur, per Monasteriensem, ... da SohOnborn
^u ihm*.
*) Grana 12. XI. 167L
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gl4 Moriz Landwehr von Ptftgeaau.
fertiguDg des Vertrages endlich einmal zu veranlassen i). Wenige Tage»
darauf meldete Grana, den Eurftlrsten von Mainz, Trier und Branden-
burg würden (von Frankreich) grosse Versprechungen gemacht, es sei
sehr noth wendig, dass Goess endlieh nach Berlin g^he^); hierauf die
Fürstenberg fänden Eurtrier sehr fest in der Treue gegen den Kaiser^
Eurmainz dagegen meinten sie gegen ein Stück Geld in ihr Interesse
ziehen zu können. Grana sträubte sich zwar gegen diesen Gedanken^
doch konnte er nicht die Bemerkung zurückhalten, dass ihm die Be-
sprechungen des Freiherm von Schönborn mit Verjus nicht allerding»
gefielen, viel weniger die Ausrede des Eurfttrsten selbst, durch die er
den Abschluss der Allianz ablehnte. , Vielleicht', äusserte er, .ist
dies Alles intrinsece zu E. E. Mji Bestem angesehen und gebraucht
er sich der Fürstenberg nur, die Ejrone Frankreich zu amüsieren und
von allen Thätlichkeiten wider sein Land, bie unsere Partei recht ge-
bunden« abzuhalten* '). An eben dem Tag, da Grana diese Worte
schrieb, hatte der kurtrieriscbe Resident in Paris, Heiss, Audienz bei
Johann Philipp in Würzburg; durch diese Bbtschaft vrurde das seit
nun gerade vier Jahren bestehende gespannte Verhältnis gel5«t and
das gute Einvernehmen zwischen Frankreich ond Eurmainz wieder
hergestellt*).
Es ist schwer sich ein ürtheil darüber zu bilden, ob Johann
Philipp mit dieser Schwenkung sich wieder bewusst in den Dienst der
französischen Interessen begab oder, ähnlich wie Grana sieh dachte,
nur sich gegen einen plötzlichen Angriff Frankreidis sdiützen wollte,
und dann erst nach und nach durch den Gang der VerluUtnisse immer
mehr auf dessen Seite gedrängt wurde. Ich halte das letrtere fifar
richtig^), doch ohne unzweifelhafte Zeugnisse dafilr beibringen za
können. Er meinte wohl wirklich, währ^oid des langen Krieges, den
er erwartete, die Allianz weiter ausbilden und spater besser gssrOstet
in die Händel eingreifen, vor Allem seiner fixen Idee gemäss eine
Mediation zwischen den Parteien durdiführen za können« Daran aber,
dass er überhaupt sich gezwungen sah, die AussShnnng mit Frank-
reich zu suchen, war wohl nebst all den Enttäuschungen, welche ihm
seine Allianzbestrebungen einbrachten, auch die scKwankende Politik
1) Grana 6. ZiL 1671.
») Grana 9. XXL 1671.
') Grana 15. XII. 1671. Beilage: Copia capitali Sohreibena von Kunnaini^
9. XII. 1671.
*) Gtihrauer I, 163^183 beaond. 175 S. Copien der Heitiiacheii Inatmotion.
ital. und fr. kais. A. Mog. 5. YgL dazu Leibniz,^ Werke II,. 150 £
») Vgl. Erdmannsdörffer I, 557 f.
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Johann Philipp von Mainz etc. 6J5
des kaiserlichen Hofes schuld ^). Nach der erwähnten Aussöhnung mit
Ludwig XIY. konnte Johann Philipp nicht umhin, in der kölnischen
Frage für die Entfernung der holländischen Qarnison z\x stimmen, die
erste Gelegenheiti bei der Grana hart mit dem m^ii^zis^bben Gesandten
Greiffenklau aneinandergerieth. Er erinnerte ihn daran« was der Kur^
fürst Alles gethan, «um den Elaiser mit den Staaten impegnieren 7.u
machen*; Alles was bei der Einlassung des hoUändisdien Begimenta
und der Einnahme weiterer holländischer Hilfe geschehen, das hf^be
man auf des Kurfürsten Direction, Gutheissen, ja gar Sollicitation
gethan^)» Der Kaiser befiEihl Grana, wegen der Umaattelung Johann
Philipps genau, aber mit möglichster Vorsicht nachzuforschen und
nicht das geringste Misstrauen merken zu lassen^}. Inzwischen lud
Johann Philipp Gran% nachdrücklichst ein, zu ihm nach Würzburg
zu kommejL Grana reiste am 7. oder 8. Januar 1672 von Köln ab
und traf am 16. oder 17. wieder daselbst ein. In die Zeit seines Auf-
enthaltes in Würzburg fällt höchst wahrscheinlich die Unterzeichnung
des eigenÜichen Marienburger Bündnisses; dieses ist jedoch nicht eine
Zusatzacte zu einem früher von allen Interessenten unterzeichneteA
Vertrag und deshdb nur yon Johann Philipp allein sowie vom Kaiser
signiert, sondern es ist, da ein solcher Collectivvertrag überhaupt nicht
zustande kam, das einzige, feierlich ausgefertigte Vertragsinstrumei^t,
welches in dieser Angelegenheit ausgestellt wurde ^). Grana fand
Johann Philipp besser gesinnt, als er gehofft hatte. Dieser w^
nämlich noch immer der Ansicht, der Kaiser könne die Holländer
nicht fallen lassen. Wenn Kurbrandenburg dem Beieh und Kaiser zu
B^^nsbuig wegen der Ge&hr des auf deutschem Boden zu führenden
Krieges ein Ansuchen thun wolle, so werde er sein^ Amtes ohne
Scheu walten; der Kaiser könne daain das zum Anlass nehmen, um
Kurköln und Münster mit starken Abmahnungen und auch durch er-
giebigere Mittel vom Krieg abzuhalten, dem letzteren, der wie ein
Unsinniger handle, Cfq>itel und Cioadjutop auf den Hals zu hetzen, di^
Spanier zur Batification des holländischen Vertrags ermuntern und i^
*) Es will mir fast scheinen, als ob man in Mainz vielleicht durch die
Franzosen eine Nachricht von dem Vertrag vom 1. XI. 1671. (Du Mont VII. 1. 164 f.)
erhalten hätte. £ine Copie desselben findet sich £rzk. A. Fra. 66.
*) Orana 18. XXI. Johann Philipp setzte zur Bedingung der Entfernung 4er
Holländer die Einlegung einer Garnison durch den Kaiser und Bezahlung durch
die Holländer (17. XI. an Grana).
*) 30. Xn. 1671.
*) Diese prächtige Ausfertigung, zugleich die einzige, w^che die kais. Rati-
fication hat, befindet sich im £rzk. A. Ein einfitches, nur von Joh. Phil, ge-
zeichnetes, Exemplar im kais. A.
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616 Moric Landwehr Ton PragOBau.
Gottes Namen selbst im Haag einen Bnnd eingehen .aber nicht halb
sich dazn, sondern mit aller Kraft schicken*. Es sei besser, jetzt mit
Spanien, den Niederlanden und anderen, als spater allein zn kämpfen.
Der Kaiser möge mit allen Kräften rüsten, er selbst (der Knrf&rst) sei
bis zur Vollendung der Mainzer Befestigungen in der grössten O^EÜir.
Man möge doch Spanien zur Auszahlung der Subsidien an ihn be-
wegen; inzwischen müsse er behutsam yorgehen, doch sei er entschlossen«
7om Kaiser und dem allgemeinen Interesse nicht zu weidien. Auf
Grana^ä Frage, wie er es mit dem Durchzug französischer Truppen
halten werde, antwortete er, ihm sei ein solches Ansuchen noch nicht
geschehen; auf dem flachen Land werde er ihn gestatten müssen, den
Bheinübergang bei Mainz werde er jedoch nicht erlauben ^). Unmit-
telbar nach' diesem Besuch Granats sandte Johann Philipp den Frei-
herm yon Schönbom nach Wien, um den ratificierten Vertrag zu
überbringen, sowie wegen anderer wichtiger Geschäfte 2). Sein An-
bringen war, sein Herr sei durch die Büstungen der Franzosen sehr
geängstigt und wünsche zu wissen, was für einer Hilfe er sich Ycm
Kaiser getrösten könne. Er habe seine yorige Meinung geändert und
halte datür, dass man den Niederlanden derzeit nicht assistiren solle,
sondern zuerst den Bruch Frankreichs mit ihnen abwarten möge, doch
wisse er recht gut, dass Kaiser und Beich nach und nach unaus-
weichlich in den Kampf hineingezogen werden würden; der Kaiser
Möge sich bemühen, Baiem auf seine Seite zu bringen. Die kaiser-
lichen Bäthe, welche über diese Punkte zu berathen hatten, fanden,
wegen der begehrten Assistenz solle der Kaiser in einer mit Schön-
bom zu haltenden Sitzung abwarten, was er eigentlich begehre, sonst
aber habe sich der Kurfürst aller möglichen Unterstützung zu ver-
sichern; man solle sich nur nicht einer oder der andere allein mit
Frankreich einlassen, sondern fest bei einander stehen. Wegen des
bevorstehenden Krieges wünsche der Kaiser seine Ansicht zu hören,
was eigen tlieh zu thun sei. An Baiern werde er mit nächstem seine
Itöthe Troyer und Wittenpach senden und ihnen unter anderem auch
diesen Auftrag geben »). Der erstere solle dann auch auf der Bück-
reise nach Freiburg gehen und auch bei dem Herzog von Würtem-
berg vorsprechen. Goess werde nach Berlin gehen. Die Mediation
sei zwar dem König von Frankreich angetragen, wvrde aber auf
Schwierigkeiten stossen. Betrefl>5 der Sicherheiten, welche Ludwig XTV.
«) Grana 17. I. 1672.
*) Creditiv 11. I. 1672. Nach Leibniz a. a. 0. 151. geschah die Reise auf
Andringen Frankreichs.
») Vgl. dazu Pribram, Lisola 543. A. 2.
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Johann Philipp von Mainz etc. ß\'J
anbiete, sei am besten zu antworten, er boUe den münsterschen Frieden
halten 1). Was weiter mündlich abgemacht wurde, darüber habe ich
nichts ausfindig machen können, doch enthält das angeführte Votum
sicher nicht Alles,, was damals verhandelt wurde.
Am 10. Februar ertheilte der Kaiser dem Vertrag die Batification,
und am 20. Februar stellte er den Nebenreyers w^en des Nachlasses
der 500 Mann aus '}. In dieselbe Zeit fallt auch die endgiltige Unter-
zeichnung des Vertrags durch Karl Kaspar von Trier s), der sich bereit
erklärte, sein Truppenquantum zu stellen, aber dabei sdir ängstlich
war und meinte, der Gefahr Ton Seite Frankreichs sei nur durch ein
enges Bündnis zwischen Kaiser, Spanien, Holland und den wohHnten-
tionierten deutschen Ständen zu b^egnen^).
Anders dachte Johann Philipp, namentlich nach der Bückkehr
seines Neffen aus Frankreich. Seiue Gesandten Bertram und Jodoci
kamen nach Köln und lagen dem päpstlichen Nuntius stark an, der
Papst möge sich zur Abwendung des Krieges mit Deutschland inter-
ponieven; sie behaupteten, dass der König yon Frankreich solche Ver-
sicherungen seiner friedlichen Gesinnung gegeben, dass man auf nichts
Anderes als Vermeidung aller Impegni zu sehen habe. Die Sicher-
heit Deutschlauds könne durch die von Ludwig XIV. selbst Yorge-
schlagene üniversalgarantie festgestellt werden. , Ich muss bekennen*",
äusserte Grana, dessen Bericht ich diese Nachricht entnehme, «dass
dergleichen, denen so lauge durch meine Wenigkeit L K. Mji Torge-
tragenen so schnurstracks darwiderlaufende Maximen mich ganz irre
machen, und nicht weiss, was für ein Stand auf diesen so ganz auf
beiden Achseln tragenden Herrn zu machen ist**.^).
Kurz beror Grana diesen Brief schrieb, fand sich der schwedische
Oberst Arends ^) bei Johann Philipp ein (23. Mai), um. ihm Mitthei-
Inng Ton der (14. April) zwischen Frankeich und Schweden abge-
h Anbringen und Beantwortung: Relatio conferentiae, 26. 1. 1672. Kais. A.
Mog. 5. SchGnbom brachte neben anderem Copien der. Instruction fOx Heiss und .
der kurmainsiscben Antwort mit nach Wien. (Ebenda).
<) Erzk. A., gedruckt (ohne kais. Ratification und Nebenrecess) Du Mont
VII. 1. 210—12; sonst siehe Anhang.
<) 18. IL 1672. gez. Karl Kaspar und Grana, Du Mont YII. 161 f.
*) Grana ■ 21. II. 1672. Karl Kaspar muss irgend ein Bedenken geäussert
haben, denn Johann Philipp antwortet ihm 2. III., es sei mit Grana ratione
quanti Alles abgeredet worden, daher habe er auch selbst die Ratification ttber-
eckickt. (Erzk. A. Fra. 64).
*) Grana 29. V. 1672.
^) Urkunden und Acten, XIII, 164 f. wird er Rath Arenten genannt. Das
Schriftst&ck ,Luna die, 23. Y. 1672« etc. Kais. A. Mog. 5.
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613 Moriz Landwehr von Pragenau.
schlossenen Allianz zu machen, mit dem Beifügen, dieselbe sei nur zur
Conserrierung des westfälischen Frieden angesehen und Schwede^ daher
bereit, mit dem Kaiser und anderen auf Conserrierung dieses Friedens
intentionierten Ständen ein Bündnis zu schliessen. Johann Philipp
verlangte daraufhin Mittheilung des Vertrags und machte Andeutungen:
von der Provisionalallianz, in die man Schweden gerne aufnehmen
werde, wenn es darum ansuchte. Ein solches Ansuchen erfolgte
natürlich nicht.
Wahrscheinlich durch das Benehmen Johann Philipps besorgt
gemacht, vielleicht auch durch andere Gründe bewogen, sandte der
Kaiser eben damals Mayernberg an den Mainzer Hof ^), um ständig
dortzubleiben. Der Kurfürst brachte sogleich neue Vorschläge zur
Ausdehnung und Verstärkung der Allianz vor, sowie seine Ansichten
betreffs einer Mediation im holländischen Kriege. Das Votum ^ über
die betreffenden Berichte ist interessant durch den absprechenden Ton^
den es gegenüber den Vorschlägen des noch vor kurzem so hochge-
schätzten Kurfürsten anschlägt. Von der Mediation solle man Johann
Philipp abrathen, da sich Ludwig XIV. nicht einlassen werde. Wegen
der angeregten Erweiterung der Allianz durch Beiziehung Kurbranden-
burgs, Dänemarks, Sachsens^), Braunschweigs, Hessens, Würtembergs
und anderer rieth man dem Kaiser, sein Wohlgefallen auszudrücken,
und diese Vermehrung dem Kurfürsten anzuempfehlen^ auch ihn za
ersuchen, sonderlich bei Würtemberg seinen Einfluss anzuwenden, der
Kaiser werde sich in beiden Wünschen des Herzogs, wegen der Er-
hebung von dessen Eidam in den Furstenstand und der Oberstenstelle
in Schwaben für ihn, hernach schon weiter erklären, wenn jener nur
erst beigetreten sei *). Ferner möge der Kaiser versprechen, Schweden
zum Beitritt an&ufordem und deswegen baldigst mit Pufendorf reden
zu lassen, doch werde es wahrscheinlich zu nichts führen; auch er sei
der Meinung, man solle den Niederlanden nicht direct beistehen^).
0 Er reiste am 27. Mai von Wien ab, Kaiser an Ghrana, 25. V. 1672.
<) Relatio et votum 27. VI. (Kais. A. Mog. 5.) Darnach kam Mayernberg
am 14. Juni an.
') Man scheint Sachsen demnach als noch nicht eigentlich zum Bande
gehörig betrachtet zu haben.
*) Hier fligten die Räthe ein NB. bei: Der EurfUrst hat schon vor einem
Jahre die Vermehrung dieses Bandes bei Würtemberg und sonst über sich ge*
nommen und ist gleichwohl nichts geschehen.
*) Hieza NB. »quantum matatus ab illo, vor zwei Jahren hat Kurmainz ein
Anderes (gerathen) and zwar der Meinung gewesen, dass ihnen beizustehen, auch
zu dem Ende ein Project hergeschickt« darüber der Herzog von
Lothringen Land and Leute verloren«.
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Johann Philipp von Main^ etc. gX&
Es ist das letzte mal, dass Johann Philipp hier Vorschläge zur
WeiterbUdong der Allianz machte, denn inzwischen war die Allianz
vom 23. Jmii mit Brandenburg geschlossen worden, welche den
Kaiser anf andere Bahnen lenkte nnd den Mainzer Kurfürsten auf
die Seite schob.
6. Yerhandlungen mit Kurbrandenburg und Sachsen.
Friedrich Wilhelms Stellung im Beich war eine viel zu bedeutende,
ald dass man nicht h&tte Versuche machen sollen, ein so mächtiges
Mitglied für den Bund zu gewinnen. Zwar war sein Benehmen
während der Jahre 1670 und 1671 nicht geeignet gewesen, zu
einer Aimäherung einzuladen; seine ablehnende Haltung gegenüber
allen Vorsdilägen Johann Philipps, welche die Zustimmung de»
Kaisers hatten, und sein Eintritt in das Extendistenbündnis ^)
sowie die Bielefelder Allianz^) konnten nur abschrecken, aber der
Kaiser fragte doch im Juli 1671 bei Goess an, ob Aussicht vor-
handen sei, Kurbrandenburg zu gewinnen. Dieser fand durchaus keine
Disposition dazu vor ^) und schrieb erst im October, es dürfte rathsam
sein, dass er einen Brief in dieser Sache an Schwerin schreibe, damit
Friedrich Wilhelm sich nicht wie bei der Tripleliga beklage, dass man
ihn vernachlässige und erst nach allen anderen dazu einlade^). Vom
25. October datiert dann der Brief, in dem der grosse Kurfürst Johann.
Philipp um dessen Meinung wegen der gefahrlichen Bewegungen am
ünterrhein befragt^), und zugleich erschien der brandenburgische
Oberst d'Espence am Mainzer Hof. In einem zweiten Schreiben®)
erklärte er, er sei „in den consiliis ratione scopi mit ihm ganz einig^^
Johann Philipp lud ihn fast gleichzeitig zum Eintritt in die Allianz
ein und übersandte ihm eine Copie derselben ?), erhielt aber darauf
die sehr treffende Antwort, sie sei zwar, was das Ziel betr^e, sehr
gut, aber unzureichend und nicht auf diese Conjunctur gerichtet.
1) ^^ 1671. Londorp Acta publica IX, 790 (falscheB Datum), Mörner 342: f.
») 7. IV. 1671. Mörner 339 S.
») Vgl. S. 679. Goess 17. VII. 1671. Er verweist auf einen (verlorenen).
Bericht an Lobkowitz vom 27. März. Urk. und Acten XIV, 1. 492.
«) Goess. Karlsbad 6. X. 1671. Urk. u. Act. XIV. 1. 8. 497. Ich glaube,^
dass darauf wirklich ein solcher Brief erfolgte und der Brief des grossen Kur-
fftrsten irgendwie damit zasammenhängi.
^) firzk. A. Fra. 64. Gehrke, S. 80.
«) Friedrich Wilhelm 8V1& XL 1671 auf einen mir nicht bekannten Brief
Joh. Philipps vom 2. XL 1671. Erzk. A. a. a. 0..
») Johann Philipp 16./17. XL 1671. Ebenda.
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•Q20 Moriz Landwehr von Pragenaii.
Jener schlug daher yot, die Alliierten sollten Abgeordnete irgend wohin
^Eusammenschicken, um über genügende Abhilfe zu berathen ^). Diese
Worte hätten Johann PMUpp vielleicht im Juli oder August entzückt,
jetzt erschreckten sie ihn, und er schrieb dem Kaiser, da es. scheine,
als ob jener die Allianz auch auf solche Fälle ausdehnen wollte, durch
die man leicht wider die Intention in auswärtige Kriege yerwickelt
werden könnte, die vielmehr für das gesammte Beich als diese Parti-
cularverfassung gehörten, so habe er sich nicht weiter gegen Kur-
brandenburg herausgelassen und wünsche vorher die Meinung des
Kaisers zu hören ^). Inzwischen hatte der brandenburgische Oe^andte in
Köln, Blaspeil, eine Reihe bemerkenswerther Unterredungen mit Grana,
sowie den mainzischen und trierischen Gesandten. Blaspeil theilte mit,
wenn der K^ser seinem Herrn in Polen freien Bücken mache, so werde
derselbe dingen im Westen nichts üngebürliches dulden. In die „neue
Particularverfassung** werde er wohl gerne eintreten, doch sei sie nicht
genügend für die drohende Gefahr. Dann stellte er vor, die Allianz
müsse so eingerichtet werden, dass man unter dem Yorwand von
kaiserlichen Conmiissionsvölkem 10 bis 12.000 Mann nach Köln lege
xmd die Fremden vom deutschen Boden fernhalte. Man solle eine
öffentliche Allianz machen, der Kaiser dazu Sachsen, Schweden.
Baiern, Pfalz, Mainz, Würtemberg, Münster und andere, Kurbranden-
burg, Zell, Neuburg, Hessen und Dänemark einladen. Als Yorwand
müsse man nehmen, man wünsche zwar den Frieden zu erhalten, eben
deshalb aber müsse man sich in eine Postur loco der Interimreichs-
^erfassung, wie es mit mehrerem in der Allianz ausgedrückt sei, setzen ;
bräche dann der französische König los, so müsse man aus den ver-
schiedenen Abtheilungen ein ansehnliches Corps bilden, Kurköln und
Münster auffordern, keine Durchzüge zu gestatten, und den König
selbst- ersuchen, vom Krieg in der Nachbarschaft (Deutschlands) ab-
zustehen 8).
Das waren kühne, weitaussehende Pläne, welche eine vollständige
Umgestaltung der Allianz herbeigeführt haben würden, aber eben zu
kühn, um die Zustimmung des Kaisers und Johann Philipps finden
^u können. So lautete denn auch die Antwort des Kaisers auf die
>) Friedlich WiUidm 22. XL 1671. Ebenda. (Gehrke 46).
I) Johann Philipp 13. XII. 1671. £r hatte schon frflher dem Kaiser Nach*
Ticht TOn seiner Einladung an Friedrich Wilhelm gegeben (17. XL). Der Kaiser
•dankte ihm hierauf (29. XI.), dass er die Gelegenheit so wohl ergriffen habe.
JHe hier citierten Briefe: Erzk. A. Fra. 64.. .
«^ Grana 3., 9., 16^ 20. XU. 1671.
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Johann Philipp von Mainz etc. g2t
erwähnte Notification ^) ziemlieh kühl, es handle sich jetzt nicht um
Ausdehnung der Allianz, sondern nur um den Beitritt Kurbranden*-
burgs; wenn dieser geschehen, könne man weiter b«rathen>). Dement*^
sprechend lautete auch das Schreiben Johann Philipps an den grossen
Eurftbrsten vom 5. Januar 1672 '), auf das er zunSdist keine Antwort
erhalten zu haben, scheint
Am 30. Januar meldete er an Eursachsen, es sei von jenem noch
nichts angekommen ausser einer Klage über schlechte Behandlung der
Beformierten in Anhalt^). Es geschah auch, soviel man sieht, wirk«^^
lieh nichts mehr in dieser Angelegenheit bis zu der Sendung de»>
brandenburgischen Käthes Marenholtz an Johann Philipp zu Beginn,
des März ^). Der grosse Kurfürst schob die Sorge um seine clevischeiL
Besitzungen in den Vordergrund und Johann Philipp gab in dieser
Hinsicht die beruhigendsten Versicherungen, auch lud er den Kur-
ftbrsten neuerdings ein, in die Allianz zu treten^; diese würde dadurch
um so furchtbarer werden und die braunschweigischen Hauser seinem
Beispiel gewiss folgen. In einer zweiten Audienz '') hatte Marenholtz.
die Frage wegen der clevischen Besitzungen, weiter zu verfolgen und
femer die schon öiter ausgesprochene Ansicht seines Kurfürsten za
wiederholen, die Truppenmacht der Allianz sei zu . klein, und von
mehreren Mitgliedern eine Erhöhung' ihres Quantums nidit zu er-
warten; dennoch sei er zum Eintritt nicht ungeneigt. Johann Philipp
wiederholte, er anerkenne die Verpflichtung des Beidies, die clevischen.
Besitzungen Kurbrandenburgs zu beschützen, wie man ab^ den
1) Vgl. S. 620 u. das. Anm. 2,
«) 30. Xll. 1671. .
>) Dieter u. d. vorige Brief £rzk. A. Fra. 64. Karl Kaspar theilte dem
Kaiser am 23. 1. 1672 mit, er habe Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg
eingeladen einzutreten. Kais. A. Trevirenq. F.~ 1^,
*) Erzk. A Fra. F. 64.
^) Die authentischen Aotenstücke über die Terschiedenen Sendungen Maren-
hoItz*s an Karmainz: Urk. u. Actensi XIII, 153—170. Vgl. Fnfendorf De reb.
gest Friederici Wilhekni XI § 44 (pag. 791). Guhraner I, 156 ff. 184 ff., Drojsen
Zur Kritik PufendorfiB. (Ber. der sächs. Gesellsch. d. Wiss. 1864) 8. 104. Gehrke
8. 28. — Die Cönferenz fi&nd am 26. I1./7. III. 1672 statt, Pufendorfr Irrthom,
der sie anf den 14./24.. IL yerlegt, stammt wohl daher, dass die Instruction f&r
Marenholtz von diesem Datum ist.
•) Bericht Marenholtz's 26. U./7. ÜI. (U. u. A. XIU. 157 f.) »Veritzo . .
wären Sie auf eine Allianz bedacht*. (Pufendorf 1. c. : unde se proposuisse foedus).
In seinem Wesen als Colleotivbund war eben die Allianz noch ein Project, daher
der Ausdruck.
0 Bericht 6./16. V. 1672. (U. u. A XUL 163 f.). Vgl. dazu die Instruction
26. IV./6. V, ebenda 8. 161 ff.
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ß22 Moriz Landwehr von Piragenan.
180.000 Mann Franzosen widerstehen woUeV k^ine er nicht eingehen.
Dagegen war er sehr eifrent üher die Aussidit, Brandenburg in die
Allianz ziehen zu können und meinte, von der Erhöhung der Truf^^en-
zahl werde man noch' reden und deswegen zusammenkommen mfissen.
Beim bevorstehenden Krieg müs«e man eine Medilktion. durchsetzen
und dürfe Holland nicht fallen lassen.
In diesem Frühjahr schien sieh der EurfOrst von Sachsen, wäirend
sich Johann Philipp in immer grössere Beserve zurüdonziehen b^^ann«
mehr als firüher für die Allianz zu interessieren. .Nachdem die im
vorigen Jahr begonnenen Verhandlung^ mit Schweden ebensowenig
wie einige Ankiifipfongsversuche bei Frankreich zum Ziele fBiurten^),
begann er einen lebhafteren Gedankenaustausch mit Brandenburg und
dem Kaiser. Im Januar 1672 kämen zwei brandenburgische Gesandte
nach Dresden. Johann Georg s^lug einen eng^m Zusanun^oschluss
•des ober- und niedersachsischen Kreises Yor und gedachte dabei der
Vermittlung von Kuf mainz. Das erstere lehnte nun Friedrich Wilhelm
zwar ab, doch sprach er sich fOr die ViBreinigung etlicher Nachbarn
aus, «wozu dann das von Kurmainz ius Mittel gebrachte foedus nicht
undienlich sein möchte" >); nur müsse man die darin vereinbarte Hilfe
den Umständen angemessen inachen. Darauf erwiderte jeuer, der Vor-
schlag von Kurmainz sei doch bei den veränderten Conjnncturen nicht
mehr am Platze s), wahrscheinlich weil er f&rchtete^ Ton ßriedrich
Wilhelm gegen seinen Willen mit fortgerissen zu werden. Aehnlidi
benahm er sich dann auch bei und nach der zu Potsdam venmstaUeten
Zusammenkunft. Er erkannte die Grösse der Gefahr und gab zu, dass
•das Provisionalbündnis nicht genügte^), doch wollte er sich nicht zu
frühe in etwas Entscheidendes einlassen, er lehnte eine vorg^chlagene
Minist^rconferenz ab, und so brach Friedrich Wilhelm die Verhand-
lungen ab ^). Aber gegenüber dem Kaiser zeigte Johann Georg seine
Bereitwilligkeit, für eine Weiterbildung der Allianz zu wirken.
') Vgl. Auerbach 362 ff.
«) ürk. u. Acteiwt. XllI, 170 £
•) EbeadA 172 f.
4) Ebenda 177. (Punkt 7. von . »der . beides Kurftirsten Qedanken«). Y^
Pufendorf XI, § 43. (8. 790), Drojaen, GeKh. d. preuss. PoHtik III, 3, 380 £
Vgl. 391. Anm.
>) Pufendorf, I.e. sed praem^ture in oaxisam deäceadere nolebat; Auerbach,
^68, iro auch ein von Johann Üeorg an Friedrich Wilhelm überaendetes AUiani-
project erwähnt wird, das einen Sats enthält, welcher leicht die Allianz zur
Vertheidigung Hollands hätte bringen können. Die Zusammenkunft llu/24. IIL 1672,
U. u. Act XIII. 175 ff. vgL U. u. A. III, 252. (Bericht Amerongens vom 27. III).
Orlich. Gesch. d. preuss. Staates. (Berlin 1838) IL, 48—9. . .
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Johann Philipp von Mainz etc. g23
Der kaiserliche Gesandte au seinem Hofe, Abt Otto von Banz ^),
1)erichtete, der Kurfürst fQrchte mehr die Gbfahr von Westen als die
von Osten, er zweifle an dem Zustandekommen des punctns securitatis
und incliniere daher mehr auf eine nachdrückliche PravisionalyerfEtssung
der Alliierten, wiewohl es keine geringe Ombräge gebe, dass dem Ver-
lauten nach Münster, als ein Mitglied der Allianz, gleichwohl fran-
zösische Truppen in sein Land aufnehmen sollte >). Abt Otto bemerkte,
•dass der Kurfürst mit Brandenburg und Braunschweig, besonders Celle
jetzt gut stehe und. nichts sparen wolle, um das letztgenannte Haus
za gewinnen. Er überreichte ein Memorial, auf welches er eine vom
3. März datierte Antwort erhielt^). Der Kurfürst befürwortete die
möglichste Stärkung der Provisionalallianz, meinte jedooh, die gegen-
wärtigen, ganz ungeklärten Verhältnisse seien einer Zusammenschiokung,
wie sie Kurbrandenburg verlange, nicht günstig; er glaubte, die Ver-
stärkung und völlige Bi^^änzung der Allianz werde sehr erleichtert
werden, wenn sich der Kaiser endlieh etwas näher henuisliesse, « wessen
er sich zu resolvieren und dadurch der Sache desto mehr Nachdruck
zu geben gemeint wäre*. Er bemerkte, die verlangte Präliminar-
bezeigung wegen der Stadt Braunsdiweig scheine ein grosses Hindernis
\m den Herzogen zu sein, er wolle Information abwarten, was. die-^
selben bei der Conferenz zu Potsdam init Kurbrandenburg ausgemacht
hätten. Schliesslich besprach er in dem Schriftstücke die Präge der
«Generalität bei der Allianz. In dem über dieses Schreiben gefällten
Votum wird die Meinung ausgesprochen, dass bei dieser Allianz „eine
mehrere Sicherheit nnd bei aller angehenden Ge&hr eine geschwindere
Hilfe als bei der üniversalverfusung erscheinen möohte^^ üeber die
Präge, ob und wie man die Allianz ausdehnen solle, sollte noch. weiter
berathen werden^).
Nach einer längeren Unterbrechung des Briefwechsels schrieb
•dann Johann Georg an den Kaiser und machte ihm den Vorschlag,
mit den treuen Kurfürsten und Fürsten in eine engere Verfassung zu
treten, zu welcher er Kurbrandenburg disponieren wolle. Der Kaiser
möge den Herzog von Sachsen-Lauenburg zu sich befehlen und ihm
-die Unterhandlung mit den braunschweigisch^n Herzogen übertragen ^).
f) Seit Herbst 1671 dort, erat neben Blum, dann allein; Creditiv vom
19. IX. 1671. Kais. A. 8ax. F. 5.
>) Abt Otto, 1. IIL 1672. Kais. A. Ber. aus Dresden, F. 2.
?) Das Memorial war vom 1. III. (mir nicht bekannt). Abt Otto bekam
die Antwort am 21. III. und sandte sie mit seinem Bendite vom 22. III. 1672,
:al80 noch vor der Potsdamer Zusammenkunft.
*) Relatio et votum 16. IV. 1672. Kais. A. Saxon. F. 6. .
*) 29. V./9. VI. 1672. Kais. A. Saxon. F. 6. . .
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g24 Moriz Landwehr von Pragenau.
Vielleicht schon bevor dieser Brief in Wien ankam, machte der Kaiser
dem Eurfürsten Mittheilang von anderen, mit Enrbrandenbnrg be*
gojinenen, wenn auch unvollendeten Verhandlnngen und forderte ihn
zum Beitritt auf, welche Einladung er nach Emp&ng des obigen
Schreibens wiederholte ^).
Nach langem und, wie manche meinten, sehr gefahrlichem Zögerji
hatte sich der Hof zu Wien dazu entschlossen, Qoess wieder auf seinen
Berliner Gesandtschaftsposten zu senden. Seine Instruction beauftragte
ihn, den Kurftürsten zum Eintritt in das Provisionalbündnis ein-
zuladen, zu dem der Kaiser bereits ein Project aufsetzen, habe lassen^
mit welchem sich Mainz und Trier einverstanden erklärt hätten^).
Wenn Kurbrandenburg beigetreten sei, dann könnte man in Köln,
wo ohnehin die meisten Fürsten Vertreter hatten, gleich die weiteren
Massregeln berathen, um den Frieden in Deutschland zu erhalten.
Sein Beitritt würde viele andere nach sich ziehen; er möge versuchen,
Neuburg, das Haus Braunschweig, Dänemark und Hessen-Kassel her-
beizubringen. Wenn der Kurf&rst sich beklage, dasa mau ihm so spät
Nachricht gebe, solle Goess antworten, der Kaiser habe die Sache nur
Mainz und Trier »mvertraut und würde ihn auch schon benachrichtigt
haben, wenn der Gesahdte nicht krank gewesen wäre^). Einer als«^
baldigen Erklärung über den Abschluss eines Bundes mit den. Nieder«^
landen sollte er ausweichen. Wenn der Kurfürst nicht indieProvinonal-
allianz eintreten, sondern sich auf andern Weg und Weise mit dem
Kaiser verbinden wolle, so möge Gk>ess darüber berichten ^). In der ersten
Zeit seines Aufenthaltes in Berlin fand Goess, dass man dort schlechte
Opinioh von dem Bündnis habe, doch glaubte er soviel gewonnen zu
haben, „dass man es nicht undienlich finden möchte^^. Doch fand es
die Cionferenz der brandenburgischen Käthe „den Umständen ni<M
adäquat noch zulänglich^^ ^). Eine Woche später glaubte Qoess zu be-
merken, dass der KurfÜst jetzt mehr zum Bunde geneigt sei^ und er-
fuhr, er habe sich durch Marenholtz bei dessen zweitem Begueh bei
Kurmainz einigermassen erklärt^). Der neoburgische Gesandte Stratt*
i) 15. und 22. VI. 1672. Ebenda.
>) Merkwürdig ist, dass hier fiberall nur Mainz und Trier genannt wird,
während doch eine ganze Reihe von Stftnden an der Allianz Theil hatten;
>) Eigenthfimlieh, dass hier kein Bezog auf die bereits- (freilich, nur zwischen
Kurmainz und Kurbrandenburg) gepflogenen Verhandlungen genommen wird;
man spricht, als ob Kurbrandenbnrg nie etwas von der Sache geh()rt hatte.
*) Instruction vom 4. III. 1672 gemäss dem Votum vom 27. L Urk. u. AdL
XIV. 1. S. 617 ff.
*) Goess, 6. V. 1672. .
«) Goess, 9. und 13. V. 1672.
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Joba&n FhiHpp von Mainz etc. g25
mann tiieilte mehrmals die Geneigtheit seines Herrn mit, in den
Provisionalvertrag zu treten ^). Aber in diesen Tagen hatte der grosse
EorfQrst seinen so folgenschweren Vertrag mit den Oeneralstaaten
geschlossen ^), und wenn schon früher nicht, so konnte ihm jetzt das
vorgeschlagene Bündnis noch viel weniger genügen. Der Fürst von
Anhalt wurde nach Wien gesandt, um den Kaiser für ein anderes zn
gewinnen« doch noch immer, ohne den Eintritt in das erstere geradezu
abzulehnen ^). Und wie wenig man das Pronsionalbündnis am Eaiserhof
als unzeitgemäss oder abgethan betrachtete, zeigt der Brief des E^aisers
an Goess vom 25. Mai: er solle Yor Allem auf die Treffung des foederis
defensivi provisionalis dringen ; wenn er Neigung dazu vorfinde, möge
er das Project vorweisen. Der Kaiser sei entschlossen, im Nothfall
nicht 2 oder 4000 Pferde, sondern ein ganzes Corps zu senden^).
Am nächsten Tag (26. Mai) hatte Anhalt seine erste Audienz beim
Kaiser, am 29. überreichte er sein Memorial, und am 9. Juni wurde
das Project entworfen, auf Grund dessen der österreichisch-branden-
burgische Vertrag vom 13^3. Juni 1672^) zustandekam, dessen Ab-
schluss zugleich, wenn auch nicht rechtlich, so doch fsictisch das Ende
der Provisionalallianz bedeutet; zwar wünschte sowohl der Kurfürst
wie der Kaiser vielmehr eine Umformung der Allianz in einer dem
brandenburgisch-österreichischen Vertrage entsprechenden Weise, oder
besser gesagt, den Eintritt der schon durch das erwähnte Bündnis mit
dem Kaiser allierten Fürsten in das neue, wie sich ja Kaiser Leopold
in einem besondern Vertragsartikel verpflichtete, wenn möglich diese
Bundesgenossen herbeizuziehen ; aber in der That kam cr nicht dazu ;
die kaum erst von Einzelnen unterzeichnete, als CoUectivbund nie
zustandegebrachte Provisionsdefensionsverfassung verschwindet, wie so
manche andere Versuche der vorangegangenen Jahre in dem Augenblick,
da sie sich hätte bethätigen können und müssen, von der Bildfläche,
um einem anderen, waffenmächtigeren Bund Platz zu machen, der den
») GoeflB. 6. und 13. V. 1672. Diese Stücke U. u. A. XIV. 1. S. 517—31.
*) ^^ 1672. Mömer 359 ff. vgl. Droysen Gesch. d. pr, Politik XU, 3, 382-88.
^ Instroction ftb: Anhalt Urk. u. Act. XIIL 199—204., »doch sein wir nicht
abgeneigt, auch in solches Bündnis zu treten . . . «. Vgl. Pufendorf XI § 49 (S. 792 f.).
«) Eingerichtet nach dem (sehr interessanten) Votum vom 23. V. 1672.
ürk. u. Act XIV. 1. S. 537.
^) Pufendorf XI, § 51. (S. 797 £), Theatrum eoropaeum XI, 32, mit ÜEdschem
Datum (25. Juni) und wohl darnach Pfeffel. Nonvel abr6g6 chronologique de
r histoire etc. (Paris 1776) 8. 795. — MOmer 364 ff., wo auch die übrigen Drucke
angef&hrt sind. Ueber Anhalts Verhandlungen vgl. Urk. u. Act XUI, 204 ff.,
XIV., 1, 539 ff. 544 ff. 552. 560—64; 567—69. Drojsen a. a. 0. III, 3, 394 ff.
MittheiloDgen XVI. Dig.tzed^ VJ^OglC
g26 Moriz Landwehr von Pragenao.
Kern für die groaseoi Goalitionen der folgenden Jahre darbot. Dennoch
igt der Yersndi, wie ieh glaube, nkht so ganz unwichtig; unter den
unsahligen Associationsyersudien der deotsehen Stande zwischen dem
Frieden von 1648 und dem Ausbruch des Earieges von 1672 ist es
vielleicht derjenige, der die Aichtung, in der sie sicJi zu bewegen hatten,
um zu befriedigenden Besultatea zu gelangen, am besten traf: Vorsitz
des Kaisers bei mdglichster Selbständigkeit der übrigen Mitglieder des
Bimdes, Abkehr yon dem Schutzverhaltnis der dentschen. Kleinstaaten
zu fremden Machten, gemeinsame Abwehr fremder üebergrifle.
7. Letzte Erwfihnungeii der Allianz.
In der ersten Zeit nach Abschluss des brandenburgischen Bundes
hatte es den Anschein, als wolle sich der Kaiser unverzüglich mit
ganzer Kraft in den Eo'ieg stürzen i). So wurden die eifrigen Bath-
schläge Johann Philipps, der jetzt immer starker für den Frieden
eintrat, unbequem, und der kaiserliche Hof kam nach und nach gegen
ihn in eine gereizte Stimmung, welche sich in der Folgezeit noch
steigerte. Anders Karl Kaspar. Dieser Hess durch Grana den Vor-
schlag nach Wien gelangen, man solle die Qumison von Köln auf
3000 Mann verstärken, inzwischen das Werk in Berlin und Dresden
dahin richten, dass die Quote der Allianz zusammengeführt und ent-
weder bei Koblenz oder Köln ein Lager aufgeschlagen werde. Er
wolle das Heer in sein Land aufnehmen, der Kaiser aber sei nicht
nur befugt, sondern auch verpflichtet, die spanischen Niederlande und
die der G^ahr ausgesetzten deutschen Stande zu schützen. Mit Kur-
mainz war er sehr unzufrieden und meinte, „bevor sich die kaiserlichen
Waffen nicht in der Nähe blicken Hessen, seien von ihm keine recht-
schaffenen Gonsilia zu hoffen, sondern er werde sich vielmehr, sich zu
conservieren, quocumque modo befieissen^^ ^).
Eben damals erschien der Marquis de Feuqui^res als ausserordent-
licher Gesandter Ludwigs XIV. erst in Trier, dann in Mainz s), um die
mündliche Versicherung zu geben, dass sein König Deutschland nicht
angreifen werde ^), und Johann Philipp brachte ihm das leibnizsche
ägyptische Project ^) in Erinnerung, doch wie vorauszusehen war, ohne
Erfolg«).
>) Droyaen a. a. 0. III, 3, 396.
>) Grana, Eoblens 9. VI. 1672.
s) Johann Philipp an Eunachsen, 10. VL 1670, £nk. A. Müüar. F. 17.
*) Guhrauer I, 281 ff.
^) AlledaraafbezfiglichenSchriftenbeiOnno Klopp: LeibniiWerk6l.8erie,Bd.IL
«) Vgl. Guhrauer I, 284—94. Onno Elopp, Leibniz Werke IL- Bd. Einleihing.
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Joihann Philipp von MbIdz etc: g27
Eiiifiii Monat nachher kam Mlurenholtz wieder nadi Würzburg,
nun mit Johann Philipp zu berathen. Wenn dieser wieder zu Parti-
•colarverfassungeu riethe, so lautete seine Instruction, solle er Torstellen,
•dass niemand gerüstet sei, und ihn bitten, Vorschläge zu machen, wie
man solche Verfassung befördern könne. In dem Gesprach mit dem
<jresandten erbot sich der Kurfürst Yon Mainz zu einem Simplum von
2000 Mann zu Fuss^ und 500 zu Soss für eine Particukrallianz, er
wolle sich aber mit einem noch grösseren Quantum bereit halten i).
Doch als der kaiserliche Gesandte Mayernberg an ihn mit d^n An-
sinnen herantEati sioh dem neuen Bunde anzusehliessen ^), zeigte er
keine Lust dazu, er warnte in Wien yidmehr Yor dem Ungestüm
Brandenburgs und beklagte sich darüber, dass man die Allianz ohne
■sein Vorwissen eing^angen '). Während des ganzen August drängte
Mayernberg Johann Philipp zum Beitritt; aber weit entfernt davon
^oll dieser sogar andere vom Anschluss abgdialten haben ^). Für seine
Person bezog er sich stets auf die mit des Kaisers Einwilligung ge--
schlossene Neutralität, der er jetzt nicht zuwiderhandeln könne ^). Der
kaiserliche Gesandte verzweifelte schliesslich an der Möglichkeit, ihn
2M gewinnen, und so erhielt er Befehl, einstweilen die Sache auf sich
beruhen zu lassen und den Kurfürsten nur zu ermahnen, wenigstens
nicht andere vom Beitritt abzuhalten *) ; er entledigte sich seines Auf-
trages in Gegenwart Bertrams, und Johann. Philipp erklärte sich hierauf
"bereit, die in dem Provisionalbündnis versprochene Hilfe dem Kaiser
für Böhmen zu leisten, wenn er von den Türken angegriffen würde ^),
mit andern Worten, er lehnte eine Hilfeleistung gegen Fnmkreich ab.
Das Verhältnis zwischen ihm und dem Kaiser war damals schon so
^[espannt, dass er sich gezwungen fühlte, sich in einem längeren
Schreiben zu rechtfertigen, in dem er seine Thätigkeit seit dem west-
fälischen Frieden bis zu der Zeit, da er den Brief niederschrieb, als
«) ürk. u. Act XIII, 165—70.
«) Mayembergs Bericht 24. VII. Votum, relatum 17. VIII. 1672. Kais. A.
üog. F. 6.
») Droyeen III, 3, 392 f. 408. — Johann Philipp an den Kaiser 28. IX. 1672.
K. A. Mog. 5.
*) Votum 31. VIII. 1672. Ebenda.
») Er meint wohl seine Antwort auf die durch Heiss überschickte Erklärung
Xudwigs XIV. Diese Antwort muss von des Kurfürsten 2^effen Melchior v. Schön-
bom im Mfixz 1672 nach Paris überbracht worden sein, unmittelbar nach dessen
•oben (8. 616/7) erwähnter Sendung an den Kaiser.
•) Votum 31. VIII. 1672.
7) Votum über Mayembergs Schreiben vom 18., 21., 25. IX. 1672. s. d.
^ais. A. Mog. 5.
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Q28 Moriz Landwehr ron Pragenau.
die Yerfolgong einer einzigen Gtedankenreihe darstellt: Seit dem Ab-
schloss des westpfalischen Frieden habe er stets gestrebt, denselben za
erhalten, und um Deutschland innerlich- zu stärken, den punctus secu-
ritatis möglichst betrieben. Nach deoi Aachener Frieden habe er dann
auf eine allgemeine, unparteiische Garantie gedrungen. Als er uach
dem Fehlschlagen dieser Bemfihungen mit allen Kräften auf eine all-
gemeine Beichsrerfassung antragen geholfen und auch diese keinen
Fortgang genommen, habe er sich für yerpflichtet gehalten, eiue Pro-
visionalverfassung und -Vereinigung vorzuschlagen. Diese sei denn
auch zwischen dem Kaiser und mehreren Standen abgeschlossen worden;
da aber auch sie keinen rechten Fortgang genommen und man in-
zwischen die grossen BQstungenFrankreichs gewahr geworden, so habe
nicht nur er, sondern ebenso der Kaiser, Kurbrandenburg und Trier die
Entfernung der staatischen Garnison aus Köln durchgesetzt, um nicht
in einen auswärtigen Krieg verwickelt zu werden. Dieser Ansicht
gemäss habe er sich auch auf die Anfrage Ludwigs XIY. dahin erklärt,
dass er neutral bleiben wolle. Der Kaiser aber habe das gutgeheissen
und ihn in seinen friedlichen Absichten bestärkt.
So habe er denn eine Beichsmediation vorgeschlagen, oder wenn
diese nicht möglich wäre, eine solche von einigen Kurfürsten und
Fürsten; er könne daher auch dem neuen Bündnisse nicht beitreten^
da die darin enthaltene Clausel wegen des clevisclien Friedens leicht
den Krieg von den Niederlanden ab und gänzlich in das Beich ziehen
könne, und halte noch fortwährend an dem Gedanken der friedlichen
Vermittlung fest^}.
Anhang.
I. Allianzprojecte und Urkunden. (Entwicklung des Textes).
Es kommen in Betracht:
a) Projecte. 6 Projecte in Erzk. Arch. Friedensacten, Fase 66^
dann eines bei Qehrke S. 23/4 und ein anderes bei Auerbach S. 356/7
(Dresdener Archiv loc. 7274)^), dann die »Substanoe du Trait^« bei
Guhrauer 1, 139 — 41.
b) HandschrifMiche Ausfertigungen. Sassenberger Allianz (gedruckt
bei Du Mont VII, 149 f.). — Sächsische Allianz, 6^16. VIIL 1671 »). —
1) Johami Philipp an den Kaiser, 14. September 1672. Kais. A. Mog. F. 5.
Abschrift davon Eizk. Arch. Militaria, F. 17.
>) Das bei Auerbach S. 368 erwähnte Project tritt durch die Einschiebung
des hier 8. 622. A. 5. erwähnten Satzes aus der Reihe der übrigen heraus una
wird daher hier nicht weiter berücksichtigt.
*) Diese liefft bei dem OsterreichiBoh-kursftchsischen Vertvaff vom März 1673.
Ich haoe davon durch die Güte des Herrn Professors Pribram Kenntnis erhalten
und das Schriftstück genau mit dem Vertrag vom 10. L 1672 verglichen. £•
stimmt in Allem würtbch, auch darin, dass alle Bundesglieder (ausser dem erst
später eingetretenen Brandenburg— Kulmbach) mit den Contingenten genannt sind.
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Johann Philipp von Ifainz etc. 629
Zweite Forn^ der münstersehen Allianz, Kendenich, 16. XI. 1671. —
Marienbarger Allianz 10. L 1672. — Allianz mit Trier, 18. ü. 1672
{gedr. Du Mont VII, 161 f.), mit Paderborn 9. IV. 1672.
c) Drucke der eigenÜ. Marienbnrger Allianz. Gastelius, De statu
publice Europae noyissimo (Norinbergae, 1675) p. 766, mit falschem Datum
«n Ende (1662). — Theatrum europaeum XI, 31 — 33 (falsches Datum
10. X. 1672). Lünig, Teutsches Beichsarchiv VI (t=Parti8 specialis con-
tinuatio I*., Abtheilung l). 8. 430 mit dem üftlschen Jahresdatum 1662.
Du Mont, Corps universel diplomatique VII, 1, 210 — 12 (alle drei
Data). Guhrauer, Kurmainz II, Beilage Nr. 2. S. 132 — 137.
Projecte.
1. Die erste Form der Allianz, welche ich kenne, ist ein von der Hand
•des mainzischen SecretHrs Beminger geschriebenes Ooncept ohne Aufschrift
«nd Datum, welches im Ganzen der endgültigui Gestaltung sehr ähnlich
ist. In Punkt 7 wird demjenigen, dem die Truppenhilfe zugeschickt wird,
das K(»nmando vorbehalten. 2. Dann folgt der Zeit nach ein Schriftstück :
•»Dieses Project ist also den 7. Juli 1671 .... abgehandelt worden,
dergestalt, dass über die von J. kfL Gnd. .... bewilligten 1500 Mann zu
Fuss . . J. k. ^jt. wegen der übrigen 500 Mann zu Fuss vertrete und von
Ihro deswegen in secreto ein Bevers zurück gegeben werden solle*.
Hier ist der Punkt 7 so umgestaltet, dass der Oberkommandant vom Kaiser
bestellt werden sollte. Punkt 16 ist neu hinzugefügt 3. Ferner:
»Proj ect, wie solches des Herrn Marquis de Grana Bericht nach vom Bischofen
zu Münster beliebt worden*. Bei Punkt 2. ist die bentheimische Clausel
eingeschoben. Bei P. 3 ist die Verpflichtung der Alliierten, sich gegen-
seitig auf blosses Ansuchen den Durchzug zu gestatten, hinzugefügt. P. 7
ist durchgestrichen, wodurch P. 8 zum 7 wird, und an der Seite ist
als P. 8. der nach dem münsterschen Wunsch veränderte Passus über das
Oberkommando hinzugeschrieben. Der Anfang von P. 9 ist geändert:
»Sollte aber ^um 9. ein Fall ....*. Trotzdem stimmt dieses Project nicht
.ganz mdt der sassenbergischen Allianz, der dort als P. 8 eingeschobene
Paragraph über die Versorgung der Truppen mit Feldartillerie u. s. w.
fehlt hier noch, die sechs Wochen als Frist für die Hilfeleistung sind bei-
behalten, ebenso wie die zehnjährige Dauer des Bundes. 4. Das vierte
Stück ist gezeichnert: Meissen, 6. August 1671» Johann Georg. (Abschrift).
Bei P. 2. ist die bentheimische Clausel wieder ausgelassen, bei P. 3 der
münstersche Zusatz in den Text aufgenommen. In P. 7« 8> 9 folgt es
dem vorhergehendem Project (3)» nicht der Sassenberger Allianz. An der
Seite ist unter den Mitgliedern Brandenburg — ^Kulmbach nachgetragen.
5. Endlieh findet sich noch ein Schriftstück, in dem nur die Titel mit Ein-
echluss von Brandenburg — ^Kulmbach und der Anfeuig des Textes stehen,
dann: >continuetur das project usque ad finem — so geschehen, M. ob.
Würzburg den — Januarii 1672. Johann Philipp L. S.*, wohl nur ein
Formular zur Ausfertigung der Urkunde vom 10. Januar 1672, und 6. Eine
Wiederholung des Projects Nr. 4. mit der Unterschrift, 6. August
1672, Johann Georg. Wenn die Jahreszahl richtig ist, so wäre das ein
Anzeichen, dass man in dieser Zeit noch am kursächsischen oder Mainzer
Hofe an der Allianz festhielt.
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€30 Moria Landwehr van Pragenau.
Ueber die Form der Projeote bei Gehrke und Auerbach verlautet
nichtSy doch müssen sie Nr. 3 oder 4 entspFechea.
Die Substance du Trait^ (l. October 167 1) stimmt ziemlich gut mit
der Gestalt der Allianz, wie sie nach der Herbeiziehung yon Münster und
Kursachsen gewonnen worden war; die bentheimkche Clausel steht darinnen.
Der Passus von der Einrichtung eines Kriegsratbes und Vereinbarung eines-
Ortes, ;v7ohin man seine Deputierten schicken wolle (lO. Absatz: Que si
la guerre tiroit en longeor etc.) kommt sonst in keinem Project vor und
dürfte auf die Monimente Eursachsens (hier S. 601) zurückgehen, vielleicht,
ist es auch nur eine Ausschmückung des sechsten Punktes.
Ausfertigungen. 1. Die S assenb erger Allianz (l 7. Juli 167l)v
vom Bischof und Grana unterzeichnet, nur zwischen Kaiser und Münster. Di&
P. 7, 8 imd 9 weichen von dem Wortlaut der mainzisohen Form ab (siehe
den Druck bei Du Mont). Dadurch dass der sonst einen eigenen Paragraph
bildende Satz »Sollte aber ein Fall sieh begeben . . .* hier dem P. 9
angehängt ist» trifft diese Form der AlMimz bei P. 10 wieder mit den
andern zusammen. Für die Hilfeleistung smd nur Fristen von 14 Tagen
und drei Wochen gesetzt, die Zeitdauer des Bundes nicht bestimmt. 2. Di»
kursächsische Ausfertigung 6716. August 1*671, gleich der vorer^
wähnten Abschrift (Projecte, Nr. 4). 3. Die münstersche Allianz,.
Kendenich (bei Köln) 16. November 1671. Gleichlautend mit der ersten, ohne
die bentheimische Clausel. 4. Die Marienburger Allianz vom 10. Januar
1672, prächtig ausgestattet, mit der kaiserlichen Batification vom 20. Februar
1672 (gez. Leopold, Hocher, Abele). Vom selben Tag ist der beigelegte
Bevers des Kaisers wegen der 500 Mann. Diese Allianz ist mit der säch-
sischen die einzige, bei welcher alle Mitglieds mit iluren Truppencontin*
genten genannt werden. 5. Die Allianz mit Trier vom 18. Februar 1672
(gez. Karl Kaspar und Grana) richtet sieh in Allem nach der münster*
sehen Form (DuMont hat sie im kais. Archiv noch gesehen, heute scheint
sie verlegt zu sein), ebenso 6. die mit Pad^erborn 9. April 1672.
IL Truppencontingente. Was diese betriflt,- so herrscht in allen
Acten, die ich zu Gesichte bekonmien habe, die schönste Uebereinstimmung,.
wie die zu Ende folgende Zusammenstellung zeigt, es handelt sich also
nur um die Erklärung der Differenzen, . welche sich zwischen diesen und
den von Gehrke und Guhrauer citierten Schrifbstücken und den Drucken
ergeben. Die 2^ahlenangaben in der Substance du Trait^ sind gänzlich
unbrauchbar, die meisten Fehler sind durcb Verwechslung von Simplum
und Duplum zu erklären; die 400 Dragoner des Kaisers sind Erfindung,
die Zahl 500 für die Infanterie Sachsens entstand vielleicht durch Abirren
des Auges, indem gleich oberhalb der betreffenden Zahl für Sachsen die
für Trier stand, welche wirklich 500 betrug. Im Ganzen scheint das Be-
streben vorgewaltet zu haben, die Truppenmacht des Bundes als möglichst
bedeutend hinzustellen, da das Stück ja bestimmt war, dem König Ludwig XI Y.
zu Gesicht zu kommen. — Was nun das Allianzproject bei Gehrke (S. 24)
betrifft, so bin ich ausaerstande, die f&r Trier angegebenen Zahlen zu
erklären, dagegen die für Mainz sind wohl so entstanden, dass man daa
Duplum nahm, welches sich ja wirklich auf 300 zu Pferd und 1500 zu
Fuss belief, nur hatte man in der mainzischen Kanzlei insofern ein Yer»
sehen begangen, als der Nachlass von 500^ Mann hätte geheim bleiben
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Johann Philipp von Mains dtc ggX
BoUeiL Schwieriger ist es mit dem Tmppencontingent für Sachsen. Gehrke
(S. 24) führt einen Brief des Grafen Hohenlohe vom 29. August 1671
an, in dem dieser scdirieb: »E. kf. DL thon auch hiemit benachrichtigen,
wie dass d^ Yerstoss nnd Irrung in meines gn. Herrn simplo von
500 Mann za Fnss ist, also dass sie in simplo et daplo nur 2000 Mann
geben und 300 zu Pferd. Deswegen auch abgeredtermassen E. kf. DL nur
2000 SU Fuss, als 1000 auf die erste Mahnung und so viel auf die andere
zu geben hfttten*. Damach scheint es wirklich, wie Gkhrke annimmt^ dass
Kursachsen sich verpflichtet habe, ebensoviel wie Eurmainz zu stellen, und
doch steht schon in dem von mir unter Nr. 4 erwähnten Project die
Zahl 750. Yielleiqht hatte Johann Georg die 1500 Mann, die er gleich
Mainz versprochen hatte, gemäss seinem Vorschlag, das simplum und
duplum in Eines zusammenzuziehen, als Duplum betrachtet und stellte
dann, als die Trennung doch beibehalten wurde, nur 750 Mann; denn
eigenthümlich ist doch die Thatsache, dass gerade die Zahl 750 gewählt
wurde, welche sonst durch nichts gerechtfertigt wäre, wenn sie nicht durch
die Halbierung von 1500 entstanden ist. Nur muss man dann annehmen,
dass die Zahl im obigen Project Nr. 4 erst später eingestellt vrurde ^).
Die Zahlenangabe für Sachsen in den Büchern hat mit diesen Schwierig-
keiten gar nichts zu thun, sondern beruht auf einem Druckfehler bei
Gastelius pag. 767, wo statt 750 Mann zu Fuss 150 steht, eine Irrung,
die sich bei einer undeutlich geschriebenen Vorlage leicht erklärt. Das
Theatrum europaeum, tom. XL 31 ff. hat wahrscheinlich aus Gastelius
geschöpft und vielleicht willkürlich, um das Missverhältnis auszugleichen,
eine Nulle hinzugef>, so entstand 1500. Dieselbe Zahl findet sich bei
Du Mont, der selbst Gastelius als Quelle angibt und nur bei dieser Zahl,
vielleicht vom Theatrum europaeum beeinflusst, abweicht^ wogegen Lünig
getreulich die 150 Mann des Gastelius beibehalten hat.
^) Und dies ist in der That fast sicher, denn in dem von Eprftirst Johann
Georg eigenhändig unterschriebenen und nach Wien übersendeten Originalvertraff
sind die Trappenzahlen fCbr Sachsen mizweifelhafh erst nachgetragen. Bezüglicn
Triers ist hier vielleicht noch zu erwähnen, dass in dem genannten Schriftstücke
zuerst andere Zahlen gestanden haben. Sie sind aber ausradiert (u. zw. so, dass
sie nicht mehr zu erkennen sind) und durch die sonst Überall vorkommenden
ersetzt. Es ist mOglidi, dass die ersten Zahlen dicrjenigen waren, welche in dem
Project bei Gehrke erscheinen.
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632
Moris Landwehr von Pragenau.
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Historische Gedichte aus dem XV. Jahrhundert.
Nicolaas Pettehacher.
Heransg^eben von
Johann Huemer.
Die Geschiditscbreiber lehren, dass in der Kunst und Literatur
besonders in der Poesie der Qeist einer Zeit wie in einem Spiegel-
bilde zum Ausdruck komme. Es mag daher gerechtfertigt erscheinen,
eine Anzahl Gtedichte der OeffenÜicbkeit zu übergeben, die der Form
nach zwar nicht vollendet, dem Inhalt nach mit den Ereignissen einer
si^Qrmischen Zeit und den geschichtlichen Personen derselben sich be-
schäftigen. Die Gedichte um&ssen die Zeit vom Tode Sigmunds (1437)
bis zur Schlacht bei Warna (1444), insbesondere die Beligionsstreitig-
keiten in Böhmen, die Thronstreitigkeiteu in Böhmen und Ungarn,
die der Dichter oder richtiger versificierende Chronist aus unmittel-
barer Nähe beobachtete, während er die Schlacht bei Warna auf Grund
der Berichte Ton Augenzeugen beschreibt Den Grundstock der Samm-
lung bilden die Gedichte, in welchen Albert, der Schwiegersohn Sigis-
mimds, aufs wärmste und eindringlichste für den böhmischen Thron
empfohlen, dagegen die Wahl Eazimirs, den nach dem Tode Sigis-
munds die Jagellonenpartei in Böhmen begünstigte, leidenschaftlich
bekämpft wird. Nur das erste Gedicht bezieht sich auf Kaiser Sigis-
mund. Es ist ein Epitaphium, das in nüchternen Worten die Thaten
des Kaisers summiert. Dieses Epitaphium ist als solches nicht unbe-
kannt Wir finden es, allerdings mit bedeutenden Textabweichungen,
im Ghronicon Salisburgense (vgl. Dnellius, Miscell. II, 186). Auch
das letzte (XV.) Gedicht der Sammlung, welches den Tod Wladislaus'
in der Schlacht bei Warna behandelt, ist nicht neu. Prof. v. Zeissberg
hat es nach der Krakauerhandschrift Nr. 116 s. XY in der Zeitschrift
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g34 Johann Huemer.
f. österr. Gymnasien, Jahrg. 1871, S. 108 ff. bereits herausgegeben
und historisch analysiert. Wenn gleichwohl das Gedicht hier abermals
zuDi Abdruck gelangt, so wird dies dadurch begründet, dass der erste
Abdruck wegen der schlechten üeberlieferung des Gedichtes in der
Ejrakauerhds. eine Anzahl ganz unverständlicher Stellen enthält, die
nun auf Grundlage einer zweiten handschriftlichen Quelle verständlich
gemacht werden können, und weil femer das Gedicht zu dem ganzen
Gyclus dieser Gedichte gehört, die, wie unten gezeigt werden wird^
nur einen Dichter zum Verfasser haben. Die Gedichte II — Xu be-
ziehen sich auf König Albrecht in naher oder auch entfernterer Weise
and sind, wie eine genauere üutersuchung ergab, bis nun mit Aus^
nähme des Gedichtes Kr. lY ^) unbekannt geblieben. Im einzelnen
ist Gedicht II gegen Eazimir von Polen, III — IV gegen die Polen über-
haupt, VI gegen den utraquistischen Magister und spätem Erzbischof
Rokyczaua, IX gegen den Husitismus überhaupt gerichtet, VIII handelt
über die Wahl des Königs in Böhmen, X über die Wahl Albrechts
zum König von Ungarn; VII, XI enthalten eine Empfehlung dea
Königs Albrecht, endlich XII ein Epitaphium auf den früh verstor-
benen König Albrecht (1439). Auch Gedicht XIII ist ein Epitaphium^
und zwar auf Elisabeth, die Tochter Sigismunds und Gemahlin Albrechts^
die 1442 starb. >) Das Gedicht XIV umfasst 2 Disticha, von denen
das 2. dem Inhalt nach bekannt ist; die Initialen von 5 Wörtern des
Hexameters geben die Buchstabenreihe AEIOÜ. Kaiser Friedrich III.
soll die Verse auf einen schönen Schrank setzen gelassen haben, womit
sicher noch nicht gesagt ist, dass der Kaiser selbst das Distichon ver-
fasst habe, vielmehr spricht die Wahrscheinlichkeit dafür, dass de von
dem Dichter dieser Gedichtsammlung stammen, der, wie gleich gezeigt
werden wird, in näherer Beziehung zu Friedrich gestanden haben
muss.
Wer ist nun der Dichter dieser Sammlung? Es ist ein glück-
licher Zufall, dass die eine Hds. in 3 Subscriptionen den Namen und
die Abstammung des Dichters, die Abfassungszeit der Gedichte üb^-
0 Dass dienes Gedicht schon von Höfler (Geschiclitschreiber der husitischen
Bewegung, Fontes I. Abth. II. B. 8. 564) allerdings nach einelr vielfiach abwei-
chenden Quelle mitgetheilt ist, ebenso dass unser Dichter auch die Schlacht bei
Waidhofen an der Thaya (14. Oct. 1481, ygL Mares, Sitzungsber. der k. bOhm.
Gesellschaft der Wissenschaften 1882 S. 299 ff.) im elegischen Versmass besungen
hat, verdanke ich der gütigen Mittheilung des Herrn Hoft. y. Zeissberg.
>) Der Todestag der Königin wird in dem Gedicht genau angegeben; die
verbreitete Ansicht, dass es der 24. December gewesen sei, ist nun widerlegt.
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Historische Gedichte «os dem XV. Jahrh. ^35.
liefert. Er hiess Nieolans Petschaclier, stammte aus Erain^)
und war sluyiscfaer Abstammung. Dass er in: Znaim gelebt hat, gebt
aus der snbsei^tio nacb Gedicht XI, XIII und XY deutlich hervor,,
ob er dort bereits oder erst spater notnlator gewesen war, ist aus
•dem Wortlaut nicht zu erschliessen. Wahrscheinlich war er als notu*
lator, etwa einem Oeheimschreiber entsprechend, in der Umgebung
Friedrichs III^ Tor dem er auch seine Lobpreieung Alberts geheim»
gehalten wissen wollte. Dies ergibt sich aus den Worten ^Lateat dominum
JVidericum regem', die in der einen Handschrift tot der subscriptio
stehen (vgl. unten S. 646). Dies ist wohl audi der Grund, dass in
der zweiten Admonteihds. sftmmtliche Daten, die auf den Dichter Bezug
liaben, weggelassen sind. Den König Friedrich neben seinem Bruder
Albrecht nennt der Dichter auch Ged. XV, Y. 97 f. Zeissberg (a. a. 0.
S. 102) yermuthete nach dieser Stelle, dass der Dichter dieser Verse
in Oesterreich und zwar am Hofe Albrechts zu suchen sei, an d^n ja
auch Beheim eine Zeitlang gelebt hatte. Unsere Meinung geht viel»
mehr dahin, dass der Dichter am Hofe Friedrichs, den er vielleicht
auch darum ^dominus^ nennt, gelebt habe. Die Abfassung der Ote^-
dichte, die nur bei einzelnen durch die subscriptio zeitlich genau be-
stimmt ist, fallt in die Zeit vom Tode Sigismunds (1437) bis zum
Jahr 1452, dem Jahre der Krönung Friedrichs zum deutschen Kaiser^
Unser Dichter kennt nemlich Friedrich nur als König, vgl. den oben
genannten Vers XV, 97 : rex Bomanus Australis . . . Fridericus.
Die Gedichte gehören einem Dichter an. Dies erhellt nidit
nur aus der dreimaligen subscriptio, sondern auch aus der Beob-
achtung der sprachlichen und metrischen Beschaffenheit dieser Ge-
didite. Nur mit Mühe vermochte Petschacher seine Gedanken in.
lateinisches Gewand zu zwängen; es mangelt ihm der Wortreich-
thum sowie die genauere Kenntnis der Grammatik; nirgends er-
kennt man die Nachahmung eines klassischen Musters. Anfanglich
wollte ihm das Ver^machen nicht recht gelingen ; aber dass er hierin
Fortschritte gemacht hat, sieht man schon daraus, dass er im letzten.
Gedicht den leoninischen Beim mit ziemlicher Genauigkeit yerwendet
hat Aus dieser Beobachtung ergab sich eine mächtige Stütze für die
Emendation des Gedichtes. Von besonderer Wichtigkeit ist die sub-
scriptio des Gedichtes XV. Zeissberg hat nemlich in seiner Analyse
des Gedichtes a. a. 0. S. 101 die Frage aufgeworfen, ob das aus zwei
1) Jacob U n r e 8 1 nennt im Chronikon Carinthiacum (vgl. Hahnii coli. 1, 535>
ein Geschlecht der Petschacher. Der Marne Petschacher, wahrscheinlich ein Topo-
nymikon, war namentlich in Oberkrain verbreitet.
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^36 • Johann Haemer.
disparaten Theilen znsamineDgesetzte Gedicht nicht Ton zwei yerschie*
denen Dichtem stamme : Theile, die ein dritter durch die Verse 125 —
142 zu einem ganzen abzurunden suchte. Aus den Inseriptionen zu
•den einzelnen Theilen des Gedichtes wird die Clomposition und Dispo-
sition des ganzen Ton demselben Dichter stammenden Gedichtes voll-
ständig klar, sodass es nicht mehr nöthig erscheint, die durch äussere
Zeugnisse begründet« Thatsache durch innere Gründe zu erhärten.
Die unten gesammelten Gedichte fand zuerst Dr. Fanta, das
leider zu früh yerstorbene, verdienstToUe Mitglied des Institutes f. ost.
Geschichtsforschung, in der Münchnerhandschrift Nr. 563 s. XY. £r
übergab mir seine Abschrift zur Bearbeitung. . Diese Teztesquelle allein
erschien jedoch nicht hinreichend, um die Gedichte Pätschachers in
lesbarer und vertändlicher Weise herzustellen und weiter zu yerbreiten.
Als ich Yor mehreren Jahren eine grossere 2^1 österreichischer Kloster-
bibliotheken kennen lernte, fand ich^) die Gedichte Petscfaachers zum
grössten Theile wieder in der Admonterhds. 596 s. XY, über die Watten-
"bach im Pertz^schen Archiv X, 641 einiges berichtet hat. Der Inhalt
4er Münchenerhds. ist nach Fanta^s Au&eichnungen folgender.
Die Hds. besteht aus 147 Blättern und ist von verschiedenen
Händen geschrieben. Die erste Hand schrieb bis f. 78*, von 78^ — 86^
.schrieb ein zweiter, dessen Name in einer subscriptio genannt wird,
f. 3gb — J47 giuci von verschiedenen Händen des XIY. Jahrhunderts
geschrieben. Die Blätter 1 — 78* enthalten den liber de septem sa-
pientibus (vgl. Goedeke GR^ p. 118), eine Sammlung verschiedener
Erzählungen, die Johann Eloppfinger de Salma 1458 fer. III. ante
b. Maria Magdalena zu schreiben beendigt hat Derselbe schrieb auch
•die in der Hds. folgenden Gedichte Petschachers, die bis f. 86^ reichen,
demnach auch nach dem angegebenen Datum geschrieben sein müssen,
unter die G^ichte Petschachers eingemengt sind nach dem Gted. XIY
Gespräche über die Gewalt der Liebe zwischen Adam und Eva, Sampson
und Dalida, David und Bersabe, Salomon und Salba, Alexander und
einer Frau; Paris, Helena und Hector; darunter steht mit rother Tinte
geschrieben :
Hos versus composuit quidam civis Constantiensis
Gener Ulrid Tinctoris Salczburge iu habitacione
dicta Cell nomen eins Conradus Schaez.
f. 87* — 129* enthält einen libellus de vita et moribus philosophorum,
beginnend ^De vita et moribus philosophorum veteram tractaturus
multa qui ab antiquis autoribus in diversis libris de ipsorum gestis
•) Vgl. mein Iter Austriacum S. 87 (Wiener Stud. Jahrg» 1887).
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HistoriBohe Gedichte ans dem XV. Jahrh. Q^^)
sparsum scripta reperi in annm colligere laborari^ — f. 129*— -141^
eine Sammlxmg von Au8q>rQchen der Philosophen; f. 143 — 147 eine*
historia Trojana.
Von dieser Textesquelle ist die zweite völlig unabhängig.
Der codex Admontensis Nr. 596 (»= A) s. XV ist zum*
grössern Theil eine Papierhandschrift; von 192 Blattern bind nur
t 153 — 183 aas Pergament, 25 Blatter sind unbeschrieben. Der In-^
halt der Hds. ist mannigfacher Art: f. 1—24 Johannes de Gersona.
opusculum tripertitum de preceptis, de confessione et de scientia mo-
riendi: ^Christianitati suus' — f. 26 — 39 Jodoci de haylprunn tractatus
de usu et modo dietandi, beginnend mit ^salutationes ad summum
pontificem^ — f. 40 — 44 Tractatulus de exordiis: ^Quia melius ex
forma' — f. 49 — 57 Auctoritates ex primo libro ethicorum: 'Omnia
bona appetuntur' (in 10 Büchern) — f. 57 — 86 Tractatus de rheto-
rica: ^Bethorice dulcedinis florenti sermone* — f. 86 In isto libro con-^
tinetur ars predicandi primo. Item ars generalis 2^. Item ars memo-
rativa 3® . . . f. 105 Explicit ars predicandi per reverendissimum ma-
gistrum Mauricium Lejdis per manus domini Nicolai weigselpäm' de-
wasserburga anno dni m^cccc^Lii^» in vigilia yigile nativitatis xpi.
Darauf folgt ein ^sermo de visitatloue yirgiuis benedictae factus Batis-
pone a fratre Johanne de capistra^p doctore egregio iuris civilis uc
viro devoto ordinis minorum : ^Audivit Elisabet salutationem' — f. 109
(von der Ueberschrift ist nurmehr sichtbar: Et e^t de ludo) Gtenimina
viperarum ... in der Mitte des Blattes Item nota versus et metra de ludo :
Et ciun taxillis i. tabellis ludo tria crimina fiunt (7 V.)
Nota alia metra de eins 0, am Bande von derselben Handr
'Ovidius poeta dictavit'.
Nunc etenim m' pisces captare marinos.
(38 Verse) — f. 111 ars generalis mit Zeichnungen — f. 129 Statuta
et consuetudines ecclesiae Brixiensis v. J. 1422 — f. 141 Sermo de
rixis inter Fridericam III. imperatorem et fratrem eins Albertum
exortis: ^Prefulcite magister ac comprogedialis amantissime et dilectL
domini fratres' . . . (der VeröflTentlichung wert) — f. 144** folgen die-
unten unter Nr. XII, I, XI 1—14, V 14—18, X, VI, VH, VHI, IX^
U, III, IV abgedruckten Gedichte — f. 153 Incipit liber epythetorum
compylatus a magistro iohanne de aquilegia in dictamine refulgente:
^Unus est pater omnium' — f. 161 Summa de confessione: ^Circa con-
fessionem primo queritur' — f. 173 Finivi librum scripsi sine manibus
illum (Schreibervers). Es folgen sermones varii — f. 184 2 Bullenv
des Papstes Paul II. Georg von Podiebrad^) betreffend; die Subsriptio
>) Vgl. über diesen auch die Notiz im Cod. LIV der Stiftebibliothek in
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»g38 Johann Hnemer.
f. 188 laatet: Ista copia ooUacionata et concordat cum ariginali scripta
per me Nicolaum Weigaelpammer tunc temporis divinomm coopera-
i;orem in valle Seil Anno 1468^.
Diese Handschrift hat die Gedichte Petschachers zwar nicht roll-
ständig erhalten, sie bietet aber an Tielen Stellen der überlieferten
Oedichte bessere Lesearten als die vollständigere Münchnerhds. Ueber-
schriiten tragen in der Admonterhds. nur die Gedichte I, VI und XII,
bei mehreren ist der Baum fQr die inscriptio offen gelassen. Es
rühren übrigens auch in der Münchnerhds. die meisten üeberschriften
nicht Ton derselben Hand her, welche die Gedichte gesdiiieben hat
Da ae jedoch kurz den Inhalt der Gedichte charakterisieren, wurden
sie bei der Beax'beitung beibehalten«
I*.
Epitaphium Slgismimdl imperatorls.
Cesar et Imperium tuus en ego Borna sacratum
Rexi ^) non ense ^), sed pietatis ope.
Pontificem summum feci spretis tribus unum,
Lustravi mundum scisma necando malum ^).
5 Et sunt*) Ungaria mea*) regna Bohemia plura«),
Cum grege katholico transeo fine bono.
At rex in Znojma mihi mors preclusit amara,
Pace Sigismundus hie requiesco pius ^).
Mille quadringenti Septem triginta ^) sed ®) annni 'ö)
1 0 Nona decembris lux, vivere ^ ^) quando sino.
In der Hds. A* 35 a. 1450 des Seryitenklo8tei*6 in Innsbruck ist das
Gedicht folgendermassen überliefert:
I^. De Caesare Sigismundo:
Caesar et imperiuin tuus en ego Boma sacratum
Bexi non ense sed pietatis ope.
SeiteDstetten : *Anno ab incamatione Christi 1471 Georgine de Bodebrat hereticus
bussita regni Boemie occupator vitam perÜnax abrnpit proprio sanguine pro
crassitudine saa sufi'ocatus. De quo laus sit et gloria Chnato. Fuit namque is
auatralium omniumque bonorum acerrimus hosüs'. Der Codex CCXLI derselben
Bibliothek enthält f. 205—215 Hilarii decani Pragensis concertatio cum Bokrzana.
S=^C^(miean Sa2Mmrg$n$e (cf. DudUi mUcdL II 186 Anno domini
MCCCXXXVII obiit Sigismundus imperator VIII die mensie decembris in oppido
Znayma Morariae. Versus: Caesar etcj.
>) Bex S. >) ense fui S. ^) post. v, 4 Utenoroe e^iretsi, domui sie
barbara tela Amplaque regna mea contnlit ecce manus S. *) paret S,
>) gensque Bohema mihi S. ^) post v, 6 Insuper et Znoyma persolvi debita
•Christo S. ^) fw 7 et 8 am. 8. •) tnginti M. •) fort sunt
10) Anno milleno quadrigentis adde tri^nta Septem decembris nona erat at^ue
dies. Tel sie brevius. Sceptra Sigismusdi vindex Conceptio strinxit^.. >*) Temre
Jf. nise forte quando venire.
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Historische Gedichte aas dem XV. Jahrh. 339
Ponüficem snmmqm feoi spretU tribus muiiD,
Lustravi mmidaiA schiBma necando malmn.
Turcas oppressi et barbaras gentes excossi, 5
Ampla dominia contulit manus mea.
Et sunt Hongaria mea regna Bohemia plora
Face Sigismondus hie requiesce plus.
Ac iter in Znojxna mihi mors praeclosit amara,
Oom grege catholico transeo fine bono 10
Anno millenp qoater centum ter decem adde
Ac Septem menses decembris dieque nono
In magno positos tenni semper ima.
IL
Opueeulimi eontra canciones adyersiim dominum regem
Albertnm confletas.
Albertum regem confondens oda silescat,
Quid Kagjmir scribo sit, canat omnis homo.
Primo qae regis Jagel sit natio pandam,
Quis faerat vel quam credidit ^) ante fidem.
Omnes esse fere puto Litbanos^) ydolatras, 5
Gentiles ritus hi^) peragendo tenent.
In silvis arbor <5olitur diversa per illos,
lUic dicwrt magnos habitare deos.
• Vir circa Litbanos in Incis habitat qui
Accendens ignem perpetoando parat, 10
TJt non extinguator; nam si deficit ignis,
Credont irasci tone sibi yalde deos.
Hie vir incedit diversas veste feramm
Caudas appendens et quasi sanctus erit.
Hone ignemque Timm plores reverenter adorant 15
Hei stuhi, verum querite corde deum!
Sunt et^) 4ilii qul serpentem nutrire domo sunt
ßolliciti, lac dant huic aliosque cibos.
Exit quod *) comedat, ex antris tristeque ^) serpit,
Ipsi tristantur: prospera nulla sequi 20
«Credunt, sed') si lete serpit et an 8) caput alte
Elevaty exultant; grata prophetat eis.
En ipsis coluber dat signa bonique malique,
Mandant, ut nullus ledere debet eum.
Sunt alii, clarus dum sol oritur, saliunt tunc 25
Et gaudent; nubis si tegit umbra polum.
0 cveddit M, ^) Lituanos M (^assim). <) hij M, *) om. M.
*) ut 3f. «) tresteq M, ') set M. «) si M.
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g40 Johann Huemer.
Tunc tristantur et hinc mala seu sibi grata prophetant:
Defraudat talis plurimuB error eo&
Ad cenam si quis caros invitat amicos,
30 Is iuvenem mactat pelleqne privat equnm.
Ignibus accensis hrmc assat vecte foratum
Insimnl et totum plausibus inde forat ^).
Festinans tone conveniunt ardenter amici
Mandacant illum, gramine namque sedent.
35 Discerpont assum, sed cmdum qnod fait, assant,
Tone itenun comedont, quod nihil nitro maneh
ExtoUunt propter solemnia prandia sese
Ac^) succo facies sanguineoque rubrant^
Ut yideantur eqnum comedisse, sed ethnice^) mira&
40 Agnus pascalis talis habetur ibi.
Sepe duces sunt Litbanis aut alter eorum
Gentilis^), qui sie ubera sugit adhuc.
Dum viginti plene vel plures habet annos
Et quando per terras equitare solet,
45 In curru se6um bis sex ducit mulieres,
Ubera sunt quarum lacte repleta nimis,
Ac ubi pausat, ibi tres sedes nempe locantor:
In medio princeps, femina prima sedet
Ad dextram, nutrixque sinistra parte secunda^
50 Mammis extractis sugit utrasque satis.
Inde duas alias binaa iterumque duas post
Donec omnes has evacuare poteat.
Nutrices iste fiant pinguedine crasse
Et folles magnos pectore quippe ferant.
55 Perfundit barbam de mammis lacte repletis,.
Annis viginti suxerat iste puer.
Eins ^) milicia de cortice calciamenta
Defert, arbor quam tylia ferre solet.
Hunc Jaglum quondam sumunt pro rege Poloni,.
60 De paganismo quem profuisse putant.
Flenus erat dictis Jagel erroribus ant«
Et multis aliis, scribere plura gravat.
Omnibus hoc constat, tria quod rex^) is mala fecit».
Femineus semper sit benedictus honor.
65 Principis alterius uxorem lege beata
Nuptam^) Bilelmi, quam rapit iste sibi
Herodis normam damnatam sponte seoutus,
Pro quo Baptista®) crimine factus^) obit.
>) vorat AM. *) et M, ») etnice M» ecce te A. *) gentiles M.
») cuius M. «) res M. ^ nupta M,. ♦) waptista M,. *) eanctus M..
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Historische Qediclite aus dem XV. Jahrb. g4l
Post hoc bellatit Prateoomm ^) crace cesa
Pro terra, quam ius abstolit inde sibi 70
Begis Bomani yeterom, qai>) deniqne regfuii
lusto indicio dicitur esse rens.
Contra ohristieolas gentilibns assooiatis
Pognans inioste com crace, Christe, taa.
Unde venit Pachale dnx Demidergal ^) et Piidericus 75
Atqae Polak Petrus cum sociisque suis.
Hi*) capiunt iustos, yillas predantur et igne
Ecclesias vastant christicolasque necant.
Extirpant clerum falsum, nummisma monetant,
lussa dei spernunt ecclesieque sue. 80
Quis Yos huc misit, o nequam, dicite <^), Jagel^)
Primum, sed quis nunc? filius inde ^) suus.
Ecce modo corvus domitus repetit sua furta,
Yix erit hie albus, qui niger ante fuit.
III.
Poloni magna dampna feccrunt regno Boemie.
Ecce Bohemia^), tolle novalia iam Kazimiri
Que dedit ac^) alia plurima damna ^^) tibi.
Filius Herodis, patriam tu quere patemam,
Noscis gentilem nempe fuisse patrem.
Ergo patris regna sumas non katholicorum, 5
Unde pater venit, hinc remeare potes.
Elegit quis te Bedericus forte sacerdos,
Errabis si te discet et ipse fidem.
Turbas per mundum sanctissima corda piorum
Propter multa mala que facis atque tui. 10
Es Kazimir dictus merito destructio pacis
Zlavorum Unguis hoc jdeoma notat.
Non est, ut cantant, David hie, sed Jeroboam rex,
Israhel errare qui facit usque modo.
Hie bis quinque bribus a binis dividit ac i^) has ^^j 25
Fecit **) adorare tunc vitulosque duos ^*).
Aut est ut Mahomet ^*) gentili de patre natus,
niustri salva dennuo matre sua.
Scindere sie iustos Kazimir cum gente ^^) Polens
Temptant sive sui patris i') habere deos. 20
Pacem nunc alii querunt, sed bella Poloni,
Nil deus est illis, preterhabere volunt.
Dum fuerant Thabri iuncti simul atque Poloni
Hostes ecclecie seu dominique dei.
») Brutenorum M. «) q« M. «) Smidergal 0*) 3f. <) hy M.
«) dicete M. «) Jagl M. ») om. M. ») Boemia 3f. ») ac AM.
cf. infra «•) damnatur if. *») ut M. '«) hos M, ») et fecit 3f.
i*) III Reg. 12, 28 s. ") Machomet M. »") genta A. ") patres A.
MittheilanffeD. XVJ. 41^
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642 .. Johann Huemer.^
25 üt possent in te regnare, Bohemia, tamqaam
; Ut Eazimir heres rex cupit esse tuus.
Est hec lex Christi vi tollere, que taa non sant?
Non rex es exlex iam, Eazimire puer.
Sed gener Albertus heres cum coniuge magni
30 Iure Sigismundi Gesaris ista tenet.
Depulit in Thabor hostes ut ad antra latronum,
Qui fugiunt iustum % millia plura reL
Sed bombardarum ^) iustis non saxa nocebant,
Kam sunt protecti cuneti potentis ope.
35 Quos derisistis tos Thabri sive Poloni^)
Missnenses ^), hi iam colla^) superba terunt.
Quatuor ex vobis vicernnt millia strage,
Desinit ergo gigas ^) ore tonare minas.
Gaudent Theutonici ^), deflent sua firnera Thabri,
40 Et merito quia mors altera sorpsit^) eos.
IV.
InrectiTa contra Polonos^).
8i quis furatur, secum sunt nonne Poloni?
Si quis predatur, nonne Polonus erit?
Eoclesias, si quis incendit nonne Poloni?
Si falsarius est^^), nonne Polonus erit?
5 Si quis scisma facit, sociantur eique Poloni,
Ghristicolas spemens, nonne Polonus erit ^ ^) ?
Si quis blasphemat sanctos cum matre Maria,
Yel Christi corpus qui pede trivit humo,
Yel Sacra qui Septem spernit nonnulla cremando
10 Horum nam^^) socius, nonne Polonus erit?
Sic nee sunt crudi nee cocti credo Poloni,
üt quid se salvant ^^) scisma tuendo ^^) malum ^^).
Psallite regi nostro, cuneti psallite Christo,
Quod psallat lingua, cor tua corda canat ^^).
Nam rei^ Albertus letabitur in domino, quo
Et nos letamur, quos ligat una fides.
Ac laudabuntur omnes sibi, qui bona iurant
Pacis, Christe, tibi talia pacta placent
') forL iu8 tum. ') bunbardarum A, ') boloni A. «) Mis-
nenses M, ») corda A. «) gygas M. ^) Theutunici A, ^) sorbit If.
^ Diesefi Gedicht aus einer Handsclmft des Prager Metropolitancapitels (=P)
sieh bei Höfler, Geschichtechreiber der husitischen Bewegung, Font, L Abth.
EL Band S. 564. ><>) Et falsarius quis P. »•) Sequüur in P. Si qui mor-
tificant clerum, sunt nonne Poloni ? Confundens papam, forte Polonus erit w. 5—6
am. M. ») non A. »») Salvent P. >*) tenendo P. *) se^üur in P.
Ergo Bohemia si bona vis de gente Polona Non habeas reges, hec tibi ne faciant.
»«) cor— canat om, A,
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Historische Qedichte ans dem XV. Jahrh. 543
Obstructom fiat os ergo loquentis iniqua,
In Christmn dominum pessima lingna rue ^).
VI.
Contra Bnekenzanum, qul eomposult eancioned contra
dominum Albertnm^).
Com sntor, sartor falsas autenücat^) artes,
Tunc ypocrita*) cor qoiyis ad alta levat.
Hie est philosopbus doctor Bokiczana magister,
Hie est vir sanctos forte sophista doli.
Omnia qne loqnitor ait et yetus et nova lex sunt, 5
Precipit bec Christas ac ego sive dens.
Condemnat iustos et sanctificat sceleratos,
Sospirans stertit, nare sonando rudit.
Argoit in magnis, quae^) solns solvere nescit,
Baccis inflatis inorepat arte nora. 10
In digitis monstrat manibos clamore minator,
Et loscis ocolis respicit^) alta poli.
O miser in kathedra dum stans jpocrita blandit,
Decipiens iustos predicat omne Tnalum.
Infemi portas aliis sed non sibi pancUt, 15
Nunc flet, nunc ridet, condolet, inde canit.
lEt magis hunc capitis ezaltat parra gugulla
Aurea, quanl regem sancta Corona 7) üacit.
^d tu Parisius^) Padue yel forte Wienne
Birrea*) vix esses, qui modo Plato fores. 20
Sed de divinis seit plura Ooranda ^^) magister,
Vix cherubin novit, que docet iste **) seraph ^^).
Obstructum fiat os ergo loquentis iniqua
In Christum dominum pessima lingua rue ^^),
■Que rumpis paoem, quam copulat unio sancta, 25
Que cupis heredem ^^) pellere iure patris.
Infelix es humani ^^) pincema cruoris,
Os quod divinum predicat, ipse negas.
Destruis ecclesias ac omnipotentis honorem,
Infemi miseros es quasi rethe ligans. 30
Ignem ^^) cum gladio conflas, es dulce venenum,
Pseudosacerdotum pessima lingua rue ^^).
<) cum adnot. id est in dominum Albertum, qui fuit chriitus (X') id est
unctos M., Vi contra Rockyzan A. <) in marg, adacrifi, Ironica contra
Ruckzanum qui hoiusmodi canciones confixit M. ') autenciat A. *) yppo-
crita A. *) que AM. •) respioat M. ') comaa M* ^) fort, Pansiis.
*) in fnarjK M, birrea tuit stultus stultorum. 1^) in marg. M, Corranda est
sacerdoe Thaboritarum hereticus cf. Schlosser, WeUgeseh. 9, 243. >') docet
esse M. *«) siraph M, *») cf. aupra, 8. '*) herodem M. ") humana A.
'*) ingnem M. ^^) taoe M. in marg. M. maledictio contra predictos sacer-
dotes, qui mala predicaverunt contra dominum AlbeHum.
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644 Jobann Hnemer.
VII.
Exhortaeio ad Bohemos, nt diiigant domlnnm Albertniiu
lam lauda dominum iam mente Bohemia leta,
Da Christo grates, at pater ipse pios.
Audivit te nunc, quod ^) poscis, et hoc tibi prostat^.
Terrenum regem munera magna dedit
5 Albertum, suus est qui cultor fidelis'),
Mansuetus, castus est humilisque pius.
Commendatur in muUü rex Albertus.
Teraz et largus omni bonitate repletus,
Nil nisi si pacem possit habere petit^).
Uxor, si tibi sit yel si sit filia pulchra,
Hie rex Albertus noii viciabit eam.
5 Quilibet heu*) princeps, si luxus crimine sordet,
Sed proprium castum rex amal^ille thorum.
Huno legem Christi docuit doctor Nicolaus
De ^) Dinkelspuchel ^), est credo sanctus '') homo^
0 rex, est etiam tua pulchra modestia potus,
10 Nam sapiens animus ebrietate perit
In bellis®) fortis, constans et in hostilitato
lusta pro causa percutis ense tuo.
Consumit tempus tua bellis tota iuventus^
Et nunc vir vivis hostilitate gravi.
15 Felix principium, medium laudabile, finia
Optimus, antiqua sit tibi vita tua.
Filius, et semper de te fiant tibi nati,
Heredes qui post cum pietate regant.
Hie rex Albertus de regum stirpe processit,
20 Sceptri Bomani scripta vetusta lege.
Gaude nunc vidua, pauper nunc orphana®) gaude,.
Optastis regem, dat deus ecce ^^) patrem!
Commmdado cansüU et curie,
Cuius milicia paciens et ^i) curia felix
Non deridetur, si**) miser intrat eam.
25 Cuius consilium de fönte fluit pietatis,
Iniustis parcens premia dando bonis.
Consulit accipere sua non tangens aliena,
Suadet obedire patribus atque deo.
ludidum simplex dat, non cum fraude colorans,
30 Perspicua mente multa nociva fogat.
Hoc in consilio non architofel **) residebit,
Is nee rex aures prebet ad ulla mala.
?
Vn. canii/mgüur cmn priore m A, >) quid M. *) cultor vaTde ildeliff JL
pacem Jf. ^) hero A. ^) qui M, ^) beatus A, ^ Dinkespu^l M.
imbellis M. ^) orphane M, >«) eta A. i^ est A, <*) sei M.
*8) achitoffel A, achitofel M.
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HistoriBcbe CMiohte aus dem XV. Jahrh. 345
Ut Bchimi mni ^) fUMes damino Albmio.
Sam de r^;« too que seribo Bohemia penea,
üt magis ipsa potes esse fidelis ei,
-Qai de sorde toam relerabit ad alta coronam, 35
Qui nomen magnnm seribet in orbe taum.
*Qai margaritam, quam perdideras, oito queret,
Et perdet') fores, qtii sine fine nocent.
,&rgenti fodiet» aori de monte mineras ^),
Ipse potest peram yalde replere toam. 40
fiic Christi templa deserta reediflcabit,
utile, qnod tibi sit, {nrotinus ille^) dabit.
ffio instanrabit Präge Stadium generale,
Quod tua per mondom gloria magna füit,
fioc de rege ftiit toi^ nunc eleotio sancta, 45
Earolns at quonlam, sie erit ille tibi.
vm.
Dualis debeat^) esse eleetio regls.
Bisoe Ubnun qnintom Moysi, deus hee tibi mandat,
Dena septena parte yidebis ea*).
SHge sic^ regem, nt^), sit de fratribus onus
Non hostis fidei, non ydolatra malus.
ITon sit cura Bohemis, si rez Theutonious sit, 5
Dmnmodo sit iustus regna petendo sua.
OBt sibi sunt fratres Australis sive Bohemus,
Christus et ecclesia cum patre mater erunt.
Theutomd^) reges bona multa, Bohemia, pro te
Fecerunt, ut scis, Earolus atque suL 10
Dum Sit christioola yel Theutonicus Yel^<^) Bohemus,
Iustus sive pius rex mihi quisque plaoet.
Sic in coUoquüs pariter residendo Bohemi
Discant pro regis ^^) semper honore loqui.
IX.
Sequltur reprobatio enroruia Hussitarom de snseepelone
saere ewcarlstie«
Errant, qui oalieem eonfirmant esse bibeadom ^*}
Christi preoq^yto: sie perit omnis hemo/
Si non de calice bibit et de aangnine Christi;
Hoc obseorantar dogmate multa mala^^).
Sic für yel latro moritnr piro erimine farü, 5
Clamat: pro Christi sanguiae lado morL
>) sint M. >) perdit Ä, *) 3f. cwn gl. hoc est in montibus Cuttais.
ipie A, ^) deceat A. deateronomii XV« capitulo in mg, A, ^).eam iL
, «rt J£. <0 qui If. ^ Tbeutonici A. (pauim), Theotonici M.
•*«) ve if. **) regi M, >*) contra communicantes snb utraque 4n mg, Jf.,
«umpoione M. ^ bona M,
.;2
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Q4ß Johann Huemer.
Felix si dogma tibi dono Bohemia sanctom
Feceris ecclesie, sunt dab metra tene :
Panis ^) sub specie dum Christus creditur ess<^ .
10 Sufficit ille tibi, sunt caro sanguis ibi.
Pseudosacerdotum tu noli credere dictis,
Virus pro melle, qui dare sepe solent.
Sed nunc ecdesif^ tibi quid dat, omnis bomo dat,.
Et rex Albertus dant tibi papa simul.
X.
Hnngaria. :
Gaudeat Ungaria, riegem que prima ^) coronat
Albertum, sed sis tota fidelis ei.
Ipse tuos bestes ad danda -tributa * coartet ^)
Et Tenetus tibi dis cuHetä retenta dabit.
5 Turcorum rabies sub eo oessabit in evum,
Quos conculcabis cum p^de leta tuo.
Et similes canibus delebis inerte canina^)»
Ve Turcis/quorum iam cito finis ferit.
Ut Ladislaum sanotum regem deus et hunc
10 Adiuvet Albertum, quod ^to, fiet. Amen.
Commendacio regis Alberti*.
Hie est Albertus regum re^ optimus orbis,
Quod de te soribo, suppleat omne deus^).
Tu rex Bomani sceptri super omnia mundi
Begna triumphabis, Cesaris esto vioe.
5 Imperii thronu^n tibi gens parat alma sacratum,.
De quo iura dabi3 omuibus orbe pia.
Jherusalem Babilon Altana sive Eathaya,^
Turcia Tartariä^ sint^) simul ista tuÄ;-
Et Sarraoenorum tuar dant omnia regna,
10 Sis dominus mundi, siut mare terra tua.
Impugnans quicumque fideni Christi cadat ense
Et sübstematur sub pedibusque tuis.
Anglia, Francia rex hie iunget federis arcu,
Tos isunul in pace regnaque yestra locans^
15 Austria, que nutrix^) Alberti dignia fidsti,.
Gaude mo in te, lilja iuneta rosis
Begia concrescunt; tuus est dignissimns ortuB^
Qui tales ü(xes fert in honore noYos.
*Parcite quando mei defendo regis honorem^.
20 Camiole genitus natio zlava mea est.
^X pannit M. *) primo A. *) cohaccet Al *) caittina Jf»
«) decEQS A. *) tartharia A, *) fint (?) 3f., sunt A.. ,' *) imtriB A^
* 9upra hoß versus Ugüur: Lateat dominum Fridericnm regem;. dksuM ^ A^:
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Historische Gedichte aas dem XV. Jahrh. g47
Hos versus caris cecini Nicbknis amicis,
Znoymensis primo sum liotulator ego. ' . ; * ,.,
Mille redemptoris quadringentos dabis annos- ._• -^ ' "
Et triginta novem tunc notat acti» stilus. \
- • ' • . r. , . ," . '
Epitaphium regia Albertl.
Ecclesiam Christi, quam ^) pacificare cupivi
Albertus, condo res pius ossa luto.
Hie mea pfredata iegitur sub rape Corona/ ' -' "' .7 -»^
Eegali veterum stirp^" Wienna patruüi'-'*^^^^ «—
Sceptri Bomani genuit me, quod modo rexi, 5
De radice pia surgit origo mea.
ürbes castra rota» regAommcpreUA^seoUB» "'• ' ^'' «'--^
Sacrilegas vici stragibu^'Wsd gräf#f ^ J : U
Turcis occurriy circumdare Thabor adivi,
lussi ludeos ante cremare meos. .10
Begna Bohemoram nie jplangunt Paürion^xrum, ^' -'^
Fl«bit -alens plürei' Austria 'ike^i^ diei.* - "^ '
Hec mea per multos lacerantur^) regna tyrannos,
Clerus sicut ovis ') iam* datur esca lupis.
Hii quos dH»Ti nimitan miseros mihi, multi ^ - ^5
Architoftl'^) Iu49f.4&nt SQ&melU feire. .. •,.-,'[ .;:..
Quot me*) flent oonli, totjj corda fid^a ipuö4i,,: ::
Pro me. nunc ore^nt, qoi näc^s ^ta.jdolenjb. ^
Mille quadri^g^ti triginta ^);jioy«m modo Christi /.
Sunt aniUy. terp Simonis 7) astr^ peto^.. . .1 i.'.^^n-J. ' 20
.■: >;•;:-;.;.'/; t '•. .:;i >:i>X
. . ' . . • XILL .-. ; ■ ' r .;'.7 :.:;::,
EpltapUiu» Ellzabet reglne.
Caesariis e tribulis *) eo mundi filia neptis^
Elizabet iaceo marmore tecta doihb.- '
Begna Boliemorum velut heres Pannoniorum**)
Cum Ladislao prole relicta peto.
Ista Sigismundus pater Albertusque maritus 5
Sceptrigeri grati nam tenuere mei.
Impia set miseram gens Hunnorum yiduatam
Me cum pupillo depulit ense suo.
Hoc opus iniustum per totum defleo mundum,
Forsitan etemus vindicet iUe- deus. 10
Si possem parvo ferrem nunc oscula nato.
Pro quo plus doleo, sum pia mater ego.
XIL Epitaphium domini t. A. A. *) fort. qni. *) lecerantur JH.
») ciTis M, *) achitofel M,, achitoffel A. cf, 9upra p, 644. ») non 3f.
*) tringinta M. ') die festo Simonis moriuus est, •) tribulis e tribulus M.
•) Ponoriorum 3f. •
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Q^ Johann Haemer.
Mille quadringenti quadragipta duo Christi
Ann! pre Thome inartirizante ^) die.
15 Tunc fallaz yai^i ipe aivit gloria mondi,
Hie regina moror pulfore sparsa tegor.
Snscipe me,, dominei superos da scandere, Christe,
Sic orate pii, dentur ut i^ta mihi.
XIV.
1.
Qaataor en nxim Olomucia') Iglayia, Bronna,
Znoyma plac^i^t fidei iura tenendo deo.
2.
En, ^mor ^ectis, Iniustis Ordinat^) {Tltor;
Sic Fridericus ego rez mea iura r^go.
Nicolaus Pet3ohac)iQr ^ohann^s ^) Sigism^di i^ Ziiojma
actum vel dictum ^) 1445 3 post Jacobi . . .^).
xy.
Planctus super m<^rte Ißli^l^lay regfs P^lonie.
Plangite me celi, me plangant^ onmia mundi
Entia, me^) casum flete sabisse malnm.
Christicole fratrem^) concti me flete per orbem,
Ac regem ^<>) yestram sie cecidisse piam.
5 Plangite Litwani ^^), pariter me flete Poloni,
Bez morior**) vester filius atqne pater.
Snm Wladislaos rex yictor sepe colendos,
Sepe fuge celeri ^') milUa mnlta dedi.
Florida ^^) quam cicii^ periit mea mqrte iuYentus,
10 Intrepidus yizi, pronu? ad voüa fdi.
Ecce menm rpseom qaqd^^) Christo fnndo craorem,
lam tibi de vitam ireZy dei^ alme, meam.
Ufeacriptio, bdli.
üt canapi ^^) silye sie stabant agminis haste,
Grande sagittarom sie ferit jmber humum.
15 üt bombardarum tonitru sie fhlmine flatum ^7),
Aurea sie scuta sanguine fisusta rubra.
Armorum genera splendentia plurima tela,
Sie tentoria stant, urbibus equa micant.
«) mercuriante M. «) Olomunc M. ») ordinor (?) Jf., cf. W. de
Porta, Di$. Deviem und Motto der Hahthurger 8. 29. *) sie M. ») diCiB M.
q etc. 4C. XY. inectHptionem pasekn &m, Cracovienm cf. mßpra p. 633).
^ plangont M, «) casum me C. ^) tr&ixes C. ^^) vestrüm reg[em C.
^\) lituani M, ^*) maior C. >') sceleri M. ^) fiomda M.
«») pro Jf. C. >•) campi C. *^) flatu M.
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Historiiebe Gedichte aus dem XV. Jahrb. ^9
Gastrorom gentes, acies mult« gradientes»
Tympana Torconun tanUqofi turba caaam. 20
Aerea ^) multar^m re^onant clangore tubaram,
Sic eqaos alter equom, vir premit inde Tirum
Oorpore, sie malii etan^imtur m^8Be maaipli,
Sed plnres*) Turcos mors!^) aecat ense reos.
AmpUus.
Hec^) qnando vidi, timai nil, omnia sprevi 25
Ad beliom socios provocitando meo8.
Jhemsalem capere Tolni tmnalamqae videre,
Quo fderat positus rex Jhesos ipse deas.
Oonstantinopolim Trojam sie fortis adissem,
Hectoris aut ossa forte Yidere sua. 30
Magnus Alexander^) horupi Macpdenia Teuoer
Segnicole metuunt, me placitare petunt.
Mali cftn^Uiariü
Quidam dant Huni modo^) eonsiliumque Poloni,
Nummis^) nos dita, tu sacra bella para.
Bex miser ut fias, tu nobis omnia prestas^), 35
Ex servis dominos fac tibi, stulte, noTOS.
Tu rex mendiea, viles si ponis ad alta,
Post te derident, qui tna castra tenent.
In dondbus servi maneant, rex tu miser exi
Ad campos terrae pacificare tuas. 40
•Qui primum iusti facti sunt inde tjranni,
Orescentes dominos®) decipiendo suos.
Qui fuit ante brutus ^^), volat ut de stercore parvus,
Omnes tunc ledet, nam super alta sedet.
Post hoc 11) sacrilegi facti rapiunt *•) bona eleri, 45
Ecclesias yastant, perdere claustra iuTant ^>).
0 quot iam reges terras ac opida^^) leges
Consilium tale iecit ad yma male.
Ideo.
Tardabant Huni, Qreci Venetique Poloni,
Omnes h^ populi nempe iuyare michi. 50
Credebanit vellent sua quod '^) promissa tenerent,
Sed non adyeniunt meque perire sinunt.
Ampliua.
In me tunc multa surgit paganica turma,
Prevaluit feesum, calcat adusque lutum.
<) aera C. *) per Tices C, *) meot Ol ^) hoc C ^) Allexender C.
6) michi C. 7) numini« C. >) prestes C. *) domino M. ^^) bn^ms C.
•11) hec C. «*) capiunt C. ") minant C, ") opida CM, ") suaque C.
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650 •' Johann Huemer.
^ • ^^
55 Mauroram nigre circumdare castra katerve^) r^juno^i*^-
Ad mea conieurrunt, hec penetraridb -prem«fi€i7^ß^>'
Ceduntur lassi victores, sunt mödö^ victi, -"'^ ■ ' (* • -*
Heu tunc katholici 8uccubu€*ö Viti. * ''^ ^^'^' -* -'^'^
Tunc vexüla cadunt arcus clipef re^uiööctthifiii- -^^' *^''
60 Balistas galeas sub pede calco meas. (* * -'^ fj ^*>
Non Pub lorica, thorace fuit caro tuta,
Nee fit secura casside Wcta coma.
En casus est f%ctu^ iste maris^) prope litus ^)y
Hosti subsidium, nauta*) dabatque*) fretum. i\
65 Exultant Turci, jdeflent sua funera ^usii, ^ ^ ,;;
Yertas in lisum, tu idoas, onme, malum! -^^.^ r*
. AUißic,
Sed narrant beÄum reli^ui öio esse peractuin:-
Curribus aggreiästis*) rer fuit arte soius.
Turcorum multas superaverat inde katervas,
70 Strage ruunt hostes iam quasi quinque dies.
Secum tijm^fCeLir^s der curribus artat v^uestres, ;:
Hostes per Ipngaff ezit ^) adire vias.,
Quos pedites Jiabuit in curribus eccej^^eliquit,
Lotus ait. Victor: est michi grandis honor. . /
75 Ethiopes validi yeniuni tunc per mare multi, . .-^^ ^
Currus invadunt, hos ibi yalde premunt. . "
Occidunt cunctos, noi^ mirum, sed modo fessos, ;, ^^
Ac ibi solemnis tu, Juliane, perisl
Tunc Tenit remeans, hec Tidit rex leo certans,
80 Curribus eitinctos strage fuisse suos.
Aiunt sublimes ad.eum duo nempe barones ;
Forte Polonas erat, Ungarns alter erat
ünicus ex nostris denos percussit in illis,
Accreyit ^ multum ^) tetra ^^) katerva cuium.
85 Sufficit hoc nobis, rex inclite^^), iam cito fessis,
Tecum sie equites cautus ^^) abire potes.
Non erit hoc yere, lato tunc increpat ore,
Non cedam ^') timidus ^^), rex ait iste pius.
Qualiter occisos possum ^^) dimittere iustos?
90 Laude licet moriar, Victor ad astra ferar.
A patre gentili, sed converso pululavi -
Cum grege katholico transeo fine bono.
Ac me Theutonici ^^) facti plangent ut amici,
Yivere me vellent et necis acta dolent.
95 Me Eazimir frater deplangent ^^) me pia mater,
Iam mihi si possent, oscula grata darent.
>) caterve C. «) om, C. •) littus C. *) nata M. ») dabanfc
quoque C. «) currutim C. 0 ^^^ ^- ') acrevit C. •) multa C^
multos M. >o) terra C. "; iclite C. »«) salvus C. . >•) credam C.
1*) tomidis C. ") possim C. »•) Theotnnici M.^ ac inimici me f. p. et a. C.
\T
) me plaget C.
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Historische Gedichte au» dem.XV. Jahrh. g5^
Flent ^) rex Bomanos, Aastralis me Fridericns,
Frater et Albertos, camis*) id ecee*) stuniia..
Sic non abduci poterat verbis neqae com vi
Bex Josae^) sancti^) inoite qaievit ibL 100
0 premesta dies Martis ^) mihi das modo fines, .
Victus Martini vespere strage fai! *
Octodecim meoom qaasi millia sunt socionuxi
Gesa, super summos se statuere polos. , ,
Inter quos magnas est, Borna, tuos Julianüs 105
Passus legatus miles ad astra datus.
Secum pontifices cesi sunt audio plures,
Certamen Christi fortifibando' dei.
Suscipe Martine presul nos sanctificate^ .
Martiribus statues 7), sanguine iunge pares. 110
Mille quadringentique ^) quadraginta modo Christi
Quatuor ac anni talia bella tuli.
0 sol flammigeros^) proprios absconde oolorea,.
Tempore quo tanti suecubuere yiri.
Et locus is rores pluyias ut Gelboe montes 115
Numquam sustineat, sed ^^) mala multa ferat.
Mit sie.
Tunc iterum bellum reliqui sie esse peractum
Narrant sub numero quod ^ ^) periere noto.
Hostes occisi bis centaque millia strati
Sunt et ex horum corpora facta lutum. 120'
Septuaginta sunt ex iustis millia cesa,
De quibus est paucis yita retenta yiris.
Qui certe vivunt et^*) campos obtinuerunt,
Nemo superfuerat, hos quis abinde fugat^').
De capite dicti regis.
0 lacrimosa nimis sunt hec homo que modo dicis, 125*
Et si sunt Tera, sunt nova Talde mala.
Bex est Turcorum quasi mango ^^) Tel canis horum,
Deposuit sanctum tam caput atque pium.
Almi sceptrigeri Wladislai benedicti
Corporis a truneo desecat ense suo. 130
Inde duci misit Despot ^^), cui nuncius inquit:
Ecce Caput, princeps, credere namque potes,.
Quod Wladislaus noster preeeps inimicus
Sic est occisus, ut caput ^^) ipse vides.
<) flebit a «) carus C. «) esse CM, *) Josie €, » fiu5ti CT
«) mortis M, ') stataens C. *) quadringenti C. •) flammigenos C
*•) facti mala cuncta f. C. ") quot C. «») etiam M. ") fuga et C:
U) xnago C. ") dispot if., at cf, CaOimach, de reb. Wlad. lib. IL p. 489*
(SckuHmdtner, senpU rer. Hung, t. L), »«) capud M, r^ i
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4g52 Johann Huemer.
135 0 capat almificam saoro oum^) crismate ünctam
Atqne ooronatam Ijlia serta*) patrom!
Exhartaüo pro laude cum valedicüone.
Omnis plebs lauda iavenis tarn strefioa gesta,
Hoius adhuc casti cor habuisse viri.
Milicie seeptrom, magnanime floscule regam,
(140 0 Wladislae, iam sine fine valel
Excusaeio metriste.
Sicnt percepi') sie soribeiis prelia diii,
Si quid oberrayi, pareit« poseo mihi.
Hos yersos caris cecini Nicelaas amicis,
Znoymensis primo Bum notnlator ego"^).
«) in a ») fwio Jf. •) ^cepi M. *) Dieselben Verse
«chliessen das Gedicht über die Schlacht bei Waidhofen.
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Kleine Mittheilnngen.
Zur Biographie des Annalisten Oerlach. Spärlich sind die
Qaellen, die über das Leben des berühmten Annalisten Ger lach
(Grerlacus, Jarloch), des ersten Abtes des Pramonstratenser-Chorherren-
stiftes Mühlhansen in Böhmen, fliessen. Nor einzelne Bandnotizen
Gerlachs in den in seinem Auftrag geschriebenen Annalen (Codex
StrahoTiensis), nebstdem anch einige Stellen des Textes enthalten
Angaben über das Leben dieses ausgezeichneten Mannes. Fast alles,
was sich darüber sagen lässt, finden wir bereits bei verschiedenen
Herau^eJb^em seines Werkes zusammengestellt i). Hier beabsichtigen
wir nur einige Ergänzungen.
Dass Gerlach im J. 1165 geboren warde, steht fest, da er selbst
unter 1186 bemerkt: „Eodem anno . . . sabbatho quatuor temporum
in pentecoste (7. Juni) promotus sum in sacerdotem, annos natus
yiginti unum ego Jar., qui post yinc(entium) haec scripsi, amen.^^
Nicht so sicher und gewiss ist aber das Vaterland und die Ab-
stammung Gerlachs. Palacky, und schon vor ihm theilweise auch
Dobrowsky und Dobner, yermutheten, dass er aus edlem Greschlechte
ii^ndwo in Böhmen geboren, ein naher Anverwandter des Grafen
Georg von Mühlhausen (comes Georgius de Milewsk) war, was auch
in den Ausgaben der Mon. Germ, und Fontes Ber. Boh. angenommen
ist Nur Tauschinski und Pangerl scheinen mit dieser Ansicht nicht
übereinzustimmen, „weil zu wenig Gründe dafür sprechen^S ohne jedoch
diese Frage selbst näher zu discutieren (cf. Fontes Ber. Austr. SS. 5
Seite XXXII Anm. 1).
Bei genauer Prüfung der Annalen Gerlachs wird die Wichtigkeit
der ganz kurzen, wohl aber etwas dunklen Bandnotiz Gerlachs zum
<) Vgl. Wattenbach Geschichtsquellen « 2, 320.
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■654 Kleine Mittheilungen.
J. 1174 nicht entgehen. Die Notiz lautet: „Hoc anno appositos som
literis in cella juxta Würzeburg et hoc in festo sanctissimi viri God-
salci Syloensis abbatis, qui capitulo rediens me propter avunculum
meuni dominum öerh. recoUegit." Sie ist heutzutage im Urtexte nicht
mehr zu finden, weil das betreffende Blatt ausgeschnitten wurde, und
kann also nur nach der im Stifte Baigern befindlichen Abschrift des
Abtes Pitter angeführt werden, woselbst noch die kleine Anmerkung
am Baude beigefügt ist: „Gerh., forte Gerhardum.^^
Die Worte „appositus sum literis in cella juxtaWürzeburg^^ fanden
l^is jetzt wenig Beachtung; daher die Behauptung bei Tauschinski
und Pangerl, Gerlach sei zu Würzburg, und die in den Fontes Ber.
Boh., er sei auf einer Elosterschule nächst Würzburg erzogen worden.
Wattenbach wiederholte einfach die Worte: „in cella prope Würze-
burg.'^ Wir glauben vielmehr, dass unter „celW' nichts anderes, als
das Prämonstratenser-Ghorherrenstift Oberzell (Cella Dei superior)
am linken Mainufer bei Würzburg gemeint sei^ dasselbe, welches auch
in der Biographie des h. Norbertus ebenfalls nur „Gella^^ genannt wird
(„quae, Cella nomine, divinis cultibus claret^^; cf. Mon. Oterm. SS. 12,
Vita Norberti arch. Magdeb. c. 15; P. G. Madelaine, Histoire de saint
Norbert, Descl^ 1886, S. 313); dies umsomehr, als auch Abt Gott-
schalk von Selau, der auf seiner Bückkehr vom G^neralcapitel zu Pre-
monträ in Frankreich den jungen Gerlach nach Oberzell brachte, dem
Framonstratenser-Orden angehörte.
Nach den Fontes Ber. Boh. wäre dies im November, nach Watten-
bach am 1. November 1174, also am Feste Allerheiligen, geechehen.
Wir wissen nur, dass die Generalcapitel zu Premontr^ laut Anordnung
des Ordensstifters Norbert alljährlich am Feste des h. Dionysius, also
am 9. October abgehalten werden sollten, somit muss die Ankunft
Oottschalks und Gerlachs in Oberzell in den Spätherbst 1174 Mien.
Aus den Worten „qui capitulo rediens me... recollegit^^
wird man folgern können, dass G«rlach sich vordem irgendwo im
westlichen Deutschland aufhielt, wenn ihn Gottschalk auf seiner Bück-
kehr aus Frankreich mitnehmen konnte (recollegit). Auch der aus der
Gölner Gegend stammende Abt Gottschalk von Selau gehörte bis zum
J. 1148 der Prämonstratenserabtei Steinfeld in der Eifel an, er wählte
daher den Bückweg von Premontre etwa über Steinfeld und Cöln
und brachte vielleicht auch irgendwoher aus den dor eigen G^enden den
neunjährigen £naben nach Oberzell. Die Worte „propteravunculum
meum dominum Gerh.^^ scheinen diese Ansicht nur zu bestätigen,
weil aus denselben geschlossene werden kann, dass Gerlachs Onkel
'dem Abte Gottschalk (vielleicht als sein Landsmann, oder war dieser
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Zur Biograpliie des Annaliaten Gerlacb. g55
Oakel im Stifte. Oberzell?) gut bekannt war. Daraus würde sich aber
mit grosser Wahrscheinlic^eit ergeben, dass Gerlach^ der einen aus-
f^prpchen deutschen Namen trägt, nicht aus Böhmen, sondern aus
Deutschland stammte. >)
Mag man hier auch auf die böhmische Form seines Namens, die
Jarloch lautet, wie er sich selbst bekanntlich am Ende seiner Annalen
unterschrieb (z. J. 1186: „ego Jar.[loch], qui post Vinc. (entium) haec
scripsi, amen^^), hinweisen, so ist dadurch unsere Ansicht immerhin
noch nicht widerlegt, weil der ursprüngliche Name Gerlach (Gerlacus)
lautet. Dass aber der Annalist sich an der erwähnten Stelle „Jarloch^^
unterschrieb, finden wir dann begründet, weil er sein Werk zunächst
für seine böhmischen Stiftsbrüder in Mühlhausen verfasste. Und wenn
er dann später bei Ansbert zum J. 1187 am Bande bemerkte: „ego 0^.
suscepi locnm istum regendum et nomen abbatis'S so kann man aller-
dings sagen, dass die altböhmische Sprache beide Consonanten G und J
häu% verwechselte und G wie J las, dennoch aber scheint G^rlach
nicht ohne Grund ein G. (lies: Gerlacus) geschrieben zu haben, weil
es so dem deutschen Charakter des sogenannten Ansbert, dessen Er-
zählung dem Strahoyer Codex einverleibt ist, besser entsprach.
Wie lange G^rlach in Oberzell verblieb, lässt sich nur annähernd
bestimmen. In seiner langen Erzählung vom Abte Gottschalk sagt er:
„Mansi apud eum puer sept^m fere annis ante obitum eius^S nämlich
als Cleriker ohne Weihe und „Oaplan^S wie er sich selbst in mehreren
Stellen seines Werkes mit Vorliebe nennt Da aber Gottschalk am
17. Februar 1184 verschied, so wäre Gerlach im J. 1177 von Oberzell
nach Selau in Böhmen gekommen, und somit beläuft sich sein Auf-
enthalt in Oberzell auf ungefähr drei Jahre (Spätherbst 1174 — 1177).
Ob er aber erst jetzt in Selau von Gottschalk in den Prämonstratenser-
Oiden au%enommen wurde, oder ob er ihm schon früher in Oberzell
angehörte, vermögen wir ebensowenig zu entscheiden, als uns die Band-
notiz vom J..1174 immer noch einige Zweifel zurücklässt.
Femer finden wir häufig die Behauptung, dass der achtzehnjährige
Gterlach an der letzten Beise seines Abtes Gottschalk (im December
1183) als Caplan theilnahm, welche dieser nach seinen Tochterklöstem
Eounic, Geras und Pemegg unternommen hatte, um hier in Voraus-
sicht seines nahen Lebensendes überall herzlichen Abschied zu nehmen
*) Aus dem Worten »comes noeter*, wie Graf Georg, Gründer der Abtei
Mühlhausen, von Gerlach an mehreren Stellen der Annalen (z. B. unter 1185
und 1198) genannt wird, kann man noch nicht schliessen, dass er ein naher
Anverwandter unseres Annalisten war, weil dieser letztere den Grafen mit jenen
Worten auch bloss als den Stifter seiner Abtei bezeichnen konnte.
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656 Klehtd Mittheilungen.
(vgl. Dobner, Monomenta I. S. 20; Dobrowsky, Histor. de exp^tione
Friderici I. S. X, § 6; Palacky, Würdigung der böhm. öeschichts^
Schreiber S. 80; Georgias, Spiritus lit. Norb., Augsburg 1771, S. 236;
D. K. öermak, Praemonsträti y Öechäch a na Morav6, Prag 1877»
S. 291 u. 310; Pamätky archaeolog. a mistop. III., Prag 1859, S. 213;
u. a.). Man stützt sich wahrscheinlich darauf, dass Gerlach stets in
der unmittelbaren Nähe seines Abtes war und ihn auf seinen Beisen
zu begleiten pflegte, so z. B. im J. 1182 nach Prag zur Wahl dea
Bischofs Heinrich Bfetislav (25. März). Uns scheint jedoch alles, was
Grerlach, der also ein Augenzeuge sein soll, über die Beise Gottschalks
berichtet, etwas ungenau und mangelhaft, ausserdem bemerken wir an
der betreffenden Stelle in den Annalen Worte, die vielmehr auf daa
G^gentheil schliessen lassen. Nachdem nämlich Abt Gottschalk aus
Niederösterreich über Daöic in Mähren nach LauÄowic, wo er sich so
gerne aufhielt, schon stark gebrechlich zurückgekehrt war, wurde er
hier nach einigen Tagen plötzlich yon einer so starken Ohnmacht be-
fallen, dass man bereits an sein Ende dachte. „Quod seuiores Siloensis
ecclesiae, erzählt nun Gerlach, comperientes, scilicet prior Conradus,
Arnoldus, Christianus, me pariter assumentes, yenerunt et in-
venerunt eum paulisper refocillatum. Tunc illi, yisitato eo et consolato,
consolati et ipsi non mediocriter, redierunt ab eo domum, me rema-
nente ad praeceptum ejus . . A Aus diesen Worteu kann man
schliessen, dass Gerlach die Beise Gottschalks im J. 1183 nicht mit-
gemacht habe, denn hätte er ihn begleitet, so wäre er yermuthlich
nach seiner Bückkehr auch nach Lau^owic gekommen und bei ihm
geblieben, um ihn zu pflegen, ausser man würde annehmen, dass Grer-^
lach gleich 'am Bückwege sich noch auf kurze Zeit nach Selau begab,
von wo er dann auf die traurige Nachricht hin sofort wieder mit den
Selauer Priestern, yon ihnen mitgenommen (me pariter assumentes) im
das Krankenlager Gottscbalks nach Laufiowic eilte.
Das Todesjahr Gerlachs lässt sich nicht ausmitteln. Nur Häjek
(gest. 1553), der berüchtigte böhmische Chronist, erzählt yon dessen
heiligmässigen Leben und yon Wundem, die Gerlach sowohl bei Leb-
zeiten, als auch nach dem Tode gewirkt haben soll, und setzte seinen
Tod, unbekannt aus welchen Grunde, in das J. 1228. Viele folgten
später diesem Beispiele ^). Die Glaubwürdigkeit Hajeks hat aber schon
*) P. Joh. Chrjs. Van der Sterre, Natales Sanctoram (Antwerpen 1625), ad
7. Maii; Joh. le Paige, Biblioth. Praemonsfcratensis Ord. (Paris 1633), IL 518;
Acta Sanctorum T. II. Maii (Antwerpen 1680), S. 132 u. a. bis herab zu S. Brunner,^
Chorherrenbuch (Würzburg-Wien 1883), S. 515 und J. V. Spilbeeck, Hagiologtum
Norbertinum (Namur 1887), S. 36. Der einzige Baibin in das J. 1227.
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Zur Biographie des Annalisten Gerlach. g57
vor mehr als hundert Jahren Dobner klar gelegt, und sie \vird hier
um so geringer sein, da schon die Angabe von 28 Jahren, die Ger-
lach als Abt in seinem Kloster zugebracht haben soll, offenbar un-
richtig ist
Van der Sterre, und nach ihm viele An4ere, setzen femer den
Todestag Gerlachs, ebenfalls aus unbekann ton Gründen, auf den 7. Mai ^);
unwillkürlich muss man da fragen, — in Erwägung, dass Van der Sterre,
dessen Angabe mit Häjeks Chronik auffallend übereinstimmt, diese
Nachricht wahrscheinlich aus Böhmen ertialten hat — , ob nicht viel-
leicht an diesem Tage das Anniversarium für Gerlach im Stifte Mühl-
hausen gefeiert wurde?
Was dann den Buf der Heiligkeit^ den Gerlach hinterlassen haben
soll, anbelangt, so bemerken wir hier kurz, dass man ihn mit einem
anderen Gerlach, der in Belgien ein Eremitenleben führte und heut-
zutage im Pramönstratenser-Orden als ein Heiliger verehrt wird, aller-
dings nicht verwechseln darf. Dobner (Monumenta I, 25 — 26) scheint
nicht einmal dem, was der gelehrte Jesuit P. Bohuslaus Baibin in
seinen „Miscellanea Historica Begni Bohemiae^^ (f^rag 1682) D. I. L.
4. p. 66 — 67, von den Reliquien unseres Annalisten und Abtes Ger-
lach berichtet, ganz beizustimmen, da er auch hier auf den belgischen
Eremiten Gerlach hinweist. Dag^n muss man aber berücksichtigen,
dass der letztere sich durch viele Jahrhunderte lang nicht einmal im
Pramonstratenser- Orden einer allgemeinen Verehrung erfreute (vgl.
den Gommentar des Jesuiten Victor de Bück, Acta Sanctorum Ootobr.
T. XI, Brüssel 1864, p. 720 £), und in Böhmen noch im 17. Jahr-
hundert ganzlich unbekannt war; dann ist es eben unbegreiflich, aas
welchem Ghrunde die Herren von Schwamberg einen fremden, unbe-
kannten Heiligen verehrt hätten. Dass ihre frommen Gefühle vielmehr
unserem Annalisten gegolten haben, scheint schon darin begründet,
weil sie im Besitze der ehemaligen Abtei Mühlhausen waren und somit
manche Veranlassung haben konnten, Gerlachs Beliquien zu verehren.
Nur die Angabe Balbins, dass die Uebertragung der Reliquien von
Mühlhausen auf die nahe Burg Klingenberg schon vor der Zerstörung
des Stiftes Mühlhausen durch die Hussiten (am 23. April 1420) von
den katholischen Herren von Schwamberg durchgeführt worden sei,
ist insofeme unrichtig, als die Burg Elingenberg um diese Zeit noch
den Herren von Bosenberg gehörte, die erst 1473 in den Besitz des
0 Nur die » Vestigia Bohemia e Piae* von Albert Chanowsky S. J. (Prag 1669)«,
c. 3 p. 66, haben statt dieses Tages den 7. Februar.
MittheUangen XVI. ^.g,.^^, bf GoOglc
658 Kleine Mittheilungen.
Herrn Bohuslaus von Schwambeg gelangte. Es scheint eher Christofor
Ton Schwamberg, Herr auf Elingenberg, gewesen zu sein, der im
J. 1575 Mühlhausen ankaufte und das ruinöse Stiftsgebäude herzu-
stellen begann, jedoch schon im J. 1581 wieder alles an Herrn Bern-
hard Yon Hod6joY abtrat.
Endlich berichtet Baibin yon einem Wandgemälde in der St. Wenzels-
kapelle auf Elingenberg, welches einen von Engeln getragenen Sarg
mit Reliquien des sei. Gerlach dargestellt haben soll, unter demselben
die Herren von Schwamberg knieend und den Seligen um seine Fürbitte
anflehend, nebst folgender Inschrift in böhmischer Sprache: „S. Gerlace,
Deum et ejus Matrem deprecare pro nobis.^^ Wie wir nun dem schon
dtierten dritten Jahrgang der „Pamätky archaeologick^ a mistopisne^^
(Prag 1859, S. 213 etc.) entnehmen, bestand thatsächlich (uach den
dort citierten Fragmenten der Greschichte yon Mühlhausen aus dem
Strahoyer Archiy) dieses Gemälde in der Burgkapelle auf Elingenberg;
unter dem Sarg knieten zwei Herren yon Schwamberg, die Inschrift
aber lautete: „Swatj Gerlachu pros za nas mileho Pana Boha^^ [d. h.
,Heiliger Gerlach, bitte für uns den lieben Gtott"; ygl. auch D. K.
Cermäk, Praemonsträti, S. 319]. Dortselbst wird gemeldet, dass noch
einige Ueberreste des Gemäldes zu sehen sind.
In den handschriftlichen Acten yerschiedener Proyinzcapitel des
Prämonstratenser-Ordens in Oesterreich lautet der fünfte Beschluss des
Proyinzialcapitels, welches yom 11. bis 20. Juli 1641 im Stifte Strahoy
unter dem Vorsitze des dortigen Abtes Crispin Fuck tagte:
yjiaudayerunt plurimtun collaetantes Reyerendissimi Patres Capituli
praesentis in b. Gerlacum, primum abbatem monasterii Miloyicensis,
pietatem Bsmi Diii Crispini Praesidis abbatis itidem monasterii praefati,
quod circa hunc monumenta maiorum studiose perscrutatus, eadem
opere satis pulchro fecerit delineari; hortati sunt eundem fra-
teme, ut porro pergat inyestigare tanti yiri yirtutum insignia et
a Bohemica turba sanctitatis celebratae gloriosa documenta,
spe firmus, neque se, neque Patronos olim defuturos, qoi pro canoni-
zatione in Ordinis gloriam contribuant et in curia Bomana sedulo
coUaborenf
Wer yermag jedoch heute die „monumenta maiorum'', wer jenes
„opus satis pulchrum" des Abtes Crispin zu eruiren ? Wir wissen nur
zu bemerken, dass Crispin Fuck (gest. 1653) schon yor seiner Wahl
durch yiele Jahre (1623 — 1640) in Mühlhausen als Administrator und
Titularabt weilte. Ausser diesen Beriehten, die sich untrüglich auf den
heiligen Euf Gerlachs beziehen, finden wir nirgends eine Spur solcher
Verehrung, die auch nur den Namen eines Priyatcultus yerdienen
würde.
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Zur Biographie des Annalisten Gerlach. g59
Ein anderer Autor aus dem 17. Jahrhundert, nämlich der Jesuit
P. Georg Crugerius (gest 1671) erzählt in seinen „Sacri pulyeres"
<z. 23. April), dass die Beliquien Gerlachs von Herrn Wilhelm yon
Bosenberg seiner Gemahlin Polyxena yon Pernstein vermacht wurden.
Polyxena yermählte sich später mit Zdenko yon Lobkowic und wurde
so zur Ahn&au des ganzen Geschlechtes yon Lobkowic. Es ist daher
nicht ausgeschlossen, dass sich irgendwo in den Lobkowic^schen Archiven
-eine Nachricht über jenes kostbare Legat befindet, die vielleicht doch
^nmal zum Vorscheine kommen wird.
Pemegg. Alphons 2äk.
Znr Wahl des rSmisehen KSnigs Alfons von Castilien
^1267). Herr Dr. Alfons Dopsch fand bei seinen Arbeiten für die
Herausgabe der Karolingerurkunden in Pari^^ das nachfolgend mitge-
theilte Schreiben, welches er freundlichst mir zur Publicirung überliess.
Das interessante Document ist im Cod. lat. 17193 fol. 213 der Pariser
Nationalbibliothek erhalten, einer Handschrift des 17. Jahrhunderts,
wrelche der Bibliothek des ehemaligen an der Pariser Universität be-
standenen Collegiums von Navarra entstammt i). Der Brief ist in der
Handschrift bezeichnet als ^Epistola E. episcopi Constantiensis ad prae-
positum Basiliensem* und hinzugefügt ,anno 1273*. Mit 1273 und
der Wahl Budolfs von Habsburg hat er natürlich nichts zu thun, sein
Inhalt lehrt, dass es sich um die Wahl Alfonsens von Castilien zum
deutschen Eonig handelt.
Am 1. April 1257 war zu Frankfurt Alfons von Castilien durch
den Erzbischof von Trier mit Vollmacht von Böhmen, Sachsen und
Brandenburg zum romischen König erwählt worden. Die Wähler
ordneten eine Gesandtschaft nach Spanien ab. Man wusste bisher,
dass der Erwählte Heinrich von Speier und Propst Konrad von St. Wido
in Speier Theilnehmer der Gesandtschaft waren und dass nach Christian
Kuchimeisters von Si Gallen Erzählung auch Bischof Eberhard von
Constanz und Abt Berthold von St. Gallen dabei gewesen seien 2). Die
Nachricht Kuchimeisters wird nun durch unser Schreiben durchaus
gesichert. Ich kann noch hinzufügen, dass auch Graf Gerlach von
Veldenz als Mitglied dieser Gesandtschaft nachzuweisen ist »). Bischof
») Vgl. über dieselbe Delisle Cabinet des manuscrits 2, 252 ö*.
2) Vgl. Böhmer-Ficker Reg. imp. 5 n. 5488c.
3) Nach den aus einem alten Urkondenregister des Klosters Wersweiler ge-
schöpften Mittheilungen von 6. Chr. CroUius in Acta Palatina 2, 274.
Digi^*dby Google
QQQ Kleine Mittheüimgen.
Eberhard und Abt Berthold smd noch in der ersten Hälfte Jnni zu-
sammen in Eonstanz und Wil (südL Constanz), dann müssen sie die
Beise angetreten haben, es fehlen bis zom November von beiden irgend
welche heimische Nachrichten^). Die Gesandtschaft kam, wie wir jetzt
erfahren, am 15. Angnst in Bnrgos an, am 18. fand die feierliche
Yerkündigong der Wahl vor K. Alfons statt, am 21. erklärte dieser
sie anzunehmen. Im Berichte Bischof Eberhards sind nun mehrere
Momente beachtenswert, auf die wir nur in Kürze hinweisen wollen.
Einmal die Erwähnung eines Schreibens Papst Alexanders IV., worin
dieser ausdrücklich Alfons als römischen König prae ceteris empfohlen
habe. Dadurch wird die seinerzeit von Busson abgelehnte Angabe
der Salzburger Annalen bestätigt ^) und tritt vor allem auch die Stelle
in dem Bericht über die Ansprüche des Königs Alfons aus dem Jahre
1267 in ihr rechtes Licht, wo es heisst, die Wähler des Castiliers
hätten, habentes ante oculos per litteras apostolicas eisdem iam presen-
tatas apostolice sedis consilium et mandatum, Alfons erwählt '). Ale-
xander IV. hat also in der That zu Gunsten des Spaniers in die
Wahlverhandlungen eingegriffen. Bemerkenswert ist ferner die Auf-
zählung der Könige, welche Alfons ihre Hilfe zusagen. Es sind mit
einziger Ausnahme Böhmens genau dieselben Fürsten, von denen
Alfons ein Jahr später in einem Briefe an Siena schreibt, dass er mit
ihrem Bat die deutsche Königskrone angenommen habe^). Die An-
wesenheit von Gesandten Frankreichs bezeugt, dass K. Ludwig IX»
von Frankreich bei der Doppelwahl von 1257 doch jedenfalls auf Seite
der spanischen Candidatur gestanden, wol auch in diesem Sinne ge-
wirkt hat^). Interessant ist endlich die Bolle, die Bischof Eberhard'
von Constanz bei der Gesandtschaft vertritt. Er ist der Wortführer
der Schwaben (pro nobis et ex parte Suevorum), welche Alfons als
dem Enkel König Philipps besondere Sympathien entgegenbringen undi
deshalb eben ihn zum König wünschen. So haben auch hier wieder
die Salzburger Annalen bis zu gewissem Grade Becht, wenn sie ge-
radezu sagen : die WahlfÜrsten mit den principibus ac nobilibus tocius*
1) Vgl Ladewig Reg. der Bischöfe v. Conitanz 1, 223 n. 1969 ff.
*) Ann. SaUsb. SS. 9, 794: de consilio domini pape . . . elegeront. Vgl.
Bnsson Die Doppelwahl von 1257 S. 39 f.
>) Mitth des Instituts 6, 101. Fanta bezog die Stelle auf den Briet Ale-
xanders IV. vom 28. Juli 1256 (Potthast Reg. 16506), worin den rheinischen
Erzbischöfen im Falle der Wahl Eonradins mit dem Banne gedroht wird. Auch,
die Wendung, die Alfons in dem Schreiben an Siena gebraucht, wo er die rö-
mische Kirche als auctrix et origo seiner Wahl bezeichnet, erweist sich jetzt als
mehr denn eine Redensart.
*) Schreiben vom 21. Oct. 1258, Winkelmann Acta 1, 464.
^) Vgl. Busson Doppel wähl 59 £ Eempf Gesch. des Interregnums 196.
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Zur Wahl des römischen EOnigs Alfons von Castüien (1257). ggx
Swevie liabea Alfons mm römischen König gewählt^). Wahrscheinlich
ist auch da die Haltmng des Papstes nicht ohne Einfluss gewesen, der
:schon im Jahre 1255 die schwäbischen Orossen angefordert hatte,
König Alfons in seinen BemQhongen um Erlangung des Herzogtums
•Schwaben und seiner andern Erbansprüche zu unterstützen >).
Das Schreiben ist an den Dompropst Yon Basel, Heinrich von
JNfeuenburg, späteren Bischof daselbst, gerichtet Wenn die Emen-
•dation .,reverendo^ für ,referendario^ richtig ist, so darf darunter wol
Bischof Berthold von Basel (1252 — 1262) verstanden werden. Eber-
hard Yon Constanz ist am 4. Noyember 1257 wieder in der Heimat
nachweisbar ^). — Die Indiction ist vielleicht nur in Folge verderbter
Veberlieferung nicht richtig angegeben, zu 1257 gehörte Indiction 15.
Bischof Eßerhmrd) von Camtanz an den Dompropst H(einrich)
^on Basel. Burgos (1257) August 23.
E(berhardu8) ^) dei gratia Constantiensis episcopus suo praedilecto
H(eiQrico) praeposito Basiliensi salutem et amoris incrementum. Spes
premii solatium est laboris. Post labores et aerumnas vix narrandas
pervenimus in assumtione sanctae Mariae virginis apud Buxges, ubi
cum magna solemnitate ipso rege nobis cum baronibus obviam ve-
niente recepü sumus vultu sereno affectum cordis praestante. Post
•dies autem tres coram sedente in throno principum electorum nuncii
procedentes electionem de ipso rege factam publicarunt decretum
-electionis ostendendo, litteris multorom principum, litteris etiam domini
papae lectis ibidem, quibus monendo persuasit electoribus hunc regem
in Bomanorum regem prae ceteris eligendum. Hie r^pim nuncii so-
lemnes Sohemiae, Ungariae, Franciae, Navarrae, reges Arragonum et ^)
Portugalliae suum auxilinm magnifice promiseruni Ad electionis ne-
gotium proaequendum fuit ibidem pro nobis et ex parte Suevorum
praesentium et absentium propositum rationibus multis persaadendo
et eos sibi specialius astrictos ex quibus traxit originem sabiectos ex-
hibendo, quod electioni de se factae consentiret, singularum provin-
•ciarum principibus, baronibus ibidem publice rogantibus cum afifectu.
His autem sie geatis decenter et propositis rex ipse mente non parum
1) Chr. Kuchimeister ed. Mejer v. Enonau 46 t. sieht bezeichnender Weise
Bischof Eberhard und Abt Berthold überhaupt als einzige von den Kurflirsten
;abge8chickte Gesandte an.
>) Böhmer-Ficker Reg. imp. 5 n. 5483<^, 8936, Mon. Germ. Epistolae
pontif. 2, 336.
s) Reg. der Bisch, t. Constanz 1 n. 1966.
«) Am Rande von der Hand des Abschreibers: Eberhardus de Valdporg
•Constantiensis ad Rennm episcopus. ^) etc. Hs.
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6g2 Kleine Mittheilungen.
perplexus inducias trium dierum postulavit. Tunc vocati» hora et die
statutis Omnibus rex in publico multis praemissis sermonibus electioni
de se factae consentiens r^num et imperium suscepit fideliter toto
posse gubemandum promittens suis assistere et eos nuUo casu reUn-
quere praestito super hoc corporaliter iuramento. Ex hoc laetiores
effecti non immerito licentia ab eo petita expectamus in brevi deo
dante rebus et honoribus fortiores reyersurL Processum autem regis
mirae potentiae et ineffabilis apparatus rebellibus t-erribilis quantoeius
audietis a finibus mundi concussis ex affectu magnalia machinantis.
Haec nova scribimus domino reverendo ^) consulentes , quatenus se^
teneat usque ad nostrum adventum nulli se obligando, ut cum ipso
quod yisum fiierit faciamus. Alium mittemus nuncium subsequenter,
usque ad festum beati Galli nos speramus reyersuros. Datum Burges^
X. kal. Septembris, indictione XIV. Valete.
Wien. Oswald Redlich.
Neue Mittheilnngen über die „Sturmpetitioii^^ der prote-
stanttsehen Stände Oesterreiehs 5. Juni 1619. Erst nachdem
ich in den , Mittheilungen* XV, 664 ff. meine Beiträge zur Kenntniss
der Vorgange in Wien zur Zeit der Bedrohung dieser Stadt durch
Thum yeröffentlicht hatte, habe ich för die Fortsetzung meiner
, Geschichte Oesterreichs * den 5. B. von A. Klein, Geschichte des
Christenthums in Oesterreich und Steiermark eingesehen und darin als
»Anhang* S. 279 ff.J mehrere Berichte Christoph Puechners, welcher
von den protestantischen Standen Oberösterreichs nach Wien abge-
sendet worden war, vom 3. bis 14. Juni 1619 gefunden, welche über
die dortigen Vorgänge Mittheilung machen. Da dieselben bisher, so
viel ich sehe, vollständig unbeachtet geblieben sind, so glaube ich hier
auf sie aufinerksam machen zu sollen. Sie enthalten zwar nichts we-
sentlich Neues, ergänzen aber unsere bisherigen Kenntnisse in er-
wünschter Weise und bringen manche interessante Details.
Am 5. Juni berichtet Puechner seinen Mandanten, dass die pro-
testantischen Stände die Verhandlungen mit den katholischen über
den Abschluss einer Gonfoderation mit Böhmen, welche am 4. Juni
begonnen worden waren, am 5, wieder aufnahmen. Da die Katho-
liken dieselben hinzuziehen suchten, andererseits der am Abende vorher
an Thum geschickte Andreas von Thonradl mit der Nachricht zurück-
kam, dass die Böhmen noch an diesem Tage sich in der Nähe der
*) referendario Hs.
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Neue Mittheilungen über die »Stormpetition* etc. 663
Stadt lagern würden, »so ist (schreibt er) der Scbluss der löblichen
drei Standte, so sich in der Anzahl über fünfzig alda befunden, ain-
hellig dahin gangen, nnnmehr weitter ainiger Tractation nit statt zu
thuen, sondern sich genzlich von den Katholischen zu separiren, und
solches alsbaldt gesambt nit allein den katholischen Ständten . . . an-
zuzaigen, sondern auch Ir künigl. Maj. zu erinnern und gleichfalls
von stundt an gesambt gen Hoff zu erscheinen, welches alsbaldt auch
noch Yormitti^ nmb zehn Uhr beschehen. Bei den katholischen
Ständten hat Herr Sebastian yon Crraiss und bei Ir Maj. Herr Paul
Jakob Ton Starhemberg die Bedt gethan* ....
Später fahrt er fort: , Dieses daher hab ich noch vor Essen, weil
die loblichen Ständt gen Hoff gefahren, geschrieben und im übrigen
Bericht erwartet, wie die Audienz zu Hoff abgehen werde. Unter-
dessen baldt nachdem die Stänt gen Hoff kommen, hat sich ein Lärmen
erhebt und sein etlich Cornet Beitter, so (wie ich vemimb) Conte
Tampier wieder zurückbracht, was ausser der Statt gewest, herein und
Alles auf dem Burgplatz, und für die Burg hinein erfordert worden,
wie dann gleichfalls auch etlich Fähndl Knecht au&ogn und etlich.
Blätz auch theils Oassen eingenommen, sowoU die Thor gesperrt, dass
man ausser gar Bekandter weder aus noch einkönnen. Unter dem
das Oeschrei kommen, die Ständt wären in der Burg arrestiert, oder
wuerdt vielleicht etwo was anders mit inen fftrgenommen werden,
welches auch verursacht, dass bei der Burgerschaft und allenthalben
schier ein Auflauf worden. Die Burger, Handelsleut und Andere haben
ire Läden und Häuser gesperrt ... bis doch endlich nach zwölf Uhm
die Ständt wieder herauskommen, da es etwas stiller worden und das
allenthalben in Ordnung gestellte Volk wieder abzogen. Die Audienz
aber, wie Herr von Traun (der damalige Präsident der Stände) selbs
referirt, ist sonst wohl abgangen und als durch wohlgedachten Herrn
von Starhemberg Ir Maj. der Verlauf der Separation und Entschuldi-
gung, dass die Ständt nit, sondern die Katholischen selbs dazue Ur-
sach geben, anzaigt, daneben Ir Maj. gehorsambist vermahnt nnd ge-
betten worden, nochmahlen die vorigen der Ständt so vielfeltigen
gegebene wohlmainendte Guettachten in Obacht zu nehmen und zu
denen dienstlichen Friedensmitteln zu greiffen, mit Erbieten, dass die
evangelischen Ständt auf solchen Fall zu Erlangung eines endlichen
beständigen Friedens gern ir äusseristes thuen und bei Ir Maj. zusetzen
wollen, haben Ir Maj. darauf selbs ohne beisein ainigs Baths also
geantwortt: sy hätten der Löblichen Ständt Anbringen gnedigst au-
gehöi-t; wie aber daraus zu vernehmen, dass sj, die Evangelischen
Ständt, die Sachen nun gar zu weitt extendieren und der Handel
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664 Kleine Mittheilungen.
wichtig, also sei vonnötten, solches in reife Berathschlagung zu ziehen.
Sy wollen sich aber also gnedigist und aufrichtig erklären und gegen
den Standten erzaigen, dass sie damit zufrieden sein^ und Ir Maj.
teutsches ehrlich und Christiichs Qemuett sehen und spüren sollen.
Dabei es verblieben und sain die Standt wieder abgetreten* . . .
Nach den weiteren Berichten Puechners ergibt sich, wie übrigens
auch die in «Mittheilungen* 15, 397 & im Auszuge g^ebenen stän-
dischen Acten und Gindely 2, 80 ff* darihun, dass noch am nämlichen
und au den folgenden Tagen die Verhandlungen zwischen dem Könige
und den protestantischen Ständen fortgesetzt worden sind. Aber weil
allerlei Beden verbreitet waren und namentlich die „fürnemen Frauen
ihre Herrn erinnern lassen, als war ein Tradimentum und Anschlag
wider die Evangelischen beschlossen', so wollten die Stände nicht
mehr in Gorpore bei Hofe erscheinen, sondern aus jedem Stande nur
eine Person hineinschicken. Wiederholt wird bemerkt, dass in Folge
der Besetzung der Stadt mit fremdem Kriegsvolk ^den Bürgern und
Inwohnern und zwar auch den anwesenden Evangelischen Ständen
gleichsam Hendt und Fuess gebunden*, dass dieselben „in eusserister
Gefahr steen*, und es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass dieselben
noch am 11. Juni dem Konige in solcher Weise entgegenzutreten
gew£^ hätten, wie es die Legende schildert. Von einer Sturmpetition
der protestantischen Stände ist denn auch in den Berichten Puechners
vom 11. (mit einer Nachschrift vom 12.) und 14 Juni keine Bede.
Im Gregentheile wird bemerkt, dass die Stände am 11. Juni, nachdem
Thum wegen der von den ungarischen Truppen in Böhmen angerich-
teten Verheerungen mit Bepressalien gedroht hatte, ,i solches alsbaldt
Ir königl. Maj. erinnern lassen* (S. 307 f.), aber nicht etwa indem
sie alle in die Burg sich begaben, sondern «die Erinnerung bei Ir
Maj. des Herrn Grafifen (Thurn) herein entbottenen ßeschaidts wegen
des Prennen ist durch Herrn Paul Jacoben von Starhemberg beschehen '^
(S. 311).
Wien. A. Huber.
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Literatur-
J. F. Böhmer, Begesta imperii. II. Die Begesten des
Kaiserreichs unter den Herrschern aus dem sächsischen
Hause 919—1024. Nach Johann Friedrich Böhmer neu bearbeitet
Ton Emil v. Ottenthai. Erste Lieferung. Innsbruck 1893, Verlag
"der Wagner'schen Universitats- Buchhandlung. 4°. 252 SS.
Unter den arbeits&ohen (belehrten, welche J. Ficker zur Neubearbei-
iung und Fortsetzung des von Böhmer begonnenen Begestenwerkes um
sich vereinigt hat, dürfte kaum einer eine so entsagungsreiche Aufgabe
übernommen haben, wie E. y. Ottenthai mit den Begesten der Könige aus
sächsischem Hause. Während die Bearbeiter anderer Zeiträume ihre Mühe
<lurch die Darbietung neuer Ergebnisse gelohnt sehen, angespornt werden
•durch den Beiz, welchen die Aussicht gewährt, an vielen Stellen noch
unbekannte Quellen geschichtlicher Erkenntnis zu erschliessen, blieb dem
Bearbeiter der Begesten Heinrichs I. und Ottos des Grossen bei gleicher
Arbeit nur Ueberprüfang und Zusammenfassung auf einem oft und in
■ausgezeichneter Weise behandelten Stoffgebiete. Waitz' und Dümmlers Jahr-
bücher, die Diplomatausgabe und die an diese sich anschliessenden diplo-
matischen Beitrtlge und Exkurse, Köpke*s Studien und viele andere Einzel-
untersuchungen haben auf die meisten wichtigen Fragen entscheidende
Antwort gegeben. Dass v. Ottenthai trotzdem sich zur Uebemahme der
Arbeit, die als im Plane des Unternehmers liegend nun doch gemacht
werden musste, entschlossen und sie unverdrossen in Angriff genommen
hat, verdient als ein Beweis seines ernsthaften Eifers und seines wissen-
schaftlichen Pflichtgefühls die grösste Anerkennung.
Konnten die Ergebnisse, zu denen v. 0. gelangte, nicht durch ihre
Neuheit blenden und überraschen, so wird dadurch der Erfolg und Nutzen
seiner Arbeit nicht geschmälert. Freilich bedarf es tieferen Eindringens
in das mühevolle Werk, um seinen Wert gerecht zu würdigen. Aeusser-
lich zeigt sich der Fortschritt am deutlichsten durch den Vergleich mit
<ler Ausgabe Böhmers vom J. 1831. Während dieser mit 19 Seiten aus-
reichte, bietet uns v. 0. ein stattliches Heft von 252 Seiten, die 369 ür-
kundenregesten Böhmei^s hat v. 0. auf 574 und die fünf nichturkundlichen
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QQQ Literatur.
Quellen entnommenen Begesten der ersten Ausgabe nach meiner Zählung
auf 391 vermehrt, so dass den 374 Absätzen der ersten Ausgabe jetzt 965
gegenüberstehen. Dass y. 0. die Sorgfalt und Grewissenhaftigkeit, welche
seine Arbeiten auszeichnen, nicht allein in der Sammlung des Materiales,.
sondern auch in der genauen Behandlung der einzelnen Absätze angewandt
hat, ist selbstverständlich und wird noch besonders dargelegt werden.
Bei einer so grossen Arbeit werden sich immer auch kleine Mängel ein-
stellen, die zwar nebensächlich sind, die ich aber doch gleich an&ngs
erwähne, um dem Leser und dem Freunde zu beweisen, dass ich mein
Gesammturtheil auf Grund selbständiger und einlässlicher Prüfung abgebe.
Zwei Ausstellungen treffen nicht so sehr den Bearbeiter des vorliegenden
Heftes, der sich ja mit gutem Grunde an die für das Regesten werk gel-
tenden Normen gehalten hat, als sie dem ganzen Werke gelten. Sie mögen
aber um so weniger verschwiegen werden, als die Schwierigkeiten, welche
sie beleuchten sollen, dem Herausgeber Hofrath J. Ficker ebenso wie seinen
Mitarbeitern sich aufgedrängt haben und auch von ihnen besprochen worden
sind 1). So wird vielleicht die Wahrnehmung eines zwar ausserhalb ihres
Kreises stehenden, aber eifrigen und dankbaren Benutzers der Begesten
von ihnen nicht als werthlos oder anmassend betrachtet werden. Die erste
betrifft die Ortskolumne. In dieser werden die Ortsangaben in der Foim
geboten wie sie der dem Kegest zu Grunde liegende Text bietet, die Er-
klärung wird in dem Regest beigebracht. Ich weiss sehr wohl dass allein
dieses Verfahren eine einheitliche und folgerichtige Anwendung gestattet,
dass es vielfach die Auffindung von Urkunden und andern Nachrichten
erleichtert. Aber der eigentliche Zweck dieser Ortskolunme, das Itinerar
des Herrschers festzustellen und zu veranschaulichen, schiene mir besser
erreicht, wenn, soweit dies möglich ist, in derselben die moderne Form
des Ortsnamens gebracht würde. Selbst dem mit den mittelalterlichen
Ortsnamen der Periode vertrauten Benutzer wird die Kolumne manche
unbekannte Form bieten, noch weniger wird aber dem in diesen Dingen
nicht so bewanderten das lünerar eines Herrschers zu klarer Anschauui^
kommen. Ich glaube eine Berechtigung für meine Ansicht auch daraus
ableiten zu können, dass bei mehreren Regesten gleichen 0rt«8 dieser nur
einmal beim ersten gesetzt, bei den folgenden durch einen Strich ersetzt
wird. Wenn dafür als Grund die Forderung der Uebersichtlichkeit an-
geführt wird, so meine ich, dass auch noch der nächste Schritt gethan
werden durfte, um dieser Forderung in vollem Masse zu entsprechen. Die
zweite Ausstellung würde sich gegen die Bezeichnung der den nicht-
urkimdlichen Quellen entnommenen Absätze richten. Böhmer Hess diese
ganz ohne irgend einen Exponenten, was die Anführung derselben, als sie
sich mehrten, ausserordentlich erschwerte. Um diesem Uebelstande abzu-
helfen, hat zuerst Huber in den Regesten Karls IV. den an sich guten
Gedanken gehabt, diese Absätze mit Buchstaben zu bezeichnen, ein Ver-
fahren, das in den folgenden Bänden beibehalten wurde. Huber gieng
von der Erwägung aus, dass nur die Kaiseiiirkunden gezählt werden
sollen, da »diese ausschliessliche Zählung der Kaiser Urkunden ihren guten
Grund« habe, »für mancherlei statistische Zwecke, besonders um er-
«) Ficker Reg. V, XLl; fluber Reg. VIII, XI; Mühlbacher Reg. I, XXIIL
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Literatur. 667
sehen zu können, in welchem Verhältniss die Zahl gewisser Arten von
Urkunden zur Gesammtzahl stehe, unerlässlich * sei. Diese Begründung
hat dann aber kein Geringerer als J. Ficker selbst fallen gelassen und der
Zfthlung eine Tiel weitere Ausdehnung gegeben. Er gibt auch zu, »dass
sich die durchlaufende Numerierung vielleicht noch weiter auch auf die
aus nichturkundlichen Quellen entnommenen Absätze hätte ausdehnen
lassen*. Dass er es nicht gethan, wird mit subjektiven, durch den dama-
ligen Stand seiner Arbeit vollauf begründeten Erwägungen gerechtfertigt.
Ich glaube nun auf Grund langer und vielfältiger Beschäftigung mit den
Begesten es aussprechen zu dürfen, dass viel zur Bequemlichkeit des Be-
nutzers geschehen wäre, wenn man in dem ersten und zweiten Bande
entschieden und folgerichtig auf dem von Ficker angedeuteten Wege fort-
geschritten wäre. Die gegenwärtige Art der Bezeichnung steht, wie ich
meine, mit dem gegen früher ganz veränderten Charakter des Begesten-
werks nicht im Einklang, sie dient keinem wissenschaftlichen Bedürfnis
und ist unbequem. Während Böhmer anfangs die nichturkundlichen Quellen
nur im geringsten Ausmasse heranzog, werden sie, wie die oben angeführte
Zahl beweist, jetzt aufs reichlichste ausgebeutet. Kommen die Auszüge
aus ihnen an Zahl fast den urkundlichen gleich, so überragen sie die
letzteren in den meisten Fällen an inhaltlichem Werth und nehmen oft
auch grösseren Baum in Anspruch. Es erscheint mir daher nicht ange-
messen, diese Auszüge als Begesten zweiten Grades den aus den Urkunden
gezogenen nachzustellen, sie an diese anzuschliessen. So werden durch-
die gegenwärtige Methode wichtige Exkurse über Beichsversammlungen,
Schlachten u. ä. an eine bedeutungslose Schenkung mehrerer Hufen oder
gar an irgend ein werthloses Machwerk eines kecken Fälschers angeschlossen.
Auch die statistischen Zusammenstellungen, die Uebeiiticht über die Diplome
können für das Begestenwerk jetzt nicht mehr so wichtig sein, als zu
Zeiten Böhmers. Denn diese Aufgabe fällt jetzt den Diplomata- Abtheilungen
der Monumenta Germaniae zu. So sind die Yortheile, welche die in den
Begesten gehandhabte Bezeichnung gewährt, nicht so gi-oss, dass durch sie
die Unbequemlichkeit der Benützung aufgewogen würde. Um die mit Buch-
staben bezeichneten Begesten zu citieren, kann man zweierlei versuchen^
entweder citiert man die Seite und den Buchstaben, was umständlich ist
und vor Missverständnissen nicht schützt, oder, und das ist der von den.
Begestenherausgebem selbst gewählte Gebrauch, man nimmt die Zahl des
den nichturkundlichen Absätzen vorangehenden Urkundenregestes und fügt
dieser den Buchstaben an. Das ist ein leidlicher Ausweg, wenn Zahl und
Buchstabe auf einer Seite stehen, und wenn dem Urkundenreges t nur ein
oder zwei nichturkundliche Absätze folgen. AUerdin^ ist dieses günstige
Verhältnis die Begel, ich zählte 106 einzelne und 38 Fälle mit zwei nicht-
urkundlichen Absätzen. Aber die Unbequemlichkeit macht sich sofort fühl-
bar erstens zu Anfang des Bandes, wenn an demselben kein Urkundenregest
steht, wo dann v. Ottenthai Oa, b, u. s. w. cietiert, zweitens wenn mehr
als zwei nichturkundliche Absätze einem Urkundenregest folgen, ich zählte
19 mit 3, 9 mit 4, 7 mit 5, 2 mit 8 und je einen Fall mit 6, 7, 9,
13, 14 und 16 nichturkundlichen Absätzen. Da in den meisten dieser
Fälle das souveräne Urkundenregest nicht auf derselben Seite mit seinen.
Unterthanen steht, soist der Benütz er genöthigt, so lange zurückzublättem,
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<668 Literatur.
l3is er zu der eiitspreclienden Kummer kommt, welche, leider nicht durch
grössere Typen hervorgehoben, oft schwer zu finden ist, ein Verfahren,
-welches mit der Aufgabe des Begestenwerkes, dem Benutzer auf den ersten
Blick alles für seinen Zweck nöthige an die Hand zu geben, in Wider-
spruch steht. Eine dritte Ausstellung würde endlich gegen manche Ein-
zelheiten in der Fassung der Begesten zu richten sein. Ich weiss sehr
gut die Gefahren zu würdigen, welche in dem Begestenstil, der dazu nöthigt,
möglichst viel in einem Satze zu sagen, verborgen sind, und erkenne gerne
an, dass v. 0. sich alle Mühe gegeben hat, um die gefiLhrlichsten Klippen
.zu vermeiden, um so weniger angenehm berühren mehrere absonderliche
Wortformen und manche dem Verständnisse nicht eben förderliche Will-
kürlichkeit in der Uebereinstimmung des Prädikats mit dem Subjekte, in
dem Gebrauch der Pronomina und Praepositionen ^).
Mit diesen Bemerkungen glaube ich erschöpft zu haben, was an dem
äussern Gewände des Heftes bemängelt werden könnte; wie man sieht,
sind es nur geringfügige Dinge, die im Verlauf der Arbeit leicht zu be-
seitigen und zu verbessern sind. Wir können uns nunmehr eingehender
mit dem Inhalte beschäftigen und werden zuerst die aus nichturkundlichen
Quellen geschöpften Begesten ins Auge fassen,, in denen wir den werth-
voUsten und ergiebigsten Theil zu schätzen haben. Es macht Freude, der
kühlen, besonnenen und scharf eindringenden Kritik v. Ottenthals auf
Schritt und Tritt zu folgen, und wenn es auch nicht möglich ist, das
im einzelnen hier vorzuführen, so möge doch auf die wichtigsten Absätze
hingewiesen werden, von denen viele zu förmlichen Excursen ausgearbeitet
sind. Damit kann an einzelnen Stellen die Andeutung abweichender Auf-
fassung verbunden werden. Als höchst verdienstlich wird man die Ait
und Weise rühmen dürfen, wie v. 0. die Verhandlungen und Beschlüsse
der Beichsversammlungen wiedergibt, wie er die politischen Vorgänge und
•die Ereignisse kriegerischer Jahre sorgfältig gesondert und geordnet hat.
Ich hebe als Beispiele solcher musterhafter Begesten heraus: n^ 52 a
(Erfurter Synode vom J. 936), b9 110 a (Zusammenkunft Ottos I. mit
liudwig von Frankreich im J. 942), n^ 139 a — d, 141 a — i (Feldzug in
Frankreich 94G), n^ 166 a (Ingelheimer Synode vom J. 948), n<> 196 a, b
(erster Zug nach Italien), rx9 227 a, 231 a — e, 235 a — e, 237 a— d, 238 a — c,
239 a, b, 240a — (Bürgerkriege der Jahre 953 und 954, Kampf gegen
die Ungarn 955), n^ 254 c über den Tod Liudolfs und die italienischen
Verhältnisse dieser Zeit, n® 289 b über den EmpfiEtng der päpstlichen
<) Gegenüber dieser sachlich immerhin beachtenswerten Meinung gestatte
ich mir als Begestenmann zu bemerken, dass für ein Werk, wie es Böhmers
Hegesten sind, allgemeine Grundsätze aufgestellt werden müssen, die auch im
Interesse der Gesammtheit für den Fall in Kraft ku bleiben haben, dass even-
tuell ftir eine Periode Besseres nicht Feind des Guten des ganzen Werkes bleibe,
im besonderen, dass jeder Ortsname des Itinerars, wenn er zuerst auftritt, zu
•erklären ist, und dass dann für die weiteren Fälle das Verzeichnis der Aufent-
haltsorte, wie es Euber (Reffesten des Kaiserreichs unter Karl IV. S. 638 f.) ffibt
und wie es jedem weiteren Band beigefQfft werden wird, genügenden AufiMshluss
bietet, dass die Zählung nach Buchstaben-Exponenten tür nicht urkundliche
Baten noch immer der gangbarste »Ausweg* und dass für Formulierung des
Regests, will man es nicht zu einem Urkundenexcerpt gestalten, durch die Sache
selbst der Weg gewiesen ist. £. MOhlbacher.
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Literatur. 669^
Oesandten im Spätherbst 960, die zahlreichen Begesten» über den Aufent-
halt Ottos I. in Italien während der Jahre 961 — 964 und 966 — 972,
309 c (Kaiserkrönung), 350 a (Synode vom 4. Dezember 963), 350 e
(Synode vom Juni 964) 553 c (die Ingelheimer Synode vom September
972), 574 c (Erkrankung und Tod des Kaisers). Wie durch diese mühe-
vollen Zusammenstellungen unser Wissen von diesen Dingen gefestigt und
wie sehr dem Historiker die Arbeit erleichtert wird, muss jedem klar
werden, der sich mit dem Hefte eingehend zu beschäftigen Anlass nimmt.
So sind es nur wenige Stellen, an denen die Kritik zu Nachträgen oder
Begründung abweichender Ansicht genöthigt ist. Mit verständiger Ab-
wägung entgegenstehender Anschauungen sind die ersten Zeiten Heinrichs I.
behandelt, bei n<* 1 1 c würde man allerdings eine etwas weniger knappe
Darstellung der von dem Könige zum Schutze gegen Ungarn und Slaven.
ergriffenen Massregeln wünschen, wenn auch Hegels Aufsatz (N. Archiv
18, 207) ebenso wie die Schrift von Sebald Schwarz dem Verfasser bei
der Drucklegung kaum schon bekannt gewesen sein konnten. Sorgfältig
sind die Nachrichten über die Ungamschlacht des J. 933 verwertet, mit
Ranke (Weltgesch. 6^, 137) lässt v. 0. Liudprands Erzählung bei Seite
und nimmt als Ort der Schlacht eines der zahlreichen Bied im Gebiete
der ünstrut an. Mit Recht hält v. 0. die Nachricht Widukinds von einer
geplanten Romfahrt Heinrichs aufrecht, wenn er aber meint, es habe sich
wahrscheinlich »um einen Zug zur Erlangung der Kaiserkrone* gehandelt,
so glaube ich, hier die sonst so hoch gehaltene Vorsicht zu vermissen.
Als Krönungstag Ottos I. nimmt v. 0. (Reg. 55 h) den 7. August an,
ohne jedoch die Beweisführung v. Sickels, der fftr den 8. August einge-
treten ist und dem Ranke (Weltgesch. 6^ 148 Anm. l) zugestimmt hat^
irgendwie zu entkräften. Das Argument, dass die Krönung in der Regel
an einem Sonntag vorgenommen wurde, hat auch v. Sickel gekannt und
die Akten der Augsburger Synode vom J. 952, auf die er sich bei seiner
Rechnung stützt, können nicht so leicht ihrer Geltung entkleidet werden.
Denn sie sind nicht, wie v. 0. angibt, allein in einer Handschrift
saec. XI — Xn, sondern in einem Codex des 10. Jahrhunderts überliefert
hg], den später auch v. 0. selbst angefahrten Aufsatz Weilands in der
Zeitschr. für Kirchenrecht 20, 455, femer N. Archiv 10, 601, 11, 536
und Mon. Germ. Legum Sectio IV., tom. 1, 18). Bei demselben Regest
wäre die Abhandlung von St. Beissel, Der Aachener Königsstuhl in Zeitsch.
des Aachener Geschichtsvereines 9 (1887), 14 ff. anzuführen gewesen.
Zu n^ 166 a wäre der Abdruck der Synodalakten bei Duo Documents
sur rhist. eccles. du moyen äge (Turin 1885) p. 9 ff. nachzutragen.
Ganz zutreffend schildert v. 0. die anlässlich der Vermählung des Königs
mit Adelheid (n^ 201 a) die Gemütsstinmiung Liudolfs, während wir über
die Beweggründe, welche den Erzbischof Friedrich von Mainz leiteten, im
Unklaren bleiben. Bei n^ 235 c und 237 c waren die Bemerkungen,
Grandaur's (Das Leben Oudalrichs in Geschichtschreiber der deutschen
Vorzeit, S. 95) gegen Riezlers Deutung des Ortsnamens Mantachinga ebenso
zu berücksichtigen, wie seine Ausführung über den Tag, an welchem die
Grafen Dietpald und Adalbert dem daselbst vom Pfalzgrafen Arnulf belagerten
Bischof Ulrich Entsatz brachten, v. 0. nimmt den 6. Februar 954 an,
während Grandaur mit beachtenswerthen Gründen für den 13. Februar
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^70 Literatur.
eintritt. Die betreffende Stelle in der Vita Oudalrici (cap. 10, SS. 4, 399)
ist allerdings zweideutig. Die Belagening beginnt ea dominica in qua
mos est clericorum ante quadragesimam carnes manducare et deinceps
usque ad sanctum tempus paschae devitare. Der Bischof aber verzagt nicht
die noctuque in dei servitio studiose permanens . . . und verharrt obses-
sionee eorum pro nihilo ducens in der Treue gegen den König. Die
Orafen Dietpald und Adalbert sanamein, nachdem sie von der Belagerung
erfahren hatten, eine phalanx populi und greifen prima die quadragesimalis
temporis quod est dies lunae, mane diluculo das Lager der Feinde an.
Sed illi haec antca posse fieri non putantes werden überrascht und ver-
trieben. Unzweifelhaft also begann die Belagerung am Sonntag Quinqua-
gesima (5. Februar 954) und ebenso ergibt sich aus Gerhards Darstellung,
dass damals in Augsburg eine auch sonst gebräuchliche Verlängerung und
Verschärfung der vierzigtägigen Fasten für die Geistlichen in üebung war,
während sich aus dem vierten Kapitel der Vita ergibt, dass die Quadragesima
der Eegel entsprechend (Duchesne, Origines du culte Chretien p. 233, 234)
mit dem Sonnabend vor dem Palmsonntag schloss. Es ist aber doch sehr frag-
lich, ob Gerhard deshalb den Montag nach Quinquagesima ^Is prima dies
quadiagesimalis temporis entgegen dem Gebrauche (Durandi Bationale lib. VI.
cap. 28, 32, 33) bezeichnen durfte und wollte. Darauf hat Grandaur
ebenso aufmerksam gemacht wie auf den Umstand, dass die Ereignisse
sich kaum in vierundzwanzig Stunden zusammendrängen lassen. Gerhard
spricht von wiederholten Angriffen (obsessiones), die Grafen konnten wohl
auch ihre Mannschaft nicht innerhalb weniger Stunden zusammenbringen
und ausrüsten, Ulrich verharrt die noctuque im Dienste Gottes. So wird
es sich wohl empfehlen, der Ansicht Grandaurs beizutreten und den
13. Februar, den ersten Tag der Quadragesima, der ein Montag war, oder
den ersten Montag in der Fastenzeit, als Tag des Entsatzes anzunehmen.
Bei no 536 b stimmt v. 0. in Betreff der Kaiserin Theophanu der Auf-
fassung zu, welche Moltmann vertreten hat, dass und warum ich dessen
Beweisführung für nicht zwingend erachte, habe ich ausführlich in der By-
zantinischen Zeitschrift (4. Bd.) zu rechtfertigen versucht. Hier und bei
andern Begesten wäre statt des Georgios Kedrenos richtiger Joannes
Skyllitzes zu citieren gewesen.
Wenden wir uns nach diesen Bemerkungen den urkundlichen Begesten
zu, so können wir auch hier die sorgsamste Nachprüfung der bisher von
der Forschung gewonnenen Ergebnisse wahrnehmen. Vor allem hat v. 0.
in diesen Begesten die genaueste und einlässlichste Kritik des ersten
Bandes der Diplomata-Ausgabe in den Monumenta Germaniae, an der er
ja selbst hervon-agenden Antheil hat, geboten, eine Kritik die um so werth-
voller ist, als sie nicht an Sternchen, Kreuzchen und andern Aeusserlich-
keiten herumtastet, sondern in Methode und Inhalt eindringt. Das Ergebnis
ist für beide Theile erfreulich, die Ausgabe hat die scharfe Prüfung aufs
beste bestanden und v. 0. wird das Zeugnis nicht versagt werden, dads
er sich durch unverdrossene und scharfsinnige Kritik ein grosses Verdienst
erworben hat. Im folgenden will ich die wichtigsten Stellen berühren,
an denen v. 0. von der Ausgabe abzugehen veranlasst wurde oder bei
denen mir einige selbständige Bemerkungen nöthig scheinen. In n^ 6
(DH. I. 8) geht V. 0. ebenso wie bei n^ 105 (DO. I. 47), n^ 146
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Literatur. 671
(DO. I. 86), n9 195 (DO. I. 133) weiter in der Annahme von Interpola-
tionen als die Ausgabe. Nr. 7 (1)H. I. 4) veranlasst mich zu der Bemer-
kung, dass es sich hier und in andern gleichartigen Fällen, wo Handlung
und Beurkundung durch längere Zeiträume getrennt sind, empfehlen würde,
diesen Unterschied auch im Eegest zum Ausdruck zu bringen. Den Aus-
stellungsort von n<> 28 (DH. I. 19) bezieht v. 0. auf die in das Jahr 929
füllende Handlung, die andern Angaben auf die am 30. Juni 930 vor-
genommene Beurkundung, während in der Ausgabe einheitliche Datierung
angenommen ist. Umgekehrt tritt er bei n° 95 (DO. I. 37) für einheit-
liche Datierung ein, während diese in der Ausgabe in Frage gestellt wurde,
l^ach den Ausführungen von Sobald Schwarz ^) stimme ich der von Otten-
thal in Mittheil. 10, 627 begründeten Auffassung zu, dass in DO. I. 14
(Beg. 70) territorium nicht auf den Burgward in militärischer, gerichtlicher
und finanzieller Beziehung zu deuten ist, sondern dass wir darunter das
Wirthschaftsgebiet des königlichen Hofes in Magdeburg zu verstehen haben.
Bei n«> 109 (DO. I, 5l), n« 137, 138 (DO. I. 127, 128) lehnt v. 0. die
Berufung auf geschichtliche Ereignisse ab, welche v. Sickel in der Ausgabe zur
Erklärung zweifelhafter Ortsnamen und zur bestimmteren Einreihung nicht
datierter Urkunden verwerthet hat, und steift sich darauf, dass ein Zu-
sammenhang der Urkunden mit jenen Ereignissen »nicht zu erweisen sei*.
Ein solcher Zusammenhang wurde in der Ausgabe nicht behauptet und
ein Beweis dafür ist auch nicht zu verlangen, da es sich um eine durch-
aus subjektive, hypothetische Verknüpfung von Nachrichten handelt, die,
mit Vorsicht gehandhabt, durchaus erlaubt, ja unentbehrlich ist. Den
Ausstellungsort Vuegesata von n<* 110 (DO. I. 52) erklärt v. 0. richtig
i'ür Vis6, während in der Ausgabe zuerst Void, dann nach Stumpf Wadgassen
angenonnnen ist. Bei n<> 155 (DO. I. 92) wäre wegen der Stellung von
S. Mansui auch DO. II. 62 zu vergleichen gewesen. Den Ausstellungsort
von n^ 156 (DO. 1. 93) erklärt v. 0. sehr ansprechend fär Douzy am
Chiers, während die Ausgabe im Anschluss an Dünmiler hieför Tusey
eingesetzt hatte. Bei n^ 164 (DO. I. lOO) vermisst man den Hinweis auf
Dieckmeyers Schrift über die Stadt Gambrai (Bielefeld 1890). Die Zeit-
grenze fax die Einreihung von n<> 170 (DO. 1. 113), welche in der Aus-
gabe durch den Juli 948 und August 949 abgesteckt ist, schränkt v. 0.
auf August 8. — Dezember 24, 948 ein. Bei n^ 366 (DO. I. 273) wird
darauf aufinerksam gemacht, dass mehrere Worte auf die Benützung noch
einer andern Vorlage als der in der Ausgabe angeführten schliessen lassen.
Das Wort et semper im Titel von n« 387 — 389 (DDO. I. 288—290)
möchte v. 0. als ursprünglich gelten lassen, worin man ihm kaum folgen
kann. Allerdings sind die Ueberlieferungsformen der drei Diplome von
einander unabhängig, sie sind aber doch darin gleichartig, dass sie auf
Drucke und Abschriften eines Gebietes zurückgehen, in dem gerade der-
artige Zuthaten beliebt waren; wenn femer v. 0. darauf hinweist, dass
semper beim Titel öfters im Texte von Diplomen sich findet, so ist
doch zu beachten, dass für den Titel im Protokoll strengere Kormen
») Antänge des Stadt ewesens in den Elb- und Saalegegenden S. 10, 28, 44,
52, 55; Schwarz erwähnt weder meine Ausfahrungen (Erzbistum Magdeburg
Exkurs II.) noch die v. Ottenthals an Stellen, wo er mit einem von uns
übereinstimmt.
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672 Literatur.
galten, was ja auch Kehr Urkunden Ottos III. S. 130, auf den sich v. 0.
beruft, hervorgehoben hat. In der Erläuterung von no 401 (DO. I. 300)
behauptet v. 0. die Existenz einer ecclesia mercatorum in Mi^eburg auf
Grund von Thietmari Ghron. 1, c. 12, während K. Hegel in N. Archiv 18,
218 Anm. 2 unter der ecclesia dieser Stelle den Dom versteht, und merca-
torum zu custodes zieht, wie ich meine, mit Fug und Becht, denn die
custodes (!) rufen nicht etwa den Erzbischof oder Dompropst, sondern die
optimi civitatis herbei und befinden sich mit diesen ausserhalb der Kirche.
Becht annehmbar erscheint mir dagegen v. Ottenthals Vorschlag inDO. L 327
(Beg. 429) auf S. 441 Z. 40 der Ausgabe Mamaconis zu emendieren in
marchionis. Gegen die Mittheil. 10, 611 ff. dargelegte und bei u^ 464
wiederholte Beurtheilung der Meissner Bulle Johanns XIII. habe ich vorher
S. 508 ff. Stellung genommen. Der Ausstellungsort von DO. I. 359, 360
in monte ubi Stafiilo regis dicitur (968 Juni 30.) wurde in der Ausgabe
auf StaffoU nö. von Yico Pisano in der Nähe der Cerbaja und des heute
versumpften Lago di Bientina gedeutet. Dagegen spricht sich v. 0. bei
n^ 47 1 aus, er wendet ein, dass StaffoU kaum an einem Tage von Pistoja,
wo DO. I. 358 am 29. Juni beurkundet ^nirde, erreicht werden kann,
und dass es wenig wahrscheinlich sei, dass >der Kaiser zu Beginn der
heissen Jahreszeit in diese von Sümpfen umgebene Gegend zog*. Diese
Bedenken scheinen mir nicht gerechtfertigt. StaffoU ist von Pistoja auf
der Strasse über Buggiano etwa 30 Kilometer entfernt, also bequem in
einem Nachmittag zu erreichen, es Uegt am Bande eines grossen Forstes,
bot also dem Kaiser Gelegenheit zur Jagd und wahrscheinlich war damals
auch der See nicht ausgetrocknet, so dass wir uns recht wohl StaffoU als
das nächste Ziel der Beise des Kaisers und als Sommeraufenthalt desselben
denken könnten. Ob die Bezeichnung in monte zutrifft, vermag ich aUer-
dings nicht zu beurtheilen. Immerhin glaube ich, dass dies StaffoU den
Vorzug verdient vor dem abgelegenen Staffolo s. von Jesi, an das v. 0.
erinnert, um so mehr als in diesem Falle ein erhebUcher Zeitraum zwi-
schen Handlung und Beurkundung fallen würde. Zu n^ 474 bemerke
ich, dass ich entgegen den Ausführungen v. Ottenthals in Mittheil. 10, 626
an der von mir (Erzbistum Magdeburg S. 143) vertretenen Auffassung
dieser Urkunde festhalte. Dass dieselbe zum Theil eine Dispositions-
urkunde »vertreten« soll, gebe ich gerne zu, ich habe selbst durch den
Hinweis auf Brunner Bechtsgesch. der Urkunde S. 41 und 79 darauf auf-
merksam gemacht, dass einzelne Wendungen und Formeln der carta an-
gehören. Aber ganz sicher entspricht die Absicht und die Gesammtanlage
einer notitia indicatus, in welche sich auch der in Form einer objectiven
carta (vgl. Brunner a. a. 0. S. 19) abgefasste Bericht über das Tausch-
geschäft einfügen musste. Dass diese Vermengung zweier Urkunden-
formulare den Mangel der Datierung verschuldet habe, wie v. Ö. annimmt,
erscheint mir nicht recht glaubUch. Hätte man eine Datierung anbringen
woUen, so hätte man für sie wohl auch einen Platz gefanden. Auch habe
ich nicht, wie v. 0. meint, diesen Mangel durch den Unterschied > zwi-
schen Plan und Ausführung des Geschäftes* zu erklären versucht, sondern
dadurch dass in einer Urkunde die Berichte über zwei selbständige, in-
haltlich verschiedene und durch anderthalb Jahre von einander getrennte
Handlungen vereinigt werden mussten. Dies ist die Ursache, welche zwei
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Literatur. 573
Wirkongen im Gefolge hatte: die Verwendung zweier Urkondenformalare
und das Fehlen der Datierung. Den in der Ausgabe nicht erklärten Ans*
Stellungsort von DO. I. 374 deutet ▼. 0. (Reg. n^ 494) auf Conca della
Campania. Bei n^ 496 berichtigt v. 0. einen Irrthum Erbens (Mittheil.
13, 211) über die Datierung der auf die Mailänder Synode bezüglichen
Ausschreiben.
Ich bin am Schlüsse angelangt. Möge ▼. 0. aus dem Erfolg des
ersten Heftes und der allgemeinen Anerkennung, die er gefunden hat,
Muth und Kraft schöpfen, um auf dem gewiss nicht domenlosen Pfade
fortzuschreiten und ein Werk zu Tollenden, das nicht allein dem engem
Kreise Nutzen bringen, sondern auch dem deutschen Volke die Schicksale
und die Thätigkeit eines Kaisergeschlechtes Tor Augen f&hren wird, welches
wie kein anderes vor und nach ihm durch die Grösse seiner Absichten,
die Thatkraft in der Verwirklichung derselben und den Glanz der persön-
liehen Eigenschaften seiner Mitglieder ein würdiger und erfreulicher (jegen-
stand wissenschaftlicher Forschung und Darstellung immer war und
bleiben wird.
Wien. Karl Uhlirz.
Das Eirchenpatronatreeht und seine Entwicklung
in Oesterreich. Von Dr. L. Wahrmund I. Abtheilung Wien,
Alfr. Holder, 1894.
lieber Patronatrecht ist schon viel geschrieben worden, so viel, dass
man aufrufen möchte: Patronatrecht und kein Ende; allein die umfang-
reiche ältere Literatur steht ganz auf dem Boden des päpstlichen Dekre-
talenrechts und der scholastischen Jurisprudenz; erst die neuere Wissen-
schaft hat das frühere Becht und das Urkundenmateriale ausgiebiger in
den Bereich ihrer Untersuchung gezogen, wie dies »die Entwickelung des
Patronatrechts« von P. Hinschius, Kirchenrecht IJ, §. 128 zeigt Es ist
demnach kein überflüssiges Unternehmen, das Kirchenpatronat vorzugs-
weise aus den Urkunden darzustellen, und um so verdienstlicher ist das-
selbe, als in keinem Bechte zwischen dem, was in Büchern geschrieben
und von den Lehrstühlen herab gelehrt und dem was thatsächlich im Leben
geübt und befolgt wurde, ein so grosser Abstand besteht als im Kirchen-
rechte. Wenn nun das Buch, wie die ersten Worte der Einleitung sagen,
Bechtsleben nicht Rechtstheorie zur Darstellung bringen soll, so ist der
von Wahrmund eingeschlagene Weg, das Becht aus seiner Anwendung
hervorzusuchen, sicherlich zu empfehlen. Am deutlichsten ist das Gesagte
an dem Kernpunkte des ganzen Patronatrechtes wahrzunehmen, in dem
Unterschiede zwischen persönlichem und dinglichem Patronatrechte. Pa-
tronum faciunt dos, aedificatio, fundus sagt die Bechtstheorie in der Glosse ;
Patron ist der Dominus fundi, lehrt das Bechtsleben, nicht weil, sondern
nachdem er eine Kirche errichtet hat. >Im streng kirchlichen Sinne*,
sagt W. im 3. Abschnitt: Das Laienpatronat S. 79, >giebt es überhaupt
nur einen persönlichen Patronat*. Das ist richtig, wenn man unter
»streng kirchlich« soviel versteht, wie »streng römisch-kirchlich*, denn
das persönliche Patronatrecht als Concession an den Stifter ist römisch-
rechilichen Ursprunges. Das dingliche Patronatrecht ist ein Kompromiss
Mittheilungen XVI. Pigi^,,^^ ^^ 4?n^ij v lC
g74 Literatur.
zwischen römischem und deutschem Rechte, eine Concordia zweier diseor-
dierender Bechtssysteme. Hinsichtlich des terminus >jas patronatos^ w&re
es übrigens doch noch die Frage, ob die Canonisten nicht über das, was
aus dem Wortlaute der Dekretalen folgt, hinausgegangen sind, mit andern
Worten, ob Jus patronatus nicht immer noch ein gnmdherrliches Becht
an den Kirchen bezeichnete; die Dekretalen schliessen so, wie W, nach
Meurer S. 25, A. 6 richtig bemerkt, mit keinem Wort ein weltliches
Eigenthum an Pfarrkirchen aus; und wenn W. die Dekretalen aus der
2. Hftifte des 12. Jahrhunderts »jus patronatus* mit »jus praesentandi«
identisch zu nehmen scheinen, so ist seine Begründung S. 63, A. 26
m. £. dafOr nicht ausreichend. In der Hauptsache ist aber gegen die
Darstellung des Laienpatronates und seiner allmftligen Umwandlung in
eine Summe einzelner Befugnisse kein Einwand zu erheben. Nicht ebenso
kann ich Wi^irmund für den zweiten und vierten Abschnitt beipflichten.
Auf S. 31 formuliert W. das fränkische Beichskirchenrecht so, dass
der Laieneigenthümer einer Kirche den Geistlichen dem Bischof zu prftsen-
tieren hatte, damit ihn dieser in das Kirchenamt einsetze. In Wahrheit
setzte aber der Laie den Geistlichen ein und war deshalb zur Präsentation
an den Bischof verpflichtet, damit er nicht einen Untauglichen einsetze.
Das ürtheil über die Tauglichkeit des Seelsorgers haben Ganones und
Gapitularien dem Grundherrn und Gründer der Kirche nicht zugetraut
W. stützt S. 30 A. 18 seine Ansicht — gegen Hinschius IL S. 626 —
Yomehmlich auf Oap. Aquisgran. a. 817 c. 9 und Wormser Synode 829
c. 15; allein die clerici constituendi der ersteren Stelle müssen nicht
nothwendig vom Bischof einzusetzende Geistliche sein, und der Beschluss
der Wormser Synode erklärt sich wohl aus dem Bestreben, das entschieden
rechtswidrige Vorgehen einiger Bischöfe, die sich über die Präsentation
ganz hinweggesetzt hatten, dadurch in einem milderen Lichte erscheinen
zu lassen, dass die Präsentation als eine blosse Bitte um Einsetzung be-
zeichnet wurde; die Ausdrücke: repellere und reiicere weisen dagegen auf
Entfernung von der Kirche hin, welche der Geistliche durch Einsetzung
von Seite des Laien erhalten hatte. Uebrigens fasst W. sebst S. 38, A. 35
die Bechtslage in die Formel: >Es wird nicht gesagt, der Grundherr dürfe
präsentieren, sondern vielmehr: er muss präsentieren und darf nicht
frei instituieren. * Also instituieren durfte der Grundherr doch, oder viel-
mehr er musste es, nur nicht frei sondern mit Zustimmung des Bischofs.
Nach Ausbildung des canonischen Patronatrechtes im 12. und 13. Jahrh.
durfte der Patron nicht mehr instituieren, dagegen durfte er frei präsen-
tieren, musste es aber nicht.
Die Hälfte des Buches ist dem 4. Abschnitte, dem geistlichen Patronate
und der Inkorporation gewidmet In diesem ist auf das Eigenthum des
Klosters (Stiftes u. dgl.) an den inkorporierten Kirchen zu viel Gewicht
gelegt. Ich möchte zwar den Klöstern nicht schlechterdings jedes Eigen-
thum an den Kirchen absprechen, so lange der Begriff der juristischen
Person nicht klar erkannt, und die Kirche nicht als eine Anstalt betrachtet
war. Nur war dieses Eigenthum nicht derart, dass es die Selbständigkeit
der Kirchen ausgeschlossen hätte. In letzter Linie führte ja auch das
Inkorporationsrecht auf ein ursprüngliches Laieneigenthum des Erbauers
zurück; aber schon dieses Laieneigenthum hatte die spirituelle Selbständig-
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Literatur. ()75
^eit der Eirdie nicht aufgehoben; und bildete sie auch einen Theil des
Grundbesitzes, so floss sie doch nicht vollständig mit ihm zusammen. Und
ao kräftig war der geistliche Kern der Kirche, dass er im Stande war,
-die Dos in untrennbarer Verbinduxig festzuhalten, sodass auch diese, das
Benefidum, an der Selbst&ndigkeit der Kirche Antheil hatte« Die Kirche
war ^war selbst YermOgensobjeki, das hinderte aber nicht, dass sie ein
Hecht an ihrer Dos hatte, gleichsam wie eine Person ein Beoht an ihrem
Körper. Durch die Vergebung von Kirchen an Klöster konnte diese Ver-
bindung nicht gelöst werden. Es verstösst gegen den Grundgedanken der
jiothwendigen Zusammengehörigkeit von Kirche und Dos, von officium und
beneficium, dass S. 175, »die Kirche ihrer vermögensrechtlichen Selb-
ständigkeit entkleidet, als Beneficium zu existieren au%ehört habe*. Dass
•das geistliche Institut oder Amt keinesw^ Beneficiat der inkorporierten
Kirchen war, hatte schon Hinschius behauptet. Allein es wird aus dem
Wortlaute der Urkunden leicht zu viel gefolgei*t; nicht selten liesse sich
aus dem Texte der nämlichen Urkunden sowohl die — auch vermögens-
rechtliche — Selbständigkeit der Kirchen als auch das Eigenthum des
Klosters an denselben herauslesen. Es kommt eben darauf an, auf welche
Worte man den Nachdruck leg^i wilL In dieser Hinsicht verweise ich
JL. B. auf die Urkunde für das Kloster Kamenz von J. 1376, auf die sich
W. gerade für die Eigenthomstheorie beruft. Der Pfarrer von Wirbna
verzichtet auf alle Einkünfte und Erträgnisse seiner Kirche und codiert
•und überträgt sie dem Kloster Kamenz uolens per huiusmodi renuncia-
üonem, cessionem et tradicionem .... in idem monasterium ex nunc
transferre integram possessionem ac plenum dominium et directum. Also
die Uebertragung der Einkünfte bildet das urkundliche Bechtsgeschäft
und das Kloster erlangt dadurch Besitz und Eigenthum eines dinglichen
achtes. Demnach glaube ich, dass das Aufgehen der inkorporierten Kirche
im Klosterbesitze, die Vermengung der Dos mit den Klostergütem zu den
Ausnahmen gehöi*t ; und Fälle, in denen das Kloster über die Substanz der
Dos verfügt, wären wohl auch aus seiner Verwaltungsbefugniss zu erklären.
Unter den vielen interessanten Einzelheiten, die das Buch enthält,
hebe ich den Nachweis hervor, dass sich schon in einer Urkunde des
Bischofs Altmann von Passau v. J. 1075 das »jus patronatus« findet und
zwar im Sinne des dinglichen Patronates, S. 53 und das Citat aus dem
Baumgai'tenberger Formelbuch des 14. Jahrh. S. 70, A. 38. Allein im
Unterschiede zu W. finde ich, dass dieses zwar die Worte und Formen
der cauonistischen Doktrin anwendet, allein in der Sache mehr auf dem
Boden der altfränkischen Bechtsanscbauung steht: der Patron verleiht die
Kirche nach Belieben, nur muss er den Geistlichen, dem er die Kirche
verliehen hat, zur Prüfung der Würdigkeit dem Bischöfe präsentieren,
damit ihn dieser mit dem donum altaris investiere. Man kann dies an-
nähernd, d. i. das Becht zur Ausübung der Seelsorge, so ausdrücken, dass der
Patron die Temporalien, der Bischof die Spiritualien zu verleihen hatte.
Wahrmund hat die Untersuchung auf das österreichische Gebiet be-
schränkt ; aber es wäre kein glücklicher Gedanke hiemit etwa den Anfang zu
•einer österreichischen Kirchenrechtsgeschichte zu machen. Die Klöster,
deren Urkunden auszubeuten sind, gehören zu deutschen Diöcesen, und es
ist daher nicht zu umgehen, auch Urkunden aus dem deutschen Beichs-
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g76 Literatur.
gebiete heranzozieheH ; aber aaeh von einer selbstftndigen Entwicklung de^
Patronatrechtes in den Kirchen des deut^eben Beiches wird sich kannob
reden lassen, denn zu sehr unterlag das Patronats-Institat dem bestim-
menden Einflnsse der päpstlichen Gksetzgebnng und der romanisierenden
Bechtsgelehrsamkeit der Canonisten. Was aber das Dekretalenreeht betrifft^
so ist dies wesentlich, wie ein Blick in den Titel : de jure patronatas der
Dekretalen Gregor*s IX. zeigt, im Hinblick anf die englischen Verhältnisse-
entstanden; das englisdie Becht müsste daher zum Verständnisse des-
päpstlischen jus patronatus vor allem herangezogen werden.
Wenn nun auch nicht streng in der Sache begründet, so war es doch*
aus praktischen Gründen gerechtfertigt, die Untersuchung auf ein engeres-
Gebiet einsusohränken, zumal Czemowitz schwerlich der Ort ist, wo auch
ausserOsterreichische Urkundenwerke in der erforderlichen Vollständigkeit-
vereinigt wären. Nur wäre es dann richtiger gewesen, das üntersuchungs-
gebiet nicht sowohl nach politischen Grenzen als vielmehr ethnographisch«
z. B, auf die Kirchen des bairischen Volksstammes oder nach kirchlichen
Grenzen etwa auf die Kirchenprovinz Salzburg zu beschränken. Was an.
dem Patronate der österreichischen Kirchen österreichisch ist, ist nicht-
kirchlich, sondern staatlich. Die dogmatische Behandlung des geltenden
Patronatrechtes ist nach Staatsgebieten abzusondern; diese soll nicht blos
zeigen, was noch gilt, sondern auch was nicht mehr gilt, und das kann,
nur ein Kenner des canonischen Bechts ; es ist zu wünschen, dass W. den
zweiten Theil in Kürze folgen lasse. Er hat das Buch seinem Lehrer
Fr. Maassen gewidmet.
Graz. Fr. Thaner..
Ottokars Oesterreichische Beimchronik. Nach dem
Abschriften Franz Lichtensteins herausg. von Joseph Seemüller-
(Monum. Qermaniae, Deutsche Chroniken 5. Bd. 1. und 2. Theil)..
Hannover, Hahn 1890, 1893. CXXV und 1439 S. 4^
Das grosse Werk, welches nun abgeschlossen vor uns liegt, ist eine
der bedeutendsten Publicationen, womit die Monum. Germaniae uns in.
den letzten Jahren beschenkt haben, eine Arbeit, die mit der Geschichte
der Monumenta selber von Anfang an aufs engste verknüpft war. Dreii
oder vier Gelehrtengenerationen von Hormayr und Schottky an zu Karajan,.
und dann zu L V. Zingerle und Bussen und endlich bis zu Fr. Lichten-
stein und Josef SeemüUer sind mit der Neuausgabe der steierischen Beim-
chronik mehr oder minder nahe in Beziehung gestanden. Lichtenstein
hatte eine Sammlung des ganzen handschrifblichen Materials in Abschriften
und Collationen hinterlassen. Seemüller war es endlich vergönnt, in
mühevoller siebenjähriger Arbeit das Ganze zu bewältigen und zu voll-
enden und er hat damit, um jenes bekannte Wort Böhmers (Beg. imp.
1246 — 1313 S. 57) zu citiren, für sein Vaterland genug gethan. Er hat*
weit mehr gethan, als Böhmer damals vor fünfzig Jahren wünschte. Es
sind nicht bloss die Handschrifben benützt, die Zeitbestimmung im ein-
zelnen und ein chronologisches Bepertorium dem Ganzen beigegeben: diese
Ausgabe Seemüllers beruht auf der vollständigen Heranziehung, kritischen
Vergleichung und Verwandtschafbsbestimmung aller Handschriften, bringt
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läteratar. ($77
»einen fortlaufenden Apparat der Varianten, bietet einen sprachlich ge-
sicherten, leicht lesbaren und überaii^tlich ange<mlneten Text^ scheidet
sptttere Einschiebangen aas und kennzeichnet die nicht seltenen Lücken
in der Ueberlieferung. Hier sind femer dem Texte durch das ganze rie-
sige Werk des Beimckronisten chronologische und sachliche Erläuterungen
>nnd kritische Bemerkungen beigegeben, welche auf eindringender Eenntniss
des ganzen ^uellenbestandes beruhen, hier sind tot allem auch die Qaellen
und Vorlagen der Beimchronik consequent yerfolgt und nachgewiesen
und dadurch das(jenige leicht kenntlich gemacht, wofür die Beimchronik
selbständige Nachricht bringt. Neben einer üebersicht über den Inhalt der
Beimchronik ist noch ein treffliches Begister und ein ebenso vortreffliches,
sehr erwünschtes Glossar hinzugefügt und endlich belehrt eine umfang»
reiche Einleitung nickt bloss üb^ die handschriftlichen Grundlagen, son-
dern in wertvollen Abschnitten auch im Zusammenhang über CJomposition
und Quellen des Werkes, über seine Abfassungszeit und über die Per-
eönlichkeit des Verfassers. Was es bei einem Gedichte von fast hundert-
iAosend Versen bedeutet, das alles zu leisten, vermag jeder zu beurtheilen,
der sich nur irgend mit Editionsarbeiten abgegeben, vermag aber auch
jeder zu würdigen, der die neue Ausgabe zu benützen hat und sich dabei
^n die Pez'sche Edition erinnert — ohne dieser letztem ausserordentliche
Verdienstlichkeit för ihre und für so lange Zeit bestreiten oder schmälern
2U woUmi.
Bekanntlich war <es früher einmal geplant, die Editionsarbeit an der
Beimchronik an einen Glermanistea und einen Historiker zu vertheilen.
Nunmehr hat alles ein einziger Mann gemacht, ein Germanist, der sich
-aber mit historischer Eorschungsweise und mit der Geschichte jener Zeit
gründlich vertraut gemacht hat. Und es scheint uns dies Zusamm^iwirken
des Germanisten und Historikers in einer Person für die Arbeit nur von
Vortheil gewesen zu sein. Der Germanist Seemüller hat den historischen
Quellennachweisungen, auf die wir gleich zu sprechen kommen, zahl-
reiche Nachweise hinzugefügt, dass die Beimchronik auf dichterische Vor-
bilder oder auf conventionelle Schilderungen zurückgeht, oder bestimmte
Motive ganz typisch wiederkehrend verwendet ^), wo es also überall gilt,
xhetorisch-dichterische Ausschmückung gegenüber dem thatsächlich Qe-
schehenen zu scheiden. Er hat mit seiner gründlichen Kenntniss der
mittelhochdeutschen Literatur (im 4. Abschnitt der Einleitung) zeigen
können, dass eine ganze Beihe von Berufungen Ottokars auf mündlich
ihm gewordene NfK^hrichten unglaubwürdig sind, dass sie entweder auf
formelhaften Wendungen beruhen, oder dass sich der Beimchronist auf
fingirte Gewährsmänner stützt, indes er in Wirklichkeit aus Uterarischer
Ueberlieferung schöpft. Jede einzelne solcher Stellen muss demnach jedes-
mal auf ihre Glaubwürdigkeit geprüft werden. Seemüllw untersucht fer-
ners (im .3. und 6. Capitel der Einieitung) in feinsinniger Weise die Gom-
position des Werkes, die Kunst und die Darstellungsmittel des Beim-
-chronisten, unter denen ganz besonders die Beden durch drastische Wirk-
^) So die Schilderung der Nadit und des Morgens vor einer Schlacht (Vers
15.562 ff.» 32.900 ff., 72.463 JP.), die Einmischung der friedeaatiftenden Herzogin
Elisabeth, vgl. S. 927 Anm. /l mit den Citaten.
/Google
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g78 Literatur.
samkeit und treffende Charakteristik der Situation und der sprechenden Per-
sönlichkeit, so wie sie sich Ottokar Torstellte, herrorragen (vgl. auch
EinL S. CII ff.); er zergliedert, wie die Composition mehrfach durch
politische Tendenzen des Verfassers beeinflusst wurde, deckt Fehler und
und Flüchtigkeiten des Erzählers auf, die uns verschiedene Widersprüche
der Reimchronik erklären, und Unebenheiten der Darstellung, welche durch*
nachträgliche Aenderungen Ottokars herbeigef&hrt wurden.
Zu diesen vortrefflichen und wertvollen Erörterungen, welche in.
Eenntniss und Terständniss des Eeimchronisten und seines Werkes schon
tief, eindringlich und auf bisher wenig betretenen Pfaden einföhren, kom-
men nun noch die Ergebnisse der Arbeit Seemüllers als Historikers über-
die historischen Quellen, über die Entstehungszeit des Werkes, über die
Persönlichkeit der Verfassers (vgl. 4., 5. und 6. Capitel der Einleitung):
Die Wege, die för den Nachweis der schriftlichen vom Beimchronisten.
benützten Quellen Huber und Busson mit überraschendem Erfolge gewiesen
hatten, hat Seemüller mit unermüdeter Ausdauer weiter verfolgt und für
die gewaltige Masse der nach dieser Richtung noch nicht bearbeiteten
Theile der Reimchronik die Quellenuntersuchung durchgeführt. Es stellt
sich heraus, dass die »Hauptmasse des Erhaltenen auf schriftlichen Quellen*
beruht. Die merkwürdig weite Ausdehnung des Quellenkreises, die schon
Bussons Forschungen immer mehr und mehr aufgedeckt hatten, wird durchs
die jetzt das Ganze umfassende Arbeit Seemüllers vollauf bestätigt: öster-
reichische, salzburgische und altaichische, elsässische, böhmische und Er-
furter Quellen, italienische Schriftsteller wie den Riccobaldus von Ferrara
hat der einfache steirische Ritter und Sänger gekannt und benützt. See-
müller glaubte auch die Eönigsaaler Geschichtsquellen diesem Reigen noch
anfägen zu können, aber dagegen hat Losei*th in der Histor. Zeitschr. 74,.
286 ff. wie uns scheint, begründeten Widerspruch erhoben. Hat diese
Quelle demnach also zu entfallen, so bleibt doch die grosse Menge der
vorhin genannten übrig und es musste sich die Frage aufdrängen, wie
kam denn der Reimchronist zu einer Quellenbenützung' solchen Umfanges,.
dass sie schier einen modernen Historiker beschämen könnte? Busson ist
zu der Ansicht gelangt (vgl. Wiener Sitzungsber. 126 S. 38), dass dem
Reimchronisten selbst nur Auszüge aus den Quellen zur Verfügung ge-
standen haben dürften, Auszüge, die nicht etwa von Ottokar nach und
nach auf Studienreisen gesammelt worden, sondern auf Veranlassung und
Verwendung seiner Gönner von andern gemacht und überallher zusammen--
gebracht wurden. Nach Seemüllers Meinung (Einl. S. LXXV), der sich.
Bussons Annahme anschliesst, waren es eben diese Gönner, welche über-
haupt das Werk anregten, und daher auch Vorarbeiten und weitausge-
dehnte Materialiensammlungen veranlassten und ermöglichten.
Das sind Vermuthungen ^V Wir wüssten aber vorläufig kaum etwa»
Besseres an ihre Stelle zu setzen. Sie sind geeignet, uns eine Menge
der Verwechselungen, Missverständnisse, Unrichtigkeiten und besonder«,
der chronologischen Verschiebungen dureh Ungenauigkeit solcher Auszüge
1) Die Einleitung brin^ überhaupt etwas viel an Vermuthungen, die ja
ansprechend und anregend emd, vielleicht aber doch gerade in einer solchen Ein-
leitung mehr zu vermeiden waren. Denn wie leicht werden bei Benutzern und.
Nachschreibem aus Vermuthungen unzweifelhaft hingestellte Behauptungen!
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Ldterator. 679
oder durch Yerwimmg der Notizen erklärlich zn machen. Diese Annah-
men scheinen femer sehr plausibel, wenn man auf die Art der Quellen-
benützung sieht. Selten ist es, dass sich Ottokar seine Quelle einfach
übersetzt. Viel h&ufiger benützt er einzelne thatsächliche, ihm yon Quellen
gebotene Nachrichten, aber die Darstellung und Motivirung des Zusammen-
hangs ist ganz seine eigene Arbeit. Doch weitaus die gewöhnlichste
Weise des Beimchronisten, ja fCLr ihn geradezu charakteristisch ist die: er
findet die kurzen, knappen Worte einer Chronik Yor, nimmt sie auch wört^
lieh auf, aber umgibt sie mit einer Fülle concreten Details, das er aus
der Phantasie, oder aus analogen Vorgängen oder Erfahrungen, oder aus
literarischen Beminiscenzen herbeiholt, gestaltet alles mit geradezu dich-
terischer Eriindung aus, wie es nach seiner Vorstellung gewesen sein
konnte, legt den Personen Beden in den Mund nach Art der antiken
Historiker, gibt neue ihm bezeichnend scheinende Züge hinzu, kurz, macht
aus der trockenen chronikalischen Notiz eine lebensvolle, anschauliche,
breite, behagliche, psychologisch und pragmatisch nach Kräften motiyirte
Erzählung. Er scheut sich nicht, für diese seine poetischen Zwecke hie
und da Personen und Ereignisse geradezu zu erfinden.
All das zusammen drückt nun den Wert der Beimchronik sehr weit
herab yon dem Höhepunkt der Autorität, die man in früheren Zeiten den
willkommenen, lückenfüllenden Erzählungen und Schilderungen Ottokars
beimass. Ottokar war in erster Linie Erzähler und Sänger und sein Werk
ist häufig mehr eine poetische Erzählung, als eine gereimte Chronik. So
betrachtet, werden wir doch nicht gar so strenge >Yon der unglaublichen
Gleichgültigkeit, die Ottokar der historischen Wahrheit gegenüber an den
Tag legt* (Bussen 1. c. 37), urtheilen, sondern uns daran erinnern, dass
historische Epen und Bomane zu allen Zeiten, selbst in unserer kritischen
Gegenwart sich poetische Licenzen herausgenommen haben.
Trotz alledem bleibt das gewaltige Beimwerk noch eine hervorragende
Quelle und das in doppelter Hinsicht. Einmal durch die Menge dessen,
was nach Abzug alles Entlehnten, alles dichterisch Ausgeschmückten, alles
Irrthümlichen, ja Erfundenen, doch immer noch an glaubwürdigen, wert-
vollen, nur durch die Beimchronik überlieferten Nachrichten übrig bleibt,
was Ottokar nach eigenen Erlebnissen oder nach guten Gewährsmännern
erzählt. Es ist, wie Seemüller mit vollem Bechte sagt (Einl. S. LXXIV)
>im allgemeinen durchaus nicht schwer zu erkennen, wo der Chronist sich
auf festem Boden fühlt und wo er die Lücken seiner Eenntniss durch
Erfindungen ausfüllt* — allerdings ist dabei die nothwendige Voraus-
setzung, dass der Benutzer sich mit dem Charakter des ganzen Werkes,
mit der ganzen Art und Persönlichkeit des Beimchronisten gründlich be-
kannt gemacht hat, was jetzt ja so sehr erleichtert isi Seemüller hat
(1. c.) eine Beihe solcher wertvoller und glaubwürdiger Partien angeführt,
wir können noch auf einige weitere hinweisen, wo die Erzählung Ottokars
durch andere von ihm unabhängige Quellen unerwartete Bestätigung findet.
So die Stelle S. 341 f. über den Grafen Wilhelm von Jülich, welche See-
müUer allerdings (Einl. S. XLV) als Zusatz eines Interpolators betrachtet.
Sei das wie es sei, die Nachricht, dass Graf Wilhelm dem König Budolf
zu seiner Krönung Geld geliehen und dieser ihm dafür ein Pfand gegeben,
wird bestätigt durch einen bisher unbekannten, leider sehr knappen und
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680 Literatur.
nicht ganz klaien Urkundenaoszug in dem alten Bepertoriom das Inns-
bracker Statthaltereiarchivs ans dem 16. Jahrh. (Bd. 5 p. 2), wonach
Graf Wilhelm von Jülich dem König nicht weniger als 4000 Mark Kölner
und 3000 Mark Sterling zur Krönung dargeliehen hat; daför yeipftlndete
Budolf dem Grafen zwar nicht Achen, wie die Beimchronik sagt, wohl
aber Stadt und Zoll Boppard und die Stadt Wesel. Aus dieser einen
Nachricht erklftren sich nunmehr die engen Beziehungen des Königs zum
Grafen yon Jülich. Ottokar behandelt ausfuhrlich die Vorgänge nach dem
Tode Erzbischof Rudolfs yon Salzburg bis zur Erhebung seines Nach-
folgers Konrad 1290 und 1291, Beimohr. S. 500 ff. und 725 ff.). Eine
Beihe seiner Angaben treffen wir ebenfalls bezeugt in den zahlreichen
Schreiben, welche in der Briefsammlung Wolfgangs yon Niederaltaich
(bei Pez Thes. anecdot. 6. Bd. 2. Th.) über diese Dinge enthalten sind.
Wolfgang, Notar Herzog Heinrichs von Niederbaiem, war, wie auch die
Beimchronik richtig meldet, selber nach Bom gesandt worden, um für
den Salzburger Erwählten, den jungen Herzog Stephan von Baiem zu
wirken. Um noch auf einige der Beimchronik eigenthümliche und ganz
richtige, oder wenigstens bis zu gewissem Grade sehr wohl zu verwertende
Nachrichten hinzuweisen, sei erinnert an die Erzählung über die Sendung
des Burggrafen Friedrich von Nürnberg an König Ottokar (im Mai 1275),
an die Nachrichten über die Herzoge von Baiem und deren Verhältniss
zu König Budolf (vgl. Mitth. des Instituts Ergbd. 4, 136 ff.), an die Be-
merkung über Krain als Pfandschaft der Görzer und über Böhmens An-
sprüche auf Kärnten (S. 1080 und 1121, vgl Mitth. des Instituts Ergbd. 4,
146 und 150 ff.), an die zahlreichen Stellen über die Wirksamkeit Ulrichs
von Taufers am Hofe K. Budolfs und Herzog Albrechts. Allerdings nennt
ihn Ottokar regelmässig Hugo, wie sein Sohn hiess, und bezeichnet ihn
als Grafen. In diesem letztem Irrtum steckt aber, wie mir scheinen will,
ein gewisser Sinn: in Oesterreich und Steier wurden die wenigen Grafen
und die freien Edeln als Genossen gerechnet; die Tauferer waren aber
ein freies Edelgeschlecht in Tirol ; Ottokar lässt Ulrich von Taufers stolz von
sich selber sagen: ich bin höher graven genöz (Vers 31.669), und auch
jene drei freien Herren unter den Mördern K. Albrechts nennt er Grafen
(S. 1219). So bat da Ottokar vielleicht mit Absicht gerade nichtöster-
reichische Grafengenossen ohne weiteres gleich als Grafen bezeichnet.
Noch nach einer andem Seite wird Ottokars Beimchronik immer-
dar von Bedeutung bleiben. AIa schier unerschöpfliche Quelle nämlich
für anschauliche Erkenntniss damaligen Lebens und Treibens. In dieser '
Hinsicht sind auch jene Partien, die mit Hilfe dichterischer Vorbilder und
conventioneller Schilderungen abgefasst sind, mit gehöriger Vorsicht eben-
sogut zu verwerten, wie man für solche Dinge die höfischen Dichter des
12. und 13. Jahrhunderts verwertet hat. Muss man Seemüller (Einl.
S. XCV f.) zugeben, dass Ottokar die Hochzeit zu Iglau im November
1278 wirklich nicht aus eigener Anschauung schildert, sondern nach be-
kannten Motiven und nach Beminiscenzen aus Woliram von Eschenbach,
so darf man aber doch das daraus schliessen, dass eben derartige Hof-
feste in Wirklichkeit auch nach solch herkömmlichem Ceremoniell vor sich
gegangen sind. Für derlei Dinge und für alles, was mit Krieg und
Fehde, mit Waffen, Schlachten und Belagerungen zusammenhängt, für die
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Literatur. ggl
Xenntniss des Verkehres zwischen Hohen und Kiedem^ Fürsten and ihren
Dienstherren, Amtleuten und Unterthanen, für Leben und Anschauungs-
weise der niedem Adelsschichten dieser Zeit, für nationale, provinciale und
soziale Empfindungen, Sympathien und Antipathien ^), dafür und für so
manches mehr braucht man in der Beimchronik nur zu lesen, um viel-
fache Frucht zu gewinnen. Ich glaube nicht, dass das umüangreiche Werk
des redseligen und schilderungsfrohen steirischen Bitters nach diesen ver-
schiedenen Bichtungen bisher genügend erschöpft ist. Jetzt ist das durch
die ausgezeichnete Ausgabe 8eemüllers mit ihrem Glossar, ihren Begistem
und Uebersichten allerdings erst leichter gemacht.
Noch dies und jenes Vereinzelte. Seemüller hat die altgewohnte Be-
nennung >steiri8che* Beimchronik in »österreichische* umgewandelt. Ob
man nicht jene hätte belassen können? Mehr als ein Drittel der Beim-
<;hronik betrifft gar nicht die österreichischen Länder, das »steirische* geht
ja doch mehr auf den Ort der Entstehung, als auf den Inhalt. — Im
5. Capitel der Einleitung bestimmt Seemüller die Abfassungszeit der Beim-
chronik in eingehendster Weise: die Anfangstheile sind vor 1308 abge-
fasst^), das zweite Viertel und etwas darüber fallen in die Jahre 1309
bis 1316, das meiste übrige zwischen 1316 und 1318, der Schluss in die
Jahre darauf. Ein Anhaltspunkt ist selbst Seemüller entgangen: gleich
auf der ersten Seite spricht Ottokar (Vers 28) vom »losten* Kaiser
Friedrich 8) und (Vers 53) dass er nun »aller der kunic getÄt« seit
Friedrichs IL Tod zu schildern gedenke — also muss dies vor 1312
geschrieben sein, wo in Heinrich VII. wieder ein Kaiser erstand. Die
Grenzen von 1316 — 1318 hat Seemüller aus der von ihm angenommenen
^Benützung der Königsaaler Gesohichtsquellen gewonnen. Darauf werden
wir nunmehr verzichten und uns für die Abfassung des ganzen zweiten
imd mehr als des dritten Viertels der Beimchronik (c. Vers 24.000 bis
86.500) mit der Begrenzung von 1309 bis 1318 begnügen müssen.
Wenn übrigens von Abfassung gesprochen wird, so muss das wohl mehr
im Sinne von Schlussredaction genommen werden, es muss bei einem so
Tiesig6n Werke wie der Beimchronik die Möglichkeit offengehalten werden,
dass doch manche Theile schon viel früher geschrieben und dann erst mit
später entstandenen zu dem Ganzen zusammengearbeitet wurden. — Einl.
13. LIX bemerkt Seemüller, er habe aus den Uebereinstimmungen der
Beimchronik mit Mathias von Neuenburg eine Bestätigung der Ansicht
Biegers über eine verlorene Greschichte der Habsburger gefunden. Gewiss
mit Becht, die ganze Frage soll aber jetzt erst recht einer neuerlichen
Bearbeitung unterzogen werden — ^ jenes Geschiohtswerk hat sicher
auch noch die Zeit König Albreohts um&sst (vgL z. B. Beimchronik
5. 1222 Anm. 1).
0 Vgl. in dieser Hinsicht die vortreffliche Schilderang, die Seemüller
Einl. CXIä ff. ans der Beimchronik über Ottokar selber gegeben hat.
*) Einl. S. LXXXIV ist ein störender Druckfehler stehen geblieben. Zeile
1^0 von unten muss es statt vor 1301 heissen: vor 1308.
«) Dies allein wäre nicht ausschlaggebend, denn der gleiche Ausdruck kommt
Vers 54.987 und 70.548 vor, die wohl nach 1312 geschrieben sind; das »letzte*
bezieht sich also da nur auf den letzten Friedrich. Ob dies aber nicht mit Bück-
sicht auf Friedrich d. Schönen einen terminus ad quem abgäbe?
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682 Literatur,
Nichts können wir zum Schlüsse willkommener heissen, als dass wir
den Herausgeber der Beimchronik nunmehr auch als Bearbeiter der
deutschen Chroniken Oesterreichs im 14. und 15. Jahrhundert begrüssenr
dürfen.
Wien. Oswald Bedlich.
Paul Uhlmann, König Sigmunds Geleit für Hus und
das Geleit im Mittelalter. (Hallische Beitrage zur Geschichis-
forschung herausg. von Th. Lindner. Heft V). Halle a. S. C. A. Käm-
merer & C. 1894.
Theodor Lindner hat zuletzt in seiner deutschen Geschichte unter
den Habsburgem und Luxemburgern II, 312 seine Ansicht über diese Frage
dahin ausgesprochen, dass die Meinung derer falsch sei, die in dem Ge-
leitsbrief des Hus nicht mehr als einen Beisepass sehen, der ihn yor einer
Verurtheilung weder schützen konnte noch sollte, da ihn vor geistlichem
Gericht weltliche Macht nicht zu schirmen vermochte. Sigismund habe
sein Geleit anders gemeint und Hus war berechtigt es anders zu fassen,
der Geleitsbrief habe keine Beschränkung enthalten ; die Verheissungen för
Hin- und Herfahrt und Aufenthalt seien das Wesentliche an ihm und
nicht bloss Formeln. Sigismund sei sich seiner Verantwortung wohl be-
wusst gewesen: sein aufbrennender Zorn, als er von der Gefangennahme
hörte, beweise, dass er sein Geleit gerade so für verletzt hielt, wie es die
Geleitsmänner thaten, die seinen Willen kannten u. s. w.
Für diese Ansichten bringt Uhlmann, ein Schühler Lindners, die
Belege bei: Wie hat Hus, wie haben die Freunde und Anhänger des Hus,
wie König Sigismund und wie die Gegner des Hus über die Sache gedacht?
Aus einer Anzahl von Stellen aus den Briefen des Hus, zieht U. den
Schluss, dass Hus der Ansicht gewesen, durch den Geleitsbrief vor jeder
Gefahr für seine Person gesichert zu sein. Mehr als aus dem Geleitsbrief
selbst ist das aus den mündlichen Versprechungen zu entnehmen, die
Sigismund Hus zukommen Hess: »quod vellet mihi ordinäre sufficientem
audienciam, et si me non submitterem i u d i c i o , quod vellet me dirigere
salvum vice versa* — Worte, die gewiss schwer in's Gevncht fallen, ü.
meint demnach, dass Hus nie nach Gonstanz gegangen wäre, wenn der
Geleitsbrief nur die Bedeutung einer blossen Empfehlung an die Beichs-
fürsten, Grafen und Städte hatte, um ihm eine möglichst billige und be-
queme Beise zuzusichern. Die husitischen Berichterstatter sind natürlich
sammt und sonders der Ansicht ihres Meisters, d^n späteren ist ja Husens
Brief (Doc. S. 114) offenbar Quelle gewesen. Sigismunds Verhalten sei
der beste Beweis, wie gut er die Verpflichtungen kannte, die er durch den
Geleitsbrief auf sich genommen hatte und wie es nur Bücksichten auf das
Concil waren, die ihn bestimmten, diesem freie Hand zu lassen. U. geht
endlich auf die Wiederlegang der Einwendungen gegen seine Auffassung
ein. Er führt aus, dass der Papst zunächst an einen Prozess gegen Hua
nicht gedacht habe. Es habe sich nicht in Gonstanz, wie Hefele gemeint
habe, um Wiederau&ahme und Durchführung eines Prozesses handeln
können« und selbst, wenn dem so gewesen wäre, sicherte das m. a. Procesp-
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Literatur. 683-
recht dem Inhaber des Geleitsbriefes ungehinderte Bückkebr vom Gericht
an sein Gewahrsam zu, so dass sein Leben vollkommen gesichert war.
Ans dem Vergleich mit anderen (}eleitsfllllen ergebe sich die Richtigkeit
der Meinung, dass Hus wider den (^eleitsbrief verhaftet und verbrannt
worden. Man könne Sigmunds Geleitsbruch begreiflich und entschuldbar
finden, leugnen könne man ihn nicht. Im- zweiten Theil handelt der
Yerf. über das (Geleit im M. A. überhaupt.
Die Untersuchung ist mit grosser Umsicht durchgef£lhrt. Ich selbst
nahm vor Jahren einen Standpunkt in dieser Frage ein, der jenem Ber^
gers sich annftherte, bin aber Iftngsf durch das Gewicht des Wortes re-
dire libere im Geleitsbriefe selbst, mehr aber durch einige Stellen in
den Briefen des Hus den Ansichten etwas näher getreten, wie sie sich
jetzt in den Schriften Lindner-Uhlmanns finden.
Im Einzelnen scheint U. hie und da zu weit gegangen zu sein. Ich
zweifle, dass Hus 1411 — 1412 nach Bom gegangen wäre, auch wenn er
den festesten Schutzbrief in der Hand gehabt hätte, trotzdem er sagt:
Yolebam . . . citatus exire: wenn man wissen will, was Hus sich über
die Citationen fär Gedanken machte, muss man Wiclifs De Citationibus
frivolis (ed. Buddensieg II, 537 ff.) nachlesen. Aus der Stelle in dem
Briefe des Hus vom 6. November 1414: Veni sine salvo conductu papae
ad Ck)nstantiam wird zuviel Aufhebens gemacht. Sie entspricht doch voll-
kommen der Wahrheit, trotzdem Palackj, Gesch. Böhmens IH, 1, 318 sagt:
Mit Unrecht will man diese Worte auf . einen päpstlichen Geleitsbrief
deuten, da ein solcher weder nachgesucht noch ertheilt zu werden pflegte.
Gkmz im Gegentheil: Um solche Geleitsbriefe des Papstes Jo-
hanns XXni. wurde nachgesucht und sie wurden auch be-
willigt. Von den Geleitsbriefen Johanns XXUI., die ich in seinen Re-
gisterbänden gelesen habe, erwähne ich nur den für Husens Begleiter
Heinrich von Chlum, genannt Latzembock. Ebenso finde ich in meinen
Ezcerpten: Salvusconductus pro Urbano Martini et Henrico Tilmann de
Almannia cursoribus. Dat. Non. Id. Jan. ann. I. oder: Johann XXHI. gibt
dem Canonicus Johannes Malesicz, der in einigen (Geschäften des Papstes^
und der Kirche nach Böhmen zurückkehren will und seiner gesammten
Begleitung einen Geleitsbrief (Dat. Böme ap. S. Petrum XVII Kai. Feb.
anno H). Den folgenden Geleitsbrief, der ein allgemeines Interesse er^
wecken dürfte, theilen wir im vollen Wortlaute mit.
Papst Johann XXIIL stellt den Geleitsbrief für Herzog Friedrich
von Oesterreich für dessen Reise zum Constanzer Concil aus.
Constanz 1414, Od, 30.
Johannes etc. dilecto filio nobili viro Frederico duci Austrie
salutem etc. Cum sicut accepimus tua nobilitas ad presenciam nostram.
et ad prozime futurum Constanciense ac generale concilium venire pro-
ponat et in veniendo, stando et recedendo licencie ac securitatis salviqne
Conductus nostrorum literas velit habere, nos intendentes, licet necessitas
non exposcat, volantati tue. ad quam gerimus pateme dileccionis affectum,
— annuere, prefate nobilitaü tue cum quacunque comitiva equitum et
peditum cuiuscunque status, habitus, gradus seu condicionis fuerint ac in
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«684 Literatur.
here(!)^) et persoms ad presenciam nostram, ubiconque nos esse oontigerit«
ad ipsum concilium veniendi ibiqae standi et pro libito quo placaerit re-
-eedendi, tociens quociens eidem tue nobilitati libuerit, absque leali sen.
personal! molestia vel offensa, non obstantibos quibuscimqae in contrarium
facientibos, plene seooritatis licenciam salyum libemmqae condactnm tenore
presenciam impertimor, mandantes universis nostris et ecdeaie Bcwoane
subditis, devotos vere ac benivolos nostros et reliqaos eihortamur in Domino,
qaatenus ab omni prefataram nobilitatis et comitiye tnarum offmsa et
molestia debeant ex toto desistere^ quin ymmo pro nostra et apostolioe
sedis reyerencia de recepta scerta (!)^), et omni benigna tractacione effectoaliter
atque gratissime eidem nobilitati et eomitive proyideant, pront et quo-
ciens requiri contigeiit oportunnm in nostram complaoenciam singolarem,
et similem securitatem licenciam salvnmqne condactnm eciam quiboscon-
qae nnnciis et auxiliatoribus eiadem tue nobilitatis in quocunqae namero
et comitiya in yeniendo ad presenciam nostram ac prefiatum oonciliam
stände et recedendo concedimus per presentes presentibus asque ad finem
dicti Constanciensis concilii inclusiye inyiolabiliter duratorom. Datum Con-
stancie III EaL Noy. anno V.
F. de Monte Policiano. De Curia.
(E Eegistro Job. XXIII. Cod. 345 fol. 180^ et 265* arch. Vat)
In ganz ähnlicher Weise erhält einer der Hauptankläger des Hus auf
dem Concil, Wenzel Thiem, als er 1412 nach Prag zog, um dort den
Ablass zu predigen, einen Geleitsbrief. Es sei gestattet, ihn wenigstens im
Auszuge hier mitzutheilen (ib. Cod. 342 arch. Vat foL 167*):
Johannes etc. yenerabilibus fratribus patriarohis etc. . . . Cum di-
rectum filium magistrum Wenceslaum decanum Patayiensem notariom et
nuncium nostrum harum ostensorem yersus Alemannie, Bohemie et alias
diyersas mundi partes pro nonnullis nostris et Bomane ecclesie negociis
per nos eis commissis .... destinemus, nos optantes eundem nostrum
notarium cum eins comitiya, ut in eadem uaque districte precipiendo man-
^amus, quatenus eundem magistrum Wenceslaum cum comitiya equitum
et peditum etc. ut in eadein usque libere permittetis nee ei yel socüs aut
familiaribus supradictis modestiam aliquam inferatis nee ab aliis quantum
in yobis fuerit, permittatis infeni, sed sibi pro se et comitiya huiusmodi
de securo transitu etc. ut in eadem usque ad finem. Et cum $imiU data*
Man sieht aus den Bemerkungen ut in eadem . , . , et cum simiU
data . . ., dass gerade nicht eine eigene Bubrik für den Titel Greleits-
briefe existirte, aber die Geleitsbriefe so häufig gegeben werden, dass in
je einem Begisterbande ein Stück als Muster hingestellt wird. In dem-
selben Bande enthält dann auch noch der nach England zur Verkündigung
der Cruciata abgesandte Antonio de Pireto seinen salyusconductus. Doch
genug.
Man bedarf nach alledem des Yerbesserungsyorschlags Pdlackjs : Yen!
sine salyo conductu ipse, den auch Hefele angenommen, nicht Noch
weniger werden wir mit dem Verfasser des obigen Aufsatzes sagen, >das
sei nur damit zu erklären, dass Hus auch, nachdem er den (kaiserlichen)
») re oder rebus; sowie unten: reali seu personali. ^) carta (!)
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Literatur. gg5*
Geleitsbrief erhalten hatte, immer noch in einem Gefühl yon Eitelkeit die-
Meinung yerbreitete, als ob er ohne allen Schutz nach Conttanz gegangen
sei und sich dort aufhalte.*
Pftpstliche Geleitsbriefe nachzusuchen, war, wie man den obigen Proben
entnimmt, Gebrauch. Hus hat nach unserem Wissen um einen Geleits-
brief beim Papste nicht gebeten. Ob er ihn erhalten hfttte, ist hier nicht
zu untersuchen. Hätte er aber, wie sein Freund und Gönner Latzembock
auf einen solchen hinweisen dürfen, so wftre, wie ein Freund des Yerf.
des YorHegenden Aufisatzes (im Nachtrage) S. 88 richtig bemerkt, der
Bann hindurch von selbst suspendirt gewesen und den Gegnern des Hus
— seinen tschechischen Landsleuten der katholischen Richtung — würde
das Heft aus den Händen entwunden worden sein. Der Satz in dem Briefe
Yom 6. Norember 1414 lautet: Ohne (xeleitsbrief des Papstes bin ich hie-
her nach Constanz gekommen; ich sehe daher viele Unbilden voraus, die
ich werde erleiden müssen, denn schon sind der Ablassverkäufer Wenzel
Tiem und Michael von Deutschbrod, mein alter Feind, am Werke, um mir
auch hier den Prozess anzuhängen [was sie nicht könnten, wenn ich den.
Geleitsbrief des Papstes hätte]; bittet also Gott, dass er mir Standhafkig-
keit verleihe. Ich möchte dem ganzen Zusammenhange nach auch die
Worte aus dem Briefe vom 4. November 1414: Et stamus in Oonstantia
in platea prope pape hospitium et venimus sine salvo conductu.
Et in crastino Michael de Causis applicuit processus in ecclesia contra me
et superscriptionem posuit cum magno teitu, quod isti processus sunt
contra ezcommunicatum et pertinacem Joannem Hus . . . auf den G^eleits-
brief des Papstes beziehen. Wenn man diesen Brief richtig zu lesen ver-
steht, so sagt er: Ich wohne in Constanz in einer Strasse hart an der
Herberge des Papstes, wiewohl ich ohne seinen Geleitsbrief gekommen.
Das thut aber nichts. Ich versehe mich keiner Gewaltthat von seiner
Seite. Denn wiewohl Michael von Deutschbrod gleich Tags darauf seine
Prozesse mit mir als einem gebannten und hartnäckigen Ketzer begann
(was er nicht thun könnte, wenn ich des Papstes Geleitbrief hätte), so
hat der Papst doch dem Herrn Latzembock und Johannes Eepka, die
meinetwegen mit ihm verhandelt haben^ gesagt, er wolle nicht mit Ge-
walt gegen mich vorgehen. Wenn Hus gemeint hätte, er sei ohne Geleits-
brief des Königs gekommen, so wäre das zwar dem Buchstaben, aber nicht
dem Geiste nach richtig gewesen. Thatsächlich hatten ihm die Freunde,
die ihm den Wunsch des Königs überbrachten, er möchte nach Constanz
gehen, auch das freie Geleit versichert: Quia sie mihi intimavit per Hen-
ricum Leu et per alios, quod vellet mihi ordinäre sufficientem audien-
ciam et si me non submitterem iudicio, quod vellet me dirigere salvum
vice versa.
Die beiden obigen SteUen beziehen sich demnach auf den Geleits-
brief des Papstes. Wenn ihm der Umstand, dass ihm dieser fehlt, nicht
hindernd in den Weg tritt, so wird er das Ziel seiner Constanzer Heise:
die Erfüllung der hohen Versammlung mit seinen (bezw. Wiclifs) Eeform-
ideen erreichen: sperans, quod post magnam per pugnam magna sit vic-
toria . . . Die Feinde fürchten seine Antworten und seine Predigten (drei
[Wiclifsche] Predigten hat er zu diesem Zweck nach Constanz mitgenom-
men). Zu diesem Siege werde ihm der König hoffentlich verhelfen.
Graz, Weihnachten 1894. J. L o s e r t4i,^^T^
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»686 Litei-atur.
Max Georg Schmidt, Die staatsrechtliche Anwendung
der Goldnen Bulle bis zum Tode König Sigmunds. (In-
auguraldissertation, Halle. 1894) 53 S. S^.
Vorliegende kleine Studie, die eine Beihe verfassungsgeschichtlich
hochwichtiger Punkte einer neuen Prüfung unterzieht, yerdankt Th. Lindner
ihre Anregung, von dessen Ansichten sie sich auch kaum wesentlich ent-
fernt. S. setzt sich zum Ziele, darzulegen, dass die (jk>ldene Bulle bei
verschiedenen Anlässen in der Begierungszeit Karls IV., Wenzels, Buprechts
und Siegmunds in Geltung blieb und die Ansicht von einer Verletzung
oder Nichtbeachtung ihrer Bestimmungen unzutreffend ist, so betreffs der
Wahl Wenzels bei Lebzeiten Karls (wobei sein Kachweis allerdings nicht
völlig geglückt ist; auch der Hinweis auf Lindners Darlegungen ist hier
nicht angebracht, denn Lindner betont sowohl in seiner Geschichte
Wenzels I, 21, wie in seiner Deutschen Geschichte unter den Habsburgem
und Luxemburgern II, 86, dass die Wahl nach der Goldnen Bulle nur
zulässig war, wenn Karl abdankte), betreffs der päpstlichen Approbation
des Königs als eines künftigen Kaisers, und der Verl^^g gewisser vor
der Wahl oder vor der Weihe vorzunehmender Handlungen nach Bense,
die Trier und Mainz erstrebten, aber nicht erreichten, femer betreffiB
Wenzels Abset^i^ng und der angeblichen, von Weizsäcker behaupteten
Stellung des Pfalzgrafen bei Bhein als Bichter über den König, die sidi
nur auf einfache Bechtshandlungen bezieht, wo der König Partei ist
Siegmunds erste Wahl erklärt S. (ganz wie Lindner), selbst wenn seine
eigne brandenburgische Stimme berechtigt war, für ungiltig, Jobsts
Wahl, trotz mancher anfechtbaren Nebenumstände, für giltig; Siegmunds
zweite Wahl hat nur formale Bedeutung, da die Person allseitig ange-
nommen war. Wie bei Wenzels Wahl wurde auch bei denen Buprechts
und Siegmunds die päpstliche Approbation nur für die Person des Ge-
wählten als geeignet für die Kaiserwürde erlangt, eine confirmatio elec-
iionid aber weder erbeten noch von den Päpsten durchgesetzt. Diesen
Darlegungen S. kann man im wesentlichen beistimmen, dagegen sind Einwen-
dungen gegen seine Ansicht, dass die Verfügungen der Goldnen Bulle
gegen Pfahlbürger und Städtebünde lediglich Karls Streben nach Buhe
und Ordnung dokumentirten, zu machen, besonders aber fordert zum Wider-
spruch seine an Lindner sich anlehnende Auffassung des Binger Kurvereins
1424 heraus, vgL Brandenburgs Aufsatz in der Deutschen Zeitschrift für
Geschichtswissenschaft XI, 63 ff. üeber die von Kurfürst Friedrich L
von Brandenburg auf Grund der Untheilbarkeitsbestimmungen der Kur-
lande bestrittene Berechtigung Siegmunds, die Neumark von Brandenburg
zu trennen, sei nur auf die Stellung des zweiten Nebenlandes der Kur-
mark, der Niederlausitz verwiesen, die ich in diesen Mittheilungen XY, 657
erörtert habe.
Dresden. W. Lippert
Württembergische Geschichtsquellen, im Aufkrage der
Württembergischen Eommission für Landesgeschichte, herausg^eben
von Dietrich Schäfer. Erster Band, Stuttgart 1894.
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\
Literatur. gg7
Württembei^ erfreute sich schon längst trefflicher Bearbeitungen der
Xiandesgeschichte seitens Ch. F. und P. von Staelin. Allein es fehlte
l)isher an einer systematischen Durchforschung der im Besitz von Ge-
meinden, Korporationen und Privaten des Landes befindlichen Archive und
Begistraturen. Diesem Bedürlhids abzuhelfen war eine der Hauptaufgaben
der am 21. Juli 1891 ins Leben getretenen württembergischen Commis-
sion för Landesgeschichte, Ein glücklicher Umstand hat es gewollt, dass
die neu geschaffene Commission in der Person Dietrich Schäfers einen
vorzüglichen Leiter der planmässigen Bearbeitung der in Archiven, Biblio-
theken und Begistraturen befindlichen Urkunden, Akten und Handschriften
gewonnen hat und an der Hand der von demselben am 7. Januar 1892
aufgestellten Grundsätze für die Herausgabe der Württembergischen Ge-
schichtsquellen ibrtan in einheitlicher Weise fortgearbeitet werden konnte.
Als erstes Resultat liegt nunmehr der 1894 erschienene Band vor, der
die von Ch. Kolb bearbeiteten Geschichtsquellen der Stadt Hall enthält.
Johann Herolt, dessen Leben in eingehender Weise geschildert wird,
erö&et mit seiner »Chronica, Zeit und Jarbuch von der Statt Hall Ur-
sprung unnd was sich darinnen verloffen unnd wasz für Schlösser, umb
Hall gestanden* die Beihe. Es ist dies eine für die Geschichte des
Bauernkriegs nicht unwichtige Quelle. Auch für die Geschlechterkunde
des nördlichen Theiles von Württemberg enthält die Chronik werthvoUe
Nachrichten, zu welchen der Bearbeiter in Noten zahlreiche Ergänzungen
und Berichtigungen geliefert hat; desgleichen bietet die Chronik über
König Ferdinands I. Thätigkeit als Regenten des Herzogthums Württem-
berg einiges. Der Chronik reiht sich des Stadtschreibers Herman Hoff-
jnans Bauernkrieg um Schwäbisch Hall an. Bei Aufzählung der bei
Weinsberg von den Bauern Ermordeten (Seite 297) nennt der Chronist
einen Sebastian von Nauw, welchen der Bearbeiter im Register unter
A.UW, statt unter Ow auffuhrt. Sebastian von Ow gehörte der noch
heute in Württemberg und Bayern blühenden, freiherrlichen Familie von
Ow an. Auch ist im Register S. 438, zweite Spalte, Zeile 3 und 4 von
unten Alfingen verdruckt statt Ahelfingen und hätte der S. 440, zweite
Spalte, Zeile 9 von Oben unter den Adeligen, Rittern und Knappen auf-
geführte Hugo von Montfort richtiger S. 438 unter den Grafen und Herren
genannt werden müssen.
Uebrigens hat der Bearbeiter auch diese zweite Chronik reichlich
mit Anmerkungen versehen und es kann überhaupt, abgesehen von den
obigen, unbedeutenden Anständen, nicht genug betont werden, mit welcher
. Sorgfalt und Genauigkeit der ganze erste Band der Geschichtsquellen aus-
gearbeitet worden ist.
An die beiden Chroniken schliesst sich ein Aktenstück aus dem
Hallischen gemeinschaftlichen Archiv, die Urgicht des 1525 wegen Theil-
nahme am Bauernaufstände zum Tode verurtheilten Pfarrers Wolfgang
Kirschenesser von Frickenhofen an. Dieselbe entrollt das Bild eines in
seinem Amte gewissenhaften Priesters, der wohl selbst bäuerlicher Abkunft,
im Allgemeinen auf dem Boden des nach der alten Freiheit strebenden
Bauernstandes stand, sich indessen nur gezwungen dem Avfstande anschloss.
Bei seinen gestrengen Richtern fand er darum doch kein Erbarmen.
Als viertes Stück folgt das CoUoquium militare Okt. 1544 auf der
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688 ütemtar.
Strasse yon Hall nach Enslingen, eine Satire auf den 1544 nntemommenen.
Feldzag der Haller gegen Graf Albredit yod, Hohenlohe, bei dem das
yiel Eriegsgeschrei die wirklichen Eriegsthaten ersetzte.
Den Schloss bildet Herolts Güllt- und Zehendtbüchlein über die-
Pfarre Keinsperg, welches ein anregendes Bild von den KOthen nnd
Plackereien eines Pfarrers im 16. Jahrhundert gibt.
Gar mannichfach ist der Inhalt des ersten Bandes der Geschichts-
Quellen. Mit vielem Fleiss worde das Material zu demselben hervorgesacht.
Der Bearbeiter der zwei Chroniken erfreute sich der freundlichen Unter-
stützung G. Bosserts, des besten Kenners der Geschichte Yon Württem-
bergisch-Franken und F. L. Baumanns, des Geschichtsschreibers des
Bauernkrieges, die in uneigennützigster Weise demselben das yon ihnen
gesammelte Material zur Verfügung gestellt haben.
Desgleichen wurde der Bearbeiter vom Geheimen Haus- und Staats-
archiv in Stuttgart reichlieh unterstützt Es ist dem Herausgeber D. Schäfer
gelungen, in dem Bearbeiter dieses ersten Bandes der württ Geschichts-«
quellen, Ch. Eolb^ eine vorzügliche Kraft für das neue Unternehmen zu
gewinnen und man kann die sichere Hoffnung hegen, dass auch für die
weiteren Bfinde der Geschichtsquellen die geeignetsten Bearbeiter gefunden
werden, so dass sich dem ersten Band die folgenden würdig anreihen.
Stuttgart. Theodor Schön.
Oberbadisches Geschlechterbuch, herausgegeben von der
Badiscben, Historischen Kommission, bearbeitet von J. Kindler von
Kuobloch, erster Band, erste bis dritte Lieferung. Heidelberg 1894/5.
Es kann nur mit Freuden begiUsst werden, dass nunmehr die Lokal-
forschung sich auch der Genealogie zuwendet Fehlt es doch Deutschland
gänzlich an irgend einem, auch nur den bescheidensten, wissenschaftlichen
Anforderungen entsprechenden Lexikon, welches den gesammten Adel Deutsch-
lands umfasst, und füllt daher eine jede Arbeit, welche die Geschichte des
Adels eines deutschen Landestheiles in ernster, kritischer Weise behandelt, eine
wesentliche Lücke in der geschichtlichen Literatur aus. A. von Alberti's
württembergisches Adels- und Wappenbuch und Knothe*s Oberlausitzer
Adel sind zwei treffliche Arbeiten nach dieser Bichtung hin. Während nun
aber ersteres Werk sein Hauptaugenmerk der Heraldik schenkt, K not he
dagegen ausschliesslich die Genealogie des oberlausitzer Adels im Auge
hatte, hat Kindler von Knobloch, dessen goldenes Buch der Stadt
Strassburg seiner Zeit allgemeine Anerkennung fand, es verstanden, dem
Wappen und der Geschichte der einzelnen Geschlechter die gleiche Auf-
merksamkeit zu schenken. Auch berücksichtigt er neben dem Adel die
wappenfllhigen Geschlechter des Bürgerstandes. Das Gebiet, dem seine Arbeit
gewidmet ist, umfasst die südliche Hälfte des Grossherzogthums Baden,
eine Gegend, deren grösster Theil aufs Engste mit dem Hause Oesterreich
verbunden war und deren edle Geschlechter gar häufig in die Schicksale
der österreichischen Monarchie eingegriffen haben.
Die bisher erschienenen drei Lieferungen umfassen den Buchstaben A
und B (P), sowie D (T) bis Tritt.
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r -
Ldteratur. gg9
sr^et ^0^ Familien, die den österreichischen Leser besonders interessiren
, [£ dürften, enthalten dieselben die Herren von Ampringen, Andlau,
Bayer von Buechholz, Beugler, Pfirt, welche durch die Heirath
:^ Johanna*s, der Erbtochter der Grafschaft Piirt im Elsass mit Herzog Albreoht
\;-. von Oesterreich in die Dienste des EEanses Oesterreich und hierdurch in
den Breisgau kamen, Pistorius von Beichenweier, Blarer,
Blassenberger (Böhmen oder Polen), Blumenberg, Bodman,
Boecklin von Boecklinsau, Brandis, Precht von Hohenwart
Breisach, Degerfelden und Thierstein. Dem Kunsthistoriker
werden die Nachrichten über die Bai düng, dem Kulturhistoriker die
über Apotheker und Arzt werthvoU sein.
üeberall ist den genealogischen Notizen das Wappen, wenn dieses
sich ermitteln lässt, beigeiü^-t. Der Verfasser benützte in erster Linie die
Urkunden selbst, daneben zahlreiche Wappenmanuscripte. Auch wurde er
vom k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien und dem Grossherzogl.
Generallandesarchiv in Karlsruhe eifrigst unterstützt.
Als Nachschlagewerk wird das Geschlechterbuch allen süddeutschen
Geschichtsforschern unentbehrlich sein, zumal die gebotenen Daten mit
einer einzigen Ausnahme (der S. 31 dem Adelsgeschlecht von Baden zu-
gerechnete Fürstabt Bernhard von Kempten ist identisch mit dem Gonver-
titen Markgraf Gustav Adolf von Baden) stets die Stichprobe aushalten.
Die dem Werke beigegebenen Zeichnungen von Wappen sind nament-
lich, seitdem mit der zweiten Lieferung Heinrich Nah de dieselben aus-
geführt hat, dem Aufschwung, den in diesem Jahrhundert die Heraldik
und Wappenmalerei genommen hat, völlig entsprechend.
Das Geschlechterbuch kann in jeder Hinsicht als eine werthvoUe
Bereicherung der geschichtlichen Literatur bezeichnet werden.
Stuttgart. Th. Schön.
Dr. Hanns Schlitter, Die Beise des Papstes Pius VL
nach Wien und sein Aufenthalt daselbst. Wien 1892. —
Dr. Hanns Schlitter, Pius VI. und Josef II. von der Bück-
kehr des Papstes nach fiom bis zum Abschlüsse des Con-
cordates. Wien 1894. Beides als ,fein Beitrag zur Geschichte der
Beziehungen Josefs II. zur römischen Curie (von 1782 — 1784).
Vni und 226 und XX und 225 SS. (Fontes rerum austriac. 2. Abth.
Diplom, et Acta. XLVII. 1. 2. Hälfte).
Der Verf. bemerkt zun&chst im ,> Vorwort^ zum I. Theil seiner Arbeit,
die allerdings den »Fontes rerum anstriacarum * eingefügt erscheint, aber
zufolge der Ausführlichkeit des Textes, in welchem aUe Aktenstücke be-
und verarbeitet werden, ebensogut, ja noch besser als Monographie im
»Archiv für österreichische Geschichte < unterzubringen war, dass er im
Frühjahre 1891 als »Mitglied des österr. Institutes für histor. Studien* nach
Bom entsendet wurde und hier sich anfänglich mit der Absicht trug, die
Akten der päpstlichen Geheimarchive in Hinsicht der Beziehungen Roms
zum Wiener Hofe in den ersten B^erungsjahren E. Franz 11. durchzu-
MlttheUongeii XVI. 44
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590 Literatur.
forschen. Umstttnde yerdchiedenster Art bewogen ihn aber, von diesem
Vorhaben abzustehen und eine andere Aufgabe in Angriff zu nehmen,
welche ihm der Leiter des Istituto austriaco, Hofrath B. y. Sickel, vor-
schlug. Schlitter wurde nfimUch auf das umfangreiche »Tagebuch« der
Wiener Beise P. Pius YI. y. J. 1782 aufmerksam gemacht, das der da-
malige 0. Ceremonienmeister des Papstes, Mons. Giuseppe Dini, unter der
Anleitung Pius YL abgefasst hatte, und durfte »Dank der ungemeinen
Zuvorkommenheit des Vorstandes des (schwer zugänglichen) Ceremonial-
Archivs, Monsignore Gattoni, das bewusste Tagebuch zu jeder beliebigen
Tageszeit benützen.« Schi, überzeugte sich jedoch, dass man den Gehalt
dieses Diario nicht überschfttzen dürfe, da es vorzugsweise nur rein Oere-
monielles zum Gegenstande habe und, abgesehen von dem Umstände, dass
es unter den Augen und aus den unmittelbaren Mittheilungen Pius VX
entstanden, in der Behandlung historischer Ereignisse ganz und gar un-
zuverlftssig sei. Vor allem aber beleuchte es grell genug einen Haupt-
charakterzug Pius VI., — seine grosse Eitelkeit. — Die Suche nach be-
züglichen Akten im päpstlichen Geheimarchive erwies sich erfolglos, was
vielleicht in der Zurückhaltung des bewussten Papstes den Kardinälen ge-
genüber in Hinsicht der Wiener Beise und ihrer Ergebnisse seinen Grund
habe. Auch die Berichte des beim Kaiserhofe beglaubigten Kuntius Gu-
rampi an den päpstlichen Staatssekretär Pallavieini seien lückenhaft So
müsse denn der Ver£ als massgebende Grundlage seiner Arbeit die Akten
des Wiener Haus-, Hof- u. Staatsarchivs bezeichnen und im G^egensatze zu Mar-
czali seine Ueberzeugung dahin aussprachen, dass Pius VL aus den Wiener
Verhandlungen keineswegs als Sieger hervorgegangen sei (Beferent findet
allerdings in den ziemlich allgemein gehaltenen Ausfährungrai Man^zalis
U 104—5 keinen so scharfen Gegensatz).
Das, was jenes von Dini ver&sste Tagebuch über den zweiten Theil
der Beise des Papstes, das ist über seinen Aufenthalt in München berichtet,
verspart sich der Verfasser auf ein anderes Mal
In der Vorrede zum IL Theile der Arbeit bemerkt der Ver£, dass,
als sie bereits gedruckt war, ihm durch Vermittlung des Univ.-Professors,
Jules ilammermont, eine Abschrift der Berichte zukam, welche der dama-
lige französische Botschafter in Bom, Cardinal Bemis, über den Aufenthalt
Kaiser Jose& in Bom (1784) an den Minister des Aeussem, Grafen Ver-
gennes, gelangen Hess. Sohl, veröffentlicht sie im Anhange n. Abth. 204
bis 217.
Die L Abth. der Schlitter'schen Monographie (S. 1 — 103 Text, 105
bis 222 Dokumente, 223 — 229 Index, Literaturangabe u. s. w.) bewegt
sich, was die Zeitgrenzen betrifft, zwischen dem Spätjahr 1781 und dem
23. Sept. 1782 und bietet die bislang vollständigsten Aufschlüsse über
die Beweggründe, den Verlauf und das Ergebnis der Wiener Papstreise.
Bescttders interessant ist das, was wir über das Verhalten des Staats-
kanzlers Kaunitc in dieser Angelegenheit erfahren. Er fählte sich da wie
immer als Groesmeister der österreidiisohen Politik, wollte alle mündlichen
Auseinandersetzungen zwisdien Papst und Kaiser vermieden wissen und
übergab diesem ein Schriftstück, auf dessen Grundlage die weiteren Ver^
handlungen geführt werden sollten. Josef IL schien jedoch »die etwas
scharfe Kampfweise des Staatskanzlers zu furchten und war entschlossen,
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Literatur. 691
in eigener Person seine fiacke Tor dem heiL Vater zu yerfeehten, um es
«nf diese Weise 2a ermögliehen, die gegenseitigen Interessen mit einander
in Einklang ea bringen.^
Desgleichen ist das, was über die Taktik Pius VL, Born und die
Welt über seine mehr als zweifelhaften Erfolge zu täuschen, dargelegt wird,
•ebenso bedeutsam als das, was über die damalige, gerechte Misstimmung
•der Unterthanen des Kirchenstaates berichtet erscheint In dieser Bezie-
hung sind die Bmehte des Sekretärs der kais. Botschaft in Rom, Abbato
Brunati, äusserst belangreich.
Die 42 im Anhange abgedruckten Stücke zerfallen in a) die Korrespon-
denz des Nuntius Gaxampi mit dem Staatskanzler Kauni^, b) die zahl-
reichen Berichte des Abbate Bnuiaii ans Bom an den Letztgenannten (yom
Jänner bis Juli 1782), c) die Handsohreiben des Kaisers an Kaunitz,
d) die Vorträge des Staatskanzlers an Josef II., e) die Schreiben des Kai-
sers und des Staatskanzlers an P. Pias VI. und die bezüglichen Zuschriften
des Letzteren, f) die Berichte der auswärtigen Botschafter Frankreichs
{Bemis) aus Som und Venedigs (Foscarini) aus Wien an ihre Begierungen,
h) Gf. Philipp Cobentzls Depeschen aus GOrz, Graz, Stuppach und Wien
«n K. Josef IL, i) die Schreiben dßs Kaisers an den ungarischen Beichs-
fnrimaSy k) den Vortrag der geistUchen Hofkommission an den Kaiser,
1) di« Propositiones episcoporum und die Bespo^sa Sanctissimi, m) das
Breve des Papstes an den Bischof von Brünh, n) den Staatsrathakt be-
treffend die Audienz der ungarischen Bischöfe beim Kaiser und das Breve
•des Papstes an den Brfiniier Bisdiof, 0) die kaiserliche Besolution auf den
Vortrag der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei, p) den Erlass an die
^esammten k. k. Länderstellen und q) die päpstliche Allocntion im geh.
Consistorium nach der Bückkehr Pius VL aus Wien.
Der IL Theil u. d. T. »Pius VI. und Josef II. von der Bück-
Ikehr des Papstes nach Bom bis zum Abschlijisse des Con-
cordates« S. 1—89 Text, 90—203 Anhang, 204—419 Na^trag, 218
bis 225 Index u. s. w. gliedert sich in der Darstellung nach folgenden
Gesichtspunkten: l) des Papstes Heimreise. Hier findet der Schluss
des L Theiles seine wesentliche Ergänzung in dem, was wir über den
Aufenthalt Pius VL in München, Augsburg, Iniisbruck, Boveredo
und Bom erÜEdiren. Bezeichnend sind die alleräings sehr verschleierten
Klagen Dinis in seinem Diario über die geringen Erfolge der Papstreise.
^) Die Giunta economale in Mailand und die geistliche Hof-
Kommission in Wien. Die Absiebt des Kaisers, l^xstere ganz auf dem
Fusse der mailändischen anzurichten, begegnet dem Widerstände der ua-
^^arischen Hofkanzlei und findet auch in der daftbr eingesetzten Conferenz
keinen sonderlichen Anklang. 3) U. d. T. Gefahr eines Bruches
mit Bom behandelt SchL voizugsweiee die kais. Massreigeln in Ansehung
der neuen Diöcesaneintheilung und die fonennung Viscontis zum Erzbi-
^chof von Mailand. Den Schluss bildet 4) die zur Vermeidung des Bruches
mit Bom unternommene Beise des Kaisers nach Italien und den
Abschluss des Ooncordates, worin Kaunitz eine allzu grosse Nach-
giebigkeit Josefs n. erblickte, während man darin »ein grosses Opfer,
welches Pius VI. dem Frieden der Kirche gebracht, erblicken dürfe.* Der
Anhang bietet 18 Stücke. Darunter sind die wichtigsten a) die Briefe
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692 Literatur.
des Papstes an Josef ü., b) der Bericht des Gfn. Gundakar von Stern-
berg an den Kaiser über die Heise des Papstes durch Tirol, c) die Istru-
zioni segrete per la giunta economale (die mailändische Hofkommission)
und die bezüglichen Weisungen des Kaisers an Erzherz. Ferdinand und
Grafen Firmian in Mailand, des Letzteren und des Gfn. Wilczek Correspon-
denz mit Kaunitz; d) die interessanten Berichte des Abbate Brunati aus
Rom an den oe. Staatskanzler 20. Juli 1782 — 23. Juni 1784, c) die
Relazionen des päpstlichen Nuntius Garampi aus Wien an den röm.
Staatssekretär Pallavicini (1782, 2. Juli — 16. Dez. 1784) und des
Letzteren Bericht über die Vorbereitungen zum Empüemge des Kaisers in
Born an Garampi vom Febr. März 1873, f), endlich die um das Ooncordat
sich bewegenden Correspondenzen und Aktenstücke.
Der Nachtrag umfasst neun Berichte des Card. Bernis aus Born
an Vergennes vom Dez. 1783 und Jänner 1784. Sie sind von unge-
meiner Vielseitigkeit, so das, was der französische Botschafter über di&
gleichzeitige Amresenheit des römisch-deutschen Kaisers und des lutheri-
schen Schwedenkönigs, Gustav III., sodann über die Missgriffe des Papstes,
über die geheimen Absichten des Kaisers, Neapel von Frankreich und
Spanien abzulösen und von sich abhängig zu machen, über die politischen
ümsturzpläne Josefs IL und Katharina II. und ein Gespräch des Kaisers
mit dem Papste in Hinsicht seiner Orientpolitik u. 8. w. seinen Berichten
einflicht.
Auch dieser Theil der Schi. Monographie bleibt somit eine wesent-
liche Bereicherung der quellenmässigen Zeitgeschichte Oesterreichs in den
Tagen Josefs 11.
Graz. F. v. Krön es.
G. Biermann, Geschiclite des Herzogthums Taschen.
Zweite neubearbeitete Auflage. (Teschen, Karl Prochaska, 1894).
Bei der neuen Bearbeitung des schon in seiner ersten Auflage (1863)
wohlbekannten Buches hat besonders der erste Haupttheil >die Vorge-
schichte* durch präcise Zusammenfassung der Hauptmomente aus der
älteren böhmischen und polnischen Geschichte, die für die Gestaltung des
Herzogthums Teschen von Belang sind, eine bedeutende durchaus anzu-
erkennende Umformung erhalten. Aber auch der zweite Theil, die Ge-
schichte des Herzogthums Teschen vom J. 1290 angefangen, ist, obgleich
die Anordnung des Stoffes im grossen und ganzen die gleiche geblieben
ist, in vielen Einzelheiten verändert, verbessert und bis auf die allemeueste
Zeit fortgeführt. Wie in der ersten Bearbeitung ist auch in dieser zweiten
Auflage neben der äusseren Geschichte der Verfassung und der oultureUen
Entwicklung des kleinen Ländchens ein breiter Baum zugewiesen, so dass
das Buch im Bahmen einer politischen Geschichte auch eine vollkommene
Wirthschaftsgeschichte des Herzogthums Teschen mit reichhaltigem stati-
stischen Material in den Anmerkungen bildet. Besonders hervorzuheben
sind die klare Darstellungsweise und die schöne Sprache.
Brunn. B. Bretholz.
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Literatur. g93
Geschichtsliteratur Ungarns 1890 — 1892*). IIL grössere
Werke selbständiger Bearbeitung.
In dem nachfolgenden dritten Theil dieser Beferate föhren wir die
wichtigsten Erscheinungen aus dem Gebiete der grösseren Bearbeitungen
der ungarischen Geschichtsliteratur an. Die verhältnissmSssig kleine ZaM
der besprochenen Werke findet ihre Erklärung dariui dass erstens in Un-
garn über verschiedene Perioden der Gejschichte zwar sehr viel, doch mei-
stens nur in Zeitschriften geschrieben wird, zweitens dass in diesen» Be-
ferate nur die wichtigsten Erscheinungen Au&ahme gefunden haben.
L Aeltere Zeit. Auf diesem die Geschichte Ungarns bis zur Er-
oberung des Landes durch die Ungarn umfassenden Zeitraum begegnen
wir nur wenigen selbständig erschienenen Werken. Die meisten, auf diese
Periode bezüglichen Arbeiten erscheinen zerstreut in einzelnen Zeitschriften,
und wurden schon im Abschnitt U. angeführt. Hier haben wir in erster
Eeihe die Arbeit Franz Pulszkys^) anzuführen, welcher die Gräber-
funde der heidnischen Zeit in Ungarn mit gewohnter Gründlichkeit be-
handelt. — Von dem durch Alei. Havas redigirt^n, auf Kosten der
Hauptstadt Budapest erscheinenden Werke über die Alterthümer Buda-
pests erschienen Band II bis lY. ^) Band II enthält eine Abhandlung von
Havas über die weisse Kirche zu Altofen, die angebliche Begräbnissstätte
Arpäds; sie plaidirt dafür, dass dieselbe nicht weit von der heutigen
Ziegelfabrik liege. Hampel spricht über die Ausgrabungen im J. 1881
auf dem sogenannten Papföld, und über dortige römische Bäder. Ku-
^sinszky berichtet über die Ausgrabungen in Aquincum 1882/9 und 1889.
Band III bringt Abhandlungen von Havas über die Vergangenheit Bu-
dapests und die königlichen Burgen in Altofen, von Hampel über Fried-
höfe in Aquincum und von Kuzsinszky über das Amphiteatrum ebendort.
Band IV enthält Abhandlungen von Havas über die Topographie des
O&er Stadttheils, von Hampel über die Eroviskes und ihre Denkmäler,
^on Kuzsinszky über Bauten in Aquincum, und von Fröhlich über
die römischen Inschriften zu Aquincum. — Von G. T 6 glas liegt eine
Studie über die Goldbergwerke der Römer in Dacien vor*), — Paul Ki-
raly ^) behandelt in seinem Werk über Ulpia Trajana nicht nur die Ge-
schichte dieser Hauptstadt der ehemaligen Provinz Dacien, sondern spricht
sich auch über die irühere Geschichte Daciens aus. Dieser Umstand macht
wohl sein Werk etwas schwerfällig, doch gereicht es demselben unstreitig
^um grossen Vortheil.
n. Arpaden und Wahlkönige 1000 — 1526. Ueber die Zeit
:Stephans des Heiligen liegt das Werk Kar4c8onyis über die Urkunden
des Königs vor, welches in dieser Zeitschrift schon besprochen wurde ®). —
1) Vgl. Mitth. des Instituts 14, 681 und 15, 536. .
') A mag.var pogänykori airleletek. Bpest 1890.
«) Budapest r^gis^ei. Szerkeszti G. Havas Sändor. II. HL IV. kötet Budsr
pest 1890—92.
*) Tanulmänyok a römaiak dädai aranybänyäezatäröl. Abhandl. der Akad.
Hiät. Cl. Bd. XV. Nr. 1.
^) Ulpia Tr^ana Augusta Colonia Daciea etc. Budapest 1891.
ö) Vgl. Mitth. des Institut« 14. Bd.
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694 Literatur.
EabuBius Eandm veröffentlichte eine längere Studie über den Eönigp
Samuel Aba ^) 1038 — 1044, in welcher er gestützt auf die Legenden des
Volkes über den König, den Beweis zu erbringen versucht, dass die Cha-
rakteristik der deutschen Chroniken, welche den König als meineidig, die
Religion missachtend, mit tyrannischen Neigungen behaftet darstellten, der
Wahrheit nicht entspräche. K. glaubt in dem Umstand, diE^s die Legenden
des Volkes den König als friedlichen, gutmüthigen Herrscher charakte-
risiren, den besten Beweis gegen die Behauptungen der deutschen Chro»
niken zu erbringen. — Das Werk Fej^rpatakys über dSe Urkunden
König Kolomans wurde in dieser Zeitschrift schon eingehender besprochen*).
— Zur Geschichte des 14. Jahrhunderts gibt Anton Pör>) Aufschlüsse*
in seiner Abhandlung über den französischen Thronprfttendenten Giannino
di Guccio und dessen Beziehungen zu König Ludwig von Ungarn.
Besser vertreten ist das 15. Jahrhundert. BQer führen wir in erster
Beihe die Arbeit D. Csänkis an, aus dem Zeitalter dlsr Hunyadi^). Be-
kanntlich ver&sste Graf Josef Teleki, ehemals Präsident der ungarischen
Akademie, ein grosses Werk über die Geschichte dks Zeitalters derHunyadi,
von welchem Werke jedoch die die geographischen Verhältnisse und die-
Cultuizustftnde umfassenden Bfinde nicht erschienen sind'. Diese Lücke
auszufüllen wurde Csdnki von der ungarisehen Akademie betraut. Der erste
Band seiner Arbeit behandelt die geographischen Verhältnisse der Komitate^
des Distriktes jenseits der Theiss und gibt, auf breitester archivalischer
Grundlage aufgebaut, ein — soweit erreichbar war — vollständiges Orts-
repertorium der dortigen Comitate, wobei eine Menge genealogischer
und historischer Daten verarbeitet erscheint. — W. Fraknoi behandelt
dM Leben des päpstlichen Legaten Julian Cesarini, des Legaten Eugens IV.
an König Wl^islaus I. ^). Cesarini nahm bekanntlich an den Vorberei-
tungen König Wladislaus gegen die Türken hervorragenden Antheil, be-
tfaeiligte sich an dem Kriegszuge, und &nd in. dier Schlacht bei Vama 1444
seinen Tod. — Ebenfalls Fraknoi verdanken wir als Frucht langjäh-
riger archivalischer Forschungen die Biographie des Königs Mathias Cor-
vihus^). Der Umstand, dass diese Biognq^hie auch in deutscher Sprache
erschien, enthebt uns der Verpflichtung dasselbe näher zu besprechen, und
ist gleichzeitig ein Beweis der hervorragenden Bedeutung dieses Werkes.
— Die xmglückliche Schlacht bei Mohaes im ^dire 1526, welche den An-
fang de^ Ttirkenherrschafl in Ungarn betceichnet, behandelte Pauer in
einer Abhandlung, in welcher er den ganzen &iegszug Ludwig ü. gegen
die Türken und die Mohacser Schlacht vom kriegsgeschichtlichen Stand-
ptmkt aus beleuchtet 7).
m Die Zeit von 1526 — 1825. 16. und 17. Jahrhundert. Besitz-
verhältnisse des ungarischen Adels im 16. Jahitemdert behandbtt Ignaz.
1) Aba Samuel KihUy. Budapest, 1891.
*) Vgl. Mitth. des Justituts 14. Bd.
') Nagy L%jo8 m. k. vimonya Giannhio di Sucoio fr. trönkövetelöhöz. Bu>
dapest Abhandl. der Akad. Hisi CL Bd. XV. Nr. 9.
*) Magyarorszäg tört^nelmi földrajza a Hunyadiak koräban. Budapest 1890.
I. kötet.
') Cesarini Juliin päpai köveltölete. Budapest 1891.
«) Hunyadi Mätyäs kiräly. Budapest 1890.
') Az 1526 mohäcsi hac^'irat. Bp. 1890.
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literatnr. 695
Acsddy in übersicbüicber Weise auf Grund der authentischen, im sech»
zehnten Jahrhundert ongefertig^n Conscriptionen ^). Er entwirft ein an-
schaoliches Bild der Besitzyerhftltnisse im allgemeinen und fährt dann die
Verhältnisse in den einzelnen Gomitaten aus. — Hier sei noch einmal der
Arbeiten Szddeczkys und Erdölyis über Georg Szerüni und dessen
Chronik erwähnt, die wir schon im I. Abschnitt dieser Beferate erwähnt
hatten. — Szddeczky verdanken wir auch eine eingehende Biographie
über Wolgang Kovacsöcsy, den Kanzler des Fürsten Christoph Bdthory «).
— Yon den Arbeiten über die C^schichte des 17. Jahrhunderts erwähnen
wir die Biographie des Fürsten Gabriel Bethlen von Anton Gindely^).
üeber dieses Werk des hervorragenden Kenners des 30jährigen Krieges
heiTScht nur eine Stimme des Lobes und es ist nur zu bedauern, dass
der Bahmen der Sammlung ung. historischer Biographien, als deren Theil
dies Werk erschien, dem Verf. nicht gestattet, die Geschichte BeÜüens ein-
gehender zu behandeln. — Der Altmeister der ungarischen Geschichts-
schreiber Alex. Szilagyi yeröffentllcbte eine Biographie des Fürsten
Georg Bdköczy ü. *). Mit der gewohnten Virtuosität entwirft Verf. ein
anschauliches Bild Siebenbürgens im 17. Jahrhundert, und lässt die Ge-
stalt Bäköczys im vollen Lichte vor unser Auge treten. — Ueber die Re-
ligionsverhältnisse in Ungarn handelt M. Zsilinszky im ü. Bd. seines
Werkes über die Verhandlungen der ungarischen Beichstage in negotio
religionis seit der Beformation ^). Vorliegender 11. Bd. nmfasst die Jahre
1603 — 1647. Durch die Fülle der Daten, welche Verf. in diesem Werke
aufarbeitet, wird das Werk sozusagen eine allgemeine Darstellung der Be-
ligionsgeschichte Ungarns und Siebenbürgens in der genannten Periode.
Auch ein anderes Werk von Zsilinszky bewegt sich*) in dieser Periode.
In diesem Werke behandelt er ausfiilu*lich den Linzer Frieden und dessen
Geschichte und bespricht eingehend die kirchenpolitische Gresetzgebung des
Jahres 1647. — Im Jahre 1892 wurde die 200jährige Bevindikation Gross-
wardeins von den Türken gefeiert. Aus diesem Anlass erschienen zwei
Monographien aus der Feder Bunyitays und Fraknöis. Wlüirend Bunyi-
tay^) weniger die Bevindikation Grosswardeins, als die Geschichte der
Stadt während der Türkenherrschafb in den Jahren 1660 — 1692 in leb«
hafter Darstellung dem Leser vorführt, behandelt Fraknöi^) speziell die
Bevindikation der Stadt, und legt die Bolle dar, welche Papst Innocenz XII.
gegenüber dem Kriegszug, der die Bevindikation bezweckte, und dessen
Zustandekommen er durch namhafte Geldopfer ermöglichte, spielte.
Zur Geschichte des 18. Jahiiiunderts finden wir Beiträge in dem
Werke fibles, die Geschichte Franz Karolyis behandelnd»). — Die Pe-
riode des Fürsten Bdköczi II. ist ebenfalls bedacht. Kolomann Thaly
I) A magyar nemess^g 6b birtokviszonyai a mohäcsi v^sz utän. Bp. 1891.
s) Kovacsöczy Farkas 1576—1594. Budapest 1891.
8) Bethlen Gabor 4» udvara. Bp. 1890.
«) IL Käköczy György 1621—1660. Budapest 1891.
^) A magyar orszäg gyül^ek valläsügyi tirgyaläsai a reformatio öta. Buda^
pest 1892. IIL kOt.
^) A linczi b^ke köt^ Budapest 1890.
») Nagyvärad a török foglaläe koräban 1660-1692. Budapest 1892.
») Värad felszabaditäsa 1692ben 6s XII. Incze päpa. Roma 1892.
») Gröf KÄTolyi Ferencz 6b kora. 1705—58. Budapest 1892.
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g96 Literatur.
der gründlichste Kenner der Bäköczi*schen Zeiten veröffentlichte den IILBd.
seines gross angelegten Werkes der Biographie des Grafen Bercs^nyi.
Die Bolle, welche Kicolaas B., dessen Leben in diesem Band fortsetzungs-
weise vom Verf. behandelt wird, unter Franz Raköczi spielte, und die
ungeheure Menge der Daten, welche Thaly auch in diesem Werke verar-
beitet, lassen dasselbe ebensosehr als eine Geschichte des ganzen Bakö-
czi'sciien Kampfes, wie eine biographische Darstellung der Familie Ber-
csenyi, besonders Nikolaus B. erscheinen. Der vorliegende Band umfasst
die Jahre 1703 — 1706. Besonders eingehend verbreitet sich Verf. über
die Friedensverhandlungen zu Tjmau, deren Scheitern er der Hartnäckig-
keit der Wiener Begierung zuschreibt. Dass sich die Friedensverhandlungen
zerschlugen, wurde bekanntlich in erster Beihe Ursache des Onoder Beichs-
tages von 1707, welcher die Entthronung des Herrscherhauses Habsburg
aussprach. — Auch über die grosse Kaiserin-Königin finden wir eine Bio-
graphie aus der Feder H. Marczalis^). Die gewandte Feder des Verf.
verleugnet sich auch in diesem Werke nicht. Die mit sorgfidtigster Be-
nützung der einschlägigen Literatur und Quellen verfasste Biographie bildet
einen der werthvollsten Beiträge zur Geschichte dieser Periode. — Schliess-
lich söi noch das Werk Szentklirays über die Ansiedelung der Wa-
lachen in Südungam im 18. Jahrh. erwähnt^).
19. Jahrhundert. In ei*ster Beihe ist das Werk £d. Wertheimers
über die Geschichte OesteiTeich-Ungams im 1 9. Jahrhundert zu erwähnen.
Da das Werk auch in deutschar Sprache erschien, entfUllt die Nothwen-
digkeit, darüber noch besonders zu sprechen. — Von G. Ballagi finden
wir ein Werk über den Einfiuss des Beichstages von 1839/40 auf die
Ungar. Literatur 3). — B. Grünwald behandelte in seinem Werk über
das neue Ungarn besonders die Zeiten des Grafen Ste&n Szöchenyi, des
Begründers des modernen Ungarn^). Grünwald behandelt insbesonders
von psychologischer Seite die Persönlichkeit Sz^henyis. Das Werk, welches
eine Fluth von Meinungsäusserungen pro und contra hervorrief, ist eines
der besten über die Persönlichkeit des grössten Ungarn. — Von Mar-
czali finden wir auch für diese Periode eine grosse Arbeit: Die Geschichte
der neuesten Zeit^). Wenn Verf. in diesem Werke auch in erster Beihe
die allgemeine Geschichte der neuesten Zeit behandelt, versäumt er doch
nicht, die Geschieht« Ungarns in eingehender Weise zu behandeln. Ja man
könnte sagen, dass er diesen Theil mit grösserer Ausführlichkeit behan-
delt, als die übrigen Partien seines Werkes. An Auffassung und Charak-
terisirung übertrifft dies Buch alle übrigen Werke, welche über die neueste
Geschichte Ungarns in der letzten Zeit erschienen sind. — Endlich er-
wähnen wir für die neueste Geschichte Ungarns das Werk Mdriissys^),
die Geschichte der ungarischen Gesetzgebung unter Franz Josef L, von
») Mäi-ia Ter^sia. Budapest 1891.
>) Oläkok költöztet^se D^l-Magyarorszägon a mult szdzadban. Abhdlg.
der Akad. II. Classe Bd. XV. Nr. 2.
') Az 1839—40 orszäggyül^B visszahangja az irodalomban. Akad. irt I. Cl.
Bd. X. Nr. 8.
*) Az uj Magyarorszäff. Budapest 1890.
*) Legujabb kor. Budapest 1890.
") A magyar törv6nykos»&8 ^s Magyarorszäg tört^nete. Budapest 1890—92.
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Literatur. 697
welchem Werk in diesen drei Jahren Bd. 10 — 15, die Jahre 1866 — 1873
umfassend erschienen.
Kirchengeschichte. Dieses Gebiet finden wir im Verhältniss am
stärksten vertreten. In erster Reihe ist das monumentale Prachtwerk von
Ferd. Knauz zu erwähnen über die Benedictinerabtei juxta Gron ^). Verf.
behandelt die G«schicht-e dieser Abtei in vier Kapiteln: die Stiftungsur-
kunde, Geschichte des Klosters, Yerzeichniss der Aebte, Besitz des Klo-
sters. Der IL Bd. dieses Werkes steht noch aus. — Kanyarö*) behan-
delt die Geschichte der Unitarier, während K o h n ^) eine gründliche Studie
über die Sekte der Sabbatier und deren Hauptstütze, d^i Kanzler Simon
Pöchi veröffentlichte. Das Werk, in welchem der Verf. sich auch eingehend
mit den Dogmen und der Lehre dieser Sekte beschäftigt, hat auch im
Ausland Anerkennung gefunden. — Ortvay befasste sich mit der Grün-
dung der Diöcese Fünfkirchen ^), während er in einem anderen grossen
Werk die kirchliche Geo-Topographie Ungarns in der ersten Hälfte des
1 4. Jahrhunderts auf Grund der päpstlichen Zehentlisten feststellt ^). —
Ueber die Karthäuser in Ungarn handelt in eingehender Weise die Mono-
graphie Dedek's®). — B6kefi*s Arbeit über die Cistercienser- Abtei
Pills ist die Frucht langjähriger, sorgfältiger Untersuchung 7). Der vor-
liegende L Bd. behandelt die Geschichte der Abtei in den Jahren 1184
bis 1541. In der Einleitung entwirft Verf. ein zusammen&ssendes Bild
über Ursprung und Organisation der Cistercienserklöster im allgemeinen,
während im II. Theil die Geschichte der Piliser Abtei eingehend behandelt
wird. Besonders die Besitzverhältnisse behandelt Verf. ausführlich. Im
übrigen bildet dieser Band nur den Anfang eines grossangelegten Sammel-
werkes über die Geschichte der Cistercienser Abteien Zircz, Pills, Pasztö
und St. Gotthard. — Bunyitay^) bespricht die Geschichte der Walachen
im Biharer Komitat und deren Verhältniss zur Glaubensunion. — Endlich
erwähnen wir noch das Werk Balics'^), die Geschichte der katholischen
Kirche in Ungarn, das beste Werk über Kirchengeschichte Ungarns.
Genealogie, Heraldik, Diplomatik. Von den genealogischen
Arbeiten wurden die Werke Szöll's, Palästhy's schon angeführt. Hier
tragen wir noch die Werke Wertner's^^) über die Genealogie der
südslavischen Fürsten, jenes über die ungarischen Geschlechter und seine
Familiengeschichte der Arpaden nach. Der Name Wertner\s ist auch in
1) A f^amszentbenedeki apätsäg. Budapest 1890.
') Unitäriusok Magyarorszägon. Kolozsvär 1891.
s) A SzombatOBok. Budapest.
*) A p^csi egyh^zmegye alapitäsa 68 elsö hatdrai. Abhandlung der Akad.
IL Claese Bd. XIV. Nr. 8.
^) Magyarorszäg egyhäzi földleiräsa a XIV. szäzad elej^n. Budapest 1891—92.
Bd. I. II. und Mappen.
*) A kathausiak Magjarorszägon. Budapest.
7) A pilisi apätsäg. Budapest 1894.
^) Bihar värmegye olähjai ^s a valläsunio. Abhandig. der Akad. II. Cl.
Bd. XV, Nr. 6.
^) A römai kath. egyhäz töi-t^nete Magjarorszägon. II. Bd. 1095—1301.
Budapest 1890. Bd. erschien 1885.
10) A d^lszläv uralkodök genealogiäja. Temesvär 1891. — Amagjar nemzet-
«6gek a XVI. sz. közep6ig. Temesvär 1891. — Az Ai-pädok csalädi törtönete 1892.
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698 Literatur.
Oesterreich gut bekannt; von seinen hier angefahrten Arbeiten ragt be-
sonders, trotzdem es manche Mftngeln aufweist, das letztangef&hrte hervor.
— Die heraldischen Arbeiten wurden, weil fast ausschliesslich in Zeit-
schriften erscheinend, im Abschnitt II. dieser Beferate ausgeführt. Hier
sei die Arbeit Futtaky's über das Wappen Ungarns erwähnt^).
Monographien über einzelne Eomitate, Städte, Institutionen, Unter-
richt etc. — Szederkönyi publicierte Bd. II. und HI. seiner Mono-
graphie über das Eomitat Heves*). — Von Mdrki erschien der I. Bd»
der Geschichte des Eomitats Arad*), ein Werk, welches den rigorosesten
Anforderungen entspricht. — Ivdnyi gab den IL Bd. der Geschichte der
Stadt Maria Theresiopol heraus. — Von Eoloman Demkö*) finden wir
zwei Arbeiten, eine über die Zipser Willkür, eine zweite über das mittel-
alterliche Leben der oberungarischen Städte. — Doch die beste Arbeit auf
diesem Gebiete ist vielleicht Ortvay^s Geschichte der Stadt Pressbui'g,
welche auch in deutscher Sprache erschien. — Sz^deczky verdanken
wir eine eingehende Monographie über das Zunftwesen Ungarns^). —
Auf rechtsgeschichtlichem Gebiete ragt die Arbeit Hajnik*s^) über die
persönliche Anwesenheit des Eönigs bei Gericht und über dessen Stell-
vertreter hei-vor. — JuL Ldnozy^) veröffentlichte einen Band geschicht-
licher Essays, welche in Formvollendung und Behandlung des Stoffes den
englichen Essays in keiner Weise nachstehen. Auf dem Gebiete der Un-
terrichtsgeschichte heben wir die Arbeit Abel's®) über ung. Studenten
im Ausland, speciell an der Universität zu Jena und die Schraufs^)
über die ung. Studenten an der Wiener Universität hervor.
Zum Schlüsse erwähnen wir noch einige Hand- und Nachschlage-
bücher, so die Geschichte Ungam's von Csuday^<^), ein trotz seiner
Mängel brauchbares Werk, femer den Nomenciator Hungarorum antiquo-
rum Eubinyi's **), und die Arbeit von Resö-Ensen*) die Erklärung
der Ortsnamen Ungarns. Wir sohliessen diese Aufzählung mit dem auf
breitester Basis angelegten Werk Szinnyey's ^^), welches nach dem
Muster des Wurzbach*schen Lexikons die Biographien sämmtlicher unga-
rischen Schriftsteller bringt. — Die in diesen Abschnitt gehörenden Werke
über Archive, deren Bepertorien etc. wurden schon in Abschnitt L dieser
Beferate angeführt.
Budapest. A. Alddsy.
>) Magyarorszäg czimere. Budapest 1891.
•) Hevea värmegye tört^nete. IL köt. 1576—1696. IIL köi 1596—1687.
Erlau 1890—91.
*) Arad värmegye tört^nete I. kOt. Arad 1892.
*) A szepesi jog. Abhdig. der Akad. Bd. XV. Nr. 3. — A felsö magyar-
orszägi värosok ^let^böl a XV— XYII. szäzadban. Badapest 1890.
«) A cz^hek tört^net^röl Magyarorszägon. Abhandlung, der Akad. II. Gl.
Bd. XIV. Nr. 7.
**) A kir&ly birösäcn azem^lyes jelenl^tc ^ ennek helytartöja. ibid.
Bd. XV. Nr. 4.
') Tört^neti kor ^s iellemrajzok. Budapest 1891.
«) Magyar tanulök külföldön. I. Jenai egyetem. Bp. 1892.
^\ Magyar tanulök a b^csi egyetemen. Budapest 1892.
10) Magyarorszäg tört^nete. Budapest 1891. 2 Bde.
^0 Budapest 1891. Erscheint in Heften.
1*) R^sö-Ensel. Helynevek magyaräzöja. Budapest 1890. Heft 3.
»8) Magyar irök. Wird fortgesetzt.
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Literatur. 399-
Sechsunddreisfligste Plenaryersaminliing der histori*
sehen Kommission bei der kgl. bayer. Akademie der Wissenschaften.
München im Juni 1895. Die Plenarversammlong hat am 7. und
8. Jnni stattgefunden. Der Vorstand der Kommission, Wirkl. Geh. Bath
▼. Sjbelf war auch diesmal durch Unwohlsein gehindert, die Beise nach
München zu unternehmen; der Sekretär Prof. (üomelius übernahm die
Leitung der Verhandlungen, an welchen noch die Geh, Begierungsräthe
Dümmler und Wattenbach und Prof. Lenz aus Berlin, der Geh. Bath y. Hegel
und Prof. v. Bezold aus Erlangen, Prof. Huber aus Wien, Prof. Meyer
y. Knonau aus Zürich, der Geh. Hofrath t. Bockinger, der Geh. Bath
Y. Maurer, der Oberkonsistorialrath Preger, der Oberbibliothekar Biezler,.
die Prof. Heigel^ Stieve und Lossen Yon hier, die ausserord. Mitglieder
Pro! Quidde Yon hier und Dr. Wrede aus Göttingen theilnahmen.
Seit Mai 1894 sind folgende Publikationen erfolgt: Allgemeine
deutsche Biographie. Bd. XXXVU, Lieferung 2 und 3. Bd. XXXVm.
Bd. XXXIX, Lieferung 1. 2. 3. — Chroniken der deutschen Städte.
Bd. XXIU: Bd. IV der Chroniken der Stadt Augsburg. — Briefe und
Akten zur Geschichte des dreissigjfthrigen Kriegs. Bd. VI.
Die Hanserecesse werden mit dran 8. Band abschliessen. Der
Herausgeber, Dr. Koppmann, hofft im August den Druck zu begiimen.
Von den Chroniken der deutschen Städte, unter der Leitung
des Geh. Baths y. Hegel, ist der 24. Band im Druck begriffen. Er wird
Auszüge aus den Stadtbüchem Yon Soest und die Yon Johann Yon Wassen-
berch Yerfasste Chronik Yon Duisburg Yon 1474 — 1517 enthalten, beides
Yon ArchiYar Hgen in Münster bearbeitet.
Die Jahrbücher des deutschen Beiohs unter Otto II. und
Otto in. hofft Dr. Uhlirz im Jahre 1896 druckfertig zu stellen. Die Arbeit
für die Jahrbücher unter Heinrich IV. und Heinrich V. hat Prof. Meyer
Y. Knonau unterbrechen müssen, um 2^it für die Biographie Georgs y. Wyss
und die Herausgabe Yon dessen Werk über die Geschichtsschreibung der
Schweiz zu gewinnen. Dr. Simonsfeld arbeitet für die Jahrbücher unter
Friedrich l., die Jahrbücher unter Friedrich 11. liegen in den Händen dea
Geh. Hofiraths Winkelmann.
Von der Geschichte der Wissenschaften in Deutschland
sind noch im Bückstand die G^chichte der Geologie Yom Geh. Bath y. Zittel,
die Geschichte der Physik Yon Prof. Karsten und die Yon Prof. Landsberg
übernommene Vollendung Yon Stintzings Geschichte der Bechtswissenschaft.
Geh. Bath y. Zittel ho£^ 1896 einen grossmi Theil des Muiuscripts Yor-
legen zu können, Prof. Landsberg ist bis zum Ende des 18. Jahrh. Yor-
gerückt und wird diese fertige Hälfte seines Buches demnächst Yeröffent-
liehen.
Von der Allgemeinen deutschen Biographie, unter der
Leitung des Freiherm y. Lilienoron und des Geh. Baths Wegele werden
die Lieferungen 4 und 5 des 39. Bandes demnächst ausgegeben.
Die Arbeiten für die Beichstagsakten der älteren Serie, unter
Leitung des Prof. Quidde, gelten noch inmier fast ausschliesslich dem 1 0. und
11. Bandy deren erster die Jahre 1432 — 1433 Mai bringen, der andere
bis 1437 reichen wird. Dr. Herre .soll den 10., Dr. Beckmann den
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700 Literatur.
11. Band herausgeben. Die Fertigstellung ist durch die grossen Seisen
nach England, Frankreich und Italien, länger als zu yennuthen war, un-
terbrochen worden. Besonders furchtbar erwies sich die Forschung zu
Paris, auch zu Dijon und in Italien wurde werthvoUes Material gefunden.
Und auch jetzt noch bedarf es einer Beise nach Venedig, wo Dr. Beck-
mann der Ausbeutung des Staatsarchivs und der Markusbibliothek einen
Monat widmen will. Dr. Beckmann hofft Ende des Jahres mit dem Drack
des 11. Bandes beginnen zu können; der 10. Band dagegen wird erst im
nächsten Jahr zum Druck gelangen. Für weitere zwei Bände, welche die
Begierungszeit Kaiser Albrechts II. behandeln sollen, ist das Material fast
vollständig gesammelt, ebenso für die ersten Jahre Friedrichs III.
Die Beichstagsakten der jüngeren Serie, die von Dr. Wrede heraus-
gegeben werden, stehen im 2. Band, der im Druck begriffen ist. Bereits
gedruckt ist die von Dr. Bemajs verfasste Einleitung über die deutschen
Verhältnisse von der Wahl bis zur Ankunft des Kaisers im Beicb, die
auswärtigen Beziehungen und die Krönung, femer die beiden ersten Ab-
schnitte der Akten des Wormser Beichstags. Demnächst soll der 3. Band
in Angriff genommen werden.
Die ältere Pftlzische Abtheilung der Witteisbacher Korrespondenz
wird ihren Abschluss im 3. Band der Briefe des Pfalzgrafen Johann Casimir
finden, dessen Druck, wie der Herausgeber Prof. v. Bezold als sicher an-
nimmt, 1896 beginnen wird. Unterdessen wird die Ausbeutung der deut-
schen Archive zu Ende geführt und dem Kopenhagener sowie eventuell
dem Archiv des auswärtigen Ministeriums in Paris ein längerer Besuch
abgestattet werden.
Für die ältere Bayerische Abtheilung der Witteisbacher Korrespon-
denzen, unter der Leitung des Prof. Lossen, sind Dr. Brandi und Dr. Götz
thätig. Der erstere ist mit der Drucklegung des 4. Bandes der Druffel-
schen Beiträge zur Reichsgeschichte beschäftigt. Der Abschluss steht gegen
ISnde 1895 zu erwarten. Unmittelbar darnach können die Akten des
Landsberger Bundes, die Dr. Götz bearbeitet, in Druck gehen. Dr. Götz
hat die Sammlung des Materials theils in München, theils in Wien und
in zwei kürzeren Beisen nach Innsbruck und Augsburg fortgesetzt, und
wird nach nochmaligem kurzen Aufenthalt in Wien diese Arbeit ab-
schliessen.
Die jüngere Bayrisch-Pfölzische Abtheilung der Witteisbacher Korre-
spondenzen, die Briefe und Akten zur Geschichte des dreissigjährigen
Kriegs, die unter der Leitung des Prof. Stieve steht, wird den 6., 7. und
8. Band (l608 bis 1610) ausschliesslich der langjährigen Arbeit des Prof.
Stieve selbst verdanken. Der 6. Band ist ausgegeben worden. Krankheit
verhinderte den Herausgeber, sofort die Drucklegung des 7. Bandes zu
beginnen, aber er hofft im Sommer 1896 denselben erscheinen lassen zu
^Können. Seinen Mitarbeitern Dr. Ohroust und Dr. Mayr-Deisinger sind
die JshrQ 1611 — 1618 und 1618 — 1620 zugewiesen. Dr. Chroust hat
seine Thätigkeit zuletzt, um den 9. Band zum Abschluss zu bringen, auf
die Akten vom Januar 1611 bis zur Wahl des Kaisers Mathias im Juni
1612 concentriert. Er hat neben Ausbeutung der Münchener Archive
einen Theil der Schlobittner Archivalien, welche Herr Graf Richard zu
Dohna-Schlobitten nach München übersenden liess, und den Briefwechsel
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Literatur. 70t
des Hofmeisters Friedrichs V. von der Pfalz, Hans Meinhards von Schön-
borg, welche Herr Graf Hannibal von Degenfeld-Schönburg nach München
zu senden die Güte hatte, bearbeitet. Ausserdem hat Dr. Chroust gegen
vier Monate in Wien auf Bearbeitung der österreichischen Akten aus den
Kanzleien Kaiser Rudolfs ü. und Mathias, sowie der Kurmainzer Papiere
verwandt. Der Zutritt zu dem Archiv des deutschen Ritter-Ordens führte
leider nicht zur Auffindung der auch anderwärts längst vergeblich ge-
suchten Akten des Deutschmeisters Erzherzogs Maximilian in Sachen der
Nachfolge Kaiser Rudolfs II. Dr. Mayr-Deisinger war mit der Durch-
arbeitung der aus Schlobitten und aus Dresden eingelieferten Akten be-
schäftigt. Die Schlobitter Papiere sowie die Dresdener Akten gewährten
eine reiche Ausbeute, letztere vornehmlich durch die Berichte des dama-
ligen sächsischen Agenten in Prag, Friedrich Lebzelters. Dr. Mayr wird
dann zu den Berliner Akten übergehen, Prof. Stieve will den Archiven
von Zerbst, Darmstadt, Ulm und anderen, die von beiden Mitarbeitern,
bald in Angriff genommen werden sollen, demnächst einen vorbereitenden-
Besuch widmen.
Bericht über die wissenschaftliclien UnternehmuD-
gen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde.
Seit der dreizehnten Jahresversammlung gelangten zur Ausgabe:
1. Kölner Schreinsurkunden des 12. Jahrhunderts, hg. von Robert
Hoeniger. Bd. II, 2, Bonn, Weber, 1894. Mit einer Erklärung der deut-
schen Wörter von Prof. Dr. J. Franck (Schluss).
2. Kölnische Künstler in alter und neuer Zeit. Johann Jacob Merlos
neu bearb. und erweiterte Nachrichten von dem Leben und den Werken
Kölnischer Künstler, hg. von Dr. Eduard Firmenich-Richartz unter Mit-
wirkung von Dr. Hermann Keussen. Düsseldorf, L. Schwann, 1894. 95.
Lieferung 7 — 30. (Schluss).
3. Geschichtlicher Atlas der Rheinprovinz, im Auftrage des Provin-
zial Verbandes herausgegeben. Bonn, Behrendt, 1894. 1. Karte der Rhein-
provinz unter französischer Herrschafb im Jahre 1813, bearb. von Kon-
stantin Schulteis. 2. Karte der politischen und administrativen Einthei-
lung der heutigen Rteinprovinz im Jahre 1789, 7 Blätter, bearb. von
Dr. Wilhelm Fabricius.
4. Geschichte der Kölner Malerschule. 100 Lichtdrucktafeln mit er-
klärendem Text, hg. von Ludwig Scheibler und Carl Aldenhoven. 1. Lie-
ferung^ Lübeck, Joh. Nöring, 1894.
Stadtarchivar R. Pick in Aachen, noch mit dem ungeordneten Akten-
material im Aachener Stadtarchiv beschäftigt, wird erst vom April 189^
an mit der Edition der Stadtrechnungen beginnen können.
Ueber die Ausgabe der Rheinischen Urbare berichtet Prof. Dr.
Lamprecht in Leipzig : Die Arbeiten sind rüstig fortgeschritten. Dr. Hilliger
in Leipzig, der die Urbare der in der Stadt Köln ansässigen Grundherr-
sohaften bearbeitet, hat die Edition jetzt weit gefördert ; er hofft demnächst
einen ersten Band zur Prüfung vorlegen zu können. Den Aachener
Urbarialien hat Dr. Kelleter in Köln seine Arbeit gewidmet; ein 1. Band
der Ausgabe wird binnen kurzem zur Durchsicht für den Druck gelangen..
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702 Literatur.
Dr. Kötzschke in Leipzig ist seit April 1894 mit der Werdener Ueber-
lieferong beschäftigt. Der grössere Theil der Editionsarbeit ist an ihr
schon gethan. Den Xantener Urbaren gilt die Arbeit von Dr. Tille in
Leipzig, der seit Januar 1895 an Stelle von Dr. Hilliger als ord. Mitarbeiter
-eingetreten ist Er hat sich zunächst mit den späteren Stücken des 14. und
15. Jahrh. beschäftigt.. Für die Urbare der Grnndherrschaften des platten
Xandes am Niederrhein ist Dr. Bahrdt in Göttingen thätig.
Von der unter Leitung des ProC Dr. Bitter stehenden Ausgabe der
Jülich-Bergischen Landtangsakten L Abtheilung ist der 1. Band
nunmehr fertig gedruckt. In der Einleitung behandelt er die landstindische
Terfassung und die Landtage y(»i 1400 — 1538, im Text bietet er die Akten
der Landtage yoq 1538 — 1562. Der Herausgeber, Prof. y. Below in
3iünster i. W., war bestrebt, die in den Landtagsverhandlungen herror-
-tretenden rechts- und yerwaltungsgeschichtlichen Fragen möglichst ep-
schöpfend aufzuhellen. Den 2. Band gedenkt Prof. y. Below ohne Unter-
'brechung in Angriff zu nehmen.
Die Bearbeitung der Jülich-Bergischen Landtagsakten, ü. Beihe, ist
durch Dr. Euch in Düsseldorf unter Leitung des Geh. Archiyrat Dr. Harless
eiMg gefördert worden. Von dem Düsseldorfer Material sind die Proto-
kolle und theilweise auch die politischen Akten bis 1642 durchgesehen
worden. Die Vollendung ist fCbr 1898 in Aussicht genommen.
Der II. Band der älteren Matrikeln der Uniyersität Köln ist
yon dem Herausgeber Dr. Herm. Keussen in Köln, erheblich gefördert
worden. Die Abschrift liegt nunmehr bis 1559 yollständig und mit den
Vorlagen sorgflUtig yerglichen yor. Die Bearbeitung und Erläuterung glaubt
der Herausgeber bis 1898 yollenden zu können.
Die Herausgabe der erzbischöflich-kölnisohen Begesten ge)it
in den beiden ersten Abtheilungen dem Abschluss entgegen. In der ersten
.Abtheilung wurden yon Prof. Menzel weitere kritische Punkte untersucht.
In dem zu Halle befindlichen Eartular des S. Cassius und Florentius-
stiftes in Bonn fanden sich die ältesten, handschriftlich bis jetzt bekannten,
•erzbischöflichen Urkunden yon 842 und 854. In der zweiten Abtheilung
(1099 — 1304) setzte Dr. Knipping die Bearbeitung des Materials fort
Ansehnliche Ausbeute an ungedruckten Urkunden gewährten die Eopiare
der geistlichen Stifter im Stadtarclnye yon Köln, das Stadtarchiy in Bhein-
'berg und das Kirchenarchiy yon 8. Seyenn in Eüöln. Für die dritte Ab-
theilung (1304 — 1414) war Dr. Müller in Bonn thätig.
Für die älteren rheinischen Urkunden ergab der in HaUe be-
findliche schon yon Perlbach theilweise yeröffentlichte Traditionscodex des
8. Gassius- und Florentiusstiftes in Bonn eine reiche Ausbeute. Jm Staats-
archiy zu Düsseldorf wurden die Urkunden yon Werden, Essen, Comeli-
münster u. a. bearbeitet, im Stadtarchiy zu Frankfurt a. M. die aus
S. Mazimin stammenden Eaiseinirkunden des 9. und 10. Jahrh. In der
Stadtbibliothek zu Trier wurde die Durchsicht der Handschriften för die
älteste Zeit zum Abschluss gebracht. Das Material bis 800 wird in diesem
Jahre yorgelegt werden können.
Die Drucklegung des 2. Bandes der Akten zur Geschichte der Ver-
fassung und Verwaltung der Stadt £-öln im 14. und 15. Jahrh.
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Literatur. 703
ist durch W. Stein in Giessen energisch betrieben worden, bald nach Ostern
wird die Publikation abgeschlossen Torliegen.
Ueber den Geschichtlichen Atlas der Bheinprovinz berichtet
<}eh. Bath Nissen: Die von Herrn Schulteis entworfene Karte des Jahres
1818> welche die Anfönge der preussischen Verwaltung yeranschaulichen
soll, wird in einigen Monaten zur Ausgabe gelangen. Das gleiche gilt von
•dem Text, der die Karten von 1813 und 1818 erläutert Grössere Schwierig-
keiten bietet der Textband, den Dr. Fabricius der Specialkarte Yon 1789
beigebt! wird, doch wird er hoffentlich im Laufe des Jahres erscheinen.
Akten der Jülich-Clevischen Politik Karbrandenburgs
<1610 — 1640). Geh. Bath Bitter ergänzte die früher in Berlin und
Dresden angenommenen Aktenverzeichnisse durch entsprechende Durch-
sicht der Aktenbestände in Münster, Marburg und Düsseldorf. YonDr. Löwe
wurden gleichzeitig ans dem Berliner Archiv die auf die inneren Verhält-
nisse der Lande von 1610 — 14 bezüglichen Akten durchgenommen. Die
gleiche Arbeit ist noch mit den Düsseldorfer Akten vorzunehmen; auch
die kirchlichen Archive müssen noch berücksichtigt werden.
Die Sammlung und Verarbeitung der Materialien für die von Stadt-
archivar Dr. Hansen übernommene Publikation der Quellen zur äl-
testen Geschichte des Jesuitenordens in den Bheinlanden
{1543 — 1582) ist nahezu beendet. Eine besondere Vorarbeit übor die erste
Niederlassung des Jesuitenordens in Köln (l543 — 1545) wird noch im
laufenden Frühjahre an anderer Stelle veröffentlicht werden.
Von Dr. Voulli^me wurden die fär seine Arbeit über den Buchdruck
Kölns im 1 5. Jahrhundert verzeichneten Drucke zu Ende geführt, sodann
die Bücher der Kölner Stadtbibliothek durchsucht und bearbeitet Femer
wurde von ihm in Trier ein grosser Theil des Gefundenen an Ort und
Stelle katalogisiert, ein anderer wird in Bonn bearbeitet werden. Nebenbei
worden einige Drucke aus der Berliner Bibliothek und die Kölner Drucke
der Bonner Universitäte-Bibliothek verarbeitet ^
Vou der Geseiiichte der Kölner Malerschule, hg. von Ludwig
Scheibler und Carl Aldenhoven, wird die 2. Lieferung gegen Ende 1895
erscheinen. Der Text wird nach Abschluss des Werkes veröffentlicht werden.
Für die von Prof. Dr. Gothein übernommene Herausgabe von Ur-
kunden und Acten zur Geschichte des Handels und der Industrie in
Rheinland und Westfalen sind die Vorarbeiten begonnen worden.
Mevissen-Stiftung. Die Frist für die Lösung der Preis-Au^be:
Ursprung und Entwickelung der Verwaltungsbezirke (Aemter) in einem
oder mehreren grösseren Territorien der Bheinprovinz bis zum 17. Jahrh.
ist bis zum 31. Januar 1897 verlängert worden.
Eistoriscke LandescommiBsion für Steiermark,
m. Bericht. März 1894 bis März 1895.
Pro£ Anton Weiss in Graz wurde zum Mitglied der Conunission er-
nannt, Alfred Anthony v. Siegenfeld in Wien wurde zum Beirath ge^^^t.
Profi Loserth hat für die »Geschichte der Verfassung und
Verwaltung* die Begierungszeit Erzh. Karls IL und Erzh. Ferdinands ü.
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704 Literatur.
(1565 — 1619) übernommen, Director F. M. Mayer für die »Forschun-
gen* die Gruppen Handel, Gewerbe und Industrie. Auf Anregung
von Scriptor Dr. Peisker wurde zur Ergänzung seiner agrargeschicht-
lichen Forschungen die Erhebung der gesammten Yulgo- und Lagennamen
der Steiermark beschlossen. Begierungsrath Dr. Ilwof wurde beauftragt
die Biographien der steirischen Landeshauptleute Grafen Ferdinand
(1746 — 1810) und Ignaz Maria v. Attems (1774 — 1860) zu ver-
fassen, wozu die gräfliche Familie Attems die Acten des Hausarohivs be-
reitwilligst zur Verfügung stellte. Oberbergrath E. Kupelwieser in
Leoben bearbeitet die »Geschichte des Berg- und Hüttenwesens
in Steiermark*.
Es wurden »Grundsätze für die Veröffentlichug von Vor-
arbeiten zu den von der histor. Landes-Gommission für Steiermark
herauszugebenden Werken * ausgearbeitet und ein Uebereinkommen zwischen
der Commission und dem Historischen Verein für Steiermark abgeschlossen,
das die Veröffentlichung dieser Vorarbeiten in den »Beiträgen zur Kunde
steierm. Geschichtsquellen* bezweckt. Grundsätze und Uebereinkommen
sind im Anhang abgedruckt'.
Prof. V. Luschin hat in Innsbruck für eine üebersicht der auf
Steiermark und Innerösterreich bezüglichen Archivalien gearbeitet, wird
aber erst nach nochmaligen Besuch des Innsbrucker Statth.- Archivs ein
Verzeichniss geben können. Für die landschaftl. Archive von Görz und
Laibach sind derartige Verzeichnisse im Anhang mitgetheilt.
Begierungrath v. Zahn hat auf einer Reise nach Ulm, Stuttgart und
Tübingen nach Quellen für eihe Biographie des Topographen M. Zeiller
und nach Acten zur Aufklärung der Beziehungen der Württembergischen
Herzoge und der Universität Tübingen zu den evangelischen Ständen
Steiermarks im 16. Jahrh. geforscht.
Prof. V. Zwiedineck arbeitete im fürstl. Windisch-Grätz*schen Haus-
archiv in Tachau, im freiherrl. Pranck*schen Archiv in München, im gräfl.
Wurmbrand*schen Archiv in Steyersberg und im gräfl. Lambach*schen
Archiv in Feistritz und theilt im vorliegenden Bericht Uebersichten der
betreffenden Materialien mit.
Im bischöfl. Archiv in See kau wurde auf Anordnung des Herrn
Fürstbischofes Dr. Schuster mit der Neuordnung begonnen.
Prof. V. Zwiedineck hat auf dem 2. Historikertage in Leipzig den
Wunsch nach gemeinsamer und sich ergänzender Thätigkeit der histo-
rischen Vereine u. s. w. besonders auf dem Gebiete der Verfassungs-
und Verwaltungsgeschichte ausgesprochen. Die Versammlung er-
klärte Conferenzen von Vertretern der landesgeschichtlichen Vereine bei
den Historikertagen für dringend erwünscht und beauftragte den geschäfts-
führenden Ausschuss mit der Veranstaltung solcher Conferenzen. Prof.
y. Zwiedineck hat auch Schritte gethan, um in den österreichischen Ländern
ein gemeinsames Vorgehen in dieser Eichtung* n. erzielen.^
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